Annual / Quarterly Financial Statement • Nov 10, 2020
Annual / Quarterly Financial Statement
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Finanzbericht: 26887270

VORBEMERKUNG
Der Konzernlagebericht der Schloss Wachenheim-Gruppe, bestehend aus der Schloss Wachenheim AG - als Muttergesellschaft des Schloss Wachenheim-Konzerns - und ihren konsolidierten Tochtergesellschaften, wurde mit dem Lagebericht der Schloss Wachenheim AG für das Geschäftsjahr 2019/20 zusammengefasst (§ 315 Abs. 5 HGB i.V.m. § 298 Abs. 2 HGB).
GRUNDLAGEN DER SCHLOSS WACHENHEIM AG UND DES KONZERNS
Geschäftsmodell
Seit über 130 Jahren steht "Schloss Wachenheim" für Sektherstellung hoher Qualität. 1888 als "Deutsche Schaumweinfabrik in Wachenheim" gegründet und 1996 mit der Sektkellerei Faber, Trier, verschmolzen, entwickelte sich die Schloss Wachenheim AG in den letzten 20 Jahren mit Konzerngesellschaften in Frankreich, Polen, Rumänien, Tschechien und der Slowakei zu einem der bedeutendsten Schaumwein- und Perlweinhersteller Europas und der Welt.

Damit einher ging auch eine deutliche Verbreiterung des Produktportfolios der Unternehmensgruppe, das heute neben Sekt, Schaumwein und Perlwein auch Wein, entalkoholisierte Sparklings und Weine, Wermut, Cider, Spirituosen sowie andere weinhaltige Getränke umfasst und damit ein großes Spektrum alkoholhaltiger und alkoholfreier Produkte auf Weinbasis abdeckt. Darüber hinaus werden auch Kinderpartygetränke hergestellt und vertrieben.
Heute ist der Schloss Wachenheim-Konzern in die drei operativen Teilkonzerne Deutschland, Frankreich und Ostmitteleuropa gegliedert. Auf dieser Struktur basiert auch die Gliederung unserer Finanzberichterstattung.
Daneben wird über das nicht operativ genutzte Immobilienvermögen im Segment Übrige Aktivitäten berichtet. Dieses umfasst zurzeit ein bebautes Grundstück in Rumänien.
In Deutschland ist die Schloss Wachenheim AG, Muttergesellschaft des Schloss Wachenheim-Konzerns, entsprechend ihrer Tradition vornehmlich Hersteller und Vertreiber von Sekt, Schaumweinen sowie Perlweinen und unterhält drei Produktionsstandorte:
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| • | Die Kellerei in Trier mit einem jährlichen Produktionsvolumen von bis zu 100 Mio. Flaschen verschiedener Größen gilt dabei als einer der modernsten Betriebe der Branche im europäischen Raum und weltweit. |
| • | Das Sektschloss Wachenheim an der Weinstraße verfügt über eine der landesweit größten und modernsten Produktionskapazitäten im Bereich der traditionellen Flaschengärung. |
| • | Die Hanse Sektkellerei Wismar, nördlichste Sektkellerei Deutschlands, ist ein "Manufakturbetrieb", in dem jährlich nur kleine Mengen Sekt für den Vertrieb in der Region Mecklenburg-Vorpommern produziert werden, der aber jährlich von bis zu 20.000 Besuchern aus allen Teilen Deutschlands und dem Ausland frequentiert wird. |
Eine weitere Niederlassung besteht in Haar bei München.
Die bedeutendsten Sektmarken des deutschen Teilkonzerns sind Faber, Schloss Wachenheim, Nymphenburg Sekt, Schweriner Burggarten, Feist, Schloss Böchingen und Schwansee. Weitere wichtige nationale Marken sind Light Live (alkoholfreie Sparklings und Weine), Bar Royal, Rebling, Kleine Reblaus, Blü Prosecco sowie Robby Bubble, das Kinderpartygetränk.
Der Vertrieb im Inland erfolgt überwiegend über den Lebensmittelhandel. Daneben werden die Produkte des Unternehmens in rund 40 Länder exportiert; die Distribution erfolgt dort in der Regel über lokale Vertriebspartner bzw. Handelsvertreter. Zu den wichtigsten Exportländern gehören Großbritannien, China, Portugal, die Benelux-Länder sowie die Schweiz.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Geschäftstätigkeit im deutschen Teilkonzern ist der Weinfachhandel. Dabei zählt die Rindchen's Weinkontor GmbH & Co. KG, Bönningstedt/Deutschland zu den führenden Weinanbietern in Deutschland, die ihre Produkte in eigenen Weinfachläden in den Großräumen Hamburg und München, in Partnerkontoren, im Onlinehandel sowie über Systempartnerschaften und "Shop in Shop"-Konzepten vertreibt und darüber hinaus auch die Gastronomie und den Fachhandel beliefert. Am 2. August 2019 wurde dieser Geschäftsbereich durch den Erwerb von 100 % der Anteile an der Vino Weinhandels GmbH (seinerzeit firmierend unter Pieroth Retail GmbH), Burg Layen/Deutschland, die bundesweit 19 Weinfachgeschäfte sowie eine Online-Plattform betreibt, weiter ausgebaut.
Darüber hinaus verfügt unser traditionsreiches Weingut Reichsgraf von Kesselstatt, Mitglied im Verband Deutscher Prädikats- und Qualitätsweingüter e.V. (VDP), über eine außergewöhnliche Bandbreite an Spitzenlagen an Mosel, Saar und Ruwer und produziert Weine, die auf Augenhöhe mit den Besten ihrer Provenienz stehen.
Der französische Teilkonzern mit der Compagnie Frangaise des Grands Vins (CFGV) ist mit drei Kellereien der bedeutendste Anbieter von Schaumwein in Frankreich:
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| • | Die Kellerei in Tournan-en-Brie nahe Paris ist auf die Schaumweinproduktion nach der Charmat-Methode spezialisiert und verfügt über eine Produktionskapazität von bis zu 60 Mio. Flaschen pro Jahr. |
| • | Am Standort Wissembourg im Elsass wird neben Schaumweinen auch eine Vielzahl anderer weinhaltiger Getränke in verschiedenen Flaschengrößen produziert. |
| • | In der Kellerei "Maison Veuve Amiot" in Saumur an der Loire, einer Tochtergesellschaft der CFGV, werden jährlich rund 4 Mio. Flaschen an Spitzenprodukten im traditionellen Flaschengärverfahren produziert. Die Historie dieses Hauses reicht bis ins 19. Jahrhundert zurück. |
Im Teilkonzern Frankreich werden als wichtigste Marken Charles Volner, Muscador, Opera, Veuve Amiot, Cavalier, Grand Imperial sowie Pol Clement vertrieben. Die Distribution erfolgt auch hier überwiegend über den Lebensmittelhandel. Daneben werden Vins Mousseux zurzeit in rund 60 Länder der Erde exportiert; die bedeutendsten Exportmärkte sind Russland, die USA, Japan sowie zahlreiche Länder Afrikas.
Die AMBRA S.A., Muttergesellschaft unseres Teilkonzerns Ostmitteleuropa, hat ihren Sitz in War- schau/Polen und ist an der Börse in Warschau notiert. Sie gehört zu den führenden Anbietern der Wein- und Schaumweinbranche in Ostmitteleuropa. Dabei hat die Vermarktung von Weinen aus der ganzen Welt mit einem Umsatzanteil von rund 48 % das im Vergleich zu den anderen Teilkonzernen größte Gewicht. Die AMBRA S.A. ist außerdem ein wichtiger Anbieter von Wermut und Brandy in Polen. Im Bereich Kinderpartygetränke ist die AMBRA S.A. mit ihrer traditionsreichen Marke Piccolo in Polen ebenso Marktführer wie die Schloss Wachenheim AG mit Robby Bubble in Deutschland. Mit Cydr Lubelski, einem 2013 auf dem polnischen Markt eingeführten Apfelweingetränk, ist die AMBRA S.A. auch in diesem Segment die Nummer eins. In Rumänien gehört die Zarea S.A., eine Tochtergesellschaft der AMBRA S.A., zu den führenden Anbietern von Schaumwein. Darüber hinaus produzieren und vertreiben wir dort auch Spirituosen, darunter die sehr bekannte Marke Milcov.
Der Teilkonzern Ostmitteleuropa umfasst Produktions- und Vertriebsstandorte in Polen, Rumänien, Tschechien und der Slowakei. Neben dem nationalen wie internationalen Lebensmittelhandel beliefern wir dort auch die Gastronomie und Hotellerie ebenso wie den Fachhandel. Daneben betreiben wir auch in Polen und Tschechien insgesamt 34 eigene Weinfachgeschäfte.
Die bedeutendsten Marken des ostmitteleuropäischen Teilkonzerns sind Cin&Cin, Dorato, Fresco, El Sol, Cydr Lubelski, Pliska, Slantschew Brjag, Michelangelo, Zarea, Milcov, Nas Sad, Robby Bubble sowie Piccolo in Polen. Zu Beginn des Geschäftsjahres 2019/20 wurde das Markenportfolio mit dem Erwerb der Marke Sange de Taur in Rumänien, die dort mit einem Volumen von rund 2 Mio. verkaufter Flaschen pro Jahr zu den meistverkauften Markenweinen zählt, weiter ausgebaut. Darüber hinaus ist die AMBRA S.A. Exklusivdistributor bedeutender internationaler Wein- und Spirituosenmarken wie Sutter Home, Villa Antinori oder Baczewski in Polen.
Steuerungssystem
Bei der Steuerung der Schloss Wachenheim AG und des Konzerns stehen die Umsatz- und Ertragsentwicklungen im Vordergrund. Wichtige Steuerungsgrößen sind Absatzmenge, Umsatzerlöse, das operative Ergebnis (EBIT) sowie der Jahres- bzw. Konzernjahresüberschuss.
Eine monatliche interne Berichterstattung dokumentiert die Entwicklungen der relevanten Steuerungsgrößen im Vergleich zur Planung sowie zum entsprechenden Vorjahreswert. Hierdurch sowie durch regelmäßige Forecasts werden Abweichungen zur Planung frühzeitig transparent. Bei Bedarf können weitergehende Analysen erstellt und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.
Darüber hinaus werden die für die Geschäftsentwicklung relevanten Frühindikatoren ständig beobachtet und analysiert, wie beispielsweise die Entwicklung von Konjunktur und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den für uns wichtigen Absatzmärkten, aber auch die Entwicklung von Wein- und anderen wichtigen Rohstoffpreisen.
WIRTSCHAFTSBERICHT
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Nach einer bereits verhaltenen Entwicklung in 2019 ist die Weltwirtschaft in den ersten Monaten 2020 infolge der Corona-Pandemie dramatisch eingebrochen. Die Maßnahmen, die von vielen Ländern im ersten Quartal 2020 zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Virus getroffen wurden, reichten von Reisebeschränkungen, Veranstaltungsverboten, Kontaktbeschränkungen, Einschränkungen von Angeboten des Handels und von Dienstleistungen bis hin zu Ausgangssperren und belasteten die weltweite wirtschaftliche Entwicklung erheblich. Zwar wurden diese Maßnahmen inzwischen weitgehend wieder gelockert; jedoch wird es in Bereichen, in denen eine große Zahl von Menschen auf begrenztem Raum zusammentreffen, bis zur Verfügbarkeit eines wirksamen Impfstoffs weiterhin Einschränkungen geben. Und auch andere belastende Faktoren für die Weltwirtschaft - etwa geopolitische Spannungen, Handelskonflikte sowie Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem zum 31. Januar 2020 vollzogenen Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union - sind nach wie vor existent, stehen aber aufgrund der Corona-Pandemie derzeit weniger im Fokus.
Das Ausmaß der rezessiven Entwicklung für das gesamte Jahr 2020 ist aktuell schwer abschätzbar und wird maßgeblich von der weiteren Entwicklung der COVID-19-Fallzahlen und damit auch von der Notwendigkeit etwaiger neuer Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie abhängen. Daher geht der IWF derzeit davon aus, dass die Weltwirtschaft in 2020 um 4,9 % schrumpfen wird. Für 2021 erwartet dieser dann wieder ein Wachstum von 5,4 %, weist jedoch auf die mit dieser Einschätzung verbundenen hohen Unsicherheiten sowie auf die Tatsache hin, dass die Entwicklung im Fall einer zweiten Infektionswelle deutlich schwächer ausfallen wird. Die Prognosen für den Euroraum liegen für 2020 bei einem Minus von 10,2 % und für 2021 wieder bei einem Wachstum von 6,0 %.
Für die wichtigen Heimatmärkte unserer Konzernunternehmen gehen die Prognosen für das Bruttoinlandsprodukt in 2020 durchweg von rezessiven Entwicklungen aus. In Deutschland wird ein Rückgang von rund 6 % erwartet, in Frankreich von rund 9 %, in Polen von rund 5 % und in Rumänien von rund 6 %. Für 2021 werden aktuell für diese Länder zwar wieder positive Wachstumsraten prognostiziert; auch diese Erwartungen sind jedoch mit entsprechenden Unsicherheiten verbunden.
Das wirtschaftliche Umfeld der Schloss Wachenheim AG und des Konzerns
Für die Geschäftsentwicklung der Schloss Wachenheim AG sowie des Schloss Wachenheim-Konzerns sind die allgemeine konjunkturelle Lage und die Entwicklung des privaten Konsums in den jeweiligen Heimatländern der Konzernunternehmen sowie in den für uns wichtigen Exportmärkten von großer Bedeutung.
Die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erlassenen Maßnahmen belasten auch die Verbraucherstimmung auf den Heimatmärkten der Unternehmen der Schloss Wachenheim-Gruppe sowie auf wichtigen Exportmärkten. Nachdem der Binnenkonsum in den letzten Jahren eine wesentliche Stütze des Wirtschaftswachstums in zahlreichen Ländern war, sind die relevanten Indikatoren für Einkommenserwartung und Konsumneigung seit März 2020 deutlich eingebrochen. Der "Lockdown" veränderte zudem - zumindest temporär - Einkaufs- und Konsumgewohnheiten. Zwar hat sich die Situation nach schrittweiser Lockerung wieder stabilisiert; es verbleiben jedoch erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich einer möglichen zweiten Welle und damit verbundener neuerlicher Einschränkungen.
Auch in den Betrieben der Schloss Wachenheim-Gruppe haben sich die Corona-Pandemie und die in diesem Zusammenhang umzusetzenden Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Virus spürbar ausgewirkt. So wurde ab März 2020 an allen Standorten die Anzahl der vor Ort präsenten Mitarbeiter so weit wie möglich reduziert. In den Verwaltungsbereichen konnte dies durch Verlagerung von Tätigkeiten in "Homeoffices" umgesetzt werden. In Bereichen, wo dies nicht möglich ist (insbesondere in den Bereichen Keller, Produktion, Lager und in den eigenen Weinfachgeschäften), wurden diverse Maßnahmen umgesetzt, um die Kontakte der Mitarbeiter untereinander und mit Dritten auf ein Minimum zu reduzieren bzw. durch geeignete Schutzmaßnahmen angemessene Risikovorsorge zu treffen. So wurden beispielsweise die Anzahl der Schichten an mehreren Standorten reduziert, Produktionsstandorte kurzzeitig komplett geschlossen und der Mitarbeiteraustausch zwischen den einzelnen Teams weitestgehend vermieden. Dies führte an sämtlichen Standorten zu Einschränkungen und zusätzlichen Aufwendungen, war jedoch alternativlos.
Engpässe gab es temporär auch bei der Verfügbarkeit von Rohmaterial und Transportkapazitäten insbesondere aus Ländern, die in besonderem Maße von der Corona-Pandemie betroffen waren, wie beispielsweise Italien oder Spanien. Zur Sicherung unserer Produktions- und Lieferfähigkeit haben wir daher frühzeitig unsere Bezüge von Wein, Rohmaterial und Handelswaren erhöht und entsprechende Sicherheitsbestände aufgebaut.
Daneben ist die Geschäftsentwicklung des Schloss Wachenheim-Konzerns auch von den Preisentwicklungen in den für uns relevanten Beschaffungsmärkten geprägt. Hier sind insbesondere die Weinpreise zu nennen, die sich aufgrund unserer Produktionsabläufe, insbesondere in Deutschland, erst zeitverzögert auf unser Geschäft auswirken. So war das Geschäftsjahr 2019/20 in den ersten Monaten noch durch die - bedingt durch geringe Erntemengen in den für uns relevanten Anbaugebieten - hohen Weinpreise für die Ernte 2017 belastet. Die Weinpreise für die Ernte 2018 waren dann wieder spürbar rückläufig, wohingegen sich die Ernte 2019 wieder leicht verteuerte. Hier ist jedoch ebenfalls der erwähnte Zeitversatz der Auswirkung auf unsere Geschäftstätigkeit zu berücksichtigen. Aber auch bei anderen der für uns relevanten Rohstoffe waren wir erneut mit Preissteigerungen konfrontiert.
Geschäftsverlauf Deutschland
Im Geschäftsjahr 2019/20 lag die Zahl der verkauften Flaschen - umgerechnet in durchschnittliche 1/1-Flaschen - mit insgesamt 80,1 Mio. leicht über dem Niveau des Vorjahres (79,1 Mio. Flaschen). Dieser Anstieg resultiert aus der erstmaligen Einbeziehung der im August 2019 erworbenen Vino Weinhandels GmbH. Organisch, d.h. bereinigt um diesen Erstkonsolidierungseffekt, waren die Absatzmengen in 2019/20 leicht rückläufig, was sowohl den Inlandsmarkt als auch das Exportgeschäft betrifft.
Gemessen am Absatz repräsentieren unsere Sekte, Schaumweine und Perlweine nahezu 60 % unserer Produktpalette im deutschen Teilkonzern und sind damit nach wie vor ein wichtiger Erfolgsfaktor des Unternehmens. Rund zwei Drittel unseres Absatzvolumens in diesem Segment entfällt dabei auf den - mengenmäßig im Geschäftsjahr 2019/20 weitgehend stabilen - Sektmarkt in Deutschland, wobei sich unsere Absätze aufgrund von Steigerungen im Bereich der Handelseigenmarken trotz gegenläufiger Effekte bei den Markenprodukten insgesamt leicht erhöht haben. Unsere wichtigste Marke ist nach wie vor Faber, klassisch als Sekt und seit mehreren Jahren auch als Frizzante, der neben den bisherigen Faber-Freunden vor allem auch jüngere Verbraucher anspricht. Diese Marke haben wir auch im Geschäftsjahr 2019/20 mit POS-Aktionen sowie mit Online-Aktivitäten unterstützt.
In der Produktkategorie "entalkoholisierte Getränke" liegen unsere Absätze um 11,0 % über dem Niveau des Vorjahres. Das wichtigste Produkt ist unsere Marke Light Live, prickelnd als Alternative zu Sekt und still als alkoholfreier Wein, und auch im Geschäftsjahr 2019/20 Marktführer im Bereich alkoholfreier Sparklings in Deutschland. Neben den klassischen Varianten in weiß, rose und rot haben sich auch trendige Geschmacksrichtungen wie Light Live hügo und Light Live sprizz sowie fruchtige Varianten - Mango, Granatapfel, Himbeere und Schwarze Johannisbeere - erfolgreich im Markt etabliert. Abgerundet wird das Light Live-Portfolio durch die in 2019 eingeführten hochwertigen Premium-Varianten Light Live Chardonnay Dry und Light Live Merlot Rose Dry mit charakteristischer Rebsorten-Typizität.
Auf Light Live lag auch im Geschäftsjahr 2019/20 ein Schwerpunkt unserer werblichen Aktivitäten. Das seit 2017 etablierte Marketingkonzept "Light Live Ladies" im TV- und Online-Bereich wurde auch in 2019/20 fortgeführt und konsequent weiterentwickelt. Dieses umfasst neben diversen Aktivitäten auf Online-Plattformen und in Sozialen Netzwerken auch aufmerksamkeitsstarke Markeninszenierungen als Sponsor zielgruppenaffiner TV-Sendeformate (wie beispielsweise "GirlsNight" auf SIXX oder "Prominent" auf VOX) sowie Cut-Ins/Produkteinblendungen. Flankiert wurden diese Maßnahmen durch POS-Aktionen sowie eine umfangreiche PR- und Pressearbeit.
Die Volumina im Bereich "weinhaltige Getränke" liegen dagegen um mehr als 40 % unter dem Niveau des Vorjahres. Dies ist auf die Entwicklung im Inland und dort überwiegend auf den Bereich der Handelseigenmarken infolge des Auslaufens entsprechender Verträge zurückzuführen. Gegenläufig konnte jedoch insbesondere unsere Marke Bar Royal im Export erneut Zuwächse verzeichnen.
Das "Kinderpartygetränk" Robby Bubble hat nach wie vor eine dominierende Stellung in seinem Produktumfeld. Die Absatzmengen sind in 2019/20 gegenüber dem Vorjahr um 5,4 % zurückgegangen, was ebenfalls überwiegend den Inlandsmarkt betrifft. Auch die Marke Robby Bubble haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr mit umfangeichen Werbemaßnahmen unterstützt. Hier ist insbesondere die Kampagne "Robby Bubble on Tour" zu nennen, bei der wir im Rahmen der "Toggo Tour" des Fernsehsenders SUPER RTL im Sommer 2019 auf verschiedenen Events in ganz Deutschland mit einer Aktionsinsel und einem "Walking Act" präsent waren. Infolge der Corona-Pandemie musste dieses Event in 2020 jedoch abgesagt und damit auch die Fortsetzung dieser Kampagne unterbrochen werden. Aufmerksamkeitsstarke POS-Aktionen sowie Gewinnspiele - unter anderem "Robby Bubble kommt auf Deine Geburtstagsparty" in der Zeit vor der Corona-Krise - haben zu einer Stärkung der Markenwahrnehmung beigetragen.
Im Stillweinbereich liegen unsere Absatzmengen dagegen um mehr als 40 % über dem Niveau des Vorjahres. Der Anstieg entfällt überwiegend auf die erstmalige Einbeziehung der Vino Weinhandels GmbH in den Konzernabschluss. Aber auch organisch sind die Absätze aufgrund einer starken Absatzentwicklung bei der Rindchen's Weinkontor GmbH & Co. KG leicht angestiegen, insbesondere aufgrund eines spürbaren Wachstums im Bereich eCommerce im zweiten Halbjahr des Geschäftsjahres. Dagegen hat unser Traditions-Weingut Reichsgraf von Kesselstatt nach einem starken ersten Halbjahr spürbare Absatzrückgänge infolge der Corona-Krise hinnehmen müssen, bedingt durch die temporäre Schließung von Hotels und Gastronomie als wichtigste Kundengruppen im In- und Ausland.
Die Umsatzerlöse im deutschen Teilkonzern liegen mit insgesamt EUR 122,8 Mio. um 8,1 % über dem Niveau des Vorjahres (EUR 113,6 Mio.). Dieser im Vergleich zur Absatzentwicklung überproportionale Anstieg ist auf die erstmalige Einbeziehung der Vino Weinhandels GmbH zurückzuführen, deren Sortiment insgesamt deutlich höherpreisig ist als der Durchschnitt des bisherigen Produktportfolios in Deutschland. Seit dem Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss hat die Vino Weinhandels GmbH Umsatzerlöse von rund EUR 13,0 Mio. erwirtschaftet. Entsprechend der Absatzentwicklung sind die Umsatzerlöse auch bei der Rindchen's Weinkontor GmbH & Co. KG leicht angestiegen, während das Umsatzniveau bei der Schloss Wachenheim AG sowie bei der Reichsgraf von Kesselstatt GmbH jeweils leicht unter dem Vorjahr liegt. Die Rohmarge ist gegenüber dem Vorjahr um 9,5 % auf EUR 52,0 Mio. angestiegen. Auch diese Entwicklung steht überwiegend im Zusammenhang mit der Erstkonsolidierung der Vino Weinhandels GmbH, aber auch mit Veränderungen im Absatzmix. Daneben war das Geschäftsjahr 2019/20 in den ersten Monaten noch durch die hohen Weinpreise der Ernte 2017 belastet, während im vergleichbaren Vorjahreszeitraum die niedrigeren Preise der Ernte 2016 entlastend wirkten.
Das Betriebsergebnis (EBIT) des Geschäftsjahres 2019/20 liegt bei rund EUR 1,8 Mio. nach EUR 3,4 Mio. im Vorjahr. Gegenläufig zur Entwicklung der Rohmarge haben sich höhere Sach- und Personalaufwendungen infolge der erstmaligen Einbeziehung der Vino Weinhandels GmbH ausgewirkt. Die Implementierung unseres eigenen Vertriebsaußendienstes zum 1. Juli 2019 und die Beendigung der Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister hat den Personalaufwand zusätzlich belastet, bei entsprechenden Rückgängen der sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Auch die Werbeaufwendungen waren organisch um EUR 0,4 Mio. rückläufig. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen haben sich (neben Erstkonsolidierungseffekten) insbesondere höhere Versicherungserstattungen (um rund EUR 0,2 Mio.) ausgewirkt. Der Anstieg der Abschreibungen steht im Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse", dem entsprechend geringere Miet- und Leasingaufwendungen - ausgewiesen in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen - gegenüberstehen.
Geschäftsverlauf Frankreich
Der französische Teilkonzern konnte seine Position als bedeutendster Anbieter Frankreichs im Schaumweinbereich (Vins Mousseux sowie Vins Mousseux de Qualite) im abgelaufenen Geschäftsjahr behaupten. Dennoch liegt die Anzahl verkaufter Flaschen mit 57,4 Mio. um 13,5 % unter dem Niveau des Vorjahres (66,4 Mio. Flaschen).
Ursächlich für diesen Rückgang, der nahezu ausschließlich den französischen Inlandsmarkt betrifft, war im ersten Halbjahr 2019/20 hauptsächlich das Auslaufen von Handelseigenmarkenverträgen zum Kalenderjahresende 2018. Im zweiten Halbjahr des Berichtsjahres hat sich die Corona-Pandemie erheblich auf den dortigen "Sparkling"-Markt ausgewirkt: Während des "Lockdowns" zwischen Mitte März und Mitte Mai 2020 ist der Gesamtmarkt zeitweise um bis zu 50 % eingebrochen, da die gängigen Verwendungsanlässe für diese Produktkategorien - Feierlichkeiten und Veranstaltungen - infolge der in Frankreich sehr weitreichend erlassenen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen zeitweise vollumfänglich weggefallen sind. Zwar entfiel der überwiegende Teil dieses Marktrückgangs auf Champagner; dennoch konnten auch wir uns diesem Trend nicht entziehen.
Im Export-Geschäft liegen die Absatzmengen im gesamten Geschäftsjahr 2019/20 dagegen nahezu auf dem Vorjahresniveau, wobei ein spürbares Absatzplus im ersten Halbjahr des Berichtsjahres durch Rückgänge im zweiten Halbjahr infolge der weltweiten Corona-Pandemie wieder kompensiert wurden. Der Export-Anteil des Teilkonzerns liegt bei rund 30 %.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen sind die Absätze von Charles Volner, nach wie vor unangefochtener Marktführer im entsprechenden Marktsegment in Frankreich, nach mehreren Jahren mit starken Wachstumsraten, in 2019/20 um rund 8,7 % zurückgegangen. Nichtsdestotrotz haben wir auch im Berichtsjahr diese Marke mit umfassenden Werbemaßnahmen unterstützt, wobei besonders die nationale Kampagne im Dezember 2019 mit landesweit rund 18.000 Großplakaten in prominenten Platzierungen zu nennen ist.
Bei der Marke Opera, nach wie vor Nummer 3 im Segment der "Blanc de Blancs" in Frankreich, war im Geschäftsjahr 2019/20 ein Absatzminus von 10,6 % zu verzeichnen. Diese Entwicklung entfällt sowohl auf den französischen Markt als auch auf den Export.
