Annual Report • Mar 17, 2021
Annual Report
Open in ViewerOpens in native device viewer
Finanzbericht: 27877182

verehrte Geschäftsfreunde,
im Frühjahr 2020 führten drastische Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie in fast allen Ländern der Welt zu einem Rückgang der wirtschaftlichen Aktivitäten. Das öffentliche Leben kam stellenweise vollständig zum Erliegen. Die starke Nachfrage- und Investitionszurückhaltung, die von der Corona-Pandemie ausgelöst wurde, beeinträchtigte auch unsere Geschäftsentwicklung. Darüber hinaus trug im Berichtsjahr eine Produktionsumstellung bei einem unserer Großkunden im Klebstoffsegment zu dem Umsatzrückgang bei.
Die Umsatzerlöse im Segment Klebstoffe sanken um 15,7 % auf 28.573 T€ und das Betriebsergebnis fiel um 37,4 % auf 7.313 T€. Wir haben die Geschäftsbeziehungen mit Technologie- und Weltmarktführern im Elektronikmarkt weiter ausgebaut und damit die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie zum Teil kompensiert. Im Zuge des geplanten Umsatzwachstums erhöhte sich die Personalstärke im Klebstoffsegment in den Bereichen Vertrieb und Entwicklung.
Trotz der deutlich spürbaren Investitionszurückhaltung in wichtigen Absatzmärkten der Dr. Hönle AG wie etwa dem Druckmaschinenmarkt lag der Umsatz im Segment Geräte & Anlagen mit 47.910 T€ lediglich um 8,1 % unter dem des Vorjahres. Dies ist auf den Ausbau unserer strategischen Geschäftsbeziehung mit einem führenden Druckmaschinenhersteller zurückzuführen. Hier konnten wir den Umsatz im Geschäftsjahr 2019/2020 deutlich steigern. Das Betriebsergebnis des Segments lag mit 1.181 T€ dennoch deutlich unter dem Vorjahreswert von 3.471 T€.
Im Segment Glas & Strahler erfolgte eine Standortverlagerung der Aladin GmbH auf das Gelände der uv-technik Speziallampen GmbH. Das damit neu geschaffene Strahler-Kompetenzzentrum in Ilmenau bündelt die Bereiche Nieder- und Mitteldruckstrahler und ermöglicht effizientere Arbeitsabläufe. Der Umzug der Aladin GmbH beeinträchtigte temporär die Produktionstätigkeit. Der Segmentumsatz sank auch aufgrund eines von der Corona-Krise stark betroffenen Quarzglasmarktes um insgesamt 19,9 % auf 17.393 T€. Das Betriebsergebnis fiel von 1.859 T€ im Vorjahr auf -394 T€ im Berichtsjahr.
Was sind unsere Ziele für das neue Geschäftsjahr?
Wir haben das letzte Geschäftsjahr genutzt, um unsere Position im Life-Science-Markt zu stärken. Dazu haben wir leistungsstarke Geräte zur Entkeimung von Luft, Wasser und Oberflächen entwickelt. Darüber hinaus bauten wir unsere Marktposition über Akquisitionen weiter aus. So zählen seit Kurzem fünf neue Unternehmen zur Hönle Gruppe. Die Sterilsystems GmbH mit Sitz in Österreich ist ein Unternehmen, das sich auf die UV-C-Entkeimung von Luft und Oberflächen im Bereich der Lebensmittelindustrie spezialisiert hat. Die uv-technik meyer GmbH vertreibt Mitteldruckstrahler, Vorschaltgeräte und Sensorik und wurde mit Wirkung zum 01.10.2020 auf die uv-technik Speziallampen GmbH verschmolzen. Die UMEX GmbH ist ein Unternehmen mit einer breiten Produktpalette im Bereich Wasserentkeimung. Die Luminez GmbH entwickelt, produziert und vertreibt durch Mikrowellen angeregte Schwefellampen für die Pflanzenzucht. Interessante Absatzmärkte sind hier insbesondere der Cannabis-Markt in den USA und in Kanada.
Die Technigraf GmbH ist ein Spezialist für Förderbänder mit UV-Bestrahlungsmodulen für den Produktionseinsatz bzw. für Testanlagen in Laboren. Die Gesellschaft hat darüber hinaus eine hohe Fertigungstiefe und kann damit Sonderanlagen für die Hönle Gruppe fertigen.
Die Corona-Pandemie führte zu erheblichen Einschränkungen im beruflichen, aber auch im privaten Leben. In diesem Zusammenhang entwickelte sich eine starke Nachfrage nach Luftentkeimungslösungen. Die in den Aerosolen enthaltenen SARS-CoV-2-Viren und andere Krankheitserreger können mit UVC-Strahlung einfach, sicher und effektiv inaktiviert werden. Wir haben daher ein Produktprogramm an Luftentkeimungsgeräten aufgebaut, das wir ständig um neue und hochwirksame Produkte erweitern.
Sowohl das Segment Geräte & Anlagen als auch das Segment Glas & Strahler werden von der erwarteten starken Geschäftsentwicklung im Bereich der Entkeimung von Luft und Oberflächen profitieren.
Im Segment Klebstoffe geht der Vorstand nach einem temporären Umsatzrückgang mit einem Großkunden Corona-bedingt kurzfristig von einer stabilen und mittel- bis langfristig wieder von einer starken Geschäftsentwicklung aus. Dazu werden die laufenden Kundenprojekte sowie die vergrößerte Kundenbasis beitragen. So setzen mittlerweile alle großen Smartphone-Hersteller Klebstoffe der Hönle Gruppe ein. Um das geplante Wachstum darstellen zu können, wurden sowohl die Entwicklungs- als auch die Vertriebskapazitäten im Segment Klebstoffe erhöht.
Darüber hinaus werden die räumlichen Kapazitäten erweitert. In Steinbach bei Frankfurt entstand ein neues Firmengebäude mit 6.000 m 2 Nutzfläche, welches Ende 2020 fertiggestellt und bezogen wurde.
Auch in Gilching bei München entsteht derzeit ein neuer Gebäudekomplex, welcher die Konzernzentrale der Hönle Gruppe beherbergen soll. Der Logistikbereich wurde bereits im Oktober 2020 bezogen, während die Fertigstellung des Büro- und Produktionsgebäudes für Herbst 2021 geplant ist.
Auch wenn die Auswirkungen der Corona-Krise in einzelnen Bereichen wie dem Druckmaschinenmarkt und dem Quarzglasmarkt im Geschäftsjahr 2020/2021 deutlich zu spüren sein werden, erwarten wir eine sehr gute Geschäftsentwicklung mit Anlagen für die Entkeimung von Luft und Oberflächen und UV-Strahlern. In welcher Intensität sich die negativen und positiven Effekte der Corona-Pandemie auf die Geschäftsentwicklung der einzelnen Segmente der Hönle Gruppe auswirken werden, ist derzeit aber schwer abzuschätzen. Auch wenn wir derzeit keine konkrete Prognose abgeben können, gehen wir dennoch von einer deutlichen Steigerung der Umsätze und Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2020/2021 aus.
Wir danken allen Mitarbeitern der Hönle Gruppe für ihr großes Engagement im letzten Geschäftsjahr. Unser Dank gilt auch unseren Kunden in über 90 Ländern der Welt für ihr Vertrauen in unser Unternehmen und unsere Produkte. Schließlich danken wir unseren Aktionärinnen und Aktionären dafür, dass sie uns ihr Vertrauen schenken.
Als Partner unserer Kunden setzen wir uns jeden Tag aufs Neue dafür ein, mit innovativen Produkten überzeugende Leistungen zu erzielen und damit für unsere Stakeholder nachhaltig Werte zu schaffen. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen unsere Zukunft erfolgreich weiter zu gestalten.
Gräfelfing, Januar 2021
Norbert Haimerl, Vorstand
Heiko Runge, Vorstand
das Geschäftsjahr 2019/2020 der Hönle Gruppe war, wie bei praktisch allen Wirtschaftsunternehmen, von makroökonomischen Einflüssen geprägt. Die starke Nachfrage- und lnvestitionszurückhaltung, die von der Corona-Pandemie ausgelöst wurde, beeinträchtigte unsere Geschäftsentwicklung auf allen bisherigen Geschäftsfeldern. Zudem führte eine Produktionsumstellung bei einem unserer Großkunden zu einem Umsatzeinbruch im Klebstoffsegment.
Dieses Corona geprägte Geschäftsjahr hatte für uns aber auch einen positiven Effekt. Wir haben die pandemiebedingten Einschränkungen genutzt, und uns auf unser Know-how in der Anwendung von UVStrahlung auf Organismen besonnen. Wir haben unsere Position im Life-Science-Markt gestärkt, indem wir leistungsstarke Geräte zur Entkeimung von Wasser und Oberflächen entwickelt und darüber hinaus unsere Marktposition im Bereich Raumluftentkeimung durch Akquisitionen weiter ausgebaut haben. So sind wir für eine positive Geschäftsentwicklung gerade in diesem Bereich sehr gut aufgestellt.
Um der geplanten Entwicklung und der erwarteten Umsatzsteigerung in neuen Zielmärkten gerecht zu werden, haben wir strukturelle Änderungen in den Leitungs- und Kontrollorganen beschlossen, die nun sukzessive umgesetzt werden: Wir haben im Vorstand die Verantwortungsbereiche Vertrieb und Technik getrennt. Ich bin überzeugt, dass wir durch diese Trennung eine Struktur gewonnen haben, die den neuen Herausforderungen gerecht wird. Ich möchte Sie daher bitten, uns auch in Zukunft Ihr Vertrauen zu schenken.
Nachfolgend gebe ich Ihnen einen Überblick über die Tätigkeiten des Aufsichtsrats während des Geschäftsjahres 2019/2020.
Intensiver Informationsaustausch mit dem Vorstand
Wir haben die uns gemäß Gesetz und Satzung obliegenden Pflichten ordnungsgemäß wahrgenommen, die Arbeit des Vorstands kontinuierlich überwacht, ihn bei der Leitung und strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens beratend begleitet und wesentliche Geschäftsvorfälle mit ihm erörtert. Die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat erfolgte in einer zuweilen kritischen, aber stets sachlichen Atmosphäre und war von gegenseitigem Vertrauen geprägt. ln alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung waren wir eingebunden und trugen diese mit. Dies betraf unter anderem die strategische Ausrichtung der Gesellschaft, die Erweiterung unserer Aktivitäten im Life-Science-Markt, den Kauf von Unternehmen sowie den Bau neuer Firmengebäude zur Erweiterung der Geschäftstätigkeit.
Zur Vorbereitung der Sitzungen informierte der Vorstand den Aufsichtsrat aktuell und ausführlich über den Geschäftsverlauf. Darüber hinaus wurden wir auch außerplanmäßig in mündlicher oder schriftlicher Form über besondere Vorkommnisse zeitnah unterrichtet.
Vorstand und Aufsichtsrat kamen im Berichtsjahr zu sechs ordentlichen und zwei außerordentlichen Sitzungen zusammen. Auf der Grundlage detaillierter Berichte des Vorstands befassten wir uns ausführlich mit der Geschäftsentwicklung, mit der Vermögens- und Finanzlage, der Unternehmensplanung sowie dem Risikomanagement. Soweit es die Gesetzeslage, die Satzung der Gesellschaft oder die Geschäftsordnung erforderte, erteilten wir nach ausgiebiger Erörterung die Zustimmung zu den Anträgen des Vorstands. Somit waren wir stets von der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugt.
Die außerordentlichen Sitzungen dienten der Auswahl des Bewerbers für den neu zu berufenden Vorstand Technik.
Schwerpunkte der Beratungen
Die erste Sitzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019/2020 erfolgte am 18. November 2019. In dieser erläuterte uns der Vorstand die vorläufigen Zahlen der Einzelgesellschaften der Hönle Gruppe sowie die des Hönle Konzerns zum 30. September 2019. Der Vorstand ging dabei insbesondere auf das Segment Klebstoffe ein, das maßgeblich für den Rückgang der Umsätze und Ergebnisse der Hönle Gruppe war. Demnach führte ein Technologiewechsel im Bereich Sensorik zu einem Umsatzrückgang mit einem Großkunden. Schließlich erhielten wir einen ersten Ausblick auf das erste Quartal im Geschäftsjahr 2019/2020. Der Umzug der Aladin GmbH zur uv-technik Speziallampen GmbH werde wohl temporär das Ergebnis der beiden Gesellschaften belasten, berichtete der Vorstand. Ferner erörterten wir den aktuellen Stand im Bereich Akquisitionen. Weiteres Thema der Sitzung war die Erweiterung des Vorstands. Aufsichtsrat und Vorstand beschlossen, den Vorstand um ein Mitglied zu erweitern. Der neue Vorstand sollte den Bereich Technik verantworten; die Managementstruktur sollte damit den durch das Wachstum gestiegenen Anforderungen gerecht werden.
Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 24. Januar 2020 war die Erörterung und Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Dr. Hönle AG sowie die Erörterung und Billigung des geprüften Konzernabschlusses zum 30. September 2019. An dieser Sitzung nahmen auch die Wirtschaftsprüfer der Dr. Hönle AG teil. Der Vorstand berichtete über die Rentabilität der Gesellschaft, der Tochter- und Beteiligungsunternehmen, und in diesem Zusammenhang auch über die Rentabilität des Eigenkapitals gemäß § 90 Absatz 1Ziffer 2 AktG. Nach einer ausführlichen Aussprache über den Jahresabschluss mit dem Wirtschaftsprüfer und dem Vorstand billigte der Aufsichtsrat die Abschlüsse. ln dieser Besprechung wurden auch die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung und die Beschlussvorschläge festgelegt. Vorstand und Aufsichtsrat entschieden, der Hauptversammlung vorzuschlagen, vom Bilanzgewinn der Dr. Hönle AG aus dem Geschäftsjahr 2018/2019 in Höhe von 30.248.021,73 € eine Dividende von 0,80 € je dividendenberechtigter Stückaktie an die Aktionäre auszuschütten. Anschließend gab der Vorstand einen Ausblick auf das erste Quartal der Dr. Hönle AG sowie deren Tochterunternehmen.
Am 12. März 2020 trafen sich Vorstand und Aufsichtsrat, um die prognostizierte Geschäftsentwicklung im ersten Halbjahr zu besprechen. Demnach lag das Ergebnis deutlich unter dem des Vorjahres. Ausschlaggebend für den Ergebnisrückgang war vor allem ein Umsatzrückgang in den Segmenten Glas & Strahler sowie Klebstoffe. Zu diesem Zeitpunkt konnte man noch davon ausgehen, die Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung zum vorgesehenen Termin abzuhalten. Eine Woche später wurde deutlich, dass wir entweder einen sehr späten Termin im September oder aber die Durchführung im Online-Modus wählen mussten; wir entschieden uns für letzteres.
Die aktuelle Geschäftslage war auch Thema auf der Aufsichtsratssitzung am 18. Mai 2020. Die Corana-Pandemie wirkte sich auf die Auftragseingänge nahezu aller Gesellschaften der Hönle Gruppe aus. Um der Ergebnisentwicklung durch Kostensenkung entgegenzuwirken, wurde in mehreren Gesellschaften Kurzarbeit angemeldet. Die Produktionsanlagen der Aladin GmbH wurden, wie geplant, in die neue Produktionshalle der uv-technik Speziallampen GmbH transferiert und in Betrieb genommen. Die Aladin GmbH wurde auf die uv-technik Speziallampen GmbH verschmolzen. Weiterer Gegenstand der Gespräche waren die Bauvorhaben der Hönle Gruppe, die planmäßig verliefen.
Die virtuelle Hauptversammlung am 26. Mai 2020 erbrachte einen Vertrauensbeweis für den Aufsichtsrat durch die Wiederwahl aller Mitglieder. Einziger Tagesordnungspunkt der anschließenden Sitzung war die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters.
Am 16. Juli 2020 erfolgte die letzte Sitzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019/2020. In dieser erläuterte uns der Vorstand mögliche Akquisitionsobjekte und legte wesentliche Eckdaten zur Ausrichtung der Gesellschaften im Konzernverbund dar. Im Zusammenhang mit der strategischen Ausrichtung des Konzerns erörterten wir die Durchführung einer Kapitalerhöhung zur Finanzierung von Akquisitionen und im Zuge dessen die Gewinnung eines strategischen Ankerinvestors. Nach Erörterung der Bauvorhaben legte uns der Vorstand die Entwicklung der Einzelgesellschaften zum Ende des dritten Quartals dar.
Individualisierte Darstellung der SitzungsteilnahmeDer Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, anzugeben, an wie vielen Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse die einzelnen Mitglieder jeweils teilgenommen haben. Die Dr. Hönle AG hat aufgrund der Größe ihres Aufsichtsrats keine Ausschüsse. Ich kann Ihnen mitteilen, dass alle Aufsichtsratsmitglieder, also die Herren Prof. Dr. Karl Hönle, Günther Henrich und Dr. Bernhard Gimple an allen Sitzungen in voller Länge persönlich teilgenommen haben.
Corporate Governance
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat den Kodex zur verantwortungsvollen Unternehmensführung in der aktuellen Fassung am 20. März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Aufsichtsrat stimmte die Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des Kodex mit dem Vorstand ab und gab eine gemeinsame Erklärung nach § 161AktG heraus. Die Erklärung wurde in den Geschäftsbericht aufgenommen und durch Bekanntmachung im Internet den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht. Der Vorstand der Dr. Hönle AG bestand im Berichtsjahr aus zwei und der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG aus drei Mitgliedern. Bei der Besetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Dr. Hönle AG ergaben sich im Berichtsjahr keine Änderungen.
Jahresabschluss und Konzernabschluss
Die Hauptversammlung vom 26. Mai 2020 wählte die S&P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Augsburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/2020. Die S&P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfte für das Geschäftsjahr vom 01. Oktober 2019 bis 30. September 2020 den Jahresabschluss der Dr. Hönle AG und den Konzernabschluss sowie den Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Dr. Hönle AG zusammengefasst ist, und versah sie jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
In der Aufsichtsratssitzung vom 26. Januar 2021 wurde der Prüfungsbericht vom Abschlussprüfer detailliert erörtert. Der Prüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts/Konzernlageberichts der Dr. Hönle AG und gab ergänzende Auskünfte über das letzte Geschäftsjahr. Dabei ging er insbesondere auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Aktiengesellschaft und des Konzerns ein. Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, der Hauptversammlung vom 23.März 2021 vorzuschlagen, den Bilanzgewinn der Dr. Hönle AG zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,50 € je dividendenberechtigter Aktie zu verwenden und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Aufsichtsrat stimmte dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu. Ferner prüfte er den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Konzernlagebericht. Es ergaben sich dabei keine Einwendungen, sodass der Aufsichtsrat die Abschlüsse billigte. Der Jahresabschluss war damit festgestellt.
Wir danken den Vorständen und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hönle Gruppe für ihren Einsatz, ihre gemeinsamen Leistungen und das Ertragen der Corona bedingten Unannehmlichkeiten im abgelaufenen Geschäftsjahr. Ein herausforderndes Jahr liegt hinter uns. Doch wir gehen gestärkt aus der Krise hervor und sind heute insbesondere in Wachstumsmärkten breiter und besser aufgestellt, als je zuvor.
Gräfelfing, Januar 2021
Für den Aufsichtsrat
Prof. Dr. Karl Hönle, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Die Dr. Hönle AG ist ein börsennotiertes Technologieunternehmen mit Sitz in Gräfelfing bei München. Die Hönle Gruppe gliedert sich in die drei Geschäftsfelder Klebstoffe, Geräte & Anlagen sowie Glas & Strahler. Das Segment Klebstoffe beinhaltet Industrieklebstoffe für ein breites Anwendungsfeld unter anderem in der Elektronik, Medizintechnik, Optik und im Bereich Automotive. Die Geräte und Anlagen werden in der Farb- und Lacktrocknung, in der Kleb- und Kunststoffhärtung, in der Oberflächenentkeimung sowie der Sonnenlichtsimulation eingesetzt. Das Segment Glas & Strahler umfasst Quarzglasrohre und -stäbe für die Halbleiter-, Glasfaser- und Lampenindustrie sowie Strahler für die Wasserentkeimung und die Trocknung von Beschichtungen und Klebstoffen. Die Dr. Hönle AG war zum 30.09.2020 an folgenden Gesellschaften direkt oder indirekt beteiligt:
scrollen
| Name (jeweils in alphabetischer Reihenfolge) | Sitz |
|---|---|
| Segment Klebstoffe | |
| Agita Holding AG | Regensdorf/Zürich, Schweiz |
| Eleco Panacol - EFD, SAS | Gennevilliers/Paris, Frankreich |
| Hoenle UV Technology (Shanghai) Trading Ltd. | Shanghai, China |
| Metamorphic Materials Inc. 1, 2 | Winsted/Connecticut, USA |
| Panacol AG | Regensdorf/Zürich, Schweiz |
| PANACOL-ELOSOL GmbH | Steinbach/Taunus, Deutschland |
| Panacol-USA, Inc. | Torrington/Connecticut, USA |
| Panacol-Korea Co., Ltd. | Seongnam, Südkorea |
| Segment Geräte & Anlagen | |
| Eltosch Grafix America Inc. | Batavia/Chicago, USA |
| ELTOSCH GRAFIX GmbH | Pinneberg, Deutschland |
| GEPA Coating Solutions GmbH | Frickingen, Deutschland |
| Hönle Electronics GmbH | Dornbirn, Österreich |
| Honle US Real Estate LLC | Torrington/Connecticut, USA |
| Honle UV France S.à.r.l. | Lyon, Frankreich |
| Luminez GmbH | Kirchheim, Deutschland |
| PrintConcept UV-Systeme GmbH | Kohlberg, Deutschland |
| SOLITEC GmbH 2 | Gräfelfing/München, Deutschland |
| TECINVENT GmbH 1, 2 | Schömberg, Deutschland |
| Segment Glas & Strahler | |
| Raesch Quarz (Germany) GmbH | Ilmenau, Deutschland |
| Raesch Quarz (Malta) Ltd. | Mosta, Malta |
| uv-technik Speziallampen GmbH | Ilmenau, Deutschland |
1 Minderheitsbeteiligung;
2 nicht konsolidiert
Hönle ist eine international tätige Unternehmensgruppe mit 19 Tochtergesellschaften. Im Ausland hat Hönle eigene Standorte in jenen Ländern, die für das operative Geschäft eine Schlüsselposition einnehmen. Darüber hinaus verfügt sie über ein internationales Netz an Vertriebs- und Servicepartnern.
Hönle hat eigene Produktionsstandorte in Deutschland, Malta und den USA.
Für die nichtfinanzielle Erklärung nach den Vorgaben des § 289b in Verbindung mit § 315b HGB wird auf den gesonderten nichtfinanziellen Bericht verwiesen. Dieser wird im Internet auf der Webseite der Dr. Hönle AG unter https://www.hoenle.de/investoren/corporate-governance veröffentlicht.
Ziel des unternehmerischen Handelns ist es, auf ein nachhaltiges Wachstum des Unternehmenswertes hinzuwirken. Dabei möchte die Hönle Gruppe auch ihrer Verantwortung gegenüber der Umwelt sowie gegenüber ihren Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und Investoren gerecht werden. Hönle strebt die Festigung und den Ausbau ihrer Marktposition in ihren Kerngeschäftsfeldern an und setzt dabei insbesondere auf kundenspezifische Systemlösungen. Wir sehen uns als Partner unserer Kunden.
Das unternehmensinterne Managementsystem besteht im Wesentlichen aus regelmäßigen Vorstandsbesprechungen, einer monatlichen Analyse der Geschäftsentwicklung, der strategischen Unternehmensplanung, dem Qualitätsmanagement, der Investitions-, Personal- und Akquisitionsplanung, dem Risiko- und Chancenmanagement sowie dem Umweltmanagement. Der Vorstand berichtet regelmäßig an den Aufsichtsrat und tauscht sich, wann immer dies erforderlich ist, auch außerplanmäßig mit ihm aus.
Operatives Ziel des Hönle Managements ist es, die Umsätze, Ergebnisse und den Cashflow unter Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte nachhaltig zu steigern. Wichtige Finanzkennzahlen sind in diesem Zusammenhang die operativen Margen, insbesondere die EBIT-Marge. Hönle überwacht daher ständig die Entwicklung der Umsätze und der Aufwandsquoten und vergleicht diese mit der internen Planung. Großer Wert wird auch auf die Steigerung des operativen Cashflows der Hönle Gruppe gelegt.
Dieser Lagebericht geht insbesondere in den Kapiteln Geschäftsverlauf, Ertrags- und Finanzlage sowie Ausblick näher auf die einzelnen Steuerungsgrößen ein und erläutert Maßnahmen zur geplanten Entwicklung dieser Kennzahlen. Die Nichtfinanzielle Erklärung berichtet über soziale und ökonomische Belange. Die wichtigsten finanziellen Steuerungsgrößen des letzten Geschäftsjahres und ihre Veränderung gegenüber dem Vorjahr werden im Folgenden dargestellt:
scrollen
| in T€ | 2019/2020 | 2018/2019 | +/- % |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 93.876 | 107.747 | -12,9 |
| EBIT 1 | 8.099 | 17.003 | -52,4 |
| EBIT-Marge 2 | 8,7 % | 15,5 % | -43,9 |
| Konzernjahresergebnis | 5.605 | 12.396 | -54,8 |
1) Gewinn vor Zinsen und Steuern;
2) Verhältnis des Gewinns vor Zinsen und Steuern zur Gesamtleistung; Gesamtleistung ist die Summe aus Umsatzerlösen, Bestandsveränderungen und aktivierten Eigenleistungen
Am 26. Mai 2020 fand die ordentliche Hauptversammlung der Dr. Hönle AG statt. Auf der Grundlage von § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wurde diese als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre abgehalten. Fast 300 Aktionäre, und damit deutlich mehr als sonst üblich, folgten den Ausführungen des Vorstands. Sämtliche Beschlussvorschläge der Tagesordnung wurden mit großer Mehrheit angenommen. Hierzu gehörte auch die Ausschüttung einer Dividende von 0,80 € (Vj. 0,80 €) je dividendenberechtigter Aktie, was einer Ausschüttung von 4.409 T€ entspricht.
Erstmalig in der Geschichte ist es 2020 in fast allen Ländern der Welt zu einem Rückgang der wirtschaftlichen Aktivität gekommen. Als einzige große Volkswirtschaft kann China trotz des wirtschaftlichen Einbruchs zu Jahresbeginn für das Gesamtjahr voraussichtlich ein leichtes Wachstum verzeichnen.
Im Frühjahr 2020 führten weitgehende Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie zu drastischen Einbußen bei der Produktion. Auch das öffentliche Leben kam fast vollständig zum Erliegen. Dies führte in vielen Ländern zu einer erheblichen Beeinflussung in weiten Bereichen der Wirtschaft. Mit der Lockerung der Restriktionen im Laufe des Jahres kam die Produktion teilweise wieder in Gang, das öffentliche Leben kehrte stellenweise zurück. Die Erholung ist jedoch nicht vollständig und aufgrund des von Land zu Land unterschiedlichen Infektionsgeschehens ungleich weit fortgeschritten.
Die Geschäftsentwicklung der Hönle Gruppe war ab dem Frühjahr 2020 zunehmend geprägt von den Auswirkungen der weltweiten Corona-Pandemie. Die Umsatzerlöse lagen im Geschäftsjahr 2019/2020 mit 93.876 T€ daher unter den Werten des Vorjahres von 107.747 T€. Das Betriebsergebnis ging von 17.003 T€ auf 8.099 T€ zurück. Von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie waren alle drei Segmente der Hönle Gruppe betroffen: Die Umsätze und Ergebnisse lagen hier deutlich unter denen des Vorjahres.
Die Umsatzerlöse im Segment Klebstoffe sanken von 33.894 T€ auf 28.573 T€. Dies entspricht einem Rückgang von 15,7 %. Das Betriebsergebnis des Segments fiel von 11.674 T€ im Vorjahr auf 7.313 T€ im Berichtsjahr.
Neben der schwachen konjunkturellen Lage wirkten sich insbesondere geringere Umsätze mit einem Großkunden aus dem Bereich Sensorik auf die Geschäftsentwicklung des Klebstoffsegments aus.
Hönle ist es gelungen, neue Geschäftsbeziehungen mit Technologie- und Weltmarktführern insbesondere im Bereich Consumer Electronics aufzubauen und damit die Abhängigkeit von Großkunden zu reduzieren. Die Umsätze mit diesen Kunden konnten die negativen Auswirkungen zum Teil kompensieren. In diesem Zusammenhang ist es erfreulich, dass heute alle großen Smartphone-Hersteller zu den Kunden von Hönle zählen. Im Zuge des geplanten Umsatzwachstums wurde die Personalstärke in den Bereichen Vertrieb und Entwicklung ausgebaut.
In Steinbach bei Frankfurt entstand ein neues Firmengebäude, welches gegen Ende das Jahres 2020 fertiggestellt wurde und derzeit bezogen wird. In dem neuen Gebäudekomplex, der deutlich größer als die bisherige Immobilie ist, werden zukünftig Klebstoffe und Vergussmassen entwickelt und produziert.
Im Segment Geräte & Anlagen ging der Umsatz gegenüber dem Vorjahr von 52.133 T€ auf 47.910 T€ zurück. Das Segmentbetriebsergebnis lag nach 3.471 T€ im Vorjahr bei 1.181 T€ im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Trotz einer deutlich spürbaren Investitionszurückhaltung im wichtigsten Absatzmarkt, der Druckindustrie, lagen die Umsätze mit Farbtrocknungssystemen nahezu auf dem Niveau des Vorjahres. Dies ist auf den Ausbau der Geschäftsbeziehung zu einem führenden Druckmaschinenhersteller zurückzuführen.
Die Umsätze mit Geräten zur Klebstofftrocknung, mit Sonnensimulationsanlagen und Systemen zur Oberflächenentkeimung gingen dagegen gegenüber dem Vorjahr zurück.
Neu im Produktprogramm sind Luftentkeimungsgeräte, die zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingesetzt werden. Die Nachfrage nach Luftentkeimungsgeräten ist gegen Ende des Geschäftsjahres sprunghaft angestiegen. Die Auslieferung der Geräte begann im ersten Quartal des neuen Geschäftsjahres.
In Gilching bei München entsteht derzeit die neue Konzernzentrale der Hönle Gruppe, die aus zwei Gebäudekomplexen besteht. Das Logistikgebäude wurde im Oktober 2020 bezogen. Die Fertigstellung des Büro- und Produktionsgebäudes ist für August 2021 geplant.
Im Segment Glas & Strahler waren die negativen Auswirkungen der Pandemie besonders deutlich zu spüren. Der Segmentumsatz sank von 21.720 T€ auf 17.393 T€ und das Betriebsergebnis von 1.859 T€ auf -394 T€. Zu berücksichtigen ist hier, dass die Dr. Hönle AG der Raesch Quarz (Germany) GmbH einen Zuschuss von 1,7 Mio. Euro gewährte.
Der Umsatz- und Ergebnisrückgang ist insbesondere auf die Geschäftsentwicklung bei der Raesch Quarz (Germany) GmbH zurückzuführen. Die schwächelnden Halbleiter- und Glasfasermärkte und die Reisebeschränkungen führten bei dieser Gesellschaft zu einem temporären Umsatzrückgang. Infolge der COVID-19-Pandemie ging die Nachfrage vor allem aus dem asiatischen Wirtschaftsraum deutlich zurück. Der Produktionsstandort der ehemaligen Aladin GmbH wurde von Rott am Inn nach Ilmenau verlagert. Am neuen Standort, der auf dem Betriebsgelände der uv-technik Speziallampen GmbH liegt, wurde ein Strahler-Kompetenzzentrum errichtet. Dort werden seit Anfang 2020 sowohl Nieder- als auch Mitteldruckstrahler gefertigt, die gemäß kundenspezifischen Vorgaben entwickelt und produziert werden. Im Zuge der Standortverlagerung wurde ein neues Betriebsgebäude errichtet, das zusätzlich Produktionskapazitäten für das geplante Wachstum unter anderem im Bereich Luft- und Ballastwasserentkeimung bietet. Die mit dem Umzug verbundene Verlagerung der Produktionsanlagen führte zu einer zeitweisen Beeinträchtigung der Produktionstätigkeit und zu Einmaleffekten, die den Personalaufwand und den sonstigen betrieblichen Aufwand erhöhten. Die Aladin GmbH wurde rückwirkend zum 01.10.2019 auf die uv-technik Speziallampen GmbH verschmolzen.
Die Umsätze im Inland lagen mit 34.496 T€ um 4,8 % unter dem Vorjahresniveau. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die schwächere Geschäftsentwicklung mit einem Großkunden im Bereich Consumer Electronics waren der wesentliche Grund für den Umsatzrückgang von 25,3 % auf 24.135 T€ in Asien. Die Umsätze im europäischen Ausland sanken um 9,2 % auf 24.199 T€ und in Nordamerika um 11,5 % auf 7.759 T€. Im übrigen Ausland gingen die Umsätze um 14,0 % auf 3.286 T€ zurück.
Die Ertragslage der Hönle Gruppe ist geprägt von den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Der Umsatz lag im Geschäftsjahr 2019/2020 bei 93.876 T€ und damit 12,9 % unter dem Vorjahreswert. Der Anteil der Klebstoffumsätze am Gesamtumsatz ging zurück, was zu einer Erhöhung der Materialaufwandsquote von 33,6 % im Vorjahr auf 35,1 % im Berichtsjahr beitrug. Die Personalaufwandsquote stieg von 32,7 % auf 35,6 %. Die Quote der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ging hingegen von 16,6 % auf 14,6 % zurück. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist im Wesentlichen auf niedrigere Verkaufsprovisionen sowie die erstmalige Anwendung von IFRS 16 zurückzuführen. Das Betriebsergebnis (EBIT) sank um 52,4 % auf 8.099 T€, was einer EBIT-Marge von 8,7 % (Vj. 15,5 %) entspricht. Das Vorsteuerergebnis (EBT) lag mit 7.846 T€ um 53,5 % und das Konzernergebnis mit 5.605 T€ um 54,8 % unter dem Vorjahreswert. Damit belief sich die Nettoumsatzrendite auf 6,0 % (Vj. 11,5 %). Das Ergebnis je Aktie fiel von 2,24 € auf 1,02 €. Der Vorjahreswert wurde an den gewichteten Durchschnitt der im Geschäftsjahr 2019/2020 im Umlauf befindlichen Stammaktien angepasst.
scrollen
| in T€ | 2019/2020 | 2018/2019 | +/- % |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 93.876 | 107.747 | -12,9 |
| Rohergebnis | 61.750 | 74.324 | -16,9 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | 8.099 | 17.003 | -52,4 |
| EBIT-Marge in % | 8,7 | 15,5 | -43,9 |
| Vorsteuerergebnis (EBT) | 7.846 | 16.872 | -53,5 |
| Konzernjahresergebnis | 5.605 | 12.396 | -54,8 |
| Ergebnis je Aktie in € | 1,02 | 2,24 | -54,5 |
Die Hönle Gruppe erwirtschaftete einen operativen Cashflow von 16.608 T€ (Vj. 23.062 T€). Dabei führten die Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Mittelzuflüssen von 2.637 T€ und die Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Verbindlichkeiten zu Mittelabflüssen von 1.177 T€ bzw. 1.364 T€. Nach Zahlung von 415 T€ Zinsen und 8.959 T€ Ertragsteuern resultierte ein Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit von 7.234 T€ (Vj. 16.924 T€).
Die Investitionen sind mit 30.740 T€ auch gegenüber dem Vorjahr mit 19.136 T€ nochmals deutlich gestiegen. 26.811 T€ davon erfolgten für Bauvorhaben bei der Dr. Hönle AG, der PANACOL-ELOSOL GmbH und der uv-technik Speziallampen GmbH. Ferner enthielten sie unter anderem Investitionen in Fertigungsanlagen bei der Raesch Quarz (Germany) GmbH und der uv-technik Speziallampen GmbH.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit von 43.253 T€ (Vj. 4.682 T€) resultiert im Wesentlichen aus Mittelzuflüssen aus Immobiliendarlehen für die erwähnten Bauprojekte einerseits und Mittelabflüssen für Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 sowie die Ausschüttung von Dividenden. Darüber hinaus sind im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 25.741 T€ Mittelzuflüsse aus der Kapitalerhöhung enthalten.
Insgesamt stiegen die liquiden Mittel im Berichtsjahr um 19.598 T€. Im Vorjahr nahmen sie um 2.539 T€ zu.
scrollen
| in T€ | 2019/2020 | 2018/2019 | +/- % |
|---|---|---|---|
| Aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschaftete Zahlungsmittel | 16.608 | 23.062 | -28,0 |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 7.234 | 16.924 | -57,3 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -30.740 | -19.136 | 60,6 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 43.253 | 4.682 | 823,8 |
| Veränderung liquider Mittel | 19.598 | 2.539 | 671,8 |
Die Bauvorhaben der Hönle Gruppe, aber auch die erstmalige Anwendung von IFRS 16, wonach geleaste Vermögensgegenstände in der Bilanz auszuweisen sind, machten sich auch in der Vermögenslage der Hönle Gruppe deutlich bemerkbar: Die langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich von 71.877 T€ im Vorjahr auf 107.226 T€ zum 30.09.2020. Dabei stieg das Sachanlagevermögen, welches unter anderem die neuen Firmengebäude enthält, von 42.241 T€ auf 76.809 T€.
Die kurzfristigen Vermögenswerte stiegen von 71.320 T€ auf 88.020 T€. Dabei erhöhten sich die liquiden Mittel vor allem im Zuge der Kapitalerhöhung von 14.577 T€ auf 34.175 T€. Die Vorräte lagen mit 35.246 T€ in etwa auf dem Vorjahresniveau von 35.895 T€.
Mit einer Eigenkapitalquote von 59,5 % und ausreichend liquiden Mitteln ist die Hönle Gruppe weiterhin solide finanziert.
Die Bauvorhaben zur Erweiterung der Geschäftstätigkeit trugen außerdem auf der Passivseite der Bilanz maßgeblich zu einer Erhöhung der langfristigen Darlehen von 14.344 T€ auf 37.594 T€ bei. Die langfristigen Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing stiegen aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 von 144 T€ im Vorjahr auf 2.015 T€ im Berichtsjahr. Die Pensionsrückstellungen stiegen von 8.264 T€ im Vorjahr auf 8.820 T€ im Berichtsjahr, was im Wesentlichen auf das gesunkene Zinsniveau zurückzuführen ist. Die langfristigen Schulden erhöhten sich in Summe von 30.395 T€ auf 58.442 T€. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing stiegen aufgrund der Anwendung des IFRS 16 von 65 T€ zum 30.09.2019 auf 3.216 T€ zum 30.09.2020. Die kurzfristigen Bankverbindlichkeiten erhöhten sich von 1.672 T€ auf 3.474 T€. Insgesamt beliefen sich die kurzfristigen Schulden auf 21.069 T€ (Vj. 23.630 T€).
Die Bilanzsumme stieg damit von 144.147 T€ zum 30.09.2019 auf 196.196 T€ zum 30.09.2020.
scrollen
| in T€ | 30.09.2020 | 30.09.2019 | +/- % |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 107.226 | 71.877 | 49,2 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 88.020 | 71.320 | 23,4 |
| Eigenkapital | 116.685 | 90.122 | 29,5 |
| Langfristige Schulden | 58.442 | 30.395 | 92,3 |
| Kurzfristige Schulden | 21.069 | 23.630 | -10,8 |
| Bilanzsumme | 196.196 | 144.147 | 36,1 |
(HGB-Jahresabschluss)
Der Jahresabschluss der Dr. Hönle AG ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Der Lagebericht der Dr. Hönle AG und der Konzernlagebericht werden nach den Vorschriften des § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB zusammengefasst.
Die Dr. Hönle AG ist ein börsennotiertes Technologieunternehmen mit Sitz in Gräfelfing bei München. Hönle entwickelt, produziert und vertreibt UV- und Infrarot-Systeme. Die Geräte werden in der Farb- und Lacktrocknung, in der Kleb- und Kunststoffhärtung sowie in der Oberflächenentkeimung eingesetzt. Darüber hinaus umfasst das Produktspektrum Sonnensimulations- und Beleuchtungsanlagen für industrielle Anwendungen. Neu im Produktprogramm sind UV-Luftentkeimungsgeräte, die zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingesetzt werden. Der Vertrieb erfolgt über eigene Mitarbeiter, Tochtergesellschaften sowie selbstständige Partnerunternehmen. Darüber hinaus erbringt die Dr. Hönle AG Dienstleistungen für Tochterunternehmen in den Bereichen Produktion, IT und Verwaltung. Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter sank von 230 im Vorjahr auf 207 im Berichtsjahr.
Die Geschäftsentwicklung der Dr. Hönle AG war insbesondere in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres geprägt von den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die Umsatzerlöse gingen um 7,8 % auf 35.609 T€ zurück. Dabei lagen die Umsätze mit Farbtrocknungssystemen trotz einer spürbaren Investitionszurückhaltung in der Druckindustrie nahezu auf Vorjahresniveau. Der Ausbau der Geschäftsbeziehung mit einem führenden Druckmaschinenhersteller konnte den Umsatzrückgang mit anderen Kunden annähernd kompensieren. Die Umsätze mit Geräten zur Klebstofftrocknung, mit Sonnensimulationsanlagen und Systemen zur Oberflächenentkeimung gingen gegenüber dem Vorjahr jedoch zurück.
Der Personalaufwand der Dr. Hönle AG sank um 10,9 % auf 13.159 T€, was einer Personalaufwandsquote von 37,4 % (Vj. 38,5 %) entspricht. Die Materialaufwandsquote lag mit 46,3 % um 0,9 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert (Vj. 45,4 %). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen von 5.787 T€ auf 8.431 T€, was vor allem auf einen Zuschuss an die Raesch Quarz (Germany) GmbH in Höhe von 1.700 T€ und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung stehen, zurückzuführen ist. Die Quote der sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhte sich daher von 15,1 % auf 23,9 %. Das Betriebsergebnis lag mit -2.699 T€ unter dem Vorjahreswert von -225 T€. Die Dr. Hönle AG erzielte ein Finanzergebnis von 2.692 T€ (Vj. 2.534 T€), was überwiegend auf Erträge aus Beteiligungen zurückzuführen ist. Nach Steuern ergab sich ein Jahresüberschuss von 615 T€ (Vj. 2.141 T€).
Zur Erweiterung ihrer Geschäftsaktivitäten baut die Dr. Hönle AG ein neues Logistikgebäude sowie ein neues Produktions- und Verwaltungsgebäude in Gilching bei München. Das Sachanlagevermögen stieg in diesem Zusammenhang von 14.946 T€ auf 32.760 T€.
Zum 30.09.2020 lag der Wert der Vorräte bei 14.738 T€ und damit leicht unter dem des Vorjahres von 15.055 T€. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stiegen von 32.369 T€ auf 33.560 T€. Sie enthalten überwiegend Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Zur Finanzierung des geplanten Wachstums führte die Dr. Hönle AG eine Kapitalerhöhung durch, welche einen Bruttoemissionserlös von 26.510 T€ erzielte. Die liquiden Mittel erhöhten sich insbesondere infolge der Kapitalerhöhung von 7.584 T€ auf 27.111 T€ zum Ende des Geschäftsjahres.
Die Dr. Hönle AG erhöhte im August 2020 ihr Grundkapital um 550.000 € auf 6.062.930 T€. Vor allem aufgrund dieser Kapitalerhöhung stieg das Eigenkapital der Dr. Hönle AG von 56.783 T€ auf 79.499 T€. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Bau des neuen Firmengebäudes in Gilching erhöhte Hönle die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 12.917 T€ auf 27.686 T€. Die Verbindlichkeiten gegenüber den verbundenen Unternehmen, was im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Panacol-Elosol GmbH betraf, erhöhten sich leicht von 24.784 T€ auf 25.019 T€.
Die durchschnittliche Zahl der in der F&E-Abteilung beschäftigten Mitarbeiter ging von 31 auf 28 zurück. Damit arbeiteten 13,5 % der Mitarbeiter in der Forschungs- und Entwicklungsabteilung. Die Aufwendungen für die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Dr. Hönle AG gingen von 2.459 T€ im Vorjahr auf 2.218 T€ im Berichtsjahr zurück.
Der durch die Corona-Pandemie verursachte konjunkturelle Abschwung scheint seinen Tiefpunkt erreicht zu haben, die Aussichten haben sich gebessert. Angesichts der weltweit steigenden Zahl von Corona-Neuinfektionen nimmt das Prognoserisiko jedoch wieder zu.
