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BayWa AG

Annual Report (ESEF) Jul 31, 2025

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Report 529900SM0FDLLYATXU362024-01-012024-12-31529900SM0FDLLYATXU362024-12-31iso4217:EUR529900SM0FDLLYATXU362023-12-31529900SM0FDLLYATXU362023-01-012023-12-31iso4217:EURxbrli:shares529900SM0FDLLYATXU362022-12-31529900SM0FDLLYATXU362022-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900SM0FDLLYATXU362022-12-31ifrs-full:SharePremiumMember529900SM0FDLLYATXU362023-01-012023-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900SM0FDLLYATXU362023-01-012023-12-31ifrs-full:SharePremiumMember529900SM0FDLLYATXU362023-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900SM0FDLLYATXU362023-12-31ifrs-full:SharePremiumMember529900SM0FDLLYATXU362024-01-012024-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900SM0FDLLYATXU362024-01-012024-12-31ifrs-full:SharePremiumMember529900SM0FDLLYATXU362024-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900SM0FDLLYATXU362024-12-31ifrs-full:SharePremiumMember529900SM0FDLLYATXU362022-12-31ifrs-full:OtherEquityInterestMember529900SM0FDLLYATXU362022-12-31baywa:RevaluationSurplusAndReserveOfCashFlowHedgesAndReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember529900SM0FDLLYATXU362022-12-31baywa:RetainedEarningsAndReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember529900SM0FDLLYATXU362022-12-31ifrs-full:OtherReservesMember529900SM0FDLLYATXU362022-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember529900SM0FDLLYATXU362022-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember529900SM0FDLLYATXU362023-01-012023-12-31ifrs-full:OtherEquityInterestMember529900SM0FDLLYATXU362023-01-012023-12-31baywa:RevaluationSurplusAndReserveOfCashFlowHedgesAndReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember529900SM0FDLLYATXU362023-01-012023-12-31baywa:RetainedEarningsAndReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember529900SM0FDLLYATXU362023-01-012023-12-31ifrs-full:OtherReservesMember529900SM0FDLLYATXU362023-01-012023-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember529900SM0FDLLYATXU362023-01-012023-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember529900SM0FDLLYATXU362023-12-31ifrs-full:OtherEquityInterestMember529900SM0FDLLYATXU362023-12-31baywa:RevaluationSurplusAndReserveOfCashFlowHedgesAndReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember529900SM0FDLLYATXU362023-12-31baywa:RetainedEarningsAndReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember529900SM0FDLLYATXU362023-12-31ifrs-full:OtherReservesMember529900SM0FDLLYATXU362023-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember529900SM0FDLLYATXU362023-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember529900SM0FDLLYATXU362024-01-012024-12-31ifrs-full:OtherEquityInterestMember529900SM0FDLLYATXU362024-01-012024-12-31baywa:RevaluationSurplusAndReserveOfCashFlowHedgesAndReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember529900SM0FDLLYATXU362024-01-012024-12-31baywa:RetainedEarningsAndReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember529900SM0FDLLYATXU362024-01-012024-12-31ifrs-full:OtherReservesMember529900SM0FDLLYATXU362024-01-012024-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember529900SM0FDLLYATXU362024-01-012024-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember529900SM0FDLLYATXU362024-12-31ifrs-full:OtherEquityInterestMember529900SM0FDLLYATXU362024-12-31baywa:RevaluationSurplusAndReserveOfCashFlowHedgesAndReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember529900SM0FDLLYATXU362024-12-31baywa:RetainedEarningsAndReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember529900SM0FDLLYATXU362024-12-31ifrs-full:OtherReservesMember529900SM0FDLLYATXU362024-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember529900SM0FDLLYATXU362024-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember Konzernlagebericht der BayWa AG für das Geschäftsjahr 2024 1 Hinweise zu diesem Konzernlagebericht Es werden qualifiziert-komparative Aussagen genutzt, um Ergebnisveränderungen und Prognosen in Bandbreiten zu beschreiben. Erläuterung der qualifiziert-komparativen Aussagen: leicht, moderat, gering ≙ 1–5 Prozent spürbar, deutlich ≙ 5–10 Prozent erheblich, wesentlich ≙ 10–20 Prozent signifikant ≙ 20–50 Prozent stark ≙ > 50 Prozent Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf geschlechtsspezifische Formulierungen und die formale Anzeige von Geschlechtsidentitäten verzichtet. Die gewählte Form steht für alle Geschlechter (m/w/d). Der vorliegende Konzernlagebericht enthält – wie im Vorjahr – Angaben, die nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften oder den Vorgaben des Deutschen Rechnungslegungsstandards 20 (DRS 20) keine verpflichtenden Lageberichtsinhalte sind. Diese sogenannten lageberichtsfremden Angaben sind nicht Pflichtbestandteil der Abschlussprüfung. Sie werden daher im vorliegenden Bericht von den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben durch eine entsprechende Hervorhebung und Kenntlichmachung klar abgegrenzt. Ein Beispiel für derartige lageberichtsfremde Angaben ist die Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Internen Kontrollsystems (IKS) und des Risikomanagementsystems, die gemäß Empfehlung A.5 in Verbindung mit Grundsatz 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) 2022 in den Konzernlagebericht aufgenommen wurde und auf den Seiten 86 und 87 zu finden ist. Erläuterungen zur Sanierungssituation des BayWa-Konzerns Vorbemerkungen Sanierung des BayWa-Konzerns Das Geschäftsjahr 2024 bedeutete für den BayWa-Konzern eine Zäsur. Nach dem langjährigen Expansionskurs führten mehrere Faktoren dazu, dass die BayWa AG im Juli 2024 in eine Liquiditätskrise geriet, woraufhin umfassende Sanierungsmaßnahmen eingeleitet wurden. Die Ursachen für die Krise des BayWa-Konzerns waren vielfältig und betrafen u. a. folgende Faktoren: eine hohe Verschuldung bei deutlich gestiegenen Finanzierungskosten, operative Herausforderungen, insbesondere auch im Management des Working Capital und der Lieferketten, und die weltweite Konjunkturschwäche, die sich insbesondere auch in Deutschland niederschlug, sowie ungünstige Entwicklungen im Bau- und Energiemarkt. Der BayWa-Konzern war und ist aufgrund seines Geschäftsmodells in hohem Umfang durch Fremdkapital finanziert. Seit Ende des Jahres 2022 haben die gestiegenen Zinsen zu deutlich höheren Finanzierungskosten geführt. Ein Großteil der BayWa-Kredite ist von der Entwicklung des Referenzzinssatzes Euribor abhängig, sodass dessen Volatilität und Anstiege direkt zu einer höheren Zinsbelastung führen. Zudem hatte sich das wirtschaftliche Umfeld in den drei Geschäftsfeldern Agrar, Energie und Bau eingetrübt, vor allem aber im Segment Regenerative Energien, was die operative Geschäftsentwicklung belastete und die Finanzkraft des Konzerns geschwächt hat. Eine nachhaltige Unternehmensanleihe (Green Bond) mit einem Volumen in Höhe von 500 Mio. Euro wurde zwar an ihrem Fälligkeitstag, dem 26. Juni 2024, zurückgezahlt, indes gelang es dem Unternehmen nicht, eine neue Anleiheemission zumindest zur teilweisen Ablösung durchzuführen. Eine Teil-Refinanzierung in Höhe von 300 Mio. Euro wurde über bilaterale Kreditlinien umgesetzt. Infolge der angespannten Finanzlage verzeichnete die BayWa AG unerwartet starke Abflüsse aus dem eigenen, seit vielen Jahren etablierten Commercial-Paper-Programm mit entsprechenden Auswirkungen auf die Liquiditätslage der BayWa AG und des Konzerns. Zusammengefasst erzielte der BayWa-Konzern zu wenig operatives Ergebnis bei einer zu hohen Verschuldung und einer daraus resultierenden zu hohen Zins- und Tilgungsbelastung. Die Krisenursachen und die Ausprägungen in den verschiedenen Konzernbereichen bzw. Teilkonzernen waren und sind sehr unterschiedlich. Während die Segmente Global Produce und Cefetra Group, aber auch der österreichische Teilkonzern mit der RWA AG an der Spitze, weniger stark betroffen sind, zeigen Ursachen und Auswirkungen der Krise im Segment Regenerative Energien mit der BayWa r.e. AG als Teilkonzernmutter oder bei der BayWa AG selbst und bei den verbleibenden Beteiligungen, die zu einem Teilkonzern BayWa AG zusammengefasst werden können, deutlich stärkere Ausschläge. Diese Entwicklungen führten bei der BayWa AG im zweiten Halbjahr 2024 zur Beauftragung eines Sanierungsgutachtens gemäß den Anforderungen der Rechtsprechung des BGH und in Anlehnung an die Anforderungen des IDW S 6, zu Veränderungen im Vorstand und Verhandlungen über eine Sanierungsvereinbarung mit den beiden Ankeraktionären, der Bayerischen Raiffeisen-Beteiligungs-AG, Beilngries, und der Raiffeisen Agrar Invest AG, Wien, Österreich, sowie den Finanzgläubigern. Vor diesem Hintergrund intensivierte die BayWa AG seit Juli 2024 ihre außergerichtlichen Sanierungsbemühungen. Neben Maßnahmen zur kurzfristigen Liquiditätssicherung (z. B. durch Veräußerung von Beteiligungen) trat die BayWa AG mit den Ankeraktionären in Verhandlungen über die kurzfristige Erbringung von Gesellschafterbeiträgen. Zugleich wurden Verhandlungen mit einem eigens gebildeten Finanzierer-Steering-Committee, einem Großteil der Schuldscheingläubiger und bilateralen Kreditgebern über den Abschluss einer Stillhaltevereinbarung und die Gewährung eines Überbrückungskredits aufgenommen. Die überwiegende Mehrheit der Finanzierungspartner begleitete diese Sanierungsbemühungen sehr konstruktiv. Dies geschah insbesondere durch den Beitritt zu einer Stillhaltevereinbarung bis zum 30. September 2024 mit einer Verlängerungsmöglichkeit bis zum 31. Dezember 2024. Diese Stillhaltevereinbarung wurde 2025 zweimal, zunächst bis zum 30. April 2025, final bis zum 30. Juni 2025, verlängert. Das im Dezember 2024 in einem Entwurf und am 30. Juni 2025 in der finalen Fassung vorgelegte Sanierungskonzept wird in diesem Abschnitt erläutert. Das Konzept bestätigt die Sanierungsfähigkeit des BayWa-Konzerns. Dazu müssen bis Ende 2028 wesentliche Maßnahmen zum Schuldenabbau, zur Reduzierung von Kosten und zur Steigerung der Profitabilität durch organisatorische Verschlankung (insbesondere in der Konzernzentrale) umgesetzt werden. Dazu zählen die Konsolidierung von Geschäftsbereichen und Kundenmärkten innerhalb der Segmente sowie die Umsetzung zahlreicher operativer Einsparmaßnahmen im BayWa-Konzern. Bei grundsätzlicher Fortführung der vier operativen Segmente Agrar, Technik, Energie und Baustoffe ist bis Ende 2028 ein Stellenabbau von ca. 1.300 Vollzeitäquivalenten geplant. Im Rahmen des Schuldenabbaus hat sich die BayWa AG bereits von ausgewählten Beteiligungen getrennt und plant, sich von weiteren Beteiligungen zu trennen. Eine der wesentlichen Beteiligungen der BayWa AG war die österreichische RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft (RWA AG), die bislang vollkonsolidiert im Konzernabschluss der BayWa enthalten war. In einem ersten Schritt hat die BayWa AG 47,53 Prozent ihrer Anteile an der RWA AG verkauft, der Abschluss der Transaktion (Closing) erfolgte am 2. Mai 2025. Käuferin ist die RWA Beteiligungsholding GmbH, ein Verbundunternehmen der RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen (RWA eGen). Zudem ist geplant, die mittelbar über die BayWa Austria Holding GmbH gehaltenen Anteile an der "UNSER LAGERHAUS" Warenhandelsgesellschaft m.b.H. (WHG) im laufenden Geschäftsjahr zu veräußern. Sowohl die RWA AG als auch WHG sind in den vorliegenden Konzernabschluss der BayWa vollkonsolidiert einbezogen. Am 10. Juni 2025 hat die BayWa AG einen Vertrag über den Verkauf sämtlicher Anteile an der Cefetra Group B.V. an die niederländische First Dutch Group B.V. (ehemals PGFO B.V.) abgeschlossen. Die Anteile wurden über die BayWa Agrar Beteiligungs-GmbH, eine Tochtergesellschaft der BayWa AG, gehalten. Der Abschluss der Transaktion (Closing) wird bis zum Ende des Geschäftsjahres 2025 erwartet. Die Cefetra Group ist im vorliegenden Konzernabschluss der BayWa vollkonsolidiert einbezogen. Auswirkungen auf das operative Geschäft des BayWa-Konzerns Das Eintreten der Sanierungssituation und die anschließende Beauftragung des Sanierungsgutachtens für die BayWa AG im Juli 2024 haben sich auf die Geschäftsentwicklung ausgewirkt. Sie haben zu erheblichen Unsicherheiten und Reaktionen bei Lieferanten wie Kunden des Konzerns geführt. Die BayWa hatte daher die zuvor beschriebenen Maßnahmen zur Sicherstellung der Liquidität und Wiederherstellung der Finanzkraft eingeleitet. Die Anpassung der Geschäftsprozesse in allen Segmenten aufgrund veränderter Lieferkonditionen sowie umfassende Änderungen des Beschaffungsverhaltens waren erforderlich, während gleichzeitig Lager und Vorräte zur Liquiditätssicherung abgebaut wurden. Insbesondere im Segment Regenerative Energien führten die angespannte Liquiditätssituation und der damit verbundene Verkaufsdruck zu einem Margenverfall bei der Veräußerung von Projekten. Zur kurzfristigen Liquiditätssicherung wurden Projektverkäufe vorgezogen bzw. beschleunigt, was die Profitabilität deutlich beeinträchtigte. Als Handelskonzern und Projektentwickler ist der BayWa-Konzern Teil von Lieferketten und auf Waren sowie Erzeugnisse von Zulieferern angewiesen. So fehlten im zweiten Halbjahr teilweise Warenkreditversicherungen für die BayWa, mit denen der Warenverkauf der Lieferanten bis zum Zeitpunkt des Zahlungsziels abgesichert wird. Aufgrund der Sanierungssituation und der damit verbundenen schlechten Bonität der BayWa waren Versicherer nicht mehr bereit, die Forderungen gegenüber der BayWa abzusichern. Dieses führte dazu, dass Lieferanten die BayWa entweder nicht mehr oder mit geringeren Mengen belieferten oder auf Vorkasse bestanden. Hinzu kamen oftmals veränderte und verschlechterte Lieferkonditionen, wie neue Zahlungsziele. Dadurch wurde die Flexibilität in der Logistik eingeschränkt, da die BayWa mit einer geringeren Anzahl von Lieferanten und Logistikunternehmen auskommen musste. In der Folge belasteten fehlende Preisvorteile aus großen Abnahmemengen sowie gestiegene Abwicklungskosten die Handelsmargen. Auch auf Kundenseite führte die Bonitätskrise zu einem veränderten Liefer- und Bestellverhalten. So ging teilweise die Nachfrage nach Produktgruppen mit längeren Lieferzeiten zurück. In mehreren Segmenten mussten Sonderverkäufe von Lagerbeständen im Handel mit entsprechenden Rabatten umgesetzt werden, was sich ebenfalls negativ auf die Handelsmargen auswirkte. Im Rahmen des Sanierungskonzepts und zur Wiederherstellung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit ist der Verkauf weiterer, insbesondere ausländischer Tochtergesellschaften, geplant. Zuletzt wurde am 10. Juni 2025 der Vertrag über den Verkauf der Anteile an der Cefetra Group B.V., Rotterdam, Niederlande, unterzeichnet. Einleitung eines Restrukturierungsverfahrens gemäß StaRUG Die Umsetzung der Sanierungsvereinbarung erfordert die gesamtheitliche Zustimmung der insgesamt fast 300 Investoren und Kreditgeber. Bis Ende Januar 2025 hatten rund 95 Prozent der Kreditgeber der nach intensiven Verhandlungen erarbeiteten Sanierungslösung zugestimmt und damit die Basis für die Restrukturierung sowie eine solide Finanzierung bis Ende 2028 geschaffen. Erforderlich war jedoch eine 100-prozentige Zustimmung. Um die Sanierung im Interesse aller Beteiligten dennoch zeitnah umzusetzen, hat der Vorstand der BayWa AG am 31. Januar 2025 beschlossen, beim Amtsgericht München ein Restrukturierungsverfahren gemäß dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) einzuleiten. Ein StaRUG-Verfahren soll die Sanierung eines Unternehmens ermöglichen. Für die Umsetzung des StaRUG-Verfahrens bei der BayWa AG bedurfte es der Zustimmung von 75 Prozent der Finanzgläubiger, die zuvor bereits vertraglich abgesichert wurde. Der vom Gericht einberufene sogenannte Erörterungs- und Anhörungstermin für alle vom Restrukturierungsplan Betroffenen (Planbetroffene) fand am 15. Mai 2025 in München statt. Dabei wurde von den planbetroffenen Finanzgläubigern der Restrukturierungsplan mit der erforderlichen Mehrheit angenommen. Damit war ein zentraler Schritt zur Umsetzung des Sanierungskonzepts gemacht. Die im Sanierungskonzept vorgesehenen Maßnahmen werden bereits vor Eintritt der Rechtskraft des gerichtlich bestätigten Restrukturierungsplans schrittweise umgesetzt und nach dessen Rechtskraft weitergeführt. Die gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans durch das Amtsgericht München erfolgte am 6. Juni 2025, die Rechtskraft des Restrukturierungsplans trat am 21. Juni 2025 ein. Das StaRUG-Verfahren beinhaltete keinerlei Forderungsverzicht seitens der Gläubiger. Gemäß Sanierungskreditvertrag und im Einklang mit der Sanierungsvereinbarung hat die BayWa AG zum 1. Juli 2025 eine Einigung über eine vereinheitlichte, an die Markt- und Unternehmensgegebenheiten angepasste wie auch sichere langfristige Unternehmensfinanzierung bis Ende 2028 mit ihren Finanzgläubigern unterzeichnet. Die Laufzeit aller relevanten Finanzverbindlichkeiten wurde bis Ende des Sanierungszeitraumes (das heißt bis Ende 2028) verlängert. In diesem Zusammenhang hat sich die BayWa AG, als auch verschiedene Konzerngesellschaften, dazu verpflichtet, den Darlehensgebern Sicherheiten zu stellen. Für den BayWa-Konzern besteht damit nach Ansicht des Vorstands eine hinreichende Finanzierungsbasis bis zum Ende des Sanierungszeitraums. Darüber hinaus wird die BayWa AG im Einklang mit dem Sanierungskonzept zur Stärkung des Eigenkapitals eine Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht durchführen, an der alle Bestandsaktionäre gleichermaßen partizipieren können. Weitere Informationen finden sich im Abschnitt „Sanierungsvereinbarung“ in dieser Vorbemerkung. Chronik Wichtige Ereignisse in Verbindung mit der Sanierung des BayWa-Konzerns 12. Juli 2024 Nach der Feststellung der existenzgefährdenden Finanzlage der BayWa AG hat das Unternehmen ein Sanierungsgutachten in Auftrag gegeben. 24. Juli 2024 Nach dem deutlichen Rückgang des Aktienkurses infolge des beauftragten Sanierungsgutachtens verschiebt die BayWa AG die Veröffentlichung des Halbjahresberichts, gibt vorläufige Halbjahreszahlen bekannt und setzt die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 aus. 15. August 2024 Erfolgreicher Abschluss von Stillhaltevereinbarungen mit den kreditgebenden Banken. Fällige Darlehensrückzahlungen werden bis Ende September 2024 ausgesetzt, um das beauftragte Sanierungsgutachten fertigstellen zu können. Zudem Einigung mit den wichtigsten Gläubigerbanken und den größten Aktionären über die Bereitstellung frischer Liquidität in Höhe von insgesamt 547 Mio. Euro aus Überbrückungskrediten, nachrangigen Gesellschafter-Darlehen sowie Verkaufserlösen aus der Beteiligung der BayWa AG an der BRB Holding GmbH sowie an der BSV Saaten GmbH. 10. September 2024 Michael Baur wird zum Chief Restructuring Officer (CRO) ernannt. 24. September 2024 Positiver erster Entwurf des Sanierungsgutachtens mit dem Ergebnis, dass die BayWa AG unter bestimmten Voraussetzungen saniert und mittelfristig ihre operative Wettbewerbs- und Renditefähigkeit wiederhergestellt werden kann. Wesentliche Grundlage dafür war die Einschätzung im Entwurf des Konzepts, dass der BayWa-Konzern mit stabilem Ausblick operiert und in den wesentlichen Geschäftsbereichen eine führende Position hat. Als Voraussetzung für die Sanierung nannte der erste Konzeptentwurf eine Restrukturierung über einen mehrjährigen Zeitraum. Als wesentliche Restrukturierungsmaßnahmen ging der Entwurf des Konzepts u. a. von zahlreichen operativen Einsparmaßnahmen aus und sah darüber hinaus die Veräußerung einzelner Geschäftsbereiche vor. 27. September 2024 Werthaltigkeitsüberprüfungen bzw. erforderliche gewordene Impairment-Tests (IAS 36) führen zu außerordentlichen, nicht liquiditätswirksamen Abschreibungen von 222,2 Mio. Euro. Mit 171,5 Mio. Euro entfiel der größte Teil auf die 51-prozentige Beteiligung BayWa r.e. AG. 29. September 2024 Verlängerung der bestehenden Stillhaltevereinbarung mit den wesentlichen kreditgebenden Banken bis zum 31. Dezember 2024 und Erhöhung des bereits bestehenden Überbrückungskreditvertrags um weitere ca. 500 Mio. Euro sowie Verlängerung bis zum 31. Dezember 2024 als Grundlage für eine anschließende langfristige Finanzierungslösung bis Ende 2027. 7. Oktober 2024 Einigung der BayWa AG mit den wesentlichen Finanzierern auf ein Eckpunktepapier für die Sanierung des Unternehmens bis 2027 mit einer Stillhaltevereinbarung bis zunächst 31. Dezember 2024. 17. Oktober 2024 Marcus Pöllinger (Vorstandsvorsitzender) und Andreas Helber (Finanzvorstand) scheiden mit Ablauf des 31. Oktober 2024 bzw. zum Ablauf des 31. März 2025 einvernehmlich aus dem Vorstand der BayWa AG aus. Michael Baur, Chief Restructuring Officer (CRO) und Generalbevollmächtigter der Gesellschaft, wird zum weiteren Vorstandsmitglied bestellt. 30. November 2024 Der Sanierungsgutachter bestätigt im zweiten Konzeptentwurf die Sanierungsfähigkeit auf Basis des konkretisierten Sanierungskonzepts. Das Sanierungskonzept sieht eine organisatorische Verschlankung und zahlreiche operative Einsparungsmaßnahmen sowie die Veräußerung von bestimmten wesentlichen, insbesondere internationalen Beteiligungen unter grundsätzlicher Fortführung der vier operativen Segmente Agrar, Technik, Energie (ab 1. Januar 2025: Wärme & Mobilität) und Bau (ab 1. Januar 2025: Baustoffe) vor. Fokus der Transformation ist die Stärkung der operativen Wettbewerbsfähigkeit. 27. Dezember 2024 Einigung mit den wesentlichen Finanzierungspartnern und den Großaktionären auf ein detailliertes Transformationskonzept sowie den Inhalt einer langfristigen Sanierungsvereinbarung bis 2027 nebst Zusatzvereinbarungen. Eine Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht in einem Volumen von 150 Mio. Euro ist Teil des Sanierungskonzepts. Die beiden Großaktionäre haben sich verpflichtet, dieses Volumen abzusichern. Bestehende Stillhaltevereinbarungen werden bis 30. April 2025 verlängert. Abschluss eines Vertrags über den Verkauf der von der BayWa Austria Holding GmbH (100-prozentige Tochtergesellschaft der BayWa AG) gehaltenen 47,53-Prozent-Beteiligung an der österreichischen RWA Raiffeisen Ware Austria AG (RWA AG) sowie einer weiteren von der BayWa Pensionsverwaltung GmbH gehaltenen Aktie zu einem Kaufpreis von 176 Mio. Euro. Der Verkauf wurde am 2. Mai 2025 vollzogen. 31. Januar 2025 Entscheidung der BayWa AG, beim zuständigen Amtsgericht München ein Restrukturierungsvorhaben nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) anzuzeigen. Die Muttergesellschaft – nicht hingegen Tochter- oder andere Gruppengesellschaften – plant, zeitnah einen Restrukturierungsplan einzureichen, einen Erörterungs- und Abstimmungstermin zu beantragen sowie, soweit notwendig, weitere Verfahrenshilfen des StaRUG in Anspruch zu nehmen. Von dem Vorhaben sind Lieferanten, Kunden, Mitarbeiter und auch Tochterunternehmen sowie das operative Geschäft der BayWa AG nicht betroffen. 23. Februar 2025 BayWa AG hat sich mit Energy Infrastructure Partners (EIP), dem Mitgesellschafter der BayWa r.e. AG, kommerziell geeinigt, bei der BayWa r.e. AG eine Kapitalerhöhung durchzuführen, die im Wesentlichen von EIP gezeichnet wird und daher zur Übernahme der Mehrheit („change-of-control“) an der BayWa r.e. AG durch EIP führt. 27. Februar 2025 Der Aufsichtsrat der BayWa AG bestellt Dr. Frank Hiller zum Vorstandsvorsitzenden (CEO) und von Prof. Dr. Matthias J. Rapp zum Finanzvorstand (CFO). Die Bestellungen erfolgen jeweils mit Wirkung zum 1. März 2025 und jeweils für eine Dauer von drei Jahren. 17. März 2025 Die angekündigte Einigung auf ein Finanzierungskonzept für die BayWa r.e. AG, in dessen Rahmen die BayWa die Mehrheit an der BayWa r.e. AG an den Mitgesellschafter EIP abgibt, wurde aus wirtschaftlichen Gründen nicht umgesetzt. Die BayWa AG befindet sich daher in fortgeschrittenen Gesprächen mit ihren Kernbanken und den Kernbanken der BayWa r.e. AG sowie ihren Großaktionären Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und Raiffeisen Agrar Invest AG über ein alternatives Finanzierungskonzept zur Deckung des Kapital- und Avalbedarfs der BayWa r.e. AG für die Dauer der geplanten Sanierungsphase bis Ende 2028. Es sind Anpassungen der Sanierungsvereinbarung sowie des Restrukturierungsplans erforderlich. 8. April 2025 Auf Basis des aktualisierten Finanzierungskonzepts für die BayWa r.e. AG hat sich die BayWa mit den wesentlichen Finanzierungspartnern und den Großaktionären Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und Raiffeisen Agrar Invest AG auf die erforderlichen Anpassungen der langfristigen Sanierungsvereinbarung für den Zeitraum bis 2028 verständigt. Es erfolgt eine Verlängerung der Stillhaltevereinbarungen bis 30. Juni 2025. Zur Liquiditätsschonung macht die Gesellschaft von ihrem ausdrücklich in den Anleihebedingungen vorgesehenen Recht Gebrauch, die ursprünglich für den 5. Mai 2025 vorgesehene Zinszahlung der Hybridanleihe (WKN: A351PD | ISIN: DE000A351PD9) aufzuschieben. 15. Mai 2025 Der von der BayWa AG vorgelegte Restrukturierungsplan im Verfahren nach dem Unternehmens-stabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) erhält im gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermin die Zustimmung der erforderlichen Mehrheiten. Der Restrukturierungsplan ist nach Maßgabe des StaRUG erstellt und setzt das erarbeitete finanzielle Sanierungskonzept für die BayWa AG wie auch für den BayWa-Konzern um. Ziele sind die Vermeidung der andernfalls voraussichtlich eintretenden Insolvenz, die Sanierung der BayWa AG und des BayWa-Konzerns durch Beseitigung von bestandsgefährdenden Krisenursachen und die Umsetzung von Maßnahmen, die zur Rückführung der hohen Verschuldung auf ein nachhaltiges Niveau und zur Stärkung des Eigenkapitals erforderlich sind. Damit soll sichergestellt werden, dass der operative Betrieb der BayWa AG sowie ihrer Gruppenunternehmen saniert und fortgeführt werden kann. Dies schließt die Aufrechterhaltung einer Vielzahl der Arbeitsplätze ein. 6. Juni 2025 Die erforderliche Bestätigung des Restrukturierungsplans durch das zuständige Amtsgericht München – Restrukturierungsgericht – erfolgt am 6. Juni 2025. 10. Juni 2025 Abschluss eines Vertrags über den Verkauf der von der BayWa AG über die Tochtergesellschaft BayWa Agrar Beteiligungs GmbH gehaltenen Anteile an der Cefetra Group B.V. an die niederländische First Dutch Group B.V. (ehemals PGFO B.V.) zu einem Kaufpreis von ca. 125 Mio. Euro. Der Abschluss der Transaktion (Closing) wird bis zum Ende des Geschäftsjahres 2025 erwartet. 30. Juni 2025 Die Sanierungsvereinbarung wurde rechtsverbindlich abgeschlossen und ist damit wirksam. 1. Juli 2025 Der Bezugspreis für die einheitliche Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung gemäß Restrukturierungsplan wurde auf 2,79 Euro pro neue Aktie festgesetzt. Die Kapitalerhöhung wird in zwei Tranchen durchgeführt, wobei im Rahmen der ersten Tranche zunächst allein die beiden Ankeraktionäre, Bayerische Raiffeisen-Beteiiligungs AG und Raiffeisen Agrar Invest AG, bezugberechtigt sind bis zu einem Gesamtbezugspreis in Höhe von 125 Mio. Euro. Die Auszahlung des Emissionserlöses aus der ersten Tranche in Höhe von 125 Mio. Euro erfolgt in der ersten Juli-Hälfte 2025. Bis Ende des Jahres 2025 soll die zweite Tranche in Höhe von bis zu 76,6 Mio. Euro den Aktionären im Streubesitz angedient werden, wovon 25 Mio. Euro durch die beiden Ankeraktionäre abgesichert sind. Zudem wurde die Sanierungsfinanzierung abgeschlossen und gewährleistet die Durchfinanzierung des Unternehmens bis ins Jahr 2028. 3. Juli 2025 Im Rahmen der Arbeiten zur Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 hat sich gezeigt, dass sich das bilanzielle Eigenkapital (HGB) der BayWa AG auf weniger als die Hälfte des Grundkapitals reduziert hat und negativ ist. Der entsprechende Eigenkapitalverlust bewegt sich innerhalb der Erwartungen des Sanierungskonzepts und hat folglich keine Auswirkungen auf dessen Umsetzung oder auf die positive Fortführungsprognose gemäß der Sanierungsvereinbarung. Strategisches Leitbild Der BayWa-Konzern strebt aus gesamtstrategischen Überlegungen eine Refokussierung auf ihr traditionelles Kerngeschäft an. Nach strukturellen Maßnahmen wird der BayWa-Konzern im Jahr 2028 im Wesentlichen aus dem gestrafften Geschäft der schlanken, strategischen BayWa AG als Holding mit operativ gesunden und finanziell unabhängigen Portfoliounternehmen sowie den verbleibenden (bisherigen) Segmenten BayWa Agrar, BayWa Technik, BayWa Wärme & Mobilität, BayWa Baustoffe und BayWa Sonstiges bestehen. Zum Verkauf stehen daher die Segmente Regenerative Energien und Cefetra Group, die T&G Global-Unternehmensgruppe des Segments Global Produce sowie die Beteiligung an der RWA AG. Zu den Säulen der strategischen Holding gehören Handelsaktivitäten in den relevanten Teilsegmenten, ein optimiertes Portfoliomanagement mit stringenter KPI-Steuerung, eine unabhängige, auf die jeweiligen Geschäftsmodelle zugeschnittene Finanzierungsstruktur sowie ein Governance-Modell, das die operative Unabhängigkeit zwischen den Einheiten mit Schwerpunkt auf Handelsaktivitäten in Landwirtschaft, Ausrüstung, Baumaterialien und Energie gewährleistet. In dieser neuen Konstellation liegt der Schwerpunkt auf der Beibehaltung der Position der BayWa als bundesweit führendes Unternehmen in der Landwirtschaft, das in den Kernsegmenten Agrar, Technik, Wärme & Mobilität und Baustoffe führende Leistung erbringt. Die BayWa wird als zuverlässiger lokaler Partner für Landwirte fungieren, indem sie umfassende Lösungen anbietet, von Landtechnik über Kraftstoffe bis hin zu Düngemitteln, Saatgut und Erntedienstleistungen. Das Sanierungskonzept formuliert ein strategisches Zielbild für den BayWa-Konzern. Dieses legt einen Fokus auf die Rendite des eingesetzten Kapitals unter einem ausgewählten Rendite-Risiko-Profil. Das strategische Zielbild der Portfoliounternehmen besteht darin, dass diese in großen bzw. wachsenden Märkten mit einer starken Marktposition und einem klaren Alleinstellungsmerkmal präsent sind, eine unabhängige, schlanke Organisationsstruktur mit nahtloser Integration in den BayWa-Konzern aufweisen, die Fähigkeit besitzen, stabile Cashflows und kontinuierliche Dividenden für die Aktionäre zu generieren sowie über synergetische Beziehungen zu den anderen Konzerngesellschaften verfügen. Finanziell gesehen soll der neu aufgestellte BayWa-Konzern die folgenden Kernkriterien erfüllen: Wiedererlangung einer branchenüblichen EBITDA-Rendite, mittelfristige Beendigung jeglichen weiteren Eigenkapitalverzehrs, Wiederherstellung der Kapitaldienstfähigkeit und Refinanzierungsfähigkeit zu marktüblichen Konditionen. Um dies vor dem Hintergrund der aufgezeigten Krisenursachen zu erreichen, orientiert sich das strategische Zielbild an drei zentralen Säulen: 1.Operative Maßnahmen zur Rückgewinnung der operativen Wettbewerbsfähigkeit und zur Erzielung einer erheblichen Rentabilitätssteigerung (auf EBITDA-Basis) durch ein operatives Maßnahmenprogramm bis Ende des Jahres 2028. Die operativen Maßnahmen sind von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich und umfassen im Wesentlichen folgende Bausteine: Neuausrichtung der Holding mit Fokus auf einem Programm zur Senkung von Overhead-Kosten in den Bereichen IT, Finanzen, Controlling, Personal sowie Marketing & Kommunikation, umfassendes Restrukturierungsprogramm für die BayWa AG und die BayWa r.e. mit einer Holdingstruktur und dem Ausstieg aus Nicht-Kernmärkten sowie ein allgemeines Leistungsverbesserungsprogramm für die Cefetra Group und Global Produce. 2.Strukturelle Maßnahmen, das heißt sukzessive Veräußerung von Vermögenswerten, die nicht zum Kerngeschäft gehören, zur Sicherung der Liquidität und Wiederherstellung der Refinanzierungsfähigkeit durch Senkung der Zinslast und erhebliche Reduzierung der Verschuldung um rund 4,0 Mrd. Euro bis 2028 3.Governance Enabler, das heißt Governance-unterstützende Strukturen durch die Implementierung eines Transformation Management Office (TMO) schaffen, mit einem Lenkungsausschuss zur Gewährleistung einer effizienten Steuerung und Umsetzung des Programms Operatives Maßnahmenkonzept Auf Ebene des BayWa-Konzerns wurde ein umfassendes operatives Maßnahmenprogramm definiert. Im Einklang mit dem strategischen Zielbild konzentriert sich das Maßnahmenprogramm auf die Optimierung der aktuellen Aufstellung des BayWa-Konzerns: Alle entwickelten Maßnahmen wurden in sechs Kategorien für das übergreifende Maßnahmenprogramm-Management eingeordnet: Go-to-Market, Operations, Organisational Effectiveness, Spent (Vertriebsgemeinkosten; Selling, General and Administrative Expenses – SG&A), Working-Capital- und Portfolioanpassungen. Das definierte Maßnahmenprogramm aus diesen Bereichen umfasst Maßnahmen mit einem EBITDA-Effekt seitens der BayWa AG (Rightsizing-, Effizienz- und Operations-Maßnahmen), die BayWa strategische Holding (Personalabbau, SG&A-Optimierung) sowie die BayWa r.e. (operative Verbesserungen in Projekten und übergreifendes Rightsizing des Overheads). Das Maßnahmenprogramm beinhaltet auch diverse Einmaleffekte. Die strukturellen Maßnahmen konzentrieren sich auf die Liquiditätssicherung und den Abbau der Verschuldung mittels Durchführung der folgenden Transaktionen mit einem erwarteten Gesamterlös von rund 2,3 Mrd. Euro bis Ende 2028: –Verkauf der RWA Raiffeisen Ware Austria AG: Vollzug (Closing) am 2. Mai 2025 –Verkauf der Anteile der BayWa Agrar Beteiligungs GmbH an der Cefetra Group B.V.: Vollzug (Closing) bis zum Ende des Geschäftsjahres 2025 vorgesehen –Verkauf der Anteile der BayWa Global Produce GmbH an der T&G Global Limited: geplant –Verkauf der BayWa r.e. AG: geplant Kapitalerhöhung auf Ebene der BayWa AG: bis zu 201,6 Mio. Euro, davon Mindestkapitalzufluss in Höhe von 150,0 Mio. Euro (2025), garantiert durch die Ankeraktionäre Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und Raiffeisen Agrar Invest AG. Zusätzlich wurde auf Ebene der BayWa r.e. ebenfalls ein eigenständiges und umfassendes Maßnahmenprogramm im Einklang mit dem neuen strategischen Zielbild für die BayWa r.e. nach 2028 entwickelt. Im Zentrum steht dabei die Fokussierung auf die Projektentwicklung in Verbindung mit einem starken, integrierten IPP-Geschäft (IPP – Independent Power Producer) in ausgewählten Kernmärkten. In diesem Zusammenhang wird sich das Unternehmen konsequent von derzeit nicht profitablen Aktivitäten sowie von Geschäftsfeldern und Märkten trennen, die nicht zum definierten Kerngeschäft zählen. Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Strategie ist der geplante Verkauf von Projekten außerhalb der Kernländer, einzelner IPP-Assets sowie ausgewählter Einheiten im Bereich Asset Operations. Des Weiteren sind Desinvestitionen in den Geschäftsbereichen Energy Solutions, Offshore und Solar Trade vorgesehen. Mittelfristig liegt der Fokus auf der vollständigen Umsetzung der strategischen Neuausrichtung und der Etablierung des transformierten Geschäftsmodells. Darüber hinaus hat das Maßnahmenprogramm das Ziel, die operative Effizienz nachhaltig zu steigern. Zentrale Hebel umfassen: Topline-Initiativen, Maßnahmen in Einkauf und Lieferkette, Business Streamlining, Overhead Streamlining sowie kontinuierliche operative Verbesserungen. Dies schafft die Grundlage dafür, dass BayWa r.e. wettbewerbsfähig bleibt und die angestrebten Wachstumsziele im Bereich der erneuerbaren Energien erfolgreich realisieren kann. Als Ergebnis der Umsetzung der umfassenden Sanierungsmaßnahmen soll in der Planung der Umsatz des neuen BayWa-Konzerns aufgrund der Desinvestitionen laut Geschäftsplanung für die Jahre 2025 bis 2028 von ca. 21,1 Mrd. Euro im Jahr 2024 auf ca. 11,3 Mrd. Euro im Jahr 2028 zurückgehen. Das um außerordentliche Effekte bereinigte EBITDA soll von 56,1 Mio. Euro im Jahr 2024 auf rund 530 Mio. Euro im Jahr 2028 steigen. Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen soll im Planungszeitraum zu einer operativen Verbesserung und zu einem Anstieg der bereinigten EBITDA-Marge von 0,3 Prozent im Jahr 2024 auf über 4 Prozent im Jahr 2028 führen. Darüber hinaus ist bis zum Ende des Jahres 2028 ein Anwachsen des wirtschaftlichen Eigenkapitals des Konzerns – bestehend aus dem bilanziellen Eigenkapital sowie den erhaltenen Gesellschafterdarlehen – auf rund 600 Mio. Euro geplant, bei einer Nettoverschuldung von ca. 1,7 Mrd. Euro. Sanierungsvereinbarung Bis zum Halbjahr 2024 war die Konzernfinanzierung durch bestehende Kreditlinien gesichert. Die Rückzahlung des im Juni 2024 fälligen Green Bonds mit einem Zinskupon von 3,125 Prozent und einem Volumen von 500 Mio. Euro aus frei verfügbaren Mitteln belastete jedoch die Liquiditätslage erheblich. Eine geplante Refinanzierung am Kapitalmarkt konnte nicht umgesetzt werden. Hinzu kam eine schwache Entwicklung des operativen Geschäfts insbesondere im Segment regenerative Energien. Gleichzeitig kumulierten sich Abflüsse aus Commercial-Paper-Finanzierungen von über 200 Mio. Euro binnen weniger Wochen. Diese Entwicklungen veranlassten die Beauftragung eines Sanierungsgutachtens nach IDW S 6. Überbrückungskredite ab August 2024 Im August 2024 hat die BayWa AG mit ihren wesentlichen Finanzgläubigern Stillhaltevereinbarungen und darüber hinaus mit einem Kernbanken-Kreis einen Überbrückungskreditvertrag über Kredite in Höhe von rund 272 Mio. Euro abgeschlossen. Die Vereinbarungen galten vorerst bis zum 30. September 2024. Sie wurden in der Folgezeit mehrmals, zunächst im September 2024 bis zum 31. Dezember 2024, im Dezember 2024 bis zum 30. April 2025 und zuletzt im April 2025 bis zum 30. Juni 2025, verlängert. Das Überbrückungskredit-Paket mit den Banken umfasste besicherte Bankdarlehen und wurde im September 2024, Januar 2025 sowie im März 2025 um weitere Bankdarlehen erhöht, um die Finanzierung der BayWa AG weiter zu stabilisieren sowie die Grundlage für eine anschließende langfristige Finanzierungslösung bis Ende 2028 zu schaffen. Das Überbrückungskreditvolumen betrug rund 1,3 Mrd. Euro. Parallel hat die BayWa AG mit ihren Hauptaktionären, der Bayerischen Raiffeisen-Beteiligungs-AG und der Raiffeisen Agrar Invest AG, Überbrückungskreditverträge im Juli und August 2024 abgeschlossen über die Gewährung nachrangiger Überbrückungskredite in Höhe von insgesamt 125 Mio. Euro mit einer Laufzeit bis ursprünglich 31. Dezember 2024. Die Laufzeit der unter den Überbrückungskreditverträgen gewährten Gesellschafterüberbrückungsdarlehen wurde im Dezember 2024 bis zum 30. Juni 2028 verlängert. Langfristige Sanierungsdokumentation und wesentliche Ereignisse vom Geschäftsjahresende bis zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses Ende Dezember 2024 hat sich die BayWa AG mit den wesentlichen Finanzierungspartnern und den Hauptaktionären auf zentrale Eckpunkte und Zielparameter verständigt, die in einer langfristigen Sanierungsvereinbarung bis Ende 2028 sowie ergänzenden Zusatzvereinbarungen enthalten sein sollen. Wesentliches Finanzierungsziel des langfristigen Transformationskonzepts ist die Reduktion der Finanzverschuldung des BayWa-Konzerns um rund 4 Mrd. Euro. Mehr als 90 Prozent der Finanzgläubiger haben durch eine Zustimmung zur Stillhaltevereinbarung sowie den Inhalten der Sanierungsvereinbarung eine konstruktive Begleitung der Sanierungsbemühungen zugesichert, wodurch ein stabiler Rahmen für die finale Ausarbeitung und Vereinbarung der langfristigen Sanierungslösung geschaffen wurde. Als Teil des Transformationskonzepts wird eine Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht in einem Volumen von bis zu 201,6 Mio. Euro durchgeführt werden. Die Kapitalerhöhung wird in zwei Tranchen durchgeführt, wobei im Rahmen der ersten Tranche zunächst allein die beiden Ankeraktionäre, Bayerische Raiffeisen-Beteiiligungs AG und Raiffeisen Agrar Invest AG, bezugberechtigt sind bis zu einem Gesamtbezugspreis in Höhe von 125 Mio. Euro. Die Auszahlung des Emissionserlöses aus der ersten Tranche in Höhe von 125 Mio. Euro erfolgt in der ersten Juli-Hälfte 2025. Bis Ende des Jahres 2025 soll die zweite Tranche in Höhe von bis zu 76,6 Mio. Euro den Aktionären im Streubesitz angedient werden, wovon 25 Mio. Euro durch die beiden Ankeraktionäre abgesichert sind. Am 30. Juni 2025 wurde zudem die Sanierungsvereinbarung rechtsverbindlich abgeschlossen und wirksam. Gleichzeitig hat die BayWa alle notwendigen Finanzierungsverträge für die Neuordnung der Finanzierung bis Ende 2028 abgeschlossen, die am 1. Juli 2025 wirksam wurden. Das finale Sanierungskonzept wurde ebenfalls am 30. Juni 2025 abgeschlossen und dient als Grundlage der operativen Sanierung sowie der Verlängerung der Finanzierungen mit den bestehenden Finanzgläubigern als Teil des Sanierungskreditvertrags, der alle bestehenden unbesicherten Kredite zu vereinheitlichten Konditionen in Form eines Großkredits zusammenführt und bis Ende des Sanierungszeitraums Ende 2028 die Hauptfinanzierung der BayWa AG darstellt. Die Sanierungsfinanzierung für die BayWa AG (und deren operative Tochtergesellschaften) sowie für die Cefetra-Gruppe bündelt sowohl alte Kreditverträge wie den Konsortialkredit, die Schuldscheindarlehen und Commercial Paper als auch Teile der gewährten Brückenfinanzierungen unter einem einheitlichen Kreditvertrag. Dabei werden der BayWa-Konzern sowie die Cefetra-Gruppe jeweils mit langfristigen Darlehen (Term Loan) und revolvierenden, also flexiblen, Kreditlinien ausgestattet. Der Sanierungskreditvertrag wurde über ein Finanzierungsvolumen von 2,4 Mrd. Euro abgeschlossen, das zu einem einheitlichen Zinssatz auf Basis des Euribor zuzüglich einer Kreditmarge verzinst wird. Die Laufzeit der Finanzierung wurde einheitlich festgelegt und läuft bis zum 31. Dezember 2028. Für die Finanzierung gelten bestimmte Verhaltenspflichten (sogenannte Undertakings und Covenants) für den BayWa-Konzern. Dazu zählen u. a. Informations- und Mitteilungspflichten, die regelmäßige Übermittlung von Finanzdaten an die Kreditgeber, Einschränkungen bei der Veräußerung von Vermögenswerten sowie Sondertilgungen. Es wurde des Weiteren eine Vereinbarung hinsichtlich der Mindestliquidität des BayWa-Konzerns sowie der Cefetra-Gruppe definiert. Basis für die Sondertilgungsvereinbarungen sind die im Sanierungskonzept geplanten Verkäufe von Beteiligungen. Die aus den geplanten Verkäufen der Cefetra-Gruppe und T&G-Gruppe erzielten Erlöse werden zur teilweisen Tilgung der zur Verfügung gestellten Finanzierung und damit Entschuldung des BayWa-Konzerns verwendet. Fehlende Bestätigungen in Bezug auf definierte Meilensteine sowie auf die Einhaltung des Sanierungspfads als auch der Nichtabschluss von M&A-Transaktionen lösen Kündigungsrechte der Finanzierungsparteien der Sanierungsvereinbarung aus. Für die BayWa r.e.-Gruppe wurde mit Abschluss der Sanierungsvereinbarung ebenfalls eine einheitliche Finanzierung mit den kreditgebenden Banken abgeschlossen. Die BayWa r.e.-Gruppe hat eine Finanzierungsvereinbarung getroffen, die sich jeweils in langfristige Darlehen (Term Loan) und revolvierende, also flexibel abrufbare, Kreditlinien aufteilt. Das Finanzierungsvolumen unterteilt sich in 652,5 Mio. Euro revolvierende Linien, 214 Mio. Euro Sanierungskredit (davon 114 Mio. Euro als Term Loan und 100 Mio. Euro als revolvierende Linie ausgestaltet), 120 Mio. Euro bilaterale Finanzierungsinstrumente mit strukturellem Vorrang und 89 Mio. Euro Reverse-Factoring-Linien, die in eine revolvierende Linie gewandelt werden. Die Laufzeit dieser Finanzierungsinstrumente wurden ebenfalls einheitlich bis zum 31. Dezember 2028 festgelegt. Für die Finanzierungsinstrumente mit strukturellem Vorrang in Höhe von 120 Mio. Euro sind individuelle Zinssätze vereinbart. Diese weichen in ihrer Marge vom bisherigen Zinssatz ab. Für alle übrigen Finanzierungsinstrumente gelten einheitliche Zinssätze, differenziert nach Herkunft der Mittel (Old Money vs. New Money). Der Zinssatz für Old-Money-Mittel richtet sich nach der Net Leverage Ratio: Bei einem Leverage von ≥ 2,0x kommt ein höherer Risikozuschlag zum Tragen als bei einem Leverage < 2,0x. Der Zinssatz für New-Money-Mittel, was die 214 Mio. Euro Cash Bridges betrifft, variiert nach Kalenderjahr und enthält einen PIK-Anteil (Payment-in-Kind). Die Risikozuschläge erhöhen sich über die Jahre 2025 bis 2028. Für die Finanzierung gelten auch für die BayWa r.e. AG bestimmte Verhaltenspflichten (sogenannte Undertakings und Covenants). Dazu zählen auch hier u. a. Informations- und Mitteilungspflichten, die regelmäßige Übermittlung von Finanzdaten an die Kreditgeber, Einschränkungen bei der Veräußerung von Vermögenswerten, Sondertilgungen sowie eine vorgegebene in der Gruppe frei verfügbare Mindestliquidität. Die Sondertilgungsvereinbarungen ergeben sich auf Basis der im Sanierungskonzept geplanten Verkäufe. Neben den genannten externen Finanzierungsinstrumenten umfasst die Finanzierungslösung für die BayWa r.e. AG zudem noch Garantiefazilitäten in Höhe von 698 Mio. Euro. Dies umfasst 628 Mio. Euro Garantielinien mit einem einheitlichen Zinssatz per Juni 2025 in Höhe von 70 Mio. Euro Garantielinien mit strukturellem Vorrang, für die individuelle Zinssätze vereinbart sind, die vom bisherigen Zinssatz abweichen. Der einheitliche Zinssatz für die 628 Mio. Euro Garantielinien richtet sich nach dem Nettoverschuldungsgrad (Net Leverage Ratio). Bei einem Leverage von ≥ 2,0 kommt ein höherer Risikozuschlag zum Tragen als bei einem Leverage von < 2,0. Vom Minderheitsgesellschafter Energy Infrastructure Partners (EIP) wurden seit August 2024 bis März 2025 weitere Gesellschafterdarlehen im Gesamtvolumen von 85,2 Mio. Euro bereitgestellt; deren Laufzeit wurde bis zum 30. Juni 2029 verlängert. Seitens des Mehrheitseigentümers BayWa AG wurden 2025 zusätzliche Gesellschafterdarlehen im Gesamtvolumen von 173,9 Mio. Euro bereitgestellt. Bereits zuvor bestanden seitens der BayWa AG Gesellschafterdarlehen mit einem Volumen von 925 Mio. Euro. Als Teil des Transformationskonzepts, das u. a. Veräußerungen von wesentlichen internationalen Beteiligungen bei grundsätzlicher Fortführung der Kerngeschäftsbereiche Agrar, Technik, Energie und Baustoffe vorsieht, hat die BayWa bereits den im Dezember 2024 angekündigten Verkauf ihrer Beteiligung an der RWA Raiffeisen Ware Austria AG (RWA AG) planmäßig im Mai 2025 abgeschlossen. Neben einem signifikant positiven Liquiditätseffekt durch die Nettoverkaufserlöse konnte durch den Verkauf der Beteiligung eine Reduktion der Finanzverschuldung von rund 500 Mio. Euro erreicht werden. Am 10. Juni 2025 hat die BayWa AG den Verkauf der Cefetra Group B.V. an die niederländische First Dutch Group B.V. (ehemals PGFO B.V.) mitgeteilt. Der Vollzug der Transaktion (Closing) ist bis zum Ende des Geschäftsjahres 2025 vorgesehen. Über den Sanierungszeitraum bis Ende 2028 sieht das strukturelle Maßnahmenkonzept zwei weitere Verkäufe vor, die zu erheblicher zusätzlicher Verschuldungsreduktion führen. Restrukturierungsplan gemäß StaRUG Finanzielle Maßnahmen des Restrukturierungsplans Der Restrukturierungsplan gemäß StaRUG regelt die finanziellen Maßnahmen, insbesondere die notwendige Verlängerung der Endfälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten und die Erhöhung des Grundkapitals der BayWa AG. Hinzu kommen diverse operative Sanierungsmaßnahmen. Das Konzept ist durch ein begleitendes Sanierungskonzept vom Sanierungsgutachter validiert. Der am 6. Juni 2025 gerichtlich bestätigte Restrukturierungsplan beinhaltet u. a. die Inhalte der Sanierungsvereinbarung sowie die operativen Maßnahmen. Zu den finanziellen Maßnahmen zählen die Verlängerung aller Finanzverbindlichkeiten bis zum Ablauf des 31. Dezember 2028, die Zuführung von Barmitteln durch die Gesellschafter mindestens in Höhe von 150 Mio. Euro durch eine Barkapitalerhöhung und M&A-Maßnahmen im Zeitraum bis Ende 2028. Auswahl der Planbetroffenen Der Restrukturierungsplan bezieht auf Seiten der Finanzgläubiger der BayWa AG die folgenden ausstehenden Finanzverbindlichkeiten ein: einen syndizierten Konsortialkredit (einschließlich Abzweiglinien, aber ohne Avale) in Höhe von rund 908 Mio. Euro, einen Interim-Kredit in Höhe von 300 Mio. Euro, bilaterale Kredite in einer Gesamthöhe von rund 98 Mio. Euro, 369 Schuldscheindarlehen in einer Gesamthöhe von 831,5 Mio. Euro, die aktuell von 255 Schuldscheingläubigern gehalten werden, und 19 Commercial Paper in einem Gesamtvolumen von rund 201 Mio. Euro, die aktuell von 11 Commercial-Paper-Gläubigern gehalten werden. Hinzu kommen bis zur Planwirksamkeit entstandene Schadensersatz- und prozessuale Kostenerstattungsansprüche aufgrund Forderungsverzugs (einschließlich vertraglicher bzw. gesetzlicher Verzugszinsen) im Zusammenhang mit planbetroffenen Hauptforderungen. Daneben werden die Aktionäre der BayWa AG in den Restrukturierungsplan einbezogen, jeweils als Inhaber von Anteils- und Mitgliedschaftsrechten. Regelungen für Finanzgläubiger Hinsichtlich der planbetroffenen Forderungen sieht das Sanierungskonzept im Wesentlichen eine Anpassung der Finanzierungskonditionen, insbesondere eine einheitliche Regelung der Endfälligkeiten und des Zinsniveaus, vor. Die Endfälligkeiten sollen bis zum 31. Dezember 2028 verlängert werden. Es besteht das Recht, aber nicht die Pflicht der planbetroffenen Finanzgläubiger, der Sanierungsvereinbarung beizutreten. Mit den weiteren Finanzierungsparteien, die nicht in den Restrukturierungsplan einbezogen werden, wurden außerhalb des Restrukturierungsplans entsprechende Vereinbarungen getroffen, die das Sanierungskonzept umsetzen und vervollständigen. Basismaßnahmen Die Forderungen der planbetroffenen Finanzgläubiger, die die nachfolgend dargestellte Wahloption Sanierungsvereinbarung nicht oder nicht innerhalb der Annahmefrist ausüben, sollen neben der einheitlichen Endfälligkeit im Wesentlichen wie folgt als sogenannte Basismaßnahmen angepasst werden: 1.Festlegung eines einheitlichen Zinssatzes in Höhe von 3 Prozent p. a. für die ab dem Tag, der auf die Verkündung der gerichtlichen Bestätigung des Restrukturierungsplans folgt, entstehenden Zinsansprüche. 2.Festlegung einheitlicher Zinszahlungstermine jeweils zum Ende eines Quartals. 3.Ein teilweiser qualifizierter Rangrücktritt im Sinne von § 39 Abs. 2 InsO in Höhe von 30 Prozent der jeweiligen Nennbeträge der planbetroffenen Hauptforderungen, wobei die betroffenen Forderungsteile vorrangig bleiben gegenüber (i) Forderungen der Gläubiger aus der Hybridanleihe und (ii) allen Forderungen der Ankeraktionäre aus deren Gesellschafterdarlehen. Wahloption Sanierungsvereinbarung Die BayWa bietet allen planbetroffenen Finanzgläubigern die Wahloption an, der Sanierungsvereinbarung als neuer Rahmenvereinbarung für den Sanierungszeitraum bis Ende 2028 beizutreten (Wahloption Sanierungsvereinbarung). Die Sanierungsvereinbarung wurde mit den Hauptfinanzierungspartnern vorverhandelt und bildet den Rahmen für die sanierungsbezogenen Rechte und Pflichten ihrer Parteien für den Sanierungszeitraum. Die ebenfalls vorverhandelten Eckpunkte der Interkreditorenvereinbarung regeln das Verhältnis der Finanzgläubiger untereinander sowie gegenüber der BayWa AG vornehmlich hinsichtlich der neuen Sicherheiten für die prolongierten Kredite. Die noch abzuschließende Interkreditorenvereinbarung wird zudem die Regelungen zur Verwertung der Kreditsicherheiten und der Erlösverteilungsfolge enthalten. Aus rechtlichen Gründen sieht der Restrukturierungsplan vor, dass Finanzgläubiger nur Partei der neuen Vereinbarungen werden, wenn sie dem Beitritt ausdrücklich zustimmen. Falls die planbetroffenen Finanzgläubiger die Wahloption Sanierungsvereinbarung ausüben, sieht der Restrukturierungsplan u. a. folgende Regelungen vor: Optierende Finanzgläubiger werden im Zeitpunkt der Verkündung der gerichtlichen Bestätigung des Restrukturierungsplans Vertragspartei der Sanierungsvereinbarung und es findet eine Anpassung bzw. Neufassung ihrer Forderungen gemäß den Bestimmungen der Sanierungsvereinbarung statt. Die Endfälligkeit der Forderungen wird – aufschiebend bedingt auf die Vollwirksamkeit der Sanierungsvereinbarung – bis zum 31. Dezember 2028 prolongiert. Es gilt eine Zinsmarge von 3,5 Prozent p. a. über Euribor. Alle der Sanierungsvereinbarung beitretenden Finanzgläubiger erhalten einmalig eine Restrukturierungsgebühr. Zur Absicherung des Zeitraums bis zur Vollwirksamkeit der Sanierungsvereinbarung wird die Fälligkeit der Forderungen der optierenden Finanzgläubiger längstens bis zum Ablauf des 30. August 2025 verlängert. Maßnahmen auf Eigenkapitalseite Kapitalerhöhung in zwei Tranchen Die Durchführung der Kapitalerhöhung in zwei Schritten ermöglicht es, dass der BayWa AG die Erlöse aus der ersten Tranche der Kapitalerhöhung bereits frühzeitig zufließen können, ohne dass der im Rahmen der zweiten Tranche erforderliche gebilligte Wertpapierprospekt vorliegen muss. Durch den frühzeitigen Zufluss des Emissionserlöses aus der ersten Tranche der Kapitalerhöhung leisten die Ankeraktionäre einen weiteren, für die Sicherstellung der Durchfinanzierung zwingend notwendigen Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilisierung der BayWa AG. Die Ankeraktionäre haben sich zudem verpflichtet, die Stimmrechte aus den neuen Aktien, die im Rahmen der ersten Tranche der Kapitalerhöhung jeweils durch die Ankeraktionäre bezogen werden, in den nachfolgenden Hauptversammlungen der BayWa AG, längstens jedoch bis zum 31. März 2026, nicht auszuüben. Kapitalerhöhung Der Restrukturierungsplan sieht eine Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht für alle Aktionäre vor. Im Rahmen des verfolgten „StaRUG light“-Ansatzes der BayWa AG sind dabei nur eher geringfügige Eingriffe in die Rechtspositionen der Planbetroffenen zur rechtssicheren Umsetzung des Finanzierungskonzepts erforderlich. Denn es werden keine Forderungsverzichte und keine Kapitalherabsetzung eingefordert. Insbesondere die Bezugsrechte aller Aktionäre bei der vorgesehenen Kapitalerhöhung bleiben bewahrt. Die bisherige Börsennotierung bleibt unverändert bestehen. Durch die Kapitalerhöhung soll ein Gesamtemissionserlös in Höhe von geplant bis zu ca. 201,6 Mio. Euro, mindestens jedoch in Höhe von ca. 150 Mio. Euro erzielt werden. Die Kapitalerhöhung wird als eine einheitliche Kapitalerhöhung mit Barbezugsrecht in zwei Tranchen durchgeführt: –Im Rahmen der ersten Tranche der Kapitalerhöhung in Höhe von 125 Mio. Euro sind die beiden Ankeraktionäre der BayWa AG, die Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und die Raiffeisen Agrar Invest AG, berechtigt, entsprechend ihrem Gesellschaftsanteil die ihnen zustehenden Bezugsrechte auszuüben und die darauf entfallenden Aktien außerhalb eines öffentlichen Angebots zu beziehen. –Im Rahmen der zweiten Tranche der Kapitalerhöhung in Höhe von bis zu 76,6 Mio. Euro sind alle Aktionäre außer der Bayerischen Raiffeisen-Beteiligungs-AG und der Raiffeisen Agrar Invest AG, das heißt die Streubesitzaktionäre, zu denselben Konditionen wie die Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und die Raiffeisen Agrar Invest AG im Rahmen der ersten Tranche der Kapitalerhöhung bezugsberechtigt. Die zweite Tranche der Kapitalerhöhung wird durchgeführt, sobald der aus rechtlichen Gründen für das öffentliche Angebot der neuen Aktien erforderliche Wertpapierprospekt von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligt ist. Die Ankeraktionäre haben sich jeweils im Rahmen einer Eigenkapitalzusage (Equity Commitment Letter) verpflichtet, sich an der Kapitalerhöhung zu beteiligen und im Rahmen der zweiten Tranche der Kapitalerhöhung neue Aktien nur im Rahmen ihrer vertraglich vereinbarten Überbezugspflicht zu zeichnen, um das vertraglich vereinbarte Mindestvolumen in Höhe von 150 Mio. Euro der Kapitalerhöhung abzusichern. Der Bezugspreis für die im Restrukturierungsplan beschlossene einheitliche Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung wurde auf 2,79 Euro pro neue Aktie festgesetzt. Bestandsgefährdung und Sanierungsfähigkeit der BayWa bestätigt Für die Dauer der Sanierung besteht ein bestandsgefährdendes Finanzierungsrisiko und ein damit einhergehendes bestandsgefährdendes Liquiditätsrisiko für die Fähigkeit der BayWa AG sowie ihrer Tochtergesellschaften zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB. Der Fortbestand des Konzerns ist von der erfolgreichen Umsetzung der im Restrukturierungsplan gemäß StaRUG sowie im Sanierungskonzept dargestellten Maßnahmen und insofern insbesondere von der Steigerung der Profitabilität im Rahmen einer strategischen Neuausrichtung unter Berücksichtigung der Veräußerung weiterer nicht zum Kerngeschäft gehörender Beteiligungen und Vermögenswerte sowie der Umsetzung der geplanten Eigenkapitalerhöhung wie auch von der Einhaltung der im Rahmen der Refinanzierungen vereinbarten Verhaltenspflichten (sogenannte Undertakings und Covenants) abhängig. Vor diesem Hintergrund besteht eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Der Konzern ist daher möglicherweise nicht in der Lage, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren sowie seine Schulden zu begleichen. Die im Restrukturierungsplan vorgesehenen sowie die im finalen Sanierungskonzept vom 30. Juni 2025 dargestellten operativen und finanziellen Maßnahmen sind geeignet, die drohende Zahlungsunfähigkeit der BayWa AG zu beseitigen und die Bestandsfähigkeit sicherzustellen. Die BayWa AG als Einzelunternehmen ist ebenso wie der BayWa-Konzern mit überwiegender Wahrscheinlichkeit während des im Sanierungskonzept enthaltenen Planungszeitraums bis Ende 2028 durchfinanziert. Es besteht die Aussicht auf eine positive, nachhaltige Fortführungsfähigkeit, die sich insbesondere aus den geplanten Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Ertragsfähigkeit des BayWa-Konzerns ergibt. Überblick In den dargestellten EBIT-Kennzahlen sind Wertberichtigungen nach IAS 36 und IFRS 5 enthalten, die nach außerplanmäßigen Impairment-Tests aufgrund der angespannten Liquiditätssituation des BayWa-Konzerns vorgenommen wurden. BayWa-Konzern Das Geschäftsjahr 2024 stand für den BayWa-Konzern im Zeichen der schwersten Krise der Unternehmensgeschichte. Im Sommer 2024 geriet die BayWa AG in eine Liquiditätskrise, woraufhin umfassende Sanierungsmaßnahmen eingeleitet sowie ein Sanierungsgutachten hinsichtlich der Zukunftsfähigkeit und des Fortbestehens des BayWa-Konzerns in Auftrag gegeben wurden. Dies führte zu erheblichen Unsicherheiten und entsprechenden Reaktionen bei Lieferanten wie auch Kunden des Konzerns und hatte negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung. Vertrauensverluste seitens der Geschäftspartner sowie die eingeschränkte Liquidität des Konzerns sorgten für eingeschränkte Warenverfügbarkeit, geringere Handelsmengen, schlechtere Konditionen, nicht verfügbare Warenkreditversicherungen etc. Diese Faktoren hatten entsprechend negative Auswirkungen auf Umsatz und Ergebnis in den einzelnen Segmenten sowie im Konzern (siehe auch Kapitel Erläuterungen zur Sanierungssituation des BayWa-Konzerns). Zusätzlich zur Sanierungslage beeinträchtigten die weltweite Konjunkturschwäche sowie ungünstige Entwicklungen im Bau- und Energiemarkt das Ergebnis. Vor diesem Hintergrund verzeichnete der BayWa-Konzern im Geschäftsjahr 2024 eine erheblich rückläufige Entwicklung gegenüber dem Vorjahr. Die Ertragslage wurde zusätzlich durch notwendige Wertminderungen, insbesondere im Segment Regenerative Energien, infolge der Sanierungssituation belastet. Daher lag das stark verringerte EBIT im Geschäftsjahr 2024 weit im negativen Bereich und führte zusammen mit anhaltend hohen Zinsaufwendungen zu einem stark verschlechterten Konzernjahresfehlbetrag. Das Geschäftsfeld Energie (Segmente Regenerative Energien und Energie) war im Geschäftsjahr 2024 erneut von einer schwachen konjunkturellen Entwicklung geprägt, was zu einer rückläufigen Nachfrage bei sinkenden Preisen sowie zu abnehmenden Margen führte. In Verbindung mit den negativen Auswirkungen der Sanierungssituation auf Beschaffung und Absatz kam es zu einer rückläufigen Umsatz- und Ergebnisentwicklung, die insbesondere das Segment Regenerative Energien betraf. Der Umsatz lag im Berichtsjahr bei 6,7 Mrd. Euro, ein Minus von 22,6 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert von 8,6 Mrd. Euro. Das EBIT des Geschäftsfelds Energie sank nach Wertminderungen auf minus 740,2 Mio. Euro stark in den negativen Bereich (Vorjahr: 211,6 Mio. Euro). Das Segment Regenerative Energien sah sich im Geschäftsjahr 2024 mit schwierigen Rahmenbedingungen in allen Geschäftsbereichen konfrontiert. Das Projektgeschäft war maßgeblich von niedrigen Projektverkaufspreisen, verzögerten Projektverkäufen sowie Abschreibungen betroffen. Im Bereich Independent Power Producer (unabhängiger Energieerzeuger – IPP) kam es zu niedrigeren Stromerlösen in allen Regionen aufgrund gefallener Preise sowie zu erheblichen außerplanmäßigen Abschreibungen auf Vermögenswerte. Der Energiehandel hat sich gegenüber dem Vorjahr wieder normalisiert. Der Solarhandel war weiter durch den Preisverfall durch Überkapazitäten belastet, die sich in niedrigeren Margen sowie Vorratsabwertungen niederschlugen. Das Segmentergebnis enthält zudem hohe Aufwendungen, die im Rahmen des Refinanzierungsprozesses sowie des laufenden Restrukturierungsprozesses angefallen sind. Der Umsatz des Segments erreichte im Geschäftsjahr 2024 eine Höhe von 4,1 Mrd. Euro, was einem Rückgang von 28,9 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert von 5,8 Mrd. Euro entspricht. Das EBIT lag im Berichtsjahr insbesondere infolge von Wertminderungen mit minus 732,0 Mio. Euro deutlich im negativen Bereich (Vorjahr: 193,8 Mio. Euro). Die Geschäftsentwicklung im Segment Energie war 2024 insbesondere im Wärmegeschäft stark von schwierigen Marktbedingungen geprägt. Aufgrund des milden Winters war die Nachfrage nach Wärmeenergieträgern wie Heizöl und Holzpellets schwach. Zudem sanken die Preise vor allem für Holzpellets stark, die Nachfrage nach neuen Heizungsanlagen ging zurück. Im Kraftstoffgeschäft verzeichnete die BayWa zwar einen geringfügigen Absatzanstieg, geringere Preisschwankungen im Vergleich zum Vorjahr und eine rückläufige Preisentwicklung schmälerten aber die Gewinnmargen. Im Bereich Haustechnik prägte das schlechte konjunkturelle Umfeld den Absatz von Wärmeerzeugern wie Wärmepumpen und Pelletheizungen und damit auch die Geschäftsentwicklung insgesamt. Im zweiten Halbjahr belastete zudem die Sanierungslage die Geschäftsentwicklung. Insgesamt ergab sich im Berichtsjahr ein spürbarer Umsatzrückgang von 9,8 Prozent auf 2,5 Mrd. Euro (Vorjahr: 2,8 Mrd. Euro). Auf der Ertragsseite war das EBIT nach Wertminderungen stark rückläufig und entwickelte sich mit minus 8,2 Mio. Euro ebenfalls in den negativen Bereich (Vorjahr: 17,8 Mio. Euro). Im Geschäftsfeld Agrar (Segmente Cefetra Group, Agrar, Technik und Global Produce) wurde ein leicht geringerer Umsatz von 12,7 Mrd. Euro, ein Rückgang von 4,6 Prozent im Jahresvergleich, verzeichnet. Das EBIT reduzierte sich nach Wertminderungen auf minus 19,4 Mio. Euro. Dies entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vorjahreswert von minus 179,9 Mio. Euro. Diese Entwicklung war wesentlich von den Segmenten Agrar und Cefetra Group geprägt, während Global Produce als einziges Segment eine Ergebnisverbesserung erzielte. Das Handelsumfeld der Cefetra Group war im Geschäftsjahr 2024 geprägt von überwiegend geringeren Durchschnittspreisen an den Agrarrohstoffmärkten, die die Ergebnismargen beeinträchtigten. Im zweiten Halbjahr führte die Sanierungslage dazu, dass einzelne Lieferanten ihre Geschäfte mit der Cefetra Group einschränkten oder komplett einstellten. Dadurch konnten vor allem bei Getreide nicht alle Handelschancen genutzt und die hohe Nachfrage am Markt nicht immer bedient werden. Wesentlich schwächer als im Vorjahr entwickelte sich das Geschäft mit Lebensmittelzutaten. Bei der Tochtergesellschaft Cefetra Dairy haben sich die Handelsstrategien für das Produkt Butter als unrentabel erwiesen und das Ergebnis stark gemindert. Positiv entwickelte sich die Tochtergesellschaft Sedaco, die im höhermargigen Lebensmittelzutaten-Geschäft von einer steigenden Nachfrage aus dem asiatischen Raum sowie einem guten Beschaffungsnetzwerk in Afrika profitierte. Der Umsatz im Segment Cefetra Group reduzierte sich im Berichtsjahr insgesamt deutlich um 9,3 Prozent auf 4,8 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahreswert von 5,3 Mrd. Euro. Neben den Wertminderungen wurde das Ergebnis zusätzlich durch die schwächere Entwicklung der Lebensmittelhändler Cefetra Dairy und Heinrich Brüning GmbH belastet. Das EBIT nach Wertminderungen der Cefetra Group sank im Geschäftsjahr 2024 um rund 64,9 Mio Euro auf minus 0,3 Mio. Euro (Vorjahr: 64,6 Mio. Euro). Das Geschäft im Segment Agrar war im Geschäftsjahr 2024 durch widrige Witterungsverhältnisse, eine gegenüber dem Vorjahr kleinere Getreideernte in Deutschland und eine Seitwärtsbewegung der Durchschnittspreise an den Agrarrohstoffmärkten geprägt. Auch hier schränkten Geschäftspartner aufgrund der hohen Verunsicherung und des gestiegenen Risikos aufgrund der Sanierungssituation ihre Lieferungen an die BayWa im zweiten Halbjahr ganz oder teilweise ein, sodass die Erfassungsmengen gegenüber dem Vorjahr rückläufig waren. Dadurch konnten beispielsweise Preisvorteile nicht genutzt werden, etwa durch größere Abnahmemengen beim direkten Aufkauf von Erzeugnissen aus der Landwirtschaft. Zudem resultierte die vorzeitige Realisierung von Getreidekontrakten in geringeren Ergebnismargen. Positiv wirkte sich der Wetterverlauf auf die Nachfrage nach Betriebsmitteln wie Dünger und Pflanzenschutzmittel aus. Jedoch ging auch hier die steigende Nachfrage nach generischen Produkten, insbesondere bei Fungiziden, zu Lasten der Handelsmargen. Die österreichische Tochtergesellschaft RWA verzeichnete im Segment Agrar eine starke Entwicklung, profitierte gegenüber dem Vorjahr auch von einem besseren Geschäftsverlauf in Osteuropa. Insgesamt verzeichnete das Segment Agrar im Geschäftsjahr 2024 einen spürbaren mengen- und preisbedingten Umsatzrückgang von 7,1 Prozent auf 4,6 Mrd. Euro gegenüber 4,9 Mrd. Euro im Vorjahr. Das EBIT nach Wertminderungen lag mit minus 97,1 Mio. Euro gegenüber 26,4 Mio. Euro im Vorjahr deutlich unter dem Vorjahreswert, maßgeblich verursacht durch die Sanierungssituation der BayWa AG. Das Segment Technik verzeichnete im Geschäftsjahr 2024 eine positive Geschäftsentwicklung. Das Ergebnis konnte jedoch nicht an den Rekord des Vorjahres anknüpfen. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf gute Verkaufszahlen in Deutschland, insbesondere bei Gebrauchtmaschinen, und eine stabile Auslastung in den BayWa-Werkstätten in Deutschland zurückzuführen. Aufgrund der Sanierungssituation des BayWa-Konzerns kam es jedoch auch im Segment Technik temporär zu Beeinträchtigungen, denen die BayWa mit gezielten Vertriebsmaßnahmen entgegenwirkte. Deutlich schwächer als erwartet verlief die Geschäftsentwicklung bei der Tochtergesellschaft RWA in Österreich. Hauptursachen waren die rückläufige Nachfrage nach Landmaschinen sowie Wertberichtigungen von Vorräten bei der Lagerhaus Technik-Center GmbH, einer Beteiligung der RWA. Insgesamt stieg der Umsatz im Segment Technik um 8,1 Prozent von 2,2 Mrd. Euro auf 2,4 Mrd. Euro. Das EBIT konnte das Vorjahresniveau, bedingt durch geringere Gewinnspannen im Handel mit Landmaschinen, nicht erreichen. Insgesamt lag das EBIT nach Wertminderungen mit 60,3 Mio. Euro rund 28,7 Prozent unter dem Vorjahreswert (Vorjahr: 84,6 Mio. Euro). Nach den massiven Auswirkungen des Zyklons Gabrielle im Vorjahr verlief die Geschäftsentwicklung im Segment Global Produce im Geschäftsjahr 2024 wieder besser. Zwar waren die Folgen des Zyklons für die Plantagen in Neuseeland noch spürbar, dennoch konnten die leicht höheren Vermarktungsvolumina und die optisch wie geschmacklich besseren Fruchtqualitäten zu höheren Preisen vermarktet werden. Das Deutschlandgeschäft war im ersten Halbjahr noch von einer deutlichen Kaufzurückhaltung im Premium-Fruchtbereich gekennzeichnet, verbesserte sich jedoch mit Beginn der zweiten Jahreshälfte. Extremwetterereignisse wie El Niño und La Niña beeinträchtigten das Handelsgeschäft mit tropischen Früchten, vor allem bei den Hauptproduktgruppen Avocados und Mangos. Hier musste Ware teilweise über den Spotmarkt zu höheren Preisen zugekauft werden, zu Lasten der Handelsmargen. In Summe erzielte die BayWa im Segment Global Produce im Berichtsjahr einen mengen- und preisbedingten Umsatzanstieg um 5,4 Prozent auf 925,8 Mio. Euro, nach 878,6 Mio. Euro im Vorjahr. Das EBIT nach Wertminderungen verbesserte sich im Geschäftsjahr 2024 gegenüber dem Vorjahreswert von minus 15,1 Mio. Euro auf 17,7 Mio. Euro. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in diesem Segment keine Wertminderungen angefallen sind. Angesicht der anhaltenden Schwäche der Baukonjunktur setzt das Geschäftsfeld Bau (Segment Bau) die Verschlankung und Optimierung der Prozesse fort, zum Nutzen der Kunden und für effizientere interne Abläufe. Ein zentraler Bestandteil der Strategie im Segment Bau ist dabei das Engagement im industriellen und seriellen Bauen, um Effizienz und Profitabilität am Bau zu steigern und das Angebot für Kunden attraktiv zu halten. Die Nachfrage nach Baustoffen verharrte im Geschäftsjahr 2024 auf niedrigem Niveau, was zu hohem Preis- und Margendruck mit rückläufigen Umsätzen in allen Produktgruppen der BayWa führte. Auch die leichte Entspannung bei den Bauzinsen brachte keine Verbesserung. Zusätzlich führte die Sanierungslage des BayWa-Konzerns zu Umsatzverlusten, da viele Baustofflieferanten mit schlechteren Lieferkonditionen oder sogar mit Lieferstopps reagierten, was die Lieferfähigkeit der BayWa auch bei Baustoffen für den Tiefbau, dem einzigen positiven Impulsgeber der Branche, einschränkte. Ein bereits zu Beginn der Baukrise eingeleitetes Kostensenkungsprogramm mit Restrukturierungsmaßnahmen und Ausgabenkürzungen konnte die Folgen der reduzierten Lieferfähigkeit nicht kompensieren. Belastend wirkten auch Maßnahmen im Bestandsmanagement sowie Abverkaufsaktionen zur Reduzierung der Lagerbestände. Im Berichtsjahr 2024 lag der Umsatz des Segments Bau bei 1,8 Mrd. Euro (Vorjahr: 2,0 Mrd. Euro). Das EBIT des Segments nach Wertminderungen entwickelte sich mit minus 80,9 Mio. Euro nach 6,6 Mio. Euro im Vorjahr stark in den negativen Bereich. Ergebnismindernd haben sich dabei auch die im Segmentvergleich hohen Personalaufwendungen ausgewirkt. Insgesamt verzeichnete der BayWa-Konzern einen erheblichen Rückgang des Umsatzes von 23,9 Mrd. Euro auf 21,1 Mrd. Euro sowie eine starke Verschlechterung des EBIT auf knapp minus 1,1 Mrd. Euro (Vorjahr: 304,0 Mio. Euro) und verfehlte damit auch die ursprüngliche Konzernjahresprognose einer signifikanten Verbesserung des Konzern-EBIT, die infolge der Sanierungslage im Spätsommer 2024 ersatzlos aufgehoben wurde. Das Konzernergebnis wird in der folgenden Tabelle ohne und mit den erfassten Wertminderungen dargestellt. Umsatz EBIT In Mio. Euro 2024 2023 Veränderung in % 2024 2023 Veränderung in % Vor Berücksichtigung der Wertminderungen nach IAS 36 und IFRS 5 BayWa-Konzern 21.153,1 23.948,2 - 11,7 - 412,0 304,0 > - 100,0 Nach Berücksichtigung der Wertminderungen nach IAS 36 und IFRS 5 BayWa-Konzern - 1.084,8 304,0 > - 100,0 Grundlagen des Konzerns Konzernstruktur und Geschäftstätigkeit Der BayWa-Konzern 2024 Umsatz (in Mio. Euro) Mitarbeiter (im Jahresdurchschnitt) Regenerative Energien 4.117,8 4.648 Energie 2.542,9 1.493 Cefetra Group 4.813,1 750 Agrar 4.550,6 3.778 Technik 2.421,0 3.944 Global Produce 925,8 2.689 Bau 1.762,6 4.325 Sonstige Aktivitäten 19,3 1.099 Gesamt 21.153,1 22.726 Die BayWa AG wurde 1923 gegründet und hat ihren Hauptsitz in München. Aus ihren Wurzeln im genossenschaftlichen Landhandel heraus hat sich die BayWa durch stetiges Wachstum und einen kontinuierlichen Ausbau des Leistungsspektrums zu einem international tätigen Konzern entwickelt. Der Konzern ist mit 22.726 Mitarbeitern über eigene Tochterfirmen und Beteiligungen in 56 Ländern aktiv und erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz von 21.153,1 Mio. Euro. Die Geschäftstätigkeit des BayWa-Konzerns umfasst Aktivitäten wie Projektierung, Groß- und Einzelhandel und Logistik sowie umfangreiche ergänzende Beratungs- und Dienstleistungen. Mit seinen drei Geschäftsfeldern Energie, Agrar und Bau versorgt der Konzern unterschiedlichste Kundengruppen mit innovativen Produkten und Dienstleistungen. Er bedient dabei essenzielle menschliche Grundbedürfnisse nach Ernährung, Energie, Mobilität und Wohnen. Die drei Geschäftsfelder untergliedern sich in sieben operative Segmente. Hinzu kommt der Bereich Sonstige Aktivitäten, der zentrale Steuerungs- und Verwaltungsfunktionen bündelt. Die BayWa wird weiterhin in ihren Kernbereichen Ernährung, Energie, Mobilität und Wohnen aktiv sein, in denen der Konzern eine solide Marktposition, etablierte Netzwerke und Vertrauen aufgebaut hat. Im Rahmen des Transformationsprozesses wird die BayWa aber ihre Organisationsstruktur überarbeiten und verschlanken, um so auch gezielter Synergien in den Tätigkeitsfeldern wie auch in der Ansprache von Kunden zu realisieren. Dazu wird sich der Konzern statt in den bisherigen drei Geschäftsfeldern und sieben operativen Segmenten ab dem Geschäftsjahr 2029 in vier Segmenten organisieren: Agrar, Technik, Wärme & Mobilität sowie Baustoffe. Neben der organisatorischen Transformation wird der Konzern auch das operative Geschäft neu aufstellen, anpassen und die Finanzlage verbessern. Dazu sollen sich die Kernaktivitäten der BayWa künftig wieder auf Deutschland fokussieren. Um das zu erreichen, wird der Anteil der Auslandsaktivitäten reduziert, insbesondere wenn diese über eigenständige Strukturen verfügen und zu wenig Synergien für die BayWa vorhanden sind. Ziel ist es, die BayWa wieder auf ihre ursprünglichen Stärken zu fokussieren und eine zukunftssichere Wertschöpfung zu verfestigen. Der Transformationsprozess soll Ende 2028 abgeschlossen sein. Eine Erläuterung des Transformationsprogramms findet sich in den „Vorbemerkungen“ sowie im Abschnitt „Konzernziele und Strategie“ im Konzernlagebericht dieses Konzernfinanzberichts. Der geschäftliche Schwerpunkt des Konzerns lag im Geschäftsjahr 2024 in Europa. Durch zusätzliche Aktivitäten in den USA und in Neuseeland sowie Geschäftsbeziehungen von Asien bis Südamerika verfügt der Konzern über ein internationales Handels- und Beschaffungsnetzwerk. Die Führung der Geschäftsaktivitäten erfolgt sowohl direkt über das Mutterunternehmen BayWa AG als auch mittelbar über die in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen. Insgesamt umfasst der BayWa-Konzern neben der Muttergesellschaft BayWa AG 572 vollkonsolidierte Beteiligungen. Darüber hinaus werden 26 Unternehmen nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss der BayWa AG einbezogen. Segm‌ent Regenerative Energien Das Segment Regenerative Energien umfasst die Aktivitäten der BayWa r.e. AG, unter deren Dach der Konzern wesentliche Teile der Wertschöpfungskette im Bereich der erneuerbaren Energien abdeckt. Gegründet 2009, ist das Tochterunternehmen BayWa r.e. heute ein weltweit aktiver Entwickler, Dienstleister, Photovoltaik-(PV-) ‌‍Großhändler, Energiehändler und Anbieter von Energielösungen im Bereich der erneuerbaren Energien. Seit 2021 hält ein Fonds des Investors Energy Infrastructure Partners (EIP) 49 Prozent der Anteile an der BayWa r.e. Die BayWa AG ist mit 51 Prozent weiterhin Mehrheitsgesellschafterin. Die BayWa r.e. verfolgt eine dreifache Diversifizierungsstrategie ihres Geschäftsportfolios: nach Ländern, nach Energieträgern, nach Geschäftsaktivitäten. Die Geschäftsaktivitäten gliedern sich in die fünf operativen Bereiche Projects EMEA/APAC & Solutions, Projects Americas, IPP, Operations EMEA und Solar Trade (bislang drei operative Bereiche: Projects, Operations, Solutions). Die Bereiche Projects EMEA/APAC & Solutions sowie Project Americas befassen sich weltweit mit der Entwicklung und Erstellung von Wind- und Solarenergieanlagen. Der Bereich IPP (Independent Power Producer, unabhängiger Energieerzeuger) besitzt, betreibt und verwaltet ein globales Portfolio an Erneuerbare-Energie-Anlagen. Der Bereich Operations EMEA bietet technische und kommerzielle Dienstleistungen, die Versorgung mit Verbrauchsmaterialien sowie die technische und kaufmännische Betriebsführung für den Betrieb von Wind- und Solaranlagen sowie Batteriespeichern in allen Kernmärkten in Europa sowie den Energiehandel und die Vermarktung von Strom aus eigenen Anlagen als Independent Power Producer (IPP) an. Im Bereich Solar Trade ist die BayWa r.e. AG als internationaler Großhändler für Photovoltaik-Produkte aktiv. Das Segment Regenerative Energien ist seit seiner Gründung stark international ausgerichtet, um größtmögliche Unabhängigkeit von der Entwicklung einzelner regionaler Märkte zu gewährleisten. Die BayWa r.e. ist heute in insgesamt 33 Ländern in den vier Regionen Europa, Nord- und Südamerika, Asien-Pazifik sowie Afrika mit eigenen Niederlassungen vertreten. Segment Energie Die Aktivitäten des Segments Energie gliedern sich in die Bereiche Schmierstoffe, Haustechnik, Heizöl, Diesel und Ottokraftstoffe, Holzpellets, Contracting, die BayWa Mobility Solutions GmbH sowie die BayWa Power Liquids GmbH. Geografisch ist das Geschäft vorwiegend auf die vier deutschen Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen verteilt. Bis zum Abgang der österreichischen RWA-Gruppe im Mai 2025 war in diesem Segment auch das Energie-Geschäft in Österreich und Zentral- und Osteuropa enthalten. Das Schmierstoffgeschäft umfasst den Handel von Produkten aller bedeutenden Hersteller und Marken sowie der Eigenmarken TECTROL und FluiQ sowie umfangreiche Anwendungen und Servicepakete. Darüber hinaus werden Schmierstoffe und Betriebsmittel an die B2B-Anwender aus den Bereichen Gewerbe, Industrie, Kommunen, Transportbranche sowie Land- und Forstwirtschaft auch online über die digitale Plattform Interlubes vertrieben. Die BayWa Haustechnik GmbH bietet mit 18 Standorten überregional Installationsdienstleistungen für Heizung, Sanitär und Lüftung an. Das Leistungsspektrum reicht von Öl-, Gas-, Holz- und Pellet-Heiztechnik über Wärmepumpen, Solarsysteme und Wohnraumlüftung bis hin zur Sanitärtechnik. Im Bereich Heizöl und Diesel bzw. Ottokraftstoffe beliefert die BayWa Landwirte und Gewerbekunden – einschließlich Baustellen- und Hofbetankungen – mit Kraft- bzw. Brennstoffen. Der Vertrieb von Brennstoffen erfolgt unter der einheitlichen Logistik-Marke enlog (Energie-Logistik). Diesel- und Ottokraftstoffe sowie AdBlue werden über 111 eigene Tankstellen und Partnerstationen in Deutschland verkauft. Zudem beliefert die BayWa Wiederverkäufer sowie Großabnehmer mit Kraft- und Brennstoffen sowie AdBlue. Der Bereich Holzpellets umfasst zum einen die Produktion in der Tochtergesellschaft WUN Pellets GmbH, zum anderen den Vertrieb von Holzpellets an private Verbraucher und Gewerbekunden. Darüber hinaus bietet die BayWa unter der eigenständigen Marke Pellog Logistikleistungen für externe Holzpellethändler an. Im Contracting liegt der Schwerpunkt auf Energielösungen in den Bereichen Biomasse, Blockheizkraftwerke und Gas für Hotellerie, Kommunen und den Wohnungsbau in Süddeutschland. Die BayWa Mobility Solutions GmbH bietet umfassende Leistungen im Bereich E-Mobilität für Light Vehicle und Digital Mobility. Der Bereich Light Vehicle umfasst die Elektromobilität, treibt die Projektierung und den Ausbau der Ladeinfrastruktur im Auftrag von Dritten voran. Seit 2024 ist der Bereich im Rahmen des sogenannten Deutschlandnetzes als Ladestellenbetreiber mit eigenen Ladeparks im CPO-(Charge-Point-Operator-)Geschäft aktiv. Digital Mobility bietet die komplette Systematik mit Tank- und Ladekarte, zugehöriger App sowie Abrechnung für Kunden und, als sogenanntes White-Label-System, auch für Dritte an. Über die Plattform Chargemondo für private Ladelösungen bietet die BayWa Mobility Solutions GmbH die Konfiguration eines kundenindividuellen Komplettangebots an, in das alles aus einer Hand integriert werden kann: von der Planung bis zur Endmontage, einschließlich der Anmeldung beim Netzbetreiber und der Beantragung von Fördermöglichkeiten. Als 100-prozentige Tochter der BayWa AG positioniert sich die BayWa Power Liquids GmbH als Lösungsanbieter für klimafreundliche Mobilität im Bereich Heavy Vehicle und betreibt das Tankstellennetz für flüssiges Erdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) der BayWa. An derzeit elf LNG-Tankstellen können Kunden die umweltfreundliche Diesel-Alternative tanken. Segment Cefetra Group Im Segment Cefetra Group ist die BayWa als Supply Chain Manager von Agrarerzeugnissen vom Einkauf über die Logistik bis zum Vertrieb tätig. Das Segment bündelt die standortübergreifenden Aktivitäten, insbesondere den internationalen Handel mit Getreide und Ölsaaten. Darüber hinaus umfasst das Produktspektrum auch Milchprodukte wie Käse, Butter, Milchpulver sowie Milchalternativen (Cefetra Dairy), außerdem Trockenfrüchte und Nusskerne. Hauptkundengruppen sind Getreide- und Ölmühlen, Stärke- und Futtermittelhersteller, Mälzereien und Brauereien sowie Hersteller von Bio-Kraftstoffen. Die Cefetra Group baut im Rahmen ihrer Strategie bei Lebensmittelzutaten das Geschäft etwa mit Stärkeprodukten, Reis oder Hülsenfrüchten sowie mit Bio-Produkten weiter aus. Dadurch diversifiziert das Unternehmen sein Produktportfolio und profitiert von Märkten mit geringerer Wettbewerbsintensität gegenüber börsengehandelten Standarderzeugnissen. Für die Beschaffung und Vermarktung der Erzeugnisse verfügt die BayWa über ein weltweites Handelsnetzwerk sowie eigene Binnen- und Tiefseehäfen. Segment Agrar Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit im Segment Agrar sind die Erfassung und der Vertrieb von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie die Versorgung landwirtschaftlicher Kunden mit Betriebsmitteln. Dabei konzentriert sich das Unternehmen aufgrund historisch gewachsener Strukturen vor allem auf Süddeutschland. Vereinzelt ist die BayWa auch in Nord- und Ostdeutschland aktiv. Insgesamt ist die BayWa das umsatzstärkste Agrarhandelsunternehmen Deutschlands. Bis zum Abgang der österreichischen RWA-Gruppe im Mai 2025 war in diesem Segment auch das Agrar-Geschäft in Österreich sowie Zentral- und Osteuropa enthalten. Die BayWa versorgt konventionelle Landwirtschaftsbetriebe über das gesamte Anbaujahr mit Betriebsmitteln, wie Saatgut, Dünge-, Pflanzenschutz- sowie Futter- und Hygienemittel für die Tierhaltung, und übernimmt die Erfassung und Vermarktung der Ernte. Für die Ernteerfassung unterhält die BayWa in ihren Kernregionen ein Netz von 146 Standorten mit hohen Transport-, Umschlags- und Lagerkapazitäten. Sie dienen der Warenanlieferung, Qualitätsprüfung, Aufbereitung, fachgerechten Lagerung und Pflege der Agrarerzeugnisse. Die Vermarktung erfolgt über eigene Handelsabteilungen sowohl an lokale, regionale, nationale und internationale Abnehmer der Lebensmittelindustrie als auch an den Groß- und Einzelhandel. Die BayWa besitzt zudem ein breites Produktangebot für den ökologischen Landbau und hat 94 Standorte, die für den Handel mit Betriebsmitteln für die ökologische Landwirtschaft zertifiziert sind. Segment Technik Im Segment Technik vertreibt die BayWa ein Vollsortiment von Maschinen, Geräten und Anlagen sowie Spezialfahrzeugen für die Land-, Forst- und Kommunalwirtschaft in Deutschland. Bis zum Abgang der österreichischen RWA-Gruppe im Mai 2025 war in diesem Segment auch das Technik-Geschäft in Österreich sowie Zentral- und Osteuropa enthalten. Die BayWa bietet umfangreiche Wartungs- und Reparaturleistungen einschließlich eines Ersatzteilservice an. Die Angebotspalette besteht neben Traktoren und Mähdreschern aus Spezialfahrzeugen mit flexiblen Einsatzmöglichkeiten, beispielsweise für Kehr-, Reinigungs- und Winterdienst sowie Mäh- und Sportplatztechnik. Für die Forstwirtschaft reicht das Angebot von Großgeräten wie Forsttraktoren und Holzhackmaschinen über Kleingeräte wie Motorsägen und Freischneider bis hin zur erforderlichen Schutzbekleidung. Die wichtigsten Vertriebsaktivitäten umfassen die Marken des AGCO-Konzerns – Fendt, Massey Ferguson, Valtra, Challenger – sowie CLAAS-Landmaschinen. Parallel zum stationären Handel betreibt die BayWa in diesem Segment insbesondere für den Verkauf von Gebrauchtmaschinen verschiedene Online-Plattformen. Das Werkstattnetz der BayWa umfasste im Jahr 2024 262 Standorte in Deutschland und Österreich sowie 844 mobile Servicefahrzeuge, wodurch eine große Nähe zum Kunden und eine schnelle Bearbeitung von Serviceaufträgen gewährleistet wird. Segment Global Produce Im Segment Global Produce deckt die BayWa die gesamte Wertschöpfungskette in der Obst- und Gemüsevermarktung ab. In Deutschland ist die BayWa Einzelvermarkter von Tafelkernobst für den Lebensmittelgroß- und -einzelhandel sowie Anbieter von Kernobst aus ökologischem Anbau. An fünf Standorten am Bodensee und am Neckar erfasst, sortiert, lagert, verpackt und bedient sie als Vertragsvermarkter für Obst Kunden im In- und Ausland. Über internationale Beteiligungen bietet das Segment Global Produce zudem eine breite Produktpalette von Kernobst bis zu exotischen Obstspezialitäten. Im internationalen Handel mit Frischeprodukten ist die BayWa über ihre neuseeländische Tochtergesellschaft T&G Global Limited (T&G Global) tätig, die Handelsbeziehungen nach Amerika, Asien, Australien und Europa unterhält. Über die vorhandenen Vertriebsstrukturen von T&G Global und deren Beteiligungsgesellschaften erschließt die BayWa vor allem in Asien zusätzliche Absatzmärkte. Durch die Vermarktung von Tafelkernobst sowohl aus der nördlichen und südlichen Hemisphäre ist die BayWa in der Lage, ihre Handelspartner ganzjährig mit erntefrischer Ware zu versorgen und ihr Sortiment zu erweitern. Die niederländische Tochtergesellschaft TFC Holland B.V. (TFC) ergänzt das BayWa-Portfolio um exotische Obstspezialitäten, insbesondere im Wachstumsmarkt für Ready-to-eat-Produkte. TFC verfügt über etablierte internationale Handelsbeziehungen in zahlreichen Beschaffungsmärkten für Tropenfrüchte – hauptsächlich Avocados und Mangos – sowie zum europäischen Lebensmitteleinzelhandel. Segment Bau Das Segment Bau umfasst im Wesentlichen die Aktivitäten im Baustoff-Fachhandel in Süd- und Ostdeutschland und ist mit insgesamt 124 Standorten in Deutschland vertreten. Bis zum Abgang der österreichischen RWA-Gruppe im Mai 2025 war in diesem Segment auch das Bau- und Gartenmarkt- sowie das Baustoff-Geschäft in Österreich sowie Zentral- und Osteuropa enthalten. Die BayWa deckt das komplette Baustoffsortiment ab – von Tiefbau, Hochbau, Neubau, Renovierung, Sanierung und Modernisierung über Garten- und Landschaftsbau bis hin zu energetischen, baugesunden Lösungspaketen. Das Produktspektrum des BayWa-Baustoffhandels richtet sich primär an kleine und mittelständische Bauunternehmen, Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Kommunen, aber auch an private Bauherren und Hausbesitzer. Gesundes Bauen und Energieeffizienz stehen zunehmend im Fokus. So bietet das Unternehmen ein umfangreiches Sortiment geprüft ausdünstungsarmer Baustoffe sowie Lösungen für energieeffizientes Bauen, Sanieren und Modernisieren an. Mit Eigenmarkenlinien für Bauelemente und Gartengestaltung, für bautechnische und bauchemische Produkte sowie Dämmmaterialien, für wohngesunde Baustoffe und Reinigungsmittel sowie für Dachzubehör tritt die BayWa vermehrt auch als Initiator für neue Produkte auf. Rund um das Thema Sanierung bietet die BayWa Dienstleistungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette von der Bedarfsgenerierung, Fördermittelberatung und -beschaffung über die Warenlieferung bis hin zur Nachweisführung an. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Bereitstellung von Spezialsortimenten beispielsweise in den Bereichen Holzbau und Konstruktionsholz, Schalungszubehör und Betonfertigteile sowie Flachdachbau. Die BayWa investiert gezielt in Lösungen des systemischen Bauens sowie in mehr Vorfertigung von Bauteilen, um effizientere Prozesse und mehr Produktivität innerhalb der Bauwirtschaft zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise das Gemeinschaftsunternehmen H2X der BayWa AG mit der brüderl-Gruppe zu sehen, das mit seiner Mischbauweise aus industriell vorgefertigten Massivwänden aus Brettsperrholz und Stahlbetondecken eine ökologischere, klimafreundlichere Bauweise in mehrgeschossigen Gebäuden ermöglicht. Darüber hinaus kooperiert die BayWa in Deutschland mit Bauträgern bei der Realisierung von Projekten. Dazu geht sie als Partner Joint Ventures mit Bauunternehmen und Bauträgern ein und tritt in erster Linie als Anbieter von Konzepten zur Quartiersentwicklung auf. Sonstige Aktivitäten Die Sonstigen Aktivitäten umfassen die zentralen Steuerungs- und Verwaltungsfunktionen des Konzerns sowie Randaktivitäten. Leitung, Überwachung und Compliance Die BayWa ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit einer dualen Führungsstruktur, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand bestand zum 31. Dezember 2024 aus vier Mitgliedern: Michael Baur, Chief Restructuring Officer (CRO) war verantwortlich für die Bereiche Restrukturierung, Strategie, Corporate Governance, Nachhaltigkeit/ESG, Kommunikation, Corporate Compliance, General Counsel, M&A, Legal, Corporate Audit und Beteiligungen. Michael Baur übte ergänzend gemäß der Geschäftsordnung des Vorstands der BayWa AG die Befugnisse des Vorstandsvorsitzenden aus, solange ein solcher nicht bestellt war. Andreas Helber (Finanzvorstand) war verantwortlich für die Bereiche Corporate Finance, Corporate Controlling, Corporate Accounting, Corporate Insurance, IT, Real Estate Management, Corporate Risk, Investor Relations und Business Services. Dr. Marlen Wienert (Mitglied des Vorstands) war verantwortlich für Technik, Energie, HR, Corporate EH&S, Corporate Marketing und die BayWa Stiftung. Reinhard Wolf (Mitglied des Vorstands) war verantwortlich für Agrar und Bau. Marcus Pöllinger, ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der Gesellschaft, schied am 31. Oktober 2024 aus dem Vorstand der BayWa AG aus. Michael Baur wurde zum 1. November 2024 in den Vorstand der BayWa AG berufen. Nach der Bestellung von Dr. Frank Hiller als Vorsitzender des Vorstands und Prof. Dr. Matthias J. Rapp als Finanzvorstand mit Wirkung zum 1. März 2025 in den Vorstand, dem Ausscheiden von Andreas Helber mit Ablauf des 31. März 2025 und dem Ausscheiden von Reinhard Wolf mit Ablauf des 30. Juni 2025, der in den Ruhestand geht, besteht der Vorstand der BayWa AG im Veröffentlichungszeitpunkt dieses Konzernfinanzberichts aus vier Mitgliedern und bleibt im Rahmen der laufenden Transformation auf vier Mitglieder verkleinert. Dr. Frank Hiller ist als Vorstandsvorsitzender verantwortlich für die Ressorts Strategie, Kommunikation/ Investor Relations, HR, Corporate EH&S, General Counsel, Corporate Governance, Corporate Compliance, Legal, Corporate Audit und Nachhaltigkeit/ESG sowie für die Ressorts Bau und Technik. Michael Baur als CRO verantwortet die Entwicklung und Umsetzung aller Restrukturierungsmaßnahmen sowie M&A und Beteiligungen. Prof. Dr. Matthias J. Rapp ist als Finanzvorstand für die Ressorts Corporate Controlling, Corporate Finance, Corporate Accounting, Corporate Insurance, Corporate Real Estate Management, Corporate Risk, Business Services und IT zuständig. Dr. Marlen Wienert ist für die Ressorts Agrar, Wärme & Mobilität, Corporate Marketing sowie für die BayWa Stiftung verantwortlich. Der Vorstand leitet die Aktiengesellschaft eigenverantwortlich mit dem vorrangigen Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig und langfristig zu steigern. Dem Aufsichtsrat der BayWa AG gehörten zum 31. Dezember 2024 15 Mitglieder an. Er überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und erörtert regelmäßig Geschäftsentwicklung, Planung, Strategie und Risiken mit dem Vorstand. Gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz ist der Aufsichtsrat der BayWa AG paritätisch mit Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt. Der Aufsichtsrat hat zur Effizienzsteigerung seiner Arbeit sechs fachliche Ausschüsse gebildet. Der ehemalige Vorsitzende des Aufsichtsrats, Prof. Klaus Josef Lutz, hat am 19. Januar 2024 sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der BayWa AG niedergelegt. Gregor Scheller wurde am 8. Mai 2024 zum neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt. Er gehört dem Aufsichtsrat seit dem 19. März 2024 an. Wolfgang Altmüller trat am 13. November 2024 als Mitglied des Aufsichtsrates zurück. Mag. Michael Höllerer wurde anstelle von Wolfgang Altmüller am 3. Dezember 2024 zum zweiten stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Dr. Bernd Köhler wurde am 10. Februar 2025 zum Aufsichtsrat gewählt. Dem Aufsichtsrat gehören im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Konzernfinanzberichts 16 Mitglieder an. Einzelheiten zur Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur Corporate Governance der BayWa AG werden im Bericht des Aufsichtsrats bzw. in der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB dargestellt. Letztere findet sich im Corporate-Governance-Bericht. Dieser ist auf der Website der Gesellschaft unter www.baywa.com/ueber-uns/corporate-governance/corporate-governance abrufbar. Konzernweit gilt ein Code of Conduct, durch den innerhalb des gesamten BayWa-Konzerns ein allgemeingültiger Wertestandard geschaffen wird. Für Mitarbeiter, die potenzielle Compliance-Verstöße melden wollen, wurde – ergänzend zu den bereits bestehenden Möglichkeiten wie der Vertrauensperson – ein anonymes Hinweisgebersystem eingeführt. Die so gewonnenen Hinweise werden bei Bedarf zusammen mit Corporate Audit ausgewertet und weiterverfolgt. Im Rahmen von internen Untersuchungen mit Compliance-Bezug arbeiten Corporate Compliance und Corporate Audit eng zusammen. Außerdem existieren umfassende Compliance-Kontrollen, um die Einhaltung der Compliance-Grundsätze nachprüfen und gewährleisten zu können. Corporate Compliance wird vom Chief Compliance Officer geleitet. Er berichtet direkt an den Vorsitzenden des Vorstands. In den Segmenten der BayWa sowie den wesentlichen Beteiligungsunternehmen wurden zudem Compliance-Beauftragte und Datenschutz-Referenten ernannt. Sie dienen den Mitarbeitern als zusätzliche Ansprechpartner und agieren als Multiplikatoren. In einzelnen Teilkonzernen werden zudem eigenständige Compliance Management-Systeme betrieben. Die Organisationseinheit Corporate Compliance nimmt vor allem präventive Aufgaben wahr. Zur Verhinderung von Rechtsverstößen setzt Corporate Compliance insbesondere auf Schulungen sowie ein umfangreiches Beratungs- und Informationsangebot. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt dabei auf den Themenbereichen Kartellrecht, Korruptionsprävention, Datenschutz, Informationssicherheit, Zoll- und Exportkontrolle sowie Geldwäscheprävention. Zu diesen Themen wurden umfangreiche Regelwerke entwickelt. Zur Umsetzung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) wurde der Bereich Social Compliance geschaffen. Seit 2023 sind große Unternehmen, so auch die BayWa AG, dazu verpflichtet, umfangreiche Berichtspflichten und Auflagen zu erfüllen. Sie haben potenzielle menschenrechtliche Missstände in der eigenen Geschäftstätigkeit und bei eigenen Zulieferern zu identifizieren und zu beheben. Zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten arbeitet Social Compliance eng mit anderen Konzernfunktionen wie Corporate Sustainability, Corporate Purchasing und Corporate Risk zusammen. Konzernziele und Strategie Ziele im Rahmen des Sanierungskonzepts Ziel der mehrjährigen Restrukturierung ist die finanzielle Stabilisierung der BayWa, ein deutlicher Abbau der Verschuldung sowie die strategische Weiterentwicklung des BayWa-Konzerns. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Optimierung des gesamten Portfolios unter dem Aspekt der finanziellen Leistungsfähigkeit. So soll die Rentabilität stabilisiert und die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Konzerns gesichert werden. Die BayWa trägt damit den veränderten Rahmenbedingungen, wie langfristig gestiegenen Zinsen und strukturellen Veränderungen in einzelnen Märkten, Rechnung. Sanierungskonzept im Zentrum der Strategie Die fristgerechte und erfolgreiche Umsetzung des Sanierungsgutachtens bis zum Ende des Jahres 2028 ist bestimmend für die Strategie der BayWa in den kommenden Jahren. Im Zentrum der Strategie stehen die Steigerung der Ergebnisqualität und der Schuldenabbau zur Reduzierung der Zinsbelastung. Die Maßnahmen betreffen strukturelle Aufstellung, operatives Geschäft und Governance des Konzerns. Im Rahmen der strukturellen Maßnahmen strebt die BayWa eine Refokussierung auf ihr traditionelles Kerngeschäft an. Diese wird die Trennung von einzelnen Beteiligungen oder Randaktivitäten zur Folge haben. Die Erlöse aus den Verkäufen tragen zum Schuldenabbau bei. Am 2. Mai 2025 wurde der Verkauf der österreichischen Tochtergesellschaft RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft (RWA) abgeschlossen, am 10. Juni 2025 der Verkauf der niederländischen Tochtergesellschaft Cefetra Group B.V. vereinbart. Im Rahmen der strukturellen Maßnahmen wird der BayWa-Konzern im Jahr 2028 im Wesentlichen aus dem gestrafften Geschäft der BayWa AG bestehen. In den Kernsegmenten Agrar, Technik, Wärme & Mobilität sowie Baustoffe plant die BayWa, im Wettbewerbsvergleich nachhaltig zu überzeugen. Die Organisation des BayWa-Konzerns wird dazu im Rahmen der Sanierung umgebaut. Angestrebt ist eine Holdingstruktur für den Konzern mit künftig vier Segmenten: Agrar, Technik, Wärme & Mobilität sowie Baustoffe. Das Sanierungskonzept beinhaltet auch operative Maßnahmen für die BayWa mit dem Ziel einer Rückgewinnung der operativen Wettbewerbsfähigkeit. Dieses betrifft u. a. die Standortstruktur, die analysiert und nach strategisch wichtigen Standorten sowie dem Abbau unrentabler Standorte angepasst wird. Weiterhin vorgesehen ist die Optimierung und Verkleinerung des Produktangebots, die höhere Gewichtung margenstarken Produkte und ein Fokus auf Eigenmarken. Damit verbunden ist eine Optimierung der Inventarhaltung und Bestandsverwaltung sowie von Zahlungsbedingungen für Waren. Zudem sollen Effizienz und Effektivität des Vertriebs verbessert und eine optimierte Neukundengewinnung erreicht werden. Bei der Auswahl von Lieferanten sollen die gehandelten Volumina stärkere Bedeutung haben. Zudem sollen sowohl Lieferketten als auch der Kundenservice durch den Ausbau von Digitalisierung und Automatisierung optimiert und besser planbar gemacht werden. Zur Optimierung von Prozessen und Organisation in der BayWa werden Strukturen, Hierarchien und Verantwortungsbereiche analysiert und verbessert. Insgesamt soll eine Steigerung der Effizienz zu Kostensenkungen führen. Auch Synergien, die bisher nicht genutzt wurden, sollen in der künftigen Go-to-Market-Organisation stärker genutzt werden. Dies wird auch zu einem Abbau von Arbeitsplätzen führen. Zur erfolgreichen Umsetzung des Maßnahmenprogramms wurde ein Transformation Management Office (TMO) eingerichtet. In diesem werden laufend Maßnahmenfortschritt und finanzielle Beiträge nachverfolgt sowie weitere Maßnahmenpotenziale identifiziert. Im Bereich der Nachhaltigkeit hat der BayWa-Konzern im Jahr 2022 eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt. Das Unternehmen setzt dabei den Rahmen für die Definition konkreter Ziele, Maßnahmen und Kennzahlen. Die Basis der Nachhaltigkeitsstrategie bilden vier Handlungsfelder: Wertschöpfung, Umwelt und Klima, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Gesellschaft. Im Bereich Klima verfolgt die BayWa das Ziel, die Treibhausgasemissionen des Unternehmens bis 2025 um mindestens 22 Prozent, bezogen auf das Basisjahr 2017, zu reduzieren. Dieses Ziel hat die BayWa 2023 vorzeitig erreicht und 2024 erneut gehalten. Bis 2030 strebt das Unternehmen die Klimaneutralität (Scope 1 und 2) im eigenen Betrieb an. Seit Ende 2020 deckt das Unternehmen bereits seinen eigenen Stromverbrauch zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien. Zudem wurde das Ziel, bis 2025 10 Gigawatt (GW) Erzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Energien zu errichten und bereitzustellen, schon 2022 vorzeitig erreicht: Zwischen 2017 und 2024 wurden insgesamt Kapazitäten von 20,79 GW an den Markt gebracht. Um die selbst gesteckten Klimaziele zu erreichen, plant der BayWa-Konzern, zwischen 2017 und 2025 Investitionen von insgesamt rund 19 Mio. Euro, die einen direkten Beitrag zur Senkung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen in eigenen Geschäftstätigkeiten leisten. Gesteuert werden diese Investitionen über den 2022 eingeführten Mechanismus eines internen CO2-Preises: Für jede im jeweiligen Vorjahr verursachte Tonne CO2-Äquivalent sollen die Segmente dabei 50 Euro in effektive Maßnahmen investieren. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Deutschland hat die BayWa AG für das Geschäftsjahr 2024 einen gesonderten nichtfinanziellen Bericht gemäß § 289 Abs. 3 HGB verfasst, der mit dem gesonderten nichtfinanziellen Bericht des BayWa-Konzerns nach § 315b Abs. 3 HGB für 2024 zusammengefasst ist (BayWa-Nachhaltigkeitsbericht 2024). Das Unternehmen hat sich dabei an den Vorgaben der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) orientiert. Geschäftsfeld Energie Segment Regenerative Energien Seit der Gründung im Jahr 2009 hat das Segment Regenerative Energien, das aus den Aktivitäten der Tochtergesellschaft BayWa r.e. AG besteht, ein starkes Wachstum verzeichnet. Mit den gestiegenen Zinsen und den hohen Kosten infolge von Lieferkettenschwierigkeiten hat sich jedoch seit dem Jahr 2023 das Marktumfeld maßgeblich verschlechtert und das Segment vor erhebliche Herausforderungen gestellt: Hohe Zinssätze erschweren die Projektfinanzierung, mindern die Rentabilität neuer Projektentwicklungen. Gleichzeitig führten Störungen in den globalen Lieferketten zu erheblichen Lieferverzögerungen, steigenden Materialkosten und Margenerosionen im Solarhandelsgeschäft. Diese Faktoren kombinierten sich zu einem anspruchsvollen wirtschaftlichen Umfeld, das eine hohe Flexibilität im Hinblick auf die strategische Ausrichtung erfordert. In Reaktion auf die sich verändernden, anspruchsvollen Marktbedingungen hat die BayWa r.e. ihr strategisches Zielbild angepasst. Das Unternehmen wird sich künftig auf eine Rolle als Projektentwickler in Kombination mit einem integrierten IPP-Geschäft (IPP – Independent Power Producer) in definierten Kernmärkten fokussieren. Dies schließt eine Anpassung und Neuausrichtung des Projektgeschäfts ein. In Zukunft soll vermehrt der Verkauf von Projektrechten im Vordergrund stehen anstelle des schlüsselfertigen Verkaufs bei Inbetriebnahme. Optional kann ein Projekt im Kundenauftrag weiterentwickelt werden. Dies ermöglicht eine schnellere Kapitalrückführung und reduziert gleichzeitig die Kapitalbindung sowie das Risiko im Projektgeschäft. Ergänzend soll der Verkauf ausgewählter IPP-Assets vorbereitet werden. Geplante Erweiterungen in diesem Bereich sollen mittel- bis langfristig wieder im Fokus stehen. Verbunden ist diese Fokussierung mit dem schrittweisen Ausstieg aus Geschäftsbereichen, die nicht mehr zu den Kerngeschäftsbereichen gehören, beispielsweise Energy Solutions, der Solarhandel und Asset Operations. Auch organisatorisch beinhaltet das neue strategische Zielbild umfassende Maßnahmen: So werden die beide Bereiche Projektentwicklung und IPP-Geschäft stärker verzahnt, um Synergien zu heben. Die Organisation wird durch den Rückzug aus nicht strategischen Märkten und unprofitablen Geschäftsaktivitäten gestrafft, um eine effiziente, schlanke Verwaltung zu gewährleisten. Ziel ist es, Prozesse zu standardisieren, um die Gemeinkosten signifikant zu senken. Parallel zur Neuausrichtung des Geschäftsmodells ist eine umfassende finanzielle Restrukturierung notwendig, um die BayWa r.e.-Gruppe langfristig als wettbewerbsfähigen Akteur im Markt für erneuerbare Energien zu positionieren und eine von der BayWa AG unabhängige Finanzierungsstruktur zu gewährleisten. Für den mittelfristigen Zeitraum bis Ende 2028 liegt der Schwerpunkt auf der Finalisierung der Neuausrichtung sowie der tragfähigen finanziellen Restrukturierung des Geschäftsmodells im Rahmen der Sanierungsvereinbarung. Segment Energie Im Segment Energie sieht sich die BayWa mit der Herausforderung konfrontiert, den regulatorisch bedingten kontinuierlichen Rückgang des Heizölmarkts auszugleichen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, liegt ein zentraler Fokus auf dem Übergang von Heizöl zu alternativen Energiequellen. Hierbei setzt die BayWa verstärkt auf Diesel für Land- und Baumaschinen, alternative Brennstoffe, E-Ladestationen und Holzpellets. Diese strategische Neuausrichtung ermöglicht es, den rückläufigen Heizölmarkt zu kompensieren und die Marktposition im süddeutschen Raum zu stärken. Die BayWa nutzt ihre hervorgehobene Stellung in der Region proaktiv, um kurz- bis mittelfristig von der Marktkonsolidierung zu profitieren. Durch eine differenzierte Mehr-Markenstrategie wird eine Vielzahl von Kundengruppen adressiert, was es dem Unternehmen ermöglicht, auch weiterhin Skaleneffekte zu realisieren. Ein wesentlicher Bestandteil der Strategie ist die Effizienzsteigerung des operativen Betriebs, die durch die Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen vorangetrieben wird. Darüber hinaus wird eine Expansion der Logistik-Dienstleistungen für Dritte angestrebt, um die Wertschöpfungskette im Bereich Kraftstoffe zu erweitern. Insgesamt positioniert sich die BayWa durch diese strategischen Maßnahmen zukunftsorientiert und anpassungsfähig, um den Herausforderungen des sich wandelnden Energiemarkts erfolgreich zu begegnen und nachhaltiges Wachstum zu sichern. Geschäftsfeld Agrar Segment Cefetra Group Die Cefetra Group hat sich von einem Importeur von Agrarrohstoffen inzwischen zu einem Supply Chain Manager und Händler für landwirtschaftliche Produkte für die Tiernahrungs-, Lebensmittel- und Energieindustrie entwickelt. 2024 hat sich das Unternehmen mit der Strategie „Ingredients in Action“ Ziele zur Beschleunigung des Wachstums in den Bereichen Produkte für die Agrarindustrie sowie Lebensmittelzutaten bis 2029 gesetzt. Im Bereich Agricultural Ingredients (Agrarerzeugnisse) der Cefetra Group liegt der Schwerpunkt darauf, mehr Wert aus den bestehenden Produkten und Lieferketten zu schöpfen, indem der Trend zur Dekommodifizierung genutzt wird. Die Verlagerung des Produktportfolios von landwirtschaftlichen Erzeugnissen auf die margenstärkeren Bereiche Lebensmittelzutaten und Spezialitäten wird fortgesetzt. Innerhalb des Bereichs Food Ingredients (Lebensmittelzutaten) strebt die Cefetra Group an, sich als vertikal und horizontal integrierter Marktführer im Segment der pflanzlichen Premiumöle zu etablieren. In der Kategorie Nüsse und Trockenfrüchte will das Unternehmen seine Wertschöpfungskette durch den Ausbau von Beschaffung, Handel und Vertrieb erweitern. Das erworbene Unternehmen Heinrich Brüning GmbH (Trockenfrüchte, Nüsse und Nuss-Frucht-Mischungen) bedarf einer betrieblichen Umstrukturierung zur Effizienzsteigerung. Die Umstrukturierung besteht aus der Optimierung des Produktportfolios, der Einführung eines Positionsmanagements und der Erzielung operativer Verbesserungen durch Quick Wins, u. a. in den Bereichen Shopfloor, Lagerprozesse und Working Capital Management. Ziel ist es, durch operative Exzellenz ein autonomes, nachhaltiges Wachstum zu erreichen. Am 10. Juni 2025 hat die BayWa AG sämtliche Anteile an der Cefetra Group B.V. an die PGFO B.V., ein Unternehmen der niederländischen First-Dutch-Gruppe, verkauft. Die Anteile wurden über die BayWa Agrar Beteiligungs-GmbH, eine Tochtergesellschaft der BayWa AG gehalten. Der Abschluss der Transaktion (Closing) wird zum Ende des Geschäftsjahres 2025 erwartet. Die Cefetra Group ist im vorliegenden Konzernabschluss der BayWa vollkonsolidiert einbezogen. Segment Agrar Das Segment Agrar bildet weiterhin das entscheidende Bindeglied zwischen der produzierenden Landwirtschaft und der vor- und nachgelagerten Industrie in der Agrar-Wertschöpfungskette. Der strategische Fokus des Segments Agrar richtet sich danach aus, die volle Leistungsfähigkeit gegenüber Lieferanten wie auch Kunden sowohl in der Landwirtschaft als auch Industrie nachhaltig zu gewährleisten. Dabei gilt es zum einen in der Marktbearbeitung die richtigen Schwerpunkte zu setzen, zum anderen interne Strukturen bezüglich Professionalität und Effizienz kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die Weiterentwicklung der internen Strukturen setzt u. a. auf die Überprüfung und Optimierung der Standortstruktur mit einem gesamtheitlichen Blick auf das Betriebsmittelgeschäft einerseits und die Erfassung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen andererseits. Ein optimiertes Standortnetzwerk trägt entscheidend zur Leistungsfähigkeit am Kunden bei. Dabei wird trotz Konsolidierung einzelner Standorte eine geografische Abdeckung der Potenzialregionen im Kernarbeitsgebiet aufrechterhalten. Gezielte Investitionen in die Standortstruktur tragen zu einem leistungsstarken Logistiknetzwerk bei. Im Fokus der Weiterentwicklung der logistischen Abläufe im deutschen Agrargeschäft unterliegt das Zusammenspiel aus Verteil- und Zentrallagern mit der regionalen Standortstruktur einer Überprüfung. Ziel ist es, ein hohes Maß an Logistikqualität und -verlässlichkeit mit der notwendigen Kosteneffizienz zu vereinen. Die großen Mengen an abgewickelten Waren bieten hierbei eine sehr gute Grundlage der Optimierung. Im Bereich der Schüttgüter wird ebenfalls mit gezielten Investitionen in das Netzwerk aus trimodaler Logistik mit schlagkräftigen Landstandorten im Lkw- und Bahnbereich bzw. der Hafeninfrastruktur sowohl an den Binnengewässern wie an den beiden Tiefseehäfen an der Ostsee gearbeitet. Effiziente Logistikketten mit qualitativen Prozessabläufen tragen dazu bei, möglichst kostenoptimiert in den Warenströmen zu agieren und so den Kundennutzen zu erhöhen. Eine weitere Stärkung der Ertragskraft des Segments bezieht sich auf ein optimiertes Produktportfolio. Ein klar strukturiertes einheitliches Profisortiment in den Kernbereichen Erzeugnisse, Betriebsmittel und Futtermittel bedient weiterhin alle wesentlichen Bedarfe einer professionellen Landwirtschaft. Eine gezielte Verringerung der Sortimentstiefe und -breite trägt dazu bei, Komplexität interner Abläufe zu reduzieren. Zusätzlich zu einem positiven Effekt auf das Ertrags-Kosten-Verhältnis wirkt sich eine reduzierte Artikelanzahl positiv auf die Bestandsführung und die damit verbundene Kapitalbindung aus. In Summe wird im Segment Agrar durch gezielte Steuerung der Bestandsmengen im logistischen Zu- und Ablauf in Zusammenarbeit mit relevanten Lieferanten eine Reduktion des gebundenen Kapitals erreicht. Außerdem wird im Betriebsmittelgeschäft das E-Commerce-Angebot weiterentwickelt, um schnell und flexibel auf neue Marktchancen und Kundenwünsche reagieren zu können. Seit Ende 2023 steht das Landwirtschaftsportal (BayWa Online Shop) auch als mobile Applikation zur Verfügung (BayWa Portal App). Durch diese strategischen Maßnahmen positioniert sich die BayWa im Agrarsektor zukunftssicher und anpassungsfähig, um den Anforderungen des Marktes gerecht zu werden und das Geschäft nachhaltig zu sichern. Segment Technik Im Segment Technik liegt der strategische Fokus der BayWa auf der Fortsetzung und Vertiefung exklusiver Partnerschaften mit Premiummarken. Diese Partnerschaften ermöglichen es der BayWa, ein exklusives Händlernetz aufrechtzuerhalten, welches attraktive Margen sichert. Das Produktportfolio wird durch hochwertige Nischenprodukte von Premiummarken ergänzt, um den Bedürfnissen der Kunden gerecht zu werden und gleichzeitig die Marktposition der BayWa zu stärken. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Segmentstrategie ist die Intensivierung der Leistungen in den Servicezentren. Insbesondere im Bereich Wartung und Ersatzteile strebt das Unternehmen an, die Angebote auszubauen, um den Kunden einen umfassenden Service anzubieten und die Kundenzufriedenheit weiter zu steigern. Um den Kapitalbedarf des zyklischen Geschäfts mit Landmaschinen zu optimieren, legt das Unternehmen einen Schwerpunkt auf ein aktives Bestandsmanagement sowohl für Neu- als auch Gebrauchtmaschinen. Die Optimierung des Net Working Capital wird dabei in den Vordergrund gerückt. Die Verwaltung des Maschinenbestands wird künftig stärker auf die Kundennachfrage ausgerichtet. Dies bedeutet eine Transformation von einer volumengetriebenen Beschaffung hin zu einer kundennachfragegesteuerten Beschaffung, bei der Einkaufsentscheidungen stärker an der tatsächlichen Kundennachfrage ausgerichtet werden. Durch ein aktives Bestandsmanagement sollen die hohen, kapitalintensiven Bestände an neuen und gebrauchten Maschinen reduziert werden. Zusätzlich zum Vertrieb von Landmaschinen plant die BayWa, die Zielgruppen in weiteren wachstumsstarken Bereichen über die Landwirtschaft hinaus zu erweitern. Dazu zählen insbesondere die Sektoren Kommunal, Gewerbe und Forst. Ein intensiverer Fokus auf margenstarke Dienstleistungen ist ebenfalls Teil der Unternehmensstrategie. Dabei werden die Angebote der Servicezentren weiter optimiert, um das margenstarke Geschäft auszubauen. Die BayWa setzt sich weiterhin zum Ziel, eine exzellente Servicequalität anzubieten und damit die Kundenzufriedenheit und -loyalität weiter zu erhöhen. Durch diese strategischen Maßnahmen strebt die BayWa an, die eigene Marktposition im Segment Technik weiter zu festigen und nachhaltiges Wachstum zu generieren. Segment Global Produce Das Segment Global Produce hat in Neuseeland in den letzten Jahren weitere Apfelplantagen angelegt, die bis 2027 zu einem stetigen und signifikanten Anstieg des Erntevolumens führen werden. Ein Schwerpunkt liegt weiterhin auf Investitionen im Bereich der Sortenentwicklung sowie auf der Kommerzialisierung neuer Sorten. Dies umfasst die Akquisition neuer Sorten sowie die Förderung nachhaltiger Varianten im Premium-Segment. Die Automatisierung in den Verpackungshäusern wird vorangetrieben, um weiterhin Effizienz und Qualität zu steigern. Die Eröffnung weiterer Verkaufsbüros, u. a. in Taiwan, ist geplant, um neuseeländische und US-amerikanische Früchte, insbesondere der Apfelsorte Envy, in Asien zu vertreiben. Gleichzeitig wird die Optimierung des Verkaufs in Europa und Nordamerika angestrebt. Um das Kerngeschäft zu stärken, werden kontinuierlich Investitionen in die Infrastruktur getätigt. Die Realisierung des Potenzials der Apfelsorte Envy sowie die Sicherung der Marktposition der Apfelsorte Jazz stehen dabei im Fokus, während die Einführung der neuen Sorten Joli und Tutti global vorangetrieben wird. Zudem wird die Partnerschaft im Bereich Hot Climate erweitert. Im Bereich tropische Früchte ist ein Ausbau des Vertriebs, die vertikale Integration zu Erzeugern, die Optimierung der Betriebsprozesse und die Stabilisierung der Bruttomargen geplant. Geschäftsfeld Bau Segment Bau Im Segment Bau liegt der strategische Fokus auf der effizienten Gestaltung der Organisationsstruktur und der Erhöhung der Profitabilität. Hierbei wird die Organisationsstruktur angepasst, um durch eine funktionale Organisation die operative Effizienz sowohl im Vertrieb als auch im Betrieb zu optimieren. Ein weiterer Bestandteil der Strategie ist die Optimierung des Vertriebsnetzes. Hierzu werden regionale Logistikzentren (RLZ) eingerichtet, um logistische Aktivitäten zu bündeln und effizienter zu gestalten. In Zukunft ist geplant, die Belieferung der Kunden vorrangig über die RLZ zu organisieren, während Abholungen an den Standorten weiterhin möglich bleiben. Zudem soll die Profitabilität durch einen verstärkten Fokus auf margenstarke Eigenmarken gesteigert werden. Hierfür wird das Produktportfolio angepasst und zum Teil erweitert. Ein weiterer strategischer Baustein zur Steigerung der Profitabilität liegt in der Fokussierung auf höhermargige Produktgruppen. Die damit verbundenen Vertriebsaktivitäten sollen durch die neu organisierte Vertriebsorganisation unterstützt werden. Zusätzlich wurde eine potenzielle Schließung unrentabler Filialen evaluiert. Dabei wurden Standorte mit einem negativen Deckungsbeitrag identifiziert, die für die angestoßene Anpassung der Organisationsstruktur nicht von strategischer Relevanz sind. Eine zeitnahe Schließung dieser Filialen soll ebenfalls dazu beitragen, die Profitabilität des Bausegments zu verbessern. *** Beginn des ungeprüften Textes *** Nachhaltigkeit bei der BayWa Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen In Vorbereitung auf die EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat der BayWa-Konzern im Jahr 2023 eine Wesentlichkeitsanalyse nach den Anforderungen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) durchgeführt. Diese wurde im Geschäftsjahr aktualisiert. Die Wesentlichkeitsanalyse umfasste neben der „Outside-in“-Perspektive (Identifizierung wesentlicher nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen für die BayWa) auch die „Inside-out“-Perspektive (Analyse der Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft). Dabei wurden die gesamten Geschäftstätigkeiten des BayWa-Konzerns inkl. der Auswirkungen durch Geschäftsbeziehungen berücksichtigt. Folgende Themen wurden als wesentliche Themen identifiziert: Klimawandel, Umweltverschmutzung (insbesondere Boden und Wasser), Wasser- und Meeresressourcen, Biologische Vielfalt und Ökosysteme, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft, Arbeitskräfte des Unternehmens, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, Betroffene Gemeinschaften, Verbraucher und Endnutzer sowie Unternehmensführung. Eine Beschreibung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, der bestehenden Strategien, Ziele und Maßnahmen sowie relevanter Steuerungskennzahlen finden sich im zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht. Dieser findet sich auf der Website der BayWa AG unter www.baywa.com/nachhaltigkeit/auf-einen-blick. Der BayWa-Konzern schafft somit umfassende Transparenz zu Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft sowie Risiken und Chancen, welche sich in Zusammenhang mit Nachhaltigkeit für den Konzern entlang der Wertschöpfungskette ergeben. Nachhaltigkeitsstrategie Ernährung, Energie, Wohnen, Wärme und Mobilität: Als Grundversorger trägt die BayWa seit jeher zur Erfüllung der Bedürfnisse der Menschen bei. Doch diese Grundbedürfnisse können langfristig nur erfüllt werden, wenn sie in Einklang mit der Umwelt und den Menschenrechten stehen – globale Herausforderungen wie der Klimawandel oder Biodiversitätsverlust beeinträchtigen nicht nur die Lebensgrundlagen, sondern auch das Geschäft der BayWa maßgeblich. Gleichzeitig hat die BayWa durch ihre globale Tätigkeit große Auswirkungen und Einflussmöglichkeiten auf eine nachhaltige Entwicklung. Um den globalen Herausforderungen zu begegnen, hat der BayWa Konzern im Jahr 2022 eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt. Das Unternehmen setzt dabei den Rahmen für die Definition konkreter Ziele, Maßnahmen und Kennzahlen. Die Basis der Nachhaltigkeitsstrategie bilden vier Handlungsfelder: Wertschöpfung, Umwelt und Klima, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Gesellschaft. Jedes Handlungsfeld ist mit relevanten Kernthemen und übergeordneten Strategieformulierungen hinterlegt. Die im Jahr 2023 identifizierten wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen sind im Wesentlichen in der Nachhaltigkeitsstrategie bereits enthalten. Kernthemen der Strategie sind: nachhaltige Produkte und Lösungen, nachhaltige Beschaffung, Produktverantwortung, Klima und Energie, Kreislaufwirtschaft, Ökosysteme und Biodiversität, Wasser, Nachhaltigkeitskultur, Arbeitssicherheit und Gesundheit, Inklusion und Vielfalt, Lernen und Entwicklung, Vergütung und Anreize, Nachhaltigkeit aktiv mitgestalten und Bewusstseinsbildung für ein nachhaltiges Leben. Für einzelne Kernthemen wurden bereits messbare Ziele und Maßnahmen erarbeitet, für andere entwickelt die BayWa diese zukünftig. Klimaziele und Maßnahmen Mit ihren Klimazielen will die BayWa dazu beitragen, die Erderwärmung auf unter 2 Grad, im besten Fall 1,5 Grad zu begrenzen. Dafür will das Unternehmen seinen Energieverbrauch und seine Treibhausgasemissionen von Standorten, Firmenwagen und aus der eigenen Logistik weiter senken, ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien beziehen, die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ausweiten und verbleibende Treibhausgasemissionen durch den Kauf von qualitativ hochwertigen Klimaschutzzertifikaten kompensieren. Konkret werden die folgenden Zielsetzungen verfolgt: Deckung des eigenen Stromverbrauchs zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien ab Ende 2020 / Ziel wurde im Jahr 2024 erneut erreicht Reduzierung des Energieverbrauchs um 22 Prozent bis 2025 (Basisjahr 2017 und bezogen auf das EBITDA) / wegen des negativen EBITDA-Ergebnisses des BayWa-Konzerns ist eine Bemessung des Fortschritts in der Erreichung dieses Ziels für das Jahr 2024 nicht sinnvoll möglich Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 22 Prozent bis 2025 (Basisjahr 2017) / Ziel wurde im Jahr 2024 erneut erreicht (minus 22,6 Prozent) Errichtung und Bereitstellung von 10 GW Erzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Energien bis 2025 / Ziel wurde bereits 2022 vorzeitig erreicht; zwischen 2017 und 2024 wurden insgesamt Kapazitäten von insgesamt 20,79 GW durch den Bau und die Installation von Wind- und Solarparks sowie den Verkauf von Solarmodulen an den Markt gebracht Klimaneutralität im eigenen Betrieb von 2030 an (Scope 1 und 2) Im Jahr 2022 hat der BayWa-Konzern einen internen CO2-Preis als Steuerungsmechanismus eingeführt, um Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen eigener Geschäftstätigkeiten strukturiert zu identifizieren und umzusetzen. 