Annual / Quarterly Financial Statement • Mar 10, 2021
Annual / Quarterly Financial Statement
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Finanzbericht: 27837980
Der Lagebericht der Siemens Energy AG und der Konzernlagebericht sind nach § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst und im Siemens Energy-Geschäftsbericht 2020 veröffentlicht.
Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der Siemens Energy AG für das Geschäftsjahr 2020 werden beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Jahresabschluss der Siemens Energy AG sowie der Geschäftsbericht des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020 stehen auch im Internet zur Verfügung unter:
www.siemens-energy.com/finanzpublikationen
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| Geschäftsjahr | |||
|---|---|---|---|
| (in Tsd. €) | Ziffer | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | - | - | |
| Umsatzkosten | - | - | |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | - | - | |
| Allgemeine Verwaltungskosten | 1 | (188) | (14) |
| Sonstige betriebliche Erträge | 2 | 350 | 16 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 3 | (40) | - |
| Betriebliches Ergebnis | 122 | 1 | |
| Beteiligungsergebnis | 4 | 200.252 | - |
| Zinserträge | 5 | (9) | (1) |
| Ergebnis der Geschäftstätigkeit | 200.365 | 1 | |
| Ertragsteuern | - | - | |
| Ergebnis nach Steuern | 200.365 | 1 | |
| Sonstige Steuern | 6 | (350) | - |
| Jahresüberschuss (-fehlbetrag) | 200.015 | 1 | |
| Ergebnisverwendung | 14 | ||
| Jahresüberschuss (-fehlbetrag) | 200.015 | 1 | |
| Gewinn/ (Verlust) -vortrag | (15) | (16) | |
| Einstellung in Kapitalrücklage | (9.243) | - | |
| Verrechnung des Unterschiedsbetrages aus dem Erwerb eigener Aktien | (190.757) | - | |
| Bilanzgewinn (-verlust) | - | (15) |
Aktiva
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| 30. Sep. | |||
|---|---|---|---|
| (in Tsd. €) | Ziffer | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- |
| Anlagevermögen | 7 | 13.021.313 | - |
| Finanzanlagen | 13.021.313 | - | |
| Umlaufvermögen | 38.591 | 189 | |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 8 | 558 | 88 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 203 | 88 | |
| Übrige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 355 | - | |
| Flüssige Mittel | 38.033 | 101 | |
| Summe Aktiva | 13.059.904 | 189 | |
| Passiva | |||
| 30. Sep. | |||
| (in Tsd. €) | Ziffer | 2020 | 2019 |
| Eigenkapital | 10 | 13.021.328 | 185 |
| Gezeichnetes Kapital | 726.645 | 100 | |
| Eigene Aktien | (9.243) | - | |
| Ausgegebenes Kapital | 717.403 | 100 | |
| Kapitalrücklage | 12.303.925 | 100 | |
| Bilanzgewinn (-verlust) | - | (15) | |
| Rückstellungen | 158 | - | |
| Sonstige Rückstellungen | 11 | 158 | - |
| Verbindlichkeiten | 12 | 38.418 | 3 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | - | 0 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 35 | 3 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | - | - | |
| Übrige Verbindlichkeiten | 38.383 | - | |
| Summe Passiva | 13.059.904 | 189 |
Die Siemens Energy AG (nachfolgend "Siemens Energy AG", bis zum 3. April 2020 "Kyros 52 Aktiengesellschaft") ist gemäß § 267 Abs. 3 S. 2 i. V. m. § 264d HGB eine große Kapitalgesellschaft und unter der Nummer HRB 252581 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Die Siemens Energy AG fungiert als Muttergesellschaft des Siemens Energy Konzerns.
In der Hauptversammlung am 29. Oktober 2019 wurde beschlossen, den Sitz der Gesellschaft (damals noch unter dem Firmennamen Kyros 52 Aktiengesellschaft) nach München zu verlegen. Diese Satzungsänderung wurde am 6. November 2019 in das Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen.
Mit Beschluss der Hauptversammlung am 1. April 2020 wurden der Name der Firma von "Kyros 52 Aktiengesellschaft" in "Siemens Energy AG" geändert und der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft im Hinblick auf ihre zukünftige Stellung als Muttergesellschaft des Siemens Energy Konzerns neu gefasst. Diese Satzungsänderung wurde am 3. April 2020 in das Handelsregister beim Amtsgericht München eingetragen.
Die Siemens Energy AG hat am 7. September 2020 nach Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einen Wertpapierprospekt veröffentlicht und am 8. September 2020 die Zulassung der Aktien der Siemens Energy AG zum Handel an der Börse Frankfurt am Main beantragt. Die Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel erfolgte am 25. September 2020. Die Aktien der Siemens Energy AG wurden am 28. September 2020 zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen. Sie sind am Regulierten Markt im Teilbereich Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Die Siemens Aktiengesellschaft (nachfolgend "Siemens AG") mit Sitz in Berlin und München sowie deren unmittelbare und mittelbare Tochtergesellschaften halten nach dem Börsengang zusammen mit dem Siemens Pension Trust e. V. einen Anteil von 45 % an der Siemens Energy AG. Die Siemens AG hält eine direkte Beteiligung von 23,08 %, während die Siemens Beteiligungen Inland GmbH (nachfolgend "SBI GmbH"), eine 100%ige Tochtergesellschaft der Siemens AG mit Sitz in München, weitere 12,02 % an der Siemens Energy AG hält. Weitere 9,90 % der Anteile an der Siemens Energy AG werden vom Siemens Pension Trust e. V. gehalten.
Die Siemens AG und die Siemens Beteiligungen Inland GmbH haben sich im Entherrschungsvertrag vom 22. Mai 2020 gegenüber der Gesellschaft dazu verpflichtet, in den Hauptversammlungen der Siemens Energy AG ihre Stimmrechte bei bestimmten Beschlussgegenständen nur bis zu einer bestimmten Höchststimmzahl auszuüben.
Bis zur wirtschaftlichen Neugründung am 1. April 2020 war die Siemens Energy AG operativ nicht tätig. Aus diesem Grund ist ein Vergleich mit den Vorjahreswerten nur beschränkt möglich. Der Jahresabschluss zum 30. September 2020 wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) und des deutschen Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Angabe der Beträge erfolgt in Tausend Euro (Tsd. €). Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe addieren.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt.
Finanzanlagen - Finanzanlagen, die durch Sacheinlagen erworben wurden, werden den Grundsätzen für Sacheinlagen entsprechend mit dem Ausgabebetrag der für die Sacheinlagen gewährten Anteile bestimmt, höchstens mit ihrem Zeitwert bei Einbringung. Für Finanzanlagen, die durch eine Abspaltung zur Aufnahme angesetzt werden, werden die Anschaffungskosten in Höhe des Buchwerts aus der Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers angesetzt. Abschreibungen werden vorgenommen, wenn eine Wertminderung als voraussichtlich dauerhaft eingestuft wird. Das ist der Fall, wenn objektive Hinweise, insbesondere Ereignisse oder veränderte Umstände, auf eine signifikante oder länger anhaltende Wertminderung hindeuten. Im Fall einer vormaligen Abschreibung darf ein niedrigerer Wertansatz nicht beibehalten werden, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen. Außerhalb der Vereinnahmung von Gewinnanteilen werden Entnahmen aus Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine Korrespondenz zwischen Beteiligungsbuchwert und Eigenkapital der Gesellschaft vorliegt, unter Vorbehalt der Werthaltigkeit der Beteiligung vollständig als Beteiligungsertrag erfasst.
Abschreibungen auf Forderungen werden entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls sowie nach Länderrisiken gebildet.
Latente Steuern - Sofern aufgrund von Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen in der Bilanz insgesamt eine künftige Steuerbelastung erwartet wird, erfolgt der Ansatz von passiven latenten Steuern. Im Falle einer insgesamt erwarteten Steuerentlastung wird vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht Gebrauch gemacht und auf die Aktivierung von aktiven latenten Steuern verzichtet. Soweit die aktiven latenten Steuern den vorhandenen passiven latenten Steuern entsprechen, werden diese verrechnet dargestellt.
In den sonstigen Rückstellungen sind in angemessenem und ausreichendem Umfang individuelle Vorsorgen gebildet für alle erkennbaren Risiken aus ungewissen Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen. Wesentliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird.
Währungsumrechnung - Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände, Wertpapiere, flüssigen Mittel, Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie Haftungsverhältnisse in fremder Währung werden grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Die Umrechnung von in Fremdwährung erworbenen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sowie der Vorräte erfolgt grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs des Transaktionszeitpunkts.
Negative Zinsen aus Geldanlagen werden in den Zinserträgen ausgewiesen.
Abschlussgliederung - Die Siemens Energy AG fasst einzelne Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz zusammen, sofern sie einen Betrag enthalten, der für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds nicht erheblich ist, und durch eine Zusammenfassung die Klarheit der Darstellung vergrößert wird. Diese Posten weist die Siemens Energy AG im Anhang gesondert aus.
Die allgemeinen Verwaltungskosten enthielten im Wesentlichen Honorare für Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von 115 Tsd. € (2019: 0 Tsd. €), Aufwendungen für den Aufsichtsrat sowie Aufwendungen in Verbindung mit D&O-Versicherungen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 350 Tsd. € (2019: 16 Tsd. €) umfassten den Anspruch auf Erstattung des aus der Abspaltung resultierenden Grunderwerbsteueraufwands durch die Siemens AG.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalteten Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Aktienrückkauf in Höhe von 40 Tsd. € (2019: 0 Tsd. €).
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| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| (in Tsd. €) | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Erträge aus Beteiligungen | 200.252 | - |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 200.252 | - |
| Beteiligungsergebnis | 200.252 | - |
Die Erträge aus Beteiligungen enthielten im Wesentlichen eine Entnahme aus der Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG mit Sitz in München in Höhe von 200.243 Tsd. € (2019: 0 Tsd. €). Ein Ertrag von 9 Tsd. € (2019: 0 Tsd. €) resultiert aus einer Freistellungserklärung, welche die Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG gegenüber der Siemens Energy AG für den Zeitraum des Aktienrückkaufprogramms abgegeben hat.
Die Zinserträge enthielten negative Zinsen aus Geldanlage in Höhe von 9 Tsd. € (2019: 1 Tsd. €).
Die sonstigen Steuern in Höhe von 350 Tsd. € (2019: 0 Tsd. €) betreffen die Grunderwerbsteuer, resultierten aus der Abspaltung und werden von der Siemens AG wirtschaftlich getragen (siehe "Sonstige betriebliche Erträge").
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| Anschaffungskosten | Kumulierte Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in Tsd. €) | 1. Okt. 2019 | Zugänge | Abgänge | 30. Sep. 2020 | 1. Okt. 2019 | Abschreibungen |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzanlagen | ||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | - | 13.021.313 | - | 13.021.313 | - | - |
| Summe | - | 13.021.313 | - | 13.021.313 | - | - |
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| Kumulierte Abschreibungen | Buchwerte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| (in Tsd. €) | Zuschreibungen | Abgänge | 30. Sep. 2020 | 30. Sep. 2020 | 30. Sep. 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzanlagen | |||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | - | - | - | 13.021.313 | - |
| Summe | - | - | - | 13.021.313 | - |
Um eine eigenständige Siemens Energy Konzernstruktur aufzubauen, wurden die Gas and Power Aktivitäten des Siemens-Konzerns sowie die vom Siemens-Konzern gehaltenen Anteile an der Siemens Gamesa Renewable Energy, S.A. in Höhe von 67,1 % (zusammen das "Siemens Energy-Geschäft") unter der Siemens Energy AG sowie ihren Tochterunternehmen gebündelt.
Das Geschäft des Siemens Energy Konzerns wird von der Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG sowie ihren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen geführt. Die Siemens Energy AG agiert als die Muttergesellschaft des Siemens Energy Konzerns, indem sie insgesamt 100 % der Anteile an der Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG hält. Die gesamten Kommanditanteile an der Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG sowie die gesamten Anteile an der Siemens Gas and Power Management GmbH wurden von der Siemens AG bzw. von verbundenen Unternehmen der Siemens AG gegen Ausgabe neuer Anteile in die Siemens Energy AG eingebracht.
Mit wirtschaftlicher Wirkung vom 1. April 2020 hat die Siemens AG eine Beteiligung am Festkapital der Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG in die Siemens Energy AG eingebracht - dies entspricht 32,98 % der Kommanditanteile an der Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG mit einem Nominalanteil von je 1,00 €. Ebenfalls mit wirtschaftlicher Wirkung vom 1. April 2020 hat die Siemens AG 32,98 % ihrer Geschäftsanteile an der Siemens Gas and Power Management GmbH in die Siemens Energy AG eingebracht. Die SBI GmbH übertrug ihre Kommanditanteile an der Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG und ihre Geschäftsanteile an der Siemens Gas and Power Management GmbH in Höhe von jeweils 12,02 %. Als Gegenleistung für diese Einbringungen erhielten die Siemens AG und die SBI GmbH neue Aktien der Gesellschaft. Der Beschluss über die Kapitalerhöhungen trat mit Eintragung in das Handelsregister am 1. September 2020 in Kraft.
Im Rahmen der Abspaltung hat die Siemens AG mit Wirkung zum 25. September 2020 und gemäß dem Abspaltungs- und Übernahmevertrag vom 22. Mai 2020 ihre restlichen Kommanditanteile an der Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG und ihre restlichen Geschäftsanteile an der Siemens Gas and Power Management GmbH in Höhe von jeweils 55 % des Fest- bzw. Stammkapitals an die Siemens Energy AG als übernehmende Rechtsträgerin im Rahmen einer Abspaltung nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) übertragen. Als Gegenleistung gewährte die Siemens Energy AG den Aktionären der Siemens AG neue Aktien der Siemens Energy AG. Für jeweils zwei Aktien der Siemens AG wurde den Aktionären der Siemens AG eine Aktie der Siemens Energy AG gewährt.
Im Zuge dieser Vorgänge waren in den Finanzanlagen (Anteile an verbundenen Unternehmen) Zugänge in Höhe von 13.021.313 Tsd. € zu verzeichnen. Die Anschaffungskosten für die Anteile in Zusammenhang mit der Sacheinlage der Siemens AG (32,98 % der Kommandit- und entsprechende Anteile an der Komplementärin der Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG) bestimmten sich durch den geringsten Ausgabebetrag von 1,00 € je Siemens Energy AG-Aktie, in Summe 239.582 Tsd. €, sowie einer Barzahlung der Siemens AG in Höhe von 185 Tsd. €, um die Wertkongruenz zwischen dem Vermögen der Siemens Energy AG und dem abzuspaltenden Vermögen herzustellen. Die Anschaffungskosten für die Anteile in Zusammenhang mit der Sacheinlage der SBI GmbH (12,02 % der Kommandit- und entsprechende Anteile an der Komplementärin der Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG) bestimmten sich ebenfalls ausschließlich durch den geringsten Ausgabebetrag von 1,00 € je Siemens Energy AG-Aktie und betrugen damit 87.308 Tsd. €. Die Anschaffungskosten für die Anteile in Zusammenhang mit der Abspaltung bestimmten sich in entsprechender Anwendung des § 24 Umwandlungsgesetz (UmwG) anhand des Buchwerts aus der Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers in Höhe von 12.694.238 Tsd. €. Dieser Betrag beinhaltet das anteilige Grundkapital für 55,0 % der Anteile in Höhe von 399.655 Tsd. € und den übersteigenden Betrag des übernommenen Reinvermögens zu Buchwerten in Höhe von 12.294.583 Tsd. €.
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| (in Tsd. €) | 30. Sep. 2020 | davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr | 30. Sep. 2019 | davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr |
|---|---|---|---|---|
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 203 | - | 88 | - |
| Übrige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 355 | - | - | - |
| davon Forderungen gegen die Siemens AG | 350 | - | - | - |
| davon sonstige Vermögensgegenstände | 5 | - | - | - |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 558 | - | 88 | - |
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 203 Tsd. € (30. September 2019: 88 Tsd. €) resultierten überwiegend aus einer Entnahme aus der Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG. Die Forderungen gegen die Siemens AG betreffen die Erstattung der aus der Abspaltung resultierenden Grunderwerbsteuer durch die Siemens AG.
Aus der Ermittlung der latenten Steuern ergab sich ein Überhang an aktiven latenten Steuern auf quasipermanente Differenzen, die sich im Wesentlichen auf die Beteiligung an der Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG beziehen. Der Überhang wurde aufgrund der Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB nicht angesetzt.
Bei der Bewertung der latenten Steuern wurde ein Körperschaftsteuersatz (zuzüglich Solidaritätszuschlag) von 15,8 % bzw. ein Gewerbesteuersatz von 17,2 % zugrunde gelegt.
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| (in Tsd. €) | 1. Okt. 2019 | Sacheinlagen | Sonstige Zuzahlungen | Aktienrückkäufe | Jahresüberschuss | 30. Sep. 2020 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 100 | 726.545 | - | - | - | 726.645 |
| Eigene Aktien | - | - | - | (9.243) | - | (9.243) |
| Ausgegebenes Kapital | 100 | 726.545 | - | (9.243) | - | 717.403 |
| Kapitalrücklage | 100 | 12.294.398 | 185 | - | 9.243 | 12.303.925 |
| Bilanzgewinn/ Bilanzverlust | (15) | - | - | (190.757) | 190.772 | - |
| Eigenkapital | 185 | 13.020.943 | 185 | (200.000) | 200.015 | 13.021.328 |
Das Grundkapital der Siemens Energy AG betrug am 1. Oktober 2019 100 Tsd. €, eingeteilt in 100.000 nennwertlose Stückaktien (Namensaktien). Alleinige Aktionärin der Siemens Energy AG war die SBI GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Siemens AG. Mit Kauf- und Abtretungsvertrag vom 18. Februar 2020 hat die Siemens AG sämtliche Aktien an der Siemens Energy AG von der SBI GmbH erworben.
Im Mai 2020 wurde im Vorfeld der Abspaltung das Grundkapital der Siemens Energy AG von 100 Tsd. € auf 326.990 Tsd. € erhöht, indem 326.890.337 nennwertlose Stückaktien (Namensaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital und einem Ausgabebetrag von je 1,00 € an die Siemens AG und die SBI GmbH wie folgt ausgegeben wurden: Auf Basis des Abspaltungs- und Übernahmevertrags vom 22. Mai 2020 hat die Siemens AG einen Teil-Kommanditanteil an der Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG und Geschäftsanteile an der Siemens Gas and Power Management GmbH in Höhe von jeweils 32,98 % am Fest- bzw. Stammkapital in die Siemens Energy AG eingebracht. Das gezeichnete Kapital hat sich dadurch um 239.582 Tsd. € erhöht. Auf Basis des gleichen Abspaltungs- und Übernahmevertrags vom 22. Mai 2020 hat die SBI GmbH ihren Kommanditanteil an der Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG sowie Geschäftsanteile an der Siemens Gas and Power Management GmbH in Höhe von jeweils 12,02 % des Fest- bzw. Stammkapitals in die Siemens Energy AG eingebracht, was zu einer Erhöhung des gezeichneten Kapitals um 87.308 Tsd. € geführt hat.
Mit Wirksamwerden der Abspaltung hat die Siemens AG die restlichen Kommanditanteile an der Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG und die restlichen Geschäftsanteile an der Siemens Gas and Power Management GmbH in Höhe von jeweils 55 % des Fest- bzw. Stammkapitals in die Siemens Energy AG gegen Gewährung von Aktien an die Aktionäre der Siemens AG eingebracht, sodass die Siemens Energy AG mit Wirksamwerden der Abspaltung alleinige Kommanditistin der Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG und Alleingesellschafterin der Siemens Gas and Power Management GmbH geworden ist. Als Gegenleistung hat die Siemens Energy AG ihr Grundkapital von 326.990 Tsd. € um 399.655 Tsd. € auf 726.645 Tsd. € durch Ausgabe von 399.654.856 nennwertlosen Stückaktien (Namensaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital und einem Ausgabebetrag von je 1,00 € erhöht.
Zum 30. September 2020 betrug das gezeichnete Kapital der Siemens Energy AG 726.645 Tsd. € und war in 726.645.193 auf den Namen lautende Stückaktien ohne Nennbetrag aufgeteilt, auf die ein anteiliger Betrag am Grundkapital von 1,00 € je Aktie entfällt. Die Aktien sind voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme (vorbehaltlich der Einschränkungen für die Siemens AG und SBI GmbH aus dem bestehenden Entherrschungsvertrag) und ist maßgebend für den Anteil des Aktionärs am Jahresüberschuss der Gesellschaft. Mit allen Aktien sind grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten verbunden.
Die Siemens Energy AG hatte am 28. September 2020 mit der Handelsaufnahme ihrer Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse ihr Börsendebüt. Zum Zeitpunkt des Börsengangs hielt der Siemens-Konzern 35,10 % der Aktien der Siemens Energy AG. Weitere 9,90 % der Anteile an der Siemens Energy AG werden vom Siemens Pension Trust e. V. gehalten. Die Aktien der Siemens Energy AG sind zum Handel am Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Börsenkürzel ISIN DE000ENER6Y0 zugelassen.
Der Vorstand der Siemens Energy AG ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. September 2020 ermächtigt, das Grundkapital bis zum Ablauf des 31. Juli 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu nominal 363.323 Tsd. € durch Ausgabe von bis zu 363.322.596 auf Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand ist unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere unter Einhaltung der in der Ermächtigung vorgegebenen Höchstgrenzen, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Barkapitalerhöhungen auszuschließen, erstens zur Gewährung von Belegschaftsaktien, zweitens für etwaige Spitzenbeträge, drittens um einen Verwässerungsausgleich in Zusammenhang mit bereits begebenen Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen zu gewähren, viertens unter bestimmten weiteren Voraussetzungen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet, und fünftens bei Durchführung einer sogenannten Aktiendividende.
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. September 2020 um bis zu 72.665 Tsd. € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020). Die bedingte Kapitalerhöhung wird durch Ausgabe von bis zu 72.664.519 auf Namen lautenden Stückaktien nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung vom 18. September 2020 von der Siemens Energy AG oder durch eine Konzerngesellschaft bis zum Ablauf des 31. Juli 2025 begeben werden, von ihrem Wandlungs-/Optionsrecht Gebrauch machen oder ihrer Wandlungspflicht genügen, soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu den nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses in den Schuldverschreibungs- bzw. Optionsbedingungen jeweils zu bestimmenden Wandlungs-/Optionspreisen. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Die ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil; soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand die Gewinnbeteiligung neuer Aktien hiervon und auch abweichend von § 60 Abs. 2 Aktiengesetz auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr festlegen.
Die Zugänge zur Kapitalrücklage betrugen im Geschäftsjahr 2020 12.303.826 Tsd. €. Sie betrafen im Wesentlichen den das zugeflossene Grundkapital übersteigenden Wert des übernommenen Reinvermögens zu Buchwerten in Höhe von 12.294.398 Tsd. €. Die Zuzahlung in Höhe von 185 Tsd. € diente der Erreichung der Wertkongruenz zwischen dem Vermögen der Siemens Energy AG und dem abzuspaltenden Vermögen. Im Zuge des Aktienrückkaufs wurde in entsprechender Anwendung des § 237 Abs. 5 AktG in Höhe des offen vom gezeichneten Kapital abgesetzten Nennbetrags ein Betrag in Höhe von 9.243 Tsd. € in die Kapitalrücklage eingestellt.
Die Gesellschaft ist ermächtigt, bis zum Ablauf des 31. Juli 2025 zu jedem zulässigen Zweck eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung vom 18. September 2020 oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die gemäß dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die die Gesellschaft bereits erworben hat und jeweils noch besitzt oder die ihr gemäß den §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Siemens Energy AG entfallen.
Die Entwicklung des Bestands eigener Aktien ergibt sich aus nachfolgender Übersicht:
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| (in Stück) | Geschäftsjahr 2020 |
|---|---|
| Bestand zu Beginn des Geschäftsjahrs | - |
| Aktienrückkauf | 9.242.660 |
| Endbestand | 9.242.660 |
Am 28. September 2020 ist der am 9. September 2020 angekündigte Aktienrückkauf mit einem Volumen von bis zu 393.000 Tsd. € begonnen worden. Im Geschäftsjahr 2020 hat die Siemens Energy AG im Rahmen dieses Aktienrückkaufs insgesamt 9.242.660 Aktien zurückgekauft. Dies entspricht einem Betrag von nominal 9.243 Tsd. € bzw. 1,27 % des Grundkapitals zum 30. September 2020. Dafür wurden rund 200.000 Tsd. €, ohne Erwerbsnebenkosten, aufgewandt; dies entspricht einem durchschnittlichen Kurs von 21,64 € je Aktie. Der Erwerb erfolgte im September 2020 an zwei Xetra-Handelstagen durch eine von der Siemens Energy AG beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra). Das durchschnittliche Volumen betrug an diesen Handelstagen rund 18.752.674 Aktien.
Der jeweilige Bestand der unter den Aktienrückkäufen erworbenen eigenen Aktien kann ausschließlich zu dem Zweck der Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sowie an Mitarbeiter und Organmitglieder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen im Rahmen von aktienbasierten Vergütungs- bzw. Belegschaftsaktienprogrammen verwendet werden.
Der Gesellschaft lagen folgende Informationen zu mitteilungspflichtigen Beteiligungen gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG vor (Stand 30. September 2020):
Die Siemens AG teilte uns am 25. September 2020 aufgrund der erstmaligen Zulassung der Aktien der Siemens Energy AG zum Handel an einem organisierten Markt mit, dass ihr Stimmrechtsanteil einschließlich des Siemens Pension Trust e. V. an der Siemens Energy AG am 25. September 2020 326.990.337 Stimmrechte oder 45 % der Stimmrechte betrug.
Die größten Posten bei den sonstigen Rückstellungen waren Honorare für Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von 85 Tsd. € (30. September 2019: 0 Tsd. €), Aufwendungen für den Aufsichtsrat in Höhe von 40 Tsd. € (30. September 2019: 0 Tsd. €) sowie Aufwendungen in Verbindung mit D&O-Versicherungen in Höhe von 33 Tsd. € (30. September 2019: 0 Tsd. €).
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| davon Restlaufzeit | ||||
|---|---|---|---|---|
| (in Tsd. €) | 30. Sep. 2020 | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 35 | 35 | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | - | - | - | - |
| Übrige Verbindlichkeiten | 38.383 | 38.383 | - | - |
| davon sonstige Verbindlichkeiten | 350 | 350 | - | - |
| darin aus Steuern | 350 | 350 | - | - |
| Verbindlichkeiten | 38.418 | 38.418 | - | - |
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| davon Restlaufzeit | ||||
|---|---|---|---|---|
| (in Tsd. €) | 30. Sep. 2019 | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3 | 3 | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | - | - | - | - |
| Übrige Verbindlichkeiten | - | - | - | - |
| davon sonstige Verbindlichkeiten | - | - | - | - |
| darin aus Steuern | - | - | - | - |
| Verbindlichkeiten | 3 | 3 | - | - |
Die übrigen Verbindlichkeiten bestehen überwiegend aus einer Verbindlichkeit in Höhe von 38.033 Tsd. € (30. September 2019: 0 Tsd. €), die aus dem Aktienrückkauf resultiert. Zudem ist eine Verbindlichkeit in Höhe von 350 Tsd. € aufgrund der aus der Abspaltung resultierenden Grunderwerbsteuer enthalten.
Zum 30. September 2020 bestehen Verpflichtungen aus Gewährleistungsverträgen in Höhe von 9.294.149 Tsd. €, im Wesentlichen Ausstattungsverpflichtungen im Rahmen der Finanzierung von Konzerngesellschaften.
Zum Zwecke der Finanzierung des Siemens Energy Konzerns hat die Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG im August 2020 einen Kreditvertrag über eine syndizierte Kreditfazilität mit einem maximalen Gesamtvolumen von 3.000.000 Tsd. € unterzeichnet, die zum Bilanzstichtag nicht gezogen war. Mit Schuldbeitritt zum 6. Oktober 2020 hat sich die Siemens Energy AG verpflichtet, für diese Kreditfazilität gesamtschuldnerisch zu haften.
Die Siemens Energy AG hat sich im Rahmen von harten Patronatserklärungen für zwei Tochterunternehmen verpflichtet, für sämtliche in den Jahresabschlüssen dieser Tochterunternehmen für das Geschäftsjahr 2020 enthaltene Verpflichtungen im Sinne von § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB einzustehen, die die Tochterunternehmen bis zum Abschlussstichtag per 30. September 2020 eingegangen sind. Diese Verpflichtungen umfassen die in den Jahresabschlüssen der Tochterunternehmen per 30. September 2020 bilanzierten Verbindlichkeiten und Rückstellungen sowie die nicht bilanzierten Haftungsverhältnisse und Verpflichtungen aus schwebenden Geschäften. Die Patronatserklärungen und die damit verbundenen Einstandspflichten enden mit Ablauf des Geschäftsjahres 2021.
Die Siemens Energy AG geht Haftungsverhältnisse nur nach sorgfältiger Risikoabwägung und grundsätzlich nur in Zusammenhang mit ihrer eigenen oder der Geschäftstätigkeit verbundener Unternehmen ein. Die Siemens Energy AG geht derzeit davon aus, dass die Verpflichtungen, die den Haftungsverhältnissen zugrunde liegen, von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können; diese Auffassung beruht auf einer kontinuierlichen Evaluierung der Risikosituation der eingegangenen Haftungsverhältnisse und berücksichtigt die bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse. Die Siemens Energy AG schätzt daher bei allen aufgeführten Haftungsverhältnissen das Risiko einer Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich ein.
Mit Abspaltungs- und Übernahmevertrag vom 22. Mai 2020 verpflichteten sich die Siemens AG und die Siemens Energy AG, sich von Haftungsverbindlichkeiten gemäß § 133 UmwG wechselseitig freizustellen, soweit diese der jeweils freistellungsverpflichteten Vertragspartei zuzuordnen sind, aber im Außenverhältnis die andere Vertragspartei in Anspruch genommen werden kann.
Aufgrund des Bilanzgewinns der Siemens Energy AG in Höhe von 0 Tsd. € wird für das Geschäftsjahr 2020 keine Dividende ausgeschüttet. Der Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht, der Bestandteil des zusammengefassten Konzernlageberichts ist, dargestellt.
Für die Amtszeit vom 1. Oktober 2019 bis zum 31. März 2020 waren Martin Rohbogner und Wolfgang Seltmann der Siemens AG zugeordnet und erhielten keine zusätzliche Vergütung für ihre Arbeit im Vorstand. Für die Amtszeit vom 1. April 2020 bis 30. September 2020 haben die Mitglieder des Vorstands ihre Vergütung von der Siemens Gas and Power Management GmbH bezogen.
Bis 25. September 2020 haben die Mitglieder des Aufsichtsrats keine Vergütung erhalten. Für den Zeitraum vom 25. September 2020 bis einschließlich 30. September 2020 umfasste die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats eine anteilige Grundvergütung sowie eine zusätzliche Vergütung für Ausschusstätigkeiten und betrug insgesamt, einschließlich Sitzungsgeldern, 170 Tsd. €.
Der Vorstand und Aufsichtsrat der Siemens Energy AG haben zum November 2020 die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung abgegeben und auf der Website von Siemens Energy unter folgendem Link öffentlich zugänglich gemacht: https://www.siemens-energy.com/de/de/unternehmen/investor-relations/corporate- governance.html DeutscherCorporateGovernance Kodex.
Zur Aufnahme der Tätigkeiten als börsennotierte Holding des Siemens Energy Konzerns hat die Siemens Energy AG bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses am 27. November 2020 verschiedene Vereinbarungen mit der Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG und der Siemens Gas and Power Management GmbH getroffen. Die Vereinbarungen sehen vor, dass die Siemens Energy AG ab dem 1. Oktober 2020 zur Ausübung ihrer Holdingtätigkeiten Personal von der Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG übernehmen wird. Im Zuge dessen übernimmt die Siemens Energy AG Vergütungsverpflichtungen für Mitglieder des Vorstandes, die bis zum 30. September 2020 von der Siemens Gas and Power Management GmbH aufwandswirksam erfasst wurden. Die mit der Aufnahme der Tätigkeiten als börsennotierte Holding zusammenhängenden Personalaufwendungen und Erträge aus der Erbringung von Leistungen gegenüber verbundenen Gesellschaften führen erwartungsgemäß zu einer wesentlichen Veränderung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im kommenden Geschäftsjahr. Bis zum Ende des Aktienrückkaufprogramms, das spätestens am 31. März 2021 enden wird, führt jedoch eine Vereinbarung zwischen der Siemens Energy AG und der Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG dazu, dass unter Einhaltung der gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen für den Aktienrückkauf die Siemens Energy AG von jeglichen Aufwendungen freigestellt wird.
Im Geschäftsjahr 2020 gehörten dem Vorstand folgende Mitglieder an:
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| Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Name | Geburtsdatum | Erste Bestellung | Bestellt bis | Externe Mandate (Stand: 30. Sep. 2020) | Konzernmandate (Stand: 30. Sep. 2020) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr.-Ing. Christian Bruch Vorsitzender | 07.04.1970 | 01.05.2020 | 30.04.2025 | Auslandsmandate: | |
| • Lenzing AG, Österreich 1 | |||||
| Dr.-Ing. Jochen Eickholt | 26.01.1962 | 01.04.2020 | 30.09.2023 | Auslandsmandate: | |
| • EthosEnergy Group Ltd., Vereinigtes Königreich (stellv. Vorsitz) | |||||
| • Voith Hydro GmbH & Co. KG, Österreich (stellv. Vorsitz) 2 | |||||
| Maria Ferraro | 21.05.1973 | 01.05.2020 | 30.09.2023 | Auslandsmandate: | |
| • Siemens Gamesa Renewable Energy S.A., Spanien 1 | |||||
| Tim Holt | 01.09.1969 | 01.04.2020 | 30.09.2023 | Auslandsmandate: | Auslandsmandate: |
| • EthosEnergy Group Ltd., Vereinigtes Königreich | • Siemens Energy Ltd., Saudi-Arabien | ||||
| • Siemens Ltd., Indien1 | • Siemens Energy WLL, Katar | ||||
| • Siemens Gamesa Renewable Energy S.A., Spanien 1 | |||||
| Martin Rohbogner (bis 01.04.2020) 3 | 27.04.1978 | 09.08.2019 | 01.04.2020 | ||
| Wolfgang Seltmann (bis 01.04.2020) 3 | 18.07.1963 | 09.08.2019 | 01.04.2020 | Deutsche Mandate: 4, 5 | |
| • evosoft GmbH Auslandsmandate: 4, 5 | |||||
| • evosoft Kft, Ungarn |
1 Börsennotiert.
2 Beirat.
3 Zuvor Geschäftsführer bei der Kyros 52 GmbH (Rechtsvorgängerin der Siemens Energy AG).
4 Stand 01.04.2020.
5 Konzernmandat zum Stand 01.04.2020.
Der Aufsichtsrat der Siemens Energy AG umfasst zum 30. September 2020 zehn Mitglieder (Anteilseignervertreter). Nach Beendigung des Statusverfahrens wird er gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz mit 20 Mitgliedern zu gleichen Teilen mit Anteilseignervertretern und Arbeitnehmervertretern besetzt sein. Die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner werden künftig von der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt, erstmals von der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Februar 2021. Wahlen zum Aufsichtsrat werden regelmäßig als Einzelwahl durchgeführt. Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer werden nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes gewählt.
Im Geschäftsjahr 2020 gehörten dem Aufsichtsrat folgende Mitglieder an:
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| Name | Ausgeübter Beruf | Geburtsdatum | Mitglied seit | Bestellt bis 1 | Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 30. Sep. 2020) |
|---|---|---|---|---|---|
| Joe Kaeser Vorsitzender | Vorsitzender des Vorstands der Siemens Aktiengesellschaft | 23.06.1957 | 25.09.2020 | 2021 | Deutsche Mandate: |
| • Daimler AG, Stuttgart 2 | |||||
| • Mercedes-Benz AG, Stuttgart | |||||
| • Siemens Energy Management GmbH, München (Vorsitz) Auslan | |||||
| dsmandate: • NXP Semiconductors N.V., Niederlande 2 | |||||
| • Siemens Ltd., Indien 2, 4 | |||||
| Dr.-Ing. Hubert Lienhard Stellvertretender Vorsitzender | Aufsichtsrat in mehreren deutschen Wirtschaftsunternehmen | 12.01.1951 | 25.09.2020 | 2021 | Deutsche Mandate: |
| • EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe 2 | |||||
| • Heraeus Holding GmbH, Hanau | |||||
| • Siemens Energy Management GmbH, München | |||||
| • SMS GmbH, Düsseldorf | |||||
| • SMS group GmbH, Düsseldorf | |||||
| • Voith GmbH & Co. KGaA, Heidenheim an der Brenz 3 | |||||
| Dr. Christine Bortenlänger | Geschäftsführende Vorständin Deutsches Aktieninstitut e. V. | 17.11.1966 | 25.09.2020 | 2021 | Deutsche Mandate: |
| • Covestro AG, Leverkusen 2 | |||||
| • Covestro Deutschland AG, Leverkusen | |||||
| • MTU Aero Engines AG, München 2 | |||||
| • Osram GmbH, München | |||||
| • Osram Licht AG, München 2 | |||||
| • Siemens Energy Management GmbH, München | |||||
| • TÜV SÜD AG, München | |||||
| Sigmar Gabriel | Bundesminister a. D., Autor und Publizist | 12.09.1959 | 25.09.2020 | 2021 | Deutsche Mandate: |
| • Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main 2 | |||||
| • GP Günter Papenburg AG, Hannover | |||||
| • Siemens Energy Management GmbH, München | |||||
| Steffen Großberger (bis 25.09.2020) | Senior Manager Shareholder Controlling Deutschland der Siemens Aktiengesellschaft | 26.04.1972 | 09.08.2019 | 25.09.2020 | Deutsche Mandate 6 : |
| • Kyros 51 Aktiengesellschaft, München 4 | |||||
| Peter Kastenmeier Vorsitzender (bis 25.09.2020) | Leiter Shareholder Controlling Deutschland der Siemens Aktiengesellschaft | 26.09.1960 | 09.08.2019 | 25.09.2020 | Deutsche Mandate 6 : |
| • Flender GmbH, Bocholt 4 | |||||
| • Kyros 51 Aktiengesellschaft, München (Vorsitz) 4 | |||||
| • Maschinenfabrik Reinhausen GmbH, Regensburg 4 | |||||
| • RISICOM Rückversicherung AG, Grünwald 4 | |||||
| • Siemens Gas and Power Management GmbH, München 4, 7 | |||||
| • Siemens Logistics GmbH, Konstanz 4 | |||||
| Hildegard Müller | Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie e. V. | 29.06.1967 | 25.09.2020 | 2021 | Deutsche Mandate: |
| • Siemens Energy Management GmbH, München | |||||
| • Vonovia SE, Bochum 2 | |||||
| Laurence Mulliez | Vorsitzende des Verwaltungsrats der Voltalia SA und Präsidentin der Globeleq Ltd. | 06.02.1966 | 25.09.2020 | 2021 | Deutsche Mandate: |
| • Siemens Energy Management GmbH, München | |||||
| Auslandsmandate: | |||||
| • Globeleq Ltd., Vereinigtes Königreich | |||||
| • Morgan Advanced Materials plc, Vereinigtes Königreich 2 | |||||
| • SBM Offshore N.V., Niederlande 2 | |||||
| • Voltalia SA, Frankreich (Vorsitz) 2 | |||||
| Matthias Rebellius | Mitglied des Vorstands der Siemens AG 5 und Vorsitzender der Geschäftsleitung der Siemens Schweiz AG | 02.01.1965 | 25.09.2020 | 2021 | Deutsche Mandate: |
| • Siemens Energy Management GmbH, München | |||||
| • Siemens Mobility GmbH, München 4 | |||||
| Auslandsmandate: | |||||
| • Siemens Ltd., Australien 4 | |||||
| Christian Schmid (bis 25.09.2020) | Senior Manager Shareholder Controlling Deutschland der Siemens Aktiengesellschaft | 07.12.1961 | 09.08.2019 | 25.09.2020 | Deutsche Mandate 6 : |
| • Kyros 51 Aktiengesellschaft, München 4 | |||||
| Prof. Dr. rer. pol. Ralf P. Thomas | Finanzvorstand und Mitglied des Vorstands der Siemens Aktiengesellschaft | 07.03.1961 | 25.09.2020 | 2021 | Deutsche Mandate: |
| • Siemens Energy Management GmbH, München | |||||
| • Siemens Healthcare GmbH (Vorsitz), München 4 | |||||
| • Siemens Healthineers AG (Vorsitz), München 2, 4 | |||||
| Auslandsmandate: | |||||
| • Siemens Proprietary Limited (Vorsitz), Südafrika 4 | |||||
| Geisha Jimenez Williams | Selbstständige Unternehmensberaterin Energiewirtschaft | 21.07.1961 | 25.09.2020 | 2021 | Deutsche Mandate: |
| • Siemens Energy Management GmbH, München | |||||
| Auslandsmandate: | |||||
| • Osmose Utility Services, Inc., USA | |||||
| Randy Zwirn | Mitglied des Verwaltungsrats der Babcock Power Inc. | 11.02.1954 | 25.09.2020 | 2021 | Deutsche Mandate: |
| • Siemens Energy Management GmbH, München | |||||
| Auslandsmandate: | |||||
| • Babcock Power Inc., USA |
1 Die Amtsperiode endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung.
2 Börsennotiert.
3 Gesellschafterausschuss.
4 Konzernmandat der Siemens Aktiengesellschaft.
5 Ab 01.10.2020.
6 Stand: 25.09.2020.
7 Heutige Siemens Energy Management GmbH. Herr Kastenmeier ist am 25.09.2020 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.
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| Stand: 30.09.2020 | Ergebnis nach Steuern in Mio. € [1] | Eigenkapital in Mio. € [1] | Kapitalanteil in % |
|
|---|---|---|---|---|
| Deutschland (9 Gesellschaften) | ||||
| HSP Hochspannungsgeräte GmbH, Troisdorf | 0 | 2 | 100 | |
| Infineon Technologies Bipolar GmbH & Co. KG, Warstein | 1 | 52 | 40 | [5] |
| Maschinenfabrik Reinhausen GmbH, Regensburg | 89 | 370 | 20 | [4] [6] |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Deutschland GmbH, Bremerhaven | 150 | (881) | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy GmbH & Co. KG, Hamburg | 128 | 191 | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Service GmbH, Hamburg | (15) | 7 | 100 | |
| Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG, München | (577) | 21.578 | 100 | |
| Siemens Gas and Power Management GmbH, München | (0) | 0 | 100 | |
| Voith Hydro Holding GmbH & Co. KG, Heidenheim an der Brenz | 7 | 84 | 35 | [3] |
| Europa, Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS), Afrika, Naher und Mittlerer Osten (ohne Deutschland) (47 Gesellschaften) | ||||
| Siemens Technologies S.A.E., Kairo, Ägypten | 2 | 18 | 90 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy NV, Beersel, Belgien | 1 | 4 | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy A/S, Brande, Dänemark | (133) | 240 | 100 | |
| D-R Holdings (France) SAS, Le Havre, Frankreich | 0 | 101 | 100 | |
| Dresser-Rand SAS, Le Havre, Frankreich | (47) | 80 | 100 | |
| Siemens Energy S.A.S., Saint-Denis Cedex, Frankreich | 8 | 261 | 100 | |
| Trench France SAS, Saint-Louis, Frankreich | 6 | 39 | 100 | |
| Siemens Energy Ltd., Rosh Ha'ayin, Israel | 6 | 29 | 100 | |
| Siemens Energy S.r.l., Mailand, Italien | 4 | 74 | 100 | |
| D-R Luxembourg International SARL, Luxemburg, Luxemburg | (4) | 27 | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Blades, SARL AU, Tanger, Marokko | (12) | 10 | 100 | |
| Dresser-Rand B.V., Spijkenisse, Niederlande | 0 | 337 | 100 | |
| Siemens D-R Holding III B.V., Den Haag, Niederlande | (1) | 113 | 100 | |
| Siemens Energy B.V., Zoeterwoude, Niederlande | (25) | 864 | 100 | |
| Siemens Gas and Power Holding B.V., Zoeterwoude, Niederlande | 20 | 2.049 | 98 | |
| Siemens Gas Turbine Technologies Holding B.V., Den Haag, Niederlande | 24 | 108 | 65 | |
| Siemens Energy Ltd., Lagos, Nigeria | 6 | 33 | 100 | |
| Dresser-Rand AS, Kongsberg, Norwegen | (20) | 38 | 100 | |
| Siemens Energy AS, Oslo, Norwegen | 3 | 22 | 100 | |
| SIEMENS GAMESA RENEWABLE ENERGY AS, Oslo, Norwegen | (2) | 8 | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Poland Sp. z o.o., Warschau, Polen | 1 | 12 | 100 | |
| Ria Blades S.A., Sosa, Portugal | (6) | 34 | 100 | |
| OOO Siemens Gas Turbine Technologies, Leningrad region, Russische Föderation | 17 | 42 | 100 | |
| OOO Siemens Transformers, Woronesch, Russische Föderation | 1 | 17 | 100 | |
| Siemens Energy AB, Finspång, Schweden | 31 | 378 | 100 | |
| Dresser Rand Sales Company GmbH, Zürich, Schweiz | (1) | 10 | 100 | |
| Adwen Offshore, S.L., Zamudio, Spanien | (8) | 1.297 | 100 | |
| Gamesa Electric, S.A. Unipersonal, Zamudio, Spanien | 1 | 96 | 100 | |
| Gamesa Energy Transmission, S.A. Unipersonal, Zamudio, Spanien | 4 | 102 | 100 | |
| Guascor Explotaciones Energéticas, S.A., Vitoria-Gasteiz, Spanien | 1 | 3 | 100 | |
| Siemens Energy S.A., Vitoria-Gasteiz, Spanien | (9) | 223 | 100 | |
| SIEMENS ENGINES SA, Zumaia, Spanien | (10) | 40 | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Eolica, S.L., Valle de Egues/Eguesibar, Spanien | (92) | 4.818 | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Innovation & Technology, S.L., Sarriguren, Spanien | (137) | 828 | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Latam, S.L., Sarriguren, Spanien | (24) | 43 | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy S.A., Zamudio, Spanien | 269 | 4.461 | 67 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Wind Farms, S.A., Zamudio, Spanien | (16) | 5.071 | 100 | |
| Windar Renovables, S.L., Avilés, Spanien | 8 | 103 | 32 | [4] |
| Siemens Energy (Pty) Ltd, Midrand, Südafrika | 2 | 15 | 100 | |
| Siemens Enerji Sanayi ve Ticaret Anonim Sirketi, Istanbul, Türkei | 5 | (1) | 100 | |
| Siemens LLC, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate | 28 | 42 | 49 | |
| Dresser-Rand (U.K.) Limited, Frimley, Surrey, Vereinigtes Königreich | 0 | 0 | 100 | |
| Ethos Energy Group Limited, Aberdeen, Vereinigtes Königreich | (26) | 253 | 49 | [4] |
| Industrial Turbine Company (UK) Limited, Frimley, Surrey, Vereinigtes Königreich | (190) | 229 | 100 | |
| RWG (Repair & Overhauls) Limited, Aberdeen, Vereinigtes Königreich | 23 | 101 | 50 | [4] |
| Siemens Energy Limited, Frimley, Surrey, Vereinigtes Königreich | (10) | 11 | 100 | |
| Siemens Industrial Turbomachinery Ltd., Frimley, Surrey, Vereinigtes Königreich | (8) | 542 | 100 | |
| Amerika (23 Gesellschaften) | ||||
| Siemens S.A., Buenos Aires, Argentinien | 8 | 19 | 100 | |
| Chemtech Servicos de Engenharia e Software Ltda., Rio de Janeiro, Brasilien | 1 | 4 | 100 | |
| Dresser-Rand do Brasil, Ltda., Santa Bárbara D'Oeste, Brasilien | (1) | 38 | 100 | |
| Guascor do Brasil Ltda., São Paulo, Brasilien | 2 | 37 | 100 | |
| Industrial Turbine Brasil Geracao de Energia Ltda., Duque de Caxias, Brasilien | 3 | 4 | 100 | |
| Siemens Gamesa Energia Renovável Ltda., Camaçari, Brasilien | (64) | 36 | 100 | |
| Siemens Ltda., São Paulo, Brasilien | (22) | 102 | 100 | |
| Siemens Energy SpA, Santiago de Chile, Chile | (22) | 29 | 100 | |
| Dresser-Rand Canada, ULC, Vancouver, Kanada | 4 | 38 | 100 | [2] |
| Siemens Energy Canada Limited, Oakville, Kanada | (39) | 120 | 100 | |
| Siemens Energy S.A.S., Tenjo, Kolumbien | (3) | 17 | 100 | |
| Siemens Energy, S. de R.L. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko | 66 | 88 | 100 | |
| Siemens Gesa Renewable Energy, S.A. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko | (41) | 129 | 100 | |
| Advanced Airfoil Components LLC, Wilmington, DE, Vereinigte Staaten | (25) | 36 | 51 | |
| Dresser-Rand Company, Olean, NY, Vereinigte Staaten | 59 | 3.765 | 100 | |
| Dresser-Rand Global Services, Inc., Wilmington, DE, Vereinigte Staaten | (10) | 39 | 100 | |
| Dresser-Rand Group Inc., Wilmington, DE, Vereinigte Staaten | (24) | 4.204 | 100 | |
| Dresser-Rand LLC, Wilmington, DE, Vereinigte Staaten | 0 | 2.296 | 100 | |
| Pocahontas Prairie Wind, LLC, Dover, DE, Vereinigte Staaten | 2 | (81) | 100 | |
| Siemens Energy, Inc., Wilmington, DE, Vereinigte Staaten | (12) | 8.077 | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy PA, LLC, Wilmington, DE, Vereinigte Staaten | 0 | 300 | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy, Inc., Wilmington, DE, Vereinigte Staaten | (9) | 635 | 100 | |
| Wheelabrator Air Pollution Control Inc., Baltimore, MD, Vereinigte Staaten | 2 | 145 | 100 | |
| Asien, Australien (13 Gesellschaften) | ||||
| Siemens Energy Pty. Ltd., Bayswater, Australien | 7 | 32 | 100 | |
| Siemens Energy Co., Ltd., Shanghai Pilot Free Trade Zone, China | 22 | 131 | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy (Shanghai) Co., Ltd., Shanghai, China | 13 | 104 | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Technology (China) Co., Ltd., Tianjin, China | 14 | 569 | 100 | |
| Siemens Transformer (Jinan) Co., Ltd, Jinan, China | 10 | 49 | 90 | |
| Siemens Transformer (Wuhan) Company Ltd., Wuhan, China | 2 | 6 | 100 | |
| Dresser-Rand India Private Limited, Neu-Mumbai, Indien | 13 | 118 | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Power Private Limited, Chennai, Indien | (462) | 1.160 | 100 | |
| Siemens Limited, Mumbai, Indien | 141 | 1.172 | 24 | [3] |
| Siemens Energy Ltd., Seoul, Südkorea | (13) | 15 | 100 | |
| Siemens Energy Sdn. Bhd., Petaling Jaya, Malaysia | 9 | (35) | 100 | |
| Siemens Energy Limited, Bangkok, Thailand | (2) | 79 | 99 | |
| Siemens Gas and Power Limited Company, Ho-Chi-Minh-Stadt, Vietnam | 11 | (24) | 100 |
[1] Die Werte entsprechen den Jahresabschlüssen nach evtl. Gewinnabführung, bei Tochterunternehmen gemäß IFRS-Abschluss.
[2] Ein konsolidiertes Tochterunternehmen der Siemens Energy AG ist unbeschränkt haftender Gesellschafter dieser Gesellschaft
[3] Werte aus dem Geschäftsjahr 01.10.2018 - 30.09.2019
[4] Werte aus dem Geschäftsjahr 01.01.2019 - 31.12.2019
[5] Werte aus dem Geschäftsjahr 01.10.2017 - 30.09.2018
[6] Rechtlicher Anteil 0 % während das wirtschaftliche Eigentum bereits von der Siemens-Gruppe auf die Siemens Energy-Gruppe übertragen wurde.
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Siemens Energy AG, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
München, den 27. November 2020
Siemens Energy AG
Der Vorstand
Christian Bruch
Maria Ferraro
Jochen Eickholt
Tim Holt
An die Siemens Energy AG, München
Wir haben den Jahresabschluss der Siemens Energy AG, München - bestehend aus der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020, der Bilanz zum 30. September 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Siemens Energy AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, geprüft. Das Kapitel 1.9.4 Erklärung zur Unternehmensführung des zusammengefassten Lageberichts, einschließlich Kapitel 3.4 des Geschäftsberichts 2020, auf das in Kapitel 1.9.4 verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537 / 2014; im Folgenden »EU-APrVO«) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Jahresabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt »Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts« unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend beschreiben wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt:
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Im Geschäftsjahr 2020 haben die Siemens Aktiengesellschaft und Siemens Beteiligungen Inland GmbH ihre Kommanditbeteiligungen an der Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG (seit dem 15. Oktober 2020: Siemens Energy Global GmbH & Co. KG) sowie ihre Geschäftsanteile an der Komplementärin Siemens Gas and Power Management GmbH (seit dem 12. Oktober 2020: Siemens Energy Management GmbH) durch eine Kombination von Sacheinlagen und Abspaltung nach dem Umwandlungsgesetz jeweils gegen Gewährung neuer Aktien (Sachkapital- und Abspaltungskapitalerhöhungen) auf die Siemens Energy AG übertragen. Durch die Bestimmung der Anschaffungskosten der durch die Sacheinlagen eingebrachten Anteile zum Mindestnennbetrag und der im Rahmen der Abspaltung eingebrachten Anteile unter Fortführung der beim übertragenden Rechtsträger Siemens Aktiengesellschaft erfassten Buchwerte ergaben sich für die Siemens Energy AG insgesamt Anschaffungskosten der Beteiligungen in Höhe von 13 Mrd. €.
Die Zugangsbewertung und damit die Bestimmung der Anschaffungskosten gemäß § 255 HGB der durch Sacheinlagen und Abspaltung übertragenen Anteile war aus unserer Sicht ein Bereich mit einem bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt aufgrund der Wesentlichkeit der Finanzanlagen im Verhältnis zur Bilanzsumme sowie der bei der Bestimmung der Anschaffungskosten vorhandenen Ermessensspielräume.
Prüferisches Vorgehen: Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir uns im Hinblick auf die Sacheinlagen mit dem zugrundeliegenden Einbringungsvertrag sowie im Hinblick auf die Abspaltung mit dem Abspaltungs- und Übernahmevertrag und den dort getroffenen Vereinbarungen zur handels- und steuerrechtlichen Behandlung beim aufnehmenden Rechtsträger befasst. Ferner haben wir uns mit dem gemeinsamen Spaltungsbericht der Vorstände der Siemens Aktiengesellschaft und der Siemens Energy AG, dem Prüfungsbericht des gerichtlich bestellten Spaltungsprüfers, dem Nachgründungsbericht des Aufsichtsrats sowie den Nachgründungs- und Sacheinlagenprüfungsberichten einschließlich der aktienrechtlichen Bestimmungen auseinandergesetzt.
Die von den gesetzlichen Vertretern bestimmten Anschaffungskosten haben wir auf Vereinbarkeit mit den relevanten handelsrechtlichen Vorschriften und berufsständischen Verlautbarungen gewürdigt sowie die bilanzielle Abbildung im Jahresabschluss methodisch und rechnerisch nachvollzogen einschließlich der fortgeführten Buchwerte der Siemens Aktiengesellschaft. Ferner haben wir die bilanzielle Abbildung der Sachkapital- und Abspaltungskapitalerhöhungen, deren Ausweis im Eigenkapital sowie die Angaben zu den Sacheinlagen und zur Abspaltung im Anhang gewürdigt.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Zugangsbewertung von Finanzanlagen ergeben.
Verweis auf zugehörige Angaben: Zu den im Rahmen der Zugangsbewertung von Finanzanlagen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang in Kapitel 1.3.2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie zu den Finanzanlagen auf Kapitel 1.3.4 Erläuterungen zur Bilanz Ziffer 7 Anlagevermögen.
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats in Kapitel 3.3 des Geschäftsberichts 2020 verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung in Kapitel 3.4 des Geschäftsberichts ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung. Ferner umfassen die sonstigen Informationen weitere für den Bericht »Jahresabschluss der Siemens Energy AG zum 30. September 2020« und den Geschäftsbericht 2020 vorgesehene Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung des Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere:
• die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 Satz 3 und § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB in Kapitel 2.1 des Berichts »Jahresabschluss der Siemens Energy AG zum 30. September 2020«;
• die Hinweise in Kapitel 2.3 des Berichts »Jahresabschluss der Siemens Energy AG zum 30. September 2020«;
• die Abschnitte »Der Siemens Energy Konzern im Überblick«, »Brief an die Aktionäre«, »Unser Vorstand« und »Über diesen Bericht« im Geschäftsberichts 2020;
• die Versicherung der gesetzlichen Vertreter in Kapitel 3.1 des Geschäftsberichts 2020;
• den Bericht des Aufsichtsrats in Kapitel 3.3 des Geschäftsberichts 2020;
• Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB in Kapitel 3.4 des Geschäftsberichts 2020;
• Hinweise und zukunftsgerichtete Aussagen in Kapitel 3.5 des Geschäftsberichts 2020.
Des Weiteren umfassen die sonstigen Informationen den nichtfinanziellen Konzernbericht, von dem wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
• wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
• anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen beziehungsweise das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft;
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 1. April 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 25. August 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 als Abschlussprüfer der Siemens Energy AG tätig. Die Höchstlaufzeit nach Artikel 17 EU-APrVO beginnt mit dem Geschäftsjahr 2021.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen beziehungsweise für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:
Zusätzlich zur Prüfung des Jahresabschlusses der Siemens Energy AG haben wir die gesetzliche Prüfung des Siemens Energy-Konzernabschlusses, Prüfungen von Abschlüssen von Tochterunternehmen der Siemens Energy AG, prüfungsintegrierte prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen sowie projektbegleitende IT-Prüfungen durchgeführt.
Andere Bestätigungsleistungen umfassten im Wesentlichen Bestätigungsleistungen bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung, Comfort Letter sowie sonstige gesetzlich vorgeschriebene, vertraglich vereinbarte oder freiwillig beauftragte Bestätigungsleistungen, unter anderem im Zuge der Ausgliederung des Gas and Power Geschäfts.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Thomas Spannagl.
München, den 27. November 2020
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Spannagl, Wirtschaftsprüfer
Müller, Wirtschaftsprüferin
Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem und anderen Dokumenten nicht genau zur angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.
Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor; bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor.
Aus technischen Gründen kann es zu Abweichungen zwischen den in diesem Dokument enthaltenen und den aufgrund gesetzlicher Vorgaben veröffentlichten Rechnungslegungsunterlagen kommen.
Liebe Aktionärinnen und Aktionäre,
das Geschäftsjahr 2020 war für die Siemens Energy AG maßgeblich vom Prozess der Abspaltung von der Siemens Aktiengesellschaft geprägt, der mit dem Börsengang der Siemens Energy AG seinen Abschluss fand. Bis September 2020 hatte die Gesellschaft noch keinen eigenen Geschäftsbetrieb und war eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Siemens Aktiengesellschaft. Seit dem Wirksamwerden der Abspaltung am 25. September 2020 ist die Siemens Energy AG nunmehr die Obergesellschaft des eigenständigen Siemens Energy Konzerns.
Als führendes Technologieunternehmen im Bereich der Energieerzeugung und -übertragung ist Siemens Energy angetreten, eine der größten Herausforderungen für die Gesellschaft in der Neuzeit zu meistern: den steigenden Energiebedarf zu decken, gleichzeitig das Klima zu schützen und dabei wirtschaftlich erfolgreich zu sein.
Mit seiner "Energy of Tomorrow"-Strategie hat der Siemens Energy Konzern die Weichen gestellt, um diese Transformation der Energiemärkte aktiv zu gestalten. Ein wesentlicher Teil dieser Strategie ist die Optimierung des Unternehmensportfolios mit Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit und Service. Besonders hervorheben möchte der Aufsichtsrat in diesem Zusammenhang die Entscheidung des Vorstands, sich, unter Achtung bereits bestehender Verpflichtungen, nicht mehr an neuen Projekten für ausschließlich mit Kohle befeuerte Kraftwerke zu beteiligen - eine Entscheidung, mit der das Unternehmen sein ernstes Bekenntnis zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen bekräftigt.
Vor diesem Hintergrund begrüßt der Aufsichtsrat auch die Aktivitäten des Unternehmens im Hinblick auf die Konzipierung neuer Geschäftsfelder wie "Power-to-X" mit einem Schwerpunkt entlang der Wasserstoff-Wertschöpfungskette.
Der Aufsichtsrat unterstützt die Strategie des Vorstands und bestärkt ihn bei der operativen Umsetzung, einschließlich der Innovations- und Effizienzsteigerungsziele sowie der angestoßenen Portfoliomaßnahmen.
Im Namen des Aufsichtsrats danke ich den Mitgliedern des Vorstands, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Siemens Energy AG und aller Konzerngesellschaften für ihren hervorragenden Einsatz unter schwierigsten Bedingungen. Der Aufsichtsrat freut sich auf eine enge, konstruktive Zusammenarbeit im kommenden Geschäftsjahr.
Im nachfolgenden Abschnitt finden Sie den Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeiten im Geschäftsjahr 2020.
München, 4. Dezember 2020
Für den Aufsichtsrat
Joe Kaeser, Vorsitzender
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben in vollem Umfang wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens überwacht und beratend begleitet. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorsitzenden des Vorstands sowie den übrigen Vorstandsmitgliedern statt. Dies umfasste insbesondere Berichte und Erläuterungen zum Stand der Vorbereitungen für die Abspaltung des Siemens Energy Geschäfts durch die Siemens Aktiengesellschaft und für die Börseneinführung der Siemens Energy AG-Aktien. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung aufgrund Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, haben die Mitglieder des Aufsichtsrats diese nach intensiver Prüfung und Erörterung gebilligt.
Der erste Aufsichtsrat der Siemens Energy AG wurde bei dem Formwechsel der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft im August 2019 gebildet. Er war in der Vorbereitungsphase der Abspaltung und der Börsenzulassung mit drei Vertretern der damaligen Alleinaktionärin Siemens Aktiengesellschaft besetzt. Mit Wirksamwerden der Abspaltung am 25. September 2020 schieden die drei Mitglieder einvernehmlich aus dem Aufsichtsrat aus. Der Aufsichtsrat in seiner derzeitigen Besetzung mit zehn Mitgliedern hat sich am 29. September 2020 konstituiert.
Im Berichtsjahr fanden neun Sitzungen des ersten Aufsichtsrats statt. Gegenstand der regelmäßigen Beratungen waren insbesondere Maßnahmen im Zusammenhang und zur Vorbereitung der Abspaltung und der Börsennotierung. Bis zum Wirksamwerden der Abspaltung am 25. September 2020 waren die operativ tätigen Gesellschaften des Siemens Energy Konzerns noch nicht Tochterunternehmen der Siemens Energy AG, und die Siemens Energy AG übte auch im Übrigen keine wesentliche operative Geschäftstätigkeit aus.
Am 23. Dezember 2019 erteilte der Aufsichtsrat der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, den Prüfungsauftrag für die Jahresabschlüsse für die am 30. September 2017 und 30. September 2018 endenden Geschäftsjahre. Der Prüfungsauftrag für den Jahresabschluss für das am 30. September 2019 endende Geschäftsjahr wurde bereits im Geschäftsjahr 2019 erteilt. Der Aufsichtsrat ermächtigte des Weiteren den Vorsitzenden zum Abschluss von Mandatsvereinbarungen mit dem Abschlussprüfer für die Jahresabschlussprüfungen der am 30. September 2017, 30. September 2018 und 30. September 2019 endenden Geschäftsjahre.
In einer Sitzung am 1. April 2020 hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten und vom Abschlussprüfer geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss für das am 30. September 2019 geendete Geschäftsjahr gebilligt und den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung beschlossen. Am gleichen Tag wurden in einer weiteren Sitzung die Herren Dr.-Ing. Jochen Eickholt und Tim Holt jeweils zum 1. April 2020 sowie Herr Dr.-Ing. Christian Bruch und Frau Maria Ferraro jeweils zum 1. Mai 2020 zu Vorstandsmitgliedern der Siemens Energy AG bestellt.
In der Sitzung am 18. Mai 2020 billigte der Aufsichtsrat die Zwischenbilanz der Siemens Energy AG zum 31. März 2020 und nahm die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft als Geschäftsführer der Siemens Gas and Power Management GmbH (seit dem 12. Oktober 2020: Siemens Energy Management GmbH) und Anpassungen der entsprechenden Geschäftsführeranstellungsverträge zur Kenntnis.
Am 22. Mai 2020 erteilte der Aufsichtsrat seine Zustimmung zu der Übernahme des Siemens Energy Geschäfts des Siemens Konzerns mit anschließender Börsennotierung der Siemens Energy AG und zu den vom Vorstand dazu beschlossenen Vertragsabschlüssen. Ferner befasste sich der Aufsichtsrat in einer weiteren Sitzung am 22. Mai 2020 eingehend mit den Nachgründungsberichten betreffend (i) den zwischen der Siemens Aktiengesellschaft, der Siemens Beteiligungen Inland GmbH und der Siemens Energy AG am gleichen Tag geschlossenen Einbringungsvertrag betreffend (Teil-)Kommanditanteile an der Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG und Geschäftsanteile an der Siemens Gas and Power Management GmbH sowie (ii) den zwischen der Siemens Aktiengesellschaft und der Siemens Energy AG am gleichen Tag geschlossenen Abspaltungs- und Übernahmevertrag betreffend einen Kommanditanteil an der Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG und Geschäftsanteile an der Siemens Gas and Power Management GmbH. Nach intensiver Erörterung beschloss der Aufsichtsrat die Unterzeichnung der Nachgründungsberichte und fertigte diese aus.
In der Sitzung am 4. August 2020 verabschiedete der Aufsichtsrat einen Katalog über Geschäfte und Maßnahmen der Gesellschaft, die der Genehmigung des Aufsichtsrats bedürfen.
Am 25. August 2020 befasste sich der Aufsichtsrat zunächst mit dem Wertpapierprospekt der Siemens Energy AG und unterzog diesen einer eingehenden Plausibilitätsprüfung im Hinblick auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Nach übereinstimmender Auffassung aller Mitglieder wurde im Ergebnis festgehalten, dass die Ausführungen im Prospektentwurf in Bezug auf Vollständigkeit und Richtigkeit plausibel sind und dass der Prozess zur Erstellung und Qualitätssicherung des Wertpapierprospekts und die dabei eingebundenen internen und externen Fachleute Gewähr dafür bieten, dass der Wertpapierprospekt die für die Beurteilung der Aktien der Siemens Energy AG wesentlichen Angaben vollständig und richtig enthält. Daneben hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 25. August 2020 entsprechend der Wahl der Hauptversammlung vom 1. April 2020 beschlossen, der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, den Prüfungsauftrag für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das am 30. September 2020 endende Geschäftsjahr zu erteilen. Am 25. August 2020 genehmigte der Aufsichtsrat außerdem nach gründlicher Prüfung und Beratung den Beitritt der Siemens Energy AG als Garantiegeberin und weitere Darlehensnehmerin zur Vereinbarung über die am 7. Juli 2020 durch die Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG aufgenommene syndizierte Kreditfazilität. Ferner erteilte der Aufsichtsrat am 25. August 2020 seine Zustimmung zu einem Aktienrückkaufprogramm unter der Bedingung, dass die Aktien aufgrund der im September 2020 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung zurückgekauft werden und die erworbenen eigenen Aktien der Übertragung an Mitarbeiter und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sowie an Mitarbeiter und Organmitglieder verbundener Unternehmen der Gesellschaft im Rahmen aktienbasierter Vergütungs- beziehungsweise Belegschaftsaktienprogramme dienen.
Am 21. September 2020 verabschiedete der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung für den Vorstand. Ferner beriet der Aufsichtsrat auch über einen Geschäftsverteilungsplan für den Vorstand und stellte diesen fest. Nach ausführlicher Beratung unter anderem zu potentiellen Gefährdungen der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers der Siemens Energy AG und der insoweit angewendeten Schutzmaßnahmen beschloss der Aufsichtsrat außerdem die Unabhängigkeitsrichtlinie einschließlich der darin enthaltenen Vorabgenehmigungen für spezifische Leistungen des Abschlussprüfers.
Am 29. September 2020 fand die konstituierende Sitzung des erweiterten Aufsichtsrats mit zehn Mitgliedern statt. Hier wurden der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats gewählt, die Geschäftsordnung für den Vorstand und der Geschäftsverteilungsplan für den Vorstand zustimmend zur Kenntnis genommen und die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat verabschiedet. Ferner wurden drei Ausschüsse des Aufsichtsrats eingesetzt und besetzt. Weiter befasste sich der Aufsichtsrat mit den Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand sowie mit der Überleitung der Anstellungsverträge der Geschäftsführer der Siemens Gas and Power Management GmbH auf die Siemens Energy AG zum 1. Oktober 2020 und stimmte dieser Überleitung zu. Der Aufsichtsrat legte ferner die Leistungskriterien für die variable Vergütung für den Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 fest.
In der Aufsichtsratssitzung am 9. November 2020 hat sich der Aufsichtsrat mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex befasst, dessen Empfehlungen und Anregungen infolge der Börsennotierung auf die Siemens Energy AG anwendbar sind. Insbesondere legte der Aufsichtsrat im Sinne der Empfehlung C.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex Ziele für seine Zusammensetzung fest. Die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG wurde beschlossen. Informationen zur Corporate Governance finden Sie in Kapitel
3.4 Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB.
Die Entsprechenserklärung wurde den Aktionären auf der Unternehmenswebsite dauerhaft zugänglich gemacht. Die aktuelle Entsprechenserklärung ist auch in Kapitel
3.4 Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§289f und 315d HGB.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 29. September 2020 das Präsidium, den Prüfungsausschuss und den Nominierungsausschuss eingerichtet. Sie bereiten Beschlüsse und Themen vor, die im Plenum des Aufsichtsrats zu behandeln sind. Im gesetzlich zulässigen Rahmen sind Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf Ausschüsse übertragen. Die Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat über die Ausschussarbeit in der jeweils folgenden Sitzung. Die Aufgaben und die Mitglieder der Ausschüsse sind in Kapitel 3.4 Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB im Einzelnen aufgeführt.
Der Prüfungsausschuss trat im Berichtsjahr nicht zusammen, befasste sich jedoch im neuen Geschäftsjahr in Gegenwart des Abschlussprüfers sowie des Vorsitzenden des Vorstands und des Finanzvorstands mit den Abschlüssen und dem zusammengefassten Lagebericht für die Siemens Energy AG und den Konzern. Der Prüfungsausschuss erörterte die Quartalsmitteilung für Q4 2020 mit dem Vorstand und Abschlussprüfer. Der Ausschuss überwachte die Auswahl, Unabhängigkeit, Qualifikation, Rotation und Effizienz des Abschlussprüfers sowie die vom Abschlussprüfer erbrachten Leistungen. Das Gremium hat außerdem die Rechnungslegung und den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, das Risikomanagementsystem des Unternehmens, die Wirksamkeit, Ausstattung und Feststellungen der internen Revision sowie die Berichte über drohende und anhängige Rechtsstreitigkeiten behandelt.
Vor dem Hintergrund des Wirecard Falls hat der Prüfungsausschuss insbesondere die Rolle der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, als Abschlussprüfer der Wirecard AG erörtert. Der Prüfungsausschuss hat den Abschlussprüfer dazu befragt und Auswirkungen auf die Siemens Energy AG evaluiert. Es wurden keine Hinderungsgründe bekannt, die einer Wahl von Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 entgegenstehen.
Der Nominierungsausschuss trat nach Ablauf des Geschäftsjahres einmal zusammen, um die Neuwahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung der Siemens Energy AG am 10. Februar 2021 vorzubereiten. Bei seinen Kandidatenvorschlägen an den Aufsichtsrat berücksichtigte der Nominierungsausschuss neben den Anforderungen des Aktiengesetzes, des Deutschen Corporate Governance Kodex und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats auch die vom Aufsichtsrat am 9. November 2020 für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele. Der Nominierungsausschuss achtete bei seiner Entscheidungsfindung insbesondere auf die Persönlichkeit, Integrität, Leistungsbereitschaft, Professionalität und Unabhängigkeit der zur Wahl vorgeschlagenen Personen. Mit Blick auf die internationale Ausrichtung des Unternehmens legte der Nominierungsausschuss darauf Wert, dass dem Aufsichtsrat eine ausreichende Anzahl an Mitgliedern mit einer langjährigen internationalen Erfahrung angehören. Zudem achtete der Nominierungsausschuss auf eine angemessene Beteiligung von Frauen und berücksichtigte, dass mehr als die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder unabhängig im Sinne der Empfehlung C.7 des Deutschen Corporate Governance Kodex sein sollen. Demgemäß empfahl der Nominierungsausschuss dem Aufsichtsrat, der Hauptversammlung am 10. Februar 2021 Dr. Christine Bortenlänger, Sigmar Gabriel, Geisha Jimenez Williams, Joe Kaeser, Dr. Hubert Lienhard, Hildegard Müller, Laurence Mulliez, Matthias Rebellius, Prof. Dr. Ralf P. Thomas und Randy Zwirn als Kandidaten zur Wahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat vorzuschlagen, die sämtlich auch vor der Hauptversammlung bereits als Vertreter der Anteilseigner Mitglieder des Aufsichtsrats der Siemens Energy AG sind.
Der Innovations- und Finanzausschuss und der Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen konstituierten sich erst nach Ablauf des Geschäftsjahres.
Die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, wie beispielsweise zu Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen und zu neuen, zukunftsweisenden Technologien, nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich wahr und werden dabei von der Gesellschaft unterstützt. Zur gezielten Weiterbildung werden bei Bedarf interne Informationsveranstaltungen angeboten. Neue Mitglieder des Aufsichtsrats können die Mitglieder des Vorstands und fachverantwortliche Führungskräfte zum Austausch über grundsätzliche und aktuelle Themen treffen und sich so einen Überblick über die relevanten Themen des Unternehmens verschaffen ("Onboarding").
Die Teilnahmequote der Mitglieder des Aufsichtsrats lag bei 100 %. Die Teilnahme der Mitglieder des Aufsichtsrats an den Sitzungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 wird im Folgenden in individualisierter Form offengelegt:
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| Aufsichtsratsplenum | ||
|---|---|---|
| (Sitzungsanzahl/ Teilnahme in %) |
Anzahl | in % |
| --- | --- | --- |
| Peter Kastenmeier Vorsitzender (bis 25.09.2020) | 9/9 | 100 |
| Steffen Großberger (bis 25.09.2020) | 9/9 | 100 |
| Christian Schmidt (bis 25.09.2020) | 9/9 | 100 |
| Joe Kaeser Vorsitzender (seit 25.09.2020) | 1/1 | 100 |
| Dr. Christine Maria Bortenlänger (seit 25.09.2020) | 1/1 | 100 |
| Sigmar Gabriel (seit 25.09.2020) | 1/1 | 100 |
| Geisha Jimenez Williams (seit 25.09.2020) | 1/1 | 100 |
| Dr.-Ing. Hubert Lienhard (seit 25.09.2020) | 1/1 | 100 |
| Hildegard Müller (seit 25.09.2020) | 1/1 | 100 |
| Laurence Mulliez (seit 25.09.2020) | 1/1 | 100 |
| Matthias E. Rebellius (seit 25.09.2020) | 1/1 | 100 |
| Prof. Dr. Ralf P. Thomas (seit 25.09.2020) | 1/1 | 100 |
| Randy Zwirn (seit 25.09.2020) | 1/1 | 100 |
| 100 |
Der Abschlussprüfer, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht für die Siemens Energy AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2020 geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss der Siemens Energy AG und der zusammengefasste Lagebericht für die Siemens Energy AG und den Konzern wurden nach den deutschen gesetzlichen Vorschriften aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und gemäß den ergänzend nach § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften. Der Konzernabschluss entspricht auch den IFRS, wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung durchgeführt unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung und unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA). Die genannten Unterlagen sind vom Vorstand vorab an uns verteilt worden. Der vorläufige Dividendenvorschlag wurde in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 9. November 2020 ausführlich behandelt, der Jahresabschluss, der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 4. Dezember 2020. Dabei hat sich der Prüfungsausschuss insbesondere mit den im jeweiligen Bestätigungsvermerk beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalten (Key Audit Matters) einschließlich der vorgenommenen Prüfungshandlungen beschäftigt. Die Prüfung durch den Prüfungsausschuss umfasste auch den gesonderten nichtfinanziellen Bericht für den Konzern. Die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor und wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 4. Dezember 2020 in Gegenwart des Abschlussprüfers umfassend behandelt. Der Abschlussprüfer berichtete über den Umfang, die Schwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und ging dabei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. Wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems wurden nicht berichtet. In dieser Sitzung hat der Vorstand die Abschlüsse der Siemens Energy AG und des Konzerns sowie das Risikomanagementsystem erläutert.
Der Aufsichtsrat stimmt den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und unserer eigenen Prüfung sind keine Einwendungen zu erheben. Der Vorstand hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss aufgestellt. Wir haben den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist somit festgestellt.
Die Siemens Energy AG war im Geschäftsjahr 2020, beginnend am 1. Oktober 2019, bis zum 25. September 2020 ein von der Siemens Aktiengesellschaft abhängiges Unternehmen im Sinne des § 312 AktG. Aus diesem Grund erstellte der Vorstand der Siemens Energy AG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) und legte diesen dem Aufsichtsrat sowie den hierzu von Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, erstatteten Prüfungsbericht vor. Aufgrund der ohne Beanstandungen abgeschlossenen Prüfung hat der Abschlussprüfer folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung bestätigen wir, dass
• die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
• bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war,
• bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."
Der Abhängigkeitsbericht und der hierzu erstattete Prüfungsbericht haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vorgelegen und wurden in Anwesenheit eines Vertreters des Abschlussprüfers in der Sitzung vom 4. Dezember 2020 eingehend erörtert. Der Vertreter des Abschlussprüfers berichtete über die wesentlichen Erkenntnisse seiner Prüfung. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und billigt den Abhängigkeitsbericht des Vorstands. Der Aufsichtsrat stimmt dem hierzu erstatteten Bericht des Abschlussprüfers zu.
Der erste Aufsichtsrat der Siemens Energy AG wurde bei dem Formwechsel der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft im August 2019 bestellt und bestand satzungsgemäß aus drei Mitgliedern. Die drei Mitglieder waren Peter Kastenmeier, Steffen Großberger und Christian Schmid. Mit Wirksamwerden der Abspaltung am 25. September 2020 schieden die drei Mitglieder einvernehmlich aus dem Aufsichtsrat der Siemens Energy AG aus. In der Hauptversammlung vom 20. August 2020 wurden aufschiebend auf das Wirksamwerden der Abspaltung Dr. Christine Bortenlänger, Sigmar Gabriel, Geisha Jimenez Williams, Joe Kaeser, Dr. Hubert Lienhard, Hildegard Müller, Laurence Mulliez, Matthias Rebellius, Prof. Dr. Ralf P. Thomas und Randy Zwirn in den Aufsichtsrat gewählt. Am 29. September 2020 wählten die Mitglieder des Aufsichtsrats Herrn Joe Kaeser zum Vorsitzenden und Dr.-Ing. Hubert Lienhard zum stellvertretenden Vorsitzenden.
Am 25. September 2020 hat der Vorstand der Siemens Energy AG nach §§ 97 ff. AktG ein Statusverfahren über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats eingeleitet. Günter Augustat, Manfred Bäreis, Dr. phil Andrea Fehrmann, Dr. Andreas Feldmüller, Rüdiger Groß, Nadine Florian, Horst Hakelberg, Robert Kensbock, Jürgen Kerner und Hagen Reimer sind gerichtlich als Vertreter der Arbeitnehmer bestellt worden.
Mit Wirkung zum 1. April 2020 schieden die Vorstandsmitglieder Wolfgang Seltmann und Martin Rohbogner einvernehmlich aus dem Vorstand aus. Der Aufsichtsrat hat durch Beschluss vom 1. April 2020 die Herren Dr.-Ing. Jochen Eickholt und Tim Holt mit Wirkung zum Ende der Aufsichtsratssitzung vom 1. April 2020 sowie Herrn Dr.-Ing. Christian Bruch und Frau Maria Ferraro mit Wirkung zum 1. Mai 2020 zu Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft bestellt und dem Abschluss der Anstellungsverträge zugestimmt.
Für den Aufsichtsrat
Joe Kaeser, Vorsitzender
Vorstand und Aufsichtsrat der Siemens Energy AG haben die folgende Erklärung gemäß § 161 AktG verabschiedet:
"Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Siemens Energy AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG
Die Aktien der Siemens Energy AG sind seit dem 25. September 2020 zum Börsenhandel zugelassen. Seit diesem Tag ist die Siemens Energy AG aus dem von der Siemens Aktiengesellschaft geführten Siemens-Konzern ausgeschieden und eine rechtlich eigenständige, börsennotierte Aktiengesellschaft, auf die die Empfehlungen des vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019 ("Kodex") Anwendung finden.
Derzeit besteht der Aufsichtsrat der Siemens Energy AG aus zehn Anteilseignervertretern. Erst nach Abschluss des Statusverfahrens, das unmittelbar am 25. September 2020 eingeleitet wurde, wird sich der Aufsichtsrat der Siemens Energy AG in seiner nach dem Mitbestimmungsgesetz geforderten Zusammensetzung konstituieren; die erste Sitzung des mitbestimmten Aufsichtsrats ist für Anfang Dezember 2020 geplant.
In der ersten Sitzung des derzeitigen Aufsichtsrats am 29. September 2020 wurden insbesondere die Geschäftsordnung für den Vorstand und für den Aufsichtsrat beschlossen und die Ausschüsse Präsidium, Prüfungsausschuss und Nominierungsausschuss gebildet. In der zweiten Sitzung des Aufsichtsrats am 9. November 2020 erfolgten die Beschlussfassungen zu der Unabhängigkeit der Anteilseignervertreter, der Entsprechenserklärung, der Zielsetzung für den Aufsichtsrat (einschließlich des Kompetenzprofils und des Diversitätskonzepts) sowie dem Diversitätskonzept für den Vorstand.
Die Siemens Energy AG entspricht damit sämtlichen Empfehlungen des Kodex und wird ihnen auch zukünftig entsprechen, mit nachfolgend genannten Ausnahmen.
• Nach der Empfehlung B.3 soll die Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern für längstens drei Jahre erfolgen. Bereits vor der Börsenzulassung der Siemens Energy AG erfolgte die Bestellung von Herrn Dr.-Ing. Christian Bruch für fünf Jahre zum Mitglied des Vorstands und zugleich zum Vorsitzenden des Vorstands und Chief Executive Officer. Bei der längeren Bestelldauer wurden seine individuellen Qualifikationen und Erfahrungen, insbesondere aufgrund langjähriger Führungspositionen, berücksichtigt. Der Kontinuität bei der Leitung des Unternehmens wurde bei der Bestellung besonderes Gewicht beigemessen. Nach der am 29. September 2020 beschlossenen Geschäftsordnung des Aufsichtsrats soll die Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern zukünftig längstens für drei Jahre erfolgen.
• Nach der Empfehlung B.2 soll der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen. Nach der Konstituierung des mitbestimmten Aufsichtsrats im Dezember wird sich das Präsidium des Aufsichtsrats mit der langfristigen Nachfolgeplanung für den Vorstand befassen, wenn die Vertreter der Arbeitnehmerseite bei der Planung eingebunden werden können. Gleichermaßen wird die Beschlussfassung zum Vergütungssystem mit den in der Empfehlung G.1 vorgesehenen Festlegungen in der konstituierenden Sitzung des mitbestimmten Aufsichtsrats erfolgen. Die aktuellen Vorstandsverträge entsprechen den Empfehlungen des Kodex.
• Nach der Empfehlung D.13 soll der Aufsichtsrat regelmäßig beurteilen, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. In der Erklärung zur Unternehmensführung soll der Aufsichtsrat berichten, ob und wie eine Selbstbeurteilung durchgeführt wurde. Eine Effizienzprüfung kann sinnvoll erst stattfinden, wenn sich der mitbestimmte Aufsichtsrat konstituiert und seine Arbeit aufgenommen hat. Die Effizienzprüfung ist für das laufende Geschäftsjahr geplant.
• Nach der Empfehlung C.4 soll ein Aufsichtsratsmitglied, das keinem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, insgesamt nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate bei konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen wahrnehmen, wobei ein Aufsichtsratsvorsitz doppelt zählt. Nach der Empfehlung C.5 sollen Vorstandsmitglieder börsennotierter Gesellschaften insgesamt nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen und keinen Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft wahrnehmen.
Statt die empfohlene Höchstzahl an Mandaten für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder als starre Obergrenze zu beachten, soll jeweils eine Beurteilung im Einzelfall erfolgen können, ob die Zahl der wahrgenommenen, im Sinne des Kodex relevanten Mandate angemessen erscheint. Dabei soll die individuell zu erwartende Arbeitsbelastung durch die wahrgenommenen Mandate berücksichtigt werden, die je nach Mandat unterschiedlich sein kann.
• Nach den Empfehlungen C.10 Satz 1 beziehungsweise D.4 Satz 1 sollen der Aufsichtsratsvorsitzende, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sowie der Vorsitzende des mit der Vorstandsvergütung befassten Ausschusses unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein.
Zwischen der Gesellschaft und ihren Tochterunternehmen einerseits und den Gesellschaften des Siemens-Konzerns andererseits bestehen aufgrund der früheren gemeinsamen Konzernzugehörigkeit vor dem Wirksamwerden der Abspaltung zahlreiche wesentliche geschäftliche Beziehungen. Aus Sicht der Gesellschaft ist es vorteilhaft, sich das umfassende Wissen und die Expertise von Herrn Joe Kaeser und Herrn Prof. Dr. Ralf P. Thomas als Vorstandsmitglieder der Siemens AG in der hervorgehobenen Stellung als Aufsichtsratsvorsitzender und Vorsitzender des mit der Vorstandsvergütung befassten Präsidiums beziehungsweise Vorsitzender des Prüfungssauschusses der Siemens Energy AG weiterhin zunutze zu machen.
München, im November 2020
Siemens Energy AG
Der Vorstand
Der Aufsichtsrat
Die aktuelle Entsprechenserklärung kann über die Internetseite der Siemens Energy AG unter www.siemens-energy.com/de/de/unternehmen/investor-relations/corporate-governance.html DeutscherCorporateGovernanceKodex abgerufen werden.
Dieser Geschäftsbericht enthält den Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht der Siemens Energy AG und ihrer Tochtergesellschaften ("Siemens Energy Konzern", "Siemens Energy", "der Konzern", "das Unternehmen" oder "wir") für das am 30. September 2020 endende Geschäftsjahr sowie weitere Informationen. Er entspricht den Anforderungen an die jährliche Finanzberichterstattung gemäß § 114 WpHG. Der zusammengefasste Lagebericht enthält neben den Informationen über den Siemens Energy Konzern auch den Lagebericht der Siemens Energy AG. Weiter enthält der Geschäftsbericht auch die 3.4 Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB. Unabhängig davon werden wir im Rahmen unserer fokussierten Unternehmenskommunikation auch über Nachhaltigkeitsthemen in einem eigenen Nachhaltigkeitsbericht sowie in einem gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht berichten www.siemens-energy.com/nachhaltigkeitsbericht-2020 und www.siemens- energy.com/finanzpublikationen.
Der Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht und in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, sowie den ergänzend nach § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht geprüft. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk ist unter 3.2 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers zu finden.
Das Geschäftsjahr 2020 begann für den Siemens Energy Konzern und die Siemens Energy AG am 1. Oktober 2019 und endete am 30. September 2020.
Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem und anderen Dokumenten nicht genau zur angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.
Sofern nicht anders angegeben, wird die Zahl der Beschäftigten in Tausend Vollzeitbeschäftigten (FTEs) zum Berichtszeitpunkt angegeben.
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird im Geschäftsbericht durchgehend die männliche Form verwendet, sie steht stellvertretend für Personen jeglichen Geschlechts.
Die Muttergesellschaft des Siemens Energy Konzerns (SE) ist die Siemens Energy AG mit Sitz in München, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Zusätzliche Informationen sind in Ziffer 1 Allgemeine Grundlagen in 2.6 Anhang zum Konzernabschluss zu finden. Für Informationen bezüglich der Abspaltung und der Börsennotierung im Geschäftsjahr 2020 wird auf Abspaltung und Börsengang verwiesen.
Der Vorstand der Siemens Energy AG ist das Organ mit der Gesamtverantwortung für die Führung des Geschäfts in Einklang mit dem Aktiengesetz.
Im Geschäftsjahr 2020 umfasst die Berichtsstruktur von Siemens Energy zwei berichtspflichtige Segmente: Gas and Power (GP) und Siemens Gamesa Renewable Energy (SGRE). Die Aktien von Siemens Gamesa Renewable Energy S.A., Spanien, (zusammen mit ihren Tochtergesellschaften "SGRE") sind an den spanischen Börsen von Madrid, Barcelona, Valencia und Bilbao notiert und im spanischen IBEX-35-Index gelistet. Siemens Energy hält rund 67 % der Anteile an der SGRE S.A.
Die Überleitung Konzernabschluss umfasst Posten, die das Management als nicht aussagekräftig für die Leistung der Segmente erachtet - insbesondere Real Estate Services sowie zentral getragene Pensionsaufwendungen, Konsolidierungen, Treasury-Aktivitäten und andere zentrale Posten. Weitere Informationen sind in Ziffer 25 Segmentinformation in 2.6 Anhang zum Konzernabschluss zu finden.
Siemens Energy unterstützt seine Kunden weltweit. Die regionale Aufschlüsselung für Zwecke der Berichterstattung von Siemens Energy erfolgt nach den Regionen EMEA (Europa, Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, Naher und Mittlerer Osten und Afrika), Amerika (Kanada, USA, Mittel- und Südamerika) und Asien, Australien (die verbleibenden Länder des asiatischen Kontinents sowie Australien und Neuseeland).
Siemens Energy ist entlang der gesamten Wertschöpfungskette für Energietechnologie und -dienstleistungen mit einem umfassenden und breiten Spektrum an Produkten, Lösungen und Dienstleistungen tätig.
Unser umfangreiches Technologieportfolio umfasst sowohl effiziente als auch erneuerbare Energien und ermöglicht es uns, die steigende Nachfrage nach Energie zu bedienen und gleichzeitig Bemühungen zur Senkung des Ausstoßes von Treibhausgasen zu unterstützen. Wir bieten unseren Kunden außerdem digitale Geschäftsmodelle und intelligente Servicemodelle. Wir sind überzeugt, dass wir gut aufgestellt sind, um die Energiewende hin zu CO 2-freien Energietechnologien zu gestalten und dank unserer globalen Präsenz umgehend auf die Bedürfnisse von Kunden weltweit zu reagieren.
