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Schloss Wachenheim AG

Management Reports Oct 15, 2020

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Management Reports

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Finanzbericht: 26759550

Schloss Wachenheim AG

Trier

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020

ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT DER SCHLOSS WACHENHEIM AG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/​20

VORBEMERKUNG

Der Konzernlagebericht der Schloss Wachenheim-Gruppe, bestehend aus der Schloss Wachenheim AG - als Muttergesellschaft des Schloss Wachenheim-Konzerns - und ihren konsolidierten Tochtergesellschaften, wurde mit dem Lagebericht der Schloss Wachenheim AG für das Geschäftsjahr 2019/​20 zusammengefasst (§ 315 Abs. 5 HGB i.V.m. § 298 Abs. 2 HGB).

GRUNDLAGEN DER SCHLOSS WACHENHEIM AG UND DES KONZERNS

Geschäftsmodell

Seit über 130 Jahren steht "Schloss Wachenheim" für Sektherstellung hoher Qualität. 1888 als "Deutsche Schaumweinfabrik in Wachenheim" gegründet und 1996 mit der Sektkellerei Faber, Trier, verschmolzen, entwickelte sich die Schloss Wachenheim AG in den letzten 20 Jahren mit Konzerngesellschaften in Frankreich, Polen, Rumänien, Tschechien und der Slowakei zu einem der bedeutendsten Schaumwein- und Perlweinhersteller Europas und der Welt.

Damit einher ging auch eine deutliche Verbreiterung des Produktportfolios der Unternehmensgruppe, das heute neben Sekt, Schaumwein und Perlwein auch Wein, entalkoholisierte Sparklings und Weine, Wermut, Cider, Spirituosen sowie andere weinhaltige Getränke umfasst und damit ein großes Spektrum alkoholhaltiger und alkoholfreier Produkte auf Weinbasis abdeckt. Darüber hinaus werden auch Kinderpartygetränke hergestellt und vertrieben.

Heute ist der Schloss Wachenheim-Konzern in die drei operativen Teilkonzerne Deutschland, Frankreich und Ostmitteleuropa gegliedert. Auf dieser Struktur basiert auch die Gliederung unserer Finanzberichterstattung.

Daneben wird über das nicht operativ genutzte Immobilienvermögen im Segment Übrige Aktivitäten berichtet. Dieses umfasst zurzeit ein bebautes Grundstück in Rumänien.

In Deutschland ist die Schloss Wachenheim AG, Muttergesellschaft des Schloss Wachenheim-Konzerns, entsprechend ihrer Tradition vornehmlich Hersteller und Vertreiber von Sekt, Schaumweinen sowie Perlweinen und unterhält drei Produktionsstandorte:

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Die Kellerei in Trier mit einem jährlichen Produktionsvolumen von bis zu 100 Mio. Flaschen verschiedener Größen gilt dabei als einer der modernsten Betriebe der Branche im europäischen Raum und weltweit.
Das Sektschloss Wachenheim an der Weinstraße verfügt über eine der landesweit größten und modernsten Produktionskapazitäten im Bereich der traditionellen Flaschengärung.
Die Hanse Sektkellerei Wismar, nördlichste Sektkellerei Deutschlands, ist ein "Manufakturbetrieb", in dem jährlich nur kleine Mengen Sekt für den Vertrieb in der Region Mecklenburg-Vorpommern produziert werden, der aber jährlich von bis zu 20.000 Besuchern aus allen Teilen Deutschlands und dem Ausland frequentiert wird.

Eine weitere Niederlassung besteht in Haar bei München.

Die bedeutendsten Sektmarken des deutschen Teilkonzerns sind Faber, Schloss Wachenheim, Nymphenburg Sekt, Schweriner Burggarten, Feist, Schloss Böchingen und Schwansee. Weitere wichtige nationale Marken sind Light Live (alkoholfreie Sparklings und Weine), Bar Royal, Rebling, Kleine Reblaus, Blû Prosecco sowie Robby Bubble, das Kinderpartygetränk.

Der Vertrieb im Inland erfolgt überwiegend über den Lebensmittelhandel. Daneben werden die Produkte des Unternehmens in rund 40 Länder exportiert; die Distribution erfolgt dort in der Regel über lokale Vertriebspartner bzw. Handelsvertreter. Zu den wichtigsten Exportländern gehören Großbritannien, China, Portugal, die Benelux-Länder sowie die Schweiz.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Geschäftstätigkeit im deutschen Teilkonzern ist der Weinfachhandel. Dabei zählt die Rindchen's Weinkontor GmbH & Co. KG, Bönningstedt/​Deutschland zu den führenden Weinanbietern in Deutschland, die ihre Produkte in eigenen Weinfachläden in den Großräumen Hamburg und München, in Partnerkontoren, im Onlinehandel sowie über Systempartnerschaften und "Shop in Shop"-Konzepten vertreibt und darüber hinaus auch die Gastronomie und den Fachhandel beliefert. Am 2. August 2019 wurde dieser Geschäftsbereich durch den Erwerb von 100 % der Anteile an der Vino Weinhandels GmbH (seinerzeit firmierend unter Pieroth Retail GmbH), Burg Layen/​Deutschland, die bundesweit 19 Weinfachgeschäfte sowie eine Online-Plattform betreibt, weiter ausgebaut.

Darüber hinaus verfügt unser traditionsreiches Weingut Reichsgraf von Kesselstatt, Mitglied im Verband Deutscher Prädikats- und Qualitätsweingüter e.V. (VDP), über eine außergewöhnliche Bandbreite an Spitzenlagen an Mosel, Saar und Ruwer und produziert Weine, die auf Augenhöhe mit den Besten ihrer Provenienz stehen.

Der französische Teilkonzern mit der Compagnie Française des Grands Vins (CFGV) ist mit drei Kellereien der bedeutendste Anbieter von Schaumwein in Frankreich:

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Die Kellerei in Tournan-en-Brie nahe Paris ist auf die Schaumweinproduktion nach der Charmat-Methode spezialisiert und verfügt über eine Produktionskapazität von bis zu 60 Mio. Flaschen pro Jahr.
Am Standort Wissembourg im Elsass wird neben Schaumweinen auch eine Vielzahl anderer weinhaltiger Getränke in verschiedenen Flaschengrößen produziert.
In der Kellerei "Maison Veuve Amiot" in Saumur an der Loire, einer Tochtergesellschaft der CFGV, werden jährlich rund 4 Mio. Flaschen an Spitzenprodukten im traditionellen Flaschengärverfahren produziert. Die Historie dieses Hauses reicht bis ins 19. Jahrhundert zurück.

Im Teilkonzern Frankreich werden als wichtigste Marken Charles Volner, Muscador, Opéra, Veuve Amiot, Cavalier, Grand Impérial sowie Pol Clément vertrieben. Die Distribution erfolgt auch hier überwiegend über den Lebensmittelhandel. Daneben werden Vins Mousseux zurzeit in rund 60 Länder der Erde exportiert; die bedeutendsten Exportmärkte sind Russland, die USA, Japan sowie zahlreiche Länder Afrikas.

Die AMBRA S.A., Muttergesellschaft unseres Teilkonzerns Ostmitteleuropa, hat ihren Sitz in Warschau/​Polen und ist an der Börse in Warschau notiert. Sie gehört zu den führenden Anbietern der Wein- und Schaumweinbranche in Ostmitteleuropa. Dabei hat die Vermarktung von Weinen aus der ganzen Welt mit einem Umsatzanteil von rund 48 % das im Vergleich zu den anderen Teilkonzernen größte Gewicht. Die AMBRA S.A. ist außerdem ein wichtiger Anbieter von Wermut und Brandy in Polen. Im Bereich Kinderpartygetränke ist die AMBRA S.A. mit ihrer traditionsreichen Marke Piccolo in Polen ebenso Marktführer wie die Schloss Wachenheim AG mit Robby Bubble in Deutschland. Mit Cydr Lubelski, einem 2013 auf dem polnischen Markt eingeführten Apfelweingetränk, ist die AMBRA S.A. auch in diesem Segment die Nummer eins. In Rumänien gehört die Zarea S.A., eine Tochtergesellschaft der AMBRA S.A., zu den führenden Anbietern von Schaumwein. Darüber hinaus produzieren und vertreiben wir dort auch Spirituosen, darunter die sehr bekannte Marke Milcov.

Der Teilkonzern Ostmitteleuropa umfasst Produktions- und Vertriebsstandorte in Polen, Rumänien, Tschechien und der Slowakei. Neben dem nationalen wie internationalen Lebensmittelhandel beliefern wir dort auch die Gastronomie und Hotellerie ebenso wie den Fachhandel. Daneben betreiben wir auch in Polen und Tschechien insgesamt 34 eigene Weinfachgeschäfte.

Die bedeutendsten Marken des ostmitteleuropäischen Teilkonzerns sind Cin&Cin, Dorato, Fresco, El Sol, Cydr Lubelski, Pliska, Slantschew Brjag, Michelangelo, Zarea, Milcov, Nas Sad, Robby Bubble sowie Piccolo in Polen. Zu Beginn des Geschäftsjahres 2019/​20 wurde das Markenportfolio mit dem Erwerb der Marke Sange de Taur in Rumänien, die dort mit einem Volumen von rund 2 Mio. verkaufter Flaschen pro Jahr zu den meistverkauften Markenweinen zählt, weiter ausgebaut. Darüber hinaus ist die AMBRA S.A. Exklusivdistributor bedeutender internationaler Wein- und Spirituosenmarken wie Sutter Home, Villa Antinori oder Baczewski in Polen.

Steuerungssystem

Bei der Steuerung der Schloss Wachenheim AG und des Konzerns stehen die Umsatz- und Ertragsentwicklungen im Vordergrund. Wichtige Steuerungsgrößen sind Absatzmenge, Umsatzerlöse, das operative Ergebnis (EBIT) sowie der Jahres- bzw. Konzernjahresüberschuss.

Eine monatliche interne Berichterstattung dokumentiert die Entwicklungen der relevanten Steuerungsgrößen im Vergleich zur Planung sowie zum entsprechenden Vorjahreswert. Hierdurch sowie durch regelmäßige Forecasts werden Abweichungen zur Planung frühzeitig transparent. Bei Bedarf können weitergehende Analysen erstellt und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.

Darüber hinaus werden die für die Geschäftsentwicklung relevanten Frühindikatoren ständig beobachtet und analysiert, wie beispielsweise die Entwicklung von Konjunktur und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den für uns wichtigen Absatzmärkten, aber auch die Entwicklung von Wein- und anderen wichtigen Rohstoffpreisen.

WIRTSCHAFTSBERICHT

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Nach einer bereits verhaltenen Entwicklung in 2019 ist die Weltwirtschaft in den ersten Monaten 2020 infolge der Corona-Pandemie dramatisch eingebrochen. Die Maßnahmen, die von vielen Ländern im ersten Quartal 2020 zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Virus getroffen wurden, reichten von Reisebeschränkungen, Veranstaltungsverboten, Kontaktbeschränkungen, Einschränkungen von Angeboten des Handels und von Dienstleistungen bis hin zu Ausgangssperren und belasteten die weltweite wirtschaftliche Entwicklung erheblich. Zwar wurden diese Maßnahmen inzwischen weitgehend wieder gelockert; jedoch wird es in Bereichen, in denen eine große Zahl von Menschen auf begrenztem Raum zusammentreffen, bis zur Verfügbarkeit eines wirksamen Impfstoffs weiterhin Einschränkungen geben. Und auch andere belastende Faktoren für die Weltwirtschaft - etwa geopolitische Spannungen, Handelskonflikte sowie Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem zum 31. Januar 2020 vollzogenen Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union - sind nach wie vor existent, stehen aber aufgrund der Corona-Pandemie derzeit weniger im Fokus.

Das Ausmaß der rezessiven Entwicklung für das gesamte Jahr 2020 ist aktuell schwer abschätzbar und wird maßgeblich von der weiteren Entwicklung der COVID-19-Fallzahlen und damit auch von der Notwendigkeit etwaiger neuer Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie abhängen. Daher geht der IWF derzeit davon aus, dass die Weltwirtschaft in 2020 um 4,9 % schrumpfen wird. Für 2021 erwartet dieser dann wieder ein Wachstum von 5,4 %, weist jedoch auf die mit dieser Einschätzung verbundenen hohen Unsicherheiten sowie auf die Tatsache hin, dass die Entwicklung im Fall einer zweiten Infektionswelle deutlich schwächer ausfallen wird. Die Prognosen für den Euroraum liegen für 2020 bei einem Minus von 10,2 % und für 2021 wieder bei einem Wachstum von 6,0 %.

Für die wichtigen Heimatmärkte unserer Konzernunternehmen gehen die Prognosen für das Bruttoinlandsprodukt in 2020 durchweg von rezessiven Entwicklungen aus. In Deutschland wird ein Rückgang von rund 6 % erwartet, in Frankreich von rund 9 %, in Polen von rund 5 % und in Rumänien von rund 6 %. Für 2021 werden aktuell für diese Länder zwar wieder positive Wachstumsraten prognostiziert; auch diese Erwartungen sind jedoch mit entsprechenden Unsicherheiten verbunden.

Das wirtschaftliche Umfeld der Schloss Wachenheim AG und des Konzerns

Für die Geschäftsentwicklung der Schloss Wachenheim AG sowie des Schloss Wachenheim-Konzerns sind die allgemeine konjunkturelle Lage und die Entwicklung des privaten Konsums in den jeweiligen Heimatländern der Konzernunternehmen sowie in den für uns wichtigen Exportmärkten von großer Bedeutung.

Die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erlassenen Maßnahmen belasten auch die Verbraucherstimmung auf den Heimatmärkten der Unternehmen der Schloss Wachenheim-Gruppe sowie auf wichtigen Exportmärkten. Nachdem der Binnenkonsum in den letzten Jahren eine wesentliche Stütze des Wirtschaftswachstums in zahlreichen Ländern war, sind die relevanten Indikatoren für Einkommenserwartung und Konsumneigung seit März 2020 deutlich eingebrochen. Der "Lockdown" veränderte zudem - zumindest temporär - Einkaufs- und Konsumgewohnheiten. Zwar hat sich die Situation nach schrittweiser Lockerung wieder stabilisiert; es verbleiben jedoch erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich einer möglichen zweiten Welle und damit verbundener neuerlicher Einschränkungen.

Auch in den Betrieben der Schloss Wachenheim-Gruppe haben sich die Corona-Pandemie und die in diesem Zusammenhang umzusetzenden Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Virus spürbar ausgewirkt. So wurde ab März 2020 an allen Standorten die Anzahl der vor Ort präsenten Mitarbeiter so weit wie möglich reduziert. In den Verwaltungsbereichen konnte dies durch Verlagerung von Tätigkeiten in "Homeoffices" umgesetzt werden. In Bereichen, wo dies nicht möglich ist (insbesondere in den Bereichen Keller, Produktion, Lager und in den eigenen Weinfachgeschäften), wurden diverse Maßnahmen umgesetzt, um die Kontakte der Mitarbeiter untereinander und mit Dritten auf ein Minimum zu reduzieren bzw. durch geeignete Schutzmaßnahmen angemessene Risikovorsorge zu treffen. So wurden beispielsweise die Anzahl der Schichten an mehreren Standorten reduziert, Produktionsstandorte kurzzeitig komplett geschlossen und der Mitarbeiteraustausch zwischen den einzelnen Teams weitestgehend vermieden. Dies führte an sämtlichen Standorten zu Einschränkungen und zusätzlichen Aufwendungen, war jedoch alternativlos.

Engpässe gab es temporär auch bei der Verfügbarkeit von Rohmaterial und Transportkapazitäten insbesondere aus Ländern, die in besonderem Maße von der Corona-Pandemie betroffen waren, wie beispielsweise Italien oder Spanien. Zur Sicherung unserer Produktions- und Lieferfähigkeit haben wir daher frühzeitig unsere Bezüge von Wein, Rohmaterial und Handelswaren erhöht und entsprechende Sicherheitsbestände aufgebaut.

Daneben ist die Geschäftsentwicklung des Schloss Wachenheim-Konzerns auch von den Preisentwicklungen in den für uns relevanten Beschaffungsmärkten geprägt. Hier sind insbesondere die Weinpreise zu nennen, die sich aufgrund unserer Produktionsabläufe, insbesondere in Deutschland, erst zeitverzögert auf unser Geschäft auswirken. So war das Geschäftsjahr 2019/​20 in den ersten Monaten noch durch die - bedingt durch geringe Erntemengen in den für uns relevanten Anbaugebieten - hohen Weinpreise für die Ernte 2017 belastet. Die Weinpreise für die Ernte 2018 waren dann wieder spürbar rückläufig, wohingegen sich die Ernte 2019 wieder leicht verteuerte. Hier ist jedoch ebenfalls der erwähnte Zeitversatz der Auswirkung auf unsere Geschäftstätigkeit zu berücksichtigen. Aber auch bei anderen der für uns relevanten Rohstoffe waren wir erneut mit Preissteigerungen konfrontiert.

Geschäftsverlauf Deutschland

Im Geschäftsjahr 2019/​20 lag die Zahl der verkauften Flaschen - umgerechnet in durchschnittliche 1/​1-Flaschen - mit insgesamt 80,1 Mio. leicht über dem Niveau des Vorjahres (79,1 Mio. Flaschen). Dieser Anstieg resultiert aus der erstmaligen Einbeziehung der im August 2019 erworbenen Vino Weinhandels GmbH. Organisch, d.h. bereinigt um diesen Erstkonsolidierungseffekt, waren die Absatzmengen in 2019/​20 leicht rückläufig, was sowohl den Inlandsmarkt als auch das Exportgeschäft betrifft.

Gemessen am Absatz repräsentieren unsere Sekte, Schaumweine und Perlweine nahezu 60 % unserer Produktpalette im deutschen Teilkonzern und sind damit nach wie vor ein wichtiger Erfolgsfaktor des Unternehmens. Rund zwei Drittel unseres Absatzvolumens in diesem Segment entfällt dabei auf den - mengenmäßig im Geschäftsjahr 2019/​20 weitgehend stabilen - Sektmarkt in Deutschland, wobei sich unsere Absätze aufgrund von Steigerungen im Bereich der Handelseigenmarken trotz gegenläufiger Effekte bei den Markenprodukten insgesamt leicht erhöht haben. Unsere wichtigste Marke ist nach wie vor Faber, klassisch als Sekt und seit mehreren Jahren auch als Frizzante, der neben den bisherigen Faber-Freunden vor allem auch jüngere Verbraucher anspricht. Diese Marke haben wir auch im Geschäftsjahr 2019/​20 mit POS-Aktionen sowie mit Online-Aktivitäten unterstützt.

In der Produktkategorie "entalkoholisierte Getränke" liegen unsere Absätze um 11,0 % über dem Niveau des Vorjahres. Das wichtigste Produkt ist unsere Marke Light Live, prickelnd als Alternative zu Sekt und still als alkoholfreier Wein, und auch im Geschäftsjahr 2019/​20 Marktführer im Bereich alkoholfreier Sparklings in Deutschland. Neben den klassischen Varianten in weiß, rosé und rot haben sich auch trendige Geschmacksrichtungen wie Light Live hügo und Light Live sprizz sowie fruchtige Varianten - Mango, Granatapfel, Himbeere und Schwarze Johannisbeere - erfolgreich im Markt etabliert. Abgerundet wird das Light Live-Portfolio durch die in 2019 eingeführten hochwertigen Premium-Varianten Light Live Chardonnay Dry und Light Live Merlot Rose Dry mit charakteristischer Rebsorten-Typizität.

Auf Light Live lag auch im Geschäftsjahr 2019/​20 ein Schwerpunkt unserer werblichen Aktivitäten. Das seit 2017 etablierte Marketingkonzept "Light Live Ladies" im TV- und Online-Bereich wurde auch in 2019/​20 fortgeführt und konsequent weiterentwickelt. Dieses umfasst neben diversen Aktivitäten auf Online-Plattformen und in Sozialen Netzwerken auch aufmerksamkeitsstarke Markeninszenierungen als Sponsor zielgruppenaffiner TV-Sendeformate (wie beispielsweise "GirlsNight" auf SIXX oder "Prominent" auf VOX) sowie Cut-Ins/​Produkteinblendungen. Flankiert wurden diese Maßnahmen durch POS-Aktionen sowie eine umfangreiche PR- und Pressearbeit.

Die Volumina im Bereich "weinhaltige Getränke" liegen dagegen um mehr als 40 % unter dem Niveau des Vorjahres. Dies ist auf die Entwicklung im Inland und dort überwiegend auf den Bereich der Handelseigenmarken infolge des Auslaufens entsprechender Verträge zurückzuführen. Gegenläufig konnte jedoch insbesondere unsere Marke Bar Royal im Export erneut Zuwächse verzeichnen.

Das "Kinderpartygetränk" Robby Bubble hat nach wie vor eine dominierende Stellung in seinem Produktumfeld. Die Absatzmengen sind in 2019/​20 gegenüber dem Vorjahr um 5,4 % zurückgegangen, was ebenfalls überwiegend den Inlandsmarkt betrifft. Auch die Marke Robby Bubble haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr mit umfangeichen Werbemaßnahmen unterstützt. Hier ist insbesondere die Kampagne "Robby Bubble on Tour" zu nennen, bei der wir im Rahmen der "Toggo Tour" des Fernsehsenders SUPER RTL im Sommer 2019 auf verschiedenen Events in ganz Deutschland mit einer Aktionsinsel und einem "Walking Act" präsent waren. Infolge der Corona-Pandemie musste dieses Event in 2020 jedoch abgesagt und damit auch die Fortsetzung dieser Kampagne unterbrochen werden. Aufmerksamkeitsstarke POS-Aktionen sowie Gewinnspiele - unter anderem "Robby Bubble kommt auf Deine Geburtstagsparty" in der Zeit vor der Corona-Krise - haben zu einer Stärkung der Markenwahrnehmung beigetragen.

Im Stillweinbereich liegen unsere Absatzmengen dagegen um mehr als 40 % über dem Niveau des Vorjahres. Der Anstieg entfällt überwiegend auf die erstmalige Einbeziehung der Vino Weinhandels GmbH in den Konzernabschluss. Aber auch organisch sind die Absätze aufgrund einer starken Absatzentwicklung bei der Rindchen's Weinkontor GmbH & Co. KG leicht angestiegen, insbesondere aufgrund eines spürbaren Wachstums im Bereich eCommerce im zweiten Halbjahr des Geschäftsjahres. Dagegen hat unser Traditions-Weingut Reichsgraf von Kesselstatt nach einem starken ersten Halbjahr spürbare Absatzrückgänge infolge der Corona-Krise hinnehmen müssen, bedingt durch die temporäre Schließung von Hotels und Gastronomie als wichtigste Kundengruppen im In- und Ausland.

Die Umsatzerlöse im deutschen Teilkonzern liegen mit insgesamt EUR 122,8 Mio. um 8,1 % über dem Niveau des Vorjahres (EUR 113,6 Mio.). Dieser im Vergleich zur Absatzentwicklung überproportionale Anstieg ist auf die erstmalige Einbeziehung der Vino Weinhandels GmbH zurückzuführen, deren Sortiment insgesamt deutlich höherpreisig ist als der Durchschnitt des bisherigen Produktportfolios in Deutschland. Seit dem Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss hat die Vino Weinhandels GmbH Umsatzerlöse von rund EUR 13,0 Mio. erwirtschaftet. Entsprechend der Absatzentwicklung sind die Umsatzerlöse auch bei der Rindchen's Weinkontor GmbH & Co. KG leicht angestiegen, während das Umsatzniveau bei der Schloss Wachenheim AG sowie bei der Reichsgraf von Kesselstatt GmbH jeweils leicht unter dem Vorjahr liegt. Die Rohmarge ist gegenüber dem Vorjahr um 9,5 % auf EUR 52,0 Mio. angestiegen. Auch diese Entwicklung steht überwiegend im Zusammenhang mit der Erstkonsolidierung der Vino Weinhandels GmbH, aber auch mit Veränderungen im Absatzmix. Daneben war das Geschäftsjahr 2019/​20 in den ersten Monaten noch durch die hohen Weinpreise der Ernte 2017 belastet, während im vergleichbaren Vorjahreszeitraum die niedrigeren Preise der Ernte 2016 entlastend wirkten.

Das Betriebsergebnis (EBIT) des Geschäftsjahres 2019/​20 liegt bei rund EUR 1,8 Mio. nach EUR 3,4 Mio. im Vorjahr. Gegenläufig zur Entwicklung der Rohmarge haben sich höhere Sach- und Personalaufwendungen infolge der erstmaligen Einbeziehung der Vino Weinhandels GmbH ausgewirkt. Die Implementierung unseres eigenen Vertriebsaußendienstes zum 1. Juli 2019 und die Beendigung der Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister hat den Personalaufwand zusätzlich belastet, bei entsprechenden Rückgängen der sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Auch die Werbeaufwendungen waren organisch um EUR 0,4 Mio. rückläufig. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen haben sich (neben Erstkonsolidierungseffekten) insbesondere höhere Versicherungserstattungen (um rund EUR 0,2 Mio.) ausgewirkt. Der Anstieg der Abschreibungen steht im Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse", dem entsprechend geringere Miet- und Leasingaufwendungen - ausgewiesen in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen - gegenüberstehen.

Geschäftsverlauf Frankreich

Der französische Teilkonzern konnte seine Position als bedeutendster Anbieter Frankreichs im Schaumweinbereich (Vins Mousseux sowie Vins Mousseux de Qualité) im abgelaufenen Geschäftsjahr behaupten. Dennoch liegt die Anzahl verkaufter Flaschen mit 57,4 Mio. um 13,5 % unter dem Niveau des Vorjahres (66,4 Mio. Flaschen).

Ursächlich für diesen Rückgang, der nahezu ausschließlich den französischen Inlandsmarkt betrifft, war im ersten Halbjahr 2019/​20 hauptsächlich das Auslaufen von Handelseigenmarkenverträgen zum Kalenderjahresende 2018. Im zweiten Halbjahr des Berichtsjahres hat sich die Corona-Pandemie erheblich auf den dortigen "Sparkling"-Markt ausgewirkt: Während des "Lockdowns" zwischen Mitte März und Mitte Mai 2020 ist der Gesamtmarkt zeitweise um bis zu 50 % eingebrochen, da die gängigen Verwendungsanlässe für diese Produktkategorien - Feierlichkeiten und Veranstaltungen - infolge der in Frankreich sehr weitreichend erlassenen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen zeitweise vollumfänglich weggefallen sind. Zwar entfiel der überwiegende Teil dieses Marktrückgangs auf Champagner; dennoch konnten auch wir uns diesem Trend nicht entziehen.

Im Export-Geschäft liegen die Absatzmengen im gesamten Geschäftsjahr 2019/​20 dagegen nahezu auf dem Vorjahresniveau, wobei ein spürbares Absatzplus im ersten Halbjahr des Berichtsjahres durch Rückgänge im zweiten Halbjahr infolge der weltweiten Corona-Pandemie wieder kompensiert wurden. Der Export-Anteil des Teilkonzerns liegt bei rund 30 %.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen sind die Absätze von Charles Volner, nach wie vor unangefochtener Marktführer im entsprechenden Marktsegment in Frankreich, nach mehreren Jahren mit starken Wachstumsraten, in 2019/​20 um rund 8,7 % zurückgegangen. Nichtsdestotrotz haben wir auch im Berichtsjahr diese Marke mit umfassenden Werbemaßnahmen unterstützt, wobei besonders die nationale Kampagne im Dezember 2019 mit landesweit rund 18.000 Großplakaten in prominenten Platzierungen zu nennen ist.

Bei der Marke Opera, nach wie vor Nummer 3 im Segment der "Blanc de Blancs" in Frankreich, war im Geschäftsjahr 2019/​20 ein Absatzminus von 10,6 % zu verzeichnen. Diese Entwicklung entfällt sowohl auf den französischen Markt als auch auf den Export.

Die Marke Muscador, von der rund 15 % der Absatzmenge exportiert werden, ist weiterhin einer der mengenmäßig führenden Vins Mousseux in Frankreich, wenngleich die Volumina um 3,9 % unter dem Niveau des Vorjahres liegen. Während im Export leichte Steigerungen gegenüber dem Vorjahr verzeichnet werden konnten, sind die Absätze auf dem Inlandsmarkt in Frankreich zurückgegangen, auch infolge rückläufiger Aktionstätigkeiten des Handels aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen.

Bedingt durch die insgesamt rückläufigen Absatzmengen liegen auch die Umsatzerlöse mit EUR 85,9 Mio. um 15,3 % unter dem Niveau des Vorjahres (EUR 101,4 Mio.). Dieser gegenüber der Absatzentwicklung überproportionale Rückgang ist auf die beschriebenen Veränderungen im Produktmix zurückzuführen. Die Rohmarge liegt mit EUR 35,7 Mio. um 14,8 % unter dem Niveau des Geschäftsjahres 2018/​19 (EUR 41,9 Mio.).

Das operative Ergebnis (EBIT) des französischen Teilkonzerns liegt bei EUR 3,4 Mio. nach EUR 6,7 Mio. in 2018/​19. Gegenläufig zur Entwicklung der Rohmarge sind insbesondere die Personalaufwendungen aufgrund einer leicht rückläufigen Mitarbeiterzahl, aber auch durch Veränderungen in der Personalstruktur, um EUR 1,5 Mio. zurückgegangen. Des Weiteren haben hauptsächlich geringere Werbe- und Marketingaufwendungen (um EUR 0,2 Mio.), rückläufige Instandhaltungsaufwendungen (um EUR 0,1 Mio.) sowie geringere Aufwendungen im Zusammenhang mit Geschäftsreisen (um EUR 0,2 Mio.), die aufgrund der Corona-Pandemie zeitweise ausgesetzt werden mussten, das operative Ergebnis entlastet. Der gegenläufige Anstieg der Abschreibungen um EUR 0,3 Mio. steht im Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse", dem auch entsprechend geringere Miet- und Leasingaufwendungen - ausgewiesen in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen - gegenüberstehen. Bereinigt um diesen Effekt aus der Erstanwendung dieses neuen Rechnungslegungsstandards wären die Abschreibungen infolge des Auslaufens der planmäßigen Abschreibungszeiträume älterer Vermögenswerte um rund EUR 0,3 Mio. zurückgegangen.

Geschäftsverlauf Ostmitteleuropa

Im Teilkonzern Ostmitteleuropa konnte der Absatz im Geschäftsjahr 2019/​20 um 2,0 % auf 82,5 Mio. Flaschen gesteigert werden.

Auf dem polnischen Heimatmarkt liegen die Absatzmengen nahezu auf dem Vorjahresniveau. Dabei lag die Geschäftsentwicklung in den ersten acht Monaten des Berichtsjahres (Juli 2019 bis Februar 2020) mit einem Mengenwachstum von 5,7 % deutlicher im Plus, getragen überwiegend von höheren Absätzen bei Stillwein und Kinderpartygetränken. Aber auch Spirituosen, Sparklings, weinhaltige Cocktails und - seit mehreren Jahren erstmals auch wieder - Wermut lagen gegenüber dem Vorjahr im Plus. Spürbare Mengenrückgänge (um rund 20 %) verzeichnete dagegen erneut die Kategorie Cider, entsprechend der ebenfalls rückläufigen Entwicklung des Gesamtmarktes.

Ab März 2020 wurde diese Aufwärtsbewegung jedoch durch die Corona-Krise spürbar gebremst. Belastend wirkten insbesondere der temporäre Wegfall der Bereiche Hotellerie und Gastronomie als wichtige Kundengruppen sowie die zeitweise Schließung zahlreicher unserer eigenen Weinfachgeschäfte.

Insgesamt wurde in Polen (in Landeswährung) eine Umsatzsteigerung von 5,0 % erzielt; dieses gegenüber der Absatzentwicklung überproportionale Wachstum ist auf Änderungen im Produktmix zurückzuführen.

Auch das Geschäft in Rumänien, das rund 15 % des Absatz- und Umsatzvolumens des ostmitteleuropäischen Teilkonzerns repräsentiert, entwickelte sich auch in 2019/​20 erfreulich, mit einem Absatzplus von 20,1 % und einem Anstieg der Umsatzerlöse (in Landeswährung) um 18,9 %. Dies ist auf die Verkäufe von Stillwein unter der zu Geschäftsjahresbeginn neu erworbenen Marke Sange de Taur, aber auch auf höhere Absatzmengen beim Kinderpartygetränk Robby Bubble zurückzuführen. Dagegen waren die Volumina bei den übrigen Produktkategorien - Schaumwein, Brandy, Cider und Wermut - gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufig. Trotz dieser Entwicklung ist unsere Marke Zarea - als umsatzstärkste Marke im rumänischen Portfolio - nach wie vor die Nummer 1 des dortigen Sparkling-Marktes.

In Tschechien konnten organisch rückläufige Absatzvolumina auch durch die erstmalige Einbeziehung der drei neu erworbenen Weinhandelsgesellschaften in den Konzernabschluss nur teilweise kompensiert werden, wobei diese auch erst seit September 2019 (Vino-klub.cz s.r.o.) bzw. April 2020 (Gurmetum s.r.o., Euro Center Trade s.r.o.) konsolidiert werden. Die Umsatzerlöse (in Landeswährung) liegen dort dagegen um 8,6 % im Plus; neben Verschiebungen im Absatzmix haben sich die neuen Konzerngesellschaften mit im Vergleich zum bisherigen Produktportfolio höherpreisigen Sortimenten ausgewirkt. Entsprechend hat sich die Rohmarge gegenüber dem Vorjahr um 16,3 % erhöht. Auch in der Slowakei war das Geschäftsjahr 2019/​20 mit Steigerungen von Absatz und Umsatz von jeweils mehr als 20 % erneut sehr erfolgreich. In diesen beiden Ländern werden jedoch insgesamt weniger als 10 % der Umsätze des Teilkonzerns Ostmitteleuropa erzielt.

Insgesamt konnte der Umsatz des ostmitteleuropäischen Teilkonzerns um 5,9 % bzw. EUR 7,5 Mio. auf EUR 135,9 Mio. gesteigert werden, wobei hier auch negative Währungseffekte von rund EUR 2,0 Mio. enthalten sind. Währungsbereinigt hätte sich eine Umsatzsteigerung um 7,5 % ergeben. Dagegen hat sich die Rohmarge unterproportional zur Umsatzentwicklung um 3,0 % oder EUR 1,7 Mio. auf EUR 58,1 Mio. erhöht. Neben Veränderungen im Absatzmix ist dies auch auf Währungseinflüsse zurückzuführen, insbesondere eine Abschwächung des Polnischen Zloty ab März 2020.

Das operative Ergebnis (EBIT) liegt mit EUR 13,7 Mio. leicht über dem Niveau des Vorjahres (EUR 13,0 Mio.). Gegenläufig zur Entwicklung der Rohmarge sind insbesondere die Ausgangsfrachten (um EUR 0,7 Mio.) sowie die Werbeaufwendungen (um EUR 0,2 Mio.) gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Auch die Personalaufwendungen haben sich um EUR 0,6 Mio. erhöht. Gegenläufig liegen auch die sonstigen betrieblichen Erträge um EUR 0,7 Mio. über dem Niveau des Vorjahres, was auf erhaltene Lohnkostenzuschüsse in Polen im Zusammenhang mit der Corona-Krise zurückzuführen ist. Dagegen steht der Anstieg der Abschreibungen um rund EUR 1,7 Mio. nahezu vollständig im Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse'1, dem entsprechend geringere Miet- und Leasingaufwendungen - ausgewiesen in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen - gegenüberstehen.

Geschäftsverlauf Übrige Aktivitäten

Im Segment Übrige Aktivitäten werden die zurzeit nicht operativ genutzten Liegenschaften regionenübergreifend zusammengefasst. Diese werden in der Bilanz unter der Position "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" ausgewiesen und umfassen zum 30. Juni 2020 noch ein bebautes Grundstück in Bukarest/​Rumänien. Das operative Ergebnis dieses Segments ist wie im Vorjahr nahezu ausgeglichen.

Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2019/​20 wurden im Schloss Wachenheim-Konzern Umsatzerlöse von EUR 338,2 Mio. erzielt. Diese liegen leicht über dem Niveau des Vorjahres (EUR 337,2 Mio.).

In Deutschland ist der Umsatzanstieg um EUR 9,2 Mio. bzw. 8,1 % auf die erstmalige Einbeziehung der Vino Weinhandels GmbH, Burg Layen/​Deutschland, zurückzuführen. Organisch, d.h. bereinigt um diesen Erstkonsolidierungseffekt, hat sich ein leichter Rückgang der Umsatzerlöse ergeben, überwiegend aufgrund der Geschäftsentwicklung bei der Schloss Wachenheim AG.

In Frankreich hat sich neben dem Auslaufen von Handelseigenmarkenverträgen zum Jahresende 2018, die noch zeitanteilig in den Umsatzerlösen des Vorjahres enthalten waren, auch ein spürbarer temporärer Rückgang während der Zeit des "Lockdown" (Mitte März bis Mitte Mai 2020) auf die Umsatzentwicklung ausgewirkt. Dort sind die Umsatzerlöse um EUR 15,5 Mio. bzw. 15,3 % zurückgegangen.

Herausragend ist dagegen die Entwicklung in Ostmitteleuropa mit einem Umsatzplus von EUR 7,5 Mio. bzw. 5,9 %, und das, obwohl auch dort temporäre Schließungen der eigenen Weinfachgeschäfte sowie der temporäre Ausfall von Hotellerie und Gastronomie als wichtige Kundengruppen die Geschäftsentwicklung in den Monaten März bis Mai belastet haben.

Differenziert nach Produktgruppen liegt der Umsatz - ohne Eliminierung der Lieferungen zwischen den operativen Teilkonzernen - bei Sekt, Schaumwein und Perlwein um EUR 15,5 Mio. bzw. 9,1 % unter dem Niveau des Vorjahres. Dieser Rückgang betrifft nahezu ausschließlich den französischen Teilkonzern. Dagegen sind die Umsatzerlöse bei Stillwein um EUR 20,6 Mio. bzw. 26,2 % gestiegen. Ursachlich hierfür waren hauptsächlich die erstmalige Einbeziehung der Vino Weinhandels GmbH, Burg Layen/​Deutschland, in den Konzernabschluss, der Erwerb der (Wein-)Marke Sange de Taur in Rumänien sowie eine starke organische Geschäftsentwicklung in Polen. Der Umsatz der übrigen Produktgruppen hat sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 3,8 Mio. bzw. 4,1 % reduziert, was überwiegend auf das Auslaufen von Handelseigenmarkenverträgen im Bereich der Weincocktails bei der Schloss Wachenheim AG in Deutschland zurückzuführen ist.

Die Anzahl verkaufter Flaschen - umgerechnet in durchschnittliche 1/​1-Flaschen - liegt mit 214,0 Mio. konzernweit leicht unter dem Niveau des Vorjahres (220,7 Mio.). Rückläufige Absatzmengen in Frankreich konnten durch Steigerungen in Deutschland und Ostmitteleuropa nicht vollständig kompensiert werden.

Im zusammengefassten Lagebericht des Vorjahres sind wir für den Gesamtkonzern, aber auch für die Teilkonzerne Deutschland und Ostmitteleuropa, von einem Absatzplus im Geschäftsjahr 2019/​20 ausgegangen. Dagegen haben wir in Frankreich eine rückläufige Entwicklung infolge der ausgelaufenen Handelseigenmarkenverträge bereits erwartet. Insbesondere in Deutschland lagen die Absätze in den ersten sechs Monaten 2019/​20 leicht unter dem Vorjahr und damit auch unter unseren Erwartungen, was hauptsächlich auf ein leicht rückläufiges Jahresendgeschäft 2019 im Inland zurückzuführen war. Dies konnte auch durch die erstmalige Einbeziehung der Vino Weinhandels GmbH in den Konzernabschluss nicht vollumfänglich kompensiert werden. Insofern haben wir die konzernweite Absatzprognose im Zwischenbericht für das erste Halbjahr 2019/​20 von "leicht steigend" auf "stabil" reduziert. In den Folgemonaten wurde unsere Geschäftsentwicklung dann durch die in vielen der für uns relevanten Länder (Heimat- und Exportmärkte) erlassenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gebremst, insbesondere in den von Geschäftsschließungen und Ausgangs- bzw. Kontaktbeschränkungen betroffenen Zeiträumen. Hiermit verbunden war eine spürbare generelle Abschwächung der Verbraucherstimmung in den für uns relevanten Märkten. Vor diesem Hintergrund haben wir unsere Prognose für die Absatzentwicklung Anfang Mai 2020 erneut korrigiert und sind zu dieser Zeit von "leicht unter dem Vorjahresniveau liegenden Absatzvolumina" ausgegangen. Dies haben wir - mit einem Absatzminus von 3,0 % gegenüber dem Vorjahr - auch erreicht.

Diese Entwicklungen blieben auch nicht ohne Auswirkungen auf unsere Umsatzprognose für 2019/​20, die wir im zusammengefassten Lagebericht des Vorjahres mit "konzernweit leicht steigend" angegeben haben. Auch dies haben wir Anfang Mai 2020 korrigiert, und sind zu diesem Zeitpunkt für das gesamte Geschäftsjahr 2019/​20 von gegenüber dem Vorjahr "stabilen" Umsatzerlösen für den Gesamtkonzern ausgegangen, was mit einem leichten Plus von 0,3 % ebenfalls erreicht wurde.

