Annual Report • Mar 23, 2021
Annual Report
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Finanzbericht: 27910039

Inhalt:
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020
Konzern-Bilanz per 31.12.2020
Konzern-GuV per 31.12.2020
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung per 31.12.2020
Konzernkapitalflussrechnung per 31.12.2020
Konzernanhang
Konzern-Anlagenspiegel
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Bericht des Aufsichtsrates
ÜBERBLICK
GRUNDLAGEN DES FRoSTA KONZERNS
GESCHÄFTSMODELL
ZWEIGNIEDERLASSUNGEN
STEUERUNGSSYSTEM
WIRTSCHAFTSBERICHT
RAHMENBEDINGUNGEN IM MARKT & DER BRANCHE
GESCHÄFTSVERLAUF MIT ERTRAGS-, VERMÖGENS- & FINANZLAGE
BERICHTERSTATTUNG ÜBER DIE UNTERNEHMENSBEREICHE PRODUKTION & TECHNIK
MITARBEITER & ORGANISATION
KONZERNERGEBNISVERWENDUNG
DIE FRoSTA AKTIE
NACHHALTIGKEIT, UMWELT & SOZIALE VERANTWORTUNG
CHANCEN- & RISIKOBERICHT
INTERNES KONTROLLSYSTEM
RISIKOMANGEMENT
RISIKEN & CHANCEN
PROGNOSEBERICHT
GRUNDLAGEN DES FRoSTA KONZERNS
GESCHÄFTSMODELL
Mit 1.778 Mitarbeitern 1 ist der FRoSTA Konzern in sechs Ländern aktiv und produziert in drei Werken in Deutschland und einem Werk in Polen.
Die Marke FRoSTA ist mit Tiefkühlfisch und -gemüse sowie Tiefkühlgerichten in Deutschland, Polen, Österreich, Italien und Osteuropa erfolgreich tätig. In Italien wird Gemüse unter der Marke "La Valle degli Orti" vermarktet. Mit dem Reinheitsgebot verzichtet FRoSTA in allen Markenprodukten auf den Zusatz von Farbstoffen, Aromen, Geschmacksverstärkern, Stabilisatoren und Emulgatoren. FRoSTA gibt es im Supermarkt und bietet neben Gerichteklassikern wie Nasi Goreng und Paella sowohl vegetarische und vegane Gerichte als auch Gemüse, Fisch, Obst und Kräuter an. Seit April 2013 veröffentlicht FRoSTA als erste Tiefkühlmarke die Herkunftsländer aller Zutaten im Internet, seit Herbst 2015 auch auf den Produktverpackungen.
Seit Herbst 2020 wird unter der Marke "Fisch vom Feld" eine pflanzliche Alternative zu Fisch angeboten.
Daneben entwickelt und produziert die FRoSTA AG als Produktionspartner hochwertige Handelsmarken für den europäischen Einzel- und Großhandel. Dafür werden in erster Linie Kundenmarken produziert. Bei Bedarf werden für den Handel aber auch die Zweitmarken Tiko (für Fisch und Gerichte) sowie Elbtal (für Gemüse) angeboten.
Das Geschäft des FRoSTA Konzerns verteilt sich auf 57 % in Deutschland und 43 % im Ausland.
ZWEIGNIEDERLASSUNGEN
Die Produktion an den deutschen Standorten ist über Zweigniederlassungen organisiert:
FRoSTA AG Werk Bremerhaven (vormals F. Schottke Zweigniederlassung der FRoSTA AG)
FRoSTA AG Werk Bobenheim-Roxheim (vormals Rheintal Tiefkühlkost Zweigniederlassung der FRoSTA AG)
FRoSTA AG Werk Lommatzsch (vormals Elbtal Tiefkühlkost Zweigniederlassung der FRoSTA AG)
STEUERUNGSSYSTEM
Der Konzern steuert den Geschäftsbetrieb über die finanziellen Leistungsindikatoren Umsatz und Jahresergebnis.
1 Mitarbeiter steht in diesem Bericht als Synonym für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
WIRTSCHAFTSBERICHT
RAHMENBEDINGUNGEN IM MARKT & DER BRANCHE
KONJUNKTURELLE SITUATION
Die konjunkturelle Lage in Deutschland hat sich im Jahr 2020 erstmalig seit vielen Jahren negativ entwickelt. Die globale Ausbreitung des SARS-CoV- 2 -Virus und die damit verbundenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie haben Gesellschaft und Wirtschaft stark getroffen. Das Bruttoinlandsprodukt ist nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes gegenüber dem Vorjahr real um 5,0 % gesunken. Der Verbraucherpreisindex für Deutschland hat sich im Verlauf des Jahres 2020 kontinuierlich zurückentwickelt und endet im Dezember 2020 mit -0,3% zum Vormonat. (Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/Tabellen/bip-bubbles.html)
Demgegenüber ist der Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland im Jahr 2020 voraussichtlich um 4,1% gegenüber dem Vorjahr gewachsen. (Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Grosshandel-Einzelhandel/_inhalt.html).
HERAUSFORDERUNGEN IN DER PANDEMIE
Die Rahmenbedingungen im Jahr der Corona-Pandemie waren besonders herausfordernd. Es galt zunächst, die Mitarbeiter in den Produktionsstätten gut zu schützen und damit die Betriebsbereitschaft sicherzustellen. In den Bereichen Vertrieb und Verwaltung war es wichtig, sehr schnell die moderne IT-Infrastruktur zu nutzen, um allen Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, von Daheim arbeiten zu können. Parallel galt es, die internationale logistische Versorgung mit Roh- und Packmaterialien in der schwierigen Situation sicherzustellen. Durch die vorübergehende Schließung von einzelnen Betrieben, zum Teil sogar ganzen Märkten und vorübergehend auch Ländergrenzen, kam es sehr kurzfristig immer wieder zu Engpässen. Über die Eindeckung mit höheren Beständen, dem Aufbau von Alternativlieferanten und die Verwendung von Austauschmaterialien konnte der sprunghaft ansteigende Bedarf oft nur mit erheblichen Mehrkosten sichergestellt werden.
DER TIEFKÜHLKOSTMARKT 2020
Der Markt für Tiefkühlkost im deutschen Lebensmitteleinzelhandel (Fisch/Gerichte/Gemüse & Kräuter) hat sich im Jahr 2020 außergewöhnlich stark entwickelt und ist im Wert um 17,7 % gegenüber dem Vorjahr gewachsen.
Die Marke FRoSTA zeigt erneut zweistelliges Wachstum und legt insgesamt um 23,3 % zu. Dabei ist es gelungen, in allen Kategorien (Fisch, Gerichte, Gemüse und Kräuter) mit zweistelligen Wachstumsraten zur Entwicklung im Markt beizutragen (Quelle: Nielsen YTD Dez 2020).

Auch der italienische Markt für Tiefkühlkost ist 2020 mit 14,2 % vergleichsweise stark im Vergleich zu den Vorjahren gewachsen. Das Markengeschäft von FRoSTA mit seinen Marken FRoSTA (Fisch und Gerichte) sowie La Valle degli Orti "LVDO" (Gemüse) ist in diesem Umfeld sogar um 23,5 % gewachsen und konnte den Markanteil um 0,2 %Punkte ausbauen (Quelle: IRi YTD Nov 2020).
Für die Märkte in Osteuropa liegen uns keine detaillierten Marktdaten vor. Wir sehen aber auch hier bedingt durch die Corona-Pandemie außergewöhnliches Wachstum und konnten das Geschäft mit unserer Marke FRoSTA weiter ausbauen.
GESCHÄFTSVERLAUF MIT ERTRAGS-, VERMÖGENS- & FINANZLAGE2
UMSATZENTWICKLUNG

Der Konzernumsatz der FRoSTA AG ist im Berichtsjahr um 5,4 % auf 551,8 mEUR gestiegen.
Während das Out-of-Home Geschäft mit seinen Gastronomie- bzw. Großhandelskunden aufgrund der langen "Lockdown-Perioden" rückläufig war, ist das Markengeschäft in allen Märkten erneut zweistellig gewachsen.
Das Geschäft mit den Handelsmarken ist im Berichtszeitraum leicht rückläufig, da den Preiserwartungen unserer Kunden nicht immer entsprochen werden konnte.
Die Umsätze im Geschäft mit den Heimdiensten sind in 2020 ebenfalls gestiegen.
ERTRAGSENTWICKLUNG
Der Konzernjahresüberschuss konnte im Jahr 2020 deutlich auf 25,1 mEUR gesteigert werden. Bereits im letzten Tertial 2019 führten die drastisch gestiegenen Materialkosten zu unvermeidbaren Preiserhöhungen und hatten damit keinen negativen Effekt mehr auf das Ergebnis in 2020.
Das italienische Markengeschäft hat trotz kontinuierlich hoher Werbekosten einen positiven Betrag von 1,9 mEUR zum Konzernergebnis geliefert.
Die Werke haben trotz zusätzlicher Corona-Schutzmaßnahmen und teuren Wochenendschichten deutliche Verbesserungen in den Kostenstrukturen erzielt. Die in den Vorjahren neu in Betrieb genommenen Linien wurden auf die geplanten Leistungen gebracht.

2 Alle Zahlen für das Geschäftsjahr 2018 sind im Gegensatz zu den Folgejahren nach IRFS-Grundsätzen ermittelt worden und daher nur bedingt vergleichbar.
Ein LEAN, SMART & GREEN Programm hat zusätzlich die Zusammenarbeit von Produktion und Technik deutlich verbessert, bezieht die Mitarbeiter an den Linien viel stärker in die kontinuierliche Verbesserung der Abläufe ein und zeigt erste Wirkung in allen Werken. Durch stärkere Investitionen in Digitalisierung bleiben die Abschreibungen auf einem hohen Niveau.
Ein zusätzlicher einmaliger Effekt von 1,0 mEUR entstand durch die komplette Abschreibung der Marke "Mare Fresco". Die Marke wurde bereits im Verlauf des Jahres 2020 nicht mehr genutzt, weil die Umsätze der in 201 7 von Nestle erworbenen Fisch-Marke komplett auf die Marke FRoSTA übertragen wurde.
Insgesamt entspricht das Ergebnis mit 4,5 % vom Umsatz der Halbjahresberichtsprognose.
VERMÖGENS- UND FINANZSITUATION
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit hat sich im Jahr 2020 auf 54,8 mEUR erhöht und damit 10 % vom Umsatz erreicht.

Trotz gestiegener Umsätze ist es gelungen, das Working Capital weiter zu reduzieren. Die Reichweite des gebundenen Working Capital konnte um 6,2 % auf 71,2 Tage gesenkt werden. Das Working Capital bei FRoSTA ermittelt sich durch die Addition der Vorräte und der Kundenforderungen abzüglich der Lieferantenverbindlichkeiten.
Das Key Account Management hat mit allen Kunden sehr eng zusammengearbeitet und dadurch jegliche "coronabedingten" Forderungsausfälle im Out-of-Home Geschäft verhindert. Der Aufbau der Bestände kritischer Rohwaren konnte durch Optimierung im Bestandsmix überkompensiert werden. Die Lieferantenverbindlichkeiten wurden durch den kurzfristigen Aufbau von Alternativlieferanten aber auch durch geringere Investitionen reduziert.
Das Investitionsvolumen ist geringer als in den Vorjahren, da die notwendigen Kapazitätserweiterungen in Produktionsanlagen vorerst abgeschlossen sind. Im Berichtsjahr wurde insbesondere weiter in die Digitalisierung investiert.
Die Verbesserung der Liquidität wurde dazu verwendet, kurzfristig genutzte Geldmarktkredite und Teile des Asset-Backed-Security-Programms zurückzuführen. Darüber hinaus bestehen zugesagte, nicht ausgenutzte Kreditlinien bei Bankinstituten in Höhe von 18,1 mEUR.
Die Eigenkapitalquote ist ein wichtiger Maßstab für die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Konzerns und konnte im Berichtsjahr auf 57,1 % ausgebaut werden.
Die FRoSTA AG war jederzeit in der Lage, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.
BERICHTERSTATTUNG ÜBER DIE UNTERNEHMENSBEREICHE
GESCHÄFTSSEGMENT FRoSTA
Das Geschäftssegment FRoSTA enthält das Marken-, "Out-of-Home"- sowie das Heimdienst- und Industriegeschäft in Europa.
Über alle Länder und Kategorien hinweg umfasst das Segment FRoSTA 306,9 mEUR vom Gesamtumsatz und ist mit 13,5 % zum Vorjahr gewachsen. Das Out-of-Home-Geschäft konnte leider, bedingt durch die Corona-Pandemie, nicht zum Umsatzwachstum beitragen und hat im Berichtszeitraum 28,3 % verloren.
Das Markengeschäft der FRoSTA AG ist insgesamt um 27,2 % gewachsen. Das Heimdienst- und Industriegeschäft hat in diesem besonderen Jahr eine Steigerung von 41,2 % verzeichnet.
Insgesamt wurde über alle Länder hinweg auf dem Niveau des Vorjahres in Werbung und Marktaktivitäten investiert. Das Jahresergebnis hat sich unterstützt durch das starke Wachstum deutlich verbessert.
GESCHÄFTSSEGMENT COPACK
Das Geschäftssegment COPACK deckt unser Handelsmarkengeschäft in Europa ab und hat im Geschäftsjahr einen Umsatz von 245 mEUR erzielt. Damit ist das Segment um 3,2 % im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Leider konnte nicht bei allen Kontrakten den Preiserwartungen der Handelsmarkenkunden entsprochen werden, und daher ging etwas Volumen verloren. Das Jahresergebnis ist jedoch in diesem Segment leicht positiv.
PRODUKTION UND TECHNIK
Die gute Entwicklung im Markt und der Aufbau von Beständen für den Beginn des neuen Geschäftsjahres führten zu einer Steigerung des Produktionsvolumens um 4,8 % zum Vorjahr.