Die Marke Muscador, von der rund 15 % der Absatzmenge exportiert werden, ist weiterhin einer der mengenmäßig führenden Vins Mousseux in Frankreich, wenngleich die Volumina um 3,9 % unter dem Niveau des Vorjahres liegen. Während im Export leichte Steigerungen gegenüber dem Vorjahr verzeichnet werden konnten, sind die Absätze auf dem Inlandsmarkt in Frankreich zurückgegangen, auch infolge rückläufiger Aktionstätigkeiten des Handels aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen.
Bedingt durch die insgesamt rückläufigen Absatzmengen liegen auch die Umsatzerlöse mit EUR 85,9 Mio. um 15,3 % unter dem Niveau des Vorjahres (EUR 101,4 Mio.). Dieser gegenüber der Absatzentwicklung überproportionale Rückgang ist auf die beschriebenen Veränderungen im Produktmix zurückzuführen. Die Rohmarge liegt mit EUR 35,7 Mio. um 14,8 % unter dem Niveau des Geschäftsjahres 2018/19 (EUR 41,9 Mio.).
Das operative Ergebnis (EBIT) des französischen Teilkonzerns liegt bei EUR 3,4 Mio. nach EUR 6,7 Mio. in 2018/19. Gegenläufig zur Entwicklung der Rohmarge sind insbesondere die Personalaufwendungen aufgrund einer leicht rückläufigen Mitarbeiterzahl, aber auch durch Veränderungen in der Personalstruktur, um EUR 1,5 Mio. zurückgegangen. Des Weiteren haben hauptsächlich geringere Werbe- und Marketingaufwendungen (um EUR 0,2 Mio.), rückläufige Instandhaltungsaufwendungen (um EUR 0,1 Mio.) sowie geringere Aufwendungen im Zusammenhang mit Geschäftsreisen (um EUR 0,2 Mio.), die aufgrund der Corona-Pandemie zeitweise ausgesetzt werden mussten, das operative Ergebnis entlastet. Der gegenläufige Anstieg der Abschreibungen um EUR 0,3 Mio. steht im Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse", dem auch entsprechend geringere Miet- und Leasingaufwendungen - ausgewiesen in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen - gegenüberstehen. Bereinigt um diesen Effekt aus der Erstanwendung dieses neuen Rechnungslegungsstandards wären die Abschreibungen infolge des Auslaufens der planmäßigen Abschreibungszeiträume älterer Vermögenswerte um rund EUR 0,3 Mio. zurückgegangen.
Geschäftsverlauf Ostmitteleuropa
Im Teilkonzern Ostmitteleuropa konnte der Absatz im Geschäftsjahr 2019/20 um 2,0 % auf 82,5 Mio. Flaschen gesteigert werden.
Auf dem polnischen Heimatmarkt liegen die Absatzmengen nahezu auf dem Vorjahresniveau. Dabei lag die Geschäftsentwicklung in den ersten acht Monaten des Berichtsjahres (Juli 2019 bis Februar 2020) mit einem Mengenwachstum von 5,7 % deutlicher im Plus, getragen überwiegend von höheren Absätzen bei Stillwein und Kinderpartygetränken. Aber auch Spirituosen, Sparklings, weinhaltige Cocktails und - seit mehreren Jahren erstmals auch wieder - Wermut lagen gegenüber dem Vorjahr im Plus. Spürbare Mengenrückgänge (um rund 20 %) verzeichnete dagegen erneut die Kategorie Cider, entsprechend der ebenfalls rückläufigen Entwicklung des Gesamtmarktes.
Ab März 2020 wurde diese Aufwärtsbewegung jedoch durch die Corona-Krise spürbar gebremst. Belastend wirkten insbesondere der temporäre Wegfall der Bereiche Hotellerie und Gastronomie als wichtige Kundengruppen sowie die zeitweise Schließung zahlreicher unserer eigenen Weinfachgeschäfte.
Insgesamt wurde in Polen (in Landeswährung) eine Umsatzsteigerung von 5,0 % erzielt; dieses gegenüber der Absatzentwicklung überproportionale Wachstum ist auf Änderungen im Produktmix zurückzuführen.
Auch das Geschäft in Rumänien, das rund 15 % des Absatz- und Umsatzvolumens des ostmitteleuropäischen Teilkonzerns repräsentiert, entwickelte sich auch in 2019/20 erfreulich, mit einem Absatzplus von 20,1 % und einem Anstieg der Umsatzerlöse (in Landeswährung) um 18,9 %. Dies ist auf die Verkäufe von Stillwein unter der zu Geschäftsjahresbeginn neu erworbenen Marke Sange de Taur, aber auch auf höhere Absatzmengen beim Kinderpartygetränk Robby Bubble zurückzuführen. Dagegen waren die Volumina bei den übrigen Produktkategorien - Schaumwein, Brandy, Cider und Wermut - gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufig. Trotz dieser Entwicklung ist unsere Marke Zarea - als umsatzstärkste Marke im rumänischen Portfolio - nach wie vor die Nummer 1 des dortigen Sparkling-Marktes.
In Tschechien konnten organisch rückläufige Absatzvolumina auch durch die erstmalige Einbeziehung der drei neu erworbenen Weinhandelsgesellschaften in den Konzernabschluss nur teilweise kompensiert werden, wobei diese auch erst seit September 2019 (Vino-klub.cz s.r.o.) bzw. April 2020 (Gurmetum s.r.o., Euro Center Trade s.r.o.) konsolidiert werden. Die Umsatzerlöse (in Landeswährung) liegen dort dagegen um 8,6 % im Plus; neben Verschiebungen im Absatzmix haben sich die neuen Konzerngesellschaften mit im Vergleich zum bisherigen Produktportfolio höherpreisigen Sortimenten ausgewirkt. Entsprechend hat sich die Rohmarge gegenüber dem Vorjahr um 16,3 % erhöht. Auch in der Slowakei war das Geschäftsjahr 2019/20 mit Steigerungen von Absatz und Umsatz von jeweils mehr als 20 % erneut sehr erfolgreich. In diesen beiden Ländern werden jedoch insgesamt weniger als 10 % der Umsätze des Teilkonzerns Ostmitteleuropa erzielt.
Insgesamt konnte der Umsatz des ostmitteleuropäischen Teilkonzerns um 5,9 % bzw. EUR 7,5 Mio. auf EUR 135,9 Mio. gesteigert werden, wobei hier auch negative Währungseffekte von rund EUR 2,0 Mio. enthalten sind. Währungsbereinigt hätte sich eine Umsatzsteigerung um 7,5 % ergeben. Dagegen hat sich die Rohmarge unterproportional zur Umsatzentwicklung um 3,0 % oder EUR 1,7 Mio. auf EUR 58,1 Mio. erhöht. Neben Veränderungen im Absatzmix ist dies auch auf Währungseinflüsse zurückzuführen, insbesondere eine Abschwächung des Polnischen Zloty ab März 2020.
Das operative Ergebnis (EBIT) liegt mit EUR 13,7 Mio. leicht über dem Niveau des Vorjahres (EUR 13,0 Mio.). Gegenläufig zur Entwicklung der Rohmarge sind insbesondere die Ausgangsfrachten (um EUR 0,7 Mio.) sowie die Werbeaufwendungen (um EUR 0,2 Mio.) gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Auch die Personalaufwendungen haben sich um EUR 0,6 Mio. erhöht. Gegenläufig liegen auch die sonstigen betrieblichen Erträge um EUR 0,7 Mio. über dem Niveau des Vorjahres, was auf erhaltene Lohnkostenzuschüsse in Polen im Zusammenhang mit der Corona-Krise zurückzuführen ist. Dagegen steht der Anstieg der Abschreibungen um rund EUR 1,7 Mio. nahezu vollständig im Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse", dem entsprechend geringere Miet- und Leasingaufwendungen - ausgewiesen in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen - gegenüberstehen.
Geschäftsverlauf Übrige Aktivitäten
Im Segment Übrige Aktivitäten werden die zurzeit nicht operativ genutzten Liegenschaften regionenübergreifend zusammengefasst. Diese werden in der Bilanz unter der Position "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" ausgewiesen und umfassen zum 30. Juni 2020 noch ein bebautes Grundstück in Bukarest/Rumänien. Das operative Ergebnis dieses Segments ist wie im Vorjahr nahezu ausgeglichen.
Ertragslage
Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden im Schloss Wachenheim-Konzern Umsatzerlöse von EUR 338,2 Mio. erzielt. Diese liegen leicht über dem Niveau des Vorjahres (EUR 337,2 Mio.).
In Deutschland ist der Umsatzanstieg um EUR 9,2 Mio. bzw. 8,1 % auf die erstmalige Einbeziehung der Vino Weinhandels GmbH, Burg Layen/Deutschland, zurückzuführen. Organisch, d.h. bereinigt um diesen Erstkonsolidierungseffekt, hat sich ein leichter Rückgang der Umsatzerlöse ergeben, überwiegend aufgrund der Geschäftsentwicklung bei der Schloss Wachenheim AG.
In Frankreich hat sich neben dem Auslaufen von Handelseigenmarkenverträgen zum Jahresende 2018, die noch zeitanteilig in den Umsatzerlösen des Vorjahres enthalten waren, auch ein spürbarer temporärer Rückgang während der Zeit des "Lockdown" (Mitte März bis Mitte Mai 2020) auf die Umsatzentwicklung ausgewirkt. Dort sind die Umsatzerlöse um EUR 15,5 Mio. bzw. 15,3 % zurückgegangen.
Herausragend ist dagegen die Entwicklung in Ostmitteleuropa mit einem Umsatzplus von EUR 7,5 Mio. bzw. 5,9 %, und das, obwohl auch dort temporäre Schließungen der eigenen Weinfachgeschäfte sowie der temporäre Ausfall von Hotellerie und Gastronomie als wichtige Kundengruppen die Geschäftsentwicklung in den Monaten März bis Mai belastet haben.

Differenziert nach Produktgruppen liegt der Umsatz - ohne Eliminierung der Lieferungen zwischen den operativen Teilkonzernen - bei Sekt, Schaumwein und Perlwein um EUR 15,5 Mio. bzw. 9,1 % unter dem Niveau des Vorjahres. Dieser Rückgang betrifft nahezu ausschließlich den französischen Teilkonzern. Dagegen sind die Umsatzerlöse bei Stillwein um EUR 20,6 Mio. bzw. 26,2 % gestiegen. Ursächlich hierfür waren hauptsächlich die erstmalige Einbeziehung der Vino Weinhandels GmbH, Burg Layen/Deutschland, in den Konzernabschluss, der Erwerb der (Wein-)Marke Sange de Taur in Rumänien sowie eine starke organische Geschäftsentwicklung in Polen. Der Umsatz der übrigen Produktgruppen hat sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 3,8 Mio. bzw. 4,1 % reduziert, was überwiegend auf das Auslaufen von Handelseigenmarkenverträgen im Bereich der Weincocktails bei der Schloss Wachenheim AG in Deutschland zurückzuführen ist.

Die Anzahl verkaufter Flaschen - umgerechnet in durchschnittliche 1/1-Flaschen - liegt mit 214,0 Mio. konzernweit leicht unter dem Niveau des Vorjahres (220,7 Mio.). Rückläufige Absatzmengen in Frankreich konnten durch Steigerungen in Deutschland und Ostmitteleuropa nicht vollständig kompensiert werden.
Im zusammengefassten Lagebericht des Vorjahres sind wir für den Gesamtkonzern, aber auch für die Teilkonzerne Deutschland und Ostmitteleuropa, von einem Absatzplus im Geschäftsjahr 2019/20 ausgegangen. Dagegen haben wir in Frankreich eine rückläufige Entwicklung infolge der ausgelaufenen Handelseigenmarkenverträge bereits erwartet. Insbesondere in Deutschland lagen die Absätze in den ersten sechs Monaten 2019/20 leicht unter dem Vorjahr und damit auch unter unseren Erwartungen, was hauptsächlich auf ein leicht rückläufiges Jahresendgeschäft 2019 im Inland zurückzuführen war. Dies konnte auch durch die erstmalige Einbeziehung der Vino Weinhandels GmbH in den Konzernabschluss nicht vollumfänglich kompensiert werden. Insofern haben wir die konzernweite Absatzprognose im Zwischenbericht für das erste Halbjahr 2019/20 von "leicht steigend" auf "stabil" reduziert. In den Folgemonaten wurde unsere Geschäftsentwicklung dann durch die in vielen der für uns relevanten Länder (Heimat- und Exportmärkte) erlassenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gebremst, insbesondere in den von Geschäftsschließungen und Ausgangs- bzw. Kontaktbeschränkungen betroffenen Zeiträumen. Hiermit verbunden war eine spürbare generelle Abschwächung der Verbraucherstimmung in den für uns relevanten Märkten. Vor diesem Hintergrund haben wir unsere Prognose für die Absatzentwicklung Anfang Mai 2020 erneut korrigiert und sind zu dieser Zeit von "leicht unter dem Vorjahresniveau liegenden Absatzvolumina'' ausgegangen. Dies haben wir - mit einem Absatzminus von 3,0 % gegenüber dem Vorjahr - auch erreicht.
Diese Entwicklungen blieben auch nicht ohne Auswirkungen auf unsere Umsatzprognose für 2019/20, die wir im zusammengefassten Lagebericht des Vorjahres mit "konzernweit leicht steigend" angegeben haben. Auch dies haben wir Anfang Mai 2020 korrigiert, und sind zu diesem Zeitpunkt für das gesamte Geschäftsjahr 2019/20 von gegenüber dem Vorjahr "stabilen" Umsatzerlösen für den Gesamtkonzern ausgegangen, was mit einem leichten Plus von 0,3 % ebenfalls erreicht wurde.
Die Rohmarge des Konzerns (Umsatzerlöse zuzüglich Bestandsveränderung und abzüglich Materialaufwand) liegt mit EUR 145,8 Mio. auf dem Niveau des Vorjahres. Daneben haben sich die Veränderungen der sonstigen betrieblichen Erträge und der übrigen betrieblichen Aufwendungen wie folgt auf das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) ausgewirkt:

Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge um rund EUR 1,1 Mio. resultiert zum überwiegenden Teil aus höheren Versicherungserstattungen im Zusammenhang mit Schadensfällen (um EUR 0,2 Mio.) sowie erhaltenen Lohnkostenzuschüssen in Polen aufgrund der dortigen Corona-Gesetzgebung (EUR 0,6 Mio).
Der Anstieg des Personalaufwands in Höhe von rund EUR 2,9 Mio. entfällt zum größten Teil auf den deutschen Teilkonzern. Hier hat sich hauptsächlich die erstmalige Einbeziehung der Vino Weinhandels GmbH in den Konzernabschluss ausgewirkt. Aber auch die Implementierung unseres eigenen Vertriebsaußendienstes zum 1. Juli 2019 und die Beendigung der Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister hat den Personalaufwand in Deutschland belastet, dem jedoch Rückgänge bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gegenüberstehen. Auch in Ostmitteleuropa ist der Personalaufwand leicht angestiegen. Gegenläufig war die Entwicklung in Frankreich, wo die Mitarbeiterzahl am Standort Tournan-en-Brie infolge der ausgelaufenen Eigenmarkenverträge leicht rückläufig war.
Der Anstieg der Abschreibungen um rund EUR 4,9 Mio. steht im Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 "Leasingverhältnisse". Dieser in 2019/20 erstmals anzuwendende Rechnungslegungsstandard sieht für Leasingnehmer ein Bilanzierungsmodell vor, in dem grundsätzlich sämtliche Leasingvereinbarungen unabhängig vom ihrem Charakter als Operating- oder Finanzierungsleasing als Nutzungsrecht in der Bilanz zu erfassen und über die Leasingzeit planmäßig abzuschreiben sind. Als Gegenposten wird eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit passiviert, die über die Leasingzeit nach finanzmathematischen Grundsätzen fortgeschrieben wird. Zu Einzelheiten sei auf den Konzernanhang, Abschnitt "Rechnungslegungsgrundsätze" - "Erstmals angewendete neue bzw. geänderte Rechnungslegungsstandards" verwiesen. In der Gewinn- und Verlustrechnung führt die planmäßige Abschreibung dieser Nutzungsrechte zu einem Anstieg der Abschreibungen, mit korrespondierenden Rückgängen der sonstigen betrieblichen Aufwendungen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um insgesamt EUR 2,7 Mio. zurückgegangen. Dies ist zum überwiegenden Teil durch die bereits erwähnten Verschiebungen zum Personalaufwand (Implementierung eigener Vertriebsaußendienst in Deutschland zum 1. Juli 2019) sowie der Mietaufwendungen (die in 2019/20 entsprechend IFRS 16 "Leasingverhältnisse" als Abschreibung entsprechender Nutzungsrechte dargestellt werden) zurückzuführen. Infolge der Corona-Krise waren darüber hinaus insbesondere die Reisekosten gegenüber dem Vorjahr rückläufig (um rund EUR 0,4 Mio.). Gegenläufig haben sich die erstmals in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, und hier insbesondere die Vino Weinhandels GmbH im deutschen Teilkonzern, auf die Kostenstrukturen des Konzerns ausgewirkt.

Das Finanzergebnis beläuft sich auf rund EUR -1,8 Mio. nach EUR -1,3 Mio. im Vorjahr. Hier haben sich überwiegend höhere Nettoaufwendungen aus Währungsdifferenzen sowie höhere Zinsaufwendungen aus Leasingverhältnissen ausgewirkt.
Der Ertragsteueraufwand ist gegenüber dem Vorjahr um EUR 1,5 Mio. bzw. 26,5 % zurückgegangen. Diese gegenüber der Entwicklung des Vorsteuerergebnisses (dieses war gegenüber dem Vorjahr um 20,8 % rückläufig) überproportionale Verringerung ist in erster Linie auf Verschiebungen in den Ergebnisbeiträgen der einzelnen Konzerngesellschaften mit länderspezifisch unterschiedlichen Ertragsteuersätzen sowie auf Abweichungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung zurückzuführen.
Damit liegt der Konzernjahresüberschuss mit EUR 13,0 Mio. um EUR 3,0 Mio. bzw. 18,8 % unter dem Niveau des Vorjahres (EUR 16,0 Mio.).
Im zusammengefassten Lagebericht des Vorjahres sind wir sowohl für das operative Ergebnis (EBIT) als auch für den Konzernjahresüberschuss jeweils von einer stabilen Entwicklung ausgegangen. Infolge der Geschäftsentwicklung im ersten Halbjahr 2019/20, wo die Absatzmengen in Deutschland und Frankreich wie bereits ausgeführt hinter unseren Erwartungen zurückgeblieben sind, wurde diese Prognose im Zwischenbericht für das erste Halbjahr 2019/20 für das gesamte Geschäftsjahr 2019/20 auf Korridore von EUR 20,0 Mio. bis EUR 22,0 Mio. (Vorjahr EUR 23,0 Mio.) für das EBIT sowie EUR 14,5 Mio. bis EUR 16,0 Mio. (Vorjahr EUR 16,0 Mio.) für den Konzernjahresüberschuss angepasst. Aufgrund der negativen Folgen aus der Corona-Krise haben wir Anfang Mai 2020 - neben der Absatz- und Umsatzprognose - auch die Erwartungen betreffend EBIT und Konzernjahresüberschuss für das gesamte Geschäftsjahr 2019/20 auf EUR 17,5 Mio. bis EUR 20,0 Mio. für das EBIT und EUR 12,0 Mio. bis EUR 14,5 Mio. für den Konzernjahresüberschuss angepasst.
Obwohl diese geänderten Zielsetzungen, die wir schlussendlich auch erreicht haben, deutlich unter den im zusammengefassten Lagebericht des Vorjahres abgegebenen Prognosen liegen, sind wir, in Anbetracht des herausfordernden Marktumfelds in Deutschland und Frankreich und der Widrigkeiten infolge der Corona-Krise für den gesamten Konzern, mit dem Geschäftsverlauf insgesamt zufrieden und beurteilen die wirtschaftliche Lage des Konzerns weiterhin als positiv.
Der auf die Aktionäre der Schloss Wachenheim AG entfallende Konzernjahresüberschuss - nach Abzug des den nicht beherrschenden Gesellschaftern zustehenden Anteils an diesem Ergebnis - beträgt EUR 7,6 Mio. (Vorjahr EUR 10,9 Mio.). Das Ergebnis je Aktie - verwässert und unverwässert - beläuft sich auf EUR 0,96 (Vorjahr EUR 1,38).
Vermögenslage
Die Bilanzsumme zum 30. Juni 2020 liegt mit rund EUR 372,8 Mio. um 7,7 % über dem Stand zum 30.

Juni 2019 (EUR 346,1 Mio.). Die Eigenkapitalquote liegt bei 54,8 % nach 58,3 % zum Vorjahresstichtag.
Der Bilanzwert der immateriellen Vermögenswerte liegt mit EUR 93,5 Mio. um EUR 4,6 Mio. über dem Niveau des Vorjahres. Dieser Anstieg resultiert zum einen aus dem Erwerb der Marke Sange de Taur in Rumänien sowie der restlichen Markenrechte der Pliska-Markenfamilie im Teilkonzern Ostmitteleuropa (EUR 3,8 Mio.). Daneben steht diese Entwicklung im Zusammenhang mit dem Erwerb von jeweils 100 % der Anteile an der Vino Weinhandels GmbH, Burg Layen/Deutschland, sowie an der Vino-klub.cz s.r.o., der Gurmetum s.r.o. und der Euro Center Trade s.r.o. (alle Prag/Tschechien) im Teilkonzern Ostmitteleuropa, und die im Rahmen der Kaufpreisallokationen vorgenommenen Neubewertungen des Kundenstamms bei der Vino Weinhandels GmbH und der Vino-klub.cz s.r.o. sowie den jeweils resultierenden Geschäfts- oder Firmenwerten (insgesamt EUR 1,8 Mio.). Zu Einzelheiten sei auf die Ausführungen im Konzernanhang, Abschnitt "Unternehmenszusammenschlüsse" verwiesen. Weitere Zugänge (EUR 0,5 Mio.) betreffen hauptsächlich den Erwerb von Software. Gegenläufig haben sich planmäßige Abschreibungen (EUR 1,0 Mio.) sowie negative Währungseffekte von rund EUR 0,5 Mio. ausgewirkt.
Die Sachanlagen im Konzern sind um EUR 17,0 Mio. angestiegen. Dies betrifft mit EUR 13,8 Mio. die erstmalige Anwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse" und die damit einhergehende Aktivierung von Nutzungsrechten. Diese Nutzungsrechte haben sich im Geschäftsjahr 2019/20 um weitere EUR 6,4 Mio. erhöht, insbesondere im Zusammenhang mit einem Rückerwerb der Immobilie in Wachenheim aus dem in 2007 abgeschlossenen Sale-and-lease-back-Geschäft und einer demzufolge vorgenommenen Neueinschätzung der Ausübung unserer Kaufoption. Erstmals in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen haben in Höhe von EUR 5,2 Mio. zum Anstieg der Sachanlagen beigetragen. Weitere Zugänge von EUR 8,4 Mio. stehen überwiegend im Zusammenhang mit Modernisierungen unserer Produktionsanlagen sowie mit Anschaffungen von anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Den Zugängen stehen planmäßige Abschreibungen von EUR 13,4 Mio. gegenüber, die auch solche auf Nutzungsrechte umfassen, die gemäß IFRS 16 "Leasingverhältnisse" zu aktivieren waren. Weiterhin hat die Umgliederung einer Immobilie in Böchingen/Deutschland mit einem Buchwert von EUR 1,5 Mio. in die Position "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte", die aufgrund einer bereits zum Bilanzstichtag hinreichend wahrscheinlichen Veräußerung erforderlich war, zu einem Rückgang geführt. Die Veräußerung erfolgte dann im dritten Kalenderquartal 2020. Daneben haben sich weitere Abgänge von EUR 0,8 Mio. sowie negative Währungseffekte von rund EUR 1,1 Mio. ausgewirkt.
Die übrigen langfristigen Vermögenswerte waren gegenüber dem Vorjahr insgesamt leicht rückläufig. Dies resultiert einerseits aus Umgliederungen von abgegrenzten Buchverlusten aus dem Sale-and-lease-back Geschäft der Immobilien in Trier und Wachenheim in das Sachanlagevermögen, die im Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse" vorzunehmen waren. Andererseits haben sich die nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen um rund EUR 0,2 Mio reduziert, insbesondere aufgrund planmäßiger Abschreibungen von im Equity-Wert enthaltenen Markenrechten. Auch der Bilanzwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien war infolge planmäßiger Abschreibungen leicht rückläufig. Gegenläufig sind die aktiven latenten Steuern gegenüber dem Vorjahr um EUR 0,7 Mio. angestiegen.

Die Vorräte sind konzernweit um EUR 10,8 Mio. auf EUR 115,2 Mio. angestiegen. Dies ist in Höhe von EUR 3,2 Mio. auf den deutschen Teilkonzern und hier nahezu ausschließlich auf die erstmalige Einbeziehung der Vino Weinhandels GmbH in den Konzernabschluss zurückzuführen. Auch in Ostmitteleuropa sind die Vorratsbestände angestiegen, bedingt durch einen höheren Bezug von Rohmaterial und Handelswaren zur Sicherung der Produktions- und Lieferfähigkeit vor dem Hintergrund der Corona-Krise. In Frankreich haben sich dagegen gegenüber dem Vorjahresstichtag keine wesentlichen Veränderungen ergeben.
Liefer- und Leistungsforderungen valutieren um rund EUR 2,0 Mio. unter dem Niveau des Vorjahres. Dies ist auf stichtagsbedingt rückläufige Beträge in Frankreich (um EUR 1,5 Mio.) und Ostmitteleuropa (um EUR 1,4 Mio.) zurückzuführen, während die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Deutschland gegenläufig um EUR 0,9 Mio. angestiegen sind.
Der Anstieg bei den übrigen kurzfristigen Vermögenswerten resultiert aus der erläuterten Umgliederung der Immobilie in Böchingen/Deutschland aus dem Anlagevermögen in die Position "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte". Dieser wurde jedoch durch gegenläufige Rückgänge in anderen Positionen weitgehend kompensiert, überwiegend resultierend aus Veränderungen bei der Verrechnung aus dem Factoring in Deutschland.
Die liquiden Mittel liegen um EUR 3,5 Mio. unter dem Niveau des Vorjahres, was auf rückläufige Finanzmittelbestände der Konzerngesellschaften in Ostmitteleuropa zurückzuführen ist.

Zur Veränderung des Eigenkapitalanteils der Aktionäre der Schloss Wachenheim AG sowie der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Konzerneigenkapital verweisen wir auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung des Konzerns sowie die erläuternden Angaben im Anhang.
Trotz einem gegenüber dem Vorjahresstichtag leicht höheren Eigenkapital ist die Eigenkapitalquote von 58,3 % zum 30. Juni 2019 auf 54,8 % zum 30. Juni 2020 zurückgegangen. Hier hat sich maßgeblich die erstmalige Anwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse" ausgewirkt, aus der eine Erhöhung der Bilanzsumme um EUR 13,2 Mio. resultierte. Auch die Entwicklung der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten, die gegenüber dem Vorjahresstichtag um insgesamt EUR 28,0 Mio. angestiegen sind, ist zum überwiegenden Teil auf die Erfassung von Leasingverhältnissen zurückzuführen. Zu Einzelheiten sei auf den Konzernanhang, Abschnitt "Rechnungslegungsgrundsätze" - "Erstmals angewendete neue bzw. geänderte Rechnungslegungsstandards" verwiesen. Daneben haben auch die im Berichtsjahr getätigten Investitionen sowie eine höhere Working Capital-Finanzierung im Teilkonzern Ostmitteleuropa zu einem Anstieg der Finanzverbindlichkeiten geführt. Ohne die Berücksichtigung von Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen beläuft sich die Nettoverschuldung zum 30. Juni 2020 auf EUR 49,0 Mio. (30. Juni 2019: EUR 35,8 Mio.).