Die Rohmarge des Konzerns (Umsatzerlöse zuzüglich Bestandsveränderung und abzüglich Materialaufwand) liegt mit EUR 145,8 Mio. auf dem Niveau des Vorjahres. Daneben haben sich die Veränderungen der sonstigen betrieblichen Erträge und der übrigen betrieblichen Aufwendungen wie folgt auf das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) ausgewirkt:

Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge um rund EUR 1,1 Mio. resultiert zum überwiegenden Teil aus höheren Versicherungserstattungen im Zusammenhang mit Schadensfällen (um EUR 0,2 Mio.) sowie erhaltenen Lohnkostenzuschüssen in Polen aufgrund der dortigen Corona-Gesetzgebung (EUR 0,6 Mio).

Der Anstieg des Personalaufwands in Höhe von rund EUR 2,9 Mio. entfällt zum größten Teil auf den deutschen Teilkonzern. Hier hat sich hauptsächlich die erstmalige Einbeziehung der Vino Weinhandels GmbH in den Konzernabschluss ausgewirkt. Aber auch die Implementierung unseres eigenen Vertriebsaußendienstes zum 1. Juli 2019 und die Beendigung der Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister hat den Personalaufwand in Deutschland belastet, dem jedoch Rückgänge bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gegenüberstehen. Auch in Ostmitteleuropa ist der Personalaufwand leicht angestiegen. Gegenläufig war die Entwicklung in Frankreich, wo die Mitarbeiterzahl am Standort Tournan-en-Brie infolge der ausgelaufenen Eigenmarkenverträge leicht rückläufig war.

Der Anstieg der Abschreibungen um rund EUR 4,9 Mio. steht im Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 "Leasingverhältnisse". Dieser in 2019/​20 erstmals anzuwendende Rechnungslegungsstandard sieht für Leasingnehmer ein Bilanzierungsmodell vor, in dem grundsätzlich sämtliche Leasingvereinbarungen unabhängig vom ihrem Charakter als Operating- oder Finanzierungsleasing als Nutzungsrecht in der Bilanz zu erfassen und über die Leasingzeit planmäßig abzuschreiben sind. Als Gegenposten wird eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit passiviert, die über die Leasingzeit nach finanzmathematischen Grundsätzen fortgeschrieben wird. Zu Einzelheiten sei auf den Konzernanhang, Abschnitt "Rechnungslegungsgrundsätze" - "Erstmals angewendete neue bzw. geänderte Rechnungslegungsstandards" verwiesen. In der Gewinn- und Verlustrechnung führt die planmäßige Abschreibung dieser Nutzungsrechte zu einem Anstieg der Abschreibungen, mit korrespondierenden Rückgängen der sonstigen betrieblichen Aufwendungen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um insgesamt EUR 2,7 Mio. zurückgegangen. Dies ist zum überwiegenden Teil durch die bereits erwähnten Verschiebungen zum Personalaufwand (Implementierung eigener Vertriebsaußendienst in Deutschland zum 1. Juli 2019) sowie der Mietaufwendungen (die in 2019/​20 entsprechend IFRS 16 "Leasingverhältnisse" als Abschreibung entsprechender Nutzungsrechte dargestellt werden) zurückzuführen. Infolge der Corona-Krise waren darüber hinaus insbesondere die Reisekosten gegenüber dem Vorjahr rückläufig (um rund EUR 0,4 Mio.). Gegenläufig haben sich die erstmals in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, und hier insbesondere die Vino Weinhandels GmbH im deutschen Teilkonzern, auf die Kostenstrukturen des Konzerns ausgewirkt.

Das Finanzergebnis beläuft sich auf rund EUR -1,8 Mio. nach EUR -1,3 Mio. im Vorjahr. Hier haben sich überwiegend höhere Nettoaufwendungen aus Währungsdifferenzen sowie höhere Zinsaufwendungen aus Leasingverhältnissen ausgewirkt.

Der Ertragsteueraufwand ist gegenüber dem Vorjahr um EUR 1,5 Mio. bzw. 26,5 % zurückgegangen. Diese gegenüber der Entwicklung des Vorsteuerergebnisses (dieses war gegenüber dem Vorjahr um 20,8 % rückläufig) überproportionale Verringerung ist in erster Linie auf Verschiebungen in den Ergebnisbeiträgen der einzelnen Konzerngesellschaften mit länderspezifisch unterschiedlichen Ertragsteuersätzen sowie auf Abweichungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung zurückzuführen.

Damit liegt der Konzernjahresüberschuss mit EUR 13,0 Mio. um EUR 3,0 Mio. bzw. 18,8 % unter dem Niveau des Vorjahres (EUR 16,0 Mio.).

Im zusammengefassten Lagebericht des Vorjahres sind wir sowohl für das operative Ergebnis (EBIT) als auch für den Konzernjahresüberschuss jeweils von einer stabilen Entwicklung ausgegangen. Infolge der Geschäftsentwicklung im ersten Halbjahr 2019/​20, wo die Absatzmengen in Deutschland und Frankreich wie bereits ausgeführt hinter unseren Erwartungen zurückgeblieben sind, wurde diese Prognose im Zwischenbericht für das erste Halbjahr 2019/​20 für das gesamte Geschäftsjahr 2019/​20 auf Korridore von EUR 20,0 Mio. bis EUR 22,0 Mio. (Vorjahr EUR 23,0 Mio.) für das EBIT sowie EUR 14,5 Mio. bis EUR 16,0 Mio. (Vorjahr EUR 16,0 Mio.) für den Konzernjahresüberschuss angepasst. Aufgrund der negativen Folgen aus der Corona-Krise haben wir Anfang Mai 2020 - neben der Absatz- und Umsatzprognose - auch die Erwartungen betreffend EBIT und Konzernjahresüberschuss für das gesamte Geschäftsjahr 2019/​20 auf EUR 17,5 Mio. bis EUR 20,0 Mio. für das EBIT und EUR 12,0 Mio. bis EUR 14,5 Mio. für den Konzernjahresüberschuss angepasst.

Obwohl diese geänderten Zielsetzungen, die wir schlussendlich auch erreicht haben, deutlich unter den im zusammengefassten Lagebericht des Vorjahres abgegebenen Prognosen liegen, sind wir, in Anbetracht des herausfordernden Marktumfelds in Deutschland und Frankreich und der Widrigkeiten infolge der Corona-Krise für den gesamten Konzern, mit dem Geschäftsverlauf insgesamt zufrieden und beurteilen die wirtschaftliche Lage des Konzerns weiterhin als positiv.

Der auf die Aktionäre der Schloss Wachenheim AG entfallende Konzernjahresüberschuss - nach Abzug des den nicht beherrschenden Gesellschaftern zustehenden Anteils an diesem Ergebnis - beträgt EUR 7,6 Mio. (Vorjahr EUR 10,9 Mio.). Das Ergebnis je Aktie - verwässert und unverwässert - beläuft sich auf EUR 0,96 (Vorjahr EUR 1,38).

Vermögenslage

Die Bilanzsumme zum 30. Juni 2020 liegt mit rund EUR 372,8 Mio. um 7,7 % über dem Stand zum 30. Juni 2019 (EUR 346,1 Mio.). Die Eigenkapitalquote liegt bei 54,8 % nach 58,3 % zum Vorjahresstichtag.

Der Bilanzwert der immateriellen Vermögenswerte liegt mit EUR 93,5 Mio. um EUR 4,6 Mio. über dem Niveau des Vorjahres. Dieser Anstieg resultiert zum einen aus dem Erwerb der Marke Sange de Taur in Rumänien sowie der restlichen Markenrechte der Pliska-Markenfamilie im Teilkonzern Ostmitteleuropa (EUR 3,8 Mio.). Daneben steht diese Entwicklung im Zusammenhang mit dem Erwerb von jeweils 100 % der Anteile an der Vino Weinhandels GmbH, Burg Layen/​Deutschland, sowie an der Vino-klub.cz s.r.o., der Gurmetum s.r.o. und der Euro Center Trade s.r.o. (alle Prag/​Tschechien) im Teilkonzern Ostmitteleuropa, und die im Rahmen der Kaufpreisallokationen vorgenommenen Neubewertungen des Kundenstamms bei der Vino Weinhandels GmbH und der Vino-klub.cz s.r.o. sowie den jeweils resultierenden Geschäfts- oder Firmenwerten (insgesamt EUR 1,8 Mio.). Zu Einzelheiten sei auf die Ausführungen im Konzernanhang, Abschnitt "Unternehmenszusammenschlüsse" verwiesen. Weitere Zugänge (EUR 0,5 Mio.) betreffen hauptsächlich den Erwerb von Software. Gegenläufig haben sich planmäßige Abschreibungen (EUR 1,0 Mio.) sowie negative Währungseffekte von rund EUR 0,5 Mio. ausgewirkt.

Die Sachanlagen im Konzern sind um EUR 17,0 Mio. angestiegen. Dies betrifft mit EUR 13,8 Mio. die erstmalige Anwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse" und die damit einhergehende Aktivierung von Nutzungsrechten. Diese Nutzungsrechte haben sich im Geschäftsjahr 2019/​20 um weitere EUR 6,4 Mio. erhöht, insbesondere im Zusammenhang mit einem Rückerwerb der Immobilie in Wachenheim aus dem in 2007 abgeschlossenen Sale-and-lease-back-Geschäft und einer demzufolge vorgenommenen Neueinschätzung der Ausübung unserer Kaufoption. Erstmals in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen haben in Höhe von EUR 5,2 Mio. zum Anstieg der Sachanlagen beigetragen. Weitere Zugänge von EUR 8,4 Mio. stehen überwiegend im Zusammenhang mit Modernisierungen unserer Produktionsanlagen sowie mit Anschaffungen von anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Den Zugängen stehen planmäßige Abschreibungen von EUR 13,4 Mio. gegenüber, die auch solche auf Nutzungsrechte umfassen, die gemäß IFRS 16 "Leasingverhältnisse" zu aktivieren waren. Weiterhin hat die Umgliederung einer Immobilie in Böchingen/​Deutschland mit einem Buchwert von EUR 1,5 Mio. in die Position "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte", die aufgrund einer bereits zum Bilanzstichtag hinreichend wahrscheinlichen Veräußerung erforderlich war, zu einem Rückgang geführt. Die Veräußerung erfolgte dann im dritten Kalenderquartal 2020. Daneben haben sich weitere Abgänge von EUR 0,8 Mio. sowie negative Währungseffekte von rund EUR 1,1 Mio. ausgewirkt.

Die übrigen langfristigen Vermögenswerte waren gegenüber dem Vorjahr insgesamt leicht rückläufig. Dies resultiert einerseits aus Umgliederungen von abgegrenzten Buchverlusten aus dem Sale-and-lease-back Geschäft der Immobilien in Trier und Wachenheim in das Sachanlagevermögen, die im Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse" vorzunehmen waren. Andererseits haben sich die nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen um rund EUR 0,2 Mio reduziert, insbesondere aufgrund planmäßiger Abschreibungen von im Equity-Wert enthaltenen Markenrechten. Auch der Bilanzwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien war infolge planmäßiger Abschreibungen leicht rückläufig. Gegenläufig sind die aktiven latenten Steuern gegenüber dem Vorjahr um EUR 0,7 Mio. angestiegen.

Die Vorräte sind konzernweit um EUR 10,8 Mio. auf EUR 115,2 Mio. angestiegen. Dies ist in Höhe von EUR 3,2 Mio. auf den deutschen Teilkonzern und hier nahezu ausschließlich auf die erstmalige Einbeziehung der Vino Weinhandels GmbH in den Konzernabschluss zurückzuführen. Auch in Ostmitteleuropa sind die Vorratsbestände angestiegen, bedingt durch einen höheren Bezug von Rohmaterial und Handelswaren zur Sicherung der Produktions- und Lieferfähigkeit vor dem Hintergrund der Corona-Krise. In Frankreich haben sich dagegen gegenüber dem Vorjahresstichtag keine wesentlichen Veränderungen ergeben.

Liefer- und Leistungsforderungen valutieren um rund EUR 2,0 Mio. unter dem Niveau des Vorjahres. Dies ist auf stichtagsbedingt rückläufige Beträge in Frankreich (um EUR 1,5 Mio.) und Ostmitteleuropa (um EUR 1,4 Mio.) zurückzuführen, während die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Deutschland gegenläufig um EUR 0,9 Mio. angestiegen sind.

Der Anstieg bei den übrigen kurzfristigen Vermögenswerten resultiert aus der erläuterten Umgliederung der Immobilie in Böchingen/​Deutschland aus dem Anlagevermögen in die Position "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte". Dieser wurde jedoch durch gegenläufige Rückgänge in anderen Positionen weitgehend kompensiert, überwiegend resultierend aus Veränderungen bei der Verrechnung aus dem Factoring in Deutschland.

Die liquiden Mittel liegen um EUR 3,5 Mio. unter dem Niveau des Vorjahres, was auf rückläufige Finanzmittelbestände der Konzerngesellschaften in Ostmitteleuropa zurückzuführen ist.

Zur Veränderung des Eigenkapitalanteils der Aktionäre der Schloss Wachenheim AG sowie der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Konzerneigenkapital verweisen wir auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung des Konzerns sowie die erläuternden Angaben im Anhang.

Trotz einem gegenüber dem Vorjahresstichtag leicht höheren Eigenkapital ist die Eigenkapitalquote von 58,3 % zum 30. Juni 2019 auf 54,8 % zum 30. Juni 2020 zurückgegangen. Hier hat sich maßgeblich die erstmalige Anwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse" ausgewirkt, aus der eine Erhöhung der Bilanzsumme um EUR 13,2 Mio. resultierte. Auch die Entwicklung der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten, die gegenüber dem Vorjahresstichtag um insgesamt EUR 28,0 Mio. angestiegen sind, ist zum überwiegenden Teil auf die Erfassung von Leasingverhältnissen zurückzuführen. Zu Einzelheiten sei auf den Konzernanhang, Abschnitt "Rechnungslegungsgrundsätze" - "Erstmals angewendete neue bzw. geänderte Rechnungslegungsstandards" verwiesen. Daneben haben auch die im Berichtsjahr getätigten Investitionen sowie eine höhere Working Capital-Finanzierung im Teilkonzern Ostmitteleuropa zu einem Anstieg der Finanzverbindlichkeiten geführt. Ohne die Berücksichtigung von Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen beläuft sich die Nettoverschuldung zum 30. Juni 2020 auf EUR 49,0 Mio. (30. Juni 2019: EUR 35,8 Mio.).

Stichtagsbedingt sind die Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten um EUR 2,7 Mio. zurückgegangen. Auch die übrigen Verbindlichkeiten liegen um EUR 0,9 Mio. unter dem Niveau des Vorjahresstichtags. Dieser Rückgang betrifft zum überwiegenden Teil rückläufige kreditorische Debitoren sowie geringere Abgrenzungen von Kundenboni im deutschen Teilkonzern.

Finanzlage

Aus der Geschäftstätigkeit des Schloss Wachenheim-Konzerns hat sich im Geschäftsjahr 2019/​20 ein Rückgang des Finanzmittelfonds (dieser entspricht den in der Konzernbilanz ausgewiesenen liquiden Mitteln) von EUR 3,5 Mio. ergeben. Die Kapitalflussrechnung zeigt die Entwicklung der Zu- und Abflüsse liquider Mittel aus der laufenden Geschäftstätigkeit, aus der Investitionstätigkeit sowie aus der Finanzierungstätigkeit.

Gegenüber dem Vorjahresstichtag hat sich der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (vor Änderungen des Nettoumlaufvermögens) um EUR 0,4 Mio. auf EUR 26,2 Mio. erhöht. Aus Änderungen des Nettoumlaufvermögens resultierte im Geschäftsjahr 2019/​20 ein Mittelabfluss von rund EUR 13,2 Mio. (im Vorjahr Mittelzufluss von rund EUR 1,2 Mio.), was hauptsächlich auf Veränderungen des Working Capital (Vorräte zuzüglich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) zurückzuführen ist. Daneben hat sich die erstmalige Anwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse" ausgewirkt, wonach die Tilgung sämtlicher nach diesem Standard zu bilanzierenden Leasingverbindlichkeiten als Veränderung des Nettoumlaufvermögens auszuweisen ist.

Die Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sowie für den Erwerb von Konzernunternehmen liegen insgesamt bei rund EUR 13,2 Mio. nach EUR 18,1 Mio. im Vorjahr. Dies betrifft einerseits den Erwerb von jeweils 100 % der Anteile an der Vino Weinhandels GmbH, Burg Layen/​Deutschland, sowie an drei Weinhandelsgesellschaften in Tschechien. Andererseits führten Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen zu Mittelabflüssen von EUR 11,6 Mio. Im Vorjahr sind die Auszahlungen in Höhe von rund EUR 3,8 Mio. auf den Erwerb der restlichen 30 % der Anteile an Rindchen's Weinkontor mit Wirkung zum 1. Januar 2019 und mit weiteren EUR 14,3 Mio. auf Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte entfallen. Diesen Investitionsausgaben stehen Mittelzuflüsse aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten von rund EUR 0,4 (Vorjahr EUR 0,3 Mio.) gegenüber. Insgesamt ergibt sich damit ein Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit von EUR 12,8 Mio. (Vorjahr EUR 17,8 Mio.).

Gegenüber dem 30. Juni 2019 sind die Finanzverbindlichkeiten - bereinigt um die Effekte aus der erstmaligen Einbeziehung neu erworbener Konzerngesellschaften sowie aus der Erstanwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse" - um rund EUR 2,9 Mio. angestiegen. Die im Geschäftsjahr 2019/​20 gezahlten Dividenden belaufen sich auf EUR 6,9 Mio. (Vorjahr EUR 6,6 Mio.), die in Höhe von EUR 4,0 Mio. (Vorjahr EUR 4,0 Mio.) auf die Aktionäre der Schloss Wachenheim AG und mit rund EUR 2,9 Mio. (Vorjahr EUR 2,6 Mio.) auf Minderheitsgesellschafter von Tochtergesellschaften entfallen. Damit ergibt sich ein Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit von EUR 4,0 Mio. (im Vorjahr EUR 7,3 Mio.).

Zum 30. Juni 2020 wurde insgesamt ein Betrag in Höhe von EUR 55,0 Mio. (Vorjahr EUR 45,3 Mio.) über Banken und Gesellschafter finanziert (ohne Leasingverhältnisse). Hiervon entfallen EUR 20,8 Mio. (Vorjahr EUR 18,5 Mio.) auf solche mit langfristigen Laufzeiten und in Höhe von EUR 34,2 Mio. (Vorjahr EUR 26,8 Mio.) auf solche mit kurzfristigen Laufzeiten. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultiert insbesondere aus den Investitionen des Berichtsjahres sowie einer höheren Working Capital-Finanzierung im ostmitteleuropäischen Teilkonzern. Der Zinsaufwand im Geschäftsjahr 2019/​20 betrug insgesamt EUR 0,9 Mio. (Vorjahr EUR 0,8 Mio.). Daneben haben sich die Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse" gegenüber dem Vorjahresstichtag um EUR 18,3 Mio. erhöht.

Investitionen

Die Zugänge zu den Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten belaufen sich - bereinigt um die Effekte aus Erstkonsolidierungen von Konzerngesellschaften sowie Zugänge von Nutzungsrechten nach IFRS 16 "Leasingverhältnisse" - auf EUR 12,6 Mio. Im Vorjahr haben sich diese Zugänge auf EUR 14,3 Mio. belaufen.

Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Investitionen in Grundstücke und Gebäude (EUR 1,1 Mio.), in technische Anlagen und Maschinen (EUR 3,8 Mio.), in andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung (EUR 2,4 Mio.) sowie in Markenrechte (EUR 3,8 Mio.) und in Software (EUR 0,3 Mio.). Ferner wurden Anzahlungen für im Bau befindliche Anlagen in Höhe von rund EUR 1,2 Mio. geleistet, insbesondere im Zusammenhang mit der Modernisierung von Produktionsanlagen am Standort Bilgoraj/​Polen. Im Vorjahr standen die Zugänge überwiegend im Zusammenhang mit dem Bau eines neuen Palettierzentrums am Standort Trier in Deutschland sowie der Modernisierung von Produktionsanlagen in Frankreich und Polen.

Darüber hinaus wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht aktivierungsfähige Ausgaben zur Erhaltung von Produktionseinrichtungen getätigt. Die Aufwendungen hierfür beliefen sich im Konzern wie im Vorjahr auf insgesamt EUR 4,4 Mio.

ERLÄUTERUNGEN ZUR SCHLOSS WACHENHEIM AG NACH HGB

Vorbemerkung

Die Schloss Wachenheim AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft und im Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich unter HRB 40686 eingetragen. Sie ist die Muttergesellschaft des Schloss Wachenheim-Konzerns.

Neben ihrer operativen Geschäftstätigkeit auf dem Heimatmarkt - wie im Abschnitt "Grundlagen der Schloss Wachenheim AG und des Konzerns" beschrieben - fungiert die Gesellschaft auch als Holding innerhalb der Schloss Wachenheim-Gruppe. Dabei unterliegt ihre Geschäftstätigkeit grundsätzlich den gleichen Einflussfaktoren, Chancen und Risiken wie auch der Konzern.

Der Jahresabschluss der Schloss Wachenheim AG wird nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.

Ertragslage der Schloss Wachenheim AG

Im Geschäftsjahr 2019/​20 lag die Zahl der verkauften Flaschen - umgerechnet in durchschnittliche 1/​1-Flaschen - mit rund 73,7 Mio. nahezu auf dem Niveau des Vorjahres (74,8 Mio. Flaschen). Leicht rückläufige Entwicklungen im Bereich der Markenprodukte wurden durch höhere Volumina im Handelseigenmarkengeschäft teilweise kompensiert; die Rückgänge betreffen sowohl den Inlandsmarkt als auch das Exportgeschäft. Ursächlich für diese Entwicklung war hauptsächlich ein leicht rückläufiges Jahresendgeschäft 2019 im Inland. Differenziert nach Produktkategorien waren Rückgänge insbesondere bei den Cocktailgetränken zu verzeichnen, was auf die Entwicklung im Inland und dort überwiegend auf den Bereich der Handelseigenmarken infolge des Auslaufens entsprechender Verträge zurückzuführen ist. Gegenläufig konnten wir insbesondere bei Perlweinen sowie in der Kategorie entalkoholisierte Getränke Zuwächse verzeichnen.

Bedingt durch Änderungen im Produktmix sind die Umsatzerlöse allerdings überproportional zur Absatzentwicklung von EUR 94,0 Mio. um 5,4 % auf EUR 89,0 Mio. zurückgegangen. Die Materialquote (Materialaufwand zuzüglich Bestandsveränderungen im Verhältnis zu den Umsatzerlösen) liegt bei 60,4 % (Vorjahr 59,8 %). Auch hier haben sich hauptsächlich Änderungen im Absatzmix sowie leicht gestiegene Rohstoffpreise ausgewirkt.

Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge um EUR 1,1 Mio. steht überwiegend im Zusammenhang mit gestiegenen Erträgen aus konzernintern weiterbelasteten Dienstleistungen sowie höheren Erstattungen im Zusammenhang mit Schadensfällen.

Der Personalaufwand ist gegenüber dem Vorjahr um 2,0 % bzw. EUR 0,3 Mio. zurückgegangen. Gegenläufig zu einer leicht gestiegenen Mitarbeiterzahl im Jahresdurchschnitt sowie Lohn- und Gehaltssteigerungen haben insbesondere rückläufige Zuführungen zu Bonusrückstellungen sowie Änderungen in der Mitarbeiterstruktur insgesamt zu einem leichten Rückgang geführt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit rund EUR 18,6 Mio. um 2,4 % unter dem Niveau des Vorjahres (EUR 19,0 Mio.). Dies ist insbesondere auf eine Reduzierung der Werbeaufwendungen (um EUR 0,2 Mio.) sowie rückläufige Beratungskosten (um EUR 0,2 Mio.) zurückzuführen. Infolge der Corona-Pandemie sind darüber hinaus Aufwendungen für Messen und Geschäftsreisen um insgesamt EUR 0,5 Mio. zurückgegangen, unter anderem aufgrund der Absage der ProWein im März 2020. Gegenläufig haben sich insbesondere Aufwendungen im Zusammenhang mit konzernintern weiterbelasteten Dienstleistungen ausgewirkt.

Insgesamt ist das operative Ergebnis gegenüber dem Vorjahr um EUR 1,2 Mio. zurückgegangen. Aufgrund höherer Beteiligungserträge konnte das Finanzergebnis gegenläufig um EUR 1,1 Mio. gesteigert werden. Zinsen und ähnliche Aufwendungen waren gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant. Infolge bestehender körperschaftsteuerlicher und gewerbesteuerlicher Verlustvorträge und Abweichungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung sind Aufwendungen aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in 2019/​20 nur in geringem Umfang angefallen; im Vorjahr war hier ein Aufwand von rund EUR 0,6 Mio. ausgewiesen.

Der Jahresüberschuss 2019/​20 beläuft sich auf EUR 6,9 Mio. nach EUR 6,4 Mio. im Vorjahr.

Unsere im zusammengefassten Lagebericht des Vorjahres abgegebene Prognose, nach der wir für den Jahresabschluss der Schloss Wachenheim AG von leicht höheren Absatzmengen und hierzu unterproportional steigenden Umsatzerlösen ausgegangen sind, konnten wir nicht erreichen. Ursächlich hierfür war ein gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufiges Jahresendgeschäft 2019, das wir im Verlauf des restlichen - und von der Corona-Krise belasteten - Geschäftsjahres nicht mehr kompensieren konnten. Infolgedessen liegt auch die Entwicklung des operativen Ergebnisses, das wir seinerzeit auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2018/​19 prognostiziert hatten, unter unseren Erwartungen. Kompensiert wurde dies dagegen durch ein höheres Beteiligungsergebnis sowie ergebnisbedingt rückläufige Steueraufwendungen, so dass der Konzernjahresüberschuss - dieser war ebenfalls auf dem Niveau von 2018/​19 prognostiziert - sogar leicht über dem Vorjahreswert liegt. In Anbetracht der zeitweise widrigen Rahmenbedingungen erachten wir den Geschäftsverlauf dennoch als zufriedenstellend und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens insgesamt als positiv.

Vermögenslage der Schloss Wachenheim AG

Die Bilanzsumme zum 30. Juni 2020 ist gegenüber dem Vorjahr um rund EUR 1,2 Mio. bzw. 0,8 % auf EUR 141,1 Mio. zurückgegangen. Die Eigenkapitalquote liegt mit 57,2 % leicht über dem Niveau des Vorjahres (54,6 %).

Der Bilanzwert der immateriellen Vermögenswerte ist mit EUR 0,2 Mio. gegenüber dem Vorjahr (EUR 0,1 Mio.) nahezu unverändert. Der Buchwert der Sachanlagen hat sich von EUR 13,3 Mio. auf EUR 11,3 Mio. reduziert. Zugängen von rund EUR 1,0 Mio. standen Abschreibungen von EUR 3,0 Mio. gegenüber. Das Finanzanlagevermögen ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Die Vorräte liegen mit EUR 34,8 Mio. leicht über dem Niveau des Vorjahres (EUR 34,6 Mio.). Mengen- und wertmäßig höhere Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wurden durch rückläufige Lagervolumina an Fertigerzeugnissen und Waren nahezu vollständig kompensiert.

Stichtagsbedingt sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um EUR 0,8 Mio. auf EUR 5,0 Mio. angestiegen. Hierbei hat sich auch ein um rund EUR 2,5 Mio. rückläufiges Factoring-Volumen ausgewirkt. Der höhere Stand an Forderungen gegen verbundene Unternehmen - EUR 15,5 Mio. gegenüber von EUR 14,4 Mio. zum 30. Juni 2019 - resultiert überwiegend aus der Einbeziehung der Vino Weinhandels GmbH in die Konzernfinanzierung. Ursächlich für den Rückgang der sonstigen Vermögensgegenstände waren hauptsächlich Veränderungen bei den Verrechnungen aus dem Factoring.

Pensions- und Steuerrückstellungen valutieren jeweils auf dem Niveau des Vorjahres. Die sonstigen Rückstellungen liegen dagegen mit EUR 7,4 Mio. um rund EUR 1,6 Mio. unter dem Niveau zum 30. Juni 2019. Dies ist insbesondere auf rückläufige personalbezogene Rückstellungen (um EUR 0,7 Mio.) sowie auf geringere Rückstellungen für Boni und Werbekostenzuschüsse (um EUR 0,5 Mio.) zurückzuführen.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen waren stichtagsbedingt um rund EUR 1,1 Mio. rückläufig. Auch die sonstigen Verbindlichkeiten sind um rund EUR 2,8 Mio. auf rund EUR 6,9 Mio. zurückgegangen, überwiegend infolge rückläufiger kreditorischer Debitoren sowie geringerer Schaumweinsteuerverbindlichkeiten.

Finanzlage der Schloss Wachenheim AG

Zum 30. Juni 2020 wurde ein Betrag in Höhe von rund EUR 25,8 Mio. (Vorjahr EUR 27,6 Mio.) über Banken fremdfinanziert. Gleichzeitig waren die flüssigen Mittel gegenüber dem Vorjahresstichtag leicht rückläufig. Die Nettoverschuldung gegenüber Kreditinstituten hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um rund EUR 1,6 Mio. reduziert. Die Finanzierung durch Gesellschafter liegt bei EUR 6,4 Mio. nach EUR 3,7 Mio. zum 30. Juni 2019. Die Finanzierung von Investitionen erfolgt teilweise auch über Finanzierungsleasing; die entsprechenden Verbindlichkeiten belaufen sich auf insgesamt rund EUR 0,4 Mio. (Vorjahr EUR 0,6 Mio.).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten unterteilen sich in langfristige Laufzeiten, d.h. länger als ein Jahr, mit einem Betrag von EUR 18,0 Mio. (Vorjahr EUR 18,5 Mio.) und kurzfristige Laufzeiten mit einem Betrag von EUR 7,8 Mio. (Vorjahr EUR 9,1 Mio.). Daneben wird zum Zwecke der Auslagerung von Ausfallrisiken und zur Liquiditätssicherung ein revolvierendes Factoring betrieben; zum Bilanzstichtag waren Forderungen in Höhe von EUR 17,8 Mio. (Vorjahr EUR 21,8 Mio.) verkauft. Der Zinsaufwand im Geschäftsjahr 2019/​20 betrug hierfür wie im Vorjahr EUR 0,5 Mio.

Im Geschäftsjahr 2019/​20 wurde wie in 2018/​19 eine Dividende von EUR 0,50 pro Aktie an die Aktionäre ausgeschüttet. Dies entspricht wie im Vorjahr einer Ausschüttungssumme von EUR 4,0 Mio.

Investitionen der Schloss Wachenheim AG

Im Geschäftsjahr 2019/​20 haben die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände EUR 1,1 Mio. (Vorjahr EUR 5,5 Mio.) betragen. Dabei handelt es sich um Investitionen zur Erweiterung und Verbesserung bestehender Produktionsanlagen sowie um Betriebs- und Geschäftsausstattung. Im Vorjahr standen diese überwiegend im Zusammenhang mit dem Neubau des Palettierzentrums sowie die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach unseres Produktions- und Lagergebäudes am Standort Trier.

Darüber hinaus wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht aktivierungsfähige Ausgaben zur Erhaltung von Produktionseinrichtungen getätigt. Die Aufwendungen hierfür beliefen sich auf insgesamt EUR 1,7 Mio. (Vorjahr EUR 1,6 Mio.).

VORGÄNGE VON BESONDERER BEDEUTUNG NACH DEM BILANZSTICHTAG

Im August 2020 hat die Schloss Wachenheim AG ihr im Dezember 2007 verkauftes und seitdem zurückgemietetes Betriebsgrundstück in Wachenheim/​Deutschland zurückerworben. Der Kaufpreis hat rund EUR 3,7 Mio. betragen.

Ebenfalls im August 2020 hat die Schloss Wachenheim AG eine Liegenschaft in Böchingen/​Deutschland zu einem Preis von EUR 1,9 Mio. veräußert. Dabei wurde ein Buchgewinn von rund EUR 0,4 Mio. erzielt.

Zu weiteren Einzelheiten dieser Sachverhalte sei auf den Konzernanhang, Anmerkung (33), verwiesen.

Weitere Ereignisse, die nach dem Abschlussstichtag 30. Juni 2020 eintraten und für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Schloss Wachenheim AG sowie des Schloss Wachenheim-Konzerns von Bedeutung wären, sind uns nicht bekannt.

RISIKEN UND CHANCEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG

Risikomanagementsystem

Die Unternehmen des Schloss Wachenheim-Konzerns sind aus ihrer Geschäftstätigkeit heraus zahlreichen Risiken, d.h. Entwicklungen oder Ereignissen, die sich negativ auf die Erreichung der konzernweiten Zielsetzungen auswirken können, ausgesetzt. Das Risikomanagement hat die Aufgabe, Risiken rechtzeitig zu erfassen und zu bewerten, damit wir gegebenenfalls zeitnah gegensteuern können. Es besteht aus den Elementen Risikostrategie, Frühwarnsystem, Risikoidentifizierung, -klassifizierung und -steuerung sowie dem Überwachungs- und Kontrollsystem. Den Rahmen hierfür bildet eine konzernweit gültige Richtlinie.

Im Zentrum unseres Risikomanagementsystems steht die Risikoinventur. Hierbei erfassen wir in einem IT- gestützten Risikomanagementsystem regelmäßig in allen Geschäftsbereichen die relevanten Risiken und bewerten sie im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens und die möglichen Auswirkungen auf das Unternehmen. Dabei werden die Eintrittswahrscheinlichkeiten in verschiedene Kategorien klassifiziert und mit der potenziellen Schadenshöhe multipliziert. In Unternehmensbereichs- und Ressort-, falls notwendig auch in Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen wird über die wesentlichen Risiken berichtet und über mögliche Gegenmaßnahmen beraten. Unsere Planungsprozesse, das Controlling sowie das Qualitätsmanagement sind weitere Bestandteile des Risikomanagementsystems.

Durch gewissenhafte Prüfungen versuchen wir, finanzielle und operative Risiken in einem überschaubaren Rahmen zu halten. Die vorhandenen Kontrollmechanismen funktionieren und haben sich in der Vergangenheit bewährt. Trotzdem werden wir auch in Zukunft die Risiko-Controlling- und Informationssysteme permanent weiterentwickeln.

Gleichzeitig gilt es, Chancen frühzeitig zu erkennen, zu nutzen und diese im Rahmen strategischer und operativer Entscheidungen gegen die entsprechenden Risiken abzuwägen. Dabei sind Chancen solche Entwicklungen und Ereignisse, die in der Zukunft zu einer positiven Abweichung zu unseren Prognosen bzw. zu unseren Unternehmenszielen führen. Eine Erfassung von Chancen im Rahmen des Risikomanagementsystems erfolgt nicht. Der Vorstand der Schloss Wachenheim AG lässt sich jedoch regelmäßig von den Fachabteilungen sowie von internen Arbeitsgruppen über Chancen berichten.

Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand sind konkrete Risiken aus der vergangenen oder der erwarteten künftigen Entwicklung nicht erkennbar, die den Fortbestand der Schloss Wachenheim AG nachhaltig gefährden oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinträchtigen könnten. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich insgesamt keine wesentlichen Veränderungen im Risikoprofil des Konzerns ergeben. Trotz aller Maßnahmen zur Reduzierung von Risiken können diese jedoch niemals völlig ausgeschlossen werden.

Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem

Ziele des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess, das alle rechnungslegungsrelevanten Prozesse umfasst, sind die Identifikation und die Bewertung von Risiken, die den Abschluss wesentlich beeinflussen können. Erkannte Risiken können durch die Einführung von Maßnahmen und die Implementierung von entsprechenden Kontrollen gezielt überwacht und gesteuert werden.

Prozessintegrierte und prozessunabhängige Kontrollen bilden die beiden Bestandteile des internen Überwachungssystems der Schloss Wachenheim AG. Neben dem Vier-Augen-Prinzip sind maschinelle IT-Prozesskontrollen und automatisierte Validierungs- und Plausibilitätsprüfungen wesentliche Teile der prozessabhängigen Kontrollen.

Die für die Rechnungslegung relevanten Kontrollen richten sich insbesondere auf Risiken wesentlicher Falschaussagen in der Finanzberichterstattung.

Die auf Ordnungsmaßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems der Schloss Wachenheim AG stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden. Daneben ist gewährleistet, dass Inventuren ordnungsgemäß durchgeführt und Vermögenswerte sowie Schulden im Jahresabschluss zutreffend angesetzt, ausgewiesen und bewertet werden.

Die Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung der Schloss Wachenheim AG umfassen beispielsweise die Analyse der Geschäftsentwicklung anhand spezifischer Kennzahlen, aber auch die Detailanalyse von Einzelsachverhalten. Die Trennung von Funktionen wie Verwaltung, Ausführung, Abrechnung und Genehmigung sowie deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen dienen der Vermeidung von Missbrauch. Das interne Kontrollsystem gewährleistet auch die Abbildung von Veränderungen im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld der Schloss Wachenheim AG sowie die Identifizierung und Umsetzung neuer bzw. geänderter gesetzlicher und anderer Vorschriften zur Rechnungslegung.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften im Schloss Wachenheim-Konzern einschließlich der Vorschriften zur Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) regeln die einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der in den Konzernabschluss einbezogenen inländischen und ausländischen Tochtergesellschaften. Dabei kommen ausschließlich solche IFRS zur Anwendung, die zum Zeitpunkt der Aufstellung von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der EU übernommen wurden.

Auf Konzernebene umfassen die spezifischen Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung die Analyse und gegebenenfalls die Anpassung der durch die Konzerngesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse unter Beachtung der von den Abschlussprüfern erstellten Berichte bzw. die hierzu geführten Abschlussbesprechungen. Daneben bestehen ein umfassender Katalog von Konzernvorgaben sowie ein vorgegebener Terminplan. Außerdem erfolgen auf Konzernebene auch die Aufbereitung und Aggregation von Daten für die Erstellung von Konzernlagebericht und Konzernanhang.

Die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems wird darüber hinaus durch externe Abschlussprüfer in Stichproben überprüft. Die Prüfung des Konzernabschlusses sowie der einbezogenen Gesellschaften stellt eine weitere wichtige, prozessunabhängige Überwachungsmaßnahme im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess dar. Daneben beurteilt der externe Konzernabschlussprüfer auch die Funktionsfähigkeit des Risikofrüherkennungssystems der Schloss Wachenheim AG. Der Abschlussprüfer berichtet dem Aufsichtsrat und dem Vorstand über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung der Abschlüsse.

Im Folgenden werden die Risiken und Chancen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Schloss Wachenheim-Konzerns haben können, beschrieben und erläutert. Diese betreffen grundsätzlich alle Segmente bzw. Konzernunternehmen, sofern nicht explizit anders erwähnt. Gewichtet mit den Eintrittswahrscheinlichkeiten können die größten Auswirkungen dabei aus den unter "Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen", "Branchenentwicklung", "Produktion und Beschaffung" sowie "Entwicklung von Fremdwährungen" dargestellten Risiken und Chancen resultieren.

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die Unternehmen des Schloss Wachenheim-Konzerns erzielen den Großteil ihrer Umsatzerlöse auf ihren jeweiligen Heimatmärkten. Daneben sind jedoch auch die Exportaktivitäten zunehmend von Bedeutung und tragen zu einer entsprechenden Risikodiversifizierung bei.

Unsere Geschäftsentwicklung ist in hohem Maße von der Konsumlaune in diesen für uns wichtigen Märkten abhängig. Negative Entwicklungen der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, aber auch exogene Schocks (z.B. aus geopolitischen Unruhen oder Terroranschlägen, aber auch durch behördliche Anordnungen zur Pandemiebekämpfung) können sich nachteilig auf die privaten Konsumausgaben und damit auch auf unsere Geschäftsentwicklung auswirken. Dies gilt auch für mögliche Einfuhrrestriktionen hinsichtlich der von uns hergestellten bzw. vertriebenen Produkte. Umgekehrt können aus einer Erholung der Konjunktur auch positive Einflüsse resultieren. Für unsere Einschätzung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen verweisen wir auf den Wirtschaftsbericht, Abschnitt "Gesamtwirtschaftliche Entwicklung".

Negative Abweichungen von unseren Erwartungen hinsichtlich dieser Rahmenbedingungen können wesentliche finanzielle Auswirkungen haben. Insofern beobachten wir laufend die volkswirtschaftlichen, wirtschaftspolitischen und regulatorischen Rahmenbedingungen in den Heimatländern unserer Konzernunternehmen sowie in den für uns wichtigen Exportländern, um bei Bedarf frühzeitig und gezielt auf die sich unter Umständen sehr kurzfristig wandelnden Marktgegebenheiten reagieren zu können. Hieraus können sich für den Schloss Wachenheim-Konzern auch Chancen ergeben. Um die Risikopotenziale zu reduzieren, waren und sind unsere organisatorischen und/​oder investiven Maßnahmen stets darauf ausgerichtet, die Fähigkeit der Konzernunternehmen zur Anpassung an sich schnell ändernde Markt- und Umfeldsituationen zu optimieren.

Die gesamtwirtschaftliche Lage in zahlreichen der für uns wichtigen Beschaffungs- und Absatzländern war bereits in 2019 von einer globalen Konjunkturabkühlung geprägt. Im ersten Kalenderhalbjahr 2020 haben dann die in vielen der für uns relevanten Ländern (d.h. Heimat- und Exportmärkte) erlassenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie unsere Geschäftsentwicklung zusätzlich gebremst. Die bereits im Risikobericht des Vorjahres erläuterten Risiken im Zusammenhang mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der entsprechenden Ausstrahlung auf die Konsumlaune der Verbraucher sind insofern eingetreten. Zwar haben sich die relevanten Indikatoren nach Beendigung des "Lockdown" wieder spürbar erholt. Dennoch könnte insbesondere eine neuerliche Verschärfung der Corona-Krise - etwa durch mögliche neue Einschränkungen bei wieder steigenden COVID-19-Fallzahlen - zu einer weiteren Abschwächung des Wirtschaftswachstums und einer erneuten Eintrübung der Verbraucherstimmung führen, was sich kurz- oder mittelfristig spürbar auf die Geschäftsentwicklung des Schloss Wachenheim-Konzerns auswirken könnte. Dies gilt auch für andere belastende Faktoren, wie beispielsweise geopolitische Spannungen, Handelskonflikte sowie Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem zum 31. Januar 2020 vollzogenen Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union, die nach wie vor existent sind, aktuell jedoch aufgrund der Corona-Krise weniger im Fokus stehen.