Ein erheblicher Anteil unseres Geschäfts entfällt auf Projekte mit einem hohen Auftragsvolumen und ist von mehrjährigen Kundenaufträgen, insbesondere in unserem Lösungs- und Servicegeschäft, geprägt. Obwohl Großaufträge zu Schwankungen des Auftragseingangs zwischen verschiedenen Berichtszeiträumen führen können, wirkt sich diese Volatilität im Allgemeinen weniger auf die Umsatzerlöse aus. Großprojekte haben in der Regel längere Entwicklungs- und Bauphasen, wohingegen Serviceaufträge sich häufig auf langfristige Serviceverträge beziehen, die somit zu einer stetigen Umsatzrealisierung über mehrere Berichtszeiträume führen. Insgesamt schafft uns unser Auftragsbestand ein hohes Maß an Transparenz hinsichtlich unserer künftigen Umsatzerlöse.
Das Profitabilitätsniveau unserer einzelnen Portfolioelemente unterscheidet sich erheblich. Deshalb wird die Ertragslage durch die Zusammensetzung der Umsatzerlöse in den Segmenten beeinflusst. Unser Servicegeschäft erzielt in der Regel höhere Margen als das Produkt- und Lösungsgeschäft. Unsere Ertragslage und unsere Margen hängen daher davon ab, ob wir in der Lage sind, Umsatzerlöse aus der Wartung unserer zahlreichen, nutzungsbedingtem Verschleiß unterliegenden installierten Anlagen zu erzielen. Das gilt insbesondere für rotierende Maschinen. Wir wollen die bereits lange Lebensdauer all unserer installierten Anlagen aufrechterhalten und weiter verlängern um Aufträge für Servicedienstleistungen, insbesondere für langfristige Serviceprogramme, zu sichern.
Wir sehen das Dienstleistungsgeschäft als wichtige Säule für den nachhaltigen Geschäftserfolg von Siemens Energy, das wir weiter ausbauen und in Zukunft noch besser nutzen wollen.
GP bietet eine breite Palette an Produkten, Systemen, Lösungen und Dienstleistungen in den Bereichen Stromübertragung, konventionelle zentrale und dezentrale Stromerzeugung sowie Industrieanwendungen für die Öl- und Gasbranche und die Prozessindustrien. Darüber hinaus entwickelt und vermarktet GP neue Technologien auf dem Gebiet der Dekarbonisierung. GP's Geschäftstätigkeit ist in die drei Divisionen Transmission, Generation und Industrial Applications unterteilt und wird vom Geschäftsbereich Other Operations ergänzt.
SGRE konzentriert sich auf Design, Entwicklung, Herstellung, Lieferung und Installation von Produkten sowie die Bereitstellung von technologisch fortschrittlichen Dienstleistungen im Bereich der erneuerbaren Energien mit Schwerpunkt auf Windturbinen für unterschiedliche Windverhältnisse. SGRE geht außerdem Chancen in angrenzenden Geschäftsfeldern für erneuerbare Energien, die häufig in Verbindung mit dem Geschäft mit Windturbinen stehen, nach. SGRE umfasst die Geschäftsbereiche Wind Turbines und Operation and Maintenance.
Für mehr Informationen zum Geschäftsmodell wird auf die Beschreibung des Geschäfts der Segmente GP und SGRE in 1.4.1 Gas and Power und 1.4.2 Siemens Gamesa Renewable Energy verwiesen.
Im Geschäftsjahr 2020 beliefen sich unsere Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) auf 985 Mio. € (2019: 1.001 Mio. €). Die daraus resultierende FuE-Intensität (Verhältnis von FuE-Aufwendungen zu Umsatzerlöse) betrug 3,6 % (2019: 3,5 %). Die Zugänge zu aktivierten Entwicklungsaufwendungen lagen im Geschäftsjahr 2020 bei 191 Mio. € (2019: 163 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2020 beschäftigte Siemens Energy im Bereich Forschung und Entwicklung durchschnittlich fünftausend Mitarbeiter.
Unsere Umsatzerlöse hängen letztlich von unserer Fähigkeit ab, innovative Produkte sowie integrierte Systeme, Lösungen und Dienstleistungen anzubieten und enge Beziehungen zu Kunden und Geschäftspartnern aufzubauen. Wir sind davon überzeugt, dass mithilfe kontinuierlicher Innovationen nachhaltiger wirtschaftlicher Nutzen erzielt werden kann und dass Investitionen in FuE von entscheidender Bedeutung für unseren Erfolg sind.
Siemens Energy steuert seine FuE-Aktivitäten gemäß einer klar festgelegten Strategie. Wir rechnen mit einer Verschiebung von FuE-Ausgaben zwischen den Divisionen und den Arten von Projekten. Wir wollen unser Portfolio mit einem klaren Fokus auf Nachhaltigkeit, Service und neue Wachstumsfelder weiterentwickeln. Deshalb haben wir im November 2020 unseren Kohleausstieg beschlossen und arbeiten aktiv an unserem Portfolio, um uns von unrentablen Produktlinien zu verabschieden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Optimierungen unseres großen Servicepotenzials sowie auf der verstärkten Wettbewerbsfähigkeit unserer derzeitigen Produkte anhand von strengen Qualitätskriterien. Wir werden außerdem unsere Elektrolyse-Produktlinie weiterentwickeln, um höhere Umsätze zu erzielen. Zudem werden wir uns auf neue Portfolioelemente fokussieren, um Wachstumsfelder wie CO 2-freie Energiesysteme, Energiespeichersysteme und "Power-to-X-Systeme" zu erschließen.
Für weitere Informationen zu FuE wird auf die Beschreibung der FuE-Aktivitäten der Segmente GP und SGRE in 1.4.1 Gas and Power und 1.4.2 Siemens Gamesa Renewable Energy verwiesen.
Das Financial Framework von Siemens Energy enthält Leistungsindikatoren (Performance Indicators, PIs) und Zielvorgaben, die wir bis zum Geschäftsjahr 2023 oder darüber hinaus (mittelfristig) erreichen wollen.
Die PIs sind Bestandteil regelmäßiger Berichte über die Geschäftsentwicklung an den Vorstand, der wiederum an den Aufsichtsrat berichtet. Die Berichterstattung und die Analyse der PIs stehen im Zusammenhang mit unseren strategischen Zielen und sollen dazu beitragen, diese Ziele auf operativer Ebene zu erreichen. Das Financial Framework zielt dabei darauf ab, das Gleichgewicht zwischen den unabhängigen Faktoren Wachstum, Profitabilität und Liquidität herzustellen. Die PIs dienen außerdem als Maßstab für die Zielerreichung der Führungskräfte und können somit die Vergütung des Vorstands beeinflussen. Die bedeutsamsten Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators, KPIs) werden im Allgemeinen auf Ebene des Siemens Energy Konzerns festgelegt und sind Teil unseres Ausblicks für das nächste Geschäftsjahr 1.7 Bericht über die voraussichtliche Entwicklung.
Einige der im Folgenden dargestellten Finanzkennzahlen sind alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures, APMs). Das heißt, sie sind nicht in den IFRS definiert oder aufgeführt (Nicht-IFRS-Finanzkennzahlen). Diese APMs sind eher als Ergänzung der gemäß IFRS berechneten Zahlen denn als Alternative zu verstehen. Wir glauben, dass unsere APMs unseren Stakeholdern zusätzliche und nützliche Informationen liefern und ihnen so dabei helfen, die Geschäftsentwicklung von Siemens Energy zu beurteilen. Andere Unternehmen weisen gegebenenfalls Kennzahlen mit ähnlicher Bezeichnung aus; aufgrund möglicherweise anderer Berechnungsmethoden sind diese jedoch nicht immer vergleichbar.
Im Geschäftsjahr 2020 misst, steuert und überwacht Siemens Energy die Entwicklung seines Geschäftsvolumens anhand von nominellen Wachstumskennzahlen für Auftragseingang und Umsatzerlöse. Das Wachstum der Umsatzerlöse ist für Siemens Energy ein KPI. Das nominale Umsatzwachstum als prozentuale Veränderung gegenüber dem Vorjahr wird berechnet, indem der absolute Umsatzunterschied zwischen einem Referenzjahr und dem vorherigen Zeitraum durch die Umsatzerlöse der Vergleichsperiode dividiert wird.
Sobald wie möglich wird das nominale Umsatzwachstum durch ein vergleichbares Umsatzwachstum als KPI ergänzt. Dies zeigt die Entwicklung der Umsatzerlöse ohne Währungsumrechnungseffekte, die aus dem von uns nicht beeinflussbaren externen Umfeld resultieren, sowie ohne Portfolioeffekte, die Geschäftsaktivitäten betreffen, die entweder neu oder nicht mehr Bestandteil unseres Geschäfts sind.
Währungsumrechnungseffekte sind der Unterschiedsbetrag zwischen den Umsatzerlösen der Berichtsperiode zu Wechselkursen der Berichtsperiode abzüglich der Umsatzerlöse der Berichtsperiode zu Wechselkursen der Vergleichsperiode. Um die prozentuale Veränderung gegenüber dem Vorjahr zu berechnen, wird dieser absolute Unterschiedsbetrag durch die Umsatzerlöse der Vergleichsperiode dividiert.
Ein Portfolioeffekt entsteht im Falle einer Akquisition oder einer Veräußerung und wird als die Veränderung der Umsatzerlöse im Vorjahresvergleich berechnet, die sich speziell aus der Transaktion ergibt. Um die prozentuale Veränderung zu berechnen, wird dieser absolute Unterschiedsbetrag durch die Umsatzerlöse der Vergleichsperiode geteilt. Dieselbe Vorgehensweise werden wir auch für die Berechnung von Währungsumrechnungs- und Portfolioeffekten beim Auftragseingang verwenden.
Auf Konzernebene zielt Siemens Energy auf ein profitables Wachstum ab und strebt mittelfristig ein stabiles rollierendes vergleichbares Wachstum der Umsatzerlöse im Drei-Jahres-Durchschnitt von 0 % bis 3 % an.
Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2020 ist der KPI zur Messung der Profitabilität der operativen Geschäfte von Siemens Energy die angepasste EBITA-Marge vor Sondereffekten. Um sie zu berechnen, wird das angepasste EBITA vor Sondereffekten durch die Umsatzerlöse dividiert.
Die PIs angepasstes EBITA und angepasste EBITA-Marge werden von Siemens Energy als zugrunde liegende Messgröße verwendet. Das angepasste EBITA ist als Ergebnis vor Finanzierungszinsen, Ertragsteuern, Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte in Verbindung mit bei Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen immateriellen Vermögenswerten und Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmenwerten definiert. Unter Finanzierungszinsen, die nicht Bestandteil des angepassten EBITA sind, fallen alle Zinserträge oder -aufwendungen mit Ausnahme des operativen Finanzergebnisses, d. h. alle Zinserträge oder -aufwendungen, mit Ausnahme der Zinserträge aus Kundenforderungen, aus den Segmenten zugerechneten Zahlungsmitteln sowie die Zinsaufwendungen auf Lieferantenverbindlichkeiten.
Das berichtete angepasste EBITA wird um Sondereffekte, wie sie in Sondereffekte definiert sind, bereinigt. Die angepasste EBITA-Marge vor Sondereffekten ist eine der Zielvorgaben, die ab dem Geschäftsjahr 2021 zur Festlegung der kurzfristigen variablen Vergütung des Vorstands berücksichtigt wird.
Im Rahmen des Siemens Energy Financial Framework streben wir für den Konzern eine angepasste EBITA-Marge vor Sondereffekten von 6,5 % bis 8,5 % im Geschäftsjahr 2023 an, die wir auch unseren Segmenten zuordnen, um unseren Konzernzielkorridor zu erreichen. Die Zielmarge für das Segment SGRE spiegelt unsere Erwartungen als Mehrheitsaktionär wider.
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| Ziel Geschäftsjahr 2023 | Angepasste EBITA-Marge vor Sondereffekten |
|---|---|
| Siemens Energy | 6,5 - 8,5 % |
| Gas and Power | 6,0 - 8,0 % |
| SGRE | 8,0 - 10,0 % |
Für die Steuerung der Profitabilität auf Konzernebene betrachten wir seit dem Geschäftsjahr 2020 auch den Gewinn nach Steuern als KPI. Dieser KPI hat den bedeutendsten Einfluss auf das unverwässerte Ergebnis je Aktie - das heißt auf den auf die Aktionäre der Siemens Energy AG entfallenden Gewinn nach Steuern dividiert durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktien ohne Verwässerungseffekte. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie beeinflusst auch die langfristige variable Vergütung des Vorstands.
Um die Fähigkeit des Konzerns zur Generierung von Zahlungsmitteln und letztlich für Dividendenausschüttungen zu beurteilen, verwenden wir seit dem Geschäftsjahr 2020 den Free Cashflow vor Steuern als KPI. Der Free Cashflow vor Steuern des Konzerns errechnet sich aus dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit, ohne Berücksichtigung der gezahlten Ertragsteuern, abzüglich der Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen. Der Free Cashflow der Segmente errechnet sich aus dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit, abzüglich der Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen. Er schließt Finanzierungszinsen, mit Ausnahme von Fällen, in denen Zinsen auf qualifizierte Vermögenswerte aktiviert oder als Vertragskosten klassifiziert werden, Ertragsteuern sowie bestimmte andere Zahlungen und Erlöse aus. Damit gibt der Free Cashflow vor Steuern an, in welchem Umfang wir in der Lage sind, wiederkehrende und spezifische Zahlungsmittelabflüsse zu bedienen, z. B. Zahlungen für Unternehmensakquisitionen, Dividenden, Tilgung von Schulden, Steuern, usw.
Die folgenden sonstigen finanziellen PIs werden seit dem Geschäftsjahr 2020 genutzt:
Ein Eckpfeiler der Liquidität ist die konsequente Steuerung des operativen Nettoumlaufvermögens, bestehend aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen, Vertragsvermögenswerten und Vorräten, abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsverbindlichkeiten.
Die Cash Conversion Rate (CCR) auf Konzernebene wird als unterstützende Kennzahl verwendet, um unsere Fähigkeit zur Generierung von Zahlungsmitteln zu messen, dank derer wir wachsen und investieren können. Die CCR ist eine der Zielvorgaben, die bei der Festlegung der kurzfristigen variablen Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2020 und 2021 verwendet wird.
Siemens Energy hat im Geschäftsjahr 2020 eine CCR festgelegt, die als Verhältnis von Free Cash Flow zum angepassten EBITA auf Ebene des Siemens Energy Konzerns definiert ist und im Geschäftsjahr 2021 durch die CCR des Konzerns und die operative CCR ersetzt wird. Die CCR des Konzerns gibt das Verhältnis von Free Cashflow zum Ergebnis nach Steuern an. Für operative Steuerungszwecke wird die operative CCR als Verhältnis aus Free Cashflow vor Steuern zum angepassten EBITA berechnet. Im Rahmen des Siemens Energy Financial Frameworks streben wir eine operative CCR von 1 abzüglich der rollierend über drei Jahre ermittelten jährlichen vergleichbaren Wachstumsrate der Umsatzerlöse, von den Geschäftsjahren 2021 bis 2023, an.
In Einklang mit seiner Finanzpolitik strebt Siemens Energy eine ausgewogene Kapitalstruktur an, die ein solides Investment-Grade-Rating ermöglicht. Dies stellt eine ausreichende Flexibilität für einen schnellen Bank- und Kapitalmarktzugang sicher und gewährleistet, dass die Fähigkeit zur Bedienung der Finanzschulden im Zeitablauf aufrechterhalten bleibt. Zudem macht es uns auch zu einem zuverlässiger Partner für unsere Kunden. Der zur Bewertung unserer Kapitalstruktur verwendete PI ist das Verhältnis von angepasster Nettoliquidität/ Nettoverschuldung zu EBITDA, die in 1.5.3 Finanzierungs- und Liquiditätsanalyse dargestellt wird. Diese Verhältniszahl gibt Aufschluss darüber, wie viele Jahre es annähernd dauert, bis die angepasste Nettoverschuldung durch Gewinne aus fortgeführten Aktivitäten getilgt werden kann; dabei bleiben Zinsen, Steuern und Abschreibungen außer Betracht. Da wir ein solides Investment-Grade-Rating aufweisen, steuert Siemens Energy seine Kapitalstruktur nicht bezogen auf eine ausdrückliche Zielgröße. Als allgemeine Zielsetzung kann jedoch angenommen werden, dass ein Verhältnis von angepasster Nettoliquidität/ Nettoverschuldung zu EBITDA unter 1,5 mit einem soliden Investment-Grade-Rating vereinbar ist.
Das EBITDA wird definiert als Ergebnis vor Steuern, wie dieses in der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen ist, zuzüglich Zinserträge/ -aufwendungen und sonstiger finanzieller Erträge/ Aufwendungen und zuzüglich Abschreibungen und Wertminderungen.
Wir möchten unseren Aktionären eine attraktive Rendite bieten. Im Rahmen des Siemens Energy Financial Framework beabsichtigen wir, eine Dividende vorzuschlagen, deren Ausschüttungsvolumen einem Anteil von 40 % bis 60 % des Gewinns nach Steuern für den Konzern entspricht, der auf die Aktionäre der Siemens Energy AG entfällt. Der Gewinn nach Steuern kann zu diesem Zweck um außergewöhnliche nicht zahlungswirksame Effekte bereinigt werden. Grundsätzlich wollen wir die Dividendenausschüttung aus dem verfügbaren Free Cashflow finanzieren. Dabei berücksichtigen wir erhaltene Dividendenzahlungen von SGRE S.A., die eine Dividende mit einem Ausschüttungsvolumen von mindestens 25 % des Gewinns nach Steuern anstreben.
Ab dem Geschäftsjahr 2021 wird von uns folgender finanzieller PI verwendet:
Das kurzfristige variable Element der Gesamtvergütung des Vorstands wird ein ROCE-Ziel (Return on Capital Employed) enthalten 1.10 Vergütungsbericht. Der ROCE wird zur Steuerung unserer Kapitaleffizienz verwendet und errechnet sich als Ergebnis vor Zinsen und darauf entfallender Steuern, abzüglich des Finanzergebnisses aus der Geschäftstätigkeit, dividiert durch das durchschnittlich eingesetzte Kapital 1.6.2 Passiva. Das in der Berichtsperiode durchschnittlich eingesetzte Kapital ist definiert als Fünf-Punkte-Durchschnitt des eingesetzten Kapitals zu Beginn der Berichtsperiode, der jeweiligen dazwischenliegenden Quartale sowie des Endes der Berichtsperiode.
Siemens Energy als eigenständiges Unternehmen ist von Wandel und Veränderungen in einem schwierigen globalen Umfeld, wie z.B. dem Prozess zur Erlangung der Eigenständigkeit oder Dekarbonisierung, geprägt. Die Abspaltung und der termingerechte Börsengang wurden trotz der COVID-19-Pandemie realisiert, was unserer strategischen und operativen Neuaufstellung zusätzliche Bedeutung verliehen hat. Als unabhängiger Akteur auf einem Energiemarkt im Wandel zu agieren schafft zusätzliche Dynamik und birgt die Notwendigkeit, Risiken zu senken und neue Chancen zu ergreifen.
Vor diesem Hintergrund stehen neben ersten Erfolgen bei der Restrukturierung auch Bereiche, in denen weitere Verbesserungen erzielt werden müssen. Unser Umgang mit COVID-19 konnte einen stabilen Betrieb sichern, aber einen unbefriedigenden Rückgang des Umsatzes nicht verhindern. Der leicht wachsende Auftragseingang von Siemens Energy hingegen trug zu unserem Gesamtauftragsbestand in Höhe von 79 Mrd. € bei. Das unterstreicht, dass die angestoßene Optimierung der betrieblichen Leistung für unsere künftige Profitabilität ebenso von entscheidender Bedeutung ist wie für unsere Fähigkeit, Liquidität zu erzielen. Beide Kennzahlen liegen derzeit unter unseren Erwartungen. Strategische Portfolioentscheidungen und Umstrukturierungen belasten unsere Ergebnisentwicklung im Geschäftsjahr 2020 zusätzlich. Sie stehen aber im Einklang mit unserer klaren Ausrichtung auf einen ausgewählten und profitablen Marktauftritt. Weitere Maßnahmen betrachten unseren vollständigen Wertschöpfungszyklus von der Supply chain excellence bis zum Kundenbeziehungsmanagement und zielen auf optimalen Betrieb sowie schlanke und vereinfachte Strukturen mit einer niedrigeren Kostenbasis ab. Ein Energiemarkt im Wandel birgt Herausforderungen. Gleichzeitig bietet er uns aber auch einen noch stärkeren Anreiz, unsere FuE-Aktivitäten konsequent auf greifbare Ergebnisse und längerfristige Chancen - in Kombination mit starker Kundenorientierung - auszurichten.
Unser Management von Wandel und Veränderungen baut auf einem starken Fundament auf: Wir haben ein global diversifiziertes Geschäft, einen starken Auftragseingang und Auftragsbestand, Nettoliquidität, ein solides Rating im Investment-Grade-Bereich und einen klaren Rahmen für Wertschöpfung. Diese Grundlage sowie die Fähigkeiten und das Engagement unserer Mitarbeiter weltweit bestärken uns in unserer Überzeugung, dass Siemens Energy ein attraktives Investment für unsere aktuellen und künftigen Aktionäre ist und sein wird.
Wir haben unsere Prognose für das Geschäftsjahr 2020 vollständig erreicht und bestätigen unseren Ausblick für das Geschäftsjahr 2021. Mit einem hervorragenden und engagierten Team freuen wir uns auf den vor uns liegenden Transformationsweg, denn wir schlagen als Siemens Energy ein neues Kapitel auf.
Im Geschäftsjahr 2020 belastete das allgemeine wirtschaftliche Umfeld die Geschäftsentwicklung des Siemens Energy Konzerns. Die makroökonomischen Bedingungen waren ab Beginn unseres Geschäftsjahres am 1. Oktober 2019 weiter verhalten und konnten keinen deutlichen Impuls für das Geschäft von Siemens Energy geben. Die COVID-19-Pandemie war anschließend der alles entscheidende Faktor für die weltweiten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Unsere Geschäftsbereiche wiesen ein intaktes Fundament mit soliden Geschäftsaktivitäten auf, obwohl wir uns im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 im zweiten und dritten Quartal einem drastischen makroökonomischen Einbruch gegenübersahen. In unserem letzten Quartal zeigte die Wirtschaft Anzeichen einer Erholung, blieb jedoch immer noch deutlich unter dem Niveau von vor der COVID-19-Pandemie. Dieses globale Umfeld setzte schwierige Rahmenbedingungen für den laufenden allgemeinen Wandel des Energiemarkts.
Das Auftragsvolumen von Siemens Energy wuchs um 1 % auf 34.001 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr. Ein deutlicher Rückgang im Segment GP wurde durch das beträchtliche Wachstum bei SGRE ausgeglichen, hinter dem wiederum ein sehr starker Anstieg bei Service- und Offshore-Aufträgen stand. Die Umsatzerlöse von Siemens Energy von 27.457 Mio. € gingen gegenüber dem Vorjahr moderat zurück. Beide Segmente trugen zu dieser Entwicklung bei. Die Umsatzerlöse von Siemens Energy aus dem Servicegeschäft waren im Vorjahresvergleich nahezu unverändert. Niedrigere Umsatzerlöse zusammen mit gestiegenen Umsatzkosten waren der Hauptgrund für die sehr starke Abnahme des angepassten EBITA vor Sondereffekten von Siemens Energy von 1.517 Mio. € im Geschäftsjahr 2019 auf minus 17 Mio. € im Geschäftsjahr 2020. Infolge sehr stark erhöhter Sondereffekte, insbesondere aufgrund strategischer Portfolioentscheidungen, sank das ausgewiesene angepasste EBITA ebenfalls. Die angepasste EBITA Marge von GP und SGRE ging sehr stark zurück. Ursachen dafür waren bei GP Unterbrechungen oder Verschiebungen von Projekten, Verlängerungen und Kündigungen, Unterauslastungen, Stilllegungen von Produktions- und Kundenstandorten, damit verbundene Projektkosten und ungünstige Verpflichtungen, die in vielen Fällen durch COVID-19 verursacht oder verstärkt wurden. Bei SGRE waren es Projektverzögerungen und die Abschwächung des indischen Markts. Für weitere Informationen siehe 1.4.1 Gas and Power und 1.4.2 Siemens Gamesa Renewable Energy (SGRE). Diese Entwicklung schlug sich im Ergebnis von Siemens Energy nieder und führte zu einem Verlust nach Steuern von 1.859 Mio. € und einem entsprechenden negativen unverwässerten Ergebnis je Aktie von 2,21 €. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und unserer Herausforderung der Verselbstständigung als eigenständiges Unternehmen betrachten wir unsere Ertragslage als soliden Ausgangspunkt für unsere Leistung im Geschäftsjahr 2021. Dies kommt unter anderem durch unseren Auftragsbestand zum Ausdruck 1.4 Ertragslage.
Der Free Cashflow vor Steuern von Siemens Energy lag bei 977 Mio. €, was einem beträchtlichen Rückgang gegenüber dem Geschäftsjahr 2019 entspricht. Dieser Rückgang war hauptsächlich das Ergebnis deutlich geringerer Zahlungsmittelzuflüsse aus dem operativen Geschäft sowie beträchtlich höherer Zugänge von immateriellen Vermögenswerten sowie Sachanlagen im Geschäftsjahr 2020. Diese Entwicklung führte zu einer Cash Conversion Rate des Konzerns von negativ 0,4 gegenüber 0,8 im Geschäftsjahr 2019. Ende des Geschäftsjahres 2020 belief sich unsere angepasste Nettoliquidität auf 1.309 Mio. € (Vorjahr: angepasste Nettoverschuldung in Höhe von 2.169 Mio. €); hauptsächlich bedingt durch Kapitalisierungsmaßnahmen des Siemens Konzerns im Zuge der Abspaltung 1.5 Finanzlage.
Das Eigenkapital nahm zu, da die rückläufige Ergebnisentwicklung, die sich in einem negativen Gesamtergebnis widerspiegelt, und die Auswirkungen des Aktienrückkaufs durch Erhöhungen, die in erster Linie mit Transaktionen im Zuge der Gründung der Gruppe zusammenhingen, mehr als ausgeglichen wurden. Dies führte zu einer Erhöhung der Eigenkapitalquote auf 35,8 % im Jahresvergleich (Vorjahr: 29,1 %).
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| Zielerreichung 2020 | Ausgangslage 2019 | Erwartete Entwicklung 2020 | Zielerreichung Geschäftsjahr 2020 | Bewertung |
|---|---|---|---|---|
| Siemens Energy nominales Wachstum der Umsatzerlöse | 2,8 % | (5) % bis (2) % | (4,7) % | erreicht |
| Siemens Energy angepasste EBITA-Marge vor Sondereffekten | 5,3 % | (1) % bis 1 % | (0,1) % | erreicht |
Grundsätzlich sieht unsere allgemeine Dividendenpolitik eine Ausschüttung von 40 % bis 60 % des auf die Aktionäre der Siemens Energy AG entfallenden Gewinns nach Steuern vor. Aufgrund des Bilanzgewinns der Siemens Energy AG in Höhe von 0 Mio. € wird für das Geschäftsjahr 2020 keine Dividende ausgeschüttet.
Im Geschäftsjahr 2020 belastete die COVID-19-Pandemie das Wachstum des globalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) erheblich. Nach einem Anstieg des globalen BIP um 2,8 % im Kalenderjahr 2019 brach die Wirtschaftsleistung im ersten Quartal 2020 binnen Wochen fast überall auf der Welt ein. Für das Kalenderjahr 2020 wird ein sehr starker Rückgang der Wirtschaftsleistung auf minus 4,4 % erwartet. Im Oktober 2019 war noch ein Wachstum des globalen BIP um 3,4 % prognostiziert worden.
Dramatische Verschlechterungen waren vor allem in Ländern mit umfangreichen und langfristigen Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionskrankheit zu beobachten. Für Industrieländer wird ein deutlicher Abfall des BIP um 5,8 % erwartet. Auch die meisten Entwicklungsländer mussten erhebliche Auswirkungen bewältigen - mit der Ausnahme und Besonderheit der chinesischen Wirtschaft, die schwere Verluste zu Jahresbeginn im zweiten Quartal wettmachte. Insgesamt wird für die Entwicklungsländer ein Rückgang des BIP um 3,3 % (China: Zuwachs von 1,9 %) für das Kalenderjahr 2020 prognostiziert.
Die COVID-19-Pandemie und die damit zusammenhängenden Auswirkungen bestimmten 2020 die wirtschaftliche Lage in allen Regionen. Andere Entwicklungen wie die anhaltende Unsicherheit bezüglich des Brexits und der Handelskonflikt zwischen den USA und China fielen im Vergleich weniger ins Gewicht.
Die teilweise geschätzten Werte für das BIP, die hier dargestellt werden, basieren auf veröffentlichten Daten des Internationalen Währungsfonds (World Economic Outlook: A long and Difficult Ascent, Oktober 2020).
Die Energiebranche umfasst alle Sektoren, die an der Bereitstellung von Energie beteiligt sind, und spielt daher eine entscheidende Rolle für die Infrastruktur und die Entwicklung von Gesellschaften überall auf der Welt. Moderne Gesellschaften konsumieren große Mengen verschiedener Formen von Energie (zum Beispiel Kraftstoffe, Strom, Wärme und Wasserstoff), die von Energiesystemen auf Basis von fossiler Energie, Kernenergie oder erneuerbaren Energiequellen (erneuerbare Energien) geliefert werden. Diese Energiesysteme zielen auf eine bezahlbare, zuverlässige und nachhaltige Energieversorgung ab.
Vor dem Hintergrund einer steigenden Nachfrage nach Energie hat das allgemeine Ziel zur Senkung von Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) zur Begrenzung der globalen Erwärmung im Kalenderjahr 2020 zudem zu einer Verschiebung des Energiemix weg von konventionellen fossilen Kraftstoffen hin zu erneuerbaren Energien geführt. Diese Veränderung macht es notwendig, erneuerbare Energien zu integrieren, und erhöht die Komplexität des Stromnetzes. Dieser Wandel nimmt an Fahrt auf und wird von Megatrends wie Globalisierung und globalem Wirtschaftswachstum, Urbanisierung, Bevölkerungswachstum, Klimawandel und Digitalisierung vorangetrieben. Diese Megatrends führen zu vier wichtigen Entwicklungen in unseren Märkten. Sie alle bieten Chancen und stellen uns vor neue Herausforderungen.
• Nachfrageanstieg, getragen von Megatrends wie Globalisierung und Wachstum des internationalen Handels, Urbanisierung und demografischem Wandel, von denen erwartet wird, dass sie Anstiege der Energieeffizienz überkompensieren.
• Dekarbonisierung, basierend auf globalen Bemühungen zur Senkung von THG-Emissionen ist die Dekarbonisierung eine treibende Kraft für den Wandel der Energiebranche, unterstützt von Initiativen wie dem Pariser Abkommen und dem Bericht des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC). Immer mehr Regierungen setzen die Zielvorgaben "Null-Emissionen" oder "100 % saubere Energie" in nationale Strategien und Gesetze um.
• Dezentralisierung und dezentrale Energieerzeugung basieren auf starkem Wachstum bei Windturbinen und Fotovoltaikanlagen. Dezentrale Energiesysteme umfassen nicht nur die dezentrale Erzeugung, sondern auch lokale Energiespeicherung sowie Nachfragereaktion. Das erfordert eine erhebliche Koordination, birgt neue Herausforderungen für das Übertragungs- und das Verteilnetz und führt zunehmend dazu, dass Verbraucher auch ihre eigene Energie erzeugen ("Prosumer").
• Digitalisierung bietet Chancen entlang aller Stufen der Energiewertschöpfungskette, während Interkonnektivität, Datenverfügbarkeit und der Grad an Automatisierung weiter zunehmen. Die Verwaltung von immer komplexeren Energienetzen erfordert intelligente Lösungen, die den sicheren Transport und die sichere Speicherung von grünerem Strom mit minimalen Verlusten gewährleisten.
Wir erwarten, dass sich die rasche Wende von fossilen Kraftstoffen zu erneuerbaren Energien in Europa fortsetzt. Wir gehen jedoch davon aus, dass Länder mit Zugang zu fossilen Kraftstoffen nicht direkt von fossilen auf erneuerbaren Strom umsteigen, sondern die Wende von Kohle zu Gas vollziehen werden, um innerhalb der bestehenden Infrastruktur Emissionen zu senken.
Die Umstellung von Kohle auf Gas zu unterstützen entspricht unseren Bestrebungen, zu einer nachhaltigen Energiebranche beizutragen. In diesem Kontext haben wir uns auch das Ziel gesetzt, bis 2030 netto null Treibhausgasemissionen aus unseren eigenen Geschäftstätigkeiten (Klimaneutralität) zu erreichen. In diesem Zusammenhang haben wir bereits unseren langfristigen Ausstieg aus kohlebezogenen Geschäftsaktivitäten beschlossen. Im Zuge dieses Ausstiegs werden wir uns nicht mehr an Ausschreibungen für neue, rein mit Kohle befeuerte Kraftwerke beteiligen oder Komponenten für solche Projekte anbieten. Bereits bestehende vertragliche Verpflichtungen aus Kohlekraftwerksprojekten sowie verbindliche Angebote, die wir vor dieser Entscheidung eingegangen sind, werden weiterhin erfüllt. Fortgeführt wird außerdem das Servicegeschäft. Wir wollen auch künftig unsere geschäftlichen Beziehungen zu Betreibern von Kohlekraftwerken nutzen, um unter anderem Lösungen zur CO 2-Senkung anzubieten, mit denen die negativen Auswirkungen der Stromerzeugung aus Kohle minimiert werden.
Die COVID-19-Pandemie sowie deren Auswirkungen auf das wirtschaftliche Umfeld, unsere Kunden und Lieferanten belasteten im Geschäftsjahr 2020 das Geschäft von Siemens Energy. Die Folgen der Pandemie für unser Geschäft unterschieden sich je nach Land und Region und teilweise sogar zwischen einzelnen Städten und Kommunen. In erster Linie beobachteten wir einen Nachfragerückgang, verschobene oder stornierte Aufträge, eingeschränkten Zugang zu Kundenstandorten, niedrigere Kapazitätsauslastung in unseren Produktionsstätten infolge von Lockdowns oder anderen Formen von Beschränkungen, Verzögerungen bei der Abwicklung von Projekten und bei Service, die zu Mehrkosten führten, und Herausforderungen in bestimmten Segmenten unserer Lieferkette. In einzelnen Segmenten unserer Lieferkette waren die Vorlaufzeiten länger. Das geringere Angebot an Transportdienstleistungen, das mit höheren Frachtkosten einherging, stellte eine erhebliche Herausforderung für unsere Lieferkette dar.
Die stärksten Auswirkungen der Pandemie in Europa fielen in die Monate März und April 2020. Während dieser Monate betrafen die nicht nur in Europa staatlich verhängten Lockdowns und Quarantänemaßnahmen, die für Teile der Belegschaft von GP verhängt wurden, vor allem deren Produktionsstätten und Reparaturwerkstätten, z. B. in Frankreich, Indien und Italien sowie in geringerem Maße auch in Kanada und Kolumbien. Die niedrigere Kapazitätsauslastung führte zu einer Unterdeckung von Fixkosten. Um die Folgen der COVID-19-Pandemie abzuschwächen, führte GP flexible Arbeitsmodelle ein, verlagerte Produktionstätigkeiten an weniger stark betroffene Standorte und erhöhte vorübergehend die Arbeitslast dieser Anlagen. Im Servicegeschäft stellte GP außerdem so weit wie möglich auf Fernunterstützung um, da Kunden, deren Anlagen über die empfohlenen Wartungsintervalle hinaus betrieben wurden, technische Risikobewertungen nachfragten. Trotz der Pandemie wurde im Geschäftsjahr 2020 nur eine begrenzte Anzahl an geplanten Revisionen (Unterbrechungen des Anlagenbetriebs) verschoben oder abgesagt.
Bei SGRE betrafen vorübergehende staatliche Schließungen von Produktionsstätten zum Beispiel in China, Indien und Spanien vor allem das Geschäft mit Onshore-Windturbinen. Die Lieferkette des Segments wurde vor allem durch Lieferengpässe bei Komponenten und Rohstoffen wie Balsaholz, das schon im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2020 schwierig zu beschaffen war, beeinträchtigt. Herausforderungen in der Lieferkette trugen ebenfalls zu niedrigerer Kapazitätsauslastung in den Produktionsstätten bei, was zu einer Unterdeckung von Fixkosten führte. Im Geschäft mit Onshore-Windturbinen schlugen sich die Auswirkungen der Pandemie in Verzögerungen bei der Abwicklung von Projekten in Nordeuropa sowie in der fortgesetzten Abschwächung des indischen Markts nieder. Damit sank der mit diesem Geschäft erzielte Umsatz und es entstanden zusätzliche Kosten. Aufträge wurden - auch wegen verzögerter Vertragsabschlüsse - in spätere Zeiträume verschoben. Verzögerungen bei der Abwicklung von Projekten führten auch zu Schadenersatzforderungen von Kunden. Das Geschäft mit Offshore-Windturbinen und das Servicegeschäft waren von der COVID-19-Pandemie weniger stark betroffen. Um die Auswirkungen von COVID-19 abzuschwächen, organisierte SGRE Teams, die die Geschäftskontinuität sicherstellten. Zum Teil nutzte SGRE seine weltweite Präsenz, um den Ausfall von Produktionskapazitäten aufzuholen und Herausforderungen in konkreten Märkten zu bewältigen.
Im Segment SGRE nahmen die chinesischen Produktionsstätten bereits Ende des zweiten Quartals des Geschäftsjahres 2020 wieder den Normalbetrieb auf, Produktionsstätten in Spanien folgten im Mai 2020. Der Einfluss der Pandemie ließ im vierten Quartal nach und machte sich vor allem durch Verzögerungen bei Onshore-Projekten bemerkbar. Darüber hinaus funktionierten sowohl die Lieferkette als auch die Fertigung wieder wie gewöhnlich.
In Einklang mit dem Siemens Energy Financial Framework und unserem Ziel einer höheren mittelfristigen Profitabilität haben wir sechs wichtige Hebel für einen Leistungssprung bei unserer Operational excellence ausgemacht ("Accelerating Impact").
• Anpassungen bei unseren Standorten: Wir wollen unsere Standortstruktur und Logistik vereinfachen - mit geringerer Komplexität, weniger Standorten und einem Fabriknetzwerk mit abgebauten Überkapazitäten sowie einer Expansion in Best-Cost-Länder.
• Portfolioverschlankung: Durch Standardisierung, Digitalisierung und Modularisierung werden wir unsere Produktpalette verschlanken und vereinfachen.
• Project excellence: Wir sind konsequent auf Project excellence ausgerichtet, einschließlich der selektiven Abgabe von Angeboten für Projekte mit einem besseren Risiko-Rendite-Verhältnis und einer besseren Umsetzung von Projekten mit dem Ziel, Fehlerkosten bis zum Geschäftsjahr 2023 um mindestens 30 % zu senken.
• Supply chain excellence: Wir streben erstklassige Beschaffung mit beträchtlichen Einsparungen bei Materialkosten in partnerschaftlichem Verhältnis zu allen Beteiligten der Lieferkette an.
• Nachhaltige Verringerung von Lagerbeständen: unter anderem durch Komplexitätsabbau dank Variantenmanagement, besseres Management der Kundennachfrage, mehr Plattformgeschäft, Optimierung von Sicherheitsbeständen und Produktionsoptimierung.
• Mehr Nähe zu unseren Kunden: Dies umfasst die intensivere Betreuung von Großkunden, ein differenziertes Angebot, maßgeschneiderte Projektfinanzierung und klare End-to-End-Produktverantwortung.
Solche Maßnahmen müssen vor dem Hintergrund des sich wandelnden Energiemarkts und der Änderungen der jeweiligen Kundenbedürfnisse gesehen werden, die von uns verlangen, unser Geschäftsmodell ständig weiterzuentwickeln. Für weitere Informationen wird verwiesen auf Makroökonomische Entwicklungen. Zusammen mit bestimmten Bereichen der erwähnten Initiativen rund um Operational excellence trägt das letztlich zu einer kontinuierlichen Umstrukturierung und ständigem Wandel bei.
Für das Geschäftsjahr 2020 verfügten wir im Segment GP bereits über die Programme "PG 2020" (Start im Geschäftsjahr 2018) und "GP 2020+" (Start im Geschäftsjahr 2019), die sich hauptsächlich auf die Optimierung von Kostenstrukturen und die Größenanpassung von Produktionskapazitäten konzentrieren, um in erster Linie einer negativen Marktentwicklung entgegenzuwirken. Beide Programme streben insbesondere einen weltweiten Stellenabbau an, der größtenteils Produktionsmitarbeiter, aber auch andere Funktionsbereiche betrifft.
• Im Geschäftsjahr 2020 haben wir die strategische Portfolioentscheidung getroffen, unser Angebot an aeroderivativen Gasturbinen zu verschlanken. Wir werden alle Typen unserer aeroderivativen Gasturbinen weiter warten, alle bestehenden Aufträge erfüllen, aber die aktive Vermarktung unserer größeren aeroderivativen Gasturbinen mit der Zeit einstellen. Weitere Informationen sind unter Sondereffekte zu finden.
• Im September 2020 kündigten wir die Umstrukturierung des GP-Standorts in Le Havre (Frankreich) an. Der aktuelle Plan sieht einen Abbau von ungefähr 300 Stellen und die Einstellung von Produktionsaktivitäten vor, wobei bestimmte Tätigkeiten fortgeführt werden sollen. Wir rechnen damit, dass für diese Umstrukturierungsmaßnahmen Personal- und Sachkosten in Höhe von ungefähr 70 Mio. € anfallen. Die Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertretern gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind noch nicht abgeschlossen.
Um unsere mittelfristigen Ziele zu erreichen, strebt GP bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023 außerdem weitere Kosteneinsparungen an. Im Rahmen des "Accelerating Impact"-Programms plant GP, die ursprünglich angestrebten jährlichen weltweiten Kostensenkungen bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023 zu übertreffen.
Unser Segment SGRE schloss im Geschäftsjahr 2020 seinen strategischen Plan "L3AD2020" ab, der im Geschäftsjahr 2018 nach dem Zusammenschluss von Gamesa und Siemens Wind Power zu SGRE (SGRE-Zusammenschluss) eingeführt worden war. Unter dem Dach von "L3AD2020" wurden im Geschäftsjahr 2020 unter anderem die folgenden Umstrukturierungsmaßnahmen eingeführt:
• Im Zuge der Umsetzung der "One Segment, One Technology"-Strategie stieß SGRE Umstrukturierungsmaßnahmen bei der Produktion von Rotorblättern und Turbinen in Dänemark an. Diese Maßnahmen wurden angesichts eines schwierigen Marktumfelds und eines sehr wettbewerbsintensiven Umfelds ergriffen, das von Preisdruck gekennzeichnet war. Sie betrafen die Produktion von Onshore-Turbinen mit Direktantrieb und die Produktion von Rotorblättern für Onshore-Anlagen.
• Im November 2019 kündigte SGRE außerdem ein Umstrukturierungsprogramm an. Über einen Zeitraum von zwei Jahren soll weltweit die Zahl der Angestellten gesenkt werden. Das betrifft sowohl das Geschäft mit Windturbinen als auch Konzernfunktionen. Der Umsetzungsansatz kann von Land zu Land unterschiedlich sein und hängt von den endgültigen Gesprächen mit Arbeitnehmervertretern ab. Bisher wurde der Prozess in Einklang mit den Plänen von SGRE durchgeführt.
• Im ersten Halbjahr 2020 leitete SGRE die Umstrukturierung der Tätigkeiten in Indien ein. Damit soll der unerwartet langsamen Erholung des indischen Windmarkts Rechnung getragen und das Unternehmen an neue Marktaussichten und -dynamiken angepasst werden.
• Im Juni 2020 entschied SGRE aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit, die Rotorblattfabrik in Aoiz, Spanien, zu schließen.
Im Rahmen des neuen LEAP-Programms plant SGRE, den Fokus weiter auf Innovation, Produktivität und Asset-Management sowie zusätzlich auf Operational excellence zu legen. Als Teil dieses Programms wird SGRE kontinuierlich Maßnahmen zur Optimierung der Standorte analysieren. Außerdem müssen u. a. Fixkosten auch im Bereich Vertrieb und allgemeine Verwaltung optimiert werden, um die anvisierten Profitabilitätsziele zu erreichen. Darüber hinaus bündelt die Organisation bewährte Praktiken und verbessert die Überwachung des Auftragsbestands basierend auf einer umfassenden Überprüfung der jeweils mit dem Auftrag verbundenen Risiken und Kosten. Abgesehen von diesen Hebeln ist es zur Verbesserung der Onshore-Performance notwendig, bei strikter Preiskontrolle die Rendite vor das Volumen zu stellen und das betriebliche Risikoprofil durch eine Begrenzung des Windpark-Entwicklungsgeschäfts zu reduzieren und die Leistungsfähigkeit im Bereich Engineering, Beschaffung und Konstruktion (EPC) auszubauen. SGRE arbeitet außerdem daran, die Prozess- und Projektabwicklungsdisziplin zu stärken, um die Branchenführerschaft bei Sicherheit und Qualität zu erreichen.
SGRE investiert unter anderem weiter in Integrationstätigkeiten aus dem SGRE-Zusammenschluss in Bereichen wie der Abwicklung von IT-bezogenen Post-Merger-Projekten oder in die Integration des erworbenen Senvion-Geschäfts in Europa. Weitere Informationen hierzu sind unter Größere Akquisitionen zu finden. Hieraus erwarten wir in den Geschäftsjahren 2021 bis 2023 entsprechende Integrations- und Restrukturierungskosten. Der Großteil dieser Kosten dürfte auf Restrukturierungsmaßnahmen entfallen. Ein großer Teil der Integrations- und Restrukturierungskosten wird voraussichtlich bis Ende des Geschäftsjahres 2022 anfallen. Die Auswirkungen sind größtenteils zahlungswirksam, es gibt jedoch auch nicht zahlungswirksame Elemente.
Im Mai 2019 gab die Siemens AG ihre Pläne bekannt, ein spezialisiertes Energieunternehmen als neuen wichtigen Akteur im Energiemarkt aufzubauen. Dazu sollte das Gas-and-Power-Geschäft durch Abspaltung und anschließenden Börsengang vollständige Unabhängigkeit und unternehmerische Freiheit erlangen. Die Beteiligung von Siemens an SGRE wurde auf das neue Unternehmen übertragen.
Zum 31. März 2020 wurde mit der direkten und indirekten Übertragung von u. a. den auf das GP Segment von Siemens entfallenden wesentlichen Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und Vertragsbeziehungen die Ausgliederung im Wesentlichen abgeschlossen. Ausgenommen war eine begrenzte Anzahl von Übertragungen, die nach dem 31. März 2020 abgewickelt wurden.
Am 9. Juli 2020 stimmte die außerordentliche Hauptversammlung der Siemens AG dem Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der Siemens AG und der Siemens Energy AG mit 99,36 % der Stimmen zu.
Am 25. September 2020 wurde die Abspaltung wirksam. Am 28. September 2020 begann der öffentliche Handel von Siemens Energy Aktien.
Aktivitäten bezüglich der Vorbereitung unserer Trennung vom Siemens Konzern und der Gründung von Siemens Energy als unabhängiges Unternehmen haben unser Ergebnis im Geschäftsjahr 2020 belastet, was in gewissem Umfang auch in den kommenden Geschäftsjahren der Fall sein wird. Für weitere Informationen wird auf Sondereffekte verwiesen.
Wir verwenden den Begriff "Sondereffekte" im Zusammenhang mit den folgenden Themen:
• Restrukturierungs- und Integrationskosten- Restrukturierungskosten beziehen sich auf Personalmaßnahmen, die zu Abfindungszahlungen führen. In der Vergangenheit fielen sie größtenteils im Segment Gas and Power an. Integrationskosten beziehen sich nur auf das Segment SGRE und stehen größtenteils im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss von Gamesa und Siemens Wind Power zu SGRE S.A. sowie, in geringerem Umfang mit der Übernahme von Vermögenswerten von Senvion.
• Stand-alone Kosten- Stand-alone-Kosten beziehen sich auf die Vorbereitung unserer Trennung vom Siemens Konzern und der Gründung von Siemens Energy als unabhängiges Unternehmen. Sie entstehen im Zusammenhang mit der Ausgliederung und der Abspaltung von Siemens Energy und umfassen unter anderem Kosten für Informationstechnologie-(IT-)Anwendungen, externe Dienstleister, Kosten des Börsengangs und personalbezogene Aufwendungen, wie zum Beispiel für die Bindung von Mitarbeitern und aufgrund der beschleunigten Ausübung von aktienbasierten Vergütungen.
• Strategische Portfolioentscheidungen - wesentliche Wertminderung von Vermögenswerten und Wertberichtigungen in Verbindung mit strategischen Portfolioentscheidungen des Siemens Energy Konzerns, wie beispielsweise die Managemententscheidung im Geschäftsjahr 2020, unser Angebot an aeroderivativen Gasturbinen zu verschlanken.
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| Siemens Energy Sondereffekte | Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 | Veränderung |
| --- | --- | --- | --- |
| Restrukturierungs- und Integrationskosten | (376) | (388) | (3) % |
| Darin: Gas and Power | (133) | (247) | (46) % |
| Siemens Gamesa Renewable Energy | (241) | (141) | 71 % |
| Überleitung Konzernabschluss | (2) | - | k. A. |
| Stand-alone Kosten | (195) | - | k. A. |
| Darin: Gas and Power | (121) | - | k. A. |
| Siemens Gamesa Renewable Energy | - | - | k. A. |
| Überleitung Konzernabschluss | (74) | - | k. A. |
| Strategische Portfolioentscheidungen | (956) | (65) | > 200 % |
| Darin: Gas and Power | (735) | - | k. A. |
| Siemens Gamesa Renewable Energy | (221) | (65) | > 200 % |
| Überleitung Konzernabschluss | - | - | k. A. |
| Siemens Energy Sondereffekte | (1.526) | (453) | > 200 % |
| Darin: Gas and Power | (988) | (247) | > 200 % |
| Siemens Gamesa Renewable Energy | (462) | (206) | 124 % |
| Überleitung Konzernabschluss | (76) | - | k. A. |
Im Januar 2020 erwarb SGRE alle Anteile der Senvion Deutschland GmbH, Deutschland, einschließlich des ausgegliederten europäischen Onshore-Servicegeschäfts von Senvion, verbundene gewerbliche Schutzrechte und zusätzliche Vermögenswerte. Im April 2020 schloss SGRE den Erwerb aller Anteile an Ria Blades, S.A., Portugal, ab, einem Unternehmen, das die Produktionsstätte für Windturbinenblätter im portugiesischen Vagos sowie bestimmte zusätzliche Vermögenswerte in Verbindung mit diesem Geschäft besitzt und betreibt. Diese Übernahme steht im Einklang mit der Strategie von SGRE, sein Multimarken-Servicegeschäft und seine Produktionskapazitäten auszubauen und die Wettbewerbsfähigkeit von SGRE in Europa zu stärken. Der Gesamtpreis, der durch Barausgleich für die Anteile der Senvion Deutschland GmbH und Ria Blades, S.A zu entrichten ist, beläuft sich auf 200 Mio. €, vorbehaltlich Anpassungen bei der Feststellung der Schlussbilanz.
Im Februar 2020 erwarb die Siemens AG von Iberdrola S.A., Spanien, für einen Kaufpreis von 1.100 Mio. € eine Minderheitsbeteiligung in Höhe von 8,1 % an SGRE. Im Zuge der Ausgliederung übertrug die Siemens AG ihre Beteiligungen an Siemens Energy.
Weitere Informationen sind unter Ziffer 3 Akquisitionen in 2.6 Anhang zum Konzernabschluss zu finden.
Unser Segment Gas and Power ist in die drei Divisionen Transmission, Generation und Industrial Applications unterteilt, die durch Other Operations ergänzt werden. Gemeinsam bieten sie eine breite Palette an Produkten, Systemen, Lösungen und Dienstleistungen in den Bereichen Stromübertragung und -erzeugung, Industrieanwendungen für die Öl- und Gas- sowie die verarbeitende Industrie und neue Technologien auf dem Gebiet der Dekarbonisierung an.
Transmission verfügt über ein umfangreiches Portfolio an Produkten, Systemen, Lösungen und Services für die Stromübertragung. Die Produktpalette umfasst flexible Wechselstrom-Übertragungssysteme, Offshore-Windpark-Netzanbindungen, Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungssysteme, Hochspannungs-Umspannwerke, luft- und gasisolierte Schaltanlagen, Transformatoren, digitalisierte Produkte und andere Produkte wie Durchführungen (bushings). Die Division Transmission bietet ihre Produkte einzeln oder als Teil von maßgeschneiderten Systemen und Lösungen sowie Dienstleistungen in Verbindung mit der Übertragung von Hochspannungsstrom (einschließlich der Höchst-, Extra- und Hochspannungsbereiche) und, in geringerem Umfang, von Mittel- und Niederspannungsstrom im Rahmen von Produktpaketen oder Lösungen an. Das Übertragungsgeschäft bedient ein breites Spektrum an Kunden einschließlich Stromerzeugern und Betreibern von Übertragungs- und Verteilernetzen sowie Industrie- und Infrastrukturkunden in Branchen wie Öl und Gas, Chemie, Bergbau, Rechenzentren, Flughäfen und Bahnunternehmen. Zu den Wettbewerbern im Übertragungsgeschäft gehören hauptsächlich wenige große multinationale Unternehmen, zu denen verstärkt kleinere, wachstumsstarke Hersteller in Schwellenländern wie China, Indien und Korea hinzukommen.
Transmission profitiert im Allgemeinen von größeren Trends und Veränderungen bei den weltweiten Stromversorgungssystemen. Dazu zählen insbesondere die Dekarbonisierung, die Digitalisierung sowie die globale Elektrifizierung. Die Dekarbonisierung verlagert den Fokus in der Stromerzeugung sowohl auf zentrale als auch auf dezentrale erneuerbare Energien. Diese Verschiebung erhöht die Nachfrage nach der Anbindung von Offshore-Stromerzeugung und nach Netzstabilität und erfordert dazu umweltfreundliche Produkte und Systeme. Die Integration von Windkraft, Fotovoltaik, Biomasse, Stromspeichern und anderen nicht kontinuierlichen bzw. dezentralen Energieressourcen in effiziente und zuverlässige Stromnetze erhöht die Komplexität der Netze. Eine ganzheitliche Transparenz über die Anlagen, ermöglicht durch die Digitalisierung, wird zunehmend wichtiger, um die Effizienz bestehender Netzanlagen und die Netzleistung zu verbessern. Digitalisierung beinhaltet verstärkte Produkt- und Systemkonnektivität und die Bereitstellung intelligenter Lösungen für die Verwaltung komplexer Stromnetze. Verbundene Anlagen ermöglichen ein Potenzial zur Wertschaffung durch zusätzliche Dienstleistungen und erweiterten Anlagenbetrieb. Die weltweit kontinuierlich steigende Nachfrage nach Elektrizität erfordert eine stabile Übertragung von "grünem Strom" unter Volllast mit minimalen Verlusten vom Ort der Stromerzeugung hin zu verschiedenen Lastschwerpunkten, von denen einige sogar in anderen Ländern liegen können.
Generation verfügt über ein umfangreiches Portfolio an Produkten, Lösungen und Services für die zentrale und dezentrale Stromerzeugung. Die Produktpalette umfasst Gas- und Dampfturbinen, Generatoren und Gasmotoren sowie Instrumentierung und Steuerung (Instrumentation & Controls, I&C) und elektrische Systeme. Produkte werden einzeln oder als Teil von Lösungen verkauft. Ein umfassendes Angebot an Dienstleistungen einschließlich Leistungsverbesserungen, Betriebs- und Wartungsleistungen, Kundenschulungen und professioneller Beratung ergänzt das Produkt- und Lösungsgeschäft.
In Generation verschiebt das anhaltende Wachstum der Nachfrage nach Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, die mit kurzfristigen Schwankungen bei der Stromerzeugung einhergeht, gegenwärtig die Marktnachfrage von der Grundlasterzeugung aus fossilen Brennstoffen hin zu flexibleren, hocheffizienten und preiswerten Gaskraftwerken mit niedrigen Emissionen; dies ist insbesondere in Europa, Lateinamerika und Asien zu beobachten. Im Allgemeinen sind die Märkte für GP erheblich von Änderungen nationaler Energievorschriften betroffen, beispielsweise in Zusammenhang mit der Förderung erneuerbarer Energien oder der Versorgungssicherheit durch Kapazitätsmärkte oder im Hinblick auf strategische Reservekapazitäten, die CO 2-Preise und Klimaschutzziele sowie die Modernisierung der Energie- und Elektrizitätsmärkte. Es wird erwartet, dass Treibstoffeffizienzstandards in den USA und der Europäischen Union die künftige Nachfrage nach fossilen Treibstoffen in diesen Regionen dämpfen werden. Dies steht im Gegensatz zu einem starken Wachstum des Verbrauchs von Treibstoffen im Transportsektor in anderen Weltregionen, insbesondere in Asien. Ein anderer Trend geht dahin, dass die Planung und Durchführung großer Projekte zunehmend die Beteiligung an der Projektentwicklung und Finanzierung durch den OEM (Original Equipment Manufacturer, Hersteller von Originalteilen) erfordert, u. a. auch in Form von Eigenkapitalbeteiligungen. Mittelfristig haben unser Segment GP und die Siemens AG vereinbart, diese Nachfrage über die Siemens Financial Services zu erfüllen, die Kunden auf Basis von Expertenwissen eine Reihe von Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungsmöglichkeiten anbieten kann.
Industrial Applications bietet Produkte, integrierte Systeme und Lösungen, u.a. rotierende Anlagen, integrierte Antriebssysteme, Elektrifizierung, Automatisierung und digitale Lösungen, für den Onshore- und Offshore-Bereich, die maritime Industrie und die Faserindustrie sowie Wasseraufbereitungslösungen an. Außerdem werden Leistungen Kunden aus den Bereichen Öl und Gas und dezentrale Stromerzeugung sowie aus anderen Branchen wie z. B. der Lebensmittel- und Getränkeindustrie, der Mineral- und Metallindustrie sowie Kommunen angeboten.
Bei Industrial Applications nimmt die Rolle von Erdgas, bedingt durch seine bessere CO 2-Bilanz, im Vergleich zu anderen fossilen Energieträgern mittel- bis langfristig an Bedeutung zu. Zudem erfordert die rückläufige Förderungsmenge auf bereits stark ausgebeuteten oder gar erschöpften Öl- und Gasfeldern verbesserte Förderungstechnologien samt zusätzlicher mechanischer und elektrischer Energie, woraus sich ein laufender Investitionsbedarf ergibt. Zugleich konzentrieren sich Öl- und Gasunternehmen zunehmend auf die Wirtschaftlichkeit ihrer Anlagen und ihre Emissionsbilanz. Dies macht es erforderlich, dass Produkte und Lösungen ein verbessertes Gleichgewicht zwischen hoher Produktivität der Anlagen und ihrer Sicherheit sowie Umweltfreundlichkeit bieten. Im Allgemeinen profitiert Industrial Applications von diesen Markttrends. Zugleich bietet unsere diversifizierte und globale Präsenz entlang der Wertschöpfungskette für Öl und Gas sowie in anderen Branchen - die alle ihren eigenen Zyklen unterliegen - stabile Geschäftsmöglichkeiten.
Zu den Kunden der Divisionen Generation und Industrial Applications zählen Versorgungsbetriebe und unabhängige Stromerzeuger, EPC-Unternehmen (Engineering, Procurement and Construction), die für Versorgungsbetriebe und Stromerzeuger arbeiten, staatliche und multinationale Ölunternehmen, Midstream-Betreiber, unabhängige Öl- und-Gas-, Petrochemie- und Chemieunternehmen und Industriekunden, die Strom und Wärme für den Eigenbedarf produzieren (Prosumer). Zu den Wettbewerbern gehören hauptsächlich zwei Gruppen: einerseits eine relativ geringe Zahl an Erstausrüstern - einige davon mit sehr starker Position in ihren Heimatmärkten - und zahlreiche EPC-Unternehmer auf der anderen Seite.
Other Operations umfasst die Einheit New Energy Business sowie bestimmte nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen. New Energy Business ergänzt das Portfolio von GP um die Entwicklung neuer Technologien für CO 2-freie Energiesysteme und Speichersysteme. Derzeit liegt der Fokus des New Energy Business darauf, die grüne Wasserstoffwirtschaft zu ermöglichen und Dekarbonisierung voranzutreiben. Dazu werden u.a. "Power-to-X-Technologien" entwickelt, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen für die Produktion von CO 2-armen synthetischen Energiequellen (Power Fuels) verwenden.
Die FuE- Aktivitäten unseres GP-Segments sind darauf ausgerichtet, die Herausforderungen der marktprägenden Megatrends - Digitalisierung, steigende Nachfrage nach Strom, Dekarbonisierung und Dezentralisierung - optimal zu bewältigen. In Transmission fokussieren sich die FuE-Aktivitäten darauf, das Portfolio auf ein dereguliertes Umfeld vorzubereiten, in dem die Kosten über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg entscheidend sind. Die FuE-Aktivitäten der Divisionen Generation und Industrial Applications konzentrieren sich auf die Entwicklung von Produkten und Lösungen, die Effizienz und Flexibilität steigern und Treibhausgasemissionen verringern. Zu den jüngsten Entwicklungshighlights gehören Topsides 4.0, die Turbinen der HL-Klasse, SF6-freie Schaltanlagen, die Erhöhung der Wasserstoff-Mitverbrennungs-Funktionalität unserer Turbinenflotte und Elektrolyseure im industriellen Maßstab. In Einklang mit unserer FuE-Strategie weisen wir unsere FuE-Ressourcen gezielt Produkten und Leistungen in Wachstumssegmenten zu.
GP verstärkt ebenso die Forschung und Entwicklung bei innovativen Materialien, fortschrittlichen Fertigungsmethoden und Werksoptimierungen. Demzufolge konzentrieren sich die Innovationen auf die Digitalisierung von Produkten, die Leistungselektronik, die softwaregestützte Leistungsregelung, umweltfreundliche Produkte und Systeme sowie auf die Netzstabilisierung. Ein anderes Innovationsfeld, in dem GP seit Langem tätig ist, ist die additive Fertigung. Zum 30. September 2020 verfügten wir über mehr als zehn Jahre Benutzererfahrung und Entwicklungskooperationen, u. a. mit dem Werner-von-Siemens Center, Göteborg Energi, IDEA und Equinor.
Sofern angemessen, arbeitet GP mit anderen Branchenakteuren und/ oder Forschungseinrichtungen zusammen, um Forschungsprojekte voranzutreiben. Namhafte Beispiele sind AGTurbo, EUTurbines oder unsere Beteiligung an der Forschungsvereinigung Verbrennungskraftmaschinen.
Schwerpunkte der Investitionen von GP im Geschäftsjahr 2020 waren zum einen weiterhin die Entwicklung der nächsten Generation von Gasturbinen in Deutschland und den USA, zum anderen Kapazitätserhöhungen innerhalb der Produktion und dem Engineering für das Gießen von Turbinenblättern und -schaufeln mittels eines Joint Ventures in den USA. Wir haben außerdem Kapital in Kapital in ein Servicecenter in Ägypten sowie in ein Projekt an einem Kundenstandort investiert, bei dem GP Strom in ländlichen Gegenden ohne Anschluss an das nationale Stromnetz in Brasilien erzeugt und liefert.
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| Auftragseingang und Umsatzerlöse von GP | Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 | Veränderung |
| --- | --- | --- | --- |
| Auftragseingang | 19.337 | 21.187 | (9) % |
| darin: Servicegeschäft | 8.006 | 8.893 | (10) % |
| Umsatzerlöse | 17.945 | 18.569 | (3) % |
| darin: Servicegeschäft | 7.559 | 7.920 | (5) % |
• Der Auftragseingang von GP ging infolge von COVID-19, einem herausfordernden Marktumfeld und insbesondere im Vergleich zu den Großaufträgen im Vorjahr deutlich zurück. Zu den Großaufträgen gehören die Lieferung von Gasturbinentechnologie und Service für ein 900-MW-Gas- und Dampfturbinenkraftwerk in Kanada und der Bau eines hocheffizienten Kraftwerks der HL-Klasse für ein neues Gas- und Dampfturbinenkraftwerk in Südkorea sowie ein HGÜ-Projekt in Griechenland, das den Stromaustausch von bis zu 1GW ermöglicht, und das siebte Netzanschlussprojekt in Deutschland mit HGÜ-Technologie.
• Das Servicegeschäft von GP verzeichnete im Einklang mit der Entwicklung im New Units Geschäft einen deutlichen Rückgang beim Auftragseingang, der auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zurückzuführen war.
• Auf Basis des Auftragseingangs erzielte GP im Geschäftsjahr 2020 ein Book-to-Bill-Verhältnis größer als 1, und zwar 1,07. Das Book-to-Bill-Verhältnis gibt das Verhältnis von Auftragseingang zu Umsatzerlöse an.
• Trotz negativer Effekte aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie gingen die Umsatzerlöse aufgrund eines wachsenden Lösungs-, Produkt- und Servicegeschäfts nur moderat zurück. Niedrigere Umsatzerlöse resultierten auch aus der allgemeinen Preisentwicklung sowie einem geringeren Volumen an Installationsarbeiten bei den realisierten Projekten.
• Aus regionaler Sicht verzeichnete Siemens Energy einen deutlichen Umsatzrückgang in Amerika, der nur teilweise durch ein geringes Umsatzwachstum in der Region Asien, Australien ausgeglichen wurde.
• Der Anteil des Servicegeschäfts an den Umsatzerlösen blieb mit 42 % stabil.
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| Profitabilität von GP | Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 | Veränderung |
| --- | --- | --- | --- |
| Angepasstes EBITA | (734) | 589 | k. A. |
| Angepasste EBITA-Marge | (4,1) % | 3,1 % | (7) PP |
| Sondereffekte | (988) | (247) | > 200 % |
| Restrukturierungs- und Integrationskosten | (133) | (247) | (46) % |
| Stand-alone Kosten | (121) | - | k. A. |
| Strategische Portfolioentscheidungen | (735) | - | k. A. |
| Angepasstes EBITA vor Sondereffekten | 254 | 836 | (70) % |
| Angepasste EBITA-Marge vor Sondereffekten | 1,4 % | 4,5 % | (3) PP |
• Das angepasste EBITA vor Sondereffekten spiegelte die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wider und ging sehr stark zurück auf 254 Mio. €. Die entsprechende Marge sank auf 1,4 %.
• Der sehr starke Ergebnisrückgang ist vor allem auf Projektunterbrechungen, -verschiebungen oder -verspätungen, Unterdeckung von Fixkosten, Schließung von Produktionsstätten und Kundenstandorten aufgrund der COVID-19-Pandemie, damit verbundener Projektkosten und nachteilige Verpflichtungen zurückzuführen.
• Sondereffekte in Höhe von 988 Mio. € betrafen vor allem strategische Portfolioentscheidungen wie die Entscheidung, das Angebot an aeroderivativen Gasturbinen zu verschlanken, einschließlich einer Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, in Höhe von 476 Mio. € und einer Vorratsabwertung in Höhe von 207 Mio. €. Restrukturierungs- und Integrationskosten resultierten hauptsächlich aus der Schließung einer Produktionsstätte in Frankreich. Stand-alone Kosten betrafen u. a. aus Leistungen an Arbeitnehmer, insbesondere aus der vorzeitigen Ausübung von aktienbasierten Vergütungsprogrammen der Siemens AG.
• Unter Berücksichtigung von Sondereffekten ging die angepasste EBITA-Marge auf negative 4,1 % zurück.
Unser Segment SGRE umfasst die Geschäftsbereiche Wind Turbines ("Onshore" und "Offshore") und Operations and Maintenance ("Service").
Im Geschäftsbereich Wind Turbines konstruiert, entwickelt, produziert und installiert SGRE Windturbinen für unterschiedliche Windbedingungen. Der Umfang der Beteiligung von SGRE kann in bestimmten Fällen, je nach Anforderungen des Marktes, ein vollständiges EPC-Projekt (EPC = Engineering, Procurement and Construction) oder die Entwicklung von Windkraftanlagen umfassen. Onshore bietet die Konstruktion, das Engineering, die Fertigung und die Installation von Windturbinen für globale Onshore-Märkte an, wobei sich hauptsächlich auf Getriebetechnologien, die an regionale und lokale Bedürfnisse angepasst werden können, konzentriert wird. Offshore bietet kundenspezifische Konstruktion, Produktion und Installation von Ausrüstung für Windturbinen auf Basis von Direktantriebstechnologie an.
Darüber hinaus erbringt SGRE mit seinem Geschäftsbereich Operations and Maintenance Dienstleistungen für den Betrieb und die Wartung von Windparks einschließlich eines umfassenden und flexiblen Portfolios für die Wartung und Optimierung von Windturbinen und deckt damit den gesamten Lebenszyklus ab. Umfassendes Asset-Management sowie technische Unterstützung werden für die Windturbinen des Segments SGRE erbracht und für Plattformen von Drittanbietern ausgebaut. Die jüngste Akquisition des europäischen Servicegeschäfts von Senvion steht im Einklang mit der Strategie von SGRE, das Multimarken-Servicegeschäft auszubauen.
SGRE geht außerdem Chancen in angrenzenden Geschäftsfeldern für erneuerbare Energien, die häufig in Verbindung mit dem Geschäft mit Windturbinen stehen, nach. Diese Tätigkeiten machen jedoch nur einen kleinen Teil des bestehenden Geschäfts von SGRE aus.
Die Zusammensetzung der Umsatzerlöse kann sich zwischen den Berichtszeiträumen ändern, je nachdem, wie sich die Aufteilung nach Regionen, zwischen Onshore- und Offshore-Projekten oder der Service-Anteil in der jeweiligen Periode entwickelt. In den nächsten Jahren ist jedoch damit zu rechnen, dass sich die Zusammensetzung des Geschäfts von SGRE (gemessen am Umsatzanteil) ändern wird. Wir erwarten, dass Offshore und Service einen größeren Anteil und Onshore entsprechend einen geringeren Anteil am Umsatz haben werden.
Die Hauptkunden von SGRE sind große Versorgungsbetriebe und unabhängige Stromerzeuger. Der Wettbewerb bei Windkraft unterscheidet sich innerhalb der zwei großen Marktsegmente. Im Markt für Onshore-Windparks führt der Wettbewerb zu einer zunehmenden Marktkonzentration, ausgehend von vielen unterschiedlichen Anbietern, ohne dass ein einziges Unternehmen derzeit einen dominierenden Marktanteil hält. Die Märkte für Offshore-Windparks hingegen werden weiterhin von einigen wenigen, erfahrenen Marktteilnehmern bedient. Die Konsolidierung schreitet konstant in der Onshore- wie in der Offshore-Windenergie voran. Haupttreiber der Konsolidierung sind Größe sowie Herausforderungen hinsichtlich der Technologie wie auch beim Markteintritt.
Es wird allgemein erwartet, dass der Anteil der erneuerbaren Energien am weltweiten Energiemix steigen wird. Auch wenn sich dieser Trend fortsetzen wird, üben vermehrt eingeführte Auktionen für Windkraft jedoch ständigen Druck auf die Entwickler und damit auch auf die Anbieter von Turbinen aus. Der Wettbewerb mit anderen Stromquellen erzeugt zusätzlichen Druck auf die Lebenszykluskosten. Um dieser Herausforderung zu begegnen, konzentriert sich SGRE auf Innovation, Produktivität und Asset-Management, Operational excellence sowie Nachhaltigkeit und Mitarbeiter. SGRE investiert außerdem in Digitalisierung, die als wichtiges Unterscheidungsmerkmal gilt. Die Marktentwicklung hing in der Vergangenheit stark von der Energiepolitik ab. Dazu gehörten Steuervergünstigungen in den USA sowie die regulatorischen Rahmenbedingungen in der Europäischen Union. Mit fortgesetztem technologischem Fortschritt und Kostensenkungen wird jedoch eine weiter zurückgehende Abhängigkeit von Subventionen erwartet.
Die FuE- Aktivitäten von SGRE konzentrieren sich insbesondere auf die Entwicklung neuer Modelle von Windturbinen, Software und die Optimierung der Leistung von Komponenten, die zur nächsten Technologiegeneration mit verbesserten und kosteneffektiveren Produkten, Lösungen und Services führt.
Die Investitionen von SGRE konzentrierten sich sowohl auf die Entwicklung neuer Services als auch Onshore- und Offshore-Plattformen, Werkzeuge und Ausrüstung sowie neue Arten von Gondeln und Rotorblättern. Offshore-Investitionen sind erforderlich, um das Nachfragewachstum in den kommenden Jahren zu bedienen, wobei diese mehr als die Hälfte der Investitionen im Geschäftsjahr ausmachen. Weitere Investitionen bezogen sich auf Logistik und Konstruktionsinstrumente sowie Spezialausrüstung für die Prüfung und Installation neu eingeführter Produkte sowohl im Onshore als auch im Offshore-Geschäft. Im Geschäftsjahr 2020 entfielen laufende wesentliche Investitionen insbesondere auf eine neue Produktionsstätte für Windturbinenblätter und Gondeln in Frankreich.
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| Auftragseingang und Umsatzerlöse von SGRE | Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 | Veränderung |
| --- | --- | --- | --- |
| Auftragseingang | 14.736 | 12.749 | 16 % |
| darin: Servicegeschäft | 4.151 | 2.736 | 52 % |
| Umsatzerlöse | 9.482 | 10.226 | (7) % |
| darin: Servicegeschäft | 1.768 | 1.617 | 9 % |
• Regional betrachtet stieg der Auftragseingang in der Region EMEA sehr stark, während die Region Asien, Australien und die Region Amerika einen starken Abschwung verzeichneten. Die Großaufträge im Geschäftsjahr 2020 umfassten die Lieferung von Windturbinen für ein 1,5-GW-Offshore-Projekt in den Niederlanden, für zwei Offshore-Windkraftanlagen in Frankreich mit einer installierten Leistung von 497 MW bzw. 496 MW sowie für eine 342-MW-Offshore-Windkraftanlage in Deutschland.
• Der Serviceanteil von SGRE-Aufträgen im Geschäftsjahr belief sich auf 28 %. Das ist ein deutlicher Anstieg gegenüber 21 % im Vorjahr.
• Das Book-to-Bill-Verhältnis betrug 1,55 aufgrund der starken Leistung des Offshore- und Servicegeschäfts, die den geringeren Auftragseingang im Onshore-Bereich, der von der Pandemie und vor allem der Verlangsamung auf dem indischen Markt betroffen war, ausglichen. Der Auftragsbestand erhöhte sich um 4,7 Mrd. € vor allem aufgrund der Übernahme des Senvion-Geschäfts mit starkem Dienstleistungsfokus, wodurch der Auftragsbestand um ca. 1,5 Mrd. € zunahm und einen Rekordwert von 30,2 Mrd. € erreichte.
• Die deutlich rückläufige Entwicklung der Umsatzerlöse war auf die COVID-19-Pandemie, Verzögerungen bei der Abwicklung einiger Projekte in Nordeuropa und die anhaltende Abschwächung des indischen Marktes zurückzuführen. Niedrigere Umsatzerlöse resultierten zudem aus einem erhöhten Preisdruck bei realisierten Projekten und einem niedrigeren Volumen bei Installationsarbeiten.
• Diesem Rückgang stand ein deutliches Wachstum des Servicegeschäfts gegenüber, maßgeblich beeinflusst durch die Senvion-Integration.
• Geografisch betrachtet konnte ein deutlicher Rückgang in der Region EMEA nur teilweise durch starkes Wachstum in der Region Amerika und einen moderaten Anstieg in der Region Asien, Australien ausgeglichen werden.
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| Profitabilität von SGRE | Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 | Veränderung |
| --- | --- | --- | --- |
| Angepasstes EBITA | (711) | 481 | k. A. |
| Angepasste EBITA-Marge | (7,5) % | 4,7 % | (12) PP |
| Sondereffekte | (462) | (206) | 124 % |
| Restrukturierungs- und Integrationskosten | (241) | (141) | 71 % |
| Stand-alone Kosten | - | - | k. A. |
| Strategische Portfolioentscheidungen | (221) | (65) | > 200 % |
| Angepasstes EBITA vor Sondereffekten | (249) | 687 | k. A. |
| Angepasste EBITA-Marge vor Sondereffekten | (2,6) % | 6,7 % | (9) PP |
• Die Entwicklung des angepassten EBITA vor Sondereffekten spiegelt die Folgen der COVID-19-Pandemie, die vor allem die Onshore-Aktivitäten betrifft, von Verzögerungen in einigen Projekten in Nordeuropa, die zu Plankostenerhöhungen führten, sowie die Abwicklung von Projekten aus dem Auftragsbestand mit niedrigeren Margen und niedrigerem Umsatz wider, denen Verbesserungen bei Produktivität und Fixkosten im Rahmen des "L3AD2020"-Programms gegenüberstanden, siehe auch 1.3.2 Für den Geschäftsverlauf maßgebliche Ereignisse und Entwicklungen. Dies führte zu einer negativen angepassten EBITA-Marge vor Sondereffekten von 2,6 %.
• Sondereffekte beinhalteten Integrationskosten in Verbindung mit IT-bezogenen Post-Merger-Projekten und Integrationsinitiativen im Zusammenhang mit dem Erwerb des Geschäfts von Senvion sowie Kosten in Verbindung mit einer Werksschließung und Kapazitätsanpassungen in Spanien bzw. Dänemark. Überwiegend betrafen Sondereffekte Kosten für einen Restrukturierungsplan in Indien, resultierend aus der Abschwächung des regionalen Onshore-Marktes sowie verstärkt durch die Pandemie, welche in den strategischen Portfolioentscheidungen ausgewiesen wurden. Die definierten Maßnahmen führten zu einer Abschreibung von Vorräten und Anlagevermögen in Höhe von 137 Mio. €. Zudem wurden Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 82 Mio. € erfasst.
• Diese Entwicklung wurde aufgrund der Auswirkungen der Pandemie verstärkt. Diese führte zu erheblichen projektbezogenen Kostensteigerungen, die teilweise durch die Inanspruchnahme von Forcemajeure-Klauseln ("Höhere Gewalt") sowie Change-in-Law Klauseln abgeschwächt werden konnten.
• Ein technischer Defekt im Zusammenhang mit Getrieben, die in der Windturbinenplattform SG4.X verwendet werden, minderte das angepasste EBITA um ca. 69 Mio. € aufgrund zukünftiger Kosten für Austausch, Schadensersatzleistungen und Abschreibungen auf Vorräte.
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| Auftragseingang (nach Sitz des Kunden) | Geschäftsjahr | |||
|---|---|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 | Veränderung | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Europa, GUS, Afrika, Naher und Mittlerer Osten | 18.746 | 14.155 | 32 % | |
| darin: Deutschland | 3.383 | 2.075 | 63 % | |
| Amerika | 8.722 | 11.350 | (23) % | |
| darin: USA | 4.919 | 6.498 | (24) % | |
| Asien, Australien | 6.533 | 8.229 | (21) % | |
| darin: China | 1.324 | 1.931 | (31) % | |
| Siemens Energy | 34.001 | 33.734 | 1 % |
• Der Auftragsbestand wird berechnet, indem die Aufträge aus der aktuellen Berichtsperiode zum Saldo des Auftragsbestands am Ende der vorherigen Berichtsperiode addiert und dann die in der aktuellen Berichtsperiode verbuchten Umsatzerlöse abgezogen werden. Darüber hinaus werden direkte Auftragswertanpassungen wie Modifikationen, Währungsumrechnungen und Portfolioeffekte berücksichtigt.
• Der Auftragsbestand von GP ging mit 48 Mrd. € zum 30. September 2020 deutlich zurück, verglichen mit 52 Mrd. € im Vorjahr. Der Auftragsbestand der SGRE erreichte den Rekordwert von 30 Mrd. €, verglichen mit 26 Mrd. € im Vorjahr. Die Währungsumrechnungseffekte innerhalb des Auftragsbestands belaufen sich auf negative 2,8 Mrd. € für das Geschäftsjahr 2020. Insgesamt stieg der Auftragsbestand leicht auf 79 Mrd. € im Vergleich zu 77 Mrd. € im Vorjahr.
• Das Book-to-Bill-Verhältnis für Siemens Energy lag bei 1,2, überwiegend aufgrund des soliden Auftragseingangs, vor allem im Dienstleistungsgeschäft des Segments SGRE.
• Der Auftragseingang in der Region EMEA stieg trotz der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie stark an. Dieser Anstieg ist vor allem auf Auftragseingänge bei SGRE in Frankreich, Deutschland und den Niederlanden zurückzuführen.
• Die Region Amerika wies einen starken Rückgang des Auftragseingangs, hauptsächlich aufgrund der Pandemie und von verzögerten Vertragsabschlüssen aus. Ein geringes Wachstum des Auftragseingangs in Kanada wurde insbesondere durch den Auftragsrückgang in den USA aufgewogen.
• Die Region Asien, Australien verzeichnete einen starken Rückgang des Auftragseingangs. Dazu trugen vor allem China, wo die Folgen der Pandemie als Erstes spürbar wurden, sowie ein hoher Vorjahreswert aufgrund von Großaufträgen von SGRE in Taiwan bei.
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| Umsatzerlöse (nach Sitz des Kunden) | Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 | Veränderung |
| --- | --- | --- | --- |
| Europa, GUS, Afrika, Naher und Mittlerer Osten | 14.149 | 15.756 | (10) % |
| darin: Deutschland | 2.484 | 2.525 | (2) % |
| Amerika | 8.387 | 8.222 | 2 % |
| darin: USA | 5.523 | 5.067 | 9 % |
| Asien, Australien | 4.921 | 4.819 | 2 % |
| darin: China | 1.680 | 1.466 | 15 % |
| Siemens Energy | 27.457 | 28.797 | (5) % |
• Die Umsatzerlöse in der Region EMEA gingen deutlich zurück. Diese Entwicklung war neben den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vor allem auf das Segment SGRE und größtenteils auf Verzögerungen bei der Abwicklung bestimmter Projekte in Nordeuropa zurückzuführen.
• In der Region Amerika stiegen die Umsatzerlöse geringfügig an, da ein starkes Umsatzwachstum im Segment SGRE durch einen deutlichen Umsatzrückgang im Segment GP teilweise ausgeglichen wurde.
• Die Umsatzerlöse in der Region Asien, Australien stiegen gering und zeigten damit eine stabile Geschäftsentwicklung in beiden Segmenten.
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| Geschäftsjahr | |||
|---|---|---|---|
| (in Mio. €, Ergebnis je Aktie in €) | 2020 | 2019 | Veränderung |
| --- | --- | --- | --- |
| Angepasstes EBITA Siemens Energy vor Sondereffekten | (17) | 1.517 | k. A. |
| Angepasste EBITA-Marge vor Sondereffekten | (0,1) % | 5,3 % | (5) PP |
| Sondereffekte | (1.526) | (453) | > 200 % |
| Restrukturierungs- und Integrationskosten | (376) | (388) | (3) % |
| Stand-alone Kosten | (195) | - | k. A. |
| Strategische Portfolioentscheidungen | (956) | (65) | > 200 % |
| Angepasstes EBITA Siemens Energy | (1.543) | 1.064 | k. A. |
| Angepasste EBITA-Marge | (5,6) % | 3,7 % | (9) PP |
| Gas and Power | (4,1) % | 3,1 % | (7) PP |
| Siemens Gamesa Renewable Energy | (7,5) % | 4,7 % | (12) PP |
| Überleitung Konzernabschluss | k. A. | k. A. | k. A. |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden, sowie auf Geschäfts- und Firmenwerte | (461) | (499) | (8) % |
| Finanzergebnis | (145) | (280) | (48) % |
| Operatives Finanzergebnis | 13 | 31 | (58) % |
| Gewinn (Verlust) vor Ertragsteuern | (2.135) | 317 | k. A. |
| Ertragsteuererträge (-aufwendungen) | 276 | (35) | k. A. |
| Gewinn (Verlust) nach Steuern | (1.859) | 282 | k. A. |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie | (2,21) | 0,22 | k. A. |
• Als eigenständiges Unternehmen finanziert sich Siemens Energy selbstständig zu individuellen Marktkonditionen. Steigende Kosten im Zusammenhang mit Bankgebühren und der Fortführung der gewährten Garantien der Siemens AG zu Marktbedingungen nach der Abspaltung wirkten sich negativ auf die angepasste EBITA-Marge beider Segmente aus.
• Das angepasste EBITA der Überleitung Konzernabschluss ging von minus 5 Mio. € im Vorjahr auf minus 98 Mio. € stark zurück. Dies war auf Sondereffekte in Verbindung mit Stand-alone-Kosten zurückzuführen. Die Stand-alone-Kosten beliefen sich auf minus 74 Mio. € (2019: 0 Mio. €).
• Infolge der dargestellten Entwicklung der Segmente und der Überleitung Konzernabschluss sank die angepasste EBITA-Marge vor Sondereffekten von Siemens Energy auf minus 0,1 % (2019: 5,3 %).
• Die angepasste EBITA-Marge von Siemens Energy betrug im Geschäftsjahr 2020 dementsprechend minus 5,6 % (2019: 3,7 %).
• Das Finanzergebnis verbesserte sich deutlich als Folge geringerer Zinsaufwendungen aufgrund der Kündigung und Rückzahlung eines von der Siemens Gruppe gewährten ausstehenden Darlehens.
• Die Steuerquote betrug 12,9 % für das Geschäftsjahr 2020 (2019: 11,0 %) aufgrund der Tatsache, dass der größte Teil des negativen Ergebnisses vor Steuern der SGRE keine Aktivierung von latenten Steuerforderungen zulässt.
• Der Rückgang des unverwässerten Ergebnisses je Aktie spiegelt die Reduzierung des Ergebnisses nach Steuern wider.
• Auch wenn Siemens Energy und SGRE bei ihren Finanzierungstätigkeiten und ihrer Finanzpolitik unabhängig sind, stimmen beide Unternehmen ihre Zugangsweise auf Finanzmärkte so weit wie möglich ab.
• Bis zur Abspaltung vom Siemens Konzern steuerte und kontrollierte Siemens Energy seine finanziellen Risiken in Einklang mit den Richtlinien des Siemens Konzerns. Das finanzielle Risikomanagement im Segment Gas and Power wurde von den Zentralfunktionen des Siemens Konzerns gesteuert. Das finanzielle Risikomanagement im Segment SGRE wurde auf Ebene des SGRE Konzerns durchgeführt.
• Die Hauptziele des Finanzmanagements von Siemens Energy sind die Sicherung der finanziellen Nachhaltigkeit von Siemens Energy und seiner Tochtergesellschaften, ein solides Rating im Investment-Grade-Bereich und die Unterstützung der Geschäfte durch die Bereitstellung von Finanzierungslösungen. Die Sicherung der langfristigen finanziellen Stabilität und Flexibilität des Konzerns umfasst zu jedem Zeitpunkt die Solvenz der Konzerngesellschaften, die Verringerung finanzieller Risiken und eine ausgewogene Kapitalstruktur.
• Die jeweilige Treasury-&-Corporate-Finance-Organisation steuert die Treasury- und Finanzierungsaktivitäten einschließlich Garantien, Akkreditiven, Versicherungen, Pensionen, Forderungsverkauf, Leasing und Lieferkettenfinanzierung.
• Bestimmte Treasury- und Finanzierungsaktivitäten werden von Treasury & Corporate Finance zentral gesteuert, soweit dies zur Gewährleistung von Transparenz und Kosteneffizienz sinnvoll ist, z. B. Liquidität und Finanzierung der Gruppe, Bankbeziehungen, Treasury-Infrastruktur, finanzielles Risikomanagement, Management von Pensionen und Pensionsdienstleistern, Versicherungen (Vermittlung, Beratung, Schadensmanagement und Anbietermanagement) und Garantien.
• Die zentralisierte Koordination und Steuerung von Marktrisiken (Fremdwährung, Zinsen, Rohstoffen), Bankpartnern, Versicherungen und Pensionen gewährleisten einen umfassenden Risikomanagementansatz. Treasury ist der zentrale Partner für bei Siemens Energy abgeschlossene derivative Sicherungsgeschäfte, soweit dies nach den lokalen Devisenvorschriften zulässig ist. Treasury ist daher größtenteils für den Abschluss von externen Sicherungsgeschäften mit Banken verantwortlich. SGRE nutzt eine eigenständige Treasury-Funktion, ist aber governanceseitig eng mit der Siemens Energy Treasury abgestimmt.
• Die Bereitstellung der Treasury-Infrastruktur umfasst u. a. auch Cash-Pooling: Ein zentralisiertes System zur Steuerung von Zahlungsmitteln ermöglicht es, überschüssige Liquidität bei einzelnen Konzerngesellschaften einzusetzen, um den Finanzierungsbedarf anderer Konzerngesellschaften zu decken. So werden sowohl das externe Finanzierungsvolumen als auch Zinsaufwendungen gesenkt.
• Für weitere Informationen zum Umfang und Management von finanziellen Risiken sowie zur Finanzierung wird auf Ziffer 21 Management von finanziellen Risiken in 2.6 Anhang zum Konzernabschluss verwiesen.
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| Geschäftsjahr | |||
|---|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 | Veränderung |
| --- | --- | --- | --- |
| Free Cashflow vor Steuern nach Segmenten | |||
| Gas and Power | 536 | 651 | (18) % |
| Siemens Gamesa Renewable Energy | 122 | 407 | (70) % |
| Überleitung Konzernabschluss | 319 | 106 | > 200 % |
| Free Cashflow vor Steuern der Siemens Energy | 977 | 1.164 | (16) % |
| Darin: Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | (927) | (818) | 13 % |
| Cashflow aus: | |||
| Betrieblicher Tätigkeit | 1.601 | 1.694 | (6) % |
| Investitionstätigkeit | (1.036) | (797) | 30 % |
| Finanzierungstätigkeit | 2.353 | (1.597) | k. A. |
• Mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2020 hat Siemens Energy IFRS 16, Leasingverhältnisse, übernommen und den modifizierten retrospektiven Ansatz angewandt. Weitere Informationen enthält Ziffer 2 Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze sowie schätz- und prämissensensitive Bilanzierungsgrundsätze in 2.6 Anhang zum Konzernabschuss. Die sich daraus ergebende Verschiebung von Leasingzahlungen aus dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit in den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit wirkte sich positiv auf den Free Cashflow vor Steuern aus.
• Der Free Cashflow vor Steuern ging gegenüber dem Geschäftsjahr 2019 beträchtlich um 187 Mio. € zurück. Das ist in erster Linie auf den deutlich geringeren Mittelzufluss aus der betrieblichen Tätigkeit sowie auf deutlich höhere Mittelabflüsse für Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen im Geschäftsjahr 2020, u. a. im Zusammenhang mit der Übertragung von Immobilien aus dem Siemens-Konzern, zurückzuführen.
• Hauptgrund für den Rückgang von Zahlungsmittelzuflüssen aus betrieblicher Tätigkeit war, trotz einer Verbesserung des operativen Nettoumlaufvermögens, die negative Ergebnisentwicklung. Diese Verbesserung war insbesondere auf den Rückgang der Vertragsvermögenswerte, der Forderungen und der Vorräte zurückzuführen. Insgesamt führte die Veränderung des operativen Nettoumlaufvermögens zu Nettozahlungsmittelzuflüssen im Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 1.612 Mio. € (2019: 938 Mio. €). Die gezahlten Steuern belaufen sich auf 303 Mio. € (2019: 287 Mio. €). Diese Entwicklung spiegelt sich auch auf Segmentebene, vor allem im SGRE Segment, wider.
