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VIB Vermoegen AG

Quarterly Report Oct 18, 2021

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Quarterly Report

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Finanzbericht: 29064935

VIB Vermögen AG

Neuburg a.d.Donau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020

1. Grundlagen des Unternehmens

Geschäftsmodell

Die VIB Vermögen AG ist eine mittelständische Immobiliengesellschaft mit Investitionsfokus auf gewerbliche Immobilien im süddeutschen Raum. Dabei umfasst die Geschäftstätigkeit die Entwicklung, den Erwerb und die Verwaltung eigener Immobilien sowie in einzelnen Fällen die Beteiligung an Gesellschaften mit Immobilienvermögen. Im Rahmen einer "Develop-or-Buy-and-Hold"-Strategie entwickelt oder kauft die VIB Immobilien für den Eigenbestand. Die Verwaltung des Immobilienportfolios erfolgt durch die Gesellschaft selbst oder durch die 100 %ige Tochtergesellschaft Merkur GmbH.

Ziele und Strategien

Ziel der VIB Vermögen AG ist es, durch den Ausbau des Immobilienportfolios den Unternehmenswert nachhaltig und langfristig zu steigern. Kern der Unternehmensstrategie bilden unter anderem selektive und zielgerichtete Akquisitionen außerhalb der Ballungsgebiete der Großstädte. Hierbei liegt der Schwerpunkt der Investitionsstrategie insbesondere in den Bereichen Logistik und Einzelhandel. Neben diesen Sektoren investiert die Gesellschaft zudem in Industrie- und Büroimmobilien, um mit Blick auf das Gesamtportfolio eine diversifizierte und ausgewogene Struktur sicherzustellen.

Neben der Akquisition von Bestandsobjekten setzt die VIB verstärkt auch auf die Entwicklung eigener Immobilien. Dabei ist es uns wichtig, dass die Verwaltung der Immobilien durch die Gesellschaft selbst und nicht durch Dritte erfolgt. Durch die langfristige Vermietung unserer Immobilien an Ankermieter sollen zudem Verwaltungsaufwendungen und die damit verbundenen Kosten minimiert werden.

Die VIB verfolgt mit der schwerpunktmäßigen Finanzierung über Annuitätendarlehen einen langfristigen Finanzierungsansatz. Durch die fortlaufende Tilgung der Darlehen wird der Substanzwert der Gesellschaft, der sogenannte Net Asset Value (NAV), unter der Prämisse zumindest konstanter Marktwerte des Immobilienportfolios, kontinuierlich erhöht. Mit der selektiven Beimischung von Schuldscheindarlehen erweitert die Gesellschaft den Finanzierungsmix und beeinflusst somit die durchschnittliche Zinsbelastung.

Organe, Mitarbeiter, Personalentwicklung

Zum Ende des Geschäftsjahres 2020 hat die VIB Vermögen AG neben den zwei Vorständen 11 kaufmännische Mitarbeiter (Vorjahr: 11 Mitarbeiter) beschäftigt. Darüber hinaus waren zusätzlich zwei Mitarbeiter (Vorjahr: zwei Mitarbeiter) in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis für Hausmeister- und Reinigungsleistungen beschäftigt.

Dem Aufsichtsrat der VIB Vermögen AG gehörten am 31. Dezember 2020 Ludwig Schlosser (Vorsitzender), Jürgen Wittmann (stellvertretender Vorsitzender), Franz-Xaver Schmidbauer und Rolf Klug an.

Der Vorstand setzte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr aus Martin Pfandzelter (Vorsitzender) und Holger Pilgenröther (Bereich Finanzen) zusammen.

Steuerungssystem

Die wirtschaftliche Planung und Steuerung des Unternehmens verantworten der Vorstand. Die in der Geschäftsstrategie festgelegten Rahmenbedingungen werden in der Jahresbudgetplanung in konkreten Zielvorgaben formuliert. Im Laufe des Jahres erfolgt anhand der wichtigsten Steuerungsgrößen die regelmäßige Überprüfung dieser Zielvorgaben. Bei festgestellten Abweichungen werden die Planungsvorgaben überprüft und ggf. angepasst sowie konkrete Handlungsmaßnahmen zur Gegensteuerung eingeleitet.

Die VIB konzentriert sich auf die wesentlichen finanziellen Steuerungsgrößen Umsatzerlöse sowie das um Sondereinflüsse bereinigte Ergebnis vor Steuern.

Die Umsatzerlöse sind der Hauptindikator zur Beurteilung des Unternehmenswachstums. Diese beinhalten die Einnahmen aus den vermieteten Immobilien und setzen sich zusammen aus den Nettokaltmieten sowie den von den Mietern zu leistenden Betriebsnebenkosten. Beim bereinigten Ergebnis vor Steuern handelt es sich um die wichtigste Steuerungskennziffer zur Beurteilung der Ertragslage des Unternehmens. Die Bereinigung um Sondereinflüsse erfolgt dabei im Sinne einer besseren Vergleichbarkeit der Ergebnisse zwischen den Berichtszeiträumen.

Die wichtigsten nichtfinanziellen Steuerungsgrößen der VIB sind die Leerstandsquote und der Durchschnittszinssatz der Darlehensverbindlichkeiten.

Die Leerstandsquote zeigt den Anteil der Mietflächen, der zum Stichtag nicht vermietet ist und daher auch keine Mieteinnahmen erwirtschaftet. Berechnet wird die Leerstandsquote auf Basis der zu erzielenden annualisierten Jahresnettomieten der Objekte.

Die durchschnittliche Verzinsung unseres Darlehensportfolios ist eine wichtige Kenngröße im Rahmen unserer langfristigen und nachhaltigen Finanzierungsstrategie. Neben der Höhe der Darlehensverbindlichkeiten hat gerade der Durchschnittszins einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der gesamten Zinsaufwendungen, die gleichzeitig auch eine der größten Aufwandspositionen in der Gewinn- und Verlustrechnung der VIB darstellt.

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Finanzielle Leistungsindikatoren

(in Mio. €)
Beschreibung 2020 2019
Umsatzerlöse Umsatzerlöse lt. GuV 59,3 59,5
Ergebnis vor Steuern ohne Sondereinflüsse Ergebnis lt. GuV bereinigt um positive und negative Sondereinflüsse 34,8 33,9
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Beschreibung 31.12.2020 31.12.2019
Leerstandsquote (Konzernkennzahl) auf Basis effektiver Jahresnettomieten 2,5 % 1,0 %
Durchschnittliche Verzinsung des Darlehensportfolios fixe und variabel verzinste Darlehen 1,75 % 1,98 %

Der Immobilienbestand der VIB wird im Rahmen des Konzern-Immobilienportfolios überwacht und gesteuert. Hierzu werden entsprechende Auswertungen und Statistiken erstellt, die u.a. Aufschluss über die Mietvertragsrestlaufzeiten und die Mieterstruktur geben.