2024 wurden unter dem Mechanismus über 4 Mio. Euro an Kapitalausgaben mit Klimaschutzwirkung getätigt. Umgesetzt wurden vor allem Maßnahmen aus den Bereichen Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen, Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität an den Standorten. Zudem wurden für eine interne Bezuschussung der Leasing-Rate von Elektrofahrzeugen insgesamt knapp 1,5 Mio. Euro verausgabt. Die angestoßenen Maßnahmen führten 2024 zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen um über 1.000 Tonnen CO2-Äquivalenten und einer Reduktion des Energieverbrauchs um über 3.500 MWh. Im Jahr 2025 prüft der BayWa-Konzern die Entwicklung neuer Klima- und Umweltziele für einen längeren Zeithorizont und mit Abdeckung der eigenen Standorte sowie der Wertschöpfungskette. In Vorbereitung darauf wurde 2024 erstmals ein vollständiges Inventar der Treibhausgasemissionen erstellt, welche der BayWa-Konzern in eigenen Geschäftstätigkeiten (Scope 1 und 2) sowie durch vor- und nachgelagerte Aktivitäten (Scope 3) verursacht. Signifikante Quellen von Scope-3-Emissionen sind Wareneinkauf, externe Logistik, Geschäftsreisen sowie Weiterverarbeitung, Nutzung und Entsorgung der verkauften Produkte. Zudem wurden im Jahr 2024 zum ersten Mal alle Standorte des Konzerns (knapp 1.400 Standorte) auf ihre Auswirkungen auf und Abhängigkeiten von Biodiversität und Ökosystemen sowie Risiken in Zusammenhang mit Wasserressourcen analysiert. Menschenrechtliche Sorgfalt Der BayWa-Konzern bekennt sich zur Wahrung der Menschenrechte und setzt die damit verbundenen Sorgfaltspflichten, wie sie im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) festgelegt wurden, kontinuierlich um. Die 2023 aktualisierte und vom Gesamtvorstand verabschiedete Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte beruht auf internationalen Übereinkommen und Leitlinien. Gemeinsam mit den beiden Verhaltenskodizes der BayWa (Code of Conduct und Supplier Code of Conduct) fasst die Grundsatzerklärung die wesentlichen Prinzipien des eigenen Handelns und die Anforderungen an das Handeln von Geschäftspartnern zusammen. ESG Ratings Rating Ergebnis MSCI ESG AA ISS ESG C+ CDP (Klima) A- * Ratingergebnis Stand März 2025; Bewertung bezieht sich auf Nachhaltigkeitsdaten aus dem Geschäftsjahr 2023. *** Ende des ungeprüften Textes *** Mitarbeiter Die Zahl der Mitarbeiter im BayWa-Konzern ist im Geschäftsjahr 2024 gesunken. Zum 31. Dezember 2024 waren im BayWa-Konzern 22.111 Mitarbeiter (Vorjahr: 23.144) beschäftigt. Im Jahresdurchschnitt reduzierte sich die Anzahl der Mitarbeiter gegenüber dem Vorjahr um 310 bzw. 1,4 Prozent auf 22.726 Beschäftigte. Nachdem die rückläufige Baukonjunktur bereits im Geschäftsjahr 2023 zu einer Stagnation der Mitarbeiterzahlen führte, kam es im vergangenen Geschäftsjahr – verstärkt durch die Sanierungssituation der BayWa – zu einem Rückgang des Personalbestands im Segment Bau von 330 Beschäftigten. Im Segment Global Produce waren im Jahresvergleich im Wesentlichen aufgrund der Nachwirkungen des Zyklons Gabrielle im Jahr 2023 durchschnittlich 48 weniger Mitarbeiter beschäftigt. Darüber hinaus reduzierte sich die Anzahl der Mitarbeiter in den Zentral- und Verwaltungsfunktionen, die den sonstigen Aktivitäten zugeordnet sind, um 30 Mitarbeiter. Gegenläufig entwickelten sich die Mitarbeiterzahlen in den Segmenten Regenerative Energien (plus 56 Mitarbeiter) und Cefetra Group (plus 41 Mitarbeiter) im Zuge des weiteren Ausbaus der Geschäftsentwicklung. Auch in den Segmenten Energie, Agrar und Technik liegen die durchschnittlichen Mitarbeiterzahlen über dem Niveau des Vorjahres. Um dem besonders in Deutschland spürbaren Fachkräftemangel entgegenzutreten, setzt die BayWa seit Jahren auf die Ausbildung eigener Fachkräfte. Im Jahr 2024 haben 434 Auszubildende ihre Berufsausbildung bei der BayWa begonnen. Insgesamt waren im BayWa-Konzern zum Jahresende 1.360 Auszubildende und Trainees beschäftigt. Die Ausbildungsquote lag bei 5,7 Prozent. Entwicklung der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl im BayWa-Konzern Veränderung 2020 2021 2022 2023 2024 2024/23 Regenerative Energien 2.272 2.821 3.754 4.592 4.648 56 1,2 % Energie 1.017 1.359 1.411 1.472 1.493 21 1,4 % Cefetra Group 477 496 623 709 750 41 5,5 % Agrar 3.502 3.408 3.630 3.761 3.778 17 0,4 % Technik 3.786 3.805 3.826 3.931 3.944 13 0,3 % Global Produce 3.997 3.650 3.151 2.737 2.689 - 48 - 1,8 % Bau 4.528 4.454 4.661 4.655 4.325 - 330 - 7,6 % Innovation & Digitalisierung * 225 240 220 0 0 0 n/a Sonstige Aktivitäten 1.138 1.192 1.237 1.179 1.099 - 80 - 7,3 % BayWa-Konzern 20.942 21.425 22.513 23.036 22.726 - 310 - 1,4 % * Das Segment Innovation & Digitalisierung wurde zu Beginn des Geschäftsjahres 2024 aufgelöst und den Sonstigen Aktivitäten zugeteilt. Steuerungssystem Zur Steuerung der operativen und finanziellen Leistungsfähigkeit des BayWa-Konzerns kommen zwei zentrale Kennzahlen zum Einsatz: das bereinigte EBITDA als operative Steuerungsgröße sowie die frei verfügbare Liquidität als finanzielle Kennzahl zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit. Im Folgenden wird erläutert, wie beide Größen im Rahmen der Unternehmenssteuerung angewendet und überwacht werden. Bereinigtes EBITDA Die operative Steuerung der Unternehmensbereiche erfolgt über Zielvorgaben, die sich aus der Planung der jeweiligen Bereiche ergeben. Die Planung wurde im Rahmen der Erstellung des Sanierungsgutachtens unter Berücksichtigung der Geschäftserwartung der Geschäftssegmente und Planung von operativen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit vorgenommen. Dabei wird auf Basis des Sanierungsgutachtens ab dem Geschäftsjahr 2025 das bereinigte Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (bereinigtes EBITDA) wichtigster finanzieller Leistungsindikator. Die Prognose- und Steuerungsgröße bereinigtes EBITDA wird als geeignet erachtet, um die nachaltige Ertragskraft des operativen Geschäfts sachgerecht abzubilden. In Anlehnung an die Darstellungen des in Auftrag gegebenen Sanierungsgutachtens werden Bereinigungen hinsichtlich außerordentlicher Aufwendungen und Erträge, die im direkten Zusammenhang mit der Restrukturierung des BayWa-Konzerns stehen, vorgenommen. Die Bereinigungen betreffen insbesondere:  sonstige Erträge, die im Rahmen der Restrukturierung anfallen, zum Beispiel durch die Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen Rechts- und Beratungsaufwand im Zusammenhang mit der Sanierung (inkl. Umsetzungsberatung für das Maßnahmenkonzept, Sanierungsgutachter, Refinanzierungsberater) Umsetzungsaufwand für das Maßnahmenprogramm (im Wesentlichen Schließungskosten, Abfindungen und Verlagerungskosten für beispielsweise IT) Transaktionsaufwand für den Verkauf von konsolidierten Gesellschaften Wertberichtigungen im Zusammenhang mit Transaktionen aus strukturellen Maßnahmen Wertminderungen von Finanzanlagen, die im Rahmen von Werthaltigkeitsüberprüfungen abgewertet werden Ergebnisse aus der Veräußerung von konsolidierten Gesellschaften und Finanzanlagen Zur konsistenten Abbildung in der Monats-, Quartals- und Jahresberichterstattung sind für die Segmentberichterstattung die Aufwendungen pro Segment zu erfassen. Frei verfügbare Liquidität und Mindestliquidität Die frei verfügbare Liquidität ist ein zentrales Steuerungselement im Konzern. Sie dient dazu, die Zahlungsfähigkeit unter Kontrolle zu halten und auf mögliche Veränderungen der Markt- und Finanzlage angemessen reagieren zu können. Innerhalb dieses Rahmens ist eine Mindestqualität definiert, die als Untergrenze dient und nicht unterschritten werden darf. In der angespannten Finanzierungslage des BayWa-Konzerns wurde ab dem zweiten Halbjahr 2024 der Fokus auf ein striktes Liquiditäts- und Avalmanagement gelegt. Basierend auf der jährlichen Finanzmittelplanung und der Liquiditätsplanung wurde u. a. ein sogenannter Cash Tower als Steuerungsgremium für die tägliche Disposition sowie Planung liquider Mittel auf 13-Wochen-Basis unter Einbeziehung des Finanzvorstands sowie der Spartenleitung installiert. Basierend auf der Geschäftserwartung der Geschäftsbereiche wird das Trade Working Capital detailliert geplant, die sich daraus ergebenden Zahlungsflüsse werden prognostiziert. Die Liquiditätsplanung umfasst zusätzlich zahlungswirksame Vorgänge außerhalb des operativen Geschäfts, die die Liquidität maßgeblich beeinflussen. Innerhalb des Cash Tower werden dann Plan-Ist-Abweichungsanalysen diskutiert und Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität im Konzern beschlossen. Die Tätigkeiten im Rahmen des Liquiditäts- und Avalmanagements werden während des Sanierungszeitraums (das heißt bis Ende 2028) durch Roland Berger als Sanierungsgutachter validiert. Ergänzend hierzu ergibt sich aus den in der Sanierungsdokumentation der BayWa AG geregelten Verhaltenspflichten die Anforderung, während des gesamten Sanierungszeitraums eine sogenannte Mindestliquidität im Konzern vorzuhalten. Sie stellt eine unverzichtbare Liquiditätsreserve dar, um die Zahlungsfähigkeit des Konzerns auch in angespannten Situationen dauerhaft sicherzustellen. Die Einhaltung der Mindestliquidität wird laufend durch die Gesellschaft geprüft und bestätigt. Die Mindestliquidität ist kein separater Betrag, sondern Teil der frei verfügbaren Liquidität. Die frei verfügbare Liquidität setzt sich aus Zahlungsmittelbeständen und ungenutzten, unwiderruflich zugesagten Kreditlinien zusammen. Sie unterliegt natürlichen Schwankungen und stellt einen zentralen Leistungsindikator dar, der laufend überwacht und in die Liquiditätsplanung integriert wird. Forschung und Entwicklung Zum 31. Dezember 2024 waren im Bereich Forschung und Entwicklung 17 Mitarbeiter (Vorjahr: 34 Mitarbeiter) tätig. Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten des BayWa-Konzerns haben das 2024 verkaufte Bodenprobengeschäft der Tochtergesellschaft FarmFacts GmbH mit 15 Mitarbeitern umfasst sowie die weiterhin im BayWa-Konzern verbleibende Tochtergesellschaft VISTA Geowissenschaftliche Fernerkundung GmbH. VISTA erforscht, wie Landwirte mit Satellitendaten unterstützt werden können, um zum Beispiel den optimalen Bedarf an Düngemitteln festzustellen. Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand des BayWa-Konzerns sich im Geschäftsjahr 2024 insgesamt auf rund 1,6 Mio. Euro (Vorjahr: 1,8 Mio. Euro). Die aktivierte Eigenleistung für neue Produkte betrug 0,0 Mio. Euro (Vorjahr: 2,3 Mio. Euro). Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Trotz der anhaltenden Belastungen durch die steigende Inflation und die damit einhergehende restriktive Geldpolitik in vielen Ländern zeigte sich die Weltwirtschaft im Jahr 2024 weiterhin verhalten, aber robust. Eine globale Rezession konnte vermieden werden. Als Wachstumsstütze erwies sich erneut die US-Wirtschaft, während der Euro-Raum nur eine mäßige Wachstumsdynamik aufwies. Letzteres war vor allem auf die anhaltende Schwäche im verarbeitenden Gewerbe und bei den Warenexporten zurückzuführen. Produktionsintensive Volkswirtschaften litten weiterhin unter ungünstigen Finanzierungsbedingungen. Diese wirkten sich negativ auf die Investitionsnachfrage – auch in weiten Teilen der Bauwirtschaft – aus und wurden erst in der zweiten Jahreshälfte allmählich gelockert. Hiervon war insbesondere die deutsche Wirtschaft betroffen (IWF, World Economic Outlook, Januar 2025). Der Internationale Währungsfonds (IWF) erwartete in seiner Schätzung von April 2025 ein Wachstum der Weltwirtschaft im Jahr 2024 von rund 3,3 Prozent. In den Industriestaaten sollte das Wachstum laut IWF rund 1,8 Prozent betragen. Für die Schwellen- und Entwicklungsländer wurde eine Steigerung des Bruttoinlandsprodukts um 4,3 Prozent prognostiziert. In den Staaten des Euro-Raums sollte sich das Wirtschaftswachstum leicht auf 0,9 Prozent verbessern. Die für die BayWa besonders wichtigen Märkte Deutschland und Österreich gehörten mit einem erwarteten Wirtschaftswachstum von minus 0,2 Prozent bzw. minus 1,2 Prozent erneut zu den wachstumsschwächsten Nationen (IWF, World Economic Outlook, April 2025; WIFO – Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung Konjunkturprognose 1/2025, März 2025). Die jährliche Inflationsrate des Euro-Raums hat sich 2024 gegenüber dem Vorjahr weiter abgeschwächt und stand im Dezember 2024 bei 2,4 Prozent (Dezember 2023: 2,9 Prozent). Nachdem die Rate von Dezember 2024 bis März 2025 wieder kurz angestiegen war, stand sie im April 2025 bei 2,2 Prozent (Eurostat, Euro area annual inflation stable at 2.2%, 02.05.2025). Vor dem Hintergrund der günstigen Inflationsentwicklung hat die Europäische Zentralbank ihre restriktive Geldpolitik seit Juni 2024 schrittweise gelockert und den Leitzins (Einlagefazilität) bis Ende Dezember 2024 von 4,0 Prozent auf 3,0 Prozent gesenkt (Eurostat, Jährliche Inflation im Euro-Raum auf 2,4 Prozent gestiegen, 07.01.2025). Im Mai 2025 stand der Leitzins bei 2,5 Prozent. Im laufenden Geschäftsjahr 2025 wird sich das Wachstum der Weltwirtschaft voraussichtlich deutlich abschwächen. Ursache hierfür ist insbesondere die Zollpolitik der US-Regierung unter Präsident Donald Trump. Der Rückgang der Inflation sollte sich fortsetzen, ist aber in manchen Ländern bereits zum Stillstand gekommen. Insbesondere der anhaltend starke Anstieg der Dienstleistungspreise stellt die Zentralbanken vor Probleme und könnte die weitere Lockerung der Geldpolitik bremsen. Die US-Wirtschaft als bisherige Stütze der Weltwirtschaft wird besonders stark unter der Zollpolitik zu leiden haben, während für den Euro-Raum nur mit einem leichten Rückgang des Wachstums gerechnet wird. Der Ausblick ist weiterhin mit deutlichen Risiken durch die ungelösten geo- und handelspolitischen Konflikte behaftet und kann noch nicht abschließend beurteilt werden, da sich insbesondere die genauen Folgen der protektionistischen US-Zollpolitik negativ auf den Welthandel und damit auch auf die exportorientierte deutsche Wirtschaft auswirken dürften. (IWF, World Economic Outlook, April 2025) Insgesamt rechnen die Analysten des IWF mit einem deutlich niedrigeren Wachstum der Weltwirtschaft von 2,8 Prozent. In den Schwellen- und Entwicklungsländern, in denen die anhaltende Wachstumsschwäche Chinas nicht kompensiert werden kann, wird das Bruttoinlandsprodukt voraussichtlich nur noch um 3,7 Prozent steigen. In den Industrieländern wird ein Zuwachs von 1,4 Prozent erwartet. Im Euro-Raum geht der IWF von einer leichten Wachstumsverlangsamung auf 0,8 Prozent aus. Die deutsche Wirtschaft wird sich nur mäßig erholen und voraussichtlich eine Wachstumsrate von 0,0 Prozent erreichen. Für Österreich rechnet der IWF mit einer Konjunkturerholung, das Wachstum wird mit minus 0,3 Prozent aber weiter im negativen Bereich bleiben (IWF, World Economic Outlook, April 2025; WIFO – Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung Konjunkturprognose 1/2025, März 2025). Die Europäische Zentralbank (EZB) strebt für den Euro-Raum mittelfristig Preisstabilität bei einer Teuerungsrate von 2 Prozent an und sieht die Entwicklung der Inflationsrate derzeit auf einem guten Weg, dieses Ziel nachhaltig zu erreichen. Nach den Zinssenkungen im zweiten Halbjahr 2024 verfolgt die EZB einen strikt datengetriebenen Ansatz und wird über die weitere Ausrichtung ihrer Geldpolitik situationsabhängig von Sitzung zu Sitzung entscheiden. Insbesondere wird sich die EZB nicht auf einen vordefinierten Zinspfad festlegen (EZB, Monetary policy decisions, 12 December 2024). Operative Geschäftsentwicklung Zur besseren Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr werden die dargestellten EBIT-Kennzahlen in den Segmenten ohne Berücksichtigung von Wertberichtigungen nach IAS 36 und IFRS 5 ausgewiesen. Diese Vorgehensweise ermöglicht eine konsistente Analyse der operativen Entwicklung gegenüber dem Vorjahr. Das EBIT einschließlich der erfassten Wertminderungen wird den Geschäftsverläufen der drei Geschäftsfelder Energie, Agrar und Bau jeweils vorangestellt. Geschäftsfeld Energie Markt- und Branchenentwicklung 2024/25 Entwicklung erneuerbare Energien Die europäischen Stromgroßhandelspreise setzten im Jahr 2024 ihren Abwärtstrend fort und lagen im Durchschnitt deutlich unter dem im Zeitraum 2022/23 beobachteten Niveau. Relativ stabile Gaspreise im Vergleich zu 2022/23, eine höhere Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Kernenergie sowie ein mäßiges Wachstum der Stromnachfrage sind die wichtigsten Faktoren für diesen Rückgang, auch wenn die Tagesschwankungen auf vielen Märkten zugenommen haben. Der europäische Erdgaspreis-Benchmark, angegeben in Euro pro Megawattstunde (MWh), lag im ersten Halbjahr 2024 mit 29,5 Euro/MWh deutlich unter dem Vorjahreswert von 44,5 Euro/MWh. Aufgrund der geringeren innereuropäischen Gasproduktion, der Engpässe bei der Versorgung mit LNG (Liquefied Natural Gas) und der Ungewissheit über den russischen Gastransit durch die Ukraine stiegen die Preise in der zweiten Jahreshälfte aber wieder deutlich an, sie lagen im vierten Quartal mit über 40 Euro/MWh über dem Niveau des entsprechenden Zeitraums des Jahres 2023 (Wood Mackenzie, Januar 2025). Im Gegensatz dazu lagen die Erdgaspreise in den USA durch die starke lokale Produktion und die Beschränkungen für LNG-Exporte im Jahresdurchschnitt 2024 bei nur 7,5 US-Dollar/MWh (EIA 2025) und damit unterhalb des durchschnittlichen Preises in Höhe von 8,6 US-Dollar/MWh im Jahr 2023. Auf den europäischen Märkten beeinträchtigten gesunkene Grundlaststrompreise und erodierende Marktwerte die Wettbewerbsfähigkeit von Photovoltaik-(PV-) und Windkraftanlagen im Strommarkt. PV war in den ersten sechs Monaten des Jahres 2024 dem Risiko einer Preiskannibalisierung und negativer Preise besonders stark ausgesetzt, was auf den starken Zubau dezentraler und großtechnischer Solarkraftwerke sowie die unflexible Stromnachfrage zurückzuführen ist. Der wachsende Anteil der fluktuierenden erneuerbaren Energien (Wind und PV) wird daher die Chancen für Batteriespeichersysteme (Battery Energy Storage System – BESS) weiterhin verbessern. BloombergNEF geht davon aus, dass zwischen 2025 und 2030 weltweit 631 GW (2.041 GWh – Gigawattstunden) an BESS-Kapazität zugebaut werden, was einer Vervierfachung der im Jahr 2024 installierten Kapazität von 159 GW entspräche. Die PV- und Windkraftkapazitäten haben im Jahr 2024 weltweit um schätzungsweise 723 GW zugenommen. Das ist ein Anstieg der jährlichen Installationen von 29 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das Wachstum wurde durch PV beschleunigt, die mit einer installierten Gesamtkapazität von 599 GW um 35 Prozent gegenüber dem Vorjahr wuchs. Der Zubau von Windkraftanlagen nahm im Jahr 2024 um ca. 124 GW (Vorjahr: 117 GW) zu (BloombergNEF, November 2024). Auf Onshore-Windkraftanlagen entfielen davon 110 GW. In Europa und den USA wurden im Jahr 2024 schätzungsweise 14 GW an Windkraftanlagen zugebaut – dank des beschleunigten Ausbaus in Süd- und Osteuropa 1 GW mehr als im Jahr 2023. Die jährlichen Investitionen in PV- und Windkraftanlagen erreichten im Jahr 2024 ca. 716 Mrd. US-Dollar, was einem Anstieg von 9 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Diskrepanz zwischen der Wachstumsrate der Installationen und der Investitionen erklärt sich vor allem durch den anhaltenden Rückgang der Preise für Solarmodule. Auf Solaranlagen entfielen weltweit 73 Prozent der gesamten jährlichen Investitionen. Laut BloombergNEF fielen die Preise für PV-Module in den ersten elf Monaten des Jahres 2024 um 22 Prozent auf 9 US-Cent pro Watt, was mehreren großen chinesischen Herstellern Verluste einbrachte. Mit einem Zubau von 309 GW an PV-Solarkapazitäten und 84 GW an Windkraftkapazitäten im Jahr 2024 – satte 54 Prozent des weltweiten Kapazitätswachstums – konnte China seine Spitzenposition behaupten. Auch wenn niedrigere Strompreise die Wachstumsrate der PV-Installationen in Europa dämpften, wuchs der Sektor im Jahr 2024 dennoch um 78 GW. Auch in den USA wuchsen die Solarkapazitäten im Jahresvergleich langsamer als im Jahr 2023, nahmen aber immer noch um 45,5 GW zu. BloombergNEF prognostiziert für den Zeitraum 2025 bis 2027 einen Zubau von mehr als 2.112 GW an PV- und von 424 GW an Windkraftanlagen und geht damit eine Fortsetzung des im letzten Jahr beobachteten Wachstumstrends aus. Es wird erwartet, dass PV in diesem Zeitraum in Europa um 237 GW, in den USA um 165 GW wachsen wird. Der Windenergie an Land wird mit einem Zubau von 53 GW in Europa und 35 GW in den USA zwischen 2025 und 2027 ein langsameres Wachstum vorausgesagt. Diese Aussichten werden durch die starke Nachfrage nach kostengünstigen erneuerbaren Energien, die Verbesserung der Genehmigungssituation und die Klimaschutzpläne der meisten Regierungen weltweit gestützt. Analysten gehen jedoch davon aus, dass erneuerbare Energien in den USA nach der der erneuten Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten mit politischen Unsicherheiten konfrontiert sein werden. Die Herstellung von PV-Modulen wird weiterhin von China dominiert, auch wenn immer mehr Länder Maßnahmen zur Unterstützung der lokalen Produktion ergreifen. Der Einbruch der Modulpreise in den Jahren 2023/24 stellt diese Bestrebungen jedoch in Frage, es sei denn, sie werden, wie in den USA, von einem vollständigen Verbot chinesischer Produkte ergänzt. Die europäischen Solarhersteller sind aufgrund ihrer hohen Produktionskosten und des Fehlens leicht zugänglicher Subventionen am stärksten betroffen. Westliche Windturbinenhersteller sind auf ihren Heimatmärkten weniger gefordert und scheinen nach einigen Jahren anhaltender Preiserhöhungen zu stabilen Preisen anbieten zu können. Entwicklung Energie Im Berichtsjahr 2024 war das Marktumfeld im Energiehandel von einer schwachen konjunkturellen Entwicklung und weithin rückläufigen Preisen mit abnehmenden Margen geprägt, nachdem sich die Überschussreaktionen infolge des Krieges gegen die Ukraine bereits 2023 normalisiert hatten. Die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanz (AG Energiebilanz e. V. – AGEB) schätzt den Energieverbrauch in Deutschland für das Jahr 2024 um 1,3 Prozent geringer als im Vorjahr (AGEB, Energieverbrauch in Deutschland, Dezember 2024). Der Rohölpreis spielt eine Schlüsselrolle für die Angebots- und Nachfrageentwicklung sowie die Preisdynamik zahlreicher fossiler Energieträger. Ausgehend von 75,6 US-Dollar/Barrel zum Jahreswechsel 2023/24 stieg der Preis Anfang April 2024 bis auf 90,1 US-Dollar/Barrel, ehe er das Jahr in einer rückläufigen Bewegung mit geringen Schwankungen bei 73,8 US-Dollar/Barrel beendete. Die Entwicklungen im Nahen Osten, die sich unmittelbar auf den Rohölpreis auswirken, und die Stabilisierungsmaßnahmen der OPEC zur Begrenzung der Fördermengen konnten jeweils nur kurzfristige Impulse setzen. Im rechnerischen Mittel lag der Rohölpreis mit 78,9 US-Dollar/Barrel leicht unter dem Niveau des Vorjahres (TECSON, Rohölpreis, 2024). Inmitten der Zollankündigungen setzte der Rohölpreis seine rückläufige Bewegung fort und lag Mitte April 2025 bei 63,3 US-Dollar/Barrel. Für das laufende Geschäftsjahr 2025 erwartet die US-Energiebehörde (U.S. Energy Information Administration – EIA) einen durchschnittlichen Rohölpreis von etwa 68 US-Dollar/Barrel. Grundlage dieser Annahme ist eine verhaltene Weltkonjunktur und eine weiter steigende Energieeffizienz. Darüber hinaus ist die von den Staaten der OPEC+ beschlossene Drosselung der Fördermengen zum 31. März 2025 ausgelaufen. Die Experten der EIA gehen zudem davon aus, dass Nicht-OPEC-Staaten ihre Fördermengen leicht erhöhen werden (EIA, Short-Term Energy Outlook, April 2025). Im Wärmegeschäft hängt die Nachfrage nach Brennstoffen von der Witterung und der Preisentwicklung ab. Beim Heizöl folgt der Preis im Wesentlichen der Entwicklung des Rohölpreises. Im Jahresverlauf 2024 schwankte der Preis zwischen 111 Euro/100 Liter im Frühjahr und etwa 93 Euro/100 Liter im Herbst und lag zum Jahresende bei knapp 99 Euro/100 Liter. Mit einem Jahresdurchschnitt von rund 102 Euro/100 Liter lag der Heizölpreis leicht unter dem Vorjahresniveau von rund 105 Euro/100 Liter (TECSON, Heizölpreise, 2024). Der Absatz von Heizöl in Deutschland ging im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr geringfügig um 0,3 Prozent zurück. Diese Entwicklung dürfte vor allem auf die insgesamt mildere Witterung zurückzuführen sein (AGEB, Energieverbrauch in Deutschland, Dezember 2024). Darüber hinaus führen grundsätzlich Einsparungen im Verbrauch, durch moderne Technik, energetische Sanierung und die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien zu einem sinkenden Heizölverbrauch. Die rückläufigen Rohölpreise im ersten Quartal 2025 haben auch bei Heizöl zu sinkenden Preisen geführt. Der Durchschnittspreis für Holzpellets lag im Jahr 2024 mit knapp 273 Euro/Tonne deutlich unter dem Vorjahreswert von 373 Euro/Tonne (bei Abnahmemenge 26 Tonnen Bund). Der Preisrückgang zog sich dabei über das gesamte Jahr. (DEPI, Pelletpreis/‌‌‌‌‌‌Wirtschaftlichkeit, Januar 2025) Der Verbrauch lag 2024 mit 3,45 Mio. Tonnen um 1,5 Prozent über dem des Vorjahres. Der Bestand an Pelletanlagen stieg im Jahr 2024 um 2,2 Prozent (DEPV, Vorsichtiger Optimismus für Pelletheizungen – stabile Pelletproduktion, 26.02.2025). In den ersten drei Monaten des Jahres 2025 stieg der Durchschnittspreis für Holzpellets gegenüber Dezember 2024 um knapp 33 Prozent auf 380,2 Euro/Tonne. Ein durchgehend kühler Winter und ein sprunghafter Anstieg der Nachfrage im Januar haben zu steigenden Preisen im ersten Quartal geführt. Für die weitere Entwicklung des Pelletabsatzes und -preises gibt es verschiedene Einflussfaktoren. Positiv dürfte sich der zu Beginn des Jahres 2025 gestiegene CO2-Preis von 45 Euro/Tonne auf 55 Euro auswirken. Dieser Preis gilt nicht für Holzenergie, also auch nicht für Pellets und Hackschnitzel, und macht Pellets somit zu einer günstigen Heizalternative für Verbraucher. Durch den Bruch der Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP (Ampel-Koalition) gab es allerdings keinen beschlossenen Bundeshaushalt. Eine Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes und eine mögliche Förderung energiesparsamer Gebäude durch die neue Bundesregierung, bestehend aus Union und SPD, ist noch unklar. Hinzu kommen Überkapazitäten im Bereich Holzpellets, die wiederum zu Margendruck im Handel führen. Der Gesamtabsatz von Kraftstoffen ging um 2,0 Prozent zurück. Dabei stieg der Verbrauch von Ottokraftstoff um 2,6 Prozent, während Dieselkraftstoff um 4,4 Prozent rückläufig war. Der Gesamtabsatz von Schmierstoffen verringerte sich 2024 um 15,6 Prozent und dürfte insbesondere auf die schwache konjunkturelle Entwicklung in Deutschland und die Eintrübung im Maschinenbau im Jahr 2024 zurückzuführen sein. (AGEB, Energieverbrauch in Deutschland, Dezember 2024) Grundsätzlich hängt die Nachfrage nach Kraft- und Schmierstoffen vor allem vom Fahrzeugbestand, der Fahrleistung und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ab. Im Bereich der Elektromobilität (E-Mobilität) ist die Zahl der Neuzulassungen, nach stetigen Anstiegen in den Vorperioden, im Jahr 2024 deutlich gesunken. Lediglich 380.600 reine Elektro-Pkws wurden 2024 neu zugelassen, ein Rückgang um mehr als 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr, was mit dem Ende der staatlichen Umweltprämie für Elektroautos zum Stichtag 18. Dezember 2023 erklärbar ist. (www.adac.de, Pkw-Neuzulassungen 2024: E-Auto-Boom jäh beendet, 14.01.2025) Anders die Entwicklung bei Ladepunkten, deren Zahl auf 143.000 stieg, ein Plus von rund 45.000 (Spotpress, Ladeinfrastruktur wächst schneller als die E-Autoflotte, 06.11.2024). Positive Impulse dürften insbesondere von der Initiative „Deutschlandnetz“ der Bundesregierung ausgegangen sein. E-Mobilität wird als wirksamste Maßnahme zum Erreichen der Klimaziele im Verkehrssektor gesehen. Ob die neue Bundesregierung das Ziel der Ampel-Koalition von 15 Mio. Elektroautos im Pkw-Bestand bis zum Jahr 2030 übernimmt, bleibt abzuwarten. (www.adac.de, Elektromobilität: Sind die Ziele bis 2030 noch erreichbar?, 27.12.2024) Geschäftsverlauf Umsatz EBIT In Mio. Euro 2024 2023 Veränderung in % 2024 2023 Veränderung in % Vor Berücksichtigung der Wertminderungen nach IAS 36 und IFRS 5 Segment Regenerative Energien 4.117,8 5.789,4 - 28,9 - 351,2 193,8 > - 100,0 Segment Energie 2.542,9 2.820,0 - 9,8 5,1 17,8 - 71,3 Geschäftsfeld Energie vor Wertminderungen 6.660,7 8.609,4 - 22,6 - 346,1 211,6 > - 100,0 Nach Berücksichtigung der Wertminderungen nach IAS 36 und IFRS 5 Segment Regenerative Energien - 732,0 193,8 > - 100,0 Segment Energie - 8,2 17,8 > - 100,0 Geschäftsfeld Energie nach Wertminderungen - 740,2 211,6 > - 100,0 Segment Regenerative Energien Das Segment Regenerative Energien sah sich im Jahr 2024 schwierigen Rahmenbedingungen in allen Geschäftsbereichen gegenübergestellt. Zum einen war das Projektgeschäft stark von niedrigen Projektverkaufspreisen, verzögerten Projektverkäufen sowie Abschreibungen betroffen. Zum anderen kam es im Bereich der Independent Power Producer (IPP) zu niedrigeren Stromerlösen aufgrund gesunkener Preise in allen Regionen sowie zu wesentlichen außerplanmäßigen Abschreibungen auf Vermögenswerte. Auch das Ergebnis des Geschäftsbereichs Operations wurde durch Abschreibungen spürbar beeinflusst; der Energiehandel hat sich gegenüber dem Vorjahr wieder normalisiert. Darüber hinaus wurde der Solarhandel durch einen Preisverfall sowie durch Überkapazitäten belastet, die sich in niedrigeren Margen sowie Vorratsabwertungen niederschlugen. Das Segmentergebnis enthält zudem hohe Aufwendungen, die im Rahmen des Refinanzierungsprozesses sowie des laufenden Restrukturierungsprozesses angefallen sind. Im Geschäftsbereich Projects wurden 17 Windkraft- und PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 1.101.0 MW (Vorjahr: 291,6 MW) sowie Projektrechte für die Errichtung von Windkraft- und PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 195,8 MW (Vorjahr: 1.036,5 MW) verkauft. Darüber hinaus wurde ein Projektrecht für die Errichtung eines Batteriespeichers mit 15,4 MW / 30,8 MWh (Vorjahr: 394,0 MW / 1.576,0 MWh) verkauft. Fünf Windparks und PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 140,3 MW (Vorjahr: 90,8 MW) wurden in das eigene Portfolio der Geschäftsbereich IPP übertragen. Von der Gesamtleistung der verkauften Projekte entfielen 534,7 MW auf die USA, 332,6 MW auf Großbritannien, 257,9 MW auf Spanien und 110,9 MW auf Deutschland. Der Liquiditätsengpass führte im Bereich Projects zu beschleunigten Verkäufen zu Lasten der jeweiligen Projektmargen. Im Geschäftsbereich Energy Solutions haben herausfordernde Marktbedingungen, Inflation und zunehmender Wettbewerb sowie die in der zweiten Jahreshälfte eingeleitete Neuausrichtung des Segments die Geschäftsentwicklung negativ beeinflusst. Die im Lauf des Jahres 2024 eingeleiteten Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung zeigten bereits erste verbesserte Effekte in der Bruttomarge. Im Geschäftsbereich IPP wurde im Jahr 2024 ein Solarpark verkauft. Zudem wurde das Portfolio um fünf fertiggestellte Anlagen vergrößert, sodass zum Jahresende 2024 insgesamt 35 Wind- und Solarparks in Europa, Nordamerika und Asien-Pazifik mit einer Gesamtleistung von 0,9 GW operativ im Bestand waren. Gesunkene Strompreise resultierten in niedrigeren Stromerlösen. Diese Entwicklung führte zu außerplanmäßigen Abschreibungen in wesentlichem Ausmaß. Im Geschäftsbereich Operations hat sich im Jahr 2024 der Ergebnisbeitrag des Energiehandels aufgrund der bereits im Jahr 2023 rückläufigen Strompreise (insbesondere im Vergleich zum Ausnahmejahr 2022) wieder normalisiert. Der Fokus von Asset Operations lag auf Profitabilität und Portfoliobereinigung. Die Anlagenkapazität bewegt sich mit 10,5 GW auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 10,7 GW). Im Geschäftsbereich Solar Trade (Handel mit PV-Komponenten) belief sich die Gesamtleistung der verkauften PV-Module auf 3,9 Gigawatt peak (GWp; Umsatz von 603 Mio. Euro), was leicht über dem Vorjahreswert liegt. Hintergrund dieses leichten Anstiegs waren Maßnahmen zur Working-Capital- und Cashflow-Optimierung. Die Gesamtleistung der verkauften Wechselrichter betrug 5,0 GW (Umsatz von 398 Mio. Euro) und lag damit 21 Prozent unter dem Vorjahreswert. Es wurden Montagesysteme in Höhe von 207 Mio. Euro verkauft, was einem Rückgang von 21 Prozent im Vergleich zu 2023 entspricht. Der Umsatz mit Storage-Produkten betrug knapp 390 Mio. Euro und lag 14 Prozent unter dem Vorjahreswert. Mit den Produktgruppen Charging Stations und Others wurden Umsätze in Höhe von 14 Mio. Euro bzw. 225 Mio. Euro erzielt. Über die in den jeweiligen Ländermärkten etablierten Webshops wurden in diesen Produktbereichen Umsätze von knapp 677 Mio. Euro abgewickelt, was einer Anteilssteigerung der Webshop-Umsätze am Gesamtumsatz gegenüber dem Vorjahr von 9 Prozent entspricht. Insgesamt erwirtschaftete Solar Trade den größten Teil seines Umsatzes in der Region Europa, Naher Osten und Afrika (ca. 73 Prozent), gefolgt von Amerika (ca. 23 Prozent) und Asien-Pazifik (ca. 4 Prozent). Aufgrund des anhaltenden Überangebots von PV-Komponenten im Markt, vor allem Module und Wechselrichter, sowie einer geringeren Nachfrage wurden im Jahr 2024 weiterhin sinkende Preise verzeichnet. Der Umsatz der BayWa r.e. Group erreichte im Geschäftsjahr 2024 eine Höhe von 4.117,8 Mio. Euro, was einem Rückgang gegenüber dem Vorjahreswert von 5.789,4 Mio. Euro um 28,9 Prozent entspricht. Das EBIT vor Wertminderungen lag mit minus 351,2 Mio. Euro rund 545,2 Mio. Euro unter dem Wert des Vorjahres. Das ist im Wesentlichen auf eine herausfordernde Marktlage mit folglich niedrigeren Verkaufserlösen und Verschiebungen im Projektgeschäft, der Normalisierung im Energiehandel und Restrukturierungsmaßnahmen in Operations EMEA sowie Nachfrageschwäche und den Preisverfall im Solarhandel zurückzuführen. Zusätzlich wurde das Ergebnis durch Abschreibungen in allen Geschäftsbereichen belastet. Ergebnis der Werthaltigkeitsüberprüfungen zum 31. Dezember 2024 im Segment Regenerative Energien Im Segment Regenerative Energien resultierte aus den Impairment-Tests gemäß IAS 36 und IFRS 5 ein Wertminderungsbedarf von insgesamt 380,8 Mio. Euro, wovon mit 127,3 Mio. Euro der größte Teil auf das Projektgeschäft entfällt, das die Planung, Projektierung und den Bau von Wind- und Solarenergieanlagen umfasst sowie maßgeschneiderte Lösungen für die Energieversorgung liefert. Mit 115,0 Mio. Euro entfallen außerplanmäßige Abschreibungen auf die Geschäftseinheit IPP, also auf die eigenen Wind- und Solarkraftanlagen zur Vermarktung des erzeugten Stroms. Die Geschäftseinheit Solar Trade – Handel mit Solarmodulen – verzeichnet Abschreibungen von 64,6 Mio. Euro auf immaterielle Vermögenswerte sowie Geschäfts- und Firmenwerte. Weitere 48,2 Mio. Euro Abschreibungen für at-Equity-bilanzierte Anteile, davon entfällt der wesentliche Teil mit 37,2 Mio. Euro auf den Geschäftsbereich IPP, tragen zur Gesamtabschreibung bei. Für das Segment Regenerative Energien beträgt das EBIT nach Werthaltigkeitsüberprüfungen minus 732,0 Mio. Euro und liegt damit um 925,8 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert von plus 193,8 Mio. Euro. Segment Energie Die Geschäftsentwicklung im Segment Energie war 2024 insbesondere im Wärmegeschäft stark von schwierigen Marktbedingungen geprägt. Aufgrund des milden Winters fiel die Nachfrage nach Wärmeenergieträgern wie Heizöl und Holzpellets schwach aus. Zudem gingen die Preise vor allem für Holzpellets stark zurück und die Nachfrage nach neuen Heizungsanlagen sank. Im zweiten Halbjahr führte die schlechte finanzielle Situation des BayWa-Konzerns, das in Auftrag gegebene Sanierungsgutachten sowie die verschlechterte Bonität der BayWa AG zu einem Vertrauensverlust auf Lieferantenseite und einer Kaufzurückhaltung auf Kundenseite, was die Geschäftsentwicklung im Segment Energie beeinträchtigte. Der Absatz von Holzpellets ging 2024 gegenüber dem Vorjahr um 9,6 Prozent zurück. Dabei war das Holzpelletgeschäft der BayWa besonders hart von gegenläufigen Entwicklungen betroffen. Einerseits sanken die Marktpreise im Handel aufgrund eines Überangebots an Pellets, das wegen ausbleibender Investitionen der Verbraucher in neue Pelletheizungen sowie der milden Witterung im Winter entstanden war. Andererseits musste die BayWa bestehende Vereinbarungen mit Pelletproduzenten zur Auftragsproduktion und Abnahme von Pellets einhalten. Aufgrund der Liquiditätskrise des BayWa-Konzerns und ausbleibender Belieferung mit Rohstoffen für die Holzpelletproduktion musste die BayWa diese fehlenden Rohstoffmengen jedoch zu höheren Kosten bei anderen Rohstofflieferanten beschaffen, um die Vereinbarungen einzuhalten. Im zweiten Halbjahr 2024 musste die BayWa schließlich vorhandene Holzpelletbestände zur Liquiditätssicherung des Konzerns in margenschwächeren Sonderverkäufen veräußern. Im Kraftstoffgeschäft verzeichnete die BayWa im Jahr 2024 einen geringfügigen Absatzanstieg um 0,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Geringere Preisschwankungen im Vergleich zum Vorjahr und eine im Durchschnitt rückläufige Preisentwicklung bei Diesel und Benzin schmälerten die Gewinnmargen. Im Handel mit Schmierstoffen verzeichnete die BayWa trotz der negativen konjunkturellen Entwicklung eine solide Nachfrage in den für die BayWa wichtigsten Produktgruppen Motoren-, Getriebe- und Hydraulikölen. Ungeachtet der schwachen Maschinenbaukonjunktur lag der Absatz im Bereich Schmierstoffe rund 5 Prozent über dem Niveau des Vorjahres. Land- und Forstwirtschaft sowie Biogasanlagen-Betreiber, das heißt wesentliche Kunden der BayWa, zeigten sich im Geschäftsjahr 2024 im Vergleich zum Gesamtmarkt in ihrer Nachfrage stabiler. Einzig der Handel mit AdBlue litt unter einem Überangebot. Nach der Versorgungskrise im Jahr 2023 hat sich das Angebot an AdBlue am Markt deutlich erholt. Gleichzeitig führten die schlechte konjunkturelle Lage in Deutschland sowie der Rückgang von Transportleistungen zu einer geringen Nachfrage nach AdBlue. In der Folge kam es zu einem verschärften Wettbewerb und reduzierten Gewinnspannen für diese Produktgruppe. Der Geschäftsbereich Ladeinfrastruktur der BayWa Mobility Solutions GmbH (BMS) hat 2024 im Rahmen der Initiative Deutschlandnetz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) insgesamt 5 Ladeparks in Bayern gebaut und eröffnet. Diese Schnellladestationen betreibt die BMS selbst als Charge Point Operator (CPO). Insgesamt betreibt die Tochtergesellschaft der BayWa derzeit 20 Ladeparks, davon 7 als Teil des Deutschlandnetzes. Das schlechte konjunkturelle Umfeld in der Bauindustrie, vor allem die rückläufige Zahl von Neubauprojekten, prägte die Geschäftsentwicklung und den Absatz von Wärmeerzeugern wie Wärmepumpen und Pelletheizungen der BayWa im Bereich Haustechnik. Nach Einschätzung des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie ist der Markt nach wie vor von der Verunsicherung durch die langwierigen Debatten rund um das Gebäudeenergiegesetz und die Zukunft der kommunalen Wärmeplanung geprägt. Dies hat zu einer abwartenden Haltung der Käufer geführt, sodass der Absatz von Wärmeerzeugern 2024 im Vergleich zum Vorjahr über alle Technologien hinweg um knapp 46 Prozent zurückgegangen ist. Insgesamt war im Segment Energie im Berichtsjahr ein Umsatzrückgang von rund 10 Prozent auf 2.542,9 Mio. Euro zu verzeichnen (Vorjahr: 2.820,0 Mio. Euro). Das Ergebnis (EBIT) vor Wertminderungen reduzierte sich gegenüber dem bereits schwachen Vorjahresniveau um 22,9 Mio. Euro und lag zum Ende des Geschäftsjahres bei 5,1 Mio. Euro. Diese Entwicklung ist vor allem auf eine fehlende Nachfrage nach Wärmeerzeugern und -energieträgern sowie auf sinkende Preise an den Energierohstoffmärkten zurückzuführen. Zudem wirkte sich die Kündigung von Warenkreditversicherungen aufgrund der angespannten finanziellen Situation des BayWa-Konzerns und des in Auftrag gegebenen Sanierungsgutachtens negativ auf das Handelsgeschäft mit Wärmeenergieträgern, insbesondere Heizöl und Holzpellets, aus. Darüber hinaus hat die BayWa im Berichtsjahr ihre Tochtergesellschaft LODUR Energieanlagen GmbH veräußert. Das Unternehmen ist auf Heizzentralen, Wärmenetze, Fernwärmestationen, Umweltwärme, Solarthermie und nachwachsende Brennstoffe spezialisiert und passte nicht mehr in das strategische Portfolio des Segments Energie. Der Verkauf belastete das Ergebnis im Segment Energie aufgrund von Abschreibungen zusätzlich. Ergebnis der Werthaltigkeitsüberprüfungen zum 31. Dezember 2024 im Segment Energie Die Werthaltigkeitsüberprüfungen im Segment Energie ergaben einen Impairmentbedarf von insgesamt 13,3 Mio. Euro. Davon entfallen 10,5 Mio. Euro – darunter der Geschäfts- und Firmenwert der WAV Wärme Austria VertriebsgmbH in Höhe von 2,4 Mio. Euro – auf die Veräußerungsgruppen RWA Raiffeisen Ware Austria AG (kurz: RWA) und deren mittelbare und unmittelbare Tochterunternehmen sowie die „UNSER LAGERHAUS“ WARENHANDELSGESELLSCHAFT m.b.H. (kurz: WHG). Der verbleibende Wertminderungsbetrag ist im Wesentlichen der Geschäftstätigkeit der BayWa AG im Segment Energie zuzuordnen. Die Wertminderung entfiel insbesondere auf immaterielle Vermögenswerte in Form von unternehmensspezifisch entwickelter Software. Das EBIT nach Werthaltigkeitsüberprüfungen liegt für das Segment Energie im Geschäftsjahr 2024 bei minus 8,2 Mio. Euro (Vorjahr: plus 17,8 Mio. Euro). Geschäftsfeld Agrar Markt- und Branchenentwicklung 2024/25 Entwicklung bei Getreide und Ölsaaten Globale Getreidebilanz (ohne Reis) Getreidejahr Veränderung in Mio. t 2022/23 2023/24 2024/25 2023/24 zu 2022/23 2024/25 zu 2023/24 Produktion Welt 2.245,3 2.295,7 2.292,9 2,2 % - 0,1 % davon Weizen 789,9 791,2 797,2 0,2 % 0,8 % davon Grobgetreide 1.455,4 1.504,5 1.495,7 3,4 % - 0,6 % Verbrauch Welt 2.249,9 2.294,3 2.330,1 2,0 % 1,6 % davon Weizen 789,3 797,8 806,6 1,1 % 1,1 % davon Grobgetreide 1.460,6 1.496,5 1.523,5 2,5 % 1,8 % Bestandsveränderung Welt - 4,6 1,4 - 37,2 davon Weizen 0,6 - 6,6 - 9,4 davon Grobgetreide - 5,2 8,0 - 27,8 Europäische Getreidebilanz (ohne Reis) Getreidejahr Veränderung in Mio. t 2022/23 2023/24 2024/25 2023/24 zu 2022/23 2024/25 zu 2023/24 Produktion EU 267,6 272,0 257,4 1,6 % - 5,4 % davon Deutschland 43,5 42,5 39,0 - 2,3 % - 8,2 % Verbrauch EU 258,6 259,4 259,2 0,3 % - 0,1 % davon Deutschland 40,1 40,9 n/a 2,0 % n/a Bestandsveränderung EU 9,0 12,6 - 1,8 davon Deutschland 3,4 1,6 n/a Quellen: USDA, Grain: World Markets and Trade, March 2025, S. 17, 23; Statistisches Bundesamt, Feldfrüchte und Grünland, September 2024; BLE, Getreideverbrauch Deutschland, Inlandsverwendung insgesamt Agrarmärkte zeichnen sich in der Regel durch eine geringe Spanne zwischen Produktionsmenge und Nachfrage aus. Dabei können sich die einzelnen Märkte sehr unterschiedlich entwickeln. Für den Gesamtmarkt gilt, dass einerseits eine wachsende Weltbevölkerung die Nachfrage nach Agrarprodukten erhöht, während andererseits der Klimawandel und andere natürliche und vom Menschen verursachte Ereignisse zu großen Herausforderungen bei der Aufrechterhaltung der Erntemengen führen. So können Trockenheit oder Umweltkatastrophen wie Stürme und Überschwemmungen die Ernteergebnisse erheblich beeinträchtigen. Hinzu kommen logistische Probleme, wenn beispielsweise Schifffahrtswege wie der Suezkanal oder der Panamakanal nicht mehr frei genutzt werden können. Seit dem Erntejahr 2022/23 werden die Märkte auch durch den Krieg gegen die Ukraine belastet, da die Ukraine traditionell ein wichtiger Lieferant zahlreicher Agrarprodukte für die Weltmärkte ist. (LEL 20.12.2024 Agrarmärkte Aktuell Dezember 2024; eigene Einschätzungen BayWa; USDA, Grain: World Markets and Trade, March 2025) Der Getreidemarkt, ein bedeutender Gradmesser für die Entwicklung pflanzlicher Erzeugnisse, konnte im Getreidejahr 2023/24 einen leichten Überschuss erzielen. Das Landwirtschaftsministerium der Vereinigten Staaten (United States Department of Agriculture – USDA) ermittelte eine weltweite Erzeugung von 2.295,7 Mio. Tonnen, ein Anstieg um 50,4 Mio. Tonnen gegenüber dem Vorjahr. Dem stand ein Verbrauch von 2.294,3 Mio. Tonnen gegenüber. In der EU wurden im Agrarjahr 2023/24 rund 1,6 Prozent mehr Getreide geerntet als im Vorjahr und gleichzeitig stieg der Verbrauch um 0,3 Prozent. (USDA, Grain: World Markets and Trade, March 2025, S. 17,23) In Deutschland lag die Ernte nach Schätzungen des Statistischen Bundesamts bei 42,5 Mio. Tonnen und damit 2,3 Prozent unter dem Wert des Vorjahres, während der Verbrauch um 2,0 Prozent stieg. Das Agrarjahr 2023/24 war dabei in Deutschland gekennzeichnet von einer ausgeprägten Sommertrockenheit und einer darauffolgenden starken Nässeperiode. (LEL 20.12.2024 Agrarmärkte Aktuell Dezember 2024, S. 5) Im Geschäftsjahr 2024 hat sich die Preisentwicklung für Getreide an den Weltmärkten weiter entspannt. Per Dezember 2024 lag der Getreidepreisindex der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (Food and Agriculture Organization of the United Nations – FAO) mit 111 Punkten um knapp 10 Prozent unter dem Wert des Vorjahresmonats von 123 Punkten. Zum Vergleich: Vor Beginn des Krieges gegen die Ukraine lag der Index bei 145 Punkten, vor der Corona-Pandemie bei 101 Punkten. (FAO Food Price Index, Januar 2025). Der Weizenpreis zeigte im Jahresverlauf aufgrund kurzfristiger Wettersorgen in wichtigen Anbaugebieten eine erhöhte Volatilität. Ausgehend vom Startkurs von rund 223 Euro/Tonne bewegte er sich in einem Bereich zwischen 188 und 269 Euro/Tonne. Zum Jahresende lag der Weizenpreis an der Warenterminbörse MATIF bei rund 237 Euro/Tonne und damit um ca. 6 Prozent höher als zu Jahresbeginn. Bei Sojaschrot, das rund 70 Prozent der gesamten Ölschrote ausmacht, stieg das weltweite Volumen im Wirtschaftsjahr 2023/24 von 248 Mio. Tonnen auf 260 Mio. Tonnen (USDA, Oilseeds: World Markets and Trade, March 2025, S. 19). Bei mäßiger Volatilität gab der Preis für Sojaschrot zunächst nach, sprang dann aber zur Jahresmitte deutlich nach oben auf ein Jahreshoch von 392 Euro/Tonne. Aufgrund schwacher Importimpulse aus China sowie hoher Ernteerwartungen in Südamerika erreichte der Preis in der zweiten Jahreshälfte einen Tiefstand von ca. 297 Euro/Tonne und beendete das Jahr schließlich bei ca. 340 Euro/Tonne, etwa 12 Prozent unter dem Vorjahreswert. Im Getreidejahr 2024/25 wird nach aktuellen Prognosen des USDA die globale Getreideerzeugung geringfügig um 0,1 Prozent unter dem Niveau des Vorjahres liegen. Für den weltweiten Verbrauch wird dagegen eine weitere Zunahme um 1,6 Prozent erwartet. Damit dürfte der Verbrauch sowohl von Weizen als auch von Grobgetreide nicht vollständig aus der laufenden Erntesaison gedeckt werden, sodass mit einem Bestandsabbau zu rechnen ist. Das könnte im Geschäftsjahr 2025 wieder zu steigenden Preisen führen. In der Europäischen Union dürfte die Erntemenge im Getreidejahr 2024/25 Prognosen zufolge wetterbedingt um rund 5,4 Prozent rückläufig sein (USDA, Grain: World Markets and Trade, March 2025, S. 17, 23). Die deutsche Getreideernte ging 2024 im Vergleich zum bereits schwachen Vorjahreswert um 8,2 Prozent zurück und liegt damit um gut 7 Prozent unter dem Mittelwert der Jahre 2018 bis 2023. Im Wesentlichen ist das auf geringere Anbauflächen sowie regionale Spätfröste, fehlende Sonne und übermäßigen Regen zurückzuführen. Trotz kleinerer Erntemengen, insbesondere in Europa, rechnen FAO und OECD in den kommenden Jahren für alle Getreidearten zunächst mit etwas niedrigeren Preisen, danach wieder mit Preissteigerungen. Die Preisschwankungen werden dabei voraussichtlich weiterhin hoch bleiben. (DBV, Situationsbericht 2024/25, S. 192 ff.; OECD-FAO Agricultural Outlook 2024–2033) Die weltweite Erzeugung von Sojaschrot wird im Wirtschaftsjahr 2024/25 voraussichtlich nochmals um 6,4 Prozent auf gut 277 Mio. Tonnen steigen. Höhere Produktionsmengen werden vor allem in China, Argentinien und den USA erwartet. (USDA, Oilseeds: World Markets and Trade, March 2025, S. 19) Entwicklung im Obstanbau Die Obsternte in Deutschland liegt nach Schätzungen der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH (AMI, Wetterextreme schmälern die Obsternte 2024, 02.01.2025) im Jahr 2024 mit rund 1,08 Mio. Tonnen um 13 Prozent unter dem bereits schwachen Vorjahresstand von 1,24 Mio. Tonnen (DBV-Situationsbericht, 2024/2025, S. 206). Ausschlaggebend für die kleinere Obsternte waren neben einer kleineren Ernte von Freiland-Erdbeeren vor allem die geringere Apfelernte, die mit 872.000 Tonnen das zweitniedrigste Ergebnis der vergangenen zehn Jahre verzeichnete. Im Frühjahr 2024 verursachten Spätfröste und Hagelschläge in zahlreichen Obstanlagen Frostschäden und einen schlechten Fruchtansatz. Im weiteren Verlauf der Vegetationsperiode wirkten sich feuchtkühle Witterung und lokal starke Niederschläge negativ auf die Fruchtentwicklung aus und begünstigten das Auftreten von Krankheiten. Dies hat insbesondere die Apfelernte in den östlichen Bundesländern stark beeinträchtigt. (Destatis, Pressemitteilung, 10.01.2025, Apfelernte 2024: Mit 872 000 Tonnen zweitniedrigste Ernte der vergangenen zehn Jahre) Auch die Apfelernte in Europa fiel 2024 insgesamt schlechter aus und lag mit geschätzten 10,2 Mio. Tonnen rund 11 Prozent unter dem Vorjahr (DBV, Situationsbericht 2024/25, S. 206). Die Lagerbestände für Äpfel über die gesamte EU waren in den vergangenen Jahren tendenziell rückläufig. So lagerten zum 1. Dezember 2024 insgesamt 4,1 Mio. Tonnen Äpfel in der EU. Das waren 4 Prozent weniger als im Vorjahr und deutlich weniger als im Durchschnitt der letzten fünf Jahre. In Deutschland betrug der Rückgang sogar 13 Prozent (AMI, Wetterextreme schmälern die Obsternte 2024, 02.01.2025). In Deutschland wurde die bereits kleinere heimische Apfelernte 2023 in den ersten sieben Monaten des Jahres 2024 bestandsgerecht und mit dem vorrangigen Ziel vermarktet, eine ausreichende Warenverfügbarkeit bis zum Beginn der Ernte 2024 sicherzustellen. Der Übergang auf die neue Vermarktungssaison 2024 verlief somit nahtlos und ohne größere Überhänge aus der alten Ernte 2023. Die kleinere Apfelernte 2024 in Deutschland sowie die verringerte Eigenversorgung (kleinere Hausgartenernte) sorgten 2024 für einen zufriedenstellenden Saisonstart im Apfelhandel bei anhaltend festen Preisen. So lagen die Apfelpreise in Deutschland ebenso wie die EU-Durchschnittspreise zum Vermarktungsbeginn der neuen Ernte ab August 2024 um 13 bzw. 7 Prozent über dem Vorjahresniveau und deutlich über dem Fünfjahresdurchschnitt (DG Agri Dashboard Apples, 19.03.2025). Aufgrund der attraktiven Preise für Verarbeitungsware – in Deutschland wie in den EU-Anbaugebieten – gelangten qualitativ schwächere Partien nicht in den Frischmarkt, sondern wurden direkt der Industrie zugeführt. 2025 dürften sich die Preise aufgrund schwacher Ernten und niedrigerer Bestände in Deutschland wie in der EU weiterhin auf dem bereits erreichten hohen Niveau halten. In der südlichen Hemisphäre fiel die Apfelernte im Erntejahr 2023/24 mit rund 4,5 Mio. Tonnen leicht geringer aus als im Vorjahr und ist auf die schwächeren Ernten in Argentinien und Brasilien zurückzuführen. In Neuseeland, dem für die BayWa wichtigsten außereuropäischen Herkunftsland für Obst, fiel die Ernte mit 516.000 Tonnen, nach den Plantagenschäden durch den Zyklon Gabrielle 2023, um 6,2 Prozent höher aus als im Vorjahr. Für das Erntejahr 2024/25 prognostiziert die World Apple and Pear Association (WAPA) für die südliche Hemisphäre auf Basis der gegenwärtigen Fruchtentwicklung eine um 5,5 Prozent höhere Apfelernte von 4,7 Mio. Tonnen. Danach erwarten alle Länder höhere Erntemengen. In Neuseeland wird nach den Umweltschäden der vergangenen Jahre durch den Zyklon mit einer 5,6 Prozent höheren Erntemenge von 545.000 Tonnen im Erntejahr 2024/25 im Vergleich zum Erntejahr davor gerechnet (WAPA, Southern Hemisphere Apple and Pear Crop Forecast, February 2025). Der Export von neuseeländischen Äpfeln wird mit 380.000 Tonnen erheblich über dem Vorjahresniveau erwartet, dem höchsten Wert seit 2020. Die wichtigsten Exportländer dürften weiterhin die asiatischen Märkte wie Vietnam und China sowie die Vereinigten Staaten und Großbritannien sein. (USDA – Global Agricultural Information Network, Fresh Deciduous Fruit Annual, 01.11.2024) Entwicklung bei Betriebsmitteln Landwirtschaftliche Betriebsmittel, wie Saatgut, Dünge-, Pflanzenschutz- und Futtermittel, zeigten im Jahresverlauf 2024 erneut eine heterogene Preisentwicklung. Der Preis für Düngemittel lag im Jahresvergleich durchschnittlich 18 Prozent unter dem Vorjahr (Destatis, Index der Einkaufspreise landwirtschaftlicher Betriebsmittel, Genesis 61221-0001, Stand: 16.01.2025). Der Absatz stieg nach dem Vorratsabbau im Vorjahr bei allen Düngemittelarten wieder an und lag insgesamt rund 7,8 Prozent über dem Vorjahr (Destatis, Inlandsabsatz von Düngemitteln, Genesis 42321-0003, Stand: 03.03.2025). Die Ausgaben der Landwirtschaft für zugekaufte Düngemittel werden für das Jahr 2024 auf ca. 2 Mrd. Euro (ohne Umsatzsteuer) geschätzt. Das sind angesichts des deutlichen Preisrückgangs 8,7 Prozent weniger als im Vorjahr. (DRV, Jahresbericht Agrarwirtschaft 2024, S. 14) Bei Pflanzenschutzmitteln ergab sich für den Absatz im Jahr 2024 ein mengenmäßiges Plus von 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln hängt vor allem von der Witterung und ihren Folgen, wie Pflanzenkrankheiten und Schädlingsbefall, ab. Deutliche Zuwächse gab es 2024 bei Fungiziden und Herbiziden; der Absatz von Insektiziden und Wachstumsreglern war dagegen leicht rückläufig. (DRV, Jahresbericht Agrarwirtschaft 2024, S. 15) Dabei lagen die durchschnittlichen Preise für Pflanzenschutzmittel mit plus 1 Prozent minimal über dem Vorjahresniveau (Destatis, Index der Einkaufspreise landwirtschaftlicher Betriebsmittel, Genesis 61221-0001; Stand: 16.01.2025). Der Markt für Saatgut wird wesentlich von der Entwicklung der Anbauflächen für Getreide, Mais und Raps beeinflusst. Insgesamt lag die Anbaufläche in Deutschland im Jahr 2024 insbesondere bei Weizen und Raps unter dem Niveau des Vorjahres. Andere Feldfrüchte verzeichneten tendenziell Zuwächse (Destatis, Feldfrüchte und Grünland, Anbauflächen, Hektarerträge und Erntemengen ausgewählter Anbaukulturen im Zeitvergleich, 24.09.2024). Zur Herbstaussaat für die Ernte 2025 lag die Anbaufläche von Wintergetreide um 5,6 Prozent über dem Vorjahresniveau (Destatis, Pressemitteilung, 20.12.2024: Herbstaussaat zur Ernte 2025: Knapp 6 % mehr Wintergetreide). Der Absatz von Saatgut entwickelte sich saisonal unterschiedlich. Deutlichen Zuwächsen bei Sommerungen-Saatgut stand aufgrund hoher Vorratsbestände eine verhaltene Nachfrage nach Winterungen-Saatgut gegenüber. Insgesamt stieg der Absatz leicht an (DRV, Jahresbericht Agrarwirtschaft 2024, S. 17). Die Preise für Saatgut waren im Jahr 2024 mit einem Plus von gut 1 Prozent stabil auf dem Niveau des Vorjahres (Destatis, Index der Einkaufspreise landwirtschaftlicher Betriebsmittel, Genesis 61221-0001, Stand: 16.01.2025). Die Produktion von Futtermitteln ging im Wirtschaftsjahr 2023/24 bundesweit um 0,5 Prozent auf 21,7 Mio. Tonnen Mischfutter zurück (DRV, Jahresbericht Agrarwirtschaft 2024, S. 23 f.). Die Futtermittelpreise lagen im Jahr 2024 um 11,8 Prozent unter dem Vorjahresniveau (Destatis, Index der Einkaufspreise landwirtschaftlicher Betriebsmittel 2024, Genesis 61221-0001, Stand: 16.01.2025). Mit Ausnahme von Kälberfutter verzeichneten alle Mischfuttermittel kleinere zweistellige Preisrückgänge. Umwelt- und Klimapolitik werden die Rahmenbedingungen für Tierhalter und Futtermittelbetriebe weiter verschärfen. Bei einer anhaltend angespannten wirtschaftlichen Lage in der Landwirtschaft ist auch für das Jahr 2025 mit einer Beschleunigung des Strukturwandels zu rechnen (DRV, Jahresbericht Agrarwirtschaft 2024, S. 24). Entwicklung bei der Landtechnik Die wirtschaftliche Lage der Landwirte, die eine wesentliche Voraussetzung für ihre Investitionen z. B. in Landtechnik ist, hat sich im Wirtschaftsjahr 2023/24 erwartungsgemäß verschlechtert. Nach einem Höchststand im Wirtschaftsjahr 2022/23 sind die Unternehmensergebnisse der Haupterwerbsbetriebe im Durchschnitt um 29 Prozent zurückgegangen und liegen in etwa wieder auf dem Niveau des Wirtschaftsjahres 2021/22. Grund für diese Entwicklung sind vor allem sinkende Preise für viele landwirtschaftliche Erzeugnisse, insbesondere Getreide, Raps und Milch. Für das laufende Wirtschaftsjahr 2024/25 ist bei vielen Agrarerzeugnissen trotz kleinerer Ernten erneut mit rückläufigen Erzeugerpreisen und mit mehr oder weniger stark steigenden Betriebsmittelkosten zu rechnen. Lediglich bei Futter- und Düngemitteln soll sich der Preisrückgang fortsetzen, wenngleich deutlich abgeschwächt. So müssen sich speziell Ackerbau- und Veredelungsbetriebe auf deutlich rückläufige Unternehmensergebnisse einstellen, während Milch- und Rindermastbetriebe auf eine Ergebnisverbesserung hoffen dürfen. (DBV, Situationsbericht 2024/25, S. 173 ff.) Diese Entwicklungen führen dazu, dass insgesamt weniger Landwirte in Landtechnik investieren werden. Das Rentenbank-Agrarbarometer, das vierteljährlich die Zukunftserwartungen und die Einschätzung der aktuellen Lage der Betriebe erhebt, hat sich im Jahresverlauf 2024 sukzessive verbessert, liegt aber insgesamt auf niedrigem Niveau. Insbesondere die zukünftige Lage wird weiterhin negativ beurteilt. Als Hauptgründe werden vor allem die Agrarpolitik, die Bürokratie und hohe Betriebsmittelpreise genannt (Landwirtschaftliche Rentenbank, Rentenbank-Agrarbarometer, Befragungszeitraum Winter 2024). Die Hochkonjunktur der Landtechnikindustrie – Traktoren, Erntemaschinen, Sä- und Düngetechnik, Bodenbearbeitungsmaschinen, Anbaugeräte und Zubehörteile, Forsttechnik und Maschinen der Hofinnenwirtschaft – hatte der Branche im Jahr 2023 einen Umsatz von gut 15 Mrd. Euro beschert. Im Jahr 2024 verbuchte die Landtechnikindustrie in Deutschland einen Umsatzrückgang von rund 28 Prozent. Dieser Rückgang ist weniger auf schwache Erzeugerpreise oder die realisierten Erntemengen zurückzuführen, als vor allem auf die Folgen der Corona-Pandemie und einen Rückgang der Nachfrage, nachdem sich die Liefersituation entspannt hatte. (VDMA e. V., Landtechnikindustrie verbucht deutlichen Umsatzrückgang, 10.03.2025) Diese Einschätzung bestätigen auch die Traktorenzulassungen für das Jahr 2024: Mit 29.291 Stück wurden insgesamt 3,4 Prozent weniger Traktoren zugelassen als im Jahr 2023 (VDMA Landtechnik, Traktorenzulassungen Deutschland nach KW, 10.01.2025). Für das laufende Jahr 2025 prognostiziert der VDMA (Verband des Maschinen- und Anlagenbaus) insgesamt eine verhaltene Entwicklung in der Landtechnikindustrie (VDMA e. V., Landtechnikindustrie verbucht deutlichen Umsatzrückgang, 10.03.2025). Dabei dürfte die Investitionsbereitschaft der Landwirte mit 64 Prozent deutlich unter der Investitionstätigkeit des Vorjahres liegen, in dem fast 80 Prozent der Landwirte investiert haben. Das durchschnittlich geplante Investitionsvolumen je Betrieb liegt mit knapp 200.000 Euro dagegen um mehr als 15 Prozent höher. Zentral für Landwirte sind Investitionen in erneuerbare Energien, Stallbauten und sonstige Gebäude sowie in Landkauf. Investitionen in Maschinen und Außerlandwirtschaftliches werden in geringerem Maße geplant (Landwirtschaftliche Rentenbank, Rentenbank-Agrarbarometer, Befragungszeitraum Winter 2024). Geschäftsverlauf Umsatz EBIT In Mio. Euro 2024 2023 Veränderung in % 2024 2023 Veränderung in % Vor Berücksichtigung der Wertminderungen nach IAS 36 and IFRS 5 Segment Cefetra Group 4.813,1 5.309,3 - 9,3 38,4 64,6 - 40,6 Segment Agrar 4.550,6 4.899,3 - 7,1 6,0 26,4 - 77,3 Segment Technik 2.421,0 2.239,3 8,1 75,7 84,6 - 10,5 Segment Global Produce 925,8 878,6 5,4 17,7 - 15,1 > 100,0 Geschäftsfeld Agrar 12.710,5 13.326,5 - 4,6 137,8 160,5 - 14,1 Nach Berücksichtigung der Wertminderungen nach IAS 36 and IFRS 5 Segment Cefetra Group - 0,3 64,6 > - 100,0 Segment Agrar - 97,1 26,4 > - 100,0 Segment Technik 60,3 84,6 - 28,7 Segment Global Produce 17,7 - 15,1 > 100,0 Geschäftsfeld Agrar - 19,4 160,5 > - 100,0 Segment Cefetra Group Das Segment Cefetra Group umfasst die internationalen Handelsaktivitäten mit Agrarerzeugnissen vom Einkauf über die Logistik bis hin zum Vertrieb. Im Berichtsjahr 2024 prägten an den Agrarrohstoffmärkten überwiegend geringere Durchschnittspreise das Handelsumfeld der Cefetra Group. Gleichwohl boten sich im ersten Halbjahr 2024 aufgrund der anhaltenden geopolitischen Unsicherheiten infolge des Krieges gegen die Ukraine vereinzelt Chancen im Getreidehandel für das Unternehmen. Dem entgegen standen ab dem zweiten Halbjahr die angespannte Finanzlage des BayWa-Konzerns und der Fokus auf die Liquiditätssicherung des Konzerns. Dies führte dazu, dass einzelne Lieferanten ihre Geschäfte mit der Cefetra Group einschränkten oder komplett einstellten. Infolgedessen konnte das Unternehmen vor allem bei Getreide nicht alle Handelschancen nutzen und die hohe Nachfrage am Markt nicht immer bedienen. Vor diesem Hintergrund lag das Umschlagsvolumen bei Getreide mit 6,9 Mio. Tonnen um 21,4 Prozent unter dem Vorjahreswert. Dagegen erhöhte sich das Umschlagsvolumen bei Ölsaaten um knapp 30 Prozent auf 9,3 Mio. Tonnen. Diese Entwicklung ist auf eine bessere Ernte in Südamerika, insbesondere Argentinien, zurückzuführen. Aufgrund der EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation – EUDR), die für Lieferketten ab Ende 2024 angewendet werden sollte, aber inzwischen um ein Jahr verschoben wurde, befürchteten Marktteilnehmer, dass die Verfügbarkeit von Soja aus entwaldungsfreier Lieferkette 2025 knapp werden könnte, was der Cefetra Group im abgelaufenen Geschäftsjahr gute Absatzmöglichkeiten bot. Gleichzeitig lag das Preisniveau bei Soja aufgrund der guten Ernte unter dem der Vorjahre und schmälerte die Gewinnmargen. Auch Tracomex in den Niederlanden, Lieferant für Agrarrohstoffe für die Lebensmittel- und Tierfutterindustrie, stützte das Ergebnis des Segments. Das Geschäft mit Lebensmittelzutaten entwickelte sich wesentlich schwächer als im Vorjahr und belastete das Segmentergebnis. Im Handel mit Nüssen und Trockenfrüchten führten operative Herausforderungen zu höheren Kosten im Verpackungsprozess. Daher musste zusätzliche Ware am Spotmarkt zu höheren Preisen zugekauft werden, um Lieferunterbrechungen zu überbrücken. Bei der Tochtergesellschaft Cefetra Dairy haben sich die Handelsstrategien für das Produkt Butter nicht bewährt. Unvorhergesehene hohe Preissteigerungen haben das Ergebnis stark belastet. Die Verluste konnten nicht durch andere Milchprodukte ausgeglichen werden. Positiv entwickelte sich dagegen die Tochtergesellschaft Sedaco in Dubai, die Lebensmittelzutaten wie Nüsse, Körner und Hülsenfrüchte aus afrikanischer Herkunft vertreibt. Sedaco profitierte von einer steigenden Nachfrage aus dem asiatischen Raum und einem guten Beschaffungsnetzwerk in Afrika. Der Umsatz im Segment Cefetra Group reduzierte sich im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr von 5.309,3 Mio. Euro auf 4.813,1 Mio. Euro. Ursache dafür sind im Wesentlichen reduzierte Handelsvolumina bei Standarderzeugnissen infolge der Liquiditätskrise der BayWa sowie geringere Durchschnittspreise an den Agrarrohstoffmärkten. Darüber hinaus wurde das Ergebnis durch die schwächere Entwicklung der Lebensmittelhändler Cefetra Dairy und Heinrich Brüning GmbH belastet. Das EBIT vor Wertminderungen der Cefetra Group verzeichnete für das Geschäftsjahr 2024 einen Rückgang um knapp 41 Prozent auf 38,4 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahresniveau. Ergebnis der Werthaltigkeitsüberprüfungen zum 31. Dezember 2024 im Segment Cefetra Group Im Segment Cefetra ergab sich aus den Impairment-Tests über alle zahlungsmittelgenerierenden Einheiten hinweg ein Abschreibungsbedarf von 38,7 Mio. Euro, der im Wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerte sowie immaterielle Vermögenswerte in Form von unternehmensspezifischer Software und Sachanlagen umfasst. Die Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte betrifft neben der im Jahr 2022 erworbenen Heinrich Brüning GmbH (3,3 Mio. Euro) vor allem den Geschäfts- oder Firmenwert, der im Rahmen eines Asset-Deals der Cefetra Ltd. (6,5 Mio. Euro) entstanden ist sowie den Geschäfts- oder Firmenwert der Thegra-Tracomex-Unternehmensgruppe (8,7 Mio. Euro). Diese Wertminderungen sind im Wesentlichen von Planannahmen und Bewertungsparametern beeinflusst, die sich im Geschäftsjahr 2024 verändert haben. Das EBIT des Segments Cefetra Group beträgt zum Ende des Geschäftsjahres 2024 einschließlich zuvor genannter Wertminderungen minus 0,3 Mio. Euro (Vorjahr: plus 64,6 Mio. Euro). Segment Agrar Das Segment Agrar umfasst das Betriebsmittelgeschäft, die Erfassung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie die Handelsaktivitäten mit Getreide und Ölsaaten vor allem in Deutschland und Österreich. Widrige Witterungsverhältnisse, eine gegenüber dem Vorjahr kleinere Getreideernte in Deutschland und eine Seitswärtsbewegung der Durchschnittspreise an den Agrarrohstoffmärkten prägten die Geschäftsentwicklung im Segment Agrar. Im zweiten Halbjahr 2024 war die Entwicklung im Segment zudem durch die Liquiditätskrise und Sanierungssituation der BayWa stark beeinträchtigt. In der Folge schränkten Geschäftspartner aufgrund hoher Verunsicherung und des gestiegenen Risikos ihre Lieferungen an die BayWa teilweise ein, sodass die Erfassungsmengen gegenüber dem Vorjahr rückläufig waren. Gleichzeitig führte im Segment Agrar der Beitrag zur Sicherung der Liquidität der BayWa dazu, dass Getreidebestände früher als im Schnitt der Vorjahre abgebaut wurden. Dabei mussten teilweise alternative Warenströme genutzt werden, was den Logistikaufwand anteilig erhöhte und das Segmentergebnis belastete. Das Handelsvolumen mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Getreide und Ölsaaten) im Segment Agrar stieg im Berichtsjahr trotz der schwierigen Rahmenbedingungen um 5,6 Prozent auf 8,4 Mio. Tonnen. Dies ist zurückzuführen auf ein erhöhtes Volumen aus der Ernte 2023, das im ersten Halbjahr 2024 ausgeliefert wurde, sowie auf Einmaleffekte im zweiten Halbjahr 2024 durch die Veräußerung von Beständen zur kurzfristigen Verbesserung der Liquidität. Im Betriebsmittelgeschäft des Segments lag der Absatz von Düngemitteln im Berichtsjahr mit insgesamt 2,3 Mio. Tonnen rund 10,2 Prozent über dem Niveau des Vorjahres. Der Absatz profitierte insbesondere zu Beginn der Düngeperiode 2024 von einem witterungsbedingt frühen Saisonstart und eines gleichzeitig geringen Lagerbestands aus dem Jahr 2023 auf Seiten der Landwirte. Allerdings war das Vorjahresergebnis durch höhere Preise vor allem im ersten Halbjahr 2023 positiv beeinflusst. Die feuchtwarme Witterung im ersten Halbjahr 2024 führte zu einer höheren Nachfrage nach Pflanzenschutzmitteln, insbesondere nach Fungiziden. Jedoch geht allgemein im Markt – zu Lasten des Margenpotenzials – der Trend hin zu den kostengünstigeren generischen Produkten bei Pflanzenschutzmitteln. Das Saatgutgeschäft verzeichnete insgesamt eine leichte Absatzsteigerung. Der Absatzrückgang in Deutschland konnte durch eine bessere Entwicklung in Österreich und Osteuropa überkompensiert werden. Die österreichische Tochtergesellschaft RWA verzeichnete im Segment Agrar eine starke Entwicklung und profitierte gegenüber dem Vorjahr von einem besseren Geschäftsverlauf in Osteuropa. Ferner setzte die RWA ihre Expansion im Bereich Futtermittel durch den Erwerb eines weiteren Futtermittelwerks im Berichtsjahr fort. Insgesamt verringerte sich der Umsatz im Segment Agrar preisbedingt um 7,1 Prozent auf 4.550,6 Mio. Euro (Vorjahr: 4.899,3 Mio. Euro). Das EBIT vor Wertminderungen lag mit 6,0 Mio. Euro um 20,4 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert, maßgeblich verursacht durch die Sanierungssituation der BayWa AG zu Beginn des zweiten Halbjahres 2024. Infolgedessen kam es zu veränderten Lieferkonditionen sowie umfassenden Änderungen im Beschaffungsverhalten der BayWa, während gleichzeitig Lager und Vorräte zur Liquiditätssicherung des Konzerns abgebaut werden mussten. Ergebnis der Werthaltigkeitsüberprüfungen zum 31. Dezember 2024 im Segment Agrar Der Wertminderungsaufwand im Segment Agrar beläuft sich auf 103,1 Mio. Euro und resultiert im Wesentlichen aus den Veräußerungsgruppen RWA und WHG, deren langfristige Vermögenswerte aufgrund des beschlossenen Verkaufs zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten und in der Folge um 87,9 Mio. Euro abzuschreiben waren. In diesem Zusammenhang wurde der Firmenwert der Patent Co-Unternehmensgruppe mit 35,2 Mio. Euro vollständig wertgemindert. Der Residualbetrag in Höhe von 15,2 Mio. Euro betrifft immaterielle Vermögenswerte sowie Gebäude im Zusammenhang mit dem Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie Betriebsmitteln. In diesem Betrag des Segments Agrar sind Abschreibungen auf den aus der Akquisition der EUROGREEN-Unternehmensgruppe resultierenden Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 2,1 Mio. Euro enthalten. Die Wertminderungen resultieren auch in diesem Segment insbesondere aus geänderten Planannahmen Bewertungsparameter, die sich im vergangenen Geschäftsjahr ergeben haben. Das Segment Agrar verzeichnet für das Geschäftsjahr 2024 ein EBIT einschließlich Wertminderungen von minus 97,1 Mio. Euro (Vorjahr: plus 26,4 Mio. Euro). Segment Technik Das Segment Technik verzeichnete im Geschäftsjahr 2024 eine positive Geschäftsentwicklung. Das Ergebnis konnte zwar nicht an den Rekord des Vorjahres anknüpfen, liegt aber weiterhin deutlich über dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf gute Verkaufszahlen und eine stabile Auslastung in den BayWa-Werkstätten in Deutschland zurückzuführen. Aufgrund der Sanierungssituation des BayWa-Konzerns kam es jedoch auch im Segment Technik temporär zu Beeinträchtigungen, denen die BayWa mit gezielten Vertriebsmaßnahmen entgegenwirkte. Der Handel mit landtechnischen Maschinen profitierte von einem hohen Auftragsbestand zum Ende des Jahres 2023, der überwiegend im ersten Halbjahr 2024 umgesetzt wurde. Vereinzelt dürften sich Kaufimpulse auch aus dem Wachstumschancengesetz der Bundesregierung ergeben haben. Das Wachstumschancengesetz ist seit April 2024 in Kraft und bietet u. a. Steuererleichterungen für landwirtschaftliche Betriebe. Im zweiten Halbjahr 2024 bremsten die angespannte finanzielle Situation des BayWa-Konzerns und die Beauftragung des Sanierungsgutachtens auch die Geschäftsentwicklung im Segment Technik. Die Verunsicherung bei Kunden und Lieferanten führte kurzzeitig zu Kaufzurückhaltung und Auslieferungsstopps. Als Reaktion und zur Unterstützung der Liquiditätssicherung setzte das Segment Technik einen klaren Fokus auf den Bestandsabbau. Hiervon profitierte vor allem das Gebrauchtmaschinengeschäft. Durch gezielte Abverkaufsaktionen über verschiedene Vermarktungsplattformen, z. B. auch über die Online-Aktionsplattform der BayWa www.ab-auction.com, konnten die Absatzzahlen deutlich gesteigert werden. Insgesamt legte der Gebrauchtmaschinenabsatz um 61,8 Prozent zu; der Absatz bei Neumaschinen lag geringfügig über dem hohen Niveau des Vorjahres. Das Servicegeschäft verzeichnete eine anhaltend hohe Nachfrage nach Wartungs- und Serviceleistungen sowie nach Ersatzteilen und Fachhandelsprodukten. Auslastung und Produktivität der BayWa-Werkstätten bewegten sich auf dem Niveau des Vorjahres. Die Beteiligungsgesellschaft CLAAS Canada trug ebenfalls zum soliden Ergebnis bei und profitierte von einer hohen Nachfrage im After-Sales-Geschäft. Deutlich schwächer als erwartet verlief die Geschäftsentwicklung bei der Tochtergesellschaft RWA in Österreich. Die schwächere Entwicklung war im Wesentlichen auf die rückläufige Nachfrage nach Landmaschinen sowie auf Wertberichtigungen von Vorräten bei der Lagerhaus-Technik-Center GmbH, einer Beteiligung der RWA, zurückzuführen. Ferner fielen rund 1,3 Mio. Euro für den Personalabbau durch Aufhebungsverträge im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen an. Insgesamt stieg der Umsatz im Segment Technik von 2.239,3 Mio. Euro auf 2.421,0 Mio. Euro, ein Anstieg um 8,1 Prozent. Umsatztreiber waren die höheren Absatzzahlen in Deutschland, vor allem bei Gebrauchtmaschinen, sowie das Servicegeschäft in den BayWa-Werkstätten. Das EBITvor Wertminderungen liegt mit 75,7 Mio. Euro rund 8,9 Mio. Euro unter dem starken Vorjahr. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist neben geringeren Gewinnspannen im Handel mit Landmaschinen aufgrund von Abverkaufsaktionen weitgehend auf die schwächere Geschäftsentwicklung bei der Tochtergesellschaft RWA in Österreich zurückzuführen. Ergebnis der Werthaltigkeitsüberprüfungen zum 31. Dezember 2024 im Segment Technik Im Segment Technik waren mit 15,4 Mio. Euro Wertminderungen auf langfristige Vermögenswerte vorzunehmen. Der Großteil der Wertminderung entfällt im Segment Technik auf die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Veräußerungsgruppen RWA und WHG in Höhe von 9,5 Mio. Euro. Darüber hinaus wurden im Segment neben immateriellen Vermögenswerten, also selbst erstellte oder erworbene Software und Lizenzen, auch Gebäude aufgrund von Immobiliengutachten wertgemindert. Das EBIT des Segments Technik liegt unter Berücksichtigung genannter Wertminderungen bei 60,3 Mio. Euro und damit um 28,7 Prozent unter dem Wert des Vorjahres von 84,6 Mio. Euro. Segment Global Produce Die Rahmenbedingungen und damit die Geschäftsentwicklung im Segment Global Produce waren im Berichtsjahr wesentlich besser als im Vorjahr. Die Auswirkungen des Zyklons Gabrielle im Jahr 2023 auf die Plantagen in Neuseeland waren zwar noch spürbar, dennoch konnten die leicht höheren Vermarktungsvolumina und die optisch wie geschmacklich besseren Fruchtqualitäten zu höheren Preisen vermarktet werden. Das Exportgeschäft profitierte vor allem von einer regen Nachfrage aus Asien und Nordamerika sowie von der Erholung des Marktes in Großbritannien. Schwächer als erwartet verlief das Großhandelsgeschäft im neuseeländischen Markt. Während T&G Fresh im Vorjahr noch von positiven Nachfrage- und Preiseffekten aufgrund der zyklonbedingt geringeren Erntemengen profitierte, verzeichnete das lokale neuseeländische Geschäft im zweiten Halbjahr 2024 eine geringere Nachfrage, insbesondere in der Produktgruppe Tomaten. Das Deutschlandgeschäft war nur im ersten Halbjahr noch von einer deutlichen Kaufzurückhaltung im Premium-Fruchtbereich geprägt, die Konsumstimmung verbesserte sich mit Beginn der zweiten Jahreshälfte. Im Handel mit Äpfeln verlief die Vermarktung der kleiner ausgefallenen Apfelernte 2023 bestandsgerecht, sie konnte teilweise durch höhere Apfelpreise und folglich höhere Vermarktungsgebühren kompensiert werden. Geringere Dienstleistungserträge aus dem Verpackungsgeschäft aufgrund der kleineren Vorjahresernte konnten durch Kosteneinsparungen in den Bereichen Verpackung, Logistik und Energie ausgeglichen werden. Die Apfelernte 2024 in Deutschland war in den meisten Regionen durch schlechtes Wetter und Spätfröste beeinträchtigt und fiel daher kleiner aus als im Vorjahr. Dies führte dazu, dass die Preise für Äpfel insgesamt auf hohem Niveau blieben. Obst der neuen Ernte von schwächerer Qualität wurde aufgrund der überdurchschnittlich hohen Preise für Mostobst vielfach direkt der industriellen Verarbeitung zugeführt. Im Handel mit tropischen Früchten wirkten sich die Kaufzurückhaltung der Konsumenten bei Premium-Obst sowie höhere Logistikkosten negativ auf das Ergebnis der Tochtergesellschaft TFC Holland B.V. (TFC) aus. Extremwetterereignisse wie El Niño und La Niña, deren Folgen zu einer instabilen Warenversorgung sowie zu Qualitätsproblemen führten, beeinträchtigten das Handelsgeschäft mit tropischen Früchten, vor allem bei den Hauptproduktgruppen Avocados und Mangos. Um den bestehenden Verpflichtungen gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel nachzukommen, musste die Ware teilweise über den Spotmarkt zu höheren Preisen und zu Lasten der Handelsmargen zugekauft werden. Im zweiten Halbjahr führte die Sanierungssituation bei der BayWa dazu, dass einige Lieferanten in Europa TFC nicht mehr oder nur gegen Vorkasse beliefern wollten. Dies führte zu weiteren Herausforderungen in der Warenbeschaffung. In Summe erzielte die BayWa im Segment Global Produce im Berichtsjahr einen mengen- und preisbedingten Umsatzanstieg um 5,4 Prozent auf 925,8 Mio. Euro (Vorjahr: 878,6 Mio. Euro). Das EBIT vor Wertminderungen verbesserte sich von minus 15,1 Mio. Euro auf 17,7 Mio. Euro, ein Plus von 32,8 Mio. Euro. Das negative Ergebnis im Jahr 2023 war durch die Auswirkungen des Zyklons in Neuseeland und die damit verbundenen hohen Einmalkosten sowie Abschreibungen von rund 7 Mio. Euro auf zerstörte Bäume in den Plantagen und Schäden an den Anlagestrukturen belastet. Das Ergebnis im Berichtsjahr profitierte dagegen von höheren Vermarktungsvolumina bei Äpfeln aus Neuseeland im Jahr nach dem Zyklon sowie von festen, überdurchschnittlichen Apfelpreisen. Darüber hinaus wirkte sich die zweite Abschlagszahlung der Versicherung in Neuseeland für die Schäden des Zyklons positiv auf das Ergebnis aus. Für den Schaden, der durch den Zyklon entstanden ist und der sich aus Vermögensschäden und Betriebsunterbrechungsschäden zusammensetzt, wurden bereits 9,3 Mio. Euro im Jahr 2023 und weitere 4,6 Mio. Euro im Berichtsjahr von der Versicherung ausgezahlt. Noch ausstehend sind etwa 2,0 Mio. Euro, deren Auszahlung im Jahr 2025 erwartet wird. Ergebnis der Werthaltigkeitsüberprüfungen zum 31. Dezember 2024 im Segment Global Produce Im Rahmen der Impairment-Tests ergab sich im Segment Global Produce keine Notwendigkeit, immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen einschließlich des Bestands der fruchttragenden Obstpflanzen in Neuseeland oder als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien abzuschreiben. Bei allen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten lag der ermittelte beizulegende Zeitwert über dem Buchwert der Vermögenswerte. Geschäftsfeld Bau Markt- und Branchenentwicklung 2024/25 Entwicklung Bau Im Jahr 2024 setzte sich die Konjunkturschwäche der Baubranche aus den Vorjahren fort. Vor allem im Wohnungsbau und im Wirtschaftshochbau verfestigte sich die Schwäche. Der Wirtschaftstiefbau hingegen profitiert weiter von der Dynamik der Energie- und Mobilitätswende. (Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. (ZDB), Presseinformation, 06.12.2024: Baukonjunktur 2024/2025: Nachfrage nach Bauleistungen kann den hohen Investitionsbedarf nicht decken) Ein anhaltendes Problem ist die Zinsentwicklung am Kapitalmarkt für die Finanzierungskosten wie auch für die Renditeerwartungen im Mietwohnungsbau (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. (HDB), Brancheninfo Bau, 28.11.2024: Baukonjunkturelle Lage: Wohnungsbau bremst Entwicklung). Staatliche Förderprogramme für Neubau und Sanierung, die über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) abgerufen werden können, verhindern lediglich einen tieferen Abschwung des Marktes, können jedoch keine Trendwende bei der Wohnbauindustrie herbeiführen. Auf Jahressicht lag der Gesamtumsatz im Baugewerbe laut HDB real um 3,5 Prozent unter dem Vorjahresniveau (HDB, Brancheninfo Bau, 29.01.2025: Baukonjunkturelle Lage: Weiterer Umsatzrückgang für 2025 erwartet). Abweichend von den Plänen der Bundesregierung, jährlich 400.000 Wohnungen neu zu bauen, wurden im Jahr 2024 251.900 Wohneinheiten in Deutschland fertiggestellt (2023: 294.399 Wohneinheiten) (HDB, 23.05.2025; ZDB, 06.12.2024). In der Bauindustrie dürfte im Jahr 2024 nur ein kleiner Teil der Probleme im Wohnungsneubau durch Sanierungsmaßnahmen kompensiert worden sein. Positiv dazu beigetragen haben das Fördervolumen für die energetische Sanierung sowie die hohen und vermutlich weiterhin steigenden Energiepreise sowie Versorgungsängste beim Bezug von Energie. (HDB, 28.11.2024) Um die Klimaziele 2030 zu erreichen, muss eine jährliche Quote der energetischen Sanierung von 2 Prozent des Gebäudebestands umgesetzt werden. Die Quote wird für 2024 mit 0,69 Prozent dennoch leicht rückläufig erwartet. (Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle e. V. (BuVEG), Pressemitteilung, 25.10.2024: Sanierungsquote 2024: Weiter auf geringem Niveau) Nach dem starken Anstieg der Baumaterialpreise in den vergangenen Jahren haben sich die Preise inzwischen stabilisiert. Dennoch lag das Preisniveau im November 2024 bei den meisten Baumaterialien deutlich über dem Niveau von Anfang 2021, als der Preisanstieg begann. Besonders betroffen sind energieintensive Produkte wie Zement: Bis November 2024 ist der Zementpreis im Vergleich zu Januar 2021 um 58,1 Prozent gestiegen. (HDB, Brancheninfo Bau, 20.12.2024: Trotz leichter Preisberuhigung bei einzelnen Produkten seit Mitte 2022 sind die Preise 2024 nach wie vor auf einem hohen Niveau) Der öffentliche Bau hängt stark von den Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden ab. Auf der Ausgabenseite stehen dem inflationsbedingt höhere Ausgaben gegenüber. Nach einem Rückgang des realen Auftragseingangs im öffentlichen Bau um etwa 3 Prozent im Jahr 2023 war von Januar bis September 2024 ein reales Auftragsplus von etwa 1,3 Prozent zu verzeichnen (HDB, 28.11.2024). Ab dem zweiten Quartal schwächte sich die Dynamik ab (ZDB, 06.12.2024). Die Entwicklung der Baubranche im Jahr 2024 wirkt sich auch auf die Erwartungen der Branche für das laufende Jahr aus. Bei den Baupreisen ist auf absehbare Zeit keine Entspannung zu erwarten, vielmehr ein Verharren auf hohem Niveau. So wird beispielsweise die Energiewende ein großer Treiber der Rohstoffnachfrage und damit auch des Preisniveaus bei Baumaterial bleiben. Materialien, die für die Energiewende gebraucht werden, wie Stahl, Aluminium, Kupfer oder seltene Erden, werden auch in der Bauwirtschaft benötigt. Hinzu kommen hohe und volatile Energiepreise, die die Produktion von energieintensivem Baumaterial verteuern. (HDB, 20.12.2024) Der HDB erwartet nach dem Rückgang der Umsätze im Bauhauptgewerbe auch für das Jahr 2025 einen weiteren Rückgang um real 1,4 Prozent, davon einen Umsatzrückgang im Wohnungsbau von real minus 5,0 Prozent. Die Anzahl der fertiggestellten Wohnungen wird im Jahr 2025 voraussichtlich erneut zurückgehen und bei etwa 200.000 Wohnungen liegen. (HDB, 29.01.2025) Im Wirtschaftstiefbau werden weiterhin Impulse aus den großen Infrastruktur- und Energiewendeprojekten erwartet. Im Wirtschaftshochbau bremst die insgesamt schwache Wirtschaftskonjunktur die Entwicklung aus. Die Investitionen im öffentlichen Bau dürften sich stabilisieren, wenngleich dem hohen Bedarf an Investitionen die angespannte Finanzlage aller Gebietskörperschaften gegenübersteht. Eine Unsicherheit stellt die derzeit nur vorläufige Haushaltsführung auf Bundesebene dar. (HDB, Pressemitteilung, 24.01.2025: Insgesamt zu wenige Aufträge; HDB, HDB-Prognose und Konjunktur-Umfrage, 14.01.2025) Geschäftsverlauf Umsatz EBIT In Mio. Euro 2024 2023 Veränderung in % 2024 2023 Veränderung in % Vor Berücksichtigung der Wertminderungen nach IAS 36 und IFRS 5 Segment Bau vor Wertminderungen 1.762,6 1.988,3 - 11,4 - 20,2 6,6 > - 100,0 Nach Berücksichtigung der Wertminderungen nach IAS 36 und IFRS 5 Segment Bau nach Wertminderungen - 80,9 6,6 > - 100,0 Segment Bau Das Segment Bau des BayWa-Konzerns konnte sich im Geschäftsjahr 2024 der anhaltenden Schwäche der Baukonjunktur erneut nicht entziehen. Auch die leichte Entspannung bei den Bauzinsen brachte keine bessere Entwicklung für den Baustoffhandel. Die Nachfrage nach Baustoffen blieb 2024 auf niedrigem Niveau, was zu hohem Preis- und Margendruck mit rückläufigen Umsätzen in allen Produktgruppen der BayWa führte. Zusätzlich führte die im zweiten Halbjahr entstandene Liquiditätskrise des BayWa-Konzerns zu weiteren Umsatzverlusten. So hatten viele Baustofflieferanten der BayWa mit schlechteren Lieferkonditionen oder zunächst sogar mit Lieferstopps reagiert, was die Lieferfähigkeit der BayWa bei Baustoffen einschränkte – auch bei Baustoffen für den Tiefbau, dem derzeit noch einzigen Impulsgeber in der ansonsten eingebrochenen Baukonjunktur. Ein von der BayWa bereits zu Beginn der Baukrise eingeleitetes Kostensenkungsprogramm mit Restrukturierungsmaßnahmen und Ausgabenkürzungen, etwa für Werbung, konnten die unerwünschten Folgen der eingeschränkten Lieferfähigkeit nicht kompensieren. Belastend wirkten sich auch zusätzliche Maßnahmen im Bestandsmanagement zur Liquiditätssicherung sowie Abverkaufsaktionen zur Reduzierung der Lagerbestände aus. Die BayWa Bau Projekt GmbH verkaufte im Berichtsjahr 97 Einheiten, darunter ein Studentenwohnheim mit 60 Wohneinheiten sowie weitere Wohnungen, Gewerbeeinheiten und Baugrundstücke. Allerdings musste sich der BayWa-Projektentwickler im Jahr 2024 außerplanmäßig und mit Verlust von den Mehrheitsanteilen an drei Immobilien-Projektgesellschaften in Bayern trennen, um zur Liquiditätssicherung des BayWa-Konzerns beizutragen. Dennoch trug die BayWa Bau Projekt GmbH insgesamt positiv zum Konzernergebnis bei. Trotz der anhaltend herausfordernden Marktbedingungen und Liquiditätsschwierigkeiten im Konzern hat die BayWa die Zeit genutzt, um das Angebot weiter zu optimieren und notwendige Investitionen zur Modernisierung der eigenen Infrastruktur umzusetzen: So wurde im April 2024 bei laufendem Geschäftsbetrieb beispielsweise der Neubau des Marktes am Standort Schwabmünchen in Bayern begonnen. Nach dem Umzug von Neumarkt in der Oberpfalz nach Pilsach stehen am neuen Standort in Pilsach nun ein moderner Fachmarkt, eine Lagerhalle und eine Betontankstelle zur Verfügung. Das Segment Bau verschlankt und optimiert weiterhin Prozesse, zum Nutzen der Kunden und für effizientere interne Abläufe. Dazu zählen ein Pilotprojekt in Bamberg zur Digitalisierung von Lieferscheinen und Rechnungen oder die Kennzeichnung von nachhaltigeren Produkten, beispielsweise QNG-konformen Bauprodukten im Warenwirtschaftssystem (QNG – Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude). Ein zentraler Bestandteil der BayWa-Strategie im Segment Bau ist das Engagement im industriellen und seriellen Bauen, um Effizienz und Profitabilität am Bau steigern zu können und das Angebot der BayWa für Kunden attraktiv zu halten. Bereits in den vergangenen Jahren hat sich die BayWa über mehrere Unternehmen an industrieller Vorfertigung beteiligt. Beispielsweise an einem Hersteller für vorgefertigte Massivwände aus Brettsperrholz, die mit Stahlbetondecken zur Errichtung mehrgeschossiger Gebäude kombiniert werden können. Im Geschäftsjahr 2024 ist die BayWa außerdem in die Produktion von Betonfertigteilen, wie Doppelwände, Elementdecken und Klimadecken, über eine 50-Prozent-Beteiligung an einem Gemeinschaftsunternehmen mit der Lechner Group eingestiegen. Potenzial sieht die BayWa bei Sanierungen, dem derzeit einzigen Wachstumsmarkt in der Baustoffbranche. Dazu hat die BayWa 2024 die Kompetenz in diesem Geschäftsbereich ausgebaut. Die besondere Marktstellung der BayWa ergibt sich aus der Fähigkeit, die gesamte Wertschöpfungskette für Sanierungen, von der Bedarfsgenerierung, Fördermittelberatung und -beschaffung über die Warenlieferung bis hin zur Nachweisführung, abzudecken, womit das Unternehmen seine Marktposition weiter festigen kann. Im Berichtsjahr 2024 lag der Umsatz des Segments Bau bei 1.762,6 Mio. Euro (Vorjahr: 1.988,3 Mio. Euro). Das EBIT vor Wertminderungen bei minus 20,2 Mio. Euro (Vorjahr: 6,6 Mio. Euro). Der starke Rückgang um minus 26,8 Mio. Euro hängt einerseits mit den durch die Baukrise deutlich niedrigeren Absatzmengen als auch mit den Liquiditätsmaßnahmen des BayWa-Konzerns zusammen. Ergebnisbelastend haben sich 2024 auch die im Segmentvergleich erneut hohen Personalaufwendungen ausgewirkt. Etwa 66 Prozent der Kosten im Segment Bau entfielen in den deutschen BayWa-Gesellschaften auf Personal, zudem wurden 2024 rund 3,5 Mio. Euro an Abfindungen gezahlt. Ergebnis der Werthaltigkeitsüberprüfungen zum 31. Dezember 2024 im Segment Bau Im Segment Bau lagen die Wertminderungen bei 60,7 Mio. Euro. Neben Geschäfts- oder Firmenwerten, selbst erstellter oder erworbener Software und Lizenzen wurden Gebäude, die als Baustoffstandorte genutzt werden, wertgemindert. Mit einem Wertminderungsbetrag aufgrund der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im Sinne des IFRS 5 von 46,3 Mio. Euro sind die Veräußerungsgruppen RWA und WHG ein wesentlicher Treiber der Veränderung zum Vorjahr. Der Firmenwert der FABU BeteiligungsmbH wurde mit 3,4 Mio. Euro vollständig abgeschrieben. Im Segment Bau beträgt das EBIT einschließlich der Wertminderungen für das Geschäftsjahr 2024 minus 80,9 Mio. Euro (Vorjahr: plus 6,6 Mio. Euro). Entwicklung der Sonstigen Aktivitäten im Jahr 2024 Der Umsatz der Sonstigen Aktivitäten belief sich im Berichtsjahr auf 19,3 Mio. Euro (Vorjahr: 24,0 Mio. Euro). Das EBIT der Sonstigen Aktivitäten setzt sich aus den Verwaltungskosten des Konzerns sowie Konsolidierungseffekten zusammen und belief sich im Jahr 2024 vor Wertminderungen auf minus 183,0 Mio. Euro, nach minus 74,2 Mio. Euro im Vorjahr. Die deutliche Verschlechterung des EBIT ist auf die gestiegenen Aufwendungen für Anwälte und Berater seit Beginn der Sanierungsphase sowie auf eine Wertberichtigung einer Forderung gegenüber einem beteiligten Unternehmen zurückzuführen. Umsatz EBIT In Mio. Euro 2024 2023 Veränderung in % 2024 2023 Veränderung in % Vor Berücksichtigung der Wertminderungen nach IAS 36 und IFRS 5 Sonstige Aktivitäten vor Wertminderungen 19,3 24,0 - 19,6 - 183,0 - 74,2 > -100,0 Nach Berücksichtigung der Wertminderungen nach IAS 36 und IFRS 5 Sonstige Aktivitäten nach Wertminderungen - 243,8 - 74,2 > -100,0 1 Das Segment Innovation & Digitalisierung wurde zu Beginn des Geschäftsjahres 2024 aufgelöst und den Sonstigen Aktivitäten zugeteilt. Die Vorjahreszahlen wurden gemäß IFRS 8.29 angepasst. Ergebnis der Werthaltigkeitsüberprüfungen zum 31. Dezember 2024 in den Sonstigen Aktivitäten Die Abschreibungen in den Sonstigen Aktivitäten betreffen vor allem große Teile der betriebsnotwendigen Software-Lösungen sowie Lizenzen und Ähnliches, die aktiviert und nun in Höhe von 60,8 Mio. Euro wertberichtigt werden mussten. Da die Sonstigen Aktivitäten neben den Overhead-Kosten vor allem sogenannte verteilungspflichtige Corporate Assets enthalten, die selbst keine zahlungsmittelgenerierenden Einheiten darstellen, mussten diese auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der operativen Segmente verteilt und dort mitgetestet werden. Die Sonstigen Aktivitäten verzeichnen für das Geschäftsjahr 2024 ein EBIT einschließlich der Berücksichtigung von genannten Wertminderungen von minus 243,8 Mio. Euro. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des BayWa-Konzerns Vermögenslage Zusammensetzung des Vermögens In Mio. Euro 2020 2021 2022 2023 2024 Veränderung 2024/23 Langfristige Vermögenswerte 3.538,9 3.771,3 4.390,9 4.917,6 3.743,1 - 23,9 % davon Grundstücke und Bauten 1.456,4 1.481,3 1.580,4 1.697,4 1.322,2 - 22,1 % davon Technische Anlagen und Maschinen 642,4 753,4 1.102,7 1.171,5 1.206,0 2,9 % davon Finanzanlagen 194,0 254,9 229,0 248,4 92,9 - 62,6 % Langfristige Vermögensquote (in %) 39,5 32,0 33,8 39,1 34,5 Kurzfristige Vermögenswerte1 5.411,1 8.000,1 8.585,5 7.601,1 7.109,3 - 6,5 % davon Vorräte 2.939,2 4.213,0 4.756,8 4.323,5 2.918,4 - 32,5 % davon Vermögenswerte aus Derivaten 457,4 1.049,1 611,2 285,3 190,0 - 33,4 % Kurzfristige Vermögensquote (in %) 60,5 68,0 66,2 60,9 65,5 Gesamtvermögen 8.950,0 11.771,4 12.976,4 12.518,7 10.852,4 - 13,3 % 1Inkl. zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte/Veräußerungsgruppen Die Bilanzsumme des BayWa-Konzern liegt zum 31. Dezember 2024 mit 10.852,4 Mio. Euro um 1.666,3 Mio. Euro unter dem Wert zum Ende des Geschäftsjahres 2023 (Vorjahr: 12.518,7 Mio. Euro). Dieser Rückgang ist sowohl auf die Entwicklung der langfristigen als auch kurzfristigen Vermögenswerte mit minus 1.174,5 Mio. Euro bzw. minus 491,8 Mio. Euro zurückzuführen. Ursächlich für den Rückgang der Vermögenswerte sind im Wesentlichen drei Sachverhalte: Im Zuge von unterjährigen und zum Jahresende durchgeführten Werthaltigkeitsüberprüfungen wurden langfristige Vermögenswerte zahlungsmittelgenerierender Einheiten maximal bis zur Höhe des beizulegenden Zeitwerts abgeschrieben. Grund für diese Überprüfung war, dass die Marktkapitalisierung unterjährig den Buchwert des Nettovermögens unterschritten hatte. Darüber hinaus wurden die RWA Raiffeisen Ware Austria AG (kurz: RWA), sowie deren mittelbaren und unmittelbaren Tochterunternehmen, die "UNSER LAGERHAUS" WARENHANDELSGESELLSCHAFT m.b.H. (kurz: WHG) sowie fünf Wind- und zwei Solarenergieanlagen aus der Geschäftseinheit Independent Power Producer (IPP) des Segments Regenerative Energien als zur Veräußerung gehalten bilanziert. Genannte Punkt stellen sogenannte Triggering Events dar, die zur Überprüfung der Werthaltigkeit führen. Die Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten führte zu einer Umgliederung der langfristigen Vermögenswerte, insbesondere Sachanlagen und übrige Finanzanlagen in die Bilanzposition „zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen“, die Bestandteil der kurzfristigen Vermögenswerte ist. Der wesentliche Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Vorräte tragen zur Gesamtveränderung bei. Diese Entwicklung ist sowohl preis- als auch mengenbedingt und überwiegend auf die Sanierungssituation der BayWa zurückzuführen. Die langfristigen Vermögenswerte verringerten sich um 1.174,5 Mio. Euro auf 3.743,1 Mio. Euro (Vorjahr: 4.917,6 Mio. Euro). Wesentlicher Treiber dieser Veränderung sind die mit den Werthaltigkeitsüberprüfungen verbundenen außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von 672,8 Mio. Euro. Davon entfallen 475,1 Mio. Euro auf jene zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die auf Werthaltigkeit hin überprüft werden mussten, da die Marktkapitalisierung den Buchwert des Nettovermögens unterschritten hat. Die Wertminderungen entfallen im Wesentlichen auf erworbene und selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte, Geschäfts- und Firmenwerte, Sachanlagen (Grundstücke und Bauten) sowie at-Equity-bilanzierte Anteile. Darüber hinaus schlagen weitere Wertminderungen bei den beiden genannten Veräußerungsgruppen RWA und WHG sowie für einzelne Anlagen in der Geschäftseinheit IPP des Segments Regenerative Energien in Höhe von 197,8 Mio. Euro zu Buche. Dabei wurden die Geschäfts- und Firmenwerte innerhalb der RWA in voller Höhe von 41,9 Mio. Euro sowie – über die drei Veräußerungsgruppen verteilt – immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen wertberichtigt. Der nach Wertminderung der langfristigen Vermögenswerte in die kurzfristigen Vermögenswerte umgegliederte Betrag für die zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppen beträgt 700,3 Mio. Euro. Wesentlicher Bestandteil des Umgliederungsbetrags sind Sachanlagen mit 482,5 Mio. Euro, übrige Finanzanlagen mit 119,7 Mio. Euro und at-Equity-bilanzierte Anteile in Höhe von 58,2 Mio. Euro. Die kurzfristigen Vermögenswerte verringerten sich um 491,8 Mio. Euro auf 7.109,3 Mio. Euro (Vorjahr: 7.601,1 Mio. Euro). Wesentlicher Treiber dieser Entwicklung ist der Rückgang der Bilanzpositionen Vorräte (minus 1.405,1 Mio. Euro), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (minus 520,4 Mio. Euro) sowie der sonstigen finanziellen und nichtfinanziellen Vermögenswerte (minus 241,5 Mio. Euro). Die Entwicklung der Vorräte ist hauptsächlich durch die Liquiditätskrise und Sanierungssituation der BayWa geprägt. Diese Situation führte dazu, dass Geschäftspartner ihre Lieferungen reduzierten und sogar in Gänze einstellten und in der Folge geringere Erfassungsmengen, insbesondere im Segment Agrar, verzeichnet wurden. Gleichzeitig führte im Segment Agrar der Beitrag zur Sicherung der Liquidität der BayWa dazu, dass Getreidebestände früher als im Schnitt der Vorjahre abgebaut wurden. Die in den Vorräten enthaltenen unfertigen Leistungen reduzierten sich ebenso im abgelaufenen Geschäftsjahr. Dieser Rückgang geht primär auf die im Geschäftsjahr 2024 erfolgte Fertigstellung von Projekten im Segment Regenerative Energien zurück, die zum Jahresultimo 2023 noch nicht abgeschlossen waren. Nach Fertigstellung im Geschäftsjahr 2024 wurden diese Projekte entweder verkauft oder zum Zeitpunkt der Entscheidung, diese langfristig zu halten, in die Geschäftseinheit IPP (Independent Power Producer) überführt. Aus den Vorräten wurde ein Betrag von 503,3 Mio. Euro in die Bilanzposition als zur Veräußerung gehalten umgegliedert. In der Folge der Liquiditätskrise und Sanierungssituation sind sowohl aufgrund geringerer Preise als auch reduzierter Mengen geringere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu verzeichnen. Im Rahmen der Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 356,9 Mio. Euro. Darüber hinaus wirkte sich der preisbedingte Rückgang der insbesondere auf den Energie- und Rohstoffmärkten gehandelten Sicherungsinstrumente mit minus 95,3 Mio. Euro auf die Vermögenswerte aus Derivaten aus. Um 123,6 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert liegen auch die sonstigen nichtfinanziellen Vermögenswerte. Das liegt zum einen an den um 90,8 Mio. Euro niedrigeren Forderungen aus sonstigen Steuern und zum anderen an den geleisteten Anzahlungen auf Vorräte, die um 34,2 Mio. Euro – davon wurden 14,5 Mio. Euro für Veräußerungsgruppen umgegliedert – gesunken sind. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bewegen sich mit 354,6 Mio. Euro um 52,0 Prozent über dem Wert des Vorjahres von 233,3 Mio. Euro. Insgesamt beträgt der auf die Veräußerungsgruppen RWA, WHG und BayWa r.e. IPP entfallene Buchwert, der aus den langfristigen und kurzfristigen Vermögenswerten in die Sammelposition „zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen“ umgegliedert wurde, 1.700,0 Mio. Euro. Finanzlage Grundzüge des Finanzmanagements des BayWa-Konzerns Ziel des Finanzmanagements des BayWa-Konzerns ist es, jederzeit die Zahlungsmittel für einen ordnungsgemäßen Geschäftsgang bereitzustellen. Dabei erfolgen Absicherungen gegen Zinsänderungsrisiken, Wechselkursrisiken und Marktwertrisiken von Waren durch Einsatz geeigneter derivativer Finanzinstrumente. Selektiv werden Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten durch Devisentermingeschäfte und Swaps abgesichert. Diese Devisentermingeschäfte und Swaps dienen ausschließlich zur Sicherung bestehender und zukünftiger Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten aus Grundgeschäften des Warenein- und Warenverkaufs im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs sowie der internen Konzernfinanzierung in Fremdwährung. Die Zielsetzung der Sicherungstransaktionen des BayWa-Konzerns besteht in der Reduzierung der Risiken aus Wechselkursschwankungen. Das Volumen der aus den jeweiligen Grundgeschäften entstandenen offenen Positionen und den daraus resultierenden Cashflows bildet die Basis für die Devisensicherung. Die Laufzeiten orientieren sich an den Laufzeiten der Grundgeschäfte. Im BayWa-Konzern bildet das Finanzmanagement kein eigenständiges Profit-Center, sondern fungiert als Service-Center für die operativen Geschäftseinheiten. Es entspricht diesem konservativen Dienstleistungsansatz, dass kein Einsatz marktgängiger Finanzprodukte zur Erzielung originärer Ergebnisbeiträge aus dem Finanzbereich vorgenommen wird. Insbesondere erfolgt kein Aufbau spekulativer Risikopositionen im Finanzbereich. Im täglichen Finanzmanagement liegt der Schwerpunkt im Liquiditätsmanagement mittels Cash Pooling zur taggleichen Bereitstellung von Liquidität innerhalb einzelner Konzernbereiche; gleichzeitig werden Zahlungseingänge und Bankbestände dazu verwendet, die Finanzierungsverbindlichkeiten zu reduzieren. Hierzu verfügt Corporate Treasury über geeignete IT-Systeme sowie eine entsprechende Treasury-Management-Software. Die Finanzmittelbeschaffung ist, mit Ausnahme der Aktivitäten in Neuseeland, den Niederlanden sowie Österreich und Osteuropa, zentral organisiert. Corporate Treasury übernimmt das zentrale Monitoring des konzernweiten Finanzengagements. Das Finanzmanagement unterliegt den Auflagen eines internen Kontrollsystems, das die Dokumentation der Transaktionen, gestaffelte Genehmigungs- und Vorlageverfahren, Vieraugenprinzip sowie die Trennung des Treasury-Bereichs in Front-, Middle- und Backoffice umfasst. Das Management des Working Capital ist im BayWa-Konzern spätestens seit Mitte des Jahres 2023 ein Schwerpunkt und umfasst die Optimierung des Working Capital als Saldogröße des kurzfristigen Vermögens abzüglich der kurzfristigen Verbindlichkeiten. Zinsänderungsrisiken im Kurzfristbereich begegnet die BayWa im Rahmen des Risikomanagements durch den Einsatz einfacher derivativer Finanzinstrumente. Die Hybridanleihe hat einen fixen Kupon und trägt somit zur Reduzierung des Zinsänderungsrisikos bei. Finanzmanagement und Finanzierung seit Juli 2024 Im Geschäftsjahr 2024 sowie in der ersten Jahreshälfte 2025 hat der BayWa-Konzern, speziell aber die Konzernmutter, die BayWa AG, verschiedene Maßnahmen zur Stabilisierung ihrer finanziellen Situation und zur Anpassung ihrer Konzern- bzw. Unternehmensfinanzierung umgesetzt. Die BayWa-Konzern ist stark fremdfinanziert und nutzt dabei diversifizierte Finanzierungsquellen. Einen wesentlichen Teil der Finanzierungsstruktur bilden zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2024 folgende Kredite: Ein Konsortialkredit in Höhe von 2,0 Mrd. Euro. Die Konditionierung des Kredits ist an das Nachhaltigkeitsrating der Agentur MSCI gekoppelt. Erhöht sich das momentane Rating von AA auf AAA, so reduziert sich die aktuelle Zinsmarge. Schuldscheindarlehen in Höhe von insgesamt 831,5 Mio. Euro (siehe Konzernanhang, Abschnitt C.14). Commercial Papers in Höhe von insgesamt rund 202,5 Mio. Euro (davon rund 26,0 Mio. Euro emittiert in US-Dollar). Interims-Finanzierung in Höhe von 300,0 Mio. Euro. Hybridanleihe in Höhe von insgesamt 100,0 Mio. Euro. Darüber hinaus werden Kontokorrentkredite und kurzfristige Darlehen in Anspruch genommen. Zudem werden auch langfristige Bankdarlehen und Projektfinanzierungen genutzt. In der Vergangenheit wurden regelmäßig keine Sicherheiten für die unterschiedlichen Finanzierungen begeben. Eine Ausnahme davon bildeten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Rahmen einer Asset-Backed-Securitisation-(ABS-)Maßnahme (Maßnahme mit forderungsbesicherten Wertpapieren) mit einem Maximalvolumen von 160,0 Mio. Euro verkauft wurden. Die Finanzierung des BayWa-Konzerns war bis zum Halbjahr 2024 durch ausreichende Kreditlinien bei den Finanzierungspartnern gesichert. Mit der Rückzahlung des im Juni 2019 emittierten Green Bond mit einem Zinskupon von 3,125 Prozent und einem Volumen von 500,0 Mio. Euro aus der Brückenfinanzierung in Höhe von 300,0 Mio. sowie vorhandenen und frei verfügbaren Finanzmitteln im Juni 2024 hat sich die Finanzierungssituation des Unternehmens nachteilig verändert, da u. a. die Refinanzierung des Green Bond am Kapitalmarkt nicht umgesetzt werden konnte. Zudem verzeichnete der Konzern eine schwache operative Geschäftsentwicklung. Daraufhin kumulierten sich Abflüsse aus Commercial-Paper-Finanzierungen von über 200,0 Mio. Euro binnen weniger Wochen. Diese nicht vorhersehbaren Entwicklungen haben zu einer Anpassung der Unternehmensfinanzierung geführt. Die anschließend angespannte Finanzierungslage des BayWa-Konzerns war auch Auslöser für konstruktive Gespräche mit den Finanzierungspartnern und führte insbesondere zur Beauftragung eines Sanierungsgutachtens gemäß den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und in Anlehnung an die Anforderungen des IDW S 6. Zudem führte die angespannte Finanzierungslage zur Einrichtung eines sogenannten Cash Tower, einem Gremium, dem neben dem Finanzvorstand und dem CRO Berater der verschiedenen Beratungshäuser, Führungskräfte der BayWa AG, aber auch deren Mitarbeiter aus Buchhaltung und Zahlungsverkehr angehören, zur Steuerung und Kontrolle der täglichen Liquiditätsdisposition. Im Rahmen des Cash Tower erfolgt in einem einwöchigen Rhythmus eine genaue Planung der wesentlichen Ein- und Auszahlungen unter Beachtung der Liquiditätssituation in den darauffolgenden 13 Wochen sowie mit Blick auf die Ein-Jahres-Liquidität. Überbrückungskredite und Stillhaltevereinbarungen ab August 2024 Im August 2024 hat die BayWa AG mit ihren wesentlichen Finanzgläubigern Stillhaltevereinbarungen und darüber hinaus mit einem Kernbanken-Kreis einen Überbrückungskreditvertrag über Kredite in Höhe von ursprünglich 272,3 Mio. Euro abgeschlossen. Die Vereinbarungen galten vorerst bis zum 30. September 2024 und wurden in der Folgezeit mehrmals, zunächst im September 2024 bis zum 31. Dezember 2024, im Dezember 2024 bis zum 30. April 2025 und zuletzt im April 2025 bis zum 30. Juni 2025 verlängert. Das Überbrückungskreditpaket mit den Banken umfasste besicherte Bankdarlehen und wurde im September 2024, Januar 2025 sowie im März 2025 um weitere Bankdarlehen erhöht, um die Finanzierung der BayWa AG und des Großteils ihrer Tochterunternehmen weiter zu stabilisieren und die Grundlage für eine anschließende langfristige Finanzierungslösung bis Ende 2028 zu schaffen. Das Überbrückungskreditvolumen beträgt derzeit 1,2 Mrd. Euro. Parallel hat die BayWa AG mit ihren Hauptaktionären, namentlich der Bayerischen Raiffeisen-Beteiligungs-AG, Beilngries, und der Raiffeisen Agrar Invest AG, Wien, Österreich, Überbrückungskreditverträge im Juli und August 2024 abgeschlossen über die Gewährung nachrangiger Überbrückungskredite in Höhe von insgesamt 125 Mio. Euro und mit einer Laufzeit bis ursprünglich 31. Dezember 2024. Die Laufzeit der unter den Überbrückungskreditverträgen gewährten Gesellschafterüberbrückungsdarlehen wurde bis 30. Juni 2029 verlängert. Weiterhin wurde vom Minderheitsgesellschafter der BayWa r.e. AG ein Darlehen in Höhe von 86,0 Mio. Euro mit gleicher Laufzeit bis 30. Juni 2029 gewährt. Damit konnte die Finanzierung des BayWa-Konzerns bis 2028 gesichert werden. Weitere Details finden sich im Abschnitt „Erläuterungen zur Sanierungssituation im BayWa-Konzern“ zu Beginn dieses Konzernlageberichts. Kapitalstruktur In Mio. Euro 2020 2021 2022 2023 2024 Veränderung 2024/23 Eigenkapital 1.153,6 1.816,1 1.909,0 1.713,0 35,3 - 97,9 % Eigenkapitalquote (in %) 12,9 15,4 14,7 13,7 0,3 Kurzfristiges Fremdkapital1 4.865,7 5.323,9 5.570,3 5.756,3 7.773,1 35,0 % Langfristiges Fremdkapital 2.930,7 4.631,4 5.497,1 5.049,4 3.044,0 - 39,7 % Fremdkapital 7.796,4 9.955,3 11.067,4 10.805,7 10.817,1 0,1 % Fremdkapitalquote (in %) 87,1 84,6 85,3 86,3 99,7 Gesamtkapital (Eigenkapital plus Fremdkapital) 8.950,0 11.771,4 12.976,4 12.518,7 10.852,4 - 13,3 % 1Inkl. Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppen Zum 31. Dezember 2024 beträgt die Bilanzsumme des BayWa-Konzerns 10.852,4 Mio. Euro und liegt um 13,3 Prozent bzw. 1.666,3 Mio. Euro unter dem Vorjahr. Wesentlicher Treiber dieser Entwicklung ist der Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 1.604,1 Mio. Euro. Im Zusammenhang mit weiteren Effekten, wie z. B. negativen Effekten aus Cashflow Hedge Accounting (minus 45,5 Mio. Euro), reduzierte sich das Eigenkapital zum 31. Dezember 2024 um minus 1.677,7 Mio. Euro auf 35,3 Mio. Euro (Vorjahr 1.713,0 Mio. Euro). Darüber hinaus wurden die RWA Raiffeisen Ware Austria AG (kurz: RWA), sowie deren mittelbaren und unmittelbaren Tochterunternehmen, die "UNSER LAGERHAUS" WARENHANDELSGESELLSCHAFT m.b.H. (kurz: WHG) sowie fünf Wind- und zwei Solarenergieanlagen aus der Geschäftseinheit Independent Power Producer (IPP) des Segments Regenerative Energien als zur Veräußerung gehalten bilanziert. Die Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten führte zu einer Umgliederung des langfristigen Fremdkapitals in die Bilanzposition „Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppen“, die Bestandteil des kurzfristigen Fremdkapitals ist. Der Rückgang des langfristigen Fremdkapitals um minus 39,7 Prozent bzw. 2.005,4 Mio. Euro ist auf die Reklassifizierung von Schulden in das kurzfristige Fremdkapital zurückzuführen. Die Reklassifizierung erfolgt einerseits für Darlehen, die Bestandteil der Stillhaltevereinbarung sind, und andererseits für Darlehen und Verbindlichkeiten, die im Rahmen der Klassifizierung der RWA, WHG und BayWa r.e. IPP als Veräußerungsgruppe in das kurzfristige Fremdkapital – genauer in die Bilanzposition „Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppen“ – umgegliedert wurden. Insgesamt beträgt der reklassifizierte Buchwert des langfristigen Fremdkapitals, das auf die Veräußerungsgruppen entfällt, 314,9 Mio. Euro. und ist mit 204,5 Mio. Euro auf langfristige Finanzschulden zurückzuführen. Die Überbrückungsfinanzierungen, die dem BayWa-Konzern in einem Nominalvolumen von 891,0 zum 31. Dezember 2024 zur Verfügung gestellt und zum Stichtag mit 527,0 Mio. Euro in Anspruch genommen wurden, sind ebenso im kurzfristigen Fremdkapital ausgewiesen. Innerhalb des kurzfristigen Fremdkapitals wurden im Zuge der Klassifizierung der Veräußerungsgruppen aus den einzelnen Bilanzpositionen 945,4 Mio. Euro in die Position „Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppen“ umgegliedert. Dies sind im Wesentlichen kurzfristige Finanzschulden (511,1 Mio. Euro), Rückstellungen (60,0 Mio. Euro) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie weitere finanzielle und nichtfinanzielle Verpflichtungen (368,5 Mio. Euro). Insgesamt wurden für die Veräußerungsgruppen 1.260,3 Mio. Euro in die Position „Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppen“ reklassifiziert. Kapitalmanagement Die Kapitalstruktur des Konzerns besteht aus Fremd- und Eigenkapital. Die Eigenkapitalquote beträgt zum Bilanzstichtag 0,3 Prozent (Vorjahr: 13,7 Prozent) des Gesamtkapitals. Um eine aussagekräftige Größe zu erhalten, wird im Kapitalmanagement der BayWa eine angepasste Eigenkapitalquote herangezogen. Die Anpassung betrifft die gebildete Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen (inkl. Minderheitenanteil) in Höhe von minus 182,7 Mio. Euro (Vorjahr: minus 199,5 Mio. Euro). Der Grund dafür liegt darin, dass sich diese Rücklage aus der Veränderung von nicht beeinflussbaren Parametern bei der Berechnung von Personalrückstellungen ergibt. Bereinigt um diesen Effekt resultiert eine angepasste Eigenkapitalquote von 2,0 Prozent (Vorjahr: 15,3 Prozent). Im Konzernanhang sind die Angaben im Sinne von § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG für die eigenen Anteile enthalten. Für ein Handelsunternehmen wie den BayWa-Konzern ist eine starre Eigenkapitalquote eine nur bedingt aussagekräftige Unternehmenskennziffer. Insbesondere die Veränderung der kurzfristigen Vermögenswerte mit der Einlagerung von Vorräten in Form von Agrarrohstoffen, aber auch der Erwerb von Projektrechten und die Bilanzierung im Bau befindlicher Wind- und Solarenergieanlagen im Segment Regenerative Energien hat unmittelbar Einfluss auf die Bilanzsumme und damit auch auf die Eigenkapitalquote, bildet jedoch die Grundlage für entsprechende Handelstätigkeiten im Folgejahr. Im Kapitalmanagementprozess des BayWa-Konzerns wird daher der Anlagendeckungsgrad II als Zielgröße verwendet. So sollen das Eigenkapital und das langfristige Fremdkapital das langfristige Vermögen zu mindestens 90 Prozent decken. Zum 31. Dezember 2024 betrug der Anlagendeckungsgrad rund 82 Prozent (Vorjahr: 138 Prozent). Die Fremdkapitalquote erhöhte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 auf 99,7 Prozent (Vorjahr: 86,3 Prozent). Wesentlicher Treiber dieser Entwicklung ist der Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 1.604,1 Mio. Euro. Einen wesentlichen Teil des Fremdkapitals bilden zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2024 folgende Kredite: ein Konsortialkredit in Höhe von 2 Mrd. Euro, Schuldscheindarlehen in Höhe von insgesamt 832 Mio. Euro, Commercial Papers in Höhe von insgesamt rund 202 Mio. Euro (davon rund 26 Mio. Euro emittiert in US-Dollar), eine Interimsfinanzierung in Höhe von 300 Mio. Euro sowie eine Hybridanleihe von insgesamt 100 Mio. Euro. Darüber hinaus wurden Kontokorrentkredite und kurzfristige Darlehen in Anspruch genommen. Zudem wurden im Konzern auch langfristige Bankdarlehen und Projektfinanzierungen genutzt. Eine ausführliche Darstellung der aktuellen Unternehmensfinanzierung findet sich im Abschnitt „Erläuterungen zur Sanierungssituation des BayWa-Konzerns“ im Kapitel Konzernlagebericht dieses Konzernfinanzberichts unter „Sanierungsvereinbarung“ sowie „Restrukturierungsplan gemäß StaRUG“. Der Rückgang des langfristigen Fremdkapitals um minus 39,7 Prozent bzw. 2.005,4 Mio. Euro ist auf die Reklassifizierung von Schulden in das kurzfristige Fremdkapital zurückzuführen. Die Reklassifizierung erfolgt einerseits für Darlehen, die Bestandteil der Stillhaltevereinbarung sind, und andererseits für Darlehen und Verbindlichkeiten, die im Rahmen der Klassifizierung der RWA, WHG und BayWa r.e. IPP als Veräußerungsgruppe in das kurzfristige Fremdkapital – genauer in die Bilanzposition „Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppen“ – umgegliedert wurden. Kapitalflussrechnung und Liquiditätsentwicklung In Mio. Euro 2020 2021 2022 2023 2024 Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 675,9 - 583,6 - 337,2 455,0 941,5 Cashflow aus Investitionstätigkeit - 251,5 - 197,2 - 293,2 - 378,7 - 352,0 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit - 482,6 1.009,0 451,5 - 61,0 - 436,0 Finanzmittelfonds am Ende der Periode1 168,4 399,1 221,8 233,3 389,1 1Inkl. Abgängen von Finanzmitteln infolge von Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen in Höhe von 2,2 Mio. Euro Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit beläuft sich für das Geschäftsjahr 2024 auf 941,5 Mio. Euro und liegt damit um 486,5 Mio. Euro über dem Niveau des Vorjahres. Ausgehend von den um 600,2 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert liegenden Cash Earnings resultiert diese Steigerung maßgeblich aus einem Abbau bei den Vorräten, bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und bei den anderen Aktiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind, in Höhe von insgesamt 1.358,3 Mio. Euro. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ergibt sich somit ein um 913,3 Mio. Euro höherer Zahlungsmittelzufluss. Ein Zahlungsmittelabfluss in Höhe von 264,9 Mio. Euro resultiert aus der Verringerung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und anderer Passiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind. Aus der Zunahme der kurz- und mittelfristigen Rückstellungen ergibt sich ein Zahlungsmittelzufluss von 22,9 Mio. Euro. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit weist für das Berichtsjahr einen Zahlungsmittelabfluss von 352,0 Mio. Euro auf. Damit haben sich die Auszahlungen für Investitionen im Vorjahresvergleich um 26,7 Mio. Euro reduziert. Die Auszahlungen für Unternehmenserwerbe belaufen sich auf 5,5 Mio. Euro (Vorjahr: 43,9 Mio. Euro). Demgegenüber stehen Einzahlungen aus Unternehmensveräußerungen in Höhe von 4,6 Mio. Euro (Vorjahr: 83,2 Mio. Euro) und Einzahlungen aus dem Abgang von Finanzanlagen in Höhe von 133,6 Mio. Euro (Vorjahr: 4,3 Mio. Euro). Hierunter fällt im Wesentlichen der Verkauf der Anteile an der BRB Holding GmbH, München. Im Geschäftsjahr 2024 wurden Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Finanzimmobilien in Höhe von insgesamt 601,2 Mio. Euro (Vorjahr: 541,6 Mio. Euro) getätigt, die zu einem Großteil auf Wind- und Solarenergieanlagen in der Geschäftseinheit IPP des Segments Regenerative Energien entfallen. Dem stehen Einzahlungen aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und Finanzimmobilien in Höhe von 127,6 Mio. Euro (Vorjahr: 103,0 Mio. Euro) gegenüber. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beläuft sich im Geschäftsjahr 2024 auf minus 436,0 Mio. Euro und liegt um 375,0 Mio. Euro unter dem Vorjahresniveau. Zahlungsmittelzuflüsse erfolgten aus der Aufnahme von Finanzkrediten in Höhe von 921,5 Mio. Euro. Demgegenüber standen Zahlungsmittelabflüsse aus Zinszahlungen (485,2 Mio. Euro), aus den unter den Dividenden ausgewiesenen Zinszahlungen für die Hybridanleihe und Dividendenzahlungen bei Tochtergesellschaften (insgesamt 20,4 Mio. Euro) sowie insbesondere aus der Rückführung von Finanzkrediten in Höhe von 738,2 Mio. Euro. In der Gesamtbetrachtung der Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit, der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit sowie unter Berücksichtigung von Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen überstiegen die Mittelzuflüsse aus der betrieblichen Tätigkeit die Mittelabflüsse aus der Finanzierungs- und der Investitionstätigkeit. Dadurch lag der Finanzmittelfonds zum Ende des Berichtsjahres mit 389,1 Mio. Euro um 155,7 Mio. Euro über dem Wert des Vorjahres. Investitionen Der BayWa-Konzern hat im Geschäftsjahr 2024 unter Berücksichtigung der getätigten Unternehmenszukäufe insgesamt 691,8 Mio. Euro (Vorjahr: 736,7 Mio. Euro) in immaterielle Vermögenswerte (24,0 Mio. Euro) und Sachanlagen (667,8 Mio. Euro) investiert. Bei den Investitionen in das Sachanlagevermögen des Geschäftsjahres 2024 handelte es sich in erster Linie um Wind- und Solarenergieanlagen zum Ausbau des IPP-Portfolios im Segment Regenerative Energien. Daneben wurden Ersatz- und Erhaltungsinvestitionen in technische Anlagen und Maschinen, Bausubstanz, Anlagen (im Bau) sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung getätigt, da moderne Standorte und leistungsfähige Betriebsvorrichtungen wesentliche Voraussetzungen für effiziente Logistikprozesse sind. Nicht länger betrieblich genutztes Immobilienvermögen wurde im Geschäftsjahr 2024 vermarktet, wo dies sinnvoll erschien. Die dabei freigesetzten Mittel dienen der Rückführung von Fremdmitteln oder der Finanzierung des Konzernwachstums. Ohne Berücksichtigung der Unternehmensakquisitionen entfielen rund 53,3 Prozent der gesamten Investitionen des BayWa-Konzerns in langfristige Vermögenswerte auf das Segment Regenerative Energien. Daneben entfielen 11,9 Prozent der Investitionen auf das Segment Technik, 9,7 Prozent auf das Segment Agrar und jeweils 7,2 Prozent auf das Segment Bau und das Segment Global Produce. Die verbleibenden 10,7 Prozent der Investitionen verteilten sich auf die Sonstigen Aktivitäten und die Segmente Cefetra Group sowie Energie. Ertragslage In Mio. Euro 2020 2021 2022 2023 2024 Veränderung 2024/23 Umsatz 16.464,7 19.839,1 27.061,8 23.948,2 21.153,1 - 11,7 % EBITDA 464,8 552,8 858,8 587,3 - 162,5 >- 100,0 % EBITDA-Marge (in %) 2,8 2,8 3,2 2,5 - 0,8 – EBIT 211,6 266,6 504,1 304,0 - 1.084,8 >- 100,0 % EBIT-Marge (in %) 1,1 1,3 1,9 1,3 - 5,1 – EBT 107,6 160,6 319,6 - 37,7 - 1.570,6 >- 100,0 % Konzernjahresüberschuss/ -fehlbetrag 59,5 128,8 239,5 - 93,4 - 1.604,1 >- 100,0 % Im Geschäftsjahr 2024 wurde die Ertragslage des BayWa-Konzerns durch vielfältige Faktoren negativ beeinflusst. Aufgrund der weltweiten Konjunkturschwäche, die sich insbesondere in Deutschland niederschlug, trübte sich das wirtschaftliche Umfeld des Konzerns in den Geschäftsfeldern Agrar, Energie und Bau mitunter stark ein. Hieraus ergaben sich vor allem im Segment Regenerative Energien Belastungen für die operative Geschäftsentwicklung, die in Kombination mit der hohen Verschuldung bei gleichzeitig deutlich gestiegenen Finanzierungskosten die Ertragslage des BayWa-Konzerns geschwächt haben. Weiterhin wurden die operativen Geschäftsaktivitäten des BayWa-Konzerns durch ungünstige Entwicklungen im Bau- und Energiemarkt sowie operative Herausforderungen, insbesondere im Management des Working Capital und der Lieferketten, belastet. Zusammengefasst erzielte der BayWa-Konzern zu wenig operatives Ergebnis bei einer zu hohen Verschuldung und einer daraus resultierenden zu hohen Zins- und Tilgungsbelastung. Die Summe an negativen Faktoren führte letztlich dazu, dass die BayWa AG in die am 12. Juli 2024 bekannt gemachte Liquiiditätskrise geriet, worauf umfassende Sanierungsmaßnahmen eingeleitet wurden. Gleichwohl waren die Krisenursachen und deren Ausprägungen in den verschiedenen Segmenten sehr unterschiedlich. Während die Segmente Global Produce und Cefetra Group, aber auch die österreichischen und südosteuropäischen Beteiligungen der Segmente Agrar, Technik und Bau, weniger stark betroffen waren, zeigte die Krise im Segment Regenerative Energien oder bei der BayWa AG selbst sowie bei verbleibenden Beteiligungen deutlich stärkere Ausschläge. Aufgrund der negativen wirtschaftlichen Entwicklungen und der daraus resultierenden Sanierungssituation verringerte sich der Umsatz des BayWa-Konzerns im Geschäftsjahr 2024 um 11,7 Prozent bzw. 2.795,1 Mio. Euro auf 21.153,1 Mio. Euro. Konkret kam es zu Umsatzrückgängen in den Segmenten Regenerative Energien (minus 1.671,6 Mio. Euro auf 4.117,8 Mio. Euro), Cefetra Group (minus 496,2 Mio. Euro auf 4.813,1 Mio. Euro), Agrar (minus 348,7 Mio. Euro auf 4.550,6 Mio. Euro), Energie (minus 277,1 Mio. Euro auf 2.542,9 Mio. Euro) und Bau (minus 225,7 Mio. Euro auf 1.762,6 Mio. Euro). Demgegenüber erhöhten sich die Umsatzerlöse in den Segmenten Technik (plus 181,7 Mio. Euro auf 2.421,0 Mio. Euro) und Global Produce (plus 47,2 Mio. Euro auf 925,8 Mio. Euro). In den Sonstigen Aktivitäten des BayWa-Konzerns (minus 4,7 Mio. Euro auf 19,3 Mio. Euro) bewegten sich die Umsatzerlöse auf dem Niveau des Vorjahres. Die sonstigen betrieblichen Erträge verzeichneten im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um 36,2 Mio. Euro auf 447,9 Mio. Euro. Dieser Entwicklung liegen im Wesentlichen höhere Erträge aus Währungskursgewinnen in Höhe von 149,8 Mio. Euro (Vorjahr: 132,9 Mio. Euro), denen Währungskursverluste in Höhe von 143,7 Mio. Euro (Vorjahr: 145,5 Mio. Euro) (erfasst in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen) gegenüberstehen, sowie gestiegene Erträge aus Anlagenabgängen in Höhe von 45,5 Mio. Euro (Vorjahr: 29,0 Mio. Euro) zugrunde. Darüber hinaus erhöhten sich die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen um 9,8 Mio. Euro auf 52,3 Mio. Euro. Im Geschäftsjahr 2024 verzeichnete der BayWa-Konzern eine Bestandserhöhung von 23,5 Mio. Euro (Vorjahr: 157,1 Mio. Euro), die im Wesentlichen auf noch nicht abgeschlossene Immobilienprojekte im Segment Bau sowie auf sich im Bau befindliche Wind- und Solarenergieprojekte im Segment Regenerative Energien zurückzuführen ist. In Verbindung mit dem Rückgang der Umsatzerlöse verringerte sich der Materialaufwand des BayWa-Konzerns im Berichtsjahr um 2.352,0 Mio. Euro auf 18.934,9 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung der gesunkenen Umsatzerlöse und des Rückgangs des Materialaufwands sank das Rohergebnis im Geschäftsjahr 2024 um 555,0 Mio. Euro auf 2.718,2 Mio. Euro, was einem Rückgang um 16,5 Prozent entspricht. Der Personalaufwand erhöhte sich im Geschäftsjahr 2024 um 11,8 Mio. Euro auf 1.617,0 Mio. Euro und bewegte sich damit auf dem Niveau des Vorjahres. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 auf 1.217,0 Mio. Euro und lagen damit um 121,1 Mio. Euro über dem Vorjahreswert von 1.095,9 Mio. Euro. Wesentliche Bestandteile der sonstigen betrieblichen Aufwendungen bilden Aufwendungen aus Rechts-, Beratungs- und Prüfungsleistungen, die insbesondere im Zuge der Sanierung des BayWa-Konzerns entstanden sind, in Höhe von 165,3 Mio. Euro (Vorjahr: 81,5 Mio. Euro) sowie Währungskursverluste in Höhe von 143,7 Mio. Euro (Vorjahr: 145,5 Mio. Euro). Darüber hinaus stiegen im Geschäftsjahr 2024 die Aufwendungen aus erwarteten Kreditverlusten um 60,7 Mio. Euro auf 77,4 Mio. Euro und die EDV-Aufwendungen um 26,9 Mio. Euro auf 80,2 Mio. Euro. Demgegenüber verringerten sich die übrigen Aufwendungen für allgemeine Vertriebs- und sonstige Kosten um 18,7 Mio. Euro auf 206,3 Mio. Euro. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) verringerte sich im Geschäftsjahr 2024 um 749,8 Mio. Euro auf minus 162,5 Mio. Euro (Vorjahr: 587,3 Mio. Euro). Mit einem Wert von 922,3 Mio. Euro lagen die laufenden Abschreibungen des BayWa-Konzerns im Geschäftsjahr 2024 um 639,0 Mio. Euro über dem Vorjahreswert von 283,3 Mio. Euro. Dieser Anstieg ist insbesondere auf die erforderlichen außerplanmäßigen Abschreibungen des Geschäftsjahres 2024 zurückzuführen: Aufgrund umfangreicher Wertminderungstests im Zuge der Liquiditäts- und Ergebniskrise und der geplanten Veräußerungen der Beteiligungen an der RWA Raiffeisen Ware Austria AG, Korneuburg, Österreich, der "UNSER LAGERHAUS" Warenhandelsgesellschaft m.b.H., Klagenfurt, Österreich, der Cefetra Group B.V., Rotterdam, Niederlande, – inklusive deren jeweiliger Tochterunternehmen – sowie von sieben Wind- bzw. Solarenergieanlagen aus dem Geschäftsfeld Independent Power Producer (IPP) des Segments Regenerative Energien wurden im BayWa-Konzern im Geschäftsjahr 2024 außerplanmäßige Abschreibungen notwendig. Diese sind in Höhe von 139,6 Mio. Euro auf Geschäfts- oder Firmenwerte, in Höhe von 101,8 Mio. Euro auf immaterielle Vermögenswerte sowie in Höhe von 378,5 Mio. Euro auf Sachanlagen zuzuordnen. Im Geschäftsjahr 2024 erzielte der BayWa-Konzern ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) in Höhe von minus 1.084,8 Mio. Euro. Dieses liegt um 1.388,8 Mio. Euro unter dem EBIT des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 304,0 Mio. Euro. Das Finanzergebnis setzt sich aus dem Beteiligungsergebnis, das dem EBITDA und dem EBIT zugerechnet wird, und dem Zinsergebnis zusammen. Das Beteiligungsergebnis des BayWa-Konzerns lag im Berichtsjahr mit minus 46,7 Mio. Euro unter dem Niveau des Vorjahres von 15,2 Mio. Euro. Diese Entwicklung ist sowohl auf den Rückgang des Equity-Ergebnisses um 42,6 Mio. Euro auf minus 30,7 Mio. Euro als auch auf den Rückgang des übrigen Beteiligungsergebnisses um 19,3 Mio. Euro auf minus 16,0 Mio. Euro zurückzuführen. Ersterer liegt insbesondere in der außerplanmäßigen Abschreibung der Beteiligung an der Amadeus Wind Holdings LLC, Wilmington, USA, in Höhe von 36,9 Mio. Euro im Segment Regenerative Energien begründet. Das Zinsergebnis des BayWa-Konzerns sank im Geschäftsjahr 2024 um 144,1 Mio. Euro auf minus 485,8 Mio. Euro. Maßgeblich für diesen Rückgang war im Wesentlichen der Anstieg des Zinsaufwands um 148,8 Mio. Euro auf 510,8 Mio. Euro aufgrund erhöhter Zinskosten aus der Brückenfinanzierung zur Sicherung der Liquidität im Rahmen der laufenden Restrukturierung des BayWa-Konzerns. Der Zinsertrag hingegen bewegte sich mit 25,0 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahres von 20,3 Mio. Euro. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) des BayWa-Konzerns reduzierte sich im Vorjahresvergleich um 1.532,9 Mio. Euro auf minus 1.570,6 Mio. Euro. Dieser Rückgang lässt sich auf Ergebnisverschlechterungen in allen operativen Segmenten des BayWa-Konzerns sowie auf die außerplanmäßigen Wertminderungen im Zuge der Liquiditäts- und Ergebniskrise des BayWa-Konzerns zurückführen. Der Ertragsteueraufwand des BayWa-Konzerns belief sich für das Geschäftsjahr 2024 auf 33,5 Mio. Euro (Vorjahr: 55,7 Mio. Euro), dies entspricht einer Steuerquote von 2,1 Prozent (Vorjahr: 147,7 Prozent). Nach Abzug des Ertragsteueraufwands ergab sich für den BayWa-Konzern für das Geschäftsjahr 2024 ein Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 1.604,1 Mio. Euro. Verglichen mit dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgang von 1.510,7 Mio. Euro. Der auf die Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallende Gewinnanteil beläuft sich auf minus 1.155,2 Mio. Euro (Vorjahr: minus 98,1 Mio. Euro). Das Ergebnis je Aktie (EPS), ermittelt aus dem Gewinnanteil der Gesellschafter des Mutterunternehmens bezogen auf die durchschnittliche Anzahl ausstehender Aktien von 36.131.723 (dividendenberechtigte Aktien ohne eigene Aktien), liegt im Geschäftsjahr 2024 bei minus 32,15 Euro und damit deutlich unter dem Vorjahreswert von minus 2,84 Euro. Bei der BayWa AG bestanden im Segment Technik zum Bilanzstichtag wesentliche noch zu erfüllende Auftragsbestände: So lag der Auftragsbestand am 31. Dezember 2024 bei 241,4 Mio. Euro (Vorjahr: 523,8 Mio. Euro). Davon entfallen 186,2 Mio. Euro (Vorjahr: 463,2 Mio. Euro) auf den Bereich Neumaschinen und 41,3 Mio. Euro (Vorjahr: 49,8 Mio. Euro) auf den Bereich Innenwirtschaft (Hof- und Stalltechnik). Der Rückgang der Auftragsbestände in Höhe von 291,4 Mio. Euro resultiert aus hohen Lieferungen im Geschäftsjahr 2024, die es ermöglichten, den außergewöhnlich hohen Auftragsbestand des Vorjahres sowie unterjährig eingegangene Aufträge weitestgehend abzubauen. Des Weiteren setzten die guten Erzeugerpreise am Ende des Geschäftsjahres für Landwirte einen Anreiz zu investieren, wodurch der Auftragsbestand wieder aufgebaut werden konnte. Finanzielle Leistungsindikatoren Für die kurzfristige operative Steuerung der Unternehmensbereiche orientiert sich die BayWa an der Entwicklung der Ergebniskennzahlen EBITDA, EBIT und EBT, wobei das EBIT den wichtigsten finanziellen Leistungsindikator darstellt. Die Ergebniskennzahlen der Segmente des BayWa-Konzerns haben sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt entwickelt: Finanzielle Ergebniskennzahlen Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBITDA) Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) Ergebnis vor Steuern (EBT) In Mio. Euro 2024 Veränderung absolut Veränderung in % Veränderung absolut Veränderung in % Veränderung absolut Veränderung in % Regenerative Energien - 306,9 - 578,2 > - 100,0 - 732,0 -925,8 > - 100,0 - 919,4 - 977,9 > - 100,0 Energie 20,7 - 13,4 - 39,3 - 8,2 -26,0 > - 100,0 - 14,1 - 28,8 > - 100,0 Cefetra Group 49,2 - 24,6 - 33,3 - 0,3 -64,9 > - 100,0 - 45,5 - 73,2 > - 100,0 Agrar 45,9 - 22,7 - 33,1 - 97,1 -123,5 > - 100,0 - 167,1 - 136,4 > - 100,0 Technik 108,2 - 1,4 - 1,3 60,3 -24,3 - 28,7 2,6 - 47,6 - 94,8 Global Produce 51,4 32,3 > 100,0 17,7 32,8 > - 100,0 - 2,0 30,7 - 93,9 Bau 17,5 - 26,7 - 60,4 - 80,9 -87,5 > - 100,0 - 131,6 - 101,2 > - 100,0 1Das Segment Innovation & Digitalisierung wurde zu Beginn des Geschäftsjahres 2024 aufgelöst und den Sonstigen Aktivitäten zugeteilt. Die Differenz der Ergebnisbeiträge der Segmente zum Gesamtergebnis des BayWa-Konzerns ergibt sich in allen drei Ergebnisgrößen EBITDA, EBIT und EBT aus dem Ergebnisbeitrag der Sonstigen Aktivitäten sowie aus wirtschaftlichen Einflussfaktoren auf Konzernebene. Bei den Sonstigen Aktivitäten übt die BayWa keine unternehmerische Steuerung aus, da es sich um Randaktivitäten handelt, die im Konzern von untergeordneter Bedeutung sind. Bei den wirtschaftlichen Einflussfaktoren auf Konzernebene handelt es sich um Sachverhalte, die nicht der operativen Steuerung der Segmente zuzuordnen sind. Überleitung EBITDA auf EBITDA Adjusted in alter und neuer Segmentstruktur Segmente ab 1. Januar 2025 Segmente bis 31. Dezember 2024 in Mio. Euro 2024 EBITDA adjusted EBITDA EBITDA Regenerative Energien - 205,5 - 302,5 - 306,9 Regenerative Energien Cefetra Group 49,6 49,6 49,2 Cefetra Group Global Produce 52,2 52,2 51,4 Global Produce Teilkonzern BayWa Agrar - 11,5 - 11,5 45,9 Agrar Teilkonzern BayWa Bau - 3,4 - 3,4 17,5 Bau Teilkonzern BayWa Technik 116,0 116,0 108,2 Technik Teilkonzern BayWa Energie 12,4 12,4 20,7 Energie Teilkonzern BayWa sonstige Aktivitäten - 17,3 - 139,7 - 148,5 Other ac RWA 66,9 67,7 n/a n/a Konso - 3,3 - 3,3 n/a n/a BayWa-Konzern 56,1 - 162,5 - 162,5 BayWa-Konzern Im Zuge der Erstellung des Sanierungsgutachtens wurde die interne Steuerung im BayWa-Konzern und damit einhergehend auch die externe Segmentberichterstattung neu strukturiert. Diese erfolgt ab dem Geschäftsjahr 2025 in neun statt der bisher bekannten acht Segmente. Die Neugliederung orientiert sich weniger an den operativen Geschäftszweigen als vielmehr am organisatorischen Aufbau des Konzerns: Die Unterteilung erfolgt nach sogenannten Teilkonzernen (BayWa, BayWa, r.e., Global Produce, Cefetra Group, RWA), wobei lediglich der Teilkonzern BayWa mit rund 80 Beteiligungen weiterhin in die bekannten operativen Geschäftsbereiche unterteilt wird (für Details wird auf die „Erläuterungen zur Sanierungssituation des BayWa-Konzerns“ am Beginn des Konzernanhangs verwiesen). Diese Segmentaufteilung trägt auch dem Umstand Rechnung, dass im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen einzelne Konzernbereiche veräußert wurden und noch werden. Durch die neue Struktur wird die Vergleichbarkeit der Geschäftszahlen über künftige Berichtszeiträume sichergestellt. Die künftigen berichtspflichtigen Segmente lauten ab dem Geschäftsjahr 2025: BayWa Agrar, BayWa Technik, BayWa Wärme & Mobilität, BayWa Baustoffe, BayWa Sonstiges, Regenerative Energien, Global Produce, Cefetra Group sowie RWA. Die beiden letztgenannten wurden bzw. werden im Geschäftsjahr 2025 verkauft. Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf Segment Kennzahl Prognose ¹ Ist ¹ Regenerative Energien EBIT signifikante Steigerung starker Rückgang Energie EBIT deutliche Steigerung starker Rückgang Cefetra Group EBIT erheblicher Rückgang signifikanter Rückgang Agrar EBIT starke Steigerung starker Rückgang Technik EBIT signifikanter Rückgang erheblicher Rückgang Global Produce EBIT starke Steigerung starke Steigerung Bau EBIT starke Steigerung starker Rückgang Konzern EBIT signifikanter Anstieg starker Rückgang 1 EBIT vor Berücksichtigung der Wertminderungen nach IAS 36 und IFRS 5 2Erläuterung der qualifiziert-komparativen Aussagen: leicht, moderat, gering ≙ 1–5 Prozent; spürbar, deutlich ≙ 5–10 Prozent; erheblich, wesentlich ≙ 10–20 Prozent; signifikant ≙ 20–50 Prozent; stark ≙ > 50 Prozent Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des Konzerns und Erläuterungen Prognose-Ist-Abweichung Das Geschäftsjahr 2024 stand für den BayWa-Konzern im Zeichen der schwersten Krise der Unternehmensgeschichte. Die Ursachen waren die weltweite Konjunkturschwäche und ungünstige Entwicklungen im Bau- und Energiemarkt sowie operative Herausforderungen und die hohe Verschuldung bei deutlich gestiegenen Finanzierungskosten, wie auch ausführlich zu Beginn dieses Konzernfinanzberichts dargestellt. Diese Ursachen resultierten sowohl in starken Rückgängen des EBIT gegenüber dem Vorjahr als auch gegenüber der ursprünglichen und im Spätsommer 2024 aufgehobenen Prognose. Eine neue Prognose für das Geschäftsjahr 2024 wurde aufgrund der laufenden Sanierungssituation nicht abgegeben. Während das erste Quartal 2024 saisonal bedingt und erwartungsgemäß schwach war, ging die BayWa von einer positiveren Entwicklung im weiteren Jahresverlauf aus. Im Juli 2024 musste jedoch aufgrund der genannten Probleme ein Sanierungsgutachten beauftragt werden. Diese Ankündigung führte zu einer zusätzlichen Eintrübung des operativen Geschäfts aufgrund von fehlender Liquidität, erschwertem Zugang zu Finanzierungen und verstärktem Abbau von Lagerbeständen einerseits und sinkendem Vertrauen, Ausfall von Lieferanten und schlechteren Zahlungsbedingungen andererseits. Von dieser Entwicklung waren alle Segmente betroffen; zusätzlich sahen sich die Segmente Regenerative Energien, Energie und Bau mit zusätzlichen Problemen in den jeweiligen Märkten konfrontiert. Sinkende Strompreise sowie anhaltend preisbedingter Druck bei Photovoltaikmodulen und Holzpellets belasteten die Segmente Regenerative Energien und Energie. Das Segment Bau litt unter der anhaltend schwachen Nachfrage im Wohnungsbau. Dementsprechend verzeichneten diese Segmente starke Rückgänge. Auch die Segmente Agrar und Cefetra Group verzeichneten starke bzw. signifikante Rückgänge, bedingt durch einen Vertrauensverlust am Markt sowie durchschnittlich niedrigeren Erzeugerpreisen, die zu entsprechend geringeren Handelsmargen führten. Einzig bei Global Produce war ein starker Anstieg zu verzeichnen, der auch den Erwartungen entspricht. Ursache dafür ist insbesondere der Basiseffekt, da das Vorjahr 2023 von den Schäden und Einmaleffekten infolge des Zyklons Gabrielle geprägt war und sich im Jahr 2024 die Ernte normalisierte. Im Segment Technik wurde ein signifikanter Rückgang erwartet, der jedoch nicht in diesem Ausmaß im Berichtsjahr eingetreten ist, sondern zu einem erheblichen Rückgang geführt hat. Ursprünglich wurde erwartet, dass sich die Nachfrage im Segment Technik nach den Rekordjahren marktbedingt abschwächen würde. Jedoch führte die Ankündigung der Sanierungssituation dazu, dass der Handel mit Technik insbesondere im Schlussquartal zurückging. Auch auf Konzernebene weicht das Ergebnis entsprechend von den ursprünglichen Erwartungen ab. Während zu Jahresbeginn ein signifikanter Anstieg des EBIT in Aussicht gestellt wurde, musste die BayWa für das Gesamtjahr einen starken Rückgang berichten. Die Umsetzung der weitreichenden Sanierungsmaßnahmen auf strategischer, finanzieller und operativer Ebene soll eine Rückkehr in die Profitabilität einleiten und erlauben. Prognosebericht Um Ergebnisveränderungen und Prognosen in Bandbreiten zu beschreiben, werden folgende qualifiziert-komparative Aussagen verwendet: Bandbreite der Veränderung Qualifiziert-komparative Aussage 1–5 Prozent leicht, moderat, gering 5–10 Prozent spürbar, deutlich 10–20 Prozent erheblich, wesentlich 20–50 Prozent signifikant > 50 Prozent stark Hinweis zur geänderten Segmentberichterstattung im Prognosebericht für das Geschäftsjahr 2025 Im Zuge der Erstellung des Sanierungsgutachtens hat der BayWa-Konzern die interne Steuerung und damit einhergehend auch die externe Segmentberichterstattung ab dem Geschäftsjahr 2025 neu strukturiert. Die Segmente Regenerative Energien, Cefetra Group und Global Produce sind unverändert. Die RWA AG (Raiffeisen Ware Austria AG) wurde ab dem Geschäftsjahr 2025 (bis zum Verkauf Anfang Mai 2025) als eigenständiges Segment dargestellt. Bisher wurden die Ergebnisbeiträge der RWA den jeweiligen operativen BayWa-Segmenten zugeordnet, da die Struktur der RWA nahezu identisch mit der der Muttergesellschaft der BayWa AG ist. Die Segmente BayWa Agrar, BayWa Technik, BayWa Wärme & Mobilität, BayWa Baustoffe und BayWa Sonstiges werden entsprechend ohne die Ergebnisbeiträge der RWA ausgewiesen. Das Segment Energie wurde gleichzeitig in das Segment BayWa Wärme & Mobilität umbenannt. Ab dem Geschäftsjahr 2025 werden somit acht statt der bisher sieben operativen Segmente berichtet. Diese acht operativen Segmente werden zusammen mit dem Segment BayWa Sonstiges im BayWa-Konzern konsolidiert. Diese Neugliederung trägt dem Umstand Rechnung, dass im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen einzelne Konzernbereiche veräußert wurden und noch werden. Durch die neue Struktur wird die Vergleichbarkeit der Geschäftszahlen über künftige Berichtszeiträume sichergestellt. Zudem entspricht die Segmentstruktur der tatsächlichen Steuerung des Konzerns, da die operative Verantwortung auf Segmentebene liegt. Vor diesem Hintergrund hat der BayWa-Konzern entschieden, bereits in diesem Konzernfinanzbericht 2024 den Prognosebericht auf Basis der neuen Berichtsstruktur mit neun und ab der Entkonsolidierung der RWA (2. Mai 2025) mit acht Segmenten darzustellen. Dies ermöglicht eine bessere Vergleichbarkeit insbesondere in den Erläuterungen zur Prognose-Ist-Abweichung im kommenden Jahr. Zudem bezieht sich die dargestellte Prognose – abweichend von den Vorjahren – nicht auf das EBIT, sondern auf das bereinigte EBITDA als maßgebliche Bezugsgröße. Die Prognose- und Steuerungsgröße bereinigtes EBITDA wird als geeignet erachtet, um die nachhaltige Ertragskraft des operativen Geschäfts sachgerecht abzubilden. In Anlehnung an die Darstellungen des in Auftrag gegebenen Sanierungsgutachtens werden Bereinigungen hinsichtlich außerordentlicher Aufwendungen und Erträge, die im direkten Zusammenhang mit der Restrukturierung des BayWa-Konzerns stehen, vorgenommen. Die Bereinigungen betreffen insbesondere: sonstige Erträge, die im Rahmen der Restrukturierung anfallen, zum Beispiel durch die Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen Rechts- und Beratungsaufwand im Zusammenhang mit der Sanierung (inkl. Umsetzungsberatung für das Maßnahmenkonzept, Sanierungsgutachter, Refinanzierungsberater) Umsetzungsaufwand für das Maßnahmenprogramm (im Wesentlichen Schließungskosten, Abfindungen und Verlagerungskosten für beispielsweise IT) Transaktionsaufwand für den Verkauf von konsolidierten Gesellschaften Wertberichtigungen im Zusammenhang mit Transaktionen aus strukturellen Maßnahmen Wertminderungen von Finanzanlagen, die im Rahmen von Werthaltigkeitsüberprüfungen abgewertet werden Ergebnisse aus der Veräußerung von konsolidierten Gesellschaften und Finanzanlagen Diese Bereinigungen dienen dazu, die operative Ertragskraft des Konzerns unabhängig von (einmaligen) Sondereinflüssen darzustellen. Die Aufstellung der entsprechenden EBITDA-Werte, bereinigt um die genannten Sondereffekte, für das Geschäftsjahr 2024 ist unter „Finanzielle Leistungsindikatoren“ im Abschnitt „Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage“ im Konzernlagebericht dieses Konzernfinanzberichts zu finden. Ausblick für den BayWa-Konzern Der BayWa-Konzern sieht sich in den kommenden Jahren einer Vielzahl von Herausforderungen und Chancen gegenüber, die insbesondere durch die Umsetzung der Sanierung, aber auch durch die Entwicklungen in den einzelnen Segmenten sowie durch externe Einflüsse und Marktgegebenheiten geprägt sind. Gleichzeitig steht der Konzern vor der Herausforderung, auf ein sich rasant wandelndes Marktumfeld flexibel und entschlossen zu reagieren. Die Fokussierung auf die Kernkompetenzen werden entscheidend sein, um die Wachstumsziele zu erreichen und die Marktposition nachhaltig zu stärken. Die Sanierung zeigt bereits im laufenden Geschäftsjahr positive Auswirkungen. Die Handelsmargen haben sich für einzelne Produktgruppen deutlich verbessert. Maßgeblich dafür sind Effizienzsteigerungen im operativen Geschäft, insbesondere in der Steuerung der Vertriebsaktivitäten und durch optimierte Einkaufsprozesse. Neben den Effizienzsteigerungen tragen personelle Anpassungsmaßnahmen zu überplanmäßigen Einsparpotenzialen beim Personalaufwand bei. Diese zusätzlichen Einsparungen tragen maßgeblich zur erwarteten Ergebnisverbesserung bei. Zudem dürfte sich die mit dem StaRUG-Verfahren verbundene und ursprünglich erwartete Verunsicherung bei Kunden- und Lieferanten nicht so stark auswirken wie zunächst angenommen. Betroffen ist im Wesentlichen das Segment Agrar, während die übrigen Segmente in geringerem Maße von der allgemeinen Skepsis bei Kunden und Lieferanten betroffen sind. Mit der abgeschlossenen Sanierungsvereinbarung und Sanierungsfinanzierung dürfte mehr Stabilität ins Unternehmen zurückkehren. Der Vorstand erwartet, dass das bereinigte EBITDA im BayWa-Konzern im Vergleich zum Vorjahr einen starken Anstieg verzeichnen wird. Ausblick für das Segment BayWa Agrar Im Segment Agrar geht die BayWa von einem herausfordernden Geschäftsverlauf aus. Der Gesamtabsatz bei Erzeugnissen und Betriebsmitteln wird voraussichtlich unter dem Vorjahresniveau liegen. Dieser Rückgang dürfte nur im geringen Maße auf preisliche Effekte zurückzuführen sein, sondern resultiert im Wesentlichen aus geringeren Absatzmengen in den Produktbereichen Getreide, Ölsaaten und Futtermittel. Die eingeschränkte Liquidität zum Ende des Geschäftsjahres 2024 hatte zur Folge, dass einerseits Absatzmengen tendenziell in das Kalenderjahr 2024 vorgezogen wurden. Andererseits ist mit einer eingeschränkten Akzeptanz der BayWa als Geschäftspartner allgemein im Markt zu rechnen. Die zeitweise Skepsis und ein spürbarer Vertrauensverlust bei einzelnen Kunden im Zusammenhang mit der Sanierungssituation der BayWa führen zu reduzierten Handelsbüchern. Zusätzlich zu den bereits im Jahr 2024 eingetretenen Belastungen durch die Krise ist davon auszugehen, dass auch die StaRUG-Effekte insbesondere das Segment Agrar negativ beeinflussen werden. Der damit einhergehende Reputationsverlust dürfte zu einem Rückgang der Geschäftsaktivitäten führen. Vor diesem Hintergrund wird mit einem starken Rückgang des bereinigten EBITDA gegenüber dem Vorjahr gerechnet. Ausblick für das Segment BayWa Technik Im Geschäftsjahr 2025 rechnet das Segment Technik mit einer rückläufigen Nachfrage nach landtechnischen Maschinen. Während von höheren Umsätzen im Servicegeschäft auszugehen ist, dürfte die Nachfrage nach Neumaschinen und Gebrauchtmaschinen insgesamt deutlich schwächer ausfallen, verglichen zum Geschäftsjahr 2024. Nach den außergewöhnlich starken Vorjahren ist eine Normalisierung der Nachfrage in dem zyklischen Marktumfeld absehbar. Ein verhaltenes wirtschaftliches Marktumfeld sowie durchschnittliche Erzeugerpreise begrenzen die Investitionsbereitschaft der Landwirte. Diese Faktoren führen bereits im ersten Halbjahr zu spürbarer Zurückhaltung bei Neuinvestitionen. Herausfordernd bleiben der Fachkräftemangel im Servicegeschäft sowie die Kostensteigerungen bei Personal, IT und Versicherungen. Für das Gesamtjahr 2025 rechnet der BayWa-Konzern im Segment Technik daher mit einem signifikanten Rückgang des bereinigten EBITDA. Ausblick für das Segment BayWa Wärme & Mobilität Die Geschäftsentwicklung im Segment Wärme & Mobilität wird in den kommenden Jahren, und damit auch im Geschäftsjahr 2025, wesentlich vom fortschreitenden Übergang von fossilen Energieträgern zu alternativen, nachhaltigeren Energiequellen geprägt sein. Dieser strukturellen Entwicklung trägt das Unternehmen Rechnung. Gleichzeitig lässt die derzeitige Geschäftsentwicklung jedoch keine weiteren Expansionen im Bereich der alternativen Energien zu. Das Sanierungsgutachten sieht gezielte Schritte zur Stärkung des Kerngeschäfts vor. Dazu zählen u. a. Personalkosteneinsparungen, die Veräußerung unrentabler Geschäftsbereiche, teilweise auch im Bereich der alternativen Energien, sowie Initiativen zur nachhaltigen Verbesserung der operativen und finanziellen Leistungsfähigkeit. Erste Maßnahmen wurden bereits im Geschäftsjahr 2024 umgesetzt und sollten sich 2025 positiv auswirken. Im Geschäftsjahr 2025 rechnet die BayWa mit positiven Impulsen und einer leicht steigenden Absatzmenge aus dem Geschäft mit Holzpellets, nachdem die Nachfrage im Vorjahr, vor allem aus dem Großhandelsgeschäft, nur moderat war. Der Handel mit Heizöl wird in den kommenden Jahren voraussichtlich strukturell rückläufig sein. Treiber dieser Entwicklung ist die bundesweite Regulierung in Deutschland, die im Zuge der angestrebten Klimaneutralität ab 2026 neue Ölheizungen verbietet. Gleichzeitig wird für 2025 eine erhöhte Volatilität des Rohölpreises erwartet bedingt durch anhaltend globale geopolitische Konflikte. Dies eröffnet Chancen für höhere Margen durch gezielte Nutzung von Preisschwankungen. Im Geschäft mit Kraft- und Schmierstoffen ist die Nachfrage wesentlich vom Fahrzeugbestand und der Fahrleistung abhängig. In den für die BayWa relevanten Kundensegmenten, insbesondere in der Bau- und Landwirtschaft, bleibt die Nachfrage jedoch weitgehend stabil, da die Elektrifizierung in diesen Bereichen noch nicht weit fortgeschritten ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt an Bedeutung gewinnen wird. Für das Geschäftsjahr 2025 wird in den Bereichen Kraftstoffe und Schmierstoffe eine Entwicklung in etwa auf dem Niveau des Vorjahres erwartet. Positive Ergebniseffekte ergeben sich insbesondere durch den Wegfall von Belastungen, die das Ergebnis im Vorjahr beeinflusst hatten. So wurde etwa die LODUR Energieanlagen GmbH, ein Anlagenbauer für Heizungstechnik, verkauft. Unter der Annahme, dass die Handelsmargen im Jahr 2025 vergleichbar bleiben und das Maßnahmenprogramm wie geplant umgesetzt werden kann, wird das bereinigte EBITDA des Segments Wärme & Mobilität stark ansteigen. Ausblick für das Segment BayWa Baustoffe Die BayWa erwartet im Segment Baustoffe für das Geschäftsjahr 2025 weiterhin herausfordernde Rahmenbedingungen. Jedoch sollte der Tiefpunkt der Baukonjunktur durchschritten sein. Geld- und fiskalpolitische Faktoren dürften nachfrageseitig positive Impulse setzen, die die Umsetzung der operativen und finanziellen Maßnahmen des Segments begünstigen. Das Segment BayWa Baustoffe wird im laufenden Geschäftsjahr den eingeschlagenen Sanierungskurs fortsetzen, um so an der langsamen Markterholung zu partizipieren und eine Festigung der eigenen Marktposition zu erreichen. Die Überprüfung von Standorten hinsichtlich ihrer Rentabilität wird kontinuierlich fortgesetzt. Für das laufende Geschäftsjahr 2025 sind jedoch keine weiteren Standortschließungen vorgesehen, da die Schließung von fünf Standorten planmäßig bis zum 30. April 2025 abgeschlossen wurde. Auch der Personalabbau im Segment BayWa Baustoffe hat die angestrebte Zielgröße erreicht und wird zumindest im Jahr 2025 nicht weiter fortgeführt. Diese Maßnahmen wurden Ende 2024 eingeleitet und führen bereits im Geschäftsjahr 2025 zu einer spürbaren Kostenreduktion. Weitere Optimierungsmaßnahmen wie ein stärkerer Fokus auf Eigenmarken und Produktgruppen mit höheren Roherträgen wurden initiiert, um die Profitabilität zu steigern. Darüber hinaus sind gezielte Maßnahmen zur Bestandsoptimierung eingeleitet worden. Diese zielen auf eine effizientere Auftragsabwicklung und eine nachhaltige Verbesserung der Liquidität ab. Die BayWa hat im Jahr 2024 umfassende Maßnahmen zur Optimierung von Prozessen, Steigerung der Effizienz, Schließung von unwirtschaftlichen Standorten sowie der Reduktion des Personalbestands eingeleitet und setzt diese sukzessive um. Durch diese Maßnahmen hat sich die Kostenbasis maßgeblich verbessert. Insgesamt erwartet die BayWa, von einem schwachen Vorjahresergebnis kommend, eine starke Verbesserung des bereinigten EBITDA im Segment BayWa Baustoffe im Jahr 2025. Ausblick für das Segment BayWa Sonstiges BayWa Sonstiges umfasst die zentralen Steuerungs- und Verwaltungsfunktionen des BayWa-Konzerns sowie Randaktivitäten. Insgesamt ist im Geschäftsjahr 2025 mit einem starken Ergebnisrückgang des bereinigten EBITDA im Segment BayWa Sonstiges zu rechnen, da rückläufige Beteiligungsergebnisse erwartet werden sowie ausbleibende Bankdividenden. Ausblick für das Segment Regenerative Energien Für das laufende Geschäftsjahr 2025 werden eine Reihe von Veräußerungen von größeren, aber auch kleineren Wind-, Solar- und Batteriespeicherprojekten zu positiven Projektmargen erwartet, was zu einem signifikanten Ergebnisbeitrag führen wird. Unterstützt wird diese positive Entwicklung durch eine erwartete Erholung der Energiepreise sowie des Handels mit Photovoltaikkomponenten. Es wird davon ausgegangen, dass die bereits eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen im Jahr 2025 zunehmend zum Geschäftserfolg beitragen werden. Im Geschäftsbereich Projects werden im Geschäftsjahr 2025 Verkäufe von Solarprojekten mit einer Gesamtleistung in Höhe von etwa 2 GW (exklusive Plattformverkäufen) angestrebt. Windprojekte sollen im Geschäftsjahr 2025 auf Basis der aktuellen Planung (Q1/2025) mit einem Gesamtvolumen von ungefähr 1 GW (exklusive Plattformverkäufen) verkauft werden. Das Portfolio des Geschäftsbereichs IPP wird in den nächsten 12 bis 18 Monaten konsolidiert. Dadurch sollen Effizienzpotenziale gehoben werden und ein nachhaltiger Ergebnisbeitrag erzielt werden. Der Geschäftsbereich Energy Solutions soll bis Ende 2025 schrittweise eingestellt werden und im Rahmen selektiver Veräußerungen aus der BayWa r.e. Group herausgelöst werden. Innerhalb des Geschäftsbereichs Operations wird der Energiehandel einen positiven Ergebnisbeitrag im Jahr 2025 generieren. Der Energiehandel wird sich dabei auf die Kernmärkte in Deutschland und Italien konzentrieren. Im Geschäftsbereich Solar Trade wird im Geschäftsjahr 2025 ein Rückgang der Nachfrage, mittelfristig jedoch eine Erholung der Märkte erwartet. Die Nachfrage im Handel mit Photovoltaikkomponenten wird im Residential-Segment temporär schwächer, im Commercial & Industrial-Segment jedoch dauerhaft stärker erwartet. Beide Segmente antizipieren, von einer stabilen Nachfrage nach neuen Systemlösungen profitieren zu können. Der Preisverfall insbesondere bei Modulen als auch das Überangebot von Photovoltaikkomponenten sollte weitestgehend abgeschlossen sein. Im Bereich gewerbliche Speicherlösungen (Commercial Storage) wird eine überproportionale Verbesserung erwartet. Insgesamt wird für das Geschäftsjahr 2025 ein starker Anstieg des bereinigten EBITDA gegenüber dem Vorjahr 2024 erwartet. Ausblick für das Segment Global Produce Das Segment Global Produce rechnet im Geschäftsjahr 2025 mit einer positiven Entwicklung. Wesentlicher Wachstumstreiber ist die Tochtergesellschaft T&G Global in Neuseeland. Erwartet werden gesteigerte Apfelvolumina, auch durch die Erholung der Plantagen nach den Schäden durch den Zyklon Gabrielle 2023, und damit bessere Ernten. Die steigende Nachfrage nach Premium-Apfelsorten von T&G Global, etwa der Marken Envy und Jazz, ermöglicht es, höhere Preise durchzusetzen. Für den Handel mit Äpfeln wird daher ein marktbedingter Wertzuwachs erwartet, der sowohl preis- als auch mengengetrieben ist. Zudem strebt Global Produce mit der kontinuierlichen Erweiterung des Kundenkreises in den asiatischen Schlüsselmärkten eine Ausweitung der Marktposition an. Auch im Handel mit exotischen Früchten rechnet die BayWa mit einer Volumensteigerung gegenüber dem Vorjahr. Verbesserte Produktqualitäten durch den Einsatz modernster Lager- und Reifetechnologien sowie eine stabile Warenversorgung schaffen günstige Voraussetzungen für weiteres Wachstum. In Deutschland verlief die Apfelernte 2024 aufgrund von Spätfrost im Frühjahr insgesamt schlecht, jedoch blieb die Bodenseeregion weitgehend von diesem Ereignis verschont. Die Verknappung des Angebots führte zu höheren Vermarktungspreisen, was auch die Dienstleistungserträge aus der Lagerung, Sortierung und Verpackung auf ein höheres Niveau im laufenden Geschäftsjahr 2025 führen dürfte. Gleichzeitig wirken sich jedoch auch Kostensteigerungen aus, sodass hier insgesamt eher mit einer stabilen Seitwärtsentwicklung zu rechnen ist. Das Segment hat durch die Sanierung des BayWa-Konzerns eine umfassende Neugestaltung der Organisationsstruktur umgesetzt, die auch einen gezielten Personalabbau umfasste. Die daraus resultierenden Kosteneinsparungen werden sich entsprechend positiv auf das Ergebnis 2025 auswirken. Entsprechend wird für das Geschäftsjahr 2025 ein erheblicher Anstieg des bereinigten EBITDA gegenüber dem Vorjahr erwartet. Ausblick für das Segment Cefetra Group Die Aussichten für die weltweiten Getreide- und Ölsaatenmärkte in den kommenden Monaten hängen in hohem Maße von den Wetterentwicklungen in der nördlichen Hemisphäre ab, die für die kommenden Erntezyklen entscheidend sein werden. Auch wenn die Fundamentaldaten auf eine Periode relativer Stabilität mit reichlichem Angebot und ausgewogener Nachfrage hindeuten, bestehen aufgrund geopolitischer Spannungen weiterhin erhebliche Risiken. Potenzielle Störungen durch Zölle, aufkommende Handelshemmnisse sowie logistische Engpässe könnten die Stabilität beeinträchtigen. Der Absatz im Handel mit Agrarerzeugnissen wird voraussichtlich auf dem Niveau des Vorjahres liegen. Eine Herausforderung ist weiterhin die sinkende Nachfrage nach Mischfutter. Dies ist auf einen Rückgang des Fleischkonsums und auf Umweltauflagen bei der Produktion zurückzuführen. Deutschland und die Benelux-Länder sind besonders betroffen. Den Umständen im Agrarbereich versucht die Cefetra Group insbesondere mit Kostenoptimierungen und einer Produktdiversifizierung hin zu Haustiernahrung, Futtermittel für Aquakultur sowie Bioenergie entgegenzuwirken. Zudem wird ein Ausbau der Vertragslandwirtschaft (Contract Farming) angestrebt. Der Handel mit Lebensmittelzutaten dürfte hingegen zunehmen. Insbesondere im Bereich pflanzlicher Alternativen und Zwischenmahlzeiten, deren ökologische und gesundheitliche Vorteile zunehmend an Bedeutung gewinnen. Der Wandel in den Verbraucherpräferenzen hin zu nachhaltigen und gesunden Produkten beschleunigt die Nachfrage nach alternativen Proteinen weiter. Am 10. Juni 2025 wurde zwischen einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft der BayWa AG und der First-Dutch-Gruppe eine Vereinbarung über den Verkauf der Cefetra Group unterzeichnet. Der Vollzug (Closing) steht noch aus und wird spätestens bis zum Ende des Geschäftsjahres 2025 erwartet. Die Verbesserung im Handel mit Lebensmittelzutaten dürfte zu einem erheblichen Anstieg des bereinigten EBITDA gegenüber dem Vorjahr führen. Ausblick für das Segment RWA Im Rahmen der strategischen Transformation wurde der Verkauf der Beteiligung an der österreichischen RWA AG mit dem Closing zum 2. Mai 2025 erfolgreich abgeschlossen. Entsprechend erfolgt die Vollkonsolidierung der Beteiligung nur noch für das erste und zeitanteilig für das zweite Quartal des Geschäftsjahres 2025 bis zum Closing. Negative Auswirkungen aus dem Sanierungsprozess des BayWa-Konzerns blieben im operativen Geschäft der österreichischen Tochtergesellschaft weitgehend aus. In den ersten vier Monaten des Geschäftsjahres zeigte sich das operative Geschäft der RWA AG leicht schwächer als im Vorjahr. Hauptursache war eine saisonal bedingt geringere Nachfrage im Baustoff- und Landmaschinenhandel. Zudem führte die milde Winterwitterung zu einem Rückgang beim Heizölabsatz. Verstärkt wurde dieser Effekt durch die österreichische Förderpolitik, die den Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme begünstigt. Positiv entwickelte sich der Futtermittelbereich mit steigenden Absätzen bei Tierfutter als auch bei Futtermittelzusatzstoffen. Auch der Handel mit Betriebsmitteln verlief insgesamt besser als im Vorjahr. Herausfordernd blieb hingegen der Getreide- und Ölsaatenhandel, der unter hoher Preisvolatilität sowie erntebedingt geringeren Vermarktungsmengen litt. Das Segment wurde bis zum Closing am 2. Mai 2025 vollkonsolidiert und trägt mit einem bereinigten EBITDA in Höhe von 29,0 Mio. Euro zum Konzernergebnis im Jahr 2025 bei. Nach der Entkonsolidierung fließen keine weiteren Ergebnisbeiträge mehr in den Konzernabschluss ein. Verfügbare Liquidität und Mindestliquidität Vor dem Hintergrund der Sanierungssituation und der im Berichtsjahr 2024 eingetretenen Liquiditätsengpässe stellt die verfügbare Liquidität eine zentrale Steuerungsgröße im Konzern dar, um vergleichbaren Entwicklungen künftig wirksam entgegenzuwirken. Im Rahmen der Konzernplanung wird die Entwicklung der verfügbaren Zahlungsmittel regelmäßig überprüft und bildet eine wesentliche Grundlage zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit auch unter sich ändernden Marktbedingungen. Die verfügbare Liquidität setzt sich aus dem Zahlungsmittelbestand sowie frei verfügbaren Kreditlinien zusammen. Innerhalb dieses Rahmens ist eine definierte Mindestliquidität festgelegt, die segmentbezogen überwacht wird und nicht unterschritten werden darf. Innerhalb des BayWa-Konzerns entfällt aufgrund des jeweiligen Geschäftsmodells ein wesentlicher Teil der verfügbaren Liquidität auf die Einheiten BayWa AG, BayWa r.e. AG und die Cefetra Group B.V. Vor diesem Hintergrund konzentriert sich die Liquiditätsprognose vorrangig auf diese drei Einheiten. Ergänzend wurde mit den finanzierenden Banken vereinbart, dass die Liquidität dieser Einheiten separat gesteuert und überwacht wird. Die RWA wurde im Laufe der des Berichtsjahres veräußert und ist nicht mehr Bestandteil des Konsolidierungskreises, sodass für dieses Segment keine Prognose mehr erforderlich ist. Das Segment Global Produce weist im Vergleich zu den übrigen Segmenten einen relativ geringen Bedarf an frei verfügbarer Liquidität auf und wird daher nicht auf Basis von Liquiditätskennzahlen gesteuert. Für alle drei Einheiten wurde im zweiten Halbjahr des Geschäftsjahres 2024 eine segmentbezogene Mindestliquidität definiert, die jeweils vorzuhalten ist. Zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2024 betrug die verfügbare Liquidität für die drei Einheiten insgesamt 877 Mio. Euro. Die Verteilung auf die Einheiten stellt sich wie folgt dar: 31.12.2024 in Mio. Euro Zahlungsmittel- bestand Frei verfügbare Kreditlinien Frei verfügbare Liquidität Prognose zum 31.12.2025 BayWa AG 31,0 217,0 248,0 signifikant rückläufig BayWa r.e. AG 176,0 151,0 327,0 signifikant rückläufig Cefetra Group B.V. 110,0 183,0 302,0 Entkonsolidierung Zum nächsten Bilanzstichtag am 31. Dezember 2025 wird von einem starken Rückgang der frei verfügbaren Liquidität ausgegangen. Dieser resultiert im Wesentlichen aus der geplanten Entkonsolidierung der Cefetra Group B.V. sowie aus einer erhöhten Liquiditätsbindung im operativen Geschäft. Chancen- und Risikobericht Grundsätze des Chancen- und Risikomanagements Das Management von Chancen und Risiken ist eine fortwährende Aufgabe unternehmerischer Tätigkeit, um den langfristigen Erfolg des Unternehmens zu sichern. Das Erkennen von Unternehmenschancen, die Sicherung des Vermögens und die Steigerung des Unternehmenswerts erfordern ein zielführendes Chancen- und Risikomanagementsystem, das ein Risikofrüherkennungssystem nach § 91 Abs. 2 AktG beinhaltet. Die Grundsätze des im BayWa-Konzern bestehenden Systems zur Erkennung und Überwachung geschäftsspezifischer Risiken sind in einem vom Vorstand verabschiedeten Risikomanagement-Handbuch beschrieben. Segmentleiter und Risikoverantwortliche erfassen regelmäßig über standardisierte Prozesse ihre Chancen und Risiken in einem softwarebasierten Risikomanagementsystem. Die Definition von Maßnahmen zur Risikominimierung in Kombination mit dem Abschluss von Versicherungen ergänzen das Risikomanagement des Konzerns. Im jährlichen Risikobericht werden die im Risikomanagementsystem erfassten Einzelrisiken hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung kategorisiert. Anschließend wird wie in den Vorjahren eine Risikotragfähigkeitsanalyse und Monte-Carlo-Simulation zur Ermittlung von Value at Risk und Conditional Value at Risk durchgeführt. Aufgrund einer existenzbedrohenden Schulden- und Liquiditätskrise hat die BayWa AG im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Sanierungsgutachten beauftragt. Erste Fassungen des Gutachtens und ein Konzept zur Refinanzierung wurden bereits im Jahr 2024 vorgestellt. Nach dem abgeschlossenen StaRUG-Verfahren der BayWa AG im ersten Halbjahr 2025 wurde dem finalen Sanierungsgutachten im Juni 2025 von den Finanzierungspartnern zugestimmt. Im Sanierungsgutachten werden unterschiedliche Maßnahmen beschrieben, die zur Sanierung des Unternehmens beitragen. In diesem Zusammenhang wurde auch das bestehende Risikomanagement angepasst und erweitert. Das Intervall zur Erhebung von Chancen und Risiken wurde verkürzt und insbesondere im August des Geschäftsjahres 2024 eine außerplanmäßige Risikoaktualisierung durchgeführt, die im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres bis in den Juni 2025 zu verschiedenen Zeitpunkten validiert und aktualisiert wurde. In diesem Zusammenhang wurde durch die geänderte Risikosituation der BayWa die Kategorisierung der Risiken angepasst. Um den Entwicklungen hinsichtlich der geänderten Risikosituation gerecht zu werden, wird das Risikomanagement im BayWa-Konzern in der zweiten Jahreshälfte 2025 weiterentwickelt. Auf Basis des bestehenden Risikomanagements soll der Fokus auf die Vernetzung und Interdependenzen der einzelnen Risiken weiter verstärkt werden und damit der ganzheitliche Blick auf Unternehmenschancen und -risiken weiter verbessert werden. Begleitend soll das softwaregestützte Risikomanagement erweitert und die Frequenz der Risikoerfassung erhöht werden. Der Risikobericht soll zukünftig quartalsweise erstellt und dem Vorstand, Prüfungsausschuss sowie Aufsichtsrat vorgestellt werden. Zusätzlich sollen im Rahmen der monatlich stattfindenden Management-Meetings die aktuellen Chancen und Risiken und deren Auswirkungen auf die Finanzkennzahlen präsentiert und insbesondere die wesentlichen Risiken monatlich im Gesamtvorstand diskutiert werden. Neben den unternehmerischen Chancen und Risiken sind auch Nachhaltigkeitsrisiken im Risikomanagementsystem systematisch identifiziert und dargestellt. Dies betrifft sowohl klimabezogene Risiken als auch Risiken, die sich u. a. aus den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ergeben. Bei der Erfassung von Nachhaltigkeitsrisiken sind die Risikobeauftragten aufgefordert, konkrete Maßnahmen zu deren Reduzierung anzugeben. Daraus resultierende mögliche Chancen und identifizierte Risiken werden durch Corporate Sustainability, Corporate ESG Compliance und Corporate Risk aufbereitet und anschließend in strategische Entscheidungen einbezogen. Aufbau des Chancen- und Risikomanagements im BayWa-Konzern Im BayWa-Konzern ist das Chancen- und Risikomanagement ein integraler Bestandteil der Planungs- und Steuerungsprozesse. Ein umfangreiches Risikomanagementsystem erfasst und überwacht laufend sowohl die Konzernentwicklung als auch aktuelle Schwachstellen. Das Risikomanagement umfasst alle Bereiche und ist ein zentrales Element der Berichterstattung. Insbesondere soll die Identifikation und Begrenzung bestandsgefährdender Risiken durch das Risikomanagement gewährleistet werden. Dies soll die Konzernleitung in die Lage versetzen, geänderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen und eine damit einhergehende veränderte Risikosituation zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Für jeden Bereich des Konzerns sind Risikobeauftragte und Risikoberichterstatter eingesetzt, die für die Umsetzung des Reporting-Prozesses sorgen. Zentraler Bestandteil des Chancen- und Risikomanagements war bis Ende 2024 das Risk Board. Unter Leitung des Vorsitzenden des Vorstands tagte dieses mit operativen Managern und Mitarbeitern aus Stabsstellen besetzte Gremium im ersten Halbjahr mindestens einmal im Monat, um operative Chancen und Risiken zu diskutieren und zu bewerten. Die protokollierten Sitzungen dienten der Entwicklung eines Chancen- und Risikoverständnisses und bildeten auch die Grundlage für operative Entscheidungen. Im zweiten Halbjahr tagte das Risk Board aufgrund der Sondersituation unregelmäßig und wurde insbesondere zur Überwachung und Steuerung des Liquiditätsrisikos durch den regelmäßigen Cash Tower (anfangs täglich und zuletzt wöchentlich) unter Vorsitz des Finanzvorstands teilweise ersetzt. Mit Beginn des Jahres 2025 wurden auf Grundlage der Berichtsanforderungen der Finanzierungspartner und auf Basis des Sanierungsgutachtens Änderungen bei der internen Berichtsstruktur sowie dem Berichtsformat vorgenommen. In diesem Zusammenhang wurde auch das bis dahin bestehende Risk Board durch eine stärker zahlenbasierte monatliche Berichtsstruktur in Management-Meetings ersetzt. Hierzu wurden die Diskussionsgruppen verkleinert und auf die jeweiligen Geschäftsbereiche konzentriert. Im Fokus des neuen Gremiums unter der Leitung des Vorstandsvorsitzenden steht die intensive Auseinandersetzung mit der Geschäftsentwicklung, die Erörterung der Plan-Ist-Abweichungen und die kontinuierliche Überprüfung der Übereinstimmung mit dem Sanierungsgutachten. Zudem werden in diesem Kreis regelmäßig die wesentlichen Risiken adressiert, analysiert und entsprechende Gegenmaßnahmen definiert. Das Agrar Risk Committee ist Teil der Risk Governance und dient als höchstes Entscheidungsgremium für die Handelsaktivitäten mit Agrarrohstoffen und Düngemitteln. Dieses besteht u. a. aus Mitgliedern des Vorstands und tagt quartalsweise sowie anlassbezogen. Es beschließt Risikorichtlinien und Limitsysteme für den Agrarhandel und ergreift im Bedarfsfall risikosteuernde und -begrenzende Maßnahmen. Zur Sicherstellung einer umfassenden Umsetzung der Vorgaben des Agrar Risk Committee, inkl. Einhaltung der Limits, wurde neben der Organisationseinheit Corporate Risk auch in den jeweiligen Agrarhandelsgesellschaften ein vom Handel unabhängiges Risikomanagement eingerichtet. Die Verantwortung der Risk Officer in den Handelsgesellschaften bezieht sich auf sämtliche Risikoprozesse innerhalb des Unternehmens inkl. der Limitüberwachung und des Reportings. Für die Handelsaktivitäten mit Stromgeschäften bei der BayWa r.e. Energy Trading GmbH (BET) sowie für die stromerzeugenden Beteiligungen der BayWa r.e.-Gruppe (Geschäftseinheit IPP) bestehen eigenständige Risikokomitees. Diese setzen sich zusammen aus den verantwortlichen Funktionen für Handel, Portfolio- und Risikomanagement sowie dem hierfür zuständigen Vorstand der BayWa r.e. AG. Die beiden Risikokomitees haben eine vergleichbare Aufgabe wie das Agrar Risk Committee. Ein bei BET angesiedeltes, vom Handel unabhängiges Risikomanagement sowie das Risikomanagement der IPP stellen sicher, dass die Vorgaben der Risikokomitees umfassend umgesetzt werden. Diese sind auch verantwortlich für die Risikoprozesse inkl. der Limitüberwachung für BET und des Reportings für BET und den Geschäftsbereich IPP. Die Aufgaben der Organisationseinheit Corporate Risk umfassen neben der Durchführung des Risikocontrollings für die Aktivitäten im Agrarhandel auch den Betrieb und die Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems zur handelstäglichen Überwachung der Risikopositionen. Zusätzlich dient der Bereich als konzernweites Kompetenzzentrum zur Sicherstellung von Best-Practice-Standards bei Methoden, Prozessen und Systemen des Risikocontrollings im Commodity-Handel sowie zur Gewährleistung der Erfüllung von Finanzmarktregulierungen zu Commodity-Derivaten. Ablauf des Risikomanagements im BayWa-Konzern Im konzernweiten Risikomanagement-Prozess werden die Risiken von den Segmentleitern und Risikoverantwortlichen erfasst und Kategorien zugeordnet und deren Eintrittswahrscheinlichkeiten sowie mögliche monetäre Auswirkungen beurteilt. Der Erhebungsprozess beginnt bei der strategischen Planung und setzt sich über Beschaffung und Vertrieb, einschließlich des Kontrahenten-Risikomanagements, fort. Als Erweiterung des Planungsprozesses in den Segmenten, der Beschaffungs- und Vertriebsorganisation sowie in den Zentralbereichen dient das Risikomanagementsystem der Identifikation und Bewertung möglicher Abweichungen von erwarteten Entwicklungen. Kern des Risikomanagementsystems sind die Risikosteckbriefe inklusive Bewertung, die von den Geschäftseinheiten erstellt und aktualisiert werden. Die Risiken werden von der Abteilung Corporate Controlling zum jährlichen Risikomanagement-Bericht konsolidiert, der vom Vorstand und von den Verantwortlichen der Segmente ausgewertet und beurteilt wird. Darin enthalten sind alle Einzelrisiken, die sich auf die Geschäftstätigkeit des BayWa-Konzerns auswirken könnten, eingeteilt in sieben Risiko-Kategorien. Die Bedeutung je Einzelrisiko resultiert aus der potenziellen Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des BayWa-Konzerns bei Eintritt des Risikos, gewichtet mit der Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos, dem sogenannten Schadenserwartungswert. Diese werden in einer Übersicht zur aggregierten Risikoposition und -tragfähigkeit auf Konzernebene zusammengefasst. Um das Risiko- und Chancenportfolio (das heißt die aggregierte Risikoposition) des Unternehmens zu bestimmen, werden Chancen und Risiken mithilfe einer stochastischen Simulation (Monte-Carlo-Simulation) aggregiert. Daraus ergibt sich in der Hochrechnung der Value at Risk (VaR 95 Prozent) sowie der Conditional Value at Risk. Zudem wird die Risikotragfähigkeit aus einer eigenkapitalorientierten und liquiditätsorientierten Sichtweise ermittelt und dem Value at Risk gegenübergestellt. Für die Handelsaktivitäten mit Agrarrohstoffen und Düngemitteln besteht ein weiteres Risikomanagementsystem, das die diesbezüglichen Geschäftstätigkeiten der BayWa AG, der BayWa Agrarhandel GmbH, der Grainli GmbH & Co. KG sowie der Cefetra Group umfasst. Als Maßstab für die Ausgestaltung dieses Risikomanagementsystems dienen die durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) veröffentlichten MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement). Die MaRisk beinhalten Regelungen zur Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung aller wesentlichen Risikoarten (Marktrisiko, Kontrahentenrisiko, Liquiditätsrisiko, Operationelles Risiko). Diese im Finanzdienstleistungssektor und bei führenden Handelsunternehmen etablierten Standards wurden aufgrund des flexiblen und praxisnahen Rahmens wesentlicher Regelungen für den Agrarhandel der BayWa adaptiert. Ein angemessenes und wirksames Risikomanagement gemäß MaRisk beinhaltet unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit insbesondere die Festlegung von Strategien sowie die Einrichtung interner Kontrollverfahren. Das Interne Kontrollsystem (IKS) umfasst insbesondere Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation, Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung sowie Kommunikation der Risiken (Risikosteuerungs- und -controllingprozesse) sowie die Einrichtung einer Risikocontrolling-Funktion. Zur handelstäglichen Marktrisikosteuerung werden für die zugehörigen Agrarhandelsgesellschaften die Positionen inkl. der Spreads (Basisrisiken) ermittelt und überwacht. Neben Volumenlimits dienen wertorientierte Verfahren einer risikoadäquaten Steuerung der Positionen. Hierzu gehören die regelmäßige (mindestens monatliche) Mark-to-Market-Bewertung der schwebenden Agrarhandelsgeschäfte der deutschen Agrarhandelseinheiten und die daraus abgeleitete Ermittlung der Handelsergebnisse sowie das portfoliobasierte Value-at-Risk-Verfahren für liquide Produkte aller Agrarhandelseinheiten. Die Handelspositionen sowie deren Risikogehalt werden täglich den operativen Einheiten und lokalen Risikoverantwortlichen berichtet. Diese Steuerungsmechanismen werden durch eine einheitliche IT-Systemlösung für das Risikomanagement unterstützt, die seit Jahren etabliert ist. In den jeweiligen Geschäftsbereichen werden die Handels- und Risikopositionen permanent abgestimmt und optimiert. Das Global Book System (GBS) ist hierbei für die einzelnen Produktlinien im Handel mit Getreide, Ölsaaten und Co-Produkten ausgerichtet und dient der übergreifenden Koordination des Handelsmanagements. Zur Einschätzung der globalen Nachfrage- und Angebotssituation werden im Rahmen der Marktforschungsaktivitäten fundamentale Marktanalysen durchgeführt. Ein zusätzlicher Schwerpunkt wird auf die Anwendung quantitativer Verfahren zur Portfolio- und Risikoanalyse gelegt, deren Ergebnisse in wöchentlichen Meetings mit den Handelsabteilungen diskutiert werden. Die BayWa r.e.-Gruppe führt ein quartalsweises Risikoreporting durch, das den Vorstand und den Aufsichtsrat über aktuelle Risiken und entsprechende Gegenmaßnahmen informiert. Im Rahmen dieses Prozesses bewerten und melden alle Tochtergesellschaften ihre Risiken zum jeweiligen Stichtag. Für die Handelsaktivitäten mit Stromgeschäften besteht bei der BayWa r.e. Energy Trading GmbH (BET) ein eigenständiges Risikomanagementsystem. Als Maßstab für die Ausgestaltung dieses Risikomanagementsystems dienen ebenfalls die MaRisk, wobei diese Standards für den Stromhandel der BET adaptiert wurden. Die Marktrisikoüberwachung und -steuerung der BET basiert auf einer täglichen Überwachung der entsprechenden Strom-Positionen im Termin- und Kurzfristmarkt. Offene Terminmarkt-Positionen sind durch einen Value at Risk limitiert. Die Überwachung und Steuerung von Kontrahentenrisiken der BET basiert auf einer Limitierung des maximalen Kreditrahmens entsprechend der Kreditwürdigkeit einer Partei und einer handelstäglichen Überwachung des Wertes gelieferter und noch nicht bezahlter sowie kontrahierter und noch nicht gelieferter Strommengen je Handelspartner. Liquiditätsrisiken, die sich aus Margin-Zahlungen von Börsengeschäften ergeben, sind ebenfalls limitiert und werden handelstäglich überwacht. Identifikation von Chancen im BayWa-Konzern In einem dynamischen Marktumfeld ergeben sich auch Chancen. Der BayWa-Konzern überwacht fortlaufend sowohl gesamtwirtschaftliche Trends als auch die Entwicklung des branchenspezifischen sowie generellen Umfelds. Dazu gehören staatliche Regulierungen, Lieferanten, Kunden und andere Stakeholder sowie Wettbewerber. Im Rahmen der Erstellung des Sanierungsgutachtens wurde die Planung der einzelnen Geschäftsbereiche unter Berücksichtigung der Marktchancen und -risiken berücksichtigt. Hierbei wurden auch Maßnahmen zur Wiedererlangung der Wettbewerbsfähigkeit unterstellt und deren Chancen und Risiken analysiert. Auf Basis dieser Analysen wird die Ausrichtung des Produkt- und Serviceportfolios permanent überprüft. Die Umsetzung der identifizierten Chancen erfolgt überwiegend dezentral in den Segmenten. Klassifizierung von Risiken und Chancen im BayWa-Konzern Die sieben Risiko-Kategorien im BayWa-Konzern gliedern sich jeweils in mehrere Unterkategorien auf. Die Risiken in diesen Unterkategorien werden anhand des theoretischen Schadenserwartungswerts als gering, spürbar, erheblich, signifikant oder substanziell klassifiziert. Die Klassifizierung der Risiken erfolgt unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Risikoreduzierung (Nettobetrachtung). Eine Beurteilung der Bedeutung der Chancen für den BayWa-Konzern wird durch eine qualitative Klassifizierung in wesentlich bzw. unwesentlich vorgenommen. Die folgende Tabelle dient dem Gesamtüberblick über alle Risiken und Chancen und zeigt deren Bedeutung für den BayWa-Konzern in den drei auf das abgeschlossene Geschäftsjahr folgenden Jahren bis 2027 auf. Risiken Chancen Risiko- klassifizierung Veränderung zum Vorjahr Chancen- klassifizierung Veränderung zum Vorjahr Finanzrisiken und -chancen Liquidität substanziell erhöht / / Forderungsausfall signifikant erhöht / / Steuern erheblich erhöht / / Währung erheblich konstant unwesentlich konstant Zinsen substanziell erhöht / / Beteiligungen gering konstant unwesentlich konstant Finanzmarkt gering reduziert unwesentlich konstant Risiken und Chancen aus Aufbau- und Ablauforganisation Personal substanziell erhöht unwesentlich konstant IT substanziell erhöht unwesentlich konstant Qualität signifikant konstant unwesentlich konstant Organisation erheblich konstant unwesentlich konstant Compliance-Risiken und -Chancen Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien substanziell konstant / / Datenschutz erheblich erhöht / / Korruption/Fraud gering reduziert / / Ökologische Risiken gering konstant / / Produktsicherheit/Normen gering konstant / / Marktrisiken und -chancen Absatzmarkt substanziell erhöht wesentlich konstant Beschaffung signifikant konstant wesentlich konstant Image substanziell erhöht / / Preis substanziell konstant wesentlich konstant Kundenverlust spürbar erhöht / / Wettbewerb erheblich konstant unwesentlich konstant Operative Risiken und Chancen Absatz spürbar konstant wesentlich konstant Bestand spürbar konstant wesentlich konstant Produktion spürbar konstant unwesentlich konstant Projekt substanziell konstant wesentlich konstant Produktqualität spürbar konstant unwesentlich konstant Schadenfall erheblich reduziert / / Umwelteinflüsse signifikant konstant unwesentlich konstant Rechtliche Risiken und Chancen Haftung und Versicherung spürbar reduziert / / Gesetzesänderungen signifikant konstant unwesentlich konstant Gesetzesverletzungen spürbar reduziert / / Verträge signifikant reduziert / / Strategische Risiken und Chancen Innovation und Technologie erheblich konstant unwesentlich reduziert Investitionen spürbar erhöht unwesentlich konstant Marktentwicklung signifikant konstant wesentlich konstant Unternehmensstrategie spürbar erhöht wesentlich erhöht Akquisitionen und Veräußerungen 1 gering konstant wesentlich erhöht 1Risiken aus Veräußerungen im Zusammenhang mit Beteiligungsverkäufen aus den strukturellen Maßnahmen im Rahmen der Sanierung sind im Liquiditätsrisiko berücksichtigt. Risikoklassifizierung (mögliche Ergebniswirkung) nach Schadenserwartungswert Beurteilung der Chancen gering = ≤ 1,0 Mio. Euro Qualifizierte Klassifizierung / Einordnung in „wesentlich“ und „unwesentlich“ spürbar = ≤ 2,5 Mio. Euro erheblich = ≤ 5,0 Mio. Euro signifikant = ≤ 10,0 Mio. Euro substanziell = > 10,0 Mio. Euro Beschreibung der Risiko- und Chancen-Kategorien im BayWa-Konzern Im Folgenden werden Einzelrisiken mit einem Schadenserwartungswert größer als 5 Mio. Euro sowie zusammengefasste Gruppen von Risiken beschrieben. Sofern in den Unterkategorien keine wesentlichen Einzelrisiken mit einem Schadenserwartungswert größer als 5 Mio. Euro enthalten sind, werden diese jeweils zusammengefasst beschrieben, soweit deren Risikoklassifizierung nicht als gering eingestuft wurde. Sofern kein Segment explizit hervorgehoben wird, betreffen die Risiken alle Segmente. Für ein besseres Verständnis von für den BayWa-Konzern wesentlichen Einzelrisiken, wurde der Schwellenwert des Schadenerwartungswerts erhöht. Für eine bessere Übersicht und Nachvollziehbarkeit wurde die Struktur der nachfolgenden Berichterstattung von Risiko- und Chancen-Kategorien stärker an die Kategorisierung aus der Tabelle zur Risiko-Klassifizierung angelehnt. Finanzrisiken und -chancen Liquiditätsrisiko Gemäß Sanierungskreditvertrag und im Einklang mit der Sanierungsvereinbarung hat die BayWa AG sowie die BayWa r.e. AG am 30 Juni 2025 eine Einigung über eine vereinheitlichte, an die Markt- und Unternehmensgegebenheiten angepasste langfristige Unternehmensfinanzierung bis Ende 2028 mit ihren Finanzgläubigern erreicht. Die Laufzeit aller relevanten Finanzverbindlichkeiten wurde bis Ende des Sanierungszeitraums (das heißt bis Ende 2028) verlängert. In diesem Zusammenhang hat sich die BayWa AG, wie auch verschiedene Konzerngesellschaften, dazu verpflichtet, den Darlehensgebern Sicherheiten zu stellen. Es besteht weiterhin das Risiko, dass Kreditinstitute ganz oder teilweise bestehende Kreditlinien kündigen, sollten die Kreditbedingungen (Covenants) nicht erfüllt sein und Waiver nicht akzeptiert werden. Bezogen auf die einheitliche Sanierungsfinanzierungsvereinbarungen wurden sowohl für die BayWa AG als Muttergesellschaft als auch für die BayWa r.e.-Gruppe Covenants im Sinne einer einzuhaltenden Mindestliquidität definiert. Für die BayWa r.e.-Gruppe ist darüber hinaus ein Covenant hinsichtlich des im Sanierungsgutachten der BayWa r.e. geplanten bereinigten EBITDA vereinbart; die Überprüfung des EBITDA-Covenants wird ab dem 30. Juni 2026 vorgenommen. Darüber hinaus ist monatlich, quartalsweise und jährlich ausführlichen Berichtspflichten gegenüber den Banken nachzukommen, deren Inhalte durch den Sanierungsgutachter jeweils zu den Quartalen zu validieren und zu bestätigen sind. Zur besseren Planung und Steuerung der Liquidität hat das Unternehmen seine Überwachungs- und Planungssysteme verbessert. Ein regelmäßiger Überblick über freie Kreditlinien erfolgt über den Finanzstatus und im Rahmen einer monatlichen Liquiditätsvorschau sowie einer Liquiditätsvorschau auf Jahresbasis. Operativ ist zusätzlich die 14-Tage-Liquiditätssteuerung/-planung verfeinert und eine zusätzliche 13-Wochen-Liquiditätsplanung zur verbesserten Planung und Steuerung der Ein- und Auszahlungen implementiert worden. Hierzu wurde ein sogenannter Cash Tower als Steuerungsgremium unter Einbeziehung des Finanzvorstands sowie der Spartenleitung eingerichtet. Das Liquiditätsrisiko wird als substanziell eingestuft. Maßnahmenrisiko im Rahmen des Liquiditätsrisikos Im Rahmen des Sanierungskonzepts werden unterschiedliche Maßnahmen beschrieben, die zur erfolgreichen Restrukturierung des BayWa-Konzerns beitragen sollen. Hierbei wird zwischen operativen und strukturellen Maßnahmen unterschieden. Strukturelle Maßnahmen dienen zur Liquiditätssicherung und zur Wiederherstellung der Refinanzierungsfähigkeit und umfassen Veräußerungen von Vermögenswerten und Unternehmensgruppen, die außerhalb der Kerngeschäftsbereiche des BayWa-Konzerns liegen. Operative Maßnahmen betreffen Initiativen, die die operative Wettbewerbsfähigkeit verbessern sollen. Wesentliche strukturelle Maßnahmen sind die Verkäufe von Beteiligungen. Dazu gehört beispielsweise der für das laufende Geschäftsjahr 2025 vorgesehene und Anfang Mai vollzogene Verkauf der österreichischen Tochtergesellschaft RWA Raiffeisen Ware Austria AG (RWA AG). Zusätzlich ist im laufenden Geschäftsjahr auch der Verkauf der niederländischen Cefetra Group B.V. geplant, deren Verkaufsvertrag bereits im Juni 2025 geschlossen wurde, sowie weiterer Beteiligungen bis Ende 2028. Die Verkäufe der vier Unternehmensgruppen sind im Sanierungskonzept über den oben angegebenen Zeitraum geplant. Hinsichtlich der geplanten Zeitpunkte der Verkäufe (z. B. aufgrund von Verhandlungen mit Interessenten) als auch in der Höhe der geplanten Verkaufserlöse (abweichende Unternehmensbewertungen aufgrund von Marktveränderungen) kann es Abweichungen gegenüber dem Sanierungsgutachten geben. In den operativen Maßnahmen sind sechs Maßnahmenkategorien (Markt, Lieferanten, Organisatorische Effizienz, Ausgaben, Working Capital und Portfolioanpassungen) beschrieben. Die Maßnahmen betreffen beispielhaft die Optimierung des Produktportfolios, Effizienz und Effektivitätssteigerungen im Vertrieb, Preisgestaltung, Lieferantenauswahl und -bündelung, Reduktion der Arbeitsplätze, Anpassung der Standortstruktur, Inventaroptimierung, Verbesserung der Zahlungsbedingungen sowie Veräußerungen von einzelnen Unternehmen außerhalb des Kerngeschäfts. Diese unterliegen Unsicherheiten hinsichtlich des Zeitpunkts der Umsetzung und der Höhe der zu erwartenden Ergebnisverbesserungen, insbesondere bei den Kosten für Schließung von Standorten, bei der Reduzierung des Personalaufwands durch den Abbau von Arbeitsplätzen sowie den Kosteneinsparungen durch Reduzierung der Gemeinkosten. Das Maximalrisiko ergibt sich aus der Summe der geplanten Maßnahmeneffekte. Da die beschriebenen Maßnahmen teilweise bereits umgesetzt werden und das Maßnahmenpaket laufend ergänzt und erweitert wird, wird davon ausgegangen, dass die Maßnahmen erfolgreich implementiert werden. Abweichungen (auch hinsichtlich des Zeitpunkts der Erfassung von möglichen Rückstellungen) führen zu veränderten Ergebnissen und Liquiditätsabflüssen. Die im Restrukturierungsplan vorgesehenen Maßnahmen sowie die im finalen Sanierungsgutachten dargestellten operativen und finanziellen Maßnahmen sind geeignet, die drohende Zahlungsunfähigkeit des BayWa-Konzerns zu beseitigen und die Bestandsfähigkeit sicherzustellen. Die BayWa AG und ihre Tochtergesellschaften sind mit überwiegender Wahrscheinlichkeit für die Planungsperiode bis Ende 2028 durchfinanziert und es besteht die Aussicht auf eine positive, nachhaltige Fortführungsfähigkeit. Das Maßnahmenrisiko wird als substanziell eingestuft. Finanzierungsrisiko im Rahmen des Liquiditätsrisikos Dem BayWa-Konzern werden von Banken und anderen Fremdkapitalgebern Mittel über eine bestimmte Laufzeit zur Verfügung gestellt, um den Geschäftsbetrieb ausüben zu können. Diese sind im Rahmen der Sanierungsfinanzierung bis Dezember 2028 als Laufzeitende vereinbart worden. Die Finanzierung ist an Kreditbedingungen (sogenannte Covenants) geknüpft, die einzuhalten sind, um kein Kündigungsrecht der Banken auszulösen. Unter der Prämisse der Restrukturierung und der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Sanierungskonzept ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass das Unternehmen bis Ende 2028 durchfinanziert sein wird. Im Rahmen der Sanierungsbemühungen der BayWa-Gruppe sollen die Finanzierungslinien zurückgeführt werden. Zum Ende der Laufzeit des Sanierungskreditvertrags werden mit den Banken frühzeitig Gespräche hinsichtlich einer Anschlussfinanzierung aufgenommen. Die Fortführung des Geschäftsbetriebs und die Entwicklung von Tochtergesellschaften sind von ausreichenden Finanzierungslinien abhängig. Sollten die Finanzierungslinien nicht oder nicht in der für das operative Geschäft notwendigen Höhe zur Verfügung gestellt werden (insbesondere, wenn Kreditbedingungen nicht erfüllt werden und Banken die Linien streichen), kann dies Auswirkungen auf das Handelsgeschäft haben. So könnte die Finanzierung von Geschäften scheitern, oder es könnte erforderlich werden, Positionen zu einem niedrigen Preis zu verkaufen. Zur Sicherstellung erfolgt eine Überwachung der täglichen Liquiditätslage und der Cashflow-Planung. In einem Handelsgeschäft mit niedrigen Margen und hohen Volumina ist es entscheidend, Spielraum für die Umsetzung der Strategie und ausreichend Liquidität für das operative Geschäft zu haben. Eingeschränkte Liquidität aufgrund von Preisanstiegen von Rohstoffen können in den Segmenten zu unterschiedlichen Problemen führen. So kann es zu eingeschränkter Versicherbarkeit bei Warenkrediten und zur Einschränkung oder Beendigung von Kundenbeziehungen kommen. Um dem entgegenzuwirken, setzt der BayWa-Konzern auf eine transparente Kommunikation mit den Kunden und Lieferanten und Kreditversicherern. Informationen zur Entwicklung und über die Fortschritte der Sanierung, insbesondere über die vorhandene Solvenz der BayWa, werden zeitnah mit den Kunden geteilt, um die Geschäftsbeziehungen aufrechtzuerhalten. Im Fall der Tochtergesellschaft Cefetra Group setzt die Gesellschaft auf gute und etablierte Kontakte zu spezialisierten Handelsbanken für Rohstofffinanzierungen, um auch in Zukunft die Finanzierung des operativen Handelsgeschäfts sicherzustellen. Das Tochterunternehmen arbeitet aktiv am Ausbau des Portfolios an Partnerbanken und der Diversifizierung der Kreditlinien, so werden Beziehung zu lokalen Banken aufgebaut, um den Zugang zu individuellen Kundenfinanzierungsinstrumenten mit wettbewerbsfähigen Konditionen zu bekommen. Das Finanzierungsrisiko wird als substanziell eingestuft. Risiken der Kategorie Forderungsausfall Sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf von Festpreiskontrakten (Forwards) besteht das Risiko eines Forderungsverlusts, falls die Gegenpartei ausfällt. In Vorerntephasen (Wettermärkte) entstehen bei Dürre infolge eines starken Preisanstiegs höhere Risiken (Exposures). Diese Risiken sind im Gegensatz zu Gläubigerrisiken nicht über Kreditversicherungen abdeckbar. Ein besonderer Fokus liegt auf der eingeschränkten Kreditwürdigkeit in einzelnen Branchen und Ländern. Um die Risiken zu besprechen und zu steuern, finden regelmäßige Reviews zwischen Risikomanagement und Trading Management statt. Die Forderungsausfallrisiken werden insgesamt als signifikant eingestuft. Risiken der Kategorie Steuern Steuerliche Risiken resultieren insbesondere aus Änderungen nationaler Steuergesetze und -regelungen. Die BayWa ist global in zahlreichen steuerlichen Jurisdiktionen aktiv. Änderungen bestehender Gesetzgebungen in diesen Ländern können zu erhöhten Steueraufwendungen führen. Auch Änderungen der Rechtsprechung und der Auslegung durch nationale Finanzbehörden können steuerliche Risiken nach sich ziehen. Ebenso können Feststellungen der nationalen Steuerbehörden in den verschiedenen Ländern zu höheren Steueraufwendungen und -zahlungen führen und Einfluss auf die Höhe der Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sowie auf die aktiven und passiven latenten Steuern haben. Seit dem Jahr 2024 besteht zudem für multinationale Konzerne die Pflicht, die globale Mindestbesteuerung zu berücksichtigen. Damit ist auch die BayWa verpflichtet, pro Land eine fiktive Steuerberechnung durchzuführen. Vor diesem Hintergrund hat sich das Steuerrisiko erhöht. Um Steuerrisiken zu minimieren, werden über das im Konzern implementierte Tax-Compliance-Management-System steuerliche Risiken insbesondere in Deutschland erfasst und analysiert. Über ein Früherkennungssystem werden im Vorfeld des Jahresabschlusses steuerliche Risiken und deren Auswirkungen auf die Steuerquote im Konzern ermittelt. Die Steuerrisiken werden insgesamt als erheblich eingestuft. Risiken der Kategorie Währung Das Währungsrisiko kann die Ergebnisrechnung des Konzerns aufgrund unsicherer zukünftiger Wechselkursschwankungen sowohl negativ als auch positiv beeinflussen. Die Geschäftstätigkeit der BayWa findet zum großen Teil innerhalb des Euro-Raums statt. Sofern Fremdwährungspositionen aus Waren- und Leistungsgeschäften oder Projektierungen resultieren, werden diese grundsätzlich umgehend abgesichert. Sonstige Zahlungsverpflichtungen oder -forderungen in Fremdwährung werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens abgesichert. Spekulative Aufnahmen oder Anlagen von Finanzmitteln in Fremdwährungen sind nicht zulässig. Eine entsprechende Richtlinie wurde vom Vorstand dazu verabschiedet. Die Währungsrisiken werden insgesamt als erheblich eingestuft. Zinsänderungsrisiko der Kategorie Zinsen Änderungen im europäischen gesamtwirtschaftlichen Umfeld können zu einer Erhöhung des momentanen Zinsniveaus führen. Die im Rahmen der Sanierungsvereinbarung abgeschlossenen Fremdfinanzierungen der BayWa basieren zu erheblichen Teilen auf am Euribor (zzgl. finanzierungsspezifischer Zinsaufschläge) bemessener Verzinsung. Damit liegt ein der Entwicklung des Euribor folgendes Zinsänderungsrisiko vor. Erhöhungen des von der Europäischen Zentralbank festzulegenden Euribor-Satzes erhöhen daher die Zinsaufwendungen für die Finanzierungen des Konzerns, Absenkungen des Euribor-Satzes vermindern die Zinsaufwendungen. Vor dem Hintergrund neuester Zinsprognosen der Geschäftsbanken geht die BayWa derzeit von einem leichten Rückgang der Zinsen in den nächsten Perioden aus. Die Zinsänderungsrisiken werden insgesamt als substanziell eingestuft. Risiken und Chancen der Aufbau- und Ablauforganisation Risiken der Kategorie Personal Der BayWa-Konzern konkurriert im Personalbereich mit anderen Unternehmen um hochqualifizierte Führungskräfte sowie leistungsstarke und motivierte Mitarbeiter. Um den zukünftigen Erfolg sicherzustellen, benötigen die Konzernunternehmen qualifizierte Fachkräfte. Hohe Fluktuation, die Abwanderung von leistungsstarkem Fachpersonal, die fehlgeschlagene Bindung von Nachwuchskräften an die Konzernunternehmen und der Mangel an Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt können sich negativ auf die Geschäftsentwicklung auswirken. Aufgrund der finanziellen Lage, der geschädigten Reputation der BayWa oder daraus resultierenden Problemen im Personalbereich, z. B. durch die sinkende Motivation der Belegschaft, die Reduktion von Sozialleistungen, die schwierige Besetzung von Schlüsselpositionen, Einschränkungen bei Weiterbildungs- und Entwicklungsprogrammen oder den Verlust von Arbeitsplätzen durch Restrukturierungsmaßnahmen, könnte die Fluktuation beim Personal steigen, da Mitarbeiter verunsichert werden und kündigen könnten. Zum Teil haben Personen in wichtigen Rollen das Unternehmen bereits verlassen. Diese Mitarbeiter könnten auch zu Wettbewerbern wechseln und sie mit tiefgreifenden Marktkenntnissen und Kundenbeziehungen erheblich stärken und somit der BayWa und ihren Tochtergesellschaften schaden. Nachbesetzungen führen zu einem erhöhten Aufwand für Rekrutierung und Einarbeitung, während es gleichzeitig zu einem Verlust von Know-how, Netzwerken und Kompetenz sowie potenziellen Rückgängen von Produktivität, Ergebnis oder Reporting kommen könnte. Um einem Anstieg der Fluktuation entgegenzuwirken und eine Verbesserung der Mitarbeiterbindung zu erreichen, initiiert die BayWa gezielt Anreiz- und Wertschätzungsprogramme sowie eine bessere, mitarbeiterzentrierte Kommunikation, auch in Bezug auf die Restrukturierungsmaßnahmen. Dabei geht es auch um die Bindung von Schlüsselpersonal und Talenten, beispielsweise im Vertrieb. Bei Mitarbeitern in Schlüsselpositionen werden Rolle und Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter und die Angemessenheit ihres Vergütungspakets genau überwacht. Darüber hinaus erfolgen regelmäßige Einzelgespräche mit den Toptalenten, um mögliche Bedrohungen zu identifizieren und engere Beziehungen aufzubauen. Zusätzlich soll der Aufbau eines soliden Wissensmanagements und einer Dokumentation des Wissens von Bereichen, Teams und Mitarbeitenden dem möglichen Verlust von Know-how entgegenwirken. Im Rahmen eines gezielten Talentmanagements soll zudem die Nachfolgeplanung erleichtert werden. Aufgrund der aktuellen Situation der BayWa kann es bei Mitarbeitern zu erhöhtem Stress und Unsicherheit sowie einem höheren Burnout-Risiko kommen. Dies kann zu einer Erhöhung der Krankheitsquote beitragen, die eine weitere Reduktion der Produktivität und erhöhte Kosten für Krankheitsvertretungen mit sich bringt. Die BayWa investiert daher in Gesundheitsprogramme zur Reduktion des Krankenstands. Die BayWa fördert den konstruktiven Dialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, um arbeitsrechtliche Konflikte zu vermeiden. Zusätzlich könnten veränderte Arbeitsbedingungen zu vermehrten arbeitsrechtlichen Konflikten führen. Dazu gehören sowohl Veränderungen der Arbeitswelt (Optimierung Arbeitsplätze, neue Technologien, Künstliche Intelligenz) als auch Auswirkungen der aktuellen Situation des BayWa-Konzerns. Die Risiken, einschließlich möglicher Schadensersatzansprüche von Mitarbeitern, verstärkten Gewerkschaftsaktivitäten, Verlust von Arbeitsplätzen durch Restrukturierungsmaßnahmen sowie verstärkte Überprüfung durch Behörden und Regulierungsbehörden, können beispielsweise zu hohen Kosten durch Rechtsstreitigkeiten führen oder negative Auswirkungen auf das Arbeitsklima haben. Mit der Förderung eines konstruktiven Dialogs zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern versucht die BayWa arbeitsrechtliche Konflikte zu vermeiden. Die Personalrisiken werden insgesamt als substanziell eingestuft. IT-Risiken der Kategorie IT Ein wesentliches Risiko ist die Nutzung modernster Informationstechnologie (IT) und kennzeichnet die gesamte Geschäftstätigkeit des BayWa-Konzerns. Alle wesentlichen Geschäftsprozesse werden durch IT unterstützt und mit Hilfe modernster Softwarelösungen abgebildet. Gerade für ein personalintensives Handelsunternehmen ist die Systemunterstützung der Arbeitsabläufe zwingend erforderlich. Die fortlaufende Überprüfung und Weiterentwicklung der Prozesse bedeutet aber mehr als nur die Implementierung neuer IT-Komponenten. Sie geht stets auch mit der Optimierung von Prozessabläufen einher, wodurch Chancen in Form von Synergie- und Einsparpotenzialen identifiziert und realisiert werden können. Gleichzeitig steigt mit zunehmender Komplexität und der Abhängigkeit von der Verfügbarkeit und Verlässlichkeit der IT-Systeme auch das systemimmanente Risiko. So kann es durch einen Stromausfall zu Unterbrechungen der IT-Systeme und IT-Services kommen. Für den Ablauf der Geschäftsprozesse in den Fachbereichen kann dies erhebliche Auswirkungen haben. Um diese Auswirkungen zu minimieren, wird ein IT-Notfallplan erstellt. Wesentliche Risiken für die BayWa bestehen auch durch Cyber-Angriffe auf ihre IT-Landschaft. Externe Angreifer nutzen bei Unternehmen regelmäßig Softwarelücken aus, um an Kundendaten zu kommen oder das Unternehmen zu schädigen. Dadurch kann es zu rechtlichen Konsequenzen und Verpflichtungen der BayWa kommen. Um dieses Risiko zu minimieren, werden u. a. Programmierungen fortlaufend vereinheitlicht und Eigen-Programmierungen eliminiert. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass auch standardisierte Software Lücken aufweist und so Hackerangriffe ermöglicht. Daher erfolgt im Hinblick auf Soft- und Hardware fortlaufend eine enge Abstimmung mit der IT-Security und dem Bereich Informationssicherheit. Webseiten werden zudem regelmäßig überprüft sowie Firewall-Einstellungen und das Monitoring laufend erhöht. Mitarbeiter werden zum Thema IT-Sicherheit geschult und im Hinblick auf mögliche Risiken sensibilisiert. Zudem finden Notfallübungen statt, indem theoretische Krisenszenarien durchgeführt werden. Als global tätiger Handelskonzern spielt die technische Infrastruktur bei der BayWa eine überaus wichtige Rolle im operativen Geschäft. Dementsprechend stellt der Ausfall von Computerhardware und/oder -software ein wesentliches Risiko dar. Um die Ausfälle von Computersystemen zu minimieren, verfügt die BayWa über ein Cloud-Backup-System, das regelmäßig getestet wird. Das wesentliche IT-Risiko wird als signifikant eingestuft. Die IT-Risiken insgesamt werden als substanziell eingestuft. Risiken der Kategorie Qualität Der BayWa-Konzern ist als Lieferant für die Landwirtschaft sowie weltweiter Beschaffer und Vermarkter von Getreide, Ölsaaten und Früchten sowie Händler von Energieträgern und Baustoffen mit den unterschiedlichsten nationalen Qualitäts- und Sicherheitsstandards und damit einhergehenden Risiken konfrontiert. Ein wesentliches Einzelrisiko sind bei den Qualitätsrisiken auch mögliche Kontaminationen der gehandelten Ware, etwa durch gentechnische Veränderungen oder Pestizide, oder die Erhitzung und das Schwitzen von beispielsweise Getreide, sodass sich gelagerte Ware von selbst entzünden kann. Die Einhaltung der Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen wird durch das Qualitätsmanagement der jeweiligen Geschäftsfelder und Segmente, insbesondere der Cefetra Group, gewährleistet. Die Cefetra Group begegnet dem Qualitätsrisiko ihrer landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittelzutaten mit Qualitätshandbüchern und Überwachungsprogrammen, die das Benennen von Qualitäts-, Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsverantwortlichen und Kontrollproben von unabhängigen Laboren im Ursprungs- und Bestimmungsland einschließen. Darüber hinaus dokumentieren vielfältige Zertifizierungen die Erfüllung der gesetzlichen Ansprüche dazu. Qualitätsverluste werden zusätzlich von den Gesellschaften über entsprechende Versicherungen abgesichert. Das wesentliche Qualitätsrisiko wird als signifikant eingestuft. Die Qualitätsrisiken werden insgesamt ebenso als signifikant eingestuft. Risiken der Kategorie Organisation In der Regel verkauft die Cefetra Group „Free On Board (FOB)“, „Free On Truck (FOT)“ und „Cost Insurance Freight (CIF)“ und regelt den Gefahrenübergang zwischen Verkäufer und Käufer. Daher ist das Unternehmen für die logistische Abwicklung eines erheblichen Teils seiner Transaktionen verantwortlich. Die Logistik ist z. B. aufgrund geografischer Diversifizierung, unterschiedlicher Transport- und Frachtkosten oder schwankender Wasserstände sowie als Folge von regionalen Konflikten komplex und mit Risiken behaftet. Um diese Risiken zu minimieren, werden Sendungen überwacht, verfolgt und gegebenenfalls Transporte umgeplant. Zudem schließt das Unternehmen Versicherungen gegen Verlust und Zerstörung von Sendungen ab und bearbeitet die Meldung von Prämien und Schadenfällen. Die Organisationsrisiken werden insgesamt als erheblich eingestuft. Compliance-Risiken und -Chancen Risiken der Kategorie Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien Die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien stellt ein Risiko für die Unternehmen des Konzerns dar. Die Nichtbeachtung regulatorischer Anforderungen in unterschiedlichen Ländern können erhebliche Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit haben. So kann die Nichtbeachtung von Gesetzen und Richtlinien zu rechtlichen Sanktionen, finanziellen Verlusten und einem Reputationsschaden führen. Die Tätigkeit in den Geschäftsbereichen Solar Projects und Wind Projects kann auch dazu führen, dass die BayWa r.e.-Gruppe Klageverfahren gegen Bau-/Betriebsgenehmigungen von Projekten ausgesetzt ist. Durch die internationale Geschäftstätigkeit sind die Unternehmen des Konzerns in geringem Umfang auch einem politisch-rechtlichen Risiko ausgesetzt. Demnach könnten rechtlich bestehende Ansprüche des Konzerns aufgrund schwacher Staatsstrukturen bzw. unterentwickelter Rechtssysteme nicht durchsetzbar sein. Diese Risiken werden durch die entsprechenden Fachbereiche des Konzerns laufend überwacht. Zudem werden insbesondere im Projektbereich marktübliche Versicherungen abgeschlossen. Um dieses Risiko zu minimieren, hat der Konzern umfassende Compliance-Programme implementiert, die regelmäßige Schulungen, interne Audits und eine enge Zusammenarbeit mit rechtlichen Beratern umfassen. Die Risiken aus der Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien werden insgesamt als substanziell eingestuft. Risiken der Kategorie Datenschutz Im Rahmen seiner Geschäftstätigkeiten verwalten und verarbeiten die Unternehmen des Konzerns in den unterschiedlichen Bereichen personenbezogene Daten sowie sensible Marktinformationen. Durch fehlerhaften Umgang oder Weitergabe der Daten können neben Reputationsverlust und Haftungsrisiken aus Klagen von Betroffenen auch Bußgelder verhängt werden. Der BayWa-Konzern hat zur Vermeidung des fehlerhaften Umgangs eine Datenschutz-Richtlinie veröffentlicht, hält für alle Mitarbeiter verpflichtende Datenschutz-Schulungen ab und hat eine Datenschutz-Hotline eingerichtet. Zusätzlich wird regelmäßig eine Risikoanalyse in den unterschiedlichen Geschäftsbereichen durchgeführt. Zur Absicherung wurde zudem eine Cyber-Versicherung abgeschlossen. Die Datenschutzrisiken werden insgesamt als erheblich eingestuft. Marktrisiken und -chancen Absatzmarktrisiko der Kategorie Absatzmarkt US-Präsident Donald Trump hat seit seinem Amtsantritt bereits mehrfach Ankündigungen gemacht, die zu Risiken sowohl im Projektgeschäft als auch im Handel mit PV-Komponenten führen. Die Trump-Regierung priorisiert die Öl- und Gasförderung und hat sich deutlich gegen Elektrofahrzeuge und Windenergie ausgesprochen. Mit Hilfe von Verordnungen wurden die Finanzierung von Teilen des Inflation Reduction Act (IRA) gestoppt und Genehmigungen für Windprojekte auf Flächen des Bundes ausgesetzt. Die Einführung von Einfuhrzöllen und ihre chaotisch anmutende Umsetzung haben über die gesamten Lieferketten für Solar-PV und Batteriespeicher hinweg zu Unsicherheiten geführt, sowohl was die Beschaffung als auch was die Preise angeht. Die Infragestellung der Steuergutschrift nach dem IRA könnte den weiteren Aufbau von Fertigungskapazitäten für Solarkomponenten in den USA gefährden, da sie häufig als Sicherheit für die Finanzierung der Investitionen in neue Produktionsanlagen dient. Die Analysten von Wood Mackenzie rechnen damit, dass die Trump-Zölle die in den USA hergestellten PV-Module um bis zu 15 Prozent sowie die importierten Module um bis zu 32 Prozent verteuern werden. Zusammen mit dem erwarteten Kostenanstieg von 30 Prozent bei Wechselrichtern für Großanlagen könnten diese Zölle die Kosten für große PV-Projekte um 10 Prozent in die Höhe treiben. Der erneute Ausstieg der USA aus dem Pariser Klimaabkommen und die Fokussierung der US-Regierung auf fossile Energieträger verunsichert die Branche der erneuerbaren Energien zusätzlich. Die von den Demokraten geführten Bundesstaaten haben sich zwar zu den erneuerbaren Energien bekannt, aber sie haben wenig Einfluss auf die Handels- und Tarifpolitik der US-Regierung. Für die erneuerbaren Energien gibt es aber auch neue Chancen: Das schnelle Wachstum der Künstlichen Intelligenz und der damit verbundene Bedarf an Rechenzentren führt zu einem erheblichen Anstieg der Stromnachfrage, der letztlich auch durch den Ausbau der erneuerbaren Energien gedeckt werden könnte. Die niedrigen Erdgaspreise haben die Analyseanbieter dazu veranlasst, ihre Strompreiserwartungen nach unten zu korrigieren. Gleichzeitig haben höhere Zinssätze und der Inflationsdruck dazu geführt, dass sie ihre Erwartungen für die Stromgestehungskosten (LCOE) in vielen europäischen Märkten nach oben korrigiert haben. Infolgedessen hat sich die zuvor erwartete Rentabilität von Wind- und Solaranlagen im Strommarkt verschlechtert. Der erwartete Rückgang der Inflation und die Senkung der Zinssätze dürften die Stromgestehungskosten verringern, was die wirtschaftlichen Aussichten der erneuerbaren Energien zusammen mit der zunehmenden Installation von Batteriespeichern verbessern wird. Staatliche Subventionsprogramme (z. B. in Deutschland und Frankreich) ermöglichen attraktive und bankfähige Wege in den Markt. Diese Programme schützen teilweise vor dem wachsenden Risiko einer Preiskannibalisierung bei Photovoltaik und Windkraft. Nichtsubventionierte Anlagen auf der Basis von PPAs mit Industrie- oder Gewerbekunden sind jedoch zunehmend dem Risiko der Preiskannibalisierung ausgesetzt (z. B. in Spanien, Deutschland und den Niederlanden). Im Rahmen der Initiative Energy Market Intelligence (EMI) auf Konzernebene werden regelmäßig Berichte, die die relevanten Marktdaten analysieren und aufbereiten, erstellt und dem Management präsentiert. Verschiedene Teams innerhalb des Unternehmens arbeiten dabei zusammen, um möglichen Risiken entgegenzusteuern. Dazu gehört auch die Entwicklung länderspezifischer Strategien, wie die Förderung von Hybridtechnologien und der Ausbau von Batteriespeichern. Gegner der Windkraft behindern in vielen Ländern den Ausbau der Windenergie. Hauptgrund ist die mangelnde Akzeptanz insbesondere vor Ort. Die BayWa r.e.-Gruppe prüft stets die Möglichkeiten zur Einbindung der lokalen Bevölkerung. Dies geschieht in der Regel durch transparente Kommunikation und Projektinformationen bis hin zu finanziellen Beteiligungsmodellen. Der Handel mit Photovoltaikkomponenten bleibt ein zyklisches Geschäft, das weiterhin von Preisschwankungen geprägt ist. Im vergangenen Jahr sind die Preise für Solarmodule und Energiespeichersysteme aufgrund eines übergroßen Angebots stark gefallen, was zu erheblichen Abwertungen geführt hat. Derzeit schwanken die Preise für Solarmodule weltweit, was auf unterschiedliche Nachfrageerwartungen zurückzuführen ist. Das niedrige Preisniveau führt derzeit zu einer Konsolidierung der Anbieter, aus der die BayWa r.e. erwartet, als Gewinnerin hervorzugehen. Der Markt wird weiterhin kontinuierlich überwacht, um auf mögliche Preisrückgänge ebenso vorbereitet zu sein wie auf eine Erholung der Preise. Das wesentliche Absatzmarktrisiko wird als signifikant eingestuft. Die Absatzmarktrisiken insgesamt werden als substanziell eingestuft. Risiken der Kategorie Beschaffung Als Handelsunternehmen ist der BayWa-Konzern auf unterschiedlichen Beschaffungsmärkten weltweit aktiv, um die in seinem Produktportfolio angebotenen Waren den Kunden zur Verfügung stellen zu können. Aufgrund der Globalisierung der Warenströme besteht das Risiko, dass politische Einflüsse (z. B. auch Kriegsgeschehen, Sanktionen) negative Auswirkungen auf Warenverfügbarkeit, Preise, Logistik/Verkehrswege haben. Aufgrund seiner Handelstätigkeiten mit Agrarprodukten hängt die Beschaffung der unterschiedlichen Sorten von den Wetterbedingungen der jeweiligen Regionen als auch weltweit (Preisbildung) ab. In jüngerer Vergangenheit kommt es vermehrt zu wetterbedingten Extremjahren, die zu enorm nassen oder trockenen Vegetationsbedingungen führen. Extreme Wetterlagen beeinflussen sowohl Erntemengen als auch Qualität der Ernteerträge und führen zu Schwankungen in der Erfassung von agrarischen Produkten. Eine alternative Eindeckung aus anderen Anbauregionen kann sich negativ auf die Marge auswirken. Im Extremfall kann es sein, dass Ernten ausfallen, Ernten verspätet eingefahren werden oder die Erntequalität nicht ausreichend ist. Dies führt dazu, dass die Mengen nicht beschafft werden können und somit nicht im Verkauf zur Verfügung stehen. Die Beschaffungsrisiken werden als signifikant eingestuft. Imagerisiken in der Kategorie Image Ein wesentliches Risiko in der BayWa, insbesondere im Segment Bau, ist die in den vergangenen Jahrzehnten aufgebaute hohe Reputation bei Kunden und Geschäftspartnern. Ein Imageverlust der BayWa kann dieses über die viele Jahre aufgebaute Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern der BayWa schädigen oder zerstören, wozu auch die aktuelle Lage und Presseberichterstattung beitragen kann. Ein Reputationsschaden der BayWa kann sich auch unmittelbar auf das operative Geschäft des Konzerns auswirken. Um eine Gefährdung der Reputation frühzeitig zu erkennen, beobachtet die BayWa den Markt sowie die Berichterstattung in den Medien. Zur Evaluierung des Vertrauens führt die BayWa Befragungen bei Marktteilnehmern durch und analysiert das Beschwerdemanagement. Zusätzlich wurde seitens des Qualitätsmanagements und des Vertriebs die Kommunikation, etwa mit einer Anzeigenkampagne, in beide Richtungen der Wertschöpfungskette intensiviert. Weitere Maßnahmen beinhalten eine Bewertung der Lieferanten. Sollte ein Lieferant die BayWa aufgrund des Imageverlusts nicht mehr mit Waren versorgen, prüft der Konzern den Bezug eines alternativen Produkts. Die BayWa und ihre Tochtergesellschaften stehen mit ihren Marktauftritten in der Öffentlichkeit. Bei negativen Meldungen (Presse, Social Media) im Zusammenhang mit der Marke BayWa inkl. aller integrierten Marken, dem Branded House, sowie Sub Brands und Endorsed-Brands (mittlere bis hohe Eigenständigkeit) leidet das Image der BayWa, was zu einem veränderten Kundenverhalten führen kann. Zusätzlich besteht ein Reputationsrisiko für die BayWa in risikoreichen Geschäftsfeldern z. B. bei Verkauf von Pflanzenschutzmitteln (Glyphosat). Marketingkampagnen können negative Reaktionen hervorrufen, beispielsweise Werbung, die als beleidigend oder widersprüchlich zu den Unternehmenswerten wahrgenommen wird, etwa Greenwashing. Zusätzlich besteht das Risiko, dass es zu einer viralen Verbreitung falscher Informationen im Zusammenhang mit der Marke oder den Konzern-Unternehmen kommt. Das wesentliche Imagerisiko wird als signifikant eingestuft. Die Imagerisiken insgesamt werden als substanziell eingestuft. Risiken der Kategorie Preis Preisrisiko bezieht sich auf die Möglichkeit, dass sich die Preise von Vermögenswerten oder Rohstoffen unerwartet ändern, was zu finanziellen Verlusten führen kann. Dieses Risiko kann durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden, darunter Marktvolatilität, wirtschaftliche Bedingungen, geopolitische Ereignisse und Änderungen in Angebot und Nachfrage. Alle Geschäftsfelder des BayWa-Konzerns unterliegen der Gefahr der Veränderung von Marktpreisen, insbesondere im Bereich Agrar und Energie können Preisänderungen sehr kurzfristig auftreten und erhebliche Auswirkungen auf die Preise am Beschaffungsmarkt nach sich ziehen. Insbesondere im Bereich Erzeugnisse und Energie, werden die Preise auch über Warenterminbörsen global gebildet und von geopolitischen Faktoren weltweit beeinflusst. Dem Risiko wird durch permanente Beobachtung der Frühindikatoren wie z. B. Ifo-Geschäftsklima-Index, Konsumklima-Index, Einkaufsmanager-Index, durch Positionsmanagement sowie die Überwachung der Handelslimits im Getreidebereich und täglicher Marktbeobachtung entgegengewirkt. Die Preisrisiken werden insgesamt als substanziell eingestuft. Risiken der Kategorie Kundenverlust Das Risiko des Kundenverlusts bezieht sich auf die Möglichkeit, dass ein Unternehmen seine Kunden an Wettbewerber verliert, was zu einem Rückgang der Einnahmen und Marktanteile führen kann. Dieses Risiko kann durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden, darunter unzureichende Kundenzufriedenheit, mangelnde Produkt- oder Servicequalität, Preisänderungen und intensiver Wettbewerb. Im Geschäftsbereich Global Produce werden in einem Teilbereich nur wenige große Kunden mit deren Produkten beliefert. Damit folgt das Risiko, dass bei einem Verlust der Kundenbeziehung größere Teile des Geschäftsvolumens nicht mehr getätigt werden können. Um das Risiko des Kundenverlusts zu minimieren, werden regelmäßig Maßnahmen wie die Verbesserung der Kundenbindung, regelmäßige Kundenzufriedenheitsanalysen und die Anpassung ihrer Angebote an die Bedürfnisse der Kunden ergriffen. Darüber hinaus werden ständig neue Kunden gesucht, um die Kundenbasis zu verbreitern und die Abhängigkeit von einzelnen Kunden zu reduzieren. Die Risiken aus Kundenverlusten werden insgesamt als spürbar eingestuft. Risiken der Kategorie Wettbewerb Das Wettbewerbsrisiko bezieht sich auf die Gefahr, dass ein Unternehmen Marktanteile und Rentabilität aufgrund von Konkurrenz verliert. Dieses Risiko kann durch verschiedene Faktoren verstärkt werden, beispielsweise neue Marktteilnehmer, technologische Innovationen, Preisstrategien der Wettbewerber und Veränderungen in den Kundenpräferenzen. Um das Wettbewerbsrisiko zu minimieren, werden vom Unternehmen kontinuierlich Marktanalysen durchgeführt sowie seine Wettbewerbsstrategien angepasst. Die Wettbewerbsrisiken werden insgesamt als erheblich eingestuft. Operative Risiken und Chancen Risiken der Kategorie Absatz Absatzrisiko bezieht sich auf die Gefahr, dass ein Unternehmen seine Produkte oder Dienstleistungen nicht in den erwarteten Mengen verkaufen kann, was zu Umsatzeinbußen und finanziellen Verlusten führt. Dieses Risiko wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden, darunter wirtschaftliche Abschwünge, Veränderungen in den Verbraucherpräferenzen, saisonale Schwankungen und intensiver Wettbewerb. Um das Absatzrisiko zu minimieren, arbeitet das Unternehmen kontinuierlich an seiner flexiblen Vertriebsstrategie, überwacht kontinuierlich Markttrends und passt ihre Marketing- und Verkaufsaktivitäten regelmäßig an. Die Absatzrisiken werden insgesamt als spürbar eingestuft. Risiken der Kategorie Bestand Vorratsbestandsrisiko bezieht sich auf die Gefahr, dass ein Unternehmen Verluste erleidet, weil es entweder zu viele oder zu wenige Bestände hält. Ein zu hoher Vorratsbestand führt zu erhöhten Lagerkosten, der Veralterung von Produkten in den Lagern sowie zu hoher Kapitalbindung. Auch unterliegt der Vorratsbestand einem Preisrisiko, es besteht die Gefahr, dass der Bestand auf den Marktpreis abgewertet werden muss. Ein zu niedriger Vorratsbestand kann wiederum zu Lieferengpässen und verpassten Verkaufschancen führen. Dieses Risiko kann durch Faktoren wie ungenaue Nachfrageprognosen, Lieferkettenstörungen und saisonale Schwankungen verstärkt werden. Um dem entgegenzuwirken, hat der BayWa-Konzern für seine Geschäftsbereiche eine effiziente Bestandsverwaltung implementiert, führt regelmäßig Bestandsanalysen durch und entwickelt, soweit möglich, flexible Beschaffungsstrategien. Darüber hinaus werden, wo logistisch sinnvoll, Bestände bei Bedarf zwischen den Standorten ausgetauscht. Die Vorratsbestandsrisiken werden insgesamt als spürbar eingestuft. Risiken der Kategorie Produktion Produktionsrisiken entstehen im BayWa-Konzern im Wesentlichen im Bereich Global Produce bei der Lagerung von Früchten bis zu deren Verkauf. Für die Lagerung der Apfelernte und anderen Früchten wird kontinuierlich Strom benötigt. Ein Stromausfall über mehrere Tage würde dazu führen, dass die Qualität der Ware beeinträchtigt werden würde. Dies hätte zur Folge, dass die operative Geschäftstätigkeit der Unternehmen beeinträchtigt wäre, bzw. bei einem sehr großen Lagerschaden kein operatives Geschäft mehr möglich wäre. Im Bereich der Bauprojekte können hohe Auslastungen im Handwerk zu Verzögerungen bei der Fertigstellung der Bauobjekte führen. Ebenso besteht das Risiko des Anstiegs der Preise im Baustoffbereich, was zu erhöhten Erstellungskosten und weniger Projekterträgen führen würde. Die Produktionsrisiken werden insgesamt als spürbar eingestuft. Projektrisiko in der Kategorie Projekt Im Projektgeschäft der erneuerbaren Energien kann es zu ungeplanten Verzögerungen kommen, die insbesondere aus langwierigen Verfahren und möglichen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Genehmigung dieser Anlagen resultieren. Diese Verzögerungen können sich negativ auf eine kosten- und zeiteffiziente Projektabwicklung und die Höhe der Umsatzerlöse aus Stromerzeugung im Geschäftsbereich IPP auswirken. Ein wesentliches Einzelrisiko besteht beim Bau eines Photovoltaik-(PV-)Installationsprojekts, das durch deutliche Verzögerungen dazu geführt hat, dass es zu einem potenziellen Vertragsbruch unter dem EPC-Vertrag kommen und damit eine Kündigung und finanzielle Ansprüche des Kunden zur Folge haben könnte. Als Gegenmaßnahme wurden ein neues Projektteam und ein Lenkungsausschuss eingerichtet, die mit dem Kunden einen neuen Umfang und Zeitplan erarbeiten. Es wurde eine Rückstellung in Höhe von knapp der Hälfte des Vertragswerts gebucht. Darüber hinaus besteht noch ein Restrisiko, dass der Schaden höher ausfallen könnte, als es das Basisszenario annimmt. Dieses Risiko wird als moderat eingeschätzt. Das wesentliche Projektrisiko wird als signifikant eingestuft. Die Projektrisiken werden insgesamt als substanziell eingestuft. Risiko der Kategorie Produktqualität Aufgrund der Vielzahl an Artikeln kann es im Einzelfall auch zu einer Belieferung von Kunden mit falscher Ware, mit Ware unzureichender Qualität oder zu einer Falschberatung kommen. Ein wesentliches Einzelrisiko entstand in einem konkreten Fall, bei dem ein Hersteller einer bestimmten Traktorenmarke eine Reklamation für geliefertes Hydrauliköl angemeldet hat. Das gelieferte Öl kann bei Fahrzeugen Mängel verursachen und es fallen Reinigungs-, Rückruf- und Sanierungskosten an. Im Berichtsjahr wurde die Zahl der möglicherweise betroffenen Fahrzeuge gesenkt. Aus Sicht der BayWa gibt es unterschiedliche Haftungsszenarien, wobei eine anteilige Schadenverursachung aller Beteiligten und damit eine Haftung zu gleichen Teilen plausibel erscheint. Um die Belieferung von Kunden mit falscher Ware und Qualität sowie daraus resultierenden Kundenreklamationen zu vermeiden, setzt die BayWa auf verpflichtende Schulungen mit Schulungsunterlagen. Dennoch eintretende Schäden werden über eine Haftpflichtversicherung abgedeckt. Die Produktqualitätsrisiken werden insgesamt als spürbar eingestuft. Risiken der Kategorie Schadenfall Das Risiko eines Schadenfalls hängt mit dem Versicherungsschutz der BayWa zusammen. Das Unternehmen kann finanzielle Verluste erleiden, weil es entweder mit unzureichender Deckung oder gar nicht versichert ist. Der Verzicht auf Versicherungsschutz kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, insbesondere im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen wie Naturkatastrophen, Unfällen oder Haftungsansprüchen. Ohne angemessenen Versicherungsschutz muss das Unternehmen alle Kosten und Verluste selbst tragen, was die finanzielle Stabilität und Liquidität erheblich gefährden kann. Um das Versicherungsrisiko zu minimieren, führt das Unternehmen eine umfassende Risikobewertung durch, schließt geeignete Versicherungen ab und überprüft regelmäßig ihre Versicherungsbedarfe. Darüber hinaus werden regelmäßig Gespräche mit dem Risk Owner der einzelnen Bereiche geführt, um zu überprüfen, ob erkannte Risiken ausreichend abgesichert sind. Die Schadensfallrisiken werden insgesamt als erheblich eingestuft. Risiken der Kategorie Umwelteinflüsse Umwelteinflüsse stellen für einen Agrarhandelskonzern, der sich auf den Handel von agrarischen Erzeugnissen spezialisiert hat, ein signifikantes Risiko dar. Extreme Wetterereignisse wie Dürren, Überschwemmungen und Stürme können die Ernteerträge drastisch reduzieren und die Qualität der Produkte beeinträchtigen. Klimawandel und unvorhersehbare Wetterbedingungen können zudem die Anbauzyklen und die Verfügbarkeit von Rohstoffen beeinflussen. Diese Faktoren führen zu Preisschwankungen und können die Lieferketten stören. Dem Risiko durch Umwelteinflüsse wird durch aufmerksame Verfolgung der Medienberichterstattung, der Analyse offizieller Ernteschätzungen und der Positionierung auf Basis der analysierten Informationen entgegengewirkt. Ein regelmäßiger Austausch der Händler im Konzern sowie den Geschäftsbereichsverantwortlichen soll die Verbesserung der Einschätzung hinsichtlich zu erwartender Umwelteinflüsse unterstützen. Im Fruchtanbau werden physische Schutzmaßnahmen installiert, um Früchte vor Hagel oder Starkregen zu schützen. Die Risiken aus Umwelteinflüssen werden insgesamt als signifikant eingestuft. Rechtliche Risiken Risiken der Kategorie Haftung und Versicherung Die Unternehmen des Konzerns sind und werden auch künftig im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit mit Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsverfahren konfrontiert. Derartige Aktiv- oder Passivprozesse können beispielsweise aus der Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund von Fehlleistungen und -lieferungen, aus übernommenen Gewährleistungen oder Garantien, aus Zahlungsstreitigkeiten oder aus Verstößen gegen regulatorische bzw. steuerliche Vorschriften resultieren. Folgen hieraus können u. a. darin bestehen, dass einzelnen Unternehmen des Konzerns eine Nachbesserung oder die Zahlung von Schadensersatz, Geldbußen oder sonstige zivilrechtliche Sanktionen auferlegt werden. Die Risiken aus Haftung und Versicherung werden insgesamt als spürbar eingestuft. Risiken der Kategorie Gesetzesänderungen Änderungen in der Agrarpolitik, auch bei Fördermitteln, Regierungswechsel, neue EU-Verordnungen, Handelshemmnisse oder Exportverbote können unmittelbar Auswirkungen auf das Agrargeschäft der BayWa haben. Auch die Cefetra Group ist Risiken durch Veränderungen der Agrarpolitik ausgesetzt. Die Maßnahmen sind in einem jährlichen Strategiepapier festgehalten. Die Rechtsabteilung beobachtet diese Entwicklungen daher sehr genau. Ziel ist, die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften zu gewährleisten. Soweit möglich, werden Verträge zu denselben Vertragsbedingungen (hinsichtlich Lieferbedingungen und Qualitätsmerkmalen) und aus denselben Herkunftsländern der Agrarprodukte für Kauf und Verkauf abgeschlossen. Wenn möglich, werden Vertragsformulierungen aufgenommen, die das Risiko für die Cefetra Group in Bezug auf Import- und Exportabgaben oder Import- und Exportverbote mindern. Als Entscheidungsbasis dienen dabei die kontinuierliche aktive Informationssuche und eine intensive allgemeine Marktbeobachtung. Die Risiken aus Gesetzesänderungen werden insgesamt als signifikant eingestuft. Risiken der Kategorie Gesetzesverletzungen Unterschiedliche Rechtsauslegung von gesetzlichen Vorschriften können bei Steuern und Sozialversicherung sowie bei Schwerbehindertenabgabe, Abgabe zur Künstlersozialkasse oder auch bei Berufsgenossenschaftsbeiträgen zu erheblichen Nachforderungen führen. Folge einer unterschiedlichen Rechtsauffassung wäre eine fehlerhafte Berechnung und Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen. Solche Verstöße können zu Nachforderungen der Sozialversicherungsträger, zu Bußgeldern und Zinsen führen. Um diese Risiken zu minimieren, führt die BayWa regelmäßige interne Audits durch, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen. Zudem werden die Mitarbeiter im Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnung kontinuierlich geschult und aktuelle Änderungen in der Gesetzgebung verfolgt. Der Einsatz spezialisierter Software zur Lohnabrechnung unterstützt dabei, Fehler zu vermeiden und die Genauigkeit der Abrechnungen zu erhöhen. Die Risiken aus Gesetzesverletzungen werden insgesamt als spürbar eingestuft. Risiken der Kategorie Verträge Vertragsrisiken beziehen sich auf potenzielle finanzielle Verluste und rechtlichen Konsequenzen, die aus bestehenden oder zukünftigen Verträgen resultieren können. Diese Risiken können durch verschiedene Faktoren entstehen, wie zum Beispiel unklare Vertragsbedingungen, Nichterfüllung von Vertragsverpflichtungen durch Geschäftspartner oder Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Vertragsrisiken werden insgesamt als signifikant eingestuft. Strategische Risiken und Chancen Risiken der Kategorie Innovation und Technologie Aufgrund von Veränderungen im Nachfrageverhalten aufgrund neuer technologischer und gesellschaftlicher Trends kann sich die Nachfrage im Produktportfolio der BayWa nachhaltig verändern. So können beispielsweise neue Technologien dazu führen, dass die von der BayWa vertriebenen Produkte weniger nachgefragt werden und langfristig nicht mehr notwendig sind. Gleichzeitig steigen beim Einstieg in neue Geschäftsfelder die wirtschaftlichen und technischen Risiken, wenn sich gesetzliche Rahmenbedingungen ändern, die den Vertrieb der neuen Produkte erschweren. Zur Minimierung des Risikos werden permanent Marktbeobachtungen durchgeführt und die offiziellen Verlautbarungen von Behörden und Verbänden zu Entwicklungen der jeweiligen Produkte überwacht. Daraus leiten sich dann entsprechende Anpassungen der Planung und geänderte Strategien ab. Die Risiken aus Innovation und Technologie werden insgesamt als erheblich eingestuft. Risiken der Kategorie Investitionen Risiken aus Investitionen entstehen, wenn aufgrund falscher Planungen bzw. Planannahmen bei kostenintensiven Projekten wie Tankstellen/Tanklagern, Bauprojekten oder Standorten. Zur Vermeidung von Investitionsfehlentscheidungen werden permanent der Markt und die Wettbewerber beobachtet sowie die Entwicklung interessanter Regionen analysiert. Weiter werden Investition nur nach detaillierter Wirtschaftlichkeitsberechnung und nach Prüfung über mehrere Instanzen (Segment, Corporate Controlling, Immobilienabteilung) und nach Freigabe durch den Vorstand getätigt. Die Risiken aus Investitionen werden insgesamt als spürbar eingestuft. Marktentwicklungsrisiko in der Kategorie Marktentwicklung Ein Abschwung der Baukonjunktur, etwa durch Veränderungen bei Förderprogrammen, volatile Hypothekenzinsen, steigende Inflation oder hohe Energiekosten, birgt für die BayWa das Risiko sinkender Bautätigkeit und damit sinkender Umsätze und Erträge mit Baustoffen. Darüber hinaus können Preiskämpfe mit Wettbewerbern die Geschäftsentwicklung nachteilig beeinflussen. Diesem Risiko trägt die BayWa Rechnung durch eine Anpassung ihrer Marketingstrategien, ihres Kosten- und Kreditmanagements sowie durch eine wertmäßige mittelfristige Sensibilitätsanalyse des Bereichs unter bestimmten Einflussgrößen. Das wesentliche Marktentwicklungsrisiko wird als signifikant eingestuft. Die Risiken aus Marktentwicklung insgesamt werden ebenfalls als signifikant eingestuft. Risiken der Kategorie Unternehmensstrategie Risiken aus der Unternehmensstrategie entstehen, wenn strategische Entscheidungen nicht die gewünschten Ergebnisse liefern oder unerwartete negative Auswirkungen haben. Dazu gehören Fehleinschätzungen des Marktes, falsche Investitionsentscheidungen, unzureichende Innovationsfähigkeit und mangelnde Anpassung an sich ändernde Marktbedingungen. Diese Risiken können zu finanziellen Verlusten, Marktanteilsverlusten und einer geschwächten Wettbewerbsposition führen. Im Rahmen des Sanierungsgutachtens wurde eine umfangreiche Marktanalyse durchgeführt und die Strategie der kommenden Jahre festgelegt. Diese wird regelmäßig überprüft und flexibel angepasst, wenn sich Rahmenbedingungen oder Märkte verändern. Zudem ist geplant, das Risikomanagementsystem zu verbessern, um so potenzielle Risiken frühzeitiger identifizieren zu können und geeignete Gegenmaßnahmen ableiten und ergreifen zu können. Die Risiken aus Marktentwicklung werden insgesamt als spürbar eingestuft. Gesamtbeurteilung der Chancen- und Risikosituation durch die Konzernleitung Das Geschäftsjahr 2024 bedeutete für den BayWa-Konzern einen Umbruch. Nach dem langjährigen Expansions- und Investitionskurs führten mehrere Faktoren dazu, dass die BayWa AG im Juli 2024 in eine Liquiditätskrise geriet, woraufhin umfassende Sanierungsmaßnahmen eingeleitet wurden. Diese Entwicklung führte bei der BayWa AG im zweiten Halbjahr 2024 zur Beauftragung eines Sanierungsgutachtens nach den Kernanforderungen des IDW S 6. Ferner kam es zu Veränderungen im Vorstand und Verhandlungen über eine Sanierungsvereinbarung mit den beiden Ankeraktionären, Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und Raiffeisen Agrar Invest AG, und den Gläubigerbanken. Das finale Sanierungsgutachten wurde am 30. Juni 2025 vorgelegt und dient als Grundlage der operativen Sanierung. Auch die Sanierungsvereinbarung wurde am 30. Juni 2025 rechtsverbindlich abgeschlossen und wirksam. Die Verlängerung der Finanzierungen mit den bestehenden Finanzgläubigern als Teil des Sanierungskreditvertrags, der alle bestehenden Kredite zu vereinheitlichten Konditionen in Form eines Großkredits zusammenführt und bis Ende des Sanierungszeitraums, das heißt bis Ende 2028, die Hauptfinanzierung des BayWa-Konzerns darstellt, wurde ebenfalls am 30. Juni 2025 geschlossen. Das finale Sanierungsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Unternehmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit saniert und mittelfristig seine operative Wettbewerbs- und Renditefähigkeit wiederherstellen kann. Das Gutachten umfasst tiefgreifende Maßnahmen in unterschiedlichen Bereichen und auf verschiedenen Ebenen des Konzerns. Ziel der mehrjährigen Restrukturierung ist die finanzielle Stabilisierung der BayWa, ein deutlicher Abbau der Verschuldung sowie die strategische Weiterentwicklung des BayWa-Konzerns. Voraussetzung für die erfolgreiche Restrukturierung ist die Umsetzung wesentlicher Maßnahmen zum Schuldenabbau, zur Reduzierung von Kosten und zur Steigerung der Profitabilität. Dies erfolgt insbesondere durch organisatorische Verschlankung und Umsetzung zahlreicher operativer Einsparmaßnahmen in der BayWa. Die Maßnahmen des Sanierungskonzepts befinden sich zum Teil schon in der Umsetzung und sollen bis Ende 2028 abgeschlossen sein. Weitere Informationen finden sich im Abschnitt „Erläuterungen zur Sanierungssituation des BayWa-Konzerns“ sowie unter „Konzernziele und Strategie“ im Abschnitt „Grundlagen des Konzerns“ im Konzernlagebericht dieses Konzernfinanzberichts. Neben externen, nur bedingt oder nicht beeinflussbaren Risiken – insbesondere geopolitischen Spannungen und makroökonomischen Entwicklungen – besteht das unternehmensinterne Risiko, dass zentrale Maßnahmen des eingeleiteten Sanierungskonzepts, insbesondere zur Entschuldung, zur Kostenreduktion sowie zur nachhaltigen Ergebnisverbesserung, nicht im vorgesehenen Zeitrahmen oder nicht in der geplanten Form realisiert werden können. Vor diesem Hintergrund ergibt die aktuelle Gesamtbeurteilung der Chancen- und Risikosituation, dass im Falle eines gleichzeitigen Eintritts mehrerer wesentlicher Einzelrisiken oder bei unerwarteten Verzögerungen bzw. Abweichungen in der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen – etwa im Zusammenhang mit geplanten Desinvestitionen, Standortschließungen oder dem Personalabbau – eine Gefährdung des Fortbestands des Unternehmens nicht ausgeschlossen werden kann. Für die Dauer der Sanierung besteht damit ein bestandsgefährdendes Finanzierungsrisiko und ein damit einhergehendes bestandsgefährdendes Liquiditätsrisiko für die Fähigkeit der BayWa AG und ihrer Tochtergesellschaften zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB. Vor diesem Hintergrund besteht eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Der Konzern ist daher möglicherweise nicht in der Lage, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren sowie seine Schulden zu begleichen. Die Gesamtbeurteilung hat sich damit gegenüber dem Vorjahr und den Aussagen im BayWa-Konzernfinanzbericht 2023 zum Negativen verändert. Wesentliche Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems *** Beginn des ungeprüften Textes *** Das Interne Kontrollsystem (IKS) des BayWa-Konzerns beinhaltet die Summe der Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, die der Steuerung und Überwachung der Unternehmensaktivitäten dienen. Die im IKS verankerten Regeln sind in verschiedenen Erklärungen, Richtlinien, Arbeitsanweisungen und Prozessbeschreibungen festgehalten. Durch die Abgrenzung von Verantwortungsbereichen und Rollenzuteilungen werden zum einen definierte Zuständigkeiten sichergestellt. Zum anderen ist eine Funktionstrennung gegeben, durch die mögliche Interessenkollisionen unterbunden werden. Die verbindlichen Ziele und Verhaltensweisen, denen sich der BayWa-Konzern in seinen Unternehmensleitlinien sowie im Code of Conduct konzernweit verpflichtet hat, betreffen das individuelle Handeln im Umgang mit Unternehmenswerten ebenso wie das faire und verantwortungsbewusste Verhalten gegenüber Lieferanten, Kunden und Kollegen. Des Weiteren hat die BayWa im Jahr 2022 einen Supplier Code of Conduct eingeführt. Die jeweiligen Geschäftsfelder und Segmente definieren auf dieser Basis für ihre einzelnen Geschäftstätigkeiten einen angemessenen Rahmen von Prozessen und Regeln, die – je nach Geschäftsfeld oder Segment – aufgrund unterschiedlicher Systeme oder Abläufe der in dem jeweiligen Prozess verarbeiteten Aktivität voneinander abweichen können. Bestimmte Risiken treten jedoch konzernweit auf. Für sie sind Konzernfunktionen eingerichtet, die für ihren jeweiligen Bereich im Sinne einer „zweiten Linie“ konzernweite Standards hervorbringen und bei deren Umsetzung unterstützen bzw. deren Umsetzung überwachen. Das Compliance-Management-System der BayWa ist ein weiterer Bestandteil des IKS und umfasst die Themengebiete Wahrung der Menschenrechte sowie Korruptionsprävention und Kartellrecht, Geldwäscheprävention, Zoll und Export sowie Datenschutz. Der konzernweit geltende Code of Conduct ist das zentrale Element dieses Systems und wird ergänzt durch weitere Richtlinien, die detailliertere Vorgaben machen, z. B. die Compliance-Richtlinien. Neben der Durchführung von Compliance-Schulungen werden fortlaufend Risikoanalysen und Compliance-Kontrollen durchgeführt, welche entweder persönlich oder IT-gestützt erfolgen. Zudem betreibt die BayWa ein IT-gestütztes Sanktions- und Terrorlisten-Screening sämtlicher Kunden und Lieferanten. Wesentliche Geschäftsprozesse werden regelmäßig durch IT-Lösungen unterstützt. Soweit anwendbar, wird das vorhandene Set an integrierten Applikationskontrollen sowie IT-unterstützten Kontrollen angewendet. Darüber hinaus finden manuell durchgeführte Kontrollen Anwendung. Die BayWa betreibt ein Datenschutz- und Informationssicherheitsmanagementsystem, in dessen Rahmen Richtlinien vorgehalten und Schulungen durchgeführt werden. Für den BayWa-Konzern besteht auch eine Cyber-Versicherung. Die BayWa verfügt zum Beispiel über eine etablierte Nachhaltigkeitsorganisation als Gruppenfunktion im Konzern. Dabei trägt der Vorstand der BayWa die Gesamtverantwortung. Der Bereich Corporate Sustainability berichtet direkt an den Vorstand, entwickelt das Thema entsprechend den Stakeholder- und Shareholder-Anforderungen stetig weiter und ist für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie zuständig. Für die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen sind bei den Geschäftsprozessen die jeweiligen Prozesseigentümer und konzernweit die jeweilige zweite Linie verantwortlich. Diese definieren Prozesse und Kontrollen zur Steuerung der Risiken. Corporate Audit als unabhängige dritte Linie prüft Geschäftsprozesse sowie die IT-Unterstützung nach Risikoeinschätzung und gibt Empfehlungen zur Verbesserung der Wirksamkeit und Effizienz der Prozesse und Kontrollen ab. Die Umsetzung der abgeleiteten Aktionspläne erfolgt durch die erste und zweite Linie und wird durch Corporate Audit überwacht. Der Aufsichtsrat kontrolliert den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Der Prüfungsausschuss (Audit Committee) überwacht den Rechnungslegungsprozess, die Abschlussprüfung und die Wirksamkeit des internen Kontroll-, Risikomanagement- und Revisionssystems sowie des internen Verfahrens für Geschäfte mit nahestehenden Personen (Related Party Transactions). Da sich das Interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem laufend verändern, z. B. durch Änderungen des Geschäftsmodells und von Zuständigkeiten, ergeben sich aus den Revisionsprüfungen immer wieder Verbesserungspotenziale sowohl hinsichtlich der Angemessenheit (Fehlen geeigneter Kontrollen) als auch der Wirksamkeit (unzureichende Durchführung) von Kontrollen. Weitere Verbesserungspotenziale können sich zudem aus Compliance-Vorfällen ergeben. Die Umsetzung der Verbesserungspotenziale wird nachgehalten. Das umfangreiche Risikomanagementsystem der BayWa erfasst und überwacht laufend sowohl die Konzernentwicklung als auch aktuelle Schwachstellen. Das Risikomanagementsystem umfasst alle Bereiche und ist ein zentrales Element der Berichterstattung. Eine wesentliche Aufgabe des Risikomanagements ist die Erkennung und Begrenzung bestandsgefährdender Risiken. Innerhalb des „Chancen- und Risikoberichts“ ist in den Abschnitten „Grundsätze des Chancen- und Risikomanagements“, „Aufbau des Chancen- und Risikomanagements im BayWa-Konzern“, „Ablauf des Risikomanagements im BayWa-Konzern“ das Risikomanagementsystem der BayWa detailliert beschrieben. Vor dem Hintergrund der sich dynamisch entwickelnden Geschäftssituation, die im zweiten Quartal 2024 zu einer unerwarteten Schulden- und Liquiditätskrise führte, hat der Vorstand festgestellt, dass es teilweise Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems gab. Diese Situation hat zusätzliche Anforderungen an das Risikomanagement gestellt. Hier hat die BayWa mit der Beauftragung des Sanierungsgutachtens im Juli 2024 bereits zusätzliche und kompensierende Maßnahmen ergriffen. Im unmittelbaren zeitlichen Nachgang zu der Mitte 2024 unerwartet eingetretenen Liquiditätssituation der BayWa beauftragte der Vorstand zudem eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft damit, das Liquiditäts- und Zinsrisikomanagement der Gesellschaft zu analysieren. Auf Basis der Ergebnisse dieser Analyse sowie weiterer interner Überwachungsmaßnahmen identifizierte der Vorstand Ansätze zur Weiterentwicklung des Internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems. Erste Maßnahmen wurden bereits im Jahr 2024 umgesetzt. Darüber hinaus wurden weitere Maßnahmen initiiert, die im Laufe des Geschäftsjahres 2025 umgesetzt werden. Für den übrigen Teil des Risikomanagements liegen dem Vorstand zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts keine Anhaltspunkte vor, die auf eine gesamtheitliche Nichtangemessenheit und Nichtwirksamkeit des Risikomanagementsystem hinweisen. Dessen ungeachtet sind inhärente Beschränkungen eines jeden Kontroll- und Risikomanagementsystems zu berücksichtigen. Auch ein als angemessen und wirksam beurteiltes System kann beispielsweise nicht garantieren, dass alle eintretenden Risiken vorab identifiziert werden oder vorab identifizierte Risiken nicht eintreten. *** Ende des ungeprüften Textes *** Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess Wesentlicher Bestandteil des Chancen- und Risikomanagements ist das Interne Kontrollsystem (IKS) zur Überwachung des Rechnungslegungsprozesses. Der BayWa-Konzern hat entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ein internes Kontrollsystem implementiert. Dessen Funktionsfähigkeit wird fortlaufend von der Internen Revision überprüft. Externe Spezialisten werden regelmäßig hinzugezogen, um Benchmark-Analysen und Zertifizierungen durchzuführen und Optimierungen einzuleiten. Der Konzernabschluss wird in einem zentral durchgeführten Prozess erstellt. Die Erfüllung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften ist dabei durch entsprechende Bilanzierungsvorgaben sichergestellt. Die Abteilung Corporate Accounting fungiert als direkter Ansprechpartner für die Geschäftsführer und Mitarbeiter im Rechnungswesen der Tochtergesellschaften in Bezug auf das Reporting und die Jahres- bzw. Quartalsabschlüsse. Corporate Accounting erstellt den konsolidierten Konzernabschluss nach IFRS. Ein Kontrollsystem, das den Rechnungslegungsprozess überwacht, soll sicherstellen, dass die Geschäfts-vorfälle – wie von den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften gefordert – vollständig und zeitnah erfasst werden. Ferner soll damit gewährleistet werden, dass Inventuren ordnungsgemäß durchgeführt sowie Vermögenswerte und Schulden zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Das Kontrollsystem bedient sich sowohl automatisierter als auch manueller Kontrollmechanismen, um die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung sicherzustellen. Alle einbezogenen Tochtergesellschaften sind verpflichtet, monatlich ihre Geschäftszahlen auf IFRS-Basis in einem standardisierten Reportingformat an die BayWa zu berichten. Dadurch können Plan-Ist-Abweichungen zeitnah identifiziert werden und es besteht die Möglichkeit, kurzfristig darauf zu reagieren. Vergütungsbericht Der Vergütungsbericht wird auf der Website der Gesellschaft unter www.baywa.com/konzern/corporate-governance/corporate-governance als gesondertes Dokument veröffentlicht und dauerhaft zugänglich gemacht. Er stellt keinen Bestandteil des Konzernlageberichts dar. Übernahmerelevante Angaben – Berichterstattung nach § 315a HGB Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals Das gezeichnete Kapital der BayWa AG beläuft sich zum Stichtag auf 92.497.210,88 Euro (Vorjahr: 92.497.210,88 Euro) und ist eingeteilt in 36.131.723 (Vorjahr: 36.131.723) auf den Namen lautende Stammaktien in Form von Stückaktien, mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 2,56 Euro je Aktie. Von den ausgegebenen Stückaktien sind 34.888.472 vinkulierte (Vorjahr: 34.619.138) Namensaktien. Mitarbeiteraktien, die ab dem 1. Januar des Folgejahres dividendenberechtigt sind, wurden im Geschäftsjahr 2024 nicht ausgegeben. Daher bestehen zum 31. Dezember 2024 keine jungen vinkulierten Namensaktien (Vorjahr: 269.334). 