• Zahlungsmittelabflüsse aus der Veränderung der sonstigen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten verringerten sich sehr stark auf 17 Mio. € (2019: 784 Mio. €) für Siemens Energy, u.a. im Zusammenhang mit der Veränderung der Rückstellungen für auftragsbezogene Verluste und Risiken, der Rückstellungen für Gewährleistungen sowie sonstigen Themen.
• Die Entwicklung des Free Cashflow führte zu einer negativen Cash Conversion Rate von 0,4 im Geschäftsjahr 2020 gegenüber positiv 0,8 im Geschäftsjahr 2019.
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| Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen - nach Segmenten | Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 | Veränderung |
| --- | --- | --- | --- |
| Gas and Power | 305 | 317 | (4) % |
| Siemens Gamesa Renewable Energy | 601 | 498 | 21 % |
| Überleitung Konzernabschluss | 21 | 4 | > 200 % |
| Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen Siemens Energy | 927 | 818 | 13 % |
| Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen - nach Regionen | |||
| EMEA | 630 | 561 | 12 % |
| Amerika | 197 | 177 | 11 % |
| Asien, Australien | 100 | 80 | 25 % |
• Der Cashflow aus Investitionstätigkeit ging stark zurück. Das ist größtenteils auf die Unternehmensakquisitionen, abzüglich übernommener Zahlungsmittel, zurückzuführen, da SGRE im Geschäftsjahr 2020 ausgewählte Teile des europäischen Senviongeschäfts erwarb 1.3.2 Für den Geschäftsverlauf maßgebliche Entwicklungen und Ereignisse. Dies führte zu Zahlungsmittelabflüssen in Höhe von 177 Mio. €.
• Ein Anstieg der Zahlungsmittelzuflüsse aus Unternehmensverkäufen im Zusammenhang mit dem Verkauf kleinerer Geschäftsaktivitäten des Segments Gas and Power in den USA und Frankreich, der auf die Optimierung unseres Geschäftsportfolios abzielte, wurde größtenteils durch geringere Zahlungsmittelzuflüsse aus dem Verkauf von Beteiligungen und Finanzanlagen aufgrund des Verkaufs von zwei Minderheitsbeteiligungen im Vorjahr ausgeglichen.
• Die Verbesserung des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit ist auf die Veränderung kurzfristiger Finanzschulden und übrige Finanzierungstätigkeiten zurückzuführen, hauptsächlich in Verbindung mit Finanzierungstätigkeiten des Segments SGRE, sowie die Veränderung sonstiger Finanztransaktionen mit dem Siemens Konzern aufgrund einer Bareinlage des Siemens Konzerns in Höhe von 2.580 Mio. €. Darüber hinaus wirkten sich niedrigere Zinszahlungen an den Siemens-Konzern aufgrund der Beendigung von Finanzierungsvereinbarungen positiv auf den Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten aus. Dieser Effekt wurde teilweise durch die Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16, Leasingverhältnisse, ausgeglichen, was zu einer Änderung der Darstellung der Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse und andere Transaktionen mit dem Siemens-Konzern führte.
• Das eingeführte Programm zum Rückkauf von Aktien, beschrieben in Finanzschulden, Kreditlinien, Kapitalstruktur und Aktienrückkauf führte im September 2020 zu Zahlungsmittelabflüssen in Höhe von 162 Mio. €.
• Unsere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entfielen im Geschäftsjahr 2020 hauptsächlich auf SGRE; im Übrigen wurde Siemens Energy im Geschäftsjahr 2020 und vor unserer Unabhängigkeit stark vom Siemens Konzern finanziert.
• Im Februar 2020 wurde unser letztes ausstehendes Darlehen, das der Siemens Konzern der Siemens Energy-Tochter Dresser Rand Group Inc. in Höhe von 1.571 Mio. € gewährt hatte, vorzeitig gekündigt und zurückgezahlt.
Weitere Informationen über unsere Finanzschulden sind in Ziffer 12 in 2.6 Anhang zum Konzernabschluss enthalten.
• Im Mai 2020 wurde eine Zusage für eine neue revolvierende Konsortialkreditlinie in Höhe von 3.000 Mio. € für allgemeine Unternehmenszwecke unterschrieben, die nach der Abspaltung mit einer Laufzeit von drei Jahren und zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr nach Ermessen der Kreditgeber (nach dem ersten und zweiten Jahr) bereitgestellt werden soll. Der erste Schritt der Syndizierung wurde mit der Unterzeichnung des Kreditrahmenvertrags am 7. Juli 2020 abgeschlossen. In einem zweiten Schritt wurde die Syndizierung im Juli 2020 einer weiteren Gruppe von Banken angeboten, um die Gruppe von Kernbanken für Siemens Energy abzuschließen. Der Kreditrahmenvertrag wurde von allen Banken Ende August 2020 unterzeichnet.
• Im Dezember 2019 wurde die syndizierte Kreditlinie von SGRE um ein Jahr verlängert. Die in vollem Umfang gezogene Kreditlinie in Höhe von 500 Mio. € hat eine Laufzeit bis 2022 und die nicht in Anspruch genommene revolvierende Kreditlinie in Höhe von 2,0 Mrd. € hat eine Laufzeit bis 2024. Im Januar 2020 nahm die SGRE zwei neue Kredite in Höhe von 240 Mio. € auf, die beide eine Laufzeit bis 2023 haben. Zusätzlich hat die SGRE im Geschäftsjahr 2020 neue bilaterale Kreditlinien in Höhe von 375 Mio. € unterzeichnet, von denen 50 Mio. € im Dezember 2020, 275 Mio. € im Jahr 2021 und 50 Mio. € im Jahr 2022 fällig werden.
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| Nettoliquidität/ Nettoverschuldung | 30. Sep | |
|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Kurzfristige Finanzschulden und kurzfristig fällige Anteile langfristiger Finanzschulden | 717 | 359 |
| Plus: Langfristige Finanzschulden | 1.669 | 547 |
| Plus: Verbindlichkeiten gegenüber dem Siemens-Konzern aus Finanzierungsaktivitäten | 161 | 4.535 |
| Summe Finanzschulden | 2.546 | 5.441 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 4.630 | 1.871 |
| Plus: Forderungen gegenüber dem Siemens-Konzern aus Finanzierungsaktivitäten | 282 | 3.361 |
| Summe Liquidität | 4.912 | 5.232 |
| Nettoliquidität/ Nettoverschuldung 1 | (2.366) | 209 |
| Plus: Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 1.057 | 1.960 |
| Angepasste Nettoliquidität/ Nettoverschuldung | (1.309) | 2.169 |
| EBITDA 2 | 60 | 1.806 |
| Verhältnis angepasste Nettoliquidität/ Nettoverschuldung zu EBITDA | (21,8) | 1,2 |
1 Zum 30. September 2020 bestand eine Nettoliquidität, die mit einem negativen Vorzeichen dargestellt ist.
2 Das EBITDA wird definiert als Ergebnis vor Steuern, wie dieses in der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen ist, zuzüglich Zinserträge/ -aufwendungen und sonstiger finanzieller Erträge/ Aufwendungen und zuzüglich Abschreibungen und Wertminderungen.
• Die Kennzahl zur Beurteilung der Kapitalstruktur ist das Verhältnis der angepassten Nettoliquidität/ Nettoverschuldung zu EBITDA. Zum 30. September 2020 betrug diese negative 21,8 (2019: 1,2). Die Kennzahlen beider Geschäftsjahre erfüllen das im Siemens Financial Framework festgelegte Ziel.
• Die Veränderung im Vorjahresvergleich war hauptsächlich auf den Rückgang der Summe der Finanzschulden aufgrund der Kapitalisierung des Konzerns und den Rückgang der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen zurückzuführen. Das EBITDA ging im Jahresvergleich sehr stark zurück, was auf die in 1.4 Ertragslage beschriebenen Entwicklungen zurückzuführen ist.
• Wir wollen unser solides Rating im Investment-Grade-Bereich aufrechterhalten. Als allgemeine Richtschnur kann angenommen werden, dass ein Verhältnis von angepasster Nettoverschuldung zu EBITDA unter 1,5 mit einem soliden Investment-Grade-Rating vereinbar ist.
• Mit unserer Fähigkeit, Mittelzuflüsse aus betrieblicher Geschäftstätigkeit zu generieren, unserer Summe Liquidität von 4.912 Mio. €, unseren nicht in Anspruch genommenen Kreditlinien und den bestehenden Kreditratings am Geschäftsjahresende sind wir der Überzeugung, dass wir über ausreichende Flexibilität verfügen, um unsere Kapitalerfordernisse zu decken. Ferner sind wir der Ansicht, dass unser operatives Nettoumlaufvermögen für unsere aktuellen Erfordernisse ausreichend ist.
• Ende des Geschäftsjahres 2020 begann Siemens Energy ein Aktienrückkaufprogramm, um die Eigenkapitalkultur im Unternehmen zu fördern.
• Das Programm läuft längstens bis zum 31. März 2021. In diesem Zeitraum sollen eigene Aktien im Wert von bis zu 393 Mio. €, aber höchstens 72.664.519 Aktien, zurückgekauft werden. Zum 30. September 2020 wurden 9.242.660 Aktien für 200 Mio. € zurückgekauft.
• Das Rückkaufprogramm wurde durchgeführt, um Aktien an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter des Siemens Energy Konzerns ausgeben zu können.
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| Entwicklung der Nettoliquidität/ Nettoverschuldung (in Mio. €) |
30. Sep. 2020 |
|---|---|
| Nettoverschuldung zum 30. September 2019 1 | (1.070) |
| Angepasstes EBITA Siemens Energy | (1.543) |
| Veränderung operatives Nettoumlaufvermögen | 1.612 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen | 228 |
| Gezahlte Ertragsteuern | (303) |
| Abschreibungen und Wertminderungen | 1.590 |
| Sonstige Mittelzu- und -abflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit | 17 |
| Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | (927) |
| Free Cashflow Siemens Energy | 674 |
| Erwerb von Unternehmen abzüglich erworbener Zahlungsmittel | (177) |
| Erwerb eigener Anteile | (162) |
| Veränderung aus Finanzschulden und anderen Finanzierungsaktivitäten | 110 |
| Sonstige Transaktionen/ Finanzierung von Siemens | 2.580 |
| Sonstige Investitions- und Finanzierungstätigkeiten | 411 |
| Nettoliquidität zum 30. September 2020 | 2.366 |
1 Zum 30. September 2019 Nettoverschuldung in Höhe von 209 Mio. € zuzüglich IFRS-16-Anpassungen in Höhe von 860 Mio. €
• Siemens Energy bietet für fast alle inländischen Mitarbeiter und den Großteil der ausländischen Mitarbeiter leistungsorientierte oder beitragsorientierte Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an.
• Der Großteil der Pensionsverpflichtungen von Siemens Energy entfällt auf drei wichtige Länder: Deutschland, die USA und das Vereinigte Königreich.
• Am 30. September 2020 belief sich die leistungsorientierte Verpflichtung(DBO) auf 3.392 Mio. € (davon: Deutschland 1.544 Mio. €, USA 971 Mio. €, Vereinigtes Königreich 326 Mio. € und übrige Länder 552 Mio. €).
• Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens betrug 2.378 Mio. € (davon: Deutschland 1.123 Mio. €, USA 584 Mio. €, Vereinigtes Königreich 330 Mio. € und übrige Länder 341 Mio. €).
• Das führte zu einer Unterdeckung in Höhe von 1.018 Mio. € (2019: 1.953 Mio. €). Die Reduzierung gegenüber dem Vorjahr bezieht sich hauptsächlich auf die Ausstattung der vertraglichen Treuhandstrukturen (CTA) in Deutschland ab Januar 2020 mit ungefähr 915 Mio. €.
• Weitere Informationen sind in Ziffer 13 Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses/ Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen in 2.6 Anhang zum Konzernabschluss enthalten.
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| 30. Sep. | |||
|---|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 | Veränderung |
| --- | --- | --- | --- |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 22.554 | 24.917 | (9) % |
| Darin: Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 4.630 | 1.871 | 147 % |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 3.786 | 5.097 | (26) % |
| Vertragsvermögenswerte | 4.607 | 5.230 | (12) % |
| Vorräte | 6.530 | 7.148 | (9) % |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 20.477 | 20.124 | 2 % |
| Darin: Geschäfts- oder Firmenwerte | 9.376 | 9.815 | (4) % |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 3.839 | 4.743 | (19) % |
| Sachanlagen | 4.877 | 3.275 | 49 % |
| Summe Aktiva | 43.032 | 45.041 | (4) % |
• Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente stiegen sehr stark auf 4.630 Mio. €, während die Forderungen gegenüber demSiemens-Konzern auf 1.395 Mio. € (2019: 3.405 Mio. €) sehr stark zurückgingen, da Siemens Energy als eigenständiges Unternehmen nicht mehr am Cash-Pooling mit dem Siemens-Konzern teilnimmt und die meisten Salden mit dem Siemens-Konzern bis zur Abspaltung beglichen wurden. Eine weitere Erhöhung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ergab sich aus einer Mittelzuführung des Siemens-Konzerns in Höhe von 2.580 Mio. €. Dieser Anstieg wurde teilweise durch Mittelabflüsse für Aktienrückkäufe und den Erwerb des Servicegeschäfts von Senvion ausgeglichen.
• Die aktivischen Bestandteile des operativen Nettoumlaufvermögens sanken beträchtlich als Folge unseres erfolgreichen Asset-Managements. Daher reduzierte sich das operative Nettoumlaufvermögen aufgrund von Verbesserungen in allen Komponenten stark und belief sich auf 301 Mio. € (2019: 3.440 Mio. €). Beide Segmente trugen zu dieser Entwicklung bei. Infolgedessen reduzierte Siemens Energy auch das betriebliche Nettoumlaufvermögen in Prozent der Umsatzerlöse auf rund 1 % (2019: 12 %).
• Die sonstigen Steuerforderungen sanken im Einklang mit der allgemeinen Geschäftsentwicklung, was zu einem erheblichen Rückgang der sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte führte.
• Der Rückgang der Geschäfts- oder Firmenwerte war vor allem auf Effekte aus der Währungsumrechnung zurückzuführen und wurde teilweise durch einen Zugang aus der Akquisition des europäischen Servicegeschäfts von Senvion kompensiert.
• Sonstige immaterielle Vermögenswerte entwickelten sich rückläufig. Dies resultierte aus Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Schutzrechte in Verbindung mit immateriellen Vermögenswerten, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden, sowie Währungsumrechnungsdifferenzen. Auch hier wurde dieser Rückgang teilweise durch Zugänge infolge des Erwerbs des europäischen Servicegeschäfts von Senvion ausgeglichen.
• Sachanlagen sind aufgrund der ausgliederungsbezogenen Vermögensübertragungen vom Siemens Konzern, insbesondere Grundstücke und Gebäude, stark angestiegen. Darüber hinaus führte die Erstanwendung von IFRS 16, Leasingverhältnisse, die dem modifiziert rückwirkenden Ansatz folgte, zur erstmaligen Erfassung von Nutzungsrechten. Diese Erhöhungen wurden teilweise durch Währungsumrechnungseffekte kompensiert.
• Aktive latente Steuern stiegen aufgrund von Steuervorteilen, die ihre Ursache in den Ausgliederungen haben (z. B. steuerbilanzielle Buchwerterhöhungen, Effekte aus der vorzeitigen Beendigung und Rückzahlung des letzten ausstehenden Darlehens aus der Dresser-Rand-Akquisition und steuerliche Verlustvorträge) sehr stark an.
• Der Anteil der langfristigen Vermögenswerte an der Summe der Aktiva lag zum Ende des Geschäftsjahres bei 47,6 % (2019: 44,7 %).
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| 30. Sep. | |||
|---|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 | Veränderung |
| --- | --- | --- | --- |
| Summe kurzfristige Verbindlichkeiten | 21.669 | 23.487 | (8) % |
| Darin: Kurzfristige Finanzschulden und kurzfristig fällige Anteile langfristiger Finanzschulden | 717 | 359 | 100 % |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 4.768 | 4.698 | 1 % |
| Vertragsverbindlichkeiten | 9.853 | 9.337 | 6 % |
| Kurzfristige Rückstellungen | 1.676 | 1.872 | (10) % |
| Summe langfristige Verbindlichkeiten | 5.972 | 8.465 | (29) % |
| Darin: Langfristige Finanzschulden | 1.669 | 547 | > 200 % |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 1.057 | 1.960 | (46) % |
| Rückstellungen | 2.095 | 2.072 | 1 % |
| Summe Verbindlichkeiten | 27.641 | 31.952 | (13) % |
| Fremdkapitalanteil | 64 % | 71 % | |
| Summe Eigenkapital | 15.390 | 13.089 | 18 % |
| Eigenkapitalanteil | 36 % | 29 % | |
| Nicht beherrschende Anteile | 448 | 1.233 | (64) % |
| Summe Passiva | 43.032 | 45.041 | (4) % |
• Die kurzfristigen Finanzschulden und kurzfristig fällige Anteile langfristiger Finanzschulden stiegen vor allem aufgrund der erstmaligen Erfassung von Leasingverbindlichkeiten als Folge der Erstanwendung von IFRS 16, Leasingverhältnisse, bzw. einer Übertragung von Leasingverbindlichkeiten aus dem Siemens-Konzern im Rahmen der Ausgliederung sehr stark an. Weitere Zugänge resultierten aus Darlehen in Höhe von 240 Mio. €, insbesondere von SGRE.
• Aufgrund von ausgliederungsbezogenen Aktivitäten sanken die Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Siemens Konzern aufgrund der vorzeitigen Beendigung und Rückzahlung im Februar 2020 des letzten ausstehenden Darlehens, das der Siemens Konzern einer Tochtergesellschaft von Siemens Energy, der Dresser-Rand Group Inc., 2015 gewährt hatte.
• Dieser Rückgang wurde teilweise durch Veränderungen bei den Bestandteilen des operativen Nettoumlaufvermögens ausgeglichen, die aus einem verbesserten Asset-Management resultierten (siehe dazu 1.6.1 Aktiva).
• Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten gingen beträchtlich von 3.267 Mio. € auf 2.859 Mio. € zurück, was hauptsächlich auf geringere Umsatzsteuerverbindlichkeiten aufgrund der allgemeinen Geschäftsentwicklung zurückzuführen ist.
• Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gingen auf 1.057 Mio. € (2019: 1.960 Mio. €) zurück. Grund dafür war insbesondere eine Übertragung von Planvermögen der deutschen Konzerngesellschaften in Höhe von ungefähr 915 Mio. €. Dies wurde teilweise durch die Veränderung der Diskontierungssätze und der Anwendung einer anderen Sterbetafel in Deutschland ausgeglichen.
• Passive latente Steuern sanken sehr stark u. a. wegen Wertminderungen auf nicht steuerbilanziell erfasste gewerbliche Schutzrechte.
• Das Eigenkapital erhöhte sich trotz einer rückläufigen Ergebnisentwicklung, die sich in einem Gesamtverlust von 2.979 Mio. € niederschlug, und der Auswirkungen des Aktienrückkaufs. Dem stand ein Anstieg des Eigenkapitals aus Transaktionen im Zuge der Gründung des Konzerns gegenüber, der insbesondere aus (i) der Finanzierung der Pensionsverbindlichkeiten der deutschen Konzerngesellschaften, (ii) Vermögensübertragungen im Zuge der Ausgliederung, (iii) Transaktionen zur Herstellung der angestrebten Kapitalstruktur und Liquiditätslage von Siemens Energy und (iv) einem Kauf von Aktien der SGRE, der die nicht beherrschenden Anteile stark reduzierte, resultierte.
• Die Eigenkapitalquote (Verhältnis von Eigenkapital zur Bilanzsumme) stieg zum 30. September 2020 auf 35,8 % (2019: 29,1 %).
• Zum 30. September 2020 betrug der maximale Haftungsbetrag, der überwiegend aus Kreditgarantien/ -bürgschaften und Vertragserfüllungsgarantien/ -bürgschaften für Leistungen Dritter resultierte, nominal insgesamt 332 Mio. €.
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| Berechnung des durchschnittlich eingesetzten Kapitals | 30. Sept. | |
|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Summe Eigenkapital | 15.390 | 13.089 |
| Plus: Langfristige Finanzschulden | 1.669 | 547 |
| Plus: Kurzfristige Finanzschulden und kurzfristig fällige Anteile langfristiger Finanzschulden | 717 | 359 |
| Plus: Verbindlichkeiten gegenüber dem Siemens-Konzern aus Finanzierungsaktivitäten | 161 | 4.535 |
| Plus: Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 1.057 | 1.960 |
| Minus: Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | (4.630) | (1.871) |
| Minus: Forderungen gegenüber dem Siemens-Konzern aus Finanzierungsaktivitäten | (282) | (3.361) |
| Minus: Anpassungen für latente Steuern auf kumulierte versicherungsmathematische Nettogewinne/ -verluste für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | (205) | (161) |
| Durchschnittlich eingesetztes Kapital | 13.877 | 15.097 |
Der Ausblick für das Wachstum der Weltwirtschaft im Geschäftsjahr 2021 war zu Beginn des Geschäftsjahres relativ optimistisch. Für das weltweite BIP im Kalenderjahr 2021 wurde ein Wachstum von 5,2 % prognostiziert. Dies wäre der höchste Zuwachs seit 2007. In absoluten Zahlen läge das BIP mit diesem Anstieg allerdings nur um 0,6 % über dem Niveau von 2019.
Die größten Belastungen für die Weltwirtschaft werden voraussichtlich die anhaltenden Folgen der COVID-19-Pandemie sein. Die Arbeitslosenquoten dürften weltweit hoch bleiben. Social Distancing wird voraussichtlich weiter geboten sein und die Konjunktur belasten. Eine Erholung ist unsicher und wird voraussichtlich ungleichmäßig verlaufen. Die Ungleichheit wird weltweit zunehmen und das Potenzial für Instabilität erhöhen.
Mit Ausnahme von China wird erwartet, dass Schwellen- und Entwicklungsländer im Zuge der COVID-19-Pandemie einen größeren Rückgang bzw. ein geringeres Wachstum der Wirtschaftsleistung in den Kalenderjahren 2020 und 2021 verzeichnen werden als Industriestaaten. Für Schwellen- und Entwicklungsländer in Lateinamerika und der Karibik wird beispielsweise nach einem Rückgang um 8,1 % im Kalenderjahr 2020 nur mit einem Wachstum von 3,6 % im Kalenderjahr 2021 gerechnet.
Für die Industrienationen wird im Kalenderjahr 2021 ein BIP-Wachstum von 3,9 % erwartet, sodass ihre Wirtschaftsleistung nach einem Rückgang um 5,8 % im Kalenderjahr 2020 unter dem Niveau von 2019 bleiben dürfte. Weder die USA noch die Eurozone oder Japan werden voraussichtlich im Kalenderjahr 2021 das Niveau der Wirtschaftsleistung aus dem Jahr 2019 erreichen.
China dürfte wieder positiv hervorstechen. Es wird erwartet, dass das BIP nach einem Wachstum von 1,9 % im Jahr 2020 im Kalenderjahr 2021 um 8,2 % steigen wird.
Abgesehen von der Pandemie könnte die wirtschaftliche Entwicklung durch den "Brexit", Handelskonflikte oder andere unvorhergesehene geopolitische Entwicklungen beträchtlich beeinflusst werden.
Die hier dargestellten Prognosen für das BIP basieren auf "World Economic Outlook: A Long and Difficult Ascent" (Oktober 2020) des Internationalen Währungsfonds (IWF). Ihnen liegen viele Annahmen zugrunde, einschließlich der Vermutung, dass Social Distancing bis in das Jahr 2021 hinein fortgesetzt, aber mit der Zeit nachlassen wird, wenn die Durchimpfung zunimmt und Behandlungsmöglichkeiten verbessert werden.
Alle in diesem Kapitel dargestellten Einschätzungen bezüglich künftiger Entwicklungen und Trends im Markt unterliegen zusätzlichen Unsicherheiten bezüglich der Folgen der COVID-19-Pandemie, eines bedeutsamen disruptiven Faktors, und der verschiedenen damit zusammenhängenden Auswirkungen: Die Pandemie schafft beträchtliche Volatilität und damit Unsicherheit mit Blick auf makroökonomische Faktoren wie die Entwicklung des BIP, Öl- und Erdgaspreise, einen deutlichen Rückgang der Energienachfrage, finanzielle Leistungsfähigkeit von Ländern und Kunden, Energieinvestitionen, staatliche Konjunkturmaßnahmen und Energiepolitik sowie Volatilität in den Finanzmärkten. Diese Faktoren wiederum dürften sich ihrerseits zusätzlich auf die Markttreiber für unser Geschäft auswirken.
Das Geschäftsjahr 2021 stellt das Jahr der Transformation von Siemens Energy hin zum weltweit führenden Energieunternehmen dar. Wir haben die ersten Schritte dieses Wegs im Jahr 2020 eingeleitet und werden die eingeschlagene Richtung im Jahr 2021 mit dem Accelerating-Impact-Programm weiterverfolgen. Wir gehen von der erfolgreichen Umsetzung unserer Strategien aus, einschließlich der erfolgreichen Implementierung und Umsetzung laufender Restrukturierungs- und Kostensenkungsprogramme sowie der Einführung potenzieller weiterer solcher Programme. Darüber hinaus sind wir davon überzeugt, dass wir erfolgreich operative Verbesserungsprogramme umsetzen werden, die auf margenstärkere Geschäfte und die Senkung von Fehlerkosten ausgerichtet sind, siehe dazu auch Operational excellence.
Wir erwarten für unser Segment GP, dass die auf den vergangenen Programmen und ersten Erfolgen unseres Accelerating-Impact-Programms basierenden Einsparungsambitionen zu einer reduzierten Kostenbasis in Geschäftsjahr 2021 führen werden. Darüber hinaus nehmen wir an, dass die in Verbindung mit der Umsetzung dieser Programme und Maßnahmen bis zum Geschäftsjahr 2023 anfallenden kumulierten Restrukturierungskosten in einem hohen dreistelligen Millionenbereich liegen werden.
Im Segment SGRE erwarten wir die erfolgreiche Einführung des neuen LEAP-Programms, siehe auch Operational excellence. Mit Blick auf unsere Zielvorgaben für das Geschäftsjahr 2023 und unsere mittelfristigen Ziele rechnen wir mit jährlichen Kosteneinsparungen, unter anderem aufgrund der verstärkten Zusammenarbeit sowohl zwischen Siemens Energy und Siemens als auch zwischen unseren Segmenten SGRE und GP.
Wir stützen unsere Prognose für das Geschäftsjahr 2021 für den Siemens Energy Konzern auf die oben genannten Erwartungen und Annahmen bezüglich der gesamtwirtschaftlichen Lage und der spezifischen Marktbedingungen, mit denen wir, wie unten dargestellt, für unsere berichtspflichtigen Segmente rechnen. Insgesamt gehen wir davon aus, dass die globale makroökonomische Entwicklung im Geschäftsjahr 2021 weiterhin gedämpft bleiben wird. Risiken bestehen insbesondere mit Blick auf die weitere Entwicklung der Pandemie sowie die damit verbundenen geopolitischen und geoökonomischen Unsicherheiten. Dennoch nehmen wir an, dass vom Staat Maßnahmen ergriffen werden, um die Folgen von COVID-19 einzudämmen. Wir erwarten ein robustes Geschäft mit allmählich abflachenden wirtschaftlichen Konsequenzen der Pandemie im Geschäftsjahr 2021.
Von diesem Ausblick ausgenommen sind Belastungen aus rechtlichen und regulatorischen Themen.
Die tatsächliche Entwicklung kann aufgrund der in 1.8 Bericht über wesentliche Risiken und Chancen beschriebenen Risiken und Chancen oder für den Fall, dass unsere Erwartungen nicht eintreten, von unseren Prognosen abweichen.
Die Normalisierung der Elektrizitätsnachfrage, einschließlich der Rückkehr zu stetigen Wachstumskursen, wird den Markt für Güter des Segments GP im Jahr 2021 im Vergleich zu 2020 voraussichtlich fördern. Insbesondere die Märkte von Generation und Transmission sind stark an die Entwicklung im Elektrizitätssektor gekoppelt. Für 2021 wird erwartet, dass diese Märkte zu längerfristigen Wachstumsraten tendieren. Außerhalb des Elektrizitätssektors werden sich die Energiemärkte im Geschäftsjahr 2021 voraussichtlich wieder mit Tendenz zu positiven Wachstumsraten stabilisieren und sich langsam von der Pandemie im Geschäftsjahr 2020 erholen. Sowohl der Markt für Offshore- wie auch der Markt für Onshore-Erschließungsprojekte wird sich nach unserer Erwartung, basierend auf einer wachsenden Anzahl von erwarteten Auftragsvergaben, erholen. Es wird zudem erwartet, dass sich der Markt für Pipelines, der Downstream-Markt sowie die sonstigen öl- und gasbezogenen Märkte im Geschäftsjahr 2021 stabil entwickeln.
Wir gehen davon aus, dass unser Auftragsbestand eine solide Basis für künftige Umsatzerlöse bildet und dass unser breiter Kundenstamm und die installierten Einheiten zur Widerstandsfähigkeit unseres Geschäfts beitragen. Für das GP Segment wird die künftige Entwicklung des nominalen Wachstums der Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2021 zwischen 2 % und 11 % bestätigt. Die angepasste EBITA-Marge vor Sondereffekten wird im Geschäftsjahr 2021 voraussichtlich 3,5 % bis 5,5 % betragen, basierend auf der Annahme positiver Auswirkungen aus Kosteneffizienz- und Restrukturierungsprogrammen.
Nach Rekordinstallationen im Geschäftsjahr 2020 wird erwartet, dass der globale Markt für Onshore-Windkraftinstallationen im Geschäftsjahr 2021 moderat wachsen wird. Der Rückgang im US-amerikanischen und chinesischen Markt wird voraussichtlich durch eine Vielzahl anderer, vor allem europäischer Länder überkompensiert. Für den globalen Markt für Offshore-Windkraft wird 2021 mit sehr starkem Wachstum vor allem in China gerechnet.
SGRE bestätigt für das Geschäftsjahr 2021 unverändert Umsatzerlöse zwischen 10,2 Mrd. € und 11,2 Mrd. €; basierend auf den berichteten Umsatzerlösen im Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 9,5 Mrd. € entspricht dies einer nominalen Wachstumsrate der Umsatzerlöse zwischen 8 % und 18 %, vor allem durch die Abarbeitung unseres Auftragsbestands und eine stabile Entwicklung des Dienstleistungs- und Produktgeschäfts. Die angepasste EBITA-Marge vor Sondereffekten wird im Geschäftsjahr 2021 voraussichtlich 3 % bis 5 % betragen, da wir davon ausgehen, dass sich Kosten- und Produktivitätsmaßnahmen sowie Synergien innerhalb des Siemens Energy Konzerns positiv auswirken.
Das prognostizierte nominale Wachstum der Umsatzerlöse für den SE Konzern liegt unverändert bei 2 % bis 12 % für das Geschäftsjahr 2021, basierend auf der Annahme steigender Energienachfrage und neuer, durch die Dekarbonisierung getriebener Geschäftschancen.
Zum 30. September 2020 belief sich unser Auftragsbestand auf 79 Mrd. €. Wir erwarten, dass die Abarbeitung unseres Auftragsbestands das Wachstum der Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2021 unterstützen wird. Dabei gehen wir davon aus, dass rund 23 Mrd. € des Auftragsbestands als Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2021 realisiert werden.
Neben den zuvor genannten Annahmen für unsere Segmente berücksichtigt unsere Prognose der Profitabilität eine Reihe weiterer Faktoren: Wir gehen davon aus, dass die solide Projektabwicklung im Geschäftsjahr 2021 fortgesetzt werden kann, insbesondere ohne Unterbrechungen durch Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19. Vor diesem Hintergrund rechnen wir mit einer angepassten EBITA-Marge vor Sondereffekten für den Siemens Energy Konzern von 3 % bis 5 % im Geschäftsjahr 2021.
Für Siemens Energy erwarten wir für das Geschäftsjahr 2021 einen sehr starken Anstieg des Gewinn nach Steuern im Vergleich zum Geschäftsjahr 2020. Der Anstieg unterstellt eine stärkere Leistung des operativen Geschäfts und geringere Sondereffekte als im Vorjahr.
Wir erwarten für das Geschäftsjahr 2021 Investitionsausgaben, die in etwa auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2020 liegen. Investitionen im Geschäftsjahr 2021 werden sich bei GP auf die Kapazitätserweiterung einer Produktionsstätte für Gießharztransformatoren in der Division Transmission in China sowie die Kapazitätserweiterung einer Anlage für die Herstellung von Elektrolyseuren in der Einheit New Energy Business in Deutschland konzentrieren. Im Rahmen des Projektgeschäfts will GP außerdem zur Entwicklungsfinanzierung beitragen und Eigenkapital in ausgewählte Projekte investieren. Im Segment SGRE beziehen sich die geplanten Ausgaben für wesentliche Investitionen auf die Kapazitätserweiterung einer Anlage für die Montage von Gondelverkleidungen für das Offshore-Geschäft in Taiwan.
Grundsätzlich streben wir eine Kapitalstruktur an, die einem soliden Investment-Grade-Rating entspricht. Daher ist unsere Kapitalstruktur, definiert als das Verhältnis von angepasster Nettoliquidität/ Nettoverschuldung zu EBITDA, auf einen Wert von bis zu 1,5 ausgerichtet.
Aufgrund der erwarteten Zyklizität des Projektgeschäfts und eines Aufbaus von Netto-Umlaufvermögen im Zusammenhang mit Großprojekten bei Gas and Power sowie Auszahlungen im Zusammenhang mit Restrukturierungen und der Abspaltung gehen wir für Siemens Energy für das Geschäftsjahr 2021 von einem sehr starken Rückgang des Free Cashflow vor Steuern im Vergleich zum Geschäftsjahr 2020 aus.
Wir gehen davon aus, dass die globale makroökonomische Entwicklung im Geschäftsjahr 2021 gedämpft bleiben wird, wobei die Risiken insbesondere mit geopolitischen und geoökonomischen Unsicherheiten verbunden sind. Unsere Märkte werden in der Regel von Konjunkturzyklen nur begrenzt beeinflusst und unsere Geschäfte, insbesondere unser Dienstleistungsgeschäft, zeichnen sich durch ein hohes Maß an Widerstandsfähigkeit aus. Nichtsdestotrotz beobachten wir mit Besorgnis das Wiederaufleben der COVID-19-Pandemie und zunehmende lokale Lockdowns. In vielen Ländern gelten unsere Geschäftstätigkeiten allerdings als systemkritisch und sind daher von Maßnahmen, die von den Behörden auferlegt werden, ausgenommen.
Wir bestätigen unsere Prognose für das Geschäftsjahr 2021, wie sie auf unserem Kapitalmarkttag am 1. September 2020 und in unserem Prospekt vorgestellt wurde, wo wir von keinen weiteren negativen Auswirkungen der Pandemie ausgehen.
Für Siemens Energy erwarten wir für das Geschäftsjahr 2021 ein nominales Wachstum der Umsatzerlöse im Bereich von 2 % bis 12 %, eine angepasste EBITA-Marge vor Sondereffekten von 3 % bis 5 %, einen sehr starken Anstieg des Gewinn nach Steuern und einen sehr starken Rückgang des Free Cashflows vor Steuern.
Diese Prognose geht von keinen weiteren finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Geschäftsjahr 2021 aus. Wir beobachten daher den jüngsten Anstieg der Neuinfektionen mit Besorgnis und evaluieren geeignete Maßnahmen im Hinblick auf unseren Ausblick.
Von diesem Ausblick ausgenommen sind Belastungen aus rechtlichen und regulatorischen Themen.
Unsere Risikopolitik entspricht unserem Bestreben, den Unternehmenswert zu steigern und dabei angemessene Risiken und Chancen zu steuern und unangemessene Risiken zu vermeiden. Unser Risikomanagement ist ein integraler Bestandteil der Planung und Umsetzung unserer Geschäftsstrategien, wobei unsere konzernweite Risikopolitik durch den Vorstand vorgegeben wird. Entsprechend unserer Organisations- und Verantwortungshierarchie ist das Management der jeweiligen Organisationseinheit dazu verpflichtet, ein Risikomanagementsystem zu implementieren, das auf ihre spezifischen Branchen und Verantwortlichkeiten zugeschnitten ist und dabei den übergreifenden Grundsätzen entspricht.
Das Risikomanagementsystem von Siemens Energy basiert auf einem umfassenden, interaktiven und managementorientierten Enterprise-Risk-Management-Ansatz (ERM-Ansatz), der in die Unternehmensorganisation integriert ist und sich sowohl mit Risiken als auch mit Chancen befasst. Unser ERM-Ansatz basiert auf dem weltweit anerkannten COSO-Standard (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) "Enterprise Risk Management - Integrating with Strategy and Performance" (2017) und dem ISO- (International Organization for Standardization) Standard 31000 (2018) und ist an die Anforderungen von Siemens Energy angepasst. Die Rahmenwerke verknüpfen den ERM-Prozess mit unserer Finanzberichterstattung und unserem internen Kontrollsystem. Sie messen den Aspekten der Unternehmensstrategie, der Effizienz und Effektivität der operativen Geschäftsaktivitäten, der Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung sowie der Einhaltung relevanter Gesetze und Regelungen gleichermaßen Bedeutung bei.
Unser ERM-Prozess zielt auf eine frühzeitige Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Risiken und Chancen ab, die das Erreichen der strategischen, operativen, finanziellen und compliancebezogenen Ziele des Unternehmens in wesentlichem Maß beeinflussen könnten. Der Betrachtungszeitraum beträgt üblicherweise drei Jahre. Wir verfolgen einen Nettorisikoansatz, bei dem die Risiken und Chancen adressiert werden, die nach Durchführung bestehender Kontrollmaßnahmen verbleiben. Unsere interne Revision überprüft die Angemessenheit und Effektivität unseres Risikomanagementsystems. So können, falls Mängel aufgedeckt werden, geeignete Maßnahmen zu ihrer Beseitigung ergriffen werden. Mit den umgesetzten Prozessen und Verfahren soll sichergestellt werden, dass Vorstand und Aufsichtsrat vollständig und zeitnah über wesentliche Risiken informiert werden.
Falls Risiken bereits in der Planung, in Budgets, in der Prognose oder im Konzernabschluss (z. B. in Form einer Rückstellung oder Risikovorsorge) berücksichtigt wurden, sollten sie bereits mit ihren finanziellen Auswirkungen in den Geschäftszielen der einzelnen Einheiten berücksichtigt sein. Als Konsequenz sollten nur zusätzliche Risiken zum gleichen Thema (wie z. B. Abweichungen von Geschäftszielen oder unterschiedliche Risikodimensionen) erfasst werden. Um einen umfassenden Blick auf unsere Geschäftsaktivitäten zu ermöglichen, werden Risiken und Chancen strukturiert identifiziert. Dabei werden Elemente eines Top-down- und eines Bottom-up-Ansatzes kombiniert, um sicherzustellen, dass potenzielle neue Risiken und Chancen auf Managementebene zur Diskussion gestellt und danach bei Relevanz in die Berichterstattung aufgenommen werden.
Die Berichterstattung erfolgt grundsätzlich quartalsweise, wobei der reguläre Berichterstattungsprozess durch eine Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt wird, um kritische Themen rechtzeitig zu eskalieren. Relevante Risiken und Chancen werden aus verschiedenen Perspektiven wie Geschäftszielen, Reputation und regulatorischen Angelegenheiten nach Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit priorisiert. Für alle relevanten Risiken und Chancen werden Verantwortlichkeiten festgelegt. Dabei hängt die Hierarchieebene der Verantwortlichkeit von der Bedeutung des jeweiligen Risikos beziehungsweise der jeweiligen Chance ab. Bezogen auf Risiken umfassen unsere Strategien die folgenden Alternativen: Risiken vermeiden, übertragen, vermindern oder übernehmen. Bezogen auf Chancen ist unsere allgemeine Reaktionsstrategie, sie vollständig zu realisieren.
Zur Überwachung des ERM-Prozesses und um die Integration und Vereinheitlichung bestehender Kontrollaktivitäten im Einklang mit den rechtlichen und operativen Anforderungen weiter voranzutreiben, hat der Vorstand eine Risk Management and Internal Control Organization unter Leitung des Head of Risk Management and Internal Control eingeführt. Um eine aussagekräftige Diskussion auf Konzernebene führen zu können, fasst diese Organisation individuelle Risiken und Chancen, die einen ähnlichen Ursache-Wirkungs-Zusammenhang haben, zu größeren Risiko- und Chancenthemen zusammen. Im Zuge dieser Zusammenfassung kommt es naturgemäß zu einer Mischung von Risiken mit primär qualitativen und Risiken mit primär quantitativen Risikobewertungen. Dementsprechend ist eine rein quantitative Beurteilung von Risikothemen nicht vorgesehen. Thematische Risiko- und Chancenbewertungen bilden dann die Grundlage für die Beurteilung der unternehmensweiten Risiko- und Chancenlage. Der Head of Risk Management and Internal Control berichtet dem Vorstand quartalsweise über Angelegenheiten bezüglich der Umsetzung, Durchführung und Überwachung des Risiko- und internen Kontrollsystems und unterstützt den Vorstand beispielsweise bei der Berichterstattung an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats.
Nachfolgend beschreiben wir Risiken, die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf unsere Geschäfts-, Finanz- (einschließlich Auswirkungen auf Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Cashflows) und Ertragslage sowie unsere Reputation haben können. Die Reihenfolge der dargestellten Risiken innerhalb der vier Kategorien spiegelt die gegenwärtige Einschätzung des relativen Risikoausmaßes für Siemens Energy wider und bietet daher einen Anhaltspunkt für die derzeitige Bedeutung dieser Risiken für uns. Zusätzliche Risiken, die uns derzeit noch nicht bekannt sind, oder Risiken, die wir jetzt noch als unwesentlich einschätzen, können unsere Geschäftsziele und -aktivitäten ebenfalls negativ beeinflussen. Sofern nicht anderslautend angegeben, beziehen sich die nachfolgenden Risiken auf die beiden Segmente, die Gegenstand unserer Berichterstattung sind.
Disruptive Dekarbonisierungstrends - Der Trend zur Dekarbonisierung wird sich wesentlich auf unser Portfolio auswirken, auch wenn die einschlägigen Veränderungen schrittweise über mehrere Jahre oder gar Jahrzehnte hinweg vollzogen werden. Es besteht ein gewisses Risiko, dass die entsprechenden Auflagen infolge von ordnungspolitischen Maßnahmen oder öffentlichem Druck (z. B. CO 2-Steuern, Finanzierungsrestriktionen für Treibhausgas emittierende Technologien, Medienkampagnen) in einem weit kürzeren Zeitfenster vorangetrieben werden und uns dazu zwingen könnten, unsere Strategie und Organisationsstruktur sowie unser Portfolio zu überdenken. Die Produkte, Lösungen und Services, die von den Divisionen Generation und Industrial Applications unseres Segments Gas and Power (GP) angeboten werden, sind - in gewissem Umfang - auf die konventionelle Stromerzeugung mithilfe fossiler Energieträger wie Öl, Gas und Kohle ausgelegt. Die Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen ist aktuell unter Druck geraten, da der vorherrschende Trend in Richtung einer nachhaltigeren Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen oder kohlenstoffneutralen Brennstoffen geht. Es besteht ein gewisses Risiko, dass die Nachfrage nach fossil befeuerten Kraftwerken und der zugehörigen Infrastruktur, einschließlich hochgradig effizienter Gasturbinen, hinter den Prognosen zurückbleibt, weil der Umstieg auf erneuerbare Energien schneller vollzogen wird als erwartet. Die auf sinkende Stromgestehungskosten zurückzuführende Beschleunigung beim Zubau neuer Solar- und Windkraftanlagen könnte dazu führen, dass sich die Nachfrage nach konventioneller Stromerzeugung in manchen Regionen der Welt rückläufig entwickelt. Ferner könnte eine Entwicklung wettbewerbsfähiger Energiespeicherlösungen, die schneller verläuft als erwartet, das Tempo der Umstellung auf erneuerbare Energien vorantreiben, weil damit der Nachteil erneuerbarer Energieträger ausgeglichen werden könnte, dass mit ihnen nicht flexibel auf Schwankungen des Energiebedarfs reagiert werden kann. Diese Trends werden von mehreren Faktoren beeinflusst, die sich unserer Kontrolle entziehen: vor allem durch Eingriffe seitens Regierungen, öffentliche und private Initiativen, die Effizienz und die Kosten von Technologien für erneuerbare Energieträger, den Umstand, dass Investoren und Kreditgeber wählerischer werden und bestimmten Restriktionen unterliegen, sowie durch Konsumentenpräferenzen, die sich beim Thema Energieverbrauch gewandelt haben. Diese Eingriffe und Initiativen sind mehrheitlich darauf ausgelegt, den Klimawandel zu begrenzen. Sollten die dargestellten Entwicklungen zu einem Auftragsrückgang bei den von uns angebotenen Produkten und Lösungen führen, ergeben sich möglicherweise auch weniger Gelegenheiten für den Abschluss entsprechender neuer Serviceverträge. Unser Auftragsbestand könnte beeinträchtigt werden, wenn sich Kunden dazu entschließen, konventionelle Kraftwerke stillzulegen oder Modernisierungsprojekte zu streichen oder aufzuschieben, oder wenn Kunden ihre langfristigen Serviceverträge neu auszuhandeln versuchen, sodass möglicherweise das Vertragsvolumen sinkt oder für uns nachteilige Bedingungen festgeschrieben werden. Im Bereich erneuerbarer Energien bieten wir Windkraftanwendungen durch unser Segment SGRE an. Allerdings sind die in unserem Portfolio verfügbaren Produkte und Services auf dem Gebiet der Solarstromerzeugung oder anderer Technologien für erneuerbare Energien zahlenmäßig begrenzt. Wenn sich der Solarenergiemarkt oder andere Bereiche erneuerbarer Energien dynamischer entwickeln als erwartet, etwa durch weiter rückläufige Subventionen in der Windkraftbranche, kann es keine Garantie dafür geben, dass SGRE die sich daraus ergebenden Herausforderungen erfolgreich bewältigen wird. Auch in diesem Fall könnten sich Auftragsrückgänge nachteilig auf unser Servicegeschäft auswirken. Wir bieten unseren Kunden verschiedene Möglichkeiten, ihren aktuellen Bestand an Technologien für die Stromerzeugung auf Basis fossiler Brennstoffe auf eine kohlenstoffärmere Energiegewinnung umzustellen. Je nach regierungspolitischer Unterstützung und Umsetzung des Rechtsrahmens werden die entsprechenden Märkte gegebenenfalls früher oder später als erwartet anziehen. Wenn wir zu langsam agieren oder wenn es uns nicht gelingt, unser Geschäftsmodell und unser Produktportfolio rechtzeitig (oder überhaupt) auf die konkrete regionale Nachfrage abzustimmen, könnte dies erhebliche nachteilige Auswirkungen auf unsere Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage haben.
Anforderungen aus ESG-Standards - In zunehmendem Maße müssen wir ESG-Standards (Environmental, Social, Governance) einer ökologisch und sozial nachhaltigen Unternehmensführung erfüllen wie auch die damit verbundenen Erwartungen mit Blick auf Umweltbelange (z. B. Klimawandel und Nachhaltigkeit), gesellschaftliche Belange (z. B. Diversität und Menschenrechte) und Belange einer verantwortungsvollen Unternehmensführung (z. B. Berücksichtigung von Arbeitnehmerinteressen im Rahmen von Geschäfts- und Investitionsentscheidungen). Es gelingt uns vielleicht nicht immer, die relevanten Anliegen zu identifizieren und angemessen einzuschätzen, sodass wir die ESG-Standards und die damit verbundenen Erwartungen der Stakeholder oder der Öffentlichkeit u. U. nicht erfüllen, was wiederum dazu führen könnte, dass unsere Reputation Schaden nimmt. Gleichzeitig kann die Einhaltung bestimmter ESG-Standards, insbesondere einschlägiger Umweltstandards, zusätzliche Kosten und Herausforderungen für unsere Geschäftstätigkeit nach sich ziehen. Infolge interner Auflagen von Finanzinstituten bzw. aufgrund von branchenweiten Anforderungen oder politischen Vorgaben für alle Dimensionen der ESG-Standards ergibt sich das Risiko, dass es nicht möglich sein könnte, für bestimmte Projekte oder unsere gesamte Geschäftstätigkeit in ausreichendem Umfang Finanzierungsmittel bereitzustellen bzw. Finanzierungsinstrumente oder Finanzdienstleistungen, etwa in Form von Wertpapieren, Sicherungsinstrumenten oder Versicherungen, von Banken, Versicherungsgesellschaften und anderen Finanzinstituten zu beschaffen. Im Wesentlichen benötigt unser Unternehmen, genau wie die Unternehmen unserer Kunden und Zulieferer, Zugang zu substanziellen Kredit- und Bürgschaftslinien und anderen Finanzierungsinstrumenten. Deshalb könnten unsere Geschäftsaktivitäten beeinträchtigt werden, wenn es uns künftig nicht gelingt, den entsprechenden Kapitalbedarf zu decken, etwa infolge einer wesentlichen Verschlechterung unserer Kreditwürdigkeit oder wenn die Kapitalbeschaffung teurer wird. Ähnlich negative Auswirkungen auf unsere Geschäftsaktivitäten könnten sich ergeben, wenn es unseren Kunden und Zulieferern nicht gelingt, Finanzierungsmittel zu wirtschaftlich tragfähigen Konditionen zu beschaffen. Die ESG-Standards könnten sich negativ darauf auswirken, inwieweit wir Projekte in der Energiebranche, ob mit konventionellen oder erneuerbaren Energieträgern, realisieren können. Wir wurden - und bleiben möglicherweise - mit Protesten konfrontiert, die Klimaschutzaktivisten, Umweltverbände oder andere Interessengruppen gegen unsere Beteiligung an Kohle- oder Öl- und Gasprojekten organisieren. Vor allem, wenn in den Medien breit über solche Proteste berichtet wird, könnte sich dies negativ auf die Bereitschaft wichtiger Stakeholder auswirken, an entsprechenden Projekten mitzuwirken bzw. diese zu unterstützen. Dies wiederum könnte erhebliche negative Auswirkungen auf unser Geschäft, unsere Reputation und unsere Finanz- und Ertragslage haben.
Technologie-/ Portfoliolücke im Vergleich zu den Mitbewerbern - Die Märkte, in denen wir agieren, sind infolge der Einführung innovativer und disruptiver Technologien rasanten und signifikanten Änderungen unterworfen. Unser Geschäftsergebnis wird, wie schon in der Vergangenheit, auch weiterhin maßgeblich davon abhängen, inwieweit wir die sich weiterentwickelnden Bedürfnisse unserer Bestandskunden und potenziellen Neukunden erfüllen können und inwieweit wir in der Lage sind, Veränderungen auf den von uns bedienten Märkten zu antizipieren, uns an diese anzupassen und unsere Kostenbasis entsprechend zu optimieren. Zwar melden wir kontinuierlich neue Patente an und verwalten aktiv unser Portfolio an geistigem Eigentum, um unsere Stellung im Technologiebereich zu sichern, aber es besteht durchaus ein gewisses Risiko, dass es uns nicht gelingen könnte, die Entwicklung eines Portfolios technisch fortschrittlicher Produkte, Services und Lösungen innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens oder überhaupt oder zu Preisen zu bewerkstelligen, zu denen sich unsere Innovationen im Vergleich mit ähnlichen auf dem Markt verfügbaren Produkten, Services und Lösungen als konkurrenzfähig erweisen. Für unser Segment SGRE kommt es besonders darauf an, die Energiegestehungskosten seiner Produkte und seine Kostenbasis zu optimieren, da viele Produkte des Segments erheblichem Preisdruck ausgesetzt sind. Ferner könnte die Wettbewerbsfähigkeit der Onshore-Produkte des SGRE-Segments beeinträchtigt werden, wenn sich die Pläne zur Optimierung des Portfolios verzögern oder die Produkte den Markterwartungen nicht gerecht werden. Die neue Gasturbinenklasse unseres GP-Segments, die sich derzeit in der Entwicklung befindet, ermöglicht es uns vielleicht nicht, vollumfänglich mit dem marktführenden Effizienzlevel unserer Wettbewerber zu konkurrieren, das wiederum für unsere Kunden ein wichtiges Verkaufsargument darstellt. Infolgedessen kann sich dies möglicherweise auch auf unsere Service-Umsatzerlöse auswirken, die zu großen Teilen von der installierten Basis unseres Rotating Equipments abhängen. Das Tempo des Technologiewandels könnte des Weiteren bewirken, dass der wirtschaftliche Lebenszyklus von bestimmten unserer Produkte kürzer ausfällt als erwartet. Zudem besteht das Risiko, dass gewisse Märkte nicht bis zu einer relevanten Größe reifen werden und wir unsere Investitionen dann gegebenenfalls nicht amortisieren können.
Programme für Restrukturierung/ Produktivität - Die Märkte, auf denen wir als globaler Technologieanbieter für den Energie- und Stromsektor agieren, sind von disruptiven Entwicklungen geprägt. Deshalb müssen wir unsere Organisations- und Fertigungsstrukturen modernisieren, damit wir uns den veränderten Marktbedingungen anpassen können, insbesondere etwaigen Marktauf- und -abschwüngen. Gegebenenfalls werden wir auch künftig noch weitere Anpassungen vornehmen müssen. Solche zusätzlichen Restrukturierungen und Produktivitätsprogramme können erforderlich werden, damit wir auf Veränderungen des Produktportfolios oder des Kundenstamms oder auf den Preisdruck am Markt reagieren können. Wenn es uns nicht gelingt, die geplanten gangbaren Maßnahmen für Restrukturierungen, Ergebnisverbesserungen oder Kosteneinsparungen erfolgreich umzusetzen, oder wenn sich mit diesen Maßnahmen nicht die anvisierten Einsparungen erzielen lassen, könnte das erhebliche negative Auswirkungen auf unser Geschäft sowie auf unsere Finanz- und Ertragslage haben. Damit sich mögliche Restrukturierungsprogramme in Reaktion auf Abwärtstrends umsetzen lassen, könnte es bisweilen notwendig werden, in bestimmten Funktionsbereichen Personal abzubauen oder Fertigungsstandorte umzustrukturieren. Dabei müssten wir gegebenenfalls erhebliche Restrukturierungsausgaben tragen (z. B. Abfindungszahlungen), die sich in unserer Ertragslage niederschlagen könnten. Zudem könnte die Geschwindigkeit, mit der wir unsere Unternehmensstrukturen oder die Größe unserer Unterstützungsfunktionen anpassen können, durch arbeitsrechtliche Restriktionen eingeschränkt werden, insbesondere im Vergleich zu gewissen Mitbewerbern. Des Weiteren werden Maßnahmen für Restrukturierungen, Ergebnisverbesserungen und Kosteneinsparungen möglicherweise nicht die angestrebten Ergebnisse erzielen, und ihre Umsetzung kann länger als ursprünglich vorgesehen dauern oder am Ende ganz scheitern, zum Beispiel wegen aufsichtsrechtlicher Anforderungen, die je nach Land variieren. In unserem GP-Segment prüfen wir die Einführung weiterer potenzieller Restrukturierungs- und Optimierungsprogramme. Deshalb wird der Bewertungsprozess weiter fortgesetzt und sich auf die Festlegung des genauen Umfangs und der richtigen Parameter konzentriert. Dies gilt insbesondere für die Strukturoptimierung und die Durchführung von Projekten zur Standortkonsolidierung, Anpassung der Größe von Funktionsbereichen und Eingliederung früherer Akquisitionen und weiterer Maßnahmen, die zum Erreichen unserer Ertragsziele notwendig sind. Unser Segment SGRE investiert immer noch in Integrationstätigkeiten aus dem Zusammenschluss, der zur Gründung der SGRE S.A. geführt hat, etwa im IT-Bereich oder hinsichtlich der Integration von erworbenen Vermögenswerten von Senvion in Europa. Sollte es beim Reagieren auf Abwärtstrends nicht gelingen, potenzielle Restrukturierungsmaßnahmen sowie Produktivitätsprogramme durchzuführen, könnte dies zu Überkapazitäten führen; falls die Umsetzung derartiger Maßnahmen im Fall von Marktaufschwüngen scheitert, kann dies Geschäftseinbußen zur Folge haben. Ferner könnten wir wichtige Mitarbeiter verlieren, wenn wir es nicht schaffen, uns an veränderte Marktbedingungen anzupassen. Streiks und Auseinandersetzungen mit Gewerkschaften und Betriebsräten könnten zu negativen Schlagzeilen und Lieferschwierigkeiten führen. Darüber hinaus könnte sich die öffentliche Kritik an Restrukturierungen negativ auf unser Ansehen auswirken. Wir minimieren diese Risiken, indem wir die Umsetzung der geplanten Maßnahmen genau überwachen, ein striktes Kostenmanagement pflegen und laufende Gespräche mit allen betroffenen Interessengruppen führen. Dies beinhaltet zum Beispiel die aktive Überwachung der Mitarbeiterfluktuation und die Durchführung geeigneter Gegenmaßnahmen. Zudem bringt sich das Management stärker darin ein, aktiv mit den Mitarbeitern im Gespräch zu bleiben.
Markt- und Preisentwicklung - Die globalen Märkte für unsere Produkte, Lösungen und Services sind hart umkämpft. Faktoren wie Preisbildung, Produkt- und Servicequalität, Produktentwicklung und Produkteinführungszeit, Kundenbeziehungen, Finanzierungsbedingungen und die Möglichkeit einer schnellen Anpassung an Veränderungen bei der Marktnachfrage spielen eine wichtige Rolle in diesem Marktumfeld. In manchen Schlüsselmärkten unseres SGRE-Segments gehen die Regierungen zu Auktionsmodellen über, bei denen mehrere miteinander konkurrierende Unternehmen Angebote für Projekte abgeben. Den Zuschlag erhält dann der Anbieter, der den niedrigsten Einstiegspreis für das Projekt vorlegt. Dauerhaft niedrige Ölpreise könnten zu einem Nachfragerückgang bei unseren Öl- und Gasprodukten führen. Darüber hinaus könnte es passieren, dass Länder, die auf hohe Ölpreise angewiesen sind (z. B. Russland) ihre Investitionen in die Energieinfrastruktur zurückfahren und/ oder ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Wir sind mit starken etablierten Wettbewerbern konfrontiert und auch mit aufsteigenden Wettbewerbern aus Schwellenländern. Dort haben viele Mitbewerber ihre Angebote lokal entwickelt und dehnen diese nun weltweit aus. Ferner gibt es Wettbewerber aus neuen Branchen, zum Beispiel aus der Digitalwirtschaft, die gegebenenfalls zukunftsweisendere Produkte oder Lösungen anbieten oder über eine bessere Kostenstruktur verfügen. Manche Industriezweige, in denen wir tätig sind, durchlaufen derzeit einen Prozess der Konsolidierung. Im Zuge dieser Konzentration könnten wir mit einer stärkeren Konkurrenz konfrontiert sein oder unsere Marktstellung könnte sich im Verhältnis zu den Mitbewerbern verändern. Wenn die Nachfrage nach unseren Angeboten infolge einer schwächeren Marktposition sinkt, könnte dies zu einem Bestandsaufbau bei (un)fertigen Erzeugnissen oder einer unerwarteten Preiserosion führen. Unserem SGRE-Segment wird künftig möglicherweise zusätzliche Konkurrenz durch chinesische Hersteller erwachsen, die beschließen könnten, in die globalen Märkte für Windturbinen einzutreten. Dies könnte wiederum dazu führen, dass die Preise sinken und unser SGRE-Segment Marktanteile verliert. Beim Servicegeschäft stehen wir im Wettbewerb mit großen, gut etablierten Marktteilnehmern und nicht zum Kreis der Erstausrüster zählenden Zulieferern, die insbesondere das auf Turbinen ausgelegte Servicegeschäft unseres GP-Segments im Blick haben, das eine wesentliche profitable Umsatzquelle darstellt. Weiter verschärft wird dieses Risiko durch die Tatsache, dass wir einigen Unternehmen das nicht ausschließliche Recht gewähren, bestimmte unserer Produkte in gewissen regionalen Gebieten herzustellen, zu verkaufen und zu warten oder manche unserer Tools zum Schutz geistigen Eigentums oder unserer Konstruktionswerkzeuge für die Entwicklung ihrer eigenen Produkte zu nutzen. Diese Vereinbarungen beruhen auf der Annahme, dass wir Vorteile davon haben, wenn wir über einen Partner auf den betreffenden Märkten aktiv sein können. Sollten wir uns dazu entscheiden, den jeweiligen Markt direkt zu bedienen, könnten wir gezwungen sein, dort mit unserem Partner zu konkurrieren. Einige dieser Entwicklungen würden uns eventuell dazu veranlassen, unsere Strategie und unser Produktportfolio zu überdenken, und es ist keineswegs sicher, dass wir mit einer derartigen Neuauslegung auch wirklich die angestrebten Ergebnisse erzielen. Wenn der Konzern nicht dazu in der Lage ist, effektiv mit den Wettbewerbern zu konkurrieren oder zufriedenstellende Preise mit Kunden auszuhandeln, könnte dies erhebliche nachteilige Auswirkungen auf unsere Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage haben. Wir begegnen diesen Risiken mit verschiedenen Maßnahmen, zum Beispiel BenchmarkingAktivitäten, strategischen Initiativen, Vertriebsinitiativen, der Umsetzung von Produktivitätsmaßnahmen und Projekten zur Erreichung der Zielkosten, Anpassungen bei unseren Standorten, Outsourcing, Fusionen sowie Gemeinschaftsunternehmen, dem Export aus Niedrigkostenländern in preissensitive Märkte und der Optimierung unseres Produkt und Serviceportfolios. Wir überwachen und analysieren kontinuierlich Wettbewerbs-, Markt- und Branchendaten, um ungünstige Entwicklungen des Wettbewerbsumfelds besser voraussehen zu können, anstatt lediglich auf sie zu reagieren.
Politische Instabilität und Konflikte - Da wir als Konzern weltweit tätig sind, hätte die Einführung von Hemmnissen für den freien Handel negative Auswirkungen auf die Produktionskosten und die Produktivität entlang unserer Wertschöpfungsketten. Zudem würde dadurch die Investitionstätigkeit eingeschränkt. Unsere Geschäftsaussichten und die Durchführung der Projekte, mit denen wir beauftragt werden, könnten durch politische Instabilität oder internationale Konflikte beeinträchtigt werden. So könnten wir zur Umplanung, Einschränkung oder Einstellung der Geschäftstätigkeit in geografischen Regionen gezwungen sein, in denen unsere Mitarbeiter, Partner oder Auftragnehmer anderenfalls nicht hinnehmbaren wirtschaftlichen oder persönlichen Gefahren ausgesetzt wären, zum Beispiel wegen laufender oder drohender Unruhen, Terroranschläge oder Kriege. Manche unserer derzeitigen und geplanten Projekte und Serviceaktivitäten sind in Regionen angesiedelt, in denen in dieser Hinsicht ein höheres Risiko besteht, zum Beispiel in Libyen und im Irak. Des Weiteren könnten unsere Geschäftsaussichten oder die Abwicklung unseres Auftragsbestands durch Veränderungen in den politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen beeinträchtigt werden, etwa infolge von Handelskriegen, Strafzöllen, Sanktionen, protektionistischen Maßnahmen oder Boykotten. Wir glauben, dass ein Hauptrisiko in diesem Bereich der schwelende Handelskonflikt zwischen den USA und China ist, der weiter eskalieren könnte. Wir sind bestehenden und möglichen neuen Handelshemmnissen ausgesetzt, die unter Umständen unser Geschäft in China und in den USA erschweren. Auch unsere Geschäftstätigkeit außerhalb von China und den USA könnte infolge der potenziellen Unterbrechungen von Lieferketten beeinträchtigt werden, die sich aus einem solchen Handelskonflikt ergeben könnten, insbesondere in unserem SGRE-Segment. Je nach der politischen und militärischen Gesamtlage und in Abhängigkeit von Sanktionen, die von den USA verhängt werden könnten, werden wir im Irak möglicherweise nicht in der Lage sein, die fünf Jahre umfassende Roadmap für den Irak wie geplant zu realisieren. Dies könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf unsere Ertragslage haben. Ferner bleibt weiterhin unklar, welche Folgen der EU-Austritt des Vereinigten Königreichs haben wird. Wenn es der EU und dem Vereinigten Königreich nicht gelingen sollte, für die Zukunft ein Handelsabkommen mit Handelsbedingungen abzuschließen, die den jetzigen weitgehend gleichen, könnte dies erhebliche nachteilige Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit und unsere Ertragslage haben. Die weltweite Geschäftsaufstellung von Siemens Energy in nahezu allen relevanten Volkswirtschaften, unser umfangreiches Angebot, das unterschiedlichen Geschäftszyklen folgt, und unsere ausgewogene Mischung verschiedenartiger Geschäftsmodelle (z. B. Ausrüstungs-, Komponenten-, System-, Software-, Service- und Lösungsgeschäft) helfen uns, die Folgen ungünstiger Entwicklungen auf einzelnen Märkten auszugleichen.
Pandemien - Als weltweit tätiger Konzern sind wir direkt und - durch unsere Kunden und Zulieferer - indirekt verschiedenen Risiken ausgesetzt, die sich aus weltweiten und lokalen Ausbrüchen von Infektionskrankheiten wie dem aktuellen Ausbruch der COVID-19-Pandemie oder anderen Arten von Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit ergeben oder damit zusammenhängen. Risiken ergeben sich dabei nicht nur durch den unmittelbaren Effekt solcher Krisen, sondern auch infolge von Maßnahmen, die auf die Eindämmung der Krisenfolgen abzielen. Unter anderem sind hier Reiseeinschränkungen, die Verhängung von Quarantänemaßnahmen, längerfristige Schließungen von Arbeitsstätten und Schulen, Ausgangssperren oder sonstige Social-Distancing-Maßnahmen zu nennen, einschließlich der sozialen Folgen entsprechender Maßnahmen. Es gibt keine Garantien dafür, dass solche (Kombinationen von) Maßnahmen effektiv zur Bekämpfung eines Krankheitsausbruchs und der sich daraus ergebenden Auswirkungen eingesetzt werden können. Eine anhaltende Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit aufgrund der mangelnden Effektivität einschlägiger Maßnahmen sowie die Folgen der ergriffenen Gegenmaßnahmen selbst können erhebliche nachteilige Auswirkungen auf unsere Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage haben. Für uns besteht vor allem das Risiko, dass an unseren Produktions- oder Projektstandorten Unterbrechungen auftreten oder diese gar stillgelegt werden bzw. dass Lieferketten unterbrochen werden. Deshalb könnte es uns nicht möglich sein, unsere Verpflichtungen gegenüber unseren Kunden rechtzeitig zu erfüllen, was wiederum Nichtleistungs- und Schadensersatzansprüche gegen uns zur Folge haben könnte. Die Auswirkungen von Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit könnten schwerwiegende Folgen für die Weltwirtschaft wie auch für nationale Volkswirtschaften haben und sogar eine anhaltende Rezession und einen höheren globalen Schuldenstand und damit auch nachteilige Auswirkungen auf die Nachfrage nach unseren Angeboten verursachen.
Technische und qualitätsbezogene Probleme - Bestimmte von uns in der Vergangenheit verkaufte Produkte wiesen Qualitätsprobleme auf (und werden diese möglicherweise auch in Zukunft aufweisen), die auf die Konstruktion, Herstellung oder Inbetriebnahme dieser Produkte oder die darin integrierte Software zurückzuführen sind. Solche Risiken bestehen insbesondere an unseren Standorten der technischen Entwicklung sowie an unseren Fertigungs- und Projektstandorten, die über die ganze Welt verteilt und sowohl organisationsbezogen als auch technisch hochgradig komplex angelegt sind. Ausfälle oder Fehlfunktionen unserer Produkte können sich auf weitere Produkte erstrecken oder ganze Produktionsanlagen oder Werke bzw. komplette Produktlinien, zum Beispiel Gasturbinen, betreffen, die gegebenenfalls schon an Kundenstandorten installiert sind oder deren Installation bereits eingeplant ist. Qualitätsprobleme könnten möglicherweise eine Abschaltung von Kraftwerken, Verzögerungen bei der Inbetriebnahme von Projekten, Sachschäden, von Kunden uns gegenüber erhobene Schadensforderungen und nachteilige Auswirkungen auf unsere Reputation nach sich ziehen. Es gibt keine Garantien, dass unsere Qualitätssicherungsmaßnahmen effektiv genug sein werden, damit wir jedes Qualitätssicherungsproblem rechtzeitig oder überhaupt erkennen und angemessen darauf reagieren können. Dies gilt besonders im Zusammenhang mit neuen Technologien, die sich in der Regel in einer Frühphase der Implementierung befinden und deren Lebensdauer nicht zuverlässig vorhergesagt werden kann, da kaum Betriebsdaten verfügbar sind. Jeder der erläuterten Effekte, Ansprüche, Haftungsfälle oder Reputationsschäden, der zu einer Steigerung der Kosten führen würde, hätte eine erhebliche nachteilige Auswirkung auf unsere Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage.
Nachteilige Ereignisse im Bereich Umwelt, Gesundheit und Sicherheit (Environment, Health and Safety, EHS) - Die meisten Branchen, in denen wir tätig sind, unterliegen einer starken Regulierung. So werden für bestimmte Produktionsprozesse von uns oder unseren Zulieferern bzw. als Inhaltsstoffe von bestimmten unserer Produkte Chemikalien oder andere Substanzen benötigt, für die verschiedene Gesetze und Vorschriften gelten. Ferner müssen wir nicht nur in unseren Produktionsanlagen, sondern unter anderem auch an Projekt- und Kundenstandorten strenge Gesetze und Vorschriften für Gesundheit und Arbeitssicherheit einhalten. Gegenwärtige oder künftige umweltrechtliche, gesundheits- oder sicherheitsbezogene oder sonstige staatliche Regelungen oder deren Änderung könnten eine Anpassung unserer operativen Tätigkeit erfordern und zu einer erheblichen Steigerung unserer operativen Kosten oder Produktionskosten führen. Außerdem sehen wir aufgrund des hohen Risikopotenzials einiger unserer Arbeitstätigkeiten die Gefahr möglicher EHS-Zwischenfälle sowie potenzieller Fälle der Nichteinhaltung von EHS-Vorschriften, die nachteilige Folgen für Siemens Energy und Auftragnehmer des Unternehmens haben und beispielsweise schwere Verletzungen, Strafzahlungen, Reputationsschäden, interne oder externe Untersuchungen sowie Projektverzögerungen nach sich ziehen könnten. Wir könnten ferner mit der Haftung für Schäden oder die Sanierung von Umweltverschmutzungen im Bereich der Anlagen konfrontiert sein, deren Eigentümer oder Betreiber wir sind oder die wir geleast oder konzipiert haben. Weiter verschärft wird dieses Risiko durch die Tatsache, dass viele der von Siemens Energy genutzten Immobilien erworben wurden, als die betreffenden Immobilien vorher bereits industriell genutzt worden waren. Siemens Energy kann somit nicht garantieren, dass die betreffenden Immobilien immer im Einklang mit einschlägigen EHS-Vorschriften betrieben wurden. Das Unternehmen könnte aber trotzdem für die Folgen entsprechender Versäumnisse haftbar gemacht werden. Möglicherweise erleiden wir für ökologische Schäden Verluste, die über die Versicherungssumme hinausgehen oder nicht durch den Versicherungsschutz abgedeckt sind. Die entsprechenden Verluste könnten eine erhebliche nachteilige Auswirkung auf unsere Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage haben.
Risiken in Verbindung mit der Durchführung von Projekten - Wir führen regelmäßig große und komplexe Projekte durch, die einen Wert von mehreren Hundert Millionen Euro oder mehr haben können und deren Durchführung mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann. Solche Verträge werden auf Basis von Ausschreibungswettbewerben vergeben, und häufig sind wir für Konzeption und Bau kompletter schlüsselfertiger Anlagen, einschließlich Windkraftanlagen, verantwortlich. Einige dieser Verträge sind von Natur aus riskant, da wir gegebenenfalls praktisch alle Risiken, die mit der Fertigstellung eines Projekts verbunden sind, und die Gewährleistungsverpflichtungen nach Projektabschluss übernehmen müssen. Dies ist insbesondere bei Projekten mit noch nicht erprobten oder neuen Technologien der Fall, die noch nie zuvor eingesetzt wurden, oder wenn wir Angebote für Projekte in Ländern abgeben, in denen wir nicht oder nur in begrenztem Umfang auf Erfahrungen aus früheren Projekten zurückgreifen können. In bestimmten Fällen tragen wir das Risiko von nicht absehbaren projektbezogenen Änderungen, einem Mangel an wichtigen Personalkräften, Qualitätsproblemen, finanziellen Schwierigkeiten unserer Kunden und/ oder wichtiger Partner, Kostenüberschreitungen oder Vertragsstrafen aufgrund von unerwarteten technologischen oder technischen Problemen, unvorhergesehenen Entwicklungen an den Projektstandorten, unerwarteten Änderungen oder Schwierigkeiten im Bereich der gesetzlichen oder politischen Rahmenbedingungen, Leistungsproblemen in Verbindung mit unseren Zulieferern, Auftragnehmern und Konsortialpartnern oder logistischen Schwierigkeiten. Beim Entwickeln neuer Projekte tätigen wir im Vorfeld regelmäßig Investitionen, die möglicherweise verloren gehen, wenn das Projekt nicht wie geplant oder überhaupt nicht zustande kommt. Das Eintreten von solchen projektspezifischen Risiken, Fehlkalkulationen bei der Planung oder sonstigen unerwarteten Verzögerungen oder Unterbrechungen könnte eine erhebliche Steigerung der Projektkosten nach sich ziehen, negative Folgen für die bei Projekten erzielten Ergebnisse und eine erhebliche nachteilige Auswirkung auf unsere Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage haben. Wenn Projekte scheitern oder verzögert werden, fordern unsere Partner oder Kunden gegebenenfalls Straf- oder Schadensersatzzahlungen. Dies könnte zudem Rechtsstreitigkeiten zur Folge haben. Um solchen Risiken zu begegnen, die mit der Akquise und Erfüllung großer und komplexer Verträge verbunden sind, haben wir eine globale Organisation für Project excellence eingerichtet, die Folgendes festlegen und überwachen soll: einen transparenten Risikoeinschätzungs- und Genehmigungsprozess für die Abgabe von Angeboten, ein Standardmodell für die Projektdurchführung, einen Schulungsplan zur systematischen Verbesserung der Kompetenzen unserer Mitarbeiter im Projektmanagement sowie ein Programm für die kontinuierliche Verbesserung, das auf die aus bisherigen Erfahrungen gewonnenen Erkenntnisse fokussiert ist, damit die Wiederholung von Fehlschlägen verhindert werden kann.
Kritische Versorgungskette - Die Ergebnisse unserer operativen Einheiten hängen von einer zuverlässigen und effektiven Steuerung unserer Versorgungskette für Komponenten, Bauteile und Materialien ab. Kapazitätsbeschränkungen und Lieferengpässe, die auf ein ineffektives Management der Versorgungskette zurückzuführen sind, könnten zu Produktionsengpässen, Lieferverzögerungen und zusätzlichen Kosten führen. Bei der Versorgung mit Vorprodukten, Komponenten und Dienstleistungen sind wir auch auf Fremdanbieter angewiesen. Herstellung, Montage und Funktionsprüfung unserer Produkte durch Dritte können unsere unmittelbaren Möglichkeiten der Einflussnahme auf Qualitätssicherung, Liefertermine und Kosten reduzieren. Unerwartete Preissteigerungen von Komponenten oder Rohmaterialien aufgrund von Marktengpässen oder aus anderen Gründen könnten sich ebenfalls negativ auf unser Ergebnis auswirken. Neben anderen Maßnahmen reduzieren wir das Risiko der weltweit schwankenden Rohmaterialpreise mit verschiedenen Sicherungsinstrumenten. Obwohl wir eng mit unseren Lieferanten zusammenarbeiten, um versorgungsbezogene Probleme zu vermeiden, kann nicht garantiert werden, dass wir in Zukunft nicht in Versorgungsschwierigkeiten geraten. Auch die Marktdynamik kann sich erschwerend darauf auswirken, inwieweit alternative Versorgungsquellen zu vertretbaren Kosten oder überhaupt erschlossen werden können. In der Vergangenheit sind teilweise Engpässe in der Versorgungskette bei Turbinenblättern und -schaufeln aufgetreten, die für den Betrieb unserer Turbinen benötigt werden. Wegen der voraussichtlich geringen Nachfrage nach Turbinen und dem sich daraus ergebenden Preisdruck werden sich unsere Zulieferer möglicherweise nach Kunden aus anderen Branchen umsehen, sodass die Gesamtzahl unserer potenziellen Zulieferer sinken könnte. Die damit verbundenen Engpässe könnten beispielsweise zu Verzögerungen führen oder die Belieferung mit Ersatzteilen unmöglich machen. Dies könnte es uns wiederum erschweren, unsere vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, was wiederum Nichtleistungs- und Schadensersatzansprüche gegen uns zur Folge haben könnte. Zudem müssen viele der Vorprodukte, die wir zur Herstellung unserer Erzeugnisse benötigen, einem Qualifizierungsprozess unterzogen werden, der länger als erwartet dauern könnte, beispielsweise infolge der zunehmenden Komplexität unserer Turbinenblätter und -schaufeln und Elektrolyseure. Wir haben mehrere Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung und Schadensvermeidung eingeführt. Die verstärkte Nutzung von Qualitätsmanagementinstrumenten verbessert die Transparenz, ermöglicht es uns, die Ursachenanalyse zu verstärken, und dient der Vorbeugung. Wir sind mit dem Risiko von Verzögerungen und Unterbrechungen der Versorgungskette als Auswirkungen von Katastrophen konfrontiert, unter anderem auch durch ungünstige Wetterbedingungen oder Brände. Ferner können Cybervorfälle oder finanzielle Probleme oder Insolvenzen von Lieferanten zu Unterbrechungen der Versorgungskette führen, insbesondere wenn es uns nicht gelingt, rechtzeitig alternative Zulieferquellen oder Transportmöglichkeiten zu erschließen. Alternative Zulieferquellen müssen möglicherweise auch dann gefunden werden, wenn es unseren Wettbewerbern gelingt, wichtige Zulieferer zu übernehmen. Wenn solche unerwarteten Entwicklungen innerhalb der Versorgungskette eintreten, könnten beträchtliche Kostensteigerungen und damit erhebliche nachteilige Auswirkungen auf unsere Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage die Folge sein.
Wichtige Fachkräfte - Der Wettbewerb um eine vielfältige und hoch qualifizierte Belegschaft ist in den Branchen und Regionen, in denen wir geschäftlich tätig sind, weiterhin intensiv. Wir benötigen fortwährend hoch qualifizierte Mitarbeiter und sehen überdies die Notwendigkeit, die Vielfältigkeit unserer Belegschaft zu fördern. Unsere Aktivitäten im Bereich konventioneller Energieträger sorgen möglicherweise dafür, dass wir für das Personal, das wir einstellen oder an das Unternehmen binden möchten, weniger attraktiv werden. In Verbindung mit möglicherweise in der Zukunft anstehenden Restrukturierungsplänen könnten sich zudem individuell wahrgenommene Unsicherheiten ergeben. Deshalb besteht das Risiko, dass es uns möglicherweise nicht auf Dauer gelingt, Ingenieure, Talente im Bereich der Digitalisierung, erfahrene juristische und andere qualifizierte Fachkräfte auf allen Ebenen anzuwerben, zu integrieren, weiterzubilden und an das Unternehmen zu binden. Wir begegnen diesem Risiko zum Beispiel mit der Stärkung der Fähigkeiten und Kenntnisse unserer Mitarbeiter im Personal Recruiting und haben eine Strategie definiert, um proaktiv Mitarbeiter mit den notwendigen Fähigkeiten für unsere Geschäfte und Märkte zu suchen. Technologie und Digitalisierung helfen uns, Talente - auch im Hinblick auf die Vielfältigkeit unserer Belegschaft - effektiver zu gewinnen und auszuwählen sowie die Effizienz unserer Prozesse zu verbessern. Außerdem fokussieren wir uns auf eine strukturierte Nachfolgeplanung, Geschlechtervielfalt, Mitarbeiterbindung und Karrieremanagement.
Mängel der Cyber- und Produktsicherheit - Informationstechnologien (IT) sind ein tief verwurzelter Teil unseres Geschäftsportfolios, und wir sind darauf angewiesen, dass sie unterbrechungsfrei und effizient funktionieren. Ferner sind wir bei IT-Services auf Drittanbieter angewiesen. Wir beobachten eine weltweite Zunahme von Bedrohungen für die Cybersicherheit und eine stärkere Professionalisierung im Bereich der Computerkriminalität. Dies stellt ein Risiko für die Sicherheit von Produkten, Systemen und Netzwerken sowie für die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität unserer Daten dar. Unsere IT-Umgebung könnte kompromittiert werden, etwa durch Angriffe auf unsere eigenen Netze oder die unserer IT-Serviceanbieter sowie durch Social Engineering, Datenmanipulationen in kritischen Applikationen und den Verlust kritischer Ressourcen. Es kann nicht garantiert werden, dass mit diesen Maßnahmen, die wir oder unsere IT-Serviceanbieter zum Schutz des unterbrechungsfreien und effizienten Betriebs von IT-Systemen ergreifen, diese Gefahren unter allen Umständen erfolgreich abgewehrt werden können. Solche Angriffe oder Unterbrechungen können sich nachteilig auf unseren Geschäftsbetrieb auswirken. Risiken in Verbindung mit Cyberangriffen auf unsere Produkte und Services können besonders schwerwiegende Konsequenzen haben, da sie häufig Teil kritischer Infrastrukturen sind, bei denen ein begrenzter oder kompletter Funktionsausfall weitreichende Folgen haben kann. So vertreiben wir Produkte und Systeme mit digitalen Funktionen und bieten digitale Lösungen an, zum Beispiel für den per Fernzugriff erfolgenden Betrieb von Ressourcen oder den Vor-Ort-Betrieb, etwa im Bereich Instrumentierung und Steuerung für Kraftwerke. Werden solche Produkte, Systeme und Lösungen kompromittiert oder durch Unterbrechungen beeinträchtigt, unter anderem auch durch beliebige der oben beschriebenen Vorfälle, könnten wir unseren Kunden gegenüber schadensersatzpflichtig werden. Ferner könnte unsere Reputation darunter leiden. Außerdem besteht das Risiko, dass vertrauliche oder private Daten, auch solche von Dritten, durch Datenlecks offengelegt, gestohlen, manipuliert oder anderweitig kompromittiert werden, gegebenenfalls auch durch beliebige der oben beschriebenen Sicherheitsvorfälle. Wenn Informationen bezüglich unserer geistigen Eigentumsrechte durch Datenlecks abfließen oder gestohlen werden, könnte sich dies nachteilig auf unsere Wettbewerbsposition und unsere Ertragslage auswirken. Sollten vertrauliche oder private Daten kompromittiert werden, müssten wir vielleicht außerdem Vertrags- oder Ordnungsstrafzahlungen leisten oder es würden sonstige Sanktionen im Zusammenhang mit Geheimhaltungsvereinbarungen oder Datenschutzgesetzen und -vorschriften verhängt. Cyberangriffe und andere Unterbrechungen könnten ferner dazu führen, dass vorsätzlich ein unrechtmäßiger Zugang zu unseren Standorten oder Systemen erfolgt oder diese vorsätzlich unrechtmäßig verwendet werden. Ebenso könnten Produktionsausfälle und Versorgungsengpässe entstehen. Dies könnte potenziell nachteilige Auswirkungen auf unsere Reputation, unsere Wettbewerbsfähigkeit und unsere Ertragslage haben. Diese Risiken werden dadurch weiter verschärft, dass mögliche Angreifer immer raffinierter vorgehen und häufig aus dem Bereich der organisierten Kriminalität oder sogar von Nationalstaaten unterstützt werden, die Wirtschaftsspionage oder Sabotage betreiben. Wir versuchen, diese Risiken mit einer Reihe von Maßnahmen zu entschärfen, u. a. durch die Schulung von Mitarbeitern, die umfassende Überwachung unserer Netze und Systeme durch Cybersicherheitsteams sowie die Wartung von Back-up- und Sicherheitssystemen wie Firewalls und Virenscannern.
Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten und sonstigen Werten - Ein erheblicher Anteil unserer Bilanzsumme spiegelt den Buchwert der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie den Buchwert sonstiger immaterieller Vermögenswerte wider. Bestimmte Faktoren, u. a. Ergebnisverschlechterungen, ungünstigere Marktbedingungen oder nachteilige Änderungen geltender Gesetze und Vorschriften, könnten zu einer Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sonstiger immaterieller Vermögenswerte führen, sofern sie anhaltend negative Auswirkungen auf unser Geschäft haben. Quantifizierte Wertminderungen müssen unmittelbar als Belastung der Ertragslage erfasst werden. In der Zukunft könnten wir möglicherweise den vollständigen Wert unserer Geschäfts- oder Firmenwerte oder sonstiger immaterieller Vermögenswerte nicht realisieren. Wertminderungen der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sonstiger immaterieller Vermögenswerte könnten erhebliche nachteilige Auswirkungen auf unsere Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage haben und ferner bewirken, dass das Vertrauen wichtiger Stakeholder deutlich leidet.
Nachteilige Entwicklungen auf den Finanz- und Bankmärkten - Da in der Energiebranche gegenwärtig ein enormer Technologiewandel stattfindet, könnte unser künftiger Kapitalbedarf für die Entwicklung und Industrialisierung neuer Produkte sowie für in Zukunft erforderliche Übernahmen, Investitionen und Restrukturierungsmaßnahmen ganz erheblich sein. Inwieweit es uns gelingt, Fremdfinanzierungsmittel, Bürgschaften oder Sicherungsinstrumente von Finanzinstituten zu wirtschaftlich akzeptablen Bedingungen, einschließlich Volumen und Kosten, zu erhalten, könnte von mehreren Faktoren abhängen. Einige davon entziehen sich unserer Kontrolle, etwa die allgemeinen Wirtschaftsbedingungen, die Verfügbarkeit von Krediten bei Finanzinstituten, Zinssätze, Marktvolatilität und -störungen sowie die Geldpolitik und die Finanzmarktregulierung weltweit und in der EU. Ferner könnte eine Verschlechterung der Geschäftsergebnisse, der Finanzlage oder der Bonitätsbewertungen der Siemens Energy AG und/ oder SGRE S.A. zu höheren Finanzierungs- und Absicherungskosten führen sowie zu einer schlechteren Verfügbarkeit von Krediten, Sicherungsinstrumenten und Bürgschaften, einem schlechteren Zugang zu Finanzierungsquellen, zu weiteren wirtschaftlich ungünstigen Bedingungen oder Beschleunigungsklauseln bei Krediten oder der Notwendigkeit der Stellung von Sicherheiten. Ferner werden unser SGRE-Segment und die anderen Konzerngesellschaften von Siemens Energy nach der Großkreditverordnung für Banken im Rahmen des Kreditwesengesetzes als sogenannte Kreditnehmereinheiten behandelt. Eine Verschuldung seitens des SGRE-Segments sowie Verschlechterungen seiner Bonitätsbewertung können deshalb dazu führen, dass es für Siemens Energy insgesamt schwieriger wird, Kredite aufzunehmen oder Zugang zu Sicherungsinstrumenten und Bürgschaften zu erhalten und umgekehrt. Ähnlich negative Auswirkungen auf unsere Geschäftsaktivitäten könnten sich ergeben, wenn es unseren Kunden und Zulieferern nicht gelingt, Finanzierungsmittel zu wirtschaftlich tragfähigen Konditionen zu beschaffen, oder wenn sie oder ihre Kreditgeber unsere Fähigkeit, kapitalintensive Projekte für schlüsselfertige Bauleistungen durchzuführen, aufgrund einer Verschlechterung unserer Finanz- oder Ertragslage oder unserer Bonitätsbewertungen schlechter einstufen. Vor unserer Abspaltung von Siemens profitierten wir von den starken Bonitätsbewertungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Siemens AG, zum Beispiel in Form von Patronatserklärungen seitens der Muttergesellschaft. Mit Blick auf eine ökologisch und sozial nachhaltige Unternehmensführung könnten sich aus den immer strenger werdenden internen, branchenweiten oder politisch verordneten Auflagen für alle Dimensionen der ESG-Standards negative Auswirkungen für die Möglichkeiten von Siemens Energy ergeben, Finanzmittel, Bürgschaften, Sicherungsinstrumente oder sonstige Finanzdienstleistungen von Banken, Versicherungsgesellschaften und anderen Finanzinstituten zu beschaffen. Ferner verlangen Finanzinstitute in Finanzierungsverträgen Erklärungen in Bezug auf die Einhaltung von Sanktionen oder anderen Ausfuhrkontrollmaßnahmen. Wenn Sanktionen und andere Kontrollsysteme betreffende Bestimmungen nicht eingehalten werden, kann sich dies nachteilig auf unsere Finanzierungsmöglichkeiten auswirken. Wir glauben, dass diese Risiken für unsere Tätigkeiten in den Bereichen Öl, Gas und konventionelle Stromerzeugung eine besondere Relevanz aufweisen und die Finanzierung derartiger Projekte erschweren werden. Wenn künftig nicht in ausreichendem Maß Cash flows und Finanzierungsmittel und andere Kreditlinien, etwa Bürgschaften und Sicherungsinstrumente, verfügbar sind, werden wir möglicherweise nicht in der Lage sein, unsere regulären Geschäftsaktivitäten angemessen zu finanzieren, neue Investitionen oder Übernahmen zu realisieren oder unser Tagesgeschäft entsprechend fortzusetzen. Dies könnte wiederum erhebliche nachteilige Auswirkungen auf unsere Wachstumsaussichten, unsere Wettbewerbsposition sowie auf unsere Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage haben. Abschließend kann nicht garantiert werden, dass Siemens Energy dazu in der Lage sein wird, in der Zukunft einen angemessenen Versicherungsschutz zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen aufrechtzuerhalten. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen können durch eine Änderung der versicherungsmathematischen Annahmen, einschließlich der Lebenserwartung und des Abzinsungssatzes, beeinflusst werden. Die tatsächlichen Entwicklungen können von früheren Annahmen abweichen, zum Beispiel infolge veränderter Markt- und Wirtschaftsbedingungen, und somit zu einer Steigerung oder Verringerung der tatsächlichen Verpflichtungen führen. Erhebliche Schwankungen auf den Finanzmärkten oder Veränderungen in der Portfoliostrukturierung der Pensionspläne können im Lauf der Zeit eine erhebliche Erhöhung oder Verringerung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens zur Folge haben. Ein wesentlicher Anstieg der Unterdeckung könnte sich negativ auf unsere Kapitalstruktur sowie unser Rating auswirken und somit die Refinanzierungsmöglichkeiten verringern und die Refinanzierungskosten erhöhen. Sollten sich die rechtlichen Voraussetzungen, denen unsere Pensionsverpflichtungen unterliegen, aufgrund von einschlägigen Gesetzesänderungen verändern, könnten wir künftig neue oder umfangreichere Pensionsverpflichtungen erfüllen müssen. Etwaige Änderungen könnten sich auch negativ auf frühere Berechnungen hinsichtlich unserer Pensionsverpflichtungen auswirken. Des Weiteren könnten wir mit dem Risiko zunehmender Mittelabflüsse konfrontiert sein, wenn lokale Pensionsregelungen eine höhere Mittelausstattung vorsehen. Aufgrund der globalen Reichweite unserer Geschäftstätigkeit wird unsere Ertragslage in erheblichem Maße von Wechselkursschwankungen bei Fremdwährungen beeinflusst. Die größten Zentren unserer Geschäftstätigkeit in den Bereichen Projektdurchführung, technische Planung, Fertigung sowie Forschung und Entwicklung befinden sich in Deutschland, den USA, im Vereinigten Königreich, in Spanien, Dänemark sowie in China; die Vertriebstätigkeiten sind dagegen weltweit verteilt. Folglich fallen die Kosten vorrangig in Euro, US-Dollar, britischen Pfund, dänischen Kronen und chinesischen Yuan an, während die Einnahmen in verschiedenen Währungen erwirtschaftet werden. Deutliche Euro-Wechselkursveränderungen könnten unsere Wettbewerbsposition wesentlich beeinflussen. Zudem sind wir Zins- und Rohstoffpreisschwankungen ausgesetzt. Selbst die zur Minimierung entsprechender Risiken abgeschlossenen Sicherungsgeschäfte können eine gegenteilige Wirkung entfalten. Wechselkurs- oder Zinsschwankungen, negative Entwicklungen auf den Finanzmärkten und geänderte geldpolitische Maßnahmen von Zentralbanken könnten sich deshalb nachteilig auf unsere Finanzergebnisse auswirken. Des Weiteren könnten wir unerwartete Verluste bei Finanzinstrumenten hinnehmen müssen, wenn sich die Bonität unserer Vertragspartner verschlechtert oder wenn diese ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber unseren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nicht (fristgerecht) nachkommen.