Stichtagsbedingt sind die Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten um EUR 2,7 Mio. zurückgegangen. Auch die übrigen Verbindlichkeiten liegen um EUR 0,9 Mio. unter dem Niveau des Vorjahresstichtags. Dieser Rückgang betrifft zum überwiegenden Teil rückläufige kreditorische Debitoren sowie geringere Abgrenzungen von Kundenboni im deutschen Teilkonzern.
Finanzlage
Aus der Geschäftstätigkeit des Schloss Wachenheim-Konzerns hat sich im Geschäftsjahr 2019/20 ein Rückgang des Finanzmittelfonds (dieser entspricht den in der Konzernbilanz ausgewiesenen liquiden Mitteln) von EUR 3,5 Mio. ergeben. Die Kapitalflussrechnung zeigt die Entwicklung der Zu- und Abflüsse liquider Mittel aus der laufenden Geschäftstätigkeit, aus der Investitionstätigkeit sowie aus der Finanzierungstätigkeit.

Gegenüber dem Vorjahresstichtag hat sich der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (vor Änderungen des Nettoumlaufvermögens) um EUR 0,4 Mio. auf EUR 26,2 Mio. erhöht. Aus Änderungen des Nettoumlaufvermögens resultierte im Geschäftsjahr 2019/20 ein Mittelabfluss von rund EUR 13,2 Mio. (im Vorjahr Mittelzufluss von rund EUR 1,2 Mio.), was hauptsächlich auf Veränderungen des Working Capital (Vorräte zuzüglich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) zurückzuführen ist. Daneben hat sich die erstmalige Anwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse" ausgewirkt, wonach die Tilgung sämtlicher nach diesem Standard zu bilanzierenden Leasingverbindlichkeiten als Veränderung des Nettoumlaufvermögens auszuweisen ist.
Die Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sowie für den Erwerb von Konzernunternehmen liegen insgesamt bei rund EUR 13,2 Mio. nach EUR 18,1 Mio. im Vorjahr. Dies betrifft einerseits den Erwerb von jeweils 100 % der Anteile an der Vino Weinhandels GmbH, Burg Layen/Deutschland, sowie an drei Weinhandelsgesellschaften in Tschechien. Andererseits führten Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen zu Mittelabflüssen von EUR 11,6 Mio. Im Vorjahr sind die Auszahlungen in Höhe von rund EUR 3,8 Mio. auf den Erwerb der restlichen 30 % der Anteile an Rindchen's Weinkontor mit Wirkung zum 1. Januar 2019 und mit weiteren EUR 14,3 Mio. auf Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte entfallen. Diesen Investitionsausgaben stehen Mittelzuflüsse aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten von rund EUR 0,4 (Vorjahr EUR 0,3 Mio.) gegenüber. Insgesamt ergibt sich damit ein Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit von EUR 12,8 Mio. (Vorjahr EUR 17,8 Mio.).
Gegenüber dem 30. Juni 2019 sind die Finanzverbindlichkeiten - bereinigt um die Effekte aus der erstmaligen Einbeziehung neu erworbener Konzerngesellschaften sowie aus der Erstanwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse" - um rund EUR 2,9 Mio. angestiegen. Die im Geschäftsjahr 2019/20 gezahlten Dividenden belaufen sich auf EUR 6,9 Mio. (Vorjahr EUR 6,6 Mio.), die in Höhe von EUR 4,0 Mio. (Vorjahr EUR 4,0 Mio.) auf die Aktionäre der Schloss Wachenheim AG und mit rund EUR 2,9 Mio. (Vorjahr EUR 2,6 Mio.) auf Minderheitsgesellschafter von Tochtergesellschaften entfallen. Damit ergibt sich ein Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit von EUR 4,0 Mio. (im Vorjahr EUR 7,3 Mio.).
Zum 30. Juni 2020 wurde insgesamt ein Betrag in Höhe von EUR 55,0 Mio. (Vorjahr EUR 45,3 Mio.) über Banken und Gesellschafter finanziert (ohne Leasingverhältnisse). Hiervon entfallen EUR 20,8 Mio. (Vorjahr EUR 18,5 Mio.) auf solche mit langfristigen Laufzeiten und in Höhe von EUR 34,2 Mio. (Vorjahr EUR 26,8 Mio.) auf solche mit kurzfristigen Laufzeiten. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultiert insbesondere aus den Investitionen des Berichtsjahres sowie einer höheren Working Capital-Finanzierung im ostmitteleuropäischen Teilkonzern. Der Zinsaufwand im Geschäftsjahr 2019/20 betrug insgesamt EUR 0,9 Mio. (Vorjahr EUR 0,8 Mio.). Daneben haben sich die Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse" gegenüber dem Vorjahresstichtag um EUR 18,3 Mio. erhöht.
Investitionen
Die Zugänge zu den Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten belaufen sich - bereinigt um die Effekte aus Erstkonsolidierungen von Konzerngesellschaften sowie Zugänge von Nutzungsrechten nach IFRS 16 "Leasingverhältnisse" - auf EUR 12,6 Mio. Im Vorjahr haben sich diese Zugänge auf EUR 14,3

Mio. belaufen.
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Investitionen in Grundstücke und Gebäude (EUR 1,1 Mio.), in technische Anlagen und Maschinen (EUR 3,8 Mio.), in andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung (EUR 2,4 Mio.) sowie in Markenrechte (EUR 3,8 Mio.) und in Software (EUR 0,3 Mio.). Ferner wurden Anzahlungen für im Bau befindliche Anlagen in Höhe von rund EUR 1,2 Mio. geleistet, insbesondere im Zusammenhang mit der Modernisierung von Produktionsanlagen am Standort Bilgoraj/Polen. Im Vorjahr standen die Zugänge überwiegend im Zusammenhang mit dem Bau eines neuen Palettierzentrums am Standort Trier in Deutschland sowie der Modernisierung von Produktionsanlagen in Frankreich und Polen.
Darüber hinaus wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht aktivierungsfähige Ausgaben zur Erhaltung von Produktionseinrichtungen getätigt. Die Aufwendungen hierfür beliefen sich im Konzern wie im Vorjahr auf insgesamt EUR 4,4 Mio.
ERLÄUTERUNGEN ZUR SCHLOSS WACHENHEIM AG NACH HGB
Vorbemerkung
Die Schloss Wachenheim AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft und im Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich unter HRB 40686 eingetragen. Sie ist die Muttergesellschaft des Schloss Wachenheim-Konzerns.
Neben ihrer operativen Geschäftstätigkeit auf dem Heimatmarkt - wie im Abschnitt "Grundlagen der Schloss Wachenheim AG und des Konzerns" beschrieben - fungiert die Gesellschaft auch als Holding innerhalb der Schloss Wachenheim-Gruppe. Dabei unterliegt ihre Geschäftstätigkeit grundsätzlich den gleichen Einflussfaktoren, Chancen und Risiken wie auch der Konzern.
Der Jahresabschluss der Schloss Wachenheim AG wird nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Ertragslage der Schloss Wachenheim AG
Im Geschäftsjahr 2019/20 lag die Zahl der verkauften Flaschen - umgerechnet in durchschnittliche 1/1-Flaschen - mit rund 73,7 Mio. nahezu auf dem Niveau des Vorjahres (74,8 Mio. Flaschen). Leicht rückläufige Entwicklungen im Bereich der Markenprodukte wurden durch höhere Volumina im Handelseigenmarkengeschäft teilweise kompensiert; die Rückgänge betreffen sowohl den Inlandsmarkt als auch das Exportgeschäft. Ursächlich für diese Entwicklung war hauptsächlich ein leicht rückläufiges Jahresendgeschäft 2019 im Inland. Differenziert nach Produktkategorien waren Rückgänge insbesondere bei den Cocktailgetränken zu verzeichnen, was auf die Entwicklung im Inland und dort überwiegend auf den Bereich der Handelseigenmarken infolge des Auslaufens entsprechender Verträge zurückzuführen ist. Gegenläufig konnten wir insbesondere bei Perlweinen sowie in der Kategorie entalkoholisierte Getränke Zuwächse verzeichnen.
Bedingt durch Änderungen im Produktmix sind die Umsatzerlöse allerdings überproportional zur Absatzentwicklung von EUR 94,0 Mio. um 5,4 % auf EUR 89,0 Mio. zurückgegangen. Die Materialquote (Materialaufwand zuzüglich Bestandsveränderungen im Verhältnis zu den Umsatzerlösen) liegt bei 60,4 % (Vorjahr 59,8 %). Auch hier haben sich hauptsächlich Änderungen im Absatzmix sowie leicht gestiegene Rohstoffpreise ausgewirkt.
Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge um EUR 1,1 Mio. steht überwiegend im Zusammenhang mit gestiegenen Erträgen aus konzernintern weiterbelasteten Dienstleistungen sowie höheren Erstattungen im Zusammenhang mit Schadensfällen.
Der Personalaufwand ist gegenüber dem Vorjahr um 2,0 % bzw. EUR 0,3 Mio. zurückgegangen. Gegenläufig zu einer leicht gestiegenen Mitarbeiterzahl im Jahresdurchschnitt sowie Lohn- und Gehaltssteigerungen haben insbesondere rückläufige Zuführungen zu Bonusrückstellungen sowie Änderungen in der Mitarbeiterstruktur insgesamt zu einem leichten Rückgang geführt.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit rund EUR 18,6 Mio. um 2,4 % unter dem Niveau des Vorjahres (EUR 19,0 Mio.). Dies ist insbesondere auf eine Reduzierung der Werbeaufwendungen (um EUR 0,2 Mio.) sowie rückläufige Beratungskosten (um EUR 0,2 Mio.) zurückzuführen. Infolge der Corona-Pandemie sind darüber hinaus Aufwendungen für Messen und Geschäftsreisen um insgesamt EUR 0,5 Mio. zurückgegangen, unter anderem aufgrund der Absage der ProWein im März 2020. Gegenläufig haben sich insbesondere Aufwendungen im Zusammenhang mit konzernintern weiterbelasteten Dienstleistungen ausgewirkt.
Insgesamt ist das operative Ergebnis gegenüber dem Vorjahr um EUR 1,2 Mio. zurückgegangen. Aufgrund höherer Beteiligungserträge konnte das Finanzergebnis gegenläufig um EUR 1,1 Mio. gesteigert werden. Zinsen und ähnliche Aufwendungen waren gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant. Infolge bestehender körperschaftsteuerlicher und gewerbesteuerlicher Verlustvorträge und Abweichungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung sind Aufwendungen aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in 2019/20 nur in geringem Umfang angefallen; im Vorjahr war hier ein Aufwand von rund EUR 0,6 Mio. ausgewiesen.
Der Jahresüberschuss 2019/20 beläuft sich auf EUR 6,9 Mio. nach EUR 6,4 Mio. im Vorjahr.
Unsere im zusammengefassten Lagebericht des Vorjahres abgegebene Prognose, nach der wir für den Jahresabschluss der Schloss Wachenheim AG von leicht höheren Absatzmengen und hierzu unterproportional steigenden Umsatzerlösen ausgegangen sind, konnten wir nicht erreichen. Ursächlich hierfür war ein gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufiges Jahresendgeschäft 2019, das wir im Verlauf des restlichen - und von der Corona-Krise belasteten - Geschäftsjahres nicht mehr kompensieren konnten. Infolgedessen liegt auch die Entwicklung des operativen Ergebnisses, das wir seinerzeit auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2018/19 prognostiziert hatten, unter unseren Erwartungen. Kompensiert wurde dies dagegen durch ein höheres Beteiligungsergebnis sowie ergebnisbedingt rückläufige Steueraufwendungen, so dass der Konzernjahresüberschuss - dieser war ebenfalls auf dem Niveau von 2018/19 prognostiziert - sogar leicht über dem Vorjahreswert liegt. In Anbetracht der zeitweise widrigen Rahmenbedingungen erachten wir den Geschäftsverlauf dennoch als zufriedenstellend und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens insgesamt als positiv.
Vermögenslage der Schloss Wachenheim AG
Die Bilanzsumme zum 30. Juni 2020 ist gegenüber dem Vorjahr um rund EUR 1,2 Mio. bzw. 0,8 % auf EUR 141,1 Mio. zurückgegangen. Die Eigenkapitalquote liegt mit 57,2 % leicht über dem Niveau des Vorjahres (54,6 %).
Der Bilanzwert der immateriellen Vermögenswerte ist mit EUR 0,2 Mio. gegenüber dem Vorjahr (EUR 0,1 Mio.) nahezu unverändert. Der Buchwert der Sachanlagen hat sich von EUR 13,3 Mio. auf EUR 11,3 Mio. reduziert. Zugängen von rund EUR 1,0 Mio. standen Abschreibungen von EUR 3,0 Mio. gegenüber. Das Finanzanlagevermögen ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Die Vorräte liegen mit EUR 34,8 Mio. leicht über dem Niveau des Vorjahres (EUR 34,6 Mio.). Mengen- und wertmäßig höhere Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wurden durch rückläufige Lagervolumina an Fertigerzeugnissen und Waren nahezu vollständig kompensiert.
Stichtagsbedingt sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um EUR 0,8 Mio. auf EUR 5,0 Mio. angestiegen. Hierbei hat sich auch ein um rund EUR 2,5 Mio. rückläufiges Factoring-Volumen ausgewirkt. Der höhere Stand an Forderungen gegen verbundene Unternehmen - EUR 15,5 Mio. gegenüber von EUR 14,4 Mio. zum 30. Juni 2019 - resultiert überwiegend aus der Einbeziehung der Vino Weinhandels GmbH in die Konzernfinanzierung. Ursächlich für den Rückgang der sonstigen Vermögensgegenstände waren hauptsächlich Veränderungen bei den Verrechnungen aus dem Factoring.
Pensions- und Steuerrückstellungen valutieren jeweils auf dem Niveau des Vorjahres. Die sonstigen Rückstellungen liegen dagegen mit EUR 7,4 Mio. um rund EUR 1,6 Mio. unter dem Niveau zum 30. Juni 2019. Dies ist insbesondere auf rückläufige personalbezogene Rückstellungen (um EUR 0,7 Mio.) sowie auf geringere Rückstellungen für Boni und Werbekostenzuschüsse (um EUR 0,5 Mio.) zurückzuführen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen waren stichtagsbedingt um rund EUR 1,1 Mio. rückläufig. Auch die sonstigen Verbindlichkeiten sind um rund EUR 2,8 Mio. auf rund EUR 6,9 Mio. zurückgegangen, überwiegend infolge rückläufiger kreditorischer Debitoren sowie geringerer Schaumweinsteuerverbindlichkeiten.
Finanzlage der Schloss Wachenheim AG
Zum 30. Juni 2020 wurde ein Betrag in Höhe von rund EUR 25,8 Mio. (Vorjahr EUR 27,6 Mio.) über Banken fremdfinanziert. Gleichzeitig waren die flüssigen Mittel gegenüber dem Vorjahresstichtag leicht rückläufig. Die Nettoverschuldung gegenüber Kreditinstituten hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um rund EUR 1,6 Mio. reduziert. Die Finanzierung durch Gesellschafter liegt bei EUR 6,4 Mio. nach EUR 3,7 Mio. zum 30. Juni 2019. Die Finanzierung von Investitionen erfolgt teilweise auch über Finanzierungsleasing; die entsprechenden Verbindlichkeiten belaufen sich auf insgesamt rund EUR 0,4 Mio. (Vorjahr EUR 0,6 Mio.).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten unterteilen sich in langfristige Laufzeiten, d.h. länger als ein Jahr, mit einem Betrag von EUR 18,0 Mio. (Vorjahr EUR 18,5 Mio.) und kurzfristige Laufzeiten mit einem Betrag von EUR 7,8 Mio. (Vorjahr EUR 9,1 Mio.). Daneben wird zum Zwecke der Auslagerung von Ausfallrisiken und zur Liquiditätssicherung ein revolvierendes Factoring betrieben; zum Bilanzstichtag waren Forderungen in Höhe von EUR 17,8 Mio. (Vorjahr EUR 21,8 Mio.) verkauft. Der Zinsaufwand im Geschäftsjahr 2019/20 betrug hierfür wie im Vorjahr EUR 0,5 Mio.
Im Geschäftsjahr 2019/20 wurde wie in 2018/19 eine Dividende von EUR 0,50 pro Aktie an die Aktionäre ausgeschüttet. Dies entspricht wie im Vorjahr einer Ausschüttungssumme von EUR 4,0 Mio.
Investitionen der Schloss Wachenheim AG
Im Geschäftsjahr 2019/20 haben die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände EUR 1,1 Mio. (Vorjahr EUR 5,5 Mio.) betragen. Dabei handelt es sich um Investitionen zur Erweiterung und Verbesserung bestehender Produktionsanlagen sowie um Betriebs- und Geschäftsausstattung. Im Vorjahr standen diese überwiegend im Zusammenhang mit dem Neubau des Palettierzentrums sowie die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach unseres Produktions- und Lagergebäudes am Standort Trier.
Darüber hinaus wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht aktivierungsfähige Ausgaben zur Erhaltung von Produktionseinrichtungen getätigt. Die Aufwendungen hierfür beliefen sich auf insgesamt EUR 1,7 Mio. (Vorjahr EUR 1,6 Mio.).
VORGÄNGE VON BESONDERER BEDEUTUNG NACH DEM BILANZSTICHTAG
Im August 2020 hat die Schloss Wachenheim AG ihr im Dezember 2007 verkauftes und seitdem zurückgemietetes Betriebsgrundstück in Wachenheim/Deutschland zurückerworben. Der Kaufpreis hat rund EUR 3,7 Mio. betragen.
Ebenfalls im August 2020 hat die Schloss Wachenheim AG eine Liegenschaft in Böchingen/Deutschland zu einem Preis von EUR 1,9 Mio. veräußert. Dabei wurde ein Buchgewinn von rund EUR 0,4 Mio. erzielt.
Zu weiteren Einzelheiten dieser Sachverhalte sei auf den Konzernanhang, Anmerkung (33), verwiesen.
Weitere Ereignisse, die nach dem Abschlussstichtag 30. Juni 2020 eintraten und für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Schloss Wachenheim AG sowie des Schloss Wachenheim-Konzerns von Bedeutung wären, sind uns nicht bekannt.
RISIKEN UND CHANCEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG
Risikomanagementsystem
Die Unternehmen des Schloss Wachenheim-Konzerns sind aus ihrer Geschäftstätigkeit heraus zahlreichen Risiken, d.h. Entwicklungen oder Ereignissen, die sich negativ auf die Erreichung der konzernweiten Zielsetzungen auswirken können, ausgesetzt. Das Risikomanagement hat die Aufgabe, Risiken rechtzeitig zu erfassen und zu bewerten, damit wir gegebenenfalls zeitnah gegensteuern können. Es besteht aus den Elementen Risikostrategie, Frühwarnsystem, Risikoidentifizierung, -klassifizierung und -steuerung sowie dem Überwachungs- und Kontrollsystem. Den Rahmen hierfür bildet eine konzernweit gültige Richtlinie.
Im Zentrum unseres Risikomanagementsystems steht die Risikoinventur. Hierbei erfassen wir in einem IT- gestützten Risikomanagementsystem regelmäßig in allen Geschäftsbereichen die relevanten Risiken und bewerten sie im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens und die möglichen Auswirkungen auf das Unternehmen. Dabei werden die Eintrittswahrscheinlichkeiten in verschiedene Kategorien klassifiziert und mit der potenziellen Schadenshöhe multipliziert. In Unternehmensbereichs- und Ressort-, falls notwendig auch in Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen wird über die wesentlichen Risiken berichtet und über mögliche Gegenmaßnahmen beraten. Unsere Planungsprozesse, das Controlling sowie das Qualitätsmanagement sind weitere Bestandteile des Risikomanagementsystems.
Durch gewissenhafte Prüfungen versuchen wir, finanzielle und operative Risiken in einem überschaubaren Rahmen zu halten. Die vorhandenen Kontrollmechanismen funktionieren und haben sich in der Vergangenheit bewährt. Trotzdem werden wir auch in Zukunft die Risiko-Controlling- und Informationssysteme permanent weiterentwickeln.
Gleichzeitig gilt es, Chancen frühzeitig zu erkennen, zu nutzen und diese im Rahmen strategischer und operativer Entscheidungen gegen die entsprechenden Risiken abzuwägen. Dabei sind Chancen solche Entwicklungen und Ereignisse, die in der Zukunft zu einer positiven Abweichung zu unseren Prognosen bzw. zu unseren Unternehmenszielen führen. Eine Erfassung von Chancen im Rahmen des Risikomanagementsystems erfolgt nicht. Der Vorstand der Schloss Wachenheim AG lässt sich jedoch regelmäßig von den Fachabteilungen sowie von internen Arbeitsgruppen über Chancen berichten.
Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand sind konkrete Risiken aus der vergangenen oder der erwarteten künftigen Entwicklung nicht erkennbar, die den Fortbestand der Schloss Wachenheim AG nachhaltig gefährden oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinträchtigen könnten. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich insgesamt keine wesentlichen Veränderungen im Risikoprofil des Konzerns ergeben. Trotz aller Maßnahmen zur Reduzierung von Risiken können diese jedoch niemals völlig ausgeschlossen werden.
Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem
Ziele des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess, das alle rechnungslegungsrelevanten Prozesse umfasst, sind die Identifikation und die Bewertung von Risiken, die den Abschluss wesentlich beeinflussen können. Erkannte Risiken können durch die Einführung von Maßnahmen und die Implementierung von entsprechenden Kontrollen gezielt überwacht und gesteuert werden.
Prozessintegrierte und prozessunabhängige Kontrollen bilden die beiden Bestandteile des internen Überwachungssystems der Schloss Wachenheim AG. Neben dem Vier-Augen-Prinzip sind maschinelle IT-Prozesskontrollen und automatisierte Validierungs- und Plausibilitätsprüfungen wesentliche Teile der prozessabhängigen Kontrollen.
Die für die Rechnungslegung relevanten Kontrollen richten sich insbesondere auf Risiken wesentlicher Falschaussagen in der Finanzberichterstattung.
Die auf Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems der Schloss Wachenheim AG stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden. Daneben ist gewährleistet, dass Inventuren ordnungsgemäß durchgeführt und Vermögenswerte sowie Schulden im Jahresabschluss zutreffend angesetzt, ausgewiesen und bewertet werden.
Die Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung der Schloss Wachenheim AG umfassen beispielsweise die Analyse der Geschäftsentwicklung anhand spezifischer Kennzahlen, aber auch die Detailanalyse von Einzelsachverhalten. Die Trennung von Funktionen wie Verwaltung, Ausführung, Abrechnung und Genehmigung sowie deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen dienen der Vermeidung von Missbrauch. Das interne Kontrollsystem gewährleistet auch die Abbildung von Veränderungen im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld der Schloss Wachenheim AG sowie die Identifizierung und Umsetzung neuer bzw. geänderter gesetzlicher und anderer Vorschriften zur Rechnungslegung.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften im Schloss Wachenheim-Konzern einschließlich der Vorschriften zur Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) regeln die einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der in den Konzernabschluss einbezogenen inländischen und ausländischen Tochtergesellschaften. Dabei kommen ausschließlich solche IFRS zur Anwendung, die zum Zeitpunkt der Aufstellung von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der EU übernommen wurden.
Auf Konzernebene umfassen die spezifischen Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung die Analyse und gegebenenfalls die Anpassung der durch die Konzerngesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse unter Beachtung der von den Abschlussprüfern erstellten Berichte bzw. die hierzu geführten Abschlussbesprechungen. Daneben bestehen ein umfassender Katalog von Konzernvorgaben sowie ein vorgegebener Terminplan. Außerdem erfolgen auf Konzernebene auch die Aufbereitung und Aggregation von Daten für die Erstellung von Konzernlagebericht und Konzernanhang.
Die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems wird darüber hinaus durch externe Abschlussprüfer in Stichproben überprüft. Die Prüfung des Konzernabschlusses sowie der einbezogenen Gesellschaften stellt eine weitere wichtige, prozessunabhängige Überwachungsmaßnahme im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess dar. Daneben beurteilt der externe Konzernabschlussprüfer auch die Funktionsfähigkeit des Risikofrüherkennungssystems der Schloss Wachenheim AG. Der Abschlussprüfer berichtet dem Aufsichtsrat und dem Vorstand über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung der Abschlüsse.
Im Folgenden werden die Risiken und Chancen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Schloss Wachenheim-Konzerns haben können, beschrieben und erläutert. Diese betreffen grundsätzlich alle Segmente bzw. Konzernunternehmen, sofern nicht explizit anders erwähnt. Gewichtet mit den Eintrittswahrscheinlichkeiten können die größten Auswirkungen dabei aus den unter "Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen", "Branchenentwicklung", "Produktion und Beschaffung" sowie "Entwicklung von Fremdwährungen" dargestellten Risiken und Chancen resultieren.
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Unternehmen des Schloss Wachenheim-Konzerns erzielen den Großteil ihrer Umsatzerlöse auf ihren jeweiligen Heimatmärkten. Daneben sind jedoch auch die Exportaktivitäten zunehmend von Bedeutung und tragen zu einer entsprechenden Risikodiversifizierung bei.
Unsere Geschäftsentwicklung ist in hohem Maße von der Konsumlaune in diesen für uns wichtigen Märkten abhängig. Negative Entwicklungen der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, aber auch exogene Schocks (z.B. aus geopolitischen Unruhen oder Terroranschlägen, aber auch durch behördliche Anordnungen zur Pandemiebekämpfung) können sich nachteilig auf die privaten Konsumausgaben und damit auch auf unsere Geschäftsentwicklung auswirken. Dies gilt auch für mögliche Einfuhrrestriktionen hinsichtlich der von uns hergestellten bzw. vertriebenen Produkte. Umgekehrt können aus einer Erholung der Konjunktur auch positive Einflüsse resultieren. Für unsere Einschätzung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen verweisen wir auf den Wirtschaftsbericht, Abschnitt "Gesamtwirtschaftliche Entwicklung".
Negative Abweichungen von unseren Erwartungen hinsichtlich dieser Rahmenbedingungen können wesentliche finanzielle Auswirkungen haben. Insofern beobachten wir laufend die volkswirtschaftlichen, wirtschaftspolitischen und regulatorischen Rahmenbedingungen in den Heimatländern unserer Konzernunternehmen sowie in den für uns wichtigen Exportländern, um bei Bedarf frühzeitig und gezielt auf die sich unter Umständen sehr kurzfristig wandelnden Marktgegebenheiten reagieren zu können. Hieraus können sich für den Schloss Wachenheim-Konzern auch Chancen ergeben. Um die Risikopotenziale zu reduzieren, waren und sind unsere organisatorischen und/oder investiven Maßnahmen stets darauf ausgerichtet, die Fähigkeit der Konzernunternehmen zur Anpassung an sich schnell ändernde Markt- und Umfeldsituationen zu optimieren.
Die gesamtwirtschaftliche Lage in zahlreichen der für uns wichtigen Beschaffungs- und Absatzländern war bereits in 2019 von einer globalen Konjunkturabkühlung geprägt. Im ersten Kalenderhalbjahr 2020 haben dann die in vielen der für uns relevanten Ländern (d.h. Heimat- und Exportmärkte) erlassenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie unsere Geschäftsentwicklung zusätzlich gebremst. Die bereits im Risikobericht des Vorjahres erläuterten Risiken im Zusammenhang mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der entsprechenden Ausstrahlung auf die Konsumlaune der Verbraucher sind insofern eingetreten. Zwar haben sich die relevanten Indikatoren nach Beendigung des "Lockdown" wieder spürbar erholt. Dennoch könnte insbesondere eine neuerliche Verschärfung der Corona-Krise - etwa durch mögliche neue Einschränkungen bei wieder steigenden COVID-19-Fallzahlen - zu einer weiteren Abschwächung des Wirtschaftswachstums und einer erneuten Eintrübung der Verbraucherstimmung führen, was sich kurz- oder mittelfristig spürbar auf die Geschäftsentwicklung des Schloss Wachenheim-Konzerns auswirken könnte. Dies gilt auch für andere belastende Faktoren, wie beispielsweise geopolitische Spannungen, Handelskonflikte sowie Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem zum 31. Januar 2020 vollzogenen Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union, die nach wie vor existent sind, aktuell jedoch aufgrund der Corona-Krise weniger im Fokus stehen.