Die Dr. Hönle AG hat UV-Luftentkeimungsgeräte zur Reduzierung des Corona-Infektionsrisikos entwickelt. Die Nachfrage nach diesen Systemen wird nach Einschätzung des Vorstands im Geschäftsjahr 2020/2021 zu einer starken Umsatzsteigerung und einem deutlich positiven Ergebnis führen.
scrollen
| in T€ | 2019/2020 | 2018/2019 | +/- % |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 35.609 | 38.627 | -7,8 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 816 | 184 | 343,5 |
| Materialaufwand | 16.301 | 17.399 | -6,3 |
| Rohergebnis | 19.734 | 21.113 | -6,5 |
| Personalaufwand | 13.159 | 14.762 | -10,9 |
| Abschreibungen | 842 | 789 | 6,7 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 8.431 | 5.787 | 45,7 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | -2.699 | -225 | -1.099,6 |
| Finanzergebnis | 2.692 | 2.534 | 6,2 |
| Steuern | 623 | -167 | 473,1 |
| Jahresüberschuss | 615 | 2.141 | -71,3 |
| Ergebnis je Aktie in € * | 0,11 | 0,38 | -71,1 |
* Der Vorjahreswert wurde an den gewichteten Durchschnitt der im Geschäftsjahr 2019/2020 im Umlauf befindlichen Stammaktien angepasst.
scrollen
| in T€ | 30.09.2020 | 30.09.2019 | +/- % |
|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 557 | 549 | 1,5 |
| Sachanlagen | 32.760 | 14.946 | 119,2 |
| Finanzanlagen | 34.854 | 33.492 | 4,1 |
| Anlagevermögen | 68.171 | 48.988 | 39,2 |
| Vorräte | 14.738 | 15.055 | -2,1 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 33.560 | 32.369 | 3,7 |
| Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 27.111 | 7.584 | 257,5 |
| Umlaufvermögen | 75.409 | 55.009 | 37,1 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 298 | 255 | 16,9 |
| Aktive latente Steuern | 970 | 702 | 38,2 |
| Ausgegebenes Kapital | 6.062 | 5.512 | 10,0 |
| Kapitalrücklage | 44.410 | 18.450 | 140,7 |
| Gewinnrücklage | 2.573 | 2.573 | 0,0 |
| Bilanzgewinn | 26.454 | 30.248 | -12,5 |
| Eigenkapital | 79.499 | 56.783 | 40,0 |
| Rückstellungen | 7.027 | 6.896 | 1,9 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 27.686 | 12.917 | 114,3 |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 824 | 684 | 20,5 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 4.364 | 2.485 | 75,6 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 25.019 | 24.784 | 1,0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis | 34 | 3 | 1.033,3 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 384 | 402 | -4,5 |
| Verbindlichkeiten | 58.311 | 41.274 | 41,3 |
| Bilanzsumme | 144.848 | 104.954 | 38,0 |
In fast allen Ländern der Welt kam es 2020 zu einem Rückgang der wirtschaftlichen Aktivität. Auch das öffentliche Leben kam temporär zum Erliegen. Mit der Lockerung der Restriktionen kam die Produktion wieder zusehends in Gang, das öffentliche Leben kehrte zurück.
Im Lagebericht über das Geschäftsjahr 2018/2019 hatte der Vorstand berichtet, dass er einen Umsatz von 105 bis 115 Mio. € und ein Betriebsergebnis von 17 bis 20 Mio. € für das Berichtsjahr erwartet. Dieses Umsatz- und Ergebnisziel konnte infolge der Corona-Pandemie nicht erreicht werden. Die Umsätze gingen im Geschäftsjahr 2019/2020 in allen Geschäftssegmenten deutlich zurück. Die Umsatzerlöse sanken um 12,9 % auf 93,9 Mio. € und das Betriebsergebnis um 52,4 % auf 8,1 Mio. €.
Im August 2020 führte die Dr. Hönle AG eine Kapitalerhöhung durch. Insgesamt floss dem Unternehmen ein Bruttoemissionserlös in Höhe von 26,1 Mio. € aus dieser Kapitalerhöhung zu, was zu einer deutlichen Erhöhung der liquiden Mittel beitrug.
Die Hönle Gruppe ist mit 34,2 Mio. € liquiden Mitteln (Vj. 14,6 Mio. €) und 16,4 Mio. € freien Kreditlinien, die im Wesentlichen für die geplanten Bauvorhaben bestehen, solide finanziert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stiegen insbesondere aufgrund der Bauvorhaben von 16,0 Mio. € auf 41,0 Mio. €.
Um das geplante Wachstum darstellen zu können, investiert die Hönle Gruppe in neue Gewerbeimmobilien. Dies betrifft den Bau von neuen Firmengebäuden für die Dr. Hönle AG (Segment Geräte & Anlagen), die PANACOL-ELOSOL GmbH (Segment Klebstoffe) und die uv-technik Speziallampen GmbH (Segment Glas & Strahler). Die Gesamtinvestitionen erstrecken sich über einen Zeitraum von 2018 bis 2021 und belaufen sich auf etwa 55 Mio. €. Die Investitionen werden zum Großteil über langfristige Immobiliendarlehen finanziert. Die durchschnittliche Gesamtlaufzeit der Darlehen beträgt 17,5 Jahre. Die variabel verzinslichen Darlehen werden durch entsprechende Zinsswaps gegen Zinssatzschwankungen abgesichert.
Der Vorstand geht für die kommenden Jahre von einer starken Geschäftsentwicklung aus. Die Voraussetzungen sind gut, um das Umsatz- und Ergebnisniveau der Hönle Gruppe zukünftig deutlich auszubauen.
Bei der zukünftigen Geschäftsentwicklung der Hönle Gruppe wird der Life-Science-Markt eine bedeutende Rolle spielen. Hönle entwickelt UV-Luftentkeimungsgeräte zur Inaktivierung von SARS-CoV-2 Viren. Auch andere Krankheitserreger, wie andere Erkältungsviren, Bakterien und Pilzsporen, können mit diesen Geräten sicher und effizient abgetötet bzw. inaktiviert werden. Darüber hinaus wird das Produktspektrum an umweltfreundlichen Entkeimungslösungen für die Lebensmittelindustrie kontinuierlich ausgebaut. Zudem werden neue Technologien das bestehende Produktspektrum ergänzen und zusätzliche Wachstumsmöglichkeiten in der Wasser- und Oberflächenentkeimung bieten. Sowohl das Segment Geräte & Anlagen als auch das Segment Glas & Strahler werden von der geplanten Umsatzsteigerung im Life-Science-Markt profitieren.
Auch das Segment Klebstoffe bietet gute Wachstumsperspektiven. Es konnten neue Kunden im Consumer-Electronics-Markt gewonnen werden, zudem laufen vielversprechende Projekte unter anderem im Bereich Elektromobilität.
Auch wenn die Entwicklung der Hönle Gruppe aufgrund der Corona-Pandemie im Geschäftsjahr 2019/2020 nicht zufriedenstellend war, ist der Vorstand vor allem aufgrund der oben beschriebenen Wachstumsaussichten mit der Lage des Konzerns zufrieden.
Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen der Hönle Gruppe lagen nach 6.087 T€ im Vorjahr bei 5.969 T€ im Berichtsjahr. Die durchschnittliche Zahl der in den F&E-Abteilungen beschäftigten Mitarbeiter ging von 87 auf 86 zurück. Insgesamt arbeiteten damit 14,7 % (Vj. 14,1 %) der Mitarbeiter in Forschung & Entwicklung. Nachfolgend wird eine Auswahl der Aktivitäten im Bereich F&E im letzten Geschäftsjahr dargestellt:
Die PANACOL-ELOSOL GmbH hat unter anderem den wärmeleitfähigen Klebstoff Elecolit® 6607 für hitzeempfindliche Bauteile entwickelt. Der Klebstoff zeichnet sich durch exzellente Metallhaftung aus und ist elektrisch isolierend. Da er schon bei niedrigen Temperaturen aushärtet, können auch hitzeempfindliche Bauteile miteinander verbunden werden. Nach der Trocknung leitet der hellgraue Klebstoff Wärme hervorragend ab. Aufgrund seiner Eigenschaften eignet sich Elecolit® 6607 beispielsweise zum Verkleben von Metallbauteilen und Kühlkörpern auf elektrischen Leiterplatten.
Neben unterschiedlichen Geräten für die Luft- und Oberflächenentkeimung wurde das SteriWhite Air 115 für eine wirksame Desinfektion der Raumluft entwickelt. Das Gerät eignet sich für den Einsatz in Wartebereichen bei Ärzten, in Kindergärten und Schulen, Altersheimen sowie in der Hotellerie und Gastronomie u. v. m. Die spezielle Ausführung gewährleistet eine zuverlässige Abschirmung des UVC-Lichtes. Das hochwertige pulverbeschichtete Gerät ist mit high efficiency UVC-Strahlern und leistungsstarken, sehr leisen Ventilatoren ausgestattet. Das UVC-Licht des SteriWhite Air wird von den Zellen absorbiert, führt zur Inaktivierung der Viren, Bakterien und Pilzsporen und geht damit über die Wirksamkeit bei SARS-CoV-2-Viren hinaus.
Die uv-technik Speziallampen GmbH präsentierte auf der Aquatech wegweisende UV-Komponenten für einen nachhaltigen Umweltschutz. Die Gesellschaft beliefert Spezialisten in aller Welt, deren Anlagen erfolgreich zur Aufbereitung von Trinkwasser, Ballastwasser und Schwimmbadwasser eingesetzt werden. Auf der Aquatech zeigte der UV-Spezialist UVC-LEDs und eine innovative Smarttouch-Panelsteuerung. Letztere verbindet alle UV-Komponenten zu einer Einheit. Die Steuerung reagiert auf sich ändernde Umgebungsbedingungen, wie eine Veränderung der Wassertransmission oder den Verlust der UV-Leistung, und regelt das UV-System perfekt aus.
Der permanente Erfahrungsaustausch mit Kunden und Interessenten ist für den Erfolg der Hönle Gruppe von zentraler Bedeutung. Ferner arbeitet Hönle eng mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und führenden Unternehmen bei der Entwicklung neuer Verfahren und Produkte zusammen. Darüber hinaus ist die Hönle Gruppe Mitglied in mehreren Interessenverbänden und Organisationen (Auszug alphabetisch).
DECHEMA Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie e.V.
DFTA Flexodruck Fachverband e.V.
DVS Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V.
EWPA European Waterless Printing Association e. V.
FGD Forschungsgesellschaft Druckmaschinen e.V.; im VDMA Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.
FOGRA Forschungsgesellschaft Druck e.V.
Industrieverband Klebstoffe e.V.
POLYGRAPH Leipzig e.V.
VCI Verband der Chemischen Industrie e.V.
Mit der Einführung des Umweltmanagementsystems verstärkt Hönle ihre Bemühungen um einen effektiven und nachhaltigen Umweltschutz. Die Dr. Hönle AG hat seit 2018 ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach ISO 14001.
Die UV-Technik ist eine der Kernkompetenzen der Hönle Gruppe. Hönle UV-Trockner werden in unterschiedlichsten Druck- und Beschichtungsanwendungen eingesetzt. Im Vergleich zu konventionellen thermischen Trocknungsverfahren zeichnen sich UV-Verfahren meist durch eine deutlich bessere Umweltverträglichkeit aus. Für den Einsatz moderner UV-Trockner spricht eine gegenüber herkömmlichen Infrarot- und Heißlufttrocknern günstigere Energiebilanz. Darüber hinaus reduzieren die hohe Qualität und Kratzfestigkeit der Endprodukte Reparaturarbeiten aufgrund mechanischer Belastungen.
Der Einsatz der UV-Technologie ermöglicht es zudem, erhebliche Mengen an umweltschädlichen Lösungsmitteln einzusparen. Die Bundes-Immissionsschutzverordnung begrenzt die Emission flüchtiger organischer Verbindungen (Volatile Organic Compounds = VOC). Die Verwendung von UV-Farben und -Lacken ist eine Möglichkeit, den Vorgaben dieser Richtlinie zu entsprechen. Der Prozess zur weiteren Begrenzung von Emissionen, beispielsweise in Form der VOC- und der NEC-Richtlinie (der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen), geht länderübergreifend weiter. Daher ergeben sich auch zukünftig gute Chancen für die weitere Verbreitung der UV-Technologie in den Bereichen Druck, Lackierung und Beschichtung.
Neben UV-Entladungslampen bietet Hönle ein immer größer werdendes Sortiment an UV-LED-Systemen an. Durch den Einsatz der LED-Technik lässt sich die ohnehin schon gute Energiebilanz der UV-Technologie nochmals steigern. Im Vergleich zu herkömmlichen Entladungslampen haben LED-Lampen einen geringeren Stromverbrauch und zugleich eine deutlich höhere Lebensdauer. Mit ihren kompakten Abmessungen und der flexiblen Anordnung lassen sie sich an jede Anwendung ideal anpassen.
Aus diesen Gründen investiert die Hönle Gruppe sowohl in Fertigungsanlagen als auch in Entwicklungs- und Produktionsmitarbeiter für innovative UV-LED-Systeme.
Ein weiterer Geschäftsbereich der Hönle Gruppe ist die Trinkwasser- und Abwasserentkeimung sowie die Behandlung von Ballastwasser auf Schiffen. Die ultravioletten Strahlen stellen sehr hohe Keimabtötungsraten sicher. Der Einsatz von Chemie wird minimiert oder kann vollkommen unterbleiben. So werden beispielsweise am Abfluss von Kläranlagen Mikroorganismen ohne Chemikalien umweltverträglich abgetötet. Mithilfe der UV-Technik werden Gewässer geschützt und deren Selbstreinigungskräfte erhalten oder wiederhergestellt.
Im Jahr 2017 trat das internationale Ballastwasser-Übereinkommen in Kraft, welches in nationalen Gesetzen umgesetzt wird, in Deutschland beispielsweise im Ballastwasser-Gesetz. Das Abkommen regelt das Ballastwassermanagement in der Seeschifffahrt. Die uv-technik Speziallampen GmbH bietet geeignete UV-Systeme für die Wasserentkeimung auf Schiffen an. Diese stellen eine umweltfreundliche Alternative zur chemischen Behandlung von Ballastwasser dar. Nach dem jüngsten Beschluss des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt (Maritime Environment Protection Committee, MEPC) und der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (International Maritime Organisation, IMO) müssen alle betroffenen Schiffe bis spätestens 2023 mit Systemen zur Behandlung ihres Ballastwassers ausgestattet sein. Damit soll der weltweiten Verschleppung von gebietsfremden Arten durch die Aufnahme und die Abgabe von Ballastwasser in der Schifffahrt Einhalt geboten werden.
Auch im Bereich der Oberflächendesinfektion wird die UV-Entkeimung seit Jahrzehnten weltweit erfolgreich eingesetzt, beispielsweise in der Lebensmittelindustrie. Sie besitzt zahlreiche Vorteile gegenüber chemischen Desinfektionsmethoden. So werden der Transport und die Lagerung, vor allem aber auch die Entsorgung von Chemikalien überflüssig. Die Bildung gesundheitlich bedenklicher Desinfektionsnebenprodukte unterbleibt. Und schließlich werden auch ästhetische Merkmale, wie der Geschmack, der Geruch oder die Farbe der Lebensmittel, nicht beeinträchtigt.
Im Bereich Industrieklebstoffe trägt die Hönle Gruppe ebenfalls zum Umweltschutz bei. Neben den gängigen Klebstoffen umfasst das Produktspektrum auch UV- und lichthärtende Klebstoffe, bei denen die Trocknung ohne Emission von Lösungsmitteln erfolgt. Die Klebstoffe reagieren auf die Bestrahlung, die Moleküle vernetzen sich und härten in Sekunden aus - der Einsatz von Lösungsmitteln entfällt. UV- und lichthärtende Klebstoffe zeichnen sich daher durch eine gute Umweltverträglichkeit aus.
Die Raesch Quarz (Germany) GmbH stellt hochwertige Quarzglasprodukte für industrielle Anwendungen her. In Hochöfen entstehen aus unterschiedlichen Quarzsandgemischen Produkte für die weiterverarbeitende Industrie. Die Kunden kommen unter anderem aus der Beleuchtungs-, Halbleiter-, Automobilzuliefer-, Glasfaser- und Wasseraufbereitungsindustrie. Zum Schmelzen des Sandes werden hohe Temperaturen benötigt. Entsprechend hoch ist der Energiebedarf für diesen Schmelzvorgang.
Im Sinne eines nachhaltigen, umweltbewussten Handelns führte Raesch Quarz (Germany) ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (EnMS) ein. Das Energiemanagement erfolgt nach einem systematischen Ansatz auf Grundlage der Norm DIN EN ISO 50001. Ziel ist es, die Energieeffizienz zu steigern und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Dies bringt aber nicht nur wirtschaftliche Vorteile, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. So werden zur Senkung des Energieverbrauchs seit 2014 hochwertige Isolationsgranulate an den energieintensiven Schmelzöfen der Raesch Quarz (Germany) GmbH eingesetzt..
Die nach § 289f und § 315d HGB abzugebende Erklärung zur Unternehmensführung ist im Corporate-Governance-Bericht enthalten. Sie steht auch im Internet unter www.hoenle.de zur Verfügung.
Angaben gemäß §§ 289a und 315a HGB
Zu Nr. 1: Die Dr. Hönle AG führte im August 2020 eine Kapitalerhöhung durch. Das Grundkapital stieg damit um 550.000 € auf 6.062.930 €, aufgeteilt in 6.062.930 nennwertlose Inhaberaktien. Jede Aktie verfügt über ein Stimmrecht, Aktien mit Sonderrechten bestehen nicht. Weitere Einzelheiten zum Grundkapital werden im Anhang im Kapitel Eigenkapital erläutert.
Zu Nr. 3: Gemäß § 33 Abs. 1 WpHG müssen Aktionäre wesentliche Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen melden. Der Dr. Hönle AG sind keine Aktionäre bekannt, die einen Anteil von über 10 % an der Dr. Hönle AG halten.
Zu Nr. 6: Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand der Dr. Hönle AG für eine Amtszeit von jeweils höchstens fünf Jahren. Jede Satzungsänderung der Gesellschaft bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung.
Zu Nr. 7: Vorstand und Aufsichtsrat sollen auch künftig in der Lage sein, genehmigtes Kapital insbesondere zum Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen und sonstigen Wirtschaftsgütern sowie zur Stärkung der Eigenmittel der Gesellschaft einzusetzen. Daher hat die Hauptversammlung vom 26.05.2020 den Vorstand bis zum 25.05.2025 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien um bis zu 550.000 € zu erhöhen. Ferner hat die Hauptversammlung vom 26.03.2019 die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 31.12.2023 bis zu 551.293 eigene Aktien zu erwerben.
Zu Nr. 8: Für den Fall eines Eigentümerwechsels bei der Dr. Hönle AG hat der Vorstand das Recht zu kündigen und sein Amt niederzulegen.
Zu Nr. 9: Für den Fall eines Eigentümerwechsels bei der Dr. Hönle AG hat der Vorstand das Recht auf Erhalt einer Abfindung.
Weitere Einzelheiten zu § 315 Abs. 4 Nr. 8 und 9 HGB sind im nachfolgenden Vergütungsbericht erläutert.
Zum 30.09.2020 waren 582 Mitarbeiter in der Hönle Gruppe beschäftigt. Die Anzahl der Mitarbeiter liegt damit leicht unter der des Vorjahres von 590. 60 Mitarbeiter arbeiteten in Teilzeit, was einer Quote von 10,3 % der Beschäftigten entspricht.
Die Fluktuationsquote sank von 12,7 % im Vorjahr auf 8,3 % im Berichtsjahr.
Der Personalaufwand belief sich auf 33.219 T€, nach 35.812 T€ im Vorjahr.
Zur Gewährleistung eines hohen Qualifikationsniveaus bei ihren Mitarbeitern investiert Hönle kontinuierlich in die Aus- und Weiterbildung. Hierfür wird sowohl auf interne Experten aus den jeweiligen Fachbereichen als auch auf externe Einrichtungen zurückgegriffen. Im Geschäftsjahr 2019/2020 lagen die Aufwendungen für Personalaus- und -weiterbildung bei 581 T€ (Vj. 610 T€).
Hönle investiert in die Berufsausbildung, um den künftigen Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften decken zu können: 35 junge Menschen absolvierten zum 30.09.2020 eine Ausbildung in der Unternehmensgruppe (Vj. 39). Die Hönle Gruppe bildet derzeit u. a. Industriekaufleute, Fachinformatiker, Chemielaboranten, Elektriker, Industriemechaniker und Fachkräfte für Lagerlogistik aus.
scrollen
| Mitarbeiter nach Segmenten | 30.09.2020 | 30.09.2019 | +/- % |
|---|---|---|---|
| Geräte & Anlagen | 257 | 274 | -6,2 |
| Glas & Strahler | 195 | 198 | -1,5 |
| Klebstoffe | 130 | 118 | 10,2 |
| gesamt | 582 | 590 | -1,4 |
scrollen
| Personalaufwand in T€ |
2019/2020 | 2018/2019 | +/- % |
|---|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 26.694 | 29.331 | -9,0 |
| soziale Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung | 6.525 | 6.481 | 0,7 |
| gesamt | 33.219 | 35.812 | -7,2 |
Als ein führendes Technologieunternehmen ist die Hönle Gruppe zahlreichen regulatorischen, technologischen und markttechnischen Veränderungen ausgesetzt. Die Erkennung und Nutzung der sich aus den Veränderungen ergebenden Chancen ist Grundlage für den unternehmerischen Erfolg von Hönle.
Die Risikopolitik der Dr. Hönle AG orientiert sich an den unternehmerischen Zielen eines nachhaltigen Wachstums und einer Steigerung der Unternehmensergebnisse, um damit zu einer Erhöhung des Unternehmenswertes beizutragen. Unternehmerischen Chancen stehen meist auch Risiken gegenüber, die es gilt, frühestmöglich zu erkennen und zu bewerten. Durch die Einleitung geeigneter Maßnahmen sollen mögliche negative Auswirkungen begrenzt werden, um somit eine Bestandsgefährdung des Unternehmens zu verhindern.
Die Dr. Hönle AG verfügt über ein formalisiertes Risikomanagementsystem zur Überwachung der Risiken. Die in einem Handbuch dokumentierten Grundsätze definieren, wie mit Risiken umzugehen ist. In Abwägung der potenziellen Schadenshöhe, der Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Schadensfalls, aber auch der dabei bestehenden Chancen für das Unternehmen wird festgelegt, ob das Risiko vermieden, reduziert, übertragen oder akzeptiert werden soll. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird den Kategorien "gering", "mittel" oder "hoch" zugeordnet. Für die Einschätzung der Chancen und Risiken gilt ein mittelfristiger Betrachtungszeitraum von zwei bis drei Jahren.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgten bei gegebenem Anlass Risikomeldungen an den Risikomanager (Risikoidentifikation). Im Rahmen einer vorgegebenen Skala zur Bewertung der potenziellen Schadenshöhe und der Eintrittswahrscheinlichkeit wurden sämtliche Risiken beurteilt (Risikobewertung).
Notwendige Maßnahmen wurden, wann immer dies nötig war, festgelegt und eingeleitet (Risikosteuerung). Ferner wurden im Abstand von drei Monaten Risikobesprechungen mit den zuständigen Risikoverantwortlichen durchgeführt, die Risikosituation analysiert und Maßnahmen überwacht (Monitoring).
Der Vorstand der Dr. Hönle AG wird in regelmäßigen Abständen über die aktuelle Risikosituation der Unternehmensgruppe informiert und zusätzlich bei Erreichen definierter Risikoschwellen über Einzelrisiken umgehend in Kenntnis gesetzt. Sämtliche Zuständigkeiten, Grundsätze und Vorgehensweisen wurden in einem Risikomanagementhandbuch dokumentiert und alle Risikomeldungen auf standardisierten Formularen erfasst (Risikodokumentation).
Nachfolgend werden Risiken beschrieben, die mittlere oder hohe nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der Hönle Gruppe haben könnten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Wahrscheinlichkeit des Eintretens nachfolgend genannter Risiken von der Hönle Gruppe als gering eingestuft wird. Das Risiko einer erneuten konjunkturellen Abkühlung infolge der Corona-Pandemie kann derzeit schwer eingeschätzt werden, stellt aktuell jedoch das größte Risiko für die Hönle Gruppe dar. Die Reihenfolge der dargestellten Risiken innerhalb der nachfolgenden Kategorien spiegelt die gegenwärtige Einschätzung des relativen Risikomaßes in abnehmender Reihenfolge wider. Sie bietet somit einen Anhaltspunkt für die Bedeutung dieser Risiken für die Hönle Gruppe, soweit dies in jedem Einzelfall möglich ist. Zusätzliche Risiken, die uns derzeit noch nicht bekannt sind, oder Risiken, die wir derzeit als unwesentlich einschätzen, könnten unsere Geschäftsaktivitäten ebenfalls negativ beeinflussen. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die nachfolgenden Risiken auf alle Segmente. Aus heutiger Sicht bestehen folgende interne und externe Chancen und Risiken für die Hönle Gruppe:
Die Wirtschaft ist im Jahr 2020 in vielen Ländern der Welt so stark eingebrochen wie niemals zuvor. Erstmalig in der Geschichte wirkte sich eine Pandemie so schnell und so stark auf die wirtschaftliche Aktivität aus. Mit dem Beginn der wirtschaftlichen Lockerungen im Mai 2020 wurde der konjunkturelle Tiefpunkt zwar durchschritten, doch ein Wiederaufflammen der Corona-Pandemie gehört derzeit zu den größten Risiken für eine konjunkturelle Wiederbelebung.
Eine erneute deutliche konjunkturelle Abkühlung würde die Umsatz- und Ergebnisentwicklung der Hönle Gruppe beeinträchtigen. Hönle begegnet diesem Risiko mit einer kontinuierlichen Marktbeobachtung, um auf aktuelle konjunkturelle Entwicklungen schnell reagieren zu können. Gleichzeitig bietet die Corona-Pandemie auch Chancen für die Hönle Gruppe. Hönle entwickelt und vertreibt UV-Luftentkeimungsgeräte, die SARS-CoV-2-Viren und andere Keime in der Raumluft sicher und effizient abtöten. Das zunehmende Interesse an dem Thema Lufthygiene bietet ein erhebliches Wachstumspotenzial für die Hönle Gruppe.
Marktrisiken gehen auch von sich verändernden Rahmendaten, wie etwa Rohstoffpreisen, aus. In Abhängigkeit von der Marktsituation kann es bei den Einkaufspreisen für die benötigten Rohstoffe beziehungsweise für Energie zu deutlichen Preiserhöhungen kommen. Nach sorgfältiger Abwägung hat sich die Hönle Gruppe basierend auf einer Kosten-Nutzen-Analyse gegen spezielle Sicherheitsmaßnahmen im Bereich Warenpreisrisiken entschieden. Ein Rückgang der Energie- und vieler Rohstoffpreise würde die Ergebnisentwicklung der Hönle Gruppe hingegen positiv beeinflussen.
Darüber hinaus gehen Risiken von sich verändernden internationalen Vorschriften und Gesetzen aus, insbesondere in Deutschland und der EU, beispielsweise bei der Verwendung von Rohstoffen oder Inhaltsstoffen. Die Errichtung von Handelsbarrieren und zunehmende geopolitische Spannungen könnten sich negativ auswirken. Der Handelskonflikt der USA mit China und der EU kann zu weiter steigenden Zöllen und zu einer Erhöhung der Preise für bezogene Waren führen und darüber hinaus auch die globale Wachstumsdynamik beeinflussen.
Gleichzeitig ergeben sich Chancen aus veränderten Rahmenbedingungen - etwa infolge der Vereinbarung von Handelsabkommen oder aufgrund des Ballastwasser-Übereinkommens, welches sich positiv auf die Nachfrage nach Produkten der Hönle Gruppe und damit auf die wirtschaftliche Entwicklung von Hönle auswirken kann.
Unternehmen der Hönle Gruppe erhalten Zuschüsse zu Investitionen oder Entwicklungsprojekten aus öffentlichen oder privaten Quellen. Diese Zuschüsse sind teilweise an zukunftsbezogene Voraussetzungen gebunden. Es besteht daher das Risiko, dass etwa bei Planabweichungen Teile von Zuschüssen zurückzuzahlen sind. Vorstand und Geschäftsführung kontrollieren regelmäßig die Einhaltung der Kriterien, um solche Risiken zu minimieren beziehungsweise angemessen darauf reagieren zu können.
Der Verlust von Großkunden könnte zu einem Umsatzrückgang führen. Hönle begegnet diesem Risiko, indem die Gesellschaft Großkunden intensiv beobachtet und dabei auch ihre finanzielle Leistungsstärke permanent überprüft. Die Zufriedenheit der Key Accounts wird ständig überwacht. Ferner führt der Ausbau des Kundenstamms in wirtschaftlich voneinander entkoppelten Zielbranchen zu einer besseren Risikostruktur. Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Großkunden stellt demgegenüber eine gute Basis dar, um die Geschäftsaktivitäten auszuweiten und auch zukünftig mit starken Partnern weiter zu wachsen.
Es ist nicht auszuschließen, dass einzelne Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen in Zukunft nicht oder nicht termingerecht nachkommen können. Insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie könnte sich die Liquiditätssituation wichtiger Geschäftspartner verschlechtern, was zu einem erhöhten Ausfallrisiko führen könnte. Die Kunden der Hönle Gruppe zeichnen sich bisher jedoch durch ein gutes Zahlungsverhalten aus. Hönle passt die Zahlungskonditionen den Bonitäten bedarfsgerecht an.
Die Einführung neuer Produkte oder Technologien könnte dazu führen, dass bestehende Produkte der Gesellschaft nicht mehr marktfähig sind. Der Erfolg der Hönle Gruppe hängt daher davon ab, Marktentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und fortlaufend neue Produkte zu entwickeln und anzubieten. Gleichzeitig birgt ein technologischer Wandel die Chance, mit innovativen Produkten neue Absatzmärkte zu erschließen. In der Vergangenheit ist es der Hönle Gruppe gelungen, Marktentwicklungen frühzeitig zu erkennen und zu ihrem Vorteil zu nutzen.
Wie andere Unternehmen unterliegt auch die Hönle Gruppe informationstechnischen Risiken. Die IT-Systeme bilden die Basis für nahezu alle betrieblichen Vorgänge. Um die Geschäftsprozesse vor IT-Risiken zu schützen, wurden Strukturen geschaffen, die mögliche Schäden verhindern und eine hohe Prozesssicherheit gewährleisten sollen. Hierbei ist die redundante Auslegung der IT-Systeme von großer Bedeutung. Die betrieblichen Lösungen in der Zugangskontrolle, den umfangreichen Schutzsystemen, in der Datensicherung und im Störungsmanagement gewährleisten eine hohe Verfügbarkeit der informationstechnischen Infrastruktur. Regelmäßige Analysen und Kontrollen der IT-Systeme sowie ein konsequentes Sicherheitsmanagement gewährleisten ein angemessenes Sicherheitsniveau.
Auch wenn dies bisher nicht eingetreten ist, könnte die Stromversorgung über einen längeren Zeitraum ausfallen. Ein länger anhaltender Stromausfall hätte bei der Raesch Gruppe zur Folge, dass ein erheblicher Schaden an den technischen Einrichtungen entsteht und der Produktionsprozess unterbrochen wird. Sofern sich das Risiko-Kosten-Verhältnis in einem darstellbaren Rahmen bewegt, wird die Raesch Gruppe neben dem bestehenden Versicherungsschutz weitere Absicherungsmaßnahmen einleiten.
Hönle steht im Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte. Insbesondere der Markt für Facharbeiter und Ingenieure ist umkämpft. Die Attraktivität des Arbeitgebers ist von großer Bedeutung bei der Entscheidungsfindung der Bewerber. Hönle legt daher Wert auf ein gutes Betriebsklima, gezielte Weiterbildungsmaßnahmen und bietet vielversprechende berufliche Perspektiven. Ferner arbeitet Hönle eng mit ausgewählten Hochschulen zusammen und bietet Bachelor- und Masterarbeiten sowie Praktika an. Auch über die eigene Berufsausbildung wirkt Hönle dem Fachkräftemangel entgegen. Die Ausbildungsangebote im gewerblichen Bereich wurden in den letzten Jahren zudem deutlich ausgebaut. Insgesamt ist Hönle für den zunehmenden Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte auf dem Arbeitsmarkt gut gerüstet.
Ein weiteres Risiko stellt der Ausfall von Schlüsselpersonen im Unternehmen dar, von deren Wissen der Erfolg des Unternehmens zumindest auf kürzere Sicht abhängt. Hönle versucht daher, ihre Mitarbeiter durch umfangreiche Maßnahmen langfristig an das Unternehmen zu binden. Zudem bestehen insbesondere in sensiblen Bereichen entsprechende Vertretungsregelungen, sodass die Auswirkungen durch den unerwarteten Ausfall eines Mitarbeiters minimiert werden.
Finanzrisiken beinhalten Risiken, die mit finanziellen Verlusten aufgrund schwankender Rahmendaten etwa bei Wechselkursen und Zinsen einhergehen. Diese Risiken können negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Es ist davon auszugehen, dass steigende Kurswerte des Euro sich negativ auf die Exportgeschäfte von Hönle auswirken könnten. Da die Umsätze überwiegend in Euro fakturiert werden, verzichtet Hönle jedoch auf Währungssicherungsgeschäfte. Wechselkursschwankungen, die sich auf regionale Preisstrukturen auswirken, begegnet Hönle mit einer kontinuierlichen Marktbeobachtung und gegebenenfalls mit Produkt- oder Preisanpassungen. Ein schwächerer Euro birgt das Risiko höherer Materialaufwendungen. Auf der anderen Seite bietet ein sinkender Eurokurs der Gruppe die Chance auf Wettbewerbsvorteile außerhalb der Eurozone mit positiven Effekten auf die Ertragslage. Einsparungen beim Materialaufwand ergeben sich bei einem steigenden Eurokurs.
Sich verändernde Zinssätze bergen Finanzierungsrisiken. Zur Finanzierung des Erwerbs von Gewerbeimmobilien sowie zur Finanzierung des Erwerbs von Unternehmensanteilen hat die Hönle Gruppe unter anderem Darlehen mit variablen Zinssätzen aufgenommen. Zur Absicherung von Zinsrisiken wurden in diesem Zusammenhang derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt. Insgesamt ist das Zinsrisiko für die Hönle Gruppe derzeit von untergeordneter Relevanz. Gleichzeitig ermöglicht das aktuell niedrige Zinsniveau eine günstige Finanzierung.
Liquiditätsengpässe infolge einer dauerhaft schlechten Geschäftsentwicklung sind nicht gänzlich auszuschließen. Die Liquiditätsversorgung der Dr. Hönle AG und ihrer Tochtergesellschaften erfolgt jedoch auf der Basis einer langfristigen Finanz- und Liquiditätsplanung. Der Vorstand wird über die aktuelle Liquiditätslage regelmäßig informiert. Mit derzeit 34,2Mio. € liquiden Mitteln und zusätzlichen bestehenden Kreditlinien ist die Hönle Gruppe solide finanziert. Ein Cash-Pooling optimiert zudem die Liquiditätsversorgung der einzelnen Gesellschaften und minimiert deren Liquiditätsrisiken.
Akquisitionen sind ein wichtiger Bestandteil der strategischen Weiterentwicklung der Hönle Konzernstruktur. Im Zusammenhang mit dem Kauf von Unternehmen ergeben sich sowohl Chancen als auch Risiken. Akquisitionen bieten die Möglichkeit, neue Geschäftsfelder oder Märkte zu erschließen und nachhaltig zu einer positiven Geschäftsentwicklung der Hönle Gruppe beizutragen. Wertminderungsrisiken entstehen, wenn die erworbene Gesellschaft nicht entsprechend dem ursprünglich vorgesehenen Zeitplan integriert werden kann oder sich die Gesellschaft nicht wie erwartet entwickelt.
Die Wahrscheinlichkeit ungünstiger Geschäftsentwicklungen erhöht sich in Zeiten schwieriger oder unsicherer makroökonomischer Rahmenbedingungen. Es ist nicht auszuschließen, dass im Zuge einer außerplanmäßig schlechteren Geschäftsentwicklung bei einzelnen Gesellschaften der Hönle Gruppe ein Wertberichtigungsbedarf bei bilanzierten Geschäfts- und Firmenwerten (Konzernabschluss) bzw. Beteiligungsengagements (Jahresabschluss) entstehen kann. Demgegenüber steht die Chance, dass die Umsatz- und Ergebnisentwicklung deutlich besser als geplant verläuft.
Die Raesch Quarz (Germany) GmbH erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2019/2020 ein negatives Betriebsergebnis. Die schwächelnden Halbleiter- und Glasfasermärkte führten bei dieser Gesellschaft zu einem temporären Umsatzrückgang. Infolge der COVID-19-Pandemie ging die Nachfrage vor allem aus dem asiatischen Wirtschaftsraum deutlich zurück. Nach den Optimierungsmaßnahmen der letzten Geschäftsjahre laufen die Quarzschmelzöfen entsprechend unseren Erwartungen. Für die Geschäftsjahre 2020/2021 ff. wird auf dieser Basis eine Steigerung der Umsätze und Ergebnisse erwartet, insbesondere in den Wachstumsmärkten Halbleiter und Glasfaser.
Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB
Das Risikomanagementsystem sowie das interne Kontrollsystem befassen sich unter anderem mit der Überwachung der Rechnungslegungsprozesse. Neben der Identifizierung und Bewertung von Risiken, die in Bezug auf einen regelkonformen Abschluss hinderlich sind, ist das Ergreifen geeigneter Maßnahmen zur Abwendung derartiger Gefahren obligatorisch.
Die strategische Unternehmensplanung, das interne Berichtswesen und das interne Kontrollwesen fließen in das Risikomanagementsystem der Dr. Hönle AG ein. Ziel der strategischen Unternehmensplanung ist die Erkennung und Nutzung zukünftiger Chancen unter Abwägung der sich daraus ergebenden Risiken. Das interne Berichtswesen fungiert als Informationssystem, welches Auskunft über aktuelle Entwicklungen und bestehende Risiken erteilt. Das interne Kontrollwesen ist fortlaufend damit beschäftigt, Risiken zu erkennen, entsprechende Maßnahmen einzuleiten und deren Umsetzung und Wirkung zu überwachen. Es umfasst unter anderem den Rechnungslegungsprozess der Dr. Hönle AG. Das Controlling ist für die Analyse des Rechnungslegungsprozesses verantwortlich. Es erfolgt eine regelmäßige und zeitnahe Berichterstattung über die Rechnungslegung an den Vorstand. Die Berichterstattung beinhaltet relevante Finanzkennzahlen und umfasst einen detaillierten Vergleich der Ist-Zahlen mit der Planung.
Zudem werden in regelmäßig stattfindenden Treffen sämtlicher Abteilungen der Dr. Hönle AG im Rahmen des Risikomanagements Risiken überwacht und einzuleitende Maßnahmen besprochen. Auch hier erfolgt eine zeitnahe Berichterstattung an den Vorstand.
Zur sachgemäßen Umsetzung der internen Risikomanagementrichtlinien greift Hönle auch auf die Verwendung eines eigens konzipierten Handbuchs zurück. Die Inhalte des Handbuchs umfassen Verhaltensregeln zur Erkennung, Analyse, Bewertung, Behandlung, Überwachung und Dokumentation von Risiken.
Zu den wichtigsten Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Rechnungslegung zählen neben einem adäquaten Warenwirtschaftssystem die eingehende Schulung der Mitarbeiter, die Festlegung der Verantwortlichkeiten und die Funktionentrennung im Rechnungswesen sowie der kontrollierte Zugang auf IT-Systemebene. Die Dr. Hönle AG verfügt über ein ERP(Enterprise-Resource-Planning)- und Buchhaltungssystem, welches eine ordnungsgemäße Buchhaltung ermöglicht. Darüber hinaus besitzt die Hönle Gruppe ein konzernweit einheitliches ERP-System und ein zertifiziertes Konsolidierungsprogramm, um eine zuverlässige und zeitnahe Rechnungslegung zu gewährleisten. Neu gegründete oder akquirierte Gesellschaften werden schnellstmöglich in das bestehende ERP-System integriert. Dabei wickelt die Dr. Hönle AG die Buchhaltung auch als Dienstleister zentral für andere Gesellschaften der Hönle Gruppe ab. Der Rechnungslegungsprozess erfolgt nach dem "Vier-Augen-Prinzip". Zudem durchlaufen die Abschlussinformationen definierte Freigabeprozesse. Bei der Erstellung der Abschlüsse werden die Zahlen analysiert sowie Veränderungen überprüft.
Um eine eventuelle Gefährdung von Daten weitestgehend ausschließen zu können, ist Hönle ständig bestrebt, Präventivmaßnahmen im IT-Bereich zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Dabei sind regelmäßige Aktualisierungen und gegebenenfalls Erweiterungen des Systems genauso selbstverständlich wie die Einhaltung der internen Sicherheitsrichtlinien durch die Mitarbeiter. Der Schutz vor unberechtigtem Zugriff, Zerstörung und Missbrauch wird unter anderem durch den Einsatz von komplexen Firewall-Systemen und durch Zugriffskontrollen auf Betriebssystem- und Anwendungsebene gewährleistet. Die Gestaltung des IT-Systems trägt zu einer zeitnahen und ordnungsgemäßen Erfassung aller relevanten Informationen für den Rechnungslegungsprozess bei und gewährleistet konzernweit ein größtmögliches Maß an Sicherheit.
Angaben gemäß §§ 289 Abs. 2 Nr. 1 und 315 Abs. 2 Nr. 1 HGB
Im Rahmen ihrer Position als Konzernführungsgesellschaft überwacht, koordiniert und lenkt die Dr. Hönle AG die finanzwirtschaftlichen Aktivitäten der Hönle Gruppe. Die Gewährleistung ausreichender Liquidität ist hierbei von oberster Priorität. Darüber hinaus wird auf eine Optimierung der Rentabilität bei gleichzeitiger Minimierung der Risiken Wert gelegt.
Das Liquiditätsrisiko könnte von Bedeutung für die Hönle Gruppe werden, wenn aktuelle oder zukünftige Zahlungen aufgrund unzureichender Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln nicht getätigt werden können. Mit einer langfristigen Finanzplanung, die sich über mehrere Jahre hinweg erstreckt, sowie einer regelmäßigen Liquiditätsplanung wird eine stetige Zahlungsfähigkeit sichergestellt.
Eine potenzielle finanzielle Gefährdung stellt bei Geschäftsabwicklungen grundsätzlich immer das Ausfallrisiko dar, welches mit dem Zahlungsrückstand des Vertragspartners einhergeht. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie könnte sich die Liquiditätssituation wichtiger Geschäftspartner verschlechtern, was zu einem erhöhten Ausfallrisiko führen könnte. Hönle überprüft die Bonität ihrer Geschäftspartner, wobei Großkunden ein besonderes Augenmerk gilt. Die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsvorgänge gewährleistet ein niedriges Ausfallrisiko.
Das Erreichen der Planziele der von Hönle gehaltenen Beteiligungen ist im Hinblick auf die bestehende Risikoexposition der Dr. Hönle AG von Bedeutung. Hiervon betroffen sind die Buchwerte der Beteiligungen sowie Ausleihungen und Forderungen gegenüber den Beteiligungsgesellschaften. Sollten die Planziele der Beteiligungen nicht erreicht werden oder als Reaktion auf die weitere Entwicklung notwendige Maßnahmen nicht rechtzeitig umgesetzt werden können, sind die bestehenden Wertansätze auf deren Abschreibungsbedarf hin zu überprüfen.
Das Marktrisiko beinhaltet dasjenige Risiko, das mit finanziellen Verlusten aufgrund schwankender Marktpreise, etwa bei Rohstoffen, Wechselkursen, Zinsen oder Wertpapieren, einhergeht.Für die Hönle Gruppe relevant sind vor allem das Warenpreis-, das Währungs- sowie das Zinsrisiko. Diese Risiken können negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Nach sorgfältiger Abwägung hat sich die Hönle Gruppe basierend auf einer Kosten-Nutzen-Analyse weitgehend gegen spezielle Sicherheitsmaßnahmen in den Bereichen Währungs und Warenpreisrisiken entschieden.
In Abhängigkeit von der sich verändernden Marktsituation kann es bei den Einkaufspreisen für die benötigten Rohstoffe beziehungsweise für Energie zu deutlichen Preisschwankungen kommen. Von den bestehenden und zu erwartenden Marktrisiken geht aus heutiger Sicht keine Bestandsgefährdung für die Hönle Gruppe aus. Eine günstige Marktentwicklung könnte sich jedoch positiv auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken.
Das Währungsrisiko umfasst die aus Wechselkursschwankungen entstehenden Gefahren, die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Produkte sowie auf die Einkaufspreise der Hönle Gruppe haben können. Da die Hönle Gruppe den Großteil ihrer Einkaufs- und Verkaufsgeschäfte in Euro abwickelt, werden Wechselkursrisiken aus der Verrechnung von Lieferungen oder Leistungen von Lieferanten bzw. an Kunden weitgehend vermieden. Hönle prüft im Einzelfall den Einsatz von Sicherungsinstrumenten.
Das Zinsrisiko ergibt sich aus den sich verändernden Zinssätzen. Zur Absicherung von Zinsrisiken wurden derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt. Für die Dr. Hönle AG besteht aufgrund der Effektivität der Sicherungsinstrumente kein bilanzierungspflichtiges Ertragsrisiko, da im Falle von negativen beizulegenden Zeitwerten des Finanzinstrumentes positive Entwicklungen des dazugehörenden Grundgeschäftes gegenüberstehen. Zu weiteren Angaben wird auf die Erläuterungen im Konzernanhang verwiesen.
Die Hönle Gruppe ist mit leistungsstarken Produkten in unterschiedlichen Branchen und Anwendungsbereichen breit aufgestellt und verfügt über eine solide finanzielle Basis.
Ein wesentliches Risiko stellt aus heutiger Sicht die konjunkturelle Entwicklung dar. Es ist davon auszugehen, dass ein erneuter pandemiebedingter Lockdown sowohl die Konjunktur als auch die Geschäftsentwicklung mehrerer Bereiche der Hönle Gruppe negativ beeinflussen würde. Auch Planverfehlungen bei der Raesch Quarz (Germany) GmbH könnten die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns negativ beeinflussen. Andererseits werden aufgrund der Corona-Pandemie die Geschäftsfelder UV-Luftentkeimung und UV-Oberflächenentkeimung von der verstärkten Nachfrage nach Raumlufthygieneprodukten profitieren.
Wirtschaftliche Chancen ergeben sich ferner durch die Erschließung neuer Märkte und Anwendungsfelder für die Hönle Gruppe. Neue Anwendungsfelder - beispielsweise in den Bereichen Consumer Electronics, Halbleiter und Life Science - sollen in den nächsten Jahren weiter erschlossen werden. Der Ausbau der Vertriebskapazitäten über eigene Gesellschaften und über lokale Vertriebspartner soll neue Absatzmärkte für die Hönle Gruppe nutzbar machen.
Derzeit sind keine Risiken erkennbar, die bestandsgefährdend sind oder zukünftig sein könnten.