Branchenentwicklung

Die fortschreitende Konzentration und die Globalisierung in Handel und produzierender Industrie bieten für den Konzern Chancen und Risiken zugleich. Dem Druck auf die Verkaufspreise und Konditionen, der sich weiter fortsetzen wird, stehen Chancen wie der weitere Ausbau unseres Marken- und Handelseigenmarkengeschäftes im In- und Ausland gegenüber.

Auf der Absatzseite bestehen die Risiken nach wie vor im weiterhin hohen Preisbewusstsein der Verbraucher, getrieben durch den verschärften Wettbewerb im Handel, sowie in der hohen Abhängigkeit von immer weniger, dafür aber immer größeren Kunden. Liefervereinbarungen sind üblicherweise nur für relativ kurze Zeiträume vereinbart und bergen insofern Prolongations- bzw. Beendigungsrisiken, die sich spürbar auf die Auslastung unserer Ressourcen sowie unsere Marktanteile auswirken können. Diese Marktgegebenheiten sind in unserer Branche immanent.

Die bestehende Konzentration unserer Absatzanteile auf die Heimatmärkte unserer Konzernunternehmen stellt für den Schloss Wachenheim-Konzern ein weiteres Risiko dar, dem wir mit einer Fokussierung auf den weiteren Ausbau unserer Exportaktivitäten begegnen.

Der Schutz sowie der weitere Ausbau von Bekanntheit, Image und Positionierung unserer Marken auf den von einer hohen Wettbewerbsintensität geprägten Absatzmärkten sind essenziell für die Geschäftsentwicklung der Unternehmensgruppe. Das Verpassen von Trends kann sich ebenso wie eine Verfehlung der Verbraucherpräferenzen nachteilig auf die geplante Geschäftsentwicklung und auf unsere Wettbewerbsposition auswirken.

Innovation ist für unser Geschäftsmodell ein zentraler Erfolgsfaktor. Neben dem rechtlichen Schutz der Marken haben daher laufende Marktforschungen und Studien im Hinblick auf deren Image, Design und Qualität eine hohe Priorität. Dadurch werden die Risiken und Chancen, die sich aus Veränderungen in den Markt- bzw. Verbrauchertrends ergeben, frühzeitig erkannt und in den eigenen Sortimenten umgesetzt. Daneben sind die laufende Beobachtung der Märkte und Medien sowie die Unterstützung der Markenentwicklung durch zielgerichtete Marketingmaßnahmen wesentliche Bestandteile unserer Markenführung. Erhöhte Wertminderungsrisiken für unsere Marken infolge der Corona-Krise sehen wir derzeit nicht.

Chancen können sich für den Konzern auch aus dem Ausbau des Endkundengeschäfts sowie einer wachsenden Bedeutung des Online-Handels ergeben. Die Möglichkeit, Einkäufe unabhängig von Standort und Ladenöffnungszeiten zu tätigen und die Waren bis nach Hause liefern zu lassen, wird von den Verbrauchern zunehmend geschätzt. Speziell während des "Lockdown" infolge der Corona-Pandemie hat dieser Vertriebsweg hohe Wachstumsraten verzeichnet, wobei die in dieser Zeit ebenfalls deutlich gestiegene Auslastung der Transport- und Zustelldienste zu längeren Lieferzeiten führte.

Produktion und Beschaffung

Im Produktionsbereich haben wir die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Ausfalls unserer Anlagen und damit verbundener Effizienzverluste durch kontinuierliche Modernisierung und Instandhaltung, Brandschutz- und andere Vorsorgemaßnahmen weitgehend reduziert. Teilweise können auch Produktionskapazitäten anderer Konzernunternehmen oder Externer kurzfristig genutzt werden. Zudem sind für Großschäden und Betriebsunterbrechungen entsprechende Versicherungen abgeschlossen.

Besondere Risiken liegen dagegen in der Preisentwicklung und der Verfügbarkeit von Wein, die in den letzten Jahren von hohen Volatilitäten geprägt waren. Als Naturprodukt hängen Preise und Qualität von den jeweiligen Ernten in den für uns relevanten Anbauregionen ab. Insbesondere die niedrigen Mengen der Ernte 2017 haben in den für uns relevanten Anbaugebieten zu deutlichen Preissteigerungen sowie einer Verknappung der Verfügbarkeit geführt, die sich aufgrund unserer Produktionsprozesse bis in das Geschäftsjahr 2019/​20 hinein ausgewirkt haben. In 2018 hat sich die Situation dann spürbar entspannt, wohingegen sich die Ernte 2019 wieder leicht verteuerte. Wir stellen uns diesen Problemen einerseits mit langfristigen Lieferantenverbindungen, andererseits aber auch mit einer weiteren Diversifizierung der Einkaufsquellen, und wirken damit diesen Risiken entgegen. Chancen ergeben sich zudem aus der Möglichkeit, Weine aus Drittländern für Teile unseres Produktsortiments zu verarbeiten und unsere Beschaffungsquellen weiter zu diversifizieren.

Auch beim Warenumschließungsmaterial sowie bei den Hilfs- und Betriebsstoffen beobachten wir zunehmende Konzentrationstendenzen auf den entsprechenden Beschaffungsmärkten. Den damit verbundenen Preis- und Verfügbarkeitsrisiken begegnen wir mit einer konzernweiten globalen Einkaufsstrategie, längerfristigen Lieferverträgen sowie einer weitgehend zentralen Steuerung. Temporäre Engpässe gab es im ersten Quartal 2020 bei der Verfügbarkeit von Kapazitäten für Straßentransporte aus Ländern, die im besonderen Maße von der Corona-Pandemie betroffen waren, wie Italien oder Spanien. Aktuell sind erhöhte Lieferrisiken durch mögliche Unterbrechungen von Lieferketten infolge der Corona-Pandemie jedoch nicht erkennbar, können für die Zukunft aber nicht ausgeschlossen werden. Insofern beobachten wir die relevanten Märkte und Trends fortlaufend und reagieren kurzfristig und flexibel auf sich abzeichnende Tendenzen. Chancen ergeben sich hier durch eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten bei der Verbesserung bestehender und der Entwicklung neuer und innovativer Produkte.

Finanzierung

Die Schloss Wachenheim AG und ihre Tochtergesellschaften finanzieren sich im Wesentlichen durch kurz- und mittelfristige Bankkredite sowie durch Factoring und Leasing.

Die Bankkredite der Konzernunternehmen und deren sonstige zinsabhängige Kostenfaktoren (Factoring und Leasing) sind überwiegend mit kurzfristigen Zinsbindungen ausgestattet. In Abhängigkeit von der Entwicklung der Kapitalmarktzinsen ergeben sich hierdurch sowohl Chancen als auch Risiken. Weiterhin enthalten unsere Darlehensverträge teilweise marktübliche Vereinbarungen zur Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen (Covenants), deren Verletzung zu Konditionsverschlechterungen führt. Daneben kann eine Fortsetzung der Finanzierung einem Zustimmungsvorbehalt der finanzierenden Bank unterliegen. Der Vorstand überwacht die Covenants fortlaufend. Im Geschäftsjahr 2019/​20 wurden diese stets eingehalten; auf Basis unserer Planungen ist auch künftig nicht von einer Verletzung der Covenants auszugehen.

Derivative Finanzinstrumente setzen wir ausschließlich zur Risikoreduzierung ein, wobei sich Veränderungen der Kapitalmarktzinsen auf den beizulegenden Zeitwert dieser Finanzinstrumente und damit auf das Finanzergebnis auswirken. Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos bestand bis zum 30. Juni 2020 ein Zinscapgeschäft. Der Vorstand überwacht fortlaufend die Zinsentwicklung und schließt nach seiner Markteinschätzung gegebenenfalls weitere Sicherungsgeschäfte ab. Derivative Finanzinstrumente werden nur mit großen Banken geschlossen; insofern ist das hieraus resultierende Ausfallrisiko gering.

Die dauerhafte Liquiditätsversorgung stellen wir einerseits durch noch nicht ausgenutzte Kreditlinien (zum 30. Juni 2020 rund EUR 53 Mio.) und andererseits durch die Möglichkeit zur Emission von Eigen- bzw. Fremdkapitaltiteln sicher. Finanzmittelbedarf und Liquidität werden fortlaufend überwacht. Im Geschäftsjahr 2019/​20 kam es wie im Vorjahr zu keinen Einschränkungen unserer Liquiditätsversorgung. Prolongationsrisiken im Zusammenhang mit Darlehensaufnahmen sind nicht erkennbar.

Für die Kreditaufnahmen in Ostmitteleuropa werden umfangreiche Sicherheiten gestellt. Der deutsche und der französische Teilkonzern erhalten alle kurz- und langfristigen Kredite ohne Sicherheiten.

Insgesamt betrachten wir den Konzern als solide und risikoarm finanziert.

Entwicklung von Fremdwährungen

Weitere Risiken und Chancen ergeben sich aus der Veränderung von Wechselkursen. Während in Deutschland und Frankreich Umsatzerlöse und Kosten überwiegend in der gleichen Währung anfallen, werden nicht unbeachtliche Teile des Beschaffungsvolumens der ostmitteleuropäischen Konzerngesellschaften im Euroraum bezogen. Damit hat die Kursentwicklung dort - wie auch bei unseren Kunden außerhalb des Euroraums - Auswirkungen auf die lokalen Einstandspreise und damit auch auf Margen bzw. Preisstellung unserer Produkte in diesen Ländern. Zum 30. Juni 2020 bestanden bei den Konzernunternehmen in Ostmitteleuropa Fremdwährungsforderungen im Gegenwert von EUR 6,2 Mio. (Vorjahr EUR 5,4 Mio.) und Fremdwährungsverbindlichkeiten von EUR 12,7 Mio. (Vorjahr EUR 12,3 Mio.). Daneben sind auch zahlreiche unserer Mietverträge in Polen - insbesondere für die eigenen Weinfachgeschäfte - auf Euro-Basis abgeschlossen.

Daneben können sich Währungsschwankungen auch aufgrund der Konzernfinanzierung von Tochtergesellschaften im ostmitteleuropäischen Teilkonzern auf das Finanzergebnis auswirken. Derartige Währungsschwankungen sind grundsätzlich in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Dagegen werden Währungseffekte, die sich aus der Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Konzerngesellschaften ergeben, im sonstigen Ergebnis erfasst und erst im Fall einer Entkonsolidierung in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.

Der Vorstand der Schloss Wachenheim AG sowie die Geschäftsleitungen der einzelnen Konzerngesellschaften überwachen die Entwicklung der relevanten Wechselkurse fortlaufend und schließen nach ihrer Markteinschätzung gegebenenfalls entsprechende Sicherungsgeschäfte (Options- oder Termingeschäfte) ab. Dennoch können sich Fremdwährungsschwankungen spürbar auf die Ertragslage des Konzerns auswirken.

Ausfallrisiken

Das Ausfallrisiko aus Forderungen und anderen finanziellen Vermögenswerten besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners und daher maximal in der Höhe der positiven Zeitwerte gegenüber den jeweiligen Kontrahenten.

Derartigen Risiken begegnen wir mit einer Vielzahl präventiver Kontrollmaßnahmen. Hierzu zählen eine laufende Prüfung und Überwachung von Bonität und Zahlungsverhalten unserer Kunden sowie die Definition von Obergrenzen für Forderungen (Kreditlimite). Weiterhin liegen für einen Teil unserer Forderungen Sicherheiten vor, sowohl in Form dinglicher Sicherheiten als auch durch Warenkreditversicherungen oder Delkrederevereinbarungen.

Risiken aus originären Finanzinstrumenten wird durch gebildete Wertberichtigungen hinsichtlich möglicher Forderungsausfälle Rechnung getragen. Darüber hinaus werden derartige Risiken durch den Einsatz von Factoring reduziert.

Insgesamt können sich aus möglichen Ausfällen hohe Auswirkungen für die Unternehmen der Schloss Wachenheim-Gruppe ergeben. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird jedoch als gering eingeschätzt. Wesentliche neue oder erhöhte Risiken infolge der Corona-Krise sehen wir derzeit nicht.

Qualität

Eine dauerhaft hohe Qualität unserer Produkte ist von großer Bedeutung für den Unternehmenserfolg. Qualitätsminderungen können zu absatzmindernden Imageverlusten führen. Aus diesem Grund liegt ein erhebliches Augenmerk darauf, die hohen Qualitätsstandards konzernweit durch geeignete und kontinuierlich verbesserte Maßnahmen unseres Qualitätsmanagements sicherzustellen. Diese reichen von Audits bei unseren Weinlieferanten über Wareneingangskontrollen bis hin zu eigenen und externen Laboranalysen unserer Fertigerzeugnisse. Daneben sind Notfall- und Krisenmanagementsysteme implementiert, die maßgeblich zu einer Begrenzung möglicher Schäden beitragen.

Das Qualitätsmanagement in den Konzernunternehmen wird fortlaufend auch durch externe Zertifizierungen überprüft, wie beispielsweise nach International Featured Standards (IFS) Food. Wir arbeiten weiter konsequent an der Qualitätssteigerung unserer Produkte und Optimierung unserer Sicherheitsstandards und erhöhen so die Chancen für unsere Unternehmensgruppe, bei gleichzeitiger Minimierung der Risiken.

Der Eintritt eines Krisenfalls könnte hohe finanzielle Auswirkungen für die Unternehmensgruppe haben. In Anbetracht der getroffenen Maßnahmen schätzen wir die Eintrittswahrscheinlichkeit derartiger Schadensfälle und damit die verbleibenden Risiken jedoch als sehr gering ein.

Rechtliche Risiken

Ebenso ergeben sich Risiken aus unerwarteten Gesetzesänderungen hinsichtlich der Beschaffenheit und Inverkehrbringung unserer Produkte. Auch aus der veränderten Auslegung bestehender Gesetze und Verordnungen durch die Lebensmittel- und Weinüberwachungsbehörden können sich neue Risiken ergeben. Dies schließt Änderungen bei der Verbrauchsbesteuerung der von uns hergestellten bzw. in Verkehr gebrachten Waren in den für uns relevanten Absatzländern sowie geänderte Deklarationspflichten im In- und Ausland ein. Risiken können schließlich auch aus Verschärfungen der für die Vermarktung und Bewerbung unserer Produkte relevanten Rahmenbedingungen resultieren. Wir sind bestrebt, diese Risiken durch regelmäßigen Kontakt und Meinungsaustausch mit den staatlichen Instanzen und über die aktive Mitwirkung in unseren Branchenverbänden im In- und Ausland vorzeitig zu erkennen bzw. unerwünschten Entwicklungen entgegenzuwirken. Derzeit sind in den rechtlichen Rahmenbedingungen keine wesentlichen Risiken erkennbar.

Produkt-, Haftungs- und Umweltrisiken begrenzen wir mit Hilfe unserer Qualitätssicherung, die in unserem Qualitätsmanagementhandbuch definiert ist. Zusätzlich reduzieren Versicherungen die finanziellen Folgen eventueller Schäden. Der Umfang der Versicherungen, mit denen verbleibende Restrisiken begrenzt oder ganz ausgeschlossen werden sollen, wird regelmäßig überprüft.

Um Risiken aus privat-, Wettbewerbs-, datenschutz-, patent-, marken-, steuer- und zollrechtlichen Sachverhalten, Regelungen und Gesetzen zu begrenzen, überwachen wir fortlaufend und sorgfältig die Einhaltung unserer Verpflichtungen und stützen unsere Entscheidungen auch auf den Rat externer Sachverständiger.

Es sind keine wesentlichen rechtlichen Risiken erkennbar, die nicht im Rahmen von bilanzieller Vorsorge abgedeckt sind. Insgesamt beurteilen wir die verbleibenden Risiken als gering.

Personal

Der Erfolg des Schloss Wachenheim-Konzerns ist wesentlich von der Qualifikation und der Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Konzernunternehmen abhängig. Risiken können einerseits aus der Fluktuation, andererseits aus einem zunehmenden Mangel an verfügbaren Fach- und Führungskräften resultieren.

Mit umfassenden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, leistungsgerechten Vergütungen sowie einer vorausschauenden Nachfolgeplanung werden diese Risiken begrenzt. Ziel ist es, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauerhaft an das Unternehmen zu binden. Zugleich ist dies - neben guten Arbeitsbedingungen und Mitarbeiterzufriedenheit - notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Unternehmensgruppe. Insofern motivieren wir unsere Mitarbeiter auch, diese Entwicklung über ein betriebliches Vorschlagswesen mit Verbesserungsvorschlägen und neuen Ideen mitzugestalten, wodurch sich wiederum Chancen ergeben.

Insgesamt sehen wir im Bereich Personal keine wesentlichen Risiken und schätzen die verbleibenden Risiken als gering ein.

Informationstechnologie (IT)

Die Geschäftsprozesse der Schloss Wachenheim AG und ihrer Konzerngesellschaften werden in hohem Maße durch IT-Systeme gestützt. Durch die hierdurch erzielbaren Verbesserungen der Prozessabläufe ergeben sich einerseits Chancen, andererseits können Störungen oder Ausfälle derartiger Systeme zu spürbaren Beeinträchtigungen der Geschäftsprozesse sowie der Auftragsabwicklung führen.

Die Minimierung dieser Risiken hat daher für das Unternehmen einen hohen Stellenwert. Die IT-Verfügbarkeit wird durch Redundanz relevanter Systeme sichergestellt; Risiken aus Hacking- oder Virenangriffen begegnen wir mit entsprechenden Sicherheitskonzepten. Umfassende Berechtigungs- und Verschlüsselungskonzepte dienen der Sicherstellung der Vertraulichkeit schutzbedürftiger Daten. Weiterhin haben wir technische und organisatorische Vorkehrungen zur Vermeidung von Datenverlusten implementiert, wie beispielsweise redundante Datenhaltung und Backup-Pläne. Laufende Schulungen halten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem technisch neuesten Stand. Schließlich werden auch in diesem Bereich die finanziellen Folgen etwaiger Schäden durch entsprechende Versicherungen reduziert.

Aufgrund der implementierten Sicherheitskonzepte sehen wir in diesem Bereich aktuell keine wesentlichen Risiken.

Sonstige Risiken

Weitere wesentliche Risiken sind nach unserer Einschätzung nicht gegeben.

AUSBLICK

Das Geschäftsjahr 2019/​20 war im ersten Halbjahr einerseits geprägt durch eine herausragende Geschäftsentwicklung im ostmitteleuropäischen Teilkonzern, andererseits aber auch durch organisch rückläufige Absatz- und Umsatzentwicklungen in Deutschland und Frankreich in einem zunehmend herausfordernden Marktumfeld. Im zweiten Halbjahr wurde die gesamtwirtschaftliche Entwicklung auf den Heimatmärkten unserer Konzernunternehmen sowie auf wichtigen Exportmärkten erheblich durch die Maßnahmen belastet, die zur Eindämmung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus getroffen wurden.

Dabei hat der zeitweise verordnete "Lockdown" unsere Vertriebswege national und international in unterschiedlichem Ausmaß getroffen. So war der Lebensmittelhandel in den meisten Ländern grundsätzlich nicht von Schließungsanordnungen, jedoch zeitweise durch Beschränkungen in der maximal zulässigen Zahl an Kunden in den Läden sowie von gestiegenen Hygieneanforderungen, betroffen. Die weltweit erlassenen Kontaktbeschränkungen führten allerdings zu Absagen von privaten und öffentlichen Veranstaltungen und Feierlichkeiten und damit zu einem weitgehenden Wegfall der Hauptverwendungsanlässe für zahlreiche unserer Produkte. Dies hat insbesondere in Frankreich zu einem generellen Einbruch des Sparkling-Marktes geführt, dem auch wir uns in dieser Zeit nicht entziehen konnten. Starke Einbußen hatten auch Hotellerie und Gastronomie zu verzeichnen, beides für uns wichtige Kundengruppen, die ihre Geschäftstätigkeit über viele Wochen hinweg entweder gar nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen ausüben konnten, was sich entsprechend spürbar auf unsere Absatz- und Umsatzentwicklung ausgewirkt hat.

Unsere eigenen Weinfachmärkte in Deutschland waren, von Ausnahmen abgesehen, nicht von Schließungsanordnungen betroffen; gleichwohl waren die Filialverkäufe infolge einer allgemeinen Kaufzurückzahlung zeitweise spürbar rückläufig. In Polen, wo unsere Weinfachgeschäfte in der Regel in großen Shopping-Malls gelegen sind, deren übrige Geschäfte während des "Lockdown" zum überwiegenden Teil schließen mussten, waren auch unsere Filialen aufgrund der fehlenden Kundenfrequenzen über mehrere Wochen weitgehend geschlossen. Positiv entwickelt hat sich dagegen das Online-Geschäft, das in Zeiten des "Lockdowns", aber auch in den Wochen danach, erfreuliche Zuwächse verzeichnet hat.

Obwohl sich das wirtschaftliche Umfeld des Schloss Wachenheim-Konzerns nach den schrittweise umgesetzten Lockerungen zum Ende des Geschäftsjahres 2019/​20 wieder spürbar aufgehellt hat, verbleiben weiterhin große Unsicherheiten hinsichtlich der Verbraucherstimmung. So waren infolge der Krise die Erwerbstätigenzahlen in vielen Ländern rückläufig; in Deutschland ist daneben die Zahl der Beschäftigten in Kurzarbeit zeitweise auf ein Allzeithoch gestiegen. Für zahlreiche Branchen ist absehbar, dass das Beschäftigungsniveau der Vor-Krisenzeit zumindest kurzfristig nicht wieder erreicht wird. Dies belastet entsprechend die verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte, die nur teilweise durch umfassende Konjunkturmaßnahmen (wie beispielsweise in Deutschland der temporären Senkung der Mehrwertsteuer oder der für 2020 zugesagte Familienbonus) kompensiert werden. Entscheidend wird die Verbraucherstimmung auf den für uns relevanten Märkten jedoch davon abhängen, wie sich die COVID-19-Fallzahlen in den nächsten Monaten entwickeln, und ob wieder verschärfende Maßnahmen zur Eindämmung einer weiteren Verbreitung des Virus angeordnet werden müssen. Derartige Einschränkungen könnten insbesondere das für uns wichtige Jahresendgeschäft beeinträchtigen.

Mit Blick auf die für uns relevanten Marktsegmente erwarten wir weiterhin unterschiedliche Entwicklungen. So waren die Märkte für Sekt, Schaumwein und Perlwein in Deutschland und Frankreich in den letzten Jahren mengenmäßig stabil bis leicht rückläufig. Dieser Trend wird sich nach unserer Einschätzung auch in 2020/​21 fortsetzen. Eine positive Dynamik sehen wir dagegen weiterhin insbesondere bei entalkoholisierten Getränken in Deutschland. Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Situation in vielen Ländern Ostmitteleuropas und daraus resultierend erwarteter rückläufiger Tendenzen beim privaten Konsum werden dort insbesondere die Kategorien Wein, Cider und Brandy in nächster Zeit unter Druck stehen. Hinzu kommt, dass sich der Wechselkurs des polnischen Zloty seit dem ersten Quartal 2020 spürbar abgeschwächt hat, was unsere Geschäftsentwicklung in Polen ebenfalls belasten wird.

Unter der Annahme, dass die COVID-19-Fallzahlen beherrschbar bleiben und keine gegenüber der aktuellen Situation deutlich schärferen Maßnahmen (wie beispielsweise ein zweiter "Lockdown") erlassen werden, gehen wir für das Geschäftsjahr 2020/​21 konzernweit von stabilen Absatzvolumina aus. Getragen wird diese Entwicklung von Steigerungen in Deutschland, und zwar sowohl im Markenbereich, als auch bei den Handelseigenmarken. Daneben stehen dort auch neue und innovative Produkte im Fokus unserer Strategie, die sich jedoch in 2020/​21 noch nicht relevant auf die Absatzmengen auswirken werden. Zur Stützung dieser Strategie planen wir weiterhin umfangreiche Marketing- und Werbeaktivitäten. Im Mittelpunkt unserer Aktivitäten in Deutschland steht dabei unsere im Sommer 2020 weiterentwickelte Medienkampagne für Light Live, die neben TV-Werbungen mit einem neu produzierten Spot auch umfassende Online- und Social-Media-Aktivitäten umfasst. In Frankreich erwarten wir dagegen leicht rückläufige Absatzmengen, bedingt durch die auf dem dortigen Inlandsmarkt sowie in wichtigen Exportländern immer noch spürbaren Nachwirkungen der Corona-Krise. Auch in Ostmitteleuropa gehen wir davon aus, dass wir das hohe Absatzniveau des Geschäftsjahres 2019/​20 in 2020/​21 nicht wieder erreichen werden.

Entsprechend der Absatzentwicklung erwarten wir - unter den genannten Prämissen - auch bei den Umsatzerlösen konzernweit eine weitgehend stabile Entwicklung.

Für die Ernte 2020 gehen wir derzeit von weitgehend stabilen Weinpreisen aus. Bei den übrigen Umschließungsmaterialien sowie den Sach- und Personalkosten erwarten wir konzernweit insgesamt moderate Steigerungen.

Für das Geschäftsjahr 2020/​21 planen wir weitere Investitionen - insgesamt rund EUR 12 Mio. - mit dem Ziel, Qualität und Effizienz der Produktion und unserer betrieblichen Prozesse weiter zu optimieren. Im Mittelpunkt stehen dabei der Ausbau und die Modernisierung unserer Kapazitäten in allen operativen Teilkonzernen. Auch für den weiteren Kauf von Marken und Unternehmen sind wir nach wie vor offen, sofern dies in die Gesamtstrategie der Unternehmensgruppe passt.

Auf der Finanzierungsseite rechnen wir mit einem anhaltend niedrigen Zinsniveau. Belastend wirkt jedoch eine spürbare Abschwächung des Zloty-Kurses seit März 2020. Die Entwicklung der Wechselkurse der für uns relevanten Währungen Ostmitteleuropas werden wir weiterhin aufmerksam beobachten und gegebenenfalls entsprechende Sicherungsmaßnahmen umsetzen.

Summa summarum erwarten wir neben konzernweit stabilen Absätzen und Umsatzerlösen für das Geschäftsjahr 2020/​21 im Schloss Wachenheim-Konzern ein operatives Ergebnis (EBIT) in einer Bandbreite zwischen EUR 18,0 und EUR 20,0 Mio. und einen Konzernjahresüberschuss zwischen EUR 12,5 Mio. und EUR 14,5 Mio. Dabei gehen wir in Deutschland und Frankreich jeweils von einem leichten Anstieg dieser Ergebnisgrößen aus, während in Ostmitteleuropa eine leicht rückläufige Entwicklung erwartet wird.

Analog der Entwicklung für den deutschen Teilkonzern erwarten wir auch für die Schloss Wachenheim AG im Geschäftsjahr 2020/​21 leicht höhere Absatzmengen und hierzu proportional steigende Umsatzerlöse. Ferner gehen wir für den Jahresabschluss nach HGB von einem leicht höheren operativen Ergebnis sowie einem entsprechend steigenden Jahresüberschuss aus.

Wir weisen allerdings darauf hin, dass diese Prognosen unter der Annahme stehen, dass keine wesentlichen neuen bzw. verschärfenden Einschränkungen zur Eindämmung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus erforderlich werden. Sollten derartige Maßnahmen erlassen werden, kann sich dies spürbar auf unsere Geschäftsentwicklung und damit auch auf diese Prognose auswirken. Daneben können auch weitere äußere Einflüsse, insbesondere aus der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie aus der Entwicklung der Währungen in Ostmitteleuropa, diese Prognose in die eine oder andere Richtung beeinflussen.

ZUSAMMENGEFASSTE NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG

Einleitung

Gemäß § 315b Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 298 Abs. 2 HGB veröffentlichen wir im zusammengefassten Lagebericht eine zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung, in der wir über Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, Produktsicherheit und Qualitätsmanagement sowie über Compliance-Aspekte (einschließlich Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung) der Schloss Wachenheim AG sowie des Schloss Wachenheim-Konzerns berichten.

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der Angaben zum Geschäftsmodell (§ 289c Abs. 1 HGB) auf den Abschnitt "Grundlagen der Schloss Wachenheim AG und des Konzerns" verwiesen.

Die in diesem Abschnitt dargestellten Kenngrößen und Indikatoren werden nicht zur Steuerung des Schloss Wachenheim-Konzerns bzw. der Schloss Wachenheim AG eingesetzt, sondern dienen vielmehr der Unterstützung unserer Aktivitäten innerhalb einzelner Abteilungen oder Bereiche. Hinsichtlich unserer Steuerungsgrößen verweisen wir zusätzlich auf den Abschnitt "Grundlagen der Schloss Wachenheim AG und des Konzerns" - "Steuerungssystem".

Nachhaltigkeitsstrategie

Nachhaltigkeit und verantwortungsbewusstes Handeln sind in der Schloss Wachenheim-Gruppe ein fester Bestandteil unseres täglichen Handelns. Wir orientieren unsere Geschäftstätigkeit an den Rechtsordnungen der verschiedenen Länder, aus denen sich für die Konzernunternehmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im In- und Ausland vielfältige Pflichten ergeben, und wägen dabei ökonomischen Erfolg, soziale Gerechtigkeit und ökologische Verträglichkeit sorgfältig gegeneinander ab.

Als Unternehmensgruppe, deren Geschäftsmodell auf dem Naturprodukt Wein basiert, sehen wir uns in einer besonderen Verantwortung gegenüber Mensch und Natur. Insofern sind der Schutz der hierfür notwendigen Ressourcen Wasser, Boden und Luft sowie die sparsame Nutzung von Rohstoffen und Energie wesentlicher Bestandteil unserer Geschäftspolitik.

Mit ihren Marken und Produkten sind unsere Konzernunternehmen zum Teil seit vielen Jahrzehnten fest auf ihren jeweiligen Märkten etabliert. Diese unterscheiden sich jedoch nicht nur hinsichtlich ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, sondern auch in den jeweiligen Marktgegebenheiten und Konsumgewohnheiten. Entsprechend gibt es deutliche Unterschiede bei den Sortimenten sowie bei der Wertschöpfungstiefe unserer Konzernunternehmen.

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So produzieren und vertreiben wir in Deutschland neben Sekt, Schaumwein und Perlwein insbesondere auch entalkoholisierte Produkte, weinhaltige Cocktailgetränke sowie Kindergetränke. Daneben sind wir mit dem VDP-Weingut Reichsgraf von Kesselstatt auch in der Erzeugung von Premiumweinen sowie mit Rindchen's Weinkontor und mit Vino im Weinhandel aktiv, was jedoch insgesamt weniger als 10 % an unserem Absatzvolumen im deutschen Teilkonzern repräsentiert.

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In Frankreich umfasst das Produktions- und Absatzportfolio der Companie Française des Grands Vins S.A. demgegenüber zum weit überwiegenden Teil Sekt und Schaumwein (Vins Mousseux und Vins Mousseux de Qualité) und nahezu keine fremdbezogenen Fertigerzeugnisse.
In Ostmitteleuropa liegt der Anteil an Handelswaren bzw. fremdgefüllten Erzeugnissen dagegen deutlich höher als in den übrigen operativen Teilkonzernen. Neben Sparklings und Wein umfasst das Sortiment dort insbesondere auch Spirituosen, Cider sowie Kindergetränke.

Aufgrund dieser Heterogenität erfolgt die operative Steuerung unseres Konzerns weitgehend dezentral in den drei Teilkonzernen Deutschland, Frankreich und Ostmitteleuropa. Die operative Führung der Geschäfte unter Beachtung der anwendbaren Rechtsvorschriften und nach den Grundsätzen einer nachhaltigen Unternehmensführung obliegt dabei den jeweiligen Geschäftsleitungsorganen der Tochtergesellschaften. Die hierzu herangezogenen Kennzahlen und Indikatoren sind dementsprechend auch nicht im gesamten Konzern vereinheitlicht, sondern werden lokal definiert, erhoben und analysiert. Mitglieder des Vorstands der Schloss Wachenheim AG sind in den Aufsichts- und Kontrollgremien der wesentlichen Konzerngesellschaften vertreten und stellen auf diese Weise eine laufende Überwachung sowie eine beratende Begleitung der jeweiligen Geschäftsleitungsorgane sicher.

Die dezentrale Organisationsstruktur bestimmt auch den Prozess unserer Wesentlichkeitsanalyse. Bei der Auswahl der zu berichtenden nichtfinanziellen Themen haben wir uns überwiegend auf die Einschätzung der für die einzelnen Aspekte Verantwortlichen bei den einzelnen Konzernunternehmen gestützt, wo teilweise auch bereichsübergreifende Workshops durchgeführt wurden.

Entsprechend der Anforderungen des § 289c HGB wurden dabei die folgenden Aspekte als wesentlich für die Schloss Wachenheim AG bzw. den Schloss Wachenheim-Konzern identifiziert:

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Umweltbelange
Arbeitnehmerbelange
Produktsicherheit und Qualitätsmanagement
Sozialbelange
Compliance (einschließlich Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung)

Im Rahmen unserer Wesentlichkeitsanalyse wurde auch geprüft, inwieweit wesentliche Risiken im Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit, unseren Geschäftsbeziehungen, unseren Produkten und Dienstleistungen existieren, die sehr wahrscheinlich negative Auswirkungen auf nichtfinanzielle Aspekte haben können. Derartige Risiken haben wir dabei nicht festgestellt.

Bei der nichtfinanziellen Erklärung wurde kein Rahmenwerk im Sinne des § 289d HGB herangezogen, da vor dem Hintergrund der gesetzlich vorgegebenen Wesentlichkeitsdefinition eine individuelle Berichterstattung über die wesentlichen nichtfinanziellen Aspekte in Übereinstimmung mit den Vorgaben des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes sachgerechter erscheint.

Umweltbelange

Auch wenn der Schloss Wachenheim-Konzern keine Produktionsverfahren einsetzt, die die Umwelt gefährden könnten, genießt der Umweltschutz an all unseren Standorten besondere Aufmerksamkeit. Wir entwickeln unsere Umweltschutzmaßnahmen kontinuierlich weiter und haben in allen Bereichen eine hohe Sensibilität für dieses Thema.

Der Schutz natürlicher Ressourcen sowie die sparsame Nutzung von Rohstoffen sind daher wichtige Bestandteile unserer Geschäftspolitik: Die Herstellung unserer Produkte mittels moderner, umweltschonender Produktionsverfahren gehört ebenso dazu wie beispielsweise Umweltschutzmaßnahmen bei Verpackungen oder moderne Logistikkonzepte. Verminderter Energieaufwand, eine Reduzierung der Geräuschentwicklung unserer Produktionsanlagen und eine Minimierung der Schadstoffemissionen sind in allen Bereichen Leitlinien unseres Handelns.

Die Tätigkeitsprofile der einzelnen Gesellschaften des Schloss Wachenheim-Konzerns bzw. deren Betriebsstätten (von der Weinerzeugung über die Weinverarbeitung bis hin zu reinen Handelsgesellschaften) unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Energieintensität deutlich. Entsprechend erfolgt die Festlegung von Umwelt- und Energiemanagementzielen dezentral und in Abhängigkeit der entsprechenden Produktionsprogramme bzw. Leistungsspektren.

Der mit Abstand größte Energieeinsatz entfällt hierbei auf unsere Produktionsstandorte, wobei dieser in Abhängigkeit von den Produktionsprogrammen auch hier stark differiert. Beispielsweise ist die Herstellung von entalkoholisierten Produkten im Vergleich zur klassischen Sektproduktion energieintensiver. Aber auch Veränderungen bei der Wertschöpfungstiefe, bei Losgrößen sowie bei der Anzahl von Produktvarianten führen durch Veränderungen in Maschineneinsatz und Reinigungszyklen zu Veränderungen in unseren Energiekennzahlen. Insofern schwanken die durchschnittlichen Energie- und Wasserverbräuche unserer größten Produktionsbetriebe pro hergestellter 1/​1-Flasche zwischen 0,11 und 0,16 kWh bzw. zwischen 0,5 und 1,6 Litern.

Zielsetzung der Schloss Wachenheim AG und ihrer Tochtergesellschaften ist es, den Energiebedarf und damit die CO 2-Emissionen so weit wie möglich zu reduzieren. Dies erfolgt in den relevanten Betrieben auf Basis strategischer Energieziele, die aus bereinigten Verbrauchsdaten der Vergangenheit abgeleitet und von den obersten Führungsebenen der jeweiligen Konzerngesellschaften jährlich festgelegt und nachfolgend überwacht bzw. analysiert werden.

Auch bei Investitionsentscheidungen wird darauf geachtet, dass die Anlagen einen hohen Grad an Energieeffizienz aufweisen und gleichzeitig wirtschaftlichen Grundsätzen entsprechen. Beim Einkauf von Energieträgern stellen wir sicher, dass diese in möglichst hohem Maße klimaneutral produziert werden. Wir arbeiten laufend an der weiteren Optimierung unserer Produktion sowie der Identifizierung von Potenzialen zur Einsparung von Energie.

Unsere Produktionsbetriebe in Deutschland haben ein Energiemanagementsystem implementiert und sind nach ISO 50001 zertifiziert. Am Standort Trier, wo wir uns auch im regionalen Energieeffizienz-Netzwerk engagieren, wurden auch im Geschäftsjahr 2019/​20 diverse Einzelprojekte zur Reduzierung unseres Energiebedarfs umgesetzt. Hier sind insbesondere die Neuanschaffung hocheffizienter Pumpen und andere Maschinenoptimierungen zu nennen. Ferner haben wir - zur Verbesserung der Kommunikation zwischen "Energieteam" und Fachabteilungen und zur Identifizierung weiterer Potenziale - mehrere "Energiescouts" benannt.

Arbeitnehmerbelange

Motivierte Fach- und Führungskräfte, die sich eng mit dem Unternehmen und seinen Zielen verbunden fühlen, bilden im Konzern der Schloss Wachenheim AG eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung. Damit wir für alle Aufgaben die besten Talente gewinnen, halten und weiterqualifizieren können, schaffen wir Rahmenbedingungen, die alle Mitarbeiter dabei unterstützen, optimale Leistungen für den Erfolg der Konzernunternehmen zu erbringen.

Unsere Firmenkultur, die auf offener Kommunikation, gegenseitiger Wertschätzung, Chancengleichheit und Vielfalt basiert, ist die Basis für eine erfolgreiche, vertrauens- und respektvolle Zusammenarbeit. Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, Alter, Abstammung, Religion, Behinderungen oder anderer durch Gesetze geschützte Merkmale werden in den Unternehmen des Schloss Wachenheim-Konzerns nicht geduldet. Vielmehr sehen wir in einer von Vielfalt geprägten Mitarbeiterstruktur einen wichtigen Erfolgsfaktor für unsere Unternehmensgruppe.

Im Geschäftsjahr 2019/​20 waren im Schloss Wachenheim-Konzern durchschnittlich 1.615 (Vorjahr 1.418) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Der Anstieg steht überwiegend im Zusammenhang mit dem Erwerb der Vino Weinhandels GmbH, Burg Layen/​Deutschland, sowie der Implementierung des eigenen Vertriebsaußendienstes im Geschäftsjahr 2019/​20 in Deutschland. Bei der Schloss Wachenheim AG beträgt die Zahl der durchschnittlich Beschäftigten 241 (Vorjahr 230).

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Attraktivität unserer Konzernunternehmen als Arbeitgeber weiter auszubauen, um in Zeiten des Fachkräftemangels hoch qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen, zu motivieren und zu entwickeln. Zur Kontaktaufnahme zu potenziellen neuen Mitarbeitern nutzen wir sowohl Printmedien als auch digitale Plattformen sowie externe Dienstleister und Recruitingmessen. Daneben haben wir im September 2019 erstmals einen Azubi-Tag in Trier organisiert, in dessen Rahmen wir zahlreichen jungen Menschen einen umfassenden Einblick in unsere Ausbildungsgänge geben konnten.

Ein wichtiger Fokus unserer Personalstrategie liegt speziell in Deutschland nach wie vor auf der klassischen Berufsausbildung. Unser Ziel ist es, junge Menschen gut auszubilden und ihnen damit Chancen für eine berufliche und persönliche Entwicklung zu eröffnen. Zurzeit absolvieren bei den Konzerngesellschaften in Deutschland insgesamt 32 junge Frauen und Männer (davon 23 bei der Schloss Wachenheim AG) in den Ausbildungsberufen Industriekaufmann/​-frau, Kaufmann/​-frau im Groß- und Außenhandel, Industriemechaniker/​-in, Weintechnologe/​-in, Winzer/​-in, Fachkraft für Lagerlogistik, Fachinformatiker/​-in für Systemintegration bzw. Anwendungsentwicklung, Elektroniker/​-in für Betriebstechnik sowie Maschinen- und Anlagenführer/​-in ihre Berufsausbildung. Von diesen Auszubildenden übernehmen wir jedes Jahr zahlreiche Mitarbeiter nach Abschluss ihrer Berufsausbildung in ein festes Anstellungsverhältnis. Weiterhin ermöglichen wir regelmäßig Schülern und Studenten Einblicke in verschiedene unserer Tätigkeitsbereiche in Form von Praktika und unterstützen sie dadurch bei ihrer Berufsorientierung.