Branchenentwicklung
Die fortschreitende Konzentration und die Globalisierung in Handel und produzierender Industrie bieten für den Konzern Chancen und Risiken zugleich. Dem Druck auf die Verkaufspreise und Konditionen, der sich weiter fortsetzen wird, stehen Chancen wie der weitere Ausbau unseres Marken- und Handelseigen- markengeschäftes im In- und Ausland gegenüber.
Auf der Absatzseite bestehen die Risiken nach wie vor im weiterhin hohen Preisbewusstsein der Verbraucher, getrieben durch den verschärften Wettbewerb im Handel, sowie in der hohen Abhängigkeit von immer weniger, dafür aber immer größeren Kunden. Liefervereinbarungen sind üblicherweise nur für relativ kurze Zeiträume vereinbart und bergen insofern Prolongations- bzw. Beendigungsrisiken, die sich spürbar auf die Auslastung unserer Ressourcen sowie unsere Marktanteile auswirken können. Diese Marktgegebenheiten sind in unserer Branche immanent.
Die bestehende Konzentration unserer Absatzanteile auf die Heimatmärkte unserer Konzernunternehmen stellt für den Schloss Wachenheim-Konzern ein weiteres Risiko dar, dem wir mit einer Fokussierung auf den weiteren Ausbau unserer Exportaktivitäten begegnen.
Der Schutz sowie der weitere Ausbau von Bekanntheit, Image und Positionierung unserer Marken auf den von einer hohen Wettbewerbsintensität geprägten Absatzmärkten sind essenziell für die Geschäftsentwicklung der Unternehmensgruppe. Das Verpassen von Trends kann sich ebenso wie eine Verfehlung der Verbraucherpräferenzen nachteilig auf die geplante Geschäftsentwicklung und auf unsere Wettbewerbsposition auswirken.
Innovation ist für unser Geschäftsmodell ein zentraler Erfolgsfaktor. Neben dem rechtlichen Schutz der Marken haben daher laufende Marktforschungen und Studien im Hinblick auf deren Image, Design und Qualität eine hohe Priorität. Dadurch werden die Risiken und Chancen, die sich aus Veränderungen in den Markt- bzw. Verbrauchertrends ergeben, frühzeitig erkannt und in den eigenen Sortimenten umgesetzt. Daneben sind die laufende Beobachtung der Märkte und Medien sowie die Unterstützung der Markenentwicklung durch zielgerichtete Marketingmaßnahmen wesentliche Bestandteile unserer Markenführung. Erhöhte Wertminderungsrisiken für unsere Marken infolge der Corona-Krise sehen wir derzeit nicht.
Chancen können sich für den Konzern auch aus dem Ausbau des Endkundengeschäfts sowie einer wachsenden Bedeutung des Online-Handels ergeben. Die Möglichkeit, Einkäufe unabhängig von Standort und Ladenöffnungszeiten zu tätigen und die Waren bis nach Hause liefern zu lassen, wird von den Verbrauchern zunehmend geschätzt. Speziell während des "Lockdown" infolge der Corona-Pandemie hat dieser Vertriebsweg hohe Wachstumsraten verzeichnet, wobei die in dieser Zeit ebenfalls deutlich gestiegene Auslastung der Transport- und Zustelldienste zu längeren Lieferzeiten führte.
Produktion und Beschaffung
Im Produktionsbereich haben wir die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Ausfalls unserer Anlagen und damit verbundener Effizienzverluste durch kontinuierliche Modernisierung und Instandhaltung, Brandschutz- und andere Vorsorgemaßnahmen weitgehend reduziert. Teilweise können auch Produktionskapazitäten anderer Konzernunternehmen oder Externer kurzfristig genutzt werden. Zudem sind für Großschäden und Betriebsunterbrechungen entsprechende Versicherungen abgeschlossen.
Besondere Risiken liegen dagegen in der Preisentwicklung und der Verfügbarkeit von Wein, die in den letzten Jahren von hohen Volatilitäten geprägt waren. Als Naturprodukt hängen Preise und Qualität von den jeweiligen Ernten in den für uns relevanten Anbauregionen ab. Insbesondere die niedrigen Mengen der Ernte 2017 haben in den für uns relevanten Anbaugebieten zu deutlichen Preissteigerungen sowie einer Verknappung der Verfügbarkeit geführt, die sich aufgrund unserer Produktionsprozesse bis in das Geschäftsjahr 2019/20 hinein ausgewirkt haben. In 2018 hat sich die Situation dann spürbar entspannt, wohingegen sich die Ernte 2019 wieder leicht verteuerte. Wir stellen uns diesen Problemen einerseits mit langfristigen Lieferantenverbindungen, andererseits aber auch mit einer weiteren Diversifizierung der Einkaufsquellen, und wirken damit diesen Risiken entgegen. Chancen ergeben sich zudem aus der Möglichkeit, Weine aus Drittländern für Teile unseres Produktsortiments zu verarbeiten und unsere Beschaffungsquellen weiter zu diversifizieren.
Auch beim Warenumschließungsmaterial sowie bei den Hilfs- und Betriebsstoffen beobachten wir zunehmende Konzentrationstendenzen auf den entsprechenden Beschaffungsmärkten. Den damit verbundenen Preis- und Verfügbarkeitsrisiken begegnen wir mit einer konzernweiten globalen Einkaufsstrategie, längerfristigen Lieferverträgen sowie einer weitgehend zentralen Steuerung. Temporäre Engpässe gab es im ersten Quartal 2020 bei der Verfügbarkeit von Kapazitäten für Straßentransporte aus Ländern, die im besonderen Maße von der Corona-Pandemie betroffen waren, wie Italien oder Spanien. Aktuell sind erhöhte Lieferrisiken durch mögliche Unterbrechungen von Lieferketten infolge der Corona-Pandemie jedoch nicht erkennbar, können für die Zukunft aber nicht ausgeschlossen werden. Insofern beobachten wir die relevanten Märkte und Trends fortlaufend und reagieren kurzfristig und flexibel auf sich abzeichnende Tendenzen. Chancen ergeben sich hier durch eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten bei der Verbesserung bestehender und der Entwicklung neuer und innovativer Produkte.
Finanzierung
Die Schloss Wachenheim AG und ihre Tochtergesellschaften finanzieren sich im Wesentlichen durch kurz- und mittelfristige Bankkredite sowie durch Factoring und Leasing.
Die Bankkredite der Konzernunternehmen und deren sonstige zinsabhängige Kostenfaktoren (Factoring und Leasing) sind überwiegend mit kurzfristigen Zinsbindungen ausgestattet. In Abhängigkeit von der Entwicklung der Kapitalmarktzinsen ergeben sich hierdurch sowohl Chancen als auch Risiken. Weiterhin enthalten unsere Darlehensverträge teilweise marktübliche Vereinbarungen zur Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen (Covenants), deren Verletzung zu Konditionsverschlechterungen führt. Daneben kann eine Fortsetzung der Finanzierung einem Zustimmungsvorbehalt der finanzierenden Bank unterliegen. Der Vorstand überwacht die Covenants fortlaufend. Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden diese stets eingehalten; auf Basis unserer Planungen ist auch künftig nicht von einer Verletzung der Covenants auszugehen.
Derivative Finanzinstrumente setzen wir ausschließlich zur Risikoreduzierung ein, wobei sich Veränderungen der Kapitalmarktzinsen auf den beizulegenden Zeitwert dieser Finanzinstrumente und damit auf das Finanzergebnis auswirken. Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos bestand bis zum 30. Juni 2020 ein Zinscapgeschäft. Der Vorstand überwacht fortlaufend die Zinsentwicklung und schließt nach seiner Markteinschätzung gegebenenfalls weitere Sicherungsgeschäfte ab. Derivative Finanzinstrumente werden nur mit großen Banken geschlossen; insofern ist das hieraus resultierende Ausfallrisiko gering.
Die dauerhafte Liquiditätsversorgung stellen wir einerseits durch noch nicht ausgenutzte Kreditlinien (zum 30. Juni 2020 rund EUR 53 Mio.) und andererseits durch die Möglichkeit zur Emission von Eigen- bzw. Fremdkapitaltiteln sicher. Finanzmittelbedarf und Liquidität werden fortlaufend überwacht. Im Geschäftsjahr 2019/20 kam es wie im Vorjahr zu keinen Einschränkungen unserer Liquiditätsversorgung. Prolongationsrisiken im Zusammenhang mit Darlehensaufnahmen sind nicht erkennbar.
Für die Kreditaufnahmen in Ostmitteleuropa werden umfangreiche Sicherheiten gestellt. Der deutsche und der französische Teilkonzern erhalten alle kurz- und langfristigen Kredite ohne Sicherheiten.
Insgesamt betrachten wir den Konzern als solide und risikoarm finanziert.
Entwicklung von Fremdwährungen
Weitere Risiken und Chancen ergeben sich aus der Veränderung von Wechselkursen. Während in Deutschland und Frankreich Umsatzerlöse und Kosten überwiegend in der gleichen Währung anfallen, werden nicht unbeachtliche Teile des Beschaffungsvolumens der ostmitteleuropäischen Konzerngesellschaften im Euroraum bezogen. Damit hat die Kursentwicklung dort - wie auch bei unseren Kunden außerhalb des Euroraums - Auswirkungen auf die lokalen Einstandspreise und damit auch auf Margen bzw. Preisstellung unserer Produkte in diesen Ländern. Zum 30. Juni 2020 bestanden bei den Konzernunternehmen in Ostmitteleuropa Fremdwährungsforderungen im Gegenwert von EUR 6,2 Mio. (Vorjahr EUR 5,4 Mio.) und Fremdwährungsverbindlichkeiten von EUR 12,7 Mio. (Vorjahr EUR 12,3 Mio.). Daneben sind auch zahlreiche unserer Mietverträge in Polen - insbesondere für die eigenen Weinfachgeschäfte - auf Euro-Basis abgeschlossen.
Daneben können sich Währungsschwankungen auch aufgrund der Konzernfinanzierung von Tochtergesellschaften im ostmitteleuropäischen Teilkonzern auf das Finanzergebnis auswirken. Derartige Währungsschwankungen sind grundsätzlich in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Dagegen werden Währungseffekte, die sich aus der Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Konzerngesellschaften ergeben, im sonstigen Ergebnis erfasst und erst im Fall einer Entkonsolidierung in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.
Der Vorstand der Schloss Wachenheim AG sowie die Geschäftsleitungen der einzelnen Konzerngesellschaften überwachen die Entwicklung der relevanten Wechselkurse fortlaufend und schließen nach ihrer Markteinschätzung gegebenenfalls entsprechende Sicherungsgeschäfte (Options- oder Termingeschäfte) ab. Dennoch können sich Fremdwährungsschwankungen spürbar auf die Ertragslage des Konzerns auswirken.
Ausfallrisiken
Das Ausfallrisiko aus Forderungen und anderen finanziellen Vermögenswerten besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners und daher maximal in der Höhe der positiven Zeitwerte gegenüber den jeweiligen Kontrahenten.
Derartigen Risiken begegnen wir mit einer Vielzahl präventiver Kontrollmaßnahmen. Hierzu zählen eine laufende Prüfung und Überwachung von Bonität und Zahlungsverhalten unserer Kunden sowie die Definition von Obergrenzen für Forderungen (Kreditlimite). Weiterhin liegen für einen Teil unserer Forderungen Sicherheiten vor, sowohl in Form dinglicher Sicherheiten als auch durch Warenkreditversicherungen oder Delkrederevereinbarungen.
Risiken aus originären Finanzinstrumenten wird durch gebildete Wertberichtigungen hinsichtlich möglicher Forderungsausfälle Rechnung getragen. Darüber hinaus werden derartige Risiken durch den Einsatz von Factoring reduziert.
Insgesamt können sich aus möglichen Ausfällen hohe Auswirkungen für die Unternehmen der Schloss Wachenheim-Gruppe ergeben. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird jedoch als gering eingeschätzt. Wesentliche neue oder erhöhte Risiken infolge der Corona-Krise sehen wir derzeit nicht.
Qualität
Eine dauerhaft hohe Qualität unserer Produkte ist von großer Bedeutung für den Unternehmenserfolg. Qualitätsminderungen können zu absatzmindernden Imageverlusten führen. Aus diesem Grund liegt ein erhebliches Augenmerk darauf, die hohen Qualitätsstandards konzernweit durch geeignete und kontinuierlich verbesserte Maßnahmen unseres Qualitätsmanagements sicherzustellen. Diese reichen von Audits bei unseren Weinlieferanten über Wareneingangskontrollen bis hin zu eigenen und externen Laboranalysen unserer Fertigerzeugnisse. Daneben sind Notfall- und Krisenmanagementsysteme implementiert, die maßgeblich zu einer Begrenzung möglicher Schäden beitragen.
Das Qualitätsmanagement in den Konzernunternehmen wird fortlaufend auch durch externe Zertifizierungen überprüft, wie beispielsweise nach International Featured Standards (IFS) Food. Wir arbeiten weiter konsequent an der Qualitätssteigerung unserer Produkte und Optimierung unserer Sicherheitsstandards und erhöhen so die Chancen für unsere Unternehmensgruppe, bei gleichzeitiger Minimierung der Risiken.
Der Eintritt eines Krisenfalls könnte hohe finanzielle Auswirkungen für die Unternehmensgruppe haben. In Anbetracht der getroffenen Maßnahmen schätzen wir die Eintrittswahrscheinlichkeit derartiger Schadensfälle und damit die verbleibenden Risiken jedoch als sehr gering ein.
Rechtliche Risiken
Ebenso ergeben sich Risiken aus unerwarteten Gesetzesänderungen hinsichtlich der Beschaffenheit und Inverkehrbringung unserer Produkte. Auch aus der veränderten Auslegung bestehender Gesetze und Verordnungen durch die Lebensmittel- und Weinüberwachungsbehörden können sich neue Risiken ergeben. Dies schließt Änderungen bei der Verbrauchsbesteuerung der von uns hergestellten bzw. in Verkehr gebrachten Waren in den für uns relevanten Absatzländern sowie geänderte Deklarationspflichten im In- und Ausland ein. Risiken können schließlich auch aus Verschärfungen der für die Vermarktung und Bewerbung unserer Produkte relevanten Rahmenbedingungen resultieren. Wir sind bestrebt, diese Risiken durch regelmäßigen Kontakt und Meinungsaustausch mit den staatlichen Instanzen und über die aktive Mitwirkung in unseren Branchenverbänden im In- und Ausland vorzeitig zu erkennen bzw. unerwünschten Entwicklungen entgegenzuwirken. Derzeit sind in den rechtlichen Rahmenbedingungen keine wesentlichen Risiken erkennbar.
Produkt-, Haftungs- und Umweltrisiken begrenzen wir mit Hilfe unserer Qualitätssicherung, die in unserem Qualitätsmanagementhandbuch definiert ist. Zusätzlich reduzieren Versicherungen die finanziellen Folgen eventueller Schäden. Der Umfang der Versicherungen, mit denen verbleibende Restrisiken begrenzt oder ganz ausgeschlossen werden sollen, wird regelmäßig überprüft.
Um Risiken aus privat-, wettbewerbs-, datenschutz-, patent-, marken-, steuer- und zollrechtlichen Sachverhalten, Regelungen und Gesetzen zu begrenzen, überwachen wir fortlaufend und sorgfältig die Einhaltung unserer Verpflichtungen und stützen unsere Entscheidungen auch auf den Rat externer Sachverständiger.
Es sind keine wesentlichen rechtlichen Risiken erkennbar, die nicht im Rahmen von bilanzieller Vorsorge abgedeckt sind. Insgesamt beurteilen wir die verbleibenden Risiken als gering.
Personal
Der Erfolg des Schloss Wachenheim-Konzerns ist wesentlich von der Qualifikation und der Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Konzernunternehmen abhängig. Risiken können einerseits aus der Fluktuation, andererseits aus einem zunehmenden Mangel an verfügbaren Fach- und Führungskräften resultieren.
Mit umfassenden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, leistungsgerechten Vergütungen sowie einer vorausschauenden Nachfolgeplanung werden diese Risiken begrenzt. Ziel ist es, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauerhaft an das Unternehmen zu binden. Zugleich ist dies - neben guten Arbeitsbedingungen und Mitarbeiterzufriedenheit - notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Unternehmensgruppe. Insofern motivieren wir unsere Mitarbeiter auch, diese Entwicklung über ein betriebliches Vorschlagswesen mit Verbesserungsvorschlägen und neuen Ideen mitzugestalten, wodurch sich wiederum Chancen ergeben.
Insgesamt sehen wir im Bereich Personal keine wesentlichen Risiken und schätzen die verbleibenden Risiken als gering ein.
Informationstechnologie (IT)
Die Geschäftsprozesse der Schloss Wachenheim AG und ihrer Konzerngesellschaften werden in hohem Maße durch IT-Systeme gestützt. Durch die hierdurch erzielbaren Verbesserungen der Prozessabläufe ergeben sich einerseits Chancen, andererseits können Störungen oder Ausfälle derartiger Systeme zu spürbaren Beeinträchtigungen der Geschäftsprozesse sowie der Auftragsabwicklung führen.
Die Minimierung dieser Risiken hat daher für das Unternehmen einen hohen Stellenwert. Die IT- Verfügbarkeit wird durch Redundanz relevanter Systeme sichergestellt; Risiken aus Hacking- oder Virenangriffen begegnen wir mit entsprechenden Sicherheitskonzepten. Umfassende Berechtigungs- und Verschlüsselungskonzepte dienen der Sicherstellung der Vertraulichkeit schutzbedürftiger Daten. Weiterhin haben wir technische und organisatorische Vorkehrungen zur Vermeidung von Datenverlusten implementiert, wie beispielsweise redundante Datenhaltung und Backup-Pläne. Laufende Schulungen halten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem technisch neuesten Stand. Schließlich werden auch in diesem Bereich die finanziellen Folgen etwaiger Schäden durch entsprechende Versicherungen reduziert.
Aufgrund der implementierten Sicherheitskonzepte sehen wir in diesem Bereich aktuell keine wesentlichen Risiken.
Sonstige Risiken
Weitere wesentliche Risiken sind nach unserer Einschätzung nicht gegeben.
AUSBLICK
Das Geschäftsjahr 2019/20 war im ersten Halbjahr einerseits geprägt durch eine herausragende Geschäftsentwicklung im ostmitteleuropäischen Teilkonzern, andererseits aber auch durch organisch rückläufige Absatz- und Umsatzentwicklungen in Deutschland und Frankreich in einem zunehmend herausfordernden Marktumfeld. Im zweiten Halbjahr wurde die gesamtwirtschaftliche Entwicklung auf den Heimatmärkten unserer Konzernunternehmen sowie auf wichtigen Exportmärkten erheblich durch die Maßnahmen belastet, die zur Eindämmung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus getroffen wurden.
Dabei hat der zeitweise verordnete "Lockdown" unsere Vertriebswege national und international in unterschiedlichem Ausmaß getroffen. So war der Lebensmittelhandel in den meisten Ländern grundsätzlich nicht von Schließungsanordnungen, jedoch zeitweise durch Beschränkungen in der maximal zulässigen Zahl an Kunden in den Läden sowie von gestiegenen Hygieneanforderungen, betroffen. Die weltweit erlassenen Kontaktbeschränkungen führten allerdings zu Absagen von privaten und öffentlichen Veranstaltungen und Feierlichkeiten und damit zu einem weitgehenden Wegfall der Hauptverwendungsanlässe für zahlreiche unserer Produkte. Dies hat insbesondere in Frankreich zu einem generellen Einbruch des Sparkling-Marktes geführt, dem auch wir uns in dieser Zeit nicht entziehen konnten. Starke Einbußen hatten auch Hotellerie und Gastronomie zu verzeichnen, beides für uns wichtige Kundengruppen, die ihre Geschäftstätigkeit über viele Wochen hinweg entweder gar nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen ausüben konnten, was sich entsprechend spürbar auf unsere Absatz- und Umsatzentwicklung ausgewirkt hat.
Unsere eigenen Weinfachmärkte in Deutschland waren, von Ausnahmen abgesehen, nicht von Schließungsanordnungen betroffen; gleichwohl waren die Filialverkäufe infolge einer allgemeinen Kaufzurückzahlung zeitweise spürbar rückläufig. In Polen, wo unsere Weinfachgeschäfte in der Regel in großen Shopping-Malls gelegen sind, deren übrige Geschäfte während des "Lockdown" zum überwiegenden Teil schließen mussten, waren auch unsere Filialen aufgrund der fehlenden Kundenfrequenzen über mehrere Wochen weitgehend geschlossen. Positiv entwickelt hat sich dagegen das Online-Geschäft, das in Zeiten des "Lockdowns", aber auch in den Wochen danach, erfreuliche Zuwächse verzeichnet hat.
Obwohl sich das wirtschaftliche Umfeld des Schloss Wachenheim-Konzerns nach den schrittweise umgesetzten Lockerungen zum Ende des Geschäftsjahres 2019/20 wieder spürbar aufgehellt hat, verbleiben weiterhin große Unsicherheiten hinsichtlich der Verbraucherstimmung. So waren infolge der Krise die Erwerbstätigenzahlen in vielen Ländern rückläufig; in Deutschland ist daneben die Zahl der Beschäftigten in Kurzarbeit zeitweise auf ein Allzeithoch gestiegen. Für zahlreiche Branchen ist absehbar, dass das Beschäftigungsniveau der Vor-Krisenzeit zumindest kurzfristig nicht wieder erreicht wird. Dies belastet entsprechend die verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte, die nur teilweise durch umfassende Konjunkturmaßnahmen (wie beispielsweise in Deutschland der temporären Senkung der Mehrwertsteuer oder der für 2020 zugesagte Familienbonus) kompensiert werden. Entscheidend wird die Verbraucherstimmung auf den für uns relevanten Märkten jedoch davon abhängen, wie sich die COVID-19-Fallzahlen in den nächsten Monaten entwickeln, und ob wieder verschärfende Maßnahmen zur Eindämmung einer weiteren Verbreitung des Virus angeordnet werden müssen. Derartige Einschränkungen könnten insbesondere das für uns wichtige Jahresendgeschäft beeinträchtigen.
Mit Blick auf die für uns relevanten Marktsegmente erwarten wir weiterhin unterschiedliche Entwicklungen. So waren die Märkte für Sekt, Schaumwein und Perlwein in Deutschland und Frankreich in den letzten Jahren mengenmäßig stabil bis leicht rückläufig. Dieser Trend wird sich nach unserer Einschätzung auch in 2020/21 fortsetzen. Eine positive Dynamik sehen wir dagegen weiterhin insbesondere bei entalkoholisierten Getränken in Deutschland. Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Situation in vielen Ländern Ostmitteleuropas und daraus resultierend erwarteter rückläufiger Tendenzen beim privaten Konsum werden dort insbesondere die Kategorien Wein, Cider und Brandy in nächster Zeit unter Druck stehen. Hinzu kommt, dass sich der Wechselkurs des polnischen Zloty seit dem ersten Quartal 2020 spürbar abgeschwächt hat, was unsere Geschäftsentwicklung in Polen ebenfalls belasten wird.
Unter der Annahme, dass die COVID-19-Fallzahlen beherrschbar bleiben und keine gegenüber der aktuellen Situation deutlich schärferen Maßnahmen (wie beispielsweise ein zweiter "Lockdown") erlassen werden, gehen wir für das Geschäftsjahr 2020/21 konzernweit von stabilen Absatzvolumina aus. Getragen wird diese Entwicklung von Steigerungen in Deutschland, und zwar sowohl im Markenbereich, als auch bei den Handelseigenmarken. Daneben stehen dort auch neue und innovative Produkte im Fokus unserer Strategie, die sich jedoch in 2020/21 noch nicht relevant auf die Absatzmengen auswirken werden. Zur Stützung dieser Strategie planen wir weiterhin umfangreiche Marketing- und Werbeaktivitäten. Im Mittelpunkt unserer Aktivitäten in Deutschland steht dabei unsere im Sommer 2020 weiterentwickelte Medienkampagne für Light Live, die neben TV-Werbungen mit einem neu produzierten Spot auch umfassende Online- und Social-Media-Aktivitäten umfasst. In Frankreich erwarten wir dagegen leicht rückläufige Absatzmengen, bedingt durch die auf dem dortigen Inlandsmarkt sowie in wichtigen Exportländern immer noch spürbaren Nachwirkungen der Corona-Krise. Auch in Ostmitteleuropa gehen wir davon aus, dass wir das hohe Absatzniveau des Geschäftsjahres 2019/20 in 2020/21 nicht wieder erreichen werden.
Entsprechend der Absatzentwicklung erwarten wir - unter den genannten Prämissen - auch bei den Umsatzerlösen konzernweit eine weitgehend stabile Entwicklung.
Für die Ernte 2020 gehen wir derzeit von weitgehend stabilen Weinpreisen aus. Bei den übrigen Umschließungsmaterialien sowie den Sach- und Personalkosten erwarten wir konzernweit insgesamt moderate Steigerungen.
Für das Geschäftsjahr 2020/21 planen wir weitere Investitionen - insgesamt rund EUR 12 Mio. - mit dem Ziel, Qualität und Effizienz der Produktion und unserer betrieblichen Prozesse weiter zu optimieren. Im Mittelpunkt stehen dabei der Ausbau und die Modernisierung unserer Kapazitäten in allen operativen Teilkonzernen. Auch für den weiteren Kauf von Marken und Unternehmen sind wir nach wie vor offen, sofern dies in die Gesamtstrategie der Unternehmensgruppe passt.
Auf der Finanzierungsseite rechnen wir mit einem anhaltend niedrigen Zinsniveau. Belastend wirkt jedoch eine spürbare Abschwächung des Zloty-Kurses seit März 2020. Die Entwicklung der Wechselkurse der für uns relevanten Währungen Ostmitteleuropas werden wir weiterhin aufmerksam beobachten und gegebenenfalls entsprechende Sicherungsmaßnahmen umsetzen.
Summa summarum erwarten wir neben konzernweit stabilen Absätzen und Umsatzerlösen für das Geschäftsjahr 2020/21 im Schloss Wachenheim-Konzern ein operatives Ergebnis (EBIT) in einer Bandbreite zwischen EUR 18,0 und EUR 20,0 Mio. und einen Konzernjahresüberschuss zwischen EUR 12,5 Mio. und EUR 14,5 Mio. Dabei gehen wir in Deutschland und Frankreich jeweils von einem leichten Anstieg dieser Ergebnisgrößen aus, während in Ostmitteleuropa eine leicht rückläufige Entwicklung erwartet wird.
Analog der Entwicklung für den deutschen Teilkonzern erwarten wir auch für die Schloss Wachenheim AG im Geschäftsjahr 2020/21 leicht höhere Absatzmengen und hierzu proportional steigende Umsatzerlöse. Ferner gehen wir für den Jahresabschluss nach HGB von einem leicht höheren operativen Ergebnis sowie einem entsprechend steigenden Jahresüberschuss aus.
Wir weisen allerdings darauf hin, dass diese Prognosen unter der Annahme stehen, dass keine wesentlichen neuen bzw. verschärfenden Einschränkungen zur Eindämmung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus erforderlich werden. Sollten derartige Maßnahmen erlassen werden, kann sich dies spürbar auf unsere Geschäftsentwicklung und damit auch auf diese Prognose auswirken. Daneben können auch weitere äußere Einflüsse, insbesondere aus der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie aus der Entwicklung der Währungen in Ostmitteleuropa, diese Prognose in die eine oder andere Richtung beeinflussen.