Hinsichtlich der Bereinigung von Sondereinflüssen verweisen wir auf unsere Erläuterungen in der Analyse der Ertragslage.

2. Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen[1]

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die deutsche Wirtschaft wurde im Corona-Krisenjahr 2020 schwer getroffen. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts war das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2020 um 5,0 % niedriger als im Vorjahr. Somit ist die deutsche Wirtschaft nach einer zehnjährigen Wachstumsphase im letzten Jahr in eine tiefe Rezession geraten, ähnlich wie zuletzt während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/​2009.

Die Corona-Pandemie hinterließ dabei nahezu in allen Wirtschaftsbereichen ihre Spuren. Besonders deutlich zeigte sich der konjunkturelle Einbruch in den Dienstleistungsbereichen, die zum Teil so starke Rückgänge wie noch nie verzeichneten. Dabei gab es durchaus gegenläufige Entwicklungen: Während der Onlinehandel deutlich zunahm, rutschte der stationäre Handel zum Teil tief ins Minus.

Auch auf der Nachfrageseite waren die Auswirkungen der Corona-Krise deutlich sichtbar. Anders als während der Finanz- und Wirtschaftskrise, als der gesamte Konsum die Wirtschaft stützte, gingen die privaten Konsumausgaben im Jahr 2020 im Vorjahresvergleich um 6,0 % zurück. Die Konsumausgaben des Staates wirkten dagegen mit einem Anstieg von 3,4 % auch in der Corona-Krise stabilisierend, wozu unter anderem die Beschaffung von Schutzausrüstungen und Krankenhausleistungen beitrug.

Die Corona-Pandemie wirkte sich auch auf den Außenhandel massiv aus: Sowohl die Exporte als auch die Importe von Waren und Dienstleistungen gingen im Jahr 2020 erstmals seit 2009 wieder zurück: die Exporte um 9,9 %, die Importe um 8,6 %. Besonders groß war der Rückgang der Dienstleistungsimporte, was vor allem am hohen Anteil des stark rückläufigen Reiseverkehrs lag.

Branchenentwicklung

In der Rückschau auf das Jahr 2020 bleibt festzuhalten, dass sich Anlagen in Immobilien weiterhin als stabiles Investment für private und institutionelle Investoren erwiesen haben. Zusammen mit den langfristig niedrigen Zinsen ist der anhaltende Kapitaldruck nach wie vor die Triebfeder für Immobilieninvestments. Hinzu kommt, dass zahlreiche institutionelle Investoren ihre jeweiligen Immobilienquoten erhöht haben und hieraus zusätzliche Nachfrage generiert wurde.

Stark nachgefragt waren im vergangenen Jahr wieder Immobilien der Assetklasse Logistik. Hier wurden 2020 mehr als 8,7 Mrd. € investiert, der Anteil dieser Kategorie stieg damit auf rund 11 % und übertraf das Vorjahresniveau um 2,0 Mrd. €. Hinter dieser positiven Entwicklung stehen mittel- und langfristig stabile Nutzermärkte sowie zusätzlich verstärkend wirkende strukturelle Trends wie Digitalisierung und Wachstum des Online-Handels.

Für Einzelhandelsimmobilien hingegen war das Umfeld sehr herausfordernd. Insbesondere die Lockdown-Maßnahmen setzten den Mietern dieses Sektors deutlich zu. Das Transaktionsvolumen für Einzelhandelsimmobilien erreichte in 2020 dennoch 10,4 Mrd. €, der Rückgang gegenüber dem Vorjahr lag bei lediglich 5,0 %. Innerhalb des Sektors gab es eine starke Differenzierung. Nach wie vor entfällt der überwiegende Teil mit 5,7 Mrd. € auf Fachmärkte, Fachmarktzentren oder Supermärkte und Discounter.

Geschäftsverlauf

Das Immobilienportfolio der VIB Vermögen AG besteht zum 31. Dezember 2020 aus insgesamt 62 Objekten (Vorjahr: 63) mit einer vermietbaren Fläche von 789.490 m 2 (Vorjahr: 767.000 m 2 ).

Alle finanziellen und nichtfinanziellen Ziele der Anfang des Jahres abgegebenen Prognose für das Geschäftsjahr 2020 konnten erreicht werden:

• die Umsatzerlöse lagen bei 59,3 Mio. € (Vorjahr: 59,5 Mio. €) und damit innerhalb des Prognoseintervalls von 57,5 bis 61,5 Mio. €,

• das Ergebnis vor Steuern ohne Sondereinflüsse betrug 34,8 Mio. € (Vorjahr: 33,9 Mio. €) und lag damit innerhalb des Prognosekorridors von 32,5 bis 35,5 Mio. €,

• die Leerstandsquote zum 31. Dezember 2020 (Konzernkennzahl) lag bei 2,5 % (Vorjahr: 1,0 %) und damit wie prognostiziert im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf temporäre Leerstände im Rahmen von Nachvermietungen zurückzuführen.

• die durchschnittliche Verzinsung der Darlehensverbindlichkeiten lag zum 31. Dezember 2020 bei 1,75 % (Vorjahr: 1,98 %) und hat sich wie prognostiziert gegenüber dem Wert des 31. Dezember 2019 moderat verbessert.

Analyse der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage

Ertragslage

Die Umsatzerlöse der VIB Vermögen AG sind im Geschäftsjahr 2020 um 0,4 % auf 59,3 Mio. € gesunken (Vorjahr: 59,5 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen bei 1,7 Mio. € (Vorjahr: 1,9 Mio. €) und umfassen im Wesentlichen Erträge aus Buchgewinnen aus dem Abgang von Anlagevermögen in Höhe von 0,7 Mio. € sowie Versicherungsentschädigungen in Höhe von 1,0 Mio. €.