Die Vergütungsstruktur der Vorstände ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die monetäre Vergütung umfasst fixe sowie variable Bestandteile, die sich am Erfolg der Hönle Gruppe orientieren.
Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt. Struktur und Höhe der Vorstandsvergütung werden vom Aufsichtsrat regelmäßig überprüft.
Gegenüber den Vorständen Herrn Haimerl und Herrn Runge bestehen Versorgungszusagen. Im Zuge der Umstellung der Versorgungszusagen für die Vorstände werden seit 01.01.2012 jährliche Rentenbausteine erworben. Die Höhe des in einem Geschäftsjahr erworbenen Rentenbausteins ergibt sich aus dem Versorgungsaufwand, der mit altersabhängigen Umrechnungsfaktoren verrentet wird. Der Versorgungsaufwand entspricht einem fixen Prozentsatz des jährlichen Festgehalts (ohne Tantieme). Als Leistungsarten sind Altersrente (ab 60 Jahre), Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente (Witwen-, Lebenspartner- und Waisenrente) vorgesehen. Die Höhe der Erwerbsminderungs- und Altersrente entspricht der Summe aus dem Besitzstandsbaustein und den bis zum Versorgungsfall erworbenen Rentenbausteinen. Die Witwen- und Lebenspartnerrente umfasst 60 % der Erwerbsminderungs- oder Altersrente, auf die im Zeitpunkt des Todes eine Anwartschaft bestand bzw. die im Zeitpunkt des Todes zur Auszahlung kam. Die Waisenrente beträgt für Halbwaisen 12 %, für Vollwaisen 20 % des genannten Rentenanrechts. Zur Deckung der Versorgungszusagen wurden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen.
scrollen
| in T€ | Gehalt | Sonstige Bezüge | Gesamt | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2019/2020 | 2018/2019 | 2019/2020 | 2018/2019 | 2019/2020 | 2018/2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Norbert Haimerl | 282 | 281 | 13 | 18 | 294 | 299 |
| Heiko Runge | 281 | 281 | 19 | 19 | 300 | 300 |
| Summe | 563 | 562 | 32 | 37 | 594 | 599 |
scrollen
| in T€ | Tantieme | |
|---|---|---|
| 2019/2020 | 2018/2019 | |
| --- | --- | --- |
| Norbert Haimerl | 137 | 306 |
| Heiko Runge | 137 | 306 |
| Summe | 275 | 612 |
scrollen
| in T€ | Pensionsaufwand nach IAS 19 | |
|---|---|---|
| 2019/2020 | 2018/2019 | |
| --- | --- | --- |
| Norbert Haimerl | 288 | 293 |
| Heiko Runge | 255 | 260 |
| Summe | 544 | 553 |
scrollen
| in T€ | Anwartschaftsbarwert der Pensionszusagen (Defined Benefit Obligations) | |
|---|---|---|
| Stand 30.09.2020 | Stand 30.09.2019 | |
| --- | --- | --- |
| Norbert Haimerl | 3.126 | 2.826 |
| Heiko Runge | 2.833 | 2.569 |
| Summe | 5.959 | 5.395 |
Zusätzlich wurden Versorgungszahlungen für Hinterbliebene von ehemaligen Vorständen in Höhe von 12 T€ (Vj. 12 T€) geleistet.
Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand der Dr. Hönle AG für eine Amtszeit von jeweils höchstens fünf Jahren.
Mit dem Vorstand der Gesellschaft wurde eine Übergangsgeldvereinbarung getroffen. Diese sieht vor, dass bei Ausscheiden aus dem Vorstand nach Vollendung des 50. Lebensjahres und vor Vollendung des 60. Lebensjahres die festen Bezüge laut Dienstvertrag für zwölf Monate fortgezahlt werden und nach diesem Zeitraum zwischen 40 % bis maximal 50 % der festen Bezüge bis zum Wirksamwerden der Versorgungszusage für den Vorstand fortgezahlt werden. Die Übergangsgeldvereinbarung wird allerdings nur dann wirksam, wenn der Betreffende mindestens zehn Jahre Mitglied des Vorstands war und er das Ausscheiden nicht selbst zu verantworten hat. Im Falle anderweitiger Einkünfte sind diese auf das Übergangsgeld anzurechnen. Dadurch kann sich dieses verringern bzw. völlig entfallen. Der Aufsichtsrat hat des Weiteren das Recht, das Übergangsgeld im Falle einer Verschlechterung der Lage der Gesellschaft herabzusetzen. Im Falle von zu Unrecht bezogenen Leistungen bzw. bei nachträglichen Herabsetzungen durch den Aufsichtsrat sind die gewährten Leistungen an die Gesellschaft zu erstatten.
Für den Fall eines Eigentümerwechsels bei der Dr. Hönle AG (Change of Control) hat der Vorstand das Recht, den Vorstandsdienstvertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen und sein Amt zu diesem Zeitpunkt niederzulegen. Als Eigentümerwechsel gilt jede unmittelbare oder mittelbare Erlangung der Kontrolle über die Dr. Hönle AG im Sinne des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) durch einen Dritten. Im Falle des Ausscheidens steht dem Vorstand eine Abgeltung seiner Bezüge und Nebenleistungen vom Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung bis zum Laufzeitende seines Dienstvertrages zu. Bezüglich der Versorgungszusage hat der Vorstand ein Wahlrecht zwischen einer Einmalzahlung in Höhe des Wertes oder der Fortführung. Dabei ist der Vorstand so zu stellen, als ob die Gesellschaft die Versorgungszusage bis zur im Dienstvertrag vereinbarten Beendigung des Dienstvertrages erfüllt hätte.
Die Vergütung enthält ausschließlich feststehende Bezüge, die sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder orientieren. Darüber hinaus wird keine weitere Vergütung, beispielsweise für Beratungs- oder Vermittlungsleistungen, gewährt.
scrollen
| in T€ | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Prof. Dr. Karl Hönle | 60 | 60 |
| Günther Henrich | 45 | 45 |
| Dr. Bernhard Gimple | 30 | 30 |
| Summe | 135 | 135 |
Erstmalig in der Geschichte kam es 2020 in fast allen Ländern der Welt zu einem deutlichen Rückgang der wirtschaftlichen Aktivität. Die Corona-Pandemie führte in vielen Regionen zu einem Lockdown und brachte damit die wirtschaftlichen Aktivitäten phasenweise zum Erliegen. Eine vollständige Normalisierung dürfte sich in erheblich langsamerem Tempo vollziehen, als zunächst angenommen, auch weil bedeutende Teile der Wirtschaft noch längere Zeit unter Corona-bedingten Einschränkungen leiden werden.
Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet nach -4,4 % im Jahr 2020 für 2021 mit einem kräftigen Anstieg der Wirtschaftsleistung um 5,2 %. Dabei ist die erwartete Belebung unsicher und hängt vor allem davon ab, ob es gelingt, die Anzahl der Corona-Neuinfektionen in einem beherrschbaren Rahmen zu halten.
Die weitere Geschäftsentwicklung der Hönle Gruppe hängt maßgeblich von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Grundlage für den Ausblick stellen detaillierte Planungen für die einzelnen Gesellschaften innerhalb der drei bestehenden Geschäftssegmente dar.
Im Segment Klebstoffe geht der Vorstand Corona-bedingt kurzfristig von einer stabilen und mittel- bis langfristig wieder von einer starken Geschäftsentwicklung aus. Dazu werden die laufenden Kundenprojekte sowie die vergrößerte Kundenbasis beitragen. So setzen mittlerweile alle großen Smartphone-Hersteller Klebstoffe der Hönle Gruppe ein. Um das geplante Wachstum darstellen zu können, wurden sowohl die Entwicklungs- als auch die Vertriebskapazitäten im Segment Klebstoffe erhöht. Darüber hinaus werden die räumlichen Kapazitäten erweitert. In Steinbach bei Frankfurt entstand ein neues Firmengebäude mit 6000 m 2 Nutzfläche, welches derzeit bezogen wird.
Die Hönle Gruppe hat das letzte Geschäftsjahr genutzt, um ihre Position im Life-Science-Markt zu stärken. Dazu hat sie leistungsstarke Geräte zur Entkeimung von Luft, Wasser und Oberflächen entwickelt. Darüber hinaus baute Hönle ihre Marktposition über Akquisitionen sowie eine Unternehmensgründung weiter aus. So zählen seit Kurzem fünf neue Unternehmen zur Hönle Gruppe. Die Sterilsystems GmbH mit Sitz in Österreich ist ein Unternehmen, das sich auf die UVC-Entkeimung von Luft und Oberflächen im Bereich der Lebensmittelindustrie spezialisiert hat. Die uv-technik meyer GmbH vertreibt Mitteldruckstrahler, Vorschaltgeräte und Sensorik und wurde mit Wirkung zum 01.10.2020 auf die uv-technik Speziallampen GmbH verschmolzen. Die UMEX GmbH ist ein Unternehmen mit einer breiten Produktpalette im Bereich Wasserentkeimung. Die Luminez GmbH entwickelt, produziert und vertreibt durch Mikrowellen angeregte Schwefellampen für die Pflanzenzucht. Interessante Absatzmärkte sind hier insbesondere der Cannabismarkt in den USA und in Kanada. Die Technigraf GmbH ist ein Spezialist für Förderbänder mit UV-Bestrahlungsmodulen für den Produktionseinsatz sowie für Testanlagen in Laboren. Die Gesellschaft hat darüber hinaus eine hohe Fertigungstiefe und kann zukünftig Sonderanlagen für Unternehmen der Hönle Gruppe fertigen.
Hönle erschließt sich mit der Luftentkeimung ein neues Geschäftsfeld
Die Corona-Pandemie führte zu einer starken Nachfrage nach Luftentkeimungslösungen. Die in den Aerosolen enthaltenen SARS-CoV-2 Viren und andere Krankheitserreger können mit UVC-Strahlung einfach, sicher und effektiv inaktiviert werden. Sowohl das Segment Geräte & Anlagen als auch das Segment Glas & Strahler werden von der erwarteten starken Geschäftsentwicklung im Bereich der Entkeimung von Luft und Oberflächen profitieren. Hönle wird zusätzlich zum neuen SteriWhite Air 115 kurzfristig zwei weitere, stärkere Luftentkeimungssysteme anbieten. Die begleitenden Marketingaktivitäten beinhalten TV-Spots, Print- und Onlinewerbung und umfassen auch soziale Netzwerke. Aktuell erfolgt die Vermarktung in Deutschland, in Kürze wird der europäische Markt und anschließend der US-amerikanische Markt über geeignete Vertriebs- und Marketingmaßnahmen erschlossen. Die Dr. Hönle AG hat sowohl interne als auch externe Produktionskapazitäten aufgebaut, um die hohe Nachfrage nach Luftentkeimungsgeräten bedienen zu können. Abhängig von der zukünftigen Nachfrageentwicklung wird die Produktionskapazität weiter erhöht. Darüber hinaus wird die Produktpalette der neu erworbenen Sterilsystems GmbH über das weltweite Vertriebsnetz der Hönle Gruppe vermarktet.
Der Vorstand erwartet, dass das Geschäftsfeld Luftentkeimung zukünftig einen starken Ergebnisbeitrag in der Hönle Gruppe liefern wird.
Im Segment Glas & Strahler erfolgte eine Standortverlagerung der Aladin GmbH auf das Gelände der uv-technik Speziallampen GmbH. Das damit neu geschaffene Strahler-Kompetenzzentrum in Ilmenau bündelt die Bereiche Nieder- und Mitteldruckstrahler und ermöglicht effizientere Arbeitsabläufe. Für das geplante Wachstum in den Bereichen UV-Luftentkeimung und Ballastwasserentkeimung wurden die Produktionskapazitäten zudem deutlich erhöht. Steigende Umsätze mit Strahlern und Komponenten für Entkeimungssysteme werden zu einer guten Geschäftsentwicklung bei der uv-technik Speziallampen GmbH ab dem nächsten Geschäftsjahr beitragen.
Es wird erwartet, dass es im nächsten Geschäftsjahr auch im Quarzglasmarkt zu einer Belebung kommen wird. Darüber hinaus werden bessere Einkaufskonditionen bei der Raesch Quarz (Germany) GmbH zu einer deutlichen Senkung der Materialaufwandsquote führen. Zudem wird der geplante Ausbau der Vertriebskapazitäten in Verbindung mit qualitativ hochwertigen Quarzglasprodukten für die Halbleiter-, Glasfaser- und Lampenindustrie voraussichtlich zu einer Umsatzsteigerung und einer Verbesserung der Ergebnisse bei der Raesch Quarz (Germany) GmbH beitragen.
Die Weltproduktion ist infolge der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 dramatisch gesunken. Für 2021 rechnen Experten wieder mit einem kräftigen Anstieg der Produktion. Die Prognosesicherheit nimmt jedoch bei einer anhaltenden Pandemie erheblich ab.
Die Geschäftsentwicklung der Hönle Gruppe für das Jahr 2020/2021 ist aufgrund der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf die einzelnen Segmente schwer prognostizierbar. Während die dämpfenden Auswirkungen der Corona-Krise in einzelnen Bereichen wie dem Druckmaschinenmarkt und dem Quarzglasmarkt im Geschäftsjahr 2020/2021 weiterhin zu spüren sein werden, erwartet der Vorstand eine sehr gute Geschäftsentwicklung mit Anlagen und UV-Strahlern für die Entkeimung von Luft und Oberflächen. Auch wenn der Vorstand davon ausgeht, dass die positiven Effekte insbesondere aufgrund der Nachfrage nach Luftentkeimungssystemen deutlich überwiegen werden, kann zum aktuellen Zeitpunkt keine zuverlässige quantitative Prognose für das Geschäftsjahr 2020/2021 abgegeben werden. Der Vorstand rechnet mit einem Umsatz und Betriebsergebnis deutlich über dem Niveau des Geschäftsjahres 2019/2020.
Bei der zukünftigen Geschäftsentwicklung der Hönle Gruppe wird der Life-Science-Markt eine bedeutende Rolle spielen. Hönle entwickelt UV-Luftentkeimungsgeräte zur Inaktivierung von SARS-CoV-2 Viren. Auch andere Krankheitserreger, wie Erkältungsviren, Bakterien und Pilzsporen, können mit diesen Geräten sicher und effizient inaktiviert bzw. abgetötet werden. Die Einsatzgebiete für die Entkeimung von Raumluft sind vielfältig. Sie reichen von Arztpraxen über Gaststätten, Pflegeheime, Büroräume, Schulen und Kindergärten bis hin zu Bussen und Zügen. Um die hohe Nachfrage nach Luftentkeimungsgeräten bedienen zu können, baut Hönle ihre internen und externen Fertigungskapazitäten deutlich aus.
Eine weitere Anwendung im Bereich Life Science ist die Lebensmittelindustrie. Hier erweitert Hönle ihr Produktspektrum an umweltfreundlichen Entkeimungslösungen kontinuierlich. Neue Technologien werden das bestehende Produktspektrum ergänzen und zusätzliche Wachstumsmöglichkeiten bieten.
Auch in der Wasserentkeimung stellen Kooperationen mit strategischen Partnern für die Hönle Gruppe wichtige Wachstumspotenziale für die nächsten Jahre dar.
Die Höhe der Neu- und Ersatzinvestitionen für Produktionsanlagen wird voraussichtlich bei 3 bis 4 Mio. € liegen.
Zudem investiert Hönle in neue Büro- und Produktionsflächen für die Erweiterung ihrer Geschäftsaktivitäten. Geplant ist ein Investitionsvolumen von etwa 15 Mio. € im Geschäftsjahr 2020/2021.
In Gilching bei München entsteht derzeit die neue Konzernzentrale der Hönle Gruppe, die aus zwei Gebäudekomplexen besteht. Das Logistikgebäude wurde bereits im Oktober 2020 bezogen, die Fertigstellung des Büro- und Produktionsgebäudes ist für Ende 2021 geplant.
Ferner entstand in Steinbach bei Frankfurt ein neues Firmengebäude, welches im Dezember 2020 fertiggestellt und bezogen wurde. In diesem deutlich größeren Gebäudekomplex werden zukünftig Klebstoffe und Vergussmassen entwickelt, produziert und vertrieben.
Die Dr. Hönle AG übernahm im Berichtsjahr vier Gesellschaften, welche zu Beginn des neuen Geschäftsjahres konsolidiert werden.
Auch zukünftig wird neben dem organischen Wachstum die Akquisition von Unternehmen für die Ausweitung der Geschäftsaktivitäten der Hönle Gruppe von Bedeutung sein. Insbesondere im Bereich Klebstoffe beabsichtigt die Hönle Gruppe, ihre Marktposition mittelfristig weiter auszubauen.
Gräfelfing, den 18. Dezember 2020
Norbert Haimerl, Vorstand
Heiko Runge, Vorstand
Vorstand und Aufsichtsrat einer in Deutschland börsennotierten Aktiengesellschaft sind nach § 161 Abs. 1 AktG verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Erklärung darüber abzugeben, in welchem Umfang den Empfehlungen des DCGK in der Vergangenheit gefolgt worden ist und wie dies für die Zukunft beabsichtigt ist. Die Dr. Hönle AG misst den Regeln ordnungsgemäßer Corporate Governance große Bedeutung bei. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG haben im 26. Januar 2021 die folgende Entsprechenserklärung veröffentlicht.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 - DCGK 2017 - seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 24. Januar 2020 mit den nachfolgenden Ausnahmen entsprochen wurde:
Selbstbehalt bei der D&O Versicherung für den Aufsichtsrat (Abweichung von Ziffer 3.8 Abs. 3 DCGK 2017)
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass ein angemessener Selbstbehalt vereinbart werden soll, wenn die Gesellschaft für den Aufsichtsrat eine D&O‐(Directors and Officers)-Versicherung abschließt (Ziffer 3.8 Abs. 3 DCGK 2017). Der D&O‐Versicherungsschutz für den Vorstand beinhaltet einen Selbstbehalt entsprechend der gesetzlichen Regelung. Die Versicherungspolice sieht für die Mitglieder des Aufsichtsrats jedoch keinen Selbstbehalt vor. Vorstand und Aufsichtsrat sind weiterhin der Ansicht, dass verantwortungsvolles Handeln für alle Organmitglieder selbstverständliche Pflicht ist; eines Selbstbehaltes für die Aufsichtsratsmitglieder bedarf es deshalb nicht.
Aufgaben des Vorstands (Abweichung von Ziffer 4.1.3, Ziffer 4.1.5 DCGK 2017)
Nach Ziffer 4.1.3 DCGK 2017 soll der Vorstand die Grundzüge des bestehenden Compliance Management Systems offenlegen. Die Dr. Hönle AG ist nicht der Auffassung, dass die Veröffentlichung des Compliance Management Systems für die Einhaltung von Compliance Regelungen notwendig ist. Die Dr. Hönle AG sieht daher davon ab, die Grundzüge des Compliance Management Systems offenzulegen. Nach Ziffer 4.1.5 DCGK 2017 hat der Vorstand Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzusetzen. Dies tat der Vorstand der Dr. Hönle AG entsprechend den Vorgaben des Gesetzes über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24. April 2015. Der Vorstand setzte eine bis zum 30. Juni 2022 zu erreichende Zielgröße für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands von mindestens 25 % fest. Dies entspricht dem derzeitigen Frauenanteil auf dieser Ebene. Der Vorstand hat des Weiteren eine zu erreichende Zielgröße für den Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands von mindestens 0 % festgesetzt. Eine Frist für die Umsetzung ist daher nicht zu definieren. Der Vorstand ist der Auffassung, dass bei der Besetzung von Führungspositionen die persönliche Qualifikation und die individuelle Fähigkeit, nicht aber das Geschlecht entscheidend sind.
Zusammensetzung des Vorstands (Abweichung von Ziffer 4.2.1 Satz 1 DCGK 2017)
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Vorstand einen Vorsitzenden oder Sprecher haben soll (Ziffer 4.2.1 Satz 1 DCGK 2017). Der Vorstand der Dr. Hönle AG besteht zur Zeit der Abgabe der Entsprechenserklärung am 26. Januar 2021 aus drei Personen. Die Geschäftsverteilung und die Zusammenarbeit innerhalb des Vorstandes werden u.a. in der Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt. Einen Vorstandsvorsitzenden bzw. einen Vorstandssprecher gibt es bei der Dr. Hönle AG nicht. Die Vorstände arbeiten in dieser Struktur erfolgreich und eng zusammen. Einen Vorstandsvorsitzenden bzw. Vorstandssprecher einzusetzen, ist nicht geplant.
Struktur der Vorstandsvergütung (Abweichung von Ziffer 4.2.3 Abs. 2 DCGK 2017)
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass die Vergütung des Vorstands fixe und variable Bestandteile enthalten soll. Dabei sollen die variablen Vergütungsbestandteile grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben, die im Wesentlichen zukunftsbezogen und nicht vorzeitig auszahlbar sein soll (Ziffer 4.2.3 Absatz 2 DCGK 2017). Der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG ist nicht der Ansicht, dass eine zukunftsbezogene Bemessungsgrundlage die Qualität der Tätigkeit des Vorstands erhöht. Die Vorstände der Dr. Hönle AG erhalten daher auf das Geschäftsjahr und auf die beiden vorhergehenden Geschäftsjahre bezogene variable und in ihrer Höhe begrenzte Vergütungsbestandteile.
Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit (Abweichung von Ziffer 4.2.3 Abs. 4, Abs. 5 DCGK 2017)
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass beim Abschluss von Vorstandsverträgen darauf geachtet werden soll, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps soll dabei auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt werden (Abfindungs-Cap, Ziffer 4.2.3 Absatz 4 DCGK 2017). Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand der Dr. Hönle AG für eine Amtszeit von jeweils höchstens fünf Jahren. Die Vorstandsverträge sehen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit keine Begrenzung einer für diesen Fall zu zahlenden Abfindung vor. Der Aufsichtsrat hält im Grundsatz den vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlenen Abfindungs-Cap für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit für rechtlich problematisch. Erfolgt die vorzeitige Beendigung aus wichtigem Grund, der von dem Vorstandsmitglied zu vertreten ist, besteht für das Vorstandsmitglied kein Anspruch auf eine Abfindung. Im Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund sehen die Vorstandsverträge die Zahlung der Vorstandsvergütung bis zum Laufzeitende der Vorstandsverträge vor. Der Aufsichtsrat hält diese Regelung für angemessen, da sie einerseits der zivilrechtlichen Wertung für Verträge mit einer festen Laufzeit entspricht, die - außer im Falle des Vorliegens wichtiger Gründe - nicht kündbar sind, und damit auch ein Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung besteht. Zudem ist es aus Sicht des Aufsichtsrats rechtlich unsicher, wie in einem konkreten Fall ein solcher Abfindungs-Cap von der Gesellschaft durchgesetzt werden kann. Auch im Falle des Ausscheidens eines Vorstandsmitgliedes aufgrund eines Kontrollwechsels (Change of Control) sehen die Vorstandsverträge keinen Abfindungs-Cap vor, so dass auch hier von der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Absatz 5 DCGK 2017 abgewichen wird. Für diesen Fall sehen die Vorstandsverträge eine Abfindung in Höhe der Vorstandsvergütung bis zum Laufzeitende der Vorstandsverträge sowie hinsichtlich der bestehenden Versorgungszusage ein Wahlrecht für den Vorstand vor, sich den Wert der Versorgungszusage gegen Abfindung abgelten zu lassen oder die Ansprüche aus der Versorgungszusage zu erhalten. Die Abweichung von der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Absatz 5 DCGK 2017 beruht auf dem mit den Vorständen erzielten Verhandlungsergebnis bei Abschluss der Vorstandsverträge.
Offenlegung der Vorstandsvergütung (Abweichung von Ziffer 4.2.5 Abs. 3 DCGK 2017)
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, für jedes Vorstandsmitglied die gewährten Zuwendungen, bei variablen Vergütungsteilen ergänzt um die erreichbare Maximal- und Minimalvergütung, sowie den Zufluss aus Fixvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung darzustellen und für diese Informationen vorgefertigte Mustertabellen zu verwenden (Ziffer 4.2.5 Absatz 3 DCGK 2017). Die Dr. Hönle AG veröffentlicht die Vergütung der Vorstände im Einklang mit den geltenden Vorschriften individualisiert und untergliedert nach erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Bezügen sowie Pensionen. Sie ist nicht der Ansicht, dass eine Umstellung der Darstellung der Vorstandsvergütung die Qualität und Verständlichkeit erhöht.
Aufgaben des Aufsichtsrats (Abweichung von Ziffer 5.1.2 DCGK 2017)
Nach Ziffer 5.1.2 DCGK 2017 hat der Aufsichtsrat Zielgrößen für den Anteil von Frauen im Vorstand festzusetzen. Dies tat der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG entsprechend den Vorgaben des Gesetzes über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24. April 2015. Der Aufsichtsrat setzte eine zu erreichende Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand der Dr. Hönle AG von mindestens 0 % fest. Eine Frist für die Umsetzung ist damit nicht zu definieren. Die Vorstandsmitglieder der Dr. Hönle AG führen den Konzern erfolgreich. Aus diesem Grund soll auch keine Mindestzielgröße für den Frauenanteil im Vorstand größer 0 % festgesetzt werden. Der Aufsichtsrat wird sich bei der Auswahl von Vorstandsmitgliedern an der Qualifikation und den individuellen Fähigkeiten der Kandidatin oder des Kandidaten orientieren. Bei der Besetzung des Vorstandes ist nach Auffassung des Aufsichtsrats nicht das Geschlecht oder das Alter ausschlaggebend, allein entscheidend ist, die am besten geeignete Person für die Position des zu besetzenden Vorstandsmitglieds zu finden. Aktuell ist nicht geplant, die bestehende Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand von mindestens 0 % anzuheben.
Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat (Abweichung von Ziffer 5.3 DCGK 2017)
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat fachlich qualifizierte Ausschüsse, insbesondere einen Prüfungsausschuss und einen Nominierungsausschuss bilden soll (Ziffer 5.3 DCGK 2017). Der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG besteht zurzeit aus drei Mitgliedern. Beschließende Ausschüsse müssen ebenfalls aus drei Personen bestehen. Aufgrund der Größe des Aufsichtsrates der Dr. Hönle AG werden derzeit keine Ausschüsse gebildet. Auch zukünftig ist die Bildung von Ausschüssen nicht geplant.
Zusammensetzung des Aufsichtsrats (Abweichung von Ziffer 5.4.1 Abs. 2, Abs. 3, Ziffer 5.4.2 DCGK 2017)
Der Deutsche Corporate Governance Kodex gibt konkrete Empfehlungen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats. So empfiehlt der Kodex unter anderem die Festlegung von Altersgrenzen für Aufsichtsratsmitglieder und die Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) vorzusehen (Ziffer 5.4.1 Absatz 2 DCGK 2017). Darüber hinaus soll der Aufsichtsrat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten (Ziffer 5.4.1 Absatz 2 DCGK 2017). Der Stand des Zielsetzungsprozesses für die Zusammensetzung und das Kompetenzprofil soll im Corporate Governance Bericht veröffentlicht werden. Ferner soll der Corporate Governance Bericht auch über die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner und die Namen dieser Mitglieder informieren (Ziffer 5.4.1 Absatz 3 DCGK 2017). Zudem sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats die Eigentümerstruktur der Gesellschaft berücksichtigen (Ziffer 5.4.2 DCGK 2017). Der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG besteht aktuell aus drei Mitgliedern. Die Dr. Hönle AG ist der Ansicht, dass die persönliche Qualifikation und die individuelle Fähigkeit, nicht aber beispielsweise das Geschlecht oder das Alter bzw. die Eigentümerstruktur der Gesellschaft bei der Besetzung des Aufsichtsrats entscheidend sind. Der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG hat keine festen Alters‐ oder andere Zugehörigkeitsgrenzen für seine Mitglieder festgelegt. Die Dr. Hönle AG sieht in einer solchen Festlegung eine unangemessene Einschränkung des Rechts der Aktionäre, die Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen. Der Aufsichtsrat hat daher auch keine konkreten Ziele bzw. Kompetenzprofile im Sinne des Kodex für seine Zusammensetzung formuliert. Die Dr. Hönle AG wird deshalb auch nicht die Zielsetzung der Zusammensetzung des Aufsichtsrats bzw. die Erfüllung des Kompetenzprofils und den Stand der Umsetzung im Corporate Governance Bericht veröffentlichen. Gleiches gilt für die Zahl unabhängiger Mitglieder und deren namentliche Benennung. Da der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG aktuell lediglich aus drei Mitgliedern besteht, die sich vor ihrer Wahl zum Aufsichtsrat der Hauptversammlung ausführlich vorstellen und auch den Fragen der Hauptversammlung zu ihrer Person stellen, sieht die Dr. Hönle AG auch bis dato davon ab, dem jeweiligen Kandidatenvorschlag bei der Wahl von Aufsichtsräten einen Lebenslauf des Kandidaten beizufügen und diesen jährlich aktualisiert auf der Internetseite des Unternehmens zu veröffentlichen. Der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG hat jedoch entsprechend den Vorgaben des Gesetzes über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24. April 2015 eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat formuliert. Da die Dr. Hönle AG nicht dem Mitbestimmungsgesetz unterliegt, muss sich ihr Aufsichtsrat nicht zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen. Der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG hat eine zu erreichende Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat von mindestens 0 % festgesetzt. Eine Frist zur Erreichung der Zielgröße ist damit nicht zu definieren. Die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder der Dr. Hönle AG wurden auf der Hauptversammlung im Mai 2020 für eine Amtszeit von fünf Jahren neu gewählt.
Rechnungslegung (Abweichung von Ziffer 7.1.2 Satz 2, Satz 3 DCGK 2017)
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Vorstand unterjährige Finanzinformationen vor der Veröffentlichung mit dem Aufsichtsrat oder seinem Prüfungsausschuss erörtern soll (Ziffer 7.1.2 Satz 2 DCGK 2017). Im Zuge eines effizienten Publikationsprozesses hat die Dr. Hönle AG bereits in der Vergangenheit unterjährige Finanzinformationen (Zwischenberichte) ohne ausführliche Erörterung mit dem Aufsichtsrat veröffentlicht und beabsichtigt dies auch in der Zukunft zu tun. Ferner empfiehlt der Deutsche Corporate Governance Kodex, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht binnen 90 Tagen und die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen (Zwischenberichte) binnen 45 Tagen nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich zu machen (Ziffer 7.1.2 Satz 3 DCGK 2017). Wie bisher veröffentlicht die Dr. Hönle AG auch zukünftig binnen 90 Tagen vorläufige Zahlen des Geschäftsjahres. Die Veröffentlichung des Geschäftsberichtes jedoch erfolgt gemäß Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse für Titel des Prime Standard innerhalb von vier Monaten nach Ende des Berichtszeitraums. Halbjahresberichte und Quartalsmitteilungen werden im Einklang mit der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse innerhalb von zwei Monaten nach dem Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht. Die Verkürzung der Veröffentlichungszeiten würde in einem unangemessenen Verhältnis die Verwaltungskosten erhöhen. Die Veröffentlichungsfristen werden daher bis auf weiteres unverändert bleiben.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 - DCGK 2019 - mit den nachfolgenden Ausnahmen gegenwärtig und zukünftig entsprochen wird:
Geschäftsführungsaufgaben des Vorstands:
Beachtung von Diversität bei der Besetzung von Führungspositionen (Abweichung von Empfehlung A.1 DCGK 2019)
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Vorstand bei der Besetzung von Führungspositionen auf Diversität achten soll (Empfehlung A.1 DCGK 2019). Nach den Vorgaben des Gesetzes über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24. April 2015 hat der Vorstand Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festgesetzt. Der Vorstand setzte eine bis zum 30. Juni 2022 zu erreichende Zielgröße für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands von mindestens 25 % fest. Dies entspricht dem derzeitigen Frauenanteil auf dieser Ebene. Der Vorstand hat des Weiteren eine zu erreichende Zielgröße für den Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands von mindestens 0 % festgesetzt. Eine Frist für die Umsetzung ist daher nicht zu definieren. Der Vorstand ist der Auffassung, dass weitere Aspekte von Diversität bei der Besetzung von Führungspositionen keine Rolle spielen sollten, sondern vielmehr die persönlichen Qualifikationen und die individuellen Fähigkeiten der betreffenden Führungsperson im Vordergrund stehen sollten.
Geschäftsführungsaufgaben des Vorstands: Einrichtung eines Compliance Management Systems und Offenlegung von dessen Grundzügen sowie geschütztes Hinweisgebersystem (Abweichung von Empfehlung A.2 Satz 1, 2. Halbsatz, Satz 2 1. Halbsatz DCGK 2019)
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Vorstand die Grundzüge des Compliance Management Systems offenlegen soll (Empfehlung A.2 Satz 1, 2. Halbsatz DCGK 2019). Die Dr. Hönle AG ist nicht der Auffassung, dass die Veröffentlichung des Compliance Management Systems für die Einhaltung von Compliance Regelungen notwendig ist. Die Dr. Hönle AG sieht daher davon ab, die Grundzüge des Compliance Management Systems offenzulegen. Des Weiteren empfiehlt der Kodex, dass Beschäftigten auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden soll, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben (Empfehlung A.2 Satz 2 1. Halbsatz DCGK 2019). Vorstand und Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG sind der Auffassung, dass die Einrichtung eines geschützten Hinweisgebersystems für die Einhaltung der anwendbaren Gesetze und Vorschriften durch Vorstand, Aufsichtsrat und Mitarbeiter der Dr. Hönle AG nicht erforderlich ist.
Besetzung des Vorstands: Beachtung von Diversität (Abweichung von Empfehlung B.1 DCGK 2019)
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat bei der Zusammensetzung des Vorstands auf die Diversität achten soll (Empfehlung B.1 DCGK 2019). Nach den Vorgaben des Gesetzes über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24. April 2015. hat der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG eine zu erreichende Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand der Dr. Hönle AG von mindestens 0 % festgesetzt. Eine Frist für die Umsetzung ist damit nicht zu definieren. Die beiden Vorstandsmitglieder der Dr. Hönle AG, Herr Haimerl und Herr Runge, führen den Konzern nunmehr seit vielen Jahren erfolgreich. Seit dem 1. Januar 2021 gehört zudem Herr Rainer Pumpe, neuer Vorstand für Entwicklung und Fertigung, dem Vorstand der Gesellschaft an. Die Leitung der Dr. Hönle AG ist also sichergestellt und aus diesem Grund soll auch keine Mindestzielgröße für den Frauenanteil im Vorstand größer 0 % festgesetzt werden. Der Aufsichtsrat wird sich generell bei der Auswahl von Vorstandsmitgliedern an der Qualifikation und den individuellen Fähigkeiten der Kandidatin oder des Kandidaten orientieren. Bei der Besetzung des Vorstandes sind nach Auffassung des Aufsichtsrats nicht das Geschlecht oder das Alter oder weitere Aspekte von Diversität ausschlaggebend, allein entscheidend ist, die am besten geeignete Person für die zu besetzende Vorstandsposition zu finden. Es ist aktuell nicht geplant, die bestehende Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand von mindestens 0 % anzuheben oder weitere Aspekte von Diversität bei der Besetzung zu berücksichtigen.
Besetzung des Vorstands: Wiederbestellung vor Ablauf eines Jahres vor dem Ende der Bestelldauer (Abweichung von Empfehlung B.4 DCGK 2019)
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass eine Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds vor Ablauf eines Jahres vor dem Ende der Bestelldauer bei gleichzeitiger Aufhebung der laufenden Bestellung nur bei Vorliegen besonderer Umstände erfolgen soll (Empfehlung B.4 DCGK 2019). Aktienrechtlich ist nach der Rechtsprechung für eine vorzeitige Wiederbestellung vor Ablauf eines Jahres vor dem Ende der Bestelldauer bei gleichzeitiger Aufhebung der laufenden Bestellung weder ein besonderer noch ein wichtiger Grund erforderlich. Der Aufsichtsrat hält sich an die aktienrechtlichen Vorgaben zur Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern. Gleichzeitig möchte der Aufsichtsrat allerdings im Unternehmensinteresse möglichst flexibel auf die aus Sicht des Aufsichtsrats gegebenen Erfordernisse für die Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds reagieren können, ohne dass "besondere Umstände" im Sinne der Kodex-Empfehlung vorliegen müssen.
Besetzung des Vorstands: Festlegung einer Altersgrenze für Vorstandsmitglieder (Abweichung von Empfehlung B.5 DCGK 2019)
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass für Vorstandsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden soll (Empfehlung B.5 DCGK 2019). Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass die persönlichen Qualifikationen und die individuellen Fähigkeiten eines Vorstandsmitglieds, nicht jedoch das Alter bei der Besetzung des Vorstands entscheidend sind. Daher hat der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG keine festen Altersgrenzen für die Vorstandsmitglieder festgelegt. Da es keine Altersgrenze gibt, wird eine solche folgerichtig auch nicht in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben.
Zusammensetzung des Aufsichtsrats: Benennung konkreter Ziele (Abweichung von Empfehlung C.1 DCGK 2019)
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten soll (siehe hierzu sowie zu den weiteren nachfolgend genannten Empfehlungen insgesamt Empfehlung C.1 DCGK 2019). Dabei soll der Aufsichtsrat auf Diversität achten. Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Der Stand der Umsetzung soll in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht werden. Diese soll auch über die nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat angemessene Anzahl unabhängiger Anteilseignervertreter und die Namen dieser Mitglieder informieren. Der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG besteht aktuell aus drei Mitgliedern. Die Dr. Hönle AG ist der Ansicht, dass die persönlichen Qualifikationen und die individuellen Fähigkeiten, nicht aber beispielsweise das Geschlecht oder das Alter oder andere Aspekte von Diversität bzw. die Eigentümerstruktur der Gesellschaft bei der Besetzung des Aufsichtsrats entscheidend sind. Die Dr. Hönle AG sieht in einer solchen Festlegung eine unangemessene Einschränkung des Rechts der Aktionäre, die Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen. Der Aufsichtsrat hat daher auch keine konkreten Ziele bzw. Kompetenzprofile im Sinne des Kodex für seine Zusammensetzung formuliert. Die Dr. Hönle AG wird deshalb auch nicht die Zielsetzung der Zusammensetzung des Aufsichtsrats bzw. die Erfüllung des Kompetenzprofils und den Stand der Umsetzung in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlichen. Gleiches gilt für die Zahl unabhängiger Mitglieder und deren namentliche Benennung. Der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG hat jedoch entsprechend den Vorgaben des Gesetzes über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24. April 2015 eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat formuliert. Da die Dr. Hönle AG nicht dem Mitbestimmungsgesetz unterliegt, muss sich ihr Aufsichtsrat nicht zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen. Der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG hat eine zu erreichende Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat von mindestens 0 % festgesetzt. Eine Frist zur Erreichung der Zielgröße ist damit nicht zu definieren. Die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder der Dr. Hönle AG wurden auf der Hauptversammlung am 26. Mai 2020 für eine Amtszeit von fünf Jahren neu gewählt. Für die laufende Amtsperiode des neu gewählten Aufsichtsrats soll daher keine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat größer 0 % festgelegt werden. Auf der ordentlichen Hauptversammlung 2021 soll der Aufsichtsrat um ein weiteres Mitglied auf vier Mitglieder erweitert werden und ein entsprechender Beschlussvorschlag auf der ordentlichen Hauptversammlung der Dr. Hönle AG zur Abstimmung gestellt werden. Als weiteres Mitglied wird der Aufsichtsrat eine Kandidatin vorschlagen, sodass der Frauenanteil im Aufsichtsrat - die Wahl der vorgeschlagenen Kandidatin vorausgesetzt - zukünftig 25 % betragen wird. Der Aufsichtsrat wird die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und die Zielerreichungsfrist dann neu festsetzen.
Zusammensetzung des Aufsichtsrats: Festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder (Abweichung von Empfehlung C.2 DCGK 2019)
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass für Aufsichtsratsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden soll (Empfehlung C.2 DCGK 2019). Der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG hat keine festen Alters‐ oder andere Zugehörigkeitsgrenzen für seine Mitglieder festgelegt. Die Dr. Hönle AG sieht in einer solchen Festlegung eine unangemessene Einschränkung des Rechts der Aktionäre, die Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen.
Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder: Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat (Abweichung von Empfehlung C.7 Abs. 2 letzter Spiegelstrich DCGK 2019)
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass die Anteilseignerseite bei der Einschätzung der Unabhängigkeit ihrer Mitglieder von der Gesellschaft und vom Vorstand insbesondere berücksichtigen soll, ob das Aufsichtsratsmitglied selbst oder ein naher Familienangehöriger des Aufsichtsratsmitglieds dem Aufsichtsrat seit mehr als 12 Jahre angehört (Empfehlung C.7 Absatz 2 letzter Spiegelstrich DCGK 2019). Herr Prof. Dr. Hönle gehört seit 1999 dem Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG an. Aufgrund seiner langjährigen Expertise im Geschäftsbereich der Gesellschaft ist Herr Prof. Dr. Hönle hervorragend geeignet, die Geschäftsleitung zu überwachen. Eine Beschränkung des Aufsichtsratsmandats auf 12 Jahre wäre für die Gesellschaft nachteilig. Obwohl Herr Prof. Dr. Hönle bereits lange dem Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG angehört, ist er als unabhängig anzusehen.
Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder: Ausschussbesetzung (Abweichung von Empfehlung C.10 DCGK 2019)
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsratsvorsitzende, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sowie der Vorsitzende des mit der Vorstandsvergütung befassten Ausschusses unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein soll (siehe hierzu sowie zu der weiteren nachfolgend genannten Empfehlung insgesamt Empfehlung C.10 DCGK 2019). Herr Prof. Dr. Hönle gehört seit 1999 dem Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG an und ist seit 2015 Vorsitzender des Aufsichtsrats. Aufgrund seiner langjährigen Expertise im Bereich Optik und Lasertechnik sowie seiner Erfahrung in der Geschäftsführung von Unternehmen ist Herr Prof. Dr. Hönle hervorragend geeignet, die Geschäftsleitung zu überwachen. Eine Beschränkung des Aufsichtsratsmandats auf 12 Jahre wäre für die Gesellschaft nachteilig. Auch wenn Herr Prof. Dr. Hönle bereits lange dem Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG angehört, ist er als unabhängig anzusehen.
Arbeitsweise des Aufsichtsrats: Ausschüsse des Aufsichtsrats (Abweichung von Empfehlung D.2, D.3, D.4 und D.5 DCGK 2019)
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat unabhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden soll. Diese Empfehlung D.2 und die weiteren Empfehlungen D.3, D.4 und D.5 DCGK 2019 beschäftigen sich mit den Anforderungen u.a. an die Zusammensetzung und den Vorsitz in den entsprechenden Ausschüssen. Der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG besteht zurzeit aus drei Mitgliedern. Beschließende Ausschüsse müssen ebenfalls aus drei Personen bestehen. Aufgrund der Größe des Aufsichtsrates der Dr. Hönle AG werden derzeit keine Ausschüsse gebildet. Auch zukünftig ist die Bildung von Ausschüssen nicht geplant.
Transparenz und externe Berichterstattung: Termine für Finanzinformationen (Abweichung von Empfehlung F.2 DCGK 2019)
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende sowie die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich gemacht werden sollen (Empfehlung F.2 DCGK 2019). Wie bisher veröffentlicht die Dr. Hönle AG auch zukünftig binnen 90 Tagen vorläufige Zahlen des Geschäftsjahres. Die Veröffentlichung des Geschäftsberichtes erfolgt jedoch gemäß Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse für Titel des Prime Standard innerhalb von vier Monaten nach Ende des Berichtszeitraums. Halbjahresberichte und Quartalsmitteilungen werden im Einklang mit der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse innerhalb von zwei Monaten nach dem Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht. Die Verkürzung der Veröffentlichungszeiten würde in einem unangemessenen Verhältnis die Verwaltungskosten erhöhen. Die Veröffentlichungsfristen werden daher bis auf weiteres unverändert bleiben.
Vergütung des Vorstands: Verhältnis der langfristig orientierten Ziele zu den kurzfristig orientierten Zielen an der variablen Vergütung (Abweichung von Empfehlung G.6 DCGK 2019)
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt, den Anteil aus kurzfristig orientierten Zielen übersteigen soll. Der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG ist der Auffassung, dass der Vorstand der Dr. Hönle AG für eine langfristige und nachhaltige Entwicklung des Unternehmens sorgt, auch wenn die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt, den Anteil aus kurzfristig orientierten Zielen nicht übersteigt.
Vergütung des Vorstands: Leistungskriterien für variable Vergütungsbestandteile (Abweichung von Empfehlung G.7 DCGK 2019)
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat für das bevorstehende Geschäftsjahr für jedes einzelne Vorstandsmitglied für alle variablen Vergütungsbestandteile die Leistungskriterien festlegen soll, die sich - neben operativen - vor allem an strategischen Zielsetzungen orientieren sollen. Der Aufsichtsrat soll zudem festlegen, in welchem Umfang individuelle Ziele der einzelnen Vorstandsmitglieder oder Ziele für alle Vorstandsmitglieder zusammen maßgebend sind. Der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG ist der Auffassung, dass der Vorstand der Dr. Hönle AG für den Großteil der variablen Vergütungsbestandteile operative Leistungskriterien herangezogen werden sollen, hinter denen auch eine strategische Zielsetzung liegt. Der Aufsichtsrat ist der Meinung, dass die Definition der individuellen Ziele der Vorstandsmitglieder nicht maßgebend sein sollte. Ein Vergütungssystem, das sich auf die Festlegung individueller Ziele stützt, wäre zu kompliziert und böte eventuell auch einen zu großen Auslegungsspielraum.
