Annual Report • Jan 22, 2021
Annual Report
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Finanzbericht: 27491312
Satzungsgemäßer Gegenstand der Unternehmensaktivitäten der Eisen- und Hüttenwerke AG sind der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, die Eisen, Stahl sowie andere Metalle und Werkstoffe herstellen und verarbeiten.
Auf dieser Basis fungiert die Gesellschaft ausschließlich als Holding und hält Anteile an zwei Gesellschaften des thyssenkrupp Konzerns, nämlich der Rasselstein Verwaltungs GmbH und der thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH. Die Rasselstein Verwaltungs GmbH selbst fungiert als Holding des Beteiligungskreises Rasselstein, dessen Hauptaufgabe in der Erzeugung und dem Vertrieb von Weißblechprodukten des thyssenkrupp Konzerns besteht. Die thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH hat ausschließlich eine Holdingfunktion für den Beteiligungskreis Electrical Steel, in dem in erster Linie Elektrobanderzeugnisse erzeugt und vertrieben werden.
In den Beteiligungskreisen Rasselstein und Electrical Steel gab es im Berichtsjahr keine gesellschaftsrechtlichen oder gesellschaftsstrukturellen Veränderungen.
Der weltweite Rückgang der Konjunktur setzte sich im Geschäftsjahr 2019/20 weiter fort. Zunächst bestimmten die auch aus den Vorjahren bekannten handelspolitischen Themen die Diskussionen zwischen den bedeutenden Wirtschaftsmächten USA, China, Russland und der Europäischen Union.
Mit Beginn des Kalenderjahres 2020 trat der zunächst in der Stadt Wuhan, China, aufgetretene neue Corona-Virus mehr und mehr ins Rampenlicht der öffentlichen Wahrnehmung. Nachdem er spätestens im Frühjahr 2020 alle fünf Kontinente erreicht und teilweise schwer getroffen hatte, blieb die Covid-19-Pandemie der weltweit einflussreichste gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Faktor.
Die ohnehin in den einzelnen Wirtschaftsregionen der Erde bestehenden allgemeinen und spezifischen Probleme wurden dadurch - teilweise massiv - verstärkt. In Folge der Ausbreitungswellen von Covid-19 kam es zeitversetzt, ausgehend von China in ganz Asien, dann vor allem im Nahen Osten, in Europa, Russland und schließlich in den USA und in Südamerika, zu befristeten Lockdowns des öffentlichen Lebens und zu massiven Einbrüchen der Wirtschaft bis zum völligen Stillstand und Zusammenbruch einzelner wirtschaftlicher Aktivitäten und Branchen. Die Regierungen und Zentralbanken der betroffenen Länder reagierten darauf mit großen Hilfsprogrammen sowie teilweise mit Zinssenkungen und massiven Geldmengenausweitungen.
Insgesamt war die Volatilität auf den Finanz- und Rohstoffmärkten im Berichtsjahr - insbesondere durch diese bis heute weiterhin anhaltende Pandemie - wiederum sehr hoch. Dies galt in herausragender Weise für den Ölpreis, der im Frühjahr 2020 besonders stark einbrach, aber auch für die Preise der für die Stahlerzeuger besonders relevanten Rohstoffe Eisenerz und Kokskohle.
Diese Entwicklung belastete die Stahlindustrie zusätzlich, die ohnehin bereits unter der im Vorjahr begonnenen und sich weiter verstärkenden Abnahmeschwäche aufgrund der deutlich rückläufigen Nachfrage seitens der industriellen Abnehmer, insbesondere der Automobilindustrie, litt. Hierdurch standen der Stahlmarkt im Allgemeinen sowie die europäische Stahlindustrie im Besonderen unter einem extremen Druck.
Bei weiterhin vorherrschenden strukturellen Überkapazitäten sank das Preisniveau für Stahlerzeugnisse weltweit nochmals deutlich. Viele Stahlunternehmen waren massiv unterbeschäftigt, verfuhren monatelang Kurzarbeit und/oder hatten Werke oder Anlagen zeitweise ganz stillgelegt. Aufgrund der hohen Kapital- und Personalkostenintensität der Stahlerzeugung wirkten sich, trotz der ergriffenen Gegen- und Sparmaßnahmen, neben den gewaltigen Umsatzeinbußen die hohen Fixkosten sehr negativ auf deren Wirtschaftlichkeit aus.
Diese Entwicklung zeigte sich in der Tendenz nur deutlich abgeschwächt in den Märkten des Beteiligungskreises Rasselstein. In Europa lag die Marktnachfrage in 2019/20, unter anderem aufgrund wieder besserer Ernten in 2020, insgesamt etwas oberhalb des schlechten Vorjahresniveaus. Die Importe blieben - mit deutlichen innerjährlichen Schwankungen - insgesamt auf hohem Niveau. Auf den Drittlandsmärkten führte jedoch das insgesamt sehr hohe und preisaggressive Angebot dazu, dass sich die Gegebenheiten für die thyssenkrupp Rasselstein GmbH dort deutlich verschlechterten. Hinzu kamen zahlreiche Anlagenstörungen in der Weißblechproduktion in Andernach. In Summe konnte daher die Versandmenge Weißblech des Vorjahres im Berichtsjahr nicht erreicht werden. Zudem fielen die Erlöse im Vergleich zum Vorjahr im Jahresdurchschnitt in Summe.
Im Beteiligungskreis Electrical Steel war das Geschäftsjahr 2019/20 durch ein weiterhin schwieriges Marktumfeld gekennzeichnet. Sowohl die Absatzmengen als auch die Erlöse waren rückläufig.
Bei nicht kornorientiertem Elektroband (NGO) der thyssenkrupp Electrical Steel India Private Ltd. wurde der Absatz zugunsten des GO-Materials reduziert.
Insgesamt sanken die summierten Absatz- und Umsatzwerte der Beteiligungskreise im Vergleich zum Vorjahr. Die Absatzmengen verringerten sich um 65 Tt oder rund 4 % und die Umsatzerlöse sanken um insgesamt 195 Mio. € oder rund 11 % auf 1,603 Mrd. €.
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| (in Mio. €) | 2018/19 | 2019/20 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Rasselstein | 1.478 | 1.361 | -117 |
| Electrical Steel | 320 | 242 | -78 |
| Summe | 1.798 | 1.603 | -195 |
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| 2018/19 | 2019/20 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|
| Tt | Tt | Tt | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Rasselstein | 1.432 | 1.407 | -25 | -2 |
| Electrical Steel | ||||
| - KO | 176 | 139 | -37 | -21 |
| - NO | 15 | 12 | -3 | -20 |
| - Summe | 191 | 151 | -40 | -21 |
| 1.623 | 1.558 | -65 | -4 |
Die Lieferungen im Inland, in die übrige EU sowie in die Drittländer blieben im Geschäftsjahr 2019/20 hinter den Vorjahreslieferungen zurück.
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| 2017/18 | 2018/19 | 2019/20 | |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 376 | 372 | 350 |
| Übrige EU | 642 | 632 | 597 |
| Summe EU | 1.018 | 1.004 | 947 |
| Drittland | 571 | 619 | 611 |
| GESAMT | 1.589 | 1.623 | 1.558 |
Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden bei den EHW-Beteiligungen Investitionen von insgesamt 47 Mio. € vorgenommen, davon entfielen 41 Mio. € auf den Beteiligungskreis Rasselstein. Damit ergab sich gegenüber dem Vorjahr (66 Mio. €) ein Rückgang der Investitionen von 19 Mio. €.
Die in den Gesellschaften beider Beteiligungskreise durchgeführten Investitionen dienten im Wesentlichen der Aufrechterhaltung der Produktionsprozesse (u. a. Umbau der Veredlungsanlagen auf chromfreie Passivierung und Bau der neuen Veredlungsanlage 13 zum Ersatz der Chrom-6-Fertigung der Veredlungsanlage 8 in Andernach), sowie der Verbesserung der Produktqualität und Portfoliooptimierung in der Entkohlungs- sowie Entspannungsstufe bei Electrical Steel.
Den Investitionen standen insgesamt Abschreibungen in Höhe von 36 Mio. € gegenüber, wobei 24 Mio. € auf den Beteiligungskreis Rasselstein und 12 Mio. € auf den Beteiligungskreis Electrical Steel entfielen.
Die Anzahl der bei der Eisen- und Hüttenwerke AG und ihren Beteiligungsgesellschaften Beschäftigten sank im Jahresdurchschnitt des Geschäftsjahres 2019/20 von 3.914 auf 3.875 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
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| 2017/18 | 2018/19 | 2019/20 | |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 3.429 | 3.400 | 3.368 |
| Indien | 510 | 514 | 507 |
| Gesamt | 3.939 | 3.914 | 3.875 |
Die Eisen- und Hüttenwerke AG selbst hat im Geschäftsjahr 2019/20 wie im Vorjahr im Durchschnitt zwei Mitarbeiterinnen beschäftigt.
Die Beteiligungsergebnisse der Eisen- und Hüttenwerke AG stellen die zentralen finanziellen Leistungsindikatoren der Gesellschaft dar. Daher wird im Folgenden insbesondere auf diese Erfolgsfaktoren eingegangen.
Die Jahresergebnisse der Beteiligungsgesellschaften wurden von diesen aufgrund der zwischen der thyssenkrupp Steel Europe AG einerseits und den Beteiligungsgesellschaften Rasselstein Verwaltungs GmbH bzw. thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH andererseits weiterhin bestehenden Gewinnabführungsverträge an die thyssenkrupp Steel Europe AG abgeführt.
In den Gewinnabführungsverträgen ist jeweils geregelt, dass die Eisen- und Hüttenwerke AG über eine feste Ausgleichszahlung hinaus eine variable Ausgleichszahlung erhält, wenn die anteilige Ausschüttung, ermittelt auf Basis der Anteile an den Gesellschaften, größer als die feste Ausgleichszahlung ist. Die feste Ausgleichszahlung wird dabei auf die variable Ausgleichszahlung angerechnet. Sofern die anteilige Ausschüttung geringer ausfällt als die feste Ausgleichszahlung, kommt es zu einem "negativen Anrechnungsanspruch", der in den Folgejahren mit positiven variablen Ausgleichszahlungsansprüchen vor deren Ausschüttung zu verrechnen ist.
Für das Geschäftsjahr 2019/20 betrug die Ausgleichszahlung, die die Rasselstein Verwaltungs GmbH betrifft, 7.639.000,00 € (Vorjahr: 7.639.000,00 €), dies entspricht der festen Ausgleichszahlung. Obwohl sich das Ergebnis im Weißblechgeschäft der thyssenkrupp Rasselstein GmbH moderat verbesserte, fehlten im Beteiligungskreis Rasselstein im Vergleich zum Vorjahr die hohen Sondererträge aus dem Verkauf der Neuwieder Liegenschaften sowie aus den vorzeitigen Auflösungen des Pachtvertrages und des Betriebs- und Geschäftsführungsvertrages für das Feinblechwerk Neuwied. Damit realisierte sich die im letzten Geschäftsbericht prognostizierte Ergebnisentwicklung.
Zum 30.09.2020 bestehen nun auf zukünftige Ausgleichszahlungen anrechenbare Verluste von 6,7 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €).
Auch für die thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH entfällt wie im Vorjahr die variable Ausgleichszahlung. Aufgrund der weiterhin sehr angespannten Markt- und Wettbewerbssituation sowie der Verzögerung bei der technischen Weiterentwicklung des Produktportfolios und dem damit verbundenen nicht zufriedenstellenden Preisniveau für Elektrobandprodukte im Geschäftsjahr 2019/20 wurde, wie im Lagebericht des letzten Jahres prognostiziert, ein negatives Jahresergebnis realisiert. Die Eisen- und Hüttenwerke AG erhielt daher wie im Vorjahr ausschließlich die feste Ausgleichszahlung in Höhe von 498.000,00 €. Zum 30.09.2020 bestehen nun auf zukünftige Ausgleichszahlungen anrechenbare Verluste von 65,3 Mio. € (Vorjahr 33,9 Mio. €).
Die von der thyssenkrupp Steel Europe AG erhaltenen Ausgleichszahlungen von insgesamt 8,1 Mio. € (Vorjahr: 8,1 Mio. €) werden wie in den Vorjahren als Beteiligungsergebnis ausgewiesen. Insgesamt entsprach damit das Beteiligungsergebnis der ursprünglichen Erwartung aus dem Geschäftsbericht 2018/19.