ZUSAMMENGEFASSTE NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Einleitung
Gemäß § 315b Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 298 Abs. 2 HGB veröffentlichen wir im zusammengefassten Lagebericht eine zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung, in der wir über Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, Produktsicherheit und Qualitätsmanagement sowie über Compliance-Aspekte (einschließlich Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung) der Schloss Wachenheim AG sowie des Schloss Wachenheim-Konzerns berichten.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der Angaben zum Geschäftsmodell (§ 289c Abs. 1 HGB) auf den Abschnitt "Grundlagen der Schloss Wachenheim AG und des Konzerns" verwiesen.
Die in diesem Abschnitt dargestellten Kenngrößen und Indikatoren werden nicht zur Steuerung des Schloss Wachenheim-Konzerns bzw. der Schloss Wachenheim AG eingesetzt, sondern dienen vielmehr der Unterstützung unserer Aktivitäten innerhalb einzelner Abteilungen oder Bereiche. Hinsichtlich unserer Steuerungsgrößen verweisen wir zusätzlich auf den Abschnitt "Grundlagen der Schloss Wachenheim AG und des Konzerns" - "Steuerungssystem".
Nachhaltigkeitsstrategie
Nachhaltigkeit und verantwortungsbewusstes Handeln sind in der Schloss Wachenheim-Gruppe ein fester Bestandteil unseres täglichen Handelns. Wir orientieren unsere Geschäftstätigkeit an den Rechtsordnungen der verschiedenen Länder, aus denen sich für die Konzernunternehmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im In- und Ausland vielfältige Pflichten ergeben, und wägen dabei ökonomischen Erfolg, soziale Gerechtigkeit und ökologische Verträglichkeit sorgfältig gegeneinander ab.
Als Unternehmensgruppe, deren Geschäftsmodell auf dem Naturprodukt Wein basiert, sehen wir uns in einer besonderen Verantwortung gegenüber Mensch und Natur. Insofern sind der Schutz der hierfür notwendigen Ressourcen Wasser, Boden und Luft sowie die sparsame Nutzung von Rohstoffen und Energie wesentlicher Bestandteil unserer Geschäftspolitik.
Mit ihren Marken und Produkten sind unsere Konzernunternehmen zum Teil seit vielen Jahrzehnten fest auf ihren jeweiligen Märkten etabliert. Diese unterscheiden sich jedoch nicht nur hinsichtlich ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, sondern auch in den jeweiligen Marktgegebenheiten und Konsumgewohnheiten. Entsprechend gibt es deutliche Unterschiede bei den Sortimenten sowie bei der Wertschöpfungstiefe unserer Konzernunternehmen.
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| • | So produzieren und vertreiben wir in Deutschland neben Sekt, Schaumwein und Perlwein insbesondere auch entalkoholisierte Produkte, weinhaltige Cocktailgetränke sowie Kindergetränke. Daneben sind wir mit dem VDP-Weingut Reichsgraf von Kesselstatt auch in der Erzeugung von Premiumweinen sowie mit Rindchen's Weinkontor und mit Vino im Weinhandel aktiv, was jedoch insgesamt weniger als 10 % an unserem Absatzvolumen im deutschen Teilkonzern repräsentiert. |
| • | In Frankreich umfasst das Produktions- und Absatzportfolio der Companie Française des Grands Vins S.A. demgegenüber zum weit überwiegenden Teil Sekt und Schaumwein (Vins Mousseux und Vins Mousseux de Qualite) und nahezu keine fremdbezogenen Fertigerzeugnisse. |
| • | In Ostmitteleuropa liegt der Anteil an Handelswaren bzw. fremdgefüllten Erzeugnissen dagegen deutlich höher als in den übrigen operativen Teilkonzernen. Neben Sparklings und Wein umfasst das Sortiment dort insbesondere auch Spirituosen, Cider sowie Kindergetränke. |
Aufgrund dieser Heterogenität erfolgt die operative Steuerung unseres Konzerns weitgehend dezentral in den drei Teilkonzernen Deutschland, Frankreich und Ostmitteleuropa. Die operative Führung der Geschäfte unter Beachtung der anwendbaren Rechtsvorschriften und nach den Grundsätzen einer nachhaltigen Unternehmensführung obliegt dabei den jeweiligen Geschäftsleitungsorganen der Tochtergesellschaften. Die hierzu herangezogenen Kennzahlen und Indikatoren sind dementsprechend auch nicht im gesamten Konzern vereinheitlicht, sondern werden lokal definiert, erhoben und analysiert. Mitglieder des Vorstands der Schloss Wachenheim AG sind in den Aufsichts- und Kontrollgremien der wesentlichen Konzerngesellschaften vertreten und stellen auf diese Weise eine laufende Überwachung sowie eine beratende Begleitung der jeweiligen Geschäftsleitungsorgane sicher.
Die dezentrale Organisationsstruktur bestimmt auch den Prozess unserer Wesentlichkeitsanalyse. Bei der Auswahl der zu berichtenden nichtfinanziellen Themen haben wir uns überwiegend auf die Einschätzung der für die einzelnen Aspekte Verantwortlichen bei den einzelnen Konzernunternehmen gestützt, wo teilweise auch bereichsübergreifende Workshops durchgeführt wurden.
Entsprechend der Anforderungen des § 289c HGB wurden dabei die folgenden Aspekte als wesentlich für die Schloss Wachenheim AG bzw. den Schloss Wachenheim-Konzern identifiziert:
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| • | Umweltbelange |
| • | Arbeitnehmerbelange |
| • | Produktsicherheit und Qualitätsmanagement |
| • | Sozialbelange |
| • | Compliance (einschließlich Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung) |
Im Rahmen unserer Wesentlichkeitsanalyse wurde auch geprüft, inwieweit wesentliche Risiken im Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit, unseren Geschäftsbeziehungen, unseren Produkten und Dienstleistungen existieren, die sehr wahrscheinlich negative Auswirkungen auf nichtfinanzielle Aspekte haben können. Derartige Risiken haben wir dabei nicht festgestellt.
Bei der nichtfinanziellen Erklärung wurde kein Rahmenwerk im Sinne des §289d HGB herangezogen, da vor dem Hintergrund der gesetzlich vorgegebenen Wesentlichkeitsdefinition eine individuelle Berichterstattung über die wesentlichen nichtfinanziellen Aspekte in Übereinstimmung mit den Vorgaben des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes sachgerechter erscheint.
Umweltbelange
Auch wenn der Schloss Wachenheim-Konzern keine Produktionsverfahren einsetzt, die die Umwelt gefährden könnten, genießt der Umweltschutz an all unseren Standorten besondere Aufmerksamkeit. Wir entwickeln unsere Umweltschutzmaßnahmen kontinuierlich weiter und haben in allen Bereichen eine hohe Sensibilität für dieses Thema.
Der Schutz natürlicher Ressourcen sowie die sparsame Nutzung von Rohstoffen sind daher wichtige Bestandteile unserer Geschäftspolitik: Die Herstellung unserer Produkte mittels moderner, umweltschonender Produktionsverfahren gehört ebenso dazu wie beispielsweise Umweltschutzmaßnahmen bei Verpackungen oder moderne Logistikkonzepte. Verminderter Energieaufwand, eine Reduzierung der Geräuschentwicklung unserer Produktionsanlagen und eine Minimierung der Schadstoffemissionen sind in allen Bereichen Leitlinien unseres Handelns.
Die Tätigkeitsprofile der einzelnen Gesellschaften des Schloss Wachenheim-Konzerns bzw. deren Betriebsstätten (von der Weinerzeugung über die Weinverarbeitung bis hin zu reinen Handelsgesellschaften) unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Energieintensität deutlich. Entsprechend erfolgt die Festlegung von Umwelt- und Energiemanagementzielen dezentral und in Abhängigkeit der entsprechenden Produktionsprogramme bzw. Leistungsspektren.
Der mit Abstand größte Energieeinsatz entfällt hierbei auf unsere Produktionsstandorte, wobei dieser in Abhängigkeit von den Produktionsprogrammen auch hier stark differiert. Beispielsweise ist die Herstellung von entalkoholisierten Produkten im Vergleich zur klassischen Sektproduktion energieintensiver. Aber auch Veränderungen bei der Wertschöpfungstiefe, bei Losgrößen sowie bei der Anzahl von Produktvarianten führen durch Veränderungen in Maschineneinsatz und Reinigungszyklen zu Veränderungen in unseren Energiekennzahlen. Insofern schwanken die durchschnittlichen Energie- und Wasserverbräuche unserer größten Produktionsbetriebe pro hergestellter 1/1-Flasche zwischen 0,11 und 0,16 kWh bzw. zwischen 0,5 und 1,6 Litern.
Zielsetzung der Schloss Wachenheim AG und ihrer Tochtergesellschaften ist es, den Energiebedarf und damit die CO 2-Emissionen so weit wie möglich zu reduzieren. Dies erfolgt in den relevanten Betrieben auf Basis strategischer Energieziele, die aus bereinigten Verbrauchsdaten der Vergangenheit abgeleitet und von den obersten Führungsebenen der jeweiligen Konzerngesellschaften jährlich festgelegt und nachfolgend überwacht bzw. analysiert werden.
Auch bei Investitionsentscheidungen wird darauf geachtet, dass die Anlagen einen hohen Grad an Energieeffizienz aufweisen und gleichzeitig wirtschaftlichen Grundsätzen entsprechen. Beim Einkauf von Energieträgern stellen wir sicher, dass diese in möglichst hohem Maße klimaneutral produziert werden. Wir arbeiten laufend an der weiteren Optimierung unserer Produktion sowie der Identifizierung von Potenzialen zur Einsparung von Energie.
Unsere Produktionsbetriebe in Deutschland haben ein Energiemanagementsystem implementiert und sind nach ISO 50001 zertifiziert. Am Standort Trier, wo wir uns auch im regionalen Energieeffizienz-Netzwerk engagieren, wurden auch im Geschäftsjahr 2019/20 diverse Einzelprojekte zur Reduzierung unseres Energiebedarfs umgesetzt. Hier sind insbesondere die Neuanschaffung hocheffizienter Pumpen und andere Maschinenoptimierungen zu nennen. Ferner haben wir - zur Verbesserung der Kommunikation zwischen "Energieteam" und Fachabteilungen und zur Identifizierung weiterer Potenziale - mehrere "Energiescouts" benannt.
Arbeitnehmerbelange
Motivierte Fach- und Führungskräfte, die sich eng mit dem Unternehmen und seinen Zielen verbunden fühlen, bilden im Konzern der Schloss Wachenheim AG eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung. Damit wir für alle Aufgaben die besten Talente gewinnen, halten und weiterqualifizieren können, schaffen wir Rahmenbedingungen, die alle Mitarbeiter dabei unterstützen, optimale Leistungen für den Erfolg der Konzernunternehmen zu erbringen.
Unsere Firmenkultur, die auf offener Kommunikation, gegenseitiger Wertschätzung, Chancengleichheit und Vielfalt basiert, ist die Basis für eine erfolgreiche, vertrauens- und respektvolle Zusammenarbeit. Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, Alter, Abstammung, Religion, Behinderungen oder anderer durch Gesetze geschützte Merkmale werden in den Unternehmen des Schloss Wachenheim-Konzerns nicht geduldet. Vielmehr sehen wir in einer von Vielfalt geprägten Mitarbeiterstruktur einen wichtigen Erfolgsfaktor für unsere Unternehmensgruppe.
Im Geschäftsjahr 2019/20 waren im Schloss Wachenheim-Konzern durchschnittlich 1.615 (Vorjahr 1.418) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Der Anstieg steht überwiegend im Zusammenhang mit dem Erwerb der Vino Weinhandels GmbH, Burg Layen/Deutschland, sowie der Implementierung des eigenen Vertriebsaußendienstes im Geschäftsjahr 2019/20 in Deutschland. Bei der Schloss Wachenheim AG beträgt die Zahl der durchschnittlich Beschäftigten 241 (Vorjahr 230).

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Attraktivität unserer Konzernunternehmen als Arbeitgeber weiter auszubauen, um in Zeiten des Fachkräftemangels hoch qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen, zu motivieren und zu entwickeln. Zur Kontaktaufnahme zu potenziellen neuen Mitarbeitern nutzen wir sowohl Printmedien als auch digitale Plattformen sowie externe Dienstleister und Recruitingmessen. Daneben haben wir im September 2019 erstmals einen Azubi-Tag in Trier organisiert, in dessen Rahmen wir zahlreichen jungen Menschen einen umfassenden Einblick in unsere Ausbildungsgänge geben konnten.
Ein wichtiger Fokus unserer Personalstrategie liegt speziell in Deutschland nach wie vor auf der klassischen Berufsausbildung. Unser Ziel ist es, junge Menschen gut auszubilden und ihnen damit Chancen für eine berufliche und persönliche Entwicklung zu eröffnen. Zurzeit absolvieren bei den Konzerngesellschaften in Deutschland insgesamt 32 junge Frauen und Männer (davon 23 bei der Schloss Wachenheim AG) in den Ausbildungsberufen Industriekaufmann/-frau, Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel, Industriemechaniker/-in, Weintechnologe/-in, Winzer/-in, Fachkraft für Lagerlogistik, Fachinformatiker/-in für Systemintegration bzw. Anwendungsentwicklung, Elektroniker/-in für Betriebstechnik sowie Maschinen- und Anlagenführer/-in ihre Berufsausbildung. Von diesen Auszubildenden übernehmen wir jedes Jahr zahlreiche Mitarbeiter nach Abschluss ihrer Berufsausbildung in ein festes Anstellungsverhältnis. Weiterhin ermöglichen wir regelmäßig Schülern und Studenten Einblicke in verschiedene unserer Tätigkeitsbereiche in Form von Praktika und unterstützen sie dadurch bei ihrer Berufsorientierung.
Zum 30. Juni 2020 sind 85 (Vorjahr 61) der bei der Schloss Wachenheim AG Beschäftigten jünger als 30 Jahre; konzernweit sind dies 303 (Vorjahr 245) Mitarbeiter. Daneben sind wir aber auch besonders stolz darauf, zahlreiche Mitarbeiter zu beschäftigen, die bereits seit vielen Jahren für die Unternehmensgruppe tätig sind. So beschäftigen wir bei der Schloss Wachenheim AG 68 (Vorjahr 72) und konzernweit 176 (Vorjahr 167) Mitarbeiter mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 25 Jahren. Diese Vielfalt aus Jugend und Erfahrung ermöglicht es uns, in einem zunehmend wettbewerbsintensiven Umfeld erfolgreich zu agieren und dabei auch in Zukunft unsere Position weiter zu festigen.
Über den Anteil an Frauen in Führungspositionen bei der Schloss Wachenheim AG (Zielgröße sowie tatsächlich erreichter Anteil) wird in der zusammengefassten Erklärung zur Unternehmensführung für die Schloss Wachenheim AG und den Schloss Wachenheim-Konzern berichtet. Insgesamt beträgt der Anteil weiblicher Beschäftigter an der Gesamtbelegschaft zum Stichtag 30. Juni 2020 bei der Schloss Wachenheim AG rund 37 % (Vorjahr 36 %) und konzernweit 43 % (Vorjahr 40 %).
Eine weitere Zielsetzung ist eine attraktive, markt- und leistungsgerechte Entlohnung aller Mitarbeiter, die sich am Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Mitarbeiters sowie der Gegebenheiten der lokalen Arbeitsmärkte orientiert. Im Falle tariflicher Bindungen werden in vielen Fällen freiwillige Zulagen gewährt. Weitere Sonderleistungen umfassen - je nach Beschäftigungsland und Konzerngesellschaft - beispielsweise freiwillige Beiträge zur Altersversorgung, Zuschüsse zu sportlichen Aktivitäten, Jubiläumzuwendungen, eine Gruppenunfallversicherung und vieles mehr.
Weiterhin fördern wir die Beteiligung unserer Mitarbeiter am Unternehmen. Rund die Hälfte der bezugsberechtigten Mitarbeiter haben im Geschäftsjahr 2019/20 das Angebot genutzt, Aktien der Schloss Wachenheim AG zu besonderen Mitarbeiterkonditionen zu erwerben (§ 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG). Insgesamt erwarben die Mitarbeiter 7.200 Aktien.
Neben Vergütungsaspekten legen Mitarbeiter zunehmend Wert auf moderne und flexible Arbeitsbedingungen sowie eine Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ("Work Life-Balance"). Zeitkontensysteme, Vertrauensarbeitszeit, aber auch mobiles Arbeiten und Teilzeitregelungen gehören hier zu den Angeboten, die unsere Mitarbeiter in Abhängigkeit von Funktion, Arbeitsaufgaben und Beschäftigungsland in unterschiedlichem Maße nutzen können.
Daneben bestehen für die Mitarbeiter verschiedene Möglichkeiten zur Weiterbildung und Weiterqualifizierung, was in Anbetracht unserer Unternehmensgröße sowie der Vielfalt der Arbeitsgebiete überwiegend auf Basis individueller Vereinbarungen erfolgt. Dies eröffnet den Mitarbeitern Möglichkeiten zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung und bildet für uns gleichzeitig eine wichtige Basis für die Gewinnung von qualifizierten Mitarbeitern aus den eigenen Reihen für vakante Schlüssel- und Führungspositionen.
Die Erhaltung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz genießt in allen Konzernunternehmen höchste Priorität. Hierzu zählen - neben der Beachtung sämtlicher Vorschriften zur Arbeitssicherheit - auch präventive Maßnahmen wie Vergünstigungen in verschiedenen Fitness-Studios oder der kostenlosen Bereitstellung von Obst oder Mineralwasser bei der Schloss Wachenheim AG. Weiterhin sind hier Maßnahmen zur Arbeitsplatzgestaltung bei Mitarbeitern mit gesundheitlichen Einschränkungen zu nennen.
Im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens können Mitarbeiter ihr Know-How und ihre Kreativität zur Erschließung neuer Geschäftspotenziale bzw. zur Verbesserung bestehender Abläufe und Prozesse einbringen. In einem strukturierten Prozess werden die eingebrachten Ideen geprüft und bewertet und umgesetzte Verbesserungsvorschläge entsprechend prämiert.
Mitarbeiterbefragungen sowie individuelle Feedbackgespräche unterstützen bei der Weiterentwicklung unserer Führungskultur und dokumentieren das Interesse und die Bereitschaft der Belegschaft, sich aktiv in die Weiterentwicklung der Konzernunternehmen einzubringen. Für Vorgesetze und Geschäftsleitungen unserer Konzernunternehmen sind diese Ergebnisse zudem wichtige Indikatoren hinsichtlich der Mitarbeiterzufriedenheit.
Mit Interessenvertretungen der Arbeitnehmer arbeiten wir entsprechend der jeweils geltenden gesetzlichen Grundlagen konstruktiv zusammen. Die anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften zur Mitbestimmung werden in allen Konzernunternehmen beachtet.
Produktsicherheit und Qualitätsmanagement
Als Unternehmen der Lebensmittelindustrie gehört Produktverantwortung zu den wichtigsten Grundlagen unseres täglichen Handelns und ist unabdingbare Voraussetzung für eine vertrauensvolle Kundenbindung. Insofern ist es unser Anspruch, dass die Verbraucher unsere Produkte stets ohne Bedenken genießen können.
Daher haben wir in allen Konzernunternehmen ein umfassendes Qualitätsmanagement implementiert. Ziel ist es, sämtliche Prozesse, die direkten oder indirekten Einfluss auf die Erstellung unserer Produkte bzw. Erbringung unserer Dienstleistung haben, soweit zu definieren, dass die Erfüllung von sämtlichen Kundenanforderungen und die Lebensmittelsicherheit sichergestellt wird. Die Dokumentation hierzu erfolgt in Qualitätsmanagementhandbüchern, die laufend aktualisiert werden und für alle Mitarbeiter verbindlich sind.
Qualität und Kundenorientierung bedeuten für uns auch, die Umwelt zu schonen. Dies spiegelt sich in der Auswahl unserer Rohstoffe und Materialien, der Effizienz unserer Prozesse und Maschinen, sowie einer effektiven Logistik wider.
Qualitätsmanagement beginnt in unserem Haus insofern schon bei der sorgfältigen Auswahl unserer Rohwaren und insbesondere unserer Grundweine. Unsere hohen Anforderungen werden im Vorfeld des Beschaffungsprozesses definiert und umfassend beim Wareneingang überprüft. Dazu zählen sowohl analytische als auch sensorische Prüfungen. Um die festgelegten Anforderungen erfüllen zu können, werden nur ausgewählte Lieferanten eingesetzt, die einer laufenden Kontrolle und Bewertung unterliegen. Selbstverständlich gelten diese Anforderungen auch für die eingesetzten Verpackungsmaterialien.
In der Herstellung bzw. bei der Abfüllung werden Gesetzeskonformität und Sicherheit unserer Produkte durch moderne Anlagen sowie detaillierte Arbeitsanweisungen sichergestellt. Die Qualitätssicherung erfolgt durch die strikte Einhaltung der Hygienevorschriften sowie der ständigen Kontrolle der Qualitätsstandards. Die Produktsicherheit wird durch unser HACCP-Konzept ("Hazard Analysis and Critical Control Points") und die Umsetzung der Anforderungen der für die jeweiligen Betriebsstätten relevanten Zertifizierungsstandards sichergestellt, was auch einer laufenden Kontrolle durch externe Auditoren unterliegt.
Unsere Produktionsbetriebe sind wie folgt zertifiziert:
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| Deutschland | Trier | IFS Food und BRC |
| Wachenheim | IFS Food | |
| Frankreich | Tournan-en-Brie | IFS Food und BRC |
| Wissembourg | IFS Food und BRC | |
| Saumur | IFS Food und BRC | |
| Polen | Bilgoraj | IFS Food und BRC |
| Rumänien | Bukarest und Otopeni | IFS Food |
IFS = International Featured Standard; BRC = British Retail Consortium
Die Überwachung der Prozessparameter und die Durchführung der Prozesskontrollen in unserer Produktion erfolgen als Selbstprüfung nach festgelegten Prüfplänen. Zur stetigen Verbesserung der Prozesse werden daneben betriebsindividuelle Abweichungs- und Fehlerauswertungen erstellt und ausgewertet. Eine regelmäßig durchgeführte vorbeugende Wartung an allen Fertigungseinrichtungen beugt dem Auftreten unerwarteter Prozess-Störungen vor. Prozessbegleitende Kontrollen sowie Endkontrollen und - freigaben werden entsprechend der jeweiligen Qualitätshandbücher umfassend dokumentiert. Hierzu werden regelmäßig auch interne Audits durchgeführt.
Von jeder Charge unserer selbst abgefüllten Produkte werden Proben für umfangreiche sensorische, analytische und mikrobiologische Analysen entnommen. Weiterhin werden entsprechende Rückstellproben aufbewahrt. Zusammen mit einer Rückverfolgbarkeit von Produktionschargen ist damit gewährleistet, dass der gesamte Produktionsablauf vom Weineinkauf bis zum Verbraucher nachvollzogen werden kann.
Die Schloss Wachenheim AG stellt sicher, dass alle Produkte, die in Verkehr gebracht werden, bezüglich der Identifikation und Rückverfolgbarkeit die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Die Rückverfolgbarkeit ist bei allen Endprodukten durch die jeweilige Loscodierung und die entsprechenden Produktionsdokumente sichergestellt. Für Krisenfälle haben wir entsprechende Notfall- und Krisenmanagementsysteme implementiert.
Sozialbelange
Gesellschaftliches Engagement und unternehmerische Verantwortung gehören für die Unternehmen der Schloss Wachenheim-Gruppe zusammen und sind eine wichtige Grundlage für deren nachhaltige Entwicklung. Insofern stehen die Konzernunternehmen in engem Austausch mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Interessengruppen.
Unser Branchenumfeld ist von einem stetigen Wandel geprägt, der auch Einfluss auf unsere unternehmerischen Entscheidungen hat. Um an sachgerechten Lösungen in regulatorischen Fragestellungen mitzuwirken, engagieren wir uns in diversen Branchenverbänden und Netzwerken.
Die wichtigsten solcher Mitgliedschaften sind:
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| Deutschland | Verband Deutscher Sektkellereien e.V. (VDS) |
| Bundesverband Wein und Spirituosen international e.V. | |
| Verband der deutschen Fruchtwein- und Fruchtschaumwein-Industrie e.V. | |
| Verband der Hersteller alkoholfreier Weine | |
| Food - Made in Germany e.V. | |
| Markenverband e.V. | |
| Verband Deutscher Prädikats- und Qualitätsweingüter e.V. (VDP) | |
| Frankreich | Fédération des Exportateurs de Vins et Spiritueux |
| Syndicat Français des Vins Mousseux | |
| Ostmitteleuropa | Stowarzyszenie Importerów i Dystrybutorów Wina |
Als Produzent von alkoholischen Getränken treten wir für einen verantwortungsbewussten Konsum von Alkohol ein. So erfolgt die Vermarktung ausschließlich in den Grenzen der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, wobei die Möglichkeiten zur Werbung für derartige Getränke im Ausland teilweise stark eingeschränkt sind. In Deutschland stellen wir im Rahmen unserer Marketingaktivitäten positive Aspekte wie Genuss und Lebensfreude in den Mittelpunkt unserer Werbebotschaften und beachten dabei die "Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke". Zum Schutz von Minderjährigen ist auf unseren Markenwebsites, auf denen für derartige Produkte geworben wird bzw. über die solche Produkte erworben werden können, eine Alterseingabe erforderlich. Darüber hinaus unterstützt die Schloss Wachenheim AG die von den Spitzenverbänden aus den Branchen Bier, Wein, Sekt und Spirituosen getragene Kampagne "Don't drink and drive" sowie die Initiative "Wine in Moderation".
Im Rahmen von gemeinnützigen Projekten und Initiativen sind die Unternehmen der Schloss Wachenheim-Gruppe mit ihren Mitarbeitern in ihren Heimatregionen ein starker Partner für sportliche, kulturelle, wissenschaftliche und soziale Projekte. So ist die Schloss Wachenheim AG beispielsweise Förderer mehrerer Stipendiaten im Rahmen des Deutschlandstipendiums an den Hochschulen Geisenheim (Bereich Internationale Weinwirtschaft) und Ludwigshafen (Bereich Weinbau und Oenologie). Und in Polen unterstützt die AMBRA S.A. unter anderem die Bilgoraj XXI Foundation sowie den Bilgoraj Land Local Fund.
Während der Corona-Krise hat die Schloss Wachenheim AG darüber hinaus in einer gemeinsamen Aktion mit der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz rund 2.000 Liter des Weindestillats, das bei der Entalkoholisierung von Wein als Nebenprodukt entsteht, an Apotheken der Regionen Trier und Wachenheim gespendet, die dieses dann zu Händedesinfektionsmittel weiterverarbeitet und - kostenlos - an Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen der jeweiligen Region abgegeben haben.
Compliance
Regelkonformes und ethisch einwandfreies Verhalten einschließlich der Vermeidung von Korruption und Bestechung bilden die Basis für eine nachhaltige Geschäftsentwicklung. Das Compliance-Management im Schloss Wachenheim-Konzern ist dementsprechend darauf ausgerichtet, ein rechtskonformes und integres Verhalten sämtlicher Leitungsorgane und Mitarbeiter sicherzustellen. Hierzu zählen neben Einhaltung der jeweils anwendbaren Gesetze und Vorschriften auch Standards und Anweisungen zu ethischem und regelkonformem Verhalten der Mitarbeiter untereinander und gegenüber Dritten, ferner die Vermeidung von Interessenskonflikten, Korruption und Bestechung, Geldwäsche und die Einhaltung von Regeln zu Daten- und Umweltschutz sowie Lebensmittel- und Arbeitssicherheit. Zudem bekennen sich die Unternehmen der Schloss Wachenheim-Gruppe zur Achtung der Menschenrechte entsprechend international akzeptierter Normen, wie beispielsweise der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Auch von unseren Lieferanten fordern wir ein integres und regelkonformes Verhalten.