Vergütung des Vorstands: Variable Vergütung in Aktien der Gesellschaft (Abweichung von Empfehlung G.10 DCGK 2019)
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass die dem Vorstand gewährten variablen Vergütungsbeträge von ihm unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden (Empfehlung G.10 S. 1 DCGK 2019). Über die langfristig variablen Gewährungsbeträge soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen können (Empfehlung G.10 S. 2 DCGK 2019). Das Vergütungssystem der Dr. Hönle AG sieht eine variable Vergütung in Aktien der Gesellschaft oder entsprechend aktienbasierte Vergütung nicht vor. Das System der variablen Vergütung hat sich über einen langen Zeitraum bei der Dr. Hönle AG sehr gut bewährt. Eine Umstellung ist daher nicht geplant.
Vergütung des Vorstands: Außergewöhnliche Entwicklungen (Abweichung von Empfehlung G.11 DCGK 2019)
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat die Möglichkeit haben soll, außergewöhnlichen Entwicklungen in angemessenem Rahmen Rechnung zu tragen. In begründeten Fällen soll eine variable Vergütung einbehalten oder zurückgefordert werden können. Nach § 87 Abs. 2 AktG soll der Aufsichtsrat die Bezüge auf die angemessene Höhe herabsetzen, wenn sich die Lage der Gesellschaft nach der Festsetzung so verschlechtert, dass die Weitergewährung der Bezüge nach Absatz 1 unbillig für die Gesellschaft wäre. Dem Aufsichtsrat steht danach bereits ein gesetzliches Recht zur Herabsetzung der Bezüge zu. Darüber hinausgehende vertragliche Rechte, um außergewöhnlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen, sind aus Sicht des Aufsichtsrats der Dr. Hönle AG nicht erforderlich.
Vergütung des Vorstands: Abfindungs-Cap und Anrechnung auf Karenzentschädigung (Abweichung von Empfehlung G.13 S. 1 und G.13 S. 2 DCGK 2019)
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten soll. Im Fall eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots soll die Abfindungszahlung auf die Karenzentschädigung angerechnet werden. Aus Sicht des Aufsichtsrats der Dr. Hönle AG handelt es sich bei der Abfindung der vertraglichen Restlaufzeit des Vorstands-Dienstvertrages und der Karenzentschädigung aufgrund eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes um zwei grundlegend verschiedene Zahlungen. Die Abfindung für die vertragliche Restlaufzeit bemisst sich nach der Restlaufzeit im Dienstvertrag. Sofern diese zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung mehr als zwei Jahre beträgt, fühlt sich die Gesellschaft an den Vertrag gebunden und gewährt dementsprechend auch die Vergütung für die gesamte Restlaufzeit. Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot zielt dagegen darauf ab, dass das Mitglied des Vorstands nach Beendigung der Vorstandstätigkeit nicht direkt bei einem Wettbewerber zu arbeiten beginnt. Hierfür steht dem Vorstandsmitglied die Karenzentschädigung zu. Die Karenzentschädigung steht jedoch nach Auffassung des Aufsichtsrats in keinem sachlichen Zusammenhang zur Abfindung für die vertragliche Restlaufzeit. Daher ist eine Anrechnung der Karenzentschädigung auf die Abfindungszahlung nach Auffassung des Aufsichtsrats nicht überzeugend.
Vergütung des Vorstands: Entscheidung des Aufsichtsrats über die Anrechnung der Vergütung konzernfremder Aufsichtsratsmandate auf die Vergütung der Vorstandsmitglieder (Abweichung von Empfehlung G.16 DCGK 2019)
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat bei der Übernahme konzernfremder Aufsichtsratsmandate durch Vorstandsmitglieder entscheiden soll, ob und inwieweit die Vergütung anzurechnen ist. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass die Vorstandsmitglieder im Rahmen ihrer Leitungskompetenz selbst und eigenverantwortlich im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens entscheiden können sollten, ob sie angesichts des Zeitaufwands für ihr Vorstandsmandat weitere konzernexterne Aufsichtsratsmandate wahrnehmen können. Sofern die Vorstandsmitglieder dies bejahen, ist der Aufsichtsrat der Auffassung, dass die Vergütung für konzernexterne Aufsichtsratsmandate nicht angerechnet werden sollte auf die Vorstandsvergütung der betreffenden Vorstandsmitglieder, da durch die Aufsichtsratsvergütung für konzernexterne Aufsichtsratsmandate der mit dem Mandat verbundene zusätzliche Arbeitsaufwand der betreffenden Person abgegolten werden soll.
§ 289f HGB in der ab dem 1. Januar 2020 geltenden Fassung ist erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse sowie Lage- und Konzernlageberichte für das nach dem 31. Dezember 2020 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. Die Angaben zum Vergütungsbericht über das letzte Geschäftsjahr und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 des Aktiengesetzes und der letzte Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Absatz 3 des Aktiengesetzes sind danach derzeit noch nicht gesondert auf der Internetseite der Dr. Hönle AG öffentlich zu machen. Das vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem gemäß § 87a Absatz 1 und 2 Satz 1 des Aktiengesetzes, welches der Hauptversammlung am 23. März 2021 zur Billigung vorgelegt wird, ist auf der Internetseite der Dr. Hönle AG zu finden unter https://www.hoenle.de/investoren/corporate-governance.
Der Dr. Hönle AG ist über die gesetzlichen Regelungen und den DCGK hinaus verantwortungsbewusstes Handeln in allen Bereichen des Konzerns wichtig. Dieses Verhalten ist derzeit jedoch nicht in einem bestimmten Verhaltenskodex geregelt, sondern wird in der täglich Praxis gelebt.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG bilden die duale Führungs- und Kontrollstruktur gemäß den Vorschriften des deutschen Aktienrechts. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle der Gesellschaft eng zusammen.
Der Vorstand der Dr. Hönle AG besteht derzeit aus drei Personen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2021 wurde Herr Rainer Pumpe zum Vorstandsmitglied der Dr. Hönle AG bestellt. Der Vorstand leitet das Unternehmen eigenverantwortlich im Unternehmensinteresse, entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für deren Umsetzung.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft in eigener Verantwortung nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnung des Vorstands sowie unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Hauptversammlung. Die Geschäftsverteilung und die Zusammenarbeit innerhalb des Vorstandes werden u.a. in der Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt. Einen Vorstandsvorsitzenden bzw. einen Vorstandssprecher gibt es bei der Dr. Hönle AG nicht.
Der Vorstand vertritt die Gesellschaft gegenüber Dritten. Die Geschäftsführung erfolgt über regelmäßige strategische Erörterungen auf Vorstandsebene sowie mit den Geschäftsbereichsleitungen. Der Vorstand wird monatlich über die Entwicklung wesentlicher Kenngrößen der Dr. Hönle AG und ihrer Tochtergesellschaften informiert. Der Vorstand trifft geeignete Maßnahmen, um den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Dieses System wird kontinuierlich weiterentwickelt und an sich verändernde Rahmenbedingungen angepasst. Weitere Informationen zum Risikomanagement enthält der Risikobericht.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass für Vorstandsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt werden soll (Empfehlung B.5 DCGK 2019). Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass die persönlichen Qualifikationen und die individuellen Fähigkeiten eines Vorstandsmitglieds, nicht jedoch das Alter bei der Besetzung des Vorstands entscheidend sind. Daher hat der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG keine festen Altersgrenzen für die Vorstandsmitglieder festgelegt.
Der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG bestellt die Mitglieder des Vorstands, überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. Dabei wird er in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung stets rechtzeitig und angemessen eingebunden. Der Vorstand unterrichtet ihn regelmäßig, zeitnah und umfassend über den Geschäftsverlauf, die Ertrags- und Finanzlage, die Beschäftigungssituation sowie die Planungen und die Vorhaben des Unternehmens. Zur Vorbereitung der Sitzungstermine erhält der Aufsichtsrat regelmäßig schriftliche Berichte vom Vorstand. Nach sorgfältiger Prüfung und Beratung fasst der Aufsichtsrat, soweit erforderlich, Beschlüsse.
Dem Aufsichtsrat gehören derzeit drei Mitglieder an. Es ist geplant, in der ordentlichen Hauptversammlung am 23. März 2021 den Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG um ein Mitglied zu erweitern, so dass der Aufsichtsrat danach aus vier Mitgliedern besteht.
Eine Geschäftsordnung regelt die Aufgaben des Aufsichtsrats und die interne Organisation des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat hält zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr ab. Die Sitzungen des Aufsichtsrats finden in der Regel als Präsenzsitzungen statt. Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, im Falle seiner Verhinderung durch dessen Stellvertreter einberufen. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in Sitzungen gefasst, welche der Vorsitzende des Aufsichtsrats leitet. Die Art der Abstimmung bestimmt der Vorsitzende des Aufsichtsrats. Beschlussfassungen sind auch schriftlich, fernschriftlich, fernmündlich, per Telefax oder telegrafisch zulässig, wenn kein Mitglied des Aufsichtsrats diesem Verfahren unverzüglich widerspricht. Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht nach Gesetz oder Satzung etwas anderes vorgeschrieben ist.
Weitere Einzelheiten zur Tätigkeit des Aufsichtsrats werden im Bericht des Aufsichtsrats dargelegt.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen soll. Der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG ist im ständigen Austausch mit dem Vorstand, ob die aktuelle Besetzung des Vorstands den strategischen Zielen der Gesellschaft entspricht oder ob gegebenenfalls weitere Vorstandsmitglieder bestellt werden sollen, um den strategischen Zielen der Gesellschaft gerecht zu werden.
Mitarbeiter und Führungskräfte des Unternehmens werden individuell durch Schulungen gefördert und auf mögliche Führungspositionen vorbereitet. Der Aufsichtsrat versucht grundsätzlich, zunächst gezielt Führungskräfte für eine Vorstandsposition aus dem Konzern zu gewinnen. Sofern konzernintern keine geeigneten Kandidaten zur Verfügung stehen, nutzt der Aufsichtsrat Personalagenturen, um passende Kandidaten für eine gegebenenfalls zu besetzende Vorstandsposition zu identifizieren und zu gewinnen.
Der DCGK gibt konkrete Empfehlungen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats. So empfiehlt der DCGK unter anderem, dass der Aufsichtsrat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten soll. Dabei soll der Aufsichtsrat auf Diversität achten. Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben (Empfehlung C.1 DCGK 2019). Die Dr. Hönle AG ist der Ansicht, dass die persönlichen Qualifikationen und die individuellen Fähigkeiten, nicht aber beispielsweise das Geschlecht oder das Alter oder andere Aspekte von Diversität bzw. die Eigentümerstruktur der Gesellschaft bei der Besetzung des Aufsichtsrats entscheidend sind. Die Dr. Hönle AG sieht in einer solchen Festlegung eine unangemessene Einschränkung des Rechts der Aktionäre, die Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen. Der Aufsichtsrat hat daher auch keine konkreten Ziele bzw. Kompetenzprofile im Sinne des DCGK für seine Zusammensetzung formuliert. Die Dr. Hönle AG wird deshalb auch nicht die Zielsetzung der Zusammensetzung des Aufsichtsrats bzw. die Erfüllung des Kompetenzprofils und den Stand der Umsetzung in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlichen. Gleiches gilt für die Zahl unabhängiger Mitglieder und deren namentliche Benennung.
Ferner soll gemäß Empfehlung C.2 DCGK 2019 für Aufsichtsratsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden. Der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG hat keine festen Alters‐ oder andere Zugehörigkeitsgrenzen für seine Mitglieder festgelegt. Die Dr. Hönle AG sieht in einer solchen Festlegung eine unangemessene Einschränkung des Rechts der Aktionäre, die Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen.
Zudem soll, sofern ein oder mehrere der in Empfehlung C.7 DCGK 2019 genannten Indikatoren erfüllt sind und das betreffende Aufsichtsratsmitglied dennoch als unabhängig angesehen wird, dies in der Erklärung zur Unternehmensführung begründet werden. Herr Prof. Dr. Hönle gehört seit 1999 dem Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG an. Aufgrund seiner langjährigen Expertise im Geschäftsbereich der Gesellschaft ist Herr Prof. Dr. Hönle hervorragend geeignet, die Geschäftsleitung zu überwachen. Eine Beschränkung des Aufsichtsratsmandats auf 12 Jahre wäre für die Gesellschaft nachteilig. Aus Sicht der Gesellschaft ist er daher als unabhängig anzusehen.
Nach Empfehlung D.13 DCGK 2019 soll der Aufsichtsrat regelmäßig beurteilen, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Der Aufsichtsrat bewertet in seinen Sitzungen regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit. Dies erfolgt alle zwei Jahre. Die Selbstbeurteilung erfolgt standardisiert und umfasst im Wesentlichen die Bereiche Sitzungsvorbereitung, -ablauf, -dauer, -häufigkeit und -dokumentation sowie den Inhalt der Sitzungen und die Zusammenarbeit mit Vorstand und Wirtschaftsprüfern. Die letzte Selbstbeurteilung erfolgte im Berichtsjahr, dabei wurde die Effizienz der Tätigkeit des Aufsichtsräte bestätigt.
Der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG besteht derzeit aus drei Mitgliedern. Es ist geplant, in der ordentlichen Hauptversammlung am 23. März 2021 den Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG um ein Mitglied zu erweitern, so dass der Aufsichtsrat danach aus vier Mitgliedern besteht. Aufgrund der bisherigen Größe des Aufsichtsrats werden keine Ausschüsse gebildet. Auch zukünftig ist die Bildung von Ausschüssen nicht geplant.
Der Vorstand legt für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen fest. Dies tat der Vorstand der Dr. Hönle AG entsprechend den Vorgaben des Gesetzes über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24. April 2015. Der Vorstand setzte eine bis zum 30. Juni 2022 zu erreichende Zielgröße für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands von mindestens 25 % fest. Dies entspricht dem derzeitigen Frauenanteil auf dieser Ebene. Der Vorstand hat des Weiteren eine zu erreichende Zielgröße für den Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands von mindestens 0 % festgesetzt. Eine Frist für die Umsetzung ist daher nicht zu definieren. Der Vorstand ist der Auffassung, dass bei der Besetzung von Führungspositionen die persönliche Qualifikation und die individuelle Fähigkeit, nicht aber das Geschlecht entscheidend sind.
Der Aufsichtsrat legt für den Frauenanteil im Vorstand Zielgrößen fest. Dies tat der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG entsprechend den Vorgaben des Gesetzes über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24. April 2015. Der Aufsichtsrat setzte eine zu erreichende Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand der Dr. Hönle AG von mindestens 0 % fest. Eine Frist für die Umsetzung ist damit nicht zu definieren. Die beiden Vorstandsmitglieder der Dr. Hönle AG, Herr Haimerl und Herr Runge, führen den Konzern nunmehr seit vielen Jahren erfolgreich. Hinzu kam am 1. Januar 2021 mit Herrn Pumpe ein weiteres Vorstandsmitglied mit Zuständigkeit für den Bereich Entwicklung und Fertigung. Es soll daher auch weiterhin keine Mindestzielgröße für den Frauenanteil im Vorstand größer 0 % festgesetzt werden. Der Aufsichtsrat wird sich auch in Zukunft generell bei der Auswahl von Vorstandsmitgliedern an der Qualifikation und den individuellen Fähigkeiten der Kandidatin oder des Kandidaten orientieren. Bei der Besetzung des Vorstandes ist nach Auffassung des Aufsichtsrats nicht das Geschlecht oder das Alter ausschlaggebend, allein entscheidend ist, die am besten geeignete Person für die zu besetzende Vorstandsposition zu finden. Es ist aktuell nicht geplant, die bestehende Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand von mindestens 0 % anzuheben.
Der Aufsichtsrat legt für den Frauenanteil im Aufsichtsrat eine Zielgröße fest. Er hat entsprechend den Vorgaben des Gesetzes über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24. April 2015 eine Zielgröße festgelegt. Der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG hat eine zu erreichende Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat von mindestens 0 % festgesetzt. Eine Frist zur Erreichung der Zielgröße ist damit nicht zu definieren. Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26. Mai 2020 wurde der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG neu gewählt. Die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder wurde wiedergewählt. Der Aufsichtsrat soll um ein weiteres Mitglied auf vier Mitglieder erweitert werden und ein entsprechender Beschlussvorschlag auf der ordentlichen Hauptversammlung der Dr. Hönle AG am 23. März 2021 zur Abstimmung gestellt werden. Als weiteres Mitglied soll der Aufsichtsrat eine Kandidatin vorschlagen, sodass der Frauenanteil im Aufsichtsrat - die Wahl der vorgeschlagenen Kandidatin vorausgesetzt - zukünftig 25 % betragen wird. Der Aufsichtsrat wird die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und die Zielerreichungsfrist nach der ordentlichen Hauptversammlung dann neu festsetzen.
Eine fixe Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent Frauen und Männern für Aufsichtsräte ist bei der Dr. Hönle AG nicht erforderlich, da die Gesellschaft weder dem Mitbestimmungsgesetz unterliegt noch aus einer grenzüberschreitenden Verschmelzung hervorgegangen ist.
Die Dr. Hönle AG verfolgt für den Aufsichtsrat und den Vorstand kein detailliertes Diversitätskonzept. Starre Kriterien, Quoten oder Kompetenzprofile, welche die Flexibilität bei Personalentscheidungen und die Zahl möglicher Kandidaten einschränken, hält die Dr. Hönle AG nicht für sinnvoll, sondern stellt die persönlichen Qualifikationen und die individuellen Fähigkeiten einer Kandidatin oder eines Kandidaten in den Vordergrund. Bei der Wahl der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat berücksichtigt die Dr. Hönle AG unter anderem Alter, Geschlecht, kulturelle Herkunft, Bildungs- und Berufshintergrund und strebt eine vielfältige Zusammensetzung an.
Organe der Gesellschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung.
Die Kompetenzen dieser Organe sind im Aktiengesetz, in der Satzung und den Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat geregelt.
Der Vorstand leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und seiner Geschäftsordnung sowie unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Hauptversammlung. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft gegenüber Dritten. Die Geschäftsführung erfolgt über regelmäßige strategische Erörterungen auf Vorstandsebene sowie mit den Geschäftsbereichsleitungen. Der Vorstand wird monatlich über die Entwicklung wesentlicher Kenngrößen der Dr. Hönle AG und ihrer Tochtergesellschaften informiert. Weitere Informationen zur Unternehmenssteuerung finden sich in diesem Lagebericht unter der Rubrik Managementsystem. Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, um den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Dieses System wird kontinuierlich weiterentwickelt und an sich verändernde Rahmenbedingungen angepasst. Weitere Informationen zum Risikomanagement enthält der Risikobericht.
Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. Dabei wird er in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung stets rechtzeitig und angemessen eingebunden. Der Vorstand unterrichtet ihn regelmäßig, zeitnah und umfassend über den Geschäftsverlauf, die Ertrags- und Finanzlage, die Beschäftigungssituation sowie die Planungen und die Vorhaben des Unternehmens. Zur Vorbereitung der Sitzungstermine erhält der Aufsichtsrat regelmäßig schriftliche Berichte vom Vorstand. Nach sorgfältiger Prüfung und Beratung fasst der Aufsichtsrat, soweit erforderlich, Beschlüsse. Weitere Einzelheiten zur Tätigkeit des Aufsichtsrats werden im Bericht des Aufsichtsrats dargelegt. Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt die Bildung qualifizierter Ausschüsse mit mindestens drei Mitgliedern. Da der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG ebenfalls aus drei Mitgliedern besteht, werden derzeit keine Ausschüsse gebildet.
Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und entscheiden über grundlegende Angelegenheiten der Dr. Hönle AG durch die Ausübung ihres Stimmrechts. Jede Aktie besitzt ein Stimmrecht. Alle für die Entscheidungsbildung wichtigen Unterlagen stehen den Aktionären auch auf der Internetseite der Dr. Hönle AG rechtzeitig vor der Hauptversammlung zur Verfügung.
(https://www.hoenle.de/de/investoren/hauptversammlung)
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder durch einen von der Dr. Hönle AG benannten Stimmrechtsvertreter ausüben lassen und ihm Weisungen erteilen. Nach der Hauptversammlung werden die Präsenz und die Abstimmungsergebnisse auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.
Diplom-Betriebswirt (FH) (58 Jahre)
verantwortlich für Finanzen und Personal
Norbert Haimerl beendete sein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule Regensburg mit dem Abschluss Dipl.-Betriebswirt (FH). Als Assistent der Geschäftsleitung eines mittelständischen Unternehmens startete er 1990 ins Berufsleben. In der Zeit von 1992 bis 1996 arbeitete er bei einem Tochterunternehmen eines Druckmaschinenherstellers als Assistent der Geschäftsleitung. 1996 wechselte er als kaufmännischer Leiter zur Dr. Hönle AG und wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2000 zum Vorstand der Gesellschaft bestellt.
Diplom-Ingenieur (FH) (56 Jahre)
verantwortlich für Vertrieb und Technik
Heiko Runge beendete sein Studium der physikalischen Technik an der Fachhochschule Wedel mit dem Abschluss Dipl.-Ingenieur (FH) (FH). Seinen beruflichen Werdegang begann er 1990 als Produktmanager Vertrieb bei der Eltosch Torsten Schmidt GmbH. Drei Jahre später wechselte er zur Dr. Hönle AG. Hier wurde er zunächst Vertriebsleiter und mit Wirkung zum 1. Januar 2000 zum Vorstand der Gesellschaft bestellt.
Diplom-Physiker
Aufsichtsratsvorsitzender
Herr Prof. Dr. Karl Hönle ist emeritierter Professor der Hochschule München. Er hatte dort die Professur für Technische Optik und Lasertechnik und war Beauftragter für Technologietransfer und für Messebeteiligung der bayerischen Fachhochschulen. Ferner war er 20 Jahre lang kommunalpolitisch in Dachau tätig.
Er leitet als Mitglied des Kollegialvorstandes das Labor für Lichttechnik (GbR) und ist Mitglied im Fachnormenausschuss für Lichttechnik beim Deutschen Institut für Normung (DIN). Prof. Hönle ist darüber hinaus Geschäftsführer der Dr. Hönle Medizintechnik GmbH.
Rechtsanwalt
stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
Herr Günther Henrich war nach Tätigkeiten im Bayerischen Wirtschaftsministerium und in der LfA Förderbank Bayern von 1987 bis 2012 Geschäftsführer der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH und ihrer Vorgängergesellschaften. Er hat maßgeblich daran mitgewirkt, dass die BayBG heute der Marktführer für mittelständisches Beteiligungskapital in Bayern ist. Hierdurch verfügt Herr Henrich über ein breites Netzwerk in der bayerischen Wirtschaft. Er übernahm zahlreiche Aufsichtsrats- und Beiratsmandate bei mittelständischen Unternehmen. Zudem war er Vorsitzender einer Fachgruppe und Mitglied im Vorstand des BVK Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften.
Rechtsanwalt
Aufsichtsrat
Herr Dr. Bernhard Gimple ist seit 2001 als Rechtsanwalt in München tätig. Nach Abschluss seines Jurastudiums und der Promotion an der Ludwig-Maximilians-Universität München arbeitete er zunächst in mehreren größeren überregionalen Wirtschaftskanzleien, ehe er im Jahre 2011 zusammen mit einem Kollegen die Wirtschaftskanzlei SOLEOS gründete. Seit November 2005 fungiert der gelernte Bankkaufmann zudem als Pfandbrieftreuhänder der Stadtsparkasse München.
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Gräfelfing, den 26. Januar 2021
Dr. Hönle AG
Der Vorstand
An die Dr. Hönle Aktiengesellschaft, Gräfelfing
Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der Dr. Hönle AG, Gräfelfing, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. September 2020 und der Konzerngewinn- und -verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Dr. Hönle AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
scrollen
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
scrollen
| • | Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte |
| • | Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern |
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
1) Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
3) Verweis auf weitergehende Informationen
Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte
1) In dem Konzernabschluss der Dr. Hönle AG werden unter den langfristigen Vermögenswerten Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von TEUR 18.849 (9,6 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal im Geschäftsjahr Werthaltigkeitstests (Impairment-Tests) unterzogen. Grundlage dieser Bewertungen ist regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zuzuordnen ist. Den Bewertungen liegen die Planungsrechnungen der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen beruhen. Die Abzinsung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Als Ergebnis der Werthaltigkeitstests ergab sich kein Abwertungsbedarf.
Das Ergebnis der Bewertungen ist insbesondere von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig. Die Bewertungen sind daher mit Unsicherheiten behaftet.
2) Wir haben uns davon überzeugt, dass die den Bewertungen zugrunde liegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und die verwendeten Diskontierungszinssätze insgesamt eine sachgerechte Grundlage für die Impairment-Tests der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bilden. Bei unserer Einschätzung haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie Erläuterungen des Managements zu den wesentlichen Werttreibern der Planungen gestützt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes teilweise wesentliche Wertauswirkungen haben können, haben wir auch die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter gewürdigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Ferner haben wir ergänzend eigene Sensitivitätsanalysen für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit geringer Überdeckung (Buchwert im Vergleich zum Barwert) durchgeführt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer für möglich gehaltenen Änderung einer wesentlichen Annahme der Bewertung einschätzen zu können. Die vom Management angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind aus unserer Sicht zur Überprüfung der Werthaltigkeit sachgerecht abgeleitet worden.
3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Werthaltigkeitstests sind in den Abschnitten "5 - Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und "20 - Anlagevermögen" des Konzernanhangs enthalten.
Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern
1) Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen aktiven latenten Steuern betreffen in Höhe von TEUR 2.172 steuerliche Verlustvorträge. Aus unserer Sicht ist dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung, da die Mehrjahresplanung als Grundlage für die Werthaltigkeit der latenten Steuern in hohem Maße von der Einschätzung und den Annahmen der gesetzlichen Vertreter abhängig ist und daher mit Unsicherheiten behaftet ist.
2) Die Werthaltigkeit der oben aufgeführten aktiven latenten Steuern auf Basis der von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten Planung und die Angemessenheit der verwendeten Planungsprämissen haben wir beurteilt. Die Richtigkeit der Überleitung des Planergebnisses auf das steuerliche Ergebnis, die Vereinbarkeit der Methodik zur Ermittlung der latenten Steuern mit IAS 12 und die rechnerische Richtigkeit waren ebenfalls Gegenstand der Beurteilung. Die getroffenen Annahmen der gesetzlichen Vertreter sowie die angewandte Methodik konnten wir nachvollziehen.
3) Die Angaben der Gesellschaft zu den aktiven latenten Steuern sind in den Abschnitten "5 - Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden", "15 - Steuern vom Einkommen und Ertrag" und "23 - Latente Ertragsteueransprüche und -schulden" des Konzernanhangs enthalten.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
scrollen
| • | die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks, |
| • | die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f bzw. § 315d HGB, auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, |
| • | die nichtfinanzielle Erklärung nach § 289b i. V. m. § 315b HGB, auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, |
| • | den Corporate-Governance-Bericht nach Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex, auf den im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, und |
| • | die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernlagebericht. |
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
scrollen
| • | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| • | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzenden nach § 315e Abs.1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren, oder den Geschäftsbetrieb einzustellen, oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der gesamten Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
scrollen
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben, sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| • | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| • | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. Mai 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 9. Oktober 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2012/2013 als Konzernabschlussprüfer der Dr. Hönle AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortliche Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Joachim Mairock.
Augsburg, den 18. Dezember 2020
S & P GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mairock, Wirtschaftsprüfer
Dr. Burkhardt-Böck, Wirtschaftsprüferin
scrollen
| Anhang | 01.10.2019 - 30.09.2020 in T€ |
01.10.2018 - 30.09.2019 in T€ |
|
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | (6) | 93.876 | 107.747 |
| Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | -618 | 1.893 | |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 26 | 56 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | (7) | 1.213 | 1.500 |
| Materialaufwand/Aufwand für bezogene Leistungen | (8) | 32.747 | 36.872 |
| Personalaufwand | (9) | 33.219 | 35.812 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens | (10) | 3.486 | 3.315 |
| Abschreibung der Nutzungsrechte IFRS 16 | (10, 43) | 3.122 | 0 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (11) | 13.660 | 18.167 |
| Wertminderung nach IFRS 9 | 164 | 26 | |
| Betriebsergebnis/EBIT | 8.099 | 17.003 | |
| Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen | (12) | 11 | 17 |
| Finanzerträge | (13) | 193 | 13 |
| Finanzaufwendungen | (14) | 457 | 162 |
| Finanzergebnis | -253 | -132 | |
| Ergebnis vor Steuern und nicht beherrschenden Anteilen/EBT | 7.846 | 16.872 | |
| Ertragsteuern | (15) | 2.241 | 4.476 |
| Konzernjahresergebnis | 5.605 | 12.396 | |
| Ergebnisanteil, der den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen ist | (16) | -73 | -81 |
| Ergebnisanteil der Aktionäre der Dr. Hönle AG | 5.678 | 12.477 | |
| Ergebnis je Aktie (unverwässert) in € 1 | (19) | 1,02 | 2,24 |
| Ergebnis je Aktie (verwässert) in € 1 | (19) | 1,02 | 2,24 |
1 angepasste Vorjahreswerte
scrollen
| Anhang | 01.10.2019 - 30.09.2020 in T€ |
01.10.2018 - 30.09.2019 in T€ |
|
|---|---|---|---|
| Konzernjahresergebnis | 5.605 | 12.396 | |
| Sonstiges Ergebnis: | |||
| Positionen, die möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | |||
| - Unterschied aus Währungsumrechnung | (31) | -241 | 222 |
| - Sonstiges Ergebnis aus Sicherungsgeschäften | (47) | -504 | -5.638 |
| - Ertragsteuereffekte | (23) | 142 | 1.479 |
| Positionen, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | |||
| Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne/Verluste aus Pensionen | (35) | -311 | -2.133 |
| Latente Steuern aus Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne/Verluste aus Pensionen | (23) | 78 | 529 |
| Summe sonstiges Ergebnis | -836 | -5.541 | |
| Gesamtergebnis | 4.769 | 6.855 | |
| Davon entfallen auf: | |||
| - Ergebnisanteil, der den nicht beherrschenden Anteilen zuzuordnen ist | -73 | -81 | |
| - Ergebnisanteil der Aktionäre der Dr. Hönle AG | 4.842 | 6.936 |
AKTIVA
scrollen
| Anhang | 30.09.2020 in T€ |
30.09.2019 in T€ |
|
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Geschäfts- oder Firmenwert | (20) | 18.849 | 18.849 |
| Immaterielle Vermögenswerte | (20) | 2.175 | 2.355 |
| Sachanlagevermögen | (20) | 76.812 | 42.241 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilie | (20) | 1.132 | 1.171 |
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen | (22) | 263 | 52 |
| Finanzielle Vermögenswerte | (20) | 26 | 27 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | (21) | 2.103 | 1.495 |
| Latente Ertragsteueransprüche | (23) | 5.867 | 5.687 |
| Langfristige Vermögenswerte, gesamt | 107.226 | 71.877 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | (24) | 35.246 | 35.895 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (25) | 14.253 | 16.980 |
| Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | (26) | 117 | 150 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | (27) | 3.040 | 2.841 |
| Steuererstattungsansprüche | (28) | 1.190 | 877 |
| Liquide Mittel | (29) | 34.175 | 14.577 |
| Kurzfristige Vermögenswerte, gesamt | 88.020 | 71.320 | |
| Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte | (30) | 950 | 950 |
| Aktiva gesamt | 196.196 | 144.147 | |
| PASSIVA | |||
| Anhang | in T€ | in T€ | |
| Eigenkapital | (31) | ||
| Gezeichnetes Kapital | 6.063 | 5.513 | |
| Eigene Anteile | -8 | -8 | |
| Kapitalrücklage | 41.979 | 16.596 | |
| Gewinnrücklagen | 68.307 | 67.875 | |
| Aktionären der Dr. Hönle AG zuzuordnendes Eigenkapital | 116.340 | 89.976 | |
| Nicht beherrschende Anteile | 345 | 146 | |
| Eigenkapital, gesamt | 116.685 | 90.122 | |
| Langfristige Schulden | |||
| Langfristige Darlehen (abzüglich kurzfristiger Anteil) | (32) | 37.594 | 14.344 |
| Langfristige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | (33, 43) | 2.015 | 144 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | (34) | 9.392 | 6.085 |
| Pensionsrückstellungen | (35) | 8.820 | 8.264 |
| Abgegrenzte öffentliche Investitionszuwendungen | (36) | 200 | 266 |
| Latente Ertragsteuerschulden | (23) | 421 | 1.292 |
| Langfristige Schulden, gesamt | 58.442 | 30.395 | |
| Kurzfristige Schulden | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (37) | 6.487 | 7.866 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | (26) | 34 | 3 |
| Vertragsverbindlichkeiten | (38) | 1.621 | 1.410 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | (33, 43) | 3.216 | 65 |
| Kurzfristige Bankverbindlichkeiten und kurzfristiger Anteil an langfristigen Darlehen | (39) | 3.474 | 1.672 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | (40) | 4.363 | 5.671 |
| Sonstige Rückstellungen | (41) | 637 | 502 |
| Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | (42) | 1.236 | 6.441 |
| Kurzfristige Schulden, gesamt | 21.069 | 23.630 | |
| Passiva gesamt | 196.196 | 144.147 |
scrollen
| Gewinnrücklagen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| gezeichnetes Kapital in T€ |
eigene Anteile in T€ |
Kapitalrücklage in T€ |
gesetzliche und andere Rücklagen in T€ |
Rücklage aus Bewertung IFRS 0 in T€ |
Rücklage für Sicherungsgeschäfte in T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 01.10.2018 | 5.513 | -8 | 16.596 | 65.305 | 0 | -117 |
| Anpassung gemäß IFRS 9 | 341 | |||||
| Stand 01.10.2018 (angepasst) | 5.513 | -8 | 16.596 | 65.305 | 341 | -117 |
| Konzernjahresüberschuss | 12.477 | |||||
| Sonstiges Ergebnis | -4.159 | |||||
| Gesamtergebnis | 12.477 | -4.159 | ||||
| Veränderung aufgrund des Erwerbs von nicht beherrschenden Anteilen | 23 | |||||
| Eigenkapitalzuführung nicht beherrschender Gesellschafter | ||||||
| Dividendenausschüttung | -4.409 | |||||
| Stand 30.09.2019 | 5.513 | -8 | 16.596 | 73.395 | 341 | -4.276 |
| Stand 01.10.2019 | 5.513 | -8 | 16.596 | 73.395 | 341 | -4.276 |
| Konzernjahresüberschuss | 5.678 | |||||
| Sonstiges Ergebnis | 1 | -362 | ||||
| Gesamtergebnis | 5.678 | 1 | -362 | |||
| Eigenkapitalzuführung nicht beherrschender Gesellschafter | ||||||
| Kapitalerhöhung - Ausgabe neuer Aktien | 550 | 25.383 | ||||
| Dividendenausschüttung | -4.409 | |||||
| Stand 30.09.2020 | 6.063 | -8 | 41.979 | 74.664 | 342 | -4.638 |
scrollen
| Gewinnrücklagen | Eigenkapital | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne/Verluste IAS 19 in T€ |
Rücklage für Währungsdifferenzen in T€ |
Aktionären der Dr. Hönle AG zuzuordnendes Eigenkapital in T€ |
nicht beherrschende Anteile in T€ |
Gesamt in T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 01.10.2019 | -2.024 | 1.822 | 87.087 | 164 | 87.250 |
| Anpassung gemäß IFRS 9 | 341 | 341 | |||
| Stand 01.10.2018 (angepasst) 5.513 | -2.024 | 1.822 | 87.428 | 164 | 87.591 |
| Konzernjahresüberschuss | 12.477 | -81 | 12.396 | ||
| Sonstiges Ergebnis | -1.604 | 222 | -5.541 | -5.541 | |
| Gesamtergebnis | -1.604 | 222 | 6.936 | -81 | 6.855 |
| Veränderung aufgrund des Erwerbs von nicht beherrschenden Anteilen | 23 | -83 | -60 | ||
| Eigenkapitalzuführung nicht beherrschender Gesellschafter | 147 | 147 | |||
| Dividendenausschüttung | -4.409 | -4.409 | |||
| Stand 30.09.2019 | -3.630 | 2.044 | 89.976 | 146 | 90.122 |
| Stand 01.10.2019 | -3.630 | 2.044 | 89.976 | 146 | 90.122 |
| Konzernjahresüberschuss | 5.678 | -73 | 5.605 | ||
| Sonstiges Ergebnis | -233 | -241 | -836 | -836 | |
| Gesamtergebnis | -233 | -241 | 4.842 | -73 | 4.769 |
| Eigenkapitalzuführung nicht beherrschender Gesellschafter | 272 | 272 | |||
| Kapitalerhöhung - Ausgabe neuer Aktien | 25.933 | ||||
| Dividendenausschüttung | -4.409 | -4.409 | |||
| Stand 30.09.2020 | -3.863 | 1.803 | 116.341 | 345 | 116.686 |
scrollen
| 01.10.2019- 30.09.2020 in T€ |
01.10.2018- 30.09.2019 in T€ |
|
|---|---|---|
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit: | ||
| Jahresergebnis vor nicht beherrschenden Anteilen und Steuern | 7.846 | 16.872 |
| Berichtigungen für: Abschreibungen auf Vermögenswerte des Anlagevermögens | 6.608 | 3.315 |
| Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | 288 | 159 |
| Finanzerträge | -204 | -30 |
| Finanzaufwendungen | 457 | 162 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge | 268 | -488 |
| Betriebsergebnis vor Änderungen des Nettoumlaufvermögens | 15.263 | 19.991 |
| Zunahme/Abnahme von Rückstellungen | 329 | 31 |
| Zunahme/Abnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.637 | 6.506 |
| Zunahme/Abnahme von Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 33 | 17 |
| Zunahme/Abnahme der sonstigen Vermögenswerte | 511 | -795 |
| Veränderung der Rückdeckungsversicherung | -215 | -278 |
| Zunahme/Abnahme der Vorräte | 374 | -2.407 |
| Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -1.177 | 1.126 |
| Zunahme/Abnahme von Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 31 | 3 |
| Zunahme/Abnahme der erhaltenen Anzahlungen | 211 | 110 |
| Zunahme/Abnahme der sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten | -1.364 | -1.309 |
| Zunahme/Abnahme der abgegrenzten öffentlichen Investitionszuwendungen | -25 | 68 |
| Aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschaftete Zahlungsmittel | 16.608 | 23.062 |
| Gezahlte Zinsen | -415 | -135 |
| Gezahlte Ertragsteuern | -8.959 | -6.003 |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 7.234 | 16.924 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit: | ||
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen | 5 | 76 |
| Auszahlungen für den Erwerb von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen | -200 | 0 |
| Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | -30.197 | -19.278 |
| Veränderung der Finanzanlagen | 1 | 0 |
| Einzahlungen aus langfristigen Forderungen | 7 | 52 |
| Auszahlungen für langfristige Forderungen | -400 | 0 |
| Einzahlungen aus erhaltenen Zinsen | 43 | 13 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -30.740 | -19.136 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit: | ||
| Einzahlungen aus Krediten und Bankverbindlichkeiten | 26.799 | 11.407 |
| Auszahlungen für Kredite und Bankverbindlichkeiten | -1.750 | -2.304 |
| Auszahlungen für Tilgungsanteil Leasingverbindlichkeiten | -3.184 | 0 |
| Einzahlungen aus Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Gesellschaftern | 45 | 0 |
| Auszahlungen für den Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen | 0 | -60 |
| Eigenkapitalzuführungen nicht beherrschender Gesellschafter | 12 | 49 |
| Auszahlungen für Dividenden | -4.409 | -4.409 |
| Einzahlungen Ausgabe eigener Anteile - Kapitalerhöhung (nach Kosten der Kapitalerhöhung) | 25.741 | 0 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 43.253 | 4.682 |
| Währungsdifferenzen | -56 | 0 |
| Wechselkursbedingte Änderung des Finanzmittelfonds | -92 | 69 |
| Nettoveränderung von Zahlungsmitteln | 19.598 | 2.539 |
| Zahlungsmittel zu Beginn der Berichtsperiode | 14.577 | 12.037 |
| Zahlungsmittel am Ende der Berichtsperiode | 34.175 | 14.577 |
Die Kapitalflussrechnung wird in Tz. 48 des Konzernanhangs erläutert.
Die Dr. Hönle AG ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft. Sie ist in das Handelsregister München (HRB Nr. 127507) eingetragen und hat ihren Sitz unter der Adresse Lochhamer Schlag 1 in 82166 Gräfelfing bei München, Deutschland.
Die Hönle Gruppe gliedert sich in die drei Geschäftsfelder Klebstoffe, Geräte & Anlagen sowie Glas & Strahler. Das Segment Klebstoffe beinhaltet Industrieklebstoffe für ein breites Anwendungsfeld unter anderem in der Elektronik, Medizintechnik, Optik und Glasverarbeitung. Die Geräte und Anlagen werden in der Farb- und Lacktrocknung, in der Kleb- und Kunststoffhärtung sowie in der Oberflächenentkeimung und Sonnenlichtsimulation eingesetzt. Das Segment Glas & Strahler umfasst Quarzglasrohre und -stäbe für die Lampen-, Automobil-, Halbleiter- und Glasfaserindustrie sowie Strahler für die Wasserentkeimung und die Trocknung von Beschichtungen und Klebstoffen.
Der vorliegende Konzernabschluss der Dr. Hönle AG wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.
Der Konzernabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, die Gesamtergebnisrechnung, die Eigenkapitalveränderungsrechnung, die Kapitalflussrechnung sowie den Anhang (Notes). Der Konzernabschluss wird um den zusammengefassten Lagebericht der Dr. Hönle AG und des Konzerns ergänzt.
Das Geschäftsjahr der Dr. Hönle AG und ihrer einbezogenen Tochtergesellschaften, mit Ausnahme der Tochtergesellschaft Hoenle UV Technology (Shanghai) Trading Ltd., China, und der Panacol-Korea Co., Ltd., Südkorea, entspricht dem Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. September. Bei den genannten Tochtergesellschaften entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr. Die Einbeziehung der beiden Gesellschaften erfolgt auf Basis von Zwischenabschlüssen.
Der vorliegende Konzernabschluss vermittelt durch die vollständige Anwendung der maßgeblichen IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und der Zahlungsströme des Hönle Konzerns.
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Die Betragsangaben erfolgen, wenn nicht anders angegeben, in T€ (Tausend Euro). Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe addieren. Der Konzernabschluss wird grundsätzlich auf Basis historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten erstellt, sofern nicht unter Ziffer 5 (Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden) etwas anderes angegeben wird.
Der Konzernabschluss wird unter der Going-Concern-Prämisse aufgestellt. Der Vorstand der Dr. Hönle AG hat den Konzernabschluss am 18. Dezember 2020 aufgestellt.
Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert Schätzungen und Annahmen, die die ausgewiesenen Beträge und die damit im Zusammenhang stehenden Angaben beeinflusst haben. Dabei ergeben sich für das Management bei der Erstellung des Konzernabschlusses Ermessensspielräume, die nach bestem Wissen ausgeübt werden. Dennoch kann es bei den tatsächlichen Ergebnissen zu Abweichungen von diesen Schätzungen kommen.
Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden in der entsprechenden Erläuterung der einzelnen Positionen aufgeführt. Im Hönle Konzern sind Schätzungen und Annahmen insbesondere für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Firmenwerte (vgl. Tz. 20), der Bewertung der Pensionsrückstellungen (vgl. Tz. 35), der sonstigen Rückstellungen (vgl. Tz. 41) und bei der Ermittlung der latenten Steuern (vgl. Tz. 23) getroffen worden.
In den Konzernabschluss zum 30.09.2020 werden neben der Muttergesellschaft, der Dr. Hönle AG, folgende Tochtergesellschaften einbezogen:
scrollen
| Name | Sitzland | Beteiligungsquote Berichtsjahr | Beteiligungsquote Vorjahr | Gehalten über |
|---|---|---|---|---|
| Unmittelbare Beteiligungen: | ||||
| (1) Aladin GmbH, Gräfelfing/München * | Deutschland | 0,00% | 100,00% | |
| (2) Honle UV France S.à.r.l., Lyon | Frankreich | 100,00% | 100,00% | |
| (3) PrintConcept UV-Systeme GmbH, Kohlberg | Deutschland | 100,00% | 100,00% | |
| (4) ELTOSCH GRAFIX GmbH, Pinneberg | Deutschland | 100,00% | 100,00% | |
| (5) AGITA Holding AG, Regensdorf/Zürich | Schweiz | 100,00% | 100,00% | |
| (6) uv-technik Speziallampen GmbH, Ilmenau | Deutschland | 100,00% | 100,00% | |
| (7) Hoenle UV Technology (Shanghai) Trading Ltd., Shanghai | China | 100,00% | 100,00% | |
| (8) Raesch Quarz (Germany) GmbH, Ilmenau | Deutschland | 100,00% | 100,00% | |
| (9) Raesch Quarz (Malta) Ltd., Mosta | Malta | 100,00% | 100,00% | |
| (10) Honle US Real Estate LLC, Torrington | USA | 100,00% | 100,00% | |
| (11) Hönle Electronics GmbH, Dornbirn | Österreich | 51,00% | 51,00% | |
| (12) GEPA Coating Solutions GmbH, Frickingen | Deutschland | 51,00% | 51,00% | |
| (13) Luminez GmbH, Arnstadt | Deutschland | 51,00% | 0,00% | |
| Mittelbare Beteiligungen: | ||||
| (14) Panacol AG, Regensdorf/Zürich | Schweiz | 100,00% | 100,00% | (5) |
| (15) PANACOL-ELOSOL GmbH, Steinbach/Frankfurt a. M. | Deutschland | 100,00% | 100,00% | (14) |
| (16) Eleco Panacol - EFD, SAS, Gennevilliers/Paris | Frankreich | 99,96% | 99,96% | (14) |
| (17) Eltosch Grafix America Inc., Batavia/Chicago | USA | 100,00% | 100,00% | (4) |
| (18) Panacol-Korea Co., Ltd., Seongnam | Südkorea | 100,00% | 51,00% | (15) |
| (19) Panacol-USA, Inc., Torrington | USA | 71,36% | 71,36% | (14) |
| Assoziierte Unternehmen: | ||||
| (20) Metamorphic Materials Inc., Winsted | USA | 30,00% | 30,00% | (14) |
| (21) TECINVENT GmbH, Schömberg | Deutschland | 35,00% | 35,00% | |
| (22) STERIXENE SAS, Les Angles | Frankreich | 24,24% | 0,00% |
Die Aladin GmbH wurde mit Wirkung zum 01.10.2019 auf die uv-technik Speziallampen GmbH verschmolzen.