Behauptete Compliance-Verstöße - Als diversifiziertes Unternehmen mit globalem Geschäft sind wir unterschiedlichen produkt- und länderbezogenen Regelungen, Gesetzen und Richtlinien ausgesetzt, die unsere Geschäftsaktivitäten und -prozesse beeinflussen. Wir beobachten die politische und regulatorische Lage auf all unseren wichtigen Märkten, um so potenzielle Problembereiche mit dem Ziel zu antizipieren, unsere Geschäftsaktivitäten und -prozesse schnell an sich ändernde Rahmenbedingungen anzupassen. Gleichwohl können sich Änderungen von Regelungen, Gesetzen und Richtlinien nachteilig auf unsere Geschäftsaktivitäten und -prozesse sowie auf unsere Finanz- und Ertragslage auswirken. Verfahren gegen uns oder unsere Geschäftspartner hinsichtlich Korruptions- oder Kartellvorwürfen sowie Vorwürfen betreffend andere Gesetzesverletzungen könnten zu Bußgeldern führen sowie zu Strafen, Sanktionen, gerichtlichen Verfügungen bezüglich künftigen Verhaltens, Gewinnabschöpfungen, zum Ausschluss von der direkten oder indirekten Teilnahme an bestimmten Geschäften, zum Verlust von Gewerbekonzessionen, zu anderen Restriktionen und Rechtsfolgen sowie zu einer negativen Berichterstattung in den Medien. Dementsprechend könnte es unter anderem erforderlich werden, dass wir möglichen Leistungspflichten, einschließlich potenzieller Steuerstrafen, in Zusammenhang mit diesen Untersuchungen und Verfahren nachkommen müssen. Siemens Energy tätigt einen großen Teil des Geschäfts mit Regierungen und staatlichen Unternehmen. Wir sind außerdem an verschiedenen Projekten beteiligt, die von Behörden sowie zwischenstaatlichen und supranationalen Organisationen, etwa multilateralen Entwicklungsbanken, finanziert werden. Anhängige und mögliche künftige Ermittlungen zu Korruptions- oder Kartellvorwürfen oder Vorwürfen betreffend andere Gesetzesverletzungen könnten nachteilige Auswirkungen auf unsere Beziehung mit solchen Partnern haben bis hin zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Ferner könnten dadurch bestehende privatwirtschaftliche Geschäftsbeziehungen sowie unsere Fähigkeit, neue Geschäftspartner für möglicherweise bedeutende strategische Projekte und Transaktionen wie strategische Allianzen, Gemeinschaftsunternehmen oder andere Formen der geschäftlichen Zusammenarbeit zu gewinnen, beeinträchtigt werden. Solche Ermittlungen könnten auch zur Aufhebung einiger unserer bestehenden Verträge führen. Ferner könnten Dritte, einschließlich unserer Wettbewerber, gegen uns Verfahren in erheblichem Umfang einleiten. Darüber hinaus könnten künftige Entwicklungen in laufenden oder potenziellen künftigen Ermittlungen, etwa die Reaktion auf behördliche Ersuchen und die Zusammenarbeit mit den Behörden, die Aufmerksamkeit und die Ressourcen des Managements von anderen Geschäftsangelegenheiten ablenken. Des Weiteren sehen wir uns möglicherweise Compliance-Risiken in Verbindung mit kürzlich erworbenen Geschäften gegenüber, die sich noch im Integrationsprozess befinden. Wir haben, zusätzlich zu anderen Maßnahmen, eine weltweite Compliance-Organisation nach modernstem Standard etabliert, die unter anderem Compliance-Risiko-Reduktionsprozesse, beispielsweise Compliance-Risiko-Bewertungen oder Aktivitäten der internen Revision, durchführt.
Auswirkungen gerichtlicher Verfahren - Siemens Energy ist und wird möglicherweise auch künftig in unterschiedlichen Jurisdiktionen mit verschiedenen Verwaltungsverfahren, Rechtsstreitigkeiten oder Schiedsgerichtsverfahren konfrontiert. Solche Verfahren können unter anderem von oder gegenüber Projektpartnern und Kunden geltend gemachte Ansprüche in Bezug auf Verzögerungen und Unterbrechungen, Nichtleistung sowie Arbeitsstreitigkeiten, kartellrechtliche Angelegenheiten, Produkthaftung, Gewährleistungsansprüche und geistige Eigentumsrechte betreffen. Bedeutung und Ergebnis solcher Verfahren können stark variieren, und viele dieser Fälle könnten erhebliche negative Konsequenzen für uns haben. Diese Verfahren könnten zur Folge haben, dass Siemens Energy zum Beispiel die Zahlung von Vertragsstrafen oder Schadensersatz, einschließlich Strafschadensersatz (Punitive Damages), die Erfüllung anderer Ansprüche sowie Sanktionen, Geldbußen oder Vorteilsabschöpfungen auferlegt werden. Zudem können daraus in Einzelfällen formelle oder informelle Ausschlüsse bei Ausschreibungen oder der Entzug oder die Verweigerung einer Verlängerung der Gewerbe- oder Betriebserlaubnis resultieren. In einigen dieser Rechtsstreitigkeiten oder Verfahren könnten negative Entscheidungen für Siemens Energy ergehen oder behördliche Entscheidungen, Einschätzungen oder Auflagen anders ausfallen als erwartet, was wesentliche Auswirkungen auf unsere Geschäftsaktivitäten sowie die Finanz- und Ertragslage und die Cashflows des Unternehmens haben könnte. Im Fokus der Öffentlichkeit stehende Verfahren könnten zudem die Aufmerksamkeit des Managements ablenken, erhebliche Kosten für Gerichts- und Schiedsverfahren verursachen, für Negativschlagzeilen sorgen und unsere Reputation schädigen. In manchen Fällen könnte unsere Reputation ungeachtet des Verfahrensausgangs und der Begründetheit geltend gemachter Ansprüche Schaden nehmen. Für bestimmte rechtliche Risiken haben wir eine Haftpflichtversicherung in einer Höhe abgeschlossen, die das Management für angemessen und branchenüblich hält. Jedoch könnte Siemens Energy aus Rechtsstreitigkeiten Verluste erleiden, die über die Versicherungssumme hinausgehen oder nicht durch den Versicherungsschutz abgedeckt sind oder etwaige Rückstellungen für Verluste durch Rechtsstreitigkeiten übersteigen.
Weitere Informationen in Bezug auf konkrete Rechtsstreitigkeiten siehe Ziffer 18 Rechtsstreitigkeiten in 2.6 Anhang zum Konzernabschluss.
Die größten Herausforderungen wurden in jeder der vier Kategorien - strategische Risiken, operative Risiken, finanzielle Risiken und Compliance-Risiken - zuerst genannt. Risiken, die aus disruptiven Entwicklungen wie dem Trend in Richtung Dekarbonisierung resultieren, einschließlich der Anforderungen infolge bestimmter ESG-Standards, stellen für uns die größte Herausforderung dar.
Gegenwärtig wurden keine Risiken identifiziert, die entweder einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand unseres Unternehmens gefährden könnten.
Im Rahmen unseres ERM-Ansatzes identifizieren und bewerten wir regelmäßig die Chancen, die sich in unseren zahlreichen Geschäftsfeldern ergeben, und handeln entsprechend. Im Folgenden beschreiben wir unsere wesentlichsten Chancen. Sofern nicht anderslautend angegeben, beziehen sich die Chancen auf alle unsere Organisationseinheiten. Die Reihenfolge der dargestellten Chancen spiegelt die gegenwärtige Einschätzung des relativen Ausmaßes für Siemens Energy wider und bietet daher einen Anhaltspunkt für die derzeitige Bedeutung dieser Chancen für uns. Die beschriebenen Chancen sind nicht notwendigerweise die einzigen, die sich uns bieten. Des Weiteren ist unsere Einschätzung der Chancen Änderungen unterworfen, da sich das Unternehmen, unsere Märkte und Technologien kontinuierlich weiterentwickeln. Es ist auch möglich, dass sich Chancen, die wir heute sehen, niemals verwirklichen.
Realisierung der Value Proposition durch die Abspaltung von Siemens - Vor dem Hintergrund des sich verändernden Marktumfelds unterliegen auch die operativen Anforderungen für das Geschäft von Siemens Energy einem Wandel. Durch die Abspaltung vom Siemens Konzern erhält der Siemens Energy Konzern die erforderliche unternehmerische Flexibilität, den strategischen Fokus und das Geschäftsmodell unmittelbar und kontinuierlich auf diese Veränderungen abzustimmen. Ferner profitieren sowohl der Siemens Konzern als auch der Siemens Energy Konzern von besseren Rahmenbedingungen, um ihre jeweils eigene Strategie umsetzen zu können. Jedes der beiden Unternehmen entwickelt und verfolgt seine eigene unabhängige Strategie, diversifiziert selbstständig die eigenen Geschäftsaktivitäten mit Blick auf Kunden, Technologien, Risiken und Märkte und passt die notwendigen Prozesse noch agiler und gezielter an die sich wandelnden Marktbedingungen an. Zudem kann Siemens Energy auf diesem Weg ein stärker fokussiertes Profil entwickeln. Mithilfe der eigenen regelmäßigen Berichterstattung und Investor-Relations-Arbeit kann das Unternehmen sein Profil und die Wahrnehmung in der breiten Öffentlichkeit besser schärfen und die Marktposition von Siemens Energy während dieser wichtigen Phase des Wandels der weltweiten Energiemärkte transparenter und ausführlicher darstellen. Darüber hinaus profitiert Siemens Energy von der Chance eines direkten Kapitalmarktzugangs und kann so die Vorteile zusätzlicher Finanzierungsquellen für das Geschäft von Siemens Energy erschließen. Siemens Energy kann damit die Gelegenheit nutzen, Finanzmittel unabhängig auf dem Kapitalmarkt zu beschaffen und über den Einsatz dieser Mittel zu entscheiden, ohne die zusätzlichen Genehmigungsanforderungen beachten zu müssen, die es zuvor im breiter aufgestellten Siemens Konzern zu berücksichtigen galt. Des Weiteren kann sich Siemens Energy als unabhängiges Unternehmen stärker auf die identifizierten Kerngeschäftsfelder konzentrieren. Dadurch wird das Investitions- und Risikoprofil der Siemens Energy-Aktie gestärkt. Dies kann wiederum dazu führen, dass neue Anleger angezogen werden, die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Aktien von Siemens investiert hatten.
Digitales Wachstum - Die Chance, Siemens Energy in der Energiebranche als führendes Unternehmen im Bereich Digitalisierung zu positionieren, kann zusätzliches Wachstum über unsere bestehenden Geschäftspläne hinaus ermöglichen, indem wir unser Portfolio digitaler Produkte und Lösungen ausbauen. Wir investieren in erheblichem Umfang in Forschung und Entwicklung, um Innovationen voranzutreiben, die zu nachhaltigen Lösungen für unsere Kunden werden und mit denen wir unsere eigene Wettbewerbsfähigkeit steigern können. Mithilfe unserer Innovationen können wir Antworten auf Megatrends wie Klimawandel, Urbanisierung und Globalisierung finden. Uns werden kontinuierlich neue Patente erteilt und wir verwalten den Bestand unseres geistigen Eigentums aktiv, um unternehmenseigene Technologien entsprechend zu schützen. Zudem entwickeln wir kontinuierlich neue Konzepte und überzeugende neue digitale und datengestützte Geschäftsmodelle. Darüber hinaus sehen wir Chancen, mithilfe von innovativen digitalen Produkten, Services und Lösungen, einschließlich Applikationen für die Optimierung des Energieverbrauchs und den Betrieb hochgradig effizienter Stromnetze sowie skalierbarer Lösungen für die dezentrale und regenerative Energieerzeugung, ein zusätzliches Volumen und zusätzliche Gewinne zu realisieren.
Neue Geschäftsfelder - Disruptive Entwicklungen auf den Energiemärkten, etwa der Trend zur Dekarbonisierung, eröffnen uns die Chance, die Einführung von kohlenstoffärmeren oder -freien Produkten und Lösungen auf dem Energiemarkt zu beschleunigen. Deshalb werden gegenwärtig mehrere neue Geschäftsfelder und -modelle konzipiert, die entsprechend zu großen Geschäftsbereichen aufgebaut werden sollen. Folglich entwickeln wir Produkte entlang der Wertschöpfungskette für Wasserstoff von der H 2-Erzeugung, zum Beispiel Proton-Exchange-Membrane-(PEM-)Elektrolyse (Protonen-Austausch-Membran), über die H 2-Kompression und -Speicherung bis, am Ende der Wertschöpfungskette, zum Wasserstoffverbrauch bei der Nutzung in Brennstoffzellen oder verbesserten H 2-fähigen Gasturbinen. Änderungen an den regulatorischen Rahmenbedingungen, zum Beispiel der "Renewable Energy Directive II" oder dem deutschen EEG ("Erneuerbare-Energien-Gesetz"), oder die Erhöhung des CO 2-Preises tragen zur Förderung von Wasserstoff und anderen erneuerbaren Energieträgern bei. Dadurch wird die Wettbewerbsfähigkeit der Erzeugung von "grünem Wasserstoff" verbessert, der zum Beispiel in der Stahlindustrie, in Raffinerien und anderen energieintensiven Branchen genutzt werden kann, in denen sich der CO 2-Ausstoß nur schlecht verringern lässt. Mit Power-to-X kann Energie aus Regionen, die reich an erneuerbaren Energien sind, in andere Länder exportiert werden, in denen die Energie dann verbraucht wird. Ergänzt wird das Ganze durch Netzdienstleistungen und Energiespeicherlösungen, damit Stromüberschüsse genutzt werden können, typischerweise in Zeiten eines Überangebots variabler erneuerbarer Energien. Die zusätzliche Einführung von synthetischen Kraftstoffen wird der Schlüssel für die Dekarbonisierung des Mobilitätssektors sein, insbesondere für Flugzeuge, Schiffe, Eisenbahnen, Schwerlast-Zugmaschinen und Busse.
Stabilisierung in politisch unruhigen Regionen - Wir beobachten kontinuierlich, inwieweit Aussichten auf eine Verbesserung der geopolitischen Rahmenbedingungen bestehen, die schnell zur Wiederbelebung eines positiveren Investitionsklimas führen könnte, das den Wachstumskurs auf unseren Märkten unterstützt. Zudem könnten Regierungsinitiativen und staatliche Zuschüsse (einschließlich Steuerreformen neben anderen Maßnahmen) zur Erhöhung der Staatsausgaben beitragen (z. B. in Form von Investitionen in die Infrastruktur oder in Digitalisierungsprojekte) und uns schließlich die Gelegenheit bieten, an diesen Marktchancen teilzunehmen und unseren Umsatz und Gewinn zu steigern. Verschiedene Regionen haben derzeit noch immer mit Unruhen und/ oder finanziellen Notlagen und/ oder politischer Instabilität und Konflikten zu kämpfen (z. B. Irak, Libyen, Afghanistan). Eine Stabilisierung in einem dieser Länder eröffnet uns die Chance, uns am Wiederaufbau und an der Errichtung der lokalen Energieinfrastruktur zu beteiligen.
Über die eigene Flotte hinausgehende Erweiterung des Servicegeschäfts - Mit unserem GP-Segment möchten wir die Chance nutzen, das Servicegeschäft über unsere eigene Flotte an Gas- und Dampfturbinen hinaus zu erweitern. Bei unserem Ansatz werden verschiedene Maßnahmen genutzt, zum Beispiel vorhandene Kompetenzen, ähnliche Technologien, Beziehungen zum Verwalten der Versorgungskette, interne Investitionen und eine potenzielle Kooperation mit Drittanbietern oder Aktivitäten im Bereich von Unternehmenszusammenschlüssen und Akquisitionen, die sämtlich zur Steigerung des Marktanteils, der Auftragseingänge und der Marge beitragen. Gleichzeitig möchten wir weitere Wachstumsinitiativen ermöglichen, um spezifische Kundenanforderungen zu erfüllen und unsere eigene Flotte zu schützen.
Geschäftschancen auf dem B2G-(Business-to-Government-) und G2G-(Government-to-Government-)Markt - Wir sehen eine Chance, uns im Bereich des Wiederaufbaus und der Errichtung von Energieinfrastrukturen zu engagieren und uns dazu an gemeinsamen Ausbauprogrammen für die Energieerzeugung (einschließlich erneuerbarer Energien), -übertragung und -verteilung zu beteiligen, die von im staatlichen Besitz oder unter staatlicher Kontrolle befindlichen Versorgungsunternehmen geleitet werden.
Zusammenfassende Darstellung der Chancenlage - Die wesentlichste Chance für Siemens Energy ist die erfolgreiche Realisierung der Wertschaffung durch die Abspaltung von Siemens.
Das übergeordnete Ziel unseres rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems lautet, die Ordnungsmäßigkeit der Finanzberichterstattung im Sinne einer Übereinstimmung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts des Siemens Energy Konzerns sowie des Jahresabschlusses der Siemens Energy AG als Muttergesellschaft mit allen einschlägigen Vorschriften sicherzustellen.
Unser ERM-Ansatz basiert auf dem weltweit anerkannten COSO-Standard (COSO = Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) "Enterprise Risk Management - Integrating with Strategy and Performance" (2017) und dem ISO-(International-Organization-for-Standardization-)Standard 31000 (2018) und ist an die Anforderungen von Siemens Energy angepasst. Die Rahmenwerke verknüpfen den ERM-Prozess mit unserer Finanzberichterstattung und unserem internen Kontrollsystem. Sie messen den Aspekten der Unternehmensstrategie, der Effizienz und Effektivität der operativen Geschäftsaktivitäten, der Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung wie auch der Einhaltung relevanter Gesetze und Regelungen gleichermaßen Bedeutung bei. Unser rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem basiert auf dem ebenfalls von COSO entwickelten und international anerkannten Rahmenwerk "Internal Control - Integrated Framework" (2013). Beide Systeme ergänzen sich gegenseitig.
Unser Management beurteilt zu jedem Geschäftsjahresende die Angemessenheit und Wirksamkeit des eingerichteten Kontrollsystems. Dazu verfügt Siemens Energy über ein standardisiertes Verfahren, nach dem notwendige Kontrollen definiert, nach einheitlichen Vorgaben dokumentiert und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. Dessen ungeachtet gibt es inhärente Beschränkungen hinsichtlich der Wirksamkeit eines jeden Kontrollsystems. Kein Kontrollsystem - auch wenn es als wirksam beurteilt wurde - kann alle unzutreffenden Angaben verhindern oder aufdecken.
Unser Konzernabschluss wird auf Basis eines zentral vorgegebenen konzeptionellen Rahmens erstellt. Dieser umfasst im Wesentlichen einheitliche Vorgaben in Form von Bilanzierungsrichtlinien und einen Kontenplan. Für die Siemens Energy AG und andere nach HGB bilanzierende Gesellschaften des Siemens Energy Konzerns ergänzen verpflichtende HGB-spezifische Regelungen diesen konzeptionellen Rahmen. Es wird fortlaufend analysiert, ob eine Anpassung des konzeptionellen Rahmens aufgrund von Änderungen im regulatorischen Umfeld erforderlich ist. Quartalsweise werden die Rechnungswesenabteilungen über aktuelle Themen und einzuhaltende Termine informiert, die die Rechnungslegung und den Abschlusserstellungsprozess betreffen.
Die Datengrundlage für die Erstellung unserer Abschlüsse bilden die von der Siemens Energy AG und ihren Tochterunternehmen berichteten Abschlussinformationen. Die Erstellung der Abschlussinformationen der meisten unserer Gesellschaften wird durch Shared-Services-Organisationen unterstützt, in zahlreichen Fällen noch immer von Shared-Services-Organisationen der Siemens AG. Darüber hinaus sind weitere Rechnungslegungsaktivitäten, wie Governance und Überwachungstätigkeiten, in der Regel auf regionaler Ebene gebündelt. In bestimmten Fällen, wie der Bewertung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bedienen wir uns der Unterstützung externer Dienstleister. Auf Basis der berichteten Abschlussinformationen wird der Abschluss im Konsolidierungssystem erstellt. Die zur Erstellung des Abschlusses durchzuführenden Schritte werden manuellen wie auch systemtechnischen Kontrollen unterzogen.
Die Qualifikation der in den Rechnungslegungsprozess einbezogenen Mitarbeiter wird durch geeignete Auswahlprozesse und Schulungen sichergestellt. Grundsätzlich, unter Berücksichtigung von Wesentlichkeitserwägungen, gilt das "Vier-Augen-Prinzip"; zudem müssen Abschlussinformationen bestimmte Freigabeprozesse durchlaufen. Weitere Kontrollmechanismen sind Soll-Ist-Vergleiche sowie Analysen der inhaltlichen Zusammensetzung und Veränderungen der einzelnen Posten - sowohl der von Konzerneinheiten berichteten Abschlussinformationen als auch des Konzernabschlusses. Zum Schutz vor nicht autorisiertem Zugriff sind in Übereinstimmung mit unseren Bestimmungen zur Informationssicherheit in den rechnungslegungsbezogenen IT-Systemen Zugriffsberechtigungen definiert. Die oben genannten manuellen und systemseitigen Kontrollmaßnahmen gelten grundsätzlich auch für die Überleitung der International-Financial-Reporting-Standards-(IFRS-)Abschlussinformationen auf den Jahresabschluss der Siemens Energy AG.
Quartalsweise findet ein interner Zertifizierungsprozess statt, bei dem das Management verschiedener Ebenen unserer Organisation - unterstützt durch Bestätigungen des Managements von Einheiten in ihrem Verantwortungsbereich - die Ordnungsmäßigkeit der an die Konzernzentrale von Siemens Energy berichteten Finanzdaten bestätigt und über die Wirksamkeit der entsprechenden Kontrollsysteme berichtet.
Unser börsennotiertes Segment SGRE unterliegt auch den konzernweiten Vorgaben zu unserem rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystem und verantwortet selbst deren Einhaltung. Das Management von SGRE bestätigt dem Vorstand der Siemens Energy AG regelmäßig die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Vollständigkeit, Richtigkeit und Verlässlichkeit der an uns übermittelten Finanzdaten.
Unsere interne Revision beurteilt unter anderem die Integrität unserer Finanzberichterstattung, die Effektivität des Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems sowie die Einhaltung unserer Compliance-Richtlinien. Unser börsennotiertes SGRE-Segment verfügt über eine eigene interne Revisionsabteilung mit einem eigenen jährlichen Prüfungsplan. Prüfungsplanthemen unseres börsennotierten SGRE-Segments, die zugleich Relevanz für unseren Vorstand und Prüfungsausschuss haben, müssen zunächst vom Vorstand und Prüfungsausschuss des SGRE-Segments mandatiert werden. Im Anschluss daran erfolgt die Mandatierung durch unseren Vorstand und Prüfungsausschuss. Die Prüfungshandlungen für diese Prüfungsplanthemen werden grundsätzlich in gemeinsamen Teams unserer und der jeweiligen internen Revisionsabteilung des SGRE-Segments durchgeführt. Sie spiegeln damit das Interesse der Siemens Energy AG und des SGRE-Segments wider. Der Prüfungsausschuss ist zudem in unser Kontrollsystem eingebunden. Er überwacht insbesondere die Rechnungslegung und den Rechnungslegungsprozess sowie die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems. Darüber hinaus bestehen Regeln für rechnungslegungsbezogene Beschwerden.
Der Jahresabschluss der Siemens Energy AG wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) und des deutschen Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.
Die Siemens Energy AG ist die Muttergesellschaft des Siemens Energy Konzerns und agiert als strategische Management-Holdinggesellschaft. Ihre Ergebnisse werden wesentlich durch die Tochtergesellschaften beeinflusst, an denen sie direkt oder indirekt Beteiligungen hält. Die Geschäftsentwicklung der Siemens Energy AG unterliegt grundsätzlich denselben Risiken und Chancen wie die des Siemens Energy Konzerns. Der Ausblick des Konzerns beeinflusst unmittelbar unsere Erwartungen für die Siemens Energy AG. Daher gelten die obigen Erläuterungen für den Siemens Energy Konzern auch für die Siemens Energy AG.
Die Siemens Energy AG wurde als Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet und am 9. August 2016 von der Siemens Beteiligungen Inland GmbH (SBI GmbH) erworben, die zum damaligen Zeitpunkt die Alleingesellschafterin war. Die Siemens AG als Muttergesellschaft der SBI GmbH beschloss, die Rechtsform sowie den Namen der Firma zu Siemens Energy AG zu ändern; die Satzung des Unternehmens wurde entsprechend angepasst. Die neue Firmierung und die geänderte Fassung der Satzung wurden mit der Eintragung in das Handelsregister am 3. April 2020 wirksam.
Mit wirtschaftlicher Wirkung ab 1. April 2020 hat die Siemens AG im Rahmen eines Einbringungsvertrags vom 22. Mai 2020 ihre Kommanditanteile an der Siemens Energy Global GmbH & Co. KG (bis 15. Oktober 2020 "Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG") - in Höhe von 32,98 % der Anteile an der Siemens Energy Global GmbH & Co. KG mit einem anteiligen Betrag von jeweils 1,00 € - und in Höhe von 32,98 % ihrer Anteile an der Siemens Energy Management GmbH (bis 12. Oktober 2020 "Siemens Gas and Power Management GmbH") in die Siemens Energy AG eingebracht. Die SBI GmbH übertrug 12,02 % von Siemens Energy Global GmbH & Co. KG und 12,02 % ihrer Anteile an der Siemens Energy Management GmbH. Als Gegenleistung für diese Anteile erhielten die Siemens AG und die SBI GmbH neue Aktien der Gesellschaft. Der Kapitalerhöhungsbeschluss wurde mit der Eintragung in das Handelsregister am 4. September 2020 wirksam.
Im Zuge der Abspaltung übertrug die Siemens AG - mit Wirkung zum 25. September 2020 und gemäß dem Abspaltungs- und Übernahmevertrag vom 22. Mai 2020 - ihren Anteil in Höhe von 55,00 % an der Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG und ihren Anteil in Höhe von 55,00 % an der Siemens Gas and Power Management GmbH an die Siemens Energy AG als den übernehmenden Rechtsträger bei einer Abspaltung zur Aufnahme gemäß Umwandlungsgesetz (UmwG). Als Gegenleistung gewährte die Siemens Energy AG den Anteilseignern der Siemens AG kostenlos neue Aktien der Siemens Energy AG. Den Anteilseignern der Siemens AG wurde für je zwei Aktien der Siemens AG eine Aktie der Siemens Energy AG gewährt. Die Aktien der Siemens Energy AG stammten aus einer Sachkapitalerhöhung. Die Siemens Energy AG hält 100,0 % der Anteile an der Siemens Energy Global GmbH & Co. KG und der Siemens Energy Management GmbH.
Die Siemens AG sowie deren unmittelbare und mittelbare Tochtergesellschaften halten nach dem Börsengang zusammen mit dem Siemens Pension Trust e. V. einen Anteil von 45 % an der Siemens Energy AG. Die Siemens AG hält eine direkte Beteiligung von 23,08 %, während die SBI GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Siemens AG, weitere 12,02 % an der Siemens Energy AG hält. Weitere 9,90 % der Anteile an der Siemens Energy AG werden vom Siemens Pension Trust e. V. gehalten. Seit dem 28. September 2020 sind die Aktien der Siemens Energy AG an der Frankfurter Börse notiert.
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| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| (in Tsd. €) | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Allgemeine Verwaltungskosten | (188) | (14) |
| Sonstige betriebliche Erträge | 350 | 16 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (40) | - |
| Betriebliches Ergebnis | 122 | 1 |
| Beteiligungsergebnis | 200.252 | - |
| Zinserträge | (9) | (1) |
| Ergebnis der Geschäftstätigkeit | 200.365 | 1 |
| Sonstige Steuern | (350) | - |
| Jahresüberschuss (-fehlbetrag) | 200.015 | 1 |
| Gewinn/ (Verlust) -vortrag | (15) | (16) |
| Einstellung in Kapitalrücklage | (9.243) | - |
| Verrechnung Unterschiedsbetrag aus dem Erwerb eigener Aktien | (190.757) | - |
| Bilanzgewinn (-verlust) | - | (15) |
• Der Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" beinhaltetet die Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Aktienrückkauf in Höhe von 40 Tsd. € (2019: 0 Tsd. €).
• Der Anstieg bei den Erträgen aus Beteiligungen ist im Wesentlichen auf die Entnahme bei der Siemens Energy Global GmbH & Co. KG zurückzuführen.
• Im Zuge des Aktienrückkaufs wurden in entsprechender Anwendung des § 237 Abs. 5 AktG 9.243 Tsd. € vom Jahresüberschuss in die Kapitalrücklage eingestellt. Dies entspricht dem gemäß § 272 Abs. 1a HGB offen vom gezeichneten Kapital abgesetzten Nominalbetrag.
Aktiva
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| 30. Sep. | ||
|---|---|---|
| (in Tsd. €) | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Anlagevermögen | 13.021.313 | - |
| Finanzanlagen | 13.021.313 | - |
| Umlaufvermögen | 38.591 | 189 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 203 | 88 |
| Übrige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 355 | - |
| Flüssige Mittel | 38.033 | 101 |
| Summe Aktiva | 13.059.904 | 189 |
| Passiva | ||
| Eigenkapital | 13.021.328 | 185 |
| Rückstellungen | 158 | - |
| Sonstige Rückstellungen | 158 | - |
| Verbindlichkeiten | 38.418 | 3 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 35 | 3 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 38.383 | - |
| Summe Passiva | 13.059.904 | 189 |
• Der Zuwachs zum Posten der Finanzanlagen resultiert einerseits aus dem oben erwähnten Einbringungsvertrag. Mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. April 2020 erhöhten sich die Finanzanlagen deshalb um 327.076 Tsd. €. Andererseits ergab sich der Zuwachs infolge der Abspaltung von der Siemens AG mit Wirksamkeit zum 25. September 2020, die zu einem Anstieg von 12.694.237 Tsd. € führte.
• Das Eigenkapital erhöhte sich von 185 Tsd. €, um 13.021.143 Tsd. € auf 13.021.328 Tsd. €. Der Anstieg ist auf die Sacheinlagen und die Abspaltung, wie oben erläutert, zurückzuführen. Ein gegenläufiger Effekt ergab sich aus dem Kauf von eigenen Aktien im Wert von 200.000 Tsd. € für künftige aktienbasierte Vergütungsprogramme.
Die Geschäftsentwicklung der Siemens Energy AG unterliegt weitgehend denselben Chancen und Risiken wie die des Siemens Energy Konzerns. Grundsätzlich steht das Risikopotenzial, dem die Siemens Energy AG in Bezug auf ihre Tochtergesellschaften und Beteiligungen ausgesetzt ist, im konkreten Fall in direktem oder indirektem Verhältnis zu ihren jeweiligen Kapitalanteilen 1.7 Bericht über die voraussichtliche Entwicklung. Als Muttergesellschaft des Siemens Energy Konzerns ist die Siemens Energy AG in das konzernweite Risikomanagementsystem einbezogen 1.8.1 Risikomanagement.
Mit Wirksamkeit der Abspaltung ist die Siemens Energy AG die alleinige Kommanditistin der Siemens Energy Global GmbH & Co. KG und hält alle Anteile an der Siemens Energy Management GmbH als alleinige persönlich haftende Gesellschafterin. Im Rahmen dieser Struktur bewirken sämtliche Entnahmen aus der Siemens Energy Global GmbH & Co. KG zugunsten der Siemens Energy AG Beteiligungserträge für die Siemens Energy AG, sofern der beizulegende Zeitwert der Siemens Energy Global GmbH & Co. KG den Buchwert der Beteiligung übersteigt. Ferner könnte sich eine veränderte Bewertung dieser Beteiligungen auf die Vermögens- und Ertragslage der Siemens Energy AG auswirken. Künftig entstehen der Siemens Energy AG Aufwendungen für die Vergütung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat, für Steuerzahlungen, für in Anspruch genommene Finanzierungsmittel sowie für die eigene Holdingorganisation. Des Weiteren erwirtschaftet die Siemens Energy AG Einnahmen durch die Erbringung von Dienstleistungen für andere Konzerngesellschaften.
Aufgrund der Verflechtungen mit den zum Konzern gehörenden Gesellschaften spiegeln sich die allgemeinen Erwartungen für die Siemens Energy AG in der Prognose für den Konzern wider. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Siemens Energy AG hängen von den Ergebnissen ab, die von den Konzerngesellschaften erzielt wurden 1.7 Bericht über die voraussichtliche Entwicklung.
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts 3.4 Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB und wird auf unserer Website unter www.siemens-energy.com/de/de/unternehmen/ investor-relations/corporate-governance.html Deutscher CorporateGovernanceKodex veröffentlicht.
Der Bericht richtet sich nach den Erfordernissen des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB), der deutschen Rechnungslegungsstandards sowie der International Financial Reporting Standards (IFRS). Darüber hinaus enthält der Bericht bereits auf freiwilliger Basis ausgewählte Angaben im Einklang mit den inhaltlichen Anforderungen des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. Dezember 2019.
Dr. Jochen Eickholt und Tim Holt wurden zum 1. April 2020 in den Vorstand berufen, Dr. Christian Bruch und Maria Ferraro zum 1. Mai 2020. Während ihrer Amtszeit 2020 (Zeitpunkt der Bestellung als Vorstand bis 30. September 2020) waren die zum 30. September 2020 amtierenden Vorstandsmitglieder auch Geschäftsführer der Siemens Energy Management GmbH ("Komplementär GmbH"). Mit Ausnahme von Tim Holt, der auch eine Vergütung von Siemens Energy Inc. in den USA erhielt, bezogen die Mitglieder ihre Vergütung für die Amtszeit 2020 von der Komplementär GmbH. Ferner entfällt ein Anteil ihrer Zusagen von Siemens Stock Awards, die zu Beginn des Geschäftsjahrs 2020 gewährt wurden, auf die Amtszeit 2020. Sie erhielten keine zusätzliche Vergütung von der Siemens Energy AG für ihre Aufgaben als Mitglieder des Vorstands. Zum 1. Oktober 2020 wurde die Vergütung der Vorstandsmitglieder von der Komplementär GmbH auf die Siemens Energy AG übertragen. Die Mitglieder des Vorstands, die vom 1. Oktober 2019 bis zum 31. März 2020 im Amt waren, waren Mitarbeiter der Siemens AG und erhielten keine zusätzliche Vergütung für ihre Tätigkeit im Vorstand.
Kapitel 1.10.1 bis 1.10.3 beschreiben die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und der Mitglieder des Aufsichtsrats für die Amtszeit 2020. Kapitel 1.10.4 enthält einen Ausblick auf das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands, das der Hauptversammlung 2021 zur Billigung vorgelegt wird, sowie die Auslegung des Systems im Geschäftsjahr 2021.
Bis zum Abschluss der Abspaltung gehörte die Komplementär GmbH zum Siemens-Konzern. Die den Geschäftsführern der Komplementär GmbH (das heißt den Mitgliedern des Vorstands) gewährte Vergütung richtete sich daher nach den Vergütungsrichtlinien und -praktiken für den oberen Führungskreis des Siemens-Konzerns. Diese Vergütung umfasste erfolgsunabhängig gewährte feste Bestandteile wie Grundvergütung, Nebenleistungen und Versorgungsbeiträge sowie erfolgsabhängige variable Bestandteile wie kurzfristig variable Vergütung (Bonus) und langfristig variable Vergütung (Siemens Stock Awards).
Wegen seiner Aufgaben für das Geschäft von Siemens Energy in Nordamerika erhielt Tim Holt für die Amtszeit 2020 einen Teil seiner Vergütung von Siemens Energy Inc., einer US-amerikanischen Tochtergesellschaft des Unternehmens. Diese Vergütung umfasste 70 % seiner Grundvergütung und seines Bonus sowie Versorgungsbeiträge und Nebenleistungen. Die übrigen 30 % seiner Grundvergütung und seines Bonus sowie ausgewählte Nebenleistungen entfielen auf die Komplementär GmbH.
Während der Amtszeit 2020 erhielt jedes Mitglied des Vorstands eine Grundvergütung von der Komplementär GmbH, die in monatlichen Raten ausgezahlt wurde. Tim Holt erhielt einen Teil seiner Grundvergütung für das Geschäftsjahr 2020 von Siemens Energy Inc., die in zweiwöchigen Raten ausgezahlt wurde.
Für die Amtszeit 2020 erhielten die Mitglieder des Vorstands Nebenleistungen von der Komplementär GmbH. Einige der Tim Holt gewährten Nebenleistungen sind Siemens Energy Inc. zuzuweisen. Der Wert dieser Leistungen belief sich pro Mitglied des Vorstands auf einen Betrag zwischen 20.359 € und 43.868 € und umfasste Kosten für Sachleistungen und andere Nebenleistungen wie die Bereitstellung eines Dienstwagens, Zuschüsse zu Versicherungen, und Lager- und Schulgebühren, einschließlich hierauf anfallende Steuern.
Als Geschäftsführer der Komplementär GmbH hatten die Mitglieder des Vorstands während der Amtszeit 2020 Anspruch auf Teilnahme an der Beitragsorientierten Siemens Altersversorgung ("BSAV") des Siemens-Konzerns. Im Rahmen der BSAV hatte der Aufsichtsrat die Möglichkeit, den Mitgliedern des Vorstands individuelle Beiträge zu gewähren. Im Einklang mit dem Beschluss, für das Geschäftsjahr 2021 Versorgungsentgelte zu gewähren, entschied der Aufsichtsrat, für das Geschäftsjahr 2020 (d. h. einschließlich der Amtszeit 2020) keine Beträge zur BSAV zu gewähren. Gemäß Beschluss des Aufsichtsrats der Siemens Energy AG am 9. November 2020 wurden den Mitgliedern des Vorstands (mit Ausnahme von Tim Holt) Barzahlungen in Höhe von 0,4 Mio. € gewährt.
Da sein Dienstsitz in den USA liegt, nahm Tim Holt an zwei von der Siemens Energy Inc. verwalteten lokalen Altersversorgungsplänen teil, einem steuerlich optimierten Sparplan sowie einem Entgeltumwandlungsplan. Gemäß den Regeln des jeweiligen Plans zahlte Tim Holt Beiträge vom Bruttoeinkommen ein und erhielt Matching-Beiträge von Siemens Energy Inc. während der Amtszeit 2020 in Höhe von 2.625 €.
Maria Ferraro hat eine BSAV-Anwartschaft, die von der Siemens AG bei ihrer Bestellung als Geschäftsführer der Komplementär GmbH transferiert wurde. Ihrem Versorgungskonto wird bis zum Eintritt des Versorgungsfalls jährlich jeweils am 1. Januar eine Zinsgutschrift (Garantiezins) in Höhe von derzeit 0,90 % erteilt. Zum 30. September 2020 betrug der Barwert der Anwartschaft von Maria Ferraro 0,2 Mio. €.
Der Bonus der Vorstandsmitglieder für die Amtszeit 2020 ist an die operative Performance des Siemens-Konzerns und insbesondere des Segments Gas and Power gekoppelt. Auszahlungen an die Mitglieder des Vorstands standen unter dem Vorbehalt, dass Ziele für drei gleich stark gewichtete Komponenten erreicht wurden. Dazu gehörten zwei finanzielle Komponenten sowie individuelle Ziele.
Die beiden finanziellen Ziele werden jeweils anhand einer Kennzahl bewertet: das unverwässerte Ergebnis je Aktie (EPS) der Siemens AG über einen Zeitraum von drei Jahren und die angepasste EBITA-Marge des Siemens-Segments Gas and Power. Diese Kennzahlen stellen operative Managementindikatoren für den Siemens-Konzern dar und werden von der Unternehmensstrategie der Siemens AG abgeleitet.
Darüber hinaus wurden für jedes Vorstandsmitglied individuelle quantitative und qualitative Ziele festgelegt.
Die für jede Komponente festgelegten Ziele können innerhalb einer Bandbreite von 0 % bis 200 % erreicht werden. Die Zielerreichung kann um einen "Siemens-Faktor" angepasst werden, der einen Wert zwischen 0,75 und 1,25 annehmen kann, sodass ein maximaler Auszahlungsbetrag von 250 % des Zielbetrags (Cap) erreicht werden kann. Der Siemens-Faktor berücksichtigt die Performance des gesamten Siemens-Konzerns und gilt grundsätzlich für alle leitenden Angestellten und den obersten Führungskreis des Siemens-Konzerns weltweit. Für die Amtszeit 2020 betrug der Siemens-Faktor 1.

Die folgenden Ziele und Zielerreichungsgrade wurden für das Geschäftsjahr 2020 festgelegt:

Mit Ausnahme des Vorstandsvorsitzenden, Dr. Christian Bruch, wurden den Mitgliedern des Vorstands zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 Siemens Stock Awards (Tranche 2020) in Verbindung mit ihren damaligen Funktionen im Siemens-Konzern zugesagt. Je Siemens Stock Award wird das Anrecht auf eine Aktie von Siemens verliehen. Die Siemens Stock Awards werden nach Ablauf einer Sperrfrist von rund vier Jahren und abhängig vom Grad der Erreichung festgelegter Zielvorgaben erfüllt. Für das Jahr 2020 umfassten diese Ziele die Aktienrendite (TSR) der Siemens AG im Vergleich zu dem Branchenindex MSCI World Industrials (80 %) und die ESG-Ziele (20 %).
Die Anzahl der zugeteilten Stock Awards wird berechnet, indem der Zielbetrag mit der maximal möglichen Zielerreichung von 200 % multipliziert wird. Diese Zahl wird durch den Kurs der Siemens-Aktie zum Zuteilungszeitpunkt dividiert, definiert als der Schlusskurs im Xetra-Handel, abzüglich erwarteter Dividenden während der vierjährigen Sperrfrist ("Zuteilungskurs"). Die vierjährige Sperrfrist beginnt mit der Zuteilung.
Bei seiner Bestellung als Geschäftsführer der Komplementär GmbH erhielt Dr. Christian Bruch eine Barzahlung zur freien Verfügung in Höhe des anteiligen Zielwerts für seine vertraglich vereinbarte Gewährung von Siemens Stock Awards. Die Zielvergütung von Maria Ferraro wurde anlässlich ihrer Bestellung als Geschäftsführer zum 1. Mai 2020 angepasst. Die Zielvergütung von Dr. Jochen Eickholt sowie Tim Holt wurde mit Wirkung zum 1. April 2020 angepasst. Diese Anpassungen umfassten einen höheren Zielwert für Siemens Stock Awards im Vergleich zu dem Zielwert, auf Basis dessen die Gewährung zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 ermittelt wurde. Als anteiligen Ausgleich für diese Differenz wurde Maria Ferraro, Dr. Jochen Eickholt und Tim Holt jeweils ein Barbetrag anstelle von weiteren Siemens Stock Awards gewährt. Die Entscheidung, Barbeträge anstatt Siemens Stock Awards zu gewähren, wurde mit Blick auf die geplante Abspaltung getroffen, in deren Folge sämtliche verfallbare Siemens Stock Awards gemäß den nachstehenden Regelungen abgefunden werden.
Die Mitglieder des Vorstands schieden mit Wirksamwerden der Abspaltung am 25. September 2020 aus dem Siemens-Konzern aus. Gemäß §§ 23, 125 Umwandlungsgesetz wurden die Ansprüche der Vorstandsmitglieder aus der Tranche 2020 der Siemens Stock Awards in bar erfüllt, in Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des Siemens Stock Awards Programm für den Fall, dass das Unternehmen nicht länger im Konsolidierungskreis des Siemens-Konzerns vollkonsolidiert wird. Der Barausgleich für jeden Stock Award entspricht dem Abschlusskurs der Siemens-Aktie im Xetra-Handel an dem Tag, an dem die Abspaltung juristisch vollzogen wurde, abzüglich erwarteter Dividenden bis zum Ende der Sperrfrist. Für die Berechnung des Barausgleichs wird eine Zielerreichung von 100 % angenommen. Die ausstehenden Siemens Stock Awards Tranchen, welche die Tranchen 2020, 2019, 2018 und 2017 umfassen, sowie die Tranchen 2020, 2019 und 2018 des Siemens Share Matching Program werden gemäß den vorstehenden Bedingungen ebenfalls in bar erfüllt.
Vor der Abspaltung wurde den Mitgliedern des Vorstands im Rahmen ihrer Funktion als Geschäftsführer der Komplementär GmbH ein einmaliger Spin-Off Incentive gewährt. Die Zielbeträge betrugen 1.500.000 € für den Vorstandsvorsitzenden, Dr. Christian Bruch, und 750.000 € für alle anderen Vorstandsmitglieder.
Eventuelle Auszahlungen aus dem Spin-Off Incentive waren abhängig von der Erreichung zweier Performance-Kriterien, das Erste hinsichtlich des Abspaltungsergebnisses und das Zweite hinsichtlich der Marktkapitalisierung der Siemens Energy AG während der 120 Tage nach Börsengang.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 9. November 2020 bestätigt, dass das erste Performance-Kriterium verfehlt wurde. Folglich werden keine Auszahlungen aus dem Spin-Off Incentive erfolgen.
Die Gesamtvergütung aller Vorstandsmitglieder für die Amtszeit 2020 beläuft sich gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen auf 8,5 Mio. €.
Die folgenden Tabellen zeigen die die für die Amtsperiode 2020 gewährten Zuwendungen je Vorstandsmitglied. Die geleisteten Zahlungen sind in der Spalte "Zufluss" ausgewiesen.
Die Zielvergütung der kurzfristig variablen Vergütung (Bonus) einschließlich der Unter- und Obergrenzen wird unter "Gewährte Zuwendungen" dargestellt. Die Angaben zu den individuellen Maximalwerten für den Bonus weisen die möglichen Maximalwerte für die Amtszeit 2020 aus, das heißt 250 % des jeweiligen Zielbetrags. Wie oben beschrieben erhielten Mitglieder des Vorstands für die Amtszeit 2020 Barzahlungen anstelle von weiteren Zusagen von Siemens Stock Awards als langfristig variable Vergütung. Der Minimalwert und der Maximalwert für diese Komponente entsprechen daher dem Wert der Barzahlung.
Die Gesamtvergütung in Einklang mit den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen wird unter "Gewährte Zuwendungen" ausgewiesen. Anstelle des Zielbetrags für die kurzfristige variable Vergütung (Bonus) enthält diese Zahl den tatsächlich ausgezahlten Bonus; der Versorgungsaufwand wird nicht mit einbezogen.
Unter "Zufluss" werden die für die Amtszeit 2020 geleisteten Zahlungen und erdienten Ansprüche gezeigt.
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| Dr. Christian Bruch - Vorstandsvorsitzender (Bestellt seit 05/2020) | Gewährte Zuwendungen | Zufluss | |||
|---|---|---|---|---|---|
| (Beiträge in Tsd. €) |
2020 | 2020 (Min.) | 2020 (Max.) | 2020 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Fixe Vergütung | Grundvergütung | 600 | 600 | 600 | 600 |
| Nebenleistungen | 20 | 20 | 20 | 20 | |
| Sonstiges 1 | 3.205 | 3.205 | 3.205 | 3.205 | |
| Summe | 3.825 | 3.825 | 3.825 | 3.825 | |
| Variable Vergütung | Kurzfristige variable Vergütung Bonus 2 | 600 | 0 | 1.500 | 523 |
| Langfristige variable Vergütung Sonstiges 3 | 800 | 800 | 800 | 800 | |
| Summe erfolgsunabhängige/ erfolgsabhängige Vergütung | 5.225 | 4.625 | 6.125 | 5.149 | |
| Versorgungsaufwand 4 | 236 | 236 | 236 | 236 | |
| Gesamtvergütung | 5.461 | 4.861 | 6.361 | 5.385 | |
| Vergütung nach anzuwendenden Rechnungslegungsstandards | |||||
| Erfolgsabhängige Vergütung | Jährliche variable Vergütung Bonus (Auszahlungsbetrag) | 523 | |||
| Gesamtvergütung (HGB) | 5.149 |
1 Dr. Christian Bruch erhielt im Mai 2020 eine einmalige Ausgleichszahlung in Höhe von 3.205.016 €, mit der dem Wert von nicht unverfallbaren Aktienzusagen seines vorherigen Arbeitgebers Rechnung getragen wurde, die infolge seiner Bestellung als designierter Vorstandsvorsitzender von Siemens Energy verfallen sind.
2 Der Zuflussbetrag für den Bonus stellt den Betrag dar, der für die Amtszeit 2020 festgestellt wurde und im Januar 2021 ausgezahlt wird.
3 Anstelle von Siemens Stock Awards für das Geschäftsjahr 2020 erhielt Dr. Christian Bruch im Mai 2020 eine Barzahlung in Höhe von 800.000 €. Dieser Betrag entspricht dem zeitanteiligen Wert des Zielwerts seiner langfristig variablen Vergütung.
4 Der Aufsichtsrat hat beschlossen, für das Geschäftsjahr 2020 Dr. Christian Bruch eine Barzahlung in Höhe von 236.000 € anstelle von einem Beitrag zur BSAV zu gewähren. Der gesamte Wert entfällt auf die Amtszeit 2020.
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| Maria Ferraro - Finanzvorstand (Bestellt seit 05/2020) | Gewährte Zuwendungen | Zufluss | |||
|---|---|---|---|---|---|
| (Beiträge in Tsd. €) |
2020 | 2020 (Min.) | 2020 (Max.) | 2020 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Fixe Vergütung | Grundvergütung | 300 | 300 | 300 | 300 |
| Nebenleistungen | 44 | 44 | 44 | 44 | |
| Sonstiges | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Summe | 344 | 344 | 344 | 344 | |
| Variable Vergütung | Kurzfristige variable Vergütung Bonus 1 | 300 | 0 | 750 | 262 |
| Langfristige variable Vergütung Siemens Stock Awards 2 | 151 | 151 | 151 | 151 | |
| Sonstiges 3 | 252 | 252 | 252 | 252 | |
| Summe erfolgsunabhängige/ erfolgsabhängige Vergütung | 1.047 | 747 | 1.497 | 1.008 | |
| Versorgungsaufwand 4 | 80 | 80 | 80 | 80 | |
| Gesamtvergütung | 1.127 | 827 | 1.577 | 1.089 | |
| Vergütung nach anzuwendenden Rechnungslegungsstandards | |||||
| Erfolgsabhängige Vergütung | Jährliche variable Vergütung Bonus (Auszahlungsbetrag) | 262 | |||
| Gesamtvergütung (HGB) | 1.008 |
1 Der Zuflussbetrag für den Bonus stellt den Betrag dar, der für die Amtszeit 2020 festgestellt wurde und im Januar 2021 ausgezahlt wird.
2 Zu Beginn des Geschäftsjahrs 2020 erhielt Maria Ferraro im Rahmen ihrer damaligen Funktion im Siemens-Konzern eine Siemens Stock Awards-Zuteilung (Tranche 2020). Der beizulegende Zeitwert dieser Zusage betrug 437.874 €. Anteilig entfallen 182.447 € auf die Amtszeit 2020. Mit Wirksamwerden der Abspaltung am 25. September 2020 und dem Ausscheiden aus dem Siemens-Konzern entstand der Anspruch auf eine Barabfindung für alle ausstehenden Aktienzusagen. Für Maria Ferraro entspricht der Wert dieser Barabfindung 362.608 € für die Siemens Stock Awards 2020, wovon 151.087 € auf die Amtszeit 2020 entfallen. Für weitere von der Siemens AG vor der Amtszeit 2020 gewährten Aktienzusagen hat Maria Ferraro Anspruch auf eine Barabfindung in Höhe von 855.315 €. Die Barabfindungen kommen im Geschäftsjahr 2021 zur Auszahlung.
3 Anstelle einer weiteren Gewährung von Siemens Stock Awards für die Amtszeit 2020 erhielt Maria Ferraro im Mai 2020 eine Barzahlung in Höhe von 251.667 €. Dieser Betrag entspricht der zeitanteiligen Differenz des Zielwerts ihrer langfristig variablen Vergütung infolge ihrer Bestellung als Geschäftsführerin der Komplementär GmbH.
4 Der Aufsichtsrat hat beschlossen, für das Geschäftsjahr 2020 Maria Ferraro eine Barzahlung in Höhe von 193.000 € anstelle von einem Beitrag zur BSAV zu gewähren. Vom gesamten Betrag entfallen anteilig 80.417 € auf die Amtszeit 2020.
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| Dr. Jochen Eickholt - Mitglied des Vorstands (Bestellt seit 04/2020) | Gewährte Zuwendungen | Zufluss | |||
|---|---|---|---|---|---|
| (Beiträge in Tsd. €) |
2020 | 2020 (Min.) | 2020 (Max.) | 2020 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Fixe Vergütung | Grundvergütung | 355 | 355 | 355 | 355 |
| Nebenleistungen | 25 | 25 | 25 | 25 | |
| Sonstiges | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Summe | 380 | 380 | 380 | 380 | |
| Variable Vergütung | Kurzfristige variable Vergütung Bonus 1 | 355 | 0 | 888 | 298 |
| Langfristige variable Vergütung Siemens Stock Awards 2 | 205 | 205 | 205 | 205 | |
| Sonstiges 3 | 272 | 272 | 272 | 272 | |
| Summe erfolgsunabhängige/ erfolgsabhängige Vergütung | 1.212 | 857 | 1.744 | 1.155 | |
| Versorgungsaufwand 4 | 126 | 126 | 126 | 126 | |
| Gesamtvergütung | 1.338 | 983 | 1.870 | 1.281 | |
| Vergütung nach anzuwendenden Rechnungslegungsstandards | |||||
| Erfolgsabhängige Vergütung | Jährliche variable Vergütung Bonus (Auszahlungsbetrag) | 298 | |||
| Gesamtvergütung (HGB) | 1.155 |
1 Der Zuflussbetrag für den Bonus stellt den Betrag dar, der für die Amtszeit 2020 festgestellt wurde und im Januar 2021 ausgezahlt wird.
2 Zu Beginn des Geschäftsjahrs 2020 erhielt Dr. Jochen Eickholt im Rahmen seiner damaligen Funktion im Siemens-Konzern eine Siemens Stock Awards-Zuteilung (Tranche 2020). Der beizulegende Zeitwert dieser Zusage betrug 495.517 €. Anteilig entfallen 247.759 € auf die Amtszeit 2020. Mit Wirksamwerden der Abspaltung am 25. September 2020 und dem Ausscheiden aus dem Siemens-Konzern entstand der Anspruch auf eine Barabfindung für alle ausstehenden Aktienzusagen. Für Dr. Jochen Eickholt entspricht der Wert dieser Barabfindung 410.324 € für die Siemens Stock Awards 2020, wovon 205.162 € auf die Amtszeit 2020 entfallen. Für weitere von der Siemens AG vor der Amtszeit 2020 gewährten Aktienzusagen hat Dr. Jochen Eickholt Anspruch auf eine Barabfindung in Höhe von 1.501.586 €. Die Barabfindungen kommen im Geschäftsjahr 2021 zur Auszahlung.
3 Anstelle einer weiteren Gewährung von Siemens Stock Awards für die Amtszeit 2020 erhielt Dr. Jochen Eickholt im Mai 2020 eine Barzahlung in Höhe von 271.908 €. Dieser Betrag entspricht der zeitanteiligen Differenz des Zielwerts seiner langfristig variablen Vergütung infolge der Anpassung seiner Vergütung mit Wirkung ab dem 1. April beziehungsweise 1. Mai 2020.
4 Der Aufsichtsrat hat beschlossen, für den Zeitraum im Geschäftsjahr 2020, als Dr. Jochen Eickholt als Geschäftsführer der Komplementär GmbH bestellt war, ihm eine Barzahlung in Höhe von 189.000 € anstelle von einem Beitrag zur BSAV zu gewähren. Vom gesamten Betrag entfallen anteilig 126.000 € auf die Amtszeit 2020.
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| Tim Holt - Mitglied des Vorstands 1 (Bestellt seit 04/2020) | Gewährte Zuwendungen | Zufluss | |||
|---|---|---|---|---|---|
| (Beiträge in Tsd. €) |
2020 | 2020 (Min.) | 2020 (Max.) | 2020 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Fixe Vergütung | Grundvergütung | 350 | 350 | 350 | 350 |
| Nebenleistungen | 43 | 43 | 43 | 43 | |
| Sonstiges | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Summe | 394 | 394 | 394 | 394 | |
| Variable Vergütung | Kurzfristige variable Vergütung Bonus 2 | 353 | 0 | 882 | 319 |
| Langfristige variable Vergütung Siemens Stock Awards 3 | 255 | 255 | 255 | 255 | |
| Sonstiges 4 | 230 | 230 | 230 | 230 | |
| Summe erfolgsunabhängige/ erfolgsabhängige Vergütung | 1.231 | 878 | 1.760 | 1.198 | |
| Versorgungsaufwand 5 | 3 | 3 | 3 | 3 | |
| Gesamtvergütung | 1.234 | 881 | 1.763 | 1.200 | |
| Vergütung nach anzuwendenden Rechnungslegungsstandards | |||||
| Erfolgsabhängige Vergütung | Jährliche variable Vergütung Bonus (Auszahlungsbetrag) | 319 | |||
| Gesamtvergütung (HGB) | 1.198 |
1 Tim Holt wurden ca. 70 % seiner Grundvergütung, seines Bonus und ausgewählter Nebenleistungen von der Siemens Energy Inc. (USA) in US-Dollar gewährt. Wiederkehrende Zahlungen sind in Euro auf Basis des jeweiligen monatlichen Durchschnittskurses der Europäischen Zentralbank umgerechnet. Ziel- und Zuflussbeträge für den Bonus sind auf Basis des durchschnittlichen Monatsdurchschnittskurses während der Amtszeit 2020 in Euro umgerechnet (1 € = $1,1350).
2 Der Zuflussbetrag für den Bonus stellt den Betrag dar, der für die Amtszeit 2020 festgestellt wurde und im Januar 2021 ausgezahlt wird.
3 Zu Beginn des Geschäftsjahrs 2020 erhielt Tim Holt im Rahmen seiner damaligen Funktion im Siemens-Konzern eine Siemens Stock Awards-Zuteilung (Tranche 2020). Der beizulegende Zeitwert dieser Zusage betrug 615.076 €. Anteilig entfallen 307.538 € auf die Amtszeit 2020. Mit Wirksamwerden der Abspaltung am 25. September 2020 und dem Ausscheiden aus dem Siemens-Konzern entstand der Anspruch auf eine Barabfindung für alle ausstehenden Aktienzusagen. Für Tim Holt entspricht der Wert dieser Barabfindung 509.368 € für die Siemens Stock Awards 2020, wovon 254.684 € auf die Amtszeit 2020 entfallen. Für weitere von der Siemens AG vor der Amtszeit 2020 gewährten Aktienzusagen hat Tim Holt Anspruch auf eine Barabfindung in Höhe von 1.536.605 €. Die Barabfindungen kommen im Geschäftsjahr 2021 zur Auszahlung.
4 Anstelle einer weiteren Gewährung von Siemens Stock Awards für die Amtszeit 2020 erhielt Tim Holt im April 2020 eine Barzahlung in Höhe von 230.000 €. Dieser Betrag entspricht der zeitanteiligen Differenz des Zielwerts seiner langfristig variablen Vergütung infolge der Anpassung seiner Vergütung mit Wirkung ab dem 1. April 2020.
5 Aufgrund seiner Einbindung in lokale Versorgungspläne in den USA wurde Tim Holt keine Barzahlung anstelle eines BSAV-Beitrags gewährt. Im Rahmen dieser Pläne erhielt Tim Holt insgesamt Beiträge im Wert von 93.156 € für das Geschäftsjahr 2020 (Umrechnung von U.S. Dollar in Euro gemäß dem jeweiligen monatlichen Durchschnittskurs), wovon 2.625 € auf die Amtszeit 2020 entfallen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Bestands der von den Mitgliedern des Vorstands gehaltenen Siemens Stock Awards in der Amtszeit 2020. Darüber hinaus wird der gemäß IFRS in der Amtszeit 2020 erfasste Aufwand aus aktienbasierter Vergütung je Vorstandsmitglied aufgeführt.
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| Zusagen Siemens Stock Awards und Matching-Aktien 1 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (Angaben in Stückzahlen) | Bestand am Anfang der Amtszeit 2020 2 | In der Amtszeit gewährt | Anpassung aufgrund ESG-Zielerreichung | In der Amtszeit erdient und erfüllt | In der Amtszeit verfallen | Bestand am Ende der Amtszeit 2020 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zum 30.09.2020 amtierende Vorstandsmitglieder | ||||||
| Dr. Christian Bruch | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Maria Ferraro | 19.702 | 0 | (802) | 18.900 | 0 | 0 |
| Dr. Jochen Eickholt | 27.449 | 0 | (908) | 26.541 | 0 | 0 |
| Tim Holt | 30.885 | 0 | (1.128) | 29.757 | 0 | 0 |
| Summe | 78.035 | 0 | (2.838) | 75.197 | 0 | 0 |
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| Aufwand für aktienbasierte Vergütung (in €) 3 | |
|---|---|
| (Angaben in Stückzahlen) | 2020 |
| --- | --- |
| Zum 30.09.2020 amtierende Vorstandsmitglieder | |
| Dr. Christian Bruch | 0 |
| Maria Ferraro | 325.262 |
| Dr. Jochen Eickholt | 333.332 |
| Tim Holt | 1.603.638 |
| Summe | 2.626.232 |
1 Umfasst Siemens Stock Awards sowie Matching-Aktien gewährt im Rahmen von Mitarbeiter-Aktienkaufprogrammen, an denen Mitarbeiter und Führungskräfte der Siemens AG teilnahmeberechtigt sind.
2 Umfasst 26.510 Siemens Stock Awards und 319 Matching-Aktien gewährt im Geschäftsjahr 2020 (insgesamt 26.829 Stück): Für Maria Ferraro 7.661 Siemens Stock Awards und 319 Matching-Aktien, für Dr. Jochen Eickholt 8.410 Siemens Stock Awards und für Tim Holt 10.439 Siemens Stock Awards.
3 In der Tabelle wird der Aufwand für die Amtszeit 2020 dargestellt. Zusätzlich wurde im Geschäftsjahr 2020 Aufwand für Tim Holt vor der Amtszeit 2020 in Höhe von 25.837 € erfasst. Die aktienbasierte Vergütung für Tim Holt wird durch Siemens Energy als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich und die für Maria Ferraro und Dr. Jochen Eickholt, die als Zusagen der Siemens AG klassifiziert werden, als anteilsbasierte Programme mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert. Der erfasste Aufwand für Tim Holt ist aufgrund der unterschiedlichen bilanziellen Behandlung einer anteilsbasierten Vergütung mit Barausgleich nicht vergleichbar.
Die drei Mitarbeiter der Siemens AG, die in der Amtszeit 2020 (bis zum 25. September 2020) Aufsichtsratsposten innehatten, erhielten für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat keine zusätzliche Vergütung. Die zum 30. September 2020 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats wurden mit Wirkung zum 26. September 2020 bestellt. Da für den 29. September 2020 eine Sitzung des Aufsichtsrats einberufen wurde, erhielten sie für diesen Zeitraum eine zeitanteilige Vergütung. Für die Mitglieder, die an der Sitzung am 29. September 2020 teilnahmen, wurde außerdem ein Sitzungsgeld gezahlt.
Die Vergütungsregeln für den Aufsichtsrat sind in § 12 der Satzung des Unternehmens niedergelegt und werden den Aktionären bei der Hauptversammlung 2021 zur Genehmigung vorgelegt. Die Aufsichtsratsvergütung ist als reine Festvergütung ausgestaltet. Sie trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder Rechnung. Vorsitz, stellvertretender Vorsitz im Aufsichtsrat sowie Vorsitz und Mitgliedschaft im Präsidium, Prüfungsausschuss, Finanz- und Innovationsausschuss sowie im Ausschuss für Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden zusätzlich vergütet.

Jedes Mitglied erhält für die Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats sowie der Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.500 € pro Sitzung. Findet mehr als eine Sitzung am selben Tag statt, erhält ein Mitglied des Aufsichtsrats höchstens 3.000 € Sitzungsgeld pro Tag. Mitglieder des Aufsichtsrats und/ oder von Ausschüssen des Aufsichtsrats, die weniger als ein ganzes Geschäftsjahr im Amt sind, erhalten eine zeitanteilige Vergütung.
Mitgliedern des Aufsichtsrats werden Auslagen, die im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben entstehen, sowie die auf diese Kosten anfallenden Steuern erstattet. Dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats wird darüber hinaus ein Büro mit Sekretariat zur Verfügung gestellt. Ferner kann er eine Fahrbereitschaft in Anspruch nehmen. Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten vom Unternehmen keine Kredite und Vorschüsse.
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| 2020 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Grundvergütung | Zusätzliche Vergütung für Ausschusstätigkeit | Sitzungsgelder | Summe | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Zum 30.09.2020 amtierende Mitglieder des Aufsichtsrats | ||||
| Joe Kaeser (Vorsitzender) | 20.000 | 15.000 | 1.500 | 36.500 |
| Dr. Christine Maria Bortenlänger | 10.000 | 5.000 | 1.500 | 16.500 |
| Sigmar Gabriel | 10.000 | - | 1.500 | 11.500 |
| Geisha Jimenez Williams | 10.000 | - | 1.500 | 11.500 |
| Dr.-Ing. Hubert Lienhard (Stellvertretender Vorsitzender) | 15.000 | 5.000 | 1.500 | 21.500 |
| Hildegard Müller | 10.000 | - | 1.500 | 11.500 |
| Laurence Mulliez | 10.000 | 5.000 | 1.500 | 16.500 |
| Matthias E. Rebellius | 10.000 | - | 1.500 | 11.500 |
| Prof. Dr. Ralf P. Thomas | 10.000 | 10.000 | 1.500 | 21.500 |
| Randy Zwirn | 10.000 | - | 1.500 | 11.500 |
| Summe | 115.000 | 40.000 | 15.000 | 170.000 |
Das Unternehmen unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung für Mitglieder des Aufsichtsrats, Mitglieder des Vorstands und bestimmte Mitarbeiter des Siemens Energy Konzerns. Sie wird jährlich abgeschlossen beziehungsweise verlängert. Die Versicherung deckt das persönliche Haftungsrisiko für den Fall ab, dass der Personenkreis bei Ausübung seiner Tätigkeit für das Unternehmen für Vermögensschäden in Anspruch genommen wird. Mit Wirkung ab ihrer Bestellung als Mitglieder des Vorstands unterliegen sie einem Selbstbehalt, der den Vorgaben des Aktiengesetzes entspricht.
Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands, das ab dem Beginn des Geschäftsjahres 2021 gilt, wird vom Aufsichtsrat festgelegt. Das Präsidium bereitet dem Aufsichtsrat Vorschläge bezüglich des Vergütungssystems vor. Nach Genehmigung durch den Aufsichtsrat wird das Vergütungssystem der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt ("Say on Pay"). Das System wird den Aktionären bei der ersten ordentlichen Hauptversammlung von Siemens Energy am 10. Februar 2021 zur Billigung vorgelegt.
Die folgenden Grundsätze beeinflussen die Ausgestaltung der Vorstandsvergütung:
• Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder soll die Umsetzung der Geschäftsstrategie durch angemessene Incentives fördern.
• Ausrichtung auf eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensführung: Die Vorstandsmitglieder werden dazu angehalten, sich langfristig für das Unternehmen zu engagieren. Deshalb ist ein erheblicher Teil ihrer Gesamtvergütung an die Entwicklung des Siemens Energy Konzerns über einen Zeitraum von mehreren Jahren gebunden.
• Kopplung von Leistung und Vergütung: Die Vergütung des Vorstands sollte der Größe, Komplexität und wirtschaftlichen Lage des Unternehmens Rechnung tragen. Besondere Leistungen sollen angemessen honoriert werden, Zielverfehlungen hingegen zu einer spürbaren Verringerung der Vergütung führen.
Auf Basis dieser Grundsätze entscheidet der Aufsichtsrat über die Struktur, die Höhe und die relative Gewichtung der einzelnen Vergütungsbestandteile. Eine regelmäßige Überprüfung durch den Aufsichtsrat stellt sicher, dass die Höhe der Vergütung angemessen ist. Hierfür werden diverse Kriterien berücksichtigt:

Die Überprüfung erfolgt grundsätzlich auf Basis eines Vergleichs mit anderen deutschen Unternehmen, insbesondere mit den im DAX und MDAX geführten Unternehmen. Daneben berücksichtigt der Aufsichtsrat die Entwicklung der Vorstandsvergütung im Verhältnis zur Vergütung der Belegschaft von Siemens Energy in Deutschland. Bei diesem vertikalen Vergleich ermittelt er das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung der leitenden Angestellten (Vertragsgruppe oberer Führungskreis) und der weiteren Belegschaft (außertarifliche Mitarbeiter und Tarifmitarbeiter).
Die Vorstandsvergütung setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Bestandteilen zusammen und umfasst drei Hauptkomponenten: die Festvergütung (Grundvergütung, Nebenleistungen und Versorgungsleistungen), die kurzfristig variable Vergütung und die langfristig aktienbasierte variable Vergütung. Der Anteil der variablen Vergütung an der Gesamtzielvergütung jedes Vorstandsmitglieds beträgt ungefähr 60 %. Ein erheblicher Teil der variablen Vergütung ist an den mehrjährigen Erfolg sowie an den Aktienkurs von Siemens Energy gekoppelt, sodass die Vorstandsvergütung mit der langfristigen, nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens verknüpft ist.
Die Maximalvergütung für ein Geschäftsjahr wird gemäß §87a AktG pro Vorstandsmitglied im System der Vorstandsvergütung verankert. Ab Geschäftsjahr 2021 beträgt die Maximalvergütung für den Vorstandsvorsitzenden 9.950.000 € und für die weiteren Mitglieder des Vorstands jeweils 4.950.000 €.
Die Share Ownership Guidelines sind ein weiterer zentraler Bestandteil des Vergütungssystems. Sie verpflichten die Mitglieder des Vorstands, ein Vielfaches ihrer Grundvergütung dauerhaft in Siemens Energy-Aktien zu halten und weitere Aktien zu erwerben, wenn ihr Bestand den vorgeschriebenen Betrag unterschreitet.

Grundsätzlich wird die Vorstandsvergütung in Euro festgelegt. Der Aufsichtsrat kann jedoch eine Vergütung in lokaler Währung für Vorstandsmitglieder festlegen, deren hauptsächlicher Dienstsitz oder dauerhafter Wohnsitz außerhalb der Eurozone liegt. Die Vergütung des Vorstandsmitglieds Tim Holt, dessen hauptsächlicher Dienstsitz in den USA liegt, wird in Euro festgelegt. Zu Beginn jedes Geschäftsjahres werden die Euro-Beträge für sein Grundgehalt, den Zielbetrag des Bonus und ausgewählte Nebenleistungen in US-Dollar umgerechnet. Dabei wird der durchschnittliche Wechselkurs des der Sitzung des Aufsichtsrats vorangehenden Monats zugrunde gelegt, bei der die Höhe der Vergütungen für das nächste Geschäftsjahr festgelegt wird. Für das Geschäftsjahr 2021 beträgt der relevante Wechselkurs 1,00 € = 1,1828 US$.
Jedes Vorstandsmitglied erhält für die Ausübung des Vorstandsmandats eine Grundvergütung. Diese wird in zwölf monatlichen Raten ausgezahlt. Für Vorstandsmitglieder mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands kann die Häufigkeit der Zahlungen in Einklang mit lokalen Gepflogenheiten abweichen. Die jährliche Grundvergütung für das Geschäftsjahr 2021 beträgt:
• 1.440.000 € für den Vorstandsvorsitzenden, Dr. Christian Bruch,
• 720.000 € für Maria Ferraro und Dr. Jochen Eickholt und
• 720.000 € für Tim Holt
(851.616 US$ bei 1,00 € = 1,1828 US$)
Mitglieder des Vorstands erhalten Nebenleistungen in Einklang mit der üblichen Praxis im Markt. Solche Nebenleistungen umfassen beispielsweise die Gestellung eines Dienstwagens, Zuschüsse zu Versicherungen, Erstattung von Steuerberatungskosten sowie von Wohnungs- und Umzugskosten bei der Erstberufung oder bei einem Wechsel des hauptsächlichen Arbeitsorts, einschließlich der gegebenenfalls hierauf unternehmensseitig übernommenen Steuern.
Der Aufsichtsrat legt vor Beginn eines Geschäftsjahres für jedes Mitglied des Vorstands den maximalen Geldwert von Nebenleistungen als Prozentsatz der Grundvergütung fest. Liegt der Wohnsitz eines Vorstandsmitglieds außerhalb seines oder ihres Heimatlands, kann der Aufsichtsrat einen zusätzlichen Betrag festlegen, um den der maximale Geldwert von Nebenleistungen erhöht wird, um zusätzlichen Kosten Rechnung zu tragen (zum Beispiel Erstattung für Steuern in mehreren Ländern).
Für das Geschäftsjahr 2021 hat der Aufsichtsrat einen maximalen Geldwert von 8 % der Grundvergütung festgelegt. Für Tim Holt können zusätzliche Leistungen in Verbindung mit Wohnsitz im Ausland einschließlich hierauf anfallende Steuern bis zu einer Höhe von maximal 400.000 € gewährt werden. Der Aufsichtsrat hat zusätzlich beschlossen, mit Maria Ferraro einzelvertraglich vereinbarte Leistungen, die die Gesellschaft von der Komplementär GmbH übernommen hatte, von einer Berücksichtigung unter dem maximalen Geldwert auszuschließen. Diese umfassen die Übernahme von Schulgebühren, Lagerkosten und Steuerberatungskosten für einen Zeitraum von ungefähr zwei Jahren, beginnend im Mai 2020.
Die Mitglieder des Vorstands können in einen Versorgungsplan eingebunden werden, im Rahmen dessen das Unternehmen Beiträge - die als fester Betrag in Euro definiert werden - zahlt, die ihren persönlichen Versorgungskonten gutgeschrieben werden. Der Aufsichtsrat entscheidet jedes Jahr unter Berücksichtigung der Angemessenheit im Markt, ob und in welcher Höhe Beiträge gewährt werden. Der Aufsichtsrat kann entscheiden, anstelle eines Beitrags zur Altersversorgung einen Barbetrag zur freien Verfügung zu zahlen ("Versorgungsentgelt").
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| Anspruch | Vollendung des 62. Lebensjahrs |
| Unverfallbarkeit | Grundsätzlich gemäß gesetzlichen Vorschriften des Betriebsrentengesetzes |
| Auszahlung | Zwölf Jahresraten; weitere Auszahlungsvarianten sind auf Antrag möglich: geringere Anzahl Raten, Einmalbetrag sowie Verrentung mit/ ohne Hinterbliebenenleistung sowie Kombinationen der genannten Auszahlungsvarianten |
| Garantieverzinsung | Bis zum Eintritt eines Versorgungsfalls jährliche garantierte Zinsgutschrift auf Versorgungskonto (aktuell: 0,9 %) |
| Invalidität/ Tod | Risikoschutz bei Eintritt des Versorgungsfalls vor Vollendung des 60. Lebensjahrs infolge von Invalidität oder Tod durch Gutschrift von zusätzlichen jährlichen Beiträgen für die Jahre zwischen dem Versorgungsfall und der Vollendung des 60. Lebensjahrs |
Für Vorstandsmitglieder mit Dienstsitz außerhalb Deutschlands können andere Versorgungsregelungen gelten, um lokale Steuervorschriften zu erfüllen.
Für das Geschäftsjahr 2021 wurde allen Mitgliedern des Vorstands ein Versorgungsentgelt anstelle von Beiträgen zur Altersversorgung gewährt. Die Beträge wurden wie folgt festgelegt:
• 500.000 € für den Vorstandsvorsitzenden, Dr. Christian Bruch,
• 250.000 € für Maria Ferraro, Dr. Jochen Eickholt und Tim Holt
Tim Holt nimmt außerdem an lokalen Altersversorgungsplänen in den USA teil. Der Wert der Beiträge, die das Unternehmen für Herrn Holt zu diesen Plänen leistet, wird mit dem Versorgungsentgelt verrechnet.
Ein erheblicher Teil der Vergütung der Vorstandsmitglieder ist an die Jahresperformance von Siemens Energy gekoppelt (Bonus). Der Zielbetrag des Jahresbonus für das Geschäftsjahr 2021 beträgt:
• 1.440.000 € für den Vorstandsvorsitzenden, Dr. Christian Bruch,
• 720.000 € für Maria Ferraro und Dr. Jochen Eickholt und
• 720.000 € für Tim Holt
(851.616 US$ bei 1,00 € = 1,1828 US$)
Wie hoch der Bonus letztlich ausfällt, hängt von der Erreichung finanzieller und nicht-finanzieller Ziele ab; insgesamt ist der Auszahlungsbetrag jedoch auf 150 % des Zielbetrags (Cap) beschränkt. Die Ziele werden in drei gleichgewichtete Komponenten unterteilt: angepasste EBITA-Marge vor Sondereffekten, Kapitalrendite (Return on Capital Employed; ROCE) und individuelle Ziele. Angepasste EBITA-Marge vor Sondereffekten und ROCE spiegeln die kurzfristige finanzielle Entwicklung des Siemens Energy Konzerns wider.

Mit Blick auf die individuellen Ziele wählt der Aufsichtsrat zu Beginn des jeweiligen Geschäftsjahrs zwei bis vier Ziele aus. Die folgenden individuellen Ziele wurden für den Bonus für das Geschäftsjahr 2021 festgelegt:

Die Zielwerte für das Geschäftsjahr 2021, die einer Zielerreichung von 0 %, 100 % und 150 % für die angepasste EBITA-Marge vor Sondereffekten und ROCE entsprechen, und ihre tatsächliche Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2021 sowie die tatsächliche Zielerreichung für individuelle Ziele werden im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 angegeben.
Zu Beginn eines Geschäftsjahrs werden den Mitgliedern des Vorstands als langfristig variable aktienbasierte sogenannte Stock Awards gewährt. Je Stock Award wird das Anrecht auf den Erhalt einer Siemens Energy-Aktie verliehen. Die Stock Awards werden nach Ablauf einer Sperrfrist von rund vier Jahren und vorbehaltlich der Erreichung festgelegter Zielvorgaben erfüllt. Der jährliche Zielwert einer Stock Award-Zuteilung wird vertraglich mit jedem Vorstandsmitglied vereinbart. Der jährliche Zielbetrag der langfristig variablen aktienbasierten Vergütung für das Geschäftsjahr 2021 beträgt
• 1.920.000 € für den Vorstandsvorsitzenden, Dr. Christian Bruch,
• 960.000 € für Maria Ferraro und Dr. Jochen Eickholt und
• 960.000 € für Tim Holt
(Gewährung in Euro; keine Umrechnung in US$).

Die Anzahl der zuzuteilenden Stock Awards wird berechnet, indem der maximal mögliche Grad der Zielerreichung - 200 % - mit dem Zielbetrag multipliziert und diese Zahl durch den Kurs der Siemens Energy-Aktie im Xetra-Handel zum Zuteilungszeitpunkt dividiert wird, abzüglich der geschätzten Dividenden während der rund vierjährigen Sperrfrist ("Fair Market Value"). Am Ende der Sperrfrist haben die Mitglieder des Vorstands Anspruch auf Erhalt einer Siemens Energy-Aktie je Stock Award. Die finale Anzahl der Stock Awards richtet sich nach der Erreichung der folgenden Ziele während des Performance-Zeitraums:
• Aktienrendite (engl. Total Shareholder Return; kurz TSR): Der TSR drückt die Veränderung des Werts einer Aktie in einem bestimmten Zeitraum (in diesem Fall vier Jahre) einschließlich in diesem Zeitraum ausgeschütteter Dividenden aus. Der TSR von Siemens Energy wird mit dem entsprechenden TSR von zwei Branchenindizes internationaler Unternehmen verglichen, dem STOXX Global 1800 Industrial Goods and Services (70 %) und dem MVIS US Oil Services 25 (30 %) beziehungsweise vergleichbarer Nachfolgeindizes.
• Ergebnis je Aktie (engl. Earnings per Share; kurz EPS): Das Ergebnis von Siemens Energy wird am durchschnittlichen Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Aktivitäten des Siemens Energy Konzerns über die vier Geschäftsjahre während der Sperrfrist gemessen.
• Umwelt, Soziales und Governance (engl. Environmental, Social & Governance; kurz ESG): Es werden drei nicht-finanzielle Ziele ausgewählt, welche die strategischen ESG-Prioritäten von Siemens Energy widerspiegeln. Diese Ziele sind Teil der regelmäßigen Nachhaltigkeitsberichterstattung des Unternehmens.
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| Zielsetzung | Performancemessung | |
|---|---|---|
| TSR | Wenn der TSR von Siemens Energy während des Performance-Zeitraums: | Für Siemens Energy und die Vergleichsindizes wird der TSR gemessen, indem der durchschnittliche Wert des Index für die Rendite zum Monatsende über die ersten zwölf Monate des Performance-Zeitraums mit dem durchschnittlichen Index für die Rendite zum Monatsende über die folgenden 36 Monate verglichen wird. Nachdem eine Veränderung des TSR für Siemens Energy und die Vergleichsindizes ermittelt wird, erfolgt ein Vergleich der TSR von Siemens Energy mit dem TSR des jeweiligen Index. |
| • den Vergleichsindex um 20 Prozentpunkte oder mehr übertrifft, beträgt die Zielerreichung 200 % | ||
| • dem des Vergleichsindex entspricht, beträgt die Zielerreichung 100 % | ||
| • den des Vergleichsindex um 20 Prozentpunkte oder mehr unterschreitet, beträgt die Zielerreichung 0 % Eine Zielerreichung zwischen diesen Werten wird durch lineare Interpolation ermittelt. | ||
| EPS | Der Aufsichtsrat legt zum Beginn einer Stock Awards-Tranche einen Zielwert für das durchschnittliche EPS aus fortgeführten Aktivitäten in den vier Jahren der Sperrfrist sowie EPS-Werte, die einer Zielerreichung von 0 % und 200 % entsprechen, fest. | Die Zielerreichung für die EPS-Komponente wird durch den Vergleich des tatsächlichen Werts mit dem zu Beginn der Tranche festgelegten Zielkorridor ermittelt. |
| ESG | Der Aufsichtsrat legt zum Beginn einer Stock Awards-Tranche bis zu drei Kennzahlen für die ESG-Komponente fest. Diese KPIs können gleich stark gewichtet sein oder der Aufsichtsrat kann jedem eine höhere oder niedrigere Gewichtung geben. Der Aufsichtsrat legt Ziele für jede Kennzahl fest, die bis zum Ende des Performance-Zeitraums erreicht werden müssen, sowie Werte, die einer Zielerreichung von 0 % und 200 % entsprechen. | Nach dem Ende des Performance-Zeitraums wird für jede Kennzahl die Zielerreichung ermittelt. Die Gesamtzielerreichung entspricht dem gewichteten Durchschnitt der Zielerreichung für jede ESG-Kennzahl. |
Die folgenden ESG-Ziele wurden für die Stock Awards-Tranche 2021 ausgewählt:
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| Zielbestimmung | Gewichtung | |
|---|---|---|
| Umwelt | Dekarbonisierungsziel auf Basis von CO 2-Emissionen - direkten Treibhausgasemissionen, die sich aus Quellen im Eigentum oder unter der Beherrschung des Unternehmens befinden (Scope 1), und dem Verbrauch von eingekaufter Energie und Fernwärme (Scope 2). | 33,34 % |
| Soziales | Ziel für das Mitarbeiterengagement festgelegt anhand des Employee Net Promoter Score (eNPS), der auf Basis einer jährlichen Befragung von Mitarbeitern von Siemens Energy weltweit ermittelt wird. | 33,33 % |
| Governance | Ziel für den Anteil von Frauen in Führungspositionen (definiert nach Funktionswertigkeit) auf Grundlage des langfristigen Ziels des Unternehmens von 25 % bis 2025. | 33,33 % |
Der Geldwert der finalen Anzahl an Stock Awards darf 250 % des Zielbetrags (Cap) nicht übersteigen. Eine entsprechende darüber hinausgehende Anzahl von Stock Awards verfällt ersatzlos.
Für den Fall, dass außerordentliche, nicht vorhergesehene Ereignisse eintreten, die sich auf die Performance-Kriterien auswirken, kann der Aufsichtsrat beschließen, dass die Anzahl der zugesagten Stock Awards nachträglich reduziert wird, dass anstelle der Übertragung von Siemens Energy-Aktien ein Barausgleich in einer festzulegenden eingeschränkten Höhe erfolgt oder dass die Übertragung der Siemens Energy-Aktien aus fälligen Stock Awards ausgesetzt wird, solange das Ereignis die Performance-Kriterien beeinflusst.
Falls der Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds während des Geschäftsjahrs beginnt, kann anstelle von Stock Awards eine entsprechende Anzahl von verfallbaren virtuellen Aktienzuteilungen (Phantom Stock Awards) zugesagt werden. Im Gegensatz zu Stock Awards werden Phantom Stock Awards am Ende der Sperrfrist nicht durch Übertragung von Aktien, sondern durch Barausgleich erfüllt. Im Übrigen gelten die für die Stock Awards getroffenen Regelungen entsprechend.
Der Aufsichtsrat hat in den folgenden Fällen die Möglichkeit, kurz- und langfristige variable Vergütung zurückzuhalten ("Malus") oder zurückzuverlangen ("Clawback"). Bei schwerwiegenden Pflicht- oder Compliance-Verstößen und/ oder schwerwiegendem unethischem Verhalten liegt es im pflichtgemäßen Ermessen des Aufsichtsrats, die Höhe der Auszahlung einer kurzfristig variablen Vergütung zu überprüfen und je nach Umfang des Verstoßes bis auf null zu senken. Ferner kann der Aufsichtsrat in solchen Fällen entscheiden, die langfristige variable Vergütung je nach Schwere des Verstoßes ganz oder teilweise ersatzlos verfallen zu lassen.
Verstößt ein Vorstandsmitglied grob fahrlässig oder vorsätzlich gegen die gemäß § 93 Abs. 1 Aktiengesetz von einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter erwartete Sorgfaltspflicht, ist das Unternehmen berechtigt, bereits ausgezahlte variable Vergütungsbestandteile (Bonus und/ oder gewährte Stock Awards) für den jeweiligen Bemessungszeitraum, in dem der Verstoß stattgefunden hat, ganz oder teilweise zurückzufordern oder die Stock Awards verfallen zu lassen.
Wenn variable Vergütungsbestandteile (Bonus und/ oder Stock Awards) auf Grundlage der Erreichung spezifischer Ziele aufgrund fehlerhafter Daten zu Unrecht ausgezahlt wurden, ist das Unternehmen berechtigt, die Differenz zwischen der Vergütung, die sich aus der Neuberechnung der variablen Vergütung ergibt, und der ursprünglich ausgezahlten Vergütung zurückzufordern. Das Unternehmen muss nachweisen, dass die bei der Berechnung der Vergütung zugrunde gelegten Daten nicht richtig waren und dass die variable Vergütung des Vorstandsmitglieds deshalb zu hoch war.
Die Möglichkeit, eine Rückzahlung gewährter variabler Vergütung zu verlangen sowie Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt auch, wenn die Bestellung als Vorstandsmitglied bzw. das Anstellungsverhältnis bereits beendet wurde. Schadenersatzansprüche gegen das Vorstandsmitglied bleiben davon unberührt.
Gemäß den Share Ownership Guidelines von Siemens Energy sind die Mitglieder des Vorstands verpflichtet, Aktien im Wert eines Vielfachen ihrer Grundvergütung zu halten - 300 % für den Vorstandsvorsitzenden und 200 % für alle anderen Mitglieder. Den Vorstandsmitgliedern wird eine Aufbauphase von ungefähr vier Jahren zugebilligt, um die benötigte Anzahl von Aktien zu erwerben. Sinkt der Wert des aufgebauten Aktienbestands infolge von Kursschwankungen der Siemens Energy-Aktie unter den jeweils nachzuweisenden Betrag, sind die Vorstandsmitglieder zum Nacherwerb verpflichtet.
Das Vergütungssystem regelt auch, wie hoch die Vergütung für ein Vorstandsmitglied ausfällt, wenn die Vorstandstätigkeit vorzeitig beendet wird. Die kurzfristig variable Vergütung (Bonus) wird bei Ausscheiden aus dem Amt nach dem Ende des Geschäftsjahrs anteilig ermittelt und zu dem üblichen Auszahlungstermin gewährt.
Für Aktienzusagen (Stock Awards) gilt im Falle der Beendigung des Anstellungsvertrags Folgendes:
• Aktienzusagen, für die noch die Sperrfrist läuft, verfallen ersatzlos, wenn der Anstellungsvertrag nach Ablauf der Bestellperiode auf Wunsch des Vorstandsmitglieds nicht verlängert wird oder wenn das Unternehmen einen wichtigen Grund zum Widerruf der Bestellung oder zur Kündigung des Anstellungsvertrags hat.
• Aktienzusagen verfallen jedoch nicht, wenn die vorzeitige Beendigung des Anstellungsvertrags einvernehmlich auf Wunsch der Gesellschaft, im Todesfall oder im Zusammenhang mit einer Ausgliederung erfolgt, sondern werden durch eine Barzahlung abgefunden. Wenn die Beendigung im Zusammenhang mit einer Pensionierung, Erwerbsunfähigkeit, einem Betriebsübergang oder einem Wechsel der Tätigkeit innerhalb des Konzerns steht, bleiben die Aktienzusagen bestehen.
• Stock Awards, die zu Beginn des Geschäftsjahrs, in dem das Vorstandsmitglied ausscheidet, zugesagt worden sind, werden zeitanteilig ermittelt und reduziert. Bestehende Aktienzusagen werden nach dem Ausscheiden aus dem Konzern erst zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt übertragen.