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| Jahresergebnis (vor Gewinnabführung) | von EHW (vereinnahmtes Ergebnis/ Ausgleichszahlung) | |||
|---|---|---|---|---|
| 2018/19 Mio. € |
2019/20 Mio. € |
2018/19 Mio. € |
2019/20 Mio. € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Rasselstein Verwaltungs GmbH | 17,9 | 3,1 | 7,6 | 7,6 |
| thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH | -44,1 | -82,5 | 0,5 | 0,5 |
| Summe Ausgleichszahlungen | 8,1 | 8,1 |
Aufgrund der Anpassung des Vertrages für die Erbringung von Dienstleistungen für verbundene Unternehmen sanken die Umsatzerlöse der Eisen- und Hüttenwerke AG von 266 T€ im Vorjahr auf 144 T€ im Berichtsjahr. Das Zinsergebnis fiel im Geschäftsjahr 2019/20 gegenüber dem Vorjahr um 30 T€ auf 232 T€. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen von 420 T€ auf 492 T€ und der Personalaufwand erhöhte um 36 T€ auf 619 T€. Bei der Überprüfung der Werthaltigkeit der Beteiligungsbuchwerte hat sich ein Abschreibungsbedarf auf den Buchwert der thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH in Höhe von 1.000 T€ ergeben. Unter Berücksichtigung dieser Abschreibung auf Finanzanlagen ergab sich insgesamt im Berichtsjahr ein "Eigenergebnis" von -1.672 T€ (Vorjahr: -1.475 T€).
Der Jahresüberschuss beträgt 6,5 Mio. € (Vorjahr: 6,7 Mio. €). Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages von rund 78 T€ (Vorjahr: 126 T€) und einer Entnahme von 4 Mio. € aus den anderen Gewinnrücklagen (Vorjahr: 0,3 Mio. €) ergibt sich ein Bilanzgewinn von 10,6 Mio. € (Vorjahr: 7,1 Mio. €).
Die Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum 30.09.2019 um 411 T€ auf 106,6 Mio. € verringert.
Auf der Aktivseite haben sich die Finanzanlagen durch die Abschreibung der Beteiligung thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH um 1 Mio. € vermindert. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen stiegen im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der Schwankung des Tagesgeldkontos nur geringfügig. Aufgrund von Steuerrückzahlungen sanken die Sonstigen Vermögensgegenstände. Auf der Passivseite führte hauptsächlich die Dividendenausschüttung im März 2020 (7,0 Mio. €) zu einer Verringerung des Eigenkapitals, gegenläufig hat das Ergebnis des Berichtsjahres das Eigenkapital erhöht, sodass sich insgesamt nur eine kleine Verringerung des Eigenkapitals ergeben hat.
Die Buchwerte der Beteiligungen wurden zum 30. September 2020 erneut überprüft; bei der Beteiligung an der thysenkrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH ergab sich zum 30. September 2020 ein Abwertungsbedarf in Höhe von 1,0 Mio. €.
Die Eisen- und Hüttenwerke AG war im Berichtsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 14. April 2020 über die thyssenkrupp Steel Europe AG und vom 14. April bis zum 30. September 2020 über die thyssenkrupp AG in das Cash Pooling des thyssenkrupp Konzerns eingebunden.
Die wichtigsten liquiden Veränderungen im Geschäftsjahr 2019/20 ergaben sich aus den Einzahlungen aufgrund der von der thyssenkrupp Steel Europe AG zu leistenden Ausgleichszahlungen von insgesamt 8,1 Mio. €, sowie aus Auszahlungen für die Dividendenausschüttung im März 2020 über insgesamt 7,0 Mio. €.
Die Liquidität der Gesellschaft war zu jedem Zeitpunkt im Geschäftsjahr 2019/20 gesichert.
Für Forschung und Entwicklung wurden in den Beteiligungskreisen im Geschäftsjahr insgesamt 10,1 Mio. € ausgegeben; davon entfielen 6,3 Mio. € auf die thyssenkrupp Rasselstein GmbH und 3,8 Mio. € auf die thyssenkrupp Electrical Steel GmbH. Im Fokus der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten standen dabei insbesondere Optimierungen der Herstellungsprozesse und Beschichtungen sowie Produktneuentwicklungen.
Der Vorstand ist gemäß § 91 Absatz 2 AktG verpflichtet, ein Überwachungssystem einzurichten, mittels dessen die Früherkennung von Entwicklungen möglich ist, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können.
Das im Hinblick auf diese Anforderungen eingerichtete Frühwarnsystem gewährleistet das frühzeitige Erkennen sowie die Kommunikation von bestandsgefährdenden Risiken. Es ist somit geeignet, dem Vorstand die rechtzeitige Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Risikosteuerung zu ermöglichen. Regelmäßige Anpassungen des Frühwarnsystems an sich ändernde Geschäftsprozesse und Risiken sind auch für die Zukunft sichergestellt.
Für die Eisen- und Hüttenwerke AG ergeben sich die wesentlichen Risiken aus ihren Beteiligungen. Aus diesem Grunde informiert sich der Vorstand der Eisen- und Hüttenwerke AG regelmäßig über die Entwicklung der dort erkennbaren Risiken, über die Ergebnisse von internen Revisionsprüfungen sowie über die Funktionsfähigkeit der internen Kontrollsysteme. Standardmäßig wird in jeder Vorstandssitzung über wesentliche Vorgänge, die das Risikomanagement, das Interne Kontroll- und/ oder das interne Revisionssystem bei der Eisen- und Hüttenwerke AG sowie ihren Beteiligungsgesellschaften betreffen, berichtet.
Insbesondere haben externe Faktoren, wie die Wettbewerbsintensität auf den Absatzmärkten, die Situation auf den Rohstoffmärkten, die konjunkturellen Entwicklungen in den endverbraucher- und investitionsgüternahen Märkten und letztlich auch durch hoheitliche Entscheidungen geprägte Veränderungen von Rahmenbedingungen der Produktions- und Absatzprozesse erheblichen Einfluss auf die Risiken der zukünftigen Entwicklung bei den Beteiligungsunternehmen und werden damit auch weiterhin im Fokus der Eisen- und Hüttenwerke AG stehen.
Ein erhebliches Risiko im Beteiligungskreis Rasselstein ist dabei das drohende Verbot des Einsatzes von Chrom 6 im Produktionsprozess. Der Status hierzu ist wie folgt:
Die thyssenkrupp Rasselstein GmbH setzt Chrom 6 einerseits umfassend zur Passivierung der Bandoberflächen und andererseits für das Teilsegment der spezialoberflächenverchromten Produkte in ihren Produktionsverfahren ein und ist damit unmittelbar von diesem Verbot betroffen.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 betreffend die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH-Verordnung) ist der Einsatz von Chrom 6 in der industriellen Produktion seit dem 21. September 2017 verboten.
Um den Anforderungen der Verordnung zu entsprechen, entwickelt die thyssenkrupp Rasselstein GmbH chrom-6-freie Produktionsverfahren; dabei wurden im Geschäftsjahr 2019/20 weiterhin gute Fortschritte erzielt. Um ausreichend Zeit für die Entwicklung und Tests dieser neuen Produktionsverfahren zu haben, wurde frühzeitig eine Fristverlängerung beantragt. Dieser Antrag befindet sich seit Ende September 2018 in den vorbereitenden Diskussionen zur Entscheidungsfindung im REACH-Regelungsausschuss der Europäischen Kommission. Der derzeit wahrscheinlichste Entscheidungsweg ist ein Überprüfungszeitraum von 4 Jahren ab Entscheidungsdatum des REACH-Ausschusses. Die endgültige Entscheidung durch die Europäische Kommission hierzu wird Ende 2020 erwartet. Aus risikominimierenden Erwägungen heraus hat die thyssenkrupp Rasselstein GmbH im November 2018 eigene Zulassungsanträge bei der ECHA (European Chemicals Agency) eingereicht, in denen sie die Weiterverwendung von Chrom 6 bis 2027 für Passivierungszwecke bzw. 2028 für spezialverchromte Produkte beantragt. Hierfür hat der REACH-Regelungsausschuss im April/Mai 2020 die entscheidende Abstimmung durchgeführt und die beantragten Überprüfungszeiträume befürwortet. Die Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt, die gleichzeitig diesen Prozess beendet, ist im Oktober 2020 erfolgt.
Unabhängig vom Ausgang der Entscheidung der Europäischen Kommission wird erwartet, dass die Gesellschaft in jedem Fall noch deutlich über den 30.09.2020 hinaus Chrom 6 in der Produktion verwenden darf.
Die Risiken durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie für die Gesellschaft werden als gering eingeschätzt. Die durch die Bundesregierung angeordneten Lockdown-Maßnahmen haben die Geschäftsaktivitäten der Gesellschaft und der Beteiligung Rasselstein, u.a. aufgrund der hohen Systemrelevanz von Verpackungsblech für die Lebensmittelindustrie, nicht in nennenswerter Form beeinträchtigt. Im Beteiligungskreis Electrical Steel ist bereits durch die Corona-Pandemie und die Risiken eines einhergehenden Lockdowns das Versandziel reduziert worden. Größtes Risiko sind Corona-Fälle und Quarantäneregelungen in der Belegschaft und damit einhergehende Störungen im Betriebsablauf.
Die Auswirkungen von eintretenden Risiken bei den Beteiligungsgesellschaften auf die Eisen- und Hüttenwerke AG sind allerdings während der Geltungsdauer der bestehenden Gewinnabführungsverträge zwischen der thyssenkrupp Steel Europe AG einerseits und den Beteiligungsgesellschaften Rasselstein Verwaltungs GmbH bzw. thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH andererseits begrenzt, da in diesen feste Ausgleichszahlungen festgelegt sind, die die thyssenkrupp Steel Europe AG an die Eisen- und Hüttenwerke AG zu leisten hat. Für jeden der Gewinnabführungsverträge gilt, dass er sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit jeweils um ein Jahr verlängert, falls er nicht von einer Vertragspartei sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich gekündigt wird.
Chancen der Beteiligungsgesellschaften ergeben sich im Wesentlichen aus den Umsetzungen der geplanten und eingeleiteten Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Strategieprogramm 20-30 im Segment Steel des thyssenkrupp-Konzerns. Hierzu gehören die technologische Entwicklung von hochwertigen Produkten und Investitionen in beiden Beteiligungskreisen sowie die Fortführung von Sanierungsmaßnahmen im Beteiligungskreis Electrical Steel. Abschließend ist festzuhalten, dass es nach Schluss des Geschäftsjahres 2019/20 keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung gab; ferner ist darauf hinzuweisen, dass weiterhin keine bestandsgefährdenden Risiken bestehen.
Die Gesamtbezüge der Vorstände bestanden im Berichtsjahr aus einem fixen und einem variablen Anteil.
An Aufsichtsratsmitglieder werden nur Vergütungen gezahlt, soweit sie nicht Mitarbeiter des thyssenkrupp Konzerns sind.
Weitere Einzelheiten sind nachfolgend dargestellt:
Über die Vergütung des Aufsichtsrats entscheidet gemäß der Satzung der Gesellschaft die Hauptversammlung (Ziffer 5.4.6). Soweit eine Vergütung gezahlt wurde, erhielten für das Geschäftsjahr 2019/20 Herr Dr. Bscher als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats 18.000 € und Herr de Maizière 9.000 €.
Über die Festlegung der individuellen Vorstandsvergütung befindet der Aufsichtsrat der Gesellschaft in seiner Gesamtheit aufgrund des Vorschlags des Aufsichtsratsvorsitzenden. Die Vergütung für die Vorstandsmitglieder setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten zusammen. Die erfolgsunabhängigen Teile bestehen aus einem Fixum, die erfolgsbezogenen Komponenten aus einer erfolgsabhängigen Tantieme, über deren Höhe der Aufsichtsrat jährlich neu entscheidet. Soweit variable Vergütungsbestandteile Teil der Gesamtvergütung sind, hat der Aufsichtsrat einem Aktien-Deferral bei der variablen Vorstandsvergütung zugestimmt. Demgemäß wird ein Teil der variablen Vergütung unmittelbar nach Ablauf des Geschäftsjahres ausgezahlt, der verbleibende Teil wird über einen Zeitraum von drei Jahren in virtuellen EHW-Aktien angelegt. Nach Ablauf von drei Jahren wird der Wert der virtuellen Aktien durch Multiplikation mit dem Durchschnittskurs der EHW Aktie über den jeweiligen Zeitraum eines Geschäftsjahres (01.07.-30.09) bestimmt. Hierbei werden auch die über den dreijährigen Performancezeitraum gewährten Dividenden zusätzlich berücksichtigt. Insgesamt ist die sich so ergebende Auszahlung auf das Zweifache des angelegten Betrages begrenzt. Ein Anspruch auf eine Mindestauszahlung besteht nicht. Auf diese Weise wird den gesetzlichen Anforderungen des § 87 Abs. 1, Satz 2 und 3 AktG hinsichtlich der Schaffung einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage für den variablen Vergütungsbestandteil entsprochen. Die Umsetzung des Aktien-Deferrals erfolgte auf der Grundlage einer entsprechenden Beschlussfassung des Aufsichtsrates bereits zum 01.10.2016.