Entsprechend der dezentralen Steuerung unserer Geschäftsaktivitäten obliegt die Sicherstellung der Einhaltung dieser gesetzlichen Regeln und unternehmensinternen Richtlinien sowie die Implementierung der damit verbundenen notwendigen organisatorischen Maßnahmen den Leitungsorganen der einzelnen Konzerngesellschaften. Dies schließt auch regelmäßige Schulungen und Unterweisungen insbesondere von Mitarbeitern in Risikobereichen ein. Dabei kommen neben allgemeinen Compliance-Richtlinien auch abteilungs- und tätigkeitsbezogene Anweisungen zur Anwendung. Der Vorstand der Schloss Wachenheim AG, der auch in den Kontrollgremien der wichtigsten Tochtergesellschaften vertreten ist, überwacht die Einhaltung dieser Grundsätze der Unternehmensführung.
Unseren Mitarbeitern geben wir die Möglichkeit, sich in Zweifelsfällen unternehmensintern Rat in Compliance-Fragen einzuholen. Hierfür steht ein Netzwerk von ausgewählten Führungskräften zur Verfügung, die sich bei Bedarf auch anderer interner Ressourcen bzw. externer Berater bedienen können.
Daneben können vermutete oder tatsächliche Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften und interne Richtlinien anonym gemeldet werden. Derartige Anzeigen werden ohne Ausnahme untersucht. Dabei hat kein Mitarbeiter aufgrund einer gutgläubigen Anzeige eines potenziellen Fehlverhaltens irgendwelche Nachteile zu befürchten.
SONSTIGE ANGABEN
Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB und erläuternder Bericht
Zum 30. Juni 2020 beträgt das voll eingezahlte gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Schloss Wachenheim AG TEUR 50.054 und ist in 7.920.000 nennwertlose Stamm-Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von EUR 6,32 je Aktie am Grundkapital eingeteilt. Die Stammaktien lauten auf den Inhaber.
Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Die Anteile der Aktionäre am Gewinn bestimmen sich nach ihrem Anteil am Grundkapital nach § 60 Aktiengesetz (AktG). Hiervon ausgenommen sind insbesondere von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Nach § 5 der Satzung (Stand: 10. Januar 2018) setzt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Form der Aktienurkunden, der Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine sowie der Urkunden für Schuldverschreibungen und Zinsscheine fest. Zudem ist der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ausgeschlossen, soweit nicht eine Verbriefung nach den Regeln erforderlich ist, die an einer Börse gelten, an der die Aktie der Gesellschaft zugelassen ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, Urkunden über einzelne Aktien (Einzelurkunden) oder über mehrere Aktien (Sammelurkunden) auszustellen. Ebenso ist der Anspruch des Aktionärs auf Ausgabe von Gewinnanteil- und Erneuerungsscheinen ausgeschlossen.
Die Aktien der Gesellschaft sind nicht vinkuliert. Die Gesellschaft hält am Bilanzstichtag keine eigenen Aktien im Bestand. Beschränkungen des Stimmrechts können sich aus Vorschriften des Aktiengesetzes oder des Wertpapierhandelsgesetzes ergeben. So besteht ein Stimmverbot für Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 136 AktG. Der Gesellschaft steht gemäß § 71b AktG kein Stimmrecht für eigene Aktien zu.
Der Günther Reh Aktiengesellschaft, Leiwen/Mosel, stehen am Bilanzstichtag aus 5.532.640 Aktien rund 69,9 % der Stimmrechte an der Schloss Wachenheim AG zu.
Die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern erfolgt durch den Aufsichtsrat oder unter bestimmten Voraussetzungen gerichtlich nach den Bestimmungen der §§ 84, 85 AktG. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 6 der Satzung befugt, die Zahl der Vorstandsmitglieder zu bestimmen; der Vorstand hat dabei aus mindestens zwei Personen zu bestehen. Der Aufsichtsrat ist zudem berechtigt, stellvertretende Vorstandsmitglieder zu bestellen. Die Vorschriften zur Änderung der Satzung sind in den §§ 119, 133, 179 AktG i. V. m. § 22 Abs. 1 der Satzung geregelt. Nach § 22 Abs. 1 Satz 1 der Satzung werden Hauptversammlungsbeschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst, falls das Gesetz oder die Satzung nicht zwingend eine andere Mehrheit vorschreiben. Der Aufsichtsrat ist nach § 10 Abs. 2 der Satzung ferner zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen.
Das Grundkapital der Schloss Wachenheim AG ist gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung um bis zu TEUR 25.027, eingeteilt in 3.960.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber der bis zum 16. November 2021 ausgegebenen Wandelschuld- bzw. Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen bzw. ihren Wandlungspflichten nachkommen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, den Wortlaut der Satzung entsprechend dem jeweiligen Bestand und der jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals anzupassen.
Die ordentliche Hauptversammlung vom 17. November 2016 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16. November 2021 einmal oder mehrmals Wandel- und/oder Optionsanleihen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100 Mio. mit einer Laufzeit von längstens zehn Jahren ab Ausgabe zu begeben. Die Ausgabe der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen kann auch durch eine in- oder ausländische Kapitalgesellschaft erfolgen, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit beteiligt ist (Konzernunternehmen). Weitere Einzelheiten enthält der Ermächtigungsbeschluss vom 17. November 2016. Der Vorstand ist befugt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und gegebenenfalls im Einvernehmen mit den Organen des die Anleihe begebenden Konzernunternehmens die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen zu bestimmen. Von der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen wurde bislang kein Gebrauch gemacht.
Der Vorstand der Schloss Wachenheim AG ist durch Hauptversammlungsbeschluss vom 17. November 2016 ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16. November 2021 das Grundkapital um bis zu TEUR 25.027 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Aktien der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016) und dabei das Gewinnbezugsrecht der neuen Aktien auf das Geschäftsjahr der Ausgabe zu erstrecken. Dabei ist den Aktionären hinsichtlich des genehmigten Kapitals ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ein- oder mehrmalig unter bestimmten Bedingungen auszuschließen. Weitere Regelungen zum Genehmigten Kapital 2016 enthält § 4 Abs. 6 der Satzung. Von der Ermächtigung zur Ausübung des genehmigten Kapitals wurde bislang kein Gebrauch gemacht.
Am 19. November 2015 hat die Hauptversammlung die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 18. November 2020 einmal oder mehrfach über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots eigene Stückaktien (Stammaktien) zu bestimmten Konditionen zu erwerben. Die Gesellschaft darf aufgrund dieser Ermächtigung eigene Stückaktien im rechnerischen Betrag von bis zu insgesamt 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals erwerben. Weitere Einzelheiten enthält der Ermächtigungsbeschluss vom 19. November 2015. Von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde bislang kein Gebrauch gemacht.
Vergütungssysteme von Vorstand und Aufsichtsrat
Das Vergütungssystem des Vorstands der Schloss Wachenheim AG beinhaltet ein festes Jahresgehalt, variable Vergütungen mit kurz- und langfristiger Anreizwirkung sowie Sachbezüge. Eine betriebliche Altersvorsorge ist ebenso wenig vorgesehen wie aktienbasierte Vergütungsbestandteile. Die Vergütung des Vorstands wird durch den Personal- und Finanzausschuss vorbereitet und dem Gesamtaufsichtsrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Schloss Wachenheim AG verzichtet seit jeher aufgrund der in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehenden Beeinträchtigung der Privatsphäre auf einen individualisierten Ausweis der Vorstandsvergütung. Die ordentliche Hauptversammlung hat am 17. November 2016 einen Beschluss über die Nichtoffenlegung der individualisierten Vorstandsvergütung gefasst. Der Verzicht auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung wurde in der Entsprechenserklärung zum "Deutschen Corporate Governance Kodex" berücksichtigt.
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung der Schloss Wachenheim AG festgelegt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen und seiner ihm für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Umsatzsteuer für jedes volle Geschäftsjahr eine feste Vergütung sowie je Teilnahme an einer Sitzung des Gesamtgremiums eine zusätzliche Vergütung. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, sein Stellvertreter das Anderthalbfache dieser Vergütung. Für ihre Tätigkeit in Ausschüssen erhalten die dem jeweiligen Ausschuss angehörigen Aufsichtsratsmitglieder je Teilnahme an einer Ausschusssitzung ebenfalls eine zusätzliche Vergütung. Die Ausschussvorsitzenden erhalten das Doppelte, ihre Stellvertreter das Anderthalbfache dieser zusätzlichen Vergütung.
Dividende
Der ordentlichen Hauptversammlung am 26. November 2020 wird vorgeschlagen, eine Dividende von EUR 0,40 je Aktie = TEUR 3.168 an die Aktionäre auszuschütten. Der verbleibende Bilanzgewinn von TEUR 22.418 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung für die Schloss Wachenheim AG sowie für den Schloss Wachenheim-Konzern
Die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung für die Schloss Wachenheim AG sowie für den Schloss Wachenheim-Konzern ist öffentlich zugänglich auf unserer Internetseite unter ,www.schloss-wachenheim.com/investor-relations/corporate-governance'.
Erklärung des Vorstands der Schloss Wachenheim AG über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (§ 312 AktG) aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Berichtspflichtige Maßnahmen sind von unserem Unternehmen nicht auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens getroffen oder unterlassen worden, ohne dass der Nachteil vor dem Bilanzstichtag ausgeglichen wurde.
Dank
Wir danken an dieser Stelle allen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Loyalität, ihr Engagement, insbesondere während der Corona-Krise, und die im vergangenen Jahr geleistete Arbeit. Der Dank gilt auch unseren Betriebsräten, die durch ihre Mittlerstellung zwischen Unternehmensleitung und Mitarbeitern zu einer für alle Beteiligten soliden Unternehmensentwicklung beigetragen haben.
Dank auch den Aktionärinnen und Aktionären der Schloss Wachenheim AG und den Damen und Herren Mitaktionären und Mitgesellschaftern in sämtlichen Tochterunternehmen, die uns mit ihrem Vertrauen in eine erfolgreiche Zukunft begleiten.
Trier, den 22. September 2020
Der Vorstand
Oliver Gloden, Sprecher des Vorstands
Horst Hillesheim
Boris Schlimbach
Aktiva
scrollen
| 30.06.2020 | 30.06.2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 135 | 114 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 69 | 16 |
| 204 | 130 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und Bauten | 1.785 | 1.912 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 7.405 | 6.130 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.036 | 1.963 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 49 | 3.301 |
| 11.275 | 13.306 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 68.967 | 68.967 |
| 2. Beteiligungen | 2.945 | 2.945 |
| 71.912 | 71.912 | |
| 83.391 | 85.348 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | ||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 4.892 | 4.359 |
| 2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 19.859 | 19.381 |
| 3. Fertige Erzeugnisse, fertige Leistungen und Waren | 10.013 | 10.819 |
| 34.764 | 34.559 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 4.999 | 4.178 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 15.545 | 14.397 |
| 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 221 | 439 |
| 4. Sonstige Vermögensgegenstände | 1.642 | 2.596 |
| 22.407 | 21.610 | |
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 34 | 137 |
| 57.205 | 56.306 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 490 | 607 |
| 141.086 | 142.261 |
Passiva
scrollen
| 30.06.2020 | 30.06.2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 50.054 | 50.054 |
| (bedingtes Kapital: EUR 25,03 Mio.) | ||
| II. Kapitalrücklage | 4.570 | 4.570 |
| III. Gewinnrücklagen | ||
| Gesetzliche Rücklage | 436 | 436 |
| IV. Bilanzgewinn | 25.586 | 22.614 |
| - davon Gewinnvortrag aus dem Vorjahr: EUR 18.654.425,59 | 80.646 | 77.674 |
| B. Rückstellungen | ||
| 1. Rückstellungen für Pensionen | 574 | 604 |
| 2. Steuerrückstellungen | 500 | 483 |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 7.444 | 9.004 |
| 8.518 | 10.091 | |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 25.842 | 27.571 |
| 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 416 | 431 |
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 10.638 | 11.734 |
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 7.649 | 4.664 |
| 5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 484 | 450 |
| 6. Sonstige Verbindlichkeiten | 6.893 | 9.646 |
| - davon aus Steuern: TEUR 5.054 (Vj.: TEUR 4.742) | ||
| - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit TEUR 318 (Vj.: TEUR 317) | ||
| 51.922 | 54.496 | |
| 141.086 | 142.261 |
scrollen
| 2019/20 | 2018/19 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 88.994 | 94.041 |
| 2. Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und Leistungen | -186 | 1.307 |
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 2.551 | 1.437 |
| 4. Materialaufwand | ||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | -52.757 | -56.836 |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -774 | -679 |
| -53.531 | -57.515 | |
| 5. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | -12.765 | -13.115 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | -2.126 | -2.080 |
| - davon für Altersversorgung TEUR 20 (Vj.: TEUR 45) | -14.891 | -15.195 |
| 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -3.035 | -2.508 |
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -18.560 | -19.023 |
| - davon aus Währungsumrechnung TEUR 0 (Vj.: TEUR 1) | ||
| 8. Erträge aus Beteiligungen | 6.417 | 5.055 |
| - davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 6.201 (Vj.: TEUR 4.927) | ||
| 9. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 22 | 11 |
| 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 116 | 100 |
| - davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 116 (Vj.: TEUR 89) | ||
| 11. Aufwendungen aus Verlustübernahme | -399 | -109 |
| 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -554 | -548 |
| - davon an verbundene Unternehmen TEUR 22 (Vj.: TEUR 21) | ||
| - davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen TEUR 16 (Vj.: TEUR 19) | ||
| 13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -10 | -631 |
| 14. Ergebnis nach Steuern | 6.934 | 6.422 |
| 15. Sonstige Steuern | -2 | -19 |
| 16. Jahresüberschuss | 6.932 | 6.403 |
| 17. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 18.654 | 16.211 |
| 18. Bilanzgewinn | 25.586 | 22.614 |
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Schloss Wachenheim AG, Trier (Amtsgericht Wittlich, HRB 40686), weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB auf.
Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2020 wurde nach den handelsrechtlich geltenden Vorschriften und den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß §275 Abs. 2 HGB gegliedert.
Die Schaumweinsteuer wurde mit den Umsatzerlösen saldiert ausgewiesen.
Erforderliche Zusatzangaben für einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgen teilweise im Anhang.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Das Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände wird nicht ausgeübt.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen entsprechend der erwarteten wirtschaftlichen Nutzungsdauer angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen bei Gebäuden nach der linearen Abschreibungsmethode, beim beweglichen Anlagevermögen degressiv bzw. linear. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter, deren Wert EUR 800,00 nicht übersteigt, werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben und als Abgang gezeigt. Im Übrigen erfolgt die Abschreibung im Zugangsjahr pro rata temporis.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen erfolgen nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Wiederbeschaffungskosten am Bilanzstichtag. Der Ansatz der Herstellungskosten entspricht den produktionsbezogenen Vollkosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB. Wertminderungen und Bestandsrisiken wird durch angemessene Bewertungsabschläge Rechnung getragen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag oder zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Erkennbaren Risiken ist durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Pauschale Zahlungskürzungen von Kunden (Delkredere etc.) werden direkt bei den Liefer- und Leistungsforderungen berücksichtigt.
Die flüssigen Mittel sind mit dem Nennwert angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie werden mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird, abgezinst.
Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in der Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen denselben Parteien mit gleicher Fälligkeit werden zum Bilanzstichtag verrechnet.
Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Bewertungsverluste aus derivativen Finanzinstrumenten werden unmittelbar aufwandswirksam erfasst, Bewertungsgewinne dagegen erst bei deren Realisierung.
Die Umrechnung von ursprünglich auf fremde Währung lautenden Posten erfolgt gemäß § 256a HGB.
III. Angaben zu Posten der Bilanz
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2019/20 ist aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel ersichtlich.
Immaterielle Vermögensgegenstände
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| in TEUR | Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | Geschäfts- oder Firmenwert | Geleistete Anzahlungen | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- /Herstellungskosten | ||||
| Stand am 30.06.2019 | 12.103 | 4.333 | 16 | 16.452 |
| Zugänge | 76 | - | 53 | 129 |
| Abgänge | - | - | - | - |
| Umbuchungen | - | - | - | - |
| Stand am 30.06.2020 | 12.179 | 4.333 | 69 | 16.581 |
| Abschreibungen | ||||
| Stand am 30.06.2019 | 11.989 | 4.333 | - | 16.322 |
| Zugänge | 55 | - | - | 55 |
| Abgänge | - | - | - | - |
| Stand am 30.06.2020 | 12.044 | 4.333 | - | 16.377 |
| Buchwert zum 30.06.2019 | 114 | - | 16 | 130 |
| Buchwert zum 30.06.2020 | 135 | - | 69 | 204 |
Sachanlagen
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| in TEUR | Grundstücke und Bauten | Technische Anlagen und Maschinen | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | |||||
| Stand am 30.06.2019 | 9.851 | 42.714 | 9.416 | 3.301 | 65.282 |
| Zugänge | 12 | 129 | 780 | 43 | 964 |
| Abgänge | - | 872 | 178 | - | 1.050 |
| Umbuchungen | - | 3.289 | 6 | -3.295 | - |
| Stand am 30.06.2020 | 9.863 | 45.260 | 10.024 | 49 | 65.196 |
| Abschreibungen | |||||
| Stand am 30.06.2019 | 7.939 | 36.584 | 7.453 | - | 51.976 |
| Zugänge | 139 | 2.143 | 698 | - | 2.980 |
| Abgänge | - | 872 | 163 | - | 1.035 |
| Stand am 30.06.2020 | 8.078 | 37.855 | 7.988 | - | 53.921 |
| Buchwert zum 30.06.2019 | 1.912 | 6.130 | 1.963 | 3.301 | 13.306 |
| Buchwert zum 30.06.2020 | 1.785 | 7.405 | 2.036 | 49 | 11.275 |
Finanzanlagen
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| in TEUR | Anteile an verbundenen Unternehmen | Beteiligungen | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | |||
| Stand am 30.06.2019 | 69.016 | 2.945 | 71.961 |
| Zugänge | - | - | - |
| Abgänge | - | - | - |
| Stand am 30.06.2020 | 69.016 | 2.945 | 71.961 |
| Abschreibungen | |||
| Stand am 30.06.2019 | -49 | - | -49 |
| Zugänge | - | - | - |
| Abgänge | - | - | - |
| Stand am 30.06.2020 | -49 | - | -49 |
| Buchwert zum 30.06.2019 | 68.967 | 2.945 | 71.912 |
| Buchwert zum 30.06.2020 | 68.967 | 2.945 | 71.912 |
Der Anteilsbesitz und die weiteren Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB sind aus der Beteiligungsübersicht ersichtlich.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr existieren wie im Vorjahr nicht.
In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 1.005 (Vorjahr TEUR 790) enthalten.
Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 13 (Vorjahr: TEUR 13) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Das Grundkapital ist in 7.920.000 Stamm-Stückaktien eingeteilt. Auf jede einzelne Aktie entfällt ein rechnerischer Betrag von EUR 6,32. Die Stammaktien lauten auf den Inhaber und sind unter der Wertpapierkennnummer 722900 zum Börsenhandel zugelassen.
Das Grundkapital der SWA ist gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung um bis zu TEUR 25.027, eingeteilt in 3.960.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber der bis zum 16. November 2021 ausgegebenen Wandelschuld- bzw. Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen bzw. ihren Wandlungspflichten nachkommen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, den Wortlaut der Satzung entsprechend dem jeweiligen Bestand und der jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals anzupassen.
Die ordentliche Hauptversammlung vom 17. November 2016 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16. November 2021 einmal oder mehrmals Wandel- und/oder Optionsanleihen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100 Mio. mit einer Laufzeit von längstens zehn Jahren ab Ausgabe zu begeben. Die Ausgabe der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen kann auch durch eine in- oder ausländische Kapitalgesellschaft erfolgen, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit beteiligt ist (Konzernunternehmen). Weitere Einzelheiten enthält der Ermächtigungsbeschluss vom 17. November 2016. Der Vorstand ist befugt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und gegebenenfalls im Einvernehmen mit den Organen des die Anleihe begebenden Konzernunternehmens die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen zu bestimmen. Von der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen wurde bislang kein Gebrauch gemacht.
Der Vorstand der SWA ist durch Hauptversammlungsbeschluss vom 17. November 2016 ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16. November 2021 das Grundkapital um bis zu TEUR 25.027 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Aktien der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016) und dabei das Gewinnbezugsrecht der neuen Aktien auf das Geschäftsjahr der Ausgabe zu erstrecken. Dabei ist den Aktionären hinsichtlich des genehmigten Kapitals ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ein- oder mehrmalig unter bestimmten Bedingungen auszuschließen. Weitere Regelungen zum Genehmigten Kapital 2016 enthält § 4 Abs. 6 der Satzung. Von der Ermächtigung zur Ausübung des genehmigten Kapitals wurde bislang kein Gebrauch gemacht.
Am 19. November 2015 hat die Hauptversammlung den Vorstand ermächtigt, bis zum 18. November 2020 einmal oder mehrfach über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots eigene Stückaktien (Stammaktien) zu bestimmten Konditionen zu erwerben. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist insgesamt auf einen Anteil von 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Weitere Einzelheiten enthält der Ermächtigungsbeschluss vom 19. November 2015. Von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde bislang kein Gebrauch gemacht.
Die Schloss Wachenheim AG hat die am 8. Juli 2003 veröffentlichte Mitteilung erhalten, dass der Stimmrechtsanteil der Günther Reh Aktiengesellschaft an der Gesellschaft die Schwelle von 75 % unterschritten hat und nunmehr 70,0162 Prozent des Stimmrechtsanteils, was 5.545.280 der Stimmen entspricht, beträgt und dass ihr von diesen Stimmen 0,4292 Prozent (23.800 Stimmen) über § 22 Abs. 1 Nr. 4 WpHG zuzurechnen sind (mitgeteilte Beteiligung gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG i.V.m. § 21 WpHG). Zum 30. Juni 2020 stehen der Günther Reh Aktiengesellschaft aus 5.532.640 Aktien rund 69,86 % der Stimmrechte an der Schloss Wachenheim AG zu.
In die Kapitalrücklage wurden ursprünglich rund TEUR 13.059 (Agio aus Barkapitalerhöhungen 1996 und 1997) gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB eingestellt. Nach einer Entnahme von TEUR 3.513 zur Glättung des in Euro umgerechneten bisherigen Grundkapitals zum 30. Juni 1999 wurden zum 30. Juni 2004 weitere TEUR 4.976 zum Ausgleich des Jahresfehlbetrags des Geschäftsjahres 2003/04 entnommen.
Die gesetzliche Rücklage hat die gesetzliche Mindesthöhe gemäß §150 AktG erreicht.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 21. November 2019 wurde aus dem Bilanzgewinn zum 30. Juni 2019 von TEUR 22.614 eine Dividende in Höhe von TEUR 3.960 bzw. EUR 0,50 pro Aktie ausgeschüttet. Die verbleibenden TEUR 18.654 wurden auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. 'Projected-Unit-Credit-Methode' (PUC-Methode). Als biometrische Rechnungsgrundlage werden die 'Richttafeln 2018G' von Klaus Heubeck verwendet. Die Pensionsverpflichtungen werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit einem Rechnungszinssatz von 2,51 % p.a. abgezinst; ferner wird ein Rententrend von 1,75% p.a. zugrunde gelegt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren gemäß §253 Abs. 6 HGB beläuft sich auf TEUR 29. In dieser Höhe unterliegt der Bilanzgewinn zum 30. Juni 2020 einer Ausschüttungssperre.
Zum Zwecke der Insolvenzsicherung ist für die Pensionsverpflichtung eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, deren Aktivwert sich per 30. Juni 2020 auf TEUR 11 beläuft. Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird diese mit der Pensionsverpflichtung in Höhe von TEUR 585 saldiert.
Die Bewertung der Jubiläumsverpflichtung erfolgt mittels der sog. 'Projected-Unit-Credit-Methode' (PUC-Methode). Als biometrische Rechnungsgrundlage werden die 'Richttafeln 2018G' von Klaus Heubeck verwendet. Die Verpflichtung wird gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB mit einem Rechnungszinssatz von 1,81 % p.a. abgezinst; außerdem wurde eine Fluktuation von 4,5 % p.a. zugrunde gelegt.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten:
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| 2019/20 | 2018/19 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Rückstellungen für Boni, Werbekostenzuschüsse, Listungsgebühren | 2.992 | 3.474 |
| Ausstehende Rechnungen | 1.173 | 1.491 |
| Rückstellungen für Urlaub, Weihnachtsgeld, Altersteilzeit und andere Personalaufwendungen | 2.660 | 3.387 |
| Übrige Rückstellungen (Rechts- und Beratungskosten, Abschlussprüfung, Prozesskosten u. a.) | 619 | 652 |
| 7.444 | 9.004 |
Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen TEUR 6.400 (Vorjahr: TEUR 3.700) gegenüber der Mehrheitsgesellschafterin Günther Reh Aktiengesellschaft. Darüber hinaus beinhaltet der Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. TEUR 628 (Vorjahr TEUR 351).
In den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 701 (Vorjahr: TEUR 578) enthalten.
Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt:
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| Gesamtbetrag | davon mit einer Restlaufzeit von | ||
|---|---|---|---|
| 30. Juni 2020 | bis zu 1 Jahr | mehr als 1 Jahr | |
| --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Gegenüber Kreditinstituten | 25.842 | 7.842 | 18.000 |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 416 | 416 | - |
| Aus Lieferungen und Leistungen | 10.638 | 10.638 | - |
| Gegenüber verbundenen Unternehmen | 7.649 | 7.649 | - |
| Gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 484 | 484 | - |
| Sonstige | 6.893 | 6.713 | 180 |
| 51.922 | 33.742 | 18.180 |
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| Gesamtbetrag | davon mit einer Restlaufzeit von | ||
|---|---|---|---|
| 30. Juni 2019 | bis zu 1 Jahr | mehr als 1 Jahr | |
| --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Gegenüber Kreditinstituten | 27.571 | 9.071 | 18.500 |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 431 | 431 | - |
| Aus Lieferungen und Leistungen | 11.734 | 11.734 | - |
| Gegenüber verbundenen Unternehmen | 4.664 | 4.664 | - |
| Gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 450 | 450 | - |
| Sonstige | 9.646 | 9.043 | 603 |
| 54.496 | 35.393 | 19.103 |
Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten hat ein Betrag von TEUR 137 (Vorjahr: TEUR 130) innerhalb der sonstigen Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Grundpfandrechtliche Sicherheiten bestehen nicht. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
Latente Steuern werden nicht ausgewiesen, da der bestehende Aktivüberhang unter Ausnutzung des Wahlrechts des § 274 HGB bilanziell nicht angesetzt wird. Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen sowie aus temporären Differenzen im Bereich der Pensionsrückstellungen, der sonstigen Rückstellungen sowie der sonstigen Vermögensgegenstände. Passive latente Steuern resultieren überwiegend aus temporären Differenzen im Bereich des Vorratsvermögens. Bei der Bewertung der latenten Steuern werden unternehmensindividuelle Steuersätze in Höhe von 15,83 % bei der Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag und 14,55 % bei der Gewerbesteuer berücksichtigt. Die steuerlichen Verlustvorträge belaufen sich zum 30. Juni 2020 unter Berücksichtigung des Ergebnisses des Geschäftsjahres 2019/20 auf EUR 10,5 Mio. (Körperschaftsteuer) bzw. EUR 6,9 Mio. (Gewerbesteuer).
IV. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse (nach Abzug des Schaumweinsteueraufwands), die zu rund 82% (Vorjahr: rund 81 %) mit inländischen Kunden getätigt wurden, verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Sparten:
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| 2019/20 | 2018/19 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Schaumwein | 43.820 | 45.662 |
| Stillwein | 923 | 901 |
| Weinhaltige Getränke | 7.682 | 11.503 |
| Nichtalkoholische Getränke | 6.871 | 7.220 |
| Entalkoholisierte Getränke | 24.358 | 23.259 |
| Sonstige Produkte | 2.628 | 3.476 |
| Erträge aus Dienstleistungen und Weiterbelastungen | 2.712 | 2.020 |
| 88.994 | 94.041 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 578 (Vorjahr: TEUR 401), davon TEUR 433 (Vorjahr: TEUR 358) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und TEUR 128 (Vorjahr: TEUR 38) Buchgewinne aus dem Abgang von Sachanlagen.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen beinhalten wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen.
