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H&K AG

Quarterly Report Jul 6, 2021

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Quarterly Report

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Finanzbericht: 28542675

H&K AG

Oberndorf am Neckar

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Aktiva

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31.12.2020 Vorjahr
EUR EUR TEUR
--- --- --- ---
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 72.617,10 82
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 355.993.154,05 355.993
356.065.771,15 356.075
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 62.851.983,52 50.182
2. Sonstige Vermögensgegenstände 81.338,17 207
62.933.321,69 50.389
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 344.420,92 515
63.277.742,61 50.903
C. Rechnungsabgrenzungsposten 415.060,77 869
D. Aktive latente Steuern 7.341.l00,00 6.276
427.099.674,53 414.123

Passiva

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31.12.2020 Vorjahr
EUR EUR TEUR
--- --- --- ---
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 27.640.920,00 27.641
II. Kapitalrücklage 53.304.177,49 53.304
III. Bilanzgewinn 96.239.656,54 35.528
177.184.754,03 116.473
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 2.884.321,62 0
2. Sonstige Rückstellungen 864.187,50 599
3.748.509,12 599
C. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 60.000.000,00 60.000
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 304.133,11 229
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 46.310.893,61 102.907
4. Sonstige Verbindlichkeiten
davon aus Steuern: EUR 34.878,23 (Vorjahr: TEUR 31) 134.346.284,66 129.431
240.961.311,38 292.567
D. Passive latente Steuern 5.205.100,00 4.484
427.099.674,53 414.123

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020

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2020 Vorjahr
EUR EUR TEUR
--- --- --- ---
1. Umsatzerlöse 2.290.825,00 1.841
2. Sonstige betriebliche Erträge 832.211,28 1.522
3.123.036,28 3.363
3. Materialaufwand 291,60 3
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 1.569.306,13 1.011
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 100.048,75 65
1.669.354,88 1.076
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 9.334,94 9
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.926.051,28 2.550
7. Aufgrund von Gewinnabführungsverträgen erhaltene Gewinne 82.046.122,12 18.812
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.228.720,33 2.524
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 19.837.781,95 19.008
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 4.243.000,00 2.366
11. Ergebnis nach Steuern 60.712.064,08 -313
12. Jahresüberschuss (i.Vj. Jahresfehlbetrag) 60.712.064,08 -313
13. Gewinnvortrag 35.527.592,46 35.840
14. Bilanzgewinn 96.239.656,54 35.527

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der H&K AG, Oberndorf am Neckar, registriert am Amtsgericht Stuttgart unter HRB 748522, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB und des AktG erstellt.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB.

Alle Beträge werden, soweit nichts anderes vermerkt ist, in Tausend Euro (TEUR, EUR'000) angegeben und dabei arithmetisch gerundet. Damit ist es möglich, dass manche Summen in diesem Abschluss leicht von der genauen arithmetischen Summierung der vorhergehenden Werte abweichen.

Die H&K AG, Oberndorf am Neckar, ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Erleichterungswahlrechte für kleine Kapitalgesellschaften zur Erstellung des Jahresabschlusses werden teilweise in Anspruch genommen.

Seit dem 28. Juli 2015 sind die Aktien der H&K AG unter ISIN DE000A11Q133 an der Euronext Börse in Paris/​Frankreich, im Freiverkehr notiert. 99,97% unserer Aktien werden von einigen wenigen Hauptaktionären gehalten. Der im Jahr 2020 an der Euronext im Durchschnitt ausgewiesene Aktienkurs lag wegen des sehr geringen Streubesitzes deutlich über dem von uns ermittelten Wert einer Aktie.

Seit dem 25. April 2013 besteht zwischen der H&K AG (damals: Heckler & Koch Beteiligungs GmbH) und der Heckler & Koch GmbH, Oberndorf am Neckar, (HKO), ein Ergebnisabführungsvertrag, der am 2. Mai 2013 im Handelsregister der HKO eingetragen worden ist.

Seit dem 28. Januar 2014 besteht zwischen der H&K AG (damals: Heckler & Koch Beteiligungs GmbH) und der Heckler & Koch Management GmbH, Oberndorf am Neckar, (HKM), ein Ergebnisabführungsvertrag, der am 20. März 2014 im Handelsregister der HKM eingetragen worden ist.

