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FORIS AG

Interim / Quarterly Report Oct 5, 2020

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Interim / Quarterly Report

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Finanzbericht: 26698525

FORIS AG

Bonn

Halbjahresfinanzbericht zum 30.06.2020

Konzernkennzahlen

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01.01. - 30.06.2020 01.01. - 30.06.2019
TEUR TEUR
--- --- ---
Umsatzerlöse 7.307 9.134
Bruttoergebnis vom Umsatz 1.891 2.740
Personalkosten 1.237 1.200
Sonstige betriebliche Aufwendungen 913 1.090
Periodenergebnis -310 415
Eigenkapitalrendite -1,8% 2,1 %
Umsatzrendite -4,2 % 4,5 %
EBIT -316 405
EBITDA -212 542
Ergebnis je Aktie -0,07 EUR 0,09 EUR

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30.06.2020 30.06.2019
TEUR TEUR
--- --- ---
Gesamtkapital 18.147 19.215
Eigenkapital 16.865 17.060
Eigenkapitalquote 92,9 % 88,8 %
Zahlungsmittel 4.639 5.097
Darlehen 0 0
Nettofinanzposition 4.639 5.097
Verbindlichkeiten 448 1.225
Rückstellungen 385 383
Schlusskurs 3,08 EUR 2,90 EUR
Marktkapitalisierung 14.275 13.505

Inhaltsverzeichnis

Vorwort des Vorstands

A. Konzernzwischenlagebericht

1. Grundlagen des Konzerns

2. Wirtschaftsbericht

3. Nachtragsbericht

4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

5. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Konzernrechnungslegung

6. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

7. Übernahmerelevante Angaben

8. Vergütungsbericht

9. Ergänzende Informationen zur FORIS AG

10. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB

B. Konzernzwischenabschluss der FORIS AG (IFRS)

Anlage 1: Bilanz zum 30. Juni 2020 (Vermögenswerte)

Anlage 2: Bilanz zum 30. Juni 2020 (Eigenkapital und Schulden)

Anlage 3: Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung für das erste Halbjahr 2020

Anlage 4: Gesamtergebnisrechnung für das erste Halbjahr 2020

Anlage 5: Kapitalflussrechnung für das erste Halbjahr 2020

Anlage 6: Eigenkapitalveränderungsrechnung für das erste Halbjahr 2020 und das Geschäftsjahr 2019

Anlage 7: Anhang zum Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2020

C. Versicherung der gesetzlichen Vertreter und Negativvermerk gem. § 37w Abs. 5 Satz 6 WpHG

Unternehmenskalender

Vorwort des Vorstands

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Geschäftspartner, sehr geehrte Freunde des Unternehmens,

das erste Halbjahr 2020 ist für uns alle - privat und unternehmerisch - von der COVID19-Pandemie geprägt. Der Shutdown im März hat erheblichen Einfluss auf unsere Berufswelt gehabt. Ein Teil unserer Mitarbeiter konnte sofort auf Mobile Working umstellen. So haben wir sichergestellt, dass wir zu jeder Zeit arbeitsfähig und für unsere Kunden ansprechbar waren. Vertriebliche Termine brachen demgegenüber abrupt ab. Die Arbeit an den Gerichten kam vorübergehend weitgehend zum Erliegen. Viele Gerichte haben Verhandlungs-, Beweis- und Entscheidungstermine verschoben. Für uns bedeuten diese Entwicklungen, dass sich 2020 besonders volatil zeigt. Insbesondere in der Prozessfinanzierung gehen wir von längeren Laufzeiten in den Finanzierungsprojekten aus. Damit verzögern sich im Durchschnitt auch Prozessgewinne und erfolgreiche Vergleichsverhandlungen. Die vereinbarten, erfolgsabhängigen Erlösbeteiligungen aus den Rechtsstreiten werden daher im Durchschnitt später zu Umsätzen. Gleichwohl gehen wir davon aus, dass sich die aus der Krise ergebenden gesamtwirtschaftlichen Schwierigkeiten zur Chance für Prozessfinanzierer entwickeln werden. Die Nachfrage nach Prozessfinanzierungen ist jedenfalls ungebremst und wird zum Jahresende eher steigen.

In Anbetracht der schwierigen aktuellen Ausgangslage haben auch wir ein herausforderndes erstes Halbjahr 2020 erlebt. Der Umsatz liegt mit 7.307 TEUR hinter dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Mit -316 TEUR verzeichnen wir ein um rund 700 TEUR niedrigeres EBIT als im ersten Halbjahr 2019. Dem starken vertrieblichen Erfolg in der Prozessfinanzierung stehen im ersten Halbjahr 2020 noch keine gleichwertigen Umsatzrealisierungen gegenüber. Die branchen- und geschäftsmodellbedingte Volatilität führt zu diesen scheinbar widersprüchlichen Effekten. Der Umsatz der Prozessfinanzierung liegt mit 828 TEUR ca. 1.212 TEUR hinter dem Vorjahr zurück. Hier fehlt uns ein Ergebnisbeitrag von ca. 832 TEUR gegenüber dem Vorjahr. Unverändert zuversichtlich sind wir, dass der eingeschlagene Strategiekurs die FORIS mittel- und langfristig erfolgreicher macht. Weiteres Wachstum und der Ausbau unserer Marktanteile in verschiedenen Segmenten unserer Geschäftsbereiche bleiben unser Ziel. Das stetig steigende Optionsvolumen, das sich seit 2017 deutlich mehr als verdoppelt hat, bestätigt uns dabei.

Bei den Vorratsgesellschaften war das Jahr 2020 ebenfalls - insoweit atypisch - eher volatil. Starken Monaten folgten - bedingt durch den Shutdown, der auch das Transaktions- und Projektgeschäft unserer Kunden unterbrach - sehr schwache Monate - gefolgt von einem guten Monat Juni. Wir erwarten, dass sich diese Volatilität durch das gesamte Jahr 2020 ziehen wird. Mit einem Umsatz von 5.689 TEUR liegen wir rund 7 Prozent hinter dem sehr guten Vorjahreszeitraum mit 6.123 TEUR zurück. Unsere (digitalen) vertrieblichen Aktivitäten und unsere Unternehmenskommunikation haben es uns erlaubt, ein relativ positives Zwischenergebnis zu erzielen. In einem wettbewerbsintensiven Markt muss unser Team die eigenen Marktanteile verteidigen und die gewachsenen Kundenbeziehungen stärken. Besondere Anstrengungen leisten wir für langfristige Rahmenverträge und unser digitales Geschäft. Unser neues Online-Reservierungstool nimmt der Markt sehr gut an. Laufende Projekte zur Vertriebsförderung und zur Unternehmensentwicklung unterstützen uns auf dem Weg in die Zukunft.

Die GO AHEAD sieht unverändert einer großen Herausforderung entgegen: dem erfolgten Brexit und dem Auslaufen der Übergangsvereinbarung zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union zum 31.12.2020. Das Team GO AHEAD pflegt einen intensiven Kundenkontakt und erarbeitet Lösungen für die Zeit nach der politischen und wirtschaftlichen Trennung beider Staatenblöcke. Das Geschäft mit den irischen Limited-Gesellschaften entwickelt sich im ersten Halbjahr 2020 zwar langsam, aber positiv. Der betriebswirtschaftliche Erfolg der neu eingeführten GO AHEAD-Gründerakademie ist ausgeblieben und wir haben den Betrieb ruhend gestellt. Eine nutzenbringende Verwertung des Geschäftsbereichs prüfen wir. Im Ergebnis liegt die GO AHEAD nach dem ersten Halbjahr 2020 mit einem Umsatz von 611 TEUR ca. 24 Prozent hinter dem Vorjahreszeitraum mit 806 TEUR. Insbesondere das zweite Halbjahr 2020 mit dem näher rückenden Trennungsstichtag am 31.12.2020 nährt ein hohes Maß an Unsicherheit für unsere Kunden und die strategische Geschäftsplanung. Gleichwohl haben wir die GO AHEAD auf verschiedene Szenarien vorbereitet und fühlen uns daher trotz der Herausforderungen angemessen gut gerüstet.

Insgesamt steht die FORIS auch im ersten Halbjahr 2020 weiter aktiv und positiv im Markt: kundennah, dienstleistungsorientiert, mit dem Willen weiter zu wachsen. Wir können uns dabei auf Kolleginnen und Kollegen verlassen, die unseren Weg der Veränderung aktiv mitgehen und gestalten. Unsere Kunden geben uns die Rückmeldung, dass unser vor über drei Jahren eingeschlagener Weg nachhaltig zu guten Geschäftsbeziehungen geführt hat und weiter führen wird. Unser Ziel, die FORIS langfristig erfolgreich aufzustellen, wird weder die erlebte Volatilität noch die COVID19-Pandemie beeinträchtigen. Ganz im Gegenteil: Unsere strategische und operative Ausrichtung - auf Grundlage einer klaren Vision und Mission für die FORIS der Jahre 2020-2030 - bestimmt unser Handeln. Sie hat uns gerade in der Pandemie weiter bestärkt.

Wir danken allen Mitarbeitern, Kunden und Kooperationspartnern für ihr Vertrauen, ihren bisweilen hohen persönlichen Einsatz und die vielen gemeinsamen Projekte. Sie sind untrennbar mit dem Erfolg der FORIS verbunden.

Bonn, 13. August 2020

FORIS AG

Der Vorstand

Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller

Dr. Volker Knoop

A. Konzernzwischenlagebericht

1. Grundlagen des Konzerns

I. Geschäftsmodell des Konzerns

I.1 FORIS-Konzern

Die FORIS AG mit Sitz in Bonn ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und Muttergesellschaft des FORIS-Konzerns. Zum FORIS-Konzern gehören neben der FORIS AG die von ihr direkt oder indirekt beherrschten Tochtergesellschaften.

Zum Produktangebot der FORIS AG zählen unter anderem die Prozessfinanzierung und die Monetarisierung (Cash Advance). Beide Produkte sind artverwandt. Während die FORIS AG bei der Prozessfinanzierung die Kosten für Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren gegen eine erfolgsabhängige Erlösbeteiligung übernimmt, können Unternehmen in geeigneten Fällen mit der Monetarisierung einen Teil ihrer (Haupt-)Forderung gegen einen Dritten bereits vor dem Rechtsstreit liquidieren. Ende 2018 hinzugekommen und dem Segment der Prozessfinanzierung zuzurechnen ist die neu gegründete Gesellschaft BGGK GmbH. Die BGGK GmbH betreut als "Bündnis gegen Kartellschäden" Kunden, die durch kartellrechtswidriges Verhalten zu Schaden gekommen sind. Die BGGK GmbH ist eine einhundertprozentige Tochtergesellschaft der FORIS AG. Sie wurde vor allem als operatives Vehikel geschaffen, um bestimmte Ansprüche als Sammelklagen zu bündeln, und zwar in Fällen, in denen Einzelklagen aus kostenmäßigen, prozessrechtlichen oder anderen Gründen ungeeignet sind. In ihrem ersten Prozess betreut die BGGK GmbH über 100 Kläger (oft Logistikunternehmen und kommunale Verbände).

Das hauptsächlich in der FORIS Gründungs GmbH gebündelte Geschäft des Verkaufs von Vorrats- beziehungsweise Projektgesellschaften läuft ebenfalls unter der Marke FORIS. Demgegenüber erbringt die GO AHEAD GmbH gründungsnahe Dienstleistungen rund um englische und irische Limited-Gesellschaften. Kunden können diese Gesellschaften über die GO AHEAD nicht nur gründen beziehungsweise kaufen, sondern einen Teil der Corporate Governance unter Schonung eigener Ressourcen auf die GO AHEAD auslagern.

Die FORIS Vermögensverwaltungs AG übt als Eigentümerin und Vermieterin der zum Teil selbst als Büro genutzten und fremdvermieteten gehaltenen Immobilien kein operatives Geschäft im engeren Sinne aus. Weitere Tochtergesellschaften sind mehrheitlich Unternehmen zu Finanzierungszwecken oder rein administrative Einheiten ohne eigenes operatives Geschäft.

Die wesentlichen Managementfunktionen des Konzerns, etwa Rechnungswesen/​Controlling, Personalwesen sowie die Betreuung der IT-Infrastruktur, sind in der FORIS AG zentralisiert. Der Vorstand der FORIS AG trägt die Gesamtverantwortung für die Geschäftsleitung. Er fungiert zugleich als Vorstand beziehungsweise Geschäftsführer der betreffenden Konzerngesellschaften. Die einzelnen Geschäftsbereiche sind als Profitcenter mit eigener Berichtslinie organisiert und werden vom Vorstand zentral geführt. Diese schlanke und der Unternehmensgröße angemessene Organisationsform soll sicherstellen, dass der Konzern in den einzelnen Geschäftsbereichen schnell und flexibel, vor allem aber unter Wahrung einer einheitlichen Gesamtstrategie des Konzerns notwendige Anpassungen planen und umsetzen kann. Abgesehen von Teamleitern für zwei Geschäftsbereiche, die den Vorstand punktuell in koordinierender Funktion unterstützen, und einem sogenannten Führungskreis, dem neben dem Vorstand und den Teamleitern auch der kaufmännische Leiter und die neu geschaffene Position des Head of Innovation angehören, verzichtet der FORIS-Konzern derzeit auf zusätzliche Hierachieebenen. Er setzt stattdessen auf den direkten Austausch mit allen Mitarbeitern und auf enge Projektarbeit.

I.2 FORIS AG

Prozessfinanzierung und Monetarisierung

Die FORIS AG bietet seit 1998 die von ihr selbst im deutschsprachigen Raum etablierte Prozessfinanzierung an und unterstützt dabei vor allem Kläger, ihre Forderungen vor staatlichen Gerichten oder privaten Schiedsgerichten durchzusetzen. Die Streitigkeiten stammen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten und Branchen, von der Arzthaftung, über den Erbstreit bis hin zu Kartellschadensersatzprozessen und internationalen Schiedsverfahren zwischen sich streitenden Unternehmen. Die Spannbreite der finanzierten Streitwerte reicht von unter 100.000 EUR bis über 100 Mio. EUR. Kläger suchen die Unterstützung der FORIS AG vor allem in zwei Konstellationen: Entweder können sie das Risiko gegebenenfalls existenzbedrohender Prozesskosten nicht tragen oder sie wollen es nicht. Gerade solvente Unternehmen, die Rechtsstreitigkeiten im Wege eines aktiven Risikomanagements steuern, lagern das Kostenrisiko oftmals aus, um ihre strategischen Ziele nicht aus den Augen zu verlieren. Technologieunternehmen etwa bevorzugen es, ihre Unternehmensressourcen eher in Forschung und Entwicklung zu investieren als in Rechtsstreitigkeiten. Andererseits lassen sich Rechtsstreitigkeiten in der Unternehmenspraxis nicht immer vermeiden. Die Prozessfinanzierung bietet hier ein geeignetes Werkzeug modernen Risikomanagements, das mehr und mehr Unternehmen für sich entdecken - zumal die FORIS AG die Prozessfinanzierung flexibel an die Kundenbedürfnisse anpasst, von der marktüblichen Vollfinanzierung, über Modelle, die es Unternehmen erlauben, einen größeren Anteil für sich zu behalten.

Die Monetarisierung ergänzt die Prozessfinanzierung als sog. Cash-Advance-Lösung. In geeigneten Fällen übernimmt die FORIS AG nicht nur die Prozesskosten, sondern stellt dem Kunden einen Teil der Klageforderung als Voraberlös zur Verfügung. Geht der Rechtsstreit verloren, braucht der Kunde den Voraberlös nicht zurückzuzahlen.

Die FORIS AG bietet je nach Risikobereitschaft des Kunden ein darauf individuell zugeschnittenes Produkt an. Sie legt ihren Finanzierungsschwerpunkt auf den deutschsprachigen Rechtsmarkt, engagiert sich allerdings zunehmend auch in internationalen Schiedsverfahren und ausgewählten Gerichtsprozessen in Europa. Insgesamt sehen wir einen Anstieg internationaler Anfragen und Wettbewerbstätigkeiten. Neben internationalen Prozessfinanzierern, darunter Augusta Ventures, Nivalion und Burford Capital, drängen viele alte und neue Wettbewerber in den deutschsprachigen Raum. Auch die Legal-Tech-Branche, die technologiebasiert meist massenweise gleichgelagerte Ansprüche (etwa bei Flugverspätungen oder unberechtigten Mieterhöhungen) durchsetzen will, greift auf Prozessfinanzierer in der einen oder anderen Form zurück. Zuletzt sind auch die klassischen deutschen Wettbewerber der FORIS AG nach wie vor aktiv und dem Anschein nach erfolgreich im Markt.

In einem stark dynamischen, nationalen und internationalen Wettbewerberumfeld hat sich die FORIS AG auf Geschäftsbereiche spezialisiert, die es ihr nach Einschätzung des Vorstands erlauben, profitables Neugeschäft zu gewinnen. Mehr noch als sich vom Markt treiben zu lassen, beabsichtigt die FORIS AG, den Markt aktiv mitzugestalten. Ein Kernaspekt hierbei ist der Anspruch, nicht nur Prozessfinanzierer im engeren Sinne zu sein, sondern ein breit aufgestellter Partner für Konfliktlösung - ohne dabei allerdings anwaltliche Rechtsberatung anzubieten. Die FORIS AG hat entsprechende, nicht-anwaltliche Schnittstellen für Konfliktlösung mittlerweile im Angebot (z.B. die außergerichtliche Verhandlungsbegleitung).

I.3 Vorratsgesellschaften

Im Bereich der Vorratsgesellschaften gründet die FORIS zunächst Gesellschaften für sich selbst ohne eigene wirtschaftliche Tätigkeit auf Vorrat und überträgt sie anschließend auf einen Erwerber. Damit ermöglicht die FORIS einen besonders schnellen Zugang zu einer handlungsfähigen Kapitalgesellschaft und schließt die Hauptfehlerquellen aus, die anderenfalls zu einer persönlichen Haftung führen könnten. Zum Portfolio der Vorratsgesellschaften gehören heute alle gängigen deutschen Gesellschaftsformen wie die AG, GmbH, UG, KG, GmbH & Co. KG und die Europäische Aktiengesellschaft (SE). Bei allen vorgegründeten und zum Erwerb bereitstehenden Gesellschaften ist das gesetzlich vorgeschriebene Stammkapital im Voraus vollständig eingezahlt. Sie sind im Handelsregister eingetragen, haben noch keine Geschäftstätigkeit ausgeübt und sind daher frei von (versteckten) Altlasten. Erwerber können ihre Vorratsgesellschaften unkompliziert per Telefon, Telefax, E-Mail oder online reservieren und im Regelfall innerhalb von 24 Stunden übernehmen. Die so erworbene Gesellschaft ist sofort nutzbar, so dass beispielsweise Verträge unmittelbar mit dieser neuen Gesellschaft geschlossen werden können. Neben diesen gegründeten Gesellschaften bietet die FORIS AG auch maßgeschneiderte Gründungen an, etwa, wenn ein Kunde eine besonders große Zahl von Gesellschaften, einen anderen Gründungsort oder eine vorgegliederte Konzernstruktur im Rahmen komplexer Transaktionen benötigt. Zuletzt hat die FORIS ein neues Online-Tool geschaffen, das Kunden noch effizienter und "rund um die Uhr" unterstützt. Hauptansprechpartner auf Kundenseite sind Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie Private-Equity-Unternehmen. Die FORIS ist einer der führenden Anbieter bei der Gründung und dem Vertrieb von Vorratsgesellschaften in Deutschland. Einer der wesentlichen Absatzmärkte für Vorratsgesellschaften ist das Transaktionsgeschäft, das konjunkturellen Schwankungen unterliegt.

Für das Geschäft mit Vorratsgesellschaften sind gesetzgeberische Reformvorhaben von Bedeutung, die die Gesellschaftsgründung insgesamt und EU-weit digitaler und damit schneller machen sollen. Ein geringer Verwaltungsaufwand bedeutet, dass das Geschäftsmodell der Vorratsgesellschaften eher an Attraktivität verlieren könnte. Im Ergebnis zeigen sich Trends sowohl in Richtung Bürokratisierung (Compliance) als auch in Richtung Entbürokratisierung (Digitalisierung).

I.4 GO AHEAD GmbH

Die GO AHEAD ist eine Gründungs- und Serviceagentur, die mit ihren Dienstleistungen Gründer und Unternehmer begleitet. Dabei steht die GO AHEAD ihren Kunden nicht nur bei der Gründung englischer oder irischer Limiteds zur Verfügung, sondern erledigt als verlässlicher Partner auch bestimmte wiederkehrende Berichtspflichten gegenüber den englischen beziehungsweise irischen Behörden. Das eigene Serviceteam der GO AHEAD bietet damit die Vorteile der englischen beziehungsweise irischen Limited (z.B. geringe Kapitalerfordernisse), ohne die Kunden mit den administrativen Anforderungen (vor allem strenge, englischsprachige Registervorgaben) allein zu lassen.

Daneben stehen Gründern in Deutschland auch die klassische GmbH und die Unternehmergesellschaft "UG (haftungsbeschränkt)" zur Verfügung, deren Gründungsprozess die GO AHEAD ebenfalls unterstützt. Im Übrigen sind Mischformen zwischen deutschen und englischen/​irischen Gesellschaftsstrukturen auf Wunsch möglich, z.B. die Limited & Co. KG oder eine UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG. Auch in Deutschland hilft die GO AHEAD bei der Erledigung von Berichtspflichten, wie der Veröffentlichung von Jahresabschlüssen im elektronischen Bundesanzeiger.

Die Anzahl von Gesellschaftsgründungen hängt vor allem mit der Zahl von Existenzgründungen zusammen. Eine positive konjunkturelle Entwicklung verbessert grundsätzlich die Startbedingungen für eine beruflich selbständige Tätigkeit. Demgegenüber können die gegenwärtige Restrukturierungswelle, Handelsbarrieren oder Pandemien negative Einflüsse mit sich bringen. Der erfolgte Brexit bleibt wegen der unklaren Lage nach dem politisch vereinbarten Übergangszeitraum bis zum 31.12.2020 ein großer Unsicherheitsfaktor für das Geschäftsmodell mit den englischen Limiteds.

I.5 FORIS Vermögensverwaltungs AG

Die FORIS Vermögensverwaltungs AG hält eine 1908 errichtete Immobilie in der Kurt-Schumacher-Straße 18-20 in Bonn und vermietet sie an die FORIS AG, die FORIS Gründungs GmbH, die GO AHEAD GmbH und verpachtet den Gastronomiebereich an den Betreiber des Restaurants FORISSIMO. Auf dem Nachbargrundstück Kurt-Schumacher-Straße 22 hat die FORIS Vermögensverwaltungs AG im Jahr 2011 einen Büroneubau mit 988 m 2 Nutzfläche fertiggestellt. Sie vermietet ihre dortigen Geschäftsräume langfristig an die DPA Drewes Privacy GmbH. Soweit nicht außergewöhnliche Umstände eintreten - wie etwa ein Mieterwechsel Ende 2017 oder ein erheblicher Reparaturbedarf im klimatechnischen Bereich - ist der Geschäftsbereich der FORIS Vermögensverwaltungs AG vergleichsweise konstant.

I.6 Wesentliche Veränderungen in den Grundlagen des FORIS-Konzerns

Das aktuelle Dienstleistungsspektrum des FORIS-Konzerns blieb im Wesentlichen unverändert. Die 2018 geschaffene Gründerakademie der GO AHEAD, die den erwarteten Brexit-bedingten Rückgang im Limited-Geschäft kompensieren sollte, hat die Erwartungen trotz positiver Kundenrückmeldungen zum Produktangebot nicht erfüllt. Der Geschäftsbereich wird investitionsschonend verändert. Die FORIS arbeitet unverändert an ihrer Produkt- und Dienstleistungsstrategie, um ihren Kunden auch in Zukunft ein besonderes Angebot zu unterbreiten.

II. Ziele, Strategien und Steuerungssystem

Auf eine freiwillige Darstellung der strategischen Ziele und der zu ihrer Erreichung verfolgten Maßnahmen im Sinne des DRS 20 Tz. 39 - 44 und 56 wird verzichtet. Wir stellen nachfolgend das Steuerungssystem mit den für die FORIS AG bedeutsamsten finanziellen und nicht-finanziellen Steuerungsgrößen dar.

Unser unternehmerisches Handeln zielt auf Ergebnisverbesserungen in allen Geschäftsbereichen. Bei einem dem Geschäftsmodell angemessenen, erhöhten Eigenkapital- und Liquiditätsbedarf streben wir nach einer attraktiven Eigenkapitalverzinsung. Das Planungs- und Steuerungssystem der FORIS AG und des FORIS-Konzerns ist dahingehend konzipiert, dass es sowohl speziell auf die einzelnen Geschäftsbereiche ausgelegte als auch geschäftsbereichsübergreifende Instrumente und Informationen bereitstellt.

Diese Instrumente erlauben es, den aktuellen Geschäftsverlauf im konzerninternen Vergleich darzustellen und zu bewerten. Zum anderen bilden sie eine wesentliche Grundlage, geschäftsbereichsspezifische und geschäftsbereichsübergreifende Strategien, Maßnahmenbündel und Investitionsentscheidungen zu entwickeln beziehungsweise anzupassen, sofern es die Unternehmensziele erfordern. Die Informationen unseres internen Steuerungssystems ermitteln wir im Regelfall monatlich und bewerten sie im Rahmen eines formalisierten Monatsberichts, den der Vorstand dem Aufsichtsrat zur Verfügung stellt. In Einzelfällen ermitteln und bewerten wir die Informationen anlassabhängig auch täglich. Steuerungsgrößen, die auf Konzernabschlusszahlen beruhen, ermitteln und bewerten wir mindestens halbjährlich und berichten hierüber nach Maßgabe der gesetzlichen Berichtspflichten öffentlich.

II.1 Bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren

FORIS-Konzern

Eigenkapitalrendite

Die Eigenkapitalrendite dient der Beurteilung der Kapitaleffizienz und ergibt sich aus der Division des Periodenergebnisses im Berichtszeitraum des aktuellen Jahres durch den Stand des Eigenkapitals der Vorjahresperiode. Die Ermittlung und Analyse erfolgen halbjährlich.

Eigenkapitalquote

Zur Beurteilung der Kapitalstruktur und der finanziellen Flexibilität für das operative Geschäft wird die Eigenkapitalquote herangezogen, die sich aus der Division des Eigenkapitals durch das Gesamtkapital zum Stichtag ergibt. Die Eigenkapitalquote wird monatlich unter Berücksichtigung der geschäftlichen Entwicklung in einer rollierenden Vorschau geschätzt und quartalsweise berichtet. Aufgrund des volatilen Geschäftsmodells - insbesondere im Bereich der Prozessfinanzierung - halten wir eine deutlich über der durchschnittlichen Eigenkapitalquote von Dienstleistungsunternehmen in Deutschland liegende Eigenkapitalquote für die FORIS AG und den Konzern für sinnvoll.

Umsatzrendite

Die Umsatzrendite ermittelt sich aus dem Periodenergebnis und dem Umsatz im Berichtszeitraum und dient der Beurteilung der Rentabilität. Sie wird sowohl auf Konzern- als auch auf Bereichsebene ermittelt. Ein Vergleich mit anderen Dienstleistungsunternehmen ist hierbei nur eingeschränkt möglich, da der Umsatz im Geschäftsbereich Vorratsgesellschaften aufgrund der bilanziellen Vorschriften auch das eingezahlte Kapital der Vorratsgesellschaften enthält. Die Umsatzrendite ist daher, verglichen mit anderen Dienstleistungsunternehmen, die keine Vorratsgesellschaften verkaufen, niedrig. Gleichwohl bietet die Analyse der Veränderungen auf Konzern- und Bereichsebene Anhaltspunkte für die geschäftliche Entwicklung. Die Umsatzrendite wird monatlich im Rahmen des Monatsberichts ermittelt und auf Abweichungen zu Vorperioden untersucht.

Cashflow

Die Ausstattung und Planung der Liquidität sowohl in der Prozessfinanzierung als auch bei den Vorratsgesellschaften ist im Rahmen der Konzernfinanzierung aufgrund der Liquiditätsbindung von hoher Bedeutung. Der Liquiditätsstatus des gesamten Konzerns mit allen Tochtergesellschaften und die entsprechende Entwicklung werden täglich abgebildet. Basierend auf den Monatsergebnissen wird eine entsprechende Vorschau erstellt und analysiert. Darüber hinaus wird halbjährlich eine Kapitalflussrechnung entsprechend DRS 21 erstellt und ausgewertet.

Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis auf Bereichsebene

Bei der Betrachtung der einzelnen Geschäftsbereiche werden entsprechend den Segmenten die Leistungsindikatoren Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis ermittelt und mit den Vorperioden verglichen und auf das Jahr hochgerechnet. Diese Leistungsindikatoren sind Teil des Monatsberichts und werden mit den monatlichen Unternehmensplanzahlen abgeglichen und entsprechend analysiert. Dabe ientsprechen die Umsatzerlöse und Periodenergebnisse den jeweiligen Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die relative Rohmarge berechnet sich aus der Division des Umsatzes abzüglich des Materialaufwands bezogen auf den Umsatz. Die absolute Rohmarge ergibt sich aus dem Umsatz abzüglich des Materialaufwands. In der Prozessfinanzierung und Monetarisierung enthält der Materialaufwand im Wesentlichen die Verfahrenskosten für gewonnene als auch verlorene Verfahren. Bei den Vorratsgesellschaften ist neben den direkten Gründungskosten auch das voll eingezahlte Kapital enthalten. Im Bereich GO AHEAD sind im Materialaufwand im Wesentlichen, die für die Leistungserbringung für die Limited notwendigen Kosten externer Dienstleister berücksichtigt. Für die Prozessfinanzierung und Monetarisierung sind monatlicher Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis aufgrund des volatilen Geschäfts von untergeordneter Bedeutung für die Steuerung des Bereiches. Zur internen Steuerung werden hier die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren herangezogen.

II.2 Bedeutsame nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Über die zuvor genannten finanziellen Leistungsindikatoren hinaus werden für die einzelnen Bereiche der FORIS weitere Kennzahlen und Steuerungsgrößen im Rahmen der Monatsberichterstattung ermittelt, analysiert und an den Aufsichtsrat berichtet, auch soweit diese sich in der Rechnungslegung nicht unmittelbar betragsmäßig niederschlagen. Ein Vergleich erfolgt in der Regel mit dem Vormonat und in Abhängigkeit von der jeweiligen Steuerungsgröße zugleich mit den Werten der vergangenen zwölf Monate sowie der Unternehmensplanung.

Prozessfinanzierung und Monetarisierung

In den beiden verwandten Geschäftsbereichen Prozessfinanzierung und Monetarisierung ermitteln und bewerten wir verschiedene nicht-finanzielle Leistungsindikatoren, darunter etwa den Streitwert, unseren rechnerisch möglichen Erlös (Optionsvolumen), die Anzahl der in der jeweiligen Periode angefragten beziehungsweise in Finanzierung genommenen Verfahren, das Verhältnis von Anfragen und Ablehnungen, die Bearbeitungszeit pro Fall sowie die Verteilung auf unterschiedliche Rechtsgebiete beziehungsweise Streitsachverhalte zur Beurteilung etwaiger Klumpenrisiken.

Der Streitwert stellt die Höhe des geltend gemachten Anspruchs dar, dessen Durchsetzung die FORIS AG finanziert. Anhand des Streitwerts bemessen sich einerseits die Kosten des Gerichts- oder Schiedsverfahrens und andererseits das Optionsvolumen der FORIS AG.