V. Sonstige Angaben
Mitglieder des Vorstands
Oliver Gloden - Sprecher des Vorstands
Marketing, Technik, Einkauf
Mandate in Aufsichtsräten/Kontrollgremien:
CEVIM SAS, Tournan-en-Brie (Président du Comité Stratégique)
Compagnie Française des Grands Vins S.A., Tournan-en-Brie (Mitglied des Verwaltungsrats)
AMBRA S.A., Warschau (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Soare Sekt a.s., Brno (Mitglied des Aufsichtsrats)
Zarea S.A., Bukarest (Mitglied des Aufsichtsrats)
Horst Hillesheim
Vertrieb, Retail, Qualitätsmanagement
Mandate in Aufsichtsräten/Kontrollgremien:
Vintalia Weinhandels GmbH & Co. KG, Haar (Stellvertretender Vorsitzender des Beirats)
AMBRA S.A., Warschau (Mitglied des Aufsichtsrats)
Boris Schlimbach
Finanzen, Investor Relations, Personal
Mandate in Aufsichtsräten/Kontrollgremien:
CEVIM SAS, Tournan-en-Brie (Membre du Comité Stratégique)
Compagnie Française des Grands Vins S.A., Tournan-en-Brie (Mitglied des Verwaltungsrats)
AMBRA S.A., Warschau (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, vom 16. Oktober 2019 bis 14. September 2020 Mitglied des Aufsichtsrats)
Zarea S.A., Bukarest (Mitglied des Aufsichtsrats)
Die aktuellen Verantwortungsbereiche der Vorstände sind auch im Internet unter ,www.schloss-wachenheim.com' verfügbar.
Mitglieder des Aufsichtsrats
Aktionärsvertreter:
Nick Reh, lic. oec. HSG - Vorsitzender des Aufsichtsrats
Mitglied des Vorstands der Günther Reh Aktiengesellschaft, Leiwen/Mosel, und Sprecher des Vorstands der Günther und Käthi Reh Stiftung, Trier
Mandate in Aufsichtsräten/Kontrollgremien:
AMBRA S.A., Warschau (Mitglied des Aufsichtsrats)
TRIWO AG, Trier (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Dr. Wilhelm Seiler - stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
Rechtsanwalt als Einzelanwalt
Mandate in Aufsichtsräten/Kontrollgremien:
AMBRA S.A., Warschau (Mitglied des Aufsichtsrats) - bis 16.10.2019
Vintalia Weinhandels GmbH & Co. KG, Haar (Mitglied des Beirats)
Eduard Thometzek
Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Zürich Beteiligungs AG (Deutschland), Frankfurt am Main
Mandate in Aufsichtsräten/Kontrollgremien:
Société Générale S.A., Paris, Zweigniederlassung Frankfurt am Main (Mitglied des Beirats)
Monika Schulze
Global Head of Customer and Digital Office der Zurich Versicherungsgruppe
Mandate in Aufsichtsräten/Kontrollgremien:
CoverWallet, Inc., New York/USA (Mitglied des Aufsichtsrats) - bis 31. Dezember 2019
AMBRA S.A., Warschau (Mitglied des Aufsichtsrats) - seit 16. Oktober 2019
Atlantic Grupa d.d., Zagreb/Kroatien (Mitglied des Aufsichtsrats) - seit 17. Oktober 2019
Arbeitnehmervertreter:
Melanie Meigel (seit 21. November 2019)
Mitarbeiterin Quality Management (Betriebsstätte Trier)
Stephan Scholten(seit 21. November 2019)
Brand Manager Abteilung Marketing (Betriebstätte Trier)
Helene Zimmer(bis 21. November 2019)
Mitarbeiterin Quality Management (Betriebsstätte Trier)
Rüdiger Göbel (bis 21. November 2019)
Mitarbeiter Controlling (Betriebsstätte Wachenheim)
Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie gewährte Kredite und Vorschüsse
Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019/20 betragen TEUR 795.
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/20 betragen TEUR 145:
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| TEUR | |
|---|---|
| Nick Reh | 40 |
| Dr. Wilhelm Seiler | 30 |
| Monika Schulze | 19 |
| Eduard Thometzek | 20 |
| Melanie Meigel | 11 |
| Stephan Scholten | 11 |
| Helene Zimmer | 7 |
| Rüdiger Göbel | 7 |
| 145 |
An die Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats oder an frühere Mitglieder des Vorstands wurden weder Vorschüsse noch Kredite gewährt.
Außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte zum Zwecke der Auslagerung von Ausfallrisiken und zur Liquiditätssicherung (Factoring) sowie weitere Geschäfte für Zwecke der Finanzierung (Leasing) vorgenommen. Vorteile diesbezüglich bestehen in dem Wegfall der Vorfinanzierung von Vermögensgegenständen. Risiken bestehen in den in diesen Verträgen vereinbarten Miet- und Leasingzahlungen und dem daraus resultierenden Abfluss von liquiden Mitteln. Zum Bilanzstichtag waren Forderungen in Höhe von TEUR 17.763 verkauft.
Die finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen belaufen sich insgesamt auf TEUR 7.630. Davon ist in 2020/21 ein Betrag von TEUR 4.447, in 2021/22 ein Betrag von TEUR 1.006 und in den Folgejahren ein Betrag von insgesamt TEUR 2.176 fällig.
Zudem bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen, die überwiegend aus Bestellungen für Weineinkäufe sowie für Vertriebsdienstleistungen resultieren, insgesamt in Höhe von TEUR 6.863. Davon ist in 2020/21 ein Betrag von TEUR 6.464, in 2020/21 ein Betrag von TEUR 139 und in den Folgejahren ein Betrag von insgesamt TEUR 260 fällig.
Haftungsverhältnisse
Verpflichtungen aus Bürgschaften für fremde Verbindlichkeiten bestanden zum Stichtag über TEUR 426(Vorjahr: TEUR 435).
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
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| 2019/20 | 2018/19 | |
|---|---|---|
| Gewerbliche Arbeitnehmer | 106 | 100 |
| Angestellte | 135 | 130 |
| 241 | 230 |
Mutterunternehmen
Mutterunternehmen der Schloss Wachenheim AG ist die Günther Reh Aktiengesellschaft, Leiwen (Handelsregister beim Amtsgericht Wittlich). Die Schloss Wachenheim AG wird in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens einbezogen; dieser wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Erklärung nach § 161 AktG zur Beachtung des "Deutschen Corporate Governance Kodex"
Die gesetzlich vorgesehene Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des "Deutschen Corporate Governance Kodex" ist den Aktionären auf der Website der Gesellschaft unter www.schloss-wachenheim.com/investor-relations/corporate-governance dauerhaft zugänglich.
Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers
Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers setzt sich wie folgt zusammen:
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| 2019/20 | 2018/19 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Abschlussprüfungsleistungen | 182 | 182 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 10 | 10 |
| Steuerberatungsleistungen | - | - |
| Sonstige Leistungen | 11 | 5 |
| 203 | 197 |
Erwerb und Veräußerung eigener Aktien (§ 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG)
Die Schloss Wachenheim AG hat im Berichtsjahr 7.200 eigene Aktien im rechnerischen Nennwert von insgesamt TEUR 46 (= 0,09 % des Grundkapitals) zum Zwecke der Weitergabe an Mitarbeiter des Unternehmens oder an Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten von TEUR 122 erworben und für TEUR 80 weiterveräußert. Der Erlös aus der Weiterveräußerung wurde dem operativen Geschäftsbetrieb zugeführt.
Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Im August 2020 hat die Schloss Wachenheim AG ihr im Dezember 2007 verkauftes und seitdem zurückgemietetes Betriebsgrundstück in Wachenheim/Deutschland zurückerworben. Der Kaufpreis hat rund EUR 3,7 Mio. betragen.
Ebenfalls im August 2020 hat die Schloss Wachenheim AG eine Liegenschaft in Böchingen/Deutschland, zu einem Preis von 1,9 Mio. veräußert, die zum 30. Juni 2020 als zur Veräußerung gehaltener langfristiger Vermögenswert ausgewiesen war. Dabei wurde ein Buchgewinn von rund EUR 1,3 Mio. erzielt.
Weiter Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, über die zu berichten wäre, sind nicht eingetreten.
Aufstellung Anteilsbesitz
An den nachstehend aufgeführten Unternehmen hält die Schloss Wachenheim AG Beteiligungen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB.
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| Anteil am | Eigenkapital | Ergebnis | |
|---|---|---|---|
| Kapital in % | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| AMBRA S.A., Warschau (Polen), mit | 61,12 | 55.127 | 4.395 |
| AMBRA Brands Sp. zo.o., Warschau (Polen) | (100,00) | 40.629 | 3.215 |
| Przedsiębiorstwo Handlowe Vinex Slaviantsi Poland Sp. z o.o., Toruń (Polen) | (51,00) | 3.117 | 453 |
| Winezja Sp. z o.o., Warschau (Polen) | (100,00) | 291 | 288 |
| TiM S.A., Bielsko-Biała (Polen), mit | (51,00) | 7.226 | 2.724 |
| Wine 4 You Sp. z o.o., Piasezno (Polen) | (50,00) | 496 1 | 138 1 |
| Soare Sekt a.s., Brno (Tschechien), mit | (100,00) | 2.359 | 1.171 |
| Euro Center Trade s.r.o., Prag (Tschechien) | (100,00) | 332 | 16 |
| Gurmetum s.r.o., Prag (Tschechien) | (100,00) | 766 | 35 |
| Soare Sekt Slovakia, s.r.o., Piešťany (Slowakei) | (100,00) | 1.343 | 767 |
| Vino-klub.cz s.r.o., Prag (Tschechien) | (100,00) | -512 | -77 |
| Vino Valtice s.r.o., Valtice (Tschechien) | (100,00) | -36 | -1 |
| Karom Drinks s.r.l., Bukarest (Rumänien) | (56,00) | 194 | -138 |
| Zarea S.A., Bukarest (Rumänien) | (51,15) | 13.760 | 1.531 |
| IP Brand Management Sp. z o.o., Warschau (Polen) | (100,00) | 33 | -5 |
| CEVIM SAS, Tournan-en-Brie (Frankreich), mit | 100,00 | 34.312 1 | 4.584 |
| Compagnie Française des Grands Vins S.A., Tournan-en-Brie (Frankreich) mit | (99,89) | 61.937 1 | 3.493 1 |
| Veuve Amiot SAS, Saumur-Vouvray (Frankreich) | (100,00) | 4.240 1 | -360 1 |
| Volner SAS, Tournan-en-Brie (Frankreich) | (100,00) | 4.731 1 | 1.509 1 |
| Vintalia Weinhandels GmbH & Co. KG, Haar | 50,00 | 156 | 433 |
| Reichsgraf von Kesselstatt GmbH, Trier, mit | 90,00 | 27 | - 2 |
| Apollinar Joseph Koch GmbH, Trier | (100,00) | 26 | - 2 |
| Schloß Marienlay Wein-GmbH, Morscheid | (100,00) | 26 | - 2 |
| Rindchen's Weinkontor GmbH & Co. KG, Bönningstedt | 100,00 | 892 | 395 |
| Vino Weinhandels GmbH, Burg Layen | 100,00 | 1.012 | -1.547 1 |
| HWK Hamburgische Weinhandelskompanie, Hamburg | 100,00 | 36 | 2 |
| Schloss Wachenheim Sales Services GmbH, Trier | 100,00 | 32 | 5 |
| Sektkellerei Nymphenburg GmbH, München mit | 100,00 | 708 | - 2 |
| HAECA-Markengetränke GmbH, Trier | (100,00) | 26 | - 2 |
| Friedberg Kellerei GmbH, Böchingen/Pfalz | (100,00) | 26 | - 2 |
| Carstens-Haefelin Kellereien GmbH, Trier | (100,00) | 26 | - |
| favin Getränkekellerei GmbH, Böchingen/Pfalz | (100,00) | 26 | - 2 |
| Hanse Sektkellerei Wismar GmbH, Wismar | (100,00) | 34 | - 2 |
| Sektkellerei Nymphenburg Oide Wiesn GmbH, München | (100,00) | 29 | - 2 |
| Schloss Wachenheim International GmbH, Wachenheim | (100,00) | 26 | - 2 |
| Feist Belmont'sche Sektkellerei GmbH, Trier | (100,00) | 26 | - 2 |
| G.F. Chevalier & Co. GmbH, Böchingen/Pfalz | (100,00) | 26 | - 2 |
| Sektkellerei Schloss Böchingen GmbH, Trier | (100,00) | 26 | - 2 |
| Gerhard Keller Weinvertriebs GmbH, Trier | (100,00) | 15 | - 2 |
| Doctor-Weinstube GmbH Weingesellschaft, Trier | (100,00) | 26 | - 2 |
| G.A. Loeffler jun. Sektkellerei GmbH, Trier | (100,00) | 26 | - 2 |
| Julius Berger & Sohn GmbH, Trier | (100,00) | 26 | - 2 |
| Sektkellerei Faber GmbH, Trier | (100,00) | 26 | - 2 |
| Jodocius & Co. GmbH, Trier | (100,00) | 25 | - 2 |
| J. Bansi GmbH, Trier | (100,00) | 25 | - 2 |
| Schloß Saarfels Sekt GmbH, Trier | (98,93) | 49 | 2 |
| Henry Faber & Cie. GmbH & Co. KG, Trier | 100,00 | - 3 | - 3 |
| Marken-Import Schulte GmbH & Co. KG, Trier | 100,00 | - 3 | - 3 |
| Aurigatia Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG, Mainz | 94,00 | 1 1 | -1 1 |
1 Letzter Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019.
2 Organschaftsvertrag mit Ergebnisabführungsvereinbarung.
3 In das Rechnungswesen der Schloss Wachenheim AG integriert.
Verwendung des Bilanzgewinns der Schloss Wachenheim AG
Der Jahresüberschuss der Schloss Wachenheim AG beträgt für das Geschäftsjahr 2019/20 EUR 6.932.105,90.
Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags von EUR 18.654.425,59 wird ein Bilanzgewinn von EUR 25.586.531,49 ausgewiesen; davon sind EUR 25.557.876,49 ausschüttungsfähig.
Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, eine Dividende von EUR 0,40 je Aktie = EUR 3.168.000 auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn von EUR 22.418.531,49 auf neue Rechnung vorzutragen.
Trier, den 22. September 2020
Der Vorstand
Oliver Gloden, Sprecher des Vorstands
Horst Hillesheim
Boris Schlimbach
VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Trier, den 22. September 2020
Der Vorstand
Oliver Gloden, Sprecher des Vorstands
Horst Hillesheim
Boris Schlimbach
An die Schloss Wachenheim AG, Trier
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Schloss Wachenheim AG, Trier, - bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Schloss Wachenheim AG, Trier, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 geprüft. Die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung, die als gesonderter Abschnitt im zusammengefassten Lagebericht enthalten ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 und |
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| ― | vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die Inhalte der oben genannten zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 erster Halbsatz HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Vermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von den Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotene Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Umsatzrealisierung
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 Umsatzerlöse von TEUR 88.994 aus. Zwar löst die Mehrzahl der Verkaufstransaktionen eine zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung aus und lässt nur geringe Ermessensspielräume zu. Risiken ergeben sich vielmehr aus den teilweise komplexen Konditionsvereinbarungen, die zudem häufigen Änderungen unterworfen sind, im Hinblick auf eine zutreffende Erfassung und Abgrenzung der jeweiligen Konditionen in den relevanten Systemen und dem damit verbundenen erhöhten Fehlerrisiko.
Unsere Prüfungstätigkeiten haben sich insofern auf die folgenden Prüfungshandlungen konzentriert:
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| ― | Wir haben ein Verständnis bezüglich des Aufbaus und der Funktionsweise der Bilanzierungsgrundsätze der Gesellschaft hinsichtlich der Umsatzrealisierung erlangt. Dies schließt eine Prüfung der relevanten internen Kontrollen ein, welche wir im Hinblick auf die Umsatzrealisierung dort getestet haben, wo wir es prüferisch für sinnvoll und notwendig erachtet haben. |
| ― | Wir haben die wesentlichen vertraglichen Vereinbarungen und Dokumentationen eingesehen und entsprechende Abgrenzungsbeträge auf deren Basis rechnerisch nachgeprüft. |
| ― | Darüber hinaus haben wir Soll-Ist-Vergleiche der Vorjahresschätzungen mit den tatsächlich eingetretenen Ergebnissen bezüglich der Abgrenzungsbeträge durchgeführt, um die getroffenen Annahmen zu hinterfragen. |
| ― | Wir haben die im Zusammenhang mit Fakturierung und Konditionenabgrenzung eingesetzten IT-Systeme sowie die diesbezüglich implementierten internen Kontrollen beurteilt. |
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| ― | Weiterhin haben wir, als Teil unserer Umsatzrealisierungsprüfung, teilweise Datenanalysetools eingesetzt, um die Korrelation zwischen Umsatztransaktionen und Ausgleich der Forderungen für die Verkäufe zu testen. |
| ― | Für eine Stichprobe von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wir Saldenbestätigungen bei den jeweiligen Kunden angefordert. |
| ― | Andere Prüfungshandlungen beinhalten unter anderem die Prüfung von Journalbuchungen mit einem speziellen Fokus auf den zeitlichen Anfall der Umsatzrealisierung. |
| ― | Wir haben zudem geprüft, ob die Angaben im Anhang bezüglich der Umsatzrealisierung im Einklang mit den deutschen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung stehen. |
Basierend auf unseren Prüfungshandlungen konnten wir uns von der Angemessenheit der eingerichteten Systeme und Kontrollen sowie von einer zutreffenden Umsatzrealisierung überzeugen.
Die Angaben zur Umsatzrealisierung enthält der Anhang in Abschnitt "IV. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung".
Sonstige Informationen
Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
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| ― | die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird, |
| ― | die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung und |
| ― | die Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB bzw. § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB. |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Angaben nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss oder im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. November 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 21. November 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 als Abschlussprüfer der Schloss Wachenheim AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Santosh Varughese.
Frankfurt am Main, den 22. September 2020
RSM GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
F. Weber, Wirtschaftsprüfer
S. Varughese, Wirtschaftsprüfer
Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,
im Geschäftsjahr 2019/20 befasste sich der Aufsichtsrat umfassend mit der operativen Entwicklung sowie der strategischen Ausrichtung der Schloss Wachenheim AG und hat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben sorgfältig wahrgenommen.
Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstands zeitnah und kontinuierlich überwacht und beratend begleitet. Die Grundlage hierfür bildeten zahlreiche mündliche, fernmündliche und schriftliche Berichte des Vorstands sowie regelmäßige Besprechungen mit den Mitgliedern des Vorstands, in denen viele Themen und Fragen auch kritisch angesprochen wurden.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats wurde durch den Vorstand laufend, und zwar mindestens einmal im Monat, über die Lage und die Entwicklung der Schloss Wachenheim AG sowie ihrer inländischen und ausländischen Tochterunternehmen informiert. Hierbei standen alle wesentlichen Geschäftsvorfälle, darüber hinaus die detaillierte Umsatzanalyse, die Ergebnissituation und die finanzielle Lage des Konzerns im Vordergrund.
In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung wurde der Aufsichtsrat stets frühzeitig eingebunden. Die Geschäftsordnung für den Vorstand enthält einen Katalog von Geschäften und Maßnahmen, deren Vornahme durch den Vorstand einer Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Den im Geschäftsjahr 2019/20 vorgelegten Maßnahmen wurde - jeweils nach eingehender Prüfung und Erörterung - in allen Fällen zugestimmt.
Außerdem hat sich der Aufsichtsrat vom Vorstand über das Risikomanagement unterrichten lassen. Die Kontrolle durch den Aufsichtsrat erstreckte sich ferner auf die Praktizierung und Weiterentwicklung der unternehmensinternen Compliance durch den Vorstand.
Personalia
Für die nach dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung am 21. November 2019 beginnende Amtszeit sind erneut Frau Monika Schulze sowie die Herren Nick Reh, Dr. Wilhelm Seiler und Eduard Thometzek als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat gewählt worden. Die Wahl erfolgte jeweils für den Zeitraum bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023/24 beschließt.
Als Vertreter der Arbeitnehmer für den Zeitraum bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023/24 beschließt, wurden Frau Melanie Meigel und Herr Stephan Scholten in den Aufsichtsrat gewählt. Frau Helene Zimmer und Herr Rüdiger Göbel sind als Vertreter der Arbeitnehmer mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 21. November 2019 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.
In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats im Anschluss an die Hauptversammlung 2019 wurden Herr Nick Reh zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Herr Dr. Wilhelm Seiler zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Beide bilden zusammen mit dem ebenfalls am 21. November 2019 durch konstituierende Wahl im Aufsichtsrat hierfür bestimmten Herrn Eduard Thometzek den Personal- und Finanzausschuss der Gesellschaft.
Sitzungen des Aufsichtsrats und seines Ausschusses
Im Geschäftsjahr 2019/20 ist der Aufsichtsrat zu fünf ordentlichen Sitzungen zusammengetreten. Der Personal- und Finanzausschuss, als einziger aus der Mitte des Aufsichtsrats gebildeter Ausschuss, hat im Geschäftsjahr 2019/20 einmal getagt.
Im Geschäftsjahr 2019/20 haben sämtliche Aufsichtsratsmitglieder an allen Sitzungen des Plenums und des Personal- und Finanzausschusses, sofern sie diesem angehörten, teilgenommen. In der ersten Hälfte des Geschäftsjahres 2019/20 erfolgte die Sitzungsteilnahme jeweils persönlich. Aufgrund der Corona-Krise haben mehrere Mitglieder des Aufsichtsrats an den Sitzungen im März und im Juni 2020 per Videokonferenz teilgenommen.
Der Aufsichtsrat fasste alle notwendigen Beschlüsse auf der Basis von durch den Vorstand und den Ausschuss vorbereiteten Vorlagen und Präsentationen. Die Beschlussfassungen erfolgten grundsätzlich in den Sitzungen des Aufsichtsrats; drei Beschlüsse wurden im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst.
Schwerpunkte der Beratung im Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat hat sich eingehend und intensiv mit allen strategischen Überlegungen und Vorhaben des Vorstands befasst. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat mit dem allgemeinen wirtschaftlichen Gesamtumfeld und den konkreten, für den Konzern bedeutsamen Rahmenbedingungen, den Führungspersonalien, der Unternehmensplanung, grundsätzlichen Fragen der Geschäftspolitik, dem Risikomanagement, der Marktentwicklung und der Wettbewerbssituation der Gesellschaft und ihrer inländischen und ausländischen Tochterunternehmen sowie der Fortentwicklung der Corporate Governance und der Compliance der Gesellschaft beschäftigt.
Im Geschäftsjahr 2019/20 berichtete der Vorstand dem Aufsichtsrat regelmäßig über die aktuelle Geschäftslage einschließlich der Situation auf den für die Unternehmensgruppe relevanten Beschaffungs- und Absatzmärkten mit Schwerpunkt auf dem inländischen "Sparkling"-Markt sowie über die Entwicklung der wichtigsten Konzernmarken. Weiterhin wurden die Absatz-, Umsatz- und Ergebnisentwicklungen der Segmente Deutschland, Frankreich, Ostmitteleuropa und Übrige Aktivitäten im Geschäftsjahresverlauf erörtert.
Daneben waren in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres 2019/20 die Auswirkungen der Entwicklungen auf den Beschaffungsmärkten, insbesondere die Entwicklung der Weinpreise in den für die Unternehmensgruppe relevanten Anbaugebieten Gegenstand der Beratungen. Des Weiteren befasste sich der Aufsichtsrat mit der Integration der im August 2019 erworbenen Vino Weinhandels GmbH (damals firmierend als Pieroth Retail GmbH) und der strategischen Ausrichtung der Weinhandelsaktivitäten im deutschen Teilkonzern, dem Status neu eingeführter Produkte in Deutschland, Änderungen im Geschäftsverteilungsplan des Vorstands sowie dem Erwerb dreier Gesellschaften in Tschechien zum weiteren Ausbau der dortigen B2C-Weinhandelsaktivitäten. Weiterhin erörterte der Aufsichtsrat neue Entwicklungen bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Aufsichtsratsvergütungen.
Einen weiteren Schwerpunkt in der ersten Geschäftsjahreshälfte bildeten die Planung und die Vorbereitung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 21. November 2019. In diesem Zusammenhang beriet der Aufsichtsrat unter anderem über den Vorschlag des Vorstands an die Hauptversammlung 2019 für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie über den Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers.
In der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres 2019/20 befasste sich der Aufsichtsrat intensiv mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Unternehmensgruppe. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig über die konzernweit getroffenen Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, über die wirtschaftlichen Herausforderungen infolge der Pandemie sowie über mögliche Szenarien der künftigen Entwicklung. Weitere zentrale Themen waren geplante Investitionen am Standort in Trier in den Jahren 2020 und 2021, die Tätigkeiten des eigenen Vertriebsaußendienstes in Deutschland im ersten Jahr seiner Implementierung, der Rückerwerb der in 2007 veräußerten und seitdem zurückgemieteten Immobilie in Wachenheim sowie ein weiterer möglicher Grundstückserwerb in Frankreich. Daneben erörterte der Aufsichtsrat die relevanten Neuregelungen des Deutschen Corporate Governance-Kodex (DCGK) in der am 20. März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Gesellschaft und ihre und Organe. Außerdem befasste sich der Aufsichtsrat mit der Organisation der ordentlichen Hauptversammlung am 26. November 2020 und stimmte der vom Vorstand beschlossenen Durchführung als virtuelle Hauptversammlung (d.h. ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten) zu.
Im Rahmen seiner Beratungen hat der Aufsichtsrat zu bestimmten Fachthemen auch Leitende Angestellte der Gesellschaft hinzugezogen oder sich der Expertise externer Berater bedient.
Daneben haben sich die Mitglieder des Aufsichtsrats dazu entschlossen, jeweils 20% ihrer Aufsichtsratsvergütungen für das Geschäftsjahr 2019/20 an eine noch zu bestimmende gemeinnützige Organisation zu spenden, die Menschen bzw. Institutionen unterstützt, die in besonderem Maße von der Corona-Krise betroffen sind.
Schwerpunkte der Beratung im Personal- und Finanzausschuss
Der Personal- und Finanzausschuss des Aufsichtsrats hat in seiner Sitzung am 18. September 2019 den Jahres- und Konzernabschluss der Schloss Wachenheim AG zum 30. Juni 2019, den zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018/19, den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG sowie die entsprechenden Berichte des Abschlussprüfers bzw. Konzernabschlussprüfers vorgeprüft. Daneben prüfte er den Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2018/19. Der Aufsichtsrat wurde über die Verhandlungen und Beschlüsse des Ausschusses in Kenntnis gesetzt und beschloss auf Basis entsprechender Vorlagen des Ausschusses.
Corporate Governance
Die gemäß Empfehlung D.13 des DCGK empfohlenen Selbstbeurteilungen des Aufsichtsrats insgesamt sowie des Personal- und Finanzausschusses wurden im Wege einer situativen Selbstprüfung im September 2020 durchgeführt. Hierüber wird - wie im DCGK empfohlen - in der Erklärung zur Unternehmensführung berichtet. Eine neuerliche Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats insgesamt sowie des Personal- und Finanzausschusses erfolgt nach dem Ermessen des Aufsichtsrats, mindestens jedoch alle drei Jahre.
Als Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG fungierte bis zum 21. November 2019 Herr Dr. Wilhelm Seiler. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats im Anschluss an die Hauptversammlung 2019 wurde Herr Eduard Thometzek als Finanzexperte benannt. Darüber hinaus stellte der Aufsichtsrat nach ordnungsgemäßer Prüfung im November 2019 fest, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sind (§ 100 Abs. 5 Halbsatz 2 AktG).