Das Ende 2019 in den Werken eingeführte LEANER, SMARTER & GREENER Programm hat im Berichtsjahr mit über 60 Verbesserungsprojekten bereits erste positive Effekte erzielt. Die Störzeiten wurden insgesamt um 1,9 %Punkte reduziert und die Ausbringung je Personalstunde um 3,3 % gesteigert.
Durch das Abschalten von unwirtschaftlichen "Energiefressern" und die zunehmende Verwendung von "grünem" Strom konnten die CO2-Emissionen in den Werken im Berichtsjahr um 14,7 % auf 46.235 t CO2e reduziert werden. Der spezifische Verbrauch je Tonne (CO2e/t Fertigware) konnte aufgrund der guten Beschäftigung sogar um 22,1 % reduziert werden. Alle Fabriken sind erfolgreich gemäß ISO 50001 (Energiemanagement) zertifiziert.
Qualität und Produktionssicherheit haben nach wie vor höchste Priorität. Entsprechend wurden unsere Fabriken erneut nach IFS- und BRC-Standards zertifiziert und haben die Audits mit gehobenem Niveau abgeschlossen.
MITARBEITER UND ORGANISATION
MITARBEITERZAHLEN
Die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter ist im Berichtsjahr um 74 Mitarbeiter zurückgegangen, wovon bereits zum Ende 2019 56 Mitarbeiter ausgeschieden sind.
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| Mitarbeiter | 2019 | 2020 |
|---|---|---|
| FRoSTA Administration | 428 | 440 |
| davon Verwaltung | 262 | 271 |
| davon Vertrieb | 166 | 169 |
| FRoSTA Produktionsbetriebe | 1.424 | 1.338 |
| davon Bremerhaven | 582 | 521 |
| davon Bydgoszcz | 500 | 463 |
| davon Lommatzsch | 198 | 192 |
| davon Bobenheim-Roxheim | 144 | 162 |
| Gesamt Konzern | 1.852 | 1.778 |
Insgesamt liegt die Mitarbeiterzahl mit 1.778 Mitarbeitern wieder auf dem Niveau von 2018.
Die Personalkosten inklusive Sozialleistungen betragen 79,0 mEUR und sind 2020 um 4,5 % gestiegen.
FRAUEN IN FÜHRUNGSPOSITIONEN
Wir wollen den Anteil an Frauen in Führungspositionen weiter ausbauen. Im Berichtsjahr lag der Frauenanteil in der ersten Führungsebene unter dem Vorstand unverändert bei 22 %, in der zweiten Führungsebene leicht reduziert bei 38 % (2019: 45 %). Insgesamt betrug der Anteil der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiterinnen in 2020 37,3 % und konnte um 0,7 % gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Ziel ist es, über den höheren Frauenanteil in unserem Management-Trainee-Programm langfristig die Quote auch in den oberen Führungsebenen anzuheben.
Als langfristiges Zielstreben wir für alle Führungsebenen inklusive Vorstand und Aufsichtsrat ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis an.
GESUNDHEITSMANAGEMENT & CORONA-SCHUTZMASSNAHMEN
Das betriebliche Gesundheitsmanagement wurde bei FRoSTA im Jahr 2019 an allen Standorten eingeführt. Über flächendeckende Interviews und gezielte Maßnahmen (auch in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen) wird die alltägliche Belastungssituation der Mitarbeiter stetig verbessert. Im Corona-Jahr 2020 lag ein großer Fokus der Arbeit auf dem Schutz der Mitarbeiter in allen Abteilungen. Während den Mitarbeitern im Vertrieb und der Verwaltung über mobile Geräte ermöglicht wurde, auch im Homeoffice zu arbeiten, wurde in der Produktion auf "Social Distancing" gebaut. Über versetzte Schichtpläne, Temperaturmessung am Eingang, das Tragen von Masken, Plexiglasabtrennung von Arbeitsplätzen und in Sozialräumen sowie regelmäßige Radar-Testungen wurde alles versucht, um die Mitarbeiter bestmöglich zu schützen.
DIGITALISIERUNG & TRAINING
Zu Beginn des Jahres 2020 haben wir flächendeckend das erweiterte Personalmodul von SAP "SuccessFactors" eingeführt. Ein verbessertes Stammdatenmanagement in Verbindung mit moderner "Workflow"-Technik macht die Genehmigung von Abwesenheiten und die Planung viel einfacher. Parallel war es auch unter Corona-Bedingungen möglich, ein großes virtuelles Trainingsangebot für unsere Mitarbeitenden zur Verfügung zu stellen.
MITARBEITERBETEILIGUNG
Unsere Mitarbeiter hatten erneut die Möglichkeit, an unserem Mitarbeiterprogramm teilzunehmen, bei dem Belegschaftsaktien zu vergünstigten Konditionen angeboten werden.
Insgesamt haben 450 Mitarbeiter (2019: 385) an der Aktion teilgenommen und 25.842 Aktien (2019: 18.375) erworben. Den Mitarbeitern wurden zwei Angebote zum Kauf von Aktien gemacht. Das erste Angebot sollte mit einem Ausgabepreis von 16,25 EUR (limitiert auf 50 Aktien) möglichst viele Mitarbeiter ansprechen und zu Aktionären machen. Es wurden insgesamt 19.127 Aktien erworben. Beim zweiten Angebot konnten weitere Aktien (limitiert auf maximal 950 Aktien je nach Betriebszugehörigkeit) zu einem Angebotspreis von 48,75 EUR erworben werden, wobei im Berichtsjahr 6.713 Aktien erworben wurden. Insgesamt betrugen die Kosten in 2020 für das Programm 994 kEUR (2019: 746 kEUR), die im Personalaufwand gezeigt werden.
Wir möchten an dieser Stelle unseren Mitarbeitern und dem Betriebsrat für den hohen Einsatz und das begeisterte Engagement ganz herzlich danken.
KONZERNERGEBNISVERWENDUNG
Der Einzelabschluss der FRoSTA AG bleibt auch weiterhin Basis für die Ausschüttungsbemessung.
Der Vorstand wird der Hauptversammlung vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn eine Dividende in Höhe von EUR 1,60 EUR je Aktie auszuschütten und den verbleibenden Betrag den Rücklagen zuzuführen. Bei einer Anzahl von 6.812.598 Aktien ergibt dies eine Dividendensumme von 10,9 mEUR.
Vom Konzernjahresüberschuss vor Steuern werden 21,9 % als Nettodividende und 39,5 % als Steuern abgeführt, so dass 38,7 % im Unternehmen verbleiben.
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| Ergebnisverwendung 2020 | mEUR | Anteil |
|---|---|---|
| Laufende Unternehmenssteuern | 11,2 | |
| Kapitalertragsteuern inkl. Solidaritätszuschlag auf Dividende | 2,9 | |
| Summe Steuern | 14,1 | 38,4% |
| Netto-Dividende | 8,0 | 21,8% |
| Verbleib im Unternehmen | 14,6 | 39,8% |
| Konzernjahresüberschuss vor Steuern | 36,7 | 100% |
DIE FRoSTA AKTIE
Die FRoSTA Aktie wird seit März 2017 im Freiverkehr der Börse Frankfurt gehandelt. Im Laufe des Jahres 2020 hat sich die Aktie gut entwickelt: Der Aktienkurs stand im Dezember 2020 bei EUR 72,60 und hat damit um 23,1 % gegenüber dem Vorjahresstichtag zugelegt.
Stammdaten der FRoSTA Aktie
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| Marktsegment | Freiverkehr der Börse Frankfurt |
| WKN | 606900 |
| ISIN | DE0006069008 |
| Nennwert der Aktie | EUR 2,56 |
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| Kennzahlen zur FRoSTA Aktie | 2019 | 2020 |
|---|---|---|
| Grundkapital mEUR | 17,4 | 17,4 |
| Anzahl Aktien in 1.000 | 6.813 | 6.813 |
| Eigenkapital Bilanz Konzern mEUR | 165,1 | 175,9 |
| Eigenkapital / Aktie EUR | 24,23 | 25,81 |
| Börsenkurs zum Jahresende EUR | 59,00 | 72,60 |
| Jahreshoch EUR | 64,50 | 74,80 |
| Jahrestief EUR | 51,50 | 48,80 |
| Umsatz in 1.000 Stück | 562.468 | 576.461 |
| KGV (Kurs Jahresende/Jahresüberschuss je Aktie) | 32,42 | 19,73 |
| Dividendenvorschlag (Ausschüttung/Aktie) EUR | 1,60 | 1,60 |
| Dividendenrendite (Dividende/Jahresschlusskurs) | 2,7 % | 2,2 % |
| Jahresüberschuss Konzern mEUR | 12,4 | 25,1 |
| Jahresüberschuss/Aktie EUR | 1,82 | 3,68 |
Zu den Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG verweisen wir auf den Anhang.
Insgesamt können wir in Bezug auf die wirtschaftliche Lage feststellen, dass sich der FRoSTA Konzern im abgelaufenen Geschäftsjahr günstig entwickelt hat.
NACHHALTIGKEIT, UMWELT UND SOZIALE VERANTWORTUNG
Nachhaltigkeit ist und bleibt ein wichtiges Leitelement von FRoSTA. Daher berichten wir alle zwei Jahre über unsere Ziele und Maßnahmen in unserem Nachhaltigkeitsbericht, den wir auf unserer Internetseite www.frosta-ag.com veröffentlichen. Der nächste Nachhaltigkeitsbericht erscheint im Mai 2021.
In verkürzter Form finden Sie auch in diesem Lagebericht Informationen zu den Themen Umwelt (siehe Seite 6 (Produktion und Technik)), Mitarbeiter (siehe Seite 7), Korruption/Bestechung (siehe Seite 11 (Compliance)), Menschenrechte (siehe Seite 11 (Beschaffungsmarktrisiken)) sowie im folgenden Abschnitt über unser soziales Engagement.
Seit 2015 engagieren wir uns jedes Jahr mit 2 % der Dividendensumme des Vorjahres für soziale Projekte im In- und Ausland. Wir fördern dabei sowohl Projekte in der Umgebung unserer vier Produktionsstandorte als auch in den Herkunftsländern unserer Zutaten. Wir haben unser Projekt mit dem Kinderhilfswerk PLAN International, das die Existenzgründung von Jugendlichen in Ecuador unterstützt, weiter begleitet. In 2020 wurden rund 200 Jugendliche im unternehmerischen Handeln geschult und erhielten Zugang zu Mikrokrediten. Die Jugendlichen wurden so bei der Entwicklung und Umsetzung eigener Geschäftsideen unterstützt. Seit Beginn unseres Engagements in Ecuador wurden bisher fünf jugendgeführte Unternehmen gegründet, die FRoSTA auch weiterhin unterstützt. Dabei handelt es sich um Bäckereien und kleine landwirtschaftliche Betriebe, deren Produkte per Fahrrad in die zum Teil schwer erreichbaren Regionen ausgeliefert werden. Besonders bemerkenswert ist, dass die Jugendlichen in der Pandemie über 11.000 Masken geschneidert haben und damit zu einem Teil an PLAN Hygiene-Kits für öffentliche Institutionen beigetragen haben.
CHANCEN- & RISIKOBERICHT
INTERNES STEUERUNGSSYSTEM
FRoSTA verfügt über ein internes Steuerungs- und Überwachungssystem, mit dessen Durchführung das Controlling in Zusammenarbeit mit allen Fachabteilungen beauftragt ist.
Die wichtigsten finanziellen Leistungsindikatoren sind Umsatzwachstum und Profitabilität.
Diese Kennzahlen und auch die damit verbundenen Treiber werden in täglichen, wöchentlichen und monatlichen Zyklen über Controlling-Berichte aufgearbeitet, analysiert und mit den Fachabteilungen durchgesprochen. Zielsetzung ist es, kontinuierlich an der Verbesserung der Ergebnisse zu arbeiten und gleichzeitig frühe Gegensteuerungsmaßnahmen für Fehlentwicklungen zu gewährleisten.
Im Rahmen des monatlichen "Sales & Operational Planning" Turnus wird anhand einer rollierenden Planung auf zukünftige Marktveränderungen reagiert.
Die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung wird durch Verfahrensanweisungen im QM-Handbuch und das einheitliche Berichtssystem in SAP gewährleistet, das in allen relevanten Konzerngesellschaften Gültigkeit hat.
Die internen Audits unserer Qualitätsmanagement-Beauftragten und interne Revisionsprojekte unterstützen zusätzlich die Einhaltung bzw. Anpassung unserer Prozesse.
Die Vorschriften regeln auch die materiellen und formellen Anforderungen an die Abschlusserstellung. Risiken können trotz der Dichte an Regelungen auftreten, z. B. bei Abschluss außergewöhnlicher oder komplexer Geschäfte.
Die strikte Trennung von Ausführung-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen reduziert das Risiko missbräuchlichen Handelns.
RISIKOMANGEMENTSYSTEM
Das "Risk-Management" des Konzerns stellt sicher, dass Risiken schnell erkannt und bewertet werden können, und definiert klare Verantwortungen im Umgang mit bedrohlichen Unternehmenssituationen.
Ein Risk-Management Team aus den unterschiedlichen Fachbereichen schätzt die Risiken - auch unter Einbeziehung externer Beratung - jeweils neu ein und initiiert geeignete Maßnahmen zur Gegensteuerung.
Unternehmerische Risiken des Marktes tragen wir selbstverständlich selbst. Hierzu gehören Risiken z.B. aus der Entwicklung neuer Produkte oder der Entwicklung von Absatzkanälen. Alle nicht zu den unmittelbaren Tätigkeitsfeldern des Unternehmens gehörenden Risiken, wie z. B. Währungs-, Haftpflicht- oder Sachschadenrisiken, übertragen wir soweit wie sinnvoll auf Dritte.
