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CECONOMY AG

Annual Report Mar 25, 2021

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Annual Report

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Finanzbericht: 27925533 CECONOMY AG Düsseldorf Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020 ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT Der Lagebericht der CECONOMY AG und der Konzernlagebericht sind nach § 315 Abs. 5 Handelsgesetzbuch (HGB) in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst und im Geschäftsbericht 2019/20 von CECONOMY veröffentlicht. Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der CECONOMY AG für das Geschäftsjahr 2019/20 werden beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Jahresabschluss der CECONOMY AG sowie der Geschäftsbericht von CECONOMY für das Geschäftsjahr 2019/20 stehen auch im Internet unter www.ceconomy.de zur Verfügung. GESAMTAUSSAGE DES VORSTANDS DER CECONOMY AG ZUM GESCHÄFTSVERLAUF UND ZUR LAGE VON CECONOMY CECONOMY hat das außergewöhnliche Geschäftsjahr und die Herausforderungen durch die COVID-19-Krise aus Sicht des Vorstands sehr gut bewältigt. Trotz mehr als sechswöchiger COVID-19-bedingter Schließungen der Mehrzahl der Märkte aufgrund von COVID-19 ging der Umsatz insbesondere dank des außergewöhnlich starken Online-Geschäfts sowie der schnellen Erholung der stationären Umsätze seit der Wiedereröffnung der Märkte im abgelaufenen Geschäftsjahr nur leicht zurück. Das bereinigte Konzern-EBIT lag schlussendlich deutlich über der im Juli 2020 aktualisierten Prognose sowie den Markterwartungen und fiel damit besser aus, als noch zu Beginn der Krise erwartet. In den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahres 2019/20 vor der COVID-19-Pandemie haben sich der Umsatz und das Ergebnis solide und innerhalb der ursprünglichen Erwartungen entwickelt. Die Black-Friday-Aktionstage Ende November und Anfang Dezember 2019 wurden vertriebskanalübergreifend erfolgreich und profitabel ausgesteuert. CECONOMY verzeichnete darüber hinaus wichtige operative Fortschritte, unter anderem in der Digitalisierung und der Zentralisierung von Prozessen, dem Ausbau von neuen Dienstleistungen im Services & Solutions-Bereich und in der Verbesserung der Kosteneffizienz. Schließlich hat die Pandemie CECONOMY nicht nur vor Unsicherheiten gestellt, sondern auch gezeigt, dass das Unternehmen schnell auf veränderte Bedingungen reagieren kann. Die COVID-19-Pandemie wirkte als Katalysator für das Online-Geschäft. Die Ressourcen und Vertriebsaktivitäten wurden entsprechend verstärkt auf den Online-Kanal ausgerichtet. Die Stärke des Omnichannel-Modells wurde erfolgreich ausgespielt, was sich einerseits in den hohen Wachstumsraten im Online-Geschäft und andererseits in der Erholung des stationären Geschäfts nach dem Lockdown widerspiegelt. Insgesamt bleibt das stationäre Geschäft ein fundamentaler Bestandteil des Geschäftsmodells von CECONOMY. Neben der schnellen Reaktion auf neue Gegebenheiten stand die finanzielle Sicherung im Fokus. CECONOMY hat umfangreiche Kosten- und Liquiditätsmaßnahmen in die Wege geleitet. Zur Erhöhung der finanziellen Flexibilität in einer ungewissen Zeit wurde im Mai 2020 ein Konsortialkredit unter Beteiligung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie eines Bankenkonsortiums in Höhe von 1,7 Mrd. € abgeschlossen, jedoch bislang zu keinem Zeitpunkt in Anspruch genommen. Eine Bedingung des Konsortialkredits ist, dass CECONOMY die Dividendenzahlungen für die Dauer der Kreditlinie aussetzt. Zudem hat der Vorstand beschlossen, auf seine eigene kurzfristige erfolgsabhängige Vergütung für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019/20 zu verzichten. Ebenso wird der kurzfristige Bonus für die zweite Führungsebene des Unternehmens für das abgelaufene Geschäftsjahr gekürzt. Übergreifend wird die Transformation des Unternehmens mit Nachdruck vorangetrieben. Die Basis hierfür ist die im August 2020 verkündete Einführung einer konzernweit einheitlichen Organisationsstruktur ("Operating Model"), wodurch über alle Länder hinweg standardisierte Führungsstrukturen und zentralisierte Prozesse etabliert werden. Insgesamt wird die Strategie von CECONOMY an drei Elementen ausgerichtet: Gestaltung einer effizienten Organisationsstruktur, Aufbau eines einzigartigen Leistungsversprechens und Beschleunigter Wachstumspfad durch Erschließung weiterer Angebote und Services. Im Mittelpunkt aller Anstrengungen steht ein kundenfokussiertes Geschäftsmodell für nachhaltiges Wachstum mit dem übergeordneten strategischen Ziel, die erste Wahl zu sein. ÜBERBLICK ÜBER DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/20 UND PROGNOSE Ertragslage der fortgeführten Aktivitäten scrollen ― Im Geschäftsjahr 2019/20 verzeichnete der Konzernumsatz von CECONOMY gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen Rückgang von 2,9 Prozent auf 20,8 Mrd. € (2018/19: 21,5 Mrd. €). ― Währungs- und portfoliobereinigt lag der Umsatz mit -1,8 Prozent nur leicht unter dem Niveau des Vorjahres (flächenbereinigt: -1,4 Prozent). ― Das Konzern-EBIT belief sich auf -80 Mio. € (2018/19: 224 Mio. €). Hier enthalten sind nicht regelmäßig wiederkehrende Ergebniseffekte in Höhe von -49 Mio. € (2018/19: -200 Mio. €) sowie Ergebniseffekte aus nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen in Höhe von -267 Mio. € (2018/19: 21 Mio. €). ― Bereinigt um diese Effekte sowie Portfolioveränderungen ist das Konzern-EBIT um 167 Mio. € auf 236 Mio. € gesunken (2018/19: 403 Mio. €). Darin enthalten ist ein positiver Effekt aus der Einführung von IFRS 16 in Höhe von rund 9 Mio. €. ― Das Nettoergebnis sank insbesondere aufgrund der nicht zahlungswirksamen Wertminderung der Fnac Darty S.A.-Beteiligung auf -237 Mio. € (2018/19: 121 Mio. €). ― Das Ergebnis je Aktie sank insbesondere aufgrund der nicht zahlungswirksamen Wertminderung der Fnac Darty S.A.-Beteiligung auf -0,66 € (2018/19: 0,34 €). Finanz- und Vermögenslage scrollen ― Die Konzernbilanz weist zum 30. September 2020 ein Eigenkapital in Höhe von 548 Mio. € auf (30.09.2019: 784 Mio. €). Die Eigenkapitalquote beträgt 5,2 Prozent (30.09.2019: 9,7 Prozent). ― Die bilanzielle Nettoverschuldung betrug zum 30. September 2020 854 Mio. € (30.09.2019: Nettoliquidität in Höhe von 882 Mio. €). Bereinigt um die durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 bedingte Erfassung der Leasingverbindlichkeiten in der Bilanz ergab sich eine Nettoliquidität in Höhe von 1.287 Mio. € (30.09.2019 bereinigt: 932 Mio. €). ― Die Investitionen laut Segmentbericht lagen, bedingt durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16, mit 562 Mio. € um 367 Mio. € über dem Vorjahreswert (2018/19: 195 Mio. €). ― Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit führte im abgelaufenen Geschäftsjahr zu einem Mittelzufluss von 1.166 Mio. € (2018/19: 65 Mio. €), der im Wesentlichen durch die Einführung von IFRS 16 bedingt ist. ― Die Bilanzsumme stieg zum 30. September 2020, insbesondere bedingt durch die Einführung von IFRS 16, um 2.351 Mio. € auf 10.455 Mio. € (30.09.2019: 8.103 Mio. €). ― Das bilanzielle Nettobetriebsvermögen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 235 Mio. € auf -1.256 Mio. € (30.09.2019: -1.023 Mio. €). Die Bewertungen des Ratings der CECONOMY AG lauteten zum 30. September 2020 wie folgt: Ba1/Negativ (Moody's), BBB-/Stabil (Scope). Prognose von CECONOMY Die Unsicherheiten in Bezug auf die weitere Entwicklung der COVID-19-Pandemie sowie des globalen makroökonomischen Umfelds sind im neuen Geschäftsjahr 2020/21 unverändert hoch. Die Prognose basiert auf der Annahme, dass der weitere Einfluss der COVID-19-Pandemie sowohl auf die gesamtkonjunkturelle Lage als auch auf die Lage des Konzerns nicht wesentlich vom derzeit bekannten Umfang abweicht. Das Erreichen der Prognose setzt dabei insbesondere voraus, dass es im Verlauf der COVID-19-Pandemie nicht zu weiteren langanhaltenden flächendeckenden Schließungen eines signifikanten Teils des stationären Geschäfts oder zu einer schwerwiegenden Eintrübung des Konsumentenvertrauens kommt und Lieferketten weitgehend intakt bleiben. Die Prognose erfolgt vor Portfolioveränderungen und ohne Berücksichtigung von Ergebniseffekten aus nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen. Nicht regelmäßig wiederkehrende Ergebniseffekte im Zusammenhang mit COVID-19-bedingten Standortschließungen sowie der am 12. August 2020 verkündeten Einführung einer konzernweit einheitlichen Organisationsstruktur ("Operating Model") sind nicht enthalten. UMSATZ Für das Geschäftsjahr 2020/21 erwartet CECONOMY gegenüber dem Vorjahr ein leichtes Wachstum des währungsbereinigten Gesamtumsatzes (2019/20: 20.790 Mio. €). ERGEBNIS Für das Geschäftsjahr 2020/21 erwartet CECONOMY ein bereinigtes EBIT zwischen 320 Mio. € und 370 Mio. € (2019/20: 236 Mio. €). GRUNDLAGEN DES KONZERNS Geschäftsmodell des Konzerns Die Unternehmen im CECONOMY-Portfolio haben Milliarden Verbraucherkontakte pro Jahr und bieten Produkte, Dienstleistungen und Lösungen, die das Leben in der digitalen Welt so einfach und angenehm wie möglich machen. Das Geschäftsmodell basiert auf einer klaren Verteilung der Verantwortlichkeiten. Die CECONOMY AG bildet als zentrale Management-Holding grundlegende Funktionen wie Finanzen, Accounting, Controlling, Recht und Compliance ab. Für das operative Geschäft stehen mehrere Konzerngesellschaften, wobei der Schwerpunkt auf der MediaMarktSaturn Retail Group mit den Marken MediaMarkt und Saturn liegt. Darüber hinaus ist die CECONOMY AG mit 80 Prozent Hauptgesellschafterin der DTB Deutsche Technikberatung GmbH. Das Unternehmen ist der Partner für professionelle Technikhilfe zu Hause. Alle Dienstleistungen werden deutschlandweit auch in allen MediaMärkten und Saturn-Häusern angeboten. Die CECONOMY AG hält zudem eine Minderheitsbeteiligung von rund 24 Prozent an Fnac Darty S.A., dem führenden französischen Einzelhändler für Consumer Electronics und Haushaltsgeräte. Ebenso ist die CECONOMY AG über die Media-Saturn-Holding GmbH mit 15 Prozent an PJSC "M.video", Russlands Marktführer für Unterhaltungselektronik, sowie mit 25 Prozent an PMG Retail Market Ltd., einem Joint Venture mit der griechischen Olympia Group Ltd., beteiligt. CECONOMY im Überblick MediaMarkt, Deutschlands und Europas Elektronikhändler Nummer Eins, wurde 1979 gegründet und wird heute innerhalb der MediaMarktSaturn Retail Group als eigenständige Vertriebsmarke geführt. In Deutschland ist das Unternehmen derzeit mit 271 Märkten vertreten und beschäftigt mehr als 11.000 Mitarbeiter. MediaMarkt ist europaweit in zwölf Ländern an mehr als 850 Standorten und mit rund 39.000 Mitarbeitern präsent. Zum Erfolgskonzept zählen neben einem stets aktuellen Sortiment an Markenprodukten auch die persönliche Beratung sowie ein umfangreiches Portfolio an Serviceleistungen. MediaMarkt vereint die Vorteile des stationären und des Online-Handels unter dem Dach einer vertrauten Marke, ergänzt um mobile Shoppingmöglichkeiten per App. Saturn,1961 gegründet, macht Technik für seine Kunden zum Erlebnis und zeigt, wie moderne Technikprodukte ihr Leben bereichern können. Saturn wird heute als eigenständige Vertriebsmarke unter dem Dach der MediaMarktSaturn Retail Group geführt. In Deutschland ist Saturn mit mehr als 150 Märkten vertreten und beschäftigt rund 7.000 Mitarbeiter. Europaweit ist Saturn, Stand September 2020, in drei Ländern an rund 170 Standorten und mit rund 8.000 Mitarbeitern präsent. Saturn-Märkte zeichnen sich durch ihre attraktive Lage, ihre Angebotsvielfalt an Markenprodukten mit einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis, großzügige Verkaufsflächen sowie exzellenten Service und Beratung aus. Das stationäre Geschäft vernetzt Saturn in Deutschland eng mit seinem Online-Shop sowie mobilem Shopping per App. Deutsche Technikberatung (DTB) steht für professionelle Hilfe für zu Hause bei der Installation, Vernetzung und Fehlerbehebung elektronischer Geräte - entweder individuell vor Ort oder per Fernwartung. Die Kooperation mit MediaMarkt und Saturn vereinfacht darüber hinaus das Leben der Kunden in der digitalen Welt: Die Berater der DTB bieten Lösungen für ein uneingeschränktes Technikerlebnis zu Hause. Die DTB unterstützt hierdurch den Service-at-Home-Gedanken in den Märkten von MediaMarkt und Saturn. Beteiligungen Fnac Darty S.A. ist Frankreichs führendes Einzelhandelsunternehmen für Consumer Electronics und Haushaltsgeräte mit Präsenz in zwölf weiteren Ländern. Die Gruppe besteht Stand Ende Dezember 2019 aus einem Omnichannel-Netzwerk von 880 Märkten, darunter 726 in Frankreich und der Schweiz. Online verzeichnen allein die Fnac Darty Marketplaces in 2020 rund 36 Millionen aktive Kunden. Als maßstabsetzender Omnichannel-Einzelhändler erzielte Fnac Darty S.A. im Jahr 2019 einen Umsatz von rund 7,3 Mrd. €. PJSC "M.video" ist der führende russische Einzelhändler für Unterhaltungselektronik mit 1.038 Standorten. Der Umsatz des Unternehmens lag im Geschäftsjahr 2019 bei rund 365,2 Mrd. RUB (entspricht rund 5,2 Mrd. €, Wechselkurs am 31. Dezember 2019: 1 EUR = 69,96 RUB, Quelle: EZB). PMG Retail Market Ltd. ist ein Joint Venture, das 2019 von der Media-Saturn-Holding GmbH und der griechischen Olympia Group Ltd. (Olympia) zur Abdeckung des Markts in Griechenland und Zypern gegründet wurde. Beide übertrugen ihre operativen Gesellschaften - MediaMarkt Griechenland beziehungsweise den Consumer Electronics- und Entertainment-Händler Public in Griechenland und Zypern - an die neue Organisation. Die Märkte beider Gesellschaften werden unter den jeweiligen Markennamen weitergeführt. scrollen Standortportfolio nach Ländern 30.09.2019 Eröffnungen/ Zugänge 2019/20 Schließungen/ Abgänge 2019/20 30.09.2020 Deutschland 431 0 -6 425 Österreich 52 1 0 53 Schweiz 26 0 -1 25 Ungarn 32 0 0 32 DACH 541 1 -7 535 Belgien 27 0 0 27 Griechenland 12 0 -12 0 Italien 117 1 -1 117 Luxemburg 2 0 0 2 Niederlande 49 1 0 50 Portugal 10 0 0 10 Spanien 88 0 0 88 West-/Südeuropa 305 2 -13 294 Polen 90 0 -2 88 Türkei 78 0 0 78 Osteuropa 168 0 -2 166 Schweden 28 0 0 28 Sonstige 28 0 0 28 CECONOMY 1.042 3 -22 1.023 Steuerungssystem Im Folgenden werden die Kennzahlen vorgestellt, die bei CECONOMY zur Steuerung des Unternehmens verwendet werden. Neben einer kurzen inhaltlichen Erläuterung der jeweiligen Kennzahl wird auf das entsprechende Kapitel des Geschäftsberichts verwiesen, in dem die Kennzahl in ihrem Gesamtkontext näher beleuchtet wird. Die wesentlichen Steuerungskennzahlen von CECONOMY, ein um Währungseffekte und Portfolioveränderungen bereinigtes Gesamtumsatzwachstum und ein bereinigtes EBIT werden zu Beginn der Tabelle hervorgehoben. Für diese bedeutsamsten Kennzahlen gibt CECONOMY eine Prognose ab. Im Anschluss an die Erläuterung dieser Kennzahlen werden weitere zur Steuerung verwendete Kennzahlen nach ihrer Zuordenbarkeit zu Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung, Bilanz und weitere operative Kennzahlen gruppiert dargestellt. scrollen Kennzahl Erläuterung Verweis Prognoserelevante Kennzahlen Währungs- und portfoliobereinigtes Gesamtumsatzwachstum Das währungsbereinigte Gesamtumsatzwachstum zeigt die prozentuale Veränderung des Gesamtumsatzes ohne den Einfluss von Wechselkurseffekten. Ertragslage Ein währungsbereinigtes Gesamtumsatzwachstum wird für das Geschäftsjahr ermittelt, indem der Umsatz des Vorjahres mit dem durchschnittlichen Umrechnungskurs des aktuellen Jahres umgerechnet wird. Das währungsbereinigte Gesamtumsatzwachstum in Einzelquartalen wird als Differenz zwischen den jeweiligen kumulierten Perioden berechnet. Dabei werden alle dazu nötigen kumulierten Perioden mit dem Kurs der zeitlich letzten kumulierten Periode umgerechnet (Beispiel: währungsbereinigtes Gesamtumsatzwachstum Q4 2019/20 basiert auf Wechselkursen Gesamtjahr 2019/20). Eine Bereinigung um Portfoliomaßnahmen erfolgt, indem von der Maßnahme betroffene Umsätze weder in der aktuellen Periode noch in der Vorperiode berücksichtigt werden. Bereinigtes EBIT Die Größe Earnings before Interest and Taxes (EBIT) bezeichnet den Gewinn vor Finanzergebnis und Steuern. Ertragslage Eine Bereinigung um Portfoliomaßnahmen erfolgt, indem von der Maßnahme betroffene Ergebnisbeiträge weder in der aktuellen Periode noch in der Vorperiode berücksichtigt werden. Zudem werden Ergebniseffekte aus nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen bereinigt. Nicht regelmäßig wiederkehrende Ergebniseffekte im Zusammenhang mit (1) dem am 29. April 2019 verkündeten Kosten- und Effizienzprogramm, (2) den COVID-19-bedingten Standortschließungen und (3) der Einführung einer konzernweit einheitlichen Organisationsstruktur ("Operating Model") sind im bereinigten EBIT nicht enthalten. Für die Vorjahreswerte betrifft diese Bereinigung auch Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Kosten- und Effizienzprogramm sowie Führungswechseln im Top-Management angefallen sind. Weitere Kennzahlen der Gewinn- und Verlustrechnung Gesamtumsatz Der Gesamtumsatz wird in Euro angegeben. Dabei wird der in einem bestimmten Zeitraum in den Ländern erzielte Umsatz in Fremdwährung mit dem entsprechenden Durchschnittskurs der Periode umgerechnet. Ertragslage Gesamtumsatzwachstum Das Gesamtumsatzwachstum bezeichnet die prozentuale Änderung des Umsatzes gesamt in der Berichtsperiode im Vergleich zur entsprechenden Periode des Vorjahres. Ertragslage Flächenbereinigter Umsatz Der flächenbereinigte Umsatz bezeichnet den Umsatz auf vergleichbarer Fläche beziehungsweise bezogen auf ein vergleichbares Panel an Standorten, Einheiten oder Vertriebskonzepten wie Online-Handel und Belieferung (Like-for-Like-Panel). Es gehen nur Umsätze von Standorten ein, die mindestens über ein volles Geschäftsjahr eine vergleichbare Historie vorweisen können. Demnach sind Standorte, die von Eröffnungen, Schließungen oder wesentlichen Geschäftsveränderungen im Berichtsjahr beziehungsweise im Vergleichsjahr betroffen sind, aus der Betrachtung auszuschließen. Ertragslage Flächenbereinigtes Umsatzwachstum Das flächenbereinigte Umsatzwachstum bezeichnet das währungsbereinigte Wachstum des flächenbereinigten Umsatzes. Ertragslage Online-Umsatz Die Kennzahl Online-Umsatz umfasst den Umsatz, der über das Internet generiert wird. Dazu zählt sowohl der Umsatz der Online-Pure-Player als auch der über die Online-Shops generierte Umsatz der MediaMarktSaturn Retail Group. Enthalten ist hier auch online bestellte und im Markt abgeholte Ware. Ertragslage Online-Wachstum Das Online-Wachstum bezeichnet die Veränderung des Online-Umsatzes im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum. Ertragslage Online-Anteil Der Online-Anteil bezeichnet den Anteil des Online-Umsatzes am Gesamtumsatz der betreffenden Periode. Ertragslage Online-Anteil = Online-Umsatz / Gesamtumsatz Pick-up-Rate Die Pick-up-Rate bezeichnet den prozentualen Anteil der online getätigten Bestellungen, die im Markt abgeholt werden. Ertragslage Services & Solutions- Umsatz Als Services & Solutions-Umsätze werden diejenigen Umsätze bezeichnet, die nicht reine Warenumsätze sind. Ertragslage Beispiele sind Garantieverlängerungen, Vermittlung von Mobilfunkverträgen, Reparaturdienstleistungen oder Lieferung und Montage. Services & Solutions-Wachstum Das Services & Solutions-Wachstum bezeichnet die Veränderung des Services & Solutions-Umsatzes im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum. Ertragslage Services & Solutions-Anteil Der Services & Solutions-Anteil bezeichnet den Anteil des Services & Solutions-Umsatzes am Gesamtumsatz der betreffenden Periode. Ertragslage Services & Solutions-Anteil = Services & Solutions-Umsatz / Gesamtumsatz Bruttomarge Die Bruttomarge bezeichnet den Quotienten aus Bruttoergebnis vom Umsatz und Gesamtumsatz. Ertragslage Bruttomarge = Bruttoergebnis vom Umsatz / Gesamtumsatz Das Bruttoergebnis vom Umsatz ist definiert als Gesamtumsatz abzüglich der Umsatzkosten. EBITDA Die Größe Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation (EBITDA) bezeichnet den Gewinn vor Finanzergebnis, Steuern, planmäßigen Abschreibungen, Wertminderungen und Zuschreibungen auf Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte. Segmentbericht Bereinigtes EBITDA Analog zur Bereinigung des EBIT erfolgt auch im EBITDA eine Bereinigung um Portfoliomaßnahmen, indem von der Maßnahme betroffene Ergebnisbeiträge weder in der aktuellen Periode noch in der Vorperiode berücksichtigt werden. Zudem werden Ergebniseffekte aus nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen bereinigt. Segmentbericht Nicht regelmäßig wiederkehrende Ergebniseffekte im Zusammenhang mit (1) dem am 29. April 2019 verkündeten Kosten- und Effizienzprogramm, (2) den COVID-19-bedingten Standortschließungen und (3) der Einführung einer konzernweit einheitlichen Organisationsstruktur ("Operating Model") sind im bereinigten EBITDA nicht enthalten. Für die Vorjahreswerte betrifft diese Bereinigung auch Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Kosten- und Effizienzprogramm sowie Führungswechseln im Top-Management angefallen sind. EBIT Die Größe Earnings before Interest and Taxes (EBIT) bezeichnet den Gewinn vor Finanzergebnis und Steuern. Ertragslage (Bereinigte) EBIT-Marge Die (Bereinigte) EBIT-Marge bezeichnet den Quotienten aus (bereinigtem) EBIT und Gesamtumsatz. CECONOMY in Zahlen (Bereinigte) EBIT-Marge = (bereinigtes) EBIT / Gesamtumsatz EBT Die Größe Earnings before Taxes (EBT) bezeichnet das Ergebnis vor Steuern. Ertragslage EBIT +/- Finanzergebnis = EBT Steuerquote Die Steuerquote bezeichnet den Quotienten aus Steueraufwand und Ergebnis vor Steuern (EBT). Ertragslage Steuerquote = Steueraufwand / Ergebnis vor Steuern Minderheitenanteil am Periodenergebnis Der Minderheitenanteil am Periodenergebnis bezeichnet den Anteil des Periodenergebnisses, der auf die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entfällt (synonym für "den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnendes Periodenergebnis"). Ertragslage Nettoergebnis Unter Nettoergebnis wird diejenige Größe verstanden, die sich nach Abzug von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter vom Periodenergebnis ergibt (synonym für "den Anteilseignern der CECONOMY AG zuzurechnendes Periodenergebnis"). Ertragslage Ergebnis je Aktie, Earnings per Share (EPS) Die Größe Earnings per Share (EPS) bezeichnet den Quotienten aus Nettoergebnis und Anzahl der ausgegebenen Aktien (Stamm- und Vorzugsaktien). Ertragslage EPS = Nettoergebnis / Anzahl ausgegebene Aktien Kennzahlen der Kapitalflussrechnung Veränderung des Nettobetriebsvermögens Als Teil des Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit wird hier die Veränderung der dem Nettobetriebsvermögen zugehörigen Bilanzposten dargestellt, bereinigt um Währungseffekte, die gesondert ausgewiesen werden, und Investitionen sowie Desinvestitionen. Finanz- und Vermögenslage Zahlungen Ertragsteuern (Cash Taxes) Als Teil des Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit wird hier der tatsächliche Mittelabfluss für Ertragsteuern in der betreffenden Periode dargestellt. Kapitalflussrechnung Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit bezeichnet Bewegungen der Posten "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente", die der betrieblichen Tätigkeit zugeordnet werden. Diese umfassen im Wesentlichen das EBITDA, adjustiert um Rückstellungszuführung oder -auflösung, Veränderungen des Nettobetriebsvermögens und Steuerzahlungen. Finanz- und Vermögenslage Cashinvestitionen Als Cashinvestitionen wird die absolute Höhe der zahlungswirksamen Investitionen der betrachteten Periode bezeichnet. Dazu werden die "Unternehmensakquisitionen", "Investitionen in Sachanlagen" und "Sonstige Investitionen" aus dem Cashflow aus Investitionstätigkeit zusammengefasst. Kapitalflussrechnung Cashflow aus Investitionstätigkeit Der Cashflow aus Investitionstätigkeit bezeichnet Bewegungen der Posten "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente", die der Investitionstätigkeit zugeordnet werden. Er umfasst im Wesentlichen Cashinvestitionen, Zuflüsse aus Desinvestitionen sowie Investitionen in und Veräußerungen von Geldanlagen und Wertpapieren. Finanz- und Vermögenslage Gewinnausschüttungen Die Kennzahl Gewinnausschüttungen umfasst die im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit enthaltenen Mittelabflüsse an die Gesellschafter und beinhaltet sowohl die Ausschüttung an die Stamm- und Vorzugsaktionäre als auch die Zahlungen an nicht beherrschende Gesellschafter. Kapitalflussrechnung Cashflow aus Finanzierungstätigkeit Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit bezeichnet Bewegungen der Posten "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente", die der Finanzierungstätigkeit zugeordnet werden. Dieser umfasst im Wesentlichen Zahlungen von Gewinnausschüttungen, Aufnahme/Tilgung von Finanzschulden, Tilgung von Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen und Zinszahlungen. Finanz- und Vermögenslage Free Cashflow Der Free Cashflow umfasst den Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit abzüglich der Cashinvestitionen. CECONOMY in Zahlen Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit - Cashinvestitionen = Free Cashflow Kennzahlen der Bilanz Eigenkapital Beim Eigenkapital handelt es sich um eine Residualgröße, die sich durch Bildung der Differenz von Vermögen und Schulden ergibt. Finanz- und Vermögenslage Eigenkapitalquote Die Eigenkapitalquote bezeichnet den Quotienten aus Eigenkapital und Bilanzsumme. Finanz- und Vermögenslage Eigenkapitalquote = Eigenkapital / Bilanzsumme Finanzschulden Finanzschulden umfassen die kurz- und langfristigen Finanzschulden inklusive Leasingverbindlichkeiten. Finanz- und Vermögenslage Nettoliquidität/ Nettoverschuldung Die Nettoliquidität/Nettoverschuldung wird ermittelt durch Saldierung der Finanzschulden mit den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie den kurzfristigen Geldanlagen. Finanz- und Vermögenslage Finanzschulden - Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente - Kurzfristige Geldanlagen = Nettoliquidität/Nettoverschuldung Nettobetriebsvermögen Das bilanzielle Nettobetriebsvermögen als kurzfristiges betriebsnotwendiges Vermögen ist wie folgt definiert: Finanz- und Vermögenslage Vorräte + Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche + Forderungen an Lieferanten - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten = Nettobetriebsvermögen Weitere operative Kennzahlen Investitionen laut Segmentbericht Die Kennzahl Investitionen laut Segmentbericht umfasst alle Zugänge zu den langfristigen immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen (zum Beispiel Grundstücke, Gebäude, Ausgaben für Modernisierung) und nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen. Im Unterschied zu den Cashinvestitionen ist hier zusätzlich der Barwert von eingegangenen Leasingverhältnissen enthalten. Nicht enthalten sind hingegen die Auszahlungen für finanzielle Vermögenswerte sowie Anzahlungen oder Mietvorauszahlungen. Investitionen/ Desinvestitionen Anzahl Standorte gesamt Die Anzahl Standorte bezeichnet die Anzahl stationärer Märkte mit einer Verkaufsfläche, die sich in Quadratmetern beziffern lässt. Geschäftsmodell des Konzerns/ Ertragslage Neueröffnungen gesamt Anzahl der Neueröffnungen in einer Periode. Geschäftsmodell des Konzerns/ Ertragslage Schließungen gesamt Anzahl der Schließungen in einer Periode. Geschäftsmodell des Konzerns/ Ertragslage Verkaufsfläche gesamt Als Verkaufsfläche wird die Gesamtfläche aller Standorte in Quadratmetern bezeichnet. Ertragslage Durchschnittliche Verkaufsfläche pro Standort Die durchschnittliche Verkaufsfläche pro Standort wird ermittelt als Quotient aus der Gesamtfläche aller Standorte in Quadratmetern und der Anzahl der Standorte zum angegebenen Stichtag. Ertragslage Durchschnittliche Verkaufsfläche pro Standort = Gesamtfläche aller Standorte in Quadratmetern / Anzahl Standorte Anzahl Mitarbeiter Die Kennzahl bezeichnet die Anzahl der Mitarbeiter auf Vollzeitbasis zum angegebenen Stichtag CECONOMY in Zahlen Basierend auf gleichartigen ökonomischen Rahmenbedingungen und wirtschaftlichen Merkmalen der Geschäftstätigkeiten werden einzelne Länder zu den folgenden Geschäftssegmenten aggregiert, die berichtspflichtig sind: scrollen ― DACH: Deutschland, Österreich, Schweiz, Ungarn ― West-/Südeuropa: Belgien, Griechenland (bis 29. November 2019), Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien ― Osteuropa: Polen, Türkei Sämtliche nicht berichtspflichtige Geschäftssegmente sowie Geschäftsaktivitäten, die nicht die Definitionskriterien eines Geschäftssegments erfüllen, werden unter Sonstige zusammengefasst. Hierzu gehören insbesondere Schweden sowie kleinere operative Gesellschaften. Nachhaltigkeitsmanagement CECONOMY ist sich der Verantwortung gegenüber Mensch und Umwelt bewusst. Entlang der Geschäftstätigkeit wird die Wertschöpfungskette mit den ökologischen, gesellschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen in Einklang gebracht. Als Orientierungsrahmen dienen die Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen. Diese Ziele für eine nachhaltige Entwicklung stellen eine Leitlinie für Unternehmen aus aller Welt dar. CECONOMY hat es sich zum Ziel gesetzt, den positiven Einfluss auf die SDGs mit Bezug zur Geschäftstätigkeit zu stärken und gleichzeitig negative Effekte systematisch zu reduzieren. Im Dialog und in der Zusammenarbeit mit Stakeholdern werden zukunftsorientierte Lösungen entwickelt, um letztlich einen Mehrwert für alle zu schaffen. Nachhaltigkeitsmanagement und -organisation Oberstes Gremium für die Behandlung des Themas Nachhaltigkeit und verantwortlich für strategische Entscheidungen sowie für die Nachverfolgung der Ziele und Fortschritte ist der Vorstand der CECONOMY AG. Regelmäßig werden die Nachhaltigkeitsaktivitäten mit dem Vorstandsvorsitzenden als obersten Nachhaltigkeitsbotschafter diskutiert. Der Vorstand der CECONOMY AG ist damit das höchste "Sustainability Committee" im Konzern. Auf Ebene der MediaMarktSaturn Retail Group (MMSRG) gibt es einen "Strategiekreis Nachhaltigkeit". Koordiniert durch den Bereich Sustainability kommen hier regelmäßig alle relevanten Experten aus dem Konzern zusammen, um die konkrete Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie als Teil der Gesamtstrategie zu planen und sie mit dem operativen Geschäft zu verschmelzen. Im Strategiekreis legen die operativen Verantwortlichen die inhaltliche Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsprojekte fest und erarbeiten Entscheidungsvorlagen für die Geschäftsführung und den Vorstand. Jedem Nachhaltigkeitsschwerpunkt sind zudem "Sponsoren" auf höchster Führungsebene zugeordnet. Sie sind für die Integration von Nachhaltigkeit in ihrem Bereich verantwortlich. Zusätzlich sind in den Landesorganisationen "Sustainability Manager" benannt, um die Nachhaltigkeitsthemen direkt in die Länder zu tragen. ↗ Weitere Informationen zum Nachhaltigkeitsmanagement und zur Nachhaltigkeitsorganisation finden sich im Gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht, der auch im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Nachhaltigkeitsstrategie Konzernweit wurde eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt. Im Rahmen einer Analyse im Geschäftsjahr 2019/20 wurden wesentliche Themen identifiziert und neu bewertet. Gemeinsam mit den SDGs bilden sie die Basis für die Nachhaltigkeitsschwerpunkte. Die wesentlichen Themen bestimmen darüber hinaus die Inhalte des Gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts, der bereits zum dritten Mal vorgelegt wird. ↗ Weitere Informationen zu Nachhaltigkeit bei CECONOMY sowie den dazugehörigen Managementansätzen, Zielen und Kennzahlen finden sich im Gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht, der auch im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Als Mitglied beim Global Compact der Vereinten Nationen bekennt sich die MMSRG zu dessen zehn Prinzipien und verpflichtet sich, an der Umsetzung der SDGs aktiv mitzuwirken sowie einen jährlichen Bericht über ihre Fortschritte an die Vereinten Nationen einzureichen. ↗ Der UN-Global-Compact-Fortschrittsbericht 2018/19 der MMSRG findet sich auf der Webseite www.mediamarktsaturn.com unter der Rubrik Unternehmen - Nachhaltigkeit bei MediaMarktSaturn. Mitarbeiter 1 1 Es wurden leitende Angestellte nunmehr inkludiert, daneben kam es zu leichten Anpassungen im Bereich der Auszubildenden. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst. CECONOMY hat sich zum Ziel gesetzt, die Kunden in einer zunehmend digitalen Welt zu unterstützen und ihnen mit maßgeschneiderten Lösungen das Leben zu erleichtern. Dafür benötigt der Konzern engagierte Mitarbeiter, die die Strategie in ihrem Arbeitsalltag mit Leben füllen und einen Mehrwert für die Kunden schaffen. CECONOMY kann nur dann wachsen, wenn das Unternehmen seine Mitarbeiter fördert. In der Personalstrategie konzentriert sich CECONOMY dabei auf zwei Schwerpunkte: Zum einen auf das Personalmanagement, zu dem die Anwerbung, Bindung und Weiterentwicklung von Mitarbeitern zählen, zum anderen auf die Arbeitssicherheit und die Gesundheitsförderung. Ziel ist es, die am besten geeigneten Mitarbeiter zu gewinnen, sie entsprechend ihrer Leistungsbereitschaft und ihren Fähigkeiten zu fördern und sie langfristig an das Unternehmen zu binden. Auf diese Weise will CECONOMY für bestehende und künftige Mitarbeiter ein attraktiver Arbeitgeber sein. ↗ Weitere Informationen zu den CECONOMY-Mitarbeitern finden sich im Gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht. Anwerbung von Mitarbeitern Im Wettbewerb um die besten Fach- und Führungskräfte setzt CECONOMY auf Maßnahmen, die die Außenwahrnehmung bei potenziellen Bewerbern verbessern. Dazu zählt auch die Ausbildung von Nachwuchskräften für den Handel, durch die das Unternehmen Mitarbeiter aus den eigenen Reihen rekrutieren kann. scrollen Ausbildung bei CECONOMY 2018/19 2019/20 Anzahl der Auszubildenden insgesamt 2.777 2.565 davon in Deutschland (2.209) (2.093) davon international (568) (472) Neu eingestellte Auszubildende in Deutschland 868 810 Ausbildungsquote (einschließlich Praktikanten und Studierende) in Deutschland (in %) 8,3 8,8 In der Gruppe bietet CECONOMY zwölf verschiedene Ausbildungsmöglichkeiten (2018/19: 12) und beschäftigte 2.565 Auszubildende im Geschäftsjahr 2019/20 (2018/19: 2.777). Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurden alle Module digitalisiert, inklusive Selbstlernphasen und virtuelle Klassenzimmer. Auch Teil des virtuellen Klassenzimmers ist das digitale Multimedia-Camp in Zusammenarbeit mit der Firma SAMSUNG, die das Ziel verfolgt, Warenkunde für die einzelnen Sortimente zu trainieren. Zusätzlich zur dualen Berufsausbildung bieten die Gesellschaften von CECONOMY jungen Menschen auch die Möglichkeit, ein duales Studium mit Praxisanteilen aufzunehmen. Im Berichtsjahr 2019/20 waren es 143 Studierende in Deutschland. CECONOMY hat im Geschäftsjahr 2019/20 somit die Anzahl der auszubildenden dualen Studierenden weiter erhöht und neue Studiengänge wie Digital Business & Informatik aufgenommen, um die Talentpipeline mit Nachwuchskräften zu füllen, die mit digitalen Kompetenzen ausgestattet sind. Um die Ausbildung der dualen Studierenden auch qualitativ auf höchstem Niveau zu halten, wurden Ausbildungsmärkte und Ausbildungsgeschäftsführer definiert. Ein klares Onboarding- und Weiterbildungsprogramm ist Bestandteil des "young talent program". Am Campus Ingolstadt übernehmen die Studierenden wichtige Projekte im B2B-Bereich, entwickeln zukunftsorientierte Businessmodelle oder begleiten Diversity-Initiativen wie den SOS Kinderdorf-Workshop, der im Oktober 2019 stattfand. So gestalten sie hautnah die Zukunft des Unternehmens mit. ENTWICKLUNG VON NACHWUCHSKRÄFTEN Für die Nachwuchskräfte bei der MMSRG werden spezielle Traineeprogramme mit den Schwerpunkten Finance, IT und Multichannel realisiert. Diese Programme fördern die Eigenverantwortung der Absolventen und bieten zugleich individuelle Gestaltungsfreiheiten hinsichtlich Ablauf, Programmausgestaltung und persönlicher Weiterbildung. MediaMarkt und Saturn setzen dabei in Deutschland auf den kontinuierlichen Ausbau ihrer dualen Studiengänge. Der Schwerpunkt liegt hier auf einer individuellen Entwicklung und bedarfsgerechten Weiterbildung der Nachwuchskräfte. Damit die Studierenden in den Märkten gut ausgebildet werden, erfolgt eine gezielte Vorbereitung der einzelnen Märkte. Um den Austausch und die Vernetzung innerhalb der Talentgruppen sowie mit dem Management zu fördern, findet sowohl bei MediaMarkt als auch bei Saturn ein jährlicher Talenttag statt. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurden in diesem Jahr alle Weiterbildungen digitalisiert. Über virtuelle Klassenzimmer und weitere digitale Austauschplattformen können sich die Studierenden vernetzen und so gemeinsam lernen. Am Campus Ingolstadt gibt es einen monatlichen Austausch aller Studierenden zu ihren aktuellen Projekten. Dies fördert den Überblick über alle strategischen und vertrieblichen Initiativen sowie das gegenseitige Lernen und Präsentieren. ENTWICKLUNG VON NEUEN FÜHRUNGSKRÄFTEN Mit dem Programm "Fit to lead" werden Mitarbeiter in Deutschland, die neu eine Führungsrolle übernehmen, gezielt darauf vorbereitet. In drei Modulen, die digital, via Präsenzveranstaltung und über persönliche Coachings stattfinden, werden die neuen Führungskräfte auf unsere Core Values, Leadership Principles und auf die Führungsaufgaben vorbereitet. ARBEITGEBERMARKE UND PERSONALMARKETING Die Rekrutierung von Nachwuchstalenten und Spezialisten ist für die Unternehmen von CECONOMY von besonderer Bedeutung, insbesondere zur Unterstützung der strategischen Initiativen. So hat zum Beispiel die MMSRG im Berichtszeitraum die internationalen Social-Media-Auftritte und -Kampagnen weiter ausgebaut. Zudem wurde am Campus Ingolstadt eine "Interne Stellenbörse" geschaffen, um die Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter innerhalb des Unternehmens zu fördern. Bei der Rekrutierung von Nachwuchstalenten und Spezialisten setzt CECONOMY weiterhin auf die Kooperation mit Hochschulen. Um Nachwuchs auf das Unternehmen aufmerksam zu machen, nahmen auch im Geschäftsjahr 2019/20 Repräsentanten an (vorwiegend digitalen) Veranstaltungen teil. Zudem fördert die MMSRG eine Stiftungsprofessur für Artifical Intelligence an der Technischen Hochschule Ingolstadt. Vergütungsmodelle und Nachfolgeplanung Die Vergütungsstrukturen orientieren sich am Markt und am Unternehmenserfolg. Durch eine gezielte Nachfolgeplanung ermöglicht CECONOMY den Fach- und Führungskräften eine attraktive Karriere innerhalb des Konzerns. LEISTUNGSORIENTIERTE VERGÜTUNG FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE Die Vergütungssysteme beinhalten eine wettbewerbsfähige monatliche Grundvergütung sowie einen einjährigen variablen Gehaltsbestandteil, dessen Höhe von der Profitabilität und der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens sowie teilweise von der Entwicklung gegenüber dem Wettbewerb abhängt. Darüber hinaus gibt es neben weiteren Vergütungsbestandteilen (zum Beispiel Firmenwagen und die Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge) grundsätzlich Modelle einer erfolgsabhängigen Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung, deren Ausgestaltung im Ermessen des Unternehmens liegt. LEISTUNGSBEURTEILUNG UND NACHFOLGEPLANUNG Innerhalb von CECONOMY ist die systematische Führungskräfteentwicklung eine zentrale Aufgabe der Geschäftsführungen der Gesellschaften. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Fähigkeiten und Kompetenzen der Führungskräfte konsequent an den Bedürfnissen und strategischen Zielen des Unternehmens ausgerichtet sind. Zudem kann CECONOMY den Führungskräften gezielt internationale Karrierewege eröffnen - unabhängig davon, in welcher Gesellschaft sie beschäftigt sind. Die Prozesse für die Karriereplanung ermöglichen es darüber hinaus, geeignete Kandidaten für Schlüsselpositionen im Unternehmen zu identifizieren und zu fördern. So können frei werdende Positionen möglichst aus den eigenen Reihen besetzt werden. FLUKTUATIONSRATE DER MITARBEITER Im Berichtszeitraum liegt die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit bei CECONOMY bei 8,62 Jahren und ist damit gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegen (2018/19: 7,97 Jahre). Die Fluktuationsraten unterscheiden sich stark nach Region und sind in der folgenden Grafik zum Vergleich dargestellt. Die Fluktuationsrate ermittelt sich dabei aus der Anzahl der Austritte im Verhältnis zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter (nach Köpfen) im Berichtsjahr. scrollen Fluktuation nach Regionen in % 2018/19 2019/20 DACH 28,1 29,6 West-/Südeuropa 33,8 31,8 Osteuropa 32,4 30,9 Sonstige 55,1 48,7 CECONOMY 31,3 31,0 Diversity-Management Inklusion und Diversität führen zu besseren Geschäftsergebnissen für CECONOMY - durch bessere Repräsentation der Kunden im Unternehmen, durch den Zugang zu einem größeren Pool an Talenten sowie durch ein stärkeres Engagement und die Weiterentwicklung der Mitarbeiter. Über die geschlechtsspezifische Vielfalt hinaus stellt dieser Ansatz alle Mitarbeiter und deren Diversität in den Mittelpunkt und schafft damit Bedingungen, unter denen sie am besten agieren können. Daher muss CECONOMY eine integrative Arbeitsumgebung und eine offene Arbeitskultur schaffen, in der individuelle Unterschiede geachtet, geschätzt und gefördert werden, sowie eine vielfältige Belegschaft aufgebaut wird, in der jeder Einzelne seine individuellen Potenziale und Stärken voll entfalten und nutzen kann. scrollen 30.09.2019 30.09.2020 Durchschnittsalter Belegschaft (Jahre) 36,9 37,4 Anteil von Mitarbeitern der Altersgruppe 50 plus an der Gesamtbelegschaft in Deutschland (in %) 19,8 20,4 Anteil von Mitarbeitern der Altersgruppe 50 plus an der Gesamtbelegschaft international (in %) 6,9 7,8 Beschäftigte mit anerkannter Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte in Deutschland 607 546 Beschäftigte mit anerkannter Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte international 457 450 Zur erfolgreichen Unterstützung der Wachstumsstrategie setzt CECONOMY unter anderem auf internationale Zusammenarbeit. Insgesamt arbeiten bei CECONOMY Mitarbeiter aus 128 Nationen zusammen. Im November 2017 hat die CECONOMY AG zusätzlich die "Charta der Vielfalt" unterschrieben. Die Umsetzung dieser Charta in der Organisation hat zum Ziel, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeiter sollen Wertschätzung erfahren - so schafft die CECONOMY AG ein Klima der Akzeptanz und des gegenseitigen Vertrauens. Entwicklung der Mitarbeiterzahlen Im Berichtszeitraum beschäftigte CECONOMY durchschnittlich 47.727 (2018/19: 51.923) Mitarbeiter auf Vollzeitbasis. Der größte Teil der Mitarbeiter ist außerhalb des Heimatmarkts Deutschland beschäftigt. Für die MMSRG waren im Berichtszeitraum durchschnittlich 47.654 Vollzeitkräfte tätig. Etwa 53,5 Prozent davon arbeiten in der DACH-Region, 44,3 Prozent der Vollzeitkräfte arbeiten in Deutschland. Die Abweichungen der Mitarbeiterzahlen zum Vorjahr sind zum größten Teil durch das Kosten- und Effizienzprogramm begründet, dessen Umsetzung zum Ende des Geschäftsjahres 2018/19 gestartet wurde. Darüber hinaus ergaben sich weitere Schwankungen hauptsächlich durch natürliche Fluktuation. Effekte, die sich aus der Einführung einer konzernweit einheitlichen Organisationsstruktur ("Operating Model") ergeben, werden sich auf Mitarbeiterebene im Wesentlichen erst im Geschäftsjahr 2020/21 zeigen. Entwicklung des Personalaufwands Die Personalaufwendungen lagen im Geschäftsjahr 2019/20 bei 2,0 Mrd. € (2018/19: 2,4 Mrd. €). Davon entfielen 1,6 Mrd. € (2018/19: 2,0 Mrd. €) auf Löhne und Gehälter. Der Rest entfiel auf soziale Abgaben sowie auf Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung. Die COVID-19-bedingten staatlichen Unterstützungsleistungen, insbesondere Kurzarbeitergeld, sowie weitere Personalkostensenkungsmaßnahmen führten zu einer Entlastung des Personalaufwands in Höhe von 185 Mio. €. Wir fördern den Aufbau der privaten Altersvorsorge der Mitarbeiter, die auch freiwillige Leistungen von CECONOMY beinhalten. Im Berichtsjahr haben 4.556 Mitarbeiter in Deutschland dieses Angebot in Anspruch genommen (2018/19: 4.661 Mitarbeiter). Das entspricht einer Quote von 19,1 Prozent (2018/19: 19,1 Prozent). ↗ Weitere Informationen zum Personalaufwand finden sich im Anhang - Nummer 17 Personalaufwand. scrollen Mitarbeiterentwicklung nach Ländern und Segmenten zum Stichtag 30.09. Auf Vollzeitbasis 1 Nach Köpfen 2019 2020 2019 2020 Deutschland 22.252 20.009 25.052 22.469 Österreich 2.302 2.294 2.743 2.748 Schweiz 858 766 1.014 923 Ungarn 1.470 1.427 1.495 1.451 DACH 26.882 24.497 30.304 27.591 Belgien 1.397 1.329 1.460 1.389 Griechenland 718 0 2 768 0 2 Italien 4.432 4.303 5.109 4.974 Luxemburg 132 116 134 117 Niederlande 3.139 2.685 4.833 4.057 Portugal 494 467 544 509 Spanien 5.544 5.406 6.689 6.449 West-/Südeuropa 15.855 14.306 19.537 17.495 Polen 4.065 3.680 4.127 3.740 Türkei 2.433 2.564 2.433 2.564 Osteuropa 6.498 6.244 6.560 6.304 Schweden 943 918 1.339 1.289 Übrige 273 222 323 245 Sonstige 1.216 1.140 1.662 1.534 CECONOMY 50.451 46.186 58.063 52.924 1 Rundungsdifferenzen möglich 2 Aufgrund des Abgangs des MediaMarkt-Griechenland-Geschäfts Merkmale des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems Das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem hat zum Ziel, mittels Instrumenten und Maßnahmen diejenigen Risiken zu identifizieren, zu bewerten, zu steuern und zu überwachen, die sich auf eine ordnungsgemäße Rechnungslegung auswirken könnten. Es umfasst präventive, überwachende und aufdeckende Kontrollmaßnahmen, die fest im Rechnungslegungs- und Berichterstattungsprozess verankert sind und so einen ordnungsgemäßen Abschlusserstellungsprozess sicherstellen. Die Gesamtverantwortung für alle Prozesse zur Erstellung des Konzern- beziehungsweise Jahresabschlusses sowie des Zusammengefassten Lageberichts der CECONOMY AG liegt im Ressort des Finanzvorstands. Die eigentliche Aufstellung der Abschlüsse sowie des Zusammengefassten Lageberichts im rechtlichen Sinn obliegt dem Gesamtvorstand der CECONOMY AG. Für die Billigung und damit die Feststellung des Konzern- und Jahresabschlusses sowie des Zusammengefassten Lageberichts ist der Aufsichtsrat der CECONOMY AG zuständig. In Anlehnung an das international anerkannte Rahmenwerk "Internal Control - Integrated Framework" des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) werden konzernweite Mindestvorgaben zur Ausgestaltung des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems vom Bereich Accounting der CECONOMY AG definiert und kontinuierlich weiterentwickelt. Diese Vorgaben umfassen Risikokontrollmatrizen, die das Kontrolldesign, die Kontrollausführung, die Verantwortlichkeiten und die Überprüfung der Wirksamkeit der Kontrollen beinhalten. scrollen ― Kontrolldesign: Für wesentliche finanz- und rechnungslegungsbezogene Prozesse wurden im Rahmen eines Top-down-Ansatzes Risiken für signifikante Fehler im Hinblick auf die Finanzberichterstattung identifiziert und konzernweit verbindliche Kontrollziele vorgegeben, die die wesentlichen Konzerngesellschaften durch gesellschaftsspezifische Kontrollaktivitäten abdecken müssen. ― Kontrollausführung: Die Ausführung dieser Kontrollen ist durch die Konzerngesellschaften zu dokumentieren. ― Wirksamkeit der Kontrollen: Die wesentlichen Konzerngesellschaften sind verpflichtet, die Effektivität der Kontrollen jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres zu evaluieren (Selbsteinschätzung). Dazu wird eine konzernweit einheitliche Methodik vorgegeben. Im Falle von Kontrollschwächen ist die Definition von Maßnahmen zu deren Beseitigung erforderlich. Die Ergebnisse der Selbsteinschätzungen sind in einem standardisierten Berichtsformat zu melden. Dabei sind die Konzerngesellschaften verpflichtet zu bestätigen, dass die Selbsteinschätzungen gemäß der vorgegebenen Methodik erfolgt sind. Neben den Kontrollaktivitäten umfasst die Berichterstattung auch Aussagen zu den übrigen vier Komponenten des COSO-Rahmenwerks: Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Information und Kommunikation sowie Überwachung. Die Einzelberichte der Gesellschaften werden zentral validiert und zu einem Gesamtbericht über das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem von CECONOMY zusammengefasst. Dieser wird an das Governance, Risk and Compliance (GRC)-Komitee sowie den Vorstand der CECONOMY AG berichtet. Der Aufsichtsrat der CECONOMY AG überwacht die Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems. Durch ein angemessenes und funktionsfähiges Internes Kontrollsystem sollen wesentliche Falschaussagen in der Rechnungslegung vermieden werden. Im Folgenden werden die wesentlichen rechnungslegungsbezogenen Prozesse näher erläutert. Der Halbjahresfinanzbericht und der Konzernabschluss der CECONOMY AG werden gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Mit einer konzernweit gültigen und von allen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften verpflichtend anzuwendenden IFRS-Bilanzierungsrichtlinie wird für CECONOMY die einheitliche Bilanzierung im Einklang mit den IFRS sichergestellt. Die Geschäftsführung jedes wesentlichen Konzernunternehmens ist dazu verpflichtet, zu jedem Berichtsanlass in einer entsprechenden Erklärung (Letter of Representation) zu bestätigen, dass die IFRS-Bilanzierungsrichtlinie eingehalten wurde. Änderungen der IFRS fließen kontinuierlich in die Richtlinie ein und werden allen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften mitgeteilt. Zu jedem Berichtsanlass werden zentrale Verfahrensanweisungen sowie Termine für globale Meilensteine vorgegeben und kommuniziert. Die Einhaltung des globalen Abschlusskalenders überwacht der Bereich Accounting der CECONOMY AG. Die lokale Terminierung für konkrete Abschlusshandlungen und die Kontrolle der notwendigen Meilensteine und Aktivitäten im Rahmen der lokalen Abschlusserstellung liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der jeweiligen Einzelgesellschaft. Die lokale Abschlusserstellung der einbezogenen Unternehmen nach IFRS für Konsolidierungszwecke erfolgt grundsätzlich in SAP-basierten Rechnungslegungssystemen. Es ist eine Funktionstrennung gegeben, durch die Kontrollprozesse wie beispielsweise ein Vier-Augen-Prinzip gewährleistet sind. Die Zusammenführung der lokalen rechnungslegungsbezogenen Geschäftsdaten wird durch ein zentrales Konsolidierungssystem (CCH Tagetik) vorgenommen, in das alle konsolidierten Konzernunternehmen von CECONOMY eingebunden sind. In diesem System ist ein einheitlicher Kontenplan hinterlegt, der von allen einbezogenen Unternehmen unter Berücksichtigung der IFRS-Bilanzierungsrichtlinie anzuwenden ist. Nach Übertragung der lokalen Daten in das Konsolidierungssystem werden automatisierte Plausibilitätsprüfungen vor dem Hintergrund rechnungslegungsspezifischer Zusammenhänge und Abhängigkeiten durchgeführt. Sollte das System im Rahmen dieser Validierungen Fehler- oder Warnmeldungen erzeugen, sind diese vom Abschlussverantwortlichen vor Weitergabe der Daten an die Konsolidierungsstelle entsprechend zu bearbeiten. Zudem haben alle wesentlichen Konzernunternehmen im Konsolidierungssystem für die wesentlichen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nennenswerte Abweichungen im Vergleich zur Vorperiode zu kommentieren. An die Meldung und Validierung der lokalen Daten schließt sich der Prozess der Konzernabschlusserstellung an, für den ebenfalls wesentliche Meilensteine, Aktivitäten und Termine festgelegt sind. Dabei stellen die typischen Tätigkeiten zur Erstellung des Konzernabschlusses spezifische abzuarbeitende Meilensteine dar. Zu diesen Meilensteinen gehören beispielsweise die Vollständigkeitsprüfung des Konsolidierungskreises, die Überprüfung der pünktlichen, vollständigen und korrekten Datenabgabe, die typischen Konsolidierungsschritte - darunter zum Beispiel Kapitalkonsolidierung und Aufwands- und Ertragskonsolidierung - sowie letztendlich die Fertigstellung des Geschäftsberichts. Die personellen Verantwortlichkeiten für die oben genannten Meilensteine sind unter Berücksichtigung einer Vertretungsregelung dokumentiert. Unterstützende Tätigkeiten im Erstellungsprozess des Konzernabschlusses werden von externen Dienstleistungsunternehmen ausgeführt. Diese Dienstleistungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Bewertung von Pensionsverpflichtungen und aktienorientierten Vergütungen sowie auf Beratungsleistungen bei der Einführung neuer IFRS. Die zur Erstellung des Konzernabschlusses durchzuführenden Konsolidierungsschritte werden diversen systemtechnischen wie auch manuellen Kontrollen unterzogen. Für die Konsolidierungsmaßnahmen gelten die gleichen automatisierten Plausibilitätsprüfungen (Validierungen) wie für die lokalen Daten. Weitere Kontrollmechanismen auf Konzernebene sind Soll-Ist-Vergleiche sowie Analysen der inhaltlichen Zusammensetzung und von Veränderungen der einzelnen Positionen in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung. Um die Sicherheit der Informationstechnik (IT) zu gewährleisten, sind Zugriffsregelungen in den rechnungslegungsbezogenen EDV-Systemen definiert. Jedes in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen unterliegt den Regeln der IT-Sicherheit, die in einer entsprechenden Richtlinie zusammengefasst sind. Dadurch wird sichergestellt, dass die Nutzer der Systeme nur auf die Informationen und Systeme Zugriff haben, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Zur Gewährleistung der Einhaltung von Regeln der IT-Sicherheit sind zudem Zugriffsregelungen im Konsolidierungssystem in Kraft gesetzt (Schreib- und Leseberechtigungen). Die Berechtigungen zur Nutzung des Konsolidierungssystems werden zentral bei der CECONOMY AG verwaltet. Neben der Selbsteinschätzung der Wirksamkeit unterliegt die Effektivität des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems der CECONOMY AG regelmäßigen Prüfungen der Internen Revision. Dieser unabhängige Überwachungsprozess soll gewährleisten, dass potenzielle Kontrollschwächen aufgedeckt und behoben werden, und unterstützt die stetige Optimierung des Systems. WIRTSCHAFTSBERICHT Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 1 1 Die in diesem Kapitel genannten Zahlen zur BIP-Entwicklung beziehen sich jeweils auf die Kalenderjahre 2019 und 2020. Dementsprechend handelt es sich bei den 2020er-Werten um Prognosen. Die qualitativen Aussagen im Text beziehen sich hingegen, soweit nicht anders angegeben, auf den Berichtszeitraum. Als Quellen für die Angaben in diesem Text wurden aktuelle Veröffentlichungen von Feri (World Industry Report) und dem Markforschungsinstitut GfK herangezogen. Die folgenden Ausführungen zu den gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen umfassen Beschreibungen mit Relevanz für die Aktivitäten von CECONOMY im Geschäftsjahr 2019/20. Weltwirtschaft Die Entwicklung der Weltwirtschaft verlief im Geschäftsjahr 2019/20 wesentlich schwächer als im Vorjahr. Die protektionistische Handelspolitik der USA belastet die wirtschaftliche Entwicklung weiterhin. In den Verhandlungen der Handelsabkommen lassen sich seit Beginn des Jahres 2020 insbesondere mit China positive Tendenzen beobachten, welche jedoch im Laufe der letzten Monate wiederholt auf eine Probe gestellt wurden. Die chinesische Wirtschaft wurde durch staatliche Maßnahmen gestützt und konnte somit die Auswirkungen diverser Maßnahmen im Handelskrieg im Jahr 2019 begrenzen. Auch die Rahmenbedingungen zum Brexit bleiben weiterhin unklar, was die europäische Wirtschaft belastet. Prägend für das Geschäftsjahr 2019/20 waren die Auswirkungen der globalen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. Seit Beginn des Jahres 2020 wurden Lockdownmaßnahmen zunächst in China und danach in vielen weiteren Teilen der Welt durchgeführt. Trotz einsetzendem Erholungseffekt in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres 2019/20 ist für das gesamte Jahr 2020 von einem Rückgang der globalen Wirtschaftsleistung von 4,0 Prozent auszugehen, wobei die Industrieländer (-5,2 Prozent) mit wesentlich stärkeren Auswirkungen als die Entwicklungsländer (-3,2 Prozent) konfrontiert werden. Europa ist von den Auswirkungen der Lockdownmaßnahmen mit einem Rückgang der Wirtschaftsleistung von insgesamt 6,5 Prozent stark betroffen, allerdings sind hier länderspezifische Unterschiede festzustellen. DACH Die deutsche Wirtschaft war im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/20 von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie stark betroffen. Trotz positiver Erholungstendenzen gestützt durch staatliche Maßnahmen wird für das gesamte Jahr 2020 ein Rückgang der Wirtschaftsleistung von 6,0 Prozent erwartet. Auch die anderen Staaten der DACH-Region sind von den Effekten der COVID-19-Pandemiemaßnahmen betroffen. Österreich verzeichnet ein negatives Wirtschaftswachstum von 6,9 Prozent, getrieben durch den Rückgang im privaten Konsum und der Investitionstätigkeit. Auch Ungarn verzeichnet nach einer positiven Entwicklung in den letzten Jahren eine pandemiebedingte Verringerung der Wirtschaftsleistung, wobei die Intensität leicht geringer als in Deutschland und Österreich einzustufen ist. Das Wirtschaftswachstum in der Schweiz hat sich ebenfalls aufgrund der Lockdownsituation durch die COVID-19-Pandemie ins Negative umgekehrt. West-/Südeuropa Die west- und südeuropäische Wirtschaft schrumpfte im Geschäftsjahr 2019/20 insgesamt stärker als die des DACH-Raums. Die italienische Wirtschaft mit ihren bereits vor dem Lockdown bestehenden strukturellen Problemen verzeichnete im Geschäftsjahr 2019/20 einen Rückgang von 8,9 Prozent. Spanien ist das am stärksten von der COVID-19-Pandemie und den Lockdownmaßnahmen betroffene Land in Europa und verzeichnete für das Geschäftsjahr 2019/20 einen Rückgang der Wirtschaftsleistung von 12,1 Prozent. Die Niederlande wiesen einen Rückgang der Wirtschaft aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie von 4,6 Prozent auf. Die Auswirkungen des Abschwungs sind auf nahezu alle Wirtschaftssektoren der jeweiligen Länder verteilt. Osteuropa Auch die Wirtschaftsleistung in Osteuropa verzeichnete im Geschäftsjahr 2019/20 eine Verringerung bedingt durch die COVID-19-Pandemie. Innerhalb der Türkei ist ein Rückgang von 2,6 Prozent im Geschäftsjahr 2019/20 festzustellen. Die Abwertung der türkischen Lira, ein deutlicher Rückgang im privaten Konsum sowie nachlassende Exporte tragen zu dieser negativen Entwicklung bei. Auch Polen wies im Geschäftsjahr 2019/20 eine rückläufige ökonomische Entwicklung in der gleichen Größenordnung auf. Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts scrollen Veränderungen zum Vorjahr in Prozent 2019 1 2020 2 Welt 3,0 -4,0 DACH 3 1,0 -5,9 West-/Südeuropa 4 1,4 -8,9 Osteuropa 5 2,3 -3,8 Quelle: Feri 1 Vorjahreswerte können gegenüber dem Geschäftsbericht 2018/19 abweichen, da bei dessen Fertigstellung finale Zahlen noch nicht vorlagen. 2 Prognose 3 Berechung Deutschland, Österreich, Schweiz und Ungarn auf Basis Feri Database (inkl. Kaufkraftparitäten) 4 Westeuropa ohne Deutschland, Österreich und Schweiz auf Basis Feri Database (inkl. Kaufkraftparitäten) 5 Osteuropa ohne Ungarn inklusive Türkei auf Basis Feri Database (inkl. Kaufkraftparitäten) Branchenentwicklung im Consumer-Electronics-Fachhandel Der Lockdown im Rahmen der COVID-19-Pandemie im Frühjahr des Jahres stellte alle Marktteilnehmer vor große Herausforderungen. Bedingt durch die Pandemie war eine deutliche Verschiebung in Richtung Online-Geschäft sowie eine anhaltend starke Nachfrage in den Produktkategorien Homeoffice-Equipment und Haushaltsgeräte, in Kombination mit einer Steigerung der Ausgaben der Konsumenten, zu beobachten. DACH Die Umsätze im deutschen Consumer-Electronics-Fachhandel im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/20 entwickelten sich positiv. Als Wachstumstreiber haben sich unter anderem die Kategorien IT und Elektrokleingeräte etabliert, die eine hohe Dynamik während und nach der COVID-19-bedingten Lockdown-Phase aufwiesen. Ebenfalls konnten Elektrogroßgeräte, Haushaltsgeräte und Fernseher ein positives Wachstum generieren. Auch in Österreich entwickelte sich der Consumer-Electronics-Fachhandel positiv. In der Schweiz verzeichnete der Consumer-Electronics-Fachhandel ebenfalls ein stark positives Wachstum. Der ungarische Consumer-Electronics-Fachhandel konnte seinen positiven Wachstumspfad ebenfalls fortsetzen. West-/Südeuropa Der Consumer-Electronics-Fachhandel in den Niederlanden konnte ein dynamisches Wachstum verzeichnen. Belgien hingegen wies nur eine leicht positive Entwicklung auf. Der spanische Consumer-Electronics-Fachhandel hingegen entwickelte sich im gleichen Zeitraum negativ. Portugal bewegte sich weiterhin auf einem positiven Wachstumspfad. Der Consumer-Electronics-Fachhandel in Italien, einem ebenfalls sehr stark von der COVID-19-Pandemie betroffenem Land, zeigte im Geschäftsjahr 2019/20 einen Rückgang. Osteuropa Der Consumer-Electronics-Fachhandel in der Türkei verzeichnete im Geschäftsjahr 2019/20 in Landeswährung ein positives Wachstum. Auch in Polen konnte der Consumer-Electronics-Fachhandel im gleichen Zeitraum trotz Lockdownmaßnahmen, bedingt durch die COVID-19-Pandemie, ein positives Wachstum erreichen. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Vergleich der Prognose mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung Angesichts der Entwicklung im Zusammenhang mit COVID-19 und den erwarteten Auswirkungen auf Umsatz und Ergebnis wurde die ursprüngliche Prognose für das Geschäftsjahr 2019/20 am 18. März 2020 zunächst zurückgezogen und mit Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts Q2/H1 2019/20 am 14. Mai 2020 angepasst. Basierend auf der vorläufigen Geschäftsentwicklung der ersten neun Monate 2019/20 sowie den damaligen Erkenntnissen, nahm der Vorstand der CECONOMY am 16. Juli 2020 eine Konkretisierung der wesentlichen Kennzahlen für das Geschäftsjahr 2019/20 vor. Die aktualisierte Prognose erfolgte unter der Annahme, dass es zu keinen weiteren Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie in den verbleibenden Monaten des Geschäftsjahres 2019/20 kommt, die das Geschäft erneut beeinträchtigen. Die Prognose erfolgte vor Portfolioveränderungen. Nicht regelmäßig wiederkehrende Ergebniseffekte im Zusammenhang mit dem am 29. April 2019 verkündeten Kosten- und Effizienzprogramm, COVID-19-bedingten Standortschließungen sowie der Einführung einer konzernweit einheitlichen Organisationsstruktur ("Operating Model") waren nicht enthalten. UMSATZ Für das Geschäftsjahr 2019/20 hatte CECONOMY gegenüber dem Vorjahr ursprünglich ein leichtes Wachstum des währungsbereinigten Gesamtumsatzes prognostiziert. Mit der Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts Q2/H1 2019/20 am 14. Mai 2020 erwartete CECONOMY stattdessen einen Rückgang des währungsbereinigten Gesamtumsatzes. Am 16. Juli 2020 mit Veröffentlichung der vorläufigen Zahlen für das dritte Quartal 2019/20 wurde dies weiter konkretisiert. Von der Erholung im Verlauf des dritten Quartals 2019/20 ausgehend, erwartete CECONOMY für das Geschäftsjahr 2019/20 gegenüber dem Vorjahr nunmehr einen leichten Rückgang des währungsbereinigten Gesamtumsatzes. Mit einem leichten Rückgang des währungs- und portfoliobereinigten Gesamtumsatzes um 1,8 Prozent wurde das Ziel erreicht. ERGEBNIS Für das Geschäftsjahr 2019/20 erwartete CECONOMY ohne Berücksichtigung von Ergebniseffekten aus nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen ein EBIT zwischen 445 Mio. € und 475 Mio. €. Darin sollte voraussichtlich ein positiver Effekt zwischen 5 Mio. € und 15 Mio. € aus der Einführung von IFRS 16 enthalten sein. Das Segment DACH sollte zu dem Wachstum beitragen, während sich die Segmente West-/Südeuropa und Osteuropa auf Vorjahresniveau bewegen sollten. Mit der Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts Q2/H1 2019/20 am 14. Mai 2020 erwartete CECONOMY stattdessen ohne Berücksichtigung von Ergebniseffekten aus nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen einen deutlichen Rückgang des EBIT. Am 16. Juli 2020 präzisierte CECONOMY, dass der Konzern für das Geschäftsjahr 2019/20 ohne Berücksichtigung von Ergebniseffekten aus nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen ein bereinigtes EBIT zwischen 165 Mio. € und 185 Mio. € erwartet. Darin sollte voraussichtlich ein positiver Effekt zwischen 5 Mio. € und 15 Mio. € aus der Einführung von IFRS 16 enthalten sein. Am 12. Oktober 2020 gab CECONOMY bekannt, dass das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr auf Basis vorläufiger Zahlen ohne Berücksichtigung von Ergebniseffekten aus nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen ein bereinigtes Konzern-EBIT erwartet, dass deutlich oberhalb des am 16. Juli 2020 genannten Prognosekorridors und der Markterwartung liegt. Mit einem bereinigten Konzern-EBIT in Höhe von 236 Mio. € ohne Berücksichtigung von Ergebniseffekten aus nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen hat CECONOMY das Ziel übertroffen. Im bereinigten Konzern-EBIT ist ein positiver Effekt aus der Einführung von IFRS 16 in Höhe von rund 9 Mio. € enthalten. Ertragslage scrollen Geschäftsjahr Umsatz (Mio. €) Veränderung Wechselkurseffekte Währungs- und portfoliobereinigter Umsatz Flächenbereinigter Umsatz (lokale Währung) 2018/19 2019/20 2019/20 2019/20 2019/20 2019/20 Gesamt 1 21.455 20.831 -2,9% -0,4% -1,8% -1,4% DACH 12.565 12.323 -1,9% 0,0% -1,9% -1,5% West-/Südeuropa 6.807 6.431 -5,5% 0,0% -3,4% -3,7% Osteuropa 1.567 1.611 2,8% -6,9% 9,7% 7,8% Sonstige 516 465 -10,0% -0,6% -9,4% 5,5% 1 Alle Angaben ausschließlich aus fortgeführten Aktivitäten scrollen Quartal 1 Umsatz (Mio. €) Veränderung Wechselkurseffekte Währungs- und portfoliobereinigter Umsatz Flächenbereinigter Umsatz (lokale Währung) Gesamt 2,3 Q4 2018/19 4.996 Q4 2019/20 5.271 Q4 2019/20 5,5% Q4 2019/20 -1,1% Q4 2019/20 7,6% Q4 2019/20 7,9% DACH 4 2.891 3.024 4,6% -0,1% 4,7% 5,1% West-/Südeuropa 1.614 1.680 4,1% 0,0% 7,1% 7,0% Osteuropa 374 456 21,9% -17,0% 38,9% 37,0% Sonstige 117 111 -4,6% 2,8% -7,3% 4,4% 1 Im Gegensatz zu den Geschäftsjahreszahlen handelt es sich bei den Quartalsangaben und deren Erläuterung um ungeprüfte Informationen. 2 Alle Angaben ausschließlich aus fortgeführten Aktivitäten 3 In Q4 2019/20, bereinigt um einen technischen Effekt aufgrund des Wechsels vom Agenten- zum Prinzipalmodell für den Online-Verkauf von Mobiltelefonen und damit verbundenen Verträgen als Bündel in Deutschland, stieg der währungs- und portfoliobereinigte Konzernumsatz um 9,8 Prozent. 4 In Q4 2019/20, bereinigt um den oben genannten technischen Effekt, stieg der währungs- und portfoliobereinigte Umsatz im Segment DACH um 8,4 Prozent. Die am 29. November 2019 vollzogene Transaktion in Bezug auf das MediaMarkt-Griechenland-Geschäft stellt eine Portfolioveränderung dar, da es sich um den Abgang einer Landesgesellschaft handelt. Für die prognoserelevanten Kennzahlen erfolgt eine Bereinigung, indem die entsprechenden Kennzahlen von MediaMarkt Griechenland weder im aktuellen Geschäftsjahr noch im Vorjahr berücksichtigt werden. WÄHRUNGS- UND PORTFOLIOBEREINIGTER KONZERNUMSATZ IM GESAMTJAHR TROTZ COVID-19-BEDINGTER TEMPORÄRER MARKTSCHLIESSUNGEN NUR LEICHT UNTER VORJAHR Im Geschäftsjahr 2019/20 verzeichnete der Konzernumsatz von CECONOMY einen Rückgang von 2,9 Prozent auf 20,8 Mrd. €. Diese Entwicklung wurde auch durch zehn Schließungen sowie den Abgang des MediaMarkt-Griechenland-Geschäfts mit zwölf Märkten im abgelaufenen Geschäftsjahr beeinflusst. Währungs- und portfoliobereinigt lag der Umsatz mit 1,8 Prozent leicht unter dem Vorjahresniveau. Flächenbereinigt lag der Konzernumsatz mit 1,4 Prozent ebenfalls leicht unter dem Niveau des Vorjahres. Der Rückgang im Berichtszeitraum ist maßgeblich auf die negative Umsatzentwicklung des stationären Geschäfts aufgrund der temporären Schließungen der Mehrzahl der Märkte im März, April und teilweise im Mai 2020 infolge der Vorgaben der nationalen Regierungen gegen die Verbreitung des Corona-Virus zurückzuführen. Nach der Wiedereröffnung der Märkte ab Mitte Mai verzeichnete CECONOMY eine zunächst durch Nachholeffekte getriebene spürbare Umsatzerholung, die sich bis zum Ende des Geschäftsjahres dank einer anhaltend starken Kundennachfrage fortsetzte. Einen positiven Einfluss auf den Konzernumsatz im Gesamtjahr hatten auch die erfolgreichen Aktionstage rund um den Black Friday im November und Dezember 2019. Das Online-Geschäft wies konzernweit ein außerordentliches Umsatzwachstum auf, konnte die Verluste des stationären Geschäfts aufgrund der COVID-19-bedingten temporären Marktschließungen jedoch nur teilweise kompensieren. Die Überleitung vom Gesamtumsatz zum flächenbereinigten Umsatz im Jahresvergleich ist im Folgenden dargestellt: scrollen Mio. € 2018/19 wie berichtet 2018/19 währungsbereinigt 2019/20 Gesamtumsatz 21.455 21.357 20.831 Umsatz, der 2019/20 nicht zum Like-for-Like-Panel gehört - 499 258 Flächenbereinigter Umsatz - 20.858 20.573 Die Segmente DACH, West-/Südeuropa und Sonstige verzeichneten währungs- und portfoliobereinigt einen Umsatzrückgang, während das Segment Osteuropa im Vergleich zum Vorjahr einen Umsatzanstieg aufwies. Die umsatzstarken Länder wie Deutschland, Italien, Spanien und Polen waren am stärksten von den temporären Schließungen betroffen und wiesen eine negative Umsatzentwicklung im Gesamtjahr auf. Die Türkei, Belgien und Österreich hingegen konnten die Umsatzverluste aufgrund der COVID-19-Beschränkungen, getrieben durch besonders starke Nachholeffekte, vollständig aufholen und erreichten sogar einen Umsatz über dem Niveau des Vorjahres. Die nicht von temporären Schließungen betroffenen Länder Niederlande, Schweden, Ungarn und Portugal entwickelten sich im Gesamtjahr ebenfalls positiv. Im Hinblick auf die Produktkategorien entwickelte sich besonders die Kategorie Neue Medien positiv, was maßgeblich auf die hohe Nachfrage nach Computer-Hardware vor dem Hintergrund der COVID-19-Beschränkungen und damit verbunden dem verstärkten Homeoffice-Trend zurückzuführen ist. Die Kategorie Weiße Ware verzeichnete ebenfalls Zuwächse. Der Umsatz in den Kategorien Unterhaltung und Foto ging weiter zurück, während der Umsatz mit Brauner Ware auch von der Absage der diesjährigen sportlichen Großereignisse beeinträchtigt war. Im vierten Quartal 2019/20 erzielte CECONOMY einen Konzernumsatz von 5,3 Mrd. €. Dies entspricht einem Anstieg von 5,5 Prozent. Vor Währungs- und Portfolioeffekten stieg der Umsatz gegenüber dem Vorjahresvergleichsquartal um 7,6 Prozent. Flächenbereinigt verzeichnete der Konzernumsatz im vierten Quartal einen Anstieg von 7,9 Prozent gegenüber der Vorjahresperiode. Eine anhaltend starke Kundennachfrage nach Homeoffice-Produkten und Haushaltsgeräten, erfolgreiche Marketingkampagnen sowie deutliche Zuwächse im Online-Geschäft trugen zu dieser Entwicklung bei. Hierdurch konnte der Wegfall der umsatzstarken Mehrwertsteueraktionen in Deutschland und Italien im September des Vorjahres überkompensiert werden. Insgesamt wiesen alle Länder mit Ausnahme von Luxemburg eine positive Umsatzentwicklung im Vergleich zur Vorjahresperiode auf. UMSATZERLÄUTERUNG SEGMENT DACH Das Segment DACH verzeichnete im Geschäftsjahr 2019/20 einen Umsatz von 12,3 Mrd. €, was einem Rückgang von 1,9 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Bereinigt um Währungs- und Portfolioeffekte sank der Segmentumsatz ebenfalls um 1,9 Prozent. Hierzu trug im Wesentlichen der Umsatzrückgang in Deutschland bei, der maßgeblich auf die COVID-19-bedingten temporären Marktschließungen im März, April und teilweise im Mai 2020 zurückzuführen ist. Währungsbereinigt verzeichnete auch das Geschäft in der Schweiz eine negative Entwicklung. In Österreich lag der Umsatz trotz der temporären Schließungen aufgrund außerordentlich starker Nachholeffekte nach Lockerung der COVID-19-Beschränkungen über dem Niveau des Vorjahres. In Ungarn, das nicht von den COVID-19-bedingten temporären Schließungen betroffen war, entwickelte sich insbesondere der Umsatz in lokaler Währung auch infolge der im Vorjahr unterjährig eröffneten Märkte positiv. Im vierten Quartal 2019/20 wuchs der Umsatz des Segments DACH um 4,6 Prozent auf 3,0 Mrd. €. Vor Währungs- und Portfolioeffekten lag der Umsatz mit 4,7 Prozent über dem Vergleichswert des Vorjahres. Zur Steigerung des Umsatzes trug mehrheitlich die anhaltend starke Kundennachfrage in Deutschland und Österreich bei. In Deutschland wurde diese durch verschiedene Marketingaktivitäten sowie die generelle Mehrwertsteuersenkung ab dem 1. Juli 2020 unterstützt. Der Wegfall der erfolgreichen Mehrwertsteueraktion bei Saturn im September des Vorjahres konnte so überkompensiert werden. Österreich verzeichnete, auch getrieben durch erfolgreiche Marketingkampagnen wie "30 Jahre MediaMarkt", einen Umsatzanstieg im niedrigen zweistelligen Prozentbereich, während Ungarn insbesondere in lokaler Währung die positive Umsatzentwicklung aus den Vorquartalen fortführte. UMSATZERLÄUTERUNG SEGMENT WEST-/SÜDEUROPA Im Geschäftsjahr 2019/20 ging der Umsatz im Segment West-/Südeuropa um 5,5 Prozent auf 6,4 Mrd. € zurück. Währungs- und portfoliobereinigt sank der Umsatz um 3,4 Prozent. Ein starker Umsatzrückgang war in Italien und Spanien zu verzeichnen, die vergleichsweise lange von den COVID-19-bedingten temporären Schließungen der Märkte betroffen waren. Demgegenüber stand ein Umsatzanstieg in den Niederlanden, der durch starke Zuwachsraten im Bereich Online, auch begünstigt durch eine niedrige Vorjahresvergleichsbasis, geprägt war. Im vierten Quartal 2019/20 verzeichnete das Segment West-/Südeuropa einen Umsatz von 1,7 Mrd. €, was einem Umsatzanstieg von 4,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal entspricht. Währungs- und portfoliobereinigt verbesserte sich der Umsatz um 7,1 Prozent. Die positive Umsatzentwicklung wurde maßgeblich durch das Wachstum in Spanien, den Niederlanden, Italien und Belgien beeinflusst. Dies ist auf eine anhaltend starke Kundennachfrage sowie verschiedene erfolgreiche Marketingkampagnen zurückzuführen. In Italien konnte so der Wegfall der Mehrwertsteueraktion im September des Vorjahres überkompensiert werden. Die Niederlande profitierten insbesondere von einem deutlichen Wachstum im Online-Geschäft, welches auch auf eine niedrige Vergleichsbasis zurückzuführen ist. UMSATZERLÄUTERUNG SEGMENT OSTEUROPA Im Segment Osteuropa stieg der Umsatz im Geschäftsjahr 2019/20 um 2,8 Prozent und lag bei insgesamt 1,6 Mrd. €. Im Berichtszeitraum belastete die starke Abwertung der türkischen Lira den Segmentumsatz. Bereinigt um Währungs- und Portfolioveränderungen stieg der Segmentumsatz um 9,7 Prozent. Die Türkei verzeichnete insbesondere aufgrund einer deutlich positiven Entwicklung des Marktumfelds im ersten Quartal sowie anhaltend starker Nachholeffekte nach Wiedereröffnung der Märkte ab Juni 2020 einen deutlichen Umsatzanstieg im zweistelligen Prozentbereich. Auch in Folge der im Vorjahr unterjährig eröffneten Märkte sowie inflationsbedingt entwickelte sich der Umsatz in der Türkei positiv. Ein Umsatzrückgang war in Polen zu verzeichnen, der maßgeblich auf die vergleichsweise frühen COVID-19-bedingten temporären Schließungen der Märkte sowie ein intensives Wettbewerbsumfeld zurückzuführen ist. Im vierten Quartal 2019/20 stieg der Umsatz des Segments Osteuropa deutlich um 21,9 Prozent auf 0,5 Mrd. €. Die starke Abwertung der türkischen Lira belastete auch im vierten Quartal den Umsatz. Bereinigt um Währungs- und Portfolioeffekte stieg der Segmentumsatz um 38,9 Prozent. Auch im vierten Quartal trug der Umsatzanstieg in der Türkei, getrieben durch eine ungebrochen starke Nachfrage, mehrheitlich zur positiven Umsatzentwicklung im Segment bei. Darüber hinaus wuchs der Umsatz in Polen ebenfalls im zweistelligen Prozentbereich, was auch auf fortdauerndes Kaufinteresse und erfolgreiche Marketingkampagnen zurückzuführen ist. UMSATZERLÄUTERUNG SEGMENT SONSTIGE Im Geschäftsjahr 2019/20 verzeichnete das Segment Sonstige einen Umsatzrückgang von 10,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf rund 0,5 Mrd. €. Auf währungs- und portfoliobereinigter Basis lag der Umsatz mit 9,4 Prozent unter dem Niveau des Vorjahres. Zu dieser Entwicklung trug insbesondere der Verkauf von iBood im letzten Geschäftsjahr bei. Schweden, das nicht von temporären Schließungen betroffen war, zeigte eine solide Umsatzentwicklung im Gesamtjahr. Im vierten Quartal 2019/20 ging der Umsatz des Segments Sonstige um 4,6 Prozent auf rund 0,1 Mrd. € zurück. Bereinigt um Währungs- und Portfolioeffekte sank der Segmentumsatz um 7,3 Prozent. Dieser Rückgang ist nahezu ausschließlich auf den Verkauf von iBood im letzten Geschäftsjahr zurückzuführen. Schweden setzte die positive Entwicklung aus dem Vorquartal fort und wuchs auch getrieben durch Umsatzimpulse aus verschiedenen Marketingkampagnen weiter solide. scrollen Geschäftsjahr Umsatz (Mio. €) Veränderung (%) In % vom Gesamtumsatz 2018/19 2019/20 Online 2.935 4.203 43,2 20,2 Services & Solutions 1.229 1.129 -8,1 5,4 scrollen Quartal 1 Umsatz (Mio. €) Veränderung (%) In % vom Gesamtumsatz Q4 2018/19 Q4 2019/20 Online 2 635 850 34,0 16,1 Services & Solutions 3 329 250 -24,0 4,7 1 Im Gegensatz zu den Geschäftsjahreszahlen handelt es sich bei den Quartalsangaben und deren Erläuterung um ungeprüfte Informationen. 2 In Q4 2019/20 stieg der Online-Umsatz, bereinigt um einen technischen Effekt aufgrund des Wechsels vom Agenten- zum Prinzipalmodell für den Online-Verkauf von Mobiltelefonen und damit verbundenen Verträgen als Bündel in Deutschland, um 52,3 Prozent. 3 In Q4 2019/20 sank der Services & Solutions-Umsatz, bereinigt um den oben genannten technischen Effekt, um 5,7 Prozent. BESCHLEUNIGTES WACHSTUM IM ONLINE-GESCHÄFT GETRIEBEN DURCH COVID-19 Der Online-Umsatz stieg im Geschäftsjahr 2019/20 deutlich um 43,2 Prozent auf 4,2 Mrd. €. Insgesamt betrug der Online-Anteil am Gesamtumsatz im Berichtszeitraum 20,2 Prozent (2018/19: 13,7 Prozent). Das starke Wachstum im Online-Geschäft setzte sich somit auch im abgelaufenen Geschäftsjahr fort und hat sich aufgrund der COVID-19-Pandemie beschleunigt. Seit der COVID-19-bedingten temporären Schließung des stationären Geschäfts nutzen die Kunden zunehmend den Online-Kanal, was sich auch trotz Erholung der stationären Umsätze nach Wiedereröffnung der Märkte fortsetzte. Das außerordentliche Wachstum wurde auch durch die verstärkte Konzentration der Vertriebsaktivitäten und Ressourcen auf den Online-Kanal seit Beginn der Pandemie unterstützt. Um die erhöhte Nachfrage bedienen zu können und um vorhandene Bestände in den Märkten nutzbar zu machen, hatte CECONOMY zwischenzeitlich Online-Aufträge für Produkte, die in den Online-Lagern nicht mehr verfügbar waren, aus den lokalen Marktbeständen heraus bedient (Shipment-from-Store). Eine starke Online-Dynamik war auch in den Ländern sichtbar, die nicht von den COVID-19-bedingten temporären Marktschließungen betroffen waren. Im vierten Quartal 2019/20 stieg der Online-Umsatz um 34,0 Prozent auf 0,9 Mrd. € und erreichte damit einen Anteil von 16,1 Prozent am Gesamtumsatz (Q4 2018/19: 12,7 Prozent). Der Online-Anteil am Gesamtumsatz ist seit der Erholung der stationären Umsätze nach Wiedereröffnung der Märkte wieder zurückgegangen, lag dennoch weiterhin über dem Niveau vor der COVID-19-Pandemie. Die Pick-up-Rate lag im Geschäftsjahr 2019/20 bei 37 Prozent (2018/19: 47 Prozent). Im vierten Quartal 2019/20 lag die Pick-up-Rate bei 39 Prozent (Q4 2018/19: 50 Prozent). Der Rückgang der Pick-up-Rate ist darauf zurückzuführen, dass einerseits die Pick-up-Option (Abholung von online bestellten Waren im Markt) in den COVID-19-bedingt temporär geschlossenen Märkten nur teilweise möglich war und sich andererseits die gesamte Anzahl der Online-Bestellungen durch die reinen Internet-Bestellungen deutlich erhöht hat. Zudem konnten Kunden die Möglichkeit, online bestellte Ware im Markt abzuholen, aufgrund der strikten Ausgangsbeschränkungen in einigen Ländern im März und April weniger nutzen. Nach der Wiedereröffnung der Märkte erholten sich auch die Pick-up-Umsätze deutlich, wobei die Pick-up-Rate sich bis zum Geschäftsjahresende noch unter dem Niveau des Vorjahres bewegte. UMSATZRÜCKGANG IM BEREICH SERVICES & SOLUTIONS AUFGRUND COVID-19 Im Geschäftsjahr 2019/20 ging der Umsatz im Bereich Services & Solutions um 8,1 Prozent auf 1,1 Mrd. € zurück. Dies entspricht einem Services & Solutions-Anteil am Gesamtumsatz von 5,4 Prozent (2018/19: 5,7 Prozent). Da Services & Solutions größtenteils in Verbindung mit Einkäufen im stationären Handel in Anspruch genommen und viele Dienstleistungen an den Smartbars in den Märkten angeboten werden, ist die negative Entwicklung im Berichtszeitraum maßgeblich auf die COVID-19-bedingten temporären Marktschließungen sowie die anhaltend geringeren Kundenfrequenzen nach der Wiedereröffnung zurückzuführen. Das Geschäft aus der Vermittlung von Mobilfunkverträgen und Finanzierungen war im abgelaufenen Geschäftsjahr rückläufig. Positiv hingegen entwickelte sich die Vermittlung von Garantieverlängerungen aufgrund eines verbesserten Angebots. Die Nutzung des Service- und Dienstleistungsangebots an den Smartbars in den Märkten blieb nahezu stabil. Im vierten Quartal 2019/20 ergab sich im Bereich Services & Solutions ein Umsatzrückgang von 24,0 Prozent auf 0,3 Mrd. €. Dies entspricht einem Umsatzanteil von 4,7 Prozent (Q4 2018/19: 6,6 Prozent). Das Geschäft aus der Vermittlung von Mobilfunkverträgen war im vierten Quartal rückläufig, was insbesondere auf eine hohe Vergleichsbasis bedingt durch eine starke Mobilfunkkampagne im Vorjahr zurückzuführen ist. Das Service- und Dienstleistungsangebot an den Smartbars in den Märkten sowie die Vermittlung von Garantieverlängerungen entwickelten sich hingegen besonders erfreulich, konnten die rückläufige Entwicklung in den anderen Kategorien jedoch nicht vollständig kompensieren. scrollen Geschäftsjahr Mio. € EBIT wie berichtet 2018/19 EBIT wie berichtet 2019/20 Veränderung 2019/20 Bereinigtes EBIT 1 2018/19 Bereinigtes EBIT 1 2019/20 Veränderung 2019/20 Gesamt 2 224 -80 -304 403 236 -167 DACH 168 253 85 320 297 -23 West-/Südeuropa 129 46 -83 147 41 -106 Osteuropa 7 -45 -53 10 -37 -46 Sonstige -81 -335 -254 -73 -67 7 1 Vor nicht regelmäßig wiederkehrenden Effekten, nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen und Portfolioveränderungen 2 Inklusive Konsolidierung scrollen Quartal 1 Mio. € EBIT wie berichtet Q4 2018/19 EBIT wie berichtet Q4 2019/20 Veränderung Q4 2019/20 Bereinigtes EBIT 2 Q4 2018/19 Bereinigtes EBIT 2 Q4 2019/20 Veränderung Q4 2019/20 Gesamt 3 96 33 -63 151 123 -28 DACH 53 64 12 86 100 15 West-/Südeuropa 78 39 -39 85 54 -31 Osteuropa -1 -19 -18 2 -13 -15 Sonstige -33 -53 -20 -22 -20 2 1 Im Gegensatz zu den Geschäftsjahreszahlen handelt es sich bei den Quartalsangaben und deren Erläuterung um ungeprüfte Informationen. 2 Vor nicht regelmäßig wiederkehrenden Effekten, nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen und Portfolioveränderungen 3 Inklusive Konsolidierung BEREINIGTES KONZERN-EBIT IM GESAMTJAHR AUFGRUND DER AUSWIRKUNGEN DER COVID-19-PANDEMIE UNTER VORJAHR Das berichtete Konzern-EBIT sank im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/20 um 304 Mio. € auf -80 Mio. € (2018/19: 224 Mio. €). Hier enthalten sind nicht regelmäßig wiederkehrende Effekte in Höhe von rund -49 Mio. € (2018/19: -200 Mio. €), inklusive einem Ertrag von 33 Mio. € aus der Entkonsolidierung des MediaMarkt-Griechenland-Geschäfts, sowie Ergebniseffekte aus nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen in Höhe von -267 Mio. € (2018/19: 22 Mio. €). Bereinigt um diese Effekte sowie Portfolioveränderungen ist das Konzern-EBIT um 167 Mio. € auf 236 Mio. € gesunken (2018/19: 403 Mio. €). Im Konzern-EBIT 2019/20 ist außerdem ein positiver Effekt aus der Einführung von IFRS 16 in Höhe von rund 9 Mio. € enthalten. Der Rückgang des bereinigten Konzern-EBIT im abgelaufenen Geschäftsjahr ist im Wesentlichen auf die negative Umsatzentwicklung des stationären Geschäfts aufgrund der mehr als sechswöchigen COVID-19-bedingten Schließungen der Mehrzahl der Märkte sowie eine damit einhergehende negative Bruttomargenentwicklung zurückzuführen. Die Bruttomarge verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 1,2 Prozentpunkte auf 18,1 Prozent, was maßgeblich auf Produkt- und Kanalmixeffekte, höhere Lieferkosten, bestandsbezogene Effekte sowie auf niedrigere Erträge aus dem Geschäft mit Services & Solutions zurückzuführen ist. Positiv auf das Ergebnis wirkten insbesondere die frühzeitig und umfassend eingeleiteten Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19. Staatliche Unterstützungsleistungen (insbesondere Kurzarbeitergeld) sowie weitere Kostensenkungsmaßnahmen wirkten mit rund 244 Mio. € ergebniserhöhend. Unterstützt wurde das Ergebnis ebenfalls durch Einsparungen im Zusammenhang mit dem Kosten- und Effizienzprogramm sowie der erfolgreichen Steuerung der Aktionstage rund um den Black Friday im ersten Quartal. Insgesamt konnte so der umsatz- und margenbedingte Ergebnisrückgang aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie teilweise kompensiert werden. Im vierten Quartal 2019/20 wurde ein berichtetes Konzern-EBIT von 33 Mio. € erzielt. In der Vergleichsperiode des Vorjahres lag dieses bei 96 Mio. €. Darin enthalten sind nicht regelmäßig wiederkehrende Effekte in Höhe von rund -58 Mio. € (Q4 2018/19: -46 Mio. €) sowie Ergebniseffekte aus nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen in Höhe von -32 Mio. € (Q4 2018/19: -11 Mio. €). Bereinigt um diese Ergebniseffekte sowie Portfolioveränderungen lag das Konzern-EBIT mit 123 Mio. € um 28 Mio. € unter dem Niveau des Vorjahres (Q4 2018/19: 151 Mio. €). Im Konzern-EBIT des vierten Quartals 2019/20 ist außerdem ein positiver Effekt aus der Einführung von IFRS 16 in Höhe von rund 3 Mio. € enthalten. Das bereinigte Konzern-EBIT im vierten Quartal wurde maßgeblich durch eine um 0,6 Prozentpunkte auf 20,4 Prozent rückläufige Bruttomarge beeinflusst, wobei sich eine Trendverbesserung gegenüber dem Neunmonatszeitraum zeigte. Der Rückgang der Bruttomarge resultierte im Wesentlichen aus im Vorjahresvergleich schlechteren Lieferantenkonditionen aufgrund eines COVID-19-bedingt geringeren Einkaufsvolumens sowie bestandsbezogenen Effekten. Darüber hinaus wirkte die COVID-19-induzierte, anhaltende Verschiebung zum Online-Kanal, gepaart mit höheren Lieferkosten, negativ. Das Ergebnis im vierten Quartal wurde zusätzlich durch Abgänge von immateriellen Vermögenswerten (Software) sowie Wertminderungen von anderen Vermögenswerten (unter anderem Nutzungsrechte) belastet. Positiv auf das Ergebnis wirkten sich das starke Umsatzwachstum sowie Kostensenkungsmaßnahmen und rückläufige Personal- und Sachkosten im Zusammenhang mit dem Kosten- und Effizienzprogramm aus, konnten den Ergebnisrückgang jedoch nicht vollständig kompensieren. ERGEBNISERLÄUTERUNG SEGMENT DACH Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/20 erreichte das Segment DACH ein EBIT von 253 Mio. € und lag somit 85 Mio. € über dem Niveau des Vorjahres (2018/19: 168 Mio. €). Hierin enthalten sind nicht regelmäßig wiederkehrende Effekte in Höhe von rund -45 Mio. € (2018/19: -152 Mio. €). Bereinigt um diese Effekte ist das EBIT im Segment DACH um 23 Mio. € auf 297 Mio. € gesunken (2018/19: 320 Mio. €). Das Ergebnis in Deutschland war leicht rückläufig, was auf eine Rückstellung für Rechtsrisiken im Zusammenhang mit Vertragsstrafen sowie Abgänge von immateriellen Vermögenswerten (Software), in jeweils niedriger zweistelliger Millionen-Euro-Höhe, zurückzuführen ist. Operativ zeigte Deutschland in Anbetracht der Beeinträchtigungen der COVID-19-Pandemie eine robuste Ergebnisentwicklung. Der negativen Umsatz- und Margenentwicklung konnte mit umfassenden COVID-19-bezogenen Kostenmaßnahmen, insbesondere im Bereich Personal aus der Einführung von Kurzarbeit, entgegengewirkt werden. Das Ergebnis in den übrigen Ländern des Segments lag im Wesentlichen umsatz- und kostenbedingt leicht über dem Niveau des Vorjahres. Im vierten Quartal 2019/20 lag das EBIT im Segment DACH bei 64 Mio. € und damit 12 Mio. € über dem Niveau des Vorjahres (Q4 2018/19: 53 Mio. €). Darin enthalten sind nicht regelmäßig wiederkehrende Effekte in Höhe von rund -36 Mio. € (Q4 2018/19: -33 Mio. €). Bereinigt um diese Effekte ist das EBIT im Segment DACH um 15 Mio. € auf 100 Mio. € gestiegen (Q4 2018/19: 86 Mio. €). Deutschland verzeichnete trotz negativer Effekte im Zusammenhang mit Kanalverschiebungseffekten und höheren Lieferkosten, niedrigerer Erträge aus dem Geschäft mit Services & Solutions sowie einer zusätzlichen Belastung durch Abgänge von immateriellen Vermögenswerten (Software) einen soliden Ergebnisanstieg. Dies ist im Wesentlichen auf die starke Umsatzentwicklung im vierten Quartal zurückzuführen. In Österreich entwickelte sich das Ergebnis umsatzbedingt ebenfalls leicht positiv, während das Ergebnis in der Schweiz und Ungarn auf dem Niveau des Vorjahres lag. ERGEBNISERLÄUTERUNG SEGMENT WEST-/SÜDEUROPA In West-/Südeuropa ging das EBIT im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/20 um 83 Mio. € auf 46 Mio. € (2018/19: 129 Mio. €) zurück. Hierin enthalten sind nicht regelmäßig wiederkehrende Effekte in Höhe von rund 5 Mio. € (2018/19: -17 Mio. €). Bereinigt um diese Ergebniseffekte sowie um Portfolioveränderungen ist das EBIT um 106 Mio. € auf 41 Mio. € gesunken (2018/19: 147 Mio. €). Spanien und Italien waren besonders stark von der COVID-19-Pandemie betroffen und verzeichneten aufgrund der vergleichsweise langen COVID-19-bedingten temporären Marktschließungen umsatz- und margenbedingt einen deutlichen Ergebnisrückgang. In Spanien wirkten sich zusätzlich niedrigere Erträge im Services & Solutions-Geschäft aufgrund der temporären Schließung der Märkte sowie fortbestehenden strengen Restriktionen negativ auf das Ergebnis aus. Trotz gestiegener Umsätze lag das Ergebnis in den Niederlanden margenbedingt sowie bedingt durch ein wettbewerbsintensives Umfeld ebenfalls unter dem Niveau des Vorjahres. Darüber hinaus war das Segmentergebnis durch ein schwächeres Ergebnis in Belgien gekennzeichnet. Im vierten Quartal 2019/20 erreichte das Segment West-/Südeuropa ein EBIT von 39 Mio. € und lag somit 39 Mio. € unter dem Niveau des Vorjahres (Q4 2018/19: 78 Mio. €). Hierin enthalten sind nicht regelmäßig wiederkehrende Effekte in Höhe von rund -15 Mio. € (Q4 2018/19: -10 Mio. €). Bereinigt um diese Ergebniseffekte sowie um Portfolioveränderungen ist das EBIT um 31 Mio. € auf 54 Mio. € gesunken (Q4 2018/19: 85 Mio. €). Der Rückgang ist mehrheitlich auf die negative Margenentwicklung, hauptsächlich bedingt durch die starke Verschiebung zum Online-Kanal sowie bestandsbezogene Effekte in Spanien, zurückzuführen. Darüber hinaus belastete in Spanien eine Rückstellung für Rechtsrisiken das Ergebnis. In Italien war das Ergebnis margenbedingt sowie aufgrund leicht gestiegener Kosten ebenfalls rückläufig. In den Niederlanden hingegen entwickelte sich das Ergebnis angesichts der starken Umsatzentwicklung leicht positiv. ERGEBNISERLÄUTERUNG SEGMENT OSTEUROPA Das EBIT im Segment Osteuropa lag im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/20 mit -45 Mio. € rund 53 Mio. € unter dem Niveau des Vorjahres (2018/19: 7 Mio. €). Hierin enthalten sind nicht regelmäßig wiederkehrende Effekte in Höhe von rund -9 Mio. € (2018/19: -2 Mio. €). Bereinigt um diese Ergebniseffekte ist das EBIT um 46 Mio. € auf -37 Mio. € gesunken (2018/19: 10 Mio. €). Dieser Rückgang resultierte aus einer negativen Umsatz- und Margenentwicklung in Polen, die insbesondere auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Geschäft zurückzuführen ist. Darüber hinaus belasteten Wertminderungen von anderen Vermögenswerten (unter anderem Nutzungsrechte) das Ergebnis. Im Vorjahr wurde das Ergebnis in Polen noch durch positive Effekte aufgrund einer geringeren notwendig gewordenen Risikovorsorge bei redcoon Polen und im Zusammenhang mit der Begleichung von Schadensersatzansprüchen unterstützt. Die Türkei erzielte ein leicht über dem Vorjahr liegendes Ergebnis. Während dort einerseits das starke Umsatzwachstum ergebniserhöhend wirkte, wurde andererseits das Ergebnis insbesondere durch negative Währungseffekte belastet. Im vierten Quartal 2019/20 verringerte sich das EBIT im Segment Osteuropa um 18 Mio. € auf -19 Mio. € (Q4 2018/19: -1 Mio. €). Hierin enthalten sind nicht regelmäßig wiederkehrende Effekte in Höhe von rund -5 Mio. € (Q4 2018/19: -3 Mio. €). Bereinigt um diese Ergebniseffekte ist das EBIT um 15 Mio. € auf -13 Mio. € gesunken (Q4 2018/19: 2 Mio. €). Diese Entwicklung ist mehrheitlich auf einen Ergebnisrückgang in Polen zurückzuführen, welcher in einer negativen Margenentwicklung begründet ist. Das Ergebnis in Polen war zudem einer hohen Vergleichsbasis aufgrund einer geringeren notwendig gewordenen Risikovorsorge bei redcoon Polen im Vorjahresvergleichsquartal ausgesetzt. In der Türkei belasteten negative Währungseffekte sowie leicht gestiegene Werbe- und Personalkosten zur Unterstützung des hohen Umsatzwachstums das Ergebnis im vierten Quartal. ERGEBNISERLÄUTERUNG SEGMENT SONSTIGE Das Segment Sonstige umfasst insbesondere die Tätigkeiten der CECONOMY AG, die Ergebniseffekte aus nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen sowie Schweden und die Aktivitäten kleinerer operativer Gesellschaften. Das EBIT im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/20 sank gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 254 Mio. € auf -335 Mio. € (2018/19: -81 Mio. €). Hierin enthalten sind nicht regelmäßig wiederkehrende Effekte in Höhe von rund -1 Mio. €. Im Vorjahr waren noch Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Kosten- und Effizienzprogramm sowie Führungswechseln bei der CECONOMY AG in Höhe von rund 28 Mio. € im Ergebnis enthalten. Der Rückgang des berichteten EBIT ist maßgeblich auf den negativen Ergebniseffekt aus nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen aufgrund der Wertminderung des Fnac Darty S.A.-Anteils im zweiten Quartal zurückzuführen, der sich auf 268 Mio. € belief. Insgesamt beliefen sich die Ergebniseffekte aus nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen auf rund -267 Mio. € (2018/19: 21 Mio. €). Bereinigt um die oben genannten Effekte ist das EBIT um 7 Mio. € auf -67 Mio. € gestiegen (2018/19: -73 Mio. €). Es haben rückläufige Holdingkosten sowie der Abgang von iBood positiv zu diesem Ergebnisanstieg beigetragen. Trotz gestiegener Umsätze lag das bereinigte EBIT in Schweden mit -28 Mio. € lediglich auf dem Niveau des Vorjahres (2018/19: -29 Mio. €), was maßgeblich auf im Vorjahresvergleich höhere Vorsorge für Risiken in den Standorten zurückzuführen ist. Auf weitere im Segment Sonstige ausgewiesene kleinere operative Gesellschaften entfiel ein bereinigtes EBIT von -5 Mio. € (2018/19: -5 Mio. €). Im vierten Quartal 2019/20 sank das EBIT gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 20 Mio. € auf -53 Mio. € (Q4 2018/19: -33 Mio. €). Hierin enthalten sind nicht regelmäßig wiederkehrende Effekte in Höhe von rund -1 Mio. € (Q4 2018/19: 0 Mio. €). Die Ergebniseffekte aus nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen beliefen sich im vierten Quartal auf -32 Mio. € (Q4 2018/19: -11 Mio. €). Bereinigt um diese Effekte ist das EBIT um 2 Mio. € auf -20 Mio. € gestiegen (Q4 2018/19: -22 Mio. €). Das bereinigte EBIT in Schweden ist in Folge des soliden Umsatzwachstums leicht um 3 Mio. € auf -8 Mio. € gestiegen (Q4 2018/19: -10 Mio. €). Rückläufige Holdingkosten bei der CECONOMY AG trugen ebenfalls zu der Ergebnisverbesserung des Segments bei. Auf weitere im Segment Sonstige ausgewiesene kleinere operative Gesellschaften entfiel ein bereinigtes EBIT von -2 Mio. € (Q4 2018/19: 0 Mio. €). scrollen Geschäftsjahr 2018/19 nicht regelmäßig wiederkehrend Mio. € EBIT wie berichtet Ergebniseffekte aus Restrukturierung sowie Führungswechseln Ergebniseffekte aus nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen und Portfolioveränderungen Bereinigtes EBIT Gesamt 1 224 -200 20 403 DACH 168 -152 0 320 West-/ Südeuropa 129 -17 -1 147 Osteuropa 7 -2 0 10 Sonstige -81 -28 21 -73 1 Inklusive Konsolidierung scrollen Geschäftsjahr 2019/20 nicht regelmäßig wiederkehrend Mio. € EBIT wie berichtet Ergebniseffekte aus dem Kosten- und Effizienzprogramm Effekte aus Standortschließungen Effekte aus der Einführung des Operating Model Ergebniseffekte aus nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen und Portfolioveränderungen Bereinigtes EBIT Gesamt 1 -80 31 -8 -72 -267 236 DACH 253 3 -2 -46 0 297 West-/ Südeuropa 46 29 -4 -20 0 41 Osteuropa -45 0 -2 -7 0 -37 Sonstige -335 -1 0 0 -267 -67 1 Inklusive Konsolidierung scrollen Quartal 1 Q4 2018/19 nicht regelmäßig wiederkehrend Mio. € EBIT wie berichtet Ergebniseffekte aus Restrukturierung sowie Führungswechseln Ergebniseffekte aus nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen und Portfolioveränderungen Bereinigtes EBIT Gesamt 2 96 -46 -9 151 DACH 53 -33 0 86 West-/ Südeuropa 78 -10 2 85 Osteuropa -1 -3 0 2 Sonstige -33 0 -11 -22 1 Im Gegensatz zu den Geschäftsjahreszahlen handelt es sich bei den Quartalsangaben und deren Erläuterung um ungeprüfte Informationen. 2 Inklusive Konsolidierung scrollen Quartal 1 Q4 2019/20 nicht regelmäßig wiederkehrend Mio. € EBIT wie berichtet Ergebniseffekte aus dem Kosten- und Effizienzprogramm Effekte aus Standortschließungen Effekte aus der Einführung des Operating Model Ergebniseffekte aus nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen und Portfolioveränderungen Bereinigtes EBIT Gesamt 2 33 3 11 -72 -32 123 DACH 64 5 4 -46 0 100 West-/ Südeuropa 39 -1 5 -20 0 54 Osteuropa -19 0 1 -7 0 -13 Sonstige -53 -1 0 0 -32 -20 1 Im Gegensatz zu den Geschäftsjahreszahlen handelt es sich bei den Quartalsangaben und deren Erläuterung um ungeprüfte Informationen. 2 Inklusive Konsolidierung Die folgende Kommentierung bezieht sich jeweils auf das berichtete Ergebnis der fortgeführten Aktivitäten. FINANZERGEBNIS UND STEUERN scrollen Mio. € 2018/19 2019/20 Betriebliches Ergebnis EBIT 224 -80 Sonstiges Beteiligungsergebnis 46 20 Zinsertrag/-aufwand (Zinsergebnis) -14 -51 Übriges Finanzergebnis -21 -14 Finanzergebnis 12 -45 Ergebnis vor Steuern EBT 235 -125 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -77 -93 Periodenergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 158 -218 Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern 1 6 Periodenergebnis 160 -211 Das Finanzergebnis verringerte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/20 um 56 Mio. € auf -45 Mio. € (2018/19: 12 Mio. €). Der Rückgang ist maßgeblich auf ein um 37 Mio. € höheres Zinsergebnis zurückzuführen, der im Wesentlichen durch die Umstellung auf IFRS 16 und der damit einhergehenden erstmaligen Erfassung der Leasingverbindlichkeiten in den Finanzschulden bedingt ist. Das um 26 Mio. € niedrigere Sonstige Beteiligungsergebnis ist durch eine hohe Vergleichsbasis im Vorjahr aufgrund eines Gewinns aus dem Verkauf von 5,4 Prozent der Aktien an der METRO AG und höherer Beteiligungserträge der METRO AG und der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG bedingt. Gegenläufig hat sich eine Dividendenzahlung der PJSC "M.video" im aktuellen Geschäftsjahr in Höhe von rund 13 Mio. € auf das Sonstige Beteiligungsergebnis ausgewirkt. Das Übrige Finanzergebnis wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/20 im Wesentlichen durch Aufwendungen für Kredit- und Bereitstellungsprovisionen für den KfW-Kredit beeinflusst. Im Vorjahr war das Übrige Finanzergebnis durch die Ausbuchung der Put/Call-Optionsstruktur im Zusammenhang mit der Veräußerung der METRO AG-Anteile belastet. Das Ergebnis vor Steuern sank im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/20 von 235 Mio. € auf -125 Mio. €. ↗ Weitere Angaben zum Finanzergebnis finden sich im Anhang - Nummern 7, 9 und 10 Ergebnisanteil aus operativen, nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen/Sonstiges Beteiligungsergebnis, Zinsertrag/Zinsaufwand und Übriges Finanzergebnis. Der ausgewiesene Ertragsteueraufwand von 93 Mio. € (2018/19: 77 Mio. €) liegt um 16 Mio. € über dem Vorjahresniveau. Die tatsächlichen Steuern sind um 28 Mio. € angestiegen, wobei im Vorjahreswert insbesondere die steuerlichen Optimierungen und das geringere operative Ergebnis infolge der Restrukturierungsaufwendungen reflektiert sind. Der Anstieg der Erträge aus latenten Steuern resultiert im Wesentlichen aus der Aktivierung von latenten Steuern auf temporären Differenzen und der Auflösung von passiven latenten Steuern. scrollen Mio. € 2018/19 2019/20 Tatsächliche Steuern 84 111 davon Deutschland (49) (82) davon international (35) (29) davon Steueraufwand/-ertrag der laufenden Periode (88) (105) davon Steueraufwand/-ertrag aus Vorperioden (-4) (7) Latente Steuern -7 -19 davon Deutschland (-16) (-6) davon international (9) (-13) 77 93 Die Konzernsteuerquote bildet das Verhältnis zwischen dem ausgewiesenen Ertragsteueraufwand und dem Ergebnis vor Steuern ab. Im Berichtszeitraum beträgt die Konzernsteuerquote -74,0 Prozent (2018/19: 32,7 Prozent). Die negative Steuerquote resultiert insbesondere aus der nicht steuerwirksamen Wertminderung der Beteiligung an der Fnac Darty S.A. Die Steuerquote ohne Berücksichtigung dieser Wertminderung beträgt 66,8 Prozent und resultiert im Wesentlichen aus nicht steuerwirksamen Verlusten. ↗ Weitere Erläuterungen zu Steuern vom Einkommen und vom Ertrag finden sich im Anhang - Nummer 12 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. PERIODENERGEBNIS UND ERGEBNIS JE AKTIE Das Periodenergebnis aus fortgeführten Aktivitäten sank um 376 Mio. € auf -218 Mio. €. Dieser Rückgang ist hauptsächlich auf den negativen Ergebniseffekt aus nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen aufgrund der Wertminderung des Fnac Darty S.A.-Anteils in Höhe von rund 268 Mio. € im zweiten Quartal 2019/20 zurückzuführen. Zusätzlich belasteten das COVID-19-bedingt niedrigere operative Ergebnis, Aufwendungen im Zusammenhang mit COVID-19-bedingten Standortschließungen und die Einführung einer konzernweit einheitlichen Organisationsstruktur das Periodenergebnis. Gegenläufig wirkten die staatlichen Unterstützungsleistungen (insbesondere Kurzarbeitergeld) sowie weitere Kostensenkungsmaßnahmen. Da der negative Ergebniseffekt aus nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen nicht den Minderheiten zuzurechnen ist, sank der Anteil der Minderheiten am Periodenergebnis lediglich um 18 Mio. € auf 19 Mio. € (2018/19: 37 Mio. €). Somit ergab sich ein den Anteilseignern zuzurechnendes Periodenergebnis von -237 Mio. € (2018/19: 121 Mio. €) beziehungsweise ein Ergebnis je Aktie von -0,66 € (2018/19: 0,34 €). Für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie des Geschäftsjahres 2019/20 wurde eine Anzahl von 359.421.084 Aktien zugrunde gelegt. scrollen Veränderung 2018/19 2019/20 Absolut % Periodenergebnis aus fortgeführten Aktivitäten Mio. € 158 -218 -376 - Den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnendes Periodenergebnis aus fortgeführten Aktivitäten Mio. € 37 19 -18 -47,5 Den Anteilseignern der CECONOMY AG zuzurechnendes Periodenergebnis aus fortgeführten Aktivitäten Mio. € 121 -237 -358 - Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Aktivitäten 1 € 0,34 -0,66 -1,00 - 1 Nach Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter Finanz- und Vermögenslage KAPITALSTRUKTUR Die Konzernbilanz von CECONOMY weist zum 30. September 2020 ein Eigenkapital in Höhe von 548 Mio. € auf (30.09.2019: 784 Mio. €). Die Eigenkapitalquote verringerte sich im Berichtsjahr auf 5,2 Prozent (30.09.2019: 9,7 Prozent). scrollen Mio. € Anhang Nr. 30.09.2019 30.09.2020 Eigenkapital 31 784 548 Gezeichnetes Kapital 919 919 Kapitalrücklage 321 321 Gewinnrücklagen -478 -753 Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 22 61 Das gezeichnete Kapital lag zum 30. September 2020 unverändert bei 919 Mio. €. Ebenfalls unverändert ist die Kapitalrücklage mit 321 Mio. €. Die Gewinnrücklagen sanken zum 30. September 2020 um 275 Mio. € auf -753 Mio. € (30.09.2019: -478 Mio. €). Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf das negative, den Anteilseignern der CECONOMY AG zuzurechnende Periodenergebnis in Höhe von -232 Mio. € zurückzuführen. Neben der Wertminderung des Fnac Darty S.A.-Anteils in Höhe von rund 268 Mio. € im zweiten Quartal 2019/20, belastete zusätzlich das COVID-19-bedingt niedrigere operative Ergebnis sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit COVID-19-bedingten Standortschließungen und die Einführung einer konzernweit einheitlichen Organisationsstruktur das Periodenergebnis. Gegenläufig wirkten die staatlichen Unterstützungsleistungen (insbesondere Kurzarbeitergeld) sowie weitere Kostensenkungsmaßnahmen. Der Anteil nicht beherrschender Gesellschafter erhöhte sich auf 61 Mio. € (30.09.2019: 22 Mio. €). scrollen Mio. € 30.09.2019 30.09.2020 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.184 1 1.484 Kurzfristige Geldanlagen 2 0 85 Finanzschulden 302 2.422 Nettoliquidität (+)/Nettoverschuldung (-) 882 1 -854 1 Adjustierung aufgrund eines geänderten Ausweises. Ausführungen hierzu finden sich im Kapitel Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses. 2 In der Bilanz in der Position Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig) enthalten. Zum 30. September 2020 betrug die bilanzielle Nettoverschuldung 854 Mio. €. Im Vorjahr wurde eine Nettoliquidität von 882 Mio. € ausgewiesen. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente lagen mit 1.484 Mio. € um 300 Mio. € über dem Niveau des Vorjahres (30.09.2019: 1.184 Mio. €). Die kurzfristigen Geldanlagen lagen zum 30.September 2020 bei 85 Mio. € (30.09.2019: 0 Mio. €). Die Finanzschulden stiegen zum 30. September 2020 um 2.120 Mio. € auf 2.422 Mio. € (30.09.2019: 302 Mio. €). Grund für diese Entwicklung ist die erstmalige Anwendung von IFRS 16 und die dadurch bedingte Erfassung der Leasingverbindlichkeiten in Höhe von rund 2,1 Mrd. € (01.10.2019: 2,3 Mrd. €) in der Bilanz. Bereinigt um diese Leasingverbindlichkeiten ergab sich zum 30. September 2020 eine Nettoliquidität in Höhe von 1.287 Mio. € (30.09.2019 bereinigt: 932 Mio. €). ↗ Im Einzelnen wird auf die Kapitalflussrechnung sowie auf Nummer 41 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung verwiesen. Die langfristigen Schulden zum 30. September 2020 stiegen um 1.429 Mio. € auf 2.472 Mio. € (30.09.2019: 1.042 Mio. €). Diese Entwicklung ist im Wesentlichen bedingt durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 und die dadurch bedingte Erfassung der Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 1.600 Mio. € in den langfristigen Finanzschulden. Die langfristigen Finanzschulden stiegen entsprechend um 1.558 Mio. € auf 1.850 Mio. €. Gegenläufig wirkte vor allem der Rückgang der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen um 60 Mio. € auf 513 Mio. €. Dieser Rückgang ist neben einer Dotierung von Planvermögen in Höhe von 43 Mio. € auch auf die regulären Pensionszahlungen zurückzuführen. Die kurzfristigen Schulden betrugen zum 30. September 2020 7.435 Mio. €, was einem Anstieg von 1.157 Mio. € entspricht (30.09.2019: 6.277 Mio. €). Der Anstieg ist unter anderem bedingt durch die um 675 Mio. € auf 5.996 Mio. € gestiegenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnlichen Verbindlichkeiten (30.09.2019: 5.321 Mio. €). Dies geht im Wesentlichen zurück auf ein erhöhtes Einkaufsvolumen im vierten Quartal, welches auch die anhaltend positive Umsatzentwicklung nach der COVID-19-bedingten Wiedereröffnung der Märkte reflektiert. Ebenfalls stiegen die kurzfristigen Finanzschulden aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 und die dadurch bedingte Erfassung der Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 541 Mio. €. Die kurzfristigen Finanzschulden stiegen entsprechend um 563 Mio. € auf 573 Mio. €. Gegenläufig entwickelten sich im Wesentlichen die um 68 Mio. € auf 378 Mio. € gesunkenen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten sowie der Abgang der Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten in Höhe von 70 Mio. € aus der Entkonsolidierung des MediaMarkt-Griechenland-Geschäfts. Gegenüber dem 30. September 2019 ist die Fremdkapitalquote um 4,4 Prozentpunkte auf 94,8 Prozent angestiegen. Der Anteil der kurzfristigen Schulden am gesamten Fremdkapital ist im Vergleich zum 30. September 2019 um 10,7 Prozentpunkte auf 75,0 Prozent zurückgegangen. ↗ Weitere Angaben zur Fälligkeits-, Währungs- und Zinsstruktur der finanziellen Schulden sowie zu Kreditlinien finden sich im Anhang - Nummer 36 Finanzschulden. scrollen Mio. € Anhang Nr. 30.09.2019 30.09.2020 Langfristige Schulden 1.042 2.472 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 32 574 513 Sonstige Rückstellungen 33 33 28 Finanzschulden 34, 36 292 1.850 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 34, 37 53 36 Andere Verbindlichkeiten 37 56 11 Latente Steuerschulden 25 35 33 Kurzfristige Schulden 6.277 7.435 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten 34, 35 5.321 5.996 Rückstellungen 33 165 151 Finanzschulden 34, 36 10 573 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 34, 37 445 378 Andere Verbindlichkeiten 37 215 231 Ertragsteuerschulden 34 51 106 Schulden i. Z. m. zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten 30 70 0 ↗ Weitere Informationen zur Entwicklung der Schulden finden sich im Anhang unter den in der Tabelle angegebenen Nummern. Angaben zu Eventualverbindlichkeiten sowie sonstigen finanziellen Verpflichtungen finden sich im Anhang - Nummer 44 Eventualverbindlichkeiten und Nummer 45 Sonstige finanzielle Verpflichtungen. INVESTITIONEN/DESINVESTITIONEN Im Geschäftsjahr 2019/20 hat CECONOMY 562 Mio. € investiert und liegt damit um rund 367 Mio. € über dem Vorjahresniveau. Der deutliche Anstieg ist im Wesentlichen auf die erstmalige Anwendung von IFRS 16 zurückzuführen, nach dem nun eingegangene Mietverpflichtungen als Nutzungsrecht in der Bilanz zu aktivieren sind. Die Zugänge aus diesem Sachverhalt betrugen in 2019/20 386 Mio. €. Die vergleichbaren Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2019/20 auf 176 Mio. € und lagen somit um 7 Mio. € unter dem Niveau des Vorjahres (2018/19: 183 Mio. €). Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf geringere Modernisierungsinvestitionen sowie eine selektivere Expansionstätigkeit zurückzuführen. Insbesondere ab dem dritten Quartal wurden Investitionen teilweise ausgesetzt, um die Auswirkungen der COVID-19-bedingten Umsatzeinbußen auf die Liquidität des Unternehmens abzumildern. Im Geschäftsjahr 2019/20 fanden insgesamt drei Neueröffnungen statt, nach 28 Neueröffnungen im Vorjahr. Dagegen wurden im Berichtszeitraum zehn Standorte geschlossen, nach acht Schließungen im Vorjahr. Darüber hinaus sind die in das Joint Venture in Griechenland eingebrachten zwölf Standorte seit dem 29. November 2019 nicht mehr Teil des Standortnetzes. Neben Maßnahmen zur Flächenreduktion in bestehenden Standorten hat die kleinere Flächengröße der Neueröffnungen die durchschnittliche Verkaufsfläche über alle Standorte hinweg um rund 1 Prozent auf 2.601 Quadratmeter pro Standort bis zum Ende des Geschäftsjahres reduziert. Am Ende des vorherigen Geschäftsjahres betrug die durchschnittliche Verkaufsfläche pro Standort noch 2.636 Quadratmeter. Die Gesamtverkaufsfläche betrug 2.661 Tsd. Quadratmeter nach 2.746 Tsd. Quadratmetern im Vorjahr. scrollen Investitionen laut Segmentbericht Veränderung Mio. € 2018/19 2019/20 Absolut % DACH 109 284 175 >100 West-/Südeuropa 61 160 99 >100 Osteuropa 19 58 38 >100 Sonstige 6 61 55 >100 195 562 367 >100 In der Region DACH wurden im Geschäftsjahr 2019/20 284 Mio. € investiert. Die Investitionen liegen damit um 175 Mio. € über dem Wert des Vorjahreszeitraums. Darin enthalten ist der Zugang von Nutzungsrechten in Höhe von 195 Mio. €, so dass die vergleichbaren Investitionen um 20 Mio. € gesunken sind. Dieser Rückgang ist maßgeblich auf gegenüber dem Vorjahr reduzierte Modernisierungsinvestitionen in Deutschland zurückzuführen. In der Region DACH wurde ein Standort eröffnet, nach zehn Neueröffnungen im Vorjahr. Demgegenüber wurden im Berichtszeitraum sechs Standorte in Deutschland und ein Standort in der Schweiz geschlossen. Die Investitionen in West-/Südeuropa lagen im Geschäftsjahr 2019/20 mit 160 Mio. € um 99 Mio. € über den Investitionen im Vorjahreszeitraum. Darin enthalten ist der Zugang von Nutzungsrechten in Höhe von 117 Mio. €. Die vergleichbaren Investitionen sind um 8 Mio. € gesunken (2018/19: 51 Mio. €). Der Rückgang resultiert aus geringeren Investitionen in die Expansionstätigkeit. Mit zwei Neueröffnungen wurden drei Standorte weniger als im Vorjahr eröffnet. In Italien wurde ein Standort geschlossen. In Osteuropa wurden im Geschäftsjahr 2019/20 58 Mio. € und somit 38 Mio. € mehr als im Vorjahreszeitraum investiert. Darin enthalten ist der Zugang von Nutzungsrechten in Höhe von 48 Mio. €. Die vergleichbaren Investitionen sind um 7 Mio. € gesunken (2018/19: 17 Mio. €). Der Rückgang resultiert auch hier aus geringeren Investitionen in die Expansionstätigkeit. Im Berichtszeitraum wurden keine weiteren Standorte eröffnet, nach 13 Neueröffnungen im Vorjahr. Demgegenüber wurden in Polen zwei Standorte geschlossen. Die Investitionen im Segment Sonstige beliefen sich im Geschäftsjahr 2019/20 auf 61 Mio. € (2018/19: 6 Mio. €). Der Anstieg ist im Wesentlichen zurückzuführen auf den Zugang von Nutzungsrechten sowie den Zugang der Joint-Venture-Beteiligung in Griechenland. Im Berichtszeitraum gab es im Segment Sonstige weder Neueröffnungen noch Schließungen. Aus Desinvestitionen sind CECONOMY in 2019/20 Zahlungsmittel in Höhe von 20 Mio. € zugeflossen (2018/19: 27 Mio. €). Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um den Verkauf von Einbauten und sonstigen Einrichtungsgegenständen aus den geschlossenen Standorten. LIQUIDITÄT (KAPITALFLUSSRECHNUNG) Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf die fortgeführten Aktivitäten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/20 führte der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit zu einem Mittelzufluss von 1.166 Mio. €. Dies vergleicht sich mit einem Mittelzufluss von 65 Mio. € im Vorjahr. Der um 1.102 Mio. € höhere Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit stieg im Wesentlichen durch die Einführung von IFRS 16 und den damit verbundenen geänderten Ausweis der Mietaufwendungen sowie durch die positive Entwicklung des Nettobetriebsvermögens (2018/19: -392 Mio. €; 2019/20: 297 Mio. €). Hier ist vor allem der deutliche Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bei vergleichsweise deutlich geringerem Aufbau des Vorratsbestands hervorzuheben, was überwiegend in der positiven Umsatzentwicklung im vierten Quartal begründet ist. Bei den Ertragsteuern ergab sich im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt ebenfalls ein Mittelzufluss, der insbesondere aus Steuerrückerstattungen für Vorjahre resultiert. Zudem führten Herabsetzungen von Steuervorauszahlungen für das Geschäftsjahr 2019/20 infolge der COVID-19-Pandemie zu vergleichsweise geringeren Mittelabflüssen. Gegenläufig wirkte die Entwicklung der sonstigen betrieblichen Tätigkeit (2018/19: 157 Mio. €; 2019/20: -110 Mio. €). Hier enthalten sind insbesondere Auszahlungen für Abfindungen, die überwiegend im Zusammenhang mit dem Kosten- und Effizienzprogramm sowie Führungswechseln stehen. Ebenfalls wirkt hier der Wegfall zahlungswirksamer Forderungsreduktionen des Vorjahres, die in der Verwertung von zurückbehaltenem Nettobetriebsvermögen aus Portfoliomaßnahmen begründet waren. Weiterhin war im Vorjahr der Erhalt von Kompensationen im Zusammenhang mit erfolgten Betriebsprüfungen enthalten. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit weist im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Mittelabfluss von 248 Mio. € auf (2018/19: Mittelzufluss von 118 Mio. €). Der Mittelzufluss des Vorjahres ist im Wesentlichen auf die Veräußerung eines 5,4-Prozent-Anteils an der METRO AG im dritten Quartal 2018/19 zurückzuführen. Im diesjährigen Mittelabfluss ist eine zahlungswirksame Investition in die Anteile am Joint Venture PMG Retail Market Ltd. in Griechenland enthalten. Daneben wurden mit -245 Mio. € (2018/19: -152 Mio. €) vergleichsweise höhere Investitionen in Geldanlagen und Wertpapiere getätigt als im Vorjahr. Die Ausgaben für Expansion und Modernisierung fielen, auch bedingt durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, geringer aus als im Vorjahr. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit weist im Geschäftsjahr 2019/20 einen Mittelabfluss von 589 Mio. € (2018/19: 178 Mio. €) auf. Die Veränderung geht maßgeblich auf die Tilgung von IFRS-16-Leasingverbindlichkeiten zurück, die im Geschäftsjahr 2019/20 in Höhe von 530 Mio. € (2018/19: 5 Mio. €) geleistet wurden. Unterjährig aufgenommene Anleihen und insbesondere vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie in Anspruch genommene Kreditlinien beeinflussen maßgeblich den Mittelzufluss aus der Aufnahme von Finanzschulden in Höhe von 1.447 Mio. € (2018/19: 155 Mio. €). Bis zum 30. September 2020 wurden jedoch nahezu alle unterjährig aufgenommenen Finanzschulden wieder zurückgeführt, so dass die Tilgung der sonstigen Finanzschulden mit 1.415 Mio. € (2018/19: 300 Mio. €) ebenfalls deutlich über dem Vorjahreswert liegt. Infolge der zwischenzeitlichen Inanspruchnahme der zugesagten Kreditlinien sowie infolge der Bilanzierung der Leasingverträge nach IFRS 16 sind auch die Zinszahlungen des aktuellen Jahres mit 54 Mio. € (2018/19: 29 Mio. €) höher als die des Vorjahres. Der Free Cashflow lag im Geschäftsjahr 2019/20 bei 983 Mio. €. Aufgrund der geänderten Darstellung durch IFRS 16 und der positiven Entwicklung des Nettobetriebsvermögens im abgelaufenen Geschäftsjahr lag der Free Cashflow um 1.111 Mio. € über dem Wert des Vorjahreszeitraums. ↗ Erläuterungen finden sich im Konzernabschluss - Kapitalflussrechnung sowie im Anhang - Nummer 41 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung. scrollen Kapitalflussrechnung 1 Mio. € 2018/19 2019/20 Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten 65 2 1.166 Cashflow aus Investitionstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten 118 -248 Cashflow vor Finanzierungstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten 182 2 918 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten -178 -589 Summe der Cashflows 4 2 329 Wechselkurseffekte auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 8 2 -44 Gesamtveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 13 2 285 1 Verkürzte Fassung. Die vollständige Fassung ist im Konzernabschluss enthalten. 2 Adjustierung aufgrund eines geänderten Ausweises und/oder einer Definitionsänderung. Ausführungen hierzu finden sich im Kapitel Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses. FINANZMANAGEMENT Grundsätze und Ziele der Finanzaktivitäten Im Rahmen des Finanzmanagements stellt CECONOMY sicher, dass der Konzern dauerhaft über ausreichend liquide Mittel verfügt, sorgt für die konzernweite Steuerung der Liquidität und reduziert finanzielle Risiken, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Abteilung Treasury steuert diese Aufgaben zentral für den Gesamtkonzern. Ziel ist es, durch die zentrale Disposition der Finanzbedarfe und -anlagen der Konzerngesellschaften überschüssige Liquidität zu attraktiven Konditionen anzulegen oder im Falle eines Refinanzierungsbedarfs diesen möglichst über die internationalen Kapitalmärkte zu decken. Dies gilt sowohl für das operative Geschäft als auch für Investitionen. Bei der Auswahl der Anlage- und Finanzprodukte orientiert sich CECONOMY an der Fristigkeit des zugrunde liegenden Geschäfts. Grundlage für die Finanzaktivitäten von CECONOMY ist die Konzernfinanzplanung, die alle wesentlichen Gesellschaften berücksichtigt. Neben dem täglichen Abgleich des konzernweiten Finanzstatus erstellt CECONOMY sowohl eine Kurzfrist- als auch eine auf drei Monate nach dem Geschäftsjahresende ausgerichtete Langfristliquiditätsplanung, die jeweils rollierend aktualisiert wird. Ferner wird der Kapitalmarktzugang durch einen intensiven Dialog mit Anleiheinvestoren und Kreditanalysten begünstigt. Bei sämtlichen Finanzaktivitäten gelten konzernweit die folgenden Grundsätze: Finanzielle Einheit: Der Gesamtkonzern tritt nach außen als finanzielle Einheit auf und erzielt dadurch bessere Konditionen an den Finanzmärkten. Finanzieller Handlungsspielraum: Bei finanzwirtschaftlichen Entscheidungen wahrt CECONOMY im Verhältnis zu Banken oder Geschäftspartnern stets den Handlungsspielraum, um unabhängig zu bleiben. Zentrale Risikoabsicherung: Über Finanzgeschäfte deckt CECONOMY zum einen den Finanzbedarf. Zum anderen sichert das Unternehmen Grundgeschäfte ab, die mit Risiken behaftet sind. Das Treasury überwacht zentral das Gesamtportfolio aller Finanzgeschäfte von CECONOMY. Zentrale Risikoüberwachung: Veränderte finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen, darunter beispielsweise Zinssatz- oder Devisenkursänderungen, können sich auf die Finanzierung von CECONOMY auswirken. Die damit verbundenen Risiken quantifiziert das Treasury regelmäßig in Szenarioanalysen. Offene Risikopositionen - wie etwa der Abschluss von Finanztransaktionen ohne korrespondierendes Grundgeschäft - dürfen nur nach entsprechender Freigabe durch den Vorstand der CECONOMY AG gehalten werden. Ausschließlich zugelassene Vertragspartner: Für Finanzgeschäfte von CECONOMY kommen ausschließlich Vertragspartner infrage, die vom Treasury zugelassen sind. Die Bonität dieser Vertragspartner wird anhand ihres Ratings und der Beobachtung von Kreditrisikokennziffern (im Wesentlichen Credit-Default-Swap-Analysen) täglich überprüft. Auf dieser Basis überwacht das bei CECONOMY verantwortliche Treasury fortlaufend die Einhaltung der freigegebenen Limits. Freigabepflicht: Finanzgeschäfte der CECONOMY-Konzerngesellschaften werden grundsätzlich mit der CECONOMY AG abgeschlossen. Ist dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich, werden sie in Abstimmung mit der CECONOMY AG im Namen der Konzerngesellschaft, mit einer anderen Konzerngesellschaft oder auch direkt zwischen der Konzerngesellschaft und dem externen Finanzpartner vereinbart. Revisionssicherheit: Im Unternehmen gilt generell das Vier-Augen-Prinzip. Abläufe und Verantwortlichkeiten sind in konzernweit geltenden Richtlinien festgelegt. Der Abschluss von Finanzgeschäften ist organisatorisch von Abwicklung und Kontrolle getrennt. ↗ Weitere Informationen zu den Risiken aus Finanzinstrumenten und Sicherungsbeziehungen finden sich im Anhang - Nummer 43 Management der finanzwirtschaftlichen Risiken. Ratings Ratings bewerten die Fähigkeit eines Unternehmens, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Sie dienen dem Nachweis der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens gegenüber potenziellen Fremdkapitalgebern. Ein Rating erleichtert zudem den Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten. Die CECONOMY AG hat mit Moody's Investors Service eine der international führenden Ratingagenturen und mit Scope Ratings eine aufstrebende europäische Ratingagentur beauftragt, die Kreditwürdigkeit von CECONOMY kontinuierlich zu analysieren. Die Bewertungen des Ratings der CECONOMY AG durch Moody's Investors Service und Scope Ratings lauteten zum 30. September 2020 wie folgt: scrollen Moody's Investors Service Kategorie Langfristig Ba1 Kurzfristig Not Prime Ausblick Negativ scrollen Scope Ratings Kategorie Langfristig BBB- Kurzfristig S-2 Ausblick Stabil Hierbei hat Scope am 16. September 2020 den Ausblick für das Rating der CECONOMY AG auf Basis der zuletzt beobachtbaren Geschäftsentwicklung von "Unter Beobachtung" wieder auf "Stabil" geändert. Finanzierungsmaßnahmen Für die mittel- und langfristige Finanzierung der CECONOMY AG dienen Emissionen am Kapitalmarkt. Derzeit hat die CECONOMY AG mehrere Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen von 250 Mio. € mit Restlaufzeiten von ein bis sechs Jahren ausstehend. Für die Beschaffung von kurzfristigen Finanzmitteln steht der CECONOMY AG ein Multi-Currency Commercial Paper Programm mit einem Maximalvolumen von 500 Mio. € zur Verfügung. Zum 30. September 2020 waren keine Commercial Paper ausstehend. Der Konzern verfügte zu jedem Zeitpunkt über eine ausreichende Liquidität. Die CECONOMY AG besitzt komfortable Liquiditätsreserven, die sich neben der vorgehaltenen Liquidität auch aus einer syndizierten Kreditlinie in Höhe von 2.680 Mio. € zusammensetzen. Letztere beinhaltet die im letzten Jahr noch ausgewiesenen bilateralen, bestätigten Kreditlinien in Höhe von 430 Mio. €, die zwischenzeitlich vollständig in diese integriert worden sind. Diese umfangreiche, mehrjährige Kreditlinie wurde per 30. September 2020 nicht in Anspruch genommen. Die hierin enthaltene und zu Mitte Mai abgeschlossene Tranche über 1.700 Mio. € unter Beteiligung der KfW wurde auch zu keinem anderen Zeitpunkt in Anspruch genommen. Die Kreditlinien sind in der nachfolgenden Tabelle zusammenfassend dargestellt. scrollen Freie Kreditlinien der CECONOMY AG 30.09.2019 30.09.2020 Restlaufzeit Restlaufzeit Mio. € Gesamt Bis 1 Jahr Über 1 Jahr Gesamt Bis 1 Jahr Über 1 Jahr Bilaterale Kreditlinien 431 1 430 9 9 0 Inanspruchnahme -1 -1 0 -9 -9 0 Freie bilaterale Kreditlinien 430 0 430 0 0 0 Syndizierte Kreditlinien 550 0 550 2.680 0 2.680 Inanspruchnahme 0 0 0 0 0 0 Freie syndizierte Kreditlinien 550 0 550 2.680 0 2.680 Kreditlinien gesamt 981 1 980 2.689 9 2.680 Inanspruchnahme gesamt -1 -1 0 -9 -9 0 Freie Kreditlinien gesamt 980 0 980 2.680 0 2.680 VERMÖGENSLAGE Im Geschäftsjahr 2019/20 stieg die Bilanzsumme zum 30. September 2020 um 2.351 Mio. € auf 10.455 Mio. € (30.09.2019: 8.103 Mio. €). Der Anstieg der langfristigen Vermögenswerte um 1.624 Mio. € auf 3.857 Mio. € (30.09.2019: 2.233 Mio. €) ist im Wesentlichen bedingt durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 und die dadurch bedingte Erfassung der Nutzungsrechte in Höhe von 2.021 Mio. €. Gegenläufig wirkte der Rückgang der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen um 231 Mio. € auf 266 Mio. €. Dazu trug maßgeblich die Wertminderung des Fnac Darty S.A.-Anteils in Höhe von rund 268 Mio. € im zweiten Quartal 2019/20 bei. Der Zugang der Joint-Venture-Beteiligung PMG Retail Market Ltd. in Griechenland wirkte sich hingegen leicht positiv auf die nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen aus. Darüber hinaus reduzierten sich die Sachanlagen um 169 Mio. € auf 567 Mio. € im Wesentlichen aufgrund von planmäßigen Abschreibungen sowie Flächenoptimierungen und Standortschließungen. scrollen Mio. € Anhang Nr. 30.09.2019 30.09.2020 Langfristige Vermögenswerte 2.233 3.857 Geschäfts- oder Firmenwerte 19 524 524 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 20 115 102 Sachanlagen 21 736 567 Nutzungsrechte 22 - 2.021 Finanzanlagen 23 278 280 Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 23 497 266 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 24 3 2 Andere Vermögenswerte 24 7 11 Latente Steueransprüche 25 73 84 ↗ Weitere Informationen zur Entwicklung der langfristigen Vermögenswerte finden sich im Anhang unter den in der Tabelle angegebenen Nummern. Die kurzfristigen Vermögenswerte stiegen im Berichtszeitraum um 728 Mio. € auf 6.598 Mio. € (30.09.2019: 5.870 Mio. €) an. Unter anderem der bewusste Aufbau der Vorräte um 402 Mio. € auf 2.949 Mio. €, um die Warenverfügbarkeit bei erwarteter andauernd starker Nachfrage zu sichern, sowie der Anstieg Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente um 300 Mio. € auf 1.484 Mio. € wirkten positiv auf die kurzfristigen Vermögenswerte. Rückläufig entwickelten sich die Ertragsteuererstattungsansprüche, die sich aufgrund von erfolgten Erstattungen um 73 Mio. € auf 69 Mio. € reduzierten. Der Abgang der zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerte in Höhe von 61 Mio. € aus der Entkonsolidierung des MediaMarkt-Griechenland-Geschäfts reduzierte ebenfalls die kurzfristigen Vermögenswerte. scrollen Mio. € Anhang Nr. 30.09.2019 30.09.2020 Kurzfristige Vermögenswerte 5.870 6.598 Vorräte 26 2.548 2.949 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche 27 455 488 Forderungen an Lieferanten 24 1.295 1.302 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 24 65 1 151 Andere Vermögenswerte 24 120 154 Ertragsteuererstattungsansprüche 142 69 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 29 1.184 1 1.484 Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte 30 61 0 1 Adjustierung aufgrund eines geänderten Ausweises. Ausführungen hierzu finden sich im Kapitel Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses. ↗ Weitere Informationen zur Entwicklung der kurzfristigen Vermögenswerte finden sich im Anhang unter den in der Tabelle angegebenen Nummern. Das bilanzielle Nettobetriebsvermögen entwickelte sich im Geschäftsjahr 2019/20 wie folgt: scrollen Nettobetriebsvermögen Mio. € 30.09.2018 1 30.09.2019 1,2 Veränderung 30.09.2019 1,2 30.09.2020 Veränderung Vorräte 2.480 2.548 68 2.548 2.949 402 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche 613 455 -158 455 488 33 Forderungen an Lieferanten 1.239 1.295 56 1.295 1.302 7 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten -5.746 -5.321 425 -5.321 -5.996 -675 Nettobetriebsvermögen -1.414 -1.023 390 -1.023 -1.256 -233 1 Adjustierung aufgrund eines geänderten Ausweises und einer Definitionsänderung. Ausführungen hierzu finden sich im Kapitel Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses. 2 Die Bilanzkennzahlen zum 30. September 2019 sind ohne die Vermögenswerte und Schulden der Veräußerungsgruppe MediaMarkt Griechenland dargestellt. Der daraus resultierende Effekt für das Nettobetriebsvermögen beträgt -21 Mio. €. Das bilanzielle Nettobetriebsvermögen verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr um 233 Mio. € auf -1.256 Mio. € (30.09.2019: -1.023 Mio. €). Das im Jahresvergleich gestiegene Nettobetriebsvermögen resultierte vor allem aus einem deutlichen Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnlichen Verbindlichkeiten um 675 Mio. € auf 5.996 Mio. €, bedingt durch ein erhöhtes Einkaufsvolumen im vierten Quartal, das die anhaltend positive Umsatzentwicklung nach der COVID-19-bedingten Wiedereröffnung der Märkte reflektiert. Der damit einhergehende bewusste Aufbau der Vorräte um 402 Mio. € auf 2.949 Mio. € stellt die Warenverfügbarkeit bei erwarteter andauernd starker Nachfrage sicher. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche bewegten sich leicht über dem Niveau des Vorjahres, während die Forderungen an Lieferanten in etwa auf dem Niveau des Vorjahres lagen. Nicht fortgeführte Aktivitäten Im Sinne des IFRS 5 wurde das im Geschäftsjahr 2017/18 veräußerte MediaMarkt-Russland-Geschäft als Nicht fortgeführte Aktivität klassifiziert. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/20 lag das Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten bei 6 Mio. € (2018/19: 1 Mio. €). Der Anteil der Minderheiten betrug 1 Mio. € (2018/19: 0 Mio. €). Demnach ergab sich ein den Anteilseignern zuzurechnendes Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten für das abgelaufene Geschäftsjahr von 5 Mio. € (2018/19: 1 Mio. €) oder 0,01 € je Aktie (2018/19: 0,00 € je Aktie). ↗ Weitere Informationen zu den nicht fortgeführten Aktivitäten finden sich im Anhang - Nummer 13 Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern sowie Nummer 30 Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte/Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten. PROGNOSEBERICHT Der Prognosebericht der CECONOMY AG berücksichtigt relevante Fakten und Ereignisse, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses bekannt waren und die die zukünftige Geschäftsentwicklung beeinflussen. Hauptquelle für die Prognosen neben einer Vielzahl von Quellen nationaler und internationaler Wirtschaftsforschungsinstitute und Organisationen stellt Feri Trust dar. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Geschäftsjahr 2020/21 Das Kalenderjahr 2020 ist neben den weiterhin bestehenden politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten sehr stark von dem weiteren Verlauf der COVID-19-Pandemie abhängig. Die globale Wirtschaft verzeichnet im aktuellen Kalenderjahr einen durchschnittlichen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts von 4,0 Prozent. Die Schwellenländer sind mit einer rückläufigen Wirtschaftsentwicklung von 3,2 Prozent in geringerem Maße von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betroffen als die Industrieländer, die insgesamt einen Rückgang von 5,2 Prozent aufweisen. Für das Folgejahr 2021 ist für die Weltwirtschaft von einem Erholungseffekt auszugehen, welcher insbesondere in den Schwellenländern positiv wirken wird. Die mittelfristige Entwicklung der Weltwirtschaft, hauptsächlich geprägt von dem weiteren Verlauf der COVID-19-Pandemie, wird auch stark von der zukünftigen Entwicklung protektionistischer Tendenzen abhängen. Die USA müssen im aktuellen Jahr 2020 ebenfalls einen Rückgang der Wirtschaftsleistung verzeichnen, welcher im Jahr 2021 insbesondere durch einen Anstieg des privaten Konsums voraussichtlich in eine wirtschaftliche Erholung mündet. Im Jahr 2020 sinkt die Wachstumsdynamik der chinesischen Wirtschaft, bleibt allerdings in einem positiven Bereich, da die Regierung diese mit fiskalischen und monetären Maßnahmen stützt. Für das Jahr 2021 wird insgesamt eine Erholung des Wirtschaftswachstums erwartet. Ausgehend von anhaltenden politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten und geprägt von den Auswirkungen des Lockdowns, bedingt durch die COVID-19-Pandemie, wird sich die Wirtschaftsleistung in der Europäischen Union (EU) im Jahr 2020 erwartungsgemäß um 6,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr verringern. Die nach wie vor fehlende klare Vision für die zukünftige Beziehung zwischen Großbritannien und der EU belastet das Wirtschaftswachstum zusätzlich. Des Weiteren führen die überdurchschnittlichen Auswirkungen des durch den COVID-19-bedingten Lockdowns der drei großen Volkswirtschaften Frankreich, Italien und Spanien zu einer negativen Entwicklung im gesamten EU-Raum. Für das Jahr 2021 wird wieder mit einer deutlichen Erholung der Wirtschaft gerechnet. DACH Aufgrund der Auswirkungen des Lockdowns wird für das Jahr 2020 ein Rückgang der Wirtschaftskraft von 6,0 Prozent erwartet. Im Jahr 2021 wird sich das Wirtschaftswachstum voraussichtlich langsam erholen und bei etwa 2,9 Prozent liegen. Aufgrund der hohen Exportorientierung Deutschlands besteht neben der weiteren Entwicklung der Pandemierahmenbedingungen im kommenden Jahr eine hohe Abhängigkeit der Wirtschaftsentwicklung von einer weltwirtschaftlichen Erholung. In Österreich verringert sich die Wirtschaftsleistung im Jahr 2020 voraussichtlich um 6,9 Prozent. Mit einer Normalisierung der Wirtschaft und einer Rückkehr des Tourismus wird für 2021 ein reales Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von etwa 4,5 Prozent erwartet. In der Schweiz bewegt sich der reale Rückgang des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2020 bei zu erwartenden 5,2 Prozent. Für 2021 wird eine Erholung mit einem Wachstum der Wirtschaft, getrieben durch den privaten Konsum, von 3,7 Prozent erwartet. Für das Jahr 2020 wird für die ungarische Wirtschaft ein Rückgang von 5,1 Prozent erwartet. Für 2021 wird eine allgemeine Erholung erwartet, welche sich in einem Wirtschaftswachstum von 5,6 Prozent darstellt. WEST-/SÜDEUROPA In West-/Südeuropa verschlechtert sich die erwartete wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2020 mit einem Minus von 8,9 Prozent spürbar. Bei den aktuell bestehenden weltwirtschaftlichen sowie europaspezifischen Unsicherheiten ist für das Kalenderjahr 2021 zu erwarten, dass die Wirtschaft insgesamt nur um 4,7 Prozent wachsen wird. Signifikant oberhalb der allgemeinen Entwicklung im Jahr 2020 bewegen sich die Niederlande mit erwarteten -4,6 Prozent, welche im Jahr 2021 laut Prognosen wieder ein positives Wachstum von 4,2 Prozent erreichen werden. Spanien bildet mit einem erwarteten wirtschaftlichen Rückgang im Jahr 2020 von 12,1 Prozent nach aktuellem Stand das Schlusslicht der wirtschaftlichen Entwicklung der großen westeuropäischen Volkswirtschaften. Im Jahr 2021 kann diese Entwicklung nur zu einem gewissen Teil wieder aufgeholt werden. Es wird ein Wachstum von 5,3 Prozent erwartet. Weiterhin hat Italien als viertgrößte Volkswirtschaft Westeuropas mit seinen strukturellen und wirtschaftlichen Problemen eine schwierige Ausgangslage. Aufgrund der Lockdownmaßnahmen, bedingt durch die COVID-19-Pandemie, führt dies im Jahr 2020 zu einem erwarteten Rückgang der realen Wirtschaftsleistung um 8,9 Prozent. Für 2021 wird von einer vergleichsweise moderaten Erholung der Wirtschaft von 6,2 Prozent ausgegangen. OSTEUROPA In Osteuropa (inklusive Türkei und ohne Ungarn) verringert sich die Wirtschaftsleistung im Jahr 2020 voraussichtlich um 3,8 Prozent. Für 2021 wird erwartet, dass sich die Region mit einem realen Wirtschaftswachstum von 4,5 Prozent erholt. Einen wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung in der Region Osteuropa hat die Türkei. Im Jahr 2020 wird im Rahmen der globalen COVID-19-Pandemie mit einem erwarteten negativen realen Wirtschaftswachstum von 2,6 Prozent eine Rezession eintreten. Getrieben wird diese negative Entwicklung durch den Rückgang der Exportwirtschaft und des privaten Konsums. Für 2021 wird aktuell von einer Erholung ausgegangen und ein Wachstum von 4,6 Prozent erwartet. Im Vergleich zu den vergangenen Jahren wird mittelfristig nur noch ein geringeres Wachstumsniveau erreicht. Während Polen im Vorjahr noch eine dynamische Wirtschaftsentwicklung aufwies, wurde diese im Jahr 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie abrupt gestoppt, was einen erwarteten Rückgang von 3,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zur Folge hat. Im Jahr 2021 erwartet das Land eine Rückkehr zu einem Wirtschaftswachstum von etwa 5,0 Prozent, was den Rückgang aus dem Jahr 2020 kompensieren wird. Branchenentwicklung im Consumer-Electronics-Fachhandel Im Geschäftsjahr 2019/20 hat sich der europäische Consumer-Electronics-Fachhandel positiv entwickelt. Aufgrund der hohen aktuellen Marktdynamik wurden die negativen Wachstumseffekte aus der Lockdownphase, bedingt durch die COVID-19-Pandemie, durch ein starkes Wachstum im Online-Geschäft kompensiert. Verhaltensänderungen der Konsumenten aufgrund der COVID-19-Pandemie haben zu einer Verschiebung der Umsatzanteile in Richtung Consumer Electronics geführt. Anders als im Bereich der gesamtwirtschaftlich erwarteten Erholung im Jahr 2021 ist davon auszugehen, dass die branchenspezifische Wachstumsdynamik im kommenden Geschäftsjahr nur ein begrenztes Wachstum zulassen wird. Es ist davon auszugehen, dass auch im Jahr 2021 eine Weiterentwicklung von Vernetzungsmöglichkeiten stattfindet. Die Vernetzung von Haustechnik, Haushaltsgeräten und Unterhaltungselektronik (unter der Bezeichnung Smart Home zusammengefasst), Wearables, Video- und Musikstreaming sowie Sprachassistenten haben sich etabliert. Virtual und Augmented Reality sowie eine Vielzahl an Internet-of-Things-Anwendungen lassen in den kommenden Jahren auf Wachstumsimpulse hoffen. DACH In Deutschland ist für das Geschäftsjahr 2020/21 angesichts der aktuellen hohen Wachstumsdynamik mit einer stagnierenden Entwicklung im Consumer-Electronics-Fachhandel zu rechnen. In Österreich und der Schweiz geht CECONOMY für das kommende Jahr ebenfalls von einer Stagnation aus. Gleiches gilt auch für den ungarischen Consumer-Electronics-Fachhandel. WEST-/SÜDEUROPA Der west- und südeuropäische Consumer-Electronics-Fachhandel wird 2021 auf Basis der aktuellen Marktentwicklung im kommenden Jahr nur eine geringe Dynamik erreichen. Aufgrund der schwierigen konjunkturellen Voraussetzungen rechnet CECONOMY für Spanien mit einem moderaten Wachstum, welches die Rückgänge in diesem Jahr nicht kompensieren kann. Gleiches gilt für Italien. OSTEUROPA In Osteuropa wird sich das Wachstum des Consumer-Electronics-Fachhandels auf unterschiedlichem Niveau fortsetzen. Polen wird das Wachstum der letzten Jahre im Geschäftsjahr 2020/21 voraussichtlich nicht mehr erreichen. Für den türkischen Markt ist für 2021 aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Unsicherheit (relativ niedriges Wirtschaftswachstum und erwartete hohe Inflationsrate, unabsehbare weitere Wechselkursentwicklung) keine belastbare Aussage zu treffen. Prognose von CECONOMY Die Unsicherheiten in Bezug auf die weitere Entwicklung der COVID-19-Pandemie sowie des globalen makroökonomischen Umfelds sind im neuen Geschäftsjahr 2020/21 unverändert hoch. Die Prognose basiert auf der Annahme, dass der weitere Einfluss der COVID-19-Pandemie sowohl auf die gesamtkonjunkturelle Lage als auch auf die Lage des Konzerns nicht wesentlich vom derzeit bekannten Umfang abweicht. Das Erreichen der Prognose setzt dabei insbesondere voraus, dass es im Verlauf der COVID-19-Pandemie nicht zu weiteren langanhaltenden flächendeckenden Schließungen eines signifikanten Teils des stationären Geschäfts oder zu einer schwerwiegenden Eintrübung des Konsumentenvertrauens kommt und Lieferketten weitgehend intakt bleiben. Die Prognose erfolgt vor Portfolioveränderungen und ohne Berücksichtigung von Ergebniseffekten aus nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen. Nicht regelmäßig wiederkehrende Ergebniseffekte im Zusammenhang mit COVID-19-bedingten Standortschließungen sowie der am 12. August 2020 verkündeten Einführung einer konzernweit einheitlichen Organisationsstruktur ("Operating Model") sind nicht enthalten. UMSATZ Für das Geschäftsjahr 2020/21 erwartet CECONOMY gegenüber dem Vorjahr ein leichtes Wachstum des währungsbereinigten Gesamtumsatzes (2019/20: 20.790 Mio. €). ERGEBNIS Für das Geschäftsjahr 2020/21 erwartet CECONOMY ein bereinigtes EBIT zwischen 320 Mio. € und 370 Mio. € (2019/20: 236 Mio. €). CHANCEN- UND RISIKOBERICHT Chancen- und Risikomanagement-System CECONOMY agiert auf Basis einer klaren langfristigen Strategie und daraus abgeleiteten kurz-, mittel- und langfristigen Zielen in einem dynamischen Marktumfeld. Die Umsetzung der Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele ist mit Chancen und Risiken verbunden. Zum Teil muss CECONOMY Risiken jedoch bewusst eingehen, um Chancen gezielt nutzen zu können. Das frühzeitige Erkennen und Managen der Chancen und Risiken ist eine Kernaufgabe des Managements. Als Risiken sind unsichere, aber weitestgehend quantifizierbare interne oder externe Ereignisse zu verstehen, die sich negativ auf die Erreichung der Unternehmensziele auswirken können. Chancen sind als mögliche Erfolge definiert, die über die in der Planung festgelegten Ziele hinausgehen und die Geschäftsentwicklung auf diese Weise begünstigen können. Chancen und Risiken sind untrennbar miteinander verbunden. So können beispielsweise Risiken aus verpassten oder nur schlecht genutzten Chancen entstehen. Umgekehrt ist etwa die Wahrnehmung von Chancen in dynamischen Wachstumsmärkten oder neuen Geschäftsfeldern stets mit Risiken verbunden. In diesem Sinne versteht CECONOMY das Chancen- und Risikomanagement-System als ein Instrument, das dazu beiträgt, die gesetzten Unternehmensziele zu erreichen. Der dem Chancen- und Risikomanagement zugrunde liegende systematische Prozess umfasst den gesamten Konzern. Er unterstützt das Management dabei, Chancen und Risiken zu identifizieren, zu bewerten, zu steuern und zu überwachen. Chancen- und Risikomanagement bilden somit eine Einheit. Das Risikomanagement zeigt frühzeitig Entwicklungen und Ereignisse auf, die sich negativ auf die Erreichung der Geschäftsziele auswirken können, und analysiert ihre Auswirkungen. So kann CECONOMY zeitnah geeignete Maßnahmen zur Bewältigung und Überwachung einleiten. Gleichzeitig eröffnet das Chancenmanagement die Möglichkeit, Chancen gezielt zu nutzen. ZENTRALE STEUERUNG UND ORGANISATION Der Vorstand der CECONOMY AG hat die Verantwortung und rechtliche Verpflichtung, für ein adäquates Governance-System zu sorgen. Dieses umfasst insbesondere das Chancen- und Risikomanagement-, das Interne Kontroll- und das Compliance-Management-System sowie die Interne Revision. Zusammen bilden sie das Governance-, Risk- und Compliance-System (GRC-System). Dieses orientiert sich an den in § 107 Abs. 3 Aktiengesetz (AktG) sowie im Deutschen Corporate Governance Kodex benannten Governance-Elementen. Ziel ist es, Strukturen und Prozesse transparenter zu machen sowie die Abläufe der Teilsysteme zu harmonisieren. Dadurch werden die Transparenz und Effizienz des GRC-Systems von CECONOMY insgesamt erhöht und dessen Angemessenheit und Wirksamkeit kontinuierlich verbessert. Das Konzernkomitee für Governance, Risk und Compliance (GRC-Komitee) der CECONOMY AG tauscht sich regelmäßig über die Methodenharmonisierung und die Weiterentwicklung der GRC-Teilsysteme aus. Das Gremium erörtert außerdem auf Basis der Meldungen aus den jeweiligen Einheiten die aktuelle Chancen- und Risikosituation. Ständige Mitglieder sind Vertreter der Konzernbereiche Corporate Accounting, Corporate Controlling & Risk Management, Investor Relations, Group Corporate Legal, Group Competition & Antitrust, Group Compliance, Data Protection, Audit & Consulting, Strategy, Value Creation, Innovation/Digital & Business Development, Group Projects & PMO, Human Resources, Treasury & Insurance, IT Management & Services sowie Vertreter des Risikomanagements/Internes Kontrollsystem (IKS) der MMSRG. Zusätzlich werden je nach Bedarf Gäste zu den Sitzungen eingeladen, zum Beispiel aus den Bereichen Tax und Communications, Public Policy & Sustainability. RISIKOMANAGEMENT Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für das Chancen- und Risikomanagement sind im Konzern eindeutig geregelt und spiegeln die Unternehmensstruktur wider. Die zentrale Konzernsteuerung ist durch die Management-Holding CECONOMY AG mit der dezentralen Verantwortung der Konzerngesellschaften für das operative Geschäft verbunden. Der Vorstand der CECONOMY AG trägt die Verantwortung für die Angemessenheit und Effektivität des Chancen- und Risikomanagement-Systems als Teil des GRC-Systems. Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung der Risiken erfolgen durch die Konzerngesellschaften. Die Risiken der MMSRG werden dabei durch die Media-Saturn-Holding GmbH validiert und für die weitere Betrachtung und Konsolidierung auf Ebene der CECONOMY AG aggregiert. Die anderen Konzerngesellschaften melden ihre Risiken direkt an die CECONOMY AG. Zentrale Elemente der internen Überwachung sind die Selbsteinschätzung der Angemessenheit und Wirksamkeit des Chancen- und Risikomanagements durch die Geschäftsführungen der Konzerngesellschaften sowie die Prüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit durch die Interne Revision auf Ebene von Konzerngesellschaften. Die Angemessenheit und Wirksamkeit wird ebenfalls durch den Aufsichtsrat der CECONOMY AG überwacht. Gemäß den Vorschriften des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) unterzieht der Abschlussprüfer im Rahmen der Konzernabschlussprüfung das Risikofrüherkennungs-System als Teil des Chancen- und Risikomanagement-Systems einer periodischen Beurteilung. Das Ergebnis dieser Prüfung legt er Vorstand und Aufsichtsrat vor. Das Corporate Risk Management der CECONOMY AG steuert und entwickelt das Chancen- und Risikomanagement-System. Es legt Ansatz, Bewertungsmethodik sowie Standards des Chancen- und Risikomanagements in Abstimmung mit dem GRC-Komitee sowie der MMSRG - als derzeit wesentlichster Beteiligung - fest. Das Corporate Risk Management informiert den Vorstand der CECONOMY AG zeitnah und kontinuierlich über wesentliche Entwicklungen im Chancen- und Risikomanagement, stellt den Informationsaustausch innerhalb des Unternehmens sicher und unterstützt die Weiterentwicklung des Chancen- und Risikomanagements auf Konzernebene und in den Konzerngesellschaften. CHANCENMANAGEMENT Die systematische Identifikation, Bewertung und Kommunikation von Chancen ist integraler Bestandteil des Steuerungs- und Controlling-Systems von CECONOMY. Bei Chancen kann es sich um interne oder externe Ereignisse und Entwicklungen handeln, die die Geschäftsentwicklung über die in der Planung festgelegten Ziele hinaus positiv beeinflussen können. Grundsätzlich wird angestrebt, dass wesentliche Chancen und Risiken von CECONOMY in einem zumindest ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. CECONOMY führt makroökonomische Untersuchungen durch, analysiert die relevante Trendlandschaft und wertet Markt-, Wettbewerbs- sowie Standortanalysen aus. Zudem werden die kritischen Erfolgsfaktoren der Geschäftsmodelle und relevanten Kostentreiber des Unternehmens erörtert. Die daraus abgeleiteten Markt- und Geschäftschancen sowie Effizienzsteigerungspotenziale konkretisiert der Vorstand der CECONOMY AG im Rahmen der strategischen sowie der kurz- und mittelfristigen Planung. Dazu tauscht er sich eng mit den Leitern der Konzernbereiche und dem Management der Konzerngesellschaften aus. CECONOMY verfolgt bei diesem Prozess insbesondere markt- und kundengetriebene Geschäftsansätze. Die Elemente der Strategie, die auf langfristig nachhaltiges, profitables Wachstum abzielt, werden laufend überprüft. BERICHTSWESEN Zentrales Element der internen Chancen- und Risikokommunikation ist das Konzernberichtswesen, ergänzt um das Berichtswesen zum Chancen- und Risikomanagement. Ziel ist es, die strukturierte und kontinuierliche Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken zu ermöglichen sowie diese gemäß den gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen zu dokumentieren. Der Vorstand erhält auf diesem Wege regelmäßig Informationen zur Risikolage. Zudem wird sichergestellt, dass negative Trends rechtzeitig erkannt und entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Zweimal im Jahr führt CECONOMY eine Risikoinventur durch. Damit werden alle wesentlichen Risiken des Konzerns systematisch erfasst und beschrieben und nach einheitlichen Maßstäben anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren in den Dimensionen Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Die Ergebnisse der Risikoinventur sowie das Risikoportfolio werden regelmäßig aktualisiert. Die von den Konzerngesellschaften gemeldeten Ergebnisse werden von den jeweiligen Risikoverantwortlichen validiert. In einem zweiten Schritt fassen sie diese in einem funktionalen Risikoprofil zusammen, das eine detaillierte Beschreibung der wesentlichen Einzelrisiken umfasst. Für einzelne Kategorien werden die Risikoprofile in einem dritten Schritt durch die Risikoverantwortlichen auf Konzernebene sowie das GRC-Komitee validiert und konkrete Handlungsmaßnahmen zur verbesserten Risikosteuerung abgeleitet. Darüber hinaus betrachtet CECONOMY Analysen und Berichte, die im Rahmen von Mittelfristplanungen und Prognosen erstellt werden. Außerdem werden relevante Ergebnisse aus dem Internen Kontrollsystem, dem Compliance-Management-System, dem Chancen-Management-System sowie der Internen Revision berücksichtigt. Schließlich wird aus allen Erkenntnissen das übergreifende Chancen- und Risikoportfolio für CECONOMY abgeleitet. Dieses ermöglicht eine ausgewogene Gesamtbetrachtung der Chancen- und Risikosituation. Der sogenannte GRC-Bericht beschreibt den Status quo und enthält Empfehlungen zur Risikosteuerung. Darüber hinaus werden die wesentlichen Merkmale der GRC-Teilsysteme dargestellt, einschließlich geplanter Verbesserungsmaßnahmen mit Blick auf die Wirksamkeit der GRC-Teilsysteme. Der Vorstand der CECONOMY AG informiert den Aufsichtsrat sowie den Prüfungsausschuss fortlaufend zum Chancen- und Risikomanagement. Zweimal im Jahr erhält der Prüfungsausschuss einen ausführlichen schriftlichen Bericht über die Organisation und Ausrichtung des Chancen- und Risikomanagements sowie die aktuelle Chancen- und Risikosituation. Zur Aufstellung des Halbjahresfinanzberichts überprüft und aktualisiert CECONOMY das im Vorjahr erstellte Chancen- und Risikoportfolio. Bei plötzlich auftretenden gravierenden Risiken für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist ferner ein Eilmeldesystem im Einsatz. In diesem Fall erhält der Vorstand der CECONOMY AG direkt und unverzüglich alle notwendigen Informationen. STRIKTE GRUNDSÄTZE FÜR DEN UMGANG MIT RISIKEN Unternehmerische Risiken geht CECONOMY grundsätzlich nur dann ein, wenn sie als beherrschbar betrachtet werden und aus den verbundenen Chancen eine angemessene Wertsteigerung für das Unternehmen zu erwarten ist. Geschäftsinteressen und Risikomanagement-Aspekte werden daher sorgfältig gegeneinander abgewogen und so weit wie möglich in Einklang gebracht. Risiken, die mit den Kernprozessen des Einzelhandels einhergehen, trägt CECONOMY selbst. Zu den Kernprozessen gehören zum Beispiel die Entwicklung und Umsetzung von Geschäftsmodellen, Standortentscheidungen sowie der Ein- und Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Risiken aus unterstützenden Prozessen werden im Konzern gemindert oder, soweit sinnvoll, auf Dritte übertragen. Risiken, die sich weder auf Kernprozesse noch auf unterstützende Prozesse beziehen, geht CECONOMY grundsätzlich nicht ein. Das Gleiche gilt für Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden oder zur Missachtung von gesetzlichen Anforderungen führen könnten. DETAILS DES RISIKOMANAGEMENTS KLAR DEFINIERT Alle relevanten Fakten sind in Regelwerken zusammengefasst, die auf dem international anerkannten Standard COSO II sowie dem IDW PS 981 basieren. Zusätzlich wird CECONOMY sein Risikomanagement-System weiter an die neuen und erweiterten Anforderungen, die durch den Standard IDW PS 340 n.F. gestellt werden, ausrichten, um zu gewährleisten, dass die Maßnahmen innerhalb des Risikomanagements koordiniert und effizient umgesetzt werden. Durch das konzernweite Risikomanagement-System werden alle wesentlichen strategischen, operativen, finanziellen und Compliance-Risiken erfasst. Grundsätzlich werden alle Risiken und deren Auswirkungen auf Ebene der CECONOMY AG über einen Einjahreszeitraum und zusätzlich im dritten Jahr betrachtet. RISIKOKLASSIFIZIERUNG Sämtliche identifizierten Risiken klassifiziert CECONOMY nach konzernweit einheitlichen Maßstäben anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren in den Dimensionen Schadensausmaß (negative EBIT- oder Cash-Auswirkungen bezogen auf die Unternehmensziele) und Eintrittswahrscheinlichkeit (in Prozent). Zum 2. Halbjahr 2019/20 wurde die risikorelevante Steuerungsgröße von EBITDA auf EBIT umgestellt, um einen Einklang mit der prognoserelvanten Steuerungskennzahl von CECONOMY zu gewährleisten. Hinsichtlich des Schadensausmaßes sind die Konzernrisiken in fünf Klassen unterteilt: <2,5 Mio. €, >2,5 Mio. €, >12,5 Mio. €, >25 Mio. €, >75 Mio. €. Im Rahmen der Umstellung von EBITDA auf EBIT erfolgte keine Anpassung der Risikoklassen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist unverändert ebenfalls in fünf Klassen aufgeteilt: unwahrscheinlich (≤5 Prozent), gering (>5 bis 25 Prozent), möglich (>25 bis 50 Prozent), wahrscheinlich (>50 bis 90 Prozent), hoch (>90 Prozent). Alle Risiken und ihre möglichen Auswirkungen werden zum Zeitpunkt der Risikoanalyse und vor zukünftigen geplanten risikomindernden Maßnahmen bewertet. Dabei werden die Nettorisiken dargestellt, das heißt Risiken nach bereits implementierten Maßnahmen und vor zukünftig zu implementierenden Maßnahmen zu ihrer Begrenzung. Grundsätzlich, jedoch verpflichtend ab einer Eintrittswahrscheinlichkeit von >25 bis 50 Prozent, sind für jedes Risiko konkrete Maßnahmen definiert und werden implementiert, um das Risiko angemessen zu steuern oder zu vermeiden beziehungsweise die mit dem Risiko verbundenen Auswirkungen abzumildern. Darstellung der Risikosituation Im Berichtszeitraum hat der Vorstand der CECONOMY AG neben den allgemeinen Risiken die im Folgenden beschriebenen für CECONOMY wesentlichen Risiken identifiziert und bewertet. Die Risiken von CECONOMY werden anhand des möglichen Schadensausmaßes sowie der Eintrittswahrscheinlichkeit wie folgt in drei Kategorien - hoch, mittel und gering - eingeordnet: Die als hoch (H) eingestuften Risiken gelten als wesentlich für CECONOMY und werden im Folgenden ausführlich dargestellt. Die Reihenfolge impliziert keine Wertigkeit der Risiken. Risiken, die als mittel (M) oder gering (G) eingestuft sind, werden im Chancen- und Risikobericht grundsätzlich nicht gesondert dargestellt, es sei denn, es ist zu erwarten, dass das Risiko zukünftig besonders relevant für den Konzern oder seine Stakeholder werden kann. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Gesamtrisikosituation im Geschäftsjahr 2019/20 von den noch schwer absehbaren langfristigen Folgen und der aktuellen Dynamik der COVID-19-Pandemie geprägt. Die einzelnen Effekte der COVID-19-Pandemie werden hierbei nicht als einzelnes wesentliches Risiko geführt, sondern fließen in die Risikoeinschätzung der sonstigen zum 30. September 2020 berichteten wesentlichen Risiken ein. Risiken in Bezug auf die künftige Entwicklung der COVID-19-Pandemie sowie des globalen makroökonomischen Umfelds, insbesondere durch erneute langanhaltende flächendeckende Schließungen eines signifkanten Teils des stationären Geschäfts oder einer schwerwiegenden Eintrübung des Konsumentenverhaltens, schlagen sich in diesem Zusammenhang im bestehenden Risiko "Verschlechterung des Konsumklimas - Wirtschaftskrise" nieder. Trotz der erfreulichen Geschäftsentwicklung nach Wiedereröffnung der Märkte wird dieses Risiko somit als bedeutsamer bewertet. Durch das Ergreifen von wirksamen Maßnahmen konnte das Risiko eines Wegfalls von strategisch wichtigen Geschäftspartnern reduziert werden, es wird jedoch weiterhin als wesentliches Risiko aufgeführt. Aufgrund der eingetretenen Wirkung haben sich Beteiligungs- (Wertberichtigung des Beteiligungsbuchwerts von Fnac Darty S.A.) und Ratingrisiken (Herabstufung bei Moody's) teilweise realisiert, bleiben aber weiterhin hoch. Im Vergleich zum 30. September 2019 erstmals in die Risiko-Berichterstattung aufgenommen wurde die Verkürzung der Vertragslaufzeiten für Mobilfunkverträge, welche im Rahmen eines Gesetzentwurfs diskutiert wird. Dieses und die weiteren wesentlichen Risiken sowie die entsprechenden Steuerungsmaßnahmen werden nachfolgend, eingeordnet in verschiedene Risikogruppen, erläutert. scrollen Nr. Wesentliche Risiken 2019/20 Risikogruppe Risikobewertung 1 Verschärfung des Wettbewerbs im digitalen Wandel Strategische Risiken Hoch 2 Verschlechterung des Konsumklimas - Wirtschaftskrise - COVID-19-Pandemie Strategische Risiken Hoch 3 Wegfall strategischer Geschäftspartner Strategische Risiken Hoch 4 Fehlen geeigneter Mitarbeiter für Schlüsselfunktionen Operative Risiken Hoch 5 Cyber Attacks - Angriffe auf die IT-Infrastruktur Operative Risiken Hoch 6 Gesetzentwurf zu Verbraucherverträge - Kürzere Vertragslaufzeiten für Mobilfunkverträge Operative Risiken Hoch 7 Bonitätseinstufungen Finanzwirtschaftliche Risiken Hoch 8 Wertminderungen von Vermögenswerten Finanzwirtschaftliche Risiken Hoch 9 Verstoß gegen Datenschutzrecht, Abfluss oder Manipulation vertraulicher Daten Compliance-Risiken Hoch STRATEGISCHE RISIKEN Gerade in den saturierten Märkten Westeuropas und vor dem Hintergrund des digitalen Wandels ist der Einzelhandel unverändert und nachhaltig durch eine hohe Veränderungsdynamik und einen intensiven Wettbewerb geprägt. Dadurch entstehen Faktoren, die den Geschäftsverlauf beeinflussen und natürliche Geschäftsrisiken darstellen. Ein wesentliches Geschäftsrisiko ist die anhaltend fortschreitende, deutliche Verschärfung des Wettbewerbs im digitalen Wandel vor allem durch global agierende Online-Händler wie zum Beispiel Amazon und Alibaba sowie durch europäische oder nationale Online-Händler (Risiko Nr. 1). Durch den unvorhersehbaren Lockdown zu Beginn der COVID-19-Pandemie in nahezu allen Ländern mit CECONOMY-Marktpräsenz fand eine massive Verlagerung der Käufe auf den preisintensiveren Online-Kanal statt. Somit hat sich das Risiko bereits teilweise materialisiert, dennoch wird es weiterhin als hoch für CECONOMY angesehen. Der anhaltend intensive Kampf um Marktanteile in gesättigten Märkten und, während der Marktkonsolidierungsphase, gegen preisaggressive Wettbewerber kann zu zunehmendem Margendruck und dem Verlust von Umsatz und Marktanteilen führen. Die steigende Markt- und Preistransparenz sowie die deutlich verkürzten Produktlebenszyklen mit sinkenden Bruttomargen als Folge der Digitalisierung und der einhergehenden Veränderung des Produktmixes können diese Effekte zusätzlich verstärken. Auch im Online-Geschäft, das ein starker Wachstumstreiber von CECONOMY ist, kann eine weitere Verschärfung des Wettbewerbs zu einer Schwächung der Wettbewerbsposition führen und das Wachstum beeinflussen. Dies könnte sich negativ auf Umsatz und EBIT auswirken. Um dem Risiko entgegenzuwirken, stellt CECONOMY zunehmend Ressourcen insbesondere im digitalen Bereich und für den Online-Ausbau bereit. CECONOMY beobachtet kontinuierlich Markt und Wettbewerber und entwickelt den Bereich Services & Solutions weiter, um neue Ertragspotenziale zu erschließen. Darüber hinaus werden laufend die Prozesse im Hinblick auf die Anforderungen des digitalen Wandels sowie der Warengruppen-Mix überprüft, um Optimierungspotenziale aufzudecken. Weiterhin überprüft CECONOMY fortlaufend das Standortportfolio und optimiert Verkaufsflächen, unter anderem um auf veränderte Kundenbedürnisse einzugehen. CECONOMY wertet regelmäßig interne und externe Informationen aus, um Markttrends und sich verändernde Ansprüche der Kunden frühzeitig zu erkennen und sich Kundenbedürfnissen anzupassen. Ein wesentliches Risiko resultiert aus den Folgen der COVID-19-Pandemie-bedingten internationalen, behördlich angeordneten Maßnahmen. Die Dauer und die weiteren Folgen der COVID-19-Pandemie auf die Weltwirtschaft, den internationalen Handel, die resultierenden Rezessionen bis hin zur Weltwirtschaftskrise sind noch nicht vollständig absehbar und bewertbar. Die Verschlechterung des Konsumklimas in den Ländern, in denen CECONOMY tätig ist, stellt ein bedeutsames Risiko dar (Risiko Nr. 2). Die Folgen werden die weltweite wirtschaftliche Lage voraussichtlich längerfristig belasten. Weitere mögliche Maßnahmen, bedingt durch die COVID-19-Pandemie, und hieraus gegebenenfalls resultierende erneute behördlich lokal angeordnete temporäre Marktschließungen können nicht ausgeschlossen werden, beziehungsweise sind nach dem Bilanzstichtag bereits eingetreten und werden die wirtschaftliche Erholung erschweren. Erste Indikationen der Branchenentwicklung zeigen, dass es sowohl regionale als auch kategoriespezifische Unterschiede in den Implikationen für das Konsumverhalten im Consumer-Electronics-Segment gibt. Grundsätzlich kann sich das während des Lockdowns gewandelte Konsumentenverhalten und die damit einhergehende Verschiebung von Umsatzanteilen vom stationären zum Online-Handel hin nachhaltig etablieren. CECONOMY konnte hierauf bereits erfolgreich reagieren und die etablierten Prozesse weiter ausbauen. So wurden zum Beispiel die Liefer- und Zustellprozesse bereits flexibel und bestandsorientiert umgestaltet, um von den Kunden online bestellte Waren nicht mehr ausschließlich aus Zentrallägern, sondern auch direkt aus den lokalen Märkten an die Kunden zu versenden. CECONOMY beobachtet potenzielle Marktveränderungen fortlaufend und leitet hieraus Strategien für das eigene Geschäft ab. Im Vergleich zum Berichtszeitraum Geschäftsjahr 2018/19 wird das Risiko aufgrund der unsicheren wirtschaftlichen Lage und weiteren Folgen der COVID-19-Pandemie als erhöht angesehen. Darüber hinaus bleiben sich potenziell verschärfende Handelskriege und eine mögliche Verschärfung des Protektionismus unveränderte Herausforderungen für das operative Geschäft von CECONOMY und können das Konsumklima zusätzlich verschlechtern. Perspektivisch ist von einem sinkenden Konsum aufgrund der abnehmenden Wirtschaftsleistung, einer sinkenden Exportnachfrage und einer grundsätzlichen Verunsicherung der Bevölkerung, auch wegen steigender Arbeitslosenzahlen, auszugehen. Gleichzeitig kann die starke Nachfrage nach Consumer-Electronics-Produkten in den Monaten nach Wiedereröffnung des stationären Geschäfts auch von Vorzieheffekten geprägt sein, so dass in den kommenden Geschäftsjahren das Risiko eines entsprechenden Rückgangs der Kundennachfrage besteht. Ebenso können politische Entwicklungen in einzelnen Ländern Risiken für CECONOMY darstellen. Dies betrifft beispielsweise die Türkei, die von einer nach wie vor angespannten innenpolitischen Lage, Währungsabwertung und steigender Inflation betroffen ist. Um diesem Risiko zu begegnen, findet eine regelmäßige Überwachung und Analyse der aktuellen und prognostizierten politischen und volkswirtschaftlichen Situation statt, um negativen Entwicklungen rechtzeitig gegensteuern zu können. Konzepte zur Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen und die Optimierung von Prozess-, Organisations- und Kostenstrukturen werden fortlaufend erarbeitet. Dies wird ergänzt durch eine kontinuierliche Beobachtung der wirtschaftlichen Situation, insbesondere in Bezug auf die COVID-19-Pandemie, und einer kontinuierlichen Maßnahmenergreifung zum Schutz der Kunden. Darüber hinaus ist auch der Verlust von strategisch relevanten Geschäftspartnern ein Risiko, das CECONOMY kontinuierlich überwacht und steuert (Risiko Nr. 3). Durch eine mögliche strategische Neuausrichtung von Lieferanten, eine Veränderung der Vertriebskonzepte, aber auch durch potenzielle technische Probleme im Waren-, aber insbesondere auch Dienstleistungsangebot könnte dieses Risiko eintreten. Dazu analysiert CECONOMY regelmäßig Informationen über Geschäftspartner, um im Bedarfsfall frühzeitig Schutzmaßnahmen in Bezug auf weiterführende Waren- und Dienstleistungsversorgung, aber auch gegen den finanziellen Verlust ausstehender Forderungen ergreifen zu können. Der Verlust eines strategischen Geschäftspartners kann durch Umsatz-, Konditions- und Provisionsverluste das prognostizierte EBIT gefährden. Zur Kompensation eines entsprechenden Effekts reduziert CECONOMY das Risiko durch Steuerung der Umsatzanteile unterschiedlicher Lieferanten, den Aufbau weiterer Lieferanten, die Erweiterung des Eigenmarkensortiments, den Ausbau des Dienstleistungsangebots unterschiedlicher Provider, den teilweisen Verkauf der Forderungen (Factoring), aber auch durch die Zentralisierung der Warenströme und somit verbesserter Planbarkeit für die Lieferanten. Die fortschreitend wirksame Implementierung dieser Steuerungsmaßnahmen konnte die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos bereits leicht reduzieren. OPERATIVE RISIKEN Qualifizierte Mitarbeiter bilden die Grundlage für den Erfolg des Unternehmens. Der Wettbewerb um kompetente Fachkräfte ist, insbesondere in für die Digitalisierung relevanten Bereichen, unverändert stark. Es besteht somit das Risiko, dass CECONOMY nicht über ausreichend geeignete Mitarbeiter zur Besetzung von Schlüsselfunktionen verfügt (Risiko Nr. 4). Dies betrifft vor allem Bereiche wie Innovation oder Technologie und kann den Erfolg nachhaltig negativ beeinflussen. Um sicherzustellen, dass CECONOMY auch zukünftig über ausreichend personelle Ressourcen mit dem benötigten speziellen Fach- und Technologiewissen verfügt, wurden eine Reihe von Maßnahmen implementiert. Diese ermöglichen zum einen eine effektive Steuerung und Weiterentwicklung der Personalressourcen und unterstützen zum anderen die Gewinnung neuer, hochqualifizierter Mitarbeiter. Dazu zählen beispielsweise die Erstellung einer internationalen Nachfolge-Pipeline für alle Schlüsselfunktionen, die Implementierung von Entwicklungsprogrammen auf allen Mitarbeiter- und Managementebenen oder die Gewinnung neuer Talente durch Studenten- und Trainee-Programme sowie durch die Umsetzung der Hochschulmarketing- und den weiteren Ausbau einer Employer-Branding-Strategie. Auf dieser Basis hat CECONOMY das Risiko in seiner Bewertung leicht reduziert. Die Digitalisierung und die damit einhergehende Vernetzung der IT-Systeme mit der Außenwelt bergen das Risiko von Angriffen auf die IT-Infrastruktur. Ausfälle der IT-Systeme können insbesondere im stetig zunehmenden Online-Handel signifikante Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung von CECONOMY haben. Eine permanente, störungsfreie Erreichbarkeit ist im Online-Handel Grundvoraussetzung. Erhebliche Umsatzeinbußen sowie Reputationsschäden können die Folge sein (Risiko Nr. 5). Kritische Netzwerkstrukturen und IT-Systeme müssen daher fortlaufend überprüft und angepasst werden, um Unterbrechungen wichtiger Geschäftsabläufe zu verhindern. Für den Geschäftsbetrieb zwingend erforderliche Systeme in den Märkten, vor allem Kassensysteme, sind weitgehend autark und können auch bei einem Ausfall von Netzwerken oder zentralen Systemen ohne Unterbrechung für einige Zeit weiter eingesetzt werden. Außerdem lassen sich zentrale IT-Systeme bei Ausfall von einem oder mehreren Servern schnell wiederherstellen. Technische oder organisatorische Maßnahmen wie beispielsweise Sicherheitssoftwarelösungen sind als Risikobegrenzungsmaßnahmen implementiert. Permanentes Monitoring von Cyberrisiken sowie die Implementierung eines Informationssicherheitsmanagement-Systems (ISMS) nach DIN ISO 27001 werden als weitere risikomindernde Maßnahmen eingesetzt. Im Rahmen eines Gesetzentwurfs für "faire Verbraucherverträge" (Risiko Nr. 6) plant das Verbraucherschutzministerium Vertragslaufzeiten bei Dauerverträgen wie zum Beispiel Mobilfunk- oder Stromverträgen von bisher zwei auf künftig maximal ein Jahr zu kürzen (aktueller Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz aus Januar 2020). Dem Endverbraucher soll damit die Option gegeben werden, für ihn potenziell wirtschaftlich vorteilhaftere Angebote durch frühzeitigeren Anbieterwechsel nutzen zu können. Dadurch sollen zu lange Bindungsdauern vermieden werden. Aus Sicht der Verbraucherschützer besteht die Aussicht, dass durch schnellere Wechselmöglichkeiten eine höhere Wettbewerbsintensität und -vielfalt entsteht. Aus Sicht der Anbieter hingegen besteht das Risiko, dass letztlich höhere Kosten für den Verbraucher anfallen, da einmalig fällige Gebühren, zum Beispiel für Endgeräte und/oder Verwaltungskosten, auf eine kürzere Vertragslaufzeit umgelegt werden müssen. CECONOMY befürwortet einen starken Verbraucherschutz. In der Praxis mit Mobilfunkverträgen zeigt sich jedoch, dass Verbraucher durch die bisher üblichen Laufzeitmodelle die Möglichkeit haben, zwischen unterschiedlichen Vertragsangeboten die für ihre Bedürfnisse passende Variante auszuwählen. Für CECONOMY resultiert aus der Gesetzesinitiative das Risiko rückläufiger Provisionsumsätze im Zusammenhang mit verkürzten Vertragslaufzeiten. Die parlamentarischen Entscheidungen in Gesetzgebungsprozessen mussten COVID-19-bedingt zum Teil verschoben werden, wodurch sich bisher keine neuen Aspekte in der Beurteilung dieses Risikos ergaben und es voraussichtlich auch zu zeitlichen Verschiebungen in der Verabschiedung des Gesetzes kommen wird. Für eine zielgerichtete Vorbereitung auf die inhaltlich regulativ ungewisse Verabschiedung der Gesetzesinhalte überprüft CECONOMY, gesamtheitlich und am Kundenverhalten orientiert, die Vermarktungssituation im Mobilfunk- und sonstigen relevanten Dienste-Umfeld für eine etwaige Neuausrichtung. FINANZWIRTSCHAFTLICHE RISIKEN Preisänderungsrisiken (Zinsrisiken, Währungsrisiken, Aktienkursrisiken), Liquiditätsrisiken, Bonitätsrisiken bei Kontrahenten für Finanzgeschäfte sowie Risiken aus Schwankungen der Zahlungsströme können erhebliche negative Auswirkungen auf Finanzergebnis und Liquidität haben. Die finanzwirtschaftlichen Risiken von CECONOMY werden daher zentral gesteuert. Integraler Bestandteil der Steuerung der finanzwirtschaftlichen Risiken ist es, einen uneingeschränkten Kapitalmarktzugang für die CECONOMY AG zu gewährleisten. Eine Herabstufung der bestehenden Ratings sowie geringere Bonitätseinstufungen durch Banken und Lieferanten könnten negative Auswirkungen auf die Liquidität und die Konzernfinanzierung (Risiko Nr. 7) haben. Diese Effekte können sich gegenseitig bedingen beziehungsweise verstärken und auch durch die rückläufige konjunkturelle und/oder branchenspezifische negative Entwicklung generell im Handel beeinflusst werden. Dies könnte ebenso negative Auswirkungen auf das Nettobetriebsvermögen von CECONOMY haben. Trotz eines geringen EBIT-Effekts kann es zu einer signifikanten Verschlechterung der Liquiditätssituation führen. Grundsätzlich würde eine Verschlechterung des Nettobetriebsvermögens die Wahrscheinlichkeit zusätzlichen Finanzbedarfs erhöhen. Daher optimiert und überwacht CECONOMY kontinuierlich insbesondere die ratingrelevanten Kennzahlen, um so auch kurzfristig Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Um dem Risiko entgegenzuwirken, richtet sich die Strategie vor allem auf die Optimierung des Nettobetriebsvermögens durch eine effiziente Allokation der Investitionsmittel sowie das aktive Management von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Eine rückläufige konjunkturelle und/oder negative Entwicklung in der Einzelhandelsbranche, wie durch die COVID-19-Pandemie verursacht, stellen mögliche Anlässe für eine Überprüfung der Bonität dar. Per 10. April 2020 nahm Moody's Investors Service eine Rating-Herabstufung auf Ba1 mit negativem Ausblick vor und begründete diese insbesondere mit den nachteiligen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das operative Geschäft von CECONOMY. Eine weitere Herabstufung durch Moody's wird insbesondere durch die gute Umsatzentwicklung nach dem Lockdown als nicht wahrscheinlich erachtet. Dies wird auch durch die Bewertung der Ratingagentur Scope Ratings gestützt. Scope Ratings bewertet CECONOMY mit BBB- (Investment Grade). Scope hatte am 6. Mai 2020 im Zuge der COVID-19-bedingten Entwicklungen die Ratingeinstufung auf "unter Beobachtung" gesetzt, allerdings am 16. September 2020 diese aufgrund der im Anschluss erfolgten soliden Entwicklung des operativen Geschäfts wieder auf "stabil" angehoben. Ausgehend von einem hohen möglichen Risikoausmaß wird das Risiko jedoch weiterhin als hoch bewertet. Aufgrund der bestehenden Unsicherheit der Dauer und Folgen der Pandemie hat CECONOMY sich zudem frühzeitig dazu entschieden, das Sonderprogramm der Bundesregierung "Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung" in Anspruch zu nehmen. Das Programm bietet in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die ausschließlich aufgrund der COVID-19-Pandemie temporär in Finanzierungsschwierigkeiten geraten könnten. Ein Betriebsmittelrahmen in Höhe von 1,7 Mrd. € wurde am 12. Mai 2020 durch die KfW und ein Konsortium aus Partnerbanken bewilligt; er ist zu keinem Zeitpunkt von CECONOMY in Anspruch genommen worden. Operative Verluste insbesondere in margenschwachen Ländern, unter anderem aufgrund eines wettbewerbsintensiven Marktumfelds, können Wertminderungen bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwerte sowie weiterer Vermögenswerte nach sich ziehen (Risiko Nr. 8). Dadurch kann die Vermögens- und Ertragslage von CECONOMY negativ beeinträchtigt werden. Den Maßnahmen zur Stärkung der operativen Performance räumt CECONOMY daher eine hohe Priorität ein. Der Ausbruch der COVID-19-Pandemie und die hieraus resultierenden temporären Schließungen der Märkte beeinträchtigten das operative Ergebnis im Geschäftsjahr 2019/20 deutlich. Ebenso könnte eine Wirtschaftskrise die Wachstums- und Profitabilitätschancen in einigen Ländern nachteilig beeinflussen. Daher schätzt CECONOMY das Risiko von Wertminderungen von Vermögenswerten als bedeutsamer ein. Um diesem Risiko nachhaltig zu begegnen, wurden zahlreiche Maßnahmen definiert. Diese unterstützen die Performance, insbesondere die der margenschwachen Länder. Dazu zählen die kontinuierliche Überwachung der Länder-Performance und Restrukturierungserfolge aus der Implementierung strategischer Initiativen, die Implementierung von Programmen zur Effizienzsteigerung, die Einführung einer konzernweit einheitlichen Organisationsstruktur ("Operating Model") sowie die Neubesetzung von Schlüsselfunktionen in den Einheiten. Ein besonderer Fokus liegt diesbezüglich auf den Ländern, für die dieses Wertminderungsrisiko besteht. Darüber hinaus können sich nachhaltige oder signifikante Kursrückgänge bei börsennotierten Finanzinstrumenten sowie bei nach der Equity-Methode bewerteten Beteiligungen ergeben, die auf eine etwaige Wertminderung des betroffenen Vermögenswerts hindeuten. Infolge der dann auszuführenden Wertminderungstests kann die Vermögens- und Ertragslage von CECONOMY beeinträchtigt werden. Insbesondere bedingt durch stark rückläufige Aktienmärkte zu Beginn der COVID-19-Pandemie wurde die Beteiligung an Fnac Darty S.A. per 31. März 2020 einem Wertminderungstest unterzogen. Daraus ergab sich im zweiten Quartal 2019/20 ein Wertberichtigungsbedarf der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung in Höhe von rund 268 Mio. €, der sich negativ im berichteten EBIT niederschlug. Als Folge dieser Wertberichtigung reduziert sich das Bewertungsrisiko deutlich und das Beteiligungsrisiko zu Fnac Darty S.A. wird nicht als wesentlich eingestuft. Zusätzlich unterstützt wird diese Einschätzung durch eine positive Aktienkursentwicklung der Fnac Darty S.A. in den letzten Monaten bis zum Ende des Geschäftsjahres. DATENSCHUTZ-RISIKEN (COMPLIANCE) Datenschutz genießt in der CECONOMY AG einen hohen Stellenwert, nicht erst seit Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der damit verbundenen verstärkten Anforderungen an Unternehmen. Regulatorische und dokumentarische Anforderungen sind signifikant erhöht, die Nicht-Erfüllung der Anforderungen kann mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden. Hierdurch erhöht sich das Risiko, Sanktionsmaßnahmen oder Reputationsverluste zu erleiden (Risiko Nr. 9). Ein Kernthema im Bereich des Datenschutzes innerhalb der CECONOMY-Gruppe ist unter anderen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Kunden- und Beschäftigtenbereich. CECONOMY ist sich der großen Verantwortung und der Bedeutung des Themas bewusst. Um den Datenschutz dauerhaft sicherzustellen, werden kontinuierlich Maßnahmen zum Datenschutz, insbesondere im Zusammenhang mit neuen Geschäftsprozessen, implementiert und gepflegt sowie Mitarbeiter kontinuierlich in Bezug auf Datenschutzthemen sensibilisiert. Im Rahmen des bestehenden Datenschutzmanagement-Systems werden Mitarbeiter in Deutschland und sonstigen Landesgesellschaften regelmäßig zu datenschutzrechtlichen Themen geschult und das Datenschutzmanagement-Konzept überwacht und bei Bedarf weiterentwickelt. Durch technische und organisatorische Maßnahmen folgt CECONOMY den geforderten Grundsätzen des "Privacy by Design/Privacy by Default". Angesichts der hohen Behördenaktivität, der zunehmenden Komplexität von Systemen und Sachverhalten und zunehmenden Online-Aktivitäten wird der Eintritt des Risikos weiterhin als möglich eingeschätzt, wobei CECONOMY durch die permanente Verbesserung von Prozessen und Dokumentationen die Wahrscheinlichkeit des Risikoeintritts stetig reduziert. Die folgenden Risiken werden aufgrund ihrer allgemeingültigen Bedeutung im Rahmen des Risikomanagements fortlaufend analysiert, sind aber aus heutiger Sicht für CECONOMY nicht als hoch eingestuft. Für CECONOMY ergeben sich Risiken, die aus der Spaltung der METRO Group resultieren, zum Beispiel steuerliche Risiken. Diese wurden im Vorfeld der Spaltung und danach fortlaufend überwacht und evaluiert. Für CECONOMY wird die Eintrittswahrscheinlichkeit als unwahrscheinlich eingeschätzt, und die Risiken werden daher als nicht wesentlich betrachtet. Nicht wesentliche Risiken können sich aus den vielfältigen Rechtsvorschriften und selbst gesetzten Verhaltensstandards ergeben, denen CECONOMY unterliegt. Beispielsweise können im Rahmen der geschäftlichen Beziehungen zu Lieferanten für CECONOMY Kartellrechtsrisiken auftreten, etwa bei der Frage der Wiederverkaufspreise von Handelsware. Gleichermaßen ergeben sich für CECONOMY im Rahmen der geschäftlichen Beziehungen auch Korruptionsrisiken. CECONOMY verfügt insoweit über ein risikobasiertes Compliance-Management-System, das vor allem auf die Vermeidung, Aufdeckung und Sanktionierung von Korruption und Kartellrechtsverletzungen ausgerichtet ist und dem Schutz der Mitarbeiter der zu CECONOMY gehörenden Gesellschaften vor Compliance-Verstößen dient. Darüber hinaus soll es das Unternehmen vor Reputations- oder wirtschaftlichen Schäden schützen und die Haftung der Unternehmensleitung im Falle von Compliance-Verstößen einzelner Mitarbeiter begrenzen. Mitarbeiter in sensiblen Geschäftsbereichen werden im Rahmen des Compliance-Management-Systems intensiv geschult. Darstellung der Chancensituation Für CECONOMY bestehen vielfältige Chancen für eine nachhaltig positive Geschäftsentwicklung. Diese ergeben sich vor allem aus der konsequenten und frühzeitigen Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Kunden. Zentrales Ziel ist es, einen Mehrwert für die Kunden zu schaffen und sie in der digitalen Welt zu begleiten. Dazu entwickelt CECONOMY stetig neue Geschäftsmodelle, Lösungen und Formate und nutzt die Möglichkeiten, die sich aus der Digitalisierung ergeben. Dabei werden auch politische, volkswirtschaftliche und demografische Entwicklungen und die zunehmende Differenzierung in den reifen Märkten Westeuropas berücksichtigt. CECONOMY analysiert die relevante globale und nationale Trendlandschaft und trifft die erforderlichen Entscheidungen, um Chancen in der Zukunft gezielt zu nutzen und Wettbewerbsvorteile zu erarbeiten. Die nachfolgend dargestellten Chancen schätzt CECONOMY bezüglich möglicher positiver Auswirkungen auf Unternehmensziele der nächsten fünf Jahre als wesentlich ein. UNTERNEHMENSSTRATEGISCHE CHANCEN Für den zukünftigen Erfolg von CECONOMY ergeben sich zunehmend Chancen hinsichtlich der Erschließung neuer und innovativer Geschäftsfelder. Die Bedürfnisse und das Verhalten der Kunden verändern sich mit der voranschreitenden Digitalisierung stetig und eröffnen dadurch neue Geschäftsfelder in verschiedenen Bereichen wie etwa Smart Home, E-Sports, Healthcare und E-Mobility. CECONOMY sieht Potenzial in denjenigen neuen Geschäftsmodellen, die den Kunden einen exzellenten Mehrwert bieten, zur Strategie von CECONOMY passen sowie an die bestehenden Stärken der operativen Prozesse anknüpfen. Dazu zählt auch die Erweiterung des Service-Portfolios durch Konzepte in den Märkten, online und zu Hause bei den Kunden. Die Erschließung solcher neuen und innovativen Geschäftsfelder und Services werden aktiv vorangetrieben, indem die Veränderungen der Kundenbedürfnisse beobachtet, neue Trends identifiziert und innovative Ideen entwickelt werden. CECONOMY prüft darüber hinaus fortlaufend neue Konzepte, strategische Partnerschaften und Akquisitionen. So können neue Geschäftsfelder angemessen besetzt werden. Die lokale und nationale Marktkonsolidierung will CECONOMY unverändert vorantreiben. Der Rückzug von Wettbewerbern würde Chancen für weitere Marktanteilsgewinne eröffnen. Dazu werden kontinuierlich Wettbewerber analysiert. Die paneuropäische Marktkonsolidierung hingegen wird nicht mehr als Chance geführt, da im Rahmen der strategischen Neuausrichtung von CECONOMY zunächst der Fokus auf die operative Umsetzung der strategischen Initiativen gelegt wird. Jedoch prüft CECONOMY stets sich ergebende Opportunitäten. Zusätzliches Potenzial wird darüber hinaus in der Repositionierung von Landes- und Tochtergesellschaften gesehen, die in einem schwierigen wirtschaftlichen oder wettbewerbsintensiven Umfeld agieren. Darüber hinaus wird ein Austausch mit relevanten Start-ups gepflegt, um Einblicke in neue Geschäftsfelder zu erhalten und innovative Ideen zu entwickeln. CECONOMY hat in den Ländern, in denen der Konzern vertreten ist, einen sehr hohen Bekanntheitsgrad. In vielen Märkten wurden führende Positionen erreicht. Diese gilt es weiter zu festigen und auszubauen. Bereits laufende Maßnahmen zur Transformation und Repositionierung, unter anderem im Rahmen des Kosten- und Effizienzprogramms und der Einführung einer konzernweit einheitlichen Organisationsstruktur ("Operating Model"), zielen darauf ab, die Marktposition zu verbessern, Prozesse und Entscheidungswege effizienter zu gestalten sowie die Profitabilität zu steigern. Weitere Chancen ergeben sich zum Beispiel aus der beschleunigten Umsetzung der Transformation des Geschäftsmodells. Dies betrifft insbesondere Fokusthemen wie Category Management, Supply Chain sowie Online und Services & Solutions. Insbesondere für die vollständige Implementierung eines Omnichannel-Vertriebsmodells werden die Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie zielgerichtet für den weiteren Ausbau notwendiger Prozesse und Strukturen genutzt. Im Rahmen von laufenden Business-Transformation-Projekten entwickelt CECONOMY die kundenzentrierten Geschäftsmodelle weiter. Ziel ist es, die Chancen aus einem überzeugenden Kundennutzenversprechen zu generieren, das CECONOMY sowohl im B2C- als auch im B2B-Bereich einzigartig positioniert. Hierzu werden Fokusgruppen analysiert, um einen strikten Fokus auf die Kundenbedürfnisse zu richten. Außerdem besteht für CECONOMY in der organisatorischen Neuaufstellung der MMSRG eine Chance zur Senkung der Steuerquote des Konzerns. Dazu werden alle relevanten Optionen aus wirtschaftlicher, rechtlicher und steuerlicher Sicht geprüft. Verschiedene Projekte zur Optimierung der Steuerquote wurden bereits umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung. Das Thema Nachhaltigkeit bleibt unverändert wichtig. CECONOMY ist basierend auf aktuellen Entwicklungen sicher, dass dies auch zukünftig global weiter an Bedeutung gewinnen wird. Erwartungen von Kunden, Mitarbeitern, Investoren, der Politik und der Gesellschaft steigen zunehmend; CECONOMY möchte diesen gerecht werden. Dazu wird eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt und konsequent umgesetzt. Neben der Steigerung der Attraktivität von Marke, Angebot und Eigenmarken sieht CECONOMY durch das Thema Nachhaltigkeit eine Fülle von neuen Geschäftsmodellen, die derzeit im Hinblick auf ihr Potenzial analysiert werden, beispielsweise die mögliche Nutzung von "Circular-Economy-Business-Modellen". Darüber hinaus prüft CECONOMY kontinuierlich weitere Chancen und Initiativen im Bereich Nachhaltigkeit. Hierzu zählen die Erarbeitung eines nachhaltigeren Sortiments und Serviceangebots sowie Maßnahmen zur Reduzierung des CO 2-Ausstoßes. Diese Chancen, genauso wie das gesellschaftliche Engagement, können die Reputation von CECONOMY positiv beeinflussen. Mittelfristig soll dies zur Umsatzsteigerung beitragen. Außerdem glaubt CECONOMY, dass ein stärkerer Fokus auf Nachhaltigkeit einen positiven Einfluss auf die Aktie haben kann. Insbesondere für nachhaltig orientierte Investoren soll CECONOMY an Attraktivität gewinnen und kann sich so Zugang zu verbesserten Konditionen verschaffen. Gesamtbewertung der Chancen- und Risikosituation durch die Unternehmensleitung Vorstand und Aufsichtsrat der CECONOMY AG werden regelmäßig über die Chancen- und Risikosituation des Unternehmens informiert. Für die Beurteilung der gegenwärtigen Situation wurden die Chancen und Risiken nicht nur isoliert betrachtet. Vielmehr wurden auch Interdependenzen analysiert und entsprechend ihrer Wahrscheinlichkeit sowie ihrer Auswirkungen bewertet. Die Beurteilung hat ergeben, dass die Risiken insgesamt beherrschbar sind. Die identifizierten Risiken stellen sowohl einzeln als auch in ihrer Gesamtheit im Hinblick auf Illiquidität oder Überschuldung - was beides den Fortbestand der CECONOMY AG und des Konzerns gefährden könnte - keine Gefahr im Zeitraum von mindestens einem Jahr dar. CECONOMY ist zuversichtlich, dass die Ertragskraft des Unternehmens eine solide Basis für eine nachhaltig positive Geschäftsentwicklung und die Nutzung vielfältiger Chancen bietet. Grundlegende Änderungen der Chancen- und Risikolage erwartet der Vorstand der CECONOMY AG derzeit nicht. VERGÜTUNGSBERICHT In diesem Bericht wird die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat der CECONOMY AG erläutert. Das Vergütungssystem für den Vorstand wird in seinen Grundzügen sowie hinsichtlich der Struktur und Höhe der Vergütung dargestellt. Außerdem wird für das vergangene Geschäftsjahr über die ausgezahlte Vergütung an die Mitglieder des Vorstands berichtet. Die Angaben zu der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2019/20 folgen dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) und im Wesentlichen den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK 2017) in der zum Ende des Geschäftsjahres 2019/20 gültigen Fassung vom 7. Februar 2017. Darüber hinaus berücksichtigt der Vergütungsbericht auch größtenteils die Anforderungen aus der bereits in deutsches Recht umgesetzten europäischen Aktionärsrechterichtlinie. Wesentliche Elemente des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2019/20 Wie im Aktiengesetz (AktG) und im DCGK 2017 vorgesehen, wird das System für die Vergütung des Vorstands durch den Aufsichtsrat der CECONOMY AG beschlossen. Seit Beginn des Geschäftsjahres 2017/18 gilt für die CECONOMY AG das unten dargestellte Vergütungssystem. Dieses hat die Hauptversammlung der ehemaligen METRO AG am 6. Februar 2017 mit 79,1 Prozent der abgegebenen Stimmen gebilligt. Der Aufsichtsrat der ehemaligen METRO AG hat es durch Beschluss in seiner Sitzung im März 2017 in einzelnen Aspekten angepasst. Die Gesamtbezüge des Vorstands setzen sich im Wesentlichen aus einer festen jährlichen Grundvergütung und zwei variablen erfolgsabhängigen Komponenten, einer kurzfristigen und einer langfristigen, zusammen. Die erfolgsabhängigen Komponenten haben unterschiedliche Bemessungsgrundlagen und Erfolgsparameter. Mit der langfristigen erfolgsabhängigen Komponente sollen Anreize zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenserfolgs geschaffen werden. Zusätzlich zu den genannten Vergütungskomponenten gewährt das Unternehmen den Mitgliedern des Vorstands eine betriebliche Altersversorgung und weitere Nebenleistungen, wie zum Beispiel einen Dienstwagen. Die Gesamtbezüge der einzelnen Mitglieder des Vorstands sowie die einzelnen Vergütungskomponenten stehen im Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Mitglieds des Vorstands sowie zur Lage der Gesellschaft. Sie erfüllen damit die gesetzlichen Anforderungen an die Üblichkeit von Vergütungen. Eine planmäßige Erhöhung der Bezüge mit zunehmendem Dienstalter ist nicht vorgesehen. Im Regelfall sollten bei einer 100-prozentigen Zielerreichung die variablen Vergütungsbestandteile die Grundvergütung inklusive Nebenleistungen im Verhältnis zwei Drittel zu ein Drittel überwiegen. GRUNDVERGÜTUNG Die Grundvergütung ist mit den jeweiligen Vorstandsmitgliedern als Festvergütung vereinbart und wird in monatlichen Raten ausgezahlt. KURZFRISTIGE ERFOLGSABHÄNGIGE VERGÜTUNG (SHORT-TERM INCENTIVE/SONDERPRÄMIEN) Das Short-Term Incentive (STI) honoriert die operative Unternehmensentwicklung anhand von finanziellen Erfolgszielen für das jeweilige Geschäftsjahr. Festgelegt sind drei finanzielle Erfolgsziele, die auf Unternehmenskennzahlen (KPIs) basieren und für die der Aufsichtsrat auf Grundlage der Unternehmensplanung in der Regel zu Beginn des Geschäftsjahres die jeweiligen Zielwerte, die Schwellenwerte und die maximale Zielerreichung festlegt: scrollen ― Ergebnis vor Abzug von Finanzergebnis und Steuern (Earnings Before Interest and Taxes - EBIT) auf Basis absoluter EBIT-Werte, bereinigt um Effekte von definierten Portfolioveränderungen: 55 Prozent ― Umsatzwachstum, bereinigt um Währungseffekte und um Effekte von definierten Portfolioveränderungen: 25 Prozent ― Nettobetriebsvermögen (Net Working Capital - NWC) auf Basis absoluter NWC-Werte (4-Quartals-Durchschnitt), bereinigt um Effekte von definierten Portfolioveränderungen: 20 Prozent Nach Geschäftsjahresende wird für jedes der Erfolgsziele der Grad der Zielerreichung gemessen und daraus ein Zielerreichungsfaktor ermittelt. Die nachfolgende Beispielrechnung verdeutlicht die Bandbreite möglicher Zielerreichungsgrade: scrollen ― Ist die Zielerfüllung 100 Prozent, beträgt der Zielerreichungsfaktor 1. ― Liegt die Zielerfüllung auf oder unter dem Schwellenwert, so ist der Zielerreichungsfaktor 0. ― Liegt der Zielerreichungsgrad zwischen dem Schwellenwert und dem Zielwert sowie bei einer Zielerfüllung über 100 Prozent, wird der Zielerreichungsfaktor linear interpoliert ermittelt. Der Zielerreichungsfaktor ist für die Erfolgsziele auf 2 begrenzt. Neben den finanziellen Zielen gibt es in der kurzfristigen variablen Vergütung auch qualitative individuelle Ziele, die der Aufsichtsrat bezogen auf das Geschäftsjahr festlegt. Anhand der Zielerfüllung dieser Ziele kann der Aufsichtsrat das STI nach seinem Ermessen um bis zu 30 Prozent reduzieren/erhöhen. Der Auszahlungsbetrag ergibt sich durch Multiplikation des Zielbetrags mit dem Gesamtzielerreichungsfaktor und dem individuellen Faktor. Der Auszahlungsbetrag ist auf das Doppelte des Zielbetrags begrenzt (Auszahlungs-Cap). Zusätzlich zum STI kann der Aufsichtsrat den Mitgliedern des Vorstands für besondere außerordentliche Leistungen Sonderprämien gewähren. ERFOLGSABHÄNGIGE VERGÜTUNG MIT LANGFRISTIGER ANREIZWIRKUNG (LONG-TERM INCENTIVE) Performance Share Plan (PSP) Das Long-Term Incentive (LTI) incentiviert eine nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung unter Berücksichtigung der internen und externen Wertentwicklung sowie der Belange der Aktionäre und der weiteren Stakeholder des Unternehmens. Es hat eine dreijährige Bemessungsgrundlage (sogenannte Performance-Periode). Den Mitgliedern des Vorstands werden jährlich zum Start eines neuen LTI sogenannte Performance Shares bedingt zugeteilt. Die Anzahl der Shares entspricht dem Quotienten aus individuellem Zielwert und dem Durchschnitt des Aktienkurses der Stammaktie der Gesellschaft bei Zuteilung. Maßgeblich ist hierbei der Durchschnitt der Xetra-Schlusskurse der Stammaktie des Unternehmens über einen Zeitraum von 40 aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Gewährungsjahr. Über die jeweils zu 50 Prozent gewichteten Erfolgsziele scrollen ― Ergebnis je Aktie/Earnings per Share - EPS ― Aktienrendite/Total Shareholder Return - TSR wird über die Laufzeit von drei Jahren die Anzahl der bedingt zugeteilten Performance Shares erhöht beziehungsweise vermindert. EPS-Komponente: Der Aufsichtsrat beschließt in der Regel zu Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Tranche des PSP gewährt wird, eine untere Schwelle (Einstiegshürde) für die Zielerreichung und einen EPS-Zielwert für die 100-Prozent-Zielerfüllung. Dem jeweiligen Grad der Zielerreichung wird ein Faktor zugeordnet: Ist der Grad der Zielerreichung nach Ablauf der Performance-Periode kleiner oder gleich der Einstiegshürde, so ist der Faktor 0, bei einer Zielerreichung von 100 Prozent beträgt er 1. Für die Werte zwischen 0 und 1 sowie über 1 wird der Faktor linear ermittelt. TSR-Komponente: Der Zielerreichungsfaktor der TSR-Komponente wird anhand der relativen Entwicklung der Aktienrendite der Stammaktie der Gesellschaft im Performance-Zeitraum gegenüber zwei Vergleichsindizes ermittelt, diese Vergleichswerte werden jeweils hälftig gewichtet. Der Aufsichtsrat beschließt in der Regel zu Beginn des Geschäftsjahres, in dem der PSP gewährt wird, eine untere Schwelle (Einstiegshürde) und einen TSR-Zielwert für die 100-Prozent-Zielerfüllung. Dem jeweiligen Grad der Zielerreichung wird ein Faktor zugeordnet: Ist der Grad der Zielerreichung nach Ablauf der Performance-Periode kleiner oder gleich der Einstiegshürde, so ist der Faktor 0, bei einer Zielerreichung von 100 Prozent beträgt er 1. Für die Werte zwischen 0 und 1 sowie über 1 wird der Faktor linear ermittelt. Der Anfangskurs der Stammaktie der Gesellschaft errechnet sich bei Gewährung aus dem Durchschnitt der Xetra-Schlusskurse von 40 aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft. Drei Jahre später wird ebenfalls über den Zeitraum von 40 aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung der Endkurs aus den Xetra-Schlusskursen der Stammaktie der Gesellschaft ermittelt. Der TSR berechnet sich als Prozentwert aus der Veränderung des Endkurses zuzüglich der Summe der hypothetisch reinvestierten Dividende zum Anfangskurs im Vergleich zur Veränderung der Vergleichswerte. Der so errechnete TSR der Gesellschaft wird mit dem TSR eines definierten Vergleichsindex und einer definierten Peer Group in der Performance-Periode verglichen. Ermittlung der Zielanzahl Performance Shares und des Auszahlungsbetrags: Das arithmetische Mittel der Zielerreichungsfaktoren von EPS und TSR bildet den Gesamtzielerreichungsfaktor. Er wird mit der Anzahl der bedingt zugeteilten Performance Shares multipliziert und ergibt die Zielanzahl der Perfomance Shares. Die Anzahl ist dabei begrenzt auf das Dreifache der zu Beginn zugeteilten Performance Shares. Der Auszahlungsbetrag errechnet sich aus der Zielanzahl der Performance Shares, multipliziert mit dem bereits oben erläuterten Durchschnitt des Aktienkurses der Gesellschaft, zuzüglich der gezahlten Dividenden während der Laufzeit. Der Auszahlungsbetrag ist auf maximal 200 Prozent des vereinbarten individuellen Zielbetrags begrenzt (Auszahlungs-Cap). Die Auszahlung des LTI erfolgt spätestens vier Monate nach der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Verwendung des Bilanzgewinns des letzten Geschäftsjahres der Performance-Periode beschließt. Vor Billigung aller Jahres- und Konzernabschlüsse für die Geschäftsjahre der Performance-Periode erfolgt diese Auszahlung jedoch nicht. Share Ownership Guidelines (Aktienhaltevorschriften): Der PSP setzt voraus, dass der Vorstand selbst in Aktien der Gesellschaft investiert. Für eine Auszahlung aus dem LTI müssen die Mitglieder des Vorstands bis zum Ablauf des Monats Februar im dritten Jahr der Performance-Periode ein eigenfinanziertes Investment in Stammaktien der Gesellschaft aufbauen. Es beträgt für den Vorsitzenden des Vorstands zwei Drittel und für ein ordentliches Mitglied des Vorstands die Hälfte seiner Brutto-Jahresgrundvergütung. Nach spätestens fünf Dienstjahren sollen der Vorsitzende des Vorstands 200 Prozent und ein ordentliches Mitglied des Vorstands 150 Prozent seiner Brutto-Jahresgrundvergütung in Stammaktien der Gesellschaft investiert haben. Als Aktienkurs für die festzulegende Anzahl der zu erwerbenden Stammaktien gilt der Durchschnitt der Xetra-Schlusskurse der Stammaktie an den 40 unmittelbar aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen nach der Bilanzpressekonferenz, die vor dem Monat Februar im dritten Jahr der Performance-Periode stattfindet. Sofern das eigenfinanzierte Investment in Stammaktien der Gesellschaft zum jeweils erforderlichen Stichtag nicht oder nicht vollständig erfüllt ist, wird der ermittelte Auszahlungsbetrag nur unter der Bedingung ausgezahlt, dass das Vorstandsmitglied den Erwerb der Aktien zusichert. ALTERSVERSORGUNG Seit 2009 erhalten die Mitglieder des Vorstands eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktzusage mit einer beitragsorientierten und einer leistungsorientierten Komponente. Die beitragsorientierte Komponente wird gemeinsam durch den Vorstand und das Unternehmen finanziert. Dabei gilt die Aufteilung "7 + 14". Sofern das Vorstandsmitglied einen Eigenbeitrag von sieben Prozent seiner definierten Bemessungsgrundlage erbringt, fügt das Unternehmen den doppelten Beitrag hinzu. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds vor Eintritt eines Versorgungsfalls bleiben die Beiträge mit dem erreichten Stand erhalten. Die beitragsorientierte Komponente ist über die Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VvaG (HPR) kongruent rückgedeckt. Die Verzinsung der Beiträge erfolgt nach Maßgabe der Satzung der HPR zur Überschussbeteiligung mit einer Garantie auf die eingezahlten Beiträge. Es besteht ein Anspruch auf Versorgungsleistungen scrollen ― wenn das Dienstverhältnis mit oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung endet. ― als vorzeitige Altersleistung, wenn das Dienstverhältnis nach Vollendung des 60. Lebensjahres beziehungsweise nach Vollendung des 62. Lebensjahres für Versorgungszusagen, die nach dem 31. Dezember 2011 erteilt wurden, und vor Erreichen der Regelaltersgrenze endet. ― im Fall der Invalidität oder des Todes, sofern die entsprechenden Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind. Bezüglich der Auszahlung kann der Berechtigte zwischen Kapital, Ratenzahlungen und lebenslanger Rente wählen. Bei Invalidität oder Tod wird ein Mindestbetrag ausgezahlt. Hierbei wird das bestehende Versorgungsguthaben um die Summe der Beiträge aufgestockt, die dem Vorstandsmitglied für jedes Kalenderjahr bis zu einer Beitragszeit von insgesamt zehn Jahren, maximal jedoch bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres, künftig noch gutgeschrieben worden wären. Diese leistungsorientierte Komponente ist nicht rückgedeckt, sondern wird im Versorgungsfall unmittelbar vom Unternehmen erbracht. Weiterhin haben die Mitglieder des Vorstands seit 2015 die Möglichkeit, künftige Entgeltbestandteile aus der Grundvergütung und der variablen Vergütung im Rahmen einer steuerbegünstigten Entgeltumwandlung in Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung bei der HPR umzuwandeln. WEITERE NEBENLEISTUNGEN Die Nebenleistungen, die den Mitgliedern des Vorstands neben der betrieblichen Altersversorgung gewährt werden, umfassen im Wesentlichen übliche Zusatzleistungen wie beispielsweise Zuschüsse zu Versicherungen, ärztliche Vorsorgeuntersuchungen, angemessene Kostenübernahme für Familienheimfahrten/-flüge zwischen dem Dienstsitz und dem Wohnort der Familie des Vorstandsmitglieds (bis September 2020) sowie die geldwerten Vorteile aus Sachbezügen wie zum Beispiel einen Dienstwagen. Für die Höhe der Nebenleistungen insgesamt - mit Ausnahme der Familienheimfahrten/-flüge - gibt es eine vertraglich vereinbarte Höchstgrenze. AUSZAHLUNGS-CAPS Wie im DCGK 2017 vorgesehen, bestehen insgesamt und hinsichtlich der variablen Vergütungskomponenten betragsmäßige Höchstgrenzen. Die kurzfristige variable Vergütung ist auf 200 Prozent des Zielbetrags und die langfristige Vergütung auf 200 Prozent des Zielbetrags begrenzt. Die sonstigen Nebenleistungen - mit Ausnahme der Familienheimfahrten/-flüge - sind für jedes Mitglied des Vorstands individuell begrenzt. Darüber hinaus ist die Vergütung für jedes Mitglied des Vorstands individuell jeweils insgesamt auf einen absoluten Höchstbetrag begrenzt (Gesamtauszahlungs-Cap). Regelungen beim Ausscheiden eines Mitglieds des Vorstands REGULÄRES AUSSCHEIDEN Scheidet ein Mitglied des Vorstands nach Ablauf seiner Amtsperiode regulär aus dem Unternehmen aus, werden während der Laufzeit des Dienstvertrags erworbene Ansprüche nicht vorzeitig zur Zahlung fällig. Vielmehr gelten weiterhin die Bedingungen des LTI zum regulären Ende der Tranchen in gleicher Weise wie für die Mitglieder des Vorstands, die noch für das Unternehmen tätig sind. Zahlungen aus dem LTI entfallen in den folgenden Fällen: scrollen ― Freistellung eines Mitglieds des Vorstands aus wichtigem Grund ― Sofortige Abberufung eines Mitglieds des Vorstands ― Kündigung des Dienstvertrags durch das Unternehmen aus wichtigem Grund ― Vorzeitige Beendigung des Dienstvertrags, Aufhebung der Vorstandsbestellung oder Freistellung durch die Gesellschaft auf Wunsch des jeweiligen Mitglieds des Vorstands. Liegen dem Aufsichtsrat Anhaltspunkte für begründete Ausnahmen vor, wie zum Beispiel in Härtefällen, kann er nach billigem Ermessen von den genannten Regelungen abweichen. Kommt es zu einer einvernehmlichen Aufhebung der Bestellung und/oder einer einvernehmlichen vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags eines Mitglieds des Vorstands und ist hierfür nicht der Wunsch des jeweiligen Mitglieds des Vorstands ausschlaggebend, erfolgt eine zeitanteilige Berechnung der Ansprüche für den Zeitraum, in dem das Mitglied des Vorstands in der Vorstandsfunktion bis zur Aufhebung tätig war. Begonnene Kalendermonate werden hierfür voll berücksichtigt. Dabei werden noch nicht zugesagte Tranchen nicht einbezogen. Die Gewährung von LTI-Leistungen erfolgt zum regulären Ende der Tranchen in gleicher Weise wie für die Mitglieder des Vorstands, die noch für das Unternehmen tätig sind. LEISTUNGEN FÜR DEN FALL DER VORZEITIGEN BEENDIGUNG DER TÄTIGKEIT Für den Fall der vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit erhalten die aktiven Mitglieder des Vorstands die für die Restlaufzeit ihrer Anstellungsverträge bestehenden vertraglichen Ansprüche grundsätzlich in Form einer einmaligen Vergütung. Diese Abfindung ist einschließlich der Nebenleistungen begrenzt auf den maximalen Wert von zwei Jahresvergütungen (Abfindungs-Cap). Für den Fall der vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit im Rahmen eines Kontrollwechsels erhalten die aktiven Mitglieder des Vorstands eine Abfindung in Höhe ihres Vergütungsanspruchs für die Restlaufzeit des Vertrags. Ruhegelder werden nicht gewährt. Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds während der aktiven Dienstzeit wird den Hinterbliebenen die Grundvergütung für den Sterbemonat sowie für weitere sechs Monate gezahlt. scrollen Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2019/20 1 Tsd. € Geschäftsjahr Grundvergütung (ohne Gehaltsverzicht) Grundvergütung (mit Gehaltsverzicht) Dr. Bernhard Düttmann 3 2018/19 618 618 4 2019/20 2.870 2.030 Karin Sonnenmoser 2018/19 321 321 4 2019/20 550 541 Jörn Werner 6 2018/19 525 525 4 2019/20 75 75 4 Gesamt 2018/19 1.464 1.464 4 2019/20 3.495 2.646 scrollen Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2019/20 1 Tsd. € Nebenleistungen STI LTI 2 Gesamt (mit Gehaltsverzicht) Dr. Bernhard Düttmann 3 0 0 0 618 4 0 0 0 2.030 Karin Sonnenmoser 19 308 609 1.257 4 32 0 578 5 1.151 Jörn Werner 6 17 617 7 914 2.072 4 2 0 0 77 4 Gesamt 36 925 1.523 3.947 4,8 34 0 578 3.258 1 Angaben nach HGB § 285 Satz 1 Nr. 9 a beziehungsweise § 314 Abs. 1 Nr. 6 a (ohne Altersversorgungsaufwendungen) 2 Dargestellt ist der sogenannte Fair Value der jeweils gewährten Tranche im Zeitpunkt der Gewährung. 3 Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektor 01.03.2019-25.03.2019 und seit 17.10.2019 Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor 4 Kein Gehaltsverzicht vereinbart. 5 Details zu der LTI EPS Kalibrierung siehe Nummer 50 des Anhangs "Vorstand und Aufsichtsrat" 6 Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor 01.03.2019-17.10.2019 7 Die kurzfristige erfolgsabhängige Vergütung wurde pro rata temporis entsprechend mit der Abfindung abgegolten. 8 Unter Berücksichtigung der im Geschäftsjahr 2019/20 nicht mehr aktiven Mitglieder des Vorstands hätte sich der Gesamtbetrag in Höhe von 4.798 Tsd. € ergeben, welcher entsprechend auch auf Herrn Dr. Haag Molkenteller, Herrn Marc Frese und Herrn Haas entfällt. scrollen Gewährte Zuwendungen 1 Dr. Bernhard Düttmann Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektor 01.01.2019-25.03.2019 und seit 17.10.2019 Tsd. € 2018/19 2019/20 2019/20 Minimalwert 2019/20 Maximalwert Festvergütung (ohne Gehaltsverzicht) 618 2.870 2.870 2.870 Festvergütung (mit Gehaltsverzicht) 618 2 2.030 2.030 2.030 Nebenleistungen 0 0 0 0 Summe (mit Gehaltsverzicht) 618 2 2.030 2.030 2.030 Einjährige variable Vergütung - - - - Mehrjährige variable Vergütung Performance Share Plan Tranche 2018/19 4 ; Gewährung 11.04.2019 5 - - - - Performance Share Plan Tranche 2019/20 4 ; Gewährung 08.04.2020 6 - - - - Summe (mit Gehaltsverzicht) 618 2 2.030 2.030 2.030 Versorgungsaufwand - - - - Gesamtvergütung (mit Gehaltsverzicht) 618 2 2.030 2.030 2.030 scrollen Gewährte Zuwendungen 1 Karin Sonnenmoser Finanzvorstand seit 01.03.2019 Tsd. € 2018/19 2019/20 2019/20 Minimalwert 2019/20 Maximalwert Festvergütung (ohne Gehaltsverzicht) 321 550 550 550 Festvergütung (mit Gehaltsverzicht) 321 2 541 541 541 Nebenleistungen 19 32 32 32 Summe (mit Gehaltsverzicht) 340 2 573 573 573 Einjährige variable Vergütung 204 3 0 0 700 Mehrjährige variable Vergütung Performance Share Plan Tranche 2018/19 4 ; Gewährung 11.04.2019 5 609 - - - Performance Share Plan Tranche 2019/20 4 ; Gewährung 08.04.2020 6 - 578 7 0 1.200 Summe (mit Gehaltsverzicht) 1.153 2 1.151 573 2.473 Versorgungsaufwand 53 90 90 90 Gesamtvergütung (mit Gehaltsverzicht) 1.206 2 1.241 663 2.563 scrollen Gewährte Zuwendungen 1 Jörn Werner Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor 01.03.2019-17.10.2019 Tsd. € 2018/19 2019/20 2019/20 Minimalwert 2019/20 Maximalwert Festvergütung (ohne Gehaltsverzicht) 525 75 75 75 Festvergütung (mit Gehaltsverzicht) 525 2 75 2 75 2 75 2 Nebenleistungen 17 2 2 2 Summe (mit Gehaltsverzicht) 542 2 77 2 77 2 77 2 Einjährige variable Vergütung 408 3 - - - Mehrjährige variable Vergütung Performance Share Plan Tranche 2018/19 4 ; Gewährung 11.04.2019 5 914 - - - Performance Share Plan Tranche 2019/20 4 ; Gewährung 08.04.2020 6 - - - - Summe (mit Gehaltsverzicht) 1.865 2 77 2 77 2 77 2 Versorgungsaufwand 93 13 13 13 Gesamtvergütung (mit Gehaltsverzicht) 1.958 2 90 2 90 2 90 2 1 Die Vorjahreswerte der im Geschäftsjahr 2019/20 nicht mehr aktiven Mitglieder des Vorstands können dem Geschäftsbericht 2018/19 entnommen werden. 2 Kein Gehaltsverzicht vereinbart 3 Für das am 30.09.2019 endende Geschäftsjahr wurde der anteilige STI in Höhe des Zielbetrags garantiert. 4 Dargestellt ist der Fair Value zum Zeitpunkt der Gewährung der Tranche. 5 Ende der Performance-Periode: 40 Börsenhandelstage nach der ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG im Jahr 2022 6 Ende der Performance-Periode: 40 Börsenhandelstage nach der ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG im Jahr 2023 7 Details zu der LTI EPS Kalibrierung siehe Nummer 50 des Anhangs "Vorstand und Aufsichtsrat". scrollen Zufluss 1 Dr. Bernhard Düttmann Karin Sonnenmoser Jörn Werner Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektor von 01.01.2019-25.03.2019 und seit 17.10.2019 Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor Finanzvorstand seit 01.03.2019 Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor 01.03.2019-17.10.2019 Tsd. € 2018/19 2019/20 2018/19 2019/20 2018/19 2019/20 Festvergütung (ohne Gehaltsverzicht) 618 2.870 321 550 525 75 Festvergütung (mit Gehaltsverzicht) 618 2 2.030 321 2 541 525 2 75 2 Nebenleistungen 0 0 19 32 17 2 Summe (mit Gehaltsverzicht) 618 2 2.030 340 2 573 542 2 77 2 Einjährige variable Vergütung - - 308 0 617 - Mehrjährige variable Vergütung - - - - - - Sonstiges 0 0 0 0 0 0 Summe (mit Gehaltsverzicht) 618 2 2.030 648 2 573 1.159 2 77 2 Versorgungsaufwand - - 53 90 93 13 Gesamtvergütung (mit Gehaltsverzicht) 618 2 2.030 701 1 663 1.252 2 90 2 1 Die Vorjahreswerte der im Geschäftsjahr 2019/20 nicht mehr aktiven Mitglieder des Vorstands können dem Geschäftsbericht 2018/19 entnommen werden. 2 Kein Gehaltsverzicht vereinbart Freiwilliger teilweise Verzicht der Vergütung im Geschäftsjahr 2019/20 Aufgrund der Folgen der COVID-19-Pandemie haben Herr Dr. Bernhard Düttmann und Frau Sonnenmoser im Geschäftsjahr 2019/20 freiwillig auf einen Anteil ihrer jeweiligen Vergütung verzichtet. Leistungen nach Beendigung der Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019/20 (einschließlich Altersversorgung) scrollen Tsd. € Dr. Bernhard Düttmann 1 Karin Sonnenmoser Jörn Werner 2 Gesamt Aufwand - Betriebliche Altersvorsorge (nach IFRS) 0 90 13 103 Aufwand - Betriebliche Altersvorsorge (nach HGB) 0 86 17 103 Rückstellungsbetrag 3 (nach IFRS) 0 20 0 20 Rückstellungsbetrag 3 (nach HGB) 0 20 0 20 Barwert des Verpflichtungsvolumens (nach IFRS) 0 231 158 389 Barwert des Verpflichtungsvolumens (nach HGB) 0 231 158 389 1 Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektor 01.01.2019-25.03.2019 und seit 17.10.2019 Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor 2 Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor 01.03.2019-17.10.2019 3 Rückstellungsbetrag bis zum 30.09.2020 GESAMTBEZÜGE DER FRÜHEREN MITGLIEDER DES VORSTANDS IM GESCHÄFTSJAHR 2019/20 Für frühere Mitglieder des Vorstands der CECONOMY AG und von auf die CECONOMY AG verschmolzenen Gesellschaften sowie ihre Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 2019/20 Leistungen in Höhe von 3,0 Mio. € (2018/19: 3,0 Mio. €) erbracht. Der Barwert der Verpflichtungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen nach IFRS beträgt 50,8 Mio. € (30.09.2019: 48,0 Mio. €). Der entsprechende Barwert des Verpflichtungsvolumens für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen nach HGB beträgt 44,8 Mio. € (30.09.2019: 39,1 Mio. €). VERTIKALER VERGÜTUNGSVERGLEICH Nach Ziffer 4.2.2. Satz 5 des DCGK 2017 soll der Aufsichtsrat bei der Prüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen. Dabei legt der Aufsichtsrat für den Vergleich fest, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind. Durch Beschluss vom 30. Oktober 2018 definierte der Aufsichtsrat den oberen Führungskreis der CECONOMY und die relevante Belegschaft wie folgt: scrollen ― Den oberen Führungskreis bilden das Leadership Team der MediaMarktSaturn Retail Group und die Vice Presidents der CECONOMY AG. ― Die relevante Belegschaft bilden sämtliche Angestellte der MediaMarktSaturn Retail Group in Deutschland und der CECONOMY AG. scrollen Relation der Gesamtvergütung des Durchschnitts aller Vorstandsmitglieder zur … Geschäftsjahr … Gesamtvergütung des oberen Führungskreises … Gesamtvergütung der relevanten Belegschaft 2016/17 7 72 2017/18 5 56 2018/19 4 39 2019/20 4 34 LEISTUNGEN AUS ANLASS DER BEENDIGUNG DER TÄTIGKEIT IM GESCHÄFTSJAHR 2019/20 Mit dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden und Arbeitsdirektor Herrn Jörn Werner wurde im Berichtsjahr eine Vereinbarung über die vorzeitige Aufhebung seines Anstellungsvertrags getroffen. Der Anstellungsvertrag von Herrn Jörn Werner endete vorzeitig zum 31. Oktober 2019. Herr Jörn Werner erhält als Leistungen aus Anlass der Beendigung der Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019/20 in Form einer Einmalzahlung insgesamt 3,2 Mio. €. Diese setzen sich zusammen aus der Auszahlung bereits erdienter STI- und LTI-Ansprüche in Höhe von insgesamt 0,7 Mio. € und einer Abfindungssumme von 2,5 Mio. €. Herr Dr. Haag Molkenteller erhält als Leistung aus Anlass der Beendigung der Tätigkeit im Geschäftjahr 2019/20, wie bereits im Geschäftsbericht 2018/19 berichtet, insgesamt 0,7 Mio. €. Herr Dr. Dieter Haag Molkenteller ist dem Vorstand von CECONOMY weiterhin in beratender Funktion verbunden. Ausblick auf das Geschäftjahr 2020/21 - wesentliche Elemente des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands ab dem Geschäftsjahr 2020/21 Vor dem Hintergrund des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 20. März 2020 sowie dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie wurde das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder im aktuellen Geschäftsjahr umfassend überprüft und weiterentwickelt. Das Aufsichtsratspräsidium hat Empfehlungen für Anpassungen des Vergütungssystems entwickelt, die dem Aufsichtsrat vorgelegt und von diesem am 16. September und 7. Oktober 2020 sowie durch weitere Beschlüsse außerhalb einer Sitzung des Aufsichtsrats vom 14. Oktober 2020 festgelegt wurden. Das angepasste Vergütungssystem gilt hinsichtlich der variablen Vergütung für alle amtierenden Vorstandsmitglieder ab 1. Oktober 2020, die eine variable Vergütung haben. Im Fall von Neu- und Wiederbestellung gilt das vollumfängliche neue Vorstandsvergütungssystem. Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen des neu geltenden Vorstandsvergütungssystems erläutert. Es ist beabsichtigt, das überarbeitete Vergütungssystem detailliert im Februar 2021 der Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen. VARIABLE VERGÜTUNG Kurzfristige variable Vergütung Das STI setzt sich nicht mehr wie bisher aus finanziellen und qualitativen Erfolgszielen zusammen, sondern nur noch aus finanziellen Zielen. Die finanziellen Ziele sowie deren Gewichtung sind weiterhin: scrollen ― für das Erfolgsziel EBIT 55 Prozent ― für das Erfolgsziel Umsatzwachstum 25 Prozent ― für das Erfolgsziel NWC 20 Prozent Die einzelnen Erfolgsziele sind weiterhin jeweils bei 200 Prozent gekappt. Weiterhin ist der Auszahlungsbetrag des STI auf das Doppelte des Zielbetrags begrenzt. Die individuellen Ziele, mit welchen der Aufsichtsrat anhand der Zielerfüllung nach seinem Ermessen das STI um bis zu 30 Prozent reduzieren/erhöhen konnte, wurden ersatzlos gestrichen. Langfristige variable Vergütung Die langfristige erfolgsabhängige Komponente honoriert die Unternehmensentwicklung anhand von jeweils für einen Vierjahreszeitraum definierten quantitativen finanziellen und nichtfinanziellen Erfolgszielen. Die langfristige erfolgsabhängige Komponente wird jeweils jährlich gewährt und nach Ablauf eines Leistungszeitraums von vier Jahren ausgezahlt (im bis zum Geschäftsjahr 2020/21 geltenden Vergütungssystem: drei Jahre). In die Berechnung gehen finanzielle Erfolgsziele mit einer Gewichtung von 80 Prozent und nichtfinanzielle Erfolgsziele mit einer Gewichtung von 20 Prozent ein. Finanzielle Erfolgsziele des LTI Die im Verhältnis zueinander mit jeweils 50 Prozent gewichteten finanziellen Erfolgsziele des LTI sind: scrollen ― absolute Aktienrendite/absoluter Total Shareholder Return - aTSR ― relative Aktienrendite/relativer Total Shareholder Return - rTSR Die Kennzahlen der finanziellen Erfolgsziele des LTI des bis zum Geschäftsjahr 2020/21 geltenden Vergütungssystems waren rTSR und Earning per Shares. aTSR-Komponente: Der aTSR-Zielerreichungsfaktor berechnet sich aus der Veränderung des Stammaktien-Endkurses und der Summe der hypothetisch reinvestierten Dividenden während des Leistungszeitraums in Relation zum Stammaktien-Anfangskurs als Prozentsatz. rTSR-Komponente: Der Zielerreichungsfaktor der rTSR-Komponente wird anhand der relativen Entwicklung der Aktienrendite der Stammaktie der Gesellschaft im Leistungszeitraum gegenüber den Vergleichswerten für zwei Vergleichsindizes ermittelt. Die sich ergebenden Vergleichswerte gehen jeweils zur Hälfte in den Zielerreichungsfaktor ein. Der relevante Anfangskurs der Stammaktie der Gesellschaft für die aTSR- und die rTSR-Komponente errechnet sich aus dem Durchschnitt der Xetra-Schlusskurse von 40 aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen unmittelbar ab dem Beginn des Geschäftsjahres, für den das betreffende LTI gewährt wird. Der relevante Endkurs wird vier Jahre später ebenfalls über den Zeitraum von 40 aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen unmittelbar ab dem Beginn des Geschäftsjahres aus den Xetra-Schlusskursen der Stammaktie der Gesellschaft ermittelt. Die Zielerreichungsfaktoren für das aTSR-Erfolgsziel und das rTSR-Erfolgsziel sind jeweils auf maximal drei begrenzt. Das arithmetische Mittel der Zielerreichungsfaktoren von aTSR und rTSR bildet den Gesamtzielerreichungsfaktor für die finanziellen Erfolgsziele des LTI. Er ist begrenzt auf drei. Nichtfinanzielle Erfolgsziele des LTI Die nichtfinanziellen Erfolgsziele wählt der Aufsichtsrat jeweils aus dem vom Aufsichtsrat definierten Themenkatalog aus. Je LTI können jeweils bis zu sechs konkrete quantitative Ziele formuliert werden, die jeweils mit der vom Aufsichtsrat festgelegten Gewichtung in die Berechnung des LTI einfließen. Nach dem Ende des jeweiligen Leistungszeitraums wird für jedes der konkreten nichtfinanziellen Erfolgsziele der Grad der Zielerreichung (sog. Zielerreichungsfaktor) gemessen. Der maximale Zielerreichungsfaktor beträgt für jedes nichtfinanzielle Erfolgsziel 3. Der Gesamtzielerreichungsfaktor für die nichtfinanziellen Erfolgsziele des LTI ist begrenzt auf 3. Aus den sich ergebenden Gesamtzielerreichungsfaktoren der finanziellen Erfolgsziele und der nichtfinanziellen Erfolgsziele wird anhand der festgelegten Gewichtung der Erfolgsziele zueinander der Gesamtzielerreichungsfaktor des LTI ermittelt. Der Gesamtzielerreichungsfaktor ist begrenzt auf 3. Der für den LTI insgesamt ermittelte Zielerreichungsfaktor wird mit dem Zielbetrag multipliziert, so dass sich der Auszahlungsbetrag ergibt. Der Auszahlungsbetrag ist auf maximal 200 Prozent des vereinbarten individuellen Zielbetrags begrenzt (Auszahlungs-Cap). Eine Auszahlung aus dem LTI setzt voraus, dass die Vorstandsmitglieder selbst in Aktien der Gesellschaft investieren. Im Rahmen des Aktienhalteprogramms der CECONOMY AG für Vorstandsmitglieder sind die Mitglieder des Vorstands daher verpflichtet, Aktien der Gesellschaft in Höhe einer bestimmten Ziel-Beteiligung zu erwerben und während ihrer Vorstandstätigkeit zu halten. Die maßgebliche Ziel-Beteiligung beträgt für den/die Vorsitzende/n des Vorstands 150 Prozent und für die weiteren Mitglieder des Vorstands 100 Prozent ihrer jeweiligen am Ende der Aufbauphase maßgebenden Brutto-Grundvergütung. Der betreffende Gegenwert muss in Summe als Kaufpreis für die von dem Vorstandsmitglied jeweils erworbenen Aktien aufgewendet werden. Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, den aktuell von ihnen gehaltenen Aktienbestand regelmäßig und auf Verlangen der Gesellschaft nachzuweisen. Sofern die Ziel-Beteiligung nicht oder nicht vollständig nachgewiesen ist, erhält das betreffende Vorstandsmitglied keine Zahlungen aus dem LTI. MAXIMALVERGÜTUNG Anstelle des bisher geltenden Vergütungs-Caps wurde eine Maximalvergütung als absolute Zahl festgelegt, welche zwischen dem Vorstandsvorsitzenden und einem einfachen Vorstandsmitglied differenziert. Die Maximalvergütung wird so ermittelt, dass sie sämtliche Vergütungsbestandteile umfasst. CHANGE OF CONTROL Die Regelung für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) und ein sich daraus ergebender Abfindungsanspruch entfallen ersatzlos. MALUS/CLAWBACK Wenn ein Vorstandsmitglied während oder im Zeitraum bis zum Ende eines Jahres nach Ablauf des jeweiligen Leistungszeitraums eines STI beziehungsweise eines LTI gegen seine gesetzlichen Pflichten im Sinne von § 93 AktG verstößt oder ein Grund für den Widerruf der Bestellung des Vorstandsmitglieds im Sinne von § 84 Abs. 3 Satz 1 AktG vorliegt, entfallen die Ansprüche auf Auszahlung der variablen Vergütungsbestandteile vor der entsprechenden Auszahlung (Malus) oder können nach der entsprechenden Auszahlung von der Gesellschaft zurückgefordert werden (Clawback). NACHVERTRAGLICHES WETTBEWERBSVERBOT Wie bereits im alten Vergütungssystem ist im neuen Vergütungssystem keine Regelung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart. VERGÜTUNG KONZERNFREMDER MANDATE Im Falle der Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten und vergleichbaren Ämtern in konzernfremden Gesellschaften entscheidet der Aufsichtsrat, ob und inwieweit eine gesonderte Vergütung hierfür auf die Vorstandsvergütung angerechnet wird. NACHTRÄGLICHE SONDERVERGÜTUNG Die Regelung einer nachträglichen Sondervergütung für eine außerordentliche Leistung des Vorstandsmitglieds, über die der Aufsichtsrat nach freiem Ermessen entscheiden konnte, ist ersatzlos entfallen. VORZEITIGES AUSSCHEIDEN AUS DEM VORSTAND AUFGRUND EINVERNEHMLICHER TRENNUNG Da bisher der Fall des vorzeitigen Ausscheidens bei einvernehmlicher Trennung nicht eindeutig geregelt war, sind noch nicht vollständig erfüllte STI und LTI-Ansprüche in Einmalzahlungen bei vorzeitigem Ausscheiden (zeitanteilig gekürzt) bis zur Höhe des Abfindungs-Cap berücksichtigt worden. Im neuen Muster-Anstellungsvertrag wurde aufgenommen, dass die Auszahlung des STI und des LTI immer erst bei planmäßiger Fälligkeit erfolgt, das heißt keine vorzeitige Zahlung im Rahmen einer einvernehmlichen Trennung. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Gemäß § 13 der Satzung der CECONOMY AG erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine feste jährliche Vergütung, die am Schluss des jeweiligen Geschäftsjahres zahlbar ist. Die individuelle Höhe der Aufsichtsratsvergütung berücksichtigt den Arbeitsaufwand und die Verantwortung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder aufgrund ihrer Überwachungsaufgabe. Die Vergütung für das einzelne Mitglied beträgt 80.000 €. Wegen ihrer besonderen Aufgaben erhalten der Vorsitzende des Aufsichtsrats das Dreifache, sein Stellvertreter sowie die Ausschussvorsitzenden das Doppelte und die Mitglieder der Ausschüsse des Aufsichtsrats das Eineinhalbfache der Vergütungen eines ordentlichen Aufsichtsratsmitglieds, jedoch nicht der Vorsitzende und die Mitglieder des Vermittlungsausschusses gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz. Die erhöhte Vergütung für eine Mitgliedschaft oder den Vorsitz in einem Ausschuss kommt außerdem nur dann zur Anwendung, wenn in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens zwei Sitzungen oder sonstige Beschlussfassungen dieses Ausschusses stattgefunden haben. Wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats zur gleichen Zeit mehrere Ämter innehat, erhält es die Vergütung nur für ein Amt, bei unterschiedlicher Vergütung für das am höchsten vergütete Amt. Die auf die feste jährliche Vergütung für das einzelne Aufsichtsratsmitglied gegebenenfalls anwendbaren Vergütungsmultiplikatoren veranschaulicht die nachfolgende Übersicht: Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit ein Zwölftel der Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die innerhalb eines Monats ausscheiden und neu bestellt werden, erhalten für diesen Monat nur ein Zwölftel der jährlichen Vergütung. Dies gilt entsprechend für Mitgliedschaften in einem Ausschuss, den Vorsitz oder den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat oder den Vorsitz in einem Ausschuss. Für das Geschäftsjahr 2019/20 ergeben sich die in der nachfolgenden Übersicht aufgeführten Werte. Alle Aufsichtsratsmitglieder haben beginnend mit April 2020 bis zum 1. Juli 2020 (Dauer der Kurzarbeit in der MediaMarktSaturn Retail Group) freiwillig auf einen Anteil von 30 Prozent ihrer Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2019/20 verzichtet. Die die Vergütung für das einzelne Aufsichtsratsmitglied jeweils erhöhenden Umstände sowie die für die Mitgliedschaften im Aufsichtsrat beziehungsweise in den Ausschüssen jeweils zugrunde zu legenden Zeiträume sind bei den einzelnen Personen vermerkt. scrollen Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019/20 gemäß § 13 der Satzung der CECONOMY AG abzüglich des jeweils erklärten freiwilligen Verzichts auf 30 Prozent der Aufsichtsratsvergütung für die Monate April, Mai und Juni 2020 (Kurzarbeit in der Gruppe bedingt durch die COVID-19-Pandemie) 1 € Geschäftsjahr Feste Vergütung Jürgen Fitschen (01.10.2019-30.09.2020, Vorsitzender des Aufsichtsrats, Vorsitzender des Aufsichtsratspräsidiums, Vorsitzender des Nominierungsausschusses sowie Vorsitzender des Vermittlungsausschusses) 2018/19 240.000 2019/20 222.000 Sylvia Woelke (01.10.2019-30.09.2020 stellvertretende Vorsitzende des Prüfungsausschusses, seit 12.02.2020 stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, Mitglied des Aufsichtsratspräsidium sowie Mitglied des Vermittlungsausschusses) 2018/19 120.000 2019/20 134.666 Wolfang Baur (01.10.2019-30.09.2020) 2018/19 80.000 2019/20 74.000 Kirsten Joachim Breuer (01.10.2019-30.09.2020) 2018/19 80.000 2019/20 74.000 Karin Dohm (01.10.2019-30.09.2020, Vorsitzende des Prüfungsausschusses) 2018/19 160.000 2019/20 148.000 Dr. Bernhard Düttmann (01.10.2019-16.10.2020, Mitglied des Prüfungsausschusses, Mitglied des Nominierungsausschusses und Mitglied des Vermittlungsausschusses) 2018/19 100.000 2019/20 10.000 Daniela Eckardt (01.10.2019-30.09.2020) 2018/19 80.000 2019/20 74.000 Dr. Florian Funck (01.10.2019-30.09.2020, Mitglied des Prüfungsausschusses) 2018/19 120.000 2019/20 111.000 Ludwig Glosser (01.10.2019-30.09.2020, Mitglied des Prüfungsausschusses und Mitglied des Vermittlungsausschusses) 2018/19 120.000 2019/20 111.000 Julia Goldin (01.10.2019-30.09.2020) 2018/19 80.000 2019/20 74.000 Jo Harlow (01.10.2019-30.09.2020) 2018/19 80.000 2019/20 74.000 Rainer Kuschewski (01.10.2019-30.09.2020, Mitglied des Prüfungsausschusses) 2018/19 120.000 2019/20 111.000 Stefanie Nutzenberger (16.09.2019-30.09.2020) 2018/19 6.667 2019/20 74.000 Claudia Plath (01.10.2019-30.09.2020, Mitglied des Nominierungsausschusses, seit 01.12.2019 Mitglied des Prüfungsausschusses und Mitglied des Vermittlungsausschusses) 2018/19 100.000 2019/20 111.000 Jens Ploog (01.10.2019-30.09.2020, Mitglied des Aufsichtsratspräsidiums) 2018/19 120.000 2019/20 111.000 Birgit Popp (01.10.2019-30.09.2020) 2018/19 80.000 2019/20 74.000 Dr. Fredy Raas (01.10.2019-30.09.2020) 2018/19 80.000 2019/20 74.000 Jürgen Schulz (01.10.2019-30.09.2020 und bis 12.02.2020 stellvertender Vorsitzender, Mitglied des Aufsichtsratspräsidiums und Mitglied des Nominierungsausschusses) 2018/19 160.000 2019/20 107.333 Regine Stachelhaus (01.10.2019-30.09.2020, Mitglied des Aufsichtsratspräsidiums und Mitglied des Nominierungsausschusses) 2018/19 120.000 2019/20 111.000 Christoph Vilanek (01.10.2019-30.09.2020) 2018/19 33.333 2019/20 74.000 Gesamt 2 2018/19 2.080.000 2019/20 1.953.999 1 Jeweils zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer gemäß § 13 Abs. 5 der Satzung 2 Die Werte 2018/19 sind für die im Geschäftsjahr 2019/20 aktiven Mitglieder des Aufsichtsrats ausgewiesen. Gemäß den Regelungen der Satzung erstattet die Gesellschaft den Mitgliedern des Aufsichtsrats außerdem durch die Ausübung des Amts entstehende Auslagen. Eine auf die Vergütung und den Auslagenersatz gegebenenfalls entfallende Umsatzsteuer wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats ebenfalls erstattet. Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats von anderen Gesellschaften des Konzerns CECONOMY keine Leistungen gewährt. ANGABEN GEMÄSS § 315A ABS. 1 UND § 289A ABS. 1 HGB SOWIE ERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDS Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals (§ 315a Abs. 1 Nr. 1 und § 289a Abs. 1 Nr. 1 Handelsgesetzbuch (HGB)) Das Grundkapital der CECONOMY AG zum 30. September 2020 beträgt 918.845.410,90 € und ist eingeteilt in 356.743.118 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien (anteiliger Wert am Grundkapital: rund 911.999.299 €, circa 99,25 Prozent) sowie 2.677.966 Stück auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien (anteiliger Wert am Grundkapital: rund 6.846.111 €, circa 0,75 Prozent). Der anteilige Wert je Aktie am Grundkapital beträgt rund 2,56 €. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Stammaktien berechtigen darüber hinaus dazu, Dividenden zu erhalten. Im Unterschied zu den Stammaktien gewähren Vorzugsaktien grundsätzlich kein Stimmrecht und sind mit einem Gewinnvorzug gemäß § 21 der Satzung der CECONOMY AG ausgestattet. Hierin heißt es: scrollen "(1) Die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht erhalten aus dem jährlichen Bilanzgewinn eine nachzuzahlende Vorabdividende von 0,17 Euro je Vorzugsaktie. (2) Reicht der verteilbare Bilanzgewinn in einem Geschäftsjahr zur Zahlung der Vorabdividende nicht aus, so ist der Rückstand ohne Zinsen aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre in der Weise nachzuzahlen, dass die älteren Rückstände vor den jüngeren zu tilgen und die aus dem Gewinn eines Geschäftsjahres für dieses zu zahlenden Vorzugsbeträge erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände zu leisten sind. (3) Nach Ausschüttung der Vorabdividende erhalten die Inhaber von Stammaktien eine Dividende von 0,17 Euro je Stammaktie. Danach wird an die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht eine nicht nachzahlbare Mehrdividende von 0,06 Euro je Vorzugsaktie gezahlt. Die Mehrdividende beträgt 10 vom Hundert der unter Berücksichtigung von Absatz 4 an die Inhaber von Stammaktien gezahlten Dividende, wenn diese 1,02 Euro je Stammaktie erreicht oder übersteigt. (4) An einer weiteren Gewinnausschüttung nehmen die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht und die Inhaber von Stammaktien entsprechend ihren Anteilen am Grundkapital gleichberechtigt teil." Weitere mit den Stamm- und Vorzugsaktien verbundene Rechte sind insbesondere das Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 118 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG)), das Auskunftsrecht (§ 131 AktG) sowie das Recht auf Erhebung einer Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage (§§ 245 Nr. 1-3, 246, 249 AktG). Neben dem angesprochenen Recht auf Erhalt einer Dividende besteht für die Aktionäre grundsätzlich ein Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen (§ 186 Abs. 1 AktG). Sie haben zudem Ansprüche auf den Liquidationserlös nach Auflösung der Gesellschaft (§ 271 AktG) sowie auf Abfindung und Ausgleich bei bestimmten Strukturmaßnahmen, insbesondere nach den §§ 304 ff., 320 b, 327 b AktG. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen (§ 315a Abs. 1 Nr. 2 und § 289a Abs. 1 Nr. 2 HGB) Nach Kenntnis des Vorstands bestehen beziehungsweise bestanden im Geschäftsjahr 2019/20 folgende Vereinbarungen, die als Beschränkungen im Sinne von § 315a Abs. 1 Nr. 2 und § 289a Abs. 1 Nr. 2 HGB angesehen werden können: Zwischen der Beisheim Capital GmbH, Düsseldorf, und der Beisheim Holding GmbH, Baar (Schweiz), besteht ein Poolvertrag, in den die von der Beisheim Capital GmbH und der Beisheim Holding GmbH gehaltenen Aktien der CECONOMY AG einbezogen sind. In Vorbereitung der Spaltung der CECONOMY AG (damals noch firmierend als METRO AG) hat jeder der damaligen drei Hauptanteilseigner der CECONOMY AG - der Gesellschafterstamm Haniel, der Gesellschafterstamm Schmidt-Ruthenbeck (inzwischen Meridian Stiftung) sowie der Gesellschafterstamm Beisheim - gegenüber der CECONOMY AG hinsichtlich der von ihm jeweils gehaltenen CECONOMY-Aktien eine vorübergehende Halteverpflichtung (sogenannter Lock-up) mit marktüblichem Inhalt übernommen, die bereits im Geschäftsjahr 2017/18 abgelaufen ist. Zudem haben sich die drei Hauptanteilseigner jeweils bestimmten weiteren Veräußerungsbeschränkungen unterworfen. Daneben können auch gesetzliche Beschränkungen des Stimmrechts, etwa gemäß § 136 AktG oder, sofern die Gesellschaft eigene Aktien halten sollte, gemäß § 71 b AktG, bestehen. Beteiligungen am Kapital, die zehn Prozent der Stimmrechte überschreiten (§ 315a Abs. 1 Nr. 3 und § 289a Abs. 1 Nr. 3 HGB) Es bestehen die folgenden direkten und indirekten (gemäß § 34 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)) Beteiligungen am Kapital, die zehn Prozent der Stimmrechte überschreiten: scrollen Name/Firma Direkte/indirekte Beteiligung von mehr als zehn Prozent der Stimmrechte Haniel Finance Deutschland GmbH, Duisburg, Deutschland Direkt Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg, Deutschland Indirekt Palatin Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen, Deutschland Direkt BVG Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs-GmbH, Essen, Deutschland Indirekt Gebr. Schmidt GmbH & Co. KG, Essen, Deutschland Indirekt Gebr. Schmidt Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen, Deutschland Indirekt Meridian Stiftung, Essen, Deutschland Indirekt Die obigen Angaben basieren insbesondere auf den Mitteilungen nach § 33 WpHG, die die CECONOMY AG erhalten und veröffentlicht hat. ↗ Durch die CECONOMY AG veröffentlichte Stimmrechtsmitteilungen sind auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik Investor Relations - Rechtliche Mitteilungen abrufbar. Inhaber von Aktien mit Sonderrechten sowie Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind (§ 315a Abs. 1 Nr. 4 und 5 und § 289a Abs. 1 Nr. 4 und 5 HGB) Aktien mit Sonderrechten gemäß § 315a Abs. 1 Nr. 4 und § 289a Abs. 1 Nr. 4 HGB hat die Gesellschaft nicht ausgegeben. Arbeitnehmer sind nicht im Sinne von § 315a Abs. 1 Nr. 5 und § 289a Abs. 1 Nr. 5 HGB am Kapital beteiligt. Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und Änderung der Satzung (§ 315a Abs. 1 Nr. 6 und § 289a Abs. 1 Nr. 6 HGB) Für die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands der CECONOMY AG sind die §§ 84, 85 AktG und §§ 30, 31, 33 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz (MitbestG)) maßgebend. Ergänzend regelt § 5 der Satzung der CECONOMY AG, dass der Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern besteht und im Übrigen der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands bestimmt. Änderungen der Satzung der CECONOMY AG bestimmen sich grundsätzlich nach den §§ 179, 181, 133 AktG. Daneben gibt es zahlreiche weitere Vorschriften des Aktiengesetzes, die im Fall einer Satzungsänderung zur Anwendung gelangen können und die vorgenannten Vorschriften modifizieren oder verdrängen, zum Beispiel die §§ 182 ff. AktG bei Kapitalerhöhungen, die §§ 222 ff. AktG bei Kapitalherabsetzungen oder aber § 262 AktG für die Auflösung der AG. Änderungen, die nur die Fassung der Satzung betreffen, können gemäß § 14 der Satzung der CECONOMY AG ohne Beschluss der Hauptversammlung durch den Aufsichtsrat beschlossen werden. Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen (§ 315a Abs. 1 Nr. 7 und § 289a Abs. 1 Nr. 7 HGB) BEFUGNISSE ZUR AUSGABE NEUER AKTIEN Die Hauptversammlung vom 13. Februar 2019 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 12. Februar 2024 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Geld- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu 321.600.000 €, zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Dabei haben die Aktionäre grundsätzlich ein Bezugsrecht. Die neuen Stammaktien können dabei nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitut(en) oder einem oder mehreren nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (sogenanntes mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen: scrollen (1) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen; (2) sofern die Stammaktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke von Unternehmenszusammenschlüssen oder des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Betrieben, Betriebsteilen oder Anteilen an Unternehmen ausgegeben werden und der auf die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen neuen Stammaktien entfallende anteilige Betrag insgesamt zehn Prozent des bei Wirksamwerden dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigt; (3) zur Gewährung einer sogenannten Aktiendividende (Scrip Dividend), bei der den Aktionären angeboten wird, ihren Dividendenanspruch (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Stammaktien aus dem genehmigten Kapital in die Gesellschaft einzulegen; (4) bei Kapitalerhöhungen gegen Geldeinlagen, soweit es erforderlich ist, um den Inhabern der von der Gesellschaft oder von Konzerngesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 Prozent beteiligt ist, begebenen Options- oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Stammaktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder der Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht oder nach Ausübung einer Ersetzungsbefugnis der Gesellschaft als Aktionär zustehen würde; (5) bei Kapitalerhöhungen gegen Geldeinlagen, wenn der auf die unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen Stammaktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals dieser Kapitalerhöhungen insgesamt zehn Prozent des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung, und jeweils der Ausgabepreis der neuen Stammaktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Stammaktien der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Die Höchstgrenze von zehn Prozent des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf Stammaktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit des genehmigten Kapitals (i) unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder als eigene Aktien veräußert werden oder (ii) aus bedingtem Kapital zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die ihrerseits ohne Bezugsrecht in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG begeben wurden oder werden, ausgegeben werden. Insgesamt dürfen nach dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß Ziffer 2 oder 5 gegen Geld- oder Sacheinlage ausgegebene Stammaktien nicht mehr als zehn Prozent des bei Wirksamwerden der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals betragen. Auf diese Höchstgrenze sind Stammaktien anzurechnen, die unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG neu ausgegeben werden, oder die zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben werden, die ihrerseits während der Laufzeit der Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen festzulegen. Das genehmigte Kapital wurde bisher nicht ausgenutzt. Es bestehen derzeit auch keine konkreten Pläne, von der Ermächtigung Gebrauch zu machen. BEFUGNISSE ZUR AUSGABE VON OPTIONS- UND/ODER WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN Die Hauptversammlung vom 13. Februar 2019 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. Februar 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.000.000.000 € mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder pflichten und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten für auf den Inhaber lautende Stammaktien der CECONOMY AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 127.825.000 € nach näherer Maßgabe der jeweiligen Options- beziehungsweise Wandelanleihebedingungen (im folgenden jeweils "Bedingungen") zu gewähren oder aufzuerlegen. Im Zusammenhang mit dieser Ermächtigung besteht ein bedingtes Kapital in Höhe von bis zu 127.825.000 € (bedingtes Kapital). Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch - unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert - in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben werden. Die Schuldverschreibungen können auch durch eine Konzerngesellschaft der CECONOMY AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben werden, an der die CECONOMY AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 Prozent beteiligt ist. Für diesen Fall ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Konzerngesellschaft der CECONOMY AG die Garantie für diese Schuldverschreibungen zu übernehmen und deren Inhabern Options- oder Wandlungsrechte oder -pflichten für auf den Inhaber lautende Stammaktien der CECONOMY AG zu gewähren beziehungsweise aufzuerlegen. Die Schuldverschreibungen werden in Teilschuldverschreibungen eingeteilt. Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Optionsbedingungen zum Bezug von auf den Inhaber lautenden Stammaktien der CECONOMY AG berechtigen oder verpflichten. Die Optionsbedingungen können vorsehen, dass der Optionspreis auch durch Übertragung von Teilschuldverschreibungen und gegebenenfalls eine bare Zuzahlung erfüllt werden kann. Soweit sich Bruchteile von Aktien ergeben, kann vorgesehen werden, dass diese Bruchteile nach Maßgabe der Options- oder Anleihebedingungen, gegebenenfalls gegen Zuzahlung, zum Bezug ganzer Aktien aufaddiert werden können. Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten bei auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen die Inhaber, ansonsten die Gläubiger der Teilschuldverschreibungen, das Recht, ihre Teilschuldverschreibungen gemäß den vom Vorstand festgelegten Wandelanleihebedingungen in auf den Inhaber lautende Stammaktien der CECONOMY AG zu wandeln. Das Wandlungsverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrages oder des unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrages einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine auf den Inhaber lautende Stammaktie der CECONOMY AG und kann auf eine volle Zahl auf- oder abgerundet werden; ferner können eine in bar zu leistende Zuzahlung und die Zusammenlegung oder ein Ausgleich für nicht wandlungsfähige Spitzen festgesetzt werden. Die Bedingungen können ein variables Wandlungsverhältnis und eine Bestimmung des Wandlungspreises (vorbehaltlich des nachfolgend bestimmten Mindestpreises) innerhalb einer vorgegebenen Bandbreite in Abhängigkeit von der Entwicklung des Kurses der Stammaktie der CECONOMY AG während der Laufzeit der Anleihe vorsehen. Die Bedingungen können das Recht der CECONOMY AG vorsehen, im Falle der Wandlung oder Optionsausübung nicht neue Stammaktien zu gewähren, sondern einen Geldbetrag zu zahlen, der für die Anzahl der anderenfalls zu liefernden Aktien dem volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Stammaktien der CECONOMY AG im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (das heißt Xetra-Handel oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) während einer in den Bedingungen festzulegenden Frist entspricht. Die Bedingungen können auch vorsehen, dass die Schuldverschreibung, die mit Options- oder Wandlungsrechten oder -pflichten verbunden ist, nach Wahl der CECONOMY AG statt in neue Aktien aus bedingtem Kapital in bereits existierende Aktien der CECONOMY AG oder einer börsennotierten anderen Gesellschaft gewandelt werden oder das Options- oder Wandlungsrecht oder die Options- oder Wandlungspflicht durch Lieferung solcher Aktien erfüllt werden kann. Die Bedingungen können auch das Recht der CECONOMY AG vorsehen, bei Endfälligkeit der Schuldverschreibung, die mit Options- oder Wandlungsrechten oder -pflichten verbunden ist (dies umfasst auch eine Fälligkeit wegen Kündigung), den Inhabern oder Gläubigern ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrages Stammaktien CECONOMY AG oder einer börsennotierten anderen Gesellschaft zu gewähren. Die Bedingungen können auch eine Options- oder Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit (oder zu einem früheren Zeitpunkt oder einem bestimmten Ereignis) vorsehen. Die CECONOMY AG kann in den Bedingungen berechtigt werden, eine etwaige Differenz zwischen dem Nennbetrag oder einem etwaigen niedrigeren Ausgabebetrag der Schuldverschreibungen und dem Produkt aus Wandlungspreis und Umtauschverhältnis ganz oder teilweise in bar auszugleichen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen einzuräumen. Die Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en) oder einem oder mehreren nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären mittelbar im Sinne von § 186 Abs. 5 AktG zum Bezug anzubieten (sogenanntes mittelbares Bezugsrecht). Werden Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft der CECONOMY AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, an der die CECONOMY AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 Prozent beteiligt ist, hat die CECONOMY AG die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der CECONOMY AG nach Maßgabe des vorstehenden Satzes sicherzustellen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen auszuschließen, scrollen (a) um Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, vom Bezugsrecht auszunehmen; (b) soweit es erforderlich ist, um Inhabern von bereits zuvor ausgegebenen Options- oder Wandlungsrechten oder -pflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder bei Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht als Aktionär zustünde; (c) sofern die Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten beziehungsweise -pflichten gegen Barzahlung ausgegeben werden und der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten Wert nicht wesentlich im Sinne der §§ 221 Abs. 4 Satz 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt jedoch nur für Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht oder -pflicht auf Aktien, auf die ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von insgesamt nicht mehr als zehn Prozent des Grundkapitals entfällt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Höchstgrenze von zehn Prozent des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die seit Erteilung dieser Ermächtigung bis zur Ausnutzung dieser Ermächtigung nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrecht beziehungsweise -pflicht unter Bezugsrechtsausschluss entweder aufgrund einer Ermächtigung des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder als erworbene eigene Aktien in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 veräußert worden sind. Insgesamt dürfen nach dieser Ermächtigung die Aktien, die zur Bedienung von unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegebenen Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben werden oder auszugeben sind, nicht mehr als zehn Prozent des bei Wirksamwerden der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals betragen. Auf diese Höchstgrenze sind Aktien anzurechnen, die unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG neu ausgegeben oder unter Ausschluss des Bezugsrechts aus genehmigtem Kapital gegen Sacheinlage zum Zwecke von Unternehmenszusammenschlüssen oder des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Betrieben, Betriebsteilen oder Anteilen an Unternehmen ausgegeben werden. Im Fall der Begebung von Schuldverschreibungen, die ein Options- oder Wandlungsrecht gewähren oder eine Options- oder Wandlungspflicht begründen, gilt, wobei §§ 9 Abs. 1 und 199 Abs. 2 AktG unberührt bleiben und zu beachten sind: Der jeweils festzusetzende Options- oder Wandlungspreis für eine Stammaktie der CECONOMY AG muss - mit Ausnahme der Fälle, in denen eine Options- oder Wandlungspflicht oder eine Ersetzungbefugnis vorgesehen ist - mindestens 80 Prozent des volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurses der Stammaktien der CECONOMY AG im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsentagen vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Ausgabe der Schuldverschreibung betragen oder - für den Fall der Einräumung eines Bezugsrechts - mindestens 80 Prozent des volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurses der Stammaktien der CECONOMY AG im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse während der Bezugsfrist mit Ausnahme der Tage der Bezugsfrist, die erforderlich sind, damit der Options- oder Wandlungspreis gemäß § 186 Abs. 2 Satz 2 AktG fristgerecht bekannt gemacht werden kann, betragen. In dem Fall, in dem die Bedingungen eine Wandlungs- oder Optionspflicht zum Ende der Laufzeit (oder zu einem anderen Zeitpunkt) begründen oder eine Ersetzungsbefugnis der CECONOMY AG vorgesehen ist, muss der Options- oder Wandlungspreis nach näherer Maßgabe der Bedingungen mindestens den oben genannten Mindestpreis betragen oder dem volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Stammaktie der CECONOMY AG im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse während der zehn Börsentage vor oder nach dem Tag der Endfälligkeit oder dem anderen festgelegten Zeitpunkt entsprechen, auch wenn dieser Durchschnittskurs unterhalb des oben genannten Mindestpreises liegt. Der anteilige Betrag des Grundkapitals der bei Wandlung oder Optionsausübung auszugebenden Stammaktien der CECONOMY AG darf den Nennbetrag der Schuldverschreibungen nicht übersteigen. Der Options- oder Wandlungspreis kann unbeschadet des § 9 Abs. 1 AktG aufgrund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer Bestimmung der Bedingungen dann ermäßigt werden, wenn die CECONOMY AG während der Options- oder Wandlungsfrist durch (i) eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln das Grundkapital erhöht oder (ii) unter Einräumung eines ausschließlichen Bezugsrechts an ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht oder eigene Aktien veräußert oder (iii) unter Einräumung eines ausschließlichen Bezugsrechts an ihre Aktionäre weitere Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungrecht oder -pflicht begibt, gewährt oder garantiert und in den Fällen (ii) und (iii) den Inhabern schon bestehender Options- oder Wandlungsrechte oder -pflichten hierfür kein Bezugsrecht eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder nach Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht zustehen würde. Die Ermäßigung des Options- oder Wandlungspreises kann auch durch eine Barzahlung bei Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder bei der Erfüllung einer Options- oder Wandlungspflicht bewirkt werden. Die Bedingungen können darüber hinaus für den Fall der Kapitalherabsetzung oder anderer Maßnahmen oder Ereignisse, die mit einer wirtschaftlichen Verwässerung des Wertes der Options- oder Wandlungsrechte oder -pflichten verbunden sind (zum Beispiel Dividenden, Kontrollerlangung durch Dritte), eine Anpassung der Options- oder Wandlungsrechte oder -pflichten vorsehen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen sowie Options- oder Wandlungszeitraum, zu bestimmen oder im Einvernehmen mit den Organen der die Schuldverschreibungen begebenden Konzerngesellschaft der CECONOMY AG im Sinne von § 18 AktG festzulegen. Die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen wurde bisher nicht ausgenutzt, und es bestehen derzeit auch keine konkreten Pläne, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen. BEFUGNISSE ZUM ERWERB EIGENER AKTIEN Die Gesellschaft ist ermächtigt, im Rahmen des § 71 AktG eigene Aktien zu erwerben. Aufgrund des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG wurde die Gesellschaft mit Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Februar 2019 bis zum 12. Februar 2024 ermächtigt, eigene Aktien, gleich welcher Gattung, zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von Aktien beschränkt, auf die insgesamt ein anteiliger Betrag von höchstens zehn Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung bestehenden Grundkapitals entfällt. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit etwaigen aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt zehn Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Der Erwerb erfolgt in jedem Einzelfall nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten Kaufangebots. Dabei enthält die Ermächtigung jeweils Vorgaben hinsichtlich des Erwerbspreises und des Vorgehens bei Überzeichnung eines an alle Aktionäre gerichteten Kaufangebots. Die Gesellschaft ist ermächtigt, eigene Aktien, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung oder aufgrund einer früher erteilten Ermächtigung erworben wurden oder werden, zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken, insbesondere auch zu den folgenden zu verwenden: scrollen aa) Veräußerung von Aktien der Gesellschaft (i) über die Börse oder (ii) durch Angebot an alle Aktionäre; bb) Einführung von Aktien der Gesellschaft an ausländischen Börsen, an denen sie bisher nicht zum Handel zugelassen sind, wobei die Ermächtigung Vorgaben hinsichtlich des Einführungspreises enthält; cc) Übertragung von Aktien der Gesellschaft an Dritte gegen Sachleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Betrieben, Betriebsteilen, Anteilen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen; dd) Veräußerung von Aktien der Gesellschaft in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre, sofern die Veräußerung gegen Barzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung ist beschränkt auf die Veräußerung von Aktien, auf die insgesamt ein anteiliger Betrag von höchstens zehn Prozent des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung entfällt. Auf diese Höchstgrenze von zehn Prozent des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, (i) der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden, und (ii) der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die ihrerseits während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG begeben wurden, ausgegeben werden oder auszugeben sind; ee) Lieferung von Aktien an die Inhaber von Options- oder Wandelschuldverschreibungen der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften im Sinne von § 18 AktG gemäß den Options- oder Wandelanleihebedingungen; dies gilt auch für die Lieferung von Aktien aufgrund der Ausübung von Bezugsrechten, die bei einer Veräußerung eigener Aktien durch Angebot an alle Aktionäre oder im Fall einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht den Inhabern von Options- oder Wandelschuldverschreibungen der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften im Sinne von § 18 AktG in dem Umfang gewährt werden dürfen, in dem die Inhaber der Options- oder Wandelschuldverschreibungen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht ein Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft hätten. Insgesamt darf auf die aufgrund dieser Ermächtigung übertragenen Aktien ein anteiliger Betrag von höchstens zehn Prozent des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung entfallen, sofern die Aktien zur Erfüllung von Options- oder Wandlungsrechten oder Options- oder Wandlungspflichten, die in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gewährt oder begründet wurden, verwendet werden. Auf diese Höchstgrenze von zehn Prozent des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegeben oder als eigene Aktien veräußert werden; ff) Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (Scrip Dividend), im Rahmen derer Aktien der Gesellschaft (auch teil- und wahlweise) zur Erfüllung der Dividendenansprüche der Aktionäre verwendet werden; gg) Einziehung von Aktien der Gesellschaft ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss. Die Einziehung kann auch ohne Kapitalherabsetzung durch Erhöhung des anteiligen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft erfolgen. Der Vorstand wird in diesem Fall zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. Alle vorstehenden Ermächtigungen zum Erwerb und zur Verwendung von aufgrund der vorstehenden oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien können ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam durch die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften im Sinne von § 18 AktG oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Alle vorstehenden Ermächtigungen können zum Erwerb und zur Verwendung sowohl von Stammaktien als auch von Vorzugsaktien oder zum Erwerb und zur Verwendung lediglich von Stammaktien oder lediglich von Vorzugsaktien ausgeübt werden. Die Verwendung eigener Aktien gemäß den vorgenannten Ermächtigungen in lit. bb), cc), dd), ee), ff) und gg) bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Bei Verwendung eigener Aktien gemäß den Ermächtigungen in lit. aa) (i), bb), cc), dd), und ee) ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Bei Verwendung eigener Aktien gemäß der Ermächtigung in lit. aa) (ii) durch Angebot an alle Aktionäre, das unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) erfolgt, ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Darüber hinaus ist der Vorstand bei Verwendung eigener Aktien gemäß der Ermächtigung in lit. ff) ermächtigt, das Bezugsrecht auszuschließen. Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 13. Februar 2019 ergänzend ermächtigt, den Aktienerwerb unter der beschlossenen Ermächtigung auch unter Einsatz von Put-Optionen, Call-Optionen, Terminkaufverträgen über Aktien der Gesellschaft, bei denen zwischen dem Abschluss des jeweiligen Kaufvertrags und der Lieferung der erworbenen Aktien mehr als zwei Börsentage liegen ("Terminkäufe") oder Kombinationen aus diesen Instrumenten (Put-Optionen, Call-Optionen, Terminkäufe und Kombinationen aus den vorgenannten Instrumenten, nachfolgend zusammen "Derivate") durchzuführen. Alle Aktienerwerbe unter Einsatz von Derivaten sind dabei auf Aktien in einem Umfang von höchstens fünf Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Die Laufzeit der einzelnen Derivate darf jeweils höchstens 18 Monate betragen, muss spätestens mit Ablauf des 12. Februar 2024 enden und so gewählt sein, dass der Erwerb der Aktien unter Einsatz der Derivate nicht nach dem 12. Februar 2024 erfolgen kann. Die Derivate dürfen nur mit einem oder mehreren von der Gesellschaft unabhängigen Kreditinstitut(en) und/oder einem oder mehreren nach § 53 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen abgeschlossen werden. Sie sind so auszugestalten, dass sichergestellt ist, dass die Derivate nur mit Aktien beliefert werden, die zuvor unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53 a AktG) erworben wurden; dem genügt der Erwerb der Aktien über die Börse. Die von der Gesellschaft für Call-Optionen und Put-Optionen vereinnahmte Optionsprämie darf nicht wesentlich unter dem nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der jeweiligen Optionen liegen. Der bei Ausübung von Put-Optionen oder Call-Optionen oder bei Fälligkeit des Terminkaufs zu zahlende Kaufpreis je Aktie darf den arithmetischen Mittelwert der Schlussauktionspreise für Aktien der betreffenden Gattung im Xetra-Handel (oder einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsentage vor Abschluss des betreffenden Derivategeschäfts um nicht mehr als zehn Prozent über- oder unterschreiten (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten, aber unter Berücksichtigung der erhaltenen beziehungsweise gezahlten Optionsprämie). Werden eigene Aktien unter Einsatz von Derivaten unter Beachtung der vorstehenden Regelungen erworben, ist ein etwaiges Recht der Aktionäre, solche Derivate mit der Gesellschaft abzuschließen, sowie ein etwaiges Andienungsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Für die Verwendung von eigenen Aktien der Gesellschaft, die unter Einsatz von Derivaten erworben werden, gelten die vorstehend angeführten Regelungen über die Verwendung eigener Aktien entsprechend. Die durch Beschluss der Hauptversammlung am 13. Februar 2019 gewährte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG, auch unter Einsatz von Derivaten, wurde bisher nicht ausgenutzt, und es bestehen auch keine konkreten Pläne, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen (§ 315a Abs. 1 Nr. 8 und § 289a Abs. 1 Nr. 8 HGB) Die CECONOMY AG ist als Kreditnehmerin Partei eines Konsortialkreditvertrags, der im Falle eines Kontrollwechsels durch die Kreditgeber kündbar ist. Erste Voraussetzung eines Kontrollwechsels ist, dass die Aktionäre, die die CECONOMY AG zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses kontrolliert haben, diese Kontrolle verlieren. Zweite Voraussetzung ist die Erlangung der Kontrolle über die CECONOMY AG durch eine oder mehrere Parteien. In diesem Fall kann jede Bank ihre Kreditzusage zurückziehen und unter dem Vertrag herausgelegte Kredite zurückverlangen. Diese Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels sind marktüblich und dienen dem Schutz der Gläubiger. Die Kreditlinien wurden per 30. September 2020 nicht in Anspruch genommen. Entschädigungsvereinbarungen mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots (§ 315a Abs. 1 Nr. 9 und § 289a Abs. 1 Nr. 9 HGB) Anlässlich der im Geschäftsjahr 2018/19 beschlossenen Bestellung von Karin Sonnenmoser zum Vorstand der CECONOMY AG ist in deren Anstellungsvertrag eine Entschädigungsvereinbarung für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen worden. Danach haben das genannte Vorstandsmitglied und die CECONOMY AG im Fall eines Kontrollwechsels im Sinne von § 29 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten seit dem Kontrollwechsel jeweils ein Sonderkündigungsrecht. Dem Vorstandsmitglied steht das Sonderkündigungsrecht nur zu, wenn durch den Kontrollwechsel eine erhebliche Beeinträchtigung der Stellung als Vorstandsmitglied hervorgerufen wird. Sofern der Anstellungsvertrag des genannten Vorstandsmitglieds endet, weil das Sonderkündigungsrecht ausgeübt wurde oder der Anstellungsvertrag innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten seit und im Zusammenhang mit dem Kontrollwechsel einvernehmlich aufgehoben wurde, hat das Vorstandsmitglied Anspruch auf eine Abfindung in Höhe seiner Vergütungsansprüche für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags, wobei sich die für die Abfindung maßgebliche Jahresvergütung nach der Summe aus der - gegebenenfalls erhöhten - jährlichen Grundvergütung, dem - gegebenenfalls erhöhten - Zielbetrag des Short Term Incentive und dem - gegebenenfalls erhöhten - Zielbetrag des Long Term Incentive, ohne Sachbezüge und Nebenleistungen, ermittelt und 300 Prozent der Jahresvergütung nicht übersteigen darf. Für den Fall, dass bei der CECONOMY AG vor dem 1. Januar 2021 ein Kontrollwechsel gemäß § 29 WpÜG stattfindet, hat ein Großteil der Mitarbeiter einen bedingten Anspruch auf eine höhere Abfindung. Eine zusätzliche Abfindung in Höhe von zwei Jahresfestgehältern plus Einfach-Bonusbasisbetrag ist zu zahlen, wenn die CECONOMY AG binnen eines Jahres nach Kontrollwechsel das Beschäftigungsverhältnis gegenüber dem Mitarbeiter kündigt (ausgenommen ist eine Kündigung aus wichtigem Grund) oder sich binnen zwei Jahren nach Kontrollwechsel der Tätigkeits- beziehungsweise Verantwortungsbereich um mindestens 50 Prozent verändert (es sei denn auf Wunsch des Mitarbeiters) und der Mitarbeiter kein weiteres Anstellungsverhältnis mit einer anderen Gesellschaft des Konzerns oder eine vertragliche Anstellungszusage für oder durch eine andere Gesellschaft von CECONOMY erhalten hat. ERGÄNZENDE ANGABEN FÜR DIE CECONOMY AG (GEMÄSS HGB) Überblick über das Geschäftsjahr 2019/20 und Prognose der CECONOMY AG Die CECONOMY AG ist als Managementholding von CECONOMY hinsichtlich des Geschäftsverlaufs, der Lage sowie der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken maßgeblich von der Entwicklung des Konzerns abhängig. Angesichts der Holdingstruktur ist - abweichend von der konzernweiten Betrachtung - die wichtigste Steuerungsgröße der CECONOMY AG im Sinne des DRS 20 das handelsrechtliche Jahresergebnis vor Ausschüttungen von Tochterunternehmen sowie vor Aufwendungen und Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen. Die CECONOMY AG ging für das Geschäftsjahr 2019/20 von einem Jahresergebnis vor Ausschüttungen von Tochterunternehmen deutlich über dem Niveau des Vorjahresergebnisses aus, was einem Ergebnis oberhalb von -78 Mio. € (Vorjahreswert ohne Erträge aus Beteiligungen und ohne Aufwendungen und Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen) entspricht. Das Jahresergebnis 2019/20 vor Ausschüttungen von Tochterunternehmen und vor Aufwendungen und Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen lag bei -43 Mio. €. Damit wurde die Prognose erreicht. Geschäftsverlauf der CECONOMY AG Der Geschäftsverlauf der CECONOMY AG ist wesentlich geprägt von der Entwicklung und dem Ausschüttungsverhalten ihrer Beteiligungen. Der Abschluss der CECONOMY AG nach handelsrechtlichen Vorschriften dient als Ausschüttungsbemessungsgrundlage. Im Folgenden sind die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz der CECONOMY AG nach Handelsgesetzbuch (HGB) dargestellt. scrollen Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 nach HGB Mio. € 2018/19 2019/20 Umsatzerlöse 3 5 Beteiligungsergebnis 84 5 Finanzergebnis -18 -12 Sonstige betriebliche Erträge 7 3 Personalaufwand -48 -19 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 0 -1 Sonstige betriebliche Aufwendungen -22 -18 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 Ergebnis nach Steuern 6 -37 Sonstige Steuern 0 -1 Jahresfehlbetrag (im Vorjahr Jahresüberschuss) 6 -38 Verlustvortrag aus dem Vorjahr -59 -53 Bilanzverlust -53 -91 Die Umsatzerlöse betreffen mit 3 Mio. € (2018/19: 3 Mio. €) Dienstleistungsumlagen der CECONOMY AG an verbundene Unternehmen und mit 2 Mio. € Erträge aus Garantiegebühren (2018/19: 0 Mio. €), die im Wesentlichen auf die Media-Saturn-Holding GmbH entfallen. Die CECONOMY AG weist im Geschäftsjahr 2019/20 ein Beteiligungsergebnis in Höhe 5 Mio. € (2018/19: 84 Mio. €) aus. Die Erträge aus Beteiligungen betreffen Erträge aus der Ausschüttung aus der Kapitalrücklage der CECONOMY Retail GmbH in Höhe von 653 Mio. € (2018/19: 0 Mio. €) und Gewinnanteile aus der Kommanditbeteiligung an der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG in Höhe von 4 Mio. € (2018/19: 11 Mio. €) sowie Dividendenausschüttungen aus der Beteiligung an der METRO AG mit 3 Mio. € (2018/19: 3 Mio. €). Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen betreffen ausschließlich die CECONOMY Invest GmbH (2018/19: 0 Mio. €). Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen entfallen im Wesentlichen mit 447 Mio. € auf die CECONOMY Retail GmbH (2018/19: Ertrag aus Gewinnabführung 79 Mio. €), mit 206 Mio. € auf die CECONOMY Retail International GmbH (2018/19: 0 Mio. €) und mit 2 Mio. € auf die CECONOMY Digital GmbH (2018/19: 9 Mio. €). Die Verluste der CECONOMY Retail GmbH sowie der CECONOMY Retail International GmbH resultieren aus Abschreibungen auf von diesen Gesellschaften gehaltenen Anteilen an verbundenen Unternehmen beziehungsweise Beteiligungen aufgrund von voraussichtlicher dauernder Wertminderung. Es besteht zu bestimmten Tochtergesellschaften eine ertrags- und umsatzsteuerliche Organschaft. Das Finanzergebnis der CECONOMY AG setzt sich im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen in Zusammenhang mit dem in 2019/20 geschlossenen Konsortialkreditvertrag, aus der Aufzinsung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen und den Schuldscheindarlehen sowie Zinserträgen aus Darlehensforderungen gegen Tochtergesellschaften und an die Media-Saturn-Holding GmbH weiterbelasteten Zinsaufwendungen in Zusammenhang mit dem Konsortialkreditvertrag zusammen. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen handelt es sich im Wesentlichen mit 2 Mio. € um Weiterbelastungen für verauslagte Kosten Dritter (2018/19: 1 Mio. €). Hiervon entfallen 1 Mio. € auf die Media-Saturn-Holding GmbH (2018/19: 0 Mio. €) und 1 Mio. € auf die METRO AG (2018/19: 1 Mio. €). Der Personalaufwand beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/20 insgesamt 19 Mio. € (2018/19: 48 Mio. €). Der Aufwand für Löhne und Gehälter beträgt 15 Mio. € (2018/19: 44 Mio. €). Der Rückgang der Aufwendungen für Löhne und Gehälter um 29 Mio. € umfasst mit 26 Mio. € im Wesentlichen Abfindungsleistungen im Geschäftsjahr 2018/19 aufgrund von Führungswechseln im Top-Management der CECONOMY AG. Im Durchschnitt nach Köpfen waren im Geschäftsjahr 2019/20 bei der CECONOMY AG 74 Mitarbeiter beschäftigt (2018/19: 82 Mitarbeiter). Hiervon sind 10 leitende (2018/19: 11) und 64 nichtleitende Mitarbeiter (2018/19: 71). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der CECONOMY AG enthalten im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/20 im Wesentlichen Beratungsaufwendungen in Höhe von 6 Mio. € (2018/19: 10 Mio. €) sowie übrige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Holdingfunktion. Für das Geschäftsjahr 2019/20 ist keine Dividendenausschüttung vorgesehen. Der Bilanzverlust in Höhe von 91 Mio. € wird als Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen. Finanzlage der CECONOMY AG ZAHLUNGSMITTELFLÜSSE Die Position Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks beträgt zum Bilanzstichtag 132 Mio. € (30.09.2019: 214 Mio. €) und besteht aus kurzfristigen Guthaben und Geldanlagen bei Kreditinstituten. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahresstichtag 30. September 2019 war, neben laufenden operativen Ausgaben, bedingt durch eine Sonderdotierung der CECONOMY Unterstützungskasse e.V. im mittleren zweistelligen Millionenbereich. KAPITALSTRUKTUR Passiva scrollen Mio. € 30.09.2019 30.09.2020 Eigenkapital Gezeichnetes Kapital 919 919 Stammaktien 912 912 Vorzugsaktien 7 7 (Bedingtes Kapital) (128) (128) Kapitalrücklage 321 321 Bilanzverlust -53 -91 1.187 1.149 Rückstellungen 134 124 Verbindlichkeiten 760 1.004 Rechnungsabgrenzungsposten 1 2 2.082 2.279 Die Passivseite der Bilanz besteht mit 1.149 Mio. € (30.09.2019: 1.187 Mio. €) aus Eigenkapital und mit 1.130 Mio. € (30.09.2019: 895 Mio. €) aus Rückstellungen, Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten. Die Eigenkapitalquote beträgt zum Stichtag 50,4 Prozent gegenüber 57,0 Prozent im Vorjahr. Die Veränderung des Eigenkapitals ist auf den im Geschäftsjahr 2019/20 gestiegenen Bilanzverlust zurückzuführen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind in Höhe von 81 Mio. € (30.09.2019: 82 Mio. €) für unmittelbare Versorgungszusagen und in Höhe von 35 Mio. € (30.09.2019: 41 Mio. €) für Unterdeckungen von nicht voll dotierten Unterstützungseinrichtungen gebildet. Innerhalb der Position "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" wurden Aktivwerte von Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 33 Mio. € (30.09.2019: 33 Mio. €) verrechnet. Die Aktivwerte der Rückdeckungsversicherungen sind verpfändet und insolvenzgesichert. Die Anschaffungskosten entsprechen im Wesentlichen den Zeitwerten der Rückdeckungsversicherungen sowie dem Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen. Wesentliche verrechnete Aufwendungen und Erträge haben sich in diesem Zusammenhang nicht ergeben. In den Sonstigen Rückstellungen sind unter anderem Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern sowie gegenüber Vorstandsmitgliedern in Höhe von 3 Mio. € (30.09.2019: 6 Mio. €) enthalten, die mit 1 Mio. € (30.09.2019: 3 Mio. €) Bonusrückstellungen, mit 1 Mio. € (30.09.2019: 2 Mio. €) Abfindungsrückstellungen und mit 1 Mio. € (30.09.2019: 1 Mio. €) Verpflichtungen für anteilsbasierte Vergütungen betreffen. Die CECONOMY AG besitzt Liquiditätsreserven, die sich neben der vorgehaltenen Liquidität aus einer im Geschäftsjahr 2019/20 aufgrund der COVID-19-Pandemie angepassten syndizierten Kreditlinien von insgesamt 2.680 Mio. € zusammensetzen. Diese neue Kreditlinie besteht aus drei Tranchen, wovon die Tranche A 625 Mio. € (Laufzeit bis 30. Januar 2024) und die Tranche C 355 Mio. € (Laufzeit bis 30. Juni 2022) umfasst. Die Tranchen A und C entsprechen weitgehend der im Vorjahr noch ausgewiesenen syndizierten Kreditlinie von 550 Mio. € und der mehrjährig bestätigten bilateralen Kreditlinien von insgesamt 430 Mio. €. Diese Tranchen sind in die neue Kreditlinie integriert worden. Darüber hinaus beinhaltet die neu angepasste syndizierte Kreditlinie eine weitere Tranche B in Höhe von 1.700 Mio. € (Laufzeit bis 30. Dezember 2021), wovon 1.360 Mio. € auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau und 340 Mio. € auf ein Konsortium von Partnerbanken der CECONOMY AG entfallen. Für diese Tranche besteht für die CECONOMY AG eine einjährige Verlängerungsoption bei Zustimmung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Im Falle der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption verlängert sich gleichzeitig auch die Laufzeit der Tranche C über 355 Mio. € um ein weiteres Jahr. Diese umfangreichen, mehrjährigen Kreditlinien wurden per 30. September 2020 nicht in Anspruch genommen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten Schuldscheindarlehen in Höhe von 250 Mio. € mit Restlaufzeiten von ein bis sechs Jahren. Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden Kosten- und Investitionsrechnungen ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren im Geschäftsjahr 2019/20 mit 655 Mio. € aus Verbindlichkeiten aus Verlustübernahmen auf Basis von bestehenden Ergebnisabführungsverträgen, wovon im Wesentlichen 447 Mio. € auf die CECONOMY Retail GmbH, 206 Mio. € auf die CECONOMY Retail International GmbH und 2 Mio. € auf die CECONOMY Digital GmbH entfallen. Darüber hinaus umfassen die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit 96 Mio. € Verbindlichkeiten aus kurzfristigen Geldanlagen von Konzerngesellschaften bei der CECONOMY AG. Die sonstigen Verbindlichkeiten über 2 Mio. € umfassen mit 1 Mio. € Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuern und mit 1 Mio. € auf Schuldscheindarlehen entfallende Zinsverbindlichkeiten. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst abgegrenzte Erträge in Höhe von 2 Mio. € aus der Übernahme von Garantien für die Media-Saturn Deutschland GmbH für mögliche zukünftige Forderungsausfälle aus dem Verkauf von Forderungen aus Mobilfunkverträgen. Die zum 30. September 2020 bestehenden Haftungsverhältnisse umfassen im Wesentlichen mit 2.680 Mio. € zuzüglich eventuellen Bankgebühren die Übernahme einer Garantie gegenüber Banken für sämtliche Verbindlichkeiten der Media-Saturn-Holding GmbH unter dem in 2019/20 geschlossenen Konsortialkreditvertrag, einschließlich der Rückzahlung der von der Media-Saturn-Holding GmbH gezogenen Kreditbeträge. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird als nicht wahrscheinlich eingestuft, da die MediaMarktSaturn Retail Group bereits bei Beginn der COVID-19-Pandemie umfassende Maßnahmen zur Liquiditäts- und Ergebnissicherung in die Wege geleitet hat. Darüber hinaus umfassen die Haftungsverhältnisse zum 30. September 2020 mit 620 Mio. € die Übernahme von Garantien der CECONOMY AG für die Absicherung von operativen Verbindlichkeiten der Media-Saturn-Gesellschaften. Aufgrund der in den Media-Saturn-Gesellschaften vorhandenen Liquidität sowie auf Grundlage der Liquiditätsplanung wird das Risiko einer Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich eingeschätzt. Darüber hinaus bestehen mit 21 Mio. € Haftungsverhältnisse für die Übernahme einer Garantie der CECONOMY AG gegenüber einem Finanzinstitut für die Absicherung von möglichen zukünftigen Forderungsausfällen aus dem Verkauf von Forderungen aus Mobilfunkverträgen der Media-Saturn Deutschland GmbH an ein Finanzinstitut und mit 105 Mio. CHF beziehungsweise 97 Mio. € eine Garantie der CECONOMY AG gegenüber einem Bankinstitut für die Absicherung der vertraglichen Verpflichtungen der PayRed Services AG, Schweiz, im Rahmen des Verkaufs von Kreditkartenforderungen. Aufgrund der vorgenommenen finanzmathematischen Berechnungen im Rahmen einer Risikomodellanalyse wird das Risiko einer Inanspruchnahme in beiden Fällen als nicht wahrscheinlich eingeschätzt. Darüber hinaus besteht mit 1 Mio. € ein Haftungsverhältnis in Form einer Vertragserfüllungsbürgschaft der CECONOMY AG für die gemäß Grundstückskaufvertrag vom 7. April 2017 zwischen der CECONOMY Unterstützungskasse e. V. und der Projektentwicklungsgesellschaft Kaispeicher Düsseldorf mbH & Co. KG zu stellende Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung des Grundstückskaufvertrags. Eine Inanspruchnahme wird als nicht wahrscheinlich eingeschätzt, da die zugrunde liegende Verpflichtung von der CECONOMY Unterstützungskasse e. V. erfüllt werden kann. Des Weiteren bestehen Haftungsverhältnisse aus einem Rahmenvertrag mit einem Finanzinstitut zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben im Blockmodell Altersteilzeit in Höhe von 1 Mio. € durch eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft des Finanzinstituts für eigene Arbeitnehmer und für Konzernmitarbeiter zugunsten des verbundenen Unternehmens Media-Saturn Deutschland GmbH. Die den Bürgschaften zugrunde liegenden Verpflichtungen können von der betreffenden Gesellschaft erfüllt werden. Aus der Spaltung der ehemaligen METRO GROUP besteht ein gesetzliches Haftungsverhältnis aus einer fünf- beziehungsweise zehnjährigen Nachhaftung gemäß § 133 Abs. 1 und 3 Umwandlungsgesetz (UmwG). Die an der Spaltung beteiligten Rechtsträger haften für die Verbindlichkeiten (fünf Jahre) und die Versorgungsverpflichtungen (zehn Jahre) der CECONOMY AG als übertragender Rechtsträger, die vor dem Wirksamwerden der Spaltung begründet wurden, als Gesamtschuldner. Aufgrund der öffentlich verfügbaren Informationen wie insbesondere das Rating der METRO AG wird das Risiko einer Inanspruchnahme aus diesem Haftungsverhältnis als nicht wahrscheinlich eingeschätzt. Die CECONOMY AG geht Haftungsverhältnisse nur nach Abwägung aller Risiken und nur im Zusammenhang mit der eigenen Geschäftstätigkeit ein. Bis zum Aufstellungszeitpunkt liegen der Gesellschaft keine Erkenntnisse über Haftungsinanspruchnahmen vor. Die finanziellen Verpflichtungen aus eingeräumten Krediten betreffen in Höhe von 28 Mio. €. (30.09.2019: 7 Mio. €) über die nächsten Jahre noch zu zahlende Bereitstellungsprovisionen für den mehrjährigen syndizierten Kreditrahmen mit einem Nominalvolumen von 2.680 Mio. € (30.09.2019: 980 Mio. €). In Höhe von 25 Mio. € bestehen Erstattungsansprüche gegen eine Tochtergesellschaft. Der Nominalwert der Darlehenszusagen an Konzernunternehmen beträgt 368 Mio. € (30.09.2019: 1.053 Mio. €), wovon zum Bilanzstichtag 319 Mio. € (30.09.2019: 195 Mio. €) in Anspruch genommen wurden. Bei den Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverhältnissen handelt es sich im Wesentlichen um die Mietverpflichtung für das angemietete Gebäude der CECONOMY AG in der Kaistraße 3 in Düsseldorf. Das Mietverhältnis begann am 1. November 2019. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von zehn Jahren. Vermögenslage der CECONOMY AG scrollen Aktiva Mio. € 30.09.2019 30.09.2020 Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände 1 0 Sachanlagen 1 2 Finanzanlagen 1.537 933 1.539 935 Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 327 1.210 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 214 132 541 1.342 Rechnungsabgrenzungsposten 2 2 2.082 2.279 Die Aktiva betragen zum Stichtag insgesamt 2.279 Mio. € (30.09.2019: 2.082 Mio. €). Während diese im Vorjahr überwiegend von den Finanzanlagen mit 1.537 Mio. € geprägt waren, gingen die Finanzanlagen infolge von Abgängen in der Position Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 604 Mio. € zum 30. September 2020 auf 933 Mio. € zurück. Im Geschäftsjahr 2019/20 sind Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände die größte Position auf der Aktivseite mit 1.210 Mio. €. Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen entgeltlich erworbene Software und Lizenzen. Abschreibungen des Geschäftsjahres 2019/20 wurden ausschließlich planmäßig vorgenommen. Die Sachanlagen umfassen im Wesentlichen Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres 2019/20 wurden ausschließlich planmäßig vorgenommen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen betragen zum 30. September 2020 920 Mio. € (30.09.2019: 1.524 Mio. €) und umfassen im Wesentlichen 100 Prozent der Anteile an der CECONOMY Retail GmbH mit einem Buchwert von 651 Mio. € (30.09.2019: 651 Mio. €), die ihrerseits die Mehrheit der Anteile an der Media-Saturn-Holding GmbH hält. Darüber hinaus sind enthalten 100 Prozent der Anteile an der CECONOMY Retail International GmbH mit einem Buchwert in Höhe von 250 Mio. € (30.09.2020: 453 Mio. €), die ihrerseits eine Beteiligung in Höhe von 24,44 Prozent an der Fnac Darty S.A. in Ivry-sur-Seine, Frankreich, hält, sowie 100 Prozent der Anteile an der MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG mit einem Buchwert von 10 Mio. € (30.09.2019: 410 Mio. €). Der Abgang bei der Position Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 604 Mio. € resultiert aus erfolgsneutralen Ausschüttungen aus dem Rücklagenkonto bei der MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG in Höhe von 400 Mio. € beziehungsweise aus der Kapitalrücklage der CECONOMY Retail International GmbH über 203 Mio. € sowie der CECONOMY Data GmbH in Höhe von 1 Mio. €. Bei den entnommenen Teilbeträgen handelt es sich jeweils um Rücklagen, die sich in den Anschaffungskosten der Beteiligung niedergeschlagen haben. Eine Ausschüttung aus der Rücklage ist aus diesem Grund als erfolgsneutrale Minderung der Anschaffungskosten zu berücksichtigen. Die Beteiligungen umfassen 6,61 Prozent der Anteile an der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG in Höhe von 13 Mio. € (30.09.2019: 13 Mio. €) sowie den unmittelbar gehaltenen rund Ein-Prozent-Anteil der CECONOMY AG an der METRO AG mit einem Buchwert von einem Euro. Der unmittelbare rund Ein-Prozent-Anteil der CECONOMY AG an der METRO AG ist steuerlich für sieben Jahre sperrfristbehaftet, so dass er vor dem 1. Oktober 2023 nicht ohne Inkaufnahme negativer steuerlicher Konsequenzen veräußert werden kann. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen umfassen im Wesentlichen mit 653 Mio. € eine Forderung aus einer erfolgswirksamen Ausschüttung aus der Kapitalrücklage der CECONOMY Retail GmbH (30.09.2019: 0 Mio. €) sowie mit 203 Mio. € eine Forderung aus einer erfolgsneutralen Ausschüttung aus der Kapitalrücklage der CECONOMY Retail International GmbH. Darüber hinaus enthalten die Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit 313 Mio. € Forderungen aus der Finanzierungsfunktion der CECONOMY AG als Holding gegenüber Konzerngesellschaften (30.09.2019: 189 Mio. €), wovon 310 Mio. € auf die CECONOMY Retail GmbH, 3 Mio. € auf die CECONOMY Retail International GmbH und 1 Mio. € auf die CECONOMY Invest GmbH entfallen sowie mit 7 Mio. € Forderungen an Tochtergesellschaften aus der Weitergabe von Kosten Dritter (30.09.2019: 0 Mio. €). Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen mit 32 Mio. € Steuererstattungsansprüche (30.09.2019: 53 Mio. €). Diese umfassen mit 32 Mio. € Forderungen aus einbehaltener Kapitalertragsteuer. Davon entfallen 27 Mio. € (30.09.2019: 27 Mio. €) auf die Übernahme der Kapitalertragsteuerforderung der CECONOMY Retail GmbH aus der Ergebnisausschüttung der Media-Saturn-Holding GmbH für das Geschäftsjahr 2016/17 und 4 Mio. € (30.09.2019: 24 Mio. €) aus der Übernahme von Kapitalertragsteuerforderungen der MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG aus der Dividendenausschüttung der METRO AG an die MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG. Darüber hinaus sind in den sonstigen Vermögensgegenständen 0 Mio. € Umsatzsteuererstattungsansprüche (30.09.2019: 1 Mio. €) enthalten. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betragen zum Bilanzstichtag 2 Mio. € (30.09.2019: 2 Mio. €) und enthalten mit 1 Mio. € eine Provision für eine syndizierte Kreditlinie und für im Geschäftsjahr 2017/18 emittierte Schuldscheindarlehen in Höhe von 250 Mio. € sowie mit 1 Mio. € Provisionen in Zusammenhang mit dem Abschluss des neuen Konsortialkreditvertrags vom 12. Mai 2020 mit einem Kreditrahmen über insgesamt 2,7 Mrd. €. Chancen- und Risikosituation der CECONOMY AG Da die CECONOMY AG unter anderem durch Finanzierungs- und Garantiezusagen sowie durch mittel- und unmittelbare Investitionen in die Beteiligungsunternehmen mit ihren Konzernunternehmen verbunden ist, ist die Chancen- und Risikosituation der CECONOMY AG wesentlich von der Chancen- und Risikosituation des Konzerns CECONOMY abhängig. Insoweit gelten die Aussagen zur Gesamtbewertung der Risikosituation durch die Unternehmensleitung auch als Zusammenfassung der Risikosituation der CECONOMY AG. Prognose der CECONOMY AG Die CECONOMY AG in ihrer Funktion als Management-Holding ist in ihrer Entwicklung wesentlich von der Entwicklung und dem Ausschüttungsverhalten ihrer Beteiligungen abhängig. Die CECONOMY AG geht davon aus, dass das Jahresergebnis des kommenden Geschäftsjahres 2020/21, ohne Berücksichtigung von Ausschüttungen von Tochterunternehmen sowie von Aufwendungen und Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen, auf dem Niveau des abgelaufenen Geschäftsjahres 2019/20 liegen wird. Geplante Investitionen der CECONOMY AG Im Rahmen der Durchführung von Investitionen durch CECONOMY wird die CECONOMY AG die Konzerngesellschaften bei Bedarf durch Anteils- beziehungsweise Kapitalerhöhungen oder Ausleihungen unterstützen. Darüber hinaus können sich im Rahmen von konzerninternen Anteilstransfers Investitionen in Anteile an verbundenen Unternehmen ergeben. Erklärung zur Unternehmensführung Die Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Website der Gesellschaft (www.ceconomy.de) unter der Rubrik Unternehmen - Corporate Governance öffentlich zugänglich. COMMITMENT DES VORSTANDS Nachhaltigkeit ist zu einem wesentlichen Kriterium für den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen geworden. Dem Klimawandel, der Ressourcenverknappung und der sozialen Ungleichheit wollen auch wir durch unsere positiven Einflüsse in unserem Umfeld verstärkt entgegenwirken und dabei gleichzeitig die negativen Effekte unserer Geschäftstätigkeit mindern. Als Europas führendes Unternehmen für Unterhaltungselektronik halten wir es für unsere Pflicht, aktuelle Herausforderungen zu adressieren und verantwortungsvoll zu handeln - für unsere Kunden und Mitarbeiter ebenso wie für Umwelt und Gesellschaft. Aus diesem Grund ist Nachhaltigkeit ein Bestandteil unserer Unternehmensstrategie. Wir haben den Anspruch, im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen, Nachhaltigkeit in alle Prozesse von CECONOMY zu integrieren. Schon das zweite Jahr in Folge erstellen wir eine Treibhausgasbilanz, die auch ausgewählte Scope-3-Emissionen erfasst. Damit können wir unsere Auswirkungen auf die Umwelt noch besser identifizieren und korrigierend eingreifen. Mit neuen Serviceangeboten gelingt es uns zunehmend, den Lebenszyklus von Produkten zu verlängern und unsere Kunden bei verantwortungsbewussten Kaufentscheidungen zu unterstützen. Zudem werden wir mit der Transformation des Supply Chain Managements hin zu zenral gesteuerten Prozessen und der Etablierung nationaler Warenlager unsere Logistik ressourcenschonender gestalten. Um Nachhaltigkeit weiter in unserem Geschäft zu verankern, setzen wir zudem auf enge Partnerschaften. Ob mit unseren Lieferanten, ausgewählten gesellschaftlichen Organisationen oder anderen Unternehmen - wir vernetzen uns, um gemeinsam wirksame Lösungen zu entwickeln. Im vorliegenden Gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht legen wir Rechenschaft über den Stand der Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsstrategie ab. Wir berichten über Erfolge, Fortschritte und unsere Pläne für die kommenden Monate. Denn wir wollen unser Geschäft zukunftssicher und damit auch nachhaltig aufstellen. Der Vorstand der CECONOMY AG Dr. Bernhard Düttmann Karin Sonnenmoser NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE UND WESENTLICHE THEMEN Über diesen Bericht Für das Geschäftsjahr hat die CECONOMY AG gemäß dem "Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten" (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, CSR-RUG) einen Gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht gemäß § 315b und 315c Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. 289c bis 289e HGB für den Konzern CECONOMY erstellt. Dafür wurden im Rahmen einer erneuten Wesentlichkeitsanalyse innerhalb der berichteten Aspekte solche nichtfinanziellen Sachverhalte identifiziert, die für das Verständnis von Geschäftsverlauf, -ergebnis und -lage erforderlich sind und auf die die Geschäftstätigkeit von CECONOMY signifikante Auswirkungen hat. ↗ Weitere Informationen zur Wesentlichkeitsanalyse finden sich im Abschnitt Nachhaltigkeitsstrategie und Nachhaltigkeitsmanagement. Der Gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht enthält die wesentlichen Informationen der CECONOMY AG und ihrer größten Beteiligung, der MediaMarktSaturn Retail Group (MMSRG), zu den fünf gesetzlich geforderten Aspekten Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Soweit nicht explizit anders vermerkt, wird im Sinne der Wesentlichkeit über die MMSRG berichtet, da diese innerhalb von CECONOMY gemessen am Umsatz, an der Mitarbeiterzahl sowie an den Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft den bedeutendsten Anteil ausmacht. Insbesondere bei der Beschreibung der Konzepte und der Darstellung verschiedener Leistungsindikatoren (KPIs) orientiert sich dieser Bericht an den Standards der Global Reporting Initiative (GRI-Standards 2016). Verweise auf Angaben innerhalb und außerhalb des Zusammengefassten Lageberichts sind - mit Ausnahme der Beschreibung des Geschäftsmodells - weiterführende Informationen und nicht Bestandteil des Gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts. Die Inhalte der vorliegenden Erklärung wurden von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach ISAE 3000 mit begrenzter Sicherheit geprüft. ↗ Der Prüfvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers findet sich im gleichnamigen Abschnitt. scrollen Berichtete Themen Aspekte nach CSR-RUG Zuordnung der wesentlichen Themen Umweltbelange Klimaschutz und Energie Nachhaltige Logistik Arbeitnehmerbelange Mitarbeiterentwicklung und Talentmanagement Faire und verantwortungsvolle Arbeitsbedingungen Diversität und Chancengleichheit Sozialbelange Technologie, Innovation und neue Geschäftsmodelle Nachhaltige Produkte, Services und Kundenkommunikation Datenschutz und Informationssicherheit Achtung der Menschenrechte Nachhaltigkeit im Lieferantenmanagement Faire und verantwortungsvolle Arbeitsbedingungen Diversität und Chancengleichheit Bekämpfung von Korruption und Bestechung Datenschutz und Informationssicherheit Compliance Geschäftsmodell ↗ Die geforderte Beschreibung des Geschäftsmodells findet sich im Zusammengefassten Lagebericht im Kapitel Geschäftsmodell des Konzerns. Nachhaltigkeitsstrategie und Nachhaltigkeitsmanagement Verständnis von Nachhaltigkeit Für CECONOMY ist es entscheidend, auf welche Art und Weise das Unternehmen wächst und Werte schafft. Um auch langfristig erfolgreich zu sein, muss und will CECONOMY die Geschäftstätigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette mit den ökologischen, gesellschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen in Einklang bringen. Aus diesem Grund setzt der Konzern auch alle direkten Lieferanten und Geschäftspartner über die Nachhaltigkeitsanforderungen in Kenntnis und informiert sich kontinuierlich über entsprechende Nachhaltigkeitsleistungen. Gerade mit dem führenden europäischen Consumer-Electronics-Retailer MMSRG als Kern der Aktivitäten ist CECONOMY auch Vorbild für die gesamte Branche - der Konzern hat sich vorgenommen, verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften zu gestalten und zu prägen. Wesentlichkeitsanalyse Mit der im Geschäftsjahr 2017/18 durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse hat CECONOMY erstmals sowohl zentrale strategische Ansatzpunkte für die Weiterentwicklung identifiziert als auch die Berichtsinhalte für den Gesonderten nichtfinanziellen Bericht gemäß dem CSR-RUG bestimmt. In der aktuellen Berichtsperiode wurden die Themen aktualisiert. Die Auswahl und Neubewertung der Themen wurden in einem Führungskräfte-Workshop festgelegt und anschließend durch den Vorstand von CECONOMY und die Geschäftsführung der MediaMarkt-Saturn-Holding (MSH) validiert. Im Ergebnis hat CECONOMY zehn Themen identifiziert, zu denen in diesem Gesonderten nichtfinanziellen Bericht entsprechende Ansätze mit Konzepten und Maßnahmen dargelegt werden. Risiken in Zusammenhang mit den nichtfinanziellen Aspekten und wesentlichen Themen Zur Analyse und Erhebung der nichtfinanziellen Risiken wurde im Geschäftsjahr 2018/19 erstmals ein standardisierter Erhebungsprozess mittels eines Risikotools eingeführt. Dieser Prozess wurde auch im Geschäftsjahr 2019/20 unter Leitung der Abteilung Sustainability durchgeführt und die Risikoermittlung der Fachbereiche begleitet. Demnach wurden keine nichtfinanziellen Risiken mit sehr hoher Eintrittswahrscheinlichkeit und schwerwiegend negativen Auswirkungen identifiziert. Globale Nachhaltigkeitsziele Mit den 17 Sustainable Development Goals (SDGs) haben die Vereinten Nationen einen klaren Plan vorgelegt, wie eine nachhaltige gesellschaftliche Entwicklung unter Berücksichtigung der ökologischen Grenzen zu gestalten ist. CECONOMY sieht diese globalen Nachhaltigkeitsziele als konkreten Auftrag und hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, das Geschäftsmodell mit den SDGs zu verknüpfen. Das bedeutet: Der Konzern will seinen positiven Einfluss stärken und gleichzeitig negative Effekte reduzieren. Mit Blick auf das Geschäftsmodell und die Einflussmöglichkeiten wurden auf Basis der Wesentlichkeitsanalyse fünf SDGs identifiziert, auf die CECONOMY besonderen Einfluss hat. Der Konzern will dazu beitragen, dass diese für ihn wesentlichen Ziele erreicht werden. Dafür hat CECONOMY sie in eigenen Leitprinzipien konkretisiert, an denen das Unternehmen kontinuierlich arbeitet: SDG 8: MENSCHENWÜRDIGE ARBEIT UND WIRTSCHAFTSWACHSTUM "Als Arbeitgeber von weltweit rund 55.000 Mitarbeitern sehen wir uns in der Pflicht, ihnen einen sicheren und attraktiven Arbeitsplatz zu bieten. Zudem achten wir darauf, dass Umwelt- und Sozialstandards auch bei den Lieferanten unserer Eigenmarken eingehalten und gefördert werden. Unser Wachstum als Unternehmen gestalten wir nachhaltig und so, dass wir dabei einen Beitrag für die lokale Wirtschaft leisten. Die Steigerung der wirtschaftlichen Produktivität unterstützen wir, indem wir gezielt technologische Innovationen fördern." SDG 9: INDUSTRIE, INNOVATION UND INFRASTRUKTUR "Innovationen und neue Geschäftsmodelle zu fördern ist eine unserer Kernkompetenzen. Insbesondere die Digitalisierung stößt aktuell entscheidende Transformationsprozesse an. Sie bietet uns außerdem ganz neue Lösungsmöglichkeiten für die Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft - zum Beispiel, indem wir mit Innovationen dazu beitragen, den Ressourcen- und Energieverbrauch zu reduzieren und Wertschöpfung nachhaltig zu gestalten." SDG 12: NACHHALTIGE/R KONSUM UND PRODUKTION "Als führendes europäisches Unternehmen im Bereich Consumer Electronics ist es unsere Pflicht, Mehrwert für die Konsumenten zu schaffen und zugleich Lösungen für die ökologischen und gesellschaftlichen Herausforderungen zu entwickeln. Mit rund sechseinhalb Millionen Kundenkontakten 1 täglich können und wollen wir den Markt für nachhaltige Lösungen in unserer Branche gestalten. Wir nehmen die Erwartungen, Wünsche und Bedürfnisse unserer Stakeholder ernst und unterstützen unsere Kunden bei einem verantwortungsbewussten, nachhaltigen Verbraucherverhalten." SDG 13: MASSNAHMEN ZUM KLIMASCHUTZ "Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit als Handelsunternehmen verursachen wir - zum Beispiel durch den Betrieb unserer Märkte oder im Bereich Logistik und Transport - klimaschädliche CO 2-Emissionen. Wir sind dafür verantwortlich, unsere negativen Auswirkungen auf das Klima so weit wie möglich zu verringern und unseren Einfluss auch jenseits unserer Unternehmensgrenzen zu nutzen." SDG 17: PARTNERSCHAFTEN ZUR ERREICHUNG DER ZIELE "Viele Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft sind komplex und betreffen verschiedenste Akteure entlang der Wertschöpfungskette. Wir setzen deshalb auf enge Partnerschaften mit unseren Stakeholdern, um gemeinsam praktikable und durchsetzungsfähige Lösungen für unsere Branche zu entwickeln." 1 Besucher in den Märkten und online Dem Auftrag der Nachhaltigkeitsziele folgend ist die MMSRG im August 2018 dem Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC) beigetreten - der weltweit größten Initiative für Corporate Responsibility und nachhaltige Entwicklung. Damit bekennt sich die MMSRG zu den zehn Prinzipien des UNGC und verpflichtet sich, an der Umsetzung der SDGs aktiv mitzuwirken sowie einen jährlichen Bericht (Communication on Progress, CoP) über die Fortschritte im Bereich Nachhaltigkeit an die Vereinten Nationen einzureichen. ↗ Der UN Global Compact Fortschrittsbericht 2018/19 der MMSRG findet sich auf der Webseite www.mediamarktsaturn.com unter der Rubrik Unternehmen - Nachhaltigkeit bei MediaMarktSaturn. Die strategischen Nachhaltigkeitsschwerpunkte Die identifizierten wesentlichen Themen bilden gemeinsam mit den fünf SDGs die Basis für die Nachhaltigkeitsstrategie von CECONOMY. CECONOMY verfolgt das Ziel, die gesellschaftliche Verantwortung als Unternehmen stärker wahrzunehmen, Nachhaltigkeit in den Kernprozessen des Unternehmens weiter zu verankern und den Kunden einen nachhaltigen Lebensstil zu ermöglichen. Nachhaltigkeitsmanagement Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der neuen Strategie von CECONOMY. Das höchste Nachhaltigkeitsgremium und verantwortlich für strategische Entscheidungen sowie die Nachverfolgung der Ziele und Fortschritte ist der Vorstand der CECONOMY AG. Hier werden gemeinsam mit der Geschäftsführung der MSH die verschiedenen Nachhaltigkeitsprojekte vorangetrieben und Entscheidungen getroffen. Die Rolle des Nachhaltigkeitsmanagements bei CECONOMY besteht darin, intern wie extern hohe Transparenz sicherzustellen, die Rahmenbedingungen der jeweiligen Nachhaltigkeitsinitiativen zu stärken und die Umsetzung nachzuverfolgen. Außerdem identifiziert das Nachhaltigkeitsmanagement von CECONOMY (weitere) interne und externe Stakeholder, fördert den Austausch mit ihnen und entwickelt die Nachhaltigkeitskommunikation weiter. Sustainability Manager in den Landesgesellschaften fungieren als zentrale Ansprechpartner vor Ort und haben die Aufgabe, das Nachhaltigkeitsverständnis direkt in die Länder zu tragen und auf dieser Basis länderspezifische Aktivitäten abzuleiten. Kunde Ausgangspunkt aller strategischen Überlegungen sind die Bedürfnisse und Erwartungen der Kunden von CECONOMY. Mit seinen Lösungen möchte der Konzern ihren Alltag erleichtern und sie bei einem verantwortungsbewussten Verbraucherverhalten unterstützen. Dafür ist es erforderlich, die sozialen und ökologischen Auswirkungen über den gesamten Lebenszyklus der Produkte und Services hinweg zu erfassen und zu optimieren. Technologie, Innovation und neue Geschäftsmodelle Mit Produkt- und Serviceinnovationen sowie neuen Geschäftsmodellen kann CECONOMY Kunden begeistern und nachhaltige Veränderungen vorantreiben. Dabei richtet sich der Blick auf die gesamte Wertschöpfungskette - vom Lieferantenmanagement und den Logistikprozessen über die angebotenen Produkte und Services, die Märkte, die Nutzungsphase der Produkte sowie After Sales bis zum Recycling. Bestehende Geschäftsmodelle müssen hinsichtlich sich verändernder Kundenerwartungen und Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft analysiert werden. In diesem Kontext geht es auch darum, die kurzfristige Umsatz- und Ergebnislogik auf Aktualität zu prüfen. CECONOMY entwickelt daher zukunftsfähige Konzepte und einen nachhaltigen Mehrwert für Kunden. Um dauerhaft eine Vorreiterrolle im Bereich Innovation im Handel einzunehmen, legt CECONOMY besonderen Wert auf Technologien und Methoden sowie die Förderung und Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, die den Handel in Zukunft verändern können. Technologie treibt das Geschäft an, sie wird in den Märkten, Lägern und der Hauptverwaltung genutzt. Der Bereich MMS Technology unterstützt CECONOMY, die Produkte und Dienstleistungen, die der Konzern für Kunden in den Märkten oder zu Hause anbietet, jederzeit umfänglich bereitzustellen. Die Gesamtverantwortung für Technology der MMSRG liegt beim Chief Technology Officer (CTO), Mitglied des Executive Boards. Die Technologiestrategie basiert auf den folgenden drei Säulen: scrollen ― Weiterentwicklung zu einer führenden Organisation für Technik und Produkte ― Einsatz der Technologie auf modernere und effizientere Art und Weise, um sie reaktionsschnell und agil in das Unternehmen zu bringen ― Weiterentwicklung zu einem globalen Technologieteam mit gemeinsamen Plattformen, die in jedem Markt die gleichen Funktionen erfüllen Durch die Plattformen wird die Art und Weise verändert, wie Kunden direkt über das Internet mit den Mitarbeitern oder die Mitarbeiter in den Märkten oder zu Hause mit unseren Kunden interagieren. In den nächsten drei Jahren wird CECONOMY zu einem stärker digitalisierten Austausch mit den Kunden übergehen, um das Kundenerlebnis zu vereinfachen und die Menge des verwendeten Papiers erheblich zu reduzieren. Aktuell werden jährlich noch etwa 350 Millionen Seiten in den Märkten und Hauptverwaltungen produziert, in den Märkten haben wir circa 21.000 Drucker. Der digitalere Austausch mit den Kunden ermöglicht es, die Drucker in den Märkten um mehr als 30 Prozent zu reduzieren und gleichzeitig den mit dem Drucken verbundenen Energieverbrauch und die damit eingehenden CO 2-Emissionen um über 500 Tonnen pro Jahr zu senken. Außerdem wollen wir in den nächsten drei Jahren 15.000 Computer aus unseren Märkten entfernen, was zu einer Reduzierung von über 150 Tonnen CO 2 pro Jahr führen wird. Außerdem zentralisiert CECONOMY die Systeme der Märkte in die Cloud und reduziert so die Serveranforderungen. Auch dies trägt zu einer Verringerung des Energieverbrauchs bei. Durch den Einsatz der Technologieplattformen in allen Geschäftsbereichen vereinheitlicht CECONOMY die Systeme für die gesamte Gruppe. Der Betrieb aller Systeme wird zukünftig von über 40 in letztlich zwei Rechenzentren konsolidiert, von denen ist eines bereits als grünes Rechenzentrum zertifiziert ist, das überwiegend erneuerbare Energie nutzt. CECONOMY leistet durch die Senkung des Energieverbrauchs der Rechenleistung einen Beitrag zur Reduzierung des globalen Energieverbrauchs der Rechenzentren. Zur Weiterentwicklung der Technologie und Transformation hat die MSH 2017 die ursprüngliche Digital-Transformation-Einheit als eigene Gesellschaft ausgegründet, um vorrangig strategische Innovationsarbeit zu leisten und in die Gruppe zu tragen: die MediaMarktSaturn N3XT (MMS N3XT). Die Innovationstochter arbeitet in enger Abstimmung mit den operativen Landes- und Tochtergesellschaften der MSH an der Zukunft der Gruppe hinsichtlich Customer Experience, Business Operations, Growth Opportunities sowie Innovation Culture. Die MMS N3XT unterhält Partnerschaften zu den globalen Spielern der Technologiebranche, nutzt ein breites Netzwerk von Forschungseinrichtungen und Hochschulen und ist fester Bestandteil der europäischen Start-up-Community. Dazu gehören auch Business Incubation und Acceleration, die systematisch im Netzwerk mit Partnern etabliert wurden. Zusammen mit mehr als einem Dutzend regionalen und internationalen Partnern betreibt MMS N3XT seit 2016 das brigk für frühphasige unternehmerische Gründungen. Für reifere Start-ups pflegt die MMS N3XT seit 2017 eine Partnerschaft mit Plug and Play Brand and Retail, einer von MediaMarktSaturn und dem Plug and Play Tech Center aus dem Silicon Valley geschaffenen Organisation von Retailern. Die Plug-and-Play-Brand-and-Retail-Partnerschaft wendet sich an Tech-Start-ups entlang der gesamten Wertschöpfungskette des Handels, um Kooperationen und Partnerschaften zu fördern. Schwerpunkt ist die gemeinsame Umsetzung von Pilotprojekten für den Handel der Zukunft. ↗ Mehr Informationen zum brigk finden sich auf der Internetseite www.brigk.digital. Mehr Informationen zum Plug and Play Tech Center finden sich auf der Internetseite www.plugandplaytechcenter.com/retail. Exemplarisch für die Arbeit der MMS N3XT ist der Test und derzeit durchgeführte Roll-out mit dem Start-up CB4. CB4 identifiziert Künstliche-Intelligenz-basiert auf der Basis von Abverkaufs- und Lagerdaten lokale Verkaufsmuster und erkennt dadurch mutmaßliche lokale Verkaufsprobleme und Möglichkeiten. Nach erfolgreichem Test und Implementierung in Spanien findet nun die Übertragung auf die Gruppe statt. Um Kunden bei Energieeinsparungen zu helfen, bieten die Landesgesellschaften Deutschland und Spanien seit dem Geschäftsjahr 2019/20 Kunden die Beratung und den Verkauf von Photovoltaik-Anlagen an und arbeitet dabei in Kooperation mit Photovoltaik-Spezialisten zusammen. Ein Roll-out auf weitere Länder ist in Planung. Auch der Bereich Gesundheit und Wohlbefinden nimmt einen bedeutenderen Stellenwert in der Gesellschaft ein. CECONOMY arbeitet daher daran, smarte E-Health-Lösungen anzubieten. Nachhaltige Produkte, Services und Kundenkommunikation Den größten Einfluss auf die Nachhaltigkeit der Produkte in ihrem Sortiment hat CECONOMY bei den Eigenmarken. Gemeinsam mit den Lieferanten wird das Ziel verfolgt, die Herstellung der vertriebenen Produkte und ihre Verpackungen nachhaltiger zu gestalten. Weitere relevante ökologische Auswirkungen, insbesondere von Elektronikgeräten, liegen in der Nutzungsphase des Produkts: Beispielsweise können Geräte mit hohen Nachhaltigkeitsstandards dabei aktiv helfen, den Energieverbrauch zu reduzieren. Darüber hinaus können innovative Servicekonzepte den Lebenszyklus eines Produkts verlängern und somit einen wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung leisten. Deshalb ist es Aufgabe von CECONOMY, die Kunden über Nachhaltigkeitsaspekte der angebotenen Produkte und Services durch eine entsprechende Kommunikation zu informieren und sie damit zur selbstbestimmten Kaufentscheidung zu befähigen. Für den Fortschritt hinsichtlich eines nachhaltigeren Sortiments sind mehrere Bereiche innerhalb des Konzerns zuständig. Jenseits der Eigenmarken liegt die größte Herausforderung bezüglich der nachhaltigen Ausgestaltung des Produktsortiments im begrenzten Einfluss auf die Entwicklung neuer Produkte und auf die Hersteller. Bei den Services besteht ein größerer Handlungsspielraum, da diese zum Teil von CECONOMY selbst beziehungsweise in sehr enger Kooperation mit Dienstleistern entwickelt werden. Diesen Bereich verantwortet der Vice President "Services & Solutions", der an den CEO der MSH berichtet. Kundeninformation sowie eine entsprechende Kennzeichnung und Präsentation nachhaltiger Produkte und Services in den Märkten sowie in den Online-Shops spielen eine entscheidende Rolle, um nachhaltigen Konsum zu fördern. KUNDENZUFRIEDENHEIT CECONOMY ermittelt und analysiert Kundenbedürfnisse, -verhaltensweisen und -zufriedenheit und hat den Anspruch, die gewonnenen Erkenntnisse an allen Berührungspunkten mit dem Kunden zu implementieren. Der Net Promoter Score (NPS) fungiert dabei als die zentrale Steuerungsgröße. Die NPS-Entwicklung wird gemeinsam mit einzelnen Ländern analysiert und - wenn notwendig - werden daraus entsprechende Maßnahmen und Handlungsempfehlungen abgeleitet. Die Ergebnisse der Kundenzufriedenheitsmessung bei MediaMarkt und Saturn lagen in den letzten drei Geschäftsjahren stets auf hohem Niveau. Der NPS im Geschäftsjahr 2019/20 ist im Vergleich zum Vorjahr insgesamt gestiegen - sowohl im Online- als auch im stationären Handel. Eine zentrale Rolle spielt hierbei die Funktion des Customer Experience Managers und die Möglichkeit für jeden Marktgeschäftsführer, auf die Kundenfeedbacks und NPS-Ergebnisse für den jeweiligen Markt zuzugreifen, indem ein Zugang zu der neu ausgerollten Kundenzufriedenheitsplattfom gewährleistet ist. Damit ist jedes Kundenfeedback sofort einsehbar. Kunden können außerdem auf Wunsch vom Markt oder vom Online Touchpoint direkt angerufen werden und so Anregungen zur Verbesserung der Kaufexperience geben. CECONOMY will somit sicherstellen, dass Maßnahmen zur Kundenzufriedenheit in allen Märkten umgesetzt werden. CECONOMY unterstützt innovative Produktlösungen und Servicekonzepte, die einen nachhaltigen Konsum ermöglichen. Dabei orientiert sich der Konzern an der Vision einer Circular Economy (Kreislaufwirtschaft): Schon heute tragen einige der angebotenen Services dazu bei, Produkte länger nutzen oder am Ende ihres Lebenszyklus fachgerecht recyceln zu können. Mit den "Smartbars" werden vielfältige und innovative Serviceleistungen angeboten - vom Displayschutz über Angebote zur Garantieverlängerung bis zur Sofort-Reparatur von Smartphones. Die Angebote verlängern den Lebenszyklus der Produkte und leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung. Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden insgesamt mehr als 2.850.000 Reparaturen im Auftrag des Kunden mit der Industrie abgewickelt, an den "Smartbars" wurden mehr als 600.000 Geräte direkt repariert. Ein Technik- und Beratungsservice beim Kunden zu Hause wird in Deutschland über die Deutsche Technikberatung (DTB) bereitgestellt. International wird mit verschiedenen Servicepartnern zusammengearbeitet. Darüber hinaus bietet CECONOMY an, Geräte zu mieten. Mit ihren Wartungs- und Reparaturdienstleistungen optimiert CECONOMY Produktlebenszyklen und setzt Impulse für nachhaltigere Konsumgewohnheiten. Gleichzeitig bieten sie für das Unternehmen interessante Wachstumspotenziale. Während die Servicekonzepte in der Nutzungsphase des Produkts ansetzen, wird im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben auch für die ordnungsgemäße Sammlung und Verwertung von Elektro(nik)altgeräten gesorgt. Kann ein Gerät nicht wiederverwendet oder repariert werden, so muss es ordnungsgemäß gesammelt und verwertet werden. Die Rücknahme und Verwertung von Elektro(nik)altgeräten ist in der Europäischen Union (EU) durch die WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) gesetzlich geregelt. Diese Richtlinie wird in den jeweiligen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt. Als Händler ist CECONOMY damit gesetzlich zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Die Gesellschaften und Märkte der MMSRG nehmen demnach in allen EU-Ländern, in denen das Unternehmen aktiv ist, Elektro(nik)altgeräte von den Kunden zurück. Das gilt sowohl für den stationären Handel als auch für die Online-Shops. Die Kunden können ihre Altgeräte entweder in den Märkten oder bei einer Neulieferung nach Hause an die Lieferlogistiker zurückgeben. Teilweise nimmt CECONOMY Elektro(nik)altgeräte auch über die gesetzliche Rücknahmeverpflichtung hinaus an. Die abgegebenen und gesammelten Geräte werden zur Behandlung und Verwertung an Entsorgungsfachbetriebe weitergeleitet. Um Kunden mehr nachhaltigkeitsbezogene Informationen zur Verfügung zu stellen und bei einem verantwortungsbewussten Konsum zu unterstützen, wird das Ziel verfolgt, Nachhaltigkeit am Point of Sale, auf den Websites sowie in der Angebots- und Imagekommunikation sichtbar zu machen. Kunden können schon jetzt anhand ausgewählter ausgezeichneter Produkte schnell erkennen, welche Geräte in der Nutzung besonders energieeffizient sind. Insgesamt verpflichtet sich CECONOMY, das nachhaltige Produktportfolio zukünftig weiter auszubauen und den Kunden ein nachhaltigeres Angebot zu bieten. DIE EIGENMARKEN: NACHHALTIGE PRODUKTE DER IMTRON GMBH Mit Eigenmarken der IMTRON GmbH (Imtron) kann CECONOMY neue Produktideen und -lösungen selbst umsetzen. Diese Chance wird in Zukunft verstärkt genutzt. Schon heute erfüllen ausgewählte Produkte aus dem Portfolio von Imtron den Kriterienkatalog der EcoTopTen. Diese Produktplattform des unabhängigen Öko-Instituts bewertet sowohl Fremd- als auch Eigenmarken nach ökologischen Kriterien. ↗ Weitere Informationen zum EcoTopTen-Kriterienkatalog finden sich auf der Internetseite www.ecotopten.de. Um die ökologischen Auswirkungen in der Nutzungsphase der Produkte zu reduzieren, werden für einzelne Produktgruppen eigene Konzepte entwickelt. So werden in Deutschland seit dem 1. Oktober 2019 nur noch wiederaufbereitete ISY-Tintenpatronen verkauft. Bei der Herstellung der Eigenmarkenprodukte ist auch die Verpackung ein wesentlicher ökologischer Faktor. Um der erheblichen Menge an Verpackungsmüll effektiv entgegenzutreten, hat Imtron eine eigene Verpackungsrichtlinie erlassen, die sich an fünf Werten orientiert: Remove, Reduce, Reuse, Renew und Recycle. Langfristig soll weniger Material genutzt und das (Transport-)Verpackungsvolumen insgesamt reduziert werden. Dafür prüft Imtron den Einsatz von zertifizierten Materialien, neue Konzepte und neuartige Verpackungsmaterialien und reduziert den Plastikanteil. Imtron vermeidet nicht unbedingt erforderliches (Transport-)Verpackungsmaterial. Außerdem erfolgte im letzten Geschäftsjahr die Verpackungsumstellung von LEDs. Dabei wird das verwendete Plastik größtenteils durch Pappe ersetzt, die nur noch zweifarbig bedruckt wird. Mitarbeiter Die Transformation hin zu einem noch kundenorientierteren, agileren und digitaleren Unternehmen basiert auf den Fähigkeiten und Fertigkeiten der rund 55.000 Mitarbeiter 2 . Sie sind das wichtigste Kapital, um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern. CECONOMY legt deshalb größten Wert darauf, gute, faire und verantwortungsvolle Arbeitsbedingungen für die gesamte Belegschaft sicherzustellen. Zusätzlich sind Vielfalt sowie die Entwicklung und Förderung der Mitarbeiter Voraussetzung für den Erfolg des Unternehmens. 2 Sofern nicht anders beschrieben, handelt es sich bei den Mitarbeiterkennzahlen immer um die durchschnittliche Kopfzahl ohne Auszubildende und Studierende. Die übergeordnete Verantwortung liegt beim Vorstandsvorsitzenden der CECONOMY AG, der die Rolle des Arbeitsdirektors innehat. Die Abteilung Human Resources (HR) der CECONOMY AG steht hierbei im engen und ständigen Austausch mit den Tochterunternehmen. Der Bereich Human Resources der MSH koordiniert alle strategischen Personalthemen und unterstützt und berät die Personalabteilungen der Landes- und Tochtergesellschaften. Der Chief Human Resources Officer (CHRO), Mitglied des Executive Boards, steht dem Bereich vor und berichtet an den CEO der MSH. Es finden regelmäßige digitale Meetings statt, zu dem die Personalbereiche und -verantwortlichen der Landes- und Tochtergesellschaften der MSH sowie von CECONOMY zusammenkommen. Das HR Steering Committee setzt sich aus HR-Vertretern und anderen Geschäftsbereichen zusammen und verfolgt das Ziel, die Personalthemen noch wirksamer mit der Unternehmensstrategie zu verzahnen und HR-Projekte voranzutreiben. Das Gremium trifft sich alle sechs Wochen, um den Fortschritt der strategischen HR-Initiativen zu besprechen. Faire und verantwortungsvolle Arbeitsbedingungen CECONOMY legt großen Wert darauf, gute und faire Arbeitsbedingungen für die gesamte Belegschaft anzubieten und damit eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit zu erreichen. CECONOMY arbeitet deshalb kontinuierlich an Maßnahmen, die den Mitarbeitern ein sicheres und attraktives Arbeitsumfeld bieten. In den einzelnen Landesgesellschaften werden zukünftig regelmäßig Mitarbeiterbefragungen durchgeführt. Im Geschäftsjahr 2019/20 wurde für den Campus Ingolstadt und Campus München die Mitarbeiterzufriedenheit mittels des NPP (Net Promoter People), dessen Kernfrage ist "Wie wahrscheinlich würden Sie Media-Saturn einem Freund oder Bekannten als Arbeitgeber weiterempfehlen?", erhoben. Weitere Fragen, zum Beispiel in Bezug auf Weiterentwicklung, Wertschätzung und Feedback, sollen ein Bild über die aktuelle Stimmung im Unternehmen geben. Von dem Ergebnis dieser Umfrage werden entsprechende Maßnahmen in den Bereichen abgeleitet, wie beispielsweise stärkere Kommunikation zu Entwicklungsperspektiven. Ziel ist es, die Mitarbeiterzufriedenheit stetig zu verbessern. Im kommenden Geschäftsjahr wird die NPP-Mitarbeiterbefragung in 24 deutschen Märkten pilotiert sowie in der Landesgesellschaft Österreich umgesetzt. Ab Februar 2021 ist der stufenweise Roll-out in alle weiteren Länder geplant. Mitarbeiterentwicklung und Talentmanagement CECONOMY hat sich zum Ziel gesetzt, das kontinuierliche und lebenslange Lernen von Mitarbeitern zu fördern, um den aktuellen und künftigen Herausforderungen im Handel zu begegnen. Entwicklungschancen und Weiterbildungsmöglichkeiten sind gleichermaßen entscheidend für die Qualifizierung und persönliche Entwicklung, die Positionierung von CECONOMY als attraktiver Arbeitgeber sowie für die Weiterentwicklung und Zukunftsfähigkeit des Konzerns. Die Personalentwicklung fokussiert sich im nächsten Jahr vor allem auf das strategische Programm Passion4Customer, das den Transformationsprozess unterstützt. Mit diesem Programm werden alle Führungskräfte und Mitarbeiter in allen Ländern befähigt und motiviert, eine herausragende Customer Experience für die Kunden umzusetzen. Das Programm wird ab September erst in Deutschland starten, erste Piloten werden in Polen und Österreich umgesetzt. Ab Mitte November starten bereits alle Landesgeschäftsführer mit diesem Programm, des Weiteren findet ab Mitte Februar ein stufenweiser Roll-out in den weiteren Ländern statt. Planmäßig werden alle Länder - außer Deutschland - das Programm im Geschäftsjahr 2020/21 durchlaufen. Aufgrund ihrer Größe wird die Landesgesellschaft Deutschland das Programm erst zum Ende des Kalenderjahres 2021 beenden. Neben dem Programm Passion4Customer werden die Mitarbeiter durch passgenaue Weiterbildungsprogramme gefördert. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde das digitale Lernangebot stärker ausgebaut. So stehen allen Mitarbeitern und Führungskräften auf der unternehmensweiten E-Learningplattform Trainings zu Vertriebs- und Verkaufsthemen, Führungsthemen und Fachthemen zur Verfügung. Über Webinare und digitale Austauschplattformen werden regelmäßig Veranstaltungen für Führungskräfte und Mitarbeiter angeboten, wie beispielsweise ein Format für Führungskräfte "Learn&Lead" oder, für alle Mitarbeiter, das Format "Fast Forward" zu unternehmensspezifischen Themen. Das Konzept für die Mitarbeiterentwicklung und Weiterbildung wird fortlaufend verbessert. Ziel ist es, die richtigen Fähigkeiten aufzubauen und damit auch den Kunden ein einzigartiges Einkaufserlebnis in den stationären Märkten zu bieten. Diversität und Chancengleichheit Kunden und ihre Ansprüche sind sehr vielfältig - deshalb benötigt CECONOMY Mitarbeiter, die verschiedene Perspektiven und Lösungen einbringen: Je unterschiedlicher die Mitarbeiter, desto umfassender sind auch die Fähigkeiten und das Wissen im Unternehmen. Konzernweit waren zum Ende des Geschäftsjahres 2019/20 Mitarbeiter aus 128 Nationen bei CECONOMY tätig. Die Förderung dieser Vielfalt ist ein wichtiger Faktor für den Unternehmenserfolg. Unter anderem mit dem CECONOMY-Code-of-Conduct und der Compliance-Richtlinie "Stil & Praxis" der MMSRG werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass jeder Mitarbeiter unabhängig von ethnischer Herkunft, sexueller Identität, möglicher Behinderungen, Religion oder Weltanschauung die gleichen Chancen vorfindet. So wird Vielfalt im Unternehmen bewusst gestärkt. ↗ Weitere Informationen zum Thema Compliance finden sich im Abschnitt Compliance. ↗ Der CECONOMY-Code-of-Conduct ist auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik Unternehmen - Compliance abrufbar. ↗ Die Compliance-Richtlinie "Stil & Praxis" der MMSRG ist auf der Website www.mediamarktsaturn.com unter der Rubrik Compliance abrufbar. Zur Wertschätzung gesellschaftlicher Vielfalt gehört es auch, einen der Mitarbeiterstruktur entsprechenden Anteil von Frauen in Führungspositionen zu fördern. Der Frauenanteil im Vorstand der CECONOMY AG beträgt aktuell 50 Prozent. Bereits 2011 hat sich die CECONOMY AG freiwillig dazu verpflichtet, Frauen auf den obersten drei Führungsebenen zu fördern. Der Anteil von Frauen in den ersten beiden Managementebenen (inklusive leitenden Angestellten) bei MMSRG beträgt 18,0 Prozent auf der ersten Führungsebene und 8,8 Prozent auf der zweiten Führungsebene. Insgesamt liegt der Anteil weiblicher Mitarbeiter in Führungspositionen bei CECONOMY bei 19,1 Prozent (2018/19: 19,7 Prozent 3 ). In der Gesamtbelegschaft von CECONOMY liegt der Anteil weiblicher Mitarbeiter bei 39,0 Prozent (2018/19: 39,1 Prozent 3 ). 3 Eine Abweichung der Kennzahlen für die letzten beiden Geschäftsjahre 2017/18 und 2018/19 ergibt sich durch eine Änderung der Mitarbeiterdefinition. Es werden jetzt auch Minijobs und kurzfristige Beschäftigung mitgezählt. scrollen Frauenanteil bei CECONOMY 1 2017/18 2018/19 2019/20 Anteil Frauen in Gesamtbelegschaft (in %) 39,6 39,1 39,0 Anteil Frauen in Führungspositionen (in %) 20,5 19,7 19,1 1 Eine Abweichung der Kennzahlen für die letzten beiden Geschäftsjahre 2017/18 und 2018/19 ergibt sich durch eine Änderung der Mitarbeiterdefinition. Es werden jetzt auch Minijobs und kurzfristige Beschäftigung mitgezählt. Um den generellen Anteil von Frauen im gesamten Konzern zu steigern, fördert CECONOMY diese in Nachwuchstalentprogrammen sowie in Initiativen zur Führungskräfteentwicklung. Zudem ist im Geschäftsjahr 2019/20 das Fundament für den Start der Initiative "Empower Women in Retail" gelegt worden. Es sind weitere Maßnahmen für das kommende Geschäftsjahr geplant, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen über alle Hierarchieebenen weiter zu steigern. Im Juli 2020 wurde zum Beispiel der Female Leadership Lunch ins Leben gerufen, mit der Zielsetzung, Frauen in Führungspositionen intern und extern zu vernetzen. VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein wichtiges Anliegen. Es ist selbstverständlich, den Mitarbeitern nach Möglichkeit flexible Arbeitszeitmodelle und eine weitreichende Mobile-Office-Regelung anzubieten. Nicht jede Tätigkeit lässt flexibles Arbeiten gleichermaßen zu. Ziel ist es, dass jeder Mitarbeiter, egal ob im Markt oder in der Verwaltung, Privatleben und Beruf bestmöglich vereinbaren kann. Zahlreiche Maßnahmen erleichtern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das Programm "Mein Tag Auszeit" ermöglicht es für Mitarbeiter der MSH, bis zu 24 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr zu erhalten. Dies wird durch eine Reduktion des Gehalts kompensiert. Die Teilzeitquote von CECONOMY liegt bei 32,4 Prozent. In Deutschland arbeiten 25,4 Prozent unserer Mitarbeiter in Teilzeit, international sind es 37,7 Prozent. ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSMANAGEMENT Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung spielen in einer personalintensiven Branche wie dem Handel eine wichtige Rolle. Nicht nur durch den demografischen Wandel wächst ihre Bedeutung weiter. Auch die COVID-19-Pandemie hat den Handel und die Menschen weltweit vor eine große Herausforderung gestellt. CECONOMY begegnet diesen Erfordernissen durch planvolles und strukturiertes Handeln. Hygiene- und Sicherheitskonzepte sollen alle Mitarbeiter und Kunden bestmöglich vor einer Infektion schützen. Alle Hygiene- und Sicherheitskonzepte werden in den Landesgesellschaften sowohl für die Märkte als auch für die jeweiligen Hauptverwaltungen dem pandemischen Verlauf entsprechend den jeweiligen vor Ort geltenden Vorgaben fortlaufend überprüft. In Deutschland wurden die Märkte, neben zahlreichen Desinfektionsmöglichkeiten, mit digitalen Einlasskontrollen ausgestattet, um der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts bezüglich einer maximalen Anzahl an Kunden im Laden nachzukommen. Ein Display am Markteingang zeigt an, wie viele Kunden den Markt noch betreten dürfen und steuert die Zutrittserlaubnis mit selbsterklärenden, farblichen Anzeigen nach dem Ampelprinzip. Darüber hinaus regeln Markierungen an den Kassen sowie umfangreiche Hinweisschilder die Einhaltung des Mindestabstands. Die Mitarbeiter tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung, die vom Unternehmen gestellt wird. Jeder einzelne Markt wurde außerdem angewiesen, mit der TÜV SÜD-Hygiene-App Covid-19 zu arbeiten. Damit lässt sich die konsequente Einhaltung der im Hygienekonzept definierten Maßnahmen in Echtzeit kontrollieren. Mit einer weitreichenden Mobile-Office-Regelung für die Mitarbeiter der Hauptverwaltung Deutschland versucht CECONOMY, das Risiko einer Infektion so niedrig wie möglich zu halten. Für alle Mitarbeiter, die trotzdem am Standort arbeiten, wurde außerdem ein umfassendes Hygienekonzept für die Betriebskantine erstellt, welches einen fortlaufenden Kantinenbetrieb erlaubt. Der Krankenstand bei CECONOMY ist im Berichtszeitraum trotz der Pandemie gesunken und lag bei 3,3 Prozent 4 (2018/19: 3,5 Prozent). 4 Die Zahl beinhaltet bezahlte Abwesenheitszeiten in Zusammenhang mit Krankheit, Abwesenheiten aus Arbeits- sowie Wegeunfällen werden nicht berücksichtigt. ARBEITGEBER-ARBEITNEHMER-BEZIEHUNG CECONOMY fördert den offenen Dialog zwischen den Mitarbeitern beziehungsweise deren Vertretern und dem Management auf verschiedenen Ebenen. CECONOMY will nachhaltig gute Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter sichern und so zum Wachstum beitragen. Konkret bedeutet das: scrollen ― Bei allen Aktivitäten sollen die Prinzipien fairer Arbeitsbedingungen und sozialer Partnerschaft angewendet werden. ― Das Management wird darin bestärkt, eine offene und vertrauensvolle Arbeitsumgebung zu schaffen, in der Menschen ihre Ideen und Probleme teilen. ― Mitarbeiter und/oder ihre Vertreter werden regelmäßig über das Geschäft informiert und um Feedback gebeten. Im Jahr 2020 wurden weitere Betriebsratswahlen in ausgewählten Märkten in Deutschland initiiert. Die ursprünglich für Ende März 2020 geplante konstituierende Sitzung des EUROFORUMs (Europäischer Betriebsrat) musste von den Organisatoren COVID-19-bedingt verschoben werden. Abhängig von der Pandemie-bedingten Situation soll die konstituierende Sitzung im nächsten Geschäftsjahr stattfinden. Im Zusammenhang mit der Einführung einer konzernweit einheitlichen Organisationsstruktur ("Operating Model") wurde ein internationales Projekt zur neuen Marktorganisation ins Leben gerufen; mit einer abgestimmten Führungsstruktur, einheitlichen Rollenprofilen und einer entsprechenden tariflichen Eingruppierungsüberprüfung. Um die erfolgreiche Umsetzung des neuen Geschäftsmodells sowie der Marktorganisation sicherzustellen, werden beide Projekte von dem Programm Passion4Customer und der Umsetzung der NPP-Mitarbeiterzufriedenheitsumfrage begleitet. Betriebsräte wurden eingeladen, sich an den jeweiligen Piloten zu beteiligen. Auf den regelmäßig stattfindenden Saturn-Betriebsrätekonferenzen werden arbeitgeberseitig die aktuellen Themen vorgestellt und erörtert. Eine entsprechende MediaMarkt-Betriebsrätekonferenz wurde zu Beginn des Jahres ins Leben gerufen und hat zwischenzeitlich zweimal getagt. Im März 2020 fand die erste gesellschaftsübergreifende Betriebsratskonferenz statt, in der alle Betriebsräte der Gruppe mit Hilfe eines externen Moderators die Themen für einen gesellschaftsübergreifenden Austausch eruiert und priorisiert haben und damit die Basis für sozialen Dialog mit der Konzernleitung gelegt haben. Dies war die Basis für die Zusammenarbeit und die gesellschaftsübergreifenden Informationen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. In einem gemeinsamen Austausch im September wurden das weitere Vorgehen besprochen und neue Online-Formate zur Fortsetzung dieses Dialogs ins Leben gerufen. ↗ Weitere Informationen zu Mitarbeiterthemen finden sich im Zusammengefassten Lagebericht im Kapitel Mitarbeiter. Klima und Ressourcen Mit der Geschäftstätigkeit als Handelsunternehmen im Bereich Consumer Electronics verursacht CECONOMY Auswirkungen auf das Klima und die Verfügbarkeit von Ressourcen. Die Verwaltungsstandorte, der Fuhrpark und die mehr als 1.000 Märkte verbrauchen Energie und weitere Ressourcen. Auch in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, zum Beispiel im Bereich der Produktion und der Logistik, entstehen klimarelevante Emissionen. Damit Wachstum und Entwicklung nachhaltig gestaltet werden können, steuert CECONOMY Themen wie Klimaschutz sowie ein intelligentes Energie- und Ressourcenmanagement mithilfe der Nachhaltigkeitsstrategie. Die Themen und deren Fortschritt werden regelmäßig dem Vorstand der CECONOMY AG berichtet. So will der Konzern gezielt zukunftsfähige Lösungen für Umwelt, Klima und Ressourcenknappheit entwickeln. Klimaschutz und Energie Einen großen Teil des unternehmensweiten operativen Energiebedarfs macht der von den Märkten der MMSRG eingekaufte Strom aus. CECONOMY steht damit vor der Aufgabe, den Verbrauch vor allem in den Märkten systematisch und nachhaltig zu senken. Um den Energieverbrauch der Standorte zu reduzieren, setzt der Konzern auf ein effizientes Energiemanagement-System und die stetige Modernisierung der Märkte und Verwaltungsgebäude. scrollen Gesamtenergieverbrauch in Tsd. MWh (direkter Energiebezug von Märkten, Verwaltungsgebäuden und Warenlägern) 1 2018/19 2 2019/20 3 Energieverbrauch gesamt 661,7 572,5 Scope-1-Energieverbrauch 116,1 100,2 Erdgas 54,3 51,2 Heizöl 2,7 2,5 Diesel 53,8 41,9 Benzin 5,3 4,5 Scope-2-Energieverbrauch 545,6 472,3 Strom 524,3 452,5 Fernwärme 19,1 17,9 Fernkälte 2,2 1,9 Energieverbrauch je m 2 Verkaufsfläche in kWh 4 215,8 197,9 Stromverbrauch je m 2 Verkaufsfläche in kWh 4 187,8 170,3 1 Über Nebenkosten abgerechnete Energieverbäuche sind nicht inkludiert, ebenfalls nicht inkludiert sind markteigene Außenläger. 2 Die hier ausgewiesenen Energiekennzahlen für 2018/19 weichen von den im Geschäftsjahr 2018/19 berichteten Kennzahlen, die als Hochrechnung ausgewiesen wurden, ab. Mit der kontinuierlichen Verbesserung der Datenqualität war es möglich, die tatsächlichen Verbrauchswerte für das Geschäftsjahr 2018/19 nachträglich zu berechnen, um damit eine Vergleichsbasis zu diesjährigen Kennzahlen zu schaffen. 3 Neben den umfassenden Energiesparmaßnahmen führte auch die COVID-19-Pandemie mit der dadurch notwendigen Schließung der Märkte zu einer signifikanten Reduzierung der Energieverbräuche im Berichtsjahr 2019/20. 4 Ohne Fuhrpark Verantwortlich für die Steuerung der Ressource Energie sind die jeweiligen Landesgesellschaften. Die gebäudebezogenen Energieverbräuche der MMSRG werden im Corporate Property Management aggregiert. Dort werden auch Einsparpotenziale analysiert und das Energie- und Ressourcenmanagement weiterentwickelt. Außerdem wird die Festlegung der gruppenweiten gebäudebezogenen Energiesparziele mit diesem Bereich abgestimmt. Zusätzlich berät und unterstützt es die Landes- und Tochtergesellschaften bei der Umsetzung von Bau- und Umbaumaßnahmen. Die Property Manager aller Landesgesellschaften der MMSRG treffen sich mindestens einmal jährlich zum International-Corporate-Property-Meeting, um Strategien, Maßnahmen und Prozesse abzustimmen, Erfahrungen auszutauschen oder neue gesetzliche oder gesellschaftliche Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen auf das Property Management zu diskutieren. Die für ein effizientes Energie- und Ressourcenmanagement notwendige umfassende Datengrundlage wird mit digitalen Energiezählern sowie durch Sensoren für Temperatur und Luftqualität gewonnen. Mithilfe sogenannter Smart-Metering-Systeme wird der Strom-, Gas-, Fernwärme/-kälte- und Heizölverbrauch eines Standorts kontinuierlich gemessen. Auf einen steigenden Verbrauch kann bedarfsweise unmittelbar reagiert werden. Die MMSRG hat das gesetzte Energiesparziel, ausgehend vom Basisjahr 2011, bis 2020 15 Prozent der von den Märkten direkt bezogenen elektrischen Energie zu reduzieren, bereits 2018 frühzeitig erfüllt - mit einer tatsächlich erreichten Reduktion von über 23 Prozent. Im Jahr 2019 betrug die tatsächlich erreichte Reduktion bereits 28 Prozent. Auf Basis dieses Erfolgs wurde ein Anschlussprogramm vorbereitet, das eine weitere Reduzierung des Verbrauchs elektrischer Energie um 15 Prozent bis 2025 vorsieht. Die Ziele basieren auf einer Like-for-Like-Betrachtung, also auf vergleichbaren bereinigten Werten, dementsprechend sind in dieser Betrachtung circa 650 der über 1.000 Märkte enthalten. Hinter den Energiesparzielen stehen verschiedene Maßnahmen wie die flächendeckende Umstellung auf eine energieeffizientere Beleuchtung der Standorte. KLIMABILANZ Als Handelsunternehmen unterstützt CECONOMY die Bekämpfung des Klimawandels und übernimmt Verantwortung für die Emissionen, die direkt oder indirekt durch die Geschäftstätigkeit entstehen. Der größte Teil der verursachten und direkt beeinflussbaren CO 2-Emissionen entsteht in den Märkten und durch externe Logistikdienstleistungen. Um diese Auswirkungen zu minimieren und auch weiterhin wettbewerbsfähig zu sein, will CECONOMY klimaschädliche Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette stetig reduzieren. Dabei orientiert sich CECONOMY an den im Pariser Klimaabkommen formulierten Zielen zur Begrenzung der globalen Erderwärmung. Im Geschäftsjahr 2018/19 konnten erstmals ausgewählte Scope-3-Emissionen berichtet werden. Zukünftig soll die Scope-3-Bilanzierung kontinuierlich um zusätzliche mengenmäßig relevante Kategorien erweitert werden. scrollen Klimabilanz (Treibhausgasemissionen in Tsd. Tonnen CO 2(CO 2-Äquivalente)) 2018/19 1,2 2019/20 2,3,4 Treibhausgasemissionen gesamt 5 100,2 79,6 Treibhausgasemissionen ohne Fuhrpark 85,5 68,1 Scope 1: Direkte Treibhausgasemissionen 26,5 22,6 Erdgas 11,1 10,4 Heizöl 0,7 0,7 Fuhrpark 14,7 11,5 Scope 2: Indirekte Treibhausgasemissionen (Market-based) 73,7 57 Strom 3 66,5 52,2 Fernwärme 6,5 4,3 Fernkälte 0,6 0,6 Treibhausgasemissionen Scope 1 + 2 je m 2 Verkaufsfläche in kg, ohne Fuhrpark (Market-based) 30,6 25,6 1 Die hier ausgewiesene Klimabilanz für 2018/19 weicht von der im Geschäftsjahr 2018/19 berichteten Klimabilanz, die auf einer Hochrechnung der Energiekennzahlen basierte, ab. Mit der kontinuierlichen Verbesserung der Datenqualität war es möglich, die tatsächlichen Energieverbrauchswerte für das Geschäftsjahr 2018/19 nachträglich zu berechnen. Die hier ausgewiesene Klimabilanz 2018/19 basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchswerten. 2 Die Berechnung der Emissionen basiert auf den Werten der Energiebilanz. 3 Emissionsfaktoren: Verwendung der im Jahr 2019 aktualisierten VDA-Emissionsfaktoren für 2019/20 4 Market-based-Emissionen gemäß GHG Protocol Scope 2 Guidance. Für alle Länder ohne Grünstrombezug werden für alle Geschäftsjahre unter der Market-based-Methode länderspezifische Residualmix-Emissionsfaktoren der Association of Issuing Bodies (AIB) angewandt. 5 Gesamte Treibhausgasemissionen nach Location-based-Methode für 2019/20: 233,1 Tsd. Tonnen CO 2-Äquivalente scrollen Ausgewählte indirekte Treibhausgasemissionen aus vor- und nachgelagerten Aktivitäten (Scope 3) in Tsd. Tonnen CO 2(CO 2-Äquivalente) 1 2019/20 Scope 3.1 - Eingekaufte Güter & Dienstleistungen 2 298,8 Scope 3.2 - Kapitalgüter 3 127 Scope 3.3 - Brennstoff- und energiebezogene Emissionen 4 42,7 Scope 3.4 - Transport und Verteilung (vorgelagert) 5 271,3 Scope 3.6 - Geschäftsreisen 6 1,1 1 Aufgrund von Schließungen der Märkte und Ausweitung von Mobile-Office-Regelungen wegen der COVID-19-Pandemie wird auf die Berichterstattung von Scope 3.7 (Pendeln der Mitarbeiter) verzichtet, da die diesjährigen Werte keine vergleichende Basis ermöglichen. 2 Scope 3.1 umfasst Emissionen aus gekauften Waren und Dienstleistungen für den Eigenverbrauch. Im Vergleich zum Vorjahr wurden die Daten bereingt. Es wurden ausgabenbasierte Emissionsfaktoren von DBEIS (früher DEFRA) verwendet, die von Pfund 2011 zu Euro 2019 umgerechnet wurden. 3 Bei Kapitalgütern handelt es sich um Zugänge zum Anlagevermögen, bei denen alle aktivierten Anlagekonten für das Berichtsjahr 2019/20 berücksichtigt wurden. Anders als im Vorjahr wurden im Berichtsjahr 2019/20 nicht die Abschreibungssummen, sondern die angefallenen Investitionssummen für aktivierungspflichtige Posten bilanziert. Es wurden ausgabenbasierte Emissionsfaktoren von DBEIS (früher DEFRA) verwendet, die von Pfund 2011 zu Euro 2019 umgerechnet wurden. 4 Bei Brennstoff- und energiebezogenen Emissionen werden alle Vorkettenemissionen der Energieträger aus Scope 1 und 2 berücksichtigt. Im Vergleich zum letzten Jahr wurden zusätzlich Emissionen aus der Vorkette von Heizöl, Diesel sowie Benzin erfasst. Es wurden Emissionsfaktoren von DBEIS (früher DEFRA) 2019 sowie VDA 2019 verwendet. 5 Unter Transport und Verteilung (vorgelagert) werden alle Emissionen der Logistik auf Basis der Gesamtausgaben 2019/20 erfasst. Dies beinhaltet alle Emissionen aus der Einlagerung, dem Güterumschlag sowie dem Transport zu den Märkten und Kunden. Es wurden ausgabenbasierte Emissionsfaktoren von DBEIS (früher DEFRA) verwendet, die von Pfund 2011 zu Euro 2019 umgerechnet wurden. Für Positionen mit unterschiedlichen Transportmodi wurden entsprechend der Verteilung gewichtete Mittelwerte für die Emissionsfaktoren gebildet. 6 Bei den Geschäftsreisen werden die Emissionen für die Reisetätigkeit der deutschen Mitarbeiter ausgewiesen, die über die offiziellen Reisepartner gebucht wurden. Der Gesamtwert beinhaltet Emissionen aus dem Flug- und Bahnverkehr sowie der Mietwagen. Es wurden mengenbasierte Emissionsfaktoren von DBEIS (früher DEFRA) 2019 verwendet. CO 2-EMISSIONEN IN DEN MÄRKTEN Jeder Markt wird mit Energie versorgt und betrieben. Deshalb arbeitet CECONOMY kontinuierlich daran, den Energieverbrauch pro Quadratmeter Verkaufsfläche zu reduzieren. Damit leistet der Konzern einen zentralen Beitrag zur Schonung von Ressourcen - aber auch zum Klimaschutz, da durch die Energieerzeugung CO 2-Emissionen entstehen. Im Geschäftsjahr 2019/20 lag der Gesamtenergieverbrauch der Märkte und Verwaltungsgebäude (ohne Fuhrpark) bei 526 Tsd. Megawattstunden. Das sind 197,9 Kilowattstunden pro Quadratmeter. Neben den beschriebenen Maßnahmen zur Energieeinsparung wird die Stromversorgung in den Märkten kontinuierlich auf 100 Prozent Ökostrom umgestellt. Die Emissionen der Märkte (Treibhausgasemissionen ohne Fuhrpark, inklusive Verwaltung) lagen im Geschäftsjahr 2019/20 insgesamt bei 68,1 Tsd. Tonnen CO 2. In Relation zur Verkaufsfläche entspricht dies 25,6 Kilogramm CO 2 pro Quadratmeter. Da ein Großteil der Märkte nun zertifizierten Ökostrom bezieht, konnten die Scope-2-Emissionen in der Vergangenheit deutlich reduziert werden. Zukünftig arbeitet CECONOMY daran, weitere Reduktionspotenziale zu identifizieren und zu nutzen. TRAVEL MANAGEMENT Auch bei Geschäftsreisen entstehen CO 2-Emissionen. Diese werden durch die Nutzung von unterschiedlichen Reisemitteln wie Auto, Flugzeug, Bahn, öffentlicher Nahverkehr oder Taxi verursacht und durch die Häufigkeit und Entfernung der Reisen beeinflusst. Letztendlich wird der CO 2-Fußabdruck auch durch Verhaltensweisen auf der Dienstreise und die Wahl der Unterkunft (umweltfreundliche Hotels) bestimmt. Innerhalb des Bereichs Business Travel Management verantwortet der Teammanager Business Travel Management & Travel Expense das Thema Nachhaltigkeit und tauscht sich mit dem Bereich Sustainability aus. Das Business Travel Management weist die Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen auf Alternativen zur klassischen Geschäftsreise (wie zum Beispiel Ersatz durch Videokonferenzen, Begrenzung der Teilnehmer an externen Veranstaltungen, E-Mobility etc.) hin und stellt die Frage nach der Notwendigkeit der Reise. Diese Maßnahmen werden durch die im März 2019 veröffentlichte Geschäftsreisen- und Bewirtungsrichtlinie gestützt. Externe Dienstleister stellen dem Business Travel Management auf Anfrage CO 2-Reports über die Kategorien Bahn und Flug zur Verfügung. Darüber hinaus erhält der Bereich auf Anfrage Informationen zu nachhaltigen Initiativen der Lieferanten. Das Business Travel Management kann bei Bedarf CO 2-Reports für das Transportwesen aufbereiten, die die CO 2-Emissionen der Bereiche Flug, Bahn und Mietwagen beinhalten. Derzeit wird darüber hinaus eine Cloud-Lösung für die Reisekostenabrechnung weiter ausgerollt, um den Papierverbrauch zu reduzieren. Aufgrund der COVID-19-Pandemie und ihrer dramatischen Auswirkungen für die Geschäftsreisebranche ist die Anzahl der Reisen seit März 2020 signifikant gesunken. In diesem Zuge hat sich die negative Auswirkung auf die CO 2-Bilanz deutlich verringert, da persönliche Meetings, Veranstaltungen und Treffen durch Videokonferenzen und Telefonate ersetzt worden sind. Zum Ende des Geschäftsjahres 2019/20 war jedoch ein erneuter Aufwärtstrend spürbar. Nachhaltige Logistik Um Waren in den Märkten und online an Kunden zu verkaufen, sind Transport und Lagerung notwendig - ein Prozess, bei dem CO 2-Emissionen entstehen. Die Gesamtverantwortung für die Logistik der MediaMarktSaturn-Unternehmensgruppe liegt beim Vice President Supply Chain Management. Die Länderorganisationen sind für ihre Logistik- und Transportströme zuständig. Das Versandvolumen und die Lagerbestände der MMSRG resultieren aus dem Supply-Chain-Betrieb von elf regionalen Länderorganisationen sowie Imtron, die für die Versorgung der Eigenmarken zuständig ist. Die derzeitige Supply Chain gliedert sich in E-Commerce- und Retail-Geschäft. Derzeit wird das im Retail-Geschäft vorherrschende dezentralisierte Supply-Chain-Modell durch ein zentralisiertes Modell abgelöst. Im dezentralen Modell verfügt jeder Markt über eigene Warenversorgungsprozesse, die unabhängig organisiert werden. Die Verantwortung für die Warenlieferung an die Märkte liegt bei den Industriepartnern und Lieferanten. Die Waren werden entweder direkt an die Märkte oder an die Marktaußenlager geliefert. Die Transportströme enden, wenn der Kunde die Ware im Markt abholt, beziehungsweise sobald der Markt die Ware an den Kunden ausgeliefert hat. Das neue, zentralisierte Modell ermöglicht eine zentrale Beschaffung und die Bündelung der Lieferströme über zentrale Distributionszentren zu den Märkten. In diesem Zusammenhang werden die Warenströme über die Supply Chain zunehmend zentral geplant und gesteuert. Dadurch kann CECONOMY die Transportströme gezielt reduzieren und sich im Rahmen dieser Veränderungen auf die CO 2-Reduktion konzentrieren. Im E-Commerce setzen die MMSRG-Länderorganisationen Fulfillment-Partner ein, um E-Commerce-Vertriebszentren zu betreiben, die die Waren direkt an die Kunden liefern. Alternativ können Kunden ihre Produkte auch im Markt abholen. Je nach Produktverfügbarkeit oder gewünschter Liefergeschwindigkeit können E-Commerce-Kundenbestellungen an Märkte weitergeleitet und aus dem Marktbestand statt aus dem E-Commerce erfüllt werden. Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen vorübergehenden Schließung vieler Märkte verlagerte sich die Nachfrage auf das E-Commerce-Geschäft, wodurch die Online-Fulfillment-Zentren vor große Herausforderungen gestellt wurden. Durch den sofortigen Einsatz von Notfallplänen für die Lieferkette führte CECONOMY Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter ein und setzte verstärkt auf Lieferungen aus den Märkten, um den Online-Betrieb zu unterstützen und den Kunden das gewohnte Einkaufserlebnis weiterhin bieten zu können. Die COVID-19-Pandemie hat die Notwendigkeit unterstrichen, die neue Supply-Chain-Strategie zu beschleunigen. Ziel ist es, ein zentralisiertes Omni-Channel-Fulfillment-Netzwerk zu entwickeln, um den Kunden auf der Grundlage von Liefergeschwindigkeit, Zuverlässigkeit, Qualität und Verfügbarkeit ein Höchstmaß an Service zu bieten. Um diese Ziele zu erreichen, wird die End-to-End-Transparenz und -Kontrolle im Netzwerk erhöht. Das bedeutet, dass Schritt für Schritt die Supply-Chain-Systeme (zum Beispiel für die Transportplanung) eingeführt werden; dadurch wird die Transparenz und Kontrolle in der Supply Chain erhöht. Dies wird nicht nur zu einem besseren Kundenservice führen, sondern auch dabei helfen, die Kosten- und CO 2-Ziele zu erreichen. Um die neue Supply-Chain zu implementieren, werden in unterschiedlichen Regionen bestimmte Funktionen in Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten und anderen Geschäftspartnern getestet. Funktionsumfänge und Regionen werden Schritt für Schritt erweitert. In diesem Zusammenhang steigt der Zentralisierungsgrad stetig an. Neben den zentralen Distributionszentren werden Hubs in Metropolregionen und Städten entwickelt. Sie sind vor allem für Großgeräte ausgelegt. Die Hubs sind Entkopplungspunkte, um die Effizienz der City-Logistik zu steigern und sich auf die schnell ändernden Regulierungen und Restriktionen im Rahmen der City-Distribution einzustellen. Von den Hubs aus werden Kundenlieferungen, Marktbelieferungen und Retouren mit den gleichen Fahrzeugen kombiniert. Neben einer effizienten Zustellung und einer reduzierten Kilometerleistung stellen diese Hubs zukünftig sicher, dass den Kunden entsprechend ihren Bedürfnissen zusätzliche Dienstleistungen wie Aufbau, Installation, Entsorgung von Altgeräten oder Reparaturen angeboten werden können. Zu diesem Zweck wurden in mehreren Regionen Tests durchgeführt, die bereits zu vielversprechenden Ergebnissen geführt haben. Durch die Routenoptimierung kann den Kunden ein Lieferfenster mit hoher Pünktlichkeit angeboten werden. Durch diesen neuen, stärker zentralisierten Ansatz erhöht CECONOMY die Transparenz hinsichtlich der Transportwege, der zurückgelegten Entfernungen, des Treibstoffverbrauchs und der Auslastung der Frachtkapazitäten. Die erfassten Zahlen schaffen Transparenz über die Art und Höhe der logistischen und transportbedingten CO 2-Emissionen. Sie ermöglichen es, auf der Grundlage anerkannter Standards (Greenhouse Gas Protocol; EN 16258) und Methoden (Global Logistics Emissions Council Framework) Ziele zu formulieren und über Fortschritte zu berichten. Damit kann die Berechnung der Scope-3-Emissionen (Logistik/Transport) schrittweise erweitert werden. Nachhaltige Logistik zielt dabei darauf ab, die Umweltbelastung durch Transport und Lager systematisch zu verringern. Ziel ist die Schaffung einer CO 2-Baseline im Jahr 2021. Darüber hinaus plant CECONOMY die Einführung von Elektrofahrzeugen und Fahrradkurieren in mehr als 50 Städten, um den CO 2-Fußabdruck im Bereich der Lieferungen auf der letzten Meile innerhalb der nächsten drei Jahre zu reduzieren. Nach und nach wird das Programm zur Nachhaltigkeit in der Logistik ausgebaut. Der Schwerpunkt wird zunehmend auf die Rücknahmelogistik gelegt, und es sollen Geschäftschancen durch die Wiederverwendung von Produkten und Materialien ermittelt werden. CECONOMY will verantwortungsbewusstes Handeln bei der Aufarbeitung und Entsorgung gebrauchter Produkte und Materialien demonstrieren. Die Schulung der Logistikmitarbeiter wird sich auf Umweltstandards, soziale Verantwortung, Sicherheit und Gesundheitsschutz innerhalb der Supply Chain konzentrieren. Insgesamt ist mit der Umgestaltung der Supply Chain beabsichtigt, aktiv Verschwendung und Optimierungsmöglichkeiten zu identifizieren, eng mit Lieferanten und Dienstleistungspartnern zusammenzuarbeiten und einen systemischen Ansatz zu entwickeln, der die Umweltbelastung verringert sowie die Kostenbasis und Nachhaltigkeit verbessert. Transparenz und Integrität Grundvoraussetzung für den langfristigen Erfolg von CECONOMY sind eine gute Unternehmensführung ebenso wie die Ausweitung der Standards auf die Lieferkette. Dazu zählen transparente, regelkonforme, verlässliche und sichere Prozesse sowie ein integres und verantwortungsvolles Verhalten. Dem Vorstand der CECONOMY AG obliegt die Verantwortung und rechtliche Verpflichtung, eine wirksame Governance zu implementieren. Dazu zählen das Chancen- und Risikomanagement, das Interne Kontrollsystem, Compliance sowie die interne Revision als Bestandteile des sogenannten Governance-, Risk- und Compliance-Systems (GRC-System) von CECONOMY. Die europaweite Geschäftstätigkeit und dezentrale Unternehmensstruktur machen die Umsetzung eines konzernweiten GRC-Systems zwar herausfordernd, aber auch umso bedeutender: Es gilt, die verschiedenen gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in den Landesgesellschaften zu berücksichtigen und die teilweise unterschiedlichen Unternehmenskulturen und -prozesse der einzelnen Gesellschaften zu integrieren. Compliance Zentrale Säule der Aktivitäten ist der Code-of-Conduct, der die gemeinsame Wertebasis definiert. Hiermit bekennt sich CECONOMY nicht nur klar zur Einhaltung von Recht und Gesetz, sondern bekennt sich deutlich zu transparentem und integrem Verhalten, Fairness und Respekt. Verstöße gegen diese Werte und Regelungen sowie Recht und Gesetz werden nicht toleriert, nicht zuletzt da sie für das Unternehmen existenzielle Risiken und Reputationsschäden nach sich ziehen können. Auf Ebene der MMSRG existiert die hiermit im Einklang stehende Compliance-Richtlinie "Stil & Praxis". ↗ Der CECONOMY-Code-of-Conduct ist auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik Unternehmen - Compliance abrufbar. ↗ Die Compliance-Richtlinie "Stil & Praxis" der MMSRG ist auf der Website www.mediamarktsaturn.com unter der Rubrik Compliance abrufbar. Die Verantwortung der Sicherstellung von Compliance obliegt dem Vorstand der CECONOMY AG und den Geschäftsführungen der Konzerngesellschaften. Die Compliance-Bereiche unterstützen die Unternehmensleitungen durch die Entwicklung und kontinuierliche Verbesserung eines risikobasierten Compliance-Management-Systems (CMS). Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss befassen sich regelmäßig mit der Überwachung der Compliance-Maßnahmen innerhalb des Konzerns. Im Komitee für Governance, Risk und Compliance (GRC-Komitee) von CECONOMY erfolgt in regelmäßigen Abständen ein Austausch über relevante und aktuelle Themen sowie über die Weiterentwicklung und Verbesserung der Compliance-Maßnahmen. Der Governance-, Risk- und Compliance-Prozess (GRC-Prozess) auf Ebene von CECONOMY hat das Ziel, dem Vorstand und Aufsichtsrat der CECONOMY AG - sowie mit dem Geschäftsbericht auch den Aktionären - einen einheitlichen und umfassenden Überblick über das Chancen- und Risikoportfolio von CECONOMY und die Wirksamkeit der einzelnen Teilsysteme zu präsentieren. Durch die Compliance-Maßnahmen innerhalb des Konzerns sollen Compliance-treues Verhalten bestärkt und gefördert, Compliance-Verstöße verhindert sowie Risiken für mögliche Verstöße identifiziert und adäquate vorbeugende Maßnahmen eingeführt werden. Als Ergebnis einer risikobasierten Betrachtung sind die konzernweiten Compliance-Maßnahmen vor allem auf die Schwerpunktfelder Korruption, Kartellrecht und Datenschutz ausgerichtet. Um Regelverstößen langfristig entgegenzuwirken, muss die Compliance-Kultur auf allen Unternehmensebenen gleichermaßen gelebt werden - vom Vorstand über die Führungskräfte bis zu jedem einzelnen Mitarbeiter. Der Vorstand der CECONOMY AG und die Geschäftsführung der MSH unterstützen diese Kultur durch einen Zero-Tolerance-Ansatz im Umgang mit Compliance-Verstößen. Damit Compliance-Verstöße gegebenenfalls auch durch anonyme Hinweise aufgedeckt, abgestellt und für die Zukunft verhindert werden können, hat CECONOMY unter anderem ein konzernweites Compliance-Meldesystem etabliert, welches intern sowie extern verfügbar ist. Spezifische Leitlinien von CECONOMY und den Konzerngesellschaften ergänzen und konkretisieren die im Code-of-Conduct genannten Unternehmensgrundsätze, auch indem sie lokale Gegebenheiten und Geschäftsgepflogenheiten der verschiedenen Länder oder aufgabenspezifische Thematiken berücksichtigen. Zur konzernweiten Sensibilisierung der Mitarbeiter zu Compliance-relevanten Themen werden unternehmensweite Trainings- und Kommunikationsmaßnahmen eingesetzt. Im letzten Geschäftsjahr wurden in allen Ländern, in denen die MMSRG operativ tätig ist, Compliance-Schulungen durchgeführt. Datenschutz und Informationssicherheit Als internationales Technologieunternehmen treibt CECONOMY die Digitalisierung voran und nutzt die intelligente Vernetzung verschiedener Daten und Informationen für das Geschäftsmodell. Der verantwortungsvolle Umgang mit den Daten von Kunden, Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Investoren hat deshalb eine große Bedeutung im Rahmen der Geschäftstätigkeit und Prozesse. Die fortschreitende Digitalisierung erleichtert die Datenverarbeitung - dies kann Auswirkungen auf die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen haben. Treten Verstöße im Bereich des Datenschutzes auf, so können Sanktionen und Reputationsschäden die Folge sein. Datenmissbrauch und damit einhergehende Risiken sind CECONOMY bewusst, adäquate Maßnahmen werden ergriffen. DATENSCHUTZ Datenschutz meint den Schutz des Einzelnen vor der Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts und seiner Privatsphäre durch Datenmissbrauch oder aufgrund unberechtigter Datennutzung. Dieser Grundsatz sowie die Einhaltung relevanter Gesetze, wie der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sind bei CECONOMY im Management verankert und sind für alle Gesellschaften bedeutsam. Die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen liegt beim Vorstand der CECONOMY AG und bei den Geschäftsführungen der einzelnen Konzerngesellschaften. Der Head of Data Privacy betreut als Datenschutzbeauftragter die Datenschutzbelange der CECONOMY AG und berichtet direkt an den Vorstand. Auf Ebene der MSH ist der Vice President Compliance & Privacy als Datenschutzbeauftragter der Unternehmensgruppe MMSRG benannt und leitet die Datenschutzorganisation innerhalb der MMSRG. Er koordiniert die Datenschutzbereiche sowie die übergeordnete Datenschutzstrategie innerhalb der MMSRG, regelt die grundsätzliche Ausrichtung und berät die einzelnen MMSRG-Tochtergesellschaften sowie die Deutsche Technikberatung GmbH (DTB) bei der Umsetzung interner und externer Vorgaben in puncto Datenschutz. Verschiedene CECONOMY-Gesellschaften haben einen Datenschutzbeauftragten benannt. Die im Geschäftsjahr 2018/19 ausgerollte allgemeine Konzern-Datenschutzrichtlinie von CECONOMY reflektiert die Grundsätze des Datenschutzes und gilt als Rahmenrichtlinie für sämtliche CECONOMY-Gesellschaften. Damit verpflichtet sich der Konzern auf ein einheitliches Datenschutzniveau. Mit internen Audits wird die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben geprüft. Über Kontaktpunkte, zum Beispiel zentrale E-Mail-Adressen für alle Stakeholder, können Vorfälle oder Verbesserungspotenziale hinsichtlich des Datenschutzes gemeldet werden. Jede Meldung wird zeitnah geprüft und beantwortet. Das Data Privacy Office (DPO) ist die zentrale Kontaktstelle innerhalb der MSH für alle nationalen und internationalen Gesellschaften der MMSRG. Zur Einhaltung der internen und gesetzlichen Vorschriften unterstützt es die Erhebung, Verarbeitung und Löschung personenbezogener Daten von Kunden, Partnern und Mitarbeitern. Außerdem berät das DPO zu erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die rechtmäßige Verarbeitung der von der MMSRG erhobenen personenbezogenen Daten sicherzustellen. Ergänzend und konkretisierend existieren bei der MMSRG bereichsübergreifende und bereichsspezifische Richtlinien und Verfahrensanweisungen für die Strukturierung und Vereinheitlichung von Datenverarbeitungsprozessen. Darüber hinausgehende nationale Besonderheiten sowie Einzelfallentscheidungen gegenüber Betroffenen der Märkte oder der jeweiligen Landesgesellschaften bearbeiten die nationalen Datenschutzverantwortlichen der Landesgesellschaften. Im Rahmen der Vorbereitungen auf die seit Mai 2018 geltende DSGVO hat CECONOMY eine Vielzahl strategischer und organisatorischer Maßnahmen umgesetzt. Der Fokus liegt auf der umfassenden und korrekten Umsetzung von Maßnahmen, um den Anforderungen durch die Verordnung gerecht zu werden - unter Berücksichtigung einer Balance zwischen Geschäftsanforderungen und Compliance-Herausforderungen. Entsprechende Maßnahmen zur Rechenschaftspflicht und zum Datenschutzmanagement, zur Dokumentation, zu Informationspflichten sowie zu Betroffenenrechten werden fortlaufend durchgeführt. Weiterhin steht das Bewusstsein der Mitarbeiter für die Anforderungen des Datenschutzes auf allen Konzernebenen im Fokus. Zur stärkeren Verankerung des Themas im Unternehmen werden Schulungen zum Datenschutz durchgeführt. Ein für alle Mitarbeiter verpflichtendes E-Learning zu relevanten Themen der DSGVO wurde im Geschäftsjahr 2018/19 in allen MMSRG-Gesellschaften ausgerollt. Zudem werden verschiedene Kommunikationsmaßnahmen durchgeführt. Neben den Geschäftsführern werden insbesondere Mitarbeiter aus Unternehmensbereichen, die Zugang zu sensiblen Daten haben und mit diesen arbeiten, intensiv und regelmäßig hinsichtlich Datenschutz und -sicherheit durch Präsenzschulungen oder E-Learnings geschult. Zur weiteren systematischen Verankerung innerhalb aller Geschäftseinheiten der MMSRG wurde ein Data-Protection-Management-System eingeführt. Darin werden das gesamte Verfahrensverzeichnis geführt und alle Geschäftsprozesse regelmäßig auf Aktualität im Sinne des Datenschutzes überprüft. INFORMATIONSSICHERHEIT Um Vertrauen von Kunden, Geschäftspartnern und weiteren Stakeholdern zu sichern, ist neben dem Datenschutz der Bereich Informationssicherheit für CECONOMY von zentraler Bedeutung. Mit umfassenden IT-Sicherheitsmaßnahmen tritt der Konzern den Ausfällen von IT-basierten Geschäftsprozessen, IT-Sicherheitsvorfällen und Cyber-Attacken, die gerade im Handel zu den größten Bedrohungen gehören, entgegen. ↗ Weitere Informationen zu den größten Risiken finden sich im Zusammengefassten Lagebericht im Chancen- und Risikobericht. So möchte CECONOMY die Schutzziele Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität sicherstellen, die Persönlichkeitsrechte schützen und Bedrohungen sowie daraus entstehende wirtschaftliche Schäden vermeiden. Informationssicherheit schafft in strategischer Abstimmung mit dem Bereich die technischen Voraussetzungen, um Datenschutz auch operativ umsetzen zu können. Informationssicherheit gliedert sich dabei in drei Aufgabenbereiche. Diese sind im Wesentlichen: scrollen ― Die Aufrechterhaltung der IT-Infrastruktur ― Die Wahrung der Vertraulichkeit von Daten und Informationen ― Die technische Umsetzung des Datenschutzes Für alle genannten Aufgabenbereiche konzentriert sich CECONOMY grundsätzlich auf die folgenden Prinzipien: scrollen ― Schutz der Verfügbarkeit: Alle relevanten Informationen stehen immer dann zur Verfügung, wenn sie benötigt werden. ― Schutz der Vertraulichkeit: Alle relevanten Informationen werden nur dem jeweils berechtigten, eng begrenzten Personenkreis bekannt. ― Schutz der Integrität: Alle relevanten Informationen liegen zu jedem Zeitpunkt unverfälscht und vollständig vor. Änderungen an diesen Informationen können nur von dem dazu berechtigten Personenkreis vorgenommen werden. Auf Ebene der CECONOMY AG steuert der IT Security Officer die IT-Infrastruktur und -Sicherheit. In der MSH verantwortet die Rolle des Chief Information Security Officers (CISO) vollumfänglich das Thema Informationssicherheit für die MMSRG und alle Beteiligungen. Er berichtet an den Chief Technology Officer (CTO) der MSH. Informationssicherheit ist integraler Bestandteil der neuen Technologiestrategie, welches eine ganzheitliche Analyse der Risiko- und Sicherheitslage des Unternehmens ermöglicht. Durch das Information-Security-Management-System (ISMS) sind Verantwortlichkeiten und Aufgaben zur Sicherstellung der Informationssicherheit bei der MMSRG klar geregelt. Für die CECONOMY AG wurde mit der Implementierung eines ISMS im Juli 2020 begonnen. Zusätzliche IT-Security-Abteilungen in den Landes- und Tochtergesellschaften sind dem Cyber-Security-Office der MediaMarktSaturn Technology angegliedert, setzen die IT-Security-Strategie in ihren Gesellschaften um und beachten gegebenenfalls länderspezifische Besonderheiten oder Regelungen. Mit der Umsetzung der weiterentwickelten IT-Security-Strategie stellt sich CECONOMY für aktuelle Anforderungen zukunftsfähig auf. Insbesondere der zunehmende Online-Anteil am Konzernumsatz wurde berücksichtigt. Konkret bedeutet dies, den Fokus noch stärker auf die Härtung der online erreichbaren Systeme, welche zunehmend aus der Cloud erbracht werden, zu legen. Unberührt davon wird weiterhin in die intensive Sensibilisierung aller Mitarbeiter im Hinblick auf Informationssicherheitsrisiken investiert. Im Rahmen der Strategie wurden im Geschäftsjahr 2019/20 verschiedene technische und organisatorische Maßnahmen zur Detektion und Prävention, insbesondere zur Steigerung des Bewusstseins und Härtung der Cloudsysteme, implementiert. Die Einführung einer Initiative zur Identifikation von Softwarefehlern und Sicherheitslücken zielt insbesondere auf die kontinuierliche sicherheitsrelevante Verbesserung der online erreichbaren Services ab. Der Aufbau eines holistischen Schwachstellenmanagements ermöglicht eine deutlich schnellere Reaktion auf erkannte technische Risiken. Des Weiteren wurde das integrierte Security-Information-Event-Management mit angeschlossenem Security-Operation-Center deutlich personell und technisch erweitert, um der steigenden Bedrohungslage durch Angriffe auf die Systeme der MMSRG gerecht zu werden. Nachhaltigkeit im Lieferantenmanagement Als größtes europäisches Handelsunternehmen für Consumer Electronics will CECONOMY den Kunden die besten Produkte und Services flächendeckend und zu jeder Zeit über die verschiedenen Vertriebskanäle zur Verfügung stellen. Zum Sortiment gehören Markenprodukte weltweit bekannter Hersteller wie auch Produkte der Eigenmarkengesellschaft Imtron. Hinter beiden stehen lange und komplexe Lieferketten mit weit verzweigten globalen Produktions-, Beschaffungs- und Liefernetzwerken, von denen CECONOMY wirtschaftlich profitiert. In den vorgelagerten Wirkungsstufen existieren potenzielle Auswirkungen auf Menschen und Umwelt. Die Wertschöpfungsketten sozial, ökologisch und wirtschaftlich nachhaltig zu gestalten, ist mit vielfältigen Herausforderungen verbunden - von der Sicherstellung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen bis zum Schutz von Klima und Ressourcen. CECONOMY sieht sich dabei zum einen in der Pflicht, die Transparenz innerhalb der Lieferketten zu verbessern. Zum anderen will der Konzern für alle Produkte - Eigen- wie Fremdmarken - sukzessive mehr Verantwortung für nachhaltige Produktionsprozesse übernehmen. Nachhaltigere Beschaffungspraktiken helfen bei der Differenzierung im Wettbewerb, bei der Steigerung der Reputation gegenüber Kunden, Partnern und Mitarbeitern und bei der Reduktion potenzieller Geschäftsrisiken - davon ist CECONOMY überzeugt. Das Einkaufs- und Lieferantenmanagement ist bei CECONOMY besonders für die MMSRG relevant. Das strategische Einkaufs- und Lieferantenmanagement für Consumer Electronics verantwortet derzeit der Bereich International Procurement der MSH. Dieser ist für die Lieferantenbeziehungen zuständig und arbeitet in enger Abstimmung mit den jeweiligen Einkaufsabteilungen der Landesgesellschaften. Verantwortlich sind der Vice President Procurement sowie übergeordnet der CEO der MSH. Das Procurement-Committee agiert in diesem Kontext als internationales Steuerungs- und Beschlussgremium. Im Bedarfsfall wird die Geschäftsführung der MSH mit eingebunden. Zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsstandards in der Lieferkette wird auf Partnerschaften gesetzt. Ein fortlaufender Dialog mit Lieferanten und Geschäftspartnern ist notwendig, um die Umwelt- und Sozialstandards entlang der Wertschöpfungskette systematisch zu erhöhen. Die Marktbedeutung begreift das Unternehmen hierbei als große Chance. Das Controlling und die strategische Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsaspekte innerhalb des Lieferantenmanagements fallen in den Verantwortungsbereich der MSH. Die Umsetzung geschieht in Zusammenarbeit mit den Lieferanten und den jeweiligen Procurement-Bereichen sowie fallweise mit weiteren relevanten Fachbereichen. Das Konzept für ein nachhaltiges Lieferantenmanagement in der MMSRG setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen: Gemeinsam mit anderen Unternehmen der Elektronikbranche ist die MSH in der Responsible Business Alliance (RBA, früher: Electronic Industry Citizenship Coalition) organisiert. Die RBA arbeitet an einheitlichen Standards für soziale, ökologische und ethische Themen in der Lieferkette und möchte damit das Lieferantenmanagement in der Industrie langfristig verbessern. Das Lieferantenmanagement der Eigenmarkengesellschaft Imtron basiert zudem auf den Standards der amfori Business Social Compliance Initiative (BSCI). Beide Standards bilden eine wichtige Grundlage für die Lieferantenbeziehungen von CECONOMY. Die Einkaufsrichtlinie der MSH ist oberstes Rahmenwerk und verpflichtend für alle Einkaufsorganisationen der Gruppe. Sie gilt für alle Mitarbeiter, schafft verbindliche und transparente Mindeststandards für sämtliche Einkaufsaktivitäten von Fremdmarken und legt Verantwortlichkeiten, Prozesse und Dokumentationsanforderungen fest. Die Bedeutung von Nachhaltigkeit ist innerhalb der Richtlinie dokumentiert. Im Zuge einer grundlegenden Überarbeitung des Managementansatzes für ein nachhaltiges Lieferantenmanagement werden Nachhaltigkeitsaspekte ab dem Geschäftsjahr 2020/21 auch als fester Bestandteil in Lieferantenverträgen integriert. Ziel ist es, die Lieferanten zur Nachhaltigkeit in ihrer Lieferkette zu verpflichten und CECONOMY alle relevanten Informationen zu ihren Nachhaltigkeitsleistungen zukommen zu lassen. Abgedeckt sind damit unter anderem Arbeits- und Sozialbedingungen, die Achtung der Menschenrechte, Umweltschutz, die Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie die Sorgfaltspflicht der Lieferanten entlang der eigenen Lieferkette. Die Kommunikation der Erwartungen erfolgt direkt über die jeweiligen Einkäufer an die Lieferanten, um einen stetigen Dialog auch zu Nachhaltigkeitsthemen sicherzustellen. Die Ziele können nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn CECONOMY mit den Geschäftspartnern langfristig zusammenarbeitet - deshalb forciert der Konzern im Fall von Auffälligkeiten oder Verstößen zunächst den Dialog mit dem Lieferanten, um gemeinsam an Verbesserungsmaßnahmen zu arbeiten. Nach dem Ablauf eines vorher gemeinsam definierten Zeitraums sollte der Lieferant diese Maßnahmen umgesetzt haben. Auf diesem Weg sollen sich nicht konforme Lieferanten weiterentwickeln und ihnen dafür Unterstützung angeboten werden, um Verbesserungen zu bewirken. Treten jedoch keine Verbesserungen ein oder bewegt sich das Unternehmen in sogenannten "Null-Toleranz-Bereichen", wie beispielsweise bei schwerwiegenden Korruptionsfällen, so kann es nach individueller Betrachtung in letzter Konsequenz zur Beendigung einer Lieferantenbeziehung kommen. Beobachtete oder vermutete Verstöße können namentlich oder anonym über das Compliance-Meldesystem berichtet werden. CECONOMY hat sich dem Nationalen Aktionsplan Menschenrechte der Bundesregierung verpflichtet und arbeitet an dessen Umsetzung. MSH hat ihre Human Rights Policy verabschiedet und ein Beschwerdetool implementiert. ↗ Die Human Rights Policy der MMSRG findet sich auf der Website www.mediamarktsaturn.com unter der Rubrik Unternehmen - Nachhaltigkeit bei MediaMarktSaturn. Bei der MMSRG werden Beschaffungspraktiken, -leitlinien und -regelwerke als dynamische Prozesse verstanden, die kontinuierlich optimiert werden. Dies ermöglicht eine stetige Weiterentwicklung. DIE EIGENMARKEN: LIEFERANTENMANAGEMENT VON IMTRON Neben dem Handel mit Markenprodukten weltweit bekannter Hersteller vertreibt die MMSRG ebenfalls Produkte der Eigenmarkengesellschaft Imtron. Als 100-prozentige Tochtergesellschaft der MSH verantwortet sie ihr eigenes Lieferantenmanagement. Der Geschäftszweck von Imtron ist die zentrale Versorgung der MMSRG-Landesorganisationen mit hochwertigen Eigenmarkenprodukten. Hierzu gehören ok., KOENIC, PEAQ, Technostar und ISY. Die Imtron-eigene Einkaufsrichtlinie (EKR) stellt die Einhaltung von definierten Prozessen und Methoden im Einkauf sicher und wird von der Geschäftsführung von Imtron verantwortet. Das Rahmenwerk regelt sämtliche Einkaufsvorgänge und Mindestanforderungen für jegliche Produkte und warenbezogene Dienstleistungen. Zudem sind darin Verantwortlichkeiten, Prozess- und Dokumentationsanforderungen festgelegt, um eine möglichst hohe Transparenz der Einkaufsvorgänge sicherzustellen. Die Richtlinie berücksichtigt übergeordnete Gruppen-Richtlinien von CECONOMY und ist bindend für alle Mitarbeiter und Fachbereiche von Imtron sowie der 100-prozentigen Tochtergesellschaft Imtron Asia Hong Kong Limited. Die Einhaltung der EKR wird sowohl durch das Interne Kontrollsystem als auch stichprobenartig durch die Interne Revision der MSH überprüft. Die Ergebnisse werden sowohl an die Geschäftsführung von Imtron als auch an die Geschäftsführung der MSH berichtet und in konkrete Maßnahmenpläne zur Verbesserung überführt. Die EKR selbst unterliegt einer jährlichen internen Plausibilitätsprüfung und wird dementsprechend regelmäßig aktualisiert und überarbeitet. Seit 2014 ist Imtron Mitglied der amfori BSCI, die zum Schutz der Arbeitnehmerrechte in den Produktionsstätten gegründet wurde. Der Verhaltenskodex der amfori BSCI orientiert sich am SA8000-Standard der Organisation Social Accountability International, an den universellen Menschenrechts-Deklarationen der Vereinten Nationen, dem UN Global Compact, den Kernarbeitsnormen der International Labour Organization und den OECD-Richtlinien. Damit gehören das aktive Management von Betriebs- und Umweltschutz, von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die Bekämpfung von Korruption sowie das generelle Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit zu den Grundsätzen der amfori BSCI. Diese sind in einem Supplier's Code-of-Conduct zusammengefasst und werden an alle Lieferanten und Geschäftspartner von Imtron kommuniziert. Der Supplier's Code-of-Conduct ist fester Bestandteil aller Verträge im Zusammenhang mit Produkten und damit für alle Lieferanten von Imtron verpflichtend. Alle bestehenden und neuen Lieferanten der Eigenmarkenprodukte von Imtron sind durch diesen Code-of-Conduct an die Nachhaltigkeitskriterien gebunden. Ein langfristiges Ziel ist die Verbesserung der Lieferantenbeziehungen, die auf Dauer angelegt sind. So arbeitet Imtron mit 44 Prozent der aktiven Lieferanten seit über fünf Jahren zusammen. Die Abteilung Sustainability, Compliance & Contract Management führt das zentrale Monitoring über die Einhaltung der Kriterien und Anforderungen durch. Sie überprüft zum Beispiel, ob ein gültiges amfori-BSCI-Audit des Geschäftspartners vorliegt. Alle aktiven Lieferanten von Imtron (Geschäftsbeziehungen innerhalb der letzten zwei Jahre) sind verpflichtet, als Vertragsannex einen auf dem amfori-BSCI-beruhenden Code-of-Conduct zu unterzeichnen. Zum 30. September 2020 haben 100 Prozent der Imtron-Lieferanten diesen Code-of-Conduct unterzeichnet. Jede Bestellung von Imtron unterliegt außerdem dem Freigabeerfordernis dieser Abteilung. Somit werden die Einkaufsentscheidungen von Imtron durch amfori BSCI geprägt, ein Mindeststandard bei Geschäftspartnern etabliert und die Selbstverpflichtung eines jeden Herstellers erreicht. Die Mitgliedschaft bei amfori BSCI verpflichtet Imtron dazu, regelmäßig Audits in ihren Produktionsstätten durchführen zu lassen. Ein erfolgreiches beziehungsweise bestandenes amfori-BSCI-Audit liegt vor, wenn die Produktionsstätte mindestens mit Note D abschneidet. scrollen Erfolgreiche BSCI-Audits 1 2017/18 2018/19 2019/20 Anzahl der auditierten Lieferanten (absolut) 117 von 124 121 von 127 122 von 126 Anteil der auditierten Lieferanten (in %) 94,4 95,3 96,8 1 Erfolgreiche Sozialaudits bezogen auf Eigenimporte (Auditierungen aller Produzenten in definierten Risikoländern, in denen Imtron Importware herstellen lässt, weisen die erfolgreiche Umsetzung des BSCI- oder eines äquivalenten Sozialstandardsystems durch das Zertifikat unabhängiger Dritter nach). Im Berichtsjahr hat sich Imtron dafür eingesetzt, dass Produktionsstätten, die ein Audit mit der Note D abgeschlossen haben, zügig Korrekturmaßnahmen ergreifen und innerhalb weniger Monate ein erneutes Audit zur Verbesserung der Ergebnisse durchführen. Dies hat zu einer positiven Entwicklung der Audits beigetragen. So konnten sich beispielsweise vier der sechs Produktionsstätten, die ihr Audit nur mit der Note "D" abgeschlossen hatten, im Berichtsjahr in einem maximalen Zeitraum von vier Monaten erfolgreich auf eine Gesamtnote "C" verbessern. Im Berichtsjahr gab es keine sogenannten Zero-Tolerance-Fälle, wie sie gemäß amfori BSCI definiert sind. Das bedeutet, dass es bei keinem Lieferanten besonders kritische Zwischenfälle gegeben hat. Im Berichtsjahr hat Imtron ergänzend auch die Daten der Lieferanten von Zubehör und Kleinteilen abgefragt und verarbeitet, so dass der Scope der Audits entsprechend erweitert wurde. Von den 126 Produktionsstätten von Imtron, die aus sogenannten Risikoländern stammen, haben sich 96,8 Prozent erfolgreichen Audits unterzogen. Als Risikoländer versteht Imtron jene Länder, die auch von der amfori BSCI als Risikoländer eingestuft worden sind. Die daraus entstehende monatliche Übersicht über die Verbesserungen und Verschlechterungen ermöglicht ein regelmäßiges Reporting an die Geschäftsführung von Imtron. Insbesondere die Nachhaltung der Auditergebnisse sowie die Erstellung und Umsetzung von Maßnahmenplänen in Zusammenarbeit mit den Produktionsstätten sollen langfristig intensiviert werden. ↗ Weitere Informationen zur Risikoklassifizierung finden sich auf der Website von amfori BSCI www.amfori.org unter Country Risk Classification. Ausblick Im Geschäftsjahr 2020/21 wird CECONOMY die Nachhaltigkeitsstrategie und die damit verbundenen Aktivitäten weiter an den Bedürfnissen der Stakeholder ausrichten. Schon heute werden in den Landesgesellschaften eine Vielzahl an Nachhaltigkeitsprojekten und -initiativen erfolgreich umgesetzt. Damit CECONOMY weiterhin alle relevanten Themen im Blick behält und neue Herausforderungen frühzeitig erkennt, wird der Konzern regelmäßig eine Wesentlichkeitsanalyse durchführen und mit den Stakeholdern in einen intensiven Dialog treten. Dadurch sollen das eigene Handeln regelmäßig hinterfragt und die Nachhaltigkeitsaktivitäten konsequent weiterentwickelt werden. CECONOMY möchte Kunden bei einer nachhaltigen Kaufentscheidung unterstützen. Daher werden Information und Beratung zur energieeffizienten und ressourcenschonenden Nutzung von Produkten weiter intensiviert. Auch die angebotenen Servicedienstleistungen wird CECONOMY konzernweit weiter ausbauen. Damit möchte das Unternehmen - im Sinne einer Circular Economy - einen wichtigen Beitrag zur Verlängerung von Produktlebenszyklen leisten. Zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs möchte CECONOMY die Optimierung der Produkt- und Logistikverpackungen vorantreiben. Der Konzern arbeitet bereits an nachhaltigen Alternativen. Um der Bedeutung von Nachhaltigkeit und Klimaschutz gerecht zu werden, wird das Unternehmen als Teil seines laufenden Strategieprozesses zudem eine Klimastrategie entwickeln. VERMERK DES UNABHÄNGIGEN WIRTSCHAFTSPRÜFERS ÜBER EINE PRÜFUNG ZUR ERLANGUNG BEGRENZTER SICHERHEIT DES GESONDERTEN NICHTFINANZIELLEN BERICHTS Wir haben den für den CECONOMY Konzern (im Folgenden "Gesellschaft" oder "CECONOMY") gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht (im Folgenden "Bericht") sowie den durch Verweis als Bestandteil qualifizierten Abschnitt im Konzernlagebericht "Geschäftsmodell des Konzerns", nach §§ 315b und 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB für den Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. Wie im Abschnitt "Die Eigenmarken: Lieferantenmanagement von Imtron" dargestellt, wurden Audits von Lieferanten durch von CECONOMY beauftragte externe Gesellschaften zur Sicherstellung der Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Gesundheitsstandards der amfori Business Social Compliance Initiative (BSCI) durchgeführt. Die Angemessenheit und Richtigkeit der Schlussfolgerungen aus den jeweils durchgeführten Prüfungshandlungen waren nicht Bestandteil unserer Prüfung mit begrenzter Prüfungssicherheit. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die gesetzlichen Vertreter von CECONOMY sind verantwortlich für die Aufstellung des Berichts in Übereinstimmung mit §§ 315b, 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB. Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Aufstellung des Berichts sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung des Berichts zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist. Erklärung des Wirtschaftsprüfers in Bezug auf die Unabhängigkeit und Qualitätssicherung Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Unsere Prüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen zur Qualitätssicherung an, insbesondere die Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie den IDW-Qualitätssicherungsstandard: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1). Verantwortung des Wirtschaftsprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über den Bericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB), durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit einer begrenzten Sicherheit beurteilen können, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der Bericht der Gesellschaft in allen wesentlichen Belangen in Übereinstim¬mung mit den §§ 315b, 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB aufgestellt worden ist. Dies bedeutet nicht, dass zu jeder Angabe jeweils ein separates Prüfungsurteil abgegeben wird. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt: scrollen ― Befragungen von für die Wesentlichkeitsanalyse verantwortlichen Mitarbeitern auf Konzernebene, um ein Verständnis über die Vorgehensweise zur Identifizierung wesentlicher Themen und entsprechender Berichtsgrenzen von CECONOMY zu erlangen ― Eine Risikoeinschätzung, einschließlich einer Medienanalyse, zu relevanten Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung von CECONOMY in der Berichtsperiode ― Beurteilung der Eignung der intern entwickelten eigenen Kriterien und Eignungsprüfung ― Einschätzung der Konzeption und der Implementierung von Systemen und Prozessen für die Ermittlung, Verarbeitung und Überwachung von Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung, einschließlich der Konsolidierung der Daten ― Befragungen von Mitarbeitern auf Konzernebene, die für die Ermittlung der Angaben zu Konzepten, Due Diligence Prozessen, Ergebnissen und Risiken, die Durchführung von internen Kontrollhandlungen und die Konsolidierung der Angaben verantwortlich sind ― Einsichtnahme in ausgewählte interne und externe Dokumente ― Analytische Beurteilung der Daten und Trends der quantitativen Angaben, welche zur Konsolidierung auf Konzernebene von allen Standorten gemeldet wurden ― Einschätzung der lokalen Datenerhebungs-, Validierungs- und Berichterstattungsprozesse sowie der Verlässlichkeit der gemeldeten Daten durch eine Stichprobenerhebung an den Standorten Ingolstadt (Deutschland) und Salzburg (Österreich) ― Einschätzung der Gesamtdarstellung der Angaben Prüfungsurteil Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der Bericht von CECONOMY für den Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315b, 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB aufgestellt worden ist. Verwendungsbeschränkung/AAB-Klausel Dieser Vermerk ist an den Aufsichtsrat der CECONOMY AG, Düsseldorf gerichtet und ausschließlich für diesen bestimmt. Gegenüber Dritten übernehmen wir insoweit keine Verantwortung. Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Leistungen für den Aufsichtsrat der CECONOMY AG, Düsseldorf, erbracht haben, lagen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde (https://www.kpmg.de/bescheinigungen/lib/aab.pdf). Durch Kenntnisnahme und Nutzung der in diesem Vermerk enthaltenen Informationen bestätigt jeder Empfänger, die dort getroffenen Regelungen (einschließlich der Haftungsbeschränkung auf EUR 4 Mio für Fahrlässigkeit in Ziffer 9 der AAB) zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns an. München, den 1. Dezember 2020 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft JAHRESABSCHLUSS Bilanz zum 30. September 2020 Aktiva scrollen Mio. € Anhang Nr. 30.09.2019 30.09.2020 Anlagevermögen 3 Immaterielle Vermögensgegenstände 4 1 0 Sachanlagen 5 1 2 Finanzanlagen 6 1.537 933 1.539 935 Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7 327 1.210 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8 214 132 541 1.342 Rechnungsabgrenzungsposten 9 2 2 2.082 2.279 Passiva Mio. € Anhang Nr. 30.09.2019 30.09.2020 Eigenkapital Gezeichnetes Kapital 10 919 919 Stammaktien 912 912 Vorzugsaktien 7 7 (Bedingtes Kapital) (128) (128) Kapitalrücklage 11 321 321 Bilanzverlust 27 -53 -91 1.187 1.149 Rückstellungen 12 134 124 Verbindlichkeiten 13 760 1.004 Rechnungsabgrenzungsposten 14 1 2 2.082 2.279 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 scrollen Mio. € Anhang Nr. 2018/19 2019/20 Umsatzerlöse 20 3 5 Beteiligungsergebnis 21 84 5 Finanzergebnis 22 -18 -12 Sonstige betriebliche Erträge 23 7 3 Personalaufwand 24 -48 -19 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 3 0 -1 Sonstige betriebliche Aufwendungen 25 -22 -18 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 26 0 0 Ergebnis nach Steuern 6 -37 Sonstige Steuern 0 -1 Jahresfehlbetrag (im Vorjahr Jahresüberschuss) 6 -38 Verlustvortrag aus dem Vorjahr 27 -59 -53 Bilanzverlust 27 -53 -91 ANHANG 1. Grundlagen des Jahresabschlusses Die CECONOMY AG als Mutter des Konzerns CECONOMY hat ihren Sitz in der Kaistraße 3 in 40221 Düsseldorf, Deutschland. Sie wird beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Nummer HRB 39473 geführt. Der Jahresabschluss der CECONOMY AG ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt. Alle Beträge sind in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, sofern nicht auf Abweichungen gesondert hingewiesen wird. Beträge unter 0,5 Mio. € werden abgerundet und als 0 Mio. € berichtet. In der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung sind verschiedene Posten zusammengefasst, um die Klarheit der Darstellung zu verbessern. Zur Hervorhebung des Holdingcharakters der Gesellschaft ist die in § 275 HGB bestimmte Reihenfolge der zusammengefassten Posten der Gewinn- und Verlustrechnung teilweise geändert worden. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen. 2. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweisgrundsätze Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, die Sachanlagen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, jeweils abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und außerplanmäßiger Abschreibungen, bilanziert. Planmäßige Abschreibungen erfolgen linear. Die zugrunde gelegten Nutzungsdauern belaufen sich im Wesentlichen auf Zeiträume zwischen drei und fünf Jahren. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn eine Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Niedrigere Wertansätze werden beibehalten, sofern nicht wieder ein höherer Wertansatz bis zu den Anschaffungskosten geboten ist. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten unter 1.000 € (geringwertige Anlagegüter) werden in zwei Gruppen unterteilt. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 € werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten über 250 € bis 1.000 € werden in einen sogenannten Sammelposten eingestellt und im Jahr der Anschaffung sowie in den folgenden vier Jahren linear abgeschrieben. Von dem Wahlrecht, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu aktivieren, wurde kein Gebrauch gemacht. Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Niedrigere Wertansätze werden beibehalten, sofern nicht wieder ein höherer Wertansatz bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten geboten ist. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden auf ihren Barwert abgezinst. Den den Forderungen innewohnenden Risiken wird durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Bei Vorliegen der einschlägigen Voraussetzungen werden Ergebnisse der mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen grundsätzlich phasengleich vereinnahmt. Im Übrigen werden Erträge aus Beteiligungen in dem Jahr vereinnahmt, in dem die Ausschüttung erfolgt. Rechnungsabgrenzungsposten werden über die Laufzeiten der zugrunde liegenden Sachverhalte gebildet und ratierlich aufgelöst. Unmittelbare Pensionsverpflichtungen werden versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Die Berechnungen der Sterblichkeitsrate basieren grundsätzlich auf den Richttafeln G 2018 (30.09.2019: Richttafel G 2018) von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Zukünftig zu erwartende Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Dabei gehen wir von jährlichen Anpassungen von 2 Prozent (2018/19: 2 Prozent) bei den Entgelten und 1,5 Prozent (2018/19: 1,5 Prozent) bei den Renten aus. Als Rechnungszins wurde im Geschäftsjahr 2019/20 in Übereinstimmung mit § 253 Abs. 2 HGB ein Rechnungszins von 2,42 Prozent (2018/19: 2,82 Prozent) angesetzt, der dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn Jahre entspricht. Dieser Zinssatz ergibt sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Für Unterdeckungen bei der Unterstützungseinrichtung ist bei der CECONOMY AG eine entsprechende Rückstellung gebildet. Dabei wurden die gleichen Methoden und Parameter wie bei der Berechnung unmittelbarer Pensionsverpflichtungen angewandt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Jahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Jahren (1,71 Prozent (2018/19: 2,05 Prozent)) beträgt 9 Mio. € (30.09.2019: 10 Mio. €). Dieser Betrag ist bei der Ermittlung des zur Ausschüttung gesperrten Betrags zu berücksichtigen. Zuführungsbeträge zu den Pensionsverpflichtungen werden, soweit sie auf den Zinsanteil entfallen, im Finanzergebnis und im Übrigen innerhalb der Personalaufwendungen ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektivierbare Hinweise für ihren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlust- und Zinsvorträge sowie etwaige Steuergutschriften in die Berechnung einbezogen. Passive latente Steuern werden nur dann ausgewiesen, wenn sie die aktiven latenten Steuern übersteigen. Von dem Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB, aktive latente Steuern zu bilanzieren, wurde kein Gebrauch gemacht. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Sofern im Rahmen der Geschäftstätigkeit Währungs-, Zins-, Kurs- und Preisrisiken eingegangen werden, werden diese durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente abgesichert. Dazu gehören insbesondere Devisentermingeschäfte und Devisenoptionen sowie Zins- und Währungsswaps. Derivative Finanzinstrumente, die in wirtschaftlich notwendigem und entsprechend dokumentiertem Sicherungszusammenhang mit anderen oder originären Finanzinstrumenten stehen, werden gemäß § 254 HGB gemeinsam bewertet (Einfrierungsmethode). Dies kann insbesondere konzerninterne und externe Finanzierungen sowie Derivate, die an verbundene Unternehmen weitergegeben werden, betreffen. Innerhalb gebildeter Bewertungseinheiten werden nicht realisierte Verluste bis zur Höhe nicht realisierter Gewinne aufgerechnet. Übersteigende Verluste werden antizipiert (zurückgestellt), übersteigende Gewinne nicht bilanziert. Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten sind die individuelle Risikokompensation, die Kongruenz von Zinsfälligkeit und Währung, gleicher Fristigkeitstermin und Durchhalteabsicht über den Bewertungsstichtag hinaus. Erläuterungen zur Bilanz 3. Anlagevermögen scrollen Mio. € 30.09.2019 30.09.2020 Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Nutzungsrechte und Lizenzen 1 0 1 0 Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 2 1 2 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 1.524 920 Beteiligungen 13 13 1.537 933 Gesamt 1.539 935 Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus nachfolgender Übersicht: scrollen Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Mio. € Entgeltlich erworbene Nutzungsrechte und Lizenzen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Gesamt Anschaffungskosten Stand 01.10.2019 1 1 2 Zugänge 0 1 1 Umbuchungen 0 0 0 Abgänge 0 0 0 Stand 30.09.2020 1 2 3 Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen Stand 01.10.2019 0 0 0 Abschreibungen des Geschäftsjahres 1 0 1 Umbuchungen 0 0 0 Abgänge 0 0 0 Stand 30.09.2020 1 0 1 Buchwert 01.10.2019 1 1 2 Buchwert 30.09.2020 0 2 2 scrollen Finanzanlagen Mio. € Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen Gesamt Anschaffungskosten Stand 01.10.2019 1.524 13 1.537 Zugänge 0 0 0 Umbuchungen 0 0 0 Abgänge 604 0 604 Stand 30.09.2020 920 13 933 Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen Stand 01.10.2019 0 0 0 Abschreibungen des Geschäftsjahres 0 0 0 Umbuchungen 0 0 0 Abgänge 0 0 0 Stand 30.09.2020 0 0 0 Buchwert 01.10.2019 1.524 13 1.537 Buchwert 30.09.2020 920 13 933 4. Immaterielle Vermögensgegenstände Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen entgeltlich erworbene Software und Lizenzen. Abschreibungen des Geschäftsjahres 2019/20 wurden ausschließlich planmäßig vorgenommen. 5. Sachanlagen Die Sachanlagen umfassen im Wesentlichen Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres 2019/20 wurden ausschließlich planmäßig vorgenommen. 6. Finanzanlagen Die Anteile an verbundenen Unternehmen betragen zum 30. September 2020 920 Mio. € (30.09.2019: 1.524 Mio. €) und umfassen im Wesentlichen 100 Prozent der Anteile an der CECONOMY Retail GmbH mit einem Buchwert von 651 Mio. € (30.09.2019: 651 Mio. €), die ihrerseits die Mehrheit der Anteile an der Media-Saturn-Holding GmbH hält. Darüber hinaus sind enthalten 100 Prozent der Anteile an der CECONOMY Retail International GmbH mit einem Buchwert in Höhe von 250 Mio. € (30.09.2020: 453 Mio. €), die ihrerseits eine Beteiligung in Höhe von 24,44 Prozent an der Fnac Darty S.A. in Ivry-sur-Seine, Frankreich, hält, sowie 100 Prozent der Anteile an der MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG mit einem Buchwert von 10 Mio. € (30.09.2019: 410 Mio. €). Der Abgang bei der Position Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 604 Mio. € resultiert aus erfolgsneutralen Ausschüttungen aus dem Rücklagenkonto bei der MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG in Höhe von 400 Mio. € beziehungsweise aus der Kapitalrücklage der CECONOMY Retail International GmbH über 203 Mio. € sowie der CECONOMY Data GmbH in Höhe von 1 Mio. €. Bei den entnommenen Teilbeträgen handelt es sich jeweils um Rücklagen, die sich in den Anschaffungskosten der Beteiligung niedergeschlagen haben. Eine Ausschüttung aus der Rücklage ist aus diesem Grund als erfolgsneutrale Minderung der Anschaffungskosten zu berücksichtigen. Die Beteiligungen umfassen 6,61 Prozent der Anteile an der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG in Höhe von 13 Mio. € (30.09.2019: 13 Mio. €) sowie den unmittelbar gehaltenen rund Ein-Prozent-Anteil der CECONOMY AG an der METRO AG mit einem Buchwert von einem Euro. Der unmittelbare rund Ein-Prozent-Anteil der CECONOMY AG an der METRO AG ist steuerlich für sieben Jahre sperrfristbehaftet, so dass er vor dem 1. Oktober 2023 nicht ohne Inkaufnahme negativer steuerlicher Konsequenzen veräußert werden kann. ↗ Weitere Informationen zur Beteiligung an der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG finden sich auch unter Nummer 19 Risiken und Vorteile außerbilanzieller Geschäfte. 7. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände scrollen Mio. € 30.09.2019 30.09.2020 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 273 1.177 davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (5) (0) Sonstige Vermögensgegenstände 54 33 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr (0) (0) 327 1.210 Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen umfassen im Wesentlichen mit 653 Mio. € eine Forderung aus einer erfolgswirksamen Ausschüttung aus der Kapitalrücklage der CECONOMY Retail GmbH (30.09.2019: 0 Mio. €) sowie mit 203 Mio. € eine Forderung aus einer erfolgsneutralen Ausschüttung aus der Kapitalrücklage der CECONOMY Retail International GmbH. Darüber hinaus enthalten die Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit 313 Mio. € Forderungen aus der Finanzierungsfunktion der CECONOMY AG als Holding gegenüber Konzerngesellschaften (30.09.2019: 189 Mio. €), wovon 310 Mio. € auf die CECONOMY Retail GmbH, 3 Mio. € auf die CECONOMY Retail International GmbH und 1 Mio. € auf die CECONOMY Invest GmbH entfallen, sowie mit 7 Mio. € Forderungen an Tochtergesellschaften aus der Weitergabe von Kosten Dritter (30.09.2019: 0 Mio. €). Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen mit 32 Mio. € Steuererstattungsansprüche (30.09.2019: 53 Mio. €). Diese umfassen mit 32 Mio. € Forderungen aus einbehaltener Kapitalertragsteuer. Davon entfallen 27 Mio. € (30.09.2019: 27 Mio. €) auf die Übernahme der Kapitalertragsteuerforderung der CECONOMY Retail GmbH aus der Ergebnisausschüttung der Media-Saturn-Holding GmbH für das Geschäftsjahr 2016/17 und 4 Mio. € (30.09.2019: 24 Mio. €) aus der Übernahme von Kapitalertragsteuerforderungen der MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG aus der Dividendenausschüttung der METRO AG an die MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG. Darüber hinaus sind in den sonstigen Vermögensgegenständen 0 Mio. € Umsatzsteuererstattungsansprüche (30.09.2019: 1 Mio. €) enthalten. 8. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Die Position beträgt zum Bilanzstichtag 132 Mio. € (30.09.2019: 214 Mio. €) und besteht aus kurzfristigen Guthaben und Geldanlagen bei Kreditinstituten. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahresstichtag 30. September 2019 war, neben laufenden operativen Ausgaben, bedingt durch eine Sonderdotierung der CECONOMY Unterstützungskasse e.V. im mittleren zweistelligen Millionenbereich. 9. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betragen zum Bilanzstichtag 2 Mio. € (30.09.2019: 2 Mio. €) und enthalten mit 1 Mio. € eine Provision für eine syndizierte Kreditlinie und für im Geschäftsjahr 2017/18 emittierte Schuldscheindarlehen in Höhe von 250 Mio. € sowie mit 1 Mio. € Provisionen in Zusammenhang mit dem Abschluss des neuen Konsortialkreditvertrags vom 12. Mai 2020 mit einem Kreditrahmen über insgesamt 2,7 Mrd. €. 10. Gezeichnetes Kapital (Eigenkapital) Das gezeichnete Kapital hat sich hinsichtlich Höhe und Zusammensetzung nach Stamm- und Vorzugsaktien gegenüber dem Stand am 30. September 2019 nicht verändert und beträgt 918.845.410,90 €. Es ist wie folgt eingeteilt: scrollen Inhaberstückaktien, anteiliger Wert je Aktie am Grundkapital rund 2,56 € 30.09.2019 30.09.2020 Stammaktien Stück 356.743.118 356.743.118 rund € 911.999.300 911.999.300 Vorzugsaktien Stück 2.677.966 2.677.966 rund € 6.846.111 6.846.111 Aktien gesamt Stück 359.421.084 359.421.084 Grundkapital gesamt rund € 918.845.411 918.845.411 Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Stammaktien berechtigen darüber hinaus insbesondere zum Erhalt von Dividenden. Im Unterschied zu den Stammaktien gewähren Vorzugsaktien grundsätzlich kein Stimmrecht und sind mit einem Gewinnvorzug gemäß § 21 der Satzung der CECONOMY AG ausgestattet. Hierin heißt es: scrollen "(1) Die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht erhalten aus dem jährlichen Bilanzgewinn eine nachzuzahlende Vorabdividende von 0,17 Euro je Vorzugsaktie. (2) Reicht der verteilbare Bilanzgewinn in einem Geschäftsjahr zur Zahlung der Vorabdividende nicht aus, so ist der Rückstand ohne Zinsen aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre in der Weise nachzuzahlen, dass die älteren Rückstände vor den jüngeren zu tilgen und die aus dem Gewinn eines Geschäftsjahres für dieses zu zahlenden Vorzugsbeträge erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände zu leisten sind. (3) Nach Ausschüttung der Vorabdividende erhalten die Inhaber von Stammaktien eine Dividende von 0,17 Euro je Stammaktie. Danach wird an die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht eine nicht nachzahlbare Mehrdividende von 0,06 Euro je Vorzugsaktie gezahlt. Die Mehrdividende beträgt 10 vom Hundert der unter Berücksichtigung von Absatz 4 an die Inhaber von Stammaktien gezahlten Dividende, wenn diese 1,02 Euro je Stammaktie erreicht oder übersteigt. (4) An einer weiteren Gewinnausschüttung nehmen die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht und die Inhaber von Stammaktien entsprechend ihren Anteilen am Grundkapital gleichberechtigt teil." Genehmigtes Kapital Die Hauptversammlung vom 13. Februar 2019 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. Februar 2024 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Geld- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu 321.600.000 €, zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten festgelegten Fällen ausschließen. Das genehmigte Kapital wurde bisher nicht ausgenutzt. Bedingtes Kapital Die Hauptversammlung vom 13. Februar 2019 hat eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 127.825.000 €, eingeteilt in bis zu 50.000.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien, beschlossen (bedingtes Kapital). Diese bedingte Kapitalerhöhung steht im Zusammenhang mit einer Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. Februar 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.000.000.000 € zu begeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten für auf den Inhaber lautende Stammaktien der CECONOMY AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 127.825.000 € nach näherer Maßgabe der jeweiligen Options- beziehungsweise Wandelanleihebedingungen zu gewähren oder aufzuerlegen oder das Recht der CECONOMY AG vorzusehen, statt einer Rückzahlung der Schuldverschreibungen in bar ganz oder teilweise Aktien der CECONOMY AG oder einer anderen börsennotierten Gesellschaft zu gewähren. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten festgelegten Fällen ausschließen. Es wurden bisher keine Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen aufgrund der vorgenannten Ermächtigung begeben. Erwerb eigener Aktien Die Hauptversammlung vom 13. Februar 2019 hat die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 12. Februar 2024 eigene Aktien, gleich welcher Gattung, bis zu insgesamt zehn Prozent des Grundkapitals zu erwerben, das zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung bestand oder - falls dieser Wert geringer ist - das zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung besteht. Von dieser Ermächtigung hat bisher weder die Gesellschaft noch ein abhängiges oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehendes Unternehmen oder ein anderer für Rechnung der Gesellschaft oder eines abhängigen oder eines in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmens Gebrauch gemacht. ↗ Weitere Angaben zum genehmigten Kapital, zum bedingten Kapital beziehungsweise zur Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen sowie zum Erwerb eigener Aktien finden sich im Zusammengefassten Lagebericht - Angaben gemäß § 315a Abs. 1 HGB und § 289a Abs. 1 HGB. 11. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage zum 30. September 2020 beträgt 321 Mio. € und hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Davon entfallen 270 Mio. € auf Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 1-3 HGB und 51 Mio. € auf eine Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. 12. Rückstellungen scrollen Mio. € 30.09.2019 30.09.2020 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 123 116 Steuerrückstellungen 0 1 Sonstige Rückstellungen 11 7 134 124 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind in Höhe von 81 Mio. € (30.09.2019: 82 Mio. €) für unmittelbare Versorgungszusagen und in Höhe von 35 Mio. € (30.09.2019: 41 Mio. €) für Unterdeckungen von nicht voll dotierten Unterstützungseinrichtungen gebildet. Bezüglich der allgemeinen Bewertungsparameter verweisen wir auf Abschnitt 2 des Anhangs. Innerhalb der Position "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" wurden Aktivwerte von Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 33 Mio. € (30.09.2019: 33 Mio. €) verrechnet. Die Aktivwerte der Rückdeckungsversicherungen sind verpfändet und insolvenzgesichert. Die Anschaffungskosten entsprechen im Wesentlichen den Zeitwerten der Rückdeckungsversicherungen sowie dem Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen. Wesentliche verrechnete Aufwendungen und Erträge haben sich in diesem Zusammenhang nicht ergeben. Sonstige Rückstellungen sind für folgende Sachverhalte gebildet: scrollen Mio. € 30.09.2019 30.09.2020 Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 6 3 Ausstehende Rechnungen 4 4 Prozessrisiken und Rechtsstreitigkeiten 1 0 Übrige 0 0 11 7 In den Sonstigen Rückstellungen sind unter anderem Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern sowie gegenüber Vorstandsmitgliedern in Höhe von 3 Mio. € (30.09.2019: 6 Mio. €) enthalten, die mit 1 Mio. € (30.09.2019: 3 Mio. €) Bonusrückstellungen, mit 1 Mio. € (30.09.2019: 2 Mio. €) Abfindungsrückstellungen und mit 1 Mio. € (30.09.2019: 1 Mio. €) Verpflichtungen für anteilsbasierte Vergütungen betreffen. 