Das Optionsvolumen der Prozessfinanzierung und Monetarisierung stellt den rechnerisch maximal möglichen Beteiligungserlös der FORIS AG aus den in Finanzierung genommenen Verfahren dar. Der tatsächliche, kaufmännische Wert der finanzierten Verfahren zeigt sich allerdings erst nach Abschluss der betreffenden Prozesse, gegebenenfalls sogar erst nach Durchsetzung beziehungsweise zwangsweiser Vollstreckung der titulierten Forderungen. Erst dann kann der tatsächlich erzielte Erlös (abzüglich der zu tragenden Kosten) errechnet werden. Bis dahin bleibt das Optionsvolumen ein erwarteter rechnerischer Wert.

Das aktuelle Kostenrisiko umfasst im Wesentlichen die entstandenen und voraussichtlich noch entstehenden Kosten für den eigenen Anwalt, die Gerichtskosten und den gegnerischen Anwalt, die bis zum Abschluss der laufenden Instanz anfallen können. Dieser Wert stellt somit grundsätzlich den maximal möglichen bilanziellen Verlust der FORIS AG bis zur Beendigung der aktuellen Instanz dar. Die Kosten werden regelmäßig auf Grundlage der einschlägigen Gebührenordnungen ermittelt. Abhängig vom konkreten Fall werden höhere Kosten, etwa für anwaltliche Stundenvergütungen oder Sachverständigengutachten, hinzugerechnet. Zum Teil muss auch auf Schätzungen zurückgegriffen werden, z.B. mit Blick auf die voraussichtliche Festsetzung des Streitwerts durch das Gericht. Hierdurch können sich Schätzunsicherheiten ergeben, insbesondere bei Änderungen in den Gebührenordnungen, bei Stufen- oder Nichtigkeitsklagen sowie Zurückverweisungen, ferner im Hinblick auf Kosten für Sachverständigengutachten oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Auch die Anzahl der Gerichtstermine (vor allem bei Abrechnung nach Tagessätzen in ausländischen Rechtsordnungen, bei Schiedsverfahren und anwaltlichen Stundenvergütungen) führen zu Schätzunsicherheiten. Die tatsächlich bei der FORIS AG anfallenden Kosten im Verlauf der kommenden Jahre hängen insbesondere vom Verlauf und dem Ausgang der einzelnen Prozesse ab. Unter Berücksichtigung der in der Vergangenheit regelmäßig deutlich über 50 Prozent liegenden Erfolgsquote und unserer Erfahrungen über die Verfahrensverläufe erwarten wir, dass die tatsächlichen Kosten im Mittel signifikant unter den in diesem Geschäftsbericht angegebenen Bandbreiten des aktuellen Kostenrisikos liegen. Die angegebenen Risiken können sich im Verfahrensverlauf verändern, ohne dass diese Veränderung unmittelbare Auswirkungen auf das Ergebnis des entsprechenden Berichtsjahres hat. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) wies darauf hin, dass die Struktur der primären Abschlussbestandteile IFRS-konform und unabhängig von individuellen Bewertungen beziehungsweise Einschätzungen des Managements sein sollte. Die anzuwendende Rechnungslegungsmethode bestimmen wir vor dem Hintergrund der genannten Schätzunsicherheiten auf Grundlage unserer Erfahrungswerte, Annahmen und Ermessensausübungen.

Vorratsgesellschaften

Für den Geschäftsbereich der Vorratsgesellschaften steht die Entwicklung der Gründungszahlen des statistischen Bundesamtes im Fokus der zusätzlichen Leistungsindikatoren. Die Kombination dieser Leistungsindikatoren mit unseren Verkaufszahlen ermöglicht Rückschlüsse auf die eigene Produkt- und Servicequalität sowie den erwarteten mittelfristigen Erfolg der eingeleiteten Vertriebs- und sonstigen Maßnahmen.

GO AHEAD GmbH

Im Geschäftsbereich der GO AHEAD ziehen wir die Gründungszahlen je Rechtsform als Indikator für unsere Geschäftsentwicklung heran, daneben die Entwicklung unserer Bestandskunden für die englische und irische Limited. Außerdem bewerten wir die entsprechenden Löschungsquoten der Gesellschaften. Über den Vergleich der Marktentwicklung mit den eigenen Verkaufszahlen lassen sich Rückschlüsse auf die Marktfähigkeit der eigenen Produkte sowie die Qualität des Services ziehen. Diese vergangenheitsorientierten Rückschlüsse stellen für die künftige Bewertung aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU nun keinen oder allenfalls eingeschränkt geeigneten Indikator mehr dar. Die Entwicklung der Bestandskunden in Verbindung mit der Löschungsquote ermöglicht eine Umsatz- und Ergebnisplanung sowie eine sich hieraus eventuell ergebende Anpassungsnotwendigkeit der Ressourcen. Ein weiterer Schwerpunkt der Steuerung liegt auf dem Forderungsmanagement. Daraus ziehen wir Rückschlüsse auf den Erfolg von Inkassomaßnahmen.

III. Forschung und Entwicklung

Aufgrund ihres Geschäftsmodells beschränkt sich der FORIS-Konzern bei Forschung und Entwicklung darauf, neue Produkte und Dienstleistungen zu planen und zu gestalten sowie darauf, bestehende Produkte und Dienstleistungen fortzuentwickeln. Leistungen Dritter werden hierfür in der Regel nicht oder nur in geringem Umfang in Anspruch genommen.

2. Wirtschaftsbericht

I. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2020 zeichnet sich in Deutschland durch den massiven Einbruch der Wirtschaftsleistung in den Monaten März bis Juni 2020 in Folge der Corona-Pandemie aus.

Auch im zweiten Halbjahr wird insgesamt keine Erholung auf das Niveau vor der Pandemie erwartet. Insgesamt setzt die deutsche Wirtschaft zwar ihre Erholung nach dem Einbruch fort, allerdings verlangsamt. Im verarbeitenden Gewerbe, im Dienstleistungssektor, im Handel und im Bauhauptgewerbe sind laut ifo-Geschäftsklimaindex die Erwartungshaltungen deutlich gestiegen in Vergleich zum Höhepunkt der Pandemie, allerdings hat kein Sektor die Werte vor der Pandemie wieder erreicht.

Im Euroraum ist die Entwicklung in vielen EU-Staaten deutlich negativer als in Deutschland, da die gesundheitlichen Auswirkungen in der Mehrzahl der Mitgliedsstaaten stärker ausgeprägt waren. Die weiterhin expansive Geldpolitik und eine Verlängerung beziehungsweise Neuauflage von Konjunkturprogrammen und Stützungsmaßnahmen gekennzeichnet. Seit dem 10. März 2016 verfolgt die EZB neben Anleiheankäufen eine konsequente Null-Prozent-Leitzinspolitik, die ein immanentes Inflationsrisiko birgt. Dieses Inflationsrisiko hat sich mit Ausnahme deutlich steigender Grundstücks-, Immobilien- und Mietpreise bisher noch nicht nennenswert niedergeschlagen. Die Verschlechterung des Wirtschaftsklimas durch internationale Handelskonflikte, den Ablauf der Übergangsfrist im Hinblick auf den Austritt des Vereinigten Königreichs und durch die Corona-Pandemie bleibt ein erheblicher Unsicherheitsfaktor für die konjunkturelle Entwicklung.

II. Geschäftsverlauf

II.1 FORIS-Konzern

Eigenkapitalrendite

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01.01.- 30.06.2020 01.01.-30.06.2019 2019 2018 2017 Durchschnitt
Eigenkapitalrendite -1,8 % 2,1 % 6,0 % -12,9 % 6,6 % 0,0 %
2-Jahres-Schnitt 0,1 % 2,4 % -3,5 % -3,1 % 5,0 % 0,2 %

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist der Rückgang des Konzernergebnisses und der Eigenkapitalrendite im Wesentlichen durch die geringe Anzahl beendeter Prozessfinanzierungsverfahren begründet. Dies ist vor allem dadurch bedingt, dass die Vertriebserfolge in der Prozessfinanzierung bis weit ins Jahr 2017 gering waren und die neu akquirierten Fälle erst die volle Prozessdauer durchlaufen müssen, bevor sie zu Umsätzen werden können. Kleinere Vergleiche und Prozesserfolge waren nicht in der Lage, die Planzahlen zu erreichen. Allerdings stehen einige Prozesse vor der Entscheidung oder deuten eine Vergleichsfähigkeit an. Das bedeutet, dass die Umsatz- und Ertragslage in der Prozessfinanzierung volatil ist und sehr schnell wieder zur Planerfüllung oder -überschreitung führen kann. Die Vertriebsleistung in der Prozessfinanzierung war auch im Jahr 2020 wieder stark. Die Summe der Erlösbeteiligungen im aktuellen Portfolio hat sich gegenüber dem Jahresende 2019 um 51,2 Prozent erhöht.

Eigenkapitalquote

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30.06.2020 30.06.2019 2019 2018 2017 Durchschnitt
Eigenkapitalquote 92,9 % 88,8 % 90,9 % 87,9 % 91,6 % 90,4 %

Aufgrund des volatilen Geschäftsmodells der Prozessfinanzierung ist eine im Branchenvergleich signifikant überdurchschnittliche Eigenkapitalquote für die FORIS grundsätzlich sinnvoll. Die Eigenkapitalquote des Konzerns ist über die vergangenen Jahre konstant hoch und liegt deutlich über dem Zielwert von mindestens 60 Prozent, den der Vorstand zur Abdeckung möglicher Risiken aus der Prozessfinanzierung vorgegeben hat.

Umsatzrendite

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30.06.2020 30.06.2019 2019 2018 2017 Durchschnitt
Umsatzrendite -4,2 % 4,5 % 4,5 % -12,5 % 6,2 % -0,3 %

Ein Vergleich mit anderen (Dienstleistungs-) Unternehmen ist für die Umsatzrendite nur eingeschränkt möglich, da der Umsatz im Geschäftsbereich Vorratsgesellschaften aufgrund der bilanziellen Vorschriften auch das eingezahlte Grund- beziehungsweise Stammkapital der jeweiligen Gesellschaften enthält. Dieser bilanzielle Effekt einer Umsatzerlöserweiterung verringert formal (aber gesetzlich vorgegeben) die rechnerische Umsatzrendite im Vergleich zu Geschäftsbereichen, in denen der beschriebene Effekt nicht auftritt.

Cashflow

Hinsichtlich der Veränderungen des Cashflows verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 2.III.2.3.

Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis auf Bereichsebene

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Umsatz 01.01. - 30.06.2020 01.01.- 30.06.2019 Veränderung
TEUR TEUR TEUR
--- --- --- ---
Prozessfinanzierung 828 2.040 -1.212
Vorratsgesellschaften 5.689 6.123 -434
GO AHEAD 611 806 -195
Vermögensverwaltung 157 165 -8
sonstige Segmente 21 0 21
FORIS-Konzern 7.307 9.134 -1.828

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Rohmarge 01.01.-30.06.2020 01.01. - 30.06.2019 Veränderung
TEUR TEUR TEUR
--- --- --- ---
Prozessfinanzierung 568 1.223 -655
Vorratsgesellschaften 607 678 -71
GO AHEAD 537 674 -137
Vermögensverwaltung 157 165 -8
sonstige Segmente 21 0 21
FORIS-Konzern 1.890 2.740 -850

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Periodenergebnis 01.01. - 30.06.2020 01.01. - 30.06.2019 Veränderung
TEUR TEUR TEUR
--- --- --- ---
Prozessfinanzierung -739 93 -832
Vorratsgesellschaften 265 338 -73
GO AHEAD 172 -23 195
Vermögensverwaltung 1 15 -14
sonstige Segmente -9 -8 -1
FORIS-Konzern -310 415 -725

II.2 Prozessfinanzierung und Monetarisierung

Die im Geschäftsbereich Prozessfinanzierung und Monetarisierung erzielten Umsatzerlöse aller in Abrechnung genommenen Verfahren (828 TEUR) liegen deutlich unter denen des Vorjahreszeitraums (2.040 TEUR).

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2020 1. Halbjahr 2019 2018 2017 2016
In Abrechnung genommen (Anzahl) 7 20 13 28 12
Positiv beendete Verfahren 6 16 11 26 6
Quote der positiv in Abrechnung genommenen Verfahren 85,7% 80,0% 84,6% 92,9% 50,0%

Im ersten Halbjahr 2020 haben wir in der Prozessfinanzierung 7 Verfahren in Abrechnung genommen (gesamtes Vorjahr: 20 Verfahren). Diese Verfahren haben wir zu 85,7 Prozent positiv abgerechnet. Als positiv abgerechnet gilt dabei ein Verfahren, das im Saldo einen Erlös erzielt hat, nicht notwendigerweise, dass es vollständig gewonnen wurde. Ein Verfahren etwa, das mit einem Nettoerlös verglichen wurde, zählt demnach auch als positives Ergebnis des zugrunde liegenden Rechtsstreits.

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2020 1. Halbjahr 2019 2018 2017 2016
Neu in Finanzierung genommene Fälle 16 36 27 5 17
Optionsvolumen neu in Finanzierung genommene Fälle (in Mio. EUR) 27,2 21,1 11,7 1,1 4,7
Durchschnittliches Optionsvolumen (in Mio. EUR) 1,70 0,59 0,43 0,22 0,28
Gesamtvolumen zum Stichtag (in Mio. EUR) 75,9 50,2 36,2 26,9 29,9

Bei den 16 neu in Finanzierung genommenen Fällen des ersten Halbjahres 2020 haben wir mit 27,2 Mio. EUR ein um 29 Prozent höheres Erfolgsbeteiligungsvolumen vereinbart als bei allen im Jahr 2019 in Finanzierung genommenen Fällen.

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Aktuelles Kostenrisiko 2020 1. Halbjahr 2019 2018 2017 2016
von (Mio. EUR) 14,8 11,6 10,4 6,2 9,1
bis (Mio. EUR) 18,0 14,1 12,7 7,6 11,2
Kostenrisiko im Verhältnis zu Optionsvolumen 23,8 % 28,2 % 35,1 % 28,3 % 37,5 %

Das Kostenrisiko korreliert in der Regel mit dem Streitwert. Abweichungen von diesem Grundsatz können sich insbesondere aufgrund der Verfahrensdauer, einem Auslandsbezug (mit oftmals höheren Anwaltsvergütungen) oder vertraglichen Sondervereinbarungen ergeben. Die bei der Prozessfinanzierung in den kommenden Jahren anfallenden Kosten hängen insbesondere vom Verlauf und dem Ausgan der einzelnen Prozesse ab. Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Erfolgsquoten und unserer Erfahrungen über die Verfahrensverläufe werden die tatsächlichen Kosten im Mittel voraussichtlich signifikant unter den in diesem Geschäftsbericht angegebenen Bandbreiten des aktuellen Kostenrisikos liegen. Das relative Kostenrisiko im Verhältnis zum Optionsvolumen hat die FORIS AG von 37,5 % im Jahre 2016 auf 23,8 % zum 30. Juni 2020 verbessern können.

II.3 Vorratsgesellschaften

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist der Umsatz der Vorratsgesellschaften, insbesondere durch den Rückgang der SE-Verkäufe, leicht gesunken. Gegenläufig wirkten sich die Anstiege bei den GmbH- und AG-Verkäufen aus.

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Verkäufe Vorratsgesellschaften 2020 1. Halbjahr 2019 1. Halbjahr 2018 1. Halbjahr 2017 1. Halbjahr 2016 1. Halbjahr
GmbH-Verkäufe 110,7 % 100,0 % 116,1 % 93,3 % 104,7 %
SE-Verkäufe 83,3 % 183,3 % 83,3 % 133,3 % 100,0 %
AG-Verkäufe 23,1 % 15,4 % 53,8 % 69,2 % 92,3 %

* 1. HJ 2014 = 100%

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Gewerbeneugründungen Deutschland * 2020 1. Halbjahr 2019 1. Halbjahr 2018 1. Halbjahr 2017 1. Halbjahr 2016 1. Halbjahr
GmbH 152,2 % 121,8 % 115,3 % 115,4 % 115,1 %
UG 120,4 % 107,3 % 101,1 % 101,2 % 106,1 %
Limited 34,4 % 50,3 % 43,8 % 62,6 % 66,3 %

* 1. HJ 2014 = 100 %

* Die Gewerbeneugründungen für die aktuelle Berichtsperiode sind das Ergebnis einer Hochrechnung der vorliegenden Daten bis Mai 2020. Daher kann es zu Abweichungen bei den Vorjahreszahlen kommen, wenn diese im jeweiligen Folgejahr vollständig vorliegen.

Ein Auf- oder Abwärtstrend bei den Gewerbeneugründungen der GmbHs wirkt sich auf die Absatzzahlen bei den Vorratsgesellschaften nur marginal aus. Andere Einflussfaktoren, wie zum Beispiel die Entwicklung des M&A-Marktes, das Wettbewerbsverhalten und eigene vertriebliche Aktivitäten beeinflussen die Umsatzentwicklung stärker als die allgemeine Entwicklung von Neugründungen. Für die Limiteds hingegen besteht eine direkte Korrelation zwischen der Nachfrage und den Gründungen der GO AHEAD.

II.4 GO AHEAD GmbH

Der Markt für Limiteds in Deutschland hat sich erwartungsgemäß erneut negativ entwickelt. Die Löschungsquote, bezogen auf den Anfangsbestand des Jahres, ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gesunken und liegt zusätzlich unter unseren Erwartungen. Die gesunkenen Neugründungen sind sowohl auf den Brexit-Effekt als auch auf die allgemeine Gründungsbereitschaft zurückzuführen. Die positive Gründungsentwicklung von irischen Limiteds kann diesen Rückgang nur teilweise kompensieren.

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Veränderungen GO AHEAD Limiteds 2020 1. Halbjahr 2019 1. Halbjahr 2018 2017 2016
Veränderung Bestand englische Limiteds (jeweils zum Ende der Periode) -8,9 % -10,4 % -11,9 % -12,2 % -8,2 %
Veränderung Neugründungen englische Limiteds gegenüber Vorperiode -50,0 % -95,3 % -18,9 % -15,9 % -42,0 %
Löschungsquote englische Limiteds (vom Anfangsbestand) 8,9 % 10,3 % 14,3 % 13,3 % 11,2 %
Veränderung Neugründungen irische Limiteds gegenüber Vorperiode 21,5% 304,3 % 35,3 % n/​a n/​a

II.5 Sonstige Segmente im FORIS-Konzern

Das Periodenergebnis der sonstigen Segmente im FORIS-Konzern ist mit -9 TEUR nahezu unverändert zum Vorjahr (-8 TEUR).

III. Lage des FORIS-Konzerns

Zur Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sind die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert und die Kapitalflussrechnung in verkürzter Form dargestellt. Abweichungen in der Summenbildung sind auf Rundungsdifferenzen zurückzuführen. Die exakten Einzelwerte ergeben sich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Kapitalflussrechnung.

III.1 Ertragslage

Hinsichtlich der Umsatz- und Ergebnisstruktur verweisen wir auf unsere Ausführung unter 2.II

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01.01.-30.06.2020 01.01.-30.06.2019 +/​-
TEUR % TEUR % TEUR %
--- --- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse 7.307 99,2 9.134 98,9 -1.827 -20,0
Sonstige betriebliche Erträge 60 0,8 104 1,1 -44 -42,3
Betriebsleistung 7.367 100,0 9.239 100,0 -1.872 -20,3
Aufwendungen für bezogene Leistungen -5.416 -73,5 -6.394 -69,2 978 -15,3
Personalaufwand -1.237 -16,8 -1.200 -13,0 -37 3,1
Abschreibungen -105 -1,4 -137 -1,5 32 -23,4
Sonstige betriebliche Aufwendungen -913 -12,4 -1.090 -11,8 177 -16,2
Sonstige Steuern -12 -0,2 -12 -0,1 0 0,0
Betriebsaufwand -7.683 -104,3 -8.834 -95,6 1.151 -13,0
Betriebsergebnis -316 -4,3 405 4,4 -721 -178,0
Zinserträge 6 11 -5
Zinsaufwendungen 0 0 0
Finanzergebnis 6 11 -5
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 -1 1
Periodenergebnis -310 415 -725 -174,7

Die sonstigen betrieblichen Erträge stammen hauptsächlich aus der Auflösung von Rückstellungen und erhaltenen Versicherungsentschädigungen. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen haben sich im Verhältnis zu den Umsatzerlösen nicht wesentlich verändert. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr weiter gesunken.

III.2 Finanzlage

Im Vordergrund des Finanzmanagements der FORIS steht aufgrund des Geschäftsmodells und der damit verbundenen notwendigen finanziellen Flexibilität die Sicherstellung einer überdurchschnittlichen Eigenkapitalquote und ausreichender Liquidität. Das Management der finanzwirtschaftlichen Risiken der FORIS AG ist im Finanzbereich zentralisiert. Der Fokus liegt auf den Kapitalstruktur- und Kreditrisiken sowie den Liquiditäts- und Marktpreisrisiken. Hinsichtlich der Einzelheiten zu den Risiken und deren Management verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 4. in der Risikoberichterstattung sowie im Konzernanhang unter 6.111.5.

III.2.1 Kapitalstruktur

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30.06.2020 31.12.2019 +/​-
TEUR % TEUR % TEUR %
--- --- --- --- --- --- ---
Gezeichnetes Kapital 4.635 25,5 4.657 24,0 -22 -0,5
Eigene Anteile 0 0,0 -22 -0,1 22 -100,0
Kapitalrücklage 10.936 60,3 10.936 56,3 0 0,0
Gewinnrücklagen 677 3,7 677 3,5 0 0,0
Ergebnisneutrale latente Steuern -27 -0,1 -27 -0,1 0 0,0
Bilanzgewinn 645 3,6 1.419 7,3 -774 -54,5
Eigenkapital 16.865 92,9 17.639 90,9 -774 -4,4
Verbindlichkeiten 388 2,1 623 3,2 -235 -37,7
Abgegrenzte Erträge 450 2,5 636 3,3 -186 -29,2
Rückstellungen 384 2,1 470 2,4 -86 -18,3
Steuerschulden 59 0,3 44 0,2 15 34,1
Schulden 1.281 7,1 1.773 9,1 -492 -27,7
Bilanzsumme 18.146 100,0 19.412 100,0 -1.266 -6,5

Mit einer überdurchschnittlichen Eigenkapitalquote ist der FORIS-Konzern im Hinblick auf die Eigenkapitalausstattung weiterhin solide aufgestellt.

Die Verbindlichkeiten sind aufgrund stichtagsbedingter Schwankungen bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gesunken.

Die Vertragsverbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen abgegrenzte Erträge. Hierbei handelt es sich durch Kunden bezahlte, jedoch auf das Folgejahr entfallende Anteile der Umsätze aus zeitraumbezogenen Dienstleistungen der GO AHEAD.

Die Rückstellungen beinhalten die erkennbaren Risiken für die FORIS-Gruppe zum Stichtag.

III.2.2 Investitionen

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30.06.2020 31.12.2019
EUR EUR
--- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte 1.135 0
Sachanlagen 15.568 66.496
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 0 50
Summe 16.703 66.546

In ersten Halbjahr 2020 wurden keine wesentlichen Investitionen getätigt.

Immaterielle Vermögenswerte wurde in Form von Software-Lizenzen erworben.

Des Weiteren haben wir bei den Sachanlagen in eine moderne IT-Ausrüstung investiert.

III.2.3 Liquidität

Neben der Finanzierung mit Eigenkapital ist die wichtigste Finanzierungsquelle der FORIS der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Im ersten Halbjahr 2020 fällt der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit mit -652 TEUR leicht niedriger als Vorjahr (-592 TEUR) aus.

Hinsichtlich des Cashflows aus Investitionen und der hierin erfassten Mittelabflüsse verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 2.III.2.2. Im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ist die Zahlung von Zinsen enthalten.

Nachfolgend ist die Entwicklung der Liquidität im Rahmen einer verkürzten Kapitalflussrechnung dargestellt. Hinsichtlich der Details verweisen wir auf die Kapitalflussrechnung.

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01.01.-30.06.2020 01.01.-30.06.2019
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- ---
Periodenergebnis -310.345 415.376
Cashflow-Veränderungen aus laufender Geschäftstätigkeit -341.403 -1.007.014
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -651.748 -591.639
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -16.703 -22.020
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -463.477 -62.992
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes (Cashflow) -1.131.928 -676.650
Finanzmittelfonds am 1.1. 5.770.820 5.773.951
Finanzmittelfonds am 31.12. 4.638.892 5.097.301
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 4.638.892 5.097.301

Es besteht derzeit bei einem Kreditinstitut eine Multifunktionslinie, die mit Bürgschaften im Bereich der Prozessfinanzierung wie folgt ausgenutzt wird beziehungsweise wurde.

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Multifunktionslinie 30.06.2020 31.12.2019
TEUR TEUR
--- --- ---
Linie 5.500 5.500
Bürgschaften für Prozesse -3.003 -3.003
Freie Linie 2.497 2.497

Die Fähigkeit des Konzerns, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, besteht unverändert fort. Durch die Refinanzierungsmöglichkeiten aus der eingetragenen Grundschuld haben wir eine zusätzliche finanzielle Flexibilität zum Ausbau der Geschäftstätigkeit. Hinsichtlich der Quantifizierung der möglichen Liquiditätsrisiken verweisen wir auch auf unsere Ausführungen im Konzernanhang unter 6.III.5.

III.3 Vermögenslage

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30.06.2020 31.12.2019 +/​-
TEUR % TEUR % TEUR %
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte 50 0,3 69 0,4 -19 -27,5
Goodwill 1.473 8,1 1.473 7,6 0 0,0
Sachanlagen 2.528 13,9 2.563 13,2 -35 -1,4
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 2.006 11,1 2.040 10,5 -34 -1,7
Forderungen 0 0,0 137 0,7 -137 -100,0
Latente Steuererstattungsansprüche 84 0,5 84 0,4 0 0,0
Langfristige Vermögenswerte 6.141 33,8 6.366 32,8 -225 -3,5
Vorräte 1.077 5,9 1.065 5,5 12 1,1
Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung und Monetarisierung 5.003 27,6 3.889 20,0 1.114 28,6
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 1.180 6,5 2.196 11,3 -1.016 -46,3
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 65 0,4 90 0,5 -25 -27,8
Steuererstattungsansprüche 4 0,0 4 0,0 0 0,0
Abgegrenzte Aufwendungen 38 0,2 30 0,2 8 26,7
Zahlungsmittel 4.639 25,6 5.771 29,7 -1.132 -19,6
Kurzfristige Vermögenswerte 12.006 66,2 13.045 67,2 -1.039 -8,0
Bilanzsumme 18.146 100,0 19.412 100,0 -1.266 -6,5

Diejenigen Steuervorteile, die sich aus den zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 noch nicht genutzten Verlustvorträgen ergeben, haben wir in Höhe von 84 TEUR aktiviert und unverändert fortgeschrieben. Dieser Wert entspricht dem Betrag, der in den kommenden Jahren durch hinreichend sichere Gewinne genutzt werden kann. Die Planung bezieht sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren. Bei der Berechnung wurden die voraussichtlich im Zeitpunkt der geplanten Verlustnutzung geltenden Steuersätze von zusammen 33 Prozent zugrunde gelegt.

Die Vorräte enthalten ausschließlich das eingezahlte Grund- beziehungsweise Stammkapital der Vorratsgesellschaften.

Die Erhöhung der Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung spiegelt die Entwicklung der in Finanzierung genommenen Verfahren und hier insbesondere die für diese Verfahren verauslagten Kosten zeitverzögert wider. Abgeschlossene Fälle verringern im Gegenzug die Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung.

Hinsichtlich der Veränderungen in den Zahlungsmitteln verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 2.III.2.

III.4 Gesamtaussage zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Das erste Halbjahr 2020 ist mit Umsätzen von rund 7,3 Mio. EUR und einem negativen Periodenergebnis von 0,3 Mio. EUR unter Plan. Ursächlich für den Rückgang sind die ausgebliebenen Umsätze in der Prozessfinanzierung, die vorrangig aus der geringen Anzahl planmäßig beendeter Verfahren der akquiseschwachen Jahre 2015 bis 2017 stammen. Mit liquiden Mitteln von über 4,6 Mio. EUR verfügt der FORIS-Konzern weiterhin über eine solide Finanz- und Vermögensstruktur. Die bestehenden Immobiliensicherheiten bieten darüber hinaus die notwendige finanzielle Flexibilität für die weitere Entwicklung. Insbesondere unter Berücksichtigung des bislang nicht ausgenutzten Finanzierungspotenzials sind nach derzeitiger Kenntnis sämtliche eingegangenen Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllbar.

IV. Sonstige Ereignisse des Geschäftsjahres

Im Geschäftsjahr sind keine sonstigen Ereignisse eingetreten, die eine gesonderte Berichterstattung erfordern.

3. Nachtragsbericht

Hinsichtlich der Ereignisse und Entwicklungen von besonderer Bedeutung, die sich nach dem Bilanzstichtag ergeben haben verweisen wir auf unsere Angaben im Anhang unter III.1.

4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

I. Voraussichtliche Entwicklung des Konzerns unter Berücksichtigung der wesentlichen Chancen und Risiken

Die Wachstumsraten für die EU haben die Erwartungen vom Jahresbeginn nicht erfüllt. Für Deutschland rechnet der IWF als Folge von Produktionsschwierigkeiten in der Automobilindustrie und im Maschinenbau sowie durch den weltweiten Handelskonflikt und des erwarteten Rückgangs externer Nachfrage mit einer Rezession. Die Quarantäne-Maßnahmen zur Eindämmung der COVID19-Pandemie haben eine massive Auswirkung auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Die Bundesregierung rechnet für das Jahr 2020 (Stand 11. August 2020) mit einem preisbereinigten Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 6,3 Prozent. Für das Jahr 2021 wird im Zuge des Aufholprozesses ein Zuwachs in Höhe von 5,2 Prozent erwartet.

Diese gesamtwirtschaftliche Ausgangslage dürfte sich auf die verschiedenen Geschäftsbereiche des FORIS-Konzerns unterschiedlich auswirken.

Für den Geschäftsbereich Prozessfinanzierung bedeutet ein verlangsamtes Wachstum eine Phase der Unsicherheit. Dieser Geschäftsbereich ist eher konjunkturunabhängig. Die Monetarisierung als Ergänzung zur Prozessfinanzierung hingegen dürfte von einer schwierigeren Wirtschaftslage insgesamt eher profitieren, weil für Unternehmen in schwierigen Zeiten Liquidität an Bedeutung gewinnt. Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Sanierung, Restrukturierung und Insolvenzen werden sich wohl insgesamt positiv auf die Prozessfinanzierung auswirken.

Die Geschäftsbereiche Vorratsgesellschaften und GO AHEAD, die beide auf dem Markt der Gesellschaftsgründungen tätig sind, werden auf Sicht eher unter einem langsameren Wirtschaftswachstum leiden. Beiden Geschäftsbereichen liegt ein konjunkturzyklisches Geschäftsmodell zugrunde.

I.1 FORIS-Konzern

Das Konzernergebnis liegt im ersten Halbjahr 2020 deutlich unter dem der Vorjahresperiode. Eine Prognose des Cashflows erachten wir aufgrund der Volatilität in der Prozessfinanzierung mit nur modelltheoretisch vorhersehbaren Zu- und Abflüssen über einen Prognosehorizont von drei bis sieben Jahren für nicht sinnvoll und verzichten daher hierauf.