Bei allen unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen repräsentieren die Beteiligungsquoten zugleich die Stimmrechtsquoten.
Die genannten Unternehmen der unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen werden aufgrund der vorliegenden Möglichkeit der Kontrolle durch die Mehrheit der Stimmrechte jeweils voll konsolidiert.
Kontrolle wird erlangt, wenn das Mutterunternehmen
scrollen
| • | Verfügungsmacht über die Beteiligungsunternehmen ausüben kann, |
| • | schwankenden Renditen aus ihrer Beteiligung ausgesetzt ist und die Renditen aufgrund ihrer Verfügungsmacht der Höhe nach beeinflussen kann. |
Änderungen der Beteiligungsquoten des Konzerns an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung über dieses Tochterunternehmen führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert.
Assoziierte Unternehmen gem. IAS 28 werden nach der At-Equity-Methode bilanziert, außer wenn die Anteile als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert werden. In diesem Fall wird nach Maßgabe von IFRS 5 bilanziert. Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das der Konzern durch Mitwirkung an der Finanz- und Geschäftspolitik Einfluss, jedoch keine Beherrschung ausüben kann. Maßgeblicher Einfluss wird angenommen, wenn das Mutterunternehmen einen Stimmrechtsanteil von 20 % oder mehr, aber weniger als 50 % hält (assoziiertes Unternehmen). Nach der Equity-Methode sind Anteile an assoziierten Unternehmen erstmalig mit ihren Anschaffungskosten in die Konzernbilanz aufzunehmen, die um Veränderungen des Anteils des Konzerns am Gewinn oder Verlust und am sonstigen Ergebnis des assoziierten Unternehmens nach dem Erwerbszeitpunkt angepasst werden. Der Anteil von Hönle am Ergebnis eines assoziierten Unternehmens wird in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasst, der Anteil an erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals unmittelbar im Konzerneigenkapital.
Auf eine Einbeziehung der Solitec Gesellschaft für technischen Produktvertrieb mbH (Solitec GmbH) mit Sitz in Gräfelfing wurde trotz Vorliegen einer 100%igen Beteiligung verzichtet, da die Gesellschaft für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung (Umsatz und Bilanzsumme jeweils < 55 T€) ist. Das Geschäftsjahresergebnis 2019/2020 der Solitec GmbH beträgt 1 T€ (Vj. 2 T€), die Höhe des Eigenkapitals zum 30. September 2020 beträgt 45 T€ (Vj. 44 T€).
Gegenüber dem Vorjahr kam es zu folgenden Änderungen bei den in den Konsolidierungskreis einbezogenen Konzerngesellschaften:
Im Dezember 2019 erwarb die Dr. Hönle AG 24,24 % der Anteile sowie der Stimmrechte an der STERIXENE SAS, Les Angles, Frankreich. Die STERIXENE SAS wird ab dem 1. Januar 2020 als assoziiertes Unternehmen gem. IAS 28 mit der Equity-Methode bilanziert. Der Unternehmensgegenstand ist die Entwicklung und Herstellung chemikalienfreier Entkeimungsgeräte (mittels gepulstem Xenonlicht).
Im zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2019/2020 wurde die deutsche Tochtergesellschaft Aladin GmbH, Gräfelfing, auf die deutsche Tochtergesellschaft uv-technik Speziallampen GmbH, Ilmenau, verschmolzen. Die Verschmelzung erfolgte rückwirkend zum 1. Oktober 2019.
Im Juli 2020 wurde die Luminez GmbH mit Sitz in Kirchheim b. Arnstadt gegründet. Das Stammkapital der Gesellschaft beläuft sich auf 25.000 €. Die Anteile werden zu 51 % von der Dr. Hönle AG gehalten. Die Gesellschaft wird erstmals zum 30. September 2020 in den Konzernabschluss der Hönle Gruppe einbezogen. Die Luminez GmbH beschäftigt sich mit der Entwicklung, der Herstellung und dem Vertrieb von Lampentechnik.
Nachtrag nach dem Bilanzstichtag:
Mit Kaufvertrag zum 1. Oktober 2020 erfolgte der nachfolgend beschriebene Unternehmenszusammenschluss mit der Sterilsystems GmbH, Mauterndorf, Österreich. Mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 erwarb die Dr. Hönle AG 100 % der Anteile sowie der Stimmrechte an der Gesellschaft. Der Erwerbszeitpunkt (1. Oktober 2020) ist der Tag, an dem die Beherrschung des erworbenen Unternehmens auf den Erwerber übergeht, dieser also die Möglichkeit erlangt, die Finanz- und Geschäftspolitik des erworbenen Unternehmens zu bestimmen. Die Sterilsystems GmbH wird ab dem 1. Oktober 2020 in den Konsolidierungskreis einbezogen.
Die Sterilsystems GmbH entwickelt und vertreibt hocheffektive UV-C-Geräte und -Anlagen zur Luft-, Oberflächenentkeimung, zur Wasserdesinfektion und zur Geruchsneutralisation. Rund 24 Mitarbeiter produzieren an dem Standort Geräte mit höchsten Reinheitsgraden.
Mit der Übernahme der Sterilsystems GmbH ergeben sich Synergien in mehreren Bereichen. Synergien ergeben sich insbesondere durch das weltweite Vertriebsnetz der Hönle Gruppe, über das das Sortiment der Sterilsystems GmbH vertrieben werden kann.
Die Sterilsystems GmbH wird ab dem 1. Oktober 2020 in den Konzernabschluss der Dr. Hönle AG einbezogen. Die Anschaffungskosten (Fair Value) für die erworbenen Anteile betragen zum Erwerbsstichtag insgesamt 8.477 T€. Dieser Kaufpreis wird durch Barzahlungen im Zeitraum zwischen Oktober 2020 und Oktober 2023 erbracht. Davon wurden bisher 6.175 T€ in bar bezahlt. Der Zeitwert der zum Erwerbsstichtag bestehenden Kaufpreisverbindlichkeiten beträgt 2.302 T€.
Die zum Erwerbszeitpunkt angesetzten beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden sowie deren Buchwerte unmittelbar vor dem Unternehmenszusammenschluss stellen sich wie folgt dar:
scrollen
| Buchwerte in T€ |
Fair Value in T€ |
|
|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | ||
| Immaterielle Vermögenswerte | 1.632 | 1.632 |
| Sachanlagen | 704 | 704 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||
| Vorräte | 976 | 976 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 919 | 919 |
| Sonstige Vermögenswerte | 99 | 99 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 834 | 834 |
| Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 1 | 1 |
| Schulden | ||
| Rückstellungen | 894 | 894 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 304 | 304 |
| Finanzverbindlichkeiten | 64 | 64 |
| Leasingverbindlichkeiten | 372 | 372 |
| Sonstige Schulden | 45 | 45 |
| Latente Steuerschulden | 420 | 420 |
| Erworbene Nettovermögenswerte | 3.066 | 3.066 |
Die Bewertung der identifizierten Kundenbeziehungen sowie des Auftragsbestandes in den immateriellen Vermögenswerten erfolgt nach der Residualwertmethode.
Die erworbenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen brutto in Höhe von 922 T€ und enthalten Wertberichtigungen in Höhe von 3 T€. Die erworbenen Zahlungsmittel beliefen sich auf 834 T€, wodurch es insgesamt zu einem Zahlungsmittelabfluss in Höhe von 5.341 T€ kam. Aus der Gegenüberstellung des Kaufpreises und der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden resultierte ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 5.412 T€. Hauptfaktoren, die zum Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwertes führen, sind erwartete Synergien in den Bereichen Entwicklung, Produktion und Vertrieb.
Mit Kaufverträgen zum 13. August 2020 (UMEX GmbH), 15. September 2020 (uv-technik meyer GmbH) und 30. September 2020 (Technigraf GmbH) erfolgten die nachfolgend beschriebenen Unternehmenszusammenschlüsse mit der UMEX GmbH, Kirchheim, uv-technik meyer GmbH, Ortenberg-Bleichenbach, und Technigraf GmbH, Grävenwiesbach.
Mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 erwarb die Dr. Hönle AG
scrollen
| 60,2 % der Anteile sowie der Stimmrechte an der Gesellschaft UMEX GmbH, | |
| 100,0 % der Anteile sowie der Stimmrechte an der Gesellschaft uv-technik meyer GmbH, | |
| 55,0 % der Anteile sowie der Stimmrechte an der Gesellschaft Technigraf GmbH. |
Gleichzeitig wurde die uv-technik meyer GmbH mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 auf die uv-technik Speziallampen GmbH verschmolzen.
Der Erwerbszeitpunkt (1. Oktober 2020) ist der Tag, an dem die Beherrschung des erworbenen Unternehmens auf den Erwerber übergeht, dieser also die Möglichkeit erlangt, die Finanz- und Geschäftspolitik des erworbenen Unternehmens zu bestimmen. Die UMEX GmbH, uv-technik meyer GmbH sowie Technigraf GmbH werden ab dem 1. Oktober 2020 in den Konsolidierungskreis einbezogen.
Die UMEX GmbH ist ein Unternehmen mit einer breiten Produktpalette im Bereich Wasserentkeimung. Die uv-technik meyer GmbH vertreibt Mitteldruckstrahler, Vorschaltgeräte und Sensorik. Die Technigraf GmbH ist ein Spezialist für Förderbänder mit UV-Bestrahlungsmodulen für den Produktionseinsatz sowie für Testanlagen in Laboren.
Des Weiteren werden positive Effekte durch die Nutzung des Vertriebsnetzes der Hönle Gruppe in Verbindung mit dem Vertriebsnetz der neu erworbenen Gesellschaften erwartet.
Die UMEX GmbH, uv-technik meyer GmbH und die Technigraf GmbH werden ab dem 1. Oktober 2020 in den Konzernabschluss der Dr. Hönle AG einbezogen. Die Anschaffungskosten (Fair Value) für die erworbenen Anteile betragen zum Erwerbsstichtag insgesamt 1.580 T€ (davon uv-technik meyer GmbH 1.300 T€). Die Kaufpreise wurden durch Barzahlungen erbracht.
Die zum Erwerbszeitpunkt angesetzten beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden sowie deren Buchwerte unmittelbar vor dem Unternehmenszusammenschluss stellen sich für die Gesellschaft uv-technik meyer GmbH wie folgt dar:
scrollen
| Buchwerte in T€ |
Fair Value in T€ |
|
|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | ||
| Sachanlagen | 360 | 360 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||
| Vorräte | 665 | 665 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 409 | 409 |
| Sonstige Vermögenswerte | 81 | 81 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 822 | 822 |
| Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten | 24 | 24 |
| Aktive latente Steuern | 123 | 123 |
| Schulden | ||
| Pensionsrückstellungen | 440 | 440 |
| Rückstellungen | 225 | 225 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 194 | 194 |
| Finanzverbindlichkeiten | 24 | 24 |
| Leasingverbindlichkeiten | 305 | 305 |
| Sonstige Schulden | 37 | 37 |
| Erworbene Nettovermögenswerte | 1.260 | 1.260 |
Die Bewertung der identifizierten Kundenbeziehungen sowie des Auftragsbestandes in den immateriellen Vermögenswerten erfolgt nach der Residualwertmethode.
Die erworbenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen in Höhe von 409 T€ und enthalten keine Wertberichtigungen. Die erworbenen Zahlungsmittel beliefen sich auf 822 T€, wodurch es insgesamt zu einem Zahlungsmittelabfluss in Höhe von 478 T€ kam.
Aus der Gegenüberstellung des Kaufpreises und der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden resultierte ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 40 T€.
Die UMEX GmbH und die Technigraf GmbH werden als unwesentlich betrachtet und daher nicht dargestellt.
Die Einbeziehung der erworbenen Geschäftsbetriebe in den Konzernabschluss erfolgte auf Basis einer vorläufigen Bilanzierung. Insofern kann es innerhalb des nach IFRS 3.45 vorgesehenen Bewertungszeitraums von einem Jahr noch zu Anpassungen der in den Konzernabschluss einbezogenen Vermögenswerte und Schulden und infolgedessen auch des ermittelten Geschäfts- oder Firmenwertes kommen. Auch der Ansatz der langfristigen Vermögenswerte und Vorräte ist als vorläufig anzusehen.
Mit Verschmelzungsvertrag vom 18.11.2020 (Urkundenrolle URNr.: 5786/2020) wurde folgende Verschmelzung beschlossen:
Die uv-technik meyer GmbH, Ortenberg, - übertragende Gesellschaft - überträgt ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung auf die übernehmende Gesellschaft - die uv-technik Speziallampen GmbH, Ilmenau -, und zwar im Wege der Verschmelzung zu Buchwerten durch Aufnahme. Die Verschmelzung erfolgt nach § 54 Abs. 1 S. 3 UmwG ohne Kapitalerhöhung bei der übernehmenden Gesellschaft. Verschmelzungsstichtag war der 1. Oktober 2020. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 24.11.2020.
Im Rahmen der Verschmelzung mit der uv-technik meyer GmbH wurde eine Bilanzsumme in Höhe von 2.129 T€ und ein Eigenkapital in Höhe von 1.404 T€ übernommen.
Die uv-technik meyer GmbH erzielte im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 30. September 2020 einen Umsatz in Höhe von 3.079 T€ und einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 398 T€.
Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode bilanziert. Anschaffungskosten einer Akquisition bemessen sich nach den beizulegenden Zeitwerten der hingegebenen Vermögenswerte und der eingegangenen oder übernommenen Verbindlichkeiten zum Erwerbszeitpunkt. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte sowie die übernommenen Verbindlichkeiten, einschließlich Eventualverbindlichkeiten, werden erstmalig mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet, unabhängig vom Umfang etwaiger nicht beherrschender Anteile.
Aktivische Unterschiedsbeträge zwischen Anschaffungskosten und dem anteiligen neubewerteten Eigenkapital der Gesellschaft werden in der Bilanz als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Passivische Unterschiedsbeträge werden nach erneuter Prüfung erfolgswirksam aufgelöst, Unterschiedsbeträge beim Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen werden direkt im Eigenkapital verrechnet.
Die Bewertung von nicht beherrschenden Anteilen erfolgt zum anteilig beizulegenden Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten. Nach erstmaligem Ansatz werden Gewinne und Verluste unbegrenzt beteiligungsproportional zugerechnet, wodurch auch ein Negativsaldo bei nicht beherrschenden Anteilen entstehen kann.
Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen, die nicht zu einem Beherrschungsverlust führen, werden erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktionen erfasst.
Alle konzerninternen Geschäftsvorfälle, Salden und Zwischenergebnisse werden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert.
Die funktionale Währung und die Berichtswährung der Dr. Hönle AG und des überwiegenden Teils der europäischen Tochtergesellschaften ist der Euro (€).
Für die selbstständigen Tochtergesellschaften in der Schweiz, in den Vereinigten Staaten und in Südkorea ist die funktionale Währung der Schweizer Franken (CHF), der US-Dollar (USD) bzw. der Südkoreanische Won (KRW); für die selbstständige chinesische Tochtergesellschaft der Chinesische Renminbi (RMB). Vermögenswerte und Schulden werden mit dem Bilanzstichtagskurs umgerechnet, das Eigenkapital dagegen mit historischen Kursen.
Die sich hieraus ergebenden Währungsumrechnungsdifferenzen wurden erfolgsneutral im Eigenkapital und in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Die Entwicklung dieses Sonderpostens ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Die Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung werden mit dem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet.
scrollen
| Stichtagskurs | Durchschnittskurs | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 30.09.2020 in € |
30.09.2019 in € |
2019/2020 in € |
2018/2019 in € |
||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 1 Schweizer Franken | CHF | 0,9162 | 0,9136 | 0,9304 | 0,8907 |
| 1 US-Dollar | USD | 0,8541 | 0,9184 | 0,8929 | 0,8865 |
| 1 Chinesischer Renminbi | RMB | 0,1254 | 0,1286 | 0,1275 | 0,1289 |
| 1 Südkoreanischer Won | KRW | 0,0007 | 0,0008 | 0,0007 | 0,0008 |
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden gemäß IAS 21 grundsätzlich in der funktionalen Währung zum Devisenkassamittelkurs am Tag ihrer erstmaligen Bilanzierung erfasst und zum Ende des Berichtszeitraums mit dem Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Die dabei entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam als Kursdifferenzerträge oder Kursdifferenzaufwendungen erfasst. Sicherungsgeschäfte für das Währungsrisiko wurden nicht vorgenommen.
Im Geschäftsjahr neu anzuwendende Standards und Interpretationen
Im Geschäftsjahr 2019/2020 waren die folgenden neuen bzw. geänderten Standards des IASB (International Accounting Standards Board) bzw. IFRIC (International Financial Reporting Interpretations Committee) erstmals anzuwenden. Mit Ausnahme der Erstanwendung von IFRS 16 ergaben sich aus der Erstanwendung der übrigen Standards und Interpretationen keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Dr. Hönle AG.
IFRIC Interpretation 23 - Uncertainty over Income Tax Treatments: Mit der Interpretation zu IAS 12 soll Klarheit und eine einheitliche Bilanzierung hinsichtlich der Erfassung und Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in Situationen geschaffen werden, in denen die steuerliche Lage unsicher ist. (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2019).
IFRS 16 - Leasingverhältnisse - führt ein einheitliches Rechnungslegungsmodell ein, wonach Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind. Der Dr. Hönle Konzern erfasst grundsätzlich ein Nutzungsrecht (Right-of-Use Asset), das sein Recht auf die Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswertes darstellt und bilanziert eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit. Die Leasing-verbindlichkeit wird mit dem Barwert der noch nicht geleisteten Leasingzahlungen bewertet. Bei der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeiten wurden Verlängerungs-, Kündigungs- und Kaufoptionen berücksichtigt, sofern deren Ausübung als hinreichend sicher eingeschätzt wurde. Für Leasinggegenstände von geringem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse werden die Anwendungserleichterungen in Anspruch genommen. Zudem wurden etwaige anfängliche Kosten bei der Bewertung der Nutzungsrechte nicht berücksichtigt. Im Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 16 bestanden keine belastenden Leasingverhältnisse, sodass keine Wertminderung der Nutzungsrechte vorlag.
IFRS 16 wurde vom Dr. Hönle AG Konzern zum 1. Oktober 2019 mittels modifiziert retrospektiver Methode angewendet. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf den Ergebnisvortrag. Eine Anpassung der Vorjahresvergleichszahlen wurde nicht vorgenommen. Ferner werden die Angabepflichten aus IFRS 16 im Geschäftsjahr nicht auf Vergleichsinformationen angewendet.
Bei den Leasingverhältnissen handelt es sich im Wesentlichen um angemietete Gebäude und Leasing von Kraftfahrzeugen. Der Konzern hat von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen in gleicher Höhe in der jeweils relevanten Bilanzposition der "Sachanlagen" zu bilanzieren. Leasingverhältnisse mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr wurden als kurzfristige Leasingverhältnisse behandelt. Nachträgliche Erkenntnisse in Bezug auf Verlängerungs- und Kündigungsoptionen wurden bei der Bestimmung der Laufzeiten berücksichtigt. Darüber hinaus wurden zum Erstanwendungszeitpunkt Vertragsverhältnisse, die nach den bisherigen Vorschriften zur Leasingbilanzierung (IAS 17 und IFRIC 4) nicht als Leasingverhältnisse eingestuft waren, nicht nach der Definition eines Leasingverhältnisses in IFRS 16 überprüft.
Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelpreise auf. Für Kfz-Leasingverträge hat der Konzern jedoch beschlossen, von einer Trennung der Nichtleasingkomponenten abzusehen und stattdessen Leasing- und damit verbundene Nichtleasingkomponenten als eine einzige Leasingkomponente zu bilanzieren.
Im Rahmen der Umstellung auf IFRS 16 hat der Konzern seit dem 1. Oktober 2019 für alle Leasingverträge (mit Ausnahme der oben genannten)
scrollen
| ― | Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten in der Konzernbilanz bilanziert, die zunächst mit dem Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen bewertet werden; |
| ― | Abschreibungen von Nutzungsrechten und Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns erfasst; |
| ― | die gesamten Leasingzahlungen in der Konzernkapitalflussrechnung unter dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit gezeigt. |
Die Abzinsung erfolgte unter Anwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes des Leasingnehmers zum 1. Oktober 2019. Der Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers wurde auf Basis eines risikolosen Zinssatzes über verschiedene Laufzeiten ermittelt. Der Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers, der auf die Leasingverbindlichkeiten zum 1. Oktober 2019 angewandt wurde, beträgt:
scrollen
| ― | Betriebs- und Geschäftsausstattung und Kraftfahrzeuge 3,00 % |
| ― | Mittel- bis langfristige Immobilienverträge 0,5 % |
| ― | kurzfristige Immobilienverträge 0,8 % |
Zum 1. Oktober 2019 hat die Dr. Hönle AG Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten aus Operating-Leasingverhältnissen wie folgt ermittelt:
scrollen
| 01.10.2019 in T€ |
|
|---|---|
| Nutzungsrechte - Sachanlagen | 5.857 |
| Leasingverbindlichkeiten | 5.857 |
Die Überleitung der Mindestleasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen zum 30. September 2019 auf die bilanzierten Leasingverbindlichkeiten zum 1. Oktober 2019 stellt sich wie folgt dar:
scrollen
| 01.10.2019 in T€ |
|
|---|---|
| Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen zum 30.09.2019 | 6.490 |
| Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers zum Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 16 | 144 |
| Finanzierungsleasingverbindlichkeiten zum 30.09.2019 | 209 |
| Anwendungserleichterung für Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert | 262 |
| Anwendungserleichterung für kurzfristige Leasingverhältnisse | 127 |
| Sonstiges | 101 |
| Leasingverbindlichkeiten zum 01.10.2019 | 6.066 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 3.100 T€ |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 2.966 T€ |
Amendments to IFRS 9 - Prepayment Features with Negative Compensation: Die Änderungen behandeln die Bedeutung von Vorfälligkeitsentschädigungen für das in IFRS 9 enthaltene Cashflow-Kriterium. Nach der Neuregelung kommt es nicht mehr darauf an, wer die Vorfälligkeitsentschädigung zahlt. Solange diese angemessen ist, steht sie mit dem Cashflow-Kriterium im Einklang. Die übrigen Bedingungen für die Vereinbarkeit der Vorfälligkeitsentschädigung mit dem Cashflow-Kriterium bleiben unverändert. (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2019)
Amendments to IAS 19 - Plan Amendment, Curtailment or Settlement: Die Änderungen betreffen die Bilanzierung einer Anpassung, Kürzung oder Abgeltung eines leistungsorientierten Versorgungsplans. Mit den neuen Vorschriften sollen die derzeit in Teilen uneinheitliche Bilanzierungspraxis vereinheitlicht und entscheidungsrelevante Informationen bereitgestellt werden. (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2019)
Amendments to IAS 28 - Longterm Interests in Associates and Joint Ventures: Die Änderungen dienen der Klarstellung, dass ein Unternehmen IFRS 9 "Finanzinstrumente" auf langfristige Beteiligungen an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture anwendet, die Teil der Nettoinvestition in dieses assoziierte Unternehmen oder Joint Venture sind, aber die nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden. (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2019)
Annual Improvements to IFRS Standards 2015-2017 Cycle: Im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses des IASB werden innerhalb einzelner IFRS Änderungen vorgenommen, um Inkonsistenzen zu anderen Standards zu eliminieren oder deren Inhalt zu präzisieren. Betroffen sind die Standards IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 und IAS 23. (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2019)
Neue, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen
Das IASB bzw. IFRIC haben weiterhin nachfolgende Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards herausgegeben, die bereits von der EU übernommen wurden, deren Anwendung für die Dr. Hönle AG im Geschäftsjahr jedoch noch nicht verpflichtend war. Grundsätzlich wendet die Dr. Hönle AG neue IFRS/IFRICs nicht vor dem Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung (Zeitpunkt des Inkrafttretens) an. Mögliche Auswirkungen auf künftige Konzernabschlüsse werden derzeit geprüft. Eine zuverlässige Einschätzung ist aktuell noch nicht möglich.
Amendments to References to the Conceptual Framework in IFRS Standards: Die Überarbeitung des Rahmenkonzepts enthält umfangreiche Ergänzungen, Klarstellungen und Aktualisierungen. Außerdem wurden in diversen Standards die Zitate und Querverweise aktualisiert. (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2020)
Amendment to IAS 1 and IAS 8 - Definition of Material: Die in der Praxis immer wieder aufkommenden Fragen der Wesentlichkeit sollen mit diesen Anpassungen beantwortet werden. (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2020)
Amendments to IFRS 9, IAS 39 and IFRS 7 - Interest Rate Benchmark Reform: Durch diese Änderungen werden einige spezifische Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen geändert, um mögliche Auswirkungen der durch die IBOR-Reform verursachten Unsicherheiten zu beseitigen. Sie fordern die Unternehmen außerdem auf, den Anlegern zusätzliche Informationen über ihre Sicherungsbeziehungen zur Verfügung zu stellen, die direkt von diesen Unsicherheiten betroffen sind. (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2020)
Amendments to IFRS 3 - Business Combinations: Die Anpassung soll Unklarheiten bezüglich der Identifikation von Geschäftsbetrieben beheben. (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2020)
Amendment to IFRS 16 - Leases Covid-19-Related Rent Concessions: Die Änderung soll den Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung gewähren, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist. (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Juni 2020)
Darüber hinaus wurden von IASB bzw. IFRIC folgende Regelungen herausgegeben, die noch nicht durch die Europäische Kommission übernommen wurden. Eine vorzeitige Anwendung dieser Regelungen ist daher noch nicht möglich; mögliche Auswirkungen auf zukünftige Konzernabschlüsse werden derzeit geprüft. Der aktuelle Stand der Überprüfung lässt zum Bilanzstichtag jedoch noch keine zuverlässige Einschätzung der Auswirkungen zu.
IFRS 17 - Insurance Contracts: Der Gegenstand des Standards ist die Abbildung der aus Versicherungsverträgen resultierenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im IFRS-Abschluss. Der Anwendungsbereich von IFRS 17 erstreckt sich auf alle aktiven Versicherungs- und Rückversicherungsverträge. (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2023)
Amendment to IFRS 3 - Business Combinations: Die Änderungen dienen zur Aktualisierung eines Verweises auf das Rahmenkonzept. (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2022)
Interest Rate Benchmark Reform - Phase 2 (Amendements to IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16): Die Änderungen adressieren Sachverhalte, die die Finanzberichterstattung nach der Reform eines Referenzzinssatzes beeinflussen können, einschließlich seiner Ersetzung durch alternative Referenzzinssätze. (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2021)
Amendment to IAS 1 - Presentation of Financial Statements: Classification of Liabilities as Current or Noncurrent: Die Änderung betrifft die Klassifikation von Schulden (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2023)
Amendment to IAS 16 - Property, Plant and Equipment: Durch diese Änderungen soll verboten werden, von den Kosten einer Sachanlage die Einnahmen abzuziehen, die aus der Veräußerung von Artikeln entstehen, die produziert werden, während diese an den Ort und in den Zustand gebracht wird, die notwendig sind, um sie in der von der Unternehmensführung beabsichtigen Weise zu nutzen. (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2022)
Amendment to IAS 37 - Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets: Durch diese Änderungen sollen Kosten, die bei der Bestimmung anfallen, ob ein Vertrag belastend ist, mit aufgenommen werden. (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2022)
Annual Improvements to IFRS Standards 2018-2020 Cycle: Im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses des IASB werden innerhalb einzelner IFRS Änderungen vorgenommen, um Inkonsistenzen zu anderen Standards zu eliminieren oder deren Inhalt zu präzisieren. Betroffen ist die Besteuerung bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert. (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2022)
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Gesamtergebnisrechnung der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden einheitlich nach den im Folgenden dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Mutterunternehmens aufgestellt.
Die Geschäfts- oder Firmenwerte (Goodwill) unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung, sondern werden mindestens einmal jährlich auf Wertminderung überprüft. Eine Überprüfung erfolgt auch, wenn Ereignisse oder Umstände (Triggering Events) eintreten, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten. Der Goodwill wird zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen aus Wertminderungen angesetzt.
Die Überprüfung der Werthaltigkeit des Goodwills erfolgt auf der Ebene von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units, CGUs), die die unterste Ebene repräsentieren, auf der der Goodwill für die interne Unternehmensführung überwacht wird.
Für den Wertminderungstest wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Goodwill der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet, die erwartungsgemäß von den Synergien des Unternehmenszusammenschlusses profitiert. Übersteigt der Buchwert der Einheit, der der Goodwill zugeordnet wurde, deren erzielbaren Betrag, wird der der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnete Goodwill aufgrund Wertminderung entsprechend abgeschrieben. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert der Einheit.
Die Ermittlung des Nutzungswertes wird mittels der Discounted-Cashflow-Methode durchgeführt. Dabei werden die zukünftig zu erwartenden Cashflows aus der jüngsten Managementplanung zugrunde gelegt, mit langfristigen Wachstumsraten sowie Annahmen über die Margenentwicklung fortgeschrieben und mit den Kapitalkosten der zu bewertenden Einheit abgezinst.
Es werden in zukünftigen Perioden keine Wertaufholungen auf abgeschriebenen Goodwill vorgenommen, wenn der erzielbare Betrag den Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder der Gruppe der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, der der Goodwill zugeordnet ist, übersteigt.
Zu einzelnen für die Wertminderungstests verwendeten Prämissen siehe Tz. 20.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte und selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte sind gemäß IAS 38 mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert und werden planmäßig linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die Nutzungszeiträume verteilen sich wie folgt:
scrollen
| Kundenstamm und andere Rechte | 5 bis 10 Jahre |
| Software | 1 bis 15 Jahre |
| Lizenzen | 3 bis 10 Jahre |
| Urheberrechte, Patente und sonst. gewerbliche Schutzrechte | 7 bis 10 Jahre |
| Rezepte, Geheimverfahren, Modelle, Entwürfe und Prototypen | 10 bis 15 Jahre |
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt gemäß IAS 16 zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen. Abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens werden planmäßig linear abgeschrieben.
Die planmäßige Abschreibung der in den technischen Anlagen und Maschinen ausgewiesenen Schmelzöfen des Konzerns erfolgt aufgeteilt in ihre Komponenten (insbesondere in Ofenkörper und Schmelztiegel sowie deren Unterkomponenten). Diese werden gemäß IAS 16.43 ff. getrennt abgeschrieben, da sie im Betrieb unterschiedliche Nutzungsdauern aufweisen. Diese Vorgehensweise führt im Ergebnis zu einer verursachungsgerechteren Periodisierung des Aufwands aus der Nutzung der Vermögenswerte und ihrer Komponenten.
Je nach Vermögenswert werden folgende Nutzungszeiträume zugrunde gelegt:
scrollen
| Gebäude | 3 bis 50 Jahre |
| Technische Anlagen und Maschinen | 1 bis 20 Jahre |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1 bis 39 Jahre |
Unter der Position "Gebäude" werden auch Mietereinbauten erfasst. Die planmäßige Abschreibung der Mietereinbauten wird entsprechend der erwarteten Nutzungsdauer festgelegt.
Instandhaltungsaufwendungen werden als Periodenaufwand behandelt.
Bis zum 30. September 2019 erfolgte die Bilanzierung der Leasingverhältnisse nach folgenden Grundsätzen:
Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt, selbst wenn dieses Recht in einer Vereinbarung nicht ausdrücklich festgelegt ist.
Finanzierungsleasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken am Leasinggegenstand auf den Konzern übertragen werden, führen zur Aktivierung des Leasinggegenstands zu Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses. Der Leasinggegenstand wird mit seinem beizulegenden Zeitwert angesetzt oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist. Leasingzahlungen werden derart in Finanzierungsaufwendungen und den Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt, dass sich über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ein konstanter Zinssatz auf die verbliebene Leasingverbindlichkeit ergibt. Finanzierungsaufwendungen werden im Finanzergebnis erfolgswirksam erfasst.
Leasinggegenstände werden über die Nutzungsdauer des Gegenstands abgeschrieben. Ist der Eigentumsübergang auf den Konzern am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses jedoch nicht hinreichend sicher, wird der Leasinggegenstand über den kürzeren der beiden Zeiträume aus erwarteter Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingverhältnisses vollständig abgeschrieben.
Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand für Operating-Leasingverhältnisse in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Mit Einführung des IFRS 16 (Leasing) erfolgt die Bilanzierung ab 1. Oktober 2019 nach folgenden Vorschriften:
Erstmalige Erfassung und Bewertung
Gemäß IFRS 16 haben Leasingnehmer grundsätzlich alle Leasingverhältnisse in Form eines Nutzungsrechts und einer korrespondierenden Leasingverbindlichkeit zu bilanzieren. Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet und setzen sich aus dem Betrag der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit sowie den direkten Kosten zusammen. Die Leasingverbindlichkeit wird mit dem Barwert der noch nicht geleisteten Leasingzahlungen bewertet. Die Leasingverträge werden in der Regel für feste Zeiträume von ein bis vier Jahren abgeschlossen. Die Mietverträge für Gebäude umfassen teilweise längere Laufzeiten. Die Verträge können Vereinbarungen zu stillschweigenden Verlängerungen bzw. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen beinhalten.
Bei der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen über Gebäude berücksichtigt das Management sämtliche Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Sich aus der Ausübung von Verlängerungs-/Kündigungsoptionen ergebende Laufzeitänderungen werden nur dann in die Vertragslaufzeit einbezogen, wenn eine Verlängerung oder Nicht-Ausübung einer Kündigungsoption hinreichend sicher ist.
Diese Beurteilung wird überprüft, wenn ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände eintritt, das/die die bisherige Beurteilung beeinflussen kann, allerdings nur, wenn dies in der Kontrolle des Hönle Konzern liegt.
Des Weiteren wird auf die Ausführungen zu IFRS 16 in Textziffer 4 verwiesen.
Folgebewertung
Die Folgebewertung der Nutzungsrechte erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Nutzungsrechte werden linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Wenn die Ausübung einer Kaufoption aus Sicht des Konzerns hinreichend sicher ist, erfolgt die Abschreibung über die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswertes.
Bei Verträgen, die eine Verlängerungs- oder Kündigungsoption enthalten, wird eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit und Anpassung des Nutzungsrechts vorgenommen, wenn ein signifikantes Ereignis eintritt, das in der Kontrolle des Dr. Hönle Konzern liegt und im Rahmen der Erstbewertung anders eingeschätzt wurde.
Die Leasingverbindlichkeiten werden nach der Effektivzinsmethode fortgeschrieben.
Für Leasinggegenstände von geringem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse werden die Anwendungserleichterungen in Anspruch genommen.
Immobilien, die nicht betrieblich genutzt werden und ausschließlich zur Erzielung von Mieteinnahmen und Gewinnen aus Wertsteigerungen dienen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die planmäßige Abschreibung dieser Immobilien erfolgt über einen Zeitraum von 20 bis 33 Jahren.
Assoziierte Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert und in der Bilanz unter der Position "Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen" ausgewiesen. Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das der Konzern maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinsame Kontrolle ausüben kann. IAS 28.6 geht davon aus, dass eine Beteiligung von mehr als 20 % der Stimmrechtsanteile auf einen maßgeblichen Einfluss hinweist.
Zur Ermittlung der latenten Steuern wird die in IAS 12 vorgeschriebene Verbindlichkeitenmethode (Liability Method) herangezogen. Demnach werden aktive und passive latente Steuern grundsätzlich für sämtliche temporäre Bewertungsunterschiede zwischen den Wertansätzen nach IFRS und den steuerlichen Wertansätzen von Bilanzposten gebildet. Latente Steueransprüche werden nur in dem Maße angesetzt, wie es wahrscheinlich ist, dass zukünftige zu versteuernde Gewinne verfügbar sein werden. Gegen diese können die abzugsfähigen temporären Differenzen, die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste sowie die noch nicht genutzten Steuergutschriften aufgerechnet werden.
Bedingt durch unterschiedliche gewerbesteuerliche Hebesätze an den einzelnen Standorten ergeben sich in den deutschen Gesellschaften unterschiedliche anzuwendende Steuersätze.
Latente Steuern werden mit dem Steuersatz bewertet, dessen Gültigkeit für die Periode erwartet wird, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden gemäß IAS 2 grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bewertet. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wird das gewogene Durchschnittsverfahren herangezogen. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch fixe und variable Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Kosten des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. ln den Herstellungskosten enthalten sind zudem produktionsbezogene Kosten der Verwaltung und der Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen.
Fremdkapitalkosten werden in voller Höhe aufwandswirksam behandelt, da keine direkte Zuordnung zu qualifizierten Vermögenswerten erfolgen kann.
Posten mit verminderter Marktgängigkeit werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert entspricht dem geschätzten, im normalen Geschäftsgang erzielbaren Verkaufserlös abzüglich geschätzter Fertigstellungs- und Vertriebskosten.
Die Kategorisierung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt unter IFRS 9 in drei Bewertungskategorien:
scrollen
| ― | finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet werden |
| ― | finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVthOCI) bewertet werden |
| ― | finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVthPL) bewertet werden |
Finanzielle Vermögenswerte werden gemäß dem zugrunde liegenden Geschäftsmodell und den vertraglichen Zahlungsströmen der finanziellen Vermögenswerte klassifiziert. Das grundsätzliche Geschäftsmodell der Dr. Hönle AG besteht darin, finanzielle Vermögenswerte zu halten, um vertragliche Zahlungsströme zu vereinnahmen.
Finanzelle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet, sofern sie dem Geschäftsmodell "Halten" entsprechen und deren vertragliche Zahlungsströme ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden durch Wertminderungsaufwendungen gemindert. Zinserträge, Währungskursgewinne/-verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn und Verlust erfasst. Ein Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung wird ebenfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Für Eigenkapitalinstrumente gestattet IFRS 9 optional eine erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (FVthOCI). Dividenden werden als Ertrag im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn, die Dividende stellt offensichtlich eine Deckung eines Teils der Kosten des Investments dar. Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst und nie in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.
Ein Schuldinstrument wird zum "FVthOCI bewertet" designiert, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und der Vermögenswert nicht als FVthPL designiert wurde:
scrollen
| • | es wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte; und |
| • | seine Vertragsbedingungen führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. |
Schuldinstrumente, die zum FVthOCI klassifiziert werden, werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Zinserträge, Wechselkursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei der Ausbuchung wird das kumulierte sonstige Ergebnis in den Gewinn und Verlust umgegliedert. Solche Schuldinstrumente liegen im Konzern derzeit nicht vor.
Finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme nicht ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVthPL). Nettogewinne und -verluste dieser Kategorie, einschließlich jeglicher Zins- oder Dividendenerträge, werden in der Gewinn- oder Verlustrechnung erfasst. Zum FVthPL bewertete finanzielle Vermögenswerte liegen bei der Dr. Hönle AG derzeit nicht vor. Derivate werden derzeit nur im Rahmen von Sicherungsbeziehungen bilanziert.
Das Wertminderungsmodell unter IFRS 9 bezieht die Erwartungen über die Zukunft mit ein und stellt auf die erwarteten Kreditverluste ab. Das Modell unter IFRS 9 sieht grundsätzlich drei Stufen vor und ist auf alle finanziellen Vermögenswerte (Schuldinstrumente) anwendbar, die entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Im Konzern fallen grundsätzlich die folgenden Klassen von Finanzinstrumenten unter das Wertminderungsmodell nach IFRS 9:
scrollen
| • | Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte |
| • | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
| • | Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte |
| • | Liquide Mittel |
Stufe 1:
Beinhaltet finanzielle Vermögenswerte zum Zugangszeitpunkt sowie danach solche ohne signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit Zugang. Die Wertminderung bemisst sich anhand des erwarteten Kreditverlustes innerhalb der nächsten zwölf Monate.
Stufe 2:
Beinhaltet finanzielle Vermögenswerte, die einen Anstieg des Kreditrisikos erfahren haben, allerdings in ihrer Bonität noch nicht beeinträchtigt sind. Die Wertminderung bemisst sich anhand des erwarteten Kreditverlustes über die gesamte Restlaufzeit. Unter einem Anstieg des Kreditrisikos sieht der Konzern eine Verschlechterung der Bonitätseinstufung des Geschäftspartners.
Stufe 3:
Beinhaltet finanzielle Vermögenswerte, die objektive Hinweise auf eine Wertminderung aufweisen oder einen Ausfallstatus innehaben. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst sowie weitere qualitative Informationen, die auf wesentliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners hindeuten.
Der Hönle Konzern macht von der Erleichterung Gebrauch, die IFRS 9 für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit Finanzierungselement, Vertragsvermögenswerte mit Finanzierungselement und Leasingforderungen vorsieht. Danach können diese finanziellen Vermögenswerte bei Zugang statt der Stufe 1 unmittelbar der Stufe 2 zugeordnet werden, mit der Möglichkeit zur ausschließlichen Erfassung des erwarteten Kreditverlustes über die gesamte Laufzeit (Lifetime expected Credit Loss).
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte - jeweils ohne Finanzierungselement - sind zwingend bei Zugang der Stufe 2 des Wertberichtigungsmodells zuzuordnen mit der Notwendigkeit der Erfassung des Lifetime expected Credit Loss.
Eine Eingruppierung oder Umklassifizierung in Stufe 3 erfolgt, sofern objektive Hinweise auf eine Bonitätsbeeinträchtigung vorliegen.
Der Konzern wendet zur Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfs für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Wertminderungsmatrix an. Es wird diesbezüglich auf die Ausführungen unter Abschnitt 47 "Kreditrisiken" verwiesen.
Im vereinfachten Ansatz für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt die Ermittlung der Wertminderung mithilfe von Ausfallwahrscheinlichkeiten nach Kundengruppen. Dabei werden vergangenheitsorientierte Daten um zukunftsorientierte Parameter ergänzt. Diese Parameter können makroökonomische Faktoren (z. B. Wachstum des Bruttoinlandprodukts, Arbeitslosenquote) und Prognosen über zukünftige wirtschaftliche Rahmenbedingungen umfassen.
Ausbuchung
Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
scrollen
| ― | Die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind erloschen. |
| ― | Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung (sog. Durchleitungsvereinbarung) übernommen und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) zwar im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht an dem Vermögenswert übertragen. |
Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem Vermögenswert überträgt oder eine Durchleitungsvereinbarung eingeht, bewertet er, ob und in welchem Umfang die Chancen und Risiken bei ihm verbleiben. Wenn der Konzern im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält, noch die Verfügungsmacht an dem Vermögenswert überträgt, erfasst der Konzern den Vermögenswert im Umfang seines anhaltenden Engagements. In diesem Fall erfasst der Konzern auch eine damit verbundene Verbindlichkeit. Der übertragene Vermögenswert und die damit verbundene Verbindlichkeit werden so bewertet, dass den Rechten und Verpflichtungen, die der Konzern behalten hat, Rechnung getragen wird.
Wenn das anhaltende Engagement der Form nach den übertragenen Vermögenswert garantiert, so entspricht der Umfang des anhaltenden Engagements dem niedrigeren Betrag aus dem ursprünglichen Buchwert des Vermögenswerts und dem Höchstbetrag der erhaltenen Gegenleistung, den der Konzern eventuell zurückzahlen müsste.
Langfristige Vermögenswerte werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Diese Bedingung wird nur dann als erfüllt angesehen, wenn der langfristige Vermögenswert im gegenwärtigen Zustand sofort zur Veräußerung verfügbar ist und die Veräußerung hochwahrscheinlich ist. Die Geschäftsführung muss sich zu einer Veräußerung verpflichtet haben. Dabei muss davon ausgegangen werden, dass der Veräußerungsvorgang innerhalb eines Jahres nach einer solchen Klassifizierung abgeschlossen wird.
Langfristige Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind, werden zu dem niedrigeren Betrag ihres ursprünglichen Buchwertes und dem beizulegenden Wert abzüglich Veräußerungskosten bewertet.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert bilanziert. Auf fremde Währungen lautende Guthaben werden am Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet.
Erworbene eigene Anteile werden gemäß IAS 32.33 in einem gesonderten Posten in Höhe der Anschaffungskosten vom Eigenkapital abgezogen. Transaktionskosten sind nur in unwesentlicher Höhe angefallen.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden entweder als "finanzielle Verbindlichkeiten klassifiziert, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden" oder als "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete sonstige Verbindlichkeiten". Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Verbindlichkeiten mit dem erstmaligen Ansatz fest.
Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, Kontokorrentkredite, Darlehen, Finanzgarantien und derivative Finanzinstrumente.
Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen zuzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten.
In der Folgebewertung werden sie mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt. Derivative Finanzinstrumente werden zum Fair Value angesetzt.
Bei kurzfristigen Verbindlichkeiten entsprechen die fortgeführten Anschaffungskosten grundsätzlich dem Nennbetrag bzw. dem Rückzahlungsbetrag. Langfristige Verbindlichkeiten sind mit ihrem Barwert bzw. bei Verzinslichkeit mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Kaufpreisverbindlichkeiten aus geschriebenen Put-Optionen auf nicht beherrschende Anteile werden gemäß IAS 32.23 in Höhe des Barwerts der zu erwartenden Zahlungsverpflichtung als Verbindlichkeit angesetzt. Da die Optionen auf Ausübungspreisen basieren, die von der Unternehmensentwicklung beeinflusst werden, erfolgt bei einer Änderung der den Wert der finanziellen Verbindlichkeit bestimmenden Cashflows eine bilanzielle Anpassung, die nach der Ansicht des IASB gemäß IAS 39 im Gewinn oder Verlust zu erfassen ist.
Auf Fremdwährungen lautende kurzfristige Verbindlichkeiten werden gemäß IAS 21 zum Stichtagskurs umgerechnet.