Die aktuelle Corona-Krise hat uns bislang nicht wesentlich getroffen, da der Corona-Krisenstab von Heckler & Koch frühzeitig ein detailliertes Hygienekonzept erarbeitet hat und die entsprechenden Schutzmaßnahmen, zur Eindämmung der Auswirkungen der Corona-Pandemie und zur Sicherstellung unseres Geschäftsbetriebes, konsequent umgesetzt und eingehalten werden. Wir können allerdings derzeit noch keine Angaben machen, wie es sich im weiteren Verlauf des Jahres 2021 verhält, da die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung Auswirkungen auf unsere Lieferketten und Produktion haben könnten.

Bezüglich der Angaben bei Ereignissen oder Gegebenheiten, aufgrund derer eine wesentliche Unsicherheit bezüglich der Fortführung der Unternehmenstätigkeit besteht, verweisen wir auf den Abschnitt "Bestandsgefährdung".

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige und, sofern erforderlich, außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt. Den nach der linearen Methode errechneten Abschreibungen liegen bei Betriebs- und Geschäftsausstattung Nutzungsdauern von 2 bis 14 Jahren zu Grunde.

Zugänge im Sachanlagevermögen (Betriebs- und Geschäftsausstattung) werden seit dem 1. Januar 2010 ausschließlich linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter, das sind Gegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 800,00 netto, werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Finanzanlagen

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten, ggf. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert, bewertet. Abschreibungen werden nur durchgeführt, wenn die Wertminderung dauerhaft ist. Sofern die Gründe für eine Wertminderung nicht mehr bestehen, erfolgt eine Zuschreibung, maximal auf die Anschaffungskosten. Für die Ermittlung des Wertes wird auf Ertragswertberechnungen zurückgegriffen.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und flüssige Mittel

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert angesetzt. Falls notwendig werden für alle erkennbaren Einzelrisiken angemessene Wertberichtigungen gebildet. Forderungen, die als nicht mehr einbringlich angesehen werden, sind auf EUR 0,00 abgewertet.

Rückstellungen

Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden auf Basis der veröffentlichten Zinssätze der Deutschen Bundesbank mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Fremdwährungsumrechnung

In Fremdwährung valutierende Forderungen werden mit dem maßgeblichen Umrechnungskurs zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls erfasst. Am Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank des betreffenden Stichtags. Nicht realisierte Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit sie Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betreffen.

Die Währungsumrechnung für Verbindlichkeiten in fremder Währung erfolgt zu den jeweiligen Kursen am Entstehungstag. Am Bilanzstichtag erfolgt die Währungsumrechnung zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank des betreffenden Stichtags. Nicht realisierte Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit sie Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betreffen.

Latente Steuern

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis der Bruttobetrachtung. Latente Steueransprüche werden in den Aktiva, latente Steuerschulden in den Passiva ausgewiesen.

Erläuterungen zum Jahresabschluss

Bilanz

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist diesem Anhang als Anlage beigefügt.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen beinhalten die Beteiligung an der HKO in Höhe von TEUR 4.692 und die Beteiligung an der HKM in Höhe von TEUR 351.301.

Aufstellung des Anteilsbesitzes:

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Name/​Sitz Anteile in % Währung Eigenkapital 31.12.2020 Jahresergebnis 2020 Stichtagskurs zum EUR 31.12.2020 Durchschnittskurs zum EUR 2020
Unmittelbar gehaltene Anteile
Heckler & Koch GmbH, Oberndorf am Neckar, Deutschland 5,1 TEUR 13.720 15.668 *
Heckler & Koch Management GmbH, Oberndorf am Neckar, Deutschland 100 TEUR 351.299 66.378 *
Mittelbar gehaltene Anteile
Heckler & Koch GmbH, Oberndorf am Neckar, Deutschland 94,9 TEUR 13.720 15.668 *
NSAF Ltd., Nottingham, Großbritannien 100 TGBP 3.741 1.705 0,89903 0,8897
Heckler & Koch Defense Inc., Ashburn, Virginia, USA 100 TUSD -15.899 2.682 1,2271 1,1422
Small Arms Group Holding Inc., Ashburn, Virginia, USA 100 TUSD 15.494 0 1,2271 1,1422
Heckler & Koch, Inc., Columbus, Georgia, USA 100 TUSD 15.202 4.079 1,2271 1,1422
Heckler & Koch France SAS, Paris, Frankreich 100 TEUR 2.766 2.577