Eine weitergehende Quantifizierung der zukünftigen Entwicklung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns und der damit verbundenen finanziellen Leistungsindikatoren erscheint uns insbesondere aufgrund der hohen Ergebnisvolatilität des Bereiches Prozessfinanzierung und der unsicheren konjunkturellen Entwicklungen weiterhin als nicht sachgerecht.

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die zukunftsbezogenen Aussagen über erwartete Entwicklungen auf aktuellen Einschätzungen der FORIS AG beruhen und naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet sind. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den hier formulierten Aussagen abweichen. Die FORIS AG übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt nicht, solche Aussagen angesichts neuer Informationen oder künftiger Ereignisse zu aktualisieren.

I.2 Prozessfinanzierung und Monetarisierung

Nach unserer Erfahrung ist die Prozessfinanzierung weitgehend konjunkturunabhängig. Die Aktivitäten der FORIS im Markt sowohl bei den Anwälten als auch direkt bei den Anspruchsinhabern/​Kunden sind ein wesentlicher Faktor, um neue Finanzierungsanfragen zu erhalten. Wir verfolgen im Hinblick auf unsere vertrieblichen Aktivitäten den Ansatz der persönlichen Ansprache und maßgeschneiderter Veranstaltungen weiter und entwickeln unser Netzwerk fort. Der wirtschaftliche Erfolg der Prozessfinanzierung ist aufgrund der Langfristigkeit der Verfahren nur schwer prognostizierbar und weiter als stark volatil einzuschätzen. Er hängt neben dem rechtlichen Ausgang der finanzierten Gerichts- und Schiedsverfahren auch von der wirtschaftlichen Durchsetzbarkeit der titulierten Forderungen ab. Das aktuelle Portfolio umfasst eine Vielzahl von Großverfahren mit einem Streitwert größer 4 Mio. EUR, deren jeweiliger Ausgang einen nicht unerheblichen Einfluss im positiven wie auch negativen Sinne auf das gesamte Unternehmensergebnis entfalten kann.

Unsere internen Prozesse zur Einschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit zu finanzierender Verfahren und der Bonität der jeweiligen Anspruchsgegner aktualisieren wir nach systematischer und analytischer Auswertung der abgeschlossenen Fälle. Wir beabsichtigen, die Entwicklung von Einzelfall-Kostenrisiken zunehmend um eine Portfoliobetrachtung und -steuerung zu ergänzen. Diese zusätzliche Perspektive soll unsere Analysemöglichkeiten weiter verstärken. Eine weitergehende Prognose von Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis für den Bereich Prozessfinanzierung halten wir nicht für sachgerecht, da insbesondere der Zeitpunkt der Rechtskraft als Bezugspunkt für die Umsatzrealisierung auch modellhaft nicht verlässlich eingeschätzt werden kann. Zudem beeinflussen einzelne größere Verfahren den Umsatz signifikant.

Der grundsätzlich positive Trend des Jahres 2019, den die FORIS mit ihrer Prozessfinanzierungsstrategie gesetzt hat, hat sich im Jahr 2020 fortgesetzt. Der Markt für Prozessfinanzierung wächst. Die FORIS scheint im Wettbewerb gut gerüstet, um in ihren Kernsegmenten erfolgreich zu sein. Branchenbedingt sind verlässliche Prognosen hier schwierig. Zu berücksichtigen ist auch, dass der strategische Umbau der FORIS eine moderne Personalstrategie einschließt, die in Teilen bereits umgesetzt ist. Dieser geschäftsstrategisch notwendige Umbau führt zu höheren Personalkosten und operativen Friktionen. Wir konnten im ersten Halbjahr 2020 nur wenige Verfahren aus unserem Portfolio zum Abschluss bringen. Dies liegt vor allem daran, dass die Anzahl der Fälle, die bereits den üblichen Lebenszyklus von Rechtsstreitigkeiten durchlaufen haben, im Portfolio zahlenmäßig reduziert ist. Dies ist eine Folge Akquise-Schwäche der FORIS AG in den Jahren 2015 bis 2017. Da die meisten der seit Dezember 2017 akquirierten Fälle erst 2018 bzw. 2019 in Finanzierung genommen wurden, ist naturgemäß mit einem schwerpunktmäßigen Umsatzhorizont ab 2022 zu rechnen.

I.3 Vorratsgesellschaften

Der Ausbau und die Intensivierung von kundenspezifischen Vertriebsmaßnahmen und Vertriebswegen im engen Zusammenhang mit notwendigen Anpassungen auf der Produkt- und Serviceseite bilden die Basis für ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2020. Einer erwarteten konjunkturellen Abkühlung und Seitwärtsbewegung des Marktes wirken wir entgegen, in dem wir strategische Großkunden und Kooperationspartner an uns binden. Neue Dienstleistungsansätze, wie der sogenannte elektronische Lagerraum für Vorratsgesellschaften ("NewCo by Click") unterstützen unseren Ansatz die Kundenbasis sowohl zu verbreitern als auch zu vertiefen.

Das erste Halbjahr 2020 zeichnet sich im Bereich der Vorratsgesellschaften durch eine sehr hohe Volatilität aus. In Summe konnten wir auch durch einzelne großvolumige Transaktionen das gute Vorjahresniveau abermals erreichen.

I.4 GO AHEAD GmbH

Die Zahl der durch die GO AHEAD betreuten Limiteds ist im ersten Halbjahr 2020 erwartungsgemäß weiter zurückgegangen. Gleichwohl sichern die mit diesen Kunden verbundenen Serviceleistungen weiterhin eine gewisse, wenn auch eher geringe und rückläufige Umsatzbasis. Substitutionsprodukte (irische Limited, deutsche Rechtsformen) und weitere Zusatzdienstleistungen flankieren die Vertriebs- und Serviceleistungen. Unser Fokus liegt darauf, mit weiteren Produkten die Dienstleistungstiefe zu erhöhen, um die Marge nachhaltig zu verbessern. Mit einem harten Brexit (nach der Übergangsfrist) droht ein erhöhtes Löschungsaufkommen. Wir erwarten, dass sich die Löschungen erst mit einem halben Jahr Verzögerung auf den Umsatz auswirken, so dass der begonnenen Neu- und Weiterentwicklung der Produktpalette eine besondere Bedeutung zukommt.

Die erst Ende 2018 neu geschaffene GO AHEAD-Gründerakademie ist betrieblich ruhend gestellt und wir prüfen aktuell Möglichkeiten der externen Verwertung.

I.5 Vermögensverwaltung

Im Segment Vermögensverwaltung ist im Jahre 2020 für die fremdvermietete Immobilie eine Investition in Höhe von rund 40 TEUR für eine neue Steuerungsanlage notwendig, deren Einbau im August 2020 abgeschlossen sein wird. In den eigengenutzten Räumlichkeiten der Kurt-Schumacher-Straße 18-20 stehen im 2. Halbjahr 2020 die Erneuerung des Aufzuges und brandschutztechnische Maßnahmen an. Die Situation des Restaurants FORISSIMO scheint sich nach dem Shutdown zu stabilisieren. Den derzeitigen Forderungen stehen durch Forderungsabtretung ausreichende Sicherheiten gegenüber.

I.6 Sonstige Segmente im FORIS-Konzern

Das FORIS-Anwaltsverzeichnis ist weiterhin ein Markenträger, der allerdings im Laufe der letzten Jahre aufgrund der digitalen Omnipräsenz von Anwälten stark an Bedeutung verloren hat. Als reines Suchverzeichnis ohne zusätzlichen Nutzen für Anwälte und Mandanten wird das (kostenlose) Produkt nicht dauerhaft fortbestehen, ohne es sinnvoll fortzuentwickeln. Wir planen die nächsten Schritte.

II. Risikobericht

II.1 Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

Ziele

Neben der Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen ist die Sicherstellung des Erhalts des Unternehmens mit dem Fokus auf bestandsgefährdende Risiken sowie Risiken mit Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage ein wesentliches Ziel des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS). Wir verweisen auch auf unsere Ausführungen unter 5. des Konzernlageberichts zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Konzernrechnungslegung.

Grundsätzliche Systematik

Die Risiken werden systematisch und regelmäßig in den Kategorien "Bereichsübergreifend, Beschaffung, Leistungserstellung, Vertrieb, Personal und Informationstechnische Risiken (EDV/​IT)" erfasst und im Risikokatalog dokumentiert. Die Bewertung erfolgt anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadenshöhe.

Der Umgang mit den bestehenden Risiken wird festgelegt und entsprechende Maßnahmen werden zum Zwecke der Risikosteuerung eingeleitet. Zur Gewährleistung der Kontinuität und zum Zwecke der Vergleichbarkeit erfolgen die Erfassung und Ermittlung der Risiken in standardisierten Bögen. Die Dokumentation beinhaltet zur Einschätzung und Verfolgung der Entwicklung der Risiken einen Vergleich mit der jeweiligen Vorperiode.

Überwachung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems

Das Risikomanagementsystem ist in die regelmäßigen Kontrollprozesse des Unternehmens integriert. Die dokumentierten Ergebnisse werden in Form eines Risikoberichtes auch an den Aufsichtsrat kommuniziert, so dass dieser seiner Überwachungsfunktion bezüglich des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems nachkommen kann.

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben prüft der Abschlussprüfer das Risikofrüherkennungssystem, das integraler Bestandteil des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems ist. Er berichtet dem Aufsichtsrat gegebenenfalls über festgestellte Schwächen im internen Kontroll- und Risikomanagementsystem.

Prozessfinanzierung und Monetarisierung

Das Geschäftsfeld Prozessfinanzierung und Monetarisierung ist geprägt durch seine langfristige Verfahrensdauer. Im Hinblick darauf dokumentieren wir sämtliche finanzierte Verfahren, deren Verfahrensstand, Verlauf, Schriftverkehr, Kommunikation, Kosten und Risiken in der unternehmenseigenen Software. Den Beschluss über die Annahme einer Finanzierung sowie über alle signifikanten Ausgabeentscheidungen einschließlich einer etwaigen Finanzierungsbeendigung steuern wir nach einem festgelegten Prozedere und legen strenge Maßstäbe bei der Fallauswahl an. Hier sind immer mehrere erfahrene Volljuristen unter Einbeziehung des Vorstands beteiligt. Die Bonitätsprüfung im Vorfeld erfolgt unter Einbeziehung des Vorstands auf Basis eines standardisierten Prozesses. Bei Überschreiten einer festgesetzten Grenze des Kostenrisikos je Einzelfall wird die Zustimmung des Aufsichtsrats eingeholt. Die laufenden Verfahren werden immer durch mindestens einen Volljuristen betreut und unterliegen wenigstens zweimal pro Jahr einer Inventur einschließlich einer Finanz- und Dokumentationskontrolle auf Aktualität und Vollständigkeit.

Vorratsgesellschaften

Der weitgehend IT-gestützte Gründlings- und Verkaufsprozess und die verwendeten Dokumente unterliegen einer regelmäßigen rechtlichen Überprüfung, insbesondere auf Aktualität und Gesetzeskonformität. Gesetzgebungsverfahren, die eine Auswirkung auf unsere Prozesse und rechtliche Rahmenbedingungen haben, beobachten wir regelmäßig, um zeitnah auf notwendige Änderungen reagieren zu können.

GO AHEAD GmbH

Ein wesentliches Risiko liegt darin, dass der Brexitbedingte Kundenrückgang sich ab dem 01.01.2021 mit Entfall der Übergangsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich beschleunigt.

Als risikoverringernde Maßnahmen gelten der stetige Ausbau des Geschäfts mit irischen Limiteds und die enge Betreuung unserer Kunden, die uns in der Vergangenheit in größerem als dem erwarteten Ausmaß die Treue gehalten haben.

Informationstechnische Risiken (EDV/​IT)

Risiken aus dem Bereich EDV/​IT, die vor allem auf der Verfügbarkeit und damit den Service Level durchschlagen, begegnen wir durch Aufbau redundanter Hardware auf virtualisierten Servern, verbunden mit einer täglichen Datensicherung, die eine zeitnahe Wiederherstellbarkeit ermöglicht.

Bereichsübergreifend

Hinsichtlich des Managements der finanzwirtschaftlichen Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.4.II.3.

II.2 Unternehmensspezifische Risiken

Prozessfinanzierung

Nach inzwischen über 20-jähriger Praxis mit der Prozessfinanzierung haben wir hinreichende Erfahrungswerte, um die mittelfristige Erfolgswahrscheinlichkeit der von uns finanzierten Verfahren abzuschätzen. Gleichwohl ist und bleibt die Laufzeit der einzelnen Verfahren kaum kalkulierbar. Sie ist von zahlreichen Einflüssen geprägt, wie etwa der Auslastung der Gerichte, Richterwechsel oder der Dauer von Sachverständigengutachten, auf die die FORIS AG selbst keinen Einfluss hat. Die temporäre Schließung der Gerichte im Jahre 2020 führt unmittelbar zu einer Verlängerung der Verfahrensdauern. Soweit der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Revision ausgeschlossen hat, hindert die Einlegung einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde durch den Prozessgegner die endgültige Rechtskraft.

Die finanzierten Verfahren unterliegen der Einzelfallbetrachtung. Auch wenn wir die Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten durch erfahrene Juristen im Unternehmen auf Basis einer vom Anwalt des Anspruchsinhabers erstellten rechtlichen Analyse vornehmen, so hängt der rechtliche Ausgang der finanzierten Verfahren allein von der Einzelfallentscheidung der jeweils zuständigen Richter ab. Mit welcher Dauer und rechtlichen Begründung eine richterliche Entscheidung getroffen wird, kann die FORIS AG dabei naturgemäß nicht beeinflussen. Vor der Finanzierungszusage erfolgt eine Einschätzung über die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit des nach einer rechtskräftigen Entscheidung bestehenden Anspruchs anhand der zur Verfügung stehenden Wirtschaftsdaten des Anspruchsgegners. Die Zahlungsfähigkeit des Anspruchsgegners kann sich während eines (zumal jahrelangen) Gerichtsverfahrens trotz fortlaufender Beobachtung verändern und ist in der Regel nicht von der FORIS AG beeinflussbar. Der Verfahrensablauf in den finanzierten Rechtsstreitigkeiten, z.B. durch Schriftsätze, mündliche Verhandlungen oder gerichtliche Hinweise und Verfügungen, erfordert regelmäßige Neubewertungen, inwieweit die aktivierten Verfahrenskosten im Hinblick auf den Verfahrensgang noch werthaltig sind. Beim Abschluss neuer Prozessfinanzierungsverträge ist daher neben dem Risiko-/​ Ertragsverhältnis des Einzelfalls stets auf das aktuelle Risikoverhältnis im Verhältnis zum Gesamtfinanzierungsportfolio zu achten.

Selbst wenn der Anspruchsinhaber obsiegt und die FORIS AG ihren Kostenerstattungs- und Erlösanteil berechnet hat, können Forderungsausfälle nicht ausgeschlossen werden. Auch nach dem Verfahren können sich Vollstreckungshindernisse ergeben. Eine Auskunft und Prognose zur Solvenz des Gegners nimmt die FORIS AG bereits vor Annahme der Finanzierung vor. Da Prognoseeinschätzungen auf unsicheren, hypothetischen Zukunftsentwicklungen beruhen, sind sie naturgemäß nicht immer verlässlich - schon gar nicht über die typischerweise drei bis fünf Jahre einer voraussichtlichen Prozessdauer. Wertberichtigungen nimmt die FORIS AG dann vor, wenn konkrete Umstände vorliegen, die eine erfolgreiche Durchsetzung der Forderungen derart beeinträchtigen, dass wir sie nicht mehr als überwiegend wahrscheinlich bewerten.

Hinsichtlich der Definition und Entwicklung des aktuellen Kostenrisikos verweisen wir auch auf unsere Ausführungen unter 1.II und 2.II.2.

Vorratsgesellschaften

Bei den Vorratsgesellschaften können interne Fehler im Gründungs- und Verkaufsprozess nicht vollständig ausgeschlossen werden. Neben dem Reputationsschaden und dem damit verbundenen beziehungsweise drohenden Wegfall von Kundenbeziehungen können hieraus auch Schadensersatzansprüche entstehen. Auch der für diesen Geschäftsbereich wichtige Markt für Unternehmenstransaktionen bleibt stark abhängig von der konjunkturellen Lage. Diese Entwicklungen könnten sich auch weiterhin als dämpfende Faktoren für den Handel mit Vorratsgesellschaften erweisen.

GO AHEAD GmbH

Ein Ende der Übergangsphase nach dem erfolgten Brexit zum Jahresende 2020 bedeutet nach jetzigem Stand, dass die englische Limited in deutschen Handelsregistern nicht mehr als Kapitalgesellschaft mit deutscher Zweigniederlassung geführt werden kann. Es wäre dann davon auszugehen, dass Serviceverträge der GO AHEAD für die betreuten englischen Limiteds vermehrt gekündigt werden. Diese Vermutung liegt darin begründet, dass ein wesentliches Ziel der Limited - eine Haftungsbegrenzung für Unternehmer zu schaffen - dann nicht mehr ohne Weiteres erreicht werden wird. Wir haben hierauf reagiert und Ende 2016 die irische Limited in unser Angebot aufgenommen und bieten für die englische Limited einen "Umzug" nach Irland an (im Sinne einer wirtschaftlichen Neugründung und ohne grenzüberschreitende Transaktion). Insgesamt haben sich durch die Verunsicherung im Zusammenhang mit dem Brexit die Markteintrittsbarrieren erhöht. Gleichzeitig kann die allgemeine Verunsicherung zu Lasten der am Markt durchsetzbaren Preise gehen.

FORIS Vermögensverwaltungs AG

Bei der FORIS Vermögensverwaltungs AG besteht neben dem Gewährleistungsrisiko für versteckte Mängel der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie, die erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten können, ein finanzielles Risiko bei Eintritt von atypischen und nicht versicherbaren Schäden. Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter 6. im zusammengefassten Konzernlagebericht. Darüber hinaus besteht immer ein generelles Mietausfallrisiko, das wir teilweise durch eine vom Mieter gestellte Mietkaution abfedern.

Informationstechnische Risiken (EDV/​IT)

Durch die Zunahme IT-gestützter Geschäftsprozesse können sich Ausfälle bei der IT-Infrastruktur im gesamten Konzern in höherem Maße auswirken. Durch den Einsatz von virtualisierten Servern und redundanter Hardware reduzieren wir die Ausfallwahrscheinlichkeit der gesamten IT-Infrastruktur deutlich. Im ersten Halbjahr 2020 haben wir im Bereich Hardware Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen in geringem Umfang getätigt.

Bereichsübergreifende Risiken

Hinsichtlich der finanzwirtschaftlichen Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 4.11.3.

II.3 Management und Darstellung der finanzwirtschaftlichen Risiken

Das Management der finanzwirtschaftlichen Risiken der FORIS umfasst neben dem Kapitalstruktur- und Kreditrisikomanagement auch das Management von Liquiditäts- und Marktpreisrisiken.

Kapitalstrukturmanagement

Das wesentliche Kapitalstrukturrisiko besteht darin, dass durch die Substitution von Eigenkapital durch Fremdkapital der Verschuldungsgrad auf ein Maß ansteigt, dass es im Falle von auftretenden Verlusten zu einer Überschuldung oder zu erhöhten Fremdkapitalkosten aufgrund der verschlechterten Bonität kommt. Die FORIS AG betreibt mit der Prozessfinanzierung einen Geschäftsbereich, der insbesondere durch seine Langfristigkeit über einzelne Geschäftsjahre hinaus Ertragsschwankungen unterliegt. Daher liegt der Fokus des Kapitalstrukturmanagements des FORIS-Konzerns auf einer über dem Durchschnitt liegenden Eigenkapitalausstattung und -quote. Die Entwicklung der Eigenkapitalrendite und -quote wird halbjährlich berichtet.

Kreditrisikomanagement

Als Kreditrisiko oder Ausfallrisiko wird das Risiko bezeichnet, das sich aufgrund der Nichteinhaltung vertraglicher Vereinbarungen einer Vertragspartei ergibt und zu entsprechenden finanziellen Verlusten führt. Das überwiegende Kreditrisiko der FORIS ergibt sich aus Gläubigerpositionen gegenüber Kunden und Finanzinstituten. Hinsichtlich der Quantifizierung des maximalen Kreditrisikos verweisen wir auf unsere Ausführungen im Konzernanhang unter D.6.III.5. Der überwiegende Teil der Kundenforderungen ergibt sich aus den Bereichen Prozessfinanzierung und GO AHEAD. Insoweit verweisen wir auf die entsprechenden Ausführungen unter 4.11.1 und 4.II.2. Bei der Zusammenarbeit mit Finanzinstituten wird auf die Bonität beziehungsweise das Rating der einzelnen Institute abgestellt.

Liquiditätsmanagement

Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass die FORIS zu irgendeinem Zeitpunkt nicht in der Lage sein könnte, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Hinsichtlich der quantitativen Angaben zu den Liquiditätsrisiken verweisen wir auf den Konzernanhang unter 6.III.5. Die Steuerung und Beobachtung des Zahlungsmittelbedarfs unter Berücksichtigung der bestehenden Kreditlinien erfolgt täglich zentral im Finanzbereich. Basierend auf der geschäftlichen Entwicklung und der Planung erfolgt monatlich eine rollierende Vorausschau über die Entwicklung der Zahlungsmittel und des Zahlungsmittelbedarfs.

Marktpreisrisikomanagement

Durch das Geschäftsmodell sind die Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken sowie die sonstigen Preisrisiken für die FORIS nur von untergeordneter Bedeutung. Aufgrund der Gesamtgröße des Konzerns werden sie einzeln im Finanzbereich beobachtet und gesteuert. Hinsichtlich der quantitativen Angaben zu den Marktpreisrisiken verweisen wir auf den Konzernanhang unter 6.III.5.

Inflationsrisiko

Bei der Prozessfinanzierung wird durch die Anpassung des gesetzlichen Basiszinssatzes unter der Annahme einer gleichlaufenden Entwicklung von Inflationsrate und Basiszins das Inflationsrisiko deutlich gedämpft. Allerdings bietet dieser Zusammenhang wie bei den anderen Geschäftsbereichen keinen Schutz vor einer Hyperinflation oder einem deutlichen Auseinanderfallen von Inflationsrate und Basiszins.

II.4 Gesamtaussage zu den Chancen und Risiken

Das unternehmerische Handeln des FORIS-Konzerns ist auch darauf gerichtet, wesentliche Chancen und Risiken zu erkennen und zu ergreifen beziehungsweise ihnen angemessen entgegenzuwirken. Die systematische Analyse von möglichen Chancen und Risiken ist Teil des fortlaufenden Strategie- und Planungsprozesses des FORIS-Konzerns. Unter Berücksichtigung unserer aktuellen strategischen Ausrichtung hat sich unsere Chancen- und Risikosituation im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. Insgesamt betrachtet sind durch die deutlich über dem Durchschnitt liegende Eigenkapitalquote geschäftsmodellimmanente Ergebnisschwankungen aus heutiger Sicht verkraftbar. Das Risiko eines harten Brexits (nach der Übergangsphase) kann sich weiterhin kritisch auf das Gesamtergebnis auswirken. Dieses Risiko haben wir durch eine entsprechende Planreduzierung berücksichtigt.

Die weitere Ausbreitung der COVID19-Pandemie kann uns von verschiedenen Seiten treffen:

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Dem Risiko einer Büroschließung aufgrund von Quarantänemaßnahmen begegneten wir proaktiv durch eine veränderte Arbeitsorganisation und die Möglichkeit des Mobile Working, um auch im Notfall einen angemessenen Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten.
Im Bereich der Prozessfinanzierung hat sich die Pandemie bisher nicht negativ auf die Bonität der Anspruchsgegner und damit auf die Bewertung unserer Vorräte und Forderungen ausgewirkt. Eine Prüfung des aktuellen Bestandes hat zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Halbjahresberichtes keine Anhaltspunkte für Bonitätsauswirkungen gezeigt. Insgesamt bewerten wir das Risiko eines Totalausfalls als gering. Jedenfalls sind wir zuversichtlich, dass wir auch bei ungünstigen Bonitätsentwicklungen unsere verauslagten Kosten einziehen können.
Im Bereich der Vorratsgesellschaften kann es zu einer geringeren Nachfrage und Umsätzen kommen, die in Folgeperioden nur teilweise nachgeholt werden. Wir haben andererseits - zumindest kurzfristig - auch eine erhöhte Nachfrage von Kunden verzeichnen können, die ihre Transaktion vorgezogen haben. Insgesamt erwarten wir eine stabile Entwicklung.

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Im Bereich der GO AHEAD kann sich die Pandemie negativ auf die Gründung von irischen Limiteds und auf die Verhandlungen über ein Handelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich auswirken. Den konjunkturellen Abschwung, das Risiko des Ausbleibens eines Handelsabkommens und eine überdurchschnittliche Löschungsquote haben wir im Impairment Test des Jahresabschluss 2019 angemessen berücksichtigt. Weitere Anpassungen waren nicht notwendig.
Im Bereich der Vermögenverwaltung konnte sich der Restaurantbetrieb des FORISSIMO nach dem Shutdown wieder stabilisieren, so dass wir nicht von Forderungsausfällen ausgehen. Ein zweiter Shutdown mit abermaliger behördlicher Schließung des verpachteten Restaurantbetriebes wäre risikobehaftet.

Jedenfalls sind die durch die EZB, Bundes- und Landesregierung initiierten Notfallpakete und -maßnahmen ein Hoffnungsschimmer. Die Gesamtentwicklung beobachten wir kritisch, um zeitnah Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Nach Einschätzung des Vorstands sind derzeit keine Risiken absehbar, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand des Konzerns gefährden. Aus unserer Sicht bestehen mit Blick auf unsere strategische Ausrichtung und dem fortschreitenden Ausbau der Prozessfinanzierung erhebliche Chancen - erst recht in Folge der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID19-Pandemie.

5. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Konzernrechnungslegung

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKS) in Bezug auf die Konzernrechnungslegung der FORIS AG ist darauf ausgelegt, die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung sowie die Einhaltung aller relevanten rechtlichen Normen im Konzern sicherzustellen. Wesentliches Ziel ist die Aufstellung eines Konzernabschlusses der FORIS AG nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) - wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind - und den ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechend § 315e Abs. 1 HGB. Darüber hinaus verfolgt die FORIS AG das Ziel, ihren Jahresabschluss nach den handelsrechtlichen Vorschriften aufzustellen.

Der Vorstand der FORIS AG ist für die Implementierung, die Ausgestaltung und den Umfang des IKS verantwortlich. Dagegen obliegt dem Aufsichtsrat der FORIS AG gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG die Überwachung der Wirksamkeit des IKS und des Risikomanagementsystems der FORIS AG. Eine interne Revision existiert nicht. Das gesamte IKS der FORIS ist nicht nur auf die Konzernrechnungslegung beschränkt, sondern umfasst alle wesentlichen Geschäftsprozesse. Insoweit verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 4.II. Es umfasst die Gesamtheit aller Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen (Regelungen), die der Erreichung der zuvor genannten Ziele dienen. Die Steuerung der Konzernrechnungslegungsprozesse obliegt dem Bereich Finanzen und Controlling. Hier werden auch die relevanten rechtlichen Normen mit Bezug auf die Konzernrechnungslegung regelmäßig hinsichtlich ihrer Auswirkungen analysiert. Das IKS umfasst zur Konzernrechnungslegung sowohl präventive als auch anlassbezogene Kontrollen. Die Ausgestaltung des IKS und der Kontrollen der FORIS AG basieren auf den folgenden Grundprinzipien: Das Transparenzprinzip besagt, dass auch unabhängige Dritte beurteilen können müssen, ob die beteiligten Personen sich an das etablierte Sollkonzept halten und danach handeln. Mit dem Vier-Augen-Prinzip soll sichergestellt werden, dass kein wesentlicher Vorgang ohne weitere Kontrolle bleibt. Das Vier-Augen-Prinzip der Funktionstrennung besagt im Wesentlichen, dass vollziehende, verbuchende und verwaltende Tätigkeiten eines Unternehmensprozesses nicht in einer Hand vereinigt sein sollen. Das Prinzip der Mindestinformation soll sicherstellen, dass für die handelnden Personen innerhalb eines Prozesses nur diejenigen Informationen verfügbar sein sollen, die sie für die Ausführung ihrer Tätigkeit benötigen. Dies schließt auch die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen bei IT-Systemen mit ein. Die operative Durchführung der Prozesse im Rechnungswesen erfolgt überwiegend im eigenen Haus, mit Ausnahme der ausgelagerten Personalbuchhaltung. Als Buchhaltungssystem wird konzernweit die Software hmd der hmd-Software AG eingesetzt, in der die Buchung der Einzelabschlüsse und die anschließende Konsolidierung unter Einbeziehung von Teilkonzernen erfolgen. Der Zugang zum Buchhaltungssystem wird durch spezielle Sicherheitseinrichtungen nur einem eingeschränkten Personenkreis ermöglicht. Dasselbe gilt auch für die zusätzlich zu erstellenden Dateien im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes. Unabhängig von der Ausgestaltung eines IKS lässt sich aus einer wirksamen Implementierung eines solchen Systems nicht die absolute Sicherheit der Vermeidung oder Aufdeckung wesentlicher Falschaussagen in der Konzernrechnungslegung ableiten.

6. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos eines etwaigen Darlehens wurde ein entsprechendes Sicherungsgeschäft über ein Volumen von 2 Mio. EUR bis zum 30. März 2020 abgeschlossen, dass anschließend ausgelaufen ist. Der Höchstsatz der Zinszahlungen unter Berücksichtigung des Zinssicherungsgeschäfts betrug 3,3 Prozent. Über dieses Sicherungsgeschäft hinaus gab es im Berichtszeitraum keine Finanzinstrumente, die im FORIS-Konzern eingesetzt wurden.

7. Übernahmerelevante Angaben

Hinsichtlich der Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang unter 6.11.2.13.

Dem Vorstand sind keine Beschränkungen bekannt, die die Stimmrechte und die Übertragung von Aktien betreffen. Auch sind dem Vorstand keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten bekannt, die besondere Kontrollbefugnisse verleihen.

Direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital des Unternehmens betreffen ausschließlich Organmitglieder. Insoweit verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang unter 6.111.11 sowie unter 6.111.13.

Die Satzung der FORIS AG enthält keine Ergänzungen oder Vorschriften hinsichtlich der Ernennung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen. Eine Änderung der Satzung kann nur mit einer Mehrheit von 80 Prozent des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfolgen. Das betrifft auch Änderungen des Unternehmensgegenstandes. Gemäß Satzung der FORIS AG sind Vorstand und Aufsichtsrat ermächtigt, bis zu 90 Prozent des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einzustellen. Zudem bedarf laut Satzung der FORIS AG die Veräußerung von Immobilien eines Hauptversammlungsbeschlusses, der mit einer Mehrheit von 80 Prozent des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst werden muss. Die Belastung von Immobilien zu anderen Zwecken als zur Sicherung des operativen Geschäftsbetriebes ist gemäß Satzung der FORIS AG nicht zulässig.

Das Grundkapital der FORIS AG hat nach der Einziehung der eigenen Aktien und der am 30. Juni 2017 im Handelsregister eingetragenen Kapitalherabsetzung 4.656.933,00 EUR (31. Dezember 2018: 4.656.933,00 EUR) betragen und war eingeteilt in 4.656.933 (31. Dezember 2018: 4.656.933) auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juni 2017 wurde der Vorstand der FORIS AG bis zum 11. Juni 2022 ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben.