Die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten hat sich im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 9 gegenüber der Vorgehensweise nach IAS 39 für den Konzern nicht geändert.
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist.
Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.
Erstmalige Erfassung und Folgebewertung
In Übereinstimmung mit seiner Risikomanagementstrategie verwendet der Konzern derivative Finanzinstrumente wie Zinsswaps, um sich gegen Zinsrisiken abzusichern. Diese derivativen Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in den Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Derivative Finanzinstrumente werden als finanzielle Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als finanzielle Verbindlichkeiten, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist.
Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten werden sofort erfolgswirksam erfasst, mit Ausnahme des wirksamen Teils einer Absicherung von Cashflows, der im sonstigen Ergebnis der Gesamtergebnisrechnung erfasst wird.
Zum Zwecke der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen werden Sicherungsinstrumente wie folgt klassifiziert:
scrollen
| ― | als Absicherung des beizulegenden Zeitwerts, wenn es sich um eine Absicherung des Risikos einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts eines bilanzierten Vermögenswerts oder einer bilanzierten Verbindlichkeit oder einer nicht bilanzierten festen Verpflichtung handelt, |
| ― | als Absicherung von Cashflows, wenn es sich um eine Absicherung des Risikos von Schwankungen der Cashflows handelt, das dem mit einem bilanzierten Vermögenswert, einer bilanzierten Verbindlichkeit oder mit einer höchstwahrscheinlich eintretenden künftigen Transaktion verbundenen Risiko oder dem Währungsrisiko einer nicht bilanzierten festen Verpflichtung zugeordnet werden kann, |
| ― | als Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb. |
Die Hönle Gruppe nutzt ausschließlich Sicherungsinstrumente als Absicherung von Cashflows. Zu Beginn der Absicherung werden sowohl die Sicherungsbeziehung als auch die Risikomanagementzielsetzungen und -strategien des Konzerns im Hinblick auf die Absicherung formal festgelegt und dokumentiert. Die Dokumentation enthält die Festlegung des Sicherungsinstruments, des Grundgeschäfts oder der abgesicherten Transaktion sowie die Art des abgesicherten Risikos und eine Beschreibung, wie das Unternehmen die Wirksamkeit der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments bei der Kompensation der Risiken aus Änderungen der Cashflows des gesicherten Grundgeschäfts ermittelt, die sich auf das abgesicherte Risiko zurückführen lassen. Derartige Sicherungsbeziehungen werden als in hohem Maße wirksam eingeschätzt für die Erreichung einer Kompensation der Risiken aus Änderungen des Cashflows. Sie werden fortlaufend dahingehend beurteilt, ob sie tatsächlich während der gesamten Berichtsperiode, für die die Sicherungsbeziehung definiert wurde, hochwirksam waren.
Sicherungsgeschäfte, die die strengen Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen erfüllen, werden wie folgt bilanziert:
Der wirksame Teil des Gewinns oder Verlusts aus einem Sicherungsinstrument wird im sonstigen Ergebnis der Gesamtergebnisrechnung und in der Rücklage zur Absicherung von Cashflows erfasst, während der unwirksame Teil sofort erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst wird. Der Hönle Konzern nutzt Zinsswaps als Sicherungsinstrument zur Absicherung des Zinsrisikos bei finanziellen Verbindlichkeiten. Für weitergehende Erläuterungen wird auf Tz. 47 verwiesen.
Die im sonstigen Ergebnis der Gesamtergebnisrechnung erfassten Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht, in der die abgesicherte Transaktion das Periodenergebnis beeinflusst, z. B. dann, wenn abgesicherte Finanzerträge oder -aufwendungen erfasst werden oder wenn ein erwarteter Verkauf durchgeführt wird. Resultiert eine Absicherung im Ansatz eines nicht finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht finanziellen Verbindlichkeit, so werden die im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge Teil der Anschaffungskosten im Zugangszeitpunkt des nicht finanziellen Vermögenswerts bzw. der nicht finanziellen Verbindlichkeit.
Wird mit dem Eintritt der erwarteten Transaktion oder der festen Verpflichtung nicht länger gerechnet, werden die zuvor im Eigenkapital erfassten kumulierten Gewinne bzw. Verluste in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Wenn das Sicherungsinstrument ausläuft oder veräußert, beendet oder ausgeübt wird, ohne dass ein Ersatz oder ein Überrollen des Sicherungsinstruments in ein anderes Sicherungsinstrument erfolgt, oder die Kriterien für die Bilanzierung als Sicherungsbeziehung nicht mehr erfüllt sind, verbleiben die bislang im sonstigen Ergebnis erfassten kumulierten Gewinne bzw. Verluste so lange im sonstigen Ergebnis, bis die erwartete Transaktion oder feste Verpflichtung das Ergebnis beeinflusst.
Derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsinstrumente designiert und als solche effektiv sind, werden auf der Grundlage einer Beurteilung der Tatsachen und Umstände (d. h. der zugrunde liegenden vertraglichen Cashflows) als kurzfristig oder langfristig klassifiziert oder in einen kurzfristigen und einen langfristigen Teil aufgeteilt.
Hält der Konzern ein Derivat für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag zur wirtschaftlichen Absicherung (und bilanziert es nicht als Sicherungsbeziehung), wird das Derivat in Übereinstimmung mit der Klassifizierung des zugrunde liegenden Postens als langfristig eingestuft (oder in einen kurzfristigen und einen langfristigen Teil aufgeteilt).
Derivative Finanzinstrumente, die als Sicherungsinstrumente designiert wurden und als solche effektiv sind, werden in Übereinstimmung mit der Klassifizierung des zugrunde liegenden Grundgeschäfts klassifiziert.
Das derivative Finanzinstrument wird nur dann in einen kurzfristigen und einen langfristigen Teil aufgeteilt, wenn eine verlässliche Zuordnung vorgenommen werden kann.
Die Rückstellungen für Pensionen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) gemäß IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) gebildet. Bei diesem Verfahren werden nicht nur die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Renten und Gehältern bei vorsichtiger Einschätzung der relevanten Einflussgrößen berücksichtigt. Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen.
Sonstige Rückstellungen werden gemäß IAS 37 angesetzt, wenn aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung besteht, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. In den sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Verpflichtungen berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage des wahrscheinlichsten Betrages.
Zuwendungen der öffentlichen Hand gemäß IAS 20 werden erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt sind und die Zuwendungen tatsächlich gewährt werden. Zuwendungen für Kauf oder Herstellung von Anlagevermögen (vermögenswertbezogene Zuwendungen) werden bei erstmaligem Ansatz mit der Bruttomethode bilanziert ("deferred income") und während der Nutzungsdauer des Vermögenswertes auf einer planmäßigen Grundlage ertragswirksam aufgelöst. Zuwendungen für bereits angefallene Aufwendungen oder Verluste oder zum Zwecke der sofortigen finanziellen Unterstützung ohne zukünftig damit verbundenen Aufwand werden gem. IAS 20.20 als Ertrag in der Periode erfasst, in der der entsprechende Anspruch entsteht.
Die Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern enthalten Verpflichtungen aus laufenden Ertragsteuern.
Fremdkapitalkosten werden im Zeitpunkt des Entstehens ergebniswirksam erfasst, es sei denn, sie entfallen auf ein "qualifying asset" nach IAS 23.
Der Konzern bewertet bestimmte Finanzinstrumente (z. B. Derivate) zu jedem Abschlussstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert und/oder gibt den beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten im Rahmen der Angabepflichten an. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder
scrollen
| ― | auf dem Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld stattfindet, oder |
| ― | auf dem vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld stattfindet, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist. |
Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben.
Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln.
Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nicht finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet.
Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei werden sowohl beobachtbare als auch nicht beobachtbare Inputfaktoren verwendet.
Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:
Stufe 1 - In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise
Stufe 2 - Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist
Stufe 3 - Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist
Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung überprüft (basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist).
Die für die Konzernrechnungslegung zuständigen Mitarbeiter legen gemeinsam mit dem Vorstand die Richtlinien und Verfahren für wiederkehrende und nicht wiederkehrende Bemessungen des beizulegenden Zeitwerts fest.
Um die Angabeanforderungen über den beizulegenden Zeitwert zu erfüllen, hat der Konzern Gruppen von Vermögenswerten und Schulden auf der Grundlage ihrer Art, ihrer Merkmale und ihrer Risiken sowie der Stufen der erläuterten Fair-Value-Hierarchie festgelegt.
Die Konzerngewinn- und -verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Die Umsatzerlöse in Höhe von 93.876 T€ (Vj. 107.747 T€) setzen sich aus Umsatzerlösen aus dem Verkauf von Gütern in Höhe von 90.669 T€ (Vj. 104.406 T€) und Dienstleistungsumsätzen für Serviceleistungen in Höhe von 3.207 T€ (Vj. 3.341 T€) zusammen.
1 T€ (Vj. 1 T€) betreffen Umsätze aus Lieferungen an die Dr. Hönle Medizintechnik GmbH zu marktüblichen Konditionen.
Sämtliche Umsatzerlöse resultieren aus Verträgen mit Kunden.
Hinsichtlich einer weiteren Aufgliederung der Erlöse aus Verträgen mit Kunden wird auf die Segmentberichterstattung verwiesen.
Die folgende Tabelle gibt Auskunft über Forderungen und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden. Vertragsvermögenswerte bestehen keine.
scrollen
| Stand per 01.10.2019 in T€ |
Veränderung | Stand per 30.09.2020 in T€ |
|
|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 16.980 | -2.727 | 14.253 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 1.410 | 211 | 1.621 |
Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen die von Kunden erhaltenen Anzahlungen für die Herstellung von teils kundenspezifischen Maschinen. Der zu Beginn der Periode in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesene Betrag von 1.410 T€ wurde im Geschäftsjahr im Wesentlichen als Umsatzerlös erfasst. Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Vertragsverbindlichkeiten haben eine erwartete Laufzeit von unter einem Jahr.
scrollen
| 2019/2020 in T€ |
2018/2019 in T€ |
|
|---|---|---|
| Erträge aus Kursdifferenzen | 308 | 560 |
| Ertrag aus Auflösung von Rückstellungen | 282 | 206 |
| Periodenfremde Erträge | 116 | 34 |
| Sonstige Erträge aus Schadensersatz | 97 | 59 |
| Sonstige Erträge aus Lohnfortzahlung | 68 | 65 |
| Zuschüsse/Investitionsförderungen | 66 | 114 |
| Sonstige Erträge | 276 | 462 |
| 1.213 | 1.500 |
scrollen
| 2019/2020 in T€ |
2018/2019 in T€ |
|
|---|---|---|
| Sonstige Erträge | 236 | 489 |
| Erhöhung Aktivwerte Rückdeckungsversicherung | 40 | -27 |
| Sonstige Erträge | 276 | 462 |
Erträge aus Zuschüssen/Investitionsförderungen resultieren aus den Zuwendungsbescheiden der Forschungsprojekte und Maßnahmen der Europäischen Union, welche mit korrespondierenden Aufwendungen in Zusammenhang stehen. Außerdem sind die Erträge aus der Auflösung von abgegrenzten Zuschüssen beim Erwerb von Anlagevermögen enthalten.
scrollen
| 2019/2020 in T€ |
2018/2019 in T€ |
|
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 32.020 | 36.088 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 727 | 784 |
| 32.747 | 36.872 |
scrollen
| 2019/2020 in T€ |
2018/2019 in T€ |
|
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 26.694 | 29.331 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | 6.525 | 6.481 |
| 33.219 | 35.812 |
Die Zusammensetzung der Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel (Tz. 20) dargestellt.
In den Geschäftsjahren 2019/2020 und 2018/2019 ergaben die jährlich durchgeführten Wertminderungstests keinen Bedarf an außerplanmäßigen Abschreibungen auf Firmenwerte. Weitere Angaben zu den Wertminderungstests sind in den Erläuterungen zum Anlagevermögen (Tz. 20) enthalten.
Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:
scrollen
| 2019/2020 in T€ |
2018/2019 in T€ |
|
|---|---|---|
| Versand, Warenabgabe und Verpackung | 2.842 | 4.391 |
| Raumkosten | 1.456 | 4.000 |
| Beratung, Buchführung und Abschlusskosten | 1.402 | 987 |
| Reisekosten | 909 | 1.502 |
| Versicherungen, Beiträge und Gebühren | 737 | 778 |
| Werbung und Repräsentation | 721 | 861 |
| Aufwendungen aus Kursdifferenzen | 704 | 513 |
| Außerordentliche Aufwendungen | 190 | 0 |
| Sonstige Aufwendungen periodenfremd | 186 | 422 |
| Sonstige Aufwendungen | 4.513 | 4.714 |
| 13.660 | 18.167 |
Die Sonstigen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:
scrollen
| 2019/2020 in T€ |
2018/2019 in T€ |
|
|---|---|---|
| Reparaturen und Instandhaltung | 627 | 722 |
| Kfz-Kosten | 579 | 1.170 |
| davon Leasing | 37 | 584 |
| Porto und Telefon | 365 | 403 |
| Bürobedarf und Fachbücher | 130 | 129 |
| Sonstige Aufwendungen | 2.812 | 2.290 |
| Sonstige Aufwendungen | 4.513 | 4.714 |
Die Vorjahreswerte der Position "Raumkosten", "Kfz-Kosten" und "sonstige Aufwendungen" beinhalten Aufwendungen aus Leasingverhältnissen. Bzgl. der Angaben nach IFRS 16 für das Geschäftsjahr 2019/2020 wird auf Abschnitt 43 verwiesen.
Die Aufwendungen aus Operating-Leasingverträgen, die nicht unter IFRS 16 fallen, betrugen im Geschäftsjahr 2019/2020 insgesamt 260 T€ (Vj. 858 T€). Davon entfallen 37 T€ (Vj. 584 T€) auf Fahrzeuge und 223 T€ (Vj. 274 T€) auf Maschinen sowie auf Betriebs- und Geschäftsausstattung, die in den Sonstigen Aufwendungen enthalten sind.
In den Sonstigen Aufwendungen sind unter anderem Aufwendungen für Personalanwerbung und Personalausbildung in Höhe von 492 T€ (Vj. 201 T€) enthalten. Die Position beinhaltet auch die Aufwendungen mit Beteiligungsunternehmen in Höhe von 16 T€ (Vj. 30 T€). Weiterhin sind IT-Aufwendungen in Höhe von 528 T€ (Vj. 383 T€) enthalten. Die Aufwendungen für die Aufsichtsratsvergütung in Höhe von 135 T€ (Vj. 135 T€) werden ebenfalls unter den Sonstigen Aufwendungen ausgewiesen.
Die Position enthält die anteiligen Ergebnisse an der Metamorphic Materials Inc., Winsted, USA, in Höhe von 30 T€ (Vj. 17 T€) und an der STERIXENE SAS, Les Angles, Frankreich, in Höhe von -19 T€ (Vj. 0 T€). Für weitere Informationen siehe Tz. 22 "Nach der At-Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen".
scrollen
| 2019/2020 in T€ |
2018/2019 in T€ |
|
|---|---|---|
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 193 | 13 |
| Finanzerträge | 193 | 13 |
In der Position "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" ist ein Zinsertrag auf Darlehensforderungen gegenüber der Dr. Hönle Medizintechnik GmbH in Höhe von 7 T€ (Vj. 4 T€) enthalten.
scrollen
| 2019/2020 in T€ |
2018/2019 in T€ |
|
|---|---|---|
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 413 | 154 |
| Zinsaufwendungen aus der Abzinsung der Leasingverbindlichkeiten | 44 | 8 |
| Finanzaufwendungen | 457 | 162 |
In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ist ein Betrag in Höhe von -39 T€ (Vj. -82 T€) aus der Anpassung von Verbindlichkeiten aus geschriebenen Put-Optionen an nicht beherrschende Gesellschafter enthalten.
Der unter den Zinsaufwendungen enthaltene Zinsanteil für Leasingverbindlichkeiten beträgt 44 T€ (Vj. 8 T€).
Die laufenden und latenten Steueraufwendungen und -erträge setzen sich wie folgt zusammen:
scrollen
| 2019/2020 in T€ |
2018/2019 in T€ |
|
|---|---|---|
| Tatsächlicher Ertragsteueraufwand und -ertrag | 2.889 | 5.011 |
| Latenter Steueraufwand und -ertrag | ||
| aus der Veränderung des Anlagevermögens | -24 | -11 |
| aus der Veränderung des Umlaufvermögens | -182 | -154 |
| aus der Veränderung der Rückstellungen | -106 | -67 |
| aus der Veränderung der Verbindlichkeiten | -107 | 91 |
| aus der Veränderung der Kapitalerhöhung | 191 | 0 |
| aus der Veränderung der Verlustvorträge | -940 | -52 |
| aus Wertberichtigungen auf Verlustvorträge | 744 | -441 |
| aus Konsolidierungseffekten | -205 | 102 |
| aus Währungsdifferenzen | -7 | -6 |
| aus sonstigen Bewertungsunterschieden | -11 | 2 |
| -648 | -535 | |
| Gesamter Steueraufwand | 2.241 | 4.476 |
Die folgende Übersicht stellt eine Überleitung dar zwischen dem Steueraufwand, der sich rechnerisch bei einer Anwendung des aktuellen deutschen Steuersatzes der Konzernmutter in Höhe von 24,85 % (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer) ergibt, und dem tatsächlichen Steueraufwand im Konzernabschluss:
scrollen
| 2019/2020 in T€ |
2018/2019 in T€ |
|
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 7.846 | 16.872 |
| Theoretischer Steuersatz in % | 24,85% | 24,85% |
| Rechnerischer Steueraufwand | 1.950 | 4.192 |
| Veränderungen des rechnerischen zum tatsächlichen Steueraufwand durch: | ||
| - Veränderung der Wertberichtigung aktiver latenter Steuer | 743 | -435 |
| - Abweichende Steuerbasis | -190 | 75 |
| - Ausschüttungsbezogene Steuererstattungen | -47 | -84 |
| - Periodenfremde Effekte | -439 | 130 |
| - Abweichende lokale Steuersätze | 335 | 573 |
| - Steuersatzänderungen | -110 | 25 |
| Gesamter Steueraufwand | 2.241 | 4.476 |
| Effektiver Konzernsteuersatz | 28,56% | 26,53% |
Die nachfolgende Aufzählung gibt die Ermittlung der anzuwendenden Steuersätze der jeweiligen Länder für die Berechnung der latenten Steuern wieder. Bei der Berechnung der latenten Steuern wurden folgende Steuersätze angewandt:
scrollen
| • | Konzernunternehmen in Deutschland: 24,85 % bis 30,53 % (Vj. 24,85 % bis 29,83 %) |
| • | Konzernunternehmen in Frankreich: 28,00 % bis 28,53 % (Vj. 28,00 % bis 33 1/3 %) |
| • | Konzernunternehmen in der Schweiz: 1,0 % (Vj. 1,0 %) |
| • | Konzernunternehmen in den USA: 26,93 % bis 28,50 % (Vj. 26,93 % bis 28,50 %) |
| • | Konzernunternehmen in China: 25,0 % (Vj. 25,0 %) |
| • | Konzernunternehmen in Malta: 15,0 % (Vj. 15,0 %) |
| • | Konzernunternehmen in Südkorea: 10,0 % (Vj. 10,0 %) |
| • | Konzernunternehmen in Österreich: 25,0 % (Vj. 25,0 %) |
Die in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Ertragsteuereffekte in Höhe von 220 T€ (Vj. 2.008 T€) entfallen in Höhe von 142 T€ (Vj. 1.479 T€) auf die Veränderung der Zeitwerte aus Sicherungsgeschäften und in Höhe von 78 T€ (Vj. 529 T€) auf die Veränderung der versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste aus den Pensionsverpflichtungen.
Die nicht beherrschenden Anteile am Ergebnis des Geschäftsjahres setzen sich wie folgt zusammen:
scrollen
| 2019/2020 in T€ |
2018/2019 in T€ |
|
|---|---|---|
| Gewinnanteile | ||
| Hönle Electronics GmbH | 4 | 0 |
| Verlustanteile | ||
| Panacol-Korea Co., Ltd. | 0 | -10 |
| Hönle Electronics GmbH | 0 | -15 |
| GEPA Coating Solutions GmbH | -66 | -57 |
| Luminez GmbH | -11 | 0 |
| -73 | -81 |
In der Position "Sonstige betriebliche Erträge" sind 116 T€ (Vj. 34 T€) periodenfremde Erträge und 282 T€ (Vj. 206 T€) aus der Auflösung von Rückstellungen enthalten.
In der Position "Sonstige betriebliche Aufwendungen" sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 186 T€ (Vj. 422 T€) enthalten.
Forschungskosten werden zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als Aufwand berücksichtigt. Entwicklungskosten werden nur dann aktiviert, wenn die in IAS 38 "Immaterielle Vermögenswerte" genannten Aktivierungsvoraussetzungen in der Hönle Gruppe erfüllt werden. Die übrigen Entwicklungsaufwendungen zielen zwar auf eine Weiterentwicklung der Produkte und Prozesse der Hönle Gruppe ab, sind aber kaum hinsichtlich ihrer technischen Realisierbarkeit oder Nutzungsdauer bewertbar und es gibt keine verlässliche Schätzung der Ausgaben für die Weiterentwicklung der Produkte und Prozesse.
Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung, die während der Berichtsperiode als Aufwand erfasst wurden, betrugen 5.969 T€ (Vj. 6.087 T€).
Das Ergebnis je Aktie (Earnings per Share) wird errechnet nach IAS 33 mittels Division des Ergebnisanteils, der den Aktionären der Dr. Hönle AG zuzurechnen ist, durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während der Periode im Umlauf gewesenen Aktien.
Der gewichtete durchschnittliche Bestand an eigenen Aktien am Bilanzstichtag (1.076 Stück) fließt weder bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses noch bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie mit ein.
Der gewichtete durchschnittliche Bestand an Aktien hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
scrollen
| Gewichteter durchschnittlicher Bestand an Aktien zum 01.10.2019 | 5.511.854 |
| aufgrund der Kapitalerhöhung anteilig zu berücksichtigende Aktien | 61.612 |
| gewichteter durchschnittlicher Bestand an Aktien zum 30.09.2020 | 5.573.466 |
Aufgrund der im Rahmen einer Kapitalerhöhung im Geschäftsjahr neu ausgegebenen Aktien wurde die Darstellung des Vorjahresergebnis je Aktie angepasst.
scrollen
| 2019/2020 | 2018/2019 angepasst | 2018/2019 | |
|---|---|---|---|
| Ergebnisanteil, der den Aktionären der Dr. Hönle AG zuzurechnen ist in T€ | 5.678 | 12.477 | 12.477 |
| Gewichteter Durchschnitt der während der Periode im Umlauf befindlichen Stammaktien | 5.573.466 | 5.573.466 | 5.511.854 |
| (unverwässert) | |||
| Gewichteter Durchschnitt der während der Periode im Umlauf befindlichen Stammaktien | 5.573.466 | 5.573.466 | 5.511.854 |
| (verwässert) | |||
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie in € | 1,02 | 2,24 | 2,26 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie in € | 1,02 | 2,24 | 2,26 |
Unter diesem Begriff werden folgende in der Bilanz ausgewiesene Posten zusammengefasst:
scrollen
| • | Geschäfts- oder Firmenwerte |
| • | Immaterielle Vermögenswerte |
| • | Sachanlagevermögen |
| • | Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien |
| • | Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen |
| • | Finanzielle Vermögenswerte |
Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenszusammenschlüssen werden denjenigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die den Nutzen aus den Zusammenschlüssen ziehen, unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erwerbenden Unternehmens diesen Einheiten bereits zugewiesen worden sind.
Jede Einheit oder Gruppe von Einheiten, zu der der Geschäfts- oder Firmenwert so zugeordnet worden ist, (a) hat die niedrigste Ebene innerhalb des Unternehmens darzustellen, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird, und (b) darf nicht größer sein als ein Geschäftssegment im Sinne der IFRS 8.
Im Hönle Konzern sind Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 18.849 T€ (Vj. 18.849 T€) bilanziert. Sie sind den folgenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet worden:
scrollen
| 2019/2020 in T€ |
2018/2019 in T€ |
|
|---|---|---|
| Dr. Hönle AG | 5.850 | 5.850 |
| Eltosch Grafix GmbH | 2.495 | 2.495 |
| PrintConcept GmbH | 460 | 460 |
| uv-technik Speziallampen GmbH | 367 | 367 |
| Raesch Quarz (Germany) GmbH | 3.387 | 3.387 |
| Raesch Quarz (Malta) Ltd. | 6.290 | 6.290 |
| 18.849 | 18.849 |
Die oben angeführten Gesellschaften sind Bestandteile der Geschäftssegmente nach IFRS 8.5.
Hönle überprüft mindestens einmal jährlich die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte nach der unter Tz. 5 dargestellten Vorgehensweise. Zur Durchführung des Wertminderungstests nach IAS 36 wird der erzielbare Betrag für diese zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ermittelt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrages für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten erfolgte auf Basis des Nutzungswertes.
Der Nutzungswert ist der Barwert der zukünftigen Cashflows, die aus der fortgesetzten Nutzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten und deren Abgang am Ende der Nutzungsdauer erwartet werden. Der Nutzungswert wird gemäß IAS 36 nach der Discounted-Cashflow-Methode auf Basis der Daten der aktuellen Unternehmensplanung ermittelt. Der Planungshorizont beträgt hierbei fünf Jahre. Zur Abzinsung der Cashflows wird ein gewichteter durchschnittlicher Kapitalkostensatz (Weighted Average Cost of Capital, WACC) herangezogen.
Die Prognose der Cashflows stützt sich dabei auf die im Rahmen eines detaillierten Planungsprozesses ermittelten Ergebnisse der einzelnen Gesellschaften im Konzern, basierend auf internen Erfahrungswerten und externen Wirtschaftsdaten. Der Planung liegen insbesondere Annahmen über die Entwicklung des Absatzes, der Verkaufspreise sowie Einkaufspreise für Materialien und Vorprodukte zugrunde. Sie berücksichtigen bereits eingeleitete kostenreduzierende Maßnahmen sowie Ersatzinvestitionen. Im Planungszeitraum wird für die betreffenden Gesellschaften von einer durchschnittlichen jährlichen Umsatzsteigerung zwischen 3,9 % und 23,5 % ausgegangen. Insgesamt beträgt die durchschnittliche Steigerungsrate der Umsätze im Planungszeitraum über die betreffenden Gesellschaften 12,9 %.
Diese Steigerungsraten stützen sich jeweils auf eine detaillierte Umsatzplanung, welche die Umsatzentwicklung mit einzelnen bestehenden Kunden sowie eine Umsatzprognose mit Neukunden, in der Regel auf der Basis aktueller Vertriebsprojekte, beinhaltet. In die Prognose gehen auch Einschätzungen und Aussagen der Kunden ein sowie Informationen und Annahmen über die sich abzeichnenden Entwicklungen der relevanten Märkte (produktspezifisch sowie regional).
Ein wesentlicher Anteil an den Geschäfts- oder Firmenwerten der Hönle Gruppe entfällt auf die am 01.01.2012 erworbenen Gesellschaften Raesch Quarz (Germany) GmbH und Raesch Quarz (Malta) Ltd.
Für die Raesch Quarz (Germany) GmbH wird von einer Umsatzsteigerung von 62,0 % im Geschäftsjahr 2020/2021 ausgegangen. Die Umsatzsteigerung resultiert im Wesentlichen daraus, dass die Nachfrage nach Abschwächung der Corona-Pandemie v. a. im zweiten Halbjahr entsprechend ansteigen wird. Bis zum Geschäftsjahr 2024/2025 wird von einer Umsatzsteigerung von durchschnittlich 21,2 % ausgegangen.
Für die Raesch Quarz (Malta) Ltd. wird von einer Umsatzsteigerung von 23,8 % im Geschäftsjahr 2020/2021 ausgegangen. Begründet wird dies mit den erwarteten Auftragseingängen für laufende Projekte nach Abschwächung der Corona-Pandemie im zweiten Halbjahr. Bis zum Geschäftsjahr 2024/2025 wird von einer Umsatzsteigerung von durchschnittlich 8,8 % ausgegangen.
Für die Dr. Hönle AG wird von einer Umsatzsteigerung von 26,8 % im Geschäftsjahr 2020/2021 ausgegangen. Dies basiert im Wesentlichen auf zunächst noch moderat geplanten Umsätzen im neuen Geschäftsbereich Luftentkeimung. Der mit diesen Geräten geplante Umsatzanstieg kann nach Einschätzung des Vorstandes jedoch auch deutlich höher ausfallen. Bis zum Geschäftsjahr 2024/2025 wird von einer Umsatzsteigerung von durchschnittlich 12,7 % ausgegangen.
Für die ELTOSCH GRAFIX GmbH wird von einer Umsatzsteigerung von 2,3 % im Geschäftsjahr 2020/2021 ausgegangen, da v. a. mit einer konjunkturellen Erholung der Druckindustrie nach Abschwächung der Corona-Pandemie im zweiten Halbjahr gerechnet wird. Bis zum Geschäftsjahr 2024/2025 wird von einer Umsatzsteigerung von durchschnittlich 3,9 % ausgegangen.
Nach dem Ende des fünfjährigen Planungshorizonts wird für die folgenden Jahre eine Umsatzsteigerungsrate in Höhe von 1 % p. a. angenommen.
Auf der Grundlage der Cashflow-Prognosen wurden die Nutzungswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten unter Verwendung von segmentspezifischen Kapitalkostensätzen vor Ertragsteuern für die Dr. Hönle AG mit 9,81 %, für die PrintConcept GmbH mit 10,16 %, für die ELTOSCH GRAFIX GmbH mit 10,43 %, für die uv-technik Speziallampen GmbH mit 10,33 %, für die Raesch Quarz (Germany) GmbH mit 8,41 % und für die Raesch Quarz (Malta) Ltd. mit 10,98 % ermittelt. Im Vorjahr wurden Diskontierungszinssätze von 7,57 % bis 9,80 % angewendet.
Aus dem durchgeführten Wertminderungstest ergab sich kein Abwertungsbedarf, da die erzielbaren Beträge die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten übersteigen.
In die Berechnung der Nutzungswerte gehen Annahmen ein, die Schätzungsunsicherheiten unterliegen. Dies betrifft insbesondere die Umsatzerwartung, die Entwicklung der Gewinnmargen, die Abzinsungssätze und die Wachstumsrate, die der Extrapolation der Cashflow-Prognosen außerhalb des Detailplanungszeitraums zugrunde gelegt wird.
Die Abzinsungssätze stellen die aktuellen Markteinschätzungen hinsichtlich der den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zuzuordnenden Risiken dar. Die Ermittlung der Abzinsungssätze basiert auf den durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC). Die durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten berücksichtigen sowohl das Eigen als auch das Fremdkapital. Die Eigenkapitalkosten werden aus der erwarteten Kapitalrendite von typischen Marktteilnehmern abgeleitet. Die Fremdkapitalkosten basieren auf dem Fremdkapitalzinssatz typischer Marktteilnehmer. Das segmentspezifische Risiko wird durch die Anwendung individueller Beta-Faktoren einbezogen. Die Beta-Faktoren werden jährlich aufgrund von Marktdaten ermittelt.
Die Schätzung der Wachstumsraten orientiert sich an der erwarteten allgemeinen Preissteigerung.
Vom Management wurden Szenarien mit einer Erhöhung der Gesamtkapitalkosten (WACC) von 10 % sowie einer Reduktion der Wachstumsraten nach dem Detailplanungszeitraum von 0,5 % berechnet. Die Berechnungen würden sowohl gesondert als auch in Kombination der nachteiligen Entwicklungen nicht zu einem Wertberichtigungsbedarf der ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units, CGUs) führen.
Die Entwicklung der sonstigen immateriellen Vermögenswerte stellt sich für die Geschäftsjahre 2019/2020 und 2018/2019 wie folgt dar:
scrollen
| Kundenstamm und andere Rechte in T€ |
Software in T€ |
Patente, Lizenzen und sonstige gewerbliche Schutzrechte in T€ |
Verfahren, Modelle, Entwürfe und Prototypen in T€ |
In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte in T€ |
Gesamt in T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 01.10.2019 | 4.124 | 2.789 | 1.436 | 1.551 | 32 | 9.932 |
| Zugänge | - | 199 | - | - | 93 | 292 |
| Abgänge | - | 9 | - | - | - | 9 |
| Umbuchungen | - | 47 | 67 | - | -114 | 0 |
| Währungsparitäten | - | -1 | - | - | - | -1 |
| Konsolidierungskreis | - | - | 101 | - | - | 101 |
| Stand 30.09.2020 | 4.124 | 3.025 | 1.604 | 1.551 | 11 | 10.315 |
| Abschreibungen Stand 01.10.2019 | 3.295 | 2.626 | 980 | 676 | - | 7.578 |
| Zugänge | 284 | 155 | 76 | 52 | - | 566 |
| Abgänge | - | 6 | - | - | - | 6 |
| Umbuchungen | - | - | - | - | - | - |
| Währungsparitäten | - | -1 | - | - | - | -1 |
| Stand 30.09.2020 | 3.579 | 2.774 | 1.055 | 728 | - | 8.137 |
| Nettobuchwert zum 30.09.2020 | 545 | 251 | 549 | 823 | 11 | 2.178 |
scrollen
| Kundenstamm und andere Rechte in T€ |
Software in T€ |
Patente, Lizenzen und sonstige gewerbliche Schutzrechte in T€ |
Verfahren, Modelle, Entwürfe und Prototypen in T€ |
In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte in T€ |
Gesamt in T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 01.10.2018 | 4.094 | 2.593 | 1.409 | 1.557 | 15 | 9.668 |
| Zugänge | - | 192 | 13 | -6 | 25 | 223 |
| Abgänge | - | 4 | - | - | - | 4 |
| Umbuchungen | - | 8 | - | -8 | - | |
| Währungsparitäten | - | 1 | - | - | - | 1 |
| Konsolidierungskreis | 30 | - | 15 | - | - | 45 |
| Stand 30.09.2019 | 4.124 | 2.789 | 1.436 | 1.551 | 32 | 9.932 |
| Abschreibungen Stand 01.10.2018 | 3.012 | 2.506 | 907 | 624 | - | 7.050 |
| Zugänge | 283 | 124 | 73 | 52 | - | 532 |
| Abgänge | - | 4 | - | - | - | 4 |
| Umbuchungen | - | - | - | - | - | - |
| Währungsparitäten | - | 1 | - | - | - | 1 |
| Stand 30.09.2019 | 3.295 | 2.626 | 980 | 676 | - | 7.578 |
| Nettobuchwert zum 30.09.2019 | 829 | 163 | 456 | 875 | 32 | 2.355 |
Im Zuge der Unternehmenserwerbe in den Geschäftsjahren 2007/2008, 2010/2011, 2011/2012, 2012/2013 und 2014/2015 wurden Marken, Kundenstämme sowie Fertigungstechnologien erworben und im Anlagevermögen als immaterielle Vermögenswerte aktiviert.
Weiterhin enthält die Position extern bezogene Entwicklungsleistungen sowie nachträgliche Anschaffungskosten für ERP-Software.
Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen selbst geschaffene Vermögenswerte in Höhe von 676 T€ (Vj. 728 T€) für ein kundenspezifisches Entwicklungsprojekt, bei dem die Voraussetzungen zur Aktivierung gemäß IAS 38 vorliegen.
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert und abhängig von ihrer geschätzten Nutzungsdauer planmäßig über einen Zeitraum von 1 bis 15 Jahren linear abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden jährlich auf Wertminderung überprüft.
Die Entwicklung der Sachanlagen stellt sich für die Geschäftsjahre 2019/2020 und 2018/2019 wie folgt dar:
scrollen
| Grundstücke und Gebäude in T€ |
Technische Anlagen und Maschinen in T€ |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung in T€ |
Leasingnutzungsrechte IFRS 16 in T€ |
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau in T€ |
Gesamt in T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 01.10.2019 | 17.865 | 28.598 | 13.429 | 0 | 14.061 | 73.953 |
| Zugänge | 8.053 | 1.168 | 868 | 2.346 | 22.669 | 35.104 |
| Zugänge aus Erstanwendung | - | - | - | 5.857 | - | 5.857 |
| Abgänge | 8 | 586 | 662 | 359 | - | 1.615 |
| Umbuchungen | 4.659 | 1.814 | 254 | - | -6.727 | - |
| Währungsparitäten | -91 | -68 | -21 | -10 | - | -190 |
| Konsolidierungskreis | - | 10 | - | - | - | 10 |
| Stand 30.09.2020 | 30.478 | 30.936 | 13.868 | 7.833 | 30.003 | 113.118 |
| Abschreibungen Stand 01.10.2019 | 2.840 | 18.654 | 10.217 | - | - | 31.712 |
| Zugänge | 330 | 1.563 | 987 | 3.122 | - | 6.002 |
| Abgänge | - | 359 | 607 | 359 | - | 1.325 |
| Umbuchungen | - | - | - | - | - | - |
| Währungsparitäten | -12 | -53 | -12 | -3 | - | -80 |
| Stand 30.09.2020 | 3.158 | 19.805 | 10.585 | 2.760 | - | 36.309 |
| Nettobuchwert zum 30.09.2020 | 27.320 | 11.131 | 3.283 | 5.073 | 30.003 | 76.809 |
scrollen
| Grundstücke und Gebäude in T€ |
Technische Anlagen und Maschinen in T€ |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung in T€ |
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau in T€ |
Gesamt in T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 01.10.2018 | 14.227 | 27.178 | 12.735 | 2.377 | 56.516 |
| Zugänge | 4.814 | 1.480 | 750 | 12.012 | 19.055 |
| Abgänge | 1.451 | 228 | 134 | - | 1.813 |
| Umbuchungen | 198 | 119 | 11 | -327 | - |
| Währungsparitäten | 77 | 50 | 14 | - | 141 |
| Konsolidierungskreis | - | - | 53 | - | 53 |
| Stand 30.09.2019 | 17.865 | 28.598 | 13.429 | 14.061 | 73.953 |
| Abschreibungen Stand 01.10.2018 | 3.087 | 17.104 | 9.354 | - | 29.545 |
| Zugänge | 246 | 1.572 | 926 | - | 2.743 |
| Abgänge | 501 | 57 | 69 | - | 627 |
| Umbuchungen | - | - | - | - | - |
| Währungsparitäten | 8 | 35 | 7 | - | 50 |
| Stand 30.09.2019 | 2.840 | 18.654 | 10.217 | - | 31.712 |
| Nettobuchwert zum 30.09.2019 | 15.025 | 9.944 | 3.212 | 14.061 | 42.241 |
Abnutzbare Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert und in Folge mit dem Anschaffungskostenmodell bewertet. Die Sachanlagen werden planmäßig über die jeweilige geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben.
In dieser Position werden die konzerneigenen Grundstücke und Gebäude ausgewiesen. Diese betreffen folgende Gesellschaften:
scrollen
| ― | Dr. Hönle AG |
| ― | uv-technik Speziallampen GmbH |
| ― | Raesch Quarz (Germany) GmbH |
| ― | Eleco Panacol - EFD, SAS |
| ― | Honle US Real Estate LLC |
| ― | PANACOL-ELOSOL GmbH |
Die Gebäude werden über Nutzungsdauern zwischen drei und 50 Jahren abgeschrieben. Die Grundstücke der Dr. Hönle AG, der PANACOL-ELOSOL GmbH und der uv-technik Speziallampen GmbH dienen außerdem zur Sicherung von Bankdarlehen in Höhe von insgesamt 38.522 T€.
Die in dieser Position ausgewiesenen Vermögenswerte werden über deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 1 bis 20 Jahren linear abgeschrieben.
Die Vermögenswerte dieser Position werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 1 bis 39 Jahren linear abgeschrieben.
Bei den bilanzierten Leasingverhältnissen handelt es sich im Wesentlichen um angemietete Gebäude und Leasing von Kraftfahrzeugen. Es wird auf die Ausführungen in Abschnitt 43. Leasingverhältnisse verwiesen.
In dieser Position sind für das Geschäftsjahr vor allem die Zugänge für die Bauvorhaben der Dr. Hönle AG in Höhe von 10.690 T€ (Vj. 5.611 T€) und der PANACOL-ELOSOL GmbH in Höhe von 9.968 T€ (Vj. 3.170 T€) zu nennen.
Die ELTOSCH GRAFIX GmbH hält im Geschäftsjahr 2019/2020 eine Gewerbeimmobilie in Unterlüß, Deutschland, als Renditeliegenschaft, die als Finanzinvestition im Sinne des IAS 40 gilt, nachdem die Produktion an diesem Standort eingestellt wurde und das Grundstück der Vermietung dient. Der im Anlagevermögen ausgewiesene Buchwert dieser Immobilie beträgt 1.132 T€. Aus der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie wurden im Geschäftsjahr 2019/2020 Erlöse in Höhe von 213 T€ erzielt. Wesentliche mit der Erzielung der Erlöse verbundene Aufwendungen sind mit einem Betrag von 40 T€ angefallen.
Die Position hat sich wie folgt entwickelt:
scrollen
| in T€ | |
|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 01.10.2019 | 1.399 |
| Zugänge | - |
| Abgänge | - |
| Umbuchungen | - |
| Stand 30.09.2020 | 1.399 |
| Abschreibungen Stand 01.10.2019 | 228 |
| Zugänge | 39 |
| Abgänge | - |
| Umbuchungen | - |
| Stand 30.09.2020 | 267 |
| Nettobuchwert zum 30.09.2020 | 1.132 |
scrollen
| in T€ | |
|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 01.10.2018 | 1.399 |
| Zugänge | - |
| Abgänge | - |
| Umbuchungen | - |
| Stand 30.09.2019 | 1.399 |
| Abschreibungen Stand 01.10.2018 | 189 |
| Zugänge | 39 |
| Abgänge | - |
| Umbuchungen | - |
| Stand 30.09.2019 | 228 |
| Nettobuchwert zum 30.09.2019 | 1.171 |
Der beizulegende Zeitwert in Höhe von 1,6 Mio. € leitet sich aus einem Wertgutachten eines Immobiliensachverständigen ab.
Die unter dieser Position ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 26 T€ (Vj. 27 T€) betreffen die 100%ige Beteiligung an der Solitec GmbH. Die Solitec GmbH wird aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für den Konzern nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen.
scrollen
| 30.09.2020 in T€ |
30.09.2019 in T€ |
|
|---|---|---|
| Darlehen an nahestehende Personen | 396 | 8 |
| Aktivwerte Rückdeckungsversicherung | 1.673 | 1.458 |
| Übrige | 33 | 29 |
| 2.103 | 1.495 |
Zu den Darlehen an nahestehende Personen verweisen wir auf Tz. 50.
Unter dieser Position werden die Bilanzansätze der nach der At-Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen an der Metamorphic Materials Inc., an der TECINVENT GmbH und an der STERIXENE SAS ausgewiesen. Zum 30. September 2020 beträgt der Buchwert der nach der At-Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen 263 T€ (Vj. 52 T€). Die Beteiligungen werden für sich genommen als nicht wesentlich betrachtet.
Die folgenden Angaben basieren auf dem jeweils letzten vorliegenden Abschluss vor Umrechnung auf die von der Dr. Hönle AG gehaltene Beteiligungsquote. Die TECINVENT GmbH entwickelt und vertreibt Produkte im Bereich elektronischer Schaltungen, Baugruppen, Geräte und Systeme. Die Metamorphic Materials Inc. entwickelt, produziert und vertreibt Oligomere und Polymere. Die STERIXENE SAS entwickelt und produziert Geräte und Anlagen für die chemiefreie Entkeimung durch gepulstes Blitzlicht.
scrollen
| TECINVENT GmbH | Metamorphic M. Inc. | STERIXENE SAS | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | 2019/2020 | 2018/2019 | 2019/2020 | 2018/2019 | 2019/2020 | 2018/2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Eigentumsanteil in Prozent | 35 % | 35 % | 30 % | 30 % | 24,24 % | 0 % |
| Nettovermögen | -22 | -11 | 47 | -53 | 39 | 0 |
| Anteil des Konzerns am assoziierten Unternehmen | 0 | 0 | 14 | -16 | 12 | 0 |
| Eliminierung nicht realisierter Gewinne | 0 | 0 | -6 | -6 | -2 | 0 |
| Zzgl. vorhandene Stille Reserven | 0 | 0 | 74 | 74 | 0 | 0 |
| ggf. zzgl. vorhandener Goodwill | 0 | 0 | 0 | 0 | 171 | 0 |
| Buchwert des At-Equity-Werts am assoziierten Unternehmen | 0 | 0 | 82 | 52 | 181 | 0 |
| Gewinn aus den fortzuführenden | ||||||
| Geschäftsbereichen (100 %) | -11 | -9 | 100 | 59 | -79 | 0 |
| Sonstiges Ergebnis (100 %) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtergebnis (100 %) | -11 | -9 | 100 | 59 | -79 | 0 |
| Gesamtergebnis (bezogen auf Anteil Konzern) | -4 | -3 | 30 | 18 | -19 | 0 |
| Eliminierung nicht realisierter Gewinne | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| ggf. abzgl. Dividendenzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| ggf. abzgl. Abschreibung Stille Reserven | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| ggf. abzgl. Abschreibung Goodwill | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis | -4 | -3 | 30 | 18 | -19 | 0 |
Die gebildeten Steuerabgrenzungen sind nachfolgenden Bilanzpositionen bzw. Sachverhalten zuzuordnen:
scrollen
| 30.09.2020 | 30.09.2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| aktivisch in T€ |
passivisch in T€ |
aktivisch in T€ |
passivisch in T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Anlagevermögen | 140 | 256 | 147 | 287 |
| Umlaufvermögen | 252 | 18 | 54 | 3 |
| Rückstellungen | 1.944 | 11 | 1.757 | 8 |
| Verbindlichkeiten | 1.732 | 393 | 1.604 | 514 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 2.172 | 0 | 1.976 | 0 |
| - latente Steuern auf Verluste | 3.489 | 0 | 2.549 | 0 |
| - Wertberichtigungen | -1.317 | 0 | -573 | 0 |
| Konsolidierungseffekt | 39 | 155 | 148 | 479 |
| Saldierung Aktive/Passive latente Steuern | -412 | -412 | ||
| Gesamt | 5.867 | 421 | 5.687 | 1.292 |
Ein latenter Steueranspruch für den Vortrag noch nicht genutzter steuerlicher Verluste wird gemäß IAS 12 in dem Umfang bilanziert, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zukünftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste verwendet werden können.