* vor Ergebnisabführung bzw. Verlustübernahme

Die Angaben zum Eigenkapital und zum Jahresergebnis beziehen sich auf die nach jeweiligem Landesrecht erstellten Abschlüsse.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, Restlaufzeiten bis zu einem Jahr.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 62.852 (Vj. TEUR 50.182) ergeben sich zu einem Teilbetrag von TEUR 1.966 (Vj. TEUR 571) aus Lieferungen und Leistungen und im Übrigen aus sonstigen Forderungen, darunter im Wesentlichen einer Darlehensforderung an die HKO in Höhe von TEUR 42.054 (Vj. TEUR 39.447) sowie sonstigen Forderungen aus der Ergebnisabführung in Höhe von TEUR 17.777 (Vj. TEUR 9.109).

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in Höhe von TEUR 408 (Vj. TEUR 862) für Disagio gebildet, im Übrigen enthalten sie vorausbezahlte Aufwendungen für Folgejahre.

Aktive latente Steuern wurden in Höhe von TEUR 7.341 (Vj. TEUR 6.276) bilanziert. Die Aktivierung latenter Steuern erfolgte infolge der durch den Ergebnisabführungsvertrag zwischen H&K AG und HKO seit 2013 bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft, nach der Ertragsteuern für beide Gesellschaften ausschließlich auf Ebene des Organträgers H&K AG entstehen.

Das Grundkapital in Höhe von unverändert TEUR 27.641 ergibt sich aus 27.640.920 nennwertlosen Stückaktien, die auf den Inhaber lauten.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen, wie im Vorjahr, im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Lieferantenrechnungen, Jahresabschlussprüfung sowie Tantiemen.

Die H&K AG hat eine auf der luxemburgischen Euro MTF im Freiverkehr gelistete Anleihe in Höhe von TEUR 60.000 begeben. Diese Anleihe, fällig am 30. April 2023, hat einen Festzinssatz von 6,5%, zahlbar am 30. April und 31. Oktober eines jeden Jahres.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten aus dem Ergebnisabführungsvertrag gegenüber der HKM in Höhe von TEUR 46.311 (Vj. TEUR 102.907).

Die Sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 134.346 (Vj. TEUR 129.431) enthalten vor allem Verbindlichkeiten aus Finanzierungsgeschäften in Höhe von TEUR 134.311 (Vj. TEUR 128.975):

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Davon mit einer Restlaufzeit
Gesamtbetrag 31.12.2020 bis zu 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre
--- --- --- --- ---
TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- ---
SFA-Darlehen 32.980 0 32.980 0
(Vj.) (44.950) (0) (44.950) (0)
Überbrückungskredit I 31.688 0 31.688 0
(Vj.) (31.052) (0) (31.052) (0)
Überbrückungskredit II 52.165 0 52.165 0
(Vj.) (51.118) (0) (51.118) (0)
Überbrückungskredit III 15.854 0 15.854 0
(Vj.) (0) (0) (0) (0)
Zinsverbindlichkeiten 1.624 1.624 0 0
(Vj.) (1.856) (1.856) (0) (0)
134.311 1.624 132.687 0
(Vj.) (128.975) (1.856) (127.120) (0)

Das SFA-Darlehen betrifft ein Senior Facilities Agreement ("SFA-Darlehen") in Form einer privaten, gemeinsam von der H&K AG und der HKO mit den Darlehensgebern getroffenen Finanzierungsvereinbarung vom 24. Juli 2017 i.H.v. 150 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis zum 21. August 2022 einschließlich dazugehöriger Ergänzungen. Der Zinssatz beträgt 7,25% zzgl. EURIBOR (falls dieser positiv ist), wobei die Zinsen nach Ablauf der festgelegten Zinsziehungsperiode, die zwischen 1 und 6 Monaten liegen kann, zu zahlen sind. Zum 31. Dezember 2020 beliefen sich die verbliebenen Darlehen auf insgesamt 83 Mio. EUR (Vj. 95 Mio. EUR), davon 33 Mio. EUR (Vj. 45 Mio. EUR) bei der H&K AG und 50 Mio. EUR (Vj. 50 Mio. EUR) bei der HKO. Die Reduzierung der Höhe des SFA-Darlehens bei der H&K AG ist auf zwei Sondertilgungen, im Mai 2020 i.H.v. 1,5 Mio. EUR und im Oktober 2020 i.H.v. 10,5 Mio. EUR, zurückzuführen.