Kriterien für die Angemessenheit der Vorstandsvergütung bilden u.a. die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, sowie der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens.
Fixum:
Das aktuelle Fixum beträgt je Vorstandsmitglied 60.000 € pro Jahr.
Der Vorstand hat ab Juli 2020 auf 10 % seines Gehaltes verzichtet.
Tantieme:
Die Tantieme für das Geschäftsjahr 2019/20 beläuft sich auf 50.000 € je Vorstandsmitglied. Von diesem Betrag wurden 45 % an die Vorstandsmitglieder direkt ausgezahlt, die restlichen 55 % wurden auf Basis des vorbeschriebenen Aktien-Deferrals in virtuellen EHW-Aktien angelegt.
Der Ausweis der Vergütung des Vorstands in individualisierter Form erfolgt für das Geschäftsjahr 2019/20 auf Grundlage der im Deutschen Corporate Governance Kodex vom 7. Februar 2017 empfohlenen einheitlichen Mustertabellen:
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| Dr. Biele | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| ordentliches Vorstandsmitglied | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Eintritt: 1. März 2011 | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| GJ2018/19 | GJ 2019/20 | Minimumwert | Maximumwert | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 60.000 € | 58.500 € | 60.000 € | 60.000 € | |
| Nebenleistungen | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | |
| Summe | 60.000 € | 58.500 € | 60.000 € | 60.000 € | |
| Einjährige variable Vergütung | Tantieme (bar) | 22.500 € | 22.500 € | 11.250 € | 53.750 € |
| Mehrjährige variable Vergütung | Tantieme in Wertrechten 2019/20 - 2022/23 | 0 € | 27.500 € | 0 € | 55.000 € |
| Tantieme in Wertrechten 2018/19 - 2021/22 | 27.500 € | 0 € | 0 € | 0 € | |
| 50.000 € | 50.000 € | 11.250 € | 88.750 € | ||
| Versorgungsaufwand | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | |
| Gesamtvergütung | 110.000 € | 108.500 € | 71.250 € | 148.750 € |
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| Giovanakis | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| ordentliches Vorstandsmitglied | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Eintritt: 28. Oktober 2019 | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| GJ2018/19 | GJ 2019/20 | Minimumwert | Maximumwert | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 0 € | 54370 € | 55.870 € | 55.870 € | |
| Nebenleistungen | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | |
| Summe | 0€ | 54.370 € | 55.870 € | 55.870 € | |
| Einjährige variable Vergütung | Tantieme (bar) | 0 € | 20.951 € | 10.476 € | 31.427 € |
| Mehrjährige variable Vergütung | Tantieme in Wertrechten 2019/20 - 2022/23 | 0 € | 25.607 € | 0 € | 51.214 € |
| Tantieme in Wertrechten 2018/19 - 2021/22 | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | |
| 0 € | 46.558 € | 10.476 € | 82.641 € | ||
| Versorgungsaufwand | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | |
| Gesamtvergütung | 0 € | 100.928 € | 66.346 € | 138.511 € |
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| Dr. Biele | Giovanakis | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| ordentliches Vorstandsmitglied | ordentliches Vorstandsmitglied | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Eintritt: 1. März 2011 | Eintritt: 28. Oktober 2019 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| GJ 2018/19 | GJ 2019/20 | GJ 2018/19 | GJ 2019/20 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 60.000 € | 58.500 € | 0 € | 54.370 € | |
| Nebenleistungen | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | |
| Summe | 60.000 € | 58.500 € | 0 € | 54.370 € | |
| Einjährige variable Vergütung | Tantieme (bar) | 22.500 € | 22.500 € | 0 € | 0 € |
| Sonstiges | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | |
| Summe | 22.500 € | 22.500 € | 0 € | 0 € | |
| Versorgungsaufwand | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | |
| Gesamtvergütung | 82.500 € | 81.000 € | 0 € | 54.370 € |
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| Dr. Biele ordentliches Vorstandsmitglied Eintritt: 1. März 2011 | Giovanakis ordentliches Vorstandsmitglied Eintritt: 28. Oktober 2019 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| GJ 2018/19 | GJ 2019/20 | GJ 2018/19 | GJ 2019/20 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Anzahl der gewährten Wertrechte in Stück | Tantieme in Wertrechten 2019/20 - 2022/23 | 2.649 | 2.467 | ||
| Tantieme n Wertrechten 2018/19 - 2021/22 | 1.562 | - | - | - | |
| Aufwand/Ertrag aus aktienbasierter Vergütung im Geschäftsjahr in € | 19.836 | -2.199 | - | 25.607 |
Über wesentliche Termine werden unsere Aktionäre regelmäßig mit einem Finanzkalender unterrichtet, der auf der Website der Gesellschaft im Internet veröffentlicht ist.
Bereits im Vorfeld der Hauptversammlung werden die Aktionäre durch den Geschäftsbericht und die Einladung zur Versammlung umfassend über das abgelaufene Geschäftsjahr sowie die einzelnen Tagesordnungspunkte der anstehenden Hauptversammlung informiert. Sämtliche Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung sowie der Geschäftsbericht sind auf der Website der Gesellschaft verfügbar. Dort werden sieben Tage vor Beginn und während der Hauptversammlung auch weitere Informationen zugänglich gemacht. Auf diese Weise wird der Informationsaustausch zwischen der Gesellschaft und den Aktionären rund um die Hauptversammlung gefördert und vereinfacht.
Bei der Stimmrechtsvertretung wird die Gesellschaft die Aktionäre unterstützen.
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung, den Gang der Geschäfte einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements sowie Compliance relevante Sachverhalte.
Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden auch in diesem Jahr nicht.
Im Folgenden sind die nach § 289a Absatz 1 HGB geforderten übernahmerechtlichen Angaben dargestellt. Sie werden wie folgt vom Vorstand erläutert:
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Eisen- und Hüttenwerke AG beträgt unverändert 45.056.000 € und ist in 17.600.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung je eine Stimme.
Es besteht eine direkte Beteiligung am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreitet: Zum 30. September 2020 hielten die thyssenkrupp Steel Europe AG, Duisburg direkt und damit die Thyssen Stahl GmbH, Düsseldorf, die thyssenkrupp Dritte Beteiligungsgesellschaft mbH, Duisburg, die thyssenkrupp Technologies Beteiligungen GmbH, Essen und die thyssenkrupp AG, Duisburg/Essen indirekt rund 87,98 % der Stimmrechtsanteile an der Eisen- und Hüttenwerke AG.
Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands der Eisen- und Hüttenwerke AG ergibt sich aus den §§ 84, 85 AktG in Verbindung mit § 5 der Satzung. Die Änderung der Satzung wird von der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens Dreiviertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals beschlossen; die §§ 179 ff. AktG sind anwendbar. Nach § 22 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen.
Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt. Inhaberaktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen ebenso wenig wie eine Stimmrechtskontrolle durch am Grundkapital der Gesellschaft beteiligte Arbeitnehmer.
Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen, bestehen ebenfalls nicht. Die Gesellschaft hat keine wesentlichen Vereinbarungen abgeschlossen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen und hat für den Fall eines Übernahmeangebots keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen.
Die Eisen- und Hüttenwerke AG definiert das Interne Kontrollsystem als Gesamtheit aller aufeinander abgestimmten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, die im Unternehmen angewendet werden, um die Erreichung der Geschäfts- und Kontrollziele zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere die Sicherheit und Effizienz der Geschäftsabwicklung, die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung sowie die Übereinstimmung mit Gesetzen und Richtlinien.
Der aus zwei Personen bestehende Vorstand nimmt die Leitungsaufgabe als Kollegialorgan wahr. Sie umfasst insbesondere die Festlegung der Unternehmensziele, die Steuerung und Überwachung sowie die Unternehmensplanung. Jeweils eines der beiden Vorstandsmitglieder ist gleichzeitig auch in einem der beiden Beteiligungskreise Vorsitzender des Vorstands der jeweils größten industriell tätigen Beteiligungsgesellschaften, der thyssenkrupp Rasselstein GmbH und der thyssenkrupp Electrical Steel GmbH.
Die vorgenannten grundsätzlichen Aspekte des Internen Kontrollsystems gelten insbesondere auch für den Rechnungslegungsprozess bei der Eisen- und Hüttenwerke AG. Ziel des Internen Kontrollsystems für den Rechnungslegungsprozess ist es, durch implementierte Kontrollen hinreichend sicherzustellen, dass trotz möglicher Risiken ein regelungskonformer Abschluss erstellt wird. Verschiedene prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen tragen dazu bei, dieses Ziel zu erreichen.
Der Abschlussprozess basiert auf einer einheitlichen, regelmäßig aktualisierten und allen relevanten Mitarbeitern über eine interne Internet-Plattform zur Verfügung gestellten Bilanzierungsrichtlinie. Mit den von uns eingerichteten Prozessen, Systemen und Kontrollen gewährleisten wir eine hinreichende Sicherheit, dass der Rechnungslegungsprozess im Einklang mit dem HGB sowie anderen rechnungslegungsrelevanten Regelungen und Gesetzen erfolgt und zuverlässig ist.
Über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen wurde gemäß § 312 AktG gesondert berichtet. Darin wird unter anderem festgehalten, dass keine berichtspflichtigen Maßnahmen vorlagen, die die Eisen- und Hüttenwerke AG auf Veranlassung oder im Interesse der thyssenkrupp AG oder der mit ihr verbundenen Unternehmen getroffen oder unterlassen hat.
Der Bericht schließt mit folgender Erklärung:
"Der Vorstand der Eisen- und Hüttenwerke AG erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die vorstehend aufgeführten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt."
Am 01.10.2020 haben Vorstand und Aufsichtsrat wiederum eine Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und erneut den Aktionären auf der Internetseite www.ehw.ag bzw. www.eisenhuetten.de der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Weitere Einzelheiten sind in Ziffer I der nachfolgenden Erklärung zur Unternehmentführung dargestellt.
Gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung der Eisen- und Hüttenwerke AG vom 13.3.2020 wurde die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Essen, zum Abschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2019/20 bestellt. Die Abschlussprüfung wurde namentlich von den Wirtschaftsprüfern Frau Anne Böcker als für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin und Herrn Dr. Robert Vollmer vorgenommen; Frau Böcker hat die Prüfung zum vierten Male, Herr Dr. Vollmer zum siebten Male bei der Eisen- und Hüttenwerke AG durchgeführt.
Gemäß § 289 f HGB sowie dem Grundsatz 22 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16.12.2019 berichten Vorstand und Aufsichtsrat über die Corporate Governance bei der Eisen- und Hüttenwerke AG.
Bei der Eisen- und Hüttenwerke AG wird der Deutsche Corporate Governance Kodex unter Berücksichtigung der Besonderheiten bei Einbindung der Gesellschaft in den thyssenkrupp Konzern (Zwischenholding ohne operatives Geschäft) umgesetzt. Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist die von der Regierungskommission am 16.12.2019 beschlossene Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex am 20.03.2020 in Kraft getreten. Bis zu diesem Datum bildete der Kodex in der Fassung vom 07.02.2017 die Grundlage für die jährlich von den börsennotierten Gesellschaften zu veröffentlichende Entsprechenserklärung nach § 161 AktG. Aufgrund der strukturellen Neuerungen des aktuell geltenden Kodex, der nunmehr Grundsätze, Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften enthält, haben Vorstand und Aufsichtsrat eine zweigeteilte Entsprechenserklärung abgegeben, die sowohl den Regularien des bis zum 19.03.2020 gültigen DCGK als auch der aktuell gültigen Neufassung des Kodex Rechnung trägt. Vor diesem Hintergrund haben Vorstand und Aufsichtsrat daher im Berichtsjahr nachfolgende, gemeinsame Entsprechenserklärung abgegeben, die am 1. Oktober 2020 veröffentlicht wurde:
* Der Inhalt und Gegenstand dieses Abschnittes war gemäß § 317 Absatz 2 HGB nicht Bestandteil der Prüfung durch den Abschlussprüfer
Die Eisen- und Hüttenwerke AG entspricht sämtlichen Empfehlungen der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 bekannt gemachten Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 16. Dezember 2019 und wird diesen auch zukünftig entsprechen, mit folgenden Ausnahmen:
Der Vorstand soll bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen auf Diversität achten.