Je nach Grund für die Beendigung gelten beim Ausscheiden aus dem Vorstand zudem nachfolgende Bestimmungen:
• Beendigung durch reguläres Auslaufen der Bestellung
Es werden keine Ausgleichszahlungen oder Sonderbeiträge zur Altersversorgung (bzw. Versorgungsentgelte) geleistet.
• Einvernehmliche Beendigung ohne wesentlichen Grund
Für den Fall der vorzeitigen einvernehmlichen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wesentlichen Grund sehen die Vorstandsverträge eine Ausgleichszahlung vor.
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| Berechnungsgrundlage | • Grundvergütung plus im letzten Geschäftsjahr vor der Beendigung tatsächlich erhaltene(r) Boni/ Bonus und gewährte langfristige aktienbasierte Vergütung ("Jahresvergütung") |
| Begrenzung (Abfindungs-Cap) | • Maximal zwei Jahresvergütungen, jedoch nicht mehr, als das Mitglied für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags bekommen würde |
| Auszahlung | • Im Monat des Ausscheidens |
| Einmaliger Sonderbeitrag zur Altersversorgung/ Versorgungsentgelt | • Richtet sich nach dem Versorgungsbeitrag oder dem Versorgungsentgelt, den das betroffene Mitglied des Vorstands im Vorjahr erhalten hat, und nach der Restlaufzeit der Bestellung |
| • Auf maximal zwei Jahresbeiträge/ Versorgungsentgelte begrenzt (Cap) | |
| Anhebung/Abzinsung | • Kürzung der Ausgleichszahlung um 10 %, wenn die Restlaufzeit der Bestellung noch mehr als sechs Monate beträgt (pauschale Berücksichtigung einer Abzinsung sowie Anrechnung eines anderweitigen Verdiensts) |
| • Kürzung bezieht sich nur auf den Teil der Ausgleichszahlung, der ohne Berücksichtigung der ersten sechs Monate der restlichen Vertragslaufzeit ermittelt wurde | |
| • Sachbezüge werden durch eine Zahlung in Höhe von 5 % der Ausgleichszahlung abgegolten |
• Vorzeitige Beendigung auf Wunsch des Vorstandsmitglieds oder wegen Kündigung aus wichtigem Grund durch die Gesellschaft
Keine der in der obigen Tabelle aufgelisteten Leistungen wird erbracht.
• Kontrollwechsel
Für den Fall eines Kontrollwechsels bestehen keine besonderen Regelungen.
Mitglieder des Vorstands erhalten vom Unternehmen keine Kredite und Vorschüsse.
(nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB) sowie erläuternder Bericht
Zum 30. September 2020 belief sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 726.645.193 €. Das Grundkapital ist in 726.645.193 auf den Namen lautende Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) unterteilt. Die Aktien sind voll eingezahlt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des AktG, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.
Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft. Hiervon ausgenommen sind von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. In den Fällen des § 136 AktG ist das Stimmrecht aus den betroffenen Aktien kraft Gesetzes ausgeschlossen.
Die Siemens Aktiengesellschaft und die Siemens Beteiligungen Inland GmbH haben sich im Entherrschungsvertrag vom 22. Mai 2020 gegenüber der Gesellschaft dazu verpflichtet, in den Hauptversammlungen der Siemens Energy AG ihre Stimmrechte bei bestimmten Beschlussgegenständen nur bis zu einer bestimmten Höchststimmzahl auszuüben. Die Höchststimmzahl der von der Siemens AG und der Siemens Beteiligungen Inland GmbH ausübbaren Stimmrechte ist zu ermitteln, indem von der Abstimmungspräsenz der übrigen Aktionäre (i) Stimmen im Umfang von 10 % der Abstimmungspräsenz der übrigen Aktionäre und (ii) Stimmen aus präsenten der Siemens AG sonst noch zuzurechnenden Aktien (vor allem Aktien, die vom Siemens Pension-Trust e. V. gehalten werden) abgezogen werden. Die Beschlussgegenstände, für die die Beschränkung der Stimmrechtsausübung gilt, betreffen (i) die Bestellung und Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder, (ii) Geschäftsführungsmaßnahmen aufgrund der §§ 83, 111 Abs. 4 Satz 3 bis 5, 111b Abs. 4, 119 Abs. 2 oder 179a AktG, (iii) die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie den Vertrauensentzug gegenüber Mitgliedern des Vorstands, (iv) die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder einschließlich einer möglichen Herabsetzung der Vergütung nach § 87 Abs. 4 AktG sowie (v) die Feststellung des Jahresabschlusses, falls die Hauptversammlung ausnahmsweise hierüber beschließen sollte. Bei der Wahl, Wiederwahl und Abstimmung über die Abberufung eines vom Aufsichtsrat der Siemens Energy AG zu benennenden besonderen Aufsichtsratsmitglieds haben sich die Siemens Aktiengesellschaft und die Siemens Beteiligungen Inland GmbH verpflichtet, mit einem nochmals geringeren Stimmgewicht mitzustimmen.
Im Rahmen von Share Ownership Guidelines sind die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft verpflichtet, während ihrer Amtszeit Aktien der Siemens Energy AG in Höhe eines Vielfachen ihres Grundgehalts - 300 % für den Vorstandsvorsitzenden und 200 % für die übrigen Vorstandsmitglieder - zu halten. Während einer rund vierjährigen Aufbauphase haben die Vorstandsmitglieder die Möglichkeit, die erforderlichen Aktien zu erwerben.
Im Rahmen des Direct Match Programms erhalten Mitarbeiter und Organmitglieder in Deutschland bei einem Investment von 100,00 € für jede erworbene Siemens Energy AG-Aktie zusätzlich zwei weitere Matching Aktien und bei einem weiteren Investment von 160,00 € für jede erworbene Siemens Energy AG-Aktie zusätzlich eine weitere Matching Aktie; dabei unterliegen die erworbenen als auch die zusätzlichen Matching Aktien keiner Sperrfrist. Bei einem darüber hinausgehenden Investment sowie bei Organmitgliedern und Mitarbeitern, die an den relevanten Stichtagen von an den Programmen teilnehmenden Siemens Energy Konzerngesellschaften mit Sitz im Ausland beschäftigt sind, erhalten diese für je drei erworbene Siemens Energy AG-Aktien zusätzlich eine weitere Matching Aktie; dabei unterliegen sowohl die erworbenen als auch die zusätzlichen Matching Aktien einer Sperrfrist von einem Jahr.
Die Siemens Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin und München hält zum Bilanzstichtag 167.744.527 Aktien und damit direkt 23,08 % der Stimmrechte an der Siemens Energy AG. Als hundertprozentige Tochtergesellschaft der Siemens Aktiengesellschaft hielt die Siemens Beteiligungen Inland GmbH mit Sitz in München zum Bilanzstichtag 87.307.936 Aktien und damit 12,02 % der Stimmrechte an der Siemens Energy AG. Des Weiteren hielt der Siemens Pension-Trust e. V. mit Sitz in München zum Bilanzstichtag 71.937.874 Aktien und damit 9,90 % der Stimmrechte. Die Stimmrechte der Siemens Beteiligungen Inland GmbH und des Siemens Pension-Trust e. V. werden der Siemens Aktiengesellschaft gemäß § 34 Wertpapierhandelsgesetz zugerechnet, sodass die Siemens Aktiengesellschaft kraft Zurechnung direkt und indirekt zum Bilanzstichtag insgesamt 45 % der Stimmrechte hielt. Sonstige direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte erreichen oder überschreiten, sind uns nicht gemeldet worden und auch nicht anderweitig bekannt.
Die Bestellung und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in den §§ 84 und 85 AktG sowie in § 31 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) geregelt. Der Vorstand besteht gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung aus mehreren Personen; die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat bestimmt.
Eine Änderung der Satzung bedarf nach § 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Befugnis zu Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, ist gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung dem Aufsichtsrat übertragen. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat durch Hauptversammlungsbeschlüsse ermächtigt worden, § 4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung der Genehmigten und Bedingten Kapitalia und nach Ablauf der jeweiligen Ermächtigungsfrist zu ändern.
Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit, soweit nicht Gesetz oder Satzung zwingend eine größere Mehrheit oder weitere Erfordernisse bestimmen. Satzungsändernde Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen nach § 179 Abs. 2 AktG einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, sofern die Satzung nicht eine andere Kapitalmehrheit bestimmt. Die Satzung der Siemens Energy AG bestimmt keine andere Kapitalmehrheit.
Der Vorstand ist durch Hauptversammlungsbeschluss vom 18. September 2020 ermächtigt, das Grundkapital bis zum Ablauf des 31. Juli 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu nominal 363.322.596 € durch Ausgabe von bis zu 363.322.596 auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Barkapitalerhöhungen auszuschließen, (i) um Arbeitnehmern der Gesellschaft und ihrer verbundenen Unternehmen Aktien zu gewähren (Belegschaftsaktien), (ii) soweit dies für Spitzenbeträge erforderlich ist, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, (iii) um den Inhabern beziehungsweise Gläubigern von Wandlungs-/ Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft beziehungsweise entsprechender Wandlungspflichten aus von der Gesellschaft oder ihren Konzerngesellschaften ausgegebenen oder garantierten Schuldverschreibungen zum Ausgleich von Verwässerungen Bezugsrechte in dem Umfang zu gewähren, wie sie ihnen nach Ausübung dieser Wandlungs-/ Optionsrechte beziehungsweise Erfüllung dieser Wandlungspflichten zustünden, (iv) wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet und (v) bei Durchführung einer sogenannten Aktiendividende. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus § 4 Abs. 5 der Satzung. Bis zum 30. September 2020 wurde kein Gebrauch von dieser Ermächtigung gemacht.
Der Vorstand ist durch Hauptversammlungsbeschluss vom 18. September 2020 ermächtigt, in der Zeit bis zum Ablauf des 31. Juli 2025 Wandel-/ Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 4 Mrd. € zu begeben und in diesem Zusammenhang Wandlungs- beziehungsweise Optionsrechte und Wandlungspflichten für auf Namen lautende Stückaktien der Siemens Energy AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 72.664.519 € zu gewähren beziehungsweise aufzuerlegen. Die Wandel-/ Optionsschuldverschreibungen können gegen Geld- und/ oder Sachleistung begeben werden. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss. Insbesondere sind die Wandel-/Optionsschuldverschreibungen nach dieser Ermächtigung den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen, (i) sofern die Schuldverschreibungen gegen Geldleistung begeben werden und der Ausgabepreis für eine Schuldverschreibung deren nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet, (ii) soweit dies für Spitzenbeträge erforderlich ist, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, (iii) um den Inhabern beziehungsweise Gläubigern von Wandlungs-/ Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft beziehungsweise entsprechender Wandlungspflichten aus von der Siemens Energy AG oder ihren Konzerngesellschaften ausgegebenen oder garantierten Schuldverschreibungen zum Ausgleich von Verwässerungen Bezugsrechte in dem Umfang zu gewähren, wie sie ihnen nach bereits erfolgter Ausübung dieser Wandlungs-/Optionsrechte beziehungsweise Erfüllung dieser Wandlungspflichten zustünden. Zum 30. September 2020 hat der Vorstand von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.
Zur Gewährung von Aktien an die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung vom 18. September 2020 von der Siemens Energy AG oder durch eine Konzerngesellschaft bis zum Ablauf des 31. Juli 2025 begeben werden, wurde das Grundkapital um bis zu 72.664.519 € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020). Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus § 4 Abs. 6 der Satzung.
Die Gesellschaft darf eigene Aktien nur mit vorheriger Ermächtigung der Hauptversammlung oder in den wenigen im Aktiengesetz ausdrücklich geregelten Fällen zurückerwerben. Am 18. September 2020 ermächtigte die Hauptversammlung die Gesellschaft, bis zum Ablauf des 31. Juli 2025 zu jedem zulässigen Zweck eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß den §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals entfallen. Der Erwerb der Siemens Energy AG-Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands (1) als Kauf über die Börse, (2) mittels eines öffentlichen Kaufangebots oder (3) mittels eines öffentlichen Tauschangebots gegen Aktien einer im Sinne von § 3 Abs. 2 AktG börsennotierten Gesellschaft.
Der Vorstand ist durch Hauptversammlungsbeschluss vom 18. September 2020 ermächtigt, die eigenen Aktien, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben wurden, zusätzlich zu einer Veräußerung über die Börse oder über ein Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zu jedem zulässigen Zweck, insbesondere auch wie folgt, zu verwenden:
• Sie können eingezogen werden.
• Sie können im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungs- beziehungsweise Belegschaftsaktienprogrammen der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen verwendet und an Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, sowie an Organmitglieder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen ausgegeben werden.
• Außerdem können sie mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Barzahlung an Dritte veräußert werden, wenn der Veräußerungspreis den Börsenpreis einer Siemens Energy AG-Aktie nicht wesentlich unterschreitet. Der rechnerische Anteil am Grundkapital, der auf die so verwendeten Aktien entfällt, darf 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten.
• Sie können zur Bedienung beziehungsweise Absicherung von Erwerbspflichten oder Erwerbsrechten auf Siemens Energy AG-Aktien, insbesondere aus und im Zusammenhang mit von der Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Wandel-/ Optionsschuldverschreibungen, verwendet werden.
• Schließlich können sie zur Einführung von Aktien der Gesellschaft an ausländischen Börsen, an denen sie bisher nicht zum Handel zugelassen sind, verwendet werden.
Des Weiteren ist der Aufsichtsrat ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Bedienung von Erwerbspflichten oder Erwerbsrechten auf Siemens Energy AG-Aktien zu verwenden, die mit Vorstandsmitgliedern der Siemens Energy AG im Rahmen der Regelungen zur Vorstandsvergütung vereinbart wurden beziehungsweise werden.
Im September 2020 kündigte die Gesellschaft einen Aktienrückkauf bis längstens zum 31. März 2021 in einem Volumen von bis zu 393 Mio. € an. Dieser wurde am 28. September 2020 unter Ausnutzung der am 18. September 2020 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung begonnen. Im Rahmen des Aktienrückkaufs wurden bis zum 30. September 2020 9.242.660 Aktien zu einem Kaufpreis von rund 200 Mio. € (ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft. Der Aktienrückkauf dient ausschließlich dem Zweck der Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sowie an Mitarbeiter und Organmitglieder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen im Rahmen von aktienbasierten Vergütungs- beziehungsweise Belegschaftsaktienprogrammen. Zum 30. September 2020 verfügte die Gesellschaft über 9.242.660 Stück eigene Aktien.
Die Einzelheiten der Ermächtigungen, insbesondere auch die Grenzen der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss, ergeben sich aus dem jeweiligen Ermächtigungsbeschluss und § 4 der Satzung.
Die Siemens Energy AG leitet ihr Recht zur Nutzung des Namens "Siemens Energy" sowie weiterer der Siemens Aktiengesellschaft gehörender Namen und Marken aus einem Marken- und Namenslizenzvertrag ab, den ihre Tochtergesellschaft Siemens Energy Global GmbH & Co. KG mit der Siemens Aktiengesellschaft abgeschlossen hat. Unter dem Lizenzvertrag ist die Siemens Aktiengesellschaft zur Kündigung berechtigt, falls ein wesentlicher Wettbewerber der Siemens Aktiengesellschaft, direkt oder indirekt, allein oder gemeinschaftlich mit Dritten, 15 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte an der Siemens Energy Global GmbH & Co. KG erwirbt oder falls ein sonstiger Dritter, direkt oder indirekt, allein oder gemeinschaftlich mit weiteren Dritten, 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte an der Siemens Energy Global GmbH & Co. KG erwirbt. Vorbehaltlich abgestufter Übergangsfristen entfällt mit der Kündigung des Lizenzvertrags das Recht, den Namen "Siemens Energy" sowie weitere Namen und Marken zu nutzen.
Sonstige wesentliche Vereinbarungen der Siemens Energy AG, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, bestanden zum 30. September 2020 nicht.
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. Soweit die Siemens Energy AG im Rahmen ihres Mitarbeiteraktienprogramms beziehungsweise als aktienbasierte Vergütung Aktien an Mitarbeiter ausgibt, werden die Aktien den Mitarbeitern übertragen. Die begünstigten Mitarbeiter können die ihnen aus den Mitarbeiteraktien zustehenden Kontrollrechte wie andere Aktionäre nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen der Satzung ausüben. Die Gesellschaft hat keine Entschädigungsvereinbarungen mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen.
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und wird auf unserer Website unter
www.siemen s-energy.com/de/de/unternehmen/investo r-relations/corporat e-governance.html
Deutscher Corporate Governance Kodex veröffentlicht. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB ist außerdem unter 3.4 Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB aufgeführt.
Der Vorstand der Siemens Energy AG hat einen Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 Abs. 1 AktG erstellt. Dieser Bericht enthält folgende abschließende Erklärung:
Wir erklären, dass die Siemens Energy AG bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und anderen Maßnahmen im Berichtszeitraum vom 1. Oktober 2019 bis 25. September 2020 nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt bekannt waren, zu dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden ist.
Siemens Energy veröffentlicht einen separaten nichtfinanziellen Konzernbericht, der die Informationen für den Siemens Energy Konzern enthält, auf folgender Website: www.siemens-energy.com/finanzpublikationen. Dieser nichtfinanzielle Konzernbericht wurde gemäß § 315b HGB in Verbindung mit § 289b bis § 289e HGB erstellt.
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| Geschäftsjahr | ||||
|---|---|---|---|---|
| (in Mio. €, Ergebnis je Aktie in €) | Ziffer | 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 2, 25 | 27.457 | 28.797 | |
| Umsatzkosten | (25.318) | (24.615) | ||
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 2.139 | 4.181 | ||
| Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen | (985) | (1.001) | ||
| Vertriebs- und allgemeine Verwaltungsaufwendungen | (3.103) | (2.647) | ||
| Sonstige betriebliche Erträge | 5 | 68 | 61 | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 5 | (122) | (108) | |
| Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen | 4 | 12 | 111 | |
| Betriebsergebnis 1 | (1.991) | 597 | ||
| Zinserträge | 39 | 107 | ||
| Zinsaufwendungen | (176) | (355) | ||
| Sonstiges Finanzergebnis | (7) | (32) | ||
| Gewinn (Verlust) vor Ertragsteuern | (2.135) | 317 | ||
| Ertragsteuererträge (-aufwendungen) | 6 | 276 | (35) | |
| Gewinn (Verlust) nach Steuern | (1.859) | 282 | ||
| Davon entfallen auf: | ||||
| Nicht beherrschende Anteile | (253) | 123 | ||
| Aktionäre der Siemens Energy AG 2 | (1.606) | 158 | ||
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie | 24 | (2,21) | 0,22 | |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie | 24 | (2,21) | 0,22 |
1 Beinhaltet Wertminderungsaufwendungen auf Finanzinstrumente in Höhe von 213 Mio. € (2019: 125 Mio. €)
2 Geschäftsjahr 2019: Siemens Konzern
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| Geschäftsjahr | |||
|---|---|---|---|
| (in Mio. €) | Ziffer | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- |
| Gewinn (Verlust) nach Steuern | (1.859) | 282 | |
| Neubewertungen von leistungsorientierten Plänen | 13 | (42) | (176) |
| darin: Ertragsteuereffekte | (4) | 66 | |
| Neubewertungen von Eigenkapitalinstrumenten | - | - | |
| darin: Ertragsteuereffekte | - | - | |
| Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen | (1) | (2) | |
| Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | (43) | (178) | |
| Unterschied aus Währungsumrechnung | (991) | 457 | |
| Derivative Finanzinstrumente | (58) | (84) | |
| darin: Ertragsteuereffekte | 36 | 22 | |
| Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen | (28) | 3 | |
| Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | (1.077) | 376 | |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | (1.120) | 197 | |
| Gesamtergebnis | (2.979) | 479 | |
| Davon entfallen auf: | |||
| Nicht beherrschende Anteile | (363) | 209 | |
| Aktionäre der Siemens Energy AG 1 | (2.616) | 270 |
1 Geschäftsjahr 2019: Siemens Konzern
Aktiva
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| (in Mio. €) | Ziffer | 30. Sep. 2020 | 30. Sep. 2019 | 1. Okt. 2018 |
|---|---|---|---|---|
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 4.630 | 1.871 | 2.544 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 19 | 3.786 | 5.097 | 5.446 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 19 | 550 | 730 | 409 |
| Vertragsvermögenswerte | 7 | 4.607 | 5.230 | 4.590 |
| Forderungen gegenüber dem Siemens Konzern | 27 | 1.395 | 3.402 | 5.138 |
| Vorräte | 8 | 6.530 | 7.148 | 6.607 |
| Laufende Ertragsteuerforderungen | 6 | 295 | 329 | 431 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 763 | 1.093 | 833 | |
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | - | 16 | - | |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 22.554 | 24.917 | 25.999 | |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 9 | 9.376 | 9.815 | 9.462 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 10 | 3.839 | 4.743 | 4.967 |
| Sachanlagen 1 | 10 | 4.877 | 3.275 | 3.085 |
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen | 4 | 753 | 818 | 784 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 19 | 318 | 437 | 427 |
| Sonstige Forderungen gegenüber dem Siemens Konzern | 27 | - | 3 | 3 |
| Aktive latente Steuern | 6 | 1.057 | 742 | 688 |
| Sonstige Vermögenswerte | 257 | 291 | 342 | |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 20.477 | 20.124 | 19.758 | |
| Summe Aktiva | 43.032 | 45.041 | 45.757 | |
| Passiva | ||||
| Kurzfristige Finanzschulden und kurzfristig fällige Anteile langfristiger Finanzschulden 1 | 12 | 717 | 359 | 1.000 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 4.768 | 4.698 | 4.303 | |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 19 | 963 | 614 | 375 |
| Verbindlichkeiten gegenüber dem Siemens Konzern | 27 | 519 | 2.960 | 3.958 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 7 | 9.853 | 9.337 | 8.077 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 14 | 1.676 | 1.872 | 2.089 |
| Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten | 6 | 314 | 372 | 373 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 11 | 2.859 | 3.267 | 3.244 |
| Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten | - | 8 | - | |
| Summe kurzfristige Verbindlichkeiten | 21.669 | 23.487 | 23.418 | |
| Langfristige Finanzschulden 1 | 12 | 1.669 | 547 | 877 |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 13 | 1.057 | 1.960 | 1.622 |
| Passive latente Steuern | 6 | 426 | 1.102 | 1.195 |
| Rückstellungen | 14 | 2.095 | 2.072 | 2.400 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 141 | 447 | 359 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 584 | 729 | 615 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Siemens Konzern | 27 | - | 1.608 | 4.576 |
| Summe langfristige Verbindlichkeiten | 5.972 | 8.465 | 11.643 | |
| Summe Verbindlichkeiten | 27.641 | 31.952 | 35.061 | |
| Eigenkapital | 15 | - | - | - |
| Gezeichnetes Kapital | 727 | - | - | |
| Kapitalrücklage | 12.324 | - | - | |
| Gewinnrücklagen/ Nettovermögen 2 | 2.906 | 11.472 | 9.396 | |
| Sonstige Bestandteile des Eigenkapitals | (814) | 384 | 100 | |
| Eigene Anteile zu Anschaffungskosten | (200) | - | - | |
| Summe Eigenkapital der Aktionäre der Siemens Energy AG 3 | 14.942 | 11.856 | 9.496 | |
| Nicht beherrschende Anteile | 448 | 1.233 | 1.200 | |
| Summe Eigenkapital | 15.390 | 13.089 | 10.696 | |
| Summe Passiva | 43.032 | 45.041 | 45.757 |
1 Erstmalige Anwendung von IFRS 16, Leasingverhältnisse. Für weitere Informationen siehe Ziffer 2 Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze sowie schätz- und prämissensensitive Bilanzierungsgrundsätze.
2 Zum 30. September 2019 und 1. Oktober 2018 war Siemens Energy kein rechtlich abgrenzbarer Teilkonzern, für den ein Konzernabschluss gemäß IFRS 10 Konzernabschlüsse aufgestellt werden musste. Aus diesem Grund wurden zusammengefasste Jahresabschlüsse erstellt, in denen das dem Siemens Konzern zuordenbare Nettovermögen ausgewiesen wurde. Für weitere Informationen siehe Ziffer 1 Allgemeine Grundlagen.
3 Zum 30. September 2019 und 1. Oktober 2018: Siemens Konzern.
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| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | ||
| Gewinn (Verlust) nach Steuern | (1.859) | 282 |
| Überleitung zwischen Gewinn (Verlust) nach Steuern und Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | ||
| Abschreibungen und Wertminderungen | 2.051 | 1.209 |
| Ertragsteueraufwendungen (-erträge) | (276) | 35 |
| Zinsergebnis | 138 | 248 |
| Gewinn/ Verlust in Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit | (28) | (43) |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge/ Aufwendungen | 228 | 21 |
| Veränderungen im operativen Nettoumlaufvermögen aus | ||
| Vertragsvermögenswerten | 91 | (527) |
| Vorräten | 230 | (406) |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 13 | 412 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 366 | 299 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 912 | 1.160 |
| Veränderung bei sonstigen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten | (17) | (784) |
| Gezahlte Ertragsteuern | (303) | (287) |
| Erhaltene Dividenden | 26 | 51 |
| Erhaltene Zinsen | 30 | 25 |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 1.601 | 1.694 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | ||
| Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | (927) | (818) |
| Akquisitionen von Geschäftseinheiten, abzüglich übernommener Zahlungsmittel | (177) | - |
| Erwerb von Finanzanlagen und von finanziellen Vermögenswerten | (12) | (32) |
| Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 39 | 21 |
| Abgang von Geschäftseinheiten, abzüglich abgegangener Zahlungsmittel | 40 | (50) |
| Abgang von Finanzanlagen und von finanziellen Vermögenswerten | 2 | 82 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | (1.036) | (797) |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | ||
| Erwerb eigener Anteile | (162) | - |
| Veränderung kurzfristiger Finanzschulden und übrige Finanzierungstätigkeiten | 110 | (965) |
| Gezahlte Zinsen | (89) | (56) |
| Auf nicht beherrschende Anteile entfallende Dividenden | (33) | (25) |
| An den Siemens Konzern gezahlte Zinsen | (52) | (183) |
| Sonstige Transaktionen/ Finanzierung mit dem Siemens Konzern | 2.580 | (367) |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 2.353 | (1.597) |
| Einfluss von Wechselkursänderungen auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | (160) | 26 |
| Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 2.759 | (673) |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Berichtszeitraums | 1.871 | 2.544 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Berichtszeitraums | 4.630 | 1.871 |
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| (in Mio. €) | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage |
|---|---|---|
| Stand am 30. September 2018 | - | - |
| Effekte aus der rückwirkenden Anwendung von IFRS 9 | - | - |
| Stand am 1. Oktober 2018 | - | - |
| Gewinn (Verlust) nach Steuern | - | - |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | - | - |
| Gesamtergebnis | - | - |
| An die Aktionäre gezahlte Dividende und Gewinn- und Verlust-Übertrag an die Aktionäre | - | - |
| Aktienbasierte Vergütung | - | - |
| Erwerb eigener Anteile | - | - |
| Sonstige Eigenkapitalveränderungen | - | - |
| Stand am 30. September 2019 | - | - |
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| (in Mio. €) | Gewinnrücklagen Nettovermögen 1 | Unterschied aus Währungsumrechnung | Eigenkapitalinstrumente |
|---|---|---|---|
| Stand am 30. September 2018 | 9.400 | 71 | - |
| Effekte aus der rückwirkenden Anwendung von IFRS 9 | (3) | - | - |
| Stand am 1. Oktober 2018 | 9.396 | 71 | - |
| Gewinn (Verlust) nach Steuern | 158 | - | - |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | (173) | 350 | - |
| Gesamtergebnis | (15) | 350 | - |
| An die Aktionäre gezahlte Dividende und Gewinn- und Verlust-Übertrag an die Aktionäre | (255) | - | - |
| Aktienbasierte Vergütung | - | - | - |
| Erwerb eigener Anteile | - | - | - |
| Sonstige Eigenkapitalveränderungen | 2.346 | - | - |
| Stand am 30. September 2019 | 11.472 | 422 | - |
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| (in Mio. €) | Derivative Finanzinstrumente | Eigene Anteile zu Anschaffungskosten | Summe Eigenkapital der Aktionäre des Siemens Konzerns | Nicht beherrschende Anteile | Summe Eigenkapital |
|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 30. September 2018 | 28 | - | 9.499 | 1.202 | 10.701 |
| Effekte aus der rückwirkenden Anwendung von IFRS 9 | - | - | (3) | (2) | (5) |
| Stand am 1. Oktober 2018 | 28 | - | 9.496 | 1.200 | 10.696 |
| Gewinn (Verlust) nach Steuern | - | - | 158 | 123 | 282 |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | (66) | - | 112 | 86 | 198 |
| Gesamtergebnis | (66) | - | 270 | 209 | 479 |
| An die Aktionäre gezahlte Dividende und Gewinn- und Verlust-Übertrag an die Aktionäre | - | - | (255) | (31) | (287) |
| Aktienbasierte Vergütung | - | - | - | - | - |
| Erwerb eigener Anteile | - | - | - | - | - |
| Sonstige Eigenkapitalveränderungen | - | - | 2.346 | (145) | 2.201 |
| Stand am 30. September 2019 | (37) | - | 11.856 | 1.233 | 13.089 |
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| (in Mio. €) | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage |
|---|---|---|
| Stand am 30. September 2019 | - | - |
| Effekte aus der rückwirkenden Anwendung von IFRS 16 | - | - |
| Stand am 1. Oktober 2019 | - | - |
| Gewinn (Verlust) nach Steuern | - | - |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | - | - |
| Gesamtergebnis | - | - |
| An die Aktionäre gezahlte Dividende und Gewinn- und Verlust-Übertrag an die Aktionäre | - | - |
| Aktienbasierte Vergütung | - | 21 |
| Erwerb eigener Anteile | - | - |
| Sonstige Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen | - | - |
| Sonstige Eigenkapitalveränderungen | - | - |
| Zuordnung des Nettovermögens auf Basis der rechtlichen Struktur | 727 | 12.303 |
| Stand am 30. September 2020 | 727 | 12.324 |
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| (in Mio. €) | Gewinnrücklagen Nettovermögen 1 | Unterschied aus Währungsumrechnung | Eigenkapitalinstrumente |
|---|---|---|---|
| Stand am 30. September 2019 | 11.472 | 422 | - |
| Effekte aus der rückwirkenden Anwendung von IFRS 16 | 2 | - | - |
| Stand am 1. Oktober 2019 | 11.474 | 422 | - |
| Gewinn (Verlust) nach Steuern | (1.606) | - | - |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | (39) | (912) | - |
| Gesamtergebnis | (1.645) | (912) | - |
| An die Aktionäre gezahlte Dividende und Gewinn- und Verlust-Übertrag an die Aktionäre | (222) | - | - |
| Aktienbasierte Vergütung | - | - | - |
| Erwerb eigener Anteile | - | - | - |
| Sonstige Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen | (956) | - | - |
| Sonstige Eigenkapitalveränderungen | 7.283 | (269) | - |
| Zuordnung des Nettovermögens auf Basis der rechtlichen Struktur | (13.029) | - | - |
| Stand am 30. September 2020 | 2.906 | (759) | - |
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| (in Mio. €) | Derivative Finanzinstrumente | Eigene Anteile zu Anschaffungskosten | Summe Eigenkapital der Aktionäre der Siemens Energy AG | Nicht beherrschende Anteile | Summe Eigenkapital |
|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 30. September 2019 | (37) | - | 11.856 | 1.233 | 13.089 |
| Effekte aus der rückwirkenden Anwendung von IFRS 16 | - | - | 2 | - | 2 |
| Stand am 1. Oktober 2019 | (37) | - | 11.858 | 1.233 | 13.091 |
| Gewinn (Verlust) nach Steuern | - | - | (1.606) | (253) | (1.859) |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | (59) | - | (1.010) | (110) | (1.120) |
| Gesamtergebnis | (59) | - | (2.616) | (363) | (2.979) |
| An die Aktionäre gezahlte Dividende und Gewinn- und Verlust-Übertrag an die Aktionäre | - | - | (222) | (26) | (248) |
| Aktienbasierte Vergütung | - | - | 21 | - | 21 |
| Erwerb eigener Anteile | - | (200) | (200) | - | (200) |
| Sonstige Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen | - | - | (956) | (114) | (1.070) |
| Sonstige Eigenkapitalveränderungen | 42 | - | 7.056 | (282) | 6.774 |
| Zuordnung des Nettovermögens auf Basis der rechtlichen Struktur | - | - | - | - | - |
| Stand am 30. September 2020 | (55) | (200) | 14.942 | 448 | 15.390 |
1 Zum 30. September 2018 und zum 30. September 2019 war die Siemens Energy AG kein rechtlich abgrenzbarer Teilkonzern, für den ein Konzernabschluss nach IFRS 10 Konzernabschlüsse zu erstellen war. Daher wurde ein kombinierter Abschluss erstellt, in dem das auf den Siemens Konzern zurechenbare Nettovermögen dargestellt wurde. Für weitere Informationen verweisen wir auf Ziffer 1 Allgemeine Grundlagen.
Gegenstand des Konzernabschlusses zum 30. September 2020 sind die Siemens Energy AG mit Sitz in München, Deutschland, (Handelsregisternummer HRB 252581) und deren Tochterunternehmen.
Am 7. Mai 2019 gab die Siemens Aktiengesellschaft ("Siemens AG") ihren Plan bekannt, das Siemens Energy Geschäft (im Folgenden "Siemens Energy") in Form einer Abspaltung an der Börse zu platzieren, indem Siemens Energy-Aktien an die Aktionäre der Siemens AG ausgegeben werden und eine anschließende Notierung dieser Aktien erfolgt.
Siemens Energy wurde in mehreren Schritten von der Siemens AG und ihren Tochtergesellschaften ("Siemens Konzern") getrennt. Im ersten Vorbereitungsschritt wurden Geschäftsaktivitäten, die nicht in getrennten rechtlichen Einheiten geführt worden waren, in eigenständige Gesellschaften übertragen, entweder durch Ausgliederung des Siemens Energy Geschäfts aus bestehenden Siemens Einheiten ("Ausgliederung") oder durch Ausgliederung des im Siemens Konzern verbleibenden operativen Geschäfts ("umgekehrte Ausgliederung"). Alle Geschäftsaktivitäten, die das Siemens Energy Geschäft bilden, wurden dann unter dem Dach der Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG gebündelt. Zum Zeitpunkt der Abspaltung brachten die Siemens AG und die Siemens Beteiligungen Inland GmbH ("SBI") ihren jeweiligen Anteil an der Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG gegen Aktien der Siemens Energy AG in die Siemens Energy AG ein, von der die Siemens AG im letzten Schritt einen Mehrheitsanteil an die Aktionäre der Siemens AG zuteilte. Um zu verhindern, dass die Siemens AG die Gesellschaft nach der Abspaltung beherrscht, haben die Gesellschaft und die Siemens AG einen Entherrschungsvertrag abgeschlossen, der unter anderem die Ausübung der Stimmrechte aus den existierenden Aktien beschränkt.
Die Muttergesellschaft von Siemens Energy und damit die Emittentin der Aktien ist die Siemens Energy AG (bis zum 3. April 2020: Kyros 52 Aktiengesellschaft) mit Sitz in München, Deutschland (Handelsregisternummer HRB 252581). Das Unternehmen wurde am 1. April 2020 wirtschaftlich aktiv (vor diesem Datum und bis zur Abspaltung hatte das Unternehmen kein operatives Geschäft). Seit Vollendung der definierten Transaktionsstruktur ist die Siemens Energy AG die Muttergesellschaft des Siemens Energy-Konzerns und hält direkt 100 % der Anteile an der Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG und 100 % der Geschäftsanteile der Siemens Gas and Power Management GmbH. Die Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG wurde im Geschäftsjahr 2019 gegründet und hält direkt und indirekt Anteile an allen Siemens Energy-Gesellschaften. Die Siemens AG hält eine Minderheitsbeteiligung an Siemens Energy.
Gemäß Anhang I Punkt 18.1.1. der Delegierten Verordnung (EU) 2019/980 der Kommission vom 14. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1129 muss ein Emittent in seinem Wertpapierprospekt historische Finanzinformationen, die die letzten drei Geschäftsjahre abdecken, vorlegen. Darüber hinaus hat die Siemens Energy AG als Emittentin gemäß Artikel 18 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 18 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/980 der Kommission vom 14. März 2019 eine "komplexe finanztechnische Vorgeschichte" bis zum Zeitpunkt der Aktienausgabe und zusätzliche Finanzinformationen im Prospekt anzugeben. Deswegen legte Siemens Energy historische Finanzinformationen für die Geschäftsjahre vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019, vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 und vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, vor, die das Siemens Energy-Geschäft unter Kontrolle der Siemens AG präsentierten.
Nach der Abspaltung wurde das gesamte Nettovermögen des Siemens Energy Geschäfts von der Siemens Energy AG gemäß IFRS 10, Konzernabschlüsse, beherrscht. Für den am 30. September 2020 endenden Berichtszeitraum wurde erstmals ein Konzernabschluss gemäß IFRS 1, Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards, einschließlich einer zusätzlichen Eröffnungsbilanz zum 1. Oktober 2018 erstellt. Da bisher kein Konzernabschluss für das zusammengeschlossene Siemens Energy Geschäft erstellt wurde, ist nach IFRS 1 keine Überleitung zum konsolidierten Eigenkapital und zum konsolidierten Gesamtergebnis erforderlich.
Gemäß IFRS 1.18 in Verbindung mit IFRS 1.D16(a) hat Siemens Energy den Ansatz zur Buchwertfortführung unter Verwendung der im IFRS-Konzernabschluss der Siemens AG erfassten Buchwerte (einschließlich Goodwill) angewendet. In dem hier dargestellten Konzernabschluss wurden keine anderen nach IFRS 1 zulässigen Ausnahmen verwendet.
Rechtliche Übertragungen der Geschäftstätigkeiten des Siemens Konzerns an Siemens Energy wurden als Transaktionen unter gemeinsamer Kontrolle nach der Buchwertmethode dargestellt. Darüber hinaus wurden die nach IFRS geforderten Vorjahresvergleichsinformationen so dargestellt, als ob die Rechtsstruktur von Siemens Energy nach Berücksichtigung der gesetzlichen Übertragungen der Geschäftstätigkeit bereits in der Vergangenheit bestanden hätte. Dementsprechend können Angaben der veröffentlichten kombinierten Abschlüsse ab dem 1. Oktober 2018 als Vergleichsinformationen herangezogen werden.
Der Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht und in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, sowie den ergänzend nach § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Der Konzernabschluss wurde am 27. November 2020 vom Vorstand aufgestellt.
Der Konzernabschluss wurde in Millionen Euro (Mio. €) erstellt und veröffentlicht. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe addieren.
Siemens Energy ist einer der größten Technologielieferanten im Energie- und Elektrizitätssektor mit einem integrierten Aufbau, der die gesamte Bandbreite des Energiemarkts umfasst. Das Unternehmen bietet ein Portfolio entlang der gesamten Energiewertschöpfungskette sowohl im Bereich konventioneller als auch erneuerbarer Energien, unterstützt durch ein komplettes Angebot an Schulungs- und Serviceangeboten. Dieses umfassende Portfolio unterstützt öffentliche und private Kunden - von der Stromerzeugung bis zur Stromübertragung und den damit verbundenen Dienstleistungsgeschäften.
Siemens Energy hat zwei berichtspflichtige Segmente:
• Gas and Power (GP), das ein breites Spektrum an Produkten und Lösungen für die Energieerzeugung entlang der gesamten Wertschöpfungskette in der Öl- und Gasindustrie sowie für den Bau und Betrieb von Stromübertragungsnetzen anbietet. Die Erlöse gliedern sich auf nach Art der Leistung in Neuanlagengeschäft und Servicegeschäft und den Geschäftsfeldern Generation, Industrial Applications und Transmission. Das Servicegeschäft beinhaltet die Wartung, den Betrieb sowie die Reparatur der installierten Flotte einschließlich der Lieferung von Ersatzteilen;
• Siemens Gamesa Renewable Energy (SGRE), das On- und Offshore-Windenergieanlagen sowie Dienstleistungen über den gesamten Lebenszyklus von Windenergieanlagen anbietet. Die Erlöse gliedern sich nach den Geschäftsfeldern Windturbinen und Dienstleistungen zur Verwaltung, zum Betrieb und zur Wartung von Windparks.
Schätzungen und Ermessensentscheidungen - In bestimmten Fällen ist es notwendig, schätz- und prämissensensitive Bilanzierungsgrundsätze anzuwenden. Diese beinhalten komplexe und subjektive Bewertungen sowie die Verwendung von Annahmen, von denen einige Sachverhalte betreffen, die von Natur aus ungewiss sind und Veränderungen unterliegen können. Solche schätz- und prämissensensitiven Bilanzierungsgrundsätze können sich im Zeitablauf ändern und einen erheblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Siemens Energy haben. Außerdem können sie Schätzungen enthalten, die Siemens Energy in demselben Berichtszeitraum aus gleichermaßen nachvollziehbaren Gründen auch anders hätte treffen können. Siemens Energy weist darauf hin, dass künftige Ereignisse häufig von Prognosen abweichen und Schätzungen routinemäßige Anpassungen erfordern.
Im Geschäftsjahr 2020 wurde das geschäftliche und wirtschaftliche Umfeld von Siemens Energy durch die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus COVID-19 negativ beeinflusst, obwohl diverse Maßnahmen von Regierungen und Staaten weltweit entgegenwirkten, wie u.a. die Bereitstellung von finanziellen Hilfspaketen. Da die Pandemie weiterhin anhält, ist es schwierig, die Dauer und das Ausmaß ihrer Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vorherzusagen. Im Konzernabschluss zum 30. September 2020 stützte sich Siemens Energy bei den Schätzungen und Annahmen im Zusammenhang mit den Finanzinformationen auf vorhandenes Wissen und die besten verfügbaren Informationen und wandte ein Szenario an, das davon ausgeht, dass keine wesentlichen negativen Auswirkungen aus einer zweiten COVID-19-Welle im Geschäftsjahr 2021 resultieren. COVID-19-bezogene Auswirkungen auf den Konzernabschluss von Siemens Energy können sich unter anderem aus Verzögerungen bei der Auftragserteilung sowie bei der Ausführung von Aufträgen und Verträgen, der Kündigung von Verträgen, angepassten oder geänderten Erlös- und Kostenstrukturen, der eingeschränkten Nutzung von Vermögenswerten, der Volatilität der Finanz- und Rohstoffmärkte, dem eingeschränkten oder fehlenden Zugang zu Kundeneinrichtungen, Zinsanpassungen in verschiedenen Ländern, der zunehmenden Volatilität der Wechselkurse, der Verschlechterung der Kreditwürdigkeit, Kreditausfällen oder Zahlungsverzögerungen und Schwierigkeiten bei der Erstellung von Prognosen und Vorhersagen aufgrund von Unsicherheiten hinsichtlich der Höhe und des Zeitpunkts von Cashflows ergeben. Diese Faktoren können sich auf den Marktwert und die Buchwerte von Aktiva und Passiva sowie auf die Höhe und den Zeitpunkt von Betriebsergebnissen und Cashflows auswirken. Diese Umstände erfordern komplexe und subjektive Beurteilungen und die Verwendung von Annahmen, von denen einige für Sachverhalte gelten können, die von Natur aus unsicher und anfällig für Veränderungen sind. Siemens Energy ist der Ansicht, dass die verwendeten Annahmen die aktuelle Situation angemessen widerspiegeln. Bezüglich spezifischer Auswirkungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wird auf die Ziffer 8 Vorräte sowie auf die Ziffer 10 Sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen verwiesen.
Konsolidierungskreis - Einbezogen in den Konzernabschluss wurden die Siemens Energy AG und ihre Tochtergesellschaften, über die sie Beherrschung ausübt. Siemens Energy beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, sofern es Verfügungsgewalt darüber hat. Darüber hinaus ist Siemens Energy schwankenden Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt oder besitzt Anrechte auf diese und hat die Fähigkeit, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen.
Unternehmenszusammenschlüsse - Anschaffungskosten einer Akquisition bemessen sich nach den beizulegenden Zeitwerten der hingegebenen Vermögenswerte und der eingegangenen oder übernommenen Verbindlichkeiten zum Erwerbszeitpunkt. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen, identifizierbaren Vermögenswerte sowie die übernommenen Verbindlichkeiten, einschließlich Eventualverbindlichkeiten, bewertet Siemens Energy erstmals mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt, unabhängig vom Umfang etwaiger nicht beherrschender Anteile. Die Bewertung von nicht beherrschenden Anteilen erfolgt zum anteiligen beizulegenden Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten (Partial-Goodwill-Methode). Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen, die nicht zu einem Beherrschungsverlust führen, werden erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktionen erfasst. Zum Zeitpunkt des Beherrschungsverlusts werden jegliche verbleibenden Anteile erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Als Stillhalter einer Verkaufsoption auf nicht beherrschende Anteile evaluiert Siemens Energy, ob die Voraussetzungen für den Übergang der bestehenden Eigentumsanteile zum Abschlussstichtag erfüllt sind. Sofern das Unternehmen nicht wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile ist, die der Verkaufsoption zugrunde liegen, wird zu jedem Abschlussstichtag die Ausübung der Verkaufsoption unterstellt und als eine Transaktion zwischen Anteilseignern unter entsprechender Erfassung einer Kaufpreisverbindlichkeit zum jeweiligen Ausübungspreis abgebildet. Die nicht beherrschenden Anteile sind am Erfolg während des Berichtszeitraums beteiligt.
Assoziierte Unternehmen - Unternehmen, bei denen die Siemens Energy AG die Möglichkeit hat, maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik auszuüben (dies geschieht in der Regel durch mittel- oder unmittelbare Stimmrechtsanteile von 20 % bis 50 %). Assoziierte Unternehmen werden im Konzernabschluss nach der Equity-Methode bilanziert und erstmals mit den Anschaffungskosten angesetzt. Der Anteil von Siemens Energy am Ergebnis des assoziierten Unternehmens nach Erwerb wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, der Anteil an erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals unmittelbar im Eigenkapital. Die kumulierten Veränderungen nach dem Erwerbszeitpunkt erhöhen beziehungsweise vermindern den Beteiligungsbuchwert des assoziierten Unternehmens. Entsprechen die Verluste eines assoziierten Unternehmens, die Siemens Energy zuzurechnen sind, dem Wert des Anteils an diesem Unternehmen oder übersteigen diesen, werden keine weiteren Verlustanteile erfasst, es sei denn, Siemens Energy ist Verpflichtungen eingegangen oder hat Zahlungen für das assoziierte Unternehmen geleistet. Der Anteil an einem assoziierten Unternehmen ist der Buchwert der Beteiligung zuzüglich sämtlicher langfristigen Anteile, die dem wirtschaftlichen Gehalt nach der Nettoinvestition von Siemens Energy in das assoziierte Unternehmen zuzuordnen sind.
Gemeinschaftsunternehmen - Unternehmen, bei denen Siemens Energy und eine oder mehrere Partei(en) gemeinschaftlich die Führung ausüben. Gemeinschaftliche Führung liegt vor, wenn Entscheidungen über maßgebliche Tätigkeiten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern.
Fremdwährungsumrechnung - Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausländischer Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden mit dem Devisenkassakurs am Ende der Berichtsperiode umgerechnet, während die konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung mit den durchschnittlichen Wechselkursen während der Berichtsperiode umgerechnet wird. Die sich aus der Umrechnung ergebenden Unterschiedsbeträge werden im Eigenkapital ausgewiesen und erfolgswirksam umgegliedert, wenn der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung der ausländischen Tochtergesellschaft erfasst wird. Die Konzern-Kapitalflussrechnung wird zu durchschnittlichen Wechselkursen während der Berichtsperiode umgerechnet, während die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Devisenkassakurs am Ende der Berichtsperiode umgerechnet werden.
Fremdwährungsbewertung - Transaktionen, die auf eine von der funktionalen Währung einer Unternehmenseinheit abweichende Währung lauten, werden in der funktionalen Währung zum Devisenkassakurs am Tag ihrer erstmaligen Bilanzierung erfasst. Am Ende des Berichtszeitraums bewertet die Gesellschaft auf Fremdwährung lautende monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der funktionalen Währung mit dem dann gültigen Devisenkassamittelkurs. Gewinne und Verluste aus diesen Fremdwährungsbewertungen erfasst Siemens Energy erfolgswirksam. Nicht monetäre Konzernbilanzposten in Fremdwährung werden zu historischen Wechselkursen fortgeführt. Siemens Energy wendet Hochinflationsbilanzierung in Venezuela, Argentinien und im Iran an.
Realisierung von Umsatzerlösen - Siemens Energy realisiert Umsatzerlöse, wenn die Verfügungsgewalt über abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht, das heißt, wenn der Kunde die Fähigkeit besitzt, die Nutzung der übertragenen Güter oder Dienstleistungen zu bestimmen und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen daraus zieht. Voraussetzung dabei ist, dass ein Vertrag mit durchsetzbaren Rechten und Pflichten besteht und unter anderem der Erhalt der Gegenleistung - unter Berücksichtigung der Bonität des Kunden - wahrscheinlich ist. Die Umsatzerlöse entsprechen dem Transaktionspreis, zu dem Siemens Energy voraussichtlich berechtigt ist. Variable Gegenleistungen sind im Transaktionspreis enthalten, wenn es hochwahrscheinlich ist, dass es nicht zu einer signifikanten Rücknahme der Umsatzerlöse kommt, sobald die Unsicherheit in Verbindung mit der variablen Gegenleistung nicht mehr besteht. Der Betrag der variablen Gegenleistung wird entweder nach der Erwartungswertmethode oder mit dem wahrscheinlichsten Betrag ermittelt, abhängig davon, welcher Wert die variable Gegenleistung am zutreffendsten abschätzt. Wenn der Zeitraum zwischen der Übertragung der Güter oder Dienstleistungen und dem Zahlungszeitpunkt zwölf Monate übersteigt und ein signifikanter Nutzen aus der Finanzierung für den Kunden oder Siemens Energy resultiert, wird die Gegenleistung um den Zeitwert des Geldes angepasst. Wenn ein Vertrag mehrere abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen umfasst, wird der Transaktionspreis auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf die Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Falls Einzelveräußerungspreise nicht direkt beobachtbar sind, schätzt Siemens Energy diese in angemessener Höhe. Für jede Leistungsverpflichtung werden Umsatzerlöse entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum realisiert.
Umsatzerlöse bei Verträgen im Anlagengeschäft - Umsatzerlöse werden über einen bestimmten Zeitraum nach der Percentage-of-Completion-Methode (Methode der Gewinnrealisierung nach dem Fertigstellungsgrad) basierend auf dem Verhältnis der bereits angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtkosten realisiert. Ein erwarteter Verlust aus einem Vertrag wird sofort als Aufwand erfasst. Rechnungen werden gemäß den vertraglichen Bedingungen ausgestellt; dabei sehen die Zahlungsbedingungen üblicherweise eine Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung vor.
Bei der Percentage-of-Completion-Methode ist die Einschätzung des Fertigstellungsgrads von besonderer Bedeutung; zudem kann sie Schätzungen hinsichtlich des Liefer- und Leistungsumfangs beinhalten, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich sind. Diese wesentlichen Schätzungen umfassen die geschätzten Gesamtkosten, die gesamten geschätzten Umsatzerlöse, die Auftragsrisiken - einschließlich technischer, politischer und regulatorischer Risiken - und andere maßgebliche Größen. Nach der Percentage-of-Completion-Methode können Schätzungsänderungen die Umsatzerlöse erhöhen oder mindern. Außerdem ist zu beurteilen, ob für einen Vertrag dessen Fortsetzung oder dessen Kündigung das wahrscheinlichste Szenario darstellt. Für diese Beurteilung werden individuell für jeden Vertrag alle relevanten Tatsachen und Umstände berücksichtigt.
Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen - Umsatzerlöse werden linear über einen bestimmten Zeitraum realisiert oder - sofern die Leistungserbringung nicht linear erfolgt - entsprechend der Erbringung der Dienstleistungen, das heißt nach der Percentage-of-Completion-Methode, wie zuvor beschrieben. Rechnungen werden gemäß den vertraglichen Bedingungen ausgestellt; dabei sehen die Zahlungsbedingungen üblicherweise eine Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung vor.
Verkauf von Gütern - Umsatzerlöse werden zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem die Verfügungsgewalt auf den Erwerber übergeht, im Regelfall bei Lieferung der Güter. Rechnungen werden zu diesem Zeitpunkt ausgestellt; dabei sehen die Zahlungsbedingungen üblicherweise eine Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung vor. Für Lizenzvereinbarungen, die dem Kunden ein Recht gewähren, das geistige Eigentum von Siemens Energy zu nutzen, werden Rechnungen gemäß den vertraglichen Bedingungen ausgestellt; dabei sehen die Zahlungsbedingungen üblicherweise eine Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung vor.
Zinserträge - Zinsen werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst.
Funktionskosten - Betriebliche Aufwendungen nach Arten werden grundsätzlich nach Maßgabe des Funktionsbereichs der jeweiligen Profitcenter beziehungsweise der jeweiligen Kostenstellen den einzelnen Funktionen zugeordnet. Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen sind in den Funktionskosten entsprechend der Nutzung der Vermögenswerte enthalten.
Produktbezogene Aufwendungen - Aufwendungen für Rückstellungen für Produktgewährleistungen berücksichtigt Siemens Energy zum Zeitpunkt der Erfassung der Umsatzerlöse im Posten Umsatzkosten.
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen - Forschungsaufwendungen werden unmittelbar als Aufwand erfasst. Entwicklungsaufwendungen werden aktiviert, wenn die Aktivierungskriterien des IAS 38 erfüllt sind. Die aktivierten Entwicklungsaufwendungen setzt das Unternehmen zu Herstellungskosten an, abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bei einer Abschreibungsdauer von in der Regel drei bis zehn Jahren.
Ergebnis je Aktie - Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem das den Aktionären der Siemens Energy AG zurechenbare Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausstehenden Aktien der Siemens Energy AG dividiert wird. Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird unter der Annahme berechnet, dass alle potenziell verwässernden Wertpapiere und aktienbasierten Vergütungspläne umgewandelt beziehungsweise ausgeübt werden.
Geschäfts- oder Firmenwerte - Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung, sondern werden einmal jährlich auf Wertminderung überprüft. Eine Überprüfung erfolgt auch, wenn Ereignisse oder Umstände eintreten, die darauf hindeuten, dass der Buchwert möglicherweise nicht wiedererlangt werden kann. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden zu Anschaffungskosten, abzüglich kumulierter Wertminderungen, angesetzt. Die Überprüfung auf Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt auf der Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die grundsätzlich durch ein Segment repräsentiert wird. Bei SGRE ist dies eine Ebene unter dem Segment. Die zahlungsmittelgenerierende Einheit oder die Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten stellt die unterste Ebene dar, auf der Geschäfts- oder Firmenwerte für interne Zwecke der Unternehmensleitung überwacht werden.
Für die Überprüfung auf Wertminderung wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert jener zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder jener Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die erwartungsgemäß Nutzen aus den Synergien des Unternehmenszusammenschlusses zieht. Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, deren erzielbaren Betrag, wird ein Wertminderungsaufwand für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasst, der dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder dieser Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet ist. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert, abzüglich Veräußerungskosten, und dem Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Übersteigt einer dieser Werte den Buchwert, ist es nicht immer notwendig, beide Werte zu ermitteln. Diese Werte beruhen grundsätzlich auf abgezinsten Zahlungsströmen (Discounted-Cashflow-Bewertungen). Es werden keine Wertaufholungen auf abgeschriebene Geschäfts- oder Firmenwerte vorgenommen.
Die Bestimmung des erzielbaren Betrags einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, ist mit Schätzungen der Unternehmensleitung verbunden. Das auf Basis dieser Schätzungen prognostizierte Ergebnis wird zum Beispiel beeinflusst von einer erfolgreichen Integration von akquirierten Unternehmen, der Volatilität auf den Kapitalmärkten, den Zinsentwicklungen, den Schwankungen der Wechselkurse oder der erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung. Den Discounted-Cashflow-Bewertungen zur Ermittlung des erzielbaren Betrags liegen Fünf-Jahres-Vorausberechnungen zugrunde, die auf Finanzprognosen aufbauen. Die Prognosen der Zahlungsströme berücksichtigen Erfahrungen der Vergangenheit und basieren auf der bestmöglichen Einschätzung künftiger Entwicklungen durch die Unternehmensleitung. Zahlungsströme jenseits der Planungsperiode werden unter Anwendung individueller Wachstumsraten extrapoliert. Die wichtigsten Annahmen, auf denen die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts, abzüglich Veräußerungskosten, und des Nutzungswerts basiert, beinhalten geschätzte Wachstumsraten sowie gewichtete durchschnittliche Kapitalkostensätze. Diese Schätzungen sowie die zugrunde liegende Methodik können einen erheblichen Einfluss auf die jeweiligen Werte und letztlich auf die Höhe einer möglichen Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte haben.
Sonstige immaterielle Vermögenswerte - Siemens Energy schreibt immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer ab. Die voraussichtliche Nutzungsdauer für Patente, Lizenzen und ähnliche Rechte beträgt in der Regel drei bis fünf Jahre, mit Ausnahme von immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen übernommen wurden. Diese bestehen insbesondere aus Kundenbeziehungen und Markennamen sowie Technologie. Deren Nutzungsdauer lag bei bestimmten Transaktionen zwischen sechs und 20 Jahren für Kundenbeziehungen sowie zwischen fünf und 20 Jahren für Technologie.
Sachanlagen - Sachanlagen einschließlich Nutzungsrechten werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungen, bewertet. Das Unternehmen wendet die lineare Abschreibungsmethode an. Den Wertansätzen liegen folgende unterstellte Nutzungsdauern für im Besitz der Siemens Energy befindliche Sachanlagen zugrunde:
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| Fabrik- und Geschäftsbauten | 20 bis 50 Jahre |
| Übrige Bauten | 5 bis 10 Jahre |
| Technische Anlagen und Maschinen | in der Regel 10 Jahre |
| Betriebs- und Geschäftsausstattungen | in der Regel 5 Jahre |
Nutzungsrechte werden linear über den kürzeren der beiden Zeiträume, Leasinglaufzeit oder Nutzungsdauer, der zugrunde liegenden Vermögenswerte abgeschrieben. Verlängerungsoptionen werden in die Leasingdauer und damit in die Bewertung des Nutzungsrechts sowie der entsprechenden Leasingverbindlichkeit einbezogen, wenn ihre Ausübung hinreichend sicher ist. Neubewertungen spiegeln Änderungen in der Bewertung von Optionen wider.
Wertminderungen auf Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte - Siemens Energy überprüft Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte auf Wertminderung, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswerts möglicherweise nicht wiedererlangt werden kann. Darüber hinaus überprüft Siemens Energy jedes Jahr noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte auf Wertminderung. Bei der Überprüfung der Sachanlagen und sonstigen immateriellen Vermögenswerte auf Wertminderung ist die Bestimmung des erzielbaren Betrags der Vermögenswerte mit Schätzungen verbunden. Dies kann einen erheblichen Einfluss auf die jeweiligen Werte und letztlich auf die Höhe einer möglichen Wertminderung haben.
Langfristige zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte/ Schulden - Siemens Energy klassifiziert einen langfristigen Vermögenswert oder Verbindlichkeiten als zur Veräußerung gehalten, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird.
Ertragsteuern - Steuerpositionen werden unter Berücksichtigung der jeweiligen lokalen Steuergesetze sowie der einschlägigen Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsauffassungen ermittelt und unterliegen wegen ihrer Komplexität möglicherweise einer abweichenden Interpretation durch Steuerpflichtige einerseits und lokale Finanzbehörden andererseits. Unterschiedliche Auslegungen von bestehenden oder neuen Steuergesetzen aufgrund von Steuerreformen oder anderen Steuergesetzgebungsverfahren können zu nachträglichen Steuerzahlungen für vergangene Jahre führen; sie werden basierend auf der Einschätzung der Unternehmensleitung in die Betrachtung einbezogen. Nach der Verbindlichkeitenmethode (Liability Method) werden aktive und passive latente Steuern mit der künftigen Steuerwirkung angesetzt, die sich aus den Unterschieden zwischen bilanziellen und steuerlichen Wertansätzen von Aktiv- und Passivposten ergibt. Aktive latente Steuern werden angesetzt, wenn künftig ausreichend steuerpflichtiges Einkommen zur Verfügung steht. Dabei werden unter anderem die geplanten Ergebnisse aus der operativen Geschäftstätigkeit, die Ergebniswirkungen aus der Umkehrung von zu versteuernden temporären Differenzen sowie mögliche Steuerstrategien mit einbezogen. Auf Basis des in den nächsten fünf Jahren geplanten künftigen steuerpflichtigen Einkommens beurteilt Siemens Energy zu jedem Bilanzstichtag die Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern. Siemens Energy geht aufgrund der Erfahrung aus der Vergangenheit und des erwarteten steuerlichen Einkommens davon aus, dass die aktiven latenten Steuern realisiert werden können. Da künftige Geschäftsentwicklungen unsicher sind und sich teilweise der Steuerung durch Siemens Energy entziehen, sind Annahmen zur Schätzung von künftigen steuerpflichtigen Einkommen sowie über den Zeitpunkt der Realisierung von aktiven latenten Steuern erforderlich. Schätzungen werden in der Periode angepasst, in der ausreichende Hinweise für eine Anpassung vorliegen.
Vertragsvermögenswerte, Vertragsverbindlichkeiten und Forderungen - Hat eine der Parteien des Vertrags mit dem Kunden ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird - abhängig vom Verhältnis zwischen der Leistungserbringung von Siemens Energy und der Zahlung des Kunden - ein Vertragsvermögenswert, eine Vertragsverbindlichkeit oder eine Forderung ausgewiesen. Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten werden als kurzfristig ausgewiesen, da sie innerhalb des gewöhnlichen Geschäftszyklus angefallen sind. Forderungen werden ausgewiesen, wenn der Anspruch auf den Erhalt der Gegenleistung keiner Bedingung mehr unterliegt. Wertberichtigungen auf Vertragsvermögenswerte und Forderungen für Bonitätsrisiken werden entsprechend der Bewertungsmethode für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte gebildet.
Vorräte - Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert bilanziert. Angesetzt wird in der Regel ein Durchschnittswert oder ein auf Basis des FIFO-Verfahrens (First in, First out) ermittelter Wert. Der Nettoveräußerungswert entspricht dem geschätzten Verkaufspreis abzüglich der verbleibenden Kosten für Fertigstellung und Verkauf. Die Bestimmung des Nettoveräußerungswerts beinhaltet Schätzungen hinsichtlich quantitativer, technischer und preisbezogener Risiken.
Leistungsorientierte Pläne - Siemens Energy bewertet die Leistungsansprüche nach der Methode der laufenden Einmalprämien. Dieser Ansatz spiegelt einen versicherungsmathematischen Barwert der bereits erdienten Anwartschaften wider. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) wird unter Berücksichtigung künftig erwarteter Gehalts- und Rententrends berechnet. Die Annahmen, die für die Berechnung der DBO zum Bilanzstichtag des Vorjahres zugrunde gelegt werden, gelten für die Ermittlung der laufenden Dienstzeitaufwendungen sowie der Zinserträge und Zinsaufwendungen des folgenden Geschäftsjahres. Die Nettozinserträge beziehungsweise Nettozinsaufwendungen für ein Geschäftsjahr ergeben sich aus der Multiplikation des Abzinsungssatzes für das jeweilige Geschäftsjahr mit dem Nettovermögenswert beziehungsweise der Nettoverbindlichkeit aus leistungsorientierten Plänen zum Bilanzstichtag des vorhergehenden Geschäftsjahres.
Die laufenden und nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwendungen sowie Gewinne/ Verluste aus Planabgeltungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie nicht mit der Verwaltung des Planvermögens zusammenhängende Verwaltungskosten werden den Funktionskosten zugeordnet. Die nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwendungen sowie Gewinne/ Verluste aus Planabgeltungen werden unmittelbar erfolgswirksam erfasst. Sind die Leistungsansprüche nicht durch Vermögen gedeckt, entspricht der im Posten Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen enthaltene Betrag der DBO. Sind die Leistungsansprüche durch Planvermögen gedeckt, wird ein Nettobetrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Planvermögens und der DBO - angepasst in Bezug auf jegliche Auswirkungen der Vermögensobergrenze - ausgewiesen.
Neubewertungen umfassen versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sowie den Unterschied zwischen den Erträgen aus Planvermögen und den Beträgen, die in den Nettozinsen auf die Nettoverbindlichkeit (den Nettovermögenswert) aus leistungsorientierten Plänen enthalten sind. Sie werden im Posten Sonstiges Ergebnis nach Steuern erfasst.
Versicherungsmathematische Bewertungen beruhen auf wesentlichen Annahmen, unter anderem zu Abzinsungssätzen, erwarteten Gehalts- und Rententrends sowie Sterblichkeitsraten. Die angesetzten Abzinsungssätze werden auf Grundlage der Renditen bestimmt, die am Ende des Berichtszeitraums für hochrangige Unternehmensanleihen mit entsprechender Laufzeit und Währung erzielt werden. Falls solche Renditen nicht verfügbar sind, basieren die Abzinsungssätze auf Renditen von Staatsanleihen. Aufgrund sich ändernder Markt-, Wirtschafts- und sozialer Bedingungen können die zugrunde gelegten Annahmen von der tatsächlichen Entwicklung abweichen.
Leistungsansprüche aus Plänen, die auf Investmenterträgen von zugrunde liegenden Vermögenswerten basieren, werden grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Vermögenswerte am Ende des Berichtszeitraums bewertet. Ist die Wertentwicklung der zugrunde liegenden Vermögenswerte niedriger als eine zugesagte Rendite, werden zur Ermittlung der DBO die Beiträge mit der zugesagten Rendite aufgezinst und auf den Barwert abgezinst.
Rückstellungen - Siemens Energy bilanziert Rückstellungen, wenn folgende Kriterien kumulativ erfüllt sind: Das Unternehmen hat aus einem Ereignis in der Vergangenheit wahrscheinlich eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung; es ist wahrscheinlich, dass wirtschaftliche Ressourcen abfließen, um diese Verpflichtung zu erfüllen, und es ist eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich. Dabei ist eine Abzinsung vorzunehmen, wenn der Effekt wesentlich ist. Siemens Energy setzt die Rückstellung in Höhe des Barwerts an, der sich aus der Abzinsung der erwarteten künftigen Zahlungsströme mit einem Zinssatz vor Steuern ergibt. Dieser spiegelt die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt wider. Wenn aus einem Vertrag ein Verlust droht, erfasst das Unternehmen die gegenwärtige Verpflichtung aus dem Vertrag als Rückstellung.
Die Bestimmung von Gewährleistungsrückstellungen, von Rückstellungen für drohende Verluste aus Aufträgen und von Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten, regulatorische Verfahren sowie behördliche Untersuchungen (Rechtsstreitigkeiten) ist in erheblichem Maß mit Schätzungen verbunden. Die Bewertung von Gewährleistungsrückstellungen berücksichtigt, ob die zugrunde liegende Verpflichtung aus einer einzelnen Verpflichtung oder aus einer größeren Anzahl an Sachverhalten resultiert. Die angesetzten Beträge zur Erfüllung der Verpflichtung entsprechen der bestmöglichen Schätzung, können jedoch von den letztendlichen Ansprüchen abweichen. Siemens Energy bildet eine Rückstellung für drohende Verluste aus Verträgen mit Kunden, wenn die aktuell geschätzten Gesamtkosten die geschätzten Umsatzerlöse übersteigen. Verluste aus Verträgen mit Kunden identifiziert Siemens Energy durch die laufende Kontrolle des Projektfortschritts und die Aktualisierung der Schätzungen. Dies erfordert in erheblichem Maß Einschätzungen im Hinblick auf die Erfüllung bestimmter Leistungsanforderungen sowie von Gewährleistungsaufwendungen und Projektverzögerungen, einschließlich der Beurteilung der Zurechenbarkeit dieser Verzögerungen zu den beteiligten Projektpartnern. In Bezug auf Rückstellungen für Rückbau-, Stilllegungs- und ähnliche Verpflichtungen umfassen Unsicherheiten die geschätzten Kosten der Stilllegung aufgrund des langen Zeitraums, über den die künftigen Zahlungsmittelabflüsse erwartet werden, einschließlich der zugehörigen Aufzinsung.
Rechtsstreitigkeiten liegen häufig komplexe rechtliche Fragestellungen zugrunde, und sie sind mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Entsprechend beruht die Beurteilung, ob zum Stichtag wahrscheinlich eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem Ereignis in der Vergangenheit besteht, ob ein künftiger Mittelabfluss wahrscheinlich und die Höhe der Verpflichtung verlässlich schätzbar ist, auf einem erheblichen Ermessen. Die Beurteilung erfolgt in der Regel unter Einbeziehung interner und externer Anwälte. Es kann notwendig werden, dass eine Rückstellung für ein laufendes Verfahren aufgrund neuer Entwicklungen gebildet oder die Höhe einer bestehenden Rückstellung angepasst werden muss. Zudem können durch den Ausgang eines Verfahrens für Siemens Energy Aufwendungen entstehen, die die für den Sachverhalt gebildete Rückstellung übersteigen. Aus Rechtsstreitigkeiten können wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Siemens Energy resultieren.
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Das Unternehmen gewährt Leistungen als Folge eines Angebots zum freiwilligen Austritt aus dem Beschäftigungsverhältnis vor dem regulären Renteneintrittszeitpunkt oder aufgrund der Entscheidung des Unternehmens, das Beschäftigungsverhältnis zu beenden. Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach IAS 19, Leistungen an Arbeitnehmer, werden dann als Verbindlichkeiten und Aufwendungen erfasst, wenn die Gesellschaft das Angebot solcher Leistungen nicht mehr zurücknehmen kann.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente - Zahlungsmitteläquivalente umfassen alle liquiditätsnahen Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt der Anschaffung eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten haben. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu Anschaffungskosten bewertet. Kurzfristige Geldanlagen und Überziehungslinien, die in Verbindung mit dem internen Zahlungsverkehr als Teil des Siemens Konzerns standen, wurden nicht als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ausgewiesen. Veränderungen in diesen Positionen wurden in der Konzern-Kapitalflussrechnung unter den Finanzierungsaktivitäten ausgewiesen, da diese Vereinbarungen der Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit von Siemens Energy dienten.
Finanzinstrumente - Ein Finanzinstrument ist jeder Vertrag, der einen finanziellen Vermögenswert bei einer Einheit und eine finanzielle Verbindlichkeit oder ein Eigenkapitalinstrument bei einer anderen Einheit begründet. Finanzinstrumente werden unter Zugrundelegung ihrer vertraglichen Zahlungsstromeigenschaften und des Geschäftsmodells, in dem sie gehalten werden, in folgende Klassen unterteilt: zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertete sowie zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, Kreditzusagen und Kreditgarantien sowie Vertragsvermögenswerte. Marktübliche Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Handelstag erfasst. Siemens Energy macht keinen Gebrauch von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert einzustufen (Fair-Value-Option). Der erstmalige Ansatz von Finanzinstrumenten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung von Transaktionskosten, soweit es sich nicht um erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente handelt. Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten richtet sich nach der Kategorie, der sie zugeordnet sind.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (FVTPL) - Schuldinstrumente werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn das Geschäftsmodell, in dem sie gehalten werden, nicht dem Geschäftsmodell "Halten" oder "Halten und Verkaufen" entspricht oder wenn ihre vertraglichen Zahlungsströme nicht ausschließlich Zins und Tilgung darstellen. Eigenkapitalinstrumente werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, soweit nicht die FVOCI-Option gewählt wurde.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte - Kredite, Forderungen und andere Schuldinstrumente, die im Geschäftsmodell "Halten" gehalten werden und deren vertragliche Zahlungsströme ausschließlich Zins und Tilgung darstellen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet, abzüglich Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste.
Wertberichtigungen werden für erwartete Kreditverluste gebildet. Sie stellen eine zukunftsgerichtete Bewertung künftiger Kreditverluste dar, die in erheblichem Maß mit Schätzungen verbunden ist. Der erwartete Kreditverlust entspricht dem Bruttobuchwert abzüglich Sicherheiten, multipliziert mit der Ausfallwahrscheinlichkeit und einem Faktor, der die Verlustquote im Falle eines Ausfalls wiedergibt. Wertberichtigungen werden nicht angesetzt, wenn der Bruttobuchwert ausreichend besichert ist. Ausfallwahrscheinlichkeiten werden im Wesentlichen aus internen Ratings abgeleitet. Die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und für Vertragsvermögenswerte werden nach einer vereinfachten Vorgehensweise mit den über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverlusten bemessen.
Finanzielle Vermögenswerte werden als uneinbringlich abgeschrieben, wenn eine Eintreibung unwahrscheinlich erscheint. Dies liegt grundsätzlich nach Ablauf der Verjährungsfrist vor, wenn eine eidesstattliche Versicherung des Schuldners eingeht oder wenn die Forderung wegen Geringfügigkeit nicht weiterverfolgt wird. Forderungen werden mit Beendigung des Insolvenzverfahrens abgeschrieben.
Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn die Ansprüche auf Zahlung erlöschen oder der finanzielle Vermögenswert auf eine dritte Partei übertragen wird. Eine signifikante Änderung der vertraglichen Konditionen eines zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstruments führt zu seiner Ausbuchung und zum Ansatz eines neuen finanziellen Vermögenswerts. Nicht signifikante Änderungen führen zu einer Anpassung des Buchwerts ohne Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts.
Kreditgarantien - Kreditgarantien werden mit dem höheren Betrag aus der für die Stellung der Garantie erhaltenen Gegenleistung und den ermittelten erwarteten Kreditverlusten angesetzt.
Finanzielle Verbindlichkeiten - Siemens Energy bewertet die finanziellen Verbindlichkeiten - mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente - zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Leasingverbindlichkeiten - Leasingverbindlichkeiten werden zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingvertrags zu zahlenden Leasingraten bewertet, die im Allgemeinen unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes abgezinst werden, es sei denn, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz kann ohne Weiteres bestimmt werden. Leasingverbindlichkeiten werden in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie werden im Falle von Änderungen oder Neubewertungen des Leasingverhältnisses neu bemessen.
Derivative Finanzinstrumente - Derivative Finanzinstrumente wie Devisentermingeschäfte und Zinsswap-Kontrakte bilanziert Siemens Energy zum beizulegenden Zeitwert, es sei denn, sie werden als Sicherungsinstrumente in die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) einbezogen. Die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der derivativen Finanzinstrumente erfasst das Unternehmen entweder in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung oder, sofern es sich um Cashflow Hedges (Absicherung von Zahlungsströmen) handelt, nach Berücksichtigung von latenten Ertragsteuern im Posten Sonstiges Ergebnis nach Steuern. Bestimmte derivative Finanzinstrumente, die in einen Basisvertrag (Host Contract) eingebettet sind, bilanziert Siemens Energy separat als Derivate.
Cashflow Hedges (Absicherung von Zahlungsströmen) - Den effektiven Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts derivativer Instrumente, die als sogenannte Cashflow Hedges designiert sind, weist Siemens Energy im Posten Sonstiges Ergebnis nach Steuern aus. Der ineffektive Teil wird sofort erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Eigenkapital aufgelaufene Beträge werden in den gleichen Perioden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung berichtet, in denen sich das Grundgeschäft in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung auswirkt.
Aktienbasierte Vergütung - Vor der Abspaltung wurden aktienbasierte Vergütungen bei Siemens Energy überwiegend als Barausgleich klassifiziert. Der beizulegende Zeitwert, der quartalsweise aktualisiert wurde, wird zum Gewährungszeitpunkt ermittelt und aufwandswirksam über den Erdienungszeitraum erfasst. Der beizulegende Zeitwert wird bestimmt als Börsenkurs der zugrunde liegenden Siemens AG-Aktien, unter Berücksichtigung von Dividenden, auf die während des Erdienungszeitraums kein Anspruch besteht, und, soweit erforderlich, von Markt- und Nichtausübungsbedingungen.
Nach der Abspaltung werden aktienbasierte Vergütungsprämien bei Siemens Energy überwiegend mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente konzipiert. Der beizulegende Zeitwert wird zum Zeitpunkt der Gewährung ermittelt und über den Erdienungszeitraum aufwandswirksam erfasst. Der beizulegende Zeitwert wird bestimmt als Börsenkurs der zugrunde liegenden Aktien unter Berücksichtigung der Dividenden, auf die während des Erdienungszeitraums kein Anspruch besteht, sowie gegebenenfalls der Marktbedingungen und Nichtausübungsbedingungen.
Vorjahresinformationen - Einzelne Vorjahresangaben sind an die aktuelle Darstellung angepasst worden. Die Vergleichsinformationen im Konzernabschuss sind als "konsolidiert" klassifiziert und entstammen den kombinierten Abschlüssen.
IFRS 16, Leasingverhältnisse, wurde zum 1. Oktober 2019 erstmals modifiziert retrospektiv angewandt (unter Anwendung von Vereinfachungs- und Übergangsregelungen), d. h. es erfolgte keine Anpassung der Vorjahreszahlen. IFRS 16 ersetzt die bisherigen Leasing-Bilanzierungsvorschriften gemäß IAS 17 und IFRIC 4, wodurch das bisherige Klassifizierungsmodell für Leasingverträge des Leasingnehmers als entweder Operating- oder Finanzierungsleasing eliminiert wird. IFRS 16 führt stattdessen ein einheitliches Leasingnehmer-Bilanzierungsmodell ein, nach dem Leasingnehmer bei Leasingverträgen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten und wenn der zugrunde liegende Vermögenswert nicht von geringem Wert ist, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten ausweisen müssen.
Zum 1. Oktober 2019 wurden Nutzungsrechte in Höhe von 1.003 Mio. € in den Sachanlagen erfasst, die grundsätzlich zum Betrag der Leasingverbindlichkeiten (insgesamt 896 Mio. €) bewertet wurden, angepasst um etwaige im Voraus bezahlte oder abgegrenzte Leasingzahlungen. Der größte Teil der Überleitungseffekte bezieht sich auf die von Siemens Energy gemieteten Immobilien. Die Differenz zwischen den zukünftigen Zahlungsverpflichtungen aus Operating-Leasingverträgen zum 30. September 2019 in Höhe von 1.559 Mio. € und der Brutto-Leasingverbindlichkeit zum 1. Oktober 2019 in Höhe von 1.045 Mio. € ergibt sich hauptsächlich aus der Anwendung von Vereinfachungs- und Übergangsregelungen. Für Leasingverhältnisse zwischen Siemens Real Estate und Siemens Energy, die im Geschäftsjahr 2020 übertragen wurden, waren bis zum Übertrag keine Nutzungsrechte und keine Leasingverbindlichkeiten bilanziert.
Die künftigen Leasingzahlungen im Rahmen des Nutzungsrechtsmodells zum 1. Oktober 2019 wurden mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz (gewichteter durchschnittlicher Grenzfremdkapitalzinssatz zum 1. Oktober 2019: 1,7 %) abgezinst.
Am 1. Oktober 2019 hat Siemens Energy rückwirkend IFRIC 23, Unsicherheit bei der ertragssteuerlichen Behandlung, angewandt. Die Anwendung hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Veröffentlichte Verlautbarungen zur Finanzberichterstattung, die von Siemens Energy noch nicht übernommen wurden
Die folgenden Verlautbarungen, die vom IASB herausgegeben wurden, sind noch nicht in Kraft (oder wurden von der Europäischen Union noch nicht zur Anwendung freigegeben) und wurden von Siemens Energy noch nicht übernommen:
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| Änderungen von Standards/ Interpretation | Obligatorische Anwendung | Voraussichtliche erstmalige Anwendung | Erwarteter Effekt | |
|---|---|---|---|---|
| Conceptual Framework | Änderungen der Verweise auf das Conceptual Framework in den IFRS-Standards | 1. Jan. 2020 | 1. Okt. 2020 | unwesentlich |
| IFRS 3 | Definition eines Geschäftsbetriebs (Änderung zu IFRS 3) | 1. Jan. 2020 | 1. Okt. 2020 | unwesentlich |
| IFRS 9, IAS 39, IFRS 7 | Zinssatz-Benchmark-Reform (Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7) | 1. Jan. 2020 | 1. Okt. 2020 | unwesentlich |
| IAS 1, IAS 8 | Definition des Begriffs "wesentlich" (Änderungen zu IAS 1 und IAS 8) | 1. Jan. 2020 | 1. Okt. 2020 | unwesentlich |
| IFRS 17 | Versicherungsverträge (neuer Standard) | 1. Jan. 2023 | 1. Okt. 2023 | unwesentlich |
| IAS 1 | Einstufung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig (Änderungen an IAS 1) | 1. Jan. 2023 | 1. Okt. 2023 | unwesentlich |
Am 20. Oktober 2019 unterzeichneten die Senvion GmbH i. L. und die Siemens Gamesa Renewable Energy Eólica, S.L. Unipersonal (S.L. Unipersonal, nachfolgend "S.L.U.") einen Vertrag zum Erwerb des Betriebs- und Instandhaltungsgeschäfts in Europa (Senvion Deutschland GmbH) und des Geschäfts im Zusammenhang mit der Produktion von Rotorblättern für Windenergieanlagen in Vagos (Portugal) sowie bestimmter zusätzlicher Vermögenswerte (Ria Blades, S.A.) von Senvion.
Am 9. Januar 2020 erwarb die Siemens Gamesa Renewable Energy Eólica, S.L.U. alle Anteile an der Senvion Deutschland GmbH (Senvion European Onshore Services), die das ausgegliederte europäische Onshore-Servicegeschäft von Senvion und bestimmte zusätzliche Vermögenswerte im Zusammenhang mit diesem Geschäft, einschließlich bestimmter damit verbundener geistiger Eigentumsrechte, umfasst.
Am 30. April 2020 erwarb die Siemens Gamesa Renewable Energy, S.A. (nachfolgend "SGRE Portugal") alle Anteile an der Ria Blades, S.A., die das Geschäft im Zusammenhang mit der Produktion von Rotorblättern für Windenergieanlagen in Vagos (Portugal) besitzt und betreibt, sowie bestimmte mit diesem Geschäft verbundene zusätzliche Vermögenswerte.
Die Anteile wurden frei von Sicherheiten, Belastungen oder Gebühren jeglicher Art übertragen.
Die Akquisitionen wurden nach Erfüllung aller Abschlussbedingungen wie der Zustimmung der zuständigen Behörden, der Durchführung der Ausgliederung, dem Abschluss der vollständigen Sicherheitsfreigabe und der Betriebsbereitschaft der betreffenden Zielunternehmen abgeschlossen.
Diese Akquisitionen stehen im Einklang mit der Strategie von SGRE, das Multibrand-Dienstleistungsgeschäft und Produktionskapazitäten auszubauen sowie die Wettbewerbsposition von SGRE in Europa zu stärken. Wie im Vertrag zum Erwerb vereinbart, beläuft sich der in bar zu zahlende Gesamtkaufpreis für die Anteile an der Senvion Deutschland GmbH und der Ria Blades, S.A. auf 200 Mio. €, vorbehaltlich etwaiger Anpassungen nach Bestätigung der Schlussbilanz. Der auf die Schlussbilanz bezogene Anpassungsmechanismus für Working Capital, Schulden, Instandhaltungskosten und Abweichungen bei den Auftragsbeständen zwischen dem 30. Juni 2019 und dem 9. Januar 2020 beinhaltet unterschiedliche Obergrenzen und führt zu einem von SGRE maximal zu zahlenden Gesamtkaufpreis von 215 Mio. € im Falle von positiven Anpassungen und einem minimal zu zahlenden Gesamtkaufpreis von 180 Mio. € im Falle von negativen Anpassungen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass SGRE unter bestimmten Umständen berechtigt sein könnte, bis zu 10 Mio. € zusätzliche kurzfristige Vermögenswerte zu erhalten, ohne dass sich der Gesamtkaufpreis dadurch ändert.
Die Anpassung des Gesamtkaufpreises innerhalb der festgelegten Grenzen wird voraussichtlich im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2021 nach Ablauf der Frist für die Bestätigung der Schlussbilanz festgestellt und bezieht sich auf die gesamte Transaktion. Zum Zeitpunkt der endgültigen Kaufpreisanpassung wird auch die Zuordnung des resultierenden Gesamtkaufpreises auf die verschiedenen Teile der Transaktion abgeschlossen. Die vorläufige Aufteilung der übertragenen Gegenleistung beträgt 122 Mio. € für das europäische Onshore-Servicegeschäft von Senvion und 60 Mio. € für das Geschäft im Zusammenhang mit der Produktion von Rotorblättern für Windenergieanlagen in Vagos (Portugal) sowie bestimmte mit diesem Geschäft verbundene zusätzliche Vermögenswerte. Der Betrag wurde zum 30. September 2020 vollständig bezahlt.
Die Transaktionskosten in Höhe von 13 Mio. € wurden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter den Vertriebs- und allgemeinen Verwaltungsaufwendungen ausgewiesen.
Das Vermögen und die Verbindlichkeiten der Senvion Deutschland GmbH und ihrer Tochtergesellschaften wurden in den Konzernabschluss mit ihren Zeitwerten am Tag der Übernahme einbezogen. Die folgenden Zahlen ergeben sich aus der vorläufigen Kaufpreisallokation zum Erwerbszeitpunkt: sonstige immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 146 Mio. € (bezogen auf den beizulegenden Zeitwert des Auftragsbestands und der Kundenbeziehungen), Sachanlagen in Höhe von 36 Mio. €, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen in Höhe von 58 Mio. €, Vorräte in Höhe von 26 Mio. €, sonstige kurz- und langfristige finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 3 Mio. €, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 4 Mio. €, sonstige kurz- und langfristige Vermögenswerte in Höhe von 3 Mio. €, Vertragsvermögenswerte in Höhe von 12 Mio. €, Finanzschulden in Höhe von 14 Mio. €, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2 Mio. €, Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 34 Mio. €, sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 5 Mio. €, kurz- und langfristige Rückstellungen in Höhe von 133 Mio. €, sonstige kurz- und langfristige Verbindlichkeiten in Höhe von 49 Mio. €, kurzfristige Ertragsteuerverbindlichkeiten (netto) in Höhe von 8 Mio. € und aktive latente Steuern (netto) in Höhe von 5 Mio. €.
Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde vorläufig in Höhe von 74 Mio. € ermittelt und der geschäftswerttragenden Einheit Operation and Maintenance zugeordnet.
Das erworbene Geschäft hat bei Siemens Energy vom Zeitpunkt der Akquisition bis zum 30. September 2020 einen Umsatz von 124 Mio. € und ein negatives Nettoergebnis von 12 Mio. € (ohne Auswirkungen der Kaufpreisallokation) eingebracht. Im Falle eines Erwerbszeitpunkts zu Beginn der Berichtsperiode hätten sich der Umsatz und das Ergebnis der kombinierten Einheit für die aktuelle Berichtsperiode auf 167 Mio. € bzw. ein negatives Nettoergebnis von 7 Mio. € (ohne Auswirkungen der Kaufpreisallokation) belaufen.
Der Gesamtkaufpreis für diesen Unternehmenszusammenschluss beträgt 122 Mio. € (118 Mio. € abzüglich erworbener Barmittel).
Die Bilanzierung dieses Unternehmenszusammenschlusses wurde zum 30. September 2020 vorläufig festgelegt, da die Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten noch nicht abgeschlossen und der gemäß IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" festgelegte Zeitraum von zwölf Monaten seit dem Erwerb der Senvion Deutschland GmbH noch nicht abgelaufen ist.
Das Vermögen und die Verbindlichkeiten der Ria Blades, S.A. und damit verbundene zusätzliche Vermögenswerte wurden in den Konzernabschluss mit ihren Zeitwerten am Tag der Übernahme einbezogen. Die folgenden Zahlen ergeben sich aus der vorläufigen Kaufpreisallokation zum Erwerbszeitpunkt: Sachanlagen in Höhe von 58 Mio. €, Vorräte in Höhe von 4 Mio. €, sonstige kurz- und langfristige finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 1 Mio. €, sonstige kurz- und langfristige Vermögenswerte in Höhe von 1 Mio. €, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1 Mio. €, kurz- und langfristige Rückstellungen in Höhe von 4 Mio. €, sonstige kurz- und langfristige Verbindlichkeiten in Höhe von 2 Mio. €, laufende Ertragsteuerforderungen (netto) in Höhe von 1 Mio. € und aktive latente Steuern (netto) in Höhe von 2 Mio. €.
Vorläufig wurde kein Geschäfts- oder Firmenwert ermittelt und der geschäftswerttragenden Einheit Wind Turbines zugeordnet.
Das erworbene Geschäft hat bei Siemens Energy vom Zeitpunkt der Akquisition bis zum 30. September 2020 einen Umsatz von 1 Mio. € und ein negatives Nettoergebnis von 6 Mio. € (ohne Auswirkungen der Kaufpreisallokation) eingebracht. Im Falle eines Erwerbszeitpunkts zu Beginn der Berichtsperiode hätten sich der Umsatz und das Ergebnis der kombinierten Einheit für die aktuelle Berichtsperiode auf 18 Mio. € bzw. ein Nettoergebnis von 1 Mio. € (ohne Auswirkungen der Kaufpreisallokation) belaufen.
Der Gesamtkaufpreis für diesen Unternehmenszusammenschluss beträgt 60 Mio. € (60 Mio. € abzüglich erworbener Barmittel).
Die Bilanzierung dieses Unternehmenszusammenschlusses wurde zum 30. September 2020 vorläufig festgelegt, da die Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten noch nicht abgeschlossen und der gemäß IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" festgelegte Zeitraum von zwölf Monaten seit dem Erwerb der Ria Blades, S.A. und damit verbundener zusätzlicher Vermögenswerte noch nicht abgelaufen ist.
Infolge des Erwerbs der nicht beherrschenden Anteile an SGRE in Höhe von 8,1 % durch die Siemens AG von Iberdrola S.A. zu einem Kaufpreis von 1.100 Mio. € im Februar 2020 spiegeln die nicht beherrschenden Anteile und das Eigenkapital die relative Veränderung des Anteils von Siemens Energy an SGRE wider.
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| (in Mio. €) | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Anteiliges Ergebnis aus der Equity-Konsolidierung, netto | 22 | 54 |
| Ergebnis aus Veräußerungen, netto | 1 | 55 |
| Wertminderungen und Wertaufholungen | (10) | 1 |
| Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen, netto | 12 | 111 |
Im Geschäftsjahr 2019 stand das Ergebnis aus Veräußerungen von 55 Mio. € im Zusammenhang mit dem Teilverkauf einer im Segment Gas and Power ausgewiesenen nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung.
Siemens Limited, Indien, ist im Konzernabschluss als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert, da ein maßgeblicher Einfluss vorliegt, und wird im Segment Gas and Power ausgewiesen. Das Unternehmen bietet Produkte, integrierte Lösungen für industrielle Anwendungen für die verarbeitende Industrie, Antriebe für die Prozessindustrie, intelligente Infrastruktur und Gebäude, effiziente und saubere Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen sowie Öl- und Gasanwendungen, Übertragung und Verteilung elektrischer Energie für den Personen- und Güterverkehr einschließlich Schienenfahrzeugen, Bahnautomatisierung und Bahnelektrifizierungssystemen an. Die Finanzinformationen für das assoziierte Unternehmen Siemens Limited, Indien, werden im Folgenden zusammengefasst.