Die Aufwendungen für vermietete Grundstücke und Gebäude sind auf 14,7 Mio. € gestiegen (Vorjahr: 13,6 Mio. €). Diese Position beinhaltet Aufwendungen für Nebenkosten in Höhe von 10,9 Mio. € (Vorjahr: 10,5 Mio. €) sowie Instandhaltungsaufwendungen für das Immobilienportfolio in Höhe von 3,8 Mio. € (Vorjahr: 3,1 Mio. €). Der Personalaufwand lag bei 2,2 Mio. €, gegenüber 2,1 Mio. € im Vorjahr.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind von 10,7 Mio. € auf 9,8 Mio. € gesunken. Während im abgelaufenen Geschäftsjahr ausschließlich planmäßige Abschreibungen der Immobilien enthalten sind, waren im Vorjahr außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von 0,9 Mio. € enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen hauptsächlich Rechts- und Beratungskosten, Aufwendungen für Investor Relations sowie sonstige Kosten der allgemeinen Verwaltung und sind im abgelaufenen Berichtszeitraum auf 1,8 Mio. € gesunken (Vorjahr: 2,1 Mio. €). Die Erträge aus Beteiligungen umfassen Gewinnausschüttungen der VIB-Tochtergesellschaften und lagen bei 4,7 Mio. € (Vorjahr: 4,3 Mio. €).

Aus Ergebnisabführungsverträgen sind insgesamt Erträge in Höhe von 6,7 Mio. € angefallen (Vorjahr: 6,4 Mio. €). Dabei konnte aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Tochtergesellschaft BBI Immobilien AG ein Ertrag in Höhe von 6,9 Mio. € (Vorjahr: 6,5 Mio. €) vereinnahmt werden. Darüber hinaus umfasst diese Position Aufwendungen aus Garantiedividenden in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €), die von der VIB an die verbleibenden Aktionäre der BBI zu zahlen sind.

Die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens beliefen sich auf 0,7 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €) und umfassten im Wesentlichen Zinserträge von VIB-Tochtergesellschaften.

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge lagen bei 0 T€ (Vorjahr: 8 T€). Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens lagen bei 0 T€, während im Vorjahr eine außerplanmäßige Abschreibung der Beteiligung an der RV Technik s.r.o. Tschechien in Höhe von 1,3 Mio. € zu Buche stand. Die Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen verringerte sich auf 9,4 Mio. € (Vorjahr: 9,6 Mio. €) und ist vor allem auf den weiter gesunkenen Durchschnittszinssatz für die Darlehensverbindlichkeiten zurückzuführen.

Das Ergebnis vor Steuern lag im Berichtszeitraum bei 35,2 Mio. € (Vorjahr: 33,1 Mio. €). Das um Sondereinflüsse bereinigte Ergebnis vor Steuern lag bei 34,8 Mio. € (Vorjahr: 33,9 Mio. €). Die Sondereinflüsse 2020 beliefen sich auf 0,4 Mio. € (Vorjahr: 0,8 Mio. €). Hierin enthalten sind ein weiterer Buchgewinn (Versicherungserstattung) aus dem Anlagenabgang des durch Brand zerstörten Objekts in Goch bei der Tochtergesellschaft BBI AG sowie ein Buchgewinn aus den in 2020 erfolgten Anlagenabgängen. Demgegenüber stehen negative Sondereffekte durch Corona-bedingte Mieterlasse der VIB Vermögen AG sowie der Tochtergesellschaft BBI Immobilien AG (ertragswirksam über die Gewinnabführung der BBI berücksichtigt), die mit insgesamt 0,4 Mio. € zu Buche standen.

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag sind aufgrund des höheren Ergebnisses vor Steuern auf 4,9 Mio. € angestiegen (Vorjahr: 4,8 Mio. €). Das Ergebnis nach Steuern lag bei 30,2 Mio. €, gegenüber 28,4 Mio. € im Vorjahr.

Der Jahresüberschuss hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 30,2 Mio. € erhöht (Vorjahr: 28,4 Mio. €). Nach Berücksichtigung von Einstellungen in die Gewinnrücklagen in Höhe von 9,5 Mio. € (Vorjahr: 9,1 Mio. €) ergibt sich ein Bilanzgewinn von 20,7 Mio. € (Vorjahr: 19,3 Mio. €). Der Vorstand der VIB schlägt der Hauptversammlung vor, den gesamten Bilanzgewinn in Höhe von 20,7 Mio. € (Vorjahr: 19,3 Mio. €) und somit eine Dividende von 0,75 € je Aktie (Vorjahr: 0,70 € je Aktie) für das Geschäftsjahr 2020 auszuschütten.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme der VIB Vermögen AG erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 21,1 Mio. € auf 798,3 Mio. € (Vorjahr: 777,1 Mio. €). Auf der Aktivseite stieg das Anlagevermögen von 679,6 Mio. € auf 699,2 Mio. €. Aufgrund von Investitionen in Grundstücke und Gebäude sind die Sachanlagen von 552,6 Mio. € auf 570,4 Mio. € gestiegen. Die Finanzanlagen der VIB, also im Wesentlichen die Anteile an verbundenen Unternehmen, sind zum Stichtag 31.12.2020 aufgrund Erhöhungen von Beteiligungen an Tochtergesellschaften auf 128,8 Mio. € gestiegen (Vorjahr: 127,0 Mio. €).

Das Umlaufvermögen der Gesellschaft stieg gegenüber dem Vorjahr um 1,8 Mio. € auf 98,4 Mio. € (Vorjahr: 96,5 Mio. €). Wesentliche Positionen sind dabei Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen des VIB-Konzerns, die auf 71,4 Mio. € zugenommen haben (Vorjahr: 68,4 Mio. €) sowie die Guthaben bei Kreditinstituten, die von 26,3 Mio. € auf 25,0 Mio. € gesunken sind.

Auf der Passivseite hat sich das Eigenkapital um 10,9 Mio. € auf 299,1 Mio. € erhöht (Vorjahr: 288,2 Mio. €). Die Gewinnrücklagen haben sich aufgrund der Einstellung eines Teils des Jahresüberschusses in Höhe von 9,5 Mio. € auf 52,5 Mio. € erhöht (Vorjahr: 42,9 Mio. €). Für das Geschäftsjahr 2020 weist die Gesellschaft einen Bilanzgewinn von 20,7 Mio. € aus (Geschäftsjahr 2019: 19,3 Mio. €). Die Eigenkapitalquote hat sich gegenüber dem Vorjahr erhöht und lag am 31. Dezember 2020 bei 37,5 % (Vorjahr: 37,1 %).