Zum 30. Juni 2020 sind 85 (Vorjahr 61) der bei der Schloss Wachenheim AG Beschäftigten jünger als 30 Jahre; konzernweit sind dies 303 (Vorjahr 245) Mitarbeiter. Daneben sind wir aber auch besonders stolz darauf, zahlreiche Mitarbeiter zu beschäftigen, die bereits seit vielen Jahren für die Unternehmensgruppe tätig sind. So beschäftigen wir bei der Schloss Wachenheim AG 68 (Vorjahr 72) und konzernweit 176 (Vorjahr 167) Mitarbeiter mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 25 Jahren. Diese Vielfalt aus Jugend und Erfahrung ermöglicht es uns, in einem zunehmend wettbewerbsintensiven Umfeld erfolgreich zu agieren und dabei auch in Zukunft unsere Position weiter zu festigen.

Über den Anteil an Frauen in Führungspositionen bei der Schloss Wachenheim AG (Zielgröße sowie tatsächlich erreichter Anteil) wird in der zusammengefassten Erklärung zur Unternehmensführung für die Schloss Wachenheim AG und den Schloss Wachenheim-Konzern berichtet. Insgesamt beträgt der Anteil weiblicher Beschäftigter an der Gesamtbelegschaft zum Stichtag 30. Juni 2020 bei der Schloss Wachenheim AG rund 37 % (Vorjahr 36 %) und konzernweit 43 % (Vorjahr 40 %).

Eine weitere Zielsetzung ist eine attraktive, markt- und leistungsgerechte Entlohnung aller Mitarbeiter, die sich am Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Mitarbeiters sowie der Gegebenheiten der lokalen Arbeitsmärkte orientiert. Im Falle tariflicher Bindungen werden in vielen Fällen freiwillige Zulagen gewährt. Weitere Sonderleistungen umfassen - je nach Beschäftigungsland und Konzerngesellschaft - beispielsweise freiwillige Beiträge zur Altersversorgung, Zuschüsse zu sportlichen Aktivitäten, Jubiläumzuwendungen, eine Gruppenunfallversicherung und vieles mehr.

Weiterhin fördern wir die Beteiligung unserer Mitarbeiter am Unternehmen. Rund die Hälfte der bezugsberechtigten Mitarbeiter haben im Geschäftsjahr 2019/​20 das Angebot genutzt, Aktien der Schloss Wachenheim AG zu besonderen Mitarbeiterkonditionen zu erwerben (§ 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG). Insgesamt erwarben die Mitarbeiter 7.200 Aktien.

Neben Vergütungsaspekten legen Mitarbeiter zunehmend Wert auf moderne und flexible Arbeitsbedingungen sowie eine Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ("Work Life-Balance"). Zeitkontensysteme, Vertrauensarbeitszeit, aber auch mobiles Arbeiten und Teilzeitregelungen gehören hier zu den Angeboten, die unsere Mitarbeiter in Abhängigkeit von Funktion, Arbeitsaufgaben und Beschäftigungsland in unterschiedlichem Maße nutzen können.

Daneben bestehen für die Mitarbeiter verschiedene Möglichkeiten zur Weiterbildung und Weiterqualifizierung, was in Anbetracht unserer Unternehmensgröße sowie der Vielfalt der Arbeitsgebiete überwiegend auf Basis individueller Vereinbarungen erfolgt. Dies eröffnet den Mitarbeitern Möglichkeiten zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung und bildet für uns gleichzeitig eine wichtige Basis für die Gewinnung von qualifizierten Mitarbeitern aus den eigenen Reihen für vakante Schlüssel- und Führungspositionen.

Die Erhaltung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz genießt in allen Konzernunternehmen höchste Priorität. Hierzu zählen - neben der Beachtung sämtlicher Vorschriften zur Arbeitssicherheit - auch präventive Maßnahmen wie Vergünstigungen in verschiedenen Fitness-Studios oder der kostenlosen Bereitstellung von Obst oder Mineralwasser bei der Schloss Wachenheim AG. Weiterhin sind hier Maßnahmen zur Arbeitsplatzgestaltung bei Mitarbeitern mit gesundheitlichen Einschränkungen zu nennen.

Im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens können Mitarbeiter ihr Know-How und ihre Kreativität zur Erschließung neuer Geschäftspotenziale bzw. zur Verbesserung bestehender Abläufe und Prozesse einbringen. In einem strukturierten Prozess werden die eingebrachten Ideen geprüft und bewertet und umgesetzte Verbesserungsvorschläge entsprechend prämiert.

Mitarbeiterbefragungen sowie individuelle Feedbackgespräche unterstützen bei der Weiterentwicklung unserer Führungskultur und dokumentieren das Interesse und die Bereitschaft der Belegschaft, sich aktiv in die Weiterentwicklung der Konzernunternehmen einzubringen. Für Vorgesetze und Geschäftsleitungen unserer Konzernunternehmen sind diese Ergebnisse zudem wichtige Indikatoren hinsichtlich der Mitarbeiterzufriedenheit.

Mit Interessenvertretungen der Arbeitnehmer arbeiten wir entsprechend der jeweils geltenden gesetzlichen Grundlagen konstruktiv zusammen. Die anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften zur Mitbestimmung werden in allen Konzernunternehmen beachtet.

Produktsicherheit und Qualitätsmanagement

Als Unternehmen der Lebensmittelindustrie gehört Produktverantwortung zu den wichtigsten Grundlagen unseres täglichen Handelns und ist unabdingbare Voraussetzung für eine vertrauensvolle Kundenbindung. Insofern ist es unser Anspruch, dass die Verbraucher unsere Produkte stets ohne Bedenken genießen können.

Daher haben wir in allen Konzernunternehmen ein umfassendes Qualitätsmanagement implementiert. Ziel ist es, sämtliche Prozesse, die direkten oder indirekten Einfluss auf die Erstellung unserer Produkte bzw. Erbringung unserer Dienstleistung haben, soweit zu definieren, dass die Erfüllung von sämtlichen Kundenanforderungen und die Lebensmittelsicherheit sichergestellt wird. Die Dokumentation hierzu erfolgt in Qualitätsmanagementhandbüchern, die laufend aktualisiert werden und für alle Mitarbeiter verbindlich sind.

Qualität und Kundenorientierung bedeuten für uns auch, die Umwelt zu schonen. Dies spiegelt sich in der Auswahl unserer Rohstoffe und Materialien, der Effizienz unserer Prozesse und Maschinen, sowie einer effektiven Logistik wider.

Qualitätsmanagement beginnt in unserem Haus insofern schon bei der sorgfältigen Auswahl unserer Rohwaren und insbesondere unserer Grundweine. Unsere hohen Anforderungen werden im Vorfeld des Beschaffungsprozesses definiert und umfassend beim Wareneingang überprüft. Dazu zählen sowohl analytische als auch sensorische Prüfungen. Um die festgelegten Anforderungen erfüllen zu können, werden nur ausgewählte Lieferanten eingesetzt, die einer laufenden Kontrolle und Bewertung unterliegen. Selbstverständlich gelten diese Anforderungen auch für die eingesetzten Verpackungsmaterialien.

In der Herstellung bzw. bei der Abfüllung werden Gesetzeskonformität und Sicherheit unserer Produkte durch moderne Anlagen sowie detaillierte Arbeitsanweisungen sichergestellt. Die Qualitätssicherung erfolgt durch die strikte Einhaltung der Hygienevorschriften sowie der ständigen Kontrolle der Qualitätsstandards. Die Produktsicherheit wird durch unser HACCP-Konzept ("Hazard Analysis and Critical Control Points") und die Umsetzung der Anforderungen der für die jeweiligen Betriebsstätten relevanten Zertifizierungsstandards sichergestellt, was auch einer laufenden Kontrolle durch externe Auditoren unterliegt.

Unsere Produktionsbetriebe sind wie folgt zertifiziert:

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Deutschland Trier IFS Food und BRC
Wachenheim IFS Food
Frankreich Tournan-en-Brie IFS Food und BRC
Wissembourg IFS Food und BRC
Saumur IFS Food und BRC
Polen Bilgoraj IFS Food und BRC
Rumänien Bukarest und Otopeni IFS Food

IFS = International Featured Standard; BRC = British Retail Consortium

Die Überwachung der Prozessparameter und die Durchführung der Prozesskontrollen in unserer Produktion erfolgen als Selbstprüfung nach festgelegten Prüfplänen. Zur stetigen Verbesserung der Prozesse werden daneben betriebsindividuelle Abweichungs- und Fehlerauswertungen erstellt und ausgewertet. Eine regelmäßig durchgeführte vorbeugende Wartung an allen Fertigungseinrichtungen beugt dem Auftreten unerwarteter Prozess-Störungen vor. Prozessbegleitende Kontrollen sowie Endkontrollen und - freigaben werden entsprechend der jeweiligen Qualitätshandbücher umfassend dokumentiert. Hierzu werden regelmäßig auch interne Audits durchgeführt.

Von jeder Charge unserer selbst abgefüllten Produkte werden Proben für umfangreiche sensorische, analytische und mikrobiologische Analysen entnommen. Weiterhin werden entsprechende Rückstellproben aufbewahrt. Zusammen mit einer Rückverfolgbarkeit von Produktionschargen ist damit gewährleistet, dass der gesamte Produktionsablauf vom Weineinkauf bis zum Verbraucher nachvollzogen werden kann.

Die Schloss Wachenheim AG stellt sicher, dass alle Produkte, die in Verkehr gebracht werden, bezüglich der Identifikation und Rückverfolgbarkeit die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Die Rückverfolgbarkeit ist bei allen Endprodukten durch die jeweilige Loscodierung und die entsprechenden Produktionsdokumente sichergestellt. Für Krisenfälle haben wir entsprechende Notfall- und Krisenmanagementsysteme implementiert.

Sozialbelange

Gesellschaftliches Engagement und unternehmerische Verantwortung gehören für die Unternehmen der Schloss Wachenheim-Gruppe zusammen und sind eine wichtige Grundlage für deren nachhaltige Entwicklung. Insofern stehen die Konzernunternehmen in engem Austausch mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Interessengruppen.

Unser Branchenumfeld ist von einem stetigen Wandel geprägt, der auch Einfluss auf unsere unternehmerischen Entscheidungen hat. Um an sachgerechten Lösungen in regulatorischen Fragestellungen mitzuwirken, engagieren wir uns in diversen Branchenverbänden und Netzwerken.

Die wichtigsten solcher Mitgliedschaften sind:

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Deutschland Verband Deutscher Sektkellereien e.V. (VDS)
Bundesverband Wein und Spirituosen international e.V.
Verband der deutschen Fruchtwein- und Fruchtschaumwein-Industrie e.V.
Verband der Hersteller alkoholfreier Weine
Food - Made in Germany e.V.
Markenverband e.V.
Verband Deutscher Prädikats- und Qualitätsweingüter e.V. (VDP)
Frankreich Fédération des Exportateurs de Vins et Spiritueux
Syndicat Frangais des Vins Mousseux
Ostmitteleuropa Stowarzyszenie Importerów i Dystrybutoröw Wina

Als Produzent von alkoholischen Getränken treten wir für einen verantwortungsbewussten Konsum von Alkohol ein. So erfolgt die Vermarktung ausschließlich in den Grenzen der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, wobei die Möglichkeiten zur Werbung für derartige Getränke im Ausland teilweise stark eingeschränkt sind. In Deutschland stellen wir im Rahmen unserer Marketingaktivitäten positive Aspekte wie Genuss und Lebensfreude in den Mittelpunkt unserer Werbebotschaften und beachten dabei die "Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke". Zum Schutz von Minderjährigen ist auf unseren Markenwebsites, auf denen für derartige Produkte geworben wird bzw. über die solche Produkte erworben werden können, eine Alterseingabe erforderlich. Darüber hinaus unterstützt die Schloss Wachenheim AG die von den Spitzenverbänden aus den Branchen Bier, Wein, Sekt und Spirituosen getragene Kampagne "Don't drink and drive" sowie die Initiative "Wine in Moderation".

Im Rahmen von gemeinnützigen Projekten und Initiativen sind die Unternehmen der Schloss Wachenheim-Gruppe mit ihren Mitarbeitern in ihren Heimatregionen ein starker Partner für sportliche, kulturelle, wissenschaftliche und soziale Projekte. So ist die Schloss Wachenheim AG beispielsweise Förderer mehrerer Stipendiaten im Rahmen des Deutschlandstipendiums an den Hochschulen Geisenheim (Bereich Internationale Weinwirtschaft) und Ludwigshafen (Bereich Weinbau und Oenologie). Und in Polen unterstützt die AMBRA S.A. unter anderem die Bilgoraj XXI Foundation sowie den Bilgoraj Land Local Fund.

Während der Corona-Krise hat die Schloss Wachenheim AG darüber hinaus in einer gemeinsamen Aktion mit der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz rund 2.000 Liter des Weindestillats, das bei der Entalkoholisierung von Wein als Nebenprodukt entsteht, an Apotheken der Regionen Trier und Wachenheim gespendet, die dieses dann zu Händedesinfektionsmittel weiterverarbeitet und - kostenlos - an Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen der jeweiligen Region abgegeben haben.

Compliance

Regelkonformes und ethisch einwandfreies Verhalten einschließlich der Vermeidung von Korruption und Bestechung bilden die Basis für eine nachhaltige Geschäftsentwicklung. Das Compliance-Management im Schloss Wachenheim-Konzern ist dementsprechend darauf ausgerichtet, ein rechtskonformes und integres Verhalten sämtlicher Leitungsorgane und Mitarbeiter sicherzustellen. Hierzu zählen neben Einhaltung der jeweils anwendbaren Gesetze und Vorschriften auch Standards und Anweisungen zu ethischem und regelkonformem Verhalten der Mitarbeiter untereinander und gegenüber Dritten, ferner die Vermeidung von Interessenskonflikten, Korruption und Bestechung, Geldwäsche und die Einhaltung von Regeln zu Daten- und Umweltschutz sowie Lebensmittel- und Arbeitssicherheit. Zudem bekennen sich die Unternehmen der Schloss Wachenheim-Gruppe zur Achtung der Menschenrechte entsprechend international akzeptierter Normen, wie beispielsweise der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Auch von unseren Lieferanten fordern wir ein integres und regelkonformes Verhalten.

Entsprechend der dezentralen Steuerung unserer Geschäftsaktivitäten obliegt die Sicherstellung der Einhaltung dieser gesetzlichen Regeln und unternehmensinternen Richtlinien sowie die Implementierung der damit verbundenen notwendigen organisatorischen Maßnahmen den Leitungsorganen der einzelnen Konzerngesellschaften. Dies schließt auch regelmäßige Schulungen und Unterweisungen insbesondere von Mitarbeitern in Risikobereichen ein. Dabei kommen neben allgemeinen Compliance-Richtlinien auch abteilungs- und tätigkeitsbezogene Anweisungen zur Anwendung. Der Vorstand der Schloss Wachenheim AG, der auch in den Kontrollgremien der wichtigsten Tochtergesellschaften vertreten ist, überwacht die Einhaltung dieser Grundsätze der Unternehmensführung.

Unseren Mitarbeitern geben wir die Möglichkeit, sich in Zweifelsfällen unternehmensintern Rat in Compliance-Fragen einzuholen. Hierfür steht ein Netzwerk von ausgewählten Führungskräften zur Verfügung, die sich bei Bedarf auch anderer interner Ressourcen bzw. externer Berater bedienen können.

Daneben können vermutete oder tatsächliche Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften und interne Richtlinien anonym gemeldet werden. Derartige Anzeigen werden ohne Ausnahme untersucht. Dabei hat kein Mitarbeiter aufgrund einer gutgläubigen Anzeige eines potenziellen Fehlverhaltens irgendwelche Nachteile zu befürchten.

SONSTIGE ANGABEN

Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB und erläuternder Bericht

Zum 30. Juni 2020 beträgt das voll eingezahlte gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Schloss Wachenheim AG TEUR 50.054 und ist in 7.920.000 nennwertlose Stamm-Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von EUR 6,32 je Aktie am Grundkapital eingeteilt. Die Stammaktien lauten auf den Inhaber.

Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Die Anteile der Aktionäre am Gewinn bestimmen sich nach ihrem Anteil am Grundkapital nach § 60 Aktiengesetz (AktG). Hiervon ausgenommen sind insbesondere von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Nach § 5 der Satzung (Stand: 10. Januar 2018) setzt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Form der Aktienurkunden, der Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine sowie der Urkunden für Schuldverschreibungen und Zinsscheine fest. Zudem ist der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ausgeschlossen, soweit nicht eine Verbriefung nach den Regeln erforderlich ist, die an einer Börse gelten, an der die Aktie der Gesellschaft zugelassen ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, Urkunden über einzelne Aktien (Einzelurkunden) oder über mehrere Aktien (Sammelurkunden) auszustellen. Ebenso ist der Anspruch des Aktionärs auf Ausgabe von Gewinnanteil- und Erneuerungsscheinen ausgeschlossen.

Die Aktien der Gesellschaft sind nicht vinkuliert. Die Gesellschaft hält am Bilanzstichtag keine eigenen Aktien im Bestand. Beschränkungen des Stimmrechts können sich aus Vorschriften des Aktiengesetzes oder des Wertpapierhandelsgesetzes ergeben. So besteht ein Stimmverbot für Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 136 AktG. Der Gesellschaft steht gemäß § 71b AktG kein Stimmrecht für eigene Aktien zu.

Der Günther Reh Aktiengesellschaft, Leiwen/​Mosel, stehen am Bilanzstichtag aus 5.532.640 Aktien rund 69,9 % der Stimmrechte an der Schloss Wachenheim AG zu.

Die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern erfolgt durch den Aufsichtsrat oder unter bestimmten Voraussetzungen gerichtlich nach den Bestimmungen der §§ 84, 85 AktG. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 6 der Satzung befugt, die Zahl der Vorstandsmitglieder zu bestimmen; der Vorstand hat dabei aus mindestens zwei Personen zu bestehen. Der Aufsichtsrat ist zudem berechtigt, stellvertretende Vorstandsmitglieder zu bestellen. Die Vorschriften zur Änderung der Satzung sind in den §§ 119, 133, 179 AktG i. V. m. § 22 Abs. 1 der Satzung geregelt. Nach § 22 Abs. 1 Satz 1 der Satzung werden Hauptversammlungsbeschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst, falls das Gesetz oder die Satzung nicht zwingend eine andere Mehrheit vorschreiben. Der Aufsichtsrat ist nach § 10 Abs. 2 der Satzung ferner zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen.

Das Grundkapital der Schloss Wachenheim AG ist gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung um bis zu TEUR 25.027, eingeteilt in 3.960.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber der bis zum 16. November 2021 ausgegebenen Wandelschuld- bzw. Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen bzw. ihren Wandlungspflichten nachkommen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, den Wortlaut der Satzung entsprechend dem jeweiligen Bestand und der jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals anzupassen.

Die ordentliche Hauptversammlung vom 17. November 2016 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16. November 2021 einmal oder mehrmals Wandel- und/​oder Optionsanleihen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100 Mio. mit einer Laufzeit von längstens zehn Jahren ab Ausgabe zu begeben. Die Ausgabe der Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen kann auch durch eine in- oder ausländische Kapitalgesellschaft erfolgen, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit beteiligt ist (Konzernunternehmen). Weitere Einzelheiten enthält der Ermächtigungsbeschluss vom 17. November 2016. Der Vorstand ist befugt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und gegebenenfalls im Einvernehmen mit den Organen des die Anleihe begebenden Konzernunternehmens die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen zu bestimmen. Von der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen wurde bislang kein Gebrauch gemacht.

Der Vorstand der Schloss Wachenheim AG ist durch Hauptversammlungsbeschluss vom 17. November 2016 ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16. November 2021 das Grundkapital um bis zu TEUR 25.027 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Aktien der Gesellschaft gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016) und dabei das Gewinnbezugsrecht der neuen Aktien auf das Geschäftsjahr der Ausgabe zu erstrecken. Dabei ist den Aktionären hinsichtlich des genehmigten Kapitals ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ein- oder mehrmalig unter bestimmten Bedingungen auszuschließen. Weitere Regelungen zum Genehmigten Kapital 2016 enthält § 4 Abs. 6 der Satzung. Von der Ermächtigung zur Ausübung des genehmigten Kapitals wurde bislang kein Gebrauch gemacht.

Am 19. November 2015 hat die Hauptversammlung die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 18. November 2020 einmal oder mehrfach über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots eigene Stückaktien (Stammaktien) zu bestimmten Konditionen zu erwerben. Die Gesellschaft darf aufgrund dieser Ermächtigung eigene Stückaktien im rechnerischen Betrag von bis zu insgesamt 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals erwerben. Weitere Einzelheiten enthält der Ermächtigungsbeschluss vom 19. November 2015. Von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde bislang kein Gebrauch gemacht.

Vergütungssysteme von Vorstand und Aufsichtsrat

Das Vergütungssystem des Vorstands der Schloss Wachenheim AG beinhaltet ein festes Jahresgehalt, variable Vergütungen mit kurz- und langfristiger Anreizwirkung sowie Sachbezüge. Eine betriebliche Altersvorsorge ist ebenso wenig vorgesehen wie aktienbasierte Vergütungsbestandteile. Die Vergütung des Vorstands wird durch den Personal- und Finanzausschuss vorbereitet und dem Gesamtaufsichtsrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Schloss Wachenheim AG verzichtet seit jeher aufgrund der in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehenden Beeinträchtigung der Privatsphäre auf einen individualisierten Ausweis der Vorstandsvergütung. Die ordentliche Hauptversammlung hat am 17. November 2016 einen Beschluss über die Nichtoffenlegung der individualisierten Vorstandsvergütung gefasst. Der Verzicht auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung wurde in der Entsprechenserklärung zum "Deutschen Corporate Governance Kodex" berücksichtigt.

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung der Schloss Wachenheim AG festgelegt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen und seiner ihm für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Umsatzsteuer für jedes volle Geschäftsjahr eine feste Vergütung sowie je Teilnahme an einer Sitzung des Gesamtgremiums eine zusätzliche Vergütung. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, sein Stellvertreter das Anderthalbfache dieser Vergütung. Für ihre Tätigkeit in Ausschüssen erhalten die dem jeweiligen Ausschuss angehörigen Aufsichtsratsmitglieder je Teilnahme an einer Ausschusssitzung ebenfalls eine zusätzliche Vergütung. Die Ausschussvorsitzenden erhalten das Doppelte, ihre Stellvertreter das Anderthalbfache dieser zusätzlichen Vergütung.

Dividende

Der ordentlichen Hauptversammlung am 26. November 2020 wird vorgeschlagen, eine Dividende von EUR 0,40 je Aktie = TEUR 3.168 an die Aktionäre auszuschütten. Der verbleibende Bilanzgewinn von TEUR 22.418 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung für die Schloss Wachenheim AG sowie für den Schloss Wachenheim-Konzern

Die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung für die Schloss Wachenheim AG sowie für den Schloss Wachenheim-Konzern ist öffentlich zugänglich auf unserer Internetseite unter ,www.schloss-wachenheim.com/​investor-relations/​corporate-governance'.

Erklärung des Vorstands der Schloss Wachenheim AG über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (§ 312 AktG) aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Berichtspflichtige Maßnahmen sind von unserem Unternehmen nicht auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens getroffen oder unterlassen worden, ohne dass der Nachteil vor dem Bilanzstichtag ausgeglichen wurde.

Dank

Wir danken an dieser Stelle allen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Loyalität, ihr Engagement, insbesondere während der Corona-Krise, und die im vergangenen Jahr geleistete Arbeit. Der Dank gilt auch unseren Betriebsräten, die durch ihre Mittlerstellung zwischen Unternehmensleitung und Mitarbeitern zu einer für alle Beteiligten soliden Unternehmensentwicklung beigetragen haben.

Dank auch den Aktionärinnen und Aktionären der Schloss Wachenheim AG und den Damen und Herren Mitaktionären und Mitgesellschaftern in sämtlichen Tochterunternehmen, die uns mit ihrem Vertrauen in eine erfolgreiche Zukunft begleiten.

Trier, den 22. September 2020

Der Vorstand

Oliver Gloden, Sprecher des Vorstands

Horst Hillesheim

Boris Schlimbach

KONZERNBILANZ ZUM 30. JUNI 2020

Aktiva

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Anhang 30.06.2020 30.06.2019
TEUR TEUR
--- --- --- ---
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen (1) 92.659 75.744
Immaterielle Vermögenswerte (2) 93.469 88.862
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (3) 2.893 2.988
Nach der Equity-Methode bilanzierte Anteile an Gemeinschaftsunternehmen (4) 564 785
Sonstige finanzielle und nichtfinanzielle Vermögenswerte (5/​14) 338 1.278
Latente Steuern (16) 1.822 1.094
191.745 170.751
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte (6) 115.216 104.402
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (7/​14) 50.407 52.380
Forderungen aus Ertragsteuererstattungen 1.020 1.183
Sonstige finanzielle und nichtfinanzielle Vermögenswerte (5/​14) 6.854 7.861
Liquide Mittel (8) 6.015 9.531
179.512 175.357
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte (9) 1.516 -
372.773 346.108

Passiva

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Anhang 30.06.2020 30.06.2019
TEUR TEUR
--- --- --- ---
Eigenkapital (10)
Gezeichnetes Kapital 50.054 50.054
Kapitalrücklage 4.570 4.570
Gewinnrücklagen und Konzernjahresüberschuss 115.257 111.602
Kumuliertes sonstiges Ergebnis -2.108 -276
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 36.446 35.974
204.219 201.924
Langfristiges Fremdkapital
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer (11) 2.396 2.763
Sonstige Rückstellungen (15) 392 671
Finanzverbindlichkeiten (12/​14) 36.705 20.886
Sonstige Verbindlichkeiten (12/​14) 1.198 392
Latente Steuern (16) 10.013 9.485
50.704 34.197
Kurzfristiges Fremdkapital
Sonstige Rückstellungen (15) 5.661 4.425
Finanzverbindlichkeiten (12/​14) 40.319 28.099
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (13/​14) 41.498 44.185
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 878 1.965
Sonstige Verbindlichkeiten (12/​14) 29.494 31.313
117.850 109.987
372.773 346.108

KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/​20

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Anhang 2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
--- --- --- ---
Umsatzerlöse (17) 338.212 337.159
Bestandsveränderung (18) 240 107
Materialaufwand -192.653 -191.505
Rohmarge 145.799 145.761
Sonstige betriebliche Erträge (19) 5.117 3.981
Personalaufwand (20) -56.274 -53.303
Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen -14.401 -9.447
Sonstige betriebliche Aufwendungen (21) -61.272 -64.016
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) 18.969 22.976
Ergebnis aus der Equity-Methode (22) - -27
Finanzerträge (23) 573 203
Finanzaufwendungen (24) -2.391 -1.494
Ergebnis vor Steuern (EBT) 17.151 21.658
Ertragsteuern (25) -4.160 -5.657
Konzernjahresüberschuss 12.991 16.001
davon Ergebnisanteil der Aktionäre der Schloss Wachenheim AG 7.615 10.890
davon Ergebnisanteil nicht beherrschender Gesellschafter (26) 5.376 5.111
Ergebnis je Aktie - unverwässert (in EUR) 0,96 1,38
Ergebnis je Aktie - verwässert (in EUR) 0,96 1,38
Ausgegebene Stamm-Stückaktien (in Tausend) 7.920 7.920

KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/​20

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Anhang 2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
--- --- --- ---
Konzernjahresüberschuss 12.991 16.001
Veränderungen versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste leistungsorientierter Pensionszusagen (27) -66 -99
Nicht reklassifizierungsfähige Aufwendungen und Erträge -66 -99
Währungsdifferenzen (27) -2.983 1.101
Reklassifizierungsfähige Aufwendungen und Erträge -2.983 1.101
Summe der unmittelbar im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge (sonstiges Ergebnis) -3.049 1.002
Konzerngesamtergebnis 9.942 17.003
davon Anteile der Aktionäre der Schloss Wachenheim AG 5.783 11.413
davon Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 4.159 5.590

KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/​20

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Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen und Konzernjahresüberschuss Kumuliertes sonstiges Ergebnis Anteile nicht beherrschender Gesellschafter Summe
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Stand 30.06.2018 50.054 4.570 104.746 -799 32.996 191.567
Konzernjahresüberschuss - - 10.890 - 5.111 16.001
Sonstiges Ergebnis - - - 523 479 1.002
Konzerngesamtergebnis - - 10.890 523 5.590 17.003
Gezahlte Dividenden - - -3.960 - -2.601 -6.561
Übrige Veränderungen - - -74 - -11 -85
Stand 30.06.2019 50.054 4.570 111.602 -276 35.974 201.924
Konzernjahresüberschuss - - 7.615 - 5.376 12.991
Sonstiges Ergebnis - - - -1.832 -1.217 -3.049
Konzerngesamtergebnis - - 7.615 -1.832 4.159 9.942
Gezahlte Dividenden - - -3.960 - -2.950 -6.910
Übrige Veränderungen - - - - -737 -737
Stand 30.06.2020 50.054 4.570 115.257 -2.108 36.446 204.219

KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/​20

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Anhang 2019/​20 2018/​19
(28) TEUR TEUR
--- --- --- ---
Konzernjahresüberschuss 12.991 16.001
Zuzüglich/​abzüglich:
Abschreibungen/​Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und Finanzanlagen 14.401 9.447
Veränderung der Pensionsrückstellungen -439 -86
Veränderung latente Steueransprüche -220 -606
Veränderung latente Steuerschulden 448 -2
Nicht ausgeschüttetes Ergebnis aus at equity bilanzierten Finanzanlagen - 27
Ergebnis aus dem Abgang langfristiger Vermögenswerte 501 -83
Sonstige zahlungsunwirksame Vorgänge -1.494 1.095
Cashflow vor Änderungen des Nettoumlaufvermögens 26.188 25.793
Veränderung übrige Aktiva, soweit nicht Gegenstand der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit -4.448 -1.202
Veränderung übrige Passiva, soweit nicht Gegenstand der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit -8.781 2.432
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 12.959 27.023
Auszahlungen für die Beschaffung von Sachanlagen, immateriellen und anderen langfristigen Vermögenswerten -11.613 -14.312
Auszahlungen für Investitionen in den Erwerb von Konzernunternehmen -1.570 -3.780
Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen, immateriellen und anderen langfristigen Vermögenswerten 458 337
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -12.725 -17.755
Veränderung Finanzverbindlichkeiten 2.883 -750
Dividendenzahlungen an Aktionäre der Schloss Wachenheim AG -3.960 -3.960
Dividendenzahlungen der Tochterunternehmen an nicht beherrschende Gesellschafter -2.950 -2.601
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -4.027 -7.311
Veränderung der liquiden Mittel -3.793 1.957
Veränderung der liquiden Mittel aufgrund von Wechselkursänderungen 277 -186
Bilanzielle Veränderung der liquiden Mittel -3.516 1.771
Liquide Mittel am Anfang der Periode 9.531 7.760
Liquide Mittel am Ende der Periode 6.015 9.531

KONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/​20

I. RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE

GRUNDLAGEN

Die Schloss Wachenheim AG ("SWA") hat ihren Sitz in 54294 Trier, Deutschland, Niederkircher Straße 27. Sie ist die Muttergesellschaft des Schloss Wachenheim-Konzerns und eine börsennotierte Aktiengesellschaft. Die SWA ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich unter HRB 40686 eingetragen.

Unternehmensgegenstand der SWA und ihrer Tochtergesellschaften ("Schloss Wachenheim-Konzern" oder "SWA-Konzern") sind die Herstellung und der Vertrieb von Schaumwein und anderen Getränken. Die Produktionsstandorte befinden sich in Deutschland, Frankreich, Polen und Rumänien.

Der Konzernabschluss der SWA zum 30. Juni 2020 ist nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union am Abschlussstichtag anzuwenden waren, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Das Geschäftsjahr des Schloss Wachenheim-Konzerns umfasst den Zeitraum vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres. Der Konzernabschluss umfasst eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung, eine Gesamtergebnisrechnung, eine Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie eine Kapitalflussrechnung. Die Posten der Bilanz sowie der Gesamtergebnisrechnung einschließlich der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Mit Ausnahme der Anpassungen, die sich aus der Anwendung neuer bzw. geänderter Rechnungslegungsstandards ergeben haben, entsprechen die angewandten Rechnungslegungsmethoden denen des Geschäftsjahres 2018/​19.

Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Alle Beträge sind, soweit nicht anders vermerkt, in Tausend Euro angegeben.

Der Konzernabschluss wird dem Aufsichtsrat zu seiner Bilanzsitzung am 22. September 2020 zur Billigung vorgelegt. Er geht in den Konzernabschluss des übergeordneten Mutterunternehmens Günther Reh Aktiengesellschaft, Leiwen/​Mosel, ein, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

ERSTMALS ANGEWENDETE NEUE BZW. GEÄNDERTE RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS

Die SWA berücksichtigt alle von der EU übernommenen neuen bzw. geänderten IFRS grundsätzlich vom Zeitpunkt ihrer verpflichtenden Erstanwendung an, sofern diese bereits im Rahmen des IFRS-Endorsementverfahrens durch die EU angenommen wurden.

Im Geschäftsjahr 2019/​20 ist mit IFRS 16 vom 13. Januar 2016 erstmals ein neuer Standard zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen anzuwenden. Dieser Standard sieht für Leasingnehmer ein Bilanzierungsmodell vor, das auf eine Unterscheidung zwischen Operating- und Finanzierungsleasing verzichtet und dazu führt, dass die meisten Leasingvereinbarungen in der Bilanz zu erfassen sind. Hierzu erfasst der Leasingnehmer eine Verbindlichkeit für die künftigen Zahlungsverpflichtungen und aktiviert gleichzeitig ein Nutzungsrecht an dem zugrundeliegenden Leasinggegenstand. Während der Leasingzeit wird die Verbindlichkeit nach finanzmathematischen Grundsätzen fortgeschrieben und das Nutzungsrecht planmäßig abgeschrieben.

Die SWA hat IFRS 16 erstmals zum 1. Juli 2019 unter Ausübung des Wahlrechts zur vereinfachten Erstanwendung, d.h. ohne Anpassung von Vergleichsinformationen der Vorperioden, die weiterhin nach IAS 17 dargestellt werden, angewendet.

Für Leasingverträge, in denen ein Unternehmen des SWA-Konzerns Leasingnehmer ist, wurde zum Zeitpunkt der Erstanwendung keine erneute Beurteilung dahingehend vorgenommen, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis darstellt oder beinhaltet. Stattdessen wurde IFRS 16 auf Vereinbarungen angewendet, die zuvor von IAS 17 als Leasingverhältnisse eingestuft wurden.

Bei Leasingverhältnissen, die bisher als Finanzierungsleasingverhältnisse bilanziert wurden, entsprechen die Buchwerte des Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 denjenigen Buchwerten, die sich zum 30. Juni 2019 - d.h. unmittelbar vor dem Erstanwendungszeitpunkt - gemäß IAS 17 ergeben haben. Für bisher als Operating-Leasingverhältnisse klassifizierte Verträge hat der Schloss Wachenheim-Konzern zum Erstanwendungszeitpunkt die Leasingverbindlichkeit mit dem Barwert der ausstehenden Leasingzahlungen angesetzt, wobei die Abzinsung unter Verwendung entweder der vertraglich vereinbarten Zinssätze oder ansonsten des jeweiligen Grenzfremdkapitalzinssatzes (1,0 % für die Teilkonzerne Deutschland und Frankreich sowie 0,6 % - 7,4 % für den Teilkonzern Ostmitteleuropa) zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung erfolgt ist. Das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand wurde zum Erstanwendungszeitpunkt grundsätzlich mit einem Betrag in Höhe der Leasingverbindlichkeit bewertet, angepasst um aktivisch oder passivisch abgegrenzte Leasingzahlungen, die jeweils schon in der Bilanz zum 30. Juni 2019 erfasst waren.

Anfängliche direkte Kosten wurden nicht in die Bewertung des Nutzungsrechts am Leasinggegenstand zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung einbezogen. Weiterhin wurde vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, kurzfristige Leasingverhältnisse - d.h. solche mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr - vom Anwendungsbereich des IFRS 16 auszunehmen. Für Leasingverhältnisse, deren Laufzeit innerhalb von 12 Monaten nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung endet, wurde ebenfalls auf die Anwendung von IFRS 16 verzichtet.

Im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 16 zum 1. Juli 2019 wurden zusätzliche Leasingverbindlichkeiten in Höhe von EUR 13,2 Mio. bilanziert. Die Nutzungsrechte an Leasinggegenständen die bis zum 30. Juni 2019 nach IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse bilanziert wurden, haben sich korrespondierend zu den Leasingverbindlichkeiten um EUR 13,2 Mio. erhöht. Daneben haben sich Umgliederungen aktivisch bzw. passivisch abgegrenzter Leasingzahlungen ausgewirkt.

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Buchwert 30.06.2019 Zugang Nutzungsrecht /​ Verbindlichkeit Umgliederung Effekt Erstanwendung IFRS 16 Buchwert 01.07.2019
TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- --- ---
Sachanlagen 75.744 13.099 676 13.775 89.519
Immaterielle Vermögenswerte 88.862 126 - 126 88.988
Sonstige finanzielle und nichtfinanzielle Vermögenswerte
Langfristig 1.278 - -656 -656 622
Kurzfristig 7.861 - -88 -88 7.773
Finanzverbindlichkeiten
Langfristig 20.886 9.194 - 9.194 30.080
Kurzfristig 28.099 4.031 - 4.031 32.130
Sonstige Verbindlichkeiten
Langfristig 392 - -60 -60 332
Kurzfristig 31.313 - -8 -8 31.305

Auswirkungen auf das Eigenkapital haben sich durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 nicht ergeben. Jedoch hat der Anstieg der Sachanlagen und der Finanzverbindlichkeiten und damit die Erhöhung der Bilanzsumme maßgeblich zum Rückgang der Eigenkapitalquote von 58,3 % zum 30. Juni 2019 auf 54,8 % zum 30. Juni 2020 beigetragen.

In der Gewinn- und Verlustrechnung werden anstelle der bislang in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthaltenen Aufwendungen für Operating-Leasingverhältnisse seit Erstanwendung von IFRS 16 Abschreibungen für Nutzungsrechte (im operativen Ergebnis) und Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeiten (im Finanzergebnis) ausgewiesen. Da der Tilgungsanteil der Leasingzahlungen in der Kapitalflussrechnung als Bestandteile des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit auszuweisen ist, ergibt sich ein entsprechend höherer Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit.

Zu weiteren Einzelheiten sei auf Abschnitt "II. Rechnungslegungsmethoden" - "Leasing" verwiesen.

Darüber hinaus waren im Geschäftsjahr 2019/​20 die folgenden neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen erstmals verpflichtend anzuwenden, die jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Schloss Wachenheim-Konzerns hatten:

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IFRIC 23 vom 7. Juni 2017 beinhaltet Klarstellungen hinsichtlich der bilanziellen Behandlung von Sachverhalten und Transaktionen im Falle bestehender Unsicherheiten bei der Anwendung von IAS 12 (Ertragsteuern).
Entsprechend den am 12. Oktober 2017 veröffentlichten Änderungen an IFRS 9 dürfen finanzielle Vermögenswerte mit einer negativen Vorfälligkeitsentschädigung unter bestimmten Voraussetzungen zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis statt erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden.
Mit den Änderungen von IAS 28 vom 12. Oktober 2017 wird klargestellt, dass IFRS 9 auf Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen, deren Bilanzierung nicht nach der Equity-Methode erfolgt, anzuwenden ist.
Die "Annual Improvements to IFRSs 2015-2017 Cycle" vom 12. Dezember 2017 beinhalten kleinere Änderungen an insgesamt vier Standards.
Die am 7. Februar 2018 veröffentlichten Änderungen an IAS 19 stellen hinsichtlich der Bilanzierung von Plananpassungen, -kürzungen und -abgeltungen klar, dass nach einem solchen Ereignis der Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für den Rest der Periode auf Basis aktualisierter Annahmen zu berücksichtigen sind.

VERÖFFENTLICHTE, ABER NOCH NICHT ANGEWENDETE NEUE BZW. GEÄNDERTE RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS

Darüber hinaus wurden vom IASB folgende neue bzw. geänderte Standards und Interpretationen herausgegeben, die im Geschäftsjahr 2019/​20 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren und deren Übernahme durch die Europäische Union zum Bilanzstichtag teilweise noch ausstand:

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IFRS 17 vom 18. Mai 2017 mit Änderungen vom 25. Juni 2020 regelt die Bilanzierung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die aus Versicherungsverträgen resultieren. Die Regelungen sind für den SWA-Konzern erstmals im Geschäftsjahr 2023/​24 verpflichtend anzuwenden. Eine Übernahme von der Europäischen Union steht noch aus.

