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Deutsche Konsum REIT-AG

Annual / Quarterly Financial Statement Dec 23, 2020

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Annual / Quarterly Financial Statement

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Finanzbericht: 27233221

Hitex Industries AG

Tittmoning

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

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#### Aktiva
31.12.2019

EUR
31.12.2018

EUR
--- --- ---
A. Anlagevermögen 721.165,50 599.544,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 721.164,50 599.543,50
B. Umlaufvermögen 1.278.558,04 1.989.964,31
I. Vorräte 199.342,19 275.000,98
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 369.703,99 269.914,08
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 709.511,86 1.445.049,25
C. Rechnungsabgrenzungsposten 28.075,29 22.283,35
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.027.798,83 2.611.792,16

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#### Passiva
31.12.2019

EUR
31.12.2018

EUR
--- --- ---
A. Eigenkapital 1.244.750,30 654.916,02
I. gezeichnetes Kapital 62.783,00 62.783,00
II. Gewinnrücklagen 6.278,30 6.278,30
III. Bilanzgewinn 1.175.689,00 585.854,72
B. Rückstellungen 84.602,60 582.267,00
C. Verbindlichkeiten 698.445,93 1.374.609,14
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.027.798,83 2.611.792,16

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019

Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Hitex Industries AG hat ihren Sitz in Tittmoning. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Trauns- tein unter HRB 13072 eingetragen.

Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zur Darstellung im Jahres- abschluss

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt.

Gemäß den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen für Kapitalgesellschaften erfolgt die Gliederung der Bilanz gemäß § 266 HGB nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Dar

über hinaus werden sämtliche größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften für die Erstellung

und Offenlegung in Anspruch genommen.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr ei- nen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit Wahlrechte für Anga- ben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wur de die Angabe im Anhang gewählt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an den ertragsteuerlichen Vorschriften unter Be- achtung der Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und so- fern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit ab- nutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Bewertung der Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten nach dem Durchschnittsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse bzw. der unfertigen Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbring li-

che Forderungen werden abgeschrieben.

Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewie- sen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.

Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach vernünfti- ger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Die Bewertung erfolgt zum notwendigen Erfüllungsbetrag. Da- bei werden Rück stellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entspre- chen den durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bewertet.

Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt:

Die planmäßigen Abschrei

bungen im Anlagevermögen werden nach der voraussichtlichen Nutzungs- dauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Wirtschaftsgüter mit einem geringen Wert wer-

den vereinfachend wie folgt abgeschrieben:Wirtschaftsgüter mit ei

nem Wert bis zu Euro 800 werden so- fort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit einem darüber liegenden Wert wer

den nach der voraussichtli- chen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände abgeschrieben. Soweit handels recht lich zulässig, wird

die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände entsprechend den steuer lichen Vorschriften gewählt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt.

Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der Darstellung des Jahresabschlusses

Die Bilanz wurde unter vollständiger Ergebnisverwendung aufgestellt.

Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im Vergleich zum Vorjahr.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten

Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der in der Bilanz aufgeführten Forderungen:

Forderungen zum 31.12.2019

Gesamtbetrag TEuro 369,7 (Vorjahr TEuro 269,9) davon mit einer Restlaufzeit

1 Jahr TEuro 219,7 (Vorjahr TEuro 269,9)

> 1 Jahr TEuro 150,0 (Vorjahr TEuro 0,0)

Eigenkapital, Schuldposten und Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Die nachfolgende Darstellung zeigt das in der Bilanz aufgeführte Eigenkapital.

Gezeichnetes Kapital Euro 62.783,00 Kapitalrücklage /​ gesetzliche Rücklage (§ 150 AktG) Euro 6.278,30 Bilanzgewinn (§ 158 Abs. 1 AktG)

Jahresüberschuss Euro 589.834,28

Vortrag aus Vorjahr Euro 585.854,72  Ausschüttung Euro -0,00  Einstellung in gesetzliche Rücklage Euro 0,00  Bilanzgewinn Euro 1.175.689,00

Eigenkapital Euro 1.244.750,30

Der Bilanzgewinn beinhaltet einen Gewinnvortrag in Höhe von Euro 585.854,72 (Vorjahr: Euro 1.043.611,97).

Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten zum 31.12.2019  Gesamtbetrag TEuro 698,5 (Vorjahr TEuro 1.374,7)  davon mit einer Restlaufzeit

= 1 Jahr TEuro 398,6 (Vorjahr TEuro 1.235,5)

1 - 5 Jahre TEuro 299,9 (Vorjahr TEuro 139,2)

> 5 Jahre TEuro 0,0 (Vorjahr TEuro 0,0)

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Aktionären in Höhe von Euro 276.561,14 ent- halten.

Sonstige Angaben

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 24 Arbeitnehmer.

Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen, be- standen zum Bilanzstichtag nicht.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEuro 957.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durchden  Vorstand

Bernhard Anfang, CNC-Fräser

geführt.

Der Aufsichtsrat hatte im Geschäftsjahr folgende Mitglieder:

Markus Uzicanin, Dipl-BW (FH) Steuerberater (Vorsitzender)  Werner Stielow, Kaufmann (stv. Vorsit zender)

Dr. Tosja Zywietz, Vorstand

Tittmoning-Kay, den 8. Juli 2020

Vorstand:

gez. Bernhard Anfang

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 23.09.2020 festgestellt.

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