Über unser "Compliance" Kernteam haben wir einen Verhaltenskodex für alle Mitarbeiter der FRoSTA AG entwickelt, um damit unsere Mitarbeiter im Verhalten untereinander, gegenüber Geschäftspartnern und im Umgang mit Daten zu sensibilisieren. Dieser Verhaltenskodex wird im ersten Quartal 2021 durch den Vorstand vorgestellt und über die Vorgesetzen an alle Mitarbeiter verteilt. Des Weiteren wurden Anfang 2020 Präsenz-Compliance-Schulungen für die besonders sensiblen Bereiche Einkauf und Verkauf durchgeführt, die in einem 2jährigen Turnus in 2022 wiederholt werden. Anfang 2021 ist ein Top-Führungskräfte-Training geplant, um insbesondere die Vorbildfunktion und Verantwortung des Managements zu schulen.
Wir versuchen, "Cyber-Risiken" neben der Absicherung durch Versicherungen auch über eine moderne "Firewall-Architektur" in Verbindung mit regelmäßigen internen und externen Audits und Penetrationstests immer wieder neu zu begegnen.
Das Risikomanagementsystem unterliegt einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess.
RISIKEN & CHANCEN
BESCHAFFUNGSMARKT
Die Produktion von Tiefkühlkost bedingt den Einsatz von unterschiedlichsten Rohwaren, deren Beschaffung starken Schwankungen unterliegen kann. Durch die Kooperation mit strategischen Lieferanten werden diese Schwankungen geglättet und Abhängigkeiten vermieden. Auch unsere eigene Gemüseproduktion ist durch unterschiedliche geographische Lagen gegen starke lokale Witterungseinflüsse, die zu Minderernten führen können, weitgehend in der Versorgung abgesichert. Gleiches gilt für die Versorgung mit Fischrohwaren, wo es durch zunehmende Nachfrage und mangelnde Verfügbarkeit zu Versorgungsengpässen kommen kann. In jedem Fall kann es zu deutlichen Veränderungen der Rohwarenpreise kommen, die je nach Wettbewerbssituation nicht immer zeitnah an die Kunden weitergegeben werden können. Diese Situation bietet Chancen und Risiken. Preisvereinbarungen mit Kunden über eine Gültigkeit von mehr als sechs Monaten erhöhen jedoch unser Risiko/unsere Chance, da wir uns in der Regel nicht entsprechend langfristig mit Rohwaren eindecken können. Soweit es geht, versuchen wir deshalb, Kontrakt- und Liefervereinbarungen mit Kunden über den genannten Zeitraum hinaus zu vermeiden. Des Weiteren können Preisgleitklauseln für bestimmte Rohmaterialien in die Verhandlungen für die Abgabepreise einfließen und die Risiken und Chancen in der Beschaffung erheblich glätten. Aus Wettbewerbsgründen gelingt die Verhandlung dieser Elemente nicht immer.
Die Qualität der Rohwaren wird durch Auditierungen unserer Lieferanten vor Ort und Eingangskontrollen in unseren Werken geprüft. Die Qualitätskontrollen können aber nicht eine 100%ige Sicherheit für die einwandfreie Qualität der Rohwaren garantieren, da die Nachweisgrenzen für Fremdstoffe immer niedriger werden und es sich bei den Kontrollen nur um Stichproben handelt.
Wir kaufen Rohwaren aus über 30 Ländern, darunter auch aus BSCI-Risikoländern. Wir tragen damit auch Verantwortung für die Arbeitsbedingungen bei unseren Lieferanten sowie für die Einhaltung der Menschenrechte. Unser "Code of Conduct", den jeder Lieferant unterzeichnen muss, regelt die Arbeitsbedingungen und ihre Einhaltung und wird bei Lieferanten aus BSCI- Risikoländern durch Sozialaudits überprüft und eingefordert. Seit 2020 verpflichten wir alle Produzenten aus BSCI Risikoländern, nach einem international anerkannten Social Standard (SA 8000, SMETA o. ä.) zertifiziert zu sein.
Es sind 2020 keine Verstöße unseres "Code of Conduct" bekannt geworden. Um uns ein eigenes Bild von den Arbeitsbedingungen vor Ort zu machen, das Risiko von Verstößen zu minimieren, wollen wir unsere eigenen, unangekündigten Sozialaudits in 2021 fortsetzen.
WÄHRUNGSSITUATION
Währungsbedingte Preisschwankungen bei Rohwaren haben einen maßgeblichen Einfluss auf die Herstellkosten der Produkte. Währungskursschwankungen können daher die Rohertragsmargen und das Jahresergebnis negativ beeinflussen.
Einen großen Teil der Rohwaren bezieht FRoSTA aus internationalen Märkten. Sie werden größtenteils in US-Dollar fakturiert. Zur Absicherung des Wechselkurses bedienen wir uns marktüblicher Options- bzw. Termingeschäfte. Ziel der Währungssicherungsgeschäfte ist es, konkrete Kontrakte bzw. verhandelte Jahresgespräche bei der Marke für den verhandelten Zeitraum abzusichern. Darüber hinaus sichert ein pauschaler Sicherungsmechanismus kurzfristige Schwankungen. Grundsätzlich kann die Absicherung nur im begrenzten Umfang das Risiko von anhaltend steigenden US-Dollar-Kursen kompensieren. Chancen können sich entsprechend aus fallenden US-Dollar-Kursen ergeben.
ABSATZMARKT
Die zunehmende Konzentration des Handels führt zu Risiken durch den möglichen Wegfall von Großkontrakten. Unsere auf Eigen- und Kundenmarken sowie auf Belieferung von Heimdiensten, Großverbrauchern und Industriekunden beruhende breite Kundenstruktur sichert uns gegen zu starke Schwankungen in Teilmärkten ab. In der Regel beinhalten unsere Kundenverträge keine festen Mengen, sondern lediglich Listungs- und Preisvereinbarungen. Insofern liegt das Risiko bzw. die Chance schwankender Abverkäufe durch die Endverbraucher bei FRoSTA.
Das Risiko des Forderungsausfalls begrenzen wir durch Kreditversicherungen mit den üblichen Selbstbeteiligungen, durch ein konsequentes Mahnwesen und durch interne Kreditlimits. Politischen und protektionistischen Risiken begegnen wir, indem wir die Risiken und Chancen eines Marktes abschätzen und ggfs. Distributions- bzw. Produktionspartner einbeziehen. Das konkrete Brexit-Risiko begrenzen wir, indem wir schon früh mit unseren Kunden zukünftige Abwicklungsmodalitäten abgestimmt haben.
Der Markt für Tiefkühlkost unterliegt ständigen Veränderungen. Wettbewerber können Produkttrends schneller aufgreifen oder technologisch einen Vorsprung erlangen. Durch intensive Marktforschung zum Erkennen von Markttrends in enger Zusammenarbeit mit unserer Produktentwicklung können wir mit innovativen Produktkonzepten auf Veränderungen reagieren bzw. Veränderungen am Markt selbst herbeiführen.
Die Marke FRoSTA bietet die Chance auf weiteres nachhaltiges Wachstum auf Basis des Reinheitsgebotes, eines innovativen Portfolios und ihres positiven Images. Es gilt daher, allen Ereignissen, die sich negativ auf das Ansehen der Marke und damit die Geschäftsentwicklung auswirken können, besonders vorausschauend zu begegnen.
FINANZIERUNG
Unsere Finanzierungfähigkeit basiert auf unserer Kreditwürdigkeit. Über die kontinuierliche Verbesserung unserer Ergebnis- und Bilanzstruktur wollen wir einen Fokus auf die Eigenfinanzierung setzen. Parallel eröffnen wir uns damit am Markt zusätzliches Fremdfinanzierungspotential, das aufgrund von langjährigen Bankpartnerschaften ebenfalls sehr kurzfristig zur Verfügung steht. Durch die Ausübung alternativer Finanzierungsformen, wie z. B. den Forderungsverkauf über Asset Backed Securities (ABS), schaffen wir zusätzliche Flexibilität in der kurzfristigen Finanzierung. Durch den Einsatz langfristiger Kredite für langfristige Finanzierungen begrenzen wir das Zinsrisiko.
Insgesamt unterliegen wir grundsätzlich dem Zinsänderungsrisiko des Kapitalmarktes, das aktuell als eher gering eingeschätzt werden kann.
RECHTLICHE RISIKEN
Rechtliche Risiken bestehen nicht.
Im Rahmen des Risikomanagements werden die für FRoSTA bedeutsamsten Risiken Beschaffungsmarkt und Währungsrisiken am intensivsten überwacht, da sie das Jahresendergebnis maßgeblich beeinflussen können und insbesondere bei negativer Entwicklung nur mit Zeitverzug über die Erhöhung der Abgabepreise an den Handel weitergegeben werden können.
In der Gesamtbeurteilung der Risikosituation der FRoSTA AG lässt sich auf Grundlage der heute bekannten Informationen feststellen, dass keine den Fortbestand der FRoSTA AG gefährdenden Risiken bestehen und auch für die Zukunft keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar sind.
PROGNOSEBERICHT
In der aktuellen Corona-Pandemie und der derzeit anhaltenden Lockdown-Phase ist zunächst mit einer weiterhin erhöhten Nachfrage nach Tiefkühlkost im Lebensmitteleinzelhandel und bei den Heimdiensten zu rechnen. Die Verluste im Out-of-Home-Geschäft werden sich wahrscheinlich ebenfalls fortschreiben. In Summe erwarten wir somit bis zum Ende des Lockdowns eine leicht positive Entwicklung. Wie sich jedoch das Nachfrageverhalten und die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen im weiteren Jahresverlauf entwickeln werden, bleibt ungewiss. Wir gehen davon aus, dass sich der Außer-Haus-Verzehr zunächst überproportional entwickeln wird und die Konsumausgaben im Lebensmitteleinzelhandel damit wieder zurückgehen werden. Aus der aktuellen (Homeoffice) Diskussion kann abgeleitet werden, dass im Vergleich zu dem Verbraucherverhalten vor der Pandemie mehr Tiefkühlkost nachgefragt werden wird.
Aus derzeitiger Sicht werden sich das Umsatzwachstum und das Jahresergebnis in Prozent vom Umsatz im mittleren einstelligen Bereich bewegen.
Wir werden wie bisher einen hohen Fokus auf dem Ausbau von Service sowie Qualität haben und an weiteren Innovationen arbeiten, um die Entwicklung unseres Geschäftes positiv zu unterstützen.
Unsere Rohmaterialmärkte werden wir sehr genau beobachten, um auf Kostenanstiege schnell mit vertretbaren Einsparungen und Preiserhöhungen reagieren zu können.
Für das neue Geschäftsjahr sehen wir uns gut aufgestellt und werden die FRoSTA AG weiter als unabhängigen Partner für Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter entwickeln.