Abweichung und Begründung:
Die Eisen- und Hüttenwerke AG beschäftigt unterhalb der Vorstandsebene keine Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, die Führungsfunktionen innerhalb des Unternehmens wahrnehmen. Das Kriterium der Diversität findet daher insoweit keine Berücksichtigung.
Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auf die Diversität achten.
Abweichung und Begründung:
Aufgrund der Konzerneinbindung der Gesellschaft und ihrer Minderheitsbeteiligung an der Rasselstein Verwaltungs GmbH und der thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH rekrutieren sich die Vorstandsmitglieder der Eisen- und Hüttenwerke AG aus den Geschäftsführungen der Beteiligungsgesellschaften. In diesem Rahmen wird das Kriterium der Diversität im Rahmen der faktischen Möglichkeiten berücksichtigt.
Der Aufsichtsrat soll gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen; die Vorgehensweise soll in der Erklärung zur Unternehmensführung beschrieben werden.
Abweichung und Begründung:
Die Nachfolge orientiert sich an der Besetzung der Geschäftsführungen in den Beteiligungsgesellschaften. Es bedarf daher keiner gesonderten Nachfolgeplanung durch den Aufsichtsrat.
D.2 Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Die jeweiligen Ausschussmitglieder und der Ausschussvorsitzende sollen namentlich in der Erklärung zur Unternehmensführung genannt werden.
D.3 Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss einrichten, der sich - soweit kein anderer Ausschuss oder das Plenum damit betraut ist - insbesondere mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung und der Compliance befasst. Die Rechnungslegung umfasst insbesondere den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht (einschließlich CSR-Berichterstattung), unterjährige Finanzinformationen und den Einzelabschluss nach HGB.
D.4 Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen sowie mit der Abschlussprüfung vertraut und unabhängig sein. Der Aufsichtsratsvorsitzende soll nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben.
D.5 Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern benennt.
D. 11 Der Prüfungsausschuss soll regelmäßig eine Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung vornehmen.
Abweichung und Begründung:
Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet. Mit Blick auf die Dimensionierung und das Aufgabenspektrum der Gesellschaft als reine Zwischenholding ohne eigenes operatives Geschäft sind Ausschüsse nicht notwendig.
G.1 Im Vergütungssystem soll insbesondere festgelegt werden,
scrollen
| ― | wie für die einzelnen Vorstandsmitglieder die Ziel-Gesamtvergütung bestimmt wird und welche Höhe die Gesamtvergütung nicht übersteigen darf (Maximalvergütung), |
| ― | welchen relativen Anteil die Festvergütung einerseits sowie kurzfristig variable und langfristig variable Vergütungsbestandteile andererseits an der Ziel-Gesamtvergütung haben, |
| ― | welche finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien für die Gewährung variabler Vergütungsbestandteile maßgeblich sind, |
| ― | welcher Zusammenhang zwischen der Erreichung der vorher vereinbarten Leistungskriterien und der variablen Vergütung besteht, |
| ― | in welcher Form und wann das Vorstandsmitglied über die gewährten variablen Vergütungsbeträge verfügen kann. |
G.3 Zur Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleich zu anderen Unternehmen soll der Aufsichtsrat eine geeignete Vergleichsgruppe anderer Unternehmen heranziehen, deren Zusammensetzung er offenlegt. Der Peer Group-Vergleich ist mit Bedacht zu nutzen, damit es nicht zu einer automatischen Aufwärtsentwicklung kommt.
G. 4 Zur Beurteilung der Üblichkeit innerhalb des Unternehmens soll der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt und dieses auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen.
G.7 (S.1) Der Aufsichtsrat soll für das bevorstehende Geschäftsjahr für jedes Vorstandsmitglied für alle variablen Vergütungsbestandteile die Leistungskriterien festlegen, die sich - neben operativen - vor allem an strategischen Zielsetzungen orientieren sollen.
G.10 (S.2) Über die langfristig variablen Gewährungsbeträge soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen können.
G.11 Der Aufsichtsrat soll die Möglichkeit haben, außergewöhnlichen Entwicklungen in angemessenem Rahmen Rechnung zu tragen. In begründeten Fällen soll eine variable Vergütung einbehalten oder zurückgefordert werden können.
Abweichung und Begründung:
Die Eisen- und Hüttenwerke AG hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 4. November 2019 den Empfehlungen der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24. April 2017 bekannt gemachten Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 7. Februar 2017 zur Vorstandsvergütung mit Ausnahme der Ziffer 4.2.2 Absatz 2 Satz 3 (Vergleichsgruppe für den vertikalen Vergleich) entsprochen. Aufgrund der Stellung der Gesellschaft als reine Zwischenholding ohne eigene operative Tätigkeit und mit nur zwei Mitarbeiterinnen unterhalb der Vorstandsebene einerseits und der Personalunion im Vorstand der Eisen- und Hüttenwerke AG und in den Geschäftsführungen der beiden wesentlichen Tochtergesellschaften andererseits wird an der bisherigen Gesamtvergütungsstruktur, die sich aus einem fixen, erfolgsunabhängigen und einem variablen, überwiegend auf einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage basierenden, erfolgsbezogenen Teil zusammensetzt, unverändert festgehalten.
Ferner hat die Eisen- und Hüttenwerke AG seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 4. November 2019 sämtlichen Empfehlungen der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24. April 2017 bekannt gemachten Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 7. Februar 2017 entsprochen, mit folgenden Ausnahmen:
Der Vorstand soll bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben. Für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands legt der Vorstand Zielgrößen fest.
Abweichung und Begründung:
Die Eisen- und Hüttenwerke AG beschäftigt unterhalb der Vorstandsebene keine Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, die Führungsfunktionen innerhalb des Unternehmens wahrnehmen. Das Kriterium der Vielfalt findet daher insoweit keine Berücksichtigung. Im Übrigen beschäftigt die Eisen- und Hüttenwerke AG als reine Zwischenholding unterhalb der Vorstandsebene lediglich zwei Mitarbeiterinnen, die keine Führungsfunktionen ausüben, so dass eine Festlegung des Frauenanteils in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands derzeit nicht erforderlich ist.
Der Vorstand soll aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben.
Abweichung und Begründung:
Es gibt keinen Vorsitzenden oder Sprecher des Vorstands. Bei einem zweiköpfigen Vorstand sowie mit Blick auf die Holdingfunktion der Eisen- und Hüttenwerke AG besteht aus der Sicht der Gesellschaft kein Bedarf, einen Vorsitzenden oder Sprecher zu benennen.
Hierbei soll der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind.
Abweichung und Begründung:
Die Eisen- und Hüttenwerke AG beschäftigt als reine Zwischenholding unterhalb der Vorstandsebene lediglich zwei Mitarbeiterinnen, die keine Führungsfunktionen innehaben. Eine Berücksichtigung des Verhältnisses der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt ist daher nicht sinnvoll möglich.
Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt (Diversity) achten.
Abweichung und Begründung:
Aufgrund der Konzerneinbindung der Gesellschaft und ihrer Minderheitsbeteiligung an der Rasselstein Verwaltungs GmbH und der thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH rekrutieren sich die Vorstandsmitglieder der Eisen- und Hüttenwerke AG aus den Vorstandsgremien der Beteiligungsgesellschaften. In diesem Rahmen wird das Kriterium der Vielfalt im Rahmen der faktischen Möglichkeiten berücksichtigt.
5.3.1 Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse.
5.3.2 Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss einrichten, der sich - soweit kein anderer Ausschuss damit betraut ist - insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung sowie der Compliance befasst.
Der Prüfungsausschuss legt dem Aufsichtsrat eine begründete Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers vor, die in den Fällen der Ausschreibung des Prüfungsmandats mindestens zwei Kandidaten umfasst. Der Prüfungsausschuss überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und befasst sich darüber hinaus mit den von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen, mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung.
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. Er soll unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft sein, dessen Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete. Der Aufsichtsratsvorsitzende soll nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben.
5.3.3 Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern geeignete Kandidaten benennt.
Abweichung und Begründung:
Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet. Mit Blick auf die Dimensionierung und das Aufgabenspektrum der Gesellschaft als reine Zwischenholding ohne eigenes operatives Geschäft sind Ausschüsse nicht notwendig.
Andernach, 1. Oktober 2020
Auf unserer Website www.ehw.ag bzw. www.eisenhuetten.de können die aktuelle Entsprechenserklärung sowie die Entsprechenserklärungen der Vorjahre abgerufen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Gemeinsames Ziel ist es, für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben für eine deutsche Aktiengesellschaft besteht bei der Eisen- und Hüttenwerke AG ein duales Führungssystem, das durch eine personelle Trennung zwischen dem Leitungs- und dem Überwachungsorgan gekennzeichnet ist.
Dem Vorstand, der zurzeit aus zwei Personen besteht, obliegt die eigenverantwortliche Leitung der Eisen- und Hüttenwerke AG. Der Vorstand nimmt die Leitungsaufgabe als Kollegialorgan wahr. Sie umfasst insbesondere die Festlegung der Unternehmensziele, die Steuerung und Überwachung sowie die Unternehmensplanung. Derzeit ist jeweils eines der beiden Vorstandsmitglieder gleichzeitig auch in einem der beiden Beteiligungskreise Vorsitzender des Vorstands der jeweils größten industriell tätigen Beteiligungsgesellschaften, der thyssenkrupp Rasselstein GmbH und der thyssenkrupp Electrical Steel GmbH.
Zum Mitglied des Vorstands kann im Rahmen einer Erstbestellung für einen Zeitraum von maximal drei Jahren nur bestellt werden, wer das 61. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Eine Wiederbestellung vor Ablauf eines Jahres vor dem Ende der Bestelldauer erfolgt nicht. Auf der Grundlage des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Teilhabegesetz) gilt weiterhin die bereits im Geschäftsjahr 2014/15 beschlossene und erneut bestätigte Zielquote "0" für den Frauenanteil im Vorstand der Gesellschaft unverändert fort. Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner Beschlussfassung geprüft, ob geeignete Kandidatinnen für das Vorstandsamt zur Verfügung standen. Die bislang geltende Zielgröße "0" wurde einer umfassenden Prüfung unterzogen. Da keine geeigneten Kandidatinnen für das Vorstandsamt gefunden wurden, hat der Aufsichtsrat die Zielquote "0" für einen weiteren Zeitraum von fünf Jahren, d. h. bis zum 30.06.2022, beschlossen und erneut bestätigt. Informationen zur aktuellen Zusammensetzung des Vorstands können dem Anhang entnommen werden. Da die Eisen- und Hüttenwerke AG unterhalb der Vorstandsebene keine Mitarbeiter beschäftigt, die Führungsfunktionen innerhalb des Unternehmens wahrnehmen, hat der Vorstand von der nach § 76 Abs. 4 AktG vorgesehenen Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstandes abgesehen.
Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung und arbeiten kollegial zusammen. Die nähere Ausgestaltung der Arbeit im Vorstand wird durch eine Geschäftsordnung des Vorstands bestimmt, in der insbesondere auch die dem Vorstand vorbehaltenen Angelegenheiten und sonstige Beschlussmodalitäten näher geregelt sind.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage, der Planung und Zielerreichung, der Risikolage sowie des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen werden dabei erläutert und begründet. Die Berichterstattung des Vorstands umfasst im Bedarfsfall auch das Thema Compliance, also die Maßnahmen zur Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien sowie Compliance relevante Sachverhalte.
Der Vorstand beschließt in der Regel grundsätzlich in seinen Sitzungen, kann aber auch auf Basis der geltenden Geschäftsordnung Beschlüsse außerhalb der Sitzungen fassen. Jedes Mitglied des Vorstands kann die Einberufung einer Sitzung unter Mitteilung des Beratungsgegenstands verlangen; ebenso kann jedes Mitglied verlangen, dass ein Gegenstand in die Tagesordnung einer Sitzung aufgenommen wird.
Bestimmte Vorstandsentscheidungen von besonderem Gewicht bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Einige dieser Zustimmungsvorbehalte ergeben sich aus dem Gesetz. Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats sind zudem in der Satzung der Eisen- und Hüttenwerke AG festgelegt. So entscheidet der Aufsichtsrat nach § 12 der Satzung beispielsweise über die Aufnahme langfristiger Verbindlichkeiten, insbesondere von Anleihen. Ebenfalls zustimmungspflichtig sind der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen, der Abschluss, die Änderung sowie die Aufhebung von Interessengemeinschafts- und Unternehmensverträgen.
Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden. Er prüft regelmäßig, zuletzt in der Aufsichtsratssitzung am 22.09.2020, die Effizienz seiner Tätigkeit hinsichtlich aller für die Gesellschaft relevanten Fragestellungen einschließlich der Compliance. Gegenstand der Prüfung der Effizienz seiner Tätigkeit waren insbesondere die Vollständigkeit, die Rechtzeitigkeit und Verständlichkeit aller für den Aufsichtsrat aufbereiteten Informationen und Unterlagen. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat geprüft, ob Form, Anzahl und Dauer der Aufsichtsratssitzungen angemessen waren, um seiner Kontrolltätigkeit effektiv nachzukommen. Auf der Grundlage der vorgenannten Kriterien hat der Aufsichtsrat die Effizienz seiner Tätigkeit evaluiert und diese bestätigt. Auf eine Unterstützung bei der Evaluierung seiner Tätigkeit durch externe Berater hat der Aufsichtsrat verzichtet. Grundlegende Entscheidungen benötigen seine Zustimmung.
Der Aufsichtsrat besteht nach § 7 Absatz 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrates der Gesellschaft werden grundsätzlich nur Personen vorgeschlagen, die das 68. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Aufsichtsrat hat auf der Grundlage des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Teilhabegesetz) die bereits im Geschäftsjahr 2014/15 festgelegte und erreichte Zielquote von einem Drittel für den Frauenanteil im Aufsichtsrat geprüft und die Zielquote im Rahmen einer erneuten Beschlussfassung für die Dauer von fünf Jahren, also bis zum 30.06.2022, bestätigt. Die Zugehörigkeitsdauer eines Aufsichtsratsmitglieds im Aufsichtsrat der Gesellschaft ist auf Basis der geltenden Geschäftsordnung grundsätzlich auf drei Amtsperioden begrenzt, wobei Ausnahmen hiervon zulässig sind, sofern sie entsprechend begründet werden. Die aktuelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats kann dem Anhang entnommen werden.
Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung im Jahr 2023, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021/22 beschließt.
Der Aufsichtsrat hat mit Blick auf die Dimensionierung der Geschäftsaktivitäten der Eisen- und Hüttenwerke AG und das Aufgabenspektrum des aktienrechtlichen Aufsichtsrats keine Ausschüsse gebildet.
Auf der Grundlage des Jahresabschlusses erstattet der Aufsichtsrat Bericht an die Aktionäre.
Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, in der unter anderem die wesentlichen Ziele für seine Zusammensetzung, sein Kompetenzprofil und die Details seiner Arbeitsweise niedergelegt sind. Demgemäß soll der Aufsichtsrat stets so zusammengesetzt sein, dass eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat sichergestellt ist. Insoweit sollen seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen und den zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können. Dabei kann nicht erwartet werden, dass jedes Aufsichtsratsmitglied alle erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen in vollem Umfang hat. Allerdings soll für jeden Aspekt der Aufsichtsratstätigkeit mindestens ein Aufsichtsratsmitglied als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung stehen, so dass die umfassenden Kenntnisse und Erfahrungen durch die Gesamtheit der Aufsichtsratsmitglieder abgebildet werden. Der Aufsichtsrat strebt darüber hinaus für seine Zusammensetzung im Hinblick auf Vielfalt (Diversity) die Berücksichtigung unterschiedlicher beruflicher und internationaler Erfahrungen und insbesondere eine angemessene Beteiligung beider Geschlechter an.
Weiterhin sollen dem Aufsichtsrat mindestens zwei externe Mitglieder angehören, die in keiner wirtschaftlichen oder persönlichen Beziehung zum Vorstand oder zur Gesellschaft stehen, die einen Interessenkonflikt begründet. Obwohl Herr Dr. Bscher dem Aufsichtsrat seit mehr als zwölf Jahren angehört, erfüllt er die Kriterien der Unabhängigkeit, da er weder in einer persönlichen noch geschäftlichen Beziehung zu der Mehrheitsaktionärin thyssenkrupp Steel Europe AG steht und somit ein wesentlicher, nicht nur vorübergehender Interessenkonflikt auszuschließen ist. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien verfügt der Aufsichtsrat gegenwärtig sowohl über eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger als auch entsprechend kompetenter Mitglieder.
Insgesamt ist festzustellen, dass der Aufsichtsrat den Zielen seiner Zusammensetzung und dem beschlossenen Kompetenzprofil entsprechend besetzt ist.
Der Aufsichtsrat beschließt im Allgemeinen in Sitzungen, die mindestens zweimal im Kalenderhalbjahr stattfinden und grundsätzlich vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats geleitet werden.
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats oder der Vorstand können die Einberufung einer Sitzung unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen. Der Aufsichtsrat entscheidet durch Beschluss mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Sitzungsvorsitzenden den Ausschlag.
Wesentliche Maßnahmen betreffen z. B. das Kapitalmarktrecht.
Die gesetzliche Regelung zum Verbot von Insidergeschäften wird durch eine Insiderrichtlinie ergänzt, die den Handel mit Wertpapieren des Unternehmens für Organmitglieder und Mitarbeiter regelt.
Ferner wird über die Insiderrichtlinie die erforderliche Transparenz von Insiderinformationen sichergestellt. Infrage kommende Sachverhalte werden auf ihre Ad-hoc-Relevanz geprüft, um den gesetzeskonformen Umgang mit möglichen Insiderinformationen zu gewährleisten.
Personen, für die der Zugang zu Insiderinformationen unerlässlich ist, um ihre Aufgaben bei der Eisen- und Hüttenwerke AG wahrnehmen zu können, sowie Personen aus dem Konzernumfeld, die diese Informationen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen, werden in eine Insiderliste aufgenommen.
Die Kompetenz und die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter sind entscheidend für die Nachhaltigkeit des Erfolgs der Eisen- und Hüttenwerke AG und ihrer Beteiligungsgesellschaften. Deshalb fühlen sich die Gesellschaften besonders verpflichtet, ein positives Arbeitsumfeld, ein breites Angebot an Weiterbildungs- und Entwicklungsmaßnahmen und ein leistungsorientiertes Vergütungssystem zu schaffen, damit die Mitarbeiter ihre Fähigkeiten bestmöglich einsetzen können. Sie praktizieren eine Kultur, die auf Wertschätzung aller basiert, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung oder Alter.
Die Eisen- und Hüttenwerke AG und ihre Beteiligungsgesellschaften bekennen sich zum Prinzip der Nachhaltigkeit und der Gerechtigkeit zwischen den Generationen. Sie berücksichtigen die Bedürfnisse der gegenwärtigen Generationen und sind sich gleichzeitig der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen bewusst. Vor diesem Hintergrund ist der Schutz der Menschen und der Natur besonders wichtig; Klimaschutz und Ressourcenschonung sind wichtige Leitlinien des Handelns.
Grundsätzlich ist die globale wirtschaftliche und politische Entwicklung, insbesondere vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Pandemie, weiter äußerst unsicher.
Für 2021 wird dennoch eine insgesamt robuste europäische Weißblechnachfrage bei nach wie vor hohem Wettbewerbsdruck erwartet. Vor diesem Hintergrund sind für den Beteiligungskreis Rasselstein wieder höhere Produktions- und Versandmengen eingeplant. Nach der Preisabsenkung Anfang 2020 wird im neuen Kalenderjahr 2021 mit moderat steigenden Erlösen gerechnet. Jedoch muss weiterhin von hohen und volatilen Rohstoffkosten sowie von deutlich steigenden Energiepreisen ausgegangen werden. Auf Basis einer geplanten besseren operativen Performance und unter der Voraussetzung der angestrebten Reduzierung des Störgeschehens an den Produktionsanlagen im Werk Andernach und einer stabilen Produktion des Vormaterials bei der thyssenkrupp Steel Europe AG gehen wir von einem leicht besseren Ergebnis für das GJ 2020/21 im Vergleich zum Vorjahr aus.
In den europäischen Märkten des Beteiligungskreises Electrical Steel sehen wir eine nachhaltig weiter steigende Nachfrage für hochwertiges Elektroband (Top-Grades) seitens der Transformatorenindustrie durch die EU-weite Energieeffizienzverordnung "Ecodesign". Während sich bei Sorten mittlerer Qualität die Preise stabilisieren sollten, könnten sich bei den Spitzensorten im laufenden Geschäftsjahr daher höhere Preise ergeben. Durch die konsequente Umsetzung der Ergebnisse aus den Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten soll der Anteil der Top-Grades am Gesamtabsatz deutlich gesteigert werden. Bei der thyssenkrupp Electrical Steel India Private Ltd. wird das Geschäft mit NGO-Elektroband im GJ 2020/21 endgültig auslaufen und damit die Umstellung auf kornorientiertes Elektroband vollständig abgeschlossen werden. Trotz der eingeplanten weiteren Sanierungsanstrengungen und Kostensenkungen wird allerdings der laufende Veränderungsprozess und die Umsetzung der Portfoliooptimierung hin zu den TOP Güten im neuen Geschäftsjahr voraussichtlich noch nicht so weit realisierbar sein, dass ein erneut negatives Jahresergebnis vermieden werden kann.
Diese Ergebniserwartung im Beteiligungskreis Electrical Steel wird daher bei der Eisen - und Hüttenwerke AG zu einem weiteren Aufbau der bereits vorhandenen negativen Anrechnungsansprüche führen und damit keine variable Ausgleichszahlung ermöglichen. Da wir gleichzeitig auch für den Beteiligungskreis Rasselstein trotz leichter Ergebnisverbesserung wiederum nur mit der festen Ausgleichszahlung rechnen können, erwarten wir zusammenfassend insgesamt ein unverändertes Beteiligungsergebnis unserer Gesellschaft.
Die Umsatzerlöse der Eisen- und Hüttenwerke AG, die sich aus der Erbringung von Dienstleistungen für verbundene Unternehmen in Deutschland ergeben, werden im Geschäftsjahr 2020/21 stabil bleiben. Die Zinserträge aus Finanzanlagen und Tagesgeldern werden voraussichtlich weiter leicht sinken.
Zusammenfassend geht die Eisen- und Hüttenwerke AG vor dem Hintergrund der bestehenden Gewinnabführungsverträge, die der Eisen- und Hüttenwerke AG feste Ausgleichszahlungen garantieren, von einem in etwa auf Vorjahresniveau liegenden Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2020/21 aus.