Die Rückstellungen sind gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Mio. € zurückgegangen und lagen bei 4,1 Mio. € (Vorjahr: 5,7 Mio. €). Während es zu einer Zunahme der Pensionsrückstellungen kam, sind die Steuerrückstellungen sowie Rückstellungen für Instandhaltungsmaßnahmen der Immobilien gesunken.

Die Verbindlichkeiten sind von 474,3 Mio. € auf 485,3 Mio. € gestiegen. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten kam es aufgrund der regen Investitionstätigkeit in das Immobilienportfolio neben der Aufnahme neuer Darlehen auch zur Tilgung von Bestandsdarlehen. Im Saldo hat der Darlehensbestand um 11,9 Mio. € auf 483,0 Mio. € zugenommen (Vorjahr: 471,1 Mio. €). Die gewogene Durchschnittsverzinsung aller Bankverbindlichkeiten ist im abgelaufenen Geschäftsjahr weiter gesunken und lag zum 31. Dezember 2020 bei 1,75 % (Vorjahr: 1,98 %). Die Nettoverschuldung (zinstragende Verbindlichkeiten abzüglich liquider Mittel) lag zum Stichtag bei 458,0 Mio. € und damit 13,2 Mio. € über dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 444,8 Mio. €). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen lagen bei 1,0 Mio. € (Vorjahr: 0,8 Mio. €), die sonstigen Verbindlichkeiten sind um 1,0 Mio. € auf 1,4 Mio. € zurückgegangen (Vorjahr: 2,4 Mio. €). Bei außerbilanziellen Verpflichtungen und Haftungsverhältnissen ergaben sich im Vergleich zum Vorjahr keine wesentlichen Veränderungen.

Die passiven latenten Steuern betrugen 9,4 Mio. € (Vorjahr: 8,8 Mio. €) und berücksichtigen die temporären Differenzen aufgrund der unterschiedlichen Bilanzansätze des Anlagevermögens (i. W. die Immobilien der VIB) in der Handels- und Steuerbilanz.

Derivative Finanzinstrumente

Die Höhe der Verzinsung verschiedener Bankdarlehen wurde in der Vergangenheit durch Zinsswaps langfristig gesichert. Diese Form der Absicherung besteht seit dem Auslaufen des bislang abgeschlossenen Zinsswaps zum 30. September 2020 nicht mehr.

Finanzlage

Der Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit lag im abgelaufenen Geschäftsjahr bei 41,8 Mio. € (Vorjahr: 46,6 Mio. €).

Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit lag bei 26,3 Mio. €, gegenüber 44,3 Mio. € im Vorjahr. Aus dem Abgang von Objekten sind der Gesellschaft im vergangenen Jahr 4,9 Mio. € zugeflossen (Vorjahr: 11,6 Mio. €). Der Mittelabfluss für Investitionen in das Sachanlagevermögen, also den Ausbau des Immobilienportfolios, lag bei 31,8 Mio. € (Vorjahr: 22,0 Mio. €). Die Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen lagen bei 1,8 Mio. € (Vorjahr: 13,5 Mio. €), die Auszahlungen für kurzfristige Darlehen an verbundene Unternehmen betrugen 3,0 Mio. € (Vorjahr: 25,2 Mio. €). Der Mittelzufluss aus Dividenden von Tochtergesellschaften lag bei 4,7 Mio. €, gegenüber 4,3 Mio. € im Vorjahr.

Der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 16,9 Mio. €, gegenüber einem Mittelzufluss von 13,6 Mio. € im Vorjahr. Hierbei kam es zu einem Mittelabfluss aus der Zahlung der Dividenden an die Aktionäre der VIB in Höhe von 19,3 Mio. € (Vorjahr: 17,9 Mio. €) und einem Mittelzufluss aus der Aufnahme von Finanzkrediten in Höhe von 29,0 Mio. € (Vorjahr: 62,0 Mio. €). Des Weiteren kam es zu einem Mittelabfluss aus der Tilgung von Anleihen und Krediten in Höhe von 17,1 Mio. € (Vorjahr: 20,8 Mio. €). Für Zinsen von Bankdarlehen wurden insgesamt Zahlungen in Höhe von 9,4 Mio. € geleistet (Vorjahr: 9,6 Mio. €).

Per Saldo hat der Finanzmittelbestand der Gesellschaft gegenüber dem Stichtag des Vorjahres um 1,3 Mio. € auf 25,0 Mio. € abgenommen (Vorjahr: 26,3 Mio. €).

Zum überwiegenden Teil sind die Finanzverbindlichkeiten der VIB Vermögen AG mit langfristigen Zinsbindungen ausgestattet. Bei ca. 7 % der Darlehenssumme orientiert sich die Verzinsung an variablen Zinssätzen.

Struktur der Finanzverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2020

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in Mio. € Bankdarlehen mit variablen Zinssätzen Bankdarlehen mit festen Zinssätzen
Gesamt 34,0 449,0
in 1-12 Monaten fällig 2,1 12,5
in 12-60 Monaten fällig 11,5 124,9
in > 60 Monaten fällig 20,4 311,6

Zum Bilanzstichtag verfügte die Gesellschaft über nicht gezogene Kredit- und Kontokorrentlinien in Höhe von 21,0 Mio. € (Vorjahr: 10,5 Mio. €).

Das Finanzmanagement der Gesellschaft ist darauf ausgerichtet, jederzeit über genügend freie liquide Mittel zu verfügen, um die Verbindlichkeiten fristgerecht zu begleichen und um die Unternehmensentwicklung nach den Unternehmenszielen gestalten zu können.

Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens

Aus Sicht des Vorstands der VIB Vermögen AG kann das Geschäftsjahr 2020 trotz der andauernden Corona-Krise als erfolgreich angesehen werden. Die in der Vorjahresprognose selbstgesteckten Ziele konnten alle erfüllt werden.

Als Unternehmen sieht sich die VIB weiterhin diversen Risiken ausgesetzt, vor allem den nach wie vor nur schwer vorhersehbaren Folgen der Corona-Pandemie. Trotzdem ist die VIB aus Sicht des Vorstands auch im laufenden Jahr 2021 gut aufgestellt, um ihre selbstgesteckten Prognoseziele zu erreichen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich eine weitere Verschärfung der Corona-Lage auch negativ auf die geplante Geschäftsentwicklung und damit die Ertragslage des Unternehmens in 2021 auswirken könnte. Getroffene Aussagen in der Prognose müssten dann entsprechend angepasst werden.