Die H&K AG und ihre Tochtergesellschaften unterliegen durch die SFA-Darlehensvereinbarung im Hinblick auf bestimmte Transaktionen strengen Einschränkungen. Der H&K AG Konzern muss zudem bestimmte Verhältnisse zwischen den Nettoschulden und den vertraglich definierten Ergebnissen ("Financial Covenants") einhalten und Teiltilgungen leisten, die z.B. abhängig von dem vertraglich definierten Überschuss aus dem jährlichen Kapitalfluss ("Excess Cashflow") sind. Die H&K AG ist berechtigt, Teilzahlungen oder auch eine komplette Rückzahlung ihrer SFA-Darlehensverbindlichkeit zu leisten. Nachdem der von der H&K AG aufgenommene SFA-Darlehensbetrag vollständig getilgt ist, ist die HKO berechtigt, Teilzahlungen oder auch eine komplette Rückzahlung ihrer SFA-Darlehensverbindlichkeit zu leisten; allerdings unterliegen die freiwilligen Tilgungen vertraglichen Bestimmungen, u.a. ggf. Vorfälligkeitsentschädigungen.

Im März 2018 bzw. im Dezember 2018 wurde die SFA-Darlehensvereinbarung dahingehend geändert, dass der H&K AG u.a. die Möglichkeit zur Aufnahme von unbesicherten Überbrückungskrediten von der Compagnie de Developpement de l'Eau S.A. (CDE) zugelassen und ein Mindestbankbestand für den H&K AG Konzern von 10 Mio. EUR festgelegt wurden.

Zudem sind die einzuhaltenden Verhältnisse der Nettoschulden zu den vertraglich definierten EBITDA ("Financial Covenants") für die Quartalsenden Dezember 2017 bis Juni 2018 geändert worden. Im Februar 2020 wurde die SFA-Darlehensvereinbarung zusätzlich dahingehend geändert, dass der H&K AG die Möglichkeit zur Aufnahme eines unbesicherten Überbrückungskredites von einem weiteren Hauptaktionär in Höhe von 15 Mio. EUR in dem Monat zugelassen worden ist.

Am 28. März 2018 wurde der H&K AG durch die CDE ein Überbrückungskredit ("Überbrückungskredit I") in Höhe von 30 Mio. EUR gewährt, der Ende April 2018 ausbezahlt worden ist. Dieser Kredit war unbesichert und zinsfrei und hatte ursprünglich eine Laufzeit bis zum 15. Juli 2019. Im November 2018 ist die Laufzeit bis zum 15. Juli 2023 verlängert worden. In einer weiteren Änderungsvereinbarung wurden ein Zinssatz in Höhe von 2%, mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Auszahlung und einer vierteljährlichen Umbuchung der Zinsverbindlichkeiten auf das Darlehen, festgelegt.

Ende November 2018 erfolgte eine zusätzliche Darlehensgewährung durch die CDE, von der auch der Überbrückungskredit I eingeräumt worden war, an die H&K AG in Höhe von 50 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis zum 15. Juli 2023 und einem Zinssatz von 2%; die aufgelaufenen Zinsen werden vierteljährlich dem Darlehen zugeschrieben ("Überbrückungskredit II"). Diese zusätzliche Darlehensgewährung erfolgte im Zusammenhang mit einer Heilungsvereinbarung für eine finanzielle Nebenbedingung in der SFA-Darlehensvereinbarung zum 30. September 2018. Von dem erhaltenen Überbrückungskredit II wurden seitens der H&K AG 35 Mio. EUR zur Tilgung eines Teilbetrags des von ihr aufgenommen SFA-Darlehens verwendet.