Die FORIS AG hat mit ihren Tochtergesellschaften keine Vereinbarungen getroffen, die bei einem Kontrollwechsel im Falle eines Übernahmeangebotes wirksam werden, sich ändern oder enden.

Es wurden keine Entschädigungsvereinbarungen der FORIS AG mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebotes getroffen.

Die Gesamtzahl der im März 2019 zurückgekauften Aktien am 31. Dezember 2019 betrug 22.159 Stück oder 0,48 Prozent des Grundkapitals. Die Aktien wurden Anfang des Geschäftsjahres 2020 eingezogen und die Änderung im Handelsregister am 13. Februar 2020 eingetragen. Das Grundkapital der FORIS AG beträgt nach der eingetragenen Kapitalherabsetzung 4.634.774,00 EUR (31. Dezember 2019: 4.656.933,00 EUR) und ist eingeteilt in 4.634.744 (31. Dezember 2019: 4.656.933) auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR.

8. Vergütungsbericht

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Das bestehende Vergütungssystem gewährleistet eine der Tätigkeit und Verantwortung angemessene Vergütung der Vorstandsmitglieder. Neben der persönlichen Leistung finden dabei auch die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens Berücksichtigung.

Für das mit Wirkung zum 15. Februar 2017 bestellte Vorstandsmitglied Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller besteht die Vergütung aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer variablen Komponente. Der fixe Gehaltsbestandteil beträgt 50 Prozent, der variable 50 Prozent der maximalen Gesamtvergütung. Der variable Bestandteil enthält mehrjährige Komponenten. Für das Geschäftsjahr 2020 bestehen keine speziellen Vereinbarungen.

Für das mit Wirkung zum 2. Oktober 2017 bestellte Vorstandsmitglied Dr. Volker Knoop besteht die Vergütung ebenfalls aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer variablen Komponente. Der fixe Gehaltsbestandteil beträgt 50 Prozent, der variable 50 Prozent der maximalen Gesamtvergütung. Der variable Bestandteil enthält mehrjährige Komponenten. Für das Geschäftsjahr 2020 bestehen keine speziellen Vereinbarungen.

Im Übrigen enthält die Vergütung des Vorstands Sachbezüge, nämlich Versicherungsprämien für eine angemessene Unfallversicherung, eine Directors&Officers-Versicherung und eine Direktversicherung im Rahmen der steuerlichen Regelungen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten jeweils eine Vergütung von 14.000 EUR pro Jahr sowie außerdem ein Sitzungsgeld von 2.500 EUR pro Sitzung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 1,5-fache der Vergütung und des Sitzungsgeldes. Gehört ein Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat nicht für ein ganzes Kalenderjahr an, erhält es die Vergütung zeitanteilig. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem Ersatz ihrer Auslagen, wie z.B. der Reisekosten. Die Gesellschaft erstattet darüber hinaus jedem Aufsichtsratsmitglied die auf seine Vergütung und Auslagen gegebenenfalls zu entrichtende Umsatzsteuer. Die einem Aufsichtsratsmitglied zustehende Vergütung wird jeweils fällig und zahlbar mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu beschließen hat.

Bezugsrechte oder sonstige aktienbasierte Vergütungen bestehen für die Organe nicht. Hinsichtlich der Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats verweisen wir auf den Konzernanhang unter 6.III.12.

9. Ergänzende Informationen zur FORIS AG

Ergänzend zur vorangegangenen Berichterstattung über den FORIS-Konzern erläutern wir im Folgenden die Entwicklung der FORIS AG. Hinsichtlich der Einbindung in den FORIS-Konzern und die Geschäftstätigkeit der FORIS AG verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 1.

Der Jahresabschluss der FORIS AG wird nach deutschen Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellt, während der Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt wird.

I. Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren der FORIS AG

Die für die FORIS AG wesentlichen finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren stimmen mit denen unter 1.II beschriebenen Leistungsindikatoren für die Prozessfinanzierung überein. Darüber hinaus sind die Gewinne und Verluste aus der Ergebnisabführung mit der FORATIS AG, der GO AHEAD GmbH sowie der FORIS Vermögensverwaltungs AG wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren.

II. Geschäftsverlauf der FORIS AG

Die Ausführungen zum Geschäftsverlauf des Konzerns unter 2.II ff. gelten zum überwiegenden Teil auch für die FORIS AG. Die Ergebnisse der FORATIS AG, der GO AHEAD GmbH sowie der FORIS Vermögensverwaltungs AG fließen über die Ergebnisabführung in das Periodenergebnis der FORIS AG ein, wobei die FORIS

Vermögensverwaltungs AG denjenigen Teil des Gewinns abführen kann, der nicht zum Ausgleich des zu Jahresbeginn noch bestehenden handelsrechtlichen Verlustvortrags dient. Die Eigenkapitalquote der Muttergesellschaft FORIS AG entwickelte sich wie folgt:

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30.06.2020 30.06.2019 2019 2018 2017 Durchschnitt
Eigenkapitalquote 95,1 % 90,0 % 93,7 % 91,6 % 94,5 % 93,0 %

III. Lage der FORIS AG

III.1 Ertragslage der FORIS AG

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01.01.-30.06.2020 01.01.-30.06.2019 +/​-
TEUR % TEUR % TEUR %
--- --- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse 1.085 95,9 2.425 96,5 -1.339 -55,2
Sonstige betriebliche Erträge 46 4,1 89 3,5 -43 -48,1
Betriebsleistung 1.132 100,0 2.514 100,0 -1.382 -55,0
Aufwendungen für bezogene Leistungen -260 -22,9 -817 -32,5 557 -68,2
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -1.081 -95,5 -1.037 -41,2 -44 4,2
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung -156 -13,8 -170 -6,8 14 -8,5
Abschreibungen -38 -3,4 -40 -1,6 2 -4,2
Sonstige betriebliche Aufwendungen -760 -67,2 -783 -31,1 22 -2,9
Betriebsaufwand -2.295 -202,8 -2.846 -113,2 551 -19,4
Betriebsergebnis -1.163 -102,8 -332 -13,2 -831 250,1
Zinserträge 125 134 -9
Zinsaufwendungen -2 -2 0
Erträge aus anderen Wertpapieren 0 0 0
Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens 0 0 0
Finanzergebnis 123 132 -9
Ergebnisabführungen 0 0 0
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 0
Sonstige Steuern 0 0 0
Jahresüberschuss/​ Jahresfehlbetrag -1.040 -200 -840
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 500 1.039 -539
Auflösung von anderen 0 0 0
Gewinnrücklagen
Erwerb eigene Aktien 0 0 0
Dividende Vorjahr in Geschäftsjahr -463 0 -463
Bilanzgewinn/​ Bilanzverlust -1.003 839 -1.842

Die Umsatzerlöse der FORIS AG enthalten die Umsätze aus dem Geschäftsbereich Prozessfinanzierung, so dass wir hinsichtlich der Entwicklung auf unsere Ausführungen unter 2.II.2 und 2.II.3 sowie 4.I.2 und 4.I.3 verweisen. Gleiches gilt für die korrespondierenden bezogenen Aufwendungen. Darüber hinaus enthalten die Umsätze Kostenweiterbelastungen im Konzern. Da sämtliche Mitarbeiter bei der FORIS AG angestellt sind, stellt diese ihren Tochtergesellschaften die für deren Geschäftsbetrieb anfallenden Personalkosten in Rechnung.

Hinsichtlich des Rückgangs der sonstigen betrieblichen Aufwendungen gelten die Ausführungen unter 2.III.1 im Wesentlichen auch für die FORIS AG.

Die Zinserträge ergeben sich aus der Verzinsung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus Verrechnungen und Finanzierungssachverhalten. Im Zinsaufwand sind die Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus Verrechnungen enthalten. Die Verzinsung der Salden erfolgt seit dem 1. Januar 2019 taggenau zu dem vertraglich vereinbarten Zinssatz von 3,0 Prozent p.a.

Bei den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag besteht ebenfalls eine weitgehende Übereinstimmung der FORIS AG mit den Konzernzahlen, so dass wir hinsichtlich der Entwicklung auf unsere Ausführungen unter 2.III.1. verweisen.

III.2 Finanzlage der FORIS AG

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30.06.2020 31.12.2019 +/​-
TEUR % TEUR % TEUR %
--- --- --- --- --- --- ---
Gezeichnetes Kapital 4.635 27,5 4.657 24,9 -22 -0,5
Eigene Anteile 0 0,0 -22 -0,1 22 -100,0
Kapitalrücklage 11.782 69,8 11.823 63,3 -41 -0,3
Gewinnrücklagen 588 3,5 547 2,9 41 7,5
Bilanzgewinn/​ Bilanzverlust -1.003 -5,9 500 2,7 -1.503 -300,7
Eigenkapital 16.002 94,9 17.505 93,7 -1.503 -8,6
Steuerrückstellungen 5 0,0 5 0,0 0 0,0
Sonstige Rückstellungen 623 3,7 795 4,3 -172 -21,6
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 102 0,6 239 1,3 -137 -57,4
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 98 0,6 97 0,5 1 1,3
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 40 0,2 51 0,3 -11 -20,9
Kurzfristige Verbindlichkeiten 868 5,1 1.187 6,3 -319 -26,8
16.870 100,0 18.692 100,0 -1.822 -9,7

Mit einer Eigenkapitalquote von 95 Prozent ist die FORIS AG im Hinblick auf die Eigenkapitalausstattung weiterhin solide aufgestellt.

Die Rückstellungen beinhalten die erkennbaren Risiken für die FORIS AG zum Stichtag.

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten verminderten sich vor allem aufgrund stichtagsbedingter Schwankungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

III.3 Vermögenslage der FORIS AG

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30.06.2020 31.12.2019 +/​-
TEUR % TEUR % TEUR %
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände 46 0,3 64 0,3 -18 -27,7
Sachanlagen 68 0,4 73 0,4 -5 -7,0
Finanzanlagen 1.873 11,1 1.873 10,0 0 0,0
Langfristig gebundenes Vermögen 1.987 11,8 2.010 10,8 -23 -1,1
Vorräte 5.003 29,7 3.873 20,7 1.130 29,2
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.045 6,2 1.982 10,6 -938 -47,3
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 8.065 47,8 8.769 46,9 -703 -8,0
Sonstige Vermögensgegenstände 69 0,4 95 0,5 -26 -27,6
Wertpapiere 0 0,0 0 0,0 0 0,0
Liquide Mittel 576 3,4 1.858 9,9 -1.281 -69,0
Rechnungsabgrenzungsposten 39 0,2 20 0,1 19 93,6
Kurzfristig gebundenes Vermögen 14.798 87,7 16.597 88,8 -1.799 -10,8
Aktive latente Steuern 84 0,5 84 0,5 0 0,0
16.870 100,0 18.692 100,0 -1.822 -9,7

III.4 Gesamtaussage zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der FORIS AG

Mit Finanzmitteln von knapp 0,6 Mio. EUR verfügt die FORIS AG unter Berücksichtigung der Konzernfinanzierungsmöglichkeiten und externer Refinanzierungsmöglichkeiten weiterhin über eine stabile Finanz- und Vermögensstruktur. Die bestehenden Immobiliensicherheiten in der Tochtergesellschaft FORIS Vermögensverwaltungs AG bieten darüber hinaus die notwendige finanzielle Flexibilität für die weitere Entwicklung. Insbesondere unter Berücksichtigung des bislang nicht ausgenutzten Finanzierungspotenzials sind nach derzeitiger Kenntnis sämtliche eingegangenen Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllbar.

IV. Prognose-, Chancen- und Risikobericht der FORIS AG

Aufgrund der Verflechtungen der FORIS AG mit den Konzerngesellschaften und ihres Gewichts im Konzern verweisen wir hinsichtlich der Prognose auf unsere Ausführungen unter 4.I dieses zusammengefassten Lageberichtes, welche auch die Erwartungen für die FORIS AG widerspiegeln. Die Geschäftsentwicklung der FORIS AG unterliegt im Wesentlichen denselben Chancen und Risiken wie die des FORIS-Konzerns, da aufgrund der Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge mit den wesentlichen Tochtergesellschaften FORATIS AG, GO AHEAD GmbH und FORIS Vermögensverwaltungs AG die Chancen und Risiken dieser Gesellschaften direkten Einfluss auf die FORIS AG haben. Hinsichtlich der Chancen und Risiken verweisen wir daher auf unsere Ausführungen unter Punkt 4 dieses zusammengefassten Lageberichtes.

10. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB

I. Erklärung gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 1 und § 31 5d HGB i.V.m. § 1 61 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)

Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und im Rahmen des Corporate-Governance-Berichts unter Punkt B des Geschäftsbericht 2019 mit dessen Veröffentlichung auf der Internetseite den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht: https:/​/​www.foris.com/​aktionaere-investoren/​unternehmenskalender-finanzberichte/​

Darüber hinaus sind die Corporate-Governance-Berichte der Jahre 2007 bis 2013 unter https:/​/​www.foris.com/​aktionaere-investoren/​corporate-governance/​ abrufbar.

II. Angaben zu Unternehmensführungspraktiken gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 2 und § 315d HGB

Die im Internet veröffentlichten Leitlinien der FORIS AG und ihrer Tochtergesellschaften legen für alle Mitarbeiter der FORIS AG fest, wie wir bei der täglichen Arbeit mit internen und externen Gesprächspartnern umgehen, um das Vertrauen untereinander zu fördern und die Zusammenarbeit reibungslos, angenehm und effizient zu gestalten. Die Unternehmensleitlinien sind im Internet veröffentlich unter:

https:/​/​www.foris.com/​fuer-aktionaere/​unternehmensportrait/​unternehmensleitlinien.html

III. Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand, Aufsichtsrat und Ausschüssen gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 3 und § 315 d HGB

Der Vorstand führt regelmäßig Vorstandssitzungen durch, an denen ggf. auch Mitarbeiter aus den einzelnen Geschäftsbereichen teilnehmen. Soweit wichtige Entscheidungen zu treffen sind, werden diese durch standardisiert aufgebaute Beschlussvorlagen vorbereitet, vorab eingereicht und den Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Weiterhin berichten im Rahmen der Vorstandssitzungen der Vorstand und die teilnehmenden Mitarbeiter aus den jeweiligen Geschäftsbereichen über bedeutsame Ereignisse und Maßnahmen der Geschäftsentwicklung sowie die wesentlichen, in den kommenden Wochen anstehenden Ereignisse.

Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat entscheidet, wie viele Mitglieder der Vorstand haben soll. Der Aufsichtsrat erlässt eine Geschäftsordnung für den Vorstand, die einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte sowie einen Geschäftsverteilungsplan enthält. Schließlich gibt sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung. Der Aufsichtsrat selbst wird durch dessen Vorsitzenden nach außen vertreten.

Der Vorstand nimmt an nahezu allen Sitzungen des Aufsichtsrats teil, berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, erstellt Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder. Die Tagesordnung und die Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats grundsätzlich zwei Wochen vor der Sitzung schriftlich nebst ausführlichen vorbereitenden Unterlagen mitgeteilt. Vor den Sitzungen finden, soweit dies zur weiteren Vorbereitung sinnvoll erscheint, Gespräche zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorstand sowie zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrats statt. Von der Möglichkeit, Telefonkonferenzen durchzuführen und Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird Gebrauch gemacht, soweit dies im Sinne einer effizienten Arbeitsweise zweckmäßig erscheint.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeit des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre und in der Hauptversammlung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats trifft sich regelmäßig mit dem Vorstand und erörtert mit diesem aktuelle Fragen. Außerhalb dieser Treffen informiert der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden mündlich und schriftlich über aktuelle Entwicklungen.

IV. Frauenanteil

Aufgrund der Unternehmensorganisation gibt es beim FORIS-Konzern derzeit keine erste oder zweite Führungsebene unter dem Konzernvorstand im Sinne des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen. Entsprechende Zielgrößen und Fristen sind daher nicht festzulegen. In Anbetracht der Größe des Unternehmens und der geringen Anzahl der Vorstandsmitglieder wurde die Zielgröße von Frauen im Vorstand mit Null festgelegt. Die Mandatsbesetzung im Aufsichtsrat sollte grundsätzlich unabhängig von der Geschlechterfrage allein nach Qualifikationsmerkmalen durch die Hauptversammlung erfolgen. Hier ist die Hauptversammlung mit ihrer Wahl völlig frei. In Anbetracht des zuvor genannten Umstandes bezüglich der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates durch die Hauptversammlung hat der Aufsichtsrat die Zielgröße für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat ebenfalls mit Null festgelegt. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, die Zielgrößen regelmäßig zu überprüfen und ggf. neu festzulegen.

B. Konzernzwischenabschluss der FORIS AG (IFRS)

Anlage 1: Bilanz zum 30. Juni 2020 (Vermögenswerte)

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Bilanz Anhang (D.6) 30.06.2020 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- --- ---
LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Immaterielle Vermögenswerte I.7.3, II.2.1 49.970,00 68.582,00
Goodwill I.7.3, II.2.2 1.473.200,00 1.473.200,00
Sachanlagen I.7.3, II.2.3 2.528.388,83 2.562.887,83
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien I.7.4, II.2.4 2.005.554,90 2.040.282,90
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen I.7.5, II.2.5 0,00 137.103,96
Latente Steuererstattungsansprüche I.7.7, II.2.7 84.406,00 6.141.519,73 84.406,00 6.366.462,69
KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Vorräte I.7.8, II.2.8 1.076.451,17 1.065.522,85
Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung I.7.10, II.2.10 5.003.045,10 3.889.057,11
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen I.7.5, II.2.5 1.180.188,51 2.195.743,73
Sonstige finanzielle Vermögenswerte I.7.6, II.2.6 64.981,98 90.106,91
Steuererstattungsansprüche I.7.9, II.2.9 3.681,18 3.907,17
Abgegrenzte Aufwendungen I.7.11, II.2.11 37.969,02 30.714,07
Zahlungsmittel I.7.12, II.2.12 4.638.892,04 12.005.209,00 5.770.820,38 13.045.872,22
SUMME VERMÖGENSWERTE 18.146.728,73 19.412.334,91

Anlage 2: Bilanz zum 30. Juni 2020 (Eigenkapital und Schulden)

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Bilanz Anhang (D.6) 30.06.2020 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- --- ---
EIGENKAPITAL
Gezeichnetes Kapital I.7.13, II.2.13 4.634.774,00 4.656.933,00
Eigene Anteile I.7.13, II.2.13 0,00 -22.159,00
Kapitalrücklage I.7.13, II.2.13 10.935.866,81 10.935.866,81
Gewinnrücklagen I.7.13, II.2.13 676.693,02 676.693,02
Ergebnisneutrale latente Steuern I.7.13, II.2.13 -27.158,00 -27.158,00
Bilanzgewinn I.7.13, II.2.13 645.014,92 16.865.190,75 1.418.837,40 17.639.013,23
KURZFRISTIGE SCHULDEN
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten I.7.14, II.2.14 388.121,38 623.092,66
Vertragsverbindlichkeiten I.7.15, II.2.15 449.521,46 636.028,00
Rückstellungen I.7.l6, II.2.16 384.506,63 469.706,14
Steuerschulden I.7.17, II.2.17 59.388,51 1.281.537,98 44.494,88 1.773.321,68
SUMME EIGENKAPITAL UND SCHULDEN 18.146.728,73 19.412.334,91

Anlage 3: Gewinn- und Verlustrechnung für das erste Halbjahr 2020

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Gewinn- und Verlustrechnung Anhang (D.6) 01.01.-30.06.2020 01.01.-30.06.2019
EUR EUR
--- --- --- ---
Umsatzerlöse I.7.1, II.1.1 7.306.557,85 9.134.479,35
Sonstige betriebliche Erträge II.1.2 59.907,03 104.426,31
Materialaufwand II.1.3 -5.415.944,11 -6.394.228,70
Personalaufwand II.1.4 -1.236.895,16 -1.200.288,20
Abschreibungen II.1.5 -104.538,91 -137.228,68
Sonstige betriebliche Aufwendungen 11.1.6 -913.084,41 -1.089.636,60
Sonstige Steuern 11.1.7 -12.285,88 -12.285,88
Operatives Ergebnis -316.283,59 405.237,60
Finanzerträge II.1.8 5.938,51 10.758,30
Finanzaufwendungen 11.1.9 0,00 -75,50
Ergebnis vor Ertragsteuem -310.345,08 415.920,40
Ertragsteuern II.1.10 0,00 -544,88
Periodenergebnis -310.345,08 415.375,52
Periodenergebnis, den Eigenkapitalgebern zurechenbar -310.345,08 415.375,52
Unverwässertes Ergebnis je Aktie III.14.1 -0,07 0,09
Verwässertes Ergebnis je Aktie III.14.2 -0,07 0,09

Anlage 4: Gesamtergebnisrechnung für das erste Halbjahr 2020

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Gesamtergebnisrechnung 01.01.-30.06.2020 01.01.-30.06.2019
EUR EUR
--- --- ---
Periodenergebnis -310.345,08 415.375,52
Sonstiges Ergebnis 0,00 0,00
Gesamtergebnis -310.345,08 415.375,52
Gesamtergebnis, den Eigenkapitalgebern zurechenbar -310.345,08 415.375,52

Anlage 5: Kapitalflussrechnung für das erste Halbjahr 2020

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Kapitalflussrechnung Anhang 01.01.-30.06.2020 01.01.-30.06.2019
D.6 EUR EUR EUR Eur
--- --- --- --- --- ---
Periodenergebnis /​ Gesamtergebnis -310.345,08 415.375,52
Abschreibungen auf + Gegenstände des Anlagevermögens II.1.5 104.538,91 137.228,68
+/​- Zunahme /​ Abnahme der Rückstellungen II.2.16 -85.199,51 141.165,23
Zahlungsunwirksame Bildung /​ Auflösung -/​+ latenter Steuererstattungsansprüche 11.2.7 0,00 0,00
-/​+ Gewinn /​ Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens II.2.1 3,00 0,00
Abnahme /​ Zunahme +/​- Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung II.2.10 -1.113.987,99 -511.624,03
Abnahme /​ Zunahme +/​- Anteile Vorratsgesellschaften 11.2.8 -10.928,32 -79.080,67
Abnahme /​ Zunahme Forderungen aus Lieferungen und Leistungen +/​- sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind II.2.5, II.2.6, II.2.9, II.2.11 1.170.755,15 -412.486,81
+/​- Zunahme /​ Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind II.2.14, II.2.15, II.2.17 -406.584,19 -282.216,69
Cashflow aus der = laufenden Geschäftstätigkeit -651.748,03 -591.638,77

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Kapitalflussrechnung Anhang 01.01.-30.06.2020 01.01.-30.06.2019
D.6 EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- --- ---
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -651.748,03 -591.638,77
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 11.2.4 -15.567,80 -22.019,68
- Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen II.2.1 -1.135,11 0,00
\= Cashflow aus der Investitionstätigkeit -16.702,91 -22.019,68
- Auszahlungen zum Erwerb eigener Anteile II.2.13 0,00 -62.991,98
- Auszahlungen Dividende II.2.13 -463.477,40 0,00
\= Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -463.477,40 -62.991,98
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Cashflow) -1.131.928,34 -676.650,43
+ Finanzmittelfonds zum 1.1. 5.770.820,38 5.773.950,97
\= Finanzmittelfonds zum Bewertungsstichtag 4.638.892,04 5.097.300,54

Anlage 6: Eigenkapitalveränderungsrechnung für das erste Halbjahr 2020 und das Geschäftsjahr 2019

Eigenkapitalveränderungsrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 30. Juni 2020

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Gezeichnetes Kapital eigene Anteile Kapitalrücklage Gewinnrücklagen
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- ---
Stand 01.01.2020 4.656.933,00 -22.159,00 10.935.866,81 676.693,02
Eigene Anteile 0,00 0,00 0,00 0,00
Periodenergebnis /​ Gesamtergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00
Zuführung Kapitalrücklage wegen Kapital Herabsetzung eigener Anteile -22.159,00 22.159,00 0,00 0,00
Gewinnausschüttung 0,00 0,00 0,00 0,00
Stand 30.06.2020 4.634.774,00 0,00 10.935.866,81 676.693,02
Anhang II.2. 13 II.2.13 II.2.13 II.2.13

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Ergebnisneutrale latente Steuern Bilanzgewinn /​ -Bilanzverlust Summe
EUR EUR EUR
--- --- --- ---
Stand 01.01.2020 -27.158,00 1.418.837,40 17.639.013,23
Eigene Anteile 0,00 0,00 0,00
Periodenergebnis /​ Gesamtergebnis 0,00 -310.345,08 -310.345,08
Zuführung Kapitalrücklage wegen Kapital Herabsetzung eigener Anteile 0,00 0,00 0,00
Gewinnausschüttung 0,00 -463.477,40 -463.477,40
Stand 30.06.2020 -27.158,00 645.014,92 16.865.190,75
Anhang II.2.13 II.2.13

Eigenkapitalveränderungsrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019

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Gezeichnetes Kapital eigene Anteile Kapitalrücklage Gewinnrücklagen
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- ---
Stand 01.01.2019 4.656.933,00 0,00 10.935.866,81 717.526,00
Eigene Anteile 0,00 -22.159,00 0,00 -40.832,98
Periodenergebnis /​ Gesamtergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00
Zuführung Kapitalrücklage wegen Kapitalherabsetzung eigener Anteile 0,00 0,00 0,00 0,00
Gewinnausschüttung 0,00 0,00 0,00 0,00
Stand 31.12.2019 4.656.933,00 -22.159,00 10.935.866,81 676.693,02
Anhang II.2.13 II.2.13 II.2.13 II.2.13

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Ergebnisneutrale latente Steuern Bilanzgewinn /​ -Bilanzverlust Summe
EUR EUR EUR
--- --- --- ---
Stand 01.01.2019 -27.158,00 424.253,25 16.707.421,06
Eigene Anteile 0,00 0,00 -62.991,98
Periodenergebnis /​ Gesamtergebnis 0,00 994.584,15 994.584,15
Zuführung Kapitalrücklage wegen Kapitalherabsetzung eigener Anteile 0,00 0,00 0,00
Gewinnausschüttung 0,00 0,00 0,00
Stand 31.12.2019 -27.158,00 1.418.837,40 17.639.013,23
Anhang II.2.13 II.2.13

Anlage 7: Anhang zum Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2020

I. Allgemeine Grundlagen sowie Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I.1 Allgemeine Angaben

I.2 Erstmalige Anwendung der IFRS

I.3 Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses

I.4 Änderung der Rechnungslegungsmethoden

I.5 Konsolidierungskreis und -methoden

I.6 Fremdwährungsumrechnung

I.7 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I.8 Erwerbe und Veräußerungen von Gesellschaften und Geschäftsbereichen

I.9 Leasing

I.10 Veröffentlichung

II. Erläuterung der Abschlussposten

II.1 Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Gesamtergebnisrechnung

II.2 Erläuterung der Bilanz

II.3 Segmentberichterstattung

II.4 Erläuterung zur Kapitalflussrechnung

III. Sonstige Angaben

III.1 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag /​ Nachtragsbericht

III.2 Erfolgsunsicherheiten und Schätzungen

III.3 Eventualforderungen und -verbindlichkeiten

III.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse

III.5 Risikoberichterstattung

III.6 Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüche

III.7 FORIS als Leasingnehmer und Leasinggeber

III.8 Anzahl der Arbeitnehmer

III.9 Honorierung der Abschlussprüfer

III.10 Nahestehende Unternehmen und Personen

III.11 Vorstand und Aufsichtsrat

III.12 Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats

III.13 Aktie

III.14 Ermittlung der Ergebnisse je Aktie

I. Allgemeine Grundlagen sowie Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I.1 Allgemeine Angaben

Sitz der Gesellschaft ist die Kurt-Schumacher-Straße 18-20 in 53113 Bonn, Deutschland. Die Gesellschaft wird in Form der Aktiengesellschaft nach deutschem Recht betrieben. Geschäftszweck sind der Erwerb und die Verwaltung von Vermögenswerten aller Art, die Gründung, der Erwerb, die Beteiligung und die Veräußerung von Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere Vorratsgesellschaften, auch die Beteiligung an einzelnen Geschäften anderer Unternehmen, Unternehmens- und Organisationsberatung, Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Begleitung von Unternehmensgründungen und Unternehmensentwicklung einschließlich auch von Informations-, Trainings- und Coaching-Veranstaltungen, Seminaren, die Vermittlung von Dienstleistungen Dritter, die Entwicklung und der Vertrieb von Software aller Art, Softwareberatung, Herstellung und Betrieb von Internetplattformen und Internetdienstleistungen einschließlich Agentur- und Mediadienstleistungen sowie damit zusammenhängende Geschäfte, die finanzielle Beteiligung an der gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung oder Abwehr von Rechtsansprüchen Dritter sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten rechts- und steuerberatender Berufe, auch, soweit rechtlich zulässig, als eigenständige Dienstleistung und einschließlich Dienstleistungen und Plattformen zur Konfliktlösung.

Die FORIS AG ist im deutschen Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter der Nummer HRB 13175 eingetragen. Sie ist oberste Muttergesellschaft des FORIS-Konzerns. Die Aktien der im General Standard gelisteten FORIS AG werden neben der Börse in Frankfurt am Main auch an anderen deutschen Börsen gehandelt.

Sämtliche (Konzern-)Jahresabschlüsse der in diesen Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden entsprechend IFRS 10 nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Der Stichtag der Einzelabschlüsse der einbezogenen Konzerngesellschaften entspricht dem Stichtag des Konzernzwischenabschlusses. Die beschriebenen Methoden werden stetig auf die jeweilige Berichtsperiode angewendet, soweit nachfolgend nichts anderes angegeben wird. Wir weisen darauf hin, dass es nach Einschätzung des Managements im IFRS-Regelwerk keinen Standard gibt, der eindeutig beziehungsweise zwingend für die Bilanzierung der entsprechenden Vermögenswerte in der Prozessfinanzierung heranzuziehen wäre. Daher und aufgrund des Gehalts der mit den Prozessfinanzierungsverträgen erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten haben wir im Rahmen einer Ermessensentscheidung eine Bilanzierungsmethode in Anlehnung an die Vorschriften in IAS 37 und IAS 38 angewendet.

Der Konzernabschluss ist in EUR aufgestellt. Bei der Angabe in Einheiten von je 1.000 (TEUR) und Mio. (EUR) ist er nach kaufmännischer Rechnungsmethode gerundet dargestellt. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben Rundungsdifferenzen auftreten können. Der Euro stellt auch die funktionale Währung der FORIS AG dar. Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert erfolgen auf Basis von Preisen, die nicht auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notieren, sondern sich entweder direkt oder indirekt beobachten lassen (Stufe 2). Die Ermittlung des Fair Value der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie erfolgt nach Stufe 3 der Bewertungshierarchie lt. IFRS 13.

I.2 Erstmalige Anwendung der IFRS

Die Rechnungslegungsvorschriften der IFRS wurden erstmalig auf den Konzernabschluss zum 1. Januar 2004 (IFRS-Eröffnungsbilanz) angewandt. Anpassungen der bisherigen Jahresabschlüsse nach HGB an die Vorschriften der IFRS erfolgten lediglich im Bereich der Gliederung und der Anhangsangaben. Effekte durch die Umstellung der bisherigen Rechnungslegungsstandards auf IFRS auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und den Cashflow waren nicht zu verzeichnen. Eine Aufstellung des Konzernabschlusses nach HGB erfolgte letztmalig für das jahr 2004.