Gemeinsam mit dem Vorstand wurde die Einhaltung der Bestimmungen des DCGK erörtert. Die Schloss Wachenheim AG hat das Regelwerk des DCGK im Konzern weitestgehend umgesetzt und eingehalten. Im Geschäftsjahr 2019/20 haben Vorstand und Aufsichtsrat am 9. September 2019 die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zum DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017 erneuert. Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG als Bestandteil des Corporate Governance Berichts ist auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats organisieren ihre Aus- und Fortbildungsmaßnahmen individuell und in Eigenregie und werden hierbei von der Gesellschaft angemessen unterstützt. Gemeinsame Maßnahmen für das gesamte Gremium gab es in 2019/20 nicht.
Jahresabschluss und Konzernabschluss Geschäftsjahr 2019/20
Die von der Hauptversammlung am 21. November 2019 zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer gewählte und durch den Aufsichtsrat beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, hat den vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2019/20 aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Abschlussprüfer hat weiterhin festgestellt, dass ein den gesetzlichen Vorschriften entsprechendes Risikofrüherkennungssystem besteht, welches es ermöglicht, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.
Der Abschlussprüfer hat den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß §§ 312, 313 AktG gleichfalls geprüft und für in Ordnung befunden. Er hat folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
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| 1. | die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, |
| 2. | bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war, |
| 3. | bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen." |
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht einschließlich der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung gemäß §§ 289b, 315b HGB und den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen in seiner Bilanzsitzung am 22. September 2020 eingehend erörtert und geprüft. Die als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat ihre diesbezüglichen Prüfungsberichte zusammen mit den Abschlussunterlagen sämtlichen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig zugeleitet. Die Berichte wurden danach unverzüglich auch an den Vorstand mit der Gelegenheit zur Stellungnahme weitergegeben. Darüber hinaus berichtete der Abschlussprüfer dem Vorsitzenden und dem Finanzexperten des Aufsichtsrats bereits während den laufenden Prüfungen über deren Schwerpunkte sowie über besonders wichtige Prüfungssachverhalte.
Die Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft waren in der entsprechenden Sitzung des Personal- und Finanzausschusses sowie in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats anwesend und haben über den Ablauf und das Ergebnis der Prüfungen eingehend und ausführlich berichtet sowie alle Fragen der Ausschuss- bzw. Aufsichtsratsmitglieder umfassend beantwortet.
Der Aufsichtsrat schließt sich den Prüfungsergebnissen des Abschlussprüfers bzw. Konzernabschlussprüfers nach eigener Prüfung an und erhebt auch nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keinerlei Einwendungen gegen den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht (einschließlich der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung gemäß §§ 289b, 315b HGB) und gegen den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (einschließlich der Schlusserklärung des Vorstands).
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 30. Juni 2020 gebilligt, der somit festgestellt ist. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat den Konzernabschluss zum 30. Juni 2020 gebilligt.
Der Jahresüberschuss der Schloss Wachenheim AG beträgt für das Geschäftsjahr 2019/20 EUR 6.932.105,90. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags von EUR 18.654.425,59 wird ein Bilanzgewinn von EUR 25.586.531,49 ausgewiesen.
Der Vorstand hat vorgeschlagen, eine Dividende von EUR 0,40 je Aktie = EUR 3.168.000,00 an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn von EUR 22.418.531,49 auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Beschlussvorschlag des Vorstands an die Hauptversammlung zur Verwendung des Bilanzgewinns war Gegenstand der Beratung des Aufsichtsrats in der Bilanzsitzung am 22. September 2020. Der Aufsichtsrat hat den Gewinnverwendungsvorschlag unter Berücksichtigung seiner Verantwortung für den Bestand des Unternehmens und dessen nachhaltige Wertschöpfung sowie der berechtigten Interessen der Aktionäre geprüft. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns hat sich der Aufsichtsrat angeschlossen.
Dank
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die erbrachten Leistungen, womit sie auch in der Corona-Krise die geschäftliche Entwicklung und den weiteren Ausbau der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schloss Wachenheim AG sowie ihrer inländischen und ausländischen Tochterunternehmen möglich gemacht haben. Ausdrücklich dankt der Aufsichtsrat auch den Aktionärinnen und Aktionären, die durch die Begleitung des Unternehmens ihr Vertrauen in dessen Zukunft bekundet haben.
Trier, 22. September 2020
Für den Aufsichtsrat
Nick Reh, Vorsitzender des Aufsichtsrats
§ 161 AktG verpflichtet den Vorstand und den Aufsichtsrat der Schloss Wachenheim AG ("SWA"), sich jährlich darüber zu erklären, ob den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Die Erklärung nach § 161 AktG ist auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen.
Vorstand und Aufsichtsrat der SWA haben am 22. September 2020 die hier wiedergegebene Entsprechenserklärung verabschiedet. Davor haben sie die letzte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG am 9. September 2019 abgegeben.
Vorstand und Aufsichtsrat der Schloss Wachenheim AG erklären, dass seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 9. September 2019 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017, welcher am 24. April 2017 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemacht wurde ("DCGK 2017"), bis zur Veröffentlichung der neuen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde:
1. Information über das Vergütungssystem, individualisierte Angabe der Vergütung der Vorstandsmitglieder, Art der Offenlegung
(Ziffern 4.2.3 Abs. 6, 4.2.4 und 4.2.5 DCGK 2017)
Nach dem DCGK 2017 soll der Vorsitzende des Aufsichtsrats einmalig die Hauptversammlung über die Grundzüge des Vergütungssystems und sodann über deren Änderung informieren. Die Offenlegung der Gesamtvergütung eines jeden namentlich zu benennenden Vorstandsmitglieds, aufgeteilt nach fixen und variablen Vergütungsteilen, unterbleibt, wenn die Hauptversammlung dies mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen hat.
Das Vergütungssystem des Vorstands beinhaltet ein festes Jahresgehalt, variable Vergütungen mit kurz- und langfristiger Anreizwirkung sowie Sachbezüge. Pensionszusagen sind nicht vorgesehen. Hinsichtlich der Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder verweisen wir auf die entsprechende Angabe im Konzernanhang.
Die ordentliche Hauptversammlung am 17. November 2016 hat mit einer Mehrheit von 98,18 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen, die SWA von der Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung für die Geschäftsjahre 2016/17 bis 2020/21 zu befreien (sog. Opt-out-Modell nach §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 3 Satz 1 HGB).
2. Altersgrenze von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, konkrete Zielbenennung für die Besetzung des Aufsichtsrats, Erarbeitung eines Kompetenzprofils für den Aufsichtsrat, Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung, Veröffentlichung von Lebensläufen
(Ziffern 5.1.2 Abs. 2 Satz 3 und 5.4.1 Abs. 2, Abs. 4 Satz 1 und 2, Abs. 5 Satz 2 DCGK 2017)
Der DCGK 2017 empfiehlt die Festlegung von Altersgrenzen für die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat. Darüber hinaus soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Für seine Zusammensetzung soll der Aufsichtsrat im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Ziffer 5.4.2 DCGK 2017, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigen. Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Der Stand der Umsetzung soll im Corporate Governance Bericht veröffentlicht werden.
Vorschlägen des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung soll zudem ein Lebenslauf des jeweiligen Kandidaten beigefügt werden, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft gibt. Dieser soll - ergänzt durch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat-für alle Aufsichtsratsmitglieder jährlich aktualisiert auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht werden.
Der Aufsichtsrat hat in der Vergangenheit bei der Besetzung der Organe die unternehmensspezifische Situation berücksichtigt. Durch eine angemessene Vielfalt der Aufsichtsratsmitglieder wurde potentiellen Interessenkonflikten und der internationalen Tätigkeit des Unternehmens Rechnung getragen. Die Festlegung von Altersgrenzen für Aufsichtsratsmitglieder sieht die Verwaltung als eine unangebrachte Einschränkung des Wahlrechts der Aktionäre an.
Darüber hinaus ist die Verwaltung hinsichtlich der Festlegung einer Altersgrenze für Vorstandsmitglieder grundsätzlich der Auffassung, dass eine pauschale Begrenzung den Aufsichtsrat in der Auswahl geeigneter Vorstandsmitglieder einschränken würde.
Entsprechend bedeutet eine pauschale Zielvorgabe zur Besetzungsstruktur des Aufsichtsrats ebenso wie die Erarbeitung eines pauschalen Kompetenzprofils eine unangemessene Begrenzung der auf den Einzelfall bezogenen Auswahl geeigneter Aufsichtsratskandidaten. Damit beeinträchtigt eine Zielvorgabe oder ein Kompetenzprofil auch unangemessen das Recht der Aktionäre, die Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen.
Nachdem aus diesen Gründen weder konkrete Zielsetzungen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats benannt, noch ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet wurde, entfallen auch diesbezügliche Ausführungen zum Stand der Umsetzung in der Berichterstattung zur Corporate Governance.
Hinsichtlich der Beifügung eines Lebenslaufs zum Kandidatenvorschlag des Aufsichtsrats sowie der Veröffentlichung von Lebensläufen aller Aufsichtsratsmitglieder nebst einer Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat vertreten Vorstand und Aufsichtsrat die Auffassung, dass mit der Erfüllung der gesetzlichen Angabepflichten in der Einberufung zur Hauptversammlung sowie im Anhang bzw. Konzernanhang zum Jahres- bzw. Konzernabschluss bereits ein umfassendes Bild der Aufsichtsratskandidaten und -mitglieder gegeben wird. Die Veröffentlichung von Lebensläufen würde zudem unangemessen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Aufsichtsratskandidaten und -mitglieder eingreifen.
3. Einrichtung eines Prüfungsausschusses und eines Nominierungsausschusses im Aufsichtsrat
(Ziffern 5.3.2 und 5.3.3 DCGK 2017)
Der Aufsichtsrat soll nach dem DCGK 2017 einen Prüfungsausschuss einrichten, der sich - soweit kein anderer Ausschuss damit betraut ist - insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung sowie der Compliance befasst. Daneben überwacht der Prüfungsausschuss die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und befasst sich mit den von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen, mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. Er soll unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft sein, dessen Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete.
Außerdem soll der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern geeignete Kandidaten benennt.
Der Aufsichtsrat setzt sich aus insgesamt sechs Aufsichtsratsmitgliedern zusammen, von denen vier Aufsichtsratsmitglieder von den Aktionären und zwei Aufsichtsratsmitglieder von den Beschäftigten der SWA bestimmt werden. Alle Aufsichtsratsmitglieder weisen die erforderliche Kompetenz, Eignung und Erfahrung zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihres Aufsichtsratsmandats auf. Die von den Anteilseignern und den Arbeitnehmern gewählten Aufsichtsratsmitglieder haben bislang zusammen alle Aufgaben und Herausforderungen zum Wohl der SWA durchgeführt und werden dies auch in Zukunft tun.
Um die erfolgreiche und bewährte Arbeit des Aufsichtsrats auch für die Zukunft zu erhalten, vertreten der Vorstand und der Aufsichtsrat gemeinsam die Auffassung, dass eine umfassende Kommunikation und Erörterung im Aufsichtsrat am zweckmäßigsten im Plenum zu erreichen sind. Der Aufsichtsrat hat aus der Mitte seiner Mitglieder daher lediglich einen einzigen Ausschuss gebildet, den Personal- und Finanzausschuss. Seine Arbeit dient der Vorbereitung komplexer und umfangreicher Sachverhalte als Entscheidungsgrundlage für das Plenum. Diese Arbeitsweise hat sich bisher sehr bewährt. Eine Zersplitterung der Aufsichtsratstätigkeit und der Tätigkeit einzelner Aufsichtsratsmitglieder durch die Einrichtung weiterer Aufsichtsratsausschüsse würde die vertrauensvolle und effektive Arbeit des Aufsichtsrats lediglich hemmen.
4. Sitzungsteilnahmen von Aufsichtsratsmitgliedern
(Ziffer 5.4.7 DCGK 2017)
Gemäß dem DCGK 2017 soll im Bericht des Aufsichtsrats vermerkt werden, falls ein Mitglied des Aufsichtsrats in einem Geschäftsjahr nur an der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen es angehört, oder weniger teilgenommen hat.
Der Aufsichtsrat der SWA hat dieser Vorgabe in der Vergangenheit entsprochen und wird auch in Zukunft, sofern ein derartiger Sachverhalt eintritt, hierüber berichten. Eine namentliche Nennung der betroffenen Mitglieder im Bericht des Aufsichtsrats erfolgt jedoch nicht.
Sofern in der Vergangenheit einzelne Mitglieder des Aufsichtsrats an Sitzungen des Aufsichtsrats oder des Personal- und Finanzausschusses, sofern sie diesem angehörten, nicht teilgenommen haben, erfolgte dies ausschließlich bei Vorliegen von wichtigen und nachvollziehbaren Gründen und damit stets entschuldigt. Zu wichtigen Beratungen und deren Ergebnissen wurden Aufsichtsratsmitglieder, die in einer Sitzung nicht persönlich anwesend sein konnten, im Nachgang informiert. Insofern erachtet es der Aufsichtsrat als unangemessen, in seinem Bericht die Namen einzelner Gremienmitglieder einzig im Zusammenhang mit einer Verhinderung an Sitzungsteilnahmen einseitig hervorzuheben, gleichzeitig aber deren übrige Arbeit für den Aufsichtsrat und für die Unternehmensgruppe ungewürdigt zu lassen.
5. Veröffentlichung des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie der verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen
(Ziffer 7.1.2 Satz 3 DCGK 2017)
Der DCGK 2017 empfiehlt, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich zu machen.
Die SWA hat den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018/19 innerhalb der von der Regierungskommission empfohlenen 90-Tage-Frist zugänglich gemacht und plant, auch den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019/20 innerhalb dieser Frist zu veröffentlichen. Im laufenden Geschäftsjahr 2020/21 wird der Halbjahresfinanzbericht (Berichtszeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020) wie bereits der Halbjahresfinanzbericht 2019/20 (Berichtszeitraum vom 1. Juli 2019 bis 31. Dezember 2019) nicht innerhalb der empfohlenen 45 Tage nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich gemacht. Zu einer Überschreitung dieser Frist um jeweils wenige Tage kommt es durch einen umfassenden und konzernweiten Planrevisionsprozess nach Abschluss des für uns aufgrund der hohen Saisonalität unseres Geschäfts wichtigen zweiten Geschäftsjahresquartals, welcher der Validierung der Prognose für das gesamte Geschäftsjahr dient.
Am 20. März 2020 wurde der Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 ("DCGK 2019") im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat der Schloss Wachenheim AG erklären, dass den Empfehlungen des DCGK 2019 seit Bekanntmachung der Neufassung mit den nachfolgend genannten Ausnahmen entsprochen wurde und künftig mit den nachfolgend genannten Ausnahmen entsprochen wird:
1. Altersgrenze von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, konkrete Zielbenennung für die Besetzung des Aufsichtsrats, Erarbeitung eines Kompetenzprofils für den Aufsichtsrat, Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung, Veröffentlichung von Lebensläufen
(Empfehlungen B.5, C.1, C.2, C.14 DCGK 2019)
Der DCGK 2019 empfiehlt die Festlegung von Altersgrenzen für die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat. Darüber hinaus soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Dabei soll der Aufsichtsrat auf Diversität achten.
Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Der Stand der Umsetzung soll in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht werden. Diese soll auch über die nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat angemessene Anzahl unabhängiger Anteilseignervertreter und die Namen dieser Mitglieder informieren. Dem Kandidatenvorschlag soll zudem ein Lebenslauf des jeweiligen Kandidaten beigefügt werden, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen Auskunft gibt. Dieser soll - ergänzt durch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat - für alle Aufsichtsratsmitglieder jährlich aktualisiert auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht werden.
Der Aufsichtsrat hat in der Vergangenheit bei der Besetzung der Organe die unternehmensspezifische Situation berücksichtigt. Durch eine angemessene Vielfalt der Aufsichtsratsmitglieder wurde potentiellen Interessenkonflikten und der internationalen Tätigkeit des Unternehmens Rechnung getragen. Die Festlegung von Altersgrenzen für Aufsichtsratsmitglieder sieht die Verwaltung als eine unangebrachte Einschränkung des Wahlrechts der Aktionäre an.
Darüber hinaus ist die Verwaltung hinsichtlich der Festlegung einer Altersgrenze für Vorstandsmitglieder grundsätzlich der Auffassung, dass eine pauschale Begrenzung den Aufsichtsrat in der Auswahl geeigneter Vorstandsmitglieder einschränken würde.
Entsprechend bedeutet eine pauschale Zielvorgabe zur Besetzungsstruktur des Aufsichtsrats ebenso wie die Erarbeitung eines pauschalen Kompetenzprofils eine unangemessene Begrenzung der auf den Einzelfall bezogenen Auswahl geeigneter Aufsichtsratskandidaten. Damit beeinträchtigt eine Zielvorgabe oder ein Kompetenzprofil auch unangemessen das Recht der Aktionäre, die Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen.
Nachdem aus diesen Gründen weder konkrete Zielsetzungen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats benannt, noch ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet wurde, entfallen auch diesbezügliche Ausführungen zum Stand der Umsetzung in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß Empfehlung C.1 Satz 4 DCGK 2019.
Hinsichtlich der Beifügung eines Lebenslaufs zum Kandidatenvorschlag des Aufsichtsrats sowie der Veröffentlichung von Lebensläufen aller Aufsichtsratsmitglieder nebst einer Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat vertreten Vorstand und Aufsichtsrat die Auffassung, dass mit der Erfüllung der gesetzlichen Angabepflichten in der Einberufung zur Hauptversammlung sowie im Anhang bzw. Konzernanhang zum Jahres- bzw. Konzernabschluss bereits ein umfassendes Bild der Aufsichtsratskandidaten und -mitglieder gegeben wird. Die Veröffentlichung von Lebensläufen würde zudem unangemessen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Aufsichtsratskandidaten und -mitglieder eingreifen.
2. Beschreibung der Vorgehensweise bei der Nachfolgeplanung für den Vorstand, Offenlegung der Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat, Berichterstattung über die Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats
(Empfehlungen B.2, C.3 und D.13 DCGK 2019)
Bei der Berichterstattung über die Vorgehensweise bei der Nachfolgeplanung für den Vorstand, über die Offenlegung der Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrats sowie über die Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats in der Erklärung zur Unternehmensführung handelt es sich um neue Empfehlungen des DCGK 2019. Insofern wird hierüber erstmals in der Erklärung zur Unternehmensführung vom 22. September 2020 berichtet. Vorsorglich wird vergangenheitsbezogen eine Abweichung von diesen Empfehlungen erklärt.
3. Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat
(Empfehlung D.1 DCGK 2019)
Entsprechend den Empfehlungen des DCGK 2019 soll sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung geben und diese auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich machen.
Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der SWA hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gegeben. Eine Veröffentlichung auf der Internetseite ist bislang jedoch unterblieben und auch in Zukunft nicht vorgesehen.
Bei der Geschäftsordnung handelt es sich um ein internes Dokument. Aufgaben und Zuständigkeiten des Aufsichtsrats sind bereits durch Gesetz und in der Satzung weitgehend geregelt. Über die Arbeit des Aufsichtsrats wird umfassend im Bericht des Aufsichtsrats berichtet. Aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat stellt die Veröffentlichung der Geschäftsordnung insofern keinen Mehrwert dar.
4. Einrichtung eines Prüfungsausschusses und eines Nominierungsausschusses im Aufsichtsrat
(Empfehlungen D.3 und D.5 DCGK 2019)
Der Aufsichtsrat soll nach dem DCGK 2019 einen Prüfungsausschuss einrichten, der sich - soweit kein anderer Ausschuss oder das Plenum damit betraut ist - insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung und der Compliance befasst. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen sowie mit der Abschlussprüfung vertraut und unabhängig sein.
Außerdem soll der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern geeignete Kandidaten benennt.
Der Aufsichtsrat setzt sich aus insgesamt sechs Aufsichtsratsmitgliedern zusammen, von denen vier Aufsichtsratsmitglieder von den Aktionären und zwei Aufsichtsratsmitglieder von den Beschäftigten der SWA bestimmt werden. Alle Aufsichtsratsmitglieder weisen die erforderliche Kompetenz, Eignung und Erfahrung zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihres Aufsichtsratsmandats auf. Die von den Anteilseignern und den Arbeitnehmern gewählten Aufsichtsratsmitglieder haben bislang zusammen alle Aufgaben und Herausforderungen zum Wohl der SWA durchgeführt und werden dies auch in Zukunft tun.
Um die erfolgreiche und bewährte Arbeit des Aufsichtsrats auch für die Zukunft zu erhalten, vertreten der Vorstand und der Aufsichtsrat gemeinsam die Auffassung, dass eine umfassende Kommunikation und Erörterung im Aufsichtsrat am zweckmäßigsten im Plenum zu erreichen sind. Der Aufsichtsrat hat aus der Mitte seiner Mitglieder daher lediglich einen einzigen Ausschuss gebildet, den Personal- und Finanzausschuss. Seine Arbeit dient der Vorbereitung komplexer und umfangreicher Sachverhalte als Entscheidungsgrundlage für das Plenum. Diese Arbeitsweise hat sich bisher sehr bewährt. Eine Zersplitterung der Aufsichtsratstätigkeit und der Tätigkeit einzelner Aufsichtsratsmitglieder durch die Einrichtung weiterer Aufsichtsratsausschüsse würde die vertrauensvolle und effektive Arbeit des Aufsichtsrats lediglich hemmen.
5. Regelmäßige Tagungen des Aufsichtsrats ohne den Vorstand
(Empfehlung D.7 DCGK 2019)
Der DCGK 2019 empfiehlt, dass der Aufsichtsrat regelmäßig auch ohne den Vorstand tagen soll.
Der entsprechenden Vorgängernorm des DCGK 2017, nach welcher der Aufsichtsrat "bei Bedarf" auch ohne den Vorstand tagen soll, wurde in der Vergangenheit entsprochen. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, künftig ebenfalls der geänderten Empfehlung zu folgen und regelmäßig auch ohne den Vorstand zu tagen. Da im Geschäftsjahr 2019/20 keine Tagung des Aufsichtsrats ohne den Vorstand stattgefunden hat, wird vorsorglich für die Vergangenheit eine Abweichung erklärt.
6. Sitzungsteilnahmen von Aufsichtsratsmitgliedern
(Empfehlung D.8 DCGK 2019)
Gemäß dem DCGK 2019 soll im Bericht des Aufsichtsrats angegeben werden, an wie vielen Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse die einzelnen Mitglieder jeweils teilgenommen haben.
Der Aufsichtsrat der SWA hat dieser Vorgabe in der Vergangenheit entsprochen und wird auch in Zukunft, sofern ein derartiger Sachverhalt eintritt, hierüber berichten. Eine namentliche Nennung der betroffenen Mitglieder im Bericht des Aufsichtsrats erfolgt jedoch nicht.
Sofern in der Vergangenheit einzelne Mitglieder des Aufsichtsrats an Sitzungen des Aufsichtsrats oder des Personal- und Finanzausschusses, sofern sie diesem angehörten, nicht teilgenommen haben, erfolgte dies ausschließlich bei Vorliegen von wichtigen und nachvollziehbaren Gründen und damit stets entschuldigt. Zu wichtigen Beratungen und deren Ergebnissen wurden Aufsichtsratsmitglieder, die in einer Sitzung nicht persönlich anwesend sein konnten, im Nachgang informiert. Insofern erachtet es der Aufsichtsrat als unangemessen, in seinem Bericht die Namen einzelner Gremienmitglieder einzig im Zusammenhang mit einer Verhinderung an Sitzungsteilnahmen einseitig hervorzuheben, gleichzeitig aber deren übrige Arbeit für den Aufsichtsrat und für die Unternehmensgruppe ungewürdigt zu lassen.
7. Veröffentlichung des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie der verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen
(Empfehlung F.2 DCGK 2019)
Der DCGK 2019 empfiehlt, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich zu machen.
Die SWA hat den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018/19 innerhalb der von der Regierungskommission empfohlenen 90-Tage-Frist zugänglich gemacht und plant, auch den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019/20 innerhalb dieser Frist zu veröffentlichen. Im laufenden Geschäftsjahr 2020/21 wird der Halbjahresfinanzbericht (Berichtszeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020) wie bereits der Halbjahresfinanzbericht 2019/20 (Berichtszeitraum vom 1. Juli 2019 bis 31. Dezember 2019) nicht innerhalb der empfohlenen 45 Tage nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich gemacht. Zu einer Überschreitung dieser Frist um jeweils wenige Tage kommt es durch einen umfassenden und konzernweiten Planrevisionsprozess nach Abschluss des für uns aufgrund der hohen Saisonalität unseres Geschäfts wichtigen zweiten Geschäftsjahresquartals, welcher der Validierung der Prognose für das gesamte Geschäftsjahr dient.
8. Vergütungssystem für den Vorstand, Vergütungsbericht
(Empfehlungen G. 1 bis G. 16 sowie Grundsätze 23 bis 25 DCGK 2019)
Die Grundsätze, Empfehlungen und Anregungen zur Vergütung des Vorstands sind in Abschnitte des DCGK 2019 weitgehend neu gefasst worden und berücksichtigen die neuen gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II).
Soweit im DCGK 2019 auf das Vorhandensein eines Vergütungssystems entsprechend § 87a AktG in der seit dem 1. Januar 2020 gültigen Fassung abgestellt wird, sind diese in Übereinstimmung mit § 26j EGAktG noch nicht angewendet worden. Ein entsprechendes Vergütungssystem, das die Empfehlung G.1 des DCGK 2019 umsetzt, wurde insofern noch nicht beschlossen.
Daneben verlangt auch die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex ausweislich der Begründung zum DCGK 2019 keine Änderung laufender Anstellungsverträge infolge des Inkrafttretens der Neufassung des Kodex. Vielmehr sind damit verbundene Änderungen bestehender Anstellungsverträge erst bei deren Verlängerung nach Inkrafttreten der Neufassung des Kodex erforderlich.
Insofern wurde bzw. wird den Empfehlungen G.1 (Festlegungen im Vergütungssystem), G.2 (Festlegung der Ziel-Gesamtvergütung auf Basis des Vergütungssystems), G.3 (Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleich zu anderen Unternehmen), G.7 (Festlegung individueller Leistungskriterien variabler Vergütungsbestandteile), G.9 (Festlegung von Vergütungsbestandteilen in Abhängigkeit von der Zielerreichung), G.10 (Form und Verfügungsmöglichkeit langfristiger variabler Vergütungsbeträge) sowie G.11 (Einbehalt oder Rückforderung variabler Vergütungsbeträge) des DCGK 2019 in der Vergangenheit bzw. bis zum Abschluss neuer bzw. der Verlängerung laufender Anstellungsverträge für den Vorstand nicht vollumfänglich entsprochen.
Der Aufsichtsrat wird, in Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften des § 26j EGAktG, der ordentlichen Hauptversammlung 2021 ein Vergütungssystem zur Beschlussfassung über dessen Billigung vorlegen, und auch die vorgenannten Grundsätze bei der Entwicklung eines derartigen Vergütungssystems prüfen.
Die ordentliche Hauptversammlung am 17. November 2016 hat mit einer Mehrheit von 98,18 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen, die SWA von der Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung für die Geschäftsjahre 2016/17 bis 2020/21 zu befreien (sog. Opt-out-Modell nach §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 3 Satz 1 HGB). Insofern unterbleibt eine individualisierte Darstellung entsprechend § 162 AktG in der seit dem 1. Januar 2020 gültigen Fassung, da § 162 AktG in dieser Fassung erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden ist, die nach dem 31. Dezember 2020 beginnen (und somit erst ab dem Geschäftsjahr 2021/22 der SWA).
Trier, 22. September 2020
Der Vorstand:
Oliver Gloden, Sprecher des Vorstands
Horst Hillesheim
Boris Schlimbach
Für den Aufsichtsrat:
Nick Reh, Vorsitzender des Aufsichtsrats
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