Ende Februar 2020, um uns die Einhaltung bestimmter SFA-Vertragsbedingungen zu erleichtern, hat ein weiterer Hauptaktionär der H&K AG einen unbesicherten Überbrückungskredit in Höhe von 15 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis zum 15. Juli 2023 gewährt und ausbezahlt. Der vereinbarte Zinssatz ist 6,5%, die aufgelaufenen Zinsen werden vierteljährlich dem Darlehen zugeschrieben. Somit erhöhte sich der Nominalwert dieses Darlehens am 31. Dezember 2020 auf 15,9 Mio. EUR (am 31. Dezember 2019: 0 Mio. EUR). Die dafür in der SFA-Darlehensvereinbarung vorgesehene Teiltilgung in Höhe von 70% der aufgenommenen Summe wurde bis Oktober 2020 mit der Option einer weiteren Verlängerung ausgesetzt. Aufgrund des sehr positiven Geschäftsverlaufs und des damit erwirtschafteten Liquiditätsüberschusses hat der Vorstand im September entschieden, von einer Verlängerung keinen Gebrauch zu machen, sondern zu tilgen.

Die Zinsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.624 (Vj. TEUR 1.856) resultieren aus dem SFA-Darlehen und der Anleihe.

Aus Bewertungsunterschieden der Handelsbilanz zur Steuerbilanz bei den Organschaftsunternehmen ergeben sich passive latente Steuern in Höhe von TEUR 5.205 (Vj. TEUR 4.484). Die Bewertungsunterschiede der HKO sind infolge der zwischen H&K AG und HKO bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft vollständig auf Ebene der H&K AG auszuweisen.

Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse beinhalten Erträge aus Konzerndienstleistungen in Höhe von TEUR 2.291 (Vj. TEUR 1.841).

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 832 (Vj. TEUR 1.522) enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Weiterbelastung von Konzerndienstleistungen in Höhe von TEUR 812 (Vj. TEUR 1.490). Erträge aus Währungsumrechnung betragen TEUR 8 (Vj. TEUR 0).

Im Personalaufwand sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 15 (Vj. TEUR 15) enthalten.

In den Abschreibungen auf Sachanlagen sind nur planmäßige Abschreibungen enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.926 (Vj. TEUR 2.550) enthalten insbesondere Aufwendungen für bezogene Konzerndienstleistungen (TEUR 812; Vj. TEUR 1.490), Nebenkosten des Geldverkehrs (TEUR 233; Vj. TEUR 224) und Aufwendungen aus Rechts- und Beratungskosten (TEUR 724; Vj. TEUR 695). Darüber hinaus sind Kosten aus der Personalbeschaffung, Mietaufwendungen sowie weitere sonstige Aufwendungen enthalten. Aufwendungen aus Währungsumrechnung betragen TEUR 0 (Vj. TEUR 5).

Die aufgrund von Gewinnabführungsverträgen erhaltenen Gewinne betragen TEUR 82.046 (Vj. TEUR 18.812). Auf die HKO entfallen Gewinne aus EAV in Höhe von TEUR 15.668 (Vj. TEUR 9.062) und auf die HKM in Höhe von TEUR 66.378 (Vj. TEUR 9.750). In den TEUR 66.378 ist nach der Überprüfung des Wertansatzes der HKO-Beteiligung eine Wertaufholung in Höhe von TEUR 56.599 enthalten.

Im Berichtsjahr sowie im Vorjahr gab es keine Aufwendungen aus Verlustübernahme.

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betragen TEUR 3.229 (Vj. TEUR 2.524), davon TEUR 3.229 (Vj. TEUR 2.522) aus verbundenen Unternehmen.

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ergeben insgesamt TEUR 19.838 (Vj. TEUR 19.008) und enthalten im Wesentlichen Zinsen aus der Anleihe in Höhe von TEUR 3.965 (Vj. TEUR 3.954), Zinsen für das SFA-Darlehen in Höhe von TEUR 3.054 (Vj. TEUR 3.304), Zinsen aus Überbrückungskrediten in Höhe von TEUR 2.537 (Vj. TEUR 1.645) sowie Zinsen aus der Ergebnisabführung von HKM in Höhe von TEUR 9.802 (Vj. TEUR 9.776). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus den Zinsen des am 26. Februar 2020 erhaltenen Überbrückungskredites in Höhe von 15 Mio. EUR und gegenläufig aus den Tilgungen des SFA-Darlehens in Höhe von 1,5 Mio. EUR im Mai 2020 und 10,5 Mio. EUR im Oktober 2020.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen:

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2020 2019
TEUR TEUR
--- --- ---
Latente Steuern 344 (143)
Gewerbeertragsteuer (2.010) (1.060)
Körperschaftsteuer (2.240) (1.150)
Periodenfremde Steueraufwendungen (337) (46)
Periodenfremde Steuererträge 0 34
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (4.243) (2.366)

Sonstige Angaben

Mitarbeiter

Die Gesellschaft hat zum Geschäftsjahresende 2020 außer dem Vorstand fünf Mitarbeiter beschäftigt.