I.3 Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses

Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) einschließlich aller Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC), wie sie in der EU anzuwenden sind, in EUR erstellt. Der Konzernabschluss wurde auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Dies gilt auch für bestimmte Immobilien und Finanzinstrumente, die alternativ auch zum Neubewertungsbetrag oder zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt werden könnten. Eine entsprechende Erläuterung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung.

Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld berücksichtigt der Konzern bestimmte Merkmale des Vermögenswerts oder der Schuld, z.B. den Zustand und Standort des Vermögenswerts oder Verkaufs- und Nutzungsbeschränkungen, wenn Marktteilnehmer diese Merkmale bei der Preisfestlegung für den Erwerb des jeweiligen Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld zum Bewertungsstichtag ebenfalls berücksichtigen würden. Im vorliegenden Konzernabschluss wird der beizulegende Zeitwert für die Bewertung und/​oder die Angabepflichten grundsätzlich auf dieser Grundlage ermittelt. Davon ausgenommen sind:

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anteilsbasierte Vergütungen im Anwendungsbereich von IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung,
Leasingverhältnisse, die in den Anwendungsbereich von IFRS 16 Leasingverhältnisse fallen, und
Bewertungsmaßstäbe, die dem beizulegenden Zeitwert ähneln, ihm aber nicht entsprechen, z.B. der Nettoveräußerungswert in IAS 2 Vorräte oder der Nutzungswert in IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten.

Der beizulegende Zeitwert ist nicht immer als Marktpreis verfügbar. Häufig muss er auf Basis verschiedener Bewertungsparameter ermittelt werden. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit beobachtbarer Parameter und der Bedeutung dieser Parameter für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts im Ganzen wird der beizulegende Zeitwert den Stufen 1, 2 oder 3 zugeordnet. Die Unterteilung erfolgt nach folgender Maßgabe:

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Eingangsparameter der Stufe 1 sind notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermöenswerte oder Schulden, auf die das Unternehmen am Bewertungsstichtag zugreifen kann.
Eingangsparameter der Stufe 2 sind andere Eingangsparameter als die auf Stufe 1 enthaltenen notierten Preise, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt beobachtbar sind oder indirekt aus anderen Preisen abgeleitet werden können.
Eingangsparameter der Stufe 3 sind für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbare Parameter.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (IAS 1.102) erstellt worden.

Die ergänzend anzuwendenden Regelungen des § 315e HGB wurden berücksichtigt.

I.4 Änderung der Rechnungslegungsmethoden

I.4.1 Neue und geänderte Standards und Interpretationen, die seit 2020 Anwendung finden

Das IASB hat folgende ab dem 1. Januar 2020 erstmals verpflichtend anzuwendende neue beziehungsweise geänderte Verlautbarungen des IASB verabschiedet:

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Standard Titel /​ Regelungsgehalt
Änderungen zu IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
Änderungen zu IFRS 1 Darstellung des Abschlusses
Änderungen zu IAS 9 Finanzierungsinstrumente
Änderungen zu IAS 8 Rechnungslegungsmethoden
Änderungen zu IAS 39 Finanzierungsinstrumente: Ansatz und Bewertung
Änderungen zu IAS 7 Finanzierungsinstrumente: Angaben
Diverse IFRS Änderungen am Rahmenkonzept zur Rechnungslegung

1. Änderungen an IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse"

Die Änderungen betreffen die präzisierende Definition eines Geschäftsbetriebs und führen zu einer reduzierten Anzahl an hierunter erfassten Transaktionen, Unterschiede zwischen der Bilanzierung des Erwerbs von Geschäftsbetrieben und des Erwerbs von Vermögenswerten bestehen unter anderem bei der Erfassung von Geschäfts- oder Firmenwerten, der Bilanzierung und Bewertung von bedingten Gegenleistungen, der Bilanzierung von Transaktionskosten und der Bilanzierung von latenten Steuern.

Für den FORIS-Konzern hat dies aktuell keine Auswirkungen.

2. Änderungen an IAS 1 durch die Definition des Begriffes "wesentlich":

Die geänderte Definition lautet:

"Informationen sind wesentlich, wenn vernünftigerweise zu erwarten ist, dass ihr Weglassen, ihre falsche

Darstellung oder ihre Verschleierung in Abschlüssen für allgemeine Zwecke, die Finanzinformationen über ein Berichtsunternehmen enthalten, die Entscheidungen der primären Abschlussadressaten beeinflusst."

Auswirkungen auf den FORIS-Konzern hat dies nicht.

3. Reform der Referenzzinsätze und Änderungen in IFRS 7 und 9 sowie IAS 39

Der IASB hat Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 veröffentlicht, die spezifische Erleichterungen im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen im Rahmen des Hedge-Accountings haben.

Der FORIS-Konzern hat derzeit keine laufenden Sicherungsbeziehungen.

4. Änderungen am Rahmenkonzept

Das Rahmenkonzept ist kein IFRS-Standard und setzt auch keine Standardregelungen außer Kraft: Das überarbeitete Rahmenkonzept wird jedoch in Zukunft bei der Entwicklung neuer Standards und Interpretationen verwendet werden.

I.4.2 Veröffentlichte und nicht verpflichtend anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen

Das IASB hat folgende, ab dem 1. Januar 2021 erstmals verpflichtend anzuwendende neue beziehungsweise geänderte Verlautbarungen des IASB verabschiedet:

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Standard Titel /​ Regelungsgehalt
IFRS 17 Versicherungsverträge

Aus diesen geänderten Anwendungsvorschriften zu den Versicherungsverträge werden sich ab 2021 keine Änderungen bei FORIS ergeben, die sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken.

I.5 Konsolidierungskreis und -methoden

I.5.1 Konsolidierungskreis

Der Konzernabschluss beinhaltet den Abschluss des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen. Tochterunternehmen der FORIS AG sind Gesellschaften, die von der FORIS AG direkt oder indirekt beherrscht werden. Die Gesellschaft erlangt die Beherrschung, wenn sie:

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Verfügungsmacht über das Beteiligungsunternehmen ausüben kann,
schwankenden Renditen aus ihrer Beteiligung ausgesetzt ist, und
die Renditen aufgrund ihrer Verfügungsmacht der Höhe nach beeinflussen kann.

Die Gesellschaft nimmt eine Neubeurteilung vor, ob sie ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder nicht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der oben genannten drei Kriterien der Beherrschung verändert haben.

Wenn die Gesellschaft keine Stimmrechtsmehrheit besitzt, so beherrscht sie das Beteiligungsunternehmen dennoch, wenn sie durch ihre bestehenden Stimmrechte über die praktische Möglichkeit verfügt, die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens einseitig zu bestimmen. Bei der Beurteilung, ob ihre bestehenden Stimmrechte für die Bestimmungsmacht ausreichen, berücksichtigt die Gesellschaft alle Tatsachen und Umstände, darunter:

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den Umfang der im Besitz der Gesellschaft befindlichen Stimmrechte im Verhältnis zum Umfang und zur Verteilung der Stimmrechte anderer Stimmrechtsinhaber;
potenzielle Stimmrechte der Gesellschaft, anderer Stimmrechtsinhaber und anderer Parteien;
Rechte aus anderen vertraglichen Vereinbarungen; und
weitere Tatsachen und Umstände, die darauf hinweisen, dass die Gesellschaft die gegenwärtige Möglichkeit besitzt oder nicht besitzt, die maßgeblichen Tätigkeiten zu den Zeitpunkten, zu denen Entscheidungen getroffen werden müssen, unter Berücksichtigung des Abstimmungsverhaltens bei früheren Haupt- beziehungsweise Gesellschafterversammlungen zu bestimmen.

Ein Tochterunternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung durch die Gesellschaft endet, in den Konzernabschluss einbezogen. Dabei werden die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen entsprechend ab dem tatsächlichen Erwerbszeitpunkt, beziehungsweise bis zum tatsächlichen Abgangszeitpunkt, in der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung und dem sonstigen Konzern-Ergebnis erfasst.

Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses sind allein den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zuzuordnen. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter liegen nicht vor.

Sofern erforderlich, werden die Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen angepasst, um die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden an die im Konzern zur Anwendung kommenden Methoden anzugleichen.

In den Konzernabschluss der FORIS AG sind neben der Muttergesellschaft FORIS AG die Einzelabschlüsse der nachfolgenden Tochterunternehmen mit einbezogen:

Alle Gesellschaften weisen eine Beteiligungsquote von 100 % aus.

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Name, Sitz Wert der Beteiligung lt. Bilanz des Mutterunternehmens Bilanzielles Eigenkapital Periodenergebnis 01.01.-
30.06.2020 31.12.2019 30.06.2020 30.06.2020
--- --- --- --- ---
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- ---
BGGK GmbH, Bonn 25.000 25.000 19.174 -821
CPM Cash Pool GmbH, Bonn 1 1 0 0
Deutsche Geschäftsführertag GmbH, Bonn 25.000 25.000 31.064 -364
FORATIS AG, Bonn 2) 50.000 50.000 53.541 -1.459
FORIS Administration Ltd. Dublin 1) 0 0 -1.332 -5.546
FORIS Gründungs GmbH, Bonn 1) 2) 0 0 359.390 334.390
FORIS Vermögensverwaltungs AG, Bonn 250.000 250.000 373.882 118.882
Gewerbepark Zapfholzweg AG, Bonn 50.000 50.000 54.143 298
GO AHEAD GmbH, Bonn 2) 1.473.200 1.473.200 384.831 284.831
Go Ahead Secreterial Services Limited, Dublin 100 100 0 0
Go Ahead Service Limited, Birmingham 1 1 0 0
Go Ahead Services Limited, Birmingham 1 1 13.466 -198
lavend GmbH, Bonn 1) 2) 0 0 25.173 173
On Behalf Limited, Birmingham 1 1 0 0
On Behalf Service Limited, Birmingham 1 1 0 0
On Behalf Services Limited, Birmingham 1 1 0 0
1.873.306 1.873.306

1) Es handelt sich um ein Tochterunternehmen der FORATIS AG. Das Stammkapital beträgt jeweils 25.000 EUR und wird von der FORATIS AG gehalten.

2) Inanspruchnahme der Befreiungsvorschriften nach § 264 Abs. 3 HGB.

Alle in der Übersicht dargestellten Unternehmen sind zu 100 Prozent Tochtergesellschaften der jeweiligen Muttergesellschaft. Der Konsolidierungskreis der FORIS AG umfasst somit sämtliche Beteiligungen.

I.5.2 Konsolidierungsmethoden und -grundsätze

Unternehmenszusammenschlüsse werden grundsätzlich nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten entsprechen der übertragenen Gegenleistung für die Anteile und werden zum Zeitpunkt des Erwerbs gemäß dem beizulegenden Zeitwert auf die einzeln zuordnungsbaren Vermögenswerte und Schulden verteilt. Ergibt sich aus der Verteilung der übertragenen Gegenleistung für die Anteile an dem Tochterunternehmen auf die identifizierten erworbenen Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbs ein Überschuss, entsteht beim Erwerb von Tochterunternehmen ein Goodwill. Eine planmäßige Abschreibung des Goodwills erfolgt nicht. Der Goodwill wird jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Darüber hinaus erfolgt ein entsprechender Werthaltigkeitstest immer dann, wenn entsprechende Ereignisse eingetreten sind oder Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass eine Wertminderung vorliegen könnte. Wird eine Wertminderung festgestellt, erfolgt eine aufwandswirksame Berücksichtigung in dem Geschäftsjahr, in dem die Wertminderung eingetreten ist.Alle maßgeblichen konzerninternen Transaktionen, Salden und Zwischenergebnisse zwischen den Konzernunternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert.Die FORIS AG hat von dem Befreiungsrecht gemäß § 264 Abs. 3 HGB zur Veröffentlichung der Einzelabschlüsse der unter Abschnitt 1.5.1 mit Fußnotenziffer 3) gekennzeichneten, konsolidierten Tochterunternehmen Gebrauch gemacht.

I.5.3 Sonstige Angaben

Hinsichtlich der FORIS AG und der konsolidierten Gesellschaften nach Abschnitt 1.5.1 bestehen keine maßgeblichen Beschränkungen im Sinne des IFRS 12.13. Wir weisen allerdings darauf hin, dass gemäß § 10 der Satzung der FORIS AG die Veräußerung von Immobilien eines Hauptversammlungsbeschlusses bedarf, der mit einer Mehrheit von 80 Prozent des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst werden muss. Die Belastung von Immobilien zu anderen Zwecken als zur Sicherung des operativen Geschäftsbetriebes ist nicht zulässig.

Zwischen der FORIS AG und der FORATIS AG, der FORIS Vermögensverwaltungs AG sowie der GO AHEAD GmbH bestehen Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge. Die FORIS AG hat für die FORIS Vermögensverwaltungs AG zugunsten der Sparkasse Köln-Bonn eine Patronatserklärung über Anteile an Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierten Unternehmen bestanden weder zum 30. Juni 2020 noch zum 31. Dezember 2019.

3 Mio. EUR abgegeben. Die Erklärung steht in engem Zusammenhang mit der Finanzierung des im Juni 2011 fertig gestellten Büroneubaus. Das Bankdarlehen valutiert wie im Vorjahr mit 0 TEUR.

Die FORIS AG hat für die BGGK GmbH eine projektbezogene Patronatserklärung abgegeben, die in ihrem Umfang sachlich beschränkt ist und zwar in Höhe der Prozessfinanzierungskosten in dem Verfahren BGGK ./​. Daimler u.a. Die Patronatserklärung erhöht das Risiko im Konzern nicht. Sie dient lediglich der Kapital- und Risikoallokation.

Darüber hinaus bestehen keine vertraglichen Vereinbarungen der FORIS AG gegenüber ihren Tochterunternehmen zur Gewährung einer Finanzhilfe. Ferner bestehen seitens der FORIS AG oder eines ihrer Tochterunternehmen derzeit keine Absichten, anderen Unternehmen aus dem Konsolidierungskreis gemäß Abschnitt 1.5.1 ohne vertragliche Verpflichtung eine Finanzhilfe oder sonstige Hilfe zu gewähren oder bei der Beschaffung einer solchen Hilfe behilflich zu sein.

I.6 Fremdwährungsumrechnung

Bei der Aufstellung der Abschlüsse jedes einzelnen Konzernunternehmens werden Geschäftsvorfälle, die auf andere Währungen als die funktionale Währung des Konzernunternehmens (Fremdwährungen) lauten, mit den am Tag der Transaktion gültigen Kursen umgerechnet. An jedem Abschlussstichtag werden monetäre Posten in Fremdwährung mit dem gültigen Stichtagskurs umgerechnet. Nicht-monetäre Posten in Fremdwährung, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden mit den Kursen umgerechnet, die zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts Gültigkeit hatten. Zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertete nicht-monetäre Posten werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der erstmaligen bilanziellen Erfassung umgerechnet.

Der Euro stellt die funktionale Währung aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften dar. Eventuell resultierende Fremdwährungsgewinne und -verluste werden im Geschäftsjahr erfolgswirksam erfasst.

Zur Aufstellung eines Konzernabschlusses werden die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe des Konzerns in Euro (€) umgerechnet, wobei die am Abschlussstichtag gültigen Wechselkurse herangezogen werden. Erträge und Aufwendungen werden zum Durchschnittskurs der Periode umgerechnet, es sei denn, die Umrechnungskurse während der Periode unterlagen starken Schwankungen. In diesem Fall finden die Umrechnungskurse zum Zeitpunkt der Transaktion Anwendung. Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe in Konzernwährung werden im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Rücklage aus der Fremdwährungsumrechnung angesammelt.

I.7 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist.

I.7.1 Umsatzrealisierung

Umsätze und Erträge werden in Höhe der Gegenleistung bemessen, die der Konzern aus einem Vertrag mit einem Kunden voraussichtlich erhalten wird. Hiervon ausgenommen sind Beträge, die im Namen Dritter eingezogen werden. Der Konzern erfasst Umsatzerlöse, wenn er die Verfügungsmacht über ein Produkt oder eine Dienstleistung an einen Kunden überträgt.

Die FORIS AG realisiert den Umsatz grundsätzlich dann, wenn der Kunde die Kontrolle über das Gut erlangt oder die Dienstleistung erbracht wurde. Erlösschmälerungen werden hiervon abgezogen und getrennt erfasst. Zu dem jeweiligen Stichtag erfolgt eine Berücksichtigung nach dem Verhältnis der zu erbringenden Leistung zur Gesamtleistung. Abweichend hiervon werden im Bereich der Prozessfinanzierung Umsätze dann realisiert, wenn ein Urteil rechtskräftig geworden ist, ein (Teil-)Vergleich geschlossen wird, eine anerkenntnisgleiche Zahlung erfolgt oder wenn nach Obsiegen in zweiter Instanz die Revision nicht zugelassen wurde.

I.7.2 Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten werden im Zeitpunkt ihres Anfalls aufwandswirksam erfasst und periodengerecht abgegrenzt. Sind Fremdkapitalkosten direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zuzuordnen, so werden diese als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten dieses Vermögenswertes über den Zeitraum von der erstmaligen Inanspruchnahme der entsprechenden Finanzmittel bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Vermögenswert zum Gebrauch oder dem Verkauf bereit ist, aktiviert.

1.7.3 Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Goodwill

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Separat, d.h. nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen über die jeweilige Nutzungsdauer bewertet (Anschaffungskostenmodell). Die unterstellte Nutzungsdauer beträgt bei den immateriellen Vermögenswerten zwischen zwei und vier Jahren. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte im Rahmen der GO AHEAD-Gründerakademie werden über einen Zeitraum von zwei Jahren abgeschrieben.

Sämtliche Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer (fortgeführte Anschaffungskosten). Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten sämtliche dem Erwerb zurechenbaren Aufwendungen. Falls ein Vermögenswert des Sachanlagevermögens aus mehreren Bestandteilen mit unterschiedlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern besteht, wird dieser Vermögenswert anhand der entsprechenden wesentlichen Bestandteile betrachtet und mit den unterschiedlichenwirtschaftlichen Nutzungsdauern abgeschrieben. Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wie zum Beispiel wesentliche Ersatzinvestitionen, werden nur dann als Bestandteil eines Vermögenswertes erfasst, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass dem Unternehmen hieraus ein zukünftiger Nutzen zufließen wird und die Kosten auch zuverlässig ermittelt werden können.

Nicht wesentliche Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentlichen Ersatzinvestitionen darstellen, werden im jeweiligen Geschäftsjahr aufwandswirksam erfasst. Die unterstellte wirtschaftliche Nutzungsdauer für sämtliche Sachanlagen mit Ausnahme von Grundstücken und Gebäuden beträgt zwischen drei und zwölf Jahren. Das selbst genutzte Bürogebäude in der Kurt-Schumacher-Straße 18-20 wird im Durchschnitt über rund 50 Jahre abgeschrieben. Grundstücke werden nicht abgeschrieben.

Selbst entwickelte immaterielle Vermögenswerte, werden nur dann aktiviert, wenn die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind: die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des geschaffenen Vermögenswerts; die Absicht, den geschaffenen Vermögenswert fertig zu stellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen; die Fähigkeit, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen; es wahrscheinlich ist, dass der neue Vermögenswert künftig wirtschaftlichen Nutzen erbringen wird; die Verfügbarkeit der zur Vollendung erforderlichen Ressourcen sichergestellt ist und die Entwicklungskosten verlässlich ermittelt werden können. Selbst entwickelte immaterielle Vermögenswerte werden linear über ihre geschätzte Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Der Ansatz erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen. Die im Geschäftsjahr 2018 neu entwickelte Website für das neue Geschäftssegment Gründerakademie wurde im Geschäftsjahr 2019 in voller Höhe abgeschrieben.

Planmäßig abgeschriebene immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden im Wert dann gemindert, wenn eine Bewertung zu dem niedrigeren beizulegenden Wert dies erforderlich macht (außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf nach IAS 36). Eine entsprechende Überprüfung erfolgt, wenn entsprechende Ereignisse eingetreten sind oder Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass der Buchwert möglicherweise nicht mehr realisierbar ist. Entsprechende Hinweise ergaben sich im Geschäftsjahr nicht. Falls in der Vergangenheit eine solche Wertminderung berücksichtigt wurde, wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob eine Wertaufholung, soweit zulässig, zu erfolgen hat. Fallen die Gründe für eine Wertminderung weg, erfolgen Zuschreibungen bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten.

An jedem Abschlussstichtag oder wenn entsprechende Hinweise vorliegen, werden sowohl Nutzungsdauern als auch Abschreibungsmethoden von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen überprüft. Sollten die Erwartungen zu diesem Zeitpunkt von den bisherigen Schätzungen und Annahmen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 erfasst. Die Abschreibung erfolgt nach der linearen Methode. Geringwertige Vermögenswerte werden in voller Höhe in dem Jahr der Anschaffung abgeschrieben. Für die Zwecke der Darstellung im Anlagengitter wird ein fiktiver Vollabgang im Folgejahr unterstellt. Die aus der Ausbuchung einer Sachanlage resultierenden Gewinne oder Verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position "Sonstige betriebliche Erträge" beziehungsweise "Sonstige betriebliche Aufwendungen" zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem der Gegenstand ausgebucht wird. Der Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung einer Sachanlage ist die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Gegenstands.

Goodwill

Der aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierende Geschäfts- oder Firmenwert wird zu Anschaffungskosten abzüglich gegebenenfalls erforderlicher Wertminderungen bilanziert und ist gesondert in der Konzernbilanz ausgewiesen. Für Zwecke der Wertminderungsprüfung wird der Geschäfts- oder Firmenwert bei Erwerb auf jene zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (oder Gruppen davon) des Konzerns aufgeteilt, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen können.

Ein Goodwill entsteht beim Erwerb von Tochterunternehmen. Er ergibt sich aus dem Überschuss der übertragenden Gegenleistung für die Anteile an dem Tochterunternehmen über die einzeln zuordenbaren Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbs. Eine planmäßige Abschreibung des Goodwills erfolgt nicht. Der Goodwill wird auf der Basis des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Cash Generating Unit oder CGU), der der Goodwill zuzuordnen ist, auf eine Wertminderung untersucht (Werthaltigkeitstest). Der Goodwill wird der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet, die voraussichtlich aus dem Erwerb Nutzen zieht. Der Werthaltigkeitstest wird grundsätzlich jährlich durchgeführt. Darüber hinaus wird ein entsprechender Werthaltigkeitstest immer vorgenommen, wenn entsprechende Ereignisse eingetreten sind oder Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass eine Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit vorliegen könnte.

Der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist mit dem höheren der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert zu vergleichen. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist der Betrag, der für einen Vermögenswert oder eine zahlungsmittelgenerierende Einheit (Cash Generating Unit) zwischen verständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern nach Abzug von Veräußerungskosten erzielt werden könnte. Der Nutzungswert ist dagegen der Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit und deren Abgang am Ende der Nutzungsdauer erwartet werden können. Der Nutzungswert gibt den Kenntnisstand und die Erwartungen des bilanzierenden Unternehmens sowie unternehmensspezifische Faktoren wieder, die nur für das bilanzierende Unternehmen zutreffen können. Übersteigt der Buchwert den höheren Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert, erfolgt eine aufwandswirksame Berücksichtigung in dem Geschäftsjahr, in dem die Wertminderung eingetreten ist. Der beizulegende Zeitwert sollte primär unter Berücksichtigung von marktpreisorientierten Verfahren bestimmt werden. Soweit diese nicht anwendbar sind, kann ein kapitalwertorientiertes Verfahren, nicht jedoch ein kostenorientiertes Verfahren angewendet werden. Für die Ermittlung des Nutzungswerts kommt dagegen ausschließlich ein kapitalwertorientiertes Verfahren zur Anwendung.

Bei der Ermittlung der Nutzungswerte wird als kapitalwertorientiertes Verfahren das Discounted-Cashflow-(DCF)-Verfahren angewendet. Bei dieser Risikozuschlagsmethode werden die Cashflows aus dem betrachteten Bewertungsobjekt mit einem risikoangepassten Kapitalisierungszinssatz auf den Bewertungsstichtag diskontiert (Diskontierungssatz). Dazu wird als Referenzgröße eine aus den Gegebenheiten am Kapitalmarkt abgeleitete Renditeforderung herangezogen, die das Risikoprofil des Bewertungsobjekts möglichst adäquat widerspiegelt. Unternehmenssteuern des bilanzierenden Unternehmens werden grundsätzlich berücksichtigt, nicht jedoch persönliche Einkommensteuern der Anteilseigner. Zur Ermittlung des Diskontierungssatzes wird das Konzept der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital oder WACC) auf Basis eines Kapitalmarktpreisbildungsmodells (Capital Asset Pricing Model oder CAPM) angewendet. Der Basiszins, die Marktrisikoprämie und die Fremdkapitalkosten bestimmen sich grundsätzlich nach den Gegebenheiten des Währungsraumes und der spezifischen Situation der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, in denen die Cashflows aus der Nutzung des Vermögenswerts generiert werden.

I.7.4 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/​oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden. Die vermietete Immobilie in der Kurt-Schumacher-Straße 22 wird in der Bilanz in dem Posten Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien gesondert ausgewiesen. Der erstmalige Ansatz erfolgte zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten. Für die Folgebewertung wurde von der Wahlmöglichkeit gemäß IAS 40 Gebrauch gemacht und das Anschaffungskostenmodell gewählt. Daher gelten für die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie die Bewertungsvorschriften des IAS 16. Die Bewertung erfolgt mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie wurde in die wesentlichen Bestandteile mit unterschiedlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern zerlegt und entsprechend unterschiedlich abgeschrieben. Nachträgliche Anschaffungskosten, wie zum Beispiel wesentliche Ersatzinvestitionen, werden nur dann als Bestandteil des Vermögenswertes erfasst, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass dem Unternehmen hieraus ein zukünftiger Nutzen zufließen wird und die Kosten auch zuverlässig ermittelt werden können. Nicht wesentliche Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentlichen Ersatzinvestitionen darstellen, werden im jeweiligen Geschäftsjahr aufwandswirksam erfasst. Das Bürogebäude in der Kurt-Schumacher-Straße 22 wird im Durchschnitt über rund 33 Jahre abgeschrieben. Die Bandbreite der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der einzelnen Komponenten liegt zwischen 15 Jahren für Teile des Innenausbaus und 100 Jahren für den Rohbau. Die Abschreibung hat mit Fertigstellung des Gebäudes am 1. Juni 2011 begonnen und erfolgt nach der linearen Methode. Das Grundstück wird nicht abgeschrieben.

Planmäßig abgeschriebene als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden im Wert dann gemindert, wenn eine Bewertung zu dem niedrigeren beizulegenden Wert dies erforderlich macht (außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf nach IAS 36). Eine entsprechende Überprüfung erfolgt, wenn entsprechende Ereignisse eingetreten sind oder Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass der Buchwert möglicherweise nicht mehr erzielbar ist. Entsprechende Hinweise ergaben sich im Geschäftsjahr nicht. Zum Abschlussstichtag oder wenn entsprechende Hinweise vorliegen, werden sowohl Nutzungsdauern als auch Abschreibungsmethoden der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien überprüft. Sollten die Erwartungen zu diesem Zeitpunkt von den bisherigen Schätzungen und Annahmen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 erfasst.

Die Veräußerung von Grundstücken und Immobilien bedarf gemäß § 10 der Satzung eines Hauptversammlungsbeschlusses, der mit einer Mehrheit von 80 Prozent des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst werden muss. Die Belastung von Immobilien zu anderen Zwecken als zur Sicherung des operativen Geschäftsbetriebes ist gemäß § 10 der Satzung ebenfalls nicht zulässig. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Einschränkungen.

Die Ableitung eines Zeitwerts auf Basis notierter Preise auf einem aktiven Markt ähnlicher Immobilien - oder hilfsweise durch Vergleiche mit Preisen auf weniger aktiven Märkten oder von abweichenden Immobilien - war aufgrund fehlender oder nicht kontinuierlich ermittelbarer Daten nicht möglich. Die hierbei unterstellten vergleichsweise idealtypischen Märkte existieren für das zu bewertende Objekt nicht. Daher wird bei der Ermittlung des Zeitwerts das Verfahren von diskontierten Cashflow-Prognosen verwendet. Basis für einen Detailprognosezeitraum ist das bestehende Mietvertragsverhältnis mit den entsprechenden Verlängerungsoptionen und Preisgleitklauseln. Der Restwert nach Auslaufen des Prognosezeitraumes von zehn Jahren wurde ebenfalls auf Basis des Cashflows mit Hilfe des Terminal Values barwertig ermittelt. Dieser Wert wurde mit der sogenannten Maklermethode verprobt. Hier wird ein Vielfaches der zuletzt prognostizierten Jahresnetto-Kaltmiete angesetzt. Ein externes Gutachten zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wurde nicht herangezogen.

I.7.5 Finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte werden erfasst, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird.

Finanzielle Vermögenswerte werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb von finanziellen Vermögenswerten, welche nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zuzurechnen sind, erhöhen den beizulegenden Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte bei Zugang. Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb von finanziellen Vermögenswerten zuzurechnen sind, welche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden unmittelbar in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Der Ansatz und die Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte erfolgt zum Handelstag, sofern es sich um Finanzanlagen handelt, deren Lieferung innerhalb des für den betroffenen Markt üblichen Zeitrahmens erfolgt.

Die Folgebewertung aller bilanzierten finanziellen Vermögenswerte erfolgt in ihrer Gesamtheit entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert, je nach Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte.

1.7.5.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Davon in Abzug gebracht werden Wertberichtigungen, die auf Basis der in Einzelfällen bekannten Ausfallrisiken beziehungsweise pauschalisiert für die einzelnen Forderungen aufgrund von Erfahrungswerten gebildet werden. Ausfallrisiken manifestieren sich in der Regel durch Zahlungsschwierigkeiten, wahrscheinliche Insolvenz oder Nichterfüllung. Soweit im Einzelfall etwa Vollstreckungsmaßnahmen im Bereich der Prozessfinanzierung erforderlich sind, kann der Zufluss auch erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Es werden Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden bilanziert. Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden immer in Höhe des über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverlusts bewertet. Aufgrund der historischen Betrachtung der Ausfälle wird angenommen, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswertes nicht signifikant angestiegen ist, wenn er mehr als 30 Tage überfällig ist.

Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird das vereinfachte Verfahren für die Ermittlung von Wertminderungen angewandt. Hierbei werden die erwarteten Kreditverluste immer über die gesamte Laufzeit der Finanzinstrumente ermittelt.

Die Wertberichtigungen werden auf gesonderten Konten erfasst. Bei endgültiger Uneinbringlichkeit werden die Einzelwertberichtigungen gegen den Buchwert aufgerechnet. Anpassungen der Wertberichtigungen werden ergebniswirksam erfasst.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden als kurzfristig klassifiziert, wenn der Zahlungseingang innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten zu erwarten ist. Im Bereich der Prozessfinanzierung kann es grundsätzlich zu Verzögerungen beim Zahlungseingang kommen. Der Zeitpunkt des Mittelzuflusses ist dabei nicht in allen Fällen zuverlässig bestimmbar. Solange keine rechtlich bindende längerfristige Zahlungsvereinbarung getroffen wurde, wird ein Mittelzufluss innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten erwartet. In den Forderungen sind keine langfristig fälligen Teilbeträge enthalten (Ausweis unter 11.2.5).