3. Risiko- und Chancenbericht

3.1 RISIKOBERICHT

3.1.1 Risikomanagement

Risiken und Chancen sind Bestandteile unserer wirtschaftlichen Aktivitäten, ohne die unternehmerischer Erfolg nicht möglich ist. Im Rahmen unserer operativen Geschäftstätigkeit sowie der strategischen Steuerung wägen wir Chancen und Risiken gegeneinander ab und achten darauf, dass sie insgesamt in einem ausgewogenen Verhältnis zueinanderstehen. Chancen und Risiken versuchen wir möglichst frühzeitig zu identifizieren und zu evaluieren.

Bereits im Verlauf des Geschäftsjahres 2020 hat die VIB ihre laufenden Risikobetrachtung um mögliche Auswirkungen der Corona-Pandemie auf verschiedenste Bereiche des Unternehmens ausgeweitet. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Ausführungen in den Folgeabschnitten. Nach Einschätzung des Vorstands zeigt sich die Risikolage demnach in vielen Bereichen der VIB erhöht. Trotzdem sind aus Sicht des Vorstands aktuell keine gravierenden Risiken zu erwarten, die eine unmittelbare Gefahr für den Fortbestand des Unternehmens darstellen könnten.

3.1.2 Risiken des Unternehmens

Gesamtwirtschaftliche Risiken

Der Gewerbeimmobilienmarkt in Deutschland wird grundsätzlich auch von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst. Im Falle einer konjunkturellen Eintrübung besteht die Gefahr, dass sich die Investitionsbereitschaft der Unternehmen verringert. Dies könnte in der Folge zu einer geringeren Nachfrage nach Mietflächen, einem erhöhten Risiko von Leerständen sowie einem sinkenden Mietniveau führen.

Aufgrund er Ausbreitung des Corona-Virus hat sich die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland deutlich abgekühlt. Neben einem Rückgang bei den Exporten kam es in nahezu allen Bereichen des wirtschaftlichen Lebens, so auch im privaten Konsum und den Unternehmensinvestitionen, zu großen Einbrüchen[2]. Mit der nun im Januar 2021 gestarteten Impfkampagne soll die Ausbreitung des Corona-Virus bis Mitte bzw. Ende 2021 gestoppt werden, so dass danach wieder mit einer schrittweisen Rückkehr in einen Normalzustand gerechnet werden kann. Wir rechnen jedoch für 2021, insbesondere im ersten Halbjahr, noch mit ggf. starken gesamtwirtschaftlichen Einschränkungen, die sich in der Folge auch negativ auf den Gewerbeimmobilienmarkt in Deutschland auswirken können.

Um diesen Risiken entgegenzuwirken, setzt die VIB mit ihrer Immobilienstrategie seit jeher auf ein breit diversifiziertes Portfolio und ein bonitätsstarkes Mieterklientel. Um das Risiko langfristiger Leerstände möglichst gering zu halten, vereinbaren wir mit unseren Mietern grundsätzlich lange Mietvertragslaufzeiten sowie eine gute Drittverwendungsmöglichkeit der Immobilien.

Aufgrund der weiterhin nur schwer abschätzbaren Folgen durch die Ausbreitung des Corona-Virus stufen wir ein gesamtwirtschaftliches Risiko für die VIB unverändert zum Vorjahr als "mittel" ein.

Standortrisiko

Bei der Akquisition sowie der Entwicklung von Immobilien können sich aus der Fehlbeurteilung der Immobilienlage, z.B. aufgrund einer sich ändernden Verkehrsinfrastruktur, oder der Fehleinschätzung des lokalen Mietmarktes, bestimme Risiken ergeben. Dies könnte sich in der Folge negativ auf den Wert der Immobilien sowie die daraus erzielbaren Mieterlöse auswirken. Um solche Risiken zu begrenzen, erfolgt im Vorfeld jeder Transaktion eine umfassende Due Diligence. Darüber hinaus ermöglicht unser Inhouse-Portfolio-Management ein rechtzeitiges Erkennen von Veränderungen im Umfeld der Immobilien, so dass im Bedarfsfall schnell und effektiv mit entsprechenden Maßnahmen reagiert werden kann.

Wir schätzen das Risiko einer allgemeinen Verschlechterung der Standortqualität unserer Objekte wie im Vorjahr als "gering" ein.

Leerstands- und Mietausfallrisiko

Als langfristiger Immobilienbestandshalter unterliegen wir einem gewissen Mietausfall- und Leerstandsrisiko.

Durch eine konjunkturelle Abkühlung der Wirtschaft könnte sich die Nachfrage nach Mietflächen verringern. In der Folge könnten auch die Mietpreise zurückgehen, was zu niedrigeren Mieterlösen für die VIB führen würde. Zudem besteht das Risiko eines Mietausfalls durch temporäre Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenz eines Mieters.

Zur frühzeitigen Erkennung von Zahlungsschwierigkeiten werden Mietforderungen laufend überprüft und auftretende Mietrückstände zeitnah bearbeitet. Ferner wird bereits beim Erwerb der Immobilien großer Wert auf eine gute Drittverwendungsmöglichkeit gelegt. Dank der genannten Maßnahmen liegt die Leerstandsquote der VIB seit Jahren konstant unter 3 % und erreichte zum 31. Dezember 2020 einen erneut sehr guten Wert von 2,5 % (Konzernkennzahl).

Auch wenn die Leerstandquote der VIB zum 31.12.2020 im Konzern bei 2,5 % liegt, sehen wir aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie ein erhöhtes Risiko, dass die Leerstände in den kommenden Monaten steigen könnten. Wir erhöhen demnach zum Stichtag 31.12.2020 ein Leerstands- und Mietausfallrisiko von der Kategorie "gering" auf "mittel".

Projektentwicklungsrisiko

Wir unterliegen als Immobilienentwickler bestimmten Risiken, die sich aus dem Erwerb von Grundstücken und der anschließenden Errichtung von Immobilien ergeben.

Im Rahmen von Projektentwicklungen werden im Einzelfall auch Grundstücke erworben, für welche noch kein Baurecht besteht. Für den Fall, dass von den Behörden kein Baurecht erteilt wird, besteht das Risiko, dass das geplante Bauvorhaben nicht oder nur mit zeitlicher Verzögerung realisiert werden kann. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass veranschlagte Investitions- bzw. Entwicklungsbudgets überschritten werden. Dies könnte zur Folge haben, dass die von der VIB kalkulierten Entwicklungsrenditen nicht mehr realisiert werden.