Andernach, 5. November 2020
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Dr. Biele
Giovanakis
Aktiva
scrollen
| Anhang-Nr. | 30.09.2019 T€ |
30.09.2020 T€ |
|
|---|---|---|---|
| Anlagevermögen | (2) | ||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 0 | 0 | |
| Sachanlagen | 0 | 0 | |
| Finanzanlagen | 74.520 | 73.520 | |
| 74.520 | 73.520 | ||
| Umlaufvermögen | |||
| Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände | (3) | 32.456 | 33.053 |
| Flüssige Mittel | 1 | 1 | |
| 32.466 | 33.054 | ||
| Rechnungsabgrenzungsposten | 13 | 14 | |
| SUMME AKTIVA | 106.999 | 106.588 | |
| PASSIVA | |||
| Anhang-Nr. | 30.09.2019 T€ |
30.09.2020 T€ |
|
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | (4) | 45.056 | 45.056 |
| Kapitalrücklage | (4) | 4.028 | 4.028 |
| Gewinnrücklagen | (5) | 48.200 | 44.200 |
| Bilanzgewinn | (17) | 7.118 | 10.576 |
| 104.402 | 103.860 | ||
| Rückstellungen | (6) | ||
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 2.165 | 2.181 | |
| Übrige Rückstellungen | 375 | 504 | |
| 2.540 | 2.685 | ||
| Verbindlichkeiten | (7) | 26 | 43 |
| Passive latente Steuern | (8) | 31 | 0 |
| SUMME PASSIVA | 106.999 | 106.588 |
scrollen
| Anhang-Nr. | 2018/19 T€ |
2019/20 T€ |
|
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | (9) | 266 | 144 |
| sonstige betriebliche Erträge | (10) | 0 | 63 |
| Personalaufwand | (11) | 583 | 619 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen und Immaterielle Vermögensgegenstände | (2) | 0 | 0 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (12) | 420 | 492 |
| Beteiligungsergebnis | (13) | 8.137 | 8.137 |
| Abschreibungen auf Finanzanlagen | (14) | 1.000 | 1.000 |
| Zinsergebnis | (15) | 262 | 232 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | (16) | -30 | -33 |
| Ergebnis nach Steuern/Jahresüberschuss | 6.692 | 6.498 | |
| Gewinnvortrag | 126 | 78 | |
| Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen | 300 | 4.000 | |
| Bilanzgewinn | (18) | 7.118 | 10.576 |
scrollen
| 2018/19 T€ |
2019/20 T€ |
|
|---|---|---|
| Jahresüberschuss lt. GuV | 6.692 | 6.498 |
| +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 1.000 | 1.000 |
| +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen | 41 | 145 |
| +/- Abnahme/Zunahme Sonstige Vermögensgegenstände | 19 | 176 |
| +/- Abnahme/Zunahme Forderungen gg. verb. Unternehmen die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 46 | 15 |
| +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten | 3 | 18 |
| +/- Zinsaufwendungen/Zinserträge | -332 | -291 |
| - Beteiligungserträge | -8.137 | -8.137 |
| +/- Ertragsteueraufwand/-ertrag | -30 | -33 |
| +/- Ertragsteuerzahlungen | -273 | 273 |
| \= CF aus laufender Geschäftstätigkeit (operativer Cashflow) | -971 | -336 |
| - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | 0 | 0 |
| + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens | 0 | 0 |
| - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen | 0 | 0 |
| + Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition | 2.606 | 0 |
| - Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition | 0 | -1.052 |
| + Erhaltene Zinsen | 332 | 291 |
| + Erhaltene Dividenden | 11.233 | 8.137 |
| \= CF aus Investitionstätigkeit | 14.171 | 7.376 |
| - Gezahlte Dividende an Mehrheitsgesellschafter des Unternehmens | -11.614 | -6.194 |
| - Gezahlte Dividende an andere Gesellschafter | -1.586 | -846 |
| \= CF aus Finanzierungstätigkeit | -13.200 | -7.040 |
| \= Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | 0 | 0 |
| Finanzmittelfonds zu Beginn des Geschäftsjahres | 1 | 1 |
| Finanzmittelfonds zum Ende des Geschäftsjahres | 1 | 1 |
Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode enthält den Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten und stimmt insofern mit der entsprechenden Position in der Bilanz überein. Die Cash Pool-Forderungen gegen die thyssenkrupp AG werden nicht in den Finanzmittelfonds einbezogen, sondern deren Veränderungen dem Cash Flow aus der Investitionstätigkeit zugeordnet.
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| Eigenkapital | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Rücklagen | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklagen | Summe | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| T€ | Stammaktien | nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 - 3 HGB | gesetzliche Rücklage | andere Gewinnrücklagen | Summe | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 30.09.2018 | 45.056 | 4.028 | 1.023 | 47.477 | 48.500 | 52.528 |
| Ausschüttung/ Dividendenzahlung | ||||||
| Jahresüberschuss/ -fehlbetrag | ||||||
| Einstellung in/ Entnahme aus Rücklagen | -300 | -300 | -300 | |||
| Stand 30.09.2019 | 45.056 | 4.028 | 1.023 | 47.177 | 48.200 | 52.228 |
| Ausschüttung/ Dividendenzahlung | ||||||
| Jahresüberschuss/ -fehlbetrag | ||||||
| Einstellung in/ Entnahme aus Rücklagen | -4.000 | -4.000 | -4.000 | |||
| Stand 30.09.2020 | 45.056 | 4.028 | 1.023 | 43.177 | 44.200 | 48.228 |
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| Eigenkapital | ||
|---|---|---|
| T€ | Bilanzgewinn | Summe Eigenkapital |
| --- | --- | --- |
| Stand 30.09.2018 | 13.326 | 110.910 |
| Ausschüttung/ Dividendenzahlung | -13.200 | -13.200 |
| Jahresüberschuss/ -fehlbetrag | 6.692 | 6.692 |
| Einstellung in/ Entnahme aus Rücklagen | 300 | 0 |
| Stand 30.09.2019 | 7.118 | 104.402 |
| Ausschüttung/ Dividendenzahlung | -7.040 | -7.040 |
| Jahresüberschuss/ -fehlbetrag | 6.498 | 6.498 |
| Einstellung in/ Entnahme aus Rücklagen | 4.000 | 0 |
| Stand 30.09.2020 | 10.576 | 103.860 |
Die Eisen- und Hüttenwerke AG mit Sitz in Andernach, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz, unter der Nummer HRB 15400, ist ein Tochterunternehmen der thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen, und ist in den Konzernabschluss der thyssenkrupp AG (gleichzeitig größter und kleinster Konsolidierungskreis) einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger elektronisch offengelegt. Zur Aufstellung eines Konzernabschlusses ist die Eisen- und Hüttenwerke AG gemäß § 290 HGB nicht verpflichtet.
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und den einschlägigen Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 3 HGB i. V. m. § 264d HGB.
Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB einzelne Posten zusammengefasst. Sie werden im Anhang gesondert erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Die entgeltlich von Dritten erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, über einen Zeitraum von in der Regel 3 Jahren planmäßig abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abnutzbare Gegenstände des Sachanlagevermögens werden planmäßig abgeschrieben. Für planmäßige Abschreibungen werden überwiegend folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt: Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 10 Jahre. Die planmäßigen Abschreibungen des abnutzbaren beweglichen Sachanlagevermögens werden nach der linearen Methode vorgenommen. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Geringwertige Anlagegüter, das sind Gegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis einschließlich 250 € (bis 31.12.2017: bis einschließlich 150 €), werden im Jahr des Zugangs ergebniswirksam erfasst. Für Anlagenzugänge eines Geschäftsjahres, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Anlagegut mehr als 250 € (Anlagenzugänge bis 31.12.2017: mehr als 150 €), aber nicht mehr als 1.000 € betragen, wird ein Sammelposten gebildet. Der jeweilige Sammelposten wird im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel ergebniswirksam aufgelöst.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bilanziert. Niedrigere beizulegende Werte werden angesetzt, wenn voraussichtlich dauernde Wertminderungen vorliegen.
Ausleihungen werden zum Nennwert bilanziert.
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenständen sind die erkennbaren Risiken durch entsprechende Bewertungsabschläge auf den niedrigeren beizulegenden Wert berücksichtigt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen werden auf den Barwert abgezinst.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie alle ungewissen Verpflichtungen und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben bzw. zehn Geschäftsjahre abgezinst.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet. Die Bewertung erfolgt auf Basis der an konzernspezifische Verhältnisse angepassten "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck und unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Gehaltssteigerungsrate von 2,5 % (Vorjahr: 2,5 %) und eines Rententrends von 1,8 % (Vorjahr: 1,5 %).
Die Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen erfolgt für das Geschäftsjahr 2019/20 gemäß § 253 Abs. 2 HGB pauschal mit dem veröffentlichten Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Pensionen zum 30. September 2020 unter Verwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes über die vergangenen zehn Jahre sowie des durchschnittlichen Marktzinssatzes über die vergangenen sieben Jahre beläuft sich auf 126 T€. Die Abzinsung der Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen erfolgt pauschal mit dem veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre. Der von der Deutschen Bundesbank am 01. Oktober 2020 bekannt gegebene Zinssatz für zehn Jahre beträgt 2,41 %, der bekanntgegebene Zinssatz für sieben Jahre beträgt 1,71 %.
Inventurstichtag der Pensionsverpflichtungen ist der 01.07.2020. Zum Inventurstichtag der Pensionsverpflichtungen wurde für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen ein für den 30. September 2020 prognostizierter Zinssatz von 2,41 % verwendet (im Vorjahr betrug der Rechnungszins 2,83 %).
Für weitere Risiken im Personalbereich, wie beispielsweise für Jubiläumszuwendungen und Urlaubsansprüche, werden Rückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern werden für Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, aus denen sich zukünftige steuerliche Be- oder Entlastungen ergeben, sowie für Verlust- und Zinsvorträge, deren Verrechnung in den nächsten fünf Jahren erwartet wird, gebildet. Aktive und passive latente Steuern werden für einen Bilanzausweis saldiert. Ein Überhang aktiver latenter Steuern wird nicht angesetzt.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Einzelnen in nachfolgendem Anlagespiegel dargestellt:
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| Bruttowerte | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| T€ | 01.10.19 | Zugänge | Umbuchungen | Abgänge | 30.09.20 | Aufgelaufene Abschreibungen 01.10.19 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 8 | 0 | 0 | 0 | 8 | 8 |
| Sachanlagen | ||||||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 8 | 0 | 0 | 0 | 8 | 8 |
| Finanzanlagen | ||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 66.159 | 0 | 0 | 0 | 66.159 | 1.639 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 10.000 | 0 | 0 | 0 | 10.000 | 0 |
| 76.175 | 0 | 0 | 0 | 76.175 | 655 |
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| Abschreibungen | Nettowerte | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| T€ | Abschreibungen 2019/20 | Abschreibungen auf Zugänge | Abschreibungen auf Umbuchungen | Abschreibungen auf Abgänge | Aufgelaufene Abschreibungen 30.09.20 | 30.09.19 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 0 | 0 | 0 | 0 | 8 | 0 |
| Sachanlagen | ||||||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0 | 0 | 0 | 0 | 8 | 0 |
| Finanzanlagen | ||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.000 | 0 | 0 | 0 | 2.639 | 64.520 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 10.000 |
| 1.000 | 0 | 0 | 0 | 2.655 | 74.520 |
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| T€ | Nettowerte 30.09.20 |
|---|---|
| Immaterielle Vermögensgegenstände | |
| entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 0 |
| Sachanlagen | |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0 |
| Finanzanlagen | |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 63.520 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 10.000 |
| 73.520 |
Bei der Überprüfung der Werthaltigkeit der Beteiligungsbuchwerte hat sich ein Abschreibungsbedarf auf den Buchwert der thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH in Höhe von 1.000 T€ (Vorjahr: 1.000 T€) ergeben.
Unter den Ausleihungen wird die Festgeldanlage bei der thyssenkrupp Steel Europe AG gezeigt.
Zum 1. April 2016 wurde eine Festgeldanlage bei der thyssenkrupp AG über einen Betrag von 10 Mio. € zu einem Zinssatz von 1,75 % getätigt; vereinbart wurde als Laufzeit der Zeitraum vom 1. April 2016 bis 31. März 2021. Der Vertrag ist zum 1. Oktober 2018 mit unveränderten Konditionen von der thyssenkrupp AG auf die thyssenkrupp Steel Europe AG übergegangen.
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| Name und Sitz | Eigenkapital T€ |
Jahresergebnis T€ |
Anteil am Kapital % |
|---|---|---|---|
| Anteile der EHW (Direkter Besitz) | |||
| Beteiligungskreis Rasselstein | |||
| Rasselstein Verwaltungs GmbH, Neuwied | 130.711 | 0 *) | 40,8 |
| Beteiligungskreis Electrical Steel | |||
| thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH, Gelsenkirchen | 55.003 | 0 *) | 37,5 |
| Zusätzliche freiwillige Angabe zu den von den Beteiligungen gehaltenen Anteilen | |||
| Rasselstein Verwaltungs GmbH, Neuwied | |||
| thyssenkrupp Rasselstein GmbH, Andernach | 247.021 | 0 *) | 99,5 **) |
| Becker & Co. GmbH, Neuwied | 2.250 | 0 *) | 100,0 **) |
| DWR - Deutsche Gesellschaft für Weißblechrecycling mbH, Andernach | 67 | 0 *) | 100,0 ***) |
| KBS Kreislaufsystem Blechverpackungen Stahl GmbH (KBS), Düsseldorf | 2.077 | 144 | 40,0 ***) |
| thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH, Gelsenkirchen | |||
| thyssenkrupp Electrical Steel GmbH, Gelsenkirchen | 96.622 | 0 *) | 87,6 **) |
| thyssenkrupp Electrical Steel India Private Ltd., Mumbai | 1.986 | -15.987 | 100,0 ***) |
*) nach Ergebnisübernahme aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages
**) direkter Anteilsbesitz
***) indirekter Anteilsbesitz
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| T€ | 30.09.2019 | 30.09.2020 | davon Restlaufzeit mehr als ein Jahr | |
|---|---|---|---|---|
| 30.09.2019 | 30.09.2020 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 32.014 | 33.051 | 0 | 0 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 451 | 2 | 0 | 0 |
| Übrige Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände | 32.465 | 33.053 | 0 | 0 |
Als Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind die Ansprüche gegen die thyssenkrupp Steel Europe AG aus Ausgleichszahlungen, sowie aus dem Konzernfinanzverkehr 24.914 T€ gegen die thyssenkrupp AG ausgewiesen. Das Konzernfinanzkonto ist zum 14. April 2020 zu gleichen Konditionen von der thyssenkrupp Steel Europe AG wieder auf die thyssenkrupp AG rückübertragen worden.