Bremerhaven, im Februar 2021
Der Vorstand
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|---|---|---|---|---|
| kEUR | kEUR | kEUR | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. ANLAGEVERMÖGEN | ||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 11.334 | 12.234 | -7,4% | |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten | 34.278 | 36.307 | -5,6% | |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 59.856 | 65.265 | -8,3% | |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 15.457 | 14.093 | 9,7% | |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 4.347 | 2.808 | 54.8% | |
| 113.938 | 118.473 | -3,8% | ||
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 152 | 141 | 7,8% | |
| 2. Beteiligungen | 18 | 18 | 0,0% | |
| 3. Wertpapiere des Anlagevermögens und Genosssenschaftsanteile | 6 | 6 | 0,0% | |
| 176 | 165 | 6,7% | ||
| 125.448 | 130.872 | -4,1% | ||
| B. UMLAUFVERMÖGEN | ||||
| I. Vorräte | ||||
| 1. Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe | 37.311 | 38.664 | -3,5% | |
| 2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 20.732 | 16.421 | 26,3% | |
| 3. Fertige Erzeugnisse und Waren | 31.065 | 33.216 | -6,5% | |
| 89.108 | 88.301 | 0,9% | ||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 69.349 | 75.633 | -8,3% | |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 1 | 1 | 0,0% | |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 6.111 | 11.118 | -45,0% | |
| 75.461 | 86.752 | -13,0% | ||
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 17.018 | 14.666 | 16,0% | |
| 181.587 | 189.719 | -4,3% | ||
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 755 | 720 | 4,9% | |
| D. AKTIVER UNTERSCHIEDSBETRAG AUS DER VERMÖGENSVERRECHNUNG | 88 | 98 | -10,2% | |
| 307.878 | 321.409 | -4,2% |
PASSIVA
scrollen
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|
| kEUR | kEUR | kEUR | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. EIGENKAPITAL | ||||
| I. Ausgegebenes Kapital | ||||
| 1. Gezeichnetes Kapital | 17.440 | 17.440 | 0,0% | |
| 2. Eigene Anteile | 0 | -27 | 100,0% | |
| 17.440 | 17.413 | 0,2% | ||
| II. Kapitalrücklage | 11.447 | 11.447 | 0,0% | |
| III. Gewinnrücklagen | ||||
| 1. Gesetzliche Rücklage | 235 | 235 | 0,0% | |
| 2. Andere Gewinnrücklagen | 126.030 | 118.172 | 6,6% | |
| 3. Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung | -4.375 | -300 | 100,0% | |
| 121.890 | 118.107 | 3,2% | ||
| IV. Bilanzgewinn | 25.084 | 18.110 | 38,5% | |
| 175.861 | 165.077 | 6,5% | ||
| B. RÜCKSTELLUNGEN | ||||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 868 | 750 | 15,7% | |
| 2. Steuerrückstellungen | 4.377 | 2.318 | 88,8% | |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 39.374 | 35.308 | 11,5% | |
| 44.619 | 38.376 | 16,3% | ||
| C. VERBINDLICHKEITEN | ||||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 28.790 | 55.698 | -48,3% | |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 50.866 | 55.195 | -7,8% | |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0 | -7 | -100,0% | |
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 7.742 | 7.070 | 9,5% | |
| - davon aus Steuern: kEUR 846 (2019: kEUR 774) - | ||||
| 87.398 | 117.956 | -25,9% | ||
| 307.878 | 321.409 | -4,2% |
scrollen
| 2020 | 2019 | Ergebnis- | ||
|---|---|---|---|---|
| kEUR | kEUR | kEUR | auswirkung | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 551.749 | 523.392 | 5,4% | |
| 2. Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 4.384 | 1.266 | >100,0 % | |
| 3. Andere aktivierte Eigenleistungen | 128 | 56 | >100,0% | |
| 4. Sonstige betriebliche Erträge | 9.323 | 7.348 | 26,9% | |
| - davon aus Währungsumrechnung: kEUR 5.670 (2019: kEUR 2.647) - | ||||
| 5. Materialaufwand | ||||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | -320.308 | -316.944 | -1,1% | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -11.796 | -11.567 | -2,0% | |
| -332.104 | -328.511 | -1,1% | ||
| 6. Personalaufwand | ||||
| a) Löhne und Gehälter | -66.667 | -63.121 | -5,6% | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -12.290 | -12.461 | 1,4% | |
| - davon für Altersversorgung: kEUR 39 (2019: kEUR 78) - | ||||
| -78.957 | -75.582 | -4,5% | ||
| 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -18.495 | -16.360 | -13,1% | |
| 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -98.943 | -94.967 | -4,2% | |
| - davon aus Währungsumrechnung: kEUR 6.015 (2019: kEUR 2.755) - | ||||
| 9. Betriebsergebnis | 37.085 | 16.642 | >100,0% | |
| 10. Erträge aus Beteiligungen | 115 | 566 | -79,7% | |
| 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 51 | 184 | -72,3% | |
| 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -563 | -625 | 9,9% | |
| - davon aus der Aufzinsung: kEUR 41 (2019: kEUR 56) - | ||||
| 13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -11.219 | -3.747 | >-100,0% | |
| 14. Ergebnis nach Steuern | 25.469 | 13.020 | 95,6% | |
| 15. Sonstige Steuern | -385 | -590 | 34,7% | |
| 16. Konzernjahresüberschuss | 25.084 | 12.430 | >100,0% | |
| 17. Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen | 0 | 5.680 | >-100,0% | |
| 18 Konzernbilanzgewinn | 25.084 | 18.110 | 38,5% |
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung per 31.12.2020
(in kEUR)
scrollen
| Eigenkapitalveränderungsrechnung | Gezeichnetes Kapital | Eigene Anteile | Kapitalrücklage | Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung |
|---|---|---|---|---|
| Stand 1. Januar 2019 | 17.440 | -2 | 11.447 | -842 |
| Gezahlte Dividenden | ||||
| Erwerb eigener Anteile | -77 | |||
| Mitarbeiterbeteiligungsprogramm | 52 | |||
| Einstellung in /Entnahme aus Gewinnrücklagen | ||||
| Währungsänderung | 543 | |||
| Ergebnisänderung | ||||
| Konzernjahresüberschuss | ||||
| Stand am 31. Dezember 2019 | 17.440 | -27 | 11.447 | -300 |
| Stand 1. Januar 2020 | 17.440 | -27 | 11.447 | -300 |
| Gezahlte Dividenden | ||||
| Erwerb eigener Anteile | -39 | |||
| Mitarbeiterbeteiligungsprogramm | 66 | |||
| Einstellung in /Entnahme aus Gewinnrücklagen | ||||
| Währungsänderung | -4.075 | |||
| Ergebnisänderung | ||||
| Konzernjahresüberschuss | ||||
| Stand am 31. Dezember 2020 | 17.440 | 0 | 11.447 | -4.375 |
scrollen
| Eigenkapitalveränderungsrechnung | Gesetzliche Rücklage | Andere Gewinnrücklagen | Konzern Bilanzgewinn | Eigenkapital |
|---|---|---|---|---|
| Stand 1. Januar 2019 | 235 | 114.661 | 20.617 | 163.555 |
| Gezahlte Dividenden | -10.885 | -10.885 | ||
| Erwerb eigener Anteile | -1.712 | -1.789 | ||
| Mitarbeiterbeteiligungsprogramm | 1.172 | 1.224 | ||
| Einstellung in /Entnahme aus Gewinnrücklagen | 0 | 4.051 | -4.051 | 0 |
| Währungsänderung | 543 | |||
| Ergebnisänderung | 0 | |||
| Konzernjahresüberschuss | 12.429 | 12.429 | ||
| Stand am 31. Dezember 2019 | 235 | 118.172 | 18.110 | 165.077 |
| Stand 1. Januar 2020 | 235 | 118.172 | 18.110 | 165.077 |
| Gezahlte Dividenden | -10.867 | -10.867 | ||
| Erwerb eigener Anteile | -968 | -1.006 | ||
| Mitarbeiterbeteiligungsprogramm | 1.582 | 1.649 | ||
| Einstellung in /Entnahme aus Gewinnrücklagen | 0 | 7.243 | -7.243 | 0 |
| Währungsänderung | -4.075 | |||
| Ergebnisänderung | 0 | |||
| Konzernjahresüberschuss | 25.084 | 25.084 | ||
| Stand am 31. Dezember 2020 | 235 | 126.030 | 25.084 | 175.861 |
Konzernkapitalflussrechnung
(in kEUR)
scrollen
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Konzernjahresüberschuss vor Ertragsteuern | 36.303 | 16.176 |
| Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 18.495 | 16.360 |
| Zinserträge | - 51 | - 184 |
| Zinsaufwendungen | 563 | 625 |
| Zunahme/Abnahme der langfristigen Rückstellungen | 593 | - 21 |
| Ergebnis aus dem Abgang von Vermögenswerten des Anlagevermögens | - 84 | - 24 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge und Aufwendungen | - 2.560 | 2.074 |
| Gezahlte Zinsen | - 520 | - 524 |
| Erhaltene Zinsen | - | 119 |
| Gezahlte Ertragsteuern | - 10.150 | - 11.878 |
| Erhaltene Ertragsteuern | 5.082 | 2.561 |
| Zunahme der kurzfristigen Rückstellungen | 937 | 456 |
| Zunahme/Abnahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 938 | 3.420 |
| Zunahme/Abnahme anderer Passiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 4.223 | - 9.447 |
| Cashflow vor Veränderung Working Capital | 53.769 | 19.713 |
| Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 5.402 | 7.497 |
| Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - 4.329 | - 5.980 |
| Veränderung Working Capital | 1.073 | 1.517 |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 54.842 | 21.230 |
| Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens | 10 | 31 |
| Einzahlungen aus Abgängen von Vermögenswerten des Finanzanlagevermögens | - | - |
| Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | - 13.896 | - 17.666 |
| Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen | - 1.238 | - 1.992 |
| Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen | - 10 | - 40 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | - 15.134 | - 19.667 |
| Auszahlungen aus dem Erwerb eigener Aktien | - 996 | - 1.789 |
| Einzahlungen aus dem Verkauf eigener Aktien | 1.632 | 1.224 |
| Ausschüttungen an die Gesellschafter | - 10.867 | - 10.885 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Bankdarlehen | - | - |
| Auszahlungen für die Tilgung von Bankdarlehen | - 6.873 | - 7.258 |
| Abnahme/Zunahme der sonstigen Bankverbindlichkeiten | - 20.035 | 20.743 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | - 37.139 | 2.035 |
| Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds | - 217 | 23 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | 2.569 | 3.598 |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 14.666 | 11.045 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 17.018 | 14.666 |
FRoSTA Aktiengesellschaft, Bremerhaven
Registriert im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen
Register-Nr.: HRB 1100 BHV
Die FRoSTA Aktiengesellschaft (im Folgenden FRoSTA AG) ist eine an der Frankfurter Wertpapierbörse im Freiverkehr geführte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Die FRoSTA AG als Mutterunternehmen und ihre Tochtergesellschaften entwickeln, produzieren und vertreiben Tiefkühlkost in Deutschland und im europäischen Ausland. Die Erzeugnisse werden unter den Eigenmarken "FRoSTA", "Elbtal" und "TIKO" sowie als Handelsmarken vertrieben. Der Konzern hat seinen Sitz in 27572 Bremerhaven (Deutschland), Am Lunedeich 116.
(1) 1) GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNG
Der Konzernabschluss der FRoSTA Aktiengesellschaft (im Folgenden FRoSTA AG) zum 31. Dezember 2020 wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und unter Beachtung ergänzender Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.
Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Zu allen Posten des Abschlusses werden Vergleichszahlen des Vorjahres angegeben.
Die Abschlüsse der FRoSTA AG und ihrer Tochterunternehmen werden unter Beachtung der einheitlich für den Konzern geltenden Ansatz- und Bewertungsmethoden in den Konzernabschluss einbezogen.
Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Dabei werden die im Geschäftsjahr angefallenen Kosten nach Kostenarten unterteilt und die in den Vorräten sowie die in den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen aktivierten Kosten gesondert als Bestandsveränderungen bzw. aktivierte Eigenleistungen ausgewiesen.
Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Sofern nicht anderweitig angegeben, sind alle Beträge in Tausend Euro (kEUR) ausgewiesen.
Die FRoSTA Aktiengesellschaft hat ihre Konzernabschlüsse in den Vorjahren freiwillig nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Da die Aktien der Gesellschaft nicht an einem organisierten Markt i. S. d. § 2 Absatz 11 des Wertpapierhandelsgesetzes notiert sind, besteht keine Verpflichtung zur Konzernbilanzierung nach den IFRS.
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben beschlossen, auf die freiwillige Aufstellung des Konzernabschlusses nach den IFRS zu verzichten und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 erstmals wieder nach den Vorschriften des HGB aufzustellen.
Um die Vergleichbarkeit zwischen dem aktuellen und dem Vorjahr zu gewährleisten, wurden die Angaben im Konzernabschluss in retrospektiver Anwendung der HGB-Rechnungslegungsvorschriften so ermittelt, als ob immer schon ein HGB-Konzernabschluss bestanden hätte.
Hinweise zu den wesentlichen Unterschieden bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zwischen der bisher angewandten IFRS-Rechnungslegung und der HGB-Rechnungslegung:
Im Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der IFRS bei der Aufstellung des Konzernabschlusses im Geschäftsjahr 2005 sind Vermögenswerte des Sachanlagevermögens neu bewertet worden. Die Neubewertung führte zu einer Erhöhung der Buchwerte des Sachanlagevermögens. Die Erhöhung der Buchwerte wurde erfolgsneutral in eine Neubewertungsrücklage im Eigenkapital eingestellt. Ein Wertansatz über den fortgesetzten Anschaffungs- und Herstellungskosten ist nach HGB nicht zulässig. Die nach IFRS vorgenommene Neubewertung von Gegenständen des Sachanlagevermögens ist im vorliegenden Abschluss erfolgsneutral über die Auflösung der Neubewertungsrücklage rückgängig gemacht worden.
Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen des Anlagevermögens wurden in den IFRS-Konzernabschlüssen der Vorjahre unter der Position "A. Langfristiges Vermögen" ausgewiesen. Diese Position enthielt auch den Posten "Aktive Latente Steuern", der im HGB-Konzernabschluss im Falle eines Ausweises als gesonderte Position dargestellt wird. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden im IFRS-Konzernabschluss nicht gesondert ausgewiesen.
Die unter der Position "B. Umlaufvermögen" ausgewiesenen Aktiva wurde in den IFRS-Konzernabschlüssen der Vorjahre unter der Position "B. Kurzfristiges Vermögen" dargestellt.
Paletten wurden in den nach den IFRS aufgestellten Vorjahres-Konzernabschlüssen im Anlagevermögen ausgewiesen und planmäßig abgeschrieben. Im HGB-Abschluss erfolgt der Ausweis zum Festwert. Dieser wird alle drei Jahre überprüft.
Die auf der Passivseite der Bilanz unter der Position "B. Rückstellungen" dargestellten Verpflichtungen wurden in den IFRS-Konzernabschlüssen der Vorjahre nach Fristigkeit unter den Posten "B. Langfristige Schulden" und "C. Kurzfristige Schulden" ausgewiesen.
Die unter der Position "B.2. Steuerrückstellungen" dargestellten Beträge wurden in den IFRS- Konzernabschlüssen der Vorjahre unter dem Posten "C. Kurzfristige Schulden" ausgewiesen.
Die in den IFRS-Konzernabschlüssen der Vorjahre unter dem Posten "C. Kurzfristige Schulden" ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthielten Verpflichtungen aus Konditionenvereinbarungen mit Kunden sowie ungewisse Verbindlichkeiten aus ausstehenden Rechnungen, die im HGB-Konzernabschluss unter dem Posten "B.3. sonstige Rückstellungen" dargestellt sind.
Die unter der Position "C. Verbindlichkeiten" ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden in den IFRS-Konzernabschlüssen der Vorjahre nach Fristigkeit unter den Posten "B. Langfristige Schulden" und "C. Kurzfristige Schulden" dargestellt.
Veränderungen bei den Konsolidierungsmethoden wurden nicht vorgenommen.
Zur Herstellung der Vergleichbarkeit zur letztmaligen Rechnungslegung nach IFRS dienen Überleitungsrechnungen mit Erläuterungen der wesentlichen quantitativen Abweichungen in Bilanz und Gewinn-und-Verlustrechnung:
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| Gewinn-und Verlust-Überleitungsrechnung | kEUR |
|---|---|
| Konzernjahresüberschuss 2019 nach IFRS | 12.592 |
| Anpassungen aufgrund der Umstellung auf die HGB-Rechnungslegung: | |
| Abschreibungen auf Sachanlagen | 2.391 |
| Palettenkosten | -1.336 |
| Leasingkosten | -1.095 |
| Bewertung Vorratsvermögen | -46 |
| Aufwendungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 148 |
| Aufwendungen für Drohverlustrückstellung aus Ein- und Verkaufskontrakten | 41 |
| latente Steuern | 5 |
| Bewertung Währungssicherungsgeschäfte / eingebettete Derivate | -126 |
| Übrige Abweichungen | -144 |
| Konzernjahresüberschuss 2019 nach HGB | 12.430 |
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| Bilanz-Überleitungsrechnung | kEUR |
|---|---|
| Sachanlagen IFRS-Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 | 126.421 |
| Anpassungen aufgrund der Umstellung auf die HGB-Rechnungslegung: | |
| Rücknahme Neubewertung von Sachanlagen | -633 |
| Paletten | -2.608 |
| IFRS 16 Leasing | -2.173 |
| Abweichende Nutzungsdauern | -2.534 |
| Sachanlagevermögen nach HGB zum 31. Dezember 2019 | 118.473 |
Die Rücknahme der Neubewertung erfolgte in gleicher Höhe erfolgsneutral über die Gewinnrücklagen.