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Am 29. März 2018 veröffentlichte das IASB ein überarbeitetes Rahmenkonzept (Conceptual Framework for Financial Reporting). Dieses beinhaltet Aktualisierungen, Ergänzungen und Klarstellungen und ist für den SWA-Konzern erstmals im Geschäftsjahr 2020/​21 verpflichtend anzuwenden.
Am 31. Oktober 2018 veröffentlichte das IASB Änderungen zu IAS 1 und IAS 8 hinsichtlich der Definition von "wesentlich". Mit der Änderung wird in den IFRS ein einheitlicher und genauer umrissener Definitionsbegriff der Wesentlichkeit geschaffen. Die Änderungen sind für SWA erstmals im Geschäftsjahr 2020/​21 verpflichtend anzuwenden.
Am 26. September 2019 veröffentlichte das IASB Änderungen zu IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 ("Interest Rate Benchmark Reform"). Die Änderungen betreffen bestimmte Hedge Accounting-Vorschriften, die von der Reform des Referenzzinssatzes betroffen sind. Die Änderungen sind für den SWA-Konzern erstmals im Geschäftsjahr 2021/​22 verpflichtend anzuwenden. Weitere Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und weiteren Standards wurden am 27. August 2020 veröffentlicht.
Am 22. Oktober 2019 veröffentlichte das IASB Änderungen an IFRS 3 Business Combinations betreffend die Definition eines Geschäftsbetriebs. Hiermit wird klargestellt, dass ein Geschäftsbetrieb eine Gruppe von Tätigkeiten umfasst, die mindestens einen Ressourceneinsatz und einen substanziellen Prozess beinhalten, die dann zusammen signifikant zur Fähigkeit beitragen, Leistungen zu produzieren. Die Änderung ist für SWA erstmals im Geschäftsjahr 2020/​21 verpflichtend anzuwenden.
Am 23. Januar 2020 veröffentlichte das IASB Änderungen zu IAS 1 (ergänzt am 15. Juli 2020). Die verabschiedeten Änderungen betreffen eine begrenzte Anpassung der Beurteilungskriterien für die Klassifizierung von Schulden als kurzfristig oder langfristig und ist für den SWA-Konzern erstmals im Geschäftsjahr 2023/​24 verpflichtend anzuwenden. Eine Übernahme von der Europäischen Union steht noch aus.
Am 14. Mai 2020 wurden vom IASB klarstellende Änderungen an IAS 37, IFRS 3, IAS 16 sowie die "Annual Improvements to IFRSs 2018-2020 Cycle" mit geringfügigen Veränderungen von vier weiteren Standards verabschiedet. Diese Regelungen sind für SWA erstmals im Geschäftsjahr 2023/​24 verpflichtend anzuwenden. Eine Übernahme von der Europäischen Union steht noch aus.
Das IASB hat am 28. Mai 2020 eine Ergänzung zu IFRS 16 herausgegeben, um Leasingnehmern die Bilanzierung von Zugeständnissen, wie Stundung der Mietraten oder Mietpreisnachlässe zu erleichtern, die im direkten Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie gewährt werden. Die Änderungen sind für den SWA-Konzern erstmals im Geschäftsjahr 2020/​21 verpflichtend anzuwenden. Eine Übernahme von der Europäischen Union steht noch aus.
Mit der am 25. Juni 2020 veröffentlichten Ergänzung von IFRS 4 wurde der Zeitraum für die vorübergehende Befreiung bestimmter Versicherungsunternehmen von der Anwendung des IFRS 9 verlängert. Eine Übernahme durch die europäische Union steht noch aus. Diese Änderung hat für den SWA-Konzern keine Relevanz.

Soweit nicht abweichend dargestellt, werden die Auswirkungen dieser neuen bzw. geänderten Vorschriften auf die im Konzernabschluss dargestellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, soweit für den SWA-Konzern relevant, derzeit untersucht.

KONSOLIDIERUNGSKREIS

In den Konzernabschluss werden neben der SWA alle wesentlichen Tochterunternehmen einbezogen, die direkt oder indirekt von der SWA "beherrscht" werden. Eine derartige Beherrschung im Sinne von IFRS 10 besteht dann, wenn die SWA Entscheidungsmacht über die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens besitzt, variable Rückflüsse aus dem Beteiligungsunternehmen bezieht und die Fähigkeit hat, ihre Entscheidungsmacht zur Beeinflussung dieser variablen Rückflüsse einzusetzen. Bei den in den Konzernabschluss der SWA einbezogenen Tochterunternehmen beruht diese Beherrschungsmöglichkeit auf einer unmittelbaren bzw. mittelbaren Mehrheit der Stimmrechte. Tochterunternehmen werden ab dem Zeitpunkt, zu dem die Beherrschung beginnt, in den Konzernabschluss einbezogen, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, zu dem diese endet.

Gegenüber dem 30. Juni 2019 haben die erstmalige Einbeziehung der Vino Weinhandels GmbH, Burg Layen/​Deutschland (vormals Pieroth Retail GmbH) sowie der Vino-klub.cz s.r.o., der Gurmetum s.r.o. und der Euro Center Trade s.r.o. (alle Prag/​Tschechien) zu Veränderungen im Konsolidierungskreis geführt. Für Einzelheiten zu diesen Veränderungen verweisen wir auf den folgenden Abschnitt "Unternehmenszusammenschlüsse".

UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSE

Erwerb von 100 % der Anteile an der Vino Weinhandels GmbH (vormals Pieroth Retail GmbH), Burg Layen/​Deutschland

Am 2. August 2019 hat die Rindchen's Weinkontor GmbH & Co. KG 100 % der Anteile an der Vino Weinhandels GmbH, Burg Layen/​Deutschland ("Vino") - seinerzeit firmierend unter Pieroth Retail GmbH - zu einem Kaufpreis von TEUR 900 erworben. Die Vino betreibt mit rund 100 Mitarbeitern bundesweit 19 Weinfachgeschäfte sowie einen Online-Shop; das Sortiment umfasst mehrere Hundert Weine, Feinkostartikel sowie Wein-Accessoires. Der Anteilserwerb erfolgte zur Stärkung der stationären Weinhandelsaktivitäten im deutschen Teilkonzern.

Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden der Vino zu beizulegenden Zeitwerten stellen sich im Erwerbszeitpunkt wie folgt dar:

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TEUR
Langfristige Vermögenswerte 5.482
Vorräte 2.329
Zahlungsmittel 101
Übrige kurzfristige Vermögenswerte 126
Kurzfristige Vermögenswerte 2.556
Langfristiges Fremdkapital 3.290
Rückstellungen 1.685
Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten 596
Übriges kurzfristiges Fremdkapital 1.600
Kurzfristiges Fremdkapital 3.881
Nettoreinvermögen 867

Die im Rahmen der Kaufpreisallokation vorgenommene Neubewertung betrifft überwiegend den Kundenstamm der Gesellschaft (TEUR 261), übernommene Verpflichtungen im Zusammenhang mit einer anstehenden Neuausrichtung des Marktauftritts der Vino sowie die Berücksichtigung von Nutzungsrechten und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen gemäß IFRS 16. Die kurzfristigen Vermögenswerte beinhalten Forderungen in Höhe von TEUR 95, deren Buchwert dem beizulegenden Zeitwert entspricht.

Die übertragene Gegenleistung für die Erwerbe der Anteile an der Vino umfasste ausschließlich Zahlungsmittel. Abzüglich der erworbenen liquiden Mittel von TEUR 101 ergibt sich aus der Transaktion ein Nettoabfluss an Zahlungsmitteln von TEUR 799. Transaktionsbezogene Kosten von insgesamt TEUR 46, die überwiegend Rechtsberatung und Due Diligence-Aufwendungen betreffen, waren in Höhe von TEUR 20 bereits im sonstigen betrieblichen Aufwand des Geschäftsjahres 2018/​19 enthalten.

Mit dem Erwerb ist im Teilkonzern Deutschland ein steuerlich nicht abzugsfähiger Geschäfts- oder Firmenwert entstanden, der insbesondere auf erwartete Synergiepotenziale zurückzuführen ist und der sich wie folgt ermittelt:

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TEUR
Übertragene Gegenleistung 900
abzüglich Nettoreinvermögen zu Zeitwerten -867
Geschäfts- oder Firmenwert 33

Die Kaufpreisallokation, die zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung noch nicht endgültig abgeschlossen war, wurde zum 30. Juni 2020 finalisiert. neben der erstmaligen Berücksichtigung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse" haben sich insgesamt keine wesentlichen Anpassungen ergeben.

Seit dem Erwerbszeitpunkt (2. August 2019) hat die Vino TEUR 12.988 zu den Konzern-Umsatzerlösen sowie TEUR 34 zum Konzernjahresüberschuss beigetragen. Wäre die Vino bereits zu Beginn des Geschäftsjahres 2019/​20 in den Konzernabschluss einbezogen worden, hätte sich dies nur unwesentlich auf Umsatzerlöse und Konzernjahresüberschuss ausgewirkt.

Erwerb von 100 % der Anteile an drei Weinhandelsgesellschaften in Prag/​Tschechien

Am 29. August 2019 hat die Soare Sekt a.s. 100 % der Anteile an der Vino-klub.cz s.r.o., Prag/​Tschechien ("Vino-klub"), erworben. Am 9. April 2020 folgte der Erwerb von je 100 % der Anteile an der Gurmetum s.r.o. ("Gurmetum") sowie an der Euro Center Trade s.r.o. ("ECT"), beide Prag/​Tschechien. Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der Vino-klub ist der Weinhandel über eine Online-Plattform. Die Gurmetum betreibt zwei Weinfachgeschäfte in Prag, und die ECT ist Importeur und Distributeur von Getränken, Delikatessen und Premium-Lebensmitteln. Die Anteilserwerbe erfolgten zur Implementierung eines "Multi Channel'-Weinhandels (B2C) auch in Tschechien und damit zur Erweiterung unserer dortigen Distributionswege.

Als Kaufpreise wurden sowohl feste als auch variable Kaufpreisteile vereinbart. Die grundsätzlich nicht begrenzten variablen Kaufpreisteile hängen vom Erreichen bestimmter Ergebnisziele in 2020 (Gurmetum und ECT) bzw. in 2022/​23 bis 2024/​25 (Vino-klub) ab und sind auch erst nach Feststellung der jeweiligen Zielerreichung zur Zahlung fällig. Bei der Vino-klub steht der Kaufpreis daneben auch in Abhängigkeit von der Erfüllung der Dienstverträge mit zwei Führungspersonen der Gesellschaft.

Auf Basis der heutigen Planungen ist von folgenden Gesamtkaufpreisen auszugehen:

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Vino-klub Gurmetum/​ECT
TCZK TEUR TCZK TEUR
--- --- --- --- ---
Fester Kaufpreis 9.000 348 20.000 737
Variabler Kaufpreis 9.973 385 35.982 1.327
18.973 733 55.982 2.064

Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden stellen sich im Erwerbszeitpunkt für die drei Gesellschaften wie folgt dar:

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Vino-klub Gurmetum ECT
TEUR TEUR TEUR
--- --- --- ---
Langfristige Vermögenswerte 408 490 -
Vorräte 45 118 27
Zahlungsmittel 14 568 291
Übrige kurzfristige Vermögenswerte 30 51 98
Kurzfristige Vermögenswerte 89 737 416
Langfristiges Fremdkapital 74 231 -
Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten 386 33 79
Übriges kurzfristiges Fremdkapital 170 239 26
Kurzfristiges Fremdkapital 556 272 105
Nettoreinvermögen -133 724 311

Die im Rahmen der Kaufpreisallokation vorgenommene Neubewertung betrifft den Kundenstamm der Gesellschaft Vino-klub in Höhe von TEUR 391. Die kurzfristigen Vermögenswerte beinhalten insgesamt Forderungen in Höhe von TEUR 65, deren Buchwert dem beizulegenden Zeitwert entspricht.

Als Gegenleistung für die Erwerbe der Anteile an den drei Gesellschaften sind ausschließlich Zahlungsmittel vereinbart. Abzüglich der erworbenen liquiden Mittel von insgesamt TEUR 873 ergibt sich aus der Transaktion ein Nettoabfluss an Zahlungsmitteln von TEUR 771. Transaktionsbezogene Kosten von insgesamt TEUR 68, die überwiegend Rechtsberatung und Due Diligence-Aufwendungen betreffen, waren bereits im sonstigen betrieblichen Aufwand des Geschäftsjahres 2019/​20 enthalten.

Mit den Erwerben ist im Teilkonzern Ostmitteleuropa ein steuerlich nicht abzugsfähiger Geschäfts- oder Firmenwert entstanden, der insbesondere auf die bisherige Marktposition und die guten Ertragsaussichten der drei Gesellschaften zurückzuführen ist und der sich wie folgt ermittelt:

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TEUR
Vereinbarte Gegenleistung 2.797
abzüglich Nettoreinvermögen zu Zeitwerten -902
abzüglich Anpassungsbetrag auf den Kreisanteil des Schloss Wachenheim-Konzerns -737
Geschäfts- oder Firmenwert 1.158

Die Kaufpreisallokation der Vino-klub, die zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung noch nicht endgültig abgeschlossen war, wurde zum 30. Juni 2020 finalisiert. Neben einer geringfügigen Anpassung des beizulegenden Zeitwerts des variablen Kaufpreisanteils wurde insbesondere die Bewertung des Kundenstamms überarbeitet; die Neubewertung führt nun zu einem Wert von TEUR 391 (zuvor TEUR 698). Entsprechend ergibt sich der Geschäfts- oder Firmenwert mit TEUR 866 (zuvor TEUR 697).

Die Kaufpreisallokationen der Gurmetum sowie der ECT konnten dagegen bis zum 22. September 2020 noch nicht endgültig abgeschlossen werden, so dass sich nach IFRS 3.45 noch Änderungen bezüglich des dargestellten vorläufigen Unterschiedsbetrags ergeben können.

Seit dem Erwerbszeitpunkt haben die drei neu erworbenen Gesellschaften wie folgt zu den Konzern-Umsatzerlösen sowie zum Konzernjahresüberschuss beigetragen:

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Erwerbs- bzw. Erstkonsolidierungszeitpunkt Umsatzerlöse Konzernjahresüberschuss
TEUR TEUR
--- --- --- ---
Vino-klub.cz s.r.o. 29. August 2019 521 -77
Gurmetum s.r.o. 9. April 2020 231 35
Euro Center Trade s.r.o. 9. April 2020 127 16

Wären diese drei neu erworbenen Gesellschaften bereits zu Beginn des Geschäftsjahres 2019/​20 in den Konzernabschluss einbezogen worden, hätte sich dies nur unwesentlich auf Umsatzerlöse und Konzernjahresüberschuss ausgewirkt.

WEITERE ANGABEN ZU ANTEILEN AN TOCHTERUNTERNEHMEN

Die nachstehende Tabelle stellt die Tochterunternehmen der SWA mit wesentlicher Beteiligung nicht beherrschender Gesellschafter und die jeweilige Beteiligungsquote dar:

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Eigenkapital- bzw. Stimmrechtsanteil der SWA
30.06.2020 30.06.2019
--- --- --- --- --- ---
unmittelbar mittelbar unmittelbar mittelbar
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Teilkonzern Ostmitteleuropa
AMBRA S.A. Warschau, Polen 61,12% 61,12%
TiM S.A. Bielsko-Biala, Polen 51,00% 51,00 %
Zarea S.A. Bukarest, Rumänien 51,15% 51,15%

Die vollständigen Beteiligungsverhältnisse zum Bilanzstichtag sind aus der separaten Beteiligungsübersicht in der Anlage zum Anhang ersichtlich.

Im Folgenden werden zusammengefasste Finanzinformationen für Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen dargestellt (vor Eliminierungen zwischen Unternehmen des SWA-Konzerns).

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2019/​20 AMBRA S.A. TiM S.A. Zarea S.A.
TEUR TEUR TEUR
--- --- --- ---
Langfristige Vermögenswerte 54.742 1.814 11.296
Kurzfristige Vermögenswerte 12.766 17.336 10.877
Langfristige Schulden 2.931 2.291 1.316
Kurzfristige Schulden 9.450 9.633 7.097
Reinvermögen 55.127 7.226 13.760
davon Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 21.424 3.540 6.742
Umsatzerlöse 32.759 30.066 19.087
Jahresüberschuss /​ Gesamtergebnis 4.395 2.724 1.531
Anteil nicht beherrschender Gesellschafter 462 1.875 1.052
Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit -630 2.271 1.938
Cashflows aus der Investitionstätigkeit 1.445 -88 -2.805
Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit -2.162 -2.530 922
Gezahlte Dividenden an nicht beherrschende Gesellschafter 1.622 1.149 -

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2018/​19 AMBRA S.A. TiM S.A. Zarea S.A.
TEUR TEUR TEUR
--- --- --- ---
Langfristige Vermögenswerte 57.187 1.706 8.925
Kurzfristige Vermögenswerte 11.952 17.113 9.566
Langfristige Schulden 2.246 170 684
Kurzfristige Schulden 10.192 11.474 4.946
Reinvermögen 56.701 7.175 12.861
davon Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 22.045 3.516 6.282
Umsatzerlöse 59.163 29.123 16.393
Jahresüberschuss /​ Gesamtergebnis 6.424 2.793 1.189
Anteil nicht beherrschender Gesellschafter 1.350 1.923 817
Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit -6.635 1.979 1.054
Cashflows aus der Investitionstätigkeit -914 74 -237
Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit 5.346 -7.106 -823
Gezahlte Dividenden an nicht beherrschende Gesellschafter 1.562 808 -

GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN

Weiterhin werden zwei Gemeinschaftsunternehmen ("Joint Ventures") nach der Equity-Methode konsolidiert. Hier besitzen die SWA sowie die an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Partnerunternehmen Rechte am Nettovermögen der jeweiligen Gesellschaft. Für Einzelheiten zu diesen Unternehmen sowie für zusammengefasste Finanzinformationen sei auf die Anmerkung (4) verwiesen.

STRUKTURIERTE UNTERNEHMEN

Strukturierte Unternehmen sind Gesellschaften, die dergestalt konzipiert sind, dass Stimmrechte oder vergleichbare Rechte bei der Feststellung, wer das Unternehmen beherrscht, nicht ausschlaggebend sind. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich Stimmrechte nur auf Verwaltungsaufgaben beziehen und die relevanten Aktivitäten durch entsprechende Vereinbarungen gesteuert werden.

Die SWA ist mit einem Kapitalanteil von 94 % an der Aurigatia Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG, Mainz/​Deutschland ("Aurigatia"), beteiligt. Entsprechend den Regelungen des Gesellschaftsvertrags besitzt die SWA dagegen lediglich 10 % der Stimmrechte.

Gegenstand der Aurigatia ist die Verwaltung eigenen Vermietvermögens. Zu diesem Zweck hat die Gesellschaft im Jahr 2007 Grundstücke von der SWA erworben und vermietet diese wieder an die SWA. Die Mietverträge wurden zunächst über eine Laufzeit von 20 Jahren geschlossen. Aus diesen Mietverträgen bestehen zum Bilanzstichtag gegen die Aurigatia Forderungen in Höhe von von TEUR 221 (Vorjahr TEUR 439). Entsprechend IFRS 16 wurden im Berichtsjahr Teile dieser Forderungen bei der Bewertung des Nutzungsrechts berücksichtigt. Zu Einzelheiten sei auf die Anmerkung (31) verwiesen. Die Aurigatia ist überwiegend mit Fremdmitteln finanziert.

Die Aurigatia, die als strukturiertes Unternehmen zu qualifizieren ist, wird jedoch nicht von der SWA beherrscht und infolgedessen auch nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Insgesamt gesehen fehlt der SWA die Fähigkeit, die maßgeblichen Tätigkeiten der Aurigatia zu bestimmen. Auch das Ausmaß der Ergebnisschwankungen (Risiken und Chancen), denen die SWA aus dieser Beteiligung ausgesetzt ist, sowie die Tatsache, dass eine Beherrschung auch nicht durch andere vertragliche oder sonstige Rechte begründet wird, führen zu dem Schluss, dass die SWA keine Verfügungsgewalt über die maßgeblichen Tätigkeiten der Aurigatia hat.

Die Beteiligung an der Aurigatia ist in Höhe von TEUR 5 in den langfristigen sonstigen finanziellen und nichtfinanziellen Vermögenswerten enthalten. Weitergehende Risiken oder Verpflichtungen bestehen für die SWA-Gruppe nicht.

II. RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

BILANZSTICHTAG

Bilanzstichtag des Konzernabschlusses ist der 30. Juni 2020. Die einbezogenen Gesellschaften haben zum Bilanzstichtag jeweils einen Jahresabschluss oder, bei abweichendem Geschäftsjahr einbezogener Unternehmen, jeweils einen Zwischenabschluss aufgestellt.

EINHEITLICHE BEWERTUNG

Die in den Konzernabschluss der SWA übernommenen Vermögenswerte und Schulden der einbezogenen Gesellschaften werden einheitlich nach den im Schloss Wachenheim-Konzern angewandten Rechnungslegungsmethoden angesetzt und bewertet.

ELIMINIERUNGEN

Konzerninterne Transaktionen und Salden sowie aus den Transaktionen resultierende noch nicht realisierte Ergebnisse werden in voller Höhe eliminiert. Für Konsolidierungen mit temporären ertragsteuerlichen Auswirkungen werden latente Steuern angesetzt. Bei den nach der Equity-Methode bilanzierten Gesellschaften werden unbedeutende Zwischenergebnisse nicht eliminiert.

KAPITALKONSOLIDIERUNG

Die Kapital Konsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden werden dabei zum Erwerbszeitpunkt mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Anschließend wird die vereinbarte Gegenleistung für die erworbenen Anteile mit dem anteiligen neu bewerteten Eigenkapital des Tochterunternehmens verrechnet. Ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag aus der Aufrechnung der vereinbarten Gegenleistung (einschließlich ggf. zuvor gehaltener Anteile zum Zeitwert) mit dem neubewerteten Nettovermögen zuzüglich dem Buchwert der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter wird unter den immateriellen Vermögenswerten als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Von dem Wahlrecht, den Geschäfts- oder Firmenwert auf Minderheitenanteile aufzudecken, macht die SWA keinen Gebrauch.

Bei Erwerb von zusätzlichen Anteilen an Unternehmen, die bereits als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden, wurde bei Erwerben vor dem 1. Juli 2009 der Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis und dem anteiligen erworbenen Eigenkapital als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt oder sofort erfolgswirksam verrechnet. Seitdem werden Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert.

ERTRAGSREALISIERUNGEN

Erlöse werden bei Auslieferung der Erzeugnisse und Waren bzw. bei Erbringung der Leistungen zeitpunktbezogen realisiert, wenn die Verfügungsgewalt an den Waren bzw. Leistungen auf den Erwerber übergegangen ist. Die Bemessung erfolgt entsprechend der vertraglich vereinbarten Gegenleistung. Schaumweinsteuer sowie Kundenkonditionen wie Werbekostenzuschüsse, Skonti, Boni und Rabatte vermindern die Umsatzerlöse. Sofern Verkäufe derartige Kundenkonditionen enthalten, wird eine entsprechende Verbindlichkeit gebildet, die in den sonstigen Verbindlichkeiten enthalten ist. Wahrscheinliche Risiken aus der Rücknahme von Erzeugnissen und Waren sowie aufgrund von Gewährleistungen oder sonstigen Reklamationen werden ergebnismindernd und in Form entsprechender Rückstellungen berücksichtigt. Sonstige betriebliche Erträge werden bei Zugang oder Erhöhung des Buchwerts bzw. bei Abgang oder Minderung einer Schuld ergebniswirksam erfasst.

Die ergebniswirksame Erfassung von betrieblichen Aufwendungen erfolgt bei Zugang oder Erhöhung des Buchwerts eine Schuld bzw. bei Abgang oder Minderung des Buchwerts eines Vermögenswerts. Erträge aus verzinslichen Aktiva werden nach der Effektivzinsmethode, Dividendenerträge aus Beteiligungen mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.

Im SWA-Konzern beträgt die Zeitspanne zwischen der Übertragung der Erzeugnisse und Waren auf bzw. der Erbringung der Leistungen an den Kunden und deren Bezahlung weniger als ein Jahr. Entsprechend wird die zugesagte Gegenleistung nicht um den Zeitwert des Geldes angepasst. Daneben erfasst der SWA-Konzern mögliche zusätzliche Kosten einer Vertragsanbahnung bei ihrem Entstehen als Aufwand, da der andernfalls zugrunde zu legende Abschreibungszeitraum nicht mehr als ein Jahr betragen würde.

FREMDKAPITALKOSTEN

Grundsätzlich werden Fremdkapitalkosten in der Periode ihres Anfallens erfolgswirksam erfasst. Bei qualifizierten Vermögenswerten werden die zurechenbaren Fremdkapitalkosten als Bestandteil der Anschaffungskosten aktiviert. Bei einem qualifizierten Vermögenswert handelt es sich um einen Vermögenswert, für den mindestens zwölf Monate erforderlich sind, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Zum 30. Juni 2019 sowie zum 30. Juni 2020 sind im SWA-Konzern keine qualifizierten Vermögenswerte bilanziert.

ZUWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHEN HAND

Zuwendungen der öffentlichen Hand für den Erwerb oder den Bau von Sachanlagen verringern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der betreffenden Vermögenswerte.

Andere Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfolgswirksam erfasst und innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge ausgewiesen.

UMRECHNUNG VON FREMDWÄHRUNGSPOSTEN

Die Anschaffungskosten von Vermögenswerten aus Bezügen in fremder Währung und die Erlöse aus Verkäufen in fremder Währung werden zu Kursen zum Transaktionszeitpunkt bestimmt. Kursgewinne und -verluste zum Bilanzstichtag werden grundsätzlich ergebniswirksam erfasst. Kursgewinne und -verluste aus monetären Posten, die als Teil einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb zu qualifizieren sind, werden zunächst erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst und bei Rückführung erfolgswirksam realisiert.

UMRECHNUNG VON ABSCHLÜSSEN IN FREMDER WÄHRUNG

Die Währungsumrechnung richtet sich nach der funktionalen Währung der einbezogenen Gesellschaften. Bei Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen stellt die Landeswährung die funktionale Währung dar. Die Umrechnung erfolgt daher gemäß der modifizierten Stichtagskursmethode: Die Vermögenswerte und Schulden werden zu Stichtagskursen am Abschlussstichtag, die Aufwendungen und Erträge zum Durchschnittskurs des Monats ihrer Entstehung in Euro umgerechnet. Währungsbedingte Wertänderungen aus der Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften zum jeweiligen Stichtagskurs und der Verwendung unterschiedlicher Umrechnungskurse in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung werden gesondert im Eigenkapital ausgewiesen und erst bei Abgang einer Gesellschaft in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.

Folgende Wechselkurse wurden für die Währungsumrechnung im Konzernabschluss verwendet:

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Währungsumrechnungstabelle Stichtagskurs
(jeweils zu 1 EUR)
--- --- ---
30.06.2020 30.06.2019
--- --- ---
Polnischer Zloty (PLN) 4,47 4,25
Tschechische Krone (CZK) 26,81 25,43
Rumänischer Leu (RON) 4,84 4,74

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Währungsumrechnungstabelle Durchschnittskurs
(jeweils zu 1 EUR) Polnischer Zloty (PLN) Tschechische Krone (CZK) Rumänischer Leu (RON)
--- --- --- ---
Juli 2018 4,33 25,86 4,65
August 2018 4,29 25,69 4,64
September 2018 4,30 25,61 4,65
Oktober 2018 4,31 25,83 4,67
November 2018 4,30 25,94 4,66
Dezember 2018 4,29 25,84 4,65
Januar 2019 4,29 25,65 4,70
Februar 2019 4,32 25,73 4,75
März 2019 4,30 25,67 4,75
April 2019 4,29 25,68 4,76
Mai 2019 4,30 25,77 4,76
Juni 2019 4,27 25,61 4,73
Juli 2019 4,26 25,55 4,73
August 2019 4,34 25,80 4,73
September 2019 4,35 25,87 4,74
Oktober 2019 4,30 25,69 4,75
November 2019 4,29 25,54 4,77
Dezember 2019 4,27 25,50 4,78
Januar 2020 4,25 25,21 4,78
Februar 2020 4,28 25,06 4,78
März 2020 4,44 26,55 4,83
April 2020 4,54 27,25 4,84
Mai 2020 4,53 27,28 4,84
Juni 2020 4,44 26,67 4,84

SACHANLAGEN

Sachanlagen werden zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Vermögenswerte des beweglichen Anlagevermögens und Gebäude werden über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer linear planmäßig abgeschrieben. Grund und Boden unterliegt nicht der planmäßigen Abschreibung. Wertminderungen werden bei Vorliegen von Indizien vorgenommen, wenn eine Realisierung des Buchwerts im Einzelfall nicht mehr zu erwarten ist. Die Herstellungskosten selbst erstellter materieller Vermögenswerte enthalten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der allgemeinen Verwaltungskosten der mit der Errichtung des materiellen Vermögenswerts befassten Bereiche.

IMMATERIELLES VERMÖGEN EINSCHLIESSLICH GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTEN

Immaterielle Vermögenswerte werden auf Grundlage fortgeführter Anschaffungskosten bewertet. Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Markenrechte mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie derivative Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen nicht der planmäßigen Abschreibung, sondern werden einmal jährlich sowie zusätzlich bei Vorliegen einer Indikation für eine mögliche Wertminderung auf Werthaltigkeit untersucht. Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Basis zahlungsmittelgenerierender Einheiten durch einen Vergleich des erzielbaren Betrags mit dem Buchwert. Eine Wertminderung liegt vor, wenn der erzielbare Betrag den Buchwert unterschreitet. Wertminderungen führen zur Erfassung eines Aufwands in der Gewinn- und Verlustrechnung. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus Nettoveräußerungspreis (beizulegender Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung) und Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Letzterer wird auf Basis der geschätzten künftigen Cashflows mit Hilfe des Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt (Stufe 3 der Fair Value-Hierarchie). Die hierfür benötigten Cashflows werden aus der Unternehmensplanung abgeleitet, die einen Planungszeitraum von fünf Jahren umfasst. Langfristige Wachstumstrends werden je nach Geschäftseinheit mit einer Wachstumsrate von durchschnittlich 1,5 % berücksichtigt. Die Cashflow-Prognosen werden unter Anwendung risikoadjustierter Kapitalisierungszinssätze auf den Bilanzstichtag abgezinst.

Ist der ermittelte Wertberichtigungsbedarf einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit höher als ihr gegebenenfalls zugerechneter Geschäfts- oder Firmenwert, wird dieser zunächst vollständig abgeschrieben. Die verbleibende Wertminderung wird proportional auf die übrigen Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit verteilt.

Sofern die Gründe für in Vorjahren verrechnete Wertminderungen entfallen, werden die entsprechenden Vermögenswerte - mit Ausnahme der derivativen Geschäfts- oder Firmenwerte - maximal bis zu ihren fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugeschrieben.

Die Klassifizierung von Markenrechten als solche mit unbestimmter Nutzungsdauer wird jährlich überprüft.

LEASING

Bis zum 30. Juni 2019 wurden Leasingverträge in Finanzierungsleasing und Operating-Leasing unterteilt. Ein Finanzierungsleasing ist ein Leasingverhältnis, bei dem im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen eines Vermögenswerts übertragen werden. Als Leasingnehmer aktivierte der Schloss Wachenheim-Konzern Vermögenswerte, die im Rahmen des Finanzierungsleasings genutzt werden, mit dem niedrigeren Betrag aus beizulegendem Zeitwert und Barwert der Mindestleasingzahlungen. In gleicher Höhe wird eine Verbindlichkeit passiviert. Die zu leistende Leasingzahlung ist nach der Effektivzinsmethode in die Tilgungs- und Zinskomponente aufzuteilen. Die Tilgungskomponente reduziert die Verbindlichkeit, während die Zinskomponente als Zinsaufwand ausgewiesen wird. Abschreibungen erfolgen grundsätzlich über den kürzeren Zeitraum aus Nutzungsdauer der bilanzierten Leasinggüter und Leasingdauer. Im Rahmen des Operating-Leasings genutzte Vermögenswerte wurden vom Schloss Wachenheim-Konzern als Leasingnehmer (Mieter) dagegen nicht aktiviert. Die während der Laufzeit zu leistenden Leasingzahlungen (Mieten) wurden linear in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Mit der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 im Geschäftsjahr 2019/​20 ist die Unterscheidung in Finanzierungsleasing und Operating-Leasing für Leasingnehmer weggefallen. Als Leasingnehmer bilanziert der Schloss Wachenheim-Konzern grundsätzlich sämtliche Leasingverhältnisse, indem Nutzungsrechte an Vermögenswerten aktiviert sowie Verbindlichkeiten aus Leasingverbindlichkeiten passiviert werden. Die Leasingverbindlichkeiten werden mit dem Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen, abgezinst mit dem vertraglich vereinbarten Zinssatz oder dem Grenzfremdkapitalzinssatz, angesetzt. Das Nutzungsrecht wird entsprechend der Leasingverbindlichkeit bewertet und linear über die Leasinglaufzeit abgeschrieben. Zu weiteren Einzelheiten sei auf den Abschnitt "I. Rechnungslegungsgrundsätze" - "Erstmals angewendete neue bzw. geänderte Rechnungslegungsstandards" verwiesen.

Sofern die zugrundeliegenden Leasingverträge Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen enthalten, werden diese nur berücksichtigt, sofern hinreichend sicher ist, dass der Schloss Wachenheim-Konzern diese Optionen in der Zukunft auch ausübt. Diese Einschätzung wird fortlaufend überprüft.

Eine Aktivierung von Nutzungsrechten unterbleibt jedoch bei kurzfristigen Leasingvereinbarungen (Laufzeit kürzer ein Jahr) sowie bei geringwertigen Vermögenswerten mit einem Wert von weniger als TEUR 5.

In der Funktion des Leasinggebers (Vermieter) werden erhaltene Zahlungen aus Leasing-Verhältnissen (Mietverhältnissen) erfolgswirksam vereinnahmt.

BIOLOGISCHE VERMÖGENSWERTE

Die Rebanlagen werden zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet, da die mit der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert verbundenen Kosten den zusätzlichen Informationsnutzen übersteigen. Der Ausweis der biologischen Vermögenswerte (Weinberge) erfolgt wegen ihrer geringen Bedeutung nicht gesondert, sondern innerhalb der Sachanlagen.

ALS FINANZINVESTITION GEHALTENE IMMOBILIEN

Die Bewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien basiert auf dem Anschaffungskostenmodell. Gebäude werden über ihre geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Sowohl bei den Gebäuden als auch beim Grund und Boden wird bei Vorliegen von Wertminderungsindikatoren die Werthaltigkeit geprüft. Die im Konzern als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden operativ nicht genutzt.

NUTZUNGSDAUERN

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Wirtschaftliche Nutzungsdauer 30.06.2020 30.06.2019
Jahre Jahre
--- --- ---
Bauten 10-60 10-60
Tankanlagen 8-40 8-40
Sonstige technische Anlagen und Maschinen 3-20 3-20
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-15 3-15
Markenrechte mit bestimmbarer Nutzungsdauer 5-15 5-15
Software 1-5 1-5
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 2-10 2-10
Biologische Vermögenswerte 20 20
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 10-60 10-60

NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE FINANZANLAGEN

Die Einbeziehung der nach der Equity-Methode bewerteten Beteiligungen erfolgt durch jährliche Fortschreibung der Buchwerte dieser Gesellschaften um die anteiligen Ergebnisse, die ausgeschütteten Dividenden sowie die sonstigen Eigenkapitalveränderungen. Zusätzlich werden Effekte aus der Kaufpreisallokation bei der Bewertung nach der Equity-Methode berücksichtigt. Bei Hinweisen auf einen dauerhaft niedrigeren Wert der Beteiligung werden eine Überprüfung der Werthaltigkeit und gegebenenfalls eine Wertminderung vorgenommen und in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

FINANZINSTRUMENTE

Finanzinstrumente sind Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit führen. Bei dem erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten werden diese entsprechend ihrer Klassifizierung bewertet.

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden gemäß IFRS 9 in die folgenden Bewertungskategorien eingeteilt:

Zu fortgeführten Anschaffungskosten (FAAC) bewertete finanzielle Vermögenswerte sind Vermögenswerte, deren Zahlungsströme aus Zins- und Tilgungszahlungen zu festgelegten Zeitpunkten bestehen und die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, das vorsieht, das jeweilige Instrument zu halten, um die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen. Sie werden nach ihrer erstmaligen Erfassung zu fortgeführten Anschaffungskosten und abzüglich etwaiger Wertminderungen unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertete finanzielle Vermögenswerte sind Vermögenswerte, deren Zahlungsströme aus Zins- und Tilgungszahlungen zu festgelegten Zeitpunkten bestehen und die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, das grundsätzlich das Halten der Vermögenswerte vorsieht, aber bei Bedarf auch Veräußerungen erlaubt. Sie werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die daraus resultierenden Wertänderungen werden in einer gesonderten Rücklage im sonstigen Ergebnis erfasst. Mit Abgang oder bei Wertberichtigung dieser finanziellen Vermögenswerte werden die im Eigenkapital enthaltenen kumulierten Gewinne und Verluste erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Diese Kategorie kann auch Eigenkapitalinstrumente enthalten, für die die einmalige Option zur erfolgsneutralen Erfassung der Zeitwertänderungen unwiderruflich ausgeübt wurde. Finanzielle Vermögenswerte dieser Kategorie liegen im SWA-Konzern nicht vor.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) umfasst finanzielle Vermögenswerte, die nicht in eine andere Kategorie fallen. Sie werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die daraus resultierenden Wertänderungen werden erfolgswirksam erfasst.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden nach ihrer erstmaligen Erfassung unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten (FLAC) bewertet. Gewinne und Verluste werden im Rahmen der Amortisation mittels der Effektivzinsmethode sowie bei Ausbuchung der Verbindlichkeiten erfolgswirksam erfasst. Als langfristig werden Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten über zwölf Monaten eingestuft.

Umklassifizierungen zwischen den einzelnen Bewertungskategorien wurden im Geschäftsjahr 2019/​20 nicht vorgenommen.

Das Vorliegen einer Wertminderung wird bei finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zu jedem Bilanzstichtag untersucht. Nach IFRS 9 wird eine Risikovorsorge auf Basis der erwarteten Kreditverluste ("Expected Loss Model") der nächsten zwölf Monate gebildet. Bei finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, reduziert die Wertminderung den Ansatz des Vermögenswerts in der Bilanz. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird ein Wertberichtigungskonto verwendet. Die entsprechenden Aufwendungen werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Bei finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wird die Wertminderung in einer gesonderten Rücklage im sonstigen Ergebnis erfasst. Auf Vermögenswerte, die keine wesentliche Finanzierungskomponente beinhalten, wie z.B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, kommt ein vereinfachtes Verfahren zur Ermittlung von Wertminderungen zur Anwendung. Hierbei werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit der Finanzinstrumente ermittelt. Die Schätzung der Wertminderungen bei Forderungen basiert hauptsächlich auf den Ergebnissen des bisherigen Zahlungsverhaltens, der Berücksichtigung der Altersstruktur, einer substanziellen Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder einer hohen Wahrscheinlichkeit für die Insolvenz eines Schuldners sowie Veränderungen politischer und makroökonomischer Rahmenbedingungen. Bei finanziellen Vermögenswerten wie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten wird aufgrund der sehr kurzen Laufzeiten (überwiegend täglich fällig) und der Bonität unserer Vertragspartner keine Wertminderung basierend auf erwarteten Kreditverlusten gerechnet.

Bei Wegfall der Gründe für Wertminderungen werden bei finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, erfolgswirksame Zuschreibungen bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten auslaufen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Risiken und Chancen übertragen werden. Eine Ausbuchung erfolgt auch, wenn Zahlungen aus einem finanziellen Vermögenswert uneinbringlich geworden sind. Gegebenenfalls vereinnahmte nachträgliche Zahlungseingänge auf bereits ausgebuchte finanzielle Vermögenswerte werden erfolgswirksam erfasst und in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind.

Marktübliche Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Erfüllungstag bilanziert.

Finanzielle Garantien, d.h. Verträge, bei denen die SWA zur Leistung bestimmter Zahlungen verpflichtet ist, sofern ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht entsprechend nachkommt, werden zum beizulegenden Zeitwert in Höhe der bestmöglichen Schätzung der zum Abschlussstichtag bestehenden Verpflichtung - basierend auf Bürgschaftsbetrag und erwarteter Ausfallwahrscheinlichkeit - bewertet.

Liquide Mittel umfassen Schecks, Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.

LATENTE STEUERN

Aktive und passive latente Steuern werden für temporäre Bewertungsunterschiede zwischen den Steuerwerten von Vermögenswerten und Schulden der Einzelgesellschaften und im Konzernabschluss gebildet. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden zudem für voraussichtlich nutzbare steuerliche Verlustvorträge angesetzt. Aktive und passive latente Steuern gegenüber der gleichen Steuerbehörde werden auf Ebene der jeweiligen Konzerngesellschaft bzw. des jeweiligen Organkreises saldiert, sofern ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steueransprüche gegen tatsächliche Steuerschulden besteht und sich die latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde für das gleiche Steuersubjekt bzw. unterschiedliche Steuersubjekte, die ihre Steuerpositionen auf einer Nettobasis regulieren, erhoben werden.

Latente Steuern werden nicht gebildet auf temporäre Differenzen aus einem Geschäfts- oder Firmenwert oder aus dem erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten und Schulden aus anderen Geschäftsvorfällen als einem Unternehmenszusammenschluss.

Für die Konzerngesellschaften werden folgende länderspezifische Steuersätze angesetzt:

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Land Steuersatz ab 01.01.2020 Steuersatz bis 31.12.2019
Deutschland 30,37 % 30,37 %
Polen 19,00 % 19,00 %
Tschechische Republik 19,00 % 19,00 %
Slowakei 20,00 % 20,00 %
Rumänien 16,00 % 16,00 %
Frankreich 25,83 % bis 27,37 % 25,92 % bis 32,02%

Bereits im Geschäftsjahr 2016/​17 war in Frankreich infolge des Jahressteuergesetzes 2017 ("Loi No. 2016- 1917" vom 29. Dezember 2016) eine schrittweise Reduzierung des Körperschaftsteuersatzes bis zum Jahr 2020 zu berücksichtigen. Aufgrund erneuter Änderungen durch das dortige Jahressteuergesetz 2018 ("Loi No. 2017-1837" vom 30. Dezember 2017) werden sich bis zum Jahr 2022 weitere schrittweise Reduzierungen des Körperschaftsteuersatzes ergeben. Insofern wurden latente Steueransprüche und Steuerschulden des französischen Teilkonzerns mit den Steuersätzen bewertet, die zu dem Zeitpunkt anzuwenden sind, in denen sich die temporären Unterschiede erwartungsgemäß auflösen werden.