Die Ausgleichszahlungen werden ohne Einbehalt der Kapitalertragsteuer ausgezahlt.
Die Sonstigen Vermögensgegenstände betreffen ausschließlich Steuerforderungen.
Das Gezeichnete Kapital der Eisen- und Hüttenwerke AG beträgt wie im Vorjahr 45.056 T€; es ist eingeteilt in 17.600.000 Stückaktien mit einem anteiligen Wert am Grundkapital von je 2,56 €. Die Kapitalrücklage beträgt 4.028 T€.
Die thyssenkrupp Steel Europe AG, Duisburg, ist gemäß Mitteilung nach § 21 WpHG vom 20. März 2006 mit 87,98 % an der Eisen- und Hüttenwerke AG beteiligt.
Die Gewinnrücklagen der Eisen- und Hüttenwerke AG enthalten die gesetzliche Rücklage in Höhe von 1.023 T€ sowie Andere Gewinnrücklagen. Die Entnahme aus den Anderen Gewinnrücklagen beträgt im Berichtsjahr 4.000 T€.
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| T€ | 30.09.2019 | 30.09.2020 |
|---|---|---|
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 2.165 | 2.181 |
| Sonstige Rückstellungen | 375 | 504 |
| Übrige Rückstellungen | 2.540 | 2.685 |
Den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr 235 T€ ergebniswirksam zugeführt (im Vorjahr Zuführung 208 T€).
Sonstige Rückstellungen bestehen im Wesentlichen für Jahresabschlusskosten, Personalkosten und Kosten der Aufbewahrung. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten mit 150 T€ variable Vergütungsbestandteile in Form virtueller EHW-Aktien, die mit dem Marktwert angesetzt sind.
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| T€ | 30.09.2019 | 30.09.2020 | Restlaufzeit | ||
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1 Jahr | über 1 Jahre | davon über 5 Jahr | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen * | 0 | 15 | 15 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten * 2 | 26 | 28 | 24 | 4 | 0 |
| (Vj.: 26) | (Vj.: 0) | (Vj.: 0) | |||
| übrige Verbindlichkeiten | 26 | 43 |
* davon 15 T€ aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr 0 T€)
*2 davon aus Steuern 9 T€ (Vorjahr 10 T€)
Es ergeben sich im Wesentlichen passive latente Steuern aus unterschiedlichen Wertansätzen bei Anteilen an verbundenen Unternehmen, die mit aktiven latenten Steuern auf die handelsrechtlich und steuerrechtlich voneinander abweichenden Wertansätze der Pensionsrückstellungen verrechnet wurden. Über den Saldierungsbereich hinausgehende passive latente Steuern wurden im Vorjahr passiviert.
Der Berechnung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 29,825 % zu Grunde gelegt (im Vorjahr 29,825 %).
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| T€ | Stand 01.10.2019 | Veränderung | Stand 30.09.2020 |
|---|---|---|---|
| Enthaltene aktive latente Steuern | 225 | 72 | 297 |
| Enthaltene passive latente Steuern | 256 | -14 | 242 |
| Überhang passive latente Steuern | 31 | -31 | 0 |
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| T€ | 2018/19 | 2019/20 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 266 | 144 |
Die Eisen- und Hüttenwerke AG erbringt Dienstleistungen für verbundene Unternehmen in Deutschland.
Die Sonstigen betrieblichen Erträge resultieren aus Auflösungen von Rückstellungen.
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| T€ | 2018/19 | 2019/20 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 420 | 416 |
| Soziale Abgaben | 23 | 25 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | 140 | 178 |
| Insgesamt | 583 | 619 |
Die Eisen- und Hüttenwerke AG hat im Geschäftsjahr 2019/20 wie im Vorjahr im Durchschnitt zwei Mitarbeiter beschäftigt.
Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen insbesondere alle sächlichen Verwaltungskosten, Kosten für die Hauptversammlung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses, Beratungskosten, Vergütungen an den Aufsichtsrat, Kostenerstattungen für Mitarbeiter, Beiträge und Gebühren.
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| T€ | 2018/19 | 2019/20 |
|---|---|---|
| Erträge aus Beteiligungen | 8.137 | 8.137 |
Die Erträge aus Beteiligungen betreffen Ausgleichszahlungen von verbundenen Unternehmen für die von den Beteiligungen der Gesellschaft abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträge.
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| T€ | 2018/19 | 2019/20 |
|---|---|---|
| Abschreibungen auf Finanzanlagen | 1.000 | 1.000 |
Die Abschreibung betrifft die Beteiligung an der thyssenkrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH.
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| T€ | 2018/19 | 2019/20 |
|---|---|---|
| Erträge aus Ausleihungen | 176 | 176 |
| (davon aus verbundenen Unternehmen) | (176) | (176) |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 156 | 115 |
| (davon aus verbundenen Unternehmen) | (156) | (115) |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 70 | 59 |
| Insgesamt | 262 | 232 |
Die Erträge aus Ausleihungen resultieren aus dem Festgeldkonto bei der thyssenkrupp Steel Europe AG.
Die Sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge von verbundenen Unternehmen betreffen die Anlagen von Geldern auf dem Tagesgeldkonto bei der thyssenkrupp Steel Europe AG bzw. der thyssenkrupp AG. Das Tagesgeldkonto ist zum 14. April 2020 zu gleichen Konditionen wieder von der thyssenkrupp Steel Europe AG auf die thyssenkrupp AG rückübertragen worden.
Aus der Aufzinsung der Pensions- und Jubiläumsrückstellungen sind Aufwendungen von 59 T€ (im Vorjahr 70 T€) in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten.
Im Geschäftsjahr 2019/20 haben sich latente Steuern i.H.v. 31 T€ gewinnerhöhend ausgewirkt.
Die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/20 betragen 209 T€, davon wurden 113 T€ erfolgsunabhängig ausgezahlt und 96 T€ erfolgsbezogen passiviert; von den Gesamtbezügen entfallen 59 T€ fixer Bestandteil und 50 T€ als variabler Bestandteil auf Herrn Dr. Biele und 54 T€ fixer Bestandteil und 46 T€ als variabler Bestandteil auf Herrn Giovanakis. Von dem variablen Bestandteil werden 45 % an die Vorstandsmitglieder direkt ausgezahlt, die restlichen 55 % werden auf Basis eines Aktien-Deferrals in virtuellen EHW-Aktien angelegt und nach drei Jahren ausgezahlt.
Die Gesamtbezüge früherer Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf 103 T€ (im Vorjahr 81 T€).
Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen sind 448 T€ zurückgestellt.
Für die Vergütung an den Aufsichtsrat, die satzungsgemäß durch die Hauptversammlung festzusetzen ist, wurden 27 T€ für das Berichtsjahr passiviert.
Für Dienstleistungen der thyssenkrupp Rasselstein GmbH wurden 96 T€ gezahlt.
Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/20 berechnete Gesamthonorar betrug 27 T€. Es betrifft ausschließlich erbrachte Abschlussprüferleistungen.
Wegen der frei verfügbaren Rücklagen der Gesellschaft greift die Ausschüttungssperre des § 253 Absatz 6 Satz 2 HGB nicht.
Zum 30.09.2020 stand die Eisen- und Hüttenwerke AG gemäß § 16 Abs. 1 AktG im unmittelbaren Mehrheitsbesitz der thyssenkrupp Steel Europe AG, Duisburg.
Im Oktober 2020 haben Vorstand und Aufsichtsrat wiederum eine Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und erneut den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft www.ehw.ag bzw. www.eisenhuetten.de dauerhaft zugänglich gemacht.
Nach Ende des Geschäftsjahres 2019/20 gab es keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung; ferner ist darauf hinzuweisen, dass weiterhin keine bestandsgefährdenden Risiken bestehen.
Dr. Peter Biele
Vorsitzender des Vorstands,
Ressort Vertrieb, der thyssenkrupp Rasselstein GmbH
konzernextern
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| ― | Haeger & Schmidt International GmbH |
konzernintern
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| ― | thyssenkrupp Steel North America, Inc./USA |
| ― | Kreislaufsystem Blechverpackungen Stahl GmbH (KBS) |
(seit 28.10.2019)
Vorsitzender des Vorstands,
Ressort Vertrieb, der thyssenkrupp Electrical Steel GmbH
konzernextern
./.
konzernintern
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| ― | thyssenkrupp Electrical Steel India Private Ltd./Indien [seit 03.02.20] |
Bernhard Osburg
- Vorsitzender -
[seit 13.03.2020]
Sprecher des Vorstands, Ressort Vertrieb und Innovation, der thyssenkrupp Steel Europe AG
konzernextern
. / .
konzernintern
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| ― | thyssenkrupp Hohenlimburg GmbH * [bis 31.03.20] |
| ― | thyssenkrupp Steel North America, Inc./USA [bis 31.03.20] |
| ― | thyssenkrupp Electrical Steel Italia S.r.l./Italien [bis 21.12.19] |
| ― | Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH * [seit 20.03.20] |
| ― | thyssenkrupp Electrical Steel GmbH * [seit 21.03.20] |
| ― | TKAS Auto Steel Company Limited [seit 01.04.20] |
- stellv. Vorsitzender -
Geschäftsführender Gesellschafter der Dr. Thomas Bscher Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG
konzernextern
. / .
konzernintern
. / .
Vorsitzende der Geschäftsführung,
Ressort Vertrieb, Technik und Qualität,
der thyssenkrupp Hohenlimburg GmbH
konzernextern
. / .
konzernintern
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| ― | thyssenkrupp Bilstein GmbH * [seit 17.08.20] |
-Vorsitzender -
(bis 29.02.20)
Mitglied des Vorstands, Ressort Finanzen,
der thyssenkrupp Steel Europe AG
[bis 29.02.20]
konzernextern
. / .
konzernintern
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| ― | thyssenkrupp Rasselstein GmbH [bis 29.02.20] |
(seit 16.06.20)
Mitglied des Vorstands, Ressort Finanzen,
der thyssenkrupp Steel Europe AG
[seit 01.03.20]
konzernextern
. / .
konzernintern
. / .
Selbstständiger
Unternehmensberater
konzernextern
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| ― | Arenberg Consult GmbH (Vorsitzender) |
| ― | Arenberg Recklinghausen GmbH (Vorsitzender) |
| ― | Arenberg Schleiden GmbH (Vorsitzender) |
| ― | Fürstlich Castell'sche Bank Credit-Casse-AG * (Vorsitzender) [bis 30.06.2020] |
| ― | Grundkredit- u. Bodenverwaltung GmbH (Vorsitzender) |
| ― | Rheinische Bodenverwaltung AG * (Vorsitzender) |
| ― | ZEAL NETWORK SE/Großbritannien * (Vorsitzender) [bis 19.06.2020] |
konzernintern
. / .
(seit 13.03.20)
Head of Sales Steering bei der thyssenkrupp Steel Europe AG
konzernextern
. / .
konzernintern
. / .
(bis 31.12.19)
Head of Controlling, Accounting & Risk bei der thyssenkrupp Steel Europe AG
konzernextern
. / .
konzernintern
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| ― | thyssenkrupp Rasselstein GmbH * [bis 31.12.19] |
| ― | thyssenkrupp Hohenlimburg GmbH * [bis 31.12.19] |
| ― | KBS Kokereibetriebsgesellschaft Schwelgern GmbH [bis 31.12.19] |
* Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2019/20 beträgt 6.497.586,94 €. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags von 77.976,26 € und der Entnahme von 4.000.000,00 € aus den anderen Gewinnrücklagen ergibt sich ein Bilanzgewinn von 10.575.563,20 €.