Die Gesellschaften Dr. Hönle AG, Panacol AG, Hoenle UV Technology Shanghai, Ltd., Panacol-USA, Inc., Panacol-Korea Co., Ltd., Hönle Electronics GmbH, GEPA Coating Solutions GmbH, Luminez GmbH sowie Raesch Quarz (Germany) GmbH verfügen über steuerliche Verlustvorträge zum 30.09.2020.
Zur Einschätzung der Werthaltigkeit werden die jährlichen Planungen zugrunde gelegt, aus denen sich die Zukunftsprognose für die Nutzbarkeit ableitet. Angesetzt werden nur Verluste, die nach der Planung innerhalb von fünf Jahren nutzbar sind.
Aktive latente Steueransprüche aus Verlustvorträgen in Höhe von 1.674 T€ entfallen auf die Raesch Quarz (Germany) GmbH, die in den letzten zwei Geschäftsjahren Verluste ausgewiesen hat. Die substanziellen Hinweise für den Ansatz ergeben sich aus den genannten Planungsrechnungen und deren zugrunde liegenden Annahmen. Es wird dazu auf die Erläuterungen in Tz. 20 verwiesen.
Auf körperschaftsteuerliche Verlustvorträge im Umfang von 4.292 T€ und gewerbesteuerliche Verlustvorträge im Umfang von 4.213 T€ in Bezug auf die Raesch Quarz (Germany) GmbH wurden aufgrund nicht vorhersehbarer steuerlicher Nutzbarkeit keine aktiven latenten Steuern gebildet (bzw. solche einzelwertberichtigt).
Die Vorräte gliedern sich wie folgt auf:
scrollen
| 30.09.2020 in T€ |
30.09.2019 in T€ |
|
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe inkl. Prospektmaterial (zu Anschaffungskosten) | 19.746 | 19.887 |
| Abzüglich Abwertung | 1.035 | 811 |
| 18.711 | 19.076 | |
| Unfertige Erzeugnisse und Leistungen (zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten) | 460 | 536 |
| Abzüglich Abwertung | 0 | 0 |
| 460 | 536 | |
| Fertige Erzeugnisse und Waren (zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten) | 16.946 | 16.986 |
| Abzüglich Abwertung | 959 | 727 |
| 15.987 | 16.259 | |
| Geleistete Anzahlungen | 89 | 24 |
| Vorräte | 35.246 | 35.895 |
Der Buchwert der zum Nettoveräußerungspreis (beizulegenden Zeitwert) angesetzten Vorräte beträgt 1.697 T€ (Vj. 1.384 T€). In der Berichtsperiode 2019/2020 wurden 31.674 T€ (Vj. 36.235 T€) Vorräte im Materialaufwand erfasst sowie 538 T€ (Vj. 96 T€ Ertrag) als Wertminderung auf Vorräte als Aufwand gebucht.
Für die im Vorratsvermögen ausgewiesenen Werte bestehen lediglich die im Rahmen von Kaufverträgen üblichen Eigentumsvorbehalte.
scrollen
| 30.09.2020 in T€ |
30.09.2019 in T€ |
|
|---|---|---|
| Gesamtforderungen | 14.451 | 17.084 |
| Abzüglich Wertberichtigungen | 198 | 104 |
| 14.253 | 16.980 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 30.09.2020 werden unter Berücksichtigung des Expected-Loss-Wertminderungsmodells des IFRS 9 bewertet. Die Wertberichtigungen wurden aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit mit tatsächlichen Zahlungsausfällen ermittelt und um prospektive Erwartungen angepasst (vergleiche hierzu Abschnitt 47 "Kreditrisiken").
Die Entwicklung der Wertminderung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:
scrollen
| 2019/2020 in T€ |
2018/2019 in T€ |
|
|---|---|---|
| Stand 30. September (gem. IAS 39) | 0 | 591 |
| Anpassungseffekt IFRS 9 | 0 | -480 |
| Stand 01.10 (gem. IFRS 9) | 104 | 111 |
| Veränderung der Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 94 | -7 |
| Stand 30.09. | 198 | 104 |
Die dargestellten Forderungen beinhalten im Geschäftsjahr keine Beträge, die zum Abschlussstichtag überfällig sind, für welche der Konzern jedoch keine Wertminderungen erfasst hat.
Die beizulegenden Zeitwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechen den Buchwerten. Die Restlaufzeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt weniger als ein Jahr.
Im Wesentlichen weist diese Position Forderungen gegenüber der Metamorphic Materials Inc. in Höhe von 66 T€ (Vj. 96 T€) und gegenüber der TECINVENT GmbH in Höhe von 51 T€ (Vj. 54 T€) aus. Ebenfalls enthalten in dieser Position sind Verbindlichkeiten gegenüber STERIXENE SAS in Höhe 34 T€ (Vj. 0 T€).
scrollen
| 30.09.2020 in T€ |
30.09.2019 in T€ |
|
|---|---|---|
| Vorausbezahlte Aufwendungen | 548 | 550 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 2.492 | 2.291 |
| 3.040 | 2.841 |
scrollen
| 30.09.2020 in T€ |
30.09.2019 in T€ |
|
|---|---|---|
| Forderungen an nahestehende Personen | 149 | 52 |
| Umsatzsteuer | 974 | 1.416 |
| Forderungen an Mitarbeiter | 93 | 141 |
| Übrige | 1.276 | 682 |
| 2.492 | 2.291 |
Die ausgewiesenen Buchwerte entsprechen den beizulegenden Zeitwerten. Die Restlaufzeit beträgt weniger als ein Jahr. Zu den Forderungen an nahestehende Personen wird auf Tz. 50 verwiesen. Unter der Position "Übrige" werden in Höhe von 27 T€ (Vj. 31 T€) debitorische Kreditoren ausgewiesen. Für die ausgewiesenen sonstigen Vermögenswerte bestehen keine Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen.
Die Steuererstattungsansprüche setzen sich wie folgt zusammen:
scrollen
| 30.09.2020 in T€ |
30.09.2019 in T€ |
|
|---|---|---|
| Dr. Hönle AG | 848 | 607 |
| PrintConcept GmbH | 27 | 37 |
| ELTOSCH GRAFIX GmbH | 54 | 68 |
| Panacol AG | 19 | 48 |
| PANACOL-ELOSOL GmbH | 74 | 0 |
| uv-technik Speziallampen GmbH (Aladin GmbH) | 90 | 38 |
| Hönle Electronics GmbH | 18 | 15 |
| Panacol-USA, Inc. | 60 | 64 |
| 1.190 | 877 |
Die liquiden Mittel beinhalten Schecks, Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Position stellt gleichzeitig den für die Kapitalflussrechnung relevanten Finanzmittelfonds im Sinne von IAS 7 dar. Die ausgewiesenen liquiden Mittel sind nicht verfügungsbeschränkt.
Die enthaltenen Guthaben bei Kreditinstituten bestehen bei verschiedenen Banken zu Guthabenzinssätzen bis zu 1,0 % p. a.
Der Konzern beabsichtigt, ein nicht mehr genutztes Gebäude mit Grundstück (Buchwert 30.09.2020: 950 T€) innerhalb der nächsten zwölf Monate zu veräußern. Das Gebäude mit Grundstück, das im Eigentum der Dr. Hönle AG - Segment Geräte & Anlagen - steht, wurde von der Tochtergesellschaft Aladin GmbH genutzt. Die Produktion von Mitteldruckstrahler am ehemaligen Standort der Aladin GmbH Rott am Inn wurde eingestellt und nach Ilmenau verlagert. Die Käufersuche für die Immobilie ist bereits angelaufen, jedoch kam es im Geschäftsjahr bei der Vermarktung des Gebäudes zu Verzögerungen. Weder zum Zeitpunkt der Umklassifizierung im letzten Geschäftsjahr als "zur Veräußerung gehalten" noch zum 30. September 2020 wurden Wertminderungen erfasst, da der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten über dem Buchwert liegt. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten beträgt 2,8 Mio. €. In dem oben dargestellten Anlagenspiegel (Tz. 20) sind dieses Grundstück sowie das Gebäude daher nicht enthalten.
Neben einer adäquaten Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals ist der Hönle Konzern bestrebt, die Eigenkapitalquote und die damit einhergehenden Liquiditätsreserven nachhaltig auf hohem Niveau zu halten, um das weitere Wachstum sicherzustellen und den Unternehmenswert zu steigern.
Das Eigenkapital stieg im Vergleich zum Vorjahr um 26.563 T€ auf 116.685 T€. Die Eigenkapitalquote sank auf 59,5 % (Vj. 62,5 %).
Hinsichtlich der Darstellung der Veränderung des Eigenkapitals im Geschäftsjahr 2019/2020 verweisen wir auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung.
Im Zusammenhang mit erhaltenen Bankdarlehen ergeben sich Mindestanforderungen im Hinblick auf das wirtschaftliche Eigenkapital (Bankdefinition) sowie zur Nettoverschuldung (Bankdefinition). Es wurden im Geschäftsjahr 2019/2020 alle externen Mindestkapitalanforderungen erfüllt. Auf Basis der Ist-Zahlen wird die Einhaltung laufend überwacht.
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) beträgt 6.062.930 € (Vj. 5.512.930 €). Eine Aktie gewährt somit einen rechnerischen Anteil von 1,00 € am Gesellschaftskapital. Die nennwertlosen Stückaktien lauten auf den Inhaber.
Von den ausgegebenen Aktien befinden sich zum jeweiligen Bilanzstichtag im Umlauf:
scrollen
| 30.09.2020 Stück | 30.09.2019 Stück | |
|---|---|---|
| Anzahl ausgegebene Aktien | 6.062.930 | 5.512.930 |
| abzüglich eigener Anteile | 1.076 | 1.076 |
| Im Umlauf befindliche Anteile | 6.061.854 | 5.511.854 |
Die Hauptversammlungen der Vorjahre haben die Dr. Hönle AG nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zu insgesamt 10 % des jeweiligen Grundkapitals zu erwerben.
Mit Wirkung zum 27. März 2019 hat die Hauptversammlung beschlossen, Vorstand und Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu ermächtigen, bis zum 31. Dezember 2023 eigene Aktien in Höhe von bis zu insgesamt 10 % des Grundkapitals von 5.512.930 € zu erwerben. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Handel in eigenen Aktien genutzt werden. Von dieser Ermächtigung hat die Dr. Hönle AG im Geschäftsjahr 2019/2020 keinen Gebrauch gemacht.
In den Vorjahren wurden von der Gesellschaft Aktien wie folgt erworben bzw. im laufenden Geschäftsjahr für den Erwerb von weiteren Tochtergesellschaften Aktien ausgegeben:
scrollen
| Geschäftsjahr | Stand per 30.09.2019 | Veränderung | Stand per 30.09.2020 |
|---|---|---|---|
| Anzahl eigene Aktien | 1.076 | 0 | 1.076 |
| Anschaffungskosten in T€ | 8 | 0 | 8 |
| Durchschnittliche Anschaffungskosten je Aktie in € | 7,77 | 0 | 7,77 |
Die eigenen Aktien werden gemäß IAS 32 mit ihren Anschaffungskosten von 8 T€ offen in einem gesonderten Posten vom Eigenkapital abgezogen. Der durchschnittliche Stückpreis aller gehaltenen eigenen Aktien beträgt 7,77 €. Der Börsenkurs am Bilanzstichtag belief sich auf 55,00 €.
Gemäß § 71b AktG stehen der Dr. Hönle AG aus den eigenen Aktien keine Rechte zu; insbesondere sind diese Aktien nicht dividendenberechtigt.
Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen die Aufgelder aus der Kapitalerhöhung im Zusammenhang mit dem Börsengang im Geschäftsjahr 2000/2001. Aufgrund der Ausgabe neuer Aktien im Geschäftsjahr 2019/2020 erhöhte sich der Gesamtwert der Kapitalrücklage um 25.383 T€ nach Berücksichtigung der direkt mit der Kapitalrücklage verrechneten Transaktionskosten (-769 T€) und latenter Steuern (+191 T€).
Die gesetzliche Rücklage wurde entsprechend § 150 AktG gebildet. In die enthaltene Gewinnrücklage werden die Jahresergebnisse eingestellt, soweit sie nicht ausgeschüttet werden.
In dieser Rücklage werden die Änderungen aus dem Wertminderungsmodell gem. IFRS 9 nach Berücksichtigung latenter Steuern erfasst. Zum 30. September 2020 betrug diese Rücklage 342 T€ (Vj. 341 T€) nach latenten Steuern.
In dieser Rücklage werden die Änderungen des beizulegenden Zeitwertes von effektiven Sicherungsgeschäften nach Berücksichtigung latenter Steuern erfasst. Zum 30. September 2020 betrug diese Rücklage 4.638 T€ (Vj. 4.276 T€) nach latenten Steuern.
Die Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste nach IAS 19 enthält die erfolgsneutral erfassten versicherungsmathematischen Verluste aus der Bewertung der Pensionsverpflichtungen nach IAS 19 nach Berücksichtigung latenter Steuern.
Die Rücklage für Währungsdifferenzen dient der Erfassung von Währungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Tochterunternehmen.
Aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG der Hauptversammlung 2021 vor, eine Dividende in Höhe von 0,50 € je Aktie für das Geschäftsjahr 2019/2020 auszuschütten. Dies entspricht einem Betrag von 3.031 T€. Im vorangegangenen Geschäftsjahr wurden 0,80 € je Aktie bzw. ein Betrag von 4.409 T€ ausgeschüttet.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 26.05.2020 wurde der Vorstand bis zum 25.05.2025 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien (Stammaktien) gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen um bis zu 550 T€ zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2020). Die Aktien können dabei nach § 186 Abs. 5 Aktiengesetz auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en) mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten (sog. "mittelbares Bezugsrecht"). Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen, insbesondere einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung der neuen Aktien zu bestimmen sowie auch die Gewinnbeteiligung der neuen Aktien auf ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr zu erstrecken. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats darüber hinaus ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ganz oder teilweise auszuschließen.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Zusammensetzung der nicht beherrschenden Anteile dargestellt sowie wesentliche Finanzinformationen zu den Tochterunternehmen, bei denen nicht beherrschende Anteile bestehen:
scrollen
| in T€ | Eleco | Hönle Electronics | GEPA Coating Solutions GmbH | Luminez GmbH | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| Prozentsatz nicht beherrschender Anteile | 0,04 % | 49 % | 49 % | 49 % | |
| Langfristige Vermögenswerte | 1.029 | 171 | 236 | 117 | 1.553 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 2.376 | 146 | 68 | 427 | 3.017 |
| Langfristige Schulden | 321 | 0 | 45 | 0 | 366 |
| Kurzfristige Schulden | 1.670 | 196 | 209 | 22 | 2.097 |
| Nettovermögen | 1.414 | 121 | 50 | 522 | 2.107 |
| Buchwert nicht beherrschender Anteile | 0 | 60 | 25 | 261 | 346 |
| Umsatzerlöse | 6.749 | 1.227 | 274 | 0 | 8.250 |
| Gewinn | 228 | 9 | -134 | -23 | 80 |
| Sonstiges Ergebnis | -13 | 0 | 0 | 0 | -13 |
| Gesamtergebnis | 215 | 9 | -134 | -23 | 67 |
| Nicht beherrschenden Anteilen zugeordneter Gewinn | 0 | 4 | -66 | -11 | -72 |
| Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnetes sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Dividenden an nicht beherrschende Gesellschafter | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | 119 | -45 | -113 | -46 | -85 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -39 | 0 | -44 | 0 | -83 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -357 | 0 | 157 | 0 | -200 |
| Wechselkursbedingte Änderung des Finanzmittelfonds | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Nettoerhöhung (-abnahme) der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -277 | -45 | 0 | -46 | -368 |
scrollen
| in T€ | Eleco | Hönle Electronics GmbH | GEPA Coating Solutions GmbH | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Prozentsatz nicht beherrschender Anteile | 0,04 % | 49 % | 49 % | |
| Langfristige Vermögenswerte | 1.054 | 191 | 160 | 1.405 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 3.119 | 232 | 35 | 3.386 |
| Langfristige Schulden | 321 | 0 | 0 | 321 |
| Kurzfristige Schulden | 2.276 | 310 | 10 | 2.596 |
| Nettovermögen | 1.576 | 113 | 185 | 1.874 |
| Buchwert nicht beherrschender Anteile | 0 | 55 | 90 | 146 |
| Umsatzerlöse | 8.224 | 998 | 3 | 9.225 |
| Gewinn | 655 | -31 | -115 | 509 |
| Sonstiges Ergebnis | 6 | 0 | 0 | 6 |
| Gesamtergebnis | 661 | -31 | -115 | 515 |
| Nicht beherrschenden Anteilen zugeordneter Gewinn | 0 | -15 | -56 | -71 |
| Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnetes sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Dividenden an nicht beherrschende Gesellschafter | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | 704 | 17 | -146 | 575 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -25 | 0 | -28 | -53 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -600 | 0 | 202 | -398 |
| Wechselkursbedingte Änderung des Finanzmittelfonds | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Nettoerhöhung (-abnahme) der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 79 | 17 | 28 | 124 |
In dieser Position ist der langfristige Anteil der folgenden Bankdarlehen ausgewiesen:
scrollen
| Darlehensbetrag in T€ |
effektiver Zinssatz | Laufzeit bis | Tilgung p.a. in T€ |
Buchwert in T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Darlehen Dr. Hönle AG | 494 | 1,65 % | 30.01.2025 | 50 | 216 |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 700 | 2,90 % | 31.08.2023 | 74 | 227 |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 400 | 1,69 % | 30.06.2022 | 50 | 88 |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 3.500 | 2,29 % | 31.03.2021 | 500 | 250 |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 350 | 0,85 % | 31.05.2022 | 67 | 117 |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 340 | 1,50 % | 30.12.2022 | 50 | 113 |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 300 | 0,70 % | 31.03.2022 | 60 | 90 |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 1.500 | 0,90 % | 30.06.2023 | 222 | 611 |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 1.300 | 0,80 % | 31.12.2024 | 208 | 884 |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 30.100 | 2,24 % | 30.06.2038 | 1.720 | 24.506 |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 300 | 1,45 % | 30.06.2040 | 15 | 296 |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 200 | 1,45 % | 30.06.2040 | 10 | 197 |
| Darlehen PANACOL-ELOSOL GmbH | 15.000 | 2,17 % | 29.10.2038 | 841 | 9.000 |
| Darlehen uv-technik GmbH | 4.200 | 2,14 % | 30.09.2037 | 240 | 4.080 |
| Darlehen Raesch Quarz (G.) GmbH | 1.000 | 1,74 % | 30.06.2022 | 192 | 329 |
| Darlehen Raesch Quarz (G.) GmbH | 500 | 1,40 % | 30.10.2020 | 150 | 13 |
Die lang- und kurzfristigen Anteile der oben dargestellten Darlehen ergeben sich wie folgt:
scrollen
| Anteil kurzfristig in T€ |
Anteil langfristig in T€ |
Payer-Zinsswap in T€ |
Sicherheiten | |
|---|---|---|---|---|
| Darlehen Dr. Hönle AG | 50 | 166 | nein | Grundschuld |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 76 | 151 | nein | Grundschuld |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 50 | 38 | 400 | keine |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 250 | 0 | 3.500 | keine |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 67 | 50 | nein | keine |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 50 | 63 | nein | keine |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 60 | 30 | nein | keine |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 222 | 389 | nein | keine |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 208 | 676 | nein | keine |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 1.290 | 28.810 | 30.100 | Grundschuld |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 15 | 281 | nein | Grundschuld |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 10 | 187 | Nein | Grundschuld |
| Darlehen PANACOL-ELOSOL GmbH | 631 | 14.369 | 15.000 | Grundschuld |
| Darlehen uv-technik GmbH | 240 | 3.840 | 4.200 | Grundschuld |
| Darlehen Raesch Quarz (G.) GmbH | 192 | 137 | nein | Bürgschaft Dr. Hönle AG |
| Darlehen Raesch Quarz (G.) GmbH | 13 | 0 | nein | Bürgschaft Dr. Hönle AG |
scrollen
| 30.09.2020 in T€ |
30.09.2019 in T€ |
|
|---|---|---|
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 3.216 | 65 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 2.015 | 144 |
| 5.231 | 209 |
Im Vorjahr wurden vom Dr. Hönle Konzern nur Leasingvermögenswerte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse erfasst, die unter IAS 17 als Finanzierungsleasingverhältnisse einzustufen waren. Die entsprechenden Vermögenswerte wurden unter den Sachanlagen und die Verbindlichkeiten in der Bilanzposition "Finanzierungsleasingverbindlichkeiten" erfasst. Zu den Anpassungen aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 zum 1. Oktober 2019 wird auf Abschnitt 4 verwiesen. Hinsichtlich der Angaben zu Leasingverhältnissen zum 30. September 2020 verweisen wir auf Abschnitt 43.
Finanzierungsleasing nach IAS 17 (bis 30.09.2019)
Die Finanzierungsleasingverbindlichkeiten setzen sich aus den Barwerten der Mindestleasingraten zusammen. Die Anteile, die innerhalb eines Jahres fällig werden, sind als kurzfristige Leasingverpflichtungen in der Bilanz ausgewiesen. Die Barwerte für die Mindestleasingraten, die erst nach einem Jahr fällig werden, sind unter den langfristigen Finanzierungsleasingverpflichtungen abgebildet.
Die Verpflichtungen aus dem Finanzierungsleasingverhältnis entwickelten sich im Vorjahr gem. IAS 17 wie folgt:
scrollen
| Stand 30.09.2019 | Restlaufzeit bis zu 1 Jahr in T€ |
Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren in T€ |
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren in T€ |
|---|---|---|---|
| Barwert der Mindestleasingzahlung | 70 | 148 | 0 |
| Zinsanteil (enthalten im Barwert) | 4 | 4 | 0 |
Unter dieser Position sind der Marktwert der Derivate in Höhe von 6.299 T€ (Vj. 5.795 T€) sowie Kaufpreisverbindlichkeiten aus den geschriebenen Put-Optionen in Höhe von 80 T€ (Vj. 128 T€) ausgewiesen. Daneben ist eine Darlehensverbindlichkeit in Höhe von 115 T€ (Vj. 163 T€) enthalten.
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden aufgrund von Versorgungsplänen für Zusagen für Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet.
Die Pensionsrückstellungen für die Zusagen über feste Leistungsansprüche (Defined Benefit Plans) werden gemäß IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet. Bei der Bewertung werden Trendannahmen für die relevanten Größen, die sich auf die Leistungshöhe auswirken, berücksichtigt. Dies betrifft insbesondere die Fluktuation, die künftigen Gehaltsentwicklungen sowie den anzusetzenden Zinssatz.
Die Pensionsrückstellungen betreffen Versorgungszusagen an Mitarbeiter der Konzernunternehmen in Deutschland sowie an Mitarbeiter der französischen Tochtergesellschaften.
Die Pensionsverpflichtungen setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
scrollen
| 30.09.2020 in T€ |
30.09.2019 in T€ |
|
|---|---|---|
| Barwert der Pensionsverpflichtung zu Beginn des Jahres | 11.269 | 8.476 |
| Zzgl. Dienstzeitaufwand / Service Costs | 773 | 607 |
| Zzgl. Zinsaufwand / Interest Costs | 112 | 160 |
| Zzgl./Abzgl. versicherungsmath. Gewinne/Verluste | 305 | 2.104 |
| Zzgl./Abzgl. Zahlungen Fondsvermögen | -86 | 7 |
| Abzgl. Rentenzahlungen | -87 | -85 |
| Wert der Pensionsverpflichtung am Ende des Jahres | 12.286 | 11.269 |
Für die oben genannten Pensionsverpflichtungen werden im Geschäftsjahr 2020/2021 Auszahlungen in Höhe von 97 T€ erwartet.
Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Pensionsverpflichtung in Höhe von 12.189 T€ (Vj. 11.183 T€) nach mehr als zwölf Monaten erfüllt wird. Die durchschnittliche Laufzeit der Pensionsverpflichtungen beträgt 22,0 Jahre.
Die im Geschäftsjahr 2019/2020 entstandenen versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste wurden erfolgsneutral in das Eigenkapital eingestellt bzw. dort verrechnet und führten insofern zur angegebenen erfolgsneutralen Veränderung der Pensionsrückstellungen.
Nachfolgende versicherungsmathematische Annahmen dienten als Grundlagen zur Bestimmung des Bilanzwerts der Pensionsverpflichtung:
scrollen
| 30.09.2020 | 30.09.2019 | 30.09.2018 | |
|---|---|---|---|
| Diskontierungszinssatz | 1,00 % | 1,00 % | 1,90 % |
| Erträge aus dem Fondsvermögen | 1,00 % | 1,00 % | 1,90 % |
| Steigerungsrate der Pensionszahlungen | 1,60 % - 2,00 % | 1,60 % - 2,00 % | 1,60 % - 2,00 % |
| Richttafeln Heubeck | 2018_G | 2018_G | 2005_G |
Die bilanzierte Pensionsverpflichtung wird in Höhe von 3.466 T€ (Vj. 3.005 T€) durch Planvermögen in Form von Lebensversicherungen abgedeckt, die bei verschiedenen Anbietern unabhängig verwaltet werden.
Sensitivitätsanalysen bei den versicherungsmathematischen Gutachten zum 30.09.2020 führten bei den Pensionsverpflichtungen zu den folgenden Ergebnissen:
scrollen
| Höhe der Pensionsverpflichtung bei Änderung der Parameter | in T€ | |
|---|---|---|
| Abzinsungssatz | +0,5 % | 11.046 |
| Abzinsungssatz | -0,5 % | 13.732 |
scrollen
| Höhe der Pensionsverpflichtung bei Änderung der Parameter | in T€ | |
|---|---|---|
| Steigerungsrate der Pensionszahlungen | +0,25 % | 12.767 |
| Steigerungsrate der Pensionszahlungen | -0,25 % | 11.831 |
scrollen
| Höhe der Pensionsverpflichtung bei Änderung der Parameter | in T€ | |
|---|---|---|
| Lebenserwartung | +10,00 % | 12.696 |
Die vorstehenden Sensitivitätsanalysen wurden mittels eines versicherungsmathematischen Verfahrens durchgeführt, das die Auswirkung realistischer Änderungen der wichtigsten Annahmen zum Ende des Berichtszeitraums auf die leistungsorientierte Verpflichtung extrapoliert.
Die Entwicklung der oben dargestellten Parameter wird vom Unternehmen genau beobachtet und gegebenenfalls werden entsprechende Anpassungen bei den bestehenden Rückdeckungsversicherungen vorgenommen.
Das Planvermögen entwickelte sich im Geschäftsjahr 2019/2020 wie folgt:
scrollen
| 30.09.2020 in T€ |
30.09.2019 in T€ |
|
|---|---|---|
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zu Beginn des Jahres | 3.005 | 2.488 |
| Erwartete Erträge aus dem Planvermögen | 32 | 52 |
| Gezahlte Beiträge des Arbeitgebers | 521 | 487 |
| Gezahlte Leistungen | -86 | -7 |
| Zzgl./Abzgl. versicherungsmath. Gewinne/Verluste | -6 | -16 |
| Sonstiges | 0 | 0 |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens Ende des Jahres | 3.466 | 3.005 |
Die erwarteten Gesamterträge aus dem Planvermögen werden berechnet auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt gängigen Marktpreise für den Zeitraum, über den die Verpflichtung erfüllt wird. Diese spiegeln sich in den Grundannahmen wider.
Die erwartete Entwicklung des Planvermögens für das Geschäftsjahr 2020/2021 stellt sich wie folgt dar:
scrollen
| 30.09.2021 in T€ |
|
|---|---|
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zu Beginn des Jahres | 3.466 |
| Erwartete Erträge aus dem Planvermögen | 37 |
| Gezahlte Beiträge des Arbeitgebers | 521 |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens am Ende des Jahres | 4.024 |
In der Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres sind folgende Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen enthalten:
scrollen
| 2019/2020 in T€ |
2018/2019 in T€ |
|
|---|---|---|
| Laufender Dienstzeitaufwand | 773 | 607 |
| Zinsaufwand | 112 | 160 |
| Erträge aus Planvermögen | -32 | -52 |
| 853 | 715 |
Vom Zinsaufwand entfallen 3 T€ (Vj. 3 T€) auf den Anteil der Versorgungsbezüge für Hinterbliebene von früheren Geschäftsführern.
Im Berichtsjahr kam es zu folgenden Bewegungen innerhalb der Bilanzposition Pensionsrückstellungen:
scrollen
| 30.09.2020 in T€ |
30.09.2019 in T€ |
|
|---|---|---|
| Bilanzwert der Pensionsrückstellung zu Beginn des Jahres | 8.264 | 5.988 |
| Zzgl. Pensionsaufwand | 854 | 715 |
| Abzgl. gezahlte Beiträge | -521 | -487 |
| Abzgl. Zahlungen/Rentenzahlungen | -87 | -85 |
| Zzgl. Auszahlung Fondsvermögen | 0 | 0 |
| Erfolgsneutrale´ Veränderungen | 311 | 2.133 |
| davon aus Anpassungen der Erfahrungswerte | 310 | 97 |
| davon aus biometrischen Annahmen | 1 | 80 |
| davon aus finanziellen Annahmen | 0 | 1.956 |
| Bilanzwert der Pensionsrückstellung am Ende des Jahres | 8.821 | 8.264 |
Im Hinblick auf die Pensionsverpflichtungen zugunsten gegenwärtiger und ehemaliger Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer verweisen wir auf Tz. 50.
scrollen
| 2019/2020 in T€ |
2018/2019 in T€ |
|
|---|---|---|
| Stand 01.10.2019 | 266 | 332 |
| Im Geschäftsjahr beantragt | 0 | 0 |
| Erfolgswirksam vereinnahmt/aufgelöst | -66 | -66 |
| Stand 30.09. 2020 | 200 | 266 |
Die Zuwendungen der öffentlichen Hand wurden im Wesentlichen für den Erwerb von einem Gebäude, Schmelzöfen und Glühöfen der Raesch Quarz (Germany) GmbH gewährt und für den Neubau der Produktionshalle der uv-technik Speziallampen GmbH. Die an diese Zuwendungen geknüpften Bedingungen werden voraussichtlich vollständig erfüllt. Es bestehen keine wesentlichen Unsicherheiten.
Die Bilanzierung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben zum Bilanzstichtag einen Buchwert in Höhe von 6.487 T€ (Vj. 7.866 T€). Wegen der kurzfristigen Zahlungsziele dieser Verbindlichkeiten entspricht dieser Betrag dem beizulegenden Zeitwert der Verbindlichkeiten.
Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen, die als Vertragsverbindlichkeiten erfasst werden, betreffen erhaltene Kundenzahlungen für Leistungen, die noch nicht von der Gesellschaft erbracht wurden. Der Ausweis erfolgt netto, d. h. ohne Umsatzsteuer. Es wird ferner auf die Ausführungen unter Abschnitt Tz. 6 "Umsatzerlöse" verwiesen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.
Zum Ende der Berichtsperiode bestanden kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Banken in Höhe von 3.474 T€ (Vj. 1.672 T€). Zur Zusammensetzung der enthaltenen Darlehen wird auf Tz. 32 verwiesen. Des Weiteren sind in dieser Position kurzfristig in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von 52 T€ (Vj. 50 T€) enthalten.
Die von Banken eingeräumten Kontokorrentkreditlinien betrugen zum 30. September 2020 insgesamt 4.842 T€ (Vj. 4.742 T€), die bei Inanspruchnahme marktüblich zu verzinsen wären. Davon sind 52 T€ (Vj. 50 T€) durch Kontokorrentkredite beansprucht.
scrollen
| 30.09.2020 in T€ |
30.09.2019 in T€ |
|
|---|---|---|
| Lohn- und Umsatzsteuer | 332 | 490 |
| Sozialversicherungsbeiträge | 431 | 449 |
| Tantiemen und Prämien | 1.216 | 1.736 |
| Weihnachtsgeld | 989 | 1.041 |
| Ausstehende Urlaube | 625 | 448 |
| Gleitzeitüberhänge | 217 | 411 |
| Sonstige Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich | 434 | 555 |
| Übrige | 119 | 541 |
| 4.363 | 5.671 |
Die Verbindlichkeiten für Tantiemen und Prämien betreffen Verpflichtungen aus variablen Vergütungen und Erfolgsbeteiligungen gegenüber den Vorständen und Geschäftsführern sowie gegenüber den Mitarbeitern der in den Konzernabschluss einbezogenen Einzelgesellschaften.
Die Verbindlichkeiten für Weihnachtsgeld wurden gebildet für die periodengerechte Abgrenzung des Weihnachtsgeldes.
Die Verbindlichkeiten für ausstehende Urlaube wurden wegen des abweichenden Wirtschaftsjahres zeitanteilig bemessen.
Die Verbindlichkeiten für Gleitzeitüberhänge betreffen Überstundenguthaben der Mitarbeiter. Die in "Übrige" enthaltenen Verbindlichkeiten für die Vergütung des Aufsichtsrates betragen 135 T€ (Vj. 135 T€).
Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:
scrollen
| Stand 01.10.2019 in T€ |
Verbrauch in T€ |
Auflösung in T€ |
Zuführung in T€ |
Stand 30.09.2020 in T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Vertragliche Verpflichtungen gegenüber Dritten: | |||||
| Gewährleistungen und Garantien | 372 | 0 | 29 | 7 | 350 |
| Verpflichtung aus Mietverträgen | 130 | 26 | 24 | 16 | 96 |
| Sonstige | 0 | 0 | 0 | 190 | 190 |
| Gesamt | 502 | 26 | 53 | 213 | 637 |
Die Rückstellungen für Gewährleistungen und Garantien betreffen Gewährleistungen, die sowohl mit als auch ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden, sowie Nachbearbeitungskosten aufgrund von Retouren. Die Rückstellung errechnet sich i. d. R. mit 0,5 % vom risikobehafteten Umsatz, wobei sich der Prozentsatz aus den Erfahrungswerten der Vergangenheit ableitet.
Der erwartete Zahlungsabfluss in Bezug auf die oben genannten Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:
scrollen
| 30.09.2020 in % |
30.09.2019 in % |
|
|---|---|---|
| Im Folgejahr | 98 | 78 |
| In den folgenden 2 bis 5 Jahren | 2 | 20 |
| In den folgenden 6 bis 10 Jahren | 0 | 2 |
| 100 | 100 |
Der erwartete Zahlungsabfluss in den folgenden zwei bis zehn Jahren betrifft in erster Linie die Verpflichtungen aus Mietverträgen für die angemieteten Gebäude bis zum Vertragsende.
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern wurden in Höhe der voraussichtlichen tatsächlichen Zahlungsverpflichtungen aus Ertragsteuern für das Geschäftsjahr sowie für Vorjahre angesetzt.
Informationen über Leasingverhältnisse, in denen der Konzern Leasingnehmer ist, werden nachfolgend dargestellt. Eine Darstellung von Vorjahreswerten erfolgt aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 im Berichtsjahr nicht (vgl. für das Vorjahr Abschnitt 4).
Nutzungsrechte
Nutzungsrechte im Zusammenhang mit gemieteten Immobilien, Kraftfahrzeugen und IT-Ausstattung werden als langfristiges Vermögen innerhalb der Sachanlagen dargestellt.
scrollen
| 2019/2020 | Grundstücke und Gebäude in T€ |
Technische Anlagen und Maschinen in T€ |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung in T€ |
Gesamt in T€ |
|---|---|---|---|---|
| Stand zum 01.10. | 5.070 | 679 | 107 | 5.856 |
| Zugänge zu Nutzungsrechten | 1.653 | 686 | 6 | 2.345 |
| Abschreibungsbetrag des Geschäftsjahres | 2.554 | 530 | 38 | 3.122 |
| Abgänge von Nutzungsrechten | 245 | 115 | 0 | 360 |
| Abgänge von Abschreibungen | -245 | -115 | 0 | -360 |
| Währungsdifferenzen | -7 | 0 | 0 | -7 |
| Stand zum 30.09. | 4.162 | 835 | 75 | 5.072 |
scrollen
| 2019/2020 in T€ |
|
|---|---|
| Abschreibungen auf Nutzungsrechte | 3.122 |
| Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten | 44 |
| Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse | 127 |
| Aufwendungen für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert (ohne kurzfristige Leasingverhältnisse) | 262 |
In der Kapitalflussrechnung erfasste Beträge:
scrollen
| 2019/2020 in T€ |
|
|---|---|
| Cashflow aus operativer Tätigkeit | -389 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -3.184 |
Leasingverbindlichkeiten
Die Leasingverbindlichkeiten sind in Höhe von 2.015 T€ in der Bilanzposition "Langfristige Finanzverbindlichkeiten" sowie in Höhe von 3.216 T€ in der Bilanzposition "Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten" enthalten. Die Fälligkeit auf Basis undiskontierter Cashflows stellt sich wie folgt dar:
scrollen
| 30.09.2020 in T€ |
|
|---|---|
| bis 1 Jahr | 3.252 |
| zwischen einem und fünf Jahren | 1.744 |
| über fünf Jahre | 295 |
| Gesamt | 5.291 |
Die Vorjahresangaben nach IAS 17 für Finanzierungsleasingverhältnisse stellen sich wie folgt dar:
scrollen
| 30.09.2019 in T€ |
|
|---|---|
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 65 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 144 |
| 209 |
Die Finanzierungsleasingverbindlichkeiten setzen sich aus den Barwerten der Mindestleasingraten zusammen. Die Anteile, die innerhalb eines Jahres fällig werden, sind als kurzfristige Leasingverpflichtungen in der Bilanz ausgewiesen. Die Barwerte für die Mindestleasingraten, die erst nach einem Jahr fällig werden, sind unter den langfristigen Finanzierungsleasingverbindlichkeiten abgebildet.
Hinsichtlich der Vorjahresangaben zu IAS 17 wird auf Abschnitt 33 verwiesen.
Über die durch Rückstellungen abgedeckten faktischen Verpflichtungen hinaus bestehen derzeit keine wesentlichen Verpflichtungen, deren Existenz von künftigen nicht beeinflussbaren Ereignissen abhängt.
Bürgschaften für konzernfremde Personen oder Unternehmen wurden nicht abgegeben.
Nach IAS 37 zu vermerkende Eventualforderungen bestehen nicht.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen des Konzerns stellen sich wie folgt dar:
scrollen
| Stand 30.09.2020 | fällig bis 1 Jahr in T€ |
fällig in 1 bis 5 Jahren in T€ |
fällig in über 5 Jahren in T€ |
Gesamtverpflichtung in T€ |
|---|---|---|---|---|
| Gerätemietverträge | 98 | 91 | 0 | 189 |
| Bestellobligo | 2.966 | 0 | 0 | 2.966 |
| 3.064 | 91 | 0 | 3.155 |
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Gerätemietverträgen betreffen kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse von geringem Wert, für welche kein Nutzungsrecht und keine Leasingverbindlichkeit passiviert wurden.
Die Vorjahreswerte stellen sich unter Berücksichtigung von IAS 17 wie folgt dar:
scrollen
| Stand 30.09.2019 | fällig bis 1 Jahr in T€ |
fällig in 1 bis 5 Jahren in T€ |
fällig in über 5 Jahren in T€ |
Gesamtverpflichtung in T€ |
|---|---|---|---|---|
| Gerätemietverträge | 147 | 251 | 0 | 398 |
| Raummietverträge | 2.668 | 2.205 | 399 | 5.272 |
| Kfz-Mietverträge | 436 | 384 | 0 | 820 |
| Bestellobligo | 3.606 | 0 | 0 | 3.606 |
| 6.857 | 2.840 | 399 | 10.096 |
Der Hönle Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt, welche im Risikobericht des Lageberichts erläutert werden.
Zur Überwachung der Risiken wird bei der Dr. Hönle AG ein formalisiertes Risikomanagementsystem durchgeführt. Die Grundsätze hierzu sind in einem Handbuch dokumentiert. In Abwägung der Wahrscheinlichkeit eines Schadensfalls und der Wahrscheinlichkeit einer Schadenshöhe, aber auch der bestehenden Chancen für den Konzern wird festgelegt, ob das Risiko vermieden, reduziert, übertragen oder akzeptiert werden soll. Die Risikosituationen werden analysiert und, wann immer nötig, Gegenmaßnahmen definiert und eingeleitet. Der Vorstand der Dr. Hönle AG wird in regelmäßigen Abständen über die aktuelle Risikosituation des Konzerns informiert und bei Auftreten neuer Risiken umgehend in Kenntnis gesetzt.
Wesentliche Risiken aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden lassen sich in Liquiditäts-, Kredit- und Marktrisiken untergliedern.
Unter diesem Begriff wird das Risiko verstanden, dass der Hönle Konzern nicht in der Lage wäre, seinen Verpflichtungen nachzukommen, die aus finanziellen Verbindlichkeiten resultieren.
Ein Managementziel des Hönle Konzerns ist die nachhaltige Steigerung des operativen Cashflows. Damit einhergehend wird die Liquiditätssituation permanent und intensiv überwacht. In wöchentlichen Abständen wird der Vorstand der Dr. Hönle AG über die Liquiditätssituation des Konzerns informiert. Insbesondere wird die Inanspruchnahme des Cash-Pooling-Kontos der Tochtergesellschaften der Hönle Gruppe beobachtet. Ferner werden alle Salden der in der Hönle Gruppe bestehenden Bankkonten detailliert an das Management weitergegeben. Der Konzern überwacht das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses permanent, indem die Liquiditätsentwicklung aller Gesellschaften der Hönle Gruppe basierend auf dem Liquiditätsstand in Zusammenhang mit der Ergebnisplanung und den beabsichtigten Finanz- und Investitionstransaktionen geplant wird.
Nach unseren derzeitigen Planungen sind im Hönle Konzern keine Liquiditätsengpässe erkennbar.
In den nachfolgenden Tabellen sind die vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen sämtlicher Verbindlichkeiten dargestellt:
scrollen
| Stand 30.09.2020 | Restlaufzeit bis 1 Jahr | Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre | Restlaufzeit über 5 Jahre | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zinsen in T€ |
Tilgung in T€ |
Zinsen in T€ |
Tilgung in T€ |
Zinsen in T€ |
Tilgung in T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 939 | 3.474 | 3.788 | 13.006 | 5.338 | 36.183 |
| davon aus noch nicht abgerufenen Kreditzusagen | 91 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 6.487 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Leasingverbindlichkeiten | 36 | 3.216 | 22 | 1.722 | 3 | 292 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0 | 34 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 3 | 5.001 | 19 | 8.045 | 0 | 1.347 |
| Gesamtsumme | 979 | 18.211 | 3.830 | 22.773 | 5.341 | 37.822 |
scrollen
| Stand 30.09.2020 | Gesamtbetrag | |
|---|---|---|
| Zinsen in T€ |
Tilgung in T€ |
|
| --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 10.065 | 52.663 |
| davon aus noch nicht abgerufenen Kreditzusagen | 91 | 11.594 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 6.487 |
| Finanzierungsleasing | 61 | 5.230 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0 | 34 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 23 | 14.393 |
| Gesamtsumme | 10.149 | 78.806 |
Bei dem Liquiditätsprofil Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in den Angaben der Zinsen die aus den Zinsswaps resultierenden Zahlungen enthalten. Es wird ferner auf die Ausführungen unter "Zinsänderungsrisiken" verwiesen.
scrollen
| Stand 30.09.2019 | Restlaufzeit bis 1 Jahr | Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre | Restlaufzeit über 5 Jahre | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zinsen in T€ |
Tilgung in T€ |
Zinsen in T€ |
Tilgung in T€ |
Zinsen in T€ |
Tilgung in T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 176 | 1.792 | 3.769 | 13.434 | 5.988 | 38.684 |
| davon aus noch nicht abgerufenen Kreditzusagen | 172 | 120 | 1.126 | 10.565 | 1.838 | 27.209 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 7.866 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Finanzierungsleasing | 4 | 65 | 4 | 144 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0 | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 4 | 5.732 | 48 | 6.036 | 1 | 50 |
| Gesamtsumme | 184 | 15.458 | 3.821 | 19.613 | 5.989 | 38.734 |
scrollen
| Stand 30.09.2019 | Gesamtbetrag | |
|---|---|---|
| Zinsen in T€ |
Tilgung in T€ |
|
| --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 9.934 | 53.910 |
| davon aus noch nicht abgerufenen Kreditzusagen | 3.136 | 37.894 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 7.866 |
| Finanzierungsleasing | 8 | 209 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0 | 3 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 53 | 11.817 |
| Gesamtsumme | 9.994 | 73.805 |
Bei dem Liquiditätsprofil Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in den Angaben der Zinsen die aus den Zinsswaps resultierenden Zahlungen enthalten. Es wird ferner auf die Ausführungen unter "Zinsänderungsrisiken" verwiesen.
Das Kreditrisiko ist bezeichnend für das Ausfallrisiko finanzieller Vermögenswerte.
Das Ausfallrisiko aus Forderungen gegen Kunden wird in regelmäßigen Abständen von den Abteilungen Rechnungswesen und Vertrieb beurteilt. Ausstehende Forderungen gegenüber Kunden werden insbesondere über die Analyse von Altersstrukturlisten in Bezug auf die Dauer der Fälligkeit der ausstehenden Forderungen überwacht. Etwaige Lieferungen an Großkunden, insbesondere Kunden im Ausland, sind in der Regel durch Akkreditive oder sonstige Absicherungsinstrumente abgedeckt. Es wird davon ausgegangen, dass durch die Anwendung des Wertminderungsmodells für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gem. IFRS 9 das tatsächliche Risiko abgedeckt ist.