Im Rahmen des allgemeinen Baurisikos sind auch Verzögerungen bei der Fertigstellung der Immobilien nicht auszuschließen, wodurch die Übergabe an die Mieter nicht termingerecht erfolgen könnte. Dadurch könnte es zu temporären Mietausfällen sowie Schadenersatzforderungen der Mieter kommen.

Darüber hinaus unterliegt die Immobilienentwicklung einer Reihe weiterer Risiken, wie z.B. einer falscher Markt- und Wettbewerbseinschätzung, fehlerhafter Standortauswahl, Kontaminationsrisiken bei Grundstücken und Gebäuden, Verstoß gegen Denkmalschutz- und Umweltauflagen oder aber auch Bauausführungsmängel und Gewährleistungsansprüchen. Um allgemeine Projektentwicklungsrisiken zu minimieren, sowie die Fertigstellung der Objekte innerhalb der veranschlagen Zeit- und Kostenbudgets sicherzustellen, arbeitet die VIB bei größeren Bauvorhaben mit entsprechenden Generalunternehmen zusammen.

Wir stufen ein mögliches Risiko aus Projektentwicklungen unverändert zum Vorjahr als "mittel" ein.

Akquisitionsrisiko

Neben Projektentwicklungen ist die Akquisition von Bestandsobjekten eine weitere Säule der VIB-Geschäftsstrategie. Teil dieser Akquisitionsstrategie ist auch der Erwerb von Grundstücken. Diese ergänzen die Grundstückspipeline der VIB und werden im Zeitverlauf sukzessive für die Entwicklung neuer Logistikprojekte verwendet.

Im Zusammenhang mit Akquisitionsentscheidungen können bei der VIB auch Risiken, wie z.B. verdeckte Mängel bei der Gebäudesubstanz, ein zu hoher Kaufpreis, Probleme bei der prozessualen Eingliederung eines Objekts in den Konzernverbund, unerwartete Haftungsfälle oder aber auch Probleme mit dem neuen Mieter, entstehen.

Durch unsere mehr als 25-jährige Erfahrung als Immobilienbestandshalter und entsprechende Vernetzung in den gewerblichen Immobilienmarkt, versuchen wir dieses Risiko zu begrenzen. Zudem führen wir im Vorfeld jeder Transaktion eine technische, finanzielle sowie rechtliche Due Diligence durch.

Aktuell schätzen wir die negativen Folgen eines Akquisitionsrisikos für den VIB-Konzern - analog zum Vorjahr - als "gering" ein.

Konzentrationsrisiko

Das Immobilienportfolio der VIB ist hinsichtlich der Kernbranchen Logistik und Einzelhandel sowie in regionaler Hinsicht diversifiziert. Unsere Mieterklientel umfasst dabei kleine- und mittelständische Unternehmen ebenso wie international agierende Konzerne. Im Portfolio der VIB gibt es dabei einige Ankermieter, die auch mehrere Objekte angemietet haben. Dabei besteht das Risiko, dass einzelne Ankermieter in Zahlungsschwierigkeiten geraten könnten oder im schlechtesten Fall Insolvenz anmelden müssen. Diese wäre mit Zahlungsausfällen der Mieter und somit erheblichen negativen Einflüssen auf die Ertragslage des Unternehmens verbunden.

Um das Risiko unerwartet hoher Leerstände oder Mietausfälle zu begrenzen, legt die VIB den Fokus auf die Mieterauswahl sowie auf langlaufende Mietverträge. Die seit vielen Jahren niedrige Leerstandsquote von unter 3 % ist der Beleg für ein derartig ausgerichtetes Immobilienmanagement bei der VIB.

Da von den wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise sowohl kleinere Einzelmieter sowie größere Mietergruppen betroffen sein können, haben wir die Einstufung des Konzentrationsrisikos von im Vorjahr "gering" auf "mittel" erhöht.

Finanzierungsrisiko

Die langfristigen Folgen der Corona-Pandemie aber auch die Auswirkungen des Brexits und internationaler Handelsstreitigkeiten sind gegenwärtig kaum vorhersehbar. Aus Sicht des Vorstands könnte sich eine weitere Verschärfung der wirtschaftlichen Lage negativ auf den Bankensektor und somit das gesamte Finanzsystem auswirken. Dies könnte dazu führen, dass Banken eine restriktivere Kreditvergabepolitik verfolgen, höhere Gebühren veranlagen oder den Unternehmen notwendiges Kapital nur noch unzureichend oder gar nicht mehr zur Verfügung stellen. Für die VIB könnte das bedeuten, dass durch Schwierigkeiten bei der Finanzierung geplante Immobilienprojekte nicht oder nur noch mit zeitlicher Verzögerung realisiert werden können.

Im Rahmen der finanziellen Risiken unterliegen wir auch einem Liquiditätsrisiko. Unser Liquiditätsmanagement basiert auf einer täglichen Disposition unserer Bankkonten und einer rollierenden Liquiditätsplanung unter Berücksichtigung aller zahlungsrelevanten Sachverhalte. Insgesamt verfügt die VIB zum Stichtag über ausreichend liquide Mittel um eine jederzeitige Zahlungsfähigkeit im laufenden Geschäftsbetrieb zu gewährleisten.

In Folge der Coronakrise haben wir die Einstufung eines Finanzierungsrisikos von im Vorjahr "gering" auf "mittel" erhöht

Zinsänderungsrisiko

Zur Finanzierung des Unternehmenswachstums wird die VIB auch zukünftig auf das Mittel der Fremdfinanzierung zurückgreifen. Somit ist die Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus in Deutschland von großer Bedeutung, da sich der Zinsaufwand für Immobiliendarlehen direkt auf die Ertragslage des Unternehmens auswirkt.

Ein Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus erhöht für die Gesellschaft das Risiko, dass sich sowohl die Zinskonditionen für die Finanzierung neuer Immobilienprojekte als auch die Zinskonditionen für aus der Zinsbindung laufender Bestandsdarlehen verschlechtern.

Um möglichst gut gegen kurz- und mittelfristige Zinsschwankungen abgesichert zu sein, schließen wir zur Finanzierung von Immobilienprojekten hauptsächlich Annuitätendarlehen mit einer Zinsbindung von überwiegend 10 Jahren ab. Ergänzt werden diese im Finanzierungsmix fallweise durch Schuldscheindarlehen mit einer fixen Laufzeitvereinbarung.