2) KONSOLIDIERUNG
(2) a) Konsolidierungsstichtag
Der Konzernabschlussstichtag (31. Dezember) entspricht dem Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens und aller einbezogenen Gesellschaften.
b) Konsolidierungsgrundsätze
Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden nach einheitlichen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt. Soweit Abschlüsse von Gesellschaften des Konsolidierungskreises von den einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden abweichen, erfolgen die Anpassungen in einer Handelsbilanz II.
Bei erstmaliger Konsolidierung von Tochterunternehmen werden die Anschaffungswerte der Beteiligungen dem Konzernanteil am Buchwert des Eigenkapitals der jeweiligen Gesellschaft gegenübergestellt.
Die Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem anteiligen Eigenkapital wird grundsätzlich zunächst entsprechend der Beteiligungsquote des Konzerns den Vermögenswerten und Schulden des Tochterunternehmens zugeordnet, wenn deren beizulegende Zeitwerte von den Buchwerten abweichen. Danach verbleibende Unterschiedsbeträge sind in der Konzernbilanz als Geschäfts- oder Firmenwert zu aktivieren.
Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen konsolidierten Unternehmen werden eliminiert. Zwischengewinne und -verluste aus konzerninternen Transaktionen werden erfolgswirksam eliminiert.
Die Konsolidierungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.
3) c) Konsolidierungskreis
Alle Tochterunternehmen, die unter der rechtlichen und/oder faktischen Kontrolle der BVV stehen, sind in den Konzernabschluss einbezogen. Der Konsolidierungskreis ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Vollkonsolidierte Tochtergesellschaften
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| Name der Gesellschaft | Sitz der Gesellschaft | Anteil am Kapital 2019 (%) | Anteil am Kapital 2020 (%) |
|---|---|---|---|
| Copack Tiefkühlkost-Produktions GmbH | Bremerhaven | 100,00 | 100,00 |
| Copack France S.a.r.l. | Boulogne-Billancourt/Frankreich | 100,00 | 100,00 |
| FRoSTA Tiefkühlkost GmbH | Bremerhaven | 100,00 | 100,00 |
| FRoSTA Foodservice GmbH | Bremerhaven | 100,00 | 100,00 |
| FRoSTA CR s.r.o. | Prag/Tschechische Republik | 100,00 | 100,00 |
| FRoSTA Sp. z o.o. | Bydgoszcz/Polen | 100,00 | 100,00 |
| Tiko Vertriebsgesellschaft mbH | Bremerhaven | 100,00 | 100,00 |
| FRoSTA S.r.l. | Rom/Italien | 100,00 | 100,00 |
| Copack S.r.l. | Rom/Italien | 100,00 | 100,00 |
In den Konzernabschluss wurden im Geschäftsjahr folgende Unternehmen nicht einbezogen, die in ihrer Gesamtheit für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind.
Nicht in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen
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| Name der Gesellschaft | Sitz der Gesellscha | Anteil am Kapital 2019 | Anteil am Kapital 2020 | Eigenkapital | Jahresergebnis |
|---|---|---|---|---|---|
| % | % | (kEUR) | 2020 (kEUR) | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| FRoSTA Romania S.R.L. | Bukarest/Rumänien | 100,00 | 100,00 | 18 | 0 |
| NORDSTERN America Inc. | Seattle/USA | 100,00 | 100,00 | 1 | 1 |
| OOO FRoSTA | Moskau/Russland | 100,00 | 100,00 | -274 | -110 |
| FRoSTA Hungary Kft. | Esztergom/Ungarn | 100,00 | 100,00 | 80 | 7 |
| Copack Sp. z o.o. | Bydgoszcz/Polen | 100,00 | 100,00 | 1 | 0 |
| Columbus Spedition GmbH | Bremerhaven | 33,33 | 33,33 | 517 2 | 3 |
1 Die Gesellschaft ist nicht mehr geschäftstätig, es liegen keine Daten vor.
2 betrifft 2019
3 Daten liegen noch nicht vor.
3) ERLÄUTERUNG DER BILANZIERUNGS-UND BEWERTUNGSMETHODEN
(4)
Als Umsätze werden nur die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens resultierenden Produktverkäufe ausgewiesen. FRoSTA realisiert die Umsätze für Produktverkäufe mit Übergabe an den Spediteur oder alternativ bei Nachweis, dass die Lieferung erfolgt ist und die Gefahren auf den Kunden übergegangen sind.
FRoSTA realisiert ausschließlich Umsatzerlöse aus Festpreisverträgen mit Kunden. Die Umsatzrealisierung erfolgt ausschließlich zeitpunktbezogen.
Werbekostenzuschüsse werden aufgrund ihres Abzugs vom vereinbarten Leistungsentgelt durch den Kunden und des Fehlens einer gesonderten Leistungspflicht als Erlösschmälerung ausgewiesen.
Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
Aufwandsbezogene Zuwendungen werden in dem Geschäftsjahr als Ertrag erfasst, in dem die entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, angefallen sind.
b) Immaterielle Vermögensgegenstände
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten aktiviert und grundsätzlich planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer und ggf. außerplanmäßig abgeschrieben.
Die Nutzungsdauer der erworbenen Markenrechte nehmen wir nach unserer Schätzung als unbegrenzt an. Maßgeblich dafür ist insbesondere, dass diese im italienischen Markt bekannt und etabliert sind und weiter genutzt werden sollen.
c) Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wird im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen und rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich, soweit abnutzbar, nutzungsbedingter planmäßiger linearer und ggf. außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt. Zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen neben dem Kaufpreis alle direkt zurechenbaren Kosten, um den Vermögenswert zu dem Standort und in den erforderlichen, betriebsbereiten Zustand zu bringen.
Die Kosten selbsterstellter Sachanlagen umfassen alle Einzelkosten sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens. Die Gesellschaft nimmt das Wahlrecht nach § 255 Abs. 3 S. 2 HGB nicht in Anspruch und aktiviert keine Fremdkapitalzinsen.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen konzerneinheitlich über die folgenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern.
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| Nutzungsdauer in Jahren | |
|---|---|
| Gebäude | 25 - 40 |
| Andere Baulichkeiten | 12 - 19 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 7-15 |
| EDV-Ausstattung | 3-7 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5-13 |
Für voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Entfallen die Gründe der Wertminderungen in den Folgejahren, so erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Geringwerte Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und ihr Abgang unterstellt.
Für bilanzierte Transportpaletten besteht ein Festwert.
Investitionszuschüsse sowie Investitionszulagen werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass diese Zuwendungen gewährt und die damit verbundenen Bedingungen erfüllt werden.
Sie mindern die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der geförderten Anlagegegenstände.
Kosten für die Reparatur von Sachanlagen werden grundsätzlich als Aufwand behandelt. Eine Aktivierung erfolgt nur dann, wenn die Kosten zu einer Erweiterung oder wesentlichen Verbesserung des Vermögenswertes führen.
Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen ausgewiesen.
d) Finanzanlagen
Die Finanzanlagen werden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten angesetzt und bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag bewertet.
(5) e) Außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände, Sach- und Finanzanlagen
Die FRoSTA AG überprüft die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens auf die Notwendigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen, sobald Ereignisse oder veränderte Umstände darauf hindeuten, dass dauerhafte Wertminderungen vorliegen.
Bei immateriellen Vermögensgegenständen mit unbestimmter Nutzungsdauer wird ein Wertminderungstest mindestens jährlich und bei Anhaltspunkten einer Wertminderung durchgeführt.
Eine außerplanmäßige Abschreibung wird vorgenommen, falls der beizulegende Wert kleiner ist als der jeweilige Buchwert des Vermögensgegenstandes. Der beizulegende Wert wird auf Basis der zukünftig erwarteten Zahlungsströme aus der Nutzung des Vermögensgegenstandes mit Hilfe des Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Die außerplanmäßigen Abschreibungen werden sofort erfolgswirksam erfasst.
Bei Wegfall der Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung erfolgt eine Zuschreibung maximal auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Während des Geschäftsjahres nahm der Konzern eine Überprüfung des beizulegenden Wertes der im Geschäftsjahr 2017 erworbenen Markenrechte vor. Die betreffenden Vermögensgegenstände sind dem Geschäftssegment Markengeschäft des Konzerns zugeordnet. Die Überprüfung führte zu einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von EUR 1,0 Mio. Der beizulegende Wert dieser Vermögensgegenstände wurde auf Grundlage eines Diskontierungssatzes von 7,5% p.a. (Vorjahr: 7,5% p.a.), bestimmt.
Bei der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts (mittels DCF-Verfahren) der Markenrechte bestehen Schätzungsunsicherheiten für die zugrundeliegenden Annahmen, insbesondere hinsichtlich der Bruttogewinnmargen, des Diskontierungsfaktors (Zinssatz), der Rohstoffpreisentwicklung im Berichtszeitraum und der Wachstumsrate, die der Extrapolation der Cashflow-Prognosen außerhalb des Budgetzeitraums zugrunde gelegt wird.
Das Mengen- und Umsatzwachstum basiert auf dem Marketing- und Vertriebsplan für die Folgejahre. So werden die Prognose für 2020 und die Produkt- und Marketingmaßnahmen für 2021 - 2023 ermittelt. Dies beinhaltet auch die Überarbeitung der wesentlichen Produktpalette und die Wettbewerbsvorteile einer verbesserten Verpackung.
Der Deckungsbeitrag spiegelt das Produktportfolio und Marktgegebenheiten sowie die Vorjahresdurchschnittswerte wider. Die Rohwarenpreisentwicklung basiert auf der aktuellen Prognose. Sollte die Liefersituation bei Rohwaren weitere Preiserhöhungen zur Folge haben, werden diese an unsere Kunden weitergegeben werden müssen.
Das Management ist der Auffassung, dass keine nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich mögliche Änderung einer der zur Bestimmung des beizulegenden Wertes der Markenrechte getroffene Grundannahme dazu führen könnte, dass der Buchwert der Markenrechte ihren beizulegenden Wert wesentlich übersteigt.
(6) f) Vorräte
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Abschreibungen auf den niederen beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn der Marktpreis niedriger ist als die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Die Anschaffungskosten der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren ergeben sich aus den Einkaufspreisen zuzüglich Anschaffungsnebenkosten, abzüglich Anschaffungspreisminderungen.
In die Herstellungskosten für fertige und unfertige Erzeugnisse werden neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten einbezogen.
Darüber hinaus wird der Werteverzehr des Anlagevermögens, sofern dieser durch die Fertigung veranlasst ist, in den Herstellungskosten berücksichtigt.
Allgemeine Verwaltungskosten sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebes, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Abschläge für verlustfreie Bewertung und für Bestandsrisiken durch überhöhte Lagerdauer oder verminderte Verwertbarkeit werden vorgenommen. Die Wertberichtigungen zum Stichtag betragen für Fertigerzeugnisse kEUR 1.148 (2019: kEUR 748) sowie kEUR 510 (2019: kEUR 374) für Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und unfertige Erzeugnisse.
(7) g) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken bei zweifelhaften Forderungen werden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kredit-, Zins- und Ausfallrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Für die Berechnung der Pauschalwertberichtigung wird ein Prozentsatz von 1,0 zugrunde gelegt.
Bei der Bemessung der Wertberichtigungen wird berücksichtigt, dass die Forderungen größtenteils durch Warenkreditversicherungen abgesichert sind.
(8) Liquide Mittel
Die Kassenbestände und die Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert angesetzt.
i) Aktive Rechnungsabgrenzung
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
(10)
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf den temporären Differenzen zwischen den Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise nach § 274 HGB. Das Wahlrecht, nur den passivischen Überhang latenter Steuern zu bilanzieren, wird grundsätzlich in Anspruch genommen. Zur Berechnung werden die zum Bilanzstichtag zukünftig geltenden Steuersätze angewendet
(11) k) Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
Die Verpflichtungen aus Altersteilzeit sind durch Rückdeckungsversicherungsansprüche abgesichert. Diese Vermögenswerte sind dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen und dienen ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen aus Altersteilzeit. Entsprechend werden sie mit dem Erfüllungsbetrag der abgesicherten Verpflichtung verrechnet. Übersteigt der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen) den Betrag der Verpflichtungen, wird der übersteigende Betrag in der Bilanz gesondert als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen. Entsprechend werden auch die Zinserträge aus dem Deckungsvermögen mit den Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Altersteilzeitrückstellung verrechnet.
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| in kEUR | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| Erfüllungsbetrag der Verpflichtung aus Altersteilzeit | 401 | 341 |
| Beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens | 436 | 376 |
| Überschuss des Vermögens über die Verpflichtungen aus Altersteilzeit | 35 | 35 |
| Anschaffungskosten des Deckungsvermögens | 431 | 376 |
| Verrechnete Aufwendungen | 7 | 4 |
| Verrechnete Erträge | 1 | 4 |
Da das Deckungsvermögen pro Altersteilzeitverpflichtung zugeordnet ist, kommt es wegen des Einzelbewertungsgrundsatzes sowohl zu einer Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von kEUR 53 (2019: kEUR 62) als auch zu einem Überhang des Vermögens in Höhe von kEUR 88 (2019: kEUR 98).