I.7.5.2 Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Soweit erforderlich, werden Wertberichtigungen vorgenommen und auf separaten Konten erfasst. Abweichend hiervon wird das zur Absicherung des Zinsrisikos abgeschlossene Zinssicherungsgeschäft in der Folge zum Fair Value bewertet.

Es werden Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, bilanziert.

Wertpapiere werden zum Stichtag mit dem geringeren Rückkaufswert ausgewiesen.

Zu der in Vorjahren erfolgten Errichtung des Bürogebäudes zu Vermietungszwecken wurde eine langfristige Finanzierung von maximal 3 Mio. EUR mit einem variablen Zinssatz auf 1-Monats-EURIBOR-Basis abgeschlossen. Nach der erfolgten vollständigen Tilgung valutiert das entsprechende Darlehen mit 0 TEUR.

I.7.5.3 Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Der Konzern erfasst eine Wertberichtigung für die erwarteten Verluste aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Ansprüchen aus Vertragsvermögenswerten und Finanzgarantien. Die Höhe der erwarteten Verluste wird zu jedem Bilanzstichtag aktualisiert, um den Veränderungen des Ausfallrisikos seit der erstmaligen Erfassung des jeweiligen Finanzinstruments Rechnung zu tragen.

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten erfasst der Konzern stets die über die erwartete Restlaufzeit erwarteten Verluste. Diese werden anhand einer individuellen Beurteilung, unter Bezugnahme auf den bisherigen Ausfall der Schuldner und einer Analyse der aktuellen Finanzlage der Schuldner, unter Berücksichtigung von schuldnerspezifischen Faktoren, der allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen der Branche, in der die Schuldner tätig sind, und einer Beurteilung sowohl der aktuellen als auch der prognostizierten Entwicklung der Verhältnisse am Bilanzstichtag, gegebenenfalls einschließlich unter Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes, geschätzt.

Für alle anderen Finanzinstrumente erfasst der Konzern den über die Restlaufzeit erwarteten Verlust nur dann, wenn sich das Ausfallrisiko seit der erstmaligen Erfassung signifikant erhöht hat. Hat sich das Ausfallrisiko seit der erstmaligen Erfassung nicht signifikant erhöht, erfasst der Konzern für diese Finanzinstrumente weiterhin den erwarteten 12- Monats-Verlust als Wertberichtigung.

Der über die Restlaufzeit erwartete Verlust stellt den sich aus allen möglichen Ausfallereignissen über die erwartete Laufzeit eines Finanzinstruments ergebenden Verlust dar. Im Gegensatz dazu repräsentiert der erwartete 12-Monats-Verlust den Teil des über die Laufzeit erwarteten Verlusts, der aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag resultiert.

I.7.5.4 Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten

Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert nur dann aus, wenn die vertraglichen Rechte auf die Zahlungsströme aus dem Vermögenswert auslaufen oder wenn er den finanziellen Vermögenswert und im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum des Vermögenswerts verbunden sind, auf ein anderes Unternehmen überträgt. Wenn der Konzern weder alle wesentlichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, überträgt noch zurückbehält und weiterhin die Kontrolle über den übertragenen Vermögenswert behält, erfasst der Konzern sein anhaltendes Engagement am Vermögenswert und eine damit verbundene Verbindlichkeit für Beträge, die erpotentiell zahlen muss. Wenn der Konzern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum an einem übertragenen finanziellen Vermögenswert verbundenen Risiken und Chancen behält, erfasst der Konzern weiterhin den finanziellen Vermögenswert und bilanziert eine besicherte Kreditaufnahme für die erhaltenen Erlöse.

In Folge der Ausbuchung eines zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerts wird die Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und der Summe der erhaltenen Gegenleistungen und noch ausstehenden Forderungen erfolgswirksam erfasst.

I.7.6 Derivative Finanzinstrumente

Zur Absicherung des Zinsrisikos haben wir für den Zeitraum vom 30. September 2010 bis zum 30. März 2020 ein Zinssicherungsgeschäft über 2 Mio. EUR vereinbart. Die Prämie für die Zinssicherung betrug 142 TEUR und war am 6. April 2010 fällig. Der Höchstsatz aus dem Zinssicherungsgeschäft betrugt 3,3 Prozent. Das Finanzinstrument ist ersatzlos ausgelaufen.

Bei der Bewertung des Zinssicherungsgeschäfts wurden die zukünftigen Zahlungsströme von der darlehensgebenden Bank auf Basis allgemein anerkannter Bewertungsmodelle (Black-Scholes, Black-Derman-Toy), der Zinsstrukturkurve und der am Markt gehandelten Volatilitäten des Bewertungsstichtages ermittelt und auf diesen abgezinst. Der sich ergebende Differenzbetrag wurde erfolgswirksam im Periodenergebnis berücksichtigt. Über dieses Geschäft hinaus wurden keine Sicherungsgeschäfte abgeschlossen.

Derivate werden erstmalig zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt und anschließend zu jedem Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirksam erfasst, es sei denn, das Derivat ist als Sicherungsinstrument im Rahmen einer Sicherungsbeziehung designiert und effektiv. Ein Derivat mit einem positiven Marktwert wird als finanzieller Vermögenswert erfasst, während ein Derivat mit einem negativen Marktwert als finanzielle Verbindlichkeit erfasst wird. Derivate werden in der Konzernbilanz nicht verrechnet, es sei denn, der Konzern hat sowohl das rechtlich durchsetzbare Recht als auch die Absicht zur Verrechnung. Die Auswirkungen der Netting-Vereinbarungen (sog. Master Agreements) auf die Finanzlage des Konzerns sind in Tz. 42 dargestellt. Ein Derivat wird als langfristiger Vermögenswert oder langfristige Verbindlichkeit ausgewiesen, wenn die Restlaufzeit des Instruments mehr als 12 Monate beträgt und nicht erwartet wird, dass es innerhalb von 12 Monaten realisiert oder glattgestellt wird. Die restlichen Derivate werden als kurzfristige Vermögenswerte oder kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen.

I.7.7 Ertragsteuern

Der Ertragssteueraufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwands und der latenten Steuern dar.

Laufende oder latente Steuern werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, die entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden. In diesem Fall wird die laufende und latente Steuer ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst. Wenn laufende oder latente Steuern aus der erstmaligen Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses resultieren, werden die Steuereffekte bei der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses einbezogen.

I.7.7.1 Laufende Steuern

Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Jahresüberschuss aus der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund von Aufwendungen und Erträgen, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar beziehungsweise steuerlich abzugsfähig sind. Die Verbindlichkeit des Konzerns für die laufenden Steuern wird auf Grundlage der geltenden beziehungsweise in Kürze geltenden Steuersätze berechnet.

I.7.7.2 Latente Steuererstattungsansprüche

Latente Steuern werden für die Unterschiede zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen im Rahmen der Berechnung des zu versteuernden Einkommens erfasst. Latente Steuerschulden werden im Allgemeinen für alle zu versteuernden temporären Differenzen bilanziert.

Die latenten Steuererstattungsansprüche umfassen zu erwartende Steuererstattungen beziehungsweise zukünftige Ertragssteuerminderungen aus der Nutzung von in Vorjahren entstandenen steuerlichen Verlustvorträgen. Aktivierter Goodwill, der nicht gleichzeitig steuerlich abzugsfähig ist, führt nicht zu latenten Steuern. Die latenten Steuererstattungsansprüche werden mit den zukünftig gültigen Steuersätzen bewertet, wobei Steuersatzänderungen grundsätzlich erst zum Zeitpunkt des effektiven Inkrafttretens der Gesetzesänderung berücksichtigt werden. Soweit die Realisierbarkeit von latenten Steuererstattungsansprüchen in Zukunft nicht hinreichend wahrscheinlich erscheint, erfolgt kein Ansatz. Der Berechnung liegt, die vom Vorstand aufgestellte und vom Aufsichtsrat genehmigte Jahresplanung zugrunde, die für die Zwecke der Ermittlung der latenten Steuererstattungsansprüche über einen Zeitraum von fünf Jahren fortentwickelt wird. Wesentliche Annahmen, auf denen die Fortentwicklung beruht, sind Annahmen und Schätzungen zu Umsatzentwicklung, Marktanteil, Wachstumsraten des Marktes, Entwicklung der Kosten sowie der Abschreibungen auf das Umlaufvermögen.

I.7.7.3 Steuerschulden

Steuerschulden wurden unter Berücksichtigung etwaiger auf die Steuerschulden erhobenen Zinsen mit dem jeweiligen Festsetzungs- oder Anmeldebetrag im Konzernabschluss erfasst.

I.7.8 Vorräte

Vorräte sind zu dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten abzüglich vorgenommener Abwertungen und dem Nettoveräußerungswert zum Bilanzstichtag angesetzt. Zu den Anschaffungskosten zählen alle Kosten des Erwerbs, die angefallen sind, um die Vorräte in einen verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Der Nettoveräußerungswert ergibt sich aus dem erwarteten Verkaufserlös abzüglich gegebenenfalls noch anfallender Kosten. Bei den Anteilen an zum Verkauf bestimmten Gesellschaften werden neben Abwertungen auch die Einzahlungsverpflichtungen abgezogen. Abwertungen werden auf einem gesonderten Konto erfasst und im Falle einer Inanspruchnahme gegen den Buchwert aufgerechnet.

I.7.9 Steuererstattungsansprüche

Die Bewertung von Steuererstattungsansprüchen erfolgt zum Nominalbetrag der Einbehaltungen und des voraussichtlichen Erstattungsanspruchs.

I.7.10 Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung

Unter diesem Posten werden die mit den Prozessfinanzierungsverträgen erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten bilanziert. Die erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten ergeben sich aus den jeweiligen Prozessfinanzierungsverträgen, die die FORIS AG mit ihren Kunden schließt und die dann die Grundlage für eine gemeinschaftliche Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen dient. Die zentrale Rechtsposition, die die FORIS AG erwirbt, ist das Recht auf Auskehrung eines (künftigen) Prozesserlöses im Erfolgsfalle. Diese Rechtsposition wird als immaterieller Vermögenswert eigener Art und bei Zugang mit den Anschaffungskosten bewertet. Anschaffungskosten sind die dem Vermögenswert direkt zurechenbaren Kosten wie insbesondere die Anwalts- und Gerichtskosten sowie etwaige Kosten für Sachverständige. Abwertungen erfolgen dann, wenn die erfolgreiche Durchsetzung des jeweiligen rechtlichen Anspruches nicht mehr mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gegeben ist und der realisierbare Wert des Rechts auf Auskehrung von Prozesserlösen die fortgeführten Anschaffungskosten unterschreitet.

Aufgrund der Komplexität der den Finanzierungsfällen zugrunde liegenden Streitigkeiten und aufgrund des Umstandes, dass sich die jeweilige Verfahrensdauer bis zu einer Entscheidung oder einem Vergleich nicht genau schätzen lässt - die Verfahrensdauer kann je nach Entwicklung des Einzelfalls mehrere Jahre länger oder kürzer dauern stellen wir klar, dass ein nicht unwesentlicher Teilbetrag jener Vermögenswerte eine erwartete Laufzeit von mehr als einem Jahr hat und dass eine zuverlässige, betragsmäßige Bestimmung dieses Teilbetrags nicht möglich ist.

Ist im Rechtsstreit die Leistungsverpflichtung seitens der FORIS AG erbracht, entsteht im Falle des Obsiegens, bei Abschluss eines (Teil-)Vergleichs oder bei Erlangen einer vergleichbaren Rechtsposition (insbesondere, wenn eine anerkenntnisgleiche Zahlung erfolgt, oder wenn nach Obsiegen in zweiter Instanz eine Revision nicht zugelassen wird) aus dem immateriellen Vermögenswert eigener Art ein Vergütungsanspruch. Dieser Vergütungsanspruch wird als Umsatzerlös zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem nach dem Leistungszeitpunkt auch davon ausgegangen werden kann, dass für die vom Erfolgsfall dem Grunde und der Höhe nach vollständig abhängige variable Vergütung hochwahrscheinlich angenommen werden kann, dass es nicht zu einer signifikanten Stornierung kommt. Dies wird in der Regel bei Vorliegen eines nicht angefochtenen beziehungsweise mit hinreichender Sicherheit nicht anfechtbaren Gerichtsurteils, bei Abschluss eines Vergleichs oder bei einer vergleichbaren Rechtsposition angenommen.

I.7.11 Abgegrenzte Aufwendungen

Abgegrenzte Aufwendungen sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Die Bewertung erfolgt zum Marktwert.

I.7.12 Zahlungsmittel

Die Zahlungsmittel umfassen Bargeld, jederzeit verfügbare Guthaben bei Kreditinstituten sowie die mit Guthaben verrechneten Inanspruchnahmen von Kontokorrentkrediten mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten.

I.7.13 Eigenkapital

Ein Eigenkapitalinstrument ist ein Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller dazugehörigen Schulden begründet. Eigenkapitalinstrumente werden zum erhaltenen Ausgabeerlös abzüglich direkt zurechenbarer Ausgabekosten erfasst. Ausgabekosten sind solche Kosten, die ohne die Ausgabe des Eigenkapitalinstruments nicht angefallen wären.

Rückkäufe von eigenen Eigenkapitalinstrumenten werden unterhalb des Eigenkapitals in einem gesonderten Posten ausgewiesen. Weder Kauf noch Verkauf, Ausgabe oder Einziehung von eigenen Eigenkapitalinstrumenten werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Von einem Konzernunternehmen emittierte Fremd- und Eigenkapitalinstrumente werden entsprechend dem wirtschaftlichen Gehalt der Vertragsvereinbarung und den Definitionen als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapital klassifiziert.

Als gezeichnetes Kapital werden die Stammaktien der FORIS AG klassifiziert. Die im Rahmen des Aktienrückkaufs 2013, 2015, 2017 und 2019 erworbenen Anteile wurden eingezogen und die entsprechenden Satzungsänderungen im Handelsregister eingetragen.

I.7.14 Finanzielle Verbindlichkeiten

I.7.14.1 Ansatz und Klassifizierung

Finanzielle Verbindlichkeiten werden erfasst, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei des die finanzielle Verbindlichkeit begründenden Finanzinstruments wird. Sie werden entweder gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Finanzielle Verbindlichkeiten, die aus der Übertragung eines finanziellen Vermögenswerts, die aber nicht die Anforderungen für eine Ausbuchung erfüllt, resultieren oder die das anhaltende Engagement erfassen, und vom Konzern gewährte Finanzgarantien werden gemäß spezifischer Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden abgebildet.

Finanzielle Verbindlichkeiten sind bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Transaktionskosten, die direkt der Emission von finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zuzurechnen sind, reduzieren den beizulegenden Zeitwert der finanziellen Verbindlichkeiten bei Zugang. Transaktionskosten, die direkt der Emission von finanziellen Verbindlichkeiten zuzurechnen sind, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden unmittelbar in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Der Konzern weist in seinem Abschluss ausschließlich finanzielle Vermögenswerte aus, deren Folgebewertung auf Basis fortgeführter Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode durchgeführt wird.

I.7.14.2 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

Zum Bilanzstichtag wurden ausschließlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen passiviert. Die Bewertung erfolgt bei Entstehen der Verbindlichkeit in Höhe des beizulegenden Zeitwerts der erhaltenen Leistungen. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Bei Zahlungsverpflichtungen mit Fälligkeiten innerhalb von zwölf Monaten erfolgt ein Ausweis unter den kurzfristigen Schulden. Andernfalls werden diese als langfristige Schulden bilanziert.

I.7.14.3 Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten

Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit dann aus, wenn die entsprechende Verpflichtung beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist. Die Differenz zwischen dem Buchwert der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit und der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

I.7.15 Abgegrenzte Erträge /​ Vertragsverbindlichkeiten

Abgegrenzte Erträge sind Vertragsverbindlichkeiten, bei denen die Gegenleistung des Kunden bereits vor dem Bilanzstichtag vereinnahmt wird und zeitbezogene Leistungen an Kunden vollständig oder anteilig erst nach dem Bilanzstichtag erbracht und realisiert werden. Die Bewertung der abzugrenzenden Erträge erfolgt bei Entstehen des Anspruchs auf die Gegenleistung in Höhe des beizulegenden Zeitwerts der zu erbringenden Leistungen. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

I.7.16 Rückstellungen

Rückstellungen werden dann angesetzt, wenn gegenüber einem Dritten eine rechtliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses und eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme mit entsprechendem Mittelabfluss bestehen. Darüber hinaus muss eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich sein.

Der angesetzte Rückstellungsbetrag ist der beste Schätzwert, der sich am Abschlussstichtag für die hinzugebende Leistung ergibt, um die gegenwärtige Verpflichtung zu erfüllen. Dabei sind bei der Ermittlung der Verpflichtung inhärente Risiken und Unsicherheiten zu berücksichtigen. Wird eine Rückstellung auf Basis der für die Erfüllung der Verpflichtung geschätzten Zahlungsströme bewertet, sind diese Zahlungsströme abzuzinsen, sofern der Zinseffekt wesentlich ist.

Kann davon ausgegangen werden, dass Teile oder der gesamte zur Erfüllung der Rückstellung notwendige wirtschaftliche Nutzen durch einen außenstehenden Dritten erstattet wird, wird dieser Anspruch als Vermögenswert aktiviert, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist und ihr Betrag zuverlässig geschätzt werden kann.

Aus den Prozessfinanzierungsverträgen ergibt sich in der Regel die Pflicht zur Übernahme der Kosten des Anspruchsgegners im Falle eines negativen Ausgangs des Prozesses. Eine Passivierung dieser Pflicht erfolgt bei überwiegend negativen Erfolgsaussichten und somit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der FORIS AG aus ihrer Verpflichtung zur Übernahme der Kosten, sofern eine verlässliche Schätzung der Höhe nach möglich ist.

I.8 Erwerbe und Veräußerungen von Gesellschaften und Geschäftsbereichen

Im ersten Halbjahr 2020 bzw. im Geschäftsjahr 2019 wurden keine Gesellschaften oder Geschäftsbereiche erworben oder veräußert.

I.9 Leasing

Der Konzern als Leasingnehmer

Der Konzern beurteilt zu Beginn des Vertrags, ob dieser ein Leasingverhältnis darstellt oder enthält. Für Leasingverhältnisse bei denen der Konzern der Leasingnehmer ist handelt es sich um kurzfristige Leasingverhältnisse (definiert als Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten) und Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte (wie Frankier- oder Kaffeemaschinen), für die das Wahlrecht in Anspruch genommen wurde, die ansonsten geltenden Ansatz und Bewertungsregelungen des IFRS 16 nicht anzuwenden. Bei diesen Leasingverhältnissen erfasst der Konzern die Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als sonstigen Aufwand, es sei denn, eine andere systematische Grundlage ist repräsentativer für das zeitliche Muster, in dem der wirtschaftliche Nutzen aus den Leasingobjekten konsumiert wird.

Der Konzern als Leasinggeber

Der Konzern schließt Leasingverträge als Leasinggeber für seine als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und für einen vermieteten Teilbereich seiner konzerneigenen ansonsten zu Büro- und Verwaltungszwecken verwendeten Immobilie ab. Leasing-Verhältnisse, bei denen der Konzern Leasinggeber ist, sind entsprechend der Vorgaben des Standards als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse zu klassifizieren. Die Bedingungen der bestehenden Leasingverhältnisse belassen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen beim Konzern. Insofern sind die Leasingverhältnisse als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert.

Die Ansprüche auf die Mietzahlungen werden im jeweiligen Geschäftsjahr in den Umsatzerlösen erfasst.

I.10 Veröffentlichung

Die Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts der FORIS zum 30. Juni 2020 erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger. Der Halbjahresfinanzbericht kann ab dem 13. August 2020 auf der Internetseite der FORIS https:/​/​www.foris.com/​aktionaere- investoren/​unternehmenskalender-finanzberichte/​ eingesehen werden.

Die FORIS AG hat ihren testierten (Konzern-) Jahresabschluss 2019 am 24. März 2020 der Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung gestellt. Am 09. Juli 2020 erfolgte die Veröffentlichung des Jahresabschlusses der FORIS AG im Bundesanzeiger und die des Konzernabschlusses am 26. Juni 2020. Die Hauptversammlung fand am 26. Mai 2020 statt.

II. Erläuterung der Abschlussposten

II.1 Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Gesamtergebnisrechnung

II.1.1 Umsatzerlöse

Der Konzern erzielt seine Umsätze aus Verträgen mit Kunden durch die Zeitraum- sowie zeitpunktbezogene Übertragung von Waren und Dienstleistungen in den folgenden wesentlichen Produktlinien. Dies steht im Einklang mit den Umsatzzahlen, die gemäß IFRS 8 Geschäftssegmente für jedes berichtspflichtige Segment angegeben werden (siehe Tz. 11.3).

Die Umsatzerlöse setzen sich im Wesentlichen aus Erlösen aus der Prozessfinanzierung, aus dem Verkauf von Vorratsgesellschaften, Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer und aus der Vermietung der Immobilien zusammen.

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01.01.-30.06.2020 01.01.-30.06.2019
EUR EUR
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Prozessfinanzierung 827.732,19 2.039.641,37
Vorratsgesellschaften 5.689.400,00 6.123.100,00
GO AHEAD Limiteds 611.465,36 806.428,85
Vermögensverwaltung 157.221,21 164.916,97
sonstige Segmente 20.739,09 392,16
Summe 7.306.557,85 9.134.479,35

II.1.2 Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind enthalten:

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01.01.-30.06.2020 01.01.-30.06.2019
EUR EUR
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Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten 33.026,48 68.540,45
Erträge aus abgeschriebenen Forderungen 4.161,11 3.913,94
Provisionserträge aus Forderungseintreibung, Werbeeinnahmen sowie sonstige Erträge 6.583,66 8.418,42
Erträge aus Herabsetzung Wertberichtigung -6.462,32 3.071,88
Versicherungsentschädigungen 22.598,10 20.481,62
Summe 59.907,03 104.426,31

II.1.3 Materialaufwand

Der Materialaufwand beinhaltet ausschließlich Aufwendungen für bezogene Leistungen. Diese sind folgenden Segmenten zuzuordnen:

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01.01.-30.06.2020 01.01.-30.6.2019
EUR EUR
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Prozessfinanzierung 259.697,37 816.615,85
Vorratsgesellschaften 5.081.784,32 5.445.304,10
GO AHEAD Limiteds 74.462,42 132.308,75
Vermögensverwaltung 0,00 0,00
sonstige Segmente 0,00 0,00
Summe 5.415.944,11 6.394.228,70

II.1.4 Personalaufwand

Die Kosten für Personal setzen sich zusammen aus:

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01.01.-30.06.2020 01.01.-30.06.2019
EUR EUR
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Löhne und Gehälter 1.080.978,61 1.029.883,81
Soziale Abgaben 146.379,55 161.596,82
Weitere Kosten der Altersversorgung 9.537,00 8.807,57
Summe 1.236.895,16 1.200.288,20

II.1.5 Abschreibungen

Abschreibungen wurden vorgenommen auf:

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01.01.-30.06.2020 01.01.-30.06.2019
EUR EUR
--- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte 19.747,11 54.154,00
Sachanlagen 84.791,80 83.074,68
Summe 104.538,91 137.228,68

Die Abschreibungen beinhalten im Berichtszeitraum bzw. in der Vorperiode nur planmäßige Abschreibungen.

II.1.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Bei den laufenden Kosten des Geschäftsbetriebes und Effekten aus Wertberichtigungen handelt es sich im Wesentlichen um:

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01.01.-30.06.2020 01.01.-30.06.2019
EUR EUR
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Wertberichtigungen auf Forderungen 14.934,59 37.029,62
Werbe-, Reise- und Repräsentationskosten 205.608,78 366.777,65
Rechtsberatungs-, Gutachten- und sonstige Beratungskosten 52.627,88 21.783,60
Verwaltungskosten 97.353,21 100.466,72
Fort- und Weiterbildung 16.824,31 23.989,70
EDV-Kosten 92.842,77 133.623,18
Raumkosten 52.990,20 51.249,36
Instandhaltung 11.369,86 9.540,36
Buchführungs-, Steuerberatungs- und Jahresabschlusskosten 77.782,16 146.168,27
Börsenkosten und Kosten der Hauptversammlung 79.662,57 42.477,37
Weitere Aufwendungen 81.217,50 71.335,17
Versicherungen/​Beiträge 23.416,70 25.272,37
Fremdpersonalkosten und weitere Personalnebenkosten 96.184,46 45.446,56
Mahnkosten 10.269,42 14.476,67
Summe 913.084,41 1.089.636,60

Die Wertberichtigungen auf Forderungen verteilen sich wie folgt:

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01.01.-30.06.2020 01.01.-30.06.2019
EUR EUR
--- --- ---
Wertberichtigung Prozessfinanzierung 0,00 1.902,44
Wertberichtigung und Ausbuchungen GO AHEAD Limiteds und Gründerakademie 48.801,59 35.127,18
Verbrauch EWB auf Forderungen -33.867,00 0,00
Summe 14.934,59 37.029,62

Die Wertberichtigung bei der GO AHEAD unterteilt sich in die Zuführung zur pauschalierten Einzelwertberichtigung sowie Forderungsverlusten aus der Ausbuchung uneinbringlicher Forderungen.

II.1.7 Sonstige Steuern

Bei den sonstigen Steuern handelt es sich um Grundsteuern für die betrieblich genutzten Grundstücke.

II.1.8 Finanzerträge

Die Finanzerträge setzen sich zusammen aus:

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01.01.-30.06.2020 01.01.-30.06.2019
EUR EUR
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Zinsen Prozessfinanzierung 6.028,19 10.655,10
Sonstige Zinsen und zinsähnliche Erträge -89,68 103,20
Summe 5.938,51 10.758,30

Die sonstigen Zinsen und zinsähnlichen Erträge resultieren aus Zinsgutschriften, aus Festgeldanlagen und gewährten Darlehen.

II.1.9 Finanzaufwendungen

Die Finanzaufwendungen setzen sich zusammen aus:

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01.01.-30.06.2020 01.01.-30.06.2019
EUR EUR
--- --- ---
Kurzfristige Darlehen Vorratsgesellschaften und weitere Finanzaufwendungen 0,00 75,50
Summe 0,00 75,50

II.1.10 Ertragsteuern

Die Ertragsteuern setzen sich zusammen aus:

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01.01.-30.06.2020 01.01.-30.06.2019
EUR EUR
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Körperschaft- und Gewerbesteuer der Vorjahre aus der Abwicklung von Altgesellschaften 0,00 137,49
Gewerbesteuer 0,00 -326,00
Körperschaftsteuer 0,00 -356,37
Summe 0,00 -544,88

II.2 Erläuterung der Bilanz

Hinsichtlich der Bewertungsmethoden der einzelnen Positionen verweisen wir insbesondere auf die Angaben im Konzernanhang unter 1.7 ff.

II.2.1 Immaterielle Vermögenswerte

In dem Posten "Immaterielle Vermögenswerte" sind im Wesentlichen die für den Geschäftsbetrieb erforderliche Software und die im Jahr 2016 neu erstellte Internetseite www.foris.com enthalten.

II.2.2 Goodwill

Hinsichtlich des Goodwills haben wir nach Prüfung keine neuen Erkenntnisse, die eine geänderte Bewertung erfordern, daher verweisen wir auf unsere Ausführungen im Geschäftsbericht 2019.

II.2.3 Sachanlagen

Hinsichtlich der Entwicklung des Postens im ersten Halbjahr 2020 wird auf den nachfolgenden Anlagespiegel verwiesen.

In der Position sind folgende Vermögenswerte enthalten:

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30.06.2020 31.12.2019
EUR EUR
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Grund und Boden, Bauten 2.375.434,83 2.399.164,83
Außenanlagen 31.796,00 33.848,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 121.158,00 129.875,00
Summe 2.528.388,83 2.562.887,83

Bei Grund und Boden, Bauten handelt es sich um die im Eigentum befindliche selbstgenutzte Immobilie. Zur Absicherung der Inanspruchnahme von Finanzierungen wurde zugunsten eines Kreditinstitutes eine Grundschuld von 2 Mio. EUR im Grundbuch eingetragen.

Die Betriebs- und Geschäftsausstattung besteht im Wesentlichen aus selbst genutzter Büroeinrichtung.

II.2.4 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilie

Hinsichtlich der Entwicklung des Postens im ersten Halbjahr 2020 wird auf den nachfolgenden Anlagespiegel verwiesen.

Bei der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie handelt es sich um ein Bürogebäude mit rund 988 m 2 Bürofläche auf eigenem Grundstück in der Kurt-Schumacher-Straße 22, einer Top-Lage im ehemaligen Bonner Regierungsviertel. Das Objekt wird seit Fertigstellung im Jahr 2011 vollständig an einen Dritten vermietet. Die mit dem Neubau in Verbindung stehenden aktivierten Fremdkapitalkosten betrugen im ersten Halbjahr 2020 unverändert zum Vorjahr 1.240,00 EUR. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2020 betrugen die Brutto-Mieteinnahmen 158 TEUR (Vorjahreszeitraum: 140 TEUR).

Die der Immobilie direkt zuzuordnenden sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht:

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01.01.-30.06.2020 01.01.-30.06.2019
TEUR TEUR
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Mietnebenkosten 13,9 10,2
Reparaturen und Instandhaltung 3,2 4,2
Summe 17,1 14,4

Der Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie betrug zum 31.12.2019 EUR 5,5 Mio. Es hat keine wesentlichen Veränderungen im Zeitwert und Basiszinssatz gegeben. Wir verweisen daher auf unseren Geschäftsbericht 2019.