Vor dem Hintergrund des aktuell niedrigen Zinsniveaus nehmen wir aber auch Kredite mit variablen Zinsvereinbarungen in Anspruch, die sich etwa am EURIBOR orientieren. Bezogen auf das Gesamtvolumen der Darlehensverbindlichkeiten der VIB Vermögen AG lag der Anteil der variabel verzinsten Darlehen zum 31. Dezember 2020 bei rund 7 %.

Innerhalb der nächsten 12 Monate rechnen wir nicht mit einem stärkeren Anstieg des Kapitalmarktzinses. Wir schätzen daher mögliche Auswirkungen eines Zinsänderungsrisikos auf die Ertragslage der VIB analog zum Vorjahr als "gering" ein.

Wechselkursrisiko

Bei Darlehen und Krediten in ausländischer Währung besteht grundsätzlich das Risiko von Währungsschwankungen. Zum 31. Dezember 2020 bestehen bei der VIB keine Fremdwährungspositionen.

Ein Wechselkursrisiko wird, analog zum Vorjahr, derzeit als "gering" eingestuft.

Risiken bei Finanzinstrumenten

Zur langfristigen Sicherung von Zinskonditionen und der besseren Planbarkeit künftiger Zinsaufwendungen hat die VIB in der Vergangenheit für einige Darlehen mit variabler Verzinsung Zinsswaps abgeschlossen. Sämtliche Zinsswaps der VIB endeten zum 30. September 2020.

Mögliche Risiken aus Finanzinstrumenten stuft die VIB wie im Vorjahr als "gering" ein.

Rechts- und Vertragsrisiken

Neue oder geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen werden von der VIB mit großer Aufmerksamkeit verfolgt, um eine zeitnahe Reaktion zu ermöglichen. Änderungen gerade im Bereich des Bau- und Umweltrechts aber auch im Kapitalmarkt- und Steuerrecht, könnten ein Risiko darstellen, das zusätzliche Kosten verursacht bzw. sich im Einzelfall nachteilig auf die Geschäftsentwicklung der VIB auswirkt.

Die VIB und ihre Tochtergesellschaften könnten in Gerichtsverfahren involviert werden, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Entwicklung oder der Veräußerung von Immobilien und Grundstücken stehen. Solche Verfahren könnten sich negativ auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens auswirken. Derzeit ist die VIB an keinem Gerichtsverfahren beteiligt, welches erheblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens haben könnte.

Als Unternehmen ist die VIB auch auf die Einhaltung von Compliance-Standards (geltende Gesetzesregelungen sowie interne Unternehmensrichtlinien wie z.B. der Verhaltenskodex und die Antikorruptionsrichtlinie) durch alle Mitarbeiter und das Management angewiesen. Eine Nichteinhaltung könnte negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie Reputationsschäden nach sich ziehen. Für die Einhaltung der Compliance-Standards ist bei der VIB eine Compliance-Organisation eingerichtet, die sowohl interne Richtlinien und Prozessvorgaben definiert als auch die Schulung Compliance-bezogener Themen für alle Mitarbeiter des VIB-Konzerns umfasst. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Verstöße gegen Compliance-Richtlinien im VIB-Konzern gemeldet.

Als Immobilienbestandshalter könnten der VIB Vertragsrisiken entstehen, die Vereinbarungen mit Mietern, Kunden und sonstigen Geschäftspartner betreffen (z.B. Miet- und Kaufverträge, Verträge mit Generalunternehmen, Dienstleistungs- und Beraterverträge, etc.). Um diese Risiken zu minimieren, werden alle Verträge einer internen und bei Bedarf auch externen Überprüfung unterzogen.

Aktuell sind keine gravierenden Rechts- und Vertragsrisiken bekannt, die eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen könnten. Wir stufen dieses Risiko daher, analog zum Vorjahr, als "gering" ein.

Regulatorisches Risiko

Als Aktiengesellschaft unterliegt die VIB Vermögen AG in Deutschland einer Reihe von Gesetzen und Vorschriften wie dem Aktiengesetz (AktG), dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) oder dem Handelsgesetzbuch (HGB). Darüber hinaus werden seit Jahren auch auf der Ebene der Europäischen Union verstärkt Maßnahmen ergriffen, die eine Verbesserung des Anlegerschutzes und die Regulierung und bessere Überwachung des Finanzsektors zum Ziel haben - auch vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise im Jahr 2008.

Im Jahr 2016 ist die EU-Marktmissbrauchsverordnung "MAR" (Verordnung Nr. 596/​2014 des Europäischen Parlaments und des Rates) in Kraft getreten. Danach gelten auch für Freiverkehrsemittenten, wie der VIB Vermögen AG, erweiterte Publizitätspflichten sowie verschärfte Sanktionen im Falle eines Verstoßes gegen diese Regularien.

Durch die langjährige Notierung der VIB-Aktie an der Börse München verfügt die Gesellschaft über ein entsprechendes Kapitalmarkt-Know-how. Um den strengen Kapitalmarktregularien gerecht zu werden, greift die VIB jedoch bei Bedarf auch auf das Know-how externer Kapitalmarktspezialisten zurück.

Die VIB unterliegt in einem dynamischen wirtschaftlichen Umfeld einem Steuerrisiko aufgrund sich ändernder Steuergesetze und Steuerrechtsprechung. Dies trifft bei der VIB insbesondere auf den Bereich der Ertrags- und Umsatzsteuergesetze zu. Bei einer fehlerhaften Darstellung von Steuersachverhalten gegenüber den Finanzbehörden könnte die Steuerbelastung und somit die Ertragslage und die Liquidität der Gesellschaft beeinträchtigt werden. Bei bisherigen Betriebsprüfungen sind durch die Finanzbehörden keine Beanstandungen aufgetreten, die zu einer nennenswert erhöhten Steuerbelastung für die VIB geführt haben.

Darüber hinaus beschäftigen wir uns mit vielen weiteren kapitalmarktrechtlichen und regulatorischen Themen wie z.B. dem in 2019 verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II), der AIFM-Richtlinie (Alternative Investment Fund Manager Directive) oder der seit 2018 geltenden Richtlinie MIFID II (Markets in Financials Instruments Directives). Alle wichtigen Themen werden vom Vorstand und den Fachabteilungen regelmäßig analysiert und bewertet und falls notwendig werden entsprechende Maßnahmen zur Abwehr und Reduzierung möglicher Risiken eingeleitet. Im Bedarfsfall greifen wir auch auf externe Spezialisten zurück, die uns in allen relevanten rechtlichen und regulatorischen Fragen beratend zur Seite stehen.