VORRÄTE

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Wenn die beizulegenden Zeitwerte auf der Basis von Nettoveräußerungswerten niedriger sind, werden diese angesetzt. Der Nettoveräußerungswert entspricht dem im normalen Geschäftsgang erzielbaren Verkaufserlös abzüglich der bis zum Verkauf noch direkt zurechenbaren Aufwendungen. Als Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten bei normaler Auslastung der betreffenden Produktionsanlagen erfasst, soweit sie im Zusammenhang mit dem Herstellungsvorgang anfallen. Kosten für die betriebliche Altersversorgung, für soziale Einrichtungen des Betriebs und freiwillige soziale Leistungen des Unternehmens sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung werden ebenfalls berücksichtigt, soweit sie auf den Herstellungsbereich entfallen. Auf Vorratsbestände, deren Verkaufsfähigkeit fraglich bzw. eingeschränkt ist, werden angemessene Wertberichtigungen vorgenommen.

ZUR VERÄUSSERUNG GEHALTENE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

Langfristige Vermögenswerte, für die eine Veräußerungsabsicht besteht, werden als "zur Veräußerung gehalten" klassifiziert und separat ausgewiesen, sofern der Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Voraussetzung hierfür ist außerdem die Veräußerbarkeit des langfristigen Vermögenswerts in seinem gegenwärtigen Zustand; ferner muss eine solche Veräußerung innerhalb der nächsten zwölf Monate höchstwahrscheinlich sein.

Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Vielmehr sind derartige Vermögenswerte zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten anzusetzen. Sofern der Buchwert den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten übersteigt, sind entsprechende Wertminderungen erfolgswirksam zu erfassen, die im Fall einer späteren Erhöhung dieses Wertes wieder rückgängig zu machen sind.

PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN

Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen werden versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected-Unit-Credit-Methode") ermittelt. Nach dieser Methode wird der Leistungszuwachs für jedes einzelne Dienstjahr als gesonderter Baustein eines projizierten endgültigen Leistungsanspruchs betrachtet. Die erreichte Verpflichtung ("Defined Benefit Obligation") ergibt sich somit für jeden aktiven Mitarbeiter aus dem versicherungsmathematischen Barwert der zukünftigen Leistungen, die von den Mitarbeitern bis zum Stichtag gemäß Planformel und Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer bis dahin abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden sind. Für Rentner und Ausgeschiedene mit unverfallbaren Anwartschaften bestimmt sich die Verpflichtung als versicherungsmathematischer Barwert aller zukünftigen Leistungen.

Der Ermittlung der Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten zugrunde. Die Pensionsrückstellungen werden saldiert mit dem zugehörigen Planvermögen ausgewiesen.

Die Jubiläumsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt und mit einem Rechnungszinsfuß von 1,81 % abgezinst.

SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn aufgrund eines Ereignisses eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, ein Abfluss wirtschaftlicher Ressourcen wahrscheinlich ist und seine Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Die Höhe einer Rückstellung ist der wahrscheinliche Erfüllungsbetrag. Rückstellungen für zu erwartende Abfindungszahlungen oder vergleichbare Personalaufwendun- gen werden angesetzt, wenn ein entsprechender Plan von den jeweiligen Geschäftsleitungen beschlossen und kommuniziert wurde. Der wahrscheinliche Erfüllungsbetrag von langfristigen Rückstellungen ist abzuzinsen, wenn der Abzinsungseffekt wesentlich ist. Der Ansatz erfolgt in diesem Fall zum Barwert. Der Aufwand aus der Aufzinsung der Verpflichtungen wird im übrigen Finanzergebnis erfasst.

ERGEBNIS JE AKTIE

Das Ergebnis je Aktie errechnet sich als Verhältnis aus dem Konzernjahresüberschuss nach Ergebnisanteilen nicht beherrschender Gesellschafter und der gewichteten Anzahl der durchschnittlich ausgegebenen Aktien. In den Berichtsperioden 2018/​19 und 2019/​20 ergaben sich keine Verwässerungseffekte.

VERWENDUNG VON SCHÄTZUNGEN ODER ANNAHMEN BEI DER ERSTELLUNG DES KONZERNABSCHLUSSES

Die Höhe der im Konzernabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte, Schulden, Aufwendungen und Erträge sowie der im Anhang berichteten nicht passivierten finanziellen Verpflichtungen ist von Schätzungen oder Annahmen abhängig. Diese richten sich nach den Verhältnissen und Einschätzungen am Bilanzstichtag und beeinflussen insoweit auch die Höhe der ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen der dargestellten Geschäftsjahre. Derartige Annahmen betreffen unter anderem die Bestimmung der Nutzungsdauern des abnutzbaren Sachanlagevermögens oder immaterieller Vermögenswerte, die Bemessung von Rückstellungen, den Wertansatz von Beteiligungen und von anderen Vermögenswerten oder Verpflichtungen. Bestehende Unsicherheiten werden bei der Wertermittlung angemessen berücksichtigt, jedoch können tatsächliche Ergebnisse von den Schätzungen abweichen. Bei den folgenden Sachverhalten sind die zum Bilanzstichtag getroffenen Annahmen von besonderer Bedeutung:

Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Markenrechte mit unbestimmter Nutzungsdauer sind den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zuzuordnen und einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit hin zu überprüfen. Hierzu sind langfristige Ertragsprognosen der Berichtseinheiten vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu treffen.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer werden im Wesentlichen durch die versicherungsmathematischen Annahmen beeinflusst. Wenn die getroffenen Annahmen nicht eintreffen, führt dies zu einer versicherungsmathematischen Über- oder Unterdeckung, die erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst wird.

Zur Beurteilung der Höhe sonstiger Rückstellungen sind Annahmen über Eintrittswahrscheinlichkeiten und Bandbreiten möglicher Inanspruchnahmen zu treffen. Die tatsächlichen Belastungen können von diesen Einschätzungen abweichen.

Wertminderungen auf Vermögenswerte werden bei Vorliegen einer solchen vorgenommen. Zur Ermittlung des Nutzungswerts sind die Schätzung und die Diskontierung von Cashflows notwendig. Die Schätzung der Cashflows und die getroffenen Annahmen basieren auf den jeweils zum Bilanzstichtag verfügbaren Informationen und können von den tatsächlichen Entwicklungen abweichen. Annahmen und Schätzungen betreffen unter anderem zu erwartende Erlöse aus Produktverkäufen, die Wirtschaftlichkeit des Vermögenswerts sowie Material- und Energiepreise, aber auch Entscheidungen hinsichtlich der Werthaltigkeit von nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten. Liegt der voraussichtlich erzielbare Betrag unter dem Buchwert, ist eine Abschreibung in Höhe der Differenz vorzunehmen.

Bei der Ermittlung aktiver latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge sind insbesondere Annahmen hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit einer zukünftigen Realisierbarkeit zu treffen. Diese hängt davon ab, inwieweit künftig zu versteuerndes Einkommen erzielt werden kann, was überwiegend auf Basis entsprechender operativer Planungen und unter Berücksichtigung eventueller gesetzlicher Beschränkungen der maximalen Verlustvortragsperiode beurteilt wird. Daneben können aus steuerlichen Sachverhalten Unsicherheiten hinsichtlich der Beurteilung durch die zuständigen Finanzbehörden resultieren.

III. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

ERLÄUTERUNGEN ZUR SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Die Geschäftssegmente sind entsprechend der Berichterstattung festgelegt, die dem Gesamtvorstand der Schloss Wachenheim AG (Hauptentscheidungsträger) regelmäßig vorgelegt wird und anhand derer er seine strategischen Entscheidungen fällt. Die Berichterstattung an den Vorstand der SWA erfolgt nach den Regionen Deutschland, Frankreich und Ostmitteleuropa. Die regionale Segmentierung basiert dabei auf dem Standort der Vermögenswerte. Daneben wird über das zurzeit nicht operativ genutzte Immobilienvermögen in Rumänien im Segment Übrige Aktivitäten separat berichtet.

Über folgende Geschäftssegmente wird berichtet:

Deutschland

In diesem Segment ist das operative Geschäft der in Deutschland ansässigen Gesellschaften des SWA-Konzerns zusammengefasst. Neben Sekt und Wein werden im Segment Deutschland entalkoholisierte Sparklings und Weine, das Kinderpartygetränk Robby Bubble, Perlweine sowie Getränke auf Weinbasis produziert und vertrieben.

Frankreich

Das Segment Frankreich umfasst die französischen Gesellschaften des SWA-Konzerns. Produktion und Vertrieb beschränken sich nahezu ausschließlich auf Vins Mousseux und Vins Mousseux de Qualité.

Ostmitteleuropa

Im Segment Ostmitteleuropa sind die Konzernunternehmen mit Sitz in Polen, Tschechien, Rumänien und der Slowakei dargestellt. Die Schwerpunkte dieses Segments liegen bei Wein, Schaumwein, Wermut, Spirituosen sowie den Kinderpartygetränken Piccolo und Robby Bubble. Daneben wird das Apfelweingetränk Cydr Lubelski produziert und vertrieben.

Übrige Aktivitäten

Das Segment Übrige Aktivitäten umfasst derzeit die Verwaltung einer nicht operativ genutzten Liegenschaft in Bukarest/​Rumänien.

Den Bewertungsgrundsätzen für die Segmentberichterstattung der SWA liegen die im Konzernabschluss verwendeten IFRS zugrunde. Die Leistung der einzelnen Segmente wird im Wesentlichen anhand des Segmentumsatzes und des Segment-EBIT beurteilt. Transaktionen zwischen den Segmenten werden zu marktüblichen Konditionen verrechnet.

Im Folgenden werden die von der SWA zur Beurteilung der Leistung der Segmente herangezogenen Steuerungsgrößen und darüberhinausgehende segmentbezogene Größen dargestellt:

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2019/​20 Deutschland Frankreich Ostmitteleuropa Übrige Aktivitäten Eliminierungen Konzern
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Außenumsatzerlöse 120.118 82.178 135.916 - - 338.212
Intersegmentumsatzerlöse 2.685 3.723 - - -6.408 -
Gesamtumsatzerlöse 122.803 85.901 135.916 - -6.408 338.212
Bestandsveränderungen -122 -27 389 - - 240
Materialaufwand -70.715 -50.162 -78.190 - 6.414 -192.653
Sonstige betriebliche Erträge 4.095 71 1.337 109 -495 5.117
Personalaufwand -23.680 -12.811 -19.777 -6 - -56.274
Abschreibungen -6.042 -3.671 -4.663 -31 6 -14.401
Sonstige betriebliche Aufwendungen -24.522 -15.856 -21.271 -36 413 -61.272
Operatives Segmentergebnis (EBIT) 1.817 3.445 13.741 36 -70 18.969
Ergebnis aus der Equity-Methode -26 - 26 - - -
Finanzerträge 5.810 1 568 - -5.806 573
Finanzaufwendungen -964 -139 -1.188 -100 - -2.391
Segmentergebnis vor Steuern (EBT) 6.637 3.307 13.147 -64 -5.876 17.151
Ertragsteuern -653 -876 -2.649 -4 22 -4.160
Segmentergebnis nach Steuern 5.984 2.431 10.498 -68 -5.854 12.991

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2018/​19 Deutschland Frankreich Ostmitteleuropa Übrige Aktivitäten Eliminierungen Konzern
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Außenumsatzerlöse 111.754 97.030 128.375 - - 337.159
Intersegmentumsatzerlöse 1.862 4.399 2 - -6.263 -
Gesamtumsatzerlöse 113.616 101.429 128.377 - -6.263 337.159
Bestandsveränderungen 1.994 -140 -1.747 - - 107
Materialaufwand -68.174 -59.391 -70.189 - 6.249 -191.505
Sonstige betriebliche Erträge 3.491 79 625 36 -250 3.981
Personalaufwand -19.834 -14.286 -19.177 -6 - -53.303
Abschreibungen -3.041 -3.384 -3.002 -32 12 -9.447
Sonstige betriebliche Aufwendungen -24.694 -17.632 -21.894 -57 261 -64.016
Operatives Segmentergebnis (EBIT) 3.358 6.675 12.993 -59 9 22.976
Ergebnis aus der Equity-Methode -114 - 87 - - -27
Finanzerträge 4.759 12 176 - -4.744 203
Finanzaufwendungen -826 -194 -372 -102 - -1.494
Segmentergebnis vor Steuern (EBT) 7.177 6.493 12.884 -161 -4.735 21.658
Ertragsteuern -805 -1.928 -2.948 26 -2 -5.657
Segmentergebnis nach Steuern 6.372 4.565 9.936 -135 -4.737 16.001

Die Umsatzerlöse im Segment Deutschland wurden in Höhe von TEUR 105.434 (Vorjahr TEUR 94.291) in Deutschland erzielt. Im Segment Frankreich wurden TEUR 62.414 (Vorjahr TEUR 77.939) im eigenen Land erlöst. Die Erlöse des Segments Ostmitteleuropa wurden fast ausschließlich in den jeweiligen Heimatländern der dort ansässigen Konzernunternehmen erzielt.

Die Gliederung der Gesamtumsatzerlöse nach Produktgruppen und den operativen Segmenten (vor Eliminierung der Umsätze zwischen den operativen Segmenten) ist aus der folgenden Übersicht ersichtlich:

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Deutschland Frankreich Ostmitteleuropa
2019/​20 2018/​19 2019/​20 2018/​19 2019/​20 2018/​19
--- --- --- --- --- --- ---
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Sekt, Schaumwein und Perlwein 46.014 47.236 81.740 96.170 26.751 26.613
Stillwein 34.311 20.383 - - 64.725 58.075
Sonstige 42.478 45.997 4.161 5.259 44.440 43.689
122.803 113.616 85.901 101.429 135.916 128.377

Langfristige Vermögenswerte gemäß IFRS 8.33(b) belaufen sich in Deutschland auf TEUR 62.010 (Vorjahr TEUR 50.288), in Frankreich auf TEUR 64.219 (Vorjahr TEUR 64.344) und in Ostmitteleuropa auf TEUR 71.974 (Vorjahr TEUR 61.404).

ÜBERLEITUNG DER SUMME DER SEGMENTERGEBNISSE ZUM KONZERNGESAMTERGEBNIS

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
--- --- ---
Summe der Segmentergebnisse 18.845 20.738
Eliminierungen -5.854 -4.737
Konzernjahresüberschuss 12.991 16.001
Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste leistungsorientierter
Pensionszusagen (nach Steuern) -66 -99
Unterschied aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen -3.005 1.137
Kurseffekte aus Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb (nach Steuern) 22 -36
Konzerngesamtergebnis 9.942 17.003

IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ

(1) Sachanlagen

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Grundstücke und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Biologische Vermögenswerte Gesamt
in TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Anschaffungs-/​Herstellungskosten
Stand am 01.07.2018 58.649 100.583 25.867 2.729 886 188.714
Währungsänderungen 282 478 137 37 - 934
Zugänge 2.810 3.944 2.257 4.758 40 13.809
Abgänge -70 -256 -1.717 -13 -11 -2.067
Umbuchungen 807 775 18 -1.600 - -
Stand am 30.06.2019 62.478 105.524 26.562 5.891 915 201.370
Währungsänderungen -1.052 -1.112 -352 -80 - -2.596
Zugänge aus der Erstanwendung IFRS 16 12.421 837 517 - - 13.775
Änderungen des Konsolidierungskreises 4.752 65 336 9 - 5.162
Zugänge 6.825 3.853 2.948 1.145 58 14.829
Abgänge -273 -3.565 -1.172 -1 -14 -5.025
Umgliederungen in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte -8.054 -2.278 -736 - - -11.068
Umbuchungen 210 3.576 78 -3.864 - -
Stand am 30.06.2020 77.307 106.900 28.181 3.100 959 216.447
Abschreibungen
Stand am 01.07.2018 27.963 69.615 20.361 66 417 118.422
Währungsänderungen 179 316 96 2 - 593
Zugänge 1.699 4.641 2.053 - 31 8.424
Abgänge -70 -186 -1.557 - - -1.813
Stand am 30.06.2019 29.771 74.386 20.953 68 448 125.626
Währungsänderungen -461 -695 -251 -3 -1.410
Zugänge 5.942 4.766 2.623 - 31 13.362
Abgänge -201 -3.060 -977 - - -4.238
Umgliederungen in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte -6.560 -2.272 -720 - - -9.552
Stand am 30.06.2020 28.491 73.125 21.628 65 479 123.788
Restbuchwert zum 30.06.2019 32.707 31.138 5.609 5.823 467 75.744
Restbuchwert zum 30.06.2020 48.816 33.775 6.553 3.035 480 92.659

In der Bilanz sind die biologischen Vermögenswerte (Rebanlagen) Bestandteil der Sachanlagen. Auf einen gesonderten bilanziellen Ausweis wird aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet.

Zu Einzelheiten der Zugänge aus der Erstanwendung von IFRS 16 sei auf die Anmerkung (31) verwiesen.

Vertragliche Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen bestehen in Höhe von TEUR 2.854 (Vorjahr TEUR 1.858). Im Teilkonzern Ostmitteleuropa sind Technische Anlagen und Maschinen von TEUR 3.469 (Vorjahr TEUR 3.288) sowie Immobilienvermögen mit Buchwerten von TEUR 3.131 (Vorjahr TEUR 5.786) als Sicherheiten für Verbindlichkeiten gegeben.

(2) Immaterielle Vermögenswerte

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in TEUR Markenrechte Geschäfts- oder Firmenwerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte Geleistete Anzahlungen Gesamt
Anschaffungs-/​Herstellungskosten
Stand am 01.07.2018 81.119 12.328 12.935 154 106.536
Währungsänderungen 330 98 92 6 526
Zugänge - - 376 147 523
Abgänge -36 - -9 - -45
Umbuchungen - - 29 -29 -
Stand am 30.06.2019 81.413 12.426 13.423 278 107.540
Währungsänderungen -759 -289 -191 -11 -1.250
Änderungen des Konsolidierungskreises - 1.191 655 - 1.846
Zugänge aus der Erstanwendung IFRS 16 - - 126 - 126
Zugänge 3.836 - 333 53 4.222
Abgänge - - -2 - -2
Umbuchungen - - 92 -92 -
Stand am 30.06.2020 84.490 13.328 14.436 228 112.482
Abschreibungen
Stand am 01.07.2018 8.915 - 8.476 - 17.391
Währungsänderungen 259 - 82 - 341
Zugänge 468 - 523 - 991
Abgänge -36 - -9 - -45
Stand am 30.06.2019 9.606 - 9.072 - 18.678
Währungsänderungen -499 - -172 - -671
Zugänge 419 - 589 - 1.008
Umbuchungen -683 683 -
Abgänge - - -2 - -2
Stand am 30.06.2020 8.843 - 10.170 - 19.013
Restbuchwert zum 30.06.2019 71.807 12.426 4.351 278 88.862
Restbuchwert zum 30.06.2020 75.647 13.328 4.266 228 93.469

Zu Einzelheiten der Zugänge aus der Erstanwendung von IFRS 16 sei auf die Anmerkung (31) verwiesen.

In den Markenrechten sind mit TEUR 75.155 (Vorjahr TEUR 71.581) Markenrechte mit unbestimmter Nutzungsdauer und mit TEUR 492 (Vorjahr TEUR 226) solche mit bestimmbarer Nutzungsdauer enthalten. Bei den Markenrechten mit unbestimmter Nutzungsdauer handelt es sich um folgende Markenrechte:

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30.06.2020 30.06.2019
TEUR TEUR
--- --- --- ---
Charles Volner (CEVIM SAS) 38.106 38.106
Cin&Cin (AMBRA S.A.) 9.735 9.735
Markenportfolio CEVIM (CEVIM SAS) 6.000 6.000
Dorato (AMBRA S.A.) 5.060 5.060
Light Live (Schloss Wachenheim AG) 3.152 3.152
Schweriner Burggarten (Schloss Wachenheim AG) 2.695 2.695
Sange de Taur (Zarea S.A.) 2.459 -
Pliska (AMBRA Brands Sp. z o.o.) 2.252 1.052
Nymphenburg Sekt (Schloss Wachenheim AG) 2.045 2.045
Robby Bubble (Schloss Wachenheim AG) 1.959 1.959
El Sol (AMBRA Brands Sp. z o.o.) 1.120 1.176
Slantschew Brjag (AMBRA S.A.) 416 437
Nalewki i Inne (AMBRA S.A.) 156 164
75.155 71.581

Mit Wirkung zum 2. Juli 2019 hat die Zarea S.A. in Rumänien die Marke Sange de Taur erworben. Sange de Taur gehört dort mit rund 2 Mio. verkaufter Flaschen pro Jahr zu den meistverkauften Markenweinen (hauptsächlich Rotwein). Der Kaufpreis setzt sich aus einem Fixbetrag sowie - in Abhängigkeit von der Absatzentwicklung der kommenden zwei Jahre - variablen, in der Höhe jedoch gedeckelten Bestandteilen zusammen. Die variablen Kaufpreisbestandteile von insgesamt rund EUR 1,2 Mio. waren zum 30. Juni 2020 noch nicht zur Zahlung fällig. Im Übrigen betreffen die Zugänge im Geschäftsjahr 2019/​20 den Erwerb der übrigen Markenrechte der Pliska-Markenfamilie durch die AMBRA Brands Sp. z o.o.

Es besteht zum Bilanzstichtag unverändert die Einschätzung, dass die Nutzungsdauer der genannten Markenrechte nicht verlässlich bestimmbar ist. Für Zwecke des jährlich durchzuführenden Werthaltigkeitstests wurden im Geschäftsjahr 2019/​20 auf Basis von Erfahrungswerten und unter Berücksichtigung der erwarteten Marktentwicklungen folgende bedeutende Schätzannahmen getroffen:

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Markenrechte mit unbestimmter Nutzungsdauer
Planungszeitraum 5 Jahre
Umsatzwachstum p.a. im Planungszeitraum -7,3% bis 10,8%
EBIT-Marge im Planungszeitraum 2,0 % bis 8,4 %
Wachstumsfaktor nach Ende des Planungszeitraums 1,5%
Diskontierungszinssatz 5,1 % bis 6,4 %

Zum 30. Juni 2020 sind im Teilkonzern Deutschland TEUR 6.725 (30. Juni 2019: TEUR 6.692) und im Teilkonzern Ostmitteleuropa TEUR 6.603 (30. Juni 2019: TEUR 5.734) an Geschäfts- oder Firmenwerten aktiviert. Die Veränderungen resultieren aus den im Geschäftsjahr 2019/​20 neu erworbenen Gesellschaften, nämlich der Vino Weinhandels GmbH, Burg Layen/​Deutschland im Teilkonzern Deutschland sowie der Vino-klub.cz s.r.o., der Gurmetum s.r.o. und der Euro Center Trade s.r.o. (alle Prag/​Tschechien) im Teilkonzern Ostmitteleuropa.

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30.06.2020 30.06.2019
TEUR TEUR
--- --- ---
Rindchen's Weinkontor 6.692 6.692
TiM 2.759 2.927
Soare Tschechien 1.142 1.204
AMBRA 906 952
Übrige 1.829 651
13.328 12.426

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die bedeutendsten Schätzannahmen, die in Übereinstimmung mit unserer betriebsüblichen Praxis in die Werthaltigkeitstests wesentlicher Geschäfts- oder Firmenwerte eingeflossen sind:

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Rindchen's Weinkontor TiM Soare Tschechien AMBRA
Buchwert Firmenwert TEUR 6.692 TEUR 2.759 TEUR 1.142 TEUR 906
Planungszeitraum 5 Jahre 5 Jahre 5 Jahre 5 Jahre
Umsatzwachstum p.a. im Planungszeitraum -4,4 % bis 5,6 % -3,1 % bis 6,1 % -3,4 % bis 4,7 % -7,3 % bis 5,7 %
EBIT-Marge im Planungszeitraum 4,9 % bis 8,8 % 8,6 % bis 9,3 % 10,4 % bis 10,7 % 7,0 % bis 8,9 %
Wachstumsfaktor nach Ende des Planungszeitraums 1,5% 1,5% 1,5% 1,5%
Diskontierungszinssatz 5,1 % 6,4 % 6,0 % 6,4 %

Die Werthaltigkeitstests führten zu keinem Anpassungsbedarf. Auch bei Veränderung der zugrunde gelegten Diskontierungszinssätze von +/​- 1 % sowie der nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Änderungen weiterer wesentlicher Schätzannahmen würde sich kein Anpassungsbedarf ergeben.

Die Umbuchungen innerhalb der Abschreibungen betreffen eine Korrektur der Zuordnung kumulierter Abschreibungsbeträge aus Vorjahren.

Zum 30. Juni 2020 bestehen wie zum Vorjahresstichtag keine wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen zum Erwerb von immateriellen Vermögenswerten.

(3) Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

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in TEUR
Anschaffungs-/​Herstellungskosten
Stand am 01.07.2018 3.648
Währungsänderungen -53
Stand am 30.06.2019 3.595
Währungsänderungen -70
Stand am 30.06.2020 3.525
Abschreibungen
Stand am 01.07.2018 578
Wähnrungsänderungen -3
Zugänge 32
Stand am 30.06.2019 607
Währungsänderungen -6
Zugänge 31
Stand am 30.06.2020 632
Restbuchwert zum 30.06.2019 2.988
Restbuchwert zum 30.06.2020 2.893

Bei den im SWA-Konzernabschluss erfassten Investment Properties handelt es sich um ein Grundstück in Bukarest/​Rumänien.

Der beizulegende Zeitwert dieses Grundstücks wurde zuletzt zum 31. Dezember 2013 durch ein Gutachten eines Immobiliensachverständigen ermittelt. Der unter Anwendung eines Vergleichswertverfahrens unter Heranziehung vergleichbarer Angebote bzw. Transaktionen (Stufe 3 der Fair Value-Hierarchie) ermittelte beizulegende Zeitwert hat zu diesem Zeitpunkt TEUR 8.322 betragen. Im Geschäftsjahr 2014/​15 wurde von dieser Liegenschaft ein Teilgrundstück von rund 36 % der Grundstücksfläche verkauft; dabei wurde ein Gewinn von TEUR 1.273 erzielt. Zum Bilanzstichtag wurde auf die Einholung eines neuen Gutachtens verzichtet; das Management in Rumänien schätzt den aktuellen Wert des verbliebenen Teils der Liegenschaft auf Basis eigener Marktbeobachtungen (Stufe 3 der Fair Value-Hierarchie) auf rund EUR 7,2 Mio.

Die Mieterlöse aus den im Geschäftsjahr 2019/​20 als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien betragen wie im Vorjahr TEUR 0. Auch im Geschäftsjahr 2020/​21 werden voraussichtlich keine Mieterlöse aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erzielt. Die direkt mit den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zusammenhängenden betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf TEUR 73 (Vorjahr TEUR 95).

Für die Folgebewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien gelten die für Sachanlagen dargestellten Grundsätze.

(4) Nach der Equity-Methode bilanzierte Anteile an Gemeinschaftsunternehmen

Die Vintalia Weinhandels GmbH & Co. KG, Haar/​Deutschland (zu 50 % gehalten von der SWA), und die Wine 4 You Sp. z o.o., Piasezno/​Polen (zu 50 % gehalten von der TiM S.A.), sind Gemeinschaftsunternehmen ("Joint Ventures"), die nach der Equity-Methode bilanziert werden. Der Konzern hat jeweils einen Anspruch am Nettovermögen dieser Gesellschaften.

Die SWA vertreibt als Kommissionär Waren des Gemeinschaftsunternehmens Vintalia Weinhandels GmbH & Co. KG - Prosecco und andere Perlweine - für dessen Rechnung gegen Provision.

Von der Wine 4 You Sp. z o.o. werden Fachhandelsunternehmen sowie Hotels, Gastronomie und Catering-Unternehmen mit einem breiten Sortiment hochwertiger Weine beliefert.

Im Folgenden werden zusammenfassende Finanzinformationen für die nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen einschließlich einer Überleitung auf den Buchwert des Konzernanteils dargestellt.

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Vintalia Weinhandels GmbH & Co. KG Wine 4 You Sp. z o.o.
2019/​20 2018/​19 2019/​20 2018/​19
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TEUR TEUR TEUR TEUR
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Langfristige Vermögenswerte 25 25 54 104
Zahlungsmittel 335 131 23 18
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 819 1.032 826 1.290
Summe Aktiva 1.179 1.188 903 1.412
Langfristige finanzielle Schulden - - - -
Sonstige langfristige Schulden 25 25 - -
Kurzfristige finanzielle Schulden 312 217 - -
Kurzfristige Rückstellungen 191 123 - -
Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten 420 599 336 882
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 75 68 55 61
Kurz- und langfristige Schulden 1.023 1.032 391 943
Eigenkapital (100 %) 156 156 512 469
Konzernanteil am Eigenkapital 78 78 256 235
Im Equity-Wert enthaltene Markenwerte 230 472 - -
Buchwert des Konzernanteils 308 550 256 235
Umsatzerlöse 3.291 3.459 2.445 3.441
Materialaufwand -2.588 -2.963 -1.442 -2.017
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen - - -3 -38
Zinserträge - - 5 4
Zinsaufwendungen -6 -6 -1 -2
Saldo sonstiger Erträge /​ Aufwendungen -190 -194 -919 -1.162
Ertragsteuern -74 -41 -34 -52
Jahresüberschuss /​ Gesamtergebnis 433 255 51 174
Konzernanteil am Jahresüberschuss 216 128 26 87
Abschreibungen von im Equity-Wert enthaltenen Markenwerten (vor Steuern) -242 -242 - -
Equity-Ergebnis des Konzerns -26 -114 26 87
Erhaltene Dividenden - - - 117

Zu weiteren Einzelheiten hinsichtlich des Equity-Ergebnisses des Konzerns sei auf Anmerkung (22) verwiesen.

(5) Sonstige finanzielle und nichtfinanzielle Vermögenswerte

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30.06.2020 30.06.2019
langfristig kurzfristig langfristig kurzfristig
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TEUR TEUR TEUR TEUR
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Ausgereichte Darlehen und Forderungen 327 6.854 573 7.773
Abgegrenzte Veräußerungsverluste aus Sale-and-lease-back-Geschäften - - 656 88
Sonstige Vermögenswerte 11 - 49 -
338 6.854 1.278 7.861

Die ausgereichten Darlehen und Forderungen enthalten wie im Vorjahr keine wesentlichen überfälligen Beträge, die zum Abschlussstichtag nicht wertgemindert sind.

Zum Bilanzstichtag deuten keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner des dargestellten Bestands an sonstigen Vermögenswerten ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.

Die zum 30. Juni 2019 ausgewiesenen abgegrenzten Veräußerungsverluste aus Sale-and-lease-back-Geschäften wurden infolge der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 in die Sachanlagen umgegliedert. Zu Einzelheiten sei auf den Abschnitt "I. Rechnungslegungsgrundsätze" - "Erstmals angewendete neue bzw. geänderte Rechnungslegungsstandards" verwiesen.

Die kurzfristigen Forderungen beinhalten Vorauszahlungen von TEUR 2.171 (Vorjahr TEUR 2.111).

(6) Vorräte

Im Konzernabschluss machen die Vorräte von insgesamt TEUR 115.216 (Vorjahr TEUR 104.402) rund 30,9 % (Vorjahr rund 30,2 %) der Konzernbilanzsumme aus:

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30.06.2020 30.06.2019
TEUR TEUR
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Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 15.199 14.778
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 38.604 37.874
Fertige Erzeugnisse, fertige Leistungen und Waren 59.541 49.743
Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 1.872 2.007
115.216 104.402

Der in der Bilanz ausgewiesene Nettowert der Vorräte ergibt sich nach Wertberichtigungen von TEUR 1.414 (Vorjahr TEUR 1.337). Die Veränderung der Wertberichtigungen ergibt sich aus Zuführungen von TEUR 316 (Vorjahr TEUR 898), Auflösungen von TEUR 245 (Vorjahr TEUR 1.117) und Währungseffekten von TEUR 6 (Vorjahr TEUR 1).

Der Buchwert der zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzten Vorräte beläuft sich auf TEUR 1.963 (Vorjahr TEUR 1.445). Im Teilkonzern Ostmitteleuropa wurden Vorräte von TEUR 20.693 (Vorjahr TEUR 16.653) als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegeben.

(7) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

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Buchwert Davon: Zum Abschlussstichtagweder wertgemindert noch überfällig Davon: Zum Abschlussstichtag nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitbändern überfällig
bis zu 60 Tagen zwischen 61 und 120 Tagen mehr als 120 Tage
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TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
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30.06.2020 50.407 46.108 3.585 418 296
30.06.2019 52.380 45.870 5.996 142 372

Zum Bilanzstichtag deuten keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner des dargestellten Bestands an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.

Das für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gesondert geführte Wertberichtigungskonto hat sich wie folgt entwickelt:

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30.06.2020 30.06.2019
TEUR TEUR
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Stand Wertberichtigungen zu Beginn des Geschäftsjahres 2.415 2.007
Anpassung aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 - 116
Währungsänderungen -20 17
Verbrauch -257 -29
Auflösung -143 -110
Zuführung 173 414
Stand Wertberichtigungen am Ende des Geschäftsjahres 2.168 2.415

Zum Stichtag waren Forderungen von insgesamt EUR 14,1 Mio. (Vorjahr EUR 18,3 Mio.) versichert. Im Teilkonzern Ostmitteleuropa wurden Forderungen von TEUR 1.057 (Vorjahr TEUR 1.131) als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegeben. Darüber hinaus waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 215 (Vorjahr TEUR 371) durch Verpfändungen von Marken gesichert

Ein Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird im Wege eines revolvierenden Factorings verkauft. Die SWA haftet lediglich für den rechtlichen Bestand der verkauften Forderungen. Der Factor trägt für die von ihm angekauften Forderungen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Debitors. Zum 30. Juni 2020 beträgt das Volumen der Vorfinanzierung EUR 17,5 Mio. (Vorjahr EUR 19,9 Mio.). Im Juni 2020 wurden TEUR 17.763 (Vorjahr TEUR 21.772) an den Factor verkauft und ausgebucht. Der Restkaufpreis wird abzüglich Zinsen und Gebühren unter den übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen und ist erst mit Zahlungseingang, spätestens mit Eintritt des Delkrederefalls, fällig. Vereinfachend erfolgt die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu fortgeführten Anschaffungskosten.

(8) Liquide Mittel

Bei den flüssigen Mitteln in Höhe von TEUR 6.015 (Vorjahr TEUR 9.531) handelt es sich um Schecks, Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten. Auf die Muttergesellschaft entfallen hiervon TEUR 34 (Vorjahr TEUR 137), auf andere inländische Konzernunternehmen TEUR 360 (Vorjahr TEUR 215) und auf ausländische Tochtergesellschaften TEUR 5.621 (Vorjahr TEUR 9.179).

(9) Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte

Die als zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte betreffen einen Gebäudekomplex in Böchingen/​Deutschland, der im August 2020 vollständig veräußert wurde. Dabei wurde ein Buchgewinn von rund EUR 0,4 Mio. erzielt.

(10) Eigenkapital

Die Entwicklung des Eigenkapitals ist aus der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung ersichtlich.

Gezeichnetes Kapital

Das voll eingezahlte Grundkapital der SWA von TEUR 50.054 ist in 7.920.000 nennwertlose Stamm-Stückaktien eingeteilt. Auf jede einzelne Aktie entfällt ein rechnerischer Betrag von EUR 6,32. Die Stammaktien lauten auf den Inhaber und sind unter der Wertpapierkennnummer 722900 zum Börsenhandel zugelassen.

Der Günther Reh Aktiengesellschaft, Leiwen/​Mosel, stehen am Bilanzstichtag aus 5.532.640 Aktien rund 69,86 % der Stimmrechte an der SWA zu.

Das Grundkapital der SWA ist gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung um bis zu TEUR 25.027, eingeteilt in 3.960.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber der bis zum 16. November 2021 ausgegebenen Wandelschuld- bzw. Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen bzw. ihren Wandlungspflichten nachkommen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, den Wortlaut der Satzung entsprechend dem jeweiligen Bestand und der jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals anzupassen.

Die ordentliche Hauptversammlung vom 17. November 2016 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16. November 2021 einmal oder mehrmals Wandel- und/​oder Optionsanleihen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100 Mio. mit einer Laufzeit von längstens zehn Jahren ab Ausgabe zu begeben. Die Ausgabe der Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen kann auch durch eine in- oder ausländische Kapitalgesellschaft erfolgen, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit beteiligt ist (Konzernunternehmen). Weitere Einzelheiten enthält der Ermächtigungsbeschluss vom 17. November 2016. Der Vorstand ist befugt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und gegebenenfalls im Einvernehmen mit den Organen des die Anleihe begebenden Konzernunternehmens die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen zu bestimmen. Von der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen wurde bislang kein Gebrauch gemacht.

Der Vorstand der SWA ist durch Hauptversammlungsbeschluss vom 17. November 2016 ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16. November 2021 das Grundkapital um bis zu TEUR 25.027 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Aktien der Gesellschaft gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016) und dabei das Gewinnbezugsrecht der neuen Aktien auf das Geschäftsjahr der Ausgabe zu erstrecken. Dabei ist den Aktionären hinsichtlich des genehmigten Kapitals ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ein- oder mehrmalig unter bestimmten Bedingungen auszuschließen. Weitere Regelungen zum Genehmigten Kapital 2016 enthält § 4 Abs. 6 der Satzung. Von der Ermächtigung zur Ausübung des genehmigten Kapitals wurde bislang kein Gebrauch gemacht.

Am 19. November 2015 hat die Hauptversammlung den Vorstand ermächtigt, bis zum 18. November 2020 einmal oder mehrfach über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots eigene Stückaktien (Stammaktien) zu bestimmten Konditionen zu erwerben. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist insgesamt auf einen Anteil von 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Weitere Einzelheiten enthält der Ermächtigungsbeschluss vom 19. November 2015. Von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde bislang kein Gebrauch gemacht.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält ausschließlich Einstellungen aus Aufgeldern (Agio aus Barkapitalerhöhungen 1996 und 1997) und ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Gewinnrücklagen und Konzernjahresüberschuss

Die Gewinnrücklagen und der Konzernjahresüberschuss enthalten die laufenden und die in Vorjahren im Schloss Wachenheim-Konzern erwirtschafteten, noch nicht ausgeschütteten Gewinne. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung der Schloss Wachenheim AG vom 21. November 2019 wurde im Geschäftsjahr 2019/​20 aus dem Bilanzgewinn zum 30. Juni 2019 eine Dividende in Höhe von TEUR 3.960 bzw. EUR 0,50 pro Aktie an die Aktionäre ausgeschüttet.

Kumuliertes sonstiges Ergebnis

Das kumulierte sonstige Ergebnis enthält neben den erfolgsneutral erfassten kumulierten Erträgen und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen auch Währungseffekte aus Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb sowie die unmittelbar im Eigenkapital zu erfassenden Veränderungen der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste leistungsorientierter Pensionszusagen und hat sich wie folgt entwickelt:

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Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste leistungsorientierter Pensionszusagen Unterschied aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen Kurseffekte aus Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb Kumuliertes sonstiges Ergebnis
TEUR TEUR TEUR TEUR
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Stand am 01.07.2018 -500 -224 -75 -799
Veränderung vor Steuern -128 658 -48 482
Steuereffekt 29 - 12 41
Stand am 30.06.2019 -599 434 -111 -276
Veränderung vor Steuern -86 -1.788 28 -1.846
Steuereffekt 20 - -6 14
Stand am 30.06.2020 -665 -1.354 -89 -2.108

Übrige Veränderungen

Die übrigen Veränderungen des Konzerneigenkapitals stehen im Zusammenhang mit dem Erwerb der Vinoklub.cz s.r.o., der Gurmetum s.r.o. und der Euro Center Trade s.r.o. (alle Prag/​Tschechien) im Teilkonzern Ostmitteleuropa. Im Vorjahr standen die übrigen Veränderungen des Konzerneigenkapitals im Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung von IFRS 9.

(11) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer

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30.06.2020 30.06.2019
TEUR TEUR
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Pensionsrückstellungen inländische Gesellschaften 704 687
Planvermögen inländische Pensionspläne -11 -12
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses französische Gesellschaften
(indemnités de départ à la retraite) 1.469 1.882
Pensionsrückstellungen ostmitteleuropäische Gesellschaften 68 76
Rückstellungen für Jubiläen inländische Gesellschaften 129 103
Rückstellungen für Todesfälle inländische Gesellschaften 37 27
2.396 2.763

Nachfolgend die Entwicklung der Pensionsrückstellungen der inländischen Gesellschaften:

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Inländische Gesellschaften 2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
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Defined Benefit Obligation zu Beginn des Geschäftsjahres 687 711
Änderungen des Konsolidierungskreises 60 -
Laufender Dienstzeitaufwand 1 1
Zinsaufwand 10 11
Geleistete Rentenzahlungen -58 -73
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste 4 37
Defined Benefit Obligation zum Ende des Geschäftsjahres 704 687

Die Entwicklung der bei Eintritt in die Rente zu leistenden Abfindungen der französischen Gesellschaften stellt sich wie folgt dar:

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Französische Gesellschaften 2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
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Defined Benefit Obligation zu Beginn des Geschäftsjahres 1.882 1.720
Laufender Dienstzeitaufwand 138 313
Zinsaufwand 17 22
Geleistete Zahlungen -650 -264
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste 82 91
Defined Benefit Obligation zum Ende des Geschäftsjahres 1.469 1.882

Mitarbeitern der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften stehen Ansprüche im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zu. Die in der Zuständigkeit der jeweiligen Konzernunternehmen zu erbringenden Versorgungsleistungen variieren dabei nach den rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes. Die unmittelbaren Verpflichtungen in Deutschland umfassen im Wesentlichen solche aus bereits laufenden Pensionen; daneben bestehen auch Anwartschaften für zukünftig zu zahlende Pensionen und Altersruhegelder. Im Segment Frankreich betreffen die Pensionsrückstellungen die auf Basis gesetzlicher Vorschriften zu leistenden Einmalzahlungen, die den Beschäftigten bei Eintritt in den Ruhestand auf Basis ihrer Betriebszugehörigkeit und ihres durchschnittlichen Gehalts gewährt werden ("indemnités de départ à la retraite").