(12) i) Pensionsverpflichtungen
Die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen erfolgt nach den Grundsätzen der Projected-Unit-Credit-Methode. Der Rückstellungsbetrag ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtung, der von den Mitarbeitern bis zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden ist. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck in der Fassung vom Oktober 2018 (Heubeck Richttafeln 2018 G) verwendet. Als Abzinsungsbetrag wird der von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre in Höhe von 2,31 % p.a. angesetzt, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Als Gehaltstrend wird 2 % und als Rententrend 1,00 % p.a. angesetzt. Für die Berücksichtigung der Fluktuation werden alters- und geschlechtsabhängige branchenindividuelle Fluktuationswahrscheinlichkeiten angesetzt.
Der Wertansatz gemäß § 253 Abs. 2 unter Verwendung des 10-Jahres-Durchschnittszinssatzes in Höhe von 2,31 % (2019: 2,72 %) beträgt im Geschäftsjahr kEUR 860 (2019: kEUR 750). Unter Verwendung des 7-Jahres-Durchschnittszinssatzes gemäß § 253 Abs. 6 in Höhe von 1,60 % (2019: 1,97 %) hätte sich im Geschäftsjahr ein Wertansatz in Höhe von kEUR 863 (2019: kEUR 754) ergeben.
Aus der Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre ein gemäß § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag in Höhe von kEUR 3 (2019: kEUR 4).
(13) m) Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren rechtlichen und faktischen Verpflichtungen des Konzerns gegenüber Dritten, deren Erfüllung wahrscheinlich ist und deren Höhe zuverlässig eingeschätzt werden kann. Die Rückstellungen werden in Höhe des aufgrund vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssatz werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen 7 Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.
Zu den langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer zählen die Jubiläumsgelder und Altersteilzeitverpflichtungen.
Die Bewertung der Jubiläumsleistungen erfolgt nach den Grundsätzen der Projected-Unit-Credit- Methode (PUC-Methode). Der Rückstellungsbetrag gemäß der PUC-Methode ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der bis zum Stichtag zeitanteilig erdienten Jubiläumsleistungen. Der Rückstellungsbetrag ist unter Einbeziehung von Trendannahmen hinsichtlich der zukünftigen Anwartschaftsentwicklung sowie evtl. Fluktuationswahrscheinlichkeiten zu ermitteln. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck verwendet. Der Erfüllungsbetrag der Jubiläumsrückstellungen beträgt unter Berücksichtigung eines Rechnungszinssatzes von 1,60 % p.a. und eines Gehaltstrends von 2,00 % p.a. zum 31.12.20 kEUR 3.196.
Rückstellungen zur Altersteilzeit umfassen Aufwendungen für Lohn- und Gehaltszahlungen an Mitarbeiter in der Freistellungsphase sowie Aufstockungsleistungen. In die Rückstellungen werden im laufenden Geschäftsjahr potentielle Anspruchsberechtigte einbezogen. Die Bewertung erfolgt nach den Regelungen der IDW-Stellungnah IDW-RS HFA 3 vom 19.06.2013.
Sofern biometrische Einflussfaktoren zu berücksichtigen sind, werden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck verwendet.
Folgende weitere Annahmen liegen der Bewertung zugrunde:
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| Rechnungszinssatz p.a.: | 1,60 % |
| Gehaltstrend p.a.: | 2,00 % |
Der Erfüllungsbetrag der Altersteilzeitrückstellungen beträgt kEUR 341. Er wird mit den Vermögensgegenständen im Wert von kEUR 376 verrechnet, die ausschließlich der Sicherung der Altersteilzeitverpflichtungen dienen (Deckungsvermögen). Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögen betragen kEUR 376. Diesbezüglich wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung Erträge aus dem Deckungsvermögen in Höhe von kEUR 4 mit Aufwendungen aus der Aufzinsung der Altersteilzeitrückstellungen in Höhe von kEUR 4 verrechnet.
Rückstellungen für Restrukturierungen werden nur berücksichtigt, sofern zum Bilanzstichtag eine hinreichende Konkretisierung der beabsichtigten Maßnahmen erfolgt ist und diese Maßnahmen kommuniziert worden sind.
(14)n) Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt
o) Derivative Finanzinstrumente
(15) Devisentermin- und -optionsgeschäfte sowie Zinsswaps
An derivativen Finanzinstrumenten können Devisentermin- und -optionsgeschäfte sowie Zinsswaps und Zinscaps genutzt werden. Diese werden nur mit bonitätsmäßig einwandfreien Banken abgeschlossen. Der Einsatz dieser Geschäfte erfolgt strikt nach Maßgabe einer FRoSTA internen Verfahrensanweisung und unterliegt strengen internen Kontrollen. Diese Geschäfte werden nur abgeschlossen zur Absicherung des operativen Geschäfts und der damit verbundenen Finanzierungsvorgänge. Abgesichert werden im Wesentlichen USD-Bedarfe, die sich dadurch ergeben, dass FRoSTA einen Teil seiner benötigten Rohwaren in dieser Währung einkauft, ohne dass USD-Einnahmen dem gegenüberstehen.
Die Zinssicherungsinstrumente werden nach Bedarf zur Absicherung mittelfristiger und langfristiger variabler Finanzierungen genutzt.
Die Bilanzierung der derivativen Finanzinstrumente erfolgt bei Abschluss mit ihren Anschaffungskosten. Zu späteren Zeitpunkten werden sie zu ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Die Ermittlung der Zeitwerte wird von den Banken vorgenommen und erfolgt anhand von Marktnotierungen.
Alle derivativen Finanzinstrumente werden als eigenständige Derivate behandelt, d. h., alle entstehenden Gewinne und Verluste, die sich aus der Entwicklung der Zeitwerte ergeben, werden sofort ergebniswirksam berücksichtigt.
(16) Umfang und Marktwert der Derivate (in kEUR)
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| Finanzinstrument | Art | 31.12.2019 | 31.12.2020 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Nennbetrag | Zeitwert | Nennbetrag | Zeitwert | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Devisentermingeschäfte | Kauf kUSD | 36.714 | -659 | 38.799 | -975 |
Der Marktwert entspricht dem Betrag, der zum Stichtag bei der unterstellten Auflösung der Sicherungsgeschäfte zu bezahlen oder zu bekommen wäre. Da es sich bei den Sicherungsgeschäften zum Zeitpunkt der Anschaffung um Geschäfte handelt, die zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen wurden, wird der Zeitwert anhand von Marktnotierungen ermittelt. Es wird kein Hedge Accounting angewendet.
Der positive Marktwert der Finanzinstrumente wird unter den sonstigen Vermögenswerten und der negative Marktwert unter sonstigen Rückstellungen gezeigt. Da die zugrunde liegenden Kontrakte mit bonitätsmäßig einwandfreien Banken abgeschlossen wurden, existieren keine Kreditrisiken für diese Finanzinstrumente.
(17) p) Währungsumrechnung
Der Konzernabschluss wird in Euro, der Darstellungswährung des Konzerns, aufgestellt. Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet.
Am Bilanzstichtag werden Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und gegenüber verbundenen Unternehmen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in fremder Währung grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs bewertet. Sowohl unrealisierte Gewinne als auch Verluste werden bilanziert. Die Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten erfolgt dagegen imparitätisch, das heißt, für negative Werte werden Rückstellungen gebildet, positive Werte werden nicht abgesetzt.
Am Bilanzstichtag werden die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Tochterunternehmen zum geltenden Währungskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zu monatlichen Durchschnittskursen, da dies aufgrund geringer Kursschwankungen im Berichtszeitraum eine angemessene Annäherung an die Umrechnungskurse an den Tagen der Geschäftsvorfälle darstellt. Die hieraus resultierenden Währungsdifferenzen werden erfolgsneutral als Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung erfasst.
Währungsumrechnungsdifferenzen bei der Schuldenkonsolidierung und der Zwischenergebniseliminierung werden erfolgsneutral gesondert in dem Posten "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" im Konzerneigenkapital erfasst.
Die folgenden Wechselkurse wurden bei der Erstellung der Konzern-Bilanz und Konzern-Gewinn- und-Verlustrechnung berücksichtigt (Gegenwert für EUR 1).
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| Entwicklung wesentlicher Wechselkurse | Durchschnittskurs | Stichtagskurs 31.12. | ||
|---|---|---|---|---|
| 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Polnischer Zloty | 4,2980 | 4,4429 | 4,2597 | 4,5566 |
| Tschechische Krone | 25,671 | 26,453 | 25,407 | 26,242 |
4) ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-BILANZ
(18) a) Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Entwicklung der Abschreibungen im Geschäftsjahr können aus dem Konzernanhang als Anlage beigefügten Anlagenspiegel entnommen werden.
Der Anteil der ausländischen Tochterunternehmen am Restbuchwert der immateriellen Vermögensgegenstände zum 31. Dezember 2020 beträgt kEUR 697 (2019: kEUR 815).
Der Anteil der Sachanlagen am Restbuchwert zum 31. Dezember 2020, die außerhalb von Deutschland und im Wesentlichen in Polen gelegen sind, beträgt kEUR 27.175 (2019: kEUR 30.293).
Im Geschäftsjahr mindern erhaltene Investitionszuschüsse sowie Investitionszulagen die Restbuchwerte um kEUR 1.313 (2019: kEUR 1.466).
Die Auflösung der Investitionszulagen und -zuschüsse von kEUR 153 (2019: kEUR 257) mindert direkt die Bruttoabschreibungen.
Für bilanzierte Transportpaletten besteht ein Festwert in Höhe von kEUR 421 (2019: kEUR 421).
Im Berichtsjahr wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert.
(19) b) Vorräte
Die in der Bilanz ausgewiesenen Vorräte setzen sich wie folgt zusammen:
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| (in kEUR) | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 38.664 | 37.311 |
| Unfertige Erzeugnisse | 16.421 | 20.732 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 33.216 | 31.065 |
| Vorräte | 88.301 | 89.108 |
(20) c) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
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| (in kEUR) | 31.12.2020 | davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 69.349 | 0 |
| (im Vorjahr) | (75.633) | (0) |
| Übrige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 6.112 | 155 |
| (im Vorjahr) | (11.119) | (181) |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 75.461 | 155 |
| (im Vorjahr) | (86.752) | (181) |
Zum 31. Dezember 2020 wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von kEUR 15.014 (2019: kEUR 25.023) im Rahmen von Asset-Backed-Security-Geschäften verkauft. Durch die Veräußerungen der Forderungen standen Finanzmittel in Höhe von kEUR 11.960 zu einem früheren Zeitpunkt zur Verfügung. Im Gegenzug sind Gebühren in Höhe von kEUR 201 angefallen.
(21) d) Aktive latente Steuern / Passive latente Steuern
Nach § 274 Abs. 1 HGB sind latente Steuern auf temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. Die latenten Steuern ergeben sich unter Anwendung eines für das Geschäftsjahr geltenden kombinierten Steuersatzes aus Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer von 30,66 % (2019: 30,66 %). Die Posten nach § 306 HGB werden mit den Posten nach § 274 HGB zusammengefasst.
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| Aktive und passive latente Steuern (in kEUR) | 31.12.2019 | 31.12.2019 | 31.12.2020 | 31.12.2020 |
|---|---|---|---|---|
| Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 6 | 174 | 5 | 77 |
| Sachanlagevermögen | 308 | 21 | 301 | 100 |
| Vorräte | 4 | 0 | 0 | 8 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 7 | 0 | 12 | 0 |
| Rückstellungen für Pensionen | 199 | 0 | 208 | 0 |
| Sonstige Rückstellungen | 450 | 0 | 591 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 17 | 0 | 14 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 399 | 0 | 503 | 0 |
| Summe | 1.373 | 212 | 1.620 | 199 |
| Saldierung | -212 | -212 | -199 | -199 |
| Saldo | 1.161 | 0 | 1.421 | 0 |
Die sich rechnerisch ergebende Steuerentlastung wird nach dem Wahlrecht des § 274 HGB nicht aktiviert.
(22) e) Eigenkapital
Die Veränderung des Konzerneigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.
Es wird eine Eigenkapitalquote angestrebt, die dem Unternehmen die wirtschaftliche Unabhängigkeit sichert. Die Erreichung soll durch Eigenfinanzierung erfolgen.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft zum 31.12.20 beträgt EUR 17.440.250,88. Es ist eingeteilt in 6.812.598 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je EUR 2,56.
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 17. Juli 2020 wurde aus dem ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 10.882.884,80 ein Betrag in Höhe von EUR 10.867.044,80 in Form einer Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet. Dafür bedurfte es einer Entnahme aus den Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 5.680.101,53. Die Gewinnrücklagen umfassen die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden. Zusätzlich wird in den Gewinnrücklagen der den Nennbetrag übersteigende Anteil der Anschaffungskosten der im Rahmen des Aktienrückkaufs erworbenen Aktien im Zuge einer Kürzung dargestellt (Veränderung: kEUR 609).
Im Eigenkapital werden zum Bilanzstichtag keine eigenen Inhaberstückaktien ausgewiesen. Dies resultiert aus folgenden An- und Verkaufsvorgängen:
Zusätzlich zu den bereits aus 2019 vorhandenen 10.795 eigenen Aktien mit einem Nominalbetrag in Höhe von EUR 27.635,20, die auch im Rahmen eines Aktienrückkaufs im Zeitraum zwischen dem 11. April 2019 und dem 01. August 2019 gekauft wurden, hat die FRoSTA AG im Zeitraum zwischen dem 06. April 2020 und dem 23. Oktober 2020 im Rahmen eines Aktienrückkaufs 15.047 Stück eigene Aktien zurückgekauft. Dies entspricht einem Betrag von nominal EUR 38.520,32 beziehungsweise 0,22 % des Grundkapitals. Hierfür wurden EUR 995.456,00 aufgewendet; dies entspricht einem gewichteten durchschnittlichen Kurs von EUR 66,16 je Aktie.