Das Management des Hönle Konzerns wird in monatlichen Abständen über Altersstrukturstatistiken der offenen Forderungen aller Kunden informiert. Dabei werden insbesondere Kundenforderungen, deren Fälligkeitstermin um mehr als 90 Tage überschritten ist, mit einem Betrag von größer als 10 T€ herausgestellt.
Bei definierten Kunden bzw. Großkunden erfolgt ein permanentes Monitoring bezüglich deren finanzieller Leistungsfähigkeit durch externe Dienstleister bzw. Informationen, die sich aus dem bisherigen Zahlungsverhalten ergeben. Zusätzlich fließen Marktinformationen in die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit von Kunden mit ein. Insbesondere größere Aufträge werden durch Kreditauskünfte bzw. durch Teilzahlungspläne abgesichert. Bei Neukunden sowie bei Veränderung des Zahlungsverhaltens werden in der Regel Bonitätsauskünfte eingeholt.
Risikobündelungen können entstehen, wenn mehrere Geschäftspartner ähnliche Geschäftstätigkeiten oder Tätigkeiten in derselben Region ausführen oder wirtschaftliche Merkmale besitzen, die dazu führen, dass sie bei Veränderungen der wirtschaftlichen oder politischen Lage in ihrer Fähigkeit zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen beeinträchtigt werden. Um unverhältnismäßig hohe Risikokonzentrationen zu vermeiden, werden neben dem Segment Geräte & Anlagen auch die Segmente Klebstoffe und Glas & Strahler weiter ausgebaut. Identifizierte Ausfallkonzentrationen werden fortlaufend kontrolliert und gesteuert. Innerhalb des Konzerns werden zur Vermeidung von Risiken auf Ebene der individuellen Geschäftsbeziehungen ausgewählte Sicherungsgeschäfte eingesetzt.
Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte repräsentieren das maximale Ausfallrisiko für den Fall, dass die Vertragspartner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten (Netto-)Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte resultieren aus Wertminderungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Das Ausfallrisiko des Konzerns resultiert in erster Linie aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Für diese finanziellen Vermögenswerte ist eine entsprechende Risikovorsorge getroffen worden. Der Konzern beurteilt die Risikokonzentration hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als niedrig. Diese Einschätzung wird dadurch gestützt, dass die Kunden der Hönle Gruppe in drei unterschiedlichen Segmenten (Klebstoffe, Geräte & Anlagen und Glas & Strahler) aufgeteilt sind. Darüber hinaus sind die Kunden weltweit ansässig und insbesondere in den Segmenten Klebstoffe und Glas & Strahler in verschiedenen Branchen und weitgehend unabhängigen Märkten tätig.
Der Konzern verwendet eine Wertberichtigungsmatrix, um die erwarteten Kreditverluste der Forderung aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen zu messen. In Abhängigkeit von der Altersstruktur der Forderungen werden konzerneinheitlich Wertberichtigungen auf die Forderungen vorgenommen.
Die Bruttobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Ausfallrisiko-Ratingklassen stellen sich wie folgt dar:
scrollen
| Überfälligkeit in Tagen | Buchwerte in T€ per 30.09.2020 | Ausfallquote in % |
Wertminderung in T€ per 30.09.2020 |
|---|---|---|---|
| Aktuell (noch nicht fällig) | 9.708 | 0,05 | 4 |
| 1 bis 90 Tage überfällig | 3.064 | 2,25 | 69 |
| 91 bis 180 Tage überfällig | 1.133 | 8,09 | 92 |
| mehr als 180 Tage überfällig | 238 | 13,99 | 33 |
| Gesamt | 14.143 | 198 |
scrollen
| Überfälligkeit in Tagen | Buchwerte in T€ per 30.09.2019 | Ausfallquote in % |
Wertminderung in T€ per 30.09.2019 |
|---|---|---|---|
| Aktuell (noch nicht fällig) | 13.445 | 0,04 | 6 |
| 1 bis 90 Tage überfällig | 3.396 | 2,10 | 71 |
| 91 bis 180 Tage überfällig | 358 | 7,56 | 27 |
| mehr als 180 Tage überfällig | 63 | 13,07 | 8 |
| Gesamt | 17.262 | 112 |
Die ermittelten Verlustquoten basieren auf historischen Werten angepasst um prospektive Erwartungen. Soweit am Bilanzstichtag interne Indizien oder externe Hinweise (z. B. Informationen über erhebliche finanzielle Schwierigkeiten oder Insolvenz des Vertragspartners) im Konzern erkennbar sind, werden hierfür entsprechende zusätzliche Risikovorsorgen erfasst.
Hinsichtlich der sonstigen finanziellen Vermögenswerte wird erfahrungsgemäß nicht mit Zahlungsausfällen gerechnet.
Für Bankguthaben erfolgt keine Wertminderungskalkulation, da aus Sicht des Konzerns nicht mit einer Wertminderung zu rechnen ist. Das Ausfallrisiko für Bankguthaben wird durch die Risikostreuung (unterschiedliche Kreditinstitute) und Auswahl von bonitätsstarken Kreditinstituten ausgeschlossen. Die Risikoeinschätzung gegenüber dem Zugangszeitpunkt hat sich nicht verändert. Das Risiko zum Zugangszeitpunkt wurde als unwesentlich eingeschätzt.
Der Hönle Konzern geht von der Werthaltigkeit aller nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus. In den sonstigen Vermögenswerten sind keine überfälligen Posten enthalten.
Das Marktrisiko unterteilt sich in Währungs- und Zinsänderungsrisiken.
Währungsrisiken entstehen im Hönle Konzern im Wesentlichen dadurch, dass zum Teil in Fremdwährung eingekauft und nicht in gleichem Umfang in der entsprechenden Fremdwährung wieder verkauft wird.
Risiken, die aus Schwankungen der in Fremdwährung lautenden Forderungen, Verbindlichkeiten sowie aus schwebenden Verträgen und antizipativen Posten resultieren, ergeben sich im Wesentlichen aus Fremdwährungstransaktionen in US-Dollar und Chinesischem Renminbi.
Zum Bilanzstichtag bestanden für diese Fremdwährungspositionen keine Kurssicherungsinstrumente.
Die Auswirkung eines um 10 % stärkeren Euro gegenüber dem US-Dollar hätte zu einer Verschlechterung des Konzernergebnisses um 45 T€ (Vj. 28 T€) geführt, wohingegen eine Abschwächung um 10 % zu einer Ergebnisverbesserung um 56 T€ (Vj. 34 T€) beigetragen hätte.
Wäre der Euro im Verhältnis zum Chinesischen Renminbi um 10 % stärker gewesen, hätte sich das Konzernergebnis um 68 T€ verbessert (Vj. um 139 T€ verschlechtert). Eine Abschwächung des Euro gegenüber dem Chinesischen Renminbi in gleicher Höhe hätte zu einer Verschlechterung des Konzernergebnisses um 84 T€ (Vj. Verbesserung um 170 T€) geführt.
Die Auswirkung eines um 10 % stärkeren Euro gegenüber dem Japanischen Yen hätte zu einer Verschlechterung des Konzernergebnisses um 29 T€ (Vj. 43 T€) geführt, wohingegen eine Abschwächung um 10 % zu einer Ergebnisverbesserung um 35 T€ (Vj. 53 T€) beigetragen hätte.
Schwankungen weiterer Währungen wie beispielsweise des Südkoreanischen Wons, des Schweizer Frankens und des Britischen Pfunds sind von untergeordneter Bedeutung für die Ertragslage des Konzerns.
Zinsänderungsrisiken bestehen bezüglich variabel verzinslicher Finanzinstrumente gegenüber Kreditinstituten.
Die Zinsänderungsrisiken, denen der Hönle Konzern ausgesetzt ist, wurden im Geschäftsjahr 2019/2020 und in den Vorjahren durch derivative Finanzinstrumente abgesichert.
Der Konzern verwendet eine Strategie, die sicherstellt, dass Zinsänderungsrisiken der variabel verzinsten Bankverbindlichkeiten abgesichert werden. Als Sicherungsinstrumente kommen dabei Payer-Zinsswaps zum Einsatz. Der Konzern wendet eine Sicherungsquote von 1:1 an.
Der Konzern bestimmt das Bestehen einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft auf der Grundlage der Referenzzinssätze, der Laufzeiten, der Zinsanpassungstermine, der Fälligkeiten sowie der Nominal- oder Nennbeträge.
Der Konzern beurteilt unter Verwendung der Critical-Term-Match-Methode, ob das in einer Sicherungsbeziehung designierte Derivat voraussichtlich wirksam ist, um Änderungen der Zahlungsströme des abgesicherten Grundgeschäfts auszugleichen.
Zum Bilanzstichtag stellen sich die Beträge, die sich auf Positionen beziehen, die als gesichertes Grundgeschäft designiert sind, wie folgt dar:
scrollen
| 30.09.2020 | Wertänderung zur Berechnung der Ineffektivität der Sicherungsbeziehung in T€ |
Rücklage für die Absicherung von Zahlungsströmen in T€ |
|---|---|---|
| variabel verzinsliche Darlehen | 504 | 504 |
scrollen
| 30.09.2019 | Wertänderung zur Berechnung der Ineffektivität der Sicherungsbeziehung in T€ |
Rücklage für die Absicherung von Zahlungsströmen in T€ |
|---|---|---|
| variabel verzinsliche Darlehen | 5.638 | 5.638 |
Die Beträge, die sich auf Posten beziehen, die als Sicherungsinstrument designiert sind, und die Ineffektivität der Sicherungsbeziehungen lauten wie folgt:
scrollen
| 30.09.2020 | Nominalbetrag in T€ |
Schulden in T€ |
Posten in der Bilanz, in der das Sicherungsinstrument enthalten ist |
|---|---|---|---|
| Zinsswaps mit Floor | 49.518 | 6.299 | Sonstige langfristige Verbindlichkeiten |
scrollen
| 30.09.2019 | Nominalbetrag in T€ |
Schulden in T€ |
Posten in der Bilanz, in der das Sicherungsinstrument enthalten ist |
|---|---|---|---|
| Zinsswaps mit Floor | 50.188 | 5.795 | Sonstige langfristige Verbindlichkeiten |
scrollen
| Geschäftsjahr 2019/2020 in T€ |
|
|---|---|
| Wertänderung zur Berechnung der Unwirksamkeit von Sicherungsbeziehungen für 2019/2020 | 504 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderung des Sicherungsinstruments | 504 |
| Erfolgswirksam erfasste Unwirksamkeit | 0 |
| Betrag, der aus der Rücklage für Absicherung in den Gewinn oder Verlust umgegliedert worden ist (Position: Zinsen und sonstige Aufwendungen) | 2 |
scrollen
| Geschäftsjahr 2018/2019 in T€ |
|
|---|---|
| Wertänderung zur Berechnung der Unwirksamkeit von Sicherungsbeziehungen für 2018/2019 | 5.638 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderung des Sicherungsinstruments | 5.638 |
| Erfolgswirksam erfasste Unwirksamkeit | 0 |
| Betrag, der aus der Rücklage für Absicherung in den Gewinn oder Verlust umgegliedert worden ist (Position: Zinsen und sonstige Aufwendungen) | 11 |
Die Zinsswaps werden als Cashflow-Hedges behandelt. Die Zinsswaps (variabel in fix) dienen der Absicherung gegen steigende Zinsen für die variabel verzinslichen Bankdarlehen. Der beizulegende Zeitwert (= Marktwert) entspricht jenem Wert, den die jeweilige Gesellschaft bei Auflösung des Geschäftes am Bilanzstichtag erhalten würde oder bezahlen müsste. Die Sicherungsinstrumente sind in der Bilanz unter dem Posten "Sonstige langfristige Verbindlichkeiten" enthalten.
Die beizulegenden Zeitwerte werden durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme aus variablen Zahlungen auf Basis allgemein anerkannter finanzmathematischer Modelle ermittelt. Für die Bewertung werden Interbankraten verwendet.
Die Änderungen der beizulegenden Zeitwerte der sicherungseffektiven Derivate in Höhe von 504 T€ (Vj. 5.638 T€) wurden unter Berücksichtigung latenter Steuern in Höhe von -142 T€ (Vj. -1.479 T€) direkt im Eigenkapital in der Rücklage für Sicherungsgeschäfte erfasst. Die Überleitung der Rücklage für Sicherungsgeschäfte ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Weitere Risikokategorien bestehen neben dem Zinsänderungsrisiko nicht.
Bezüglich der anderen Darlehen bestehen ausschließlich feste Zinsvereinbarungen. Die Darlehen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet, insofern wirkt sich eine Marktzinsänderung nicht auf deren Bewertung aus. Kurzfristige Überziehungen und Guthaben auf den Kontokorrentkonten werden variabel verzinst. Geht man von einer durchschnittlichen zweiprozentigen Steigerung des Zinsniveaus im Bereich des Kontokorrentkredites aus, so ergäbe sich ein zusätzlicher Zinsaufwand von 1 T€ (Vj. 1 T€). Dabei wird unterstellt, dass der durchschnittliche negative Saldo der Kontokorrentkonten dem Jahresendwert 2019/2020 von 52 T€ (Vj. 50 T€) entspricht. Aus diesen Finanzinstrumenten würden sich bei Marktpreisänderungen nach derzeitigen Erkenntnissen keine weiteren wesentlichen Auswirkungen auf das Ergebnis des Hönle Konzerns ergeben.
Die folgende Tabelle zeigt eine Überleitung der in den Bilanzpositionen enthaltenen finanziellen Vermögenswerte und Schulden gemäß der Kategorien nach IFRS 9 sowie die im jeweiligen Geschäftsjahr erfolgswirksam gebuchten Wertminderungen, die Nettogewinne/-verluste und die Gesamtzinsaufwendungen und -erträge.
scrollen
| Buchwerte 30.09.2020 | Bewertungskategorie nach IFRS 9 | Buchwert zum 30.09.2020 nach IFRS 9 in T€ |
|---|---|---|
| Beteiligungen | FVthOCI | 26 |
| Sonstige lfr. Vermögenswerte | AC | 429 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC | 14.253 |
| Sonstige kfr. Vermögenswerte | AC | 2.183 |
| Liquide Mittel | AC | 34.175 |
| Gesamt | 51.066 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Banken | AC | 52.663 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | AC | 6.520 |
| Sonstige lfr. finanzielle Verbindlichkeiten | AC | 5.107 |
| Sonstige kfr. finanzielle Verbindlichkeiten | AC | 8.216 |
| Derivate i.V.m. effektivem CF-Hedge | CF-Hedge | 6.299 |
| Gesamt | 78.806 | |
| Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 | ||
| Amortised Cost (AC) | ||
| Finanzielle Vermögenswerte | 51.040 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | 72.506 | |
| Finanzielle Vermögenswerte Fair Value through other Comprehensive Income (FVthOCI) | 26 | |
| Weitere Angaben zu finanziellen Vermögenswerten und Schulden | ||
| Betrag der erfolgswirksam gebuchten Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte | 164 | |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Nettoveränderung von Derivaten i. V. m. effektivem CF-Hedge | 504 | |
| Gesamtzinsaufwendungen | 300 | |
| Gesamtzinserträge | 16 |
scrollen
| Buchwerte 30.09.2019 | Bewertungskategorie nach IFRS 9 | Buchwert zum 30.09.2019 nach IFRS 9 in T€ |
|---|---|---|
| Beteiligungen | FVthOCI | 27 |
| Sonstige lfr. Vermögenswerte | AC | 37 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC | 16.980 |
| Sonstige kfr. Vermögenswerte | AC | 1.576 |
| Liquide Mittel | AC | 14.577 |
| Gesamt | 33.197 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Banken | AC | 16.016 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | AC | 7.869 |
| Sonstige lfr. finanzielle Verbindlichkeiten | AC | 435 |
| Sonstige kfr. finanzielle Verbindlichkeiten | AC | 5.797 |
| Derivate i.V.m. effektivem CF-Hedge | CF-Hedge | 5.795 |
| Gesamt | 35.912 | |
| Davon aggregiert nach nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 | ||
| Amortised Cost (AC) | ||
| Finanzielle Vermögenswerte | 33.170 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | 30.117 | |
| Finanzielle Vermögenswerte Fair Value through other Comprehensive Income (FVthOCI) | 27 | |
| Weitere Angaben zu finanziellen Vermögenswerten und Schulden | ||
| Betrag der erfolgswirksam gebuchten Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte | 26 | |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Nettoveränderung von Derivaten i. V. m. effektivem CF-Hedge | 5.638 | |
| Gesamtzinsaufwendungen | 129 | |
| Gesamtzinserträge | 13 |
Bei den finanziellen Vermögenswerten (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Vermögenswerte sowie liquide Mittel) entsprechen die Buchwerte den Marktwerten.
Bei den sonstigen langfristigen Vermögenswerten handelt es sich um festverzinsliche Forderungen. Die Marktwerte werden unter Berücksichtigung der Zinssätze, entsprechender Wertminderungen und individueller Kriterien gebildet. Zum Bilanzstichtag 30. September 2020 entsprechen die Buchwerte den Marktwerten.
Bei den finanziellen Verbindlichkeiten (kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) entsprechen die Buchwerte ebenfalls den Marktwerten. Alle Positionen haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten sind festverzinsliche und variabel verzinsliche Verbindlichkeiten sowie bilanzierte Leasingverbindlichkeiten. Die Bewertung der langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten zu Marktwerten erfolgt über die Abzinsung der zukünftigen Cashflows mit einem Fremdfinanzierungszinssatz des Emittenten zum Ende des Berichtszeitraums über die vertragliche Laufzeit der Finanzinstrumente. Das Management hat festgestellt, dass die Buchwerte der finanziellen Schulden hauptsächlich aufgrund der kurzen Laufzeiten oder einer marktüblichen Verzinsung ihren beizulegenden Zeitwerten nahezu entsprechen.
Die Zinsswaps (Derivate mit effektiver Sicherungsbeziehung) werden regelmäßig wiederkehrend durch Anwendung eines Bewertungsverfahrens mit am Markt beobachtbaren Inputparametern bewertet. Zu den am häufigsten angewandten Bewertungsverfahren gehören Optionspreis- und Swap-Modelle unter Verwendung von Barwertberechnungen. Die Modelle beziehen verschiedene Größen mit ein, wie z. B. Bonität der Geschäftspartner, Devisenkassa- und -terminkurse und Zinsstrukturkurven. Zum 30. September 2020 werden die Derivatspositionen zum Marktwert bewertet (Mark-to-Market); dabei wird das Ausfallrisiko des Konzerns sowie der Bank als gering eingestuft.
Nachfolgende Tabelle zeigt die nach beizulegenden Zeitwerten bilanzierten finanziellen Verbindlichkeiten nach Hierarchiestufen:
scrollen
| Klasse von Verbindlichkeiten | Stichtag | Summe in T€ |
Notierter Preis auf aktiven Märkten (Stufe 1) in T€ |
Wesentlicher beobachtbarer Inputparameter (Stufe 2) in T€ |
Wesentlicher nicht beobachtbarer Inputparameter (Stufe 3) in T€ |
|---|---|---|---|---|---|
| Zinsswaps i.V.m. effektivem CF-Hedge | 30.09.2020 | 6.299 | - | 6.299 | - |
| Zinsswaps i.V.m. effektivem CF-Hedge | 30.09.2019 | 5.795 | - | 5.795 | - |
Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel des Konzerns im Laufe des Geschäftsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. In Übereinstimmung mit IAS 7 (Cash Flow Statements) wird zwischen Zahlungsströmen aus operativer, investiver und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Der betrachtete Finanzmittelfonds umfasst die in der Bilanz ausgewiesenen liquiden Mittel.
Die Zahlungsmittelabflüsse und -zugänge werden anhand der indirekten Ermittlungsmethode dargestellt.
Die aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschafteten Zahlungsmittel betragen 16.608 T€ (Vj. 23.062 T€) und resultieren aus dem Konzernjahresergebnis vor nicht beherrschenden Anteilen und Steuern in Höhe von 7.846 T€ (Vj. 16.872 T€) und im Wesentlichen aus den Berichtigungen hinsichtlich der zahlungsunwirksamen Effekte und Finanzergebnisse in Höhe von 7.417 T€ (Vj. 3.119 T€) und Veränderungen des Nettoumlaufvermögens. Die sonstigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen und Erträge beinhalten im Wesentlichen die Abschreibung auf das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögensgegenstände.
Zum Mittelabfluss im Bereich der Investitionstätigkeit führen im Wesentlichen Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 30.197 T€ (Vj. 19.278 T€). Des Weiteren sind unter anderem Auszahlungen in Höhe von 200 T€ für den Erwerb der Beteiligung an der STERIXENE SAS berücksichtigt.
Der Mittelzufluss im Bereich der Finanzierungstätigkeit resultiert aus einer Kapitalerhöhung durch Ausgabe eigener Anteile (nach Kosten der Kapitalerhöhung) in Höhe von 25.741 T€. Zusammen mit den im Geschäftsjahr 2019/2020 geleisteten Tilgungen der Verbindlichkeiten gegenüber Banken in Höhe von 1.750 T€ (Vj. 2.304 T€) und der Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2018/2019 in Höhe von 4.409 T€ (Vj. 4.409 T€) sowie dem durch die Erstanwendung von IFRS 16 erstmalig ausgewiesenen Tilgungsanteil für Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 3.184 T€ ergeben sich im Wesentlichen die Zahlungsmittelabflüsse der Finanzierungstätigkeiten. Die Aufnahmen von Darlehen in Höhe von 26.799 T€ (Vj. 11.407 T€), insbesondere für die Finanzierung der Bauvorhaben bei der Dr. Hönle AG, der PANA-COL-ELOSOL GmbH und bei der uv-technik Speziallampen GmbH, stellen die wesentlichen Mittelzuflüsse aus Finanzierungstätigkeit dar.
Überleitungsrechnung gemäß IAS 7
scrollen
| in T€ | 01.10.2019 | Anpassung | Zahlungswirksame Veränderung | Nicht zahlungswirksame Veränderungen |
|---|---|---|---|---|
| Eröffnungsbilanzwerte durch IFRS 16 | Erwerbe | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristiges Fremdkapital | 14.344 | 23.250 | ||
| Kurzfristiges Fremdkapital | 1.672 | 1.802 | ||
| Leasingverbindlichkeiten | 209 | 5.856 | -3.184 | |
| Verbindlichkeiten aus sonstigen Finanzierungsvorgängen * | 5.985 | -15 | 0 | |
| insgesamt | 22.210 | 5.856 | 21.853 | 0 |
scrollen
| in T€ | Nicht zahlungswirksame Veränderungen |
| --- | --- | --- |
| | Währungsunterschiede | Neue Verträge |
| --- | --- | --- |
| Langfristiges Fremdkapital | | |
| Kurzfristiges Fremdkapital | | |
| Leasingverbindlichkeiten | | 2.349 |
| Verbindlichkeiten aus sonstigen Finanzierungsvorgängen * | -11 | |
| insgesamt | -11 | 2.349 |
scrollen
| in T€ | Nicht zahlungswirksame Veränderungen | 30.09.2020 | |
|---|---|---|---|
| Marktwertänderungen | Sonstiges | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Langfristiges Fremdkapital | 37.594 | ||
| Kurzfristiges Fremdkapital | 3.474 | ||
| Leasingverbindlichkeiten | 5.230 | ||
| Verbindlichkeiten aus sonstigen Finanzierungsvorgängen * | 504 | -27 | 6.436 |
| insgesamt | 504 | -27 | 52.734 |
* Die Verbindlichkeiten aus sonstigen Finanzierungsvorgängen sind Bestandteil der Bilanzpositionen "Sonstige langfristige Verbindlichkeiten" und "Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten".
Insgesamt erhöhten sich die liquiden Mittel im Geschäftsjahr 2019/2020 von 14.577 T€ auf 34.175 T€.
Die Segmentberichterstattung wurde gemäß IFRS 8 aufgestellt.
Die Konzernunternehmen der Hönle Gruppe werden zu Segmenten zusammengefasst, wenn sie auf ähnlichen Märkten handeln sowie auf Basis der Herstellung gleiche Produkte und ähnliche Strukturen aufweisen.
Die verantwortliche Instanz zur Allokation von Ressourcen und zur Bewertung der Ertragskraft der Segmente ist bei der Hönle Gruppe der Vorstand des Mutterunternehmens. Die Identifizierung der relevanten Segmente wurde entsprechend den Ansätzen des Management Approach nach dem Management-Informationssystem des Vorstandes vorgenommen.
Folgende Unternehmenssegmente wurden festgelegt:
scrollen
| ― | Klebstoffe |
| ― | Geräte & Anlagen |
| ― | Glas & Strahler |
Das Segment Klebstoffe umfasst Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Klebstoffen. Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Geräten und Anlagen bildet das Segment Geräte & Anlagen ab. Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Rohren und Halbfabrikaten aus Quarzglas sowie Herstellung von UV-Mitteldruck- und -Niederdruckstrahlern definieren das Segment Glas & Strahler.
Andere Geschäftstätigkeiten und andere Geschäftssegmente wurden nicht definiert. Die Segmentierung erfolgt unter Zugrundelegung der Daten des Rechnungswesens der enthaltenen rechtlichen Einheiten.
Die Rechnungslegungsgrundsätze der Segmentinformationen entsprechen grundsätzlich den für die Hönle Gruppe angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, wie sie unter Tz. 5 beschrieben sind.
scrollen
| Klebstoffe 2019/2020 in T€ |
Geräte & Anlagen 2019/2020 in T€ |
Glas & Strahler 2019/2020 in T€ |
Summe 2019/2020 in T€ |
Eliminierungen 2019/2020 in T€ |
Konsolidiert 2019/2020 in T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | ||||||
| Externe Kunden | 28.573 | 47.910 | 17.393 | 93.876 | 0 | 93.876 |
| Umsätze mit anderen Geschäftsbereichen | 370 | 2.219 | 1.634 | 4.223 | -4.223 | 0 |
| Gesamte Verkäufe | 28.943 | 50.129 | 19.027 | 98.099 | -4.223 | 93.876 * |
| ERGEBNIS | ||||||
| Segmentergebnis (Betriebsergebnis) | 7.313 | 1.181 | -394 | 8.099 | 0 | 8.099 |
| Zinserträge | 24 | 521 | 60 | 605 | -412 | 193 |
| Zinsaufwendungen | 121 | 298 | 505 | 924 | -467 | 457 |
| Nach Equity-Methode bilanz. Beteiligungen | 11 | 11 | ||||
| Ergebnis vor Steuern und nicht beherrschenden Anteilen | ||||||
| Ertragsteuern | 2.405 | 555 | -70 | 2.890 | 0 | 2.890 |
| Latente Steuern | -183 | -370 | 108 | -445 | -205 | -649 |
| Ergebnis vor nicht beherrschenden Anteilen | 5.605 | |||||
| ANDERE INFORMATIONEN | ||||||
| Segmentvermögen | 60.884 | 127.361 | 38.804 | 227.049 | -40.301 | 186.748 |
| Nicht zugeordnete Vermögenswerte | ||||||
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen | 263 | 263 | ||||
| Finanzielle Vermögenswerte | 26 | 26 | ||||
| Langfristige Forderungen | 2.103 | 2.103 | ||||
| Steuererstattungsansprüche | 1.190 | 1.190 | ||||
| Aktive latente Steuern | 5.867 | 5.867 | ||||
| Konsolidierte Vermögenswerte | 196.196 | |||||
| Segmentschulden | 10.946 | 53.706 | 31.740 | 96.392 | -58.147 | 38.245 |
| Passive latente Steuern | 421 | 421 | ||||
| Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 1.236 | 1.236 | ||||
| Langfristige Darlehen | 39.609 | 39.609 | ||||
| Konsolidierte Verbindlichkeiten (kurz- und langfristig) | 79.511 | |||||
| Investitionen | 11.379 | 24.939 | 4.933 | 41.251 | 0 | 41.251 |
| Segment-Abschreibungen | 1.123 | 3.557 | 1.928 | 6.608 | 0 | 6.608 |
| Zahlungsunwirksame Aufwendungen des Segments | -37 | 276 | -19 | 220 | 0 | 220 |
* Abweichend von der Halbjahresberichtserstattung wurden Umsätze des Segments Klebstoffe aus einem Großauftrag in Höhe von 1.051 T€ dem Segment Geräte & Anlagen zugeordnet, da die Umsätze an den externen Kunden von diesem Segment wirtschaftlich erbracht wurden. In der Halbjahresberichterstattung wurden die Umsätze im Segment Klebstoffe (den Auftrag abwickelndes Segment) ausgewiesen und entsprechend erläutert.
scrollen
| Klebstoffe 2018/2019 in T€ |
Geräte & Anlagen 2018/2019 in T€ |
Glas & Strahler 2018/2019 in T€ |
Summe 2018/2019 in T€ |
Eliminierungen 2018/2019 in T€ |
Konsolidiert 2018/2019 in T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | ||||||
| Externe Kunden | 33.894 | 52.133 | 21.720 | 107.747 | 0 | 107.747 |
| Umsätze mit anderen Geschäftsbereichen | 286 | 161 | 2.060 | 2.507 | -2.507 | 0 |
| Gesamte Verkäufe | 34.180 | 52.294 | 23.780 | 110.254 | -2.507 | 107.747 |
| ERGEBNIS | ||||||
| Segmentergebnis (Betriebsergebnis) | 11.674 | 3.471 | 1.859 | 17.003 | 0 | 17.003 |
| Zinserträge | 15 | 315 | 39 | 370 | -357 | 13 |
| Zinsaufwendungen | 24 | 199 | 398 | 621 | -459 | 162 |
| Nach Equity-Methode bilanz. Beteiligungen | 17 | 17 | ||||
| Ergebnis vor Steuern und nicht beherrschenden Anteilen | 16.872 | |||||
| Ertragsteuern | 3.509 | 1.142 | 360 | 5.011 | 0 | 5.011 |
| Latente Steuern | -65 | -196 | -377 | -638 | 102 | -536 |
| Ergebnis vor nicht beherrschenden Anteilen | 12.396 | |||||
| ANDERE INFORMATIONEN | ||||||
| Segmentvermögen | 51.186 | 87.325 | 38.326 | 176.837 | -40.827 | 136.009 |
| Nicht zugeordnete Vermögenswerte | ||||||
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen | 52 | 52 | ||||
| Finanzielle Vermögenswerte | 27 | 27 | ||||
| Langfristige Forderungen | 1.495 | 1.495 | ||||
| Steuererstattungsansprüche | 877 | 877 | ||||
| Aktive latente Steuern | 5.687 | 5.687 | ||||
| Konsolidierte Vermögenswerte | 144.147 | |||||
| Segmentschulden | 9.862 | 48.926 | 31.930 | 90.718 | -58.913 | 31.804 |
| Passive latente Steuern | 1.292 | 1.292 | ||||
| Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 6.441 | 6.441 | ||||
| Langfristige Darlehen | 14.488 | 14.488 | ||||
| Konsolidierte Verbindlichkeiten (kurz- und langfristig) | 54.025 | |||||
| Investitionen | 8.314 | 6.427 | 4.537 | 19.278 | 0 | 19.278 |
| Segment-Abschreibungen | 681 | 1.104 | 1.530 | 3.315 | 0 | 3.315 |
| Zahlungsunwirksame Aufwendungen des Segments | 1 | 81 | 0 | 82 | 0 | 82 |
Die Zuordnung der Umsatzerlöse von externen Kunden erfolgt nach dem Standort der Kunden.
Die regionale Aufteilung der Umsätze stellt sich wie folgt dar:
scrollen
| 2019/2020 in T€ |
2018/2019 in T€ |
|
|---|---|---|
| Gesamtumsatzerlöse | 93.876 | 107.747 |
| Deutschland | 34.496 | 36.224 |
| Ausland | 59.381 | 71.523 |
Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden in China Umsätze in Höhe von über 10 % der Gesamtumsätze erwirtschaftet, die sich auf mehrere Kunden (Segment Klebstoffe sowie Geräte & Anlagen) verteilen (Vorjahr: in keinem Land Umsätze über 10 %). Im aktuellen Geschäftsjahr entfällt auf keinen einzelnen Kunden ein Anteil von mehr als 10,0 % des Gesamtumsatzes.
Die Verteilung der langfristigen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:
scrollen
| Deutschland: | 87.451 T€ | (Vj. 53.441 T€) |
| Ausland: | 11.520 T€ | (Vj. 11.178 T€) |
Das Segmentvermögen definiert sich als die Summe aus immateriellem Anlagevermögen, Sachanlagen, Vorräten, kurzfristigen Forderungen und liquiden Mitteln. Die Segmentschulden setzen sich aus langfristigen und kurzfristigen Verpflichtungen zusammen. Als zahlungsunwirksame Aufwendungen des Segments werden die Veränderungen der Pensionsrückstellungen sowie der sonstigen Rückstellungen berücksichtigt.
Konzerninterne Lieferungen und Leistungen erfolgen hinsichtlich der Verrechnungspreise und deren Berechnungsgrundlage zu gleichen Bedingungen und Konditionen wie bei fremden Dritten. Es erfolgte hierbei keine Änderung gegenüber den Vorjahren.
Im Folgenden werden die dem Konzern nahestehenden Unternehmen und Personen im Sinne von IAS 24 benannt.
Nahestehende Unternehmen oder Personen (Related Parties) sind nach IAS 24 sonstige Personen bzw. Unternehmen, die vom berichtenden Unternehmen beeinflusst werden können bzw. die auf das Unternehmen Einfluss nehmen können, wie:
scrollen
| ― | die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Dr. Hönle AG, |
| ― | assoziierte Unternehmen, |
| ― | nicht konsolidierte Tochtergesellschaften. |
Zu den Vorstand und Aufsichtsrat betreffenden Angaben verweisen wir auf die in Tz. 51 dargestellten Erläuterungen.
Hinsichtlich der berichtspflichtigen Geschäftsverbindungen verweisen wir auf die Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Im Wesentlichen erfolgen zwischen der Solitec GmbH und Dr. Hönle AG Weiterberechnungen im Rahmen von Werbeanzeigen, die für die Ertragslage jedoch von untergeordneter Bedeutung waren. Ebenso erbrachte die TECINVENT GmbH an die in den Konzern einbezogenen Gesellschaften Entwicklungsleistungen, die für die Ertragslage jedoch von untergeordneter Bedeutung waren.
- Beherrschte Unternehmen, die wegen Unwesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen sind:
Solitec Gesellschaft für technischen Produktvertrieb mbH, Gräfelfing
- Unternehmen unter maßgeblichem Einfluss eines Aufsichtsrates des Konzerns:
Dr. Hönle Medizintechnik GmbH, Gilching
Die Forderungen gegen die Dr. Hönle Medizintechnik GmbH, die unter maßgeblichem Einfluss eines Aufsichtsratsmitglieds steht, besteht aus einem Darlehen in Höhe von 405 T€ (Vj. 61 T€), welches insgesamt über einen Zeitraum von 65 Monaten bis 31.12.2025 läuft und mit 3 % p. a. verzinst wird. Es handelt sich um ein Annuitätendarlehen mit einer monatlichen Rate in Höhe von 7 T€. Der kurzfristige Anteil in Höhe von 72 T€ (Vj. 52 T€) ist unter der Position "Sonstige kurzfristige Vermögenswerte" (vgl. Tz. 27) ausgewiesen. Der Zinsertrag (vgl. Tz. 13) in Höhe von 7 T€ (Vj. 4 T€) resultiert aus dem vereinbarten Zinssatz von 3 % p. a.
Die Forderung gegenüber dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats besteht aus einem Darlehen in Höhe von 75 T€ (Vj. 0 T€), welches insgesamt über einem Zeitraum von 49 Monaten bis 30.09.2024 läuft und mit 1 % p. a. verzinst wird. Es handelt sich um ein Annuitätendarlehen mit einer monatlichen Rate in Höhe von 1 T€ sowie einer Schlussrate über 30 T€. Der kurzfristige Anteil in Höhe von 11 T€ (Vj. 0 T€) ist unter der Position "Sonstige kurzfristige Vermögenswerte" (vgl. Tz. 27) ausgewiesen. Der Zinsertrag (vgl. Tz. 13) in Höhe von 1 T€ (Vj. 0 T€) resultiert aus vereinbarten Zinssatz von 1 % p. a.
Die Darlehen sind durch selbstschuldnerische Bürgschaften in entsprechender Höhe von Herrn Prof. Dr. Hönle gesichert.
Siehe auch Tz. 13, 21, 27.
Norbert Haimerl, Diplom-Betriebswirt (FH), Vorstand für kaufmännische Funktionsbereiche, Investor Relations, Logistik, Qualitätsmanagement
Heiko Runge, Diplom-Ingenieur (FH), Vorstand für Vertrieb, Marketing, Public Relations, Technik
Die Gesellschaft wird durch die zwei einzelvertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder vertreten.
Die Vorstände sind befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Die Gesamtbezüge der Vorstände (ohne Pensionsaufwand) beliefen sich im Geschäftsjahr 2019/2020 auf:
scrollen
| Herr Norbert Haimerl | 431 T€ | (Vj. 605 T€) |
| Herr Heiko Runge | 437 T€ | (Vj. 606 T€) |
Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die monetären Vergütungsteile umfassen fixe sowie variable Bestandteile, die sich am Erfolg der Hönle Gruppe orientieren.
Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt. Struktur und Höhe der Vorstandsvergütung werden vom Aufsichtsrat regelmäßig überprüft.
Gegenüber den Vorständen Herrn Haimerl und Herrn Runge bestehen Versorgungszusagen. Im Zuge der Umstellung der Versorgungszusagen für die Vorstände wurden und werden seit 1. Januar 2012 jährliche Rentenbausteine erworben. Die Höhe des in einem Geschäftsjahr erworbenen Rentenbausteins ergibt sich aus dem Versorgungsaufwand, der mit altersabhängigen Umrechnungsfaktoren verrentet wird. Der Versorgungsaufwand entspricht einem fixen Prozentsatz des jährlichen Festgehalts (ohne Tantieme). Als Leistungsarten sind Altersrente (ab 60 Jahren), Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente (Witwen-, Lebenspartner- und Waisenrente) vorgesehen. Die Höhe der Erwerbsminderungs- und Altersrente entspricht der Summe aus dem Besitzstandsbaustein und den bis zum Versorgungsfall erworbenen Rentenbausteinen. Die Witwen- und Lebenspartnerrente entspricht 60 % der Erwerbsminderungs- oder Altersrente, auf die im Zeitpunkt des Todes eine Anwartschaft bestand bzw. die im Zeitpunkt des Todes zur Auszahlung kam. Die Waisenrente beträgt für Halbwaisen 12 %, für Vollwaisen 20 % des genannten Rentenanrechts. Zur Deckung der Versorgungszusagen wurden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen.
scrollen
| Gehalt | Sonstige Bezüge | Gesamt | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2019/2020 in T€ |
2018/2019 in T€ |
2019/2020 in T€ |
2018/2019 in T€ |
2019/2020 in T€ |
2018/2019 in T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Norbert Haimerl | 282 | 281 | 13 | 18 | 294 | 299 |
| Heiko Runge | 281 | 281 | 19 | 19 | 300 | 300 |
| Summe | 563 | 562 | 32 | 37 | 594 | 599 |
Erfolgsabhängige Bezüge
scrollen
| Tantieme | ||
|---|---|---|
| 2019/2020 in T€ |
2018/2019 in T€ |
|
| --- | --- | --- |
| Norbert Haimerl | 137 | 306 |
| Heiko Runge | 137 | 306 |
| Summe | 275 | 612 |
scrollen
| Pensionsaufwand nach IAS 19 | ||
|---|---|---|
| 2019/2020 in T€ |
2018/2019 in T€ |
|
| --- | --- | --- |
| Norbert Haimerl | 288 | 293 |
| Heiko Runge | 255 | 260 |
| Summe | 544 | 553 |
scrollen
| Anwartschaftsbarwert der Pensionszusagen (Defined Benefit Obligations) | 2019/2020 in T€ |
2018/2019 in T€ |
|---|---|---|
| Norbert Haimerl | 3.126 | 2.826 |
| Heiko Runge | 2.833 | 2.569 |
| Summe | 5.959 | 5.395 |
Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand der Dr. Hönle AG für eine Amtszeit von jeweils höchstens fünf Jahren.
Mit dem Vorstand der Gesellschaft wurde eine Übergangsgeldvereinbarung getroffen. Diese sieht vor, dass bei Ausscheiden aus dem Vorstand nach Vollendung des 50. Lebensjahres und vor Vollendung des 60. Lebensjahres die festen Bezüge laut Dienstvertrag für zwölf Monate fortgezahlt werden und nach diesem Zeitraum zwischen 40 % bis maximal 50 % der festen Bezüge bis zum Wirksamwerden der Versorgungszusage für den Vorstand fortgezahlt werden. Die Übergangsgeldvereinbarung wird allerdings nur dann wirksam, wenn der Betreffende mindestens zehn Jahre Mitglied des Vorstands war und er das Ausscheiden nicht selbst zu verantworten hat. Im Falle anderweitiger Einkünfte sind diese auf das Übergangsgeld anzurechnen. Dadurch kann sich dieses verringern bzw. völlig entfallen. Der Aufsichtsrat hat des Weiteren das Recht, das Übergangsgeld im Falle einer Verschlechterung der Lage der Gesellschaft herabzusetzen. Im Falle von zu Unrecht bezogenen Leistungen bzw. bei nachträglichen Herabsetzungen durch den Aufsichtsrat sind die gewährten Leistungen an die Gesellschaft zu erstatten.
Für den Fall eines Eigentümerwechsels bei der Dr. Hönle AG (Change of Control) hat das Vorstandsmitglied das Recht, innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Kenntnis vom Eigentümerwechsel den Vorstandsdienstvertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen und sein Amt zu diesem Zeitpunkt niederzulegen. Als Eigentümerwechsel gilt jede unmittelbare oder mittelbare Erlangung der Kontrolle über die Dr. Hönle AG im Sinne des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) durch einen Dritten. Im Falle des Ausscheidens steht dem Vorstand eine Abgeltung seiner Bezüge und Nebenleistungen vom Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung bis zum Laufzeitende seines Dienstvertrages zu. Bezüglich der Versorgungszusage hat der Vorstand ein Wahlrecht zwischen einer Einmalzahlung in Höhe des Wertes oder der Fortführung. Dabei ist der Vorstand so zu stellen, als ob die Gesellschaft die Versorgungszusage bis zur im Dienstvertrag vereinbarten Beendigung des Dienstvertrages erfüllt hätte.
An Hinterbliebene von ehemaligen Geschäftsführern wurden Versorgungszahlungen in Höhe von 12 T€ (Vj. 12 T€) geleistet. Diese Versorgungsansprüche sind in Höhe von 304 T€ (Vj. 315 T€) durch Pensionsrückstellungen gedeckt (vgl. Tz. 35). Im Zinsaufwand ist hierfür ein Anteil von 3 T€ (Vj. 3 T€) enthalten.
Die Vergütung enthält ausschließlich feststehende Bezüge, die sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder orientieren. Darüber hinaus wird keine weitere Vergütung gewährt, beispielsweise für Beratungs- oder Vermittlungsleistungen.
scrollen
| 2019/2020 in T€ |
2018/2019 in T€ |
|
|---|---|---|
| Prof. Dr. Karl Hönle | 60 | 60 |
| Günther Henrich | 45 | 45 |
| Dr. Bernhard Gimple | 30 | 30 |
| Summe | 135 | 135 |
scrollen
| ― | Prof. Dr. Karl Hönle, Dachau - Vorsitzender Diplom-Physiker, Professor für Optik und Lasertechnik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München (emeritiert), Geschäftsführer der Dr. Hönle Medizintechnik GmbH, Mitglied im Senat der Wirtschaft |
| ― | Günther Henrich, Schäftlarn - stellvertretender Vorsitzender Rechtsanwalt, selbstständig |
| ― | Dr. Bernhard Gimple, München Rechtsanwalt, selbstständig |
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates beliefen sich im Geschäftsjahr 2019/2020 auf 135 T€ (Vj. 135 T€).
Nähere Ausführungen zur Vergütung des Vorstandes und des Aufsichtsrates sind im Vergütungsbericht enthalten, der Teil des Lageberichtes ist.
Im Januar 2020 haben Vorstand und Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite des Unternehmens (www.hoenle.de) dauerhaft zugänglich gemacht.
Für das Geschäftsjahr 2019/2020 wurden von dem Abschlussprüfer S&P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Augsburg, die folgenden Honorare in Rechnung gestellt:
scrollen
| 2019/2020 in T€ |
2018/2019 in T€ |
|
|---|---|---|
| Abschlussprüfung (Einzelabschlüsse und Konzernabschluss) | 190 | 180 |
| Steuerberatungsleistungen | 49 | 45 |
| Sonstige Bestätigungsleistungen | 3 | 7 |
| Gesamt | 242 | 232 |
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (ohne Vorstand) im Konzern, aufgeteilt nach Funktionsbereichen, stellt sich wie folgt dar:
scrollen
| 2019/2020 | 2018/2019 | |
|---|---|---|
| Vertrieb | 90 | 87 |
| Forschung, Entwicklung | 86 | 87 |
| Produktion, Service | 273 | 296 |
| Logistik | 68 | 80 |
| Verwaltung | 68 | 68 |
| Gesamt | 585 | 618 |
Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 18. Dezember 2020 durch den Vorstand zur Prüfung durch den Aufsichtsrat freigegeben.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, von denen ein wesentlicher Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Dr. Hönle AG ausgeht, sind nicht eingetreten.
Gräfelfing, 18. Dezember 2020
Norbert Haimerl, Vorstand
Heiko Runge, Vorstand
Building tools?
Free accounts include 100 API calls/year for testing.
Have a question? We'll get back to you promptly.