Haftungsverhältnisse

Zur Besicherung der Verpflichtungen aus dem SFA-Darlehen (insgesamt 83 Mio. EUR; Vj. 95 Mio. EUR) für den H&K AG Konzern, davon H&K AG 33 Mio. EUR (Vj. 45 Mio. EUR) und HKO 50 Mio. EUR (Vj. 50 Mio. EUR) sind die direkten und indirekten Tochtergesellschaften der H&K AG dieser Vereinbarung als Garanten beigetreten. Außerdem wurden sämtliche Anteile an der HKM und an deren direkten und indirekten Töchtern sowie durch Globalzessionen und andere Sicherheitsvereinbarungen bestimmte Anlagegegenstände, Vorräte, Forderungen und Bankkonten (alle weiteren Bankkonten dienen als Sicherheiten für Bankgarantien und Ähnliches) an den Treuhänder der Darlehensgeber verpfändet. Die H&K AG haftet aus der SFA-Darlehensvereinbarung als Darlehensnehmer sowie durch die Bestellung von Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Unternehmen zum 31. Dezember 2020 für Darlehensinanspruchnahmen der HKO in Höhe von 50 Mio. EUR.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen insgesamt TEUR 208 (Vj. TEUR 249). Diese resultieren aus langfristigen Miet- und Leasingverträgen. Ein Bestellobligo besteht nicht.

Im Übrigen bestehen finanzielle Verpflichtungen im geschäftsüblichen Umfang.

Bestandsgefährdung

Der Fortbestand der H&K AG ist davon abhängig, dass die aufgenommenen Darlehen und die emittierte Anleihe zeitnah verlängert oder durch andere externe Finanzierungen oder Eigenkapitalerhöhung ersetzt werden. Die Verlängerung oder Ersetzung der Finanzierungen ist aufgrund der Eigenkapitalsituation des Konzerns mit den marktüblichen Unsicherheiten behaftet. Die gesetzlichen Vertreter der H&K AG planen, die im Jahr 2022 und 2023 fälligen Verbindlichkeiten frühestmöglich unter Berücksichtigung der vertraglichen Vorgaben und kaufmännischen Anforderungen abzulösen und durch eine marktkonforme längerfristige Finanzierung zu ersetzen. Vor dem Hintergrund der neuen Eigentümerstruktur der H&K AG, der nochmal deutlich gesteigerten Ertragskraft des Konzerns sowie der angelaufenen Gespräche, gibt es derzeit keine Anzeichen, dass dies nicht der Fall sein könnte.

Gemäß der aktuellen 5-Jahresplanung planen die gesetzlichen Vertreter der H&K AG zudem, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und Voraussetzungen, die Umwandlung von Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital, was die Schuldenlast deutlich reduzieren würde.

Vorstand

Dr. Jens Bodo Koch, Dipl.-Ingenieur

Dr. Björn Krönert, Dipl.-Kaufmann

Im Berichtsjahr betrugen die Gesamtbezüge des Vorstandes der H&K AG TEUR 1.122 (Vj. TEUR 785).

Aufsichtsrat

Dr. Rainer Runte, Rechtsanwalt, Mitglied (seit 23. September 2020), Vorsitzender (seit 29. September 2020)

Nicolaus Bocklandt, Kaufmann, stellv. Vorsitzender (seit 29. September 2020), davor Mitglied

Dr. Regina Engelstädter, Rechtsanwältin, Mitglied (seit 23. September 2020)

Harald Kujat, General a.D., Vorsitzender (bis 27. August 2020)

Dr. Martin Heiner Sorg, Wirtschaftsprüfer, Mitglied (bis 11. Juli 2020), stellv. Vorsitzender (bis 27. August 2020)

Konzernverhältnisse

Die H&K AG, Oberndorf am Neckar, ist ein Mutterunternehmen und erstellt deshalb einen Konzernabschluss unter Einbeziehung aller unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen. Dieser Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger offengelegt.