Anlagengitter zum 30. Juni 2020

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Bezeichnung Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2020 Zugang Abgang Umbuchung 30.06.2020
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EUR EUR EUR EUR EUR
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Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 302.169,18 1.135,11 0,00 0,00 303.304,29
selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert 129.519,23 0,00 0,00 0,00 129.519,23
Goodwill 2.864.760,00 0,00 0,00 0,00 2.864.760,00
3.296.448,41 1.135,11 0,00 0,00 3.297.583,52
Sachanlagen
Grund und Boden /​ Bauten 3.292.349,80 0,00 0,00 0,00 3.292.349,80
Außenanlagen 53.791,69 0,00 0,00 0,00 53.791,69
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 538.701,31 15.567,80 0,00 -3,00 554.266,11
3.884.842,80 15.567,80 0,00 -3,00 3.900.407,60
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Grund und Boden 315.118,00 0,00 0,00 0,00 315.118,00
Bauten 2.323.002,01 0,00 0,00 0,00 2.323.002,01
2.638.120,01 0,00 0,00 0,00 2.638.120,01
Summe 9.819.411,22 16.702,91 0,00 -3,00 9.836.111,13

Anlagenspiegel für das 1. Halbjahr 2020

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Bezeichnung Kumulierte Abschreibungen Buchwert
01.01.2020 Zugang Abgang Umbuchung 30.06.2020 30.06.2020 31.12.2019
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EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 233.587,18 19.747,11 0,00 0,00 253.334,29 49.970,00 68.582,00
selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert 129.519,23 0,00 0,00 0,00 129.519,23 0,00 0,00
Goodwill 1.391.560,00 0,00 0,00 0,00 1.391.560,00 1.473.200,00 1.473.200,00
1.754.666,41 19.747,11 0,00 0,00 1.774.413,52 1.523.170,00 1.541.782,00
Sachanlagen
Grund und Boden /​ Bauten 893.184,97 23.730,00 0,00 0,00 916.914,97 2.375.434,83 2.399.164,83
Außenanlagen 19.943,69 2.052,00 0,00 0,00 21.995,69 31.796,00 33.848,00
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 408.826,31 24.281,80 0,00 0,00 433.108,11 121.158,00 129.875,00
1.321.954,97 50.063,80 0,00 0,00 1.372.018,77 2.528.388,83 2.562.887,83
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Grund und Boden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 315.118,00 315.118,00
Bauten 597.837,11 34.728,00 0,00 0,00 632.565,11 1.690.436,90 1.725.164,90
597.837,11 34.728,00 0,00 0,00 632.565,11 2.005.554,90 2.040.282,90
Summe 3.674.458,49 104.538,91 0,00 0,00 3.778.997,40 6.057.113,73 6.144.952,73

Anlagengitter zum 31. Dezember 2019

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Bezeichnung Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2019 Zugang Abgang Umbuchung 31.12.2019
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EUR EUR EUR EUR EUR
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Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 370.334,10 0,00 68.164,92 0,00 302.169,18
selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert 129.519,23 0,00 0,00 0,00 129.519,23
Goodwill 2.864.760,00 0,00 0,00 0,00 2.864.760,00
3.364.613,33 0,00 68.164,92 0,00 3.296.448,41
Sachanlagen
Grund und Boden /​ Bauten 3.292.349,80 0,00 0,00 0,00 3.292.349,80
Außenanlagen 53.791,69 0,00 0,00 0,00 53.791,69
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 514.854,82 66.495,55 42.649,06 0,00 538.701,31
3.860.996,31 66.495,55 42.649,06 0,00 3.884.842,80
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Grund und Boden 315.118,00 0,00 0,00 0,00 315.118,00
Bauten 2.322.952,01 50,00 0,00 0,00 2.323.002,01
2.638.070,01 50,00 0,00 0,00 2.638.120,01
Summe 9.863.679,65 66.545,55 110.813,98 0,00 9.819.411,22

Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2019

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Bezeichnung Kumulierte Abschreibungen Buchwert
01.01.2019 Zugang Abgang Umbuchung 31.12.2019 31.12.2019 31.12.2018
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EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
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Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 258.671,10 42.588,00 67.671,92 0,00 233.587,18 68.582,00 111.663,00
selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert 5.398,23 124.121,00 0,00 0,00 129.519,23 0,00 124.121,00
Goodwill 1.391.560,00 0,00 0,00 0,00 1.391.560,00 1.473.200,00 1.473.200,00
1.655.629,33 166.709,00 67.671,92 0,00 1.754.666,41 1.541.782,00 1.708.984,00
Sachanlagen
Grund und Boden /​ Bauten 845.732,97 47.452,00 0,00 0,00 893.184,97 2.399.164,83 2.446.616,83
Außenanlagen 15.875,69 4.068,00 0,00 0,00 19.943,69 33.848,00 37.916,00
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 406.489,82 44.044,55 41.708,06 0,00 408.826,31 129.875,00 108.365,00
1.268.098,48 95.564,55 41.708,06 0,00 1.321.954,97 2.562.887,83 2.592.897,83
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Grund und Boden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 315.118,00 315.118,00
Bauten 528.387,11 69.450,00 0,00 0,00 597.837,11 1.725.164,90 1.794.564,90
528.387,11 69.450,00 0,00 0,00 597.837,11 2.040.282,90 2.109.682,90
Summe 3.452.114,92 331.723,55 109.379,98 0,00 3.674.458,49 6.144.952,73 6.411.564,73

II.2.5 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

Langfristig fällige Teilbeträge von Forderungen aus der Prozessfinanzierung bestehen zum 30. Juni 2020 nicht.

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Langfristig 30.06.2020 31.12.2019
EUR EUR
--- --- ---
Forderungen Prozessfinanzierung 0,00 137.103,96
Kurzfristig 30.06.2020 31.12.2019
EUR EUR
Forderungen Prozessfinanzierung 1.232.968,66 2.094.915,08
./​. Wertberichtigung hierauf -191.004,85 -253.855,17
Vermögenswert Prozessfinanzierung 1.041.963,81 1.841.059,91
Forderungen GO AHEAD 120.421,70 192.227,55
./​. Wertberichtigung hierauf -29.481,00 -63.348,00
Vermögenswert GO AHEAD 90.940,70 128.879,55
Forderungen Übrige 67.081,46 245.601,73
./​. Wertberichtigung hierauf -19.797,46 -19.797,46
Vermögenswert Übrige 47.284,00 225.804,27
Forderungen Gesamt 1.420.471,82 2.532.744,36
./​. Wertberichtigung hierauf -240.283,31 -337.000,63
Vermögenswert Gesamt 1.180.188,51 2.195.743,73

Prozessfinanzierung

Zu den Stichtagen 30. Juni 2020 und 31. Dezember 2019 bestehen keine überfälligen langfristigen, aber nicht wertberichtigten Forderungen der Prozessfinanzierung. Eine Forderung gilt als überfällig, wenn der Vertragspartner die Zahlung nicht vertragsgemäß geleistet hat. Verzögerungen gibt es regelmäßig dort, wo der Erlös dem Anspruchsinhaber zwar aufgrund eines rechtskräftigen Urteils zusteht, die Abwicklung sich aber hinzieht. Den kurzfristigen Forderungen stehen Einzelwertberichtigungen in Höhe von 191 TEUR (31. Dezember 2019: 254 TEUR) gegenüber.

Die Einzelwertberichtigungen wurden in Abhängigkeit der individuellen Bonität des Schuldners ermittelt. Insgesamt sind die Forderungen im Bereich der Prozessfinanzierung zu 15 Prozent (31. Dezember 2019:12 Prozent) wertberichtigt. Die Entwicklung der Einzelwertberichtigung ergibt sich wie folgt:

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Einzelwertberichtigung Prozessfinanzierung 30.06.2020 31.12.2019
EUR EUR
--- --- ---
Stand 1.1. 253.855,17 200.869,03
Zuführung 0,00 79.852,05
Verbrauch -56.388,00 -12.320,87
Auflösung -6.462,32 -14.545,04
Stand Stichtag 191.004,85 253.855,17

GO AHEAD

Eine Forderung gilt als überfällig, wenn der Vertragspartner die Zahlung nicht vertragsgemäß geleistet hat. Die Forderungen bei der GO AHEAD sind grundsätzlich mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen fällig.

Da, wie nachfolgend beschrieben, eine gestaffelte Wertberichtigung aller überfälligen Forderungen erfolgt, kann eine Analyse des Alters der überfälligen, aber nicht wertberichtigten Forderungen entfallen.

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30.06.2020 31.12.2019
Abwertung in % Abwertung in %
--- --- ---
bis zu drei Monaten 10 10
länger als drei Monate und bis zu sechs Monaten 25 25
länger als sechs Monate und bis zu einem Jahr 50 50
länger als ein Jahr 98 98

In der GO AHEAD wurde im ersten Halbjahr 2020 der Forderungsbestand wie im Vorjahr regelmäßig analysiert und uneinbringliche Forderungen wurden ausgebucht. Die zum 30. Juni 2020 bilanzierten Brutto-Forderungen in Höhe von 120 TEUR (31. Dezember 2019: 192 TEUR) wurden entsprechend der Altersstruktur der Forderungen und der Erkenntnisse über sich im Inkassoverfahren befindliche, bereits gelöschte und zur Löschung vorgesehene Gesellschaften abgewertet. Die Wertberichtigung auf die Forderungen der GO AHEAD beträgt insgesamt 29 TEUR (31. Dezember 2019: 63 TEUR). Dies entspricht 24 Prozent (31. Dezember 2019: 33 Prozent) bezogen auf den Bruttoforderungsbestand.

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30.06.2020 31.12.2019
EUR EUR
--- --- ---
Stand 1.1. 63.348,00 66.839,00
Zuführung 2.638,19 28.801,18
Verbrauch -36.505,19 -32.292,18
Auflösung 0,00 0,00
Stand Stichtag 29.481,00 63.348,00

Übrige

Die Forderungen bei den Vorratsgesellschaften sind grundsätzlich sofort fällig. Die Leistung erfolgt meist gegen Vorkasse, soweit nicht in Einzelfällen Abweichungen von dieser Regel schriftlich vereinbart wurden. Es bestehen bei den Vorratsgesellschaften weder zum Bilanzstichtag 30. Juni 2020 noch zum 31. Dezember 2019 überfällige, aber nicht wertgeminderte Vermögenswerte.

Ausfallrisiko Forderungen

Die folgende Tabelle enthält Informationen zu dem geschätzten Ausfallrisiko und den erwarteten Kreditverlusten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:

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Forderung netto Berichtigung gewichteter Durchschnitt Beeinträchtige Bonität
EUR EUR
--- --- --- --- ---
davon sind bis zu 30 Tage alt 55.056,98 5.505,70 10% nein
davon sind bis zu 60 Tage alt 11.268,60 1.126,86 10% nein
davon sind bis zu 90 Tage alt -308,63 -30,86 10% nein
davon sind bis zu 120 Tage alt 2.319,44 231,94 10% nein
davon sind bis zu 150 Tage alt 281,00 70,25 25% nein
davon sind bis zu 180 Tage alt 9,01 2,25 25% nein
davon sind bis zu 270 Tage alt 669,65 334,83 50% nein
davon sind bis zu 360 Tage alt 1.675,50 837,75 50% nein
davon älter als 360 Tage -378,17 -370,61 98% ja

Das erwartete Ausfallrisiko wird anhand von vergangenheitsbezogenen Daten, insbesondere historische Ausfallquoten, ermittelt.

II.2.6 Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Langfristig

Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte waren nicht auszuweisen.

Kurzfristig

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30.06.2020 31.12.2019
EUR EUR
--- --- ---
Sonstiges 59.946,75 84.982,00
Gewährte Darlehen 5.035,23 5.124,91
Summe 64.981,98 90.106,91

Die sonstigen Vermögenswerte und Darlehen werden, soweit vereinbart, verzinst. Die gewährten Darlehen sind fällig. Eine Tilgung erfolgt, soweit vereinbart, planmäßig. Zinsänderungen hat es im Berichtszeitraum nicht gegeben.

Es bestehen weder zum Bilanzstichtag 30. Juni 2020 noch zum 31. Dezember 2019 unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesene überfällige, aber nicht wertgeminderte Vermögenswerte. Einzelwertberichtigungen waren nicht vorzunehmen.

Der Vorstand erwartet keine weiteren als die dargestellten Verluste für diese finanziellen Vermögenswerte.

II.2.7 Latente Steuererstattungsansprüche

Der Konzern verfügte zum 30. Juni 2020 über steuerlich noch nicht genutzte Verlustvorträge entsprechend den vorliegenden Steuerbescheiden und der entsprechenden Fortschreibung in Höhe von 5,1 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 5,1 Mio. EUR). Die sich daraus ergebenden Steuervorteile wurden gemäß IFRS in Höhe von 84 TEUR (31. Dezember 2019: 84 TEUR) aktiviert. Dies entspricht dem Betrag, der in den kommenden Jahren durch erwartete Gewinne genutzt werden kann. Die Planung bezieht sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren. Bei der Berechnung wurden die voraussichtlich im Zeitpunkt der geplanten Verlustnutzung geltenden Steuersätze von zusammen 33 Prozent zugrunde gelegt.

Trotz der im ersten Halbjahr 2020 erzielten Akquisitionserfolge, insbesondere im Segment Prozessfinanzierung, und der sich daraus positiv ableitenden Konzernplanung hat der Vorstand auf eine über den Vorjahresstand hinausgehende Erhöhung des Ansatzes der latenten Steueransprüche verzichtet. Das Geschäftsmodell des Segments birgt immanente Unsicherheiten in Bezug auf die Entstehung eines Vergütungsanspruchs, auf die Höhe des diesem als Bemessungsgrundlage zugrundeliegenden Streitwerts und auf das zeitliche Eintreffen. Diese Risiken wurden zum 31. Dezember 2019 als einem substanziellen Hinweis dafür, dass ein über das im Vorjahr hinausgehendes geplantes zu versteuerndes Ergebnis zur Verrechnung mit ungenutzten steuerlichen Verlusten in dem Planungszeitraum zur Verfügung stehen wird, entgegenstehend beurteilt. Diese Auffassung besteht unverändert fort.

II.2.8 Vorräte

Bei den Vorräten handelt es sich ausschließlich um Anteile an zum Verkauf bestimmten Gesellschaften abzüglich der Einzahlungsverpflichtung und etwaiger Einzelwertberichtigungen.

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30.06.2020 31.12.2019
EUR EUR
--- --- ---
Anteile an zum Verkauf bestimmten Gesellschaften 2.606.835,62 2.664.718,30
./​. Einzahlungsverpflichtungen -1.528.889,00 -1.597.700,00
./​. Einzelwertberichtigungen hierauf -1.495,45 -1.495,45
Vermögenswert 1.076.451,17 1.065.522,85

II.2.9 Steuererstattungsansprüche

In dem Posten "Steuererstattungsansprüche" sind zum 30. Juni 2020 und zum 31. Dezember 2019 im Wesentlichen die Erstattungsansprüche aus Voraus-Zahlungen für Körperschafts- und Gewerbesteuer enthalten.

II.2.10 Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung und Monetarisierung

Der Vermögenswert aus Prozessfinanzierung und Monetarisierung beinhaltet insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten sowie etwaige Kosten für Gutachter für die laufenden Verfahren.

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30.06.2020 31.12.2019
EUR EUR
--- --- ---
Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung und Monetarisierung 5.810.055,36 4.745.611,92
./​. Einzelwertberichtigungen hierauf -807.010,26 -856.554,81
Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung 5.003.045,10 3.889.057,11

Die Einzelwertberichtigungen auf Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung und Monetarisierung werden aufgrund einer Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung des jeweiligen Verfahrensstandes ermittelt. Die Entwicklung ergibt sich wie folgt:

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30.06.2020 31.12.2019
EUR EUR
--- --- ---
Stand 1.1. 856.554,81 1.499.745,75
Zuführung -49.544,55 119.427,10
Verbrauch 0,00 -761.728,43
Auflösung 0,00 -889,61
Stand Stichtag 807.010,26 856.554,81

Die Zuführung zu den Einzelwertberichtigungen erfolgte über den Materialaufwand. Eine etwaige Auflösung erfolgt über die sonstigen betrieblichen Erträge.

II.2.11 Abgegrenzte Aufwendungen

Bei den abgegrenzten Aufwendungen handelt es sich um bereits geleistete Zahlungen, die nach der periodengerechten Gewinnermittlung Aufwand für die Folgeperioden darstellen.

II.2.12 Zahlungsmittel

Bei den Zahlungsmitteln handelt es sich ausschließlich um Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sowie die mit Guthaben verrechneten etwaigen Inanspruchnahmen von Kontokorrentlinien im Rahmen der Vorratsgründungen im Bereich Vorratsgesellschaften. Insoweit entsprechen die Zahlungsmittel wie im Vorjahr dem Finanzmittelfonds. Sämtliche Zahlungsmittel sind entweder der FORIS AG oder den zu 100 Prozent in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen zuzuordnen. Diesbezüglich bestehen keinerlei Verfügungsbeschränkungen der Zahlungsmittel beziehungsweise des Finanzmittelfonds.

II.2.13 Eigenkapital und Kapitalmanagement

Eigenkapital

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30.06.2020 31.12.2019
EUR EUR
--- --- ---
Gezeichnetes Kapital 4.634.774,00 4.656.933,00
eigene Anteile 0,00 -22.159,00
Kapitalrücklage 10.935.866,81 10.935.866,81
Gewinnrücklagen 676.693,02 676.693,02
Ergebnisneutrale latente Steuern -27.158,00 -27.158,00
Bilanzgewinn 645.014,92 1.418.837,40
Eigenkapital 16.865.190,75 17.639.013,23

Grundkapital

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30.06.2020 31.12.2019
EUR EUR
--- --- ---
Stand zum 01.01. 4.634.774,00 4.656.933,00
Herabsetzung 0,00 -22.159,00
Stand zum Stichtag 4.634.774,00 4.634.774,00

Der Vorstand hat am 28. November 2019 die Herabsetzung des Grundkapitals um 22.159,00 EUR durch Einziehung von 22.159 eigenen Aktien, die die Gesellschaft aufgrund der ihr von der Hauptversammlung am 12. Juni 2017 erteilten Ermächtigung erworben hat, beschlossen. Der Aufsichtsrat hat am 13. Dezember 2019 eine Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital und genehmigten Kapital) Abs. 1 und § 4 (Aktien) Abs. 1 beschlossen.

Das Grundkapital der FORIS AG beträgt 4.634.774,00 EUR und ist eingeteilt in 4.634.774 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR. Die letzte Kapitalherabsetzung um 22.159,00 EUR wurde am 13. Februar 2020 in das Handelsregister beim Amtsgericht Bonn, B 13175 eingetragen.

Hinsichtlich der Veränderung und der Zusammensetzung des Eigenkapitals verweisen wir im Übrigen auch auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung unter C.5. Ergänzende Informationen zur Aktie ergeben sich aus den Ausführungen im Anhang unter 111.13.

Hinsichtlich der Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien verweisen wir auf die Erläuterungen im zusammengefassten Lagebericht, Abschnitt 7.

Die Hauptversammlung im Mai 2020 hat auf Vorschlag des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,10 EUR je dividendenberechtigte Aktie (in Summe: 463.477,40 EUR) beschlossen.

Eigene Anteile

Im ersten Halbjahr 2020 wurden keine eigenen Anteile erworben.

Kapitalmanagement

Ziel des Kapitalmanagements im FORIS-Konzern ist, eine starke Eigenkapitalbasis beizubehalten, um so auf der einen Seite das Vertrauen der Anleger, Gläubiger und der Märkte durch entsprechendes Risikodeckungspotenzial zu wahren und gleichzeitig die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens sicherzustellen. Der Vorstand überwacht regelmäßig die Eigenkapitalrendite sowie die Höhe der Dividenden und der Rückkaufmaßnahmen. Er strebt unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen des volatilen Geschäftsbereiches der Prozessfinanzierung ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Renditesteigerung durch eine höhere Fremdkapitalquote und einer stabilen Eigenkapitalbasis an.

Wesentliche Kennzahlen für die Überwachung und das Management des Eigenkapitals sind die Eigenkapitalrendite und die Eigenkapitalquote. Die Eigenkapitalrendite ergibt sich aus der Division des Periodenergebnisses im Berichtszeitraum des aktuellen Jahres mit dem Stand des Eigenkapitals der Vorjahresperiode. Die Eigenkapitalquote ergibt sich aus der Division des Eigenkapitals mit dem Gesamtkapital zum jeweiligen Bilanzstichtag gemäß IFRS-Abschluss. Aufgrund der atypisch hohen Eigenkapitalquote (ca. 90 Prozent) prüfen wir vor diesem Hintergrund, inwieweit andere Kennziffern eine sachgerechtere Branchen- und Sektorenvergleichbarkeit erzielen. Auf lange Sicht ist es Ziel der FORIS, eine durchschnittliche Eigenkapitalrendite von 10 Prozent zu erreichen. Die Eigenkapitalrendite hat sich wie folgt entwickelt:

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01.01.-30.06.2020 01.01.- 30.06.2019 2019 2018 2017 Durchschnitt
Eigenkapitalrendite -1,8% 2,1 % 6,0 % -12,9 % 6,6 % 0,0 %
2-Jahres-Schnitt 0,1 % 2,4 % -3,5 % -3,1 % 5,0 % 0,2 %

Insbesondere vor dem Hintergrund des längerfristig angelegten Geschäftsmodells in der Prozessfinanzierung ist eine ausreichende Ausstattung des Konzerns mit Eigenkapital erforderlich. Wesentliche Kennzahl neben der absoluten Höhe des Eigenkapitals ist die Eigenkapitalquote. Diese liegt mit 92,9 Prozent zum 30. Juni 2020 über der zum 31. Dezember 2019 (90,9 Prozent) und deutlich über nationalen und internationalen Durchschnittswerten. Unter Beibehaltung des derzeitigen Geschäftsmodells wird eine Eigenkapitalquote von 60 Prozent als sinnvoll angesehen. Die Eigenkapitalquote hat sich wie folgt entwickelt:

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30.06.2020 30.06.2019 2019 2018 2017 Durchschnitt
Eigenkapitalquote 92,9 % 88,8 % 90,9 % 87,9 % 91,6 % 90,4 %

Die Hauptversammlung hat den Vorstand ermächtigt, eigene Anteile zum Zwecke der Einziehung am Markt zu erwerben. Die Umsetzung dieser Käufe ist insbesondere von der Kurs-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung unter Berücksichtigung etwaiger Dividendenzahlungen abhängig. Ein fixes beziehungsweise über das oben dargestellte Rückkaufprogramm wie auch Aktienoptionsprogramme bestehen derzeit nicht.

II.2.14 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

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30.06.2020 31.12.2019
EUR EUR
--- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 85.760,71 233.367,74
Personalverbindlichkeiten 182.093,88 172.270,16
Abschluss- und Prüfungskosten 33.276,25 83.380,00
Aufsichtsratsvergütung 49.980,00 99.960,00
Sonstige Verbindlichkeiten 37.010,54 34.114,76
Verbindlichkeiten 388.121,38 623.092,66

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen umfassen offene Verpflichtungen zum Bilanzstichtag aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr sowie laufende Kosten. In der Position Personalverbindlichkeiten sind die Erfolgsvergütungen für Vorstand und Mitarbeiter, Beiträge zur Berufsgenossenschaft sowie die Verbindlichkeiten für ausstehenden Urlaub enthalten. Die Abschluss- und Prüfungskosten beinhalten sowohl die Kosten für die Erstellung als auch für die Prüfung des Jahres-/​ Konzernabschlusses.

Nachfolgend sind die Fälligkeiten der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten tabellarisch dargestellt:

Restlaufzeit der Verbindlichkeiten zum 30. Juni 2020

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30.06.2020 Gesamtbetrag bis zu einem Monat länger als ein Monat und bis zu drei Monaten länger als drei Monate und bis zu einem Jahr länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 86 86 0 0 0
Personalverbindlichkeiten 182 0 0 182 0
Abschluss- und Prüfungskosten 33 0 0 33 0
Aufsichtsratsvergütung 50 0 0 50 0
Sonstige Verbindlichkeiten 37 34 0 3 0
Summen 388 120 0 268 0

Restlaufzeit der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2019

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31.12.2019 Gesamtbetrag bis zu einem Monat länger als ein Monat und bis zu drei Monaten länger als drei Monate und bis zu einem Jahr länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 233 233 0 0 0
Personalverbindlichkeiten 172 0 0 172 0
Abschluss- und Prüfungskosten 83 2 81 0 0
Aufsichtsratsvergütung 100 0 0 100 0
Sonstige Verbindlichkeiten 34 10 0 24 0
Summen 623 245 81 296 0

II.2.15 Vertragsverbindlichkeiten

Die nachfolgend dargestellten abgegrenzten Erträge im Zusammenhang mit Kundenverträgen stellen Vertragsverbindlichkeiten gem. IFRS 15.105 dar. Gemäß den seit Einführung des IFRS 15 beobachtbaren Ausweisen in IFRS-Abschlüssen entspricht der Ausweis in einem Posten der üblichen Vorgehensweise. Der Konzern hat sich daher entschlossen, dieser Bilanzierungsweise ab dem Geschäftsjahr 2019 zu folgen, um für die Adressaten des Konzernabschlusses durch die Zusammenfassung als Vertragsverbindlichkeiten eine bessere Vergleichbarkeit herzustellen.

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30.06.2020 31.12.2019
EUR EUR
--- --- ---
Erhaltene Anzahlungen 0,00 150.000,00
Abgegrenzte Erträge 449.521,46 486.028,00
Stand Stichtag 449.521,46 636.028,00

Innerhalb der erhaltenen Anzahlungen werden vor dem Stichtag vereinnahmte Zahlungen ausgewiesen, die nach dem Stichtag zum Erwerb von Vorratsgesellschaften führen. Bei der Veräußerung von Vorratsgesellschaften werden die Umsatzerlöse realisiert, wenn die Verfügungsmacht über die Gesellschaftsanteile auf den Kunden übergegangen sind, d.h. zum Zeitpunkt des Übergangs der Rechte aus den Geschäftsanteilen an den Kunden. Wenn der Kunde die Geschäftsanteile durch Vorauszahlung in Höhe des gezeichneten Kapitals der erworbenen Vorratsgesellschaft kauft, wird der vom Konzern erhaltene Transaktionspreis solange als Vertragsverbindlichkeit erfasst, bis die Geschäftsanteile an den Kunden übertragen wurden.

Die abgegrenzten Erträge betreffen Einnahmen aus in Rechnung gestellten Servicepaketen im Bereich der GO AHEAD Limited, soweit sie Erlös für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Die Umsatzerlöse aus den Serviceverträgen werden zeitraumbezogen erfasst, obwohl der Kunde für diese Leistungen im Voraus vollständig bezahlt hat. Eine Vertragsverbindlichkeit wird für diese Erlöse zum Zeitpunkt der ursprünglichen Verkaufstransaktion erfasst und linear über den Zeitraum der Dienstleistung aufgelöst.

Im Berichtszeitraum reduzierten sich die abgegrenzten Erträge aufgrund des rückläufigen Geschäftsvolumens der betreuten britischen und irischen Limiteds.

II.2.16 Rückstellungen

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30.06.2020 31.12.2019
EUR EUR
--- --- ---
Risiken aus Prozessfinanzierung 350.589,49 390.076,80
Sonstige Rückstellungen 33.917,14 79.629,34
Rückstellungen 384.506,63 469.706,14

In den Rückstellungen sind Risiken für die Inanspruchnahme durch Dritte aus den finanzierten Verfahren berücksichtigt. Eine verlässliche Einschätzung der Fälligkeiten der Abflüsse ist geschäftsmodellbedingt nicht möglich, da diese neben dem tatsächlichen Ausgang insbesondere auch von der Verfahrensdauer abhängt. In den sonstigen Rückstellungen sind insbesondere Risiken aus eigenen Verfahren und den damit zusammenhängenden Kosten erfasst. Hinsichtlich der zum 30. Juni 2020 gebildeten Rückstellungen gehen wir von einer Fälligkeit der Abflüsse noch innerhalb des Geschäftsjahres 2020 bzw. innerhalb des 1.Halbjahres 2021 aus.

Entwicklung der Rückstellungen vom 1. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2020

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Stand 01.01.2020 Verbrauch Umbuchung Auflösung Zuführung Stand 30.06.2020
Bezeichnung EUR EUR EUR EUR EUR EUR
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Risiken aus Prozessfinanzierung 390.076,80 39.487,31 0,00 0,00 0,00 350.589,49
Drohende Verluste 7.159,34 7.159,34 0,00 0,00 0,00 0,00
Sonstige Rückstellungen 72.470,00 23.722,72 0,00 22.489,42 7.659,28 33.917,14
Summen 469.706,14 70.369,37 0,00 22.489,42 7.659,28 384.506,63

Entwicklung der Rückstellungen vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019

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Stand 01.01.2019 Verbrauch Umbuchung Auflösung Zuführung Stand 31.12.2019
Bezeichnung EUR EUR EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- --- --- ---
Risiken aus Prozessfinanzierung 123.622,25 34.064,49 0,00 47.946,09 348.465,13 390.076,80
Drohende Verluste 0,00 0,00 0,00 0,00 7.159,34 7.159,34
Summen 117.986,00 40.524,19 0,00 57.202,05 52.210,24 72.470,00
Summen 241.608,25 74.588,68 0,00 105.148,14 407.834,71 469.706,14

II.2.17 Steuerschulden

Die Steuerschulden setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:

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30.06.2020 31.12.2019
EUR EUR
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Umsatzsteuernverbindllichkeit 13.567,14 0,00
Körperschaftsteuerrückstellung 6.144,00 6.144,00
Gewerbesteuerrückstellung 1.046,00 1.046,00
Lohnsteuer 38.631,37 37.177,04
Übrige Steuerverbindlichkeiten 0,00 127,84
Steuerschulden 59.388,51 44.494,88

Die Steuerschulden umfassen Umsatzsteuerverbindlichkeiten, Körperschafts- und Gewerbesteuerrückstellungen von Konzerntochterunternehmen. Darüber hinaus sind Beträge aus abzuführender Lohnsteuer in Höhe von 39 TEUR (31. Dezember 2019: 37 TEUR) enthalten.

II.3 Segmentberichterstattung

Der FORIS-Konzern verfügt, wie nachstehend beschrieben, über vier strategische Geschäftsbereiche, die die berichtspflichtigen Segmente des Konzerns darstellen. Diese strategischen Geschäftsbereiche bieten unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen an und werden getrennt verwaltet, da ihnen unterschiedliche Geschäftsstrategien und Geschäftsmodelle zugrunde liegen. Die nachstehende Zusammenfassung beschreibt die Geschäftsbereiche in jedem berichtspflichtigen Segment des FORIS-Konzerns.

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Berichtspflichtige Segmente Geschäftsbereiche
Prozessfinanzierung und Monetarisierung Finanzierung und Monetarisierung von Gerichtsprozessen und Schiedsverfahren
Vorratsgesellschaften Gründung, Verwaltung und Verkauf von Gesellschaften
GO AHEAD Limiteds Rechtsformwahl und Gründungsdienstleistungen für Gründer und Unternehmer
Vermögensverwaltung Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Immobilien

Zur Bildung der vorstehenden berichtspflichtigen Segmente wurden keine Geschäftssegmente zusammengefasst. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der berichtspflichtigen Segmente entsprechen den unter 1.7 beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Als sonstiger Geschäftsbereiche wurde im Jahr 2019 noch die GO AHEAD Gründerakademie betrieben, die die quantitativen Schwellenwerte für die Bestimmung berichtspflichtiger Segmente nicht erfüllte und deren Geschäftsbetrieb ruht.

Die Einteilung in die einzelnen Segmente orientiert sich im Wesentlichen an den angebotenen Dienstleistungen und Produkten. Sie ist identisch mit den internen Berichtslinien und dient auch der getrennten Überwachung und Steuerung der einzelnen Segmente durch das Management. Somit können wir die Entwicklung in den einzelnen Segmenten anhand der Segmentergebnisse sachgerecht beurteilen und die finanziellen Ressourcen zweckmäßig (zentral) steuern.

Im Segment Vermögensverwaltung erfassen wir eine selbst genutzte und langfristig vermietete Immobilie. Dieses Segment ist vor allem wegen der in ihm enthaltenen, erheblichen Vermögenswerte bedeutsam.

Die Segmentergebnisgröße ist das jeweilige Periodenergebnis und umfasst sämtliche Ertrags- und Aufwandspositionen. Auch die Ermittlung des Segmentvermögens und der Segmentschulden umfasst grundsätzlich sämtliche Vermögens- und Schuldenpositionen des Konzerns. Dasselbe gilt für die Segmentinvestitionen und -abschreibungen. Die Zuordnung von Ertrags- und Aufwandsposten, Vermögenswerten und Schuldposten sowie die Zuordnung von Investitionen des Konzerns zu den einzelnen Segmenten erfolgt nach direkter Zuordnung, soweit dies im Einzelfall möglich war. Segmentübergreifende Aktivitäten wurden entsprechend der wirtschaftlichen Veranlassung einzelnen Segmenten zugeordnet.

Bei den Segmenterlösen handelt es sich um Umsätze aus Geschäften mit externen Kunden. Erlöse aus Transaktionen zwischen den einzelnen Segmenten werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert und sind im FORIS-Konzern von untergeordneter Bedeutung. Die Erlöse werden zum überwiegenden Teil im deutschsprachigen Raum erzielt.