1.243.251 Aktien sind nicht vinkulierte Namensaktien (Vorjahr: 1.243.251). Hinsichtlich der durch die Aktien vermittelten Rechte und Pflichten (z. B. Recht auf Anteil am Bilanzgewinn oder Teilnahme an der Hauptversammlung) wird auf die entsprechenden Regelungen des Aktiengesetzes verwiesen. Sonderrechte oder Vorzüge bestehen nicht. Stimmrechts- oder Übertragungsbeschränkungen von Aktien Der Erwerb von vinkulierten Namensaktien durch Einzelpersonen und Rechtspersonen des bürgerlichen und öffentlichen Rechts unterliegt gemäß § 68 Abs. 2 AktG in Verbindung mit § 6 der Satzung der BayWa AG der Zustimmung durch den Vorstand der BayWa AG. Die BayWa AG hält in geringem Umfang (19.500 Stück) eigene Namensaktien, die gemäß § 71b AktG ohne Stimmrecht sind, solange sie von der BayWa AG gehalten werden. Weitere Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffend, bestehen nicht. Beteiligungen mit mehr als 10 Prozent der Stimmrechte Folgende Anteilseigner halten am Bilanzstichtag Beteiligungen am Kapital, die 10 Prozent der Stimmrechte übersteigen: Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Beilngries Raiffeisen Agrar Invest AG, Wien, Österreich Gesetzliche Vorschriften und Satzungsbestimmungen über Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sowie über die Änderung der Satzung Ergänzend zu §§ 84 f. AktG sieht auch § 9 der Satzung der BayWa AG bezüglich der Bestellung und Abberufung des Vorstands vor, dass die Mitglieder des Vorstands vom Aufsichtsrat bestellt werden. Die Bestellung erfolgt auf höchstens 5 Jahre; eine wiederholte Bestellung ist zulässig. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorsitzenden des Vorstands. Über Änderungen der Satzung beschließt nach § 179 AktG in Verbindung mit § 21 der Satzung der BayWa AG immer die Hauptversammlung. Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 5. Juni 2028 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu nominal 10.000.000 Euro durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender vinkulierter Stückaktien gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2023). Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2023 oder nach Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2023 entsprechend anzupassen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 10. Mai 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu nominal 12.500.000 Euro durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender vinkulierter Stückaktien gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2021). Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2021 oder nach Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2021 entsprechend anzupassen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 25. Mai 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu nominal 2.817.187,84 Euro durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender vinkulierter Stückaktien gegen Bareinlage an Mitarbeiter der BayWa AG und der mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2020). Der Vorstand besitzt keine weitere Ermächtigung der Hauptversammlung zum Rückkauf von Aktien. Vereinbarungen im Sinne von § 315a Abs. 1 Nr. 8 und 9 HGB bestehen nicht. München, 7. Juli 2025 BayWa Aktiengesellschaft Der Vorstand Dr. Frank Hiller Michael Baur Prof. Dr. Matthias J. Rapp Dr. Marlen Wienert Konzernabschluss der BayWa AG für das Geschäftsjahr 2024 Konzernbilanz Aktiva In Mio. Euro Anhang 31.12.2024 31.12.2023 Langfristige Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte C.1 259,6 529,8 Sachanlagen C.2 2.898,5 3.439,1 At-Equity-bilanzierte Anteile C.3 132,5 315,4 Übrige Finanzanlagen C.3 92,9 248,4 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien C.4 18,8 37,1 Ertragsteuerforderungen C.5 8,8 8,5 Vermögenswerte aus Derivaten C.9 35,1 61,1 Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte C.6 40,2 95,7 Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte C.6 10,4 8,1 Latente Steueransprüche D.8 246,3 174,4 3.743,1 4.917,6 Kurzfristige Vermögenswerte Wertpapiere C.3 0,1 1,0 Vorräte C.7 2.918,4 4.323,5 Biologische Vermögenswerte C.8 19,6 16,2 Ertragsteuerforderungen C.5 43,4 69,2 Vermögenswerte aus Derivaten C.9 190,0 285,3 Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte C.6 1.536,6 2.204,8 Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte C.6 340,9 464,5 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 354,6 233,3 5.403,6 7.597,8 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte/Veräußerungsgruppen C.10 1.705,7 3,3 Summe Aktiva 10.852,4 12.518,7 Passiva In Mio. Euro Anhang 31.12.2024 31.12.2023 Eigenkapital C.11 Ausgegebenes Kapital 92,5 92,5 Kapitalrücklage 146,7 146,7 Hybridkapital 99,3 99,3 Gewinnrücklagen 525,0 662,4 Sonstige Rücklagen - 1.127,4 - 124,2 Eigenkapital vor Anteilen anderer Gesellschafter - 263,9 876,7 Anteile anderer Gesellschafter 299,2 836,3 35,3 1.713,0 Langfristige Schulden Pensionsrückstellungen C.12 483,8 551,3 Langfristige übrige Rückstellungen C.13 59,7 92,0 Finanzschulden C.14 1.136,3 3.030,8 Leasingverbindlichkeiten C.15 915,4 972,3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen C.16 0,1 4,0 Ertragsteuerverbindlichkeiten C.17 0,3 0,2 Verbindlichkeiten aus Derivaten C.18 59,7 56,7 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten C.19 25,3 30,0 Übrige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten C.19 173,7 182,5 Latente Steuerschulden D.8 189,7 129,6 3.044,0 5.049,4 Kurzfristige Schulden Pensionsrückstellungen C.12 31,0 33,0 Kurzfristige übrige Rückstellungen C.13 404,0 436,1 Finanzschulden C.14 3.568,5 2.393,2 Leasingverbindlichkeiten C.15 91,5 90,8 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen C.16 1.109,7 1.583,0 Ertragsteuerverbindlichkeiten C.17 52,9 100,0 Verbindlichkeiten aus Derivaten C.18 235,4 222,8 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten C.19 474,8 235,4 Übrige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten C.19 545,0 662,0 6.512,8 5.756,3 Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppen C.10 1.260,3 0,0 Summe Passiva 10.852,4 12.518,7 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Fortgeführte Geschäftsbereiche In Mio. Euro Anhang 2024 2023 Umsatzerlöse D.1 21.153,1 23.948,2 Bestandsveränderung 23,5 157,1 Andere aktivierte Eigenleistungen 28,6 43,1 Sonstige betriebliche Erträge D.2 447,9 411,7 Materialaufwand D.3 - 18.934,9 - 21.286,9 Rohergebnis 2.718,2 3.273,2 Personalaufwand D.4 - 1.617,0 - 1.605,3 Abschreibungen und Wertminderungen - 922,3 - 283,3 Sonstige betriebliche Aufwendungen D.5 - 1.217,0 - 1.095,9 Ergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit - 1.038,1 288,8 Ergebnis aus at-Equity-bilanzierten Anteilen D.6 - 30,7 11,9 Übriges Beteiligungsergebnis D.6 - 16,0 3,3 Zinsertrag D.7 25,0 20,3 Zinsaufwand D.7 - 510,8 - 362,0 Finanzergebnis - 532,5 - 326,5 Ergebnis vor Steuern (EBT) - 1.570,6 - 37,7 Ertragsteuern D.8 - 33,5 - 55,7 Konzernjahresfehlbetrag - 1.604,1 - 93,4 davon: Anteil der Minderheitsgesellschafter D.9 - 449,0 4,7 davon: Anteil der Gesellschafter des Mutterunternehmens - 1.155,2 - 98,1 Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in Euro) D.10 - 32,15 - 2,84 Verwässertes Ergebnis je Aktie (in Euro) D.10 - 32,15 - 2,84 Überleitung zum Konzern-Gesamtergebnis In Mio. Euro 2024 2023 Konzernjahresfehlbetrag - 1.604,1 - 93,4 Sonstige Ergebnisse aus at-Equity-bilanzierten Beteiligungen, die nicht nachträglich in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden - 0,1 0,1 Umgliederungen von im OCI erfassten Bewertungseffekten in die Gewinnrücklagen (ohne Recycling) 0,6 0,0 Nettogewinn/-verlust aus der Neubewertung von finanziellen Vermögenswerten der Kategorie „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert“ (sog. OCI-Option) (ohne Recycling) 2,3 7,8 Versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen 25,9 - 47,9 Summe der Posten, die nicht nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden 28,7 - 40,0 Sonstige Ergebnisse aus at-Equity-bilanzierten Beteiligungen 0,0 0,0 Umgliederungen in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund des Abgangs von at-Equity-bilanzierten Beteiligungen 0,0 0,0 Währungsumrechnungsdifferenzen - 15,6 - 1,8 Umgliederungen von Währungsumrechnungsdifferenzen in die Gewinn- und Verlustrechnung - 0,2 - 0,7 Cashflow Hedges - 57,5 400,5 Umgliederungen von Nettogewinnen/-verlusten aus Cashflow Hedges in die Gewinn- und Verlustrechnung 12,1 - 483,5 Summe der Posten, die nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden - 61,3 - 85,6 Gesamtsumme der direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen - 32,6 - 125,6 davon: Anteil der Minderheitsgesellschafter - 19,4 - 32,4 davon: Anteil der Gesellschafter des Mutterunternehmens - 13,1 - 93,2 Konzern-Gesamtergebnis - 1.636,7 - 219,1 davon: Anteil der Minderheitsgesellschafter - 468,4 - 27,7 davon: Anteil der Gesellschafter des Mutterunternehmens - 1.168,3 - 191,3 Konzern-Kapitalflussrechnung Anhang E.1 In Mio. Euro 2024 2023 Konzernjahresfehlbetrag - 1.604,1 - 93,4 Ertragsteuern 33,5 55,7 Finanzergebnis 445,5 339,6 Abschreibungen/Wertminderungen und Zuschreibungen von langfristigen Vermögenswerten Immaterielle Vermögenswerte 267,1 36,5 Sachanlagen 651,9 245,6 Übrige Finanzanlagen 143,2 - 2,4 Finanzimmobilien 0,9 0,9 Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge Erfolgswirksam erfasster Aufwand in Bezug auf aktienbasierte Vergütung 0,0 3,7 Übrige 13,9 - 9,9 Zunahme/Abnahme der langfristigen Rückstellungen - 54,5 - 37,2 Zahlungswirksame Aufwendungen/Erträge aus Sondereinflüssen Gewinne/Verluste aus Verkäufen von Finanzanlagen 0,2 0,0 Gezahlte Ertragsteuern - 58,6 - 99,9 Sonstiges Finanzergebnis 0,0 0,0 Cash Earnings - 161,1 439,2 Zunahme/Abnahme der kurz- und mittelfristigen Rückstellungen 22,9 - 64,1 Gewinne/Verluste aus Anlageabgängen - 13,7 - 16,9 Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 1.358,3 444,9 Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind - 264,9 - 348,2 Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 941,5 455,0 Auszahlungen für Unternehmenserwerbe (siehe Abschnitt B.2 des Konzernanhangs) - 5,5 - 43,9 Einzahlungen aus Unternehmensveräußerungen 4,6 83,2 Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und Finanzimmobilien 127,6 103,0 Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Finanzimmobilien - 601,2 - 541,6 Einzahlungen aus Abgängen von übrigen Finanzanlagen 133,6 4,3 Auszahlungen für Investitionen in übrige Finanzanlagen - 39,8 - 20,6 Einzahlungen aus Leasingforderungen 5,0 5,4 Erhaltene Zinsen 23,0 26,0 Erhaltene Dividenden und sonstige übernommene Ergebnisse 0,7 5,4 davon: Dividenden aus at-Equity-bilanzierten Anteilen an Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen 1,7 5,8 davon: Sonstige Beteiligungserträge - 1,0 - 0,4 Cashflow aus Investitionstätigkeit - 352,0 - 378,7 . Konzern-Kapitalflussrechnung In Mio. Euro 2024 2023 Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 0,7 29,7 Auszahlungen an (Minderheits-)Eigentümer von Tochtergesellschaften - 0,2 - 30,4 Gezahlte Dividenden - 20,4 - 87,2 Einzahlung/Auszahlung Hybridkapital 0,0 99,0 Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-)Krediten 921,5 1.003,7 Auszahlungen für die Tilgung von (Finanz-)Krediten - 738,2 - 645,9 Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten - 114,1 - 94,8 Gezahlte Zinsen - 485,2 - 335,2 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit - 436,0 - 61,0 Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 153,6 15,3 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 233,3 221,8 Zugang/Abgang von Finanzmitteln infolge von Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen 2,2 - 3,8 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 389,1 233,3 davon: Zahlungsmittel der als IFRS 5 eingestuften Veräußerungsgruppen 34,5 0,0 Zusammensetzung der im Cashflow aus Investitionstätigkeit enthaltenen Auszahlungen für Unternehmenserwerbe Kaufpreise für Unternehmenserwerbe - 2,6 - 30,7 Im Geschäftsjahr zur Auszahlung gelangte Kaufpreise (inkl. bedingter Kaufpreisbestandteile aus Unternehmenserwerben aus Vorjahren) - 6,1 - 48,8 Übernommene Finanzmittelfonds aus Unternehmenserwerben 0,6 4,9 Netto-Cashflow aus Unternehmenserwerben - 5,5 - 43,9 Hinsichtlich der nach Hauptgruppen gegliederten Vermögenswerte und Schulden der Tochterunternehmen bzw. Geschäftseinheiten, über welche die Beherrschung erlangt oder verloren wurde, wird auf Abschnitt B.2 des Konzernanhangs verwiesen. Die Einzahlungen aus Unternehmensveräußerungen enthalten neben den Kaufpreisen für die Anteile selbst auch etwaige Zahlungszuflüsse aus der Ablösung von konzerninternen Darlehen durch den Erwerber. Da einer der primären Geschäftszwecke im Segment Regenerative Energien darin besteht, Projektgesellschaften nach erfolgter Projektfertigstellung zu veräußern, werden Auszahlungen für Zugänge und Einzahlungen aus Abgängen von Projektgesellschaften zum bzw. aus dem Konsolidierungskreis nicht dem Cashflow aus der Investitionstätigkeit, sondern dem Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit zugeordnet. Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung Anhang C.11 In Mio. Euro Ausgegebenes Kapital Kapitalrücklage Stand 01.01.2023 91,8 138,2 Unterschiede aus Konsolidierungskreisveränderungen und sonstige Effekte 0,0 0,0 Kapitalerhöhung 0,0 0,0 Kapitalerhöhung gegen Bareinlage/aktienbasierte Vergütung 0,7 8,5 Rückzahlung Hybridkapital 0,0 0,0 Veränderung bei den erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten (Fair-Value-OCI-Option) und Ergebnissen aus den nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen 0,0 0,0 Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne/Verluste aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen 0,0 0,0 Dividendenausschüttungen 0,0 0,0 Währungsumrechnungsdifferenz 0,0 0,0 Cashflow Hedges 0,0 0,0 Dividende Hybridkapital 0,0 0,0 Einstellung/Entnahme Gewinnrücklagen 0,0 0,0 Konzernjahresfehlbetrag 0,0 0,0 Stand 31.12.2023 92,5 146,7 Stand 01.01.2024 92,5 146,7 Unterschiede aus Konsolidierungskreisveränderungen und sonstige Effekte 0,0 0,0 Kapitalerhöhung 0,0 0,0 Kapitalerhöhung gegen Bareinlage/aktienbasierte Vergütung 0,0 0,0 Hybridkapital 0,0 0,0 Veränderung bei den erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten (Fair-Value-OCI-Option) und Ergebnissen aus den nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen 0,0 0,0 Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne/Verluste aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen 0,0 0,0 Dividendenausschüttungen 0,0 0,0 Währungsumrechnungsdifferenz 0,0 0,0 Cashflow Hedges 0,0 0,0 Dividende Hybridkapital 0,0 0,0 Einstellung/Entnahme Gewinnrücklagen 0,0 0,0 Konzernjahresfehlbetrag 0,0 0,0 Stand 31.12.2024 92,5 146,7 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung Hybridkapital Bewertungsrücklage Übrige Gewinnrücklagen Sonstige Rücklagen Eigenkapital vor Anteilen anderer Gesellschafter Anteile anderer Gesellschafter Eigenkapital 0,0 63,7 672,2 33,8 999,7 909,3 1.909,0 0,0 - 0,2 6,5 - 3,6 2,7 - 21,8 - 19,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 9,2 21,0 30,2 99,3 0,0 0,0 0,0 99,3 0,0 99,3 0,0 3,7 0,0 0,0 3,7 4,2 7,9 0,0 0,0 - 46,8 0,0 - 46,8 - 1,1 - 47,9 0,0 0,0 0,0 - 42,8 - 42,8 - 44,5 - 87,2 0,0 0,0 0,0 - 5,2 - 5,2 2,6 - 2,6 0,0 - 44,9 0,0 0,0 - 44,9 - 38,1 - 83,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 8,3 - 8,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - 98,1 - 98,1 4,7 - 93,4 99,3 22,2 640,2 - 124,2 876,7 836,3 1.713,0 99,3 22,2 640,2 - 124,2 876,7 836,3 1.713,0 0,0 0,1 - 6,4 40,5 34,1 - 29,2 4,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,7 0,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,5 0,0 0,0 1,5 1,5 2,9 0,0 0,0 25,1 0,0 25,1 0,8 25,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - 40,2 - 40,2 0,0 0,0 0,0 - 9,6 - 9,6 - 6,2 - 15,8 0,0 - 29,9 0,0 0,0 - 29,9 - 15,5 - 45,5 0,0 0,0 0,0 - 6,5 - 6,5 0,0 - 6,5 0,0 0,0 - 127,6 127,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - 1.155,2 - 1.155,2 - 449,0 - 1.604,1 99,3 - 6,2 531,2 - 1.127,4 - 263,9 299,2 35,3 Konzernanhang 1 Vorbemerkungen Sanierung des BayWa-Konzerns Das Geschäftsjahr 2024 bedeutete für den BayWa-Konzern eine Zäsur. Nach dem langjährigen Expansionskurs führten mehrere Faktoren dazu, dass die BayWa AG im Juli 2024 in eine Liquiditätskrise geriet, woraufhin umfassende Sanierungsmaßnahmen eingeleitet wurden. Die Ursachen für die Krise des BayWa-Konzerns waren vielfältig und betrafen u. a. folgende Faktoren: eine hohe Verschuldung bei deutlich gestiegenen Finanzierungskosten, operative Herausforderungen, insbesondere auch im Management des Working Capital und der Lieferketten, und die weltweite Konjunkturschwäche, die sich insbesondere auch in Deutschland niederschlug, sowie ungünstige Entwicklungen im Bau- und Energiemarkt. Der BayWa-Konzern war und ist aufgrund seines Geschäftsmodells in hohem Umfang durch Fremdkapital finanziert. Seit Ende des Jahres 2022 haben die gestiegenen Zinsen zu deutlich höheren Finanzierungskosten geführt. Ein Großteil der BayWa-Kredite ist von der Entwicklung des Referenzzinssatzes Euribor abhängig, sodass dessen Volatilität und Anstiege direkt zu einer höheren Zinsbelastung führen. Zudem hatte sich das wirtschaftliche Umfeld in den drei Geschäftsfeldern Agrar, Energie und Bau eingetrübt, vor allem aber im Segment Regenerative Energien, was die operative Geschäftsentwicklung belastete und die Finanzkraft des Konzerns geschwächt hat. Eine nachhaltige Unternehmensanleihe (Green Bond) mit einem Volumen in Höhe von 500 Mio. Euro wurde zwar an ihrem Fälligkeitstag, dem 26. Juni 2024, zurückgezahlt, indes gelang es dem Unternehmen nicht, eine neue Anleiheemission zumindest zur teilweisen Ablösung durchzuführen. Eine Teil-Refinanzierung in Höhe von 300 Mio. Euro wurde über bilaterale Kreditlinien umgesetzt. Infolge der angespannten Finanzlage verzeichnete die BayWa AG unerwartet starke Abflüsse aus dem eigenen, seit vielen Jahren etablierten Commercial-Paper-Programm mit entsprechenden Auswirkungen auf die Liquiditätslage der BayWa AG und des Konzerns. Zusammengefasst erzielte der BayWa-Konzern zu wenig operatives Ergebnis bei einer zu hohen Verschuldung und einer daraus resultierenden zu hohen Zins- und Tilgungsbelastung. Die Krisenursachen und die Ausprägungen in den verschiedenen Konzernbereichen bzw. Teilkonzernen waren und sind sehr unterschiedlich. Während die Segmente Global Produce und Cefetra Group, aber auch der österreichische Teilkonzern mit der RWA AG an der Spitze, weniger stark betroffen sind, zeigen Ursachen und Auswirkungen der Krise im Segment Regenerative Energien mit der BayWa r.e. AG als Teilkonzernmutter oder bei der BayWa AG selbst und bei den verbleibenden Beteiligungen, die zu einem Teilkonzern BayWa AG zusammengefasst werden können, deutlich stärkere Ausschläge. Diese Entwicklungen führten bei der BayWa AG im zweiten Halbjahr 2024 zur Beauftragung eines Sanierungsgutachtens gemäß den Anforderungen der Rechtsprechung des BGH und in Anlehnung an die Anforderungen des IDW S 6, zu Veränderungen im Vorstand und Verhandlungen über eine Sanierungsvereinbarung mit den beiden Ankeraktionären, der Bayerischen Raiffeisen-Beteiligungs-AG, Beilngries, und der Raiffeisen Agrar Invest AG, Wien, Österreich, sowie den Finanzgläubigern. Vor diesem Hintergrund intensivierte die BayWa AG seit Juli 2024 ihre außergerichtlichen Sanierungsbemühungen. Neben Maßnahmen zur kurzfristigen Liquiditätssicherung (z. B. durch Veräußerung von Beteiligungen) trat die BayWa AG mit den Ankeraktionären in Verhandlungen über die kurzfristige Erbringung von Gesellschafterbeiträgen. Zugleich wurden Verhandlungen mit einem eigens gebildeten Finanzierer-Steering-Committee, einem Großteil der Schuldscheingläubiger und bilateralen Kreditgebern über den Abschluss einer Stillhaltevereinbarung und die Gewährung eines Überbrückungskredits aufgenommen. Die überwiegende Mehrheit der Finanzierungspartner begleitete diese Sanierungsbemühungen sehr konstruktiv. Dies geschah insbesondere durch den Beitritt zu einer Stillhaltevereinbarung bis zum 30. September 2024 mit einer Verlängerungsmöglichkeit bis zum 31. Dezember 2024. Diese Stillhaltevereinbarung wurde 2025 zweimal, zunächst bis zum 30. April 2025, final bis zum 30. Juni 2025, verlängert. Das im Dezember 2024 in einem Entwurf und am 30. Juni 2025 in der finalen Fassung vorgelegte Sanierungskonzept wird in diesem Abschnitt erläutert. Das Konzept bestätigt die Sanierungsfähigkeit des BayWa-Konzerns. Dazu müssen bis Ende 2028 wesentliche Maßnahmen zum Schuldenabbau, zur Reduzierung von Kosten und zur Steigerung der Profitabilität durch organisatorische Verschlankung (insbesondere in der Konzernzentrale) umgesetzt werden. Dazu zählen die Konsolidierung von Geschäftsbereichen und Kundenmärkten innerhalb der Segmente sowie die Umsetzung zahlreicher operativer Einsparmaßnahmen im BayWa-Konzern. Bei grundsätzlicher Fortführung der vier operativen Segmente Agrar, Technik, Energie und Baustoffe ist bis Ende 2028 ein Stellenabbau von ca. 1.300 Vollzeitäquivalenten geplant. Im Rahmen des Schuldenabbaus hat sich die BayWa AG bereits von ausgewählten Beteiligungen getrennt und plant, sich von weiteren Beteiligungen zu trennen. Eine der wesentlichen Beteiligungen der BayWa AG war die österreichische RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft (RWA AG), die bislang vollkonsolidiert im Konzernabschluss der BayWa enthalten war. In einem ersten Schritt hat die BayWa AG 47,53 Prozent ihrer Anteile an der RWA AG verkauft, der Abschluss der Transaktion (Closing) erfolgte am 2. Mai 2025. Käuferin ist die RWA Beteiligungsholding GmbH, ein Verbundunternehmen der RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen (RWA eGen). Zudem ist geplant, die mittelbar über die BayWa Austria Holding GmbH gehaltenen Anteile an der "UNSER LAGERHAUS" Warenhandelsgesellschaft m.b.H. (WHG) im laufenden Geschäftsjahr zu veräußern. Sowohl die RWA AG als auch WHG sind in den vorliegenden Konzernabschluss der BayWa vollkonsolidiert einbezogen. Am 10. Juni 2025 hat die BayWa AG einen Vertrag über den Verkauf sämtlicher Anteile an der Cefetra Group B.V. an die niederländische First Dutch Group B.V. (ehemals PGFO B.V.) abgeschlossen. Die Anteile wurden über die BayWa Agrar Beteiligungs-GmbH, eine Tochtergesellschaft der BayWa AG, gehalten. Der Abschluss der Transaktion (Closing) wird bis zum Ende des Geschäftsjahres 2025 erwartet. Die Cefetra Group ist im vorliegenden Konzernabschluss der BayWa vollkonsolidiert einbezogen. Auswirkungen auf das operative Geschäft des BayWa-Konzerns Das Eintreten der Sanierungssituation und die anschließende Beauftragung des Sanierungsgutachtens für die BayWa AG im Juli 2024 haben sich auf die Geschäftsentwicklung ausgewirkt. Sie haben zu erheblichen Unsicherheiten und Reaktionen bei Lieferanten wie Kunden des Konzerns geführt. Die BayWa hatte daher die zuvor beschriebenen Maßnahmen zur Sicherstellung der Liquidität und Wiederherstellung der Finanzkraft eingeleitet. Die Anpassung der Geschäftsprozesse in allen Segmenten aufgrund veränderter Lieferkonditionen sowie umfassende Änderungen des Beschaffungsverhaltens waren erforderlich, während gleichzeitig Lager und Vorräte zur Liquiditätssicherung abgebaut wurden. Insbesondere im Segment Regenerative Energien führten die angespannte Liquiditätssituation und der damit verbundene Verkaufsdruck zu einem Margenverfall bei der Veräußerung von Projekten. Zur kurzfristigen Liquiditätssicherung wurden Projektverkäufe vorgezogen bzw. beschleunigt, was die Profitabilität deutlich beeinträchtigte. Als Handelskonzern und Projektentwickler ist der BayWa-Konzern Teil von Lieferketten und auf Waren sowie Erzeugnisse von Zulieferern angewiesen. So fehlten im zweiten Halbjahr teilweise Warenkreditversicherungen für die BayWa, mit denen der Warenverkauf der Lieferanten bis zum Zeitpunkt des Zahlungsziels abgesichert wird. Aufgrund der Sanierungssituation und der damit verbundenen schlechten Bonität der BayWa waren Versicherer nicht mehr bereit, die Forderungen gegenüber der BayWa abzusichern. Dieses führte dazu, dass Lieferanten die BayWa entweder nicht mehr oder mit geringeren Mengen belieferten oder auf Vorkasse bestanden. Hinzu kamen oftmals veränderte und verschlechterte Lieferkonditionen, wie neue Zahlungsziele. Dadurch wurde die Flexibilität in der Logistik eingeschränkt, da die BayWa mit einer geringeren Anzahl von Lieferanten und Logistikunternehmen auskommen musste. In der Folge belasteten fehlende Preisvorteile aus großen Abnahmemengen sowie gestiegene Abwicklungskosten die Handelsmargen. Auch auf Kundenseite führte die Bonitätskrise zu einem veränderten Liefer- und Bestellverhalten. So ging teilweise die Nachfrage nach Produktgruppen mit längeren Lieferzeiten zurück. In mehreren Segmenten mussten Sonderverkäufe von Lagerbeständen im Handel mit entsprechenden Rabatten umgesetzt werden, was sich ebenfalls negativ auf die Handelsmargen auswirkte. Im Rahmen des Sanierungskonzepts und zur Wiederherstellung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit ist der Verkauf weiterer, insbesondere ausländischer Tochtergesellschaften, geplant. Zuletzt wurde am 10. Juni 2025 der Vertrag über den Verkauf der Anteile an der Cefetra Group B.V., Rotterdam, Niederlande, unterzeichnet. Einleitung eines Restrukturierungsverfahrens gemäß StaRUG Die Umsetzung der Sanierungsvereinbarung erfordert die gesamtheitliche Zustimmung der insgesamt fast 300 Investoren und Kreditgeber. Bis Ende Januar 2025 hatten rund 95 Prozent der Kreditgeber der nach intensiven Verhandlungen erarbeiteten Sanierungslösung zugestimmt und damit die Basis für die Restrukturierung sowie eine solide Finanzierung bis Ende 2028 geschaffen. Erforderlich war jedoch eine 100-prozentige Zustimmung. Um die Sanierung im Interesse aller Beteiligten dennoch zeitnah umzusetzen, hat der Vorstand der BayWa AG am 31. Januar 2025 beschlossen, beim Amtsgericht München ein Restrukturierungsverfahren gemäß dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) einzuleiten. Ein StaRUG-Verfahren soll die Sanierung eines Unternehmens ermöglichen. Für die Umsetzung des StaRUG-Verfahrens bei der BayWa AG bedurfte es der Zustimmung von 75 Prozent der Finanzgläubiger, die zuvor bereits vertraglich abgesichert wurde. Der vom Gericht einberufene sogenannte Erörterungs- und Anhörungstermin für alle vom Restrukturierungsplan Betroffenen (Planbetroffene) fand am 15. Mai 2025 in München statt. Dabei wurde von den planbetroffenen Finanzgläubigern der Restrukturierungsplan mit der erforderlichen Mehrheit angenommen. Damit war ein zentraler Schritt zur Umsetzung des Sanierungskonzepts gemacht. Die im Sanierungskonzept vorgesehenen Maßnahmen werden bereits vor Eintritt der Rechtskraft des gerichtlich bestätigten Restrukturierungsplans schrittweise umgesetzt und nach dessen Rechtskraft weitergeführt. Die gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans durch das Amtsgericht München erfolgte am 6. Juni 2025, die Rechtskraft des Restrukturierungsplans trat am 21. Juni 2025 ein. Das StaRUG-Verfahren beinhaltete keinerlei Forderungsverzicht seitens der Gläubiger. Gemäß Sanierungskreditvertrag und im Einklang mit der Sanierungsvereinbarung hat die BayWa AG zum 1. Juli 2025 eine Einigung über eine vereinheitlichte, an die Markt- und Unternehmensgegebenheiten angepasste wie auch sichere langfristige Unternehmensfinanzierung bis Ende 2028 mit ihren Finanzgläubigern unterzeichnet. Die Laufzeit aller relevanten Finanzverbindlichkeiten wurde bis Ende des Sanierungszeitraumes (das heißt bis Ende 2028) verlängert. In diesem Zusammenhang hat sich die BayWa AG, als auch verschiedene Konzerngesellschaften, dazu verpflichtet, den Darlehensgebern Sicherheiten zu stellen. Für den BayWa-Konzern besteht damit nach Ansicht des Vorstands eine hinreichende Finanzierungsbasis bis zum Ende des Sanierungszeitraums. Darüber hinaus wird die BayWa AG im Einklang mit dem Sanierungskonzept zur Stärkung des Eigenkapitals eine Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht durchführen, an der alle Bestandsaktionäre gleichermaßen partizipieren können. Weitere Informationen finden sich im Abschnitt „Sanierungsvereinbarung“ in dieser Vorbemerkung. Chronik Wichtige Ereignisse in Verbindung mit der Sanierung des BayWa-Konzerns 12. Juli 2024 Nach der Feststellung der existenzgefährdenden Finanzlage der BayWa AG hat das Unternehmen ein Sanierungsgutachten in Auftrag gegeben. 24. Juli 2024 Nach dem deutlichen Rückgang des Aktienkurses infolge des beauftragten Sanierungsgutachtens verschiebt die BayWa AG die Veröffentlichung des Halbjahresberichts, gibt vorläufige Halbjahreszahlen bekannt und setzt die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 aus. 15. August 2024 Erfolgreicher Abschluss von Stillhaltevereinbarungen mit den kreditgebenden Banken. Fällige Darlehensrückzahlungen werden bis Ende September 2024 ausgesetzt, um das beauftragte Sanierungsgutachten fertigstellen zu können. Zudem Einigung mit den wichtigsten Gläubigerbanken und den größten Aktionären über die Bereitstellung frischer Liquidität in Höhe von insgesamt 547 Mio. Euro aus Überbrückungskrediten, nachrangigen Gesellschafter-Darlehen sowie Verkaufserlösen aus der Beteiligung der BayWa AG an der BRB Holding GmbH sowie an der BSV Saaten GmbH. 10. September 2024 Michael Baur wird zum Chief Restructuring Officer (CRO) ernannt. 24. September 2024 Positiver erster Entwurf des Sanierungsgutachtens mit dem Ergebnis, dass die BayWa AG unter bestimmten Voraussetzungen saniert und mittelfristig ihre operative Wettbewerbs- und Renditefähigkeit wiederhergestellt werden kann. Wesentliche Grundlage dafür war die Einschätzung im Entwurf des Konzepts, dass der BayWa-Konzern mit stabilem Ausblick operiert und in den wesentlichen Geschäftsbereichen eine führende Position hat. Als Voraussetzung für die Sanierung nannte der erste Konzeptentwurf eine Restrukturierung über einen mehrjährigen Zeitraum. Als wesentliche Restrukturierungsmaßnahmen ging der Entwurf des Konzepts u. a. von zahlreichen operativen Einsparmaßnahmen aus und sah darüber hinaus die Veräußerung einzelner Geschäftsbereiche vor. 27. September 2024 Werthaltigkeitsüberprüfungen bzw. erforderliche gewordene Impairment-Tests (IAS 36) führen zu außerordentlichen, nicht liquiditätswirksamen Abschreibungen von 222,2 Mio. Euro. Mit 171,5 Mio. Euro entfiel der größte Teil auf die 51-prozentige Beteiligung BayWa r.e. AG. 29. September 2024 Verlängerung der bestehenden Stillhaltevereinbarung mit den wesentlichen kreditgebenden Banken bis zum 31. Dezember 2024 und Erhöhung des bereits bestehenden Überbrückungskreditvertrags um weitere ca. 500 Mio. Euro sowie Verlängerung bis zum 31. Dezember 2024 als Grundlage für eine anschließende langfristige Finanzierungslösung bis Ende 2027. 7. Oktober 2024 Einigung der BayWa AG mit den wesentlichen Finanzierern auf ein Eckpunktepapier für die Sanierung des Unternehmens bis 2027 mit einer Stillhaltevereinbarung bis zunächst 31. Dezember 2024. 17. Oktober 2024 Marcus Pöllinger (Vorstandsvorsitzender) und Andreas Helber (Finanzvorstand) scheiden mit Ablauf des 31. Oktober 2024 bzw. zum Ablauf des 31. März 2025 einvernehmlich aus dem Vorstand der BayWa AG aus. Michael Baur, Chief Restructuring Officer (CRO) und Generalbevollmächtigter der Gesellschaft, wird zum weiteren Vorstandsmitglied bestellt. 30. November 2024 Der Sanierungsgutachter bestätigt im zweiten Konzeptentwurf die Sanierungsfähigkeit auf Basis des konkretisierten Sanierungskonzepts. Das Sanierungskonzept sieht eine organisatorische Verschlankung und zahlreiche operative Einsparungsmaßnahmen sowie die Veräußerung von bestimmten wesentlichen, insbesondere internationalen Beteiligungen unter grundsätzlicher Fortführung der vier operativen Segmente Agrar, Technik, Energie (ab 1. Januar 2025: Wärme & Mobilität) und Bau (ab 1. Januar 2025: Baustoffe) vor. Fokus der Transformation ist die Stärkung der operativen Wettbewerbsfähigkeit. 27. Dezember 2024 Einigung mit den wesentlichen Finanzierungspartnern und den Großaktionären auf ein detailliertes Transformationskonzept sowie den Inhalt einer langfristigen Sanierungsvereinbarung bis 2027 nebst Zusatzvereinbarungen. Eine Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht in einem Volumen von 150 Mio. Euro ist Teil des Sanierungskonzepts. Die beiden Großaktionäre haben sich verpflichtet, dieses Volumen abzusichern. Bestehende Stillhaltevereinbarungen werden bis 30. April 2025 verlängert. Abschluss eines Vertrags über den Verkauf der von der BayWa Austria Holding GmbH (100-prozentige Tochtergesellschaft der BayWa AG) gehaltenen 47,53-Prozent-Beteiligung an der österreichischen RWA Raiffeisen Ware Austria AG (RWA AG) sowie einer weiteren von der BayWa Pensionsverwaltung GmbH gehaltenen Aktie zu einem Kaufpreis von 176 Mio. Euro. Der Verkauf wurde am 2. Mai 2025 vollzogen. 31. Januar 2025 Entscheidung der BayWa AG, beim zuständigen Amtsgericht München ein Restrukturierungsvorhaben nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) anzuzeigen. Die Muttergesellschaft – nicht hingegen Tochter- oder andere Gruppengesellschaften – plant, zeitnah einen Restrukturierungsplan einzureichen, einen Erörterungs- und Abstimmungstermin zu beantragen sowie, soweit notwendig, weitere Verfahrenshilfen des StaRUG in Anspruch zu nehmen. Von dem Vorhaben sind Lieferanten, Kunden, Mitarbeiter und auch Tochterunternehmen sowie das operative Geschäft der BayWa AG nicht betroffen. 23. Februar 2025 BayWa AG hat sich mit Energy Infrastructure Partners (EIP), dem Mitgesellschafter der BayWa r.e. AG, kommerziell geeinigt, bei der BayWa r.e. AG eine Kapitalerhöhung durchzuführen, die im Wesentlichen von EIP gezeichnet wird und daher zur Übernahme der Mehrheit („change-of-control“) an der BayWa r.e. AG durch EIP führt. 27. Februar 2025 Der Aufsichtsrat der BayWa AG bestellt Dr. Frank Hiller zum Vorstandsvorsitzenden (CEO) und von Prof. Dr. Matthias J. Rapp zum Finanzvorstand (CFO). Die Bestellungen erfolgen jeweils mit Wirkung zum 1. März 2025 und jeweils für eine Dauer von drei Jahren. 17. März 2025 Die angekündigte Einigung auf ein Finanzierungskonzept für die BayWa r.e. AG, in dessen Rahmen die BayWa die Mehrheit an der BayWa r.e. AG an den Mitgesellschafter EIP abgibt, wurde aus wirtschaftlichen Gründen nicht umgesetzt. Die BayWa AG befindet sich daher in fortgeschrittenen Gesprächen mit ihren Kernbanken und den Kernbanken der BayWa r.e. AG sowie ihren Großaktionären Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und Raiffeisen Agrar Invest AG über ein alternatives Finanzierungskonzept zur Deckung des Kapital- und Avalbedarfs der BayWa r.e. AG für die Dauer der geplanten Sanierungsphase bis Ende 2028. Es sind Anpassungen der Sanierungsvereinbarung sowie des Restrukturierungsplans erforderlich. 8. April 2025 Auf Basis des aktualisierten Finanzierungskonzepts für die BayWa r.e. AG hat sich die BayWa mit den wesentlichen Finanzierungspartnern und den Großaktionären Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und Raiffeisen Agrar Invest AG auf die erforderlichen Anpassungen der langfristigen Sanierungsvereinbarung für den Zeitraum bis 2028 verständigt. Es erfolgt eine Verlängerung der Stillhaltevereinbarungen bis 30. Juni 2025. Zur Liquiditätsschonung macht die Gesellschaft von ihrem ausdrücklich in den Anleihebedingungen vorgesehenen Recht Gebrauch, die ursprünglich für den 5. Mai 2025 vorgesehene Zinszahlung der Hybridanleihe (WKN: A351PD | ISIN: DE000A351PD9) aufzuschieben. 15. Mai 2025 Der von der BayWa AG vorgelegte Restrukturierungsplan im Verfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) erhält im gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermin die Zustimmung der erforderlichen Mehrheiten. Der Restrukturierungsplan ist nach Maßgabe des StaRUG erstellt und setzt das erarbeitete finanzielle Sanierungskonzept für die BayWa AG wie auch für den BayWa-Konzern um. Ziele sind die Vermeidung der andernfalls voraussichtlich eintretenden Insolvenz, die Sanierung der BayWa AG und des BayWa-Konzerns durch Beseitigung von bestandsgefährdenden Krisenursachen und die Umsetzung von Maßnahmen, die zur Rückführung der hohen Verschuldung auf ein nachhaltiges Niveau und zur Stärkung des Eigenkapitals erforderlich sind. Damit soll sichergestellt werden, dass der operative Betrieb der BayWa AG sowie ihrer Gruppenunternehmen saniert und fortgeführt werden kann. Dies schließt die Aufrechterhaltung einer Vielzahl der Arbeitsplätze ein. 6. Juni 2025 Die erforderliche Bestätigung des Restrukturierungsplans durch das zuständige Amtsgericht München – Restrukturierungsgericht – erfolgt am 6. Juni 2025. 10. Juni 2025 Abschluss eines Vertrags über den Verkauf der von der BayWa AG über die Tochtergesellschaft BayWa Agrar Beteiligungs GmbH gehaltenen Anteile an der Cefetra Group B.V. an die niederländische First Dutch Group B.V. (ehemals PGFO B.V.) zu einem Kaufpreis von ca. 125 Mio. Euro. Der Abschluss der Transaktion (Closing) wird bis zum Ende des Geschäftsjahres 2025 erwartet. 30. Juni 2025 Die Sanierungsvereinbarung wurde rechtsverbindlich abgeschlossen und ist damit wirksam. 1. Juli 2025 Der Bezugspreis für die einheitliche Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung gemäß Restrukturierungsplan wurde auf 2,79 Euro pro neue Aktie festgesetzt. Die Kapitalerhöhung wird in zwei Tranchen durchgeführt, wobei im Rahmen der ersten Tranche zunächst allein die beiden Ankeraktionäre, Bayerische Raiffeisen-Beteiiligungs AG und Raiffeisen Agrar Invest AG, bezugberechtigt sind bis zu einem Gesamtbezugspreis in Höhe von 125 Mio. Euro. Die Auszahlung des Emissionserlöses aus der ersten Tranche in Höhe von 125 Mio. Euro erfolgt in der ersten Juli-Hälfte 2025. Bis Ende des Jahres 2025 soll die zweite Tranche in Höhe von bis zu 76,6 Mio. Euro den Aktionären im Streubesitz angedient werden, wovon 25 Mio. Euro durch die beiden Ankeraktionäre abgesichert sind. Zudem wurde die Sanierungsfinanzierung abgeschlossen und gewährleistet die Durchfinanzierung des Unternehmens bis ins Jahr 2028. 3. Juli 2025 Im Rahmen der Arbeiten zur Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 hat sich gezeigt, dass sich das bilanzielle Eigenkapital (HGB) der BayWa AG auf weniger als die Hälfte des Grundkapitals reduziert hat und negativ ist. Der entsprechende Eigenkapitalverlust bewegt sich innerhalb der Erwartungen des Sanierungskonzepts und hat folglich keine Auswirkungen auf dessen Umsetzung oder auf die positive Fortführungsprognose gemäß der Sanierungsvereinbarung. Strategisches Leitbild Der BayWa-Konzern strebt aus gesamtstrategischen Überlegungen eine Refokussierung auf ihr traditionelles Kerngeschäft an. Nach strukturellen Maßnahmen wird der BayWa-Konzern im Jahr 2028 im Wesentlichen aus dem gestrafften Geschäft der schlanken, strategischen BayWa AG als Holding mit operativ gesunden und finanziell unabhängigen Portfoliounternehmen sowie den verbleibenden (bisherigen) Segmenten BayWa Agrar, BayWa Technik, BayWa Wärme & Mobilität, BayWa Baustoffe und BayWa Sonstiges bestehen. Zum Verkauf stehen daher die Segmente Regenerative Energien und Cefetra Group, die T&G Global-Unternehmensgruppe des Segments Global Produce sowie die Beteiligung an der RWA AG. Zu den Säulen der strategischen Holding gehören Handelsaktivitäten in den relevanten Teilsegmenten, ein optimiertes Portfoliomanagement mit stringenter KPI-Steuerung, eine unabhängige, auf die jeweiligen Geschäftsmodelle zugeschnittene Finanzierungsstruktur sowie ein Governance-Modell, das die operative Unabhängigkeit zwischen den Einheiten mit Schwerpunkt auf Handelsaktivitäten in Landwirtschaft, Ausrüstung, Baumaterialien und Energie gewährleistet. In dieser neuen Konstellation liegt der Schwerpunkt auf der Beibehaltung der Position der BayWa als bundesweit führendes Unternehmen in der Landwirtschaft, das in den Kernsegmenten Agrar, Technik, Wärme & Mobilität und Baustoffe führende Leistung erbringt. Die BayWa wird als zuverlässiger lokaler Partner für Landwirte fungieren, indem sie umfassende Lösungen anbietet, von Landtechnik über Kraftstoffe bis hin zu Düngemitteln, Saatgut und Erntedienstleistungen. Das Sanierungskonzept formuliert ein strategisches Zielbild für den BayWa-Konzern. Dieses legt einen Fokus auf die Rendite des eingesetzten Kapitals unter einem ausgewählten Rendite-Risiko-Profil. Das strategische Zielbild der Portfoliounternehmen besteht darin, dass diese in großen bzw. wachsenden Märkten mit einer starken Marktposition und einem klaren Alleinstellungsmerkmal präsent sind, eine unabhängige, schlanke Organisationsstruktur mit nahtloser Integration in den BayWa-Konzern aufweisen, die Fähigkeit besitzen, stabile Cashflows und kontinuierliche Dividenden für die Aktionäre zu generieren sowie über synergetische Beziehungen zu den anderen Konzerngesellschaften verfügen. Finanziell gesehen soll der neu aufgestellte BayWa-Konzern die folgenden Kernkriterien erfüllen: Wiedererlangung einer branchenüblichen EBITDA-Rendite, mittelfristige Beendigung jeglichen weiteren Eigenkapitalverzehrs, Wiederherstellung der Kapitaldienstfähigkeit und Refinanzierungsfähigkeit zu marktüblichen Konditionen. Um dies vor dem Hintergrund der aufgezeigten Krisenursachen zu erreichen, orientiert sich das strategische Zielbild an drei zentralen Säulen: 4.Operative Maßnahmen zur Rückgewinnung der operativen Wettbewerbsfähigkeit und zur Erzielung einer erheblichen Rentabilitätssteigerung (auf EBITDA-Basis) durch ein operatives Maßnahmenprogramm bis Ende des Jahres 2028. Die operativen Maßnahmen sind von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich und umfassen im Wesentlichen folgende Bausteine: Neuausrichtung der Holding mit Fokus auf einem Programm zur Senkung von Overhead-Kosten in den Bereichen IT, Finanzen, Controlling, Personal sowie Marketing & Kommunikation, umfassendes Restrukturierungsprogramm für die BayWa AG und die BayWa r.e. mit einer Holdingstruktur und dem Ausstieg aus Nicht-Kernmärkten sowie ein allgemeines Leistungsverbesserungsprogramm für die Cefetra Group und Global Produce. 5.Strukturelle Maßnahmen, das heißt sukzessive Veräußerung von Vermögenswerten, die nicht zum Kerngeschäft gehören, zur Sicherung der Liquidität und Wiederherstellung der Refinanzierungsfähigkeit durch Senkung der Zinslast und erhebliche Reduzierung der Verschuldung um rund 4,0 Mrd. Euro bis 2028 6.Governance Enabler, das heißt Governance-unterstützende Strukturen durch die Implementierung eines Transformation Management Office (TMO) schaffen, mit einem Lenkungsausschuss zur Gewährleistung einer effizienten Steuerung und Umsetzung des Programms Operatives Maßnahmenkonzept Auf Ebene des BayWa-Konzerns wurde ein umfassendes operatives Maßnahmenprogramm definiert. Im Einklang mit dem strategischen Zielbild konzentriert sich das Maßnahmenprogramm auf die Optimierung der aktuellen Aufstellung des BayWa-Konzerns: Alle entwickelten Maßnahmen wurden in sechs Kategorien für das übergreifende Maßnahmenprogramm-Management eingeordnet: Go-to-Market, Operations, Organisational Effectiveness, Spent (Vertriebsgemeinkosten; Selling, General and Administrative Expenses – SG&A), Working-Capital- und Portfolioanpassungen. Das definierte Maßnahmenprogramm aus diesen Bereichen umfasst Maßnahmen mit einem EBITDA-Effekt seitens der BayWa AG (Rightsizing-, Effizienz- und Operations-Maßnahmen), die BayWa strategische Holding (Personalabbau, SG&A-Optimierung) sowie die BayWa r.e. (operative Verbesserungen in Projekten und übergreifendes Rightsizing des Overheads). Das Maßnahmenprogramm beinhaltet auch diverse Einmaleffekte. Die strukturellen Maßnahmen konzentrieren sich auf die Liquiditätssicherung und den Abbau der Verschuldung mittels Durchführung der folgenden Transaktionen mit einem erwarteten Gesamterlös von rund 2,3 Mrd. Euro bis Ende 2028: –Verkauf der RWA Raiffeisen Ware Austria AG: Vollzug (Closing) am 2. Mai 2025 –Verkauf der Anteile der BayWa Agrar Beteiligungs GmbH an der Cefetra Group B.V.: Vollzug (Closing) bis zum Ende des Geschäftsjahres 2025 vorgesehen –Verkauf der Anteile der BayWa Global Produce GmbH an der T&G Global Limited: geplant –Verkauf der BayWa r.e. AG: geplant Kapitalerhöhung auf Ebene der BayWa AG: bis zu 201,6 Mio. Euro, davon Mindestkapitalzufluss in Höhe von 150,0 Mio. Euro (2025), garantiert durch die Ankeraktionäre Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und Raiffeisen Agrar Invest AG. Zusätzlich wurde auf Ebene der BayWa r.e. ebenfalls ein eigenständiges und umfassendes Maßnahmenprogramm im Einklang mit dem neuen strategischen Zielbild für die BayWa r.e. nach 2028 entwickelt. Im Zentrum steht dabei die Fokussierung auf die Projektentwicklung in Verbindung mit einem starken, integrierten IPP-Geschäft (IPP – Independent Power Producer) in ausgewählten Kernmärkten. In diesem Zusammenhang wird sich das Unternehmen konsequent von derzeit nicht profitablen Aktivitäten sowie von Geschäftsfeldern und Märkten trennen, die nicht zum definierten Kerngeschäft zählen. Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Strategie ist der geplante Verkauf von Projekten außerhalb der Kernländer, einzelner IPP-Assets sowie ausgewählter Einheiten im Bereich Asset Operations. Des Weiteren sind Desinvestitionen in den Geschäftsbereichen Energy Solutions, Offshore und Solar Trade vorgesehen. Mittelfristig liegt der Fokus auf der vollständigen Umsetzung der strategischen Neuausrichtung und der Etablierung des transformierten Geschäftsmodells. Darüber hinaus hat das Maßnahmenprogramm das Ziel, die operative Effizienz nachhaltig zu steigern. Zentrale Hebel umfassen: Topline-Initiativen, Maßnahmen in Einkauf und Lieferkette, Business Streamlining, Overhead Streamlining sowie kontinuierliche operative Verbesserungen. Dies schafft die Grundlage dafür, dass BayWa r.e. wettbewerbsfähig bleibt und die angestrebten Wachstumsziele im Bereich der erneuerbaren Energien erfolgreich realisieren kann. Als Ergebnis der Umsetzung der umfassenden Sanierungsmaßnahmen soll in der Planung der Umsatz des neuen BayWa-Konzerns aufgrund der Desinvestitionen laut Geschäftsplanung für die Jahre 2025 bis 2028 von ca. 21,1 Mrd. Euro im Jahr 2024 auf ca. 11,3 Mrd. Euro im Jahr 2028 zurückgehen. Das um außerordentliche Effekte bereinigte EBITDA soll von 56,1 Mio. Euro im Jahr 2024 auf rund 530 Mio. Euro im Jahr 2028 steigen. Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen soll im Planungszeitraum zu einer operativen Verbesserung und zu einem Anstieg der bereinigten EBITDA-Marge von 0,3 Prozent im Jahr 2024 auf über 4 Prozent im Jahr 2028 führen. Darüber hinaus ist bis zum Ende des Jahres 2028 ein Anwachsen des wirtschaftlichen Eigenkapitals des Konzerns – bestehend aus dem bilanziellen Eigenkapital sowie den erhaltenen Gesellschafterdarlehen – auf rund 600 Mio. Euro geplant, bei einer Nettoverschuldung von ca. 1,7 Mrd. Euro. Sanierungsvereinbarung Bis zum Halbjahr 2024 war die Konzernfinanzierung durch bestehende Kreditlinien gesichert. Die Rückzahlung des im Juni 2024 fälligen Green Bonds mit einem Zinskupon von 3,125 Prozent und einem Volumen von 500 Mio. Euro aus frei verfügbaren Mitteln belastete jedoch die Liquiditätslage erheblich. Eine geplante Refinanzierung am Kapitalmarkt konnte nicht umgesetzt werden. Hinzu kam eine schwache Entwicklung des operativen Geschäfts insbesondere im Segment regenerative Energien. Gleichzeitig kumulierten sich Abflüsse aus Commercial-Paper-Finanzierungen von über 200 Mio. Euro binnen weniger Wochen. Diese Entwicklungen veranlassten die Beauftragung eines Sanierungsgutachtens nach IDW S 6. Überbrückungskredite ab August 2024 Im August 2024 hat die BayWa AG mit ihren wesentlichen Finanzgläubigern Stillhaltevereinbarungen und darüber hinaus mit einem Kernbanken-Kreis einen Überbrückungskreditvertrag über Kredite in Höhe von rund 272 Mio. Euro abgeschlossen. Die Vereinbarungen galten vorerst bis zum 30. September 2024. Sie wurden in der Folgezeit mehrmals, zunächst im September 2024 bis zum 31. Dezember 2024, im Dezember 2024 bis zum 30. April 2025 und zuletzt im April 2025 bis zum 30. Juni 2025, verlängert. Das Überbrückungskredit-Paket mit den Banken umfasste besicherte Bankdarlehen und wurde im September 2024, Januar 2025 sowie im März 2025 um weitere Bankdarlehen erhöht, um die Finanzierung der BayWa AG weiter zu stabilisieren sowie die Grundlage für eine anschließende langfristige Finanzierungslösung bis Ende 2028 zu schaffen. Das Überbrückungskreditvolumen betrug rund 1,3 Mrd. Euro. Parallel hat die BayWa AG mit ihren Hauptaktionären, der Bayerischen Raiffeisen-Beteiligungs-AG und der Raiffeisen Agrar Invest AG, Überbrückungskreditverträge im Juli und August 2024 abgeschlossen über die Gewährung nachrangiger Überbrückungskredite in Höhe von insgesamt 125 Mio. Euro mit einer Laufzeit bis ursprünglich 31. Dezember 2024. Die Laufzeit der unter den Überbrückungskreditverträgen gewährten Gesellschafterüberbrückungsdarlehen wurde im Dezember 2024 bis zum 30. Juni 2028 verlängert. Langfristige Sanierungsdokumentation und wesentliche Ereignisse vom Geschäftsjahresende bis zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses Ende Dezember 2024 hat sich die BayWa AG mit den wesentlichen Finanzierungspartnern und den Hauptaktionären auf zentrale Eckpunkte und Zielparameter verständigt, die in einer langfristigen Sanierungsvereinbarung bis Ende 2028 sowie ergänzenden Zusatzvereinbarungen enthalten sein sollen. Wesentliches Finanzierungsziel des langfristigen Transformationskonzepts ist die Reduktion der Finanzverschuldung des BayWa-Konzerns um rund 4 Mrd. Euro. Mehr als 90 Prozent der Finanzgläubiger haben durch eine Zustimmung zur Stillhaltevereinbarung sowie den Inhalten der Sanierungsvereinbarung eine konstruktive Begleitung der Sanierungsbemühungen zugesichert, wodurch ein stabiler Rahmen für die finale Ausarbeitung und Vereinbarung der langfristigen Sanierungslösung geschaffen wurde. Als Teil des Transformationskonzepts wird eine Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht in einem Volumen von bis zu 201,6 Mio. Euro durchgeführt werden. Die Kapitalerhöhung wird in zwei Tranchen durchgeführt, wobei im Rahmen der ersten Tranche zunächst allein die beiden Ankeraktionäre, Bayerische Raiffeisen-Beteiiligungs AG und Raiffeisen Agrar Invest AG, bezugberechtigt sind bis zu einem Gesamtbezugspreis in Höhe von 125 Mio. Euro. Die Auszahlung des Emissionserlöses aus der ersten Tranche in Höhe von 125 Mio. Euro erfolgt in der ersten Juli-Hälfte 2025. Bis Ende des Jahres 2025 soll die zweite Tranche in Höhe von bis zu 76,6 Mio. Euro den Aktionären im Streubesitz angedient werden, wovon 25 Mio. Euro durch die beiden Ankeraktionäre abgesichert sind. Am 30. Juni 2025 wurde zudem die Sanierungsvereinbarung rechtsverbindlich abgeschlossen und wirksam. Gleichzeitig hat die BayWa alle notwendigen Finanzierungsverträge für die Neuordnung der Finanzierung bis Ende 2028 abgeschlossen, die am 1. Juli 2025 wirksam wurden. Das finale Sanierungskonzept wurde ebenfalls am 30. Juni 2025 abgeschlossen und dient als Grundlage der operativen Sanierung sowie der Verlängerung der Finanzierungen mit den bestehenden Finanzgläubigern als Teil des Sanierungskreditvertrags, der alle bestehenden unbesicherten Kredite zu vereinheitlichten Konditionen in Form eines Großkredits zusammenführt und bis Ende des Sanierungszeitraums Ende 2028 die Hauptfinanzierung der BayWa AG darstellt. Die Sanierungsfinanzierung für die BayWa AG (und deren operative Tochtergesellschaften) sowie für die Cefetra-Gruppe bündelt sowohl alte Kreditverträge wie den Konsortialkredit, die Schuldscheindarlehen und Commercial Paper als auch Teile der gewährten Brückenfinanzierungen unter einem einheitlichen Kreditvertrag. Dabei werden der BayWa-Konzern sowie die Cefetra-Gruppe jeweils mit langfristigen Darlehen (Term Loan) und revolvierenden, also flexiblen, Kreditlinien ausgestattet. Der Sanierungskreditvertrag wurde über ein Finanzierungsvolumen von 2,4 Mrd. Euro abgeschlossen, das zu einem einheitlichen Zinssatz auf Basis des Euribor zuzüglich einer Kreditmarge verzinst wird. Die Laufzeit der Finanzierung wurde einheitlich festgelegt und läuft bis zum 31. Dezember 2028. Für die Finanzierung gelten bestimmte Verhaltenspflichten (sogenannte Undertakings und Covenants) für den BayWa-Konzern. Dazu zählen u. a. Informations- und Mitteilungspflichten, die regelmäßige Übermittlung von Finanzdaten an die Kreditgeber, Einschränkungen bei der Veräußerung von Vermögenswerten sowie Sondertilgungen. Es wurde des Weiteren eine Vereinbarung hinsichtlich der Mindestliquidität des BayWa-Konzerns sowie der Cefetra-Gruppe definiert. Basis für die Sondertilgungsvereinbarungen sind die im Sanierungskonzept geplanten Verkäufe von Beteiligungen. Die aus den geplanten Verkäufen der Cefetra-Gruppe und T&G-Gruppe erzielten Erlöse werden zur teilweisen Tilgung der zur Verfügung gestellten Finanzierung und damit Entschuldung des BayWa-Konzerns verwendet. Fehlende Bestätigungen in Bezug auf definierte Meilensteine sowie auf die Einhaltung des Sanierungspfads als auch der Nichtabschluss von M&A-Transaktionen lösen Kündigungsrechte der Finanzierungsparteien der Sanierungsvereinbarung aus. Für die BayWa r.e.-Gruppe wurde mit Abschluss der Sanierungsvereinbarung ebenfalls eine einheitliche Finanzierung mit den kreditgebenden Banken abgeschlossen. Die BayWa r.e.-Gruppe hat eine Finanzierungsvereinbarung getroffen, die sich jeweils in langfristige Darlehen (Term Loan) und revolvierende, also flexibel abrufbare, Kreditlinien aufteilt. Das Finanzierungsvolumen unterteilt sich in 652,5 Mio. Euro revolvierende Linien, 214 Mio. Euro Sanierungskredit (davon 114 Mio. Euro als Term Loan und 100 Mio. Euro als revolvierende Linie ausgestaltet), 120 Mio. Euro bilaterale Finanzierungsinstrumente mit strukturellem Vorrang und 89 Mio. Euro Reverse-Factoring-Linien, die in eine revolvierende Linie gewandelt werden. Die Laufzeit dieser Finanzierungsinstrumente wurden ebenfalls einheitlich bis zum 31. Dezember 2028 festgelegt. Für die Finanzierungsinstrumente mit strukturellem Vorrang in Höhe von 120 Mio. Euro sind individuelle Zinssätze vereinbart. Diese weichen in ihrer Marge vom bisherigen Zinssatz ab. Für alle übrigen Finanzierungsinstrumente gelten einheitliche Zinssätze, differenziert nach Herkunft der Mittel (Old Money vs. New Money). Der Zinssatz für Old-Money-Mittel richtet sich nach der Net Leverage Ratio: Bei einem Leverage von ≥ 2,0x kommt ein höherer Risikozuschlag zum Tragen als bei einem Leverage < 2,0x. Der Zinssatz für New-Money-Mittel, was die 214 Mio. Euro Cash Bridges betrifft, variiert nach Kalenderjahr und enthält einen PIK-Anteil (Payment-in-Kind). Die Risikozuschläge erhöhen sich über die Jahre 2025 bis 2028. Für die Finanzierung gelten auch für die BayWa r.e. AG bestimmte Verhaltenspflichten (sogenannte Undertakings und Covenants). Dazu zählen auch hier u. a. Informations- und Mitteilungspflichten, die regelmäßige Übermittlung von Finanzdaten an die Kreditgeber, Einschränkungen bei der Veräußerung von Vermögenswerten, Sondertilgungen sowie eine vorgegebene in der Gruppe frei verfügbare Mindestliquidität. Die Sondertilgungsvereinbarungen ergeben sich auf Basis der im Sanierungskonzept geplanten Verkäufe. Neben den genannten externen Finanzierungsinstrumenten umfasst die Finanzierungslösung für die BayWa r.e. AG zudem noch Garantiefazilitäten in Höhe von 698 Mio. Euro. Dies umfasst 628 Mio. Euro Garantielinien mit einem einheitlichen Zinssatz per Juni 2025 in Höhe von 70 Mio. Euro Garantielinien mit strukturellem Vorrang, für die individuelle Zinssätze vereinbart sind, die vom bisherigen Zinssatz abweichen. Der einheitliche Zinssatz für die 628 Mio. Euro Garantielinien richtet sich nach dem Nettoverschuldungsgrad (Net Leverage Ratio). Bei einem Leverage von ≥ 2,0 kommt ein höherer Risikozuschlag zum Tragen als bei einem Leverage von < 2,0. Vom Minderheitsgesellschafter Energy Infrastructure Partners (EIP) wurden seit August 2024 bis März 2025 weitere Gesellschafterdarlehen im Gesamtvolumen von 85,2 Mio. Euro bereitgestellt; deren Laufzeit wurde bis zum 30. Juni 2029 verlängert. Seitens des Mehrheitseigentümers BayWa AG wurden 2025 zusätzliche Gesellschafterdarlehen im Gesamtvolumen von 173,9 Mio. Euro bereitgestellt. Bereits zuvor bestanden seitens der BayWa AG Gesellschafterdarlehen mit einem Volumen von 925 Mio. Euro. Als Teil des Transformationskonzepts, das u. a. Veräußerungen von wesentlichen internationalen Beteiligungen bei grundsätzlicher Fortführung der Kerngeschäftsbereiche Agrar, Technik, Energie und Baustoffe vorsieht, hat die BayWa bereits den im Dezember 2024 angekündigten Verkauf ihrer Beteiligung an der RWA Raiffeisen Ware Austria AG (RWA AG) planmäßig im Mai 2025 abgeschlossen. Neben einem signifikant positiven Liquiditätseffekt durch die Nettoverkaufserlöse konnte durch den Verkauf der Beteiligung eine Reduktion der Finanzverschuldung von rund 500 Mio. Euro erreicht werden. Am 10. Juni 2025 hat die BayWa AG den Verkauf der Cefetra Group B.V. an die niederländische First Dutch Group B.V. (ehemals PGFO B.V.) mitgeteilt. Der Vollzug der Transaktion (Closing) ist bis zum Ende des Geschäftsjahres 2025 vorgesehen. Über den Sanierungszeitraum bis Ende 2028 sieht das strukturelle Maßnahmenkonzept zwei weitere Verkäufe vor, die zu erheblicher zusätzlicher Verschuldungsreduktion führen. Restrukturierungsplan gemäß StaRUG Finanzielle Maßnahmen des Restrukturierungsplans Der Restrukturierungsplan gemäß StaRUG regelt die finanziellen Maßnahmen, insbesondere die notwendige Verlängerung der Endfälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten und die Erhöhung des Grundkapitals der BayWa AG. Hinzu kommen diverse operative Sanierungsmaßnahmen. Das Konzept ist durch ein begleitendes Sanierungskonzept vom Sanierungsgutachter validiert. Der am 6. Juni 2025 gerichtlich bestätigte Restrukturierungsplan beinhaltet u. a. die Inhalte der Sanierungsvereinbarung sowie die operativen Maßnahmen. Zu den finanziellen Maßnahmen zählen die Verlängerung aller Finanzverbindlichkeiten bis zum Ablauf des 31. Dezember 2028, die Zuführung von Barmitteln durch die Gesellschafter mindestens in Höhe von 150 Mio. Euro durch eine Barkapitalerhöhung und M&A-Maßnahmen im Zeitraum bis Ende 2028. Auswahl der Planbetroffenen Der Restrukturierungsplan bezieht auf Seiten der Finanzgläubiger der BayWa AG die folgenden ausstehenden Finanzverbindlichkeiten ein: einen syndizierten Konsortialkredit (einschließlich Abzweiglinien, aber ohne Avale) in Höhe von rund 908 Mio. Euro, einen Interim-Kredit in Höhe von 300 Mio. Euro, bilaterale Kredite in einer Gesamthöhe von rund 98 Mio. Euro, 369 Schuldscheindarlehen in einer Gesamthöhe von 831,5 Mio. Euro, die aktuell von 255 Schuldscheingläubigern gehalten werden, und 19 Commercial Paper in einem Gesamtvolumen von rund 201 Mio. Euro, die aktuell von 11 Commercial-Paper-Gläubigern gehalten werden. Hinzu kommen bis zur Planwirksamkeit entstandene Schadensersatz- und prozessuale Kostenerstattungsansprüche aufgrund Forderungsverzugs (einschließlich vertraglicher bzw. gesetzlicher Verzugszinsen) im Zusammenhang mit planbetroffenen Hauptforderungen. Daneben werden die Aktionäre der BayWa AG in den Restrukturierungsplan einbezogen, jeweils als Inhaber von Anteils- und Mitgliedschaftsrechten. Regelungen für Finanzgläubiger Hinsichtlich der planbetroffenen Forderungen sieht das Sanierungskonzept im Wesentlichen eine Anpassung der Finanzierungskonditionen, insbesondere eine einheitliche Regelung der Endfälligkeiten und des Zinsniveaus, vor. Die Endfälligkeiten sollen bis zum 31. Dezember 2028 verlängert werden. Es besteht das Recht, aber nicht die Pflicht der planbetroffenen Finanzgläubiger, der Sanierungsvereinbarung beizutreten. Mit den weiteren Finanzierungsparteien, die nicht in den Restrukturierungsplan einbezogen werden, wurden außerhalb des Restrukturierungsplans entsprechende Vereinbarungen getroffen, die das Sanierungskonzept umsetzen und vervollständigen. Basismaßnahmen Die Forderungen der planbetroffenen Finanzgläubiger, die die nachfolgend dargestellte Wahloption Sanierungsvereinbarung nicht oder nicht innerhalb der Annahmefrist ausüben, sollen neben der einheitlichen Endfälligkeit im Wesentlichen wie folgt als sogenannte Basismaßnahmen angepasst werden: 4.Festlegung eines einheitlichen Zinssatzes in Höhe von 3 Prozent p. a. für die ab dem Tag, der auf die Verkündung der gerichtlichen Bestätigung des Restrukturierungsplans folgt, entstehenden Zinsansprüche. 5.Festlegung einheitlicher Zinszahlungstermine jeweils zum Ende eines Quartals. 6.Ein teilweiser qualifizierter Rangrücktritt im Sinne von § 39 Abs. 2 InsO in Höhe von 30 Prozent der jeweiligen Nennbeträge der planbetroffenen Hauptforderungen, wobei die betroffenen Forderungsteile vorrangig bleiben gegenüber (i) Forderungen der Gläubiger aus der Hybridanleihe und (ii) allen Forderungen der Ankeraktionäre aus deren Gesellschafterdarlehen. Wahloption Sanierungsvereinbarung Die BayWa bietet allen planbetroffenen Finanzgläubigern die Wahloption an, der Sanierungsvereinbarung als neuer Rahmenvereinbarung für den Sanierungszeitraum bis Ende 2028 beizutreten (Wahloption Sanierungsvereinbarung). Die Sanierungsvereinbarung wurde mit den Hauptfinanzierungspartnern vorverhandelt und bildet den Rahmen für die sanierungsbezogenen Rechte und Pflichten ihrer Parteien für den Sanierungszeitraum. Die ebenfalls vorverhandelten Eckpunkte der Interkreditorenvereinbarung regeln das Verhältnis der Finanzgläubiger untereinander sowie gegenüber der BayWa AG vornehmlich hinsichtlich der neuen Sicherheiten für die prolongierten Kredite. Die noch abzuschließende Interkreditorenvereinbarung wird zudem die Regelungen zur Verwertung der Kreditsicherheiten und der Erlösverteilungsfolge enthalten. Aus rechtlichen Gründen sieht der Restrukturierungsplan vor, dass Finanzgläubiger nur Partei der neuen Vereinbarungen werden, wenn sie dem Beitritt ausdrücklich zustimmen. Falls die planbetroffenen Finanzgläubiger die Wahloption Sanierungsvereinbarung ausüben, sieht der Restrukturierungsplan u. a. folgende Regelungen vor: Optierende Finanzgläubiger werden im Zeitpunkt der Verkündung der gerichtlichen Bestätigung des Restrukturierungsplans Vertragspartei der Sanierungsvereinbarung und es findet eine Anpassung bzw. Neufassung ihrer Forderungen gemäß den Bestimmungen der Sanierungsvereinbarung statt. Die Endfälligkeit der Forderungen wird – aufschiebend bedingt auf die Vollwirksamkeit der Sanierungsvereinbarung – bis zum 31. Dezember 2028 prolongiert. Es gilt eine Zinsmarge von 3,5 Prozent p. a. über Euribor. Alle der Sanierungsvereinbarung beitretenden Finanzgläubiger erhalten einmalig eine Restrukturierungsgebühr. Zur Absicherung des Zeitraums bis zur Vollwirksamkeit der Sanierungsvereinbarung wird die Fälligkeit der Forderungen der optierenden Finanzgläubiger längstens bis zum Ablauf des 30. August 2025 verlängert. Maßnahmen auf Eigenkapitalseite Kapitalerhöhung in zwei Tranchen Die Durchführung der Kapitalerhöhung in zwei Schritten ermöglicht es, dass der BayWa AG die Erlöse aus der ersten Tranche der Kapitalerhöhung bereits frühzeitig zufließen können, ohne dass der im Rahmen der zweiten Tranche erforderliche gebilligte Wertpapierprospekt vorliegen muss. Durch den frühzeitigen Zufluss des Emissionserlöses aus der ersten Tranche der Kapitalerhöhung leisten die Ankeraktionäre einen weiteren, für die Sicherstellung der Durchfinanzierung zwingend notwendigen Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilisierung der BayWa AG. Die Ankeraktionäre haben sich zudem verpflichtet, die Stimmrechte aus den neuen Aktien, die im Rahmen der ersten Tranche der Kapitalerhöhung jeweils durch die Ankeraktionäre bezogen werden, in den nachfolgenden Hauptversammlungen der BayWa AG, längstens jedoch bis zum 31. März 2026, nicht auszuüben. Kapitalerhöhung Der Restrukturierungsplan sieht eine Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht für alle Aktionäre vor. Im Rahmen des verfolgten „StaRUG light“-Ansatzes der BayWa AG sind dabei nur eher geringfügige Eingriffe in die Rechtspositionen der Planbetroffenen zur rechtssicheren Umsetzung des Finanzierungskonzepts erforderlich. Denn es werden keine Forderungsverzichte und keine Kapitalherabsetzung eingefordert. Insbesondere die Bezugsrechte aller Aktionäre bei der vorgesehenen Kapitalerhöhung bleiben bewahrt. Die bisherige Börsennotierung bleibt unverändert bestehen. Durch die Kapitalerhöhung soll ein Gesamtemissionserlös in Höhe von geplant bis zu ca. 201,6 Mio. Euro, mindestens jedoch in Höhe von ca. 150 Mio. Euro erzielt werden. Die Kapitalerhöhung wird als eine einheitliche Kapitalerhöhung mit Barbezugsrecht in zwei Tranchen durchgeführt: –Im Rahmen der ersten Tranche der Kapitalerhöhung in Höhe von 125 Mio. Euro sind die beiden Ankeraktionäre der BayWa AG, die Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und die Raiffeisen Agrar Invest AG, berechtigt, entsprechend ihrem Gesellschaftsanteil die ihnen zustehenden Bezugsrechte auszuüben und die darauf entfallenden Aktien außerhalb eines öffentlichen Angebots zu beziehen. –Im Rahmen der zweiten Tranche der Kapitalerhöhung in Höhe von bis zu 76,6 Mio. Euro sind alle Aktionäre außer der Bayerischen Raiffeisen-Beteiligungs-AG und der Raiffeisen Agrar Invest AG, das heißt die Streubesitzaktionäre, zu denselben Konditionen wie die Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und die Raiffeisen Agrar Invest AG im Rahmen der ersten Tranche der Kapitalerhöhung bezugsberechtigt. Die zweite Tranche der Kapitalerhöhung wird durchgeführt, sobald der aus rechtlichen Gründen für das öffentliche Angebot der neuen Aktien erforderliche Wertpapierprospekt von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligt ist. Die Ankeraktionäre haben sich jeweils im Rahmen einer Eigenkapitalzusage (Equity Commitment Letter) verpflichtet, sich an der Kapitalerhöhung zu beteiligen und im Rahmen der zweiten Tranche der Kapitalerhöhung neue Aktien nur im Rahmen ihrer vertraglich vereinbarten Überbezugspflicht zu zeichnen, um das vertraglich vereinbarte Mindestvolumen in Höhe von 150 Mio. Euro der Kapitalerhöhung abzusichern. Der Bezugspreis für die im Restrukturierungsplan beschlossene einheitliche Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung wurde auf 2,79 Euro pro neue Aktie festgesetzt. Bestandsgefährdung und Sanierungsfähigkeit der BayWa bestätigt Für die Dauer der Sanierung besteht ein bestandsgefährdendes Finanzierungsrisiko und ein damit einhergehendes bestandsgefährdendes Liquiditätsrisiko für die Fähigkeit der BayWa AG sowie ihrer Tochtergesellschaften zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB. Der Fortbestand des Konzerns ist von der erfolgreichen Umsetzung der im Restrukturierungsplan gemäß StaRUG sowie im Sanierungskonzept dargestellten Maßnahmen und insofern insbesondere von der Steigerung der Profitabilität im Rahmen einer strategischen Neuausrichtung unter Berücksichtigung der Veräußerung weiterer nicht zum Kerngeschäft gehörender Beteiligungen und Vermögenswerte sowie der Umsetzung der geplanten Eigenkapitalerhöhung wie auch von der Einhaltung der im Rahmen der Refinanzierungen vereinbarten Verhaltenspflichten (sogenannte Undertakings und Covenants) abhängig. Vor diesem Hintergrund besteht eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Der Konzern ist daher möglicherweise nicht in der Lage, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren sowie seine Schulden zu begleichen. Die im Restrukturierungsplan vorgesehenen sowie die im finalen Sanierungskonzept vom 30. Juni 2025 dargestellten operativen und finanziellen Maßnahmen sind geeignet, die drohende Zahlungsunfähigkeit der BayWa AG zu beseitigen und die Bestandsfähigkeit sicherzustellen. Die BayWa AG als Einzelunternehmen ist ebenso wie der BayWa-Konzern mit überwiegender Wahrscheinlichkeit während des im Sanierungskonzept enthaltenen Planungszeitraums bis Ende 2028 durchfinanziert. Es besteht die Aussicht auf eine positive, nachhaltige Fortführungsfähigkeit, die sich insbesondere aus den geplanten Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Ertragsfähigkeit des BayWa-Konzerns ergibt. AGrundlagen des BayWa-Konzernabschlusses A.1Allgemeine Angaben Die BayWa Aktiengesellschaft (kurz: BayWa AG) ist die Muttergesellschaft des in Deutschland ansässigen BayWa-Konzerns und eine börsennotierte Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Sie hat ihren Sitz in München (Arabellastraße 4, 81925 München, Deutschland). Die BayWa AG ist in das Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 4921) eingetragen. Die Geschäftstätigkeit des BayWa-Konzerns, gegliedert in die operativen Segmente Regenerative Energien, Energie, Cefetra Group, Agrar, Technik, Global Produce und Bau sowie die Sonstigen Aktivitäten, umfasst den Groß- und Einzelhandel und die Logistik sowie umfangreiche ergänzende Beratungs- und Dienstleistungen. Gegenüber den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Die am Abschlussstichtag anzuwendenden Standards des International Accounting Standards Board (IASB), London, sowie die gültigen Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) wurden vollständig berücksichtigt. Der Konzernabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des BayWa-Konzerns und wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt. Der Konzernabschluss entspricht zudem den ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften des § 315e Abs. 1 HGB. Das Geschäftsjahr des BayWa-Konzerns umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die Abschlüsse der BayWa AG und deren Konzernunternehmen werden grundsätzlich auf den Stichtag des Konzernabschlusses erstellt. Eine Ausnahme bilden die Abschlüsse der Deutschen Raiffeisen-Warenzentrale GmbH, Frankfurt am Main, der LWM Austria GmbH, Hollabrunn, Österreich, der AUSTRIA JUICE GmbH, Allhartsberg, Österreich, der Baltanás Cereales y Abonos, S.L., Baltanás, Spanien, der Transhispania Agraria, S.L., Torquemada, Spanien, sowie der Big Blue Agriculture Ltd, Tzaneen, Südafrika, die jeweils nach der Equity-Methode bilanziert werden. Sämtliche genannten Unternehmen haben mit dem 31. Januar, 28. Februar, 31. März, 30. Juni, 31. Juli oder 30. September einen abweichenden Bilanzstichtag, der dem jeweiligen saisonalen Geschäftsverlauf der Gesellschaften geschuldet ist. Für sämtliche Unternehmen bilden Zwischenabschlüsse zum 30. November bzw. 31. Dezember die Konsolidierungsgrundlage. Die Rechnungslegung im Konzern der BayWa AG erfolgt nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden; diese sind in Abschnitt A.3 dargestellt. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung werden einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit zusammengefasst. Sie werden im Konzernanhang aufgegliedert und erläutert. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Die Angaben erfolgen, soweit nicht anders vermerkt, in Millionen Euro (Mio. Euro; gerundet auf eine Nachkommastelle). Die Offenlegung des Konzernabschlusses erfolgt im Unternehmensregister. A.2Auswirkungen von neuen Rechnungslegungsstandards und weiteren regulatorischen Vorgaben Im Geschäftsjahr 2024 erstmals angewendete, neue und geänderte Standards Mit Beginn des Geschäftsjahres 2024 wurden im BayWa-Konzern die folgenden vom IASB überarbeiteten bzw. neu herausgegebenen Standards erstmalig angewendet: Änderungen an IAS 1 – Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig in Abhängigkeit der (substanziellen) Rechte, über die das Unternehmen am Abschlussstichtag verfügt, sowie Notwendigkeit zur Umgliederung von den langfristigen in die kurzfristigen Verbindlichkeiten bei Verstößen gegen Financial Covenants mit möglicher Fälligstellung innerhalb von 12 Monaten; Änderungen an IAS 21 – Ergänzung des Standards um Regelungen zur Währungsumrechnung, die anzuwenden sind, wenn eine Währung nicht in eine andere Währung umtauschbar ist. Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 – Zusätzliche Angabepflichten zu Reverse-Factoring-Vereinbarungen, die es ermöglichen sollen, die Auswirkungen auf die Schulden, Cashflows und auf das Liquiditätsrisiko aus diesen Vereinbarungen zu beurteilen. Änderungen an IFRS 16 – Kleinere Änderungen bei der Folgebilanzierung von Leasingverbindlichkeiten aus Sale-and-Lease-Back-Transaktionen. Diese Änderungen hatten keine wesentlichen Auswirkung auf die in Vorjahren erfassten Beträge und es wird davon ausgegangen, dass sie keinen wesentlichen Einfluss auf die aktuelle oder auf künftige Berichtsperioden haben bzw. haben werden. Lediglich die Änderungen an IAS 1 können zu einem geänderten Ausweis der langfristigen Verbindlichkeiten führen. Eine entsprechende Darstellung und Analyse der Financial Covenants wurde im Konzernabschluss 2024 aufgenommen. Die zusätzlichen Angabepflichten aus den geänderten Standards IAS 7 und IFRS 7 haben sich in den Anhangangaben zu Reverse-Factoring-Vereinbarungen im Konzernabschluss 2024 niedergeschlagen. Nach aktuellem Stand der Analysen haben die Agenda-Entscheidungen des IFRS IC keine materiellen Auswirkungen auf die aktuelle und die künftige Berichterstattung im BayWa-Konzern. Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Standards und Interpretationen Verschiedene neue Rechnungslegungsstandards, Standardänderungen und Interpretationen wurden veröffentlicht, sind jedoch für Berichtsperioden, die am 31. Dezember 2024 enden, nicht verpflichtend und wurden vom BayWa-Konzern nicht vorzeitig angewendet. Dazu zählen insbesondere: Änderungen an IAS 21 – Ergänzung des Standards um Regelungen zur Währungsumrechnung, die anzuwenden sind, wenn eine Währung nicht in eine andere Währung umtauschbar ist. Änderungen an IAS 9 und IFRS 7 – Klarstellung und Erweiterung der Angaben zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten. IFRS 18 – Darstellung und Angaben im Abschluss. IFRS 19 – Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht – Angaben. Erste Analysen haben ergeben, dass aus diesen neuen Regelungen für den BayWa-Konzern keine wesentlichen Auswirkungen auf die laufende oder auf künftige Berichtsperioden sowie auf absehbare künftige Transaktionen zu erwarten sind. Lediglich aus der Anwendung von IFRS 18 werden sich umfassende Änderungen für den BayWa-Konzern ergeben. Der Standard ersetzt IAS 1 und enthält neue Regelungen zur Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung, zu von der Unternehmensleitung definierten Leistungskennzahlen sowie zur Zusammenfassung und Aufgliederung von Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die neuen Regelungen sind verpflichtend spätestens auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Da eine verpflichtende rückwirkende Anwendung zu erfolgen hat, werden auch die Vergleichsinformationen für das Berichtsjahr 2026 gemäß IFRS 18 angepasst. Der BayWa-Konzern analysiert die Auswirkungen des IFRS 18 auf den Konzernabschluss. Eine vorzeitige Anwendung von IFRS 18 ist nicht beabsichtigt. Auswirkungen der erstmals angewendeten Mindestbesteuerung gemäß OECD-Abkommen (Pillar II) Für den BayWa-Konzern gilt das „Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz – MinStG)“ ab dem Geschäftsjahr 2024 (das sogenannte Pillar-II-Konzept). Da die BayWa AG als oberste Mutter des Konzerns ihren Sitz in Deutschland hat, galt dieses Gesetz für den BayWa-Konzern ab Beginn des Geschäftsjahres 2024, also ab dem 1. Januar 2024, unabhängig davon, welche anderen Länder das Pillar-II-Konzept ebenfalls umsetzen. Demnach muss der Konzern für jedes Land mit einem effektiven Steuersatz von unter 15 Prozent einen Steuerhöhungsbetrag zahlen. Das Recht sieht Vereinfachungen in Form von zeitlich befristeten „Safe Harbour“-Regelungen pro Land vor. Die Safe-Harbour-Regelung wurde im BayWa-Konzern lediglich in zwei Ländern nicht erfüllt, wobei nur in einem Land eine Rückstellung in Höhe von 162.000 Euro gebildet werden musste, die im laufenden Steueraufwand der obersten Muttergesellschaft ausgewiesen wird. In allen anderen Ländern wurde die Safe-Harbour-Regelung pro Land erfüllt, was bedeutet, dass kein Steuerhöhungsbetrag zu zahlen ist. Der BayWa-Konzern macht von der vorübergehenden Ausnahme Gebrauch, die aus der Implementierung der Pillar-II-Regelungen resultiert und in der im Mai 2023 veröffentlichten Änderung von IAS 12 enthalten ist, latente Steuern, die sich aus Pillar II ergeben, nicht bilanzieren zu müssen. A.3Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögenswerte Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts planmäßig linear über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer (in der Regel drei bis fünf Jahre) abgeschrieben. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass mit der Nutzung der Vermögenswerte ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen verbunden ist und die Kosten der Vermögenswerte zuverlässig bestimmt werden können. Sie werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten mit angemessenen Teilen der Gemeinkosten angesetzt und über ihre Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Die Ermittlung von außerplanmäßigen Abschreibungen erfolgt unter Berücksichtigung von IAS 36. Außerplanmäßige Abschreibungen ergeben sich dann, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag ist definiert als der höhere Wert aus Nutzungswert (value in use) und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (fair value less cost of disposal). Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich und bei Vorliegen eines auslösenden Ereignisses, eines sogenannten Triggering Event, einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen. Im Rahmen der Überprüfung der Werthaltigkeit werden die Restbuchwerte der den einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash-Generating Units) zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte mit dem höheren Wert aus Nutzungswert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten verglichen. Die Geschäfts- und Firmenwerte sind im BayWa-Konzern überwiegend Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Nur in seltenen Fällen ist eine zahlungsmittelgenerierende Einheit mit allokiertem Geschäfts- und Firmenwert deckungsgleich mit einer rechtlich selbstständigen Unternehmenseinheit. In der BayWa r.e.-Gruppe erfolgen die Werthaltigkeitstests auf Ebene der Geschäftseinheiten („Business Entities“) als zahlungsmittelgenerierende Einheiten. Die entsprechende zahlungsmittelgenerierende Einheit bzw. Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten stellt dabei die niedrigste Ebene innerhalb des BayWa-Konzerns dar, auf der der Geschäfts- und Firmenwert überwacht wird. Bei der Ermittlung des erzielbaren Betrags wird der Barwert der künftigen Zahlungen zugrunde gelegt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgte im Geschäftsjahr 2024 konzernweit auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten. Im Rahmen der Überarbeitung des Sanierungsgutachtens zum Jahresende 2024 wurde der Planungshorizont um ein Jahr, bis einschließlich 2028, verlängert, sodass in den Werthaltigkeitsüberprüfungen vier Planjahre zu verwenden sind. In die Werthaltigkeitsüberprüfungen zum Halbjahr 2024 erstreckte sich das Sanierungsgutachten noch über drei Jahre. Die Prognose der Zahlungen stützt sich regelmäßig auf die vom Management erstellten aktuellen Planungen sowie auf weitere Prämissen, die sich jeweils am aktuellen Kenntnisstand, an Marktprognosen sowie Erfahrungen aus der Vergangenheit orientieren. Lediglich die Planperiode für die Bewertung der Vermögenswerte der Geschäftseinheit IPP (Independent Power Producer) im Segment Regenerative Energien orientiert sich an der erwarteten endlichen Nutzungsdauer und übersteigt in der Regel den Planungshorizont von vier Jahren. Aufgrund der endlichen Nutzungsdauer erfolgt die Bewertung ohne Berücksichtigung einer ewigen Rente. Sachanlagen Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Sofern erforderlich, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die Anschaffungskosten setzen sich aus dem Anschaffungspreis, den Anschaffungsnebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten abzüglich erhaltener Anschaffungspreisminderungen zusammen. Besteht eine Verpflichtung, einen Vermögenswert des Anlagevermögens zum Ende der Nutzungsdauer stillzulegen oder rückzubauen oder einen Standort wiederherzustellen, erhöhen die geschätzten Kosten hierfür die Anschaffungskosten des Vermögenswerts. Das Sachanlage-vermögen wird entsprechend dem Nutzungsverlauf linear abgeschrieben. In Ausnahmefällen werden leistungsabhängige Abschreibungen vorgenommen, wenn dadurch der erwartete Verlauf des Verbrauchs des künftigen wirtschaftlichen Nutzens zutreffender dargestellt wird. Den planmäßigen Abschreibungen liegen konzerneinheitlich folgende Nutzungsdauern zugrunde: In Jahren Betriebs- und Geschäftsgebäude 25 – 33 Wohngebäude 50 Grundstückseinrichtungen 10 – 20 Technische Anlagen und Maschinen 4 – 30 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 – 15 Die Ermittlung von außerplanmäßigen Abschreibungen erfolgt unter Berücksichtigung von IAS 36. Zur Ermittlung eines Abschreibungs-bedarfs werden Buchwerte der Grundstücke und Gebäude sowie der technischen Anlagen mit deren erzielbarem Betrag verglichen. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgte im Geschäftsjahr 2024 auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten. Fremdkapitalkosten werden im BayWa-Konzern zum Zeitpunkt ihres Anfalls aufwandswirksam erfasst, sofern sie nach IAS 23 nicht direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können und deshalb zu den Anschaf-fungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts zählen. Die planmäßigen Abschreibungen auf die aktivierten Fremdkapitalkosten werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in den Abschreibungen ausgewiesen. At-Equity-bilanzierte Anteile, übrige Finanzanlagen und Wertpapiere In den Konzernabschluss einbezogene Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen werden nach der Equity-Methode mit ihrem anteiligen Eigenkapital zuzüglich eventueller Geschäfts- oder Firmenwerte aus dem Anschaffungsvorgang bilanziert. Die übrigen Finanzanlagen des BayWa-Konzerns setzen sich aus Anteilen an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen, Anteilen an übrigen Beteiligungsunternehmen, Geschäftsguthaben bei Genossenschaften, Ausleihungen und aus Wertpapieren zusammen. Diese finanziellen Vermögenswerte werden gemäß den Bewertungskategorien von IFRS 9 zu Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum bei-zulegenden Zeitwert mit und ohne „Recycling“ oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei für die Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und Anteilen an übrigen Beteiligungsunternehmen IFRS 9 analog angewendet wird. Die Anteile an übrigen Beteiligungsunternehmen stellen assoziierte Unternehmen dar, die nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden. Der Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ sind am Bilanzstichtag Wertpapiere und Geschäftsguthaben bei Genossen-schaften zugeordnet. Der Zeitwert entspricht dabei grundsätzlich dem Markt- oder Börsenwert (Level 1 der Fair-Value-Hierarchie). Die Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und den Beteiligungen an übrigen Unternehmen, die analog IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, stellen die Anschaffungskosten den besten Schätzer für den beizulegenden Zeitwert dar, sofern diese Unternehmen nicht an einem Wertpapiermarkt notiert sind oder sich die Ertragslage des Beteiligungsunternehmens gemessen am Plan nicht wesentlich geändert hat. Das in IFRS 9 enthaltene Wahlrecht, Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, wird nur für wenige Finanzanlagen des BayWa-Konzerns in Anspruch genommen, um die Veränderungen zum Beispiel aufgrund einer Börsennotierung in der Gesamtergebnisrechnung abzubilden. Hierbei wird die Bewertungsstetigkeit eingehalten. In der Kategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten“ sind Ausleihungen an verbundene und beteiligte Unternehmen sowie sonstige Ausleihungen zugeordnet. Diese werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Auf die Bildung einer Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste wird aus Wesentlichkeitsgesichtspunkten verzichtet. Eine Überprüfung der Werthaltigkeit der at-Equity-bilanzierten Beteiligungen, die im BayWa-Konzern jeweils eine eigene Cash-Generating Unit darstellen, wurde nur dann durchgeführt, wenn objektive Hinweise 1.auf einen Schadenfall gemäß IAS 28.41A, 2.auf signifikante Änderungen mit nachteiligen Folgen für das Unternehmen in seinem Umfeld oder 3.auf eine Wertminderung durch einen signifikanten oder länger anhaltenden Rückgang des beizulegenden Zeitwerts des Unternehmens vorgelegen hatten (IAS 28.41C). Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Immobilien werden als Finanzinvestition gehaltene Immobilien gemäß IAS 40 klassifiziert, wenn sie fremdvermietet sind, es sich um freie Grundstücke und Freiflächen handelt, die nicht konkret zur Bebauung bzw. Nutzung vorgesehen sind, und bei gemischt genutzten Objekten, wenn die Eigennutzung von geringer Bedeutung ist. Entsprechend dem Wahlrecht in IAS 40 werden als Finanzinvestition gehaltene Immobilien ausschließlich zu fortgeführten Anschaffungs-kosten bilanziert. Sie werden mit den unter den Sachanlagen angegebenen Nutzungsdauern planmäßig abgeschrieben. Die Ermittlung von außerplanmäßigen Abschreibungen erfolgt unter Berücksichtigung von IAS 36. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgte im Geschäftsjahr 2024 auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten. Finanzinstrumente Ansatz, Bewertung und Klassifizierung Ein Finanzinstrument nach IAS 32 ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögens-werts und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, für die Folgebewertung werden die Finanzinstrumente den Bewertungskategorien nach IFRS 9 zugeordnet und entsprechend behandelt. Finanzielle Vermögenswerte stellen im BayWa-Konzern insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Finanzinvestitionen und die positiven beizulegenden Zeitwerte aus Währungs- und Zinssicherungs-geschäften dar. Daneben werden die positiven beizulegenden Zeitwerte derjenigen Warentermingeschäfte als finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IFRS 9 erfasst, die ausschließlich als Handelsinstrumente und nicht zur weiteren Verwendung im Konzern vorgesehen sind. In den Bereichen Dünger und Hopfen wird die sogenannte Own Use Exemption angewendet. Daher werden die aus jenen Geschäften resultierenden finanziellen Vermögenswerte nicht bilanziert, solange keine Verluste aus diesen Geschäften drohen und entsprechende Rückstellungen zu bilden sind. Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert. Im BayWa-Konzern sind dies insbesondere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Währungs- und Zinssicherungsgeschäfte mit negativem beizulegenden Zeitwert. Weiterhin werden die negativen beizulegenden Zeitwerte derjenigen Warentermingeschäfte als finanzielle Verbindlichkeiten im Sinne von IFRS 9 erfasst, die ausschließlich als Handelsinstrumente und nicht zur weiteren Verwendung im Konzern vorgesehen sind. Gemäß IFRS 9 betreffen die finanziellen Vermögenswerte folgende Kategorien: Zu fortgeführten Anschaffungskosten (amortized cost, AC): Besteht die Zielsetzung eines finanziellen Vermögenswerts darin, diesen zu halten, um die vertraglichen Zahlungsströme, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, zu einem festgelegten Zeitpunkt zu vereinnahmen, ist dieser finanzielle Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. In diese Kategorie fallen zum einen Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Ausleihungen an Beteiligungen sowie sonstige Ausleihun-gen. Zum anderen sind in dieser Kategorie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen gegenüber verbundenen bzw. beteiligten Unternehmen sowie sonstige Vermögensgegenstände enthalten. Sie haben im BayWa-Konzern überwiegend kurze Restlaufzeiten. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (fair value through other comprehensive income, FVTOCI): Besteht die Zielsetzung eines finanziellen Vermögenswerts darin, diesen zu halten oder zu verkaufen, und gleichzeitig die vertraglichen Zahlungsströme, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den aus-stehenden Kapitalbetrag darstellen, zu einem festgelegten Zeitpunkt zu vereinnahmen, wird dieser erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet. Darüber hinaus fallen in diese Kategorie alle Eigenkapitalinstrumente, für die die Fair-Value-OCI-Option ausgeübt wurde. Wird die Fair-Value-OCI-Option für ein Eigenkapitalinstrument gewählt, können die im OCI erfassten Bewertungsänderungen nicht mehr erfolgswirksam erfasst werden (ohne sogenanntes Recycling). Für erfolgsneutral zum beizulegen-den Zeitwert bewertete Fremdkapitalinstrumente sind die im OCI enthaltenen Bewertungsänderungen im Falle des Abgangs erfolgswirksam zu erfassen (mit Recycling). Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (fair value through profit or loss, FVTPL): Ein finanzieller Vermögenswert, der nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet wird, ist erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. In diese Kategorie fallen vor allem nicht konsolidierte Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen sowie Wertpapiere. Grundlage der Bewertung ist der Markt- bzw. Börsenwert. Gewinne und Verluste aus der Folgebewertung sind erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Zudem werden in dieser Kategorie die positiven beizulegenden Zeitwerte derjenigen Waren-termingeschäfte ausgewiesen, die ausschließlich als Handelsinstrument vorgesehen sind, sowie auch Währungs- und Zinsderivate, die nicht Bestandteil des Hedge Accounting sind. Finanzielle Vermögenswerte werden zum Erfüllungstag bilanziell abgebildet. Die finanziellen Verbindlichkeiten erstrecken sich auf folgende Kategorien: Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten (financial liabilities measured at amortised cost, FLAC): Diese finanziellen Verbindlichkeiten werden nach ihrer erstmaligen Erfassung zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten erfolgt mittels der Effektivzinsmethode. Dabei werden die künftigen Auszahlungen mit dem Effektivzinssatz auf den Buchwert der finanziellen Verbindlichkeit abgezinst. Gewinne und Verluste sind direkt im Konzernergebnis erfasst. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert in der Gewinn- und Verlustrechnung (financial liabilities through proit or loss, FVTPL): In dieser Kategorie sind derivative Finanz-instrumente auszuweisen, die nicht Bestandteil des Hedge Accounting sind und deren Marktwert aus der Folgebewertung zu einem negativen beizulegenden Zeitwert geführt hat. Die Marktwertveränderungen sind erfolgswirksam über das Konzernergebnis erfasst. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. In dieser Kategorie werden überwiegend die negativen beizulegenden Zeitwerte derjenigen Warentermingeschäfte ausgewiesen, die ausschließlich als Handelsinstrument vorgesehen sind, sowie auch Währungs- und Zinsderivate, die nicht Bestandteil des Hedge Accounting sind. Die Option, bestimmte Finanzinstrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten (FVTPL-Option), wird im BayWa-Konzern im Energiehandel für physische Power Purchase Agreements (PPAs) ausgeübt. Die Bilanzierung der PPAs als Eigennutzungsvertrag würde zu einer bilanziellen Inkongruenz führen, da das zugehörige Gegengeschäft erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert wird. Aus der Reform der Referenzzinssätze (Phase 1 und 2) ergaben sich keine wesentlichen Effekte. Zur Absicherung, insbesondere der aus der operativen Tätigkeit resultierenden Zins- und Währungsrisiken, werden im BayWa-Konzern derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Zur Anwendung gelangen vor allem Zinsswaps und Futures sowie Devisentermingeschäfte. Derivative Finanzinstrumente werden bei ihrer erstmaligen Erfassung und an jedem folgenden Bilanzstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem positiven oder negativen Marktwert. Der BayWa-Konzern wickelt seine geschäftlichen Aktivitäten in überwiegendem Umfang im Euro-Raum ab. Über einbezogene Konzern-gesellschaften werden jedoch auch Geschäftsaktivitäten in fremden Währungen abgewickelt. Die Geschäftsaktivitäten der einbezogenen neuseeländischen Gesellschaften werden aufgrund der Exportaktivitäten neben dem neuseeländischen Dollar überwiegend in US-Dollar, Euro, britischen Pfund und japanischen Yen getätigt. Die Geschäftsaktivitäten der einbezogenen amerikanischen Gesellschaften sowie von Gesellschaften im britischen Währungsraum beziehen sich fast ausschließlich auf deren jeweiligen Währungsraum. Ebenso werden auch die Geschäftsaktivitäten der einbezogenen ungarischen Gesellschaften fast ausnahmslos im ungarischen Währungsraum getätigt. Geschäfte in ausländischer Währung werden im BayWa-Konzern darüber hinaus vereinzelt im Agrarhandel abgeschlossen. Erfolgen Fremdwährungstermingeschäfte, so werden diese durch ein entsprechendes Devisentermingeschäft gesichert. Für diejenigen Devisentermingeschäfte, für die ein eindeutiger Sicherungszusammenhang zu einem identifizierbaren Grundgeschäft besteht, liegt ein Sicherungsgeschäft im Sinne von IFRS 9 vor. In Fällen, in denen ein Sicherungsgeschäft vorliegt und dieses entsprechend designiert wird, werden die Veränderungen der Marktbewertung der derivativen Finanzinstrumente ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Für diejenigen derivativen Finanzinstrumente, für die kein eindeutiger Sicherungszusammenhang zu einem identifizierbaren Grundgeschäft besteht, liegt kein Sicherungsgeschäft im Sinne von IFRS 9 vor. Dadurch sind die Devisentermingeschäfte jeweils getrennt von den Grundgeschäften zu Marktwerten am Bilanzstichtag bewertet. Die Marktwerte werden anhand der am Bilanzstichtag vorhandenen Marktinformationen ermittelt. Die Sicherungsgeschäfte beziehen sich im Regelfall auf Fremdwährungstermingeschäfte des Folgejahres. Zur Absicherung der Währungsrisiken bestanden zum 31. Dezember 2024 Devisentermingeschäfte insbesondere in den Währungen US-Dollar, britische Pfund, australische Dollar sowie Schweizer Franken, kroatische Kuna, japanische Yen, tschechische Kronen und polnische Złoty. Im Rahmen des Finanzmanagements tätigt der Konzern in erster Linie die Aufnahme kurzfristiger Termingelder auf dem Geldmarkt. Die Mittelbeschaffung erfolgt außerhalb des Euro-Raums jeweils im Währungsraum der operierenden Einheit. Dadurch ist der BayWa-Konzern in erster Linie einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Diesem Risiko begegnet der Konzern durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente, im Wesentlichen durch den Abschluss von Zinsswaps und Futures. Die volumenmäßige Sicherung umfasst dabei stets nur einen Sockelbetrag der aufgenommenen Fremdmittel. Für diejenigen derivativen Finanzinstrumente, für die ein eindeutiger Sicherungs-zusammenhang zu einem identifizierbaren Grundgeschäft besteht, liegt ein Sicherungsgeschäft im Sinne von IFRS 9 vor. In Fällen, in denen ein Sicherungsgeschäft vorliegt und dieses entsprechend designiert wird, werden die effektiven Veränderungen der Marktbewertung der derivativen Finanzinstrumente ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Ineffektive Veränderungen der Marktbewertung der derivativen Finanzinstrumente werden – sofern vorhanden – erfolgswirksam erfasst. Für diejenigen derivativen Finanzinstrumente, für die kein eindeutiger Sicherungszusammenhang zu einem identifizierbaren Grundgeschäft besteht, liegt kein Sicherungsgeschäft im Sinne von IFRS 9 vor. Dadurch sind die Zinsderivate jeweils getrennt von den Grundgeschäften zu Marktwerten am Bilanzstichtag bewertet. Die Marktwerte werden jeweils anhand der am Bilanzstichtag vorhandenen Marktinformationen ermittelt. Die Zinssicherungsgeschäfte betreffen sowohl lang- als auch kurzfristige Finanzierungen. Forderungen und sonstige Vermögenswerte sind – sofern sie Finanzinstrumente darstellen und damit in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fallen – der Kategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten“ zuzuordnen und werden dementsprechend bilanziert. Grundsätzlich sind Forderungen zum Nennbetrag zu bilanzieren. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr werden abgezinst, sofern der Zinseffekt wesentlich ist. Wertminderungen Für Risiken, die insbesondere auf die Zahlungsfähigkeit der jeweiligen Vertragspartei abstellen, ist gemäß IFRS 9 für alle als Schuldinstrumente eingestufte Finanzinstrumente, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eine Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste zu bilden. Nach dem allgemeinen Modell ist grundsätzlich für alle als Schuldinstrumente eingestufte Finanzinstrumente bei Zugang eine Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste, die aus einem Ausfall innerhalb der nächsten 12 Monate resultieren, zu bilden (Stufe 1). Sofern sich das Ausfallrisiko im Zeitablauf signifikant erhöht (z. B. eine Überfälligkeit von 30 Tagen), ist der Betrachtungszeitraum auf die Restlaufzeit des Finanzinstruments zu erweitern, sodass die Risikovorsorge dann die Erwartungen über die Zahlungsausfälle innerhalb der Restlaufzeit widerspiegelt (Stufe 2). Liegen schließlich objektive Hinweise auf eine Wertminderung vor – wie etwa die Insolvenz des Schuldners –, ist eine entsprechende Wertberichtigung zu erfassen (Stufe 3). Neben einem allgemeinen Modell zur Ermittlung der Risikovorsorge sieht IFRS 9 für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für Vertragsvermögenswerte ohne signifikante Finanzierungskomponente ein vereinfachtes Verfahren vor, nach dem die Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste bereits bei Zugang über die Restlaufzeit zu ermitteln ist (Stufe 2). Die in Stufe 3 vorzunehmende Wertberichtigung infolge objektiver Hinweise auf eine Wertminderung gilt nach dem vereinfachten Verfahren gleichermaßen. Für Leasingforderungen sowie für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und für Vertragsvermögenswerte mit signifikanter Finanzierungskomponente hingegen besteht ein Wahlrecht zwischen dem allgemeinen Modell und dem vereinfachten Verfahren. Umfangreiche Analysen haben wie bereits im Vorjahr ergeben, dass die Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste der Stufen 1 und 2 im BayWa-Konzern im Rahmen der Anwendung von IFRS 9 bei nahezu allen finanziellen Vermögenswerten von untergeordneter Bedeutung ist. Daher wurde bei den langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie bei den in den sonstigen langfristigen Vermögenswerten enthaltenen finanziellen Vermögenswerten, die in den Anwendungsbereich des allgemeinen Modells fallen, aus Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine Bilanzierung einer Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste der Stufen 1 und 2 verzichtet. Daneben spielt die Risikovorsorge auch im vereinfachten Verfahren bei den kurzfristigen Forderungen gegenüber verbundenen und Beteiligungsunternehmen sowie bei den in den kurzfristigen sonstigen Vermögenswerten enthaltenen finanziellen Vermögenswerten – ebenso wie bei den Vertragsvermögenswerten und Leasingforderungen – allein und in Summe betrachtet eine nur untergeordnete Rolle, sodass auch hier keine gesonderte Vorsorge in der Stufe 2 bilanziell erfasst wurde. Liegen bei den genannten Positionen objektive Hinweise für eine Wertminderung vor, so wird im Einzelfall eine Risikovorsorge der Stufe 3 gebildet. Bei den kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine gesonderte Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste (Stufe 2) gemäß IFRS 9 nach dem vereinfachten Verfahren im Rahmen einer Wertminderungsmatrix, unterteilt nach Überfälligkeit der Forderungen, ermittelt und bilanziert. Maßgeblichen Einfluss auf den Wert der Risikovorsorge haben die Parameter errechnete Ausfallwahrscheinlichkeit auf Basis historischer Ausfälle, ergänzt um eine Einschätzung über die zukünftige Entwicklung der Ausfallwahrscheinlichkeit seitens des Managements, sowie der zugrunde liegende Forderungsbestand. Die auf historischen Ausfällen basierenden Ausfallwahrscheinlichkeiten werden darüber hinaus mit einem prozentualen Wert adjustiert, der die tatsächliche Höhe des Forderungsausfalls im Falle der Uneinbringlichkeit widerspiegelt. Dieser Wert wurde konzernweit – wie auch im Vorjahr – auf 60 Prozent festgesetzt. Derivate und Sicherungsbeziehungen Im BayWa-Konzern kommen derivative Finanzinstrumente zum Einsatz, die zur Absicherung von Währungs- und Zinsrisiken sowie zur Absicherung von Warenkontrakten gehalten werden. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Um Ergebnisschwankungen aus Marktwertänderungen zu vermeiden, wird – soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll – Hedge Accounting angewendet. Nach Art des Grundgeschäfts und des zu sichernden Risikos werden im Konzern Cashflow Hedges und Fair Value Hedges designiert. Die Sicherungs-beziehungen werden nach den Vorschriften von IFRS 9 bilanziert. Beim Cashflow Hedge Accounting wird das Bewertungsergebnis aus derivativen Finanzinstrumenten in einen effektiven und einen ineffektiven Teil zerlegt. Der effektive Teil ist der Teil des Bewertungsergebnisses, der eine wirksame Sicherung gegen das Cashflow-Risiko darstellt und hierzu bis zur physischen Erfüllung des Grundgeschäfts erfolgsneutral unter Berücksichtigung latenter Steuern in einer gesonderten Position im Eigenkapital (Cashflow-Hedge-Rücklage) erfasst wird. Der ineffektive Teil des Bewertungsergebnisses wird hingegen erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Führt die Absicherung einer erwarteten Zahlung später zum Ansatz eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbind-lichkeit, verbleiben die mit der Absicherung dieser Transaktion verbundenen kumulierten Gewinne und Verluste bis zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung in der gesonderten Komponente des Eigenkapitals (OCI). Diese direkt im Eigenkapital erfassten Gewinne oder Verluste sind korrespondierend mit den erfolgswirksamen aus dem angesetzten finanziellen Vermögenswert oder der finanziellen Verbindlichkeit in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Das bedeutet, dass die Beträge, die direkt im Eigenkapital erfasst wurden, in derselben Berichtsperiode oder in denselben Berichtsperioden erfolgswirksam zu erfassen sind, in denen die gesicherte geplante Transaktion das Periodenergebnis beeinflusst. Führt die Absicherung einer erwarteten Transaktion später zur Erfassung eines nichtfinanziellen Vermögenswerts (wie z. B. Vorräte), wird im BayWa-Konzern der kumulierte Gewinn oder Verlust, der nach IFRS 9.6.5.11 (d) (i) direkt im Eigenkapital erfasst wurde, bei der erst-maligen Erfassung der nichtfinanziellen Vermögenswerte als Teil der Anschaffungskosten des nichtfinanziellen Vermögenswerts oder des anderweitigen Buchwerts erfasst (Basis Adjustment). Saldierung Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden aufgrund von Nettingvereinbarungen nur dann saldiert, wenn am Bilanzstichtag ein durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Verrechnung besteht und ein Ausgleich auf Nettobasis beabsichtigt ist. Ist ein Anspruch im gewöhnlichen Geschäftsverlauf nicht durchsetzbar, werden die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten am Bilanzstichtag mit ihren Bruttobeträgen in der Bilanz ausgewiesen. Tatsächliche und latente Steueransprüche Der Ertragsteueraufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwands und der latenten Steuern dar. Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Konzernergebnis vor Steuern aufgrund von Aufwendungen und Erträgen, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind. Die Verbindlichkeit des Konzerns für die laufenden Steuern wird auf Grundlage der geltenden bzw. aus Sicht des Berichtsstichtags in Kürze geltenden Steuersätze berechnet. Latente Steuern werden für die Unterschiede zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen im Rahmen der Berechnung des zu versteuernden Einkommens erfasst. Latente Steuerschulden werden im Allgemeinen für alle zu versteuernden temporären Differenzen bilanziert; latente Steueransprüche werden insoweit erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, für welche die abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können. Latente Steueransprüche auf Verlustvorträge werden angesetzt, soweit eine Realisierung künftiger Steuervorteile in der Regel innerhalb der nächsten fünf Jahre wahrscheinlich ist. Solche latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden werden nicht angesetzt, wenn sich die temporären Differenzen aus einem Geschäfts- oder Firmenwert (gesonderte Betrachtung eines steuerlichen Geschäfts- oder Firmenwerts) oder aus der erstmaligen Erfassung (außer bei Unternehmens-zusammenschlüssen) von anderen Vermögenswerten und Schulden ergeben, die aus Vorfällen resultieren, die weder das zu versteuernde Einkommen noch den Jahresüberschuss berühren. Latente Steuerschulden werden für zu versteuernde temporäre Differenzen gebildet, die aus Anteilen an Tochterunternehmen oder assoziierten Unternehmen sowie Anteilen an Joint Ventures entstehen, es sei denn, dass der Konzern die Umkehrung der temporären Differenzen steuern kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht umkehren wird. Latente Steueransprüche entstehen durch temporäre Differenzen in Zusammenhang mit solchen Investitionen und Anleihen, die nur in dem Maße erfasst werden, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend steuerbares Einkommen zur Verfügung steht, mit dem die Ansprüche aus den temporären Differenzen genutzt werden können und davon ausgegangen werden kann, dass sie sich in absehbarer Zukunft umkehren werden. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Berichtsstichtag geprüft und herabgesetzt, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren. Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden auf Basis der erwarteten Steuersätze (und der Steuergesetze) ermittelt, die zum Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung des Vermögenswerts voraussichtlich Geltung haben werden. Die Bewertung von latenten Steueransprüchen und Steuerschulden spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Art und Weise ergeben würden, wie der Konzern zum Berichtsstichtag erwartet, die Schuld zu erfüllen bzw. den Vermögenswert zu realisieren. Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung von laufenden Steueransprüchen mit laufenden Steuerschulden vorliegt und wenn sie im Zusammenhang mit Ertragsteuern stehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden und der Konzern die Absicht hat, seine laufenden Steueransprüche und seine Steuerschulden auf Nettobasis zu begleichen. Laufende und latente Steuern werden erfolgswirksam als Aufwand oder Ertrag erfasst, es sei denn, sie stehen im Zusammenhang mit Posten, die außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung (entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital) erfasst werden. In diesem Fall ist die Steuer ebenfalls außerhalb des Gewinns oder Verlusts zu erfassen. Daneben findet auch keine erfolgs-wirksame Erfassung statt, wenn Steuereffekte aus der erstmaligen Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses resultieren. Im Fall eines Unternehmenszusammenschlusses ist der Steuereffekt bei der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses einzubeziehen. Vorräte Unter den Vorräten werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse sowie Leistungen und Waren ausgewiesen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren sind grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung niedrigerer Nettoveräußerungswerte bewertet. Dabei kommt in den meisten Fällen die Durchschnittsmethode zum Einsatz. In einzelnen Fällen wird das Fifo-Verfahren (First-in-first-out-Verfahren) angewandt. Unfertige und fertige Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten angesetzt. Sie enthalten alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemein-kosten. Finanzierungskosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswerts aktiviert. Landwirtschaftliche Erzeugnisse, die von den biologischen Vermögenswerten geerntet werden, werden zum Zeitpunkt der Ernte zum beizulegenden Zeitwert abzüglich der erwarteten Veräußerungskosten angesetzt. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit ergeben, führen zu Abwertungen. Niedrigere Werte am Abschlussstichtag aufgrund gesunkener Veräußerungserlöse werden berücksichtigt. Eine Ausnahme von den dargestellten Bewertungsgrundsätzen bilden die Vorratsbestände derjenigen Konzerngesellschaften, deren Vorratsbestände ausschließlich zu Handelszwecken gehalten werden und somit zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten anzusetzen sind. Für den Fall niedrigerer Nettoveräußerungswerte werden Abwertungen im Regelfall in Form von Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Nur in Ausnahmefällen erfolgt eine pauschalierte Ermittlung. Die Ableitung des beizulegenden Zeitwerts der Warenbestände erfolgt aus Preisnotierungen für vergleichbare Warenbestände in aktiven Märkten zum Bilanzstichtag. Die Bestandsermittlung der Vorräte erfolgt durch (vor- und nachgelagerte) Stichtagsinventur oder permanente Inventur. Biologische Vermögenswerte Unter den biologischen Vermögenswerten werden die nicht geernteten Früchte der fruchttragenden Pflanzen der T&G Global Limited und ihrer Tochtergesellschaften in Neuseeland ausgewiesen. Die biologischen Vermögenswerte werden zu Zeitwerten in Abhängigkeit vom Standort und dem jeweiligen Zustand der Pflanzen abzüglich der geschätzten Veräußerungskosten bewertet. Gewinne oder Verluste aus der Veränderung der Zeitwerte der biologischen Vermögenswerte werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Veräußerungskosten beinhalten alle Kosten, die zum Absatz der Vermögenswerte notwendig sind. Die beizulegenden Zeitwerte der biologischen Vermögenswerte des BayWa-Konzerns, die Äpfel, Beeren, Zitrusfrüchte, Steinfrüchte und Tomaten beinhalten, werden jährlich auf Basis diskontierter Zahlungsströme ermittelt. Die Kosten basieren auf aktuellen Durchschnittskosten und orientieren sich an den Standardkosten der Branche. Die zugrunde liegenden Kosten variieren in Abhängigkeit des Standorts, der Art des Anbaus und der Sorte der fruchttragenden Pflanzen. Es wird ein geeigneter Diskontierungssatz bestimmt, um den Zeitwert der zukünftigen Zahlungsflüsse zu ermitteln. Der Marktwert der biologischen Vermögenswerte vor oder während der Ernte basiert auf den geschätzten Erntemengen und Marktpreisen abzüglich der Ernte- und Anbaukosten. Änderungen der Annahmen und Schätzungen, die zur Ermittlung des Marktwerts herangezogen werden, können einen wesentlichen Einfluss auf den Buchwert der biologischen Vermögenswerte und das ausgewiesene Ergebnis der Bewertung haben. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Derivaten Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Derivaten des BayWa-Konzerns umfassen Währungs- und Zinssicherungsgeschäfte sowie Warenterminkontrakte, die als Finanzinstrumente gemäß IFRS 9 einzustufen sind. Bewertet werden diese Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Derivaten zum beizulegenden Zeitwert. Bei Devisen- und Zinssicherungsgeschäften resultiert der Zeitwert aus dem jeweiligen Börsen- oder Marktwert (Level 1 der Fair-Value-Hierarchie) am Bilanzstichtag oder er wird aus am Markt beobachtbaren Daten abgeleitet (Level 2 der Fair-Value-Hierarchie). Für Warentermingeschäfte erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert entweder direkt zu den Preisen, zu denen sie auf einem aktiven Markt zum Bilanzstichtag notiert sind (Level 1 der Fair-Value-Hierarchie), oder es werden Werte aus Preisnotierungen für die unterschiedlichen Waren unter Berücksichtigung der jeweiligen Laufzeit am Bilanzstichtag (Level 2 der Fair-Value-Hierarchie) abgeleitet. Bestimmte finanzielle Verbindlichkeiten aus Derivaten im Energiehandel im Segment Regenerative Energien werden mit Hilfe eines internen Bewertungsmodells unter Verwendung von Faktoren, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren, bewertet (Level 3 der Fair-Value-Hierarchie). Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Bei den flüssigen Mitteln handelt es sich um Kassenbestände, Schecks sowie Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Ursprungslaufzeit von nicht mehr als drei Monaten. Sie werden zum Nennbetrag bilanziert. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte/Veräußerungsgruppen Ein einzelner langfristiger Vermögenswert wird vom BayWa-Konzern als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn sein zugehöriger Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch seine fortgesetzte Nutzung realisiert werden soll. Im BayWa-Konzern ist dies der Fall, wenn ein Vorstandsbeschluss über den Verkauf des Vermögenswerts vorliegt und die Veräußerung innerhalb des Folgejahres, also im Jahr 2025, hochwahrscheinlich ist. Darüber hinaus muss der Vermögenswert in seinem gegenwärtigen Zustand zur sofortigen Veräußerung verfügbar sein. Ein Ausweis von Vermögenswerten und Schulden als Veräußerungsgruppe erfolgt, wenn diese als Gruppe im Rahmen einer Transaktion veräußert werden sollen und die in IFRS 5 definierten Kriterien erfüllen. Einzelne zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte sowie die Vermögenswerte einer Veräußerungsgruppe werden in der Bilanz gesondert im Posten „Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte/Veräußerungsgruppen“ ausgewiesen. Schulden, die direkt mit den Vermögenswerten einer Veräußerungsgruppe verbunden sind, werden in der Bilanz gesondert im Posten „Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppen“ ausgewiesen. Zum Zeitpunkt der Klassifizierung eines langfristigen Vermögenswerts als zur Veräußerung gehalten ist dieser zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (Nettozeitwert) zu bewerten. Planmäßige Abschreibungen werden ab dem Zeitpunkt der Umklassifizierung nicht mehr vorgenommen. Die Vermögenswerte und Schulden einer Veräußerungsgruppe werden zunächst nach den einschlägigen IFRS-Standards bewertet, bevor der sich daraus ergebende Buchwert dem Nettozeitwert der Veräußerungsgruppe gegenübergestellt wird, um den niedrigeren anzusetzenden Wert zu bestimmen. Wertminderungen im Rahmen der erstmaligen Klassifikation als zur Veräußerung gehalten werden ebenso wie spätere Wertminderungsaufwendungen und Wertaufholungen bis zur Höhe des kumulierten Wertminderungsaufwands in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Abschreibungen erfasst. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts für als zur Veräußerung gehalten klassifizierte Vermögenswerte/Veräußerungsgruppen werden im BayWa-Konzern regelmäßig die Ergebnisse aus den jeweils laufenden Kaufpreisverhandlungen unter Berücksichtigung voraussichtlicher Veräußerungskosten herangezogen. In den Fällen, in denen noch kein Veräußerungspreis aus laufenden Kaufpreisverhandlungen abgeleitet werden konnte, erfolgt die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte für Immobilien auf Basis von Ertragswertberechnungen (Level 3 der Fair-Value-Hierarchie). Dabei werden die Grundstückswerte anhand aktueller offizieller Bodenrichtwerte bestimmt. Lagebedingten Vor- und Nachteilen wird entsprechend Rechnung getragen. Bei vermieteten Gebäuden wird unter Zugrundelegung der tatsächlich erzielten Jahresmiete abzüglich der standardisierten Bewirtschaftungskosten sowie der Restnutzungsdauer der Ertragswert der baulichen Anlage ermittelt. Die im Zusammenhang mit den zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten bzw. Veräußerungsgruppen realisierten Veräußerungsgewinne oder Veräußerungsverluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Pensionsrückstellungen In Deutschland besteht eine beitragsorientierte gesetzliche Grundversorgung der Arbeitnehmer, die Rentenzahlungen in Abhängigkeit von geleisteten Beiträgen übernimmt. Darüber hinaus werden für die betriebliche Altersversorgung Pensionsrückstellungen für Verpflichtungen aus Anwartschaften und aus laufenden Leistungen an aktive und ehemalige Mitarbeiter der Unternehmen des BayWa-Konzerns sowie deren Hinterbliebene gebildet. Je nach rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes bestehen dabei unterschiedliche Systeme der Alterssicherung, die in der Regel auf Beschäftigungsdauer und Vergütung der Mitarbeiter basieren. Den bestehenden Altersversorgungszusagen des BayWa-Konzerns liegen ausschließlich leistungsorientierte Versorgungspläne zugrunde. Sie basieren sowohl auf Betriebsvereinbarungen als auch auf Einzelzusagen. Größtenteils handelt es sich um Endgehaltspläne. Die Verpflichtung der Unternehmen besteht darin, die zugesagten Leistungen an aktive und frühere Mitarbeiter zu erfüllen (Defined Benefit Plans). Die Versorgungszusagen der Konzerngesellschaften werden durch die Dotierung von Rückstellungen finanziert. Die BayWa gewährt Versorgungsleistungen auf Basis der Versorgungszusagen der geschlossenen Versorgungswerke, deren individuelle Leistungshöhe sich nach dem Lohn- bzw. Gehaltsniveau bemisst. Es handelt sich hierbei um klassische Leistungszusagen in Form von Festbetragssystemen, Eckwertsystemen oder endgehaltsabhängigen Zusagen, die in den Leistungsarten Alters-, Invaliden-, Witwen-/ Witwer- oder Waisenrente gewährt werden. Der Konzern trägt für diese Altzusagen die versicherungsmathematischen Risiken, wie beispielsweise das Langlebigkeitsrisiko und das Zinsrisiko. Des Weiteren bestehen auch in den österreichischen Konzerngesellschaften Versorgungszusagen, deren individuelle Leistungshöhe sich ebenfalls nach dem Lohn- bzw. Gehaltsniveau bemisst. Die Leistungszusagen werden ebenfalls in den Leistungsarten Alters-, Invaliden-, Witwen-/Witwer- oder Waisenrente gewährt. Der Konzern trägt auch für diese Zusagen die versicherungsmathematischen Risiken, wie beispielsweise das Langlebigkeitsrisiko und das Zinsrisiko. Darüber hinaus bestehen in den österreichischen Konzerngesellschaften gesetzliche Verpflichtungen zu Abfertigungsleistungen, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Auszahlung fällig werden. Diese Verpflichtungen fallen als leistungsorientierte Versorgungspläne ebenfalls in den Anwendungsbereich des IAS 19. Auch in diesen Fällen trägt der Konzern insbesondere das Zinsrisiko. Die Rückstellungen für Pensionen sowie die Abfertigungsrückstellungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) gemäß IAS 19 gebildet. Dabei werden nicht nur die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Renten und Gehältern bei vorsichtiger Einschätzung der relevanten Einflussgrößen berücksichtigt. Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten und berücksichtigt biometrische Rechnungs-grundlagen. Die Höhe der Pensionsverpflichtungen (Anwartschaftsbarwert der Versorgungszusagen bzw. sogenannte Defined Benefit Obligation – DBO) wurde nach versicherungsmathematischen Methoden berechnet, für die Schätzungen unumgänglich sind. Dabei spielen neben den Annahmen zur Lebenserwartung die Prämissen Abzinsungsfaktor, Gehalts- und Rententrend sowie Fluktuation eine Rolle, die für die Gesellschaften in Deutschland und Österreich festgelegt wurden. Bei den Konzerngesellschaften außerhalb Deutschlands und Österreichs bestehen Versorgungszusagen nur in Ausnahmefällen. Übrige Rückstellungen Die übrigen Rückstellungen werden gebildet, wenn eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die aus einem Ereignis der Vergangenheit resultiert, deren Inanspruchnahme wahrscheinlich und die voraussichtliche Höhe des notwendigen Rückstellungsbetrags zuverlässig schätzbar ist. Rückstellungen werden mit dem Wert der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Rückstellungen, die nicht schon im Folgejahr zu einem Ressourcenabfluss führen, werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Abzinsung liegen Marktzinssätze zugrunde. Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden unter Berücksichtigung der genannten allgemeinen Ansatzkriterien gebildet, sofern ein detaillierter Restrukturierungsplan vorliegt und dieser den betroffenen Parteien mitgeteilt wurde. Finanzschulden Die Finanzschulden umfassen im BayWa-Konzern Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Anleihen sowie Commercial Papers. Sie werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert nach Abzug von Transaktionskosten bewertet. In der Folge werden die Finanzschulden unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Werden Vertragsbedingungen einer bestehenden finanziellen Verbindlichkeit wesentlich verändert, wird diese dahingehend beurteilt, ob eine substanzielle Modifikation vorliegt. Eine substanzielle Modifikation liegt vor, wenn der mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz ermittelte Barwert der Zahlungsströme gemäß der neuen Bedingungen und unter Berücksichtigung der zwischen Gläubiger und Schuldner gezahlten und erhaltenen Gebühren mindestens um 10 Prozent vom aktuellen Buchwert der ursprünglichen finanziellen Verbindlichkeit abweicht. In der Folge ist der aktuelle Buchwert der ursprünglichen finanziellen Verbindlichkeit einschließlich der noch abgegrenzten Transaktions- und Beratungskosten auszubuchen und eine neue finanzielle Verbindlichkeit unter Berücksichtigung der geänderten Vertragsbedingungen zu bilanzieren. Im Falle der nichtsubstanziellen Modifikation ist ein Modifikationsgewinn oder -verlust erfolgswirksam zu erfassen. Dieser Gewinn- oder Verlust resultiert aus der Differenz zwischen dem aktuellen Buchwert der ursprünglichen finanziellen Verbindlichkeit und dem mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz ermittelten Barwert der Zahlungsströme unter Anwendung der geänderten Vertragsbedingungen sowie der zwischen Gläubiger und Schuldner gezahlten und erhaltenen Gebühren. Über diese Gebühren hinausgehende Transaktionskosten werden über die (modifizierte) Restlaufzeit verteilt. Sofern in Kreditverträgen Nebenbedingungen (sogenannte Covenants) enthalten sind, die der BayWa-Konzern am Bilanzstichtag oder zu anderen, vertraglich vereinbarten Zeitpunkten innerhalb des Berichtszeitraums einhalten muss, werden diese bei der Klassifizierung von Finanzschulden als kurz- oder langfristig berücksichtigt. Nebenbedingungen, die erst nach dem Berichtszeitraum zu erfüllen sind, beeinflussen die Klassifizierung als kurz- oder langfristig nicht. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie aus Verbundbeziehungen. Langfristige Verbindlichkeiten stehen zu fortgeführten Anschaffungskosten in der Bilanz. Unterschiedsbeträge zwischen historischen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt. Kurzfristige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag angesetzt. Der beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeiten entspricht näherungsweise dem Buchwert. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Zahlungsdienstleistern handelt es sich um die Abtretung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen an Finanzierungspartner, die von einem Dienstleister vermittelt werden. Diese übernehmen die Zahlung an den Lieferanten, die mit einem Zeitverzug von zwei Monaten von der BayWa erstattet wird. Ab dem Zeitpunkt der Übertragung wird die Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen in die Verbindlichkeiten an Zahlungsdienstleister umgegliedert, da eine substanzielle Modifikation der Vertragsbedingungen vorliegt. Der Ausweis dieser Verbindlichkeiten wird in Abschnitt C.19 gesondert dargestellt. Die Zahlungsmittelzu- und -abflüsse werden im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Leasingverhältnisse Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitpunkt zu kontrollieren. IFRS 16 unterscheidet zwischen Leasingverträgen und Dienstleistungsverträgen, je nachdem, ob der Leasingnehmer das Recht hat, über die Nutzung des identifizierten Vermögenswerts zu verfügen. Wenn der Leasingnehmer das Recht hat, über die Nutzung zu verfügen, und ihm während der Laufzeit der gesamte wirtschaftliche Nutzen zufließt, wird von einer Beherrschung des Leasingnehmers ausgegangen. Leasingverträge werden im Zeitpunkt der Bereitstellung des Vermögenswerts als Nutzungsrecht aus Leasingverhältnissen bilanziert. Gleichzeitig erfolgt der Ansatz einer Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwerts der zu diesem Zeitpunkt noch nicht geleisteten Leasingzahlungen. Das Nutzungsrecht wird zu Beginn zu Anschaffungskosten bewertet und in der Folge über die Vertragslaufzeit linear abgeschrieben. Diese umfassen den Betrag, der sich aus der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit ergibt, alle anfänglich direkten Kosten abzüglich etwaiger Anreizzahlungen seitens des Leasinggebers sowie alle geschätzten Kosten, die bei Demontage, Beseitigung oder Rückbau in den in der Leasingvereinbarung verlangten Zustand des Leasinggegenstands entstehen werden. Die Leasingzahlungen werden mit jenem Zinssatz, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt, abgezinst. Lässt sich dieser nicht bestimmen, so wird der Grenzfremdkapitalzinssatz herangezogen. Der Grenzfremdkapitalzinssatz wird auf Basis des währungsspezifischen Mid-Swaps, adjustiert um den bonitätsabhängigen Credit Spread, ermittelt. Die Laufzeit des Swaps ist abhängig von der Leasinglaufzeit. Die Credit Spreads leiten sich aus nicht nachrangigen, unbesicherten Schuldscheindarlehen ab. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit fließen feste Leasingzahlungen abzüglich etwaiger Leasinganreizzahlungen, variable Zahlungen, die an einen Index oder Kurs gekoppelt sind, sowie Zahlungen für Restwertgarantien in die Bewertung mit ein. Des Weiteren wird der Ausübungspreis einer Kaufoption, sofern die Ausübung dieser als hinreichend sicher angesehen werden kann, sowie Strafzahlungen, wenn diese hinreichend sicher ausgeübt werden, in der Bewertung berücksichtigt. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen sind konzernweit in einer Vielzahl von Leasingverträgen enthalten. Das lokale Management ist für die Verwaltung ihrer Mietverträge und der damit einhergehenden Mietvertragslaufzeiten verantwortlich. Somit werden Mietverträge individuell verhandelt und enthalten ein breites Spektrum an unterschiedlichen Laufzeiten und Konditionen. Verlängerungsoptionen gelten als ausgeübt, das heißt, die Zeiträume, die sich aus den Optionen ergeben, werden berücksichtigt, sofern es für den Leasingnehmer hinreichend sicher ist, dass die Optionen ausgeübt werden. Kündigungsoptionen werden nicht berücksichtigt, sofern es für den Leasingnehmer hinreichend sicher ist, dass die Optionen nicht ausgeübt werden. In den meisten Fällen können Verlängerungs- sowie Kündigungsoptionen nur vom Leasingnehmer gezogen werden. Sollte eine Option hingegen nur vom Leasinggeber ausgeübt werden können, wird diese nicht berücksichtigt, das heißt Zahlungen, die in den Optionszeitraum fallen, werden bei der Ermittlung der Leasingverbindlichkeit berücksichtigt.hinreichend Für Leasingverhältnisse mit einer Vertragslaufzeit von weniger als 12 Monaten sowie solche über geringwertige Vermögenswerte, deren Nennwert 5.000 Euro nicht übersteigen, werden die Erleichterungsvorschriften des IFRS 16 in Anspruch genommen. Folglich werden kurzfristige Leasingverhältnisse oder Leasingverträge über einen Vermögenswert von geringem Wert nicht nach den Vorschriften des IFRS 16 bilanziert, sondern der daraus resultierende Mietaufwand wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Daneben werden die Vorschriften des IFRS 16 nicht auf Nutzungsrechte angewendet, die sich auf immaterielle Leasinggegenstände beziehen. Konzerninterne Leasingverhältnisse werden nach IAS 8 ausschließlich in der Segmentberichtserstattung auch zukünftig wie operative Mietverhältnisse nach IAS 17 dargestellt. Leasingverhältnisse mit variablen Leasingzahlungen sind im BayWa-Konzern unwesentlich. Leasing- sowie Nichtleasingkomponenten werden getrennt voneinander bilanziert. Leasinggeberverhältnisse, die zum Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 16 am 1. Januar 2019 bereits bestanden, wurden nicht erneut beurteilt und bewertet. Stattdessen wurde die Bilanzierung nach IAS 17 beibehalten. Seit dem 1. Januar 2019 neu geschlossene Verträge werden gemäß IFRS 16 gewürdigt und bewertet. Unterleasingverhältnisse, die gemäß IAS 17 als Operate-Leasing-Verhältnis eingestuft waren und zum Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 16 bestanden, wurden seinerzeit vom Unterleasinggeber erneut gewürdigt und bewertet, um festzustellen, ob der Leasingvertrag die Kriterien des IFRS 16 erfüllt und folglich nach diesen Vorschriften bilanziert werden. Der BayWa-Konzern nimmt zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt gültigen Restlaufzeit und der Bedingungen des Hauptleasingverhältnisses die Bewertung des Unterleasingvertrags vor. Umsatzerlöse Die Erfassung von Umsätzen und Erträgen erfolgt grundsätzlich erst zu dem Zeitpunkt, zu dem die Verfügungsgewalt über die verkauften Waren, Erzeugnissen und erbrachten Dienstleistungen auf den Käufer übergegangen ist und somit ein Kontrollübergang stattgefunden hat. Umsätze und Erträge werden abzüglich gewährter Skonti, Boni und Rabatte ausgewiesen. Die Übertragung der Verfügungsgewalt kann zu einem Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum erfolgen. Die aus Verträgen mit Kunden der BayWa resultierenden Leistungsverpflichtungen werden größtenteils zu einem Zeitpunkt erfüllt. In diesen Fällen wird der Umsatz dann realisiert, wenn die Verfügungsmacht über die Güter auf den Kunden übergegangen ist, also regelmäßig zum Zeitpunkt der Lieferung und Leistung an den Kunden. Die aus Verträgen mit Kunden der BayWa resultierenden Leistungsverpflichtungen, die über einen Zeitraum erfüllt werden, entfallen insbesondere auf die Segmente Technik (z. B. Neubauten in der Stalltechnik), Bau (z. B. auf schlüsselfertige Hausbauten und das Projekt-geschäft im mehrgeschossigen Wohnungsbau) sowie Regenerative Energien (z. B. Bau bei Wind- und Solarparks). Gemäß IFRS 15 ist für diese und ähnliche Projekte die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung entsprechend dem Projektfortschritt verpflichtend anzuwenden, wobei der Projektfortschritt nach Maßgabe des Kostenanfalls gemessen wird (sogenannte Cost-to-Cost-Methode). Der Leistungsfortschritt wird auf Basis der entstandenen Auftragskosten für die geleistete Arbeit im Verhältnis zu den erwarteten Gesamtauftragskosten ermittelt. Erlöse für Leistungsverpflichtungen, die über einen bestimmten Zeitraum erfüllt werden, sind nach IFRS 15 nur dann zu erfassen, wenn der jeweilige Projektfortschritt im Hinblick auf die vollständige Erfüllung der Leistungsverpflichtung auf Basis der für die Cost-to-Cost-Methode erforderlichen Informationen angemessen und verlässlich ermittelt werden kann. Sofern die BayWa das Ergebnis einer Leistungsverpflich-tung nicht angemessen bewerten kann, weiterhin aber davon ausgeht, dass die bei der Erfüllung der Leistungsverpflichtung angefallenen Kosten wieder eingebracht werden können, werden bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Ergebnis der Leistungsverpflichtung angemessen bewertet werden kann, Erlöse nur im Umfang der angefallenen Kosten erfasst. Ist demgegenüber davon auszugehen, dass die bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung angefallenen Kosten nicht wieder eingebracht werden können, wird eine Drohverlustrückstellung nach IAS 37 in angemessener Höhe passiviert. Geschätzte variable Vergütungskomponenten werden nur dann ganz oder teilweise in den Transaktions-preis einbezogen, wenn hochwahrscheinlich ist, dass es bei den erfassten kumulierten Erlösen nicht zu einer signifikanten Stornierung kommt, sobald die Unsicherheit mit der variablen Gegenleistung nicht mehr besteht. Der BayWa-Konzern erfasst erhaltene Beträge vor Leistungserbringung in der Konzernbilanz als Vertragsverbindlichkeiten. Alle abgerech-neten Beträge, die noch nicht vom Kunden bezahlt wurden, werden in der Bilanz als Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dargestellt. Alle Beträge, für die eine Leistung bereits erbracht wurde, für die aber noch keine Abrechnung erfolgte, werden in der Bilanz als Vertragsvermögenswert dargestellt. Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen Als nahestehende Unternehmen oder Personen werden Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die in den Konzernabschluss der BayWa AG jeweils nicht im Rahmen der Vollkonsolidierung bzw. der at-Equity-Bilanzierung einbezogen werden, bezeichnet sowie Personen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik des BayWa-Konzerns ausüben können. Maßgeblicher Einfluss im Sinne von IAS 24 ist die Mitwirkung an der Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens, aber nicht die Beherrschung dieser Politik. Ein maßgeblicher Einfluss kann auf verschiedene Weise ausgeübt werden, normalerweise durch einen Sitz im Geschäftsführungs- und/oder Aufsichtsorgan, aber beispielsweise auch durch die Mitwirkung an der Unternehmenspolitik durch konzerninterne Geschäfte mit erheblichem Umfang, den Austausch von Führungspersonal oder durch die Abhängigkeit von technischen Informationen. Ein maßgeblicher Einfluss kann durch Anteilsbesitz, durch Satzung oder vertragliche Vereinbarungen begründet werden. Bei einem Anteilsbesitz wird ein maßgeblicher Einfluss gemäß den in IAS 28 (Investments in Associates and Joint Ventures [2011]) enthaltenen Vorschriften vermutet, wenn der Aktionär direkt oder indirekt 20 Prozent oder mehr der Stimmrechte hält, es sei denn, diese Vermutung kann eindeutig widerlegt werden. Unwiderlegbar vermutet wird dann ein maßgeblicher Einfluss, wenn die Politik des Unternehmens etwa durch eine entsprechende Besetzung der Aufsichtsorgane beeinflusst werden kann. Im BayWa-Konzern gelten als nahestehende Unternehmen neben den Tochterunternehmen, die nicht im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der BayWa AG einbezogen werden, insbesondere assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, unabhängig davon, ob es sich um at-Equity-bilanzierte Anteile handelt oder nicht, sowie die beiden Anteilseigner, die Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG, Beilngries, und die Raiffeisen Agrar Invest AG, Wien, Österreich. Nahestehende Personen sind im BayWa-Konzern die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, die das sogenannte Management in Schlüsselpositionen bilden. Erhaltene öffentliche Zuschüsse/Zuwendungen der öffentlichen Hand Bei den erhaltenen öffentlichen Zuschüssen handelt es sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand, die im Zusammenhang mit Neu-investitionen gewährt werden. Diese Zuschüsse werden über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer des entsprechenden Vermögenswerts erfolgswirksam aufgelöst. A.4Annahmen und Schätzungen des Managements Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind zu einem gewissen Grad Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf den Wertansatz der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie die Angabe der Eventual-verbindlichkeiten auswirken. Schätzungen sind insbesondere erforderlich bei der Bewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, bei der Vorratsbewertung, im Zusammenhang mit Kaufpreisallokationen, beim Ansatz und bei der Bewertung aktiver latenter Steuern, aber auch bei der Bilanzierung und Bewertung der Pensions- und der übrigen Rückstellungen sowie bei der Durchführung von Werthaltigkeitsprüfungen in Übereinstimmung mit IAS 36. Bei Rückstellungen für Pensionen sind der Abzinsungsfaktor sowie Gehalts- und Rententrends eine wichtige Schätzgröße. Eine Erhöhung oder Verminderung des Abzinsungsfaktors beeinflusst den Barwert der Verpflichtung aus den Altersversorgungsplänen. Ebenso haben Änderungen erwarteter Gehalts- und Rententrends sowie die erwartete Mitarbeiterfluktuation Auswirkungen auf die Defined Benefit Obligation (DBO). Für den Ansatz und die Bewertung von sonstigen Rückstellungen sind in erheblichem Umfang Annahmen hinsichtlich der Eintritts-wahrscheinlichkeit, der Fälligkeit und der Höhe des Risikos zu treffen. Der Beurteilung, ob eine gegenwärtige Verpflichtung besteht, liegen in der Regel Einschätzungen interner und externer Sachverständiger zugrunde. Die Höhe der Rückstellungen basiert auf den erwarteten Aufwendungen, die auf Basis der Sachverhaltsbeurteilung im Einzelfall anhand von Erfahrungswerten, Ergebnissen vergleichbarer Schätzungen bzw. Bandbreiten möglicher Inanspruchnahmen bestimmt oder durch Sachverständige geschätzt werden. Aufgrund der mit dieser Beurteilung verbundenen Unsicherheiten können die tatsächlichen Aufwendungen von den Schätzungen abweichen. Die im Geschäftsjahr 2024 durchgeführten Impairment-Tests gemäß IAS 36 beruhen auf zukunftsorientierten Annahmen. Die künftigen Zahlungsströme basieren auf der vom Management verabschiedeten Planung, die in enger Zusammenarbeit mit den Sanierungsgutachtern erstellt wurde. Die zugrunde liegenden Annahmen sind damit insbesondere aufgrund der Notwendigkeit der Sanierung des BayWa-Konzerns an die daraus resultierende Stellung am Markt der Cash-Generating Units beeinflusst. Änderungen dieser Annahmen können dazu führen, dass die Buchwerte der Cash-Generating Unit – bezogen auf langfristige Vermögens- sowie Geschäfts- oder Firmenwerte – ihren erzielbaren Betrag überschreiten und dann außerplanmäßig abzuwerten sind. Inwieweit vertretbare Änderungen der zugrunde gelegten Annahmen dazu führen würden, dass der Buchwert der jeweiligen Cash-Generating Unit den erzielbaren Betrag übersteigt, ist in den Abschnitten A.8 und C.1 dargestellt. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden angesetzt, soweit eine Realisierung künftiger Steuervorteile in der Regel innerhalb der nächsten fünf Jahre wahrscheinlich ist. Die tatsächliche steuerliche Ergebnissituation in zukünftigen Perioden und damit die tatsächliche Nutzbarkeit aktivierter latenter Steuern kann von der Einschätzung zum Zeitpunkt der Aktivierung der latenten Steuern abweichen. Bei Sachanlagen wurden ebenso wie bei der Bilanzierung von Leasingverhältnissen Annahmen in Bezug auf die Festlegung von wirtschaftlichen Nutzungsdauern vorgenommen. Darüber hinaus wurden im Zusammenhang von Leasingverhältnissen auch Annahmen bezüglich der erwarteten Ausübung von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen getroffen. Somit sind Abweichungen zur tatsächlichen Nutzungsdauer möglich, die jedoch eher gering einzuschätzen sind. Die getroffenen Annahmen in Bezug auf die Festlegung der wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden in regelmäßigen Abständen überprüft und falls notwendig angepasst. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der biologischen Vermögenswerte erfordert Schätzungen hinsichtlich der zukünftigen Umsätze, des Wachstums und der inflationsbereinigten Margen sowie des Standorts und der Sorte. Bei Vorräten ergeben sich Schätzungen insbesondere im Zusammenhang mit Wertminderungen auf den Nettoveräußerungswert. Die Schätzungen des Nettoveräußerungswerts basieren auf substanziellen Hinweisen, die zum Zeitpunkt der Schätzungen im Hinblick auf den für die Vorräte voraussichtlich erzielbaren Betrag verfügbar sind. Diese Schätzungen berücksichtigen Preis- oder Kostenänderungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Vorgängen nach der Berichtsperiode stehen, insoweit, als dass diese Vorgänge Verhältnisse aufhellen, die bereits am Ende der Berichtsperiode bestanden haben. Der Beurteilung der Einbringlichkeit von Forderungen liegen Annahmen zugrunde, die insbesondere auf historischen Erfahrungswerten hinsichtlich der Einbringlichkeit beruhen. Auch die betrieblichen Aufwendungen der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien unterliegen Schätzungen, die auf Erfahrungswerten der Vergangenheit beruhen. Schätzungen und Unsicherheiten können auch bei der Realisierung von Umsatzerlösen auftreten. Die BayWa AG realisiert Umsatzerlöse, wenn die Verfügungsgewalt über abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht. Voraussetzung dabei ist, dass ein Vertrag mit durchsetzbaren Rechten und Pflichten besteht und u. a. der Erhalt der Gegenleistung, unter Berücksichtigung der Bonität des Kunden, wahrscheinlich ist. Die Umsatzerlöse entsprechen dem Transaktionspreis, den die BayWa AG voraussichtlich erhalten wird. Variable Gegenleistungen sind im Transaktionspreis enthalten, wenn es hochwahrscheinlich ist, dass es bei den erfassten kumulierten Erlösen nicht zu einer signifikanten Rücknahme kommt, sobald die Unsicherheit in Verbindung mit der variablen Gegenleistung nicht mehr besteht. Die Höhe einer variablen Gegenleistung wird entweder nach der Erwartungswertmethode oder mit dem wahrscheinlichsten Betrag ermittelt, abhängig davon, welche Methode den Betrag am zutreffendsten ermittelt. Beinhaltet ein Vertrag eine signifikante Finanzierungs-komponente, wird der Transaktionspreis um Zinseffekte angepasst. Wenn ein Vertrag mehrere eigenständig abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen umfasst, wird der Transaktionspreis auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf die Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Diese relativen Einzelveräußerungspreise schätzt die BayWa AG in angemessener Höhe im Falle dessen, dass Einzel-veräußerungspreise nicht direkt beobachtbar sind. Für jede Leistungsverpflichtung werden Umsatzerlöse entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum realisiert. Sofern Umsätze zeitraumbezogen realisiert werden, können schließlich Schätzungen bei der Bestimmung des Fertigstellungsgrads notwendig sein. Sämtliche Annahmen und Schätzungen stellen auf die Verhältnisse und Beurteilungen am Abschlussstichtag ab. Dabei werden insbesondere die konjunkturellen Entwicklungen und das wirtschaftliche Umfeld des BayWa-Konzerns besonders berücksichtigt. Durch eine andere Entwicklung dieser Rahmenbedingungen in künftigen Geschäftsperioden können sich Unterschiede zwischen den tatsächlichen Beträgen und den Schätzwerten ergeben. In solchen Fällen werden an folgenden Abschlussstichtagen die Annahmen und, falls erforderlich, die Buchwerte der betroffenen Vermögenswerte und Schulden angepasst. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses liegen keine Erkenntnisse vor, die eine wesentliche Änderung der zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen erfordern würden. A.5Weitere Ermessensentscheidungen und Bilanzierungspraktiken Projektgeschäft im Segment Regenerative Energien Der BayWa-Konzern ist insbesondere im Segment Regenerative Energien im Projektgeschäft tätig und plant, errichtet und verkauft Wind- und Solarparks. Darüber hinaus werden im Segment Regenerative Energien auch bestimmte Wind- und Solarparks betrieben. Die Entwicklung, Planung und Errichtung erfolgt regelmäßig über Konzerngesellschaften, die ihrerseits Entwicklungs-, Planungs- und Konstruktionsleistungen an vollkonsolidierte sogenannte Projekt- oder Zweckgesellschaften (Projekte) erbringen, die eigens zum Zweck des späteren Verkaufs errichtet werden. Die bilanzierten Vermögenswerte der Projekte werden aufgrund dessen, dass sie zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden, im Konzernabschluss unter den Vorräten ausgewiesen und bei Verkauf erfolgswirksam – als Umsatzerlöse und über die Bestandsveränderung – ausgebucht. Die Transaktion kommt auf Konzernebene einer Warenveräußerung gleich, die sich zur Umsetzung des Verkaufs einer Zweckgesellschaft, die ebenfalls Tochtergesellschaft ist, bedient. Zudem wird die Veräußerung von Projekten aufgrund des wiederkehrenden Charakters und der Wesentlichkeit dieser Geschäftstätigkeit als Teil der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Segments Regenerative Energien angesehen. Grundsätzlich fallen Anteilsveräußerungen an Tochterunternehmen in den Anwendungsbereich des IFRS 10. Aufgrund unterschiedlicher Bilanzierungspraktiken (sogenannte Diversity in Practice) beschäftigte sich sowohl das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) als auch das International Accounting Standards Board (IASB) im Juni 2020 mit der Fragestellung, ob der Verkauf einer Zweckgesellschaft (Corporate Wrapper genannt), die primär zum Zweck der Übertragung eines Vermögenswerts dient, nach den Vorschriften des IFRS 10 oder nach denen des IFRS 15 zu bilanzieren sei. Eine formelle Schlussfolgerung wurde jedoch bis dato nicht veröffentlicht. Aufgrund des aktuellen Diskussionsstands hat sich der BayWa-Konzern dazu entschieden, den Verkauf solcher Projektgesellschaften nach den Vorschriften des IFRS 15 zu bilanzieren und auszuweisen, insofern es sich hierbei um eine umsatzgleiche (revenue-like) Transaktion, also eine Transaktion im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, handelt. Da der wirtschaftliche Gehalt dieser Art von Verkäufen von Projekten einer Vorratsveräußerung gleichkommt und diese im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in der oben beschriebenen Struktur vollzogen wird, werden die Erlöse aus diesen Veräußerungen im Einklang mit IFRS 15 unter den Umsatzerlösen bilanziert und ausgewiesen. Eine Bilanzierung dieser Transaktionen nach IFRS 10 würde sich im Wesentlichen auf den Ausweis der Umsatzerlöse aus Projektveräußerungen auswirken, die sodann gemäß IFRS 10 als Nettoveräußerungsergebnis zu ermitteln wären. Im Falle einer Bilanzierung von Projektveräußerungen gemäß IFRS 10 wären im Geschäftsjahr 2024 Umsatzerlöse in Höhe von 102,9 Mio. Euro (Vorjahr: 221,9 Mio. Euro) und Bestandsveränderungen in Höhe von 108,8 Mio. Euro (Vorjahr: 216,7 Mio. Euro) reduziert auszuweisen. Das Nettoveräußerungsergebnis für veräußerte Tochterunternehmen, die als Projekte definiert sind, beläuft sich für das Geschäftsjahr 2024 auf 23,6 Mio. Euro (Vorjahr: 136,1 Mio. Euro). Bilanzierung von Power Purchase Agreements (PPAs) im Segment Regenerative Energien Der BayWa-Konzern ist insbesondere im Segment Regenerative Energien im Projektgeschäft tätig und plant, errichtet und verkauft Wind- und Solarparks weltweit. Darüber hinaus werden im Segment Regenerative Energien auch bestimmte Wind- und Solarparks betrieben. In diesem Zusammenhang werden auch langfristige Verträge über die Lieferung der von diesen Wind- und Solarparks erzeugten Energie (sogenannte Power Purchase Agreements, kurz: PPAs) geschlossen. Nach Fertigstellung werden die Projekte entweder einschließlich der abgeschlossenen PPAs an Investoren verkauft oder bestehen bei den zum Betrieb bestimmten Wind- und Solarparks fort, um den Strom aus den eigenen Anlagen zu verkaufen. Daneben wird im Energiehandel des Segments Regenerative Energien Energie aus langfristigen PPAs eingekauft und entsprechend weiterverkauft. Die PPAs werden nach den Vorschriften von IFRS 16, IAS 37 und IFRS 9 bilanziert und bewertet. Ein Leasingverhältnis nach IFRS 16 liegt im Rahmen von physischen PPAs dann vor, wenn der Kunde im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus der Anlage bezieht und zudem über die Nutzung der Anlage entscheiden kann. In diesen Fällen ist aus Sicht der BayWa als Leasinggeber zwischen der Bilanzierung als Operating und Finance Lease zu differenzieren. Während virtuelle PPAs in der Regel unter IFRS 9 zu bilanzieren sind, kommt bei physischen PPAs eine Bilanzierung nach IFRS 9 zum Fair Value grundsätzlich dann in Betracht, wenn die sogenannte Own Use Exemption aufgrund eines vertraglichen Nettoausgleichs (Cash Settlement) nicht angewendet werden muss, oder zur Vermeidung einer bilanziellen Inkongruenz die Fair-Value-Option gemäß IFRS 9 angewendet wird. Grundsätzlich findet zu Beginn der physischen PPAs eine Zuordnung der Verträge zum Eigennutzungsbuch oder zum Fair-Value-Buch statt. Durch die Anwendung der in IFRS 9 geregelten Fair-Value-Option kann ein Eigennutzungsvertrag dem Fair-Value-Buch zugeordnet werden, wenn dadurch eine bilanzielle Inkongruenz vermieden wird. Die Beurteilung, ob eine bilanzielle Inkongruenz bei Bilanzierung der physischen PPAs im Rahmen der Own Use Exemption vorliegt, wird bei der BayWa für jedes physische PPA zu Beginn des Vertrags vorgenommen. Ein physisches PPA, das im Rahmen der Own Use Exemption als Eigennutzungsvertrag gilt, wird als schwebendes Geschäft nach den Vorschriften des IAS 37 bilanziert. Ein physisches PPA, das dem Fair-Value-Buch zugeordnet wird, ist entsprechend einem Derivat nach IFRS 9 zu bilanzieren. Darüber hinaus können in den PPA-Verträgen, die nicht bereits zum Fair Value bilanziert sind, nach IFRS 9 separat zu bilanzierende, eingebettete Derivate (z. B. im Fall von Optionen, Floors oder Caps) vorliegen, falls diese nicht eng mit dem Basisvertrag verbunden sind. Handelsaktivitäten im Segment Cefetra Group und bei der BayWa Agrarhandel GmbH, Nienburg Die Gesellschaften des Segments Cefetra Group, die BayWa Agrarhandel GmbH, Nienburg, sowie die Grainli GmbH & Co. KG, Hamburg, nehmen die sogenannte Trader’s Exemption gemäß IAS 2.3 (b) in Anspruch und werden somit als Händler eingestuft. Die Vorräte werden bei diesen Gesellschaften zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden sowohl die Erträge als auch die Aufwendungen aus der Fair-Value-Bewertung im Materialaufwand erfasst. Weiterhin werden im Materialaufwand auch die unrealisierten und die realisierten Gewinne und Verluste aus Währungssicherungen im Zusammenhang mit Warentermingeschäften sowie Erträge und Aufwendungen aus der Fremdwährungsbewertung netto erfasst. Die saldierte Erfassung der beschriebenen Effekte im Materialaufwand entspricht der gängigen Praxis bei vergleichbaren Unternehmen. Definition von EBIT und EBITDA Im BayWa-Konzern setzt sich das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) aus dem Ergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit zuzüglich des Ergebnisses aus at-Equity-bilanzierten Anteilen und dem übrigen Beteiligungsergebnis zusammen. Nach der gleichen Logik ermittelt sich folglich auch das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), wobei hier sowohl planmäßige als auch außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen berücksichtigt werden. Abschreibungen auf Umlaufvermögen fließen hingegen nicht in die Ermittlung des EBITDA ein. A.6Auswirkungen von ESG-Nachhaltigkeitsfaktoren und klimabedingter Risiken auf die Finanzberichterstattung des BayWa-Konzerns In den vergangenen Jahren haben nichtfinanzielle Aspekte wie die Nachhaltigkeitsfaktoren E (Environmental/Umwelt), S (Social/Soziales) und G (Governance/verantwortungsvolle Unternehmensführung und -überwachung) (kurz: ESG-Nachhaltigkeitsfaktoren), speziell aber der Klimawandel und die daraus resultierenden klimabedingten Risiken erheblich an Bedeutung für die Finanzberichterstattung gewonnen. Neben Aufsichtsbehörden wie der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wollen insbesondere bestehende wie potenzielle Investoren, aber auch Kreditnehmer, Ratingagenturen und die breite Öffentlichkeit darüber informiert werden, wie Unternehmen ESG-Nachhaltigkeitsfaktoren und Risiken (und Chancen), die mit dem Klimawandel einhergehen, bei der Abschlusserstellung – speziell bei Schätzungen und der Ausübung von Ermessensentscheidungen – berücksichtigt haben. Demnach können sich ESG-Nachhaltigkeitsfaktoren und klimabedingte Risiken in Abhängigkeit ihrer Art und ihres Ausmaßes auf Ansatz, Bewertung und Ausweis von Abschlussposten auswirken, aber auch spezifische Anhangangaben notwendig machen, um die Auswirkungen einzelner Geschäftsvorfälle auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens besser zu verstehen. Bisherige Analysen haben ergeben, dass sich im BayWa-Konzern Implikationen aus ESG-Nachhaltigkeitsfaktoren und klimabedingten Risiken für die Anwendung der IFRS oder für einzelne Abschlussposten insbesondere in den folgenden Bereichen ergeben können: Veränderung des Abschreibungs-/Wertminderungsbedarfs von immateriellen Vermögenswerten (einschließlich Goodwill) und Sachanlagen im Rahmen des Impairment-Tests (IAS 36) Änderung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von materiellen und immateriellen Vermögenswerten (IAS 16 und IAS 38) Auswirkungen auf die Fair-Value-Ermittlung bei der Bewertung von finanziellen und nichtfinanziellen Vermögenswerten (IFRS 13) Auswirkungen auf die Bilanzierung latenter Steueransprüche hinsichtlich der Frage, ob geplante zu versteuernde Gewinne ausreichen werden, um die latenten Steueransprüche zu realisieren Änderungen bezogen auf die Bilanzierung von Rückstellungen und Angaben zu Eventualverbindlichkeiten, z. B. für belastende Verträge, Rückbauverpflichtungen oder Rechtsstreitigkeiten (IAS 37) Anpassungen von Expected Credit Losses (ECLs) bei finanziellen Vermögenswerten, insbesondere hinsichtlich der Berücksichtigung zukunftsgerichteter Informationen (IFRS 9 und IFRS 7) Erneuerungen von Unternehmensfinanzierungen mit zunehmendem Fokus auf Finanzierungsinstrumente mit Nachhaltigkeitsbezug (ESG-linked Schuldscheinfinanzierung, ESG-linked Konsortialfinanzierung, Green Bond) Der Klimawandel und die damit einhergehenden klimabedingten Risiken können sich auf die Finanzberichterstattung auch dadurch auswirken, dass sich die globale Klimaveränderung bzw. Erderwärmung und die Zunahme von Extremwetterlagen insbesondere in den Segmenten Agrar und Global Produce niederschlagen. Eine jährlich relativ stetig wachsende weltweite Nachfrage nach landwirtschaftlichen Erzeugnissen steht hier den jährlichen Produktionsschwankungen aufgrund möglicher nachteiliger Witterungen in wichtigen Anbauregionen entgegen. Aus den daraus resultierenden preislichen Schwankungen für Agrarrohstoffe ergeben sich neben Preisrisiken durchaus auch Chancen, an Preisveränderungen wertsteigernd zu partizipieren. Aufgrund der Tätigkeit im Obst- und Gemüseanbau ist der Konzern einem finanziellen Risiko ausgesetzt, das in der zeitlichen Differenz zwischen dem Mittelabfluss für Kauf, Anbau und Pflege der Pflanzen sowie den Kosten der Ernte einerseits und dem Mittelzufluss aus dem Verkauf der Früchte andererseits begründet ist. Diesem Risiko wird durch eine aktive Überwachung des Net Working Capital Rechnung getragen. Zudem besteht insbesondere im Segment Global Produce das Risiko wetterbedingter Schäden an Ernten und der benötigten Infrastruktur. Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine konkreten wesentlichen Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung abzusehen. Zu weiteren Details wird auf den Chancen- und Risikobericht als Bestandteil des Konzernlageberichts sowie auf den Nachhaltigkeitsbericht verwiesen. Die Beurteilung des Einflusses von ESG-Nachhaltigkeitsfaktoren und klimabedingter Risiken auf die Finanzberichterstattung des BayWa-Konzerns erfolgte für das Geschäftsjahr 2024 einzelfallbezogen und unter Berücksichtigung aller zur Verfügung stehenden Informationen und Umstände. In der Gesamtschau kommt die BayWa zu dem Schluss, dass sich zum aktuellen Zeitpunkt keine wesentlichen Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung und somit auf den vorliegenden Konzernfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2024 ergeben. Um mögliche Veränderungen der Auswirkungen von ESG-Nachhaltigkeitsfaktoren auf die Finanzberichterstattung des Konzerns auch in Zukunft angemessen berücksichtigen zu können, werden diese vom BayWa-Konzern in den nachfolgenden Geschäftsjahren fortlaufend überwacht und beurteilt. Mit der delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission vom 31. Juli 2023 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde ein erster Satz an verbindlich einzuhaltenden Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), für die europäischen Mitgliedstaaten definiert. Die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erarbeiteten insgesamt 12 Standards decken – abgesehen von den zwei allgemeinen Standards ESRS 1 und ESRS 2 – ein breites Spektrum von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten ab. Nach Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) am 5. Januar 2023 war es die Aufgabe der einzelnen EU-Staaten, diese Richtlinie innerhalb von 18 Monaten in das jeweilige nationale Recht umzusetzen. Die Umsetzung hätte folglich auch in Deutschland bis spätestens Juli 2024 erfolgen müssen. Diese Frist hat der deutsche Gesetzgeber ebenso wenig eingehalten wie den 31. Dezember 2024: Eine Gesetzesverabschiedung bis zum Jahresende 2024 wäre die zwingende Voraussetzung für eine vollumfängliche Anwendungspflicht der CSRD mit den Angaben gemäß der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung für kapitalmarktorientierte Unternehmen und somit auch für den BayWa-Konzern gewesen. Aufgrund dieser Situation hat die BayWa AG für das Geschäftsjahr 2024 den Nachhaltigkeitsbericht als „Gesonderten nichtfinanziellen Bericht“ gemäß § 289b Abs. 3 HGB verfasst, der mit dem gesonderten nichtfinanziellen Bericht des BayWa-Konzerns nach § 315b Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2024 zusammengefasst wird. Dieser zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht enthält darüber hinaus die Angaben zur Taxonomiekonformität gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852. Die vollumfängliche Umstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung des BayWa-Konzerns auf die Anforderungen der CSRD und damit der ESRS war bereits seit dem Geschäftsjahr 2023 eines der großen Implementierungsprojekte und -ziele mit regulatorischem Hintergrund. Nachdem klar war, dass das Umsetzungsgesetz im Jahr 2024 nicht rechtzeitig verabschiedet wird, hat sich der BayWa-Konzern insbesondere aus Risiko- und Flexibilitätsgründen, aber auch wegen der mit dem Restrukturierungsprogramm einhergehenden Fülle an Sonder- und Zusatzthemen dafür entschieden, bei der Erstellung des gesonderten nichtfinanziellen Berichts für den Konzern für das Geschäftsjahr 2024 die ESRS nicht vorzeitig vollumfänglich anzuwenden. Vielmehr war es das Ziel, sich lediglich hinsichtlich Aufbau und Struktur des Nachhaltigkeitsberichts, aber auch bei der Ermittlung von Kennzahlen sowie der Berücksichtigung der Inside-out-Perspektive (Auswirkungen, engl. Impacts) sowie der Outside-in-Perspektive (Risiken und Chancen, engl. Risks and Opportunities), an den ESRS zu orientieren. Seit Beginn des Jahres 2025 ist das Thema der künftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung Gegenstand der Diskussion auf Bundesebene wie auf der Ebene der Europäischen Union. Die ESRS werden nun nochmals überarbeitet mit dem Ziel, die Angabepflichten zu reduzieren. Mittlerweile ist davon auszugehen, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung im BayWa-Konzern erst ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, verpflichtend unter vollständiger Einhaltung der ESRS zu erstellen ist. A.7Werthaltigkeitsüberprüfungen gemäß IAS 36 im BayWa-Konzern In der Ad-hoc-Mitteilung vom 12. Juli 2024 hatte die BayWa AG bekannt gegeben, dass ein Sanierungsgutachten nach den Grundsätzen des IDW S 6 beauftragt wurde. In einer weiteren Ad-hoc-Mitteilung vom 24. Juli 2024 wurde der Kapitalmarkt darüber informiert, dass aufgrund der rückläufigen Aktienkursentwicklung und der damit einhergehenden sinkenden Marktkapitalisierung der BayWa AG unter den Buchwert des Eigenkapitals umfangreiche Werthaltigkeitsüberprüfungen (Impairment-Tests) im Sinne des IAS 36 durchzuführen waren. Zum Ende des Geschäftsjahres 2024 lag die Marktkapitalisierung der BayWa AG weiterhin unter dem Buchwert des Eigenkapitals, sodass erneut Impairment-Tests für sämtliche immaterielle Vermögenswerte und für die Sachanlagen des BayWa-Konzerns erstellt werden mussten. Eine unter dem Nettovermögen liegende Marktkapitalisierung ist gemäß IAS 36.12 ein Anhaltspunkt (Triggering Event) für eine mögliche Wertminderung der Vermögenswerte bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash-Generating Units – CGUs). Hinzu kam zum 31. Dezember 2024 ein weiterer Sachverhalt, der eine Werthaltigkeitsüberprüfung gemäß IAS 36 erforderlich machte: Im BayWa-Konzern wurden die RWA Raiffeisen Ware Austria AG (kurz: RWA AG), Korneuburg, Österreich, einschließlich deren mittelbare und unmittelbare Tochterunternehmen, die "UNSER LAGERHAUS" WARENHANDELSGESELLSCHAFT m.b.H. (kurz: WHG), Klagenfurt, Österreich, sowie fünf Wind- und zwei Solarenergieanlagen in der Geschäftseinheit IPP des Segments Regenerative Energien (kurz: BayWa r.e. IPP) als Veräußerungsgruppen im Sinne des IFRS 5 klassifiziert. Unmittelbar vor der Klassifizierung als „zur Veräußerung gehalten“ ist ein Wertminderungstest gemäß IAS 36 durchzuführen. Dies wird damit begründet, dass sich aus der erwarteten Veräußerung und der daraus resultierenden Nutzungsänderung im Zeitpunkt der Umklassifizierung ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung ergibt. In einem zweiten Schritt ist dem Buchwert der beizulegende Zeitwert der Vermögenswerte bzw. Veräußerungsgruppe gegenüberzustellen. Ausgehend von diesen beiden Sachverhalten wird in den nachfolgenden Ausführungen zu den vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen zwischen „Werthaltigkeitsüberprüfungen aufgrund gesunkener Marktkapitalisierung“ und „Werthaltigkeitsüberprüfungen aufgrund der Klassifizierung als IFRS-5-Veräußerungsgruppe“ differenziert. Im Zuge der Werthaltigkeitsüberprüfungen gemäß IAS 36 wurden über beide Sachverhalte hinweg Vermögenswerte in Höhe von insgesamt 549,7 Mio. Euro wertberichtigt. In Mio. Euro 2024 Regenerative Energien - 380,8 Energie - 6,0 Cefetra Group - 38,7 Agrar - 53,6 Technik - 6,5 Global Produce 0,0 Bau - 23,8 Sonstige Aktivitäten - 40,3 - 549,7 Im Vergleich zum vorläufigen Sanierungsgutachten, das in die Bewertungen zum Halbjahresabschluss 2024 Eingang gefunden hat, resultierte auf Basis des finalen Sanierungsgutachtens zum 31. Dezember 2024 weiterer Wertminderungsbedarf. Dies ist im Wesentlichen auf die im Zeitablauf weitere Ausarbeitung des finalen Sanierungsgutachten sowie auf die zum Jahresende beschlossenen Verkäufe (RWA AG, WHG, BayWa r.e. IPP) zurückzuführen. Werthaltigkeitsüberprüfung aufgrund gesunkener Marktkapitalisierung Bei den Werthaltigkeitsüberprüfungen wurde der erzielbare Betrag der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf Basis des höheren Betrags aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten einerseits und Nutzungswert andererseits ermittelt. Die für die Werthaltigkeitsüberprüfungen herangezogenen Cashflows berücksichtigen die Erkenntnisse aus dem Sanierungsgutachten. Mit Ausnahme des Segments Regenerative Energien wurden die Werthaltigkeitstests unter der Annahme einer nachhaltigen Wachstumsrate von 1,0 Prozent erstellt; lediglich im Segment Regenerative Energien lag diese bei 2,0 Prozent mit Ausnahme der Bewertungen in der Geschäftseinheit IPP. Aufgrund der hier zugrunde liegenden begrenzten Nutzungsdauer konnte keine ewige Rente berücksichtigt werden. Der gesamten Werthaltigkeitsüberprüfung wurde jene Planung zugrunde gelegt, die auch Eingang in das Sanierungsgutachten gefunden hat. Basierend auf dem Grundsatz der Einzelbewertung sind derartige Werthaltigkeitsüberprüfungen grundsätzlich für einen einzelnen Vermögenswert durchzuführen. Regelmäßig generieren aber Vermögenswerte innerhalb eines Unternehmens nur in Verbindung mit anderen Vermögenswerten wirtschaftlichen Nutzen in Form von Zahlungsmittelzuflüssen. Vor diesem Hintergrund sind für die Zwecke des Impairment-Tests die kleinstmöglichen Gruppen von Vermögenswerten zu identifizieren, die eigenständige Zahlungsmittelzuflüsse erzeugen (sogenannte zahlungsmittelgenerierende Einheiten bzw. Cash-Generating Units – CGUs). Zur Abgrenzung der CGUs bzw. der kleinsten Gruppen von Vermögenswerten, die weitestgehend unabhängige Zahlungsmittelzuflüsse generieren, sind im BayWa-Konzern mehrere Aspekte und Fragestellungen berücksichtigt, wobei den folgenden zwei besondere Bedeutung zukommt: Bestehen Produktionsverflechtungen (Asset Separations) und werden einzelne Vermögenswerte derart integriert genutzt, dass sie keine unabhängigen Zahlungsmittelzuflüsse generieren können? Bestehen Absatzverflechtungen (Revenue Separations) und sind die von einer Gruppe von Vermögenswerten generierten Zahlungsmittelzuflüsse unabhängig voneinander oder interdependent? Konkret erfolgt der Zuschnitt der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten anhand unterschiedlicher Kriterien (z. B. Produktgruppen, Regionen, Standorte/Niederlassungen, Gesellschaften, Gruppen von Gesellschaften), die teilweise auch kombiniert werden (z. B. Produktgruppen und Regionen) und jeweils die Ebene reflektieren, die weitestgehend unabhängige Zahlungsmittelzuflüsse generiert. Eine Ausnahme davon stellen die eigenen Energieanlagen in der Geschäftseinheit IPP im Segment Regenerative Energien dar. Hier wird jede einzelne Anlage, die fertiggestellt und in Betrieb genommen wurde, als eigenständige CGU betrachtet. Den einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ist die Sanierungsplanung des BayWa-Konzerns zugrunde gelegt. Die Sanierungsplanung wurde teilweise auf Einzelgesellschaftsebene, überwiegend aber auf Geschäftsfeld- bzw. Segmentebene erstellt, sodass in einer Planung mehrere zahlungsmittelgenerierende Einheiten zusammengefasst wurden. Für Bewertungszwecke wurden diese aggregierten Planungen auf die jeweils kleinste Gruppe von Vermögenswerten, die eigenständige Zahlungsmittelzuflüsse generiert, aufgeteilt. Dazu wurden unter Berücksichtigung der historischen und aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen der CGU Aufteilungsschlüssel definiert. Eine Abschreibung von at-Equity bilanzierten Beteiligungen war im Segment Regenerative Energien in sechs Fällen in einer Gesamthöhe von 48,0 Mio. Euro sowie bei einer Beteiligung der BayWa AG in Höhe von 3,4 Mio. Euro notwendig. Die Abschreibungen hieraus werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Ergebnis aus at-Equity bilanzierten Anteilen ausgewiesen – hierzu wird auf die Erläuterungen in Abschnitt D.6 verwiesen. Im BayWa-Konzern wurde für alle CGUs der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Die Nutzungswerte der CGUs liegen unterhalb der beizulegenden Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten, da Zahlungsströme aus künftigen Restrukturierungen, zu denen das Unternehmen nicht verpflichtet ist, unberücksichtigt bleiben. Die beizulegenden Zeitwerte wurden dann den jeweiligen Buchwerten, die aus dem betriebsnotwendigen Kapital (Capital Employed) abgeleitet wurden, gegenübergestellt. Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten erfolgte mittels Discounted-Cashflow-Verfahren (ermittelt gemäß IFRS 13 mit Parametern der Stufe 3). Die Bewertung für die Geschäftseinheit Independent Power Produce im Segment Regenerative Energien erfolgte auf zum Halbjahr 2024 noch auf Basis des Nutzungswerts. Zum Geschäftsjahresende 2024 wurde die Bewertung auf die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten umgestellt, da dieser Ansatz für die Ermittlung des erzielbaren Betrags die Planung aus dem Restrukturierungsgutachtens angemessen abbildet. Im Rahmen der Verteilung der für zahlungsmittelgenerierende Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten festgestellten Wertminderung legt IAS 36.105 eine Untergrenze für den Buchwert von abzuschreibenden Vermögenswerten fest. Diese Untergrenze ist der höhere Wert von beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert (sofern bestimmbar) bzw. null. Eine darüber hinausgehende Wertminderung kann daher nach IFRS nicht aufwandswirksam erfasst werden. Dies betrifft insbesondere die folgenden nicht-finanziellen Vermögenswerte: Grundstücke und Gebäude, technische Silos, technische Anlagen und Maschinen sowie Nutzungsrechte (IFRS 16). Für Grundstücke und Gebäude wurde der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten unter Berücksichtigung von Verkehrswerten bzw. Immobiliengutachten ermittelt. Bei der Bewertung der Silos wurde der beizulegende Zeitwert über ein Sachwertverfahren ermittelt. Die zugrunde liegenden Annahmen bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten betreffen neben dem Fassungsvermögen und der Bauweise auch weitere Ausstattungsmerkmale sowie marktübliche Veräußerungskosten. Im Rahmen der Ermittlung einer Untergrenze des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten von technischen Anlagen und Maschinen wurde der Wiederbeschaffungswert berücksichtigt. Hierzu wurden insbesondere Annahmen zu Nutzungsdauern, zur Entwicklung relevanter Preisindizes, zum technologischen Stand der Anlagen getroffen. Darüber hinaus wurde die Marktgängigkeit sowie marktübliche Veräußerungskosten berücksichtigt. Im Zuge der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Nutzungsrechten (IFRS 16) wurde ein Discounted-Cashflow-Modell herangezogen. Diesem Modell lagen wesentliche Vertragsparameter der Nutzungsrechte, zum Beispiel Vertragslaufzeit, Mietbeginn und die vereinbarte Miete zugrunde. Zusätzlich mussten Annahmen zu zukünftigen Mietzahlungen, einem Diskontierungszinssatz sowie Veräußerungskosten getroffen werden. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten von Gebäuden und Grundstücken, Silos, technische Anlagen und Maschinen sowie Nutzungsrechten (IFRS 16) ist im Bezug auch die zuvor dargestellten Annahmen sowohl von der Marktsituation als auch von der Einschätzung des Managements abhängig. Corporate Costs und Corporate Assets wurden den daran partizipierenden und profitierenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mittels nachvollziehbarer Schlüssel weiterbelastet. Der Wertminderungsbedarf wurde zunächst auf die langfristigen Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verteilt. Dabei wurden die einzelnen Vermögenswerte entweder maximal bis zur Höhe ihres erzielbaren Betrags oder auf null abgeschrieben. Sofern weiterer Wertminderungsbedarf für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit bzw. eine Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen ein Geschäfts- und Firmenwert zugeordnet war, bestand, wurde dieser Geschäfts- und Firmenwert entsprechend des verbleibenden Wertminderungsbedarfs abgeschrieben. Im Ergebnis mussten im Rahmen der Werthaltigkeitsüberprüfungen aufgrund gesunkener Marktkapitalisierung im Geschäftsjahr 2024 insgesamt 475,1 Mio. Euro außerplanmäßig abgeschrieben werden. In der nachfolgenden Tabelle werden diese außerplanmäßigen Abschreibungen verteilt auf die Segmente dargestellt. In Mio. Euro 2024 Regenerative Energien - 367,5 Energie - 1,9 Cefetra Group - 38,7 Agrar - 15,2 Technik - 5,9 Global Produce 0,0 Bau - 14,5 Sonstige Aktivitäten - 31,4 - 475,1 Im Segment Regenerative Energien beträgt die Abschreibung der Geschäfts- und Firmenwerte 74,5 Mio. Euro. Davon entfallen auf den Geschäftsbereich Solar Trade Abschreibungen in Höhe von 52,6 Mio. Euro und auf den Geschäftsbereich Projects EMEA/APAC & Energy Solutions 10,9 Mio. Euro. Die Abschreibungen in den Geschäftsbereichen Operations EMEA (3,4 Mio. Euro) und Holding (Software) mit 7,2 Mio. Euro tragen zur Gesamtabschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte im Segment Regenerative Energien bei. Im Segment Cefetra Group wurden der aus einem Asset-Deal stammende Geschäfts- und Firmenwert der Premium Crops Limited in Höhe von 6,8 Mio. Euro sowie die Firmenwerte aus der Akquisition der Heinrich Brüning GmbH (3,3 Mio. Euro) und der Thegra Tracomex-Unternehmensgruppe (8,7 Mio. Euro) vollständig abgeschrieben. Im Segment Agrar bestand aufgrund der Ergebnisse der Tests die Notwendigkeit, die den Geschäfts- und Firmenwert der EUROGREEN-Unternehmensgruppe in Höhe von 2,1 Mio. Euro vollständig und die der Uwe Körner GmbH in Höhe von 4,4 Mio. Euro anteilig um 1,3 Mio. Euro abgeschrieben. Die vollständige Abschreibung des Geschäfts- und Firmenwerts der Pellog GmbH belastet das Segment Energie mit 0,2 Mio. Euro. Die Peter Frey GmbH (Segment Bau) wurde in voller Höhe von 1,0 Mio. Euro wertberichtigt. Für weiterführende Angaben zu den getesteten Geschäfts- und Firmenwerten wird auf Abschnitt C.1 des vorliegenden Konzernanhangs verwiesen. Aufgeteilt nach Segmenten und CGUs stellt sich das Ergebnis der Werthaltigkeitsüberprüfung aufgrund gesunkener Marktkapitalisierung zum 31. Dezember 2024 im BayWa-Konzern wie folgt dar: Beschreibung der Geschäfts- einheit/CGU pro Segment Wesentliche Annahmen und Abschreibungsgründe FVlCoD 1 in Mio. Euro Abschreibung in Mio. Euro Relevante GuV-Position Abgeschriebener Vermögenswert Diskontierungs- satz in Prozent Regenerative Energien Independent Power Producer (IPP) (22 CGUs mit Impairment) Wesentliche Annahmen: Strompreiskurven, Strommarkwertraten Abschreibungsgründe: gesunkene Strompreiskurven und Strommarktwertraten, gestiegene Zinsen, angepassten Einspeiseannahmen 483,1 115,0 Abschreibungen und Wertminderungen Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen 4.9–8,1 (abhängig vom Land) Projects EMEA / APAC (1 CGU mit Impairment) Wesentliche Annahmen: Strompreiskurven, Strommarkwertraten Abschreibungsgründe: gesunkene Strompreiskurven und Strommarktwertraten, gestiegene Zinsen, angepassten Einspeiseannahmen 1.128,9 106,3 Abschreibungen und Wertminderungen; übriges Beteiligungsergebnis Sachanlagen, at-Equity-bilanzierte Anteile 7,8 Projects AMER (1 CGU mit Impairment) Wesentliche Annahmen: Strompreiskurven, Strommarkwertraten Abschreibungsgründe: gesunkene Strompreiskurven und Strommarktwertraten, gestiegene Zinsen, angepassten Einspeiseannahmen 980,8 10,2 Abschreibungen und Wertminderungen Sachanlagen 7,8 Solar Trade (19 CGUs mit Impairment) Wesentliche Annahmen: Strompreiskurven, Strommarkwertraten Abschreibungsgründe: gesunkene Strompreiskurven und Strommarktwertraten, gestiegene Zinsen, angepassten Einspeiseannahmen 92,9 64,6 Abschreibungen und Wertminderungen Immaterielle Vermögenswerte, Goodwill 8,7–13,3 (abhängig vom Land) Energy Solution (4 CGU mit Impairment) Wesentliche Annahmen: Revision der Geschäftstätigkeit, Marktentwicklung Abschreibungsgründe: Umstrukturierung der Geschäftstätigkeit, Anpassung an die Marktentwicklung 0,0 21,8 Abschreibungen und Wertminderungen; übriges Beteiligungsergebnis Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen 7,2 Services – Operations EMEA (6 CGUs mit Impairment) Wesentliche Annahmen: Fokussierung auf Kernmärkte Abschreibungsgründe: Notwendigkeit der operativen Anpassung an die Kernmärkte 0,0 14,4 Abschreibungen und Wertminderungen Immaterielle Vermögenswerte, Goodwill 8,6 Holdings (Software) und Sonstiges (2 CGUs mit Impairment) Wesentliche Annahmen: Revision der Geschäftstätigkeit, Marktentwicklung Abschreibungsgründe: Umstrukturierung der Geschäftstätigkeit, Anpassung an die Marktentwicklung 0,0 11,4 Abschreibungen und Wertminderungen Immaterielle Vermögenswerte, Goodwill 8,6 Regenerative Energien – at-Equity-bilanzierte Beteiligungen Amadeus Wind Holdings LLC Wesentliche Annahmen: Strompreiskurven, Strommarkwertraten Abschreibungsgründe: gesunkene Strompreiskurven und Strommarktwertraten, gestiegene Zinsen, angepassten Einspeiseannahmen 16,8 37,2 Ergebnis aus at-Equity-bilanzierten Anteilen At-Equity-bilanzierte Anteile 6,2 Segment Energie Handel mit Kraftstoffen, Pellets, Schmierstoffen, Betrieb von Tankstellen, Haustechnik (26 CGUs mit Impairment) Wesentliche Annahmen: Sanierungsplan des Managements, Bewertungsparameter Abschreibungsgründe: Segmentspezifische Sanierungsplanung, gestiegene Zinsen, Immobiliengutachten 91,4 1,9 Abschreibungen und Wertminderungen Immaterielle Vermögenswerte, Goodwill 7,4–7,8 (abhängig vom Beta) Segment Cefetra Group Internationaler Getreide und Spezialitätenhändler (10 CGUs mit Impairment) Wesentliche Annahmen: Sanierungsplan des Managements, Bewertungsparameter Abschreibungsgründe: Segmentspezifische Sanierungsplanung, gestiegene Zinsen, Immobiliengutachten 229,9 38,7 Abschreibungen und Wertminderungen Immaterielle Vermögenswerte, Goodwill, Sachanlagen 6,1–8,1 (abhängig vom Land) Segment Agrar Erfassungs- und Betriebsmittelgeschäft (7 CGUs mit Impairment) Wesentliche Annahmen: Sanierungsplan des Managements, Bewertungsparameter Abschreibungsgründe: Segmentspezifische Sanierungsplanung, gestiegene Zinsen, Immobiliengutachten 242,6 15,2 Abschreibungen und Wertminderungen Immaterielle Vermögenswerte, Goodwill 5,8–6,5 (abhängig vom Land) Segment Technik Vertrieb von Spezial- und Agrartechnik (5 CGUs mit Impairment) Wesentliche Annahmen: Sanierungsplan des Managements, Bewertungsparameter Abschreibungsgründe: Segmentspezifische Sanierungsplanung, gestiegene Zinsen, Immobiliengutachten 24,8 5,9 Abschreibungen und Wertminderungen Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen 8,7 Segment Bau Baufstoff-Fachhandel (80 CGUs mit Impairment) Wesentliche Annahmen: Sanierungsplan des Managements, Bewertungsparameter Abschreibungsgründe: Segmentspezifische Sanierungsplanung, gestiegene Zinsen, Immobiliengutachten 207,9 14,5 Abschreibungen und Wertminderungen Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen 9,3 Sonstige Aktivitäten Verteilung von Corporate Assets (136 CGUs mit Impairment) Wesentliche Annahmen: Sanierungsplan des Managements, Bewertungsparameter Abschreibungsgründe: Segmentspezifische Sanierungsplanung, gestiegene Zinsen, Immobiliengutachten n/a 31,4 Abschreibungen und Wertminderungen; Ergebnis aus at-Equity-bilanzierten Anteilen Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, at-Equity-bilanzierte Anteile n/a 1Angabe der beizulegenden Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten (Fair Value less Cost of Disposal), die gemäß Level 3 der Bemessungshierarchie für die zahlungsmittelgenerienden Einheiten mit Wertminderungsbedarf ermittelt wurden. Werthaltigkeitsüberprüfung aufgrund der Klassifizierung als IFRS-5-Veräußerungsgruppe Wie zu Beginn des Abschnitts erläutert, wurden bereits im Rahmen des Halbjahreskonzernabschlusses 2024 der BayWa AG Wertminderungstests durchgeführt. Im Vergleich hat sich bei den Tests zum Ende des Geschäftsjahres 2024 die Zusammensetzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten dahingehend geändert, dass die RWA AG einschließlich ihrer mittelbaren und unmittelbaren Tochterunternehmen, die WHG sowie vier Wind- und zwei Solarenergieanlagen und die Holdinggesellschaft einer Windenergieanlage der BayWa r.e. IPP als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind. Eine Aufteilung auf die noch zum Halbjahr 2024 ermittelten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ist zum 31. Dezember 2024 nicht mehr möglich, da der für die Verkaufsobjekte vereinbarte Verkaufspreis ausschließlich auf die jeweilige Veräußerungsgruppe als Ganzes entfällt. Deshalb werden die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zu jeweils einer zusammengefasst, sodass jede der genannten Veräußerungsgruppen einer CGU entspricht. Im Rahmen der Werthaltigkeitsüberprüfung aufgrund der Klassifizierung als IFRS-5-Veräußerungsgruppe wurde der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten unter Berücksichtigung der vereinbarten Nettoveräußerungserlöse ermittelt. Außerplanmäßige Abschreibungen ergeben sich, wenn der Buchwert (abgeleitet aus dem Capital Employed bzw. betriebsnotwendigem Kapital) der Veräußerungsgruppe ihren erzielbaren Betrag übersteigt. Aufgrund der Zusammenfassung aller zahlungsmittelgenerierender Einheiten einer Veräußerungsgruppe ergibt sich im Vergleich zum 30. Juni 2024 zusätzlicher Abschreibungsbedarf, der insbesondere Geschäfts- und Firmenwerte, weitere immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen betrifft. Aus der Werthaltigkeitsüberprüfung resultiert für die zahlungsmittelgenerierende Einheit RWA AG ein Abschreibungsbedarf auf Geschäfts- und Firmenwerte in Höhe von 41,9 Mio. Euro. Dabei entfällt der wesentliche Teil der Abschreibung auf den Geschäfts- und Firmenwert der Patent Co. DOO (Futtermittel) in Höhe von 35,4 Mio. Euro (Segment Agrar), der FABU BeteiligungsgmbH in Höhe von 3,4 Mio. Euro (Segment Bau) und der WAV Wärme Austria VertriebsgmbH mit 2,4 Mio. Euro (Segment Energie). Darüber hinaus wurden für die RWA AG und WHG Abschreibungen für immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 19,4 Mio. Euro erfasst. Innerhalb der Veräußerungsgruppe BayWa r.e. IPP wurden 13,3 Mio. Euro Abschreibungen auf Sachanlagen vorgenommen. Die im Rahmen des Wertminderungstests nach IAS 36 aufgrund der Klassifizierung als IFRS-5-Veräußerungsgruppe auf diese entfallenden außerplanmäßigen Abschreibungen sind wie folgt: In Mio. Euro 2024 Regenerative Energien - 13,3 Energie - 4,1 Agrar - 38,4 Technik - 0,6 Bau - 9,3 Sonstige Aktivitäten - 8,9 - 74,6 Für die Erläuterungen zu der sich an die Werthaltigkeitsüberprüfung gemäß IAS 36 unmittelbar anschließenden Bewertung zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 5 bei erstmaliger Klassifizierung als „zur Veräußerung gehalten“ wird auf Abschnitt C.10 verwiesen. BAngaben zur Konsolidierung B.1Konsolidierungsgrundsätze Die Kapitalkonsolidierung zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem beizulegenden Zeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden der Tochterunternehmen zum Erwerbszeitpunkt (Erwerbsmethode). Übersteigen die Anschaffungskosten den Konzernanteil an den Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden, so entsteht ein Firmenwert, der unter den immateriellen Vermögenswerten des Anlagevermögens ausgewiesen wird. Der Firmenwert wird einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen (Impairment-only-Approach). Ist die Werthaltigkeit nicht mehr gegeben, erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung, anderenfalls wird der Firmenwert unverändert beibehalten. Sind die Anschaffungskosten geringer als die Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden, so wird der Unterschiedsbetrag sofort ertragswirksam erfasst. Alle Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet. Zwischenergebnisse, sofern wesentlich, werden eliminiert. Zwischenergebnisse, die mit assoziierten Unternehmen realisiert werden, werden gegen den jeweiligen at-Equity-bilanzierten Beteiligungsansatz eliminiert. Ist der betroffene Beteiligungsansatz für eine Eliminierung nicht in ausreichendem Umfang vorhanden, erfolgt eine Eliminierung gegen weitere in Zusammenhang mit der betreffenden Gesellschaft stehende Vermögenswerte. Sollten diese nicht oder nicht in ausreichender Höhe vorhanden sein, wird die Zwischenergebnis-eliminierung zur Sicherstellung einer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Ertragslage mit einer Verrechnung in den Gewinnrücklagen vorgenommen. Eine Darstellung als „deferred income“ und somit unter den übrigen Verbindlichkeiten wird nicht vorgenommen, da es sich bei dem eliminierten Zwischenergebnis um keine Schuld handelt und ein Ausweis als übrige Verbindlichkeit die tatsächlichen Verhältnisse der Vermögenslage nicht korrekt wiedergeben würde. Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge werden verrechnet. B.2Konsolidierungskreis – Vollkonsolidierte Unternehmen nach IFRS 10 In den Konzernabschluss der BayWa AG sind nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung neben der BayWa AG alle in- und ausländischen Unternehmen einbezogen, bei denen die BayWa AG unmittelbar oder mittelbar Beherrschung im Sinne von IFRS 10 ausüben kann und bei denen es sich nicht um Tochterunternehmen von insgesamt untergeordneter Bedeutung handelt. Beherrschung liegt dann vor, wenn die BayWa AG Verfügungsgewalt über die maßgeblichen Tätigkeiten besitzt, Risikobelastungen durch bzw. Anrechte auf schwankende Renditen bestehen und aufgrund der Verfügungsgewalt die Höhe der variablen Rückflüsse beeinflusst werden können. Die Beherrschungsmöglichkeit gründet regelmäßig auf einer mittelbaren oder unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit. Sämtliche in den Konzernabschluss der BayWa AG zum 31. Dezember 2024 im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogenen verbundenen Unternehmen finden sich in der Aufstellung des Konzernanteilsbesitzes, die diesem Anhang als Anlage beigefügt ist. Im Geschäftsjahr 2024 haben sich die folgenden Änderungen beim Konsolidierungskreis ergeben. Verbundene Unternehmen, die bisher aus Wesentlichkeitsgründen nicht in den Konzernabschluss einbezogen wurden In Prozent Anteil am Kapital Anteil am Kapital Vorjahr Bemerkung Agate Energy Storage LLC, Carlsbad, USA 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2024 BayWa r.e. Australia Offshore Wind Holdings Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2024 BayWa r.e. Operation Services, S. de R.L. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2024 BayWa r.e. Tervola Oy, Malmö, Schweden 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2024 BayWa r.e. Vaala Oy, Malmö, Schweden 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2024 BW Western Portfolio I LLC, Carlsbad, USA 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2024 Camelia Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2024 Cassiopea Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2024 Cefetra Premium Oils USA Inc.,Wilmington, USA 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2024 Crono Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2024 Dalia Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2024 Delica NZ Export Limited, Auckland, Neuseeland 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2024 Energy Solutions 1 Pte. Ltd., Funan, Singapur 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2024 Energy Storage System Holding B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2024 ESS 1 B.V., Leeuwarden, Niederlande 1 0,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2024 Fleet Solar Limited, London, Vereinigtes Königreich 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2024 Framstraße Grundbesitz GmbH, Kemnath 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2024 Fresia Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2024 Grey Wolf Solar LLC, Carlsbad, USA 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2024 Hankook Baram Co., Ltd., Seoul, Südkorea 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2024 Iris Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2024 Keranna Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2024 MHH-PV-Mitarbeiterbeteiligungs-GBR, Tübingen 1 0,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2024 Oceano Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2024 PATENT CO. Hrvatska d.o.o., Osijek, Kroatien 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2024 Silverbell Solar LLC, Carlsbad, USA 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2024 T&G Apples Limited, Auckland, Neuseeland 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2024 Temi Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2024 Viola Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2024 Windpark Altenglan GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2024 Windpark Hesselertal GmbH & Co. KG, Gräfelfing 1 0,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2024 Windpark Jembke GmbH & Co. KG, Gräfelfing 1 0,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2024 Windpark Prüm GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2024 1Diese Unternehme wurden nach der Erstkonsolidierung zum 1. Januar 2024 im Verlauf des Geschäftsjahres verkauft. Daher beträgt der Anteilsbesitz zum 31.12.2024 jeweils 0,0 Prozent. Erworbene Unternehmen, die aufgrund von Beherrschungserlangung erstmals in den Konzernabschluss einbezogen werden 1 In Prozent Anteil am Kapital Bemerkung Sunčana elektrana Dicmo 2 d.o.o., Zagreb, Kroatien 2 100,0 Erstkonsolidierung zum 10.05.2024 1Bei dem dargestellten Unternehmen bestand kein Anteilsbesitz im Vorjahr. 2Es handelt sich um eine erworbene Projektgesellschaft ohne Geschäftsbetrieb, für die keine Kaufpreisallokation im Sinne von IFRS 3 vorgenommen wurde. Gegründete Unternehmen, die erstmals in den Konzernabschluss einbezogen werden 1 In Prozent Anteil am Kapital Bemerkung BayWa r.e. Equipment HoldCo LLC, Carlsbad, USA 100,0 Erstkonsolidierung zum 12.12.2024 BayWa r.e. Solar Trade Purchasing Services B.V., Maasbree, Niederlande 100,0 Erstkonsolidierung zum 06.03.2024 Bullawah Wind Farm Stage 2 Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0 Erstkonsolidierung zum 27.08.2024 Sirio Cinque S.r.l., Mailand, Italien 100,0 Erstkonsolidierung zum 17.04.2024 Sirio Due S.r.l., Mailand, Italien 100,0 Erstkonsolidierung zum 24.04.2024 Sirio Quattro S.r.l., Mailand, Italien 100,0 Erstkonsolidierung zum 17.04.2024 Sirio Tre S.r.l., Mailand, Italien 100,0 Erstkonsolidierung zum 24.04.2024 Sirio Uno S.r.l., Mailand, Italien 100,0 Erstkonsolidierung zum 17.04.2024 1Bei den dargestellten Unternehmen bestand jeweils kein Anteilsbesitz im Vorjahr. Unternehmen, die aufgrund von Verschmelzung nicht mehr in den Konzernabschluss einbezogen werden 1 In Prozent Anteil am Kapital Vorjahr Bemerkung DongCheon Green Energy Co., Ltd., Seoul, Südkorea 100,0 Verschmelzung auf BayWa r.e. Solar Asset Holding Korea zum 07.10.2024 Fairgrow Limited, Auckland, Neuseeland 100,0 Verschmelzung auf T&G Processed Food Limited zum 01.01.2024 Fruit Distributors Limited, Auckland, Neuseeland 100,0 Verschmelzung auf T&G Processed Food Limited zum 31.10.2024 MHH-PV-Mitarbeiterbeteiligungs-GBR, Tübingen 100,0 Verschmelzung auf BayWa r.e. Solar Energy Systems GmbH zum 31.12.2024 Status Produce Favona Road Limited, Auckland, Neuseeland 100,0 Verschmelzung auf Turners & Growers Fresh Limited zum 01.07.2022 Zonnedak A1 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Verschmelzung auf GroenLeven Invest B.V. zum 01.09.2024 Zonnedak F1 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Verschmelzung auf GroenLeven Invest B.V. zum 01.09.2024 Zonnedak F2 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Verschmelzung auf GroenLeven Invest B.V. zum 01.09.2024 Zonnedak F3 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Verschmelzung auf GroenLeven Invest B.V. zum 01.09.2024 Zonnedak O1 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Verschmelzung auf GroenLeven Invest B.V. zum 01.09.2024 1Bei den dargestellten Unternehmen bestand aufgrund der Verschmelzung jeweils kein Anteilsbesitz zum Ende des Geschäftsjahres 2024. Unternehmen, die aufgrund von Beherrschungsverlust nicht mehr in den Konzernabschluss einbezogen werden 1 In Prozent Anteil am Kapital Vorjahr Bemerkung Almodovar Solar S.L.U., Barcelona, Spanien 2 100,0 Verkauf zum 08.07.2024 American Beech Solar LLC, Irvine, USA 2 100,0 Verkauf zum 27.10.2024 Åshults Kraft AB, Malmö, Schweden 2 100,0 Verkauf zum 20.12.2024 Bierstadt Energy Storage LLC, Irvine, USA 100,0 Liquidiert zum 30.12.2024 Big Creek Solar 2 LLC, Carlsbad, USA 100,0 Liquidiert zum 31.12.2024 Big Creek Solar 3 LLC, Carlsbad, USA 100,0 Liquidiert zum 31.12.2024 Bluebird Solar LLC, Irvine, USA 2 100,0 Verkauf zum 27.10.2024 Corner Copse Solar Limited, London, Vereinigtes Königreich 2 100,0 Verkauf zum 20.09.2024 Dioniso S.r.l., Mailand, Italien 100,0 Verkauf zum 19.12.2024 Driffield Solar and Storage Limited, London, Vereinigtes Königreich 2 100,0 Verkauf zum 04.09.2024 Energía Diodos S.L.U., Barcelona, Spanien 2 100,0 Verkauf zum 08.07.2024 ESS 1 B.V., Leeuwarden, Niederlande 2 100,0 Verkauf zum 19.12.2024 EUROGREEN AUSTRIA GmbH, Sankt Lorenz Mondsee, Österreich 100,0 Verkauf zum 07.08.2024 GK Alpha Mega Solar Project No. 1, Tokio, Japan 2 100,0 Verkauf zum 21.03.2024 GK Alpha Mega Solar Project No. 2, Tokio, Japan 2 100,0 Verkauf zum 21.03.2024 La Redonda Solar S.L., Barcelona, Spanien 2 100,0 Verkauf zum 08.07.2024 LODUR Energieanlagen GmbH, München 100,0 Verkauf zum 29.11.2024 Perinnpitt Road Solar Ltd., London, Vereinigtes Königreich 2 100,0 Verkauf zum 13.08.2024 Plankenstein 8 GmbH & Co. KG, München 2 51,0 Verkauf zum 09.09.2024 Prairie Solar 1, LLC, Irvine, USA 2 100,0 Verkauf zum 27.10.2024 Prairie Solar Holdings LLC, Irvine, USA 2 100,0 Verkauf zum 27.10.2024 Projekt Aichach S7 GmbH & Co. KG, Augsburg 2 51,0 Verkauf zum 12.09.2024 Projekt Baierbrunn W13 GmbH, Augsburg 2 51,0 Verkauf zum 19.12.2024 Rag Lane Solar Ltd., London, Vereinigtes Königreich 2 100,0 Verkauf zum 11.12.2024 Ryfors Vindkraft AB, Malmö, Schweden 2 100,0 Verkauf zum 20.12.2024 Sjönnebol Kraft AB, Malmö, Schweden 2 100,0 Verkauf zum 20.12.2024 SOLAR CASTUERA, S.L., Madrid, Spanien 2 100,0 Verkauf zum 21.02.2024 South Fambridge Hall Solar Park Limited, London, Vereinigtes Königreich 2 100,0 Verkauf zum 04.09.2024 Whitelaw Brae Windfarm Ltd., Edinburgh, Vereinigtes Königreich 2 100,0 Verkauf zum 18.12.2024 Windpark Bärofen GmbH, Kilb, Österreich 2 100,0 Verkauf zum 09.12.2024 Windpark Hesselertal GmbH & Co. KG, Gräfelfing 2 100,0 Verkauf zum 30.09.2024 Windpark Jembke GmbH & Co. KG, Gräfelfing 2 100,0 Verkauf zum 30.09.2024 1Bei den dargestellten Unternehmen beträgt der Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2024 jeweils 0,0 Prozent. 2Es handelt sich um Projektgesellschaften, deren Verkauf in der Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS 15 bilanziert und ausgewiesen wird (siehe hierzu auch Abschnitt A.5). Unternehmen, die aus Wesentlichkeitsgründen nicht mehr in den Konzernabschluss einbezogen werden In Prozent Anteil am Kapital Vorjahr Bemerkung Baltic Logistic Holding B.V., Rotterdam, Niederlande 100,0 Entkonsolidierung zum 31.12.2024 Bellevue Bad Heilbrunn GmbH & Co. KG, Günzburg 51,0 Entkonsolidierung zum 30.06.2024 Brüderl Projekt GmbH & Co. KG, Traunreut 51,0 Entkonsolidierung zum 30.09.2024 DRWZ-Beteiligungsgesellschaft mbH, München 100,0 Entkonsolidierung zum 01.07.2024 G. Stranzinger Bauprojekt GmbH & Co. KG, Tann 60,0 Entkonsolidierung zum 30.09.2024 Interlubes GmbH, Würzburg 100,0 Entkonsolidierung zum 30.09.2024 Ketziner Beteiligungsgesellschaft mbH, Niederer Fläming 100,0 Entkonsolidierung zum 31.10.2024 Spitzlberg GmbH & Co. KG, Augsburg 51,0 Entkonsolidierung zum 30.09.2024 Bei den nachfolgend dargestellten Gesellschaften besteht – trotz fehlender mittelbarer oder unmittelbarer Stimmrechtsmehrheit entsprechend den Kapitalanteilen – Beherrschungsmöglichkeit aufgrund vertraglicher oder sonstiger Vereinbarungen. Daher werden auch diese Unternehmen nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der BayWa AG einbezogen. In Prozent Anteil am Kapital Anteil am Kapital Vorjahr Bemerkung Capital Fruit Ltd, Tzaneen, Südafrika 50,0 50,0 Beherrschender Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Delica North America, Inc., Torrance, USA 50,0 50,0 Mit 60 Prozent Mehrheit der Stimmrechte und Anrechte auf die Renditen RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft, Korneuburg, Österreich 50,0 50,0 Stimmrechtsmehrheit SDK Power Sdn. Bhd., Kuala Lumpur, Malaysia 48,0 48,0 Operative Geschäftsführung sowie mehrheitliche Vertretung im Geschäftsführungsorgan T&G CarSol Asia PTE. Ltd, Singapur, Singapur 50,0 50,0 Beherrschender Einfluss auf die Geschäftstätigkeit T&G Vizzarri Farms Pty Ltd, Tullamarine, Australien 50,0 50,0 Operative Geschäftsführung sowie mehrheitliche Vertretung im Geschäftsführungsorgan Worldwide Fruit Limited, Spalding, Großbritannien 50,0 50,0 Operative Geschäftsführung und Beherrschung über Organbesetzung Zugänge durch Unternehmenserwerbe im Geschäftsjahr 2024 Zugang: PATENT CO. Hrvatska d.o.o., Osijek, Kroatien Die RWA AG hat über die RWA International Holding GmbH, Korneuburg, Österreich, mit Wirkung zum 30. März 2024 100 Prozent der Anteile an dem kroatischen Mischfutterwerk AISLE40 d.o.o., Ivanic Grad, Kroatien, übernommen und am 24. Juni 2024 auf die neu gegründete PATENT CO. Hrvatska d.o.o., Osijek, Kroatien, verschmolzen. Das Mischfutterwerk produziert rund 80.000 Tonnen Mischfutter und Zusatzstoffe pro Jahr. Ziel der Akquisition ist die Stärkung der Aktivitäten und der Ausbau der Marktposition im Futtermittelbereich im südosteuropäischen Raum. Der beherrschende Einfluss besteht seit dem 30. März 2024. Seit diesem Zeitpunkt wird die PATENT CO. Hrvatska d.o.o. in den Konzernabschluss der BayWa AG im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen. Die Anschaffungskosten dieses Erwerbs belaufen sich für 100 Prozent der Anteile auf 2,6 Mio. Euro. Gemäß der Kaufpreisallokation ergibt sich kein Goodwill aus der Akquisition. Die Transaktionskosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb angefallen sind, belaufen sich nach aktuellem Stand auf 0,3 Mio. Euro. Mit dem Erwerb der AISLE40 d.o.o., Ivanic Grad, Kroatien, und der anschließenden Verschmelzung auf die PATENT CO. Hrvatska d.o.o., Osijek, Kroatien, resultieren folgende Zugänge an Vermögenswerten (ohne Geschäfts- oder Firmenwert) und Schulden bewertet zu beizulegenden Zeitwerten (gegliedert nach Hauptgruppen): In Mio. Euro PATENT CO. Hrvatska d.o.o. Aktiva Immaterielle Vermögenswerte 0,0 Sachanlagen 8,3 Finanzanlagen 0,0 Vorräte 0,7 Finanzielle Vermögenswerte 0,0 Forderungen und sonstige Vermögenswerte 0,6 davon: Forderungen (brutto) 0,3 davon: als einbringlich betrachtete Forderungen 0,3 Latente Steueransprüche 0,0 Flüssige Mittel 0,6 Passiva Langfristige Verbindlichkeiten 0,0 Kurzfristige Finanzschulden 5,8 Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen 1,3 Kurzfristige Ertragsteuerverbindlichkeiten 0,0 Kurzfristige übrige Verbindlichkeiten 0,1 Latente Steuerschulden 0,4 Erworbenes Nettovermögen zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung 2,6 Anteil der Gesellschafter des Mutterunternehmens 2,6 Anteil Minderheitsgesellschafter 0,0 Die Überleitung zu einem möglichen Geschäfts- oder Firmenwert zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung lautet wie folgt: In Mio. Euro PATENT CO. Hrvatska d.o.o. Übertragene Gegenleistung für den Erwerb der Anteile 2,6 Nicht beherrschende Anteile an den erworbenen Unternehmen 0,0 Erworbenes Nettovermögen zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung 2,6 Geschäfts- oder Firmenwert 0,0 Umsatz- und Ergebnisbeitrag der im Berichtszeitraum erstmals konsolidierten Gesellschaft: In Mio. Euro PATENT CO. Hrvatska d.o.o. Umsatzerlöse ab dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung 4,6 Gewinn/Verlust ab dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung - 1,4 Pro-forma-Umsatzerlöse für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2024 5,0 Pro-forma-Gewinn/-Verlust für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2024 - 1,6 Ergänzende Angaben zu den Unternehmenserwerben des Vorjahres Aus der Finalisierung der im Vorjahr als vorläufig berichteten Kaufpreisallokationen ergaben sich keine wesentlichen Änderungen im Vergleich zu den vorläufigen Allokationen, die im Konzernanhang angegeben waren. Abgänge durch Veräußerung im Geschäftsjahr 2024 Im Geschäftsjahr 2024 wurden sämtliche Anteile an den folgenden Gesellschaften bzw. Gesellschaftsgruppen veräußert und haben damit den Konsolidierungskreis des BayWa-Konzerns verlassen. Über den Verkauf hinaus sind keine Anteile im BayWa-Konzern verblieben. EUROGREEN AUSTRIA GmbH, Mondsee, Österreich Die EUROGREEN GmbH, Betzdorf, hat mit Wirkung zum 7. August 2024 die in ihrem Besitz befindlichen 100 Prozent der Anteile an der EUROGREEN AUSTRIA GmbH, Mondsee, Österreich, veräußert. LODUR Energieanlagen GmbH, München Mit Wirkung zum 29. November 2024 hat die BayWa Handels-Systeme-Service GmbH, München, ein zu 100 Prozent der BayWa AG gehörendes Tochterunternehmen, 100 Prozent der Anteile an der LODUR Energieanlagen GmbH, München, veräußert. Dioniso S.r.l., Mailand, Italien Die BayWa r.e. Italia S.r.l., Mailand, Italien, hat mit Wirkung zum 19. Dezember 2024 die in ihrem Besitz befindlichen 100 Prozent der Anteile an der Dioniso S.r.l., Mailand, Italien, veräußert. Die sich aus diesen drei Veräußerungen aufgrund des Beherrschungsverlusts ergebenden Auswirkungen auf den Konzernabschluss stellen sich wie folgt dar: Aufgrund Beherrschungsverlust abgegangene Vermögenswerte und Schulden In Mio. Euro EUROGREEN AUSTRIA GmbH LODUR Energie- anlagen GmbH Dioniso S.r.l. Summe der Abgänge 2024 Aktiva Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 0,6 0,8 56,3 57,7 Finanzanlagen 0,0 0,0 0,0 0,0 Übrige langfristige Vermögenswerte 0,0 0,0 1,4 1,4 Vorräte 0,7 1,3 0,0 2,0 Forderungen und sonstige Vermögenswerte 0,3 2,8 11,3 14,4 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0,1 0,9 1,9 2,9 1,7 5,8 70,9 78,4 Passiva Langfristige Rückstellungen 0,0 0,0 1,0 1,0 Langfristige Finanzschulden 0,2 0,0 41,4 41,6 Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige langfristige Verbindlichkeiten 0,1 0,0 2,5 2,6 Kurzfristige Rückstellungen 0,0 0,2 0,0 0,2 Kurzfristige Finanzschulden 0,1 0,0 9,3 9,4 Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 1,3 12,6 17,1 31,0 1,7 12,8 71,3 85,8 Nettovermögen zum Verkaufszeitpunkt 0,0 - 7,0 - 0,5 - 7,5 davon auf Minderheiten entfallend 0,0 0,0 0,0 0,0 davon auf Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallend 0,0 - 7,0 - 0,5 - 7,5 Veräußerungsergebnis aus den Abgängen des Geschäftsjahres 2024 In Mio. Euro EUROGREEN AUSTRIA GmbH LODUR Energie- anlagen GmbH Dioniso S.r.l. Summe der Abgänge 2024 Erhaltene Gegenleistung in Form von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten für die veräußerten Anteile 0,1 0,0 1,7 1,8 Abzüglich anteilig aufgegebenes Nettovermögen zum Verkaufszeitpunkt 0,0 - 7,0 - 0,5 - 7,5 Veräußerungsergebnis 0,1 7,0 2,2 9,3 Das Abgangsergebnis wird in der Gewinn- und Verlustrechnung im Beteiligungsergebnis dargestellt. Nettozahlungsmittelzufluss aus den Abgängen des Geschäftsjahres 2024 In Mio. Euro EUROGREEN AUSTRIA GmbH LODUR Energie- anlagen GmbH Dioniso S.r.l. Summe der Abgänge 2024 Durch Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beglichener Kaufpreis 0,1 0,0 1,7 1,8 Abzüglich mit dem Verkauf abgegebene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0,1 0,9 1,9 2,9 0,0 - 0,9 - 0,2 - 1,1 Wesentliche nicht beherrschende Anteile In den Konzernabschluss der BayWa AG werden auch Gesellschaften einbezogen, an denen die BayWa AG mittelbar und unmittelbar über weniger als 100 Prozent der Kapital- und Stimmrechtsanteile verfügt. Die zusammenfassenden Finanzinformationen für Konzerngesellschaften, an denen wesentliche nicht beherrschende Anteile bestehen, stellen sich wie folgt dar: In Mio. Euro BayWa r.e. AG, München T&G Global Limited, Auckland, Neuseeland 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 Kapitalanteils- und Stimmrechtsquote der nicht beherrschenden Anteile (in %) 49,00 49,00 26,01 26,01 Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Jahresergebnis - 453,5 2,6 2,6 - 3,5 Kumulierte nicht beherrschende Anteile 41,7 541,7 68,7 74,2 An nicht beherrschenden Anteil ausgeschüttete Dividende 26,3 26,3 0,0 0,0 Finanzinformationen (vor Konsolidierung) Kurzfristige Vermögenswerte 2.273,5 2.664,7 219,3 206,4 Langfristige Vermögenswerte 1.809,4 2.134,5 364,5 367,8 Kurzfristige Verbindlichkeiten 2.991,3 2.136,1 241,4 136,4 Langfristige Verbindlichkeiten 1.011,4 1.568,9 122,7 194,2 Umsatzerlöse 4.144,1 5.805,6 1.223,7 907,2 Jahresfehlbetrag/-überschuss - 924,3 4,5 0,1 - 20,9 Sonstiges Ergebnis - 29,9 - 86,1 - 9,5 - 4,1 Gesamtergebnis - 954,2 - 81,6 - 9,4 - 25,0 In Mio. Euro RWA AG, Korneuburg, Österreich "UNSER LAGERHAUS" WARENHANDELSGESELLSCHAFT m.b.H., Klagenfurt, Österreich 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 Kapitalanteils- und Stimmrechtsquote der nicht beherrschenden Anteile (in %) 50,00 50,00 48,94 48,94 Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Jahresergebnis 5,8 8,2 0,1 2,1 Kumulierte nicht beherrschende Anteile 264,1 259,0 20,1 40,0 An nicht beherrschenden Anteil ausgeschüttete Dividende 3,2 6,3 2,0 2,0 Finanzinformationen (vor Konsolidierung) Kurzfristige Vermögenswerte 930,9 926,4 119,0 131,2 Langfristige Vermögenswerte 590,6 540,5 79,4 116,6 Kurzfristige Verbindlichkeiten 812,5 760,8 128,7 133,9 Langfristige Verbindlichkeiten 194,3 200,9 28,6 32,3 Umsatzerlöse 3.480,9 3.556,0 562,6 608,8 Jahresüberschuss 12,8 15,3 - 37,0 4,3 Sonstiges Ergebnis 2,1 8,9 0,5 - 0,2 Gesamtergebnis 14,9 24,1 - 36,5 4,1 … Die RWA wurde zum Bilanzstichtag 2024 als zur Veräußerung gehaltene Veräußerungsgruppe gemäß IFRS 5 klassifiziert, nachdem der Verkaufsvertrag am 27. Dezember 2024 unterzeichnet wurde. Neben dem Verkauf der RWA-Anteile wurde weiterhin ein Optionsvertrag über den Verkauf der Anteile an der BayWa Austria Holding GmbH, Wien, Österreich, unterzeichnet, wodurch die nach dem Verkauf der RWA-Anteile weiterhin von der Gesellschaft gehaltenen Anteile an der WHG veräußert werden sollen. Für weitere Erläuterungen wird auf Abschnitt C.10 verwiesen. Unternehmen von untergeordneter Bedeutung Aufgrund ihrer insgesamt untergeordneten Bedeutung werden 101 (Vorjahr: 101) inländische und 358 (Vorjahr: 338) ausländische verbundene Unternehmen nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Der Ansatz in der Konzernbilanz für diese Unternehmen und deren Bewertung erfolgt in analoger Anwendung von IFRS 9. Die kumulierten Jahresergebnisse und das kumulierte Eigenkapital (unkonsolidierte HB I-Werte auf Basis des lokalen Abschlusses) dieser Unternehmen stellen sich für das Geschäftsjahr 2024 wie folgt dar: Nicht einbezogene verbundene Unternehmen In Mio. Euro Anteil zur Gesamtheit aller verbundenen Unternehmen in Prozent Jahresüberschuss - 7,7 0,6 Eigenkapital 25,7 0,3 B.3Gemeinschaftsunternehmen nach IFRS 11 in Verbindung mit IAS 28 Nach der Equity-Methode werden 17 (Vorjahr: 17) Gemeinschaftsunternehmen bilanziert, bei denen der BayWa-Konzern zusammen mit einem oder mehreren konzernfremden Dritten aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung die gemeinschaftliche Beherrschung ausübt. Diese finden sich in der Aufstellung des Konzernanteilsbesitzes, der diesem Konzernanhang als Anlage beigefügt ist. Die Anteile dieser Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des sich seit Anteilserwerb ändernden anteiligen Reinvermögens der Beteiligungsgesellschaften angesetzt. Die zusammenfassenden Finanzinformationen für die nach der Equity-Methode einbezogenen wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen stellen sich wie folgt dar: In Mio. Euro Hafen Vierow - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Brünzow VIELA Export GmbH, Vierow 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 Beteiligungsquote (in %) 50,00 50,00 50,00 50,00 Stimmrechtsquote (in %) 50,00 50,00 50,00 50,00 Erhaltene Dividende vom Gemeinschaftsunternehmen 0,0 0,0 0,0 0,0 Kurzfristige Vermögenswerte 3,0 3,6 6,0 7,2 Langfristige Vermögenswerte 12,3 12,1 18,5 14,8 Kurzfristige Verbindlichkeiten 0,5 0,7 1,5 1,1 Langfristige Verbindlichkeiten 4,4 4,8 7,2 6,9 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 2,4 2,8 4,4 5,8 Kurzfristige Finanzschulden 0,0 0,0 0,0 0,0 Langfristige Finanzschulden 3,2 3,6 6,3 6,0 Umsatzerlöse 4,5 3,8 8,6 7,6 Planmäßige Abschreibungen - 0,6 - 0,5 - 1,2 - 1,1 Zinsaufwand - 0,1 - 0,1 - 0,3 - 0,3 Zinsertrag 0,1 0,0 0,0 0,0 Ertragsteueraufwand - 0,5 - 0,5 - 0,7 - 0,5 Jahresüberschuss aus fortgeführten Geschäftsbereichen 1,2 1,2 1,8 1,4 Sonstiges Ergebnis 0,0 0,0 0,0 0,0 Gesamtergebnis 1,2 1,2 1,8 1,4 Nicht erfasste Verluste der Berichtsperiode 0,0 0,0 0,0 0,0 Nicht erfasste Verluste kumulativ 0,0 0,0 0,0 0,0 Überleitungsrechnung Nettoreinvermögen des Gemeinschaftsunternehmens 10,4 10,2 15,8 14,1 Beteiligungs- und Stimmrechtsquote (in %) 50,00 50,00 50,00 50,00 Geschäfts- oder Firmenwert 3,0 3,0 7,8 7,8 Sonstige Anpassungen - 0,1 - 0,1 - 0,2 - 0,2 Buchwert 8,1 8,0 15,5 14,7 Die Hafen Vierow - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Brünzow, ist für die Verwaltung und den Betrieb des Hafens Vierow und die Errichtung von Umschlagsanlagen sowie den Umschlag und die Lagerung von Gütern aller Art zuständig. Gegenstand der VIELA Export GmbH, Vierow, ist der Import und Export von Gütern und Produkten der Agrarwirtschaft. In Mio. Euro BHBW Holdings (Pty) Ltd, Lynnwood Manor, Südafrika Amadeus Wind Holdings, LLC, Wilmington, USA 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 Beteiligungsquote (in %) 50,00 50,00 33,30 33,30 Stimmrechtsquote (in %) 50,00 50,00 33,30 33,30 Erhaltene Dividende vom Gemeinschaftsunternehmen 0,0 0,0 0,0 0,0 Kurzfristige Vermögenswerte 31,5 39,0 19,9 13,9 Langfristige Vermögenswerte 27,3 18,9 288,6 281,8 Kurzfristige Verbindlichkeiten 14,3 22,6 6,6 2,7 Langfristige Verbindlichkeiten 22,6 14,4 301,9 293,1 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0,0 1,9 13,3 10,4 Kurzfristige Finanzschulden - 0,7 0,0 0,0 0,0 Langfristige Finanzschulden 0,0 0,0 108,1 119,0 Umsatzerlöse 61,0 63,0 3,1 25,3 Planmäßige Abschreibungen 1,1 - 1,0 - 10,5 - 10,5 Zinsaufwand - 0,2 - 0,9 - 6,2 - 5,6 Zinsertrag 0,0 0,0 0,0 0,0 Ertragsteueraufwand 0,0 - 0,2 0,0 - 0,1 Jahresüberschuss aus fortgeführten Geschäftsbereichen 0,4 0,9 - 1,3 - 3,9 Sonstiges Ergebnis 0,0 0,0 0,0 0,0 Gesamtergebnis 0,4 0,9 - 1,3 - 3,9 Nicht erfasste Verluste der Berichtsperiode 0,0 0,0 0,0 0,0 Nicht erfasste Verluste kumulativ 0,0 0,0 0,0 0,0 Überleitungsrechnung Nettoreinvermögen des Gemeinschaftsunternehmens 22,0 20,9 0,0 0,0 Beteiligungs- und Stimmrechtsquote (in %) 50,00 50,00 33,30 33,30 Geschäfts- oder Firmenwert 0,0 0,0 46,5 46,5 Sonstige Anpassungen 0,0 0,0 - 31,6 3,2 Buchwert 11,0 10,5 14,9 49,7 Die BHBW Holdings (Pty) Ltd, Lynnwood Manor, Südafrika, ist im Handel und Vertrieb von Landtechnik und Flurförderzeugen aktiv. Bei der Amadeus Wind Holdings, LLC, Wilmington, USA, handelt es sich um einen Windpark mit einer Gesamtleistung von 96 Gigawatt. Im Geschäftsjahr 2024 wurden die Anteile an der Amadeus Wind Holdings, LLC um 36,9 Mio. Euro abgeschrieben. Die Abschreibung ist in der obigen Tabelle in der Position Sonstige Anpassungen erfasst. In Mio. Euro Tornio Karhakkamaa Tuuli GP Oy, Helsinki, Finnland Buchan Offshore Wind Limited, Glasgow, Großbritannien 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 Beteiligungsquote (in %) 50,00 50,00 33,30 33,30 Stimmrechtsquote (in %) 50,00 50,00 33,30 33,30 Erhaltene Dividende vom Gemeinschaftsunternehmen 0,0 0,0 0,0 0,0 Kurzfristige Vermögenswerte 0,2 0,3 3,7 4,2 Langfristige Vermögenswerte 6,1 5,9 77,6 64,6 Kurzfristige Verbindlichkeiten 0,0 0,2 1,6 1,6 Langfristige Verbindlichkeiten 0,0 0,0 0,0 0,0 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0,2 0,3 3,3 0,0 Kurzfristige Finanzschulden 0,0 0,2 0,0 0,0 Langfristige Finanzschulden 0,0 0,0 0,0 0,0 Umsatzerlöse 0,0 0,0 0,0 0,0 Planmäßige Abschreibungen 0,0 0,0 0,0 0,0 Zinsaufwand 0,0 0,0 0,0 0,0 Zinsertrag 0,0 0,0 0,0 0,0 Ertragsteueraufwand 0,0 0,0 0,0 0,0 Jahresüberschuss aus fortgeführten Geschäftsbereichen 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstiges Ergebnis 0,0 0,0 0,0 0,0 Gesamtergebnis 0,0 0,0 0,0 0,0 Nicht erfasste Verluste der Berichtsperiode 0,0 0,0 0,0 0,0 Nicht erfasste Verluste kumulativ 0,0 0,0 0,0 0,0 Überleitungsrechnung Nettoreinvermögen des Gemeinschaftsunternehmens 6,3 6,1 79,7 67,2 Beteiligungs- und Stimmrechtsquote (in %) 50,00 50,00 33,30 33,30 Geschäfts- oder Firmenwert 13,8 13,8 0,0 0,0 Sonstige Anpassungen 1,0 0,3 0,0 0,0 Buchwert 18,0 17,1 26,6 22,4 Die Tornio Karhakkamaa Tuuli GP Oy, Helsinki, Finnland, ist in der Entwicklung eines Windprojekts in Finnland aktiv. Bei der Buchan Offshore Wind Limited, Glasgow, Großbritannien, handelt es sich um eine in der Entwicklung eines Offshore-Windprojekts tätige Gesellschaft. Bei den dargestellten Finanzinformationen handelt es sich um die Werte, die Gegenstand des IFRS-Abschlusses des jeweiligen Gemeinschaftsunternehmens sind. Die zusammenfassenden Finanzinformationen für die nach der Equity-Methode einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen, die für sich genommen nicht wesentlich sind, stellen sich wie folgt dar: In Mio. Euro 31.12.2024 31.12.2023 Buchwert am Bilanzstichtag 12,5 16,6 Anteil des BayWa-Konzerns am Jahresüberschuss aus fortgeführten Geschäftsbereichen - 6,5 1,0 Anteil des BayWa-Konzerns am Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0,0 0,0 Anteil des BayWa-Konzerns am sonstigen Ergebnis 0,0 - 0,1 Anteil des BayWa-Konzerns am Gesamtergebnis - 6,5 1,0 Nicht erfasste Verluste der Berichtsperiode 0,0 0,0 Nicht erfasste Verluste kumulativ - 0,9 - 0,9 Der Rückgang der Buchwerte der nicht wesentlichen, nach der at-Equity-Methode einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen ist vor allem auf die EVN-ECOWIND Sonnenstromerzeugungs GmbH zurückzuführen, die im aktuellen Geschäftsjahr aus dem Konzernkreis abgegangen ist. Darüber hinaus haben sich die operativen Ergebnisse der act renewable GmbH (minus 2,9 Mio. Euro), der FTW Bayreuth GmbH (minus 1,3 Mio. Euro) und der Wind + Mehr GmbH (minus 1,3 Mio. Euro) negativ ausgewirkt. Positiv auf den Buchwert wirkte sich hingegen eine vorgenommene Kapitalerhöhung bei der Pennavel SAS in Höhe von 4,6 Mio. Euro aus. B.4Assoziierte Unternehmen nach IAS 28 Nach der Equity-Methode werden 9 (Vorjahr: 13) assoziierte Unternehmen bilanziert, bei denen der BayWa-Konzern entweder über einen Stimmrechtsanteil von mindestens 20 Prozent und maximal 50 Prozent oder über Geschäftsführungs- oder Aufsichtsfunktionen maßgeblichen Einfluss ausüben kann und die kein Gemeinschaftsunternehmen oder ein Unternehmen von untergeordneter Bedeutung sind. Diese finden sich in der Aufstellung des Konzernanteilsbesitzes diesem Anhang als Anlage beigefügt. Die Anteile an diesen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des sich seit Anteilserwerb ändernden Reinvermögens der Beteiligungsgesellschaften angesetzt. Die zusammenfassenden Finanzinformationen für die nach der Equity-Methode einbezogenen wesentlichen assoziierten Unternehmen stellen sich wie folgt dar: In Mio. Euro Grandview Brokerage LLC, Seattle, USA BRB Holding GmbH, München 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 Beteiligungsquote (in %) 39,39 39,39 – 45,26 Stimmrechtsquote (in %) 39,39 39,39 – 45,26 Erhaltene Dividende vom assoziierten Unternehmen 0,3 0,5 – 5,9 Kurzfristige Vermögenswerte 140,6 122,1 – 0,4 Langfristige Vermögenswerte 30,0 22,5 – 234,8 Kurzfristige Verbindlichkeiten 146,1 128,3 – 0,0 Langfristige Verbindlichkeiten 6,0 5,4 – 0,0 Umsatzerlöse 900,0 613,5 – 0,0 Jahresüberschuss aus fortgeführten Geschäftsbereichen 9,4 1,7 – 6,1 Sonstiges Ergebnis 0,0 0,0 – 0,0 Gesamtergebnis 9,4 1,7 – 6,1 Nicht erfasste Verluste der Berichtsperiode 0,0 0,0 – 0,0 Nicht erfasste Verluste kumulativ 0,0 0,0 – 0,0 Überleitungsrechnung Nettoreinvermögen des assoziierten Unternehmens 18,6 11,0 – 235,3 Beteiligungs- und Stimmrechtsquote (in %) 39,39 39,39 – 45,26 Geschäfts- oder Firmenwert 14,5 14,5 – 0,0 Sonstige Anpassungen - 1,7 0,4 – - 17,3 Buchwert 20,1 19,2 – 89,2 Bei der Grandview Brokerage LLC, Seattle, USA, handelt es sich um eine Investmentgesellschaft. Gegenstand der BRB Holding GmbH, München, ist das Halten von Beteiligungen an Unternehmen der genossenschaftlichen Verbundgruppe sowie jede andere Tätigkeit, die dazu geeignet ist, diese Tätigkeit zu unterstützen. Die BayWa AG hat mit Wirkung zum 12. August 2024 die Anteile an der BRB Holding GmbH verkauft. Der Verkaufspreis für die Anteile betrug 120,3 Mio. Euro. Die Austria Juice GmbH, Allhartsberg, Österreich, wurde über die RWA AG als assoziiertes Unternehmen in den BayWa-Konzernabschluss einbezogen. Die RWA AG wurde zum Bilanzstichtag 2024 als zur Veräußerung gehaltene Veräußerungsgruppe gemäß IFRS 5 klassifiziert. Für weitere Erläuterungen wird auf Abschnitt C.10 verwiesen. Aufgrund dieser Einstufung verzichten wir auf die Darstellung der zusammengefassten Finanzinformationen für die AUSTRIA JUICE GmbH gemäß IFRS 12.B17. Die AUSTRIA JUICE GmbH ist Produzent von Fruchtsaftkonzentraten, Getränkegrundstoffen und Aromen sowie von Fruchtweinen und Direktsäften für die weiterverarbeitende Getränke- und Lebensmittelindustrie. Der Bilanzstichtag der AUSTRIA JUICE GmbH fällt aufgrund der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft auf den 28. Februar des jeweiligen Jahres. Aus diesem Grund endet die Berichtsperiode, die als Grundlage für die Einbeziehung des Abschlusses der AUSTRIA JUICE GmbH in den Konzernabschluss der BayWa AG herangezogen wird, am 30. November des jeweiligen Geschäftsjahres und ist somit abweichend vom Bilanzstichtag des Mutterunternehmens. Aus der abweichenden Berichtsperiode ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des BayWa-Konzerns. Bei den dargestellten Finanzinformationen handelt es sich um die Werte, die Gegenstand des IFRS-Abschlusses des jeweiligen assoziierten Unternehmens sind. Die zusammenfassende Finanzinformationen für die nach der Equity-Methode einbezogenen assoziierten Unternehmen, die für sich genommen nicht wesentlich sind, stellen sich wie folgt dar: In Mio. Euro 31.12.2024 31.12.2023 Buchwert am Bilanzstichtag 5,6 16,1 Anteil des BayWa-Konzerns am Jahresüberschuss aus fortgeführten Geschäftsbereichen - 4,9 2,3 Anteil des BayWa-Konzerns am Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0,0 0,0 Anteil des BayWa-Konzerns am sonstigen Ergebnis 0,0 0,0 Anteil des BayWa-Konzerns am Gesamtergebnis - 4,9 2,3 Nicht erfasste Verluste der Berichtsperiode 0,0 - 0,1 Nicht erfasste Verluste (kumulierter Wert) - 1,2 - 1,2 Der Rückgang der Buchwerte der nicht wesentlichen, nach der at-Equity-Methode einbezogenen assoziierten Unternehmen ist im Wesentlichen auf die Abschreibung der at-Equity bilanzierten Anteile der Tjiko GmbH, Rosenheim, und den Abgang der Zimmermann PV-TRACKER GmbH, Eberhardzell, zurückzuführen. Darüber hinaus ist der Buchwert der LWM Austria GmbH, Hollabrunn, Österreich, aufgrund der Klassifizierung der RWA AG als zur Veräußerung gehalten in den zusammengefassten Finanzinformationen nicht mehr enthalten. Insgesamt 28 (Vorjahr: 35) Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen von insgesamt untergeordneter Bedeutung für den Konzernabschluss werden nicht nach der Equity-Methode bilanziert, sondern in analoger Anwendung von IFRS 9 grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert. Hierbei werden die Anschaffungskosten als bester Schätzer für den beizulegenden Zeitwert herangezogen, sofern diese Unternehmen nicht an einem Wertpapiermarkt notiert sind oder sich die Ertragslage des Beteiligungsunternehmens gemessen am Plan nicht wesentlich geändert hat. Generell ist festzuhalten, dass diese Unternehmen aufgrund ihrer konstanten Geschäftsmodelle und ihrer aus Konzernsicht in Summe als vernachlässigbar einzustufenden Geschäftsaktivitäten keine wesentlichen Wertunterschiede zwischen Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert aufweisen. Die kumulierten Vermögenswerte, Schulden, Umsatzerlöse und Jahresergebnisse (jeweils auf Basis des lokalen Abschlusses) dieser Unternehmen stellen sich für das Geschäftsjahr 2024 wie folgt dar: Nicht nach der Equity-Methode bilanzierte Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen In Mio. Euro Vermögenswerte 123,5 Eigenkapital 26,5 Umsatzerlöse 128,1 Jahresüberschuss 12,1 B.5Veränderung des BayWa-Konsolidierungskreises im Überblick Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Konzern-Konsolidierungskreis, einschließlich Mutterunternehmen, wie folgt verändert: Inland Ausland Gesamt Einbezogen zum 31.12.2024 132 467 599 davon: vollkonsolidiert 123 450 573 davon: at-Equity bilanziert 9 17 26 Einbezogen zum 31.12.2023 142 471 613 davon: vollkonsolidiert 132 451 583 davon: at-Equity bilanziert 10 20 30 Die vollständige Aufstellung des Anteilsbesitzes ist in einer separaten Aufstellung des Konzernanteilsbesitzes (Anlage zum Konzernanhang) dargestellt. B.6Währungsumrechnung Die Umrechnung der in Fremdwährung aufgestellten Abschlüsse in Euro erfolgt gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währung. Die Gesellschaften des BayWa-Konzerns betreiben ihre Geschäfte selbstständig, sodass sie als „ausländische Geschäftsbetriebe“ berücksichtigt werden. Die funktionale Währung ist die jeweilige Landeswährung oder in Ausnahmefällen diejenige Währung, in welcher der Großteil der geschäftlichen Transaktionen der jeweiligen Gesellschaft abgewickelt wird. Vermögenswerte und Schulden werden mit dem Kurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. Hiervon abweichend werden Beteiligungsansätze zu historischen Kursen bewertet. Das Eigenkapital wird mit Ausnahme der direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen zu historischen Kursen geführt. Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt zum Jahresdurchschnittskurs. Die sich aus der Umrechnung ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden bis zum Abgang der Tochtergesellschaft ergebnisneutral behandelt und mit den sonstigen Rücklagen im Eigenkapital verrechnet. Die Umrechnungsdifferenz (inkl. Umgliederungen) reduzierte sich im Berichtsjahr um 15,8 Mio. Euro (Vorjahr: Reduzierung um 2,6 Mio. Euro). Die Wechselkurse der für den BayWa-Konzern bedeutenden Währungen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst: Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Mittelkurs am Durchschnittskurs 1 Euro 31.12.2024 31.12.2023 2024 2023 Australien AUD 1,677 1,626 1,639 1,629 Großbritannien GBP 0,829 0,869 0,846 0,870 Japan JPY 163,030 156,330 163,851 151,990 Neuseeland NZD 1,853 1,750 1,788 1,762 Schweden SEK 11,459 11,096 11,432 11,479 USA USD 1,038 1,105 1,082 1,081 CErläuterungen zur Bilanz C.1Immaterielle Vermögenswerte Im Geschäftsjahr 2024 kam es zu einer umfassenden Reorganisation der Berichts- und Steuerungsstruktur innerhalb des Segments Regenerative Energien. Zuvor erfolgte die Steuerung der Geschäftsaktivitäten und Entscheidungsfindung auf der Ebene von Geschäftseinheiten („Business Entities“); dies spiegelte sich entsprechend im Berichtswesen des Segments Regenerative Energien wider. Mit Beginn des Geschäftsjahres 2024 erfolgt die Steuerung der Geschäftsaktivitäten sowie die Planung zentral auf Ebene von teilweise zusammengefassten Business Entities zu neu definierten Geschäftseinheiten. Diese neu definierten Geschäftseinheiten sind: Geschäftseinheit Projects EMEA/APAC & Energy Solutions Geschäftseinheit Projects Americas Geschäftseinheit Operations EMEA Geschäftseinheit IPP Geschäftseinheit Solar Trade Geschäftseinheit Holding Die Geschäftseinheit Projects EMEA/APAC & Energy Solutions umfasst die Planung, die Projektierung und den Bau von Wind- und Solarenergieanlagen an verschiedenen Standorten in EMEA (Europa, Naher Osten, Afrika) und APAC (Ost-, Südostasien, Australien und Ozeanien). Außerdem umfasst die Geschäftseinheit (Energy Solutions) die Entwicklung maßgeschneiderter Energielösungen für die Energieversorgung von Gewerbe- und Industriekunden. Die Planung, die Projektierung und der Bau von Wind- und Solarenergieanlagen sowie deren Veräußerung in Nordamerika wird in der Geschäftseinheit Projects Americas zusammengefasst. Die Geschäftseinheit Operations EMEA umfasst das Servicegeschäft, das insbesondere die technische und kaufmännische Betriebsführung sowie die Wartung und Instandhaltung eigener und Fremdanlagen beinhaltet, sowie den Energiehandel in der Region EMEA. Darüber hinaus bestehen die Geschäftseinheiten IPP (Betrieb von Energieanlagen im Solar- und Windbereich), Solar Trade (Handel von Solarmodulen) sowie Holding (im Wesentlichen Bündelung von konzernweiten Holdingfunktionen). Für jede Geschäftseinheit wurde eine zentrale Führungsfunktion eingerichtet, die die Geschäftsaktivitäten steuert und beispielsweise über Unternehmenserwerbe und -verkäufe entscheidet. Diese Änderungen in der Organisations- und Berichtsstruktur stellen eine Reorganisation des Berichtswesens inkl. Änderung der Überwachung des Geschäfts- oder Firmenwerts gemäß IAS 36.87 dar. Folglich mussten die bestehenden Geschäfts- oder Firmenwerte neu allokiert werden. Sie werden zukünftig auf Ebene der zuvor dargestellten Geschäftseinheiten gesteuert und überwacht. Ab dem Geschäftsjahr 2024 stellen somit diese Geschäftseinheiten die firmenwerttragenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten BayWa r.e.im Segment Regenerative Energien dar. Innerhalb der Holding-Funktion besteht zudem der abgrenzbare Teilbereich Software, der als eigenständige zahlungsmittelgenerierende Einheit betrachtet wird, da er Zahlungsmittelzuflüsse generiert, die weitestgehend unabhängig von den Zahlungsmittelzuflüssen anderer zahlungsmittelgenerierender Einheiten sind. Die nachfolgende Tabelle fasst die vorgenommene Goodwill-Allokation zu den neu definierten Geschäftseinheiten im Rahmen Reorganisation innerhalb des Segments Regenerative Energien BayWa r.e.zum 1. Januar 2024 zusammen: In Mio. Euro 01.01.2024 31.12.2023 Geschäftseinheit Projects EMEA/APAC & Energy Solutions (ab 01.01.2024) 140,6 0,0 Geschäftseinheit Wind Projects (bis 31.12.2023) 0,0 24,3 Geschäftseinheit Solar Projects (bis 31.12.2023) 0,0 105,7 Geschäftseinheit Energy Solutions (bis 31.12.2023) 0,0 10,6 Geschäftseinheit Projects Americas (ab 01.01.2024) 4,5 0,0 Geschäftseinheit Wind Projects (bis 31.12.2023) 0,0 4,0 Geschäftseinheit Solar Projects (bis 31.12.2023) 0,0 0,3 Geschäftseinheit Energy Solutions (bis 31.12.2023) 0,0 0,2 Geschäftseinheit Solar Trade 52,6 52,6 Geschäftseinheit Operations EMEA (ab 01.01.2024) 3,4 0,0 Geschäftseinheit Services (bis 31.12.2023) 0,0 3,4 Geschäftseinheit Holding 7,2 7,2 BayWa r.e.-Gruppe gesamt 208,3 208,3 Die unter den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte betreffen die folgenden Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten: In Mio. Euro 2024 2023 Geschäftsbereich Projects EMEA/APAC & Energy Solutions 129,7 140,6 Geschäftsbereich Projects Americas 4,8 4,5 Geschäftsbereich Solar Trade 0,0 52,6 Geschäftsbereich Operations EMEA 0,0 3,4 Geschäftsbereich Holding 0,0 7,2 Citygreen Gartengestaltungs GmbH 1 0,0 0,9 EUROGREEN-Unternehmensgruppe 0,0 2,1 FABU BeteiligungsgmbH 0,0 3,4 Heinrich Brüning GmbH 0,0 3,3 Patent Co. DOO (Futtermittel) 0,0 35,2 Peter Frey GmbH 1 0,0 1,0 Premium Crops Limited (Firmenwert aus Asset-Deal) 1 0,0 6,5 Royal Ingredients-Unternehmensgruppe 3,4 3,4 T&G Global-Unternehmensgruppe 18,1 19,2 TFC Holland B.V. 1 15,7 15,7 Thegra Tracomex-Unternehmensgruppe 0,0 8,7 Uwe Körner GmbH 1 3,1 4,4 WAV Wärme Austria VertriebsgmbH 1 0,0 2,4 Übrige 1 0,0 0,2 174,8 314,7 1Die gekennzeichneten Geschäfts- oder Firmenwerte sind jeweils einzelnen zahlungsmittelgenerierende Einheiten zugeordnet. Alle anderen Geschäfts- oder Firmenwerte sind auf Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten allokiert. Im Geschäftsjahr 2024 resultierte aus den Wertminderungstests, die im Zusammenhang mit den Werthaltigkeitsüberprüfungen des BayWa-Konzerns durchgeführt wurden, für zahlungsmittelgeneriende Einheiten sowie Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit Geschäfts- oder Firmenwerten ein Wertminderungsbedarf in Höhe von 139,7 Mio. Euro (Vorjahr: 17,2 Mio. Euro). Zu weiteren Informationen bezüglich erfasster Wertminderungen siehe A.7. Die Geschäfts- oder Firmenwerte aus dem Erwerb der T&G Global-Unternehmensgruppe sowie Teile der Geschäfts- oder Firmenwerte der BayWa r.e.-Geschäftseinheiten unterliegen Wechselkursschwankungen, die zu Veränderungen gegenüber dem Vorjahr geführt haben. Den Zahlungsreihen liegen geschäftsfeldspezifische Zinssätze zwischen 4,9 und 13,3 Prozent (Vorjahr: zwischen 6,4 und 10,7 Prozent) zugrunde. Wachstumsraten werden aus den erwarteten Branchendurchschnitten und Vergangenheitswerten abgeleitet. Zur Extrapolation der Prognoserechnung wird zur Weiterentwicklung auf Basis des vierten Planjahres eine derzeit für diesen Zeitraum erwartete geschäftsfeldspezifische Wachstumsrate zwischen 1,0 und 2,0 Prozent (Vorjahr: zwischen 1,0 und 2,0 Prozent) zugrunde gelegt. Eine für möglich gehaltene Änderung der Grundannahmen kann aus einer Erhöhung des Abzinsungsfaktors um 0,5 Prozentpunkte, aus einer Verringerung der Wachstumsrate um 0,5 Prozentpunkte sowie aus einer Verringerung der Cashflows um 10 Prozentpunkte resultieren. Für die verbleibenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten und Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit Geschäfts- oder Firmenwerten würde bei genannter Änderung der Grundannahmen kein Abwertungsbedarf entstehen, da der Nutzungswert weiterhin den Buchwert übersteigt. Somit erübrigt sich die Angabe diesbezüglicher Sensitivitäten. Die Zugänge an immateriellen Vermögenswerten teilen sich folgendermaßen auf: In Mio. Euro 2024 2023 Zugang aus unternehmensinterner Entwicklung 0,2 5,8 Zugang aus gesondertem Erwerb 21,8 26,8 Zugang aus Unternehmenszusammenschlüssen 0,0 35,3 22,0 68,0 Im Geschäftsjahr 2024 wurden Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Höhe von 2,1 Mio. Euro (Vorjahr: 1,8 Mio. Euro) in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Dabei entfallen die wesentlichen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im BayWa-Konzern auf die BayWa AG, München, und VISTA Geowissenschaftliche Fernerkundung GmbH, München. C.2Sachanlagen Das gesamte Sachanlagevermögen wird betrieblich genutzt. Die außerplanmäßigen Abschreibungen belaufen sich im Geschäftsjahr 2024 auf 378,5 Mio. Euro (Vorjahr: 0,5 Mio. Euro). Diese Wertminderungen sind nahezu ausschließlich auf die im vergangenen Geschäftsjahr durchgeführten Werthaltigkeitsüberprüfungen im Sinne des IAS 36 sowie auf Abschreibungen der Veräußerungsgruppen RWA, WHG und BayWa r.e. IPP zurückzuführen (siehe Abschnitt A.8 und C.10). Im Geschäftsjahr 2024 wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von 10,5 Mio. Euro (Vorjahr: 18,9 Mio. Euro) in den Sachanlagen aktiviert. Im Laufe des Geschäftsjahres 2024 wurden Windanlagen aus den Vorräten in das Sachanlagevermögen, im Wesentlichen in die Technischen Anlagen, in Höhe von 40,6 Mio. Euro (Vorjahr: 103,0 Mio. Euro) umgegliedert. Während der Bauphase wurden die Anlagen in den Vorräten als unfertige Erzeugnisse/Leistungen ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2024 wurden diese Anlagen in den Geschäftsbereich IPP überführt, da entschieden wurde, diese Anlagen nicht zu veräußern, sondern selbst zu betreiben. Von dem insgesamt ausgewiesenen Sachanlagevermögen dienten zum Bilanzstichtag 338,2 Mio. Euro (Vorjahr: 36,4 Mio. Euro) der Besicherung von Verbindlichkeiten. Im Geschäftsjahr 2024 wurde im Zuge der Ausarbeitung des Sanierungsgutachtens die Eintragung von Grundschulden notwendig. Insgesamt wurden für Liegenschaften der BayWa AG Grundschulden in einer Höhe von 329,0 Mio. Euro eingetragen. Die RWA AG, Korneuburg, Österreich, und deren Tochtergesellschaften, die WHG sowie einzelne Tochtergesellschaften der BayWa r.e. AG werden zum 31. Dezember 2024 als zur Veräußerung gehalten gemäß IFRS 5 klassifiziert und somit nicht mehr in den Einzelpositionen des Anlagenspiegels ausgewiesen. Für weitere Erläuterungen wird auf Abschnitt C.10 verwiesen. C.3At-Equity-bilanzierte Anteile, übrige Finanzanlagen und Wertpapiere Die Anteile an übrigen Unternehmen bei Turners and Growers Horticulture Limited, Auckland, Neuseeland, werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei Turners and Growers Horticulture Limited entspricht der beizulegende Zeitwert an den Anteilen an übrigen Unternehmen, die erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (Option) bewertet werden, zum 31. Dezember 2024 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro). Im Geschäftsjahr 2024 resultierten hieraus keine Dividenden. Bisher wurden die Anteile an der Raiffeisen Bank International AG, Wien, Österreich, sowie weiteren Anteilen an verbundenen und übrigen Unternehmen in Österreich und den Anteilen in den übrigen Finanzanlagen dargestellt. Die RWA AG, Korneuburg, Österreich, und deren Tochtergesellschaften werden zum Bilanzstichtag 2024 als zur Veräußerung gehalten gemäß IFRS 5 klassifiziert und somit nicht mehr in den übrigen Finanzanlagen ausgewiesen. Für weitere Erläuterungen wird auf Abschnitt C.10 verwiesen. Der beizulegende Zeitwert der Anteile an der Raiffeisen Bank International AG betrug zum 31. Dezember 2024 75,9 Mio. Euro (Vorjahr: 71,8 Mio. Euro). Im Geschäftsjahr 2024 wurden hieraus Dividenden in Höhe von 4,8 Mio. Euro erzielt. Bei den weiteren Anteilen an verbundenen und übrigen Unternehmen in Österreich beläuft sich der beizulegende Zeitwert auf 1,2 Mio. Euro (Vorjahr: 1,8 Mio. Euro). Die Wertänderungen wurden entsprechend der Bewertungskategorie erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. C.4Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Unter dem Posten „als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ werden 39 (Vorjahr: 59) verpachtete bzw. nicht betriebsnotwendige Grundstücke und Gebäude ausgewiesen. Bei den betroffenen Objekten handelt es sich im Wesentlichen um Lagerhäuser, Marktgebäude, Märkte, Hallen, Silos, landwirtschaftliche Grundstücke und sonstige unbebaute Grundstücke sowie in geringem Umfang um Büro- und Wohngebäude. Der Buchwert zum Bilanzstichtag beträgt 18,8 Mio. Euro (Vorjahr: 37,1 Mio. Euro). Die planmäßigen Abschreibungen belaufen sich im Geschäftsjahr 2024 auf 0,9 Mio. Euro und liegen auf dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: 0,9 Mio. Euro). Der Aufwand daraus ist in gleicher Höhe in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position Abschreibungen enthalten. Im Berichtsjahr wurden Grundstücke und Gebäude in Höhe eines Buchwerts von 2,4 Mio. Euro in die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien umgegliedert. Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) der ausgewiesenen Objekte beträgt 37,0 Mio. Euro (Vorjahr: 105,1 Mio. Euro). Die beizulegenden Zeitwerte werden in der Regel nicht durch einen Gutachter ermittelt. Zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte zum Bilanzstichtag wurden überwiegend Ertragswertberechnungen durchgeführt (Level 3 der Fair-Value-Hierarchie). Dabei sind die Grundstückswerte anhand aktueller offizieller Bodenrichtwerte berechnet worden. Lagebedingten Vor- und Nachteilen wurde entsprechend Rechnung getragen. Bei vermieteten Gebäuden wurde unter Zugrundelegung der tatsächlich erzielten Jahresmiete abzüglich der standardisierten Bewirtschaftungskosten sowie der Restnutzungsdauer der Ertragswert der baulichen Anlage ermittelt. Aus der Gegenüberstellung der beizulegenden Zeitwerte und der Buchwerte der einzelnen Objekte hat sich im Berichtsjahr kein Wertberichtigungsbedarf ergeben. Die erzielten Mieterträge betrugen 2,5 Mio. Euro (Vorjahr: 6,8 Mio. Euro), die betrieblichen Aufwendungen (ohne Abschreibungen) für die Objekte, für die Mieterträge realisiert wurden, beliefen sich auf 1,1 Mio. Euro (Vorjahr: 2,1 Mio. Euro). Für die Objekte, für die keine Mieterträge realisiert wurden, betrugen die betrieblichen Aufwendungen 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro). Im Geschäftsjahr 2024 wurden als Finanzinvestition gehaltene Immobilien in Höhe von 20,0 Mio. Euro aufgrund der IFRS-5-Klassifizierung der Veräußerungsgruppe RWA in die Position „als zur Veräußerung gehalten“ umgegliedert. Für weitere Informationen wird auf Abschnitt C.10 verwiesen. Entwicklung des Konzernanlagevermögens für 2024 Anhang C.1 – C.4 In Mio. Euro Anschaffungs-/Herstellungskosten 01.01.2024 Währungs- differenzen Zugänge aus Konsolidierung Zugänge Abgänge Abgänge aus Konsolidierung Umbu- chungen 2 31.12.2024 Immaterielle Vermögenswerte Entgeltlich erworbene und selbst erstellte gewerb- liche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 507,9 - 1,2 0,0 10,8 - 30,8 - 0,9 - 68,6 417,2 Geschäfts- oder Firmenwerte 367,6 0,0 0,0 0,0 0,0 - 0,2 - 45,5 321,9 Geleistete Anzahlungen 35,3 0,1 0,0 13,2 - 11,7 0,0 - 23,9 13,0 910,8 - 1,1 0,0 24,0 - 42,5 - 1,1 - 138,0 752,1 Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.644,2 - 6,5 6,0 104,5 - 52,6 - 5,2 - 578,3 2.112,1 darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 1.270,0 - 1,5 0,0 72,9 - 36,9 - 5,0 - 63,3 1.236,2 Technische Anlagen und Maschinen 1.836,5 31,2 2,4 170,4 - 46,6 - 53,0 8,3 1.949,2 darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 10,9 - 0,3 0,0 5,6 - 2,3 - 0,1 - 2,2 11,6 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 615,6 - 0,8 0,1 78,7 - 51,2 - 1,2 - 147,6 493,6 darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 106,4 - 0,8 0,0 28,2 - 18,5 - 0,3 3,0 118,0 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 302,6 - 0,9 0,2 304,2 - 10,1 0,0 - 353,8 242,2 Fruchttragende Pflanzen 25,3 - 1,4 0,0 1,3 - 0,4 0,0 0,5 25,3 5.424,1 21,6 8,7 659,1 - 160,9 - 59,4 - 1.070,9 4.822,4 At-Equity-bilanzierte Anteile 315,4 5,9 5,1 12,8 - 5,1 - 98,6 - 58,1 177,4 Übrige Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 55,3 0,1 - 1,2 2,3 - 3,6 8,1 - 22,1 38,9 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 9,8 0,1 - 0,4 4,2 - 1,5 0,0 - 1,6 10,6 Beteiligungen an übrigen Unternehmen 63,6 0,1 0,0 20,3 - 6,3 0,0 - 15,9 61,8 Ausleihungen an beteiligte Unternehmen 40,0 0,3 0,0 1,4 - 15,0 0,0 3,5 30,2 Wertpapiere des Anlagevermögens 139,2 0,0 0,0 0,0 - 0,3 0,0 - 138,6 0,3 Sonstige Ausleihungen 15,5 - 0,4 0,0 0,6 - 6,9 0,0 0,0 8,8 323,4 0,2 - 1,6 28,8 - 33,6 8,1 - 174,7 150,6 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Grundstücke 27,7 0,0 0,0 2,6 - 1,7 0,0 - 12,4 16,2 Gebäude 58,3 0,0 0,0 0,2 - 3,4 0,0 - 17,2 37,9 86,0 0,0 0,0 2,8 - 5,1 0,0 - 29,6 54,1 Konzernanlagevermögen 7.059,7 26,6 12,2 727,6 - 247,2 - 151,1 - 1.471,2 5.956,6 1Die auf die Veräußerungsgruppen RWA, WHG und BayWa r.e. IPP vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen entfallen im Wesentlichen auf Firmenwerte (41,9 Mio. Euro), Grundstücke und Bauten (96,5 Mio. Euro), Technische Anlagen (39,8 Mio. Euro) sowie immaterielle Vermögenswerte (19,4 Mio. Euro). Die Angabe außerplanmäßiger Abschreibungen im Vorjahr wurde ergänzt. 2Im Zuge der Klassifizierung nach IFRS 5 wurden langfristige Vermögenswerte der Veräußerungsgruppen RWA, WHG und BayWa r.e. IPP in die Bilanzposition „zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen“ umgegliedert. Davon waren immaterielle Vermögenswerte (12,1 Mio. Euro), Sachanlagen (469,5 Mio. Euro), at-Equity-bilanzierte Anteile (58,2 Mio. Euro) sowie übrige Finanzanlagen (119,7 Mio. Euro) und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (13,0 Mio. Euro) betroffen. Abschreibungen Buchwerte 01.01.2024 Währungs- differenzen Afa Zugänge aus Konsolidierung Afa lfd. Jahr Außerplan- mäßige Afa (IAS 36 & IFRS 5) 1 Afa Abgänge Afa Abgänge aus Konsolidierung Zu- schreibungen Umbu- chungen 2 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2023 - 327,7 0,2 0,0 - 25,7 - 89,6 20,4 0,2 0,0 78,1 - 344,1 73,1 180,2 - 53,0 - 0,2 0,0 0,0 - 139,6 0,0 0,2 0,0 45,6 - 147,0 174,8 314,7 - 0,4 0,0 0,0 0,0 - 12,2 7,6 0,0 0,0 3,7 - 1,3 11,7 34,9 - 381,1 0,0 0,0 - 25,7 - 241,4 28,0 0,4 0,0 127,4 - 492,4 259,6 529,8 - 946,7 1,1 0,0 - 114,5 - 125,1 19,0 0,7 2,3 373,3 - 789,9 1.322,2 1.697,4 - 342,8 0,4 0,0 - 81,3 - 11,2 8,0 0,7 0,0 36,0 - 390,2 846,0 927,2 - 665,0 - 5,6 0,0 - 82,4 - 142,6 9,3 0,9 0,1 142,1 - 743,2 1.206,0 1.171,5 - 4,7 0,1 0,0 - 2,7 - 0,3 1,4 0,1 0,0 1,1 - 5,0 6,5 6,1 - 367,5 0,6 0,0 - 77,7 - 32,7 46,2 0,8 0,0 118,9 - 311,4 182,1 248,1 - 57,5 0,4 0,0 - 25,8 0,0 19,6 0,3 0,0 0,5 - 62,5 55,4 48,8 0,0 0,0 0,0 0,0 - 78,1 0,0 0,0 0,0 5,7 - 72,4 169,6 302,5 - 5,8 0,4 0,0 - 1,2 0,0 0,0 0,0 0,0 - 0,3 - 6,9 18,5 19,5 - 1.985,0 - 3,5 0,0 - 275,8 - 378,5 74,5 2,4 2,4 639,7 - 1.923,8 2.898,5 3.439,1 0,0 - 1,5 0,0 0,0 - 43,4 0,0 0,0 0,0 0,0 - 44,9 132,5 315,4 - 23,1 0,0 0,0 - 0,6 - 1,4 0,0 - 5,5 0,6 12,3 - 17,7 21,2 32,1 0,0 0,0 0,0 0,0 - 0,6 0,0 0,0 0,0 0,0 - 0,6 10,0 9,8 - 7,9 0,0 0,0 - 19,0 - 0,1 3,3 0,0 0,0 1,8 - 21,9 39,8 55,7 0,0 0,0 0,0 0,0 - 17,8 0,0 0,0 0,0 0,4 - 17,4 12,8 40,0 - 43,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 4,3 39,6 0,0 0,3 95,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 8,8 15,5 - 74,9 0,0 0,0 - 19,6 - 19,9 3,3 - 5,5 4,9 54,1 - 57,6 92,9 248,4 - 1,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,8 - 0,1 16,1 25,8 - 47,0 0,0 0,0 - 0,9 0,0 2,5 0,0 0,0 10,2 - 35,2 2,7 11,3 - 48,8 0,0 0,0 - 0,9 0,0 2,5 0,0 0,0 12,0 - 35,3 18,8 37,1 - 2.489,9 - 5,0 0,0 - 322,0 - 683,2 108,3 - 2,7 7,3 833,2 - 2.554,1 3.402,3 4.569,9 Entwicklung des Konzernanlagevermögens für 2023 Anhang C.1 – C.4 In Mio. Euro Anschaffungs-/Herstellungskosten 01.01.2023 Währungs- differenzen Zugänge aus Konsolidierung Zugänge Abgänge Abgänge aus Konsolidierung Um- buchungen 31.12.2023 Immaterielle Vermögenswerte Entgeltlich erworbene und selbst erstellte gewerb- liche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 489,3 - 2,2 15,2 18,2 - 44,2 - 14,3 45,6 507,6 Geschäfts- oder Firmenwerte 348,7 - 1,1 20,0 0,0 0,0 0,0 0,0 367,6 Geleistete Anzahlungen 12,6 - 0,2 0,2 14,4 - 0,8 0,0 9,1 35,3 850,6 - 3,5 35,3 32,6 - 45,0 - 14,3 54,7 910,4 Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.443,2 - 6,2 2,3 165,6 - 47,5 - 13,7 99,9 2.643,6 darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 1.152,9 - 5,1 0,4 123,2 - 27,9 - 7,6 34,0 1.270,0 Technische Anlagen und Maschinen 1.781,2 - 27,9 0,3 137,7 - 19,6 - 103,2 68,0 1.836,4 darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 9,9 - 0,3 0,0 3,8 - 2,5 0,0 - 0,1 10,9 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 546,9 - 1,6 1,4 93,5 - 47,6 - 0,7 23,2 615,0 darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 95,6 - 0,5 - 0,1 29,4 - 16,3 0,0 - 1,7 106,3 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 138,1 - 3,2 1,1 266,1 - 14,0 - 4,8 - 80,7 302,6 Fruchttragende Pflanzen 26,6 - 1,1 0,0 0,7 - 6,0 0,0 5,1 25,3 4.935,9 - 40,1 5,2 663,6 - 134,7 - 122,4 115,6 5.422,9 At-Equity-bilanzierte Anteile 279,0 - 2,3 17,1 22,0 - 5,9 2,8 2,7 315,4 Übrige Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 50,5 0,0 - 0,5 6,2 - 0,3 - 0,6 0,0 55,3 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 4,7 0,1 - 0,4 5,8 - 0,4 0,0 0,0 9,8 Beteiligungen an übrigen Unternehmen 56,6 0,0 0,0 9,3 - 0,1 0,0 - 2,1 63,6 Ausleihungen an beteiligte Unternehmen 37,6 - 0,4 1,3 1,5 0,0 0,0 0,0 40,0 Wertpapiere des Anlagevermögens 139,3 0,0 0,0 0,1 - 0,2 0,0 0,0 139,2 Sonstige Ausleihungen 24,7 - 0,7 0,4 2,5 - 4,9 0,0 - 6,5 15,5 313,3 - 0,9 0,7 25,4 - 5,8 - 0,6 - 8,7 323,4 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Grundstücke 30,5 0,0 0,0 0,0 - 1,4 0,0 - 1,5 27,7 Gebäude 59,2 0,0 0,0 0,1 - 3,3 0,0 2,2 58,3 89,8 0,0 0,0 0,1 - 4,7 0,0 0,8 86,0 Konzernanlagevermögen 6.468,6 - 46,7 58,3 743,6 - 196,1 - 134,5 165,1 7.058,1 1Die Angabe der außerplanmäßigen Abschreibungen im Geschäftsjahr 2023 wurde ergänzt. Abschreibungen Buchwerte 01.01.2023 Währungs- differenzen Afa Zugänge aus Konsolidierung Afa lfd. Jahr Außerplan- mäßige Afa 1 Afa Abgänge Afa Abgänge aus Konsolidierung Zu- schreibungen Um- buchungen 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022 - 338,0 1,0 0,0 - 35,5 - 1,0 43,5 2,4 0,0 0,1 - 327,5 180,2 151,3 - 52,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - 52,9 314,7 295,8 - 0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - 0,4 34,9 12,2 - 391,3 1,0 0,0 - 35,5 - 1,0 43,5 2,4 0,0 0,1 - 380,8 529,8 459,3 - 862,8 1,8 0,0 - 110,7 - 0,1 27,8 2,3 0,0 - 4,4 - 946,1 1.697,4 1.580,4 - 278,3 1,2 0,0 - 79,1 0,0 13,3 0,5 0,0 - 0,5 - 342,9 927,2 874,6 - 678,5 5,0 0,0 - 60,8 0,0 15,1 23,5 0,0 30,7 - 665,0 1.171,5 1.102,7 - 4,4 0,1 0,0 - 2,2 0,0 1,2 0,0 0,0 0,5 - 4,7 6,1 5,5 - 330,9 1,0 0,0 - 72,4 0,0 43,3 0,3 0,0 - 8,3 - 367,0 248,1 216,0 - 55,5 0,3 0,0 - 22,3 0,0 18,6 0,0 0,0 1,3 - 57,5 48,7 40,1 - 0,2 0,0 0,0 0,0 - 0,4 0,0 0,4 0,0 0,1 0,0 302,6 137,9 - 5,6 0,2 0,0 - 1,3 0,0 0,9 0,0 0,0 0,0 - 5,8 19,5 21,0 - 1.877,8 7,9 0,0 - 245,2 - 0,5 87,1 26,5 0,0 18,2 - 1.983,9 3.439,1 3.058,0 - 0,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,3 0,0 315,4 278,7 - 20,1 0,0 0,0 - 1,1 - 2,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - 23,2 32,1 30,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 9,8 4,7 - 6,4 0,0 0,0 - 1,2 0,0 0,0 0,0 0,0 - 0,3 - 7,9 55,7 50,2 - 0,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,7 0,0 0,0 40,0 36,8 - 57,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 0,0 12,9 0,0 - 43,9 95,3 82,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15,5 24,7 - 84,3 0,0 0,0 - 2,3 - 2,0 0,2 0,0 13,7 - 0,3 - 74,9 248,4 229,0 - 1,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - 1,9 25,8 28,7 - 45,8 0,0 0,0 - 0,9 0,0 2,0 0,0 0,0 - 2,2 - 47,0 11,3 13,4 - 47,7 0,0 0,0 - 0,9 0,0 2,0 0,0 0,0 - 2,2 - 48,8 37,1 42,1 - 2.401,4 8,9 0,0 - 283,9 - 3,5 132,8 28,9 13,7 16,0 - 2.488,5 4.569,8 4.067,1 C.5Ertragsteuerforderungen Die Ertragsteuerforderungen setzen sich wie folgt zusammen: In Mio. Euro 2024 2023 Langfristige Ertragsteuerforderungen (mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr) 8,8 8,5 Kurzfristige Ertragsteuerforderungen (mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr) 43,4 69,2 52,2 77,7 C.6Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte Die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten sonstigen finanziellen Vermögenswerte umfassen auch die Forderungen aus Leasingverhältnissen. Explizit nicht enthalten sind die Forderungen aus Ertragsteuern, die gemäß IAS 12 bilanziert und in Abschnitt C.5 aufgeführt werden. Die Position „Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte“ setzt sich wie folgt zusammen: In Mio. Euro 2024 2023 Langfristige Forderungen (mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15,3 15,7 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 24,9 80,0 Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 40,2 95,7 Forderungen aus sonstigen Steuern 0,9 1,2 Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte inkl. Rechnungsabgrenzungsposten 9,5 6,9 Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte 10,4 8,1 50,6 103,8 Kurzfristige Forderungen (mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.047,1 1.567,4 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 57,5 51,0 Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 10,1 46,5 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 421,9 539,9 Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.536,6 2.204,8 Forderungen aus sonstigen Steuern 96,4 187,2 Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte inkl. Rechnungsabgrenzungsposten 244,5 277,3 Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte 340,9 464,5 1.877,5 2.669,3 Die Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Posten weichen aufgrund ihres kurzfristigen Charakters nicht wesentlich von den ausgewiesenen Buchwerten ab. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungsunternehmen betreffen sowohl Lieferungen und Leistungen als auch kurzfristige Finanzierungen. Der Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist insbesondere auf die Klassifizierung der RWA AG, Korneuburg, Österreich, und deren Tochtergesellschaften sowie der WHG und einzelner Tochtergesellschaften der BayWa r.e. AG als zur Veräußerung gehalten gemäß IFRS 5 zurückzuführen. Für weitere Erläuterungen wird auf Abschnitt C.10 verwiesen. Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte enthalten vor allem noch nicht abgerechnete Lieferantengutschriften und sonstige Forderungspositionen sowie Sicherheitsleistungen, die im Rahmen der Handelstätigkeit zu hinterlegen sind. Darüber hinaus sind Vertragsvermögenswerte von 209,1 Mio. Euro (Vorjahr: 250,2 Mio. Euro) enthalten. Die nichtfinanziellen Vermögenswerte bestehen im Wesentlichen aus geleisteten Anzahlungen auf Vorräte in Höhe von 166,2 Mio. Euro (Vorjahr: 200,5 Mio. Euro) und aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 61,0 Mio. Euro (Vorjahr: 67,4 Mio. Euro). Die nachfolgende Tabelle dokumentiert die jeweiligen Bruttobuchwerte der übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte je Stufe der Risikovorsorge für Kreditverluste: Davon zum Abschlussstichtag Stufe 3 nicht wertberichtigt und in den folgenden Zeitbändern überfällig In Mio. Euro Bruttowert gesamt 2024 Bruttobuchwert Stufe 3 wertberichtigt Weder über- fällige noch wertberichtigt Überfällige Forderungen weniger als 30 Tage 31 bis 60 Tage 61 bis 90 Tage 91 Tage und mehr Forderungen und sonstige Vermögens- werte 2.030,8 174,7 1.561,9 294,3 196,6 21,7 17,3 58,7 Die in der Tabelle überfälligen Werte betreffen die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Auf diese Bruttoforderungswerte wurde eine Risikovorsorge für Kreditverluste der Stufe 2 gebildet. In den Bruttobuchwerten der wertberichtigten Forderungen Stufe 3 sind sowohl Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als auch Forderungen gegen verbundene und beteiligte Unternehmen und sonstige finanzielle Forderungen enthalten. Die enthaltenen Kreditrisiken in den Forderungen und sonstigen Vermögenswerten im Vorjahr stellt folgende Tabelle dar: Davon zum Abschlussstichtag Stufe 3 nicht wertberichtigt und in den folgenden Zeitbändern überfällig In Mio. Euro Bruttowert gesamt 2023 Bruttobuchwert Stufe 3 wertberichtigt 1 Weder über- fällige noch wertberichtigt 1 Überfällige Forderungen weniger als 30 Tage 31 bis 60 Tage 61 bis 90 Tage 91 Tage und mehr Forderungen und sonstige Vermögens- werte 2.808,5 205,2 2.158,7 444,6 308,3 46,8 28,3 61,2 1Aufgrund einer detaillierten Analyse der Kreditrisiken des Geschäftsjahres 2024 wurden in dem Zuge die Vorjahreszahlen angepasst. Die Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste (Stufe 2) hat sich im Geschäftsjahr 2024 bzw. im Vorjahr wie folgt entwickelt: In Mio. Euro 2024 2023 Stand 01.01. 8,4 7,5 Zuführung 9,3 2,0 Auflösung - 1,2 - 0,7 Write-offs (Inanspruchnahme) - 0,1 - 0,4 Umbuchungen - 1,5 0,0 Anpassungen aufgrund von Änderungen des Konsolidierungskreises 0,0 0,0 Kursdifferenzen 0,1 0,0 Stand 31.12. 15,0 8,4 Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Risikovorsorge für Kreditverluste der Stufe 2 aufgegliedert nach Überfälligkeiten sowie die zugrunde liegenden Ausfallwahrscheinlichkeiten im Geschäftsjahr 2024: Risikovorsorge für Kreditverlust der Stufe 2 In Mio. Euro Nicht überfällig Überfällig weniger als 30 Tage 31 bis 60 Tage 61 bis 90 Tage 91 Tage und mehr 01.01.2024 0,8 7,6 1,3 1,1 0,8 4,5 31.12.2024 3,8 11,2 2,2 1,0 0,6 7,4 Ausfallwahrscheinlichkeiten In Prozent Nicht überfällig Überfällig weniger als 30 Tage 31 bis 60 Tage 61 bis 90 Tage 91 Tage und mehr 01.01.2024 bis zu 0,3 – bis zu 11,0 bis zu 18,4 bis zu 22,2 bis zu 100,0 31.12.2024 bis zu 1,5 – bis zu 2,8 bis zu 44,6 bis zu 39,2 bis zu 100,0 Die entsprechenden Werte für das Vorjahr sind wie folgt: Risikovorsorge für Kreditverlust der Stufe 2 In Mio. Euro Nicht überfällig Überfällig weniger als 30 Tage 31 bis 60 Tage 61 bis 90 Tage 91 Tage und mehr 01.01.2023 1,3 6,2 1,0 0,9 0,6 3,8 31.12.2023 0,8 7,6 1,3 1,1 0,8 4,5 Ausfallwahrscheinlichkeiten In Prozent Nicht überfällig Überfällig weniger als 30 Tage 31 bis 60 Tage 61 bis 90 Tage 91 Tage und mehr 01.01.2023 bis zu 5,3 – bis zu 4,7 bis zu 11,3 bis zu 21,4 bis zu 98,7 31.12.2023 bis zu 0,3 – bis zu 11,0 bis zu 18,4 bis zu 22,2 bis zu 100,0 Die Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste Stufe 3 für die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte hat sich im Geschäftsjahr 2024 bzw. im Vorjahr wie folgt entwickelt: In Mio. Euro 2024 2023 Stand 01.01. 35,4 29,2 Zuführung 74,7 15,3 Auflösung - 8,7 - 8,1 Write-offs (Inanspruchnahme) 1,3 - 0,6 Anpassungen aufgrund von Änderungen des Konsolidierungskreises 0,0 0,0 Umbuchungen - 17,9 - 0,5 Kursdifferenzen 0,0 0,0 Stand 31.12. 84,8 35,4 Die Kundenstruktur im BayWa-Konzern ist sowohl regional als auch in Abhängigkeit vom Segment stark diversifiziert. Im Zuge des Risikomanagements sind für alle Kunden des BayWa-Konzerns Mindestanforderungen an die Bonität und darüber hinaus individuelle Höchstgrenzen für das Kreditlimit der einzelnen Kunden festgelegt. Der Forderungsbestand des BayWa-Konzerns setzt sich hauptsächlich aus einer Vielzahl von Kleinforderungen zusammen. Lediglich für eine geringe Anzahl von besonders bonitätsstarken Kunden werden Kreditlimits von über 1 Mio. Euro vergeben. Durch kontinuierliche Analysen des Forderungsbestands und besondere Überwachung der Kunden mit hohen Kreditlimits ist eine frühzeitige Identifikation und Bewertung von Konzentrationsrisiken (Klumpenrisiken) sichergestellt. Bei 42 (Vorjahr: 79) Schuldnern betrugen die Kreditrisikopositionen zum 31. Dezember 2024 jeweils über 1 Mio. Euro. Für diese Kunden schätzt der Konzern das Ausfallrisiko als nicht wesentlich ein. Der Rückgang ist insbesondere auf die Klassifizierung der RWA AG, Korneuburg, Österreich, und deren Tochtergesellschaften sowie der WHG als zur Veräußerung gehalten gemäß IFRS 5 zurückzuführen. Für weitere Erläuterungen wird auf Abschnitt C.10 verwiesen. ABS-Maßnahme und Factoring-Vereinbarungen ABS-Maßnahme Zur Verbesserung der Finanzierungsstrukturen hat die BayWa AG Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen einer Asset-Backed-Securitisation-(ABS-)Maßnahme verbrieft. Das Gesamtkreditvolumen aus der ABS-Maßnahme beläuft sich auf 160,0 Mio. Euro (Vorjahr: 160,0 Mio. Euro). Aufgrund der Vertragsgestaltung existieren keine realistischen Szenarien, die zu einer Übertragung der Chancen und Risiken aus dem Ausfallrisiko führen. Das Zahlungszeitpunktrisiko verbleibt darüber hinaus bei der BayWa AG. Aus diesen Gründen erfüllen die am Bilanzstichtag im Rahmen der ABS-Maßnahme verbrieften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Wert von 152,1 Mio. Euro (Vorjahr: 152,1 Mio. Euro) die Kriterien einer Ausbuchung nicht. Eine finanzielle Verbindlichkeit aus der ABS-Maßnahme in Höhe von 127,8 Mio. Euro (Vorjahr: 131,9 Mio. Euro) wurde erfasst. Bei der Differenz handelt es sich um einen Sicherheitseinbehalt, der bei Fälligkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verrechnet und an die BayWa AG ausgezahlt wird. Factoring-Vereinbarungen Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine neuen Factoring-Vereinbarungen geschlossen, auf deren Basis bestehende und zukünftige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Banken verkauft werden. Dagegen wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr die Factoring-Vereinbarungen der Cefetra B.V., der Cefetra Ibérica S.L.U. und der BayWa r.e. Solar Systems S.L.U. beendet. Das nominale Ankaufsvolumen über alle verbleibenden Vereinbarungen hinweg beläuft sich auf maximal 108,0 Mio. Euro. Der BayWa-Konzern kann frei entscheiden, ob und in welchem Umfang das Nominalvolumen ausgenutzt wird. Die Forderungen wurden gegen Barzahlung auf die Banken, die hier als sogenannter Factor agieren, übertragen, sodass die Forderungen seitens des BayWa-Konzerns nicht mehr verkauft oder verpfändet werden können. Die für den Abgang der Forderungen maßgeblichen Risiken betreffen das Kreditrisiko, das Risiko der verspäteten Zahlung (Spätzahlungsrisiko) sowie das Währungsrisiko. In Abhängigkeit davon, inwieweit die mit den übertragenen Forderungen zusammenhängenden Risiken auf den Factor übertragen werden, erfolgt eine vollständige, eine teilweise oder keine Ausbuchung. Verbleiben Risiken beim BayWa-Konzern, wird der zurückbehaltene Teil der übertragenen Forderungen weiterhin bilanziell erfasst und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Der Buchwert entspricht dem Zeitwert des anhaltenden Engagements. Im Rahmen der Factoring-Vereinbarungen rückzahlbare Beträge wurden nicht als besicherte Kreditaufnahme dargestellt. Die wesentlichen Informationen zur ABS-Maßnahme und zu den bestehenden Factoring-Vereinbarungen im BayWa-Konzern lassen sich wie folgt zusammenfassen: ABS-Maßnahme Factoring-Vereinbarungen BayWa AG Solarmarkt GmbH BayWa r.e. Solar Systems S.L.U. 2024 2023 2024 2023 2024 2023 Übertragung von Chancen und Risiken Wesentliche Risiken und bei der Gesellschaft verbleibender Anteil der Risiken (in %) Ausfall 100,0 100,0 5,0 5,0 0,0 0,0 Spätzahlung 100,0 100,0 5,0 5,0 0,0 0,0 Währung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Zuständigkeit für die Verwaltung der Forderungen Gesellschaft Gesellschaft Factor Bilanzielle Abbildung in Mio. Euro Max. Nominalvolumen laut Factoring-Vertrag 160,0 160,0 9,0 9,2 0,0 5,0 Ausbuchung der verkauften Forderungen nein nein ja ja ja ja Nominalvolumen der verkauften Forderungen zum 31.12. 152,1 152,1 0,3 2,0 0,0 0,9 Nominalvolumen der ausgebuchten Forderungen zum 31.12. 0,0 0,0 0,3 1,8 0,0 0,9 Buchwert des zurückbehaltenen Teils der verkauften Forderungen zum 31.12. 152,1 152,1 0,0 0,2 0,0 0,0 Zeitwert des zurückbehaltenen Teils der verkauften Forderungen zum 31.12. 152,1 152,1 0,0 0,2 0,0 0,0 Buchwert der bilanzierten finanziellen Verbindlichkeit zum 31.12. 127,8 131,9 0,0 0,2 0,0 0,0 Servicegebühr – erfasst in der Gewinn- und Verlustrechnung 1,1 1,0 0,1 0,2 0,0 0,0 Factoring-Vereinbarungen Cefetra B.V. Cefetra Limited Cefetra S.p.A. 2024 2023 2024 2023 2024 2023 Übertragung von Chancen und Risiken Wesentliche Risiken und bei der Gesellschaft verbleibender Anteil der Risiken (in %) Ausfall 0,0 0,0 10,0 10,0 0,0 0,0 Spätzahlung 0,0 5,0 1,5 1,5 5,0 5,0 Währung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Zuständigkeit für die Verwaltung der Forderungen Gesellschaft Factor Factor Bilanzielle Abbildung in Mio. Euro Max. Nominalvolumen laut Factoring-Vertrag 0,0 35,0 26,3 33,8 12,0 12,0 Ausbuchung der verkauften Forderungen n/a ja ja ja ja ja Nominalvolumen der verkauften Forderungen zum 31.12. 0,0 26,0 26,3 26,2 3,7 7,0 Nominalvolumen der ausgebuchten Forderungen zum 31.12. 0,0 23,4 23,1 26,2 3,5 6,6 Buchwert des zurückbehaltenen Teils der verkauften Forderungen zum 31.12. 0,0 2,6 3,0 3,0 0,2 0,4 Zeitwert des zurückbehaltenen Teils der verkauften Forderungen zum 31.12. 0,0 2,6 3,0 3,0 0,2 0,4 Buchwert der bilanzierten finanziellen Verbindlichkeit zum 31.12. 0,0 2,6 3,0 3,0 0,2 0,4 Servicegebühr – erfasst in der Gewinn- und Verlustrechnung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Factoring-Vereinbarungen Cefetra Ibérica S.L.U. Heinrich Brüning GmbH Grainli GmbH & Co. KG 2024 2023 2024 2023 2024 2023 Übertragung von Chancen und Risiken Wesentliche Risiken und bei der Gesellschaft verbleibender Anteil der Risiken (in %) Ausfall 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Spätzahlung 0,0 5,0 7,0 5,0 7,0 5,0 Währung 0,0 0,0 0,0 0,0 3,0 9,0 Zuständigkeit für die Verwaltung der Forderungen Factor Gesellschaft Gesellschaft Bilanzielle Abbildung in Mio. Euro Max. Nominalvolumen laut Factoring-Vertrag 0,0 15,0 20,0 20,0 40,7 40,7 Ausbuchung der verkauften Forderungen n/a ja ja ja ja ja Nominalvolumen der verkauften Forderungen zum 31.12. 0,0 4,8 13,1 12,4 8,8 22,2 Nominalvolumen der ausgebuchten Forderungen zum 31.12. 0,0 4,6 12,2 11,8 7,9 19,1 Buchwert des zurückbehaltenen Teils der verkauften Forderungen zum 31.12. 0,0 0,2 0,9 0,6 0,9 3,1 Zeitwert des zurückbehaltenen Teils der verkauften Forderungen zum 31.12. 0,0 0,2 0,9 0,6 0,9 3,1 Buchwert der bilanzierten finanziellen Verbindlichkeit zum 31.12. 0,0 0,2 0,9 0,6 1,3 3,6 Servicegebühr – erfasst in der Gewinn- und Verlustrechnung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,0 C.7Vorräte Der ausgewiesene Vorratsbestand setzt sich wie folgt zusammen: In Mio. Euro 2024 2023 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 41,1 90,2 Unfertige Erzeugnisse/Leistungen 892,1 1.103,6 Fertige Erzeugnisse/Leistungen und Waren 1.985,2 3.129,7 2.918,4 4.323,5 Die Wertminderungen auf Vorräte belaufen sich im Geschäftsjahr 2024 auf 232,4 Mio. Euro und liegen unter dem Wert des Vorjahres von 238,8 Mio. Euro. Der Buchwert der Vorräte, die zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet werden, beträgt am Bilanzstichtag 567,5 Mio. Euro (Vorjahr: 503,7 Mio. Euro). Von den ausgewiesenen Vorräten dienten zum Bilanzstichtag 24,4 Mio. Euro (Vorjahr: 62,5 Mio. Euro) der Besicherung von Verbindlichkeiten. Im Berichtsjahr wurden 35,8 Mio. Euro Fremdkapitalkosten (Vorjahr: 22,8 Mio. Euro) als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf unfertige Leistungen aktiviert. Die verbleibende Leistungsverpflichtung aus den über einen Zeitraum zu erfüllenden Verträgen beträgt zum 31. Dezember 2024 316,0 Mio. Euro (Vorjahr: 252,1 Mio. Euro). Grundsätzlich wird die entsprechende Umsatzrealisierung dieser verbleibenden Leistungsverpflichtungen im Geschäftsjahr 2024 erwartet. Daher wird die in IFRS 15.121 enthaltene Erleichterungsvorschrift in Anspruch genommen. Der Gesamtbetrag der für die Erfüllung von Leistungsverpflichtungen angefallenen Kosten für laufende Fertigungsaufträge belief sich zum Abschlussstichtag auf 680,7 Mio. Euro (Vorjahr: 526,5 Mio. Euro). In den Umsatzerlösen des BayWa-Konzerns sind aufgrund der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung Erlöse in Höhe von 741,3 Mio. Euro (Vorjahr: 598,7 Mio. Euro) enthalten. Aufgrund der Vertragsausgestaltung wurden die Anfangsbestände der Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten im Wesentlichen über das laufende Geschäftsjahr aufgelöst. Zum Bilanzstichtag beliefen sich die Vertragsverbindlichkeiten aus der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung aus Verträgen mit Kunden nach IFRS 15 auf 86,4 Mio. Euro (Vorjahr: 107,7 Mio. Euro). Ferner betrug die Gesamtsumme der erhaltenen Anzahlungen 78,8 Mio. Euro (Vorjahr: 115,3 Mio. Euro). In der Berichtsperiode wurden 107,7 Mio. Euro (Vorjahr: 91,8 Mio. Euro) als Erlöse erfasst, die zu Beginn der Periode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren. Im Bilanzposten „Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte“ sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus laufenden Verträgen mit Kunden in Höhe von 80,8 Mio. Euro (Vorjahr: 74,6 Mio. Euro) sowie zu bilanzierende Vertragsvermögenswerte in Höhe von 208,9 Mio. Euro (Vorjahr: 190,7 Mio. Euro) enthalten. Der Anstieg der Vertragsvermögenswerte resultiert im Wesentlichen aus dem zunehmenden Projektgeschäft im Segment Regenerative Energien. Das Wertminderungsmodell von IFRS 9 ist grundsätzlich auch auf die nach IFRS 15 zu bildenden Vertragsvermögenswerte anzuwenden. Hierauf wurde aus Gründen der Wesentlichkeit verzichtet. Garantien, Rückerstattungsverbindlichkeiten, die z. B. aus Verkäufen mit Rückgaberecht entstehen können, Vertragsanbahnungskosten sowie Finanzierungskomponenten, die möglicherweise in der Gegenleistung enthalten sind, spielen im BayWa-Konzern von der Anzahl, insbesondere aber von der betragsmäßigen Höhe eine nur untergeordnete Rolle und können damit als unwesentlich betrachtet werden. Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Verträgen mussten weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr gebildet werden. Höchstwahrscheinlich eintretende Vertragsstrafen wurden bei der Margenermittlung voll berücksichtigt. Die RWA AG, Korneuburg, Österreich, und deren Tochtergesellschaften, die WHG sowie einzelne Tochtergesellschaften der BayWa r.e. AG werden zum 31. Dezember 2024 als zur Veräußerung gehalten gemäß IFRS 5 klassifiziert. Somit sind die Vorräte, die in diesen Gesellschaften bilanziert sind, nicht mehr in den Vorräten ausgewiesen. Für weitere Erläuterungen wird auf Abschnitt C.10 verwiesen. C.8Biologische Vermögenswerte Die Entwicklung der beizulegenden Zeitwerte der biologischen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar: In Mio. Euro 2024 Äpfel Tomaten Zitrusfrüchte Blaubeeren Steinfrüchte Gesamt Biologische Vermögenswerte Stand der biologischen Vermögenswerte am 01.01. 11,5 2,3 1,3 1,2 0,0 16,2 Kapitalisierte Kosten 10,7 0,0 4,8 1,1 - 0,1 16,5 Veränderung des Zeitwerts abzüglich Verkaufskosten 0,7 0,7 0,4 0,9 1,0 3,7 Abgang aufgrund Ernte - 11,1 - 0,5 - 4,0 - 0,1 - 0,1 - 15,8 Währungsdifferenzen - 0,4 - 0,3 - 0,1 - 0,1 - 0,1 - 1,0 Stand der biologischen Vermögenswerte am 31.12. 11,4 2,2 2,4 3,0 0,7 19,6 In Mio. Euro 2023 Äpfel Tomaten Zitrusfrüchte Blaubeeren Steinfrüchte 1 Gesamt Biologische Vermögenswerte Stand der biologischen Vermögenswerte am 01.01. 12,9 2,2 1,1 0,4 0,0 16,6 Kapitalisierte Kosten 11,5 0,0 3,1 1,0 0,0 15,6 Veränderung des Zeitwerts abzüglich Verkaufskosten - 0,8 2,6 1,1 0,6 0,0 3,5 Abgang aufgrund Ernte - 11,6 - 2,4 - 4,0 - 0,8 0,0 - 18,8 Währungsdifferenzen - 0,5 - 0,1 0,0 0,0 0,0 - 0,6 Stand der biologischen Vermögenswerte am 31.12. 11,5 2,3 1,3 1,2 0,0 16,2 1Aus Gründen der Vergleichbarkeit wurde die Vorjahrestabelle an die Darstellung des Berichtsjahres angepasst. Folgende wesentliche Annahmen und Überlegungen wurden bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der biologischen Vermögenswerte des Konzerns zugrunde gelegt: Vorhersagen für das Folgejahr basieren auf inflationsbereinigten prognostizierten Cashflows, beinhalten Schätzungen hinsichtlich künftiger Umsätze und Margen und berücksichtigen den jeweiligen Standort sowie die unterschiedlichen Sorten. Prognostizierte Zahlungsflüsse aus Verkäufen mit abweichenden Währungen werden nicht gesichert und wurden mit durchschnittlichen Wechselkursen auf Basis der Daten von Finanzinstitutionen unter Berücksichtigung der vorhergesagten Verkäufe in die funktionale Währung der Gruppe umgerechnet. Risikoadjustierte Diskontierungssätze, um den mit der Ernte verbundenen Risiken wie Naturereignissen, Krankheiten der Pflanzen oder anderen nachteiligen Faktoren, die Einfluss auf die Qualität, den Ertrag oder den Preis haben könnten, Rechnung zu tragen. Alle wesentlichen Veränderungen in Bezug auf die Bewirtschaftung der Ernte im laufenden Jahr sowie im Folgejahr. Das Finanzteam setzt sich ganzjährig mit den Hauptkategorien der biologischen Vermögenswerte auseinander und ist darüber hinaus für die Bewertung der biologischen Vermögenswerte zum Zwecke der externen Finanzberichterstattung verantwortlich. Zusätzlich wird der Bewertungsprozess zwischen dem Chief Financial Officer der neuseeländischen Tochtergesellschaft, deren Controller, den Finanzleitern der Geschäftsbereiche und dem Finanzteam mindestens halbjährlich vor dem Hintergrund der Anforderungen an die Finanzberichterstattung evaluiert. Die im Konzern verwendeten Bewertungsverfahren sind dem Level 3 der Fair-Value-Hierarchie zuzuordnen und basieren somit auf nicht beobachtbaren Marktdaten. Im Geschäftsjahr 2024 gab es keine Verschiebungen zwischen den einzelnen Stufen der Fair-Value-Hierarchie. Folgende Level-3-Inputfaktoren wurden abgeleitet und zur Bewertung herangezogen: Ernteerträge, dargestellt als „tray carton equivalents“ pro Hektar und Tonnen pro Hektar, werden auf Basis der vergangenen Produktionsmengen der jeweiligen Standorte der Pflanzen und der geschätzten Erntemengen unter Berücksichtigung des Alters und des Gesundheitszustands der Pflanze abgeleitet. Preise ab Werk leiten sich aus den erwarteten zukünftigen Erträgen aus dem Verkauf der biologischen Vermögenswerte unter Berücksichtigung der vergangenen Entwicklung, dem aktuellen Marktpreis und den bekannten Marktbedingungen zum Bilanzstichtag ab. Diskontierungssätze werden unter Berücksichtigung der vergangenen Entwicklung und Schadensereignisse sowie der Beurteilung des Zeitwerts und unter Berücksichtigung derzeit bekannter zu bewertender Risiken bestimmt. Der Zeitwert der biologischen Vermögenswerte und die Level-3-Inputfaktoren werden am Ende jeder Berichtsperiode analysiert. Im Rahmen der Analyse werden die Inputfaktoren unter Berücksichtigung der aktuellen Marktbedingungen überprüft und plausibilisiert. Der ermittelte Zeitwert der biologischen Vermögenswerte wird auch dahingehend überprüft, ob er die erwarteten Renditen für jede Fruchtart angemessen widerspiegelt. Der in der Zeitwertermittlung unterstellte Mittelabfluss beinhaltet fiktive Zahlungsströme für Grund und Boden sowie Obstplantagen, die dem Konzern zuzurechnen sind. Sie basieren auf Marktmieten für Plantagen vergleichbarer Größe. Die folgenden nicht beobachtbaren Inputfaktoren wurden verwendet, um die biologischen Vermögenswerte des Konzerns zu bewerten: Nicht beobachtbare Inputfaktoren Varianz nicht beobachtbare Inputfaktoren 2024 2023 Äpfel tce 1 pro Hektar pro Jahr gewichteter Durchschnitt tce 1 pro Hektar pro Jahr Exportpreise pro tce 1 gewichteter Durchschnitt Exportpreise pro tce 1 risikoadjustierter Diskontierungssatz 288 tce 1 bis 3.068 tce 1 1.663 tce 1 7,94 Euro bis 42,68 Euro 19,85 Euro 31 % 81 tce 1 bis 3.380 tce 1 1.264 tce 1 14,75 Euro bis 36,32 Euro 19,15 Euro 31 % Tomaten Tonnage pro Hektar pro Jahr gewichteter Durchschnitt Tonnage pro Hektar pro Jahr Preis pro Kilogramm ab Werk pro Saison gewichteter Durchschnitt Preis pro Kilogramm ab Werk pro Saison risikoadjustierter Diskontierungssatz 233 Tonnen bis 480 Tonnen 327 Tonnen 1,01 Euro bis 14,58 Euro 3,62 Euro 27 % 129 Tonnen bis 480 Tonnen 329 Tonnen 0,89 Euro bis 14,62 Euro 3,41 Euro 27 % Zitrusfrüchte Tonnage pro Hektar pro Jahr gewichteter Durchschnitt Tonnage pro Hektar pro Jahr Preis pro Tonne ab Werk pro Saison gewichteter Durchschnitt Preis pro Tonne ab Werk pro Saison risikoadjustierter Diskontierungssatz 37 Tonnen 37 Tonnen 1.206,90 Euro bis 2.329,91 Euro 1.688,43 Euro 25 % 31 Tonnen 31 Tonnen 313,82 Euro bis 1.880,66 Euro 1.111,14 Euro 25 % Blaubeeren Tonnage pro Hektar pro Jahr gewichteter Durchschnitt Tonnage pro Hektar pro Jahr Preis pro Kilogramm ab Werk pro Saison gewichteter Durchschnitt Preis pro Kilogramm ab Werk pro Saison risikoadjustierter Diskontierungssatz 5,3 Tonnen bis 8,2 Tonnen 7,0 Tonnen 8,11 Euro bis 49,22 Euro 14,27 Euro 22 % 2,9 Tonnen bis 6,5 Tonnen 4,9 Tonnen 4,54 Euro bis 17,48 Euro 12,35 Euro 22 % Steinfrüchte Tonnage pro Hektar pro Jahr gewichteter Durchschnitt Tonnage pro Hektar pro Jahr Preis pro Kilogramm ab Werk pro Saison gewichteter Durchschnitt Preis pro Kilogramm ab Werk pro Saison risikoadjustierter Diskontierungssatz 39 Tonnen bis 300 Tonnen 157 Tonnen 2,41 Euro bis 11,19 Euro 4,79 Euro 27 % - - - - - 1tce – tray carton equivalent (entspricht ca. 18 kg) Ein Anstieg des Erntevolumens oder ein Preisanstieg haben eine Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts der biologischen Vermögenswerte zur Folge. Ein Anstieg des Diskontierungssatzes führt hingegen zu einer Verringerung des beizulegenden Zeitwerts der biologischen Vermögenswerte. Für die Apfelernte des Konzerns würde eine Erhöhung bzw. Senkung des Abzinsungssatzes um 10,0 Prozent (Vorjahr: 10,0 Prozent) den beizulegenden Zeitwert der Ernte um 0,6 Mio. Euro (Vorjahr: 0,6 Mio. Euro) verringern bzw. erhöhen. Bei den Tomaten, Zitrusfrüchten, Blaubeeren und Steinfrüchten der Gruppe hätte eine Erhöhung oder Senkung des Abzinsungssatzes um 10,0 Prozent (Vorjahr: 10,0 Prozent) keine wesentliche Auswirkung auf den beizulegenden Zeitwert der Ernte. Bei der Apfelernte der Gruppe würde ein Anstieg bzw. Rückgang des Erntevolumens um 10,0 Prozent (Vorjahr: 10,0 Prozent) zu einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts um 1,2 Mio. Euro (Vorjahr: 1,9 Mio. Euro) bzw. 1,2 Mio. Euro (Vorjahr: 0,3 Mio. Euro) führen. Bei der Tomatenernte der Gruppe würde ein Anstieg bzw. Rückgang des Erntevolumens um 10,0 Prozent (Vorjahr: 10,0 Prozent) jeweils zu einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts um 0,8 Mio. Euro (Vorjahr: 1,2 Mio. Euro) führen. Bei den Zitrusfrüchten, Blaubeeren und Steinfrüchten der Gruppe hätte ein Anstieg bzw. Rückgang des Erntevolumens um 10,0 Prozent (Vorjahr: 10,0 Prozent) keine wesentliche Auswirkung auf den beizulegenden Zeitwert der Ernte. Aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit des Konzerns können finanzielle Risiken aus ungünstigen klimatischen Bedingungen oder Natur-ereignissen entstehen, die sich durch witterungsbedingte Ernteschäden auf die biologischen Vermögenswerte der Gruppe auswirken könnten. Im aktuellen Jahr ist der Konzern zu der Einschätzung gelangt, dass die Wahrscheinlichkeit von Unwetterereignissen höher ist als zuvor angenommen. Aus diesem Grund hat der Konzern im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 seine Abzinsungssätze bei der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts der biologischen Vermögenswerte erhöht. Im Berichtsjahr wurden die Abzinsungssätze überprüft und weiterhin als angemessen erachtet. Der Konzern arbeitet weiterhin mit Forschungspartnern zusammen, um neue Obstsorten zu entwickeln und zu vermarkten, die unter wärmeren Klimabedingungen gedeihen, z. B. TuttiTM, die weltweit erste speziell gezüchtete, wärmetolerante Apfelsorte. Darüber hinaus kann der Konzern finanziellen Risiken aufgrund ungünstiger Veränderungen der Marktpreise oder Erntemengen und ungünstigen Wechselkursveränderungen ausgesetzt sein. Das Preisrisiko wird durch eine ständige Überwachung der Rohstoffpreise und deren Einflussfaktoren verringert. Der Konzern tätigt auch angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sich klimatische Bedingungen, Naturereignisse, Krankheiten der Pflanzen oder andere Faktoren nicht negativ auf die Qualität und den Ertrag der Ernte auswirken. Zur Reduzierung der Fremdwährungsrisikoposition werden derivative Finanzinstrumente wie etwa Devisentermingeschäfte eingesetzt. Die folgende Tabelle stellt die im Eigentum befindlichen und gepachteten Anbauflächen für die unterschiedlichen Arten von biologischen Vermögenswerten dar: In Hektar 2024 2023 Biologische Vermögenswerte Äpfel 422,0 444,0 Tomaten 24,0 24,0 Zitrusfrüchte (Zitronen, Mandarinen, Orangen) 90,0 90,0 Blaubeeren 34,0 19,0 Steinfrüchte 156,0 0,0 Die folgende Tabelle stellt die Produktionsmengen der unterschiedlichen Arten von biologischen Vermögenswerten auf eigenen und gepachteten Anbauflächen dar: 2024 2023 Produktions- einheiten Biologische Vermögenswerte Äpfel 744.148 573.336 tce 1 Tomaten 7.934.818 8.463.825 kg Zitrusfrüchte (Zitronen, Mandarinen, Orangen) 3.288.993 2.778.756 kg Blaubeeren 238.228 94.888 kg Steinfrüchte 116 0 kg 1tce – tray carton equivalent (entspricht ca. 18 kg) C.9Vermögenswerte aus Derivaten Die Einordnung der beizulegenden Zeitwerte der Vermögenswerte aus Derivaten in die Fair-Value-Hierarchie erfolgt gemäß der in Abschnitt A.3 unter Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Derivaten beschriebenen Vorgehensweise und stellt sich wie folgt dar: Beizulegende Zeitwerte In Mio. Euro 31.12.2024 Level 1 Level 2 Level 3 Gesamt Vermögenswerte aus Derivaten Warentermingeschäfte 74,6 93,7 33,6 202,0 Devisensicherungsgeschäfte 3,4 8,0 0,0 11,4 Zinssicherungsgeschäfte 0,2 11,5 0,0 11,7 78,2 113,1 33,6 225,1 Beizulegende Zeitwerte In Mio. Euro 31.12.2023 Level 1 Level 2 Level 3 Gesamt Vermögenswerte aus Derivaten Warentermingeschäfte 97,0 200,8 6,4 304,2 Devisensicherungsgeschäfte 17,4 12,1 0,0 29,5 Zinssicherungsgeschäfte 1,7 11,0 0,0 12,7 116,1 223,9 6,4 346,4 Für die Darstellung der hierarchischen Einstufung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte wird auf Abschnitt C.21 verwiesen. Von den ausgewiesenen Vermögenswerten aus Derivaten haben 190,0 Mio. Euro (Vorjahr: 285,3 Mio. Euro) eine Restlaufzeit von maximal einem Jahr. Für Vermögenswerte aus Derivaten von 20,6 Mio. Euro (Vorjahr: 43,0 Mio. Euro) liegt die Restlaufzeit zwischen mindestens einem und maximal fünf Jahren und für 14,5 Mio. Euro (Vorjahr: 18,0 Mio. Euro) über fünf Jahren. Wie im Vorjahr waren auch im Geschäftsjahr 2024 die Voraussetzungen für eine Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten mit derselben Gegenpartei gemäß IAS 32.42 ff. im Segment Regenerative Energien erfüllt. Somit konnten im Segment Regenerative Energien zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 – ausgehend von einem Bruttobetrag vor Saldierung in Höhe von 192,1 Mio. Euro (Vorjahr: 313,2 Mio. Euro) – finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 146,3 Mio. Euro (Vorjahr: 188,1 Mio. Euro) in Einklang mit IAS 32 saldiert werden. Nach dieser Saldierung verblieb im Segment Regenerative Energien ein Nettobetrag bei den finanziellen Vermögenswerten in Höhe von 45,8 Mio. Euro (Vorjahr: 125,1 Mio. Euro). Für das Saldierungspotenzial für Devisensicherungsgeschäfte aufgrund von Globalnettingvereinbarungen wird auf „Derivative Finanzinstrumente und Hedge Accounting“ in Abschnitt C.21 verwiesen. Neben der vorgenommenen Saldierung trugen sowohl die Reduktion offener Kontrakte als auch gesunkene Preise im Energie- und Getreidehandel in den Segmenten Regenerative Energien, Cefetra Group und Agrar zum Ende des Geschäftsjahres 2024 zum Rückgang der Vermögenswerte aus Derivaten bei. C.10Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte/Veräußerungsgruppen Zum Bilanzstichtag 2024 belaufen sich die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte/Veräußerungsgruppen des BayWa-Konzerns auf insgesamt 1.705,7 Mio. Euro (Vorjahr: 3,4 Mio. Euro). Die Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppen betragen zum 31. Dezember 2024 1.260,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro). Die Bilanzposten setzen sich aus einzelnen zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten sowie aus den Veräußerungsgruppen RWA, WHG und BayWa r.e. IPP und den mit diesen Veräußerungsgruppen verbundenen Schulden zusammen. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte Zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2024 wurden einzelne langfristige Vermögenswerte in Höhe von 5,7 Mio. Euro (Vorjahr: 3,4 Mio. Euro) als zur Veräußerung gehalten klassifiziert. Dabei handelt es sich um insgesamt 7 (Vorjahr: 2) bebaute Grundstücke in Süddeutschland und in Neuseeland. Deren beizulegender Zeitwert abzüglich voraussichtlicher Veräußerungskosten entspricht 16,6 Mio. Euro (Vorjahr: 12,6 Mio. Euro). Diese einzelnen zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte des BayWa-Konzerns verteilen sich wie folgt auf die Segmente (der Übersichtlichkeit halber sind nur jene Segmente aufgeführt, bei denen Werte zu berichten sind): In Mio. Euro 2024 Segment Agrar Segment Technik Segment Global Produce Sonstige Aktivitäten Gesamt Langfristige Vermögenswerte Sachanlagen 0,3 0,0 4,5 0,9 5,7 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte 0,3 0,0 4,5 0,9 5,7 In Mio. Euro 2023 Segment Agrar Segment Technik Segment Global Produce Sonstige Aktivitäten Gesamt Langfristige Vermögenswerte Sachanlagen 0,4 0,0 3,0 0,0 3,4 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte 0,4 0,0 3,0 0,0 3,4 Veräußerungsgruppen Zum 31. Dezember 2024 bestehen im BayWa-Konzern die Veräußerungsgruppen RWA, WHG und BayWa r.e. IPP. Veräußerungsgruppe RWA Die Veräußerungsgruppe RWA umfasst die RWA Raiffeisen Ware Austria AG (kurz: RWA), Korneuburg, Österreich, sowie deren mittelbare und unmittelbare Tochterunternehmen. Die RWA wurde zum Bilanzstichtag 2024 als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, da die BayWa AG über ihre beiden hundertprozentigen Tochtergesellschaften BayWa Austria Holding GmbH, Wien, Österreich, und BayWa Pensionsverwaltung GmbH, München, am 27. Dezember 2024 einen Vertrag zum Verkauf der insgesamt 47,53-Prozent-Beteiligung an der RWA geschlossen hat. Käuferin der RWA-Anteile ist die Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen, Korneuburg, Österreich, die bereits zuvor 50 Prozent der Anteile an der RWA hielt. Der Vollzug des Kaufvertrags stand unter den aufschiebenden Bedingungen der Bestätigung der finanziellen Angemessenheit des Kaufpreises in Höhe von 176,0 Mio. Euro durch eine Fairness Opinion nach IDW S 8 und der Zustimmung der zuständigen Kartellbehörden. Die Fairness Opinion wurde mit Datum vom 16. Januar 2025 in der finalen Fassung vorgelegt, die Zustimmung der zuständigen Kartellbehörden wurde am 12. April 2025 erteilt. Folglich wurde der Verkauf am 2. Mai 2025 vollzogen (Closing). Von der Veräußerung waren die Segmente Agrar, Technik, Energie, Bau sowie die Sonstigen Aktivitäten des BayWa-Konzerns betroffen. Aufgrund der Klassifikation der Vermögenswerte als zur Veräußerung gehalten erfolgte die Bewertung der Veräußerungsgruppe RWA zunächst nach den einschlägigen IFRS-Standards, aus der sich ein Wertminderungsbedarf in Höhe von 60,5 Mio. Euro ergibt, der mit 41,9 Mio. Euro dem Geschäfts- oder Firmenwert und mit 18,6 Mio. Euro den langfristigen immateriellen Vermögenswerten zuzuordnen war. Die kumulierte Wertminderung in Höhe von 60,5 Mio. Euro wurde in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in den Abschreibungen erfasst. Der nach dieser Wertminderung resultierende Buchwert der Veräußerungsgruppe wurde anschließend dem voraussichtlichen Gesamtkaufpreis abzüglich anfallender Veräußerungskosten (Nettozeitwert) der Veräußerungsgruppe gegenübergestellt. Basierend auf den in den Kaufverträgen fixierten Kaufpreisen ergab sich ein Verkaufsverlust in Höhe von 83,8 Mio. Euro, der vollständig auf die Sachanlagen der Veräußerungsgruppe RWA entfiel. Die Wertminderung der Sachanlagen wurde in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in den Abschreibungen erfasst. Die im sonstigen Ergebnis erfassten kumulativen Erträge und Aufwendungen der Veräußerungsgruppe betragen zum 31. Dezember 2024 insgesamt 13,2 Mio. Euro (Vorjahr: 10,8 Mio. Euro). Veräußerungsgruppe WHG Die Veräußerungsgruppe WHG umfasst die "UNSER LAGERHAUS" WARENHANDELSGESELLSCHAFT m.b.H. (kurz: WHG), Klagenfurt, Österreich. Neben dem Verkauf der RWA-Anteile wurde ein Optionsvertrag über den Verkauf der Anteile an der BayWa Austria Holding GmbH, Wien, Österreich, unterzeichnet, wodurch die nach dem Verkauf der RWA-Anteile weiterhin von der Gesellschaft gehaltenen Anteile an der WHG veräußert werden sollen. Die WHG ist mit einem eigenen Standortnetz in Österreich in der Bundesländern Tirol und Kärnten tätig. Der im Optionsvertrag festgesetzte Kaufpreis beläuft sich auf 19,7 Mio. Euro. Der Vollzug des Verkaufs der Anteile an der BayWa Austria Holding GmbH, Wien, Österreich, und die damit einhergehende Veräußerung der WHG wird im Geschäftsjahr 2025 erwartet und kann als höchstwahrscheinlich angesehen werden. Von der zu erwartenden Veräußerung sind die Segmente Agrar, Technik, Energie, Bau sowie die Sonstigen Aktivitäten des BayWa-Konzerns betroffen. Im Rahmen der Klassifikation der Vermögenswerte als zur Veräußerung gehalten wurden die Vermögenswerte der Veräußerungsgruppe WHG zunächst nach den einschlägigen IFRS-Standards bewertet. Hieraus ergab sich ein Wertminderungsbedarf in Höhe von 0,8 Mio. Euro, der vollständig den langfristigen immateriellen Vermögenswerten zuzuordnen war. Der daraus resultierende Buchwert der Veräußerungsgruppe wurde anschließend dem voraussichtlichen Gesamtkaufpreis abzüglich anfallender Veräußerungskosten (Nettozeitwert) der Veräußerungsgruppe gegenübergestellt. Basierend auf dem im Kaufvertrag fixierten Kaufpreis ergab sich ein voraussichtlicher Verkaufsverlust in Höhe von 39,3 Mio. Euro. Dieser wurde zum Ende des Geschäftsjahres 2024 als Wertminderung erfasst, die vollständig auf die Sachanlagen der Veräußerungsgruppe WHG entfällt. Die Wertminderung der langfristigen Vermögenswerte wurde in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in den Abschreibungen erfasst. Die im sonstigen Ergebnis erfassten kumulativen Erträge und Aufwendungen der Veräußerungsgruppe betragen zum 31. Dezember 2024 insgesamt minus 3,1 Mio. Euro (Vorjahr: minus 3,5 Mio. Euro). Veräußerungsgruppen BayWa r.e. IPP Die Veräußerungsgruppen BayWa r.e. IPP umfassen vier Wind- und zwei Solarenergieanlagen sowie die Holdinggesellschaft einer Windenergieanlage aus der Geschäftseinheit Independent Power Producer (IPP) des Segments Regenerative Energien. Die Veräußerung der Energieanlagen im Zuge der Sanierung des BayWa-Konzerns zielt auf die Bereinigung des IPP-Portfolios ab und dient der Liquiditätsstärkung des Segments Regenerative Energien. Die Veräußerung der Energieanlagen erfolgte im Geschäftsjahr 2025 zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Der letzte Verkauf einer Energieanlage der Veräußerungsgruppen BayWa r.e. IPP wurde am 14. Mai 2025 abgeschlossen. Aufgrund der Klassifikation der Vermögenswerte als zur Veräußerung gehalten erfolgt die Bewertung der Veräußerungsgruppen BayWa r.e. IPP zunächst nach den einschlägigen IFRS-Standards aus der sich ein Wertminderungsbedarf in Höhe von 13,3 Mio. Euro ergibt. Diese Wertminderung wurde vollständig den Sachanlagen zugeordnet und ist in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in den Abschreibungen erfasst. Der sich nach der Wertminderung ergebende Buchwert der Veräußerungsgruppen wurde anschließend dem voraussichtlichen Gesamtkaufpreis abzüglich anfallender Veräußerungskosten (Nettozeitwert) der Veräußerungsgruppen gegenübergestellt. Verglichen mit dem erwarteten Verkaufspreis ergab sich für die Veräußerungsgruppen BayWa r.e. IPP kein weiterer Wertminderungsbedarf. Die im sonstigen Ergebnis erfassten kumulativen Erträge und Aufwendungen der Veräußerungsgruppen betragen zum 31. Dezember 2024 insgesamt 5,9 Mio. Euro (Vorjahr: 5,2 Mio. Euro). Vermögen, Schulden sowie weitere Angaben zu den Veräußerungsgruppen des BayWa-Konzerns Insgesamt belaufen sich die Vermögenswerte des BayWa-Konzerns aus den Veräußerungsgruppen RWA, WHG und BayWa r.e. IPP zum Ende des Geschäftsjahres 2024 auf 1.700,0 Mio. Euro. Die Summe der mit den Vermögenswerten der Veräußerungsgruppen in Verbindung stehenden Schulden beläuft sich auf 1.260,3 Mio. Euro (siehe Abschnitt C.12 für die Abfertigungsrückstellungen der Veräußerungsgruppen RWA und WHG). Zum 31. Dezember 2024 weisen die Veräußerungsgruppen des BayWa-Konzerns die folgenden Kategorien von Vermögenswerten und Schulden auf: In Mio. Euro 2024 RWA WHG BayWa r.e. IPP Gesamt Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte aus Veräußerungsgruppen Immaterielle Vermögenswerte 0,0 0,0 12,1 12,1 Sachanlagen 267,9 68,6 145,9 482,5 At-Equity-bilanzierte Anteile 58,2 0,0 0,0 58,2 Übrige Finanzanlagen 115,4 4,4 0,0 119,7 Langfristige Ertragsteuerforderungen 15,3 3,2 2,9 21,5 Vorräte 438,8 64,5 0,0 503,3 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige (nicht-)finanzielle Vermögenswerte 402,5 49,6 6,3 458,4 Übrige Vermögenswerte 5,4 4,5 0,0 9,9 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 31,7 0,2 2,6 34,5 1.700,0 Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppen Langfristige Finanzschulden 128,8 1,2 74,5 204,5 Sonstige langfristige Schulden 31,3 13,8 4,1 49,2 Leasingverbindlichkeiten 14,6 15,2 14,7 44,4 Latente Steuerschulden 14,3 0,3 0,7 15,3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und übrige (nicht-)finanzielle Verbindlichkeiten 346,5 27,7 1,4 375,7 Kurzfristige Finanzschulden 430,8 78,7 1,6 511,1 Sonstige kurzfristige Schulden 36,9 12,6 10,5 60,0 1.260,3 Die nachfolgende Tabelle dokumentiert die jeweiligen Bruttobuchwerte der zur Veräußerung gehaltenen übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte je Stufe der Risikovorsorge für Kreditverluste: Davon zum Abschlussstichtag Stufe 3 nicht wertberichtigt und in den folgenden Zeitbändern überfällig In Mio. Euro Bruttowert gesamt 2024 Bruttobuchwert Stufe 3 wertberichtigt Weder über- fällige noch wertberichtigt Überfällige Forderungen weniger als 30 Tage 31 bis 60 Tage 61 bis 90 Tage 91 Tage und mehr Forderungen und sonstige Vermögens- werte 530,0 95,2 366,4 68,4 41,6 11,2 4,9 10,7 Die in der Tabelle überfälligen Werte betreffen die zur Veräußerung gehaltenen kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Auf diese Bruttoforderungswerte wurde eine Risikovorsorge für Kreditverluste der Stufe 2 gebildet. In den Bruttobuchwerten der wertberichtigten Forderungen Stufe 3 sind sowohl Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als auch Forderungen gegen verbundene und beteiligte Unternehmen und sonstige finanzielle Forderungen enthalten. Aus Wesentlichkeitsgründen wird auf die Darstellung der Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste (Stufe 2) für die zur Veräußerung gehaltenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verzichtet. Die Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste Stufe 3 für die zur Veräußerung gehaltenen übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte hat sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt entwickelt: In Mio. Euro 2024 Stand 01.01. 16,1 Zuführung 10,0 Auflösung - 3,5 Write-offs (Inanspruchnahme) - 0,4 Anpassungen aufgrund von Änderungen des Konsolidierungskreises 0,0 Umbuchungen 0,0 Kursdifferenzen 0,0 Stand 31.12. 22,2 Durch kontinuierliche Analysen des Forderungsbestands und besondere Überwachung der Kunden mit hohen Kreditlimits ist eine frühzeitige Identifikation und Bewertung von Konzentrationsrisiken (Klumpenrisiken) sichergestellt. Bei 39 Schuldnern betrugen die Kreditrisikopositionen der Veräußerungsgruppen zum 31. Dezember 2024 jeweils über 1 Mio. Euro. Für diese Kunden schätzt der Konzern das Ausfallrisiko als nicht wesentlich ein. Hinsichtlich weiterer Ausführungen zur Risikovorsorge wird auf Abschnitt C.6 verwiesen. Buchwert- und beizulegender Zeitwert von Finanzinstrumenten Folgebewertung gemäß den Bewertungskategorien von IFRS 9 1 In Mio. Euro zum 31.12.2024 Buchwert 31.12.2024 AC FVTPL FVTOCI (Option) keine Kategorie Kein FI Fair Value 31.12.2024 Finanzielle Vermögenswerte Übrige Finanzanlagen 2 119,7 1,6 22,1 76,9 0,0 19,1 119,7 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige (nicht-)finanzielle Vermögenswerte 458,4 415,5 3,1 0,0 0,0 39,8 458,4 Flüssige Mittel 34,5 34,5 0,0 0,0 0,0 0,0 34,5 Finanzielle Verbindlichkeiten langfristige Finanzschulden 204,5 204,5 0,0 0,0 0,0 0,0 166,2 kurzfristige Finanzschulden 511,1 511,1 0,0 0,0 0,0 0,0 511,1 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und übrige (nicht-)finanzielle Verbindlichkeiten 375,7 292,4 0,3 0,0 0,6 82,5 375,7 IFRS-9-Kategorien Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie AC 451,5 Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie FVTPL 25,2 Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie FVTOCI (Option) 76,9 Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie AC 1.008,0 Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie FVTPL 0,3 1AC: at Amortized Cost (zu fortgeführten Anschaffungskosten); FVTOCI: at Fair Value through Other Comprehensive Income (erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert); FVTPL: at Fair Value through Profit or Loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert). 2Die übrigen Finanzanlagen beinhalten auch Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und Anteile an sonstigen Beteiligungen. Da diese keine Finanzinstrumente im Sinne von IFRS 9 darstellen, erfolgt der Ausweis in der Spalte „Kein FI“ (= Kein Finanzinstrument). Die übrigen Finanzanlagen der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen beinhalten Wertpapiere, die einerseits in Höhe von 22,1 Mio. Euro erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) und andererseits in Höhe von 76,9 Mio. Euro erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert unter Ziehung der OCI-Option (Fair-Value-OCI-Option) für Eigenkapitalinstrumente bilanziert werden. In der hierarchischen Einstufung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte sind die Wertpapiere dem Level 1 zuzuordnen. Der beizulegende Zeitwert der zu Anschaffungskosten bilanzierten langfristigen Finanzschulden ist Level 2 der Fair-Value-Hierarchie zuzuordnen. Der beizulegenden Zeitwert beträgt zum 31. Dezember 2024 166,2 Mio. Euro. Hinsichtlich der Einstufung der Level-Hierarchie wird auf die Ausführungen in Abschnitt C.21 verwiesen. Die folgende Tabelle zeigt die Analyse der Fälligkeitstermine und der undiskontierten Nettozahlungsströme der nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten, die unter Berücksichtigung des IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden. Aus Wesentlichkeitsgründen wird auf die Darstellung der derivativen finanziellen Verbindlichkeiten verzichtet. In Mio. Euro 2024 Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre Restlaufzeit über fünf Jahre Gesamt Nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zu Anschaffungskosten 821,2 110,4 103,6 1.035,2 Leasingverbindlichkeiten 6,4 15,1 29,5 51,0 Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 bestehen in der Veräußerungsgruppe RWA Finanzierungsverträge, in denen Nebenbedingungen (Covenants) enthalten sind. Die Summe der Verbindlichkeiten, die mit solchen Nebenbedingungen verbunden sind, beläuft sich auf 90,8 Mio. Euro. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 lagen keine Tatsachen und Umstände vor, die darauf hindeuten, dass es Schwierigkeiten mit der Erfüllung der Nebenbedingungen im Jahr 2024 gab bzw. im laufenden Geschäftsjahr 2025 geben könnte. Für weitere Ausführungen zu Nebenbedingungen (Covenants) im BayWa-Konzern wird auf Abschnitt C.14 verwiesen. Gesellschaft Darlehensbetrag 31.12.2024 in Mio. Euro Nebenbedingung Frequenz der Überprüfung Stichtag Berechnung RWA Hrvatska d.o.o. 23,2 Kurzfristige Verschuldung zu mindestens 100 % durch Forderungen und Vorräte gedeckt Quartärlich 31.12.2024 RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft 1 47,9 Eigenkapitalquote mindestens 20 % Jährlich 31.12.2024 Patent Co. DOO Misicevo 19,7 Nettoverschulung zu EBITDA maximal 4,5 Jährlich 31.12.2024 1Hierbei handelt es sich um zwei Kreditverträge mit identischen Nebenbedingungen. C.11Eigenkapital Die detaillierte Entwicklung des Eigenkapitals zeigt die Eigenkapitalveränderungsrechnung. Ausgegebenes Kapital Das gezeichnete Kapital der BayWa AG ist unverändert zum Vorjahr und beläuft sich zum Stichtag auf 92.497.210,88 Euro (Vorjahr: 92.497.210,88 Euro). Es ist am 31. Dezember 2024 eingeteilt in 36.131.723 auf den Namen lautende Stammaktien (Vorjahr: 36.131.723) in Form von Stückaktien, mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 2,56 Euro je Aktie (Vorjahr: 2,56 Euro). Von den ausgegebenen Stückaktien sind 34.888.472 vinkulierte (Vorjahr: 34.619.138). Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine jungen vinkulierten Namensaktien (Vorjahr: 269.334) begeben. 1.243.251 Aktien (Vorjahr: 1.243.251) sind nicht vinkulierte Namensaktien. Für das in der Bilanz ausgewiesene Kapital wurde gemäß IAS 32 das Grundkapital um den rechnerischen Wert der in Vorjahren zurückgekauften eigenen Anteile (19.500 Stück bzw. 0,1 Mio. Euro) gemindert; die Kapitalrücklage reduziert sich aus dem gleichen Grund um 0,1 Mio. Euro. Im laufenden Geschäftsjahr wurden keine eigenen Aktien zurückgekauft. Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien (ohne zurückgekaufte eigene Anteile) hat sich im Berichtsjahr wie folgt verändert: Nicht vinkulierte Namensaktien Vinkulierte Namensaktien Stand 01.01.2024 1.243.251 34.888.472 Ausgabe von Mitarbeiteraktien – – Stand 31.12.2024 1.243.251 34.888.472 Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 5. Juni 2028 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu nominal 10.000.000 Euro durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender vinkulierter Stückaktien gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2023). Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2023 oder nach Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2023 entsprechend anzupassen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 10. Mai 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu nominal 12.500.000 Euro durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender vinkulierter Stückaktien gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2021). Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2021 oder nach Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2021 entsprechend anzupassen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 25. Mai 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu nominal 2.817.187,84 Euro durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender vinkulierter Stückaktien gegen Bareinlage an Mitarbeiter der BayWa AG und der mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2020). Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage in Höhe von 146,7 Mio. Euro (Vorjahr: 146,7 Mio. Euro) stammt mit 104,7 Mio. Euro (Vorjahr: 104,7 Mio. Euro) im Wesentlichen aus den Agios der bisher bei der BayWa AG durchgeführten Kapitalerhöhungen. Darüber hinaus wurden mit dem Erwerb von Aktien der RWA AG sowie der WLZ AG, jeweils unter der Bewertung der hingegebenen Anteile mit dem historischen Börsenkurs, Aufgelder über dem Nominalwert der ausgegebenen BayWa-Aktien erzielt. Diese sind ebenfalls innerhalb der Kapitalrücklage ausgewiesen. Anders als in den Vorjahren wurde das Mitarbeiteraktienprogramm aufgrund der Finanzierungskrise ausgesetzt. Daher hatten die Mitarbeiter der BayWa AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen in Deutschland und Österreich im Geschäftsjahr 2024 nicht die Möglichkeit, BayWa-Aktien zu vergünstigten Konditionen zu erwerben. Hybridkapital Die BayWa AG hat am 5. Mai 2023 eine Schuldscheinverschreibung in Form einer sogenannten Hybridanleihe (ISIN DE000A351PD9) mit einem Gesamtnennbetrag in Höhe von 60,0 Mio. Euro am Kapitalmarkt begeben, die am 29. September 2023 um 40,0 Mio. Euro auf insgesamt 100,0 Mio. Euro aufgestockt wurde. Der Emissionspreis für den am 5. Mai 2023 begebenen Betrag in Höhe von 60,0 Mio. Euro belief sich – unter Berücksichtigung eines Disagios von 0,889 Prozent – auf 99,111 Prozent des Gesamtbetrags. Der Nettoemissionserlös beläuft sich somit auf 59,5 Mio. Euro. Bei der sich im Zuge der Emission ergebenden Differenz in Höhe von 0,5 Mio. Euro handelt es sich um Bankgebühren und Transaktionskosten inkl. der darauf gebildeten aktiven latenten Steuern. Der Emissionspreis für den am 29. September 2023 begebenen Betrag in Höhe von 40,0 Mio. Euro belief sich – unter Berücksichtigung eines Disagios von 1,015 Prozent – auf 98,985 Prozent des Gesamtbetrags. Der Nettoemissionserlös beläuft sich somit auf 39,6 Mio. Euro. Bei der sich im Zuge der Emission ergebenden Differenz in Höhe von 0,4 Mio. Euro handelt es sich ebenfalls um Bankgebühren und Transaktionskosten inkl. der darauf gebildeten aktiven latenten Steuern. Die jährlichen dividendenähnlichen Zahlungen der Hybridanleihe liegen im Ermessen der BayWa AG und sind Teil der Ergebnisverwendung. Eine Zahlung für den kumulierten Gesamtnennbetrag in Höhe von 100,0 Mio. Euro wurde erstmals am 5. Mai 2024 in Höhe von 6,5 Mio. Euro geleistet. Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen des BayWa-Konzerns umfassen die Bewertungsrücklage und die übrigen Gewinnrücklagen. Letztere setzt sich aus der gesetzlichen und der satzungsmäßigen Rücklage, der Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Pensions- und Abfertigungsrückstellungen und den anderen Gewinnrücklagen zusammen. Der BayWa-Konzern erfasst Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts bestimmter Eigenkapitalinstrumente im sonstigen Ergebnis. Diese Veränderungen werden in der Bewertungsrücklage im Eigenkapital kumuliert. Darüber hinaus umfasst die Bewertungsrücklage den wirksamen Teil der kumulierten Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwerts von zur Absicherung von Zahlungsströmen verwendeten Sicherungsinstrumenten bis zur späteren Erfassung im Gewinn oder Verlust. In den anderen Gewinnrücklagen sind hauptsächlich die Gewinnrücklagen der einbezogenen Tochterunternehmen enthalten. Die Gewinnrücklagen beinhalten zudem Auswirkungen aus Anteilserwerben bzw. -verkäufen, die keinen Einfluss auf eine bestehende Beherrschungssituation haben und erfolgsneutral in den Gewinnrücklagen erfasst werden. Die Gewinnrücklagen des Konzerns betragen am Bilanzstichtag 525,0 Mio. Euro (Vorjahr: 662,4 Mio. Euro). Davon entfallen 5,6 Mio. Euro (Vorjahr: 5,6 Mio. Euro) auf gesetzliche Rücklagen, minus 6,2 Mio. Euro (Vorjahr: 22,3 Mio. Euro) auf die Bewertungsrücklage, minus 219,7 Mio. Euro (Vorjahr: minus 244,9 Mio. Euro) auf die Rücklagen für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Pensions- und Abfertigungsrückstellungen und 745,3 Mio. Euro (Vorjahr: 879,4 Mio. Euro) auf andere Gewinnrücklagen. Einstellungen und Entnahmen bei den Gewinnrücklagen ergeben sich sowohl beim Mutterunternehmen BayWa AG als auch bei den einbezogenen Tochterunternehmen. Sonstige Rücklagen In den sonstigen Rücklagen der BayWa sind sowohl die auf die Anteile des Mutterunternehmens entfallenden Teile des kumulierten Ergebnis nach Steuern vom Einkommen und Ertrag und nach Dividendenausschüttungen in Höhe von minus 1.114,8 Mio. Euro (Vorjahr: 121,2 Mio. Euro) als auch die den Anteilen des Mutterunternehmens zuzurechnenden ergebnisneutral eingestellten Währungsumrechnungsdifferenzen von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen in Höhe von minus 12,6 Mio. Euro (Vorjahr: minus 3,0 Mio. Euro) ausgewiesen. Die Änderung des sonstigen Ergebnisses nach Steuern gegliedert nach Rücklagen wird nachstehend dargestellt: Eigenkapital vor Anteilen anderer Gesellschafter In Mio. Euro 2024 Bewertungs- rücklage übrige Gewinnrücklagen sonstige Rücklagen Anteile anderer Gesellschafter Eigenkapital Sonstige Ergebnisse aus at-Equity-bilanzierten Beteiligungen, die nicht nachträglich in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden - 0,1 0,0 0,0 0,0 - 0,1 Umgliederungen von im OCI erfassten Bewertungseffekten in die Gewinnrücklagen (ohne Recycling) 0,3 0,0 0,0 0,3 0,6 Nettogewinn/-verlust aus der Neubewertung von finanziellen Vermögenswerten der Kategorie „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert“ (sog. OCI-Option) (ohne Recycling) 1,1 0,0 0,0 1,2 2,3 Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne/Verluste aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen 0,0 25,1 0,0 0,8 25,9 Sonstige erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Gewinne/Verluste 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Währungsumrechnungsdifferenz 0,0 0,0 - 9,4 - 6,2 - 15,6 Umgliederungen von Währungsumrechnungsdifferenzen in die Gewinn- und Verlustrechnung 0,0 0,0 - 0,2 0,0 - 0,2 Cash Flow Hedges - 35,6 0,0 0,0 - 21,9 - 57,5 Umgliederungen Nettogewinne/-verluste aus Cash Flow Hedges in die Gewinn- und Verlustrechnung 5,7 0,0 0,0 6,4 12,1 Sonstiges Ergebnis - 28,6 25,1 - 9,6 - 19,4 - 32,6 Eigenkapital vor Anteilen anderer Gesellschafter In Mio. Euro 2023 Bewertungs- rücklage übrige Gewinnrücklagen sonstige Rücklagen Anteile anderer Gesellschafter Eigenkapital Sonstige Ergebnisse aus at-Equity-bilanzierten Beteiligungen, die nicht nachträglich in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden 0,1 0,0 0,0 0,0 0,1 Umgliederungen von im OCI erfassten Bewertungseffekten in die Gewinnrücklagen (ohne Recycling) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Nettogewinn/-verlust aus der Neubewertung von finanziellen Vermögenswerten der Kategorie „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert“ (sog. OCI-Option) (ohne Recycling) 3,7 0,0 0,0 4,2 7,8 Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne/Verluste aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen 0,0 - 46,8 0,0 - 1,1 - 47,9 Sonstige erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Gewinne/Verluste 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Währungsumrechnungsdifferenz 0,0 0,0 - 4,5 2,6 - 1,8 Umgliederungen von Währungsumrechnungsdifferenzen in die Gewinn- und Verlustrechnung 0,0 0,0 - 0,7 0,0 - 0,7 Cash Flow Hedges 204,0 0,0 0,0 196,5 400,5 Umgliederungen Nettogewinne/-verluste aus Cash Flow Hedges in die Gewinn- und Verlustrechnung - 248,9 0,0 0,0 - 234,6 - 483,5 Sonstiges Ergebnis - 41,1 - 46,8 - 5,2 - 32,4 - 125,5 Die in IAS 1 geforderten Angaben zum Kapitalmanagement sind im Konzernlagebericht dieses Konzernfinanzberichts, konkret im Abschnitt Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des BayWa-Konzerns, als Bestandteil des Wirtschaftsberichts zu finden. Anteile anderer Gesellschafter Die Anteile anderer Gesellschafter am Eigenkapital entfallen insbesondere auf die von dem Schweizer Investor Energy Infrastructure Partners AG (EIP) gehaltenen Anteile an der BayWa r.e. AG, München, sowie auf die an den Tochtergesellschaften in Österreich beteiligten Genossenschaften und auf die an der T&G Global Limited, Auckland, Neuseeland, und deren Tochterunternehmen beteiligten Minderheitsgesellschafter. Der Rückgang der Anteile anderer Gesellschafter ist insbesondere auf die im Geschäftsjahr 2024 vorgenommenen außerplanmäßigen Wertberichtungen in den Segmenten Regenerative Energien, Agrar, Technik, Energie, Bau und den Sonstigen Aktivitäten sowie auf Dividendenzahlungen an Minderheitsgesellschafter zurückzuführen. Detaillierte Angaben zu wesentlichen Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter sind in Abschnitt B.2 des Konzernanhangs enthalten. C.12Pensionsrückstellungen Den Pensionsrückstellungen im BayWa-Konzern liegen ausschließlich leistungsorientierte Versorgungspläne zugrunde. Die damit verbundenen Risiken – wie beispielsweise Langlebigkeit oder Gehaltssteigerung – bestehen bei der BayWa durch die Schließung der Versorgungswerke für Neueintritte heute in einem deutlich verminderten Umfang. Diese Altzusagen umfassen 10.256 Anspruchsberechtigte. Davon sind 1.567 aktive Mitarbeiter, 1.845 ehemalige Mitarbeiter mit unverfallbaren Ansprüchen sowie 6.844 Pensionäre und Hinterbliebene. Die BayWa wendet den durationsabhängigen Abzinsungssatz gemäß Spot Rate Approach an. Für dessen Ermittlung kommt das sogenannte RATE:Link-Verfahren zum Einsatz. Hierbei erfolgt die Zinsfestlegung auf Basis der von Bloomberg erfassten Unternehmensanleihen mit einem AA-Rating. Im Jahr 2020 hat Bloomberg das im Vergleich zum früher verwendeten „BICS-System“ umfassendere Klassifikationssystem „BCLASS“ für die Auswahl der hochwertigen Unternehmensanleihen zur Verfügung gestellt. Die Verfeinerung erfolgte durch Herausnahme von Anleihen der Kategorien „Treasury“, „Government-Related“, „Securitised“ und „Municipal“ sowie durch Hinzufügen von „Special Purpose Vehicles“-Anleihen der Unterkategorie „Corporate“. In Prozent 31.12.2024 31.12.2023 Abzinsungsfaktor 3,39 3,17 Gehaltstrend 2,50 2,46 Rententrend 2,00 2,07 Die Höhe der Abfertigungsverpflichtungen (Anwartschaftsbarwert der Verpflichtungen bzw. sogenannte Defined Benefit Obligation – DBO) wurde ebenfalls nach versicherungsmathematischen Methoden berechnet, denen Schätzungen zugrunde liegen. Hierbei wurden die nachfolgend genannten Prämissen einheitlich für die österreichischen Konzerngesellschaften festgelegt. Bei den Konzerngesellschaften außerhalb Österreichs bestehen keine Abfertigungsverpflichtungen. In Prozent 31.12.2024 31.12.2023 Abzinsungsfaktor 3,17 3,21 Gehaltstrend 2,29 4,09 Der Gehaltstrend umfasst erwartete zukünftige Gehaltssteigerungen, die u. a. in Abhängigkeit von der Inflation und der Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen jährlich geschätzt werden. Hinsichtlich der Annahmen zur Lebenserwartung wurden im Fall der deutschen Gesellschaften die Sterbetafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck (Richttafeln 2018 G) verwendet. Für die österreichischen Gesellschaften wurden die „AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung – Pagler & Pagler“ in der Ausprägung für Angestellte herangezogen. Aus Erhöhungen oder Verminderungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung können versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste entstehen, deren Ursachen u. a. Abweichungen zwischen tatsächlichen und geschätzten Berechnungsparametern sein können. Die daraus resultierenden versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral im Eigenkapital verrechnet. Im Berichtsjahr wurden versicherungsmathematische Gewinne in Höhe von 19,7 Mio. Euro (Vorjahr: versicherungsmathematische Verluste in Höhe von 42,7 Mio. Euro) ergebnisneutral direkt im Eigenkapital erfasst. Zum Bilanzstichtag belaufen sich die direkt im Eigenkapital erfassten versicherungsmathematischen Verluste vor latenten Steuern auf 260,8 Mio. Euro (Vorjahr: 280,5 Mio. Euro). Aus den Versorgungszusagen des BayWa-Konzerns resultiert ein Gesamtpensionsaufwand von 21,1 Mio. Euro (Vorjahr: 22,8 Mio. Euro), der sich aus folgenden Komponenten zusammensetzt: In Mio. Euro 2024 2023 Laufender Dienstzeitaufwand - 3,5 - 3,7 + Zinsanteil - 17,6 - 19,1 = Summe der erfolgswirksam erfassten Beträge - 21,1 - 22,8 Aus den Abfertigungsverpflichtungen der österreichischen Konzerngesellschaften resultiert ein Gesamtaufwand von 2,4 Mio. Euro (Vorjahr: 2,8 Mio. Euro), der sich aus folgenden Komponenten zusammensetzt: In Mio. Euro 2024 2023 Laufender Dienstzeitaufwand - 1,4 - 1,7 + Zinsanteil - 1,0 - 1,1 = Summe der erfolgswirksam erfassten Beträge - 2,4 - 2,8 Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der in den Vorjahren erworbenen Ansprüche sind im Finanzergebnis ausgewiesen. Die im Geschäftsjahr hinzuerworbenen Ansprüche sind im Personalaufwand enthalten. Während der Berichtsperiode haben sich der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (DBO) und somit der Wert der bilanzierten Beträge der Pensionsverpflichtungen auf Konzernebene folgendermaßen verändert: In Mio. Euro 2024 2023 DBO zum 01.01. 553,4 522,0 + Veränderungen im Konsolidierungskreis 0,0 0,0 + Summe der erfolgswirksamen Beträge 21,1 22,8 +/– Veränderung versicherungsmathematische Gewinne (–)/Verluste (+) - 18,9 42,7 – Pensionszahlungen der Berichtsperiode - 31,2 - 31,7 – Beiträge des Arbeitgebers in die Arbeitgeberbeitragsreserven 0,0 - 2,3 +/– Übernahme von Verpflichtungen 0,1 - 0,1 – Umgliederung in zur Veräußerung gehaltene Veräußerungsgruppen - 12,1 0,0 = DBO 31.12. 512,4 553,4 Die für das Berichtsjahr ermittelten versicherungsmathematischen Gewinne setzen sich aus versicherungsmathematischen Gewinnen aus erfahrungsbedingten Anpassungen in Höhe von 5,3 Mio. Euro (Vorjahr: versicherungsmathematische Verluste in Höhe von 7,5 Mio. Euro) und versicherungsmathematischen Gewinnen in Höhe von 13,6 Mio. Euro (Vorjahr: versicherungsmathematische Verluste in Höhe von 35,5 Mio. Euro) aus der Änderung finanzieller Annahmen zusammen. Die Anpassung der Betriebsrenten findet im Konzern alle drei Jahre (in jährlichen Kohorten) statt und betrug zum 1. Januar 2025 15,0 Prozent. Aus wirtschaftlichen Gründen wurde die Anpassung bei den Rentnern der BayWa allerdings unterlassen. Während der Berichtsperiode haben sich der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (DBO) und somit der Wert der bilanzierten Beträge der Abfertigungsrückstellungen auf Konzernebene folgendermaßen verändert: In Mio. Euro 2024 2023 DBO zum 01.01. 30,9 30,1 + Veränderungen im Konsolidierungskreis 0,0 0,0 + Summe der erfolgswirksamen Beträge 2,3 2,8 +/– Veränderung versicherungsmathematische Gewinne (–)/Verluste (+) - 0,8 1,9 – Abfertigungszahlungen der Berichtsperiode - 4,5 - 3,9 +/– Übernahme von Verpflichtungen 0,0 0,0 – Umgliederung in zur Veräußerung gehaltene Veräußerungsgruppen - 25,5 0,0 = DBO 31.12. 2,4 30,9 Die für das Berichtsjahr ermittelten versicherungsmathematischen Gewinne setzen sich aus versicherungsmathematischen Gewinnen aus erfahrungsbedingten Anpassungen in Höhe von 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: versicherungsmathematische Verluste in Höhe von 0,8 Mio. Euro ), versicherungsmathematischen Verlusten in Höhe von 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: versicherungsmathematische Gewinne in Höhe von 0,1 Mio. Euro) aus der Änderung demografischer Annahmen sowie versicherungsmathematischen Gewinnen in Höhe von 0,8 Mio. Euro (Vorjahr: versicherungsmathematische Verluste in Höhe von 1,3 Mio. Euro) aus der Änderung finanzieller Annahmen zusammen. Für das Geschäftsjahr 2025 wird erwartet, dass voraussichtlich 19,3 Mio. Euro aufwandswirksam für leistungsorientierte Pensionspläne und 0,5 Mio. Euro für Abfertigungsverpflichtungen erfasst werden. Sensitivitätsanalysen Bei Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen und Abfertigungen stellen der Abzinsungsfaktor sowie der Gehaltstrend und bei Pensionsverpflichtungen darüber hinaus der Rententrend sowie die Restlebenserwartung wesentliche Bewertungsparameter dar, die im Zeitablauf gewissen Schwankungen unterliegen können. In den nachfolgenden Sensitivitätsanalysen für Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen wurden die Auswirkungen, resultierend aus Änderungen wesentlicher versicherungsmathematischer Annahmen, auf die Verpflichtung dargestellt. Es wurde jeweils ein wesentlicher Einflussfaktor verändert, während die übrigen Einflussgrößen konstant gehalten wurden. In der Realität ist es jedoch eher unwahrscheinlich, dass diese Einflussgrößen nicht korrelieren. Sensitivitätsanalyse für die DBO aus Pensionsverpflichtungen Änderung der Parameter in Prozent bzw. Jahren Bei Anstieg des Parameters Veränderung der DBO um Bei Verringerung des Parameters Veränderung der DBO um Beziehung zwischen Bewertungs- parameter und DBO Abzinsungssatz ± 0,75% - 8,01 % 9,40 % Je höher der Abzinsungssatz, desto geringer die DBO Gehaltssteigerungen ± 0,50% 0,44 % - 0,35 % Je höher die Gehaltssteigerung, desto höher die DBO Rentensteigerungen ± 0,50% 4,95 % - 4,63 % Je höher die Rentensteigerung, desto höher die DBO Restlebenserwartung gemäß Sterbetafel ± 1 Jahr 3,86 % - 3,74 % Je höher die Lebenserwartung, desto höher die DBO Sensitivitätsanalyse für die DBO aus Abfertigungsverpflichtungen Änderung der Parameter in Prozent bzw. Jahren Bei Anstieg des Parameters Veränderung der DBO um Bei Verringerung des Parameters Veränderung der DBO um Beziehung zwischen Bewertungs- parameter und DBO Abzinsungssatz ± 0,75% - 3,01 % 3,22 % Je höher der Abzinsungssatz, desto geringer die DBO Gehaltssteigerungen ± 0,50% 0,39 % - 0,47 % Je höher die Gehaltssteigerung, desto höher die DBO Die gewichtete Duration der Pensionsverpflichtungen beträgt 12 Jahre (Vorjahr: 12 Jahre). Die gewichtete Duration der Abfertigungsverpflichtungen beträgt 7 Jahre (Vorjahr: 8 Jahre). Die erwarteten undiskontierten Auszahlungen aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen stellen sich in den Folgejahren wie folgt dar: In Mio. Euro Summe 2025 2026–2029 2030–2034 > 2034 Pensionsverpflichtungen 853,5 31,0 123,4 150,5 548,6 Abfertigungsverpflichtungen 4,5 0,2 1,2 2,6 0,5 C.13Übrige Rückstellungen Die übrigen Rückstellungen entfallen auf: In Mio. Euro 31.12.2024 31.12.2023 Langfristige Rückstellungen (mit einer Fälligkeit von mehr als einem Jahr) Verpflichtungen aus dem Personal- und Sozialbereich 13,9 41,4 Abbruchverpflichtungen 44,1 46,7 Sonstige Rückstellungen 1,7 3,9 59,7 92,0 Kurzfristige Rückstellungen (mit einer Fälligkeit bis zu einem Jahr) Verpflichtungen aus dem Personal- und Sozialbereich 133,2 180,5 Rückstellungen für ausstehende Rechnungen 135,5 161,7 Gewährleistungsverpflichtungen 17,8 12,2 Ungewisse Verpflichtungen 41,0 11,9 Sonstige Rückstellungen 76,5 69,8 404,0 436,1 1Im Geschäftsjahr 2024 wurde die Aufgliederung der kurzfristigen Rückstellungen aus Wesentlichkeitsgründen geändert. Die ungewissen Verpflichtungen werden nun gesondert ausgewiesen und sind somit nicht mehr in den sonstigen Rückstellungen enthalten, wohingegen die im Vorjahr noch gesondert ausgewiesenen Abbruchverpflichtungen nun in der Position Sonstige Rückstellungen enthalten sind. In den Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Personal- und Sozialbereich sind im Wesentlichen Vorsorgen für Urlaubsrückstände und Gleitzeitguthaben, Jubiläumsrückstellungen, Abfindungen sowie für Altersteilzeit enthalten. Darüber hinaus beinhalten diese im langfristigen Ausweis variable Vergütungsbestandteile in Form eines Long-Term-Incentive-(LTI-)‌‌‌‍‍‌Programms. Dieses Programm besteht für Vorstandsmitglieder einer Tochtergesellschaft sowie weitere Mitarbeiter derselben unterhalb der Vorstandsebene. Die Vergütung, orientiert an der wirtschaftlichen Entwicklung der BayWa r.e.-Gruppe, soll die Teilnehmer an der langfristigen Wertentwicklung der Gesellschaft im Sinne einer auf Langfristigkeit und Nachhaltigkeit ausgelegten Geschäftspolitik beteiligen, um somit unternehmerisches Handeln und Denken zu fördern als auch die Bindung an die Gesellschaft zu stärken. Das LTI-Programm besteht aus einer Einmalzahlung und weiteren Bonuszahlungen. Die sonstigen Rückstellungen umfassen überwiegend Vorsorgen für Abbruchverpflichtungen, für ausstehende Rechnungen, Gewährleistungsverpflichtungen sowie für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Darüber hinaus sind erkennbare Einzelrisiken und ungewisse Verpflichtungen ausgewiesen. Sie entfallen im Wesentlichen auf Kosten für Altlasten, Nachlaufkosten sowie Prozessrisiken und Rechtsstreitigkeiten. Die RWA AG und deren Tochtergesellschaften, die WHG sowie vereinzelte Tochtergesellschaften der BayWa r.e. AG werden zum 31. Dezember 2024 als zur Veräußerung gehalten gemäß IFRS 5 klassifiziert. Daher werden die Rückstellungen dieser Gesellschaften nicht mehr hier, sondern unter den Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppen ausgewiesen. Für weitere Erläuterungen wird auf Abschnitt C.10 verwiesen. Die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt: In Mio. Euro 2024 Stand 01.01.2024 Zuführung Umbuchung 2 Auf-/ Abzinsung Verbrauch Auflösung Kurs- differenzen Stand 31.12.2024 Langfristige Rückstellungen Verpflichtungen aus dem Personal- und Sozialbereich 41,4 8,4 - 9,1 1,3 - 6,8 - 21,4 0,1 13,9 Abbruchverpflichtungen 46,7 3,7 - 3,9 0,5 - 2,5 - 0,9 0,5 44,1 Sonstige Rückstellungen 3,9 0,4 - 0,3 0,0 - 1,1 - 1,1 0,0 1,7 92,0 12,5 - 13,3 1,8 - 10,4 - 23,4 0,6 59,7 Kurzfristige Rückstellungen Verpflichtungen aus dem Personal- und Sozialbereich 180,5 103,4 - 24,3 - 0,1 - 105,3 - 21,5 0,5 133,2 Rückstellungen für ausstehende Rechnungen 161,7 104,9 - 16,1 - 0,1 - 105,4 - 10,4 0,9 135,5 Gewährleistungs- verpflichtungen 12,2 12,5 - 2,0 0,0 - 2,4 - 2,6 0,1 17,8 Ungewisse Verpflichtungen 1 11,9 41,1 - 2,7 0,0 - 6,1 - 3,2 0,0 41,0 Sonstige Rückstellungen 69,7 60,5 - 12,6 0,0 - 35,0 - 6,7 0,6 76,5 436,1 322,4 - 57,7 - 0,2 - 254,2 - 44,4 2,1 404,0 1Im Geschäftsjahr 2024 wurde die Aufgliederung der kurzfristigen Rückstellungen aus Wesentlichkeitsgründen geändert. Die ungewissen Verpflichtungen werden nun gesondert ausgewiesen und sind somit nicht mehr in den sonstigen Rückstellungen enthalten, wohingegen die im Vorjahr noch gesondert ausgewiesenen Abbruchverpflichtungen nun in der Position Sonstige Rückstellungen enthalten sind. 2In der Spalte „Umbuchung“ sind die übrigen Rückstellungen enthalten, die auf die Veräußerungsgruppen RWA, WHG und BayWa r.e. IPP entfallen und in die Bilanzposition „Schulden aus den zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppen“ umgegliedert werden. Auf die Veräußerungsgruppen entfallen zum Stichtag 13,5 Mio. Euro langfristige und 57,5 Mio. Euro kurzfristige übrige Rückstellungen. In Mio. Euro 2023 Stand 01.01.2023 Zuführung Umbuchung Auf-/ Abzinsung Verbrauch Auflösung Kurs- differenzen Stand 31.12.2023 Langfristige Rückstellungen Verpflichtungen aus dem Personal- und Sozialbereich 41,5 7,7 - 1,2 1,9 - 8,0 - 0,4 0,0 41,4 Abbruchverpflichtungen 38,2 9,0 1,5 0,7 - 0,9 - 1,4 - 0,3 46,7 Sonstige Rückstellungen 7,3 0,9 - 0,1 0,0 - 4,1 - 0,2 0,0 3,9 86,9 17,6 0,2 2,6 - 13,0 - 1,9 - 0,4 92,0 Kurzfristige Rückstellungen Verpflichtungen aus dem Personal- und Sozialbereich 192,6 158,6 1,2 0,1 - 152,6 - 19,2 - 0,1 180,5 Rückstellungen für ausstehende Rechnungen 195,6 160,2 0,6 0,0 - 180,9 - 12,8 - 1,0 161,7 Gewährleistungs- verpflichtungen 13,9 12,2 0,0 0,0 - 10,5 - 3,4 0,0 12,2 Ungewisse Verpflichtungen 1 15,7 11,9 0,1 0,0 - 14,0 - 1,9 0,1 11,9 Sonstige Rückstellungen 96,8 68,3 - 2,0 1,0 - 81,0 - 12,3 - 0,2 69,7 514,6 411,2 - 0,1 0,2 - 438,9 - 49,7 - 1,2 436,1 1Im Geschäftsjahr 2024 wurde die Aufgliederung der kurzfristigen Rückstellungen aus Wesentlichkeitsgründen geändert. Die ungewissen Verpflichtungen werden nun gesondert ausgewiesen und sind somit nicht mehr in den sonstigen Rückstellungen enthalten, wohingegen die im Vorjahr noch gesondert ausgewiesenen Abbruchverpflichtungen nun in der Position Sonstige Rückstellungen enthalten sind. C.14Finanzschulden Die Finanzschulden weisen alle verzinslichen Verpflichtungen des BayWa-Konzerns aus, die zum Bilanzstichtag bestehen. Sie setzen sich folgendermaßen zusammen: In Mio. Euro 2024 Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre Restlaufzeit über fünf Jahre Gesamt Finanzschulden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.366,0 742,1 394,2 4.502,3 Anleihen 0,0 0,0 0,0 0,0 Commercial Papers 202,5 0,0 0,0 202,5 3.568,5 742,1 394,2 4.704,8 In Mio. Euro 2023 Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre Restlaufzeit über fünf Jahre Gesamt Finanzschulden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.252,9 2.586,8 444,0 4.283,7 Anleihen 507,9 0,0 0,0 507,9 Commercial Papers 632,4 0,0 0,0 632,4 2.393,2 2.586,8 444,0 5.424,0 Die RWA AG einschließlich ihrer Tochtergesellschaften, die WHG sowie einzelne Gesellschaften der BayWa r.e. AG im Segment Regenerative Energien werden zum 31. Dezember 2024 als zur Veräußerung gehalten gemäß IFRS 5 klassifiziert. Sie sind somit nicht mehr in den dargestellten Finanzschulden enthalten. Für weitere Erläuterungen wird auf Abschnitt C.10 verwiesen. Der BayWa-Konzern hat im Rahmen der Sicherstellung der Liquidität im Jahr 2024 Überbrückungsfinanzierungen von Kreditinstituten gestellt bekommen, die zum 31. Dezember 2024 nominal 891,0 Mio. Euro betragen. Dieser Gesamtrahmen wurde zum 31. Dezember 2024 mit 527,0 Mio. Euro in Anspruch genommen. Von diesen Finanzierungen wird von der BayWa AG, der BayWa r.e. AG sowie der BayWa Agrarhandel GmbH und einzelnen Gesellschaften des Teilkonzerns Cefetra Group Gebrauch gemacht. Die Überbrückungsfinanzierungen wurden erstmalig im August und eine weitere im Oktober gewährt. Diese hatten zunächst eine Laufzeit bis Ende September bzw. Ende Dezember des Jahres 2024, ehe das genannte Volumen in der zweiten Dezemberhälfte in die Stillhaltevereinbarung übernommen wurde. Diese Überbrückungsfinanzierungen wurden im Juni 2025 in ein Finanzierungspaket einbezogen, dessen Laufzeit sich über den Sanierungszeitraum bis einschließlich 2028 erstreckt. Zum Abschlussstichtag ist das Ende der Stillhaltevereinbarung maßgeblich für die kurzfristige Klassifizierung der Brückenfinanzierungen. Für weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Sanierungsgutachten wird auf die „Erläuterungen zur Sanierungssituation des BayWa-Konzerns“ am Beginn dieses Konzernanhangs verwiesen. Neben den Brückenfinanzierungen finanziert sich der BayWa-Konzern weiterhin durch eine Konsortialfinanzierung, Schuldscheindarlehen und Commercial Paper sowie über Kontokorrentkredite, kurzfristige Darlehen und Projektfinanzierungen. Aufgrund der Änderungen der den Stillhaltevereinbarungen zugrunde liegenden vertraglichen Bedingungen wurden alle davon betroffenen Finanzschulden jeweils zum Zeitpunkt der Vereinbarung auf eine Modifikation hin analysiert. Im Ergebnis dieser Analysen wurde festgestellt, dass es sich um eine nichtsubstanzielle Modifikation handelt. Eine Buchwertanpassung war nicht notwendig, da die vertraglichen Zahlungsströme nicht oder ohne wesentliche Auswirkung modifiziert wurden. Neben Kosten und Gebühren, die als Kompensation für die Modifikation der Zahlungsströme der betroffenen finanziellen Verbindlichkeiten an die Gläubiger zu zahlen waren (z.B. Stillhaltegebühr, Restrukturierungsgebühr, Lock-Up-Gebühr, Participation-Gebühr) sind ebenso Kosten und Gebühren angefallen, die als zusätzliche und direkt zuordnungsbare Kosten für die Änderung der Vertragsbedingungen der betroffenen finanziellen Verbindlichkeiten einzustufen sind (z.B. Rechtskosten für die Erstellung der Stillhaltevereinbarungen). Diese Kosten und Gebühren sind über die modifizierte Restlaufzeit der betroffenen finanziellen Verbindlichkeiten zu verteilen. Da die genannten Gebühren im Wesentlichen bereits im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 zu verteilen waren, wurden diese unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit vollständig im Geschäftsjahr 2024 erfasst. Die Gesamtkosten belaufen sich zum Stichtag auf 92,9 Mio. Euro. Der Ausweis der noch nicht fälligen Verpflichtungen an Gläubiger aus genannten Kosten und Gebühren beträgt 66,4 Mio. Euro und wird in den kurzfristigen Finanzschulden ausgewiesen. Der BayWa-Konzern hat im September 2021 einen nachhaltigen Konsortialkredit mit einem Gesamtvolumen von 1,7 Mrd. Euro abge-schlossen, der im Jahr 2022 auf 2,0 Mrd. Euro erhöht wurde. Diese Kreditlinie wurde im Geschäftsjahr 2023 um ein Jahr verlängert und hat nun eine Laufzeit bis September 2025. Die Restlaufzeit der Konsortialfinanzierung ist damit zum 31. Dezember 2024 kurzfristig. Die Kapitalmarktemissionen betreffen Schuldscheindarlehen, die von der BayWa AG in den Jahren 2015, 2018, 2021 sowie 2022 und 2023 platziert wurden. Bei den unter 2024 in einer Höhe von 92,5 Mio. Euro ausgewiesenen Schuldscheindarlehen handelt es sich originär um Schuldscheindarlehen aus dem Jahr 2014 mit einer zehnjährigen Laufzeit, die im Oktober 2024 zur Rückzahlung fällig gewesen wären. Diese Schuldscheindarlehen werden zum Ende der Stillhaltevereinbarung in das Finanzierungspaket mit aufgenommen. Der Buchwert der ausgegebenen Schuldscheindarlehen liegt zum 31. Dezember 2024 bei 834,8 Mio. Euro. Davon haben Schuldscheindarlehen in Höhe von 549,5 Mio. Euro eine Restlaufzeit von mindestens einem Jahr. Diese Kapitalmarktemissionen dienen der Diversifizierung der Konzernfinanzierung; Schuldscheindarlehen sind als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfasst. Die im Juni 2019 emittierte Unternehmensanleihe (gelistet an der Luxemburger Börse, ISIN XS2002496409, Stückelung 1.000 EUR) wurde fristgerecht am 26. Juni 2024 zurückbezahlt. 2024 Darlehensbetrag nominal in Mio. Euro Fälligkeit Verzinsung Schuldscheindarlehen 8 Monate fix 73,0 30.06.2025 3,63 % Schuldscheindarlehen 8 Monate fix 15,5 30.06.2025 5,54 % Schuldscheindarlehen 8 Monate fix 3,5 30.06.2025 2,63 % 2023 Darlehensbetrag nominal in Mio. Euro Fälligkeit Verzinsung Schuldscheindarlehen 3 Jahre fix 23,0 23.11.2026 4,85 % Schuldscheindarlehen 3 Jahre fix 3,0 23.11.2026 4,85 % Schuldscheindarlehen 3 Jahre variabel 12,5 23.11.2026 6-Monats-Euribor zzgl. 1,60 % Schuldscheindarlehen 5 Jahre fix 13,5 21.11.2028 4,87 % Schuldscheindarlehen 5 Jahre fix 20,0 21.11.2028 4,87 % Schuldscheindarlehen 5 Jahre variabel 25,0 06.10.2028 6-Monats-Euribor zzgl. 1,60 % Schuldscheindarlehen 5 Jahre variabel 1,5 21.11.2028 6-Monats-Euribor zzgl. 1,80 % Schuldscheindarlehen 7 Jahre fix 11,5 22.11.2030 5,04 % Schuldscheindarlehen 7 Jahre fix 0,5 22.11.2030 5,04 % Schuldscheindarlehen 7 Jahre variabel 16,0 22.11.2030 6-Monats-Euribor zzgl. 2,00 % Schuldscheindarlehen 10 Jahre fix 10,0 10.02.2033 4,81 % Schuldscheindarlehen 10 Jahre fix 1,0 10.02.2033 4,81 % Schuldscheindarlehen 10 Jahre fix 13,0 22.11.2033 5,27 % Schuldscheindarlehen 10 Jahre fix 3,0 22.11.2033 5,27 % 2022 Darlehensbetrag nominal in Mio. Euro Fälligkeit Verzinsung Schuldscheindarlehen 3 Jahre fix 75,0 13.10.2025 4,19 % Schuldscheindarlehen 3 Jahre variabel 35,0 13.10.2025 6-Monats-Euribor zzgl. 1,30 % Schuldscheindarlehen 5 Jahre fix 7,5 11.10.2027 4,46 % Schuldscheindarlehen 5 Jahre variabel 3,0 11.10.2027 6-Monats-Euribor zzgl. 1,50 % Schuldscheindarlehen 7 Jahre fix 14,5 11.10.2029 4,70 % Schuldscheindarlehen 7 Jahre variabel 11,0 11.10.2029 6-Monats-Euribor zzgl. 1,70 % Schuldscheindarlehen 10 Jahre fix 6,5 11.10.2032 4,96 % 2021 Darlehensbetrag nominal in Mio. Euro Fälligkeit Verzinsung Schuldscheindarlehen 5 Jahre fix 84,0 21.12.2026 0,95 % Schuldscheindarlehen 5 Jahre variabel 78,0 21.12.2026 6-Monats-Euribor zzgl. 0,95 % Schuldscheindarlehen 7 Jahre fix 88,0 21.12.2028 1,15 % Schuldscheindarlehen 7 Jahre variabel 56,5 21.12.2028 6-Monats-Euribor zzgl. 1,15 % Schuldscheindarlehen 10 Jahre fix 43,5 22.12.2031 1,459 % 2018 Darlehensbetrag nominal in Mio. Euro Fälligkeit Verzinsung Schuldscheindarlehen 7 Jahre fix 3,0 21.07.2025 1,536 % Schuldscheindarlehen 7 Jahre variabel 14,5 21.07.2025 6-Monats-Euribor zzgl. 1,00 % Schuldscheindarlehen 7 Jahre fix 19,0 12.12.2025 1,61 % Schuldscheindarlehen 7 Jahre variabel 3,0 12.12.2025 6-Monats-Euribor zzgl. 0,95 % Schuldscheindarlehen 10 Jahre fix 2,5 12.12.2028 2,10 % 2015 Darlehensbetrag nominal in Mio. Euro Fälligkeit Verzinsung Schuldscheindarlehen 10 Jahre fix 41,5 09.11.2025 2,32 % Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im BayWa-Konzern betragen zum Ende des Geschäftsjahres 1.803,5 Mio. Euro (Vorjahr: 782,7 Mio. Euro). Der Differenzbetrag in Höhe von 1.562,5 Mio. Euro (Vorjahr: 470,2 Mio. Euro) betrifft den kurzfristigen Anteil der langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Der wesentliche Anteil dieser kurzfristig ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist Bestandteil der Stillhaltevereinbarung. Der durchschnittliche effektive Zinssatz bei kurzfristigen variablen Krediten betrug zum Stichtag 5,71 Prozent (Vorjahr: 4,43 Prozent) pro Jahr. Aus dem von der BayWa AG aufgelegten Multi-Currency-Commercial-Paper-Programm mit einem Gesamtvolumen von 1.000,0 Mio. Euro (Vorjahr: 1.000,0 Mio. Euro) waren zum Bilanzstichtag Commercial Papers in Höhe von 202,5 Mio. Euro (Vorjahr: 632,4 Mio. Euro) mit einer durchschnittlich gewichteten Restlaufzeit von 232 Tagen (Vorjahr: 48 Tage) und einem durchschnittlich gewichteten Effektivzinssatz von 4,46 Prozent (Vorjahr: 4,79 Prozent) begeben. Der Anstieg der durchschnittlich gewichteten Restlaufzeit ist mit Commercial Paper zu begründen, die im Geschäftsjahr 2024 mit deutlich längerer Laufzeit abgeschlossen wurden. Darüber hinaus wurden weitere Commercial Paper mit einer ursprünglich kurzfristigen Laufzeit abgeschlossen, deren Rückzahlung im Rahmen der Stillhaltevereinbarung vertraglich ausgesetzt wurde. Die Commercial Paper werden in eine Anschlussfinanzierung übernommen. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind im Konzern 334,2 Mio. Euro (Vorjahr: 32,2 Mio. Euro) grundpfandrechtlich besichert. Im Geschäftsjahr 2024 wurde im Zuge der Ausarbeitung des Sanierungs- und Restrukturierungsgutachtens die Eintragung von Grundschulden notwendig. Insgesamt wurden für Liegenschaften der BayWa AG Grundschulden in Höhe von 329 Mio. Euro eingetragen. Die Zeitwerte werden in Abschnitt C.21 dargestellt. Die Zeitwerte der kurzfristigen Finanzschulden weichen nicht wesentlich von den ausgewiesenen Buchwerten ab, für die langfristigen Finanzschulden werden Zeitwerte mittels Discounted-Cashflow-Verfahren ermittelt. Zum 31. Dezember 2024 beläuft sich der Gesamtwert der langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten auf 1.171,2 Mio. Euro. Im Rahmen mancher dieser Finanzierungsverträge ist der BayWa-Konzern zur Einhaltung bestimmter Nebenbedingungen (Covenants) verpflichtet. Dies betrifft im Wesentlichen Gesellschaften des Segments Regenerative Energien, des Segments Cefetra Group und des Segments Global Produce mit Fokus auf die T&G Global-Unternehmensgruppe. Die Summe der Verbindlichkeiten, die mit im Jahr 2025 zu erfüllenden Nebenbedingungen verbunden sind, beträgt 454,8 Mio. Euro und besteht überwiegend bei Gesellschaften des Geschäftsbereichs IPP im Segment Regenerative Energien. Da die RWA AG und ihre Tochtergesellschaften zum 31. Dezember 2024 als zur Veräußerung gehalten gemäß IFRS 5 klassifiziert werden, wird in diesem Kapitel auf die dort bestehenden Nebenbedingungen nicht näher eingegangen. Für weitere Erläuterungen wird auf Abschnitt C.10 verwiesen. Zu verschiedenen, individuell festgelegten Zeitpunkten besteht die Verpflichtung, diese Nebenbedingungen einzuhalten. Um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen, werden die relevanten Kennzahlen kontinuierlich überwacht. Bei Nichterfüllung der Nebenbedingungen wurden in der Vergangenheit mit den Kreditgebern Verzichtserklärungen (Waiver) ausgehandelt oder eine andere Möglichkeit der Fortführung des Kredits vereinbart. Auch in der Zukunft ist der BayWa-Konzern bestrebt, Verzichtserklärungen mit den Kreditgebern abzuschließen. Jedoch muss eine entsprechende Einigung mit diesen erfolgen. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kreditvereinbarungen mit Nebenbedingungen, bei denen zum Stichtag 31. Dezember 2024 keine Tatsachen und Umstände vorlagen, die darauf hindeuten, dass es Schwierigkeiten mit der Erfüllung der Nebenbedingungen im Jahr 2024 gab bzw. im laufenden Geschäftsjahr 2025 geben könnte: Gesellschaft Darlehensbetrag 31.12.2024 in Mio. Euro Nebenbedingung Frequenz der Überprüfung Stichtag Berechnung BayWa R.E. Development Portfolio I LLC 80,9 Beleihungsauslauf unter 60 % Eigenkapitalquote mindestens 20 % Quartärlich 31.12.2024 Clos Neuf Energies SAS 17,2 Schuldendienstdeckungsgrad mindestens 1,05 Jährlich 31.12.2024 Fern Solar Class B LLC 26,6 Schuldendienstdeckungsgrad mindestens 1,2 Quartärlich 31.12.2024 Fontenet Energies SAS 7,4 Schuldendienstdeckungsgrad mindestens 1,05 Jährlich 31.12.2024 SDK Power Sdn. Bhd. 7,1 Schuldendienstdeckungsgrad mindestens 1,25 Fremdkapital-Eigenkapital-Verhältnis mindestens 60:40 Jährlich 31.12.2024 SPV Solarpark 103. GmbH & Co. KG 4,1 Schuldendienstdeckungsgrad mindestens 1,05 Darlehenslaufzeit-Deckungsgrad mindestens 1,05 Jährlich 31.12.2024 SPV Solarpark 105. GmbH & Co. KG 8,7 Schuldendienstdeckungsgrad mindestens 1,05 Darlehenslaufzeit-Deckungsgrad mindestens 1,05 Jährlich 31.12.2024 SPV Solarpark 118. GmbH & Co. KG 10,9 Schuldendienstdeckungsgrad mindestens 1,05 Darlehenslaufzeit-Deckungsgrad mindestens 1,05 Jährlich 31.12.2024 Strauss Class B Holdings LLC 42,6 Schuldendienstdeckungsgrad mindestens 1,2 Quartärlich 31.12.2024 Sud Energy S.r.l. 18,3 Schuldendienstdeckungsgrad mindestens 1,05 Darlehenslaufzeit-Deckungsgrad mindestens 1,05 Halbjährlich 31.12.2024 Windpark Wilhelmshöhe III GmbH & Co. KG 20,5 Schuldendienstdeckungsgrad mindestens 1,05 Jährlich 31.12.2024 Cefetra B.V. und Tochtergesellschaften 43,2 Verschuldung der Kreditnehmer maximal 720 Mio. Euro Reinvermögen der Kreditnehmer mindestens 120 Mio. Euro Liquiditätsgrad 3 mindestens 1,15 Quartärlich 31.12.2024 T&G Global Limited 105,5 Deckungsgrad „Vorräte und Forderungen zu Verbindlichkeiten“ mindestens 1,50 Monatlich 31.12.2024 Sachanlagevermögen der bürgenden T&G Global-Gesellschaften mindestens 90 % des Sachanlagevermögens der T&G Global-Unternehmensgruppe Quartärlich 31.12.2024 Eventualverbindlichkeiten maximal 6 % des Sachanlagevermögens Verschuldungsgrad maximal a.31.03.2025: 4,0 b.30.06.2025: 4,5 c.30.09.2025: 4,25 d.31.12.2025 und später: 4,0 Deckungsgrad „Vorräte und Forderungen zu Verbindlichkeiten“ mindestens 1,50 Zinsdeckungsgrad mindestens 2,25 In den nachfolgenden Fällen sind die Berechnungen noch nicht abgeschlossen bzw. in Klärung und es besteht dementsprechend das potenzielle Risiko, dass diese Nebenbedingungen nicht eingehalten werden: Gesellschaft Darlehensbetrag 31.12.2024 in Mio. Euro Nebenbedingung Frequenz der Überprüfung Stichtag Berechnung Windpark Wilhelmshöhe II GmbH & Co. KG 1 26,9 Schuldendienstdeckungsgrad mindestens 1,05 Jährlich 31.12.2024 1Da noch unklar ist, ob die Nichterfüllung einer Nebenbedingung vorliegt, wird die Kreditverbindlichkeit weiterhin unter den langfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Im Folgenden werden die Nebenbedingungen aufgeführt, die zu den Stichtagen 30. September 2024 und 31. Dezember 2024 nicht eingehalten wurden. Bei den aufgeführten Nebenbedingungen der T&G Global Limited und der Cefetra-Gesellschaften handelt es sich um zusätzliche Nebenbedingungen aus den oben genannten Kreditverträgen. In beiden Kreditvereinbarungen tritt die BayWa AG als Garantiegeber auf. Aufgrund der aktuellen Situation der BayWa AG kam es zu einem Bruch der unten erwähnten Nebenbedingungen zu den Stichtagen. Eine Berechnung dieser Nebenbedingungen erfolgt erst zu dem Zeitpunkt, zu dem die BayWa AG ihre Finanzkennzahlen veröffentlicht hat. Im Falle des Kredits der Aludra Energies SARL sind eine Kapitalerhöhung durch den Gesellschafter sowie anschließend die Vereinbarung einer Verzichtserklärung mit der Bank derzeit in Arbeit. Der Darlehensbetrag in Höhe von 0,5 Mio. Euro wurde von den langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten umgegliedert. Für den Darlehensbetrag der Watt Development SPV2 S.L.U. wurde eine teilweise Tilgung in Höhe von 1,9 Mio. Euro vorgenommen sowie in Bezug auf den übrigen Darlehensbetrag eine Verzichtserklärung mit der Bank unterschrieben. Auf die sofortige Fälligstellung des Kredits seitens der Bank wurde verzichtet. Der Darlehensbetrag in Höhe von 19,3 Mio. Euro wurde zum Bilanzstichtag als kurzfristig klassifiziert. Die Zonnepark Friesland B.V., die Zonnepark Albrandswaard B.V und die Zonnepark XXL B.V. befanden sich bis zur Aufstellung des Konzernabschlusses noch in Gesprächen mit den Banken. Es wurde bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Verzichtserklärung unterschrieben oder eine andere Einigung erzielt. Eine vorzeitige Fälligstellung des Kreditbetrages durch die Banken ist bisher nicht erfolgt. Eine Umgliederung des Kreditbetrags in Höhe von insgesamt 15,0 Mio. Euro von den langfristigen in die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurde zum 31. Dezember 2024 vorgenommen. Der Darlehensbetrag der Cefetra B.V. und deren Tochtergesellschaften wurde zum Bilanzstichtag bereits vollständig in den Finanzschulden mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr ausgewiesen. Der Darlehensbetrag wurde von den Kreditgebern nicht vorzeitig fällig gestellt. Die T&G Global Limited hat im November 2024 mit ihren Kreditgebern eine Verzichtserklärung mit ursprünglicher Laufzeit bis 31. März 2025 ausgehandelt. Aufgrund der anhaltenden angespannten Situation bei der BayWa AG konnte keine Einigung auf einen Übergang zu einer vollständig besicherten Bankfazilität erzielt werden. Daraufhin wurde die Verzichtserklärung bis zum 30. April 2025 und nochmals bis zum 30. Juni 2025 verlängert. Das Darlehen wurden von den Kreditgebern nicht vorzeitig fällig gestellt. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 wurde jedoch der langfristige Anteil des Darlehensbetrag der T&G Global Limited in Höhe von 97,1 Mio. Euro in die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten umgegliedert. Der verbleibende Teil von 8,4 Mio. Euro war bereits als kurzfristig klassifiziert. Gesellschaft Darlehensbetrag 31.12.2024 in Mio. Euro Nebenbedingung Frequenz der Überprüfung Stichtag Berechnung Aludra Energies SARL 0,5 Schuldendienstdeckungsgrad mindestens 1,1 Eigenkapitalquote mindestens 21,9 % Jährlich 31.12.2024 Watt Development SPV 2 S.L.U. 19,3 Schuldendienstdeckungsgrad mindestens 1,1 Darlehenslaufzeit-Deckungsgrad mindestens 1,15 Halbjährlich 31.12.2024 Zonnepark Friesland B.V. 11,2 Schuldendienstdeckungsgrad mindestens 1,05 Jährlich 31.12.2024 Zonnepark Albrandswaard B.V. 2,3 Schuldendienstdeckungsgrad mindestens 1,05 Jährlich 31.12.2024 Zonnepark XXL B.V. 1,5 EBITDA mindestens 0,65 Mio. Euro Jährlich 31.12.2024 Cefetra B.V. und Tochtergesellschaften 43,2 Reinvermögen BayWa AG mindestens 850 Mio. Euro Quartärlich 31.12.2024 T&G Global Limited 105,5 Reinvermögen BayWa AG mindestens 800 Mio. Euro Quartärlich 31.12.2024 Die BayWa AG ist im Rahmen des Konsortialkredits am Ende eines jeden Quartals zur Einhaltung folgender Nebenbedingungen verpflichtet: der Zinsdeckungsgrad muss sich mindestens auf 3,0 belaufen und die Eigenkapitalquote muss mindestens 15,0 Prozent betragen. Zusätzlich muss die BayWa AG im Rahmen des Konsortialkredits zu jedem Quartal die Nettoschuldendeckung an ihre Kreditgeber mitteilen. Alle drei Kennzahlen werden im Rahmen einer Konformitätsbescheinigung an die Kreditgeber übermittelt. Da sich im März 2024 das steigende Zinsniveau bereits negativ auf die Situation der BayWa AG ausgewirkt hat, wurde im April 2024 die Aussetzung der Berechnung des Zinsdeckungsgrads für die Stichtage 31. März 2024, 30. Juni 2024 und 30. September 2024 mit den Kreditgebern vereinbart. Gleichzeitig wurde zu diesem Zeitpunkt der Zinsdeckungsgrad auf mindestens 2,0 für die Stichtage 31. Dezember 2024 und später festgelegt. Darüber hinaus ist die BayWa AG im Zusammenhang mit der Überbrückungsfinanzierung zur Einhaltung einer Eigenkapitalquote von mindestens 15,0 Prozent verpflichtet. Im Rahmen der Stillhaltevereinbarung wurde die Aussetzung der Konformitätsbescheinigung für den Konsortialkredit als auch für die Brückenfinanzierung beschlossen. Damit müssen die Kennzahlen nicht mehr an die Kreditgeber berichtet werden. Allerdings umfasst die Vereinbarung nur die Information an die Kreditgeber. Die Berechnung und Einhaltung des Zinsdeckungsgrads und der Eigenkapitalquote muss weiterhin zu jedem Stichtag gewährleistet sein. Sollten die Grenzen dieser beiden Kennzahlen jedoch nicht eingehalten werden, ergeben sich für die BayWa AG keine Konsequenzen, da die Kreditgeber aufgrund der Stillhaltevereinbarung angehalten sind, von Kündigungserklärungen abzusehen. C.15Leasingverbindlichkeiten Unter den Leasingverbindlichkeiten werden die passivierten Barwerte der künftigen Leasingraten ausgewiesen. In Mio. Euro 2024 Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre Restlaufzeit über fünf Jahre Gesamt Leasingverbindlichkeiten 91,5 278,1 637,3 1.006,9 In Mio. Euro 2023 Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre Restlaufzeit über fünf Jahre Gesamt Leasingverbindlichkeiten 90,8 272,2 700,1 1.063,1 C.16Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beinhalten im Wesentlichen Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten. Insgesamt wiesen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen folgende Restlaufzeiten auf: In Mio. Euro 2024 Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre Restlaufzeit über fünf Jahre Gesamt Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.065,2 0,1 0,0 1.065,3 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 16,3 0,0 0,0 16,3 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 28,2 0,0 0,0 28,2 1.109,7 0,1 0,0 1.109,7 In Mio. Euro 2023 Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre Restlaufzeit über fünf Jahre Gesamt Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.511,4 4,0 0,0 1.515,4 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 11,2 0,0 0,0 11,2 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 60,4 0,0 0,0 60,4 1.583,0 4,0 0,0 1.587,0 Die RWA AG, Korneuburg, Österreich, und deren Tochtergesellschaften, die WHG sowie einzelne Tochtergesellschaften der BayWa r.e. AG werden zum 31. Dezember 2024 als zur Veräußerung gehalten gemäß IFRS 5 klassifiziert und somit nicht mehr in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen ausgewiesen. Für weitere Erläuterungen wird auf Abschnitt C.10 verwiesen. C.17Ertragsteuerverbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern stellen sich, gegliedert nach Restlaufzeiten, wie folgt dar: In Mio. Euro 2024 Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre Restlaufzeit über fünf Jahre Gesamt Ertragsteuerverbindlichkeiten 52,9 0,3 0,0 53,2 52,9 0,3 0,0 53,2 In Mio. Euro 2023 Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre Restlaufzeit über fünf Jahre Gesamt Ertragsteuerverbindlichkeiten 100,0 0,2 0,0 100,2 100,0 0,2 0,0 100,2 C.18Verbindlichkeiten aus Derivaten Die Einordnung der beizulegenden Zeitwerte der Verbindlichkeiten aus Derivaten in die Fair-Value-Hierarchie erfolgt gemäß der in Abschnitt A.3 unter Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Derivaten beschriebenen Vorgehensweise und stellt sich wie folgt dar: Beizulegende Zeitwerte In Mio. Euro 31.12.2024 Level 1 Level 2 Level 3 Gesamt Verbindlichkeiten aus Derivaten Warentermingeschäfte 85,5 102,9 34,1 222,5 Devisensicherungsgeschäfte 8,9 60,5 0,0 69,3 Zinssicherungsgeschäfte 0,9 2,3 0,0 3,2 95,3 165,6 34,1 295,1 Beizulegende Zeitwerte In Mio. Euro 31.12.2023 Level 1 Level 2 Level 3 Gesamt Verbindlichkeiten aus Derivaten Warentermingeschäfte 85,0 124,0 37,4 246,4 Devisensicherungsgeschäfte 11,0 18,5 0,0 29,5 Zinssicherungsgeschäfte 0,1 3,4 0,0 3,5 96,1 146,0 37,4 279,5 Für die Darstellung der hierarchischen Einstufung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten wird auf Abschnitt C.21 verwiesen. Von den ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Derivaten haben 235,4 Mio. Euro (Vorjahr: 222,8 Mio. Euro) eine Restlaufzeit von maximal einem Jahr. Für Verbindlichkeiten aus Derivaten von 23,5 Mio. Euro (Vorjahr: 37,5 Mio. Euro) liegt die Restlaufzeit zwischen mindestens einem und maximal fünf Jahren und für 36,2 Mio. Euro (Vorjahr: 19,2 Mio. Euro) über fünf Jahren. Im Geschäftsjahr 2023 waren die Voraussetzungen des IAS 32.42 ff. für eine Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten erfüllt (siehe C.9 Vermögenswerte aus Derivaten). Im Segment Regenerative Energien konnten – ausgehend von einem Bruttobetrag vor Saldierung in Höhe von 193,1 Mio. Euro (Vorjahr: 276,6 Mio. Euro) – finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 146,3 Mio. Euro (Vorjahr: 188,1 Mio. Euro) in Einklang mit IAS 32 saldiert werden. Nach dieser Saldierung verblieb im Segment Regenerative Energien ein Nettobetrag bei den finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von 46,8 Mio. Euro (Vorjahr: 88,5 Mio. Euro). Für das Saldierungspotenzial für Devisensicherungsgeschäfte aufgrund von Global-Netting-Vereinbarungen wird auf „Derivative Finanzinstrumente und Hedge Accounting“ in Abschnitt C.21 verwiesen. Trotz der vorgenommenen Saldierung stiegen die Verbindlichkeiten aus Derivaten des BayWa-Konzerns im Geschäftsjahr 2024 an. Wesentlicher Treiber hierfür waren sowohl die Erhöhung offener Kontrakte als auch gestiegene Preise im Energie- und Getreidehandel in den Segmenten Regenerative Energien, Cefetra Group und Agrar. C.19Übrige Verbindlichkeiten Die übrigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: In Mio. Euro 2024 Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre Restlaufzeit über fünf Jahre Gesamt Übrige finanzielle Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Reverse-Factoring-Vereinbarungen 68,7 0,0 0,0 68,7 Sonstige übrige finanzielle Verbindlichkeiten 406,0 25,3 0,0 431,3 474,8 25,3 0,0 500,0 Übrige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten Soziale Sicherheit 6,3 0,0 0,0 6,3 Erhaltene Zuschüsse 4,9 11,9 87,3 104,2 Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 75,0 0,3 0,0 75,4 Übrige Verbindlichkeiten inkl. Rechnungsabgrenzungsposten 458,7 26,8 47,3 532,8 545,0 39,1 134,6 718,7 Übrige Verbindlichkeiten 1.019,8 64,3 134,6 1.218,7 In Mio. Euro 2023 Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre Restlaufzeit über fünf Jahre Gesamt Übrige finanzielle Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Reverse-Factoring-Vereinbarungen 48,0 0,0 0,0 48,0 Sonstige übrige finanzielle Verbindlichkeiten 187,4 30,0 0,1 217,5 235,4 30,0 0,1 265,4 Übrige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten Soziale Sicherheit 9,9 0,0 0,0 9,9 Erhaltene Zuschüsse 6,4 91,4 11,1 108,9 Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 147,7 0,1 0,0 147,8 Übrige Verbindlichkeiten inkl. Rechnungsabgrenzungsposten 498,2 30,0 49,9 578,1 662,0 121,5 61,0 844,5 Übrige Verbindlichkeiten 897,4 151,5 61,1 1.109,9 Die Zeitwerte der ausgewiesenen Posten weichen nicht wesentlich von den dargestellten Buchwerten ab. Die im BayWa-Konzern bestehenden Reverse-Factoring-Vereinbarungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Abtretung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen an Finanzierungspartner, die von einem Dienstleister vermittelt werden. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass der Finanzierungspartner anbietet, vom BayWa-Konzern geschuldete, fällige Rechnungsbeträge an dessen Lieferanten zu bezahlen. Gleichzeitig erklärt sich der BayWa-Konzern bereit, gemäß den Bedingungen der Vereinbarungen zum gleichen oder zu einem späteren Zeitpunkt Zahlungen an den oder die Finanzdienstleister zu leisten. Im Rahmen solcher Vereinbarungen ist es dem BayWa-Konzern möglich, Zahlungsfristen zu verlängern. Je nach Ausgestaltung kann es auch für den Lieferanten des BayWa-Konzerns möglich sein, Zahlungen vorzeitig zu erhalten, verglichen mit dem Fälligkeitsdatum der entsprechenden Rechnung. Der Ausgleich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen an den Finanzierungspartner erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt (bis zu 60 Tage später) durch den BayWa-Konzern. Die ursprünglichen Zahlungsbedingungen des Lieferanten bleiben durch die Reverse-Factoring-Vereinbarung unverändert. Die Lieferanten des BayWa-Konzerns werden nicht in die Reverse-Factoring-Vereinbarung einbezogen. Hinsichtlich der Spanne der Zahlungsfristen ergeben sich somit keine Unterschiede zu vergleichbaren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die nicht Teil von Reverse-Factoring-Vereinbarungen sind. Der Buchwert der Verbindlichkeiten aus Reverse-Factoring-Vereinbarungen in Höhe von 68,7 Mio. Euro (Vorjahr: 48,0 Mio. Euro) wird unter den übrigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Dieser Buchwert entspricht den Zahlungen, welche die Lieferanten durch den Finanzierungspartner bereits erhalten haben. Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es keine Unternehmenszusammenschlüsse oder Wechselkursdifferenzen, die die Verbindlichkeiten aus Reverse-Factoring-Vereinbarungen beeinflussen würden. Der BayWa-Konzern plant, die beanspruchten Linien bis zum Ende des ersten Quartals 2025 zurückzuführen. Die Zahlungen des Finanzdienstleisters an den Lieferanten werden im Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit dargestellt. Die Einzahlungen vom Finanzdienstleister sowie Rückzahlungen an diesen werden als Bruttoausweis im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit gezeigt. Der BayWa-Konzern sieht sich aufgrund der Reverse-Factoring-Vereinbarungen keinem signifikantem Finanzierungsrisiko ausgesetzt, da der Umfang der Verbindlichkeiten, die Gegenstand von Reverse-Factoring-Vereinbarungen sind, begrenzt ist. Der Anstieg der sonstigen übrigen finanziellen Verbindlichkeiten um 213,8 Mio. Euro auf 431,3 Mio. Euro (Vorjahr: 217,5 Mio. Euro) ist insbesondere auf Gesellschafterdarlehen zurückzuführen, die im Zuge des Sanierungs- und Restrukturierungsprozesses dem BayWa-Konzern zur Verfügung gestellt wurden. Der BayWa AG wurden von ihren Gesellschaftern Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG, Beilngries, 85,0 Mio. Euro und Raiffeisen Agrar Invest AG, Korneuburg, Österreich, 40,0 Mio. Euro bereitgestellt. Der BayWa r.e. AG wurden von der Energy Infrastructure Partners (EIP) insgesamt 58,0 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Alle Gesellschafterdarlehen haben eine kurzfristige Laufzeit. Die Asset-Backed-Securitisation-(ABS-)Maßnahme bewegt sich zum Ende des Geschäftsjahres 2024 mit 128,2 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: 131,9 Mio. Euro). Die erhaltenen Zuschüsse in Höhe von 104,2 Mio. Euro (Vorjahr: 108,9 Mio. Euro) beziehen sich im Wesentlichen auf einen staatlichen Zuschuss in der Strauss Tax Equity Partnership LLC, Irvine, USA. Durch die Einführung des Inflation Reduction Act (IRA) in den USA sind sogenannte Investment Tax Credits (ITCs) unter bestimmten Voraussetzungen übertragbar bzw. veräußerbar. Im BayWa-Konzern erfolgt die bilanzielle Abbildung in Analogie zu IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand durch Ausweis eines passiven Rechnungsabgrenzungsposten. In diesem Zusammenhang resultieren Verbindlichkeiten in Höhe von 101,8 Mio. Euro (Vorjahr: 89,7 Mio. Euro). Die übrigen Verbindlichkeiten inkl. Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 532,8 Mio. Euro (Vorjahr: 578,1 Mio. Euro) umfassen neben passiven Rechnungsabgrenzungsposten insbesondere Vertragsverbindlichkeiten aus der zeitraumbezogenen Umsatzrealisation, Verbindlichkeiten an Dienstnehmer sowie sonstige Verbindlichkeiten. Im Geschäftsjahr betrug die Auflösung der erhaltenen öffentlichen Zuschüsse 4,4 Mio. Euro (Vorjahr: 1,2 Mio. Euro). Diese wird in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die RWA AG, Korneuburg, Österreich, und deren Tochtergesellschaften, die WHG sowie einzelne Tochtergesellschaften der BayWa r.e. AG werden zum 31. Dezember 2024 als zur Veräußerung gehalten gemäß IFRS 5 klassifiziert und somit nicht mehr in den übrigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Für weitere Erläuterungen wird auf Abschnitt C.10 verwiesen. C.20Eventualschulden In Mio. Euro 2024 2023 Bürgschaften 57,1 55,4 davon: gegenüber verbundenen Unternehmen 0,0 0,0 davon: gegenüber assoziierten Unternehmen 32,6 23,9 Gewährleistungen 16,3 17,8 davon: gegenüber verbundenen Unternehmen 0,0 0,0 davon: gegenüber assoziierten Unternehmen 5,0 7,3 Sicherheiten für Verbindlichkeiten Dritter 108,8 130,2 davon: gegenüber verbundenen Unternehmen 0,0 0,0 davon: gegenüber assoziierten Unternehmen 108,8 120,4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen 11,4 23,6 davon: aus Rückkaufverpflichtungen 2,1 14,2 davon: aus Haftsummen für Geschäftsanteile bei genossenschaftlichen Unternehmen 9,3 9,4 Im BayWa-Konzern bestehen Eventualschulden im Wesentlichen aus den von der RWA AG ausgesprochenen Sicherheiten für Verbindlichkeiten Dritter in Höhe von 108,8 Mio. Euro (Vorjahr: 120,4 Mio. Euro). Diese dienen zur Besicherung von Krediten des Beteiligungsunternehmens AUSTRIA JUICE, Allhartsberg, Österreich, sowie deren Tochtergesellschaften. Der Rückgang ergibt sich aus der im Vergleich zum Vorjahr gesunkenen Ausnutzung. Die BayWa AG stellt der BHBW Holdings (Pty) Ltd, Lynnwood Manor, Südafrika, eine Bürgschaft zur Besicherung von Krediten in Höhe von rund 22,4 Mio. Euro (Vorjahr: 12,4 Mio. Euro) bei der Standard Bank of South Africa aus. Die Bürgschaft besteht bereits seit 2017 und wurde im Geschäftsjahr 2023 erneuert. Darüber hinaus wurde der BHBW Holdings (Pty) Ltd. eine Gewährleistung in Höhe von 5,0 Mio. Euro (Vorjahr: 5,0 Mio. Euro) ausgesprochen. Diese dient zur Absicherung von Zahlungsverpflichtungen gegenüber einem Lieferanten. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen neben Haftsummen für Geschäftsanteile genossenschaftlicher Unternehmen speziell in Österreich insbesondere das Segment Technik und hier insbesondere die Konzerneinheiten unter der Marke CLAAS. Für die weiteren bestehenden Eventualschulden wird auf eine Angabe der nach IAS 37.86 und IAS 37.89 geforderten Informationen aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet. Bei den in der Tabelle dargestellten Eventualschulden gegenüber Tochterunternehmen handelt es sich um solche Gesellschaften, die nicht in den BayWa-Konzernabschluss einbezogen werden. Vertragliche Verpflichtungen (Bestellobligo) bestehen für den Erwerb von Sachanlagen (Immobilien, Fahrzeuge) in Höhe von 18,7 Mio. Euro (Vorjahr: 16,6 Mio. Euro) und Vorräten in Höhe von 905,4 Mio. Euro (Vorjahr: 1.541,5 Mio. Euro ). Letztere betreffen insbesondere das Segment Technik. C.21Finanzinstrumente Buch- und beizulegende Zeitwerte von Finanzinstrumenten Die Tabelle auf der folgenden Seite zeigt die Buchwerte der entsprechenden Bilanzpositionen unter Angabe der IFRS-9-Kategorien – „Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten“, „erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert“ und „erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert“. Diese Buchwerte werden am Ende der Tabelle den beizulegenden Zeitwerten zu Vergleichs-zwecken gegenübergestellt. Der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstruments ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines finanziellen Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer finanziellen Verbindlichkeit gezahlt würde. Bei den kurzfristigen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten stellt der Buchwert eine angemessene Annäherung an den beizulegenden Zeitwert dar. Insbesondere für die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen stellt der Buchwert teilweise den besten Schätzer des beizulegenden Zeitwerts und damit eine vernünftige Annäherung an diesen dar. Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen an übrigen Unternehmen – also Anteile an assoziierten Unternehmen, die nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden – werden in der Spalte „Kein Finanzinstrument“ ausgewiesen. Bei den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten, insbesondere bei den langfristigen Finanzschulden, kann es aufgrund der teils längeren Restlaufzeiten zu Abweichungen zwischen dem Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert kommen. Sofern keine Marktpreise vorhanden sind, kommt zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte die Discounted-Cashflow-Methode unter Berücksichtigung eines laufzeit- und unternehmensspezifischen Fremdkapitalzinssatzes zur Anwendung. Grundlage für die Bewertung der Warentermingeschäfte ist der Markt- oder Börsenwert für vergleichbare Geschäfte am Bilanzstichtag. In der folgenden Tabelle werden die als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting designierten Derivate in der Spalte „Keine Kategorie“ ausgewiesen. In den nachfolgenden Tabellen zur Folgebewertung gemäß den Bewertungskategorien von IFRS 9 werden ausschließlich die Finanzinstrumente gezeigt, die ein Finanzinstrument im Sinne des IFRS 9 darstellen. Die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen unterliegen keiner Bewertungskategorie des IFRS 9. Die Leasingverbindlichkeiten werden daher nicht mehr in der Tabelle gezeigt. Die Forderungen aus Leasingverhältnissen sind Bestandteil der Bilanzposition „übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte“ und sind zum Zweck der Überleitbarkeit weiterhin Bestandteil der Buchwert-Zeitwert-Tabelle. Die RWA AG und ihre Tochtergesellschaften, die WHG sowie einzelne Gesellschaften des Segments Regenerative Energien werden zum 31. Dezember 2024 als zur Veräußerung gehalten gemäß IFRS 5 klassifiziert und somit nicht mehr in den finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten ausgewiesen. Für weitere Erläuterungen wird auf Abschnitt C.10 verwiesen. Folgebewertung gemäß den Bewertungskategorien von IFRS 9 1 In Mio. Euro zum 31.12.2024 Buchwert 31.12.2024 AC FVTPL FVTPL (Option) FVTOCI (Option) keine Kategorie Kein FI Fair Value 31.12.2024 Langfristige finanzielle Vermögenswerte Übrige Finanzanlagen 2 92,9 31,6 0,3 0,0 0,1 0,0 60,9 92,9 Vermögenswerte aus Derivaten 16,4 0,0 14,5 1,9 0,0 0,0 0,0 16,4 Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Aktiva) 18,6 0,0 0,0 0,0 0,0 18,6 0,0 18,6 Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15,3 15,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15,3 Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 24,9 17,3 0,0 0,0 0,0 0,0 7,6 24,9 Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte Wertpapiere 0,1 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 Vermögenswerte aus Derivaten 178,1 0,0 146,3 31,8 0,0 0,0 0,0 178,1 Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Aktiva) 11,9 0,0 0,0 0,0 0,0 11,9 0,0 11,9 Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen 1.114,6 1.114,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1.114,6 Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 421,9 209,5 0,0 0,0 0,0 0,0 212,4 421,9 Flüssige Mittel 354,6 354,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 354,6 Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten Finanzschulden 1.136,4 1.136,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1.000,2 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 Verbindlichkeiten aus Derivaten 17,3 0,0 15,9 1,4 0,0 0,0 0,0 17,3 Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Passiva) 42,4 0,0 0,0 0,0 0,0 42,4 0,0 42,4 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 25,3 10,7 0,0 0,0 0,0 0,0 14,6 25,3 Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten Finanzschulden 3.568,5 3.568,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 3.568,5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen 1.109,7 1.109,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1.109,7 Verbindlichkeiten aus Derivaten 207,8 0,0 175,1 32,7 0,0 0,0 0,0 207,8 Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Passiva) 26,9 0,0 0,0 0,0 0,0 26,9 0,0 26,9 Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Fair Value Hedge Accounting (Passiva) 0,6 0,0 0,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,6 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 474,8 458,4 0,0 0,0 0,0 0,0 16,4 474,8 Übrige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten 545,0 231,1 0,0 0,0 0,0 0,0 313,9 545,0 IFRS-9-Kategorien Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie AC 1.742,9 Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie FVTPL 161,3 Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie FVTPL (Option) 33,6 Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie FVTOCI (Option) 0,1 Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie AC 6.514,8 Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie FVTPL 191,6 Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie FVTPL (Option) 34,1 1AC: at Amortized Cost (zu fortgeführten Anschaffungskosten); FVTOCI: at Fair Value through Other Comprehensive Income (erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert); FVTPL: at Fair Value through Profit or Loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert). 2Die übrigen Finanzanlagen beinhalten auch Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und Anteile an sonstigen Beteiligungen. Da diese keine Finanzinstrumente im Sinne von IFRS 9 darstellen, erfolgt der Ausweis in der Spalte „Kein FI“ (= Kein Finanzinstrument). Die nachfolgende Tabelle stellt die Buch- und Zeitwerte von Finanzinstrumenten für die Vergleichsperiode dar: Folgebewertung gemäß den Bewertungskategorien von IFRS 9 1 In Mio. Euro zum 31.12.2023 Buchwert 31.12.2023 AC FVTPL FVTPL (Option) FVTOCI (Option) keine Kategorie Kein FI Fair Value 31.12.2023 Langfristige finanzielle Vermögenswerte Übrige Finanzanlagen 2 248,4 65,3 23,5 0,0 73,6 0,0 86,0 248,4 Vermögenswerte aus Derivaten 30,1 0,0 30,0 0,1 0,0 0,0 0,0 30,1 Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Aktiva) 30,9 0,0 0,0 0,0 0,0 30,9 0,0 30,9 Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15,7 15,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15,7 Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 3 80,0 18,0 0,0 0,0 0,0 0,0 62,0 80,0 Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte Wertpapiere 1,0 0,0 1,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,0 Vermögenswerte aus Derivaten 253,3 0,0 247,0 6,3 0,0 0,0 0,0 253,3 Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Aktiva) 30,6 0,0 0,0 0,0 0,0 30,6 0,0 30,6 Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Fair-Value Hedge Accounting (Aktiva) 1,4 0,0 1,4 0,0 0,0 0,0 0,0 1,4 Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen 1.664,9 1.664,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1.664,9 Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 3 539,9 345,0 0,0 0,0 0,0 0,0 194,9 539,9 Flüssige Mittel 233,3 233,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 233,3 Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten Finanzschulden 3.030,8 3.030,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2.941,7 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen 4,0 4,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 4,0 Verbindlichkeiten aus Derivaten 34,6 0,0 34,5 0,1 0,0 0,0 0,0 34,6 Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Passiva) 22,1 0,0 0,0 0,0 0,0 22,1 0,0 22,1 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 30,0 13,1 0,0 0,0 0,0 0,0 16,9 30,0 Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten Finanzschulden 2.393,2 2.393,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2.393,2 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen 1.583,0 1.583,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1.583,0 Verbindlichkeiten aus Derivaten 206,7 0,0 169,4 37,3 0,0 0,0 0,0 206,7 Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Passiva) 13,6 0,0 0,0 0,0 0,0 13,6 0,0 13,6 Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Fair Value Hedge Accounting (Passiva) 2,5 0,0 2,5 0,0 0,0 0,0 0,0 2,5 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 235,4 214,6 0,0 0,0 0,0 0,0 20,8 235,4 Übrige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten 662,0 248,0 0,0 0,0 0,0 0,0 414,0 662,0 IFRS-9-Kategorien Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie AC 2.342,3 Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie FVTPL 302,9 Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie FVTPL (Option) 6,4 Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie FVTOCI (Option) 73,7 Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie AC 7.486,7 Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie FVTPL 206,4 Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie FVTPL (Option) 37,4 1AC: at Amortized Cost (zu fortgeführten Anschaffungskosten); FVTOCI: at Fair Value through Other Comprehensive Income (erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert); FVTPL: at Fair Value through Profit or Loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert). 2Die übrigen Finanzanlagen beinhalten auch Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und Anteile an sonstigen Beteiligungen. Da diese keine Finanzinstrumente im Sinne von IFRS 9 darstellen, erfolgt der Ausweis in der Spalte „Kein FI“ (= Kein Finanzinstrument). 