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| Siemens Limited, eingetragen in Mumbai, Indien (in Mio. €) |
31. Mrz. 2020 | 30. Sep. 2019 |
|---|---|---|
| Prozentuale Beteiligung | 24 % | 24 % |
| Langfristige Vermögenswerte (100 %) | 382 | 326 |
| Kurzfristige Vermögenswerte (100 %) | 1.474 | 1.665 |
| Langfristige Verbindlichkeiten (100 %) | 69 | 38 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten (100 %) | 684 | 769 |
| Nettovermögenswert (100 %) | 1.103 | 1.185 |
| Beteiligung des Konzerns am Nettovermögenswert (24 %) | 265 | 284 |
| Geschäfts- und Firmenwerte (24 %) | 89 | 86 |
| Buchwert der Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen (24 %) | 354 | 370 |
| Überleitung zum Buchwert der Beteiligung per 30.09.2020 | (12) | k. A. |
| Buchwert der Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen per 30.09.2020 | 342 | k. A. |
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| (in Mio. €) | 1. Apr. 2019 bis 31. Mrz. 2020 | Geschäftsjahr 2019 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse (100 %) | 1.575 | 1.699 |
| Gewinn (Verlust) aus fortgeführten Geschäften nach Steuern (100 %) | 128 | 126 |
| Sonstiges Ergebnis (100 %) | (8) | - |
| Gesamtergebnis (100 %) | 120 | 126 |
| Beteiligung des Konzerns am Gesamtergebnis (24 %) | 29 | 30 |
| Überleitung Beteiligung des Konzerns am Gesamtergebnis für das Geschäftsjahr 2020 | (12) | k. A. |
| Beteiligung des Konzerns am Gesamtergebnis für das Geschäftsjahr 2020 | 17 | k. A. |
| Dividenden an den Konzern | - | 7 |
Der beizulegende Zeitwert der Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen betrug 1.252 Mio. € zum 30. September 2020 (2019: 1.679 Mio. €).
Der Buchwert aller einzeln nicht wesentlichen assoziierten Unternehmen betrug 325 Mio. € bis zum 30. September 2020 (2019: 327 Mio. €) und der Buchwert aller einzeln nicht wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen betrug 86 Mio. € (2019: 121 Mio. €). Die zusammengefassten Finanzinformationen für alle einzeln nicht wesentlichen assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, angepasst an die von Siemens Energy gehaltene Beteiligungsquote, sind nachfolgend dargestellt. Die in der Gesamtergebnisrechnung enthaltenen Posten wurden entsprechend dem Zwölfmonatszeitraum, der der Bilanzierung nach der Equity-Methode zugrunde lag, dargestellt.
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| Assoziierte Unternehmen | Geschäftsjahr | |
|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Gewinn (Verlust) aus fortgeführten Aktivitäten | 10 | 5 |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | (5) | (9) |
| Gesamtergebnis | 5 | (4) |
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| Gemeinschaftsunternehmen | Geschäftsjahr | |
|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Gewinn (Verlust) aus fortgeführten Aktivitäten | 1 | 25 |
| Gewinn (Verlust) aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern | - | (9) |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | (2) | 1 |
| Gesamtergebnis | (1) | 17 |
Die folgenden zusammengefassten Finanzinformationen werden in Übereinstimmung mit den IFRS und vor konzerninternen Konsolidierungen dargestellt.
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| Siemens Gamesa Renewable Energy S.A., eingetragen in Zamudio, Spanien 30. Sep. (in Mio. €) |
2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Eigentumsanteil der nicht beherrschenden Anteile | 33 % | 41 % |
| Kumulierte nicht beherrschende Anteile | 186 | 668 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 6.929 | 7.899 |
| Langfristige Vermögenswerte | 9.403 | 8.790 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 8.335 | 7.968 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 3.062 | 2.449 |
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| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Auf nicht beherrschende Anteile entfallender Gewinn nach Steuern | (319) | 57 |
| Nicht beherrschenden Anteilen zugewiesene Dividende | 12 | 7 |
| Umsatzerlöse | 9.483 | 10.227 |
| Gewinn (Verlust) aus fortgeführten Aktivitäten nach Steuern | (919) | 141 |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | (392) | 214 |
| Gesamtergebnis nach Steuern | (1.311) | 355 |
| Summe Cashflows | (28) | (729) |
Langfristige Vermögenswerte bei Siemens Gamesa Renewable Energy beinhalten den gesamten aus dem im April 2017 stattgefundenen Zusammenschluss mit Gamesa Corporación Tecnológica, S. A., Spanien, resultierenden Geschäfts- oder Firmenwert.
Im Geschäftsjahr 2020 und Geschäftsjahr 2019 enthielten die sonstigen betrieblichen Erträge im Wesentlichen Gewinne aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen, Gewinne aus Geschäftsverkäufen, Zahlungen aus Konventionalstrafen sowie Wertaufholungen von Wertminderungen, die für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen erfasst wurden.
Im Geschäftsjahr 2020 setzten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Wesentlichen aus Aufwendungen für die Ausgliederung zusammen. Im Geschäftsjahr 2019 enthielten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen einen Verlust von 54 Mio. € aus dem Verkauf eines Standorts für Verpackung und Service von Rotationsmaschinen in Hengelo, Niederlande.
Die Ertragsteueraufwendungen/-erträge setzten sich wie folgt zusammen:
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| 30. Sep. | ||
|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Laufende Steuern | 283 | 469 |
| Latente Steuern | (559) | (433) |
| Ertragsteueraufwendungen (-erträge) | (276) | 35 |
In den laufenden Steuern waren Steuererstattungen in Höhe von 6 Mio. € (2019: Steueraufwand von 44 Mio. €) für laufende Steuern früherer Geschäftsjahre enthalten. Die latenten Steuern beinhalteten Steuererträge von 478 Mio. € (2019: Steueraufwendungen von 149 Mio. €) im Zusammenhang mit der Entwicklung der temporären Unterschiede.
Für die Ermittlung der laufenden Steuern in Deutschland wurde ein Gesamtsteuersatz von 31 % herangezogen, der sich aus dem Körperschaftsteuersatz von 15 %, dem Solidaritätszuschlag von 5,5 % und einem durchschnittlichen Gewerbesteuersatz von 15 % ergibt. Die laufenden Steuern von ausländischen Tochterunternehmen werden auf der Grundlage des jeweiligen nationalen Steuerrechts und mit dem im Ausland maßgeblichen Steuersatz ermittelt. Aktive und passive latente Steuern werden in Deutschland und im Ausland mit den Steuersätzen bewertet, die voraussichtlich im Zeitpunkt der Realisierung des Vermögenswerts beziehungsweise der Erfüllung der Verbindlichkeit gültig sind.
Die auf Basis des deutschen Gesamtsteuersatzes von 31 % erwarteten Steuererträge (laufende und latente) weichen von den ausgewiesenen wie folgt ab:
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| 30. Sep. | ||
|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Ergebnis vor Steuern | (2.135) | 317 |
| Erwarteter Steuerertrag (2019: Steueraufwand) | (662) | 98 |
| Erhöhung (Minderung) der Ertragsteuern durch | ||
| Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben | 44 | 117 |
| Steuerfreie Erträge | (26) | (62) |
| Steuern für Vorjahre | 28 | (1) |
| Nichtansatz und Veränderung in der Realisierbarkeit aktiver latenter Steuern und von Steuergutschriften | 235 | 9 |
| Effekt Steuersatzänderungen | 9 | (40) |
| Steuersatzunterschiede Ausland | 54 | (123) |
| Steuereffekt aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen | (3) | (15) |
| Sonstiges, netto | 45 | 52 |
| Ausgewiesener Steuerertrag (2019: Steueraufwand) | (276) | 35 |
In der Position "Sonstiges, netto" sind Aufwendungen für Quellensteuern von 40 Mio. € (2019: 50 Mio. €) enthalten.
Die aktiven und passiven latenten Steuern werden in der folgenden Übersicht (auf Nettobasis) dargestellt:
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| 30. Sep. | ||
|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Latente Steuern auf temporäre Differenzen | ||
| Immaterielle Vermögenswerte | (790) | (1.079) |
| Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 392 | 248 |
| Kurzfristige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten | (14) | (47) |
| Langfristige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten | 317 | - |
| Steuerliche und sonstige Verlustvorträge | 637 | 430 |
| Steuergutschriften | 89 | 88 |
| Summe latente Steuern (netto) | 631 | (359) |
Die Veränderung der passiven latenten Steuern auf immaterielle Vermögenswerte stammt aus planmäßigen Abschreibungen von aufgestockten Buchwerten aus Kaufpreisallokation sowie außerordentlichen Abschreibungen der zugrunde liegenden immateriellen Vermögenswerte. Aktive latente Steuern aus Ausgliederungseffekten wie die Aufstockung steuerlicher Buchwerte (Step-up) und die vorzeitige Beendigung eines Siemens-Darlehens sind in den Bilanzposten Langfristige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und sonstige Verlustvorträge enthalten.
Aktive latente Steuern für steuerliche Verlustvorträge und Steuergutschriften, die im Wesentlichen in Spanien, Deutschland, USA und Brasilien bestehen, sind in dem Umfang angesetzt, in dem es hinreichend sicher erscheint, dass in der Zukunft ausreichend steuerpflichtiges Einkommen zu deren Realisierung zur Verfügung steht.
Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:
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| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Stand der aktiven/ (passiven) latenten Steuern zu Beginn des Geschäftsjahres | (359) | (509) |
| In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Ertragsteuern | 559 | 433 |
| Veränderungen von Posten der Konzern-Gesamtergebnisrechnung | 32 | 87 |
| Ertragsteuern, die als Einlagen oder Entnahmen von Gesellschaftern aus Rücklagen behandelt wurden | 450 | (354) |
| Sonstiges | (51) | (16) |
| Stand der aktiven/ (passiven) latenten Steuern am Ende des Geschäftsjahres | 631 | (359) |
Ertragsteuern, die in der obigen Tabelle als Einlagen oder Entnahmen von Gesellschaftern aus Rücklagen behandelt werden, beziehen sich hauptsächlich auf Ausgliederungseffekte und weitere Effekte aus der Errichtung der Siemens Energy Gruppe. Im Vorjahr beziehen sie sich hauptsächlich auf latente Steueransprüche auf Verlustvorträge von Siemens Energy Gesellschaften, die bis zu ihrer gesetzlichen Ausgliederung keine eigenständigen Steuersubjekte darstellten.
Für die folgenden Sachverhalte wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt (Bruttobeträge):
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| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Abzugsfähige temporäre Differenzen | 368 | 256 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 3.483 | 2.911 |
| Steuerguthaben | 253 | 240 |
Von den nicht angesetzten steuerlichen Verlustvorträgen verfallen 1.123 Mio. € im Zeitraum bis 2029 sowie 1.682 Mio. € im Jahr 2030 und später (2019: 426 Mio. € bis 2028, 1.568 Mio. € im Jahr 2029 und später).
Von den nicht angesetzten Steuergutschriften verfallen 232 Mio. € (2019: 220 Mio. €) im Zeitraum bis 2043.
Siemens Energy hat für aufgelaufene Ergebnisse der Tochterunternehmen in Höhe von 4.991 Mio. € (2019: 6.279 Mio. €) keine passiven latenten Steuern für Ertragsteuern oder ausländische Quellensteuern gebildet, da diese Gewinne auf unbestimmte Zeit reinvestiert werden sollen.
Von den zum 30. September 2020 bestehenden Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten werden voraussichtlich 1.148 Mio. € (2019: 1.087 Mio. €) bzw. 3.591 Mio. € (2019: 2.378 Mio. €) nach mehr als zwölf Monaten realisiert bzw. erfüllt.
Die Umsatzerlöse aus in vorangegangenen Geschäftsjahren erfüllten Leistungsverpflichtungen betrugen im Geschäftsjahr 2020 14 Mio. € (2019: 76 Mio. €).
Die Umsatzerlöse enthielten im Geschäftsjahr 2020 5.885 Mio. € (2019: 4.650 Mio. €), die zu Geschäftsjahresbeginn in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen waren.
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| 30. Sep. | ||
|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 1.805 | 1.867 |
| Unfertige Erzeugnisse | 2.855 | 2.936 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 1.538 | 1.938 |
| Geleistete Anzahlungen | 333 | 408 |
| Summe Vorräte | 6.530 | 7.148 |
Die Umsatzkosten enthielten Vorräte in Höhe von 24.659 Mio. € (2019: 24.094 Mio. €), die als Aufwendungen erfasst wurden. Die Wertberichtigungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 279 Mio. € (2019: Verminderung um 16 Mio. €).
Im Geschäftsjahr 2020 wurden im Segment GP Wertberichtigungen auf Vorräte in Höhe von 206 Mio. € (davon: fertige Erzeugnisse 156 Mio. €) im Zusammenhang mit strategischen Portfolioentscheidungen bzgl. bestimmter Plattformen für kleine Gasturbinen aufgrund einer veränderten Marktstrategie für Industrial Applications vorgenommen. SGRE erfasste Wertberichtigungen in Höhe von 126 Mio. € im Zuge der sich verschlechternden Marktentwicklung in Indien und des daraus resultierenden Restrukturierungsplans.
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| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Anschaffungskosten | ||
| Stand zu Beginn des Geschäftsjahres | 9.851 | 9.498 |
| Fremdwährungsumrechnung und Sonstiges | (511) | 359 |
| Akquisitionen und Anpassungen der Erstkonsolidierung | 74 | - |
| Verkäufe und Umgliederungen in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | (2) | (6) |
| Stand am Ende des Geschäftsjahres | 9.413 | 9.851 |
| Kumulierte Abschreibungen aus Wertminderungen und sonstige Veränderungen | ||
| Stand zu Beginn des Geschäftsjahres | (36) | (36) |
| Fremdwährungsumrechnung und Sonstiges | (1) | - |
| Wertminderungsaufwand des Geschäftsjahres (einschließlich des Aufwands in Verbindung mit Veräußerungsgruppen) | - | - |
| Verkäufe und Umgliederungen in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | - | - |
| Stand am Ende des Geschäftsjahres | (37) | (36) |
| Buchwert | ||
| Stand zu Beginn des Geschäftsjahres | 9.815 | 9.462 |
| Stand am Ende des Geschäftsjahres | 9.376 | 9.815 |
Siemens Energy führte im vierten Quartal die verpflichtende jährliche Wertminderungsüberprüfung durch. Dabei wurden die erzielbaren Beträge für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder die Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten höher eingeschätzt als die Buchwerte. Im Geschäftsjahr 2019 wurde der Geschäfts- oder Firmenwert basierend auf der Struktur der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die zu dieser Zeit beim Siemens Konzern zur Überwachung der Geschäfts- oder Firmenwerte genutzt wurde, auf eine Wertminderung hin geprüft, da die neue Berichtsstruktur in der Vergangenheit noch nicht existierte. Es wurde kein Wertminderungsbedarf des Geschäfts- oder Firmenwerts festgestellt. Die grundlegenden Annahmen, auf deren Basis Siemens Energy den beizulegenden Zeitwert, abzüglich Veräußerungskosten, der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bestimmte, beinhalteten langfristige Wachstumsraten von bis zu 1,4 % im Geschäftsjahr 2020 (2019: von bis zu 1,7 %) und Abzinsungssätze (nach Steuern) von 8,0 % bis 8,5 % im Geschäftsjahr 2020 (2019: von 8,0 % bis 8,5 %).
Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts, abzüglich Veräußerungskosten, der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurden Zahlungsströme für die nächsten fünf Jahre prognostiziert, die auf Erfahrungen der Vergangenheit, aktuellen operativen Ergebnissen und der bestmöglichen Einschätzung künftiger Entwicklungen durch die Unternehmensleitung sowie auf Marktannahmen basieren. Der ermittelte beizulegende Zeitwert für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ist dem Level 3 der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet.
Der beizulegende Zeitwert, abzüglich Veräußerungskosten, wird hauptsächlich durch den Endwert (Barwert der ewigen Rente) bestimmt, der besonders sensitiv auf Veränderungen der Annahmen zur langfristigen Wachstumsrate und zum Abzinsungssatz reagiert. Beide Annahmen werden individuell für jede zahlungsmittelgenerierende Einheit oder jede Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten festgelegt. Die Abzinsungssätze basieren auf dem Konzept gewichteter durchschnittlicher Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC). Die Abzinsungssätze werden auf Basis eines risikofreien Zinssatzes und einer Marktrisikoprämie ermittelt. Darüber hinaus spiegeln die Abzinsungssätze die gegenwärtige Marktbeurteilung der spezifischen Risiken jeder zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder jeder Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wider, indem Betafaktoren, Verschuldungsgrad und Fremdkapitalkosten spezifischer Peergroups berücksichtigt werden. Die Parameter zur Ermittlung der Abzinsungssätze basieren auf externen Informationsquellen. Die Peergroup ist Gegenstand einer jährlichen Überprüfung und wird, sofern notwendig, angepasst. Die langfristigen Wachstumsraten berücksichtigen externe makroökonomische Daten und branchenspezifische Trends.
Die folgende Tabelle zeigt die grundlegenden Annahmen, die bei der Wertminderungsüberprüfung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen wesentliche Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet sind, zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts, abzüglich Veräußerungskosten, herangezogen worden sind:
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| 30. Sep. 2020 | |||
|---|---|---|---|
| (in Mio. €) | Geschäfts- oder Firmenwerte | Langfristige Wachstumsrate | Abzinsungsfaktor nach Steuern |
| --- | --- | --- | --- |
| Gas and Power | 6.588 | 1,3 % | 8,0 % |
| Wind Turbines | 1.102 | 1,4 % | 8,5 % |
| Operation and Maintenance | 1.687 | 1,4 % | 8,5 % |
Die nachstehende Tabelle zeigt die grundlegenden Annahmen, die für die Geschäfts- oder Firmenwerte, die zum 30. September 2019 dem Siemens Energy Geschäft, das im Rahmen der rechtlichen Reorganisation vom Siemens Konzern auf Siemens Energy übertragen wurde, zuzurechnen waren.
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| 30. Sep. 2019 | |||
|---|---|---|---|
| (in Mio. €) | Geschäfts- oder Firmenwerte | Langfristige Wachstumsrate | Abzinsungsfaktor nach Steuern |
| --- | --- | --- | --- |
| Gas and Power | 6.942 | 1,7 % | 8,0 % |
| Wind Turbines | 1.164 | 1,4 % | 8,5 % |
| Operation and Maintenance | 1.709 | 1,4 % | 8,5 % |
Den Werten der Umsatzerlöse im fünfjährigen Planungszeitraum liegen durchschnittliche Wachstumsraten der Umsatzerlöse (ohne Portfolioeffekte) von 2,9 % bis 11,8 % (2019: 2,3 % bis 9,8 %) zugrunde. Siemens Energy als Anbieter kritischer Infrastruktur erwartet einen stabilen Beitrag aus dem Servicegeschäft sowie einen stabilen Marktanteil im Produktgeschäft und Solutions Business. Gleichzeitig sieht sich der Konzern mit herausfordernden strukturellen Trends auf dem globalen Energiemarkt, insbesondere für große Gasturbinen, konfrontiert. Der anhaltende Wandel der Energiemärkte erfordert die Fähigkeit, Geschäftsmodelle und Kostenstrukturen entsprechend anzupassen. Die Erwartung, dass Siemens Energy die notwendigen Anpassungen vornimmt, ist in der Unternehmensplanung entsprechend berücksichtigt. Diese bildet wiederum die Basis für die Prognose der Zahlungsströme im fünfjährigen Planungszeitraum und der Zahlungsströme für die Berechnung der Endwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen ein erheblicher Teil des Geschäfts- oder Firmenwerts zugeordnet ist.
Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder die Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde eine Verminderung der künftigen Zahlungsströme nach Steuern um 10 % oder eine Erhöhung der Abzinsungssätze (nach Steuern) um einen Prozentpunkt oder eine Senkung der langfristigen Wachstumsrate um einen Prozentpunkt angenommen. Siemens Energy kommt zu dem Ergebnis, dass sich für keine dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder dieser Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ein Wertminderungsbedarf ergeben würde.
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| (in Mio. €) | Bruttobuchwert 1. Okt. 2019 | Übertrag von/ an Siemens Konzern | Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen | Zugänge durch Unternehmenszusammenschlüsse |
|---|---|---|---|---|
| Selbst erstellte Technologie | 632 | 1 | (5) | - |
| Erworbene Technologie einschließlich Patenten, Lizenzen und ähnlicher Rechte | 2.581 | 9 | (47) | - |
| Kundenbeziehungen und Markennamen | 4.344 | - | (298) | 146 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 7.557 | 10 | (350) | 146 |
| Grundstücke und Bauten | 2.477 | 810 | (130) | 71 |
| davon Nutzungsrechte | 835 | 65 | (45) | 13 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 4.269 | 36 | (191) | 17 |
| davon Nutzungsrechte | 148 | - | (1) | - |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.951 | 62 | (59) | 5 |
| davon Nutzungsrechte | 31 | - | (3) | - |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 447 | 17 | (17) | - |
| Sachanlagen | 9.144 | 925 | (397) | 94 |
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| (in Mio. €) | Zugänge | Umgliederungen | Abgänge | Bruttobuchwert 30. Sep. 2020 |
|---|---|---|---|---|
| Selbst erstellte Technologie | 191 | - | (14) | 804 |
| Erworbene Technologie einschließlich Patenten, Lizenzen und ähnlicher Rechte | 83 | - | (15) | 2.611 |
| Kundenbeziehungen und Markennamen | - | - | (78) | 4.114 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 274 | - | (108) | 7.529 |
| Grundstücke und Bauten | 541 | 55 | (115) | 3.709 |
| davon Nutzungsrechte | 502 | - | (76) | 1.295 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 188 | 139 | (154) | 4.305 |
| davon Nutzungsrechte | 47 | - | (20) | 175 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 251 | 85 | (118) | 2.177 |
| davon Nutzungsrechte | 48 | - | (14) | 63 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 361 | (279) | (3) | 526 |
| Sachanlagen | 1.342 | - | (391) | 10.717 |
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| (in Mio. €) | Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | Buchwert 30. Sep. 2020 | Abschreibungen und Wertminderungen im Geschäftsjahr 2020 |
|---|---|---|---|
| Selbst erstellte Technologie | (334) | 469 | (66) |
| Erworbene Technologie einschließlich Patenten, Lizenzen und ähnlicher Rechte | (1.635) | 976 | (552) |
| Kundenbeziehungen und Markennamen | (1.721) | 2.394 | (495) |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | (3.690) | 3.839 | (1.113) |
| Grundstücke und Bauten | (1.126) | 2.583 | (267) |
| davon Nutzungsrechte | (185) | 1.111 | (182) |
| Technische Anlagen und Maschinen | (3.054) | 1.251 | (401) |
| davon Nutzungsrechte | (46) | 128 | (50) |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | (1.660) | 517 | (270) |
| davon Nutzungsrechte | (19) | 44 | (23) |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | - | 526 | - |
| Sachanlagen | (5.840) | 4.877 | (938) |
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| (in Mio. €) | Bruttobuchwert 1. Okt. 2018 | Übertrag von/ an Siemens Konzern |
|---|---|---|
| Selbst erstellte Technologie | 466 | - |
| Erworbene Technologie einschließlich Patenten, Lizenzen und ähnlicher Rechte | 2.560 | - |
| Kundenbeziehungen und Markennamen | 4.143 | - |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 7.169 | - |
| Grundstücke und Bauten | 1.413 | 259 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 3.898 | - |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.791 | 17 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 393 | 4 |
| Sachanlagen | 7.495 | 280 |
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| (in Mio. €) | Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen | Zugänge durch Unternehmenszusammenschlüsse | Zugänge |
|---|---|---|---|
| Selbst erstellte Technologie | 4 | - | 163 |
| Erworbene Technologie einschließlich Patenten, Lizenzen und ähnlicher Rechte | 20 | - | 3 |
| Kundenbeziehungen und Markennamen | 202 | - | - |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 226 | - | 166 |
| Grundstücke und Bauten | 31 | - | 17 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 73 | - | 184 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 23 | - | 187 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 12 | - | 275 |
| Sachanlagen | 138 | - | 662 |
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| (in Mio. €) | Umgliederungen | Abgänge | Bruttobuchwert 30. Sep. 2019 | Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | Buchwert 30. Sep. 2019 | Abschreibungen und Wertminderungen im Geschäftsjahr 2019 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Selbst erstellte Technologie | - | (1) | 632 | (288) | 345 | (49) |
| Erworbene Technologie einschließlich Patenten, Lizenzen und ähnlicher Rechte | - | (3) | 2.581 | (1.110) | 1.471 | (234) |
| Kundenbeziehungen und Markennamen | - | - | 4.344 | (1.416) | 2.928 | (267) |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | - | (4) | 7.557 | (2.814) | 4.743 | (551) |
| Grundstücke und Bauten | 16 | (31) | 1.703 | (555) | 1.148 | (63) |
| Technische Anlagen und Maschinen | 150 | (182) | 4.122 | (2.870) | 1.252 | (327) |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 60 | (156) | 1.921 | (1.492) | 429 | (265) |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | (225) | (12) | 447 | (3) | 444 | (3) |
| Sachanlagen | - | (382) | 8.194 | (4.919) | 3.275 | (658) |
Immaterielle Vermögenswerte beziehen sich im Wesentlichen auf Kundenbeziehungen und Technologien, die im Rahmen der Unternehmensakquisitionen von Dresser-Rand und SGRE erworben wurden. Auf Basis strategischer Portfolioentscheidungen wurden immaterielle Vermögenswerte im Zusammenhang mit der Übernahme des Energiegeschäfts von Rolls-Royce im dritten Quartal 2020 vollständig abgeschrieben. Die Kundenbeziehungen, die im Zuge der Übernahme von Dresser-Rand erworben wurden, werden über einen Zeitraum von 20 Jahren abgeschrieben. Mit der Übernahme von Dresser-Rand verfügt Siemens Energy über ein umfassendes Portfolio an Technologien und Anwendungen für die Öl- und Gasindustrie und über eine stark erweiterte Basis, die es Siemens Energy ermöglicht, den Markt mit Produkten, Lösungen und Dienstleistungen zu bedienen. Die damit erworbenen Technologien werden im Wesentlichen über einen Zeitraum von 20 bis 25 Jahren abgeschrieben.
Immaterielle Vermögenswerte im Zusammenhang mit dem Erwerb von SGRE beziehen sich hauptsächlich auf Technologien, Kundenbeziehungen und Markenrechte und werden größtenteils über einen Zeitraum von sechs bis 20 Jahren abgeschrieben. Mit SGRE erwarb Siemens Energy einen führenden Anbieter von Windturbinen und Dienstleistungen sowohl für Onshore- als auch Offshore-Marktsegmente.
Der Bruttobuchwert der Anzahlungen an Lieferanten und Anlagen im Bau beinhaltete zum 30. September 2020 hauptsächlich Maschinen und Anlagen im Bau. Zum 30. September 2020 beliefen sich die vertraglichen Verpflichtungen für den Kauf von Sachanlagen auf 304 Mio. € (2019: 148 Mio. €). Der Anstieg ist hauptsächlich auf vertragliche Verpflichtungen für den Kauf von Sachanlagen in Höhe von 120 Mio. € zurückzuführen, die aus dem Bau einer Fabrik für das SGRE Geschäft in Le Havre, Frankreich, resultieren.
Im Segment GP wurde auf der Grundlage eines Discounted-Cashflow-(DCF-)Bewertungsmodells der Stufe 3 eine Wertminderung in Höhe von 476 Mio. € von immateriellen Vermögenswerten erfasst, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden. Zur Bestimmung des erzielbaren Betrags wurden Cashflow-Projektionen verwendet, die vergangene Erfahrungen berücksichtigen und die beste Schätzung des Managements über zukünftige Entwicklungen darstellen. Die Berechnung basiert auf einer langfristigen Wachstumsrate von 0,0 % und einem Diskontierungssatz nach Steuern von 9,6 %.
Aufgrund der Verschlechterung des indischen Markts und des daraus resultierenden Restrukturierungsplans wurden im Segment SGRE immaterielle Vermögenswerte von 82 Mio. € vollständig abgeschrieben.
Im Geschäftsjahr 2020 beliefen sich die Aufwendungen für kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse, die nicht gemäß Nutzungsrechtsmodell bilanziert werden, auf 200 Mio. €.
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| 30. Sep. | ||
|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Personalbezogene Verbindlichkeiten | 1.605 | 1.546 |
| Passive Abgrenzungsposten | 43 | 72 |
| Verbindlichkeiten für ausstehende Rechnungen | 562 | 667 |
| Reservierungszahlungen | 194 | 222 |
| Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuern | 153 | 527 |
| Sonstiges | 301 | 233 |
| Summe sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 2.859 | 3.267 |
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| Kurzfristig | Langfristig | |||
|---|---|---|---|---|
| 30. Sep. | 30. Sep. | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 434 | 325 | 732 | 494 |
| Leasingverbindlichkeiten | 279 | 2 | 928 | 37 |
| Sonstige Finanzschulden | 4 | 32 | 9 | 17 |
| Summe Finanzschulden | 717 | 359 | 1.669 | 547 |
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| Nicht zahlungswirksame Veränderungen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in Mio. €) | 1. Okt. 2019 1 | Cashflows | Akquisitionen/Verkäufe | Fremdwährungsumrechnung | Umgliederungen und sonstige Veränderungen | 30. Sep. 2020 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (kurz- und langfristig) | 822 | 381 | 34 | (72) | - | 1.165 |
| Leasingverbindlichkeiten (kurz- und langfristig) | 896 | (223) | 74 | (41) | 501 | 1.207 |
| Sonstige Finanzschulden (kurz- und langfristig) | 49 | (48) | 1 | - | 12 | 13 |
| Summe Finanzschulden | 1.766 | 110 | 109 | (113) | 513 | 2.385 |
1 Erstmalige Anwendung von IFRS 16. Für weitere Informationen siehe Ziffer 2 Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze sowie schätz- und prämissensensitive Bilanzierungsgrundsätze.
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| Nicht zahlungswirksame Veränderungen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (in Mio. €) | 1. Okt. 2018 | Cashflows | Akquisitionen/Verkäufe | Fremdwährungsumrechnung | Umgliederungen und sonstige Veränderungen | 30. Sep. 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (kurz- und langfristig) | 1.778 | (975) | - | 16 | - | 819 |
| Leasingverbindlichkeiten (kurz- und langfristig) | 65 | (10) | - | 3 | (19) | 39 |
| Sonstige Finanzschulden (kurz- und langfristig) | 34 | 20 | (6) | - | - | 49 |
| Summe Finanzschulden | 1.877 | (965) | (6) | 19 | (19) | 906 |
Der gewichtete Durchschnittszins für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten liegt im Geschäftsjahr 2020 bei 3,39 % (2019: 2,56 %).
Zum 30. September 2020 verfügt Siemens Energy über eine ungenutzte revolvierende Konsortialkreditlinie in Höhe von 3.000 Mio. € für allgemeine Unternehmenszwecke. Die Linie hat eine Laufzeit von drei Jahren mit zwei einjährigen Verlängerungsoptionen, die im Ermessen der Kreditgeber nach einem bzw. zwei Jahren ausübbar sind.
Zum 30. September 2020 verfügt SGRE über eine revolvierende Konsortialkreditlinie in Höhe von 2.500 Mio. €, die in mehreren Währungen genutzt werden kann. Diese Kreditlinie umfasst ein vollständig gezogenes Darlehen in Höhe von 500 Mio. € mit einer Laufzeit bis 2022 und eine ungenutzte revolvierende Kreditlinie in Höhe von 2.000 Mio. € mit einer Laufzeit bis 2024 und zwei einjährige Verlängerungsoptionen.
Im Geschäftsjahr 2020 schloss SGRE neue bilaterale Kreditlinien in Euro in Höhe von 375 Mio. € ab, davon 50 Mio. € mit einer Laufzeit bis Dezember 2020, 275 Mio. € mit einer Laufzeit bis 2021 und 50 Mio. € mit einer Laufzeit bis 2022. Zudem sind von den im Geschäftsjahr 2019 abgeschlossenen bilateralen Kreditlinien in Höhe von 512 Mio. € insgesamt noch 482 Mio. € verfügbar, davon 50 Mio. € mit einer Laufzeit bis Dezember 2020, 212 Mio. € mit einer Laufzeit bis 2021 und 220 Mio. € stillschweigend verlängerbar bis 2022. Zum 30. September 2020 hat SGRE keine dieser Kreditlinien in Euro gezogen.
Darüber hinaus schloss SGRE im Geschäftsjahr 2020 Kreditlinien in anderen Währungen ab, hauptsächlich in indischen Rupien in Höhe von 116 Mio. € mit einer Laufzeit bis 2021. Zum 30. September 2020 hat SGRE aus bestehenden bilateralen Kreditlinien in Indien mit jährlichen Laufzeiten 273 Mio. € gezogen (30. September 2019: 304 Mio. €).
Die Verbindlichkeiten in der Bilanz zum 30. September 2020 betreffen hauptsächlich Bankdarlehen im SGRE-Geschäft. Die revolvierende Konsortialkreditlinie von SGRE, die in mehreren Währungen genutzt werden kann, umfasst ein in vollem Umfang gezogenes Darlehen in Höhe von 500 Mio. €. Dieses kann für allgemeine Unternehmenszwecke und zur Refinanzierung ausstehender Schulden verwendet werden.
Zusätzlich hat SGRE im Januar 2020 zwei neue Darlehen in Höhe von 240 Mio. € mit einer Laufzeit jeweils bis zum Jahr 2023 zur Finanzierung der Übernahme der Senvion Deutschland GmbH aufgenommen.
Im Geschäftsjahr 2020 beliefen sich die Aufwendungen für variable Leasingzahlungen, die in der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten nicht enthalten sind, auf 112 Mio. €. Aufgrund der unveränderten Nutzung und des konstanten Umfangs der Leasingverhältnisse wird keine wesentliche Erhöhung zukünftiger variabler Leasingzahlungen erwartet. Zukünftige Mittelabflüsse, denen der Leasingnehmer potenziell ausgesetzt ist und die sich nicht in der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten widerspiegeln, umfassen unter anderem die folgenden Punkte: im Jahr 2020 eingegangene Leasingverhältnisse, die aber noch nicht begonnen haben, in Höhe von 290 Mio. € und Abflüsse aus potenziellen Verlängerungsoptionen in Höhe von 156 Mio. €.
Siemens Energy bietet leistungs- sowie beitragsorientierte Pensionspläne für fast alle inländischen sowie die Mehrheit der ausländischen Mitarbeiter an.
Die leistungsorientierten Pläne, die offen für Neuzugänge sind, basieren vorwiegend auf Unternehmensbeiträgen von Siemens Energy. Diese Pläne werden nur in begrenztem Umfang von Langlebigkeit, Inflation und Gehaltssteigerungen beeinflusst und berücksichtigen länderspezifische Unterschiede. Die bedeutendsten Pläne des Unternehmens sind durch Vermögen in externen, zugriffsbeschränkten Versorgungseinrichtungen gedeckt. Diese Pläne werden gemäß lokalem Recht über Treuhandverträge mit der jeweiligen Versorgungseinrichtung im Interesse der Begünstigten verwaltet. Die leistungsorientierten Pläne umfassten im Geschäftsjahr 2020 durchschnittlich 56.000 Anspruchsberechtigte, davon 46.000 Aktive, 3.000 Ehemalige mit unverfallbaren Ansprüchen sowie 7.000 Pensionäre und Hinterbliebene in ca. 50 Ländern.
Die Mehrheit der Siemens Energy Pensionsverpflichtungen bezieht sich auf Deutschland, die USA und das Vereinigte Königreich. Die Pensionslandschaft in diesen drei Ländern wird im Folgenden detailliert beschrieben.
In Deutschland werden Pensionsleistungen durch die BSAV (Beitragsorientierte Siemens Altersversorgung), Pläne mit Altzusagen und Pläne mit Entgeltumwandlungen gewährt. Die Mehrheit der aktiven Mitarbeiter nimmt an der BSAV teil. Die Leistungen aus diesem Plan basieren überwiegend auf nominellen Beiträgen und deren Investmenterträgen, wobei der Arbeitgeber eine Mindestverzinsung garantiert. Mit Einführung der BSAV wurde für Leistungen aus den Plänen mit Altzusagen die Wirkung aus Gehaltssteigerungen weitgehend eliminiert. Siemens Energy trägt für diese Pläne jedoch weiterhin das Risiko aus der Vermögensanlage, den Zinsänderungen und der Langlebigkeit. Die Pläne sind über vertragliche Treuhandstrukturen (CTA) mit Vermögen gedeckt. In Deutschland bestehen keinerlei rechtliche oder regulatorische Mindestdotierungsverpflichtungen.
Im zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2020 übertrug Siemens Planvermögen mit einem beizulegenden Zeitwert von ca. 915 Mio. € (Stand: 2. Januar 2020) in das Contractual Trust Arrangement (CTA), das treuhänderisch für die Siemens Energy Mitarbeiter agiert (GP Trust e. V.).
Die wesentlichen leistungsorientierten Pensionspläne in den USA sind für Neueintritte ebenso wie für das Erdienen weiterer Ansprüche - mit Ausnahme von Zinsgutschriften für Cash-Balance-Konten - größtenteils geschlossen. Die Pläne unterliegen den Finanzierungsanforderungen des Employee Retirement Income Security Act of 1974 (ERISA, US-amerikanisches Betriebsrentengesetz) in der jeweils gültigen Fassung. Dabei besteht die Vorschrift, für leistungsorientierte Pläne ein Mindestfinanzierungsniveau von 80 % sicherzustellen, um Leistungsbeschränkungen zu vermeiden. Die Arbeitgeber können nach eigenem Ermessen über diese regulatorische Anforderung hinaus Beiträge leisten. Die jährlichen Pflichtbeiträge werden von unabhängigen Aktuaren berechnet.
In den USA nahm Siemens Energy bis zur Gründung von eigenen Pensionsplänen unter anderem am Siemens Pension Plan als dem bedeutendsten Pensionsplan der Siemens Gruppe teil. Ein eigener Pension Trust für die US-Gesellschaften ("Siemens Energy U.S. Trust"), an den die Pensionsverpflichtungen und das dazugehörige Vermögen von Siemens ("Siemens U.S. Trust") übertragen werden, soll bis zum Jahresende 2020 dotiert werden. Der Teil des Planvermögens, der aktuell noch vom Siemens U.S. Trust für den Siemens Pension Plan gehalten und an den Siemens Energy U.S. Trust übertragen werden soll, wird entsprechend dem Internal Revenue Code Section 414 (l) berechnet. Das Ergebnis der Berechnung gemäß Section 414 (l) bestimmt die endgültige Vermögenssumme, die an den Siemens Energy U.S. Trust übertragen wird. Bis zur tatsächlichen Übertragung des Vermögens an den Siemens Energy U.S. Trust wird das Planvermögen entsprechend zwischen der Siemens Gruppe und Siemens Energy auf Basis einer vorläufigen Berechnung gemäß Section 414 (l) aufgeteilt.
Pensionsleistungen werden überwiegend durch den VA Tech U.K. Pension Scheme bereitgestellt. Der Pensionsplan gewährt seinen Anspruchsberechtigten Rentenleistungen und Leistungen im Todesfall an die Hinterbliebenen der Anspruchsberechtigten und ist für das Erdienen weiterer Ansprüche geschlossen. Die notwendige Finanzierung wird alle drei Jahre durch sogenannte technische Bewertungen nach gesetzlichen Bestimmungen festgelegt. Ab April 2013 wurden durch den Treuhänder Versicherungspolicen erworben, die Pensionszahlungen an die Anspruchsberechtigten abdecken und die Langlebigkeits- und Investitionsrisiken für den Pensionsplan reduzieren sowie zusätzliche Sicherheit für die Anspruchsberechtigten bieten.
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| Leistungsorientierte Verpflichtung (DBO) (I) Geschäftsjahr | Beizulegender Zeitwert des Planvermögens (II) Geschäftsjahr | |||
|---|---|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand zu Beginn des Geschäftsjahres | 3.310 | 2.831 | 1.357 | 1.236 |
| Laufende Dienstzeitaufwendungen | 107 | 95 | - | - |
| Zinsaufwendungen | 60 | 80 | - | - |
| Zinserträge | - | - | 38 | 41 |
| Sonstiges 2 | (12) | 4 | (4) | (2) |
| In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Aufwendungen und Erträge für leistungsorientierte Pläne | 156 | 178 | 34 | 39 |
| Erträge aus Planvermögen (ohne Beträge, die in den Nettozinsaufwendungen und -erträgen enthalten sind) | - | - | 37 | 82 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste | 72 | 327 | - | - |
| In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasste Neubewertungen von leistungsorientierten Plänen | 72 | 327 | 37 | 82 |
| Arbeitgeberbeiträge | - | - | 85 | 12 |
| Beiträge begünstigter Arbeitnehmer | 15 | 11 | 15 | 11 |
| Leistungszahlungen | (106) | (105) | (76) | (77) |
| Zahlungen für Abgeltungen | (1) | - | - | - |
| Unternehmenszusammenschlüsse, Veräußerungen und Sonstiges | 78 | (2) | 1.023 | 9 |
| Fremdwährungsumrechnungseffekte | (132) | 69 | (97) | 44 |
| Sonstige Überleitungspositionen | (146) | (28) | 950 | - |
| Stand am Ende des Geschäftsjahres | 3.392 | 3.310 | 2.378 | 1.357 |
| davon: | ||||
| Deutschland | 1.544 | 1.457 | 1.123 | 106 |
| USA | 971 | 972 | 584 | 623 |
| Vereinigtes Königreich | 326 | 333 | 330 | 336 |
| Übrige Länder | 552 | 549 | 341 | 292 |
| Summe | 3.392 | 3.310 | 2.378 | 1.357 |
| davon Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | ||||
| davon Nettovermögenswerte (ausgewiesen im Posten Sonstige Vermögenswerte) |
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| Nettobilanzansatz aus leistungsorientierten Plänen (I - II) 1 Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Stand zu Beginn des Geschäftsjahres | 1.953 | 1.599 |
| Laufende Dienstzeitaufwendungen | 107 | 95 |
| Zinsaufwendungen | 60 | 80 |
| Zinserträge | (38) | (41) |
| Sonstiges 2 | (7) | 6 |
| In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Aufwendungen und Erträge für leistungsorientierte Pläne | 122 | 140 |
| Erträge aus Planvermögen (ohne Beträge, die in den Nettozinsaufwendungen und -erträgen enthalten sind) | (37) | (82) |
| Versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste | 72 | 327 |
| In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasste Neubewertungen von leistungsorientierten Plänen | 39 | 242 |
| Arbeitgeberbeiträge | (85) | (12) |
| Beiträge begünstigter Arbeitnehmer | - | - |
| Leistungszahlungen | (30) | (29) |
| Zahlungen für Abgeltungen | (1) | - |
| Unternehmenszusammenschlüsse, Veräußerungen und Sonstiges | (946) | (11) |
| Fremdwährungsumrechnungseffekte | (35) | 25 |
| Sonstige Überleitungspositionen | (1.096) | (28) |
| Stand am Ende des Geschäftsjahres | 1.018 | 1.953 |
| davon: | ||
| Deutschland | 421 | 1.350 |
| USA | 387 | 348 |
| Vereinigtes Königreich | (3) | (3) |
| Übrige Länder | 213 | 257 |
| Summe | 1.018 | 1.953 |
| davon Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 1.057 | 1.960 |
| davon Nettovermögenswerte (ausgewiesen im Posten Sonstige Vermögenswerte) | (39) | (7) |
1 Zum 30. September 2020 und 2019 sind erhöhende Effekte der Vermögensobergrenze von 4 Mio. € (im Vj. 0 Mio. €) enthalten. Während der Geschäftsjahre 2020 und 2019 unterlag der erhöhende Effekt der Vermögensobergrenze keinen wesentlichen Veränderungen.
2 Enthielt nachzuverrechnende Dienstzeitaufwendungen/ -erträge, Gewinne/ Verluste aus Planabgeltungen sowie verpflichtungsbezogene Verwaltungsgebühren.
Die Position "Unternehmenszusammenschlüsse, Veräußerungen und Sonstiges" enthält im Wesentlichen die Vermögensübertragung in Deutschland sowie Veränderungen im Rahmen der Siemens Energy Population.
In Zusammenhang mit den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ergaben sich Nettozinsaufwendungen in Höhe von 23 Mio. € (2019: 39 Mio. €). Die DBO verteilte sich auf Aktive zu 65 % (2019: 68 %), auf Ehemalige mit unverfallbaren Ansprüchen zu 7 % (2019: 7 %) und auf Pensionäre und Hinterbliebene zu 28 % (2019: 25 %).
Die in den Neubewertungen enthaltenen versicherungsmathematischen Gewinne/ Verluste resultieren aus:
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| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Veränderungen von demografischen Annahmen | 32 | (21) |
| Veränderungen von finanziellen Annahmen | 33 | 347 |
| Erfahrungsbedingte Gewinne/Verluste | 8 | 1 |
| Summe | 72 | 327 |
Der gewichtete durchschnittliche Abzinsungssatz, welcher der versicherungsmathematischen Berechnung der DBO zum Bilanzstichtag zugrunde lag, stellte sich wie folgt dar:
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| 30. Sep. | |||
|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Abzinsungssatz | 1,9 % | 2,1 % | |
| EUR | 1,3 % | 1,0 % | |
| USD | 2,3 % | 3,1 % | |
| GBP | 1,7 % | 2,0 % |
Der Abzinsungssatz in den wesentlichen Währungszonen wurde mithilfe eines "Yield-Curve"-Modells auf Basis der jeweiligen Durationen festgelegt. Das "Yield-Curve"-Modell basiert auf sogenannten Spot Rates, die auf Basis der Renditen von hochwertigen Industrieanleihen in der jeweiligen Währungszone ermittelt wurden. Der Abzinsungssatz ergibt sich durch Kombination der Spot Rates mit der jeweiligen Duration der zugrunde liegenden Verpflichtung. In Währungszonen ohne tiefen Markt für hochwertige Industrieanleihen ergibt sich der Abzinsungssatz direkt aus den Renditen für Staatsanleihen.
Im Geschäftsjahr 2020 wechselte Siemens Energy den globalen Anbieter für die Berechnung der Abzinsungssätze für seine bedeutendsten Währungszonen. Unterschiede in der Berechnungsmethodik der Anbieter führten zu einem vermindernden Effekt in Höhe von 61 Mio. €.
Die angewendeten Sterbetafeln waren:
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| Sterbetafel | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Deutschland | Heubeck-Richttafeln 2018 G | Siemens-spezifische Richttafeln (Siemens Bio 2017) |
| USA | Pri-2012 mit generationsabhängiger projektiver Skala der US Social Security Administration für langfristige demografische Annahmen | Pri-2012 mit generationsabhängiger projektiver Skala der US Social Security Administration für langfristige demografische Annahmen |
| Vereinigtes Königreich | SAPS S2 (Standardsterblichkeitstafeln für selbstverwaltete Pläne mit Berücksichtigung künftiger Sterblichkeitsveränderungen) | SAPS S2 (Standardsterblichkeitstafeln für selbstverwaltete Pläne mit Berücksichtigung künftiger Sterblichkeitsveränderungen) |
Im Geschäftsjahr 2020 stellte Siemens Energy in Deutschland von einer Siemens-spezifischen Richttafel (Siemens Bio 2017) auf die Heubeck-Richttafeln 2018 G um, was zu einem erhöhenden Effekt von 32 Mio. € führte.
Die Rententrends für Länder, in denen diese Prämissen eine wesentliche Wirkung haben, sind aus nachfolgender Tabelle ersichtlich. Inflationswirkungen sind in den unten genannten Annahmen, soweit zutreffend, berücksichtigt:
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| 30. Sep. | ||
|---|---|---|
| Rententrend | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Deutschland | 1,3 % | 1,3 % |
| Vereinigtes Königreich | 2,4 % | 2,5 % |
Eine Veränderung der oben genannten Annahmen von jeweils einem halben Prozentpunkt würde die DBO folgendermaßen erhöhen beziehungsweise vermindern:
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| Veränderung der DBO durch einen halben Prozentpunkt 30. Sep. (in Mio. €) |
Anstieg | Rückgang | Anstieg | Rückgang |
|---|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Abzinsungssatz | (216) | 243 | (209) | 246 |
| Rententrend | 79 | (72) | 79 | (72) |
Die DBO würde sich infolge einer 10 %igen Senkung der Sterblichkeitsrate für alle Begünstigten zum 30. September 2020 um 76 Mio. € (2019: 79 Mio. €) erhöhen.
Unverändert gegenüber dem Vorjahr basiert die Berechnung der Sensitivitäten auf derselben Methode, die für die Berechnung der Verbindlichkeiten aus Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses angewendet wurde. Die Sensitivitäten spiegeln eine Veränderung der DBO nur für die jeweils geänderte Annahme wider.
Ein Rückgang des Finanzierungsstatus, der sich aus einer ungünstigen Entwicklung der Vermögenswerte und/ oder der leistungsorientierten Verpflichtung als Folge sich verändernder Parameter ergibt, wird als ein erhebliches Risiko betrachtet. Aus diesem Grund leitet sich die Investmentstrategie für die Vermögenswerte aus der Struktur und den Eigenschaften der Verpflichtungen ab und basiert für einen Großteil der Pläne auf Asset-Liability-Modellierungsstudien auf Planebene. Als Teil eines an den Versorgungsverpflichtungen ausgerichteten Anlagekonzeptes (Liability-Driven Investment) werden Absicherungsquoten für Zinssätze für einen Großteil der Pläne festgelegt, um die Volatilität des Finanzierungsstatus zu reduzieren. Die Anlagestrategie, die Absicherungsquoten und die Entwicklung des Finanzierungsniveaus werden regelmäßig unter Einbindung von externen Experten der internationalen Vermögensmanagementindustrie überprüft, um das Gesamtbild des Zusammenwirkens von Planvermögen und leistungsorientierten Verpflichtungen zu beurteilen. Die Aufteilung der Vermögenswerte eines Plans wird unter Berücksichtigung des Fristigkeitsprofils der korrespondierenden leistungsorientierten Verpflichtungen bewertet und Trends und Ereignisse, die sich auf das Vermögen auswirken können, werden analysiert, um geeignete Maßnahmen in einem sehr frühen Stadium ergreifen zu können.
Unabhängige Vermögensmanager werden nach quantitativen und qualitativen Analysen ausgewählt, die ihre Performance und Risikobeurteilung beinhalten. Derivate werden genutzt, um Risiken im Rahmen des Risikomanagements zu reduzieren.
Einige der teilnehmenden Gesellschaften mit Vermögenswerten werden nicht getrennt verwaltet. Für diese Pläne wurde das Planvermögen jeweils in verschiedene Vermögensklassen proportional zu der Vermögensaufteilung der Siemens Gruppe aufgeteilt.
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| 30. Sep. | ||
|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Aktien | 334 | 241 |
| Festverzinsliche Wertpapiere | 1.072 | 680 |
| Staatsanleihen | 286 | 160 |
| Unternehmensanleihen | 786 | 520 |
| Alternative Anlagen | 56 | 3 |
| Multi-Strategie-Fonds | 442 | 54 |
| Versicherungsverträge | 311 | 301 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 128 | 24 |
| Sonstige Vermögenswerte | 33 | 56 |
| Summe | 2.378 | 1.357 |
Nahezu alle Aktien haben Preisnotierungen an einem aktiven Markt. Der beizulegende Zeitwert der festverzinslichen Wertpapiere basiert auf Preisen, die von Preisserviceagenturen zur Verfügung gestellt wurden. Die Mehrheit der festverzinslichen Wertpapiere wird an aktiven Märkten gehandelt und hat ein Investment-Grade-Rating. Alternative Anlagen umfassen Anteile an Hedgefonds, Anlagen in Private Equity sowie Immobilien. Multi-Strategie-Fonds umfassen Absolute-Return- und Diversified-Growth-Fonds, die innerhalb eines Fonds in verschiedene Vermögensklassen investieren mit dem Ziel, die Vermögenserträge zu stabilisieren und Volatilität zu reduzieren.
Die für das Geschäftsjahr 2021 erwarteten Arbeitgeberbeiträge zu den leistungsorientierten Plänen betragen 93 Mio. €. Zum Geschäftsjahresende wurden für die kommenden zehn Geschäftsjahre durchschnittlich jährliche Leistungszahlungen in Höhe von 154 Mio. € (2019: 148 Mio. €) erwartet. Die durchschnittlich gewichtete Laufzeit der DBO der leistungsorientierten Pläne von Siemens Energy betrug 14 (2019: 14) Jahre.
Die erfolgswirksam erfassten Beiträge zu beitragsorientierten Plänen beliefen sich auf 215 Mio. € (2019: 201 Mio. €). Die Beiträge zu staatlichen Plänen betrugen 450 Mio. € (2019: 431 Mio. €).
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| (in Mio. €) | Gewährleistungen | Auftragsbezogene Rückstellungen für Drohverluste und Risiken | Sonstiges | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Oktober 2019 | 2.930 | 743 | 270 | 3.944 |
| davon langfristig | 1.717 | 270 | 84 | 2.072 |
| Zugänge | 893 | 280 | 164 | 1.337 |
| Verbrauch | (647) | (239) | (84) | (970) |
| Auflösungen | (473) | (66) | (68) | (607) |
| Fremdwährungsumrechnung | (49) | (20) | (18) | (87) |
| Aufwendungen aus der Aufzinsung und Effekte aus der Änderung des Abzinsungssatzes | 1 | - | - | 1 |
| Sonstige Veränderungen | 93 | 6 | 56 | 154 |
| Stand zum 30. September 2020 | 2.748 | 705 | 319 | 3.771 |
| davon langfristig | 1.669 | 304 | 123 | 2.095 |
Es wird generell erwartet, dass der Großteil der Rückstellungen des Unternehmens innerhalb der nächsten zehn Jahre zahlungswirksam wird.
Gewährleistungen beziehen sich auf abgeschlossene Projekte und veräußerte Produkte und werden auf Basis der Reparatur- und Austauschkosten bestimmt, die sich aus Produktmängeln oder Funktionsfehlern ergeben und während der Garantiezeit behoben werden. Darüber hinaus wird die Erfassung von einmaligen Rückstellungen von verschiedenen Faktoren abgeleitet, wie z. B. Kundenreklamationen und Qualitätsproblemen, bei denen die zu erwartenden Ausfallraten über dem normalen Niveau liegen.
Auftragsbezogene Rückstellungen für Drohverluste und Risiken werden für erwartete Verluste und Risiken aus nicht beendeten Fertigungsaufträgen und Verkäufen gebildet.
Die Position Sonstiges beinhaltete Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten, soweit die dem jeweiligen Rechtsstreit zugrunde liegenden Risiken nicht bereits in der Projektbilanzierung berücksichtigt wurden. Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten betrugen zum 30. September 2020 87 Mio. € (2019: 106 Mio. €).
Das Grundkapital der Siemens Energy AG war zum 30. September 2020 in 726.645.193 auf den Namen lautende Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) aufgeteilt, auf die ein anteiliger Betrag am Grundkapital von 1,00 € je Aktie entfällt. Die Aktien sind voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil des Aktionärs am Gewinn nach Steuern der Gesellschaft. Alle Aktien gewähren grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten. Der von der Siemens AG (unmittelbar und mittelbar) gehaltene Bestand an Aktien unterliegt Einschränkungen aus dem bestehenden Entherrschungsvertrag.
Im Mai 2020 wurde im Vorfeld der Abspaltung das Grundkapital der Siemens Energy AG von 0,1 Mio. € auf 327 Mio. € erhöht, indem 326.890.337 Aktien (direkt und indirekt) an die Siemens AG, die damalige alleinige Anteilseignerin, gegen eine Einlage von 45 % des Siemens Energy-Geschäfts ausgegeben wurden. Im September 2020 wurde das Grundkapital der Siemens Energy AG im Zuge der Abspaltung von 327 Mio. € auf 727 Mio. € durch Ausgabe von 399.654.856 Aktien an die Aktionäre der Siemens AG gegen Einbringung der verbleibenden 55 % des Siemens Energy-Geschäfts weiter erhöht.
Im September 2020 kündigte Siemens Energy ein Aktienrückkaufprogramm in Höhe von bis zu 393 Mio. €, aber nicht mehr als von 72.664.519 Aktien an, das längstens bis zum 31. März 2021 läuft.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden 9.242.660 Siemens Energy-Aktien zurückgekauft. Es wurden im Geschäftsjahr 2020 noch keine als eigene Anteile gehaltenen Siemens Energy-Aktien an Mitarbeiter übertragen. Zum 30. September 2020 betrug der Bestand an eigenen Anteilen 9.242.660.
Die Aufwendungen für die aktienbasierte Vergütung führten zu einer Erhöhung der Kapitalrücklage um 21 Mio. € im Geschäftsjahr 2020.
Die Siemens Energy AG verfügte zum Geschäftsjahresende über Genehmigtes Kapital von insgesamt nominal 363 Mio. €. Aufgrund der von der Hauptversammlung beschlossenen Ermächtigung können bis zu 363.322.596 auf den Namen lautende Stückaktien ohne Nennbetrag nach näherer Maßgabe der Ermächtigung ausgegeben werden. Darüber hinaus hatte die Siemens Energy AG zum 30. September 2020 Bedingtes Kapital von nominal 73 Mio. € (72.664.519 Aktien). Damit können Wandelschuldverschreibungen oder Optionsscheine aus Optionsschuldverschreibungen bedient werden, die aufgrund der von der Hauptversammlung beschlossenen Ermächtigung ausgegeben werden können.
Aufgrund des Bilanzgewinns der Siemens Energy AG in Höhe von 0 Mio. € wird für das Geschäftsjahr 2020 keine Dividende ausgeschüttet.
Während des im Konzernabschluss dargestellten Zeitraums enthält der Posten "Sonstige Eigenkapitalveränderungen", wie er in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung enthalten ist, hauptsächlich Effekte im Zusammenhang mit der Finanzierung des Konzerns.
Diese Effekte führten zu einem Nettoanstieg des gesamten Eigenkapitals in Höhe von 6.774 Mio. € und standen hauptsächlich im Zusammenhang mit Transaktionen im Zuge der Gründung des Konzerns, insbesondere der Finanzierung der Pensionsverpflichtungen der deutschen Konzerngesellschaften, mit der Ausgliederung zusammenhängenden Vermögensübertragungen und Transaktionen zum Zwecke der Erreichung der angestrebten Kapitalstruktur und Liquiditätslage von Siemens Energy.
Ausschlaggebend für die Steuerung der Kapitalstruktur ist es, sowohl einen breiten Kapitalmarktzugang über verschiedene Fremdfinanzierungsmittel als auch die Bedienung der Finanzschulden sicherzustellen. Bis zum Zeitpunkt der Abspaltung war Siemens Energy in das Kapitalmanagement des Siemens Konzerns einbezogen. Nach der Abspaltung und mit einer vom Siemens Konzern eigenständigen Finanzierung ist die wesentliche Kennzahl zur Beurteilung unserer Kapitalstruktur das Verhältnis der Nettoliquiditätsposition/ Nettoverschuldung zu EBITDA. Das Hauptziel ist die Sicherstellung eines soliden Investment-Grade-Ratings.
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| Nettoliquidität/ Nettoverschuldung | 30. Sep. | |
|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Kurzfristige Finanzschulden und kurzfristig fällige Anteile langfristiger Finanzschulden | 717 | 359 |
| Plus: Langfristige Finanzschulden | 1.669 | 547 |
| Plus: Verbindlichkeiten gegenüber dem Siemens Konzern aus Finanzierungsaktivitäten | 161 | 4.535 |
| Summe Finanzschulden | 2.546 | 5.441 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 4.630 | 1.871 |
| Plus: Forderungen gegenüber dem Siemens Konzern aus Finanzierungsaktivitäten | 282 | 3.361 |
| Summe Liquidität | 4.912 | 5.232 |
| Nettoliquidität/ Nettoverschuldung 1 | (2.366) | 209 |
| Plus: Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 1.057 | 1.960 |
| Angepasste Nettoliquidität/Nettoverschuldung | (1.309) | 2.169 |
| EBITDA 2 | 60 | 1.806 |
| Verhältnis angepasste Nettoliquidität/Nettoverschuldung zu EBITDA 2 | (21,8) | 1,2 |
1 Zum 30. September 2020 bestand eine Nettoliquidität, die mit einem negativen Vorzeichen dargestellt ist.
2 EBITDA ist definiert als Gewinn (Verlust) vor Ertragsteuern wie in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, ergänzt um Zinserträge/ Zinsaufwendungen und Sonstiges Finanzergebnis sowie Abschreibungen und Wertminderungen.
Siemens Energy hat ein solides Investment-Grade-Rating von der Ratingagentur S&P Global erhalten. Im Juli 2020 hat die Ratingagentur Siemens Energy ein vorläufiges langfristiges Investment-Grade-Rating verliehen, das mit "BBB" und einem stabilen Ausblick bewertet wurde. Nach Abschluss der Abspaltung im September 2020 wurde aus dem vorläufigen Rating ein langfristiges Emittentenrating.
Siemens Energy garantiert die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen Dritter, hauptsächlich durch Anzahlungs- und Leistungserfüllungsgarantien/ -bürgschaften im Rahmen von Konsortien. Kommt ein Konsortialpartner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, wird Siemens Energy bis zu einem vereinbarten Maximalbetrag in Höhe von 272 Mio. € zum 30. September 2020 (2019: 147 Mio. €) in Anspruch genommen. Der Anstieg ist hauptsächlich zurückzuführen auf Verpflichtungen, die Siemens Energy für operatives Geschäft übernommen hat, das im Zuge der Ausgliederung beim Siemens Konzern verblieben ist (umgekehrte Ausgliederung). Im Regelfall betragen die Laufzeiten dieser Haftungsverhältnisse bis zu zehn Jahre. Neben den von Siemens Energy in den dargestellten Perioden gewährten Garantien hat der Siemens Konzern weitere Garantien für das Siemens Energy Geschäft ausgegeben, für die ein Rückgriffsrecht auf Siemens Energy im Falle einer Inanspruchnahme besteht.
Darüber hinaus bestanden weitere Garantien und Bürgschaften, inklusive Schadensersatzverpflichtungen in Zusammenhang mit dem Verkauf von Geschäftseinheiten. Die maximale Inanspruchnahme, die sich aus diesen Verpflichtungen ergeben könnte, betrug - soweit sie nicht als unwahrscheinlich betrachtet wurde - insgesamt 60 Mio. € (2019: 10 Mio. €).
Die Gesellschaft agiert als Gesellschafterin in Personenhandelsgesellschaften und hat in dieser Funktion Eigenkapitaleinlageverpflichtungen und haftet gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten dieser Personenhandelsgesellschaften.
Die nachfolgenden Verfahren betreffen das Siemens Energy Geschäft, auch wenn die Siemens AG aus prozessualen Gründen teilweise noch als Partei des Verfahrens genannt ist.
Im März 2019 hat ein brasilianisches Unternehmen in einem Verfahren in Zusammenhang mit der Errichtung eines 2016 fertiggestellten Kraftwerks in Brasilien Ansprüche auf Zahlung eines höheren dreistelligen Millionen-Euro-Betrags in Landeswährung gegen ein Auftragnehmerkonsortium und jedes Mitglied des Konsortiums, u. a. Siemens Ltda., Brasilien (Siemens Ltda.), geltend gemacht. Die Konsorten haften gesamtschuldnerisch, der Anteil von Siemens Ltda. am Konsortium beträgt weniger als 3 %. Das Konsortium und die Konsorten verteidigen sich gegen die Klage und machen ihrerseits Zahlungsansprüche in Höhe eines niedrigen dreistelligen Millionen-Euro-Betrags in Landeswährung geltend.
Die israelische Kartellbehörde forderte im September 2011 Siemens zu einer rechtlichen Stellungnahme im Hinblick auf eine angebliche wettbewerbsbeschränkende Absprache zwischen 1988 und 2004 im Bereich gasisolierter Schaltanlagen auf. Im September 2013 veröffentlichte die israelische Kartellbehörde einen Grundlagenbescheid, wonach die Siemens AG an einer wettbewerbswidrigen Absprache betreffend den israelischen Markt für gasisolierte Schaltanlagen zwischen 1988 und 2004 mit einer Unterbrechung von1999 bis 2002 teilgenommen habe. Das Unternehmen hat gegen diese Entscheidung im Mai 2014 Rechtsmittel eingelegt.
Basierend auf dem vorerwähnten Grundlagenbescheid der israelischen Kartellbehörde haben im September 2013 zwei Stromverbrauchergruppen jeweils einen Antrag auf Zulassung einer Sammelklage wegen Kartellschadensersatz vor einem israelischen staatlichen Gericht gegen verschiedene Gesellschaften, u. a. die Siemens AG, eingereicht. Eine der Sammelklagen wurde vom Gericht im Geschäftsjahr 2015 abgewiesen. Mit der anderen Sammelklage wird der Ersatz für angebliche Schäden in Höhe von 2,8 Mrd. ILS (rund 739 Mio. € zum September 2019) geltend gemacht. Darüber hinaus hat die Israel Electric Corporation (IEC) Ende Dezember 2013 eine eigenständige Schadensersatzklage gegen die Siemens AG und andere Gesellschaften, die angeblich ein Kartell am israelischen Markt für gasisolierte Schaltanlagen gebildet hatten, in Höhe von 3,8 Mrd. ILS (rund 997 Mio. € zum September 2019) vor einem israelischen Gericht erhoben. Im Dezember 2018 wurde in diesen Verfahren ein Vergleich geschlossen, der vom israelischen Gericht genehmigt und im Juni 2020 rechtskräftig wurde. Daraufhin zahlte Siemens Energy einen mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Betrag.
Im Jahr 2017 erhielt die Siemens AG glaubwürdige Informationen, dass vier für ein Projekt in Taman, Russland, vorgesehene Gasturbinen, die von OOO Siemens Gas Turbines Technologies (SGTT) im Sommer 2016 an seinen Kunden OAO VO TechnoPromExport ausgeliefert wurden, angeblich unter Verletzung vertraglicher Vereinbarungen mit SGTT auf die Krim gebracht worden waren. Diese vier Gasturbinen seien von OAO VO TechnoPromExport an OOO VO TechnoPromExport verkauft worden, dann vor Ort modifiziert und auf die Krim verlegt worden, einen Standort, der unter Sanktionen steht. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat ein Strafverfahren gegen ehemalige und gegenwärtige Mitarbeiter der Siemens AG und der Siemens Energy AG wegen des Vorwurfs von Verstößen gegen das deutsche Außenwirtschaftsgesetz eingeleitet. Die Siemens AG hat mit den Behörden kooperiert und sowohl die Siemens AG als auch Siemens Energy beabsichtigen, dies auch in Zukunft zu tun.
Ende Juli 2020 erhob die General Electric Company ("GE") Klage vor dem Landgericht Düsseldorf, Deutschland, gegen Siemens Gamesa Renewable Energy GmbH & Co. KG, Deutschland, und Siemens Gamesa Renewable Energy Management GmbH, Deutschland, ("SGRE Deutschland") wegen Verletzung geistigen Eigentums. GE behauptet in der Klage eine Patentverletzung, macht Unterlassungsansprüche in Bezug auf die Herstellung, das Angebot und die Vermarktung relevanter Windturbinengeneratoren und Komponenten in Deutschland geltend und beantragt die Feststellung, dass SGRE Deutschland zur Erstattung des (nicht bezifferten) Schadens verpflichtet ist, der GE angeblich aus Verletzungshandlungen seit dem 15. Juli 2020 entstanden ist und noch entsteht. SGRE Deutschland verteidigt sich gegen die Klage.
Darüber hinaus reichte GE Ende Juli 2020 eine Beschwerde bei der Internationalen Handelskommission der Vereinigten Staaten (USITC) gegen Siemens Gamesa Renewable Energy Inc., USA, Siemens Gamesa Renewable Energy S/A, Dänemark, und Gamesa Electric, S.A.U., Spanien, ("SGRE Gesellschaften") ein. In der Beschwerde wird die Verletzung von zwei Patenten behauptet und gefordert, den Import bestimmter Windturbinengeräte durch die SGRE-Gesellschaften in die USA zu untersagen. Die SGRE-Gesellschaften verteidigen sich gegen die Beschwerde.
Die SGRE untersucht derzeit eine Reihe möglicher Compliance-Verstöße hauptsächlich im Zusammenhang mit ihrer indischen Tochtergesellschaft. Bislang wurden in Indien ausschließlich Verstöße gegen interne Richtlinien, Prozesse und interne Kontrollen festgestellt und es ist noch nicht absehbar, ob es weitere Compliance-Verstöße gegeben hat und ob diese potentiellen Verstöße rechtliche Auswirkungen haben. Daher ist im derzeitigen Untersuchungsstadium eine Einschätzung weder zum Ausgang der internen Ermittlungen noch zur Höhe ihrer potentiellen Auswirkungen möglich.
Siemens Energy ist in unterschiedlichen Jurisdiktionen mit zahlreichen Rechtsstreitigkeiten konfrontiert und führt interne Untersuchungen in Bezug auf Compliance-Verstöße durch, die zu Rechtsstreitigkeiten führen könnten. Diese können insbesondere dazu führen, dass Siemens Energy die Zahlung von Schadensersatz, Strafschadensersatz (Punitive Damages), die Erfüllung anderer Ansprüche sowie Sanktionen, Geldbußen oder Vorteilsabschöpfungen auferlegt werden. Zudem könnten daraus in Einzelfällen unter anderem formelle oder informelle Ausschlüsse bei Ausschreibungen oder der Entzug oder Verlust der Gewerbe- oder Betriebserlaubnis resultieren. Ferner können weitere Rechtsstreitigkeiten eingeleitet oder bestehende Rechtsstreitigkeiten ausgeweitet werden. Geltend gemachte Ansprüche aus Rechtsstreitigkeiten unterliegen grundsätzlich einer Verzinsung.
In einigen dieser Rechtsstreitigkeiten könnten negative Entscheidungen für Siemens Energy ergehen, die wesentliche Auswirkungen auf die Geschäftsaktivitäten sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben können.
Zu Rechtsstreitigkeiten werden gemäß IAS 37, Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen, geforderte Angaben nicht gemacht, sofern das Unternehmen zu dem Schluss kommt, dass diese Angaben das Ergebnis des Falls ernsthaft beeinträchtigen können.
Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte aller Kategorien von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten:
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| 30. Sep. | ||
|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Darlehen, Forderungen und andere zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schuldinstrumente 1 | 5.470 | 8.860 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 4.630 | 1.871 |
| Derivate, die die Voraussetzungen für die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung erfüllen | 126 | 145 |
| Finanzielle Vermögenswerte, erfolgswirksam bewertet zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) 2 | 452 | 664 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 10.679 | 11.541 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten 3 | 8.190 | 10.388 |
| Derivate, die nicht die Voraussetzungen für die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung erfüllen 4 | 410 | 623 |
| Derivate, die die Voraussetzungen für die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung erfüllen 4 | 177 | 223 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | 8.777 | 11.234 |
1 Erfasst in den folgenden Posten der Konzernbilanz: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen, Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte, Forderungen gegenüber dem Siemens Konzern sowie Sonstige finanzielle Vermögenswerte, mit Ausnahme von gesondert ausgewiesenen Eigenkapitalinstrumenten von 38 Mio. €, derivativen Finanzinstrumenten von 531 Mio. € (davon 168 Mio. € in Sonstigen finanziellen Vermögenswerten) sowie Schuldinstrumenten, bewertet zu FVTPL, von 9 Mio. € (in Sonstigen finanziellen Vermögenswerten). Beinhaltete Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 3.786 Mio. €, davon 247 Mio. € mit einer Restlaufzeit von mehr als zwölf Monaten.
2 Erfasst in den Posten Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte sowie Sonstige finanzielle Vermögenswerte.
3 Erfasst in den folgenden Posten der Konzernbilanz: Kurzfristige Finanzschulden und kurzfristig fällige Anteile langfristiger Finanzschulden, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten, Langfristige Finanzschulden sowie Verbindlichkeiten gegenüber dem Siemens Konzern und Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, mit Ausnahme von gesondert ausgewiesenen derivativen Finanzinstrumenten von 587 Mio. €. Beinhaltete Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 4.768 Mio. €, 20 Mio. € davon mit einer Restlaufzeit von mehr als zwölf Monaten.
4 Erfasst in den Posten Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten sowie Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente enthielten zum Stichtag 16 Mio. € (2019: 1 Mio. €), die Siemens nicht frei zur Verfügung standen, im Wesentlichen aufgrund von Konvertierungsbeschränkungen in Argentinien.
Die folgende Tabelle stellt die beizulegenden Zeitwerte sowie die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dar, die zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet wurden und deren Buchwerte nicht annähernd ihren beizulegenden Zeitwerten entsprachen:
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| 30. Sep 2020 | 30. Sep. 2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| (in Mio. €) | Beizulegender Zeitwert | Buchwert | Beizulegender Zeitwert | Buchwert |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.180 | 1.165 | 828 | 819 |
| Nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten 1 | 570 | 571 | 5.839 | 4.733 |
| Sonstige Finanzschulden | 13 | 13 | 49 | 49 |
1 Enthalten in sonstigen kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten und sonstigen Finanzverbindlichkeiten (außer Kreditgarantien) sowie Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Siemens Konzern (außer Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Siemens Konzern).
Siemens Energy bewertet festverzinsliche und variabel verzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als zwölf Monaten auf der Basis verschiedener Parameter wie Zinssätze, spezifische Länderrisiken, der individuellen Bonität der Kunden und der Risikostruktur des finanzierten Projekts. Auf Grundlage dieser Bewertung erfasst Siemens Wertberichtigungen auf diese Forderungen.
Den beizulegenden Zeitwert von sonstigen nicht derivativen Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstigen Finanzschulden bestimmt Siemens Energy durch Abzinsung der erwarteten künftigen Zahlungsströme mit den für Finanzschulden mit vergleichbaren Konditionen und Restlaufzeiten aktuell geltenden Zinsen (Level 2).
Siemens Energy nutzt die folgende Hierarchie, um beizulegende Zeitwerte entsprechend den in der jeweiligen Bewertungsmethodik genutzten Inputfaktoren zu klassifizieren:
Level 1: An aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten notierte (nicht berichtigte) Preise.
Level 2: Inputfaktoren, die nicht in Level 1 einbezogene notierte Marktpreise sind, die entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind.
Level 3: Inputfaktoren, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen.
Die folgende Tabelle zeigt eine Zuordnung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu den drei Hierarchieleveln von beizulegenden Zeitwerten:
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| 30. Sep. 2020 (in Mio. €) |
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte, bewertet zum beizulegenden Zeitwert | - | 531 | 47 | 578 |
| Eigenkapitalinstrumente, bewertet zu FVTPL | - | - | 38 | 38 |
| Schuldinstrumente, bewertet zu FVTPL | - | - | 9 | 9 |
| Derivative Finanzinstrumente | - | 531 | - | 531 |
| Derivate, die nicht die Voraussetzungen für die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung erfüllen (einschließlich eingebetteter Derivate) | - | 405 | - | 405 |
| In Verbindung mit Cashflow Hedges | - | 126 | - | 126 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, bewertet zum beizulegenden Zeitwert - derivative Finanzinstrumente | - | 587 | - | 587 |
| Derivate, die nicht die Voraussetzungen für die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung erfüllen (einschließlich eingebetteter Derivate) | - | 410 | - | 410 |
| In Verbindung mit Cashflow Hedges | - | 177 | - | 177 |
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| 30. Sep. 2019 (in Mio. €) |
Level 1 | Level 2 | Level 3 | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte, bewertet zum beizulegenden Zeitwert | 1 | 756 | 51 | 807 |
| Eigenkapitalinstrumente, bewertet zu FVTPL | 1 | - | 32 | 33 |
| Schuldinstrumente, bewertet zu FVTPL | - | - | 18 | 18 |
| Derivative Finanzinstrumente | - | 756 | - | 756 |
| Derivate, die nicht die Voraussetzungen für die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung erfüllen (einschließlich eingebetteter Derivate) | - | 610 | - | 610 |
| In Verbindung mit Cashflow Hedges | - | 145 | - | 145 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, bewertet zum beizulegenden Zeitwert - derivative Finanzinstrumente | - | 846 | - | 846 |
| Derivate, die nicht die Voraussetzungen für die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung erfüllen (einschließlich eingebetteter Derivate) | - | 623 | - | 623 |
| In Verbindung mit Cashflow Hedges | - | 223 | - | 223 |
Siemens Energy ermittelt die beizulegenden Zeitwerte derivativer Finanzinstrumente je nach Art des Instruments. Der beizulegende Zeitwert von Zinsderivaten ergibt sich durch Abzinsung der erwarteten künftigen Zahlungsströme über die Restlaufzeit des Kontrakts unter Einsatz aktueller Marktzinssätze und Zinsstrukturkurven. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Fremdwährungsderivaten erfolgt auf Basis von Devisenterminkursen. Kompensationseffekte aus den Grundgeschäften (zum Beispiel schwebende Geschäfte und geplante Transaktionen) bleiben unberücksichtigt.
Der beizulegende Zeitwert von Eigenkapitalinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wurde durch Abzinsung künftiger Cashflows unter Verwendung aktueller Marktzinssätze geschätzt. Der beizulegende Zeitwert von Schuldinstrumenten wurde durch Abzinsung künftiger Cashflows unter Verwendung aktueller Marktzinssätze geschätzt.
Die Nettogewinne/ -verluste aus Finanzinstrumenten betrugen:
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| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | (6) | 2 |
| Darlehen, Forderungen und andere zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schuldinstrumente | (134) | (30) |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | (22) | (65) |
| Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, bewertet zu FVTPL | 143 | (76) |
Die dargestellten Beträge beinhalten Fremdwährungsgewinne und -verluste aus der Realisierung sowie aus der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Die Nettogewinne/ -verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, bewertet erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, beinhalten Wertänderungen einschließlich Zinszahlungen von derivativen Finanzinstrumenten, für die die Regelungen zur Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung nicht angewendet wurden, sowie von Schuldinstrumenten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Darüber hinaus enthält die Position Wertänderungen einschließlich Dividendenzahlungen von Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Die Zinserträge und -aufwendungen beinhalteten die folgenden Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden:
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| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten | 32 | 99 |
| Zinsaufwendungen auf finanzielle Verbindlichkeiten | (145) | (311) |
Wertberichtigungen auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente bemessen sich nach den über die Laufzeit erwarteten Kreditverlusten und haben sich wie folgt verändert:
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| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Vertragsvermögenswerte | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Vertragsvermögenswerte | |
|---|---|---|---|---|
| (in Mio. €) | Geschäftsjahr 2020 | Geschäftsjahr 2019 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Wertberichtigungen zu Beginn des Geschäftsjahres | 381 | 166 | 369 | 115 |
| Erfolgswirksame Erhöhung der Wertberichtigungen im Berichtszeitraum | 213 | - | 72 | 46 |
| Ausbuchung von Forderungen | (66) | - | (53) | - |
| Zahlungseingänge auf ursprünglich abgeschriebene Forderungen | 1 | - | 2 | - |
| Fremdwährungsumrechnungseffekte und andere Veränderungen | (45) | (10) | (10) | 5 |
| Wertberichtigungen am Ende des Geschäftsjahres | 484 | 156 | 381 | 166 |
Der Wertminderungsaufwand für Finanzinstrumente wird in den Posten Umsatzkosten und Vertriebs- und allgemeine Verwaltungsaufwendungen ausgewiesen. Der Nettoaufwand betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 213 Mio. € (2019: 125 Mio. €).
Siemens Energy schließt Globalaufrechnungs- und ähnliche Verträge für derivative Finanzinstrumente ab, die eine Schutzwirkung für den Fall der Insolvenz eines Vertragspartners entfalten. Die folgende Tabelle zeigt die potenziellen Auswirkungen von Aufrechnungsvereinbarungen:
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| Finanzielle Vermögenswerte 30. Sep. | Finanzielle Verbindlichkeiten 30. Sep. | |||
|---|---|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Beträge in der Konzernbilanz | 343 | 449 | 498 | 666 |
| Zugehörige Beträge, die nicht in der Konzernbilanz saldiert wurden | 60 | 97 | 60 | 97 |
| Nettobeträge | 282 | 352 | 438 | 569 |
Die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen Arten derivativer Finanzinstrumente, die als finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten in den Posten Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte bzw. Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten berichtet werden, waren wie folgt:
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| 30. Sep. 2020 | 30. Sep. 2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| (in Mio. €) | Aktiva | Passiva | Aktiva | Passiva |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Devisentermingeschäfte | 334 | 497 | 448 | 643 |
| davon in Cashflow Hedges einbezogen | 126 | 177 | 145 | 201 |
| Sonstige (eingebettete Derivate, Zinsswaps, Rohstoffswaps) | 198 | 90 | 308 | 203 |
Die operativen Einheiten der Siemens Energy wenden für bestimmte wesentliche, in Fremdwährung lautende geplante Transaktionen und schwebende Geschäfte Hedge Accounting an. Siemens Energy setzt in erster Linie Devisentermingeschäfte ein, um das Risiko von Schwankungen künftiger Zahlungsströme aus geplanten Käufen und Verkäufen sowie schwebenden Geschäften zu vermindern. Derivative Finanzinstrumente werden abgeschlossen, um Fremdwährungsrisiken in einem 1:1-Sicherungsverhältnis so abzusichern, dass die wesentlichen wertbestimmenden Parameter, wie z. B. Nominalbetrag und Laufzeit, auf das Grundgeschäft abgestimmt sind (Critical Term Match). Dies stellt sicher, dass die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem Grundgeschäft die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung ermöglicht.
Ineffektivitäten können bei Sicherungsbeziehungen auftreten, wenn die wertbestimmenden Parameter des Sicherungsinstruments nicht genau auf das Grundgeschäft abgestimmt sind. Gründe für Ineffektivitäten sind prinzipiell der Effekt des Kreditrisikos auf die Bewertung sowie zeitliche Abweichungen zwischen den zugrunde liegenden Nominalwerten. Im Berichtsjahr wurden keine wesentlichen ineffektiven Anteile ergebniswirksam erfasst.
Das gesicherte Fremdwährungsrisiko resultiert zum Bilanzstichtag vor allem aus Fremdwährungsschwankungen zwischen EUR/DKK und EUR/USD aus langfristigen Verträgen der operativen Einheiten von Siemens Energy. Die folgende Tabelle zeigt den Durchschnittskurs eines Terminkaufs oder eines Terminverkaufs für diese Fremdwährungen zusammen mit der jeweiligen durchschnittlichen Restlaufzeit:
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| Geschäftsjahr 2020 | |||
|---|---|---|---|
| Instrumente | Kauf/ Verkauf Fremdwährung | Durchschnittskurs | Durchschnittliche Restlaufzeit |
| --- | --- | --- | --- |
| EUR/DKK | Kauf | 7,4410 | 2021 |
| EUR/DKK | Verkauf | 7,4319 | 2022 |
| EUR/USD | Kauf | 1,1675 | 2021 |
| EUR/USD | Verkauf | 1,2528 | 2023 |
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| Geschäftsjahr 2019 | |||
|---|---|---|---|
| Instrumente | Kauf/ Verkauf Fremdwährung | Durchschnittskurs | Durchschnittliche Restlaufzeit |
| --- | --- | --- | --- |
| EUR/DKK | Kauf | 7,4435 | 2020 |
| EUR/DKK | Verkauf | 7,4283 | 2020 |
| GBP/DKK | Kauf | 8,0543 | 2020 |
| GBP/DKK | Verkauf | 8,2632 | 2020 |
| EUR/USD | Kauf | 1,1798 | 2020 |
| EUR/USD | Verkauf | 1,3254 | 2023 |
Die Nominalbeträge der Sicherungsinstrumente mit einer Restlaufzeit von bis zu zwölf Monaten betrugen zum 30. September 2020 6.413 Mio. € (2019: 5.272 Mio. €) und mit einer Restlaufzeit von mehr als zwölf Monaten 3.823 Mio. € (2019: 2.433 Mio. €).
Die in den sonstigen Bestandteilen des Eigenkapitals ausgewiesene Cashflow-Hedge-Rücklage für Fremdwährungsrisiken (nach Berücksichtigung von latenten Steuern) entwickelte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr wie folgt:
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| (in Mio. €) | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Stand zu Beginn des Geschäftsjahres | (21) | 44 |
| Im Posten Sonstiges Ergebnis nach Steuern erfasste Sicherungsgewinne/ -verluste | (50) | (12) |
| Erfolgswirksame Umgliederungen | 13 | (53) |
| Stand am Ende des Geschäftsjahres | (57) | (21) |
| davon Cashflow-Hedge-Rücklage beendeter Sicherungsbeziehungen | (2) | 18 |
Umgliederungen in Verbindung mit Fremdwährungssicherungen, die für operative Geschäftszwecke abgeschlossen wurden, sind in den Funktionskosten enthalten.
Siemens Energy steuert Risiken im Zusammenhang mit Schwankungen der auf Fremdwährung lautenden Forderungen, Verbindlichkeiten, Schulden, schwebenden Geschäfte und geplanten Transaktionen zentral, sofern Hedge Accounting nicht auf Ebene der operativen Einheiten angewendet wird.
Der Ansatz besteht darin, die Risiken zentral zu bündeln und durch den Einsatz verschiedener derivativer Finanzinstrumente - vor allem Devisentermingeschäfte, Währungsswaps und -optionen - zu minimieren. Eine solche Strategie erfüllt nicht die Voraussetzungen für die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting).
Bis zur Abspaltung steuerte Siemens Energy seine finanziellen Risiken in Übereinstimmung mit den Konzernrichtlinien des Siemens Konzerns. Das finanzielle Risikomanagement im Segment Gas and Power wurde von den Zentralfunktionen des Siemens Konzerns gesteuert. Das finanzielle Risikomanagement für das Segment SGRE erfolgte auf Ebene des Siemens Gamesa-Konzerns.
Seit dem Zeitpunkt der Abspaltung steuert Siemens Energy seine finanziellen Risiken unabhängig vom Siemens Konzern mit im Wesentlichen gleichen Verfahren und Richtlinien.
Zunehmende Marktpreisschwankungen können für Siemens Energy zu signifikanten Ergebnisrisiken und Zahlungsstrom-Volatilitätsrisiken führen. Insbesondere Änderungen der Wechselkurse und der Zinssätze beeinflussen sowohl das operative Geschäft als auch die Investitions- und Finanzierungsaktivitäten von Siemens Energy. Siemens Energy versucht, diese Risiken in erster Linie im Rahmen der laufenden Geschäfts- und Finanzierungsaktivitäten zu steuern und zu überwachen, und setzt - sofern zweckmäßig - derivative Finanzinstrumente ein.
Zur Quantifizierung von Marktrisiken führt Siemens Energy zukunftsgerichtete Sensitivitätsanalysen durch, die sich auf die ungesicherten Risikopositionen beziehen und damit das ökonomische Risiko wiedergeben. Dieses Verfahren kommt auch im Rahmen der internen Risikosteuerung von Siemens Energy zum Einsatz. Auswirkungen, die in der Gewinn- und Verlustrechnung oder in der Gesamtergebnisrechnung erfasst sind, können infolge von konzeptionellen Unterschieden deutlich von den Ergebnissen der Sensitivitätsanalysen abweichen. Während die Gewinn- und Verlustrechnung und die Gesamtergebnisrechnung nach den Grundsätzen der IFRS erstellt werden, werden Sensitivitätsanalysen auf Basis einer rein finanzwirtschaftlichen Betrachtungsweise durchgeführt. Die Ergebnisse der nachfolgenden Sensitivitätsanalysen stellen den potenziellen finanzwirtschaftlichen Gewinn bzw. Verlust dar, der sich bezogen auf die ungesicherten Risikopositionen ergeben würde.
Marktsensitive Instrumente - einschließlich der Anlagen in Aktien und zinstragenden Investments -, die in Zusammenhang mit den Pensionsplänen von Siemens Energy stehen, sind nicht Gegenstand der folgenden quantitativen und qualitativen Angaben.
Jede Siemens Energy-Einheit ist Risiken im Zusammenhang mit Wechselkursänderungen ausgesetzt, wenn sie Geschäfte mit internationalen Vertragspartnern abschließt und daraus in der Zukunft Zahlungsströme in Fremdwährungen resultieren, die nicht der funktionalen Währung der jeweiligen Siemens Energy-Einheit entsprechen. Siemens Energy-Einheiten sind im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Wechselkursschwankungen insbesondere zwischen der dänischen Krone und dem Euro sowie zwischen dem US-Dollar und dem Euro ausgesetzt. Das Fremdwährungsrisiko wird zum Teil dadurch ausgeglichen, dass Güter, Rohstoffe und Dienstleistungen in den entsprechenden Fremdwährungen beschafft werden und dass in den lokalen Märkten produziert wird bzw. andere Leistungen entlang der Wertschöpfungskette erbracht werden.
Den operativen Einheiten ist es verboten, aus spekulativen Gründen Finanzmittel in Fremdwährungen aufzunehmen oder anzulegen. Finanzierungen vom Siemens Konzern oder Investitionen der operativen Einheiten werden bevorzugt in der jeweiligen funktionalen Währung oder auf währungsgesicherter Basis durchgeführt.
Die Siemens Energy-Einheiten sind gemäß der Siemens Energy Konzernrichtlinie verantwortlich für die Erfassung, Bewertung und Überwachung ihrer transaktionsbezogenen Fremdwährungsrisiken. Die Nettofremdwährungsposition der Siemens Energy-Einheiten dient als zentrale Steuerungsgröße und ist in einer Bandbreite von mindestens 75 %, aber nicht mehr als 100 % abzusichern.
Bis zum Zeitpunkt der Abspaltung vom Siemens Konzern haben die Siemens Energy-Einheiten ihre Sicherungsaktivitäten in der Regel mit dem Siemens Konzern abgeschlossen. Seit dem Zeitpunkt der Abspaltung schließen die Siemens Energy-Einheiten ihre Sicherungsaktivitäten entweder mit der Siemens Energy Inhouse Treasury ab oder direkt mit externen Finanzinstitutionen. Die Siemens Energy Inhouse Treasury selbst sichert und begrenzt ihre eigenen Fremdwährungsrisiken mit externen Handelspartnern.
Das Risikopotenzial von Fremdwährungstransaktionen wird für jede Währung auf der Grundlage der Nettofremdwährungsposition der jeweiligen Währung gemessen, wobei geplante Transaktionen und monetäre Bilanzpositionen in Fremdwährung sowie Sicherungsaktivitäten berücksichtigt werden. Die Sensitivitäten der größten Nettofremdwährungspositionen nach Sicherungsgeschäften gegenüber Wechselkursschwankungen sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
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| Geschäftsjahr 2020 | ||
|---|---|---|
| (in Mio. €) | Aufwertung von 10 % gegenüber dem EUR |
Abwertung von 10 % gegenüber dem EUR |
| --- | --- | --- |
| THB | (22) | 22 |
| SEK | 21 | (21) |
| USD | 16 | (16) |
| AED | (13) | 13 |
| EGP | (9) | 9 |
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| Geschäftsjahr 2019 | ||
|---|---|---|
| (in Mio. €) | Aufwertung von 10 % gegenüber dem EUR |
Abwertung von 10 % gegenüber dem EUR |
| --- | --- | --- |
| THB | (23) | 23 |
| SEK | 20 | (20) |
| HRK | (12) | 12 |
| NOK | 10 | (10) |
| USD | 10 | (10) |
Viele Siemens Energy-Einheiten befinden sich außerhalb der Eurozone. Da die Berichtswährung bei Siemens Energy der Euro ist, rechnet das Unternehmen für die Erstellung des Konzernabschlusses die Abschlüsse dieser Gesellschaften in Euro um. Zur Berücksichtigung der translationsbezogenen Fremdwährungsrisiken im Risikomanagement wird generell unterstellt, dass Investitionen in ausländische Gesellschaften auf Dauer angelegt sind und die Ergebnisse kontinuierlich reinvestiert werden. Die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen bei der Umrechnung von Nettovermögenspositionen in Euro wurden im Posten Eigenkapital des Konzernabschlusses von Siemens Energy erfasst.