Die betriebliche Altersversorgung erfolgt im Konzern durch leistungsorientierte Versorgungspläne, deren Bilanzansatz gemäß IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren errechnet wird. Der Verpflichtungsumfang für aktive Mitarbeiter erhöht sich jährlich um die Aufzinsung und um den Barwert der im Wirtschaftsjahr neu verdienten Pensionsansprüche. Im Geschäftsjahr 2020/​21 werden im Teilkonzern Deutschland voraussichtlich TEUR 86 an anspruchsberechtigte Personen ausgezahlt; die durchschnittliche Restlaufzeit der Pensionspläne beläuft sich auf rund sechs Jahre. Der im Geschäftsjahr 2020/​21 voraussichtlich zu verrechnende Dienstzeit- und Zinsaufwand beläuft sich auf TEUR 4.

Im Teilkonzern Frankreich belaufen sich die voraussichtlich im Geschäftsjahr 2020/​21 auszuzahlenden Beträge auf TEUR 17. In den folgenden Geschäftsjahren bis 2023/​24 werden voraussichtlich weitere TEUR 152 fällig. Die durchschnittliche Restlaufzeit der französischen Pensionspläne beläuft sich auf rund zwölf Jahre.

Folgende versicherungsmathematischen Annahmen wurden getroffen:

Zinssatz: IAS 19 verlangt, dass der Zinssatz, der in versicherungsmathematischen Bewertungen benutzt wird, aus am Bilanzstichtag am Markt für sichere, festverzinsliche Industrieanleihen feststellbaren Renditen abzuleiten ist. In Ländern ohne einen ausgereiften Markt für solche Anleihen sind stattdessen die Renditen für Regierungsanleihen zu verwenden.

Rentenanpassung im Rentnerstadium: Die Anpassung von laufenden Leistungen wurde für die inländischen Gesellschaften unverändert gegenüber dem Vorjahr mit 1,75 % p. a. angenommen. Für die französischen Gesellschaften wird eine zukünftige Rentenanpassung von 0 % unterstellt.

Rechnungsmäßiges Pensionsalter: Bei der Bewertung wurde für die inländischen Gesellschaften das frühestmögliche Pensionsalter der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung und für die französischen Gesellschaften ein Renteneintrittsalter von 65 Jahren zugrunde gelegt.

Zusammengefasst stellen sich die der Bewertung der Pensionsrückstellungen bzw. der Zahlungen bei Renteneintritt zugrundeliegenden Annahmen wie folgt dar:

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Inländische Gesellschaften 30.06.2020 30.06.2019
Abzinsungssatz 0,90 % 0,89 %
Fluktuationsrate 5,00 % 5,00 %
Gehaltsdynamik 0,00 % 0,00 %
Sterbetafeln RT Heubeck 2018G RT Heubeck 2018G
Zukünftige Rentenanpassungen 1,75 % 1,75%

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Französische Gesellschaften 30.06.2020 30.06.2019
Abzinsungssatz 0,90 % 1,30%
Fluktuationsrate 1,50 % 1,50 %
Gehaltsdynamik 3,00 % 3,00 %
Sterbetafeln INSEE TD_​TV 00-02 INSEE TD_​TV 00-02

Der Dienstzeitaufwand ist im Personalaufwand enthalten. Die versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste werden unmittelbar im Eigenkapital erfasst. In den Finanzierungsaufwendungen ist der Aufwand aus der periodischen Verzinsung der Verpflichtungen berücksichtigt.

Die nachfolgende Sensitivitätsanalyse stellt die Auswirkungen möglicher Veränderungen wesentlicher Bewertungsannahmen zum 30. Juni 2020 sowie zum 30. Juni 2019 auf den Barwert der Pensionsverpflichtungen bei ansonsten jeweils unveränderten Annahmen dar. Die Veränderungen des Barwerts wurden auf Basis alternativer Berechnungen der entsprechenden Pensionsverpflichtungen ermittelt.

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Veränderung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen zum 30.06.2020 Veränderung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen zum 30.06.2019
Deutschland Frankreich Deutschland Frankreich
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TEUR TEUR TEUR TEUR
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Abzinsungssatz
Erhöhung um 50 Basispunkte -17 -102 -20 -93
Reduzierung um 50 Basispunkte 18 113 20 103
Rentenanpassung (Deutschland) bzw. Gehaltsdynamik (Frankreich)
Erhöhung um 50 Basispunkte 16 110 18 107
Reduzierung um 50 Basispunkte -15 -100 -16 -87

Die Aufwendungen für beitragsorientierte Versorgungspläne belaufen sich auf TEUR 3.344 (Vorjahr TEUR 3.600).

(12) Finanzverbindlichkeiten/​Sonstige Verbindlichkeiten

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30.06.2020 Finanzverbindlichkeiten Sonstige Verbindlichkeiten
langfristig kurzfristig langfristig kurzfristig
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TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 19.970 27.773 - -
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 15.868 6.146 - -
Verbindlichkeiten aus sonstigen Darlehen 867 6.400 - -
Sonstige verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten - - 228 157
Vertragliche Verbindlichkeiten - - - 416
Sonstige unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten - - 970 28.921
36.705 40.319 1.198 29.494

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30.06.2019 Finanzverbindlichkeiten Sonstige Verbindlichkeiten
langfristig kurzfristig langfristig kurzfristig
--- --- --- --- ---
TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 18.500 23.074 - -
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen 2.361 1.325 - -
Verbindlichkeiten aus sonstigen Darlehen 25 3.700 - -
Sonstige verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten - - 289 52
Vertragliche Verbindlichkeiten - - - 431
Sonstige unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten - - 43 30.822
Abgegrenzte Veräußerungsgewinne aus Sale-and-lease- back-Geschäften - - 60 8
20.886 28.099 392 31.313

Die erstmalige Anwendung von IFRS 16 hat sich auch auf die Höhe der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (Vorjahr: Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen) ausgewirkt. Zu Einzelheiten sei auf Anmerkung (31) verwiesen.

Weiterhin wurden die zum 30. Juni 2019 ausgewiesenen abgegrenzten Veräußerungsgewinne aus Sale-and-lease-back-Geschäften infolge der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 in die Sachanlagen umgegliedert. Zu Einzelheiten sei auf den Abschnitt "I. Rechnungslegungsgrundsätze" - "Erstmals angewendete neue bzw. geänderte Rechnungslegungsstandards" verwiesen.

Aus der folgenden Tabelle sind die vertraglich vereinbarten undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten ersichtlich:

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Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten aus sonstigen Darlehen Sonstige verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten Vertragliche Verbindlichkeiten Sonstige unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten Summe
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
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Buchwert 47.743 7.267 385 416 29.891 85.702
Cashflows 2020/​21
Zins fix 235 - 19 - - 254
Zins variabel 205 37 - - - 242
Tilgung 27.773 6.400 157 416 28.921 63.667
Cashflows 2021/​22
Zins fix 153 - 9 - - 162
Zins variabel 69 - - - - 69
Tilgung 5.970 849 - - 970 7.789
Cashflows 2022/​23
Zins fix 73 - 10 - - 83
Zins variabel - - - - - -
Tilgung 6.000 2 - - - 6.002
Cashflows 2023/​24
Zins fix 24 - 10 - - 34
Zins variabel - - - - - -
Tilgung 6.000 2 - - - 6.002
Cashflows 2024/​25 ff.
Zins fix 20 - 46 - - 66
Zins variabel - - - - - -
Tilgung 2.000 14 228 - - 2.242

Zu den Fälligkeiten aus Leasingvereinbarungen sei auf die Anmerkung (31) verwiesen.

Einbezogen wurden alle Instrumente, die sich am 30. Juni 2020 im Bestand befanden und für die bereits Zahlungen vertraglich vereinbart waren. Planzahlen für zukünftige neue Verbindlichkeiten gehen nicht ein. Fremdwährungsbeträge wurden jeweils mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Die variablen Zinszahlungen aus den Finanzinstrumenten werden unter Zugrundelegung der zuletzt vor dem 30. Juni 2020 festgelegten Zinssätze ermittelt. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind immer dem frühesten Zeitraster zugeordnet.

Die Finanzverbindlichkeiten bestehen bei:

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30.06.2020 30.06.2019
TEUR TEUR
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SWA 39.028 31.826
CEVIM SAS (Teilkonzern) 9.317 8.259
AMBRA Brands Sp. z o.o. 6.746 64
AMBRA S.A. 6.537 2.410
TiM S.A. 4.342 4.403
Vino Weinhandels GmbH 4.310 -
Zarea SA. 2.869 1.988
Rindchen's Weinkontor GmbH & Co. KG 2.433 3
Gurmetum s.ro. 1.146 -
Übrige 296 32
77.024 48.985

Die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sind zum überwiegenden Teil auf die erstmalige Anwendung von IFRS 16 zurückzuführen.

Im Teilkonzern Ostmitteleuropa wurden für aufgenommene Darlehen in Höhe von TEUR 15.823 (Vorjahr TEUR 8.643) umfangreiche Sicherheiten gegeben. Diese setzen sich im Wesentlichen aus Verpfändungen ausgewählter technischer Anlagen und Maschinen, Forderungen, Vorräten sowie Grundschuldbestellungen auf Immobilienvermögen, der Abtretung von Versicherungsansprüchen und Wechselverbindlichkeiten zusammen.

(13) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf TEUR 41.498 (Vorjahr TEUR 44.185). Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.

(14) Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten

Die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte stellen sich nach den Bewertungskategorien unter IFRS 9 zum

30. Juni 2019 bzw. zum 30. Juni 2020 wie folgt dar:

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Bewertungskategorie Buchwert Beizulegender Zeitwert
30.06.2020 30.06.2019 30.06.2020 30.06.2019
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TEUR TEUR TEUR TEUR
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AKTIVA
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen FAAC 50.407 52.380 50.407 52.380
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte Ausgereichte Darlehen und Forderungen FAAC 327 573 327 573
Derivate ohne Sicherungsbeziehung FVTPL - - - -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte FAAC 11 49 11 49
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte Ausgereichte Darlehen und Forderungen FAAC 6.854 7.773 6.854 7.773
Derivate ohne Sicherungsbeziehung FVTPL - - - -
PASSIVA
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 41.498 44.185 41.498 44.185
Langfristige Finanzverbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten FLAC 19.970 18.500 19.970 18.500
Verbindlichkeiten aus sonstigen Darlehen FLAC 867 25 867 25
Langfristige sonstige Verbindlichkeiten Derivate ohne Sicherungsbeziehung FVTPL - - -
Sonstige verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten FLAC 228 289 228 289
Sonstige unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten FLAC 970 43 970 43
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten FLAC 27.774 23.074 27.774 23.074
Verbindlichkeiten aus sonstigen Darlehen FLAC 6.400 3.700 6.400 3.700
Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten Derivate ohne Sicherungsbeziehung FVTPL - - - -
Sonstige verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten FLAC 157 52 157 52
Vertragliche Verbindlichkeiten FLAC 416 431 416 431
Sonstige unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten FLAC 28.921 30.822 28.921 30.822

Gemäß IFRS 9 sind die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in folgende Bewertungskategorien eingeordnet:

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Kategorie Wertansatz
FAAC Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Financial Assets Measured at Amortized Cost) Fortgeführte Anschaffungskosten
FVTPL Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Fair Value through Profit and Loss) Beizulegender Zeitwert (erfolgswirksam)
FVTOCI Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit Erfassung der Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (Fair Value through Other Comprehensive Income) Beizulegender Zeitwert (erfolgsneutral)
FLAC Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Financial Liabilities Measured at Amortized Cost) Fortgeführte Anschaffungskosten

Aufgrund der kurzen Laufzeiten der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten und Vermögenswerte wird angenommen, dass die beizulegenden Zeitwerte den Buchwerten entsprechen.

Die beizulegenden Zeitwerte der langfristigen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie der Finanzverbindlichkeiten werden als Barwerte der zukünftig erwarteten Cashflows ermittelt. Zur Diskontierung werden marktübliche Zinssätze, bezogen auf die entsprechenden Fristigkeiten, verwendet. Die Bewertung der Derivate erfolgt auf Basis aktueller Marktdaten und unter Verwendung marktüblicher Bewertungsmethoden (Barwertmethode, Black-Scholes-Modell).

Erhaltene Anzahlungen aus Verträgen mit Kunden werden entsprechend IFRS 15 als vertragliche Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Aggregiert stellen sich die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte nach Bewertungskategorien wie folgt dar:

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Buchwert Beizulegender Zeitwert
30.06.2020 30.06.2019 30.06.2020 30.06.2019
--- --- --- --- ---
TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- ---
Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden 57.599 60.775 57.599 60.775
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte - - - -
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden 127.201 121.121 127.201 121.121

Das Nettoergebnis nach Bewertungskategorien stellt sich wie folgt dar:

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2019/​20 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Vermögenswerte Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten Bewertung gemäß IFRS 16
TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- ---
Zinserträge 22 - - -
Zinsaufwendungen - - -936 -173
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts - - - -
Aufwendungen aus Wertminderungen -173 - - -
Erträge aus Zuschreibungen 143 - - -
Gewinne/​Verluste aus Abgängen - - - -
Fremdwährungsgewinne/​-verluste 275 - 66 -521
Sonstige Aufwendungen/​Erträge - - -435 -
Nettoergebnis -267 - -1.305 -694

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2018/​19 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Vermögenswerte Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten Bewertung gemäß IAS 17
TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- ---
Zinserträge 67 - - -
Zinsaufwendungen - - -842 -31
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts - -1 - -
Aufwendungen aus Wertminderungen -414 - - -
Erträge aus Zuschreibungen 110 - - -
Gewinne/​Verluste aus Abgängen - - - -
Fremdwährungsgewinne/​-verluste -6 - 27 -
Sonstige Aufwendungen/​Erträge - - -338
Nettoergebnis -243 -1 -1.153 -31

Die Zinserträge aus Finanzinstrumenten, Beteiligungserträge, Erträge aus den Änderungen des beizulegenden Zeitwerts sowie die sonstigen finanziellen Erträge werden in den Finanzerträgen ausgewiesen. Die Zinsaufwendungen, Aufwendungen aus den Änderungen des beizulegenden Zeitwerts sowie die sonstigen finanziellen Aufwendungen sind in den Finanzaufwendungen erfasst. Die der Bewertungskategorie "Kredite und Forderungen" zuzuordnenden Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Erträge aus der Auflösung von bereits im Vorjahr gebildeten Wertminderungen sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten.

(15) Sonstige Rückstellungen

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in TEUR Personal Garantie Übrige Gesamt
Stand am 30.06.2018 3.808 72 645 4.525
Währungsänderungen 17 - 4 21
Verbrauch -2.755 -72 -644 -3.471
Auflösung -208 - - -208
Zuführung 3.306 52 871 4.229
Stand am 30.06.2019 4.168 52 876 5.096
Währungsänderungen -13 - -19 -32
Verbrauch -3.219 -52 -876 -4.147
Auflösung -208 - - -208
Zuführung 3.104 74 2.166 5.344
Stand am 30.06.2020 3.832 74 2.147 6.053

Die im Saldo zum 30. Juni 2020 enthaltenen langfristigen sonstigen Rückstellungen von TEUR 392 (Vorjahr TEUR 671) werden in den Geschäftsjahren 2021/​22 und 2022/​23 fällig.

(16) Latente Steuern

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30.06.2020 30.06.2019
Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
--- --- --- --- ---
TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- ---
Sachanlagen 30 4.991 80 4.867
Immaterielle Vermögenswerte - 7.488 - 7.818
Finanzielle Vermögenswerte 96 165 20 482
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 40 - 36 -
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte - 273 - -
Vorräte 361 681 785 1.076
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und übrige Vermögenswerte 118 4 126 33
Pensionsrückstellungen 467 - 627 -
Sonstige Rückstellungen 1.520 21 1.602 21
Verbindlichkeiten 4.76 666 114 317
3.108 14.289 3.390 14.614
Konsolidierungen 230 542 144 151
Steuerliche Verlustvorträge 3.302 - 2.840 -
Saldierungen -6.757 -6.757 -5.280 -5.280
Bilanzansatz 1.822 10.013 1.094 9.485

Steuerliche Verlustvorträge bestehen überwiegend bei der SWA. Unter Berücksichtigung des Ergebnisses des Geschäftsjahres 2019/​20 valutieren diese zum Stichtag mit EUR 10,5 Mio. (Körperschaftsteuer) bzw. EUR 6,9 Mio. (Gewerbesteuer). Die Werthaltigkeit der auf steuerliche Verlustvorträge abgegrenzten latenten Steuern wird durch eine aus der allgemeinen Unternehmensplanung abgeleitete Steuerplanungsrechnung belegt. Danach sind Verlustvorträge entweder durch zu versteuernde temporäre Differenzen oder durch zukünftig zu versteuernde positive Ergebnisse innerhalb des Planungszeitraums vollständig gedeckt. Aufgrund gesetzlicher Einschränkungen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit wurden im Berichtsjahr für Verlustvorträge in Höhe von TEUR 806 (Vorjahr TEUR 806) keine aktiven latenten Steuern angesetzt.

Die latenten Steueransprüche enthalten zum 30. Juni 2020 einen Betrag von TEUR 538 betreffend steuerliche Verlustvorträge der im August 2019 erworbenen Vino Weinhandels GmbH im Teilkonzern Deutschland. Diese Gesellschaft hat in der Vergangenheit Verluste erwirtschaftet. Infolge der inzwischen weitgehend umgesetzten Integration dieser Gesellschaft in die Schloss Wachenheim-Gruppe und auf Basis der Unternehmensplanungen für die nächsten Jahre gehen wir davon aus, dass die diese latenten Steueransprüche in Zukunft durch die Verwendung von zu versteuerndem Einkommen erzielbar sind. Die Verlustvorträge können zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden.

Die Saldierungen betreffen aktive und passive latente Steuern gegenüber der gleichen Steuerbehörde und entfallen mit TEUR 4.972 (Vorjahr TEUR 3.476) auf den Teilkonzern Deutschland, mit TEUR 700 (Vorjahr TEUR 953) auf den Teilkonzern Frankreich und mit TEUR 1.085 (Vorjahr TEUR 851) auf den Teilkonzern Ostmitteleuropa.

Aus temporären Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen wurden zum Bilanzstichtag latente Steuerschulden in Höhe von TEUR 1.184 (Vorjahr TEUR 1.190) nicht angesetzt (outside basis differences).

Latente Steuern, die aus Posten resultieren, die unmittelbar im Eigenkapital erfasst werden, belaufen sich auf TEUR 378 (Vorjahr TEUR 364) und entfallen in Höhe von TEUR 294 (Vorjahr TEUR 274) auf versicherungsmathematische Gewinne und Verluste leistungsorientierter Pensionszusagen und mit TEUR 84 (Vorjahr TEUR 90) auf Währungsdifferenzen.

V. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

(17) Umsatzerlöse

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
--- --- ---
Bruttoumsatzerlöse 456.053 457.058
Erlösschmälerungen -58.782 -61.452
Schaumweinsteuer -59.059 -58.447
338.212 337.159

Die Gliederung der Umsatzerlöse nach Produktgruppen ist aus der folgenden Übersicht ersichtlich.

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
--- --- ---
Sekt, Schaumwein und Perlwein 154.505 170.019
Stillwein 99.036 78.458
Sonstige 91.079 94.945
Eliminierungen -6.408 -6.263
Konzern 338.212 337.159

Die Umsatzerlöse mit externen Kunden werden wie im Vorjahr zu rund 88 % auf den Heimatmärkten der jeweiligen Konzernunternehmen und zu 12 % im Export erzielt.

(18) Bestandsveränderung

Die Bestandsveränderung von TEUR 240 (Vorjahr TEUR 107) betrifft die fertigen und unfertigen Erzeugnisse und Leistungen und entfällt mit TEUR -122 (Vorjahr TEUR 1.994) auf Deutschland, mit TEUR -27 (Vorjahr TEUR -140) auf Frankreich und mit TEUR 389 (Vorjahr TEUR -1.747) auf Ostmitteleuropa.

(19) Sonstige betriebliche Erträge

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
--- --- ---
Gewinne aus dem Verkauf von langfristigen Vermögenswerten 133 165
Erträge aus Dienstleistungen 1.006 1.112
Erträge aus Weiterbelastungen 1.016 1.040
Erträge aus dem Eingang ausgebuchter Kundenforderungen sowie Veränderungen der Einzelwertberichtigungen 143 110
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen bzw. Ausbuchung von Verbindichkeiten 716 534
Versicherungserstattungen 306 120
Lohnkostenzuschüsse Polen 551 -
Erlöse aus Veranstaltungen 137 143
Übrige 1.109 757
5.117 3.981

(20) Personalaufwand

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
--- --- ---
Löhne und Gehälter 46.136 44.001
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 10.138 9.302
56.274 53.303

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
--- --- ---
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
Lohnempfänger 424 394
Gehaltsempfänger 1.191 1.024
1.615 1.418

Die Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt beinhaltet auch die in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindlichen Mitarbeiter.

(21) Sonstige betriebliche Aufwendungen

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
--- --- ---
Vertriebseinzel- und -gemeinkosten
Fremde Ausgangsfrachten 15.500 14.476
Werbung, Provisionen, Lizenzen, vertriebsbezogene Dienstleistungen u.a. 14.619 16.103
30.119 30.579
Sachaufwendungen Betrieb, Verwaltung und Vertrieb
Reparatur und Instandhaltung 4.375 4.398
Mieten und Pachten 2.193 5.080
Beiträge, Gebühren und Abgaben 2.984 3.162
Energie, Wasser und Heizöl 3.088 2.894
Abwasser- und Gebäudeunterhaltungskosten 1.976 1.939
Rechtsberatung 1.782 1.856
Kfz-Kosten 1.638 1.557
Versicherungen 1.453 1.435
EDV-Kosten 1.804 1.511
Marktanalysen und Fachliteratur 635 742
Reisekosten 676 1.034
Porto, Telefon 672 597
Bewirtungsaufwendungen 351 465
Warenzeichen 257 227
Büromaterial 299 256
Mitgliedsbeiträge 94 90
24.277 27.243
Andere Aufwendungen
Wertberichtigungen und Ausbuchung von Forderungen 173 414
Verluste aus Anlagenabgängen 592 82
Übrige Aufwendungen 6.111 5.698
6.876 6.194
61.272 64.016

(22) Ergebnis aus der Equity-Methode

Das Ergebnis aus der Equity-Methode ist im Geschäftsjahr 2019/​20 ausgeglichen (Vorjahr TEUR -27) und entfällt mit TEUR -26 (Vorjahr TEUR -114) auf die Vintalia Weinhandels GmbH & Co. KG und mit TEUR 26 (Vorjahr TEUR 87) auf die Wine 4 You Sp. z o.o.

(23) Finanzerträge

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
--- --- ---
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 22 67
Erträge aus Währungsdifferenzen 537 117
Übrige 14 19
573 203

(24) Finanzaufwendungen

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
--- --- ---
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 936 842
Aufwendungen aus Währungsdifferenzen 717 97
Bewertungsverlust Derivate - 1
Zinsaufwand Leasing 173 31
Bankgebühren 435 338
Aufwendungen aus nicht beherrschenden Anteilen an Personengesellschaften - 105
Übrige 130 80
2.391 1.494

(25) Ertragsteuern

Der für das abgelaufene Geschäftsjahr erwartete Steueraufwand ergibt sich unter Anwendung des deutschen Körperschaftsteuersatzes zuzüglich des Solidaritätszuschlags sowie der Gewerbesteuer. Die Gesamtbelastung der SWA beträgt wie im Vorjahr 30,37 %.

Die ausgewiesenen Ertragsteuern entwickeln sich wie folgt aus dem Jahresergebnis vor Steuern:

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
--- --- ---
Jahresergebnis vor Steuern 17.151 21.658
Rechnerische Ertragsteuern zum effektiven Steuersatz von 30,37 % (Vorjahr 30,37 %) 5.209 6.578
Abweichende internationale Steuersätze -1.530 -1.449
Steuersatzänderungen 48 70
Steuerfreie Erträge -113 -223
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen 325 576
Steuern für Vorjahre 125 79
Übrige 96 26
Steueraufwand laut Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 4.160 5.657

Der ausgewiesene Steueraufwand setzt sich wie folgt aus tatsächlichen und latenten Steuern zusammen:

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
--- --- ---
Tatsächlicher Steueraufwand 3.700 6.248
Latenter Steueraufwand 460 -591
Gesamter Steueraufwand 4.160 5.657

Der latente Steueraufwand ist nahezu ausschließlich auf die Veränderungen temporärer Differenzen sowie Veränderungen steuerlicher Verlustvorträge zurückzuführen.

(26) Ergebnisanteil nicht beherrschender Gesellschafter

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
--- --- ---
AMBRA S.A. 462 1.350
AMBRA Brands Sp.z.o.o. 1.250 473
TiM S.A. 1.875 1.923
Przedsiębiorstwo Handlowe Vinex Slaviartsi Poland Sp. z o.o. 317 305
Soare Sekt a.s. 258 276
Zarea S.A. 1.052 817
Karom Drinks s.r.l. -91 -89
Übrige Konzernunternehmen und Konsolidierungen 253 56
5.376 5.111

VI. WEITERE ANGABEN

(27) Direkt im Konzerneigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen

Das in der Gesamtergebnisrechnung nach Steuern ausgewiesene sonstige Ergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

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Vor Steuern Steuereffekt Nach Steuern
2019/​20 2018/​19 2019/​20 2018/​19 2019/​20 2018/​19
--- --- --- --- --- --- ---
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Veränderungen versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste leistungsorientierter Pensionszusagen -86 -128 20 29 -66 -99
Nicht reklassifizierungsfähige Aufwendungen und Erträge -86 -128 20 29 -66 -99
Unterschied aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen -3.085 1.137 - - -3.005 1.137
Kurseffekte aus Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb 28 -48 -6 12 22 -36
Reklassifizierungsfähige Aufwendungen und Erträge -2.977 1.089 -6 12 -2.983 1.101
Summe der unmittelbar im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge (sonstiges Ergebnis) -3.063 961 14 41 -3.049 1.002

(28) Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel des SWA-Konzerns (diese entsprechen den in der Konzernbilanz ausgewiesenen liquiden Mitteln) im Laufe des Berichtsjahres verändert haben. Die Zahlungsströme sind dabei nach operativer Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit gegliedert.

Die im Geschäftsjahr 2019/​20 gezahlten Ertragsteuern betragen TEUR 5.004 (Vorjahr TEUR 6.249). Die gezahlten Zinsen belaufen sich auf TEUR 1.060 (Vorjahr TEUR 967). An Zinsen erhalten hat der SWA-Konzern im Berichtsjahr TEUR 22 (Vorjahr TEUR 67).

Die Veränderung der Finanzverbindlichkeiten beinhaltet Aufnahmen langfristiger Darlehen von TEUR 6.000 (Vorjahr TEUR 6.000), Tilgungen langfristiger Darlehen von TEUR 4.500 (Vorjahr TEUR 4.500) sowie Auszahlungen zur Tilgung von Leasingverbindlichkeiten (Vorjahr: Finanzierungsleasingverbindlichkeiten) von TEUR 6.377 (Vorjahr TEUR 1.175). Die übrigen zahlungswirksamen Veränderungen resultieren aus der laufenden Finanzmitteldisposition.

Die Entwicklung der Finanzverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:

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01.07.2019 Erstmalige Anwendung IFRS 16 Währungsänderungen
TEUR TEUR TEUR
--- --- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 41.574 - 66
Leasingverbindlichkeiten 3.686 13.225 521
Verbindlichkeiten aus sonstigen Darlehen 3.725 - -
Nettoergebnis 48.985 13.225 587

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Zahlungswirksame Veränderungen Zahlungsunwirksame Veränderungen Kons.-Kreisänderungen 30.06.2020
TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 6.103 - 47.743
Leasingverbindlichkeiten -6.377 6.391 4.568 22.014
Verbindlichkeiten aus sonstigen Darlehen 3.157 - 385 7.267
Nettoergebnis 2.883 6.391 4.953 77.024

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01.07.2018 Währungsänderungen Zahlungswirksame Veränderungen Kons.-Kreisänderungen 30.06.2019
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 40.155 134 1.285 - 41.574
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 4.855 6 -1.175 - 3.686
Verbindlichkeiten aus sonstigen Darlehen 4.725 - -1.000 - 3.725
Nettoergebnis 49.735 140 -890 - 48.985

Zu Einzelheiten der Auswirkung der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 auf die in den Finanzverbindlichkeiten enthaltenen Leasingverbindlichkeiten zum 1. Juli 2019 sei auf Anmerkung (31) verwiesen.

(29) Risikomanagement und Finanzinstrumente

Im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit und im Finanzierungsbereich ist der Schloss Wachenheim-Konzern insbesondere Währungskurs- und Zinsschwankungen ausgesetzt. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Marktrisiken durch die laufenden operativen und finanzorientierten Aktivitäten zu begrenzen. Hierzu werden nach Einschätzung des Managements gegebenenfalls Zins- oder Währungsderivate zur Absicherung der genannten Risiken eingesetzt.

Währungsrisiko

Während in den Teilkonzernen Deutschland und Frankreich Umsatzerlöse und Kosten überwiegend in der gleichen Währung anfallen, werden nicht unbeachtliche Teile des Beschaffungsvolumens der ostmitteleuropäischen Konzerngesellschaften im Euroraum bezogen. Damit hat die Kursentwicklung dort - wie auch bei unseren Kunden außerhalb des Euroraums - Auswirkungen auf die lokalen Einstandspreise und damit auch auf Margen bzw. Preisstellung unserer Produkte in diesen Ländern. Zum 30. Juni 2020 bestanden bei den Konzernunternehmen in Ostmitteleuropa Fremdwährungsforderungen im Gegenwert von EUR 6,2 Mio. (Vorjahr EUR 5,4 Mio.) und Fremdwährungsverbindlichkeiten von EUR 12,7 Mio. (Vorjahr EUR 12,3 Mio.). Daneben wirken sich Währungsschwankungen auch bei der Umrechnung der Abschlüsse der Konzernunternehmen außerhalb des Euroraums aus.

Der Vorstand der Schloss Wachenheim AG sowie die Geschäftsleitungen der einzelnen Konzerngesellschaften überwachen die Entwicklung der relevanten Wechselkurse fortlaufend und schließen nach ihrer Markteinschätzung gegebenenfalls kurzfristige Devisentermingeschäfte - wie beispielsweise Forward- und Optionstransaktionen - ab. Dennoch können sich Fremdwährungsschwankungen spürbar auf die Ertragslage des SWA-Konzerns auswirken.

Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko resultiert im Wesentlichen aus langfristigen Finanzverbindlichkeiten mit variabler Verzinsung. Für die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Festzinsvereinbarungen abgeschlossen. Hinsichtlich der Finanzverbindlichkeiten mit variablen Konditionen überwacht der Vorstand fortlaufend die Zinsentwicklung und schließt nach seiner Markteinschätzung gegebenenfalls entsprechende Sicherungsgeschäfte ab.

Teilweise enthalten unsere Darlehensverträge marktübliche Vereinbarungen zur Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen ("Covenants"), deren Verletzung zu Konditionsverschlechterungen führt. Daneben kann eine Fortsetzung der Finanzierung einem Zustimmungsvorbehalt der finanzierenden Bank unterliegen. Der Vorstand überwacht die Covenants fortlaufend. In den Geschäftsjahren 2018/​19 und 2019/​20 wurden diese stets eingehalten. Auf Basis unserer Planungen ist auch künftig nicht von einer Verletzung der Covenants auszugehen.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko wird definiert als das Risiko, dass die Unternehmen des SWA-Konzerns nicht in der Lage sind, sich die liquiden Mittel zu beschaffen, die notwendig sind, um ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Die dauerhafte Liquiditätsversorgung wird im SWA-Konzern zum einen durch noch nicht ausgenutzte Kreditlinien sowie zum anderen durch die Möglichkeit zur Emission von Eigen- bzw. Fremdkapitaltiteln sichergestellt. Finanzmittelbedarf und Liquidität werden fortlaufend überwacht. Prolongationsrisiken im Zusammenhang mit Darlehensaufnahmen sind nicht erkennbar.

Die liquiden Mittel sind - abgesehen von Bargeldbeständen in nicht signifikantem Umfang - bei großen Kreditinstituten angelegt.

Ausfallrisiko

Das Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners, wenn dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, und daher maximal in der Höhe der positiven Zeitwerte gegenüber den jeweiligen Kontrahenten. Derartigen Risiken begegnen wir mit einer Vielzahl präventiver Kontrollmaßnahmen. Hierzu zählen eine laufende Prüfung von Bonität und Zahlungsverhalten unserer Kunden sowie die Definition von Obergrenzen für Forderungen (Kreditlimite). Dem Risiko aus originären Finanzinstrumenten wird durch gebildete Wertberichtigungen für Forderungsausfälle Rechnung getragen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind teilweise mit Sicherheiten hinterlegt bzw. versichert. Darüber hinaus werden derartige Risiken durch den Einsatz von Factoring reduziert. Das Ausfallrisiko für derivative Finanzinstrumente ist gering, da diese nur mit großen Banken geschlossen werden. Insofern wird die Eintrittswahrscheinlichkeit von Ausfällen als gering eingestuft.

Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Risikoreduzierung eingesetzt. Ihre Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Da die bestehenden Zinsderivate nicht als bilanzielle Sicherungsbeziehung designiert wurden, werden Gewinne und Verluste aus Zeitwertänderungen ergebniswirksam im Finanzergebnis erfasst.

Bis zum 30. Juni 2020 bestand ein Zinscap mit einem Bezugsbetrag von TEUR 10.000 und einem beizulegenden Zeitwert von TEUR 0 (30. Juni 2019: TEUR 0). Im Geschäftsjahr 2019/​20 ist im Finanzergebnis ein Nettoergebnis aus Finanzderivaten von TEUR 0 (Vorjahr TEUR -1) enthalten.

Sensitivitätsanalyse

Die nachfolgende Tabelle bildet die oben beschriebenen Währungs- und Zinsänderungsrisiken sowie deren etwaige Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern (EBT) ab. Dabei wurde untersucht, wie sich eine Steigerung/​Senkung des Marktzinses um +/​- 25 Basispunkte sowie eine Änderung der den in Fremdwährung gehaltenen Positionen zugrunde liegenden Wechselkurse um +/​- 10 % auf die Zielgröße auswirken.

Bei den im Teilkonzern Ostmitteleuropa vorhandenen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wurde das Wechselkursverhältnis mit PLN/​Fremdwährung festgelegt. Die sich hieraus ergebenden Effekte wurden mit dem Stichtagkurs zum 30. Juni 2020 in Euro umgerechnet.

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Buchwert Davon Zinsänderungsrisiko Währungsrisiko
Zinsänderungsrisiko ausgesetzt Währungsrisiko ausgesetzt Auswirkungen auf das Konzernergebnis vor Steuern
--- --- --- --- --- --- --- ---
+ 25 Basispunkte -25 Basispunkte + 10% -10%
--- --- --- --- --- --- --- ---
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- --- --- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle und nichtfinanzielle Vermögenswerte 57.599 64 6.216 - - 622 -622
Liquide Mittel 6.015 - 817 - - 82 -82
- - 704 -704
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 72.190 - 12.671 - - -1.267 1.267
Finanzverbindlichkeiten 77.024 22.284 - -56 56 - -
-56 56 -1.267 1.267
Gesamtauswirkung auf das Ergebnis vor Steuern (EBT) -56 56 -563 563

(30) Kapitalmanagement

Vorrangiges Ziel des Kapitalmanagements des Konzerns ist es sicherzustellen, dass auch in Zukunft die Schuldentilgungsfähigkeit und die finanzielle Substanz des Konzerns erhalten bleiben.

Eine wichtige Kennzahl des Kapitalmanagements ist der Verschuldungsgrad. Dabei werden die Nettofinanzverbindlichkeiten, bestehend aus den Finanzverbindlichkeiten (siehe Anmerkung (12)) und den liquiden Mitteln (siehe Anmerkung (8)), im Verhältnis zum Konzerneigenkapital (siehe Anmerkung (9)) betrachtet.

Der Verschuldungsgrad ermittelt sich zu den Stichtagen 30. Juni 2020 und 30. Juni 2019 wie folgt:

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30.06.2020 30.06.2019
TEUR TEUR
--- --- ---
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 36.705 20.886
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 40.319 28.099
Finanzverbindlichkeiten 77.024 48.985
Liquide Mittel 6.015 9.531
Nettofinanzverbindlichkeiten 71.009 39.454
Eigenkapital 204.219 201.924
Verschuldungsgrad 0,35 0,20
Eigenkapital 204.219 201.924
Bilanzsumme 372.773 346.108
Eigenkapitalquote 54,8 % 58,3 %
Fremdkapital 168.554 144.184
Bilanzsumme 372.773 346.108
Fremdkapitalquote 45,2% 41,7%

Marktübliche externe Kapitalanforderungen wurden durch den SWA-Konzern erfüllt. Die SWA unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen. Langfristig streben wir einen Verschuldungsgrad von unter 0,5 und eine Eigenkapitalquote von mehr als 50 % an.

(31) Leasingverhältnisse

Allgemeines

Die Umstellungseffekte aus der geänderten Bilanzierung von Leasingverhältnissen zum Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 16 sowie die Inanspruchnahme von Wahlrechten sind im Kapitel "Erstmals angewendete neue bzw. geänderte Rechnungslegungsstandards" dargestellt.

Die SWA hat im Dezember 2007 Grundstücke, Verwaltungsgebäude sowie Produktions- und Lagerhallen in Trier und Wachenheim an die Aurigatia Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Mainz, verkauft und zurückgemietet. Im April 2012 wurden die Verträge aus dem Jahr 2007 um die Erweiterung des bestehenden Verwaltungsgebäudes sowie die Erweiterung der Produktionshalle in Trier ergänzt. Die Leasingverträge wurden zunächst für 20 Jahre (unkündbare Laufzeit) geschlossen. Vertraglich steht der SWA nach Ablauf der Grundmietzeit zum einen eine Option zur Verlängerung der Mietzeit um mindestens weitere fünf Jahre zu dann marktüblichen Mietzinsen zu. Zum anderen besteht nach 20 Jahren die Möglichkeit, die Liegenschaften mindestens zum Restbuchwert bei Anwendung der linearen Abschreibungsmethode zurückzuerwerben. Der zu Beginn des Leasingverhältnisses gutachtlich geschätzte Verkehrswert zum Ende der Grundmietzeit liegt unter diesem Mindestoptionspreis. Bedingte Mietzahlungen können aus einer an die Verschuldung des SWA-Konzerns gekoppelten Zinsanpassungsklausel resultieren. Auf die Gebäude in Trier und Wachenheim entfallende Buchverluste in Höhe von TEUR 1.760 wurden aktivisch abgegrenzt, da diese durch unter der Marktmiete liegende Leasingraten über die Laufzeit ausgeglichen werden. Außerdem wurden die Grundstücke in Wachenheim zu TEUR 160 über Verkehrswert veräußert. Der daraus resultierende Buchgewinn wurde passivisch abgegrenzt. Die abgegrenzten Beträge werden über die Laufzeit erfolgswirksam vereinnahmt und wurden im Zuge der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 in die Leasingverbindlichkeiten umgegliedert.

Mit Vertrag vom 20. Juni 2020 hat die Schloss Wachenheim AG die Liegenschaft in Wachenheim vorzeitig zurückerworben. Der Eigentumsübergang erfolgt im Geschäftsjahr 2020/​21.

Daneben sind die Unternehmen des Schloss Wachenheim-Konzerns Leasingnehmer vor allem von Immobilien, technischen Anlagen und Maschinen sowie von Fahrzeugen. Leasingverträge werden individuell verhandelt und weisen jeweils unterschiedliche Vereinbarungen zu Verlängerungs-, Kündigungs- oder Kaufoptionen auf. Verträge über die Anmietung von Grundstücken und Gebäuden haben Laufzeiten von durchschnittlich 3,5 Jahren. Die für diese Verträge vereinbarten Zahlungen werden in vielen Fällen jährlich auf Basis der Entwicklung des Verbraucherpreisindex des jeweiligen Landes angepasst. Verträge über die Anmietung von Gebäuden enthalten in der Regel Klauseln, die eine Untervermietung ausschließlich nach Erlaubnis des Vermieters gestatten. Leasingverträge über andere Objekte als Grundstücke und Gebäude haben Laufzeiten von durchschnittlich 3 Jahren.

Als Leasinggeber tritt die Schloss Wachenheim-Gruppe nur in unwesentlichem Umfang auf.