Seit Juli 2020 liegt die Aktienmehrheit bei der Compagnie de Developpement de l'Eau S.A., Luxemburg, Luxemburg (unmittelbar) bzw. Sofi Kapital Ltd., Christ Church, Barbados (mittelbar).

Ergebnisverwendungsvorschlag

Vorstand und Aufsichtsrat der H&K AG schlagen der Hauptversammlung vor, den zum 31. Dezember 2020 im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 96.240 auf neue Rechnung vorzutragen.

Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht

Gemäß § 312 Abs. 3 AktG erklären wir als Vorstand der H&K AG, dass die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 bei den im vorstehenden Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten vorgenommenen Rechtsgeschäften und getroffenen oder unterlassenen Maßnahmen nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen oder die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt wurde.

Nachtragsbericht

Am 11. Februar 2021 fand vor dem Bundesgerichtshof die mündliche Verhandlung im Revisionsverfahren zum Mexiko-Prozess statt. Das Urteil erging am 30. März 2021. Die durch die Revisionen veranlasste Überprüfung des Urteils durch den BGH hat keinen Rechtsfehler ergeben. Das Landgericht Stuttgart hat seinerzeit die Voraussetzungen der Einziehung rechtsfehlerfrei bejaht und die Höhe des Einziehungsbetrages von 3,7 Mio. EUR zutreffend bestimmt. Der BGH hat lediglich mit Blick auf eine erst nach der Hauptverhandlung bekannt gewordene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betreffend die Einziehung bei verjährten Straftaten in einem Fall in Höhe von 0,7 Mio. EUR das Verfahren insoweit abgetrennt. Das Urteil ist somit weitgehend rechtskräftig.

Am 2. März 2021 wurde die Tochtergesellschaft Heckler & Koch GmbH vom Bundesamt für Beschaffung der Bundeswehr (BAAINBw) darüber informiert, dass beabsichtigt ist, das HK 416 A8 als neues Sturmgewehr der Bundeswehr zu beschaffen, nachdem der letzte verbliebene Wettbewerber wegen Formfehlern vom Vergabeverfahren ausgeschlossen worden ist. Mit einer endgültigen Entscheidung wird in den kommenden Monaten gerechnet, da dieser Wettbewerber rechtliche Schritte gegen seinen Ausschluss eingeleitet hat.

Bis zur Erstellung dieses Anhangs gab es nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 bei der H&K AG keine weiteren nennenswerten operativen oder strukturellen Veränderungen oder Geschäftsvorfälle.

Oberndorf am Neckar, 31. März 2021

H&K AG

Der Vorstand

Dr. Jens Bodo Koch

Dr. Björn Krönert

Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2020

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Anschaffungs-/​ Herstellungskosten
01.01.2020 Zugänge Abgänge Umgliederungen 31.12.2020
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EUR EUR EUR EUR EUR
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I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 102.247,48 0,00 799,60 0,00 101.447,88
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 355.993.154,05 0,00 0,00 0,00 355.993.154,05
2. Anteile an sonstigen Unternehmen 226.375,00 0,00 0,00 0,00 226.375,00
356.219.529,05 0,00 0,00 0,00 356.219.529,05
356.321.776,53 0,00 799,60 0,00 356.320.976,93

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Kumulierte Abschreibungen
01.01.2020 Zugänge Abgänge 31.12.2020
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EUR EUR EUR EUR
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I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 20.295,44 9.334,94 799,60 28.830,78
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Anteile an sonstigen Unternehmen 226.375,00 0,00 0,00 226.375,00
226.375,00 0,00 0,00 226.375,00
246.670,44 9.334,94 799,60 255.205,78

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Nettobuchwerte
31.12.2020 31.12.2019
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EUR EUR
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I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 72.617,10 81.952,04
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 355.993.154,05 355.993.154,05
2. Anteile an sonstigen Unternehmen 0,00 0,00
355.993.154,05 355.993.154,05
356.065.771,15 356.075.106,09

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