Das Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert von künftigen Zahlungsmittelflüssen eines Finanzinstruments aufgrund von Veränderungen des Marktzinssatzes schwankt. Das Risiko tritt immer dann auf, wenn sich die Zinskonditionen von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten unterscheiden.
Bis zur Abspaltung vom Siemens Konzern war Siemens Energy dem Risiko von Änderungen der Marktzinssätze im Wesentlichen in Bezug auf getätigte Finanzanlagen und aufgenommene Kredite mit dem Siemens Konzern ausgesetzt, hauptsächlich mit festen Zinssätzen. Die langfristigen Verbindlichkeiten bezogen sich hauptsächlich auf Darlehen vom Siemens Konzern sowie externe Finanzierungen des Segments SGRE. Seit dem Zeitpunkt der Abspaltung besteht das Risiko von Änderungen der Marktzinssätze hauptsächlich aus externen Finanzierungen des Segments SGRE, vorwiegend mit festen Zinssätzen.
Bis zur Abspaltung wurde das Zinsrisiko für das Segment GP auf Ebene des Siemens Konzerns gesteuert. Ab dem Zeitpunkt der Abspaltung analysiert Siemens Energy kontinuierlich die Aufteilung der Fremdfinanzierung zu variablen und festen Zinssätzen, um das Zinsrisiko zu verringern.
Siemens Energy setzt auch derivative Finanzinstrumente ein, um gegebenenfalls ein umfassendes Zinsrisikomanagement durchzuführen.
Das Zinsänderungsrisiko wird auf Basis der offenen Zinsposition für Zinssätze in den wesentlichen Währungen gemessen. Die Sensitivitäten gegenüber Zinsbewegungen in den jeweiligen Währungen, dargestellt als Veränderung des Zeitwerts der offenen Zinsposition, sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
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| Geschäftsjahr 2020 | ||
|---|---|---|
| (in Mio. €) | +100 Basispunkte | -100 Basispunkte |
| --- | --- | --- |
| EUR-Zinssätze | 11 | (12) |
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| Geschäftsjahr 2019 | ||
|---|---|---|
| (in Mio. €) | +100 Basispunkte | -100 Basispunkte |
| --- | --- | --- |
| EUR-Zinssätze | (16) | 16 |
| USD-Zinssätze | 315 | (362) |
Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass Siemens Energy ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Bis zur Abspaltung wurde Siemens Energy größtenteils vom Siemens Konzern finanziert und investierte überschüssige Liquidität mithilfe der Cash-Pooling- und Cash-Management-Systeme des Siemens Konzerns. Seit dem Zeitpunkt der Abspaltung nutzt Siemens Energy eigene Cash-Pooling- und Cash-Management-Systeme und investiert überschüssige Liquidität bei externen Finanzinstituten. Siemens Energy begrenzt das Liquiditätsrisiko durch die Umsetzung einer effektiven Steuerung des Nettoumlaufvermögens und der Zahlungsmittel sowie durch Vereinbarungen von Kreditlinien bei Finanzinstituten.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die vertraglich fixierten Zahlungen für Tilgung, Rückzahlungen und Zinsen. Die dargestellten erwarteten, nicht diskontierten Nettozahlungen aus derivativen finanziellen Verbindlichkeiten wurden einzeln für jeden Zahlungszeitpunkt eines Finanzinstruments ermittelt und basieren auf dem frühestmöglichen Zeitpunkt, zu dem eine Zahlung von Siemens Energy verlangt werden kann. Den Mittelabflüssen für finanzielle Verbindlichkeiten (einschließlich Zinsen) ohne festen Betrag oder Zeitraum liegen die Konditionen zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres zugrunde.
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| Geschäftsjahr | ||||
|---|---|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2021 | 2022 | 2023 bis 2025 | 2026 und danach |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 6.446 | 258 | 1.159 | 452 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 468 | 3 | 741 | - |
| Übrige Finanzschulden | 5 | 4 | 3 | 1 |
| Leasingverbindlichkeiten | 266 | 216 | 408 | 450 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 5.158 | 20 | - | - |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 549 | 14 | 7 | - |
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 277 | 73 | 70 | 78 |
| Kreditgarantien/ -bürgschaften 1 | 6 | - | - | - |
1 Basierend auf den maximalen Beträgen, für die Siemens Energy im Falle der Nichterfüllung durch den Hauptschuldner in Anspruch genommen werden kann
Das Kreditrisiko ist definiert als ein unerwarteter Verlust bei Finanzinstrumenten, wenn der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht vollständig und bei Fälligkeit nachkommt oder wenn Sicherheiten an Wert verlieren.
Die effektive Überwachung und Steuerung der Kreditrisiken durch Kreditprüfungen und -ratings ist eine Kernkompetenz des Risikomanagementsystems von Siemens Energy. Bis zur Abspaltung war Siemens Energy verpflichtet, die Kreditrisikogrundsätze des Siemens Konzerns anzuwenden. Seit dem Zeitpunkt der Abspaltung wendet Siemens Energy vom Siemens Konzern unabhängige Kreditrisikogrundsätze an.
Der Siemens Konzern unterhält eine Kreditrisikoeinheit bei der Siemens Bank, an die zahlreiche operative Einheiten von Siemens Energy regelmäßig ihre Geschäftspartnerdaten als Grundlage eines zentralisierten Prozesses für Ratings und Kreditlimitempfehlungen liefern. Durch die Identifizierung, Quantifizierung und aktive Steuerung des Kreditrisikos wurde die Transparenz der Kreditrisiken erhöht. Auch nach der Abspaltung erhält Siemens Energy weiterhin die entsprechenden Informationen von der Siemens Bank im Rahmen eines Service-Level-Agreements.
Ratings sowie individuell festgelegte Kreditlimite basieren auf allgemein anerkannten Ratingmethoden, unter Verwendung von Informationen von Kunden, externen Ratingagenturen und Informationsdienstleistungsunternehmen, sowie auf den Erfahrungen hinsichtlich Forderungsausfällen. Die Ratings berücksichtigen entsprechende zukunftsgerichtete Informationen, die für das spezifische Finanzinstrument signifikant sind, wie erwartete Veränderungen der finanziellen Lage des Schuldners, der Aktionäre, der Geschäftsführung oder der operativen Risiken, sowie breitere zukunftsgerichtete Informationen, wie erwartete makroökonomische sowie branchen- und wettbewerbsbezogene Entwicklungen. Eine länderspezifische Risikokomponente, die aus externen Länderratings abgeleitet wurde, wurde auch berücksichtigt.
Eine Forderung gilt als ausgefallen, wenn der Schuldner nicht bereit oder nicht dazu in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Eine Reihe intern definierter Anlässe löst ein Ausfallrating aus, z. B. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Forderungen mit einer Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen oder ein Ausfallrating einer externen Ratingagentur.
Für die Analyse und Überwachung des Kreditrisikos wendet Siemens Energy verschiedene Systeme und Prozesse an. Ein Hauptelement ist eine zentrale IT-Anwendung, die die Daten operativer Einheiten zusammen mit den Rating- und Ausfallinformationen verarbeitet. Daraus ergibt sich eine Schätzung, die als Basis für die Ermittlung der Einzelwertberichtigungen für Ausfallrisiken genutzt werden kann. Darüber hinaus werden auch qualitative Informationen herangezogen, insbesondere um aktuelle Entwicklungen zu berücksichtigen.
Der maximale Risikobetrag für finanzielle Vermögenswerte entspricht ihrem Buchwert. Sicherheiten verringern die zu bildende Wertberichtigung in dem Maße, wie sie tatsächlich das Kreditrisiko reduzieren. Sie müssen spezifisch, identifizierbar und rechtlich durchsetzbar sein, um berücksichtigt zu werden.
Der Wert der Sicherheiten - in Form von Aufrechnungsvereinbarungen bei Derivaten für den Fall der Insolvenz des entsprechenden Vertragspartners - für finanzielle Vermögenswerte, bewertet zum beizulegenden Zeitwert, betrug zum 30. September 2020 60 Mio. € (2019: 97 Mio. €). Der Wert der Sicherheiten für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte betrug 188 Mio. € (2019: 333 Mio. €), die hauptsächlich aus Akkreditiven und Kreditversicherungsrichtlinien bestehen. Zum 30. September 2020 betrug der Wert der Sicherheiten für Vertragsvermögen 7 Mio. € (2019: 14 Mio. €), hauptsächlich bestehend aus Akkreditiven.
Zum 30. September 2020 belief sich der Bruttobuchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (vor Wertberichtigungen) auf 5.462 Mio. € (2019: 5.500 Mio. €). Auf Basis von Ratinginformationen der Siemens Bank hatten 45 % (2019: 38 %) der Forderungen ein Investment-Grade-Rating und 55 % (2019: 62 %) ein Non-Investment-Grade-Rating. Vertragsvermögenswerte (Bruttobuchwert: 4.763 Mio. €) weisen grundsätzlich ähnliche Risikomerkmale auf (2019: 5.395 Mio. €). Die oben dargestellten Beträge stellen nicht die wirtschaftlichen Kreditrisiken dar, da weder gehaltene Sicherheiten noch bereits gebildete Wertberichtigungen berücksichtigt werden.
Die im Geschäftsjahr 2020 gewährten aktienbasierten Vergütungen basieren auf den Aktien der Siemens AG, die von der Abspaltung im September 2020 betroffen waren, sowie auf Aktien der Siemens Energy AG, die auf der Grundlage neuer aktienbasierter Vergütungsprogramme von Siemens Energy gewährt wurden.
Bei aktienbasierten Vergütungsplänen für Aktien der Siemens AG stellt die abgeschlossene Abspaltung der Siemens Energy AG von der Siemens AG einen Kontrollwechsel dar. Zugesagte, aber noch nicht übergegangene aktienbasierte Vergütungspläne der Plan-Teilnehmer von Siemens Energy sind verfallen. Bereits teilweise (zeitanteilig) unverfallbare Aktien werden vorzeitig ausgezahlt. Für die Höhe dieser Barauszahlung wird die Anzahl der (unverfallbaren) Aktien und der Schlusskurs der Aktie der Siemens AG am Tag der Abspaltung berücksichtigt.
Siemens Energy hat gegenüber seinen Mitarbeitern die vertragliche Verpflichtung zur Abwicklung der mit der aktienbasierten Vergütung zusammenhängenden Transaktionen. Siemens Energy bilanziert diese aktienbasierten Vergütungspläne als Barausgleichspläne. Siemens Energy bilanziert die Abrechnung als beschleunigte Aufwandserfassung und erfasst umgehend den Betrag, der andernfalls für über den Rest der Sperrfrist erhaltene Dienstleistungen erfasst worden wäre. Der Buchwert der Verbindlichkeiten aus aktienbasierter Vergütung, die in der Position Sonstige Verbindlichkeiten und Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten enthalten sind, belief sich zum 30. September 2020 auf 14 Mio. € (2019: 100 Mio. €). Der Gesamtaufwand vor Steuern für aktienbasierte Vergütungen der Pläne der ehemaligen Siemens AG belief sich zum 30. September 2020 auf 159 Mio. € (2019: 44 Mio. €).
Siemens Energy gewährt leitenden Angestellten und anderen teilnahmeberechtigten Mitarbeitern Aktienzusagen (Stock Awards). Aktienzusagen unterliegen einer Sperrfrist von rund vier Jahren und gewähren einen Anspruch auf Siemens AG-Aktien, die der Begünstigte nach Ablauf der Sperrfrist erhält, ohne dafür eine Zahlung zu leisten.
Aktienzusagen sind an Leistungskriterien geknüpft. Für Aktienzuteilungen, die im Geschäftsjahr 2020 gewährt werden, sind 80 % des Zielbetrags an den relativen Total Shareholder Return von Siemens im Vergleich zum Total Shareholder Return des MSCI World Industrials Sektorindex (TSR-Target) während der vierjährigen Sperrfrist gebunden; die restlichen 20 % sind an ein Siemens-internes Nachhaltigkeitsziel unter Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Zielen (ESG-Target) gekoppelt. Der jährliche Zielbetrag für Aktienzuteilungen ist an die Kursentwicklung der Siemens-Aktie im Vergleich zur Kursentwicklung von fünf wichtigen Wettbewerbern während der vierjährigen Sperrfrist gekoppelt. Die Zielerreichung für jedes einzelne Leistungskriterium liegt zwischen 0 % und 200 %. Bei den seit dem Geschäftsjahr 2019 gewährten Zuteilungen erfolgt die Abrechnung nur in Aktien, die der tatsächlichen Zielerreichung entsprechen. Für Vergütungen, die vor dem Geschäftsjahr 2019 gewährt wurden, werden Zielüberschreitungen von mehr als 100 % in bar abgegolten. Die Sperrfrist beträgt vier Jahre.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden an Mitglieder der Geschäftsleitung und andere berechtigte Mitarbeiter 547.827 in Aktien abgegoltene Aktienzuteilungen im Zusammenhang mit dem 80 %-TSR-Ziel gewährt; der beizulegende Zeitwert betrug 27 Mio. €. 136.931 in Aktien abgegoltene Aktienzuteilungen wurden im Zusammenhang mit dem 20 %-ESG-Ziel gewährt; der beizulegende Zeitwert betrug 13 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2019 wurden 3.751.556 Aktienzusagen mit einem beizulegenden Zeitwert der Abgeltung in Aktien in Höhe von 168 Mio. € gewährt, abhängig vom Erreichen des prospektiven, leistungsabhängigen Ziels der Siemens-Aktie im Vergleich zu fünf Wettbewerbern.
Der beizulegende Zeitwert der Aktienzuteilungen, die im Geschäftsjahr 2020 (TSR-bezogen) und 2019 gewährt wurden, wurde anhand eines Bewertungsmodells berechnet. In den Geschäftsjahren 2020 und 2019 wurden eine erwartete gewichtete Volatilität der Siemens-Aktien von 21,58 % bzw. 21,73 % und ein Kurs von 116,02 € und 98,82 € pro Siemens-Aktie in dieses Modell einbezogen. Die erwartete Volatilität wurde aus historischen Volatilitäten ermittelt. Im Modell wurde ein risikoloser Zinssatz von bis zu (0,26) % im Geschäftsjahr 2020 und von bis zu 0,16 % im Geschäftsjahr 2019 sowie eine erwartete Dividendenrendite von 3,31 % im Geschäftsjahr 2020 und 3,84 % im Geschäftsjahr 2019 verwendet. Die Annahmen zu den Korrelationen zwischen dem Kurs der Siemens-Aktie und a) der Entwicklung des MSCI-Index im Geschäftsjahr 2020 beziehungsweise b) den Aktienkursen des Wettbewerberkreises im Geschäftsjahr 2019 basierten auf historischen Korrelationen. Da Mitarbeiter von Siemens Energy Teil einer Veräußerung sind und die Siemens AG-Gruppe verlassen, endet die Sperrfrist vorzeitig und alle nicht unverfallbaren Prämien verfallen. Daher haben die Mitarbeiter von Siemens Energy Anspruch auf eine Auszahlung in Abhängigkeit von der Anzahl der unverfallbaren Prämien und dem Schlusskurs der Aktie der Siemens AG zum Zeitpunkt der Ausgliederung. Die Zielerreichung ist auf 100 % festgelegt.
Die Anzahl der Aktienzusagen an leitende Angestellte und andere teilnahmeberechtigte Mitarbeiter entwickelten sich wie folgt:
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| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Stand zu Beginn des Geschäftsjahres (nicht erdient) | 1.702.767 | 1.264.608 |
| Gewährt | 703.138 | 797.719 |
| Erdient und erfüllt | (289.255) | (204.922) |
| Verfallen | (90.252) | (153.728) |
| Abgegolten | (1.905.202) | (910) |
| Stand am Ende des Geschäftsjahres (nicht erdient) | 121.196 | 1.702.767 |
Im Geschäftsjahr 2020 gab die Siemens AG jeweils eine neue Tranche unter den Plänen des Share-Matching-Programms aus.
Im Rahmen des Share Matching Plans können leitende Angestellte einen bestimmten Teil ihrer variablen Vergütung in Siemens AG-Aktien investieren (Investment-Aktien). Die Aktien werden zum Marktpreis an einem festgelegten Tag im zweiten Quartal erworben. Die Planteilnehmer haben Anspruch auf eine Siemens AG-Aktie (Matching-Aktie) für je drei über den Erdienungszeitraum von rund drei Jahren gehaltene Investment-Aktien, ohne dafür eine Zahlung zu leisten, vorausgesetzt, der Planteilnehmer ist bis zum Ende des Erdienungszeitraums ununterbrochen beim Siemens Konzern, einschließlich Siemens Energy-Einheiten, beschäftigt.
Im Rahmen des monatlichen Investitionsplans können Mitarbeiter, die nicht leitende Angestellte sind, monatlich über einen Zeitraum von zwölf Monaten einen bestimmten Teil ihrer Vergütung in Siemens Aktien investieren. Die Aktien werden zum Marktpreis an einem festgelegten Tag monatlich erworben. Wenn der Vorstand entscheidet, dass die unter dem monatlichen Investitionsplan erworbenen Aktien in den Share Matching Plan übertragen werden, erhalten die Planteilnehmer einen Anspruch auf Matching-Aktien zu den gleichen Bedingungen wie beim zuvor beschriebenen Share Matching Plan mit einem Erdienungszeitraum von rund zwei Jahren. Für die in den Geschäftsjahren 2019 und 2018 ausgegebenen Tranchen hat der Vorstand entschieden, die erworbenen Aktien im Februar 2020 beziehungsweise Februar 2019 in den Share Matching Plan zu übertragen.
Im Rahmen des Basis-Aktien-Programms können Mitarbeiter der teilnehmenden Siemens Energy-Gesellschaften einen festgesetzten Betrag ihrer Vergütung in Siemens AG-Aktien investieren, zu dem ein gleicher Betrag darüber hinaus von der Siemens AG aufgestockt wird. Die Aktien werden zum Marktpreis an einem festgelegten Tag im zweiten Quartal erworben und gewähren einen Anspruch auf Matching-Aktien zu den gleichen Bedingungen wie beim zuvor beschriebenen Share Matching Plan. Der beizulegende Zeitwert unter dem Basis-Aktien-Programm betrug im Geschäftsjahr 2020 7 Mio. € (2019: 7 Mio. €).
Resultierende Matching-Aktien
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| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Stand zu Beginn des Geschäftsjahres (nicht erdient) | 340.393 | 320.698 |
| Gewährt | 195.515 | 182.740 |
| Erdient und erfüllt | (105.852) | (133.015) |
| Verfallen | (27.989) | (25.756) |
| Abgegolten | (397.114) | (4.274) |
| Stand am Ende des Geschäftsjahres (nicht erdient) | 4.953 | 340.393 |
Der gewichtete durchschnittliche beizulegende Zeitwert der gewährten Matching-Aktien betrug im Geschäftsjahr 2020 90,17 € je Aktie (2019: 76,81 € je Aktie) und ergab sich aus dem Kurs der Siemens AG-Aktie, abzüglich des Barwerts der erwarteten Dividenden und unter Berücksichtigung von Nichtausübungsbedingungen.
Bei Erreichen ihres 25-jährigen und 40-jährigen Dienstjubiläums erhalten berechtigte Mitarbeiter Jubiläumsaktien der Siemens AG. Zum 30. September 2020 waren 876 Tausend Ansprüche auf Jubiläumsaktien für Mitarbeiter von Siemens Energy in Deutschland (2019: 906 Tausend) ausstehend.
Aktienbasierte Vergütungsprämien können in eigenen Aktien der Siemens Energy AG oder in bar abgerechnet werden. Aktienbasierte Vergütungsprämien können verfallen, wenn das Arbeitsverhältnis des Begünstigten vor Ablauf der Sperrfrist endet. Auf der Ebene des Siemens Energy Konzerns werden diese aktienbasierten Vergütungspläne überwiegend als Eigenkapitalpläne konzipiert und bilanziert. Der Gesamtaufwand vor Steuern für die aktienbasierte Vergütung von Siemens Energy-Plänen belief sich im Geschäftsjahr zum 30. September 2020 auf 19 Mio. €.
Im Rahmen des Aufbaus des Siemens Energy Incentive-Programms wurde einer niedrigen dreistelligen Anzahl wichtiger Mitarbeiter, die wesentlich zur Vorbereitung der Abspaltung beigetragen haben, ein einmaliger Abspaltungsbonus gewährt. Der Anfangswert des Bonus besteht aus einem Prozentsatz des Grundgehalts des Begünstigten zum Zeitpunkt der Gewährung ("BSEI-Zielbetrag"). Es besteht aus zwei Elementen: einer kurzfristigen Cash-Komponente, die 25 % des BSEI-Zielbetrags entspricht und nach Abschluss der Abspaltung ausgezahlt wird, und einer langfristigen Eigenkapitalkomponente, die 75 % des BSEI entspricht und sich aus verfallbaren Aktienprämien ("BSEI Stock Awards") zusammensetzt. Die Anzahl der BSEI-Aktienzuteilungen wird bestimmt, indem 75 % des BSEI-Zielbetrags durch den volumengewichteten Durchschnittspreis ("VWAP") der Aktien während der ersten 120 Handelstage nach der Notierung dividiert werden. Jede BSEI-Aktienzuteilung berechtigt den Inhaber zu einer Aktie des Unternehmens oder in Ausnahmefällen zu einer entsprechenden Barzahlung. Die BSEI-Aktienzuteilungen werden nach einer Sperrfrist von drei Jahren ab Abschluss der Abspaltung abgerechnet. Die Abwicklung der BSEI Stock Awards unterliegt der Entwicklung des Aktienkurses in den ersten drei Jahren nach der Notierung. Die Anzahl der abgewickelten BSEI-Aktienzuteilungen kann zwischen mindestens 33 % und höchstens 300 % liegen. Die Mindestanzahl von Aktienzuteilungen wird abgerechnet, wenn der VWAP der Aktien während der letzten 60 Handelstage der Sperrfrist niedriger ist als der VWAP während der ersten 120 Handelstage nach der Notierung. Die maximale Anzahl von Aktienzuteilungen wird abgerechnet, wenn sich der Preis der Aktien mindestens verdoppelt hat, während eine Wertobergrenze des 4,75-Fachen des BSEI-Zielbetrags gilt. Der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung wird auf der Grundlage einer Monte-Carlo-Simulation über verschiedene Szenarien geschätzt, um die Entwicklung des VWAP und der Obergrenze zu berücksichtigen. Der nicht beobachtbare Marktbeitrag ist der Startkurs der Aktie. Daher spiegelt der beizulegende Zeitwert am Gewährungsdatum eine Wahrscheinlichkeit wider, die Marktbedingungen und die Obergrenze zu erfüllen. Die im Modell verwendete Volatilität basiert auf Peergroup-Daten. Die Aktienzuteilungen unterliegen einer Sperrfrist von drei Jahren. Der Fair Value zum Gewährungszeitpunkt beläuft sich im Geschäftsjahr 2020 auf insgesamt 15 Mio. €.
In bestimmten Ländern werden ähnliche Abspaltungs-Anreizprogramme für Mitarbeiter eingerichtet, die Aktienzuteilungen zu im Wesentlichen gleichen Bedingungen, jedoch ohne kurzfristige Bargeldkomponente (das "All Employee Programm") vorsehen.
Mitarbeiter der partizipierenden deutschen Gesellschaften erhalten Ende November ohne zusätzliche Zahlung ("Sonderzahlung 2020") Aktien der Siemens Energy AG. Im Rahmen der Sonderzahlung 2020 erhalten die anspruchsberechtigten Mitarbeiter Aktien in Höhe von 2,6 % ihres individuellen Zielbetrags zum 1. September 2020 oder mindestens 1.000 €.
Darüber hinaus erhalten berechtigte Mitarbeiter in Deutschland und dem Rest der Welt Aktienzusagen in Höhe von 3 % ihrer jährlichen Gesamtziel-Barvergütung zum 1. September 2020 ("AEP-Zielbetrag") ("Employee Abspaltung Incentive Programm"). Die Anzahl der an jeden Teilnehmer übertragenen Aktien unterliegt der Aktienkursentwicklung über einen Zeitraum von drei Jahren nach der Notierung von Siemens Energy. Die Anzahl der übertragenen Siemens Energy-Aktien kann in Deutschland zwischen mindestens 0 % (Rest der Welt: 100 %) und maximal 200 % (Rest der Welt: 300 %) liegen. Das Minimum tritt ein, wenn der VWAP der Anteile während der letzten 60 Handelstage vor dem 25. September 2023 unter 150 % des VWAP während der ersten 120 Handelstage nach der Notierung liegt. Die maximale Anzahl von Anteilen wird abgerechnet, wenn sich der Preis der Anteile mindestens verdoppelt hat, während eine Wertobergrenze des 2,0-Fachen des AEP-Zielbetrags (Rest der Welt: 4,0-Faches des AEP-Zielbetrags) gilt.
Für das All-Employee-Programm liegt das Datum des Beginns der Dienstzeit im September 2020, erstreckt sich bis November 2020 (Employee Abspaltung Incentive Programm: September 2020 bis September 2023) und beginnt vor dem Gewährungsdatum. Der beizulegende Zeitwert der Sonderzahlung 2020 in Deutschland wird auf Basis der Siemens Energy-Aktie auf 2,6 % der Gesamtziel-Barvergütung oder mindestens 1.000 € geschätzt. Der für das Rest-der-Welt-Programm verwendete beizulegende Zeitwert wird auf der Grundlage einer Monte-Carlo-Simulation über verschiedene Szenarien geschätzt, um die Entwicklung des VWAP und der Obergrenze zu berücksichtigen. Der nicht beobachtbare Marktbeitrag ist der Startkurs der Aktie, weshalb der beizulegende Zeitwert am Gewährungsdatum eine Wahrscheinlichkeit widerspiegelt, die Marktbedingungen und die Obergrenze zu erfüllen. Diese Aktienzusagen unterliegen einer Sperrfrist von etwa drei Jahren. Der beizulegende Zeitwert beläuft sich im Geschäftsjahr 2020 auf insgesamt 138 Mio. €.
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| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Löhne und Gehälter | 6.663 | 6.296 |
| Sozialabgaben und Aufwendungen für Unterstützung | 950 | 918 |
| Aufwendungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 314 | 311 |
| Summe Personalaufwendungen | 7.927 | 7.525 |
Im Geschäftsjahr 2020 betrugen die Aufwendungen aus Personalrestrukturierungen 189 Mio. € (2019: 280 Mio. €).
Die Mitarbeiter waren in folgenden Funktionen tätig (durchschnittliche Mitarbeiterzahlen auf Basis Kopfzählung):
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| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| (in Tsd.) | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Produktion und Service | 69 | 69 |
| Vertrieb | 13 | 13 |
| Forschung und Entwicklung | 5 | 5 |
| Verwaltung und allgemeine Dienste | 5 | 3 |
| Summe | 92 | 89 |
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| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| (Anzahl der Aktien in Tsd., Ergebnis je Aktie in €) | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Gewinn (Verlust) | (1.859) | 282 |
| Abzüglich: Anteil, der auf nicht beherrschende Anteile entfällt | (253) | 123 |
| Gewinn (Verlust), der auf Aktionäre der Siemens Energy AG entfällt | (1.606) | 158 |
| Gewichteter Durchschnitt im Umlauf gewesener Aktien | 726.260 | 726.645 |
| Effekt aus verwässernder aktienbasierter Vergütung | 63 | - |
| Gewichteter Durchschnitt im Umlauf gewesener Aktien (verwässert) | 726.323 | 726.645 |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie | (2,21) | 0,22 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie | (2,21) | 0,22 |
Bis zum Abschluss der rechtlichen Separierung von Siemens Energy wurden der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie 726.645.193 Aktien zugrunde gelegt.
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| Gesamte Umsatzerlöse | Außenumsatzerlöse | Interne Umsatzerlöse | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr | Geschäftsjahr | Geschäftsjahr | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gas and Power | 18.120 | 18.709 | 17.945 | 18.569 | 175 | 140 |
| Siemens Gamesa Renewable Energy | 9.483 | 10.227 | 9.482 | 10.226 | 1 | 1 |
| Summe Segmente | 27.603 | 28.936 | 27.428 | 28.795 | 176 | 141 |
| Überleitung Konzernabschluss | (147) | (140) | 30 | 2 | (176) | (141) |
| Siemens Energy | 27.457 | 28.797 | 27.457 | 28.797 | - | - |
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| Auftragseingang | Angepasstes EBITA | |||
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr | Geschäftsjahr | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Gas and Power | 19.337 | 21.187 | (734) | 589 |
| Siemens Gamesa Renewable Energy | 14.736 | 12.749 | (711) | 481 |
| Summe Segmente | 34.072 | 33.936 | (1.445) | 1.069 |
| Überleitung Konzernabschluss | (71) | (202) | (98) | (5) |
| Siemens Energy | 34.001 | 33.734 | (1.543) | 1.064 |
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| Vermögen | Free Cashflow | Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 30. Sep. | Geschäftsjahr | Geschäftsjahr | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gas and Power | 9.423 | 11.549 | 536 | 651 | 305 | 317 |
| Siemens Gamesa Renewable Energy | 2.913 | 3.698 | 122 | 407 | 601 | 498 |
| Summe Segmente | 12.336 | 15.247 | 657 | 1.058 | 906 | 815 |
| Überleitung Konzernabschluss | 30.696 | 29.794 | 17 | (182) | 21 | 4 |
| Siemens Energy | 43.032 | 45.041 | 674 | 876 | 927 | 818 |
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| Abschreibungen und Wertminderungen | Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen | |||
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr | 30. Sep. | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Gas and Power | 1.042 | 547 | 687 | 748 |
| Siemens Gamesa Renewable Energy | 844 | 647 | 66 | 71 |
| Summe Segmente | 1.886 | 1.194 | 753 | 818 |
| Überleitung Konzernabschluss | 165 | 16 | - | - |
| Siemens Energy | 2.051 | 1.209 | 753 | 818 |
Real Estate Services - betreut das Immobiliengeschäftsportfolio des Segments GP, betreibt die Nutzung der Immobilien und ist für Bauvorhaben sowie den Kauf und die Veräußerung von Immobilien verantwortlich.
Zentral getragene Pensionsaufwendungen - beinhalten die nicht den Segmenten zugeordneten Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen und dazugehörigem Deckungsvermögen.
Konsolidierungen, Treasury und sonstige zentrale Posten - umfassen die Konsolidierungen von Geschäftsbeziehungen zwischen den Segmenten, zentrale Finanzierungsaktivitäten und bestimmte Überleitungs- und Umgliederungspositionen. Sie beinhalten auch Zinserträge und -aufwendungen, z. B. Zinsen, die nicht den Segmenten zugeordnet sind, sowie Zinsen im Zusammenhang mit zentralen Finanzierungsaktivitäten.
Die Rechnungslegungsgrundsätze für die Segmentinformationen entsprechen grundsätzlich denen, die auf den Konzernabschluss Anwendung finden. Konzerninterne Transaktionen erfolgen zu Marktpreisen.
Umsatzerlöse enthalten Erlöse aus Verträgen mit Kunden. Beide Segmente realisieren ihren Umsatz überwiegend zeitraumbezogen aufgrund des vorherrschenden Charakters ihrer langfristigen Verträge.
Der Vorstand der Siemens Energy AG ist für die Beurteilung des Geschäftserfolgs der Segmente verantwortlich (verantwortliche Unternehmensinstanz). Die Erfolgsgröße der Segmente ist das angepasste EBITA. Das angepasste EBITA wird als Ergebnis vor Finanzierungszinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte definiert, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden, und vor Goodwill-Wertberichtigungen. Vorjahreswerte werden auf vergleichbarer Basis dargestellt.
Unter Finanzierungszinsen, die nicht Bestandteil des angepassten EBITA sind, fallen alle Zinserträge und -aufwendungen mit Ausnahme aller sich unmittelbar aus dem operativen Geschäft ergebenden Zinserträge oder -aufwendungen, das heißt Zinserträge im Zusammenhang mit Kundenforderungen, aus den Segmenten zugerechneten Zahlungsmitteln sowie Zinsaufwendungen aus Lieferantenverbindlichkeiten.
Weiterhin enthält das angepasste EBITA vor allem nur die laufenden Dienstzeitaufwendungen aus Pensionsplänen, während alle übrigen regelmäßig anfallenden pensionsbezogenen Aufwendungen in der Position Konsolidierungen, Treasury und sonstige zentrale Posten in der Überleitung ausgewiesen werden. Kosten für Konzernfunktionen werden vorwiegend auf die Segmente umgelegt.
Das angepasste EBITA für Siemens Energy (d. h. das angepasste EBITA der Segmente plus Elemente der Bereiche Real Estate Services, Konsolidierungen, Treasury und andere zentrale Posten, die die Definition des angepassten EBITA erfüllen) ergibt im Geschäftsjahr 2020 einen negativen Wert in Höhe von 1.543 Mio. € (2019: positiver Wert in Höhe von 1.064 Mio. €).
Die Unternehmensleitung hat das Vermögen (eingesetztes Nettokapital) zur Grundlage für die Beurteilung der Kapitalintensität der Segmente bestimmt. Die Definition des Vermögens entspricht der Messgröße des angepassten EBITA mit Ausnahme der Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden, sowie Goodwill-Wertminderungen, die nicht Bestandteil des angepassten EBITA sind. Die entsprechenden immateriellen Vermögenswerte sind jedoch Bestandteil des Segmentvermögens. Das Segmentvermögen ergibt sich aus dem Gesamtvermögen der Konzernbilanz, im Wesentlichen abzüglich steuerlicher Vermögenswerte, Pensionsvermögen und Vermögenswerte, da die korrespondierenden Aufwendungen und Erträge nicht in das angepasste EBITA einfließen. Das verbleibende Vermögen wird um zinslose Verbindlichkeiten, z. B. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, mit Ausnahme von Steuerverbindlichkeiten, reduziert. Das Vermögen von SGRE beinhaltet Immobilien, während die Immobilien von GP bei Real Estate Services ausgewiesen werden.
Der Auftragseingang entspricht grundsätzlich den geschätzten Umsatzerlösen der angenommenen Aufträge, für die durchsetzbare Rechte und Pflichten bestehen. Dabei werden auch nachträgliche Änderungen und Korrekturen des Auftragswerts einbezogen. Daneben berücksichtigt Siemens Energy Kündigungsrechte sowie die Kundenbonität. Absichtserklärungen sind nicht Inhalt des Auftragseingangs.
Der Auftragsbestand betrug zum 30. September 2020 79 Mrd. € (2019: 77 Mrd. €), wovon auf GP 48 Mrd. € (2019: 52 Mrd. €) und auf SGRE 30 Mrd. € (2019: 26 Mrd. €) entfielen. Siemens Energy erwartet zum 30. September 2020, dass im Geschäftsjahr 2021 rund 23 Mrd. € (2019: 23 Mrd. €) des Auftragsbestands als Umsatzerlöse realisiert werden, davon 13 Mrd. € (2019: 13 Mrd. €) für GP und rund 10 Mrd. € (2019: 9 Mrd. €) für SGRE.
Der Free Cashflow der Segmente errechnet sich aus dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit, abzüglich Zugängen zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen. Er schließt Finanzierungszinsen, Ertragsteuern sowie bestimmte andere Zahlungen und Erlöse, mit Ausnahme von Fällen, in denen Zinsen auf qualifizierte Vermögenswerte aktiviert oder als Vertragskosten klassifiziert werden, aus.
Die Abschreibungen und Wertminderungen beinhalten die Abschreibungen und Wertminderungen auf Sachanlagen und auf immaterielle Vermögenswerte, jeweils nach Abzug von Wertaufholungen.
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| Angepasstes EBITA | Geschäftsjahr | |
|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Summe Segmente | (1.445) | 1.069 |
| Real Estate Services | 1 | 13 |
| Konsolidierungen, Treasury und sonstige zentrale Posten | (99) | (18) |
| Überleitung zum angepassten EBITA von Siemens Energy | (98) | (5) |
| Siemens Energy - angepasstes EBITA | (1.543) | 1.064 |
| Abschreibungen auf im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene immaterielle Vermögenswerte und Wertminderung des Goodwills | (461) | (499) |
| Finanzergebnis 1 | (145) | (280) |
| Finanzergebnis aus dem Geschäftsbetrieb 2 | 13 | 31 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | (2.135) | 317 |
1 Das Finanzergebnis beinhaltet die Summe aus (i) Zinserträgen, (ii) Zinsaufwendungen und (iii) sonstigen finanziellen Erträge (Aufwendungen), saldiert.
2 Das Finanzergebnis aus dem Geschäftsbetrieb ergibt sich aus Zinserträgen aus Forderungen gegenüber Kunden, den Segmenten zugeordneten Barmitteln und Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
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| Vermögen | 30. Sep. | |
|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Vermögen Real Estate Services | 1.252 | 464 |
| Vermögensorientierte Anpassungen: | ||
| Finanzforderungen vom Siemens Konzern | 282 | 3.361 |
| Steuerforderungen | 1.351 | 1.071 |
| Verbindlichkeitsorientierte Anpassungen | 23.399 | 22.996 |
| Konsolidierungen, Treasury und sonstige zentrale Posten | 4.412 | 1.901 |
| Überleitung Konzernabschluss | 30.696 | 29.794 |
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| 30. Sep. | ||
|---|---|---|
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Art der Leistung im berichtspflichtigen Segment Gas and Power | ||
| Neuanlagengeschäft | 10.386 | 10.648 |
| Servicegeschäft | 7.559 | 7.920 |
| Geschäftsfelder im berichtspflichtigen Segment Siemens Gamesa Renewable Energy | ||
| Wind Turbines | 7.714 | 8.609 |
| Operations and Maintenance ("Service") | 1.768 | 1.617 |
| Geschäftsfelder im berichtspflichtigen Segment Gas and Power | ||
| Transmission | 5.480 | 5.674 |
| Generation | 7.409 | 7.920 |
| Industrial Applications | 5.051 | 4.965 |
| Sonstige | 6 | 9 |
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| Umsatzerlöse nach Sitz des Kunden | Umsatzerlöse nach Sitz der Gesellschaft | |||
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr | Geschäftsjahr | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Europa, GUS, Afrika, Mittlerer Osten | 14.149 | 15.756 | 15.845 | 17.581 |
| darin Deutschland | 2.484 | 2.525 | 6.020 | 6.196 |
| Amerika | 8.387 | 8.222 | 8.315 | 7.796 |
| darin USA | 5.523 | 5.067 | 5.975 | 5.723 |
| Asien, Australien | 4.921 | 4.819 | 3.296 | 3.420 |
| darin China | 1.680 | 1.466 | 1.363 | 1.154 |
| Siemens Energy | 27.457 | 28.797 | 27.457 | 28.797 |
| davon außerhalb Deutschlands | 24.973 | 26.272 | 21.437 | 22.601 |
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| Langfristige Vermögenswerte | ||
|---|---|---|
| 30. Sep. | ||
| --- | --- | --- |
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- |
| Europa, GUS, Afrika, Mittlerer Osten | 8.758 | 7.689 |
| darin Deutschland | 2.275 | 1.819 |
| Amerika | 7.052 | 7.613 |
| darin USA | 6.441 | 6.973 |
| Asien, Australien | 2.283 | 2.531 |
| darin China | 755 | 726 |
| Siemens Energy | 18.093 | 17.833 |
| davon außerhalb Deutschlands | 15.818 | 16.014 |
Langfristige Vermögenswerte bestehen aus Sachanlagen, Geschäfts- oder Firmenwerten sowie sonstigen immateriellen Vermögenswerten.
Erbrachte Lieferungen und Leistungen und sonstige Erträge sowie empfangene Lieferungen und Leistungen und sonstige Aufwendungen aus Transaktionen mit dem Siemens Konzern (ausgenommen assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen des Siemens Konzerns) sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
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| Erbrachte Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Erträge | Empfangene Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Aufwendungen | |||
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr | Geschäftsjahr | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Siemens Konzern | 617 | 381 | 2.255 | 2.801 |
Zwischen Siemens Energy und dem Siemens Konzern bestehen Liefer- und Leistungsvereinbarungen. Siemens Energy empfängt Lieferungen und Leistungen vom Siemens Konzern und erbringt Lieferungen und Leistungen an den Siemens Konzern auf einer Fall-zu-Fall-Basis. In einigen Ländern wird das Gas and Power Geschäft von Siemens Energy durch lokale Gesellschaften des Siemens Konzerns auf Basis von Agency and Distributorship Agreements zwischen der Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG und den entsprechenden lokalen Siemens Konzerngesellschaften fortgeführt.
Im Zuge der Ausgliederung konnten einige Verträge mit Kunden nicht oder noch nicht rechtlich vom Siemens Konzern auf Siemens Energy übertragen werden. Diese Verträge sind grundsätzlich von Siemens an Siemens Energy unterbeauftragt, wobei Siemens Energy für Projektrisiken gegenüber dem Siemens Konzern haftet. Siemens Energy hat zum 30. September 2020 für solche Verträge Rückstellungen für Gewährleistungen, Rechtsstreitigkeiten und andere projektspezifische Risiken in Höhe von 700 Mio. € gebildet.
Der Siemens Konzern erbrachte für Siemens Energy zentrale Unternehmensdienstleistungen wie Steuern und Recht, IT, Unternehmenskommunikation, HR, Rechnungswesen, Finanzdienstleistungen und Treasury in Höhe von 919 Mio. € zum 30. September 2020 (30. September 2019: 1.238 Mio. €). Zusätzlich zahlt Siemens Energy eine Gebühr für die Nutzung der Marke Siemens.
Die Mitarbeiter von Siemens Energy nehmen an aktienbasierten Vergütungen teil, die von der Siemens AG eingeführt wurden. Die Siemens AG liefert die entsprechenden Aktien im Namen von Siemens Energy und erhält im Gegenzug eine Erstattung von Siemens Energy. Für weitere Einzelheiten siehe auch Ziffer 22 Aktienbasierte Vergütung.
Der Siemens Konzern hat Garantien und ähnliche Verpflichtungserklärungen zugunsten von Siemens Energy und den Beteiligungen von Siemens Energy ausgestellt. Zum 30. September 2020 beträgt das Volumen 27.956 Mio. € (2019: 48.943 Mio. €).
Zum 30. September 2020 hat Siemens Energy Garantien für Unternehmen des Siemens Konzerns und für eigene Joint Ventures in Höhe von 294 Mio. € (2019: 144 Mio. €) ausgegeben. Der Anstieg ist hauptsächlich auf Verpflichtungen, die Siemens Energy für operatives Geschäft übernommen hat, das im Zuge der Ausgliederung beim Siemens Konzern verblieben ist (umgekehrte Ausgliederung), zurückzuführen.
Darüber hinaus hat Siemens Energy Verpflichtungen im Zusammenhang mit zwei Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen in Höhe von 245Mio. €; davon betreffen 220 Mio. € eine Vereinbarung zwischen Siemens Energy und der Siemens AG, in der sich Siemens Energy verpflichtet, im Geschäftsjahr 2021 die Beteiligung in Höhe von 40 % an dem Joint Venture Shanghai Electric Power Generation Equipment Co. LTD., Shanghai, China, zu erwerben (vorbehaltlich der Zustimmung des Joint-Venture-Partners). Der erwartete Kaufpreis für die Beteiligung in Höhe von 220 Mio. € wurde vorab vom Siemens Konzern in Siemens Energy in bar eingelegt. Die restlichen 25 Mio. € der Gesamtsumme von € 245 Mio. betreffen den Erwerb des Siemens Energy Geschäfts in Bangladesch.
In einigen Ländern, vor allem dem Vereinigten Königreich sowie den USA, beteiligt sich Siemens Energy an Pensionsplänen und Pensionsfonds des Siemens Konzerns. Für Einzelheiten siehe auch Ziffer 13 Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses/ Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen.
Siemens Energy (ohne SGRE) ist vom Versicherungsprogramm des Siemens Konzerns abgedeckt. Nach der Abspaltung ist Siemens Energy weiterhin unter den Industrieversicherungen der Siemens-Gruppe versichert, verfügt jedoch über eigene Finanzversicherungen. Zusätzlich bestehen weitere Verträge für bestimmte Versicherungen zwischen Gesellschaften von Siemens Energy und dem Siemens Konzern deren Kosten von Siemens Energy getragen werden.
Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber dem Siemens Konzern (ausgenommen assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen des Siemens Konzerns) sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
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| Forderungen | Verbindlichkeiten | |||
|---|---|---|---|---|
| 30. Sep. | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Siemens Konzern | 1.395 | 3.405 | 519 | 4.568 |
| davon: | ||||
| aus Finanzierungsaktivitäten | 282 | 3.361 | 161 | 4.535 |
| Sonstige | 1.113 | 44 | 358 | 33 |
Bis zur Abspaltung war Siemens Energy (ohne SGRE) in das Cash-Pooling und Cash-Management des Siemens Konzerns einbezogen und hat überschüssige Liquidität kurzfristig bei der zentralen Treasury des Siemens Konzerns angelegt. Darüber hinaus hat Siemens Energy Kreditlinien sowie kurz- und langfristige Darlehen von Siemens zur Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit erhalten.
Bis zum Bilanzstichtag wurden in Zusammenhang mit der Abspaltung alle internen Darlehensfinanzierungen sowie ein wesentlicher Teil der internen Forderungen und Verbindlichkeiten zurückgeführt. Bestimmte Salden aus der Abtrennung von Siemens Energy vom internen Zahlungsverkehr des Siemens Konzerns verblieben zum Bilanzstichtag als Forderungen und Verbindlichkeiten und wurden im Oktober 2020 beglichen.
Zum 30. September 2020 betrug der Buchwert der für Leasingverhältnisse zwischen dem Siemens Konzern und Siemens Energy erfassten Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten 325 Mio. € bzw. 329 Mio. €. Die Leasingverhältnisse beinhalteten Immobilien, IT-Ausstattung und Fahrzeuge.
Die Hedging-Aktivitäten von Siemens Energy wurden bis zur Abspaltung hauptsächlich über die Siemens Konzern-Treasury abgewickelt. Die entsprechenden Derivate wurden zu Marktpreisen abgeschlossen. Der Marktwert am Bilanzstichtag ist als Forderungen und Verbindlichkeiten in den Posten Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte und Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten in der Konzernbilanz enthalten.
Als Folge der Abspaltung wurde das Hedging-Portfolio von der Siemens Konzern-Treasury auf externe Banken bereits teilweise vor sowie teilweise nach dem Bilanzstichtag übertragen. Bestimmte kurzfristige Sicherungsinstrumente, die mit der Siemens Konzern-Treasury geschlossen wurden, werden bis zur Fälligkeit gehalten.
Siemens Energy unterhält mit vielen Gemeinschaftsunternehmen des Siemens Konzerns sowie mit Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen innerhalb des eigenen Siemens Energy Konzerns Beziehungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Dabei kauft und verkauft Siemens Energy eine große Vielfalt von Produkten und Dienstleistungen grundsätzlich zu Marktbedingungen.
Assoziierte Unternehmen des Siemens Konzerns waren nur bis zum Zeitpunkt der Abspaltung nahestehende Unternehmen, daher werden sowohl erbrachte Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Erträge als auch empfangene Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Aufwendungen als Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen dargestellt.
Zum 30. September 2020 bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen des Siemens Konzerns werden in der nachfolgenden Tabelle daher nicht abgebildet:
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| Erbrachte Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Erträge | Empfangene Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Aufwendungen | |||
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr | Geschäftsjahr | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Gemeinschaftsunternehmen vom Siemens Konzern | 300 | 408 | 4 | 3 |
| Assoziierte Unternehmen vom Siemens Konzern | 92 | 163 | 1 | 2 |
| Gemeinschaftsunternehmen von Siemens Energy | 62 | 68 | 111 | 104 |
| Assoziierte Unternehmen von Siemens Energy | 173 | 128 | 127 | 153 |
| Gesamt | 627 | 767 | 244 | 262 |
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| Forderungen | Verbindlichkeiten | |||
|---|---|---|---|---|
| 30. Sep. | 30. Sep. | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (in Mio. €) | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Gemeinschaftsunternehmen vom Siemens Konzern | 145 | 91 | 139 | 125 |
| Assoziierte Unternehmen vom Siemens Konzern | 0 | 12 | 0 | 111 |
| Gemeinschaftsunternehmen von Siemens Energy | 11 | 13 | 10 | 11 |
| Assoziierte Unternehmen von Siemens Energy | 2 | 1 | 19 | 89 |
| Gesamt | 157 | 117 | 168 | 337 |
Siemens Energy wird vom Vorstand der Siemens Energy AG geleitet. Zu den Führungskräften in Schlüsselpositionen gehört außerdem der Aufsichtsrat der Siemens Energy AG. Vor der Abspaltung existierte Siemens Energy nicht als rechtlich abgrenzbarer Teilkonzern, sodass es für diese Gruppe keine Führungskräfte in Schlüsselpositionen gab. Daher wurden die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Siemens AG als Führungskräfte in Schlüsselpositionen identifiziert, da sie für die Planung, Leitung und Kontrolle der Aktivitäten von Siemens Energy verantwortlich waren.
Darüber hinaus wurden die Mitglieder des Vorstands und die übrigen Führungskräfte (die nicht Mitglieder des Vorstands sind) von Siemens Gamesa Renewable Energy, S.A., einem börsennotierten Unternehmen in Spanien, ebenfalls als Führungskräfte in Schlüsselpositionen identifiziert, da sie für die Planung, Leitung und Kontrolle der Aktivitäten eines wesentlichen Teils von Siemens Energy verantwortlich waren und unabhängig von der Mehrheitsaktionärin, der Siemens AG, handelten.
Die Mitglieder des Vorstands erhielten eine Barvergütung in Höhe von 9 Mio. €. Der beizulegende Zeitwert der aktienbasierten Vergütung im Geschäftsjahr 2020 betrug 2 Mio. € für 26.829 Aktienzusagen. Den Mitgliedern des Vorstands wurden Beiträge für Pensionen sowie an deren Stelle tretende Barzahlungen in Höhe von 1 Mio. € gewährt. Somit betrugen die den Mitgliedern des Vorstands gewährte Vergütung sowie gewährten Leistungen im Geschäftsjahr 2020 insgesamt 12 Mio. €. Aufwendungen im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf 3 Mio. €.
Seit ihrer Bestellung zum Vorstand der Siemens Energy AG bis zum 30. September 2020 belief sich die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder auf 8 Mio. €. Der anteilige beizulegende Zeitwert der aktienbasierten Vergütung, der die diesem Zeitraum zuzurechnen ist, betrug 1 Mio. €. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungen in der Zeit zwischen ihrer Bestellung und dem 30. September 2020 betrugen 2 Mio. €.
Mit dem Ausscheiden von Siemens Energy aus dem Siemens Konzern wurden alle Tranchen der nicht übertragenen langfristigen anteilsbasierten Vergütungen, von denen den Mitgliedern des Vorstands Aktienzusagen in den Geschäftsjahren 2017, 2018, 2019 und 2020 gewährt wurden, in bar ausgeglichen. Die Aufwendungen in Zusammenhang mit diesem Barausgleich sind in den oben genannten Aufwendungen aus anteilsbasierten Vergütungen enthalten.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats umfasste eine Grundvergütung sowie eine zusätzliche Vergütung für Ausschusstätigkeiten und betrug im Geschäftsjahr 2020 einschließlich Sitzungsgeldern 0,2 Mio. €.
Individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Siemens Energy AG sind im Kapitel 1.10 Vergütungsbericht dargestellt.
Die folgenden Angaben stellen die im Geschäftsbericht der Siemens AG veröffentlichte Gesamtvergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Siemens AG dar.
Die Mitglieder des Vorstands erhielten eine Barvergütung in Höhe von 15 Mio. € (2019: 22 Mio. €). Der beizulegende Zeitwert der aktienbasierten Vergütung betrug 11 Mio. € (2019: 11 Mio. €) für 203.460 (2019: 254.693) Aktienzusagen. Den Mitgliedern des Vorstands wurden Beiträge zur BSAV in Höhe von 4 Mio. € (2019: 6 Mio. €) gewährt. Somit betrugen die den Mitgliedern des Vorstands gewährte Vergütung sowie gewährten Leistungen im Geschäftsjahr 2020 insgesamt 31 Mio. € (2019: 39 Mio. €). Die Aufwendungen in Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungen betrugen 18 Mio. € (2019: 5 Mio. €).
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats umfasste eine Grundvergütung sowie eine zusätzliche Vergütung für Ausschusstätigkeiten und betrug im Geschäftsjahr 2020 einschließlich Sitzungsgeldern 5 Mio. € (2019: 5 Mio. €).
Der auf Siemens Energy entfallene Betrag ist auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr (2019: 29 %)
Die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats der SGRE umfasste eine Grundvergütung sowie eine zusätzliche Vergütung für Sitzungen des Verwaltungsrats und betrug im Geschäftsjahr 2020 einschließlich Sitzungsgeldern 5 Mio. € (2019: 3 Mio. €).
Derzeitigen oder früheren Mitgliedern des Verwaltungsrats wurden keine Vorschüsse oder Darlehen gewährt. Es bestehen keine Pensionsverpflichtungen mit Ausnahme der dem CEO gewährten Beiträge für dessen Pensionszusage, die in der oben genannten Gesamtvergütung enthalten sind. Darüber hinaus erhielt der frühere CEO im Geschäftsjahr 2020 eine Barvergütung in Höhe von 1 Mio. € in Bezug auf Rechte an Aktien der Siemens AG, die vor der Fusion gewährt wurden und somit für SGRE keine Kosten verursachten (Geschäftsjahr 2019: 1 Mio. €). Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf 0,5 Mio. € (2019: 0,3 Mio. €).
Darüber hinaus erhielten die Führungskräfte des Senior Managements, die nicht Mitglieder des Verwaltungsrats sind, im Geschäftsjahr 2020 eine Vergütung in Höhe von 7 Mio. € (2019: 7 Mio. €). Aufwendungen im Zusammenhang mit langfristigen Anreizen betrugen 1 Mio. € (2019: 1 Mio. €).
In den Geschäftsjahren 2020 und 2019 fanden keine weiteren größeren Transaktionen zwischen Siemens Energy und seinen Führungskräften in Schlüsselpositionen statt.
Für Dienstleistungen des Abschlussprüfers Ernst & Young (EY) fielen im Geschäftsjahr 2020 die folgenden Honorare an:
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| Geschäftsjahr (in Mio. €) |
2020 |
|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 21 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 1 |
| Summe | 22 |
Von dem berechneten Gesamthonorar entfielen 36 % auf die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Deutschland.
Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen durch EY bezog sich vor allem auf die Prüfung des Siemens Energy-Konzernabschlusses, Prüfungen der Einzelabschlüsse der Siemens Energy AG und ihrer Tochterunternehmen, prüfungsintegrierte prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen sowie projektbegleitende IT-Prüfungen. Andere Bestätigungsleistungen umfassten im Wesentlichen Bestätigungsleistungen bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung, Comfort Letter sowie sonstige gesetzlich vorgeschriebene, vertraglich vereinbarte oder freiwillig beauftragte Bestätigungsleistungen, unter anderem im Zuge der Ausgliederung des Gas and Power Geschäfts.
Der Vorstand und Aufsichtsrat der Siemens Energy AG haben im November 2020 die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung abgegeben und auf der Website von Siemens Energy unter folgendem Link öffentlich zugänglich gemacht: www.siemen s-energy.com/de/de/unternehmen/investo r-relations/corporat e-governance.html DeutscherCorporateGovernanceKodex
Es sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten.
Die Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG, München, ist gemäß § 264b HGB von der Pflicht befreit, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen, prüfen zu lassen und offenzulegen. Der Konzernabschluss der Siemens Energy AG ist der befreiende Konzernabschluss für die Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG.
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| Stand: 30.09.2020 Tochterunternehmen | Kapitalanteil in % |
|
|---|---|---|
| Deutschland (21 Gesellschaften) | ||
| Adwen Blades GmbH, Stade | 100 | |
| Blitz 20-548 GmbH, München | 100 | |
| Gamesa Wind GmbH, Aschaffenburg | 100 | |
| HSP Hochspannungsgeräte GmbH, Troisdorf | 100 | [8] |
| Kyros 60 GmbH, München | 100 | |
| Siemens Compressor Systems GmbH, Leipzig | 100 | [8] |
| Siemens Energy Branch Business GmbH, Erlangen | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Deutschland GmbH, Bremerhaven | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy GmbH & Co. KG, Hamburg | 100 | [7] |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Management GmbH, Hamburg | 100 | [5] |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Real Estate GmbH & Co. KG, Hamburg | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Service GmbH, Hamburg | 100 | |
| Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG, München | 100 | [7] |
| Siemens Gas and Power Management GmbH, München | 100 | [5] |
| Siemens Gas and Power Real Estate GmbH & Co. KG, Grünwald | 100 | |
| Siemens Gas and Power Real Estate Management GmbH, Grünwald | 100 | [5] |
| Siemens Insulation Center GmbH & Co. KG, Zwönitz | 100 | |
| Siemens Insulation Center Verwaltungs-GmbH, Zwönitz | 100 | [5] |
| Siemens Power Control GmbH, Langen | 100 | |
| Trench Germany GmbH, Bamberg | 100 | [8] |
| Windkraft Trinwillershagen Entwicklungsgesellschaft mbH, Wiepkenhagen | 100 | |
| Europa, Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS), Afrika, Naher und Mittlerer Osten (ohne Deutschland) (254 Gesellschaften) | ||
| Siemens Gamesa Renewable Energy Egypt LLC, Giseh, Ägypten | 100 | |
| Siemens Technologies S.A.E., Kairo, Ägypten | 90 | |
| Siemens Energy S.A., Luanda, Angola | 51 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Limited Liability Company, Baku, Aserbaidschan | 100 | |
| Limited Liability Company Siemens Energy, Minsk, Belarus | 100 | |
| Siemens Energy S.A./N.V., Beersel, Belgien | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy NV, Beersel, Belgien | 100 | |
| Siemens Energy EOOD, Sofia, Bulgarien | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy EOOD, Sofia, Bulgarien | 100 | |
| Siemens Energy SARL, Abidjan, Côte d'Ivoire | 100 | |
| Siemens Energy A/S, Ballerup, Dänemark | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy A/S, Brande, Dänemark | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Djibouti SARL, Dschibuti, Dschibuti | 100 | |
| Siemens Energy Oy, Espoo, Finnland | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Oy, Helsinki, Finnland | 100 | |
| D-R Holdings (France) SAS, Le Havre, Frankreich | 100 | |
| Dresser-Rand SAS, Le Havre, Frankreich | 100 | |
| Siemens Energy S.A.S., Saint-Denis Cedex, Frankreich | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy France SAS, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy S.A.S., Saint-Denis Cedex, Frankreich | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Service S.A.S., Courbevoie, Frankreich | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Wind SARL, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien de Bonboillon SARL, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien de Bouclans SARL, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien de Broyes SARL, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien de Chaintrix-Bierges SARL, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien de Champeaux SARL, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien de Champlong SARL, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien de Champsevraine, SARL, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien de Chepniers SARL, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien de Dampierre Prudemanche SAS, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien de Germainville SAS, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien de Guerfand SARL, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien de la Belle Dame SARL, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien de la Brie des Etangs SARL, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien de la Gartempe SARL, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien de la Monchot SARL, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien de la Pièce du Moulin SARL, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien de la Tête des Boucs SARL, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien de Mailly-le-Camp SARL, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien de Maindoie SARL, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien de Margny SARL, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien de Messeix SARL, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien de Moulins du Puits SAS, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien de Orge et Ornain SARL, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien de Pouilly-sur-Vingeanne SARL, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien de Pringy SARL, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien de Saint Amand SARL, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien de Saint Loup de Saintonge SAS, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien de Saint-Lumier en Champagne SARL, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien de Sceaux SARL, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien de Souvans SARL, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien de Trépot SARL, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien de Vaudrey SARL, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien de Vernierfontaine SARL, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien de Villiers-aux-Chênes SARL, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien des Fontaines SARL, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien des Six Communes SARL, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien des Voies de Bar SARL, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien d'Omécourt SARL, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien d'Orchamps SARL, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien du Mont Égaré SARL, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Eolien du Vireaux SAS, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Société d'Exploitation du Parc Photovoltaïque de Messeix SARL, Saint-Priest, Frankreich | 100 | |
| Trench France SAS, Saint-Louis, Frankreich | 100 | |
| Siemens Energy, Ghana, Accra, Ghana | 100 | |
| Siemens Oil & Gas Equipment Limited, Accra, Ghana | 90 | |
| ENERGIAKI MAVROVOUNIOU IDIOTIKI KEFALEOUCHIKI ETERIA, Filothei-Psychiko, Griechenland | 100 | |
| ENERGIAKI MESOVOUNIOU SINGLE MEMBER ANONYMOS ETAIRIA, Filothei-Psychiko, Griechenland | 100 | |
| ENERGIAKI VELANIDIAS SINGLE MEMBER ANONYMOS ETAIRIA, Filothei-Psychiko, Griechenland | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy AE, Filothei-Psychiko, Griechenland | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Greece E.P.E., Filothei-Psychiko, Griechenland | 100 | |
| Siemens Gamesa Energy Tajdidpazir SSK, Teheran, Iran | 100 | |
| Siemens Sherkate Sahami (Khass), Teheran, Iran | 98 | |
| Siemens Energy Limited, Dublin, Irland | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Ireland Limited, Dublin, Irland | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Limited, Dublin, Irland | 100 | |
| Siemens Energy Ltd., Rosh Ha'ayin, Israel | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Ltd, Tel Aviv, Israel | 100 | |
| Siemens Israel Projects Ltd., Rosh Ha'ayin, Israel | 100 | [5] |
| Parco Eolico Banzy S.r.l., Rom, Italien | 100 | |
| Parco Eolico Manca Vennarda S.r.l., Rom, Italien | 100 | |
| Siemens Energy S.r.l., Mailand, Italien | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Italia S.r.l., Mailand, Italien | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Italy, S.P.A., Rom, Italien | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Service S.R.L., Mailand, Italien | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Wind S.R.L., Rom, Italien | 100 | |
| Siemens Transformers S.r.l., Trento, Italien | 100 | |
| SPV Parco Eolico Aria del Vento, Srl, Rom, Italien | 100 | |
| Trench Italia S.r.l., Savona, Italien | 100 | |
| Siemens Gas and Power LLP, Almaty, Kasachstan | 100 | |
| Siemens Energy W.L.L, Doha, Katar | 55 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Limited, Nairobi, Kenia | 100 | |
| Koncar-Energetski Transformatori, d.o.o., Zagreb, Kroatien | 51 | |
| Siemens Energy d.o.o., Zagreb, Kroatien | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy d.o.o., Zagreb, Kroatien | 100 | |
| Siemens Electrical & Electronic Services K.S.C.C., Kuwait-Stadt, Kuwait | 49 | [2][11] |
| D-R Luxembourg International SARL, Luxemburg, Luxemburg | 100 | |
| Guascor Maroc, S.A.R.L., Agadir, Marokko | 100 | |
| Siemens Energy SARL, Tanger, Marokko | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Blades, SARL AU, Tanger, Marokko | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Morocco SARL, Tanger, Marokko | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy SARL, Casablanca, Marokko | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy, SARL, Nouakchott, Mauretanien | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy, Ltd, Cybercity, Mauritius | 100 | |
| SIEMENS ENERGY DOO PODGORICA, Podgorica, Montenegro | 100 | |
| SIEMENS GAMESA RENEWABLE ENERGY SARL, Nouméa, Neukaledonien | 100 | |
| Dresser-Rand B.V., Spijkenisse, Niederlande | 100 | |
| Siemens D-R Holding B.V., Den Haag, Niederlande | 100 | |
| Siemens D-R Holding III B.V., Den Haag, Niederlande | 100 | |
| Siemens Energy B.V., Zoeterwoude, Niederlande | 100 | |
| Siemens Energy Finance B.V., Zoeterwoude, Niederlande | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy B.V., Den Haag, Niederlande | 100 | |
| Siemens Gas and Power Holding B.V., Zoeterwoude, Niederlande | 98 | |
| Siemens Gas Turbine Technologies Holding B.V., Den Haag, Niederlande | 65 | |
| Dresser-Rand (Nigeria) Limited, Lagos, Nigeria | 100 | |
| Siemens Energy Ltd., Lagos, Nigeria | 100 | |
| Dresser-Rand AS, Kongsberg, Norwegen | 100 | |
| Siemens Energy AS, Oslo, Norwegen | 100 | |
| SIEMENS GAMESA RENEWABLE ENERGY AS, Oslo, Norwegen | 100 | |
| Siemens Energy L.L.C., Maskat, Oman | 51 | |
| Senvion Austria GmbH, Ernstbrunn, Österreich | 100 | |
| Siemens Energy Austria GmbH, Wien, Österreich | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy GmbH, Wien, Österreich | 100 | |
| Trench Austria GmbH, Leonding, Österreich | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy (Private) Limited, Karatschi, Pakistan | 100 | |
| Osiek Sp. z o.o. w Likwidacji, Warschau, Polen | 100 | |
| Siemens Energy Sp. z o.o., Warschau, Polen | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Poland Sp. z o.o., Warschau, Polen | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Service Sp. z.o.o, Warschau, Polen | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Sp. z o.o., Warschau, Polen | 100 | |
| Smardzewo Windfarm Sp. z o.o., Slawno, Polen | 100 | |
| Ria Blades S.A., Sosa, Portugal | 100 | |
| Siemens Energy Unipessoal Lda., Amadora, Portugal | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy II Service Unipessoal, Lda., Oliveira de Frades, Portugal | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy, S.A., Venda do Pinheiro, Portugal | 100 | |
| GER Baneasa, S.R.L., Bukarest, Rumänien | 100 | |
| GER Baraganu, S.R.L, Bukarest, Rumänien | 100 | |
| GER Independenta, S.R.L., Bukarest, Rumänien | 100 | |
| SIEMENS ENERGY S.R.L., Bukarest, Rumänien | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Romania S.R.L., Bukarest, Rumänien | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Wind Farms S.R.L., Bukarest, Rumänien | 100 | |
| OOO Siemens Gas Turbine Technologies, Oblast Leningrad, Russische Föderation | 100 | |
| OOO Siemens Transformers, Woronesch, Russische Föderation | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy LLC, Oblast Leningrad, Russische Föderation | 100 | |
| Siemens Gas and Power LLC, Moskau, Russische Föderation | 100 | |
| Dresser-Rand Arabia LLC, Al Khobar, Saudi-Arabien | 50 | [1] |
| Siemens Energy Ltd., Dammam, Saudi-Arabien | 51 | |
| VA TECH T & D Co. Ltd., Riad, Saudi-Arabien | 51 | |
| Fanbyn2 Vindenergi AB, Stockholm, Schweden | 100 | |
| Lindom Vindenergi AB, Solna, Schweden | 100 | |
| Lingbo SPW AB, Stockholm, Schweden | 100 | |
| Senvion Scandinavia AB, Västeras, Schweden | 100 | |
| Siemens Energy AB, Finspång, Schweden | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy AB, Stockholm, Schweden | 100 | |
| SIEMENS GAMESA RENEWABLE ENERGY SWEDEN AB, Stockholm, Schweden | 100 | |
| Dresser Rand Sales Company GmbH, Zürich, Schweiz | 100 | |
| Siemens Energy AG, Zürich, Schweiz | 100 | |
| Siemens Power Holding AG, Zug, Schweiz | 100 | |
| Siemens Energy d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy d.o.o. Beograd - Stari Grad, Belgrad, Serbien | 100 | |
| Siemens Energy, s.r.o., Bratislava, Slowakei | 100 | |
| SIEMENS Energy d.o.o., Ljubljana, Slowenien | 100 | |
| Adwen Offshore, S.L., Zamudio, Spanien | 100 | |
| Estructuras Metalicas Singulares, S.A. Unipersonal, Tajonar, Spanien | 100 | |
| Gamesa Electric, S.A. Unipersonal, Zamudio, Spanien | 100 | |
| Gamesa Energy Transmission, S.A. Unipersonal, Zamudio, Spanien | 100 | |
| Gerr Grupo Energético XXI, S.A. Unipersonal, Barcelona, Spanien | 100 | |
| Guascor Explotaciones Energéticas, S.A., Vitoria-Gasteiz, Spanien | 100 | |
| Guascor Isolux AIE, Vitoria-Gasteiz, Spanien | 60 | [5][9] |
| Guascor Promotora Solar, S.A., Vitoria-Gasteiz, Spanien | 100 | |
| International Wind Farm Developments II, S.L., Zamudio, Spanien | 100 | |
| International Wind Farm Developments IX, S.L., Zamudio, Spanien | 100 | |
| Parque Eolico Dos Picos, S.L.U., Zamudio, Spanien | 100 | |
| Siemens Energy S.A., Vitoria-Gasteiz, Spanien | 100 | |
| SIEMENS ENGINES R&D, S.A.U., Vitoria-Gasteiz, Spanien | 100 | |
| SIEMENS ENGINES SA, Zumaia, Spanien | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy 9REN, S.L., Madrid, Spanien | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Apac, S.L., Sarriguren, Spanien | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Digital Services, S.L., San Sebastián, Spanien | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Eolica, S.L., Valle de Egues, Eguesibar, Spanien | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Europa S.L., Zamudio, Spanien | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Iberica S.L., Tres Cantos, Spanien | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Innovation & Technology, S.L., Sarriguren, Spanien | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy International Wind Services, S.A., Zamudio, Spanien | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Invest, S.A., Zamudio, Spanien | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Latam, S.L., Sarriguren, Spanien | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy S.A., Zamudio, Spanien | 67 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Wind Farms, S.A., Zamudio, Spanien | 100 | |
| Sistemas Energéticos Ábrego, S.L., Zamudio, Spanien | 100 | |
| Sistemas Energéticos Argañoso, S.L. Unipersonal, Zamudio, Spanien | 100 | |
| Sistemas Energéticos Argestes, S.L., Zamudio, Spanien | 100 | |
| Sistemas Energéticos Arinaga, S.A. Unipersonal, Las Palmas de Gran Canaria, Spanien | 100 | |
| Sistemas Energéticos Balazote, S.A. Unipersonal, Zamudio, Spanien | 100 | |
| Sistemas Energéticos Boreas, S.L., Zamudio, Spanien | 100 | |
| Sistemas Energéticos Boyal, S.L., Saragossa, Spanien | 60 | |
| Sistemas Energéticos Cabezo Negro, S.A. Unipersonal, Saragossa, Spanien | 100 | |
| Sistemas Energéticos Carril, S.L. Unipersonal, Zamudio, Spanien | 100 | |
| Sistemas Energéticos Céfiro, S.L, Zamudio, Spanien | 100 | |
| Sistemas Energéticos Cuerda Gitana, S.A. Unipersonal, Sevilla, Spanien | 100 | |
| Sistemas Energéticos Cuntis, S.A. Unipersonal, Santiago de Compostela, Spanien | 100 | |
| Sistemas Energéticos de Tarifa, S.L. Unipersonal, Zamudio, Spanien | 100 | |
| Sistemas Energéticos del Sur S.A., Sevilla, Spanien | 100 | |
| Sistemas Energéticos Eolo, S.L., Zamudio, Spanien | 100 | |
| Sistemas Energéticos Finca San Juan, S.L.U., Las Palmas de Gran Canaria, Spanien | 100 | |
| Sistemas Energéticos Fonseca, S.A. Unipersonal, Zamudio, Spanien | 100 | |
| Sistemas Energéticos Gregal, S.L., Zamudio, Spanien | 100 | |
| Sistemas Energéticos La Cámara, S.L., Sevilla, Spanien | 100 | |
| Sistemas Energéticos La Plana, S.A., Villanueva de Gállego, Spanien | 90 | |
| Sistemas Energéticos Ladera Negra, S.A. Unipersonal, Las Palmas de Gran Canaria, Spanien | 100 | |
| Sistemas Energéticos Loma del Reposo, S.L. Unipersonal, Zamudio, Spanien | 100 | |
| Sistemas Energéticos Mansilla, S.L., Villarcayo de Merindad de Castilla la Vieja, Spanien | 78 | |
| Sistemas Energéticos Monte Genaro, S.L.U., Zamudio, Spanien | 60 | |
| Sistemas Energéticos Sierra de Las Estancias, S.A. Unipersonal, Sevilla, Spanien | 100 | |
| Sistemas Energéticos Sierra de Valdefuentes, S.L.U., Zamudio, Spanien | 100 | |
| Sistemas Energéticos Siroco, S.L., Zamudio, Spanien | 100 | |
| Sistemas Energéticos Tablero Tabordo, S.L., Las Palmas de Gran Canaria, Spanien | 100 | |
| Sistemas Energéticos Terral, S.L., Zamudio, Spanien | 100 | |
| Sistemas Energéticos Tomillo, S.A. Unipersonal, Las Palmas de Gran Canaria, Spanien | 100 | |
| Dresser-Rand Property (Pty) Ltd., Midrand, Südafrika | 100 | [5] |
| Dresser-Rand Service Centre (Pty) Ltd., Midrand, Südafrika | 100 | |
| Dresser-Rand Southern Africa (Pty) Ltd., Midrand, Südafrika | 100 | |
| Gamesa Wind South Africa (Proprietary) Limited, Kapstadt, Südafrika | 100 | |
| Linacre Investments (Pty) Ltd., Kenilworth, Südafrika | - | [3] |
| S'Energy Employee Share Ownership Trust, Johannesburg, Südafrika | - | [3] |
| Siemens Energy (Pty) Ltd, Midrand, Südafrika | 100 | |
| SIEMENS GAMESA RENEWABLE ENERGY (PTY) LTD, Midrand, Südafrika | 70 | |
| Siemens Wind Power Employee Share Ownership Trust, Midrand, Südafrika | - | [3] |
| Siemens Energy, s.r.o., Brünn, Tschechien | 100 | |
| Siemens Enerji Sanayi ve Ticaret Anonim Sirketi, Istanbul, Türkei | 100 | |
| SIEMENS GAMESA RENEWABLE ENERJI ANONIM SIRKETI, Kartal, Istanbul, Türkei | 100 | |
| SIEMENS GAMESA YENILENEBILIR ENERJI IC VE DIS TICARET LIMITED SIRKETI, Menemen, Izmir, Türkei | 100 | |
| Dresser-Rand Turkmen Company, Aschgabat, Turkmenistan | 100 | [3][11] |
| Siemens Energy LLC, Kiew, Ukraine | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy LLC, Kiew, Ukraine | 100 | |
| Siemens Energy Kft., Budapest, Ungarn | 100 | |
| Siemens Gamesa Megújuló Energia Hungary Kft, Budapest, Ungarn | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Kft., Budapest, Ungarn | 100 | |
| Dresser-Rand Field Operations Middle East LLC, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate | 49 | [2] |
| Gulf Steam Generators L.L.C., Dubai, Vereinigte Arabische Emirate | 100 | |
| Siemens LLC, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate | 49 | [2] |
| 12441150 Limited, Frimley, Surrey, Vereinigtes Königreich | 100 | [5] |
| Dresser-Rand (U.K.) Limited, Frimley, Surrey, Vereinigtes Königreich | 100 | |
| Industrial Turbine Company (UK) Limited, Frimley, Surrey, Vereinigtes Königreich | 100 | |
| Materials Solutions Limited, Frimley, Surrey, Vereinigtes Königreich | 100 | |
| Sellafirth Renewable Energy Park Limited, Frimley, Surrey, Vereinigtes Königreich | 100 | |
| Siemens Energy Limited, Frimley, Surrey, Vereinigtes Königreich | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy B9 Limited, Frimley, Surrey, Vereinigtes Königreich | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Limited, Frimley, Surrey, Vereinigtes Königreich | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Service Limited, Edinburgh, Vereinigtes Königreich | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy UK Limited, Frimley, Surrey, Vereinigtes Königreich | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Wind Limited, Frimley, Surrey, Vereinigtes Königreich | 100 | |
| Siemens Industrial Turbomachinery Ltd., Frimley, Surrey, Vereinigtes Königreich | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Limited, Nicosia, Zypern | 100 | |
| Amerika (70 Gesellschaften) | ||
| Artadi S.A., Buenos Aires, Argentinien | 100 | |
| Guascor Argentina, S.A., Buenos Aires, Argentinien | 100 | |
| Siemens S.A., Buenos Aires, Argentinien | 100 | |
| VA TECH International Argentina SA, Buenos Aires, Argentinien | 100 | |
| Siemens Energy S.A., Santa Cruz de la Sierra, Bolivien | 100 | |
| Chemtech Servicos de Engenharia e Software Ltda., Rio de Janeiro, Brasilien | 100 | |
| Dresser-Rand do Brasil, Ltda., Santa Bárbara D'Oeste, Brasilien | 100 | |
| Guascor do Brasil Ltda., São Paulo, Brasilien | 100 | |
| Industrial Turbine Brasil Geração de Energia Ltda., Duque de Caxias, Brasilien | 100 | |
| Jaguarí Energética, S.A., Jaguari, Brasilien | 89 | |
| Siemens Gamesa Energia Renovável Ltda., Camaçari, Brasilien | 100 | |
| Siemens Ltda., São Paulo, Brasilien | 100 | |
| Siemens Energy SpA, Santiago de Chile, Chile | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Chile SpA, Santiago de Chile, Chile | 100 | |
| Siemens Wind Power SpA, Santiago de Chile, Chile | 100 | |
| SIEMENS GAMESA RENEWABLE ENERGY, S.R.L., San José, Costa Rica | 100 | |
| Gamesa Dominicana, S.A.S., Santo Domingo, Dominikanische Republik | 100 | |
| Siemens Energy S.R.L., Santo Domingo, Dominikanische Republik | 100 | |
| SIEMENS GAMESA RENEWABLE ENERGY INSTALLATION & MAINTENANCE COMPAÑÍA LIMITADA, Guatemala, Guatemala | 100 | |
| SIEMENS GAMESA RENEWABLE ENERGY, S.A., Tegucigalpa, Honduras | 100 | |
| Dresser-Rand Canada, ULC, Vancouver, Kanada | 100 | [9] |
| Siemens Energy Canada Limited, Oakville, Kanada | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Limited, Oakville, Kanada | 100 | |
| Siemens Transformers Canada Inc., Trois-Rivières, Québec, Kanada | 100 | |
| Trench Limited, Saint John, Kanada | 100 | |
| Wheelabrator Air Pollution Control (Canada) Inc., Oakville, Kanada | 100 | |
| Dresser-Rand Colombia S.A.S., Bogotá, Kolumbien | 100 | |
| Siemens Energy S.A.S., Tenjo, Kolumbien | 100 | |
| SIEMENS GAMESA RENEWABLE ENERGY S.A.S., Bogotá, Kolumbien | 100 | |
| Central Eólica de México S.A. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko | 100 | |
| Gesa Oax I Sociedad Anomima de Capital Variable, Mexiko-Stadt, Mexiko | 100 | |
| Gesa Oax II Sociedad de Responsabilidad Limitada de Capital Variable, Mexiko-Stadt, Mexiko | 100 | |
| Gesa Oax III Sociedad Anomima de Capital Variable, Mexiko-Stadt, Mexiko | 100 | |
| Gesacisa Desarolladora, S.A. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko | 100 | |
| Gesan I S.A.P.I de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko | 100 | |
| Siemens Energy Servicios, S. de R.L. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko | 100 | |
| Siemens Energy, S. de R.L. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko | 100 | |
| Siemens Gesa Renewable Energy México, S. de R.L. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko | 100 | |
| Siemens Gesa Renewable Energy Soluciones Técnicas, S. de R.L. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko | 100 | |
| Siemens Gesa Renewable Energy, S.A. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko | 100 | |
| Siemens Gesa Renewables Energy Services S. de R.L. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy, Sociedad Anónima, Managua, Nicaragua | 100 | |
| Siemens Energy S.A., Panama-Stadt, Panama | 100 | |
| Siemens Energy S.A.C., Lima, Peru | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy S.A.C., Lima, Peru | 100 | |
| Dresser-Rand Trinidad & Tobago Unlimited, Couva, Trinidad und Tobago | 100 | [9] |
| SIEMENS GAMESA RENEWABLE ENERGY S.R.L., Montevideo, Uruguay | 100 | |
| Siemens Uruguay S.A., Montevideo, Uruguay | 100 | |
| Advanced Airfoil Components LLC, Wilmington, DE, Vereinigte Staaten | 51 | |
| Cedar Cap Wind, LLC, Dover, DE, Vereinigte Staaten | 100 | |
| Diversified Energy Transmission, LLC, Salem, OR, Vereinigte Staaten | 100 | |
| D-R Steam LLC, Wilmington, DE, Vereinigte Staaten | 100 | |
| Dresser-Rand Company, Olean, NY, Vereinigte Staaten | 100 | |
| Dresser-Rand Global Services, Inc., Wilmington, DE, Vereinigte Staaten | 100 | |
| Dresser-Rand Group Inc., Wilmington, DE, Vereinigte Staaten | 100 | |
| Dresser-Rand LLC, Wilmington, DE, Vereinigte Staaten | 100 | |
| EcoHarmony West Wind, LLC, Minneapolis, MN, Vereinigte Staaten | 100 | |
| Pocahontas Prairie Holdings, LLC, Wilmington, DE, Vereinigte Staaten | 100 | |
| Pocahontas Prairie Wind, LLC, Dover, DE, Vereinigte Staaten | 100 | |
| Siemens Demag Delaval Turbomachinery, Inc., Wilmington, DE, Vereinigte Staaten | 100 | |
| Siemens Energy, Inc., Wilmington, DE, Vereinigte Staaten | 100 | |
| Siemens Field Staffing, Inc., Wilmington, DE, Vereinigte Staaten | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy PA, LLC, Wilmington, DE, Vereinigte Staaten | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy, Inc., Wilmington, DE, Vereinigte Staaten | 100 | |
| Siemens Generation Services Company, Wilmington, DE, Vereinigte Staaten | 100 | |
| Siemens Power Generation Service Company, Ltd., Wilmington, DE, Vereinigte Staaten | 100 | |
| Wheelabrator Air Pollution Control Inc., Baltimore, MD, Vereinigte Staaten | 100 | |
| Wind Portfolio Memberco, LLC, Dover, DE, Vereinigte Staaten | 100 | |
| Gamesa Eólica VE, C.A., Caracas, Venezuela | 100 | |
| Siemens Energy S.A., Caracas, Venezuela | 100 | |
| Asien, Australien (106 Gesellschaften) | ||
| CARMODY'S HILL INVESTMENT COMPANY PTY LTD, Bayswater, Australien | 100 | |
| Siemens Energy Pty. Ltd., Bayswater, Australien | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Australia Pty Ltd, Melbourne, Australien | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Pty Ltd, Bayswater, Australien | 100 | |
| Gamesa Blade (Tianjin) Co., Ltd., Tianjin, China | 100 | |
| Ganquan Chaiguanshan Wind Power Co., Ltd., Yan'an City, China | 100 | |
| Inner Mongolia Gamesa Wind Co., Ltd., Wulanchabu, China | 100 | |
| Jilin Gamesa Wind Co., Ltd., Da'an, China | 100 | |
| Shuangpai Majiang Wuxingling Wind Power Co., Ltd, Yongzhou, China | 100 | |
| Siemens Energy Co., Ltd., Shanghai Pilot Free Trade Zone, China | 100 | |
| Siemens Energy Electric Equipment (Changzhou) Ltd., Changzhou, China | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy (Beijing) Co., Ltd., Peking, China | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy (Shanghai) Co., Ltd., Shanghai, China | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Technology (China) Co., Ltd., Tianjin, China | 100 | |
| Siemens Gas Turbine Components (Jiangsu) Co., Ltd., Yixing, China | 100 | |
| Siemens High Voltage Circuit Breaker Co., Ltd., Hangzhou, Hangzhou, China | 51 | |
| Siemens High Voltage Switchgear Co., Ltd., Shanghai, Shanghai, China | 51 | |
| Siemens Industrial Turbomachinery (Huludao) Co. Ltd., Huludao, China | 84 | |
| Siemens Power Plant Automation Ltd., Nanjing, China | 100 | |
| Siemens Surge Arresters Ltd., Wuxi, China | 100 | |
| Siemens Transformer (Guangzhou) Co., Ltd., Guangzhou, China | 63 | |
| Siemens Transformer (Jinan) Co., Ltd, Jinan, China | 90 | |
| Siemens Transformer (Wuhan) Company Ltd., Wuhan, China | 100 | |
| Trench High Voltage Products Ltd., Shenyang, Shenyang, China | 65 | |
| Yongzhou Shuangpai Daguping Wind Power Co., Ltd., Longbo town, Yongzhou city, China | 100 | |
| International Wind Farm Development I Limited, Hongkong, China | 100 | |
| International Wind Farm Development II Limited, Hongkong, China | 100 | |
| International Wind Farm Development IV Limited, Hongkong, China | 100 | |
| International Wind Farm Development VII Limited, Hongkong, China | 100 | |
| Siemens Energy Limited, Hongkong, China | 100 | |
| Anantapur Wind Farms Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Bapuram Renewable Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Beed Renewable Energy Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Bhuj Renewable Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Channapura Renewable Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Chikkodi Renewable Power Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Devarabanda Renewable Energy Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Dhone Renewable Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Dresser-Rand India Private Limited, Neu-Mumbai, Indien | 100 | |
| Gadag Renewable Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Gagodar Renewable Energy Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Gangavathi Renewable Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Ghatpimpri Renewable Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Gudadanal Renewable Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Hattarwat Renewable Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Haveri Renewable Power Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Hungund Renewable Energy Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Jalore Wind Park Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Jamkhandi Renewable Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Kadapa Wind Farms Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Kanigiri Renewable Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Kod Renewable Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Kollapur Renewable Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Koppal Renewable Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Kurnool Wind Farms Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Kutch Renewable Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Maski Renewable Energy Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Mathak Wind Farms Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Nandikeshwar Renewable Energy Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Neelagund Renewable Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Nellore Renewable Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Nirlooti Renewable Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Osmanabad Renewable Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Poovani Wind Farms Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Powerplant Performance Improvement Ltd., Neu-Delhi, Indien | 50 | [3] [11] |
| Rajgarh Windpark Private Limited, Chennai, Indien | 99 | |
| Rangareddy Renewable Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Rayachoty Renewable Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| RSR Power Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Sankanur Renewable Energy Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| SANTALPUR RENEWABLE POWER PRIVATE LIMITED, Gujarat, Indien | 99 | |
| Saunshi Renewable Energy Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Shivamogga Renewable Energy Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Engineering Centre Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| SIEMENS GAMESA RENEWABLE ENERGY PROJECTS PRIVATE LIMITED, Chennai, Indien | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Power Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Sindhanur Renewable Energy Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Thoothukudi Renewable Energy Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Tirupur Renewable Energy Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Tuljapur Wind Farms Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Umrani Renewable Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Uppal Renewable Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Vempalli Renewable Energy Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Viralipatti Renewable Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| Zalki Renewable Private Limited, Chennai, Indien | 100 | |
| PT Dresser-Rand Services Indonesia, Cilegon, Indonesien | 100 | |
| PT Siemens Gamesa Renewable Energy, Jakarta, Indonesien | 95 | |
| PT Siemens Industrial Power, Kota Bandung, Indonesien | 100 | |
| Siemens Energy K.K., Tokio, Japan | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Japan K.K., Kanagawa, Japan | 100 | |
| Siemens Energy Ltd., Seoul, Südkorea | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Limited, Seoul, Südkorea | 100 | |
| Siemens Energy Sdn. Bhd., Petaling Jaya, Malaysia | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy New Zealand Limited, Auckland, Neuseeland | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy, Inc., Makati, Philippinen | 100 | |
| Siemens Power Operations, Inc., Manila, Philippinen | 100 | |
| Siemens Energy Pte. Ltd., Singapur, Singapur | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Singapore Private Limited, Singapur, Singapur | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Lanka (Private) Limited, Colombo, Sri Lanka | 100 | |
| Siemens Energy Limited, Taipeh, Taiwan | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Offshore Wind Limited, Taipeh, Taiwan | 100 | |
| Siemens Energy Limited, Bangkok, Thailand | 99 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy (Thailand) Co., Ltd., Bangkok, Thailand | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy Limited, Bangkok, Thailand | 100 | |
| Siemens Gamesa Renewable Energy LLC, Ho-Chi-Minh-Stadt, Vietnam | 100 | |
| Siemens Gas and Power Limited Company, Ho-Chi-Minh-Stadt, Vietnam | 100 |
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| Stand: 30.09.2020 Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | Kapitalanteil in % |
|
|---|---|---|
| Deutschland (5 Gesellschaften) | ||
| Infineon Technologies Bipolar GmbH & Co. KG, Warstein | 40 | |
| Infineon Technologies Bipolar Verwaltungs-GmbH, Warstein | 40 | [6] |
| Maschinenfabrik Reinhausen GmbH, Regensburg | 20 | [4] [11] |
| Voith Hydro Holding GmbH & Co. KG, Heidenheim | 35 | |
| Voith Hydro Holding Verwaltungs GmbH, Heidenheim | 35 | [6] |
| Europa, Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS), Afrika, Naher und Mittlerer Osten (ohne Deutschland) (17 Gesellschaften) | ||
| OIL AND GAS PROSERV LLC, Baku/ Aserbaidschan | 25 | [4] [6][11] |
| COELME - Costruzioni Elettromeccaniche S.p.A., Santa Maria di Sala/ Italien | 25 | |
| GLT-PLUS V.O.F, Sappemeer/ Niederlande | 40 | [6] [9] |
| Wirescan AS, Trollaasen/ Norwegen | 36 | [6] |
| ZAO Interautomatika, Moskau/ Russische Föderation | 46 | [4] [11] |
| Ardora, S.A., Vigo/ Spanien | 35 | [6] |
| Desgasificación de Vertederos, S.A, Madrid/ Spanien | 50 | [6] |
| Energías Renovables San Adrián de Juarros, S.A., San Adrián de Juarros/ Spanien | 45 | |
| EXPLOTACIONES Y MANTEMIENTOS INTEGRALES S.L., Getxo/ Spanien | 50 | [6] |
| SIGLO XXI SOLAR, SOCIEDAD ANONIMA, Ciudad Real/ Spanien | 25 | [6] |
| SISTEMAS ENERGETICOS DE TENERIFE, S.A., SANTA CRUZ DE TENERIFE/ Spanien | 20 | [6] |
| Sistemes Electrics Espluga, S.A., Barcelona/ Spanien | 50 | |
| Tusso Energía, S.L., Sevilla/ Spanien | 50 | [6] |
| Windar Renovables, S.L., Avilés/ Spanien | 32 | |
| Joint Venture Service Center, Chirchiq/ Usbekistan | 49 | [6] |
| Ethos Energy Group Limited, Aberdeen/ Vereinigtes Königreich | 49 | |
| RWG (Repair & Overhauls) Limited, Aberdeen/ Vereinigtes Königreich | 50 | |
| Amerika (5 Gesellschaften) | ||
| Gas Natural Acu Infraestructura S.A, Rio de Janeiro/ Brasilien | 5 | [4] |
| Energia Eólica de Mexico S.A. de C.V., Mexiko-Stadt/ Mexiko | 50 | |
| Baja Wind US LLC, Wilmington, DE/ Vereinigte Staaten | 50 | [6] |
| First State Marine Wind, LLC, Newark, DE/ Vereinigte Staaten | 31 | [6] |
| Empresa Nacional De Maquinas Eléctricas ENME, S.A., Caracas/ Venezuela | 40 | [6] |
| Asien, Australien (4 Gesellschaften) | ||
| Beijing Jingneng International Energy Technology Co., Ltd., Peking/ China | 45 | |
| Siemens Limited, Mumbai/ Indien | 24 | |
| PT Trafoindo Power Indonesia, Jakarta/ Indonesien | 49 | |
| Advance Gas Turbine Solutions SDN. BHD., Kuala Lumpur/ Malaysia | 43 |
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| Stand: 30.09.2020 Sonstige Beteiligungen [10] | Kaptalanteil in % |
Ergebnis nach Steuern in Mio. € |
Eigenkapital in Mio. € |
|
|---|---|---|---|---|
| Europa, Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS), Afrika, Naher und Mittlerer Osten (ohne Deutschland) (1 Gesellschaft) | ||||
| Uhre Vindmollelaug I/S, Brande/ Dänemark | 19 | [9] | 0 | 0 |
[1] Beherrschender Einfluss aufgrund Stimmrechtsmehrheit
[2] Beherrschender Einfluss aufgrund von Rechten zur Bestellung, Versetzung oder Abberufung von Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen
[3] Beherrschender Einfluss aufgrund vertraglicher Vereinbarungen zur Lenkung der maßgeblichen Tätigkeiten
[4] Maßgeblicher Einfluss aufgrund vertraglicher Gestaltungen beziehungsweise rechtlicher Umstände
[5] Verzicht auf die Einbeziehung in den Konzernabschluss wegen untergeordneter Bedeutung
[6] Verzicht auf die Equity-Fortschreibung wegen untergeordneter Bedeutung
[7] Befreiung gemäß § 264b HGB
[8] Befreiung gemäß § 264 Abs. 3 HGB
[9] Ein konsolidiertes Tochterunternehmen der Siemens Energy AG ist unbeschränkt haftender Gesellschafter dieser Gesellschaft
[10] Werte gemäß letztem verfügbaren Jahresabschluss (nach lokalen Rechnungslegungsvorschriften), dem ein vom Siemens Energy-Geschäftsjahr abweichendes Geschäftsjahr zugrunde liegen kann
[11] Rechtlicher Anteil 0 %, während das wirtschaftliche Eigentum bereits von der Siemens-Gruppe auf die Siemens Energy-Gruppe übertragen wurde
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Siemens Energy AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
München, den 27. November 2020
Siemens Energy AG
Der Vorstand
Christian Bruch
Maria Ferraro
Jochen Eickholt
Tim Holt
An die Siemens Energy AG, München
Wir haben den Konzernabschluss der Siemens Energy AG, München, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020, der Konzernbilanz zum 30. September 2020, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 sowie dem Anhang zum Konzernabschluss, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Siemens Energy AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020, der mit dem Lagebericht der Siemens Energy AG zusammengefasst ist, geprüft. Das Kapitel 1.9.4 Erklärung zur Unternehmensführung des zusammengefassten Lageberichts, einschließlich Kapitel 3.4 des Geschäftsberichts 2020, auf das in Kapitel 1.9.4 verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften sowie den IFRS insgesamt, wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden, und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 und
• vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden »EU-APrVO«) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Konzernabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt »Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts« unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden in Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Die Überprüfung auf Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstiger immaterieller Vermögenswerte ist aus unserer Sicht ein Bereich mit einem bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt, da die Bestimmung des erzielbaren Betrags der Vermögenswerte in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Höhe der künftigen Zahlungsströme, der verwendeten Kapitalkostensätze sowie der Wachstumsraten abhängig ist und entsprechend Schätzungen und Annahmen erfordert, die mit Unsicherheiten behaftet sind. Insbesondere die Annahmen über die langfristige Entwicklung der zugrundeliegenden Ergebnisbeiträge sind ermessensbehaftet und haben einen wesentlichen Einfluss auf die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte.