Bilanzierung der Nutzungsrechte gemäß IFRS 16

Zum 30. Juni 2020 hat der Schloss Wachenheim-Konzern Nutzungsrechte für Leasingverhältnisse, die vorher als Operating-Leasing klassifiziert waren, in Höhe von rund EUR 20,2 Mio. bilanziert. Die folgende Tabelle stellt eine Überleitung des Nettowertes der Nutzungsrechte sowie die jeweiligen Bilanzposten, in denen diese ausgewiesen sind, dar:

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in TEUR Grundstücke und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Summe Sachanlagen Software Summe Immaterielle Vermögenswerte
Nutzungsrechte
Stand am 01.07.2019
(erstmalige Anwendung von IFRS 16) 12.421 837 517 13.775 126 126
Währungskurseffekte -35 - -1 -36 - -
Änderungen des Konsolidierungskreises 4.568 - - 4.568 -
Zugänge 5.781 44 566 6.391 - -
Abgänge - -11 -75 -86 - -
Stand am 30.06.2020 22.735 870 1.007 24.612 126 126
Abschreibungen
Stand am 01.07.2019 - - - - - -
Währungskurseffekte -8 - - -8
Zugänge 3.952 241 407 4.600 42 42
Abgänge - -11 -75 -86 - -
Stand am 30.06.2020 3.944 230 332 4.506 42 42
Buchwert zum 01.07.2019 12.421 837 517 13.775 126 126
Buchwert zum 30.06.2020 18.791 640 675 20.106 84 84

Die Zugänge des Geschäftsjahres 2019/​20 resultieren aus dem Rückerwerb der Immobilie in Wachenheim und der damit im Zusammenhang stehenden Neueinschätzung über die Ausübung der Kaufoption sowie aus neu abgeschlossenen Miet- und Leasingverträgen.

Die Sachanlagen enthalten darüber hinaus Technische Anlagen und Maschinen sowie Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, die im Vorjahr als Finanzierungsleasing klassifiziert waren, in Höhe von TEUR 4.708 (Vorjahr TEUR 5.425). Die Veränderungen betreffen im Wesentlichen planmäßige Abschreibungen.

Ergebnisauswirkungen aus Leasingverhältnissen

Im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen wurden im Geschäftsjahr 2019/​20 über die Abschreibungen der aktivierten Nutzungsrechte hinaus die folgenden Beträge in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:

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2019/​20
TEUR
--- ---
Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten 173
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von mehr als einem und maximal 12 Monaten 2.193
Fremdwährungseffekt -521
Erträge aus der Untervermietung von Nutzungsrechten an Leasinggegenständen 113
Gesamt 1.958

Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse haben im Geschäftsjahr 2019/​20 TEUR 6.377 betragen.

Im Periodenaufwand des Vorjahres (2018/​19) waren in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung folgende Leasingzahlungen aus Sale-and-lease-back-Geschäften sowie aus anderen Operating-Leasing-Verhältnissen erfasst:

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In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2018/​19 erfasste Leasingzahlungen aus Sale-and-lease-back-Geschäften und anderen Operating-Leasing-Verhältnissen Gesamt Mindestleasingzahlungen Bedingte Mietzahlungen
TEUR TEUR TEUR
--- --- --- ---
Sale-and-lease-back-Geschäfte 399 1.043 -644
Andere Operating-Leasing-Verhältnisse 3.928 3.928 -
4.327 4.971 -644

Fälligkeiten der Leasingverbindlichkeiten

Die Fälligkeiten der Leasingverbindlichkeiten zum 30. Juni 2020 gemäß IFRS 16 stellen sich wie folgt dar:

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Fälligkeit Tilgung Zins variabel Zins fix
TEUR TEUR TEUR
--- --- --- ---
Geschäftsjahr 2020/​21 6.146 16 212
Geschäftsjahr 2021/​22 7.901 11 98
Geschäftsjahr 2022/​23 3.029 5 65
Geschäftsjahr 2023/​24 1.854 2 39
Geschäftsjahr 2024/​25 und später 3.084 0 52
22.014 34 466

Zum Vorjahresstichtag (30. Juni 2019) stellten sich die künftigen Mindestleasingzahlungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen sowie Leasingnehmer im Rahmen von Sale-and-lease-back-Geschäften und anderer Operating-Leasing-Verhältnissen gemäß IAS 17 wie folgt dar:

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Mindestleasingzahlungen zum 30. Juni 2019 Gesamt Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- ---
aus Finanzierungsleasingverhältnissen
Mindestleasingzahlung 3.761 1.367 2.394 -
Enthaltener Zinsanteil 75 42 33 -
Barwert 3.686 1.325 2.361 -
aus Sale-and-lease-back-Geschäften und anderen Operating-Leasing-Verhältnissen
Sale-and-lease-back-Geschäfte 3.626 446 2.230 950
Andere Operating-Leasing-Verhältnisse 11.663 3.566 7.713 384
15.289 4.012 9.943 1.334

Der Unterschiedsbetrag zwischen den Mindestleasingzahlungen, die gemäß IAS 17 zum 30. Juni 2019 ausgewiesen wurden, und den zum 1. Juli 2019 nach IFRS 16 erstmals ausgewiesenen Leasingverbindlichkeiten, stellt sich wie folgt dar:

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TEUR
Verpflichtungen aus Sale-and-lease-back-Geschäften zum 30. Juni 2019 3.626
Verpflichtungen aus Operating Leasingverhältnissen zum 30. Juni 2019 11.663
Abzüglich kurzfristige Leasingverhältnisse zum 30. Juni 2019 -1.868
Abzinsungseffekt -196
Zugang Leasingverbindlichkeiten zum 1. Juli 2019 aus Erstanwendung IFRS 16 13.225
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing zum 30. Juni 2019 3.686
Summe Leasingverbindlichkeiten zum 1. Juli 2019 16.911

Die im Geschäftsjahr 2019/​20 erhaltenen Zahlungen aus Unterleasingverhältnissen belaufen sich auf TEUR 113 (Vorjahr TEUR 125). Die künftigen Mindestzahlungen aus Unterleasingverhältnissen belaufen sich auf TEUR 139 (Vorjahr TEUR 181).

(32) Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualschulden

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30.06.2020 30.06.2019
TEUR TEUR
--- --- ---
Bestellobligo 22.157 21.407
Sonstige Garantien 3.469 2.576
25.626 23.983

Das Bestellobligo umfasst überwiegend Verpflichtungen aus Weinkontrakten sowie aus Dienstleistungsverträgen. Hinsichtlich der sonstigen Garantien rechnen wir derzeit nicht mit einer Inanspruchnahme.

(33) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Im August 2020 hat die Schloss Wachenheim AG ihr im Dezember 2007 verkauftes und seitdem zurückgemietetes Betriebsgrundstück in Wachenheim/​Deutschland zurückerworben. Der Kaufpreis hat rund EUR 3,7 Mio. betragen. Die Neueinschätzung über die Ausübung der entsprechenden Kaufoption für diese Liegenschaft führte zum 30. Juni 2020 zu einer Erhöhung der gemäß IFRS 16 bilanzierten Nutzungsrechte sowie der korrespondierenden Verbindlichkeit

Ebenfalls im August 2020 hat die Schloss Wachenheim AG eine Liegenschaft in Böchingen/​Deutschland, zu einem Preis von 1,9 Mio. veräußert, die zum 30. Juni 2020 als zur Veräußerung gehaltener langfristiger Vermögenswert ausgewiesen war. Dabei wurde ein Buchgewinn von rund EUR 0,4 Mio. erzielt.

Weiter Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, über die zu berichten wäre, sind nicht eingetreten.

(34) Nahestehende Personen

Zur Günther Reh AG (einschließlich MEK Material Einkaufskontor GmbH) bestanden im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs Liefer- und Leistungsbeziehungen, insbesondere aus der Weiterbelastung von Personalkosten und sonstigen Dienstleistungen sowie aus der Weitergabe von Boni und Provisionen. Darüber hinaus resultierte aus Darlehensvergaben zwischen der Günther Reh AG und der SWA ein im Finanzergebnis erfasster Zinsaufwand.

Die Transaktionen mit der Reh Kendermann GmbH Weinkellerei resultieren aus Liefer- und Leistungsbeziehungen (Lieferung von Schaumwein und Wein im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs) sowie aus Weiterbelastungen.

Transaktionen zwischen der SWA und der Vintalia Weinhandels GmbH & Co. KG resultieren aus der Tätigkeit der SWA als Kommissionär für den Vertrieb von Waren des Gemeinschaftsunternehmens für dessen Rechnung gegen Provision.

Liefer- und Leistungsbeziehungen mit der Wine 4 You Sp. z o.o. bestehen im Teilkonzern Ostmitteleuropa.

Alle Transaktionen wurden zu marktüblichen Konditionen abgerechnet. Im Einzelnen stellen sich die Transaktionen mit nahestehenden Personen wie folgt dar:

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Forderungen Verbindlichkeiten
30.06.2020 30.06.2019 30.06.2020 30.06.2019
--- --- --- --- ---
TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- ---
Günther Reh AG (einschließlich MEK Material Einkaufskontor GmbH) (Mutterunternehmen) 82 175 6.400 3.700
Reh Kendermann GmbH Weinkellerei (Sonstiges nahestehendes Unternehmen) 25 13 - -
Vintalia Weinhandels GmbH & Co. KG (Gemeinschaftsunternehmen) - - 484 450
Wine 4 You Sp. z o.o. (Gemeinschaftsunternehmen) 114 768 - -
221 956 6.884 4.150

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Erträge Aufwendungen
2019/​20 2018/​19 2019/​20 2018/​19
--- --- --- --- ---
TEUR TEUR TEUR TEUR
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Günther Reh AG (einschließlich MEK Material Einkaufskontor GmbH) (Mutterunternehmen) 2.250 2.342 100 86
Reh Kendermann GmbH Weinkellerei (Sonstiges nahestehendes Unternehmen) 264 682 - -
Vintalia Weinhandels GmbH & Co KG (Gemeinschaftsunternehmen) 676 814 3.570 3.883
Wine 4 You Sp. z o.o (Gemeinschaftsunternehmen) 1.128 1.957 - -
4.318 5.795 3.670 3.969

(35) Mitglieder des Vorstands

Oliver Gloden - Sprecher des Vorstands

Marketing, Technik, Einkauf

Mandate in Aufsichtsräten/​Kontrollgremien:

CEVIM SAS, Tournan-en-Brie (Président du Comité Stratégique)

Compagnie Française des Grands Vins S.A., Touman-en-Brie (Mitglied des Verwaltungsrats)

AMBRA S.A., Warschau (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Soare Sekt a.s., Brno (Mitglied des Aufsichtsrats)

Zarea S.A., Bukarest (Mitglied des Aufsichtsrats)

Horst Hillesheim

Vertrieb, Retail, Qualitätsmanagement

Mandate in Aufsichtsräten/​Kontrollgremien:

Vintalia Weinhandels GmbH & Co. KG, Haar (Stellvertretender Vorsitzender des Beirats)

AMBRA S.A., Warschau (Mitglied des Aufsichtsrats)

Boris Schlimbach

Finanzen, Investor Relations, Personal

Mandate in Aufsichtsräten/​Kontrollgremien:

CEVIM SAS, Tournan-en-Brie (Membre du Comité Stratégique)

Compagnie Française des Grands Vins S.A., Touman-en-Brie (Mitglied des Verwaltungsrats)

AMBRA S.A., Warschau (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, vom 16. Oktober 2019 bis 14. September 2020 Mitglied des Aufsichtsrats)

Zarea S.A., Bukarest (Mitglied des Aufsichtsrats)

Die aktuellen Verantwortungsbereiche der Vorstände sind auch im Internet unter 'www.schloss- wachenheim.com' verfügbar.

(36) Mitglieder des Aufsichtsrats

Aktionärsvertreter:

Nick Reh, lic. oec. HSG-Vorsitzender des Aufsichtsrats

Mitglied des Vorstands der Günther Reh Aktiengesellschaft, Leiwen/​Mosel,

und Sprecher des Vorstands der Günther und Käthi Reh Stiftung, Trier

Mandate in Aufsichtsräten/​Kontrollgremien:

AMBRA S.A., Warschau (Mitglied des Aufsichtsrats)

TRIWO AG, Trier (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Dr. Wilhelm Seiler - stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats

Rechtsanwalt als Einzelanwalt

Mandate in Aufsichtsräten/​Kontrollgremien:

AMBRA S.A., Warschau (Mitglied des Aufsichtsrats) - bis 16. Oktober 2019

Vintalia Weinhandels GmbH & Co. KG, Haar (Mitglied des Beirats)

Eduard Thometzek

Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Zürich Beteiligungs AG (Deutschland), Frankfurt am Main

Mandate in Aufsichtsräten/​Kontrollgremien:

Societe Generale S.A., Zweigniederlassung Frankfurt am Main (Mitglied des Beirats)

Monika Schulze

Global Head of Customer and Digital Office der Zurich Versicherungsgruppe

Mandate in Aufsichtsräten/​Kontrollgremien:

CoverWallet, Inc., New York/​USA (Mitglied des Aufsichtsrats) - bis 31. Dezember 2019

AMBRA S.A., Warschau (Mitglied des Aufsichtsrats) - seit 16. Oktober 2019

Atlantic Grupa d.d., Zagreb/​Kroatien (Mitglied des Aufsichtsrats) - seit 17. Oktober 2019

Arbeitnehmervertreter:

Melanie Meigel (seit 21. November 2019)

Mitarbeiterin Quality Management (Betriebsstätte Trier)

Stephan Scholten (seit 21. November 2019)

Brand Manager (Betriebsstätte Trier)

Helene Zimmer (bis 21. November 2019)

Mitarbeiterin Quality Management (Betriebsstätte Trier)

Rüdiger Göbel (bis 21. November 2019)

Mitarbeiter Controlling (Betriebsstätte Wachenheim)

(37) Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie gewährte Kredite und Vorschüsse

Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019/​20 betragen TEUR 795 (Vorjahr TEUR 1.396). Die Gesamtbezüge beinhalten Tantiemen, die sich am Konzernergebnis und an Nachhaltigkeitsfaktoren orientieren, und entfallen auf kurzfristig (TEUR 753) und langfristig (TEUR 42) fällige Leistungen.

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/​20 betragen TEUR 145 (Vorjahr TEUR 147). Gemäß § 16 der Satzung ergibt sich die Aufsichtsratsvergütung aus einer festen Vergütung sowie einer Vergütung für Sitzungsteilnahmen.

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
--- --- ---
Nick Reh 40 40
Dr. Wilhelm Seiler 30 30
Eduard Thometzek 20 20
Monika Schulze 19 19
Melanie Meigel 11 -
Stephan Scholten 11 -
Helene Zimmer 7 19
Rüdiger Göbel 7 19
145 147

An die Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats oder an frühere Mitglieder des Vorstands wurden weder Vorschüsse noch Kredite gewährt. Im Geschäftsjahr 2018/​19 hat Herr Dr. Seiler über seine Aufsichtsratsvergütung hinaus für persönlich erbrachte Leistungen insgesamt TEUR 22 an Honoraren erhalten.

(38) Erklärung nach § 161 AktG zur Beachtung des "Deutschen Corporate Governance Kodex"

Die gesetzlich vorgesehene Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des "Deutschen Corporate Governance Kodex" ist den Aktionären auf der Website der Gesellschaft unter dem Link 'www.schloss- wachenheim.com/​investor-relations/​corporate-governance' zugänglich.

(39) Honorar des Konzernabschlussprüfers

Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers setzt sich wie folgt zusammen:

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2019/​20 2018/​19
TEUR TEUR
--- --- ---
Abschlussprüfungsleistungen 182 182
Andere Bestätigungsleistungen 10 10
Steuerberatungsleistungen - -
Sonstige Leistungen 11 5
203 197

(40) Befreiungen nach § 264 Abs. 3 bzw. § 264b HGB

Die Reichsgraf von Kesselstatt GmbH nimmt im Berichtsjahr die Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch.

Die Rindchen's Weinkontor GmbH & Co. KG nimmt im Berichtsjahr die Erleichterungen des § 264b HGB bezüglich der Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch.

(41) Freigabe

Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der SWA werden am 22. September 2020 vom Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben.

(42) Erwerb und Veräußerung eigener Aktien (§ 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG)

Die SWA hat im Berichtsjahr 7.200 eigene Aktien im rechnerischen Nennwert von insgesamt TEUR 46 (= 0,06 % des Grundkapitals) zum Zwecke der Weitergabe an Mitarbeiter des Unternehmens oder an Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten von TEUR 122 erworben und für TEUR 80 weiterveräußert. Der Erlös aus der Weiterveräußerung wurde dem operativen Geschäftsbetrieb zugeführt.

(43) Verwendung des Bilanzgewinns der Schloss Wachenheim AG

Der Jahresüberschuss der Schloss Wachenheim AG beträgt für das Geschäftsjahr 2019/​20 TEUR 6.932.

Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags von TEUR 18.654 wird ein Bilanzgewinn von TEUR 25.586 ausgewiesen.

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, eine Dividende von EUR 0,40 je Aktie = TEUR 3.168 an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn von TEUR 22.418 auf neue Rechnung vorzutragen.

Trier, den 22. September 2020

Der Vorstand

Oliver Gloden, Sprecher des Vorstands

Horst Hillesheim

Boris Schlimbach

BETEILIGUNGSÜBERSICHT (ANLAGE ZUM ANHANG)

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Name Sitz Land Anteil SWA(%) Anteil mittelbar Einbeziehung 1
(%)
--- --- --- --- --- ---
AMBRA S.A. Warschau Polen 61,12 V
AMBRA Brands Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00 V
Przedsiębiorstwo Handlowe Vinex Slaviantsi Poland Sp. z o.o. Toruń Polen 51,00 V
TiM S.A. Bielsko-Biala Polen 51,00 V
Wine 4 You Sp. z o.o. Piasezno Polen 50,00 E
Winezja Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00 V
Soare Sekt a.s. Brno Tschechien 100,00 V
Soare Sekt Slovakia s.r.o. Piešt'any Slowakei 100,00 V
Vino-klub.cz s.r.o. Prag Tschechien 100,00 V
Gurmetum s.r.o. Prag Tschechien 100,00 V
Euro Center Trade s.r.o. Prag Tschechien 100,00 V
Vino Valtice s.r.o. Valtice Tschechien 100,00 V
Karom Drinks s.r.l. Bukarest Rumänien 56,00 V
Zarea S.A. Bukarest Rumänien 51,15 V
IP Brand Management Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00 V
CEVIM SAS Tournan-en-Brie Frankreich 100,00 V
Compagnie Française des Grands Vins S.A. Tournan-en-Brie Frankreich 99,89 V
Veuve Amiot SAS Saumur-Vouvray Frankreich 100,00 V
Volner SAS Tournan-en-Brie Frankreich 100,00 V
Vintalia Weinhandels GmbH & Co. KG Haar Deutschland 50,00 E
Reichsgraf von Kesselstatt GmbH Trier Deutschland 90,00 V
Apollinar Joseph Koch GmbH Trier Deutschland 100,00 V
Schloß Marienlay Wein-GmbH Morscheid Deutschland 100,00 V
Rindchen's Weinkontor GmbH & Co. KG Bönningstedt Deutschland 100,00 V
Vino Weinhandels GmbH Burg Layen Deutschland 100,00 V
HWK Hamburgische Weinhandelskompanie GmbH Hamburg Deutschland 100,00 V
Schloss Wachenheim Sales Services GmbH Trier Deutschland 100,00 V
Sektkellerei Nymphenburg GmbH München Deutschland 100,00 V
HAECA-Markengetränke GmbH Trier Deutschland 100,00 V
Friedberg Kellerei GmbH Böchingen/​Pfalz Deutschland 100,00 V

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Name Sitz Land Anteil SWA(%) Anteil mittelbar Einbeziehung 1
(%)
--- --- --- --- --- ---
Carstens-Haefelin Kellereien GmbH Trier Deutschland 100,00 V
favin Getränkekellerei GmbH Böchingen/​Pfalz Deutschland 100,00 V
Hanse Sektkellerei Wismar GmbH Wismar Deutschland 100,00 V
Sektkellerei Nymphenburg Oide Wiesn GmbH München Deutschland 100,00 V
Schloss Wachenheim International GmbH Wachenheim/​ Weinstraße Deutschland 100,00 V
Feist Belmont'sche Sektkellerei GmbH Trier Deutschland 100,00 V
G.F. Chevalier & Co. GmbH Böchingen/​Pfalz Deutschland 100,00 V
Sektkellerei Schloss Böchingen GmbH Trier Deutschland 100,00 V
Gerhard Keller Weinvertriebs GmbH Trier Deutschland 100,00 V
Doctor-Weinstube GmbH Weingesellschaft Trier Deutschland 100,00 V
G.A. Loeffler jun. Sektkellerei GmbH Trier Deutschland 100,00 V
Julius Berger & Sohn GmbH Trier Deutschland 100,00 V
Sektkellerei Faber GmbH Trier Deutschland 100,00 V
Jodocius & Co. GmbH Trier Deutschland 100,00 V
J. Bansi GmbH Trier Deutschland 100,00 V
Schloss Saarfels Sekt GmbH Trier Deutschland 98,93 V
Henry Faber & Cie. GmbH & Co. KG Trier Deutschland 100,00 V
Marken-Import Schulte GmbH & Co. KG Trier Deutschland 100,00 V
Aurigatia Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG Mainz Deutschland 94,00 N

1 V = Vollkonsolidierung, E = at equity, N = nicht konsolidiert

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzern vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Schloss Wachenheim AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Trier, den 22. September 2020

Der Vorstand

Oliver Gloden, Sprecher des Vorstands

Horst Hillesheim

Boris Schlimbach

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Schloss Wachenheim AG, Trier

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Schloss Wachenheim AG, Trier, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. Juni 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Schloss Wachenheim AG, Trier, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 geprüft. Die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung, die als gesonderter Abschnitt im zusammengefassten Lagebericht enthalten ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. Juni 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 und
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die Inhalte der oben genannten zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterieller Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer

Im Konzernabschluss zum 30. Juni 2020 werden Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Buchwert von TEUR 13.328 sowie immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer mit einem Buchwert von TEUR 75.155 ausgewiesen, die sich über mehrere zahlungsmittelgenerierende Einheiten verteilen.

Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer müssen bei Vorliegen einer Indikation für eine mögliche Wertminderung, mindestens jedoch einmal im Jahr auf Werthaltigkeit geprüft werden. Diese Werthaltigkeitsprüfung erfolgt auf Basis zahlungsmittelgenerierender Einheiten durch einen Vergleich des erzielbaren Betrags mit dem Buchwert. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung (Nettoveräußerungspreis) und dem Nutzungswert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit und wird auf Basis der von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten Fünfjahresplanung und unter Anwendung eines Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Die Ableitung des erzielbaren Betrages ist komplex und in hohem Maße von den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter insbesondere hinsichtlich zukünftiger Preis- und Mengenentwicklungen, dem zeitlichen Anfall operativer Cash-Flows, den verwendeten Diskontierungsfaktoren sowie der langfristigen Wachstumsrate abhängig.

Unsere Prüfungstätigkeiten beinhalteten das kritische Hinterfragen und die Prüfung der Geeignetheit der angewandten Methoden für die Werthaltigkeitsprüfungen sowie die Prüfung der seitens der gesetzlichen Vertreter getroffenen Annahmen auf Plausibilität mittels folgender Prüfungshandlungen:

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Wir haben die Kernannahmen bezüglich der marktbezogenen Parameter in den Werthaltigkeitsmodellen, inklusive Diskontierungsfaktor, langfristige Wachstumsrate und Währungskurse mit externen Quellen und unter Hinzuziehung unserer Bewertungsexperten verglichen.
Wir haben die Zuverlässigkeit der Cash-Flow-Planungen durch Vergleich der Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr mit vorherigen Cash-Flow-Planungen sowie die vom Management vorgenommene Abgrenzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten beurteilt.
Daneben haben wir die mathematische Akkuratesse geprüft und eigene Sensitivitätsanalysen durchgeführt.
Wir haben ein Verständnis der kommerziellen Zukunftsaussichten einzelner Vermögenswerte innerhalb der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten erlangt und, wo möglich, die Annahmen mit externen Quellen verglichen.
Schließlich haben wir die Richtigkeit und Vollständigkeit der dazugehörigen Angaben im Konzernanhang geprüft.

Basierend auf unseren Prüfungshandlungen haben wir keine wichtigen Feststellungen getroffen und erachten die seitens der gesetzlichen Vertreter herangezogenen Parameter einschließlich der hierzu gehörenden Angaben im Konzernanhang als angemessen.

Die Angaben zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sowie den immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer einschließlich der Werthaltigkeitsprüfungen sind in Abschnitt "II. Rechnungslegungsmethoden", Unterabschnitt "Immaterielles Vermögen einschließlich Geschäfts- oder Firmenwerten" sowie in Abschnitt "IV. Erläuterungen zur Konzernbilanz", Angabe "(2) Immaterielle Vermögenswerte" des Konzernanhangs enthalten.

Umsatzrealisierung

Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 Umsatzerlöse von TEUR 338.212 aus. Zwar löst die Mehrzahl der Verkaufstransaktionen eine zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung aus und lässt nur geringe Ermessensspielräume zu. Risiken ergeben sich vielmehr aus den teilweise komplexen Konditionsvereinbarungen, die zudem häufigen Änderungen unterworfen sind, im Hinblick auf eine zutreffende Erfassung und Abgrenzung der jeweiligen Konditionen in den relevanten Systemen und dem damit verbundenen erhöhten Fehlerrisiko.

Unsere Prüfungstätigkeiten haben sich insofern auf die folgenden Prüfungshandlungen konzentriert:

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Wir haben ein Verständnis bezüglich des Aufbaus und der Funktionsweise der Bilanzierungsgrundsätze des Konzerns hinsichtlich der Umsatzrealisierung erlangt. Dies schließt eine Prüfung der relevanten internen Kontrollen mit ein, welche wir im Hinblick auf die Umsatzrealisierung insoweit getestet haben, wie wir es prüferisch für sinnvoll und notwendig erachtet haben.
Wir haben die wesentlichen vertraglichen Vereinbarungen und Dokumentationen eingesehen und entsprechende Abgrenzungsbeträge auf deren Basis rechnerisch nachgeprüft.
Darüber hinaus haben wir Soll-Ist-Vergleiche der Vorjahresschätzungen mit den tatsächlich eingetretenen Ergebnissen bezüglich der Abgrenzungsbeträge durchgeführt, um die getroffenen Annahmen zu hinterfragen.
Wir haben die im Zusammenhang mit Fakturierung und Konditionenabgrenzung eingesetzten IT-Systeme sowie die diesbezüglich implementierten internen Kontrollen beurteilt.
Weiterhin haben wir, als Teil unserer Umsatzrealisierungsprüfung, teilweise Datenanalysetools eingesetzt, um die Korrelation zwischen Umsatztransaktionen und Ausgleich der Forderungen für die Verkäufe zu testen.
Für eine Stichprobe von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wir Saldenbestätigungen bei den jeweiligen Kunden angefordert.
Andere Prüfungshandlungen beinhalten unter anderem die Prüfung von Journalbuchungen mit einem speziellen Fokus auf den zeitlichen Anfall der Umsatzrealisierung.

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Wir haben zudem geprüft, ob die Angaben im Konzernanhang bezüglich der Umsatzrealisierung im Einklang mit den IFRS stehen.

Basierend auf unseren Prüfungshandlungen konnten wir uns von der Angemessenheit der eingerichteten Systeme und Kontrollen sowie von einer zutreffenden Umsatzrealisierung überzeugen.

Die Angaben zur Umsatzrealisierung enthält der Konzernanhang in Abschnitt "II. Rechnungslegungsmethoden", Unterabschnitt "Ertragsrealisierungen".

Sonstige Informationen

Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

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die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird,
die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung und
die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, sofern einschlägig, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Angaben nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss oder im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

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holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. November 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 21. November 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 als Abschlussprüfer der Schloss Wachenheim AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Santosh Varughese.

Frankfurt am Main, den 22. September 2020

RSM GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

F. Weber, Wirtschaftsprüfer

S. Varughese, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,

im Geschäftsjahr 2019/​20 befasste sich der Aufsichtsrat umfassend mit der operativen Entwicklung sowie der strategischen Ausrichtung der Schloss Wachenheim AG und hat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben sorgfältig wahrgenommen.

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstands zeitnah und kontinuierlich überwacht und beratend begleitet. Die Grundlage hierfür bildeten zahlreiche mündliche, fernmündliche und schriftliche Berichte des Vorstands sowie regelmäßige Besprechungen mit den Mitgliedern des Vorstands, in denen viele Themen und Fragen auch kritisch angesprochen wurden.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats wurde durch den Vorstand laufend, und zwar mindestens einmal im Monat, über die Lage und die Entwicklung der Schloss Wachenheim AG sowie ihrer inländischen und ausländischen Tochterunternehmen informiert. Hierbei standen alle wesentlichen Geschäftsvorfälle, darüber hinaus die detaillierte Umsatzanalyse, die Ergebnissituation und die finanzielle Lage des Konzerns im Vordergrund.

In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung wurde der Aufsichtsrat stets frühzeitig eingebunden. Die Geschäftsordnung für den Vorstand enthält einen Katalog von Geschäften und Maßnahmen, deren Vornahme durch den Vorstand einer Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Den im Geschäftsjahr 2019/​20 vorgelegten Maßnahmen wurde - jeweils nach eingehender Prüfung und Erörterung - in allen Fällen zugestimmt.

Außerdem hat sich der Aufsichtsrat vom Vorstand über das Risikomanagement unterrichten lassen. Die Kontrolle durch den Aufsichtsrat erstreckte sich ferner auf die Praktizierung und Weiterentwicklung der unternehmensinternen Compliance durch den Vorstand.

Personalia

Für die nach dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung am 21. November 2019 beginnende Amtszeit sind erneut Frau Monika Schulze sowie die Herren Nick Reh, Dr. Wilhelm Seiler und Eduard Thometzek als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat gewählt worden. Die Wahl erfolgte jeweils für den Zeitraum bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023/​24 beschließt.

Als Vertreter der Arbeitnehmer für den Zeitraum bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023/​24 beschließt, wurden Frau Melanie Meigel und Herr Stephan Scholten in den Aufsichtsrat gewählt. Frau Helene Zimmer und Herr Rüdiger Göbel sind als Vertreter der Arbeitnehmer mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 21. November 2019 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.

In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats im Anschluss an die Hauptversammlung 2019 wurden Herr Nick Reh zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Herr Dr. Wilhelm Seiler zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Beide bilden zusammen mit dem ebenfalls am 21. November 2019 durch konstituierende Wahl im Aufsichtsrat hierfür bestimmten Herrn Eduard Thometzek den Personal- und Finanzausschuss der Gesellschaft.

Sitzungen des Aufsichtsrats und seines Ausschusses

Im Geschäftsjahr 2019/​20 ist der Aufsichtsrat zu fünf ordentlichen Sitzungen zusammengetreten. Der Personal- und Finanzausschuss, als einziger aus der Mitte des Aufsichtsrats gebildeter Ausschuss, hat im Geschäftsjahr 2019/​20 einmal getagt.

Im Geschäftsjahr 2019/​20 haben sämtliche Aufsichtsratsmitglieder an allen Sitzungen des Plenums und des Personal- und Finanzausschusses, sofern sie diesem angehörten, teilgenommen. In der ersten Hälfte des Geschäftsjahres 2019/​20 erfolgte die Sitzungsteilnahme jeweils persönlich. Aufgrund der Corona-Krise haben mehrere Mitglieder des Aufsichtsrats an den Sitzungen im März und im Juni 2020 per Videokonferenz teilgenommen.

Der Aufsichtsrat fasste alle notwendigen Beschlüsse auf der Basis von durch den Vorstand und den Ausschuss vorbereiteten Vorlagen und Präsentationen. Die Beschlussfassungen erfolgten grundsätzlich in den Sitzungen des Aufsichtsrats; drei Beschlüsse wurden im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst.

Schwerpunkte der Beratung im Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat hat sich eingehend und intensiv mit allen strategischen Überlegungen und Vorhaben des Vorstands befasst. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat mit dem allgemeinen wirtschaftlichen Gesamtumfeld und den konkreten, für den Konzern bedeutsamen Rahmenbedingungen, den Führungspersonalien, der Unternehmensplanung, grundsätzlichen Fragen der Geschäftspolitik, dem Risikomanagement, der Marktentwicklung und der Wettbewerbssituation der Gesellschaft und ihrer inländischen und ausländischen Tochterunternehmen sowie der Fortentwicklung der Corporate Governance und der Compliance der Gesellschaft beschäftigt.

Im Geschäftsjahr 2019/​20 berichtete der Vorstand dem Aufsichtsrat regelmäßig über die aktuelle Geschäftslage einschließlich der Situation auf den für die Unternehmensgruppe relevanten Beschaffungs- und Absatzmärkten mit Schwerpunkt auf dem inländischen "Spar- kling"-Markt sowie über die Entwicklung der wichtigsten Konzernmarken. Weiterhin wurden die

Absatz-, Umsatz- und Ergebnisentwicklungen der Segmente Deutschland, Frankreich, Ostmitteleuropa und Übrige Aktivitäten im Geschäftsjahresverlauf erörtert.

Daneben waren in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres 2019/​20 die Auswirkungen der Entwicklungen auf den Beschaffungsmärkten, insbesondere die Entwicklung der Weinpreise in den für die Unternehmensgruppe relevanten Anbaugebieten Gegenstand der Beratungen. Des Weiteren befasste sich der Aufsichtsrat mit der Integration der im August 2019 erworbenen Vino Weinhandels GmbH (damals firmierend als Pieroth Retail GmbH) und der strategischen Ausrichtung der Weinhandelsaktivitäten im deutschen Teilkonzern, dem Status neu eingeführter Produkte in Deutschland, Änderungen im Geschäftsverteilungsplan des Vorstands sowie dem Erwerb dreier Gesellschaften in Tschechien zum weiteren Ausbau der dortigen B2C-Weinhandelsaktivitäten. Weiterhin erörterte der Aufsichtsrat neue Entwicklungen bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Aufsichtsratsvergütungen.

Einen weiteren Schwerpunkt in der ersten Geschäftsjahreshälfte bildeten die Planung und die Vorbereitung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 21. November 2019. In diesem Zusammenhang beriet der Aufsichtsrat unter anderem über den Vorschlag des Vorstands an die Hauptversammlung 2019 für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie über den Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers.

In der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres 2019/​20 befasste sich der Aufsichtsrat intensiv mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Unternehmensgruppe. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig über die konzernweit getroffenen Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, über die wirtschaftlichen Herausforderungen infolge der Pandemie sowie über mögliche Szenarien der künftigen Entwicklung. Weitere zentrale Themen waren geplante Investitionen am Standort in Trier in den Jahren 2020 und 2021, die Tätigkeiten des eigenen Vertriebsaußendienstes in Deutschland im ersten Jahr seiner Implementierung, der Rückerwerb der in 2007 veräußerten und seitdem zurückgemieteten Immobilie in Wachenheim sowie ein weiterer möglicher Grundstückserwerb in Frankreich. Daneben erörterte der Aufsichtsrat die relevanten Neuregelungen des Deutschen Corporate Governance-Kodex (DCGK) in der am 20. März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Gesellschaft und ihre und Organe. Außerdem befasste sich der Aufsichtsrat mit der Organisation der ordentlichen Hauptversammlung am 26. November 2020 und stimmte der vom Vorstand beschlossenen Durchführung als virtuelle Hauptversammlung (d.h. ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten) zu.

Im Rahmen seiner Beratungen hat der Aufsichtsrat zu bestimmten Fachthemen auch Leitende Angestellte der Gesellschaft hinzugezogen oder sich der Expertise externer Berater bedient.

Daneben haben sich die Mitglieder des Aufsichtsrats dazu entschlossen, jeweils 20% ihrer Aufsichtsratsvergütungen für das Geschäftsjahr 2019/​20 an eine noch zu bestimmende gemeinnützige Organisation zu spenden, die Menschen bzw. Institutionen unterstützt, die in besonderem Maße von der Corona-Krise betroffen sind.

Schwerpunkte der Beratung im Personal- und Finanzausschuss

Der Personal- und Finanzausschuss des Aufsichtsrats hat in seiner Sitzung am 18. September 2019 den Jahres- und Konzernabschluss der Schloss Wachenheim AG zum 30. Juni 2019, den zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018/​19, den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG sowie die entsprechenden Berichte des Abschlussprüfers bzw. Konzernabschlussprüfers vorgeprüft. Daneben prüfte er den Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2018/​19. Der Aufsichtsrat wurde über die Verhandlungen und Beschlüsse des Ausschusses in Kenntnis gesetzt und beschloss auf Basis entsprechender Vorlagen des Ausschusses.

Corporate Governance

Die gemäß Empfehlung D.13 des DCGK empfohlenen Selbstbeurteilungen des Aufsichtsrats insgesamt sowie des Personal- und Finanzausschusses wurden im Wege einer situativen Selbstprüfung im September 2020 durchgeführt. Hierüber wird - wie im DCGK empfohlen - in der Erklärung zur Unternehmensführung berichtet. Eine neuerliche Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats insgesamt sowie des Personal- und Finanzausschusses erfolgt nach dem Ermessen des Aufsichtsrats, mindestens jedoch alle drei Jahre.

Als Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG fungierte bis zum 21. November 2019 Herr Dr. Wilhelm Seiler. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats im Anschluss an die Hauptversammlung 2019 wurde Herr Eduard Thometzek als Finanzexperte benannt. Darüber hinaus stellte der Aufsichtsrat nach ordnungsgemäßer Prüfung im November 2019 fest, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sind (§ 100 Abs. 5 Halbsatz 2 AktG).

Gemeinsam mit dem Vorstand wurde die Einhaltung der Bestimmungen des DCGK erörtert. Die Schloss Wachenheim AG hat das Regelwerk des DCGK im Konzern weitestgehend umgesetzt und eingehalten. Im Geschäftsjahr 2019/​20 haben Vorstand und Aufsichtsrat am 9. September 2019 die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zum DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017 erneuert. Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG als Bestandteil des Corporate Governance Berichts ist auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats organisieren ihre Aus- und Fortbildungsmaßnahmen individuell und in Eigenregie und werden hierbei von der Gesellschaft angemessen unterstützt. Gemeinsame Maßnahmen für das gesamte Gremium gab es in 2019/​20 nicht.

Jahresabschluss und Konzernabschluss Geschäftsjahr 2019/​20

Die von der Hauptversammlung am 21. November 2019 zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer gewählte und durch den Aufsichtsrat beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, hat den vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2019/​20 aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Abschlussprüfer hat weiterhin festgestellt, dass ein den gesetzlichen Vorschriften entsprechendes Risikofrüherkennungssystem besteht, welches es ermöglicht, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.

Der Abschlussprüfer hat den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß §§ 312, 313 AktG gleichfalls geprüft und für in Ordnung befunden. Er hat folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

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1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war,
3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht einschließlich der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung gemäß §§ 289b, 315b HGB und den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen in seiner Bilanzsitzung am 22. September 2020 eingehend erörtert und geprüft. Die als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat ihre diesbezüglichen Prüfungsberichte zusammen mit den Abschlussunterlagen sämtlichen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig zugeleitet. Die Berichte wurden danach unverzüglich auch an den Vorstand mit der Gelegenheit zur Stellungnahme weitergegeben. Darüber hinaus berichtete der Abschlussprüfer dem Vorsitzenden und dem Finanzexperten des Aufsichtsrats bereits während den laufenden Prüfungen über deren Schwerpunkte sowie über besonders wichtige Prüfungssachverhalte.

Die Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft waren in der entsprechenden Sitzung des Personal- und Finanzausschusses sowie in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats anwesend und haben über den Ablauf und das Ergebnis der Prüfungen eingehend und ausführlich berichtet sowie alle Fragen der Ausschuss- bzw. Aufsichtsratsmitglieder umfassend beantwortet.

Der Aufsichtsrat schließt sich den Prüfungsergebnissen des Abschlussprüfers bzw. Konzernabschlussprüfers nach eigener Prüfung an und erhebt auch nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keinerlei Einwendungen gegen den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht (einschließlich der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung gemäß §§ 289b, 315b HGB) und gegen den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (einschließlich der Schlusserklärung des Vorstands).

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 30. Juni 2020 gebilligt, der somit festgestellt ist. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat den Konzernabschluss zum 30. Juni 2020 gebilligt.

Der Jahresüberschuss der Schloss Wachenheim AG beträgt für das Geschäftsjahr 2019/​20 EUR 6.932.105,90. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags von EUR 18.654.425,59 wird ein Bilanzgewinn von EUR 25.586.531,49 ausgewiesen.

Der Vorstand hat vorgeschlagen, eine Dividende von EUR 0,40 je Aktie = EUR 3.168.000,00 an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn von EUR 22.418.531,49 auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Beschlussvorschlag des Vorstands an die Hauptversammlung zur Verwendung des Bilanzgewinns war Gegenstand der Beratung des Aufsichtsrats in der Bilanzsitzung am 22. September 2020. Der Aufsichtsrat hat den Gewinnverwendungsvorschlag unter Berücksichtigung seiner Verantwortung für den Bestand des Unternehmens und dessen nachhaltige Wertschöpfung sowie der berechtigten Interessen der Aktionäre geprüft. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns hat sich der Aufsichtsrat angeschlossen.

Dank

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die erbrachten Leistungen, womit sie auch in der Corona-Krise die geschäftliche Entwicklung und den weiteren Ausbau der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schloss Wachenheim AG sowie ihrer inländischen und ausländischen Tochterunternehmen möglich gemacht haben. Ausdrücklich dankt der Aufsichtsrat auch den Aktionärinnen und Aktionären, die durch die Begleitung des Unternehmens ihr Vertrauen in dessen Zukunft bekundet haben.

Trier, 22. September 2020

Für den Aufsichtsrat

Nick Reh, Vorsitzender des Aufsichtsrats

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