3In der Position „Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte“ sind Forderungen aus Leasingverhältnissen enthalten. Diese wurden rückwirkend der Spalte „kein FI“ zugeordnet, da diese keiner Bewertungskategorie des IFRS 9 zuzuordnen sind. Hierarchische Einstufung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten Um der Erheblichkeit der in die Bewertungen der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten einfließenden Faktoren Rechnung zu tragen, wurden die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des BayWa-Konzerns, die jeweils zum Fair Value bewertet wurden bzw. für die eine Fair-Value-Angabe erfolgt, hierarchisch in drei Level eingestuft. Die Level der Fair-Value-Hierarchie und ihre Anwendung auf die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind im Folgenden beschrieben: Level 1: Die auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierten unverändert übernommenen Preise. Level 2: Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die auf Level 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (das heißt als Preis) oder indirekt (das heißt in Ableitung von Preisen) beobachten lassen. Level 3: Nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierende Faktoren für die Bewertung des Vermögenswerts oder der Verbindlichkeit (nicht beobachtbare Inputfaktoren). Sofern die zur Bewertung herangezogenen Parameter in verschiedene Levels der Bewertungshierarchie fallen, erfolgt die Einordnung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit im tiefsten Level, dem ein Inputparameter, der sich signifikant auf den beizulegenden Zeitwert in seiner Gesamtheit auswirkt, zuzuordnen ist. Sowohl im Geschäftsjahr 2024 als auch im Vorjahr wurden keine wesentlichen Umgliederungen zwischen den einzelnen Levels vorgenommen. Im BayWa-Konzern kommen einerseits derivative Finanzinstrumente zum Einsatz, die zur Absicherung von Währungs- und Zinsrisiken sowie zur Absicherung von Warenkontrakten gehalten werden. Zudem werden Warentermingeschäfte ausgewiesen, die ausschließlich als Handelsinstrument vorgesehen und somit als Finanzinstrument im Sinne von IFRS 9 zu behandeln sind. Diese Warentermingeschäfte werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag bewertet. Grundlage für die Bewertung der Warentermingeschäfte ist hierbei der Markt- oder Börsenpreis für identische oder vergleichbare Geschäfte am Bilanzstichtag. Die Bewertung der Währungssicherungsgeschäfte erfolgt mit dem laufzeitadäquaten Forward-Kurs der jeweiligen Währung am Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der Diskontierungseffekte. Bei Zinssicherungsgeschäften erfolgt die Bewertung in Abhängigkeit von relevanten Basisinstrumenten anhand aktueller beobachtbarer Marktdaten und anerkannter Bewertungsmodelle wie der Discounted-Cashflow-Methode. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Warentermingeschäfte erfolgt für diejenigen Geschäfte, die direkt an der Börse gehandelt werden mit dem jeweiligen Börsenpreis. Für diejenigen Geschäfte, die nicht direkt an der Börse gehandelt werden, erfolgt die Ableitung des beizulegenden Zeitwerts aus beobachtbaren Marktpreisen. Für die Hauptwarengruppen erfolgt die Ableitung des beizulegenden Zeitwerts aus Futures, um die zeitliche Komponente der Warentermingeschäfte in die Betrachtung mit einzubeziehen. Für solche Produkte, für welche keine Futures gehandelt werden, erfolgt die Bewertung zu aktuellen Preisinformationen im physischen Handel. Bei der jeweiligen Bewertung wird die Marktliquidität mit in Betracht gezogen und durch Abschläge im beizulegenden Zeitwert berücksichtigt. Konkret wird der beizulegende Zeitwert von Getreide-Futures, die dem Level 1 zugeordnet werden, durch Börsenkurse bestimmt. Der Fair Value der OTC-Getreidekontrakte wird anhand der Discounted-Cashflow-Methode unter Berücksichtigung von aktiv gehandelten Terminkursen und marktgerechten Zinssätzen zur Diskontierung auf den Stichtag berechnet (Level 2). Im Geschäftsjahr 2024 wurden sowohl Einkaufs- als auch Verkaufskontrakte abgeschlossen, für die die FVTPL-Option ausgeübt wurde. Bei diesen physischen PPAs würde die Bilanzierung als Eigennutzungsverträge zu einer bilanziellen Inkongruenz führen, da die zugehörigen Gegengeschäfte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Die Bewertung der Kontrakte erfolgt anhand eines internen Bewertungsmodells auf Basis hauptsächlich nicht beobachtbarer Inputfaktoren unter Verwendung der Barwertmethode (Level 3). Die wesentlichen Bewertungsparameter sind hierbei die erwarteten Strompreise, die erwarteten Liefermengen sowie die Berücksichtigung von Risikoabschlägen, wobei die nicht beobachtbaren Inputfaktoren das Basisrisiko, den Market Value Advantage sowie die Capture Rate umfassen. Die Abschläge auf das Basisrisiko werden mit der auf historischen Marktpreisen basierenden Profit-at-Risk-Methode abgeleitet. Der Market Value Advantage wird je Anlage für den jeweiligen Erzeugungstyp (Wind onshore, Photovoltaik) zum Durchschnittswert vergleichbarer installierter Systeme ins Verhältnis gesetzt, die geschätzte relative Mehr- oder Minderwertigkeit zum Gesamtmarktindex pro Erzeugungstyp aus der Spot-Bewirtschaftung wird in Form eines Auf- oder Abschlags bewertet. Daneben wird in Form der Capture Rate die zukünftig erwartete Wertigkeit des Erzeugungstyps marktscharf ermittelt und ins Verhältnis zum erwarteten Durchschnittsmarktpreis (Base-Preis) gesetzt. Der wesentliche Treiber für die erwartete Wertigkeit bei fluktuierenden Erzeugungstypen ist die negative Preis-Last-Korrelation, bedingt durch zukünftige Ausbaupfade der entsprechenden Technologie; die Capture Rates werden über die Aktualisierung der Ausbaupfade und ein Set von Wetter- bzw. Erzeugungsszenarien laufend kalibriert. Im Zuge der Sensitivitätsanalyse wurden die Auswirkungen auf den beizulegenden Zeitwert bei einer Änderung genannter nicht beobachtbarer Inputfaktoren ermittelt. Eine gleichzeitige Änderung des Basisrisikos und des Market Value Advantage um plus/minus 1,0 Prozent, führt zu einem abweichenden beizulegenden Zeitwert von minus/plus 0,01 Prozent (Vorjahr: plus/minus 0,22 Prozent). Eine Änderung beider Faktoren um plus/minus 5,0 Prozent resultiert in einer Veränderung von minus/plus 0,05 Prozent (Vorjahr: plus/minus 1,08 Prozent) für das Portfolio Markt Deutschland. Für das Portfolio Markt Spanien resultiert eine Veränderung von plus/minus 0,48 Prozent (Vorjahr: minus/plus 0,39 Prozent) aus der Änderung beider Faktoren um plus/minus 1,0 Prozent, sowie eine Veränderung von plus/minus 2,42 Prozent (Vorjahr: minus/plus 1,95 Prozent) aus der Änderung beider Faktoren um plus/minus 5,0 Prozent. Grundsätzlich waren für beide Märkte gefallene Marktpreis- und Volatilitätsniveaus im Vergleich zum Vorjahr zu beobachten. Die Änderung der Sensitivitäten ergibt sich im Wesentlichen aus den gesunkenen Marktwerten und der damit einhergehenden höheren Relation von Inputfaktoren zu beizulegendem Zeitwert. Für den Inputfaktor Capture Rate wird keine Sensitivität berechnet, da die Prognose für die Capture Rate während des kurzfristigen Zeithorizonts nahezu konstant bleibt. Das Basisrisiko ist somit als einziger wesentlicher Treiber der Sensitivität zu identifizieren, sodass keine weiteren alternativen Annahmen zu den verbleibenden Inputfaktoren erforderlich sind. Es besteht ein direkter Zusammenhang zwischen dem Basisrisiko und dem Market Value Advantage. Der beizulegende Zeitwert der dem Level 3 zugeordneten PPA-Verträge, für welche die FVTPL-Option angewendet wird, entwickelte sich wie folgt: In Mio. Euro Finanzielle Vermögenswerte (Level 3) Finanzielle Verbindlichkeiten (Level 3) Stand 01.01.2024 6,4 37,4 Abgänge - 2,7 - 27,4 Erfolgswirksame Veränderung des beizulegenden Zeitwerts 29,9 24,1 Stand 31.12.2024 33,6 34,1 Stand 01.01.2023 0,0 69,3 Abgänge 0,0 - 12,3 Erfolgswirksame Veränderung des beizulegenden Zeitwerts 6,4 - 19,6 Stand 31.12.2023 6,4 37,4 Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Zuordnung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu den drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie. Hierarchische Einstufung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten In Mio. Euro 2024 Level 1 Level 2 Level 3 Gesamt Finanzielle Vermögenswerte Vermögenswerte aus Derivaten inkl. Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow und Fair Value Hedge Accounting (Aktiva) 78,2 113,1 33,6 225,1 Wertpapiere 0,3 0,0 0,0 0,3 Wertpapiere (OCI-Option) 0,1 0,0 0,0 0,1 78,6 113,1 33,6 225,5 Finanzielle Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Derivaten inkl. Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow und Fair Value Hedge Accounting (Passiva) 95,4 165,6 34,1 295,1 95,4 165,6 34,1 295,1 In Mio. Euro 2023 Level 1 Level 2 Level 3 Gesamt Finanzielle Vermögenswerte Vermögenswerte aus Derivaten inkl. Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow und Fair Value Hedge Accounting (Aktiva) 116,2 223,8 6,4 346,4 Wertpapiere 24,4 0,0 0,0 24,4 Wertpapiere (OCI-Option) 73,6 0,0 0,0 73,6 214,2 223,8 6,4 444,4 Finanzielle Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Derivaten inkl. Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow und Fair Value Hedge Accounting (Passiva) 96,1 146,0 37,4 279,5 96,1 146,0 37,4 279,5 Die RWA AG und ihre Tochtergesellschaften werden zum 31. Dezember 2024 als zur Veräußerung gehalten gemäß IFRS 5 klassifiziert und somit nicht mehr unter den finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten ausgewiesen. Für weitere Erläuterungen wird auf Abschnitt C.10 verwiesen. Der beizulegende Zeitwert der zu Anschaffungskosten bilanzierten langfristigen Finanzschulden ist Level 2 der Fair-Value-Hierarchie zuzuordnen. Der beizulegende Zeitwert beträgt zum 31. Dezember 2024 1.000,2 Mio. Euro (Vorjahr: 2.941,7 Mio. Euro). Nettogewinne und Nettoverluste Die folgende Tabelle stellt die in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis berücksichtigten Nettogewinne bzw. -verluste von Finanzinstrumenten (FI) dar. In Mio. Euro 2024 Aktiva 1 Passiva 1 Kategorie AC FVTPL FVTPL (Option) FVTOCI (Option) keine Ka- tegorie AC FVTPL FVTPL (Option) FI Kein FI Gesamt 1. Nettogewinne/-verluste im Finanzergebnis Equity-Bewertung von Beteiligungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - 45,4 - 45,4 Erträge aus Beteiligungen 0,0 1,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,8 0,0 1,8 Aufwendungen aus Beteiligungen 0,0 - 44,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - 44,9 0,0 - 44,9 Ergebnis aus Abgängen 0,0 19,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 19,5 15,5 35,1 Beteiligungsergebnis 0,0 - 23,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - 23,5 15,5 - 7,9 Erträge aus sonstigen Finanzanlagen 0,2 7,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 7,5 0,0 7,5 Ergebnis aus Abgängen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Ergebnis sonstiger Finanzanlagen 0,2 7,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 7,5 0,0 7,5 Zinserträge 25,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 25,1 0,5 25,5 Zinserträge aus Fair-Value-Bewertung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Zinserträge Summe 25,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 25,1 0,5 25,5 Zinsaufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - 448,8 0,0 0,0 - 448,8 - 42,7 - 491,5 Zinsanteil Personalrückstellungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - 19,7 - 19,7 Zinsaufwendungen aus Fair-Value-Bewertung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - 0,2 0,0 - 0,2 0,0 - 0,2 Zinsaufwendungen Summe 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - 448,8 - 0,2 0,0 - 449,0 - 62,3 - 511,4 Zinsergebnis 25,1 0,0 0,0 0,0 0,0 - 448,8 - 0,2 0,0 - 423,9 - 61,9 - 485,8 Summe Nettogewinne/-verluste 25,3 - 16,2 0,0 0,0 0,0 - 448,8 - 0,2 0,0 - 440,0 - 92,6 - 532,6 Finanzergebnis - 532,6 2. Nettogewinne/-verluste im Betriebsergebnis Erträge aus derivativen Finanzinstrumenten und Warentermingeschäften 2 0,0 155,6 29,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 185,5 0,0 185,5 Erträge aus dem Eingang von abgeschriebenen Forderungen / aus der Auflösung von Forderungswertberichtigungen 11,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 11,7 0,0 11,7 Aufwand aus derivativen Finanzinstrumenten und Warentermingeschäften 2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - 144,7 - 24,1 - 168,8 0,0 - 168,8 Wertberichtigung/Abschreibung Forderungen - 104,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - 104,8 0,0 - 104,8 Summe Nettogewinne/-verluste - 93,1 155,6 29,9 0,0 0,0 0,0 - 144,7 - 24,1 - 76,4 0,0 - 76,4 3. Nettogewinne/-verluste im Eigenkapital Veränderung des beizulegenden Zeitwerts aus der Marktbewertung von Wertpapieren 0,0 0,0 0,0 2,3 0,0 0,0 0,0 0,0 2,3 0,0 2,3 Umgliederungen von im OCI erfassten Bewertungseffekten in die Gewinnrücklagen (ohne Recycling) 0,0 0,0 0,0 0,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,6 0,0 0,6 Cashflow Hedges 0,0 0,0 0,0 0,0 - 45,4 0,0 0,0 0,0 - 45,4 0,0 - 45,4 Währungsumrechnung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - 14,8 - 14,8 Summe Nettogewinne/-verluste 0,0 0,0 0,0 2,9 - 45,4 0,0 0,0 0,0 - 42,5 - 14,8 - 57,3 Gesamt Nettogewinn/-verluste - 67,8 139,4 29,9 2,9 - 45,4 - 448,8 - 144,9 - 24,1 - 558,8 - 107,4 - 666,2 1Bewertungskategorien nach IFRS 9 für Financial Assets und Financial Liabilities: AC: at Amortized Cost (zu fortgeführten Anschaffungskosten); FVTOCI: at Fair Value through Other Comprehensive Income (erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert); FVTPL: at Fair Value through Profit or Loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert). 2Die Erträge und Aufwendungen stellen die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts aus der Marktbewertung von derivativen Finanzinstrumenten und Warentermingeschäften dar. In den Erträgen aus Beteiligungen sind auch Dividendenzahlungen enthalten. Die Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten des Vorjahres lauten: In Mio. Euro 2023 Aktiva 1 Passiva 1 Kategorie AC FVTPL FVTPL (Option) FVTOCI (Option) keine Ka- tegorie AC FVTPL FVTPL (Option) FI Kein FI Gesamt 1. Nettogewinne/-verluste im Finanzergebnis Equity-Bewertung von Beteiligungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 11,9 11,9 Erträge aus Beteiligungen 0,0 1,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,8 0,0 1,8 Aufwendungen aus Beteiligungen 0,0 - 3,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - 3,0 0,0 - 3,0 Ergebnis aus Abgängen 0,0 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 0,0 0,2 Beteiligungsergebnis 0,0 - 1,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - 1,0 0,0 - 1,0 Erträge aus sonstigen Finanzanlagen 0,2 4,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 4,3 0,0 4,3 Ergebnis aus Abgängen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Ergebnis sonstiger Finanzanlagen 0,2 4,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 4,3 0,0 4,3 Zinserträge 20,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 20,1 0,2 20,3 Zinserträge aus Fair-Value-Bewertung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Zinserträge Summe 20,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 20,1 0,2 20,3 Zinsaufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - 301,5 0,0 0,0 - 301,5 - 39,0 - 340,5 Zinsanteil Personalrückstellungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - 21,0 - 21,0 Zinsaufwendungen aus Fair-Value-Bewertung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - 0,5 0,0 - 0,5 0,0 - 0,5 Zinsaufwendungen Summe 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - 301,5 - 0,5 0,0 - 301,9 - 60,0 - 362,0 Zinsergebnis 20,1 0,0 0,0 0,0 0,0 - 301,5 - 0,5 0,0 - 281,8 - 59,9 - 341,7 Summe Nettogewinne/-verluste 20,3 3,1 0,0 0,0 0,0 - 301,5 - 0,5 0,0 - 278,5 - 47,9 - 326,5 Finanzergebnis - 326,5 2. Nettogewinne/-verluste im Betriebsergebnis Erträge aus derivativen Finanzinstrumenten und Warentermingeschäften 2 0,0 137,5 6,4 0,0 0,0 0,0 0,0 19,6 163,5 0,0 163,5 Erträge aus dem Eingang von abgeschriebenen Forderungen / aus der Auflösung von Forderungswertberichtigungen 10,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 10,6 0,0 10,6 Aufwand aus derivativen Finanzinstrumenten und Warentermingeschäften 2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - 224,3 0,0 - 224,3 0,0 - 224,3 Wertberichtigung/Abschreibung Forderungen - 32,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - 32,8 0,0 - 32,8 Summe Nettogewinne/-verluste - 22,2 137,5 6,4 0,0 0,0 0,0 - 224,3 19,6 - 82,9 0,0 - 82,9 3. Nettogewinne/-verluste im Eigenkapital Veränderung des beizulegenden Zeitwerts aus der Marktbewertung von Wertpapieren 0,0 0,0 0,0 7,8 0,0 0,0 0,0 0,0 7,8 0,0 7,8 Cashflow Hedges 0,0 0,0 0,0 0,0 - 83,0 0,0 0,0 0,0 - 83,0 0,0 - 83,0 Währungsumrechnung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - 3,2 - 3,2 Summe Nettogewinne/-verluste 0,0 0,0 0,0 7,8 - 83,0 0,0 0,0 0,0 - 75,2 - 3,2 - 78,4 Gesamt Nettogewinn/-verluste - 1,9 140,6 6,4 7,8 - 83,0 - 301,5 - 224,8 19,6 - 436,7 - 51,1 - 487,9 1Bewertungskategorien nach IFRS 9 für Financial Assets und Financial Liabilities: AC: at Amortized Cost (zu fortgeführten Anschaffungskosten); FVTOCI: at Fair Value through Other Comprehensive Income (erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert); FVTPL: at Fair Value through Profit or Loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert). 2Die Erträge und Aufwendungen stellen die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts aus der Marktbewertung von derivativen Finanzinstrumenten und Warentermingeschäften dar. In den Erträgen aus Beteiligungen sind auch Dividendenzahlungen enthalten. Die folgende Tabelle zeigt die Analyse der Fälligkeitstermine der undiskontierten Nettozahlungsströme der nicht derivativen Verbindlichkeiten, der derivativen finanziellen Verbindlichkeiten mit negativem und positivem beizulegenden Zeitwert sowie der Leasingverbindlichkeiten des BayWa-Konzerns. Bei den derivativen finanziellen Verbindlichkeiten wird zwischen den jeweils undiskontierten Zahlungsmittelabflüssen und Zahlungsmittelzuflüssen unter Berücksichtigung eines Brutto- bzw. Nettoausgleichs unterschieden. Die Leasingverbindlichkeiten werden gemäß IFRS 16.58 separat angeführt. Das Vorjahr wurde entsprechend angeglichen. In Mio. Euro 2024 Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre Restlaufzeit über fünf Jahre Gesamt Nicht derivative Verbindlichkeiten bewertet zu Anschaffungskosten 1 5.526,0 830,0 427,3 6.783,3 Leasingverbindlichkeiten 123,3 382,3 795,7 1.301,3 Derivative finanzielle Verbindlichkeiten 82,2 18,7 35,1 136,0 davon erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet 54,3 12,3 0,7 67,3 mit Bruttoausgleich - 31,7 - 0,1 0,0 - 31,8 Zahlungsmittelabflüsse 760,7 0,0 0,0 760,7 Zahlungsmittelzuflüsse - 792,4 - 0,1 0,0 - 792,5 mit Nettoausgleich 86,0 12,4 0,7 99,1 Zahlungsmittelabflüsse 86,0 12,4 0,7 99,1 davon designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting 27,9 6,4 34,4 68,7 mit Bruttoausgleich 15,5 5,8 0,0 21,3 Zahlungsmittelabflüsse 15,5 5,8 0,0 21,3 Zahlungsmittelzuflüsse 0,0 0,0 0,0 0,0 mit Nettoausgleich 12,4 0,6 34,4 47,4 Zahlungsmittelabflüsse 12,4 0,6 34,4 47,4 davon designiert als Sicherungsinstrument für Fair Value Hedge Accounting 0,0 0,0 0,0 0,0 mit Bruttoausgleich 0,0 0,0 0,0 0,0 Zahlungsmittelabflüsse 0,0 0,0 0,0 0,0 Zahlungsmittelzuflüsse 0,0 0,0 0,0 0,0 mit Nettoausgleich 0,0 0,0 0,0 0,0 Zahlungsmittelabflüsse 0,0 0,0 0,0 0,0 1Die nicht derivativen Verbindlichkeiten enthalten neben finanziellen auch nicht finanzielle Verbindlichkeiten, die jeweils zu Anschaffungskosten bewertet werden. In Mio. Euro 2023 Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre Restlaufzeit über fünf Jahre Gesamt Nicht derivative Verbindlichkeiten bewertet zu Anschaffungskosten 1 4.612,0 2.888,5 391,5 7.892,0 Leasingverbindlichkeiten 121,8 378,2 877,2 1.377,2 Derivative finanzielle Verbindlichkeiten 549,4 53,0 10,8 613,2 davon erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet 533,9 48,8 0,9 583,6 mit Bruttoausgleich 447,7 22,9 0,0 470,6 Zahlungsmittelabflüsse 1.061,0 24,5 0,0 1.085,5 Zahlungsmittelzuflüsse - 613,3 - 1,6 0,0 - 614,9 mit Nettoausgleich 86,2 25,9 0,9 113,0 Zahlungsmittelabflüsse 86,2 25,9 0,9 113,0 davon designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting 13,0 4,2 9,9 27,1 mit Bruttoausgleich 4,0 0,1 - 0,1 4,0 Zahlungsmittelabflüsse 4,0 0,1 0,0 4,1 Zahlungsmittelzuflüsse 0,0 0,0 - 0,1 - 0,1 mit Nettoausgleich 9,0 4,1 10,0 23,1 Zahlungsmittelabflüsse 9,0 4,1 10,0 23,1 davon designiert als Sicherungsinstrument für Fair Value Hedge Accounting 2,5 0,0 0,0 2,5 mit Bruttoausgleich 0,0 0,0 0,0 0,0 Zahlungsmittelabflüsse 0,0 0,0 0,0 0,0 Zahlungsmittelzuflüsse 0,0 0,0 0,0 0,0 mit Nettoausgleich 2,5 0,0 0,0 2,5 Zahlungsmittelabflüsse 2,5 0,0 0,0 2,5 1Die nicht derivativen Verbindlichkeiten enthalten neben finanziellen auch nicht finanzielle Verbindlichkeiten, die jeweils zu Anschaffungskosten bewertet werden. Die RWA AG und ihre Tochtergesellschaften sowie einzelne Gesellschaften des Segments Regenerative Energien werden zum 31. Dezember 2024 als zur Veräußerung gehalten gemäß IFRS 5 klassifiziert und somit nicht mehr in den derivativen und nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Für weitere Erläuterungen wird auf Abschnitt C.10 verwiesen. Derivative Finanzinstrumente und Hedge Accounting Risiken und allgemeine Angaben Im BayWa-Konzern werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt, um Risiken aus der operativen Geschäftstätigkeit – teilweise unter Einsatz von Hedge Accounting – in den folgenden Bereichen zu minimieren: Risiko-Kategorie Beschreibung der Absicherung Sicherungs- instrument Zinsrisiko Refinanzierung (allgemein) Zinsrisiken resultieren aus Finanzierungen des Konzerns, insbesondere aus der Emission kurzlaufender Commercial Papers, der Aufnahme kurzfristiger Kredite sowie Schuldscheindarlehen mit variablem Zinsanteil. Die kurzfristigen Fremdmittel dienen überwiegend der Finanzierung des Working Capital. Futures, Zinsswaps Projektfinanzierung in der BayWa r.e.-Gruppe Aus der Projektfinanzierung in der BayWa r.e.-Gruppe können Zinsrisiken resultieren. Sofern variabel verzinsliche Projektfinanzierungen abgeschlossen werden, werden diese in der Regel durch entsprechende Zinsswaps abgesichert. Diese Zinsswaps werden teilweise im Hedge Accounting abgebildet. Zinsswaps Preisrisiko Rohstoffpreisrisiko im Agrarbereich Aus der operativen Geschäftstätigkeit des Segments Agrar im Getreideerfassungs- und Getreidevermarktungs-geschäft ergeben sich Rohstoffpreisrisiken. Um diese Risiken zu begrenzen, ermittelt das Risikomanagement des BayWa-Konzerns fortlaufend die offenen Positionen in den verschiedenen Rohstoffen. Auf dieser Informationsgrund- lage schließt der Handel des BayWa-Konzerns innerhalb der freigegebenen Limits (maximale Long- bzw. Short- Position in metrischen Tonnen, maximaler Value-at-Risk) physische Rohstofftermingeschäfte ab. Bei sämtlichen Rohstoffgeschäften wird ausschließlich nur mit Geschäftspartnern sehr guter Bonität zusammengearbeitet. Warentermin- kontrakte Strompreisrisiko in der BayWa r.e.-Gruppe Die BayWa r.e.-Gruppe ist im Energiehandel tätig und verkauft zudem Strom aus eigenen Windenergie- und Solarenergieanlagen. Um Preise für den Einkauf oder Absatz von Strom im Energiehandel sowie langfristige Preise für erzeugten Strom aus eigenen Anlagen zu sichern, werden entsprechende Futures und langfristige Stromlieferverträge abgeschlossen. Diese werden als Warentermingeschäfte ausgewiesen und teilweise im Hedge Accounting abgebildet. Futures Währungsrisiko Fremdwährungsrisiko im Segment Cefetra Group Aus der internationalen Ausrichtung des Segments Cefetra Group resultieren Fremdwährungsrisiken. Die konzern- internen Richtlinien schreiben vor, dass sämtliche wesentliche Fremdwährungsrisiken abgesichert werden müssen, wobei jedes Sicherungsinstrument einem Grundgeschäft zugeordnet werden muss. Sämtliche offene Devisentransaktionen werden zentral über die Treasury-Einheit des Segments Cefetra Group betreut. Die Spezialisten verfügen über Auswertungs- und Bewertungstools, um die Einhaltung der vorgegebenen Limits zu überwachen und erhalten monatlich von den Banken eine Aufstellung ihrer offenen Fremdwährungstransaktionen. Auf die Darstellung des Fremdwährungsrisikos im Segment Cefetra Group wurde – wie im Vorjahr – aus Wesentlichkeitsgesichtspunkten verzichtet. Zudem bilanzieren einzelne Gesellschaften des Segments Cefetra Group Fremdwährungstransaktionen und deren Sicherungsgeschäfte als Fair Value Hedges im Sinne von IFRS 9.6.5.2 (a). Die Laufzeit der beiden Instrumente ist in der Regel kurzfristig. Die Fair-Value-Schwankungen der Grund- und Sicherungsgeschäfte werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Zum Bilanzstichtag beträgt der beizulegende Zeitwert der Vermögenswerte aus Fremdwährungskontrakten 1,4 Mio. Euro, der beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeiten 2,5 Mio. Euro (Vorjahr: Verbindlichkeiten: 0,1 Mio. Euro). Auf weitere Darstellungen wird im Folgenden aufgrund von Wesentlichkeitsgesichtspunkten verzichtet. Devisentermin- geschäfte Fremdwährungsrisiko in der BayWa r.e.-Gruppe Die BayWa r.e.-Gruppe finanziert ihre Geschäftsaktivitäten in der jeweiligen funktionalen Währung der lokalen Konzerngesellschaft. Die Mittel in der jeweiligen funktionalen Währung werden durch die BayWa AG zur Verfügung gestellt. Erfolgen Geschäftsaktivitäten in Fremdwährung, das heißt in Währungen, die von der funktionalen Währung der jeweiligen Konzerngesellschaft abweichen, werden diese durch entsprechende Devisentermingeschäfte gesichert. Diese werden in geringem Umfang im Hedge Accounting abgebildet. Devisentermin- geschäfte Fremdwährungsrisiko in der T&G Global- Unternehmensgruppe Die T&G Global-Unternehmensgruppe ist ein international tätiges Handelsunternehmen. Der neuseeländische Konzern produziert Obst und vermarktet dieses in verschiedenen Fremdwährungen. Daraus resultierende Fremdwährungsrisiken werden durch detaillierte Cashflow-Prognosen analysiert. Forwards und Optionen werden – im Wesentlichen durch Hedge Accounting – zur Risikosteuerung eingesetzt. Devisentermin- geschäfte Fremdwährungsrisiko der BayWa AG im Rahmen der Finanzierung von verbundenen Unternehmen Die BayWa AG als Konzernmutter nimmt Darlehen auf, um die Geschäftstätigkeit nationaler und internationaler Tochtergesellschaften zu finanzieren. Die Weitergabe von Finanzierungen an internationale Tochtergesellschaften erfolgt in Fremdwährung. Da die Währung in diesen Fällen von der funktionalen Währung abweicht, werden diese durch entsprechende Devisentermingeschäfte gesichert. Devisentermin- geschäfte Die daraus resultierenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Sie sind nach ihrer Fristigkeit und ihrer Risiko-Kategorie gegliedert. Beizulegende Zeitwerte In Mio. Euro 31.12.2024 Gesamt Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre Restlaufzeit über fünf Jahre Aktiva Zinssicherungsgeschäfte Freistehende Derivate 0,5 0,0 0,0 0,5 Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting 11,1 0,8 0,0 10,3 Warensicherungsgeschäfte Freistehende Derivate 183,2 167,3 15,9 0,0 Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting 18,8 10,6 4,6 3,6 Devisensicherungsgeschäfte Freistehende Derivate 10,8 10,8 0,0 0,0 Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting 0,5 0,4 0,1 0,0 Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Fair Value Hedge Accounting 0,0 0,0 0,0 0,0 225,0 190,0 20,6 14,5 Passiva Zinssicherungsgeschäfte Freistehende Derivate 0,9 0,8 0,1 0,0 Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting 2,3 0,0 0,9 1,4 Warensicherungsgeschäfte Freistehende Derivate 166,6 149,4 16,5 0,7 Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting 55,8 20,7 1,1 34,0 Devisensicherungsgeschäfte Freistehende Derivate 57,6 57,6 0,0 0,0 Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting 11,1 6,1 4,9 0,0 Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Fair Value Hedge Accounting 0,6 0,6 0,0 0,0 295,1 235,4 23,5 36,2 Beizulegende Zeitwerte In Mio. Euro 31.12.2023 Gesamt Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre Restlaufzeit über fünf Jahre Aktiva Zinssicherungsgeschäfte Freistehende Derivate 0,8 0,0 0,0 0,8 Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting 11,9 0,5 2,5 8,9 Warensicherungsgeschäfte Freistehende Derivate 265,4 236,2 29,3 0,0 Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting 38,7 25,6 4,8 8,3 Devisensicherungsgeschäfte Freistehende Derivate 17,2 17,1 0,1 0,0 Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting 10,9 4,5 6,4 0,0 Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Fair Value Hedge Accounting 1,4 1,4 0,0 0,0 346,4 285,3 43,1 18,0 Passiva Zinssicherungsgeschäfte Freistehende Derivate 0,9 0,0 0,9 0,0 Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting 2,6 0,0 0,1 2,5 Warensicherungsgeschäfte Freistehende Derivate 216,0 182,4 32,7 0,9 Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting 30,5 11,0 3,7 15,8 Devisensicherungsgeschäfte Freistehende Derivate 24,4 24,3 0,1 0,0 Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting 2,6 2,6 0,0 0,0 Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Fair Value Hedge Accounting 2,5 2,5 0,0 0,0 279,5 222,8 37,5 19,2 Die folgende Tabelle stellt die durchschnittlichen Zinssicherungskurse der Zinsswaps der BayWa r.e. im Hedge Accounting dar: Durchschnittlicher Zinssicherungskurs 31.12.2024 Australischer Dollar 1,84 % Euro 1,95 % Britisches Pfund 3,52 % US-Dollar 2,07 % Im Berichtsjahr sind Erträge aus derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von 185,5 Mio. Euro (Vorjahr: 163,5 Mio. Euro) und Aufwände in Höhe von 168,8 Mio. Euro (Vorjahr: 224,3 Mio. Euro) in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Das Saldierungspotenzial für Devisensicherungsgeschäfte aufgrund von Globalnettingvereinbarungen beläuft sich zum 31. Dezember 2024 auf 7,2 Mio. Euro. Es wurden im Geschäftsjahr 2024 keine Saldierungen in der Bilanz vorgenommen, sodass der Bruttobetrag der angesetzten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Devisensicherungsgeschäften dem Nettobetrag entspricht. Für die Saldierung von Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten aus Derivaten wird auf C.9 Vermögenswerte aus Derivaten bzw. C.18 Verbindlichkeiten aus Derivaten verwiesen. Erläuterungen zu den einzelnen Risiko-Kategorien Allgemeines Refinanzierungsrisiko Im Geschäftsjahr 2024 lag der durchschnittliche Zinssatz für variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten bei 5,7124 Prozent (Vorjahr: 4,4298 Prozent). Eine Erhöhung bzw. Senkung dieses Zinssatzes um einen Prozentpunkt hätte im Geschäftsjahr 2024 ceteris paribus zu einem Anstieg bzw. einem Rückgang des variablen Zinsaufwands um jeweils 23,6 Mio. Euro (Vorjahr: 20,1 Mio. Euro) geführt. Die wesentlichen Finanzierungsrisiken aus variabel verzinslichen Finanzverbindlichkeiten ergeben sich für den BayWa-Konzern im Wesentlichen aus der BayWa AG und der BayWa r.e.-Gruppe. Dieses Nominal beläuft sich zum 31. Dezember 2024 auf 2.380,1 Mio. Euro. Im BayWa-Konzern nutzen die BayWa AG sowie die BayWa r.e. AG Instrumente zur Absicherung von Zinsschwankungen. Eine Erhöhung bzw. Senkung dieses Zinssatzes um einen Prozentpunkt hätte im Geschäftsjahr 2024 zu den in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Effekten geführt (inkl. Effekten aus IFRS-5-Vermögenswerten und Verbindlichkeiten): In Mio. Euro 31.12.2024 Abgesichertes Nominal (Hedge Accounting) 256,1 Abgesichertes Nominal (freistehende Derivate) 182,6 Zinsanstieg (+ 100 Basispunkte) Ergebniseffekt 1,5 Eigenkapitaleffekt 9,7 Zinsrückgang (- 100 Basispunkte) Ergebniseffekt - 1,6 Eigenkapitaleffekt - 10,8 Rohstoffpreisrisiko im Agrarbereich Die folgende Tabelle gibt einen Überblick der Getreidekontrakte aus der operativen Geschäftstätigkeit des BayWa-Konzerns im Getreideerfassungs- und Getreidevermarktungsgeschäft, die als Finanzinstrumente gemäß IFRS 9 bilanziert werden (inkl. Effekten aus IFRS-5-Vermögenswerten und Verbindlichkeiten). In metrischen Tonnen 31.12.2024 31.12.2023 Long-Positionen Getreide/Mais 7,9 6,1 Ölsaaten/Ölschrote 3,4 3,5 Andere 1,0 1,0 In metrischen Tonnen 31.12.2024 31.12.2023 Short-Positionen Getreide/Mais - 8,9 - 7,6 Ölsaaten/Ölschrote - 4,1 - 4,0 Andere - 1,4 - 1,4 Der Fair Value der als finanzielle Vermögenswerte bilanzierten Getreidekontrakte stellt das höchstmögliche Ausfallrisiko dar, ohne dabei den Wert erhaltener Sicherheiten oder anderer risikomindernder Vereinbarungen einzubeziehen. Durch einen Anstieg (Rückgang) aller relevanten Rohstoffpreise um 10 Prozent wäre das Jahresergebnis zum 31. Dezember 2024 ceteris paribus in der in folgender Tabelle dargestellten Weise verändert worden. In die Berechnung sind sämtliche zum Stichtag vorhandenen Getreidekontrakte eingeflossen. In Mio. Euro 31.12.2024 Getreide/Mais Ölsaaten/‌ Ölschrote Andere Preisanstieg (+ 10 %) Ergebniseffekt - 36,2 - 21,9 - 10,8 Eigenkapitaleffekt - 9,7 0,1 0,0 Preisrückgang (- 10 %) Ergebniseffekt 36,2 21,9 10,8 Eigenkapitaleffekt 9,7 - 0,1 0,0 In Mio. Euro 31.12.2023 Getreide/Mais Ölsaaten/‌ Ölschrote Andere Preisanstieg (+ 10 %) Ergebniseffekt - 33,2 - 23,1 - 8,1 Eigenkapitaleffekt - 7,8 - 0,4 0,0 Preisrückgang (- 10 %) Ergebniseffekt 33,2 23,1 8,1 Eigenkapitaleffekt 7,8 0,4 0,0 Risiken aus Finanzinstrumenten in der BayWa r.e.-Gruppe Derivative Finanzinstrumente werden in der BayWa r.e.-Gruppe in der Regel nur abgeschlossen, um Grundgeschäfte zu sichern. Das heißt, es bestehen keine wesentlichen offenen Positionen aus derivativen Finanzinstrumenten für Zinsen, Währungen und Strom. Neben den derivativen Finanzinstrumenten sind in der BayWa r.e.-Gruppe Projektfinanzierungen als Finanzinstrumente in Betracht zu ziehen. Auch hier bestehen keine offenen Risikopositionen, da es sich entweder um festverzinsliche Finanzierungen handelt oder diese durch einen entsprechenden Swap gesichert sind. Lediglich im Energiehandel besteht ein Handelsportfolio, in dem offene Positionen aus Finanzinstrumenten entstehen können. Die Steuerung der Marktpreisrisiken dieses Handelsportfolios erfolgt mittels der im Risikomanagement definierten Profit-and-Loss- und Value-at-Risk-Limits. Die jeweiligen Sensitivitätsanalysen sind an entsprechender Stelle enthalten. Fremdwährungsrisiko in der T&G Global-Unternehmensgruppe Die T&G Global-Unternehmensgruppe ist ein international agierendes Handelsunternehmen, das eine Vielzahl ihrer Geschäfte in Fremd-währung abwickelt. Forderungen und Umsatzerlöse werden in den gängigen Handelswährungen erzielt. Diese Grundgeschäfte werden durch derivative Finanzinstrumente gegen Fremdwährungsrisiken abgesichert. Insbesondere werden die in ausländischen Währungen abgeschlossenen Exportgeschäfte von Kernfrüchten durch FX-Forwards und Optionen abgesichert. Die neuseeländische T&G Global-Unternehmensgruppe hat zum 31. Dezember 2024 Sicherungsgeschäfte in Höhe von 260,6 Mio. Euro (Vorjahr: 247,0 Mio. Euro) abgeschlossen. Die Verteilung der Sicherungsgeschäfte auf Handelswährungen sowie die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen in Höhe von 10 Prozent des neuseeländischen Dollars gegenüber allen Handelswährungen in der T&G Global-Unternehmensgruppe stellen sich wie folgt dar: In Mio. Euro 31.12.2024 31.12.2023 US-Dollar 243,1 224,6 Britisches Pfund 5,3 7,1 Euro 6,7 11,0 Japanischer Yen 5,5 4,3 Preisanstieg (+ 10 %) Ergebniseffekt - 0,3 - 0,3 Eigenkapitaleffekt - 20,5 - 16,1 Preisrückgang (- 10 %) Ergebniseffekt 0,4 0,3 Eigenkapitaleffekt 25,3 19,4 Fremdwährungsrisiko in der BayWa r.e.-Gruppe Die BayWa r.e.-Gruppe finanziert ihre Geschäftsaktivitäten in der jeweiligen funktionalen Währung der lokalen Konzerngesellschaft. Die Mittel werden in der jeweiligen funktionalen Währung zur Verfügung gestellt. Erfolgen Geschäftsaktivitäten in Fremdwährung, das heißt in Währungen, die von der funktionalen Währung der jeweiligen Konzerngesellschaft abweichen, werden diese durch entsprechende Devisentermingeschäfte gesichert. Diese Absicherung erfolgt entweder durch freistehende Derivate oder Hedge Accounting. Die BayWa r.e.-Gruppe konsolidiert zum 31.12.2024 ein Tochterunternehmen mit der funktionalen Währung britisches Pfund Sterling (GBP) mit einem Euro-Exposure in Höhe von 14,2 Mio. Euro.. Die Sicherung dieses Exposures sowie die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen in Höhe von 10 Prozent des Euro gegenüber des britischen Pfund Sterling stellen sich insgesamt wie folgt dar (inkl. Effekten aus IFRS-5-Vermögenswerten und Verbindlichkeiten): In Mio. Euro 31.12.2024 Euro 14,2 Preisanstieg (+ 10 %) Eigenkapitaleffekt - 1,6 Preisrückgang (- 10 %) Eigenkapitaleffekt 1,3 Spezifische Angaben zum Cashflow Hedge Accounting Der BayWa-Konzern ist ein international agierendes Handelsunternehmen und ist als solches verschiedenen Risiken im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ausgesetzt. Um sich gegen dieses erfolgreich abzusichern, gewinnt Hedge Accounting zunehmend an Bedeutung. Die Sicherungsstrategien, die bilanziell im Hedge Accounting abgebildet werden, sind im Folgenden erläutert: Risiko Sicherungsstrategie Zinsrisiko in der BayWa r.e.-Gruppe Die Zinsrisiken aus der Projektfinanzierung werden durch Zinsswaps abgesichert, die bilanziell zum Teil im Hedge Accounting abgebildet sind. Rohstoffpreisrisiko im Agrarbereich Der BayWa-Konzern setzt derivative Finanzinstrumente in Form von Getreidetermingeschäften mit physischer Erfüllung zur Absicherung der Zahlungsströme aus künftigen Getreidekäufen und -verkäufen ein, die vom BayWa-Konzern im Rahmen des Getreideerfassungs-, Getreide lagerhaltungs- und Getreidevermarktungsgeschäfts getätigt werden. Bilanziell werden diese Sicherungsbeziehungen als Cashflow Hedges (sogenannte All-in-One Cashflow Hedges) bilanziert, das heißt, als Grundgeschäft der Sicherungsbeziehungen werden die erwarteten, hoch wahrscheinlichen Spot-Einkäufe bzw. -Verkäufe designiert und als Sicherungsgeschäft werden finanzielle Floating-to-Fixed Swaps designiert. Die abgeschlossenen Sicherungsbeziehungen sind zu 100 Prozent effektiv. Die einzelnen Sicherungsbeziehungen werden bis zur Fälligkeit des Grundgeschäfts gehalten. Neue Getreidekontrakte werden bei Geschäftsabschluss designiert. Strompreisrisiko in der BayWa r.e.-Gruppe In der BayWa r.e.-Gruppe werden im Rahmen des Hedge Accounting Strom-Futures und -Forwards sowie langfristige Stromlieferverträge (sogenannte Power Purchase Agreements) mit Preisfixierung eingesetzt. Die Strompreis-Futures und -Forwards dienen dabei der Sicherung gegen Zahlungsstrom-Schwankungen aus dem physischen Stromeinkauf oder -absatz im Rahmen des Energiehandels. Langfristige Stromlieferverträge dienen in der Regel der Sicherung langfristig fixierter Preise für den Absatz von Strom- und Grünstrom-Zertifikaten aus Wind- und Solarenergieanlagen. Diese Verträge beinhalten entweder eine direkte physische Lieferung zu fixen Preisen, sofern der Käufer den Strom aus dem lokalen Bilanzkreis abnehmen kann, oder einen finanziellen Ausgleich zwischen fixem Preis und variablen Marktpreisen, während Verkäufer und Käufer jeweils den Strom in ihren lokalen Bilanzkreisen einspeisen oder daraus beziehen. Fremdwährungsrisiko in der BayWa r.e.-Gruppe Die BayWa r.e.-Gruppe setzt im Rahmen des Cashflow Hedge Accounting außerdem Fremdwährungstermingeschäfte mit physischer Erfüllung zur Absicherung von Kosten und Umsatzerlösen im Rahmen von Solar- und Windpark-Projekten ein, bei denen die Währung von der funktionalen Währung der projektierenden Gesellschaft abweicht. Bilanziell werden diese Sicherungs beziehungen als Cashflow Hedges dargestellt, das heißt, als Grundgeschäft der Sicherungsbeziehungen werden die erwarteten, hochwahr scheinlichen Kosten oder Umsatzerlöse mit abweichender Währung designiert und als Sicherungsgeschäft wird die Spot-Komponente der zugehörigen Fremdwährungstermingeschäfte designiert. Fremdwährungsrisiko in der T&G Global-Unternehmensgruppe Um Wechselkursschwankungen entgegenzuwirken, werden künftige Zahlungseingänge in ausländischer Währung im Rahmen von Cashflow Hedge Accounting abgesichert. Interne Richtlinien sehen dafür Forwards und Optionen vor. Sofern andere Sicherungsinstrumente verwendet werden, muss dies einzelfallbezogen durch ein entsprechendes Gremium genehmigt werden. Sicherungsinstrumente werden grundsätzlich nicht länger als über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren abgeschlossen. Aus der folgenden Tabelle geht die Entwicklung der Cashflow-Hedge-Rücklage der zuvor dargestellten Sachverhalte hervor: Die Entwicklung betrifft ausschließlich die Sicherungsrücklage (OCI I): In Mio. Euro Agrarhandel Energiehandel Fremdwährungs- sicherung Zinssicherung Stand 01.01.2024 3,6 - 0,1 6,0 8,5 Zuführung 6,8 24,8 7,9 2,8 Auflösung - 11,1 - 61,0 - 21,5 - 5,0 Überführung finanzieller Vermögenswerte bzw. finanzieller Verbindlichkeiten - 5,2 0,0 0,0 0,0 Umgliederung in die Gewinn- und Verlustrechnung 0,0 11,8 0,8 0,8 Änderung des Konsolidierungskreises 0,0 0,1 0,0 0,5 Stand 31.12.2024 - 5,7 - 24,3 - 6,8 7,6 In Mio. Euro Agrarhandel Energiehandel Fremdwährungs- sicherung Zinssicherung Stand 01.01.2023 5,5 82,2 2,9 15,2 Zuführung 8,0 427,3 8,9 1,2 Auflösung - 3,8 - 24,6 - 5,7 - 4,3 Überführung finanzieller Vermögenswerte bzw. finanzieller Verbindlichkeiten - 6,0 0,0 0,0 0,0 Umgliederung in die Gewinn- und Verlustrechnung 0,0 - 481,7 - 0,1 - 1,7 Änderung des Konsolidierungskreises 0,0 - 3,3 0,0 - 1,8 Stand 31.12.2023 3,6 - 0,1 6,0 8,5 In der BayWa r.e.-Gruppe wird bei den Fremdwährungstermingeschäften im Hedge Accounting nur die Spot-Komponente der Änderung des beizulegenden Zeitwerts als Bestandteil des Cashflow Hedges designiert. Die auf die Forward-Komponente entfallende Änderung des beizulegenden Zeitwerts wird sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bei den Floors, die in den langfristigen Stromlieferverträgen enthalten sind, wird lediglich der innere Wert in Höhe von 0,0 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) als Sicherungsinstrument im Hedge Accounting designiert. Der Zeitwert der Floors wird separat in der OCI-II-Rücklage abgebildet und beläuft sich im Geschäftsjahr 2024 auf 1,1 Mio. Euro (Vorjahr: 2,8 Mio. Euro). Angaben zu den Sicherungsinstrumenten des Cashflow Hedge Accounting Die Effekte auf die Finanzlage des Unternehmens, die aus der Absicherung durch Cashflow Hedges resultieren, sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Die derivativen Vermögenswerte werden unter dem Bilanzposten Sonstige Vermögenswerte ausgewiesen, die derivativen Verbindlichkeiten unter den Sonstigen Verbindlichkeiten. In Mio. Euro 31.12.2024 Buchwert Nominalvolumen Kontrakte Davon Fälligkeit < 1 Jahr Davon Fälligkeit 1–5 Jahre Davon Fälligkeit > 5 Jahre Nominalvolumen Kontrakte in Tonnen bzw. TWh Derivative Vermögenswerte 30,2 531,3 231,0 43,9 256,5 n/a Warentermingeschäfte – Getreidehandel 6,8 68,7 68,5 0,2 0,0 0,2 davon Kauf 5,4 36,1 35,9 0,2 0,0 0,1 davon Verkauf 1,4 32,6 32,6 0,0 0,0 0,1 Warentermingeschäfte – Energiehandel 12,0 198,1 78,1 22,2 97,7 3,9 davon Kauf 1,9 31,9 29,4 2,5 0,0 0,3 davon Verkauf 10,1 166,1 48,7 19,8 97,7 3,6 Devisensicherungsgeschäfte 0,5 57,2 35,8 21,5 0,0 n/a Zinssicherungsgeschäfte 10,9 207,3 48,6 0,0 158,7 n/a Derivative Verbindlichkeiten 68,4 852,5 347,3 123,1 382,1 n/a Warentermingeschäfte – Getreidehandel 11,1 115,2 115,0 0,2 0,0 0,4 davon Kauf 0,3 5,0 5,0 0,0 0,0 0,0 davon Verkauf 10,8 110,2 109,9 0,2 0,0 0,4 Warentermingeschäfte – Energiehandel 44,8 462,5 102,7 16,6 343,3 7,2 davon Kauf 4,3 47,7 38,5 9,2 0,0 0,4 davon Verkauf 40,5 414,8 64,2 7,3 343,3 6,8 Devisensicherungsgeschäfte 11,1 236,0 129,6 106,4 0,0 n/a Zinssicherungsgeschäfte 1,4 38,8 0,0 0,0 38,8 n/a In Mio. Euro 31.12.2023 Buchwert Nominalvolumen Kontrakte Davon Fälligkeit < 1 Jahr Davon Fälligkeit 1–5 Jahre Davon Fälligkeit > 5 Jahre Nominalvolumen Kontrakte in Tonnen bzw. TWh Derivative Vermögenswerte 59,9 746,9 321,0 153,0 273,0 n/a Warentermingeschäfte – Getreidehandel 8,7 124,8 121,2 3,6 0,0 0,5 davon Kauf 2,1 24,5 24,4 0,1 0,0 0,2 davon Verkauf 6,7 100,3 96,8 3,5 0,0 0,4 Warentermingeschäfte – Energiehandel 30,0 250,5 80,9 27,1 142,5 5,6 davon Kauf 2,5 11,3 9,2 2,1 0,0 0,1 davon Verkauf 27,5 239,2 71,7 25,0 142,5 5,5 Devisensicherungsgeschäfte 10,9 211,3 118,8 92,4 0,0 n/a Zinssicherungsgeschäfte 10,2 160,4 0,0 29,9 130,5 n/a Derivative Verbindlichkeiten 35,6 837,9 158,7 21,6 657,6 n/a Warentermingeschäfte – Getreidehandel 3,5 58,1 56,4 1,7 0,0 0,2 davon Kauf 1,7 26,6 26,6 0,0 0,0 0,1 davon Verkauf 1,8 31,5 29,8 1,7 0,0 0,1 Warentermingeschäfte – Energiehandel 26,9 633,6 49,2 19,9 564,5 13,1 davon Kauf 7,3 45,0 34,2 10,9 0,0 0,4 davon Verkauf 19,6 588,6 15,1 9,0 564,5 12,7 Devisensicherungsgeschäfte 2,6 53,1 53,1 0,0 0,0 n/a Zinssicherungsgeschäfte 2,5 93,1 0,0 0,0 93,1 n/a Die dargestellten Sicherungsbeziehungen sind hoch effektiv (annähernd 100 Prozent). Etwaige Ineffektivitäten sind unwesentlich. Weitere Risiken in Bezug auf Finanzinstrumente Das Risikomanagementsystem im BayWa-Konzern wird einschließlich der Ziele, Grundsätze und Prozesse im Lagebericht und dort speziell im Abschnitt „Chancen und Risikomanagement“ dargestellt. Neben den in Abschnitt A.3 dargestellten Risiken sind in diesem Zusammenhang insbesondere die nachfolgenden von Bedeutung. Fremdwährungsrisiken Die Geschäftstätigkeit der BayWa findet zum großen Teil innerhalb des Euro-Raums statt. Sofern Fremdwährungspositionen aus Waren- und Leistungsgeschäften oder Projektierungen resultieren, werden diese – wie oben dargestellt – grundsätzlich sofort abgesichert. Sonstige Zahlungsverpflichtungen oder -forderungen in Fremdwährung werden zum Zeitpunkt des Entstehens abgesichert. Spekulative Aufnahmen oder Anlagen von Finanzmitteln in Fremdwährungen sind nicht zulässig. Kredit- und Kontrahentenrisiken bzw. Forderungsausfallrisiken Im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit kommt dem BayWa-Konzern eine wichtige Finanzierungsfunktion im Bereich der landwirt-schaftlichen Handelspartner zu. Im Rahmen sogenannter Anbauverträge entsteht dem Konzern ein Finanzierungsrisiko aus der Vor-finanzierung landwirtschaftlicher Betriebsmittel, deren Rückzahlung durch Übernahme und Vermarktung der Ernte erfolgt. Daneben gewährt die BayWa gewerblichen Abnehmern insbesondere in der Baubranche Finanzierungen in Form von Zahlungszielen in erheblichem Umfang. Darüber hinaus bestehen gewöhnliche Ausfallrisiken bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, so wie beispielsweise ein (teilweiser) Zahlungsausfall eines Debitors. Die Risikominimierung wird durch ein umfangreiches Debitorenüberwachungssystem gewährleistet, das alle Geschäftsfelder umfasst. Dabei werden Kreditlimits mit dokumentierten Genehmigungsverfahren definiert und laufend kontrolliert. Fallen in diesem Zusammenhang bestimmte Negativmerkmale auf, wie beispielsweise die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Schuldner oder erfolglose Lohn- bzw. Forderungspfändungen, werden die Forderungen in voller Höhe abgeschrieben. Für Forderungen, deren Einbringlichkeit in einem absehbaren Zeitraum nicht sicher ist, wird unter Beachtung der kaufmännischen Sorgfaltspflicht auch ohne Eintritt der Negativmerkmale eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Abschreibung erfolgt sofort, nachdem ein Auslösemerkmal erkannt wird. Neben den Kreditrisiken werden im Agrarhandel auch die Kontrahentenrisiken regelmäßig überprüft; so werden Marktwertveränderungen bei offenen Verkaufs- und Einkaufskontrakten gemessen, um das Risiko einer Nichterfüllung von Vertragsverpflichtungen steuern zu können. Eine Konzentration von Ausfallrisiken aus Geschäftsbeziehungen zu einzelnen Schuldnern bzw. Schuldnergruppen ist derzeit nicht erkennbar. Neben den marktüblichen Margin-Zahlungen bestehen für finanzielle Vermögenswerte keine Sicherheiten. Die BayWa AG verbrieft zur Verbesserung der Finanzierungsstrukturen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen einer Asset-Backed-Securities-Maßnahme. Des Weiteren wurden seit dem Geschäftsjahr 2022 vermehrt Factoring-Vereinbarungen abgeschlossen, auf deren Basis bestehende und zukünftige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Banken verkauft werden. Weitere Angaben zu Kredit- und Kontrahentenrisiken bzw. Forderungsausfallrisiken finden sich in C.6 Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte. Die maximale Kreditrisikoexposition zum Abschlussstichtag entspricht dem Buchwert der finanziellen Vermögenswerte. Es existieren keine wesentlichen Sicherheiten, die die Exposition reduzieren. Liquiditätsrisiken Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass der BayWa-Konzern seinen finanziellen Verpflichtungen nicht oder nur eingeschränkt nachkommen kann. Finanzielle Mittel werden generell im BayWa-Konzern durch das operative Geschäft und die Aufnahme von Darlehen externer Finanzinstitute generiert. Darüber hinaus kommen Finanzierungsinstrumente wie Multi-Currency-Commercial-Paper-Programme, Asset-Backed-Securitisation-(ABS-)Finanzierungen, Schuldscheindarlehen sowie der im Geschäftsjahr 2021 erstmals aufgenommene Konsortialkredit zum Einsatz. Darüber hinaus hat die BayWa AG am 5. Mai 2023 eine Schuldverschreibung in Form einer sogenannten Hybridanleihe mit einem Gesamtnennbetrag in Höhe von 60,0 Mio. Euro begeben, die am 29. September 2023 um 40,0 Mio. Euro auf 100,0 Mio. Euro aufgestockt wurde. Weitere Angaben zu der als Eigenkapital klassifizierten Hybridanleihe finden sich in Abschnitt C.11. Im Geschäftsjahr 2024 wurde die BayWa AG zu einem Sanierungsfall, weshalb aufgrund der starken Fremdfinanzierung und den diversifizierten Finanzierungsquellen ein umfangreicher Transformationsprozess eingeleitet und ein Sanierungskonzept gemäß den Vorgaben von IDW S6 entwickelt werden musste. Bereits in der ersten Jahreshälfte 2024 wurde der Green Bond in Höhe von nominal 500,0 Mio. Euro fristgerecht zurückgezahlt. Diese Rückzahlung erforderte eine Zwischenfinanzierung (Interim-Fazilität). Von den kreditgebenden Banken wurden BayWa AG zu diesem Zweck der 300,0 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Wesentlicher Bestandteil des in der zweiten Jahreshälfte ausgearbeiteten Sanierungs- und Transformationskonzepts ist die Rückführung der hohen Verschuldung auf ein nachhaltiges Niveau. In diesem Zuge wurde zwischen der BayWa AG und den kreditgebenden Banken eine Stillhaltevereinbarung verhandelt, die jegliche Rückzahlungsverpflichtungen von Finanzschulden der BayWa AG bis zum Ende der Stillhalteperiode aussetzt. Den fälligen Zinszahlungen wurde – wie vertraglich vereinbart – weiterhin nachgekommen, sodass es im Geschäftsjahr 2024 zu keinen Zahlungsverzögerungen bzw. -ausfällen im Bezug auf Finanzschulden kam. Die Laufzeit von drei im Geschäftsjahr 2024 zur Rückzahlung fälligen Schuldscheindarlehen in Höhe von nominal 92,0 Mio. Euro wurde vertraglich bis zum Ende der Stillhalteperiode verlängert. Sofern gewisse vertraglich vereinbarte Kennzahlen (Covenants) im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 nicht eingehalten wurden – siehe C.14 Finanzschulden – und dies in der Folge den Kreditgeber ermächtigt, die Finanzschuld kurzfristig zurückzufordern, wurde dieses Risiko im Rahmen der Stillhaltevereinbarung ausgeschlossen. Der BayWa-Konzern wurde zum 31. Dezember 2024 mit Überbrückungsfinanzierungen von 891,0 Mio. Euro unterstützt. Von diesem Volumen wurden bis zum Stichtag 527,0 Mio. Euro aufgenommen, um der operativen Geschäftstätigkeit weiter nachgehen und Verbindlichkeiten bedienen zu können. Zur weiteren Stabilisierung wurden die Überbrückungsfinanzierungen zu Beginn des Geschäftsjahres 2025 um weitere 333,0 Mio. Euro angehoben. Die bestehenden Finanzschulden inkl. der Überbrückungsfinanzierungen wurde im Juni 2025 in eine Finanzierungslösung eingebracht, die zunächst eine angemessene und sichere Liquiditätsausstattung bis zum Ende des Sanierungszeitraums Ende des Jahres 2028 gewährleistet und die Basis für eine nachhaltige operative Tätigkeit über den Sanierungszeitraum hinaus sicherstellt. Neben der engmaschigen Überwachung der Liquiditätsausstattung wurde als Steuerungsgröße die sogenannte Mindestliquidität vereinbart, die sich zunächst auf 50,0 Mio. Euro belief und mit Abschluss der Finanzierungslösung Ende Juni 2025 auf 125,0 Mio. Euro erhöht wurde. Das vorhandene Volumen liquider Mittel ist damit ausreichend bemessen, um den Zahlungen im Rahmen der operativen Geschäftsaktivität uneingeschränkt nachkommen zu können. C.22Leasingverhältnisse Im BayWa-Konzern werden Leasingverträge im Wesentlichen über Nutzungsrechte von Gebäuden und Grundstücken, Bauland, Wegerechte und Infrastruktur, technische Anlagen sowie Kraftfahr- und Flurförderzeugen geschlossen. Angaben für BayWa als Leasingnehmer In Mio. Euro 2024 2023 Zinsaufwendungen 42,7 39,0 Aufwendungen für kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse 19,1 16,8 Künftige Zahlungsverpflichtungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen, die nach dem Bilanzstichtag anfallen 2,9 2,7 Aufwendungen für variable Leasingzahlungen 1,1 2,0 Gewinne aus Sale-and-Lease-Back-Transaktionen 0,0 0,0 Gesamte Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen im Geschäftsjahr 151,8 145,0 Erträge aus Unterleasingverhältnissen 0,9 1,0 Angaben für BayWa als Leasinggeber In Mio. Euro 2024 2023 Forderungen aus Finanzierungsleasing Fällig innerhalb eines Jahres 4,0 4,1 Fällig zwischen einem und zwei Jahren 2,5 1,7 Fällig zwischen zwei und drei Jahren 0,9 0,8 Fällig zwischen drei und vier Jahren 0,7 0,1 Fällig zwischen vier und fünf Jahren 0,6 0,0 Fällig nach mehr als fünf Jahren 4,8 0,3 Summe der künftigen Leasingzahlungen 13,5 7,0 abzüglich nicht realisierter Zinserträge - 2,6 - 0,3 Nettoinvestition der Forderungen aus Finanzierungsleasing 10,9 6,7 Finanzertrag aus der Nettoinvestition der Forderungen aus Finanzierungsleasing 0,5 0,2 Erträge aus erhaltenen variablen Leasingzahlungen aus Finanzierungsleasing 0,0 0,1 Veräußerungsgewinne/-verluste aus Finanzierungsleasing 0,3 - 0,9 In Mio. Euro 2024 2023 Leasingzahlungen aus Operate Leasing Fällig innerhalb eines Jahres 10,2 18,2 Fällig zwischen einem und zwei Jahren 8,9 15,3 Fällig zwischen zwei und drei Jahren 4,8 13,6 Fällig zwischen drei und vier Jahren 4,3 10,1 Fällig zwischen vier und fünf Jahren 2,3 7,5 Fällig nach mehr als fünf Jahren 9,2 11,0 Summe der künftigen Leasingzahlungen 39,7 75,7 Erträge aus erhaltenen Leasingzahlungen (Operate Leasing) 22,3 19,8 Erträge aus erhaltenen variablen Leasingzahlungen (Operate Leasing) 0,9 1,0 Der Rückgang der Leasingzahlungen aus Operate Leasing ist insbesondere auf die Klassifizierung der RWA AG, Korneuburg, Österreich, und deren Tochtergesellschaften als zur Veräußerung gehalten gemäß IFRS 5 zurückzuführen. Für weitere Erläuterungen wird auf Abschnitt C.10 verwiesen. Weitere Angaben zu Leasingverhältnissen finden sich im Anlagespiegel sowie in C.15 Leasingverbindlichkeiten. DErläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. D.1Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse des BayWa-Konzerns unterteilen sich wie folgt: In Mio. Euro 2024 2023 Ware 19.986,2 22.943,7 Dienstleistung 1.166,8 1.004,5 21.153,1 23.948,2 In den Umsatzerlösen sind auch Umsätze, die die BayWa als Agent in Zusammenhang mit der Herausgabe von Tankkarten und in bestimmten Bereichen des Handels mit Obst vereinnahmt, enthalten. Darüber hinaus wird der Verkauf von Projektgesellschaften – speziell im Segment Regenerative Energien –, soweit es sich um umsatzgleiche (revenue-like) Transaktionen handelt, ebenso in den Umsatz-erlösen abgebildet. Details dazu finden sich in A.5. Weitere Ermessensentscheidungen und Bilanzierungspraktiken. Die Gliederung nach Unternehmensbereichen und Regionen ist aus der Segmentberichterstattung (Abschnitt E.2) ersichtlich. Aufgrund der diversifizierten Geschäftstätigkeit der einzelnen Segmente werden intersegmentäre Umsätze nur in unwesentlichem Umfang getätigt. D.2Sonstige betriebliche Erträge In Mio. Euro 2024 2023 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 52,3 42,5 Erträge aus Anlageabgängen 45,5 29,0 Mieteinnahmen 31,3 33,3 Kostenerstattungen 28,3 27,0 Erträge aus der Reduktion der Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste 10,5 9,2 Mitarbeiter-Bereitstellung 7,7 6,3 Sonstige Erträge aus öffentlichen Zuschüssen 4,4 5,8 Erträge aus Fair–Value-Bewertung von biologischen Vermögenswerten 3,7 3,6 Erträge aus konzerninterner Leistungsverrechnung 3,5 3,0 Währungskursgewinne 149,8 132,9 Übrige Erträge 110,8 119,1 447,9 411,7 Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 52,3 Mio. Euro betreffen insbesondere Rückstellungen für Bonuszahlungen und Jubiläumsrückstellungen, die im Wesentlichen aus der BayWa AG stammen und im Rahmen der Liquiditätskrise für das Jahr 2024 erheblich gesenkt oder ganz gestrichen wurden. Des Weiteren sind Auflösungen in der BayWa Pensionsverwaltung GmbH aufgrund der Kürzung von Jubiläumsrückstellungen zu verzeichnen. In den Erträgen aus Anlageabgängen ist zu einem wesentlichen Bestandteil die Veräußerung von Immobilienbeständen der BayWa AG enthalten. Die Mieteinnahmen, die auf Vorjahresniveau liegen, verstehen sich inkl. der Erlöse aus Nebenkosten. Die Währungskursgewinne in Höhe von 149,8 Mio. Euro (Vorjahr: 132,9 Mio. Euro) resultieren aus marktüblichen Kursschwankungen. Den Währungskursgewinnen stehen entsprechende Aufwendungen gegenüber (siehe Abschnitt D.5). Unter den übrigen Erträgen sind insbesondere Werbezuschüsse, EDV-Leistungen, Eingänge abgeschriebener Forderungen bzw. Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen sowie eine Vielzahl weiterer Einzelpositionen enthalten. D.3Materialaufwand In Mio. Euro 2024 2023 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren - 17.964,7 - 20.685,7 Aufwendungen für bezogene Leistungen - 970,2 - 601,2 - 18.934,9 - 21.286,9 D.4Personalaufwand In Mio. Euro 2024 2023 Löhne und Gehälter - 1.350,0 - 1.337,1 Aktienbasierte Vergütung – - 3,7 Aufwendungen für Altersversorgung, Unterstützung und Abfertigung - 21,5 - 23,1 davon: laufender Dienstzeitaufwand - 2,0 - 2,9 Soziale Abgaben - 245,5 - 241,3 - 1.617,0 - 1.605,3 Die gesamten Aufwendungen für Altersversorgung aus Pensionen und Abfertigungen belaufen sich nach Berechnung der Pensions- und der Abfertigungsrückstellung gemäß IAS 19 auf 23,5 Mio. Euro (Vorjahr: 25,6 Mio. Euro). Der eine Teil in Höhe von 2,0 Mio. Euro (Vorjahr: 5,4 Mio. Euro) wird unter dem Personalaufwand ausgewiesen, der andere Teil in Höhe von 21,5 Mio. Euro (Vorjahr: 20,2 Mio. Euro) unter dem Zinsaufwand. Anzahl 2024 2023 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Jahresdurchschnitt (§ 267 Abs. 5 HGB) 22.726 23.050 Stand 31.12. 22.111 23.144 D.5Sonstige betriebliche Aufwendungen In Mio. Euro 2024 2023 Fuhrpark - 89,7 - 86,7 Instandhaltung - 79,2 - 85,7 Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten - 165,3 - 81,5 Werbung - 51,7 - 70,7 EDV-Aufwand - 80,2 - 53,3 Energie - 47,0 - 48,1 Versicherungen - 49,9 - 46,9 Mieten - 40,6 - 46,1 Reisespesen - 34,5 - 39,6 Aufwand für Fremdpersonal - 19,1 - 20,2 Provisionen - 10,9 - 17,8 Aus- und Fortbildungskosten - 13,3 - 17,3 Bürobedarf - 13,4 - 16,7 Aufwand aus der Erhöhung des Expected Credit Loss - 77,4 - 16,7 Abschreibungen/Wertberichtigungen auf Forderungen - 27,4 - 16,1 Aufwendungen für sonstige betriebliche Steuern - 20,4 - 16,1 Nachrichtenaufwand - 10,6 - 13,9 Verluste aus Anlageabgängen - 10,9 - 11,8 Verwaltungsaufwand - 17,2 - 11,5 Währungskursverluste - 143,7 - 145,5 Übrige Aufwendungen - 214,6 - 233,7 - 1.217,0 - 1.095,9 Die Zunahme der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 121,1 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2024 liegt insbesondere in den gestiegenen Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten (plus 83,8 Mio. Euro) sowie in den gestiegenen Aufwendungen aus der Erhöhung des Expected Credit Loss (plus 60,7 Mio. Euro), den gestiegenen EDV-Aufwendungen (plus 26,9 Mio. Euro) und den erhöhten Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen (plus 11,3 Mio. Euro) begründet. Der Grund für die signifikant gestiegenen Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten ist mit der Restrukturierungslage des Konzerns zu begründen. Neben der Erstellung des Sanierungsgutachtens und der Begleitung des Restrukturierungsprozesses durch den Chief Restructuring Officer (CRO) auf Ebene der BayWa AG wurde im Segment Regenerative Energien, konkret bei der BayWa r.e., ebenso ein Sanierungsgutachter beauftragt und ein eigener CRO installiert. Zudem mussten seit Mitte des Geschäftsjahres Rechtsanwälte verschiedener Fachrichtungen mandatiert werden. Darüber hinaus tragen Transaktions- und Beratungskosten im Zusammenhang mit den Brückenfinanzierungen zum Anstieg bei. Der Anstieg des Expected Credit Loss lässt sich nahezu vollständig mit der Wertberichtigung einer Forderung gegenüber einem beteiligten Unternehmen erklären. Im Zuge der Restrukturierung und der damit verbundenen Einsparmaßnahmen wurde ein umfangreich angelegtes IT-Projekt zur Implementierung einer SAP S/4 HANA-Umgebung gestoppt. Daraus resultierten belastende Verträge, für die zum Ende des Geschäftsjahres entsprechende Drohverlustrückstellungen gebildet werden mussten. (Weitere Details zu den Restrukturierungsaufwendungen finden sich in den „Erläuterungen zur Sanierungssituation des BayWa-Konzerns“ am Beginn dieses Konzernanhangs.) Demgegenüber verringerten sich sowohl die übrigen Aufwendungen (minus 19,1 Mio. Euro), die im Wesentlichen allgemeine Vertriebs- und sonstige Kosten u. a. zur Absicherung betrieblicher Risiken enthalten, als auch die Aufwendungen für Werbung (minus 19,0 Mio. Euro). D.6Ergebnis aus at-Equity-bilanzierten Anteilen und übriges Beteiligungsergebnis In Mio. Euro 2024 2023 Erträge/Aufwendungen aus at-Equity-bilanzierten Anteilen 0,8 11,9 Erträge/Aufwendungen aus dem Abgang von at-Equity-bilanzierten Anteilen 15,5 0,0 Abschreibungen und Wertminderungen auf at-Equity-bilanzierte Anteile - 47,1 0,0 Ergebnis aus at-Equity-bilanzierten Anteilen - 30,7 11,9 Erträge/Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen - 1,1 - 0,4 Erträge/Aufwendungen aus dem Abgang von verbundenen Unternehmen 19,3 0,1 Sonstige Beteiligungserträge und ähnliche Erträge 8,8 6,1 Abschreibungen und sonstige Aufwendungen auf Finanzanlagen - 42,9 - 2,4 Übriges Beteiligungsergebnis - 16,0 3,3 - 46,7 15,2 Das Ergebnis aus den at-Equity-bilanzierten Anteilen verringerte sich im Geschäftsjahr 2024 um 42,7 Mio. Euro und liegt bei minus 30,7 Mio. Euro. Verglichen mit dem Vorjahr liegt dieser Rückgang im Wesentlichen in Abschreibungen von Anteilen an at-Equity-bilanzierten Unternehmen. Dies ist vor allem im Segment Regenerative Energien auf eine Abschreibung der Anteile an der Amadeus Wind Holdings, LLC in Höhe von 36,9 Mio. Euro und auf zwei weitere at-Equity-bilanzierte Unternehmen von rund 7,7 Mio. Euro zurückzuführen. Daneben wurden die Anteile an der Tjiko GmbH, Rosenheim, um 3,4 Mio. Euro abgeschrieben. In den Erträgen/Aufwendungen aus at-Equity bilanzierten Anteilen ist die Abschreibung einer Forderung gegenüber der act renewable GmbH enthalten, die sich auf 2,3 Mio. Euro beläuft. Gegenläufig wirkt sich der Verkauf der BRB Holding GmbH, München, aus, der zu einem Ertrag aus dem Abgang von at-Equity-bilanzierten Anteilen in Höhe von 13,7 Mio. Euro geführt hat. Mit minus 16,0 Mio. Euro bleibt das übrige Beteiligungsergebnis um 19,3 Mio. Euro hinter dem Vorjahr zurück. Wesentlicher Treiber hierfür sind die vorgenommenen Abschreibungen an einer übrigen Beteiligung (34,6 Mio. Euro). Die Erträge aus dem Abgang von verbundenen Unternehmen sind vor allem auf den Abgang der LODUR Energieanlagen GmbH (7,8 Mio. Euro), der Ketziner Beteiligungsgesellschaft mbH (3,0 Mio. Euro) und der Baltic Logistic Holding B.V. (3,1 Mio. Euro) zurückzuführen. D.7Zinsertrag und Zinsaufwand In Mio. Euro 2024 2023 Zinsen und ähnliche Erträge 25,0 20,5 davon aus verbundenen Unternehmen 2,8 1,4 Zinsen aus Fair-Value-Bewertung 0,0 0,0 Zinsertrag 25,0 20,5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen - 448,3 - 301,7 davon an verbundene Unternehmen - 0,4 - 0,2 Zinsen aus Fair-Value-Bewertung - 0,2 - 0,5 Zinsanteil aus Leasingverhältnissen - 42,7 - 39,0 Zinsanteil der Zuführung zur Pensionsrückstellung und zu anderen Personalrückstellungen - 19,7 - 21,0 Zinsaufwand - 510,8 - 362,2 Zinsergebnis - 485,8 - 341,7 Im Geschäftsjahr 2024 wurden im BayWa-Konzern für den Abschluss der Stillhalte- und Brückenfinanzierungsvereinbarungen im Zinsaufwand Transaktions- und Beratungskosten in Höhe von 69,2 Mio. Euro erfolgswirksam erfasst. Diese sind in der Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen. D.8Ertragsteuern Die Ertragsteuern gliedern sich wie folgt (negative Beträge stellen Aufwand, positive Beträge hingegen Ertrag dar): In Mio. Euro 2024 2023 Tatsächliche Steuern - 34,1 - 90,6 Latente Steuern 0,6 34,9 - 33,5 - 55,7 Die tatsächlichen Steuererträge und -aufwendungen beinhalten die Körperschaft- und Gewerbesteuern der inländischen Gesellschaften sowie vergleichbare Ertragsteuern der ausländischen Gesellschaften. Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen den steuerlichen Wertansätzen und den Wertansätzen nach IFRS sowie auf Konsolidierungsmaßnahmen gebildet Im Eigenkapital sind 35,9 Mio. Euro (Vorjahr: 29,8 Mio. Euro) netto aktive latente Steuern mit der Rücklage für versicherungsmathematische Verluste und Gewinne aus Pensions- und Abfertigungsrückstellungen verrechnet. Zudem wurden 48,0 Mio. Euro (Vorjahr: 48,8 Mio. Euro) passive latente Steuern erfolgsneutral mit der Bewertungsrücklage im Eigenkapital verrechnet. Weiterhin bestehen aktive latente Steuern in Höhe von 12,4 Mio. Euro (Vorjahr: 1,3 Mio. Euro), die ebenfalls im Eigenkapital verbucht sind. Auf die von der BayWa AG ausgegebene Hybridanleihe entfallen davon 0,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,3 Mio. Euro) aktive latente Steuern. Die aktiven latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in den Folgejahren ergeben und deren Realisierung mit ausreichender Wahrscheinlichkeit gewährleistet ist. Diese betragen 126,8 Mio. Euro (Vorjahr: 83,1 Mio. Euro). Im Rahmen der Unternehmensplanung wird hierfür ein Zeithorizont von in der Regel fünf Jahren zugrunde gelegt. Für Verlustvorträge in Höhe von 1.149,7 Mio. Euro (Vorjahr: 470,7 Mio. Euro) und Steuergutschriften, insbesondere aus Zinsvorträgen, in Höhe von 310,0 Mio. Euro (Vorjahr: 64,1 Mio. Euro) wurde kein latenter Steueranspruch angesetzt, weil von deren Nutzbarkeit nicht innerhalb des genannten Zeithorizonts ausgegangen wird. Teilweise sind Verlustvorträge von einzelnen Konzerngesellschaften zeitlich begrenzt vortragbar. Voraussichtlich werden keine wesentlichen Steueransprüche durch die zeitlich begrenzte Vortragbarkeit entfallen. Der aus der Entstehung bzw. Auflösung temporärer Differenzen resultierende latente Steuerertrag beläuft sich auf 10,7 Mio. Euro (Vorjahr: 53,7 Mio. Euro). Teilweise sind Verlustvorträge von einzelnen Konzerngesellschaften zeitlich begrenzt vortragbar. Verlustvorträge, für die keine latente Steuer gebildet wurde, werden voraussichtlich in Höhe von 182,6 Mio. Euro (Vorjahr: 121,0 Mio. Euro) durch die zeitlich begrenzte Vortragbarkeit in den nächsten 20 Jahren verfallen, davon 126,2 Mio. Euro (Vorjahr: 69,3 Mio. Euro) innerhalb von 5 Jahren und 164,8 Mio. Euro (Vorjahr: 106,4 Mio. Euro) innerhalb von 15 Jahren. Steuergutschriften, für die keine latente Steuer gebildet wurde, werden voraussichtlich in Höhe von 62,5 Mio. Euro (Vorjahr: 45,0 Mio. Euro) durch die zeitlich begrenzte Vortragbarkeit in den nächsten 20 Jahren verfallen, hiervon 2,2 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) innerhalb von 5 Jahren und 48,7 Mio. Euro (Vorjahr: 29,6 Mio. Euro) innerhalb von 15 Jahren. Im Jahr 2024 bestanden in Tochtergesellschaften, die im abgelaufenen Jahr oder im Vorjahr Verluste erwirtschafteten, latente Steuerforderungsüberhänge aus temporären Differenzen und aus Verlustvorträgen in Höhe von 52,4 Mio. Euro (Vorjahr: 54,3 Mio. Euro). Sie wurden als werthaltig angesehen, da für diese Gesellschaften zukünftig von steuerlichen Gewinnen ausgegangen wird. Bei den wesentlichen Gesellschaften ergaben sich im Geschäftsjahr 2024 Sondereffekte, die zu einem Verlust führten. Daneben entstanden Anlaufverluste bei Projektgesellschaften durch Aufnahme des Betriebs. Diese Verluste sind in den Folgejahren nicht mehr zu erwarten. Aktive latente Steuern Passive latente Steuern In Mio. Euro 2024 2023 2024 2023 Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 36,8 32,3 310,8 340,1 Finanzanlagen 14,0 20,9 54 36,3 Umlaufvermögen 104,6 74,4 75,3 95,8 Sonstige Aktiva 0,0 1,0 13,7 14,0 Steuerliche Verlustvorträge 423,3 210,3 0,0 0,0 Steuergutschriften 81,7 22,9 0,0 0,0 Rückstellungen 188,4 177,7 41,7 17,5 Verbindlichkeiten 254,6 259,9 7,3 26,7 Sonstige Passiva 54,0 42,0 78,5 37,9 Wertberichtigung für aktive latente Steuern - 503,0 - 238,2 0,0 0,0 Saldierung - 397,9 - 431,9 -397,9 - 431,9 Konsolidierungen - 10,2 3,1 6,3 - 6,8 246,3 174,4 189,7 129,5 Der tatsächliche Steueraufwand liegt 484,2 Mio. Euro unter dem zu erwartenden Steueraufwand, der sich bei Anwendung des Körperschaftsteuersatzes in Deutschland nach der derzeit geltenden Rechtslage, zuzüglich Solidaritätszuschlag sowie unter Berücksichtigung der Gewerbesteuerbelastung auf das Konzernergebnis vor Steuern, ergeben würde. Der rechnerische Steuersatz für die tatsächlichen Steuern von 29,13 Prozent ermittelt sich aus dem einheitlichen Körperschaftsteuersatz von 15,0 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent sowie der durchschnittlichen effektiven Gewerbesteuerbelastung in Höhe von 13,31 Prozent. Passive latente Steuern für Tochtergesellschaften und assoziierte Unternehmen wurden insoweit nicht bilanziert, als die Gesellschaft den Umkehreffekt steuern kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht umkehren wird. Für temporäre Differenzen von Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen in Höhe von 8,3 Mio. Euro (Vorjahr: 8,8 Mio. Euro) wurden passive latente Steuern nicht gebildet. Nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitungsrechnung vom rechnerischen Steueraufwand gemäß Konzernsteuersatz zum tatsächlich ausgewiesenen Ertragsteueraufwand: In Mio. Euro 2024 2023 Konzernergebnis vor Ertragsteuern -1.547,30 - 37,7 Rechnerischer Steueraufwand bei Steuersatz von 29,13 Prozent 450,7 11,0 Unterschiede zu ausländischen Steuersätzen -49,0 - 6,2 Periodenfremde Steuern -10,7 - 9,4 Veränderung permanente Differenzen -47,6 - 7,3 Steuereffekt wegen steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwendungen -70,2 - 36,4 Steuerliche Kürzungen und Hinzurechnungen und Effekte aus Organschaftsverhältnissen -12,2 - 2,4 Entkonsolidierungseffekte 4,7 5,0 Steuerfreie Einnahmen 51,5 11,2 Veränderung Wertberichtigung für aktive latente Steuern -336,3 - 29,8 Steuereffekte aus Equity-Ergebnissen -0,9 3,2 Effekte aus Steuersatzänderungen 0,0 0,3 Sonstige steuerliche Effekte -13,5 5,1 Ausgewiesene Ertragsteuer - 33,5 - 55,7 D.9Anteil der Minderheitsgesellschafter am Konzernjahresfehlbetrag Der den anderen Gesellschaftern zustehende Anteil am Konzernjahresfehlbetrag ist im Unterschied zum Vorjahr negativ und beläuft sich auf minus 449,0 Mio. Euro (Vorjahr: plus 4,7 Mio. Euro). Er entfällt im Wesentlichen auf die Minderheitsgesellschafter der BayWa r.e. AG und der RWA AG mit den jeweils zugehörigen Tochtergesellschaften. D.10Ergebnis je Aktie Das Ergebnis je Aktie resultiert aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der BayWa AG nach Berücksichtigung der zeitanteilig berücksichtigten Dividende auf das Hybridkapital in Höhe von 6,5 Mio. Euro, durch die durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr ausgegebenen und dividendenberechtigten Aktien. Effekte, die zu einer Verwässerung führten, hat es nicht gegeben. 2024 2023 Konzernjahresfehlbetrag nach Anteilen anderer Gesellschafter 1 in Mio. Euro - 1.155,2 - 98,1 Durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien Stück 36.131.723 35.862.389 Unverwässertes Ergebnis je Aktie Euro - 32,15 - 2,84 Verwässertes Ergebnis je Aktie Euro - 32,15 - 2,84 Vorgeschlagene Dividende je Aktie Euro 0,00 0,00 Ausbezahlte Dividende je Aktie Euro 0,00 1,20 1Der Vorjahresbetrag des Konzernjahresfehlbetrags nach Anteilen anderer Gesellschafter wurde an den Wert der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung angepasst. EWeitere Angaben E.1Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung des BayWa-Konzerns Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die flüssigen Mittel des BayWa-Konzerns im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und Mittelabflüsse verändert haben. Der in der Kapitalflussrechnung dargestellte Finanzmittelfonds umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen flüssigen Mittel, also Kassenbestände, Schecks und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Einflüsse aus wechselkursbedingten Änderungen der flüssigen Mittel sind aufgrund der überwiegenden Tätigkeit im Euro-Raum von untergeordneter Bedeutung und werden deshalb zusammen mit den Konsolidierungskreisveränderungen dargestellt. Die Zahlungsmittel unterliegen keinen Verfügungsbeschränkungen. Entsprechend den Vorgaben des IAS 7 wird die Kapitalflussrechnung in Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit unterteilt. Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit wird ausgehend vom Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag indirekt ermittelt. Dazu wird dieser Cashflow um nicht zahlungswirksame Aufwendungen (im Wesentlichen Abschreibungen) und Erträge bereinigt. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit wird zahlungsbezogen ermittelt und umfasst neben Zahlungszu- und -abflüssen aus Unternehmenserwerben die zahlungswirksamen Veränderungen im Konzernanlagevermögen. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit wird ebenfalls zahlungsbezogen ermittelt und umfasst in erster Linie die zahlungswirksamen Veränderungen aus Finanzmittelaufnahmen sowie die Zahlungsmittelabflüsse aus Dividendenzahlungen und der Rückführung von Finanzmitteln. Im Rahmen der indirekten Ermittlung wurden Veränderungen aus der Währungsumrechnung und aus Konsolidierungskreisänderungen eliminiert, da diese nicht zahlungswirksam sind. Daher ist ein Abgleich dieser Angaben mit den Werten in der Konzernbilanz nicht möglich. Weiterführende Angaben zu Unternehmenskäufen und -verkäufen enthält Abschnitt B.1. Die Überleitung der Bewegung der Schulden auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeit stellt sich wie folgt dar: In Mio. Euro Zahlungswirksam Zahlungsunwirksam 01.01.2024 Zahlungen der Periode Zins- aufwendungen Unternehmens- erwerbe und -verkäufe Währungskurs- effekte Änderungen des beizulegen- den Zeitwerts Sonstige Änderungen 1 31.12.2024 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.283,7 1.100,3 - 444,0 - 66,7 7,0 0,0 - 377,9 4.502,4 Anleihen 507,9 - 507,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Commerical Papers 632,4 - 429,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 202,5 Stille Beteiligung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Leasingverbindlichkeiten 1.063,0 - 114,1 - 41,2 - 1,9 - 3,2 0,0 104,4 1.007,0 Verbindlichkeiten gegen- über Zahlungsdienstleistern 48,0 20,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 68,8 6.535,0 69,2 - 485,2 - 68,6 3,8 0,0 - 273,5 5.780,7 1Die Umbuchungen bezüglich der Veräußerungsgruppen sind in der Spalte Sonstige Änderungen enthalten. In Mio. Euro Zahlungswirksam Zahlungsunwirksam 01.01.2023 Zahlungen der Periode Zins- aufwendungen Unternehmens- erwerbe und -verkäufe Währungskurs- effekte Änderungen des beizulegen- den Zeitwerts Sonstige Änderungen 31.12.2023 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.136,2 340,9 - 297,4 - 104,6 - 7,6 0,0 216,2 4.283,7 Anleihen 499,5 8,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 507,9 Commerical Papers 641,7 - 9,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 632,4 Stille Beteiligung 1,4 - 1,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Leasingverbindlichkeiten 1.001,9 - 94,8 - 37,8 - 4,6 - 5,2 0,0 203,5 1.063,0 Verbindlichkeiten gegen- über Zahlungsdienstleistern 28,8 19,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 48,0 6.309,5 263,0 - 335,2 - 109,2 - 12,8 0,0 419,7 6.535,0 Die Veränderungen aufgrund des Zugangs bzw. Abgangs von Projektgesellschaften aus dem Segment Regenerative Energien werden unter den sonstigen Änderungen gezeigt. E.2Erläuterungen zur Segmentberichterstattung Aufteilung des Geschäftsbetriebs auf Segmente Die Segmentberichterstattung gibt einen Überblick über die wesentlichen Geschäftsbereiche des BayWa-Konzerns. Hier werden die Aktivitäten des BayWa-Konzerns gemäß IFRS 8 nach Segmenten abgegrenzt. Die Aufgliederung orientiert sich an der internen Steuerung und Berichterstattung im Geschäftsjahr 2024. Sie ist so vorgenommen, wie sie auch dem Hauptentscheidungsträger – dem Gesamtvorstand der BayWa AG – regelmäßig vorgelegt wird und damit als Grundlage für strategische Entscheidungen dient. Daraus resultiert eine stärkere Vereinheitlichung des internen und externen Berichtswesens. Sämtliche Konsolidierungsmaßnahmen werden in einer gesonderten Spalte der Segmentberichterstattung gezeigt. Neben den dargestellten Abschreibungen bestehen keine wesentlichen zahlungsunwirksamen Posten, die in der Segmentberichterstattung gesondert auszuweisen sind. Die vorliegende Segmentberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 ist im Vorjahresvergleich unverändert. Das Segment Regenerative Energien umfasst die Aktivitäten der BayWa r.e. AG, unter deren Dach der Konzern wesentliche Teile der Wertschöpfungskette im Bereich der erneuerbaren Energien abdeckt. Gegründet 2009, ist das Tochterunternehmen BayWa r.e. heute ein weltweit aktiver Entwickler, Dienstleister, Photovoltaik-(PV-)‌‍Großhändler, Energiehändler und Anbieter von Energielösungen im Bereich der erneuerbaren Energien. Die BayWa r.e. verfolgt eine dreifache Diversifizierungsstrategie ihres Geschäftsportfolios: nach Ländern, nach Energieträgern und nach Geschäftsaktivitäten. Die Geschäftsaktivitäten gliedern sich in die fünf operativen Bereiche Projects EMEA/APAC & Solutions, Projects Americas, IPP, Operations EMEA und Solar Trade. Die Bereiche Projects EMEA/APAC & Solutions sowie Project Americas befassen sich weltweit mit der Entwicklung und Erstellung von Wind- und Solarenergieanlagen. Der Bereich IPP (Independent Power Producer, unabhängiger Energieerzeuger) besitzt, betreibt und verwaltet ein globales Portfolio an Erneuerbare-Energie-Anlagen. Der Bereich Operations EMEA bietet technische und kommerzielle Dienstleistungen, die Versorgung mit Verbrauchsmaterialien sowie die technische und kaufmännische Betriebsführung für den Betrieb von Wind- und Solaranlagen sowie Batteriespeichern in allen Kernmärkten in Europa sowie den Energiehandel und die Vermarktung von Strom aus eigenen Anlagen als Independent Power Producer (IPP) an. Im Bereich Solar Trade ist die BayWa r.e. AG als internationaler Großhändler für PV-Produkte aktiv. Das Segment Regenerative Energien ist seit seiner Gründung stark international ausgerichtet, um größtmögliche Unabhängigkeit von der Entwicklung einzelner regionaler Märkte zu gewährleisten. Die BayWa r.e. ist heute in insgesamt 34 Ländern in den vier Regionen Europa, Nord- und Südamerika, Asien-Pazifik sowie Afrika mit eigenen Niederlassungen vertreten. Das Segment Energie beinhaltet die flächendeckende Versorgung gewerblicher und privater Kunden mit Heizöl, Kraft- und Schmierstoffen, AdBlue sowie Holzpellets und Wärmelösungen. Daneben bietet das Segment auch Lösungen in den Bereichen Elektromobilität, LNG (Liquefied Natural Gas) und digitale Mobilität. Bis zum Abgang der österreichischen RWA-Gruppe im Mai 2025 war in diesem Segment auch das Energiegeschäft in Österreich und Zentral- und Osteuropa enthalten. Im Segment Cefetra Group ist die BayWa als Supply Chain Manager von Agrarerzeugnissen vom Einkauf über die Logistik bis zum Vertrieb tätig. Das Segment bündelt die standortübergreifenden Aktivitäten, insbesondere den internationalen Handel mit Getreide und Ölsaaten. Darüber hinaus umfasst das Produktspektrum auch Milchprodukte wie Käse, Butter, Milchpulver sowie Milchalternativen (Cefetra Dairy), außerdem Trockenfrüchte und Nusskerne. Hauptkundengruppen sind Getreide- und Ölmühlen, Stärke- und Futtermittelhersteller, Mälzereien und Brauereien sowie Hersteller von Bio-Kraftstoffen. Die Cefetra Group baut im Rahmen ihrer Strategie bei Lebensmittelzutaten das Geschäft etwa mit Stärkeprodukten, Reis oder Hülsenfrüchten sowie mit Bio-Produkten weiter aus. Dadurch diversifiziert das Unternehmen sein Produktportfolio und profitiert von Märkten mit geringerer Wettbewerbsintensität gegenüber börsengehandelten Standarderzeugnissen. Schwerpunkt des Segments Agrar ist das direkte Handelsgeschäft mit den Landwirten. Dazu versorgt es konventionelle Landwirtschaftsbetriebe in Deutschland über das ganze Jahr hinweg mit Betriebsmitteln, die für die landwirtschaftliche Produktion notwendig sind, z. B. mit Saatgut, Dünger, Pflanzenschutzmitteln sowie mit Futter- und Hygienemitteln für die Tierhaltung. Zudem erfasst das Segment nach der Ernte Agrarerzeugnisse wie Getreide, Ölsaaten oder Hopfen und vermarktet diese an lokale und regionale Abnehmer, aber auch in Exportmärkte. Dafür verfügt es über ein Netz von Standorten mit hohen Transport-, Umschlags- und Lagerkapazitäten. Bis zum Abgang der österreichischen RWA-Gruppe im Mai 2025 war in diesem Segment auch das Agrargeschäft in Österreich und Zentral- und Osteuropa enthalten. Im Segment Technik ist der Vertrieb von Maschinen, Geräten und Anlagen für die Land-, Forst- und Kommunalwirtschaft in Deutschland gebündelt. Das Segment deckt neben dem Verkauf von Neu- und Gebrauchtmaschinen auch Wartungs- und Reparaturleistungen inkl. Ersatzteilservice ab. Bis zum Abgang der österreichischen RWA-Gruppe im Mai 2025 war in diesem Segment auch das Technikgeschäft in Österreich und Zentral- und Osteuropa enthalten. Die Angebotspalette besteht neben Traktoren und Mähdreschern aus Spezialfahrzeugen mit flexiblen Einsatzmöglichkeiten, beispielsweise für Kehr-, Reinigungs- und Winterdienst sowie Mäh- und Sportplatztechnik. Für die Forstwirtschaft reicht das Angebot von Großgeräten wie Forsttraktoren und Holzhackmaschinen über Kleingeräte wie Motorsägen und Freischneider bis hin zur erforderlichen Schutzbekleidung. Die wichtigsten Vertriebsaktivitäten umfassen die Marken des AGCO-Konzerns – Fendt, Massey Ferguson, Valtra und Challenger – sowie CLAAS-Landmaschinen. Parallel zum stationären Handel betreibt die BayWa in diesem Segment insbesondere für den Verkauf von Gebrauchtmaschinen verschiedene Online-Plattformen. Im Segment Global Produce deckt die BayWa die gesamte Wertschöpfungskette in der Obst- und Gemüsevermarktung ab. In Deutschland ist die BayWa Einzelvermarkter von heimischem Tafelkernobst für den Lebensmittelgroß- und -einzelhandel und Anbieter von Kernobst aus ökologischem Landbau. Haupterfassungsgebiet in Deutschland ist die Bodenseeregion. International gehören zum Segment auch die neuseeländische T&G Global-Unternehmensgruppe mit Sitz in Auckland, die es der BayWa ermöglicht, ihre Handelspartner ganzjährig mit erntefrischer Ware zu versorgen, ihr Sortiment zu erweitern und vor allem in Asien neue Absatzmärkte zu erschließen, sowie der niederländischen Händler von exotischen Obstspezialitäten TFC Holland B.V. mit Sitz in Waddinxveen, Niederlande. Das Segment Bau deckt das komplette Baustoffsortiment ab – von Tiefbau, Hochbau, Neubau, Renovierung, Sanierung und Modernisierung über Garten- und Landschaftsbau bis hin zu energetischen und baugesunden Lösungspaketen. Die Kernregion des Segments Bau liegt in Süddeutschland. Das Produktspektrum richtet sich primär an kleine und mittelständische Bauunternehmen, Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Kommunen, aber auch an private Bauherren und Hausbesitzer. Das Segment Bau bietet den Kunden zudem Kompetenz und Unterstützung bei innovativen Themen wie gesundes Bauen und Energieeffizienz. Rund um das Thema Sanierung bietet die BayWa Dienstleistungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette von der Bedarfsgenerierung, Fördermittelberatung und -beschaffung über die Warenlieferung bis hin zur Nachweisführung an. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Bereitstellung von Spezialsortimenten beispielsweise in den Bereichen Holzbau und Konstruktionsholz, Schalungszubehör und Betonfertigteile sowie Flachdachbau. Darüber hinaus kooperiert die BayWa in Deutschland mit Bauträgern bei der Realisierung von Projekten. Bis zum Abgang der österreichischen RWA-Gruppe im Mai 2025 war in diesem Segment auch das Bau- und Gartenmarkt- sowie das Baustoff-Geschäft in Österreich und Zentral- und Osteuropa enthalten. Die Sonstigen Aktivitäten umfassen die zentralen Steuerungs- und Verwaltungsfunktionen des Konzerns sowie Randaktivitäten. Neben den in den Segmenten ausgewiesenen Umsatzerlösen mit Dritten werden zusätzlich die Umsatzerlöse innerhalb und zwischen den Segmenten dargestellt. Eine Untergliederung der Umsatzerlöse nach einzelnen Produkten und Dienstleistungen wird auf Konzernebene aufgrund der Heterogenität der im Konzern abgesetzten Produkte nicht vorgenommen. Sowohl die Umsätze innerhalb als auch zwischen den Segmenten erfolgen zu marktüblichen Konditionen. In diesem Zusammenhang eventuell entstehende Zwischengewinne werden im Konzernabschluss eliminiert. Im Geschäftsjahr 2024 wurden die Segmentinformationen im Anschluss an die Umsatzerlöse um die Positionen Material- und Personalaufwand sowie um die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erweitert. Darüber hinaus werden neben dem Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), dem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) – mit dem Ergebnis aus at-Equity-bilanzierten Anteilen und dem übrigen Beteiligungsergebnis als Davon-Vermerk – und dem Ergebnis vor Steuern (EBT) die Abschreibungen bzw. Zuschreibungen und das Zinsergebnis (aufgegliedert in Zinserträge und Zinsaufwendungen) pro Segment ausgewiesen. Im BayWa-Konzern setzt sich das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) aus dem Ergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit zuzüglich des Ergebnisses aus at-Equity-bilanzierten Anteilen und dem übrigen Beteiligungsergebnis zusammen. Nach der gleichen Logik ermittelt sich folglich auch das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA). Eine rechnerische Überleitung in den nachfolgenden Finanzinformationen nach Segmenten ist nicht möglich. Ein separater Ausweis pro Segment erfolgt weiterhin für das Vermögen, die Vorräte sowie die Verbindlichkeiten. Um die Aussagekraft der Segmentinformationen zu erhöhen, werden die Segmentverbindlichkeiten in den Segmenten Regenerative Energien, Cefetra Group, Global Produce und Bau konsolidiert dargestellt. Somit wird hier nicht auf die reinen Meldedaten in Summe rekurriert und die diesbezüglichen Konsolidierungseffekte werden nicht der Überleitungsspalte zugeordnet. Die getätigten Investitionen (ohne Finanzanlagen) sind ebenfalls auf die Segmente aufgeteilt. Hierbei handelt es sich um Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und das Sachanlagevermögen sowie Zugänge aus Unternehmenserwerben. Die Segmentinformationen enthalten darüber hinaus die Anzahl der Mitarbeiter pro Segment im Jahresdurchschnitt. Die Überleitung enthält im Wesentlichen die Abschreibung auf die im Rahmen von Kaufpreisallokationen aus Vorjahren aufgedeckten stillen Reserven und immateriellen Vermögenswerte. Im Zuge der Erstellung des Sanierungsgutachtens wurde die interne Steuerung im BayWa-Konzern und damit einhergehend auch die externe Segmentberichterstattung neu strukturiert. Diese erfolgt ab dem Geschäftsjahr 2025 in neun statt der bisher bekannten acht Segmente. Die Neugliederung orientiert sich weniger an den operativen Geschäftszweigen als vielmehr am organisatorischen Aufbau des Konzerns: Die Unterteilung erfolgt nach sogenannten Teilkonzernen (BayWa, BayWa, r.e., Global Produce, Cefetra Group, RWA), wobei lediglich der Teilkonzern BayWa mit rund 80 Beteiligungen weiterhin in die bekannten operativen Geschäftsbereiche unterteilt wird (für Details wird auf die „Erläuterungen zur Sanierungssituation des BayWa-Konzerns“ am Beginn des Konzernanhangs verwiesen). Diese Segmentaufteilung trägt auch dem Umstand Rechnung, dass im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen einzelne Konzernbereiche veräußert wurden und noch werden. Durch die neue Struktur wird die Vergleichbarkeit der Geschäftszahlen über künftige Berichtszeiträume sichergestellt. Die künftigen berichtspflichtigen Segmente lauten ab dem Geschäftsjahr 2025: BayWa Agrar, BayWa Technik, BayWa Wärme & Mobilität, BayWa Baustoffe, BayWa Sonstiges, Regenerative Energien, Global Produce, Cefetra Group sowie RWA. Die RWA wurde mit Closing am 02.Mai 2025 verkauft, Closing des Verkaufs der Cefetra Group ist zum Ende des Geschäftsjahres 2025 geplant. Finanzinformationen nach Segmenten für das Geschäftsjahr 2024 In Mio. Euro 31.12.2024 Regenerative Energien Energie Cefetra Group Agrar Umsatzerlöse mit Dritten 4.117,8 2.542,9 4.813,1 4.550,6 Umsatzerlöse innerhalb des Segments 461,5 302,9 593,3 533,7 Umsatzerlöse mit anderen Segmenten 2,0 20,1 35,1 35,5 Umsatzerlöse gesamt 4.581,3 2.865,9 5.441,5 5.119,8 Materialaufwand - 3.710,8 - 2.369,7 - 4.644,4 - 4.146,5 Personalaufwand - 428,6 - 96,3 - 72,9 - 219,2 sonstige betriebliche Aufwendungen - 480,3 - 76,9 - 41,0 - 184,5 Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) - 306,9 20,7 49,2 45,9 Abschreibungen und Wertminderungen - 425,2 - 28,9 - 49,5 - 143,0 davon: Wertminderungen nach IAS 36 und IFRS 5 - 332,7 - 13,3 - 38,6 - 103,1 Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) - 732,0 - 8,2 - 0,3 - 97,1 davon: Ergebnis aus at-Equity-bilanzierten Anteilen - 42,6 0,0 0,0 1,5 davon: übriges Beteiligungsergebnis - 0,7 9,4 2,5 - 1,5 Zinsertrag 7,9 0,0 4,0 1,8 Zinsaufwand - 195,2 - 6,0 - 49,3 - 71,7 Zinsergebnis - 187,3 - 6,0 - 45,3 - 69,9 Ergebnis vor Steuern (EBT) - 919,4 - 14,1 - 45,5 - 167,1 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Konzernjahresfehlbetrag Vermögen 4.027,4 395,4 1.144,1 1.422,6 davon: at-Equity-bilanzierte Anteile 64,9 5,8 2,0 23,6 davon: zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte/Veräußerungsgruppen 169,8 114,2 0,0 765,5 Vorräte 945,8 52,9 559,1 358,7 Schulden 3.955,3 399,0 1.015,4 1.502,0 davon: Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppen 107,4 130,3 0,0 484,1 Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Finanzimmobilien (inkl. Unternehmenserwerbe) 367,7 45,9 9,3 66,7 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt 4.648 1.493 750 3.778 1 Das Segment Innovation & Digitalisierung wurde zu Beginn des Geschäftsjahres 2024 aufgelöst und den Sonstigen Aktivitäten zugeteilt. Die Vorjahreszahlen wurden gemäß IFRS 8.29 angepasst. Technik Global Produce Bau Sonstige Aktivitäten * Überleitung Konzern 2.421,0 925,8 1.762,6 19,3 0,0 21.153,1 37,8 437,3 52,5 27,6 0,0 2.446,6 2,0 0,0 1,1 5,8 0,0 101,6 2.460,8 1.363,1 1.816,2 52,7 0,0 23.701,3 - 1.916,2 - 690,8 - 1.438,7 - 17,7 0,0 - 18.934,9 - 270,6 - 123,5 - 255,4 - 150,6 0,0 - 1.617,0 - 114,9 - 89,7 - 124,0 - 105,7 0,0 - 1.217,0 108,2 51,4 17,5 - 148,5 0,0 - 162,5 - 48,0 - 33,7 - 98,4 - 95,3 - 0,5 - 922,3 - 15,4 0,0 - 60,7 - 57,4 0,0 - 621,2 60,3 17,7 - 80,9 - 243,8 - 0,5 - 1.084,8 0,2 1,3 - 6,3 15,2 0,0 - 30,7 0,0 - 1,0 5,0 - 29,7 0,0 - 16,0 0,4 3,8 1,1 6,0 0,0 25,0 - 58,1 - 23,4 - 51,8 - 55,3 0,0 - 510,8 - 57,7 - 19,6 - 50,7 - 49,3 0,0 - 485,8 2,6 - 2,0 - 131,6 - 293,0 - 0,5 - 1.570,6 - 33,5 - 1.604,1 1.146,6 724,5 981,1 5.537,9 - 4.527,2 10.852,4 11,0 21,4 2,8 1,0 0,0 132,5 133,5 4,5 228,1 281,4 8,7 1.705,7 590,1 40,4 369,6 0,6 1,2 2.918,4 1.372,8 475,3 1.146,1 3.953,1 - 3.001,8 10.817,2 59,5 0,0 146,5 332,2 0,3 1.260,3 82,0 49,8 50,0 19,0 0,0 690,4 3.944 2.689 4.325 1.099 – 22.726 * vor Konsolidierung Finanzinformationen nach Segmenten für das Geschäftsjahr 2023 In Mio. Euro 31.12.2023 Regenerative Energien Energie Cefetra Group Agrar Umsatzerlöse mit Dritten 5.789,4 2.820,0 5.309,3 4.899,3 Umsatzerlöse innerhalb des Segments 419,9 335,8 750,3 554,1 Umsatzerlöse mit anderen Segmenten 9,2 24,8 24,9 34,3 Umsatzerlöse gesamt 6.218,5 3.180,6 6.084,5 5.487,7 Materialaufwand - 4.901,4 - 2.636,6 - 5.121,6 - 4.483,8 Personalaufwand - 404,1 - 92,8 - 73,0 - 209,5 sonstige betriebliche Aufwendungen - 456,6 - 69,4 - 36,3 - 180,0 Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 271,3 34,1 73,8 68,6 Abschreibungen - 77,5 - 16,3 - 9,2 - 42,2 Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 193,8 17,8 64,6 26,4 davon: Ergebnis aus at-Equity-bilanzierten Anteilen - 1,4 2,2 0,2 1,2 davon: übriges Beteiligungsergebnis - 1,1 0,1 - 0,4 - 0,3 Zinsertrag 6,2 0,0 3,6 1,0 Zinsaufwand - 141,5 - 3,1 - 40,5 - 58,1 Zinsergebnis - 135,3 - 3,1 - 36,9 - 57,1 Ergebnis vor Steuern (EBT) 58,5 14,7 27,7 - 30,7 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Konzernjahresfehlbetrag Vermögen 4.763,0 535,5 1.114,6 1.799,2 davon: at-Equity-bilanzierte Anteile 103,3 4,5 2,0 22,6 davon: zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte/Veräußerungsgruppen 0,0 0,0 0,0 0,4 Vorräte 1.413,9 92,4 532,7 860,3 Schulden 3.677,1 515,0 930,7 1.705,1 davon: Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppen 0,0 0,0 0,0 0,0 Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Finanzimmobilien (inkl. Unternehmenserwerbe) 441,5 27,3 18,8 52,1 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt 4.592 1.472 709 3.761 1 Das Segment Innovation & Digitalisierung wurde zu Beginn des Geschäftsjahres 2024 aufgelöst und den Sonstigen Aktivitäten zugeteilt. Die Vorjahreszahlen wurden gemäß IFRS 8.29 angepasst. Technik Global Produce Bau Sonstige Aktivitäten * Überleitung Konzern 2.239,3 878,6 1.988,3 24,0 0,0 23.948,2 40,6 161,0 58,6 24,7 - 2.345,0 0,0 4,1 0,0 1,2 4,8 - 103,3 0,0 2.284,0 1.039,6 2.048,1 53,5 - 2.448,3 23.948,2 - 1.819,7 - 665,8 - 1.652,5 - 15,5 0,0 - 21.286,9 - 263,2 - 121,5 - 270,0 - 171,2 0,0 - 1.605,3 - 115,6 - 129,9 - 129,6 21,5 0,0 - 1.095,9 109,6 19,1 44,2 - 33,4 0,0 587,3 - 25,0 - 34,2 - 37,6 - 40,8 - 0,5 - 283,3 84,6 - 15,1 6,6 - 74,2 - 0,5 304,0 0,5 0,7 - 0,9 9,4 0,0 11,9 0,0 0,2 0,1 4,7 0,0 3,3 0,3 2,8 0,3 6,1 0,0 20,3 - 34,7 - 20,4 - 37,3 - 26,4 0,0 0,0 - 34,4 - 17,6 - 37,0 - 20,3 0,0 - 341,7 50,2 - 32,7 - 30,4 - 94,5 - 0,5 - 37,7 - 55,7 - 93,4 1.503,4 718,9 1.131,7 6.127,6 - 5.175,2 12.518,7 10,5 20,7 4,7 147,1 0,0 315,4 0,0 3,0 0,0 0,0 0,0 3,4 921,2 45,3 456,5 2,8 - 1,6 4.323,5 1.712,3 446,2 1.220,4 3.289,5 - 2.690,6 10.805,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 32,1 78,7 43,9 42,4 0,0 736,8 3.931 2.737 4.655 1.179 – 23.036 * vor Konsolidierung Segmentberichterstattung nach Regionen Über die geforderte Berichterstattung nach IFRS 8 hinaus, in dem kein Sekundärsegment erforderlich ist, werden auch die Informationen zur Segmentberichterstattung nach Regionen dargestellt. Hierbei richten sich die Außenumsätze nach dem Sitz der Kunden, wobei die Kernmärkte des Konzerns in Deutschland, Österreich und den Niederlanden liegen. Finanzinformationen nach Regionen Außenumsätze Langfristige Vermögenswerte In Mio. Euro 2024 2023 2024 2023 Deutschland 7.764,4 9.116,2 1.811,9 1.982,6 Österreich 2.762,5 3.384,4 4,2 570,7 Niederlande 1.553,4 1.846,0 224,5 247,4 Neuseeland 242,4 292,4 304,6 306,4 USA 755,4 819,8 656,5 744,1 Übriges Ausland 8.075,0 8.489,4 741,4 1.066,5 davon: restliches Europa 7.009,0 7.348,8 520,7 818,4 Konzern 21.153,1 23.948,2 3.743,1 4.917,6 E.3Rechtsstreitigkeiten Nach Abschluss des seit März 2015 anhängigen Ordnungswidrigkeitenverfahrens „Pflanzenschutzmittel“ des Bundeskartellamts im Januar 2020, in dessen Rahmen gegen die BayWa AG ein Bußgeld verhängt wurde, besteht grundsätzlich das Risiko, dass Kunden Schadensersatzansprüche gegen die BayWa AG geltend machen. Zum Zeit¬punkt der Abschlusserstellung wurde gegen die BayWa AG eine Klage auf Schadensersatz erhoben. Gegen andere kartellverfahrens¬beteiligte Unternehmen sind weitere Klagen auf Schadensersatz anhängig. In diesen Verfahren wurde der BayWa AG durch die Beklagten jeweils der Streit verkündet. Im Falle eines Unterliegens stünden diesen Unternehmen möglicherweise Ausgleichsansprüche gegen die BayWa AG zu. Die BayWa geht jedoch, gestützt auf die Einschätzung ihrer Berater, davon aus, dass aus aktueller Sicht eine überwiegende Wahrscheinlichkeit weder dafür besteht, dass die BayWa zur Zahlung von Schadensersatz in einer bestimmten Höhe verurteilt wird, noch, dass die BayWa mit Erfolg auf Gesamtschuldnerausgleich von anderen kartellverfahrensbeteiligten Unternehmen in einer bestimmten Höhe in Anspruch genommen werden kann. Die BayWa AG oder eine ihrer Konzerngesellschaften sind nicht an Gerichts- oder Schiedsverfahren beteiligt, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Konzerns haben könnten oder innerhalb der letzten zwei Jahre gehabt haben. Entsprechende Verfahren sind auch nicht absehbar. Für eventuelle finanzielle Belastungen aus anhängigen Gerichts- oder Schiedsverfahren sowie für sonstige Rechtsstreitigkeiten sind bei der jeweiligen Konzerngesellschaft in angemessener Höhe Rückstellungen gebildet worden bzw. besteht in angemessenem Umfang Versicherungsdeckung. E.4Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Entsprechend dem deutschen Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) hat jeder Aktionär, der die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 Prozent der Stimmrechte eines börsennotierten Unternehmens erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dies dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich mitzuteilen. Der BayWa AG wurde das Bestehen folgender Beteiligungen mitgeteilt: Gemäß § 41 Abs. 2 i.V.m. § 21 Abs. 1 WpHG hat uns die Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG, Beilngries, am 4. April 2002 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft die Schwelle von 30 Prozent überschritten hat und am 1. April 2002 37,51 Prozent betragen hat. Am 16. Juli 2009 hat uns die Raiffeisen Agrar Invest GmbH, Wien, Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der von der Raiffeisen Agrar Invest GmbH gehaltene Stimmrechtsanteil an der BayWa Aktiengesellschaft, Arabellastraße 4, 81925 München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15, 20 und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte, davon 8.389.785 Stimmrechte aus vinkulierten Namensaktien und 143.888 Stimmrechte aus Namensaktien) betrug. Am 16. Juli 2009 hat uns die Raiffeisen Agrar Holding GmbH, Wien, Österreich, gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zugerechnete Stimmrechtsanteil an der BayWa Aktiengesellschaft, Arabellastraße 4, 81925 München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15, 20 und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte, davon 8.389.785 Stimmrechte aus vinkulierten Namensaktien und 143.888 Stimmrechte aus Namensaktien) betrug. Der Raiffeisen Agrar Holding GmbH waren davon 25,12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte, davon 8.389.785 Stimmrechte aus vinkulierten Namensaktien und 143.888 Stimmrechte aus Namensaktien) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Diese Stimmrechte waren der Raiffeisen Agrar Holding GmbH über die Raiffeisen Agrar Invest GmbH (direkter Halter der Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Am 16. Juli 2009 hat uns die LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG, Wien, Österreich, gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zugerechnete Stimmrechtsanteil an der BayWa Aktiengesellschaft, Arabellastraße 4, 81925 München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15, 20 und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte, davon 8.389.785 Stimmrechte aus vinkulierten Namensaktien und 143.888 Stimmrechte aus Namensaktien) betrug. Der LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG waren davon 25,12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte, davon 8.389.785 Stimmrechte aus vinkulierten Namensaktien und 143.888 Stimmrechte aus Namensaktien) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Diese Stimmrechte waren der LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG über die Raiffeisen Agrar Holding GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Am 8. September 2009 erhielten wir folgende Mitteilung der ‚KORMUS‘ Holding GmbH, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, in 1020 Wien, Österreich, Firmenbuchnummer FN 241822X: „Hiermit teilen wir Ihnen gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mit, dass der uns zugerechnete Stimmrechtsanteil an der BayWa Aktiengesellschaft, Arabellastraße 4, 81925 München, am 8. September 2009 die Schwelle von 25, 20, 15, 10, 5 und 3 Prozent unterschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil nunmehr 0 Prozent (das entspricht null Stimmrechten) beträgt. Bislang war uns ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 25,12 Prozent (das entspricht 8.533.673 Stimmrechten) nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG zuzurechnen. Infolge einer entflechtenden Aufspaltung sind 16.329.226 bisher von uns gehaltene Aktien an der LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG (dies entspricht einem Anteil von 50,05 Prozent der Aktien und der Stimmrechte) auf unsere unmittelbare Muttergesellschaft, die ‚LAREDO‘ Beteiligungs GmbH, mit Wirkung vom 8. September 2009 übertragen worden.“ Am 16. Juli 2009 hat uns die ‚LAREDO‘ Beteiligungs GmbH, Wien, Österreich, gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zugerechnete Stimmrechtsanteil an der BayWa Aktiengesellschaft, Arabellastraße 4, 81925 München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15, 20 und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte, davon 8.389.785 Stimmrechte aus vinkulierten Namensaktien und 143.888 Stimmrechte aus Namensaktien) betrug. Der ‚LAREDO‘ Beteiligungs GmbH waren davon 25,12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte, davon 8.389.785 Stimmrechte aus vinkulierten Namensaktien und 143.888 Stimmrechte aus Namensaktien) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Diese Stimmrechte waren der ‚LAREDO‘ Beteiligungs GmbH über die ‚KORMUS‘ Holding GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Am 16. Juli 2009 hat uns die Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg.Gen.m.b.H., Wien, Österreich, gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zugerechnete Stimmrechtsanteil an der BayWa Aktiengesellschaft, Arabellastraße 4, 81925 München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15, 20 und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte, davon 8.389.785 Stimmrechte aus vinkulierten Namensaktien und 143.888 Stimmrechte aus Namensaktien) betrug. Der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg.Gen.m.b.H. waren davon 25,12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte, davon 8.389.785 Stimmrechte aus vinkulierten Namensaktien und 143.888 Stimmrechte aus Namensaktien) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Diese Stimmrechte waren der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg.Gen.m.b.H. über die ‚LAREDO‘ Beteiligungs GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Am 10. Mai 2012 hat uns die RWA Management, Service und Beteiligungen GmbH, Wien, Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zugerechnete Stimmrechtsanteil an der BayWa Aktiengesellschaft, München, Deutschland, zum 15. Juli 2009 insgesamt 25,12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte) betrug und ihr diese Stimmrechte über die Raiffeisen Agrar Invest GmbH (direkter Halter der Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet werden. Vor diesem Hintergrund wurde uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG ergänzend Folgendes mitgeteilt: 1)Mit dem Erwerb verfolgte Ziele: a)Der Erwerb der Stimmrechte an der BayWa Aktiengesellschaft diente der Umsetzung strategischer Ziele; b)Die RWA Management, Service und Beteiligungen GmbH beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, jedoch nicht in signifikantem Umfang und vornehmlich zur Verhinderung einer Verwässerung ihres bestehenden Stimmrechtsanteils; c)Die RWA Management, Service und Beteiligungen GmbH strebt derzeit keine weitergehende Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an; d)Die RWA Management, Service und Beteiligungen GmbH strebt derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik an. 2)Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel: Soweit der Erwerb der Stimmrechtsteile im Zuge der Verschmelzung der ehemaligen 100-prozentigen Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen, der RWA Verbundservice GmbH, auf die Raiffeisen Agrar Invest GmbH erfolgte, wurde hinsichtlich des Erwerbs von Stimmrechten an der BayWa Aktiengesellschaft weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet. Soweit seit der Verschmelzung weitere geringfügige Zukäufe erfolgt sind, wurden diese aus Eigenmitteln getätigt. Am 10. Mai 2012 hat uns die RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen, Wien, Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zugerechnete Stimmrechtsanteil an der BayWa AG, München, Deutschland, zum 15. Juli 2009 insgesamt 25,12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte) betrug und ihr diese Stimmrechte über die Raiffeisen Agrar Invest GmbH (direkter Halter der Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet werden. Vor diesem Hintergrund wurde uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG ergänzend Folgendes mitgeteilt: 1)Mit dem Erwerb verfolgte Ziele: a)Der Erwerb der Stimmrechte an der BayWa Aktiengesellschaft diente der Umsetzung strategischer Ziele; b)Die RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, jedoch nicht in signifikantem Umfang und vornehmlich zur Verhinderung einer Verwässerung ihres bestehenden Stimmrechtsanteils; c)Die RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen strebt derzeit keine weitergehende Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an; d)Die RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen strebt derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik an. 2)Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel: Soweit der Erwerb der Stimmrechtsteile im Zuge der Verschmelzung der ehemaligen 100-prozentigen Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen, der RWA Verbundservice GmbH, auf die Raiffeisen Agrar Invest GmbH erfolgte, wurde hinsichtlich des Erwerbs von Stimmrechten an der BayWa AG weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet. Soweit seit der Verschmelzung weitere geringfügige Zukäufe erfolgt sind, wurden diese aus Eigenmitteln getätigt. Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung vom 16. Juli 2009: Am 10. Mai 2012 hat uns die RWA Management, Service und Beteiligungen GmbH, Wien, Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der von ihr gehaltene Stimmrechtsanteil an der BayWa Aktiengesellschaft, München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15 Prozent, 20 Prozent und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent, was 8.533.673 Stimmrechten entspricht, betrug. Der Stimmrechtsanteil von 25,12 Prozent (was 8.533.673 Stimmrechten entspricht) wird der RWA Management, Service und Beteiligungen GmbH gemäß § 22 Abs. 2 WpHG über die Raiffeisen Agrar Invest GmbH zugerechnet. Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung vom 16. Juli 2009: Am 10. Mai 2012 hat uns die RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen, Wien, Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der von ihr gehaltene Stimmrechtsanteil an der BayWa Aktiengesellschaft, München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15 Prozent, 20 Prozent und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent, was 8.533.673 Stimmrechten entspricht, betrug. Der Stimmrechtsanteil von 25,12 Prozent (was 8.533.673 Stimmrechten entspricht) wird der RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG über die Raiffeisen Agrar Invest GmbH zugerechnet. Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung vom 16. Juli 2009: Am 10. Mai 2012 hat uns die Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Wien, Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der von ihr gehaltene Stimmrechtsanteil an der BayWa Aktiengesellschaft, München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15 Prozent, 20 Prozent und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent, was 8.533.673 Stimmrechten entspricht, betrug. Der vorgenannte Stimmrechtsanteil von 25,12 Prozent (was 8.533.673 Stimmrechten entspricht) ist der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Kette ‚LAREDO‘ Beteiligungs GmbH, LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft, Raiffeisen Agrar Holding GmbH, Raiffeisen Agrar Invest GmbH, welche die Stimmrechte an der BayWa Aktiengesellschaft unmittelbar hält, zuzurechnen. Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung vom 16. Juli 2009: Am 10. Mai 2012 hat uns die ‚LAREDO‘ Beteiligungs GmbH, Wien, Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der von ihr gehaltene Stimmrechtsanteil an der BayWa Aktiengesellschaft, München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15 Prozent, 20 Prozent und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent, was 8.533.673 Stimmrechten entspricht, betrug. Der vorgenannte Stimmrechtsanteil von 25,12 Prozent (was 8.533.673 Stimmrechten entspricht) ist der ‚LAREDO‘ Beteiligungs GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Kette LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft, Raiffeisen Agrar Holding GmbH, Raiffeisen Agrar Invest GmbH, welche die Stimmrechte an der BayWa Aktiengesellschaft unmittelbar hält, zuzurechnen. Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung vom 16. Juli 2009: Am 10. Mai 2012 hat uns die LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft, Wien, Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der von ihr gehaltene Stimmrechtsanteil an der BayWa Aktiengesellschaft, München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15 Prozent, 20 Prozent und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent, was 8.533.673 Stimmrechten entspricht, betrug. Der vorgenannte Stimmrechtsanteil von 25,12 Prozent (was 8.533.673 Stimmrechten entspricht) war der LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft Wien, Österreich, gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Kette Raiffeisen Agrar Holding GmbH, Raiffeisen Agrar Invest GmbH (letztere hält die Stimmrechte an der BayWa Aktiengesellschaft unmittelbar) und gemäß § 22 Abs. 2 WpHG über die Raiffeisen Agrar Invest GmbH zuzurechnen. Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung vom 16. Juli 2009: Am 10. Mai 2012 hat uns die Raiffeisen Agrar Holding GmbH, Wien, Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der von ihr gehaltene Stimmrechtsanteil an der BayWa Aktiengesellschaft, München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15 Prozent, 20 Prozent und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent, was 8.533.673 Stimmrechten entspricht, betrug. Dieser Stimmrechtsanteil von 25,12 Prozent (was 8.533.673 Stimmrechten entspricht) wird der Raiffeisen Agrar Holding GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und § 22 Abs. 2 WpHG über die Raiffeisen Agrar Invest GmbH zugerechnet. Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung vom 16 Juli 2009: Am 10. Mai 2012 hat uns die Raiffeisen Agrar Invest GmbH, Wien, Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der von ihr gehaltene Stimmrechtsanteil an der BayWa Aktiengesellschaft, München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15 Prozent, 20 Prozent und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent, was 8.533.673 Stimmrechten entspricht, betrug. Am 19. Januar 2016 hat uns die Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Wien, Österreich, als Bestandsmitteilung gemäß § 41 Abs. 4f WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der BayWa AG, München, Deutschland, am 26. November 2015 25,10 Prozent betragen hat, was 8.730.273 Stimmrechten entspricht. Zum Zeitpunkt der letzten Mitteilung betrug der Anteil 25,12 Prozent. E.5Nahestehende Unternehmen und Personen Im BayWa-Konzern zählen die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats zu nahestehenden Personen. Bezogen auf den Aktionärskreis der BayWa AG besteht für die Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG, Beilngries, sowie die Raiffeisen Agrar Invest AG, Wien, Österreich, aufgrund ihres Anteilsbesitzes die Möglichkeit, maßgeblichen Einfluss auf die BayWa AG auszuüben. Diese Gesellschaften sind deshalb als nahestehende Unternehmen einzustufen. Im Geschäftsjahr 2024 schüttete die BayWa AG keine Dividenden aus. Folglich haben auch weder die Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG (Vorjahr: 14,7 Mio. Euro) noch die Raiffeisen Agrar Invest AG (Vorjahr: 12,0 Mio. Euro) Dividendenzahlungen erhalten. Im Rahmen der Finanzierungskrise wurde von den beiden Hauptaktionären ein Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von insgesamt 125 Mio. Euro gewährt. Davon entfallen 85 Mio. Euro auf die Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und 40 Mio. Euro auf die Raiffeisen Agrar Invest AG. Daneben wurde am 27. Dezember ein Vertrag über den Verkauf der Anteile an der österreichischen RWA Raiffeisenware Ware Austria Aktiengesellschaft unterzeichnet. Käuferin ist die RWA Beteiligungsholding GmbH, ein Verbundunternehmen der RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen (RWA eGen). Darüber hinaus wurden keine geschäftlichen Transaktionen im Sinne von IAS 24 durchgeführt, über die an dieser Stelle zu berichten wäre. Weiterführende Informationen zu Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Unternehmen enthält Abschnitt C.20. Die Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen sind in der folgenden Tabelle dargestellt. In Mio. Euro 2024 Aufsichtsrat Vorstand Bayerische Raiffeisen- Beteiligungs-AG und Raiffeisen Agrar Invest AG Nicht konsolidierte Tochterunternehmen Gemeinschafts- unternehmen assoziierte Unternehmen Forderungen 0,0 0,0 0,0 50,5 10,3 2,4 Verbindlichkeiten 0,0 0,0 125,0 16,7 3,4 0,8 Zinserträge 0,0 0,0 0,0 2,1 0,9 0,3 Zinsaufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,4 0,0 0,2 Umsatzerlöse 0,0 0,0 0,0 17,6 3,2 3,9 Materialaufwand 0,0 0,0 0,0 10,6 12,1 2,3 In Mio. Euro 2023 Aufsichtsrat Vorstand Bayerische Raiffeisen- Beteiligungs-AG und Raiffeisen Agrar Invest AG Nicht konsolidierte Tochterunternehmen Gemeinschafts- unternehmen Assoziierte Unternehmen Forderungen 0,0 0,0 0,0 37,9 8,0 17,8 Verbindlichkeiten 0,0 0,0 0,0 12,4 2,2 7,4 Zinserträge 0,0 0,0 0,0 1,3 0,3 0,1 Zinsaufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,2 0,0 0,2 Umsatzerlöse 0,0 0,0 0,0 20,6 22,9 67,8 Materialaufwand 0,0 0,0 0,0 18,6 13,0 1,9 Die mit den nahestehenden Unternehmen getätigten Geschäftsvorfälle betreffen vorwiegend Warenlieferungen. Mitglieder des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats der BayWa AG sind Mitglieder in Aufsichtsräten bzw. Vorständen von anderen Unternehmen, mit denen die BayWa AG im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhält. E.6Honorare des Konzernabschlussprüfers Folgende Honorare des Konzernabschlussprüfers PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) wurden der BayWa AG und deren Tochtergesellschaften berechnet: In Mio. Euro 2024 2023 Für Abschlussprüfungen 3,6 1,8 Für andere Bestätigungsleistungen 0,5 0,6 Für Steuerberatungsleistungen 0,0 0,0 Für sonstige Leistungen 0,1 0,0 4,2 2,4 Die Abschlussprüfungs- und Prüfungsleistungen beinhalten im Wesentlichen die Honorare für die Konzern- und Einzelabschlussprüfung der BayWa AG und der in den Konzernabschluss einbezogenen, in Deutschland ansässigen Tochterunternehmen. Die anderen Bestätigungsleistungen betreffen insbesondere die Prüfung des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts, die vorbereitenden Tätigkeiten bezüglich der Erteilung eines Comfort Letter sowie die Prüfung im Zusammenhang mit der European Market Infrastructure Regulation (EMIR). Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2024 einzelne projektbegleitende Prüfungen im Zusammenhang mit der Einführung neuer IT-Systeme durchgeführt. Die Sonstigen Leistungen entfallen auf die qualitätssichernde Durchsicht der Stellungnahme gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Rolle als Abschlussprüfer. E.7Organe der BayWa AG Aufsichtsrat (Stand: 7. Juli 2025) Name Funktion und Tätigkeit Mitglied seit Weitere Mandate/weiteres Mandat Gregor Scheller Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 08.05.2024) Vorsitzender des Vorstands des Genossenschaftsverbands Bayern e.V. (bis 31.07.2024) Bankdirektor i. R. (seit 01.08.2024) 19.03.2024 Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Beilngries (Mitglied des Aufsichtsrats) (bis 31.07.2024) Münchener Hypothekenbank eG, München (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) LfA Förderbank Bayern, München (Ständiges Gastmitglied des Verwaltungsrats) (bis 31.07.2024) VR-NetWorld GmbH, Bonn (Mitglied des Aufsichtsrats) (bis 31.07.2024) ABG GmbH, Beilngries (Vorsitzender des Aufsichtsrats) (bis 31.07.2024) AGB GmbH, Beilngries (Mitglied des Aufsichtsrats) (bis 31.07.2024) RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft, Korneuburg, Österreich (Mitglied des Aufsichtsrats) (5. stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) Prof. Klaus Josef Lutz Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 19.01.2024) Präsident der IHK für München und Oberbayern, München Präsident des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages (BIHK), München Präsidiumsmitglied, Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Berlin 06.06.2023 bis 19.01.2024 BayWa r.e. AG, München (Vorsitzender des Aufsichtsrats) (bis 22.01.2024) Giesecke und Devrient GmbH, München (Vorsitzender des Aufsichtsrats) RWA AG, Korneuburg, Österreich (Mitglied des Aufsichtsrats) (bis 22.01.2024) Euro Pool System International B.V., Rijswijk, Niederlande (Vorsitzender des Aufsichtsrats) Stichting Continuiteit AMG, Amsterdam, Niederlande (Mitglied des Aufsichtsrats) Deutscher Raiffeisenverband e. V. (DRV), Berlin (Vizepräsident) Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. (DGRV), Bonn (Mitglied des Verwaltungsrats) Genossenschaftsverband Bayern e. V. (GVB), München (Mitglied des Verbandsrats) Bernhard Loy 1. stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 06.06.2023) Servicekaufmann Betriebsratsvorsitzender der BayWa AG Technik Mittelfranken Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der BayWa AG (seit 01.02.2024) 05.06.2018 Wolfgang Altmüller Dipl.-Betriebswirt (FH) 2. stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 13.11.2024) Vorsitzender des Vorstands der meine Volksbank Raiffeisenbank eG, Rosenheim 17.06.2014 bis 13.11.2024 Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG, Beilngries (Vorsitzender des Aufsichtsrats) Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR), Berlin (Vorsitzender des Verbandsrats) Michael Göschelbauer Bürgermeister der Marktgemeinde Altlengbach, Österreich Landwirt 06.06.2023 RWA Raiffeisen Ware Austria AG, Korneuburg, Österreich (Vorsitzender des Aufsichtsrats) RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen, Korneuburg, Österreich (Vorsitzender des Aufsichtsrats) Thomas Gürlebeck Stellvertretender Landesfachbereichsleiter ver.di Handel Bayern 07.01.2021 Jürgen Hahnemann Lagerkoordinator Franken Vorsitzender des Betriebsrats der BayWa AG Baustoffe Mittelfranken Mitglied des Gesamtbetriebsrats der BayWa AG 05.06.2018 Ingrid Halbritter Senior Credit Risk Manager 2. stellvertretende Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats (seit 01.02.2024) 01.07.2021 Jaana Hampel Gewerkschaftssekretärin ver.di Handel, Betreuungsbereich Mittelfranken 06.06.2023 Mag. Michael Höllerer Generaldirektor (Vorsitzender des Vorstands) der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG, Wien, Österreich Generaldirektor der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien, Wien, Österreich 2. stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 03.12.2024) 06.06.2023 AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG (Vorsitzender des Aufsichtsrats) DoNhauser GmbH (Vorsitzender des Aufsichtsrats) DoN Boardservice GmbH (Vorsitzender des Aufsichtsrats) NÖM AG (Vorsitzender des Aufsichtsrats) LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) Raiffeisen Software GmbH (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) Raiffeisen Bank International AG (Mitglied des Aufsichtsrats) ÖBAG – Österreichische Beteiligungs AG (Mitglied des Aufsichtsrats) Monika Hohlmeier Mitglied des Europäischen Parlaments 04.06.2013 Dr. Bernd Köhler Unternehmensberater 10.02.2025 Michael Kuffner Leiter Environment, Health & Safety (EH&S) 04.06.2013 BGHW Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (Mitglied des Vorstands) Wilhelm Oberhofer Bankfachwirt IHK Mitglied des Vorstands der VR Bank Kempten-Oberallgäu eG (vormals: Raiffeisenbank Kempten-Oberallgäu eG), Kempten Mitglied des Vorstands der Bayerischen Raiffeisen-Beteiligungs-AG, Beilngries 06.08.2015 Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, Schwäbisch Hall (Mitglied des Aufsichtsrats) GOS Grundstücksgesellschaft Oberallgäu-Süd mbH, Sonthofen (Mitglied des Beirats) DZ Bank AG, Frankfurt am Main (Mitglied des Zentralen Beirats, stellvertretender Vorsitz) Joachim Rukwied Dipl.-Ing. (FH) Landwirt und Weingärtner Präsident des Deutschen Bauernverbands e. V., Berlin Präsident des Landesbauernverbands in Baden-Württemberg e. V., Stuttgart 04.06.2013 Buchstelle LBV GmbH, Stuttgart (Vorsitzender) KfW Bankengruppe, Frankfurt am Main (Mitglied des Verwaltungsrats) Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt am Main (Vorsitzender des Verwaltungsrats) Land-DATA GmbH, Visselhövede (Vorsitzender) LBV-Unternehmensberatungsdienste GmbH, Stuttgart (Vorsitzender des Verwaltungsrats) Messe Berlin GmbH, Berlin (Mitglied des Aufsichtsrats) R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden (Mitglied des Aufsichtsrats) Südzucker AG, Mannheim/Ochsenfurt (Mitglied des Aufsichtsrats) Thomas Stuber Vorsitzender des Betriebsrats der BayWa AG Baustoffe Schwaben 06.06.2023 Monique Surges Chief Executive Officer German-New Zealand Chamber of Commerce Inc., Auckland, Neuseeland Chief Executive Officer Auslandshandelskammer (AHK), Auckland, Neuseeland Vizepräsidentin des New Zealand Europe Business Council (NZEBC), Auckland, Neuseeland 19.05.2015 Maria-Magdalena Waschbichler Sachbearbeiterin HR (seit 01.03.2024) 06.06.2023 Genossenschaftlicher Beirat (Stand: 7. Juli 2025) Name Funktion und Tätigkeit Vorsitzender und Mitglieder laut § 28 Abs. 5 der Satzung Joachim Hausner Vorsitzender Vorsitzender des Vorstands der VR Bank Bamberg-Forchheim eG, Bamberg Gregor Scheller (seit 08.05.2024) Mitglied laut § 28 Abs. 5 der Satzung (seit 08.05.2024) Bankdirektor i. R., Forchheim Michael Göschelbauer Mitglied laut § 28 Abs. 5 der Satzung RWA Raiffeisen Ware Austria AG, Korneuburg, Österreich (Vorsitzender des Aufsichtsrats) RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen, Korneuburg, Österreich (Vorsitzender des Aufsichtsrats) Prof. Klaus Josef Lutz (bis 19.01.2024) Stellvertretender Vorsitzender und Mitglied laut § 28 Abs. 5 der Satzung Präsident der IHK für München und Oberbayern, München Präsident des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages (BIHK), München Präsidiumsmitglied, Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Berlin Weitere Mitglieder Franz Breiteneicher Geschäftsführer der Raiffeisen-Waren GmbH Erdinger Land, Taufkirchen (Vils) Albert Deß Kreisrat, ehem. Mitglied des Europäischen Parlaments Vorstandsvorsitzender der Bayernland eG, Nürnberg Siegfried Drexl (bis 31.12.2023) Vorstandsmitglied des Genossenschaftsverbands Bayern e. V., München (bis 31.12.2023) Martin Empl Dipl.