Danach hat die FRoSTA AG im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogrammes 25.842 eigene Inhaberstückaktien veräußert. Dies entspricht einem Nominalbetrag von EUR 66.155,52 beziehungsweise 0,38 % des am 31. Dezember 2020 maßgeblichen Grundkapitals. Hierfür sind insgesamt EUR 638.105,00 vereinnahmt worden, die die FRoSTA AG zur freien Verwendung erhalten hat. Eine Ausgabe von Aktien im Rahmen eines Tantiememodells an Mitarbeitet der Führungsebene hat die Gesellschaft nicht vorgenommen.
Zusätzlich besteht ein noch nicht ausgenutztes, bis zum 20. Juli 2023 befristetes genehmigtes Kapital von EUR 1.000.000,00 zur Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder der mit ihr verbundenen Unternehmen sowie ein bis zum 20. Juli 2023 befristetes genehmigtes Kapital von EUR 5.000.000,00 zur Kapitalerhöhung gegen Geldeinlagen.
(23) f) Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| (in kEUR) | 31.12.2020 |
|---|---|
| Rückstellung für Jubiläumszuwendungen | 3.196 |
| Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen | 53 |
| Rückstellung für Restrukturierung | 1.428 |
| Rückstellung für Tantieme | 4.302 |
| Rückstellung für Resturlaub | 1.737 |
| Rückstellung für Gleitzeit, Jahresarbeitszeit und Schichtfreizeit | 1.936 |
| Rückstellung für Gewinnbeteiligung | 506 |
| Rückstellung für ausstehende Rechnungen | 6.205 |
| Rückstellung für Zahlungsdifferenzen | 535 |
| Rückstellung für Verpflichtungen aus umsatzabhängigen Konditionsvereinbarungen | 16.984 |
| Rückstellung für Inkassoprovisionen | 402 |
| Rückstellung für Steuerberatung | 164 |
| Rückstellung für Jahresabschlusskosten | 130 |
| Rückstellung für Aufsichtsratsvergütung | 168 |
| Rückstellung für drohende Verluste aus Ein- und Verkaufskontrakten | 284 |
| Übrige Rückstellungen | 1.344 |
| Summe | 39.374 |
(24) g) Verbindlichkeiten
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| Verbindlichkeiten | Gesamtbetrag | davon mit einer Restlaufzeit | ||
|---|---|---|---|---|
| (in kEUR) | bis zu 1 Jahr | mehr als 1 Jahr | davon mehr als 5 Jahre | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 28.790 | 18.371 | 10.419 | 626 |
| (im Vorjahr) | (55.698) | (38.868) | (14.810) | (2.020) |
| Verbindlichkeiten aus Liefe-rungen und | 50.866 | 50.866 | 0 | 0 |
| Leistungen | (55.195) | (55.195) | (0) | (0) |
| (im Vorjahr) | ||||
| Übrige Verbindlichkeiten | 7.742 | 7.742 | 0 | 0 |
| (im Vorjahr) | (7.070) | (7.070) | (0) | (0) |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundpfandrechte in Höhe von kEUR 5.223 (2019: kEUR 6.852) und durch ähnliche Rechte in Höhe von kEUR 167 (2019: kEUR 389) besichert.
Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen handelsübliche Eigentumsvorbehalte.
5) ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
(25) a) Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse betreffen den Verkauf von Waren und setzen sich wie folgt zusammen:
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| Umsatzerlöse nach Regionen | 2019 | 2020 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| (in kEUR) | % | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Inland | 299.740 | 319.407 | 6,6 |
| Ausland | 223.651 | 232.342 | 3,9 |
| Umsatzerlöse | 523.392 | 551.749 | 5,4 |
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| Umsatzerlöse nach | 2019 | 2020 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Produktgruppen (in kEUR) | % | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Fisch | 238.035 | 253.763 | 6,6 |
| Gemüse und Obst | 136.750 | 150.479 | 10,0 |
| Fertiggerichte und übrige Produkte | 148.607 | 147.507 | -0,7 |
| Umsatzerlöse | 523.392 | 551.749 | 5,4 |
(26) b) Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung
Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung in Höhe von kEUR 3.284 angefallen. Die außergewöhnlichen Aufwendungen resultieren aus Restrukturierungen und der Abschreibung von Markenrechten.
(27) c) Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von kEUR 1.294 (2019: kEUR 2.251) sowie Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von kEUR 5.670 (2019: kEUR 2.647) enthalten. Die periodenfremden Erträge resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung von Personalrückstellungen und sonstigen Rückstellungen.
(28) d) Personalaufwand
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| Personalaufwand (in kEUR) | 2019 | 2020 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 62.374 | 65.673 |
| Soziale Abgaben | 12.384 | 12.251 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | 78 | 39 |
| Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen | 746 | 994 |
| Personalaufwand | 75.582 | 78.957 |
Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinsanteil wird im Finanzergebnis ausgewiesen.
(29) e) Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von kEUR 877 (2019: kEUR 737) sowie Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von kEUR 6.015 (2019: kEUR 2.755) enthalten.
Die periodenfremden Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| (in kEUR) | 2020 |
|---|---|
| Brandschaden Auspackhalle | 103 |
| Lohnsteuer- und Rentenversicherungsprüfungen | 67 |
| Beitrag IKH | 24 |
| Nicht erhaltener Lieferantenbonus | 109 |
| Kundenaktionsrabatt | 56 |
| Pönalen | 26 |
| Ausstehende Kostenrechnungen in Italien | 218 |
| Sonstiges | 274 |
| Summe | 877 |
f) Erträge aus Beteiligungen
Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von kEUR 116 (2019: kEUR 566) betreffen den Beteiligungsertrag an der Columbus Spedition GmbH. Es handelt sich wie im Vorjahr um Erträge aus verbundenen Unternehmen.
(30) g) Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensions und Jubiläumsrückstellungen belaufen sich im Geschäftsjahr auf kEUR 41 (2019: kEUR 47). Erträge aus dem Deckungsvermögen in Höhe von kEUR 4 (2019: kEUR 1) wurden mit Zinsaufwendungen aus der Altersteilzeitverpflichtung in Höhe von kEUR 4 (2019: kEUR 7) verrechnet.
(31) h) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag und latente Steuern
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich aus Gewerbe- und Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und den jeweiligen ausländischen Steuern zusammen.
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| Steueraufwand nach Herkunft (in kEUR) | 2019 | 2020 |
|---|---|---|
| Laufende Steuern Inland | 909 | 7.718 |
| Laufende Steuern Ausland | 2.698 | 3.326 |
| Laufende Steuern Geschäftsjahr | 3.607 | 11.044 |
| Steuern für Vorjahre | 140 | 175 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 3.747 | 11.219 |
| Latente Steuern | 0 | 0 |
| Steueraufwand | 3.747 | 11.219 |
i) Finanzmittel
Der Finanzmittelfonds besteht aus den liquiden Mitteln des Konzerns.
6) SONSTIGE ANGABEN
(32) a) Angaben zu den Organen
Während des Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
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| ― | Felix Ahlers, Kaufmann, Hamburg, Vorstandsvorsitzender |
| ― | Hinnerk Ehlers, Kaufmann, Hamburg, Vorstand Marketing, Vertrieb & Personal |
| ― | Maik Busse, Kaufmann, Bremerhaven, Vorstand Finanzen, Controlling, IT, SCM & Operations |
Während des Geschäftsjahres waren folgende Personen Mitglieder des Aufsichtsrats:
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| ― | Dirk Ahlers, Kaufmann, Hamburg, bis 17. Juli 2020 Aufsichtsratsvorsitzender, danach stellvertretender Vorsitzender, ehemaliger Vorstand der Gesellschaft |
| ― | Volker Kuhn, Kaufmann, London, bis 17. Juli 2020 stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, danach Aufsichtsratsvorsitzender, Chief Transformation Officer, Reckitt Benckiser |
| ― | Torsten Richter, Lommatzsch, Mitarbeiter der FRoSTA AG |
(33) b) Gesamtbezüge für Organmitglieder (§285 Nr. 9 HGB)
Die Mitglieder des Vorstands erhalten Bezüge, die sich zusammensetzen aus:
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| ― | einer festen jährlichen Grundvergütung |
| ― | einer variablen Vergütung zum Kauf von FRoSTA Aktien |
| ― | einer variablen Vergütung in Abhängigkeit vom Konzernjahresüberschuss vor Steuern |
| ― | einer langfristigen Tantiemekomponente, die sich an dem 3-Jahres-Durchschnitt der Kapitalverzinsung (Return on Investment/ROI) der FRoSTA AG orientiert. |
Die Gesamtbezüge des Vorstands bei der FRoSTA AG betrugen im Geschäftsjahr kEUR 3.195 (2019: kEUR 2.140). Davon betrafen fixe Bezüge kEUR 804 (2019: kEUR 1.009) und variable Vergütungen kEUR 2.391 (2019: kEUR 1.131).
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten Bezüge, die sich zusammensetzen aus:
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| ― | einer festen jährlichen Grundvergütung, die einmal jährlich ausgezahlt wird |
| ― | einer Erfolgsprämie, die von der Höhe des Gewinns je Aktie abhängig ist und ebenfalls einmal jährlich ausgezahlt wird. |
Die Vergütungen an den Aufsichtsrat betrugen kEUR 168 (2019: kEUR 120), die variable Bezüge in Höhe von kEUR 78 (2019: kEUR 30) und fixe Bezüge in Höhe von kEUR 90 (2019: kEUR 90) betrafen.
(34) c) Anzahl der Mitarbeiter
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| (Jahresdurchschnitt) | 2019 | 2020 |
|---|---|---|
| Gewerbliche Arbeitnehmer | 1.259 | 1.180 |
| Angestellte | 562 | 570 |
| davon Trainees | 10 | 7 |
| Beschäftigtenzahl nach § 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB | 1.821 | 1.750 |
| Auszubildende | 31 | 28 |
| Anzahl der Mitarbeiter | 1.852 | 1.778 |
(35) d) Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Nicht in der Bilanz ausgewiesene sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen wie folgt:
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| (in kEUR) | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| Verpflichtungen aus laufenden Leasingverträgen | 2.333 | 2.101 |
| Verpflichtungen aus laufenden Miet- und Wartungsverträgen | 3.772 | 3.432 |
| Bestellobligo aus Erweiterungsinvestitionen | 3.075 | 6.131 |
| Konsignationsvereinbarungen | 1.867 | 2.150 |
| Sonstige finanzielle Verpflichtungen | 11.047 | 13.814 |
Die Verpflichtungen aus laufenden Leasingverträgen betreffen überwiegend Leasinggeschäfte über PKW und Flurförderzeuge und werden ausschließlich über Operating-Leasing-Verträge abgewickelt. Die Verpflichtungen aus laufenden Mietverträgen betreffen die Mieten für Büroräume, Software und Kommunikationssysteme.
Am Bilanzstichtag bestehen folgende Fälligkeiten für die sonstigen finanziellen Verpflichtungen:
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| in kEUR | < 1 Jahr | 1-5 Jahre | > 5 Jahre |
|---|---|---|---|
| Künftige Zahlungen aus laufenden Leasingverträgen | 961 | 1.132 | 8 |
| Künftige Zahlungen aus laufenden Miet- und Wartungsverträgen | 2.995 | 433 | 4 |
| Summe | 3.956 | 1.565 | 12 |
Die Gesamtaufwendungen aus den Leasing- und Mietverträgen betrugen im Geschäftsjahr kEUR 4.599 (2019: kEUR 4.357).
e) Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse bestehen aus Sicht des FRoSTA Konzerns nicht.
(36) f) Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu nicht marktüblichen Konditionen lagen im Geschäftsjahr nicht vor.
(37) g) Honorar des Konzernabschlussprüfers
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| Honorar des Abschlussprüfers | kEUR |
|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 82 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 12 |
| Summe | 94 |
h) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Besondere Sachverhalte nach dem Bilanzstichtag mit wesentlicher Wirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum 31. Dezember 2020 haben sich nicht ergeben.
(38) i) Ergebnisverwendung der Muttergesellschaft
Da die Muttergesellschaft zum 31.12.2020 keine eigenen Inhaberstückaktien hält, ergibt sich eine Anzahl von dividendenberechtigten Inhaberstückaktien in Höhe von 6.812.598. Wir werden der Hauptversammlung vorschlagen, aus dem zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Jahresüberschuss von EUR 29.999.471,98 eine Dividende in Höhe von EUR 1,60 je Aktie entsprechend einer Dividendensumme von EUR 10.900.156,80 zu zahlen und den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 19.099.315,18 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.