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung am 19. März 2021 vor, den Bilanzgewinn zur Zahlung einer Dividende von 0,60 € je Stückaktie zu verwenden; dies entspricht einer Ausschüttung von 10.560.000,00 €. Der verbleibende Betrag von 15.563,20 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Andernach, 5. November 2020
EISEN- UND HÜTTENWERKE Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Dr. Biele
Giovanakis
Wir haben den Jahresabschluss der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft, Andernach, -bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft, Andernach, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
1.) Sachverhalt und Problemstellung
2.) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
3.) Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen
1.) Im Jahresabschluss der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft, Andernach, werden unter dem Bilanzposten "Finanzanlagen" zum 30. September 2020 Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 63,5 Mio. € (59,6 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft, Andernach, überprüft zum Abschlussstichtag in einem Regelprozess im Rahmen des Planungsprozesses des thyssenkrupp-Konzerns jährlich die Werthaltigkeit ihrer Beteiligungsansätze. Zur Ermittlung des beizulegenden Wertes wird mithilfe von Discounted Cashflow Verfahren ein Gesamtunternehmenswert ermittelt, welcher um die Nettofinanzposition korrigiert wird, um einen Eigenkapitalwert zur Gegenüberstellung mit dem jeweiligen Beteiligungsbuchwert ermitteln zu können. Dabei werden die von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen zugrunde gelegt. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Cashflows, des verwendeten Diskontierungszinssatzes sowie der Wachstumsrate abhängig. Die Bewertungen sind daher mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Auf Basis der vorliegenden Berechnungen ergab sich für das Geschäftsjahr 2019/20 ein Abwertungsbedarf in Höhe von 1,0 Mio. €. Vor diesem Hintergrund und angesichts der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft, Andernach, war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
2.) Bei unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten beurteilt. Zudem haben wir uns von der Angemessenheit der bei der Bewertung verwendeten künftigen Cashflows insbesondere durch Abgleich dieser Angaben mit der Mittelfristplanung sowie durch Beurteilung anhand allgemeiner und branchenspezifischer Markterwartungen überzeugt. Vor dem Hintergrund, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Zudem haben wir unter anderem die Konsistenz der Planungsannahmen und die Realisierbarkeit von geplanten Maßnahmen zur Steigerung bzw. Sicherung der künftigen Cashflows analysiert und in Gesprächen mit dem jeweiligen Management kritisch diskutiert. Die Umsetzbarkeit der wesentlichen wertbeeinflussenden Maßnahmen haben wir dabei unter anderem vor dem Hintergrund des bisherigen Geschäftskonzeptes sowie der aktuellen und erwarteten Marktgegebenheiten beurteilt. Die vom Management angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind aus unserer Sicht zur Überprüfung der Werthaltigkeit sachgerecht abgeleitet worden.
3.) Die Angaben der Gesellschaft zu den Finanzanlagen und deren Werthaltigkeit sind in den Abschnitten 1) und 2) des Anhangs enthalten.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB.
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 13. März 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 3. April 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2012/13 als Abschlussprüfer der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft, Andernach, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Anne Böcker.
Wir versichern nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Andernach, 5. November 2020
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Dr. Biele
Giovanakis
(seit 28.10.19)
- Vorsitzender -
(seit 13.03.20)
Sprecher des Vorstands der thyssenkrupp Steel Europe AG
- stellv. Vorsitzender -
Geschäftsführender Gesellschafter der Dr. Thomas Bscher Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG
Vorsitzende der Geschäftsführung der thyssenkrupp Hohenlimburg GmbH
- Vorsitzender -
(bis 29.02.20)
Mitglied des Vorstands der thyssenkrupp Steel Europe AG
(bis 29.02.20)
(seit 16.06.20)
Mitglied des Vorstands der thyssenkrupp Steel Europe AG
(seit 01.03.20)
Selbstständiger Unternehmensberater
(seit 13.03.20)
Head of Sales Steering bei der thyssenkrupp Steel Europe AG
(bis 31.12.19)
Head of Controlling, Accounting & Risk bei der thyssenkrupp Steel Europe AG
(bis 31.12.19)
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
nachfolgend möchte ich Sie über die Arbeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019/20 informieren:
Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2019/20 (Berichtsjahr) seine ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Pflichten gewissenhaft und mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht, sodass wir uns stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen konnten. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend überwiegend in mündlicher Form über alle für die Gesellschaft und die Beteiligungsgesellschaften relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung sowie der Compliance unterrichtet. Die Mitglieder des Aufsichtsrates hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen, diese auf Plausibilität zu überprüfen und eigene Anregungen einzubringen.
Im Berichtsjahr fanden insgesamt vier ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats statt sowie eine gesonderte Sitzung, in der der Aufsichtsratsvorsitzende sowie sein Stellvertreter turnusgemäß neu gewählt wurden. Mit Ausnahme von Herrn Evers, der an einer ordentlichen Aufsichtsratssitzung nicht teilnehmen konnte, haben alle übrigen Aufsichtsratsmitglieder die Sitzungstermine wahrgenommen.
Im Berichtsjahr hat der Vorstand den Aufsichtsrat in jeder Sitzung über die jeweils aktuelle Absatz-, Umsatz- und Ergebnisentwicklung der Beteiligungsgesellschaften sowie die Ergebnislage der Eisen- und Hüttenwerke AG informiert. Außerdem hat sich der Aufsichtsrat in allen Sitzungen über die aus dem operativen Geschäft der Beteiligungsgesellschaften herrührenden spezifischen Risiken unterrichten lassen.
Einen Schwerpunkt der Berichterstattung des Vorstandes bildete die im Geschäftsjahresverlauf unbefriedigende Ergebnisentwicklung sowohl des Beteiligungskreises Rasselstein als auch des Beteiligungskreises Electrical Steel. Sein besonderes Augenmerk legte der Aufsichtsrat auf die äußerst schwierige wirtschaftliche Entwicklung aller Gesellschaften des Beteiligungskreises Electrical Steel und hat sich insoweit eingehend über die Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und weiterhin notwendige Kostensenkungen, aber auch über die Ursachen der Qualitätsprobleme ebenso informieren lassen wie über die Gründe für die nochmals schwächere wirtschaftliche Entwicklung, die eine Wertberichtigung des Beteiligungsbuchwertes unserer Gesellschaft an der Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH in der Größenordnung von 1 Mio. € zur Folge hatte. Des Weiteren hat sich der Aufsichtsrat umfassend vom Vorstand über die Markt- und Erlösentwicklung des Weißblechgeschäfts auf dem EU- und US-Markt unterrichten lassen. In diesem Zusammenhang lag der Fokus auf der Entwicklung der Rohstoffkosten und sonstigen Energien, aber auch den weiterhin negativen Auswirkungen der von der US-Regierung bereits im Jahre 2018 festgelegten Strafzölle auf die Absatzmenge im US-Weißblechgeschäft.
Einen weiteren Schwerpunkt der Berichterstattung des Vorstands bildeten dessen Informationen über mögliche nachteilige Auswirkungen der anhaltenden Covid 19-Pandemie auf das Geschäft der Beteiligungsgesellschaften, hierbei insbesondere mögliche negative Effekte auf bestehende und künftige Liefer- und Beschaffungsprozesse in den Geschäftsfeldern der beiden Beteiligungskreise Rasselstein und Electrical Steel.
Schließlich hat sich der Aufsichtsrat auch weiterhin umfassend über den Stand der laufenden Umstellung der Produktionsanlagen der thyssenkrupp Rasselstein GmbH auf Chrom VI-freie Passivierung sowie den Neubau der Veredlungsanlage VA 13 ebenso informieren lassen wie über mögliche Lösungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Prozessstabilität bei der Herstellung von kornorientiertem Elektroband.
Schließlich hat der Vorstand den Aufsichtsrat laufend über den Stand des von der WH Vermögensverwaltung GmbH initiierten Antragsverfahrens bei dem Landgericht Koblenz auf Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 141 Abs. 2 Satz 1 AktG unterrichtet. Der Antrag hatte die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Tages- und Festgeldanlagen der EHW AG bei der thyssenkrupp AG bzw. der thyssenkrupp Steel Europe AG in Höhe von insgesamt 35 Mio. € im Geschäftsjahr 2018/19 zum Gegenstand. Mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen hat die EHW AG die Rechtsanwaltskanzlei Linklaters LLP, Düsseldorf, beauftragt. Das Verfahren ist weiterhin anhängig.
Vorstand und Aufsichtsrat haben zum 1. Oktober 2020 eine aktualisierte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und diese den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Soweit von den Empfehlungen des Kodex abgewichen wurde, wird auf die entsprechenden Angaben in der Unternehmensführungserklärung verwiesen. Der Aufsichtsrat hat die Effizienz seiner Tätigkeit insbesondere im Hinblick auf die Qualität, die Vollständigkeit und die Rechtzeitigkeit der ihm zur Verfügung gestellten Informationen überprüft und in der Sitzung am 22. September 2020 im Rahmen einer Selbstevaluation festgestellt.
Den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss nebst Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns, den Lagebericht und den Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen der Eisen- und Hüttenwerke AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 hat der Aufsichtsrat geprüft.
Jahresabschluss und Lagebericht sind unter Einbeziehung der Buchführung durch die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Essen, geprüft worden. Den Prüfauftrag hatte der Aufsichtsrat entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 13. März 2020 erteilt. Der Abschlussprüfer erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Bestandteil der Prüfung war auch das bei der Eisen- und Hüttenwerke AG bestehende Risikofrüherkennungssystem. Die Prüfung ergab, dass der Vorstand die nach § 91 Absatz 2 AktG geforderten Maßnahmen in geeigneter Form getroffen hat und dass das Risikoüberwachungssystem geeignet ist, die Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.
Dem Ergebnis der Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht durch den Abschlussprüfer hat der Aufsichtsrat nach eigener Prüfung zugestimmt; er hat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen.
In der Aufsichtsratssitzung am 11. November 2020, an der auch der Abschlussprüfer teilnahm, wurde der Jahresabschluss durch den Aufsichtsrat gebilligt und damit festgestellt. Der Abschlussprüfer hat dem Aufsichtsrat seine Unabhängigkeit schriftlich bestätigt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns schließt sich der Aufsichtsrat an.
Der nach § 312 AktG vom Vorstand aufgestellte Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) wurde vom Abschlussprüfer geprüft und mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."
Nach eigener Prüfung bestätigt der Aufsichtsrat die Richtigkeit dieses Vermerks. Ferner erhebt der Aufsichtsrat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen gegen die im Abhängigkeitsbericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands über die Angemessenheit der Gegenleistungen, die die Gesellschaft bei mit verbundenen Unternehmen getätigten Rechtsgeschäften im Berichtszeitraum erhalten hat, sowie über das Fehlen sonstiger berichtspflichtiger Maßnahmen.
Im Berichtsjahr hat es im Aufsichtsrat der Eisen- und Hüttenwerke AG folgende personelle Veränderungen gegeben:
Aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden sind Frau Louise Öfverström mit Wirkung zum 31.12.2019 sowie Herr Premal A. Desai mit Wirkung zum 29.02.2020. Die vakanten Aufsichtsratsämter wurden gemäß Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 13.03.2020 sowie gemäß Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 15.06.2020 im Wege des gerichtlichen Ergänzungsverfahrens nach § 104 Abs. 2 Satz 2 AktG entsprechend nachbesetzt. Anstelle von Frau Öfverström ist nunmehr Frau Clarissa Müller, Head of Sales Steering bei der thyssenkrupp Steel Europe AG, und anstelle von Herrn Desai ist Herr Carsten Evers, Mitglied des Vorstands der thyssenkrupp Steel Europe AG, Ressort Finanzen, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt worden.
Des Weiteren hat es im Berichtsjahr im Vorstand der Eisen- und Hüttenwerke AG die folgende personelle Veränderung gegeben:
Herr Dr. Jens Overrath ist mit Wirkung zum Ablauf des 30.09.2019 im gegenseitigen Einvernehmen aus den Diensten des thyssenkrupp Konzerns ausgeschieden und hat dementsprechend auch sein Amt als Mitglied des Vorstands der Eisen- und Hüttenwerke AG zum Ablauf des 30.09.2019 niedergelegt. Zu seinem Nachfolger im Amt des Vorstands der Eisen- und Hüttenwerke AG hat der Aufsichtsrat Herrn Georgios Giovanakis bestellt. Herr Giovanakis hat gleichzeitig das von Herrn Dr. Overrath innegehabte Amt des Vorsitzenden des Vorstands der thyssenkrupp Electrical Steel GmbH sowie das Amt des Vorstands der Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH übernommen.
Der Aufsichtsrat dankt Frau Öfverström sowie Herrn Desai für deren engagierte Tätigkeit im Aufsichtsrat der Gesellschaft. Der Weiteren dankt der Aufsichtsrat Herrn Dr. Overrath für dessen engagierte und verdienstvolle Tätigkeit als Vorstand der Eisen- und Hüttenwerke AG und der mit ihr verbundenen Gesellschaften des Beteiligungskreises Rasselstein. Schließlich dankt der Aufsichtsrat den amtierenden Vorstandsmitgliedern, allen Mitarbeitern der Gesellschaft und den Beteiligungsgesellschaften des Electrical Steel-Kreises und des Rasselstein-Kreises für die auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/20 geleisteten enormen Anstrengungen, die erbrachten Leistungen und die stets vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Andernach, 11. November 2020
Der Aufsichtsrat
Vorsitzender
Bernhard Osburg
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