-Ing. agr. (bis 31.12.2024) Landwirt, Augsburg Michael Dandorfer (seit 01.01.2024) Mitglied des Vorstands der Münchner Bank eG, München Jürgen Dietrich (seit 11.06.2024) Vorsitzender des Landeskuratoriums für pflanzliche Erzeugung in Bayern, München Günther Felßner Präsident des Bayerischen Bauernverbands, München Vizepräsident des Deutschen Bauernverbands, Berlin (seit 28.06.2023) Dr. Reinhard Funk Dipl.-Ing. agr. Landwirt und öffentlich bestellter landwirtschaftlicher Sachverständiger, Erolzheim Peter Götz Mitglied des Vorstands des Genoverbands e. V., Frankfurt am Main Markus Grauer Geschäftsführer der Raiffeisen-Waren Schwaben Allgäu GmbH, Babenhausen Albert Griebl Sprecher des Vorstands der VR-Bank Rottal-Inn eG, Pfarrkirchen Wolfgang Grübler Mitglied des Vorstands Agrarunternehmen „Lommatzscher Pflege“ e.G., Lommatzsch Alois Hausleitner Ök.-Rat (bis 31.12.2024) RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft, Korneuburg, Österreich (Mitglied des Aufsichtsrats) Ludwig Hubauer Ök.-Rat (bis 31.12.2024) Obmann Lagerhaus Innviertel-Traunviertel-Urfahr eGen, Geinberg, Österreich RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft, Korneuburg, Österreich (Mitglied des Aufsichtsrats) Martin Körner Dipl.-Ing. (FH) Landwirt, Obstbauer, Backnang Alfred Kraus (bis 16.09.2024) Vorsitzender der Geschäftsführung der Raiffeisen-Handels-GmbH Ostbayern, Rotthalmünster Torsten Krawczyk Präsident Sächsischer Landesbauernverband e. V., Dresden Johann Kreitmeier (bis 27.05.2024) Landwirt, Attenhofen Franz Kustner Ehrenbezirkspräsident des Bayerischen Bauernverbands, Hirschau Markus Merz Vorsitzender des Vorstands der VR-Bank Main-Rhön eG, Sennfeld (seit 01.08.2024) Marlene Mortler Mitglied des Europäischen Parlaments a. D. (seit 16.07.2024), Lauf-Dehnberg Gunter Nüssel (seit 01.01.2024) Geschäftsführer der BERATA-GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Gröbenzell Roland Petzke (seit 17.10.2024) Geschäftsführer der Raiffeisen-Handels-GmbH Ostbayern, Rotthalmünster Johann Rohringer Obmann der Raiffeisen-Lagerhaus Hollabrunn-Horn eGen, Hollabrunn, Österreich Angelika Schorer Mitglied des Bayerischen Landtags a. D., Jengen Gerd Sonnleitner Landwirt Ehrenpräsident des Europäischen Bauernverbands, Brüssel, Belgien Ehrenpräsident des Deutschen Bauernverbands, Berlin Ehrenpräsident des Bayerischen Bauernverbands, München Dr. Hermann Starnecker Sprecher des Vorstands der VR Bank Augsburg-Ostallgäu eG, Augsburg Wolfgang Völkl (bis 31.12.2024) Vorstandssprecher der Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf eG, Regensburg Jürgen Zant (seit 08.05.2024) Geschäftsführung Raiffeisen Waren GmbH Nordoberpfalz, Tirschenreuth Vorstand Ressortverteilung Dr. Frank Hiller (seit 01.03.2025) (Vorsitzender des Vorstands) Corporate Strategy, Corporate Communications/Investor Relations, Corporate HR, Corporate EH & S, General Counsel: Corporate Governance, Corporate Compliance, Corporate Legal, Corporate Audit und Corporate Sustainability/ESG Externe Mandate •Mubea, Muhr und Bender KG, Attendorn (Mitglied des Beirats) •Stratec SE, Birkenfeld (Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) Konzernmandate •BayWa r.e. AG, München (Mitglied des Aufsichtsrats) (seit 01.04.2025) Marcus Pöllinger (bis 31.10.2024) (Vorsitzender des Vorstands) Corporate Communications, Corporate EH&S, Corporate Governance, Corporate Legal & Compliance, Corporate Logistics, Corporate Strategy, Corporate People, Culture & ESG, CDO Office & Innovation, Group General Counsel (Audit, International Legal Projects, M&A), Cefetra Group, Erzeugnisse Agrar, Global Produce, Bau, Digital Farming, BayWa Stiftung Externe Mandate keine Konzernmandate BayWa r.e. AG, München (Vorsitzender des Aufsichtsrats) (bis 31.10.2024) BayWa Global Produce GmbH, München (Vorsitzender des Aufsichtsrats) (bis 31.10.2024) Cefetra Group B.V., Rotterdam, Niederlande (Mitglied des Aufsichtsrats) (bis 31.10.2024) RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft, Korneuburg, Österreich (1. stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) (bis 31.10.2024) T&G Global Limited, Auckland, Neuseeland (Mitglied des Board of Directors) (bis 31.10.2024) Michael Baur (seit 01.11.2024) (Chief Restructuring Officer, Mitglied des Vorstands) Bau (bis 30.11.2024), Restrukturierung, Corporate Strategy, Corporate Governance, Nachhaltigkeit / ESG, Kommunikation, Corporate Compliance, General Counsel, Corporate M&A, Corporate Legal, Corporate Audit, Beteiligungen Externe Mandate Keine Konzernmandate BayWa r.e. AG, München (Vorsitzender des Aufsichtsrats) (seit 08.11.2024) Cefetra Group B.V., Rotterdam, Niederlande (Mitglied des Aufsichtsrats) (seit 22.11.2024) T&G Global Limited, Auckland, Neuseeland (Mitglied des Board of Directors) (seit 19.11.2024) Andreas Helber (bis 31.03.2025) (CFO, Mitglied des Vorstands) Corporate Controlling, Corporate Finance & Accounting, Corporate Insurance, Corporate Real Estate Management, Corporate Risk, Investor Relations, Business Services (Finance Services, HR Services, Corporate Purchasing & Services), Corporate IT (seit 01.11.2024) Externe Mandate Börse München (Mitglied des Börsenrats) R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden (Mitglied des Aufsichtsrats) LGAD Landesverband Bayern Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V., München (Vizepräsident und Mitglied des Vorstands) BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistung e.V., Berlin (Mitglied des Präsidiums) (seit 01.10.2024) Konzernmandate Cefetra Group B.V., Rotterdam, Niederlande (Mitglied des Aufsichtsrats) (bis 11.09.2024) BayWa Global Produce GmbH, München (Mitglied des Aufsichtsrats) BayWa r.e. AG, München (Mitglied des Aufsichtsrats) RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft, Korneuburg, Österreich (3. stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) T&G Global Limited, Auckland, Neuseeland (Mitglied des Board of Directors) Prof. Dr. Matthias J. Rapp (seit 01.03.2025) (Mitglied des Vorstands) Corporate Controlling, Corporate Finance & Accounting, Corporate Insurance, Corporate Real Estate Management, Corporate Risk, Business Services (Finance Services, HR Services, Corporate Purchasing & Services) Externe Mandate •Commerzbank AG, Frankfurt am Main (Regionalbeirat) •Bayerische Landesbank Anstalt des öffentlichen Rechts (BayernLB), München (Beirat) •Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft, Köln (Mitglied) •Erich-Gutenberg-Arbeitsgemeinschaft Köln e.V., Köln (Mitglied) Konzernmandate •BayWa r.e. AG, München (Mitglied des Aufsichtsrats) (seit 01.04.2025) Dr. Marlen Wienert (Mitglied des Vorstands) Corporate Marketing, Agrar (bis 30.11.2024), Energie, Technik, Corporate HR (seit 01.11.2024), Corporate EH&S (seit 01.11.2024), BayWa Stiftung (seit 01.11.2024) Externe Mandate Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, Ochsenfurt (Mitglied des Aufsichtsrats) UBB e. V. (Unsere Bayerischen Bauern) (Mitglied des Vorstands) Konzernmandat RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft, Korneuburg, Österreich (Mitglied des Aufsichtsrats) Reinhard Wolf (Mitglied des Vorstands) RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft, Korneuburg, Österreich (Generaldirektor und Vorsitzender des Vorstands [bis 30.11.2024]), RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen, Korneuburg, Österreich (Vorsitzender des Vorstands [bis 30.11.2024]), Agrar (seit 01.12.2024), Bau (seit 01.12.2024) Externe Mandate Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Wien, Österreich (bis 30.11.2024) EVN AG, Maria Enzersdorf, Österreich (Vorsitzender des Aufsichtsrats) Konzernmandate Garant - Tiernahrung Gesellschaft m.b.H., Pöchlarn, Österreich (Vorsitzender des Aufsichtsrats) (bis 30.11.2024) Raiffeisen-Lagerhaus GmbH, Bruck an der Leitha, Österreich (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) (bis 30.11.2024) "UNSER LAGERHAUS" WARENHANDELSGESELLSCHAFT m.b.H., Klagenfurt, Österreich (Vorsitzender des Aufsichtsrats) BayWa r.e. AG, München (Mitglied des Aufsichtsrats) (seit 28.02.2024) Cefetra Group B.V., Rotterdam, Niederlande (Mitglied des Aufsichtsrats) (seit 13.09.2024) Stand: 7. Juli 2025 E.8Gesamtbezüge des Vorstands und der Aufsichtsgremien Das Management in Schlüsselpositionen umfasst den Vorstand und den Aufsichtsrat. Die Bezüge des Vorstands belaufen sich im Geschäftsjahr 2024 auf insgesamt 6,9 Mio. Euro (Vorjahr: 3,7 Mio. Euro). Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats belaufen sich auf 1,4 Mio. Euro (Vorjahr: 1,9 Mio. Euro). Über die Aufsichtsratsvergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmervertreter, die Arbeitnehmer im BayWa-Konzern sind, Entgeltleistungen, die nicht in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Aufsichtsrat stehen. In Summe erhielten die Arbeitnehmervertreter aus solchen Tätigkeiten 0,5 Mio. Euro (Vorjahr: 0,6 Mio. Euro). Die Gesamtbezüge des Vorstands und Aufsichtsrats sind wie folgt ausgestaltet: In Mio. Euro 2024 2023 Bezüge des Vorstands kurzfristig fällige Leistungen 3,7 4,3 Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Altersversorgung) 0,7 0,7 Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 2,5 0,0 andere langfristige Leistungen 0,0 - 1,3 Gesamtbezüge des Vorstands 6,9 3,7 Bezüge des Aufsichtsrats kurzfristig fällige Leistungen 1,4 1,9 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats 1,4 1,9 Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats gesamt 8,3 5,6 Michael Bauer (CRO) hat keinen Dienstvertrag mit der BayWa AG und erhält keine Vergütung von der BayWa AG. Seine Vorstandstätigkeit für die BayWa AG ist Bestandteil eines Dienstleistungsvertrags, den die BayWa AG mit der AlixPartners Ltd., London, Swiss Branch, Zürich, abgeschlossen hat. Für die Leistungen unter dem Dienstleistungsvertrag ist ein monatliches Fixhonorar von 75.000 Euro vereinbart. Zudem sieht der Dienstleistungsvertrag ein Erfolgshonorar für 2024 in Höhe von 200.000 Euro vor, abhängig davon, dass bis zum 31. Dezember 2024 kein Regelinsolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet wird. Die Vergütung (Fixhonorar und Erfolgshonorar) unter dem Dienstleistungsvertrag mit AlixPartners Ltd. für das Geschäftsjahr 2024 belief sich auf 350.000 Euro. Zudem wurde ein pauschalisierter Auslagenersatz in Höhe von 15.000 Euro sowie ein Verwaltungsentgelt in Höhe von 4.500 Euro an Alix-Partners Ltd. gezahlt (das Erfolgshonorar sowie das auf den Dezember 2024 entfallende Fixhonorar, der pauschalisierte Auslagenersatz und das Verwal-tungsentgelt jeweils betreffend Dezember 2024 wurden dabei erst nach Abschluss des Berichtsjahrs fällig und gezahlt). Die Gesamtvergütung für AlixPart-ners Ltd. unter dem Dienstleistungsvertrag für das Geschäftsjahr 2024 belief sich damit auf 369.500 Euro. Aus den Gesamtbezügen des Vorstands resultieren zum 31. Dezember 2024 ausstehende Salden von 0,8 Mio. Euro (Vorjahr: 0,5 Mio. Euro). Bezüglich der langfristigen Vergütung (Tantiemebank) besteht eine Forderung der Gesellschaft gegen einzelne (ehemalige) Mitglieder des Vorstands. Der ausstehende Forderungssaldo beträgt 0,5 Mio. Euro (Vorjahr: 1,3 Mio. Euro). An ehemalige Mitglieder des Vorstands der BayWa AG und deren Hinterbliebene wurden 3,9 Mio. Euro (Vorjahr: 3,2 Mio. Euro) ausbezahlt. Die Pensionsrückstellungen für ehemalige Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene sind mit 33,5 Mio. Euro (Vorjahr: 33,5 Mio. Euro) ausgewiesen. Darüber hinaus hat der Genossenschaftliche Beirat, der nicht zum Management in Schlüsselpositionen gemäß IAS 24 zählt, insgesamt 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro) erhalten. Vergütung des Vorstands Vergütungssystem Festlegung des Vergütungssystems Das Vergütungssystem für den Vorstand wird vom Aufsichtsrat im Einklang mit den Vorgaben des § 87a Abs. 1 AktG festgelegt, regelmäßig überprüft und in Übereinstimmung mit § 120a Abs. 1 AktG der Hauptversammlung bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung der BayWa AG hat zuletzt am 11. Mai 2021 das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands mit einer Mehrheit von 93,84 Prozent gebilligt (Vergütungssystem 2021). Das Vergütungssystem 2021 findet – vorbehaltlich einer vorübergehenden Abweichung nach Maßgabe von § 87a Abs. 2 Satz 2 AktG – Anwendung auf alle Dienstverträge, die von der BayWa AG mit Vorstandsmitgliedern ab dem 1. Juli 2021 neu abgeschlossen, geändert oder verlängert werden. Es ist auf der Internetseite der Gesellschaft www.baywa.com im Bereich „Über uns“ unter dem Menüpunkt „Corporate Governance“ abrufbar. Angemessenheit der Vorstandsvergütung Das Vergütungssystem ist auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet. Der Aufsichtsrat der BayWa AG überprüft die wesentlichen Vertragselemente jährlich und passt diese – soweit erforderlich – an. Bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems und der Ziel-Gesamtvergütung sowie bei der Festlegung der Vergütungshöhen beachtet der Aufsichtsrat die Aufgaben und Leistungen der jeweiligen Vorstandsmitglieder sowie die Lage und die Strategie des Unternehmens, ebenso wie die Üblichkeit der Vergütung. Der Aufsichtsrat legt dabei ein besonderes Augenmerk darauf, dass die Ziel-Gesamtvergütung marktüblich ist, und bedient sich hierfür eines unabhängigen Vergütungsexperten. Die Ziel-Gesamtvergütung stellt dabei die Summe aller Vergütungsbestandteile dar, wobei bei den variablen Vergütungsbestandteilen von einer 100-prozentigen Zielerreichung der vorab festgelegten Ziele ausgegangen wird. Zur Beurteilung der Marktüblichkeit zieht der Aufsichtsrat sowohl einen horizontalen Marktvergleich als auch eine vertikale Vergleichsbetrachtung heran. In der Horizontalbetrachtung erfolgt ein Vergleich mit anderen Unternehmen aus den für die BayWa AG relevanten Peergroups. Da die BayWa AG ein Mischkonzern ist, der in der Struktur seiner Geschäftsfelder nur schwer mit anderen Unternehmen vergleichbar ist, werden dabei zur Schaffung einer breiteren Vergleichsbasis insgesamt drei Peergroups für den horizontalen Marktvergleich mit der BayWa AG gebildet. Dabei werden für den ersten Peergroup-Vergleich börsennotierte Gesellschaften, die lediglich in Bezug auf den Umsatz mit der BayWa AG vergleichbar sind, herangezogen. Die zweite Peergroup umfasst börsennotierte Gesellschaften mit vergleichbarem Kerngeschäft. Für die dritte Peergroup werden börsennotierte Mischkonzerne betrachtet, die bezüglich Umsatz und/oder Mitarbeiterzahl mit der BayWa AG vergleichbar sind. Entsprechend dem dargestellten Überprüfungssystem wurden in der Vergangenheit regelmäßig horizontale Vergleichsbetrachtungen durchgeführt. Zu Einzelheiten der Zusammensetzung der Peergroups, die im Rahmen der vor dem Berichtsjahr 2024 durchgeführten Vergleichsbetrachtungen herangezogen wurden, wird auf den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 verweisen. Im Rahmen der Vertikalbetrachtung beurteilt der Aufsichtsrat die Üblichkeit der Vergütung der Vorstandsmitglieder innerhalb der BayWa AG. Dabei vergleicht er mindestens einmal jährlich die Vergütung der Vorstandsmitglieder mit den Bezügen des oberen Führungskreises und mit den durchschnittlichen Bezügen der Belegschaft der bei der BayWa AG im Inland angestellten Arbeitnehmer und berücksichtigt dies auch in der zeitlichen Entwicklung. Das Vergütungssystem soll dabei vor allem Anreize für eine nachhaltige Unternehmensführung und Wertsteigerung setzen. Durch mehrjährige Bemessungsgrundlagen, Anpassungsregelungen für außergewöhnliche Ereignisse und Regelungen zu Sonderboni und Vergütungsherabsetzungen werden positive wie auch negative Entwicklungen berücksichtigt. In Reaktion auf die Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der BayWa AG ab Sommer 2024 erfolgte eine außerordentliche Überprüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung, die am 7. Oktober 2024 zu einer Herabsetzung der Vorstandsbezüge der Vorstandsmitglieder mit Dienstvertrag mit der BayWa AG führte. Vergütungsstruktur im Überblick 1 Nach dem für das Geschäftsjahr 2024 geltenden Vergütungssystem 2021 setzt sich die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder mit Dienstvertrag bei der BayWa AG aus einem jährlichen Festgehalt, einer kurzfristigen variablen Vergütung (Jährliche Tantieme), einer langfristigen variablen Vergütung (Anteil am sogenannten Tantiemebank-Konto, im Folgenden auch kurz Tantiemebank genannt), Nebenleistungen, Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und teilweise einer Vergütung für Nebentätigkeiten zusammen. Mit den variablen Vergütungsbestandteilen sollen Anreize für eine starke Unternehmensperformance sowie kollektive und individuelle Leistungen gesetzt werden. Das Nichterreichen der gesetzten Ziele führt zu einer Verringerung der Gesamtvergütung. Eine Übererfüllung der Ziele kann hingegen zu einer Erhöhung der Vergütung führen, wobei diese jedoch auf die Maximalvergütung begrenzt ist. Das Festgehalt der Vorstandsmitglieder wird regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre überprüft, woraus sich kein Anspruch auf eine Erhöhung ergibt. Nach dem Vergütungssystem 2021 steht das Festgehalt zur Jährlichen Tantieme und zum Tantiemebank-Anteil – bei jeweils 100-prozentiger Zielerreichung – im Verhältnis von ca. 50 zu 50 Prozent, wobei im Sinne der Förderung einer langfristigen Entwicklung der BayWa AG der Tantiemebank-Anteil die Jährliche Tantieme übersteigt. Wird das Festgehalt zur Jährlichen Tantieme und zum Tantiemebank-Anteil bei jeweils 100-prozentiger Zielerreichung – ohne Berücksichtigung der Altersversorgung – in Relation gesetzt, entfallen zwischen 50 und 60 Prozent auf das Festgehalt, 15 bis 25 Prozent auf die Jährliche Tantieme und 20 bis 30 Prozent auf den Tantiemebank-Anteil. Der Zielwert für die Vergütung des Vorstandsvorsitzenden ist dabei doppelt so hoch wie der Zielwert für die anderen Vorstandsmitglieder. Das Vergütungssystem 2021 sieht für den Vorstandsvorsitzenden im Einzelnen vor, dass der Anteil der Festvergütung (Festgehalt, Nebenleistungen und betriebliche Altersversorgung) zwischen 60 und 70 Prozent und der Anteil der variablen Vergütung zwischen 30 und 40 Prozent der Ziel-Gesamtvergütung betragen soll. Dabei soll der Anteil des Festgehalts an der Ziel-Gesamtvergütung zwischen 35 und 45 Prozent betragen, der Anteil der Leistungen für die betriebliche Altersversorgung entsprechend zwischen 20 und 30 Prozent und der Anteil der Nebenleistungen bis zu 5 Prozent der Ziel-Gesamtvergütung. Im Hinblick auf die variablen Vergütungsbestandteile soll der Anteil der kurzfristigen variablen Vergütung (Zielbetrag) zwischen 10 und 20 Prozent und der Anteil der langfristigen variablen Vergütung (Zielbetrag) zwischen 15 und 25 Prozent an der Ziel-Gesamtvergütung betragen. Für die ordentlichen Vorstandsmitglieder sieht das Vergütungssystem 2021 vor, dass der Anteil der Festvergütung zwischen 55 und 65 Prozent und der Anteil der variablen Vergütung zwischen 35 und 45 Prozent der Ziel-Gesamtvergütung betragen soll. Dabei soll der Anteil des Festgehalts an der Ziel-Gesamtvergütung zwischen 40 und 50 Prozent liegen, der Anteil der Leistungen für die betriebliche Altersversorgung entsprechend zwischen 8 und 18 Prozent und der Anteil der Nebenleistungen bis zu 5 Prozent der Ziel-Gesamtvergütung betragen. Im Hinblick auf die variablen Vergütungsbestandteile soll der Anteil der kurzfristigen variablen Vergütung (Zielbetrag) zwischen 15 und 25 Prozent und der Anteil der langfristigen variablen Vergütung (Zielbetrag) zwischen 18 und 28 Prozent an der Ziel-Gesamtvergütung betragen. Ziel-Gesamtvergütung Gemäß dem Vergütungssystem 2021 setzt sich die Ziel-Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder aus dem jeweiligen Jahresgrundgehalt, den Nebenleistungen, der Vergütung für Konzernmandate, der kurzfristigen variablen Vergütung bei 100-prozentiger Zielerreichung im jeweiligen Geschäftsjahr (Auszahlung im darauffolgenden Geschäftsjahr), der langfristigen variablen Vergütung bei 100-prozentiger Zielerreichung im jeweiligen Geschäftsjahr (anteilige Auszahlung in den drei darauffolgenden Geschäftsjahren) und der Altersversorgung zusammen. Abweichung vom Vergütungssystem 2021 im Geschäftsjahr 2024 Nach dem Vergütungssystem 2021 kann der Aufsichtsrat vorübergehend von Bestandteilen des Vergütungssystems abweichen, wenn dies im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft notwendig ist. Die Bestandteile des Vergütungssystems, von denen abgewichen werden kann, sind das Verfahren, die Regelungen zur Vergütungsstruktur und -höhe, einschließlich des Verhältnisses der Vergütungsbestandteile zueinander, die Maximalvergütung sowie die einzelnen Vergütungsbestandteile, namentlich die Festvergütung (insbesondere Höhe und Auszahlungszeitpunkt) und Nebenleistungen (Höhe, Art und Gewährungszeitpunkt) sowie die variablen Vergütungsbestandteile (insbesondere Leistungskriterien, die Regelungen zur Festsetzung der Auszahlungsbeträge sowie die Auszahlungszeitpunkte). Der Aufsichtsrat kann ferner nach pflichtgemäßem Ermessen bei festgestellter signifikanter Änderung des Bedarfs vorübergehend die Aufwendungen für außergewöhnliche Nebenleistungen erstatten. Herabsetzung der Vorstandsbezüge wegen Verschlechterung der Lage im Geschäftsjahr 2024 (§ 87 Abs. 2 AktG) In Reaktion auf die Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der BayWa AG ab Sommer 2024 hat der Aufsichtsrat am 7. Oktober 2024 gemäß § 87 Abs. 2 AktG mit sofortiger Wirkung die Herabsetzung der Bezüge der Mitglieder des Vorstands mit Dienstvertrag mit der BayWa AG beschlossen. Die Erstattung der Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Rentenversicherung oder gleichgestellte Aufwendungen (Lebensversicherung) blieben von der jeweiligen Herabsetzung unberührt. Bei der vorgenommenen jeweiligen Herabsetzung wurden im Rahmen der Gesamtabwägung u. a. die Dauer der Zugehörigkeit zum Vorstand, die (Ressort-)Verantwortung, die persönlichen Verhältnisse sowie die verbleibende Vergütung berücksichtigt. Variable Vergütung im Geschäftsjahr 2024 Kurzfristige variable Vergütung – Jährliche Tantieme Überblick Die kurzfristige variable Vergütung ist als Jährliche Tantieme ausgestaltet. Der Zielwert bzw. die Ziele der Jährlichen Tantieme werden durch den Aufsichtsrat jeweils in der ersten ordentlichen Sitzung eines Geschäftsjahres festgelegt. Eine nachträgliche Änderung der Zielwerte oder der Vergleichsparameter erfolgt nicht. Die Zielerreichung überprüft der Aufsichtsrat in der ersten ordentlichen Sitzung des Folgejahres. Die Auszahlung der Jährlichen Tantieme erfolgt dann in der Regel unmittelbar nach der Überprüfung der Zielerreichung im zweiten Quartal des jeweiligen Folgejahres. Die Jährliche Tantieme beträgt bei 100-prozentiger Zielerreichung 40 Prozent des Festgehalts des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Werden die Zielgrößen überschritten, findet eine Erhöhung statt, jedoch nur bis zu einem maximal möglichen Betrag von 150 Prozent (Cap). Bei dieser Übererfüllung kann die Jährliche Tantieme bis zu maximal 60 Prozent des jeweiligen Festgehalts betragen. Werden die Zielgrößen unterschritten, erfolgt eine anteilige Reduktion der Jährlichen Tantieme auf bis zu null Euro. Damit wird sowohl negativen als auch positiven Entwicklungen Rechnung getragen, was zur langfristig erfolgreichen Entwicklung der BayWa AG beitragen soll. Das Verhältnis von Zielwerten zur Jährlichen Tantieme ist linear. Da in einem Geschäftsjahr die kurzfristige Rückstellung für die Jährliche Tantieme und ein eventueller Mehr- oder Minderaufwand für das Vorjahr gebucht wird, kann die tatsächlich gewährte Summe für die Jährliche Tantieme den maximalen Betrag von 150 Prozent überschreiten. Die Jährliche Tantieme orientiert sich gemäß dem Vergütungssystem 2021 am geschäftlichen Erfolg des Unternehmens, das heißt am Ergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit (EGT) des BayWa-Konzerns oder am EBIT bestimmter Geschäftssegmente der BayWa AG und bzw. oder an individuell vereinbarten operativen oder strategischen oder nichtfinanziellen Zielen. Bei der Festsetzung der Ziele berücksichtigt der Aufsichtsrat insbesondere auch den Verantwortungsbereich bzw. die Ressortverantwortung des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Mit dem EGT als finanziellem Leistungskriterium der Jährlichen Tantieme soll die strategische und langfristig erfolgreiche Entwicklung des Konzerns gefördert werden. Das EBIT bestimmter Geschäftssegmente der BayWa AG reflektiert die Ertragskraft des jeweiligen Geschäftsbereichs und stellt einen bedeutenden Indikator für die Leistungen des einzelnen Vorstandsmitglieds dar. Um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Bereichen sicherzustellen, übersteigt die maximale Gewichtung eines einzelnen EBIT-Ziels eines Vorstandsmitglieds 30 Prozent nicht. Die Vereinbarung von individuellen Zielen ermöglicht zudem eine weitere Differenzierung in Abhängigkeit der konkreten strategischen und operativen Herausforderungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Gemäß dem Vergütungssystem 2021 orientiert sich die Bemessungsgrundlage der Jährlichen Tantieme des Vorstandsvorsitzenden dabei zwischen 70 und bis zu 100 Prozent am operativen EGT des BayWa-Konzerns und bis zu 30 Prozent an individuell vereinbarten Zielen. Die Bemessungsgrundlage des für den Finanzbereich zuständigen Vorstandsmitglieds orientiert sich zu 70 Prozent am operativen EGT und zu 30 Prozent an individuell vereinbarten Zielen und die Bemessungsgrundlage für ein Vorstandsmitglied mit einer stärker operativ orientierten Ressortverantwortung zu 70 Prozent am EBIT bestimmter Geschäftsbereiche der BayWa AG und zu 30 Prozent an individuell vereinbarten Zielen. Festgelegte Ziele und Zielerreichung Eine Vergütung gilt im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG als gewährt, wenn sie dem Vorstandsmitglied faktisch, das heißt tatsächlich zufließt und in sein Vermögen übergeht (Zuflussprinzip). Als geschuldet gilt eine Vergütung im Sinne von § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG, wenn die Gesellschaft eine rechtlich bestehende Verpflichtung gegenüber einem Organmitglied hat, die fällig, aber noch nicht erfüllt ist. Die Auszahlung der Jährlichen Tantieme für ein Geschäftsjahr erfolgt bei der BayWa AG jeweils im Folgejahr. Im Berichtsjahr 2024 wurde dementsprechend die Jährliche Tantieme für das Geschäftsjahr 2023 ausBezahlt. Ergebniswirksam wird die jährliche Tantieme allerdings periodengerecht in dem Jahr, das sie betrifft. So ist im Geschäftsjahr 2024 jene jährliche Tantieme aufwandswirksam enthalten, für das sie den Vorstandsmitgliedern ausgereicht wurde.Den kurzfristigen variablen Vergütungsbestandteilen für das Geschäftsjahr 2024 liegen die vom Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 202 festgelegten Ziele und die Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2023 zugrunde. Langfristige variable Vergütung – Tantiemebank Überblick Das Vergütungssystem 2021 sieht für die Vorstandsmitglieder mit Vorstandsdienstvertrag mit der BayWa AG eine langfristige variable Vergütung vor. Hierzu wird die sogenannte Tantiemebank jährlich in Abhängigkeit vom jährlich erreichten operativen EGT aufgefüllt oder belastet. Die langfristige variable Vergütung soll Anreize für eine erfolgreiche strategische Ausrichtung des Unternehmens schaffen. Das jährlich erreichte operative EGT stellt dabei eine maßgebliche Messkennzahl für den Erfolg der Geschäftsstrategie und für eine langfristig erfolgreiche Entwicklung der Gesellschaft dar. Die Höhe der Einzahlung in die Tantiemebank oder deren Belastung hängt davon ab, inwieweit das EGT des BayWa-Konzerns die vom Aufsichtsrat für drei Geschäftsjahre im Voraus festgelegten Ziele erfüllt oder nicht, und wird jeweils vor Beginn dieser Dreijahresperiode vom Aufsichtsrat festgelegt. Bei 100-prozentiger Zielerreichung wird die Tantiemebank mit 1,4 Mio. Euro jährlich aufgefüllt. Bei Übererfüllung der Ziele ist eine Einzahlung in die Tantiemebank bis maximal 1,9 Mio. Euro jährlich möglich, was einer Begrenzung des maximal in die Tantiemebank eingestellten Betrags von ca. 135 Prozent des Zielwerts (Cap) entspricht. Gleichzeitig ist bei Untererfüllung der Ziele eine Belastung der Tantiemebank von bis zu minus 1,9 Mio. Euro vorgesehen (sogenannter Malus). Würde sich aufgrund von Auszahlungen aus den Vorjahren bzw. Belastungen der Tantiemebank ein negativer Saldo auf dem Tantiemebank-Konto ergeben, wären die Vorstandsmitglieder zur Rückzahlung aus der vorläufigen Auszahlung der vorangegangenen Jahre verpflichtet (sogenannter Clawback). Auch bei der langfristigen variablen Vergütung wird damit negativen und positiven Entwicklungen Rechnung getragen. Der Anteil des Vorstandsvorsitzenden an dem in die Tantiemebank eingestellten Betrag beträgtjeweils 50 Prozent.. Die Anteile der ordentlichen Vorstandsmitglieder mit Dienstvertrag bei der BayWa AG im Berichtsjahr 2024 sowie in den vorangegangenen drei Geschäftsjahren betragen jeweils 25 Prozent. Diese Anteile wurden bzw. werden für jedes Vorstandsmitglied auf einem separaten Tantiemebank-Konto verbucht. Die anteilige Auszahlung des in die Tantiemebank eingestellten Betrags erfolgt linear, das heißt, der in die Tantiemebank für das jeweils betreffende Geschäftsjahr eingestellte Betrag wird zu je einem Drittel über die drei folgenden Geschäftsjahre vorläufig ausbezahlt, vorbehaltlich eines ausreichenden Guthabens auf dem jeweiligen Tantiemebank-Konto und etwaiger Verrechnungen mit negativen Boni. Zielerreichung Die langfristigen variablen Vergütungsbestandteile, die ein Vorstandsmitglied im Berichtsjahr 2024 tatsächlich erreicht hat, stellen Aufwand der Periode dar, in der sie entstanden sind. Sie werden in den drei Folgejahren ausgezahlt und sind bis zurt Auszahlung auf einem separaten Tantiemebank-Konto verbucht.. Erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile Der erfolgsunabhängige Bestandteil der Vergütung setzt sich neben einem jährlichen Festgehalt aus Nebenleistungen wie der Nutzung eines Dienstwagens, teilweise mit Fahrer, sowie Beiträgen zu einer Unfall-, Kranken- und Gepäckversicherung zusammen, deren Kosten die BayWa AG trägt. Für ausgewählte Veranstaltungen wird die Lohnsteuer erstattet. Beiträge zur Rentenversicherung oder gleichgestellte Aufwendungen (Versorgungswerke oder Lebensversicherungen) bis zu dem Betrag, den die Gesellschaft zu tragen hätte, wenn ein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis bestünde, übernimmt die BayWa AG ebenfalls. Darüber hinaus bestehen Pensionszusagen für Marcus Pöllinger, Andreas Helber und Dr. Marlen Wienert.1 Die Verknüpfung der Pensionszusage von Vorstandsmitgliedern an das jeweilige Festgehalt wurde bereits im Geschäftsjahr 2021 aufgegeben. Die betreffenden Vorstandsmitglieder erhalten für 2024 einen Festbetrag oder bestehende Zusagen sind eingefroren. Bestehende Pensionszusagen gewähren eine Hinterbliebenenrente in Höhe von 60 Prozent der Pensionszusage, für Andreas Helber besteht darüber hinaus eine Berufsunfähigkeitsabsicherung in Höhe seiner Pensionszusage. Die Pensionsversorgungsleistung kann nicht vor Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Eine Altersgrenze sehen die Vorstandsdienstverträge nicht vor, jedoch teilweise die Regelung, dass grundsätzlich keine Verlängerung nach Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters erfolgen soll. 1Für die Vorstandsmitglieder Michael Baur und Reinhard Wolf bestehen keine Pensionszusagen der BayWa AG. Seit Dezember 2012 sind sämtliche Verpflichtungen aus Pensionszusagen auf eine Unterstützungskasse in Form einer Anrechnungszusage bzw. auf einen externen Pensionsfonds ausgelagert. Zahlungen an den Pensionsfonds bzw. die Unterstützungskasse sind in den anzugebenden Gesamtbezügen des Vorstands enthalten. In Abstimmung mit dem Aufsichtsrat können und sollen die Vorstandsmitglieder Aufsichtsratsmandate und ähnliche Ämter in Gesellschaften, an denen die BayWa AG unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, übernehmen. Die Übernahme dieser Mandate erfolgt grundsätzlich unentgeltlich, lediglich in der Vergangenheit erteilte Genehmigungen für die Vergütung einzelner Mandate, z. B. bei der RWA AG, Korneuburg, Österreich, und der T&G Global Limited, Auckland, Neuseeland, bleiben bestehen. Für Andreas Helber gilt, wie bereits im Vergütungsbericht 2023 dargelegt und erläutert, abweichend hiervon, dass die Regelung zur Vergütung von Nebentätigkeiten bei Konzerngesellschaften gemäß seines vor Inkrafttreten des Vorstandsvergütungssystems im Juli 2021 abgeschlossenen Vorstandsdienstvertrags auch weiterhin für Nebentätigkeiten Anwendung findet, auch wenn diese erst nach Inkrafttreten des Vergütungssystems 2021 neu übernommen wurden. Die Übernahme konzernfremder entgeltlicher oder unentgeltlicher Nebentätigkeiten bedarf der vorherigen schriftlichen, jederzeit widerrufbaren Zustimmung des Vorstandsausschusses des Aufsichtsrats. Entscheidet der Vorstandsausschuss zugunsten der Übernahme der konzernfremden Nebentätigkeit, entscheidet der Aufsichtsrat nach Vorlage durch den Vorstandsausschuss, ob und inwieweit die Vergütung anzurechnen ist. Bezüge aus Nebentätigkeiten sind einmal jährlich dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu melden. Im Geschäftsjahr 2024 hat Andreas Helber als Mitglied des Präsidiums des Bundesverbands Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA), Berlin, eine neue konzernfremde Nebentätigkeit übernommen. Die jeweils bestehenden konzernfremden Mandate ergeben sich aus dem Konzernanhang als Bestandteil des Konzernfinanzberichts. Für besondere Leistungen oder besonderen Einsatz eines Vorstandsmitglieds kann der Aufsichtsrat nach eigenem Ermessen weitere nicht wiederkehrende Bonuszahlungen gewähren. Von dieser Möglichkeit hat der Aufsichtsrat im Berichtsjahr 2024 keinen Gebrauch gemacht. Die BayWa AG unterhält für die Vorstandsmitglieder eine D & O-Versicherung mit ergänzender Vermögensschaden-Rechtsschutz-Versicherung, D & O-Vertrags-Rechtsschutz-Versicherung und Strafrechtsschutz-Versicherung. Die Prämien hierfür entrichtet die BayWa AG. Die Versicherungen sehen einen Selbstbehalt für die Vorstände vor. Die BayWa AG sagt den Vorständen auch zu, einen diesen Versicherungspolicen in den wesentlichen Punkten entsprechenden Versicherungsschutz sowohl für die Laufzeit dieser Verträge als auch bis zum Ablauf von zwölf Jahren nach dessen Beendigung aufrechtzuerhalten, es sei denn, dies ist für die Gesellschaft nicht möglich oder, gemessen an den Marktbedingungen und den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gesellschaft, wirtschaftlich nicht mehr zumutbar. Leistungen wegen vorzeitiger Beendigung der Tätigkeit Die Vorstandsdienstverträge enthalten keine Zusagen für den Fall der vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit.1 Einhaltung der Maximalvergütung Die den Vorstandsmitgliedern für ein Geschäftsjahr zu gewährende Gesamtvergütung (Summe aller für das betreffende Geschäftsjahr aufgewendeten Vergütungsbeträge, einschließlich Festgehalt, tatsächlich ausgezahlten variablen Vergütungsbestandteilen, Nebenleistungen und Leistungen für die betriebliche Altersversorgung) ist begrenzt auf die von der Hauptversammlung festgelegte Maximalvergütung (§ 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG), unabhängig davon, ob ein Vergütungsbestandteil mit variablen Komponenten erst zu einem späteren Zeitpunkt ausbezahlt wird. Die von der Hauptversammlung am 11. Mai 2021 festgelegte Maximalvergütung gilt erstmals für das Geschäftsjahr 2021 und beträgt jährlich 5 Mio. Euro für den Vorstandsvorsitzenden und 2,5 Mio. Euro für ein Vorstandsmitglied. Die Einhaltung der Maximalvergütung kann allerdings grundsätzlich erst überprüft werden, wenn die Auszahlung der für das betreffende Geschäftsjahr geschuldeten Vergütung tatsächlich und vollständig erfolgt ist. Aufgrund der zeitlich gestreckten linearen Auszahlung der langfristigen variablen Vergütung (siehe oben unter Abschnitt C.2.2) kann über die Einhaltung der Maximalvergütung im Geschäftsjahr 2021 deshalb grundsätzlich erstmals im vorliegenden Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 berichtet werden. Über die Einhaltung der Maximalvergütung für das Geschäftsjahr 2024 kann dementsprechend grundsätzlich erst im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2027 berichtet werden. 1Im Sinne der Transparenz wird darauf hingewiesen, dass der Dienstleistungsvertrag zwischen der BayWa AG und AlixPartners Ltd. im Interesse der BayWa AG eine beidseitige ordentliche Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von 10 Tagen vorsieht, wobei bei einer Kündigung durch die BayWa AG ohne wichtigen Grund der Anspruch auf das Erfolgshonorar für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Kündigung grundsätzlich weiter besteht. Struktur der Aufsichtsratsvergütung Die aktuelle Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 19 der Satzung der BayWa AG festgesetzt. In der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Mai 2022 wurde das neue Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder samt der Festsetzung der neuen Vergütung gebilligt. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und berücksichtigt die Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Zudem wurde die Aufsichtsratsvergütung anderer vergleichbarer börsennotierter Gesellschaften berücksichtigt (horizontaler Marktvergleich). Bei der Überprüfung der Aufsichtsratsvergütung wird die Vergütung von Mitarbeitern des Unternehmens im Rahmen eines vertikalen Vergleichs zwar herangezogen, dieser spielt aber aufgrund der Besonderheit der Arbeit des Aufsichtsrats eine gegenüber dem horizontalen Vergleich untergeordnete Rolle. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll insgesamt ausgewogen sein und in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Verantwortung und ihren Aufgaben sowie zur Lage der Gesellschaft stehen. Die jeweilige Höhe der festen jährlichen Vergütung berücksichtigt die konkrete Funktion und die Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder. Zugleich lässt die Vergütung die Übernahme eines Mandats als Mitglied oder Vorsitzender des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses hinreichend attraktiv erscheinen, um entsprechend qualifizierte Kandidaten für den Aufsichtsrat gewinnen und halten zu können. Dies ist Voraussetzung für eine bestmögliche Überwachung und Beratung des Vorstands, die wiederum einen wesentlichen Beitrag für eine erfolgreiche Geschäftsstrategie und den langfristigen Erfolg der Gesellschaft leistet. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten im Einklang mit der Empfehlung G.18 DCGK eine reine Festvergütung, um die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats zu stärken, eine objektive und neutrale Wahrnehmung der Beratungs- und Überwachungsfunktion sowie unabhängige Personal- und Vergütungsentscheidungen zu ermöglichen. Der Umfang der Arbeitsbelastung und des Haftungsrisikos der Aufsichtsratsmitglieder entwickelt sich nicht parallel zum geschäftlichen Erfolg des Unternehmens bzw. zur Ertragslage der Gesellschaft. Vielmehr wird häufig gerade in schwierigen Zeiten, in denen eine variable Vergütung unter Umständen zurückgeht, eine besonders intensive Wahrnehmung der Beratungs- und Überwachungsfunktion durch die Aufsichtsratsmitglieder erforderlich. Eine erfolgsorientierte Vergütung sowie finanzielle oder nichtfinanzielle Leistungskriterien sind nicht vorgesehen. Gemäß § 19 der Satzung der BayWa AG erhalten die Aufsichtsratsmitglieder eine feste jährliche Grundvergütung in Höhe von 70.000 Euro. Die Vergütung ist jeweils fällig und zahlbar in vier gleichen Raten jeweils zum Ende eines Quartals für das ablaufende Quartal. Der Aufsichtsratsvorsitzende bekommt das Dreifache und die Stellvertreter das Doppelte dieser Grundvergütung. Damit wird der höhere zeitliche Aufwand des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gemäß der Empfehlung G.17 DCGK angemessen berücksichtigt. Außerdem wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats für die Ausschusstätigkeit im Prüfungsausschuss eine feste jährliche Vergütung von 15.000 Euro, für die Ausschusstätigkeit in allen anderen Ausschüssen von jeweils 5.000 Euro bezahlt. Die Ausschussvorsitzenden erhalten jeweils das Dreifache, der stellvertretende Prüfungsausschussvorsitzende erhält das Doppelte. Entsprechend der Empfehlung G.17 DCGK wird der höhere zeitliche Aufwand der Vorsitzenden von Ausschüssen ebenfalls angemessen berücksichtigt. Eine Vergütung für den Vermittlungsausschuss erfolgt nur, wenn dieser im Geschäftsjahr tatsächlich getagt hat, was im Berichtsjahr nicht der Fall war. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat und bzw. oder seinen Ausschüssen nur während eines Teils des Geschäftsjahres angehören, erhalten eine zeitanteilige Vergütung. Es gibt keine weitere Vergütung im Falle des Ausscheidens oder eine Bestimmung hinsichtlich der Vergütung nach der Amtszeit. Die allgemeinen Regelungen des Aktiengesetzes und Empfehlungen des DCGK für die Behandlung von Interessenkonflikten im Aufsichtsrat werden auch beim Verfahren zur Fest- und Umsetzung des Vergütungssystems beachtet. Aufsichtsräte erhalten Ersatz ihrer Aufwendungen. Zudem sind die Aufsichtsratsmitglieder in die Gruppenunfallversicherung der BayWa AG einbezogen. Die BayWa AG unterhält auch im eigenen Interesse für die Aufsichtsratsmitglieder eine Vermögensschaden-Rechtsschutz-Versicherung und eine D & O-Vertrags-Rechtsschutz-Versicherung. Die Prämien hierfür entrichtet die BayWa AG. Die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder hielten zum 31. Dezember 2024 insgesamt unter 0,1 Prozent der Aktien der BayWa AG. Freiwilliger Teilverzicht auf die Aufsichtsratsvergütung Der Aufsichtsrat hat am 7. Oktober 2024 einstimmig beschlossen, die den Aufsichtsratsmitgliedern für das Berichtsjahr 2024 zustehende Grundvergütung um 20 Prozent zu reduzieren. Hierzu haben sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats entsprechende Verzichtsvereinbarungen mit der BayWa AG abgeschlossen. Dieser Beschluss steht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Herabsetzung der Vorstandsvergütung gemäß § 87 Abs. 2 AktG (vgl. hierzu auch Abschnitt B.3 und C.1.6). Die Vergütung des Aufsichtsrats ist durch Beschluss der Aktionäre dem Grunde und der Höhe nach in der Satzung festgelegt. Daher war eine Reduktion der Grundvergütung nur durch einen individuellen Verzicht eines jeden Aufsichtsratsmitglieds möglich. E.9Billigung des Konzernabschlusses und Offenlegung Der Konzernabschluss wurde am 7. Juli 2025 durch den Vorstand der BayWa AG zur Veröffentlichung freigegeben. Folgende in den Konzernabschluss der BayWa AG einbezogene Tochterunternehmen wenden gemäß § 264 Abs. 3 HGB die Vorschriften zur Aufstellung (§§ 242 ff. HGB), Prüfung (§§ 316 ff. HGB) und Offenlegung (§§ 325 ff. HGB) nicht an: BayWa Agrar Beteiligungs GmbH, München BayWa Bau Projekt GmbH, München BayWa EEH GmbH, München BayWa Energie Dienstleistungs GmbH, München BayWa Global Produce GmbH, München BayWa Handels-Systeme-Service GmbH, München BayWa Mobility Solutions GmbH, München BayWa Pensionsverwaltung GmbH, München Peter Frey GmbH, Wartenberg Folgende in den Konzernabschluss der BayWa AG einbezogene Tochterunternehmen wenden gemäß § 264b HGB die Vorschriften zur Aufstellung (§§ 242 ff. HGB), Prüfung (§§ 316 ff. HGB) und Offenlegung (§§ 325 ff. HGB) nicht an: BayWa Obst GmbH & Co. KG, Kressbronn BayWa r.e. Solardächer II GmbH & Co. KG, Gräfelfing BayWa r.e. Windparkportfolio 1 GmbH & Co. KG, Gräfelfing brüderl Projekt Amalienstraße GmbH & Co. KG, Traunreut Brüderl Projekt Bad Endorf GmbH & Co. KG, Traunreut brüderl Projekt Dachau Hochstraße GmbH & Co. KG, Traunreut Brüderl Projekt Kunigundenstraße GmbH & Co. KG, Traunreut brüderl Projekt Lerchenweg GmbH & Co. KG, Traunreut Brüderl Projekt Traunstorfer Straße GmbH & Co. KG, Traunreut CLAAS Main-Donau GmbH & Co. KG, Gollhofen CLAAS Nordostbayern GmbH & Co. KG, Altenstadt Decker Wohnbau München GmbH & Co. KG, Dorfen Dörenhagen Windenergieanlagen GmbH & Co. KG, Gräfelfing Grainli GmbH & Co. KG, Hamburg Renertech Rotorblattservice GmbH & Co.KG, Bad Wünnenberg Solarpark Aquarius GmbH & Co. KG, Gräfelfing Solarpark Aries GmbH & Co. KG, Gräfelfing Solarpark Bad Liebenwerda GmbH & Co. KG, Gräfelfing Solarpark Lupus GmbH & Co. KG, Gräfelfing SPV Solarpark 103. GmbH & Co. KG, Gräfelfing SPV Solarpark 105. GmbH & Co. KG, Gräfelfing SPV Solarpark 118. GmbH & Co. KG, Gräfelfing Umspannwerk Klein Bünsdorf GmbH & Co. KG, Gräfelfing Wilhelmshöhe Infrastruktur GmbH & Co. KG, Gräfelfing Windkraft Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Windpark Krummensee KG, Düsseldorf Windpark Altenglan GmbH & Co. KG, Gräfelfing Windpark Freimersheim GmbH & Co. KG, Gräfelfing Windpark Hessenweiler GmbH & Co. KG, Gräfelfing Windpark Hettstadt GmbH & Co. KG, Gräfelfing Windpark Holle-Sillium GmbH & Co. KG, Gräfelfing Windpark Langenbrand GmbH & Co. KG, Gräfelfing Windpark Lindchen GmbH & Co. KG, Gräfelfing Windpark Oedelum GmbH & Co. KG, Oedelum Windpark Pferdsfeld GmbH & Co. KG, Gräfelfing Windpark Prüm GmbH & Co. KG, Gräfelfing Windpark Quelkhorn GmbH & Co. KG, Ottersberg Windpark Wilhelmshöhe GmbH & Co. KG, Gräfelfing Windpark Wilhelmshöhe II GmbH & Co. KG, Gräfelfing Windpark Wilhelmshöhe III GmbH & Co. KG, Gräfelfing Wohnen am Lerchenberg GmbH & Co. KG, Borna E.10Gewinnverwendungsvorschlag Die BayWa AG als oberste Konzerngesellschaft des BayWa-Konzerns weist in ihrem nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften (HGB) aufgestellten und vom Aufsichtsrat am 8. Juli 2025 festzustellenden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 einen Bilanzverlust von minus 971.133.327,60 Euro aus. Damit ist das Eigenkapital, das zum Ende des Vorjahres noch 731,4 Mio. Euro betrug, aufgebraucht. Es resultiert ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 380.327.960,65 Euro. Folglich schlagen der Vorstand und der Aufsichtsrat der Hauptversammlung am 26. August 2025 vor, diesen Betrag vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. Eine Ausschüttung je dividendenberechtigter Stückaktie erübrigt sich. E.11Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Änderung der Segmentabgrenzung Im Zuge der Erstellung des Sanierungsgutachtens wurde die interne Steuerung im BayWa-Konzern und damit einhergehend auch die externe Segmentberichterstattung neu strukturiert. Diese erfolgt ab dem Geschäftsjahr 2025 in neun statt der bisher bekannten acht Segmenten. Die Neugliederung orientiert sich weniger an den operativen Geschäftszweigen als vielmehr am organisatorischen Aufbau des Konzerns: Die Unterteilung erfolgt nach sogenannten Teilkonzernen (BayWa, BayWa, r.e., Global Produce, Cefetra Group, RWA), wobei lediglich der Teilkonzern BayWa mit rund 80 Beteiligungen weiterhin in die bekannten operativen Geschäftsbereiche unterteilt wird (für Details wird auf die „Erläuterungen zur Sanierungssituation des BayWa-Konzerns“ am Beginn des Konzernanhangs verwiesen). Diese Segmentaufteilung trägt auch dem Umstand Rechnung, dass im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen einzelne Konzernbereiche veräußert wurden und noch werden. Durch die neue Struktur wird die Vergleichbarkeit der Geschäftszahlen über künftige Berichtszeiträume sichergestellt. Die künftigen berichtspflichtigen Segmente lauten ab dem Geschäftsjahr 2025: BayWa Agrar, BayWa Technik, BayWa Wärme & Mobilität, BayWa Baustoffe, BayWa Sonstiges, Regenerative Energien, Global Produce, Cefetra Group sowie RWA. Die beiden letztgenannten wurden bzw. werden im Geschäftsjahr 2025 verkauft. Einleitung eines StaRUG-Verfahren Die BayWa AG hat am 31. Januar 2025 beim zuständigen Amtsgericht (Restrukturierungsgericht) ein Restrukturierungsvorhaben nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz („StaRUG“) angezeigt. Die BayWa AG hat sich mit den wesentlichen Finanzierungspartnern auf ein detailliertes Finanzierungskonzept und den Inhalt einer langfristigen Sanierungsvereinbarung bis 2027 nebst Zusatzvereinbarungen geeinigt. Diese Sanierungsvereinbarung sah vor, dass sich die BayWa AG mit dem Mittgesellschafter in der BayWa r.e. AG, der Energy Infrastructure Partners (EIP), darauf einigt, die Mehrheit an der BayWa r.e. AG an EIP abzugeben. Aus wirtschaftlichen Gründen konnte eine Einigung nicht erzielt werden. Als Folge kam es zu Gesprächen zwischen der BayWa AG und ihren Kernbanken und den Kernbanken der BayWa r.e AG sowie ihren Großaktionären Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und Raiffeisen Agrar Invest AG über ein alternatives Finanzierungskonzept. Die Sanierungsphase wurde in dem Zuge bis Ende 2028 verlängert. Das Finanzierungskonzept und der Inhalt der langfristigen Sanierungsvereinbarung werden von nahezu sämtlichen Finanzgläubigern unterstützt. Einige wenige Finanzgläubiger haben jedoch nicht zugestimmt. Für eine konsensuale Lösung wäre allerdings eine 100-prozentige Zustimmung aller Finanzgläubiger notwendig gewesen. Das StaRUG-Verfahren ermöglicht es, das Finanzierungskonzept und den Inhalt der langfristigen Sanierungsvereinbarung auch ohne Zustimmung dieser Einzelgläubiger umzusetzen und diese in eine Gesamtlösung mit sämtlichen Finanzgläubigern einzubinden. Zudem stärkt das StaRUG-Verfahren die Fortführungsprognose des Unternehmens. Am 8. April 2025 hat die BayWa den im Rahmen des StaRUG-Verfahrens erforderlichen und gemeinsam mit den wesentlichen Finanzgläubigern erarbeiteten Restrukturierungsplan beim Amtsgericht München eingereicht. Am 15. Mai 2025 fand der Erörterungs- und Abstimmungstermin statt, bei dem die planbetroffenen Finanzgläubiger mit erforderlicher Mehrheit dem Restrukturierungsplan zugestimmt haben. Die gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans durch das Amtsgericht München erfolgte am 6. Juni 2025. Die Finanzierung des StaRUG-Verfahrens ist sichergestellt. Bestellung von Dr. Frank Hiller zum Vorstandsvorsitzenden (CEO) und von Prof. Dr. Matthias J. Rapp zum Finanzvorstand (CFO) Der Aufsichtsrat der BayWa AG hat in seiner Sitzung am 27. Februar 2025 die Bestellung von Dr. Frank Hiller zum Vorstandsvorsitzenden (CEO) und von Prof. Dr. Matthias J. Rapp zum Finanzvorstand (CFO) der BayWa AG beschlossen. Die Bestellungen erfolgten jeweils mit Wirkung zum 1. März 2025 und jeweils für eine Dauer von drei Jahren. Dr. Frank Hiller tritt damit die Nachfolge von Marcus Pöllinger an, der zum 31. Oktober 2024 aus dem Vorstand der BayWa AG ausgeschieden ist. Prof. Dr. Matthias J. Rapp übernimmt das Finanzressort vom bisherigen Finanzvorstand, Andreas Helber, der nach kurzer Übergabe am 31. März 2025 ausgeschieden ist. Restrukturierungsrückstellung im Zusammenhang mit dem Sanierungsgutachten der BayWa AG Das Sanierungsgutachten der BayWa AG enthält umfassende Angaben zum Umbau des Unternehmens und zu den dafür nötigen Maßnahmen. Diese umfassen neben dem Abbau von Vollzeitstellen auch die Schließung verschiedener Standorte. Restrukturierungsrückstellungen werden angesetzt, wenn die faktische Verpflichtung zur Restrukturierung entsprechend den Kriterien gemäß IAS 37.72 entstanden ist. Zum Bilanzstichtag fehlte es an hinreichenden Konkretisierungen der Maßnahmen aus dem Sanierungsgutachten, weshalb keine faktische Verpflichtung zu diesem Zeitpunkt vorlag. Aus diesem Grund konnte im vorliegenden Konzernabschluss keine bilanzielle Risikovorsorge zum Stichtag 31. Dezember 2024 gebildet werden. Dies hat sich in den ersten Monaten des laufenden Geschäftsjahr 2025 geändert, sodass die Maßnahmen teilweise bereits umgesetzt wurden oder entsprechend konkretisiert wurden. Demnach wurde eine Restrukturierungsrückstellung im Konzernabschluss der BayWa AG im Geschäftsjahr 2025 erfasst. Die Höhe der Verpflichtung beläuft sich zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung auf 72,8 Mio. Euro. Verkauf der RWA Raiffeisen Ware Austria AG sowie deren mittelbare und unmittelbare Tochterunternehmen Die RWA AG und ihre mittelbaren und unmittelbaren Tochterunternehmen wurden im vorliegenden Konzernfinanzbericht als zur Veräußerung gehalten gemäß IFRS 5 klassifiziert. Grund dafür war, dass am 27. Dezember 2024 der Vertrag zum Verkauf dieser Beteiligung geschlossen wurde. Die hierfür notwendige Fairness Opinion wurde mit Datum vom 16. Januar 2025 in der finalen Fassung vorgelegt, die Zustimmung der zuständigen Kartellbehörden wurde am 12. April 2025 erteilt. Folglich wurde der Verkauf am 2. Mai 2025 vollzogen (Closing). Die RWAG AG und ihre mittelbaren und unmittelbaren Tochterunternehmen scheiden zu diesem Zeitpunkt aus dem Konzernkreis der BayWa AG aus. Mit dem Anteilsverkauf reduzieren sich die Bankverbindlichkeiten des BayWa-Konzerns um über 500,0 Mio. Euro. Verkauf der Cefetra Group B.V. und deren mittelbare und unmittelbare Tochterunternehmen Die BayWa Agrar Beteiligungs GmbH, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der BayWa AG, hat am 10. Juni 2025 mit der PGFO B.V., einer von dem niederländischen Unternehmer Peter Goedvolk kontrollierten Gesellschaft der First-Dutch-Gruppe, den Verkauf sämtlicher Anteile an der Cefetra Group B.V. und den zugehörigen Tochtergesellschaften vereinbart. Der Vollzug der Transaktion (Closing) ist zum Ende des Geschäftsjahres 2025 vorgesehen. Der Verkauf steht noch unter dem Vorbehalt kartellrechtlicher Prüfungen und weiterer üblicher Bedingungen, wie z. B. der Zustimmung der finanzierenden Banken des BayWa-Konzerns. Der vereinbarte Kaufpreis für die Anteile an der Cefetra Group B.V. und deren Tochtergesellschaften beträgt ca. 125,0 Mio. Euro. Davon sollen ca. 100,0 Mio. Euro bei Closing und weitere 25,0 Mio. Euro zum Jahresende 2025 gezahlt werden. Mit dem Verkauf werden die Bankverbindlichkeiten des BayWa-Konzerns um mehr als 650,0 Mio. Euro sinken, wovon rund 500,0 Mio. Euro aus der Entkonsolidierung der Cefetra Group B.V. und ihren zugehörigen Tochtergesellschaften resultieren. Finalisierung des Sanierungsgutachtens Das Sanierungsgutachten liegt seit 30. Juni 2025 in seiner finalen Fassung vor. Dadurch ist die drohende Zahlungsunfähigkeit der BayWa AG beseitigt und die Bestandsfähigkeit sichergestellt. Details dazu finden Sich zu Beginn des Anhangs in der Vorbemerkung zur Sanierungs-situation. . Einigung über eine vereinheitlichte und sichere langfristige Unternehmensfinanzierung bis Ende 2028 Gemäß Sanierungskreditvertrag und im Einklang mit der Sanierungsvereinbarung hat die BayWa AG zum 30. Juni 2025 eine Einigung über eine vereinheitlichte, an die Markt- und Unternehmensgegebenheiten angepasste und sichere langfristige Unternehmensfinanzierung bis Ende 2028 mit ihren Finanzgläubigern erreicht. Die Laufzeit aller relevanten Finanzverbindlichkeiten wurde bis Ende des Sanierungszeitraums (das heißt bis Ende 2028) verlängert. In diesem Zusammenhang hat sich die BayWa AG, als auch verschiedene Konzerngesellschaften, dazu verpflichtet, den Darlehensgebern Sicherheiten zu stellen. Für die BayWa AG besteht damit nach Ansicht des Vorstands eine stabile Finanzierungsbasis bis zum Ende des Sanierungszeitraums. Gemäß der Sanierungsdokumentation gelten bestimmte Verhaltenspflichten (sogenannte Undertakings und Covenants) für die BayWa. Dazu zählen u. a. Informations- und Mitteilungspflichten, die regelmäßige Übermittlung von Finanzdaten an die Kreditgeber, Einschränkungen bei der Veräußerung von Vermögenswerten, Sondertilgungen sowie Vorgaben zur Mindestliquidität im Unternehmen. Ausscheiden von Reinhard Wolf aus dem Vorstand der BayWa AG Im Rahmen der laufenden Transformation der BayWa AG wird der Vorstand von fünf auf vier Personen verkleinert. Zum 1. Juli 2025 ist Reinhard Wolf aus dem Vorstand der BayWa AG ausgeschieden. Er war zuletzt für die Segmente Bau und Agrar zuständig. Seine Verantwortlichkeiten für diese Bereiche werden in Zukunft von Dr. Frank Hiller und Dr. Marlen Wienert übernommen. Festsetzung des Bezugspreises und Durchführung der ersten Tranche der Kapitalerhöhung Der Bezugspreis für die einheitliche Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung gemäß Restrukturierungsplan wurde auf 2,79 Euro pro neue Aktie festgesetzt. Die Kapitalerhöhung wird in zwei Tranchen durchgeführt, wobei im Rahmen der ersten Tranche zunächst allein die beiden Ankeraktionäre, Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs AG und Raiffeisen Agrar Invest AG, bezugberechtigt sind bis zu einem Gesamtbezugspreis in Höhe von 125 Mio. Euro. Die Auszahlung des Emissionserlöses aus der ersten Tranche in Höhe von 125 Mio. Euro erfolgt in der ersten Juli-Hälfte 2025. Bis Ende des Jahres 2025 soll die zweite Tranche in Höhe von bis zu 76,6 Mio. Euro den Aktionären im Streubesitz angedient werden, wovon 25 Mio. Euro durch die beiden Ankeraktionäre abgesichert sind. Zudem wurde die Sanierungsfinanzierung abgeschlossen und gewährleistet die Durchfinanzierung des Unternehmens bis ins Jahr 2028. Vollständiger Verbrauch des buchmäßigen Eigenkapitals der BayWa AG und Ausweis eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags Im Rahmen der Arbeiten zur Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 hat sich gezeigt, dass sich das bilanzielle Eigenkapital (HGB) der BayWa AG auf weniger als die Hälfte des Grundkapitals reduziert hat und negativ ist. Der entsprechende Eigenkapitalverlust bewegt sich innerhalb der Erwartungen des Sanierungskonzepts und hat folglich keine Auswirkungen auf dessen Umsetzung oder auf die positive Fortführungsprognose gemäß der Sanierungsvereinbarung. Darüber hinaus sind bis zur Aufstellung des Konzernabschlusses keine Sachverhalte bekannt geworden, die als Ereignisse nach dem Bilanzstichtag mit wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des BayWa-Konzerns zu berichten wären. E.12Deutscher Corporate Governance Kodex Der Vorstand und der Aufsichtsrat der BayWa haben am 8. Mai 2024 die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. Diese Erklärung ist auf der Website des Unternehmens unter unter www.baywa.com/ueber-uns/corporate-governance/entsprechenserklarung der Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich gemacht. München, 7. Juli 2025 BayWa Aktiengesellschaft Der Vorstand Dr. Frank Hiller Michael Baur Prof. Dr. Matthias J. Rapp Dr. Marlen Wienert Aufstellung des Konzernanteilsbesitzes der BayWa AG (Anlage zum Konzernanhang) zum 31. Dezember 2024 Firma und Sitz Anteil am Kapital in Prozent In den Konzernabschluss einbezogene verbundene Unternehmen "BIOCORE ORGANIC" LLC, Žytomyr, Ukraine 100,0 "UNSER LAGERHAUS" WARENHANDELSGESELLSCHAFT m.b.H., Klagenfurt, Österreich 51,1 Abemec B.V., Veghel, Niederlande 100,0 Acamba Renovables, S.L.U., Saragossa, Spanien 100,0 Accitana Solar, S.L., Barcelona, Spanien 100,0 Agate Energy Storage LLC, Carlsbad, USA 100,0 Agrimec Group B.V., Veghel, Niederlande 100,0 AGROMED AUSTRIA GMBH, Kremsmünster, Österreich 90,0 Alcione Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0 ALM Regio 1 B.V., Veghel, Niederlande 100,0 ALM Regio 10 B.V., Veghel, Niederlande 100,0 ALM Regio 11 B.V., Veghel, Niederlande 100,0 ALM Regio 12 B.V., Veghel, Niederlande 100,0 ALM Regio 13 B.V., Veghel, Niederlande 100,0 ALM Regio 14 B.V., Veghel, Niederlande 100,0 ALM Regio 15 B.V., Veghel, Niederlande 100,0 ALM Regio 2 B.V., Veghel, Niederlande 100,0 ALM Regio 3 B.V., Veghel, Niederlande 100,0 ALM Regio 4 B.V., Veghel, Niederlande 100,0 ALM Regio 5 B.V., Veghel, Niederlande 100,0 ALM Regio 6 B.V., Veghel, Niederlande 100,0 ALM Regio 7 B.V., Veghel, Niederlande 100,0 ALM Regio 8 B.V., Veghel, Niederlande 100,0 ALM Regio 9 B.V., Veghel, Niederlande 100,0 Aludra Energies SARL, Paris, Frankreich 100,0 American Beech Solar 2 LLC, Carlsbad, USA 100,0 Ampero GmbH, München 100,0 ARA 4 GmbH, Pfarrkirchen 100,0 Athena Solar Srl., Mailand, Italien 100,0 Atlante S.r.l., Mailand, Italien 100,0 Aurora Borealis Solar LLC, Carlsbad, USA 100,0 Aurora Solar Projects, LLC, Carlsbad, USA 100,0 Aurum HoldCo Oy, Helsinki, Finnland 100,0 BamBaChi Solar 1 Co., Ltd., Seoul, Südkorea 100,0 BamBaChi Solar 2 Co., Ltd, Seoul, Südkorea 100,0 BaSE Renewables Sdn Bhd, Kuala Lumpur, Malaysia 100,0 Bautechnik Gesellschaft m.b.H., Korneuburg, Österreich 100,0 Bayerische Futtersaatbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ismaning 80,4 BayWa AG Centre Ltd., Vancouver, Kanada 90,0 BayWa Agrar Beteiligungs GmbH, München1 100,0 BayWa Agrarhandel GmbH, Nienburg 100,0 BayWa Agro Polska Sp. z o.o., Brwinów, Polen 100,0 BayWa Austria Holding GmbH, Wien, Österreich 100,0 BayWa Bau Projekt GmbH, München1 100,0 BayWa Canada Ltd., Vancouver, Kanada 100,0 BayWa EEH GmbH, München1 100,0 BayWa Energie Dienstleistungs GmbH, München1 100,0 BayWa Finanzservice GmbH, München 100,0 BayWa Global Produce GmbH, München1 100,0 BayWa Handels-Systeme-Service GmbH, München1 100,0 BayWa Haustechnik GmbH, Kösching 100,0 BayWa Marketing & Trading International B.V., Rotterdam, Niederlande 100,0 BayWa Mobility Solutions GmbH, München1 100,0 BayWa Obst Beteiligung GmbH, München 100,0 BayWa Obst GmbH & Co. KG, Kressbronn 100,0 BayWa Pensionsverwaltung GmbH, München1 100,0 BayWa Power Liquids GmbH, München 100,0 BayWa r.e. (Thailand) Co. Ltd., Bangkok, Thailand 100,0 BayWa r.e. AG, München 51,0 BayWa r.e. Asia Pacific Pte. Ltd., Singapur, Singapur 100,0 BayWa r.e. Asset Holdings Japan 2 Pte. Ltd., Singapur, Singapur 100,0 BayWa r.e. Asset Holdings Japan Pte. Ltd., Singapur, Singapur 100,0 BayWa r.e. Asset Management GmbH, Gräfelfing 100,0 BayWa r.e. Asset Verwaltungs GmbH, Gräfelfing 100,0 BayWa r.e. Australia Offshore Wind Holdings Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0 BayWa r.e. Australia Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0 BayWa r.e. Benelux SRL, Eupen, Belgien 100,0 BayWa r.e. Class B Holdings LLC, Carlsbad, USA 100,0 BayWa r.e. Data Services GmbH, München 100,0 BayWa r.e. Desarrollos Solares S. de R.L. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko 100,0 BayWa r.e. Development Land Holdco, LLC, Carlsbad, USA 100,0 BayWa R.E. Development Portfolio I LLC, Carlsbad, USA 100,0 BayWa r.e. Development, LLC, Carlsbad, USA 100,0 BayWa r.e. EMEA IPP Holding GmbH, München 100,0 BayWa r.e. Energy Solutions Pte. Ltd., Singapur, Singapur 100,0 BayWa r.e. Energy Solutions Sdn., Kuala Lumpur, Malaysia 100,0 BayWa r.e. Energy Trading GmbH, München 100,0 BayWa r.e. Energy Trading S.r.l., Mailand, Italien 100,0 BayWa r.e. Energy Ventures GmbH, Gräfelfing 100,0 BayWa r.e. EPC, S. de R.L. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko 100,0 BayWa r.e. Equipment HoldCo LLC, Carlsbad, USA 100,0 BayWa r.e. España S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0 BayWa r.e. France SAS, Paris, Frankreich 100,0 BayWa r.e. Green Energy Products GmbH, München 100,0 BayWa r.e. Hedared Vindkraft AB, Malmö, Schweden 100,0 BayWa r.e. Hellas MEPE, Athen, Griechenland 100,0 BayWa r.e. Ireland Limited, Dublin, Irland 100,0 BayWa r.e. Italia Assets GmbH, Gräfelfing 100,0 BayWa r.e. Italia S.r.l., Mailand, Italien 100,0 BayWa r.e. Japan K.K., Tokio, Japan 100,0 BayWa r.e. Korea Co., Ltd., Seoul, Südkorea 100,0 BayWa r.e. Mexico, LLC, Carlsbad, USA 100,0 BayWa r.e. Nordic AB, Malmö, Schweden 100,0 BayWa r.e. O&M Services, S. de R.L. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko 95,0 BayWa r.e. Offshore Wind GmbH, München 100,0 BayWa r.e. Operation Services GmbH, München 100,0 BayWa r.e. Operation Services LLC, Carlsbad, USA 100,0 BayWa r.e. Operation Services Ltd., Milton Keynes, Großbritannien 100,0 BayWa r.e. Operation Services S.r.l., Mailand, Italien 100,0 BayWa r.e. Operation Services, S. de R.L. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko 100,0 BayWa r.e. Polska Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 BayWa r.e. Power Solutions GmbH, München 100,0 BayWa r.e. Power Solutions S.r.l., Verona, Italien 100,0 BayWa r.e. Power Solutions, Inc. dba Enable Energy, Sacramento, USA 100,0 BayWa r.e. Progetti S.r.l., Mailand, Italien 100,0 BayWa r.e. Projects Australia Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0 BayWa r.e. Projects España S.L.U., Madrid, Spanien 100,0 BayWa r.e. Projects Greece Single Member P.C., Athen, Griechenland 100,0 BayWa r.e. Romania S.R.L., Bukarest, Rumänien 100,0 BayWa r.e. Rotor Service GmbH, Basdahl 100,0 BayWa r.e. Rotor Service Vermögensverwaltungs GmbH, Basdahl 100,0 BayWa r.e. Scandinavia AB, Malmö, Schweden 100,0 BayWa r.e. Solar Asset Holding Korea Co., Ltd., Seoul, Südkorea 100,0 BayWa r.e. Solar Asset Holdings LLC, Carlsbad, USA 100,0 BayWa r.e. Solar B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 BayWa r.e. Solar Energy Systems GmbH, Tübingen 100,0 BayWa r.e. Solar Projects GmbH, München 100,0 BayWa r.e. Solar Projects LLC, Carlsbad, USA 100,0 BayWa r.e. Solar Projects Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0 BayWa r.e. Solar Pte. Ltd., Singapur, Singapur 100,0 BayWa r.e. Solar Solutions GmbH, Tübingen 100,0 BayWa r.e. Solar Systems (Vietnam) Co., Ho-Chi-Minh-Stadt, Vietnam 100,0 BayWa r.e. Solar Systems Co. Ltd., Bangkok, Thailand 100,0 BayWa r.e. Solar Systems Corporation, Makati, Philippinen 100,0 BayWa r.e. Solar Systems GmbH, Poggersdorf, Österreich 100,0 BayWa r.e. Solar Systems Inc., Edmonton, Kanada 100,0 BayWa r.e. Solar Systems LLC, Wilmington, USA 100,0 Baywa r.e. Solar Systems Ltda, São José dos Pinhais, Brasilien 100,0 BayWa r.e. Solar Systems Pty Ltd, Adelaide, Australien 100,0 BayWa r.e. Solar Systems S. de R.L. de C.V., Zapopan, Mexiko 100,0 BayWa r.e. Solar Systems S.à r.l., Wemperhardt, Luxemburg 100,0 BayWa r.e. Solar Systems S.A.S., Medellín, Kolumbien 100,0 BayWa r.e. Solar Systems S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0 BayWa r.e. Solar Systems S.r.l., Colognola ai Colli, Italien 100,0 BayWa r.e. Solar Systems s.r.o., Prag, Tschechien 100,0 BayWa r.e. Solar Systems SAS, Bordeaux, Frankreich 100,0 BayWa r.e. Solar Systems SIA, Rumbula, Lettland 100,0 BayWa r.e. Solar Systems Single Member SA, Marousi, Griechenland 100,0 BayWa r.e. Solar Systems sp. z o. o., Zabierzów, Polen 100,0 BayWa r.e. Solar Trade Holding GmbH, Tübingen 100,0 BayWa r.e. Solar Trade Purchasing Services B.V., Maasbree, Niederlande 100,0 BayWa r.e. Solardächer II GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 BayWa r.e. Tervola Oy, Malmö, Schweden 100,0 BayWa r.e. UK (Developments) Limited, London, Großbritannien 100,0 BayWa R.E. UK (JUBILEE) LIMITED, Edinburgh, Großbritannien 100,0 BayWa r.e. UK Limited, London, Großbritannien 100,0 BayWa r.e. USA, LLC, Wilmington, USA 100,0 BayWa r.e. Vaala Oy, Malmö, Schweden 100,0 BayWa r.e. Vaggeryd Vindkraft AB, Malmö, Schweden 100,0 BayWa r.e. Vietnam Co., Ltd., Ho-Chi-Minh-Stadt, Vietnam 100,0 BayWa r.e. Wind 20+ GmbH, Gräfelfing 100,0 BayWa r.e. Wind Asset Holding Korea Co., Ltd., Seoul, Südkorea 100,0 BayWa r.e. Wind Asset Holdings Vietnam Pte. Ltd., Singapur, Singapur 100,0 BayWa r.e. Wind GmbH, München 100,0 BayWa r.e. Wind II GmbH, Hannover 100,0 BayWa r.e. Wind Projects Vietnam Co., Ltd., Ho-Chi-Minh-Stadt, Vietnam 100,0 BayWa r.e. Wind Pte. Ltd., Singapur, Singapur 100,0 BayWa r.e. Wind Verwaltungs GmbH, Gräfelfing 100,0 BayWa r.e. Wind, LLC, Wilmington, USA 100,0 BayWa r.e. Windpark Arlena GmbH, Gräfelfing 100,0 BayWa r.e. Windparkportfolio 1 GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 BayWa r.e. Zambia Ltd., Lusaka, Sambia 100,0 BayWa re (Malaysia) Sdn. Bhd., Kuala Lumpur, Malaysia 100,0 BayWa Rent GmbH, München 100,0 BayWa Vorarlberg HandelsGmbH, Lauterach, Österreich 51,0 Becon Project Management & Consultancy Ltd., Edinburgh, Großbritannien 100,0 Bendigo Solar Farm HoldCo Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0 Bendigo Solar Farm Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0 BioCore B.V., Oosterhout, Niederlande 100,0 Black Rock Solar II LLC, Carlsbad, USA 100,0 Black Rock Solar LLC, Carlsbad, USA 100,0 Bölke Handel GmbH, Landsberg 100,0 Botsay Energie SAS, Paris, Frankreich 100,0 brandpower P1 GmbH, Kilb, Österreich 100,0 BRE/GE Solar Developments Limited, Edinburgh, Großbritannien 51,0 Broken Cross Wind Farm Limited, Edinburgh, Großbritannien 100,0 Bronco Energy Storage LLC, Carlsbad, USA 100,0 Brüderl Immobilien Holding GmbH, Traunreut 51,0 brüderl NH 110 Bauträger GmbH, Salzburg, Österreich 100,0 brüderl Projekt Amalienstraße GmbH & Co. KG, Traunreut 100,0 Brüderl Projekt Bad Endorf GmbH & Co. KG, Traunreut 51,0 brüderl Projekt Dachau Hochstraße GmbH & Co. KG, Traunreut 100,0 Brüderl Projekt Kunigundenstraße GmbH & Co. KG, Traunreut 51,0 brüderl Projekt Lerchenweg GmbH & Co. KG, Traunreut 51,0 Brüderl Projekt Traunstorfer Straße GmbH & Co. KG, Traunreut 51,0 Brumath Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Brushy Creek Solar LLC, Carlsbad, USA 100,0 BTS 18 Projekt GmbH, Buchloe 100,0 Bullawah Wind Farm Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0 Bullawah Wind Farm Stage 2 Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0 Burkes Agencies Limited, Paisley, Großbritannien 100,0 Burro Canyon Energy Storage LLC, Carlsbad, USA 100,0 BW Western Portfolio I LLC, Carlsbad, USA 100,0 Camden Solar Class B LLC, Carlsbad, USA 100,0 Camden Solar LLC, Carlsbad, USA 100,0 Camden Tax Equity Partnership LLC, Carlsbad, USA 100,0 Camelia Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0 Capital Fruit Ltd, Tzaneen, Südafrika 50,0 Cassiopea Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0 Caverna Energy Storage LLC, Carlsbad, USA 100,0 Cefetra B.V., Rotterdam, Niederlande 100,0 Cefetra Dairy B.V., AV ’s-Hertogenbosch, Niederlande 100,0 Cefetra Feed Service B.V., Rotterdam, Niederlande 100,0 Cefetra Group B.V., Rotterdam, Niederlande 100,0 Cefetra Ibérica S.L.U., Pozuelo de Alarcón, Spanien 100,0 Cefetra Limited, Paisley, Großbritannien 100,0 Cefetra Polska Sp. z o.o., Gdynia, Polen 100,0 Cefetra Premium Oils B.V., Amsterdam, Niederlande 100,0 Cefetra Premium Oils USA Inc., Wilmington, USA 100,0 Cefetra S.p.A., Rom, Italien 100,0 Cefetra Shipping B.V., Rotterdam, Niederlande 100,0 ChaeGwang Energy Co., Ltd., Seoul, Südkorea 100,0 Chopin Wind, LLC, Wilmington, USA 100,0 CITYGREEN Gartengestaltungs GmbH, Wien, Österreich 100,0 CLAAS Main-Donau GmbH & Co. KG, Gollhofen 90,0 CLAAS Nordostbayern GmbH & Co. KG, Altenstadt 90,0 CLAAS Südostbayern GmbH, Töging am Inn 90,0 CLAAS Württemberg GmbH, Langenau 80,0 Clos Neuf Energies SAS, Paris, Frankreich 51,0 Cloud Hill Windfarm Limited, London, Großbritannien 100,0 Clump Farm Limited, London, Großbritannien 100,0 Commerce Station Energy Storage LLC, Carlsbad, USA 100,0 Corazon Energy II, LLC, Carlsbad, USA 100,0 Cornucopia Hybrid LLC, Carlsbad, USA 100,0 Corriegarth 2 Windfarm Ltd., London, Großbritannien 100,0 Crono Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0 Crookedstane Windfarm Ltd., Edinburgh, Großbritannien 100,0 Dalia Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0 Decker Wohnbau München GmbH & Co. KG, Dorfen 51,0 Dedun Solar, S.L., Barcelona, Spanien 100,0 Delica (Shanghai) Fruit Trading Company Limited, Shanghai, China 100,0 Delica Australia Pty Ltd, Tullamarine, Australien 100,0 Delica Domestic Pty Ltd, Tullamarine, Australien 100,0 Delica Limited, Auckland, Neuseeland 100,0 Delica North America, Inc., Torrance, USA 50,0 Delica NZ Export Limited, Auckland, Neuseeland 100,0 Desarrollo Proyecto Fotovoltaico VIII S.L., Barcelona, Spanien 100,0 Diapur HoldCo Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0 Diermeier Energie GmbH, Niederwinkling 100,0 DMA Lucera S.r.l., Rom, Italien 100,0 Dörenhagen Windenergieanlagen GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Druim Leathann Windfarm Ltd., Edinburgh, Großbritannien 100,0 ECOwind d.o.o., Zagreb, Kroatien 100,0 ECOWIND Handels- & Wartungs-GmbH, Kilb, Österreich 100,0 Edom Hills Projects 1, LLC, New Castle, USA 100,0 Emera S.r.l., Mailand, Italien 100,0 Emmeringer Heizungsbau GmbH, Emmering 100,0 Energia Solar SLP I S. DE R.L. DE C.V, Mexiko-Stadt, Mexiko 100,0 Energy Solutions 1 Holdings Co. Ltd., Ho-Chi-Minh-Stadt, Vietnam 100,0 Energy Solutions 1 Pte. Ltd., Funan, Singapur 100,0 Energy Storage System Holding B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Energy System Services S.r.l., Mailand, Italien 100,0 ENZAFRUIT New Zealand (Continent) NV, Sint-Truiden, Belgien 100,0 ENZAFRUIT New Zealand (U.K.) Ltd., London, Großbritannien 100,0 ENZAFRUIT New Zealand International Limited, Auckland, Neuseeland 100,0 ENZAFRUIT Peru S.A.C., Lima, Peru 100,0 ENZAFRUIT Products Inc., Wernatchee, USA 100,0 Eolica Aragon S.r.l., Mailand, Italien 100,0 EUROGREEN CZ s.r.o., Jiřetín pod Jedlovou, Tschechien 100,0 EUROGREEN GmbH, Betzdorf 100,0 F. Url & Co. Gesellschaft m.b.H., Korneuburg, Österreich 100,0 FABU BeteiligungsgmbH, Spillern, Österreich 100,0 FABU Massivhaus HandelsgmbH, Spillern, Österreich 100,0 FarmFacts Holding GmbH, München 100,0 Febe Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0 Ferguson HoldCo Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0 Fern Solar Class B Holdings LLC, Carlsbad, USA 100,0 Fern Solar Class B LLC, Carlsbad, USA 100,0 Fern Solar Development LLC, Carlsbad, USA 100,0 Fern Solar LLC, Carlsbad, USA 100,0 Fern Tax Equity Partnership LLC, Carlsbad, USA 100,0 Fleet Solar Limited, London, Großbritannien 100,0 Fontenet Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Forster GmbH, München 100,0 Framstraße Grundbesitz GmbH, Kemnath 100,0 Freshmax New Zealand Ltd, Auckland, Neuseeland 100,0 Fresia Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0 Fruitmark Pty Ltd, Mulgrave, Australien 100,0 Fuels Services GmbH, München 100,0 FW Kamionka Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 Garant - Tiernahrung Gesellschaft m.b.H., Pöchlarn, Österreich 100,0 Gea Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0 GENOL Gesellschaft m.b.H., Korneuburg, Österreich 71,0 Gold Rush Energy Storage LLC, Carlsbad, USA 100,0 Gourvillette Energies SARL, Paris, Frankreich 100,0 Grainli GmbH & Co. KG, Hamburg 100,0 Greenberry SAS, Paris, Frankreich 100,0 GreenGrid Builders LLC, Carlsbad, USA 100,0 Grey Wolf Solar LLC, Carlsbad, USA 100,0 GroenLeven B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 GroenLeven Invest B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Haneul Bit Energy Co., Ltd., Yongin, Südkorea 100,0 Hankook Baram Co., Ltd., Seoul, Südkorea 100,0 Heinrich Brüning GmbH, Hamburg 100,0 High Constellation Windfarm Limited, London, Großbritannien 100,0 Hill Farm Solar Limited, London, Großbritannien 100,0 Hübnerstraße Grundbesitz GmbH, Kemnath 100,0 Hughenden Solar Farm FinCo Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0 Hughenden Solar Farm HoldCo Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0 Hughenden Solar Trust, Richmond, Australien 100,0 Iljo Bit Energy 1 Co., Ltd., Seoul, Südkorea 100,0 Iljo Bit Energy 2 Co., Ltd., Seoul, Südkorea 100,0 Iljo Bit Energy 3 Co., Ltd., Seoul, Südkorea 100,0 Immobilienvermietung Gesellschaft m.b.H., Korneuburg, Österreich 100,0 In&Out Ventures GmbH, München 100,0 Iris Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0 Jacumba Land HoldCo LLC, Carlsbad, USA 100,0 Jannis Beteiligungsgesellschaft mbH, München 100,0 Jigok Bit Energy Co., Ltd., Seoul, Südkorea 100,0 JPB Holding GmbH, Kemnath 51,0 Jung HoldCo Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0 Jung Renewable Energy Facility Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0 Juno Solar S.r.l., Mailand, Italien 100,0 JVR Energy Park LLC, Carlsbad, USA 100,0 K’IIN, S.A.P.I. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko 100,0 Ka'iulani 4, LLC, Hilo, USA 100,0 KALPIS, S.A.P.I. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko 100,0 Kariboe Wind Farm Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0 Kelsey Creek Solar Farm FinCo Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0 Kelsey Creek Solar Farm HoldCo Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0 Keranna Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Knickerbocker Solar LLC, Carlsbad, USA 100,0 Korea Solar 1 Co., Ltd., Seoul, Südkorea 100,0 Korea Solar 4 Co., Ltd., Seoul, Südkorea 100,0 Korea Solar 5 Co., Ltd., Seoul, Südkorea 100,0 Korea Solar 6 Co., Ltd., Seoul, Südkorea 100,0 Korea Solar 7 Co., Ltd., Seoul, Südkorea 100,0 Lagerhaus Franchise GmbH, Korneuburg, Österreich 100,0 Lagerhaus Technik-Center GmbH, Korneuburg, Österreich 98,4 Little Gala Windfarm Ltd., Edinburgh, Großbritannien 100,0 Little Prairie Solar LLC, Carlsbad, USA 100,0 Loto Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0 LTZ Chemnitz GmbH, Hartmannsdorf 90,0 Maestro Wind, LLC, Wilmington, USA 100,0 Maqueda Solar S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0 Matahari 1 Holdings Pte. Ltd., Singapur, Singapur 100,0 Mid West SF No1 Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0 Mineral Point Energy Storage LLC, Carlsbad, USA 100,0 Mirae Bit Energy Co., Ltd., Seoul, Südkorea 100,0 Mozart Wind, LLC, Wilmington, USA 100,0 NH 110 Projektentwicklungsgesellschaft GmbH, Salzburg, Österreich 100,0 Ninfea Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0 NLEI Ltd., Edinburgh, Großbritannien 100,0 novotegra GmbH, Tübingen 100,0 Nuevos Parques Eólicos La Muela A.I.E., Saragossa, Spanien 100,0 Oak Green Solar LLC, Carlsbad, USA 100,0 Oaklands Farm Solar Limited, London, Großbritannien 100,0 Oceano Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0 Opal Energy Storage LLC, Carlsbad, USA 100,0 Parco Solare Smeraldo S.r.l., Brixen, Italien 100,0 PARGA Park- und Gartentechnik Gesellschaft m.b.H., Aderklaa, Österreich 100,0 Park Eolian Limanu S.R.L., Sibiu, Rumänien 99,0 Parque Eólico La Carracha S.L., Saragossa, Spanien 74,0 Parque Eólico Plana de Jarreta S.L., Saragossa, Spanien 74,0 Parque Solar Kukuul, S. de R.L. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko 100,0 Parque Solar La Paloma, S. de R.L. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko 70,0 Parque Solar Los Potros, S. de R.L. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko 100,0 PATENT CO. DOO LAKTAŠI, Laktaši, Bosnien und Herzegowina 100,0 PATENT CO. DOO MIŠICÉVO, Mišićevo, Serbien 100,0 PATENT CO. Hrvatska d.o.o., Osijek, Kroatien 100,0 Pellog GmbH, Oelsnitz 100,0 Peter Frey GmbH, Wartenberg1 100,0 Piccola ma carina Projekt GmbH, München 51,0 Pine Lake Solar LLC, Carlsbad, USA 100,0 Pinscher Energy Storage LLC, Carlsbad, USA 100,0 Plapperer Projekt GmbH, Schrobenhausen 51,0 Power Solutions – WHF 01 S.r.l., Verona, Italien 100,0 PowerHub Inc., Toronto, Kanada 100,0 Primrose Hybrid LLC, Carlsbad, USA 100,0 Profruit Investments Ltd, Tzaneen, Südafrika 100,0 Projekt Zirndorf W21 GmbH, Augsburg 51,0 Puterea Verde S.r.l., Sibiu, Rumänien 100,0 Putlitzstraße Grundbesitz GmbH, Kemnath 100,0 PV Integ AG, Ebikon, Schweiz 100,0 Raiffeisen-Lagerhaus GmbH, Bruck an der Leitha, Österreich 89,9 Raiffeisen-Lagerhaus Investitionsholding GmbH, Korneuburg, Österreich 100,0 Raschdorffstraße Grundbesitz GmbH, Kemnath 51,0 Regeneratives Land GmbH, Gräfelfing 100,0 Regolo Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0 RENAM S.r.l., Mailand, Italien 100,0 renerco plan consult GmbH, München 100,0 Renertech Rotorblattservice GmbH & Co.KG, Bad Wünnenberg 100,0 RI-Solution Data GmbH, Korneuburg, Österreich 100,0 RIGI PV d.o.o., Zagreb, Kroatien 100,0 Rinnovabili Melfi S.r.l., Mailand, Italien 100,0 RIVEKA BVBA, Boom, Belgien 100,0 Rosa Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0 Rownal Farm Solar Ltd., London, Großbritannien 100,0 Royal Ingredients Group B.V., Alkmaar, Niederlande 100,0 Royal Ingredients Group Holding USA Inc., Chicago, USA 100,0 Royal Ingredients Group India Pvt. Ltd., Navi Mumbai, Indien 99,9 Royal Ingredients Group International B.V., Alkmaar, Niederlande 100,0 Royal Ingredients Group USA Inc., Chicago, USA 100,0 Royal Ingredients Nigeria Ltd., Lagos, Nigeria 80,0 RoyBalt Ingredients S.A. de C.V., Santiago de Querétaro, Mexiko 100,0 Rueda Sur Solar 1, S.L.U., Saragossa, Spanien 100,0 Rueda Sur Solar 2, S.L.U., Saragossa, Spanien 100,0 Rueda Sur Wind 1, S.L.U., Saragossa, Spanien 100,0 Rueda Sur Wind 2, S.L.U., Saragossa, Spanien 100,0 Rueda Sur Wind 3, S.L.U., Saragossa, Spanien 100,0 RUG Raiffeisen Umweltgesellschaft m.b.H., Korneuburg, Österreich 75,0 RWA Czechia s.r.o., Unhost, Tschechien 100,0 RWA Hrvatska d.o.o., Osijek, Kroatien 100,0 RWA Immobilien GmbH, Korneuburg, Österreich 100,0 RWA International Holding GmbH, Korneuburg, Österreich 100,0 RWA Invest GmbH, Korneuburg, Österreich 100,0 RWA Magyarország Kft., Ikrény, Ungarn 100,0 RWA Raiffeisen Agro Romnia S.r.l., Timișoara, Rumänien 100,0 RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft, Korneuburg, Österreich 50,0 RWA SLOVAKIA spol. s r.o., Bratislava, Slowakei 100,0 RWA Slovenija d.o.o., Škofljica, Slowenien 100,0 RWA Srbija d.o.o., Belgrad, Serbien 100,0 SAH Class B Borrower LLC, Carlsbad, USA 100,0 SAH Portfolio I LLC, Carlsbad, USA 100,0 Saintonge Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Santa Fe BESS LLC, Carlsbad, USA 100,0 SBU Power Holdings Pte. Ltd., Singapur, Singapur 100,0 Scorpion Energy Storage LLC, Carlsbad, USA 100,0 SDK Power Sdn. Bhd., Kuala Lumpur, Malaysia 48,0 Sedaco Agro Commodities LTD, Lagos, Nigeria 100,0 Sedaco Agro Tanzania LTD, Daressalam, Tansania 100,0 Sedaco DMCC, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate 100,0 Sedaco Mozambique, Limitada, Beira, Mosambik 100,0 Seosan Iljo Bit Solar Co., Ltd., Seoul, Südkorea 100,0 Shieldhall Logistics Ltd., Paisley, Großbritannien 100,0 Sickingenstraße Grundbesitz GmbH, Kemnath 51,0 Silverbell Solar LLC, Carlsbad, USA 100,0 Sinclair Logistics Ltd., Paisley, Großbritannien 100,0 Sirio Cinque S.r.l., Mailand, Italien 100,0 Sirio Due S.r.l., Mailand, Italien 100,0 Sirio Quattro S.r.l., Mailand, Italien 100,0 Sirio Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0 Sirio Tre S.r.l., Mailand, Italien 100,0 Sirio Uno S.r.l., Mailand, Italien 100,0 Sol in one GmbH, Kaiserslautern 80,0 Solar Sud S.r.l., Mailand, Italien 100,0 Solar Tech Co., Ltd., Seoul, Südkorea 100,0 Solar Wood Co., Ltd., Seoul, Südkorea 100,0 Solar-Planit Software GmbH, Tübingen 100,0 Solarcell Energy Co., Ltd., Seoul, Südkorea 100,0 Solare Italia S.r.l., Mailand, Italien 100,0 Solaris Industrial sp.z o.o., Warschau, Polen 100,0 Solarmarkt GmbH, Aarau, Schweiz 100,0 Solarna elektrana Bisko d.o.o. za proizvodnju električne energije, Zagreb, Kroatien 100,0 Solarna elektrana Proložac d.o.o., Zagreb, Kroatien 100,0 Solarpark Aquarius GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Solarpark Aries GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Solarpark Bad Liebenwerda GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Solarpark Kobe GmbH, München 100,0 Solarpark Lupus GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Solarpark Samas GmbH, Gräfelfing 100,0 Solitude Hybrid LLC, Carlsbad, USA 100,0 SPV Solarpark 103. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 99,0 SPV Solarpark 105. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 SPV Solarpark 118. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Stormon Energi AB, Malmö, Schweden 100,0 Strauss Class B Holdings LLC, Carlsbad, USA 100,0 Strauss Class B Member LLC, Carlsbad, USA 100,0 Strauss Portfolio I LLC, Carlsbad, USA 100,0 Strauss Tax Equity Partnership LLC, Carlsbad, USA 100,0 Strauss Wind, LLC, Los Angeles, USA 100,0 Studios Solar 2, LLC, Carlsbad, USA 100,0 Studios Solar 3, LLC, Carlsbad, USA 100,0 Studios Solar 4, LLC, Carlsbad, USA 100,0 Studios Solar 5, LLC, Carlsbad, USA 100,0 Studios Solar, LLC, Carlsbad, USA 100,0 Sud Energy S.r.l., Mailand, Italien 100,0 Sun Power Sicilia S.r.l., Mailand, Italien 100,0 Sunčana elektrana Dicmo 2 d.o.o., Zagreb, Kroatien 100,0 Sunfish Solar LLC, Carlsbad, USA 100,0 Suntree GmbH, Hamburg 100,0 T&G Apples Limited, Auckland, Neuseeland 100,0 T&G Berries Australia PTY Limited, Melbourne, Australien 85,0 T&G CarSol Asia PTE. Ltd, Singapur, Singapur 50,0 T&G Chile SpA, Santiago de Chile, Chile 100,0 T&G Europe SAS, Lafrançaise, Frankreich 100,0 T&G Fresh Produce PTE. Ltd, Singapur, Singapur 100,0 T&G Fruitmark HK Limited, Hongkong, China 100,0 T&G Global Limited, Auckland, Neuseeland 74,0 T&G Global Vietnam Company Ltd, Ho-Chi-Minh-Stadt, Vietnam 100,0 T&G Insurance Limited, Auckland, Neuseeland 100,0 T&G Japan Ltd., Tokio, Japan 100,0 T&G Orchard Services Limited, Auckland, Neuseeland 100,0 T&G Processed Food Limited, Auckland, Neuseeland 100,0 T&G South East Asia Ltd., Bangkok, Thailand 100,0 T&G Vizzarri Farms Pty Ltd, Tullamarine, Australien 50,0 T&T Electric - American Samoa, LLC, Hilo, USA 100,0 T&T Electric, Inc., Hilo, USA 100,0 Taga Solar, LLC, Carlsbad, USA 100,0 Taipa Water Supply Limited, Kerikeri, Neuseeland 65,0 TechnikCenter Grimma GmbH, Mutzschen 70,0 Temi Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0 TFC Holland B.V., Waddinxveen, Niederlande 100,0 Thenergy B.V., Oosterhout, Niederlande 100,0 Titus Canyon Solar LLC, Carlsbad, USA 100,0 Tracomex B.V., Oosterhout, Niederlande 100,0 Trédias Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Trinity Holding B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Turners & Growers (Fiji) Limited, Auckland, Neuseeland 70,0 Turners & Growers Fresh Limited, Auckland, Neuseeland 100,0 Turners & Growers New Zealand Limited, Auckland, Neuseeland 100,0 Twilight Energy Storage LLC, Carlsbad, USA 100,0 Tyche Solar, S.L., Barcelona, Spanien 100,0 Tyre Bridge Solar LLC, Carlsbad, USA 100,0 Umspannwerk Klein Bünsdorf GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Unearthed Produce Limited, Mount Wellington, Neuseeland 51,0 Unterstützungseinrichtung der BayWa Aktiengesellschaft in München GmbH, München 100,0 URL AGRAR GmbH, Premstätten, Österreich 100,0 Uwe Körner GmbH, Lachendorf 100,0 Val de Moine Energies SARL, Paris, Frankreich 100,0 Venosa S.r.l., Mailand, Italien 100,0 VentureFruit Australia Pty Limited, Melbourne, Australien 100,0 VentureFruit Global Limited, Auckland, Neuseeland 100,0 VentureFruit International Limited, Auckland, Neuseeland 100,0 VentureFruit NZ Limited, Auckland, Neuseeland 100,0 Venturefruit USA Inc., Delaware, USA 100,0 Viola Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0 Vision Samcheok Energy Ltd., Seoul, Südkorea 100,0 VISTA Geowissenschaftliche Fernerkundung GmbH, München 51,0 Watt Development SPV 2 S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0 Watt Development SPV 9 S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0 WAV Wärme Austria VertriebsgmbH, Korneuburg, Österreich 100,0 Wild Stallion Energy Storage LLC, Carlsbad, USA 100,0 Wilhelmshöhe Infrastruktur GmbH & Co. KG, Gräfelfing 87,5 Wimmera Plains Energy Facility Holdco Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0 Wimmera Plains Energy Facility Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0 Windenergie Sallingberg GmbH, Kilb, Österreich 100,0 Windkraft Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Windpark Krummensee KG, Düsseldorf 54,8 Windpark Altenglan GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Windpark Bella GmbH, Gräfelfing 100,0 Windpark Freimersheim GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Windpark Grüntal GmbH, Sydower Fließ 100,0 Windpark Hessenweiler GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Windpark Hettstadt GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Windpark Hiesberg GmbH, Kilb, Österreich 100,0 Windpark Holle-Sillium GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Windpark Kamionka GmbH, Gräfelfing 100,0 Windpark Kraubatheck GmbH, Kilb, Österreich 100,0 Windpark Langenbrand GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Windpark Lindchen GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Windpark Oedelum GmbH & Co. KG, Oedelum 100,0 Windpark Pferdsfeld GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Windpark Polanów 1 Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 Windpark Polanów 2 Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 Windpark Prüm GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Windpark Quelkhorn II GmbH & Co. KG, Ottersberg 100,0 Windpark Velgen-Bornsen GmbH, Bienenbüttel 100,0 Windpark Wilhelmshöhe GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Windpark Wilhelmshöhe II GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Windpark Wilhelmshöhe III GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Windpark Wirtsnock GmbH, Kilb, Österreich 100,0 Wohnen am Lerchenberg GmbH & Co. KG, Borna 100,0 Wooyoung Solar Power Co., Ltd, Seoul, Südkorea 100,0 Worldwide Fruit Limited, Spalding, Großbritannien 50,0 Yanel farm solar Ltd., London, Großbritannien 100,0 Yatpool Solar Farm FinCo Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0 Yatpool Solar Farm HoldCo Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0 Yatpool Sun Farm Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0 zebotec GmbH, Konstanz 100,0 Zonlocatie 1 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Zonlocatie 2 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Zonlocatie 3 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Zonlocatie 4 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Zonlocaties Nederland B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Zonnepark Albrandswaard B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Zonnepark Friesland B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Zonnepark PV22 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Zonnepark PV4 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Zonnepark Skûlenboarch B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Zonnepark Weperpolder B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Zonnepark Woldjerspoor B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Zonnepark XXL B.V., Leeuwarden, Niederlande 87,5 Zonneparken Nederland B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Nicht in den Konzernabschluss einbezogene verbundene Unternehmen "BayWa CS Polska" Sp. z o.o., Brwinów, Polen 100,0 ab bauen wohnen Verwaltungs GmbH, Augsburg 51,0 ABATIS Beteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf 100,0 Absolute Trading Systems, S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0 act renewable GmbH, München 100,0 Actual Propaganda Systems, S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0 Advanced Tax Systems S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0 Agrar- und Transportservice Kölleda GmbH, Kölleda 62,3 AgrarCommander GesmbH, Korneuburg, Österreich 100,0 Agrarproduktenhandel Gesellschaft m.b.H., Klagenfurt, Österreich 100,0 AgriFoodTech Venture GmbH, München 51,0 Agrimec B.V., Veghel, Niederlande 100,0 Agro Innovation Lab GmbH, Korneuburg, Österreich 100,0 Agromec B.V., Veghel, Niederlande 100,0 Agromed Asia Limited, Hongkong, China 100,0 AGROMED PATENT BRAZIL LTDA., Londrina, Brasilien 100,0 Air Purification Systems, S.L., Barcelona, Spanien 100,0 Alga Solar Energy UAB, Vilnius, Litauen 100,0 Alloue Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Almandine Solar LLC, Carlsbad, USA 100,0 Altostratus Energy Storage LLC, Carlsbad, USA 100,0 Amance Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Aqua Energy Storage LLC, Carlsbad, USA 100,0 ASC Solar Epona S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0 Autels Villevillon Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Automatic Recovery Systems, S.L.U, Barcelona, Spanien 100,0 Auzole Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Avella Hybrid LLC, Carlsbad, USA 100,0 Baltic Logistic Holding B.V., Rotterdam, Niederlande 100,0 Bancheraud Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Banksia Solar S.R.L., Bukarest, Rumänien 100,0 BayWa ARA 2 GmbH, München 100,0 BayWa CS Georgia LLC, Tiflis, Georgien 100,0 BayWa CS GmbH, München 100,0 BayWa Dienstleistung Ost GmbH, München 100,0 BayWa Forderungsmanagement GmbH, München1 100,0 BayWa Obst Verwaltungsgesellschaft mbH, München 100,0 BayWa Power 01 GK, Tokio, Japan 100,0 BayWa r.e. Australia Offshore Wind Projects 1 Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0 BayWa r.e. Australia Offshore Wind Projects 2 Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0 BayWa r.e. Australia Offshore Wind Projects 3 Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0 BayWa r.e. Bürgerstrom GmbH, München 100,0 BayWa r.e. Energy Solutions Asset Holdings Indonesia Pte Ltd, Singapur, Singapur 100,0 BayWa r.e. Energy Trading UK Limited, London, Großbritannien 100,0 BayWa r.e. Gamla Storbäcken AB, Malmö, Schweden 100,0 BayWa r.e. Grön AB, Malmö, Schweden 100,0 BayWa r.e. Gul AB, Malmö, Schweden 100,0 BayWa r.e. IPP Verwaltungs GmbH, München 100,0 BayWa r.e. Power Solutions, S. de R.L. de C.V., Ciudad del Sol, Mexiko 100,0 BayWa r.e. Projects Portugal, Unipessoal LDA, Lissabon, Portugal 100,0 BayWa r.e. Ryamon AB, Malmö, Schweden 100,0 BayWa r.e. Ryningsnäs Vindkraft AB, Malmö, Schweden 100,0 BayWa r.e. Shanghai Co., Ltd., Shanghai, China 100,0 BayWa r.e. Solar Holdings Singapore Pte. Ltd., Funan, Singapur 100,0 BayWa r.e. Solar Projects Verwaltungs GmbH, Gräfelfing 100,0 BayWa r.e. Stortjärnen AB, Malmö, Schweden 100,0 BBP Projekt 2 GmbH, München 100,0 BBP Projekt 3 GmbH, München 100,0 Beaurepas Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Beech Sapling Solar LLC, Carlsbad, USA 100,0 Beechnut Energy Storage LLC, Carlsbad, USA 100,0 Bellevue Bad Heilbrunn GmbH & Co. KG, Günzburg 51,0 BESS Bielin sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 BESS Gąbin sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 BHT Projekt GmbH & Co. KG, Traunreut 51,0 BIG HILLSIDE SPAIN S.L., Barcelona, Spanien 100,0 biohelp – biologischer Pflanzenschutz-Nützlingsproduktions-, Handels- und Beratungs GmbH, Wien, Österreich 89,9 biohelp international GmbH, Korneuburg, Österreich 74,9 biohelp license contract and registration GmbH, Fischamed, Österreich 93,9 Black Hill Energy Storage LLC, Carlsbad, USA 100,0 Blue Mustang Energy Storage LLC, Carlsbad, USA 100,0 Bluebird Class B Holdings LLC, Carlsbad, USA 100,0 BLUEBIRD CLASS B LLC, Carlsbad, USA 100,0 Bluebird Class B OpCo LLC, Carlsbad, USA 100,0 Bluebird Tax Equity Partnership LLC, Carlsbad, USA 100,0 Bons Fruits Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Boreads Wind II Single Member Private Company, Athen, Griechenland 100,0 Boreads Wind Single Member Private Company (IKE), Athen, Griechenland 100,0 Bossay Yzeures Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Brahms Wind Holdings, LLC, Wilmington, USA 100,0 Bramble Solar Farm Limited, Cork, Irland 100,0 Braumarkt GmbH, Hamburg 95,0 Brizay Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 brüderl Projekt Conradty Gmbh & Co. KG, Traunreut 100,0 Brüderl Projekt GmbH & Co. KG, Traunreut 51,0 Brüderl Projekt Verwaltungs GmbH, Traunreut 51,0 BunHyang Solar Power Co., Ltd., Seoul, Südkorea 100,0 Bürgerwind Dollenkamp GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Business Sufficiency Systems S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0 BW DSG, LLC, Wilmington, USA 100,0 BW Vietnam Investments Able RE Co., Ltd, Ho-Chi-Minh-Stadt, Vietnam 100,0 BW Vietnam Investments Solid RE Co., Ltd, Ho-Chi-Minh-Stadt, Vietnam 100,0 BW Vietnam Investments Top RE Co., Ltd, Ho-Chi-Minh-Stadt, Vietnam 100,0 Cabrera Reliability Project LLC, Carlsbad, USA 100,0 Calla Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0 Callistemon Solar S.R.L., Bukarest, Rumänien 100,0 Camden Solar Development LLC, Carlsbad, USA 100,0 Campagne Cazaubon Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Candé Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Canela Energy Storage Project LLC, Carlsbad, USA 100,0 CAPE ROCK SYSTEMS S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0 Castets Energies, Paris, Frankreich 100,0 Cat Solar Parc 4 S.R.L., Bukarest, Rumänien 100,0 Cavaillon Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Cefetra Digital Services S.L., Pozuelo de Alarcón, Spanien 100,0 Cefetra Este S.L.U., Pozuelo de Alarcón, Spanien 100,0 Cefetra Oeste S.L.U., Pozuelo de Alarcón, Spanien 100,0 Cefetra Sur S.L.U., Pozuelo de Alarcón, Spanien 100,0 CENTRO AGRICOLO FRIULANO S.R.L., Rivolto, Italien 85,0 Century Maple Systems, S.L., Barcelona, Spanien 100,0 Chantemerle Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Chitry Energies SAS, Paris, Frankreich 90,0 Chulpan Solar Energy S.R.L., Bukarest, Rumänien 100,0 Churuco Solar SAS E.S.P., Bogotá, D.C., Kolumbien 100,0 Clementine Solar LLC, Carlsbad, USA 100,0 Col des 3 Soeurs SARL, Paris, Frankreich 100,0 Common Logic Systems, S.L., Barcelona, Spanien 100,0 Copper Dream Solar Hybrid LLC, Carlsbad, USA 100,0 Corazon Energy Development LLC, Carlsbad, USA 100,0 Corporate Creation Systems, S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0 Corporate Reelection S.L., Barcelona, Spanien 100,0 Corymbia Solar S.R.L., Bukarest, Rumänien 100,0 Crossbuck Energy Storage LLC, Carlsbad, USA 100,0 Danugrain Lagerei GmbH, Krems an der Donau, Österreich 60,0 Decker Wohnbau Verwaltungs GmbH, Grünwald 51,0 Dinara Solar Energy S.R.L., Bukarest, Rumänien 100,0 Distant Horizons Systems, S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0 Dogwood Energy Storage LLC, Carlsbad, USA 100,0 Dollenkamp Infrastruktur GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Dordives Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Drayac Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 DRWZ-Beteiligungsgesellschaft mbH, München 100,0 Easy Above Systems, S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0 Economic Intention Systems S.L., Barcelona, Spanien 100,0 Edera Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0 Eguzon-Chantôme Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Enable Energy Labs, LLC, Sacramento, USA 100,0 Engage Intelligenty S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0 Eoliennes de Haute Voie SAS, Paris, Frankreich 51,0 Equestrian Energy Storage LLC, Carlsbad, USA 100,0 Erste Onshore Windkraft Beteiligungsgesellschaft mbH, Oldenburg 100,0 Espéraza Brebis Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 ESS 2 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 ESS 3 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 ESS 4 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 ESS 5 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 ESS 6 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 ESS 7 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 ESS 8 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Estruplund 2 Energi Park ApS, Kopenhagen, Dänemark 100,0 Estruplund Infrastructure ApS, Kopenhagen, Dänemark 100,0 Exeter Main Battery Limited, London, Großbritannien 100,0 Eyliac Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Fairview Reliability Project LLC, Carlsbad, USA 100,0 Ferme solaire du Savonet SAS, Paris, Frankreich 100,0 Fraissé Energies, Paris, Frankreich 100,0 Fransis Solar Energy S.R.L., Bukarest, Rumänien 100,0 Fyanstown Solar Farm Limited, Cork (IE), Cork, Irland 100,0 G. Stranzinger Bauprojekt GmbH & Co. KG, Tann 60,0 G. Stranzinger Verwaltungs GmbH, Tann 60,0 Garein Energies SAS, Paris, Frankreich 90,0 Genol Vertriebssysteme GmbH, Korneuburg, Österreich 100,0 Germigny L'Eveque Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Ghost Town Hybrid LLC, Carlsbad, USA 100,0 Gievres Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Giglio Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0 Glensalloch Wind Farm Limited, Edinburgh, Großbritannien 100,0 Gondrexange Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Grainli Verwaltungs GmbH, Hamburg 100,0 Grainvest B.V., Almere, Niederlande 100,0 Grandere Solar LLC, Carlsbad, USA 100,0 Green Hill Energy Storage LLC, Carlsbad, USA 100,0 Green Wind Deutschland GmbH, München 50,0 Grevillea Solar S.R.L., Bukarest, Rumänien 100,0 GyeongJu SiRu Wind Co., Ltd., Seoul, Südkorea 100,0 H2X GmbH, München 75,1 HaePung1 Co., Ltd., Seoul, Südkorea 100,0 Haute Saintonge Energies SAS, Paris, Frankreich 84,0 Helios Grid Reliability Project LLC, Carlsbad, USA 100,0 Hibiscus Hybrid Project LLC, Carlsbad, USA 100,0 High-Rise Building Systems, S.L., Barcelona, Spanien 100,0 Higher Winds Systems S.L., Barcelona, Spanien 100,0 Honey Bee Storage LLC, Carlsbad, USA 100,0 Hughenden Solar Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0 Iliako Power I Single Member Private Company (IKE), Marousi, Griechenland 100,0 Iliako Power II Single Member Private Company (IKE), Marousi, Griechenland 100,0 Iliako Power III Single Member Private Company (IKE), Marousi, Griechenland 100,0 Iliako Power IV Single Member Private Company (IKE), Marousi, Griechenland 100,0 ILIAKO POWER IX SINGLE MEMBER PRIVATE COMPANY (IKE), Marousi, Griechenland 100,0 Iliako Power V Single Member Private Company (IKE), Marousi, Griechenland 100,0 Iliako Power VI Single Member Private Company (IKE), Marousi, Griechenland 100,0 Iliako Power VII Single Member Private Company (IKE), Marousi, Griechenland 100,0 ILIAKO POWER VIII SINGLE MEMBER PRIVATE COMPANY (IKE), Marousi, Griechenland 100,0 ILIAKO POWER X Monoprosopi I.K.E., Marousi, Griechenland 100,0 IMMOBILIARE AGRICOLA RIVOLTO S.R.L., Rivolto, Italien 100,0 Infraestructuras Comunes Gerenas, S.L., Barcelona, Spanien 100,0 Infrastruktur Altenglan Ulmet GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Intelligent Challenge S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0 Interlubes GmbH, Würzburg 100,0 Javelina Energy Storage LLC, Carlsbad, USA 100,0 Ketziner Beteiligungsgesellschaft mbH, Niederer Fläming 100,0 Koyash Solar Energy S.R.L., Bukarest, Rumänien 100,0 Kushiro Kitazono PV Plant G.K., Tokio, Japan 100,0 La Couture Energies SARL, Paris, Frankreich 100,0 Le Péroux Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Lecot Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Les Éoliennes Citoyennes de Botsay SAS, Paris, Frankreich 100,0 Les Grangéoles Energies, Paris, Frankreich 100,0 Les Platayres Energies SARL, Paris, Frankreich 100,0 Les Poncets Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Les Vastres Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 LIGHT RAYS SPAIN S.L., Barcelona, Spanien 100,0 Lilium Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0 Lincoln Park DG LLC, Carlsbad, USA 100,0 Lincoln Park DG Real Estate LLC, Carlsbad, USA 100,0 Loganberry Energy Storage LLC, Carlsbad, USA 100,0 Londigny Energies SARL, Paris, Frankreich 100,0 LOW RELIEF BUSINESS S.L., Barcelona, Spanien 100,0 Luenga Solar S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0 Lume Energy Storage Project LLC, Carlsbad, USA 100,0 Magnolia Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0 Magyar "Agrár-Ház" Kft., Ikrény, Ungarn 100,0 Mailley Chazelot Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Maine Anjou Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Malva Rinnovabili S.r.l., Mailand, Italien 100,0 Manzanita Reliability Project LLC, Carlsbad, USA 100,0 Marugame Tamuraike Floating Solar GK, Tokio, Japan 100,0 Matias Solar Energy S.R.L., Bukarest, Rumänien 100,0 Matur Solar Energy UAB, Vilnius, Litauen 100,0 MD-Betriebs-GmbH, München 90,0 Meadow Farm Battery Limited, London, Großbritannien 100,0 Meerlicht B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Minihy Tréguier Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Monarch Energy Storage LLC, Carlsbad, USA 100,0 Montaut Noisetiers Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Montmorillon Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 MTP Projekt Verwaltung Oberland GmbH, Günzburg 51,0 Natural Wind Energy Co., Ltd., Bangkok, Thailand 100,0 Natural Wind Energy Holding Co., Ltd., Bangkok, Thailand 30,0 New Universeline Systems S.L., Barcelona, Spanien 70,0 NOB-Betriebs-GmbH, München 90,0 North Catskill DG LLC, Carlsbad, USA 100,0 North Catskill DG Real Estate LLC, Carlsbad, USA 100,0 North Farm Mannington Solar Limited, London, Großbritannien 100,0 Nurlat Solar Energy S.R.L., Bukarest, Rumänien 100,0 Oakdale Battery Storage, LLC, Carlsbad, USA 100,0 Olivine Energy Storage LLC, Carlsbad, USA 100,0 Orist Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Parc solaire du Mouna SAS, Paris, Frankreich 100,0 PATIS Beteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf 100,0 Pèle Joue Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Pelletsone GmbH, Lichtenegg, Österreich 100,0 Pié Desgroies Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Potential Calculation Systems, S.L., Barcelona, Spanien 100,0 Power Ventures 2 Single Member P.C., Marousi, Griechenland 100,0 Prechac Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Preferred Organizational Systems, S.L., Barcelona, Spanien 100,0 Protectionist Galleries Systems S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0 PT. Bumiraya Suria Abadi, Jakarta, Indonesien 49,0 Quick Opening Systems, S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0 Radiant Burst Systems S.L., Barcelona, Spanien 100,0 Raiffeisen Trgovina d.o.o., Lenart, Slowenien 100,0 Rapid Reaction Systems, S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0 Red Pine Energy Storage LLC, Carlsbad, USA 100,0 Referenced Productive Systems, S.L., Barcelona, Spanien 100,0 Renertech Management GmbH, Gräfelfing 100,0 Renton Sistemas Aplicados, S.L., Barcelona, Spanien 100,0 Rochetaillée Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 ROCKY CLIFF CORPORATION S.L., Barcelona, Spanien 100,0 Rodeo Hybrid LLC, Carlsbad, USA 100,0 Rosalind Reliability Project LLC, Carlsbad, USA 100,0 Royal Ingredients Group Canada Ltd., Vancouver, Kanada 100,0 Royal Natural Foods B.V., Alkmaar, Niederlande 100,0 Royal Organic Ingredients USA Inc., Chicago, USA 100,0 RWA Ukrajina tov, Kyjiw, Ukraine 100,0 Saatzucht Edelhof GmbH, Zwettl, Österreich 100,0 Saatzucht Gleisdorf Gesellschaft m.b.H., Gleisdorf, Österreich 66,7 SAINT GEORGE MAGNESIA LIGHT SINGLE MEMBER PRIVATE COMPANY, Marousi, Griechenland 100,0 Saint Jory Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Saint Menges Energies, Paris, Frankreich 100,0 Saint Yaguen Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Saint-Bonnet-de-Bellac Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Saint-Bonnet-des-Quarts Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Saint-Couat Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Saints Geosmes Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Salavat Solar Energy UAB, Vilnius, Litauen 100,0 Salm Energies SARL, Paris, Frankreich 100,0 Salsigne Villardonnel Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Samcheok Eco Wind Co., Ltd., Seoul, Südkorea 100,0 SanHae Green Energy Co., Ltd., Seoul, Südkorea 95,0 Saubens Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Sea Breeze Huge S.L., Barcelona, Spanien 100,0 Sendling Solar Energy S.R.L., Bukarest, Rumänien 100,0 Senita Energy Storage LLC, Carlsbad, USA 100,0 Shin-Ri Solar Power Co., Ltd., Seoul, Südkorea 100,0 Side Recovery Systems, S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0 Siebte sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 Silverchain Gestión S.L., Barcelona, Spanien 100,0 Smakkerup Energi- og Naturpark ApS, Kopenhagen, Dänemark 100,0 Sofie-Amaliegaard Energi- og Naturpark ApS, Kopenhagen, Dänemark 100,0 Sokolata Hybrid Project LLC, Carlsbad, USA 100,0 Solaire de Haute Voie SAS, Paris, Frankreich 100,0 Solar Plant Energ- og Naturpark ApS, Kopenhagen, Dänemark 100,0 Solarna elektrana Končanica d.o.o., Zagreb, Kroatien 100,0 Solarpark 13 sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 Solarpark 15 sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 Solarpark 19 sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 Solarpark 22 sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 Solarpark 23 sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 Solarpark 24 sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 Solarpark 25 sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 Solarpark 26 sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 Solarpark 27 sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 Solarpark 6 sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 Solarpark Biała Nyska sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 Solarpark Białokury sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 Solarpark Bielin sp. z o.o., Warschau, Polen 99,0 Solarpark Brojce sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 Solarpark Czarnów sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 Solarpark Dobrich Limited EOOD, Sofia, Bulgarien 100,0 Solarpark Dolice Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 Solarpark Horus GmbH, Gräfelfing 100,0 Solarpark Horus Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 Solarpark Kotla sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 Solarpark Kyffhäuserland GmbH & Co. KG, Kyffhäuserland 100,0 Solarpark Lugh GmbH, Gräfelfing 100,0 Solarpark Lugh Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 Solarpark Malina GmbH, Gräfelfing 100,0 Solarpark Mitra GmbH, Gräfelfing 100,0 Solarpark Mitra Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 Solarpark Mrągowo sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 Solarpark Myślęta sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 Solarpark Pałck sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 Solarpark Paluzy sp. z o.o., Warschau, Polen 99,0 Solarpark Polanów sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 Solarpark Staroźreby sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 Solarpark Sunna GmbH, Gräfelfing 100,0 Solarpark Sunna Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 Solarpark Tucana GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Solarpark Tuchola sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 Solarpark Ulhówek sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 Solarpark Wega GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Solarpark Zagrodno sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 Soulanges Energies SAS, Paris, Frankreich 51,0 Sourdough Energy Storage LLC, Carlsbad, USA 100,0 Spitzlberg GmbH & Co. KG, Augsburg 51,0 Springmount Solar Farm Limited, Dublin, Irland 100,0 SPV Solarpark 104. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 SPV Solarpark 107. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 SPV Solarpark 108. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 SPV Solarpark 109. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 SPV Solarpark 111. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 SPV Solarpark 113. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 SPV Solarpark 114. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 SPV Solarpark 115. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 SPV Solarpark 116. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 SPV Solarpark 117. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 SPV Solarpark 119. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 SPV Solarpark 120. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 SPV Solarpark 121. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 SPV Solarpark 122. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 SPV Solarpark 123. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 SPV Solarpark 124. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 SPV Solarpark 125. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 SPV Solarpark 126. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 SPV Solarpark 127. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 SPV Solarpark 128. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 SPV Solarpark 129. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 SPV Solarpark 130. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 SPV Solarpark 131. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 St Johns Reliability Project LLC, Carlsbad, USA 100,0 Stabilizers and Developments S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0 Sunshine Latin GmbH & Co. KG, München 100,0 Sunstrike Hybrid LLC, Carlsbad, USA 100,0 Takamatsu Mimayaike Floating Solar GK, Tokio, Japan 100,0 Takamatsu Narazuike Floating Solar GK, Tokio, Japan 100,0 Takamatsu Odaike Floating Solar GK, Tokio, Japan 100,0 Talgat Solar Energy S.R.L., Bukarest, Rumänien 100,0 Tazaca Energy Storage LLC, Carlsbad, USA 100,0 Ténarèze Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Time Clever Entertainment S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0 Tithini Aiolika Parka Single Member P.C., Marousi, Griechenland 100,0 Titus Canyon Solar II LLC, Carlsbad, USA 100,0 Traditional Mechanism Systems S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0 Trainou Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Trémont sur Saulx Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Troutdale Reliability Project LLC, Carlsbad, USA 100,0 Trufa Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Tuilé Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Umspannwerk Erkeln GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Villamayor Solar S.L., Barcelona, Spanien 100,0 Vivier Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Waratah Solar S.R.L., Bukarest, Rumänien 100,0 Wasigny Mesmont Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 Watt Development Solar 2, S.L., Barcelona, Spanien 100,0 Wessex Grain Ltd., Manchester, Großbritannien 100,0 WHG LIEGENSCHAFTSVERWALTUNG BETRIEBS GMBH, Klagenfurt, Österreich 100,0 Whispering Bells Solar Hybrid LLC, Carlsbad, USA 100,0 White Gate Industrial Park SRL, Bukarest, Rumänien 100,0 White Pear Reliability Project LLC, Carlsbad, USA 100,0 WILD WORLD CLOUDS, S.L., Barcelona, Spanien 100,0 Wimmera Plains Energy Facility Stage 2 Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0 Windkraft Beteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf 100,0 Windpark Achtmaal B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Windpark Bad Berleburg GmbH & Co. KG, Gräfelfing 50,0 Windpark Beckumer Feld GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Windpark Berka GmbH & Co. KG, Gräfelfing 50,0 Windpark Damscheid GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Windpark Dirmstein GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Windpark Dollenkamp GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Windpark Dörrenbacher Wald GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Windpark Gillersheim GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Windpark Gronau Leine GmbH & Co. KG, Eime 100,0 Windpark Großer Riese GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Windpark Haiderbachhöhe GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Windpark Immensen GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Windpark Kortgene B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Windpark Kotla Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 Windpark Langenbrand II GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Windpark Langenlonsheim GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Windpark Moringen Nord GmbH & Co. KG, Gräfelfing 50,0 Windpark Niederalbertsdorf GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Windpark Olsberg GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Windpark Prezelle GmbH & Co. KG, Gräfelfing 50,0 Windpark Rucphen B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Windpark SBG V GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Windpark Seershausen GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Windpark Sien II GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Windpark Sint-Antoinedijk B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Windpark Ulmet GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Windpark Vorbeck-Kambs GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Windpark Wimmelburg 3 GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Windpark Wülfinghausen GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Wohnen am Lerchenberg Verwaltungs GmbH, Borna 100,0 Woodlands Mannington Solar Limited, London, Großbritannien 100,0 WP Seershausen Infrastruktur GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Yaguarundi Solar II S.A.S. E.S.P., Bogotá, D.C., Kolumbien 100,0 Yeongdeok Gosil Wind Co., Ltd., Seoul, Südkorea 100,0 Ygos Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0 ZL Holding B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Zonlocatie 5 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Zonlocatie 6 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Zonlocatie 7 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Zonlocatie 8 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Zonnepark PV25 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Zonnepark PV28 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Zonnepark PV30 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Zonnepark PV31 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Zonnepark PV32 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Zonnepark PV33 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Zonnepark PV34 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Zonnepark PV35 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Zonnepark ZL 1 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Zonnepark ZL 2 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Zonnepark ZL 3 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Zonnepark ZL 4 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Zonnepark ZL 5 B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Zonneparken Nederland IPP B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Zuiderzee Zon B.V., Leeuwarden, Niederlande 100,0 Nach der Equity-Methode bilanzierte Gemeinschaftsunternehmen Amadeus Wind Holdings, LLC, Wilmington, USA 33,3 Baltanás Cereales y Abonos, S.L., Baltanás, Spanien 50,0 BAUWERKE Bauträger GmbH, Nürnberg 51,0 BHBW Holdings (Pty) Ltd, Lynnwood Manor, Südafrika 50,0 Buchan Offshore Wind Limited, Glasgow, Großbritannien 33,3 Dagan Protech, SL, Ciudad Real, Spanien 50,0 FTW Bayreuth GmbH, Weidenberg 50,0 Growers Direct Limited, Wakefield, Großbritannien 50,0 Hafen Vierow - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Brünzow 50,0 Pennavel SAS, Paris, Frankreich 50,0 Reset Holdings Limited, Hongkong, China 50,0 Tornio Karhakkamaa Tuuli GP Oy, Helsinki, Finnland 50,0 Tornio Karhakkamaa Tuuli Ky, Helsinki, Finnland 50,0 Transhispania Agraria, S.L., Torquemada, Spanien 28,3 VIELA Export GmbH, Brünzow 50,0 Wawata General Partner Limited, Nelson, Neuseeland 50,0 Wind + Mehr GmbH, Hannover 50,0 Nach der Equity-Methode bilanzierte assoziierte Unternehmen AUSTRIA JUICE GmbH, Allhartsberg, Österreich 50,0 Big Blue Agriculture Ltd, Tzaneen, Südafrika 35,0 Deutsche Raiffeisen-Warenzentrale GmbH, Frankfurt am Main 32,8 Gestión Rueda Promotores, SL, Saragossa, Spanien 33,7 Grandview Brokerage LLC, Seattle, USA 39,4 LWM Austria GmbH, Hollabrunn, Österreich 25,0 OLF Deutschland GmbH, Hamburg 25,0 Tjiko GmbH, Flintsbach a. Inn 69,4 WUN Pellets GmbH, Wunsiedel 30,0 Nicht nach der Equity-Methode bilanzierte Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen von untergeordneter Bedeutung Agromed Biological (Xuzhou) Co. Ltd., Jiangsu, China 20,0 ARGE WWS Obst GbR, Markdorf 50,0 BAS Steinbau GmbH, Ravensburg 50,0 BAUWERKE Liegenschaften GmbH, Nürnberg 51,0 Blitz H23-114 GmbH, München 50,0 Bonus Holsystem für Verpackungen GmbH, Kufstein, Österreich 26,0 Bonus Holsystem für Verpackungen GmbH & Co.KG, Kufstein, Österreich 26,0 Chemag Agrarchemikalien GmbH, Frankfurt am Main 33,3 Cross Cargo Logistics GmbH, Ardagger Stift, Österreich 25,1 cut X GmbH, Dorfen 24,9 EBULUM GmbH & Co. Objekt Baunatal KG, Pullach im Isartal 94,0 eFriends Energy GmbH, Nappersdorf, Österreich 26,2 HGD Haus und Garten Deutschland Handelskooperation GmbH, Karlsruhe 50,0 Infraestructuras de Íllora, S.L., Barcelona, Spanien 40,0 InterSaatzucht GmbH, Hohenkammer 36,0 ISTROPOL SOLARY a.s., Horné Mýto, Slowakei 29,8 Kärntner Saatbau e.Gen., Klagenfurt, Österreich 27,9 LLT - Lannacher Lager- und Transport GesmbH, Korneuburg, Österreich 50,0 Logistikzentrum Röthlein GmbH & Co. KG, Gräfelfing 94,0 MoSagri B.V., Breda, Niederlande 14,0 MoSagri LDA, Bairro Namalungo, Lumbo, Mosambik 25,0 REMABO Ressourcen Management GmbH, Innsbruck, Österreich 26,0 RLH Agrar GmbH, Emskirchen 18,9 Röthlein Logistik GmbH, Röthlein 50,0 TFC ME General Trading LLC, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate 49,0 Veproline GmbH, Göttlesbrunn-Arbesthal, Österreich 50,0 Windpark A73-Heumen B.V., Utrecht, Niederlande 50,0 Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften Südstärke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Schrobenhausen 6,5 1Ergebnisabführungsvertrag 1Betragsangaben erfolgen in Millionen Euro und werden – sofern nicht anderslautend vermerkt – auf eine Nachkommastelle gerundet. Dadurch können sich geringfügige Abweichungen bei Summenbildungen sowie bei der Berechnung von Prozentangaben ergeben.

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