Bremerhaven, 22. Februar 2021
Der Vorstand
F. Ahlers
M. Busse
H. Ehlers
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2020 | Wechselkurs Effekte | Zugang | Abgang | Umbuchungen | Stand 31.12.2020 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 27.439 | -23 | 1.238 | 0 | 372 | 29.026 |
| 27.439 | -23 | 1.238 | 0 | 372 | 29.026 | |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten | 101.746 | -1.161 | 1.345 | 278 | 242 | 101.894 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 211.449 | -2.265 | 4.912 | 876 | 775 | 213.995 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 59.525 | -227 | 3.513 | 2.540 | 1.157 | 61.428 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 2.808 | -41 | 4.126 | 0 | -2.546 | 4.347 |
| 375.528 | -3.694 | 13.896 | 3.694 | -372 | 381.664 | |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 354 | 0 | 11 | 0 | 0 | 365 |
| 2. Beteiligungen | 194 | 0 | 0 | 0 | 0 | 194 |
| 3. Wertpapiere des Anlagevermögens und Genosssenschaftsanteile | 28 | 0 | 0 | 0 | 0 | 28 |
| 576 | 0 | 11 | 0 | 0 | 587 | |
| 403.543 | -3.717 | 15.145 | 3.694 | 0 | 411.277 |
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| Kumulierte Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2020 | Wechselkurs Effekte | Zugang | Abgang | Stand 31.12.2020 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 15.205 | -16 | 2.503 | 0 | 17.692 |
| 15.205 | -16 | 2.503 | 0 | 17.692 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten | 65.439 | -366 | 2.737 | 194 | 67.616 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 146.184 | -1.244 | 10.071 | 872 | 154.139 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 45.432 | -113 | 3.184 | 2.532 | 45.971 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 257.055 | -1.723 | 15.992 | 3.598 | 267.726 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 213 | 0 | 0 | 0 | 213 |
| 2. Beteiligungen | 176 | 0 | 0 | 0 | 176 |
| 3. Wertpapiere des Anlagevermögens und Genosssenschaftsanteile | 22 | 0 | 0 | 0 | 22 |
| 411 | 0 | 0 | 0 | 411 | |
| 272.671 | -1.739 | 18.495 | 3.598 | 285.829 |
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| Restbuchwerte | ||
|---|---|---|
| Stand 31.12.2020 | Stand 31.12.2019 | |
| --- | --- | --- |
| kEUR | kEUR | |
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 11.334 | 12.234 |
| 11.334 | 12.234 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten | 34.278 | 36.307 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 59.856 | 65.265 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 15.457 | 14.093 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 4.347 | 2.808 |
| 113.938 | 118.473 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 152 | 141 |
| 2. Beteiligungen | 18 | 18 |
| 3. Wertpapiere des Anlagevermögens und Genosssenschaftsanteile | 6 | 6 |
| 176 | 165 | |
| 125.448 | 130.872 |
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2019 | Wechselkurs Effekte | Zugang | Abgang | Umbuchungen | Stand 31.12.2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 23.995 | 1 | 1.992 | 0 | 1.451 | 27.439 |
| 23.995 | 1 | 1.992 | 0 | 1.451 | 27.439 | |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten | 98.614 | 156 | 2.497 | 49 | 528 | 101.746 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 201.238 | 300 | 9.973 | 2.824 | 2.762 | 211.449 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 56.979 | 27 | 2.632 | 476 | 363 | 59.525 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 5.343 | 5 | 2.564 | 0 | -5.104 | 2.808 |
| 362.174 | 488 | 17.666 | 3.349 | -1.451 | 375.528 | |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 314 | 0 | 40 | 0 | 0 | 354 |
| 2. Beteiligungen | 194 | 0 | 0 | 0 | 0 | 194 |
| 3. Wertpapiere des Anlagevermögens und Genosssenschaftsanteile | 28 | 0 | 0 | 0 | 0 | 28 |
| 536 | 0 | 40 | 0 | 0 | 576 | |
| 386.705 | 489 | 19.698 | 3.349 | 0 | 403.543 |
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| Kumulierte Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2019 | Wechselkurs Effekte | Zugang | Abgang | Stand 31.12.2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 14.060 | 0 | 1.145 | 0 | 15.205 |
| 14.060 | 0 | 1.145 | 0 | 15.205 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten | 62.691 | 44 | 2.734 | 30 | 65.439 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 139.340 | 150 | 9.510 | 2.816 | 146.184 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 42.908 | 12 | 2.971 | 459 | 45.432 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 244.939 | 206 | 15.215 | 3.305 | 257.055 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 213 | 0 | 0 | 0 | 213 |
| 2. Beteiligungen | 176 | 0 | 0 | 0 | 176 |
| 3. Wertpapiere des Anlagevermögens und Genosssenschaftsanteile | 22 | 0 | 0 | 0 | 22 |
| 411 | 0 | 0 | 0 | 411 | |
| 259.410 | 206 | 16.360 | 3.305 | 272.671 |
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| Restbuchwerte | ||
|---|---|---|
| Stand 31.12.2019 | Stand 31.12.2018 | |
| --- | --- | --- |
| kEUR | kEUR | |
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 12.234 | 9.935 |
| 12.234 | 9.935 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten | 36.307 | 35.923 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 65.265 | 61.898 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 14.093 | 14.071 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 2.808 | 5.343 |
| 118.473 | 117.235 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 141 | 101 |
| 2. Beteiligungen | 18 | 18 |
| 3. Wertpapiere des Anlagevermögens und Genosssenschaftsanteile | 6 | 6 |
| 165 | 125 | |
| 130.872 | 127.295 |
PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben den Konzernabschluss der FRoSTA Aktiengesellschaft, Bremerhaven, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der FRoSTA Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Die unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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| • | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und |
| • | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zu- künftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handels- rechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
SONSTIGE INFORMATIONEN
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Die sonstigen Informationen umfassen die Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB und die nichtfinanzielle Konzernerklärung nach § 315b HGB sowie den Querverweis auf den auf der Website der Konzernmuttergesellschaft (www.frosta-ag.com) veröffentlichten Nachhaltigkeitsbericht.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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| • | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| • | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aus- sagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| • | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| • | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bremen, 24. Februar 2021
BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Sabath, Wirtschaftsprüfer
gez. Renken, Wirtschaftsprüfer
Versicherung der gesetzlichen Vertreter gemäß § 297 Abs. 2 Satz 4 und § 315 Abs. 1 Satz 6 HGB
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Bremerhaven, 22. Februar 2021
F. Ahlers
M. Busse
H. Ehlers
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2020 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben und Pflichten wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Unternehmensleitung beraten und dabei die Geschäftsführung und -entwicklung der Gesellschaft sowohl begleitet als auch überwacht. Er hat sich dabei von der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der getroffenen Maßnahmen überzeugt. Im Rahmen der engen Zusammenarbeit berichtete der Vorstand im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich, telefonisch und in persönlichen Gesprächen über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, die Grundsätze der Geschäftspolitik, die Rentabilität der Gesellschaft und die wesentlichen Geschäftsvorfälle.
Auch außerhalb der Sitzungen stand der jeweils amtierende Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßig im persönlichen Austausch mit dem Vorstandsvorsitzenden und hat sich hierbei über die Geschäftsentwicklung informiert. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen oder in die er kraft Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung einzubeziehen war, unmittelbar und rechtzeitig eingebunden. Aufgrund der regelmäßigen, zeitnahen und ausführlichen Information durch den Vorstand konnte der Aufsichtsrat seiner Überwachungs- und Beratungsfunktion vollumfänglich nachkommen.
Sitzungen und Themenschwerpunkte
Das Jahr 2020 stand seit dem Frühjahr natürlich ganz im Zeichen der COVID-19-Pandemie. Gegenstand regelmäßiger Erörterungen zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsrat waren hiernach einerseits die Einführung von umfangreichen Maßnahmen zum Schutze aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und andererseits die Auswirkungen auf die geschäftliche Situation von FRoSTA. So haben sich aufgrund der Pandemie massive und außergewöhnliche Nachfrageverschiebungen ergeben:
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| • | Unser Einzelhandelsumsatz konnte insbesondere in Deutschland deutlich gesteigert werden. So wuchs der Markenumsatz in 2020 um 27 %, während die Handelsmarken einen Rückgang um 2,7 % zu verzeichnen hatten. |
| • | Aufgrund der gänzlichen oder teilweisen Schließung von Restaurants und auch der Betriebskantinen ist dagegen das Foodservice-Geschäft außerordentlich stark zurückgegangen. Die Reduktion der Liefermengen betrug im Geschäftsjahr 28 %, in den letzten Monaten des Geschäftsjahres teils bis zu 60 %. Allerdings ist der Anteil des Foodservice-Geschäfts mit nur 10% vom Gesamtumsatz relativ gering im Vergleich mit vielen anderen Unternehmen der Lebensmittelbranche. |
| • | Der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FRoSTA AG war unsere erste Priorität. Aufgrund der eingeleiteten Maßnahmen hatten wir nur wenige COVID-19-lnfizierungen zu verzeichnen: In den vier Produktionswerken Bremerhaven, Bydgoszcz, Lommatzsch sowie Bobenheim-Roxheim konnte fast durchgehend der Betrieb aufrechterhalten werden. Zu Schließungen kam es nur einmal im Produktionswerk Bobenheim-Roxheim in einer Schicht für zwei Wochen, da sich dort wenige Mitarbeiter infiziert hatten. |
Weiterer Schwerpunkt regelmäßiger Beratungen im Geschäftsjahr 2020 war die Entwicklung der Marke FRoSTA. Der Aufsichtsrat unterstützte hierbei den Vorstand bei der Transformation der Gesellschaft hin zu einem starken Markenartikler. Die Erhöhung des Umsatzanteils des Marken-Geschäfts von 28 % im Vorjahr auf jetzt 34 % bestätigt die erfolgreiche, bewusst nur schrittweise Umsetzung.
Wie im Vorjahr hat sich der Aufsichtsrat auch 2020 mit der schwierigen Lage auf den Beschaffungsmärkten beschäftigt, insbesondere mit der für die FRoSTA AG wichtigen Fischsorte Alaska Seelachs. Der Anstieg der Rohwarenpreise konnte dabei besser als im Vorjahr bewältigt werden. Das Ergebnis wurde dadurch nicht so stark wie im Vorjahr belastet.
Darüber hinaus beriet der Aufsichtsrat regelmäßig im Geschäftsjahr 2020 die Entwicklung des im Jahr 2017 erworbenen Markengeschäfts in Italien. Die eingeleiteten Verbesserungsmaßnahmen haben 2020 zu verbesserten Ergebnissen geführt. Weiterhin beschäftigte sich der Aufsichtsrat intensiv mit den Chancen und Risiken der Digitalisierung der Geschäftsprozesse sowie darüber hinaus mit Cyber-Risiken.
Im Jahr 2020 fanden vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt, und zwar am 26.2.2020, am 17.7.2020, am 21.9.2020 und am 16.12.2020, an denen sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen haben. In diesen ordentlichen Sitzungen nahm der Aufsichtsrat die Berichte des Vorstands gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 AktG über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Rentabilität sowie den Gang der Geschäfte einschließlich der Markt- und Wettbewerbssituation entgegen und erörterte diese eingehend. Außerdem berichtete der Vorstand gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 über Geschäfte, die für die Rentabilität oder Liquidität der Gesellschaft und/oder des Konzerns von erheblicher Bedeutung sein können.
In den einzelnen Sitzungen wurden neben den bereits erwähnten Themenschwerpunkten insbesondere die folgenden Themen behandelt:
Am 26.2.2020 fand die Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses 2019 sowie eine ausführliche Diskussion der Entwicklung des Italien-Geschäfts und des Bereichs Foodservice statt.
Am 17.7.2020 wurde die am gleichen Tag stattfindende virtuelle Hauptversammlung vorbereitet und im Anschluss insbesondere über die Auswirkungen der Corona-Pandemie debattiert.
Am 21.9.2020 wurden die vom Vorstand bereits umgesetzten sowie die weiteren geplanten Schritte zur Digitalisierung beraten.
Am 16.12.2020 wurde die Jahresplanung für das Geschäftsjahr 2021 vorgestellt, diskutiert und vom Aufsichtsrat genehmigt. Darüber hinaus fand eine intensive Diskussion der Cyber-Risiken für die FRoSTA AG statt. Außerdem berichtete der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Torsten Richter aus den Werken.
Jahres- und Konzernabschluss
Die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse und die Lageberichte für die FRoSTA AG und den Konzern jeweils für das Geschäftsjahr 2020 wurden von der durch die Hauptversammlung bestellten BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, geprüft. Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, hat sowohl zum Jahresabschluss als auch zum Konzernabschluss uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt.
Die Lageberichte der FRoSTA AG und des Konzerns haben ebenso uneingeschränkte Bestätigungsvermerke des Abschlussprüfers erhalten.
Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 wurde erstmals nicht nach dem internationalen Rechnungslegungsstandard IFRS, sondern nach dem HGB aufgestellt. Wesentliche Unterschiede in den Finanzkennzahlen ergeben sich hierdurch nicht, vereinfacht jedoch die Buchhaltung und Prüfung der Abschlüsse.
Die Berichte des Abschlussprüfers lagen den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor. Sie wurden durch den Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 umfangreich geprüft und gründlich beraten. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, die Lageberichte der FRoSTA AG und des Konzerns sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns in eigener Verantwortung eingehend geprüft.
Der Aufsichtsrat stellte fest, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020, den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 und gegen die Lageberichte der FRoSTA AG und des Konzerns zum 31. Dezember 2020 zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat deshalb den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und den Konzernabschluss einstimmig gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Der Aufsichtsrat billigte darüber hinaus den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns.
Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat
Der Vorstand bestand im Berichtszeitraum unverändert aus Felix Ahlers (Vorsitzender), Maik Busse und Hinnerk Ehlers.
Mitglieder des Aufsichtsrats im Jahr 2020 waren Dirk Ahlers (Vorsitzender bis zum 17. Juli 2020, danach stellvertretender Vorsitzender), Volker Kuhn (bis 17. Juli 2020 stellvertretender Vorsitzender und danach Vorsitzender) sowie Torsten Richter als Vertreter der Arbeitnehmer.
Ausschüsse
Der Finanz- und Personalausschuss bestehend aus Dirk Ahlers und Volker Kuhn hat sich jeweils vor jeder Aufsichtsratssitzung getroffen und zuvor telefonisch die ihm zugeleiteten detaillierten Monatsergebnisse erörtert. Weitere Ausschüsse hat der Aufsichtsrat aufgrund seiner Größe nicht gebildet.
Vorstandsvergütung
Die fixen Bezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 sind gegenüber 2019 unverändert geblieben. Auf Grund des deutlich besseren Ergebnisses hat sich aber die variable Vergütung des Vorstands erhöht. Auch die Vergütung zum Aktienkauf hat sich auf Grund der verbesserten Ergebnisse erhöht.
Dank
Der Aufsichtsrat bedankt sich ausdrücklich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und dem Vorstand für hohen Einsatz und das große Engagement. Die FRoSTA AG hat die zahlreichen Herausforderungen des Jahres 2020 gut gemeistert und sich gut entwickelt, und mit EUR 25,1m das beste Ergebnis der Firmengeschichte erwirtschaftet.
Bremerhaven, 24. Februar 2021
Für den Aufsichtsrat
Volker Kuhn
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