13. Verbindlichkeiten scrollen Restlaufzeit Mio. € 30.09.2019 Gesamt Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 250 0 238 12 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2 2 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 506 506 0 0 davon aus Lieferungen und Leistungen (0) (0) (0) (0) Sonstige Verbindlichkeiten 2 2 0 0 davon aus Steuern (1) (1) (0) (0) davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (0) (0) (0) (0) 760 510 238 12 scrollen Restlaufzeit Mio. € 30.09.2020 Gesamt Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 250 0 238 12 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1 1 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 751 751 0 0 davon aus Lieferungen und Leistungen (0) (0) (0) (0) Sonstige Verbindlichkeiten 2 2 0 0 davon aus Steuern (1) (1) (0) (0) davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (0) (0) (0) (0) 1.004 754 238 12 Die CECONOMY AG besitzt Liquiditätsreserven, die sich neben der vorgehaltenen Liquidität aus einer im Geschäftsjahr 2019/20 aufgrund der COVID-19-Pandemie angepassten syndizierten Kreditlinien von insgesamt 2.680 Mio. € zusammensetzen. Diese neue Kreditlinie besteht aus drei Tranchen, wovon die Tranche A 625 Mio. € (Laufzeit bis 30. Januar 2024) und die Tranche C 355 Mio. € (Laufzeit bis 30. Juni 2022) umfasst. Die Tranchen A und C entsprechen weitgehend der im Vorjahr noch ausgewiesenen syndizierten Kreditlinie von 550 Mio. € und der mehrjährig bestätigten bilateralen Kreditlinien von insgesamt 430 Mio. €. Diese Tranchen sind in die neue Kreditlinie integriert worden. Darüber hinaus beinhaltet die neu angepasste syndizierte Kreditlinie eine weitere Tranche B in Höhe von 1.700 Mio. € (Laufzeit bis 30. Dezember 2021), wovon 1.360 Mio. € auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau und 340 Mio. € auf ein Konsortium von Partnerbanken der CECONOMY AG entfallen. Für diese Tranche besteht für die CECONOMY AG eine einjährige Verlängerungsoption bei Zustimmung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Im Falle der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption verlängert sich gleichzeitig auch die Laufzeit der Tranche C über 355 Mio. € um ein weiteres Jahr. Diese umfangreichen, mehrjährigen Kreditlinien wurden per 30. September 2020 nicht in Anspruch genommen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten Schuldscheindarlehen in Höhe von 250 Mio. € mit Restlaufzeiten von ein bis sechs Jahren. Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden Kosten- und Investitionsrechnungen ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren im Geschäftsjahr 2019/20 mit 655 Mio. € aus Verbindlichkeiten aus Verlustübernahmen auf Basis von bestehenden Ergebnisabführungsverträgen, wovon im Wesentlichen 447 Mio. € auf die CECONOMY Retail GmbH, 206 Mio. € auf die CECONOMY Retail International GmbH und 2 Mio. € auf die CECONOMY Digital GmbH entfallen. Darüber hinaus umfassen die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit 96 Mio. € Verbindlichkeiten aus kurzfristigen Geldanlagen von Konzerngesellschaften bei der CECONOMY AG. Die sonstigen Verbindlichkeiten über 2 Mio. € umfassen mit 1 Mio. € Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuern und mit 1 Mio. € auf Schuldscheindarlehen entfallende Zinsverbindlichkeiten. 14. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Diese Position umfasst abgegrenzte Erträge in Höhe von 2 Mio. € aus der Übernahme von Garantien für die Media-Saturn Deutschland GmbH für mögliche zukünftige Forderungsausfälle aus dem Verkauf von Forderungen aus Mobilfunkverträgen. 15. Haftungsverhältnisse scrollen Mio. € 30.09.2019 30.09.2020 Verpflichtungen aus Bürgschaften 120 3.421 davon für Verbindlichkeiten verbundener Unternehmen (119) (3.420) 120 3.421 Die zum 30. September 2020 bestehenden Haftungsverhältnisse umfassen im Wesentlichen mit 2.680 Mio. € zuzüglich evtl. Bankgebühren die Übernahme einer Garantie gegenüber Banken für sämtliche Verbindlichkeiten der Media-Saturn-Holding GmbH unter dem in 2019/20 geschlossenen Konsortialkreditvertrag, einschließlich der Rückzahlung der von der Media-Saturn-Holding GmbH gezogenen Kreditbeträge. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird als nicht wahrscheinlich eingestuft, da die MediaMarktSaturn Retail Group bereits bei Beginn der COVID-19-Pandemie umfassende Maßnahmen zur Liquiditäts- und Ergebnissicherung in die Wege geleitet hat. Darüber hinaus umfassen die Haftungsverhältnisse zum 30. September 2020 mit 620 Mio. € die Übernahme von Garantien der CECONOMY AG für die Absicherung von operativen Verbindlichkeiten der Media-Saturn-Gesellschaften. Aufgrund der in den Media-Saturn-Gesellschaften vorhandenen Liquidität sowie auf Grundlage der Liquiditätsplanung wird das Risiko einer Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich eingeschätzt. Darüber hinaus bestehen mit 21 Mio. € Haftungsverhältnisse für die Übernahme einer Garantie der CECONOMY AG gegenüber einem Finanzinstitut für die Absicherung von möglichen zukünftigen Forderungsausfällen aus dem Verkauf von Forderungen aus Mobilfunkverträgen der Media-Saturn Deutschland GmbH an ein Finanzinstitut und mit 105 Mio. CHF beziehungsweise 97 Mio. € eine Garantie der CECONOMY AG gegenüber einem Bankinstitut für die Absicherung der vertraglichen Verpflichtungen der PayRed Services AG, Schweiz, im Rahmen des Verkaufs von Kreditkartenforderungen. Aufgrund der vorgenommenen finanzmathematischen Berechnungen im Rahmen einer Risikomodellanalyse wird das Risiko einer Inanspruchnahme in beiden Fällen als nicht wahrscheinlich eingeschätzt. Darüber hinaus besteht mit 1 Mio. € ein Haftungsverhältnis in Form einer Vertragserfüllungsbürgschaft der CECONOMY AG für die gemäß Grundstückskaufvertrag vom 7. April 2017 zwischen der CECONOMY Unterstützungskasse e. V. und der Projektentwicklungsgesellschaft Kaispeicher Düsseldorf mbH & Co. KG zu stellende Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung des Grundstückskaufvertrags. Eine Inanspruchnahme wird als nicht wahrscheinlich eingeschätzt, da die zugrunde liegende Verpflichtung von der CECONOMY Unterstützungskasse e. V. erfüllt werden kann. Des Weiteren bestehen Haftungsverhältnisse aus einem Rahmenvertrag mit einem Finanzinstitut zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben im Blockmodell Altersteilzeit in Höhe von 1 Mio. € durch eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft des Finanzinstituts für eigene Arbeitnehmer und für Konzernmitarbeiter zugunsten des verbundenen Unternehmens Media-Saturn Deutschland GmbH. Die den Bürgschaften zugrunde liegenden Verpflichtungen können von der betreffenden Gesellschaft erfüllt werden. Aus der Spaltung der ehemaligen METRO GROUP besteht ein gesetzliches Haftungsverhältnis aus einer fünf- beziehungsweise zehnjährigen Nachhaftung gemäß § 133 Abs. 1 und 3 Umwandlungsgesetz (UmwG). Die an der Spaltung beteiligten Rechtsträger haften für die Verbindlichkeiten (fünf Jahre) und die Versorgungsverpflichtungen (zehn Jahre) der CECONOMY AG als übertragender Rechtsträger, die vor dem Wirksamwerden der Spaltung begründet wurden, als Gesamtschuldner. Aufgrund der öffentlich verfügbaren Informationen, wie insbesondere das Rating der METRO AG, wird das Risiko einer Inanspruchnahme aus diesem Haftungsverhältnis als nicht wahrscheinlich eingeschätzt. Die CECONOMY AG geht Haftungsverhältnisse nur nach Abwägung aller Risiken und nur im Zusammenhang mit der eigenen Geschäftstätigkeit ein. Bis zum Aufstellungszeitpunkt liegen der Gesellschaft keine Erkenntnisse über Haftungsinanspruchnahmen vor. 16. Sonstige finanzielle Verpflichtungen scrollen Restlaufzeit Mio. € 30.09.2019 Gesamt Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Verpflichtungen aus eingeräumten Krediten 7 2 5 0 Darlehenszusagen 858 63 795 0 davon gegenüber verbundenen Unternehmen (858) (63) (795) (0) Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverhältnissen 12 1 6 5 877 66 806 5 scrollen Restlaufzeit Mio. € 30.09.2020 Gesamt Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Verpflichtungen aus eingeräumten Krediten 28 16 12 0 Darlehenszusagen 49 49 0 0 davon gegenüber verbundenen Unternehmen (49) (49) (0) (0) Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverhältnissen 11 1 6 4 88 66 18 4 Die finanziellen Verpflichtungen aus eingeräumten Krediten betreffen in Höhe von 28 Mio. €. (30.09.2019: 7 Mio. €) über die nächsten Jahre noch zu zahlende Bereitstellungsprovisionen für den mehrjährigen syndizierten Kreditrahmen mit einem Nominalvolumen von 2.680 Mio. € (30.09.2019: 980 Mio. €). In Höhe von 25 Mio. € bestehen Erstattungsansprüche gegen eine Tochtergesellschaft. Der Nominalwert der Darlehenszusagen an Konzernunternehmen beträgt 368 Mio. € (30.09.2019: 1.053 Mio. €), wovon zum Bilanzstichtag 319 Mio. € (30.09.2019: 195 Mio. €) in Anspruch genommen wurden. Bei den Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverhältnissen handelt es sich im Wesentlichen um die Mietverpflichtung für das angemietete Gebäude der CECONOMY AG in der Kaistraße 3 in Düsseldorf. Das Mietverhältnis begann am 1. November 2019. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von zehn Jahren. 17. Derivative Finanzinstrumente Zur Absicherung von Währungsrisiken bei Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten der Konzerngesellschaften werden durch die CECONOMY AG Devisen- und Devisentermingeschäfte mit Banken geschlossen (Mikro-Hedges), die von der CECONOMY AG an die betreffende Konzerngesellschaft durch Abschluss eines internen gegenläufigen Geschäfts weitergereicht werden. Durch den Abschluss von internen Devisentermingeschäften, deren Wert sich im Hinblick auf das Währungsrisiko gegenläufig zu dem mit der Bank abgeschlossenen Geschäft entwickelt, ist aufgrund der Nominalbetrags- und Währungsidentität sowie der vorhandenen Fristenkongruenz eine Risikokompensation gewährleistet. Die prospektive und retrospektive Effektivität ist somit gegeben. Das Nominalvolumen der noch nicht abgerechneten Devisentermingeschäfte beträgt 458 Mio. €. 1 8 . Sonstige Rechtsangelegenheiten Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf die Media-Saturn-Holding GmbH Die CECONOMY AG hält mittelbar - über ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft CECONOMY Retail GmbH (CE Retail) - 78,38 Prozent der Anteile an der Media-Saturn-Holding GmbH (MSH). Mit einer am 28. Januar 2016 gegen die MSH vor dem Landgericht (LG) Ingolstadt erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeits- sowie positiven Beschlussfeststellungsklage, die ablehnende Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der MSH im Dezember 2015 zum Gegenstand hat, begehrt der Minderheitsgesellschafter der MSH die Abberufung und Suspendierung des von CE Retail (damals noch firmierend als METRO Kaufhaus und Fachmarkt Holding GmbH) seinerzeit entsandten Geschäftsführers der MSH. Die Klage des Minderheitsgesellschafters wurde durch das LG Ingolstadt mit Urteil vom 7. März 2017 abgewiesen. Die durch den Minderheitsgesellschafter eingelegte Berufung hat das Oberlandesgericht (OLG) München mit Beschluss vom 29. November 2017 zurückgewiesen und dabei die Revision nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision hat der Minderheitsgesellschafter am 22. Dezember 2017 Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Auf übereinstimmenden Antrag der Beteiligten hat der BGH mit Beschluss vom 26. Februar 2018 das Ruhen des Verfahrens angeordnet. Die Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde sind nach Ansicht von CECONOMY gering. Mit einer weiteren am 10. Februar 2016 gegen die MSH erhobenen Beschlussmängelklage vor dem LG Ingolstadt, die weitere ebenfalls ablehnende Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der MSH im Dezember 2015 zum Gegenstand hat, begehrt der Minderheitsgesellschafter, dass gegen die seinerzeitige Geschäftsführung der MSH nach Ansicht des Minderheitsgesellschafters bestehende Schadensersatzansprüche wegen vermeintlicher Pflichtverletzungen geltend gemacht werden. Die Klage hat das LG Ingolstadt mit Urteil vom 18. November 2016 abgewiesen. Mit Beschluss vom 18. Juli 2017 hat das OLG München die durch den Minderheitsgesellschafter eingelegte Berufung zurückgewiesen und dabei die Revision nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision hat der Minderheitsgesellschafter am 24. August 2017 Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt. Auf übereinstimmenden Antrag der Beteiligten hat der BGH mit Beschluss vom 26. Februar 2018 das Ruhen des Verfahrens angeordnet. Die Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde sind nach Ansicht von CECONOMY gering. Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Hauptversammlungen der CECONOMY AG Am 6. Februar 2017 hatte die Hauptversammlung der CECONOMY AG (damals noch firmierend als METRO AG) dem Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrag zwischen der damals noch als METRO AG firmierenden CECONOMY AG und der damals noch als METRO Wholesale & Food Specialist AG firmierenden heutigen METRO AG zugestimmt. Die Ausgliederung und die Abspaltung sind am 12. Juli 2017 in das Handelsregister der damals noch als METRO AG firmierenden CECONOMY AG eingetragen und damit wirksam geworden. Die nachfolgend beschriebenen Gerichtsverfahren und ihr Ausgang haben keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der Ausgliederung und der Abspaltung. Im Zusammenhang mit der Aufteilung der ehemaligen METRO GROUP haben mehrere Aktionäre, darunter der Minderheitsgesellschafter der MSH, Anfechtungs-, Nichtigkeits- und/oder Feststellungsklagen wegen der in der ordentlichen Hauptversammlung der damals noch als METRO AG firmierenden CECONOMY AG vom 6. Februar 2017 unter Tagesordnungspunkten 3 und 4 gefassten Beschlüsse der Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/16, der unter Tagesordnungspunkten 9 und 10 gefassten Beschlüsse über die Änderung von § 1 der Satzung (Firma) sowie weiterer Satzungsänderungen und wegen des unter Tagesordnungspunkt 11 gefassten Beschlusses über die Zustimmung zum Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrag erhoben. Des Weiteren haben mehrere Aktionäre allgemeine Feststellungsklagen gegen die CECONOMY AG erhoben und beantragt, festzustellen, dass der Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrag nichtig oder zumindest schwebend unwirksam ist. Sämtliche zuvor genannten Klagen waren vor dem LG Düsseldorf anhängig. Mit Urteilen vom 24. Januar 2018 hat das LG Düsseldorf sämtliche dieser Klagen abgewiesen. In allen Verfahren ist Berufung eingelegt worden. Mit Urteilen vom 4. April 2019 hat das OLG Düsseldorf sämtliche Berufungen zurückgewiesen. In dem Berufungsurteil im Anfechtungsverfahren betreffend die Beschlüsse der Hauptversammlung wurde die Revision zum BGH zugelassen und eingelegt. In den Verfahren auf Feststellung der Nichtigkeit oder schwebenden Unwirksamkeit des Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrags hat das OLG Düsseldorf die Revision nicht zugelassen. In einem dieser Feststellungsverfahren haben die Kläger Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt. Das Urteil in dem anderen Feststellungsverfahren ist rechtskräftig. In den beim BGH anhängigen Revisions- und Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren sind im Berichtszeitraum keine wesentlichen neuen Entwicklungen eingetreten. Die Erfolgsaussichten der Revision und der Nichtzulassungsbeschwerde sind nach Ansicht von CECONOMY gering. Am 13. Februar 2019 hat die Hauptversammlung der CECONOMY AG unter Tagesordnungspunkt 2 den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/18 Entlastung erteilt. Gegen die Einzelentlastung der früheren Vorstandsmitglieder Pieter Haas und Mark Frese haben mehrere Aktionäre Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage bei dem LG Düsseldorf erhoben. Mit Urteil vom 17. Dezember 2019 hat das LG Düsseldorf die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage abgewiesen. Sämtliche Kläger haben gegen das Urteil Berufung eingelegt. Die Erfolgsaussichten der Berufung sind nach Ansicht der CECONOMY AG gering. Geltendmachung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche Gesellschaften von CECONOMY hatten bei einem Londoner Gericht eine Klage gegen Gesellschaften von Toshiba und Panasonic eingereicht. Mit der Klage wurden Schadensersatzansprüche auf der Basis der Entscheidung der EU-Kommission geltend gemacht, die festgestellt hat, dass sieben Hersteller von Kathodenstrahlröhren (Cathode Ray Tubes - CRTs), darunter Toshiba und Panasonic, Preisabsprachen trafen, Märkte und Kunden untereinander aufteilten sowie ihre Produktion beschränkten und damit gegen europäisches Kartellrecht verstießen. Diese CRTs wurden in Fernsehern und Computerbildschirmen verbaut, die auch an Gesellschaften von CECONOMY verkauft wurden. Die Verfahren sind in der Zwischenzeit im Rahmen von Vergleichen beendet worden. Übrige Rechtsangelegenheiten Am 3. November 2017 hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf eine Durchsuchung in den Geschäftsräumen der jetzigen METRO AG durchgeführt. Der Durchsuchung lag der Verdacht von Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) gegen ehemalige und seinerzeitige Organmitglieder der ehemaligen METRO AG (jetzt CECONOMY AG) zugrunde. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bezogen sich auf den Verdacht, dass die ehemalige METRO AG die am 30. März 2016 veröffentlichte Ad-hoc-Mitteilung über die Aufteilung der ehemaligen METRO AG zu einem früheren Zeitpunkt hätte vornehmen müssen. Mit Schreiben vom 21. November 2018 hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf die CECONOMY AG davon in Kenntnis gesetzt, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die CECONOMY AG aufgrund der Verdachtslage hinsichtlich einer Straftat durch (ehemalige) vertretungsberechtigte Organe der CECONOMY AG einzuleiten. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat mit Schreiben vom 25. Juni 2019 ihre Absicht mitgeteilt, die Verfahren gegen die betreffenden ehemaligen Mitglieder des Vorstands gegen Zahlung von Geldauflagen im mittleren vierstelligen und unteren fünfstelligen Bereich einzustellen und gegen die CECONOMY AG eine Verbandsgeldbuße in Höhe von 100.000 € zu verhängen. Die Verfahren gegen die ehemaligen Mitglieder des Vorstands sind entsprechend eingestellt worden. Mit Beschluss vom 9. März 2020 hat das LG Düsseldorf gegen die CECONOMY AG ein entsprechendes Bußgeld festgesetzt. Wir sind weiterhin der Auffassung, bei der Aufteilung der ehemaligen METRO GROUP in zwei selbstständige Unternehmen jederzeit im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften gehandelt zu haben. Nach intensiver Prüfung der Handlungsoptionen hat sich der Vorstand der CECONOMY AG jedoch dazu entschlossen, aus pragmatischen und prozessökonomischen Erwägungen im Unternehmensinteresse auf Rechtsmittel zu verzichten und den Gerichtsbeschluss zu akzeptieren, der das Verfahren gegen Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 100.000 € abschließt. Die CECONOMY AG hat das Bußgeld vollständig bezahlt. 19. Risiken und Vorteile außerbilanzieller Geschäfte Zwischen der CECONOMY AG und bestimmten Tochtergesellschaften bestehen Ergebnisabführungsverträge. Vorteile aus diesen Verträgen ergeben sich insbesondere aus der Vereinnahmung der Jahresüberschüsse der jeweiligen Organgesellschaften. Risiken bestehen darin, dass auch Verluste im Rahmen der Ergebnisabführungsverträge und freiwilliger Verlustübernahmeverpflichtungen übernommen werden müssen. Es besteht zu bestimmten Tochtergesellschaften eine ertrags- und umsatzsteuerliche Organschaft. Über den zurückgebliebenen Kommanditanteil an der METRO PROPERTIES GmbH &. Co. KG haben die CECONOMY AG und die jetzige METRO AG am 19. September 2016 einen Optionsvertrag abgeschlossen. Darin gewährt die CECONOMY AG der jetzigen METRO AG eine Call-Option und die jetzige METRO AG der CECONOMY AG eine Put-Option zum anteiligen Unternehmenswert im Zeitpunkt der Optionsausübung in Bezug auf diesen Kommanditanteil der CECONOMY AG. Die Optionen können jeweils nur in bestimmten Zeitfenstern von je sechs Monaten ausgeübt werden. Die Call-Option kann erstmals drei Jahre nach dem Wirksamwerden der Spaltung und die Put-Option erstmals sieben Jahre nach dem Wirksamwerden der Spaltung ausgeübt werden. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 20. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse betreffen mit 3 Mio. € (2018/19: 3 Mio. €) Dienstleistungsumlagen der CECONOMY AG an verbundene Unternehmen und mit 2 Mio. € Erträge aus Garantiegebühren (2018/19: 0 Mio. €), die im Wesentlichen auf die Media-Saturn-Holding GmbH entfallen. 21. Beteiligungsergebnis scrollen Mio. € 2018/19 2019/20 Erträge aus Beteiligungen 14 660 davon aus verbundenen Unternehmen (0) (653) Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 79 0 Aufwendungen aus Verlustübernahmen -9 -655 84 5 Die CECONOMY AG weist im Geschäftsjahr 2019/20 ein Beteiligungsergebnis in Höhe 5 Mio. € (2018/19: 84 Mio. €) aus. Die Erträge aus Beteiligungen betreffen Erträge aus der Ausschüttung aus der Kapitalrücklage der CECONOMY Retail GmbH in Höhe von 653 Mio. € (2018/19: 0 Mio. €) und Gewinnanteile aus der Kommanditbeteiligung an der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG in Höhe von 4 Mio. € (2018/19: 11 Mio. €) sowie Dividendenausschüttungen aus der Beteiligung an der METRO AG mit 3 Mio. € (2018/19: 3 Mio. €). Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen betreffen ausschließlich die CECONOMY Invest GmbH (2018/19: 0 Mio. €). Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen entfallen im Wesentlichen mit 447 Mio. € auf die CECONOMY Retail GmbH (2018/19: Ertrag aus Gewinnabführung 79 Mio. €), mit 206 Mio. € auf die CECONOMY Retail International GmbH (2018/19: 0 Mio. €) und mit 2 Mio. € auf die CECONOMY Digital GmbH (2018/19: 9 Mio. €). Die Verluste der CECONOMY Retail GmbH sowie der CECONOMY Retail International GmbH resultieren aus Abschreibungen auf von diesen Gesellschaften gehaltenen Anteilen an verbundenen Unternehmen beziehungsweise Beteiligungen auf Grund von voraussichtlicher dauernder Wertminderung. 22. Finanzergebnis scrollen Mio. € 2018/19 2019/20 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2 13 davon aus verbundenen Unternehmen (1) (12) Zinsen und ähnliche Aufwendungen -20 -25 davon aus Aufzinsung (-9) (-8) -18 -12 Das Finanzergebnis der CECONOMY AG setzt sich im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen in Zusammenhang mit dem in 2019/20 geschlossenen Konsortialkreditvertrag, aus der Aufzinsung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen und den Schuldscheindarlehen sowie Zinserträgen aus Darlehensforderungen gegen Tochtergesellschaften und an die Media-Saturn-Holding GmbH weiterbelasteten Zinsaufwendungen in Zusammenhang mit dem Konsortialkreditvertrag zusammen. 23. Sonstige betriebliche Erträge scrollen Mio. € 2018/19 2019/20 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 6 1 Erträge aus Kursgewinnen 0 0 Übrige Erträge 1 2 7 3 Bei den übrigen Erträgen handelt es sich im Wesentlichen mit 2 Mio. € um Weiterbelastungen für verauslagte Kosten Dritter. Hiervon entfallen 1 Mio. € auf die Media-Saturn-Holding GmbH und 1 Mio. € auf die METRO AG. 24. Personalaufwand scrollen Mio. € 2018/19 2019/20 Löhne und Gehälter 44 15 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 4 4 davon für Altersversorgung (3) (2) 48 19 Der Personalaufwand beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/20 insgesamt 19 Mio. €. Der Aufwand für Löhne und Gehälter beträgt 15 Mio. €. Der Rückgang der Aufwendungen für Löhne und Gehälter um 29 Mio. € umfasst mit 26 Mio. € im Wesentlichen Abfindungsleistungen im Geschäftsjahr 2018/19 aufgrund von Führungswechseln im Top-Management der CECONOMY AG. Im Durchschnitt nach Köpfen waren im Geschäftsjahr 2019/20 bei der CECONOMY AG 74 Mitarbeiter beschäftigt (2018/19: 82 Mitarbeiter). Hiervon sind 10 leitende (2018/19: 11) und 64 nichtleitende Mitarbeiter (2018/19: 71). 25. Sonstige betriebliche Aufwendungen scrollen Mio. € 2018/19 2019/20 Dienstleistungen 1 1 Beratungsaufwendungen 10 6 Allgemeine Verwaltungskosten 9 9 Immobilienmieten 1 1 Übrige Aufwendungen 1 1 22 18 Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der CECONOMY AG enthalten im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/20 im Wesentlichen Beratungsaufwendungen in Höhe von 6 Mio. € (2018/19: 10 Mio. €) sowie übrige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Holdingfunktion. 26. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Zur Ermittlung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden der CECONOMY AG als Organträgerin die steuerlich zuzurechnenden Ergebnisse der in den CECONOMY AG-Organkreis eingebundenen Tochtergesellschaften gemeldet. Bei dem Steuerausweis handelt es sich um die Saldogröße aus Steueraufwand und -ertrag des gesamten CECONOMY AG-Organkreises. Im Berichtsjahr ist im CECONOMY AG-Organkreis kein zu versteuerndes Einkommen, sondern ein laufender steuerlicher Verlust entstanden. Latente Steuern werden gemäß § 274 Abs. 1 HGB auf bilanzielle Differenzen zwischen dem steuerlichen und dem handelsrechtlichen Wertansatz ermittelt. Aktive latente Steuern beziehen sich im Wesentlichen auf Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen. Darüber hinaus sind bei der Berechnung aktiver latenter Steuern grundsätzlich auch Verlust- und Zinsvorträge zu berücksichtigen. Diese sind zum 30. September 2020 unverändert zum Vorjahr vollständig wertberichtigt. Der Ermittlung der latenten Steuern liegt der zum Realisierungszeitpunkt erwartete Gesamtsteuersatz von 30,53 Prozent zugrunde. Dieser setzt sich zusammen aus dem Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent sowie dem Gewerbesteuersatz von 14,7 Prozent bei einem durchschnittlichen Hebesatz von 420 Prozent. Passive latente Steuern werden nur dann ausgewiesen, wenn sie die aktiven latenten Steuern übersteigen. Zum 30. September 2020 bestand ein aktivischer Überhang latenter Steuern, der unter Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht bilanziert wurde. 27. Verwendung des Bilanz verlusts , Dividenden Für das Geschäftsjahr 2019/20 ist keine Dividendenausschüttung vorgesehen. Der Bilanzverlust in Höhe von 91 Mio. € wird als Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen. 28. Nachtragsbericht Zwischen dem Bilanzstichtag (30. September 2020) und dem Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses (1. Dezember 2020) sind folgende Sachverhalte eingetreten, die für die Beurteilung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der CECONOMY AG und von CECONOMY von Bedeutung sind. Am 12. Oktober 2020 verkündete die CECONOMY AG per Ad-hoc-Mitteilung, dass der Konzern auf Basis vorläufiger Zahlen für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019/20 ein bereinigtes Konzern-EBIT erwartet, das deutlich oberhalb des Prognosekorridors und der Markterwartung liegt. CECONOMY war, basierend auf der Geschäftsentwicklung der ersten neun Monate, in dem am 16. Juli 2020 aktualisierten Ausblick von einem bereinigten Konzern-EBIT zwischen 165 Mio. € und 185 Mio. € für das Geschäftsjahr 2019/20 ausgegangen. Der Median des Analystenkonsensus, der von einem externen Dienstleister für das Unternehmen zum 11. September 2020 erhoben wurde, beträgt für das Geschäftsjahr 2019/20 beim bereinigten EBIT 176 Mio. €. Am 11. November 2020 veröffentlichte CECONOMY ein "COVID-19-Business-Update" zur Entwicklung der COVID-19-bedingten Restriktionen in den einzelnen Ländern, in denen CECONOMY operativ tätig ist, mit dem folgenden Wortlaut: Unter strikter Einhaltung aller vorgeschriebenen und empfohlenen Hygiene- und Sicherheitsstandards ist die große Mehrheit (92 Prozent) der MediaMarkt- und Saturn-Märkte in Europa weiterhin geöffnet. Belgien ist das einzige Land, in dem alle Märkte vorübergehend geschlossen sind. In Polen sind alle Märkte, die sich in einem Shoppingcenter befinden, ebenfalls aktuell COVID-19-bedingt temporär geschlossen. In beiden Ländern sind die Märkte weiterhin für die Abholung von online bestellten Waren ("Pick-up"), für die Rückgabe oder den Tausch von Waren sowie für Reparaturanfragen geöffnet. Darüber hinaus kommt es in weiteren Ländern zur Beschränkung der Öffnungszeiten, wie zum Beispiel in Österreich und Italien (betreffend Märkte in Shoppingcentern am Wochenende) sowie zu teilweisen Kapazitätsbeschränkungen, unter anderem in Deutschland. Seit Veröffentlichung des "COVID-19-Business-Updates" kam es infolge behördlicher Anordnung zu weiteren Einschränkungen in einzelnen Ländern. Unter anderem erfolgte eine durch COVID-19-bedingte temporäre Schließung der österreichischen MediaMarkt-Märkte. Am 26. November 2020 verkündete die CECONOMY AG, dass der Aufsichtsrat der CECONOMY AG die Nachfolge des Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Jürgen Fitschen geregelt hat. Herr Thomas Dannenfeldt wird den Aktionären auf der Hauptversammlung am 17. Februar 2021 als neues Mitglied des Aufsichtsrats vorgeschlagen. Im Fall seiner Wahl soll er im Nachgang zum Vorsitzenden des Aufsichtsratsgremiums gewählt werden. Darüber hinaus wurde bekannt gegeben, dass Frau Sabine Eckhardt bereits im Oktober 2020 gerichtlich als Aufsichtsratsmitglied bestellt wurde. Frau Sabine Eckhardt tritt die Nachfolge von Herrn Dr. Bernhard Düttmann an, der im Zuge seiner Bestellung für die Dauer von weiteren zwölf Monaten zum Vorstandsvorsitzenden der CECONOMY AG am 17. Oktober 2020 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist. Sonstige Angaben 29. Mitarbeiter Im Durchschnitt nach Köpfen waren im Geschäftsjahr 2019/20 bei der CECONOMY AG 74 Mitarbeiter beschäftigt (2018/19: 82 Mitarbeiter, Durchschnitt aus zwölf Monaten). Hiervon sind 10 leitende (2018/19: 11) und 64 nichtleitende Mitarbeiter (2018/19: 71). 30. Konzernzugehörigkeit Die CECONOMY AG stellt als oberstes Mutterunternehmen den Konzernabschluss der CECONOMY AG auf. Der Konzernabschluss ist in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt worden. Er wird beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und anschließend im Bundesanzeiger bekannt gemacht. 31. Honorare des Abschlussprüfers Die Angaben zu den Abschlussprüferhonoraren sind im Konzernabschluss der CECONOMY AG enthalten. Auf eine Veröffentlichung an dieser Stelle wird aufgrund der befreienden Konzernklausel des § 285 Nr. 17 HGB verzichtet. Es wurden ausschließlich Leistungen erbracht, die mit der Tätigkeit als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der CECONOMY AG vereinbar sind. Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG bezieht sich auf die Prüfung des Konzernabschlusses, des Jahresabschlusses sowie verschiedene Jahresabschlussprüfungen und Prüfungen von IFRS Reporting Packages zur Einbeziehung in den CECONOMY-Konzernabschluss ihrer Tochterunternehmen, einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen. Zudem erfolgten prüfungsintegriert prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen, projektbegleitende Prüfungen im Rahmen der Einführung neuer Rechnungslegungsstandards sowie ISAE-3402-Prüfungsleistungen. Andere Bestätigungsleistungen enthalten vereinbarte Bestätigungsleistungen in Bezug auf beispielsweise Umsatzmietvereinbarungen und Compliance Certificates. Sonstige Leistungen betreffen überwiegend die Honorare für projektbezogene Beratungsleistungen. 32. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Nahestehende Unternehmen und Personen sind juristische oder natürliche Personen, die auf die CECONOMY AG Einfluss nehmen können oder der Kontrolle oder einem maßgeblichen Einfluss durch die CECONOMY AG unterliegen. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden insbesondere mit Tochterunternehmen abgeschlossen. Es handelt sich vor allem um Dienstleistungs-, Miet- und Finanzierungsgeschäfte sowie konzerninterne Unternehmenstransaktionen, die grundsätzlich zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen sind. ↗ Weitere Informationen sind unter Nummer 16 Sonstige finanzielle Verpflichtungen zu finden. 33. Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Von Beginn des Geschäftsjahres 2019/20 bis zum Zeitpunkt der Abschlussaufstellung hat die CECONOMY AG die nachfolgenden Mitteilungen über das Bestehen von Beteiligungen an der CECONOMY AG erhalten, über die nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Angaben zu machen sind. Im Falle mehrfacher Mitteilungen innerhalb eines Geschäftsjahres hinsichtlich des Erreichens, Über- oder Unterschreitens der relevanten Schwellenwerte durch einen Meldepflichtigen ist jeweils nur die zeitlich letzte Mitteilung aufgeführt. Mitteilungen aus früheren Geschäftsjahren sind - soweit erforderlich - im Anhang zum relevanten Jahresabschluss angegeben. Darüber hinaus werden Mitteilungen aus früheren Geschäftsjahren auch nachfolgend angegeben, wenn zum Bilanzstichtag beziehungsweise zum Zeitpunkt der Abschlussaufstellung die Beteiligungen in einer mitteilungspflichtigen Höhe bestehen und keine neueren, weitergehenden oder weniger weitgehenden Mitteilungen vorliegen. Bei den nachfolgend genannten Stimmrechtsanteilen können sich nach den angegebenen Zeitpunkten Veränderungen ergeben haben, die der CECONOMY AG gegenüber nicht meldepflichtig waren. Sofern ein Aktionär der CECONOMY AG gegenüber eine Veränderung seiner Beteiligung ohne Schwellenberührung mitgeteilt hat (freiwillige Mitteilung), ist diese freiwillige Mitteilung zur Information der übrigen Aktionäre ebenfalls dargestellt. ↗ Die gemäß § 40 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und § 26 Abs. 1 WpHG a.F. veröffentlichten Inhalte der der CECONOMY AG zugegangenen Stimmrechtsmitteilungen, einschließlich Mitteilungen gemäß §§ 38, 39 WpHG und §§ 25, 25 a WpHG a.F., sind für die letzten zehn Geschäftsjahre unter anderem über die Internetseite der Gesellschaft unter www.ceconomy.de unter der Rubrik Investor Relations - Rechtliche Mitteilungen zugänglich gemacht. Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 10. Dezember 2010 lautet wie folgt: "Die Otto Beisheim Holding GmbH, Baar (Schweiz), hat uns, der METRO AG, Deutschland (Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf), ISIN: DE0007257503, WKN: 725750 am 10. Dezember 2010 Folgendes mitgeteilt: 'Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG Meldepflichtige: 1. Otto Beisheim Betriebs GmbH […] München (Deutschland) 2. Otto Beisheim Group GmbH & Co. KG […] Düsseldorf (Deutschland) 3. Otto Beisheim Verwaltungs GmbH […] Düsseldorf (Deutschland) 4. Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Beisheim […] Baar (Schweiz) 5. Otto Beisheim Holding GmbH […] Baar (Schweiz) 6. OB Beteiligungsgesellschaft mbH […] München (Deutschland) 7. Prof. Otto Beisheim Stiftung […] Baar (Schweiz) Emittent: METRO AG Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf Hiermit teilen wir, die Otto Beisheim Holding GmbH, Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG namens und im Auftrag der nachfolgend aufgeführten Gesellschaften und von Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Beisheim folgendes mit: 1. Otto Beisheim Holding GmbH Der Stimmrechtsanteil der Otto Beisheim Holding GmbH an der METRO AG hat am 10. Dezember 2010 die Schwelle von 10 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte). Davon sind der Otto Beisheim Holding GmbH 4,81 % (15.585.515 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Otto Beisheim Holding GmbH am heutigen Tag Stimmrechte zugerechnet: - OB Beteiligungsgesellschaft mbH. 2. Otto Beisheim Betriebs GmbH Der Stimmrechtsanteil der Otto Beisheim Betriebs GmbH an der METRO AG hat am 10. Dezember 2010 die Schwelle von 10 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte). Davon sind der Otto Beisheim Betriebs GmbH 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen, wobei 4,81 % (15.585.515 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Von dem folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Otto Beisheim Betriebs GmbH Stimmrechte zugerechnet: - Otto Beisheim Holding GmbH, - OB Beteiligungsgesellschaft mbH. Von dem folgenden kontrollierten Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Otto Beisheim Betriebs GmbH Stimmrechte zugerechnet: - OB Beteiligungsgesellschaft mbH. 3. Otto Beisheim Group GmbH & Co. KG Der Stimmrechtsanteil der Otto Beisheim Group GmbH & Co. KG an der METRO AG hat am 10. Dezember 2010 die Schwelle von 10 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte). Davon sind der Otto Beisheim Group GmbH & Co. KG 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen, wobei 4,81 % (15.585.515 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Von dem folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Otto Beisheim Group GmbH & Co. KG Stimmrechte zugerechnet: - Otto Beisheim Holding GmbH, - OB Beteiligungsgesellschaft mbH. Von folgenden kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Otto Beisheim Group GmbH & Co. KG Stimmrechte zugerechnet: - Otto Beisheim Betriebs GmbH, - OB Beteiligungsgesellschaft mbH. 4. Otto Beisheim Verwaltungs GmbH Der Stimmrechtsanteil der Otto Beisheim Verwaltungs GmbH an der METRO AG hat am 10. Dezember 2010 die Schwelle von 10 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte). Davon sind der Otto Beisheim Verwaltungs GmbH 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen, wobei 4,81 % (15.585.515 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Von dem folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Otto Beisheim Verwaltungs GmbH am heutigen Tag Stimmrechte zugerechnet: - Otto Beisheim Holding GmbH - OB Beteiligungsgesellschaft mbH. Von folgenden kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Otto Beisheim Verwaltungs GmbH am heutigen Tag Stimmrechte zugerechnet: - Otto Beisheim Group GmbH & Co. KG, - Otto Beisheim Betriebs GmbH, - OB Beteiligungsgesellschaft mbH. 5. Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Beisheim Der Stimmrechtsanteil von Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Beisheim an der METRO AG hat am 10. Dezember 2010 die Schwelle von 10 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte). Davon sind Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Beisheim 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen, wobei 4,81 % (15.585.515 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Von dem folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Beisheim Stimmrechte zugerechnet: - Otto Beisheim Holding GmbH, - OB Beteiligungsgesellschaft mbH. Von folgenden kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden dabei Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Beisheim Stimmrechte zugerechnet: - Otto Beisheim Verwaltungs GmbH, - Otto Beisheim Group GmbH & Co. KG, - Otto Beisheim Betriebs GmbH, - OB Beteiligungsgesellschaft mbH. 6. OB Beteiligungsgesellschaft mbH Der Stimmrechtsanteil der OB Beteiligungsgesellschaft mbH an der METRO AG hat am 10. Dezember 2010 die Schwelle von 5 % überschritten und beträgt zu diesem Tag 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte). Davon sind der OB Beteiligungsgesellschaft mbH 5,16 % (16.728.208 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von dem folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der OB Beteiligungsgesellschaft mbH Stimmrechte zugerechnet: - Otto Beisheim Holding GmbH. 7. Prof. Otto Beisheim Stiftung Der Stimmrechtsanteil der Prof. Otto Beisheim Stiftung an der METRO AG hat am 10. Dezember 2010 die Schwelle von 10 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte). Davon sind der Prof. Otto Beisheim Stiftung 5,16 % (16.728.208 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und weitere 4,81 % (15.585.515 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von dem folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Prof. Otto Beisheim Stiftung Stimmrechte zugerechnet: - OB Beteiligungsgesellschaft mbH. Von dem folgenden kontrollierten Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Prof. Otto Beisheim Stiftung Stimmrechte zugerechnet: - Otto Beisheim Holding GmbH.'" Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 9. August 2013 lautet wie folgt: "Die Prof. Otto Beisheim Stiftung, München, Deutschland, hat uns am 9. August 2013 Folgendes mitgeteilt: 'Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG Meldepflichtige: Prof. Otto Beisheim Stiftung […] München, Deutschland Emittent: METRO AG […] Düsseldorf Hiermit teilen wir, die Prof. Otto Beisheim Stiftung, Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil der Prof. Otto Beisheim Stiftung an der METRO AG am 8. August 2013 die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 9,10 % (29.493.970) Stimmrechte beträgt. Davon sind der Prof. Otto Beisheim Stiftung 9,10 % (29.493.970 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen, wobei 2,28 % (7.392.638 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Prof. Otto Beisheim Stiftung Stimmrechte zugerechnet: - Otto Beisheim Holding GmbH, Baar (Schweiz) '" Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 12. Mai 2015 lautet wie folgt: "Die Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg, Deutschland hat uns am 12. Mai 2015 gemäß §§ 21 f. WpHG - im Hinblick auf ihre Konzerngesellschaft Haniel Finance Deutschland GmbH zudem i.V.m. § 24 WpHG - Folgendes mitgeteilt: scrollen 1. Der Stimmrechtsanteil der Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg, Deutschland, an der METRO AG, Düsseldorf, Deutschland, hat am 11. Mai 2015 die Schwellen von 30 % und 25 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 24,996 % der Stimmrechte (81.015.280 Stimmrechte). Diese Stimmrechte werden der Franz Haniel & Cie. GmbH nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Von folgenden kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der Franz Haniel & Cie. GmbH Stimmrechte zugerechnet: - Haniel Finance Deutschland GmbH; - METRO Vermögensverwaltung GmbH; - METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG; - 1. HSB Verwaltung GmbH; - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG. scrollen 2. Der Stimmrechtsanteil ihrer Konzerngesellschaft Haniel Finance Deutschland GmbH, Duisburg, Deutschland, an der METRO AG, Düsseldorf, Deutschland, hat am 11. Mai 2015 die Schwellen von 30 % und 25 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 24,996 % der Stimmrechte (81.015.280 Stimmrechte). Davon hält sie 11,82 % der Stimmrechte (38.324.765 Stimmrechte) unmittelbar. Die weiteren 13,17 % der Stimmrechte (42.690.515 Stimmrechte) werden der Haniel Finance Deutschland GmbH nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Von folgenden kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der Haniel Finance Deutschland GmbH Stimmrechte zugerechnet: - METRO Vermögensverwaltung GmbH; - METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG; - 1. HSB Verwaltung GmbH; - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG." Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 12. Juli 2018 lautet wie folgt: "Die freenet AG, Büdelsdorf, Deutschland, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 12. Juli 2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CECONOMY AG, Düsseldorf, Deutschland, am 12. Juli 2018 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 9,15 % der Stimmrechte (32.633.555 Stimmrechte) betragen hat. Diese Stimmrechte werden von der freenet AG unmittelbar gehalten." Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 16. Juli 2018 lautet wie folgt: "Die Meridian Stiftung, Essen, Deutschland, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 16. Juli 2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CECONOMY AG, Düsseldorf, Deutschland, am 12. Juli 2018 die Schwelle von 15 % der Stimmrechte unterschritten und an diesem Tag 14,33 % der Stimmrechte (51.117.363 Stimmrechte) betragen hat. 14,33 % der Stimmrechte (51.117.363 Stimmrechte) sind der Meridian Stiftung nach § 34 WpHG zuzurechnen. Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der CECONOMY AG 3 % oder mehr beträgt, werden der Meridian Stiftung dabei Stimmrechte zugerechnet: - Palatin Verwaltungsgesellschaft mbH." Der veröffentlichte Inhalt der freiwilligen Mitteilungen vom 18. Juli 2018 lautet wie folgt: "Die Prof. Otto Beisheim Stiftung, München, Deutschland, hat uns mittels freiwilliger Mitteilung am 18. Juli 2018 mitgeteilt, dass sich ihr Stimmrechtsanteil an der CECONOMY AG, Düsseldorf, Deutschland, am 12. Juli 2018 aufgrund einer Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte auf 6,62 % der Stimmrechte (23.615.334 Stimmrechte) verringert hat. 6,62 % der Stimmrechte (23.615.334 Stimmrechte) sind der Prof. Otto Beisheim Stiftung nach § 34 WpHG zuzurechnen. Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der CECONOMY AG 3 % oder mehr beträgt, werden der Prof. Otto Beisheim Stiftung dabei Stimmrechte zugerechnet: - Beisheim Holding GmbH." "Die Prof. Otto Beisheim Stiftung, Baar, Schweiz, hat uns mittels freiwilliger Mitteilung am 18. Juli 2018 mitgeteilt, dass sich ihr Stimmrechtsanteil an der CECONOMY AG, Düsseldorf, Deutschland, am 12. Juli 2018 aufgrund einer Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte auf 6,62 % der Stimmrechte (23.615.334 Stimmrechte) verringert hat. 6,62 % der Stimmrechte (23.615.334 Stimmrechte) sind der Prof. Otto Beisheim Stiftung nach § 34 WpHG zuzurechnen. Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der CECONOMY AG 3 % oder mehr beträgt, werden der Prof. Otto Beisheim Stiftung dabei Stimmrechte zugerechnet: - Beisheim Holding GmbH." Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 9. April 2019 lautet wie folgt: "Die Giovanni Agnelli B.V., Amsterdam, Niederlande, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 9. April 2019 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CECONOMY AG, Düsseldorf, Deutschland, am 5. April 2019 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 3,14 % der Stimmrechte (11.185.844 Stimmrechte) betragen hat. Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der CECONOMY AG 3 % oder mehr beträgt, werden der Giovanni Agnelli B.V. dabei Stimmrechte zugerechnet: - EXOR FINANCIAL INVESTMENTS SICAV-SIF." Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 12. März 2020 lautet wie folgt: "Die J O Hambro Capital Management Limited, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 12. März 2020 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CECONOMY AG, Düsseldorf, Deutschland, am 28. Februar 2020 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten und an diesem Tag 2,99 % der Stimmrechte (10.736.359 Stimmrechte) betragen hat. Diese Stimmrechte sind der J O Hambro Capital Management Limited nach § 34 WpHG zuzurechnen." 34. Vorstand und Aufsichtsrat Vergütung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2019/20 Die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands setzt sich im Wesentlichen zusammen aus der Grundvergütung, der kurzfristigen erfolgsabhängigen Vergütung (Short-Term Incentive und gegebenenfalls Sonderprämien) sowie der erfolgsabhängigen Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung (Long-Term Incentive). Aufgrund der interimistischen Tätigkeit des Vorstandsvorsitzenden Herr Dr. Bernhard Düttmann besteht bei ihm die Vergütung für das Geschäftsjahr 2019/20 ausschließlich aus einer Grundvergütung. Das Short-Term Incentive der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus den definierten finanziellen Zielen und der Erreichung individuell gesetzer Ziele zusammen. Festgelegt sind drei finanzielle Erfolgsziele, die auf Unternehmenskennzahlen (KPIs) basieren und für die der Aufsichtsrat auf Grundlage der Unternehmensplanung im Voraus die jeweiligen Zielwerte, die Schwellenwerte und die maximale Zielerreichung festlegt: scrollen ― Ergebnis vor Abzug von Finanzergebnis und Steuern (Earnings Before Interest and Taxes - EBIT) auf Basis absoluter EBIT-Werte, bereinigt um Effekte von definierten Portfolioveränderungen ― Umsatzwachstum, bereinigt um Währungseffekte und um Effekte von definierten Portfolioveränderungen ― Nettobetriebsvermögen (Net Working Capital - NWC) auf Basis absoluter NWC-Werte (4-Quartals-Durchschnitt), bereinigt um Effekte von definierten Portfolioveränderungen Die Vergütung der im Geschäftsjahr 2019/20 aktiven Mitglieder des Vorstands beträgt 3,3 Mio. € (2018/19: 4,8 Mio. €). Davon entfallen 2,7 Mio. € (2018/19: 2,4 Mio. €) auf die Grundvergütung (inklusive Nebenleistungen), 0 Mio. € (2018/19: 0,9 Mio. €) auf die kurzfristige erfolgsabhängige Vergütung und 0,6 Mio. € (2018/19: 1,5 Mio. €) auf die erfolgsabhängige Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung. Die angegebenen Vorjahreswerte beziehen sich auf die im Geschäftsjahr 2019/20 amtierenden Vorstandsmitglieder. Für die im Geschäftsjahr 2019/20 gewährte Tranche der erfolgsabhängigen Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung (Performance Share Plan) beträgt der Zielbetrag für Frau Sonnenmoser 0,6 Mio. €. Die Anzahl der zunächst bedingt zugeteilten Performance Shares beträgt für Frau Sonnenmoser 184.050 Stück. Der Wert der im Geschäftsjahr 2019/20 zugeteilten Tranche des Performance Share Plan wurde zum Zeitpunkt der Gewährung durch externe Gutachter nach einem anerkannten finanzmathematischen Verfahren ermittelt. Frau Sonnenmoser verfügt außer über die im Berichtsjahr ausgegebene Tranche des Performance Share Plan über Zuteilungen aus der Tranche 2018/19. Im Geschäftsjahr 2019/20 haben sich Wertveränderungen aus den laufenden Tranchen erfolgsabhängiger Vergütungsprogramme mit langfristiger Anreizwirkung ergeben. Der Aufwand aus dem Performance Share Plan für Frau Sonnenmoser beträgt 0,12 Mio. €, davon 0,08 Mio. € aus der Tranche 2019/20 und 0,04 Mio. € aus der Tranche 2018/19. Die Rückstellungen hierfür betragen zum 30. September 2020 insgesamt 0,21 Mio. €. Der Aufsichtsrat hat beschlossen, die LTI-Tranche 2018/19 sowie 2019/20 aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Hinblick auf die Zielsetzung der EPS-Komponente an die adjustierte Mittelfristplanung anzupassen, um die Auswirkungen auf die Vorstandsvergütung zu adjustieren und die Anreizwirkung aufrecht zu erhalten. Die im Geschäftsjahr 2018/19 sowie 2019/20 gewährte aktienbasierte langfristige variable Vergütung (Performance Share Plan) führte zu einem Unterschiedsbetrag in Höhe von 0,10 Mio. € im Vergleich zum bilanzierten Wert. Darüber hinaus besteht für die Mitglieder des Vorstands eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktzusage mit einer beitragsorientierten und einer leistungsorientierten Komponente. Die Finanzierung der beitragsorientierten Komponente erfolgt gemeinsam durch den Vorstand und das Unternehmen. Sofern das Vorstandsmitglied einen Eigenbeitrag von sieben Prozent seiner definierten Bemessungsgrundlage erbringt, fügt das Unternehmen den doppelten Beitrag hinzu. Die sonstigen Vergütungen entfallen auf geldwerte Vorteile aus Sachbezügen. Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands Für frühere Mitglieder des Vorstands der CECONOMY AG und von auf die CECONOMY AG verschmolzenen Gesellschaften sowie ihre Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 2019/20 Leistungen in Höhe von 3,0 Mio. € (2018/19: 3,0 Mio. €) erbracht. Aus Anlass der Beendigung Ihrer Tätigkeit erhalten Herr Dr. Dieter Haag Molkenteller insgesamt 0,7 Mio. € und Herr Jörn Werner insgesamt 3,2 Mio. € im Geschäftsjahr 2019/20. Der Barwert des Verpflichtungsvolumens für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen nach IFRS beträgt 50,8 Mio. € (30.09.2019: 48,0 Mio. €). Der entsprechende Barwert des Verpflichtungsvolumens für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen nach HGB beträgt 44,8 Mio. € (30.09.2019: 39,1 Mio. €). ↗ Die Angaben gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 a Satz 5 bis 8 HGB finden sich im Zusammengefassten Lagebericht im Vergütungsbericht. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Die Gesamtvergütung sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/20 beträgt 2,0 Mio. € (2018/19: 2,2 Mio. €). ↗ Weitere Angaben zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder finden sich im Zusammengefassten Lagebericht im Vergütungsbericht. 35. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex Die von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam abgegebene Entsprechenserklärung gemäß § 161 Abs. 1 AktG zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex vom November 2020 und nicht mehr aktuelle Entsprechenserklärungen beziehungsweise Ergänzungen macht die CECONOMY AG auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik Unternehmen - Corporate Governance dauerhaft öffentlich zugänglich. 36. Organe der CECONOMY AG und ihre Mandate Mitglieder des Aufsichtsrats 1 Jürgen Fitschen (Aufsichtsratsvorsitzender) Senior Advisor, Deutsche Bank AG a) Vonovia SE, Bochum Syntellix AG, Hannover b) Kommanditgesellschaft CURA Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Hamburg Sylvia Woelke (stellvertretende Vorsitzende seit 12. Februar 2020) Vorsitzende des Betriebsrats, Media-Saturn-Holding GmbH Manager Corporate Risk Management & Internal Controls, Media-Saturn-Holding GmbH, Ingolstadt a) Keine b) Keine Wolfgang Baur Abteilungsleiter Logistik, Saturn Techno-Electro-Handelsgesellschaft mbH, Köln Vorsitzender des Betriebsrats, Saturn Techno-Electro-Handelsgesellschaft mbH, Köln a) Keine b) Keine Kirsten Joachim Breuer Geschäftsführer, IG Metall Geschäftsstelle Erfurt a) Keine b) Keine Karin Dohm Global Program Director Deutsche Bank AG a) Deutsche EuroShop AG, Hamburg DB Europe GmbH, Frankfurt am Main (bis 30. April 2020) b) Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg (bis 27. März 2020) Dr. Bernhard Düttmann (1. Oktober 2019 bis 17. Oktober 2019) Interimistischer Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor der CECONOMY AG a) Alstria Office Reit AG, Hamburg Vossloh AG, Werdohl (bis 31. Dezember 2019) b) Media-Saturn-Holding GmbH, Ingolstadt - Vorsitzender des Beirats (seit 7. November 2019) und Mitglied des Beirats (seit 4. November 2019) Daniela Eckardt Angestellte Kasse/Information, Saturn Alexanderplatz Berlin Stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrats, Saturn Alexanderplatz Berlin a) Keine b) Keine Sabine Eckhardt (seit 27. Oktober 2020) Chief Executive Officer Central Europe der Jones Lang LaSalle SE, Frankfurt Mitglied des Advisory Board Digital Business, Heinrich Bauer Verlag KG, Hamburg a) Keine b) Media4Planet GmbH, Hamburg - Vorsitzende des Beirats Dr. Florian Funck Mitglied des Vorstands der Franz Haniel & Cie. GmbH a) METRO AG, Düsseldorf (bis 7. Dezember 2019) TAKKT AG, Stuttgart Vonovia SE, Bochum b) Keine Ludwig Glosser Service Manager und Lead Problem Manager Process Management, Media-Saturn IT Services GmbH Vorsitzender des Betriebsrats, Media-Saturn IT Services GmbH a) Keine b) Keine Julia Goldin Executive Vice President & Chief Marketing Officer, Lego Group a) Keine b) Keine Jo Harlow Selbstständige Unternehmerin a) Keine b) Intercontinental Hotels Group plc, Denham, Großbritannien Halma plc, Amersham, Großbritannien J Sainsbury's plc, London, Großbritannien Rainer Kuschewski Selbstständiger Unternehmer a) Keine b) Keine Stefanie Nutzenberger Mitglied im Bundesvorstand der Gewerkschaft ver.di a) Keine b) Keine Claudia Plath Chief Financial Officer ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG a) Deutsche EuroShop AG, Hamburg b) MEC METRO-ECE Centermanagement GmbH & Co. KG, Düsseldorf Jens Ploog Senior-Referent Organisation, Prozesse und Projekte, Media-Saturn Deutschland GmbH Vorsitzender des Betriebsrats, Media-Saturn Deutschland GmbH a) Keine b) Keine Birgit Popp Bereichsleiterin HR People Development & Learning Deutschland sowie verantwortlich für die Corporate-HR-Funktion People Development & Learning (seit 1. Oktober 2019) a) Keine b) Keine Dr. Fredy Raas Geschäftsführer der Beisheim Holding GmbH, Baar, Schweiz, Geschäftsführer der Beisheim Group GmbH & Co. KG, Düsseldorf (bis 31. Dezember 2019) a) METRO AG, Düsseldorf b) Arisco Holding AG, Baar, Schweiz HUWA Finanz und Beteiligungs AG, Au, Schweiz Jürgen Schulz (stellvertretender Vorsitzender bis 12. Februar 2020) Abteilungsleiter Service, Saturn Bielefeld Vorsitzender des Betriebsrats, Saturn Bielefeld a) Keine b) Keine Regine Stachelhaus Selbstständige Unternehmerin a) Covestro AG, Leverkusen Covestro Deutschland AG, Leverkusen SPIE Deutschland und Zentraleuropa GmbH, Ratingen LEONI AG, Nürnberg (seit 12. November 2019) b) SPIE SA, Cergy-Pontoise Cedex, Frankreich Christoph Vilanek Vorstandsvorsitzender der freenet AG, Büdelsdorf a) Ströer Management SE und Ströer SE & Co. KGaA, Köln EXARING AG, München VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, Bonn (seit 17. Juni 2019) b) Sunrise Communications AG, Zürich, Schweiz 1 Stand: 1. Dezember 2020 a) Mitgliedschaften in anderen zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 1. Alt. AktG b) Mitgliedschaft in vergleichbaren deutschen und internationalen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 2. Alt. AktG Ausschüsse des Aufsichtsrats und deren Besetzung Aufsichtsratspräsidium scrollen Jürgen Fitschen (Vorsitzender) Jürgen Schulz (bis 12. Februar 2020) Sylvia Woelke (seit 12. Februar 2020) Regine Stachelhaus Jens Ploog Prüfungsausschuss scrollen Karin Dohm (Vorsitzende) Sylvia Woelke (stellvertretende Vorsitzende) Dr. Bernhard Düttmann (bis 30. November 2019, ab dem 17. Oktober 2019 ruhend) Claudia Plath (seit 1. Dezember 2019) Dr. Florian Funck Ludwig Glosser Rainer Kuschewski Nominierungsausschuss scrollen Jürgen Fitschen (Vorsitzender) Dr. Bernhard Düttmann (bis 14. November 2019, ab dem 17. Oktober 2019 ruhend) Claudia Plath Regine Stachelhaus Vermittlungsausschuss gem. § 27 Abs. 3 MitbestG scrollen Jürgen Fitschen (Vorsitzender) Jürgen Schulz (bis 12. Februar 2020) Sylvia Woelke (seit 12. Februar 2020) Dr. Bernhard Düttmann (bis 30. November 2019, ab dem 17. Oktober 2019 ruhend) Ludwig Glosser Claudia Plath (seit 1. Dezember 2019) Mitglieder des Vorstands 2 Jörn Werner (Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor bis 17. Oktober 2019) a) Christophorus Holding GmbH (A.T.U. Gruppe), Weiden Pieroth Wein AG, Rümmelsheim b) Media-Saturn-Holding GmbH, Ingolstadt - Vorsitzender des Beirats (bis 4. November 2019) und Mitglied des Beirats (bis 31. Januar 2020) VELUX A/S, Kopenhagen, Dänemark Karin Sonnenmoser (Finanzvorstand) a) Keine b) Media-Saturn-Holding GmbH, Ingolstadt - Mitglied des Beirats (seit 13. Mai 2019) Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH, Berlin (bis 22. April 2020) SCHMOLZ + BICKENBACH AG, Luzern, Schweiz (seit 28. April 2020) Dr. Bernhard Düttmann (Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor seit 17. Oktober 2019) a) Alstria Office Reit AG, Hamburg Vossloh AG, Werdohl (bis 31. Dezember 2019) b) Media-Saturn-Holding GmbH, Ingolstadt - Mitglied des Beirats (seit 4. November 2019) und Vorsitzender des Beirats (seit 7. November 2019) 2 Stand: 1. Dezember 2020 a) Mitgliedschaften in anderen zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 1. Alt. AktG b) Mitgliedschaft in vergleichbaren deutschen und internationalen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 2. Alt. AktG 37. Anteilsbesitz der CECONOMY AGzum 30. September 2020 gemäß § 285 HGB scrollen Konsolidierte Tochterunternehmen Gesellschaftsname Sitz Land Währung %-Anteil am Kapital Accelerate Commerce GmbH München Deutschland EUR 100,00 CECONOMY Data GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 CECONOMY Digital GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 CECONOMY Dreizehnte Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 CECONOMY Erste Vermögensverwaltungs GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 CECONOMY Invest GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 CECONOMY Pensionssicherungs GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 CECONOMY Retail GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 CECONOMY Retail International GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 Electronic Online Services Invest GmbH München Deutschland EUR 100,00 Electronic Repair Logistics B.V. (ERL) Goes Niederlande EUR 51,00 Hansa Foto-Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung Köln Deutschland EUR 100,00 Imtron Asia Hong Kong Limited Hongkong Hongkong HKD 100,00 Imtron GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 JUKE ENTERTAINMENT ESPAÑA, S.L., Unipersonal El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 Media - Saturn Beteiligungsges.m.b.H. Vösendorf Österreich EUR 100,00 Media Markt 14 - Produtos Electronicos LdA Alfragide (Carnaxide) Portugal EUR 100,00 MEDIA MARKT 3 DE MAYO SANTA CRUZ DE TENERIFE S.A. TENERIFE Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT A CORUÑA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA A Coruña Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT ALACANT VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Alacant Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT ALBACETE VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. ALBACETE Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT ALCALA DE GUADAIRA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. ALCALÁ DE GUADAIRA Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT ALCALÁ DE HENARES VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Alcalá de Henares Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT ALCORCON VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Alcorcon Spanien EUR 99,90 Media Markt Alexandrium B.V. Rotterdam Niederlande EUR 95,50 MEDIA MARKT ALFAFAR VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Alfafar Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT ALFRAGIDE - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA Lisboa Portugal EUR 100,00 Media Markt Alkmaar B.V. Alkmaar Niederlande EUR 97,75 Media Markt Almere B.V. Almere Niederlande EUR 100,00 MEDIA MARKT ALMERÍA, S.A.U. El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 Media Markt Alphen aan den Rijn B.V. Alphen aan den Rijn Niederlande EUR 100,00 Media Markt Amersfoort B.V. Amersfoort Niederlande EUR 95,50 Media Markt Amsterdam Centrum B.V. Amsterdam Niederlande EUR 100,00 Media Markt Amsterdam Noord B.V. Amsterdam Niederlande EUR 100,00 Media Markt Amsterdam West B.V. Amsterdam Niederlande EUR 100,00 Media Markt Apeldoorn B.V. Apeldoorn Niederlande EUR 95,50 Media Markt Arena B.V. Amsterdam Niederlande EUR 97,75 Media Markt Arnhem B.V. Arnhem Niederlande EUR 100,00 Media Markt Assen B.V. Assen Niederlande EUR 100,00 MEDIA MARKT AVEIRO - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA CRC LISBOA Portugal EUR 100,00 MEDIA MARKT BADAJOZ S.A. BADAJOZ Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT BARAKALDO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. San Vicente de Barakaldo Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT BARCELONA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Barcelona Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT Basilix NV Sint-Agatha-Berchem Belgien EUR 100,00 MEDIA MARKT BENFICA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA LISBOA Portugal EUR 100,00 Media Markt Bergen op Zoom B.V. Bergen op Zoom Niederlande EUR 100,00 MEDIA MARKT BILBAO - ZUBIARTE, S.A. El Prat de Llobregat Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT Bilbondo Video-TV-Hifi-Elektro-Computer-Foto, SA Bizkaia Spanien EUR 99,90 Media Markt Borås TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 MEDIA MARKT BRAGA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA CRC LISBOA Portugal EUR 100,00 MEDIA MARKT Braine-l'Alleud SA Braine-l'Alleud Belgien EUR 90,00 Media Markt Breda B.V. Breda Niederlande EUR 97,75 Media Markt Brugge NV Brugge Belgien EUR 100,00 Media Markt Brussel Docks NV Brussel Belgien EUR 100,00 MEDIA MARKT Bruxelles Rue Neuve - MEDIA MARKT Brussel Nieuwstraat SA Brussel Belgien EUR 90,00 MEDIA MARKT CARTAGENA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Cartagena Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT CASTELLÒ DE LA Plana VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Castellòn de la Plana Spanien EUR 99,90 Media Markt CCCI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCVI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCVIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXIX TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXVI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXVII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXVIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXX TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXXI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXXII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXXIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXXIV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MEDIA MARKT CCLXIV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCLXV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCLXXV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCLXXXIX TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCLXXXV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCXCII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCXCIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCXCIX TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCXCVI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MEDIA MARKT CCXLIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MEDIA MARKT CCXLIV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MEDIA MARKT Century Center NV Antwerpen 1 Belgien EUR 90,00 Media Markt CLXXIX TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MEDIA MARKT COLLADO VILLALBA, S.A. COLLADO VILLALBA Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT CORDOBA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Cordoba Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT CORDOVILLA-PAMPLONA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Pamplona Spanien EUR 99,90 Media Markt Cruquius B.V Cruquius Niederlande EUR 95,50 Media Markt Den Bosch B.V. Den Bosch Niederlande EUR 100,00 Media Markt Den Haag B.V. Den Haag Niederlande EUR 97,75 MEDIA MARKT Deurne NV Antwerpen Belgien EUR 100,00 Media Markt Deventer B.V. Deventer Niederlande EUR 100,00 MEDIA MARKT DIAGONAL MAR-BARCELONA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. BARCELONA Spanien EUR 99,90 Media Markt Distributor, SAU Barcelona Spanien EUR 100,00 Media Markt Doetinchem B.V. Doetinchem Niederlande EUR 100,00 MEDIA MARKT DONOSTI VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Donosti Spanien EUR 99,90 Media Markt Dordrecht B.V. Dordrecht Niederlande EUR 100,00 Media Markt Drachten B.V. Drachten Niederlande EUR 100,00 Media Markt Duiven B.V. Duiven Niederlande EUR 95,50 Media Markt E298, S.A.U El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 Media Markt E301, S.A.U El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 Media Markt E303, S.A.U BARCELONA Spanien EUR 100,00 Media Markt E304, S.A.U Barcelona Spanien EUR 100,00 Media Markt Ede B.V. Ede (Gld) Niederlande EUR 100,00 Media Markt Eindhoven Centrum B.V. Eindhoven Niederlande EUR 100,00 Media Markt Eindhoven Ekkersrijt B.V. Son en Breugel Niederlande EUR 97,75 MEDIA MARKT EL PRAT VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Prat de Llobregat.Barcelona Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT ELCHE VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. ELCHE Spanien EUR 100,00 Media Markt Emmen B.V. Emmen Niederlande EUR 100,00 Media Markt Enschede B.V. Enschede Niederlande EUR 100,00 Media Markt Eskilstuna TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Esplugues, S.A. El Prat de Llobregat Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT FERROL, SA A CORUÑA Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT FINESTRAT S.A.U. Finestrat Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT GAIA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA CRC-LISBOA Portugal EUR 100,00 MEDIA MARKT GANDIA S.A. GANDIA Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT GAVÁ VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. GAVA Spanien EUR 100,00 Media Markt Gävle TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 MEDIA MARKT GETAFE VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Getafe Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT GIRONA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Girona Spanien EUR 99,90 Media Markt GmbH TV-HiFi-Elektro München Deutschland EUR 100,00 MEDIA MARKT Gosselies/Charleroi SA Gosselies Belgien EUR 90,00 Media Markt Göteborg-Bäckebol TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Göteborg-Högsbo TV-HiFi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Göteborg-Torpavallen TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 MEDIA MARKT GRANADA - NEVADA, S.A. El Prat de Llobregat Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT GRANADA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Pulianas (Granada) Spanien EUR 100,00 Media Markt Groningen Centrum B.V. Groningen Niederlande EUR 100,00 Media Markt Groningen Sontplein B.V. Groningen Niederlande EUR 100,00 Media Markt Heerhugowaard B.V. Heerhugowaard Niederlande EUR 95,50 Media Markt Heerlen B.V. Heerlen Niederlande EUR 100,00 Media Markt Helsingborg TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Hengelo B.V. Hengelo Ov Niederlande EUR 100,00 MEDIA MARKT Herstal SA Liège Belgien EUR 90,00 Media Markt Hoofddorp B.V. Hoofddorp Niederlande EUR 100,00 Media Markt Hoorn B.V. Hoorn Niederlande EUR 95,50 MEDIA MARKT HUELVA VÍDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA HUELVA Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT IBERIAN SERVICES, S.A.U. PRAT DE LLOBREGAT Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT ISLAZUL MADRID S.A. Madrid Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT Jemappes/Mons SA Jemappes Belgien EUR 90,00 MEDIA MARKT JEREZ DE LA FRONTERA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. jEREZ DE LA FRONTERA Spanien EUR 99,90 Media Markt Jönköping TV-Hifi- Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Kalmar TV-Hifi-Elektro AB Kalmar Schweden SEK 100,00 Media Markt Kortrijk NV Kortrijk Belgien EUR 100,00 Media Markt Kristianstad TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 MEDIA MARKT L´ HOSPITALET VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. L'HOSPITALET Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT LAS ARENAS S.A. LAS PALMAS DE GRAN CANARIA Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT LAS PALMAS DE GRAN CANARIA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Las Palmas de Gran Canaria Spanien EUR 99,90 Media Markt Leeuwarden B.V. Leeuwarden Niederlande EUR 95,24 MEDIA MARKT LEGANES VIDEO-TV- HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA LEGANES Spanien EUR 99,90 Media Markt Leidschendam B.V. Leidschendam Niederlande EUR 100,00 MEDIA MARKT LEIRIA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA CRC-LISBOA Portugal EUR 100,00 MEDIA MARKT LEÓN VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. León Spanien EUR 99,90 Media Markt Liège Médiacité SA Liège Belgien EUR 100,00 MEDIA MARKT Liège Place Saint-Lambert SA Liège Belgien EUR 100,00 Media Markt Linköping TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 MEDIA MARKT LLEIDA, SA LLEIDA Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT LOGRONO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Logrono Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT LORCA S.A. Lorca, murcia Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT LOS BARRIOS VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Barrios. Cadiz Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT LUGO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO,SA Lugo Spanien EUR 100,00 Media Markt Luleå TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Lund TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Maastricht B.V. Maastricht Niederlande EUR 98,88 MEDIA MARKT Machelen NV Machelen Belgien EUR 100,00 MEDIA MARKT MADRID - PLAZA DEL CARMEN S.A.U. EL PRAT DE LLOBREGAT Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT MADRID - VALLECAS S.A. El Prat de Llobregat Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT MADRID BENLLIURE SA MADRID Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT MADRID CASTELLANA SA MADRID Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT MADRID PLENILUNIO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. MADRID Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT MADRID-VILLAVERDE VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Madrid-Villaverde Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT Majadahonda Video-TV-HiFi-Elektro-Computer-Foto, S.A. Majadahonda Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT MÁLAGA - PLAZA MAYOR S.A. EL PRAT DE LLOBREGAT Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT MALAGA-CENTRO VÍDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA MALAGA Spanien EUR 99,90 Media Markt Malmö-Bernstorp TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Malmö-Svågertorp TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 MEDIA MARKT MASSALFASSAR S.A. Valencia Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT MATARO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. MATARO Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT MATOSINHOS PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA Carnaxide Portugal EUR 100,00 Media Markt Middelburg B.V. Middelburg Niederlande EUR 95,50 MEDIA MARKT MURCIA NUEVA CONDOMINA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. MURCIA Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT MURCIA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Murcia Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT NASCENTE - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA CRC-LISBOA Portugal EUR 90,00 Media Markt Nieuwegein B.V. Nieuwegein Niederlande EUR 100,00 Media Markt Norrköping TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Online LdA Alfragide (Carnaxide) Portugal EUR 100,00 MEDIA MARKT ONLINE SAU PRAT DE LLOBREGAT Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT Oostakker NV Oostakker Belgien EUR 90,00 MEDIA MARKT Oostende NV Oostende Belgien EUR 100,00 Media Markt Örebro TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 MEDIA MARKT ORIHUELA SA ORIHUELA Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT PALMA DE MALLORCA FAN SAU El Prat de llobregat Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT PALMA DE MALLORCA S.A. PALMA DE MALLORCA Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT PLAÇA DE CATALUNYA, S.A.U. El Prat del Llobregat Barcelon Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT PLAZA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA CRC-LISBOA Portugal EUR 100,00 Media Markt Polska Bis Sp. z o.o. Warszawa VII spółka komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Sp. z o.o. Wrocław V spółka komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Bydgoszcz II spółka komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Gdańsk IV Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Gdynia II Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Katowice III Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Kraków III spółka komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Kraków IV Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Łódź III Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Łódź IV Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Lubin Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Lublin II Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Poznań III spółka komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Poznań IV Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Szczecin III Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Tychy Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 99,10 Media Markt Polska Bis spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warszawa IX spółka komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warszawa VI Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warszawa VIII Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warszawa X Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Wrocław IV Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 99,10 Media Markt Polska Sp. z o.o. Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. 19 Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. 22 Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. 25 Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. 26 Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. 27 Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Białystok Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Bydgoszcz Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Chorzów Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Elbląg Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Gdańsk II Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Gdynia I Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Gliwice Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Głogów Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Gorzów Wielkopolski Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Kalisz Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Konin Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Koszalin Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Kraków II Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Legnica Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Nowy Sącz Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Piotrków Trybunalski Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Płock Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Poznań II Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Przemyśl Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Radom Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Rybnik Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Słupsk Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Tarnów Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Toruń Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Wałbrzych Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Zamość Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Zielona Góra Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Bielsko-Biała Spólka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Czeladź Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Częstochowa Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Gdańsk I Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Katowice I Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Kielce Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Kraków I Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Łódź I Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Łódź II Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Lublin Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Olsztyn Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Opole Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Poznań I Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Rzeszów Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Szczecin Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Warszawa 1 Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Warszawa II Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Warszawa III Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Warszawa IV Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Wrocław I Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Wrocław II Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Zabrze Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Proximity Spółka komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warszawa V spółka komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 MEDIA MARKT PROTECT SOLUTIONS, S.A.U. C/ Garrotxa, 2-4 CP.- 08820 Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT PUERTO REAL VIDEO-TV-HIFI-ELECTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. CADIZ Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT QUART DE POBLET, S.A. QUART DE POBLET Spanien EUR 99,90 Media Markt Rijswijk B.V. Rijswijk Niederlande EUR 95,50 MEDIA MARKT RIVAS-VACIAMADRID VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. MADRID Spanien EUR 99,90 Media Markt Roermond B.V. Roermond Niederlande EUR 100,00 MEDIA MARKT Roeselare NV Roeselare Belgien EUR 90,00 Media Markt Rotterdam Beijerlandselaan B.V. Rotterdam Niederlande EUR 100,00 MEDIA MARKT SALAMANCA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Sta. Marta de Tormes Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT San Juan de Aznalfarache VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Sevilla Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT SAN SEBASTIAN DE LOS REYES VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. San Sebastian de los Reyes Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT SANT CUGAT DEL VALLÈS VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Sant Cugat del Vallès Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT Santander Video-TV-Hifi-Elektro-Computer-Foto, SA SANTANDER Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT SANTIAGO DE COMPOSTELA S.A. El Prat de Llobregat Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT SATURN ADMINISTRACION ESPAÑA, S.A.U. El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT SATURN GLOBAL BUSINESS SERVICES, S.A.U. El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 Media Markt Saturn Holding Magyarország Kft. Budapest Ungarn HUF 100,00 Media Markt Saturn Holding Nederland B.V. Rotterdam Niederlande EUR 100,00 Media Markt Saturn Vertriebs-GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MEDIA MARKT SATURN, S.A. UNIPERSONAL El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT Schoten NV Schoten Belgien EUR 90,00 Media Markt Schweiz AG Dietikon Schweiz CHF 100,00 Media Markt Service Pro, SAU C/Halcones 1, CP.- 28320 de Pi Spanien EUR 100,00 Media Markt Setúbal - Produtos Informáticos e Electrónicos, LDA. Lisboa Portugal EUR 100,00 MEDIA MARKT SEVILLA-SANTA JUSTA VIDEO-TV-HIFIi-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Sevilla Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT SIERO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Lugones-Siero Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT Sint-Lambrechts-Woluwe NV Sint-Lambrechts-Woluwe Belgien EUR 90,00 MEDIA MARKT Sint-Pieters-Leeuw NV Sint-Pieters-Leeuw Belgien EUR 90,00 MEDIA MARKT SINTRA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA Lisboa Portugal EUR 100,00 Media Markt Skövde TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Södertälje TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Stockholm Nacka TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Stockholm-Barkarby TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Stockholm-Gallerian TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Stockholm-Heron City TV-HiFi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Stockholm-Länna TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Stockholm-Täby TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Sundsvall TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 MEDIA MARKT TARRAGONA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Tarragona Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT TELDE VÍDEO-TV- HIFI- ELEKTRO- COMPUTER- FOTO, SA TELDE (LAS PALMAS) Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT TENERIFE VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA Tenerife Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT TERRASSA SA Centro Comercial y de Ocio Par Spanien EUR 99,90 Media Markt The Corner B.V. Rotterdam Niederlande EUR 95,50 Media Markt Tilburg B.V. Tilburg Niederlande EUR 100,00 MEDIA MARKT TOLEDO S.A. TOLEDO Spanien EUR 100,00 MEDİA MARKT TURKEY TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ Istanbul Türkei TRY 100,00 Media Markt Turnhout NV Turnhout Belgien EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Bad Dürrheim Deutschland EUR 90,00 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hallstadt-Bamberg Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Herzogenrath Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schwentinental Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Lüneburg Deutschland EUR 90,00 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Belm-Osnabrück Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Peißen Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Porta Westfalica/Minden Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Aalen Aalen Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Albstadt Albstadt Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Alzey Alzey Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Amberg Amberg Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Ansbach Ansbach Deutschland EUR 90,05 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Aschaffenburg Aschaffenburg Deutschland EUR 90,05 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Augsburg Augsburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Augsburg-Göggingen Augsburg Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Bad Kreuznach Bad Kreuznach Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Baden-Baden Baden-Baden Deutschland EUR 90,00 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bayreuth Bayreuth Deutschland EUR 90,05 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Biesdorf Berlin-Biesdorf Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Charlottenburg Berlin-Charlottenburg Deutschland EUR 90,00 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Gropiusstadt Berlin (Gropiusstadt) Deutschland EUR 90,05 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Hohenschönhausen Berlin-Hohenschönhausen Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Mitte Berlin Deutschland EUR 90,00 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Neukölln Berlin-Neukölln Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Prenzlauer Berg Berlin Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Schöneweide Berlin (Schöneweide) Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Spandau Berlin-Spandau Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Steglitz Berlin Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Tegel Berlin (Tegel) Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Tempelhof Berlin Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Wedding Berlin-Wedding Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bielefeld Bielefeld Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bischofsheim Bischofsheim Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bochum Bochum Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bochum-Ruhrpark Bochum (Ruhrpark) Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bonn Bonn Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Brandenburg an der Havel Brandenburg an der Havel Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Braunschweig Braunschweig Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bremen Bremen Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bremen-Waterfront Bremen Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bruchsal Bruchsal Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Buchholz in der Nordheide Buchholz Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Buxtehude Buxtehude Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Castrop-Rauxel Castrop-Rauxel Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Chemnitz Chemnitz Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Chemnitz-Röhrsdorf Chemnitz Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Coburg Coburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Cottbus/Groß Gaglow Cottbus Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Dessau Dessau-Roßlau Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Dietzenbach Dietzenbach Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Donauwörth Donauwörth Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Dorsten Dorsten Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Dortmund-Hörde Dortmund Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Dortmund-Oespel Dortmund Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Dresden Centrum Dresden Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Dresden-Mickten Dresden Deutschland EUR 95,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Duisburg Duisburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Düsseldorf Düsseldorf Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Egelsbach Egelsbach Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Eiche Ahrensfelde-Eiche Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Eisenach Eisenach Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Eislingen Eislingen Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Elmshorn Elmshorn Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Emden Emden Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Erding Erding Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Erfurt Thüringen-Park Erfurt Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Erfurt-Daberstedt Erfurt Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Erlangen Erlangen Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Eschweiler Eschweiler Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Essen Essen Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Esslingen Esslingen/Weil Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Fellbach Fellbach Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Flensburg Flensburg Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Frankfurt Frankfurt a.M. Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Frankfurt-Borsigallee Frankfurt Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Freiburg Freiburg Deutschland EUR 90,05 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Friedrichshafen Friedrichshafen Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Fulda Fulda Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Gifhorn Gifhorn Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-Hifi-Elektro GmbH Goslar Goslar Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Göttingen Göttingen Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Greifswald Greifswald Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Gründau-Lieblos Gründau-Lieblos Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Günthersdorf Leuna Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Gütersloh Gütersloh Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Halberstadt Halberstadt Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Halstenbek Halstenbek Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hamburg- Wandsbek Hamburg Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hamburg-Altona Hamburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hamburg-Billstedt Hamburg-Billstedt Deutschland EUR 100,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Hamburg-Harburg Hamburg-Harburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hamburg-Hummelsbüttel Hamburg-Hummelsbüttel Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hamburg-Nedderfeld Hamburg-Nedderfeld Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hameln Hameln Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hannover-Vahrenheide Hannover-Vahrenheide Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Hannover-Wülfel Hannover-Wülfel Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Heide Heide Deutschland EUR 90,00 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Heidelberg Heidelberg Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Heidelberg-Rohrbach Heidelberg (Rohrbach) Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Heilbronn Heilbronn Deutschland EUR 93,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Henstedt-Ulzburg Henstedt-Ulzburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Heppenheim Heppenheim Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hildesheim Hildesheim Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hof Hof Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Homburg/Saar Homburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hückelhoven Hückelhoven Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Idar-Oberstein Idar-Oberstein Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Itzehoe Itzehoe Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Jena Jena Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kaiserslautern Kaiserslautern Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Karlsfeld Karlsfeld Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Karlsruhe Karlsruhe Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Karlsruhe-Ettlinger Tor Karlsruhe Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kassel Kassel Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kempten Kempten Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kiel Kiel Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kirchheim Kirchheim Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Koblenz Koblenz Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Köln Hohe Straße Köln Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Köln-Chorweiler Köln Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Köln-Kalk Köln Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Köln-Marsdorf Köln-Marsdorf Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Konstanz Konstanz Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Krefeld Krefeld Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kulmbach Kulmbach Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Lahr Lahr Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Landau/Pfalz Landau Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Landsberg/Lech Landsberg am Lech Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Landshut Landshut Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Leipzig Höfe am Brühl Leipzig Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Leipzig-Paunsdorf Leipzig Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Limburg Limburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Lingen Lingen Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Lübeck Lübeck Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Ludwigsburg Ludwigsburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Ludwigshafen Ludwigshafen/Rh. Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH M258 Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Magdeburg Magdeburg Deutschland EUR 90,05 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Magdeburg-Bördepark Magdeburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Main-Taunus-Zentrum Sulzbach Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mainz Mainz Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mannheim Mannheim Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mannheim-Sandhofen Mannheim-Sandhofen Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Marburg Marburg Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Marktredwitz Marktredwitz Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Meerane Meerane Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Memmingen Memmingen Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mönchengladbach Mönchengladbach Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mühldorf/Inn Mühldorf Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mülheim Mülheim/Ruhr-Dümpten Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH München-Haidhausen München Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH München-Pasing München Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH München-Solln München-Solln Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Münster Münster Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-Hifi-Elektro GmbH Nagold Nagold Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neubrandenburg Neubrandenburg Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neuburg an der Donau Neuburg an der Donau Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neumünster Neumünster Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neunkirchen Neunkirchen Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neuss Neuss Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neustadt an der Weinstraße Neustadt/Weinstraße Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neu-Ulm Neu-Ulm Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neuwied Neuwied Deutschland EUR 90,05 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Nienburg Nienburg Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Nordhausen Nordhausen Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Nordhorn Nordhorn Deutschland EUR 90,00 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Nürnberg-Kleinreuth Nürnberg Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Nürnberg-Langwasser Nürnberg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-Hifi-Elektro GmbH Nürnberg-Schoppershof Nürnberg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Offenburg Offenburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Oldenburg Oldenburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Oststeinbek Oststeinbek Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Paderborn Paderborn Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Papenburg Papenburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Passau Passau Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Peine Peine Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Pforzheim Pforzheim Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Pirmasens Pirmasens Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Plauen Plauen Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Potsdam Potsdam Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Ravensburg Ravensburg Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Recklinghausen Recklinghausen Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Regensburg Regensburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Rendsburg Rendsburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Reutlingen Reutlingen Deutschland EUR 90,05 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Rheine Rheine Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Rosenheim Rosenheim Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Rostock Sievershagen b. Rostock Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Rostock-Brinckmansdorf Rostock Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Saarbrücken Saarbrücken Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Saarbrücken-Saarterrassen Saarbrücken (Saarterrassen) Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Saarlouis Saarlouis Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schiffdorf-Spaden Schiffdorf-Spaden Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schwabach Schwabach Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schwedt Schwedt Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schweinfurt Schweinfurt Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schwerin Schwerin Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Siegen Siegen Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Sindelfingen Sindelfingen Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Singen Singen Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Sinsheim Sinsheim Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Speyer Speyer Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stade Stade Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stralsund Stralsund Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Straubing Straubing Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stuhr Stuhr Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stuttgart-Feuerbach Stuttgart-Feuerbach Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stuttgart-Vaihingen Stuttgart-Vaihingen Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Traunreut Traunreut Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Traunstein Traunstein Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Trier Trier Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Ulm Ulm Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Velbert Velbert Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Viernheim Viernheim Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Waltersdorf bei Berlin Schönefeld/OT Waltersdorf Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Weiden Weiden Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Weilheim Weilheim Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Weiterstadt Weiterstadt Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wetzlar Wetzlar Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wiesbaden Wiesbaden Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wiesbaden-Äppelallee Wiesbaden Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wolfsburg Wolfsburg Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Worms Worms Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wuppertal Wuppertal Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Würzburg Würzburg Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Würzburg - Alfred-Nobel-Straße Würzburg Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Zella-Mehlis Zella-Mehlis Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Zwickau Zwickau Deutschland EUR 90,05 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro Licht GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt Umeå TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Uppsala TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Utrecht Hoog Catharijne B.V. Utrecht Niederlande EUR 95,50 Media Markt Utrecht The Wall B.V. Utrecht Niederlande EUR 100,00 MEDIA MARKT VALENCIA COLON SA VALENCIA Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT VALÈNCIA-CAMPANAR VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. València Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT VALLADOLID VÍDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA Valladolid Spanien EUR 99,90 Media Markt Västerås TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Växjö TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Venlo B.V. Venlo Niederlande EUR 100,00 MEDIA MARKT VIGO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Vigo Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT VITORIA-GASTEIZ VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Vitoria Spanien EUR 100,00 Media Markt Wholesale B.V. Rotterdam Niederlande EUR 100,00 Media Markt Wilrijk NV Wilrijk Belgien EUR 90,00 MEDIA MARKT XCV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt Zaandam B.V. Zaandam Niederlande EUR 100,00 MEDIA MARKT ZARAGOZA PUERTO VENEZIA VÍDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA Zaragoza Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT ZARAGOZA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Zaragoza Spanien EUR 99,90 Media Markt Zoetermeer B.V. Zoetermeer Niederlande EUR 100,00 Media Markt zwei TV-HiFi-Elektro GmbH Dresden-Prohlis Dresden-Prohlis Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT Zwijnaarde NV Gent Belgien EUR 90,00 Media Markt Zwolle B.V. Zwolle Niederlande EUR 95,24 MEDIA MARKTPARETS DEL VALLES SA PARETS DEL VALLES Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT-SATURN BELGIUM NV Asse-Zellik Belgien EUR 100,00 Media Saturn - Servicos de Apoio Adminstrativo, Lda. Lisboa Portugal EUR 100,00 Media Saturn Holding Polska Sp.z.o.o. Warszawa Polen PLN 100,00 Media Saturn Logistyka"Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warszawa Polen PLN 100,00 Media Saturn Online Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warszawa Polen PLN 100,00 Mediamarket S.p.A.con Socio Unico Curno Italien EUR 100,00 MediaMarkt Amstetten CCA GmbH Amstetten Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Bürs GmbH Bürs Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Central Warehouse Hasselt Belgien EUR 90,00 MediaMarkt Dornbirn GmbH Dornbirn Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Feldkirch GmbH Feldkirch Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Gerasdorf G3 GmbH Gerasdorf Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Graz Lazarettgürtel GmbH Graz Österreich EUR 100,00 MediaMarkt Graz Liebenau GmbH Graz Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Graz Shopping Nord GmbH Graz Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Graz Shoppingcity Seiersberg GmbH Seiersberg Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Haid Center GmbH Haid Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Imst FMZ GmbH Imst Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Innsbruck Kaufhaus Tyrol GmbH Innsbruck Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Innsbruck Ost GmbH Innsbruck Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Klagenfurt City Arkaden GmbH Klagenfurt Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Klagenfurt Ost GmbH Klagenfurt Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Krems GmbH Krems an der Donau Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Leoben City Shopping GmbH Leoben Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Liezen ELI GmbH Liezen Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Linz Industriezeile GmbH Linz Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Linz Passage GmbH Linz Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Luxembourg S.A. Luxemburg Luxemburg EUR 100,00 MediaMarkt Medienhaus GmbH Vösendorf Österreich EUR 100,00 MediaMarkt Oberwart EO GmbH Oberwart Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Online GmbH Vösendorf Österreich EUR 100,00 MediaMarkt Parndorf GmbH Parndorf Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Pasching Plus City GmbH Pasching Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Powerservice GmbH Vösendorf Österreich EUR 100,00 MediaMarkt Ried GmbH Ried im Innkreis Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Salzburg Europastraße GmbH Salzburg Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Salzburg Shopping Arena Alpenstraße GmbH Salzburg Österreich EUR 90,00 MediaMarkt SCS Multiplex GmbH Wiener Neudorf Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Spittal GmbH Spittal an der Drau Österreich EUR 90,00 MediaMarkt St. Lorenzen GmbH A-8642 St. Lorenzen im Mürztal Österreich EUR 90,00 MediaMarkt St. Pölten GmbH St. Pölten Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Steyr GmbH Steyr Österreich EUR 90,00 MEDIA-Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Aachen Aachen Deutschland EUR 100,00 MediaMarkt Villach GmbH Villach Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Vöcklabruck GmbH Vöcklabruck Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Vösendorf SCS-Nordring GmbH Vösendorf Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Wels GmbH Wels Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Wholesale GmbH Vösendorf Österreich EUR 100,00 MediaMarkt Wien Auhof Center GmbH Wien Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Wien Columbus GmbH Wien Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Wien Donauzentrum GmbH Wien Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Wien Floridsdorf GmbH Wien Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Wien Hietzing GmbH Wien Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Wien Lugner City GmbH Wien Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Wien Mariahilfer Straße GmbH Wien Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Wien Millennium City GmbH Wien Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Wien Mitte The Mall GmbH Wien Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Wien Riverside GmbH Wien Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Wien Simmering GmbH Wien Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Wien Stadlau GmbH Wien Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Wörgl GmbH Wörgl Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Wr. Neustadt GmbH Wiener Neustadt Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Zell am See PEZZ GmbH Zell am See Österreich EUR 90,00 MediaMarktSaturn Beschaffung und Logistik GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MediaMarktSaturn fünfte Beteiligungsgesellschaft mbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MediaMarktSaturn Global Business Services GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MediaMarktSaturn Markenlizenz GmbH Grünwald, Lkr. München Deutschland EUR 100,00 MediaMarktSaturn Markenservice GmbH & Co. KG Grünwald, Lkr. München Deutschland EUR 100,00 MediaMarktSaturn Markenservice Holding GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MediaMarktSaturn Markenservice Verwaltungs-GmbH Grünwald, Lkr. München Deutschland EUR 100,00 MediaMarktSaturn Marketing GmbH München Deutschland EUR 100,00 MediaMarktSaturn N3XT GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MediaMarktSaturn Plattform Services GmbH Grünwald Deutschland EUR 100,00 MediaMarktSaturn Retail Cooperation GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MediaMarktSaturn sechste Beteiligungsgesellschaft mbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MediaMarktSaturn siebte Beteiligungsgesellschaft mbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MEDIA-SATURN (PORTUGAL), SGPS, UNIPESSOAL LDA CRC-LISBOA Portugal EUR 100,00 Media-Saturn Beteiligungen Polska GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media-Saturn Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media-Saturn Deutschland GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media-Saturn e-handel Sverige AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media-Saturn Helvetia Holding GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media-Saturn Holding Norway AS Oslo Norwegen NOK 100,00 Media-Saturn Holding Sweden AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media-Saturn Internationale Beteiligungen GmbH München Deutschland EUR 100,00 Media-Saturn IT Services GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media-Saturn Marketing GmbH München Deutschland EUR 100,00 Media-Saturn Nordic Shared Services AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media-Saturn-Holding GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 78,38 MMS Alliance GmbH München Deutschland EUR 100,00 MMS Connect B.V. Rotterdam Niederlande EUR 100,00 MMS Coolsingel BV Rotterdam Niederlande EUR 100,00 MMS E-Commerce GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MMS ERA Holdco B.V. Rotterdam Niederlande EUR 100,00 MMS ONLINE BELGIUM NV Zellik Belgien EUR 99,90 MMS Online Nederland B.V. Rotterdam Niederlande EUR 100,00 MS E-Business Concepts & Service GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MS New CO Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warszawa Polen PLN 100,00 MWFS Zwischenholding Managment GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 MWFS Zwischenholding Managment GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 my-xplace GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 OOO MEDIA-SATURN TRANSACTION SERVICES RUS Moskau Russland RUB 100,00 OOO xplace Moskau Russland RUB 100,00 Option 5 B.V. Goes Niederlande EUR 100,00 PayRed Card Services AG Dietikon Schweiz CHF 100,00 Power Service GmbH Köln Deutschland EUR 100,00 PowerService Nederland B.V. Rotterdam Niederlande EUR 100,00 red blue Marketing GmbH München Deutschland EUR 100,00 redblue services GmbH München Deutschland EUR 100,00 Redcoon Benelux B. V. Tilburg Niederlande EUR 100,00 REDCOON ELECTRONIC TRADE, S.L.U. El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 redcoon GmbH Vösendorf Österreich EUR 100,00 Redcoon GmbH i. L. Aschaffenburg Deutschland EUR 100,00 REDCOON ITALIA S.R.L. Turin Italien EUR 100,00 redcoon Logistics GmbH Erfurt Deutschland EUR 100,00 REDCOON POLSKA Sp. z.o.o. Bydgoszcz Polen PLN 100,00 redcoon.pl Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warszawa Polen PLN 100,00 Retail Media Group GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 RTS Elektronik Systeme GmbH Wolnzach Deutschland EUR 100,00 RTS Service Solutions GmbH & Co. KG Wolnzach Deutschland EUR 100,00 RTS Service Solutions Verwaltungs GmbH Wolnzach Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Karlsruhe Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Ansbach Ansbach Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Augsburg Augsburg Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bad Homburg Bad Homburg v. d. Höhe Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bad Oeynhausen Bad Oeynhausen Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Baunatal Baunatal Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin I Berlin (Alexanderplatz) Deutschland EUR 95,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Charlottenburg Berlin Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Gesundbrunnen Berlin Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Köpenick Berlin Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Leipziger Platz Berlin Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Märkische Zeile Berlin Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Marzahn Berlin Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Schloßstraße Berlin Deutschland EUR 90,05 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Spandau Berlin Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Treptow Berlin Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bielefeld Bielefeld Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bocholt Bocholt Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bochum Bochum Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Braunschweig Braunschweig Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bremen Bremen Deutschland EUR 90,05 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bremen-Habenhausen Bremen Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bremerhaven Bremerhaven Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Celle Celle Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Chemnitz Chemnitz Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Darmstadt Darmstadt Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Dessau Dessau Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Dortmund Dortmund Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Dortmund-Eving Dortmund-Eving Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Dresden Dresden Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Duisburg Duisburg Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Erfurt Erfurt Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Erlangen Erlangen Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Essen Essen Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Esslingen Esslingen Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Euskirchen Euskirchen Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Flensburg Flensburg Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Frankfurt/Main Frankfurt Deutschland EUR 92,52 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Freiburg Freiburg Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Freising Freising 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Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Herford Herford Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hilden Hilden Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hildesheim Hildesheim Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Isernhagen Isernhagen Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Jena Jena Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kaiserslautern Kaiserslautern Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kassel Kassel Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kempten Kempten Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kerpen Kerpen Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kiel Kiel Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kleve Kleve Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Koblenz Koblenz Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Krefeld Krefeld Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Landshut Landshut Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Leipzig Leipzig Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Leipzig-Hauptbahnhof Leipzig/Hbf. Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Leonberg Leonberg Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Lübeck Lübeck Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Lüdenscheid Lüdenscheid Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Ludwigsburg Ludwigsburg Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Ludwigshafen Ludwigshafen Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Lünen Lünen Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Magdeburg Magdeburg Deutschland EUR 90,05 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Mainz Mainz Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Mannheim Mannheim Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Marl Marl Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Moers Moers Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Mülheim Mülheim an der Ruhr Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH München München Deutschland EUR 94,05 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH München-Riem München Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Münster Münster Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Neckarsulm Neckarsulm Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Neu-Isenburg Neu-Isenburg Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Norderstedt Norderstedt Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Nürnberg Nürnberg Deutschland EUR 90,01 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Oberhausen Oberhausen Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Oldenburg Oldenburg Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Osnabrück Osnabrück Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Paderborn Paderborn Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Passau Passau Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Pforzheim Pforzheim Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Potsdam Potsdam Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Regensburg Regensburg Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Remscheid Remscheid Deutschland EUR 90,05 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Reutlingen Reutlingen Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Rostock Rostock Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S050 Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S065 Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S314 Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Saarbrücken Saarbrücken Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Senden Senden Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Solingen Solingen Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Stuttgart Stuttgart Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Stuttgart-City Stuttgart Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Troisdorf Troisdorf Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Tübingen Tübingen Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Weimar Weimar Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Weiterstadt Weiterstadt Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Wiesbaden Wiesbaden Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Wolfsburg Wolfsburg Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Zwickau Zwickau Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung Köln Deutschland EUR 100,00 Saturn Mega Markt GmbH Wuppertal Wuppertal Deutschland EUR 90,05 Saturn Planet Sp. z o.o. 11 Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Saturn Planet Sp. z o.o. 16 Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Saturn Planet Sp. z o.o. 19 Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Saturn Techno-Electro-Handelsgesellschaft mbH Köln Deutschland EUR 100,00 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Hürth Deutschland EUR 90,00 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Neuss Deutschland EUR 90,09 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Leverkusen Deutschland EUR 100,00 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Aachen Deutschland EUR 90,00 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Mönchengladbach Deutschland EUR 100,00 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Siegen Deutschland EUR 100,00 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH St. Augustin Deutschland EUR 90,09 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Düren Deutschland EUR 100,00 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Bergisch Gladbach Deutschland EUR 100,00 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Köln Deutschland EUR 100,00 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Düsseldorf - Flingern Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Düsseldorf - Königsallee Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 Saturn-Mega Markt GmbH Halle Halle Deutschland EUR 90,05 Saturn-Mega Markt GmbH Trier Trier Deutschland EUR 100,00 Tec-Repair GmbH Wolnzach Deutschland EUR 100,00 Tertia Handelsbeteiligungsgesellschaft mbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 XPLACE DIJITAL COZÜM TICARET LIMITED SIRKETI Istanbul Türkei TRY 100,00 xplace GmbH Göttingen Deutschland EUR 83,22 XPLACE ITALY S.R.L. Pianoro Italien EUR 100,00 XPlace Spain SLU Barcelona Spanien EUR 100,00 XPLACE UK LIMITED London England GBP 100,00 Zes Repair B.V. Goes Niederlande EUR 100,00 scrollen Konsolidierte Tochterunternehmen Gesellschaftsname Eigenkapital Ergebnis des letzten Geschäftsjahres Accelerate Commerce GmbH 148.674,28 0,00 CECONOMY Data GmbH 1.380.000,00 0,00 CECONOMY Digital GmbH 6.027.000,00 0,00 CECONOMY Dreizehnte Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH -101.734.991,96 0,00 CECONOMY Erste Vermögensverwaltungs GmbH 25.000,00 0,00 CECONOMY Invest GmbH 1.030.000,00 0,00 CECONOMY Pensionssicherungs GmbH 25.000,00 0,00 CECONOMY Retail GmbH 1.913.142.196,22 0,00 CECONOMY Retail International GmbH 249.734.135,83 0,00 Electronic Online Services Invest GmbH 850.108,06 -689,37 Electronic Repair Logistics B.V. (ERL) -3.128.602,97 1.906.957,21 Hansa Foto-Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung 30.677,51 0,00 5 Imtron Asia Hong Kong Limited 8.569.644,00 1.964.464,00 Imtron GmbH -3.139.713,76 7.141.340,62 JUKE ENTERTAINMENT ESPAÑA, S.L., Unipersonal 332.716,14 701.283,83 Media - Saturn Beteiligungsges.m.b.H. 31.053.240,88 29.788.094,04 Media Markt 14 - Produtos Electronicos LdA 101.620,36 512,79 MEDIA MARKT 3 DE MAYO SANTA CRUZ DE TENERIFE S.A. 1.651.037,97 1.531.037,97 MEDIA MARKT A CORUÑA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA 851.844,17 731.844,17 MEDIA MARKT ALACANT VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. 1.566.653,38 1.446.653,38 MEDIA MARKT ALBACETE VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. -1.025.628,99 10.685,28 MEDIA MARKT ALCALA DE GUADAIRA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. 993.839,86 873.839,86 MEDIA MARKT ALCALÁ DE HENARES VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. 893.009,21 773.009,21 MEDIA MARKT ALCORCON VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. 1.562.078,01 1.442.078,01 Media Markt Alexandrium B.V. 183.378,86 83.901,48 MEDIA MARKT ALFAFAR VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. 1.200.639,11 1.080.639,11 MEDIA MARKT ALFRAGIDE - 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Warszawa VII spółka komandytowa 444.444,44 2.797.698,00 61 Media Markt Polska Bis Sp. z o.o. Wrocław V spółka komandytowa -1.223.910,95 1.408.222,72 61 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością 335.404,24 285.404,24 61 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Bydgoszcz II spółka komandytowa -13.844.444,55 -365.684,20 61 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Gdańsk IV Spółka Komandytowa 444.444,44 1.494.310,79 61 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Gdynia II Spółka Komandytowa 444.444,44 1.181.186,81 61 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Katowice III Spółka Komandytowa 444.444,42 2.961.599,05 61 Media Markt Polska Bis spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Kraków III spółka komandytowa 444.444,43 2.971.126,66 61 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Kraków IV Spółka Komandytowa -2.136.750,75 853.479,01 61 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Łódź III Spółka Komandytowa -16.169.783,60 -861.859,95 61 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Łódź IV Spółka Komandytowa 444.444,44 977.305,29 61 Media Markt Polska Bis spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Lubin Spółka Komandytowa -24.250.671,43 -108.841,22 61 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Lublin II Spółka Komandytowa -2.006.572,67 596.328,90 61 Media Markt Polska Bis spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Poznań III spółka komandytowa 444.444,44 2.924.686,24 61 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Poznań IV Spółka Komandytowa -7.112.781,82 -440.461,14 61 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Szczecin III Spółka Komandytowa 444.444,46 379.489,20 61 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Tychy Spółka Komandytowa 444.444,44 1.498.812,61 61 Media Markt Polska Bis spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warszawa IX spółka komandytowa 444.444,44 4.212.956,55 61 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warszawa VI Spółka Komandytowa 444.444,44 9.382.859,16 61 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warszawa VIII Spółka Komandytowa 444.444,44 4.502.167,91 61 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warszawa X Spółka Komandytowa 444.444,44 2.411.911,66 61 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Wrocław IV Spółka Komandytowa -10.247.562,93 389.384,14 61 Media Markt Polska Sp. z o.o. 646.487,23 594.664,40 61 Media Markt Polska Sp. z o.o. 19 Spółka Komandytowa n. a. 62 n. a. 62 Media Markt Polska Sp. z o.o. 22 Spółka Komandytowa 400.000,00 0,00 61 Media Markt Polska Sp. z o.o. 25 Spółka Komandytowa 400.000,00 0,00 61 Media Markt Polska Sp. z o.o. 26 Spółka Komandytowa 400.000,00 0,00 13,61 Media Markt Polska Sp. z o.o. 27 Spółka Komandytowa 400.000,00 0,00 61 Media Markt Polska Sp. z o.o. Białystok Spółka Komandytowa 444.444,44 3.507.458,82 61 Media Markt Polska Sp. z o.o. Bydgoszcz Spółka Komandytowa 444.444,44 1.760.141,73 61 Media Markt Polska Sp. z o.o. Chorzów Spółka Komandytowa 444.444,44 534.021,58 61 Media Markt Polska Sp. z o.o. Elbląg Spółka Komandytowa -4.425.903,58 -976.711,07 61 Media Markt Polska Sp. z o.o. Gdańsk II Spółka Komandytowa 444.444,44 2.337.731,94 61 Media Markt Polska Sp. z o.o. Gdynia I Spółka Komandytowa -6.083.286,96 -79.845,43 61 Media Markt Polska Sp. z o.o. Gliwice Spółka Komandytowa -11.490.858,12 -1.233.326,28 61 Media Markt Polska Sp. z o.o. Głogów Spółka Komandytowa -36.175.697,13 -578.449,99 61 Media Markt Polska Sp. z o.o. Gorzów Wielkopolski Spółka Komandytowa 444.444,44 2.057.066,94 61 Media Markt Polska Sp. z o.o. Kalisz Spółka Komandytowa 444.444,44 1.099.514,53 61 Media Markt Polska Sp. z o.o. Konin Spółka Komandytowa 444.444,44 1.828.371,10 61 Media Markt Polska Sp. z o.o. Koszalin Spółka Komandytowa 444.444,44 1.879.016,70 61 Media Markt Polska Sp. z o.o. Kraków II Spółka Komandytowa 444.444,43 1.760.232,87 61 Media Markt Polska Sp. z o.o. Legnica Spółka Komandytowa -10.010.459,66 217.787,70 61 Media Markt Polska Sp. z o.o. Nowy Sącz Spółka Komandytowa 269.990,11 121.360,94 61 Media Markt Polska Sp. z o.o. Piotrków Trybunalski Spółka Komandytowa -15.245.801,60 320.267,81 61 Media Markt Polska Sp. z o.o. Płock Spółka Komandytowa -2.577.183,46 -1.776.609,80 61 Media Markt Polska Sp. z o.o. Poznań II Spółka Komandytowa 444.444,44 2.742.545,42 61 Media Markt Polska Sp. z o.o. Przemyśl Spółka Komandytowa -21.876.134,78 -1.424.476,66 61 Media Markt Polska Sp. z o.o. Radom Spółka Komandytowa 421.052,36 605.943,87 61 Media Markt Polska Sp. z o.o. Rybnik Spółka Komandytowa 148.708,91 -295.735,52 61 Media Markt Polska Sp. z o.o. Słupsk Spółka Komandytowa -1.651.676,51 -140.165,40 61 Media Markt Polska Sp. z o.o. Tarnów Spółka Komandytowa 444.444,43 1.098.431,76 61 Media Markt Polska Sp. z o.o. Toruń Spółka Komandytowa 444.444,45 2.790.253,46 61 Media Markt Polska Sp. z o.o. Wałbrzych Spółka Komandytowa -14.074.477,87 -726.106,48 61 Media Markt Polska Sp. z o.o. Zamość Spółka Komandytowa -14.632.814,91 -1.540.662,82 61 Media Markt Polska Sp. z o.o. Zielona Góra Spółka Komandytowa 444.444,44 1.610.092,28 61 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Bielsko-Biała Spólka Komandytowa 444.444,44 2.454.462,96 61 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Czeladź Spółka Komandytowa 444.444,44 3.452.907,26 61 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Częstochowa Spółka Komandytowa 444.444,44 3.014.964,27 61 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Gdańsk I Spółka Komandytowa 400.000,00 536.729,94 61 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Katowice I Spółka Komandytowa 444.444,45 4.022.094,67 61 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Kielce Spółka Komandytowa 444.444,45 101.851,53 61 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Kraków I Spółka Komandytowa 444.444,44 3.051.357,57 61 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Łódź I Spółka Komandytowa 173.315,15 -271.129,29 61 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Łódź II Spółka Komandytowa 444.444,44 351.810,02 61 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Lublin Spółka Komandytowa 444.444,43 1.465.549,05 61 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Olsztyn Spółka Komandytowa 444.444,44 2.131.605,01 61 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Opole Spółka Komandytowa 444.444,44 500.073,23 61 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Poznań I Spółka Komandytowa 400.000,00 1.809.333,07 61 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Rzeszów Spółka Komandytowa 444.444,44 3.325.202,04 61 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Szczecin Spółka Komandytowa 444.444,45 4.896.794,90 61 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Warszawa 1 Spółka Komandytowa 444.444,44 3.845.282,32 61 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Warszawa II Spółka Komandytowa 444.444,44 4.994.674,17 61 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Warszawa III Spółka Komandytowa 444.444,44 4.226.146,51 61 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Warszawa IV Spółka Komandytowa 444.444,44 2.643.065,10 61 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Wrocław I Spółka Komandytowa 444.444,45 141.452,29 61 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Wrocław II Spółka Komandytowa 444.444,44 2.947.785,28 61 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Zabrze Spółka Komandytowa -145.811,46 241.721,42 61 Media Markt Polska spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Proximity Spółka komandytowa 362.677,54 -12.522,35 61 Media Markt Polska Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warszawa V spółka komandytowa n. a. 62 n. a. 6 62 MEDIA MARKT PROTECT SOLUTIONS, S.A.U. 1.502.291,94 1.402.291,94 MEDIA MARKT PUERTO REAL VIDEO-TV-HIFI-ELECTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. 488.266,95 368.266,95 MEDIA MARKT QUART DE POBLET, S.A. 352.778,64 232.778,64 Media Markt Rijswijk B.V. -42.048,93 -135.503,92 MEDIA MARKT RIVAS-VACIAMADRID VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. 666.844,70 546.844,70 Media Markt Roermond B.V. -186.315,99 -286.310,28 MEDIA MARKT Roeselare NV 1.632.520,16 768.836,38 Media Markt Rotterdam Beijerlandselaan B.V. -4.484.568,34 -291.154,63 MEDIA MARKT SALAMANCA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. 468.045,62 348.045,62 MEDIA MARKT San Juan de Aznalfarache VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. 229.925,85 109.925,85 MEDIA MARKT SAN SEBASTIAN DE LOS REYES VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. 1.589.223,49 1.469.223,49 MEDIA MARKT SANT CUGAT DEL VALLÈS VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. 1.165.349,97 1.045.349,97 MEDIA MARKT Santander Video-TV-Hifi-Elektro-Computer-Foto, SA 611.866,10 491.866,10 MEDIA MARKT SANTIAGO DE COMPOSTELA S.A. -119.906,77 104.964,26 MEDIA MARKT SATURN ADMINISTRACION ESPAÑA, S.A.U. 2.469.055,14 2.349.055,13 MEDIA MARKT SATURN GLOBAL BUSINESS SERVICES, S.A.U. 0,00 0,00 14 Media Markt Saturn Holding Magyarország Kft. 2.751.080.606,30 1.241.118.991,74 34-56 Media Markt Saturn Holding Nederland B.V. 126.914.347,90 91.001.789,49 Media Markt Saturn Vertriebs-GmbH -539.464,26 2.103,94 2 MEDIA MARKT SATURN, S.A. UNIPERSONAL 107.523.987,65 56.995.815,20 MEDIA MARKT Schoten NV 1.185.946,78 544.082,19 Media Markt Schweiz AG 2.627.943,68 1.877.369,05 15-33 Media Markt Service Pro, SAU -1.404.426,81 3.205,54 Media Markt Setúbal - Produtos Informáticos e Electrónicos, LDA. -9.743.181,60 -49.602,69 MEDIA MARKT SEVILLA-SANTA JUSTA VIDEO-TV-HIFIi-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. 463.437,65 343.437,65 MEDIA MARKT SIERO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. 1.529.084,71 1.409.084,71 MEDIA MARKT Sint-Lambrechts-Woluwe NV 1.000.598,00 449.570,03 MEDIA MARKT Sint-Pieters-Leeuw NV -1.113.732,38 -983.280,02 MEDIA MARKT SINTRA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA -13.134.157,20 543.141,58 Media Markt Skövde TV-Hifi-Elektro AB -117.382.504,99 -7.453.962,49 Media Markt Södertälje TV-Hifi-Elektro AB -57.224.343,71 -331.455,19 Media Markt Stockholm Nacka TV-Hifi-Elektro AB -193.289.741,78 -14.929.698,57 Media Markt Stockholm-Barkarby TV-Hifi-Elektro AB -183.863.286,35 -16.362.544,13 Media Markt Stockholm-Gallerian TV-Hifi-Elektro AB -205.463.796,75 -31.000.936,64 Media Markt Stockholm-Heron City TV-HiFi-Elektro AB -331.253.934,11 -23.654.445,69 Media Markt Stockholm-Länna TV-Hifi-Elektro AB -106.164.116,07 -10.932.149,95 Media Markt Stockholm-Täby TV-Hifi-Elektro AB -12.803.978,29 -13.987.718,38 Media Markt Sundsvall TV-Hifi-Elektro AB -229.802.051,52 -10.557.200,28 MEDIA MARKT TARRAGONA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. 