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GO AHEAD
Prozessfinanzierung Vorratsgesellschaften Limiteds Vermögensverwaltung
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Gehäftsjahr per 30.06 2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 2019
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TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
Segmenterlöse (nur Umsatzerlöse) 828 2.040 5.689 6.123 611 806 157 165
Segmentergebnis -739 93 265 338 172 -23 1 15
Segmentabschreibungen 8 8 4 4 9 42 80 79
Segmentzinserträge 6 11 0 0 0 0 0 0
Segmentzinsaufwendungen 0 0 0 0 0 0 0 0
Segmentertragsteuerergebnis 0 0 0 0 0 0 0 0
Segmentvermögen 6.665 8.282 3.743 3.731 2.730 2.679 4.774 4.676
Segmentschulden 480 668 72 215 584 930 118 313
Segmentinvestitionen 23 18 0 0 7 4 37 0
Wesentliche zahlungsunwirksame Posten -185 178 -4 -5 32 -33 -1 -2

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Berichtspflichtige FORIS-Konzern FORIS-Konzern
Segmente Gesamt Sonstige Segmente Gesamt
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Geschäftsjahr per 30.06 2020 2019 2020 2019 2020 2019
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TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Segmenterlöse (nur Umsatzerlöse) 7.286 9.134 21 0 7.307 9.134
Segmentergebnis -302 423 -9 -8 -310 415
Segmentabschreibungen 100 133 4 4 105 137
Segmentzinserträge 6 11 0 0 6 19
Segmentzinsaufwendungen 0 0 0 0 0 0
Segmentertragsteuerergebnis 0 -1 0 0 0 -1
Segmentvermögen 17.911 19.368 236 -153 18.147 19.215
Segmentschulden 1.254 2.126 28 29 1.282 2.155
Segmentinvestitionen 67 22 0 0 67 22
Wesentliche zahlungsunwirksame Posten -157 137 -1 -240 -158 -103

Bei den in der Segmentberichterstattung ausgewiesenen Segmentzinserträgen und Segmentzinsaufwendungen handelt es sich um die konsolidierten Werte. Das negative Ergebnis der Prozessfinanzierung resultiert vor allem aus den akquiseschwachen Jahren 2015-2017, der daher geringen Zahl an abgeschlossenen bzw. verglichenen Verfahren im ersten Halbjahr 2020, der üblichen hohen Volatilität und in geringerem Maße CoViD19-bedingte Verzögerungen.

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GO AHEAD
Prozessfinanzierung Vorratsgesellschaften Limiteds Vermögensverwaltung
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Geschäftsjahr per 30.06 2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 2019
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TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
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Wesentliche zahlungsunwirksame Posten -185 -178 -4 -5 32 -33 -1 -2
- Auflösung von Rückstellungen und VbKt 30 37 2 0 0 0 0 0
- Zuführung von Rückstellungen und VbKt 328 214 6 5 2 2 1 5
- Zuführung EWB 9 2 0 0 1 35 0 0
- Auflösung EWB 121 1 0 0 35 4 0 2
- Auflösung aktive latente Steuern 0 0 0 0 0 0 0 0
- Abschreibung Goodwill 0 0 0 0 0 0 0 0

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Berichtspflichtige FORIS-Konzern FORIS-Konzern
Segmente Gesamt Sonstige Segmente Gesamt
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Geschäftsjahr per 30.06 2020 2019 2020 2019 2020 2019
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TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Wesentliche zahlungsunwirksame Posten -157 -218 -1 -240 -158 -457
- Auflösung von Rückstellungen und VbKt 32 37 0 31 32 69
- Zuführung von Rückstellungen und VbKt 335 225 1 271 336 496
- Zuführung EWB 10 37 0 0 10 37
- Auflösung EWB 156 7 0 0 156 7
- Auflösung aktive latente Steuern 0 0 0 0 0 0
- Abschreibung Goodwill 0 0 0 0 0 0

II.4 Erläuterung zur Kapitalflussrechnung

Wir verweisen auch auf die Kapitalflussrechnung und auf die Angaben im Konzernanhang unter Tz. 11.2.12. Im Cashflow sind gezahlte und erhaltene Zinsen sowie Zahlungseingänge und -ausgänge aus Ertragsteuern wie folgt enthalten:

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01.01.-30.06.2020 01.01.-30.06.2019
TEUR TEUR
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Gezahlte Zinsen 0 0
Erhaltene Zinsen 6 11
Zahlungsein- und ausgänge aus Ertragsteuern 0 1
Zahlungswirksame Zinsen und Ertragsteuern 6 11

III. Sonstige Angaben

III.1 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag /​ Nachtragsbericht

Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Halbjahresfinanzberichts haben sich keine Ereignisse oder Entwicklungen von besonderer Bedeutung ergeben, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte und Schuldposten oder zur Änderung von Angaben im Anhang zum 30. Juni 2020 geführt hätten.

III.2 Erfolgsunsicherheiten und Schätzungen

III.2.1 Erfolgsunsicherheiten

Die Erfolgsunsicherheiten des Unternehmens sind, soweit solche bestehen, in diesem Abschluss derart berücksichtigt, dass Vermögenswerte mit dem wahrscheinlichen Erfolg der Realisierung ausgewiesen werden.

III.2.2 Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen bei der Bilanzierung

Der Vorstand muss bei der Erstellung des Abschlusses Schätzungen vornehmen sowie Annahmen und Ermessensentscheidungen treffen, die die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, die Angaben im Anhang und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während des Berichtszeitraumes beeinflussen. Den Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen liegen Prämissen zugrunde, die dem verfügbaren Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung des Abschlusses entsprechen. Die realisierten Beträge können von diesen Schätzungen abweichen. Nachfolgend erläutern wir die für den Abschluss wesentlichen Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen des Vorstands.

Die den Schätzungen zugrundeliegenden Annahmen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Schätzungsänderungen werden, sofern die Änderung nur eine Periode betrifft, nur in dieser berücksichtigt. Falls die Änderungen die aktuelle sowie die folgenden Berichtsperioden betreffen, werden diese entsprechend in dieser und den folgenden Perioden berücksichtigt.

Bei der Bewertung von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagevermögen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilie ist die erwartete Nutzungsdauer der jeweiligen Vermögenswerte - gegebenenfalls unterschiedlich für einzelne Komponenten - zu schätzen. Bei der Ermittlung des im Anhang für die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie anzugebenden Zeitwertes sind zudem Einschätzungen über Verkaufswerte, Diskontierungssätze und Mietpreisentwicklungen zu treffen, die auch vor dem Hintergrund des zu betrachtenden Zeitraumes mit Unsicherheiten behaftet sind.

Bei der zumindest jährlich durchzuführenden Überprüfung der Werthaltigkeit des Goodwills sind neben der Zuordnung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit weitere Annahmen zu treffen, die erheblichen Einfluss auf den zu ermittelnden Wert haben. Neben der Herleitung und Fortentwicklung des zu erzielenden Cashflows aus der Unternehmensplanung unterliegen hier der Diskontierungsfaktor sowie die Wachstumsaufschläge beziehungsweise Wachstumsabschläge Schätzungen und Annahmen mit möglicherweise wesentlichem Einfluss auf den Abschluss. Insbesondere die Einschätzung der Markt- und Produktentwicklung und die hieraus abgeleitete Entwicklung des Cashflows können einen erheblichen Einfluss haben und zu einer Wertminderung führen. Die Marktentwicklung ist ausschlaggebend für einen etwaigen Wachstumsaufschlag beziehungsweise -abschlag, der wiederum einen signifikanten Einfluss auf den Terminal Value haben kann. Ein wesentlicher Einflussfaktor für den Werthaltigkeitstest ist daneben die ebenfalls auf Annahmen und Schätzungen basierende Herleitung des Diskontierungsfaktors.

Im Rahmen des zum 31. Dezember 2019 durchgeführten Werthaltigkeitstests der GO AHEAD haben sich keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung ergeben. Für eine wesentliche Einschätzungsänderung zum Halbjahr 2020 sehen wir keinen hinreichenden Anlass.

Bei der Bewertung von Forderungen werden einzelne und pauschalisierte Wertberichtigungen gebildet, um mögliche Zahlungsausfälle entsprechend zu berücksichtigen. Neben der Analyse der Ausfallwahrscheinlichkeiten aus der Vergangenheit sowie Altersstrukturanalysen sind insbesondere bei der Prozessfinanzierung individuelle Einschätzungen der einzelnen Sachverhalte notwendig, die von einer Vielzahl von Annahmen abhängig sind. Insbesondere bei einer sich über den Zeitraum verschlechternden Bonität einzelner Anspruchsgegner kann der Umfang der vorzunehmenden Wertberichtigungen oder tatsächlichen Ausbuchungen den Umfang der Wertberichtigungen übersteigen. Aufgrund der im Verhältnis relativ hohen Einzelforderungen kann es daher zu wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss kommen.

Die Bewertung der Vermögenswerte in der Prozessfinanzierung unterliegt einer Einschätzung, deren Änderung sich auf den Abschluss wesentlich auswirken kann. In die Bewertung fließen juristische Einschätzungen über die Erfolgswahrscheinlichkeit der einzelnen Fälle ein. Dabei berücksichtigen wir auch Faktoren wie Änderungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder den rechtswissenschaftlichen Streitstand in rechtlichen Zweifelsfragen und ziehen diese Faktoren als wertbestimmend heran. Die laufenden Einschätzungen können zu Abweichungen in den Folgeperioden mit Auswirkungen auf den Abschluss führen.

Im Geschäftsbereich Vorratsgesellschaften sind Ermessensentscheidungen eher auf Bonitätsfragen beschränkt. Interessenten für den Kauf einer Vorratsgesellschaft müssen in aller Regel den Kaufpreis vorab zahlen oder bei einem Notar hinterlegen. In den verbleibenden Fällen führen wir zur Bewertung eines etwaigen Ausfallrisikos eine Bonitätsprüfung durch. Basierend auf dieser Prüfung entscheidet der Vorstand, ob der Verkauf stattfindet.

Der Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten werden vom Vorstand eingeschätzt. Soweit er für eine Inanspruchnahme eine überwiegende Wahrscheinlichkeit annimmt, werden die Rückstellungen bilanziell berücksichtigt und Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen. Insbesondere können neue Erkenntnisse über den jeweiligen Einzelsachverhalt in den Folgeperioden zu geänderten Einschätzungen führen.

Der Ermittlung und dem Ansatz der Ertragsteuern, und hier insbesondere der Ermittlung der latenten Steuererstattungsansprüche, liegen ebenfalls Schätzungen zugrunde. Nicht bestandskräftige Bescheide, vorläufige Ergebnisse steuerlicher Außenprüfungen oder Rechtsbehelfe und anhängige finanzgerichtliche Verfahren unterliegen hinsichtlich der Einschätzung über den tatsächlichen Sachverhalt der Veränderung. Bei der Ermittlung der Steuerlatenzen fließen die Einschätzungen zur Fortentwicklung der Unternehmensplanung über einen Mehrjahreszeitraum ein. Hier kann es unter anderem bei sich ändernden Märkten oder Produkten und Dienstleistungen zu erheblichen Abweichungen von der ursprünglichen Einschätzung mit entsprechenden Auswirkungen auf den Konzern kommen.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den Rückstellungen in der Prozessfinanzierung kann der Zeitpunkt des Mittelzuflusses beziehungsweise Mittelabflusses nicht abschließend eingeschätzt werden. Hieraus können sich insbesondere bei einer Verzögerung des Mittelzuflusses Auswirkungen auf den Finanzierungsbedarf und somit auf das Zinsergebnis des Konzerns ergeben.

Wir weisen darauf hin, dass es nach Einschätzung des Vorstands im IFRS-Regelwerk keinen Standard gibt, der eindeutig beziehungsweise zwingend für die Bilanzierung der entsprechenden Vermögenswerte in der Prozessfinanzierung heranzuziehen wäre. Daher und aufgrund der Art der mit den Prozessfinanzierungsverträgen erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten haben wir im Rahmen einer Ermessensentscheidung eine Bilanzierungsmethode in Anlehnung an die Vorschriften in IAS 37 und IAS 38 angewendet.

III.2.3 Änderung von Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen

In den Geschäftsjahren 2020 und 2019 waren keine Änderungen von Schätzungen zu berücksichtigen.

III.3 Eventualforderungen und -verbindlichkeiten

Als Eventualforderung hat die FORIS AG gegen einen Besserungsschein und eine Zahlung aus dem bestehenden Bankguthaben die Anteile an der QSearch Partners (USA) an die übrigen Gesellschafter übertragen. Der Besserungsschein sichert der FORIS AG etwaige Erlöse aus der Verwertung des Schutzrechtes bis zum 31. Dezember 2020 in Höhe von 25,01 Prozent zu. Die Höhe der Eventualforderung ist abhängig von zukünftig erwarteten Erlösen und kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Weitere Eventualforderungen sind nicht auszuweisen.

Eventualverbindlichkeiten bestehen nicht.

III.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse

Zum 30. Juni 2020 bestehen keine wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen und keine Haftungsverhältnisse. Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter III.7.

III.5 Risikoberichterstattung

Hinsichtlich der vollständigen Risikoberichterstattung verweisen wir entsprechend IFRS 7.B6 auf den Risikobericht des Geschäftsberichts 2019 im zusammengefassten Lagebericht, Abschnitt 4. Der Risikobericht steht allen Adressaten unter gleichen Bedingungen und zur gleichen Zeit zur Verfügung unter:

https:/​/​www.foris.com/​aktionaere-investoren/​unternehmenskalender-finanzberichte/​

Ergänzend werden quantitative Angaben zu den Risiken dargestellt.

Kreditrisiko

Als Kreditrisiko oder auch Ausfallrisiko wird das Risiko bezeichnet, das sich aufgrund der Nichteinhaltung vertraglicher Vereinbarungen einer Vertragspartei ergibt und zu entsprechenden finanziellen Verlusten führt. Das maximale Kreditrisiko des FORIS-Konzerns stellt sich wie folgt dar:

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30.06.2020 31.12.2019
EUR EUR
--- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 1.180.188,51 2.332.847,69
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 64.981,98 90.106,91
Steuererstattungsansprüche 3.681,18 3.907,17
Abgegrenzte Aufwendungen 37.969,02 30.714,07
Zahlungsmittel 4.638.892,04 5.770.820,38
Maximales Kreditrisiko 5.925.712,73 8.228.396,22

Das maximale Kreditrisiko des FORIS-Konzerns reduziert sich aufgrund von Sicherheiten beziehungsweise Schuldnern mit unzweifelhafter Bonität wie folgt:

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30.06.2020 31.12.2019
EUR EUR
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Maximales Kreditrisiko 5.925.712,73 8.228.396,22
Sonstige finanzielle Vermögenswerte mit Banken, Kommunen oder Institutionen als Schuldner -129.746,12 -1.040.283,37
Steuererstattungsansprüche im Inland -3.681,18 -3.907,17
Europäische Banken -4.638.892,04 -5.770.820,38
Kreditrisiko 1.153.393,39 1.413.385,30

Der überwiegende Teil des Kreditrisikos besteht gegenüber inländischen Schuldnern. Hinsichtlich der Altersstruktur und der Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang unter Tz. II.2.5.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko wird auf Basis einer laufenden Überwachung der Zahlungsströme, der Zahlungsverbindlichkeiten insbesondere aus der Prozessfinanzierung und einer Vorausschau basierend auf der Planungsrechnung gesteuert. Mögliche Schwierigkeiten bei der Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen werden als Liquiditätsrisiken bezeichnet. Nachfolgend sind die finanziellen Schulden und somit das maximale Liquiditätsrisiko zusammengefasst dargestellt:

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30.06.2020 31.12.2019
EUR EUR
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Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 388.121,38 623.092,66
Rückstellungen 384.506,63 469.706,14
Steuerschulden 59.388,51 44.494,88
Liquiditätsrisiko 832.016,52 1.137.293,68

Verfahren mit hohen Streitwerten, die durch mehrere Instanzen, gegebenenfalls auch mit mehreren Prozessparteien und Gutachtern finanziert und auf die gleiche Anspruchsgrundlage gestützt werden, sind grundsätzlich geeignet, Klumpenrisiken zu bilden. Stellt sich in diesen Verfahren am Ende ein Prozessverlust ein, so ist zum einen eine Wertberichtigung auf die aktivierten Prozesskosten erforderlich. Zum anderen sind Rückstellungen für die zu leistenden gegnerischen Kosten zu bilden. Die Finanzierung solcher Verfahren, erst recht aber ein Zusammentreffen mehrerer solcher negativer Entscheidungen, würde zu einer erheblichen Ergebnisauswirkung und Liquiditätsbelastung führen. Im Rahmen des Abschlusses neuer Prozessfinanzierungsverträge ist daher stets auf das aktuelle Risikoverhältnis in Proportion zum Gesamtfinanzierungsportfolio zu achten.

Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko oder Marktrisiko umfasst das Risiko, dass Bewertungen oder Zahlungsströme von Finanzinstrumenten aufgrund von geänderten Marktpreisen schwanken. Zu den wesentlichen Marktpreisrisiken gehören das Wechselkursrisiko, das Zinsänderungsrisiko und das sonstige Preisrisiko.

Wechselkursrisiko

Zum Stichtag 30. Juni 2020 weist die FORIS AG keine erheblichen offenen Fremdwährungspositionen aus. Somit ergeben sich für die Bewertung von Finanzinstrumenten keine wesentlichen Wechselkursrisiken. Auf eine Sensitivitätsanalyse wurde daher verzichtet. Aus laufenden Geschäftsbeziehungen wurden marginale Rechnungsbeträge in ursprünglich fremder Währung - insbesondere Britisches Pfund (GBP) - beglichen. Veränderungen im Wechselkurs würden sich nicht wesentlich auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage auswirken. Eine Schwankung des Volumens ist nicht zu erwarten, da es sich ausschließlich um weitgehend umsatzunabhängige Kosten des Geschäftsbetriebes der GO AHEAD in Großbritannien handelt. Im Bereich der Prozessfinanzierung wurden Rechnungen in Einzelfällen in Schweizer Franken (CHF) beglichen. Da es sich um Einmaleffekte handelt, kann nicht auf zukünftige Jahre geschlossen werden und somit wurde hier auch auf eine Sensitivitätsanalyse verzichtet. Darüber hinaus wurden keine wesentlichen Rechnungen in ausländischer Währung beglichen. Das Wechselkursrisiko wird im Rahmen des internationalen Neugeschäfts, vor allem in der Prozessfinanzierung, neu bewertet werden müssen.

Zinsänderungsrisiko

Derzeit unterliegen bei der FORIS AG keine Geschäfte einem Zinsänderungsrisiko.

Sonstige Preisrisiken

Aktienkursrisiken oder Risiken aus Restwertgarantien bestehen nicht und eine Sensitivitätsanalyse entfällt. Der FORIS-Konzern unterliegt als Dienstleister lediglich einem allgemeinen Inflationsrisiko. Vor diesem Hintergrund unterbleibt eine weitergehende Sensitivitätsanalyse.

III.6 Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüche

Über die eigentliche Prozessfinanzierung hinaus ist der FORIS-Konzern an mehreren Prozessen und Verfahren beteiligt. Sämtliche Risiken aus zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten Prozessen und Verfahren sind im vorliegenden Abschluss berücksichtigt. Maßgebliche Veränderungen im Verlauf der bestehenden Verfahren und Prozesse sowie in der Zukunft eingeleitete Verfahren oder in anderer Weise geltend gemachte Ansprüche können einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des FORIS-Konzerns haben.

III.7 FORIS als Leasingnehmer und Leasinggeber

Der FORIS-Konzern hat als Leasingnehmer keine wesentlichen Leasingverträge abgeschlossen.

Der Konzern least wenige unterschiedliche Vermögenswerte. Darunter fallen Parkplätze und Büroausstattung. Die Verträge haben eine deutlich unter einem Jahr liegende Mindestlaufzeit (in der Regel: 3 Monate). Die Verpflichtungen des Konzerns aus Leasingverhältnissen sind durch die Eigentumsrechte der jeweiligen Leasinggeber an den geleasten Vermögenswerten besichert.

Die Leasingaufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse betragen in den ersten sechs Monaten 2020 2,0 TEUR (2019: 0,5 TEUR). Die Leasingaufwendungen für Vermögenswerte mit geringem Wert betragen in den ersten sechs Monaten 2020 2,2 TEUR (2019: 0,9 TEUR). Die Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse betragen somit im ersten Halbjahr 2020 4,2 TEUR (2019: 1,4 TEUR).

Als Leasinggeber erhält der FORIS-Konzern zum einen Zahlungen aus der Vermietung des im Juni 2011 fertig gestellten Büroneubaus auf eigenem Grundstück in der Kurt-Schumacher-Str. 22. Das Objekt wird vollständig an einen Dritten vermietet. Der Mietvertrag hat eine Festlaufzeit von fünf Jahren und läuft bis zum 31. Dezember 2022. Dem Mieter wurde das Recht eingeräumt, zustimmungspflichtige Untermietverhältnisse einzugehen und das Mietverhältnis zwei Mal, um jeweils fünf Jahre zu verlängern. Aus diesem Vertrag ergeben sich folgende künftige Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Operating-Leasing-Verhältnissen:

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30.06.2020 31.12.2019
TEUR TEUR
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Bis zu einem Jahr 229 229
Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren 344 458
Über fünf Jahre 0 0
Leasingverpflichtungen 573 687

Darüber hinaus erhielt der FORIS-Konzern als Leasinggeber Zahlungen aus der Verpachtung der Gastronomiefläche im Untergeschoß des ansonsten selbstgenutzten Bürogebäudes in der Kurt-Schumacher-Straße 18-20. Der Pachtvertrag mit einer festen Mietzeit läuft bis zum 31. Dezember 2020. Er verlängert sich um weitere fünf Jahre, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird. Neben einer festen Grundmiete wurde zusätzlich eine umsatzabhängige Pachtzahlung vereinbart. Aus diesem Vertrag ergeben sich folgende künftige Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Operating-Leasing-Verhältnissen:

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30.06.2020 31.12.2019
TEUR TEUR
--- --- ---
Bis zu einem Jahr 19 37
Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren 0 0
Über fünf Jahre 0 0
Leasingverpflichtungen 19 37

Die Erträge aus den oben genannten Operating-Leasingverhältnissen betragen im ersten Halbjahr 2020 132,85 TEUR (Kaltmiete) zzgl. variable Nebenkosten 25,15 TEUR (2019: 265,7 TEUR, Nebenkosten 61,2 TEUR).

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30.06.2020 31.12.2019
TEUR TEUR
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Eventualmietzahlungen 0 5

Durch rückläufige Umsätze des verpachteten Betriebes haben wir keine variable Zahlung vereinnahmt.

III.8 Anzahl der Arbeitnehmer

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30.06.2020 Personen 31.12.2019 Personen
Vorstand 2 2
Leitende Angestellte 1 0
Juristen 7 6
Sonstige Angestellte 25 27
Arbeitnehmer gesamt 35 35

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2020 2019
Durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter für den Berichtszeitraum (einschließlich der sich in Mutterschutz befindlichen Mitarbeiter) 35 33

III.9 Honorierung der Abschlussprüfer

Im ersten Halbjahr 2020 wurden Kosten für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2020 durch die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft in Höhe von 24 TEUR brutto zurückgestellt. Weitere Auftrags- oder sonstige Vertragsverhältnisse mit der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft bestanden und bestehen nicht.

III.10 Nahestehende Unternehmen und Personen

Hinsichtlich des Anteilsbesitzes des Aufsichtsrats verweisen wir auf die Ausführungen unter IIII.11 im Anhang. Der weit überwiegende Teil der Aktien wird von Privatanlegern gehalten und gehandelt. Somit wird die FORIS AG als oberstes Mutterunternehmen des FORIS-Konzerns nicht von einem einzelnen Unternehmen oder von einzelnen Personen beherrscht. Hinsichtlich der in den Konzern einbezogenen Tochtergesellschaften verweisen wir auf unsere Ausführungen unter I.5 im Anhang. Zu den Gesellschaften, von denen Wertpapiere gehalten werden, bestanden über die reine Geldanlage hinaus keine Geschäftsbeziehungen.

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie diesen Personen nahestehenden Familienangehörige im Sinne des IAS 24 können zugleich Kunden oder auch Auftragnehmer der FORIS AG oder einer ihrer Tochterunternehmen sein. Sowohl im ersten Halbjahr 2020 als auch im Geschäftsjahr 2019 wurden von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie diesen Personen nahestehenden Familienangehörigen im Sinne des IAS 24 keine Dienstleistungen bezogen. Über die zuvor genannten Angaben hinaus haben sowohl im ersten Halbjahr 2020 als auch im Geschäftsjahr 2019 keine Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen bestanden.

Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen oder Personen über die Angaben unter III.10 hinaus bestanden zum 30. Juni 2020 und zum 31. Dezember 2019 nicht. Forderungen und Verbindlichkeiten im Konzern wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

III.11 Vorstand und Aufsichtsrat

Mitglieder des Vorstands im ersten Halbjahr 2020 waren:

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30.06.2020

Anteilsbesitz
Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller, Vorstand, Köln seit 15.02.2017 0,25 %
Dr. Volker Knoop, Vorstand, Bonn seit 02.10.2017 0,14 %

Herr Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller ist Beiratsmitglied der Ventusolar Global Capital GmbH, München, und Beiratsvorsitzender der mnoplus marketing GmbH, Bochum.

Der Aufsichtsrat bestand im ersten Halbjahr 2020 aus folgenden Personen:

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30.06.2020

Anteilsbesitz
Dr. Christian Rollmann, Rechtsanwalt, Bonn, Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 30.06.2009 8,17%
Olaf Wilcke, Chief Sales Officer, Bonn, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 30.06.2009 0,06 %
Peter A. Börsch, Unternehmer, Köln Aufsichtsratsmitglied seit 28.05.2018 0,00 %

Herr Dr. Rollmann ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Max and Mary AG, Frankfurt am Main.

Herr Olaf Wilcke ist Vorstand bei German Sweets, einer Unterorganisation des BDSI (Bund der deutschen Süßwarenindustrie), Bonn.

Herr Peter A. Börsch ist Vorsitzender des Beirates der Kipp & Grünhoff GmbH & Co. KG, Leverkusen, Vorsitzender des Beirates der Schmidt-Rudersdorf GmbH & Co. KG, Bergisch Gladbach, Vorsitzender des Beirates der DBH GmbH, Düsseldorf, Beiratsmitglied der C+S Service GmbH, Bergisch Gladbach, und Beiratsmitglied der H.W. Schmitz-Gruppe, Andernach.

III.12 Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Hinsichtlich der Modalitäten für die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrates verweisen wir auf die Ausführungen im Vergütungsbericht des Konzernabschlusses im zusammengefassten Lagebericht, Abschnitt 8.

Die Hauptversammlung der FORIS AG hat am 30. Mai 2016 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge für die Jahre 2016 bis 2020 zu verzichten. Die Gesamtvergütung des Vorstands in den ersten sechs Monaten 2020 betrug 195 TEUR (2019: 393 TEUR).

Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrates im ersten Halbjahr 2020 betrug 50 TEUR (Vorjahreszeitraum 2019: 50 TEUR). Die einem Aufsichtsratsmitglied (gegebenenfalls anteilig) zustehende Vergütung wird erst fällig und zahlbar mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu beschließen hat.

III.13 Aktie

Anzahl der ausstehenden Aktien

Insgesamt wurden ursprünglich 5.860.000 Aktien platziert. Durch die Kapitalherabsetzung im Wege der Einziehung von insgesamt 1.225.226 Aktien, die im Rahmen eines Aktienrückkaufs zurückerworben wurden, wurde die Anzahl der Aktien auf 4.634.774 Aktien reduziert. Die im Jahre 2019 zurückgekauften 22.159 Aktien wurden mit Genehmigung des Aufsichtsrates Anfang 2020 eingezogen. Die Satzungsänderung wurde am 13. Februar 2020 in das Handelsregister eingetragen. Der weit überwiegende Teil der Aktien wird von Privatanlegern gehalten und gehandelt. Ausweislich der Präsenz bei der Hauptversammlung vom 26. Mai 2020 und unter Berücksichtigung der Stimmrechtsmitteilungen halten einzelne Aktionäre bis zu 5 Prozent der Aktien und drei Aktionäre mehr als 5 Prozent und weniger als 10 Prozent der Aktien.

Schwellenwerte und Mitteilungen

Im ersten Halbjahr 2020 gab es keine zu berichtenden Vorgänge; wir verweisen daher auf die ausführliche Darstellung im Geschäftsbericht 2019.

Entwicklung der Aktie

Der Kurs der FORIS-Aktie lag am 30. Juni 2020 bei 3,08 EUR und somit 0,18 EUR über dem Schlusskurs zum 30. Juni des Vorjahrs.

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01.01.-30.06.2020 01.01.-30.06.2019
Ergebnis im Berichtszeitraum je Aktie in EUR 1) -0,07 0,09
Schlusskurs im Berichtszeitraum in EUR 2) 3,08 2,90
Veränderung des Schlusskurses zum Vorberichtszeitraum 6,21 % -4,92 %
Anzahl der Aktien am Stichtag 3) 4.634.774 4.634.774
Marktkapitalisierung am Stichtag EUR 4) 14.275.104 13.440.845
Kurs-Gewinn-Verhältnis 5) -46,0 32,5

1) Berücksichtigung der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während der Periode ausstehenden Aktien.

2) Basis: Handel im Xetra.

3) Unter Abzug der zur Einziehung erworbenen eigenen Anteile.

4) Unter Berücksichtigung der zur Einziehung erworbenen eigenen Anteile.

5) Basis: Schlusskurs zum jeweiligen Stichtag.

III.14 Ermittlung der Ergebnisse je Aktie

III.14.1 Unverwässertes Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ermittelt sich aus dem Ergebnis der Periode im Verhältnis zur gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während der Periode ausstehenden Aktien. Dabei wurde der gewichtete durchschnittliche Bestand der eigenen Anteile entsprechend in Abzug gebracht.

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01.01.-30.06.2020 01.01.-30.06.2019
EUR EUR
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Ergebnis der Periode -310.345,08 415.375,52
Anzahl der während der Periode durchschnittlich ausstehenden Aktien 4.634.774 4.656.933
Unverwässertes Ergebnis je Aktie -0,07 0,09
Verwässertes Ergebnis je Aktie -0,07 0,09

III.14.2 Verwässertes Ergebnis je Aktie

Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis, da keine potenziellen Aktien in Stammaktien umgewandelt wurden und auch keine Vorzugsaktien ausgegeben wurden. Auch gibt es keine entsprechenden Optionen, die zu einer Verwässerung führen würden.

C. Versicherung der gesetzlichen Vertreter und Negativvermerk gem. § 37w Abs. 5 Satz 6 WpHG

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses die Lage des Konzerns so dargestellt ist, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind. Einer vollständigen Prüfung gem. § 317 HGB und einer prüferischen Durchsicht wurde der vorliegende Halbjahresfinanzbericht nicht unterzogen.

Bonn, 13. August 2020

FORIS AG

Der Vorstand

Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller

Dr. Volker Knoop

Unternehmenskalender

2. Halbjahr 2020

13. August Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht

Der Halbjahresfinanzbericht der FORIS AG wird im Bundesanzeiger veröffentlicht und unter:

https:/​/​www.foris.com/​aktionaere-investoren/​unternehmenskalender-finanzberichte/​

FORIS AG

Kurt-Schumacher-Str. 18-20

53113 Bonn

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