Prüferisches Vorgehen: Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir uns mit dem Prozess zur Erstellung der Mehrjahresplanung im Konzern und für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten auseinandergesetzt sowie die Einhaltung interner Vorgaben untersucht.
Unter Einbindung von internen Spezialisten, die über besondere Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Unternehmensbewertung verfügen, haben wir das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen sowie die Angemessenheit der bei den Berechnungen verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse beurteilt, unter anderem durch Abgleich dieser Angaben mit der von den gesetzlichen Vertretern erstellten Fünf-Jahres-Planungen sowie durch Abstimmung der internen Wachstums- und Ergebnisprognosen mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie zu wesentlichen Wettbewerbern. Darüber hinaus haben wir wesentliche Prämissen und Werttreiber der Planungen mit besonderem Fokus auf die geplanten strategischen Maßnahmen und hinsichtlich wesentlicher Veränderungen der Planannahmen im Vergleich zum Vorjahr analysiert, Erläuterungen zu den wesentlichen Werttreibern der Planungen von dem Management eingeholt sowie die Konsistenz und Nachvollziehbarkeit der wesentlichen Annahmen der Mehrjahresplanungen gewürdigt. Zudem haben wir die Ermittlung der Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten nachvollzogen.
Im Rahmen der Prüfung haben wir uns ferner mit den im Anschluss an den Detailplanungszeitraum angesetzten nachhaltigen Ergebnisbeiträgen und langfristigen Wachstumsraten anhand beobachtbarer Marktdaten und Markterwartungen auseinandergesetzt sowie die methodisch sachgerechte Ableitung und Angemessenheit der Höhe der gewichteten Kapitalkostensätze beurteilt.
Darüber hinaus haben wir uns mit dem von den gesetzlichen Vertretern zur Plausibilisierung des Wertminderungstests der Gruppe der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Gas and Power herangezogenen Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen zum beizulegenden Zeitwert von Siemens Energy auseinandergesetzt und die Plausibilitätsüberlegungen der gesetzlichen Vertreter zum beizulegenden Zeitwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Gas and Power methodisch nachvollzogen.
Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen, haben wir die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen nachvollzogen und ergänzend eigene Sensitivitätsanalysen durchgeführt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Änderung einer wesentlichen Annahme der Bewertung einzuschätzen.
Der Schwerpunkt unserer Prüfung der Werthaltigkeit von sonstigen immateriellen Vermögenswerten lag auf der Auseinandersetzung mit den im Zuge einer strategischen Portfolioentscheidung zur Straffung des Angebots für aero-derivative Gasturbinen erfassten Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte bei Gas and Power sowie Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte bei Siemens Gamesa Renewable Energy im Zuge der Restrukturierung der indischen Geschäftsaktivitäten.
Ferner haben wir die Angaben zu Geschäfts- und Firmenwerten sowie immateriellen Vermögenswerten im Konzernanhang gewürdigt.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstiger immaterieller Vermögenswerte keine Einwendungen ergeben.
Verweis auf zugehörige Angaben: Zu den bezüglich Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstiger immaterieller Vermögenswerte angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang in Ziffer 2 Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze sowie schätz- und prämissensensitive Bilanzierungsgrundsätze sowie Ziffer 9 Geschäfts- oder Firmenwerte und Ziffer 10 Sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen.
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Ein wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit des Konzerns wird über Verträge im Anlagengeschäft abgewickelt. Die Realisierung des Umsatzes für langfristige Verträge im Anlagengeschäft erfolgt gemäß IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden, in der Regel über einen bestimmten Zeitraum nach der Methode der Gewinnrealisierung nach dem Fertigstellungsgrad. Die Bilanzierung von Verträgen im Anlagengeschäft ist aus unserer Sicht ein Bereich mit einem bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen (einschließlich des möglichen Risikos, dass Führungskräfte Kontrollen umgehen) und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt, da bei der Ermittlung des Fertigstellungsgrads die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter eine wesentliche Auswirkung haben. Dies gilt vor allem hinsichtlich des erforderlichen Liefer- und Leistungsumfangs, der geschätzten Gesamtkosten, der noch bis zur Fertigstellung anfallenden Kosten, der geschätzten Umsatzerlöse sowie der Auftragsrisiken einschließlich technischer, politischer, regulatorischer und rechtlicher Risiken. Umsatzerlöse, geschätzte Gesamtkosten und Gewinnrealisierung können aufgrund von neuen Erkenntnissen über Kostenüberschreitungen sowie Änderungen im Projektumfang während der Laufzeit eines Vertrags im Anlagengeschäft teils erheblich von den ursprünglichen Schätzungen abweichen. Zudem waren im Geschäftsjahr 2020 die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) auf das Projektgeschäft, wie beispielsweise Verzögerungen bei der Projektabwicklung aufgrund von Zugangsbeschränkungen an Kundenstandorten oder kurzzeitigen Störungen der Lieferketten, sowie die Inanspruchnahme von Force-Majeure-Klauseln ("Höhere Gewalt") und Change-in-Law Klauseln in Bezug auf Schadensersatz oder Vertragsstrafen bei Lieferverzögerungen und deren bilanzielle Abbildung von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung.
Prüferisches Vorgehen: Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit den unternehmensintern festgelegten Methoden, Verfahren und Kontrollmechanismen des Projektmanagements in der Angebots- und Abwicklungsphase von Verträgen im Anlagengeschäft auseinandergesetzt. Dabei haben wir die Ausgestaltung und Wirksamkeit der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen im Projektgeschäft durch Nachvollziehen von projektspezifischen Geschäftsvorfällen von deren Entstehung bis zur Abbildung im Konzernabschluss beurteilt. Zudem haben wir Kontrollen auf Managementebene einschließlich Projektdurchsprachen sowie Kontrollen zur zeitnahen Beurteilung von Änderungen von Kostenschätzungen sowie deren zeitnahe und vollständige Erfassung in der Projektkalkulation getestet.
Auf Basis risikoorientiert ausgewählter Stichproben haben wir die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Schätzungen und Annahmen im Rahmen von Einzelfallprüfungen beurteilt. Dabei haben wir insbesondere solche Projekte ausgewählt, die wesentliche künftige Unsicherheiten und Risiken aufweisen, wie beispielsweise Festpreis- beziehungsweise schlüsselfertige Anlagenprojekte, Projekte mit hohen technischen Anforderungen oder hohem Leistungsanteil von Zulieferern, Subunternehmen oder Konsortialpartnern, grenzüberschreitende Projekte, Projekte in besonders von der COVID-19-Pandemie betroffenen Regionen sowie Projekte, die Kostenänderungen, Verzögerungen und/oder geringe oder negative Margen aufweisen. Unsere Prüfungshandlungen beinhalteten unter anderem die Durchsicht der vertraglichen Grundlagen sowie Vertragskonditionen einschließlich vertraglich vereinbarter Regelungen über Teillieferungen beziehungsweise -leistungen, Kündigungsrechte, Verzugs- und Vertragsstrafen sowie Schadensersatz. Für die ausgewählten Projekte haben wir uns zur Beurteilung der periodengerechten Ertragsermittlung auch mit den zum Stichtag abrechenbaren Umsatzerlösen sowie den zugehörigen, erfolgswirksam zu buchenden Umsatzkosten unter Zugrundelegung des Fertigstellungsgrads befasst sowie die bilanzielle Abbildung zugehöriger Bilanzpositionen untersucht. Auf Basis der Vorgaben des IFRS 15 haben wir auch die bilanziellen Auswirkungen von Vertragsänderungen oder vertraglichen Optionen gewürdigt. Ferner haben wir Befragungen des Projektmanagements (sowohl kaufmännische als auch technische Projektmanager) zur Entwicklung der Projekte einschließlich der Auswirkungen von COVID-19 auf die Projektabwicklung, zu den Gründen bei Abweichungen zwischen geplanten Kosten und Ist-Kosten, zur aktuellen Beurteilung der bis zur Fertigstellung voraussichtlich noch anfallenden Kosten sowie zu den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter zu Eintrittswahrscheinlichkeiten von Auftragsrisiken durchgeführt. Um Auffälligkeiten in der Margenentwicklung über den Projektverlauf zu erkennen, haben wir auch datenanalytische Verfahren eingesetzt. Bei der Festlegung unserer Prüfungshandlungen haben wir zudem Ergebnisse aus Projektprüfungen der internen Revision berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir Nachweise von Dritten für ausgewählte Projekte eingeholt (zum Beispiel Projektabnahmen, Vertragskonditionen sowie Rechtsanwaltsbestätigungen zu behaupteten Vertragsverletzungen und geltend gemachten Ansprüchen) und Werks- und Projektstandorte besichtigt.
Aufgrund der Höhe des Vertragsvolumens und des Risikoprofils, insbesondere hinsichtlich der Entwicklung in den Märkten für Stromerzeugung, lag hierbei ein besonderer Prüfungsschwerpunkt auf Großaufträgen zur schlüsselfertigen Errichtung von Kraftwerken, im Lösungsgeschäft für Hochspannung-Gleichstrom-Übertragung sowie zur Errichtung von Onshore- und Offshore Windparks.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Umsatzrealisierung bei Verträgen im Anlagengeschäft ergeben.
Verweis auf zugehörige Angaben: Zu den im Rahmen der Bilanzierung von Verträgen im Anlagengeschäft angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Konzernabschluss in Ziffer 2 Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze sowie schätz- und prämissensensitive Bilanzierungsgrundsätze. Zu Vertragsvermögenswerten und -verbindlichkeiten sowie Rückstellungen für Drohverluste und Risiken aus Verträgen im Anlagengeschäft verweisen wir auf Ziffer 7 Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten und Ziffer 14 Rückstellungen des Anhangs zum Konzernabschluss.
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Siemens Energy übt seine Geschäftstätigkeit in zahlreichen Ländern mit unterschiedlichem lokalem Steuerrecht aus. Die Bilanzierung von ungewissen Steuerpositionen sowie latenten Steuern war im Rahmen unserer Prüfung einer der bedeutsamsten Sachverhalte, da diese in hohem Maße Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen durch die gesetzlichen Vertreter erfordert. Dies betrifft insbesondere die Bewertung sowie die Vollständigkeit von ungewissen Steuerpositionen, die Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern sowie die Bewertung und Vollständigkeit passiver latenter Steuern. Zudem waren die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter zu den steuerlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie von besonderer Bedeutung.
Prüferisches Vorgehen: Unter Einbindung von internen Steuerspezialisten mit entsprechenden Kenntnissen des jeweiligen lokalen Steuerrechts haben wir uns mit den von den gesetzlichen Vertretern eingerichteten Prozessen und internen Kontrollen zur Identifizierung, zum Ansatz und zur Bewertung von Steuerpositionen befasst. Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen in Bezug auf ungewisse Steuerpositionen haben wir beurteilt, ob die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter zu steuerlichen Auswirkungen von wesentlichen Geschäftsvorfällen oder Ereignissen im Geschäftsjahr 2020, aus denen sich ungewisse Steuerpositionen ergeben können oder die Einfluss auf die Bewertung bestehender ungewisser Steuerpositionen haben können, in Einklang mit dem Steuerrecht stehen. Dies beinhaltet insbesondere steuerliche Auswirkungen aus dem Erwerb von Unternehmensanteilen, gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen sowie Ausgliederungen insbesondere in Zusammenhang mit der Verselbstständigung des Siemens-Energy-Geschäfts, Ergebnissen von Betriebsprüfungen sowie Sachverhalten mit grenzüberschreitendem Bezug wie beispielsweise der Bestimmung von Verrechnungspreisen. Zur Beurteilung der Bewertung und Vollständigkeit haben wir auch Bestätigungen von externen Steuerberatern eingeholt und von den gesetzlichen Vertretern beauftragte rechtliche beziehungsweise steuerliche Gutachten und Stellungnahmen eingesehen. Ferner haben wir die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Erfolgsaussichten von Rechtsbehelfs- oder Finanzgerichtsverfahren durch Befragungen der Mitarbeiter der Siemens Energy-Steuerabteilung und unter Berücksichtigung der aktuellen Steuerrechtsprechung gewürdigt.
Zur Beurteilung der Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern haben wir vor allem die Annahmen der gesetzlichen Vertreter zu Steuerplanungsstrategien sowie zur Prognose des künftig erwarteten steuerpflichtigen Einkommens insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie hinterfragt und zu internen Businessplänen abgeglichen. Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen zu den passiven latenten Steuern haben wir uns vor allem mit den Annahmen zur zeitlich unbestimmten Reinvestition von aufgelaufenen Ergebnissen von Tochtergesellschaften befasst und diese unter Hinzuziehung der Dividendenplanung beurteilt. Ferner haben wir uns mit der erstmaligen Anwendung von IFRIC 23, Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung, befasst.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Bilanzierung von ungewissen Steuerpositionen sowie latenten Steuern ergeben.
Verweis auf zugehörige Angaben: Zu den im Rahmen der Bilanzierung von Ertragsteuern angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Konzernabschluss in Ziffer 2 Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze sowie schätz- und prämissensensitive Bilanzierungsgrundsätze und zu Angaben zu aktiven und passiven latenten Steuern auf Ziffer 6 Ertragsteuern des Anhangs zum Konzernabschluss.
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats in Kapitel 3.3 des Geschäftsberichts 2020 verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung in Kapitel 3.4 ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung. Ferner umfassen die sonstigen Informationen weitere für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung des Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere:
• die Abschnitte »Der Siemens Energy Konzern im Überblick« , »Brief an die Aktionäre« , »Unser Vorstand« und »Über diesen Bericht« im Geschäftsbericht 2020;
• die Versicherung der gesetzlichen Vertreter in Kapitel 3.1 des Geschäftsberichts 2020;
• den Bericht des Aufsichtsrats in Kapitel 3.3 des Geschäftsberichts 2020;
• Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB in Kapitel 3.4 des Geschäftsberichts 2020;
• Hinweise und zukunftsgerichtete Aussagen in Kapitel 3.5 des Geschäftsberichts 2020.
Des Weiteren umfassen die sonstigen Informationen den nichtfinanziellen Konzernbericht, von dem wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
In Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
• wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
• anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften sowie den IFRS insgesamt, wie sie vom IASB veröffentlicht wurden, in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren, oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs, oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen beziehungsweise das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften sowie den IFRS insgesamt, wie sie vom IASB veröffentlicht wurden, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;
• holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;
• beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 1. April 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 25. August 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 als Konzernabschlussprüfer der Siemens Energy AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Thomas Spannagl.
München, den 27. November 2020
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Spannagl, Wirtschaftsprüfer
Müller, Wirtschaftsprüferin
Liebe Aktionärinnen und Aktionäre,
das Geschäftsjahr 2020 war für die Siemens Energy AG maßgeblich vom Prozess der Abspaltung von der Siemens Aktiengesellschaft geprägt, der mit dem Börsengang der Siemens Energy AG seinen Abschluss fand. Bis September 2020 hatte die Gesellschaft noch keinen eigenen Geschäftsbetrieb und war eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Siemens Aktiengesellschaft. Seit dem Wirksamwerden der Abspaltung am 25. September 2020 ist die Siemens Energy AG nunmehr die Obergesellschaft des eigenständigen Siemens Energy Konzerns.
Als führendes Technologieunternehmen im Bereich der Energieerzeugung und -übertragung ist Siemens Energy angetreten, eine der größten Herausforderungen für die Gesellschaft in der Neuzeit zu meistern: den steigenden Energiebedarf zu decken, gleichzeitig das Klima zu schützen und dabei wirtschaftlich erfolgreich zu sein.
Mit seiner "Energy of Tomorrow"-Strategie hat der Siemens Energy Konzern die Weichen gestellt, um diese Transformation der Energiemärkte aktiv zu gestalten. Ein wesentlicher Teil dieser Strategie ist die Optimierung des Unternehmensportfolios mit Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit und Service. Besonders hervorheben möchte der Aufsichtsrat in diesem Zusammenhang die Entscheidung des Vorstands, sich, unter Achtung bereits bestehender Verpflichtungen, nicht mehr an neuen Projekten für ausschließlich mit Kohle befeuerte Kraftwerke zu beteiligen - eine Entscheidung, mit der das Unternehmen sein ernstes Bekenntnis zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen bekräftigt.
Vor diesem Hintergrund begrüßt der Aufsichtsrat auch die Aktivitäten des Unternehmens im Hinblick auf die Konzipierung neuer Geschäftsfelder wie "Power-to-X" mit einem Schwerpunkt entlang der Wasserstoff-Wertschöpfungskette.
Der Aufsichtsrat unterstützt die Strategie des Vorstands und bestärkt ihn bei der operativen Umsetzung, einschließlich der Innovations- und Effizienzsteigerungsziele sowie der angestoßenen Portfoliomaßnahmen.
Im Namen des Aufsichtsrats danke ich den Mitgliedern des Vorstands, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Siemens Energy AG und aller Konzerngesellschaften für ihren hervorragenden Einsatz unter schwierigsten Bedingungen. Der Aufsichtsrat freut sich auf eine enge, konstruktive Zusammenarbeit im kommenden Geschäftsjahr.
Im nachfolgenden Abschnitt finden Sie den Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeiten im Geschäftsjahr 2020.
München, 4. Dezember 2020
Für den Aufsichtsrat
Joe Kaeser, Vorsitzender
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben in vollem Umfang wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens überwacht und beratend begleitet. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorsitzenden des Vorstands sowie den übrigen Vorstandsmitgliedern statt. Dies umfasste insbesondere Berichte und Erläuterungen zum Stand der Vorbereitungen für die Abspaltung des Siemens Energy Geschäfts durch die Siemens Aktiengesellschaft und für die Börseneinführung der Siemens Energy AG-Aktien. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung aufgrund Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, haben die Mitglieder des Aufsichtsrats diese nach intensiver Prüfung und Erörterung gebilligt.
Der erste Aufsichtsrat der Siemens Energy AG wurde bei dem Formwechsel der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft im August 2019 gebildet. Er war in der Vorbereitungsphase der Abspaltung und der Börsenzulassung mit drei Vertretern der damaligen Alleinaktionärin Siemens Aktiengesellschaft besetzt. Mit Wirksamwerden der Abspaltung am 25. September 2020 schieden die drei Mitglieder einvernehmlich aus dem Aufsichtsrat aus. Der Aufsichtsrat in seiner derzeitigen Besetzung mit zehn Mitgliedern hat sich am 29. September 2020 konstituiert.
Im Berichtsjahr fanden neun Sitzungen des ersten Aufsichtsrats statt. Gegenstand der regelmäßigen Beratungen waren insbesondere Maßnahmen im Zusammenhang und zur Vorbereitung der Abspaltung und der Börsennotierung. Bis zum Wirksamwerden der Abspaltung am 25. September 2020 waren die operativ tätigen Gesellschaften des Siemens Energy Konzerns noch nicht Tochterunternehmen der Siemens Energy AG, und die Siemens Energy AG übte auch im Übrigen keine wesentliche operative Geschäftstätigkeit aus.
Am 23. Dezember 2019 erteilte der Aufsichtsrat der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, den Prüfungsauftrag für die Jahresabschlüsse für die am 30. September 2017 und 30. September 2018 endenden Geschäftsjahre. Der Prüfungsauftrag für den Jahresabschluss für das am 30. September 2019 endende Geschäftsjahr wurde bereits im Geschäftsjahr 2019 erteilt. Der Aufsichtsrat ermächtigte des Weiteren den Vorsitzenden zum Abschluss von Mandatsvereinbarungen mit dem Abschlussprüfer für die Jahresabschlussprüfungen der am 30. September 2017, 30. September 2018 und 30. September 2019 endenden Geschäftsjahre.
In einer Sitzung am 1. April 2020 hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten und vom Abschlussprüfer geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss für das am 30. September 2019 geendete Geschäftsjahr gebilligt und den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung beschlossen. Am gleichen Tag wurden in einer weiteren Sitzung die Herren Dr.-Ing. Jochen Eickholt und Tim Holt jeweils zum 1. April 2020 sowie Herr Dr.-Ing. Christian Bruch und Frau Maria Ferraro jeweils zum 1. Mai 2020 zu Vorstandsmitgliedern der Siemens Energy AG bestellt.
In der Sitzung am 18. Mai 2020 billigte der Aufsichtsrat die Zwischenbilanz der Siemens Energy AG zum 31. März 2020 und nahm die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft als Geschäftsführer der Siemens Gas and Power Management GmbH (seit dem 12. Oktober 2020: Siemens Energy Management GmbH) und Anpassungen der entsprechenden Geschäftsführeranstellungsverträge zur Kenntnis.
Am 22. Mai 2020 erteilte der Aufsichtsrat seine Zustimmung zu der Übernahme des Siemens Energy Geschäfts des Siemens Konzerns mit anschließender Börsennotierung der Siemens Energy AG und zu den vom Vorstand dazu beschlossenen Vertragsabschlüssen. Ferner befasste sich der Aufsichtsrat in einer weiteren Sitzung am 22. Mai 2020 eingehend mit den Nachgründungsberichten betreffend (i) den zwischen der Siemens Aktiengesellschaft, der Siemens Beteiligungen Inland GmbH und der Siemens Energy AG am gleichen Tag geschlossenen Einbringungsvertrag betreffend (Teil-)Kommanditanteile an der Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG und Geschäftsanteile an der Siemens Gas and Power Management GmbH sowie (ii) den zwischen der Siemens Aktiengesellschaft und der Siemens Energy AG am gleichen Tag geschlossenen Abspaltungs- und Übernahmevertrag betreffend einen Kommanditanteil an der Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG und Geschäftsanteile an der Siemens Gas and Power Management GmbH. Nach intensiver Erörterung beschloss der Aufsichtsrat die Unterzeichnung der Nachgründungsberichte und fertigte diese aus.
In der Sitzung am 4. August 2020 verabschiedete der Aufsichtsrat einen Katalog über Geschäfte und Maßnahmen der Gesellschaft, die der Genehmigung des Aufsichtsrats bedürfen.
Am 25. August 2020 befasste sich der Aufsichtsrat zunächst mit dem Wertpapierprospekt der Siemens Energy AG und unterzog diesen einer eingehenden Plausibilitätsprüfung im Hinblick auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Nach übereinstimmender Auffassung aller Mitglieder wurde im Ergebnis festgehalten, dass die Ausführungen im Prospektentwurf in Bezug auf Vollständigkeit und Richtigkeit plausibel sind und dass der Prozess zur Erstellung und Qualitätssicherung des Wertpapierprospekts und die dabei eingebundenen internen und externen Fachleute Gewähr dafür bieten, dass der Wertpapierprospekt die für die Beurteilung der Aktien der Siemens Energy AG wesentlichen Angaben vollständig und richtig enthält. Daneben hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 25. August 2020 entsprechend der Wahl der Hauptversammlung vom 1. April 2020 beschlossen, der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, den Prüfungsauftrag für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das am 30. September 2020 endende Geschäftsjahr zu erteilen. Am 25. August 2020 genehmigte der Aufsichtsrat außerdem nach gründlicher Prüfung und Beratung den Beitritt der Siemens Energy AG als Garantiegeberin und weitere Darlehensnehmerin zur Vereinbarung über die am 7. Juli 2020 durch die Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG aufgenommene syndizierte Kreditfazilität. Ferner erteilte der Aufsichtsrat am 25. August 2020 seine Zustimmung zu einem Aktienrückkaufprogramm unter der Bedingung, dass die Aktien aufgrund der im September 2020 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung zurückgekauft werden und die erworbenen eigenen Aktien der Übertragung an Mitarbeiter und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sowie an Mitarbeiter und Organmitglieder verbundener Unternehmen der Gesellschaft im Rahmen aktienbasierter Vergütungs- beziehungsweise Belegschaftsaktienprogramme dienen.
Am 21. September 2020 verabschiedete der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung für den Vorstand. Ferner beriet der Aufsichtsrat auch über einen Geschäftsverteilungsplan für den Vorstand und stellte diesen fest. Nach ausführlicher Beratung unter anderem zu potentiellen Gefährdungen der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers der Siemens Energy AG und der insoweit angewendeten Schutzmaßnahmen beschloss der Aufsichtsrat außerdem die Unabhängigkeitsrichtlinie einschließlich der darin enthaltenen Vorabgenehmigungen für spezifische Leistungen des Abschlussprüfers.
Am 29. September 2020 fand die konstituierende Sitzung des erweiterten Aufsichtsrats mit zehn Mitgliedern statt. Hier wurden der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats gewählt, die Geschäftsordnung für den Vorstand und der Geschäftsverteilungsplan für den Vorstand zustimmend zur Kenntnis genommen und die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat verabschiedet. Ferner wurden drei Ausschüsse des Aufsichtsrats eingesetzt und besetzt. Weiter befasste sich der Aufsichtsrat mit den Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand sowie mit der Überleitung der Anstellungsverträge der Geschäftsführer der Siemens Gas and Power Management GmbH auf die Siemens Energy AG zum 1. Oktober 2020 und stimmte dieser Überleitung zu. Der Aufsichtsrat legte ferner die Leistungskriterien für die variable Vergütung für den Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 fest.
In der Aufsichtsratssitzung am 9. November 2020 hat sich der Aufsichtsrat mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex befasst, dessen Empfehlungen und Anregungen infolge der Börsennotierung auf die Siemens Energy AG anwendbar sind. Insbesondere legte der Aufsichtsrat im Sinne der Empfehlung C.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex Ziele für seine Zusammensetzung fest. Die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG wurde beschlossen. Informationen zur Corporate Governance finden Sie in Kapitel 3.4 Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB. Die Entsprechenserklärung wurde den Aktionären auf der Unternehmenswebsite dauerhaft zugänglich gemacht. Die aktuelle Entsprechenserklärung ist auch in Kapitel 3.4 Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 29. September 2020 das Präsidium, den Prüfungsausschuss und den Nominierungsausschuss eingerichtet. Sie bereiten Beschlüsse und Themen vor, die im Plenum des Aufsichtsrats zu behandeln sind. Im gesetzlich zulässigen Rahmen sind Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf Ausschüsse übertragen. Die Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat über die Ausschussarbeit in der jeweils folgenden Sitzung. Die Aufgaben und die Mitglieder der Ausschüsse sind in Kapitel 3.4 Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB im Einzelnen aufgeführt.
Der Prüfungsausschuss trat im Berichtsjahr nicht zusammen, befasste sich jedoch im neuen Geschäftsjahr in Gegenwart des Abschlussprüfers sowie des Vorsitzenden des Vorstands und des Finanzvorstands mit den Abschlüssen und dem zusammengefassten Lagebericht für die Siemens Energy AG und den Konzern. Der Prüfungsausschuss erörterte die Quartalsmitteilung für Q4 2020 mit dem Vorstand und Abschlussprüfer. Der Ausschuss überwachte die Auswahl, Unabhängigkeit, Qualifikation, Rotation und Effizienz des Abschlussprüfers sowie die vom Abschlussprüfer erbrachten Leistungen. Das Gremium hat außerdem die Rechnungslegung und den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, das Risikomanagementsystem des Unternehmens, die Wirksamkeit, Ausstattung und Feststellungen der internen Revision sowie die Berichte über drohende und anhängige Rechtsstreitigkeiten behandelt.
Vor dem Hintergrund des Wirecard Falls hat der Prüfungsausschuss insbesondere die Rolle der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, als Abschlussprüfer der Wirecard AG erörtert. Der Prüfungsausschuss hat den Abschlussprüfer dazu befragt und Auswirkungen auf die Siemens Energy AG evaluiert. Es wurden keine Hinderungsgründe bekannt, die einer Wahl von Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 entgegenstehen.
Der Nominierungsausschuss trat nach Ablauf des Geschäftsjahres einmal zusammen, um die Neuwahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung der Siemens Energy AG am 10. Februar 2021 vorzubereiten. Bei seinen Kandidatenvorschlägen an den Aufsichtsrat berücksichtigte der Nominierungsausschuss neben den Anforderungen des Aktiengesetzes, des Deutschen Corporate Governance Kodex und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats auch die vom Aufsichtsrat am 9. November 2020 für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele. Der Nominierungsausschuss achtete bei seiner Entscheidungsfindung insbesondere auf die Persönlichkeit, Integrität, Leistungsbereitschaft, Professionalität und Unabhängigkeit der zur Wahl vorgeschlagenen Personen. Mit Blick auf die internationale Ausrichtung des Unternehmens legte der Nominierungsausschuss darauf Wert, dass dem Aufsichtsrat eine ausreichende Anzahl an Mitgliedern mit einer langjährigen internationalen Erfahrung angehören. Zudem achtete der Nominierungsausschuss auf eine angemessene Beteiligung von Frauen und berücksichtigte, dass mehr als die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder unabhängig im Sinne der Empfehlung C.7 des Deutschen Corporate Governance Kodex sein sollen. Demgemäß empfahl der Nominierungsausschuss dem Aufsichtsrat, der Hauptversammlung am 10. Februar 2021 Dr. Christine Bortenlänger, Sigmar Gabriel, Geisha Jimenez Williams, Joe Kaeser, Dr. Hubert Lienhard, Hildegard Müller, Laurence Mulliez, Matthias Rebellius, Prof. Dr. Ralf P. Thomas und Randy Zwirn als Kandidaten zur Wahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat vorzuschlagen, die sämtlich auch vor der Hauptversammlung bereits als Vertreter der Anteilseigner Mitglieder des Aufsichtsrats der Siemens Energy AG sind.
Der Innovations- und Finanzausschuss und der Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen konstituierten sich erst nach Ablauf des Geschäftsjahres.
Die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, wie beispielsweise zu Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen und zu neuen, zukunftsweisenden Technologien, nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich wahr und werden dabei von der Gesellschaft unterstützt. Zur gezielten Weiterbildung werden bei Bedarf interne Informationsveranstaltungen angeboten. Neue Mitglieder des Aufsichtsrats können die Mitglieder des Vorstands und fachverantwortliche Führungskräfte zum Austausch über grundsätzliche und aktuelle Themen treffen und sich so einen Überblick über die relevanten Themen des Unternehmens verschaffen ("Onboarding").
Die Teilnahmequote der Mitglieder des Aufsichtsrats lag bei 100 %. Die Teilnahme der Mitglieder des Aufsichtsrats an den Sitzungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 wird im Folgenden in individualisierter Form offengelegt:
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| Aufsichtsratsplenum | ||
|---|---|---|
| (Sitzungsanzahl/ Teilnahme in %) |
Anzahl | in % |
| --- | --- | --- |
| Peter Kastenmeier Vorsitzender (bis 25.09.2020) | 9/9 | 100 |
| Steffen Großberger (bis 25.09.2020) | 9/9 | 100 |
| Christian Schmidt (bis 25.09.2020) | 9/9 | 100 |
| Joe Kaeser Vorsitzender (seit 25.09.2020) | 1/1 | 100 |
| Dr. Christine Maria Bortenlänger (seit 25.09.2020) | 1/1 | 100 |
| Sigmar Gabriel (seit 25.09.2020) | 1/1 | 100 |
| Geisha Jimenez Williams (seit 25.09.2020) | 1/1 | 100 |
| Dr.-Ing. Hubert Lienhard (seit 25.09.2020) | 1/1 | 100 |
| Hildegard Müller (seit 25.09.2020) | 1/1 | 100 |
| Laurence Mulliez (seit 25.09.2020) | 1/1 | 100 |
| Matthias E. Rebellius (seit 25.09.2020) | 1/1 | 100 |
| Prof. Dr. Ralf P. Thomas (seit 25.09.2020) | 1/1 | 100 |
| Randy Zwirn (seit 25.09.2020) | 1/1 | 100 |
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Der Abschlussprüfer, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht für die Siemens Energy AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2020 geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss der Siemens Energy AG und der zusammengefasste Lagebericht für die Siemens Energy AG und den Konzern wurden nach den deutschen gesetzlichen Vorschriften aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und gemäß den ergänzend nach § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften. Der Konzernabschluss entspricht auch den IFRS, wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung durchgeführt unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung und unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA). Die genannten Unterlagen sind vom Vorstand vorab an uns verteilt worden. Der vorläufige Dividendenvorschlag wurde in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 9. November 2020 ausführlich behandelt, der Jahresabschluss, der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 4. Dezember 2020. Dabei hat sich der Prüfungsausschuss insbesondere mit den im jeweiligen Bestätigungsvermerk beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalten (Key Audit Matters) einschließlich der vorgenommenen Prüfungshandlungen beschäftigt. Die Prüfung durch den Prüfungsausschuss umfasste auch den gesonderten nichtfinanziellen Bericht für den Konzern. Die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor und wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 4. Dezember 2020 in Gegenwart des Abschlussprüfers umfassend behandelt. Der Abschlussprüfer berichtete über den Umfang, die Schwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und ging dabei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. Wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems wurden nicht berichtet. In dieser Sitzung hat der Vorstand die Abschlüsse der Siemens Energy AG und des Konzerns sowie das Risikomanagementsystem erläutert.
Der Aufsichtsrat stimmt den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und unserer eigenen Prüfung sind keine Einwendungen zu erheben. Der Vorstand hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss aufgestellt. Wir haben den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist somit festgestellt.
Die Siemens Energy AG war im Geschäftsjahr 2020, beginnend am 1. Oktober 2019, bis zum 25. September 2020 ein von der Siemens Aktiengesellschaft abhängiges Unternehmen im Sinne des § 312 AktG. Aus diesem Grund erstellte der Vorstand der Siemens Energy AG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) und legte diesen dem Aufsichtsrat sowie den hierzu von Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, erstatteten Prüfungsbericht vor. Aufgrund der ohne Beanstandungen abgeschlossenen Prüfung hat der Abschlussprüfer folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung bestätigen wir, dass
• die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
• bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war,
• bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."
Der Abhängigkeitsbericht und der hierzu erstattete Prüfungsbericht haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vorgelegen und wurden in Anwesenheit eines Vertreters des Abschlussprüfers in der Sitzung vom 4. Dezember 2020 eingehend erörtert. Der Vertreter des Abschlussprüfers berichtete über die wesentlichen Erkenntnisse seiner Prüfung. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und billigt den Abhängigkeitsbericht des Vorstands. Der Aufsichtsrat stimmt dem hierzu erstatteten Bericht des Abschlussprüfers zu.
Der erste Aufsichtsrat der Siemens Energy AG wurde bei dem Formwechsel der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft im August 2019 bestellt und bestand satzungsgemäß aus drei Mitgliedern. Die drei Mitglieder waren Peter Kastenmeier, Steffen Großberger und Christian Schmid. Mit Wirksamwerden der Abspaltung am 25. September 2020 schieden die drei Mitglieder einvernehmlich aus dem Aufsichtsrat der Siemens Energy AG aus. In der Hauptversammlung vom 20. August 2020 wurden aufschiebend auf das Wirksamwerden der Abspaltung Dr. Christine Bortenlänger, Sigmar Gabriel, Geisha Jimenez Williams, Joe Kaeser, Dr. Hubert Lienhard, Hildegard Müller, Laurence Mulliez, Matthias Rebellius, Prof. Dr. Ralf P. Thomas und Randy Zwirn in den Aufsichtsrat gewählt. Am 29. September 2020 wählten die Mitglieder des Aufsichtsrats Herrn Joe Kaeser zum Vorsitzenden und Dr.-Ing. Hubert Lienhard zum stellvertretenden Vorsitzenden.
Am 25. September 2020 hat der Vorstand der Siemens Energy AG nach §§ 97 ff. AktG ein Statusverfahren über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats eingeleitet. Günter Augustat, Manfred Bäreis, Dr. phil Andrea Fehrmann, Dr. Andreas Feldmüller, Rüdiger Groß, Nadine Florian, Horst Hakelberg, Robert Kensbock, Jürgen Kerner und Hagen Reimer sind gerichtlich als Vertreter der Arbeitnehmer bestellt worden.
Mit Wirkung zum 1. April 2020 schieden die Vorstandsmitglieder Wolfgang Seltmann und Martin Rohbogner einvernehmlich aus dem Vorstand aus. Der Aufsichtsrat hat durch Beschluss vom 1. April 2020 die Herren Dr.-Ing. Jochen Eickholt und Tim Holt mit Wirkung zum Ende der Aufsichtsratssitzung vom 1. April 2020 sowie Herrn Dr.-Ing. Christian Bruch und Frau Maria Ferraro mit Wirkung zum 1. Mai 2020 zu Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft bestellt und dem Abschluss der Anstellungsverträge zugestimmt.
Für den Aufsichtsrat
Joe Kaeser, Vorsitzender
Vorstand und Aufsichtsrat berichten in dieser Erklärung gemäß §§ 289f, 315d HGB und Grundsatz 22 des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex) über die Corporate Governance der Gesellschaft. 1 Den Vergütungsbericht finden Sie in Kapitel 1.10 Vergütungsbericht im zusammengefassten Lagebericht. Weitere Informationen zu Corporate Governance stehen zudem im Internet unter www.siemens-energy.com/de/de/unternehmen/investor-relations/corporate-governance.html zur Verfügung.
1 Die Erklärung zur Unternehmensführung ist ungeprüfter Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.
Vorstand und Aufsichtsrat der Siemens Energy AG haben die folgende Erklärung gemäß § 161 AktG verabschiedet:
"Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Siemens Energy AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG
Die Aktien der Siemens Energy AG sind seit dem 25. September 2020 zum Börsenhandel zugelassen. Seit diesem Tag ist die Siemens Energy AG aus dem von der Siemens Aktiengesellschaft geführten Siemens-Konzern ausgeschieden und eine rechtlich eigenständige, börsennotierte Aktiengesellschaft, auf die die Empfehlungen des vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019 ("Kodex") Anwendung finden.
Derzeit besteht der Aufsichtsrat der Siemens Energy AG aus zehn Anteilseignervertretern. Erst nach Abschluss des Statusverfahrens, das unmittelbar am 25. September 2020 eingeleitet wurde, wird sich der Aufsichtsrat der Siemens Energy AG in seiner nach dem Mitbestimmungsgesetz geforderten Zusammensetzung konstituieren; die erste Sitzung des mitbestimmten Aufsichtsrats ist für Anfang Dezember 2020 geplant.
In der ersten Sitzung des derzeitigen Aufsichtsrats am 29. September 2020 wurden insbesondere die Geschäftsordnung für den Vorstand und für den Aufsichtsrat beschlossen und die Ausschüsse Präsidium, Prüfungsausschuss und Nominierungsausschuss gebildet. In der zweiten Sitzung des Aufsichtsrats am 9. November 2020 erfolgten die Beschlussfassungen zu der Unabhängigkeit der Anteilseignervertreter, der Entsprechenserklärung, der Zielsetzung für den Aufsichtsrat (einschließlich des Kompetenzprofils und des Diversitätskonzepts) sowie dem Diversitätskonzept für den Vorstand.
Die Siemens Energy AG entspricht damit sämtlichen Empfehlungen des Kodex und wird ihnen auch zukünftig entsprechen, mit nachfolgend genannten Ausnahmen.
• Nach der Empfehlung B.3 soll die Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern für längstens drei Jahre erfolgen. Bereits vor der Börsenzulassung der Siemens Energy AG erfolgte die Bestellung von Herrn Dr.-Ing. Christian Bruch für fünf Jahre zum Mitglied des Vorstands und zugleich zum Vorsitzenden des Vorstands und Chief Executive Officer. Bei der längeren Bestelldauer wurden seine individuellen Qualifikationen und Erfahrungen, insbesondere aufgrund langjähriger Führungspositionen, berücksichtigt. Der Kontinuität bei der Leitung des Unternehmens wurde bei der Bestellung besonderes Gewicht beigemessen. Nach der am 29. September 2020 beschlossenen Geschäftsordnung des Aufsichtsrats soll die Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern zukünftig längstens für drei Jahre erfolgen.
• Nach der Empfehlung B.2 soll der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen. Nach der Konstituierung des mitbestimmten Aufsichtsrats im Dezember wird sich das Präsidium des Aufsichtsrats mit der langfristigen Nachfolgeplanung für den Vorstand befassen, wenn die Vertreter der Arbeitnehmerseite bei der Planung eingebunden werden können. Gleichermaßen wird die Beschlussfassung zum Vergütungssystem mit den in der Empfehlung G.1 vorgesehenen Festlegungen in der konstituierenden Sitzung des mitbestimmten Aufsichtsrats erfolgen. Die aktuellen Vorstandsverträge entsprechen den Empfehlungen des Kodex.
• Nach der Empfehlung D.13 soll der Aufsichtsrat regelmäßig beurteilen, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. In der Erklärung zur Unternehmensführung soll der Aufsichtsrat berichten, ob und wie eine Selbstbeurteilung durchgeführt wurde. Eine Effizienzprüfung kann sinnvoll erst stattfinden, wenn sich der mitbestimmte Aufsichtsrat konstituiert und seine Arbeit aufgenommen hat. Die Effizienzprüfung ist für das laufende Geschäftsjahr geplant.
• Nach der Empfehlung C.4 soll ein Aufsichtsratsmitglied, das keinem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, insgesamt nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate bei konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen wahrnehmen, wobei ein Aufsichtsratsvorsitz doppelt zählt. Nach der Empfehlung C.5 sollen Vorstandsmitglieder börsennotierter Gesellschaften insgesamt nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen und keinen Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft wahrnehmen.
Statt die empfohlene Höchstzahl an Mandaten für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder als starre Obergrenze zu beachten, soll jeweils eine Beurteilung im Einzelfall erfolgen können, ob die Zahl der wahrgenommenen, im Sinne des Kodex relevanten Mandate angemessen erscheint. Dabei soll die individuell zu erwartende Arbeitsbelastung durch die wahrgenommenen Mandate berücksichtigt werden, die je nach Mandat unterschiedlich sein kann.
• Nach den Empfehlungen C.10 Satz 1 beziehungsweise D.4 Satz 1 sollen der Aufsichtsratsvorsitzende, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sowie der Vorsitzende des mit der Vorstandsvergütung befassten Ausschusses unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein.
Zwischen der Gesellschaft und ihren Tochterunternehmen einerseits und den Gesellschaften des Siemens-Konzerns andererseits bestehen aufgrund der früheren gemeinsamen Konzernzugehörigkeit vor dem Wirksamwerden der Abspaltung zahlreiche wesentliche geschäftliche Beziehungen. Aus Sicht der Gesellschaft ist es vorteilhaft, sich das umfassende Wissen und die Expertise von Herrn Joe Kaeser und Herrn Prof. Dr. Ralf P. Thomas als Vorstandsmitglieder der Siemens AG in der hervorgehobenen Stellung als Aufsichtsratsvorsitzender und Vorsitzender des mit der Vorstandsvergütung befassten Präsidiums beziehungsweise Vorsitzender des Prüfungssauschusses der Siemens Energy AG weiterhin zunutze zu machen.
München, im November 2020
Siemens Energy AG
Der Vorstand
Der Aufsichtsrat
Die aktuelle Entsprechenserklärung kann über die Internetseite der Siemens Energy AG unter www.siemens-energy.com/de/de/unternehmen/investor-relations/corporate-governance.html DeutscherCorporateGovernanceKodex abgerufen werden.
Die Bezeichnung Siemens Energy Konzern umfasst die Siemens Energy AG und ihre Konzerngesellschaften. Die Siemens Energy AG ist eine Aktiengesellschaft gemäß deutschem Aktiengesetz mit Sitz in München. Sie hat drei Organe: den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Deren Aufgaben und Befugnisse ergeben sich im Wesentlichen aus dem Aktiengesetz und der Satzung der Siemens Energy AG sowie aus den Geschäftsordnungen.
Der Vorstand der Siemens Energy AG setzt sich aus vier Mitgliedern zusammen. Die Mitglieder des Vorstands sowie ihre nach § 285 Nr. 10 HGB anzugebenden Mitgliedschaften finden sich auf Seite 170.
Der Vorstand ist als Leitungsorgan an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswerts verpflichtet. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung und entscheiden über Grundsatzfragen der Geschäftspolitik und Unternehmensstrategie sowie über die Jahres- und Mehrjahresplanung.
Der Vorstand ist zuständig für die Erstellung der Quartalsmitteilungen und des Halbjahresfinanzberichts des Unternehmens sowie für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Siemens Energy AG und des Konzerns. Der Vorstand sorgt ferner dafür, dass Rechtsvorschriften, behördliche Regelungen und unternehmensinterne Richtlinien eingehalten werden, und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin (Compliance). Der Vorstand hat ein umfassendes Compliance-Management-System eingerichtet. Beschäftigten und Dritten wird die Möglichkeit eingeräumt, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben. Einzelheiten zum Compliance-Management-System finden sich auf der Internetseite des Unternehmens unter www.siemen s-energy.com/global/en/company/about/compliance.html.
Der Aufsichtsrat hat eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen, die die Aufteilung in verschiedene Ressorts sowie die Regeln für die Zusammenarbeit sowohl innerhalb des Vorstands als auch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat beinhaltet. Gemäß der Geschäftsordnung ist der Vorstand in das Ressort des Vorstandsvorsitzenden und in verschiedene Vorstandsressorts gegliedert. Der Aufsichtsrat hat in einem Geschäftsverteilungsplan die für die einzelnen Vorstandsressorts verantwortlichen Mitglieder des Vorstands bestimmt. Der Arbeitsdirektor als Verantwortlicher des Vorstandsressorts Human Resources wird nach Maßgabe des § 33 des Mitbestimmungsgesetzes bestellt. Die Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern soll regelmäßig für längstens drei Jahre erfolgen. Vorstandsmitglieder sollen in der Regel nicht älter als 63 Jahre sein. Vorstandsausschüsse sind nicht eingerichtet.
Das einzelne Mitglied des Vorstands führt das ihm zugewiesene Vorstandsressort grundsätzlich in eigener Verantwortung. Maßnahmen und Geschäfte eines Vorstandsressorts, die für das Unternehmen von außergewöhnlicher Bedeutung sind oder mit denen ein außergewöhnliches wirtschaftliches Risiko verbunden ist, bedürfen der vorherigen Zustimmung des gesamten Vorstands.
Dasselbe gilt für solche Maßnahmen und Geschäfte, bei denen der Vorsitzende oder ein anderes Mitglied des Vorstands die vorherige Beschlussfassung des Vorstands verlangt. Dem Vorsitzenden des Vorstands obliegt die Koordination aller Vorstandsressorts. Weitere Einzelheiten finden sich in der Geschäftsordnung für den Vorstand unter www.siemens-energy.com/de/de/unternehmen/investor-relations/corporate-governance.html
Satzung und Geschaftsordnungen.
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl des Unternehmens eng zusammen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Gesamtunternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage und der Compliance sowie über unternehmerische Risiken und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung.
Die Vorstandsmitglieder unterliegen während ihrer Tätigkeit für die Siemens Energy AG einem umfassenden Wettbewerbsverbot. Sie sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet und dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgen, insbesondere nicht Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen. Sie dürfen wesentliche Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandate, außerhalb des Siemens Energy Konzerns nur mit Zustimmung des Präsidiums des Aufsichtsrats übernehmen. Die Entscheidung über die Anrechnung einer Vergütung für Nebentätigkeiten obliegt dem Aufsichtsrat. Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, Interessenkonflikte unverzüglich gegenüber dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorsitzenden des Vorstands offenzulegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber zu informieren.
Informationen über Aufgabenbereiche sowie Lebensläufe der Vorstandsmitglieder sind auf der Internetseite des Unternehmens unter www.siemen s-energy.com/vorstand verfügbar. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder finden sich in Kapitel 1.10 Vergütungsbericht.
Der Aufsichtsrat der Siemens Energy AG bestand bis zur Abspaltung der Siemens Energy AG am 25. September 2020 aus drei Mitgliedern der damaligen Alleinaktionärin Siemens Aktiengesellschaft. Derzeit umfasst der Aufsichtsrat zehn Anteilseignervertreter, die mit Wirkung zum Wirksamwerden der Abspaltung von der Siemens Aktiengesellschaft gewählt wurden. Mit dem Wirksamwerden der Abspaltung ist die Siemens Energy AG die Obergesellschaft des rechtlich und wirtschaftlich eigenständigen Siemens Energy Konzerns geworden, sodass der Aufsichtsrat nun gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz zu gleichen Teilen mit Anteilseignervertretern und Arbeitnehmervertretern zu besetzen ist. Das Statusverfahren wurde durch Bekanntmachung des Vorstands über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats durch den Vorstand am 25. September 2020 eingeleitet. Nach Durchführung des Statusverfahrens und gerichtlicher Bestellung der Arbeitnehmervertreter wird der Aufsichtsrat gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz zu gleichen Teilen mit zehn Anteilseignervertretern und zehn Arbeitnehmervertretern besetzt sein. Die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner werden künftig von der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt - erstmalig durch die ordentliche Hauptversammlung am 10. Februar 2021 -, wobei die Wahlen zum Aufsichtsrat regelmäßig als Einzelwahl durchgeführt werden. Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer werden nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes gewählt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie ihre nach § 285 Nr. 10 HGB anzugebenden Mitgliedschaften finden sich auf Seite 182.
Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Geschäftsführung. In regelmäßigen Abständen erörtert der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung und Planung sowie die Strategie und deren Umsetzung. Er prüft den Jahres- und Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht der Siemens Energy AG und des Konzerns und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns. Er stellt den Jahresabschluss der Siemens Energy AG fest und billigt den Konzernabschluss, wobei die Ergebnisse der durch den Prüfungsausschuss vorgenommenen Vorprüfung zugrunde gelegt und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers berücksichtigt werden. Der Aufsichtsrat beschließt über den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung. Zudem befasst sich der Aufsichtsrat beziehungsweise der Prüfungsausschuss mit der Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und unternehmensinternen Richtlinien durch das Unternehmen (Compliance). In den Aufgabenbereich des Aufsichtsrats fällt es weiterhin, die Mitglieder des Vorstands zu bestellen und ihre Ressorts festzulegen. Der Aufsichtsrat beschließt auf Vorschlag des Präsidiums das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder und setzt die konkrete Vergütung in Übereinstimmung mit dem System fest. Er legt die Zielvorgaben für die variable Vergütung und die jeweilige Gesamtvergütung für die einzelnen Vorstandsmitglieder fest und überprüft die Angemessenheit der Gesamtvergütung sowie regelmäßig das Vergütungssystem für den Vorstand. Wesentliche Vorstandsentscheidungen - zum Beispiel größere Akquisitionen, Desinvestitionen, Sachanlageinvestitionen und Finanzmaßnahmen - sind an die Zustimmung des Aufsichtsrats gebunden, soweit sie nicht gemäß der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat stattdessen in die Zuständigkeit des Innovations- und Finanzausschusses des Aufsichtsrats fallen.
Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse werden regelmäßig überprüfen, entweder intern oder unter Einbeziehung von externen Beratern, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Da sich der Aufsichtsrat zum Ende des Geschäftsjahrs neu konstituiert hat, ist die erste Effizienzprüfung für das Geschäftsjahr 2021 geplant.
Zur Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen sollen regelmäßig getrennte Vorbereitungstreffen der Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreter stattfinden. Der Aufsichtsrat tagt regelmäßig auch ohne den Vorstand. Jedes Aufsichtsratsmitglied hat Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. Über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung wird im Bericht des Aufsichtsrats informiert. Für neue Aufsichtsratsmitglieder finden spezielle Informationsveranstaltungen ("Onboarding") statt, um diese mit dem Geschäftsmodell des Unternehmens und den Strukturen des Siemens Energy Konzerns vertraut zu machen.
Über Einzelheiten der Arbeit des Aufsichtsrats informiert das Kapitel 3.3 Bericht des Aufsichtsrats. Die Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder werden auf der Internetseite des Unternehmens unter www.siemen s-energy.com/de/de/unternehmen/aufsichtsrat.html veröffentlicht und jährlich aktualisiert. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder finden Sie im Kapitel 1.10 Vergütungsbericht.
Der Aufsichtsrat verfügt aktuell über drei Ausschüsse: Präsidium, Prüfungsausschuss und Nominierungsausschuss. Ihre Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Arbeitsprozesse stimmen mit den Anforderungen des Aktiengesetzes sowie des Kodex überein. Die Vorsitzenden der Ausschüsse erstatten dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht über die Tätigkeit der Ausschüsse. Nach Durchführung des Statusverfahrens ist beabsichtigt, drei weitere Ausschüsse zu bilden, und zwar einen Innovations- und Finanzausschuss, einen Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen sowie den Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz.
Das Präsidium koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, bereitet die Sitzungen des Aufsichtsrats und die Prüfung seiner Effizienz vor. Es berät über die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand, unterbreitet Vorschläge für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und ist zuständig für den Abschluss, die Änderung, Verlängerung und Aufhebung von Anstellungsverträgen mit Mitgliedern des Vorstands. Bei Vorschlägen für Erstbestellungen berücksichtigt das Präsidium, dass die Bestelldauer längstens drei Jahre sein soll. Bei den Vorschlägen für die Bestellung von Mitgliedern des Vorstands achtet das Präsidium auf das vom Aufsichtsrat definierte Anforderungsprofil mit dem Diversitätskonzept und berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für die Mitglieder des Vorstands festgelegte Altersgrenze sowie die festgelegten Zielgröße für den Anteil von Frauen. Das Präsidium bereitet die Beschlussfassung des Aufsichtsratsplenums über das Vergütungssystem für den Vorstand und den Aufsichtsrat einschließlich der Umsetzung dieses Systems in den Vorstandsverträgen, die Festlegung der Zielvorgaben für die variable Vergütung und die Festsetzung der Erreichung dieser Zielvorgaben, die Festsetzung und Überprüfung der Angemessenheit der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und die Billigung des jährlichen Vergütungsberichts vor. Es befasst sich mit Corporate-Governance-Fragen des Unternehmens und bereitet die Beschlussfassungen des Aufsichtsrats über die Entsprechenserklärung, einschließlich der Erläuterung von Abweichungen vom Kodex, sowie über die Billigung des Berichts des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung vor. Zudem unterbreitet das Präsidium dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Besetzung von Aufsichtsratsausschüssen und entscheidet über die Genehmigung von Verträgen und Geschäften mit Vorstandsmitgliedern und den ihnen nahestehenden Personen oder Unternehmen. Schließlich obliegt dem Präsidium die Entscheidung, soweit der Vorstand für die Ernennung oder Abberufung von Inhabern bestimmter Führungspositionen nach den Bestimmungen seiner Geschäftsordnung der Zustimmung des Präsidiums bedarf.
Zum 30. September 2020 gehörten dem Präsidium folgende Mitglieder an: Joe Kaeser (Vorsitzender) und Dr.-Ing. Hubert Lienhard.
Der Prüfungsausschuss überwacht insbesondere die Rechnungslegung und den Rechnungslegungsprozess. Ihm obliegt die Vorbereitung der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Siemens Energy AG und des Siemens Energy Konzerns und des Vorschlags des Vorstands zur Gewinnverwendung durch den Aufsichtsrat. Auf der Grundlage des Berichts des Abschlussprüfers über die Prüfung der Abschlüsse unterbreitet er nach eigener Vorprüfung Vorschläge zur Feststellung des Jahresabschlusses der Siemens Energy AG und zur Billigung des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat. Dem Prüfungsausschuss obliegt es, die Quartalsmitteilungen und den Halbjahresfinanzbericht mit dem Vorstand und Abschlussprüfer zu erörtern sowie die Berichte des Abschlussprüfers über die prüferische Durchsicht des Konzernhalbjahresabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts zu behandeln. Er überwacht die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems. Der Prüfungsausschuss befasst sich mit der Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und unternehmensinternen Richtlinien durch das Unternehmen (Compliance) und mit der nichtfinanziellen Berichterstattung. Die unternehmensinterne Konzernrevision berichtet regelmäßig an den Prüfungsausschuss. Er bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor und unterbreitet dem Aufsichtsrat eine entsprechende Empfehlung. Der Prüfungsausschuss erteilt nach der Beschlussfassung der Hauptversammlung den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer und überwacht die Abschlussprüfung, insbesondere die Auswahl, Unabhängigkeit, Rotation und Qualifikation des Abschlussprüfers sowie dessen Leistungen einschließlich der von ihm erbrachten zusätzlichen Leistungen. Hierbei beachtet er die anwendbaren rechtlichen Vorschriften, insbesondere auch die Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 537/ 2014 zur Abschlussprüfung. Der Aufsichtsrat steht über den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auch außerhalb der Sitzungen in einem regelmäßigen Dialog mit dem Abschlussprüfer.
Zum 30. September 2020 gehörten dem Prüfungsausschuss folgende Mitglieder an: Prof. Dr. Ralf Thomas (Vorsitzender), Dr. Christine Bortenlänger, Joe Kaeser und Laurence Mulliez. Herr Prof. Dr. Thomas wurde in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 9. November 2020 zum Vorsitzenden gewählt. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Nach dem Aktiengesetz muss dem Prüfungsausschuss mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats angehören, das über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt. Nach dem Kodex soll der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen sowie mit der Abschlussprüfung vertraut und unabhängig sein. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Prof. Dr. Ralf Thomas, erfüllt diese Anforderungen mit Ausnahme des Unabhängigkeitserfordernisses, da der Kodex Aufsichtsratsmitglieder in verantwortlicher Funktion eines konzernfremden Unternehmens, die eine wesentliche geschäftliche Beziehung zu der Gesellschaft haben, nicht als unabhängig ansieht.
Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner durch die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Dabei soll darauf geachtet werden, dass die vorgeschlagenen Kandidaten neben den erforderlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sind. Es sollen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele berücksichtigt, auf Vielfalt (Diversity) geachtet und die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils angestrebt werden. Die vom Aufsichtsrat festgelegte Zielgröße für den Anteil von Frauen und Männern im Aufsichtsrat entspricht den gesetzlichen Vorgaben zur Geschlechterquote.
Zum 30. September 2020 gehörten dem Nominierungsausschuss folgende Mitglieder an: Joe Kaeser (Vorsitzender), Dr.-Ing. Hubert Lienhard, Prof. Dr. Ralf Thomas und Geisha Williams.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat unter
www.siemens-energy.com/de/de/unternehmen/investor-relations/corporate-governance.html
Satzung und Geschaftsordnungen.
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind nach Artikel 19 Verordnung (EU) Nr. 596 / 2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) gesetzlich verpflichtet, Eigengeschäfte mit Anteilen oder Schuldtiteln der Siemens Energy AG oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten offenzulegen, soweit der Gesamtbetrag der von dem Mitglied oder ihm nahestehenden Personen innerhalb eines Kalenderjahrs getätigten Geschäfte die Summe von 20.000 € erreicht oder übersteigt. Die der Siemens Energy AG gemeldeten Geschäfte werden ordnungsgemäß veröffentlicht und sind auf der Internetseite des Unternehmens verfügbar unter
www.siemens-energy.com/de/de/unternehmen/investor-relations/corporate-governance.html
Eigengeschaften von Führungskraften.
Angaben zu Transaktionen mit Organmitgliedern als nahestehenden Personen finden sich in 2.6 Anhang zum Konzernabschluss in Ziffer 27 Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen.
In der Hauptversammlung üben die Aktionäre ihre Rechte aus. Die jährliche ordentliche Hauptversammlung findet üblicherweise in den ersten vier Monaten des Geschäftsjahrs statt. Die Hauptversammlung beschließt unter anderem über die Gewinnverwendung, die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Wahl des Abschlussprüfers. Satzungsänderungen und kapitalverändernde Maßnahmen werden von der Hauptversammlung beschlossen und vom Vorstand umgesetzt. Durch den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel, insbesondere des Internets, erleichtert der Vorstand den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung und ermöglicht es ihnen, sich bei der weisungsgebundenen Ausübung ihres Stimmrechts durch Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen; die Stimmrechtsvertreter sind auch während der Hauptversammlung erreichbar. Aktionäre dürfen ihre Stimmen auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation (Briefwahl) abgeben. Der Vorstand kann vorsehen, dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit vor Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Die Gesellschaft ermöglicht den Aktionären die Verfolgung der gesamten Hauptversammlung über das Internet. Aktionäre können Anträge zu Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat stellen und Beschlüsse der Hauptversammlung anfechten. Aktionäre mit einem Anteilsbetrag am Grundkapital in Höhe von mindestens 100.000 € können darüber hinaus verlangen, dass ein Sonderprüfer zur Überprüfung bestimmter Vorgänge gerichtlich bestellt wird. Die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte, Unterlagen und Informationen, einschließlich des Geschäftsberichts, sind im Internet verfügbar, ebenso die Tagesordnung der Hauptversammlung und gegebenenfalls zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären. Bei Wahlen der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat wird für jeden Kandidaten ein ausführlicher Lebenslauf veröffentlicht.
Aufgrund der COVID-19-Notfallgesetzgebung (Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung vom 19. Oktober 2020) können bis zum Ende des Kalenderjahrs 2021 virtuelle Hauptversammlungen durchgeführt werden, die die Möglichkeit von Hauptversammlungen ohne physische Präsenz der Aktionären bietet.
Im Rahmen der Investor-Relations-Arbeit wird umfassend über die Entwicklung im Unternehmen informiert. Die Siemens Energy AG nutzt für die Berichterstattung intensiv das Internet; unter www.siemens-energy.com/de/de/unternehmen/investor-relations/veroeffentlichungen-ad-hoc.html wird zusätzlich zu den Quartalsmitteilungen, Halbjahresfinanz- und Geschäftsberichten, Ergebnismeldungen, Ad-hoc-Mitteilungen, Analystenpräsentationen und Aktionärsbriefen unter anderem der Finanzkalender für das laufende Jahr publiziert, der die für die Finanzkommunikation wesentlichen Veröffentlichungstermine und den Termin der Hauptversammlung enthält. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats führt bei Bedarf mit Investoren Gespräche über aufsichtsratsspezifische Themen.
Die Siemens Energy AG erfüllt freiwillig auch die Anregungen des Kodex, lediglich mit folgenden Abweichungen:
Gemäß Anregung A.5 des Kodex sollte der Vorstand im Falle eines Übernahmeangebots eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, in der die Aktionäre über das Angebot beraten und gegebenenfalls über gesellschaftsrechtliche Maßnahmen beschließen. Die Einberufung einer Hauptversammlung stellt - selbst unter Berücksichtigung der im Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) vorgesehenen verkürzten Fristen - eine organisatorische Herausforderung für große börsennotierte Unternehmen dar. Es erscheint fraglich, ob der damit verbundene Aufwand auch in den Fällen gerechtfertigt ist, in denen keine relevanten Beschlussfassungen der Hauptversammlung vorgesehen sind. Die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung soll deshalb nur in angezeigten Fällen erfolgen.
Gemäß Anregung D.8 Satz 2 sollte eine Teilnahme an den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse über Telefon- und Videokonferenzen nicht die Regel sein. Bei der Siemens Energy AG ist die persönliche Sitzungsteilnahme als Regelfall geplant. Die Teilnahme per Video oder Telefon soll nur in Ausnahmefällen erfolgen. Aufgrund der besonderen Umstände der COVID-19-Pandemie fanden die ersten Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse teilweise als Videokonferenz statt.
Die Business Conduct Guidelines stecken den ethisch-rechtlichen Rahmen ab, innerhalb dessen wir handeln und auf Erfolgskurs bleiben wollen. Sie enthalten die grundlegenden Prinzipien und Regeln für unser Verhalten innerhalb unseres Unternehmens und in Beziehung zu unseren externen Partnern und der Öffentlichkeit. Sie legen dar, wie wir unsere ethisch-rechtliche Verantwortung als Unternehmen wahrnehmen.
In Umsetzung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen hat der Aufsichtsrat für den Vorstand eine Zielgröße von mindestens 25 % für den Anteil von Frauen bis zum 31. August 2025 festgelegt.
Sobald der Aufsichtsrat nach Abschluss des Statusverfahrens mitbestimmt ist, setzt sich der Aufsichtsrat gemäß § 96 Abs. 2 AktG mindestens zu 30 % aus Frauen und zu 30 % aus Männern zusammen. Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Geschlechterquote hat der Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Aufsichtsrat eine Zielgröße von 30 % festgelegt.
In der Organisationsstruktur der Siemens Energy AG als Muttergesellschaft bestanden im Berichtszeitraum keine Führungsebenen unterhalb des Vorstands. Daher war die Festlegung von Zielgrößen für einen Frauenanteil in solchen Führungsebenen nicht einschlägig. Bei der Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen achtet der Vorstand auf Diversität. Informationen zu unseren freiwilligen Festlegungen finden Sie im Nachhaltigkeitsbericht.
Sofern außer der Siemens Energy AG weitere Konzerngesellschaften gesetzlichen Vorgaben zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen unterliegen, bleiben diese Vorgaben unberührt.
Für die Zusammensetzung des Vorstands hat der Aufsichtsrat in der Sitzung am 9. November 2020 das nachfolgende Diversitätskonzept beschlossen:
Für die Entscheidung des Aufsichtsrats über die Besetzung einer konkreten Vorstandsposition ist stets das Unternehmensinteresse unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls maßgeblich. Entscheidende Kriterien aus Sicht des Aufsichtsrats bei der Auswahl von Mitgliedern des Vorstands sind insbesondere deren persönliche Eignung, fachliche Qualifikation für das zu übernehmende Ressort, überzeugende Führungsqualitäten, die bisherigen Leistungen, internationale Erfahrung, Kenntnisse über das Unternehmen und die Fähigkeit zur Anpassung von Geschäftsmodellen und Prozessen in einer sich verändernden Welt. Es ist sicherzustellen, dass die Mitglieder des Vorstands insgesamt über die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, wie sie zur bestmöglichen Erfüllung der Vorstandsaufgaben für ein Energie- und Technologieunternehmens wie Siemens Energy erforderlich sind.
Im Rahmen der Abwägung, welche Persönlichkeit den Vorstand als Gremium am besten ergänzen würde, achtet der Aufsichtsrat auch auf Aspekte der Vielfalt (Diversität), insbesondere Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund und Internationalität. Dabei ist es das Ziel, durch eine möglichst vielfältige, sich gegenseitig ergänzende Zusammensetzung des Vorstands unterschiedliche Perspektiven in die Unternehmensleitung einfließen zu lassen.
• Der Aufsichtsrat erachtet es als hilfreich, wenn im Vorstand unterschiedliche Altersgruppen vertreten sind. Für die Mitglieder des Vorstands hat der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex eine Altersgrenze bestimmt. Danach sollten Mitglieder des Vorstands in der Regel nicht älter als 63 Jahre sein.
• Diversität bedeutet auch Geschlechtervielfalt. Bei der Besetzung von Vorstandspositionen ist die vom Aufsichtsrat festgelegte Zielgröße für den Anteil von Frauen im Vorstand zu berücksichtigen. Der Aufsichtsrat hat für den Vorstand einen Frauenanteil von 25 % als Zielgröße zum 31. August 2025 festgelegt.
• Neben den erforderlichen spezifischen Fachkenntnissen sowie Management- und Führungserfahrungen für die jeweilige Aufgabe sollen die Vorstandsmitglieder möglichst ein breites Spektrum von Kenntnissen und Erfahrungen sowie Ausbildungs- und Berufshintergründen abdecken.
• Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über Erfahrungen aus den für Siemens Energy wichtigen Geschäftsfeldern Energieerzeugung, Energieübertragung und industrielle Anwendungen sowie im Maschinen- und Anlagenbau verfügen.
• Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über Erfahrungen auf den Gebieten Technologie, Strategie, Innovation, Fertigung und Produktion, Marketing und Vertrieb, Finanzen, Corporate Social Responsibility, Recht und Compliance sowie Personalentwicklung und -führung verfügen.
• Siemens Energy ist ein weltweit tätiges Unternehmen mit aus zahlreichen Ländern stammenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie einem globalen Kunden- und Lieferantenkreis. Daher soll bei der Zusammensetzung des Vorstands auf Internationalität im Sinne von unterschiedlichen kulturellen Hintergründen oder internationalen Erfahrungen geachtet werden. Ziel ist es, dass im Vorstand eine interkulturelle Offenheit und das entsprechende Verständnis sowie die Urteilsfähigkeit in Bezug auf internationale Themen und Zusammenhänge vorhanden sind.
Die Umsetzung des Diversitätskonzepts für den Vorstand erfolgt im Rahmen des Verfahrens zur Vorstandsbestellung durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat bzw. das Präsidium des Aufsichtsrats beachten bei der Auswahl der Kandidaten bzw. bei den Vorschlägen zur Bestellung der Mitglieder des Vorstands die im Diversitätskonzept für den Vorstand festgelegten Anforderungen.
Die aktuelle Zusammensetzung des Vorstands erfüllt in weiten Teilen das vom Aufsichtsrat beschlossene Diversitätskonzept. Die Vorstandsmitglieder decken ein breites Spektrum von Kenntnissen und Erfahrungen ab und weisen in der derzeitigen Besetzung Diversität in Hinblick auf den Berufs- und Ausbildungshintergrund auf. Im Vorstand sind insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden, die angesichts der Aktivitäten von Siemens Energy als wesentlich erachtet werden. Alle Vorstandsmitglieder verfügen über internationale Erfahrung. Die verschiedenen Werdegänge und Persönlichkeiten innerhalb des Vorstands spiegeln die komplexen an ihn gestellten Anforderungen wider.
Im Geschäftsjahr 2020 gehörten dem Vorstand eine Frau und drei Männer an. Damit hat der Anteil von Frauen im Vorstand der vom Aufsichtsrat festgelegten Zielgröße von 25 % entsprochen. Der Altersdurchschnitt der Vorstandsmitglieder liegt zum Ende des Geschäftsjahr 2020 bei 52 Jahren, wobei das jüngste Mitglied 47 und das älteste 58 Jahre alt ist. Kein Vorstandsmitglied ist derzeit älter als 63 Jahre.
Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand und mit Unterstützung des Präsidiums für die langfristige Nachfolgeplanung des Vorstands. Dabei werden neben den Anforderungen des Aktiengesetzes, des Kodex und der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat die vom Aufsichtsrat festgelegte Zielgröße für den Anteil von Frauen im Vorstand sowie die Kriterien entsprechend dem vom Aufsichtsrat für die Zusammensetzung des Vorstands beschlossenen Diversitätskonzept berücksichtigt.
Das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat wurde vom Aufsichtsrat am 9. November 2020 zusammen mit den Zielen für die Zusammensetzung und dem Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat beschlossen:
Der Aufsichtsrat der Siemens Energy AG soll so besetzt sein, dass eine qualifizierte Überwachung und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat sichergestellt sind.
• Persönlichkeit und Integrität
Jedes Mitglied soll über die notwendige Persönlichkeit und Integrität verfügen, um seine Aufgabe sachgerecht wahrnehmen zu können. Das Aufsichtsratsmitglied muss das Unternehmensinteresse jederzeit in den Mittelpunkt seines Handelns als Aufsichtsratsmitglied stellen.
• Individuelle fachliche Fähigkeiten
Die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten sollen aufgrund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem international tätigen, kapitalmarktorientierten Großunternehmen wahrzunehmen. Jedes Mitglied im Aufsichtsrat soll die wesentlichen Produktgruppen, Kundengruppen und Absatzmärkte des Unternehmens sowie dessen Strategie kennen und verstehen.
• Zeitliche Verfügbarkeit
Jedes Aufsichtsratsmitglied muss für die Wahrnehmung des Mandats ausreichend Zeit haben, so dass es das Mandat mit der gebotenen Regelmäßigkeit und Sorgfalt wahrnehmen kann.
• Altersgrenze
Unter Wahrung der vom Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung niedergelegten Altersgrenze sollen zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats in der Regel nur Personen vorgeschlagen werden, die nicht älter als 70 Jahre sind.
• Regelgrenze für die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat
Der Wahlvorschlag soll die vom Aufsichtsrat festgelegte Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer von drei vollen Amtszeiten zum Aufsichtsrat berücksichtigen. Neben einer regelmäßigen personellen Erneuerung kommt nach Einschätzung des Aufsichtsrats insbesondere der personellen Kontinuität im Gremium eine große Bedeutung zu, da durch eine langjährige Gremienzugehörigkeit wird nicht nur ein bedeutendes (Erfahrungs-)Wissen erworben, sondern eine vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsrats sowie mit dem Vorstand befördert wird.
• Fachliche Vielfalt
Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist darauf zu achten, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen fachlichen Fähigkeiten verfügen und Kenntnisse und Erfahrungen aus den für Siemens Energy wichtigen Geschäftsfeldern, insbesondere denen der Energieerzeugung, -übertragung, -verteilung und -speicherung, vorhanden sind. Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor vertraut sein, in dem die Gesellschaft tätig ist.
Der Aufsichtsrat insgesamt soll bei seinem Handeln im Unternehmensinteresse in der Lage sein, die Interessen aller relevanten Stakeholder wie Mitarbeiter, Kunden, Investoren und Öffentlichkeit einzubeziehen und einen organisatorischen und technischen Wandel aktiv zu begleiten.
Im Aufsichtsrat soll technologische Kompetenz angemessen repräsentiert sein; zudem soll Know-how in den Bereichen vorhanden sein, die angesichts der Aktivitäten von Siemens Energy als wesentlich erachtet werden, insbesondere in den Bereichen Strategie, Innovation, Fertigung und Produktion, Marketing und Vertrieb, Corporate Social Responsibility, Recht, insbesondere Corporate Governance und Compliance, sowie Personal.
Es ist zu gewährleisten, dass sich der Aufsichtsrat durch die notwendige Finanzkompetenz auszeichnet; mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats soll über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung sowie über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. Dem Aufsichtsrat sollen auch Personen angehören, die aufgrund der Wahrnehmung einer leitenden Tätigkeit oder als Mitglied eines Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren Gremiums Führungserfahrung in einem international tätigen Großunternehmen haben.
• Diversität
Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats soll auf hinreichende Vielfalt (Diversity) geachtet werden. Dies umfasst die Vielfalt hinsichtlich der kulturellen Herkunft sowie die Unterschiedlichkeit von Bildungs- und Berufshintergründen, Erfahrungen und Denkweisen sowie die angemessene Vertretung der Geschlechter im Gremium als Aufsichtsratsmitglieder. Nach dem Aktiengesetz setzt sich der Aufsichtsrat, sobald er mitbestimmt ist, zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammen. Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Geschlechterquote hat der Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Aufsichtsrat eine Zielgröße von mindestens 30 % festgelegt. Es soll mindestens eine Frau Mitglied des Nominierungsausschusses sein.
• Internationalität
Siemens Energy ist ein weltweit tätiges Unternehmen mit aus zahlreichen Ländern stammenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie einem globalen Kunden- und Lieferantenkreis. Mit Blick auf diese internationale Ausrichtung des Unternehmens soll dem Aufsichtsrat eine ausreichende Anzahl an Mitgliedern mit einer langjährigen internationalen Erfahrung angehören, um eine interkulturelle Offenheit und das entsprechende Verständnis sowie die Urteilsfähigkeit in Bezug auf internationale Themen und Zusammenhänge zu gewährleisten.
• Unabhängigkeit
Dem Aufsichtsrat soll auf Anteilseignerseite eine nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Mindestens sechs Anteilseignervertreter sollen unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Aufsichtsratsmitglieder sollen keine Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern ausüben und nicht in einer persönlichen Beziehung zu einem wesentlichen Wettbewerber stehen. Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands der Siemens Energy AG angehören.
Der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats berücksichtigt die Ziele für die Zusammensetzung und die im Diversitätskonzept festgelegten Anforderungen im Rahmen des Auswahlprozesses für geeignete Kandidatinnen und Kandidaten. Auch die Empfehlungen des Ausschusses an den Aufsichtsrat sowie die Wahlvorschläge für die Vertreter der Anteilseigner an die Hauptversammlung 2021 sollen die gesetzten Ziele und das Diversitätskonzept berücksichtigen und die Ausfüllung des Kompetenzprofils anstreben.
Für seine Vorschläge zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder durch die Hauptversammlung vergewissert sich der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats bei den jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten, dass diese den zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können.
Nach Auffassung des Aufsichtsrats erfüllt er in seiner derzeitigen Zusammensetzung die Ziele zur Zusammensetzung und füllt das Kompetenzprofil und das Diversitätskonzept aus. Die Aufsichtsratsmitglieder verfügen über die als erforderlich angesehenen fachlichen und persönlichen Qualifikationen. Sie sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut und verfügen über die für Siemens Energy wesentlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen. Ein beachtlicher Anteil an Aufsichtsratsmitgliedern ist international tätig beziehungsweise verfügt über langjährige internationale Erfahrung. Vielfalt (Diversity) ist im Aufsichtsrat angemessen berücksichtigt. Zum 30. September 2020 gehörten dem Aufsichtsrat vier Frauen (40 %) und sechs Männer (60 %) an. Frau Geisha Williams ist Mitglied des Nominierungsausschusses.
Nach Auffassung des Aufsichtsrats gehört dem Aufsichtsrat zudem eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder an. Nach seiner Einschätzung sind gegenwärtig mindestens sieben Mitglieder des Aufsichtsrats unabhängig im Sinne des Kodex. Die Regelung zur Altersgrenze sowie die Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat werden berücksichtigt.
Im Geschäftsjahr 2020 gehörten dem Vorstand folgende Mitglieder an:
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| Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Name | Geburtsdatum | Erste Bestellung | Bestellt bis | Externe Mandate (Stand: 30. Sep. 2020) | Konzernmandate (Stand: 30. Sep. 2020) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr.-Ing. Christian Bruch Vorsitzender | 07.04.1970 | 01.05.2020 | 30.04.2025 | Auslandsmandate: Lenzing AG, Österreich 1 | |
| Dr.-Ing. Jochen Eickholt | 26.01.1962 | 01.04.2020 | 30.09.2023 | Auslandsmandate: | |
| • EthosEnergy Group Ltd., Vereinigtes Königreich (stellv. Vorsitz) | |||||
| • Voith Hydro GmbH & Co. KG, Österreich (stellv. Vorsitz) 2 | |||||
| Maria Ferraro | 21.05.1973 | 01.05.2020 | 30.09.2023 | Auslandsmandate: | |
| • Siemens Gamesa Renewable Energy S.A., Spanien 1 | |||||
| Tim Holt | 01.09.1969 | 01.04.2020 | 30.09.2023 | Auslandsmandate: | Auslandsmandate: |
| • EthosEnergy Group Ltd., Vereinigtes Königreich | • Siemens Energy Ltd., Saudi Arabien | ||||
| • Siemens Ltd., Indien 1 | • Siemens Energy WLL, Katar | ||||
| • Siemens Gamesa Renewable Energy S.A., Spanien 1 | |||||
| Martin Rohbogner 3 (bis 01.04.2020) | 27.04.1978 | 09.08.2019 | 01.04.2020 | ||
| Wolfgang Seltmann 3 (bis 01.04.2020) | 18.07.1963 | 09.08.2019 | 01.04.2020 | Deutsche Mandate: 4,5 | |
| • evosoft GmbH | |||||
| Auslandsmandate: 4,5 | |||||
| • evosoft Kft, Ungarn |
1 Börsennotiert.
2 Beirat.
3 zuvor Geschäftsführer bei der Kyros 52 GmbH (Rechtsvorgängerin der Siemens Energy AG).
4 Stand 01.04.2020.
5 Konzernmandat zum Stand 01.04.2020.
Im Geschäftsjahr 2020 gehörten dem Aufsichtsrat folgende Mitglieder an:
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| Name | Ausgeübter Beruf | Geburtsdatum | Mitglied seit | Bestellt bis 1 | Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 30. Sep. 2020) |
|---|---|---|---|---|---|
| Joe Kaeser | Vorsitzender des Vorstands der Siemens Aktiengesellschaft | 23.06.1957 | 25.09.2020 | 2021 | Deutsche Mandate: |
| • Daimler AG, Stuttgart 2 | |||||
| • Mercedes-Benz AG, Stuttgart | |||||
| • Siemens Energy Management GmbH, München (Vorsitz) | |||||
| Auslandsmandate: | |||||
| • NXP Semiconductors N.V., Niederlande 2 | |||||
| • Siemens Ltd., Indien 2, 4 | |||||
| Dr.-Ing. Hubert Lienhard Stellv. Vorsitzender | Aufsichtsrat in mehreren deutschen Wirtschaftsunternehmen | 12.01.1951 | 25.09.2020 | 2021 | Deutsche Mandate: |
| • EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe 2 | |||||
| • Heraeus Holding GmbH, Hanau | |||||
| • Siemens Energy Management GmbH, München | |||||
| • SMS GmbH, Düsseldorf | |||||
| • SMS group GmbH, Düsseldorf | |||||
| • Voith GmbH & Co. KGaA, Heidenheim an der Brenz 3 | |||||
| Dr. Christine Bortenlänger | Geschäftsführende Vorständin Deutsches Aktieninstitut e. V. | 17.11.1966 | 25.09.2020 | 2021 | Deutsche Mandate: |
| • Covestro AG, Leverkusen 2 | |||||
| • Covestro Deutschland AG, Leverkusen | |||||
| • MTU Aero Engines AG, München 2 | |||||
| • Osram GmbH, München | |||||
| • Osram Licht AG, München 2 | |||||
| • Siemens Energy Management GmbH, München | |||||
| • TÜV Süd AG, München | |||||
| Sigmar Gabriel | Bundesminister a. D., Autor und Publizist | 12.09.1959 | 25.09.2020 | 2021 | Deutsche Mandate: |
| • Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main 2 | |||||
| • GP Günter Papenburg AG, Hannover | |||||
| • Siemens Energy Management GmbH, München | |||||
| Steffen Großberger (bis 25.09.2020) | Senior Manager Shareholder Controlling Deutschland der Siemens Aktiengesellschaft | 26.04.1972 | 09.08.2019 | 25.09.2020 | Deutsche Mandate 6 : |
| • Kyros 51 Aktiengesellschaft, München 4 | |||||
| Peter Kastenmeier Vorsitzender (bis 25.09.2020) | Leiter Shareholder Controlling Deutschland der Siemens Aktiengesellschaft | 26.09.1960 | 09.08.2019 | 25.09.2020 | Deutsche Mandate 6 : |
| • Flender GmbH, Bocholt 4 | |||||
| • Kyros 51 Aktiengesellschaft, München (Vorsitz) 4 | |||||
| • Maschinenfabrik Reinhausen GmbH, Regensburg 4 | |||||
| • RISICOM Rückversicherung AG, Grünwald 4 | |||||
| • Siemens Gas and Power Management GmbH, München 4, 7 | |||||
| • Siemens Logistics GmbH, Konstanz 4 | |||||
| Hildegard Müller | Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie e.V. | 29.06.1967 | 25.09.2020 | 2021 | Deutsche Mandate: |
| • Siemens Energy Management GmbH, München | |||||
| • Vonovia SE, Bochum 2 | |||||
| Laurence Mulliez | Vorsitzende des Verwaltungsrats der Voltalia SA und Präsidentin der Globeleq Ltd. | 06.02.1966 | 25.09.2020 | 2021 | Deutsche Mandate: |
| • Siemens Energy Management GmbH, München | |||||
| Auslandsmandate: | |||||
| • Globeleq Ltd., Vereinigtes Königreich | |||||
| • Morgan Advanced Materials plc, Vereinigtes Königreich 2 | |||||
| • SBM Offshore N.V., Niederlande 2 | |||||
| • Voltalia SA, Frankreich (Vorsitz) 2 | |||||
| Matthias Rebellius | Mitglied des Vorstands der Siemens AG 5 , CEO Siemens Smart Infrastructure und Vorsitzender der Geschäftsleitung der Siemens Schweiz AG | 02.01.1965 | 25.09.2020 | 2021 | Deutsche Mandate: |
| • Siemens Energy Management GmbH, München | |||||
| • Siemens Mobility GmbH, München 4 | |||||
| Auslandsmandate: | |||||
| Siemens Ltd., Australien 4 | |||||
| Christian Schmid (bis 25.09.2020) | Senior Manager Shareholder Controlling Deutschland der Siemens Aktiengesellschaft | 07.12.1961 | 09.08.2019 | 25.09.2020 | Deutsche Mandate 6 : |
| • Kyros 51 Aktiengesellschaft, München 4 | |||||
| Prof. Dr. rer. pol. Ralf P. Thomas | Finanzvorstand und Mitglied des Vorstands der Siemens Aktiengesellschaft | 07.03.1961 | 25.09.2020 | 2021 | Deutsche Mandate: |
| • Siemens Energy Management GmbH, München | |||||
| • Siemens Healthcare GmbH (Vorsitz), München 4 | |||||
| • Siemens Healthineers AG (Vorsitz), München 2, 4 | |||||
| Auslandsmandate: | |||||
| • Siemens Proprietary Limited (Vorsitz), Südafrika 4 | |||||
| Geisha Jimenez Williams | Selbstständige Unternehmensberaterin Energiewirtschaft | 21.07.1961 | 25.09.2020 | 2021 | Deutsche Mandate: |
| • Siemens Energy Management GmbH, München | |||||
| Auslandsmandate: | |||||
| • Osmose Utility Services, Inc., USA | |||||
| Randy Zwirn | Mitglied des Verwaltungsrats der Babcock Power Inc. | 11.02.1954 | 25.09.2020 | 2021 | Deutsche Mandate: |
| • Siemens Energy Management GmbH, München | |||||
| Auslandsmandate: | |||||
| • Babcock Power Inc., USA |
1 Die Amtsperiode endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung.
2 Börsennotiert.
3 Gesellschafterausschuss.
4 Konzernmandat der Siemens Aktiengesellschaft.
5 Ab 01.10.2020.
6 Stand: 25.09.2020.
7 Heutige Siemens Energy Management GmbH. Herr Kastenmeier ist am 25.09.2020 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.
Dieses Dokument enthält Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige Siemens Energy betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zukunftsgerichtete Aussagen darstellen können. Diese Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie "erwarten", "wollen", "antizipieren", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "anstreben", "einschätzen", "werden" und "vorhersagen" oder an ähnlichen Begriffen. Wir werden gegebenenfalls auch in anderen Berichten, Prospekten, in Präsentationen, in Unterlagen, die an Aktionäre verschickt werden, und in Pressemitteilungen zukunftsgerichtete Aussagen tätigen. Des Weiteren können von Zeit zu Zeit unsere Vertreter zukunftsgerichtete Aussagen mündlich machen. Solche Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des Siemens Energy Managements, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs von Siemens Energy liegen. Sie unterliegen daher einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und Faktoren, die in Veröffentlichungen - insbesondere in den Kapiteln 1.7 Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und 1.8 Bericht über wesentliche Risiken und Chancen - beschrieben werden, sich aber nicht auf solche beschränken. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollte es sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Erwartungen, einschließlich künftiger Ereignisse, nicht oder später eintreten beziehungsweise Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von Siemens (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. Siemens Energy übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren.
Dieses Dokument enthält - in einschlägigen Rechnungslegungsrahmen nicht genau bestimmte - ergänzende Finanzkennzahlen, die sogenannte alternative Leistungskennzahlen sind oder sein können. Für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Siemens Energy sollten diese ergänzenden Finanzkennzahlen nicht isoliert oder als Alternative zu den im Konzernabschluss dargestellten und im Einklang mit einschlägigen Rechnungslegungsrahmen ermittelten Finanzkennzahlen herangezogen werden. Andere Unternehmen, die alternative Leistungskennzahlen mit einer ähnlichen Bezeichnung darstellen oder berichten, können diese anders berechnen.
Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem und anderen Dokumenten nicht genau zur angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.
Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor; bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor.
Aus technischen Gründen kann es zu Abweichungen zwischen den in diesem Dokument enthaltenen und den aufgrund gesetzlicher Vorgaben veröffentlichten Rechnungslegungsunterlagen kommen.
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