1.286.249,51 1.166.249,51 MEDIA MARKT TELDE VÍDEO-TV- HIFI- ELEKTRO- COMPUTER- FOTO, SA 1.870.110,25 1.750.110,25 MEDIA MARKT TENERIFE VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA 2.035.498,39 1.915.498,39 MEDIA MARKT TERRASSA SA 1.573.098,48 1.453.098,48 Media Markt The Corner B.V. 1.399.439,91 1.299.854,09 Media Markt Tilburg B.V. 572.480,31 473.111,54 MEDIA MARKT TOLEDO S.A. 564.807,21 444.807,07 MEDİA MARKT TURKEY TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ 249.634.129,36 31.188.507,53 Media Markt Turnhout NV -2.876.997,03 -245.129,68 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH 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3.547,16 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bielefeld 102.258,38 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bischofsheim 1.048.640,77 892.056,01 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bochum 528.538,30 389.345,65 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bochum-Ruhrpark 316.006,49 174.427,73 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bonn 100.000,00 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Brandenburg an der Havel 478.794,79 359.137,78 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Braunschweig 146.428,28 9.032,38 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bremen 489.256,40 310.439,25 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bremen-Waterfront 934.246,23 750.478,45 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bruchsal 368.454,32 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Buchholz in der Nordheide 100.000,00 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Buxtehude 93.316,53 -23.891,07 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Castrop-Rauxel 100.000,00 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Chemnitz 382.750,31 262.518,57 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Chemnitz-Röhrsdorf 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529.411,49 419.183,50 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Eislingen 100.000,00 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Elmshorn 663.861,27 548.789,58 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Emden -1.168.543,80 -123.927,23 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Erding 100.000,00 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Erfurt Thüringen-Park 102.258,38 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Erfurt-Daberstedt 758.006,41 628.029,28 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Erlangen 426.446,65 296.265,04 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Eschweiler 100.000,00 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Essen 102.258,38 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Esslingen -432.506,21 -563.707,48 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Fellbach 100.000,00 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Flensburg 424.905,38 194.793,69 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Frankfurt 390.042,06 217.438,73 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Frankfurt-Borsigallee 610.607,94 481.036,41 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Freiburg 102.258,38 0,00 2 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Friedrichshafen 100.000,00 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Fulda 774.468,84 644.113,24 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Gifhorn 366.969,44 256.443,01 Media Markt TV-Hifi-Elektro GmbH Goslar 230.394,76 111.804,81 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Göttingen 102.258,38 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Greifswald 100.000,00 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Gründau-Lieblos 100.000,00 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Günthersdorf 583.907,79 339.761,06 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Gütersloh 1.045.757,96 845.757,96 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Halberstadt 643.600,44 528.635,96 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Halstenbek 102.258,38 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hamburg- Wandsbek 102.258,38 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hamburg-Altona 100.000,00 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hamburg-Billstedt -902.033,15 -20.757,53 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Hamburg-Harburg 975.730,02 825.416,30 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hamburg-Hummelsbüttel 256.710,81 125.927,52 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hamburg-Nedderfeld 465.960,96 323.584,96 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hameln 116.463,59 -17.831,52 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hannover-Vahrenheide 100.000,00 0,00 2 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Hannover-Wülfel 529.705,74 399.429,36 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Heide 626.571,66 508.378,48 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Heidelberg 304.532,44 168.618,19 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Heidelberg-Rohrbach 468.400,39 331.377,14 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Heilbronn 4.900.000,00 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Henstedt-Ulzburg 100.000,00 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Heppenheim 428.761,30 303.035,84 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hildesheim 294.476,83 171.885,41 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hof 402.397,48 275.514,45 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Homburg/Saar 770.457,94 626.393,75 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hückelhoven 100.000,00 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Idar-Oberstein 836.818,61 716.993,88 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Itzehoe 100.000,00 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Jena 195.008,33 73.212,78 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kaiserslautern 102.258,38 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Karlsfeld 5.081,43 -106.029,53 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Karlsruhe 594.722,69 458.154,29 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Karlsruhe-Ettlinger Tor -979.306,73 -106.156,78 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kassel 102.258,38 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kempten 874.117,80 743.244,55 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kiel 102.258,38 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kirchheim 292.721,22 167.780,35 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Koblenz 102.258,38 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Köln Hohe Straße 319.884,30 156.384,16 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Köln-Chorweiler -1.788.237,37 -369.200,03 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Köln-Kalk 1.311.931,32 1.156.301,34 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Köln-Marsdorf 102.258,38 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Konstanz 102.258,38 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Krefeld 911.473,91 736.853,89 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kulmbach -134.224,63 51.633,49 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Lahr 473.889,44 366.934,97 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Landau/Pfalz 100.000,00 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Landsberg/Lech 100.000,00 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Landshut 500.159,64 348.896,80 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Leipzig Höfe am Brühl 100.000,00 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Leipzig-Paunsdorf 102.258,38 0,00 2 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Limburg 288.676,85 170.063,85 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Lingen -652.097,09 49.891,79 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Lübeck 102.258,38 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Ludwigsburg -1.974.419,98 2.250.714,47 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Ludwigshafen 102.258,38 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH M258 -576.785,07 278.778,92 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Magdeburg 102.258,38 0,00 2 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Magdeburg-Bördepark 641.393,66 499.696,52 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Main-Taunus-Zentrum 200.000,00 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mainz 102.258,38 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mannheim 382.897,97 241.214,14 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mannheim-Sandhofen 807.869,80 676.103,15 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Marburg 341.659,37 226.097,23 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Marktredwitz 429.675,56 317.691,32 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Meerane 724.945,09 604.822,57 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Memmingen 100.000,00 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mönchengladbach 561.251,35 408.865,45 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mühldorf/Inn 158.008,81 26.831,51 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mülheim 404.493,75 257.687,91 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH München-Haidhausen 102.258,38 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH München-Pasing 102.258,38 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH München-Solln 102.258,38 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Münster 102.258,38 0,00 2 Media Markt TV-Hifi-Elektro GmbH Nagold 522.841,37 410.157,21 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neubrandenburg 102.258,38 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neuburg an der Donau -102.271,52 99.205,75 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neumünster 323.680,99 205.017,08 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neunkirchen 713.411,51 600.301,03 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neuss 293.196,67 170.452,04 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neustadt an der Weinstraße 636.195,21 513.062,16 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neu-Ulm 542.564,88 417.364,23 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neuwied 107.278,66 -17.822,81 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Nienburg -1.216.741,80 730.332,94 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Nordhausen -44.687,43 19.601,96 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Nordhorn 684.107,24 549.318,64 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Nürnberg-Kleinreuth 102.258,38 0,00 2 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Nürnberg-Langwasser 363.049,82 218.035,53 Media Markt TV-Hifi-Elektro GmbH Nürnberg-Schoppershof 399.573,03 262.575,94 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Offenburg 102.258,38 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Oldenburg 102.258,38 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Oststeinbek 222.530,10 107.146,66 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Paderborn 102.258,38 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Papenburg 588.048,13 467.680,40 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Passau 690.493,95 565.718,96 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Peine 300.000,00 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Pforzheim 692.012,20 554.053,79 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Pirmasens 795.024,93 658.444,63 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Plauen 102.258,38 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Potsdam 102.258,38 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Ravensburg 426.939,34 306.214,04 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Recklinghausen 409.762,30 213.498,23 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Regensburg 555.360,04 405.167,08 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Rendsburg 311.578,82 203.573,63 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Reutlingen 102.258,38 0,00 2 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Rheine 499.458,29 388.068,11 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Rosenheim 154.258,38 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Rostock 102.258,38 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Rostock-Brinckmansdorf 100.000,00 0,00 2 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Saarbrücken -271.209,32 -32.101,85 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Saarbrücken-Saarterrassen -54.600,86 159.265,92 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Saarlouis 559.388,92 428.216,89 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schiffdorf-Spaden 821.990,56 489.848,46 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schwabach 422.577,74 307.670,34 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schwedt -153.183,41 -82.562,38 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schweinfurt -3.082.649,48 917.614,51 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schwerin 102.258,38 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Siegen 295.828,85 177.292,75 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Sindelfingen 102.258,38 0,00 2 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Singen 100.000,00 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Sinsheim 99.999,99 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Speyer 778.814,76 638.312,93 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stade 404.849,15 278.921,01 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stralsund 443.141,36 321.552,60 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Straubing -1.967.000,58 1.525.971,39 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stuhr 39.305,28 309.810,02 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stuttgart-Feuerbach 102.258,38 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stuttgart-Vaihingen -10.585,16 18.169,53 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Traunreut 8.358,60 -42.667,83 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Traunstein 781.403,85 631.111,70 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Trier 1.459.555,31 1.331.489,55 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Ulm 100.000,00 0,00 2 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Velbert 305.711,05 180.789,69 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Viernheim 100.000,00 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Waltersdorf bei Berlin 102.258,38 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Weiden 100.000,00 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Weilheim 100.000,00 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Weiterstadt 100.000,00 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wetzlar 243.678,89 121.079,66 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wiesbaden 171.284,33 158.928,08 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wiesbaden-Äppelallee 1.033.340,57 855.037,20 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wolfsburg 102.258,38 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Worms 102.258,38 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wuppertal 839.480,73 675.514,96 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Würzburg 980.400,47 650.435,12 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Würzburg - Alfred-Nobel-Straße 155.347,87 33.612,76 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Zella-Mehlis 569.760,29 455.205,08 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Zwickau 556.792,08 431.051,78 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro Licht GmbH Ingolstadt 255.645,94 0,00 2 Media Markt Umeå TV-Hifi-Elektro AB -109.679.781,53 -9.818.355,55 Media Markt Uppsala TV-Hifi-Elektro AB -129.014.140,94 -11.098.954,17 Media Markt Utrecht Hoog Catharijne B.V. -31.243,93 -130.854,06 Media Markt Utrecht The Wall B.V. 155.488,57 55.488,64 MEDIA MARKT VALENCIA COLON SA 674.832,38 554.832,38 MEDIA MARKT VALÈNCIA-CAMPANAR VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. 957.224,44 837.224,44 MEDIA MARKT VALLADOLID VÍDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA 37.935,48 185.745,11 Media Markt Västerås TV-Hifi-Elektro AB -166.547.433,27 -10.388.134,43 Media Markt Växjö TV-Hifi-Elektro AB -151.139.410,16 -9.918.922,48 Media Markt Venlo B.V. -6.478.510,63 -312.721,80 MEDIA MARKT VIGO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. 355.089,09 235.089,09 MEDIA MARKT VITORIA-GASTEIZ VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. 656.232,14 536.232,14 Media Markt Wholesale B.V. 100.000,00 0,00 Media Markt Wilrijk NV 1.493.208,76 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Unico 58.492.470,99 26.660.065,77 MediaMarkt Amstetten CCA GmbH 393.980,58 276.174,28 MediaMarkt Bürs GmbH -505.903,84 -46.686,63 MediaMarkt Central Warehouse 538.951,50 620.458,87 MediaMarkt Dornbirn GmbH 742.694,98 469.355,11 MediaMarkt Feldkirch GmbH 287.096,02 167.843,77 MediaMarkt Gerasdorf G3 GmbH 884.950,17 755.090,07 MediaMarkt Graz Lazarettgürtel GmbH -119.355,15 -293.484,52 MediaMarkt Graz Liebenau GmbH 871.647,15 742.116,64 MediaMarkt Graz Shopping Nord GmbH 579.283,09 304.120,91 MediaMarkt Graz Shoppingcity Seiersberg GmbH 1.539.163,36 1.112.106,42 MediaMarkt Haid Center GmbH 1.275.862,33 1.132.444,12 MediaMarkt Imst FMZ GmbH 533.511,81 399.823,45 MediaMarkt Innsbruck Kaufhaus Tyrol GmbH -630.016,30 151.163,10 MediaMarkt Innsbruck Ost GmbH 2.187.974,47 1.775.395,76 MediaMarkt Klagenfurt City Arkaden GmbH 201.693,34 55.368,36 MediaMarkt Klagenfurt Ost GmbH 1.027.012,77 685.143,07 MediaMarkt Krems GmbH 429.663,73 163.476,43 MediaMarkt Leoben City Shopping GmbH 174.136,53 50.648,22 MediaMarkt Liezen ELI GmbH -613.901,89 -312.040,81 MediaMarkt Linz Industriezeile GmbH 685.908,98 557.332,35 MediaMarkt Linz Passage GmbH 925.181,24 534.815,11 MediaMarkt Luxembourg S.A. 5.523.790,57 1.650.373,28 MediaMarkt Medienhaus GmbH 79.113,04 -0,49 MediaMarkt Oberwart EO GmbH 856.382,29 719.115,44 MediaMarkt Online GmbH 132.680,70 2.588,99 MediaMarkt Parndorf GmbH 0,00 0,00 14 MediaMarkt Pasching Plus City GmbH 1.020.306,37 588.469,37 MediaMarkt Powerservice GmbH 100.433,68 4.686,63 MediaMarkt Ried GmbH 55.985,55 115.753,69 MediaMarkt Salzburg Europastraße GmbH 2.733.623,71 2.425.209,15 MediaMarkt Salzburg Shopping Arena Alpenstraße GmbH 755.071,34 269.300,38 MediaMarkt SCS Multiplex GmbH 1.698.856,36 887.017,92 MediaMarkt Spittal GmbH 159.230,84 38.738,60 MediaMarkt St. Lorenzen GmbH 625.036,85 491.918,85 MediaMarkt St. Pölten GmbH 1.435.671,29 1.167.990,53 MediaMarkt Steyr GmbH 345.671,67 209.288,00 MEDIA-Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Aachen 415.150,05 132.814,17 2 MediaMarkt Villach GmbH 998.533,04 634.261,86 MediaMarkt Vöcklabruck GmbH 686.452,25 557.499,63 MediaMarkt Vösendorf SCS-Nordring GmbH 3.346.067,93 2.495.359,09 MediaMarkt Wels GmbH 761.733,37 628.757,73 MediaMarkt Wholesale GmbH 100.045,86 -1.828,92 MediaMarkt Wien Auhof Center GmbH -909.549,13 -286.915,77 MediaMarkt Wien Columbus GmbH 1.462.330,46 1.309.754,78 MediaMarkt Wien Donauzentrum GmbH 1.027.091,16 837.108,56 MediaMarkt Wien Floridsdorf GmbH 1.258.535,23 811.453,79 MediaMarkt Wien Hietzing GmbH 470.400,07 170.911,97 MediaMarkt Wien Lugner City GmbH 804.527,81 652.920,40 MediaMarkt Wien Mariahilfer Straße GmbH 2.128.435,03 1.611.526,88 MediaMarkt Wien Millennium City GmbH 1.055.621,30 699.578,57 MediaMarkt Wien Mitte The Mall GmbH 1.820.457,32 1.654.807,53 MediaMarkt Wien Riverside GmbH -2.138.785,15 -29.396,32 MediaMarkt Wien Simmering GmbH 1.297.691,34 754.273,19 MediaMarkt Wien Stadlau GmbH 1.618.566,33 1.482.649,28 MediaMarkt Wörgl GmbH 826.035,71 689.856,15 MediaMarkt Wr. Neustadt GmbH 2.240.012,85 1.908.578,00 MediaMarkt Zell am See PEZZ GmbH 234.467,24 111.433,94 MediaMarktSaturn Beschaffung und Logistik GmbH 100.096,83 271.109,79 2 MediaMarktSaturn fünfte Beteiligungsgesellschaft mbH 734.859,97 628.237,66 MediaMarktSaturn Global Business Services GmbH 25.564,59 0,00 1 MediaMarktSaturn Markenlizenz GmbH 25.000,00 970,90 6 MediaMarktSaturn Markenservice GmbH & Co. KG 21.656,55 45.883.081,19 MediaMarktSaturn Markenservice Holding GmbH 25.000,00 995,40 1 MediaMarktSaturn Markenservice Verwaltungs-GmbH 966,35 -20.347,52 MediaMarktSaturn Marketing GmbH 24.443,42 0,00 MediaMarktSaturn N3XT GmbH 159.815,39 12.160,61 1 MediaMarktSaturn Plattform Services GmbH 0,00 0,00 7,14 MediaMarktSaturn Retail Cooperation GmbH 100.000,00 0,00 1 MediaMarktSaturn sechste Beteiligungsgesellschaft mbH 2.543.651,94 2.056.571,52 MediaMarktSaturn siebte Beteiligungsgesellschaft mbH -11.203.525,53 8.393.888,97 MEDIA-SATURN (PORTUGAL), SGPS, UNIPESSOAL LDA -96.467.545,33 1.695.561,30 Media-Saturn Beteiligungen Polska GmbH 1.051.573,38 875.613,06 61 Media-Saturn Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH 100.000,00 0,00 2 Media-Saturn Deutschland GmbH 125.677.956,99 0,00 1 Media-Saturn e-handel Sverige AB 2.254.151,25 -11.681,01 Media-Saturn Helvetia Holding GmbH 2.942.661,77 0,00 1 Media-Saturn Holding Norway AS 94.398.251,50 809.164,80 Media-Saturn Holding Sweden AB 339.924.912,84 -1.295.528,87 Media-Saturn Internationale Beteiligungen GmbH 9.383.542,45 0,00 1 Media-Saturn IT Services GmbH 4.316.871,87 4.216.871,87 1 Media-Saturn Marketing GmbH 98.215,74 -451,75 1 Media-Saturn Nordic Shared Services AB -19.520.737,15 -389.906,80 Media-Saturn-Holding GmbH 469.442.378,42 139.927.003,36 57 MMS Alliance GmbH 22.185,44 -595,91 9 MMS Connect B.V. 265.155,92 55,92 MMS Coolsingel BV -9.806.302,02 -904,39 MMS E-Commerce GmbH 101.000,00 0,00 2 MMS ERA Holdco B.V. n. a. 62 n. a. 62 MMS ONLINE BELGIUM NV 10.160,44 -51.401,88 MMS Online Nederland B.V. 71.478,40 0,00 MS E-Business Concepts & Service GmbH 9.827.505,00 0,00 1 MS New CO Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością -4.719,31 -13.831,75 61 MWFS Zwischenholding Managment GmbH 26.290,96 0,00 MWFS Zwischenholding Managment GmbH & Co. KG 92.267.310,17 -13.935,98 my-xplace GmbH -7.655.461,83 1.004.533,39 OOO MEDIA-SATURN TRANSACTION SERVICES RUS -92.843.000.000,00 -98.555.000.000,00 11 OOO xplace 11.807.000,00 -33.192.000,00 11 Option 5 B.V. 327.505,43 145.492,46 PayRed Card Services AG 310.806,62 160.226,67 Power Service GmbH -68.389.639,90 0,00 2 PowerService Nederland B.V. 1.630.035,77 56.377,20 red blue Marketing GmbH 102.258,38 0,00 1,58 redblue services GmbH 24.340,96 0,00 Redcoon Benelux B. V. 235.358,73 1.668,85 REDCOON ELECTRONIC TRADE, S.L.U. 815.223,00 -65.884,00 redcoon GmbH 1.046.909,07 676.452,42 Redcoon GmbH i. L. 15.023.532,80 13.033.274,30 13 REDCOON ITALIA S.R.L. 281.691,00 15.606,00 redcoon Logistics GmbH 1.162.987,28 0,00 2 REDCOON POLSKA Sp. z.o.o. 269.070.000,00 -35.207.000,00 10 redcoon.pl Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością -11.964.910,82 -9.400.613,47 Retail Media Group GmbH -5.549.071,45 -171.816,14 RTS Elektronik Systeme GmbH 19.682.936,95 25.771.003,03 3 RTS Service Solutions GmbH & Co. KG 234.951,38 -479.028,02 RTS Service Solutions Verwaltungs GmbH 37.711,34 -3.794,68 4 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH -1.535.866,18 206.776,24 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Ansbach 273.378,78 158.780,66 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Augsburg 597.455,95 457.351,92 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bad Homburg 240.362,21 122.611,20 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bad Oeynhausen 84.104,06 -7.313,21 2 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Baunatal 32.435,14 -77.201,11 2 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin I 2.049.283,84 1.855.638,56 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Charlottenburg -4.403.338,23 -32.884,68 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Gesundbrunnen 477.862,53 320.484,29 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Köpenick 234.022,07 112.276,18 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Leipziger Platz -340.071,20 -76.910,93 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Märkische Zeile -544.620,66 -335.886,78 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Marzahn 872.460,51 723.136,24 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Schloßstraße 83.269,42 227.074,86 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Spandau -2.249.726,54 1.402.193,18 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Treptow -406.902,92 -310.015,45 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bielefeld -1.004.029,44 -697.517,76 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bocholt 291,35 -117.463,50 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bochum 165.195,20 -183.707,16 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Braunschweig 629.978,97 493.776,94 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bremen 161.699,67 63.572,44 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bremen-Habenhausen -310.601,11 -184.932,67 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bremerhaven -1.690.032,89 586.405,20 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Celle -237.640,69 -383.196,57 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Chemnitz 110.141,48 98.869,28 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Darmstadt 552.971,53 393.869,02 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Dessau -2.152.195,68 583.105,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Dortmund -595.264,55 -1.400.422,43 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Dortmund-Eving -157.443,66 -311.225,79 2 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Dresden 319.468,80 188.820,59 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Duisburg 304.156,84 87.559,07 2 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Erfurt 214.331,66 94.829,82 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Erlangen 626.837,88 497.109,58 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Essen -1.113.967,37 342.820,30 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Esslingen 236.203,02 117.710,69 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Euskirchen 174.182,49 57.916,66 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Flensburg -275.434,57 -225.458,76 2 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Frankfurt/Main 2.928.149,43 1.813.901,43 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Freiburg 945.712,04 806.363,66 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Freising 283.916,06 153.196,22 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Fürth -8.295.362,96 2.076.170,25 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Gelsenkirchen 139.725,17 73.516,38 2 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Gelsenkirchen-Buer -342.307,53 -262.178,43 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Gießen -2.003.188,27 833.103,89 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Göttingen -525.019,76 -146.067,34 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Gummersbach 418.146,86 301.935,96 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hagen 420.935,07 202.785,64 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hamburg-Altstadt 4.990.806,36 4.603.724,26 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hamm -22.341,12 13.708,26 2 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hanau 415.154,54 280.745,35 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hannover 1.946.194,68 1.626.649,56 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Heidelberg -23.774,03 4.221,71 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Herford -913.635,70 -702.327,37 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hilden -5.391.042,05 2.512.908,31 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hildesheim -2.113.617,04 589.128,64 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Ingolstadt 626.151,36 486.734,06 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Isernhagen 591.542,35 460.736,40 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Jena 26.301,07 -38.931,94 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kaiserslautern 561.705,68 429.185,96 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kassel 403.039,27 272.854,39 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kempten 227.412,47 121.714,85 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kerpen 269.933,37 159.571,38 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kiel -760.564,41 -350.356,68 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kleve -111.382,46 -95.050,38 2 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Koblenz 326.261,42 139.089,57 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Krefeld -906.712,39 -99.770,96 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Landshut -403.028,39 -222.966,55 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Leipzig 148.755,99 27.141,39 2 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Leipzig-Hauptbahnhof 55.699,45 -145.196,02 2 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Leonberg -99.180,65 -162.702,09 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Lübeck 203.928,09 54.604,60 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Lüdenscheid -20.907,12 -19.512,87 2 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Ludwigsburg 49.412,27 -72.311,15 2 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Ludwigshafen 350.601,23 268.815,11 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Lünen -171.105,30 -172.226,20 2 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Magdeburg 44.215,39 -86.141,31 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Mainz 190.674,61 16.821,39 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Mannheim 350.086,93 202.507,74 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Marl 260.527,89 92.240,11 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Moers 341.831,89 208.959,58 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Mülheim -468.414,33 -429.902,77 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH München 2.137.162,81 813.802,34 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH München-Riem 588.195,29 455.853,52 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Münster 677.534,84 400.725,26 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Neckarsulm 158.552,89 38.326,79 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Neu-Isenburg -225.266,88 -332.267,02 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Norderstedt 59.206,07 -9.777,41 2 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Nürnberg 177.171,64 -66.157,49 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Oberhausen 537.237,95 392.353,27 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Oldenburg -617.505,00 60.921,78 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Osnabrück 742.892,15 500.837,57 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Paderborn -815.252,08 53.880,10 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Passau -429.609,25 -287.433,49 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Pforzheim 497.850,47 370.826,54 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Potsdam 40.936,23 9.751,56 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Regensburg 904.929,56 752.895,81 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Remscheid -346.673,14 -475.603,81 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Reutlingen -260.739,41 -127.728,64 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Rostock 230.680,09 98.055,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S050 -4.257.270,85 1.860.153,50 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S065 -1.039.266,87 -39.930,57 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S314 -1.551.173,27 -643.907,95 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Saarbrücken 120.965,42 -24.117,81 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Senden 860.370,15 740.041,30 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Solingen -261.057,06 -265.513,50 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Stuttgart 586.758,15 468.431,33 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Stuttgart-City -2.357.463,76 -1.648.907,41 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Troisdorf -1.407.751,00 -342.119,62 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Tübingen 79.638,62 -31.764,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Weimar 579.525,23 463.750,67 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Weiterstadt -776.352,72 -133.672,64 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Wiesbaden -2.850.255,40 14.476,64 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Wolfsburg -372.787,57 -489.529,25 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Zwickau -139.672,47 475.561,25 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung 2.032.387,27 0,00 5 Saturn Mega Markt GmbH Wuppertal 666.954,14 427.339,64 Saturn Planet Sp. z o.o. 11 Spółka Komandytowa 400.000,00 0,00 61 Saturn Planet Sp. z o.o. 16 Spółka Komandytowa 400.000,00 0,00 61 Saturn Planet Sp. z o.o. 19 Spółka Komandytowa 400.000,00 0,00 61 Saturn Techno-Electro-Handelsgesellschaft mbH 2.054.463,00 0,00 5 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH 74.317,68 -18.933,53 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH 150.334,63 -39.006,98 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH 170.403,64 5.460,88 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH 419.058,02 232.858,88 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH -6.136.877,83 -1.249.723,16 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH 447.571,53 -16.681,50 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH -119.891,99 -339.338,47 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH 104.645,95 -63.244,22 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH -1.712.928,52 -627.811,36 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH -3.634.033,87 -668.666,25 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Düsseldorf - Flingern -1.681.888,38 -699.712,78 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Düsseldorf - Königsallee -5.820.330,56 -2.019.476,45 Saturn-Mega Markt GmbH Halle -113.831,03 -165.010,97 Saturn-Mega Markt GmbH Trier -719.096,04 254.610,26 Tec-Repair GmbH -11.296.977,68 11.288.450,98 4 Tertia Handelsbeteiligungsgesellschaft mbH -28.141.161,31 -6.581.125,44 XPLACE DIJITAL COZÜM TICARET LIMITED SIRKETI 3.654.144,78 -971.965,13 11 xplace GmbH 1.468.784,84 -2.305.112,17 8 XPLACE ITALY S.R.L. -63.660,00 40.869,00 11 XPlace Spain SLU 83.758,67 -46.343,95 11 XPLACE UK LIMITED 229.066,00 31.131,00 9 Zes Repair B.V. 9.010.203,96 3.087.130,20 scrollen Beteiligungen (mindestens 20% Anteilsbesitz) Gesellschaftsname Sitz Land Währung %-Anteil am Kapital Eigenkapital Ergebnis des letzten Geschäftsjahres DTB Deutsche Technikberatung GmbH Köln Deutschland EUR 80,00 -4.659.400,66 -3.177.445,00 11 European Retail Alliance B.V. Rotterdam Niederlande EUR 50,00 n. a. 62 n. a. 62 Flip4 GmbH Friedrichsdorf Deutschland EUR 20,59 -2.986.643,69 408.336,00 9 Fnac Darty S.A. Ivry-sur-Seine Frankreich EUR 24,44 1.387.900.000,00 103.900.000,00 11 Juke Nederland B.V. Goes Niederlande EUR 100,00 481,40 267,00 60 PMG Retail Market Ltd. Limassol Zypern EUR 25,00 n. a. 62 n. a. 14,62 scrollen Beteiligungen (unter 20% Anteilsbesitz) Gesellschaftsname Sitz Land Währung %-Anteil am Kapital Eigenkapital Ergebnis des letzten Geschäftsjahres 7digital Group Plc London England GBP 2,08 n. a. 62 n. a. 62 Artificial Intelligence Network Ingolstadt GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 9,09 n. a. 62 n. a. 62 Digitales Gründerzentrum der Region Ingolstadt GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 6,00 n. a. 62 n. a. 62 IFH Institut für Handelsforschung GmbH Köln Deutschland EUR 14,29 365.267,41 -2.890,00 9 METRO AG Düsseldorf Deutschland EUR 0,99 6.747.000.000,00 237.000.000,00 63 METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland EUR 6,61 154.975.788,00 67.633.180,00 63 Public Joint-Stock Company "M.video" Moskau Russland RUB 15,00 32.127.000.000,00 26.502.000.000,00 11 Quistorp & Co. Objekt Saturn Techno-Center KG Düsseldorf Deutschland EUR 0,10 n. a. 62 n. a. 59,62 1 Es bestehen Ergebnisabführungsverträge mit der Media-Saturn-Holding GmbH, Ingolstadt. 2 Es bestehen Ergebnisabführungsverträge mit der Media-Saturn Deutschland GmbH, Ingolstadt. 3 Es bestehen Ergebnisabführungsverträge mit der Power Service GmbH, Köln. 4 Es bestehen Ergebnisabführungsverträge mit der RTS Elektronik Systeme GmbH, Wolnzach. 5 Es bestehen Ergebnisabführungsverträge mit der Tertia Handelsbeteiligungsgesellschaft mbH, Ingolstadt. 6 Es bestehen Ergebnisabführungsverträge mit der MediaMarktSaturn Markenservice GmbH & Co. KG, Grünwald Lkr. München. 7 Es bestehen Ergebnisabführungsverträge mit der MediaMarktSaturn Markenlizenz GmbH, Grünwald Lkr. München. 8 Geschäftsjahr 01.01.2017-31.12.2017 9 Geschäftsjahr 01.01.2018-31.12.2018 10 Geschäftsjahr 01.04.2018-31.03.2019 11 Geschäftsjahr 01.01.2019-31.12.2019 12 Vorratsgesellschaft 13 Gesellschaft befindet sich in Liquidation 14 Gesellschaftsgründung bzw. Zugang im laufenden Geschäftsjahr 15 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 31.03.2020 von Media Markt Zürich AG 16 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 31.03.2020 von Media Markt Crissier SA 17 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 31.03.2020 von Media Markt Conthey SA 18 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 31.03.2020 von Media Markt Grancia SA 19 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 31.03.2020 von Media Markt St. Gallen AG 20 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 31.03.2020 von Media Markt Kriens AG 21 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 31.03.2020 von Media Markt Chur AG 22 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 31.03.2020 von Media Markt Meyrin AG 23 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 31.03.2020 von Media Markt Basel AG 24 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 31.03.2020 von Media Markt Region Bern AG 25 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 31.03.2020 von Media Markt Genève SA 26 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 31.03.2020 von Media Markt Oftringen AG 27 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 31.03.2020 von Media Markt Biel-Brügg AG 28 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 31.03.2020 von Media Markt Power Service AG 29 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 31.03.2020 von Media Markt Granges-Paccot AG 30 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 31.03.2020 von Media Markt E-Commerce AG 31 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 31.03.2020 von Media Markt Marin SA 32 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 31.03.2020 von Media Markt Aigle SA 33 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 31.03.2020 von Media Markt Logistics AG 34 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 01.10.2019 von MEDIA MARKT KISPEST Video TV HiFi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. 35 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 01.10.2019 von MEDIA MARKT- West End Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. 36 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 01.10.2019 von MEDIA MARKT Debrecen Video-TV-Hifi-Elektro-Photo-Computer-Kereskedelmi Kft. 37 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 01.10.2019 von MEDIA MARKT Szeged Video-TV-Hifi-Elektro-Photo-Computer-Kereskedelmi Kft. 38 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 01.10.2019 von MEDIA MARKT - BUDAÖRS Video TV Hifi Elektro Fotó Computer Kereskedelmi Kft. 39 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 01.10.2019 von MEDIA MARKT Székesfehérvár Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. 40 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 01.10.2019 von MEDIA MARKT Miskolc Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmit Kft 41 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 01.10.2019 von MEDIA MARKT Árkád Video TV Hifi Elektro Foto Computer Kereskedelmi Kft. 42 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 01.10.2019 von MEDIA MARKT Pólus Center Video TV Hifi Photo Computer Kereskedelmi Kft. 43 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 01.10.2019 von MEDIA MARKT Stop Shop Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. 44 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 01.10.2019 von MEDIA MARKT Pécs Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmit Kft. 45 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 01.10.2019 von MEDIA MARKT Megapark Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. 46 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 01.10.2019 von MEDIA MARKT MAMMUT Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. 47 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 01.10.2019 von Media Markt Szolnok Video Tv Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. 48 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 01.10.2019 von MEDIA MARKT Szombathely Video-TV-Hifi-Elektro-Photo-Computer-Kereskedelmi Kft. 49 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 01.10.2019 von MEDIA MARKT Győr Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. 50 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 01.10.2019 von Media Markt Békéscsaba Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. 51 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 01.10.2019 von MEDIA MARKT DUNA Video Tv Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. 52 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 01.10.2019 von Media Markt Nyíregyháza Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. 53 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 01.10.2019 von Media Markt Kecskemét Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. 54 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 01.10.2019 von MEDIA MARKT ARENA Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. 55 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 01.10.2019 von MS E-Commerce Kereskedelmi Korlátolt Feleősségű Társaság 56 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 01.10.2019 von Media Markt Retail Cooperation Kereskedelmi Kft. 57 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 30.09.2020 von MS CE Retail GmbH 58 Verschmelzung (Aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 25.09.2020 von Saturn Marketing GmbH 59 Kommanditanteil in Höhe von DEM 19.000,00 60 Keine Vollkonsolidierung und keine Bilanzierung nach der Equity-Methode wegen untergeordneter Bedeutung für die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 61 Geschäftsjahr 01.10.2017-30.09.2018 62 Es liegen keine Zahlen vor. 63 Geschäftsjahr 01.10.2018-30.09.2019 1. Dezember 2020 Der Vorstand Dr. Bernhard Düttmann Karin Sonnenmoser VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind. 1. Dezember 2020 Der Vorstand Dr. Bernhard Düttmann Karin Sonnenmoser BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS AN DIE CECONOMY AG, DÜSSELDORF Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der CECONOMY AG, Düsseldorf - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der CECONOMY AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen ― entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 und ― vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. WERTHALTIGKEIT DER ANTEILE AN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Anhangangabe Nr. 2 Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweisgrundsätze sowie auf die Anhangangabe Nr. 6 Finanzanlagen. Das Risiko für den Abschluss Im Jahresabschluss der CECONOMY AG zum 30. September 2020 werden unter den Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 920 Mio ausgewiesen. Der Anteil der Anteile an verbundenen Unternehmen an der Bilanzsumme beläuft sich auf insgesamt 40 % und hat somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft. Bei den verbundenen Unternehmen handelt es sich überwiegend um Zwischenholdings, die ihrerseits teilweise über weitere Zwischenholdings Anteile an operativ tätigen Konzerngesellschaften oder börsennotierte Beteiligungen halten. Die Wertentwicklung dieser Anteile und Beteiligungen bestimmt somit maßgeblich den Wert der Anteile an verbundenen Unternehmen der CECONOMY AG. Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Den beizulegenden Wert für Zwischenholdings mit Anteilen an operativ tätigen Konzerngesellschaften ermittelt die Gesellschaft mit Unterstützung eines externen Sachverständigen auf Basis des Ertragswertverfahrens. Für Zwischenholdings, die börsennotierte Beteiligungen halten, wird der Börsenpreis zum Bilanzstichtag herangezogen. Ist der beizulegende Wert niedriger als der Buchwert, so wird anhand qualitativer und quantitativer Kriterien untersucht, ob die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist. Die Werthaltigkeitsbeurteilung der Anteile an verbundenen Unternehmen, die maßgeblich von der erwarteten Entwicklung der von den Zwischenholdings gehaltenen Anteile und Beteiligungen bestimmt wird, ist in hohem Maße von Einschätzungen und Beurteilungen der Gesellschaft abhängig. Durch die sich seit Januar 2020 weltweit ausbreitende COVID-19 Pandemie hat sich, im Vergleich zu den Vorjahren, der Grad der Schätzunsicherheit erhöht. Zwei von der Gesellschaft gehaltene Zwischenholdings haben im Geschäftsjahr 2019/2020 aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderungen Abschreibungen auf ihrerseits gehaltene Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen vorgenommen. Aufgrund bestehender Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge haben diese Abschreibungen Auswirkungen auf das Beteiligungsergebnis der CECONOMY AG. Die CECONOMY AG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen vorgenommen. Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass Wertminderungen nicht in ausreichender Höhe erfasst wurden und die Anteile an verbundenen Unternehmen somit nicht werthaltig sind. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen im Jahresabschluss der CECONOMY AG haben wir auf Basis einer unter Risiko- und Größengesichtspunkten bewusst festgelegten Auswahl beurteilt. Diese Auswahl betraf Anteile an verbundenen Unternehmen der CECONOMY AG enthalten, die ihrerseits als Zwischenholdings sowohl nicht börsennotierte als auch börsennotierte Anteile halten. Für eine Zwischenholding mit nicht börsennotierten Anteilen haben wir unter Einbezug unserer eigenen Bewertungsspezialisten zunächst die Kompetenz, Fähigkeit und Objektivität des von der CECONOMY AG zur Bewertung der von der Zwischenholding gehaltenen Anteile an verbundenen Unternehmen beauftragten externen Sachverständigen beurteilt sowie uns ein Verständnis von dessen Tätigkeit verschafft. Weiterhin haben wir die Angemessenheit des Bewertungsmodells beurteilt. Ferner haben wir die der Unternehmensbewertung zugrunde liegende Unternehmensplanung mit den Planungsverantwortlichen erörtert und bezüglich der künftigen Umsatz- und Ergebnisentwicklung mit dem vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Budget der CECONOMY AG abgestimmt. Darüber hinaus haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte überzeugt. Dabei erforderte in diesem Jahr die Analyse der weiteren möglichen Auswirkungen durch die COVID-19 Pandemie eine besondere Beachtung. Ebenfalls haben wir die Angemessenheit des verwendeten Kapitalisierungszinssatzes beurteilt. Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir die Berechnungen des externen Sachverständigen auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen. Für eine zweite Zwischenholding, die ihrerseits eine Beteiligung an einem börsennotierten Unternehmen hält, haben wir zum Bilanzstichtag den aus dem Börsenkurs abgeleiteten beizulegenden Wert mit dem Beteiligungsbuchwert verglichen. Da der aus dem Börsenkurs abgeleitete beizulegende Wert zum Bilanzstichtag unter den Anschaffungskosten lag, haben wir die Einschätzung gewürdigt, dass es sich um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung handelt. Dazu haben wir die Höhe und Dauer der Wertminderung nachvollzogen. Zudem haben wir gewürdigt, ob die auf Ebene der Zwischenholdings erfassten Abschreibungen Auswirkungen auf die Beteiligungsbuchwerte auf Ebene der CECONOMY AG haben. Unsere Schlussfolgerungen Das der Werthaltigkeitsprüfung der Anteile an verbundenen Unternehmen zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht in Einklang mit den Bewertungsgrundsätzen. Die Annahmen, Einschätzungen und verwendeten Daten der Gesellschaft sind sachgerecht. Sonstige Informationen Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts: scrollen ― die Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird, ― den gesonderten nichtfinanziellen Bericht, auf den im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird, und ― die im zusammengefassten Lagebericht enthaltenen lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben. Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Jahresabschluss, die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen ― wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder ― anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen ― identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ― gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. ― beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ― ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ― beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. ― beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. ― führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-AprVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 12. Februar 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 13. Februar 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2005 als Abschlussprüfer der CECONOMY AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Martin C. Bornhofen. Düsseldorf, den 2. Dezember 2020 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Bornhofen, Wirtschaftsprüfer gez. Schröder, Wirtschaftsprüfer scrollen Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 Mio. € Anhang Nr. 2018/19 2019/20 Umsatzerlöse 1 21.455 20.831 Umsatzkosten 2 -17.308 -17.052 Bruttoergebnis vom Umsatz 4.147 3.779 Sonstige betriebliche Erträge 3 196 199 Vertriebskosten 4 -3.456 -3.219 Allgemeine Verwaltungskosten 5 -663 -533 Sonstige betriebliche Aufwendungen 6 -13 -29 Ergebnisanteil aus operativen nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 7 22 -267 Netto-Wertberichtigungen aus operativen finanziellen Vermögenswerten und Vertragsvermögenswerten 8 -9 -10 Betriebliches Ergebnis EBIT 224 -80 Sonstiges Beteiligungsergebnis 7 46 20 Zinsertrag 9 26 9 Zinsaufwand 9 -40 -60 Übriges Finanzergebnis 10 -21 -14 Finanzergebnis 12 -45 Ergebnis vor Steuern EBT 235 -125 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 12 -77 -93 Periodenergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 158 -218 Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern 13 1 6 Periodenergebnis 160 -211 Den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnendes Periodenergebnis 14 37 21 davon aus fortgeführten Aktivitäten (37) (19) davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten (0) (1) Den Anteilseignern der CECONOMY AG zuzurechnendes Periodenergebnis 122 -232 davon aus fortgeführten Aktivitäten (121) (-237) davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten (1) (5) Ergebnis je Aktie in € (unverwässert = verwässert) 15 0,34 -0,65 davon aus fortgeführten Aktivitäten (0,34) (-0,66) davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten (0,00) (0,01) scrollen Überleitung vom Periodenergebnis zum Gesamtergebnis für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 Mio. € Anhang Nr. 2018/19 2019/20 Periodenergebnis 12, 13 160 -211 Sonstiges Ergebnis Komponenten des Sonstigen Ergebnisses, die künftig nicht aufwands- oder ertragswirksam werden 31 -41 -5 Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen 32 -47 3 Bewertungseffekte auf zum Fair Value erfolgsneutral bewertete Finanzinstrumente 17 1 Folgebewertung von assoziierten Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 23 -12 -8 Auf die Komponenten des Sonstigen Ergebnisses, die künftig nicht aufwands- oder ertragswirksam werden, entfallende Ertragsteuern 1 -1 Komponenten des Sonstigen Ergebnisses, die künftig aufwands- oder ertragswirksam werden könnten 31 20 -10 Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbereiche 20 -11 Folgebewertung von assoziierten Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 23 0 1 Sonstiges Ergebnis 31 -20 -15 Gesamtergebnis 31 139 -226 Den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnendes Gesamtergebnis 31 43 27 Den Anteilseignern der CECONOMY AG zuzurechnendes Gesamtergebnis 31 96 -253 Bilanz zum 30. September 2020 Aktiva scrollen Mio. € Anhang Nr. 30.09.2019 30.09.2020 Langfristige Vermögenswerte 2.233 3.857 Geschäfts- oder Firmenwerte 19 524 524 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 20 115 102 Sachanlagen 21 736 567 Nutzungsrechte 22 - 2.021 Finanzanlagen 23 278 280 Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 23 497 266 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 24 3 2 Andere Vermögenswerte 24 7 11 Latente Steueransprüche 25 73 84 Kurzfristige Vermögenswerte 5.870 6.598 Vorräte 26 2.548 2.949 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche 27 455 488 Forderungen an Lieferanten 24 1.295 1.302 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 24 65 1 151 Andere Vermögenswerte 24 120 154 Ertragsteuererstattungsansprüche 142 69 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 29 1.184 1 1.484 Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte 30 61 0 8.103 10.455 Passiva Mio. € Anhang Nr. 30.09.2019 30.09.2020 Eigenkapital 31 784 548 Gezeichnetes Kapital 919 919 Kapitalrücklage 321 321 Gewinnrücklagen -478 -753 Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 22 61 Langfristige Schulden 1.042 2.472 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 32 574 513 Sonstige Rückstellungen 33 33 28 Finanzschulden 34, 36 292 1.850 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 34, 37 53 36 Andere Verbindlichkeiten 37 56 11 Latente Steuerschulden 25 35 33 Kurzfristige Schulden 6.277 7.435 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten 34, 35 5.321 5.996 Rückstellungen 33 165 151 Finanzschulden 34, 36 10 573 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 34, 37 445 378 Andere Verbindlichkeiten 37 215 231 Ertragsteuerschulden 34 51 106 Schulden i. Z. m. zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten 30 70 0 8.103 10.455 1 Adjustierung aufgrund eines geänderten Ausweises. Ausführungen hierzu finden sich im Kapitel Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses. scrollen Eigenkapitalentwicklung 1 für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 Mio. € Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Effektiver Teil der Gewinne/Verluste aus Cashflow Hedges 01.10.2018 919 321 0 Periodenergebnis 0 0 0 Sonstiges Ergebnis 0 0 0 Gesamtergebnis 0 0 0 Kapitalerhöhungen 0 0 0 Dividenden 0 0 0 Eigenkapitaltransaktionen mit Änderung der Beteiligungsquote ohne Erlangung/ Abgabe von Beherrschung 0 0 0 Sonstige Veränderungen 0 0 0 30.09./01.10.2019 919 321 0 Periodenergebnis 0 0 0 Sonstiges Ergebnis 0 0 0 Gesamtergebnis 0 0 0 Kapitalerhöhungen 0 0 0 Dividenden 0 0 0 Eigenkapitaltransaktionen mit Änderung der Beteiligungsquote ohne Erlangung/ Abgabe von Beherrschung 0 0 0 Sonstige Veränderungen 0 0 0 30.09.2020 919 321 0 scrollen Eigenkapitalentwicklung 1 für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 Mio. € Bewertungseffekte auf zum Fair Value erfolgsneutral bewertete Finanzinstrumente Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbereiche Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen 01.10.2018 9 -20 -263 Periodenergebnis 0 0 0 Sonstiges Ergebnis 14 15 -45 Gesamtergebnis 14 15 -45 Kapitalerhöhungen 0 0 0 Dividenden 0 0 0 Eigenkapitaltransaktionen mit Änderung der Beteiligungsquote ohne Erlangung/ Abgabe von Beherrschung 0 0 -1 Sonstige Veränderungen 0 0 0 30.09./01.10.2019 23 -5 -309 Periodenergebnis 0 0 0 Sonstiges Ergebnis -7 -9 2 Gesamtergebnis -7 -9 2 Kapitalerhöhungen 0 0 0 Dividenden 0 0 0 Eigenkapitaltransaktionen mit Änderung der Beteiligungsquote ohne Erlangung/ Abgabe von Beherrschung 0 0 0 Sonstige Veränderungen 0 0 0 30.09.2020 15 -14 -306 1 Das Eigenkapital wird im Anhang - Nummer 31 Eigenkapital erläutert. scrollen Eigenkapitalentwicklung 1 für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 Mio. € Folgebewertung von assoziierten Unternehmen/ Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden Auf Komponenten des Sonstigen Ergebnisses entfallende Ertragsteuer Übrige Gewinnrücklagen Gewinnrücklagen gesamt 01.10.2018 29 2 0 -309 2 -554 Periodenergebnis 21 2 0 102 2 122 Sonstiges Ergebnis -11 1 0 -27 Gesamtergebnis 9 2 1 102 2 96 Kapitalerhöhungen 0 0 0 0 Dividenden 0 0 -10 3 -10 Eigenkapitaltransaktionen mit Änderung der Beteiligungsquote ohne Erlangung/ Abgabe von Beherrschung 0 0 -10 -11 Sonstige Veränderungen 0 0 1 1 30.09./01.10.2019 39 2 0 -226 2 -478 Periodenergebnis -266 0 34 -232 Sonstiges Ergebnis -7 -1 0 -21 Gesamtergebnis -273 -1 34 -253 Kapitalerhöhungen 0 0 0 0 Dividenden 0 0 -8 3 -8 Eigenkapitaltransaktionen mit Änderung der Beteiligungsquote ohne Erlangung/ Abgabe von Beherrschung 0 0 -26 -26 Sonstige Veränderungen 12 0 0 13 30.09.2020 -222 -1 -226 -753 scrollen Eigenkapitalentwicklung 1 für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 Mio. € Eigenkapital vor Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter gesamt Anteile nicht beherrschender Gesellschafter Eigenkapital gesamt 01.10.2018 685 -22 664 Periodenergebnis 122 37 160 Sonstiges Ergebnis -27 6 -20 Gesamtergebnis 96 43 139 Kapitalerhöhungen 0 28 4 28 Dividenden -10 -37 4.5 -47 Eigenkapitaltransaktionen mit Änderung der Beteiligungsquote ohne Erlangung/ Abgabe von Beherrschung -11 10 -1 Sonstige Veränderungen 2 0 1 30.09./01.10.2019 762 22 784 Periodenergebnis -232 21 -211 Sonstiges Ergebnis -21 6 -15 Gesamtergebnis -253 27 -226 Kapitalerhöhungen 0 0 0 Dividenden -8 -6 5 -14 Eigenkapitaltransaktionen mit Änderung der Beteiligungsquote ohne Erlangung/ Abgabe von Beherrschung -26 18 -8 Sonstige Veränderungen 13 0 13 30.09.2020 487 61 548 1 Das Eigenkapital wird im Anhang - Nummer 31 Eigenkapital erläutert. 2 Vorjahresanpassung aufgrund der Umgliederung des Periodenergebnisses aus nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen von den Übrigen Gewinnrücklagen in die Folgebewertung von assoziierten Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 3 In der ausgewiesenen Dividende sind Dividenden an Minderheitsgesellschafter in Höhe von -8 Mio. € (2018/19: -10 Mio. €) enthalten, deren Anteile aufgrund von Verkaufsoptionen vollständig als Fremdkapital ausgewiesen werden. 4 Die Kapitalerhöhung resultiert vollständig aus der Einlage von erfolgswirksam realisierten Dividenden. Korrespondierend zur Kapitalerhöhung ist der gleiche Betrag mit umgekehrtem Vorzeichen in den Dividenden enthalten. 5 In der ausgewiesenen Dividende sind Dividenden an Minderheitsgesellschafter in Höhe von -2 Mio. € (2018/19: -3 Mio. €) enthalten, deren Anteile aufgrund von Verkaufsoptionen vollständig als Fremdkapital ausgewiesen werden. scrollen Kapitalflussrechnung 1 für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 Mio. € 2018/19 2019/20 EBIT 224 -80 Planmäßige Abschreibungen, Zuschreibungen und Wertminderungen auf Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen, Nutzungsrechte sowie Wertminderungen auf nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 241 1.071 Veränderung von Pensions- und sonstigen Rückstellungen -16 -53 Veränderung des Nettobetriebsvermögens 2 -392 3 297 Zahlungen Ertragsteuern -152 17 Umgliederung Gewinne (-)/Verluste (+) aus dem Abgang von Anlagevermögen 3 25 Sonstiges 157 3 -110 Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten 65 1.166 Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten 0 0 Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 65 1.166 Unternehmensakquisitionen 0 0 Investitionen in Sachanlagen -154 -112 Sonstige Investitionen -39 -72 Investitionen in Geldanlagen und Wertpapiere -152 -245 Veräußerungen von Geldanlagen und Wertpapieren 435 160 Unternehmensveräußerungen 0 0 Anlagenabgänge und andere Abgänge 27 20 Cashflow aus Investitionstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten 118 -248 Cashflow aus Investitionstätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten 0 0 Cashflow aus Investitionstätigkeit 118 -248 Gewinnausschüttungen -29 -24 davon an die Aktionäre der CECONOMY gezahlte Dividende (0) (0) Einzahlung aus Kapitalerhöhung 0 0 Eigenkapitaltransaktionen mit Änderung der Beteiligungsquote ohne Erlangung/Abgabe von Beherrschung 5 4 -8 Tilgung von Verbindlichkeiten aus Andienungsrechten nicht beherrschender Gesellschafter -2 -5 Aufnahme von Finanzschulden 155 1.447 Tilgung von Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen -5 5 -530 Tilgung sonstiger Finanzschulden -300 -1.415 Gezahlte Zinsen -29 -54 Erhaltene Zinsen 15 9 Ergebnisübernahmen und sonstige Finanzierungstätigkeit 11 -9 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten -178 -589 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten 0 0 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -178 -589 Summe der Cashflows 4 329 Wechselkurseffekte auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 8 3 -44 Gesamtveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 13 285 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 01.10. 1.186 3 1.199 Abzüglich in den Vermögenswerten gemäß IFRS 5 ausgewiesenen Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 0 15 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 01.10. 1.186 3 1.184 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 30.09. gesamt 1.199 3 1.484 Abzüglich in den Vermögenswerten gemäß IFRS 5 ausgewiesenen Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 15 0 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 30.09. gesamt 1.184 3 1.484 1 Die Kapitalflussrechnung wird im Anhang - Nummer 41 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung erläutert. 2 Ausweis Veränderung des Nettobetriebsvermögens, dargestellt aus den dazugehörigen Bilanzpositionen, bereinigt um nicht zahlungswirksame Sachverhalte 3 Adjustierung aufgrund eines geänderten Ausweises und/oder einer Definitionsänderung. Ausführungen hierzu finden sich im Kapitel Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses. 4 Vormals ausgewiesen unter "Ergebnisübernahmen und sonstige Finanzierungstätigkeit" . 5 Vormals ausgewiesen unter "Tilgung von Finanzschulden" . ANHANG Segmentberichterstattung 1 scrollen Geschäftssegmente Fortgeführte Aktivitäten DACH West-/Südeuropa Osteuropa Mio. € 2018/19 2019/20 2018/19 2019/20 2018/19 2019/20 Außenumsätze (netto) 12.565 12.323 6.807 6.431 1.567 1.611 Innenumsätze (netto) 23 21 3 3 0 0 Umsatzerlöse (netto) 12.588 12.345 6.810 6.434 1.567 1.611 EBITDA 304 699 206 300 26 30 Bereinigtes EBITDA 444 744 222 4 290 28 38 Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen 137 446 77 254 19 75 Zuschreibungen 0 0 0 0 0 0 EBIT 168 253 129 46 7 -45 Bereinigtes EBIT 320 297 147 4 41 10 -37 Investitionen 109 284 61 160 19 58 Langfristiges Segmentvermögen 823 2.043 470 957 83 174 davon nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen (0) (0) (0) (0) (0) (0) scrollen Geschäftssegmente Fortgeführte Aktivitäten Sonstige Konsolidierung CECONOMY 2 Mio. € 2018/19 2019/20 2018/19 2019/20 2018/19 2019/20 Außenumsätze (netto) 516 465 0 0 21.455 20.831 Innenumsätze (netto) 10 7 -36 -31 0 0 Umsatzerlöse (netto) 527 472 -36 -31 21.455 20.831 EBITDA -71 3 -39 3 0 1 465 991 Bereinigtes EBITDA -65 5 -39 0 1 629 4,5 1.034 Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen 9 296 0 0 241 1.071 Zuschreibungen 0 0 0 0 0 0 EBIT -81 6 -335 4 0 1 224 -80 Bereinigtes EBIT -73 5 -67 0 1 403 4,5 236 Investitionen 6 61 0 0 195 562 Langfristiges Segmentvermögen 514 7 319 0 0 1.891 7 3.493 davon nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen (497) (266) (0) (0) (497) (266) 1 Die Segmentberichterstattung wird im Anhang - Nummer 42 Segmentberichterstattung erläutert. 2 Enthält Außenumsätze im Geschäftsjahr 2019/20 für Deutschland in Höhe von 10.160 Mio. € (2018/19: 10.492 Mio. €) und für Italien in Höhe von 2.060 Mio. € (2018/19: 2.158 Mio. €) sowie langfristiges Segmentvermögen zum 30.09.2020 für Deutschland in Höhe von 2.040 Mio. € (30.09.2019: 1.225 Mio. €) und für Italien in Höhe von 340 Mio. € (30.09.2019: 140 Mio. €) 3 Enthält Erträge aus operativen, nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen im Segment Sonstige in Höhe von 1 Mio. € (2018/19: 21 Mio. €) 4 Vorjahresanpassung von Portfolioveränderungen 5 Vorjahresanpassung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 6 Enthält Aufwendungen aus operativen, nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen im Segment Sonstige in Höhe von 267 Mio. € (2018/19: 21 Mio. € Erträge) 7 Vorjahresanpassung von nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses Grundlagen der Rechnungslegung Die CECONOMY AG ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, Deutschland. Sie ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Registernummer HRB 39473 eingetragen. Der Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht werden beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der gesamte Geschäftsbericht steht auch im Internet unter www.ceconomy.de zur Verfügung. Der vorliegende Konzernabschluss der CECONOMY AG zum 30. September 2020 wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Er berücksichtigt alle zu diesem Zeitpunkt verabschiedeten und in der Europäischen Union verpflichtend anzuwendenden Bilanzierungsstandards und Interpretationen. Durch Einhaltung der Standards und Interpretationen wird ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von CECONOMY vermittelt. Der Konzernabschluss entspricht in der vorliegenden Fassung der Vorschrift des § 315e Handelsgesetzbuch (HGB). Diese bildet die Rechtsgrundlage für die Konzernrechnungslegung nach internationalen Standards in Deutschland, zusammen mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19. Juli 2002 betreffend der Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards. Das Datum der Unterschrift durch den Vorstand der CECONOMY AG (1. Dezember 2020) ist gleichzeitig das Datum der Freigabe des Konzernabschlusses durch den Vorstand zur Veröffentlichung und Weitergabe an den Aufsichtsrat. Der vorliegende Konzernabschluss basiert grundsätzlich auf dem historischen Anschaffungskostenprinzip. Wesentliche Ausnahmen davon sind zum Fair Value bilanzierte Finanzinstrumente sowie finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die als Grundgeschäft innerhalb eines Fair-Value-Hedges mit ihren Fair Values bewertet werden. Ferner sind zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen sowie nicht fortgeführte Aktivitäten mit dem Fair Value abzüglich Veräußerungskosten bilanziert, sofern dieser Wert unter dem Buchwert liegt. Verbindlichkeiten aus anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich werden ebenfalls zum Fair Value ausgewiesen. Darüber hinaus sind Rückstellungen zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit und Aussagefähigkeit werden einzelne Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Bilanz zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Alle Beträge sind in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, falls keine anderen Angaben gemacht wurden. Zusätzlich wurde in den Tabellen zur besseren Übersicht teilweise auf die Darstellung von Nachkommastellen verzichtet. Zahlenangaben in den Tabellen können Rundungsdifferenzen enthalten. In den folgenden Kapiteln werden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dargestellt, die bei der Erstellung des Konzernabschlusses zur Anwendung gekommen sind. Anwendung neuer Rechnungslegungsvorschriften IM GESCHÄFTSJAHR 2019/20 ERSTMALS ANGEWENDETE RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN Im vorliegenden Konzernabschluss kamen erstmals die folgenden vom International Accounting Standards Board (IASB) überarbeiteten, ergänzten sowie neu herausgegebenen Bilanzierungsstandards und Interpretationen zur Anwendung, die im Geschäftsjahr 2019/20 für die CECONOMY AG verpflichtend waren, sofern nicht als freiwillig vorzeitig angewendet vermerkt: IFRS 16 (Leasingverhältnisse) IFRS 16 (Leasingverhältnisse) ersetzt IAS 17 (Leasingverhältnisse) und die Interpretationen SIC 15 (Operating Leasingverhältnisse - Anreize), SIC 27 (Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen) und IFRIC 4 (Beurteilung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält). In den Anwendungsbereich des IFRS 16 fallen grundsätzlich die Nutzungsüberlassung von Vermögenswerten, Miet- und Pachtverträge, Untermietverhältnisse sowie Sale-and-Leaseback-Transaktionen. In Bezug auf das Leasing bestimmter immaterieller Vermögenswerte besteht ein Wahlrecht zur Anwendung des IFRS 16, während beispielsweise Vereinbarungen über Dienstleistungskonzessionen oder das Leasing von natürlichen Ressourcen nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 16 fallen. CECONOMY macht von dem Wahlrecht in IFRS 16.4 Gebrauch und bilanziert Leasingverträge über Software nicht nach den Vorschriften des IFRS 16. Die wesentliche Neuerung des IFRS 16 im Vergleich zu IAS 17 betrifft die Bilanzierung beim Leasingnehmer. So entfällt die Klassifizierung in Operating-Leasing- und Finanzierungs-Leasingverhältnisse. Stattdessen bilanziert CECONOMY als Leasingnehmer alle Leasingverhältnisse nach dem einheitlichen Right-of-Use-Ansatz gemäß IFRS 16. Demnach wird für jedes Leasingverhältnis eine Verbindlichkeit in Höhe des Barwerts der zukünftigen Leasingzahlungen und korrespondierend das Nutzungsrecht am Leasingobjekt (sogenanntes Right-of-Use-Asset) angesetzt. Die Leasingzahlungen setzen sich zusammen aus der Summe aller fixen Leasingzahlungen abzüglich Anreizzahlungen für den Vertragsabschluss. Hinzugerechnet werden alle index- und zinsbasierten variablen Leasingzahlungen. Zudem werden variable Zahlungen, die wirtschaftlich betrachtet fixe Zahlungen darstellen, sowie erwartete Zahlungen, die aufgrund von Restwertgarantien zu leisten sind, berücksichtigt. Leasingzahlungen aufgrund von Kaufpreisoptionen und Mietverlängerungsoptionen werden einbezogen, sofern deren Ausübung hinreichend sicher ist. Auch vertraglich vereinbarte Entschädigungszahlungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung seitens des Leasingnehmers werden erfasst, wenn von einer vorzeitigen Vertragsbeendigung ausgegangen wird. CECONOMY nimmt den praktischen Behelf des IFRS 16.15 in Anspruch und sieht grundsätzlich von einer Trennung von Nichtleasing- und Leasingkomponenten ab. Das heißt, jede Leasingkomponente und alle damit verbundenen Nichtleasingkomponenten werden als eine einzige Leasingkomponente bilanziert. Dies gilt für alle Vermögenswerte mit Ausnahme von Immobilien, bei denen eine Trennung vorgenommen wird. Bei der Bewertung ist grundsätzlich der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende, implizite Zinssatz zu verwenden. Ist dieser von CECONOMY nicht bestimmbar, wird der Grenzfremdkapitalzinssatz zugrunde gelegt. Die Leasingverbindlichkeit wird über die Laufzeit mittels der Effektivzinsmethode aufgezinst und unter Berücksichtigung der geleisteten Leasingzahlungen fortgeschrieben. Änderungen der Berechnungsparameter, zum Beispiel hinsichtlich der Vertragslaufzeit, der Einschätzung der Ausübung einer Mietverlängerungs- oder Kaufoption oder der erwarteten Leasingzahlungen, führen zu einer Neubewertung der Verbindlichkeit. Das parallel anzusetzende Nutzungsrecht wird bei Erstansatz grundsätzlich mit dem Wert der Verbindlichkeit aktiviert. Zudem werden bereits geleistete Leasingzahlungen und direkt zurechenbare Kosten einbezogen. Vom Leasinggeber erhaltene Zahlungen, die mit dem Leasing in Verbindung stehen, werden abgezogen. Wiederherstellungsverpflichtungen aus Leasingverhältnissen werden bei der Bewertung ebenfalls berücksichtigt. Das Nutzungsrecht wird gemäß IAS 16 (Sachanlagen) zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Demnach wird das Nutzungsrecht planmäßig über die kürzere Periode der Nutzungsdauer oder Vertragslaufzeit abgeschrieben. Ist hingegen bereits zu Beginn des Leasingverhältnisses hinreichend sicher, dass das Eigentum auf den Leasingnehmer übergehen wird, erfolgt die planmäßige Abschreibung über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts. Bestehen Anhaltspunkte für die Wertminderung eines Nutzungsrechts, wird IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) angewendet. Eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit aufgrund von Änderungen der Leasingzahlungen führt korrespondierend zu einer grundsätzlich erfolgsneutralen Anpassung des Nutzungsrechts. Den Buchwert übersteigende, negative Anpassungen werden erfolgswirksam erfasst. CECONOMY nimmt das Wahlrecht in IFRS 16.5 in Anspruch und wendet auf kurzfristige Leasingverträge (Laufzeit maximal zwölf Monate) und Leasingverhältnisse über Low-Value-Assets den Right-of-Use-Ansatz nicht an. Low-Value-Assets sind Bestandteile von Leasingverhältnissen, die einzeln betrachtet unwesentlich für die Geschäftsaktivitäten des Unternehmens sind. Stattdessen werden die Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverträge und Leasingverhältnisse über Low-Value-Assets als Mietaufwand erfasst. Bei Sale-and-Leaseback-Transaktionen beurteilt CECONOMY zunächst, ob nach IFRS 15 tatsächlich ein Verkauf stattgefunden hat. Ist dies zu bejahen, wird ein Nutzungsrecht in Höhe des anteiligen Buchwerts des Vermögensgegenstands, gemessen am zurückbehaltenen Nutzungsrecht, bilanziert. Ein Veräußerungsgewinn wird in Höhe des an den Leasinggeber übertragenen Anteils realisiert. Liegt kein Verkauf vor, wird die Transaktion wie eine Finanzierung behandelt, ohne dass es zu einem Abgang des Vermögenswerts kommt. Leasingverträge, bei denen CECONOMY der Leasinggeber ist, werden in Operating-Leasing- und Finanzierungs-Leasingverhältnisse klassifiziert. Liegt ein Operating-Leasingverhältnis vor, bilanziert CECONOMY als Leasinggeber weiterhin einen Vermögenswert und erfasst die Leasingzahlungen als Mietertrag. Bei Finanzierungs-Leasingverhältnissen setzt CECONOMY eine Forderung für die Leasingzahlungen (Nettoinvestition) an. Die gezahlten Leasingraten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode in einen Zins- und Tilgungsanteil aufgeteilt. Die Regelungen des IFRS 16 wurden von CECONOMY erstmals am 1. Oktober 2019 angewendet. Dabei wurde der modifiziert retrospektive Ansatz ohne Anpassung der Vorjahreswerte gewählt, bei dem das Nutzungsrecht grundsätzlich in Höhe der Leasingverbindlichkeit angesetzt wird, bereinigt um im Voraus geleistete oder abgegrenzte Leasingzahlungen. CECONOMY hat sich entschieden, IFRS 16 ausschließlich auf nach den bisherigen Regelungen identifizierte Leasingverhältnisse anzuwenden (Inanspruchnahme des sogenannten grandfathering). Leasingverhältnisse, die zum Umstellungszeitpunkt eine Restlaufzeit von maximal einem Jahr aufwiesen, wurden nicht gemäß IFRS 16 umgestellt. Stattdessen wurden die Leasingzahlungen weiterhin direkt im Aufwand erfasst. Das Nutzungsrecht ist zum Umstellungszeitpunkt nicht auf eine mögliche Wertminderung geprüft worden. Stattdessen wurden Drohverlustrückstellungen, die im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen unmittelbar vor dem Umstellungszeitpunkt gebildet wurden, zum Umstellungszeitpunkt gegen das Nutzungsrecht ausgebucht. Das Nutzungsrecht wird in einem gesonderten Bilanzposten, die Leasingverbindlichkeiten werden innerhalb der Finanzschulden ausgewiesen. Im Rahmen der Umstellung auf IFRS 16 wurden am 1. Oktober 2019 ein Nutzungsrecht in Höhe von 2,3 Mrd. € und Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 2,3 Mrd. € erfasst. Ausgehend von den operativen Leasingverpflichtungen zum 30. September 2019 ergab sich folgende Überleitung auf den Eröffnungsbilanzwert der Leasingverbindlichkeiten zum 1. Oktober 2019: scrollen Mio. € Operating-Leasing - zukünftig zu leistende Leasingzahlungen (nominal) - nach IAS 17 per 30.09.2019 2.451 Finanzierungs-Leasing - zukünftig zu leistende Leasingzahlungen (nominal) - per 30.09.2019 53 Leasingverbindlichkeiten (nominal) per 30.09.2019 - Gesamt 2.504 Inanspruchnahme Wahlrecht: Kurzfristige Leasingverträge (short term leases) -3 Geringwertige Leasingverträge (low value leases) -13 Sonstiges -10 Leasingverbindlichkeiten (nominal) per 01.10.2019 2.478 Abzinsung -66 Barwert der Leasingverbindlichkeiten per 01.10.2019 2.412 Barwert der Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing per 30.09.2019 -50 Zusätzliche Leasingverbindlichkeiten durch Erstanwendung des IFRS 16 per 01.10.2019 2.362 nach IFRS 5 klassifizierte Leasingverbindlichkeiten -15 Zusätzliche Leasingverbindlichkeiten durch Erstanwendung des IFRS 16 per 01.10.2019 unter Berücksichtigung des IFRS 5 2.347 davon langfristige Leasingverbindlichkeiten (1.792) kurzfristige Leasingverbindlichkeiten (555) Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz, mit dem die Leasingverbindlichkeiten zum 1. Oktober 2019 ermittelt wurden, betrug 1,017 Prozent. Dieser spiegelt den Zinssatz eines Kredits mit einer ähnlichen Laufzeit wie das Leasingverhältnis und einem ähnlichen Zahlungsprofil wie dem der relevanten Leasingzahlungen wider. Zur Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes werden Referenzzinssätze aus laufzeitadäquaten risikolosen Zinssätzen in wesentlichen Ländern beziehungsweise Währungen herangezogen. Die jeweiligen Referenzzinssätze werden um Kreditrisikoaufschläge erhöht. Das Nutzungsrecht wird in einem separaten Bilanzposten ausgewiesen. Das Nutzungsrecht bezieht sich auf folgende Vermögenswertklassen: scrollen Mio. € 01.10.2019 30.09.2020 Immobilien 2.247 1.982 Dienstfahrzeuge 4 6 IT-Infrastruktur 30 19 Betriebs- und Geschäftsausstattung 20 15 Gesamt 2.300 2.021 Das erstmalig angesetzte Nutzungsrecht führt zum 30. September 2020 zu einem Anstieg der Abschreibungen und Wertminderungen in Höhe von 565 Mio. € sowie der Zinsaufwendungen um 18 Mio. € infolge der Aufzinsung von Leasingverbindlichkeiten für bisher als Operating Leasing klassifizierte Leasingverhältnisse. Aufgrund der Erstanwendung des IFRS 16 erhöht sich das EBIT um rund 9 Mio. €. Aus der geänderten Darstellung der Leasingaufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen hat sich zudem eine Verschiebung von 563 Mio. € zwischen dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit zugunsten des Cashflows aus der operativen Geschäftstätigkeit ergeben, da die Leasingzahlungen nicht mehr den operativen Cashflow belasten, sondern als Zins- und Tilgungszahlungen im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit gezeigt werden, sofern es sich nicht um Zahlungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen oder Leasingverhältnisse über Low-Value-Assets handelt. Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 auf die Bilanzposten zum 1. Oktober 2019 werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Aktiva scrollen Mio. € 30.09.2019 IFRS 16 01.10.2019 Langfristige Vermögenswerte 2.233 2.251 4.485 Geschäfts- oder Firmenwerte 524 524 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 115 115 Sachanlagen 736 -45 691 Nutzungsrechte - 2.300 2.300 Finanzanlagen 278 278 Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 497 497 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 3 3 Andere Vermögenswerte 7 -4 4 Latente Steueransprüche 73 73 Kurzfristige Vermögenswerte 5.870 4 5.874 Vorräte 2.548 2.548 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche 455 455 Forderungen an Lieferanten 1.295 1.295 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 65 1 65 Andere Vermögenswerte 120 -6 114 Ertragsteuererstattungsansprüche 142 142 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.184 1 1.184 Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte 61 10 71 8.103 2.255 10.359 1 Adjustierung aufgrund eines geänderten Ausweises. Ausführungen hierzu finden sich im Kapitel Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses. Passiva scrollen Mio. € 30.09.2019 IFRS 16 01.10.2019 Eigenkapital 784 784 Gezeichnetes Kapital 919 919 Kapitalrücklage 321 321 Gewinnrücklagen -478 -478 Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 22 22 Langfristige Schulden 1.042 1.728 2.770 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 574 574 Sonstige Rückstellungen 33 -17 17 Finanzschulden 292 1.792 2.084 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 53 53 Andere Verbindlichkeiten 56 -47 8 Latente Steuerschulden 35 35 Kurzfristige Schulden 6.277 528 6.805 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten 5.321 5.321 Rückstellungen 165 -13 153 Finanzschulden 10 555 565 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 445 -1 445 Andere Verbindlichkeiten 215 -25 190 Ertragsteuerschulden 51 51 Schulden i. Z. m. zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten 70 10 80 8.103 2.255 10.358 Als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie veröffentlichte der IASB am 28. Mai 2020 eine Änderung des IFRS 16, wodurch den Leasingnehmern eine praktische Erleichterung hinsichtlich der Beurteilung von Mietzugeständnissen gewährt werden soll ("COVID-19-bezogene Mietkonzessionen für Leasingnehmer"). Hiernach entfällt für den Leasingnehmer die Verpflichtung zu beurteilen, ob ein Mietzugeständnis die Definition einer Modifikation des Leasingverhältnisses gemäß IFRS 16 erfüllt. Dieses Mietzugeständnis muss dem Leasingnehmer dabei zwingend im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie gestattet worden sein und sich auf Leasingzahlungen in einem Zeitraum bis spätestens den 30. Juni 2021 beziehen. Die Genehmigung durch die EU (Endorsement) erfolgte am 9. Oktober 2020 durch die Europäische Kommission. Leasingnehmer können demnach die Änderung auf Geschäftsjahre anwenden, die am oder nach dem 1. Juni 2020 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig, auch auf Abschlüsse, die am 28. Mai 2020 noch nicht zur Veröffentlichung freigegeben waren. CECONOMY hat sich dazu entschieden, diese optionale Erleichterung nicht anzuwenden. IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) Die Änderungen an IAS 19 (Planänderungen, Kürzungen, Abgeltung) stellen die Bilanzierung von Planänderungen, Kürzungen und Abgeltungen klar. Gemäß den Änderungen müssen Unternehmen aktualisierte Annahmen verwenden, um den laufenden Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für den restlichen Zeitraum der Berichtsperiode nach einer Planänderung, Kürzung oder Abgeltung zu bestimmen. Etwaige Verminderungen einer Überdeckung als Teil des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands sind erfolgswirksam zu erfassen, selbst wenn diese Überdeckung infolge des Effekts der Vermögenswertobergrenze ("asset ceiling") zuvor nicht ausgewiesen wurde. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss von CECONOMY. IAS 28 (Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures) Die Änderung an IAS 28 (Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures) betrifft die langfristigen Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures. Zur Einordnung dieser Änderung folgt eine Klarstellung des Sachverhalts: Investoren können langfristige Anteile besitzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt nach einer Nettoinvestition (net investment) in ein nach der Equity-Methode bilanziertes Unternehmen (assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen) zuzuordnen sind. Der IASB wurde gebeten klarzustellen, ob diese Anteile in den Anwendungsbereich des IFRS 9 fallen und entsprechend die Wertminderungsregeln des IFRS 9 anzuwenden seien. Die durch den IASB veröffentlichte Änderung stellt klar, dass derartige Anteile, die selbst nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden, nach IFRS 9 zu bilanzieren und zu bewerten sind. Damit erfolgt die Ermittlung etwaiger Wertminderungen dieser Anteile nach den Regeln des IFRS 9. Es verbleibt jedoch nach wie vor bei der Regelung des IAS 28.38, derartige Anteile bei der Verlustzuordnung im Rahmen der Anwendung der Equity-Methode auf den Wert von Beteiligungen mit zu berücksichtigen. Dabei sind Verluste zunächst dem Equity-Buchwert und erst nachrangig dem anderen langfristigen Anteil zuzuweisen. Sollten unterschiedliche langfristige Anteile der Nettoinvestition in das Unternehmen zuzurechnen sein, erfolgt eine Verlustzuweisung in umgekehrter Rangreihenfolge. Das heißt, dass zunächst eine Abwertung der Anteile erfolgt, die im Falle einer Liquidierung eine nachrangigere Position innehaben. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss von CECONOMY. IFRIC 23 (Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung) Die neue Interpretation zu IAS 12 ist im IFRIC 23 (Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung) festgeschrieben und regelt, wie tatsächliche und latente Steuern in diesem Zusammenhang zu bilanzieren sind. Die tatsächlichen Ertragsteuern werden basierend auf den jeweiligen nationalen steuerlichen Ergebnissen und Vorschriften des Jahres berechnet. Darüber hinaus beinhalten die im Geschäftsjahr ausgewiesenen tatsächlichen Steuern auch Anpassungsbeträge für eventuell anfallende Steuerzahlungen beziehungsweise -erstattungen für noch nicht endgültig veranlagte Jahre, allerdings ohne Zinszahlungen beziehungsweise Zinserstattungen und Strafen auf Steuernachzahlungen. Für den Fall, dass in den Steuererklärungen angesetzte Beträge wahrscheinlich nicht realisiert werden können (unsichere Steuerpositionen), werden Steuerverbindlichkeiten gebildet. Der Betrag ermittelt sich aus der bestmöglichen Schätzung der erwarteten Steuerzahlung (wahrscheinlichster Wert der Steuerunsicherheit). Steuerforderungen aus unsicheren Steuerpositionen werden dann bilanziert, wenn es überwiegend wahrscheinlich und damit hinreichend gesichert ist, dass sie realisiert werden können. Nur bei Bestehen eines steuerlichen Verlustvortrags wird keine Steuerverbindlichkeit oder Steuerforderung für diese unsicheren Steuerpositionen bilanziert, sondern stattdessen die aktive latente Steuer für die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge angepasst. Insgesamt hat IFRIC 23 keine wesentlichen Auswirkungen im Geschäftsjahr 2019/20. Jährliche Verbesserung der IFRS (Zyklus 2015-2017) Die jährlichen Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2015-2017) betreffen IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) sowie IFRS 11 (Gemeinsame Vereinbarungen), IAS 12 (Ertragsteuern) und IAS 23 (Fremdkapitalkosten). Die Änderungen an IFRS 3 und IFRS 11 regeln den Erwerb weiterer Anteile an einem Geschäftsbetrieb (business), der eine gemeinschaftliche Tätigkeit (joint operation) darstellt. Es wird klargestellt, dass eine Neubewertung des bislang gehaltenen Anteils erfolgen muss, wenn durch den weiteren Erwerb die Beherrschung über die vormalige Joint Operation erlangt wird (sukzessiver Unternehmenszusammenschluss). Folgt hingegen durch den Erwerb weiterer Anteile lediglich eine gemeinschaftliche Führung (joint control), besteht kein Erfordernis der Neubewertung. Die Verbesserung an IAS 12 beinhaltet die Bilanzierung von ertragsteuerlichen Effekten aus Finanzinstrumenten, welche als Eigenkapital ausgewiesen werden. Es wird klargestellt, dass für alle ertragsteuerlichen Konsequenzen von Dividendenzahlungen die gleiche bilanzielle Behandlung gelten muss wie bei den für die Steuerwirkung ursächlichen Geschäften und Ereignissen. Die Änderung in IAS 23 erlaubt es, dass Fremdmittel, welche speziell für die Beschaffung eines qualifizierten Vermögenswerts aufgenommen wurden, unter bestimmten Voraussetzungen nicht in der Berechnung des Fremdkapitalkostensatzes berücksichtigt werden müssen. Dies gilt für die Fälle, in denen der Vermögenswert noch nicht für seine beabsichtigte Nutzung fertiggestellt wurde. Diese Änderungen haben derzeit keine Effekte auf den Konzernabschluss von CECONOMY. Weitere IFRS Änderungen Die Änderung an IFRS 9 befasst sich mit der Frage der Klassifizierung von Finanzinstrumenten mit Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichszahlung. Durch die Neuregelung dürfen diese Vermögenswerte unter eingeschränkten Voraussetzungen zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Diese Änderung hat derzeit keinen Effekt auf den Konzernabschluss von CECONOMY. VERÖFFENTLICHTE, ABER IM GESCHÄFTSJAHR 2019/20 NOCH NICHT ANGEWENDETE RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN Vom IASB wurden weitere Bilanzierungsstandards und Interpretationen neu verabschiedet beziehungsweise überarbeitet, die von CECONOMY im Geschäftsjahr 2019/20 noch nicht umgesetzt wurden, da sie entweder noch nicht zwingend anzuwenden waren oder von der Europäischen Kommission noch nicht zur Anwendung genehmigt wurden. scrollen Standard/ Interpretation Titel Anwendungsbeginn gemäß IFRS 1 Anwendung bei CECONOMY AG ab 2 Genehmigt durch EU 3 IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (Änderung: Definition des Geschäftsbetriebs) 01.01.2020 01.10.2020 Ja IFRS 7/IFRS 9/ IAS 39 Finanzinstrumente: Angaben (Änderung im Rahmen der Interest-Rate-Benchmark-Reform (Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7)) 01.01.2020 01.10.2020 Ja IFRS 10/IAS 28 Konzernabschlüsse/Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (Änderung: Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen 4 ) unbekannt 5 unbekannt 5 Nein IFRS 17 Versicherungsverträge 4 01.01.2023 6 01.10.2023 Nein IAS 1/IAS 8 Darstellung des Abschlusses/Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler (Änderung: Definition von wesentlich 4 ) 01.01.2020 01.10.2020 Ja IAS 1 Darstellung des Abschlusses - Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig 01.01.2023 01.01.2023 Nein Diverse Änderung der Verweise auf das Rahmenkonzept zur Rechnungslegung 01.01.2020 01.10.2020 Ja Diverse Änderungen IFRS 4 Versicherungsverträge 01.01.2021 01.10.2021 Nein IFRS 7/IFRS 9/ IAS 39 Finanzinstrumente: Angaben (Änderung im Rahmen der Interest-Rate-Benchmark-Reform - Phase 2 (Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7, IFRS 4, IFRS 16)) 01.01.2021 01.10.2021 Nein IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (Änderung: Verweis auf das Conceptual Framework) 01.01.2022 01.10.2022 Nein IAS 16 Sachanlagen (Klarstellung: Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung) 01.01.2022 01.10.2022 Nein IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen (Änderung: Belastende Verträge - Kosten für die Erfüllung eines Vertrages) 01.01.2022 01.10.2022 Nein Diverse Verbesserungen der IFRS (2018-2020) 01.01.2022 01.10.2022 Nein 1 Ohne vorzeitige Anwendung 2 Anwendung erst ab 1. Oktober aufgrund der Abweichung des Geschäftsjahres vom Kalenderjahr; Voraussetzung: Genehmigung zur Anwendung (Endorsement) durch die EU ist erfolgt 3 Stand: 1. Dezember 2020 (Datum der Unterschrift durch den Vorstand der CECONOMY AG) 4 Offizieller deutscher Titel noch nicht bekannt - daher eigene Übersetzung 5 Anwendungsbeginn durch das IASB auf unbestimmte Zeit verschoben 6 Der IASB hat eine Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts des Standards um zwei Jahre auf den 1. Januar 2023 beschlossen. Die erstmalige Anwendung der in der Tabelle aufgeführten Standards und Interpretationen sowie anderer in den jährlichen Verbesserungen geänderter Standards wird nach derzeitiger Einschätzung zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns führen. Ausweis- und Definitionsänderungen sowie Anpassung der Vorjahreswerte Seit dem Geschäftsjahr 2019/20 werden die Kreditkartenforderungen in der Bilanz zur besseren Transparenz in der Position "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente" ausgewiesen. Zuvor erfolgte der Ausweis in der Position "Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig)". Zum 30. September 2020 resultiert aus dieser Ausweisänderung eine Erhöhung der "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente" in Höhe von 28 Mio. €. Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Vorjahreswerte ebenfalls angepasst und die Bilanzpositionen entsprechend zum 30. September 2019 sowie für Zwecke der Kapitalflussrechnung zum 30. September 2018 adjustiert. Hierbei kam es zu Umgliederungen in die Bilanzposition "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente" in Höhe von 51 Mio. € (30.09.2019) beziehungsweise 71 Mio. € (01.10.2018). Damit werden die Kreditkartenforderungen nicht mehr in der Kennzahl Nettobetriebsvermögen, sondern in der Kennzahl Nettoliquidität/Nettoverschuldung erfasst. Darüber hinaus wurde zum 1. Oktober 2019 eine Definitionsänderung der Kennzahl Nettobetriebsvermögen vorgenommen. Das bilanzielle Nettobetriebsvermögen als kurzfristiges betriebsnotwendiges Vermögen umfasst seit dem Geschäftsjahr 2019/20 die folgenden Bilanzpositionen: scrollen ― Vorräte ― Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche ― Forderungen an Lieferanten ― Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten Hiermit wird eine einfache Ablesbarkeit der Bestandteile der Kennzahl aus der Bilanz möglich. Das Nettobetriebsvermögen wurde zum 30. September 2019 infolge einer geänderten Definition auf -1.023 Mio. € angepasst. Die Anpassungen stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Umgliederung der Kredikartenforderungen sowie der Aufnahme der Position "Verbindlichkeiten aus abgegrenzten Umsätzen aus Garantieverlängerung". Zum 30. September 2018 wird das Nettobetriebsvermögen rückwirkend auf -1.414 Mio. € angepasst. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss werden außer der CECONOMY AG alle Unternehmen einbezogen, bei denen die CECONOMY AG mittel- oder unmittelbar die Beherrschung innehat, sofern diese Unternehmen einzeln sowie auch insgesamt nicht unbedeutend für den Konzernabschluss sind. Eine Beherrschung liegt vor, wenn die Möglichkeit besteht, durch die Mehrheit der Stimmrechte oder gemäß Satzung, Unternehmensvertrag oder vertraglicher Vereinbarung die Kontrolle über die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens auszuüben, um aus dessen Tätigkeit einen Nutzen zu ziehen. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter bestehen hauptsächlich an der Media-Saturn-Holding GmbH (MSH). Eine Aufstellung der wesentlichen Anteile nicht beherrschender Gesellschafter ist unter Nummer 31 zu finden. Es werden mit der CECONOMY AG 448 deutsche (30.09.2019: 451) und 394 internationale (30.09.2019: 438) Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen. Im Geschäftsjahr 2019/20 hat sich der Konsolidierungskreis wie folgt geändert: scrollen Stand 01.10.2019 889 Verkäufe 5 Sonstige Abgänge 45 Neugründungen 3 Stand 30.09.2020 842 Die weit überwiegende Anzahl an in den Konzernabschuss einbezogenen Konzerngesellschaften hat - soweit gesetzlich zulässig - ihr Geschäftsjahresende am 30. September. Gesellschaften, deren Geschäftsjahresende abweichend ist, werden auf Grundlage von Zwischenabschlüssen einbezogen. Die entkonsolidierten Gesellschaften werden bis zum Zeitpunkt ihres Abgangs als Konzernunternehmen berücksichtigt. Die Verkäufe betreffen den Abgang von Gesellschaften, die zu der Media-Saturn-Gruppe gehören. Die sonstigen Abgänge betreffen 45 Verschmelzungen. Die Neugründungen betreffen jeweils eine Gesellschaft in Deutschland, Österreich und Spanien. Zwei verbundene Tochterunternehmen (30.09.2019: zwei verbundene Tochterunternehmen) werden aus Wesentlichkeitsgründen nicht vollkonsolidiert, sondern zu Anschaffungskosten bilanziert und in der Position Finanzanlagen ausgewiesen. STRUKTURIERTE UNTERNEHMEN CECONOMY hält sowohl zum Bilanzstichtag als auch zum Vorjahresstichtag keine Anteile an strukturierten Unternehmen. NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE BETEILIGUNGEN Drei assoziierte Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen (30.09.2019: drei assoziierte Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen) werden nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. ANTEILE NICHT BEHERRSCHENDER GESELLSCHAFTER Wesentliche Minderheiten bestehen insbesondere auf Ebene der Teilkonzern-Holding MSH mit Sitz in Ingolstadt mit einem Anteil von 21,62 Prozent. Darüber hinaus gibt es weitere geringfügige Minderheiten in dem Teilkonzern, die in den folgenden Angaben enthalten sind. Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Ebene des Teilkonzerns im Vorjahresvergleich. Zum 30. September 2020 bestanden Minderheitenanteile von 21,62 Prozent unverändert zum Vorjahr. Die Minderheitenanteile am Eigenkapital betragen konsolidiert 61 Mio. € nach 22 Mio. € im Vorjahr. Es ist ein Abfluss von Dividenden an Minderheiten in Höhe von 6 Mio. € nach 37 Mio. € im Vorjahr zu verzeichnen. Die auf Ebene des Teilkonzerns generierten Umsätze betragen 20.831 Mio. € (2018/19: 21.454 Mio. €). Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Periodenergebnis aus fortgeführten Aktivitäten belaufen sich im Geschäftsjahr 2019/20 auf 19 Mio. € (2018/19: 37 Mio. €). Die nachstehenden Angaben zu Vermögenswerten und Schulden enthalten die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses ermittelten Konsolidierungen auf Ebene des Teilkonzerns, nicht jedoch diejenigen Konsolidierungen auf Ebene des Konzerns. Die langfristigen Vermögenswerte zum 30. September 2020 betragen 3.284 Mio. € (30.09.2019: 1.379 Mio. €), die kurzfristigen Vermögenswerte 6.400 Mio. € (30.09.2019: 5.576 Mio. €), die langfristigen Schulden 1.738 Mio. € (30.09.2019: 264 Mio. €) und die kurzfristigen Schulden 7.408 Mio. € (30.09.2019: 6.244 Mio. €). In der Gesellschafterversammlung der MSH müssen zwar Beschlüsse mit mehr als 80 Prozent der abgegebenen Stimmen gefasst werden, jedoch beschränken sich die Kompetenzen der Gesellschafterversammlung im Wesentlichen auf originäre Gesellschafterangelegenheiten. Diese umfassen unter anderem die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung der Geschäftsführung, die Bestellung des Abschlussprüfers sowie die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern. Hinsichtlich der Verwendung des Bilanzgewinns ist das in der Satzung der MSH geregelte sogenannte Vollausschüttungsprinzip zu berücksichtigen. Danach ist der Jahresüberschuss der Gesellschaft zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags grundsätzlich in voller Höhe an die Gesellschafter auszuschütten. Eine Abweichung von diesem Prinzip bedarf eines einstimmigen Beschlusses der Gesellschafterversammlung. Zu berücksichtigen ist in Bezug auf die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern zudem einschränkend, dass CECONOMY ein einseitiges Recht zusteht, einen der Geschäftsführer zu bestellen und abzuberufen. Maßgebliche relevante Unternehmensaktivitäten, wie beispielsweise die Billigung des Budgets der MediaMarktSaturn Retail Group, fallen hingegen nicht in den Verantwortungsbereich der Gesellschafterversammlung, sondern stellen eine Zustimmungskompetenz des bei der MSH existierenden Beirats dar, der mehrheitlich durch CECONOMY besetzt wird und in dem Beschlüsse der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen nach Köpfen bedürfen. Darüber hinaus gelten insbesondere die gesetzlichen Schutzregelungen für Fälle von Interessenkollisionen. ↗ Eine Übersicht aller wesentlichen Konzerngesellschaften findet sich unter Nummer 54 Übersicht der wesentlichen vollkonsolidierten Konzerngesellschaften. Darüber hinaus ist eine vollständige Auflistung aller Konzerngesellschaften sowie der assoziierten Unternehmen gemäß § 313 HGB auf der Internetseite www.ceconomy.de unter der Rubrik Investor Relations - Publikationen abrufbar. Konsolidierungsgrundsätze Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Tochterunternehmen werden gemäß IFRS 10 (Konzernabschlüsse) nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Sofern die lokalen Geschäftsjahre einbezogener Tochterunternehmen nicht am Abschlussstichtag der CECONOMY AG am 30. September enden, wurden zum Zwecke der IFRS-Konsolidierung Zwischenabschlüsse aufgestellt. Tochterunternehmen werden grundsätzlich vollkonsolidiert, sofern sie wesentlich für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind. Die Kapitalkonsolidierung wird gemäß IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) nach der Erwerbsmethode vorgenommen. Dabei erfolgt bei Unternehmenszusammenschlüssen die Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem anteiligen neu bewerteten Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs. Nach Aufdeckung der stillen Reserven und stillen Lasten verbleibende positive Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwerte aktiviert. Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal pro Jahr - bei Vorliegen von Anhaltspunkten auch unterjährig - auf Wertminderungen hin überprüft. Sofern bei einer Einheit, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt, wird der Geschäfts- oder Firmenwert um den Differenzbetrag abgeschrieben. Darüber hinaus werden bei Unternehmenserwerben auch die auf Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entfallenden stillen Reserven und stillen Lasten aufgedeckt und im Eigenkapital unter der Position "Anteile nicht beherrschender Gesellschafter" gezeigt. Vom Wahlrecht, die auf die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entfallenden Geschäfts- oder Firmenwerte zu bilanzieren, wird bei CECONOMY kein Gebrauch gemacht. Negative Unterschiedsbeträge aus einem Unternehmenszusammenschluss werden gemäß IFRS 3 nach Zuordnung stiller Reserven und stiller Lasten sowie nochmaliger Überprüfung in der Periode, in der der Zusammenschluss stattgefunden hat, erfolgswirksam vereinnahmt. Erwerbe von weiteren Anteilen an Gesellschaften, bei denen die Beherrschung bereits erlangt wurde, werden als Eigenkapitaltransaktionen verbucht. Somit erfolgen weder Anpassungen auf den Fair Value der Vermögenswerte und Schulden, noch werden Gewinne oder Verluste vereinnahmt. Ein Unterschiedsbetrag zwischen den Kosten des zusätzlichen Anteils und dem Buchwert des Nettovermögens zum Zugangszeitpunkt wird direkt mit dem auf den Erwerber entfallenden Kapital verrechnet. In Einzelabschlüssen konsolidierter Tochterunternehmen getätigte Ab- beziehungsweise Zuschreibungen auf Anteile an konsolidierten Tochterunternehmen werden zurückgenommen. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode behandelt, wobei ein vorhandener Geschäfts- oder Firmenwert im Beteiligungsansatz enthalten ist. Der Ausweis der Ergebnisse aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und gemeinschaftlichen Tätigkeiten in der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich danach, ob das Beteiligungsunternehmen eine operative oder nicht operative Tätigkeit ausübt. Zu der operativen Tätigkeit zählen sowohl das Handelsgeschäft als auch dabei unterstützende Tätigkeiten (zum Beispiel An-/Vermietung von Handelsimmobilien, Einkauf, Logistik). Ergebnisse von operativen assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und gemeinschaftlichen Tätigkeiten sind im betrieblichen Ergebnis (EBIT) enthalten, Ergebnisse von nicht operativen Unternehmen im Finanzergebnis. Gegebenenfalls abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in den Abschlüssen von Unternehmen, die nach der Equity-Methode bewertet sind, werden beibehalten, sofern sie den konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von CECONOMY nicht wesentlich entgegenstehen. Bei gemeinschaftlichen Tätigkeiten weist jedes der Partnerunternehmen gemäß IFRS 11 seinen Anteil an den gemeinschaftlich gehaltenen Vermögenswerten sowie den gemeinschaftlich entstandenen Verbindlichkeiten in der eigenen Bilanz aus. Konzerninterne Gewinne und Verluste werden eliminiert, Umsatzerlöse, Aufwendungen und Erträge sowie zwischen konsolidierten Konzernunternehmen bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten beziehungsweise Rückstellungen werden konsolidiert. Zwischenergebnisse im Anlage- oder Vorratsvermögen aus konzerninternen Lieferungen werden eliminiert, wenn sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Auf Konsolidierungsvorgänge werden latente Steuern gemäß IAS 12 (Ertragsteuern) abgegrenzt. Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen mit nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen werden gegen die Beteiligung in Höhe des Anteils des Konzerns an dem Beteiligungsunternehmen ausgebucht. Bei gemeinschaftlichen Tätigkeiten weist jedes der Partnerunternehmen den eigenen Anteil an den Umsatzerlösen, Erträgen und Aufwendungen, die mit der gemeinschaftlichen Tätigkeit verbunden sind, in seiner Gewinn- und Verlustrechnung aus. Eine Verminderung der Anteile an Tochterunternehmen ist als erfolgsneutrale Eigenkapitaltransaktion in den Gewinnrücklagen darzustellen, solange die Muttergesellschaft weiterhin über eine Beherrschung verfügt. Führt eine Verminderung oder der gesamte Abgang der Anteile zum Verlust der Beherrschung, wird die Vollkonsolidierung des Tochterunternehmens zu dem Zeitpunkt beendet, zu dem das Mutterunternehmen die Möglichkeit der Beherrschung verliert. Sämtliche zuvor vollkonsolidierten Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapitalposten werden zu fortgeführten Konzernbuchwerten ausgebucht. Die Entkonsolidierung der abgehenden Anteile erfolgt gemäß den allgemeinen Regeln zur Entkonsolidierung. Liegt weiterhin eine Restbeteiligung vor, wird diese mit ihrem Fair Value als Finanzinstrument nach IFRS 9 oder als Beteiligung, bewertet nach der Equity-Methode gemäß IAS 28, eingebucht. Währungsumrechnung GESCHÄFTSVORFÄLLE IN FREMDWÄHRUNG In den Einzelabschlüssen der Tochterunternehmen werden Geschäftsvorfälle in fremder Währung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Transaktion bewertet. Zum Abschlussstichtag werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung zum Stichtagskurs bewertet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die zum Fair Value in einer Fremdwährung bewertet sind, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Fair Values gültig war. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Fremdwährung bewertet werden, werden zum Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Gewinne und Verluste aus bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Wechselkursschwankungen werden grundsätzlich erfolgswirksam berücksichtigt. Währungsumrechnungsdifferenzen aus Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, die als Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb anzusehen sind, sowie aus zur Veräußerung gehaltenen Eigenkapitalinstrumenten und qualifizierten Absicherungen von Zahlungsströmen werden erfolgsneutral unter den Gewinnrücklagen ausgewiesen. AUSLÄNDISCHE GESCHÄFTSBETRIEBE Die Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen werden gemäß IAS 21 (Auswirkungen von Wechselkursänderungen) nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Als funktionale Währung gilt dabei die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Tochterunternehmen tätig ist. Die einbezogenen Unternehmen betreiben ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht grundsätzlich selbstständig, so dass ihre jeweilige Landeswährung in der Regel die funktionale Währung darstellt. Die Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden erfolgt daher zum Stichtagskurs am Bilanzstichtag. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden grundsätzlich mit dem Geschäftsjahresdurchschnittskurs umgerechnet. Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen werden erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfasst und unter den Gewinnrücklagen gesondert ausgewiesen. Soweit das ausländische Tochterunternehmen nicht vollständig im Besitz des Mutterunternehmens ist, wird der entsprechende Teil der Währungsdifferenzen den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen. Im Jahr des Abgangs beziehungsweise zum Zeitpunkt der Stilllegung des Geschäftsbetriebs eines ausländischen Tochterunternehmens werden die Währungsdifferenzen erfolgswirksam über das Finanzergebnis aufgelöst. Bei teilweisem Abgang ohne Verlust der Beherrschungsmöglichkeit eines ausländischen Tochterunternehmens wird der entsprechende Teil der kumulierten Währungsdifferenzen den nicht beherrschenden Anteilen zugeordnet. Werden ausländische assoziierte oder gemeinschaftlich geführte Unternehmen teilweise veräußert ohne Verlust des maßgeblichen Einflusses oder der gemeinschaftlichen Führung, wird der entsprechende Teil der kumulierten Währungsdifferenzen erfolgswirksam erfasst. Im Geschäftsjahr 2019/20 war keine funktionale Währung eines einbezogenen Unternehmens als hochinflationär im Sinne des IAS 29 (Rechnungslegung in Hochinflationsländern) klassifiziert. Für die Währungsumrechnung wurden hinsichtlich der Währungen der für CECONOMY wichtigsten Länder, die nicht an der Europäischen Währungsunion teilnehmen, folgende Wechselkurse zugrunde gelegt: scrollen Durchschnittskurs je EUR Stichtagskurs je EUR 2018/19 2019/20 30.09.2019 30.09.2020 Britisches Pfund GBP 0,88412 0,87833 0,88570 0,91235 Hongkong-Dollar HKD 8,83913 8,70568 8,53680 9,07420 Norwegische Krone NOK 9,73765 10,55535 9,89530 11,10080 Polnischer Złoty PLN 4,30027 4,38844 4,37820 4,54620 Russischer Rubel RUB 73,82877 77,50392 70,75570 91,77630 Schwedische Krone SEK 10,50394 10,58222 10,69580 10,57130 Schweizer Franken CHF 1,12274 1,07494 1,08470 1,08040 Türkische Lira TRY 6,32660 7,29146 6,14910 9,09900 Ungarischer Forint HUF 323,02241 343,96227 334,83000 365,53000 Quelle: Europäische Zentralbank Gewinn- und Verlustrechnung ERTRAGS- UND AUFWANDSREALISIERUNG CECONOMY verkauft eine Vielzahl von Standardprodukten an die Kunden. Kunden sind hierbei im Wesentlichen private Endverbraucher. Bei der Bestimmung des Zeitpunkts von Umsatzrealisierungen werden im Allgemeinen drei Fälle unterschieden: scrollen ― Produktgeschäft in Märkten: Umsätze für Warenverkäufe werden zeitpunktbezogen bei Kontrollübergang realisiert. Der Kontrollübergang ereignet sich in der Regel zu dem Zeitpunkt, wenn die Ware an den Kunden abgegeben wird und eine zeitgleiche Bezahlung durch den Kunden erfolgt. ― Online-Verkäufe: Die Umsatzrealisierung erfolgt zum Zeitpunkt der erwarteten Zustellung der Ware an den Kunden und unterliegt hierbei keinen wesentlichen Ermessensentscheidungen. ― Veräußerung von Dienstleistungen: Stellen die Dienstleistungen eine separate Leistungsverpflichtung nach IFRS 15 dar, erfolgt die Umsatzrealisierung zeitraumbezogen über die Dauer der Leistungserbringung. Dies kommt insbesondere bei der Veräußerung von erweiterten Garantien - für die CECONOMY als Prinzipal agiert - zum Tragen. Hier erfolgt die Umsatzrealisierung über die gesamte Garantieperiode, bestehend aus der gesetzlichen Gewährleistungsdauer sowie jenen Perioden, welche die gesetzliche Gewährleistungsdauer übersteigen, da über die gesamte Laufzeit einheitliche Zusatzleistungen zur gesetzlichen Gewährleistung erbracht werden. Verpflichtungen aus der Rückgabe von Produkten werden als Rückerstattungsverbindlichkeit angesetzt. Für Fälle von erwarteten Rückgaben wird ein Umsatz nur für diejenigen Produkte realisiert, die erwartungsgemäß nicht zurückgegeben werden. Bei der Schätzung wird dies in dem Umfang berücksichtigt, in dem eine signifikante Umsatzumkehr durch die Schätzung hochwahrscheinlich nicht eintrifft. Bei der Bilanzierung des Verkaufs eines subventionierten Endgeräts in Verbindung mit der Vermittlung eines Servicevertrags, werden zwei Leistungsverpflichtungen identifiziert: Verkauf des Endgeräts sowie Erbringung einer Dienstleistung (Vermittlung des Mobilfunkvertrags). Zur Identifizierung der jeweiligen Transaktionspreise der Vertragsbestandteile wird eine Aufteilung auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise vorgenommen. Für das Endgerät besteht ein beobachtbarer Marktpreis. Die Vermittlungsprovision wird anhand des "Cost-plus margin"-Ansatzes geschätzt. Beide Leistungsverpflichtungen werden zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden erbracht. Aufgrund dessen erfolgt die Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen. CECONOMY nimmt das Wahlrecht nach IFRS 15.94 in Anspruch, diejenigen Vertragserlangungs- und Erfüllungskosten direkt im Aufwand zu erfassen, die bei Aktivierung über eine Dauer von maximal einem Jahr abgeschrieben würden. Des Weiteren nimmt CECONOMY für Finanzierungskomponenten den praktischen Behelf nach IFRS 15.63 in Anspruch, die Auswirkungen einer Finanzierungskomponente nicht zu berücksichtigen, falls die Dauer zwischen Übertragung von Gütern beziehungsweise Dienstleistungen und Bezahlung durch den Kunden maximal ein Jahr beträgt. Zuwendungen der Öffentlichen Hand werden bilanziert, wenn mit angemessener Sicherheit gewährleistet ist, dass die Fördervoraussetzungen erfüllt sind und die Zuwendungen tatsächlich zufließen werden. Zuwendungen, die erfolgsbezogen sind und auf zukünftige Perioden entfallen, sind periodengerecht entsprechend den zugehörigen Aufwendungen zu vereinnahmen. Bereits zugeflossene erfolgsbezogene Zuwendungen für Folgeperioden sind passivisch abzugrenzen und in den Folgeperioden anteilig aufzulösen. Zuwendungen, deren Anspruchsberechtigter der Mitarbeiter ist, werden als durchlaufender Posten gezeigt. Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung beziehungsweise zum Zeitpunkt ihrer Verursachung als Aufwand erfasst. Das Finanzergebnis umfasst primär das Sonstige Beteiligungsergebnis, Zinsen sowie Währungseffekte. Zinsen werden periodengerecht, gegebenenfalls unter Anwendung der Effektivzinsmethode, als Aufwand beziehungsweise Ertrag erfasst. Eine Ausnahme von der erfolgswirksamen Erfassung bilden Fremdkapitalzinsen, die direkt dem Erwerb oder der Herstellung eines sogenannten qualifizierten Vermögenswerts zuzurechnen sind und daher gemäß IAS 23 (Fremdkapitalkosten) zwingend als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts aktiviert werden. Dividenden werden grundsätzlich mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung ertragswirksam vereinnahmt. STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen die tatsächlichen und die latenten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Sie werden prinzipiell erfolgswirksam erfasst, außer sie stehen im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen oder mit einem direkt im Eigenkapital oder im Sonstigen Ergebnis erfassten Posten. Bilanz GESCHÄFT S- ODER FIRMENWERTE Geschäfts- oder Firmenwerte werden in Übereinstimmung mit IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) aktiviert. Ein aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierender Geschäfts- oder Firmenwert wird derjenigen Gruppe sogenannter zahlungsmittelgenerierender Einheiten zugeordnet, die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen zieht. Die zahlungsmittelgenerierende Einheit ist gemäß IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) definiert als die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugt, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Aufgrund der Vorschriften des IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 wird eine jährliche Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte durchgeführt. Diese erfolgt auf der Ebene einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Diese Gruppe ist grundsätzlich die Organisationseinheit pro Land. Die aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte werden regelmäßig einmal pro Jahr - bei Vorliegen von Anhaltspunkten auch unterjährig - auf Wertminderungen hin überprüft. Bei Vorliegen einer Wertminderung wird diese erfolgswirksam erfasst. Zur Ermittlung einer möglichen Wertminderung wird der erzielbare Betrag einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit der Summe der Buchwerte verglichen. Der erzielbare Betrag ergibt sich aus dem höheren Wert aus Nutzungswert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten. Eine Wertminderung für den einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwert liegt nur dann vor, wenn der erzielbare Betrag kleiner als die Summe der Buchwerte ist. Eine Zuschreibung erfolgt bei Wegfall der Gründe einer in Vorperioden vorgenommenen Wertminderung nicht. SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE Entgeltlich erworbene sonstige immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden mit den Herstellungskosten für ihre Entwicklung gemäß IAS 38 (Immaterielle Vermögenswerte) aktiviert. Die Kosten der Forschungsphase werden hingegen nicht aktiviert, sondern sofort als Aufwand erfasst. Die Herstellungskosten umfassen alle der Entwicklung direkt zurechenbaren Kosten. Dazu können folgende Kosten zählen: scrollen Einzelkosten Materialeinzelkosten Fertigungseinzelkosten Sondereinzelkosten der Fertigung Gemeinkosten (direkt zurechenbar) Materialgemeinkosten Fertigungsgemeinkosten Werteverzehr des Anlagevermögens Entwicklungsbezogene Kosten der Verwaltung Bei der Ermittlung der Herstellungskosten werden Fremdkapitalkosten nur einbezogen, falls es sich um einen sogenannten qualifizierten Vermögenswert im Sinne des IAS 23 (Fremdkapitalkosten) handelt. Ein qualifizierter Vermögenswert ist ein nicht finanzieller Vermögenswert, bei dem ein beträchtlicher Zeitraum benötigt wird, um diesen in den beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Die Folgebewertung der sonstigen immateriellen Vermögenswerte mit einer begrenzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer erfolgt gemäß dem Anschaffungskostenmodell. Das Wahlrecht zur Neubewertung wird nicht ausgeübt. Alle sonstigen immateriellen Vermögenswerte bei CECONOMY mit einer begrenzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer werden planmäßig linear abgeschrieben. Aktivierte selbst erstellte und erworbene Software sowie vergleichbare immaterielle Vermögenswerte werden über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren, Lizenzen grundsätzlich über ihre Laufzeit abgeschrieben. Für diese immateriellen Vermögenswerte wird zu jedem Bilanzstichtag geprüft, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Eine Wertminderung wird erfasst, falls der erzielbare Betrag unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt. Wenn der Vermögenswert keine Mittelzufüsse erzeugt, die weitestgehend unabhängig von anderen Vermögenswerten oder Gruppen sind, erfolgt der Wertminderungstest auf Ebene der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit beziehungsweise Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Hierbei wird der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ihrem erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Eine Zuschreibung erfolgt bei Wegfall der Gründe einer in Vorperioden vorgenommenen Wertminderung. Sonstige immaterielle Vermögenswerte mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich einem Wertminderungstest unterzogen. Wertminderungen oder Werterhöhungen werden unter Berücksichtigung des Anschaffungskostenprinzips erfolgswirksam erfasst. SACHANLAGEN Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sind mit ihren fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß IAS 16 (Sachanlagen) bewertet. In den Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen sind neben den Einzelkosten direkt zurechenbare Gemeinkosten enthalten. Finanzierungskosten werden ausschließlich bei qualifizierten Vermögenswerten als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Erhaltene Investitionszuschüsse werden gemäß IAS 20 (Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der Öffentlichen Hand) berücksichtigt, indem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts um den Betrag des Zuschusses gekürzt werden. Eine passivische Abgrenzung der Zuschüsse erfolgt nicht. Rückbauverpflichtungen werden in Höhe des abgezinsten Erfüllungsbetrags in die Anschaffungs- oder Herstellungskosten einbezogen. Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Sachanlage werden lediglich hinzuaktiviert, sofern diese zu einem höheren zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen für CECONOMY führen. Die planmäßige Abschreibung der Sachanlagen erfolgt ausschließlich linear nach der Anschaffungskostenmethode gemäß IAS 16.30. Die wahlrechtlich mögliche Neubewertungsmethode nach IAS 16.31 kommt nicht zur Anwendung. Die wirtschaftlichen Nutzungsdauern, auf denen die planmäßigen Abschreibungen beruhen, liegen konzerneinheitlich in den folgenden Bandbreiten: scrollen Gebäude 33 bis 50 Jahre Einbauten in gemieteten Gebäuden 15 Jahre bzw. kürzere Mietvertragsdauer Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 15 Jahre Aktivierte Rückbaukosten werden ratierlich über die Nutzungsdauer des Vermögenswerts abgeschrieben. Bestehen Anhaltspunkte für die Wertminderung einer Sachanlage, wird ein Wertminderungstest gemäß IAS 36 durchgeführt. Liegt dabei der erzielbare Betrag unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wird eine Wertminderung für die Sachanlage erfasst. Wenn der Vermögenswert keine Mittelzufüsse erzeugt, die weitestgehend unabhängig von anderen Vermögenswerten oder Gruppen sind, erfolgt der Wertminderungstest auf Ebene der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit beziehungsweise Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Hierbei wird der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ihrem erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Eine Zuschreibung erfolgt bei Wegfall der Gründe einer in Vorperioden vorgenommenen Wertminderung. Bei Wegfall der Gründe für die Wertminderung wird eine Zuschreibung auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen. LEASINGVERHÄLTNISSE Seit dem 1. Oktober 2019 bilanziert CECONOMY als Leasingnehmer alle Leasingverhältnisse nach dem einheitlichen Right-of-Use-Ansatz gemäß IFRS 16. Demnach wird für jedes Leasingverhältnis eine Verbindlichkeit in Höhe des Barwerts der zukünftigen Leasingzahlungen angesetzt. Die Leasingzahlungen setzen sich zusammen aus der Summe aller fixen Leasingzahlungen abzüglich Anreizzahlungen für den Vertragsabschluss. Hinzugerechnet werdem alle index- und zinsbasierten variablen Leasingzahlungen. Zudem werden variable Zahlungen, die wirtschaftlich betrachtet fixe Zahlungen darstellen, sowie erwartete Zahlungen, die aufgrund von Restwertgarantien zu leisten sind, berücksichtigt. Leasingzahlungen aufgrund von Kaufpreisoptionen und Mietverlängerungsoptionen werden einbezogen, sofern deren Ausübung hinreichend sicher ist. Auch vertraglich vereinbarte Entschädigungszahlungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung seitens des Leasingnehmers werden erfasst, wenn von einer vorzeitigen Vertragsbeendigung ausgegangen wird. Mit Ausnahme für das Immobilienleasing wird das Entgelt nicht auf eine Leasingkomponente und eine Nichtleasingkomponente aufgeteilt. Variable Leasingzahlungen werden grundsätzlich als Mietaufwand erfasst. Bei der Bewertung ist grundsätzlich der dem Leasingverhältnis implizite Zinssatz zu verwenden. Ist dieser von CECONOMY nicht bestimmbar, wird der Grenzfremdkapitalzinssatz zugrunde gelegt. Die Leasingverbindlichkeit wird über die Laufzeit mittels der Effektivzinsmethode aufgezinst und unter Berücksichtigung der geleisteten Leasingzahlungen fortgeschrieben. Änderungen der Berechnungsparameter, zum Beispiel hinsichtlich der Vertragslaufzeit, der Einschätzung der Ausübung einer Mietverlängerungs- oder Kaufoption oder der erwarteten Leasingzahlungen, führen zu einer Neubewertung der Verbindlichkeit. Das parallel anzusetzende Nutzungsrecht wird grundsätzlich mit dem Wert der Verbindlichkeit aktiviert. Zudem werden bereits geleistete Leasingzahlungen und direkt zurechenbare Kosten einbezogen. Vom Leasinggeber erhaltene Zahlungen, die mit dem Leasing in Verbindung stehen, werden abgezogen. Wiederherstellungsverpflichtungen aus Leasingverhältnissen werden bei der Bewertung ebenfalls berücksichtigt. Das Nutzungsrecht wird gemäß IAS 16 (Sachanlagen) zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Demnach wird das Nutzungsrecht planmäßig über die kürzere Periode der Nutzungsdauer oder Vertragslaufzeit abgeschrieben. Ist hingegen bereits zu Beginn des Leasingverhältnisses hinreichend sicher, dass das Eigentum auf den Leasingnehmer übergehen wird, erfolgt die planmäßige Abschreibung über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts. Bestehen Anhaltspunkte für die Wertminderung eines Nutzungsrechts, wird IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) angewendet. Eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit aufgrund von Änderungen der Leasingzahlungen führt korrespondierend zu einer grundsätzlich erfolgsneutralen Anpassung des Nutzungsrechts. Den Buchwert übersteigende, negative Anpassungen werden erfolgswirksam erfasst. CECONOMY hat sich entschieden, die nach IFRS 16 relevanten Leasingverträge in einem speziellen Datenverwaltungs- und -Bewertungssystem zu erfassen. So wird gewährleistet, dass die Leasingverträge gemäß den Anforderungen des IFRS 16 bilanziert und bewertet werden und Analysen jederzeit möglich sind. Auf kurzfristige Leasingverträge (Laufzeit maximal zwölf Monate) und Leasingverhältnisse über Low-Value-Assets wird der Right-of-Use-Ansatz nicht angewendet. Low-Value-Assets sind Bestandteile von Leasingverhältnissen, die einzeln betrachtet unwesentlich für die Geschäftsaktivitäten des Unternehmens sind. Stattdessen werden die Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverträge und Leasingverhältnisse über Low-Value-Assets als Mietaufwand erfasst. Bei Sale-and-Leaseback-Transaktionen beurteilt CECONOMY zunächst, ob nach IFRS 15 tatsächlich ein Verkauf stattgefunden hat. Ist dies zu bejahen, wird ein Nutzungsrecht in Höhe des anteiligen Buchwerts des Vermögensgegenstands, gemessen am zurückbehaltenen Nutzungsrecht, bilanziert. Ein Veräußerungsgewinn wird in Höhe des an den Leasinggeber übertragenen Anteils realisiert. Liegt kein Verkauf vor, wird die Transaktion wie eine Finanzierung behandelt, ohne dass es zu einem Abgang des Vermögenswerts kommt. Leasingverträge, bei denen CECONOMY der Leasinggeber ist, werden in Operating-Leasing- und Finanzierungs-Leasingverhältnisse klassifiziert. Liegt ein Operating-Leasingverhältnis vor, bilanziert CECONOMY als Leasinggeber weiterhin einen Vermögenswert und erfasst die Leasingzahlungen als Mietertrag. Bei Finanzierungs-Leasingverhältnissen setzt CECONOMY eine Forderung für die Leasingzahlungen (Nettoinvestition) an. Die gezahlten Leasingraten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode in einen Zins- und Tilgungsanteil aufgeteilt. Bisherige Behandlung von Leasingverhältnissen Bis zum 30. September 2019 hat CECONOMY Leasingverträge gemäß IAS 17 (Leasingverhältnisse) bilanziert. Das wirtschaftliche Eigentum an Leasingobjekten war in Übereinstimmung mit IAS 17 dem Leasingnehmer zuzurechnen, wenn dieser alle wesentlichen mit dem Leasingobjekt verbundenen Chancen und Risiken trug (Finanzierungs-Leasingverhältnis). Sofern ein Unternehmen von CECONOMY als Leasingnehmer auftrat und das wirtschaftliche Eigentum ihm zuzurechnen war, erfolgte die Aktivierung des Leasingobjekts zum Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses in Höhe des Fair Values beziehungsweise des niedrigeren Barwerts der Mindestleasingzahlungen. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten - entsprechend vergleichbaren erworbenen Gegenständen des Sachanlagevermögens - planmäßig über die Nutzungsdauer beziehungsweise über die Laufzeit des Leasingverhältnisses, sofern diese kürzer war. Falls es allerdings hinreichend sicher war, dass das Eigentum am Leasingobjekt zum Ende der Laufzeit auf den Leasingnehmer übertragen werden würde, erfolgte die planmäßige Abschreibung über die Nutzungsdauer. Die aus den zukünftigen Leasingraten resultierenden Zahlungsverpflichtungen wurden passiviert. Als Leasinggeber bilanzierte CECONOMY hingegen eine Forderung. Sofern das wirtschaftliche Eigentum an dem Leasingobjekt nicht auf den Leasingnehmer übertragen wurde, lag ein Operating-Leasingverhältnis vor. Dabei wies der Leasingnehmer keinen Vermögenswert und keine Verbindlichkeit in seiner Bilanz aus, sondern zeigte lediglich den über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linearisierten Mietaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung, während CECONOMY als Leasinggeber einen Vermögenswert sowie eine Forderung bilanziert. Bei einem Leasingverhältnis über ein Gebäude und ein zugehöriges Grundstück wurden diese beiden Elemente grundsätzlich getrennt voneinander betrachtet und als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnis klassifiziert. VERTRAGSVERMÖGENSWERTE Vertragsvermögenswerte werden unter der Bilanzposition "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche" ausgewiesen. Ein Vertragsvermögenswert repräsentiert das Recht auf Gegenleistung in Form von Zahlung des Kunden, wenn Güter oder Dienstleistungen an den Kunden übertragen wurden, das Recht auf Gegenleistung jedoch noch von anderen Faktoren abhängt als vom Ablauf von Zeit. Bei CECONOMY entstehen Vertragsvermögenswerte im Wesentlichen aus variablen Provisionsansprüchen, zum Beispiel aus der Vermittlung von Mobilfunkverträgen, die noch an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Zur Ermittlung von Wertminderungen auf Vertragsvermögenswerte wendet CECONOMY den Simplified Approach nach IFRS 9 (Finanzinstrumente) an. ANDERE VERMÖGENSWERTE Hierunter sind andere Forderungen und Vermögenswerte wie zum Beispiel sonstige Steuererstattungsansprüche zu verstehen. Im Rahmen der Rechnungsabgrenzungsposten werden transitorische Abgrenzungen ausgewiesen. FINANZINSTRUMENTE Sofern es sich nicht um assoziierte Unternehmen im Sinne des IAS 28 (Anteile an assoziierten Unternehmen) oder Gemeinschaftsunternehmen gemäß IFRS 11 (Gemeinschaftliche Vereinbarungen) handelt, werden finanzielle Vermögenswerte entsprechend der nachfolgend erläuterten Bewertungsklassen bilanziert. Beim erstmaligen Ansatz erfolgt die Bewertung eines Finanzinstruments zum Fair Value. Bei allen Kategorien, außer der Kategorie "Erfolgswirksame, zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte", werden die angefallenen Transaktionskosten einbezogen. Der Ansatz erfolgt stets zum Handelstag. Die Folgebewertung von Finanzinstrumenten erfolgt gemäß der Zuordnung der nachfolgend erläuterten Bewertungsklassen entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum Fair Value. Die Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte erfolgt, wenn die vertraglichen Rechte auf Cashflows aus dem Posten erloschen beziehungsweise ausgelaufen sind oder der finanzielle Vermögenswert übertragen wird. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird nur dann ausgebucht, wenn diese erloschen ist, das heißt, wenn die im Vertrag genannten Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte" Zu fortgeführten Anschaffungskosten werden alle Fremdkapitalinstrumente bewertet, die als finanzielle Vermögenswerte bis zu ihrer Endfälligkeit gehalten werden beziehunsweise bei denen es das Ziel ist, die vertraglichen Zahlungsströme zu realisieren (Geschäftsmodell "Halten"). Weiterhin ist es erforderlich, dass das sogenannte SPPI-Kriterium (Solely-Payments-of-Principal and Interest) bei diesen Finanzinstrumenten erfüllt ist. Bestehen die vertraglichen Zahlungsströme ausschließlich aus unmodifizierten und ungehebelten Zins- und Tilgungszahlungsströmen auf den ausstehenden Kapitalbetrag, so ist das sogenannte SPPI-Kriterium erfüllt. Für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sind Wertminderungen für erwartete und eingetretene Kreditverluste zu erfassen. Hierbei wird zwischen dem General und dem Simplified Approach unterschieden. Bei CECONOMY wird der General Approach angewendet, sofern keine freiwillige Bewertung nach dem vereinfachten Ansatz erfolgt (siehe unten). Die Erfassung der Wertminderung erfolgt in drei Stufen. In Stufe 1 sind die Finanzinstrumente zu erfassen, deren Ausfallrisiko sich zum erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat. Aufgrund dessen wird die Wertberichtigung in Höhe des erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlusts bemessen. In Stufe 2 erfolgt die Wertberichtigung in Höhe der Kreditausfallwahrscheinlichkeit über die gesamte Laufzeit des Finanzinstruments, wenn sich das Kreditrisiko signifikant erhöht hat. Bei Stufe 3 handelt es sich um die Incurred Losses, die nachfolgend erläutert werden. Der General Approach findet insbesondere bei Forderungen an Lieferanten Anwendung. Für folgende Posten wird der Vermögenswert mittels des Simplified Approach wertgemindert: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte gemäß IFRS 15 sowie Leasingforderungen. Zur Ermittlung und Erfassung von erwarteten Kreditverlusten wird für jede Region (DACH, West-/Südeuropa, Osteuropa und Sonstige) eine Wertminderungsmatrix erstellt. Diese erfasst die Kreditausfallwahrscheinlichkeit über die gesamte Laufzeit des Finanzinstruments. Es wird auf den Forderungsbestand abgestellt, der bisher nicht einzelwertberichtigt wurde. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte gegenüber Providern wird zur Ermittlung des erwarteten Kreditverlustes ein individuelles Rating hinterlegt. Zu jedem Bilanzstichtag werden finanzielle Vermögenswerte daraufhin untersucht, ob objektive substanzielle Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen (eingetretene Kreditverluste). Zu diesen Hinweisen zählen beispielsweise Verzögerungen oder Ausfälle von Zins- oder Tilgungszahlungen sowie erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder des Schuldners. Falls solche Hinweise bestehen, wird die Höhe der Wertminderung als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der (noch) erwarteten künftigen Cashflows ermittelt. Als Zinssatz für die Diskontierung der erwarteten künftigen Cashflows ist der bislang verwendete Effektivzinssatz anzuwenden. Für finanzielle Vermögenswerte, bei denen Verlustereignisse vorliegen, ist stets eine Einzelwertberichtigung durchzuführen. Innerhalb von CECONOMY fallen grundsätzlich die folgenden finanziellen Vermögenswerte unter das Geschäftsmodell "Halten": scrollen ― Ausleihungen/Darlehensforderungen ― Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sofern diese nicht Teil eines Factoring- oder ähnlichen Programms sind ― Forderungen an Lieferanten: Forderungen an Lieferanten werden je nach zugrunde liegendem Sachverhalt als Anschaffungskostenminderung, als Kostenerstattung oder als Entgelt für erbrachte Dienstleistungen bilanziert. Die Lieferantenvergütungen werden zum Stichtag periodengerecht abgegrenzt, sofern sie vertraglich vereinbart sind und die Realisation wahrscheinlich ist. Die Abgrenzungen basieren auf Hochrechnungen, soweit es um Lieferantenvergütungen geht, die regelmäßig an gewisse Kalenderjahresziele gekoppelt sind ― Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente: Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Schecks, Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und andere kurzfristig liquide finanzielle Vermögenswerte, wie beispielsweise verfügbare Guthaben auf Rechtsanwaltsanderkonten oder unterwegs befindliche Gelder mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten. Sie sind mit den jeweiligen Nennwerten bewertet. ― Wertpapiere, sofern die genannten Bedingungen erfüllt sind "Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte mit Recycling" In diese Bewertungsklasse fallen alle Fremdkapitalinstrumente, die in einem Portfolio enthalten sind, für welches zwei nebeneinander stehende Zielsetzungen bestehen: zum einen, sie bis zu ihrer Endfälligkeit zu halten und die vertraglichen Zahlungsströme zu erzielen, und zum anderen, die Instrumente vor Fälligkeit zu verkaufen (Geschäftsmodell "Halten und Verkaufen"). Die Folgebewertung dieser finanziellen Vermögenswerte erfolgt zum Fair Value, wobei die Fair-Value-Änderungen erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis abgebildet werden. Hiervon ausgenommen sind Wertminderungsaufwendungen und -erträge (siehe hierzu die Erläuterung unter "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte") sowie Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung bis zur Ausbuchung oder Reklassifizierung des finanziellen Vermögenswerts. Innerhalb von CECONOMY fallen grundsätzlich folgende finanzielle Vermögenswerte unter das Geschäftsmodell "Halten und Verkaufen": scrollen ― Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sofern sie Teil eines entsprechend strukturierten Factoring- oder ähnlichen Programms sind ― Wertpapiere, die Teil der Liquiditätsreserve sind und bei entsprechendem Liquiditätsbedarf vor Fälligkeit wieder veräußert werden "Erfolgsneutrale , zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte ohne Recycling" In dieser Bewertungsklasse können wahlweise nicht derivative Eigenkapitalinstrumente bilanziert werden, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Die Erfassung der mit dem Instrument verbundenen Gewinne und Verluste erfolgt im Sonstigen Ergebnis. Die im Sonstigen Ergebnis erfassten Beträge werden zu keinem Zeitpunkt (weder bei Ausbuchung noch im Falle von Wertminderungen) in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Dieser Kategorie können bei CECONOMY grundsätzlich folgende finanzielle Vermögenswerte zugeordnet werden: scrollen ― Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ― Wertpapiere, sofern sie die Definition von Eigenkapital erfüllen "Erfolgswirksame , zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte" Diese Bewertungsklasse, bei der erfolgswirksam zum Fair Value bewertet wird, umfasst die folgenden Sachverhalte: scrollen ― Fremdkapitalinstrumente, die in einem Portfolio enthalten sind, für welches die Zielsetzung besteht, die Instrumente vor Fälligkeit zu verkaufen (Geschäftsmodell "Verkaufen"), und bei denen das SPPI-Kriterium nicht erfüllt ist, werden erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert. Hierzu zählen bei CECONOMY unter anderem Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sofern sie Teil eines entsprechend strukturierten Factoring- oder ähnlichen Programms sind ― Derivative Finanzinstrumente, sofern sie sich nicht in einer wirksamen bilanziellen Sicherungsbeziehung befinden ― Eigenkapitalinstrumente, bei denen eine Handelsabsicht besteht oder bei denen keine Handelsabsicht besteht und keine wahlweise Zuordnung zur Kategorie "Erfolgsneutrale Bewertung zum Fair Value ohne Recycling" erfolgt "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten" Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden (siehe unten), sind zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. In diese Bewertungsklasse fallen im Wesentlichen Anleihenverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehnen, Wechselverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. "Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Verbindlichkeiten" Die folgenden finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, sind erfolgswirksam zum Fair Value bewertet: scrollen ― Finanzielle Verbindlichkeiten, die mit kurzfristiger Rückkaufabsicht eingegangen wurden oder die bei erstmaliger Erfassung Teil eines Portfolios eindeutig identifizierbarer und gemeinsam verwalteter Finanzinstrumente sind, für das in der jüngeren Vergangenheit Hinweise auf kurzfristige Gewinnmitnahmen bestehen ― Derivative finanzielle Verbindlichkeiten, sofern diese nicht Bestandteil von effektiven, bilanziellen Sicherungsbeziehungen sind ― Verbindlichkeiten, die bei einer Übertragung eines finanziellen Vermögenswerts entstehen, der nicht die Kriterien des Abgangs erfüllt beziehungsweise nach dem Continuing-Involvement-Ansatz bilanziert wird Die Anwendung der Fair-Value-Option und damit eine freiwillige Zuordnung von weiteren finanziellen Verbindlichkeiten in die Kategorie der erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumente wird bei CECONOMY nicht ausgeübt. LATENTE STEUERANSPRÜCHE UND LATENTE STEUERSCHULDEN Die Ermittlung latenter Steueransprüche und latenter Steuerschulden erfolgt in Übereinstimmung mit IAS 12 (Ertragsteuern) gemäß des Konzepts der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode. Latente Steuern resultieren aus temporären Unterschieden zwischen den im Konzernabschluss angesetzten Buchwerten und den steuerlichen Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden. Latente Steueransprüche werden zudem für noch nicht genutzte steuerliche Verlust- und Zinsvorträge berücksichtigt. Latente Steueransprüche werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass in der Zukunft ausreichend steuerpflichtiges Einkommen zur Realisierung des entsprechenden Nutzens erzielt wird. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden grundsätzlich saldiert, sofern die ertragsteuerlichen Ansprüche und Schulden gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und sich auf dasselbe Steuersubjekt oder eine Gruppe unterschiedlicher Steuersubjekte beziehen, die ertragsteuerlich gemeinsam veranlagt werden. Die latenten Steueransprüche werden zu jedem Bilanzstichtag neu beurteilt und gegebenenfalls angepasst. Der Ermittlung der latenten Steuern liegen die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt erwarteten Steuersätze zugrunde. Diese basieren grundsätzlich auf den am Bilanzstichtag gültigen beziehungsweise verabschiedeten gesetzlichen Regelungen. Die Beurteilung der latenten Steuern spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Erwartung von CECONOMY im Hinblick auf die Art und Weise der Realisierung der Buchwerte, ihrer Vermögenswerte beziehungsweise Erfüllung ihrer Schulden zum Abschlussstichtag ergeben. VORRÄTE Die als Vorräte bilanzierten Handelswaren werden gemäß IAS 2 (Vorräte) zu Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten werden entweder auf Basis einer Einzelbewertung der Zugänge aus Sicht des Beschaffungsmarkts oder unter Verwendung der Durchschnittskostenmethode ermittelt. Vergütungen von Lieferanten, die als Anschaffungskostenminderung zu klassifizieren sind, reduzieren den Buchwert der Vorräte. Als Anschaffungsnebenkosten werden sowohl interne als auch externe Kosten berücksichtigt, sofern es sich um dem Anschaffungsprozess direkt zurechenbare Kosten handelt. Die Bewertung der Handelswaren am Bilanzstichtag erfolgt zum jeweils niedrigeren Betrag aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert. Bei den Handelswaren werden individuelle Bewertungsabschläge vorgenommen, sofern der Nettoveräußerungswert niedriger ist als der Buchwert. Als Nettoveräußerungswert werden die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden direkt zurechenbaren Verkaufskosten angesetzt. Wenn die Gründe, die zu einer Abwertung der Handelswaren geführt haben, nicht mehr bestehen, wird eine entsprechende Wertaufholung vorgenommen. Da es sich bei den Vorräten von CECONOMY nie um sogenannte qualifizierte Vermögenswerte handelt, erfolgt bei den Vorräten keine Aktivierung von zurechenbaren Fremdkapitalzinsen gemäß IAS 23 (Fremdkapitalkosten). Die Unterposition "Vermögenswerte für zurückzuerhaltende Ware (right of return)" trägt dem Rückgaberecht eines Kunden Rechnung. Wenn Produkte mit Rückgaberecht verkauft werden, sind Umsatzerlöse lediglich in der Höhe der Gegenleistung zu erfassen, auf die das Unternehmen erwartungsgemäß einen Anspruch hat. Deshalb ist der Anteil derjenigen Produkte, deren Rückgabe vom Unternehmen erwartet wird, zu schätzen und bei der Ermittlung des Transaktionspreises nicht zu berücksichtigen. ERTRAGSTEUERERSTATTUNGSANSPRÜCHE UND ERTRAGSTEUERSCHULDEN Die bilanzierten Ertragsteuererstattungsansprüche und Ertragsteuerschulden betreffen in- und ausländische Ertragsteuern für das Jahr 2019/20 sowie aus Vorjahren. Sie werden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften des jeweiligen Landes ermittelt. Die Ermittlung der Ertragsteuerschulden beinhaltet darüber hinaus die Konsequenzen aus steuerlichen Risiken. Die diesen Risiken zugrunde liegenden Prämissen und Einschätzungen werden regelmäßig überprüft und im Rahmen der Steuerermittlung berücksichtigt. ZUR VERÄUSSERUNG VORGESEHENE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE, SCHULDEN IM ZUSAMMENHANG MIT ZUR VERÄUSSERUNG VORGESEHENEN VERMÖGENSWERTEN UND NICHT FORTGEFÜHRTE AKTIVITÄTEN Die Klassifizierung als zur Veräußerung vorgesehener langfristiger Vermögenswert gemäß IFRS 5 (Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche) erfolgt, sofern der zugehörige Buchwert vornehmlich durch Veräußerung und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert werden soll. Ein Verkauf muss grundsätzlich mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb der nächsten zwölf Monate geplant und durchführbar sein. Unmittelbar vor der erstmaligen Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten sind die Buchwerte des Vermögenswerts entsprechend den einschlägigen IFRS zu bewerten. Bei Umklassifizierung wird der Vermögenswert zum niedrigeren Wert aus Buchwert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten angesetzt und in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Ebenso werden Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten in der Bilanz separat gezeigt. Ein aufgegebener Geschäftsbereich wird nach IFRS 5 als nicht fortgeführte Aktivität bilanziert, wenn dieser zur Veräußerung vorgesehen ist oder bereits veräußert wurde. Bei einem Geschäftsbereich handelt es sich um einen Unternehmensbestandteil, der einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig oder geografischen Geschäftsbereich darstellt, der Teil eines einzelnen abgestimmten Plans zur Veräußerung eines gesonderten wesentlichen Geschäftszweigs oder geografischen Geschäftsbereichs ist oder der ein Tochterunternehmen darstellt, das ausschließlich mit der Absicht einer Weiterveräußerung erworben wurde. Unmittelbar vor der erstmaligen Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten sind die Buchwerte des Unternehmensbestandteils entsprechend den einschlägigen IFRS zu bewerten. Bei Umklassifizierung wird die nicht fortgeführte Aktivität mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. In Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz, Kapitalflussrechnung und Segmentberichterstattung sind nicht fortgeführte Aktivitäten jeweils gesondert dargestellt und im Anhang erläutert. Vorjahreszahlen sind dabei - mit Ausnahme der Bilanz - entsprechend angepasst. Konzerninterne Beziehungen zu nicht fortgeführten Aktivitäten werden in der Bilanz bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung nicht ausgewiesen. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Leistungsbeziehungen zwischen den fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten dann als Aufwand/Ertrag innerhalb der fortgeführten Aktivitäten gezeigt, wenn die Leistungsbeziehungen auch nach Entkonsolidierung bestehen bleiben. LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER Zu den Leistungen an Arbeitnehmer gehören: scrollen ― Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer ― Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ― Pensionsähnliche Verpflichtungen ― Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ― Anteilsbasierte Vergütungen Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer beinhalten beispielsweise Gehälter und Löhne, Sozialversicherungsbeiträge sowie Urlaubs- und Krankengeld und werden als Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag angesetzt, sobald die mit ihnen verbundene Arbeitsleistung erbracht ist. Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen entweder im Rahmen eines beitragsorientierten oder eines leistungsorientierten Plans. Für beitragsorientierte Pläne wird die periodische Beitragsverpflichtung an den externen Versorgungsträger zeitkongruent mit der Erbringung der Arbeitsleistung des Begünstigten als Altersvorsorgeaufwand erfasst. Versäumte oder im Voraus geleistete Zahlungen an den Versorgungsträger werden als Verbindlichkeit beziehungsweise als Forderung abgegrenzt. Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von über zwölf Monaten werden abgezinst. Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen für die betriebliche Altersversorgung im Rahmen eines leistungsorientierten Plans erfolgt nach der in IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) vorgeschriebenen Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten. Im Rahmen dieses Anwartschaftsbarwertverfahrens werden unter Berücksichtigung biometrischer Daten sowohl die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als auch die künftig zu erwartenden Steigerungen der Gehälter und Renten berücksichtigt. Falls die ermittelte Leistungsverpflichtung oder der Fair Value des Planvermögens zwischen dem Beginn und dem Ende eines Geschäftsjahres aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen (zum Beispiel bei einer höheren Fluktuationsrate) oder Änderungen der zugrunde liegenden versicherungsmathematischen Annahmen (zum Beispiel beim Diskontierungszinssatz) steigen oder sinken, entstehen daraus sogenannte versicherungsmathematische Gewinne und Verluste. Diese werden erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfasst. Effekte aus Planänderungen und Plankürzungen werden erfolgswirksam im Dienstzeitaufwand berücksichtigt. Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinsanteil der Rückstellungszuführung wird als Zinsaufwand innerhalb des Finanzergebnisses ausgewiesen. Sofern Planvermögen vorliegt, ergibt sich die Höhe der Rückstellung grundsätzlich als Differenz zwischen dem Anwartschaftsbarwert und dem Zeitwert des Planvermögens. Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen (wie zum Beispiel Jubiläums- und Sterbegelder) setzen sich zusammen aus dem Barwert der künftig an den Arbeitnehmer beziehungsweise an seine Hinterbliebenen zu leistenden Zahlungen abzüglich etwaiger damit verbundener Vermögenswerte, bewertet zum Fair Value. Die Höhe der Rückstellungen wird mittels versicherungsmathematischer Gutachten gemäß IAS 19 bestimmt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden in derjenigen Periode erfolgswirksam erfasst, in der sie entstehen. Bei den Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses handelt es sich um Abfindungszahlungen an Arbeitnehmer. Sie werden erfolgswirksam als Schuld erfasst, wenn aufgrund einer vertraglichen oder faktischen Verpflichtung Zahlungen an Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu leisten sind. Eine solche Verpflichtung liegt vor, wenn für die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein formaler Plan existiert und keine Möglichkeit besteht, sich dem zu entziehen. Liegt die Fälligkeit der Leistung mehr als zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag, ist diese in Höhe ihres Barwerts anzusetzen. Die im Rahmen des anteilsbasierten Vergütungssystems gewährten Aktienprämien sind als "Anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich" gemäß IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) klassifiziert. Für diese werden ratierliche, mit dem Fair Value der eingegangenen Verpflichtungen bewertete Rückstellungen gebildet. Der ratierliche Aufbau der Rückstellungen erfolgt dabei erfolgswirksam als Personalaufwand, über die jeweils zugrunde liegende Sperrfrist verteilt. Der Fair Value wird mithilfe eines Optionspreismodells zu jedem Bilanzstichtag während der Sperrfrist bis zur Ausübung neu berechnet. Die Rückstellung wird entsprechend erfolgswirksam angepasst. Soweit die gewährten anteilsbasierten Vergütungen durch den Abschluss korrespondierender Sicherungsgeschäfte abgesichert wurden, sind die Sicherungsgeschäfte zum Fair Value bewertet und unter den sonstigen finanziellen und anderen Vermögenswerten ausgewiesen. Dabei wird der Teil der Wertschwankung der Sicherungsgeschäfte in dem Maße, in dem sie der Wertschwankung der anteilsbasierten Vergütungen entspricht, erfolgswirksam als Personalaufwand erfasst. Der überschießende Teil der Wertschwankungen wird erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis gezeigt. (SONSTIGE) RÜCKSTELLUNGEN (Sonstige) Rückstellungen werden gemäß IAS 37 (Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen) gebildet, soweit rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen, die auf zurückliegenden Geschäftsvorfällen oder Ereignissen beruhen und wahrscheinlich zu Vermögensabflüssen führen, die zuverlässig ermittelbar sind. Die Rückstellungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei einer einzelnen Verpflichtung wird hierfür grundsätzlich von dem Erfüllungsbetrag mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit ausgegangen. Ergibt sich bei der Ermittlung der Rückstellung für einen einzelnen Sachverhalt eine Bandbreite gleich wahrscheinlicher Erfüllungsbeträge, so ist die Rückstellung in Höhe des Mittelwerts dieser Erfüllungsbeträge anzusetzen. Für eine Vielzahl gleichartiger Sachverhalte wird die Rückstellung zum Erwartungswert angesetzt, der sich durch die Gewichtung aller möglicher Ergebnisse mit den damit verbundenen Wahrscheinlichkeiten ergibt. Langfristige Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr werden auf den Bilanzstichtag mit einem laufzeitadäquaten Zinssatz abgezinst, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich der Zinseffekte widerspiegelt. Eine entsprechende Abzinsung erfolgt für Rückstellungen mit einer Laufzeit von unter einem Jahr, sofern der Zinseffekt wesentlich ist. Rückgriffsansprüche werden nicht mit dem Rückstellungsbetrag verrechnet, sondern separat als Vermögenswert bilanziert, sofern ihre Realisation so gut wie sicher ist. Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden angesetzt, soweit zum Bilanzstichtag die faktische Verpflichtung zur Restrukturierung durch Verabschiedung eines detaillierten Restrukturierungsplans und dessen Kommunikation an die Betroffenen formalisiert wurde. Die Restrukturierungsrückstellungen enthalten ausschließlich solche Ausgaben, die zwangsweise im Zuge der Restrukturierung entstehen und nicht mit den laufenden Aktivitäten des Unternehmens im Zusammenhang stehen. Rückstellungen für Gewährleistungen werden in Höhe der erwarteten Handlingskosten bilanziert. FINANZSCHULDEN UND SONSTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN Finanzielle Verbindlichkeiten, die als Grundgeschäft innerhalb eines Fair-Value-Hedges designiert sind, werden erfolgswirksam mit ihrem Fair Value bewertet. Die im Anhang angegebenen Fair Values der finanziellen Verbindlichkeiten sind auf Basis der am Bilanzstichtag für die entsprechenden Restlaufzeiten und Tilgungsstrukturen gültigen Zinssätze ermittelt. Finanzielle Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen sind grundsätzlich mit dem Barwert der zukünftigen Mindestleasingzahlungen zu bewerten. Die neu eingefügte Unterposition " Rückerstattungsverbindlichkeit" der Bilanzposition Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (kurzfristig) trägt dem Rückgaberecht eines Kunden Rechnung. Wenn Dienstleistungen mit einem Recht auf Rückerstattung angeboten werden, sind Umsatzerlöse lediglich in der Höhe der Gegenleistung zu erfassen, auf die das Unternehmen erwartungsgemäß einen Anspruch hat. Deshalb ist der Anteil derjenigen Produkte, deren Rückgabe vom Unternehmen erwartet wird, zu schätzen und bei der Ermittlung des Transaktionspreises nicht zu berücksichtigen. VERTRAGSVERBINDLICHKEITEN Vertragsverbindlichkeiten werden unter der Bilanzposition "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten" ausgewiesen. Eine Vertragsverbindlichkeit ist zu bilanzieren, wenn der Kunde bereits geleistet hat, CECONOMY die Leistungsverpflichtung zur Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen an den Kunden jedoch noch nicht erfüllt hat. Bei CECONOMY handelt es sich bei Vertragsverbindlichkeiten im Wesentlichen um abgegrenzte Umsätze aus Kundentreueprogrammen, dem Verkauf von Gutscheinen und aus Garantieverlängerungen sowie um erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen. ANDERE VERBINDLICHKEITEN Die anderen Verbindlichkeiten sind grundsätzlich zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Im Rahmen der Rechnungsabgrenzungsposten werden hier transitorische Abgrenzungen gezeigt. Sonstiges EVENTUALVERBINDLICHKEITEN Eventualverbindlichkeiten sind einerseits mögliche Verpflichtungen, die aus vergangenen Ereignissen resultieren, deren Existenz jedoch erst durch das Eintreten oder Nichteintreten unsicherer künftiger Ereignisse bestätigt wird, die nicht vollständig unter der Kontrolle des Unternehmens stehen. Andererseits stellen Eventualverbindlichkeiten gegenwärtige Verpflichtungen dar, die aus vergangenen Ereignissen resultieren, bei denen ein Ressourcenabfluss jedoch als nicht wahrscheinlich eingeschätzt wird oder deren Höhe nicht ausreichend verlässlich bestimmt werden kann. Solche Verpflichtungen sind nach IAS 37 nicht in der Bilanz zu erfassen, sondern im Anhang anzugeben. Die Ermittlung der Höhe der Eventualverbindlichkeiten orientiert sich an den Grundsätzen der Rückstellungsbewertung. BILANZIERUNG VON DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTEN UND SICHERUNGSBEZIEHUNGEN (HEDGE ACCOUNTING) Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Risikoreduzierung eingesetzt. Ihr Einsatz erfolgt im Rahmen der Vorgaben der entsprechenden Konzernrichtlinie. Alle derivativen Finanzinstrumente sind gemäß IFRS 9 zum Fair Value bilanziert und unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten beziehungsweise unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Zur Bewertung der derivativen Finanzinstrumente werden die Interbankenkonditionen gegebenenfalls inklusive der für CECONOMY gültigen Kreditmargen oder Börsenkurse herangezogen. Dabei werden die Mittelkurse am Bilanzstichtag verwendet. Falls keine Börsenkurse herangezogen werden können, wird der Fair Value mittels anerkannter finanzwirtschaftlicher Modelle berechnet. Liegt ein wirksames Sicherungsgeschäft (Hedge Accounting) nach IAS 39 vor, werden Fair-Value-Änderungen von als Fair-Value-Hedges designierten Derivaten und Fair-Value-Änderungen, die sich auf das abgesicherte Risiko des zugehörigen Grundgeschäfts beziehen, erfolgswirksam erfasst. Bei Cashflow Hedges wird der effektive Teil der Fair-Value-Änderung des Derivats erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst. Eine erfolgswirksame Umbuchung in die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt erst, wenn das Grundgeschäft erfolgswirksam wird. Der ineffektive Teil der Wertänderung des Sicherungsinstruments wird sofort erfolgswirksam erfasst. scrollen Zusammenfassung ausgewählter Bewertungsmethoden Position Bewertungsmethode Aktiva Geschäfts- oder Firmenwerte Anschaffungskosten (Folgebewertung: Impairment-Test) Sonstige immaterielle Vermögenswerte Entgeltlich erworbene sonstige immaterielle Vermögenswerte (Fortgeführte) Anschaffungskosten Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte Herstellungskosten der Entwicklung (Einzelkosten und direkt zurechenbare Gemeinkosten) Sachanlagen (Fortgeführte) Anschaffungskosten Nutzungsrechte aus Leasingvereinbarungen (Fortgeführte) Anschaffungskosten Finanzanlagen/Sonstige finanzielle Vermögenswerte Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Fortgeführte) Anschaffungskosten Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte mit Recycling Erfolgsneutral zum Fair Value Erfolgsneutrale zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte ohne Recycling Erfolgsneutral zum Fair Value Erfolgswirksame zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte Erfolgswirksam zum Fair Value Vorräte Niedrigerer Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Fortgeführte) Anschaffungskosten Vertragsvermögenswerte (Fortgeführte) Anschaffungskosten Forderungen an Lieferanten (Fortgeführte) Anschaffungskosten Andere Vermögenswerte (Fortgeführte) Anschaffungskosten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Nennwert Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte Niedrigerer Wert aus Buchwert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten Passiva Rückstellungen Pensionsrückstellungen Methode der laufenden Einmalprämien (Anwartschaftsbarwertverfahren) Sonstige Rückstellungen Abgezinster Erfüllungsbetrag (mit bestmöglicher Schätzung) Finanzielle Verbindlichkeiten Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Verbindlichkeiten Erfolgswirksam zum Fair Value Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten (Fortgeführte) Anschaffungskosten Finanzielle Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (Fortgeführte) Anschaffungskosten Finanzschulden und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Erfüllungsbetrag oder Fair Value Andere Verbindlichkeiten Erfüllungsbetrag oder Fair Value Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Fortgeführte) Anschaffungskosten Vertragsverbindlichkeiten Erfolgswirksam zum Fair Value Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen Für die Aufstellung dieses Konzernabschlusses mussten Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen werden, die sich auf Ausweis und Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben. AUSWIRKUNGEN VON COVID-19 AUF DIE BILANZIERUNG Für die Erstellung dieses Konzernabschlusses wurden Schätzungen und Annahmen getroffen, die aus einem durch die COVID-19 Pandemie veränderten Unternehmensumfeld resultieren. Seit Mitte März 2020 ist die Umsatz- und Ergebnisentwicklung von CECONOMY maßgeblich durch die COVID-19 Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen in den einzelnen Ländern beeinflusst. Die Unsicherheiten in Bezug auf die weitere Entwicklung der COVID-19-Pandemie sowie das globale makroökonomische Umfeld sind auch zum Abschlussstichtag unverändert hoch. Die Schätzungen und Annahmen haben sich auf die Höhe der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden sowie Erträge und Aufwendungen ausgewirkt. Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen mit bedeutsamen Auswirkungen sind insbesondere bei den folgenden Sachverhalten vorgenommen worden: Aufgrund der Vorschriften des IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 wird eine jährliche Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte durchgeführt. Bei Vorliegen von Anhaltspunkten, die darauf hindeuten, dass ein Geschäfts- oder Firmenwert wertgemindert sein könnte, ist darüber hinaus eine unterjährige Überprüfung der Werthaltigkeit notwendig. Im zweiten Quartal hat CECONOMY infolge der COVID-19-Pandemie eine anlassbezogene Überprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte zum 30. März 2020 vorgenommen. Diese ergab trotz einer Beeinträchtigung der Ertragslage und eines angepassten durchschnittlichen Kapitalkostensatzes (WACC) keinen Hinweis auf eine Wertminderung der bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte. Die vorgeschriebene jährliche Prüfung zum 30.09.2020 bestätigte ebenfalls die Werthaltigkeit aller zum 30. September 2020 aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte (2018/19: 1 Mio. €). Weiterhin hat CECONOMY zum 30. März 2020 eine anlassbezogene Überprüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten im Anwendungsbereich des IAS 36 vorgenommen. Hieraus resultierte ein Wertminderungsbedarf in Höhe von 12 Mio. €. Aus der anlassbezogenen Überprüfung der Werthaltigkeit der Beteiligung an der Fnac Darty S.A. resultierte ein Wertminderungsbedarf in Höhe von 268 Mio. €. Darüber hinaus wurden im Rahmen der jährlichen Werthaltigkeitsprüfungen zum 30. September 2020 Wertminderungen in Höhe von 27 Mio. € (2018/19: 0 Mio. €) auf Nutzungsrechte, 21 Mio. € (2018/19) auf das Sachanlagevermögen sowie in Höhe von 1 Mio. € (2018/19: 13 Mio. €) auf die sonstigen immateriellen Vermögenswerte erfasst. Ferner wurde die Altersstruktur der Warenbestände durch die temporäre Schließung der Märkte signifikant beeinflusst. Zum 30.09.2020 wurden kumuliert Wertberichtigungen in Höhe von 151 Mio. € (30.09.2019: 108 Mio. €) bilanziert. ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN Informationen zu bedeutenden Ermessensentscheidungen, die die im vorliegenden Konzernabschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, finden sich in den folgenden Anhangangaben: scrollen ― Festlegung des Konsolidierungskreises durch Beurteilung der Beherrschungsmöglichkeiten (Kapitel Konsolidierungskreis); davon betroffen sind insbesondere Beteiligungen, bei denen aufgrund besonderer Satzungsregelungen die Beherrschungsmöglichkeit nicht zwangsläufig mit der einfachen Stimmrechtsmehrheit verbunden ist ― Bestimmung, ob CECONOMY bei Umsatztransaktionen als Prinzipal oder Agent handelt (Nummer 1 Umsatzerlöse) ― Aufteilung des Transaktionspreises auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise bei Mehrkomponentengeschäften und der damit verbundenen Umsatzrealisierung (Nummer 1 Umsatzerlöse) SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN Informationen zu Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen mit bedeutenden Auswirkungen für den vorliegenden Konzernabschluss sind in den folgenden Anhangangaben enthalten: scrollen ― Konzerneinheitliche Festlegung von Nutzungsdauern für abnutzbare Vermögenswerte (Nummer 16 Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen, Nummer 20 Sonstige immaterielle Vermögenswerte und Nummer 21 Sachanlagen) ― Anlassbezogene Überprüfung der Werthaltigkeit von abnutzbaren Vermögenswerten (Nummer 16 Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen, Nummer 20 Sonstige immaterielle Vermögenswerte und Nummer 21 Sachanlagen) ― Jährliche Untersuchung, ob Wertminderungsindikatoren vorliegen und gegebenenfalls Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten (Nummer 19 Geschäfts- oder Firmenwerte - inklusive Sensitivitätsanalyse) und nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen (Nummer 23 Finanzanlagen und nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen) ― Bewertung der Leasingverbindlichkeit und des Nutzungsrechts aus Leasingvereinbarungen - insbesondere die Bestimmung der Ausübungswahrscheinlichkeit von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen für Leasingvereinbarungen sowie der Werthaltigkeit des Nutzungsrechts ― Einbringlichkeit und Abgrenzung von Forderungen - insbesondere Forderungen an Lieferanten und aus Provisionen (Nummer 24 Forderungen an Lieferanten, Sonstige finanzielle Vermögenswerte und andere Vermögenswerte sowie Nummer 27 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche) ― Periodengerechte Erfassung von Lieferantenvergütungen (Nummer 24 Forderungen an Lieferanten, Sonstige finanzielle Vermögenswerte und andere Vermögenswerte sowie Nummer 26 Vorräte) ― Bewertung von Vertragsvermögenswerten (Nummer 27 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche) ― Bewertung von Vorräten (Nummer 26 Vorräte) ― Ermittlung von Rückstellungen für Pensionen (Nummer 32 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen) ― Ermittlung von sonstigen Rückstellungen - beispielsweise für Operating Model, Garantieleistungen, Steuern und Risiken aus Prozessen und Verfahren (Nummer 33 Sonstige Rückstellungen (langfristig)/Rückstellungen (kurzfristig)) ― Schätzung der erwarteten Rückgaben und der damit verbundenen Umsatzrealisierung (Nummer 1 Umsatzerlöse) ― Ermittlung des Fair Value abzüglich Veräußerungskosten von "Zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte, Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten und nicht fortgeführten Aktivitäten" (Nummer 13 Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten sowie Nummer 30 Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte/Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten) Obwohl die Schätzungen und Annahmen mit großer Sorgfalt getroffen wurden, können die tatsächlichen Werte in Einzelfällen davon abweichen. Die für den Konzernabschluss verwendeten Schätzungen und Annahmen werden regelmäßig überprüft. Änderungen werden zum Zeitpunkt der besseren Kenntnis berücksichtigt. Kapitalmanagement Ziele der Kapitalmanagementstrategie von CECONOMY sind die Sicherung des Geschäftsbetriebs, die Steigerung des Unternehmenswerts, die Schaffung einer soliden Kapitalbasis zur Finanzierung des zukünftigen Wachstums sowie die Gewährleistung des Kapitaldiensts. Die Kapitalmanagementstrategie von CECONOMY hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. EIGEN- UND FREMDKAPITAL SOWIE NETTOLIQUIDITÄT/NETTOVERSCHULDUNG IM KONZERNABSCHLUSS Das Eigenkapital hat eine Höhe von 548 Mio. € (30.09.2019: 784 Mio. €), während das Fremdkapital 9.907 Mio. € (30.09.2019: 7.320 Mio. €) beträgt. Die bilanzielle Nettoverschuldung betrug zum 30. September 2020 854 Mio. € (30.09.2019: Nettoliquidität in Höhe von 882 Mio. €). Bereinigt um die durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 bedingte Erfassung der Leasingverbindlichkeiten in der Bilanz ergab sich eine Nettoliquidität in Höhe von 1.287 Mio. € (30.09.2019 bereinigt: 932 Mio. €). scrollen Mio. € 30.09.2019 30.09.2020 Eigenkapital 784 548 Fremdkapital 7.320 9.907 Nettoliquidität (+)/Nettoverschuldung (-) 882 1 -854 Finanzschulden 302 2.422 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.184 1 1.484 Kurzfristige Geldanlagen 3 0 85 1 Adjustierung aufgrund eines geänderten Ausweises. Ausführungen hierzu finden sich im Kapitel Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses. 3 In der Bilanz in der Position Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig) enthalten. LOKALE KAPITALANFORDERUNGEN Die Kapitalmanagementstrategie von CECONOMY zielt stets darauf ab, dass die Konzerngesellschaften eine den lokalen Anforderungen entsprechende Kapitalausstattung haben. Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden alle extern auferlegten Kapitalanforderungen erfüllt. Diese beinhalten beispielsweise die Einhaltung eines bestimmten Verschuldungsgrads oder einer festen Eigenkapitalquote. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. UMSATZERLÖSE Die Umsatzerlöse (netto) resultieren im Wesentlichen aus dem Verkauf von Waren und setzen sich wie folgt zusammen: scrollen DACH West-/Südeuropa Osteuropa Mio. € 2018/19 2019/20 2018/19 2019/20 2018/19 2019/20 Verkauf Ware 11.762 11.583 6.450 6.122 1.517 1.552 Services & Solutions 803 741 357 309 49 59 Umsatzerlöse gesamt 12.565 12.323 6.807 6.431 1.567 1.611 scrollen Sonstige CECONOMY Mio. € 2018/19 2019/20 2018/19 2019/20 Verkauf Ware 497 445 20.226 19.701 Services & Solutions 19 20 1.229 1.129 Umsatzerlöse gesamt 516 465 21.455 20.831 Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnete der Konzernumsatz einen Rückgang von 2,9 Prozent auf 20.831 Mio. €. Dies ist maßgeblich auf die negative Umsatzentwicklung des stationären Geschäfts aufgrund der temporären Schließungen der Mehrzahl der Märkte im März, April und teilweise im Mai 2020 infolge der Vorgaben der nationalen Regierungen gegen die Verbreitung des Corona-Virus zurückzuführen. Nach der Wiedereröffnung der Märkte ab Mitte Mai verzeichnete CECONOMY eine zunächst durch Nachholeffekte getriebene spürbare Umsatzerholung, die sich bis zum Ende des Geschäftsjahres dank einer anhaltend starken Kundennachfrage fortsetzte. Einen positiven Einfluss auf den Konzernumsatz im Gesamtjahr hatten auch die erfolgreichen Aktionstage rund um den Black Friday im November und Dezember 2019. Das Online-Geschäft wies konzernweit ein außerordentliches Umsatzwachstum auf, konnte die Verluste des stationären Geschäfts aufgrund der COVID-19-bedingten temporären Marktschließungen jedoch nur teilweise kompensieren. Von den gesamten Umsatzerlösen in Höhe von 20.831 Mio. € (2018/19: 21.455 Mio. €) entfielen 4.203 Mio. € auf Online-Umsätze (2018/19: 2.935 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden drei Standorte neu eröffnet, davon jeweils ein Standort in Österreich, in den Niederlanden und in Italien. Insgesamt zehn Standorte wurden geschlossen, davon sechs in Deutschland, zwei in Polen und jeweils ein Standort in der Schweiz und in Italien. Weitere zwölf Standorte sind im Zuge der MediaMarkt-Griechenland-Transaktion abgegangen. Das Standortportfolio verringerte sich zum Bilanzstichtag auf 1.023 Standorte. 2. MATERIALAUFWAND In den Umsatzkosten sind Materialaufwendungen für bezogene Waren in Höhe von 16.669 Mio. € (2018/19: 16.938 Mio. €) enthalten. 3. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE scrollen Mio. € 2018/19 2019/20 Erträge aus Mieten und Untermietverträgen einschließlich Erstattungen von Mietnebenkosten 10 9 Kostenerstattungen 57 54 Serviceleistungen an Lieferanten 34 27 Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus Zuschreibungen 6 5 Erträge aus Entkonsolidierung 0 10 Übrige 89 94 196 199 Die Erträge aus Kostenerstattungen betreffen im Wesentlichen für Dritte erbrachte Dienstleistungen. Der Rückgang der Serviceleistungen an Lieferanten im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus niedrigeren Serviceentgelten in Polen in Höhe von 6 Mio. € (2018/19: 14 Mio. €). Die Erträge aus Entkonsolidierung resultieren aus der Veräußerung des MediaMarkt-Griechenland-Geschäfts. Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten insbesondere Erträge aus der Aktivierung des 25 Prozent-Anteils am griechischen Joint Venture PMG Retail Market Ltd. in Höhe von 28 Mio. € und Erträge aus Schadensersatz in Höhe von 10 Mio. € (2018/19: 34 Mio. €). Darüber hinaus sind unter anderem Erträge aus der Ausbuchung von verjährten Verbindlichkeiten in Höhe von 3 Mio. € (2018/19: 11 Mio. €) sowie Zuschüsse der Öffentlichen Hand in Höhe von 7 Mio. € (2018/19: 2 Mio. €) enthalten. Diese beeinhalten Zuschüsse aufgrund der COVID-19-Pandemie in Höhe von 4 Mio. €. Dabei handelt es sich vor allem um Wirtschaftshilfen im Rahmen der temporären Schließung von Märkten. 4. VERTRIEBSKOSTEN scrollen Mio. € 2018/19 2019/20 Personalkosten 1.713 1.536 Sachkosten 1.743 1.683 3.456 3.219 Im Bereich der Vertriebskosten reduzierten sich die Personalkosten im Wesentlichen aufgrund gesunkener Aufwendungen für Löhne und Gehälter als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie. In den Personalkosten sind zudem Zuschüsse der Öffentlichen Hand im Zusammenhang mit COVID-19 in Höhe von 19 Mio. € enthalten. Darüber hinaus verringerten sich die Sachkosten zum einen durch verminderte Kosten der Personalbeschaffung, geringere Nutzungskosten, Mietzinsreduktionen aufgrund der COVID-19-Pandemie, niedrigere Beratungskosten und zum anderen durch geringeren Leasingaufwand im Zusammenhang mit der Erstanwendung des IFRS 16, da ein Teil nunmehr im Finanzergebnis ausgewiesen wird. 5. ALLGEMEINE VERWALTUNGSKOSTEN scrollen Mio. € 2018/19 2019/20 Personalkosten 385 264 Sachkosten 278 269 663 533 Die allgemeinen Verwaltungskosten haben sich gegenüber dem Vorjahr im Bereich der Personalkosten deutlich verringert. Ursächlich für die Verringerung der Personalkosten sind im Wesentlichen Aufwendungen für Abfindungen im Zusammenhang mit dem Kosten- und Effizienzprogramm sowie Führungswechseln im Vorjahr. In den Personalkosten sind zudem Zuschüsse der Öffentlichen Hand aufgrund der COVID-19-Pandemie in Höhe von 2 Mio. € enthalten. Die Sachkosten reduzierten sich leicht im Wesentlichen durch geringere Aufwendungen für Beratungskosten. 6. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN scrollen Mio. € 2018/19 2019/20 Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte 1 0 Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 9 28 Übrige 3 1 13 29 Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultiert aus den im Vergleich zum Vorjahr höheren Verlusten aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens aufgrund der Neuausrichtung der IT-Strategie. 7. ERGEBNISANTEIL AUS OPERATIVEN , NACH DER EQUITY-METHODE EINBEZOGENEN UNTERNEHMEN/ SONSTIGES BETEILIGUNGSERGEBNIS Der im betrieblichen Ergebnis ausgewiesene Ergebnisanteil aus operativen, nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen betrifft im Wesentlichen die Beteiligung an der Fnac Darty S.A. sowie die Beteiligung am griechischen Joint Venture PMG Retail Market Ltd. Im Geschäftsjahr 2019/20 wurde infolge der Fortschreibung des nach der Equity-Methode bilanzierten Anteils an der Fnac Darty S.A. ein Ergebnisbeitrag in Höhe von -265 Mio. € erfasst (2018/19: 21 Mio. €). Der Ergebnisbeitrag weist im Vergleich zum Vorjahr einen negativen Wert auf, da der insbesondere aufgrund der COVID-19-Pandemie weiter gesunkene, über den Börsenpreis zum Stichtag 31. März 2020 abgeleitete Marktwert der Beteiligung an der Fnac Darty S.A. signifikant unter den Anschaffungskosten lag, so dass ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung gemäß IAS 28 vorlag. Zur Bestimmung des langfristig orientierten Zukunftserfolgswerts hat die CECONOMY AG ein Free-Cashflow-basiertes DCF-Verfahren herangezogen. Hieran angelehnt wurde der erzielbare Betrag der Beteiligung an der Fnac Darty S.A. mit 265 Mio. € ermittelt, was zu einer ebenfalls im EBIT erfassten Wertminderung von 268 Mio. € führte. Darüber hinaus wurden 3 Mio. € aus der Fortschreibung der nach der Equity-Methode einbezogenen Beteiligung vereinnahmt (2018/19: 21 Mio. €). Die Beteiligung am griechischen Joint Venture wurde im ersten Quartal 2019/20 mit ihren Anschaffungskosten in Höhe von 28 Mio. €, die dem Marktwert zum Zeitpunkt der Erlangung der gemeinschaftlichen Führung entsprachen, bilanziert. Eine Fortschreibung des nach der Equity-Methode bilanzierten Anteils führte zu einer Veränderung der Anteile in Höhe von -2 Mio. €. Der Buchwert zum Stichtag 30. September 2020 beläuft sich auf 26 Mio. €. Das im Finanzergebnis ausgewiesene Sonstige Beteiligungsergebnis beträgt 20 Mio. € (2018/19: 46 Mio. €). Das um 26 Mio. € niedrigere Sonstige Beteiligungsergebnis ist durch eine hohe Vergleichsbasis im Vorjahr aufgrund eines Gewinns aus dem Verkauf von 5,4 Prozent der Aktien an der METRO AG und höheren Erträgen aus den Beteiligungen an der METRO AG und an der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG bedingt. Gegenläufig hat sich eine Dividendenzahlung der PJSC "M.video" im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/20 in Höhe von rund 13 Mio. € auf das Sonstige Beteiligungsergebnis ausgewirkt. Die im Sonstigen Beteiligungsergebnis ebenfalls enthaltenen Dividenden der METRO AG und Beteiligungserträge der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG betragen im Geschäftsjahr 2019/20 7 Mio. € (2018/19: 27 Mio. €). ↗ Ergänzende Erläuterungen zu den Beteiligungen finden sich unter Nummer 23 Finanzanlagen und nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen. 8. NETTO - WERTBERICHTIGUNGEN AUF OPERATIVE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND VERTRAGSVERMÖGENSWERTE Die Netto-Wertberichtigungen betragen im Geschäftsjahr 2019/20 10 Mio. € (2018/19: 9 Mio. €). ↗ Ergänzende Erläuterungen zu den Netto-Wertberichtigungen finden sich unter Nummer 28 Wertberichtigungen auf aktivierte Finanzinstrumente und Vertragsvermögenswerte. 9. ZINSERTRAG/ZINSAUFWAND Die Zinserträge und Zinsaufwendungen aus Finanzinstrumenten sind den Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 anhand der Grundgeschäfte zugeordnet. Das Zinsergebnis setzt sich wie folgt zusammen: scrollen Mio. € 2018/19 2019/20 Zinserträge 26 9 davon aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen (0) (0) davon aus betrieblicher Altersvorsorge (1) (0) davon aus Finanzinstrumenten je Bewertungskategorie gem. IFRS 9: Kredite und Forderungen inkl. Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten (0) (0) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente (13) (6) Zum Fair Value erfolgsneutral bewertete Finanzinstrumente (0) (0) Zum Fair Value erfolgswirksam bewertete Finanzinstrumente (0) (0) Zinsaufwendungen -40 -60 davon aus (Finanzierungs-)Leasingverhältnissen (-1) (-19) davon aus betrieblicher Altersvorsorge (-10) (-4) davon aus Finanzinstrumenten je Bewertungskategorie gem. IFRS 9: Zum Fair Value erfolgswirksam bewertete Finanzinstrumente (0) (0) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente (-7) (-14) -14 -51 Der Rückgang der Zinserträge resultiert im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen im Vorjahr. Die Zinsaufwendungen erhöhen sich aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 16. 10. ÜBRIGES FINANZERGEBNIS Die sonstigen finanziellen Erträge und Aufwendungen aus Finanzinstrumenten sind den Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 anhand der Grundgeschäfte zugeordnet. Dabei sind neben Erträgen und Aufwendungen aus der Bewertung von Finanzinstrumenten gemäß IFRS 9 auch Bewertungen von Fremdwährungspositionen gemäß IAS 21 berücksichtigt. scrollen Mio. € 2018/19 2019/20 Sonstige finanzielle Erträge 12 37 davon aus Wechselkurseffekten (8) (16) davon aus Devisen-Sicherungsgeschäften (0) (8) Sonstige finanzielle Aufwendungen -33 -51 davon aus Wechselkurseffekten (-15) (-29) davon aus Devisen-Sicherungsgeschäften (-2) (-0) Übriges Finanzergebnis -21 -14 davon aus Finanzinstrumenten je Bewertungskategorie/-maßstab gem. IFRS 9 Kredite und Forderungen inkl. Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten (0) (0) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente (-19) (-20) Zum Fair Value erfolgsneutral bewertete Finanzinstrumente (0) (0) Zum Fair Value erfolgswirksam bewertete Finanzinstrumente (0) (7) Das Gesamtergebnis aus Wechselkurseffekten sowie aus Bewertungsergebnissen von Devisen-Sicherungsgeschäften und Devisen-Sicherungszusammenhängen beträgt -6 Mio. € (2018/19: -9 Mio. €) und betrifft im Wesentlichen MediaMarkt Türkei. Der Anstieg der Sonstigen finanziellen Aufwendungen resultiert neben den Wechselkurseffekten auch aus den Aufwendungen für Kredit- und Bereitstellungsprovisionen für angepasste Kreditlinien im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/20 in Höhe von 13 Mio. €. ↗ Ergänzende Erläuterungen zu möglichen Auswirkungen von Währungsrisiken finden sich unter Nummer 43 Management der finanzwirtschaftlichen Risiken. 11. NETTOGEWINNE /-VERLUSTE NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN Die wesentlichen Ergebniseinflüsse aus Finanzinstrumenten stellen sich wie folgt dar: scrollen 2018/19 Mio. € Gewinnausschüttungen Zinserträge/Zinsaufwendungen Finanzielle Vermögenswerte - Zu fortgeführten Anschaffungskosten 0 13 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value - erfolgsneutral (mit Recycling) 0 0 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value - erfolgsneutral (ohne Recycling) 27 0 Finanzielle Vermögenswerte/Verbindlichkeiten - Fair Value - erfolgswirksam 0 0 Finanzielle Verbindlichkeiten - Zu fortgeführten Anschaffungskosten 0 -6 Finanzielle Verbindlichkeiten - Fair Value - erfolgswirksam 0 0 28 6 scrollen 2018/19 Mio. € Marktwertänderungen Netto-Wertberichtigungen Finanzielle Vermögenswerte - Zu fortgeführten Anschaffungskosten 0 -9 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value - erfolgsneutral (mit Recycling) 0 0 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value - erfolgsneutral (ohne Recycling) 0 0 Finanzielle Vermögenswerte/Verbindlichkeiten - Fair Value - erfolgswirksam 17 0 Finanzielle Verbindlichkeiten - Zu fortgeführten Anschaffungskosten 0 0 Finanzielle Verbindlichkeiten - Fair Value - erfolgswirksam 0 0 17 -9 scrollen 2018/19 Mio. € Währungsumrechnungen Sonstiges Nettogewinne/ -verluste Finanzielle Vermögenswerte - Zu fortgeführten Anschaffungskosten -7 0 -3 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value - erfolgsneutral (mit Recycling) 0 0 0 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value - erfolgsneutral (ohne Recycling) 0 0 27 Finanzielle Vermögenswerte/Verbindlichkeiten - Fair Value - erfolgswirksam 0 0 17 Finanzielle Verbindlichkeiten - Zu fortgeführten Anschaffungskosten -1 0 -7 Finanzielle Verbindlichkeiten - Fair Value - erfolgswirksam 0 0 0 -8 1 34 scrollen 2019/20 Mio. € Gewinnausschüttungen Zinserträge/Zinsaufwendungen Finanzielle Vermögenswerte - Zu fortgeführten Anschaffungskosten 0 1 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value - erfolgsneutral (mit Recycling) 0 0 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value - erfolgsneutral (ohne Recycling) 20 0 Finanzielle Vermögenswerte/Verbindlichkeiten - Fair Value - erfolgswirksam 0 0 Finanzielle Verbindlichkeiten - Zu fortgeführten Anschaffungskosten 0 -8 Finanzielle Verbindlichkeiten - Fair Value - erfolgswirksam 0 0 20 -7 scrollen 2019/20 Mio. € Marktwertänderungen Netto-Wertberichtigungen Finanzielle Vermögenswerte - Zu fortgeführten Anschaffungskosten 0 -10 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value - erfolgsneutral (mit Recycling) 0 0 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value - erfolgsneutral (ohne Recycling) 0 0 Finanzielle Vermögenswerte/Verbindlichkeiten - Fair Value - erfolgswirksam 7 0 Finanzielle Verbindlichkeiten - Zu fortgeführten Anschaffungskosten 0 0 Finanzielle Verbindlichkeiten - Fair Value - erfolgswirksam 0 0 7 -10 scrollen 2019/20 Mio. € Währungsumrechnungen Sonstiges Nettogewinne/ -verluste Finanzielle Vermögenswerte - Zu fortgeführten Anschaffungskosten -2 0 -11 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value - erfolgsneutral (mit Recycling) 0 0 0 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value - erfolgsneutral (ohne Recycling) 0 0 20 Finanzielle Vermögenswerte/Verbindlichkeiten - Fair Value - erfolgswirksam 0 0 7 Finanzielle Verbindlichkeiten - Zu fortgeführten Anschaffungskosten -11 -4 -23 Finanzielle Verbindlichkeiten - Fair Value - erfolgswirksam 0 0 0 -13 -4 -7 Die Erträge und Aufwendungen aus Finanzinstrumenten sind den Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 anhand der Grundgeschäfte zugeordnet. Die Nettoergebnisse aus der Bewertung der Beteiligungen der Kategorie Fair Value - erfolgswirksam sowie die Ausschüttungen bei Beteiligungen der Kategorie Fair Value - erfolgsneutral (ohne Recycling) sind im sonstigen Beteiligungsergebnis berücksichtigt. Die Erträge und Aufwendungen aus Zinsen sind Bestandteil des Zinsergebnisses. Fair-Value-Bewertungen sowie Effekte aus sonstigen Finanzaufwendungen und aus der Währungsumrechnung von Finanzanlagen werden im übrigen Finanzergebnis erfasst. Ergebniseffekte aus dem Abgang sonstiger finanzieller Verbindlichkeiten sind Bestandteil des betrieblichen Ergebnisses (EBIT). Ergebniseffekte aus dem Abgang von Vermögenswerten, die Fair Value - erfolgsneutral (mit Recycling) klassifiziert waren, werden im übrigen Finanzergebnis erfasst, soweit es sich nicht um operative Forderungen handelt. Die Aufwendungen aus Wertberichtigungen auf operative Finanzinstrumente sind Bestandteil des betrieblichen Ergebnisses (EBIT). ↗ Eine detaillierte Beschreibung der Wertberichtigungen findet sich unter Nummer 28 Wertberichtigungen auf aktivierte Finanzinstrumente und Vertragsvermögenswerte. Bei den verbleibenden finanziellen Erträgen und Aufwendungen, die im übrigen Finanzergebnis erfasst werden, handelt es sich überwiegend um Bankprovisionen und ähnliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten stehen. 12. STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG Als Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind die für die einzelnen Länder erwarteten tatsächlichen Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. scrollen Mio. € 2018/19 2019/20 Tatsächliche Steuern 84 111 davon Deutschland (49) (82) davon international (35) (29) davon Steueraufwand/-ertrag der laufenden Periode (88) (105) davon Steueraufwand/-ertrag aus Vorperioden (-4) (7) Latente Steuern -7 -19 davon Deutschland (-16) (-6) davon international (9) (-13) 77 93 Der angewandte inländische Ertragsteuersatz der CECONOMY AG setzt sich zusammen aus dem Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent sowie des Gewerbesteuersatzes von 14,7 Prozent bei einem durchschnittlichen Hebesatz von 420,15 Prozent. Insgesamt ergibt sich daraus ein Gesamtsteuersatz von 30,53 Prozent, der mit den Vorjahreswerten übereinstimmt. Die angewandten ausländischen Ertragsteuersätze basieren auf den in den einzelnen Ländern gültigen Gesetzen und Verordnungen und variieren zwischen 9 und 29,6 Prozent (2018/19: 9 und 29 Prozent). scrollen Mio. € 2018/19 2019/20 Latente Steuern in der Gewinn- und Verlustrechnung -7 -19 davon aus temporären Differenzen (10) (-23) davon aus Verlust- und Zinsvorträgen (-17) (4) Neben den gebuchten Steuern vom Einkommen und Ertrag bestehen Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit unsicheren Ertragsteuerpositionen für grenzüberschreitende Leistungsverrechnungen. Trotz umfassender Dokumentation zu grenzüberschreitenden Leistungsverrechnungen besteht ein geringfügiges Restrisiko, dass die lokalen Finanzbehörden die verrechneten Kosten nicht zum Abzug zulassen, auch wenn das deutsche Steuerrecht eine Verrechnung fordert. Hieraus kann es zu potenziellen Steuernachzahlungen kommen, die für alle zurückliegenden und noch nicht verjährten Zeiträume rund 5 Mio. € betragen können. Der Ertragsteueraufwand von 93 Mio. € (2018/19: 77 Mio. €) ist um 131 Mio. € (2018/19: 5 Mio. €) höher als der erwartete Ertragsteueraufwand von -38 Mio. € (2018/19: 72 Mio. €), der sich bei Anwendung des Konzernsteuersatzes (30,53 Prozent) auf das Ergebnis vor Steuern ergäbe. Vom erwarteten zum ausgewiesenen Ertragsteueraufwand ist wie folgt überzuleiten: scrollen Mio. € 2018/19 2019/20 Ergebnis vor Steuern 235 -125 Erwarteter Ertragsteueraufwand (30,53%) 72 -38 Steuersatzänderungen 1 1 0 Auswirkungen abweichender nationaler Steuersätze -8 5 Periodenfremde Steueraufwendungen und -erträge -3 8 Steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben 20 20 Auswirkungen nicht angesetzter bzw. wertberichtigter latenter Steuern 17 42 Hinzurechnungen und Kürzungen für lokale Steuern 6 1 Steuerfreie Erträge/Tax Holidays -4 -11 Permanente Differenzen -21 1 68 Sonstige Abweichungen -1 -2 Ertragsteueraufwand laut Gewinn- und Verlustrechnung 77 93 Konzernsteuerquote (in %) 32,7 -74,0 1 Vormals ausgewiesen unter "Sonstige Abweichungen" Die permanenten Differenzen betreffen im Wesentlichen Veränderungen bei Beteiligungsbuchwerten in Höhe von 70 Mio. € (2018/19: -20 Mio. €), die im Wesentlichen aus der Wertberichtigung der Beteiligung an der Fnac Darty S.A. resultiert. Der tatsächliche Ertragsteueraufwand wurde aufgrund der Nutzung bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste im Geschäftjahr 2019/20 nur unwesentlich gemindert (2018/19: 2 Mio. €). Des Weiteren ergibt sich ein latenter Steuerertrag in Höhe von 10 Mio. € (2018/19: 31 Mio. €) aufgrund der Wertaufholung aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge und temporärer Differenzen. 13. PERIODENERGEBNIS AUS NICHT FORTGEFÜHRTEN AKTIVITÄTEN NACH STEUERN Das Geschäftsjahr 2019/20 enthält im Zusammenhang mit dem im Geschäftsjahr 2017/18 veräußerten MediaMarkt-Russland-Geschäft Erträge aus nicht fortgeführten Aktivitäten in Höhe von 6 Mio. € (2018/19: 1 Mio. €). Diese resultieren im aktuellen Geschäftsjahr im Wesentlichen aus Währungseffekten sowie aus der Auflösung von Sonstigen Rückstellungen. 14. DEN ANTEILEN NICHT BEHERRSCHENDER GESELLSCHAFTER ZUZURECHNENDES PERIODENERGEBNIS Das den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnende Periodenergebnis betrifft mit 54 Mio. € (2018/19: 64 Mio. €) Gewinnanteile und mit 33 Mio. € (2018/19: 27 Mio. €) Verlustanteile. Auf nicht fortgeführte Aktivitäten entfallen Gewinnanteile in Höhe von 1 Mio. € (2018/19: 0 Mio. €) beziehungsweise Verlustanteile in Höhe von 0 Mio. € (2018/19: 0 Mio. €). Im Wesentlichen handelt es sich um Gewinn-/Verlustanteile nicht beherrschender Gesellschafter der MediaMarktSaturn Retail Group. 15. ERGEBNIS JE AKTIE Das Ergebnis je Aktie ergibt sich aus der Division des den Anteilseignern der CECONOMY AG zuzurechnenden Periodenergebnisses durch die Anzahl ausgegebener Aktien. Eine Mehrdividende wird dabei grundsätzlich bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie vom Periodenergebnis abgezogen, das den Anteilseignern der CECONOMY AG zuzurechnen ist. Ein Verwässerungseffekt, der sich aus sogenannten potenziellen Aktien ergeben könnte, ist weder im Berichtszeitraum noch im Vorjahr eingetreten. scrollen 2018/19 2019/20 Anzahl der ausgegebenen Stückaktien 359.421.084 359.421.084 Den Anteilseignern der CECONOMY AG zuzurechnendes Periodenergebnis (Mio. €) 122 -232 Ergebnis je Aktie in € (unverwässert = verwässert) 0,34 -0,65 davon aus fortgeführten Aktivitäten (0,34) (-0,66) davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten (0,00) (0,01) Das Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Aktivitäten beträgt -0,66 € (2018/19: 0,34 €). Das Ergebnis je Aktie inklusive nicht fortgeführter Aktivitäten beträgt -0,65 € (2018/19: 0,34 €). 16. PLANMÄSSIGE ABSCHREIBUNGEN UND WERTMINDERUNGEN Die EBIT-wirksamen planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen in Höhe von 1.071 Mio. € (2018/19: 241 Mio. €) beinhalten Wertminderungen in Höhe von 316 Mio. € (2018/19: 19 Mio. €). Diese entfallen mit 268 Mio. € auf die Wertminderung des Fnac Darty S.A.-Anteils, mit 27 Mio. € (2018/19: 0 Mio. €) auf Nutzungsrechte, mit 21 Mio. € (2018/19: 5 Mio. €) auf das Sachanlagevermögen sowie mit 1 Mio. € (2018/19: 13 Mio. €) auf die sonstigen immateriellen Vermögenswerte. Geschäfts- oder Firmenwerte wurden nicht wertberichtigt (2018/19: 1 Mio. €). Die Wertminderungen bei den Nutzungsrechten betreffen im Wesentlichen die Segmente DACH, Osteuropa und Sonstige. Bei dem Sachanlagevermögen entfallen die Wertminderungen im Wesentlichen auf die Segmente West-/Südeuropa sowie Osteuropa. Die Aufteilung der Abschreibungsbeträge in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie auf die betroffenen Vermögenswertkategorien stellt sich wie folgt dar: scrollen 2018/19 Mio. € Geschäfts- oder Firmenwerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen Summe Umsatzkosten 0 2 1 2 davon planmäßige Abschreibungen (0) (2) (1) (2) davon Wertminderungen (0) (0) (0) (0) Vertriebskosten 0 21 178 200 davon planmäßige Abschreibungen (0) (13) (174) (188) davon Wertminderungen (0) (8) (4) (12) Allgemeine Verwaltungskosten 0 20 17 38 davon planmäßige Abschreibungen (0) (16) (17) (33) davon Wertminderungen (0) (4) (1) (5) Sonstige betriebliche Aufwendungen 1 0 0 1 davon Wertminderungen (1) (0) (0) (1) Summe 1 43 197 241 davon planmäßige Abschreibungen (0) (31) (192) (223) davon Wertminderungen (1) (13) (5) (19) scrollen 2019/20 Mio. € Geschäfts- oder Firmenwerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen Nutzungsrechte Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen Summe Umsatzkosten 0 1 0 3 0 4 davon planmäßige Abschreibungen (0) (1) (0) (3) (0) (4) davon Wertminderungen (0) (0) (0) (0) (0) (0) Vertriebskosten 0 12 180 558 0 750 davon planmäßige Abschreibungen (0) (12) (160) (531) (0) (702) davon Wertminderungen (0) (0) (21) (27) (0) (47) Allgemeine Verwaltungskosten 0 16 18 15 0 49 davon planmäßige Abschreibungen (0) (15) (18) (15) (0) (48) davon Wertminderungen (0) (1) (0) (0) (0) (1) Sonstige betriebliche Aufwendungen 0 0 0 0 0 0 davon Wertminderungen (0) (0) (0) (0) (0) (0) Ergebnisanteil aus operativen nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 0 0 0 0 268 268 davon Wertminderungen (0) (0) (0) (0) (268) (268) Summe 0 29 199 576 268 1.071 davon planmäßige Abschreibungen (0) (28) (178) (549) (0) (755) davon Wertminderungen (0) (1) (21) (27) (268) (316) Von den Wertminderungen in Höhe von 316 Mio. € (2018/19: 19 Mio. €) entfallen auf DACH 11 Mio. € (2018/19: 14 Mio. €), auf West-/Südeuropa 12 Mio. € (2018/19: 2 Mio. €), auf Osteuropa 15 Mio. € (2018/19: 0 Mio. €) und auf das Segment Sonstige 278 Mio. € (2018/19: 4 Mio. €). 17. PERSONALAUFWAND Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen: scrollen Mio. € 2018/19 2019/20 Löhne und Gehälter 1.969 1.610 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 406 358 davon für Altersversorgung (29) (28) 2.375 1.969 Die im Personalaufwand aufgeführten Löhne und Gehälter enthalten Aufwendungen im Zusammenhang mit nicht regelmäßig wiederkehrenden Effekten aus Personalmaßnahmen in Höhe von 66 Mio. € (2018/19: 157 Mio. €). Die variable Vergütung verringert sich von 83 Mio. € im Vorjahr auf 62 Mio. € im Geschäftsjahr 2019/20. Zum Rückgang des Personalaufwands trugen maßgeblich staatliche Unterstützungsleistungen, Personalkosteneinsparungen im Zusammenhang mit COVID-19, positive Effekte aus der Umsetzung des Kosten- und Effizienzprogramms sowie eine höhere Personalkosteneffizienz der Märkte bei. In den Personalaufwendungen sind aufwandsmindernde Zuschüsse der Öffentlichen Hand im Zusammenhang mit COVID-19 in Höhe von insgesamt 22 Mio. € enthalten. Im Jahresdurchschnitt waren im Konzern beschäftigt 1 : scrollen Anzahl der Mitarbeiter nach Köpfen 2018/19 2019/20 Arbeiter/Angestellte 59.780 55.174 Auszubildende 2.777 2.565 62.556 57.739 Hierin sind auf Personenbasis 17.852 Teilzeitbeschäftigte berücksichtigt (2018/19: 18.541). Von den Arbeitern/Angestellten sind 4.522 leitende Mitarbeiter (2018/19: 5.119) und 50.651 nicht leitende Mitarbeiter (2018/19: 54.661). Die Anzahl der im Ausland beschäftigten Mitarbeiter betrug 31.333 (2018/19: 33.303). 1 Es wurden leitende Angestellte nunmehr inkludiert, daneben kam es zu leichten Anpassungen im Bereich der Auszubildenden. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst. Alle genannten Zahlen und Angaben beziehen sich ausschließlich auf den fortgeführten Bereich. 18. SONSTIGE STEUERN Die sonstigen Steuern (zum Beispiel Grundsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Verbrauch- und Verkehrsteuer) setzen sich wie folgt zusammen: scrollen Mio. € 2018/19 2019/20 Sonstige Steuern 10 10 davon aus Vertriebskosten (9) (9) davon aus Allgemeinen Verwaltungskosten (1) (1) Erläuterungen zur Bilanz 19. GESCHÄFT S- ODER FIRMENWERTE Die Geschäfts- oder Firmenwerte betragen 524 Mio. € (30.09.2019: 524 Mio. €). Wesentliche Anteile der Geschäfts- oder Firmenwerte bestehen zum Berichtsstichtag bei folgenden Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten: scrollen 30.09.2019 30.09.2020 WACC WACC Mio. € % Mio. € % Deutschland 314 5,3 314 5,5 Italien 72 7,7 72 7,1 Niederlande 51 5,4 51 5,7 Spanien 49 6,2 49 6,4 Übrige Länder 38 38 524 524 Aufgrund der Vorschriften des IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 wird eine jährliche Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte durchgeführt. Beim Vorliegen von Anhaltspunkten, die darauf hindeuten, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte, ist aber auch eine unterjährige Überprüfung der Werthaltigkeit notwendig. Diese erfolgt auf der Ebene einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Diese Gruppe ist grundsätzlich die Organisationseinheit pro Land. Bei der Prüfung auf Werthaltigkeit wird die Summe der Buchwerte der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten dem erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Als erzielbarer Betrag wird der Fair Value abzüglich Verkaufskosten verwendet, der aus diskontierten zukünftigen Cashflows und mithilfe von Eingangsparametern des Levels 3 der Fair-Value-Hierarchie berechnet wird. ↗ Die Beschreibung der Hierarchien der Fair Values ist unter Nummer 40 Buchwerte und Fair Values nach Bewertungskategorien aufgeführt. Die erwarteten Cashflows basieren auf einem qualifizierten Planungsprozess unter Beachtung von unternehmensinternen Erfahrungswerten sowie unternehmensextern erhobenen volkswirtschaftlichen Rahmendaten. Der Detailplanungszeitraum umfasst grundsätzlich drei Jahre. Im Anschluss an den Detailplanungszeitraum wird analog zum Vorjahr eine Wachstumsrate von 1,00 Prozent unterstellt. Als Kapitalisierungszinssatz wird der durchschnittliche gewichtete Kapitalkostensatz (WACC) unter Anwendung des Capital Asset Pricing Models abgeleitet. Hierbei wird für alle im gleichen Geschäftsfeld agierenden Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten eine individuelle Gruppe von Vergleichsunternehmen (Peer Group) unterstellt. Die Kapitalisierungszinssätze bestimmen sich ferner unter Annahme eines Basiszinssatzes von 0,00 Prozent (30.09.2019: 0,25 Prozent) und einer Marktrisikoprämie von 7,10 Prozent (30.09.2019: 6,85 Prozent) in Deutschland sowie eines Beta-Faktors von 1,08 (30.09.2019: 1,03). Sowohl auf den Eigenkapitalkostensatz als auch auf den Fremdkapitalkostensatz werden jeweils landesspezifische Risikozuschläge erhoben. Die individuell für jede Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ermittelten Kapitalisierungszinssätze nach Steuern liegen zwischen 5,5 und 7,1 Prozent (30.09.2019: 5,3 bis 7,7 Prozent). Seit Mitte März 2020 ist das wirtschaftliche Umfeld, in dem CECONOMY operativ tätig ist, aufgrund der COVID-19-Pandemie beeinflusst. Daher wurde bereits zum 31. März 2020 eine anlassbezogene Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte vorgenommen. Im Ergebnis konnte die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte in dieser besonderen Situation bestätigt werden. Darüber hinaus wurden - analog zum Vorjahr - die jährlichen Werthaltigkeitsüberprüfungen der Geschäfts- oder Firmenwerte im Geschäftsjahr 2019/20 zum 30. September 2020 vorgenommen. Für die als wesentlich erachteten Geschäfts- oder Firmenwerte wurden bei der vorgeschriebenen jährlichen Werthaltigkeitsprüfung zum 30. September 2020 die folgenden Annahmen zur Entwicklung der Umsätze, des EBIT und der für Bewertungszwecke angestrebten EBIT-Marge während des Detailplanungszeitraums getroffen, wobei die EBIT-Marge das Verhältnis des EBIT zu den Umsatzerlösen darstellt. scrollen Umsatz EBIT EBIT-Marge Detailplanungszeitraum (Jahre) Deutschland leichtes Wachstum solides Wachstum solides Wachstum 3 Italien leichtes Wachstum deutliches Wachstum deutliches Wachstum 3 Niederlande leichtes Wachstum deutliches Wachstum deutliches Wachstum 3 Spanien leichtes Wachstum solides Wachstum solides Wachstum 3 Die vorgeschriebene jährliche Prüfung bestätigte ebenfalls die Werthaltigkeit aller zum 30. September 2020 aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte. Zusätzlich zum Impairment-Test wurden für jede Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten drei Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Bei der ersten Sensitivitätsanalyse wurde eine um einen Prozentpunkt geringere Wachstumsrate unterstellt. Im Rahmen der zweiten Sensitivitätsanalyse wurde für jede Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Kapitalisierungszinssatz um jeweils zehn Prozent angehoben. Bei der dritten Sensitivitätsanalyse wurde ein pauschaler Abschlag von zehn Prozent auf das in der Perpetuität angenommene EBIT erhoben. Auch aus diesen Veränderungen der zugrunde liegenden Annahmen würde für keine der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten eine Wertminderung resultieren. scrollen Mio. € Geschäfts- oder Firmenwerte Anschaffungskosten Stand 01.10.2018 532 Währungsumrechnung 0 Zugänge Konsolidierungskreis 0 Abgänge -1 Umgliederungen in IFRS 5 0 Umbuchungen 0 Stand 30.09./01.10.2019 531 Währungsumrechnung 0 Zugänge Konsolidierungskreis 0 Abgänge 0 Umgliederungen in IFRS 5 0 Umbuchungen 0 Stand 30.09.2020 531 Wertminderungen Stand 01.10.2018 7 Währungsumrechnung 0 Zugänge 0 Zugänge Wertminderungen 1 Abgänge -1 Umgliederungen in IFRS 5 0 Zuschreibungen 0 Umbuchungen 0 Stand 30.09./01.10.2019 7 Währungsumrechnung 0 Zugänge 0 Zugänge Wertminderungen 0 Abgänge 0 Umgliederungen in IFRS 5 0 Zuschreibungen 0 Umbuchungen 0 Stand 30.09.2020 7 Buchwert 01.10.2018 525 Buchwert 30.09.2019 524 Buchwert 30.09.2020 524 20. SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE scrollen Mio. € Immaterielle Vermögenswerte ohne Geschäfts- oder Firmenwerte (davon selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte) Anschaffungs- oder Herstellungskosten Stand 01.10.2018 414 (85) Währungsumrechnung 0 (0) Zugänge Konsolidierungskreis 0 (0) Zugänge 39 (3) Abgänge -61 (-2) Umgliederungen in IFRS 5 -2 (-1) Umbuchungen 2 (6) Stand 30.09.2019 391 (92) Stand 01.10.2019 angepasst 391 (152) 1 Währungsumrechnung -2 (0) Zugänge Konsolidierungskreis 0 (0) Zugänge 37 (23) Abgänge -25 (-24) Umgliederungen in IFRS 5 0 (0) Umbuchungen 0 (-1) Stand 30.09.2020 400 (150) Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen Stand 01.10.2018 289 (55) Währungsumrechnung 0 (0) Zugänge 31 (11) Zugänge Wertminderungen 13 (4) Abgänge -56 (-1) Umgliederungen in IFRS 5 -2 (-1) Zuschreibungen 0 (0) Umbuchungen 0 (-1) Stand 30.09.2019 276 (67) Stand 01.10.2019 angepasst 276 (75) 1 Währungsumrechnung -1 (0) Zugänge 28 (11) Zugänge Wertminderungen 1 (0) Abgänge -5 (-4) Umgliederungen in IFRS 5 0 (0) Zuschreibungen 0 (0) Umbuchungen 0 (0) Stand 30.09.2020 298 (83) Buchwert 01.10.2018 124 (30) Buchwert 30.09.2019 115 (25) Buchwert 30.09.2020 102 (68) 1 Umgliederung zum 01.10.2019 aufgrund eines im Zeitablauf wesentlich geänderten Charaktermerkmals einer selbst erstellten Software in Höhe von 60 Mio. € in den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und in Höhe von 8 Mio. € in den planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten ausschließlich immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Diese werden daher planmäßig abgeschrieben und nur anlassbedingt eines Impairment-Tests unterzogen. Von den Zugängen in Höhe von 37 Mio. € (2018/19: 39 Mio. €) betreffen 1 Mio. € (2018/19: 2 Mio. €) selbst erstellte Software, 11 Mio. € (2018/19: 7 Mio. €) erworbene Konzessionen, Rechte und Lizenzen sowie 24 Mio. € (2018/19: 30 Mio. €) in Entwicklung befindliche Software. Von den Abgängen in Höhe von 20 Mio. € (2018/19: 5 Mio. €) betreffen 20 Mio. € (2018/19: 2 Mio. €) in Entwicklung befindliche Software. Die planmäßigen Abschreibungen betragen 28 Mio. € (2018/19: 31 Mio. €). Diese werden mit 15 Mio. € (2018/19: 16 Mio. €) in den allgemeinen Verwaltungskosten, mit 12 Mio. € (2018/19: 13 Mio. €) in den Vertriebskosten und mit 1 Mio. € (2018/19: 2 Mio. €) in den Umsatzkosten ausgewiesen. Die Wertminderungen in Höhe von 1 Mio. € (2018/19: 13 Mio. €) betreffen mit 1 Mio. € (2018/19: 0 Mio. €) in Entwicklung befindliche Software. Wertminderungen auf erworbene Konzessionen, Rechte und Lizenzen (2018/19: 8 Mio. €) sowie selbst erstellte Software (2018/19: 4 Mio. €) erfolgten in diesem Geschäftsjahr nicht. Für immaterielle Vermögenswerte bestehen - wie im Vorjahr - keine Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen. Es wurden Erwerbsverpflichtungen für immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 2 Mio. € (30.09.2019: 2 Mio. €) eingegangen. 21. SACHANLAGEN Zum 30. September 2020 wurden Sachanlagen in Höhe von 567 Mio. € (30.09.2019: 736 Mio. €) bilanziert. Die Entwicklung der Sachanlagen kann der folgenden Tabelle entnommen werden. scrollen Mio. € Grundstücke und Bauten Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau Gesamt Anschaffungs- oder Herstellungskosten Stand 01.10.2018 58 2.911 17 2.986 Währungsumrechnung 1 5 0 6 Zugänge Konsolidierungskreis 0 0 0 0 Zugänge 0 143 13 156 Abgänge -9 -138 -1 -148 Umgliederungen in IFRS 5 0 -52 0 -52 Umbuchungen 0 11 -16 -4 Stand 30.09./01.10.2019 50 2.882 13 2.944 Anpassung IFRS 16 -45 -16 0 -61 Stand 01.10.2019 angepasst 5 2.865 13 2.884 Währungsumrechnung 0 -29 -1 -30 Zugänge Konsolidierungskreis 0 0 0 0 Zugänge 0 100 8 109 Abgänge 0 -129 -1 -129 Umgliederungen in IFRS 5 0 0 0 0 Umbuchungen 0 9 -9 0 Stand 30.09.2020 5 2.817 10 2.833 Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen Stand 01.10.2018 19 2.158 0 2.177 Währungsumrechnung 0 3 0 4 Zugänge 4 188 0 192 Zugänge Wertminderungen 0 5 0 5 Abgänge -5 -115 0 -120 Umgliederungen in IFRS 5 0 -45 0 -45 Zuschreibungen 0 0 0 0 Umbuchungen 0 -3 0 -3 Stand 30.09./01.10.2019 18 2.190 0 2.208 Anpassung IFRS 16 -13 -2 0 -16 Stand 01.10.2019 angepasst 5 2.188 0 2.193 Währungsumrechnung 0 -21 0 -21 Zugänge 0 178 0 178 Zugänge Wertminderungen 0 21 0 21 Abgänge 0 -104 0 -104 Umgliederungen in IFRS 5 0 0 0 0 Zuschreibungen 0 0 0 0 Umbuchungen 0 0 0 0 Stand 30.09.2020 5 2.261 0 2.266 Buchwert 01.10.2018 39 753 17 809 Buchwert 30.09.2019 32 691 13 736 Buchwert 30.09.2020 0 557 10 567 Das Sachanlagevermögen verringert sich um 169 Mio. € von 736 Mio. € auf 567 Mio. €, da die planmäßigen Abschreibungen die Investitionen übersteigen und vormals als Finance-Lease klassifizierte Leasingverhältnisse über Grundstücke und Bauten im Zusammenhang mit IFRS 16 nun in den Nutzungsrechten ausgewiesen werden. Die planmäßigen Abschreibungen belaufen sich auf 178 Mio. € (2018/19: 192 Mio. €). Diese werden mit 18 Mio. € (2018/19: 17 Mio. €) in den allgemeinen Verwaltungskosten, mit 160 Mio. € (2018/19: 174 Mio. €) in den Vertriebskosten und mit 0 Mio. € (2018/19: 1 Mio. €) in den Umsatzkosten ausgewiesen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Wertminderungen bei Sachanlagen in Höhe von insgesamt 21 Mio. € (2018/19: 5 Mio. €) vorgenommen. Hier führten nachhaltige Verluste von Standorten, denen die Sachanlagen zugeordent sind, zu Wertminderungstests auf Ebene des jeweiligen Standortes als zahlungsmittelgenerierende Einheit. Im Rahmen dieser Werthaltigkeitsprüfung wurde der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ihrem erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Der erzielbare Ertrag wurde dabei grundsätzlich als der beizulegende Zeitwert abzüglich Verkaufskosten ermittelt, der aus diskontierten zukünftigen Cashflows mithilfe von Eingangsparametern des Levels 3 der Fair-Value-Hierachie berechnet wird. Die Gegenüberstellung der Buchwerte dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zu den erzielbaren Beträgen ergab den angegebenen Wertminderungsbedarf. Die Standorte, für die im Vorjahr aufgrund nachhaltiger Verluste Wertminderungen bei den Sachanlagen vorgenommen wurden, sind im Berichtsjahr einer Überprüfung hinsichtlich des Fortfalls der Gründe für die Wertminderung unterzogen worden. Diese Überprüfung hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/20 zu keinen Wertaufholungen bei den Sachanlagen geführt. Im Vorjahr führte die Überprüfung zu einer unwesentlichen Wertaufholung. Verfügungsbeschränkungen in Form von Grundpfandrechten und Sicherungsübereignungen für Gegenstände des Sachanlagevermögens liegen weder im Geschäftsjahr 2019/20 noch im Vorjahr vor. Für Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden Erwerbsverpflichtungen in Höhe von 12 Mio. € (30.09.2019: 8 Mio. €) eingegangen. 22. NUTZUNGSRECHTE CECONOMY beurteilt bei Vertragsabschluss, ob es sich bei dem Vertrag um ein Leasingverhältnis gemäß IFRS 16 handelt oder ob der Vertrag eines beinhaltet. Das ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Ein Leasingvertrag gewährt das Recht, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts zu kontrollieren, sofern der Leasingnehmer während des gesamten Verwendungszeitraums berechtigt ist, im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus der Verwendung des identifizierten Vermögenswerts zu ziehen, als auch über die Nutzung des identifizierten Vermögenswerts während der Vertragslaufzeit zu entscheiden. Sämtliche Standorte (Einzelhandelsfilialen) sind im Konzern angemietet. Es handelt sich hier um Grundstücke und Gebäude für die Elektronikmärkte sowie zusätzliche Lagerflächen. Diese Immobilien-Leasingverträge werden in der Regel über eine unkündbare Grundmietzeit zwischen fünf und zehn Jahren abgeschlossen, enthalten aber aufgrund operativer Flexibilität in der Regel immer Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen. Manche Leasingvereinbarungen enthalten zusätzliche Mietanpassungen aufgrund der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes. Die Leasingkonditionen sind individuell vereinbart, es gibt Verträge mit nur fixen Leasingraten, wie aber auch variable vom Umsatz abhängige Mietkonditionen. Die Mobilien-Leasingverträge betreffen überwiegend geleaste Kraftfahrzeuge und IT-Ausstattung sowie einige Leasingverträge über digitale Preisschilder. Der Buchwert der Nutzungsrechte aus Leasingvereinbarungen hat sich im laufenden Geschäftsjahr wie folgt entwickelt: scrollen Mio. € Immobilien Fuhrpark IT-Infrastruktur Betriebs- und Geschäftsausstattungen Summe Nutzungsrechte zum 01.10.2019 2.247 4 30 20 2.300 Währungsumrechnung -18 0 0 0 -18 Zugänge 376 5 4 1 386 Abgänge -67 0 -4 -1 -71 Abschreibungen des lfd. Geschäftsjahres -557 -3 -11 -5 -576 Nutzungsrechte zum 30.09.2020 1.982 6 19 15 2.021 Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/20 wurden im Periodenergebnis über die planmäßigen Abschreibungen hinaus die folgenden Aufwendungen aus Leasingverhältnissen erfasst: scrollen Mio. € 2019/20 Zinsaufwand 19 Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse, die gem. IFRS 16.6 bilanziert werden 4 Aufwand für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert, die gem. IFRS 16.6 bilanziert werden 10 Aufwand für variable Leasingzahlungen 14 Die Werthaltigkeitsprüfung der Nutzungsrechte erfolgte auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Hierbei wurde der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ihrem erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag des Nutzungsrechts für Immobilien wurde auf Basis indexierter Vergleichsmieten je Standort berechnet. Dazu wurden die gutachterlich ermittelten Vergleichsmieten mit dem aktuellen Grenzfremdkapitalzinssatz über die verbleibende unkündbare Restmietzeit diskontiert. Ebenso wurden standortbezogene Risikoeinschätzungen und vertragsspezifische Gegebenheiten in der Berechnung berücksichtigt. Die Gegenüberstellung der Buchwerte dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zu den erzielbaren Beträgen ergab einen Wertminderungsbedarf in Höhe von 27 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2019/20 betragen die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse 576 Mio. €. Zum 30. September 2019 erfolgte die Bewertung der Vermögenswerte, die CECONOMY im Rahmen eines Finanzierungs-Leasingverhältnisses nutzt, nach den im Geschäftsjahr 2018/19 angewandten Vorschriften des IAS 17. Zum 30. September 2019 wurden Leasingverhältnisse in Höhe von 45 Mio. € aktiviert, von denen 31 Mio. € auf Gebäude und 14 Mio. € auf andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung entfielen. Im Periodenergebnis des Geschäftsjahres 2018/19 waren Aufwendungen aus Leasingverhältnissen in Höhe von 612 Mio. € enthalten. Hierneben waren Erträge aus Mietverhältnissen in Höhe von 10 Mio. € im Periodenergebnis enthalten. Variable Leasingzahlungen Immobilienleasingverträge über Einzelhandelsflächen können neben fest vereinbarten Leasingzahlungen auch oder ausschließlich umsatzabhängige Leasingzahlungen enthalten. Die künftig erwarteten variablen Leasingzahlungen der umsatzbasierten Mieten betragen 73 Mio. € über einen Planungszeitraum von drei Jahren. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen Zahlreiche Immobilien-Leasingverhältnisse enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, die teilweise bis zu einem Jahr vor Ablauf der unkündbaren Vertragslaufzeit vom Konzern ausübbar sind. Nach Möglichkeit strebt der Konzern beim Abschluss neuer Leasingverhältnisse die Aufnahme von Verlängerungsoptionen an, um operative Flexibilität zu gewährleisten. Die Optionen werden eingesetzt, um die Dauer der Vertragsbindung für die einzelnen Verträge möglichst zu begrenzen und somit die betriebliche Flexibilität auf die Laufzeit und die Schließung der Märkte zu maximieren. Diese Optionen sind in der Regel nur vom Konzern und nicht vom Leasinggeber ausübbar. Der Konzern beurteilt am Bereitstellungsdatum, ob die Ausübung von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen hinreichend sicher ist. Der Konzern bestimmt erneut, ob die Ausübung einer Verlängerungsoption hinreichend sicher ist, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine signifikante Änderung von Umständen, das beziehungsweise die innerhalb seiner Kontrolle liegt, eintritt. Die potenziell zukünftigen Leasingzahlungen aus vertraglichen Optionen, die bis zum 30. September 2030 ausgeübt werden könnten, aber nicht in der Bilanz ausgewiesen sind, betragen 2.404 Mio. €. Diese nur einseitig von CECONOMY ausübbaren Optionsmöglichkeiten, geben dem Unternehmen mehr Handlungsspielraum in den Standortentscheidungen, stellen aber zum aktuellen Bilanzstichtag keine finanziellen Verpflichtungen dar. Künftige Zahlungsmittelabflüsse aus bereits eingegangenen Leasingverhältnissen Die Vorjahresangaben in der folgenden Tabelle beziehen sich auf die Verpflichtungen aus Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen, die nach den Vorschriften des IAS 17 ermittelt wurden und dienen der Vergleichbarkeit. scrollen Mio. € Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Summe Finanzierungs-Leasingverhältnisse 30.09.2019 Zukünftig zu leistende Leasingzahlungen (nominal) 8 26 18 53 Abzinsungen -1 -2 0 -3 Barwert 8 24 18 50 Operating-Leasingverhältnisse 30.09.2019 Zukünftig zu leistende Leasingzahlungen (nominal) 589 1.474 388 2.451 Zum 30. September 2020 bestehen zukünftige Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 7 Mio. € für Leasingverhältnisse, die noch nicht begonnen haben, und somit bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten unberücksichtigt geblieben sind. Leasingzahlungen aus Untervermietung, die CECONOMY zukünftig aus Objekten zufließen werden, die als Finanzierungs-Leasingverhältnisse klassifiziert sind, liegen nicht vor (30.09.2019: 0 Mio. €). Leasingzahlungen aus Untervermietung, die als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert sind und CECONOMY zukünftig zufließen werden, betragen nominal 8 Mio. € (30.09.2019: 7 Mio. €). Sie stellen sich zum aktuellen Bilanzstichtag wie folgt dar: scrollen Mio. € Bis zu 1 Jahr 1 bis 2 Jahre 2 bis 3 Jahre 3 bis 4 Jahre 4 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Leasingzahlungen aus Untervermietung 30.09.2020 2 2 2 1 1 0 23. FINANZANLAGEN UND NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE BETEILIGUNGEN Finanzanlagen Zum 30. September 2020 werden Finanzanlagen in Höhe von 280 Mio. € (30.09.2019: 278 Mio. €) bilanziert. Die Finanzanlagen enthalten mit 268 Mio. € (30.09.2019: 266 Mio. €) Beteiligungen sowie mit 13 Mio. € (30.09.2019: 12 Mio. €) Ausleihungen. Neben der PJSC "M.video"-Beteiligung, die zum 30. September 2020 mit einem Betrag von 200 Mio. € (30.09.2019: 161 Mio. €) in den Finanzanlagen enthalten ist, werden in den Finanzanlagen auch ein rund Ein-Prozent-Anteil an der METRO AG in Höhe von 31 Mio. € (30.09.2019: 53 Mio. €) sowie eine 6,61-Prozent-Beteiligung an der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG in Höhe von 35 Mio. € (30.09.2019: 51 Mio. €) ausgewiesen. Der unmittelbar gehaltene rund Ein-Prozent-Anteil der CECONOMY AG an der METRO AG ist steuerlich für sieben Jahre sperrfristbehaftet, das heißt, er kann nicht ohne Inkaufnahme negativer steuerlicher Konsequenzen veräußert werden. Die Sperrfrist endet dabei am 30. September 2023. Über den zurückgebliebenen Kommanditanteil an der METRO PROPERTIES GmbH &. Co. KG haben die CECONOMY AG und die jetzige METRO AG am 19. September 2016 einen Optionsvertrag abgeschlossen. Darin gewährt die CECONOMY AG der jetzigen METRO AG eine Call-Option und die jetzige METRO AG der CECONOMY AG eine Put-Option in Bezug auf diesen Kommanditanteil der CECONOMY AG. Die Optionen können jeweils nur in bestimmten Zeitfenstern von je sechs Monaten ausgeübt werden. Die Call-Option kann erstmals drei Jahre nach dem Wirksamwerden der Spaltung und die Put-Option erstmals sieben Jahre nach dem Wirksamwerden der Spaltung ausgeübt werden. Die Veräußerung, Übertragung und Verpfändung von Gesellschaftsanteilen ist an gesellschaftsvertragliche Zustimmungserfordernisse geknüpft. Diese Beteiligungen werden gemäß Wahlrechtsausübung erfolgsneutral zum Fair Value bilanziert. Angaben zu den erfolgsneutral zum Fair Value bilanzierten übrigen Beteiligungen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. scrollen Mio. € Fair Value zum 30.09.2019 2018/19 erfasster Beteiligungsertrag Fair Value zum 30.09.2020 2019/20 erfasster Beteiligungsertrag METRO AG 53 16 31 3 PJSC "M.video" 161 - 200 13 METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG 51 11 35 4 Sonstige 1 0 2 0 Summe 266 27 268 20 Im Sonstigen Ergebnis wurden im Geschäftsjahr 2019/20 1 Mio. € (2018/19: 17 Mio. €) ausgewiesen. Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen Wesentlich ist die nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligung am assoziierten Unternehmen Fnac Darty S.A. Fnac Darty S.A., der führende französische Einzelhändler für Consumer Electronics und Haushaltsgeräte, ist als assoziiertes Unternehmen im Sinne von IAS 28 klassifiziert und wird nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss von CECONOMY einbezogen. Die Beteiligungsquote liegt zum 30. September 2020 bei 24,44 Prozent. Im Periodenergebnis wies CECONOMY im Geschäftsjahr 2019/20 -265 Mio. € (2018/19: 21 Mio. €) aus. Hierin enthalten sind Wertberichtigungen, der anteilige erfolgswirksame Jahreserfolg sowie die Abschreibungen stiller Reserven. Der aufgrund der COVID-19-Pandemie gesunkene, über den Börsenpreis zum Stichtag 31. März 2020 abgeleitete Marktwert der Beteiligung an der Fnac Darty S.A. lag signifikant unter den Anschaffungskosten, so dass ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung gemäß IAS 28 vorlag. Zur Bestimmung des langfristig orientierten Zukunftserfolgswerts hat die CECONOMY AG ein Free-Cashflow-basiertes DCF-Verfahren herangezogen. Hieran angelehnt wurde der erzielbare Betrag der Beteiligung an der Fnac Darty S.A. mit 265 Mio. € ermittelt, was zu einer im EBIT erfassten Wertminderung in Höhe von 268 Mio. € führte. Im Sonstigen Ergebnis wurden im Geschäftsjahr 2019/20 -7 Mio. € erfasst (2018/19: -11 Mio. €). scrollen Überleitung Finanzmarktinformation Fnac Darty S.A. auf den Beteiligungsbuchwert Mio. € 30.09.2019 30.09.2020 Nettovermögen 100% 1.177 1.271 Anteil CECONOMY am Nettovermögen 286 311 Wertminderung auf den Beteiligungsbuchwert 0 -268 Fortgeführte Unterschiedsbeträge aus Kaufpreisallokation 211 198 Beteiligungsbuchwert 497 241 Informationen zum Periodenergebnis werden von Fnac Darty S.A. nur im zweiten und vierten Quartal eines Kalenderjahres veröffentlicht. Diese Informationen sind Grundlage der Fortschreibung der Equity-Beteiligung. Angaben zu Fnac Darty S.A. sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: scrollen Fnac Darty S.A. Mio. € 30.09.2019 30.09.2020 Höhe des Anteils (in %) 24,33 24,44 Anteiliger Börsenwert 373 251 Buchwert 497 240 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 2018/19 1 2019/20 2 Umsatzerlöse 3.285 2.849 Nachsteuerergebnis aus fortgeführten Aktivitäten -39 -77 Nachsteuerergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten 0 -42 Sonstiges Ergebnis -36 -10 Gesamtergebnis -76 -131 Dividendenzahlungen an den Konzern 0 0 Angaben zur Bilanz 30.06.2019 1 30.06.2020 2 Langfristige Vermögenswerte 3.692 3.825 Kurzfristige Vermögenswerte 2.059 2.333 Langfristige Schulden 2.165 2.227 Kurzfristige Schulden 2.409 2.698 1 Angaben entsprechend dem Interim Financial Report zum 30.06.2019 für den Zeitraum 01.01.2019-30.06.2019 2 Angaben entsprechend dem Interim Financial Report zum 30.06.2020 für den Zeitraum 01.01.2020-30.06.2020 Neben Fnac Darty S.A. hält CECONOMY die Beteiligung am griechischen Joint Venture PMG Retail Market Ltd. Am 29. November 2019 fand der Vollzug einer Transaktion zwischen der Media-Saturn-Holding GmbH (MSH) und der Olympia Group Ltd. (Olympia) statt. Die Transaktion betrifft die Gründung des griechischen Joint Venture PMG Retail Market Ltd., bei der Olympia 75 Prozent und die MSH 25 Prozent der Anteile übernommen haben. Beide haben ihre operativen Gesellschaften - MediaMarkt Griechenland beziehungsweise den Consumer-Electronics- und Entertainment-Händler Public in Griechenland und Zypern - an das Joint Venture übertragen. Die Beteiligung am griechischen Joint Venture wurde im ersten Quartal 2019/20 mit ihren Anschaffungskosten in Höhe von 28 Mio. €, die dem Marktwert zum Zeitpunkt der Erlangung der gemeinschaftlichen Führung entsprachen, bilanziert. Eine Fortschreibung des nach der Equity-Methode bilanzierten Anteils führte zu einer Veränderung der Anteile in Höhe von -2 Mio. €. Die Fortschreibung basiert auf nicht veröffentlichten Finanzformationen der PMG Retail Market Ltd. Der Buchwert zum Stichtag 30. September 2020 beläuft sich auf 26 Mio. €. 24. FORDERUNGEN AN LIEFERANTEN, SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND ANDERE VERMÖGENSWERTE scrollen 30.09.2019 30.09.2020 Restlaufzeit Restlaufzeit Mio. € Gesamt Bis 1 Jahr Über 1 Jahr Gesamt Bis 1 Jahr Über 1 Jahr Forderungen an Lieferanten 1.295 1.295 0 1.302 1.302 0 Wertpapiere 0 0 0 85 85 0 Übrige finanzielle Vermögenswerte 68 65 3 68 66 2 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 68 65 1 3 153 151 2 Sonstige Steuererstattungsansprüche 66 66 0 101 101 0 Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 60 53 7 61 51 10 Übrige andere Vermögenswerte 1 1 0 2 2 0 Andere Vermögenswerte 127 120 7 164 154 11 1 Adjustierung aufgrund einer Ausweisänderung. Ausführungen hierzu finden sich im Kapitel Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses. Die Forderungen an Lieferanten in Höhe von 1.302 Mio. € (30.09.2019: 1.295 Mio. €) beinhalten im Wesentlichen sowohl in Rechnung gestellte Forderungen als auch Abgrenzungen für nachlaufende Vergütungen von Lieferanten (zum Beispiel Boni und Werbekostenzuschüsse). Bei den unter den kurzfristigen Wertpapieren ausgewiesenen 85 Mio. € handelt es sich um erworbene Commercial Paper. Die übrigen finanziellen Vermögenswerte bewegen sich auf Vorjahresniveau mit 68 Mio. € (30.09.2019: 68 Mio. €). Ein wesentlicher Bestandteil in den übrigen finanziellen Vermögenswerten sind Provisionsforderungen aus der Vermittlung von Finanzierungsverträgen. Die sonstigen Steuererstattungsansprüche beinhalten die noch nicht verrechenbare Vorsteuer in Höhe von 75 Mio. € (30.09.2019: 50 Mio. €), Umsatzsteuererstattungsansprüche in Höhe von 17 Mio. € (30.09.2019: 13 Mio. €) und andere Steuererstattungsansprüche in Höhe von 9 Mio. € (30.09.2019: 3 Mio. €). Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält abgegrenzte Miet-, Leasing- und Zinsvorauszahlungen sowie übrige Abgrenzungen. 25. LATENTE STEUERANSPRÜCHE/LATENTE STEUERSCHULDEN Die bilanzierten aktiven latenten Steueransprüche auf Verlustvorträge und temporäre Differenzen betragen vor Saldierung 145 Mio. € (30.09.2019: 133 Mio. €) und sind im Vergleich zum 30. September 2019 um 12 Mio. € gestiegen. Die passiven latenten Steuern betragen vor Saldierung 94 Mio. € (30.09.2019: 96 Mio. €) und sind im Vergleich zum 30. September 2019 um 2 Mio. € gesunken. Nach Saldierung sind zum Bilanzstichtag 84 Mio. € aktive und 33 Mio. € passive latente Steuern ausgewiesen. Aktive und passive latente Steuern sind je Gesellschaft beziehungsweise Organkreis miteinander saldiert worden. Die latenten Steuern betreffen folgende Bilanzposten: scrollen 30.09.2019 30.09.2020 Mio. € Aktiv Passiv Aktiv Passiv Geschäfts- oder Firmenwerte 0 3 0 3 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 1 6 18 11 Sachanlagen 10 26 16 14 Vorräte 16 4 24 1 Forderungen und sonstige Vermögenswerte 3 30 5 32 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 53 5 40 9 Sonstige Rückstellungen 9 5 12 5 Finanzschulden 9 0 0 0 Sonstige finanzielle und andere Verbindlichkeiten 21 13 26 16 Outside Basis Differences 0 4 0 3 Wertberichtigungen auf temporäre Differenzen -54 0 -58 0 Verlustvorträge 64 0 60 0 Zwischensumme vor Saldierung 133 96 145 94 Saldierung -60 -60 -61 -61 Bilanzwert der latenten Steuern 73 35 84 33 Die Verlust- und Zinsvorträge im Gesamtkonzern sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: scrollen Mio. € 30.09.2019 30.09.2020 Körperschaftsteuerliche Verluste 2.049 2.159 Gewerbesteuerliche Verluste 1.640 1.798 Zinsvorträge/Sonstige Vorträge 88 84 Von den körperschaftsteuerlichen Verlustvorträgen zum 30. September 2020 entfallen 1.353 Mio. € (30.09.2019: 1.217 Mio. €) auf inländische Gesellschaften und 806 Mio. € (30.09.2019: 832 Mio. €) auf ausländische Gesellschaften. In den gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen sind 132 Mio. € (30.09.2019: 145 Mio. €) Verlustvorträge bezüglich lokaler Steuern ausländischer Gesellschaften enthalten. Neben dem Zinsvortrag in Höhe von 40 Mio. € (30.09.2019: 40 Mio. €) ist im Geschäftsjahr 2017/18 im Zusammenhang mit dem Abgang bestimmter Pensionsverpflichtungen ein Vortragsposten im Sinne von § 4f Einkommensteuergesetz (EStG) entstanden, der über 15 Jahre aufgelöst wird und zum 30. September 2020 44 Mio. € (30.09.2019: 48 Mio. €) beträgt. Bezüglich der Verlust- und Zinsvorträge sowie der temporären Differenzen im Gesamtkonzern (vergleiche vorstehende Tabelle) sind auf Basis einer aktuellen Fünfjahresplanung in folgender Höhe keine latenten Steueransprüche bilanziert, da mit einer kurz- bis mittelfristigen Realisierung der Ansprüche nicht zu rechnen ist: scrollen Mio. € 30.09.2019 30.09.2020 Körperschaftsteuerliche Verluste 1.790 1.927 Gewerbesteuerliche Verluste 1.456 1.617 Zinsvorträge/Sonstige Vorträge 88 84 Temporäre Differenzen 191 234 Gemäß IAS 12 (Ertragsteuern) sind passive latente Steuern auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem in der Konzernbilanz erfassten anteiligen Eigenkapital einer Tochtergesellschaft und dem Beteiligungsbuchwert für diese Tochtergesellschaft in der Steuerbilanz der Muttergesellschaft zu bilden (sogenannte Outside Basis Differences), wenn mit der Realisierung zu rechnen ist. Ursächlich für diese Unterschiedsbeträge sind im Wesentlichen thesaurierte Gewinne in- und ausländischer Tochtergesellschaften. Auf diese thesaurierten Gewinne wurden keine latenten Steuern berechnet, da sie auf unbestimmte Zeit reinvestiert werden oder keiner entsprechenden Besteuerung unterliegen. Im Falle von Ausschüttungen von Tochterkapitalgesellschaften unterlägen diese einer Dividendenbesteuerung. Ausschüttungen aus dem Ausland könnten darüber hinaus Quellensteuer auslösen. Zum 30. September 2020 wurden für geplante Dividendenzahlungen 3 Mio. € (30.09.2019: 4 Mio. €) passive latente Steuern aus Outside Basis Differences berücksichtigt. Angaben zu den steuerlichen Auswirkungen auf die Komponenten des Sonstigen Ergebnisses sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: scrollen 2018/19 2019/20 Mio. € Vor Steuern Steuern Nach Steuern Vor Steuern Steuern Nach Steuern Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbereiche 20 0 20 -11 0 -11 davon Währungsumrechnungsdifferenzen aus Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe (0) (0) (0) (0) (0) (0) Bewertungseffekte auf zum Fair Value erfolgsneutral bewertete Finanzinstrumente 17 0 17 1 0 1 Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen -47 1 -46 3 -1 1 Folgebewertung von assoziierten Unternehmen/ Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden -11 0 -11 -7 0 -7 -21 1 -20 -14 -1 -15 26. VORRÄTE Die Vorräte im Periodenvergleich haben sich von 2.548 Mio. € um 402 Mio. € auf 2.949 Mio. € erhöht. Im Wesentlichen entfällt die Erhöhung mit 277 Mio. € auf das Segment DACH und mit 110 Mio. € auf das Segment West-/Südeuropa. Im Vorratsvermögen sind Wertberichtigungen in Höhe von 151 Mio. € (30.09.2019: 108 Mio. €) enthalten. Grundsätzlich gelten für die Handelswarenbestände von CECONOMY die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte. In den Vorräten sind Vermögenswerte im Zusammenhang mit Rückgaberechten in Höhe von 15 Mio. € (30.09.2019: 17 Mio. €) bilanziert. 27. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND ÄHNLICHE ANSPRÜCHE Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche haben sich von 455 Mio. € auf 488 Mio. € erhöht. scrollen Mio. € 30.09.2019 30.09.2020 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 139 212 Vertragsvermögenswerte 316 276 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche 455 488 davon Restlaufzeit ≤12 Monate (352) (380) davon Restlaufzeit>12 Monate (103) (108) Die Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von CECONOMY im Periodenvergleich von 139 Mio. € um 73 Mio. € auf 212 Mio. € betrifft im Wesentlichen das Segment DACH mit 42 Mio. € und das Segment West-/Südeuropa mit 21 Mio. €. Die Vertragsvermögenswerte in Höhe von 276 Mio. € (30.09.2019: 316 Mio. €) stellen im Wesentlichen Ansprüche gegenüber Mobilfunkanbietern dar. Sobald sich der Anspruch aus einem Vertragsvermögenswert konkretisiert hat, erfolgt eine Umbuchung in Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. In der unter kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Position Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche sind Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 108 Mio. € (30.09.2019: 103 Mio. €) enthalten, die im Wesentlichen aus Ansprüchen gegenüber Mobilfunkanbietern resultieren. Sowohl in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als auch in den Vertragsvermögenswerten ist ein anhaltendes Engagement aus Factoring-Programmen enthalten. Im Rahmen des revolvierenden Verkaufs von Forderungen aus dem schweizerischen Kundenfinanzierungsprogramm garantiert die PayRed Card Services AG, eine limitierte Höhe an Kundenausfällen zu bedienen. In Höhe des kumulierten Nominalvolumens der hinterlegten Ausfallgarantien von 15 Mio. € wurden ein anhaltendes Engagement als Verbindlichkeit erfasst sowie die Kundenforderungen in selbiger Höhe nicht vollständig ausgebucht. Zum 30. September 2020 beträgt der Buchwert des ursprünglichen Vermögenswerts 91 Mio. € (30.09.2019: 94 Mio. €). Das Risiko, dass sich ein hoher Forderungsausfall von bereits verkauften schweizerischen Kundenforderungen ertragswirksam bei CECONOMY niederschlägt, ist auf das kumulierte Nominalvolumen der Ausfallgarantien begrenzt. Chancen bestehen in der Hinsicht, dass eine niedrige Forderungsausfallrate zu einer geringeren Inanspruchnahme der Ausfallgarantien führt. Restriktionen hinsichtlich der übertragenen Vermögenswerte bestehen nicht. Im Rahmen eines weiteren Factoring-Programms werden revolvierende Kommissionsforderungen gegenüber einem Vertragspartner im Bereich Mobilfunk verkauft. Hier garantiert CECONOMY für Teilausfälle des Endkunden bis zu einem Maximalbetrag von 30 Mio. €. Daher wurden ein anhaltendes Engagement als Verbindlichkeit erfasst sowie die Kundenforderungen in selbiger Höhe nicht vollständig ausgebucht. Der Buchwert des ursprünglichen Vermögenswerts beträgt zum 30. September 2020 98 Mio. € (30.09.2019: 113 Mio. €). Das Risiko, dass sich ein hoher Forderungsausfall von bereits verkauften Forderungen ertragswirksam bei CECONOMY niederschlägt, ist auf das kumulierte Nominalvolumen der Ausfallgarantien begrenzt. Chancen bestehen in der Hinsicht, dass eine niedrige Forderungsausfallrate zu einer geringeren Inanspruchnahme der Ausfallgarantien führt. Restriktionen hinsichtlich der übertragenen Vermögenswerte bestehen nicht. 28. WERTBERICHTIGUNGEN AUF AKTIVIERTE FINANZINSTRUMENTE UND VERTRAGSVERMÖGENSWERTE Wertminderungen auf aktivierte Finanzinstrumente werden grundsätzlich über ein Wertberichtigungskonto vorgenommen und reduzieren den Buchwert der finanziellen Vermögenswerte. Allgemeiner Ansatz (General Approach) Die Berechnungsmethode von Wertberichtigungen nach dem allgemeinen Ansatz ist grundsätzlich für alle Finanzinstrumente anzuwenden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum Fair Value erfolgsneutral mit Recycling bewertet werden und nicht dem vereinfachten Ansatz unterliegen. Im Geschäftsjahr 2019/20 wurde bei CECONOMY der allgemeine Ansatz einschließlich der Stufen 1 und 2 für das erwartete Ausfallrisiko ausschließlich für Forderungen an Lieferanten angewendet. Für alle anderen Finanzinstrumente innerhalb des allgemeinen Ansatzes werden nur bereits eingetretene Wertminderungen im Sinne der Stufe 3 erfasst, deren Höhe der Risikovorsorge unwesentlich ist. Die nachfolgende Tabelle enthält für die Bruttobuchwerte der Wertberichtigungen auf Forderungen an Lieferanten: scrollen Mio. € Stufe 1 Unverändertes Ausfallrisiko seit Ansatz Stufe 2 Erhöhtes Ausfallrisiko Stufe 3 Beeinträchtigte Bonität 30.09.2019 Gesamt Lieferanten mit Kreditrating im Investment-Grade-Bereich 627 0 0 627 Sonstige Lieferanten 503 155 25 683 1.130 155 25 1.310 scrollen Mio. € Stufe 1 Unverändertes Ausfallrisiko seit Ansatz Stufe 2 Erhöhtes Ausfallrisiko Stufe 3 Beeinträchtigte Bonität 30.09.2020 Gesamt Lieferanten mit Kreditrating im Investment-Grade-Bereich 704 0 0 704 Sonstige Lieferanten 491 105 20 616 1.195 105 20 1.320 Der Kategorie Sonstige Lieferanten sind diejenigen Lieferanten zugeordnet, die ein Kreditrating im Non-Investment-Bereich haben oder bei denen aus Unwesentlichkeitsgründen oder mangels Kreditrating ein Branchendurchschnitt der Berechnung zugrunde gelegt wurde. Die Wertberichtigungen im Geschäftsjahr 2019/20 für erwartete und bereits eingetretene Verluste für Forderungen an Lieferanten entsprechen dem allgemeinen Ansatz und werden im Folgenden dargestellt. scrollen Mio. € Stufe 1 Unverändertes Ausfallrisiko seit Ansatz Stufe 2 Erhöhtes Ausfallrisiko Stufe 3 Beeinträchtigte Bonität Gesamt Risikovorsorge zum 30.09.2019 2 1 13 15 Neu ausgereichte/erworbene finanzielle Vermögenswerte 1 0 5 6 Neubewertung der Wertberichtigung 0 0 0 0 Transfer in Stufe 1 0 -1 0 -1 Transfer in Stufe 2 0 0 0 0 Transfer in Stufe 3 0 0 0 0 Abgegangene finanzielle Vermögenswerte 0 0 -2 -2 Sonstige Änderungen 1 0 0 0 0 Risikovorsorge zum 30.09.2020 2 1 16 18 1 In den sonstigen Änderungen sind Währungsumrechnungsdifferenzen, Änderungen im Konsolidierungskreis sowie Veränderungen der Modellparameter/-annahmen enthalten. Forderungen an Lieferanten, die im Geschäftsjahr 2019/20 abgeschrieben worden sind und noch Vollstreckungsmaßnahmen unterliegen, betragen 12 Mio. €. Vereinfachter Ansatz (Simplified Approach) Im Geschäftsjahr 2019/20 wurde der vereinfachte Wertminderungsansatz für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, und für Vertragsvermögenswerte angewendet, jeweils ohne den Teil, der auf ein anhaltendes Engagement entfällt. Bei diesen Positionen wird die Risikovorsorge grundsätzlich auf Basis von Wertminderungsmatrizen ermittelt. Zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste wurden die Forderungen in unterschiedliche Portfolios mit ähnlichem Risikocharakter zusammengefasst. Diese entsprechen den Geschäftssegmenten von CECONOMY und basieren auf gleichartigen ökonomischen Rahmenbedingungen sowie wirtschaftlichen Merkmalen der Geschäftstätigkeiten. Die Wertberichtigung wird für einen Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit der angewendeten Wertminderungsmatrix vorgenommen. Sofern keine individuelle Betrachtungsweise erfolgt, kommt die Wertminderungsmatrix zur Anwendung. Die Bruttobuchwerte sind folgender Tabelle zu entnehmen: scrollen Mio. € Gesamter Buchwert 30.09.2019 Davon nicht überfällig, nicht einzelwertberichtigt Erwartete Ausfallrate (in %) 4,3 1,4 Bruttobuchwert ohne einzelwertberichtigte Forderungen 86 61 Risikovorsorge 4 1 scrollen Davon überfällig, nicht einzelwertberichtigt Mio. € Innerhalb der letzten 90 Tage fällig Seit 91 bis 180 Tagen fällig Seit 181 bis 270 Tagen fällig Seit 271 bis 360 Tagen fällig Seit mehr als 360 Tagen fällig Erwartete Ausfallrate (in %) 5,1 19,3 28,9 44,7 51,9 Bruttobuchwert ohne einzelwertberichtigte Forderungen 18 3 1 1 1 Risikovorsorge 1 1 0 0 1 scrollen Mio. € Gesamter Buchwert 30.09.2020 Davon nicht überfällig, nicht einzelwertberichtigt Erwartete Ausfallrate (in %) 3,1 1,2 Bruttobuchwert ohne einzelwertberichtigte Forderungen 87 60 Risikovorsorge 3 1 scrollen Davon überfällig, nicht einzelwertberichtigt Mio. € Innerhalb der letzten 90 Tage fällig Seit 91 bis 180 Tagen fällig Seit 181 bis 270 Tagen fällig Seit 271 bis 360 Tagen fällig Seit mehr als 360 Tagen fällig Erwartete Ausfallrate (in %) 2,5 7,1 18,8 18,0 24,6 Bruttobuchwert ohne einzelwertberichtigte Forderungen 17 3 2 2 3 Risikovorsorge 0 0 0 0 1 Zusätzlich zu der in der obigen Tabelle genannten Risikovorsorge wurden auf den Bruttobuchwert von 117 Mio. € (30.09.2019: 137 Mio. €) Einzelwertberichtigungen in Höhe von 12 Mio. € (30.09.2019: 10 Mio. €) vorgenommen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Geschäftsjahr 2019/20 abgeschrieben worden sind und noch Vollstreckungsmaßnahmen unterliegen, betragen 11 Mio. €. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten, die gegenüber Mobilfunkanbietern bestehen, erfolgt eine individuelle Bewertung mittels der Kreditrisiken der einzelnen Provider. Auf einen Bruttobuchwert von 342 Mio. € (30.09.2019: 326 Mio. €) wurde wie im Vorjahr auch eine geringfügige Risikovorsorge vorgenommen. Von dem Bruttobuchwert weisen 96,2 Prozent (30.09.2019: 98,6 Prozent) der Mobilfunkanbieter eine Investment-Grade-Einstufung und somit eine gute bis sehr gute Bonität auf. Zusätzlich zu der obigen Risikovorsorge wurden auf einen Bruttobuchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten, die gegenüber Mobilfunkanbietern bestehen, Einzelwertberichtigungen wie im Vorjahr auch in Höhe von 0 Mio. € vorgenommen. scrollen Mio. € 2019/20 Wertberichtigungen zum 30.09.2019 gem. IFRS 9 14 Währungsumrechnung 0 Zugänge 11 Auflösung -7 Umgliederungen in IFRS 5 0 Inanspruchnahme -2 Umbuchungen 0 Wertberichtigungen zum 30.09.2020 gem. IFRS 9 15 ↗ Ergänzende Erläuterungen zu Bonitäts- und Kreditrisiken finden sich unter Nummer 43 Management der finanzwirtschaftlichen Risiken sowie unter den Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses. 29. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE scrollen Mio. € 30.09.2019 30.09.2020 Schecks und Kassenbestand 55 51 Guthaben bei Kreditinstituten und andere kurzfristig liquide finanzielle Vermögenswerte 1.129 1 1.433 1.184 1.484 1 Adjustierung aufgrund eines geänderten Ausweises. Ausführungen hierzu finden sich im Kapitel Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses Entsprechend IAS 7 sind in den Zahlungsmitteln und Zahlungsmittelläquivalenten Anteile an Geldmarktfonds ausgewiesen, die aufgrund ihrer erstklassigen Bonität und der Anlage in äußerst kurzfristige Geldmarktpapiere nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen und jederzeit innerhalb eines Tages in Zahlungsmittel umgewandelt werden können. ↗ Im Einzelnen wird auf die Kapitalflussrechnung sowie auf Nummer 41 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung verwiesen. 30. ZUR VERÄUSSERUNG VORGESEHENE VERMÖGENSWERTE/SCHULDEN IM ZUSAMMENHANG MIT ZUR VERÄUSSERUNG VORGESEHENEN VERMÖGENSWERTEN Am 29. November 2019 wurde die Transaktion zwischen der Media-Saturn-Holding GmbH (MSH) und der Olympia Group Ltd. (Olympia) vollzogen. Die Transaktion betrifft die Gründung eines neuen Unternehmens zur Abdeckung des Markts in Griechenland und Zypern, bei der Olympia 75 Prozent und die MSH 25 Prozent der Anteile an der neuen Gesellschaft übernommen haben. Beide haben ihre operativen Gesellschaften - MediaMarkt Griechenland beziehungsweise den Consumer-Electronics- und Entertainment-Händler Public in Griechenland und Zypern - an die neue Organisation übertragen. Die Märkte beider Gesellschaften werden unter den jeweiligen Markennamen weitergeführt. Im ersten Quartal 2019/20 führte die Entkonsolidierung des MediaMarkt-Griechenland-Geschäfts zu einem Entkonsolidierungserfolg in Höhe von 33 Mio. €, der im Segment West-/Südeuropa erfasst wurde. Dieser setzt sich zusammen aus dem Zugang der nach der Equity-Methode bilanzierten 25 Prozent-Beteiligung in Höhe von 28 Mio. €, dem Abgang von Vermögenswerten und Schulden in Höhe von 10 Mio. € sowie gegenläufig aus einer Risikovorsorge in Höhe von 5 Mio. €. Die im Zuge der Entkonsolidierung abgegangenen, zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerte und Schulden setzen sich aus folgenden Positionen zusammen: scrollen Mio. € 30.11.2019 Langfristige Vermögenswerte 21 Sachanlagen 6 Nutzungsrechte 13 Latente Steueransprüche 1 Kurzfristige Vermögenswerte 82 Vorräte 36 Forderungen aus Lieferung und Leistung und ähnliche Ansprüche 1 Forderung an Lieferanten 14 Andere Vermögenswerte 1 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 29 102 Langfristige Schulden 11 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1 Sonstige Rückstellungen 3 Finanzschulden 7 Latente Steuerschulden 1 Kurzfristige Schulden 101 Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung und ähnliche Verbindlichkeiten 90 Rückstellungen 1 Finanzschulden 7 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 3 112 31. EIGENKAPITAL Das gezeichnete Kapital hat sich hinsichtlich Höhe und Zusammensetzung nach Stamm- und Vorzugsaktien gegenüber dem Stand am 30. September 2019 nicht verändert und beträgt 918.845.410,90 €. Es ist wie folgt eingeteilt: scrollen Inhaberstückaktien, anteiliger Wert je Aktie am Grundkapital rund 2,56 € 30.09.2019 30.09.2020 Stück 356.743.118 356.743.118 Stammaktien rund € 911.999.300 911.999.300 Stück 2.677.966 2.677.966 Vorzugsaktien rund € 6.846.111 6.846.111 Aktien gesamt Stück 359.421.084 359.421.084 Grundkapital gesamt rund € 918.845.411 918.845.411 Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Stammaktien berechtigen darüber hinaus insbesondere zum Erhalt von Dividenden. Im Unterschied zu den Stammaktien gewähren Vorzugsaktien grundsätzlich kein Stimmrecht und sind mit einem Gewinnvorzug gemäß § 21 der Satzung der CECONOMY AG ausgestattet. Hierin heißt es: scrollen "(1)Die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht erhalten aus dem jährlichen Bilanzgewinn eine nachzuzahlende Vorabdividende von 0,17 Euro je Vorzugsaktie. (2)Reicht der verteilbare Bilanzgewinn in einem Geschäftsjahr zur Zahlung der Vorabdividende nicht aus, so ist der Rückstand ohne Zinsen aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre in der Weise nachzuzahlen, dass die älteren Rückstände vor den jüngeren zu tilgen und die aus dem Gewinn eines Geschäftsjahres für dieses zu zahlenden Vorzugsbeträge erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände zu leisten sind. (3)Nach Ausschüttung der Vorabdividende erhalten die Inhaber von Stammaktien eine Dividende von 0,17 Euro je Stammaktie. Danach wird an die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht eine nicht nachzahlbare Mehrdividende von 0,06 Euro je Vorzugsaktie gezahlt. Die Mehrdividende beträgt 10 vom Hundert der unter Berücksichtigung von Absatz 4 an die Inhaber von Stammaktien gezahlten Dividende, wenn diese 1,02 Euro je Stammaktie erreicht oder übersteigt. (4)An einer weiteren Gewinnausschüttung nehmen die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht und die Inhaber von Stammaktien entsprechend ihren Anteilen am Grundkapital gleichberechtigt teil." Genehmigtes Kapital Die Hauptversammlung vom 13. Februar 2019 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. Februar 2024 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Geld- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu 321.600.000 € zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten festgelegten Fällen ausschließen. Das genehmigte Kapital wurde bisher nicht ausgenutzt. Bedingtes Kapital Die Hauptversammlung vom 13. Februar 2019 hat eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 127.825.000 €, eingeteilt in bis zu 50.000.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien, beschlossen (bedingtes Kapital). Diese bedingte Kapitalerhöhung steht im Zusammenhang mit einer Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. Februar 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.000.000.000 € zu begeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten für auf den Inhaber lautende Stammaktien der CECONOMY AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 127.825.000 € nach näherer Maßgabe der jeweiligen Options- beziehungsweise Wandelanleihebedingungen zu gewähren oder aufzuerlegen oder das Recht der CECONOMY AG vorzusehen, statt einer Rückzahlung der Schuldverschreibungen in bar ganz oder teilweise Aktien der CECONOMY AG oder einer anderen börsennotierten Gesellschaft zu gewähren. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten festgelegten Fällen ausschließen. Es wurden bisher keine Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen aufgrund der vorgenannten Ermächtigung begeben. Erwerb eigener Aktien Die Hauptversammlung vom 13. Februar 2019 hat die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 12. Februar 2024 eigene Aktien, gleich welcher Gattung, bis zu insgesamt zehn Prozent des Grundkapitals zu erwerben, das zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung bestand oder - falls dieser Wert geringer ist - das zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung besteht. Von dieser Ermächtigung hat bisher weder die Gesellschaft noch ein abhängiges oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehendes Unternehmen oder ein anderer für Rechnung der Gesellschaft oder eines abhängigen oder eines in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmens Gebrauch gemacht. ↗ Weitere Angaben zum genehmigten Kapital, zum bedingten Kapital beziehungsweise zur Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen sowie zum Erwerb eigener Aktien finden sich im Zusammengefassten Lagebericht - Angaben gemäß § 315a Abs. 1 HGB und § 289a Abs. 1 HGB sowie erläuternder Bericht des Vorstands. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage beträgt 321 Mio. € (30.09.2019: 321 Mio. €). Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen beinhalten das kumulierte Sonstige Ergebnis sowie die Übrigen Gewinnrücklagen. scrollen Mio. € 30.09.2019 30.09.2020 Bewertungseffekte auf zum Fair Value erfolgsneutral bewertete Finanzinstrumente 23 15 Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbereiche -5 -14 Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen -309 -306 Folgebewertung von assoziierten Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 39 1 -222 Auf Komponenten des Sonstigen Ergebnisses entfallende Ertragsteuer 0 -1 Übrige Gewinnrücklagen -226 1 -226 -478 -753 1 Vorjahresanpassung aufgrund der Umgliederung des Periodenergebnisses aus nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen von den Übrigen Gewinnrücklagen in die Folgebewertung von assoziierten Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden Die Gewinnrücklagen haben sich zum 30. September 2020 im Vergleich zum Vorjahr von -478 Mio. € um 275 Mio. € auf -753 Mio. € verringert, was vor allem auf die Entwicklung der Folgebewertung von assoziierten Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, zurückzuführen ist. Hierzu hat im Wesentlichen die Wertminderung der Fnac Darty S.A.-Beteiligung mit 268 Mio. € beigetragen. Die Veränderungen der in obiger Darstellung enthaltenen Finanzinstrumente und der darauf entfallenden latenten Steuerauswirkung setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen: scrollen Mio. € 2018/19 2019/20 Erst- bzw. Folgebewertung derivativer Finanzinstrumente 0 0 Ausbuchung von Cashflow Hedges 0 0 davon im Vorratsvermögen (0) (0) davon im Finanzergebnis (0) (0) Effektiver Teil der Gewinne/Verluste aus Cashflow Hedges 0 0 Bewertungseffekte auf zum Fair Value erfolgsneutral bewertete Finanzinstrumente 14 -7 14 -7 Die Bewertungseffekte auf zum Fair Value erfolgsneutral bewertete Finanzinstrumente in Höhe von -7 Mio. € (2018/19: 14 Mio. €) betreffen mit -7 Mio. € vollständig das Geschäftsjahr 2019/20. ↗ Eine Übersicht der steuerlichen Auswirkungen auf Komponenten des Sonstigen Ergebnisses findet sich unter Nummer 25 Latente Steueransprüche/Latente Steuerschulden. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter umfassen die Anteile Dritter am Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen. Sie betragen zum Geschäftsjahresende 61 Mio. € (30.09.2019: 22 Mio. €). Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus dem Periodenergebnis in Höhe von 21 Mio. € sowie aus Kapitaltransaktionen mit Veränderung der Beteiligungsquote ohne Verlust der Beherrschung in Höhe von 18 Mio. €. Wesentliche Anteile nicht beherrschender Gesellschafter bestehen lediglich bei der Media-Saturn-Holding GmbH. Verwendung des Bilanzgewinns, Dividenden Die Dividendenausschüttung der CECONOMY AG richtet sich nach dem handelsrechtlichen Jahresabschluss der CECONOMY AG. Für das Geschäftsjahr 2018/19 wurde aufgrund des handelsrechtlichen Bilanzverlusts der CECONOMY AG keine Dividendenausschüttung vorgenommen. Der Bilanzverlust in Höhe von 53 Mio. € wurde als Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen. Für das Geschäftsjahr 2019/20 ist ebenfalls keine Dividendenausschüttung vorgesehen. Der handelsrechtliche Bilanzverlust in Höhe von 91 Mio. € wird als Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen. 32. RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN Die Rückstellungen für Pensionen werden nach den Regelungen des IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) bilanziert. Die Rückstellungen für Pensionen beinhalten Verpflichtungen, bei denen es sich größtenteils um Leistungen aus Regelungen der betrieblichen Altersversorgung handelt. Es bestehen leistungsorientierte Ansprüche aus unmittelbaren Zusagen (Direktzusagen) und gegenüber externen Versorgungsträgern (Unterstützungskassen in Deutschland und Pensionsfonds oder Versicherungen im Ausland). Das Vermögen der externen Träger dient ausschließlich der Finanzierung der Pensionsansprüche und ist als Planvermögen qualifiziert. Die Versorgungsleistungen sind gemäß den jeweiligen Leistungsplänen einkommens- und dienstzeitbezogen, die dienstzeitbezogenen Versorgungsleistungen werden auf der Grundlage von Festbeträgen gewährt. Im Folgenden werden die wichtigsten leistungsorientierten Altersversorgungspläne beschrieben: scrollen ― CECONOMY gewährt einer Vielzahl von Mitarbeitern in Deutschland eine Zusage auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen. Neuzusagen werden in Form von leistungsorientierten Zusagen im Sinne des IAS 19 (beitragsorientierte Leistungszusagen im Sinne des Betriebsrentengesetzes) gewährt, die eine Entgeltumwandlungs- und eine Arbeitgeber-Matching-Komponente enthalten. Die Beiträge werden an eine Rückdeckungsversicherung gezahlt, aus der im Versorgungsfall die fälligen Leistungen gewährt werden. Für die nicht durch die Rückdeckungsversicherung gedeckten Ansprüche wird eine Rückstellung gebildet. ― 0 Darüber hinaus bestehen verschiedene, für den Neuzugang geschlossene Versorgungswerke, die in der Regel lebenslängliche Renten ab Rentenbeginn oder ab anerkannter Invalidität vorsehen. Die Leistungen sind größtenteils als Festbetrag oder über einen jährlichen Steigerungsbetrag definiert. In Sonderfällen berechnet sich die Leistung unter Anrechnung der gesetzlichen Renten. Diese Zusagen sehen Witwenleistungen in unterschiedlicher Höhe in Abhängigkeit der Leistung vor, die der ehemalige Mitarbeiter erhalten hat oder im Falle der Invalidität erhalten hätte. Die Altzusagen werden teilweise durch in Unterstützungskassen gehaltenes Vermögen gedeckt, die nicht durch Vermögen gedeckten Teile durch Rückstellung. Die Gremien (Vorstand und Mitgliederversammlung) der Unterstützungskassen setzen sich sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmervertretern zusammen. Der Vorstand hat über die Mittelverwendung und die Kapitalanlage zu entscheiden. Er kann Dritte mit der Verwaltung des Kassenvermögens beauftragen. Gesetzliche Mindestdotierungsverpflichtungen existieren nicht. Sofern zugesagte Leistungen nicht aus dem Vermögen der Unterstützungskasse erbracht werden können, hat der Arbeitgeber die Leistungen direkt zu erbringen. ― In der Schweiz wird durch das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Mitarbeiter in einem Vorsorgeplan zu versichern. Die gesetzlichen Mindestleistungen sehen einen beitragsorientierten Vorsorgeplan mit einer Garantieverzinsung vor. Zudem sind im BVG Mindestbeiträge geregelt. Die Beiträge als Prozentsatz des versicherten Gehalts werden in eine Pensionskasse eingezahlt und anhand von Umwandlungssätzen in eine Leistung bei Pensionierung umgewandelt. Die Vorsorgepläne sind offen für Neueintritte. Die Rechtsform der Pensionskasse ist eine Stiftung. ― Die Pensionspläne in der Schweiz werden als Defined-Benefit-Pläne bilanziert. CECONOMY gewährt Mitarbeitern in der Schweiz über den gesetzlichen Mindestanspruch hinaus zusätzliche Pensionszusagen. ― Weitere Altersvorsorgepläne werden als Summe unter Übrige Länder ausgewiesen. Einen Überblick über die prozentuale Aufteilung des Anwartschaftsbarwerts der CECONOMY-Länder mit wesentlichen Verpflichtungen bietet die nachfolgende Tabelle: scrollen % 30.09.2019 30.09.2020 Deutschland 86 85 Schweiz 11 12 Übrige Länder 3 3 100 100 Das Planvermögen von CECONOMY ist prozentual auf folgende Länder aufgeteilt: scrollen % 30.09.2019 30.09.2020 Deutschland 56 59 Schweiz 44 41 Übrige Länder 0 0 100 100 Die genannten Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch nach den einschlägigen Prinzipien des IAS 19 bewertet. Grundlage der Bewertungen sind die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes. Die im Folgenden dargestellten durchschnittlichen Annahmen für die wesentlichen Parameter wurden den versicherungsmathematischen Bewertungen zugrunde gelegt. scrollen 30.09.2019 30.09.2020 % Deutschland Schweiz Übrige Länder Deutschland Schweiz Übrige Länder Rechnungszins 0,60-1,10 0,20 1,76 0,70-1,20 0,19 1,89 Inflationsrate 1,50 0,00 0,00 1,50 0,00 0,00 Für den wesentlichen Teil der Verpflichtung in Deutschland (CECONOMY AG und CECONOMY Retail GmbH) wird der Anwartschaftsbarwert mit einem Rechnungszins von 0,7 Prozent bewertet, dessen Festsetzung auf der Rendite hochwertiger Unternehmensanleihen sowie der Laufzeit der zugrunde liegenden Verpflichtungen basiert. Für die Gesellschaften der MediaMarktSaturn Retail Group in der Eurozone (Deutschland, Österreich und Italien) wird ein einheitlicher Rechnungszins in Höhe von 1,20 Prozent verwendet, der auf der entsprechenden durchschnittlichen Duration der Verpflichtungen in diesen Ländern beruht. In Ländern, in denen kein liquider Markt zur Zinsfestsetzung geeigneter Unternehmensanleihen besteht, wurden stattdessen Renditen von Staatsanleihen als Referenz bei der Festsetzung des Rechnungszinses verwandt. Neben dem Rechnungszins stellt die Inflation einen weiteren wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter dar. Die nominale Lohn- und Gehaltssteigerungsrate wurde dabei aus der erwarteten Inflation und einer realen Steigerungsrate ermittelt. Die Rentensteigerungsrate in Deutschland wird, soweit die Rentenanpassungen mit dem Anstieg der Lebenshaltungskosten zu ermitteln sind, direkt von der Inflation abgeleitet. Auch in den ausländischen Gesellschaften wird die Rentenanpassung in der Regel in Abhängigkeit von der Inflation festgesetzt. Die Höhe der sonstigen nicht wesentlichen bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen verwendeten Parameter entspricht den langfristigen Erwartungen von CECONOMY. Der Einfluss von Veränderungen bei Fluktuations- und Sterblichkeitsannahmen wurde für die wesentlichen Pläne analysiert. Bei den deutschen Konzernunternehmen basieren die Berechnungen der Sterblichkeitsrate auf den Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Den versicherungsmathematischen Bewertungen im Ausland liegen länderspezifische Sterbetafeln zugrunde. Die resultierenden Effekte aus Fluktuations- und Sterblichkeitsannahmen wurden als nicht wesentlich eingeschätzt und nicht als gesonderte Komponente aufgeführt. Nachstehend erfolgt eine Sensitivitätsanalyse für die wesentlichen Parameter der Bewertung im Hinblick auf den Anwartschaftsbarwert. Als wesentliche Einflussparameter auf den Anwartschaftsbarwert wurden der Rechnungszins und die Inflationsrate identifiziert. Im Rahmen der Sensitivitätsanalyse wurde nach den gleichen Methoden vorgegangen wie im Vorjahr. Es wurden diejenigen Parameteränderungen berücksichtigt, die in angemessener Weise für möglich gehalten werden. Stress-Tests oder "Worst-Case"-Szenarien sind hingegen nicht Gegenstand der Sensitivitätsanalyse. Die Auswahl der jeweiligen Bandbreite von möglichen Parameteränderungen basiert auf mehrjährigen historischen Beobachtungen. Dieses Anknüpfen an nahezu ausschließlich Vergangenheitswerte zur Ableitung möglicher künftiger Entwicklungen stellt eine Einschränkung der Methodik dar. Im Folgenden werden die Auswirkungen eines Anstiegs/Rückgangs des Rechnungszinses um 100 Basispunkte beziehungsweise der Inflationsrate um 25 Basispunkte auf den Anwartschaftsbarwert aufgezeigt: scrollen 30.09.2019 Mio. € Deutschland Schweiz Übrige Länder Rechnungszins Anstieg um 100 Basispunkte -51,90 -10,70 -2,80 Rückgang um 100 Basispunkte 60,90 14,20 3,40 Inflationsrate Anstieg um 25 Basispunkte 13,00 2,20 0,00 Rückgang um 25 Basispunkte -12,50 -2,10 0,00 scrollen 30.09.2020 Mio. € Deutschland Schweiz Übrige Länder Rechnungszins Anstieg um 100 Basispunkte -46,20 -9,80 -2,50 Rückgang um 100 Basispunkte 53,50 12,90 3,00 Inflationsrate Anstieg um 25 Basispunkte 11,50 1,80 0,00 Rückgang um 25 Basispunkte -11,20 -1,90 0,00 Die Zusage von leistungsorientierten Pensionsansprüchen setzt CECONOMY verschiedenen Risiken aus. Zu diesen zählen die allgemeinen versicherungsmathematischen Risiken aus der Bewertung der Pensionsverpflichtung (zum Beispiel Zinssatzänderungsrisiko) sowie die Kapital- beziehungsweise Anlagerisiken des Planvermögens. Im Hinblick auf die Finanzierung der zukünftigen Rentenzahlungen aus mittelbaren Zusagen sowie auf einen stabilen Bestand an Deckungskapital investiert CECONOMY das Planvermögen überwiegend in wenig risikobehaftete Anlageformen. Die Finanzierung der unmittelbaren Pensionszusagen ist über den operativen Cashflow von CECONOMY gesichert. Der Fair Value des Planvermögens verteilt sich prozentual wie folgt auf die einzelnen Vermögenswertkategorien: scrollen 30.09.2019 30.09.2020 % Mio. € % Mio. € Festverzinsliche Wertpapiere 16 30 16 32 Aktien, Fonds 18 35 16 32 Immobilien 44 85 44 88 Sonstige Vermögenswerte 22 42 24 48 100 192 100 200 Die festverzinslichen Wertpapiere, Aktien und Fonds werden regelmäßig an aktiven Märkten gehandelt. Marktpreise liegen infolgedessen vor. Innerhalb der Vermögenskategorie "Festverzinsliche Wertpapiere" wird nur in Unternehmensanleihen, Staatsanleihen und Pfandbriefe mit hoher Bonität (Investment-Grade) investiert. Innerhalb der Kategorie "Aktien und Fonds" wird das Risiko durch geografische Diversifikation minimiert. Nicht an einem aktiven Markt gehandelt wird das nicht selbst genutzte Immobilienvermögen. Der Bestand an sonstigen Vermögenswerten umfasst im Wesentlichen Forderungen gegenüber Versicherungsunternehmen in Deutschland. Es handelt sich dabei um erstklassige Versicherungsunternehmen. Der tatsächliche Erfolg aus dem Planvermögen beträgt im Berichtsjahr -0,5 Mio. € (2018/19: 12 Mio. €). Aus der Marktbewertung des Planvermögens ergab sich im Geschäftsjahr 2019/20 ein Aufwand, der auch durch erwirtschaftete Zinserträge nicht kompensiert werden konnte. Für das Geschäftsjahr 2020/21 werden Arbeitgeberzahlungen an externe Versorgungsträger in Höhe von 3 Mio. € und Arbeitnehmerbeiträge in Höhe von 3 Mio. € in das Planvermögen erwartet, wobei der Großteil dieser Beiträge auf Beitragszahlungen in der Schweiz und Deutschland entfällt. Die erwarteten Beiträge aus den Entgeltumwandlungszusagen in Deutschland sind in den erwarteten Zahlbeträgen nicht enthalten. Die Veränderungen des Anwartschaftsbarwerts ergeben sich wie folgt: scrollen Mio. € 2018/19 2019/20 Anwartschaftsbarwert Stand Periodenbeginn 726 748 Erfolgswirksam erfasst 15 7 Zinsaufwand 11 4 Laufender Dienstzeitaufwand 3 3 Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (inkl. Plankürzungen und -änderungen) 1 0 Ertrag aus Abgeltungen 0 0 Erfolgsneutral unter "Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen" im Sonstigen Ergebnis erfasst 61 -5 Versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust aus Änderung der demografischen Annahmen (-/+) 0 0 der finanziellen Annahmen (-/+) 64 -6 erfahrungsbedingter Berichtigung (-/+) -3 1 Sonstige Effekte -54 -55 Leistungszahlungen (inkl. Steuerzahlungen) -61 -59 Beiträge der Teilnehmer des Plans 5 4 Veränderung Konsolidierungskreis/Transfers -1 0 Währungseffekte 3 0 Stand Periodenende 748 695 Veränderungen der versicherungsmathematischen Parameter führten insgesamt zu einer Reduktion des Anwartschaftsbarwerts um 6 Mio. € (2018/19: Erhöhung um 64 Mio. €). Zum größten Teil resultieren die Effekte aus dem Anstieg der zur Anwendung kommenden Rechnungszinsen. Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung für die Länder mit wesentlichen Pensionsverpflichtungen beträgt: scrollen Jahre 30.09.2019 30.09.2020 Deutschland 9 9 Schweiz 14 14 Übrige Länder 13 13 Der Anwartschaftsbarwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Gruppen von Versorgungsberechtigten: scrollen % 30.09.2019 30.09.2020 Aktive Anwärter 13 12 Ausgeschiedene Anwärter 8 9 Pensionäre 79 79 Die Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens stellt sich wie folgt dar: scrollen Mio. € 2018/19 2019/20 Veränderungen des Planvermögens Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum Periodenbeginn 200 192 Erfolgswirksam erfasst 2 1 Zinsertrag 2 1 Erfolgsneutral unter "Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen" im Sonstigen Ergebnis erfasst 10 -1 Gewinn/Verlust aus Planvermögen ohne Zinsertrag (+/-) 10 -1 Sonstige Effekte -20 8 Leistungszahlungen (inkl. Steuerzahlungen) -39 -38 Zahlungen für Planabgeltungen 0 0 Arbeitgeberbeiträge 10 42 Beiträge der Teilnehmer des Plans 5 4 Veränderung Konsolidierungskreis/Transfers 0 0 Währungseffekte 4 0 Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum Periodenende 192 200 scrollen Mio. € 30.09.2019 30.09.2020 Finanzierungsstand Anwartschaftsbarwert 748 695 Fair Value des Planvermögens -192 -200 Vermögenswertanpassung (Obergrenze für den Vermögenswert) 0 1 Nettoschuld/-vermögenswert 556 496 davon als Rückstellung bilanziert (-556) (-496) davon als Nettovermögen bilanziert (0) (0) Bei der Gesellschaft in der Schweiz übersteigt das Planvermögen zum Bilanzstichtag den Wert der Verpflichtung. Da das Unternehmen keinen wirtschaftlichen Nutzen aus der Überdotierung ziehen konnte, wurde der Bilanzbetrag unter Anwendung von IAS19.64 (b) auf 0 € reduziert. Die Änderung des Effekts der Vermögensobergrenze in Höhe von rund 1 Mio. € (2018/19: 0 Mio. €) wurde im Sonstigen Ergebnis erfasst. Die Pensionsaufwendungen aus unmittelbaren und mittelbaren Zusagen der betrieblichen Altersversorgung setzen sich wie folgt zusammen: scrollen Mio. € 2018/19 2019/20 Laufender Dienstzeitaufwand 1 3 3 Nettozinsaufwendungen 9 4 Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (inkl. Plankürzungen und -änderungen) 1 0 Planabgeltungen 0 0 Sonstige Pensionsaufwendungen 0 0 Pensionsaufwendungen 13 7 1 Darin verrechnet sind von Mitarbeitern geleistete Beiträge. Zusätzlich zum Aufwand aus leistungsorientierten Pensionszusagen wurden für beitragsorientierte Versorgungszusagen Aufwendungen für Zahlungen an externe Versorgungsträger im Geschäftsjahr in Höhe von 22 Mio. € (2018/19: 23 Mio. €) und Zahlungen an die gesetzlichen Rentenversicherungsträger in Höhe von 144 Mio. € (2018/19: 158 Mio. €) geleistet. Media-Saturn Niederlande beteiligt sich an einem gemeinschaftlichen Versorgungsplan mehrerer Arbeitgeber (Multi-Employer-Plan), der als beitragsorientierter Versorgungsplan einzustufen ist. Es handelt sich um einen landestypischen Plan, der strikten Reglementierungen unterliegt. Im Fall einer Unterdeckung ist Media-Saturn Niederlande nicht verpflichtet, diese Unterdeckung durch höhere Beiträge in der Zukunft auszugleichen. Im Falle einer Überdeckung hat Media-Saturn Niederlande keinen Anspruch auf diese Erträge. Über 30.000 Unternehmen im Einzelhandel nehmen an dem Plan teil, wobei Beiträge für insgesamt mehr als 310.000 Mitarbeiter von allen Unternehmen erhoben werden. Media-Saturn Niederlande leistet zurzeit für 5.537 Mitarbeiter Beiträge an den Plan. Die Kalkulation der Beiträge erfolgt für fünf Jahre. Diese entsprechen einem festgelegten Prozentsatz vom Gehalt eines Mitarbeiters (derzeit 22,5 Prozent), wobei der Mitarbeiter für Gehälter über 14.034 € einen Teil der Beiträge übernimmt und für Gehälter über 57.232 € keine Beiträge mehr zu leisten sind. Im Geschäftsjahr 2019/20 werden Beiträge in Höhe von rund 10,1 Mio. € an den "Bedrijfspensioenfonds voor de Detailhandel" erwartet. Im September 2020 lag der Deckungsgrad bei 104,2 Prozent (September 2019: 109,1 Prozent). Bei Abwicklung des Plans oder bei Ausscheiden aus dem Plan ist Media-Saturn Niederlande weder verpflichtet Fehlbeträge auszugleichen, noch partizipiert Media-Saturn Niederlande an etwaigen Vermögensüberdeckungen. Die Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus Jubiläums- und Sterbegeldern, Gehaltsfortzahlungen im Todesfall sowie Altersteilzeitvereinbarungen. Für diese Verpflichtungen wurden Rückstellungen in Höhe von 18 Mio. € (30.09.2019: 18 Mio. €) gebildet. Die Verpflichtungen werden auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten bewertet. Die hierfür herangezogenen Bewertungsparameter sind grundsätzlich identisch mit denen der betrieblichen Altersversorgung. 33. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN (LANGFRISTIG)/RÜCKSTELLUNGEN (KURZFRISTIG) Die sonstigen Rückstellungen (langfristig)/Rückstellungen (kurzfristig) haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: scrollen Mio. € Verpflichtungen aus dem Immobilienbereich Verpflichtungen aus dem Warengeschäft Steuern Übrige Gesamt Stand 30.09./01.10.2019 49 15 39 95 199 Anpassung IFRS 16 -29 0 0 0 -29 Stand 01.10.2019 angepasst 20 15 39 95 170 Währungsumrechnung 0 0 -2 0 -2 Zuführung 10 18 3 75 106 Auflösung -5 -1 0 -26 -32 Inanspruchnahme -6 -15 0 -42 -63 Zinsanteil in der Zuführung/ Veränderung des Zinssatzes 0 0 0 0 0 Umgliederungen in IFRS 5 0 0 0 0 0 Umbuchung 0 0 0 0 0 Stand 30.09.2020 19 18 40 102 179 Langfristig 5 0 1 23 28 Kurzfristig 14 18 40 79 151 Stand 30.09.2020 19 18 40 102 179 Die Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Immobilienbereich betreffen Mietverpflichtungen in Höhe von 14 Mio. € (30.09.2019: 14 Mio. €) und Rückbauverpflichtungen in Höhe von 5 Mio. € (30.09.2019: 4 Mio. €). Aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 entfallen die Rückstellungen für standortbezogene Risiken (30.09.2019: 27 Mio. €) sowie Mietunterdeckungen (30.09.2019: 4 Mio. €). Bedeutende Komponenten der Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Warengeschäft sind Rückstellungen für Garantieleistungen in Höhe von 18 Mio. € (30.09.2019: 15 Mio. €). Die Rückstellungen für Steuerrisiken in Höhe von 40 Mio. € (30.09.2019: 39 Mio. €) enthalten wie im Vorjahr überwiegend Rückstellungen für Umsatzsteuersachverhalte. In den übrigen Rückstellungen sind Rückstellungen für Abfindungen in Höhe von 47 Mio. € (30.09.2019: 42 Mio.) enthalten, die im Geschäftsjahr 2019/20 überwiegend aus der neuen Organisationsstruktur ("Operating Model") resultieren und vor allem das Segment DACH betreffen. Darüber hinaus sind Rückstellungen in Höhe von 13 Mio. € (30.09.2019: 30 Mio. €) bilanziert, die im Zusammenhang mit nicht fortgeführten Aktivitäten stehen. Auch enthalten sind Rückstellungen für Rechtsrisiken in Höhe von 8 Mio. € (30.09.2019: 6 Mio. €) sowie für Zinsen auf Steuerrückstellungen in Höhe von 12 Mio. € (30.09.2019: 11 Mio. €). Die Auflösungen enthalten mit rund 7 Mio. € Auflösungen für Rückstellungen aus Restrukturierungen, die vor allem auf das Segment DACH entfallen. Für den überwiegenden Teil der Rückstellungen (151 Mio. € von insgesamt 179 Mio. €) wird davon ausgegangen, dass diese innerhalb eines Jahres zu Auszahlungen führen werden. Von dem als langfristig ausgewiesenen Anteil der Rückstellungen in Höhe von 28 Mio. € entfallen 12 Mio. € auf Zinsen für Steuerrückstellungen, 8 Mio. € auf Rückstellungen für Abfindungen sowie 5 Mio. € auf Verpflichtungen aus dem Immobilienbereich. Hierbei handelt es sich um Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen. Die Auszahlungszeitpunkte stehen bei diesen Rückstellungsarten im Zusammenhang mit den jeweiligen Restlaufzeiten der Mietverträge. ↗ Ergänzende Erläuterungen zu den in den übrigen Rückstellungen enthaltenen Rückstellungen für anteilsbasierte Vergütungen finden sich unter Nummer 49 Long-Term Incentive der Führungskräfte. Die Zinssätze für unverzinsliche langfristige Rückstellungen liegen je nach Laufzeit, Land und Währung zwischen 0,00 und 0,68 Prozent. 34. VERBINDLICHKEITEN scrollen Restlaufzeit Mio. € 30.09.2019 Gesamt Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten 5.321 5.162 160 0 davon Wechselverbindlichkeiten (unverzinslich) 310 310 0 0 Anleihen 0 0 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1 1 0 0 Schuldscheindarlehen 251 1 239 12 Finanzierungs-Leasing/Leasingverbindlichkeiten 50 8 24 18 Finanzschulden 302 10 262 30 Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten 285 285 0 0 Verbindlichkeiten aus sonstigen Finanzgeschäften 2 2 0 0 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 211 158 38 15 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 498 445 38 15 Sonstige Steuerverbindlichkeiten 159 159 0 0 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 82 47 26 9 Übrige andere Verbindlichkeiten 29 8 17 4 Andere Verbindlichkeiten 270 215 43 13 Ertragsteuerschulden 51 51 0 0 6.442 5.883 502 57 scrollen Restlaufzeit Mio. € 30.09.2020 Gesamt Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten 5.996 5.890 106 0 davon Wechselverbindlichkeiten (unverzinslich) 463 463 0 0 Anleihen 0 0 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 30 30 0 0 Schuldscheindarlehen 251 1 239 12 Finanzierungs-Leasing/Leasingverbindlichkeiten 2.141 541 1.301 298 Finanzschulden 2.422 573 1.540 310 Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten 227 227 0 0 Verbindlichkeiten aus sonstigen Finanzgeschäften 1 1 0 0 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 186 150 20 16 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 414 378 20 16 Sonstige Steuerverbindlichkeiten 194 194 0 0 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 46 35 11 0 Übrige andere Verbindlichkeiten 3 3 0 0 Andere Verbindlichkeiten 243 231 11 0 Ertragsteuerschulden 106 106 0 0 9.181 7.178 1.677 326 35. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND ÄHNLICHE VERBINDLICHKEITEN Die Position Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr von 5.321 Mio. € auf 5.996 Mio. €. scrollen Mio. € 30.09.2019 30.09.2020 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.878 5.587 Vertragsverbindlichkeiten 407 365 Verbindlichkeiten aus anhaltendem Engagement 36 44 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten 5.321 5.996 davon Restlaufzeit ≤12 Monate (5.161) (5.890) davon Restlaufzeit>12 Monate (160) (106) Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurde maßgeblich mit 329 Mio. € durch das Segment DACH und mit 307 Mio. € durch das Segment West-/Südeuropa verursacht. Die Vertragsverbindlichkeiten betragen insgesamt 365 Mio. € (30.09.2019: 407 Mio. €). Diese resultieren aus erhaltenen Zahlungen, die noch nicht als Umsatzerlöse realisiert wurden. Die Vertragsverbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen abgegrenzte Umsätze aus Garantieverlängerungen in Höhe von 143 Mio. € (30.09.2019: 229 Mio. €) und abgegrenzte Umsätze aus Verkauf von Gutscheinen in Höhe von 119 Mio. € (30.09.2019: 128 Mio. €). Der im Geschäftsjahr 2019/20 erfasste Umsatzerlös aus den in früheren Perioden erfüllten (oder teilweise erfüllten) Leistungsverpflichtungen beträgt 339 Mio. €. In der unter kurzfristigen Schulden ausgewiesenen Position Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten sind Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 106 Mio. € (30.09.2019: 160 Mio. €) enthalten, die im Wesentlichen abgegrenzte Umsätze aus Garantieverlängerungen beinhalten. Die Verbindlichkeiten aus anhaltendem Engagement wurden im Rahmen von zwei Factoring-Programmen gebildet. Die entsprechenden Aktivposten werden unter der Position Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche ausgewiesen. 36. FINANZSCHULDEN Unter dem Begriff Finanzschulden werden die Verbindlichkeiten aus Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Schuldscheindarlehen und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen zusammengefasst. Insgesamt haben sich die Finanzschulden im Vergleich zum Vorjahr von 302 Mio. € um 2.120 Mio. € auf 2.422 Mio. € erhöht. Der Anstieg entfällt im Wesentlichen auf die erstmalige Anwendung von IFRS 16. Für die mittel- und langfristige Finanzierung der CECONOMY AG dienen Emissionen am Kapitalmarkt. Derzeit hat die CECONOMY AG mehrere Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen von 250 Mio. € mit Restlaufzeiten von eins bis sechs Jahren ausstehend. Für die Beschaffung von kurzfristigen Finanzmitteln steht der CECONOMY AG ein Multi-Currency Commercial Paper Programm (Anleihen) mit einem Maximalvolumen von bis zu 500 Mio. € zur Verfügung. Zum 30. September 2020, wie auch zum 30. September 2019, waren keine Commercial Paper ausstehend. Des Weiteren stehen der CECONOMY AG mehrjährige, syndizierte Kreditlinien im Gesamtbetrag von 2.680 Mio. € zur Verfügung. Die syndizierten Kreditlinien wurden zum 30. September 2020 nicht in Anspruch genommen. scrollen Freie Kreditlinien der CECONOMY AG 30.09.2019 30.09.2020 Restlaufzeit Restlaufzeit Mio. € Gesamt Bis 1 Jahr Über 1 Jahr Gesamt Bis 1 Jahr Über 1 Jahr Bilaterale Kreditlinien 431 1 430 9 9 0 Inanspruchnahme -1 -1 0 -9 -9 0 Freie bilaterale Kreditlinien 430 0 430 0 0 0 Syndizierte Kreditlinien 550 0 550 2.680 0 2.680 Inanspruchnahme 0 0 0 0 0 0 Freie syndizierte Kreditlinien 550 0 550 2.680 0 2.680 Kreditlinien gesamt 981 1 980 2.689 9 2.680 Inanspruchnahme gesamt -1 -1 0 -9 -9 0 Freie Kreditlinien gesamt 980 0 980 2.680 0 2.680 Der Ausfall eines Kreditgebers kann durch die bestehenden unausgenutzten Kreditfazilitäten beziehungsweise die verfügbaren Geld- und Kapitalmarktprogramme jederzeit gedeckt werden. CECONOMY trägt somit kein Kreditgeberausfallrisiko. Sicherheiten für die Finanzschulden werden von CECONOMY grundsätzlich nicht gegeben. Die Fälligkeitsstruktur der Finanzschulden aus Schuldscheindarlehen ist in den folgenden Tabellen dargestellt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren neben Kontokorrentverbindlichkeiten im Wesentlichen aus der temporären Ziehung von lokalen Kreditlinien. Die angegebenen Buchwerte und Fair Values beinhalten die aufgelaufenen Zinsen, deren Restlaufzeit jeweils unter einem Jahr liegt. scrollen Schuldscheindarlehen 30.09.2019 Währung Restlaufzeit Nominalwert Mio. Währung Nominalwert Mio. € Buchwert Mio. € Fair Value Mio. € EUR Bis 1 Jahr 0 0 1 1 bis 5 Jahre 239 239 239 Über 5 Jahre 12 12 12 Summe 250 250 251 255 scrollen Schuldscheindarlehen 30.09.2020 Währung Restlaufzeit Nominalwert Mio. Währung Nominalwert Mio. € Buchwert Mio. € Fair Value Mio. € EUR Bis 1 Jahr 0 0 1 1 bis 5 Jahre 239 239 239 Über 5 Jahre 12 12 12 Summe 250 250 251 248 Tilgungsdarlehen, die unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen werden, sind in den Restlaufzeiten entsprechend ihrer Tilgungszeitpunkte dargestellt. Die Zinsstruktur der Finanzschulden aus Schuldscheindarlehen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: scrollen Schuldscheindarlehen Zinsstruktur Währung Restlaufzeit 30.09.2019 Nominalwert Mio. € 30.09.2020 Nominalwert Mio. € Festverzinslich EUR Bis 1 Jahr 0 0 1 bis 5 Jahre 148 148 Über 5 Jahre 12 12 Variabel verzinslich EUR Bis 1 Jahr 0 0 1 bis 5 Jahre 91 91 Über 5 Jahre 0 0 Die Zinsbindung der kurz- und mittelfristigen Finanzschulden und die Zinsanpassungstermine aller festverzinslichen Finanzschulden entsprechen im Wesentlichen den dargestellten Restlaufzeiten. Die Zinsanpassungstermine variabler Zinssätze liegen unter einem Jahr. ↗ Die Auswirkungen von Zinsänderungen beim variablen Anteil der Finanzschulden auf das Periodenergebnis und das Eigenkapital von CECONOMY sind ausführlich beschrieben unter Nummer 43 Management der finanzwirtschaftlichen Risiken. 37. SONSTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN UND ANDERE VERBINDLICHKEITEN Wesentliche Positionen in den übrigen finanziellen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Anlagewerten in Höhe von 20 Mio. € (30.09.2019: 24 Mio. €), Verbindlichkeiten aus Verkaufsoptionen konzernfremder Gesellschafter in Höhe von 52 Mio. € (30.09.2019: 60 Mio. €), Verbindlichkeiten aus mehrjährigen Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter aufgrund geschlossener Ergebnisabführungsverträge mit ausgewählten Marktgesellschaften in Höhe von 28 Mio. € (30.09.2019: 44 Mio. €) sowie Verbindlichkeiten aus dem Immobilienbereich in Höhe von 17 Mio. € (30.09.2019: 6 Mio. €). Die sonstigen Steuerverbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchensteuer sowie Grundsteuer. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält abgegrenzte Miet- und Werbekostenzuschüsse sowie übrige Abgrenzungsposten. scrollen 30.09.2019 30.09.2020 Restlaufzeit Restlaufzeit Mio. € Gesamt Bis 1 Jahr Über 1 Jahr Gesamt Bis 1 Jahr Über 1 Jahr Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten 285 285 0 227 227 0 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 178 125 53 142 106 36 Rückerstattungsverbindlichkeiten 35 35 0 45 45 0 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 498 445 53 414 378 36 Sonstige Steuerverbindlichkeiten 159 159 0 194 194 0 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 82 47 34 46 35 11 Übrige andere Verbindlichkeiten 29 8 21 3 3 0 Andere Verbindlichkeiten 270 215 56 243 231 11 38. SALDIERUNG VON FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN UND FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die Verrechnungsvereinbarungen, einklagbaren Globalverrechnungsverträgen und ähnlichen Vereinbarungen unterliegen, bestanden wie folgt: scrollen 30.09.2019 (a) (b) (c) = (a) - (b) Bruttobeträge angesetzter finanzieller Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten Bruttobeträge angesetzter finanzieller Verbindlichkeiten/ Vermögenswerte, die in der Bilanz saldiert werden Nettobeträge finanzieller Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten, die in der Bilanz ausgewiesen werden Mio. € Finanzielle Vermögenswerte Forderungen an Lieferanten 1.437 142 1.295 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche 1 147 8 139 Weitere finanzielle Vermögenswerte 2 346 0 346 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 2 1.184 0 1.184 3.114 150 2.964 Finanzielle Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten 3 5.028 114 4.914 Weitere finanzielle Verbindlichkeiten 4 836 36 800 5.864 150 5.714 scrollen 30.09.2019 (d) (e) = (c) - (d) Zugehörige Beträge, die in der Bilanz nicht saldiert werden Mio. € Finanzinstrumente Erhaltene/ gestellte Sicherheiten Nettobetrag Finanzielle Vermögenswerte Forderungen an Lieferanten 60 0 1.235 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche 1 8 0 131 Weitere finanzielle Vermögenswerte 2 0 0 346 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 2 0 0 1.184 67 0 2.897 Finanzielle Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten 3 40 0 4.874 Weitere finanzielle Verbindlichkeiten 4 27 0 773 67 0 5.647 1 Vertragsvermögenswerte in Höhe von 316 Mio. € sind nicht enthalten. 2 Adjustierung aufgrund eines geänderten Ausweises. Ausführungen hierzu finden sich im Kapitel Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses. 3 Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 407 Mio. € sind nicht enthalten. 4 Adjustierung aufgrund des Wegfalls von Vertragsverbindlichkeiten im Zusammenhang mit IFRS 15 scrollen 30.09.2020 (a) (b) (c)=(a)-(b) Bruttobeträge angesetzter finanzieller Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten Bruttobeträge angesetzter finanzieller Verbindlichkeiten/ Vermögenswerte, die in der Bilanz saldiert werden Nettobeträge finanzieller Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten, die in der Bilanz ausgewiesen werden Mio. € Finanzielle Vermögenswerte Forderungen an Lieferanten 1.494 191 1.302 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche 1 231 19 212 Weitere finanzielle Vermögenswerte 433 0 433 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.484 0 1.484 3.641 210 3.431 Finanzielle Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten 2 5.765 134 5.631 Weitere finanzielle Verbindlichkeiten 2.912 76 2.836 8.677 210 8.467 scrollen 30.09.2020 (d) (e)=(c)-(d) Zugehörige Beträge, die in der Bilanz nicht saldiert werden Mio. € Finanzinstrumente Erhaltene/ gestellte Sicherheiten Nettobetrag Finanzielle Vermögenswerte Forderungen an Lieferanten 108 0 1.195 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche 1 0 0 212 Weitere finanzielle Vermögenswerte 0 0 433 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0 0 1.484 108 0 3.324 Finanzielle Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten 2 60 0 5.571 Weitere finanzielle Verbindlichkeiten 48 0 2.788 108 0 8.360 1 Vertragsvermögenswerte in Höhe von 276 Mio. € sind nicht enthalten. 2 Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 365 Mio. € sind nicht enthalten. Die nicht saldierten Finanzinstrumente wären durch die zugrunde liegenden Rahmenverträge saldierungsfähig, erfüllen jedoch nicht die Saldierungskriterien des IAS 32 (Finanzinstrumente: Darstellung). 39. UNDISKONTIERTE CASHFLOWS FINANZIELLER VERBINDLICHKEITEN Die undiskontierten Cashflows der Finanzschulden, der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der passivierten Derivate lauten wie folgt: scrollen Vertragliche Zahlungsströme Mio. € Buchwert 30.09.2019 Gesamtbetrag Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Finanzielle Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1 1 1 0 0 Schuldscheindarlehen 251 262 4 245 13 Finanzierungs-Leasingverhältnisse 50 53 9 26 18 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten 1 4.914 4.914 4.894 20 0 Währungsbezogene passivierte Derivate 1 1 1 0 0 scrollen Vertragliche Zahlungsströme Mio. € Buchwert 30.09.2020 Gesamtbetrag Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Finanzielle Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 30 30 30 0 0 Schuldscheindarlehen 251 258 3 242 13 Leasingverbindlichkeiten 2.141 2.197 557 1.336 304 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten 1 5.631 5.922 5.892 30 0 Währungsbezogene passivierte Derivate 0 0 0 0 0 1 In dieser Position sind Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 365 Mio. € (30.09.2019: 407 Mio. €) nicht enthalten. 40. BUCHWERTE UND FAIR VALUES NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN Mit dem Geschäftsjahr 2018/19 werden die Finanzinstrumente nach IFRS 9 bilanziert und den entsprechenden Kategorien wie folgt zugeordnet: scrollen 30.09.2019 Wertansatz in Bilanz Mio. € Buchwert (Fortgeführte) Anschaffungskosten Fair Value erfolgswirksam Fair Value erfolgsneutral Fair Value Aktiva Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 2.682 2.682 0 0 2.682 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1 1.184 1.184 0 0 1.184 Forderungen an Lieferanten 1.295 1.295 0 0 1.295 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche 2 124 124 0 0 124 Ausleihungen und gewährte Darlehen 12 12 0 0 12 Übrige Vermögenswerte 1 67 67 0 0 67 Zum Fair Value erfolgswirksam bewertet 1 0 1 0 1 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche 0 0 0 0 0 Derivative Finanzinstrumente 1 0 1 0 1 Zum Fair Value erfolgsneutral bewertet 266 0 0 266 266 Eigenkapitalinstrumente 266 0 0 266 266 Schuldinstrumente 0 0 0 0 0 Passiva Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 5.627 5.627 0 0 5.627 Finanzschulden 3 252 252 0 0 256 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten 4 4.878 4.878 0 0 4.878 Übrige Verbindlichkeiten 497 497 0 0 497 Zum Fair Value erfolgswirksam bewertet 1 0 1 0 1 Derivative Finanzinstrumente 1 0 1 0 1 Übrige Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 1 Adjustierung aufgrund eines geänderten Ausweises. Ausführungen hierzu finden sich im Kapitel Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses. 2 Anhaltendes Engagement in Höhe von 15 Mio. € und Vertragsvermögenswerte in Höhe von 316 Mio. € nicht enthalten 3 Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen in Höhe von 50 Mio. € nicht enthalten 4 Anhaltendes Engagement in Höhe von 36 Mio. € und Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 407 Mio. € nicht enthalten scrollen 30.09.2020 Wertansatz in Bilanz Mio. € Buchwert (Fortgeführte) Anschaffungskosten Fair Value erfolgswirksam Fair Value erfolgsneutral Fair Value Aktiva Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 2.641 2.641 0 0 2.641 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 984 984 0 0 984 Forderungen an Lieferanten 1.302 1.302 0 0 1.302 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche 1 197 197 0 0 197 Ausleihungen und gewährte Darlehen 13 13 0 0 13 Übrige Vermögenswerte 145 145 0 0 145 Zum Fair Value erfolgswirksam bewertet 508 0 508 0 508 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 500 0 500 0 500 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche 0 0 0 0 0 Derivative Finanzinstrumente 8 0 8 0 8 Zum Fair Value erfolgsneutral bewertet 268 0 0 268 268 Eigenkapitalinstrumente 268 0 0 268 268 Schuldinstrumente 0 0 0 0 0 Passiva Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 6.282 6.282 0 0 6.282 Finanzschulden 2 281 281 0 0 279 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten 3 5.587 5.587 0 0 5.587 Übrige Verbindlichkeiten 414 414 0 0 414 Zum Fair Value erfolgswirksam bewertet 0 0 0 0 0 Derivative Finanzinstrumente 0 0 0 0 0 Übrige Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 1 Anhaltendes Engagement in Höhe von 15 Mio. € und Vertragsvermögenswerte in Höhe von 276 Mio. € nicht enthalten 2 Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 2.141 Mio. € nicht enthalten 3 Anhaltendes Engagement in Höhe von 44 Mio. € und Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 365 Mio. € nicht enthalten Die Klassenbildung ist anhand gleichartiger Risiken und Charakteristiken vorgenommen worden, die der Natur der jeweiligen Finanzinstrumente entsprechen. Eine tiefere Unterteilung ergibt sich für einzelne finanzielle Vermögenswerte und Schulden aus der oben angegebenen Tabelle. Die Hierarchie der Fair Values umfasst drei Level und wird durch die Marktnähe der in die Bewertungsverfahren eingehenden Eingangsparameter festgelegt. In den Fällen, in denen verschiedene Eingangsparameter für die Bewertung maßgeblich sind, wird der Fair Value dem Hierarchielevel zugeordnet, das dem Eingangsparameter des niedrigsten Levels entspricht, das für die Bewertung von Bedeutung ist. Eingangsparameter des Levels 1: notierte (unverändert übernommene) Preise an aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden, auf die das Unternehmen am Bewertungsstichtag zugreifen kann Eingangsparameter des Levels 2: andere Eingangsparameter als die auf Level 1 enthaltenen notierten Preise, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind Eingangsparameter des Levels 3: für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbare Eingangsparameter Eigenkapitalinstrumente in Höhe von 268 Mio. € werden erfolgsneutral zum Fair Value folgebewertet. Davon entfallen 231 Mio. € auf Anteile an börsennotierten Gesellschaften, die mit 200 Mio. € die 15-Prozent-Beteiligung an Russlands führendem Consumer-Electronics-Einzelhändler Public Joint-Stock Company "M.video" und mit 31 Mio. € den rund Ein-Prozent-Anteil an der METRO AG betreffen. In Höhe von 37 Mio. € sind Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum Fair Value bilanziert, die nicht börsennotiert sind und für die kein aktiver Markt besteht. Eine Veräußerung dieser Eigenkapitaltitel ist nicht vorgesehen. Wesentlicher Bestandteil ist mit 35 Mio. € die 6,61-Prozent-Beteiligung an der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG. Die Zuordnung der zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumente gemäß IFRS 9 in die dreistufige Fair-Value-Hierarchie lautet wie folgt: scrollen 30.09.2019 Mio. € Gesamt Level 1 Level 2 Level 3 Aktiva 267 214 1 52 Zum Fair Value erfolgswirksam bewertet 1 0 1 0 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 Derivative Finanzinstrumente 1 0 1 0 Zum Fair Value erfolgsneutral bewertet 266 214 0 52 Eigenkapitalinstrumente 1 266 214 0 52 Passiva 1 0 1 0 Zum Fair Value erfolgswirksam bewertet 1 0 1 0 Derivative Finanzinstrumente 1 0 1 0 Summe 266 214 0 52 1 Ausweisänderung scrollen 30.09.2020 Mio. € Gesamt Level 1 Level 2 Level 3 Aktiva 776 731 8 37 Zum Fair Value erfolgswirksam bewertet 508 500 8 0 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 500 500 0 0 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 Derivative Finanzinstrumente 8 0 8 0 Zum Fair Value erfolgsneutral bewertet 268 231 0 37 Eigenkapitalinstrumente 268 231 0 37 Passiva 0 0 0 0 Zum Fair Value erfolgswirksam bewertet 0 0 0 0 Derivative Finanzinstrumente 0 0 0 0 Summe 776 731 8 37 Die Bewertung der Eigenkapitalinstrumente (Level 1) erfolgt anhand quotierter Marktpreise auf aktiven Märkten. Bei Zinsswaps und Devisengeschäften (alle Level 2) erfolgt eine Mark-to-Market-Bewertung auf Basis notierter Devisenkurse und am Markt erhältlicher Zinsstrukturkurven. Die zum 30. September 2020 auf der Aktivseite nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente ohne aktiven Markt in Höhe von 37 Mio. € (30.09.2019: 52 Mio. €) sind dem Fair Value Level 3 zugeordnet. Der Fair Value der Anteile an der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG hat sich um 16 Mio. € von 51 Mio. € auf 35 Mio. € reduziert. Diese Veränderung wurde erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfasst. Die Fair-Value-Veränderung wurde im Wesentlichen auf der Grundlage von Verkaufspreisen aus Grundstücksverkäufen ermittelt. Der Fair Value der Anteile wird determiniert durch den Wert der hinter der Beteiligung stehenden Immobilien, so dass höhere beziehungsweise niedrigere Immobilienwerte somit zu einem höheren beziehungsweise niedrigeren Fair Value führen. Während der abgelaufenen Berichtsperiode und im Vorjahr wurden keine Transfers zwischen den Levels 1 und 2 vorgenommen. Transfers in oder aus Level 3 gab es weder im Geschäftsjahr 2019/20 noch im Vorjahr. Finanzinstrumente, die in der Bilanz zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert sind, für die der Fair Value aber im Anhang angegeben ist, sind ebenfalls in eine dreistufige Fair-Value-Hierarchie eingeordnet. Die Fair Values der Forderungen an Lieferanten, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten sowie der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente entsprechen aufgrund der überwiegend kurzen Laufzeit im Wesentlichen ihren Buchwerten. Die Ermittlung der Fair Values der Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Schuldscheindarlehen erfolgt auf der Basis der Marktzinskurve nach der Zero-Coupon-Methode unter Berücksichtigung von Credit Spreads (Level 2). Die auf den Stichtag abgegrenzten Zinsen sind in den Werten enthalten. Die Fair Values aller anderen übrigen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht börsennotiert sind, entsprechen den Barwerten der mit diesen Bilanzpositionen verbundenen Zahlungen. Bei der Berechnung wurden die zum Stichtag gültigen landesspezifischen Zinsstrukturkurven (Level 2) herangezogen. Sonstige Erläuterungen 41. ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG Die Kapitalflussrechnung gemäß IAS 7 (Kapitalflussrechnungen) zeigt, wie sich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im Konzern im Laufe des Geschäftsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten umfasst Schecks und Kassenbestände sowie unterwegs befindliche Gelder und Guthaben bei Kreditinstituten und andere kurzfristig liquide finanzielle Vermögenswerte mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten. Die Kapitalflussrechnung unterscheidet zwischen Mittelveränderungen aus der betrieblichen Tätigkeit, aus Investitions- und aus Finanzierungstätigkeit. Cashflows aus nicht fortgeführten Aktivitäten werden separat ausgewiesen, sofern es sich um aufgegebene Geschäftsbereiche handelt. Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf die fortgeführten Aktivitäten. Aus der betrieblichen Tätigkeit wurden Cashflows in Höhe von 1.166 Mio. € (2018/19: 65 Mio. €) generiert. Der um 1.102 Mio. € höhere Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit stieg im Wesentlichen durch die Einführung von IFRS 16 und den damit verbundenen geänderten Ausweis der Mietaufwendungen sowie durch die positive Entwicklung des Nettobetriebsvermögens. Bei den Ertragsteuern ergibt sich im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt ebenfalls ein Mittelzufluss. Dieser resultiert insbesondere aus Steuerrückerstattungen Vorjahre betreffend. Zudem führten Herabsetzungen von Steuervorauszahlungen für das Geschäftsjahr 2019/20 infolge der COVID-19-Pandemie zu vergleichsweise geringeren Mittelabflüssen. Gegenläufig wirkte ein Mittelabfluss aus der sonstigen betrieblichen Tätigkeit. Die planmäßigen Abschreibungen, Zuschreibungen und Wertminderungen auf Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen, Nutzungsrechte sowie auf nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen in Höhe von insgesamt 1.071 Mio. € (2018/19: 241 Mio. €) entfallen mit 199 Mio. € (2018/19: 197 Mio. €) auf Sachanlagen, mit 29 Mio. € (2018/19: 45 Mio. €) auf sonstige Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwerte, mit 576 Mio. € (2018/19: 0 Mio. €) auf Nutzungsrechte sowie mit 268 Mio. € (2018/19: 0 Mio. €) auf Wertminderungen auf nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen. Die Veränderung des Nettobetriebsvermögens beträgt 297 Mio. € (2018/19: -392 Mio. €). Diese positive Entwicklung ist vor allem auf den deutlichen Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bei vergleichsweise deutlich geringerem Aufbau des Vorratsbestands zurückzuführen, was überwiegend in der positiven Umsatzentwicklung im vierten Quartal begründet ist. Der seit dem Geschäftsjahr 2019/20 geänderten Definition des Nettobetriebsvermögens folgend, sind hier insgesamt die Veränderungen der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche, der Forderungen an Lieferanten sowie die Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten ausgewiesen. Aus der sonstigen betrieblichen Tätigkeit resultiert insgesamt ein Mittelabfluss von 110 Mio. € (2018/19: Mittelzufluss von 157 Mio. €). Die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr ist einerseits auf Auszahlungen für Abfindungen zurückzuführen, die überwiegend im Zusammenhang mit dem Kosten- und Effizienzprogramm sowie Führungswechseln stehen. Andererseits bedingt der Wegfall zahlungswirksamer Forderungsreduktionen des Vorjahres, die in der Verwertung von zurückbehaltenem Nettobetriebsvermögen begründet waren, diese Entwicklung. Hierneben ist die Veränderung aus dem Vorjahresvergleich von nicht realisierten Effekten aus der Währungsumrechnung sowie von Korrekturen zahlungsunwirksamer EBIT-Effekte aus veränderten Aktivitäten in Griechenland beeinflusst. Über die zuvor genannten Sachverhalte hinaus sind unter der sonstigen betrieblichen Tätigkeit auch die Veränderung der sonstigen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, der Rechnungsabgrenzungsposten und der sonstigen Steuern enthalten. Aus dem Bereich der Investitionstätigkeit resultiert ein Mittelabfluss von 248 Mio. € (2018/19: Mittelzufluss von 118 Mio. €). Der positive Cashflow aus Investitionstätigkeit des Vorjahres ist im Wesentlichen auf die Veräußerung eines 5,4-Prozent-Anteils an der METRO AG im dritten Quartal 2018/19 zurückzuführen. Im diesjährigen Mittelabfluss ist eine zahlungswirksame Investition in die Anteile an der PMG Retail Market Ltd. enthalten. Daneben wurden mit 245 Mio. € (2018/19: 152 Mio. €) vergleichsweise höhere Investitionen in Geldanlagen und Wertpapiere getätigt als im Vorjahr. Die Ausgaben für Expansion und Modernisierung hingegen fielen, auch bedingt durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, geringer aus als im Vorjahr. Der Betrag der als Mittelabfluss dargestellten Investitionen in Sachanlagen unterscheidet sich von dem im Anlagenspiegel dargestellten Zugang in Höhe der nicht zahlungswirksamen Vorgänge. Diese betreffen im Wesentlichen die Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Erwerb von Sachanlagevermögen sowie Effekte aus der Währungsumrechnung. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit weist im Geschäftsjahr 2019/20 einen Mittelabfluss von 589 Mio. € (2018/19: 178 Mio. €) auf. Die Veränderung geht maßgeblich auf die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten zurück, die im Geschäftsjahr 2019/20 in Höhe von 530 Mio. € (2018/19: 5 Mio. €) geleistet wurden. Unterjährig aufgenommene Anleihen und die insbesondere vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie in Anspruch genommenen Kreditlinien beeinflussen maßgeblich den Mittelzufluss aus der Aufnahme von Finanzschulden in Höhe von 1.447 Mio. € (2018/19: 155 Mio. €). Bis zum 30. September 2020 wurden jedoch nahezu alle unterjährig aufgenommenen Finanzschulden wieder zurückgeführt, so dass die Tilgung der sonstigen Finanzschulden mit 1.415 Mio. € (2018/19: 300 Mio. €) ebenfalls deutlich über dem Vorjahreswert liegt. Infolge der zwischenzeitlichen Inanspruchnahme der zugesagten Kreditlinien sowie infolge der Bilanzierung der Leasingverträge nach IFRS 16 sind auch die Zinszahlungen des aktuellen Jahres mit 54 Mio. € (2018/19: 29 Mio. €) höher als die des Vorjahres. Hiervon entfallen im Geschäftsjahr 2019/20 auf Zinszahlungen in Verbindung mit Leasingverbindlichkeiten 19 Mio. € (2018/19: 1 Mio. €). In den Mittelabflüssen aus Ergebnisübernahmen und sonstiger Finanzierungstätigkeit sind insbesondere Kredit- und Bereitstellungsprovisionen in Höhe von 27 Mio. € (2018/19: 2 Mio. €) enthalten. Kompensierend wirkt hier der Mittelzufluss aus Beteiligungserträgen der PJSC "M.video", der METRO AG und der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG in Höhe von 20 Mio. € (2018/19: 27 Mio. €). Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterlagen in Höhe von 3 Mio. € (2018/19: 0 Mio. €) Verfügungsbeschränkungen. Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der Änderungen von Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit. scrollen Cashflows Nicht zahlungswirksame Veränderungen Mio. € 01.10.2019 Zahlungswirksame Veränderung Währungskursbedingt Erwerb oder Veräußerung von Unternehmen Anleihen 0 0 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1 32 -3 0 Schuldscheindarlehen 251 0 0 0 Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 2.397 -530 -14 0 Andere Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Finanzierungstätigkeit 1 105 -22 0 0 Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit 2.754 -519 -17 0 1 Enthält weitere Bilanzpositionen mit Auswirkung auf den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit. Wesentliche Bestandteile sind die Verbindlichkeiten aus Andienungsrechten und Ausgleichsverpflichtungen gegenüber Minderheitsgesellschaftern (Bestandteil der Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten) sowie aktive und passive Derivate zur Währungsabsicherung (Bestandteil der Sonstigen finanziellen Vermögenswerte und Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten). scrollen Nicht zahlungswirksame Veränderungen Mio. € Beizulegende Zeitwerte Übrige 30.09.2020 Anleihen 0 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0 30 Schuldscheindarlehen 0 0 251 Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 0 288 2.141 Andere Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Finanzierungstätigkeit 1 0 -11 73 Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit 0 277 2.495 1 Enthält weitere Bilanzpositionen mit Auswirkung auf den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit. Wesentliche Bestandteile sind die Verbindlichkeiten aus Andienungsrechten und Ausgleichsverpflichtungen gegenüber Minderheitsgesellschaftern (Bestandteil der Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten) sowie aktive und passive Derivate zur Währungsabsicherung (Bestandteil der Sonstigen finanziellen Vermögenswerte und Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten). Die unter "Übrige" ausgewiesenen nicht zahlungswirksamen Veränderungen entfallen im Wesentlichen auf Netto-Zugänge bei den Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen, die ihre Entsprechung in der Bilanzposition "Nutzungsrechte" haben. Zudem sind unter den anderen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Finanzierungstätigkeit Effekte ausgewiesen, die bei der jährlichen Neubewertung von mehrjährigen Verpflichtungen gegenüber Minderheitsgesellschaftern entstanden sind. Diese Verpflichtungen resultieren aus Ergebnisabführungsverträgen und bestehen gegenüber ausgewählten Marktgesellschaftern. Die Cashflows aus nicht fortgeführten Aktivitäten ermitteln sich wie folgt: scrollen Mio. € 2018/19 2019/20 EBIT 1 3 Sonstiges -1 -3 Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit nicht fortgeführter Aktivitäten 0 0 Cashflow aus Investitionstätigkeit nicht fortgeführter Aktivitäten 0 0 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit nicht fortgeführter Aktivitäten 0 0 Die im EBIT aus nicht fortgeführten Aktivitäten erfassten Beträge stehen in beiden Geschäftsjahren im Zusammenhang mit dem im Geschäftsjahr 2017/18 veräußerten russischen MediaMarkt-Geschäft. Die hierzu korrespondierende Korrektur des Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit nicht fortgeführter Aktivitäten wird in der Zeile "Sonstiges" ausgewiesen. 42. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG Die Segmentierung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung des Konzerns. Der Chief Operating Decision Maker (CODM) gemäß IFRS-8-Segmentberichterstattung von CECONOMY ist der Vorstand der CECONOMY AG. Die Vorstandsmitglieder sind gemeinschaftlich verantwortlich für die Ressourcenallokation sowie für die Einschätzung der operativen Ertragskraft. Die Steuerung erfolgt bei CECONOMY grundsätzlich auf Landesebene. Der CODM von CECONOMY steuert daher die Aktivitäten des Unternehmens auf Basis einer internen Berichterstattung, die grundsätzlich Kennzahlen je Land beinhaltet. Die Ressourcenallokation und die Performancemessung erfolgen entsprechend auf Landesebene. CECONOMY ist in einem singulären Geschäftsbereich, dem Elektronikbereich, tätig. In Kombination mit einer relativ homogenen Ausrichtung ähneln sich in allen Ländern sowohl Produkte, Dienstleistungen, Kundengruppen als auch Vertriebsmethoden. Basierend auf gleichartigen ökonomischen Rahmenbedingungen und wirtschaftlichen Merkmalen der Geschäftstätigkeiten werden einzelne Länder zu den folgenden Geschäftssegmenten aggregiert, die berichtspflichtig sind: scrollen ― DACH (Deutschland, Österreich, Schweiz, Ungarn) ― West-/Südeuropa (Belgien, Griechenland (bis 29. November 2019), Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien) ― Osteuropa (Polen, Türkei) Sämtliche nicht berichtspflichtige Geschäftssegmente sowie Geschäftsaktivitäten, die nicht die Definitionskriterien eines Geschäftssegments erfüllen, werden unter Sonstige zusammengefasst. Hierzu gehören insbesondere Schweden sowie kleinere operative Gesellschaften. ↗ Weitere Angaben zu den Segmenten enthält der Zusammengefasste Lagebericht. Nachfolgend werden die wesentlichen Bestandteile der Segmentberichterstattung beschrieben: scrollen ― Der Außenumsatz repräsentiert den Umsatz der Geschäftssegmente mit Konzernexternen. ― Der Innenumsatz zeigt die Umsätze mit anderen Geschäftssegmenten. ― Das Segment-EBIT beschreibt das betriebliche Ergebnis der Periode vor Finanzergebnis und Ertragsteuern. Konzerninterne Mietverträge werden in den Segmenten als Operating-Leasingverhältnisse dargestellt. Die Vermietung findet dabei zu marktüblichen Konditionen statt. Werthaltigkeitsrisiken von langfristigen Vermögenswerten werden in den Segmenten grundsätzlich nur dann abgebildet, wenn es sich um Konzernrisiken handelt. Dies gilt analog für aktive und passive Abgrenzungen, die auf Segmentebene nur dann abgebildet werden, wenn dies auch in der Konzernbilanz erforderlich wäre. ― Das Segment-EBITDA umfasst das EBIT vor planmäßigen Abschreibungen, Wertminderungen und Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen, Nutzungsrechte und nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen. ― Im bereinigten EBIT und im bereinigten EBITDA werden im Geschäftsjahr 2019/20 nicht regelmäßig wiederkehrende Effekte sowie Ergebniseffekte aus nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen und Portfolioveränderungen bereinigt. Die am 29. November 2019 vollzogene Transaktion in Bezug auf das MediaMarkt-Griechenland-Geschäft stellt eine Portfolioveränderung dar, da es sich um den Abgang einer Landesgesellschaft handelt. Für die prognoserelevanten Kennzahlen erfolgt eine Bereinigung, indem die entsprechenden Kennzahlen von MediaMarkt Griechenland weder im aktuellen Jahr noch im Vorjahr berücksichtigt werden. Zu den nicht regelmäßig wiederkehrenden Effekten gehören das Kosten- und Effizienzprogramm, COVID-19-bedingte Standortschließungen sowie Effekte im Zusammenhang mit der Einführung einer konzernweit einheitlichen Organisationsstruktur ("Operating Model"). Diese Bereinigung betrifft auch die Vorjahreswerte, in denen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Kosten- und Effizienzprogramm sowie Führungswechseln angefallen sind. Für das Kosten- und Effizienzprogramm sind im EBIT Erträge in Höhe von 31 Mio. € (2018/19: 165 Mio. € Aufwendungen) beziehungsweise im EBITDA in Höhe von 24 Mio. € (2018/19: 151 Mio. € Aufwendungen) enthalten. Mit dem Kosten- und Effizienzprogramm wird das Ziel verfolgt, die Prozesse, Strukturen und Geschäftsaktivitäten der Gruppe zu straffen, Kosten zu senken und so die Grundlagen für profitables Wachstum zu schaffen. Die Optimierung und Umstrukturierung fokussiert sich insbesondere auf Zentral- und Verwaltungseinheiten in Deutschland. Das Programm umfasst auch die Überprüfung der Geschäftsaktivitäten von kleineren Portfoliounternehmen. Für COVID-19-bedingte Standortschließungen werden im EBIT Aufwendungen in Höhe von 8 Mio. € beziehungsweise im EBITDA in Höhe von 6 Mio. € ausgewiesen. Die COVID-19-bedingten Standortschließungen beziehen sich auf dauerhafte Schließungen von MediaMarkt und Saturn-Märkten in mehreren europäischen Ländern, die infolge der COVID-19-Pandemie geringere Kundenfrequenzen aufweisen und aus Unternehmenssicht nicht mehr zurück in die Gewinnzone geführt werden können. Für das Operating Model sind im EBIT Aufwendungen in Höhe von 72 Mio. € beziehungsweise im EBITDA in Höhe von 63 Mio. € enthalten. Im Fokus des Operating Models stehen insbesondere eine Vereinheitlichung von Strukturen sowie standardisierte, effiziente Prozesse und Abläufe für die Verwaltungsfunktionen in den Landesgesellschaften von MediaMarktSaturn. Darüber hinaus werden die Führungsstrukturen in den Stores europaweit vereinheitlicht, und die Entlastung von administrativen Aufgaben ermöglicht eine maximale Fokussierung der Mitarbeiter auf das Kundenerlebnis. Insgesamt betragen im Geschäftsjahr 2019/20 die Aufwendungen für nicht regelmäßig wiederkehrende Effekte im EBIT 49 Mio. € (2018/19: 200 Mio. €) beziehungsweise im EBITDA 44 Mio. € (2018/19: 186 Mio. €). Für nach der Equity-Methode bewertete Unternehmen und Portfolioveränderungen sind Aufwendungen im EBIT in Höhe von 267 Mio. € (2018/19: 20 Mio. € Erträge) beziehungsweise Erträge im EBITDA in Höhe von 1 Mio. € (2018/19: 21 Mio. €) enthalten. Nachfolgend wird für das Geschäftsjahr 2019/20 die Überleitung des bereinigten EBIT auf das EBIT sowie die Überleitung des bereinigten EBITDA auf das EBITDA dargestellt: scrollen Mio. € 2018/19 2019/20 Bereinigtes EBIT 403 1 236 Führungswechsel -34 - Kosten- und Effizienzprogramm -165 31 COVID-19-bedingte Standortschließungen - -8 Einführung des Operating Model - -72 Nach der Equity-Methode einbezogene Unternehmen und Portfolioveränderungen 20 -267 EBIT 224 -80 1 Vorjahresanpassung von Ergebniseffekten aus nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen und Portfolioveränderungen scrollen Mio. € 2018/19 2019/20 Bereinigtes EBITDA 629 1 1.034 Führungswechsel -34 - Kosten- und Effizienzprogramm -151 24 COVID-19-bedingte Standortschließungen - -6 Einführung des Operating Model - -63 Nach der Equity-Methode einbezogene Unternehmen und Portfolioveränderungen 21 1 EBITDA 465 991 1 Vorjahresanpassung von Ergebniseffekten aus nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen und Portfolioveränderungen ↗ Weitere Angaben zum bereinigten EBIT beziehungsweise bereinigten EBITDA werden im Kapitel Steuerungssystem gemacht. scrollen ― Die Segmentinvestitionen beinhalten die Zugänge (einschließlich der Zugänge zum Konsolidierungskreis) zu langfristigen immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen, Nutzungsrechten sowie nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen. Ausgenommen hiervon sind Zugänge aufgrund der Reklassifikation von "Zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten" als langfristige Vermögenswerte. ― Das langfristige Segmentvermögen enthält grundsätzlich das gesamte langfristige Vermögen. Nicht enthalten sind hauptsächlich Finanzanlagen und Steuerpositionen. Nachfolgend wird die Überleitung des langfristigen Segmentvermögens auf die Vermögenswerte des Konzerns dargestellt: scrollen Mio. € 30.09.2019 30.09.2020 Langfristiges Segmentvermögen 1.891 1 3.493 Finanzanlagen 278 280 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.184 2 1.484 Latente Steueransprüche 73 84 Ertragsteuererstattungsansprüche 142 69 Sonstige Steuererstattungsansprüche 3 66 101 Vorräte 2.548 2.949 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche 455 488 Forderungen an Lieferanten 1.295 1.302 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 3 53 51 Forderungen aus sonstigen Finanzgeschäften 4,5 1 93 Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte (ohne langfristiges Segmentvermögen) 52 0 Sonstiges 3,4,5,6 65 60 Vermögenswerte des Konzerns 8.103 10.455 1 Vorjahresanpassung von nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 2 Adjustierung aufgrund eines geänderten Ausweises. Ausführungen hierzu finden sich im Kapitel Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses. 3 Enthalten in der Bilanzposition Andere Vermögenswerte (kurzfristig) 4 Enthalten in der Bilanzposition Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig) 5 Enthalten in der Bilanzposition Sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig) 6 Enthalten in der Bilanzposition Andere Vermögenswerte (langfristig) scrollen ― Das Verrechnungspreissystem zwischen den Segmenten basiert neben der Lizenzverrechnung auf einer Cost-Plus Basis, welche die Kostenentlastung im Zusammenhang mit Routinedienstleitungen umfasst. Die Lizenzverrechnung, die ausgehend vom Umsatz der Segmente berechnet wird, deckt unter anderem die Markennutzung im Konzern ab. 43. MANAGEMENT DER FINANZWIRTSCHAFTLICHEN RISIKEN Der Bereich Treasury der CECONOMY AG steuert die finanzwirtschaftlichen Risiken von CECONOMY. Dies sind speziell: scrollen ― Preisänderungsrisiken ― Liquiditätsrisiken ― Bonitätsrisiken ― Risiken aus Zahlungsstromschwankungen ↗ Nähere Angaben zum Risikomanagement-System finden sich im Zusammengefassten Lagebericht im Wirtschaftsbericht - Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage - Finanz- und Vermögenslage - Finanzmanagement sowie sowie im Chancen- und Risikobericht. Preisänderungsrisiken Preisänderungsrisiken resultieren für CECONOMY daraus, dass der Wert eines Finanzinstruments durch Änderungen der Marktzinssätze, der Wechselkurse und der Aktienkurse beeinflusst wird. Zinsrisiken Zinsrisiken entstehen durch Veränderungen des Zinsniveaus. Zur Begrenzung dieser Risiken können Zinsderivate bei Bedarf eingesetzt werden. Die Ermittlung des verbleibenden Zinsrisikos von CECONOMY erfolgt gemäß IFRS 7 mittels einer Sensitivitätsanalyse. Dabei werden folgende Annahmen bei der Betrachtung einer Zinssatzänderung zugrunde gelegt: scrollen ― Die durch die Sensitivitätsanalyse ermittelte Gesamtauswirkung bezieht sich auf den Bestand zum Bilanzstichtag und drückt den Effekt für ein Jahr aus. ― Variabel verzinsliche, originäre Finanzinstrumente, deren Zinszahlungen nicht als Grundgeschäft im Rahmen von Cashflow Hedges gegen Zinssatzänderungen designiert sind, wirken sich in der Sensitivitätsanalyse ergebniswirksam im Zinsergebnis aus. Es wird die Sensitivität für eine Veränderung von zehn Basispunkten ermittelt. ― Festverzinsliche originäre Finanzinstrumente bleiben im Rahmen der Sensitivitätsanalyse unberücksichtigt. ― Finanzinstrumente, die als Sicherungsgeschäft im Rahmen eines Cashflow Hedges zur Absicherung von variablen Zinsströmen designiert sind, wirken sich nur dann im Zinsergebnis aus, wenn die Zahlungsströme ausgelöst werden. Aus der Bewertung des Sicherungsgeschäfts zum Fair Value entstehen jedoch ergebnisneutrale Effekte in den Gewinnrücklagen. ― Zinsderivate, die nicht in einem qualifizierten Sicherungszusammenhang nach IAS 39 stehen, wirken sich durch die Bewertung zum Fair Value ergebniswirksam im übrigen Finanzergebnis und durch eintretende Zinsströme im Zinsergebnis aus. Das verbleibende Zinsrisiko resultiert zum Bilanzstichtag im Wesentlichen aus variabel verzinslichen Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und aus anderen kurzfristig liquiden finanziellen Vermögenswerten (unter "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente" ausgewiesen) mit einem Gesamtanlagesaldo nach Berücksichtigung von Sicherungsgeschäften in Höhe von 1.304 Mio. € (30.09.2019: 986 Mio. €). Eine Zinssatzerhöhung von zehn Basispunkten hat bei diesem Gesamtsaldo einen um 1 Mio. € (2018/19: 1 Mio. €) höheren Ertrag im Zinsergebnis pro Jahr zur Folge. Bei einer Zinssatzreduzierung von zehn Basispunkten ergibt sich ein gegenläufiger Effekt in Höhe von -1 Mio. € (2018/19: -1 Mio. €). Währungsrisiken entstehen für CECONOMY im internationalen Einkauf von Waren und aufgrund von Kosten sowie Finanzierungen, die in einer anderen Währung als der jeweiligen Landeswährung anfallen oder an die Entwicklung einer anderen Währung gebunden sind. Für daraus resultierende Fremdwährungspositionen besteht eine Sicherungspflicht gemäß der Konzernrichtlinie "Fremdwährungstransaktionen". Ausnahmen bestehen dort, wo es wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, sowie bei gesetzlichen und regulatorischen Beschränkungen in den Ländern. Bei der Absicherung kommen Devisentermingeschäfte/-optionen sowie Zins- und Währungsswaps infrage. Die Darstellung des durch die Ausnahmen entstehenden Fremdwährungsrisikos erfolgt gemäß IFRS 7 ebenfalls mittels einer Sensitivitätsanalyse. Dabei werden folgende Annahmen bei der Betrachtung einer Abwertung beziehungsweise Aufwertung des Euro gegenüber Fremdwährungen getroffen: Die durch die Sensitivitätsanalyse dargestellte Gesamtauswirkung bezieht sich in ihrer Höhe und ihren Ergebnischarakteristika auf die Fremdwährungsbestände innerhalb der konsolidierten Tochtergesellschaften von CECONOMY und drückt den Effekt bei Vorliegen der Abwertung beziehungsweise Aufwertung des Euro aus. Bei einer Abwertung des Euro tritt ein positiver Effekt ein, sofern eine Fremdwährungsforderung in einer Tochtergesellschaft besteht, deren funktionale Währung der Euro ist, sowie bei einer Verbindlichkeit in Euro in einer Tochtergesellschaft, deren funktionale Währung nicht der Euro ist. In der nachfolgenden Tabelle werden die Währungspaar-Nominalvolumen, die unter diese Kategorie fallen, mit einem positiven Vorzeichen dargestellt. Ein negativer Effekt tritt bei einer Abwertung des Euro ein, sofern eine Forderung in Euro in einer Tochtergesellschaft besteht, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, sowie bei einer Fremdwährungsverbindlichkeit in einer Tochtergesellschaft, deren funktionale Währung der Euro ist. Korrespondierend dazu werden in der nachfolgenden Tabelle die unter diese Kategorie fallenden Währungspaar-Nominalvolumen mit einem negativen Vorzeichen ausgewiesen. Eine Aufwertung des Euro bewirkt hingegen für alle oben dargestellten Beziehungen jeweils den gegenläufigen Effekt. Die Effekte aus der Bewertung von Fremdwährungspositionen, die gemäß IAS 21 mit dem Stichtagskurs umgerechnet werden und die keinen Eigenkapitalcharakter haben, werden in der Sensitivitätsanalyse ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In den Fällen, in denen die Fremdwährungspositionen Eigenkapitalcharakter haben, sogenannte Net Investments, werden die Effekte der Stichtagskursbewertung erfolgsneutral im Eigenkapital (Sonstiges Ergebnis) berücksichtigt. Devisentermingeschäfte/-optionen sowie Zins- und Währungsswaps, die nicht in einem qualifizierten Sicherungszusammenhang gemäß IAS 39 stehen, wirken sich durch die Bewertung zum Fair Value ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung aus. Dem gegenüber stehen die Effekte aus der Bewertung des in Fremdwährung gehaltenen Grundgeschäfts, so dass sich bei voller Effektivität des Sicherungsgeschäfts beide Effekte ausgleichen. CECONOMY hat das Wahlrecht ausgeübt, die Hedge-Accounting-Regelungen weiter unter IAS 39 anzuwenden. Dieses Wahlrecht kann so lange ausgeübt werden, bis das Macro-Hedge-Accounting-Projekt des IASB abgeschlossen ist. Eine Finalisierung dieses Projektes in naher Zukunft ist noch nicht absehbar. Effekte aus der Währungsumrechnung von Abschlüssen, deren funktionale Währung nicht die Berichtswährung von CECONOMY ist, berühren die Cashflows in lokaler Währung nicht und sind deshalb nicht Bestandteil der Sensitivitätsanalyse. Das verbleibende Währungsrisiko von CECONOMY, das im Wesentlichen daraus entsteht, dass bestimmte Währungen aus rechtlichen Gründen oder aufgrund fehlender Markttiefe nicht gesichert werden können, lautet zum Bilanzstichtag wie folgt: scrollen Auswirkung bei Ab-/Aufwertung des Euro um 10% Mio. € Währungspaar Volumen 30.09.2019 Volumen 30.09.2020 Periodenergebnis +/- +/- CHF/EUR -45 -5 +4 0 HUF/EUR +2 0 +28 +3 NOK/EUR -9 -1 -8 -1 PLN/EUR +30 +3 +146 +15 SEK/EUR +29 +3 +28 +3 USD/EUR 0 0 -6 -1 Zins- und Währungsrisiken sind durch die in den CECONOMY-internen Treasury-Richtlinien festgeschriebenen Grundsätze deutlich reduziert und limitiert. Darin ist konzernweit verbindlich geregelt, dass jede Absicherungsmaßnahme im Rahmen vorher definierter Limits erfolgen muss und in keinem Fall zu einer Erhöhung der Risikoposition führen darf. CECONOMY nimmt dabei bewusst in Kauf, dass die Möglichkeiten, aktuelle oder erwartete Zins- beziehungsweise Wechselkursentwicklungen zur Ergebnisoptimierung zu nutzen, stark eingeschränkt sind. Zur Absicherung dürfen außerdem ausschließlich marktgängige derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden, deren korrekte finanzmathematische und buchhalterische Abbildung und Bewertung in den Treasury-Systemen sichergestellt sind. Am Bilanzstichtag sind folgende derivative Finanzinstrumente zur Risikoreduzierung eingesetzt: scrollen 30.09.2019 Fair Values Mio. € Nominalvolumen 1 Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Verbindlichkeiten Währungsbezogene Geschäfte Devisentermingeschäfte/-optionen innerhalb Fair-Value-Hedges 0 0 0 innerhalb Cashflow Hedges 0 0 0 nicht in einer Hedge-Beziehung -393 1 1 -393 1 1 scrollen 30.09.2020 Fair Values Mio. € Nominalvolumen 1 Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Verbindlichkeiten Währungsbezogene Geschäfte Devisentermingeschäfte/-optionen innerhalb Fair-Value-Hedges 0 0 0 innerhalb Cashflow Hedges 0 0 0 nicht in einer Hedge-Beziehung 352 8 0 352 8 0 1 Positives Vorzeichen = Kauf von Fremdwährungen auf Termin; negatives Vorzeichen = Verkauf von Fremdwährungen auf Termin Das Nominalvolumen der Devisentermingeschäfte/-optionen bestimmt sich aus der Nettoposition der den einzelnen Geschäften zugrunde liegenden An- und Verkaufsbeträgen in Fremdwährung, umgerechnet zum entsprechenden Wechselkurs des Bilanzstichtags. Sämtliche Fair Values stellen den theoretischen Wert bei Auflösung der Geschäfte zum Stichtag dar. Unter der Prämisse des Haltens der Geschäfte bis zur Endlaufzeit handelt es sich hierbei um unrealisierte Gewinne und Verluste, die sich bei voller Effektivität des Sicherungsgeschäfts bis zur Fälligkeit mit Gewinnen und Verlusten der Grundgeschäfte ausgleichen werden. Um diesen Ausgleich periodengerecht darstellen zu können, werden zwischen Sicherungsgeschäften und Grundgeschäften Beziehungen hergestellt, die wie folgt gebucht werden: scrollen ― Innerhalb eines Fair-Value-Hedges wird sowohl das Sicherungsgeschäft als auch das abzusichernde Risiko des Grundgeschäfts mit dem Fair Value bilanziert. Die Wertschwankungen beider Geschäfte werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der sie sich bei voller Effektivität des Sicherungsgeschäfts ausgleichen. ― Innerhalb eines Cashflow Hedges werden die Sicherungsgeschäfte ebenfalls grundsätzlich zum Fair Value bilanziert. Bei voller Effektivität des Sicherungsgeschäfts werden die Bewertungsveränderungen so lange im Eigenkapital erfasst, bis die abgesicherten Zahlungsströme beziehungsweise erwarteten Transaktionen das Ergebnis beeinflussen. Erst dann erfolgt die Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung. ― Sicherungsgeschäfte, die nach IAS 39 nicht in einer Sicherungsbeziehung stehen, werden mit dem Fair Value bilanziert. Wertveränderungen werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Auch wenn hier formal kein Sicherungszusammenhang hergestellt wurde, handelt es sich hierbei um Sicherungsgeschäfte, die in einem engen Zusammenhang mit einem Grundgeschäft stehen und die sich in ihrer Ergebnisauswirkung mit denen des Grundgeschäfts ausgleichen (natürlicher Hedge). Die eingesetzten Währungsderivate beziehen sich vor allem auf die schwedische Krone und den polnischen Złoty. Folgende Fälligkeitstermine liegen bei den derivativen Finanzinstrumenten vor: scrollen 30.09.2019 30.09.2020 Fälligkeitstermine Fälligkeitstermine Mio. € Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Währungsbezogene Geschäfte Devisentermingeschäfte/-optionen innerhalb Fair-Value-Hedges 0 0 0 0 0 0 innerhalb Cashflow Hedges 0 0 0 0 0 0 nicht in einer Hedge-Beziehung 0 0 0 8 0 0 0 0 0 8 0 0 Unter den Fälligkeitsterminen sind die Fair Values der in diesen Zeiträumen fälligen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten angegeben. Liquiditätsrisiken Mit Liquiditätsrisiko wird das Risiko bezeichnet, Zahlungsmittel nicht oder nur zu erhöhten Kosten beschaffen beziehungsweise bereitstellen zu können. Liquiditätsrisiken entstehen beispielsweise durch temporäres Versagen der Kapitalmärkte, Ausfall von Kreditgebern, unzureichende Kreditlinien oder das Fehlen eingeplanter Zahlungseingänge. Das Treasury stellt eine möglichst kostengünstige und betragsmäßig stets ausreichende Deckung des Finanzbedarfs für das operative Geschäft und für Investitionen sicher. Die erforderlichen Informationen werden durch eine auf rollierende drei Monate nach dem Geschäftsjahresende ausgerichtete Konzernfinanzplanung der einzelnen Konzerngesellschaften bereitgestellt und einer Abweichungsanalyse unterzogen. Diese Finanzplanung wird zusätzlich durch eine Kurzfrist-Liquiditätsplanung ergänzt und jeweils rollierend aktualisiert. Als Instrumente der Finanzierung werden Produkte des Geld- und Kapitalmarkts (Fest- und Tagesgelder, Schuldscheindarlehen, Commercial Paper) eingesetzt sowie mehrjährige syndizierte Kreditlinien vorgehalten. Im Frühjahr des abgelaufenen Geschäftsjahres hat sich CECONOMY als Reaktion auf die sich damals zuspitzende COVID-19-Entwicklung und der damit verbundenen Unsicherheit auf die Liquiditätsentwicklung vorsorglich um einen zusätzlichen Kreditrahmen über 1.700 Mio. € unter Beteiligung der Kreditanstalt für Wiederaufbau bemüht, der die bereits zu diesem Zeitpunkt existierenden bestätigten Kreditzusagen über 980 Mio. € ergänzt. Die im Kreditvertrag enthaltenen marktüblichen Kreditbedingungen einschließlich einzuhaltender Finanzkennzahlen waren zu jedem Zeitpunkt erfüllt und es wird auch zukünftig davon ausgegangen, diese einzuhalten. CECONOMY verfügt damit mit nun 2.680 Mio. € bestätigter nicht gezogener Kreditlinien weiterhin über eine ausreichende Liquiditätsreserve, so dass Liquiditätsrisiken auch dann nicht entstehen, wenn unerwartet auftretende Ereignisse negative finanzwirtschaftliche Auswirkungen auf die Liquiditätslage haben. Zu den Instrumenten der Finanzierung und Kreditlinien wird auf die Ausführungen unter den entsprechenden Bilanzpositionen verwiesen. ↗ Nähere Angaben finden sich unter Nummer 29 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie unter Nummer 36 Finanzschulden. Durch den konzerninternen Finanzausgleich (Cash-Pooling) können Konzernunternehmen die Liquiditätsüberschüsse anderer Unternehmenseinheiten nutzen, um ihren Liquiditätsbedarf zu decken. Dies verringert das Fremdfinanzierungsvolumen und somit den Zinsaufwand. Des Weiteren wird das im Bereich Treasury der CECONOMY AG gebündelte Know-how genutzt, um die Konzerngesellschaften in allen relevanten Finanzfragen zu beraten und zu betreuen. Das reicht von grundsätzlichen Überlegungen zur Finanzierung von Investitionsvorhaben bis hin zur Unterstützung der Finanzverantwortlichen der einzelnen Konzerngesellschaften in Gesprächen mit Banken und Finanzdienstleistern vor Ort. Dadurch wird sichergestellt, dass zum einen die Finanzressourcen von CECONOMY optimal eingesetzt werden und zum anderen alle Konzerngesellschaften an der Bonität und Stärke von CECONOMY im Hinblick auf ihre Finanzierungskonditionen teilhaben. Bonitätsrisiken Bonitätsrisiken entstehen durch den vollständigen oder teilweisen Ausfall eines Kontrahenten, beispielsweise durch Insolvenz, im Rahmen von Geldanlagen sowie bei derivativen Finanzinstrumenten mit positiven Marktwerten. Das maximale Ausfallrisiko, dem CECONOMY zum Bilanzstichtag ausgesetzt ist, wird durch die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte in einer Gesamthöhe von 3.417 Mio. € (30.09.2019: 2.949 Mio. €) widergespiegelt. Zum Bilanzstichtag liegen keine wesentlichen Sicherheiten für finanzielle Vermögenswerte vor. Die in den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten berücksichtigten Kassenbestände in Höhe von 51 Mio. € (30.09.2019: 55 Mio. €) unterliegen dabei keinem nennenswerten Ausfallrisiko. Im Zuge des Risikomanagements von Geldanlagen in Höhe von 1.377 Mio. € (30.09.2019: 1.025 Mio. €) und aktiven derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von 8 Mio. € (30.09.2019: 1 Mio. €) sind für alle Geschäftspartner von CECONOMY Mindestanforderungen an die Bonität und zudem individuelle Höchstgrenzen für das Engagement festgelegt. Bei der Ermittlung der Bonitätsrisiken werden Schecks und unterwegs befindliche Gelder nicht berücksichtigt. Grundlage ist dabei eine in den Treasury-Richtlinien festgeschriebene Limitsystematik, die im Wesentlichen auf den Einstufungen internationaler Ratingagenturen, der Entwicklung des Credit Default Swaps oder auf internen Bonitätsprüfungen basiert. Jedem Kontrahenten von CECONOMY wird ein individuelles Limit zugewiesen, dessen Einhaltung fortlaufend überwacht wird. Zum 30. September 2020 wie auch im Vorjahr wurden rund 98 Prozent des Anlagevolumens bei Kontrahenten mit einer Investment-Grade-Einstufung, die somit eine gute bis sehr gute Bonität aufweisen, platziert. Bei Kontrahenten, die bisher noch kein international anerkanntes Rating aufweisen, handelt es sich um renommierte Finanzinstitute, deren Bonität aufgrund von Analysen als einwandfrei betrachtet werden kann. CECONOMY ist auch in Ländern vertreten, deren Finanzinstitute aufgrund ihrer eigenen Länderratings keine Investment-Grade-Einstufung erreichen. Eine Zusammenarbeit mit diesen Instituten ist aus länderspezifischen Gründen sowie unter Kosten- und Effizienzgesichtspunkten notwendig und sinnvoll. Der Anteil am Gesamtvolumen liegt hier bei rund 1 Prozent (30.09.2019: rund 2 Prozent). CECONOMY ist Bonitätsrisiken aus Geldanlagen somit nur in sehr geringem Maße ausgesetzt. CECONOMY berücksichtigt die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls bei der erstmaligen Erfassung eines Vermögenswerts und stellt fest, ob das Kreditrisiko in jeder Berichtsperiode kontinuierlich gestiegen ist. Um zu beurteilen, ob sich das Kreditrisiko deutlich erhöht, vergleicht die Gesellschaft das Risiko eines Ausfalls des Vermögenswerts zum Bilanzstichtag mit dem Ausfallrisiko zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung. Hierbei werden alle verfügbaren, angemessenen und zukunftsorientierten Informationen berücksichtigt. Insbesondere sind folgende Indikatoren enthalten: scrollen ― Interne Ratingmodelle ― Externe Bonitätsinformationen (soweit verfügbar) ― Tatsächliche oder erwartete erhebliche nachteilige Veränderungen der Geschäfts-, Finanz- oder Wirtschaftslage, von denen erwartet wird, dass sie die Fähigkeit des Kreditnehmers, seinen Verpflichtungen nachzukommen, erheblich verändern werden ― Erhebliche Erhöhung des Kreditrisikos bei anderen Finanzinstrumenten desselben Kreditnehmers ― Wesentliche Änderungen der erwarteten Leistung und des Verhaltens des Kreditnehmers, einschließlich Änderungen des Zahlungsstatus der Kreditnehmer im Konzern und Veränderungen der Betriebsergebnisse des Kreditnehmers Makroökonomische Informationen (wie Marktzinsen oder Wachstumsraten) sowie weitere zukunftsorientierte Informationen fließen in das interne Ratingmodell ein. Für Forderungen aus Lieferung und Leistungen sowie Providerforderungen werden diese mittels einer Prognose für das Folgejahr über die jährliche Veränderung der Unternehmensinsolvenzen im entsprechenden Geschäftssegment berücksichtigt. Ungeachtet der obigen Analyse wird ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos vermutet, wenn ein Schuldner mehr als 30 Tage überfällig ist, um eine vertragliche Zahlung zu leisten. Sobald objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, werden die finanziellen Vermögenswerte aus Stufe 1 oder 2 in die Stufe 3 übertragen. Dazu werden im CECONOMY-Konzern unter anderem folgende Indikatoren herangezogen: scrollen ― Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners ― Ein Vertragsbruch, wie zum Beispiel Ausfall oder Verzug von Zins- und/oder Tilgungszahlungen ― Verschwinden eines aktiven Markts für den betreffenden finanziellen Vermögenswert ― Zugeständnisse, die aus wirtschaftlichen oder vertraglichen Gründen aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten des Schuldners gewährt werden ― Eine erhöhte Wahrscheinlichkeit der Eröffnung eines Insolvenz- oder Einziehungsverfahrens Ob ein Ausfall eines finanziellen Vermögenswerts vorliegt, wird unter anderem untersucht, wenn der Kontrahent innerhalb von 90 Tagen Überfälligkeit keine vertraglichen Zahlungen leistet. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn keine angemessene Erwartung für eine Rückzahlung besteht, beispielsweise wenn ein Schuldner keinen Tilgungsplan mit der Gesellschaft eingeht. Bei der Ausbuchung von Krediten oder Forderungen unternimmt die Gesellschaft weiterhin Vollstreckungsmaßnahmen, um zu versuchen, die fällige Forderung einzuziehen. Soweit Rückforderungen geltend gemacht werden können, werden diese erfolgswirksam erfasst. Während der Berichtsperiode wurden keine wesentlichen Änderungen der Schätzungsmethoden oder -annahmen vorgenommen. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen Verursacht durch eine Änderung des zukünftigen Zinsniveaus können sich bei variabel verzinslichen Vermögens- beziehungsweise Schuldposten Schwankungen der Zahlungsströme einstellen. Anhand sogenannter Stress-Tests wird untersucht, welche Auswirkungen die Veränderungen des Zinsniveaus auf die Zahlungsströme haben könnten und wie sie im Einklang mit den internen Treasury-Richtlinien durch Sicherungsgeschäfte limitiert werden können. 44. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN Bei CECONOMY betragen die Eventualverbindlichkeiten zum Ende des Geschäftsjahres 2019/20 10 Mio. € (2018/19: 2 Mio. €). 45. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN Der Nominalwert der sonstigen finanziellen Verpflichtungen zum 30. September 2020 beträgt 184 Mio. € (30.09.2019: 153 Mio. €) und beinhaltet im Wesentlichen Abnahmeverpflichtungen für Dienstleistungsverträge. Aus der Spaltung der ehemaligen METRO GROUP besteht ein gesetzliches Haftungsverhältnis aus einer fünf- beziehungsweise zehnjährigen Nachhaftung gemäß § 133 Abs. 1 und 3 Umwandlungsgesetz (UmwG). Die an der Spaltung beteiligten Rechtsträger haften für die Verbindlichkeiten bis zum Jahr 2022 und die Versorgungsverpflichtungen bis zum Jahr 2027 der CECONOMY AG als übertragender Rechtsträger, die vor dem Wirksamwerden der Spaltung begründet wurden, als Gesamtschuldner. Die CECONOMY AG schätzt das Risiko einer Inanspruchnahme auch aus diesen Haftungsverhältnissen als nicht wahrscheinlich ein. ↗ Angaben zu den Erwerbsverpflichtungen für Sonstige immaterielle Vermögenswerte, Gegenstände des Sachanlagevermögens und Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen finden sich unter Nummer 20 Sonstige immaterielle Vermögenswerte, Nummer 21 Sachanlagen und Nummer 22 Nutzungsrechte. 46. SONSTIGE RECHTSANGELEGENHEITEN Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf die Media-Saturn -Holding GmbH Die CECONOMY AG hält mittelbar - über ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft CECONOMY Retail GmbH (CE Retail) - 78,38 Prozent der Anteile an der Media-Saturn-Holding GmbH (MSH). Mit einer am 28. Januar 2016 gegen die MSH vor dem Landgericht (LG) Ingolstadt erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeits- sowie positiven Beschlussfeststellungsklage, die ablehnende Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der MSH im Dezember 2015 zum Gegenstand hat, begehrt der Minderheitsgesellschafter der MSH die Abberufung und Suspendierung des von CE Retail (damals noch firmierend als METRO Kaufhaus und Fachmarkt Holding GmbH) seinerzeit entsandten Geschäftsführers der MSH. Die Klage des Minderheitsgesellschafters wurde durch das LG Ingolstadt mit Urteil vom 7. März 2017 abgewiesen. Die durch den Minderheitsgesellschafter eingelegte Berufung hat das Oberlandesgericht (OLG) München mit Beschluss vom 29. November 2017 zurückgewiesen und dabei die Revision nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision hat der Minderheitsgesellschafter am 22. Dezember 2017 Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Auf übereinstimmenden Antrag der Beteiligten hat der BGH mit Beschluss vom 26. Februar 2018 das Ruhen des Verfahrens angeordnet. Die Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde sind nach Ansicht von CECONOMY gering. Mit einer weiteren am 10. Februar 2016 gegen die MSH erhobenen Beschlussmängelklage vor dem LG Ingolstadt, die weitere ebenfalls ablehnende Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der MSH im Dezember 2015 zum Gegenstand hat, begehrt der Minderheitsgesellschafter, dass gegen die seinerzeitige Geschäftsführung der MSH nach Ansicht des Minderheitsgesellschafters bestehende Schadensersatzansprüche wegen vermeintlicher Pflichtverletzungen geltend gemacht werden. Die Klage hat das LG Ingolstadt mit Urteil vom 18. November 2016 abgewiesen. Mit Beschluss vom 18. Juli 2017 hat das OLG München die durch den Minderheitsgesellschafter eingelegte Berufung zurückgewiesen und dabei die Revision nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision hat der Minderheitsgesellschafter am 24. August 2017 Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt. Auf übereinstimmenden Antrag der Beteiligten hat der BGH mit Beschluss vom 26. Februar 2018 das Ruhen des Verfahrens angeordnet. Die Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde sind nach Ansicht von CECONOMY gering. Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Hauptversammlungen der CECONOMY AG Am 6. Februar 2017 hatte die Hauptversammlung der CECONOMY AG (damals noch firmierend als METRO AG) dem Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrag zwischen der damals noch als METRO AG firmierenden CECONOMY AG und der damals noch als METRO Wholesale & Food Specialist AG firmierenden heutigen METRO AG zugestimmt. Die Ausgliederung und die Abspaltung sind am 12. Juli 2017 in das Handelsregister der damals noch als METRO AG firmierenden CECONOMY AG eingetragen und damit wirksam geworden. Die nachfolgend beschriebenen Gerichtsverfahren und ihr Ausgang haben keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der Ausgliederung und der Abspaltung. Im Zusammenhang mit der Aufteilung der ehemaligen METRO GROUP haben mehrere Aktionäre, darunter der Minderheitsgesellschafter der MSH, Anfechtungs-, Nichtigkeits- und/oder Feststellungsklagen wegen der in der ordentlichen Hauptversammlung der damals noch als METRO AG firmierenden CECONOMY AG vom 6. Februar 2017 unter Tagesordnungspunkten 3 und 4 gefassten Beschlüsse der Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/16, der unter Tagesordnungspunkten 9 und 10 gefassten Beschlüsse über die Änderung von § 1 der Satzung (Firma) sowie weiterer Satzungsänderungen und wegen des unter Tagesordnungspunkt 11 gefassten Beschlusses über die Zustimmung zum Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrag erhoben. Des Weiteren haben mehrere Aktionäre allgemeine Feststellungsklagen gegen die CECONOMY AG erhoben und beantragt, festzustellen, dass der Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrag nichtig oder zumindest schwebend unwirksam ist. Sämtliche zuvor genannten Klagen waren vor dem LG Düsseldorf anhängig. Mit Urteilen vom 24. Januar 2018 hat das LG Düsseldorf sämtliche dieser Klagen abgewiesen. In allen Verfahren ist Berufung eingelegt worden. Mit Urteilen vom 4. April 2019 hat das OLG Düsseldorf sämtliche Berufungen zurückgewiesen. In dem Berufungsurteil im Anfechtungsverfahren betreffend die Beschlüsse der Hauptversammlung wurde die Revision zum BGH zugelassen und eingelegt. In den Verfahren auf Feststellung der Nichtigkeit oder schwebenden Unwirksamkeit des Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrags hat das OLG Düsseldorf die Revision nicht zugelassen. In einem dieser Feststellungsverfahren haben die Kläger Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt. Das Urteil in dem anderen Feststellungsverfahren ist rechtskräftig. In den beim BGH anhängigen Revisions- und Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren sind im Berichtszeitraum keine wesentlichen neuen Entwicklungen eingetreten. Die Erfolgsaussichten der Revision und der Nichtzulassungsbeschwerde sind nach Ansicht von CECONOMY gering. Am 13. Februar 2019 hat die Hauptversammlung der CECONOMY AG unter Tagesordnungspunkt 2 den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/18 Entlastung erteilt. Gegen die Einzelentlastung der früheren Vorstandsmitglieder Pieter Haas und Mark Frese haben mehrere Aktionäre Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage bei dem LG Düsseldorf erhoben. Mit Urteil vom 17. Dezember 2019 hat das LG Düsseldorf die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage abgewiesen. Sämtliche Kläger haben gegen das Urteil Berufung eingelegt. Die Erfolgsaussichten der Berufung sind nach Ansicht der CECONOMY AG gering. Geltendmachung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche Gesellschaften von CECONOMY hatten bei einem Londoner Gericht eine Klage gegen Gesellschaften von Toshiba und Panasonic eingereicht. Mit der Klage wurden Schadensersatzansprüche auf der Basis der Entscheidung der EU-Kommission geltend gemacht, die festgestellt hat, dass sieben Hersteller von Kathodenstrahlröhren (Cathode Ray Tubes - CRTs), darunter Toshiba und Panasonic, Preisabsprachen trafen, Märkte und Kunden untereinander aufteilten sowie ihre Produktion beschränkten und damit gegen europäisches Kartellrecht verstießen. Diese CRTs wurden in Fernsehern und Computerbildschirmen verbaut, die auch an Gesellschaften von CECONOMY verkauft wurden. Die Verfahren sind in der Zwischenzeit im Rahmen von Vergleichen beendet worden. Übrige Rechtsangelegenheiten Am 3. November 2017 hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf eine Durchsuchung in den Geschäftsräumen der jetzigen METRO AG durchgeführt. Der Durchsuchung lag der Verdacht von Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) gegen ehemalige und seinerzeitige Organmitglieder der ehemaligen METRO AG (jetzt CECONOMY AG) zugrunde. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bezogen sich auf den Verdacht, dass die ehemalige METRO AG die am 30. März 2016 veröffentlichte Ad-hoc-Mitteilung über die Aufteilung der ehemaligen METRO AG zu einem früheren Zeitpunkt hätte vornehmen müssen. Mit Schreiben vom 21. November 2018 hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf die CECONOMY AG davon in Kenntnis gesetzt, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die CECONOMY AG aufgrund der Verdachtslage hinsichtlich einer Straftat durch (ehemalige) vertretungsberechtigte Organe der CECONOMY AG einzuleiten. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat mit Schreiben vom 25. Juni 2019 ihre Absicht mitgeteilt, die Verfahren gegen die betreffenden ehemaligen Mitglieder des Vorstands gegen Zahlung von Geldauflagen im mittleren vierstelligen und unteren fünfstelligen Bereich einzustellen und gegen die CECONOMY AG eine Verbandsgeldbuße in Höhe von 100.000 € zu verhängen. Die Verfahren gegen die ehemaligen Mitglieder des Vorstands sind entsprechend eingestellt worden. Mit Beschluss vom 9. März 2020 hat das LG Düsseldorf gegen die CECONOMY AG ein entsprechendes Bußgeld festgesetzt. Wir sind weiterhin der Auffassung, bei der Aufteilung der ehemaligen METRO GROUP in zwei selbstständige Unternehmen jederzeit im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften gehandelt zu haben. Nach intensiver Prüfung der Handlungsoptionen hat sich der Vorstand der CECONOMY AG jedoch dazu entschlossen, aus pragmatischen und prozessökonomischen Erwägungen im Unternehmensinteresse auf Rechtsmittel zu verzichten und den Gerichtsbeschluss zu akzeptieren, der das Verfahren gegen Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 100.000 € abschließt. Die CECONOMY AG hat das Bußgeld vollständig bezahlt. 47. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG Zwischen dem Bilanzstichtag (30. September 2020) und dem Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses (1. Dezember 2020) sind folgende Sachverhalte eingetreten, die für die Beurteilung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der CECONOMY AG und von CECONOMY von Bedeutung sind. Am 12. Oktober 2020 verkündete die CECONOMY AG per Ad-hoc-Mitteilung, dass der Konzern auf Basis vorläufiger Zahlen für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019/20 ein bereinigtes Konzern-EBIT erwartet, das deutlich oberhalb des Prognosekorridors und der Markterwartung liegt. CECONOMY war, basierend auf der Geschäftsentwicklung der ersten neun Monate, in dem am 16. Juli 2020 aktualisierten Ausblick von einem bereinigten Konzern-EBIT zwischen 165 Mio. € und 185 Mio. € für das Geschäftsjahr 2019/20 ausgegangen. Der Median des Analystenkonsensus, der von einem externen Dienstleister für das Unternehmen zum 11. September 2020 erhoben wurde, betrug für das Geschäftsjahr 2019/20 beim bereinigten EBIT 176 Mio. €. Am 11. November 2020 veröffentlichte CECONOMY ein "COVID-19-Business-Update" zur Entwicklung der COVID-19-bedingten Restriktionen in den einzelnen Ländern, in denen CECONOMY operativ tätig ist, mit dem folgenden Wortlaut: Unter strikter Einhaltung aller vorgeschriebenen und empfohlenen Hygiene- und Sicherheitsstandards ist die große Mehrheit (92 Prozent) der MediaMarkt- und Saturn-Märkte in Europa weiterhin geöffnet. Belgien ist das einzige Land, in dem alle Märkte vorübergehend geschlossen sind. In Polen sind alle Märkte, die sich in einem Shoppingcenter befinden, ebenfalls aktuell COVID-19-bedingt temporär geschlossen. In beiden Ländern sind die Märkte weiterhin für die Abholung von online bestellten Waren ("Pick-up"), für die Rückgabe oder den Tausch von Waren sowie für Reparaturanfragen geöffnet. Darüber hinaus kommt es in weiteren Ländern zur Beschränkung der Öffnungszeiten, wie zum Beispiel in Österreich und Italien (betreffend Märkte in Shoppingcentern am Wochenende) sowie zu teilweisen Kapazitätsbeschränkungen, unter anderem in Deutschland. Seit Veröffentlichung des "COVID-19-Business-Updates" kam es infolge behördlicher Anordnung zu weiteren Einschränkungen in einzelnen Ländern. Unter anderem erfolgte eine durch COVID-19-bedingte temporäre Schließung der österreichischen MediaMarkt-Märkte. Am 26. November 2020 verkündete die CECONOMY AG, dass der Aufsichtsrat der CECONOMY AG die Nachfolge des Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Jürgen Fitschen geregelt hat. Herr Thomas Dannenfeldt wird den Aktionären auf der Hauptversammlung am 17. Februar 2021 als neues Mitglied des Aufsichtsrats vorgeschlagen. Im Fall seiner Wahl soll er im Nachgang zum Vorsitzenden des Aufsichtsratsgremiums gewählt werden. Darüber hinaus wurde bekannt gegeben, dass Frau Sabine Eckhardt bereits im Oktober 2020 gerichtlich als Aufsichtsratsmitglied bestellt wurde. Frau Sabine Eckhardt tritt die Nachfolge von Herrn Dr. Bernhard Düttmann an, der im Zuge seiner Bestellung für die Dauer von weiteren zwölf Monaten zum Vorstandsvorsitzenden der CECONOMY AG am 17. Oktober 2020 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist. 48. ANGABEN ÜBER BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN Nahestehende Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss Die CECONOMY AG als Mutterunternehmen von CECONOMY wird von keiner Gesellschaft beherrscht. Der Haniel-Konzern hat jedoch maßgeblichen Einfluss auf die CECONOMY AG, die im Haniel-Konzernabschluss als assoziiertes Unternehmen ausgewiesen wird. CECONOMY hat im Geschäftsjahr 2019/20 Dienstleistungen vom Haniel-Konzern in Höhe von 0 Mio. € (2018/19: 0 Mio. €) erhalten. Im Vorjahr bestehende Verbindlichkeiten aus erhaltenen Leistungen betragen im Geschäftsjahr 2019/20 ebenfalls 0 Mio. € (2018/19: 0 Mio. €). Die Geschäftsbeziehungen zu den nahestehenden Unternehmen sind vertraglich vereinbart und entsprechen Marktkonditionen. Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen Das Management in Schlüsselpositionen von CECONOMY umfasst gemäß IAS 24 den Vorstand und Aufsichtsrat der CECONOMY AG. Grundsätzlich sind neben den Vergütungsleistungen zwischen CECONOMY und dem Management in Schlüsselpositionen keine weiteren Leistungen erbracht oder erhalten worden. Die gemäß IAS 24 angabepflichtige Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen des Konzerns umfasst die Vergütung des aktiven Vorstands und Aufsichtsrats. Die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß IAS 24 im Geschäftsjahr 2019/20 beträgt insgesamt 8,0 Mio. € (2018/19: 29,0 Mio. €). Davon entfallen 4,7 Mio. € (2018/19: 5,4 Mio. €) auf die kurzfristig fälligen Leistungen (ohne anteilsbasierte Vergütung), 0,1 Mio. € (2018/19: 0,3 Mio. €) auf die Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, 3,1 Mio. € (2018/19: 23,1 Mio. €) auf die Leistungen aus Beendigung des Arbeitsverhältnisses und 0,1 Mio. € (2018/19: 0,2 Mio. €) auf die anteilsbasierte Vergütung. ↗ Die Grundzüge des Vergütungssystems und die Höhe der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat sind unter Nummer 50 Vorstand und Aufsichtsrat aufgeführt. Andere Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen und Unternehmen in Form von assoziierten Unternehmen Mit Fnac Darty S.A. lagen im Geschäftsjahr 2019/20 wie im Vorjahr keine wesentlichen Geschäftsvorfälle vor. Andere als die bisher genannten Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen und Unternehmen bestanden im Geschäftsjahr 2019/20 nicht (2018/19: 0 Mio. €). 49. LONG-TERM INCENTIVE DER FÜHRUNGSKRÄFTE Peak Performance Plan (PPP) Das Long-Term Incentive (LTI) ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet und hat eine dementsprechend mehrjährige Bemessungsgrundlage. Das LTI incentiviert eine nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung unter Berücksichtigung der internen und externen Wertentwicklung sowie der Belange der Aktionäre und der weiteren dem Unternehmen verbundenen Stakeholder. Die jährlich gewährten Tranchen des LTI-Plans haben eine dreijährige Performance-Periode. Jeder berechtigten Führungskraft wird zunächst ein Zielwert in Euro zugeteilt. Der Auszahlungsbetrag ergibt sich durch Multiplikation des Zielbetrags mit dem Faktor der Gesamtzielerreichung und ist abhängig von der Erfüllung von zwei Erfolgszielen, die im Zielbetrag des LTI jeweils hälftig gewichtet werden: scrollen ― Ergebnis je Aktie/Earnings per Share - EPS ― Aktienrendite/Total Shareholder Return - TSR EPS-Komponente: Im Regelfall zu Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Tranche des Peak Performance Plan gewährt wird, beschließt der Vorstand eine untere Schwelle (Einstiegshürde) für die Zielerreichung und einen EPS-Zielwert für die 100-Prozent-Zielerfüllung. Dem jeweiligen Grad der Zielerreichung wird ein Faktor zugeordnet: Ist der Grad der Zielerreichung nach Ablauf der Performance-Periode kleiner oder gleich der Eintrittshürde, so ist der Faktor 0. Bei einer Zielerreichung von 100 Prozent beträgt er 1,0. Der Faktor für alle anderen Werte (auch über Faktor 1,0) wird linear ermittelt. TSR-Komponente: Der Zielerreichungsfaktor der TSR-Komponente wird anhand der relativen Entwicklung der Aktienrendite der Stammaktie der Gesellschaft im Performance-Zeitraum gegenüber einem definierten Vergleichsindex oder bestimmten Vergleichsgruppen ermittelt. Im Regelfall zu Beginn des Geschäftsjahres, in dem der Peak Performance Plan gewährt wird, beschließt der Vorstand eine untere Schwelle (Einstiegshürde) und einen TSR-Zielwert für die 100-Prozent-Zielerfüllung. Dem jeweiligen Grad der Zielerreichung wird ein Faktor zugeordnet: Ist der Grad der Zielerreichung nach Ablauf der Performance-Periode kleiner oder gleich der Eintrittshürde, so ist der Faktor 0, bei einer Zielerreichung von 100 Prozent beträgt er 1,0. Der Faktor für alle anderen Werte (auch über Faktor 1,0) wird linear ermittelt. Der Anfangskurs der Stammaktie errechnet sich bei Gewährung aus dem Durchschnitt der Xetra-Schlusskurse von 40 aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft. Drei Jahre später wird ebenfalls über den Zeitraum von 40 aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung der Endkurs aus den Xetra-Schlusskursen der Stammaktie der Gesellschaft errechnet. Der TSR berechnet sich als Prozentwert aus der Veränderung des Endkurses zuzüglich der Summe der hypothetisch reinvestierten Dividenden zum Anfangskurs im Vergleich zur Veränderung der Vergleichsgruppen. Der so errechnete TSR der Gesellschaft wird mit dem TSR eines definierten Vergleichsindex oder einer definierten Peer Group (Index-TSR) in der Performance-Periode verglichen. Ermittlung des Auszahlungsbetrags Der Auszahlungsbetrag wird wie folgt ermittelt: Für jedes Erfolgsziel wird ein auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundeter Zielerreichungsfaktor ermittelt. Das arithmetische Mittel dieser Faktoren, ebenfalls auf zwei Nachkommastellen gerundet, ergibt den Gesamtzielerreichungsfaktor. Der individuelle Auszahlungsbetrag ermittelt sich dann aus dem jeweiligen Zielbetrag durch Multiplikation mit dem Gesamtzielerreichungsfaktor. Der Auszahlungsbetrag ist auf maximal 250 Prozent des vereinbarten individuellen Zielbetrags begrenzt (Auszahlungs-Cap). Die Auszahlung des LTI erfolgt spätestens vier Monate nach der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Verwendung des Bilanzgewinns des letzten Geschäftsjahres der Performance-Periode beschließt, nicht jedoch vor Billigung aller Jahres- und Konzernabschlüsse für die Geschäftsjahre der Performance-Periode. Im Geschäftsjahr bereits laufende Tranchen älterer Pläne Der gesamte Auszahlungsbetrag aus der im Geschäftsjahr 2019/20 beendeten LTI-Tranche betrug für zwölf Berechtigte der CECONOMY AG 0,61 Mio. €. Aus den laufenden Tranchen anteilsbasierter Vergütungsprogramme ist im Geschäftsjahr ein Aufwand in Höhe von 0,02 Mio. € angefallen (2018/19: 0,17 Mio. €). Die mit den Programmen in Zusammenhang stehenden Rückstellungen zum 30. September 2020 betragen 0,24 Mio. € (30.09.2019: 0,32 Mio. €). Diese verteilen sich wie folgt auf die laufenden Programme: scrollen Mio. € Rückstellung zum 30.09.2019 Rückstellung zum 30.09.2020 PPP 2018 0,18 0,01 PPP 2019 0,14 0,15 PPP 2020 0,00 0,08 0,32 0,24 Der CECONOMY Vorstand hat beschlossen, die LTI-Tranchen 2018/19 sowie 2019/20 aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Hinblick auf die Zielsetzung der EPS-Komponente an die adjustierte Mittelfristplanung anzupassen und die Anreizwirkung aufrecht zu erhalten. Die Veränderung der Zielsetzung für die im Geschäftsjahr 2018/19 sowie im Geschäftsjahr 2019/20 gewährten aktienbasierten langfristigen variablen Vergütungen (Peak Performance Plan) führen zu einem Unterschiedsbetrag in Höhe von 0,11 Mio. € im Vergleich zu dem bilanzierten Wert. 50. VORSTAND UND AUFSICHTSRAT Vergütung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2019/20 Die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands setzt sich im Wesentlichen zusammen aus der Grundvergütung, der kurzfristigen erfolgsabhängigen Vergütung (Short-Term Incentive und gegebenenfalls Sonderprämien) sowie der erfolgsabhängigen Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung (Long-Term Incentive). Aufgrund der interimistischen Tätigkeit des Vorstandsvorsitzenden Herr Dr. Bernhard Düttmann besteht bei ihm die Vergütung für das Geschäftsjahr 2019/20 ausschließlich aus einer Grundvergütung. Das Short-Term Incentive der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus den definierten finanziellen Zielen und der Erreichung individuell gesetzer Ziele zusammen. Festgelegt sind drei finanzielle Erfolgsziele, die auf Unternehmenskennzahlen (KPIs) basieren und für die der Aufsichtsrat auf Grundlage der Unternehmensplanung im Voraus die jeweiligen Zielwerte, die Schwellenwerte und die maximale Zielerreichung festlegt: scrollen ― Ergebnis vor Abzug von Finanzergebnis und Steuern (Earnings Before Interest and Taxes - EBIT) auf Basis absoluter EBIT-Werte, bereinigt um Effekte von definierten Portfolioveränderungen ― Umsatzwachstum, bereinigt um Währungseffekte und um Effekte von definierten Portfolioveränderungen ― Nettobetriebsvermögen (Net Working Capital - NWC) auf Basis absoluter NWC-Werte (4-Quartals-Durchschnitt), bereinigt um Effekte von definierten Portfolioveränderungen Die Vergütung der im Geschäftsjahr 2019/20 aktiven Mitglieder des Vorstands beträgt 3,3 Mio. € (2018/19: 4,8 Mio. €). Davon entfallen 2,7 Mio. € (2018/19: 2,4 Mio. €) auf die Grundvergütung (inklusive Nebenleistungen), 0 Mio. € (2018/19: 0,9 Mio. €) auf die kurzfristige erfolgsabhängige Vergütung und 0,6 Mio. € (2018/19: 1,5 Mio. €) auf die erfolgsabhängige Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung. Die angegebenen Vorjahreswerte beziehen sich auf die im Geschäftsjahr 2019/20 amtierenden Vorstandsmitglieder. Für die im Geschäftsjahr 2019/20 gewährte Tranche der erfolgsabhängigen Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung (Performance Share Plan) beträgt der Zielbetrag für Frau Sonnenmoser 0,6 Mio. €. Die Anzahl der zunächst bedingt zugeteilten Performance Shares beträgt für Frau Sonnenmoser 184.050 Stück. Der Wert der im Geschäftsjahr 2019/20 zugeteilten Tranche des Performance Share Plan wurde zum Zeitpunkt der Gewährung durch externe Gutachter nach einem anerkannten finanzmathematischen Verfahren ermittelt. Frau Sonnenmoser verfügt außer über die im Berichtsjahr ausgegebene Tranche des Performance Share Plan über Zuteilungen aus der Tranche 2018/19. Im Geschäftsjahr 2019/20 haben sich Wertveränderungen aus den laufenden Tranchen erfolgsabhängiger Vergütungsprogramme mit langfristiger Anreizwirkung ergeben. Der Aufwand aus dem Performance Share Plan für Frau Sonnenmoser beträgt 0,12 Mio. €, davon 0,08 Mio. € aus der Tranche 2019/20 und 0,04 Mio. € aus der Tranche 2018/19. Die Rückstellungen hierfür betragen zum 30. September 2020 insgesamt 0,21 Mio. €. Der Aufsichtsrat hat beschlossen, die LTI-Tranche 2018/19 sowie 2019/20 aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Hinblick auf die Zielsetzung der EPS-Komponente an die adjustierte Mittelfristplanung anzupassen, um die Auswirkungen auf die Vorstandsvergütung zu adjustieren und die Anreizwirkung aufrecht zu erhalten. Die im Geschäftsjahr 2018/19 sowie 2019/20 gewährte aktienbasierte langfristige variable Vergütung (Performance Share Plan) führte zu einem Unterschiedsbetrag in Höhe von 0,10 Mio. € im Vergleich zum bilanzierten Wert. Darüber hinaus besteht für die Mitglieder des Vorstands eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktzusage mit einer beitragsorientierten und einer leistungsorientierten Komponente. Die Finanzierung der beitragsorientierten Komponente erfolgt gemeinsam durch den Vorstand und das Unternehmen. Sofern das Vorstandsmitglied einen Eigenbeitrag von sieben Prozent seiner definierten Bemessungsgrundlage erbringt, fügt das Unternehmen den doppelten Beitrag hinzu. Die sonstigen Vergütungen entfallen auf geldwerte Vorteile aus Sachbezügen. Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands Für frühere Mitglieder des Vorstands der CECONOMY AG und von auf die CECONOMY AG verschmolzenen Gesellschaften sowie ihre Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 2019/20 Leistungen in Höhe von 3,0 Mio. € (2018/19: 3,0 Mio. €) erbracht. Aus Anlass der Beendigung Ihrer Tätigkeit erhalten Herr Dr. Dieter Haag Molkenteller insgesamt 0,7 Mio. € und Herr Jörn Werner insgesamt 3,2 Mio. € im Geschäftsjahr 2019/20. Der Barwert der Verpflichtungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen nach IFRS beträgt 50,8 Mio. € (30.09.2019: 48,0 Mio. €). Der entsprechende Barwert des Verpflichtungsvolumens für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen nach HGB beträgt 44,8 Mio. € (30.09.2019: 39,1 Mio. €). ↗ Die Angaben gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 a Satz 5 bis 8 HGB finden sich im Zusammengefassten Lagebericht im Vergütungsbericht. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Die Gesamtvergütung sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/20 beträgt 2,0 Mio. € (2018/19: 2,2 Mio. €). ↗ Weitere Angaben zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder finden sich im Zusammengefassten Lagebericht im Vergütungsbericht. 51. HONORARE DES KONZERNABSCHLUSSPRÜFERS Für die erbrachten Dienstleistungen des Abschlussprüfers KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) ist das unten stehende Gesamthonorar berechnet worden. scrollen Mio. € 2018/19 2019/20 Abschlussprüfung 6 6 Sonstige Bestätigungs- oder Prüfungsleistungen 0 0 Steuerberatungsleistungen 0 0 Sonstige Leistungen 0 1 Honorare des Konzernabschlussprüfers 6 7 Es wurden ausschließlich Leistungen erbracht, die mit der Tätigkeit als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der CECONOMY AG vereinbar sind. Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG bezieht sich auf die Prüfung des Konzernabschlusses, des Jahresabschlusses sowie verschiedene Jahresabschlussprüfungen und Prüfungen von IFRS Reporting Packages zur Einbeziehung in den CECONOMY-Konzernabschluss ihrer Tochterunternehmen, einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen. Zudem erfolgten prüfungsintegriert prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen, projektbegleitende Prüfungen im Rahmen der Einführung neuer Rechnungslegungsstandards sowie ISAE-3402-Prüfungsleistungen. Andere Bestätigungsleistungen enthalten vereinbarte Bestätigungsleistungen in Bezug auf beispielsweise Umsatzmietvereinbarungen und Compliance Certificates. Sonstige Leistungen betreffen überwiegend die Honorare für projektbezogene Beratungsleistungen. 52. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX Die von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam abgegebene Entsprechenserklärung gemäß § 161 Abs. 1 AktG zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex vom November 2020 und nicht mehr aktuelle Entsprechenserklärungen beziehungsweise Ergänzungen macht die CECONOMY AG auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik Unternehmen - Corporate Governance dauerhaft öffentlich zugänglich. 53. BEFREIUNGSWAHLRECHTE NACH § 264 ABS. 3 BEZIEHUNGSWEISE § 264 B HGB Nachfolgende inländische Tochtergesellschaften in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft beziehungsweise Personenhandelsgesellschaft nehmen die Befreiungsvorschriften gemäß § 264 Abs. 3 und § 264 b HGB in Anspruch und verzichten deshalb auf die Offenlegung ihrer Jahresabschlussunterlagen 2019/20 sowie überwiegend auch auf die Erstellung des (HGB-)Anhangs und Lageberichts. scrollen Operative Gesellschaften und Serviceeinheiten CECONOMY Data GmbH Düsseldorf CECONOMY Digital GmbH Düsseldorf CECONOMY Dreizehnte Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH Ingolstadt CECONOMY Erste Vermögensverwaltungs GmbH Düsseldorf CECONOMY Invest GmbH Düsseldorf CECONOMY Pensionssicherungs GmbH Düsseldorf CECONOMY Retail GmbH Düsseldorf CECONOMY Retail International GmbH Düsseldorf MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG Düsseldorf MWFS Zwischenholding Management GmbH Düsseldorf 54. ÜBERSICHT DER WESENTLICHEN VOLLKONSOLIDIERTEN KONZERNGESELLSCHAFTEN scrollen Name Land Sitz 30.09.2019 Anteil in % 30.09.2020 Anteil in % CECONOMY AG Deutschland Düsseldorf Media-Saturn-Holding GmbH Deutschland Ingolstadt 78,4 78,4 Media-Saturn Deutschland GmbH Deutschland Ingolstadt 100,0 100,0 Media - Saturn Beteiligungsges.m.b.H. Österreich Vösendorf 100,0 100,0 MEDIA MARKT SATURN, S.A. UNIPERSONAL Spanien El Prat de Llobregat 100,0 100,0 Mediamarket S.p.A.con Socio Unico Italien Curno 100,0 100,0 Media Markt Saturn Holding Nederland B.V. Niederlande Rotterdam 100,0 100,0 Media Saturn Holding Polska Sp.z.o.o. Polen Warschau 100,0 100,0 MEDİA MARKT TURKEY TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ Türkei Istanbul 100,0 100,0 55. ORGANE DER CECONOMY AG UND IHRE MANDATE Mitglieder des Aufsichtsrats 1 Jürgen Fitschen (Aufsichtsratsvorsitzender) Senior Advisor, Deutsche Bank AG a) Vonovia SE, Bochum Syntellix AG, Hannover b) Kommanditgesellschaft CURA Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Hamburg Sylvia Woelke (stellvertretende Vorsitzende seit 12. Februar 2020) Vorsitzende des Betriebsrats, Media-Saturn-Holding GmbH Manager Corporate Risk Management & Internal Controls, Media-Saturn-Holding GmbH, Ingolstadt a) Keine b) Keine Wolfgang Baur Abteilungsleiter Logistik, Saturn Techno-Electro-Handelsgesellschaft mbH, Köln Vorsitzender des Betriebsrats, Saturn Techno-Electro-Handelsgesellschaft mbH, Köln a) Keine b) Keine Kirsten Joachim Breuer Geschäftsführer, IG Metall Geschäftsstelle Erfurt a) Keine b) Keine Karin Dohm Global Program Director Deutsche Bank AG a) Deutsche EuroShop AG, Hamburg DB Europe GmbH, Frankfurt am Main (bis 30. April 2020) b) Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg (bis 27. März 2020) Dr. Bernhard Düttmann (1. Oktober 2019 bis 17. Oktober 2019) Interimistischer Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor der CECONOMY AG a) Alstria Office Reit AG, Hamburg Vossloh AG, Werdohl (bis 31. Dezember 2019) b) Media-Saturn-Holding GmbH, Ingolstadt - Vorsitzender des Beirats (seit 7. November 2019) und Mitglied des Beirats (seit 4. November 2019) Daniela Eckardt Angestellte Kasse/Information, Saturn Alexanderplatz Berlin Stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrats, Saturn Alexanderplatz Berlin a) Keine b) Keine Sabine Eckhardt (seit 27. Oktober 2020) Chief Executive Officer Central Europe der Jones Lang LaSalle SE, Frankfurt Mitglied des Advisory Board Digital Business, Heinrich Bauer Verlag KG, Hamburg a) Keine b) Media4Planet GmbH, Hamburg - Vorsitzende des Beirats Dr. Florian Funck Mitglied des Vorstands der Franz Haniel & Cie. GmbH a) METRO AG, Düsseldorf (bis 7. Dezember 2019) TAKKT AG, Stuttgart Vonovia SE, Bochum b) Keine Ludwig Glosser Service Manager und Lead Problem Manager Process Management, Media-Saturn IT Services GmbH Vorsitzender des Betriebsrats, Media-Saturn IT Services GmbH a) Keine b) Keine Julia Goldin Executive Vice President & Chief Marketing Officer, Lego Group a) Keine b) Keine Jo Harlow Selbstständige Unternehmerin a) Keine b) Intercontinental Hotels Group plc, Denham, Großbritannien Halma plc, Amersham, Großbritannien J Sainsbury's plc, London, Großbritannien Rainer Kuschewski Selbstständiger Unternehmer a) Keine b) Keine Stefanie Nutzenberger Mitglied im Bundesvorstand der Gewerkschaft ver.di a) Keine b) Keine Claudia Plath Chief Financial Officer ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG a) Deutsche EuroShop AG, Hamburg b) MEC METRO-ECE Centermanagement GmbH & Co. KG, Düsseldorf Jens Ploog Senior-Referent Organisation, Prozesse und Projekte, Media-Saturn Deutschland GmbH Vorsitzender des Betriebsrats, Media-Saturn Deutschland GmbH a) Keine b) Keine Birgit Popp Bereichsleiterin HR People Development & Learning Deutschland sowie verantwortlich für die Corporate-HR-Funktion People Development & Learning (seit 1. Oktober 2019) a) Keine b) Keine Dr. Fredy Raas Geschäftsführer der Beisheim Holding GmbH, Baar, Schweiz, Geschäftsführer der Beisheim Group GmbH & Co. KG, Düsseldorf (bis 31. Dezember 2019) a) METRO AG, Düsseldorf b) Arisco Holding AG, Baar, Schweiz HUWA Finanz und Beteiligungs AG, Au, Schweiz Jürgen Schulz (stellvertretender Vorsitzender bis 12. Februar 2020) Abteilungsleiter Service, Saturn Bielefeld Vorsitzender des Betriebsrats, Saturn Bielefeld a) Keine b) Keine Regine Stachelhaus Selbstständige Unternehmerin a) Covestro AG, Leverkusen Covestro Deutschland AG, Leverkusen SPIE Deutschland und Zentraleuropa GmbH, Ratingen LEONI AG, Nürnberg (seit 12. November 2019) b) SPIE SA, Cergy-Pontoise Cedex, Frankreich Christoph Vilanek Vorstandsvorsitzender der freenet AG, Büdelsdorf a) Ströer Management SE und Ströer SE & Co. KGaA, Köln EXARING AG, München VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, Bonn (seit 17. Juni 2019) b) Sunrise Communications AG, Zürich, Schweiz 1 Stand: 1. Dezember 2020 a) Mitgliedschaften in anderen zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 1. Alt. AktG b) Mitgliedschaften in vergleichbaren deutschen und internationalen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 2. Alt. AktG Ausschüsse des Aufsichtsrats und deren Besetzung Aufsichtsratspräsidium scrollen Jürgen Fitschen (Vorsitzender) Jürgen Schulz (bis 12. Februar 2020) Sylvia Woelke (seit 12. Februar 2020) Regine Stachelhaus Jens Ploog Prüfungsausschuss scrollen Karin Dohm (Vorsitzende) Sylvia Woelke (stellvertretende Vorsitzende) Dr. Bernhard Düttmann (bis 30. November 2019, ab dem 17. Oktober 2019 ruhend) Claudia Plath (seit 1. Dezember 2019) Dr. Florian Funck Ludwig Glosser Rainer Kuschewski Nominierungsausschuss scrollen Jürgen Fitschen (Vorsitzender) Dr. Bernhard Düttmann (bis 14. November 2019, ab dem 17. Oktober 2019 ruhend) Claudia Plath Regine Stachelhaus Vermittlungsausschuss gem. § 27 Abs. 3 MitbestG scrollen Jürgen Fitschen (Vorsitzender) Jürgen Schulz (bis 12. Februar 2020) Sylvia Woelke (seit 12. Februar 2020) Dr. Bernhard Düttmann (bis 30. November 2019, ab dem 17. Oktober 2019 ruhend) Ludwig Glosser Claudia Plath (seit 1. Dezember 2019) Mitglieder des Vorstands 2 Jörn Werner (Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor bis 17. Oktober 2019) a) Christophorus Holding GmbH (A.T.U. Gruppe), Weiden Pieroth Wein AG, Rümmelsheim b) Media-Saturn-Holding GmbH, Ingolstadt - Vorsitzender des Beirats (bis 4. November 2019) und Mitglied des Beirats (bis 31. Januar 2020) VELUX A/S, Kopenhagen, Dänemark Karin Sonnenmoser (Finanzvorstand) a) Keine b) Media-Saturn-Holding GmbH, Ingolstadt - Mitglied des Beirats (seit 13. Mai 2019) Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH, Berlin (bis 22. April 2020) SCHMOLZ + BICKENBACH AG, Luzern, Schweiz (seit 28. April 2020) Dr. Bernhard Düttmann (Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor seit 17. Oktober 2019) a) Alstria Office Reit AG, Hamburg Vossloh AG, Werdohl (bis 31. Dezember 2019) b) Media-Saturn-Holding GmbH, Ingolstadt - Mitglied des Beirats (seit 4. November 2019) und Vorsitzender des Beirats (seit 7. November 2019) 2 Stand: 1. Dezember 2020 a) Mitgliedschaften in anderen zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 1. Alt. AktG b) Mitgliedschaften in vergleichbaren deutschen und internationalen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 2. Alt. AktG 56. ANTEILSBESITZ DER CECONOMY AG ZUM 30. SEPTEMBER 2020 GEMÄSS § 313 HGB Die Angaben zum Anteilsbesitz der CECONOMY AG und des CECONOMY-Konzerns, die Teil dieses Abschlusses sind, finden sich in einer separaten Anlage zum Anhang. ↗ Die vollständige Auflistung aller Konzerngesellschaften sowie der assoziierten Unternehmen gemäß § 313 HGB ist auf der Internetseite www.ceconomy.de unter der Rubrik Investor Relations - Publikationen abrufbar. 1. Dezember 2020 Der Vorstand Dr. Bernhard Düttmann Karin Sonnenmoser VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind. 1. Dezember 2020 Der Vorstand Dr. Bernhard Düttmann Karin Sonnenmoser BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS AN DIE CECONOMY AG, DÜSSELDORF Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der CECONOMY AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern oder CECONOMY) - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Überleitung vom Periodenergebnis zum Gesamtergebnis, der Eigenkapitalentwicklung und der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 sowie dem Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der CECONOMY für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen ― entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 und ― vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Konzernabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. WERTHALTIGKEIT DES VORRATSVERMÖGENS Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Anhangangaben im Abschnitt "Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses" zu den Vorräten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Anhangangabe Nr. 26 "Vorräte". Das Risiko für den Abschluss In der Bilanz zum 30. September 2020 sind Vorräte in Höhe von EUR 2.949 Mio ausgewiesen; darin sind Wertminderungen in Höhe von EUR 151 Mio enthalten. Die zunächst zu Anschaffungskosten (unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten sowie Anschaffungspreisminderungen durch nachlaufende Vergütungen) bewerteten Vorratsbestände sind dann im Wert zu mindern, wenn die voraussichtlichen Nettoveräußerungswerte der Vorräte aufgrund von Beschädigungen, Überalterungen oder fehlender Gängigkeit die Anschaffungskosten nicht mehr decken. Die Ermittlung der Nettoveräußerungswerte als Wertobergrenze ist ermessensbehaftet. Der Nettoveräußerungswert erfordert teilweise zukunftsorientierte Schätzungen bezüglich der Beträge, die beim Verkauf der Vorräte voraussichtlich realisiert werden können. Die sich seit Januar 2020 weltweit ausbreitende COVID-19 Pandemie kann im Vergleich zu den Vorjahren Einfluss auf die Anwendbarkeit historischer Erfahrungswerte für die zukunftsorientierten Schätzungen von Nettoveräußerungswerten haben. Für den Konzernabschluss besteht das Risiko, dass die Vorräte aufgrund von gegebenenfalls nicht erkanntem Wertminderungsbedarf überbewertet sind. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Wir haben auf Basis unseres erlangten Prozessverständnisses zur Überprüfung der Werthaltigkeit des Vorratsvermögens die Einrichtung, Ausgestaltung und Funktionsfähigkeit identifizierter interner Kontrollen insbesondere bezüglich der Ermittlung der erwarteten Nettoveräußerungswerte beurteilt. Die Berechnungen zur Ermittlung des Nettoveräußerungswerts und zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfs haben wir für risiko- und größenorientiert ausgewählte Gegenstände des Vorratsvermögens auf rechnerische Richtigkeit nachvollzogen. Die Angemessenheit der erwarteten Nettoveräußerungswerte sowie der verwendeten Wertminderungsabschläge haben wir unter anderem anhand historischer Erfahrungswerte sowie geschäftsjahresspezifischer Erkenntnisse im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie der CECONOMY beurteilt. Unsere Schlussfolgerungen Die der Ermittlung des Nettoveräußerungswerts zugrunde gelegten Annahmen sowie das ausgeübte Ermessen des Vorstands sind sachgerecht und ausgewogen. REALISIERUNG VON VERGÜTUNGEN VON LIEFERANTEN Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Anhangangaben im Abschnitt "Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses" zu Finanzinstrumente. Darüber hinaus verweisen wir auf die Anhangangabe Nr. 24 "Forderungen an Lieferanten, sonstige finanzielle Vermögenswerte und andere Vermögenswerte". Das Risiko für den Abschluss In der Bilanz zum 30. September 2020 weist der Konzern Forderungen an Lieferanten in Höhe von EUR 1.302 Mio aus. Die Gesellschaften der CECONOMY schließen Vereinbarungen mit Lieferanten über Einkaufskonditionen ab. Dabei werden unter anderem Vereinbarungen über nachträgliche seitens der Lieferanten an CECONOMY zu gewährende Skonti, Boni, Rabatte und andere Vergütungen geschlossen. Die bilanzielle und erfolgsrechnerische Abbildung dieser Vereinbarungen erfordern teilweise ermessensbehaftete Annahmen wie beispielsweise die Erreichung von Kalenderjahreszielen aufgrund des vom Kalenderjahr abweichenden Abschluss-Stichtags, die unmittelbar Einfluss auf den Ansatz der Forderungen gegen Lieferanten aus den genannten Vereinbarungen haben. Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass Vergütungen von Lieferanten realisiert werden, ohne dass entsprechende Vereinbarungen vorliegen oder dass Vergütungen von Lieferanten nicht in zutreffender Höhe realisiert werden und damit die Forderungen gegen Lieferanten nicht sachgerecht ausgewiesen werden. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Wir haben den Prozess zur Erfassung und Dokumentation der Lieferantenvereinbarungen sowie die Einrichtung und Ausgestaltung der identifizierten internen Kontrollen beurteilt und die Wirksamkeit der relevanten internen Kontrollen im Hinblick auf den Bestand und die Genauigkeit von Lieferantenvergütungen geprüft. Für risiko- und größenorientiert ausgewählte Forderungen an Lieferanten haben wir uns von dem Vorhandensein der zugrunde liegenden Lieferantenverträge überzeugt und die bilanzielle und erfolgsrechnerische Erfassung der Lieferantenvergütungen unter Würdigung der vertraglichen Regelungen beurteilt. Dazu haben wir unter anderem die zugrunde liegenden Annahmen und Daten zur Erfassung der Forderungen gegen Lieferanten für realisierte, aber noch nicht abgerechnete Vergütungen unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Vergangenheit hinterfragt. Unsere Schlussfolgerungen Die Bilanzierung der realisierten Vergütungen von Lieferanten erfolgt in Einklang mit den zugrunde liegenden Lieferantenkonditionen bzw. Vereinbarungen mit Lieferanten. DIE ERSTANWENDUNG DES NEUEN RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS "IFRS 16 - LEASINGVERHÄLTNISSE" Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir im Abschnitt "Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses" auf die Angabe zu der Anwendung neuer Rechnungslegungsvorschriften sowie auf die Anhangangabe Nr. 22 "Nutzungsrechte", Nr. 34 "Verbindlichkeiten" und Nr. 36 "Finanzschulden". Das Risiko für den Abschluss Zum 30. September 2020 werden im Konzernabschluss der CECONOMY Nutzungsrechte aus Leasingverträgen in Höhe von EUR 2.021 Mio sowie Leasingverbindlichkeiten in Höhe von EUR 2.141 Mio ausgewiesen. Der Anteil der Leasingverbindlichkeiten an der Bilanzsumme beläuft sich auf insgesamt 20,5 % und hat somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft. CECONOMY wendet den neuen Rechnungslegungsstandard "IFRS 16 - Leasingverhältnisse" modifiziert retrospektiv an. Aus der Erstanwendung ergaben sich Auswirkungen auf die Eröffnungsbilanzwerte des Geschäftsjahres und deren Fortschreibung zum Bilanzstichtag. Zum 1. Oktober 2019 wurden Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten in Höhe von EUR 2.300 Mio bilanziert. Da CECONOMY alle Nutzungsrechte in Höhe der Leasingverbindlichkeiten angesetzt hat, ergibt sich zum Erstanwendungszeitpunkt kein Effekt auf das Konzerneigenkapital. Die Gesellschaft hat konzernweite Prozesse und Kontrollen zur vollständigen und richtigen Erfassung von Leasingverhältnissen eingerichtet. Die Bestimmung der Leasinglaufzeit, der Höhe der Leasingzahlungen und des Diskontierungszinssatzes können ermessensbehaftet sein und auf Schätzungen beruhen. Zudem erfordert die Ermittlung des Erstanwendungseffektes des IFRS 16 sowie die standardkonforme Fortschreibung der Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechte die Erfassung umfangreicher Daten aus den Leasingverträgen. Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass die Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten aus Leasingverträgen nicht vollständig in der Bilanz erfasst wurden. Zudem besteht das Risiko, dass die Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten nicht angemessen bewertet sind. Daneben besteht das Risiko, dass die nach IFRS 16 im Zusammenhang mit IAS 8 geforderten Anhangangaben zu den Auswirkungen der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 nicht vollständig und sachgerecht sind. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung In einem ersten Schritt haben wir uns ein Verständnis über den Prozess der CECONOMY zur Implementierung von IFRS 16 verschafft. Im Anschluss daran haben wir die der Implementierung zugrunde liegenden Fachkonzepte und Bilanzierungsanweisungen im Hinblick auf Vollständigkeit und Konformität mit IFRS 16 gewürdigt. Wir haben die Angemessenheit und Einrichtung von Kontrollen beurteilt, welche CECONOMY zur Sicherstellung der vollständigen und richtigen Ermittlung der Daten zur erstmaligen Bewertung der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten eingerichtet hat. Soweit zur Ermittlung und Zusammenführung der relevanten Daten IT-Verarbeitungssysteme zum Einsatz kamen, haben wir unter Einbindung unserer IT-Spezialisten die Wirksamkeit der Regelungen und Verfahrensweisen, die sich auf IT-Anwendungen beziehen und die Wirksamkeit von Anwendungskontrollen unterstützen, getestet. Für teilweise risikoorientiert und teilweise zufallsbasiert ausgewählte Leasingverträge haben wir geprüft, ob die relevanten Daten richtig und vollständig ermittelt und in den IT-Verarbeitungssystemen erfasst wurden. Sofern Ermessensentscheidungen zur Bestimmung der Leasinglaufzeit getroffen wurden, haben wir diese daraufhin überprüft, ob die zugrunde liegenden Annahmen konsistent zu anderen getroffenen Annahmen im Abschluss sind. Unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten haben wir die den Grenzfremdkapitalzinssätzen zugrunde liegenden Annahmen und Parameter mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Zudem haben wir die Berechnungsmethode für den Diskontierungszinssatz auf Angemessenheit unter risikoorientierten Gesichtspunkten gewürdigt. Den durch die CECONOMY ermittelten Wertansatz der Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechte haben wir für risikoorientiert ausgewählte Leasingverträge rechnerisch nachvollzogen. Zudem haben wir beurteilt, ob die nach IFRS 16 in Verbindung mit IAS 8 geforderten Angaben zu den Auswirkungen der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 im Konzernanhang vollständig und sachgerecht sind. Unsere Schlussfolgerungen Die CECONOMY hat sachgerechte Verfahren zur Erfassung von Leasingverträgen für Zwecke der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 eingerichtet. Die der Bewertung der den Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten aus Leasingverträgen zugrunde liegenden Annahmen und Parameter sind insgesamt angemessen. Die im Konzernanhang enthaltenen Angaben zur Auswirkung der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 sind vollständig und sachgerecht. WERTHALTIGKEIT DER MIETEREINBAUTEN UND NUTZUNGSRECHTE Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Anhangangaben im Abschnitt "Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses" zu Sachanlagen und Leasingverhältnisse. Darüber hinaus verweisen wir auf die Anhangangaben Nr. 21 "Sachanlagen" und Nr. 22 "Nutzungsrechte". Das Risiko für den Abschluss Im Konzernabschluss der CECONOMY zum 30. September 2020 sind andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 557 Mio, die auch Mietereinbauten für operativ genutzte Standorte beinhalten, sowie Nutzungsrechte in Höhe von EUR 2.021 Mio ausgewiesen. Um zu prüfen, ob eine Wertminderung vorliegt, werden Vermögenswerte zu einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zusammengefasst. Dies trifft bei der CECONOMY grundsätzlich auf den einzelnen Standort zu. Ergeben sich Anhaltspunkte für eine Wertminderung der Nutzungsrechte sowie Mietereinbauten, ermittelt die Gesellschaft zum Abschlussstichtag den erzielbaren Betrag und vergleicht diesen mit dem jeweiligen Buchwert. Eine Wertminderung der Nutzungsrechte sowie Mietereinbauten ist zu erfassen, wenn der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit kleiner als ihr Buchwert ist. Grundlage für die Durchführung des Werthaltigkeitstests ist regelmäßig der Barwert der künftigen Zahlungsmittelflüsse der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der auf Basis des Discounted-Cashflow-Verfahren ermittelt wird. Ausgangspunkt für die künftigen Zahlungsmittelflüsse sind die Mehrjahresplanungen der einzelnen Standorte. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße von der Einschätzung der berücksichtigten zukünftigen Zahlungsmittelflüsse durch die Gesellschaft abhängig und daher insbesondere angesichts des typischerweise mehrjährigen Planungshorizonts mit einer erheblichen Schätzunsicherheit sowie Ermessen behaftet. Durch die sich seit Januar 2020 weltweit ausbreitende COVID-19 Pandemie hat sich, im Vergleich zu den Vorjahren, der Grad der Schätzunsicherheit hinsichtlich der zugrunde liegenden künftigen Zahlungsmittelflüsse erhöht. Im Geschäftsjahr hat die Gesellschaft Wertminderungen in Höhe von EUR 21 Mio auf andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, die auch Mietereinbauten beinhalten sowie EUR 27 Mio auf Nutzungsrechte erfasst. Das Risiko für den Abschluss besteht darin, dass Mietereinbauten und Nutzungsrechte in operativen Standorten nicht werthaltig sind. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Zunächst haben wir uns durch Erläuterungen des Controllings sowie Würdigung der Dokumentationen ein Verständnis über den Prozess der Gesellschaft zur Beurteilung der Werthaltigkeit der Mietereinbauten und Nutzungsrechte verschafft. Die von der Gesellschaft identifizierten Anhaltspunkte auf Wertminderung haben wir analysiert und anhand der im Rahmen unserer Prüfung gewonnenen Informationen beurteilt, ob weitere von der Gesellschaft nicht identifizierte Anhaltspunkte für eine Wertminderung bestehen. Unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten haben wir unter anderem die Angemessenheit des Bewertungsmodells von CECONOMY beurteilt sowie die im Bewertungsmodell hinterlegten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme mit der Detailplanung abgeglichen. Die Planung wurde aus dem vom Vorstand verabschiedeten und vom Aufsichtsrat genehmigten Budget abgeleitet. Die Plausibilität der Planungsannahmen haben wir auch anhand branchenspezifischer Markterwartungen beurteilt. Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Dabei erforderte in diesem Jahr die Analyse der weiteren möglichen Auswirkungen durch die COVID-19 Pandemie eine besondere Beachtung. Zudem haben wir die Konsistenz der Planungen mit weiteren im Rahmen der Prüfung erlangten Informationen beurteilt. Weiterhin haben wir die Bewertungsmodelle hinsichtlich der zugrunde gelegten Bewertungsgrundsätze sowie rechnerischer und formeller Richtigkeit gewürdigt. Unsere Schlussfolgerungen Die von der Gesellschaft zugrunde gelegten Bewertungsmodelle stehen in Einklang mit den anzuwendenden IFRS-Bewertungsgrundsätzen und die vom Vorstand getroffenen Annahmen sind sachgerecht. Sonstige Informationen Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts: scrollen ― die Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird, ― den gesonderten nichtfinanziellen Bericht, auf den im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird, und ― die im zusammengefassten Lagebericht enthaltenen lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben. Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts. Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften Angaben des zusammengefassten Lageberichts sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen ― wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben des zusammengefassten Lageberichts oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder ― anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat der Vorstand die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen ― identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ― gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefasster Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. ― beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ― ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ― beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. ― holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. ― beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. ― führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 12. Februar 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 13. Februar 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2005 als Konzernabschlussprüfer der CECONOMY AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Martin C. Bornhofen. Düsseldorf, den 2. Dezember 2020 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Bornhofen, Wirtschaftsprüfer gez. Schröder, Wirtschaftsprüfer BERICHT DES AUFSICHTSRATS Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, ein in jeder Hinsicht außergewöhnliches Geschäftsjahr mit enorm herausfordernden Rahmenbedingungen liegt hinter uns, das CECONOMY jedoch trotz allem mit einer robusten Geschäftsentwicklung abgeschlossen hat. Das zufriedenstellende Ergebnis und das Überteffen der am 16. Juli 2020 konkretisierten Prognose allein geben noch keinen vollständigen Beleg für die sehr großen Mühen, die das Unternehmen im wechselvollen Verlauf des vergangenen Geschäftsjahres auf sich zu nehmen hatte, und für die besonderen Leistungen, die alle Mitarbeiter gemeinsam erbracht haben. Zu Beginn des Geschäftsjahres 2019/20 hatte der Aufsichtsrat Veränderungen in der Konzernführung beschlossen und Herrn Dr. Bernhard Düttmann als CEO und Nachfolger von Herrn Jörn Werner mit der Fortführung des Strategie- und Transformationsprozesses betraut. Bis Mitte März 2020 war das Unternehmen auf dem richtigen Weg. In den ersten fünf Monaten lagen Umsatz und Ergebnis innerhalb der ursprünglichen Erwartungen. Die erfreuliche Entwicklung und der bis dahin nahezu abgeschlossene Strategieprozess kamen jedoch zu einem abrupten Halt, als die COVID-19-Pandemie auch auf die Länder in Europa übergriff, in denen CECONOMY tätig ist. Ab Mitte März 2020 wurden in nahezu allen Ländern, in denen CECONOMY tätig ist, staatlich angeordnete temporäre Marktschließungen und Verkaufsbeschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie und zum Schutz vor Infektionen wirksam. Diese Corona-Maßnahmen wirkten sich gruppenweit spürbar negativ auf das Geschäft von CECONOMY aus. Als Antwort auf den COVID-19-bedingten Umsatzrückgang und die negative Margenentwicklung hat das Unternehmen unverzüglich und konsequent Gegenmaßnahmen, insbesondere auf der Kostenseite, zur Liquiditäts- und zur Ergebnissicherung eingeleitet. Für den Fall auch von weiteren temporären Schließungen in der Zukunft hat sich das Unternehmen im April 2020 außerdem einen revolvierenden Konsortialkredit durch ein Konsortium von Partnerbanken von CECONOMY unter Teilnahme der staatseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gesichert. Die Kreditlinie läuft bis Dezember 2021 mit einer einjährigen Verlängerungsoption mit Zustimmung der KfW. Zu den Bedingungen des Konsortialkredits gehört die Aussetzung von Dividendenzahlungen über die Laufzeit der Kreditlinie, solange die KfW beteiligt ist. Zusätzlich hat der Vorstand für das Geschäftsjahr 2019/20 freiwillig auf seine eigene erfolgsabhängige Vergütung verzichtet. Während dieser Phase zeigte das Unternehmen seine Resilienz durch den Erfolg des Online-Geschäfts, wo es seine Position mit sechs Millionen im vergangenen Geschäftsjahr registrierten Neukunden sogar weiter festigen konnte. Auch nach der schrittweisen Lockerung der staatlichen Corona-Maßnahmen ab Ende April 2020 hat das Unternehmen schnell wieder Fuß gefasst. Dank spürbarer Nachholeffekte und der zugleich anhaltenden Dynamik des Online-Geschäfts lagen die Umsätze ab Mai 2020 sogar über dem Niveau des Vorjahres. Um auf die strukturellen Veränderungen im Handelsumfeld schneller reagieren zu können und das Unternehmen nachhaltig zukunftsfähig aufzustellen, haben der Vorstand und die Geschäftsführung der Media-Saturn-Holding GmbH im Sommer 2020 den Strategieprozess wieder aufgenommen und die sich ab diesem Zeitpunkt herausbildenden ersten Erkenntnisse aus der Pandemie verarbeitet. Unter anderem haben sie eine agilere und schlankere Organisationsstruktur eingeführt. Diese soll auch maßgeblich zu einem stärkeren Kundenfokus beitragen und schafft wichtige Voraussetzungen, um die weitere Transformation des Unternehmens zu beschleunigen. Mit der Präsentation des Strategie-Updates am 15. Dezember 2020 ist der Strategieprozess mittlerweile in die Umsetzung überführt worden. Die COVID-19-Pandemie ist ein Umstand höherer Gewalt. CECONOMY konnte dadurch die ursprüngliche Prognose für die Entwicklung der bedeutsamsten Kennzahlen im Geschäftsjahr 2019/20 nicht mehr erreichen. Die ursprüngliche Prognose hat der Vorstand am 18. März 2020 angesichts der Entwicklung im Zusammenhang mit COVID-19 und den erwarteten Auswirkungen auf Umsatz und Ergebnis zunächst zurückgezogen. Mit der Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts Q2/H1 2019/20 am 14. Mai 2020 wurde die Prognose sodann angepasst und, basierend auf der vorläufigen Geschäftsentwicklung der ersten neun Monate 2019/20 und dem entsprechenden Erkenntnisstand, am 16. Juli 2020 konkretisiert. Mit einem leichten Rückgang des währungs- und portfoliobereinigten Gesamtumsatzes um 1,8 Prozent wurde das Ziel erreicht. Mit einem bereinigten Konzern-EBIT in Höhe von 236 Mio. € ohne Berücksichtigung von Ergebniseffekten aus nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen hat CECONOMY das Ziel sogar übertroffen. Die Arbeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019/20 Der Aufsichtsrat der CECONOMY AG hat im Geschäftsjahr 2019/20 die ihm nach dem Gesetz und der Satzung der Gesellschaft obliegenden Aufgaben in vollem Umfang wahrgenommen. Neben den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben hat der Aufsichtsrat auch die Empfehlungen der Regierungskommission DCGK sowie die sich selbst in Geschäftsordnungen und Richtlinien gegebenen Regeln befolgt. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand der CECONOMY AG bei der Leitung des Unternehmens beraten und überwacht. Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit standen Aufsichtsrat und Vorstand, auch außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, in einem regelmäßigen Dialog. Seinen Informationspflichten ist der Vorstand stets nachgekommen, indem er den Aufsichtsrat ausführlich, zeitnah und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in schriftlicher und mündlicher Form zu allen wesentlichen Entwicklungen informierte. Insbesondere unterrichtete der Vorstand den Aufsichtsrat über den Gang der Geschäfte, die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (einschließlich der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance) sowie über die Strategie und Planung des Unternehmens. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Planungen hat der Vorstand retrospektiv im Einzelnen erläutert. Die Vorstandsvorsitzenden im Geschäftsjahr 2019/20, Herr Jörn Werner und Herr Dr. Bernhard Düttmann, standen zu bedeutenden Themen und anstehenden Entscheidungen mit mir als Aufsichtsratsvorsitzendem in einem fortlaufenden Austausch. In allen Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat eingebunden. Sämtliche Maßnahmen und Geschäfte, die aufgrund von Gesetz, Satzung der Gesellschaft oder aufgrund von durch den Aufsichtsrat selbst getroffenen Regelungen der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, hat der Vorstand dem Aufsichtsrat zur Zustimmung vorgelegt. Die betreffenden Vorgänge hat der Aufsichtsrat stets umfassend geprüft und ihren Nutzen, mögliche Risiken und die sonstigen Auswirkungen mit dem Vorstand eingehend diskutiert. Weitere Maßnahmen und Geschäfte von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen ohne besonderen Zustimmungsvorbehalt wurden im Zusammenhang mit den vom Vorstand erstatteten Berichten und Informationen gemeinsam besprochen. Auf der Grundlage der Berichte des Vorstands hat der Aufsichtsrat alle für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge im Plenum und in den Ausschüssen eingehend erörtert. Von dem in § 111 Abs. 2 Satz 1 und 2 Aktiengesetz (AktG) bestimmten Einsichts- und Prüfungsrecht des Aufsichtsrats hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2019/20 keinen Gebrauch gemacht. Im Geschäftsjahr 2019/20 sind keine Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern aufgetreten. Anzahl der Sitzungen und Beschlussfassungen sowie Teilnahme an den Sitzungen Im Geschäftsjahr 2019/20 fanden insgesamt siebzehn Aufsichtsratssitzungen, sieben Sitzungen des Aufsichtsratspräsidiums, vier Sitzungen des Prüfungsausschusses und zwei Sitzungen des Nominierungsausschusses statt. Die Teilnahme der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats an den Sitzungen ist aus der nachfolgenden Übersicht ersichtlich: scrollen Übersicht zu der individuellen Sitzungsteilnahme der Mitglieder des Aufsichtsrats der CECONOMY AG im Geschäftsjahr 2019/20 Teilnahme/Anzahl der Sitzungen 1 Mitglied des Aufsichtsrats Aufsichtsrat Aufsichtsratspräsidium Prüfungsausschuss Nominierungsausschuss Vermittlungsausschuss Baur, Wolfgang 17/17 - - - - Breuer, Kirsten Joachim 17/17 - - - - Dohm, Karin 16/17 - 4/4 - - Düttmann, Dr. Bernhard 1/1 - - 0/0 0/0 Eckardt, Daniela 16/17 - - - - Fitschen, Jürgen 17/17 7/7 - 1/1 0/0 Funck, Dr. Florian 17/17 - 4/4 - - Glosser, Ludwig 16/17 - 4/4 - 0/0 Goldin, Julia 13/17 - - - - Harlow, Jo 15/17 - - - - Kuschewski, Rainer 17/17 - 4/4 - - Nutzenberger, Stefanie 16/17 - - - - Plath, Claudia 17/17 - 4/4 1/1 0/0 Ploog, Jens 16/17 5/7 - - - Popp, Birgit 17/17 - - - - Raas, Dr. Fredy 16/17 - - - - Schulz, Jürgen 17/17 4/4 - - 0/0 Stachelhaus, Regine 17/17 6/7 - 1/1 - Vilanek, Christoph 13/17 - - - - Woelke, Sylvia 17/17 3/3 4/4 - 0/0 1 Bei unterjährig in den Aufsichtsrat eingetretenen oder unterjährig aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Mitgliedern beziehungsweise bei zeitweilig ruhender Mitgliedschaft und entsprechenden Ausschussmitgliedschaften ist nur die Anzahl der Sitzungen in dem Zeitraum angegeben, in dem die betreffende Person in dem Geschäftsjahr zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt beziehungsweise Mitglied eines Ausschusses war. Kein Mitglied des Aufsichtsrats, das während des gesamten Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat und gegebenenfalls einzelnen Aufsichtsratsausschüssen angehörte, hat lediglich an der Hälfte oder an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und/oder der Sitzungen der Ausschüsse, denen es angehörte, teilgenommen. Soweit Mitglieder des Aufsichtsrats im vergangenen Geschäftsjahr an einzelnen Sitzungen des Aufsichtsratsplenums beziehungsweise der Ausschüsse, denen sie angehörten, nicht persönlich oder telefonisch teilgenommen haben, haben sie sich durch Übermittlung von Stimmbotschaften an den in den Sitzungen durchgeführten Beschlussfassungen beteiligt. Außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats erfolgten vier weitere Beschlussfassungen des Aufsichtsrats zu einzelnen Beschlussgegenständen, die ebenso wie die wesentlichen Inhalte der Aufsichtsratssitzungen nachfolgend näher erläutert werden. Wesentliche Inhalte der Aufsichtsratssitzungen und der Beschlussfassungen des Aufsichtsrats außerhalb von Sitzungen Thematisch prägend für die Arbeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019/20 und damit auch für die Inhalte der Sitzungen waren die zu Beginn des Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat initiierte personelle Veränderung des Vorstandsvorsitzenden, die Erörterung der Strategie mit dem Vorstand sowie die Informationen des Vorstands zu dem jeweils aktuellen Stand der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der Gegenmaßnahmen der Gesellschaft. Wie bereits erwähnt, fasste der Aufsichtsrat in einer außerplanmäßigen Sitzung des Aufsichtsrats im Oktober 2019 den Beschluss, sich einvernehmlich mit sofortiger Wirkung von dem damaligen Vorstandsvorsitzenden, Herrn Jörn Werner, zu trennen. In derselben Sitzung fasste der Aufsichtsrat den Beschluss zur Aufhebungsvereinbarung mit Herrn Jörn Werner, bestellte das Mitglied des Aufsichtsrats Herrn Dr. Bernhard Düttmann übergangsweise für die Zeit vom 17. Oktober 2019 bis 16. Oktober 2020 zum Vorstandsvorsitzenden und stimmte dem Anstellungsvertrag zwischen der CECONOMY AG und ihm zu. In seiner Sitzung im November 2019 fasste der Aufsichtsrat die Beschlüsse über die Anpassung der Gewichtung der Erfolgsziele der kurzfristigen variablen Vergütung des Vorstands, über die Festlegung der Erfolgsziele für die Tranche 2019/20 der langfristigen variablen Vergütung, über die Ergänzung zur Entsprechenserklärung und über die Nachbesetzung der Mitgliedschaften von Herrn Dr. Bernhard Düttmann in den Ausschüssen des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat erörterte außerdem die Ergebnisse der im Geschäftsjahr 2018/19 extern durchgeführten interviewbasierten Überprüfung der Effizienz der Tätigkeit des Aufsichtsrats und die Handlungsempfehlungen. Zudem erhielt der Aufsichtsrat vom Vorstand ein Update zur Transformation und Strategie. In einer außerplanmäßigen Sitzung per Telefonkonferenz informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über die geplante Errichtung eines Zentrallagers am Standort Göttingen. Im Dezember 2019, im Rahmen einer Beschlussfassung außerhalb einer Sitzung des Aufsichtsrats, fasste der Aufsichtsrat den Beschluss über die Anpassung des Anstellungsvertrags von Frau Karin Sonnenmoser und die Festlegung der Erfolgsziele (Schwellenwerte der KPIs) der kurzfristigen variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2019/20. Sodann stellte der Aufsichtsrat in seiner planmäßigen Sitzung den Jahresabschluss der Gesellschaft fest und billigte den Konzernabschluss der Gesellschaft, jeweils für das Geschäftsjahr 2018/19, nachdem der Vorstand dem Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss sowie den Zusammengefassten Lagebericht vorgelegt hatte. Der Abschlussprüfer nahm an dieser Sitzung teil und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen. Weiter billigte der Aufsichtsrat den Gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht für das Geschäftsjahr 2018/19 und fasste die Beschluss- und Wahlvorschläge an die Hauptversammlung 2020. Jeweils vorbehaltlich der Wahl des vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung beschloss der Aufsichtsrat darüber hinaus die Beauftragung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts für die CECONOMY AG für das Geschäftsjahr 2019/20 sowie für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts der CECONOMY AG des ersten Halbjahres des Geschäftsjahres 2019/20. Schließlich beschloss der Aufsichtsrat über die Anpassung des Kompetenzprofils und die Widersprüche gegen die Gesamterfüllung hinsichtlich des gesetzlichen Mindestanteils von Frauen und Männern im Aufsichtsrat. Weiter informierte der Vorstand den Aufsichtsrat zum Stand der Transformation und Strategie. Im Februar 2020 fasste der Aufsichtsrat außerhalb einer Sitzung den Beschluss zur Festlegung der Aufgaben- und Kriterienkataloge für die individuellen Ziele der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/20. In der Sitzung im Februar 2020 unmittelbar vor der ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG am 12. Februar 2020 beschloss der Aufsichtsrat für den Fall von etwaigen Nichtigkeitsfeststellungsklagen gegen den Jahresabschluss sowie von etwaigen Anfechtungs- und/oder Nichtigkeitsklagen gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vorsorglich, einer Rechtsanwaltssozietät Prozessvollmacht zu erteilen, die Gesellschaft in den entsprechenden Rechtsstreitigkeiten zu vertreten. Am darauffolgenden Tag trat der Aufsichtsrat in einer außerordentlichen Sitzung erneut zusammen und erhielt vom Vorstand eine weitere Information zum Stand der Transformation und Strategie. In einer außerplanmäßigen Sitzung Anfang März 2020 tauschte sich der Aufsichtsrat weiter mit den Vorstandsmitgliedern über die Transformation und Strategie der CECONOMY AG aus. Aufgrund der COVID-19-Pandemie informierte der Vorstand den Aufsichtsrat im März und im April 2020 in insgesamt sechs außerplanmäßigen Sitzungen per Telefonkonferenz zur aktuellen Situation des operativen Geschäfts, insbesondere zu den Folgen der temporären Schließungen der stationären Geschäfte der MediaMarktSaturn Retail Group in verschiedenen Ländern, zur Liquidität der Media-Saturn-Holding GmbH und der MediaMarktSaturn Retail Group sowie zur Kurzarbeit in der Gruppe. Darüber hinaus tauschte sich der Vorstand mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Fitschen, und der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Frau Dohm, zwischen Mitte März und Anfang Mai 2020 tagesaktuell zur Lage von CECONOMY mit den Folgen der Maßnahmen zur Liquiditätssituation aus. In einer außerplanmäßigen Sitzung per Telefonkonferenz am 26. März 2020 stimmte der Aufsichtsrat einem befristeten Gesellschafterdarlehen in Gestalt einer revolvierenden Kreditlinie durch die CECONOMY AG zur Überbrückung von durch die COVID-19-Pandemie verursachten Liquiditätsengpässen in der MediaMarktSaturn Retail Group zu. In einer weiteren außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats per Telefonkonferenz Ende April 2020 stimmte der Aufsichtsrat nach eingehender Erörterung und Abwägung der verschiedenen Alternativen sowie externer und unabhängiger rechtlicher Beratung der Aufnahme einer syndizierten revolvierenden Kreditlinie zu. Die revolvierende Kreditlinie besteht in Höhe von 1,7 Mrd. € und wird unter Beteiligung der KfW und eines Bankenkonsortiums bereitgestellt. Dies dient der Erhöhung der finanziellen Flexibilität, insbesondere vor dem Hintergrund der Gefahr einer zweiten Welle von Infektionen und erneuten temporären Schließungen der stationären Geschäfte. Mit einem im Mai 2020 außerhalb einer Sitzung gefassten Beschluss stimmte der Aufsichtsrat dem Abschluss und der Durchführung der Änderungsvereinbarung zu dem bestehenden Konsortialkreditvertrag zu. In einer Sitzung des Aufsichtsrats informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über die aktuelle Situation sowie zum Budgetprozess der CECONOMY AG 2020/21. Die Sitzung im Juli 2020 konzentrierte sich auf den Status der Strategie nach COVID-19 sowie auf Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten. Darüber hinaus beschloss der Aufsichtsrat in einer Beschlussfassung außerhalb einer Sitzung, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Unterstützung bei der Prüfung des Gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts der CECONOMY AG für den Berichtszeitraum 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 zu beauftragen. Im August 2020 fasste der Aufsichtsrat in seiner Sitzung den Beschluss, einem Programm zur Vereinheitlichung der Strukturen in den Ländern und zur Einführung einer standardisierten Organisation zuzustimmen, welches die organisatorischen Grundlagen zur Beschleunigung des Transformationsprozesses schaffen soll. Im September 2020 erörterte der Aufsichtsrat ausführlich die Anpassung des Vorstandsvergütungssystems gemäß den Anforderungen des neuen Deutschen Corporate Governance Kodex 2020 und des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie sowie die folgerichtigen Anpassungen des Muster-Anstellungsvertrags für Vorstandsmitglieder, und beschloss sodann die Einführung einer Clawback-Regelung, die Festlegung einer Maximalvergütung (anstelle eines Vergütungs-Caps), die Verlängerung der Performance-Periode in Bezug auf die langfristige variable Vergütung von drei auf vier Jahre, die Überarbeitung der Aktienhalteverpflichtungen, die ersatzlose Streichung der Change of Control-Regelung sowie die Festlegung von Themenfeldern für nichtfinanzielle Leistungskriterien im Rahmen der langfristigen variablen Vergütung. Weitere Anpassungen beschloss der Aufsichtsrat sodann außerhalb des Berichtszeitraums im Oktober 2020. Im September 2020 fasste der Aufsichtsrat weiter einen Beschluss über die Überarbeitung der Insiderrichtlinie für den Aufsichtsrat. Außerdem hat sich der Aufsichtsrat mit der Nachfolgeplanung für den Vorstand sowie für den Aufsichtsrat befasst und beschloss die weitere Bestellung des Vorstandsvorsitzenden Dr. Bernhard Düttmann für die Amtszeit vom 17. Oktober 2020 bis 16. Oktober 2021. Mit Wirksamwerden dieser Bestellung am 17. Oktober 2020 wurde das bis dahin ruhende Mandat von Herrn Dr. Düttmann als Mitglied des Aufsichtsrats der CECONOMY AG endgültig beendet. Die daraus entstandene Vakanz im Aufsichtsrat wurde durch die gerichtliche Bestellung von Frau Sabine Eckhardt am 26. Oktober 2020 beendet. Nach der Bestellung von Frau Sabine Eckhardt ist die Verteilung der Kompetenzen gemäß dem vom Aufsichtsrat beschlossenen Kompetenzprofil wie folgt: In allen planmäßigen Sitzungen des Aufsichtsrats im vergangenen Geschäftsjahr hat der Vorstand den Aufsichtsrat über die aktuelle Geschäftsentwicklung informiert. Die Vorsitzenden der Ausschüsse des Aufsichtsrats informierten den Aufsichtsrat in den Plenumssitzungen über die Inhalte und Ergebnisse der jeweils vorhergehenden Ausschusssitzungen. Die Vorstandsangelegenheiten hat der Aufsichtsrat im vergangenen Geschäftsjahr regelmäßig ohne die Anwesenheit einzelner Vorstandsmitglieder behandelt und hat darüber hinaus bei Bedarf auch ohne die Anwesenheit des Vorstands insgesamt getagt. Ausschüsse des Aufsichtsrats Mit Stand 1. Dezember 2020 hat der Aufsichtsrat vier Ausschüsse gebildet, die wie folgt besetzt sind: Aufsichtsratspräsidium scrollen Jürgen Fitschen (Vorsitzender) Jürgen Schulz (bis 12. Februar 2020) Sylvia Woelke (seit 12. Februar 2020) Jens Ploog Regine Stachelhaus Prüfungsausschuss scrollen Karin Dohm (Vorsitzende) Sylvia Woelke (stellvertretende Vorsitzende) Dr. Bernhard Düttmann (bis 17. Oktober 2019) Dr. Florian Funck Ludwig Glosser Rainer Kuschewski Claudia Plath (seit 1. Dezember 2019) Als ständiger Gast nimmt Herr Jürgen Fitschen an den Sitzungen des Prüfungsausschusses teil. Herr Jürgen Schulz hat bis zu dem Ende seiner Amtszeit als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender (nach dem Ende der Hauptversammlung zum 12. Februar 2020) ebenfalls als Gast an den Sitzungen des Prüfungsausschusses teilgenommen. Nominierungsausschuss scrollen Jürgen Fitschen (Vorsitzender) Dr. Bernhard Düttmann (bis 17. Oktober 2019) Claudia Plath Regine Stachelhaus Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz scrollen Jürgen Fitschen (Vorsitzender) Jürgen Schulz (bis 12. Februar 2020) Sylvia Woelke (seit 12. Februar 2020) Dr. Bernhard Düttmann (bis 17. Oktober 2019) Ludwig Glosser Claudia Plath (seit 1. Dezember 2019) Die Ausschüsse bereiten auf dem Gebiet der ihnen durch Gesetz oder durch die Geschäftsordnungen zugewiesenen Aufgaben die Beratungen und die Beschlussfassungen des Aufsichtsratsplenums vor. In dem gesetzlich vorgegebenen Rahmen hat der Aufsichtsrat den Ausschüssen auch Entscheidungsbefugnisse übertragen. Innerhalb dieser Befugnisse handeln die Ausschüsse anstelle des Aufsichtsrats unmittelbar. ↗ Die den Ausschüssen des Aufsichtsrats zugewiesenen Aufgaben sind auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik Unternehmen - Aufsichtsrat wiedergegeben. Die Arbeit der Ausschüsse im Geschäftsjahr 2019/20 Im Geschäftsjahr 2019/20 haben sich die Ausschüsse des Aufsichtsrats mit den folgenden Fragestellungen befasst: Aufsichtsratspräsidium Im Geschäftsjahr 2019/20 fanden insgesamt sieben Sitzungen des Aufsichtsratspräsidiums statt. Eine Beschlussfassung des Aufsichtsratspräsidiums erfolgte außerhalb einer Sitzung. Wie für den Aufsichtsrat standen auch für das Aufsichtsratspräsidium bei dessen Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019/20 die Vorstandsangelegenheiten und damit zusammenhängende Fragestellungen thematisch im Vordergrund. Das Aufsichtsratspräsidium hat jeweils die Beschlüsse des Aufsichtsrats vorbereitet und dem Aufsichtsrat Beschlussempfehlungen unterbreitet. Wesentliche Themen, mit denen sich das Aufsichtsratspräsidium außerdem befasst hat, waren die Corporate Governance der CECONOMY AG, insbesondere die Erörterung und Vorbereitung der Beschlussfassungen zur Überarbeitung des Vorstandsvergütungssystems und die Festlegung der Erfolgsziele der kurzfristigen und der langfristigen variablen Vergütung des Vorstands. Darüber hinaus beschloss das Aufsichtsratspräsidium die Genehmigung einer Nebentätigkeit von Frau Karin Sonnenmoser als Mitglied des Verwaltungsrats eines nicht zu CECONOMY gehörenden Unternehmens. Bei Bedarf tagte das Aufsichtsratspräsidium ohne die Mitglieder des Vorstands beziehungsweise nur mit dem Vorstandsvorsitzenden. Prüfungsausschuss Im Geschäftsjahr 2019/20 fanden insgesamt vier Sitzungen des Prüfungsausschusses statt. Der Prüfungsausschuss fasste vier Beschlüsse außerhalb seiner Sitzungen. In seinen planmäßigen Sitzungen erörterte der Prüfungsausschuss regelmäßig und standardisiert eine Reihe von Themen mit dem Vorstand. Dabei handelt es sich insbesondere um scrollen ― die ihm vom Vorstand jeweils vor deren Veröffentlichung vorgelegten Entwürfe der Quartalsmitteilungen und des Halbjahresfinanzberichts sowie die dazugehörige Erörterung der Planerreichung und der Kapitalmarktsicht. ― die Erörterung der Ergebnisse der prüferischen Durchsicht der Quartalsmitteilungen und des Halbjahresfinanzberichts mit dem Abschlussprüfer. ― eine Information zu den Governance-Systemen, dem Risikomanagement-System und dem Internen Kontrollsystem und deren Wirksamkeit sowie zu deren fortlaufenden Weiterentwicklung. ― einen quartalsweisen Bericht der Internen Revision zu abgeschlossenen und laufenden Prüfungen sowie der Planung für den Folgezeitraum. ― die Erörterung der Kapitalmarktsicht gemeinsam mit dem Vorstand. Zusätzlich zu diesen Tagesordnungspunkten wurden in den einzelnen Sitzungen des Geschäftsjahres 2019/20 folgende Themen vertieft diskutiert: Der wesentliche inhaltliche Schwerpunkt der Sitzung des Prüfungsausschusses im Dezember 2019 war die Erörterung und Prüfung des durch den Vorstand für das Geschäftsjahr 2018/19 aufgestellten Jahres- und Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts der CECONOMY AG. Mit dem Abschlussprüfer diskutierte der Prüfungsausschuss die Prüfungsberichte und die Ergebnisse der Abschlussprüfungen. In diesem Zusammenhang ließ sich der Prüfungsausschuss von dem Abschlussprüfer zu dessen Unabhängigkeit während der Prüfungsdurchführung berichten. Auf der Grundlage seiner Prüfungen und der Erörterung der Prüfungen des Abschlussprüfers gab der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat seine Beschlussempfehlung, den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018/19 zu billigen. Der Prüfungsausschuss gab dem Aufsichtsrat sodann eine Empfehlung für den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung 2020 zur Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/20 sowie des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts des ersten Halbjahres des Geschäftsjahres 2019/20 und bereitete die Erteilung der entsprechenden Prüfungsaufträge sowie den Abschluss der Honorarvereinbarung - unter dem Vorbehalt der Wahl des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung 2020 gemäß dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats - vor. In der Sitzung im Februar 2020 erörterte der Prüfungsausschuss insbesondere die Ergebnisse des ersten Quartals des Geschäftsjahres 2019/20 inklusive der Black-Friday-Woche und des Weihnachtsgeschäfts gemeinsam mit dem Vorstand. Daneben stand der Ausblick auf einen zu dem Zeitpunkt für das zweite Quartal geplanten Capital Markets Day im Fokus. Darüber hinaus wurden mögliche Dividendenszenarien für die zukünftigen Geschäftsjahre diskutiert. Des Weiteren berichtete der Vorstand zu der Konzernsteuerplanung und der Vergabe von Spenden im Geschäftsjahr 2018/19 sowie einer Überarbeitung der Empfänger. In einer Beschlussfassung außerhalb einer Sitzung genehmigte der Prüfungsausschuss die Beauftragung der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hinsichtlich der Durchführung eines Independent Business Reviews der Media-Saturn-Gruppe im April 2020. Dieser Review stand im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des KfW-Darlehens. Die Ergebnisse dieser Überprüfung wurden sodann in der nächsten Sitzung im Mai 2020 dem Prüfungsausschuss erläutert. Darüber hinaus berichtete der Vorstand dem Prüfungsausschuss in der Sitzung im Mai 2020 über die aktuelle Situation mit der COVID-19-Pandemie und erläuterte verschiedene Simulationen der Beteiligungsbuchwerte der Anteile an verbundenen Unternehmen nach Maßgabe von verschiedenen Szenarien, einschließlich der Alternativen zur Mitigation von möglichen Wertminderungsrisiken. Zusätzlich gab der Vorstand dem Prüfungsausschuss ein Update zur Positionierung und zu den Änderungen in der Compliance-Organisation der CECONOMY AG. Außerdem gab der Vorstand dem Prüfungsausschuss ein Update zur Implementierung der Datenschutz-Grundverordnung und berichtete zu den Entwicklungen bei den einzelnen Governance-Systemen im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2019/20. Der Prüfungsausschuss beschäftigte sich zudem mit der Prüfungsplanung des gewählten Abschlussprüfers und den Schwerpunkten der Abschlussprüfungen sowie mit der Anpassung des Planungsprozesses für das Geschäftsjahr 2020/21 infolge der COVID-19-Pandemie. In einer Beschlussfassung außerhalb einer Sitzung im Juli 2020 stimmte der Prüfungsausschuss der Beauftragung der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses bei der Media-Saturn IT Services GmbH zu. In der Sitzung im August 2020 diskutierte der Prüfungsausschuss neben den Quartalszahlen insbesondere auch verschiedene Szenarien und deren Auswirkungen auf die Eigenkapitalsituation des Konzerns. Darüber hinaus erhielt der Prüfungsausschuss vom Vorstand eine aktualisierte Steuerplanung sowie Informationen zum Prozess für die Erstellung des Gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts. In einer Beschlussfassung außerhalb einer Sitzung im September 2020 genehmigte der Prüfungsausschuss die Beauftragungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hinsichtlich der Durchführung von Abschlussprüfungsleistungen zum 30. September 2020 bei der Media-Saturn-Holding GmbH und der Media-Saturn Deutschland GmbH. Weitere Informationen wurden dem Prüfungsausschuss bei Bedarf unterjährig außerhalb der Sitzungen elektronisch zur Verfügung gestellt. An den Sitzungen des Prüfungsausschusses nahmen der Vorstand sowie der Abschlussprüfer teil. Nominierungsausschuss Im Geschäftsjahr 2019/20 fand eine Sitzung des Nominierungsausschusses statt. In der Sitzung im Dezember 2019 befasste sich der Ausschuss mit seiner Beschlussempfehlung an den Aufsichtsrat zu dessen Wahlvorschlag an die Hauptversammlung 2020. Der Nominierungsausschuss hat die Wahl des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Christoph Vilanek empfohlen, der bereits seit Mai 2019 bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2020 gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt war. Bei seiner Beratung hat der Nominierungsausschuss die Eignung von Herrn Christoph Vilanek vor dem Hintergrund der vom Aufsichtsrat verabschiedeten Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, des Kompetenzprofils und des Diversitätskonzepts gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB eingehend diskutiert und die gesetzlichen Vorgaben, die Satzung der Gesellschaft sowie die Empfehlungen des DCGK zur Besetzung des Aufsichtsrats berücksichtigt. Der Nominierungsausschuss tagte ohne die Mitglieder des Vorstands. Vermittlungsausschuss Eine Sitzung des Vermittlungsausschusses war im Geschäftsjahr 2019/20 nicht erforderlich. ↗ Eine detaillierte Beschreibung der Arbeitsweise der Ausschüsse ist in der jährlichen Erklärung zur Unternehmensführung enthalten, die auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik Unternehmen - Corporate Governance abrufbar ist. Corporate Governance Über die Corporate Governance der CECONOMY AG für das Geschäftsjahr 2019/20 berichten Vorstand und Aufsichtsrat in der Erklärung zur Unternehmensführung 2020. ↗ Die Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik Unternehmen - Corporate Governance veröffentlicht. Ihre Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zu den Empfehlungen der Regierungskommission DCGK haben Vorstand und Aufsichtsrat der CECONOMY AG im November 2020 abgegeben. ↗ Diese Erklärung ist auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik Unternehmen - Corporate Governance dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht worden. Die aktuelle Erklärung ist ferner in der Erklärung zur Unternehmensführung 2020 vollständig wiedergegeben. Jahres- und Konzernabschluss Als Abschlussprüfer hat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den vom Vorstand auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellten Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019/20 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das gilt auch für den nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschluss 2019/20 der CECONOMY AG sowie den Zusammengefassten Lagebericht für die CECONOMY AG. Der Abschlussprüfer berichtete schriftlich über das Ergebnis der Prüfung. Die Jahresabschluss- und Konzernunterlagen sowie die Prüfungsberichte wurden in den Sitzungen des Prüfungsausschusses und in der Sitzung des Aufsichtsrats im Dezember 2020 in Gegenwart des Abschlussprüfers eingehend erörtert und geprüft. Die erforderlichen Unterlagen sind rechtzeitig vor diesen Sitzungen an alle Mitglieder des Prüfungsausschusses beziehungsweise des Aufsichtsrats verteilt worden, so dass ausreichend Gelegenheit für eine Prüfung bestand. Der Abschlussprüfer berichtete in beiden Sitzungen über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für Fragen und ergänzende Auskünfte auch in Abwesenheit des Vorstands zur Verfügung. Wesentliche Schwächen des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontroll- und Risikofrüherkennungssystems lagen nach Einschätzung des Prüfers nicht vor. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft informierte den Aufsichtsrat über die Leistungen, die zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen erbracht wurden. Umstände, die eine Befangenheit des Abschlussprüfers befürchten lassen, lagen nicht vor. Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019/20 hatte der Aufsichtsrat keine Einwendungen und stimmte im Plenum dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der CECONOMY AG festgestellt. Inhaltliche Überprüfung des Gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts Der Aufsichtsrat hat die Berichterstattung über die in dem Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) vom 11. April 2017 bezeichneten Belange im Rahmen des Gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts der CECONOMY AG für den Berichtszeitraum 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 eingehend erörtert und inhaltlich geprüft. In seiner Sitzung am 11. Dezember 2020 hat der Aufsichtsrat den Beschluss gefasst, den Gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht der CECONOMY AG für den Berichtszeitraum 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 zu billigen. Die inhaltliche Überprüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung durch den Aufsichtsrat erfolgte mit externer Unterstützung im Rahmen einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, welche der Aufsichtsrat durch seinen Beschluss vom 22. Juli 2020 beauftragt hat, ihn gesondert von der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses entsprechend zu unterstützen. Der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind bei ihrer Prüfung keine Sachverhalte bekannt geworden, nach denen die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu der Auffassung gelangt wäre, dass der Gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315b, 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB aufgestellt wurde. In der Aufsichtsratssitzung im Dezember 2020 berichtete die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und stand für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Personalia In dem Geschäftsjahr 2019/20 ist kein Mitglied des Aufsichtsrats aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Nachdem seine gerichtliche Bestellung vom Mai 2019 mit der Beendigung der Hauptversammlung der CECONOMY AG am 12. Februar 2020 geendet hatte, wurde die Amtszeit von Herrn Christoph Vilanek als Anteilseignervertreter durch seine Bestellung im Zuge der Erstwahl in dieser Hauptversammlung verlängert. Für den Zeitraum seiner erneuten Bestellung zum Vorstandsmitglied vom 17. Oktober 2019 bis zum 16. Oktober 2020 ruhte das Aufsichtsratsmandat des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Dr. Bernhard Düttmann. Aufgrund seiner weiteren Bestellung mit Wirkung vom 17. Oktober 2020 bis zum 16. Oktober 2021 zum Vorstandsmitglied, Vorstandsvorsitzenden und Arbeitsdirektor ist Herr Dr. Bernhard Düttmann am 17. Oktober 2020 aus dem Aufsichtsrat der CECONOMY AG ausgeschieden. Die daraus entstandene Vakanz im Aufsichtsrat wurde durch die gerichtliche Bestellung von Frau Sabine Eckhardt beendet. Ich gratuliere Herrn Christoph Vilanek und Frau Sabine Eckhardt zu seiner Wahl beziehungsweise zu ihrer Bestellung herzlich und danke allen Aufsichtsratsmitgliedern für die wertvollen Beiträge. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit in unserem Gremium. Herrn Dr. Bernhard Düttmann danke ich für seinen Einsatz als Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor und seine erneute Bereitschaft, die Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender und als Arbeitsdirektor für ein weiteres Jahr zu übernehmen. Im Namen des Aufsichtsrats danke ich dem Vorstand und sämtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von CECONOMY für die von ihnen geleistete Arbeit und ihr Engagement in einem herausfordernden Umfeld. Für den Aufsichtsrat JÜRGEN FITSCHEN, Vorsitzender des Aufsichtsrats Kurzprofil: Jürgen Fitschen gehört dem Aufsichtsrat der CECONOMY AG (zuvor: METRO AG) seit 2008 an und ist seit 2017 dessen Vorsitzender. Jürgen Fitschen wurde 1948 in Harsefeld geboren. Nach dem Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Hamburg mit dem Abschluss Diplom-Kaufmann war er in verschiedenen herausgehobenen Führungspositionen bei der Deutsche Bank und zuvor bei der Citibank tätig. Bis Mai 2016 war Jürgen Fitschen Co-CEO der Deutsche Bank AG und ist seither weiterhin als Senior Advisor für die Deutsche Bank tätig. Aufgrund seiner beruflichen Laufbahn und weiterer Mandate in den Aufsichtsgremien namhafter deutscher Unternehmen bringt Jürgen Fitschen ausnehmende Erfahrung in der Leitung und Überwachung von börsennotierten und international agierenden Unternehmen in den Aufsichtsrat ein. Über herausragende Fachkenntnisse verfügt er dabei insbesondere in sämtlichen Bank- und Finanzthemen und ist durch seine langjährige Tätigkeit in Asien mit den besonderen Fragen von Wachstumsmärkten vertraut. ↗ Weitere Informationen zu Herrn Jürgen Fitschen sowie zu den weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrats sind auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik Unternehmen - Aufsichtsrat abrufbar. Erklärung vom November 2020 zur Unternehmensführung des CECONOMY-Konzerns Dieser Erklärung zur Unternehmensführung des Konzerns der CECONOMY AG ("CECONOMY-Konzern") liegen die §§ 315 d HGB, 289f HGB, in der jeweils zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung gültigen Fassung, sowie der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) vom 16. Dezember 2019, am 20. März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht, zugrunde. Die nachfolgende Erklärung zur Unternehmensführung gibt unter anderem die jüngste Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der CECONOMY AG gemäß § 161 AktG aus November 2020 wieder und enthält die Beschreibung der Arbeitsweise des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie der Ausschüsse des Aufsichtsrats sowie Ausführungen zur Transparenz der Unternehmensführung. Darüber hinaus umfasst diese Erklärung die Informationen zur Corporate Governance der Gesellschaft und des Konzerns, die bisher im Corporate Governance Bericht im Geschäftsbericht sowie auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht wurden. Angaben zum Konzern CECONOMY sind als solche gekennzeichnet. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der CECONOMY AG messen den Standards einer guten Corporate Governance einen hohen Stellenwert bei und sind den Grundsätzen einer transparenten, verantwortungsvollen Unternehmensführung und -kontrolle verpflichtet. Ihre freiwillige Bindung an den DCGK haben die Organe durch die nachfolgende Festlegung jeweils in § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Vorstands der CECONOMY AG beziehungsweise der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der CECONOMY AG verankert: "Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft richten ihr Handeln an den jeweils gültigen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex aus und weichen von den Empfehlungen des Kodex nur in begründeten Ausnahmefällen ab. Besteht im Vorstand oder Aufsichtsrat die Absicht, von einer Empfehlung abzuweichen, unterrichten die Organe sich zuvor über das geplante Vorgehen." 1. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat Ein wesentliches Element der Corporate Governance deutscher Aktiengesellschaften ist die Trennung von Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle. Aufgaben und Verantwortung sind zwischen Vorstand und Aufsichtsrat der CECONOMY AG klar verteilt. Beide Gremien erfüllen ihre Aufgaben zum Wohl des Unternehmens und mit dem Ziel einer nachhaltigen Wertsteigerung. Grundlage ihres Handelns ist das Prinzip der verantwortungsvollen Unternehmensführung (Corporate Governance). Vorstand und Aufsichtsrat der CECONOMY AG arbeiten daher eng und vertrauensvoll zusammen: a. Vorstand Die Geschäftsführungsbefugnis liegt beim Vorstand der CECONOMY AG, dem im Zeitpunkt der Abgabe dieser Erklärung, wie gemäß § 76 Abs. 2 S. 2 AktG und § 5 Abs. 1 der Satzung der CECONOMY AG vorausgesetzt, zwei Mitglieder angehören. Gemäß dem der Geschäftsordnung für den Vorstand in der Fassung vom 11. Dezember 2018 als Anlage beigefügten Geschäftsverteilungsplan in der Fassung vom 17. Oktober 2019 sind den Vorstandsmitgliedern die nachfolgend bezeichneten Verantwortlichkeiten zugewiesen: scrollen • Dr. Bernhard Düttmann (Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor) Audit & Consulting; Communications, Public Policy & Sustainability; Corporate Office; Group Competition & Antitrust, Group Compliance, Data Protection; Group Projects & PMO; Human Resources; M&A; Strategy, Value Creation, Innovation/Digital & Business Development • Karin Sonnenmoser (Finanzvorstand) Accounting; Corporate Controlling & Reporting; Group Corporate Legal; Investor Relations; IT Management & Services; Pensions & Payroll; Risk Management; Tax; Treasury & Insurance Der Vorstand leitet die CECONOMY AG und den Konzern der CECONOMY AG in eigener Verantwortung. Zu den wesentlichen Führungsaufgaben des Vorstands zählen die Festlegung der Unternehmensziele und die strategische Ausrichtung des Konzerns, dessen Steuerung und Überwachung sowie die Unternehmensplanung. Darüber hinaus sichert der Vorstand die Verfügbarkeit von Investitionsmitteln, entscheidet über deren Vergabe innerhalb des Konzerns und ist verantwortlich für die Gewinnung und Förderung hoch qualifizierter Führungskräfte. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands. Die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Besetzung und die Zusammensetzung des Vorstands insgesamt erfolgen auf der Basis einer sorgfältigen Analyse der bestehenden und zukünftigen unternehmerischen Herausforderungen. Potenzielle Vorstandsmitglieder müssen nicht nur über eine grundlegende allgemeine Qualifikation verfügen, sondern für das Unternehmen in seiner konkreten Situation und in Anbetracht seiner künftigen Aufgaben geeignet sein. Bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern berücksichtigt der Aufsichtsrat auch die Empfehlungen des DCGK. Insbesondere achtet der Aufsichtsrat im Sinne des Kodex auf Vielfalt und strebt eine angemessene Berücksichtigung von Frauen an. Grundlegende Regelungen für die Arbeitsweise und die Zusammenarbeit des Vorstands sind in einer Geschäftsordnung niedergelegt, die der Aufsichtsrat für den Vorstand erlassen hat. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Sie arbeiten kollegial zusammen und informieren sich gegenseitig kontinuierlich über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Ressorts. Unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands führt jedes einzelne Vorstandsmitglied sein Ressort in eigener Verantwortung. Ausschüsse hat der Vorstand der CECONOMY AG nicht gebildet. Dies wäre auch bei der aktuellen Zusammensetzung mit zwei Vorstandsmitgliedern nicht möglich. Angelegenheiten, die einer Beschlussfassung des Gesamtvorstands bedürfen, sind grundsätzlich in der Geschäftsordnung des Vorstands festgelegt. Hierzu zählen zum Beispiel alle grundsätzlichen Fragen der Organisation, der Geschäftspolitik sowie der Investitions- und Finanzplanung der CECONOMY AG und der Gruppe. Beschlüsse fasst der Vorstand gemäß seiner Geschäftsordnung in der Regel in Sitzungen, die mindestens zwei Mal im Monat stattfinden sollen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Regelungen des DCGK, der Festlegungen in den Geschäftsordnungen des Vorstands, des Aufsichtsrats oder des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats sowie aufgrund sonstiger Informationsanforderungen des Aufsichtsrats im Einzelfall. Der Vorstand setzt den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über den Gang der Geschäfte in Kenntnis. Darüber hinaus informiert er den Aufsichtsrat regelmäßig über alle Fragen der Unternehmensplanung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements, der Compliance sowie der Kontrollsysteme im Unternehmen. Über Angelegenheiten, die von besonderer Bedeutung für das Unternehmen sind, informiert der Vorstand den Aufsichtsrat unverzüglich mündlich oder schriftlich. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens wird mit dem Aufsichtsrat eingehend erörtert und abgestimmt und ihre Umsetzung in regelmäßigen Abständen diskutiert. b. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der CECONOMY AG berät den Vorstand und überwacht dessen Geschäftsführung, auch im Hinblick auf das Erreichen der langfristigen Unternehmensziele. Der Vorstand bezieht den Aufsichtsrat in die Planungen hinsichtlich der weiteren Entwicklung des CECONOMY-Konzerns ebenso ein wie in Entscheidungen über bedeutende Maßnahmen und Geschäfte. Zusätzlich zu den gesetzlich und in der Satzung der Gesellschaft vorgesehenen Zustimmungspflichten hat der Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung des Vorstands weitere eigene Zustimmungsvorbehalte für bestimmte Maßnahmen und Geschäfte des Vorstands festgelegt. Dem Aufsichtsrat ist es unbenommen, weitere Geschäfte und Maßnahmen durch entsprechenden Beschluss für zustimmungsbedürftig zu erklären. Der Aufsichtsrat der CECONOMY AG tritt zu mindestens vier ordentlichen Sitzungen pro Geschäftsjahr zusammen. Regelungen zur Einberufung von Sitzungen sowie zur Beschlussfassung sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats festgelegt. Einzelheiten zu den Sitzungen und zu der Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat der CECONOMY AG außerhalb der Sitzungen im Geschäftsjahr 2019/20 werden im Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/20 erläutert. Der Aufsichtsrat der CECONOMY AG setzt sich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und der Satzung aus zehn Vertretern der Anteilseigner und zehn Vertretern der Arbeitnehmer und zu mindestens 30 % aus Frauen (also mindestens sechs) und zu mindestens 30 % aus Männern (also mindestens sechs) zusammen. Im Zeitpunkt der Abgabe dieser Erklärung gehören dem Aufsichtsrat der CECONOMY AG die nachfolgend genannten Mitglieder an: scrollen • Jürgen Fitschen (Vorsitzender, Vertreter der Anteilseigner) • Sylvia Woelke (stellv. Vorsitzende, Vertreterin der Arbeitnehmer) • Wolfgang Baur (Vertreter der Arbeitnehmer) • Kirsten Joachim Breuer (Vertreter der Arbeitnehmer) • Karin Dohm (Vertreterin der Anteilseigner) • Daniela Eckardt (Vertreterin der Arbeitnehmer) • Sabine Eckhardt (Vertreterin der Anteilseigner) • Dr. Florian Funck (Vertreter der Anteilseigner) • Ludwig Glosser (Vertreter der Arbeitnehmer) • Julia Goldin (Vertreterin der Anteilseigner) • Jo Harlow (Vertreterin der Anteilseigner) • Rainer Kuschewski (Vertreter der Arbeitnehmer) • Stefanie Nutzenberger (Vertreterin der Arbeitnehmer) • Claudia Plath (Vertreterin der Anteilseigner) • Jens Ploog (Vertreter der Arbeitnehmer) • Birgit Popp (Vertreterin der Arbeitnehmer) • Dr. Fredy Raas (Vertreter der Anteilseigner) • Jürgen Schulz (Vertreter der Arbeitnehmer) • Regine Stachelhaus (Vertreterin der Anteilseigner) • Christoph Vilanek (Vertreter der Anteilseigner) Die Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen in ihrer Gesamtheit über die gesetzlich geforderte Vertrautheit mit dem Sektor, in dem die CECONOMY AG tätig ist. Die zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben nach Einschätzung des Aufsichtsrats besonders wesentlichen Kompetenzen hat der Aufsichtsrat in einem Kompetenzprofil definiert. Der Aufsichtsrat wird in seiner Tätigkeit durch vier aus seiner Mitte gebildete Ausschüsse unterstützt: Aufsichtsratspräsidium Die dem Aufsichtsratspräsidium zugewiesenen Aufgaben sind auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik Unternehmen - Aufsichtsrat wiedergegeben. Den Vorsitz im Aufsichtsratspräsidium führt nach der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der CECONOMY AG der oder die Aufsichtsratsvorsitzende. Ein weiteres Mitglied des Aufsichtsratspräsidiums ist nach der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der CECONOMY AG der oder die stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats. Dem Aufsichtsratspräsidium gehören im Zeitpunkt der Abgabe dieser Erklärung an: scrollen • Jürgen Fitschen (Vorsitzender) • Sylvia Woelke • Regine Stachelhaus • Jens Ploog Prüfungsausschuss Die dem Prüfungsausschuss zugewiesenen Aufgaben sind auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik Unternehmen - Aufsichtsrat wiedergegeben. Die persönlichen Voraussetzungen für die Mitgliedschaft und den Vorsitz im Prüfungsausschuss ergeben sich aus dem Gesetz und der Geschäftsordnung des Ausschusses. Der oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses muss Vertreter(in) der Anteilseigner sein. Einem ehemaligen Mitglied des Vorstands, dessen Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete, soll weder der Vorsitz noch der stellvertretende Vorsitz im Prüfungsausschuss übertragen werden. Auch soll der oder die Vorsitzende des Aufsichtsrats nicht zugleich Vorsitzende(r) oder stellvertretende(r) Vorsitzende(r) des Prüfungsausschusses sein. Der oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll unabhängig sein und muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung sowie interne Kontrollverfahren verfügen ("financial expert"). Die weiteren Mitglieder des Prüfungsausschusses sollten über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen auf diesen Gebieten verfügen, möglichst ein Mitglied zusätzlich über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Compliance. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses müssen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein. Diese Anforderungen werden mit der aktuellen Besetzung des Prüfungsausschusses sämtlich erfüllt. Die unabhängige Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Frau Karin Dohm, verfügt über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung, Abschlussprüfung und interne Kontrollverfahren gemäß D.4 DCGK. Die stellvertretende Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Frau Sylvia Woelke, sowie die weiteren Mitglieder des Prüfungsausschusses verfügen sämtlich über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen auf diesen Gebieten. Frau Sylvia Woelke verfügt aufgrund ihrer Tätigkeit im Bereich Corporate Risk Management & Internal Controls sowie aufgrund ihrer früheren Tätigkeit im Bereich Innenrevision zusätzlich über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Compliance. Im Zeitpunkt der Abgabe dieser Erklärung ist der Prüfungsausschuss wie folgt besetzt: scrollen • Karin Dohm (Vorsitzende) • Sylvia Woelke (stellvertretende Vorsitzende) • Dr. Florian Funck • Ludwig Glosser • Rainer Kuschewski • Claudia Plath Nominierungsausschuss Die dem Nominierungsausschuss zugewiesenen Aufgaben sind auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik Unternehmen - Aufsichtsrat wiedergegeben. Dem Nominierungsausschuss gehören ausschließlich Vertreter der Anteilseigner an. Gemäß der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats wird der Ausschuss gebildet aus dem oder der Aufsichtsratsvorsitzenden sowie mindestens zwei weiteren Anteilseignervertretern. Der Ausschuss ist mehrheitlich mit unabhängigen Aufsichtsratsmitgliedern zu besetzen. Diese Anforderungen sind in der gegenwärtigen Besetzung des Ausschusses sämtlich erfüllt. Der Nominierungsausschuss ist im Zeitpunkt der Abgabe dieser Erklärung mit den nachfolgend genannten Personen besetzt: scrollen • Jürgen Fitschen (Vorsitzender) • Claudia Plath • Regine Stachelhaus Vermittlungsausschuss Die dem Vermittlungsausschuss zugewiesenen Aufgaben sind auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik Unternehmen - Aufsichtsrat wiedergegeben. Dem Vermittlungsausschuss gehören im Zeitpunkt der Abgabe dieser Erklärung die nachfolgend genannten Personen an: scrollen • Jürgen Fitschen (Vorsitzender) • Sylvia Woelke • Ludwig Glosser • Claudia Plath c. Information des Aufsichtsrats durch Ausschüsse und Vorstand Über Beschlüsse und wesentliche Aspekte der Beratungen der Ausschüsse berichtet der oder die jeweilige Ausschussvorsitzende dem Aufsichtsrat zeitnah, im Regelfall mündlich in der jeweils nächsten Sitzung des Aufsichtsrats. Die Information des Aufsichtsrats beziehungsweise seiner Ausschüsse durch den Vorstand ist gesetzlich geregelt. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Regelungen des DCGK, aufgrund etwaiger Regelungen in der Geschäftsordnung des Vorstands oder der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats bzw. einer Geschäftsordnung eines Ausschusses des Aufsichtsrats oder aufgrund sonstiger Informationsanforderungen des Aufsichtsrats im Einzelfall. Die Geschäftsordnung des Vorstands, die der Aufsichtsrat durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 11. Dezember 2018 neu gefasst hat, enthält eine Regelung zu einer Informationsordnung, die bezeichnet, nach welcher Maßgabe und aufgrund welcher Informationsanforderungen des Aufsichtsrats im Einzelfall der Vorstand den Aufsichtsrat zu informieren hat. d. Effizienzprüfungen des Aufsichtsrats Grundsätzlich finden alle zwei Jahre Effizienzprüfungen statt. Im Geschäftsjahr 2018/19 wurde eine externe interviewbasierte Effizienzprüfung durchgeführt. Die Ergebnisse sind dem Aufsichtstrat im Geschäftsjahr 2019/20 präsentiert worden. Die daraus abzuleitenden Handlungsempfehlungen und geeignete Vorschläge zur Umsetzung hat der Aufsichtsrat diskutiert. Mit den Vorschlägen zur Umsetzung wird sich der Aufsichtsrat laufend weiter befassen. e. Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG Vorstand und Aufsichtsrat der CECONOMY AG befassen sich eingehend mit der Erfüllung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Sie haben im November 2020 die folgende Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben: Die letzte Entsprechenserklärung erfolgte im September 2019, mit Ergänzung aus November 2019. Die Entsprechenserklärung und die Ergänzung dazu erfolgten zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 24. April 2017. Die "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" legte am 16. Dezember 2019 eine neue Kodexfassung vor, die am 20. März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde und auch in Kraft getreten ist. scrollen 1. In der Zeit seit letzten Entsprechenserklärung aus September 2019, mit Ergänzung aus November 2019, haben Vorstand und Aufsichtsrat der CECONOMY AG den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Kodexfassung vom 7. Februar 2017, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 24. April 2017, mit Ausnahme der nachfolgenden Abweichungen entsprochen: Aufgrund dessen, dass die weitere Bestellung von Herrn Dr. Bernhard Düttmann zum Vorstandsmitglied und Vorstandsvorsitzenden übergangsweise, als Stellvertreter des infolge des Ausscheidens des vormaligen Vorstandsmitglieds Jörn Werner fehlenden Vorstandsmitglieds, für den Zeitraum vom 17. Oktober 2019 bis zum 16. Oktober 2020 erfolgte, enthält die Vergütung, die Herr Dr. Bernhard Düttmann nach Maßgabe des Anstellungsvertrags zwischen der CECONOMY AG und Herrn Dr. Bernhard Düttmann für die Vorstandstätigkeit erhielt, ausnahmsweise keine variablen Vergütungsbestandteile. Hintergrund hierfür war, dass der Aufsichtsrat für den übergangsweisen Zeitraum der Bestellung eine variable Vergütung für nicht geeignet erachtete. Demnach wurde durch den Anstellungsvertrag von Herrn Dr. Bernhard Düttmann der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 2 des DCGK, wonach die monetären Vergütungsteile der Vorstandsvergütung fixe und variable Bestandteile umfassen sollen, ausnahmsweise nicht entsprochen. Folgerichtig wurde insoweit auch den Empfehlungen in den Sätzen 3 bis 6 des zweiten Absatzes der Ziffer 4.2.3 des DCGK, welche variable Vergütungsbestandteile voraussetzen, nicht entsprochen. 2. In der Zeit vom 20. März 2020 bis zur Abgabe dieser Entsprechenserklärung haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der CECONOMY AG den Empfehlungen der neuen Kodexfassung entsprochen beziehungsweise werden diesen auch zukünftig entsprechen, mit Ausnahme der nachfolgenden Abweichungen: scrollen • Ziffer C.5: Höchstzahl der Aufsichtsratsmandate Gemäß C.5 soll, wer dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, insgesamt nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen und keinen Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft wahrnehmen. Das Aufsichtsratsmitglied Herr Christoph Vilanek ist Vorstandsvorsitzender einer börsennotierten Gesellschaft und nimmt mehr als die vorgegebenen Aufsichtsratsmandate wahr. Der Aufsichtsrat und der Vorstand der CECONOMY AG haben sich mit dem Thema Overboarding auseinandergesetzt und sind zu der Ansicht gekommen, dass diese Vorgabe des neuen DCGK zu starr und schematisch ist. Da die freenet AG knapp 10% an der CECONOMY AG hält, spiegelt das Aufsichtsratsmandat von Herrn Christoph Vilanek die Eigentümerstruktur wider. Aufgrund seiner profunden Kenntnisse im Bereich Handel, seines hervorragenden Branchenwissens und seiner Qualifikation sowie seiner Erfahrungen in anderen Aufsichtsratsgremien ist Herr Christoph Vilanek persönlich von dem Aufsichtsrat der freenet AG damit betraut worden, die freenet AG als Aktionärin der CECONOMY AG im Aufsichtsrat der CECONOMY AG zu repräsentieren. Herr Christoph Vilanek ist aufgrund seiner Qualifikationen auch eine wertvolle Ergänzung für den Aufsichtsrat der CECONOMY AG. Entscheidend aber ist, und das ist die Ratio der Kodexempfehlung zu einer Höchstzahl von Aufsichtsratsmandaten, ob Herr Christoph Vilanek neben seinem Vorstandsmandat bei der freenet AG und seinen sonstigen Mandaten ausreichend Zeit für die Wahrnehmung seines Mandats bei der CECONOMY AG hat. Bislang hat es auch keine Anzeichen dafür gegeben, dass sich Herr Christoph Vilanek in zeitlich nicht angemessenem Maße mit seiner Aufsichtsratstätigkeit bei der CECONOMY AG befasst hat. Der Aufsichtsrat hat keinerlei Bedenken, dass Herr Christoph Vilanek den zu erwartenden Zeitaufwand für die Wahrnehmung des Mandats bei der CECONOMY AG nicht erbringen könnte. Auch Herr Christoph Vilanek selbst hat bestätigt, dass er weiterhin den für die Tätigkeit im Aufsichtsrat der CECONOMY AG zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. • Ziffer G.7: Zeitpunkt der Festlegung der Vergütungsbestandteile Gemäß G.7 soll der Aufsichtsrat für das bevorstehende Geschäftsjahr für jedes Vorstandsmitglied für alle variablen Vergütungsbestandteile die Leistungskriterien festlegen, die sich - neben operativen - vor allem an strategischen Zielsetzungen orientieren. Grundsätzlich wird der Empfehlung entsprochen. Im Geschäftsjahr 2020/21 wird der Empfehlung ausnahmsweise nicht entsprochen, da die Zielsetzung für die Komponenten der kurzfristigen variablen Vergütung auf dem Budget beruhen und das Budget für das Geschäftsjahr 2020/21 aufgrund des Corona-bedingt angepassten Planungsprozesses dem Aufsichtsrat erst im Oktober 2020 vorgelegt worden ist. • Ziffer G.8: Nachträgliche Änderungen der Vergütungsbestandteile Gemäß G.8 soll eine nachträgliche Änderung der Zielwerte oder der Vergleichsparameter ausgeschlossen sein. Der Empfehlung wird momentan nicht entsprochen. Der Aufsichtsrat hat beschlossen, die Zielwerte für die Tranchen der langfristen variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2019/20 und für das Geschäftsjahr 2018/19 an die durch Corona veränderte Lage anzupassen. Vorstand und Aufsichtsrat der CECONOMY AG beabsichtigen, künftig den Empfehlungen des DCGK in der neuen Fassung zu entsprechen, mit Ausnahme der oben genannten Ziffer C.5. Die aktuelle und frühere Erklärungen gemäß § 161 AktG sowie die Ergänzungen hierzu macht die CECONOMY AG auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik "Unternehmen - Corporate Governance" dauerhaft öffentlich zugänglich. 2. Festlegungen zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen Die Vertretung von Frauen und Männern im Aufsichtsrat der CECONOMY AG folgt den Vorgaben des Gesetzes zur Sicherung einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen. Die Vertreter der Arbeitnehmer und der Anteilseigner übertreffen jeweils die für den Aufsichtsrat der CECONOMY AG geltende Geschlechterquote in Höhe von 30 % gesondert. Dem Aufsichtsrat gehören im Zeitpunkt der Abgabe dieser Erklärung vier weibliche Mitglieder auf der Seite der Arbeitnehmervertreter und sechs weibliche Mitglieder auf der Seite der Anteilseignervertreter an. Bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern berücksichtigt der Aufsichtsrat die Vorgaben des Aktiengesetzes und die Empfehlungen des DCGK. Insbesondere achtet der Aufsichtsrat im Sinne des Kodex auf Vielfalt und strebt eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen an. Im Geschäftsjahr 2019/20 gehörte dem Vorstand der CECONOMY AG eine Frau an. Diese Besetzung entspricht bei der derzeitigen Zusammensetzung des Vorstands aus zwei Mitgliedern einer Quote von 50%. Unter anderem durch diese Quote wird die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen berücksichtigt. Für die erste und die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands hat der Vorstand der CECONOMY AG in seiner Sitzung am 10. Oktober 2019 Zielgrößen für den Anteil von Frauen in Höhe von mindestens 25% in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands in der CECONOMY AG und in Höhe von mindestens 50% in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands in der CECONOMY AG festgelegt, die bis zum 30. September 2024 erreicht werden sollen. 3. Diversitätskonzept In der CECONOMY AG wird sowohl bei der Zusammensetzung des Vorstands, der Besetzung von Führungsfunktionen als auch bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern auf Vielfalt geachtet. Diese Vielfalt trägt innerhalb des Vorstands und Aufsichtsrats zu einem breiteren Erfahrungsschatz sowie einer größeren Bandbreite in Bezug auf Perspektiven, Sachkunde und Fähigkeiten bei. Bei der Zusammensetzung des Vorstands orientiert sich der Aufsichtsrat in erster Linie an fachlichen Kenntnissen und persönlicher Eignung. Daneben berücksichtigt er auch Aspekte wie beispielweise Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund. Im Hinblick auf die jeweilige Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats insgesamt hat der Aufsichtsrat beschlossen, das nachfolgende Diversitätskonzept zu verfolgen: "Der Aufsichtsrat strebt eine vielfältige Zusammensetzung von Aufsichtsrat beziehungsweise Vorstand an, insbesondere, aber nicht abschließend, in Bezug auf Aspekte des Geschlechts, des Bildungs-, Erfahrungs- oder Berufshintergrunds, des Alters und der Internationalität der Mitglieder. Ziel des Diversitätskonzepts ist es, dass der Aufsichtsrat und der Vorstand jeweils insgesamt das Kompetenzprofil abdecken, das sich aus der unternehmensspezifischen Situation heraus ergibt: scrollen • Handelsexpertise, insbesondere auf dem Gebiet Consumer Electronics • Expertise in den Bereichen - Unternehmenszusammenschlüsse und -übernahmen (Mergers and Acquisitions) - Service - Marketing - Digitalisierung/Technologie - Personalwesen (Human Resources) • Kenntnisse/Erfahrung auf den Gebieten - Rechnungslegung - Abschlussprüfung - interne Kontrollverfahren - Compliance • Internationale Erfahrung • Erfahrung in der Unternehmensführung." Die Umsetzung des Diversitätskonzepts erfolgt im Rahmen der die Besetzung des Aufsichtsrats beziehungsweise des Vorstands betreffenden Personalentscheidungen. Im Geschäftsjahr 2019/20 erfolgte die Wahl eines Anteilseignervertreters, der zuvor bis zum Ende der Hauptversammlung 2020 zunächst gerichtlich bestellt worden war. Am 27. Oktober 2020 erfolgte eine gerichtliche Bestellung einer Vertreterin der Anteilseigner. Die entsprechend im Zeitpunkt der Abgabe dieser Erklärung in Bezug auf das Diversitätskonzept erreichten Ergebnisse sind der nachfolgenden Übersicht über die Kompetenzverteilung im Aufsichtsrat zu entnehmen. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat divers besetzt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen über einen vielfältigen Bildungs-, Erfahrungs- und Berufshintergrund. Einzelheiten sind den auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik "Unternehmen - Aufsichtsrat" abrufbaren Lebensläufen zu entnehmen. Zu 50 % setzt sich der Aufsichtsrat aus weiblichen Mitgliedern und zu 50 % aus männlichen Mitgliedern zusammen. Sieben Mitglieder des Aufsichtsrats (35 %) haben berufliche Erfahrungen im Ausland gesammelt oder eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft. Das älteste Mitglied des Aufsichtsrats ist 72 Jahre alt. Das jüngste Mitglied ist 42 Jahre alt. Der Altersdurchschnitt liegt bei 55,2 Jahren. Auf Basis des vorstehenden Diversitätskonzepts hat der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung die nachfolgenden konkreten Ziele beschlossen: scrollen • Dem Aufsichtsrat soll eine ausreichende Anzahl an Mitgliedern angehören, die über einen unterschiedlichen Bildungs-, Erfahrungs- oder Berufshintergrund verfügen sowie über internationale Erfahrung oder Expertise verfügen. • Mehr als die Hälfte der Anteilseigner im Aufsichtsrat sollen unabhängig im Sinne der Ziffer C.16 des DCGK sein. • Dem Aufsichtsrat soll kein Mitglied angehören, das bei wesentlichen in- und ausländischen direkten, Konkurrenzunternehmen Organfunktionen und Beratungsaufgaben sowie Mitgliedschaften in Kontrollgremien wahrnimmt. • Die gesetzliche Geschlechterquote von 30 % soll durch die Vertreter der Arbeitnehmer und die Vertreter der Anteilseigner getrennt erfüllt werden. Dies bedeutet, dass dem Aufsichtsrat mindestens drei weibliche Mitglieder auf jeder Seite angehören sollen. • Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen bei ihrer erstmaligen Wahl nicht älter als 65 Jahre und zum Zeitpunkt ihrer Wiederwahl nicht älter als 71 Jahre sein. Die Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat beträgt zehn Jahre. Die Amtsperiode für Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat soll in der Regel drei Jahre betragen. • Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss die in der Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses bestimmten Voraussetzungen zur Übernahme des Vorsitzes im Prüfungsausschuss erfüllen. Die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats, die zu Mitgliedern des Prüfungsausschusses gewählt werden, sollten über die in der Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses bestimmten Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. In der aktuellen Besetzung des Vorstands werden das Diversitätskonzept und die vom Aufsichtsrat für die Zusammensetzung des Vorstands gesetzten konkreten Ziele wie folgt erreicht: Die Mitglieder des Vorstands verfügen über einen vielfältigen Bildungs-, Erfahrungs- und Berufshintergrund. Aufgrund der beruflichen Laufbahnen der Vorstandsmitglieder in verschiedenen Führungspositionen im Ausland sowie durch die internationale Geschäftstätigkeit der CECONOMY AG haben die Vorstandsmitglieder insbesondere auch internationale Führungserfahrung und -expertise. Einzelheiten sind den auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik "Unternehmen - Vorstand" abrufbaren Lebensläufen zu entnehmen. Dem Vorstand gehört eine Frau an. Dem Vorstand gehört zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Erklärung kein Mitglied an, das die Altersgrenze von 65 Jahren überschreitet. Das älteste Mitglied des Vorstands ist 61 Jahre alt. Das jüngste Mitglied ist 51 Jahre alt. Der Altersdurchschnitt der Vorstandsmitglieder liegt bei 56 Jahren. a . Unabhängigkeit Neben der mit dem Diversitätskonzept angestrebten Vielfalt bildet die Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats einen weiteren wichtigen Aspekt für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats insgesamt. Unabhängig im Sinne der Ziffer C.7 DCGK sollen gemäß den vom Aufsichtsrat beschlossenen Zielen für seine Zusammensetzung mindestens sechs der zehn Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat sein. Mit Frau Karin Dohm, Herrn Jürgen Fitschen, Sabine Eckhardt, Frau Julia Goldin, Frau Jo Harlow, Frau Claudia Plath und Frau Regine Stachelhaus, die sämtlich keinen der Ankeraktionäre der CECONOMY AG vertreten, sind mindestens sieben Vertreter der Anteilseigner unabhängig im Sinne der Ziffer C.7 DCGK. Zu diesen unabhängigen Aufsichtsratsmitgliedern zählen auch die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Frau Karin Dohm, und der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Jürgen Fitschen. Herr Jürgen Fitschen, Aufsichtsratsvorsitzender der CECONOMY AG, gehört dem Aufsichtsrat seit mehr als 12 Jahren an (Erstwahl: 16. Mai 2008) und wird dennoch vom Vorstand und dem Aufsichtsrat als unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats eingestuft. Für den Vorstand und den Aufsichtsrat ist es nicht ersichtlich, warum durch die Zugehörigkeitsdauer von mehr als 12 Jahren in der Person von Herrn Fitschen ein wesentlicher und nicht nur vorübergehender Interessenkonflikt begründet sein könnte. Insbesondere die Unabhängigkeit vom Vorstand der Gesellschaft ist trotz der Zugehörigkeit von mehr als 12 Jahren gegeben, da in dem betreffenden Zeitraum bei der CECONOMY AG (vormals: METRO AG), unter anderem aufgrund der Spaltung der METRO GROUP, zahlreiche verschiedene Vorstandsmitglieder im Amt waren. Darüber hinaus ist hervorzuheben, dass zwischen Herrn Fitschen und der CECONOMY AG keine geschäftlichen Beziehungen bestehen, die die Unabhängigkeit von Herrn Fitschen in Frage stellen könnten. Neben der Tätigkeit im Aufsichtsrat der CECONOMY AG ist Herr Fitschen als Senior Advisor der Deutschen Bank AG und als Aufsichtsratsvorsitzender und Aufsichtsratsmitglied in anderen Gesellschaften tätig. Mit Ausnahme der Aufsichtsratsvergütung werden Herrn Fitschen für die von ihm persönlich erbrachten Leistungen von der CECONOMY AG oder von mit ihr verbundenen Gesellschaften keine zusätzlichen Vergütungen oder sonstigen Vorteile gewährt. Etwaige weitere geschäftliche Beziehungen zwischen Herrn Fitschen und mit der CECOMOMY AG verbundenen Gesellschaften begründen jedenfalls keinen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt, da diese allenfalls Endverbrauchergeschäfte und als solche stets angemessen und marktüblich sind. b . Potenzielle Interessenskonflikte Kein Mitglied des Aufsichtsrats übt eine Organfunktion bei direkten, wesentlichen Konkurrenzunternehmen aus. Insbesondere besteht nach der Einschätzung des Aufsichtsrats kein wesentlicher Wettbewerb zwischen der zur freenet Group gehörenden Handelskette Gravis und den zum Konzern der CECONOMY AG gehörenden Unternehmen der MediaMarktSaturn Retail Group, sodass die Organfunktion des Aufsichtsratsmitglieds Herr Christoph Vilanek bei der freenet AG seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat nicht entgegen steht. 4. Wesentliche Unternehmensführungspraktiken a. Compliance Die geschäftlichen Aktivitäten des Konzerns der CECONOMY AG unterliegen vielfältigen Rechtsvorschriften und selbst gesetzten Verhaltensstandards. Mit dem konzernweiten Compliance-Managementsystem bündelt die CECONOMY Maßnahmen zur Einhaltung dieser Regeln. Das risikobasierte Compliance-Managementsystem zielt darauf ab, Regelverstößen im Unternehmen systematisch und dauerhaft vorzubeugen, diese aufzudecken und zu sanktionieren. Dazu identifiziert der Konzern regelmäßig verhaltensbedingte Compliance-Risiken, etabliert die erforderlichen organisatorischen Strukturen und lässt Risiken konsistent durch die jeweils verantwortlichen Fachbereiche steuern und kontrollieren. Im Rahmen des systematischen Berichtswesens werden die wesentlichen Compliance-Risiken und Compliance-Maßnahmen transparent dargestellt und dokumentiert. Durch Mitarbeiterbefragungen, interne Kontrollen und Prüfungshandlungen wird ermittelt, welche Weiterentwicklungen des Compliance-Managementsystems sinnvoll sind. Für alle Holding- und Landesgesellschaften des Konzerns stehen Compliance-Beauftragte als Ansprechpartner und Berater für die verantwortlichen Geschäftsleitungen und Mitarbeiter zur Verfügung. Der Head of Group Compliance der CECONOMY AG berichtet unmittelbar an den Vorstandsvorsitzenden. Um verhaltensbedingte Risiken konsistent zu steuern, hat die CECONOMY AG klare Verantwortlichkeiten für Risikobereiche zugewiesen, eindeutige Verhaltensrichtlinien kommuniziert sowie geeignete Risikosteuerungs- und Kontrollprozesse entwickelt und bereitgestellt. Hinzu kommen verpflichtende Compliance-Schulungen, systematische und adressatengerechte Kommunikationsmaßnahmen sowie ein Prozess zu einem konsistenten und konsequenten Umgang mit Compliance-Vorfällen und deren Aufarbeitung. Zudem steht Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Kunden des CECONOMY-Konzerns ein professionelles Meldesystem zur Verfügung, über das sie dem Unternehmen Hinweise auf potenzielle Verstöße - bei Bedarf auch anonym - in allen Konzernsprachen mitteilen können. Die Compliance-Funktion gewährleistet, dass diesen Hinweisen in angemessener Form nachgegangen wird. Der Code of Conduct der CECONOMY AG bildet den inhaltlichen Kern der Compliance-Initiativen des CECONOMY-Konzerns. Wesentliche Bausteine des Compliance-Programms sind zudem die Verhaltensrichtlinien und -leitfäden zum Kartellrecht sowie zum Themenkomplex Antikorruption. Unmittelbar verbunden mit den Initiativen des Compliance-Programms sind adressatenorientierte Schulungsprogramme sowie die Gestaltung und Prüfung interner Kontrollen in den operativen Geschäftsprozessen. Die Wirksamkeit der internen Compliance-Kontrollen ist regelmäßig Teil des Prüfungsplans der internen Revision. Einzelheiten zum Thema Compliance finden sich unter anderem im gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht sowie auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik "Unternehmen - Compliance". Dort lässt sich auch der Code of Conduct der CECONOMY AG herunterladen. b. Risiko- und Chancenmanagement Ein weiterer integraler Bestandteil der wertorientierten Unternehmensführung ist das Risikomanagement des CECONOMY Konzerns. Hierbei handelt es sich um einen systematischen, den gesamten Konzern umfassenden Prozess, der das Management dabei unterstützt, Risiken und Chancen zu identifizieren, zu bewerten, zu steuern und zu überwachen. Risiko- und Chancenmanagement bilden somit eine Einheit. Das Risikomanagement zeigt ungünstige Entwicklungen und Ereignisse frühzeitig auf und analysiert ihre Auswirkungen. So kann das Unternehmen gezielt geeignete Maßnahmen zur Bewältigung einleiten. Gleichzeitig wird die Möglichkeit eröffnet, sich ergebende Chancen gezielt zu nutzen. Das Risiko- und Chancenmanagement wird ebenso wie das Compliance-Managementsystem kontinuierlich weiterentwickelt. Einzelheiten zum Thema Risiko- und Chancenmanagement sind im jährlichen Geschäftsbericht der CECONOMY AG enthalten. Dieser ist auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik "Investor Relations - Publikationen" abrufbar. c. Verantwortung und Nachhaltigkeit CECONOMY erleichtert das Leben in der digitalen Welt. Die entsprechenden Produkte und Technologien sind auf den ersten Blick wegen ihres Ressourcen- und Stromverbrauchs nicht zwangsläufig nachhaltig. Sie eröffnen aber beispielsweise durch die bedarfsgerechtere und intelligente Steuerung von Heizung, Kühlung und Licht auch völlig neue Möglichkeiten für einen nachhaltigen Lebensstil. Weil CECONOMY die Vorteile der Digitalisierung für Kunden nutzbar macht, ist es konsequent, diese auch für sich selbst zur Anwendung zu bringen. Wir übernehmen deshalb Verantwortung und leiten unsere Beteiligungsunternehmen an, ihre ökonomischen Ziele über gesetzliche Vorgaben hinaus mit den gesellschaftlichen und ökologischen Anforderungen in Einklang zu bringen. Im Geschäftsjahr 2017/18 entwickelte die CECONOMY AG zusammen mit der MediaMarktSaturn Retail Group einen eigenen Nachhaltigkeitsansatz. Dabei haben wir unser Geschäftsmodell im Hinblick auf Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft überprüft. Unser Ziel ist, unseren positiven Einfluss zu stärken und negative Auswirkungen systematisch zu reduzieren. Entsprechend der laufenden Weiterentwicklung unseres Geschäftsmodells überprüfen wir auch regelmäßig unseren Nachhaltigkeitsansatz und entwickeln diesen kontinuierlich weiter. Die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen sind für uns dabei ein wichtiger Maßstab und gleichzeitig ein Auftrag an uns, im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit einen Beitrag für eine nachhaltigere Zukunft zu leisten. Unsere Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsthemen ist an die Standards der Global Reporting Initiative angelehnt. Wir haben uns vorgenommen, Nachhaltigkeit als festen Bestandteil in die Geschäftspraxis zu integrieren. Dabei bieten uns beispielsweise Digitalisierung und neue Servicekonzepte sowie ein breites Angebot an nachhaltigen Produkten immer mehr Anknüpfungspunkte. Wir wollen dem Kunden in Sachen Nachhaltigkeit zur Seite zu stehen sowie dem Anspruch als verantwortungsvolles Unternehmen gerecht werden. Einzelheiten zum Thema Verantwortung und Nachhaltigkeit finden sich im gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht sowie auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik "Nachhaltigkeit". 5. Transparente Unternehmensführung Ein elementarer Bestandteil guter Corporate Governance ist Transparenz. Zur Information ihrer Aktionäre, der weiteren Kapitalmarktteilnehmer und der Öffentlichkeit nutzt die CECONOMY AG ihre Website www.ceconomy.de als ein wichtiges Medium. Neben vielfältigen Informationen über die Strategie, die Marken und das Geschäftsfeld von CECONOMY finden sich dort unter anderem die Investor-Relations-Publikationen, Investor News sowie Ad-hoc-Mitteilungen und weitere rechtliche Mitteilungen und Pressemitteilungen. Auf der Website publiziert die CECONOMY AG mit angemessenem Zeitvorlauf außerdem die Termine der wesentlichen wiederkehrenden Veröffentlichungen und Veranstaltungen (unter anderem Umsatzmeldungen nach Ablauf eines Geschäftsjahres, Geschäftsberichte, Quartalsmitteilungen und Halbjahresfinanzberichte sowie Bilanzpressekonferenz und Hauptversammlung). Die Informationen, die im Rahmen der Bilanzpressekonferenz, bei Roadshows, Investorenkonferenzen und Informationsveranstaltungen für Privatanleger gezeigt wurden, stehen auf der Website ebenso zur Verfügung. 6. Hauptversammlung Die jährliche Hauptversammlung der CECONOMY AG gibt den Aktionären die Möglichkeit, ihre gesetzlichen Rechte wahrzunehmen, das heißt vor allem, ihr Stimmrecht - soweit vorhanden - auszuüben und Fragen an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Um den Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte in der Hauptversammlung zu erleichtern, stellt die CECONOMY AG Dokumente und Informationen im Vorfeld jeder Hauptversammlung auf ihrer Website zur Verfügung. Das Anmelde- und Legitimationsverfahren für die Hauptversammlungen der CECONOMY AG entspricht den Vorgaben des deutschen Aktienrechts sowie internationalen Standards. Vorbehaltlich der für die Hauptversammlung im Februar 2021 ausnahmsweise gemäß Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 für die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung zur Anwendung kommenden Besonderheiten kann jeder Aktionär, der an einer Hauptversammlung der CECONOMY AG teilnehmen und dort gegebenenfalls sein Stimmrecht ausüben möchte, sich anmelden und muss einen Nachweis über seine Berechtigung zur Teilnahme und gegebenenfalls Ausübung des Stimmrechts erbringen. Dazu ist ein in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut ausreichend. Eine Hinterlegung von Aktien ist nicht erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tags vor der betreffenden Hauptversammlung zu beziehen und muss der CECONOMY AG ebenso wie die Anmeldung zur Hauptversammlung unter der in der Einberufung zu diesem Zweck angegebenen Adresse in der nach Gesetz und Satzung vorgeschriebenen Frist zugehen. Die Einzelheiten der Anmelde- und Teilnahmebedingungen werden in der Einladung zu jeder Hauptversammlung bekannt gemacht. Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Vollmacht bedarf grundsätzlich der Textform. In bestimmten, in der Einladung zur Hauptversammlung beschriebenen Fällen, zum Beispiel für Vollmachten an Kreditinstitute und Aktionärsvereinigung, können Ausnahmen von dem allgemeinen Textformerfordernis gelten. Aktionäre können auch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihres Stimmrechts bevollmächtigen (Proxy Voting). Dabei gelten folgende Regeln: Außer der Vollmacht müssen die Aktionäre auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, gemäß diesen Weisungen abzustimmen. Aktionären, die zunächst an einer Hauptversammlung teilnehmen, diese aber vorzeitig verlassen möchten, ohne auf die Ausübung ihres Stimmrechts verzichten zu wollen, stehen die von der CECONOMY AG benannten Stimmrechtsvertreter auch während der Hauptversammlung zur Bevollmächtigung zur Verfügung. Das Recht, anderen Personen Vollmacht zu erteilen, wird dadurch selbstverständlich nicht berührt. Die Einzelheiten zur Stimmrechtsvertretung werden in der Einladung zu jeder Hauptversammlung bekannt gemacht. Im Interesse der Aktionäre sorgt der Leiter der Hauptversammlung, dies ist im Regelfall der Vorsitzende des Aufsichtsrats, für deren zügige und effiziente Abwicklung. Ziel ist es, eine ordentliche Hauptversammlung der CECONOMY AG spätestens nach vier bis sechs Stunden zu beenden. 7. Managers' Transactions, Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat Aufgrund von Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch haben die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats als Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, Eigengeschäfte mit CECONOMY AG-Aktien oder CECONOMY AG-Schuldtiteln oder damit verbundenen Finanzinstrumenten der CECONOMY AG (zusammen sogenannte Managers' Transactions) mitzuteilen. Diese Meldepflicht gilt auch für Personen, die mit den vorbezeichneten Organmitgliedern in enger Beziehung stehen. Eine Meldepflicht besteht aber nicht, wenn das Gesamtvolumen der Geschäfte bis zum Ende des Kalenderjahres einen Betrag von 5.000 € nicht übersteigt. Im Geschäftsjahr 2019/20 sind der CECONOMY AG Managers' Transactions von Herrn Dr. Bernhard Düttmann mitgeteilt worden. Mitteilungen über Managers' Transactions sind auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik Investor Relations - Rechtliche Mitteilungen veröffentlicht. 8. Abschlussprüfung 2019/20 Die Hauptversammlung der CECONOMY AG hat am 12. Februar 2020 die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, (KPMG) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/20 sowie zum Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts des ersten Halbjahres des Geschäftsjahres 2019/20 gewählt. Der entsprechende Auftrag des Aufsichtsrats zur Durchführung der Abschlussprüfung berücksichtigte die Empfehlungen in Ziffer D.9 und D.10 DCGK. Der Abschlussprüfer erfüllt zwei wichtige Funktionen. Mit seiner Prüfungstätigkeit unterstützt er zum einen den Aufsichtsrat bei der Ausübung seiner Überwachungsaufgabe und schafft anderseits die Grundlage für das Vertrauen der Öffentlichkeit und insbesondere der Kapitalmarktteilnehmer in die Richtigkeit der Jahresabschlüsse und Lageberichte. Um beide Funktionen des Abschlussprüfers zu gewährleisten, ist die Unabhängigkeit des Prüfers von besonderer Bedeutung. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der CECONOMY AG hat deshalb insbesondere auch die Aufgabe, sich von der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu überzeugen. Mit der Prüfung der Unabhängigkeit hat sich der Ausschuss auch im Geschäftsjahr 2019/20 befasst und diese festgestellt. ANTEILSBESITZ DER CECONOMY AG ZUM 30. SEPTEMBER 2020 GEMÄSS § 313 HGB scrollen Konsolidierte Tochterunternehmen Gesellschaftsname Sitz Land Währung %-Anteil am Kapital Accelerate Commerce GmbH München Deutschland EUR 100,00 CECONOMY Data GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 CECONOMY Digital GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 CECONOMY Dreizehnte Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 CECONOMY Erste Vermögensverwaltungs GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 CECONOMY Invest GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 CECONOMY Pensionssicherungs GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 CECONOMY Retail GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 CECONOMY Retail International GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 Electronic Online Services Invest GmbH München Deutschland EUR 100,00 Electronic Repair Logistics B.V. (ERL) Goes Niederlande EUR 51,00 Hansa Foto-Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung Köln Deutschland EUR 100,00 Imtron Asia Hong Kong Limited Hongkong Hongkong HKD 100,00 Imtron GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 JUKE ENTERTAINMENT ESPAÑA, S.L., Unipersonal El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 Media - Saturn Beteiligungsges.m.b.H. Vösendorf Österreich EUR 100,00 Media Markt 14 - Produtos Electronicos LdA Alfragide (Carnaxide) Portugal EUR 100,00 MEDIA MARKT 3 DE MAYO SANTA CRUZ DE TENERIFE S.A. TENERIFE Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT A CORUÑA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA A Coruña Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT ALACANT VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Alacant Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT ALBACETE VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. ALBACETE Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT ALCALA DE GUADAIRA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. ALCALÁ DE GUADAIRA Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT ALCALÁ DE HENARES VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Alcalá de Henares Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT ALCORCON VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Alcorcon Spanien EUR 99,90 Media Markt Alexandrium B.V. Rotterdam Niederlande EUR 95,50 MEDIA MARKT ALFAFAR VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Alfafar Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT ALFRAGIDE - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA Lisboa Portugal EUR 100,00 Media Markt Alkmaar B.V. Alkmaar Niederlande EUR 97,75 Media Markt Almere B.V. Almere Niederlande EUR 100,00 MEDIA MARKT ALMERÍA, S.A.U. El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 Media Markt Alphen aan den Rijn B.V. Alphen aan den Rijn Niederlande EUR 100,00 Media Markt Amersfoort B.V. Amersfoort Niederlande EUR 95,50 Media Markt Amsterdam Centrum B.V. Amsterdam Niederlande EUR 100,00 Media Markt Amsterdam Noord B.V. Amsterdam Niederlande EUR 100,00 Media Markt Amsterdam West B.V. Amsterdam Niederlande EUR 100,00 Media Markt Apeldoorn B.V. Apeldoorn Niederlande EUR 95,50 Media Markt Arena B.V. Amsterdam Niederlande EUR 97,75 Media Markt Arnhem B.V. Arnhem Niederlande EUR 100,00 Media Markt Assen B.V. Assen Niederlande EUR 100,00 MEDIA MARKT AVEIRO - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA CRC LISBOA Portugal EUR 100,00 MEDIA MARKT BADAJOZ S.A. BADAJOZ Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT BARAKALDO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. San Vicente de Barakaldo Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT BARCELONA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Barcelona Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT Basilix NV Sint-Agatha-Berchem Belgien EUR 100,00 MEDIA MARKT BENFICA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA LISBOA Portugal EUR 100,00 Media Markt Bergen op Zoom B.V. Bergen op Zoom Niederlande EUR 100,00 MEDIA MARKT BILBAO - ZUBIARTE, S.A. 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Castellòn de la Plana Spanien EUR 99,90 Media Markt CCCI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCVI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCVIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXIX TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXVI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXVII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXVIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXX TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXXI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXXII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXXIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXXIV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MEDIA MARKT CCLXIV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCLXV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCLXXV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCLXXXIX TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCLXXXV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCXCII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCXCIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCXCIX TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCXCVI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MEDIA MARKT CCXLIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MEDIA MARKT CCXLIV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MEDIA MARKT Century Center NV Antwerpen 1 Belgien EUR 90,00 Media Markt CLXXIX TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MEDIA MARKT COLLADO VILLALBA, S.A. COLLADO VILLALBA Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT CORDOBA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Cordoba Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT CORDOVILLA-PAMPLONA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Pamplona Spanien EUR 99,90 Media Markt Cruquius B.V Cruquius Niederlande EUR 95,50 Media Markt Den Bosch B.V. Den Bosch Niederlande EUR 100,00 Media Markt Den Haag B.V. Den Haag Niederlande EUR 97,75 MEDIA MARKT Deurne NV Antwerpen Belgien EUR 100,00 Media Markt Deventer B.V. Deventer Niederlande EUR 100,00 MEDIA MARKT DIAGONAL MAR-BARCELONA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. BARCELONA Spanien EUR 99,90 Media Markt Distributor, SAU Barcelona Spanien EUR 100,00 Media Markt Doetinchem B.V. Doetinchem Niederlande EUR 100,00 MEDIA MARKT DONOSTI VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Donosti Spanien EUR 99,90 Media Markt Dordrecht B.V. Dordrecht Niederlande EUR 100,00 Media Markt Drachten B.V. Drachten Niederlande EUR 100,00 Media Markt Duiven B.V. Duiven Niederlande EUR 95,50 Media Markt E298, S.A.U El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 Media Markt E301, S.A.U El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 Media Markt E303, S.A.U BARCELONA Spanien EUR 100,00 Media Markt E304, S.A.U Barcelona Spanien EUR 100,00 Media Markt Ede B.V. Ede (Gld) Niederlande EUR 100,00 Media Markt Eindhoven Centrum B.V. Eindhoven Niederlande EUR 100,00 Media Markt Eindhoven Ekkersrijt B.V. Son en Breugel Niederlande EUR 97,75 MEDIA MARKT EL PRAT VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Prat de Llobregat.Barcelona Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT ELCHE VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. ELCHE Spanien EUR 100,00 Media Markt Emmen B.V. Emmen Niederlande EUR 100,00 Media Markt Enschede B.V. Enschede Niederlande EUR 100,00 Media Markt Eskilstuna TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Esplugues, S.A. El Prat de Llobregat Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT FERROL, SA A CORUÑA Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT FINESTRAT S.A.U. Finestrat Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT GAIA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA CRC-LISBOA Portugal EUR 100,00 MEDIA MARKT GANDIA S.A. GANDIA Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT GAVÁ VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. GAVA Spanien EUR 100,00 Media Markt Gävle TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 MEDIA MARKT GETAFE VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Getafe Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT GIRONA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Girona Spanien EUR 99,90 Media Markt GmbH TV-HiFi-Elektro München Deutschland EUR 100,00 MEDIA MARKT Gosselies/Charleroi SA Gosselies Belgien EUR 90,00 Media Markt Göteborg-Bäckebol TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Göteborg-Högsbo TV-HiFi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Göteborg-Torpavallen TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 MEDIA MARKT GRANADA - NEVADA, S.A. El Prat de Llobregat Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT GRANADA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Pulianas (Granada) Spanien EUR 100,00 Media Markt Groningen Centrum B.V. Groningen Niederlande EUR 100,00 Media Markt Groningen Sontplein B.V. Groningen Niederlande EUR 100,00 Media Markt Heerhugowaard B.V. Heerhugowaard Niederlande EUR 95,50 Media Markt Heerlen B.V. Heerlen Niederlande EUR 100,00 Media Markt Helsingborg TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Hengelo B.V. Hengelo Ov Niederlande EUR 100,00 MEDIA MARKT Herstal SA Liège Belgien EUR 90,00 Media Markt Hoofddorp B.V. Hoofddorp Niederlande EUR 100,00 Media Markt Hoorn B.V. Hoorn Niederlande EUR 95,50 MEDIA MARKT HUELVA VÍDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA HUELVA Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT IBERIAN SERVICES, S.A.U. PRAT DE LLOBREGAT Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT ISLAZUL MADRID S.A. Madrid Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT Jemappes/Mons SA Jemappes Belgien EUR 90,00 MEDIA MARKT JEREZ DE LA FRONTERA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. jEREZ DE LA FRONTERA Spanien EUR 99,90 Media Markt Jönköping TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Kalmar TV-Hifi-Elektro AB Kalmar Schweden SEK 100,00 Media Markt Kortrijk NV Kortrijk Belgien EUR 100,00 Media Markt Kristianstad TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 MEDIA MARKT L´ HOSPITALET VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. L'HOSPITALET Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT LAS ARENAS S.A. LAS PALMAS DE GRAN CANARIA Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT LAS PALMAS DE GRAN CANARIA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Las Palmas de Gran Canaria Spanien EUR 99,90 Media Markt Leeuwarden B.V. Leeuwarden Niederlande EUR 95,24 MEDIA MARKT LEGANES VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA LEGANES Spanien EUR 99,90 Media Markt Leidschendam B.V. Leidschendam Niederlande EUR 100,00 MEDIA MARKT LEIRIA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA CRC-LISBOA Portugal EUR 100,00 MEDIA MARKT LEÓN VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. León Spanien EUR 99,90 Media Markt Liège Médiacité SA Liège Belgien EUR 100,00 MEDIA MARKT Liège Place Saint-Lambert SA Liège Belgien EUR 100,00 Media Markt Linköping TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 MEDIA MARKT LLEIDA, SA LLEIDA Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT LOGRONO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Logrono Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT LORCA S.A. Lorca, murcia Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT LOS BARRIOS VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Barrios. Cadiz Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT LUGO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO,SA Lugo Spanien EUR 100,00 Media Markt Luleå TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Lund TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Maastricht B.V. Maastricht Niederlande EUR 98,88 MEDIA MARKT Machelen NV Machelen Belgien EUR 100,00 MEDIA MARKT MADRID - PLAZA DEL CARMEN S.A.U. EL PRAT DE LLOBREGAT Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT MADRID - VALLECAS S.A. El Prat de Llobregat Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT MADRID BENLLIURE SA MADRID Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT MADRID CASTELLANA SA MADRID Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT MADRID PLENILUNIO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. MADRID Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT MADRID-VILLAVERDE VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Madrid-Villaverde Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT Majadahonda Video-TV-HiFi-Elektro-Computer-Foto, S.A. Majadahonda Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT MÁLAGA - PLAZA MAYOR S.A. EL PRAT DE LLOBREGAT Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT MALAGA-CENTRO VÍDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA MALAGA Spanien EUR 99,90 Media Markt Malmö-Bernstorp TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Malmö-Svågertorp TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 MEDIA MARKT MASSALFASSAR S.A. Valencia Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT MATARO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. MATARO Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT MATOSINHOS PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA Carnaxide Portugal EUR 100,00 Media Markt Middelburg B.V. Middelburg Niederlande EUR 95,50 MEDIA MARKT MURCIA NUEVA CONDOMINA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. MURCIA Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT MURCIA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Murcia Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT NASCENTE - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA CRC-LISBOA Portugal EUR 90,00 Media Markt Nieuwegein B.V. Nieuwegein Niederlande EUR 100,00 Media Markt Norrköping TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Online LdA Alfragide (Carnaxide) Portugal EUR 100,00 MEDIA MARKT ONLINE SAU PRAT DE LLOBREGAT Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT Oostakker NV Oostakker Belgien EUR 90,00 MEDIA MARKT Oostende NV Oostende Belgien EUR 100,00 Media Markt Örebro TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 MEDIA MARKT ORIHUELA SA ORIHUELA Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT PALMA DE MALLORCA FAN SAU El Prat de llobregat Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT PALMA DE MALLORCA S.A. PALMA DE MALLORCA Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT PLAÇA DE CATALUNYA, S.A.U. El Prat del Llobregat Barcelon Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT PLAZA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA CRC-LISBOA Portugal EUR 100,00 Media Markt Polska Bis Sp. z o.o. Warszawa VII spółka komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Sp. z o.o. Wrocław V spółka komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Bydgoszcz II spółka komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Gdańsk IV Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Gdynia II Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Katowice III Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Kraków III spółka komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Kraków IV Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Łódź III Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Łódź IV Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Lubin Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Lublin II Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Poznań III spółka komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Poznań IV Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Szczecin III Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Tychy Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 99,10 Media Markt Polska Bis spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warszawa IX spółka komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warszawa VI Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warszawa VIII Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warszawa X Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Wrocław IV Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 99,10 Media Markt Polska Sp. z o.o. Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. 19 Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. 22 Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. 25 Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. 26 Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. 27 Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Białystok Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Bydgoszcz Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Chorzów Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Elbląg Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Gdańsk II Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Gdynia I Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Gliwice Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Głogów Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Gorzów Wielkopolski Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Kalisz Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Konin Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Koszalin Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Kraków II Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Legnica Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Nowy Sącz Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Piotrków Trybunalski Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Płock Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Poznań II Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Przemyśl Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Radom Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Rybnik Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Słupsk Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Tarnów Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Toruń Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Wałbrzych Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Zamość Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Zielona Góra Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Bielsko-Biała Spólka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Czeladź Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Częstochowa Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Gdańsk I Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Katowice I Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Kielce Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Kraków I Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Łódź I Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Łódź II Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Lublin Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Olsztyn Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Opole Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Poznań I Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Rzeszów Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Szczecin Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Warszawa 1 Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Warszawa II Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Warszawa III Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Warszawa IV Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Wrocław I Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Wrocław II Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Zabrze Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Proximity Spółka komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warszawa V spółka komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 MEDIA MARKT PROTECT SOLUTIONS, S.A.U. C/ Garrotxa, 2-4 CP.- 08820 Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT PUERTO REAL VIDEO-TV-HIFI-ELECTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. CADIZ Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT QUART DE POBLET, S.A. QUART DE POBLET Spanien EUR 99,90 Media Markt Rijswijk B.V. Rijswijk Niederlande EUR 95,50 MEDIA MARKT RIVAS-VACIAMADRID VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. MADRID Spanien EUR 99,90 Media Markt Roermond B.V. Roermond Niederlande EUR 100,00 MEDIA MARKT Roeselare NV Roeselare Belgien EUR 90,00 Media Markt Rotterdam Beijerlandselaan B.V. Rotterdam Niederlande EUR 100,00 MEDIA MARKT SALAMANCA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Sta. Marta de Tormes Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT San Juan de Aznalfarache VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Sevilla Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT SAN SEBASTIAN DE LOS REYES VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. San Sebastian de los Reyes Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT SANT CUGAT DEL VALLÈS VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Sant Cugat del Vallès Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT Santander Video-TV-Hifi-Elektro-Computer-Foto, SA SANTANDER Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT SANTIAGO DE COMPOSTELA S.A. El Prat de Llobregat Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT SATURN ADMINISTRACION ESPAÑA, S.A.U. El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT SATURN GLOBAL BUSINESS SERVICES, S.A.U. El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 Media Markt Saturn Holding Magyarország Kft. Budapest Ungarn HUF 100,00 Media Markt Saturn Holding Nederland B.V. Rotterdam Niederlande EUR 100,00 Media Markt Saturn Vertriebs-GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MEDIA MARKT SATURN, S.A. UNIPERSONAL El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT Schoten NV Schoten Belgien EUR 90,00 Media Markt Schweiz AG Dietikon Schweiz CHF 100,00 Media Markt Service Pro, SAU C/Halcones 1, CP.- 28320 de Pi Spanien EUR 100,00 Media Markt Setúbal - Produtos Informáticos e Electrónicos, LDA. Lisboa Portugal EUR 100,00 MEDIA MARKT SEVILLA-SANTA JUSTA VIDEO-TV-HIFIi-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Sevilla Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT SIERO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Lugones-Siero Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT Sint-Lambrechts-Woluwe NV Sint-Lambrechts-Woluwe Belgien EUR 90,00 MEDIA MARKT Sint-Pieters-Leeuw NV Sint-Pieters-Leeuw Belgien EUR 90,00 MEDIA MARKT SINTRA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA Lisboa Portugal EUR 100,00 Media Markt Skövde TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Södertälje TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Stockholm Nacka TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Stockholm-Barkarby TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Stockholm-Gallerian TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Stockholm-Heron City TV-HiFi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Stockholm-Länna TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Stockholm-Täby TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Sundsvall TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 MEDIA MARKT TARRAGONA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Tarragona Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT TELDE VÍDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA TELDE (LAS PALMAS) Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT TENERIFE VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA Tenerife Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT TERRASSA SA Centro Comercial y de Ocio Par Spanien EUR 99,90 Media Markt The Corner B.V. Rotterdam Niederlande EUR 95,50 Media Markt Tilburg B.V. Tilburg Niederlande EUR 100,00 MEDIA MARKT TOLEDO S.A. TOLEDO Spanien EUR 100,00 MEDİA MARKT TURKEY TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ Istanbul Türkei TRY 100,00 Media Markt Turnhout NV Turnhout Belgien EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Bad Dürrheim Deutschland EUR 90,00 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hallstadt-Bamberg Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Herzogenrath Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schwentinental Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Lüneburg Deutschland EUR 90,00 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Belm-Osnabrück Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Peißen Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Porta Westfalica/Minden Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Aalen Aalen Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Albstadt Albstadt Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Alzey Alzey Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Amberg Amberg Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Ansbach Ansbach Deutschland EUR 90,05 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Aschaffenburg Aschaffenburg Deutschland EUR 90,05 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Augsburg Augsburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Augsburg-Göggingen Augsburg Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Bad Kreuznach Bad Kreuznach Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Baden-Baden Baden-Baden Deutschland EUR 90,00 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bayreuth Bayreuth Deutschland EUR 90,05 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Biesdorf Berlin-Biesdorf Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Charlottenburg Berlin-Charlottenburg Deutschland EUR 90,00 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Gropiusstadt Berlin (Gropiusstadt) Deutschland EUR 90,05 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Hohenschönhausen Berlin-Hohenschönhausen Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Mitte Berlin Deutschland EUR 90,00 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Neukölln Berlin-Neukölln Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Prenzlauer Berg Berlin Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Schöneweide Berlin (Schöneweide) Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Spandau Berlin-Spandau Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Steglitz Berlin Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Tegel Berlin (Tegel) Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Tempelhof Berlin Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Wedding Berlin-Wedding Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bielefeld Bielefeld Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bischofsheim Bischofsheim Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bochum Bochum Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bochum-Ruhrpark Bochum (Ruhrpark) Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bonn Bonn Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Brandenburg an der Havel Brandenburg an der Havel Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Braunschweig Braunschweig Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bremen Bremen Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bremen-Waterfront Bremen Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bruchsal Bruchsal Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Buchholz in der Nordheide Buchholz Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Buxtehude Buxtehude Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Castrop-Rauxel Castrop-Rauxel Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Chemnitz Chemnitz Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Chemnitz-Röhrsdorf Chemnitz Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Coburg Coburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Cottbus/Groß Gaglow Cottbus Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Dessau Dessau-Roßlau Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Dietzenbach Dietzenbach Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Donauwörth Donauwörth Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Dorsten Dorsten Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Dortmund-Hörde Dortmund Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Dortmund-Oespel Dortmund Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Dresden Centrum Dresden Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Dresden-Mickten Dresden Deutschland EUR 95,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Duisburg Duisburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Düsseldorf Düsseldorf Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Egelsbach Egelsbach Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Eiche Ahrensfelde-Eiche Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Eisenach Eisenach Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Eislingen Eislingen Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Elmshorn Elmshorn Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Emden Emden Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Erding Erding Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Erfurt Thüringen-Park Erfurt Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Erfurt-Daberstedt Erfurt Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Erlangen Erlangen Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Eschweiler Eschweiler Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Essen Essen Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Esslingen Esslingen/Weil Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Fellbach Fellbach Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Flensburg Flensburg Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Frankfurt Frankfurt a.M. Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Frankfurt-Borsigallee Frankfurt Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Freiburg Freiburg Deutschland EUR 90,05 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Friedrichshafen Friedrichshafen Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Fulda Fulda Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Gifhorn Gifhorn Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-Hifi-Elektro GmbH Goslar Goslar Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Göttingen Göttingen Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Greifswald Greifswald Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Gründau-Lieblos Gründau-Lieblos Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Günthersdorf Leuna Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Gütersloh Gütersloh Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Halberstadt Halberstadt Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Halstenbek Halstenbek Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hamburg-Wandsbek Hamburg Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hamburg-Altona Hamburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hamburg-Billstedt Hamburg-Billstedt Deutschland EUR 100,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Hamburg-Harburg Hamburg-Harburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hamburg-Hummelsbüttel Hamburg-Hummelsbüttel Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hamburg-Nedderfeld Hamburg-Nedderfeld Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hameln Hameln Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hannover-Vahrenheide Hannover-Vahrenheide Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Hannover-Wülfel Hannover-Wülfel Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Heide Heide Deutschland EUR 90,00 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Heidelberg Heidelberg Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Heidelberg-Rohrbach Heidelberg (Rohrbach) Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Heilbronn Heilbronn Deutschland EUR 93,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Henstedt-Ulzburg Henstedt-Ulzburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Heppenheim Heppenheim Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hildesheim Hildesheim Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hof Hof Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Homburg/Saar Homburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hückelhoven Hückelhoven Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Idar-Oberstein Idar-Oberstein Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Itzehoe Itzehoe Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Jena Jena Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kaiserslautern Kaiserslautern Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Karlsfeld Karlsfeld Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Karlsruhe Karlsruhe Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Karlsruhe-Ettlinger Tor Karlsruhe Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kassel Kassel Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kempten Kempten Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kiel Kiel Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kirchheim Kirchheim Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Koblenz Koblenz Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Köln Hohe Straße Köln Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Köln-Chorweiler Köln Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Köln-Kalk Köln Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Köln-Marsdorf Köln-Marsdorf Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Konstanz Konstanz Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Krefeld Krefeld Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kulmbach Kulmbach Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Lahr Lahr Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Landau/Pfalz Landau Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Landsberg/Lech Landsberg am Lech Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Landshut Landshut Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Leipzig Höfe am Brühl Leipzig Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Leipzig-Paunsdorf Leipzig Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Limburg Limburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Lingen Lingen Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Lübeck Lübeck Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Ludwigsburg Ludwigsburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Ludwigshafen Ludwigshafen/Rh. Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH M258 Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Magdeburg Magdeburg Deutschland EUR 90,05 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Magdeburg-Bördepark Magdeburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Main-Taunus-Zentrum Sulzbach Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mainz Mainz Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mannheim Mannheim Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mannheim-Sandhofen Mannheim-Sandhofen Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Marburg Marburg Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Marktredwitz Marktredwitz Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Meerane Meerane Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Memmingen Memmingen Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mönchengladbach Mönchengladbach Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mühldorf/Inn Mühldorf Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mülheim Mülheim/Ruhr-Dümpten Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH München-Haidhausen München Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH München-Pasing München Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH München-Solln München-Solln Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Münster Münster Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-Hifi-Elektro GmbH Nagold Nagold Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neubrandenburg Neubrandenburg Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neuburg an der Donau Neuburg an der Donau Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neumünster Neumünster Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neunkirchen Neunkirchen Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neuss Neuss Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neustadt an der Weinstraße Neustadt/Weinstraße Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neu-Ulm Neu-Ulm Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neuwied Neuwied Deutschland EUR 90,05 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Nienburg Nienburg Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Nordhausen Nordhausen Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Nordhorn Nordhorn Deutschland EUR 90,00 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Nürnberg-Kleinreuth Nürnberg Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Nürnberg-Langwasser Nürnberg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-Hifi-Elektro GmbH Nürnberg-Schoppershof Nürnberg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Offenburg Offenburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Oldenburg Oldenburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Oststeinbek Oststeinbek Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Paderborn Paderborn Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Papenburg Papenburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Passau Passau Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Peine Peine Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Pforzheim Pforzheim Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Pirmasens Pirmasens Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Plauen Plauen Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Potsdam Potsdam Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Ravensburg Ravensburg Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Recklinghausen Recklinghausen Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Regensburg Regensburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Rendsburg Rendsburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Reutlingen Reutlingen Deutschland EUR 90,05 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Rheine Rheine Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Rosenheim Rosenheim Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Rostock Sievershagen b. Rostock Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Rostock-Brinckmansdorf Rostock Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Saarbrücken Saarbrücken Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Saarbrücken-Saarterrassen Saarbrücken (Saarterrassen) Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Saarlouis Saarlouis Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schiffdorf-Spaden Schiffdorf-Spaden Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schwabach Schwabach Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schwedt Schwedt Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schweinfurt Schweinfurt Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schwerin Schwerin Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Siegen Siegen Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Sindelfingen Sindelfingen Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Singen Singen Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Sinsheim Sinsheim Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Speyer Speyer Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stade Stade Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stralsund Stralsund Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Straubing Straubing Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stuhr Stuhr Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stuttgart-Feuerbach Stuttgart-Feuerbach Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stuttgart-Vaihingen Stuttgart-Vaihingen Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Traunreut Traunreut Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Traunstein Traunstein Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Trier Trier Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Ulm Ulm Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Velbert Velbert Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Viernheim Viernheim Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Waltersdorf bei Berlin Schönefeld/OT Waltersdorf Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Weiden Weiden Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Weilheim Weilheim Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Weiterstadt Weiterstadt Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wetzlar Wetzlar Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wiesbaden Wiesbaden Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wiesbaden-Äppelallee Wiesbaden Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wolfsburg Wolfsburg Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Worms Worms Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wuppertal Wuppertal Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Würzburg Würzburg Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Würzburg - Alfred-Nobel-Straße Würzburg Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Zella-Mehlis Zella-Mehlis Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Zwickau Zwickau Deutschland EUR 90,05 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro Licht GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt Umeå TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Uppsala TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Utrecht Hoog Catharijne B.V. Utrecht Niederlande EUR 95,50 Media Markt Utrecht The Wall B.V. Utrecht Niederlande EUR 100,00 MEDIA MARKT VALENCIA COLON SA VALENCIA Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT VALÈNCIA-CAMPANAR VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. València Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT VALLADOLID VÍDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA Valladolid Spanien EUR 99,90 Media Markt Västerås TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Växjö TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Venlo B.V. Venlo Niederlande EUR 100,00 MEDIA MARKT VIGO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Vigo Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT VITORIA-GASTEIZ VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Vitoria Spanien EUR 100,00 Media Markt Wholesale B.V. Rotterdam Niederlande EUR 100,00 Media Markt Wilrijk NV Wilrijk Belgien EUR 90,00 MEDIA MARKT XCV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt Zaandam B.V. Zaandam Niederlande EUR 100,00 MEDIA MARKT ZARAGOZA PUERTO VENEZIA VÍDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA Zaragoza Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT ZARAGOZA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Zaragoza Spanien EUR 99,90 Media Markt Zoetermeer B.V. Zoetermeer Niederlande EUR 100,00 Media Markt zwei TV-HiFi-Elektro GmbH Dresden-Prohlis Dresden-Prohlis Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT Zwijnaarde NV Gent Belgien EUR 90,00 Media Markt Zwolle B.V. Zwolle Niederlande EUR 95,24 MEDIA MARKTPARETS DEL VALLES SA PARETS DEL VALLES Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT-SATURN BELGIUM NV Asse-Zellik Belgien EUR 100,00 Media Saturn - Servicos de Apoio Adminstrativo, Lda. Lisboa Portugal EUR 100,00 Media Saturn Holding Polska Sp.z.o.o. Warszawa Polen PLN 100,00 Media Saturn Logistyka"Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warszawa Polen PLN 100,00 Media Saturn Online Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warszawa Polen PLN 100,00 Mediamarket S.p.A.con Socio Unico Curno Italien EUR 100,00 MediaMarkt Amstetten CCA GmbH Amstetten Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Bürs GmbH Bürs Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Central Warehouse Hasselt Belgien EUR 90,00 MediaMarkt Dornbirn GmbH Dornbirn Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Feldkirch GmbH Feldkirch Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Gerasdorf G3 GmbH Gerasdorf Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Graz Lazarettgürtel GmbH Graz Österreich EUR 100,00 MediaMarkt Graz Liebenau GmbH Graz Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Graz Shopping Nord GmbH Graz Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Graz Shoppingcity Seiersberg GmbH Seiersberg Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Haid Center GmbH Haid Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Imst FMZ GmbH Imst Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Innsbruck Kaufhaus Tyrol GmbH Innsbruck Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Innsbruck Ost GmbH Innsbruck Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Klagenfurt City Arkaden GmbH Klagenfurt Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Klagenfurt Ost GmbH Klagenfurt Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Krems GmbH Krems an der Donau Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Leoben City Shopping GmbH Leoben Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Liezen ELI GmbH Liezen Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Linz Industriezeile GmbH Linz Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Linz Passage GmbH Linz Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Luxembourg S.A. Luxemburg Luxemburg EUR 100,00 MediaMarkt Medienhaus GmbH Vösendorf Österreich EUR 100,00 MediaMarkt Oberwart EO GmbH Oberwart Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Online GmbH Vösendorf Österreich EUR 100,00 MediaMarkt Parndorf GmbH Parndorf Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Pasching Plus City GmbH Pasching Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Powerservice GmbH Vösendorf Österreich EUR 100,00 MediaMarkt Ried GmbH Ried im Innkreis Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Salzburg Europastraße GmbH Salzburg Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Salzburg Shopping Arena Alpenstraße GmbH Salzburg Österreich EUR 90,00 MediaMarkt SCS Multiplex GmbH Wiener Neudorf Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Spittal GmbH Spittal an der Drau Österreich EUR 90,00 MediaMarkt St. Lorenzen GmbH A-8642 St. Lorenzen im Mürztal Österreich EUR 90,00 MediaMarkt St. Pölten GmbH St. Pölten Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Steyr GmbH Steyr Österreich EUR 90,00 MEDIA-Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Aachen Aachen Deutschland EUR 100,00 MediaMarkt Villach GmbH Villach Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Vöcklabruck GmbH Vöcklabruck Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Vösendorf SCS-Nordring GmbH Vösendorf Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Wels GmbH Wels Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Wholesale GmbH Vösendorf Österreich EUR 100,00 MediaMarkt Wien Auhof Center GmbH Wien Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Wien Columbus GmbH Wien Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Wien Donauzentrum GmbH Wien Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Wien Floridsdorf GmbH Wien Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Wien Hietzing GmbH Wien Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Wien Lugner City GmbH Wien Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Wien Mariahilfer Straße GmbH Wien Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Wien Millennium City GmbH Wien Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Wien Mitte The Mall GmbH Wien Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Wien Riverside GmbH Wien Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Wien Simmering GmbH Wien Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Wien Stadlau GmbH Wien Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Wörgl GmbH Wörgl Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Wr. Neustadt GmbH Wiener Neustadt Österreich EUR 90,00 MediaMarkt Zell am See PEZZ GmbH Zell am See Österreich EUR 90,00 MediaMarktSaturn Beschaffung und Logistik GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MediaMarktSaturn fünfte Beteiligungsgesellschaft mbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MediaMarktSaturn Global Business Services GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MediaMarktSaturn Markenlizenz GmbH Grünwald, Lkr. München Deutschland EUR 100,00 MediaMarktSaturn Markenservice GmbH & Co. KG Grünwald, Lkr. München Deutschland EUR 100,00 MediaMarktSaturn Markenservice Holding GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MediaMarktSaturn Markenservice Verwaltungs-GmbH Grünwald, Lkr. München Deutschland EUR 100,00 MediaMarktSaturn Marketing GmbH München Deutschland EUR 100,00 MediaMarktSaturn N3XT GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MediaMarktSaturn Plattform Services GmbH Grünwald Deutschland EUR 100,00 MediaMarktSaturn Retail Cooperation GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MediaMarktSaturn sechste Beteiligungsgesellschaft mbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MediaMarktSaturn siebte Beteiligungsgesellschaft mbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MEDIA-SATURN (PORTUGAL), SGPS, UNIPESSOAL LDA CRC-LISBOA Portugal EUR 100,00 Media-Saturn Beteiligungen Polska GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media-Saturn Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media-Saturn Deutschland GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media-Saturn e-handel Sverige AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media-Saturn Helvetia Holding GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media-Saturn Holding Norway AS Oslo Norwegen NOK 100,00 Media-Saturn Holding Sweden AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media-Saturn Internationale Beteiligungen GmbH München Deutschland EUR 100,00 Media-Saturn IT Services GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media-Saturn Marketing GmbH München Deutschland EUR 100,00 Media-Saturn Nordic Shared Services AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media-Saturn-Holding GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 78,38 MMS Alliance GmbH München Deutschland EUR 100,00 MMS Connect B.V. Rotterdam Niederlande EUR 100,00 MMS Coolsingel BV Rotterdam Niederlande EUR 100,00 MMS E-Commerce GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MMS ERA Holdco B.V. Rotterdam Niederlande EUR 100,00 MMS ONLINE BELGIUM NV Zellik Belgien EUR 99,90 MMS Online Nederland B.V. Rotterdam Niederlande EUR 100,00 MS E-Business Concepts & Service GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MS New CO Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warszawa Polen PLN 100,00 MWFS Zwischenholding Managment GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 MWFS Zwischenholding Managment GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 my-xplace GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 OOO MEDIA-SATURN TRANSACTION SERVICES RUS Moskau Russland RUB 100,00 OOO xplace Moskau Russland RUB 100,00 Option 5 B.V. Goes Niederlande EUR 100,00 PayRed Card Services AG Dietikon Schweiz CHF 100,00 Power Service GmbH Köln Deutschland EUR 100,00 PowerService Nederland B.V. Rotterdam Niederlande EUR 100,00 red blue Marketing GmbH München Deutschland EUR 100,00 redblue services GmbH München Deutschland EUR 100,00 Redcoon Benelux B. V. Tilburg Niederlande EUR 100,00 REDCOON ELECTRONIC TRADE, S.L.U. El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 redcoon GmbH Vösendorf Österreich EUR 100,00 Redcoon GmbH i. L. Aschaffenburg Deutschland EUR 100,00 REDCOON ITALIA S.R.L. Turin Italien EUR 100,00 redcoon Logistics GmbH Erfurt Deutschland EUR 100,00 REDCOON POLSKA Sp. z.o.o. Bydgoszcz Polen PLN 100,00 redcoon.pl Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warszawa Polen PLN 100,00 Retail Media Group GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 RTS Elektronik Systeme GmbH Wolnzach Deutschland EUR 100,00 RTS Service Solutions GmbH & Co. KG Wolnzach Deutschland EUR 100,00 RTS Service Solutions Verwaltungs GmbH Wolnzach Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Karlsruhe Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Ansbach Ansbach Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Augsburg Augsburg Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bad Homburg Bad Homburg v. d. Höhe Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bad Oeynhausen Bad Oeynhausen Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Baunatal Baunatal Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin I Berlin (Alexanderplatz) Deutschland EUR 95,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Charlottenburg Berlin Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Gesundbrunnen Berlin Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Köpenick Berlin Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Leipziger Platz Berlin Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Märkische Zeile Berlin Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Marzahn Berlin Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Schloßstraße Berlin Deutschland EUR 90,05 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Spandau Berlin Deutschland EUR 90,00 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mbH Dortmund Dortmund Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Dortmund-Eving Dortmund-Eving Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Dresden Dresden Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Duisburg Duisburg Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Erfurt Erfurt Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Erlangen Erlangen Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Essen Essen Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Esslingen Esslingen Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Euskirchen Euskirchen Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Flensburg Flensburg Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Frankfurt/Main Frankfurt Deutschland EUR 92,52 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Freiburg Freiburg Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Freising Freising Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Fürth Fürth Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Gelsenkirchen Gelsenkirchen Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Gelsenkirchen-Buer Gelsenkirchen-Buer Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Gießen Gießen Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Göttingen Göttingen Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Gummersbach Gummersbach Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hagen Hagen Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hamburg-Altstadt Hamburg Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hamm Hamm Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hanau Hanau Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hannover Hannover Deutschland EUR 90,01 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Heidelberg Heidelberg Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Herford Herford Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hilden Hilden Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hildesheim Hildesheim Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Isernhagen Isernhagen Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Jena Jena Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kaiserslautern Kaiserslautern Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kassel Kassel Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kempten Kempten Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kerpen Kerpen Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kiel Kiel Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kleve Kleve Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Koblenz Koblenz Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Krefeld Krefeld Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Landshut Landshut Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Leipzig Leipzig Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Leipzig-Hauptbahnhof Leipzig/Hbf. Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Leonberg Leonberg Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Lübeck Lübeck Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Lüdenscheid Lüdenscheid Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Ludwigsburg Ludwigsburg Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Ludwigshafen Ludwigshafen Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Lünen Lünen Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Magdeburg Magdeburg Deutschland EUR 90,05 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Mainz Mainz Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Mannheim Mannheim Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Marl Marl Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Moers Moers Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Mülheim Mülheim an der Ruhr Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH München München Deutschland EUR 94,05 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH München-Riem München Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Münster Münster Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Neckarsulm Neckarsulm Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Neu-Isenburg Neu-Isenburg Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Norderstedt Norderstedt Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Nürnberg Nürnberg Deutschland EUR 90,01 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Oberhausen Oberhausen Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Oldenburg Oldenburg Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Osnabrück Osnabrück Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Paderborn Paderborn Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Passau Passau Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Pforzheim Pforzheim Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Potsdam Potsdam Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Regensburg Regensburg Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Remscheid Remscheid Deutschland EUR 90,05 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Reutlingen Reutlingen Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Rostock Rostock Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S050 Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S065 Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S314 Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Saarbrücken Saarbrücken Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Senden Senden Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Solingen Solingen Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Stuttgart Stuttgart Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Stuttgart-City Stuttgart Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Troisdorf Troisdorf Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Tübingen Tübingen Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Weimar Weimar Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Weiterstadt Weiterstadt Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Wiesbaden Wiesbaden Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Wolfsburg Wolfsburg Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Zwickau Zwickau Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung Köln Deutschland EUR 100,00 Saturn Mega Markt GmbH Wuppertal Wuppertal Deutschland EUR 90,05 Saturn Planet Sp. z o.o. 11 Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Saturn Planet Sp. z o.o. 16 Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Saturn Planet Sp. z o.o. 19 Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 Saturn Techno-Electro-Handelsgesellschaft mbH Köln Deutschland EUR 100,00 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Hürth Deutschland EUR 90,00 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Neuss Deutschland EUR 90,09 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Leverkusen Deutschland EUR 100,00 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Aachen Deutschland EUR 90,00 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Mönchengladbach Deutschland EUR 100,00 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Siegen Deutschland EUR 100,00 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH St. Augustin Deutschland EUR 90,09 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Düren Deutschland EUR 100,00 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Bergisch Gladbach Deutschland EUR 100,00 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Köln Deutschland EUR 100,00 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Düsseldorf - Flingern Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Düsseldorf - Königsallee Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 Saturn-Mega Markt GmbH Halle Halle Deutschland EUR 90,05 Saturn-Mega Markt GmbH Trier Trier Deutschland EUR 100,00 Tec-Repair GmbH Wolnzach Deutschland EUR 100,00 Tertia Handelsbeteiligungsgesellschaft mbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 XPLACE DIJITAL COZÜM TICARET LIMITED SIRKETI Istanbul Türkei TRY 100,00 xplace GmbH Göttingen Deutschland EUR 83,22 XPLACE ITALY S.R.L. Pianoro Italien EUR 100,00 XPlace Spain SLU Barcelona Spanien EUR 100,00 XPLACE UK LIMITED London England GBP 100,00 Zes Repair B.V. Goes Niederlande EUR 100,00 scrollen Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen Gesellschaftsname Sitz Land Währung %-Anteil am Kapital European Retail Alliance B.V. Rotterdam Niederlande EUR 50,00 Fnac Darty S.A. Ivry-sur-Seine Frankreich EUR 24,44 PMG Retail Market Ltd. Limassol Zypern EUR 25,00 scrollen Beteiligungen Gesellschaftsname Sitz Land Währung %-Anteil am Kapital Eigenkapital Ergebnis des letzten Geschäftsjahres 7digital Group Plc London England GBP 2,08 n. a. 1 n. a. 1 Artificial Intelligence Network Ingolstadt GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 9,09 n. a. 1 n. a. 1 Digitales Gründerzentrum der Region Ingolstadt GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 6,00 n. a. 1 n. a. 1 DTB Deutsche Technikberatung GmbH Köln Deutschland EUR 80,00 -4.659.400,66 2 -3.177.445,44 2 Flip4 GmbH Friedrichsdorf Deutschland EUR 20,59 -2.986.643,69 3 408.336,21 3 IFH Institut für Handelsforschung GmbH Köln Deutschland EUR 14,29 365.267,41 3 -2.890,00 3 Juke Nederland B.V. Goes Niederlande EUR 100,00 481,40 4 267,09 4 METRO AG Düsseldorf Deutschland EUR 0,99 6.747.000.000,00 5 237.000.000,00 5 METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland EUR 6,61 154.975.788,00 5 67.633.180,44 5 Public Joint-Stock Company "M.video" Moskau Russland RUB 15,00 32.127.000.000,00 6 26.502.000.000,00 6 Quistorp & Co. Objekt Saturn Techno-Center KG Düsseldorf Deutschland EUR 0,10 n. a. 7,8 n. a. 7,8 1 Es liegen keine Zahlen vor. 2 Geschäftsjahr 01.01.2019-31.12.2019 3 Geschäftsjahr 01.01.2018-31.12.2018 4 Keine Vollkonsolidierung und keine Bilanzierung nach der Equity-Methode wegen untergeordneter Bedeutung für die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 5 Geschäftsjahr 01.10.2018-30.09.2019 6 Geschäftsjahr 01.01.2019-31.12.2019 7 Kommanditanteil in Höhe von DEM 19.000,00 8 Es liegen keine Zahlen vor. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 11.12.2020 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der CECONOMY AG festgestellt.

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