Mit Änderungen im regulatorischen Umfeld könnten für die VIB Risiken verbunden sein, die sich negativ auf die operative Geschäftstätigkeit des Unternehmens auswirken. Darüber hinaus könnten der Gesellschaft zusätzliche Kosten für externe Beratung oder Schulungsmaßnahmen entstehen.

Wir schätzen aktuell ein regulatorisches Risiko, analog zum Vorjahr, als "gering" ein.

Schadenrisiko

Beschädigungen oder die komplette Zerstörung von Immobilien stellen ein weiteres, potenziell großes Risiko dar. Dies könnte im Einzelfall gravierende negative Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der VIB haben.

Diesen Risiken begegnet die VIB durch Versicherungsschutz. Für die Immobilien der VIB sind i.d.R. Allgefahren-Versicherungen (All-Risk-Policen) abgeschlossen, die neben den klassischen Elementen wie Schutz vor Feuer-, Sturm- und Leitungswasserschäden auch Elementarschäden wie z.B. Hochwasser, Überschwemmung oder Schneedruck abdecken. Bestandteil einer solchen Versicherung ist i.d.R. auch eine Mietausfallversicherung für den Fall, dass eine Immobilie in Folge eines Schadens temporär nicht vermietet werden kann und der VIB dadurch Mieteinnahmen verloren gehen. Zur Vermeidung eines Unterversicherungsrisikos werden die Immobilien darüber hinaus von einem externen Gutachter bewertet.

Die VIB schätzt die negativen Folgen eines Schadensrisikos für die Gesellschaft analog zum Vorjahr als "gering" ein.

Personalrisiko

Die Abwanderung von Mitarbeitern könnte zu einem Know-how-Verlust führen und die Nachbesetzung sowie die Einarbeitung von Fach- und Führungskräften könnte das operative Tagesgeschäft beeinträchtigen.

Wir begegnen diesem Risiko mit einem leistungsgerechten Vergütungssystem sowie der Gewährung von Arbeitgeberzusatzleistungen wie einer betrieblich finanzierten Altersvorsorge. Darüber hinaus bietet die VIB Ausbildungsmöglichkeiten an, seit 2013 ist die VIB ein von der Industrie- und Handelskammer (IHK) zertifizierter Ausbildungsbetrieb für Immobilienkaufleute.

Insgesamt wird ein Personalrisiko, unverändert zum Vorjahr, als "gering" eingeschätzt.

IT-Risiko

Alle wesentlichen Geschäftsabläufe im VIB-Konzern stützen sich auf IT-Systeme, weshalb das Unternehmen einem IT-Risiko unterliegt. Der Verlust des Datenbestands oder ein längerer Ausfall der IT-Systeme könnte die Geschäftsabläufe beeinträchtigen. Um sich gegen dieses Risiko zu schützen, entwickeln wir unsere IT-Systeme laufend weiter und nutzen dafür auch die Hilfe externer Dienstleister. Die Sicherung geschäftsrelevanter Daten erfolgt täglich. Sollte es zu einem Ausfall der Hard- oder Software kommen, so sind in Form von Notfallkonzepten die Voraussetzungen gegeben, um in kurzer Zeit die Einsatzfähigkeit der Systeme und Daten wiederherzustellen.

Durch die in 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat sich das allgemeine Datenschutzrisiko gemäß der in der Verordnung festgelegten Geldbußen bei Verstößen erhöht. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, wird bei der VIB größter Wert auf Vertraulichkeit von Daten, sichere Passwörter sowie Zugangs- und Berechtigungskonzepte aber auch die Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf die DSGV gelegt.

In einer zunehmend vernetzten und globalisierten Welt nimmt auch das Risiko digitaler Angriffe auf die IT-Landschaft eines Unternehmens immer weiter zu. So hat auch die VIB in Folge der Corona-Krise den Mitarbeitern die Möglichkeit gegeben, im Home-Office zu arbeiten. Ein Cyber-Zwischenfall könnte in diesem Zusammenhang zu einem längeren Ausfall der Systeme aber auch dem Verlust oder Diebstahl von sensiblen Unternehmensdaten führen. Dies wäre mit finanziellen Verlusten und Reputationsschäden für die Gesellschaft verbunden.

Allumfassenden Schutz vor IT-Risiken kann es für ein Unternehmen nicht geben. Trotzdem hat die VIB Maßnahmen etabliert, die einen Schutz der verarbeiteten Daten sowie der eingesetzten IT-Systeme gewährleisten sollen.

Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die IT-Risiken nicht wesentlich verändert. Wir stufen dieses Risiko unverändert als "gering" ein.

3.1.3 Zusammenfassende Darstellung der Risikolage

Das Risikomanagement der VIB ist ein kontinuierlicher Prozess, der neue Risiken identifiziert, aber auch bestehende Risiken fortlaufend analysiert und bewertet, um daraus geeignete Gegenmaßnahmen zur Risikominimierung bzw. -abwehr abzuleiten. Nach unserer Einschätzung zeigt sich die aktuelle Risikolage aufgrund der Corona-Krise im Wesentlichen im Bereich der Leerstands- und Mietausfallrisiken erhöht. Trotzdem sind aus Sicht des Vorstands aktuell keine gravierenden Risiken erkennbar, die unmittelbar eine Gefahr für den Fortbestand des Unternehmens darstellen könnten.

3.2 Chancenbericht

Neben einem effizienten Risikomanagement ist für den Geschäftserfolg der VIB Vermögen AG auch die Wahrnehmung sich bietender Chancen von großer Bedeutung. Dabei ist es wichtig, dass Chancen möglichst frühzeitig identifiziert und bewertet und entsprechend den personellen und finanziellen Ressourcen des Unternehmens umgesetzt werden. Ziel der VIB ist dabei stets ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen Risiken und Chancen, um im Sinne aller Stakeholder den Unternehmenswert langfristig zu steigern.

Nach Aussage von JonesLangLasalle werden Investoren aufgrund des niedrigen Zinsniveaus weiterhin stark nach Anlagegelegenheiten auf dem deutschen Immobilienmarkt suchen[3]. Hier sehen wir als Immobilienbestandshalter die Chance, auch zukünftig nachhaltig und profitabel zu wachsen. Um unsere geplanten Entwicklungsrenditen zu realisieren, wollen wir bei Projektentwicklungen auch weiterhin von unserer Inhouse-Expertise sowie unserem Netzwerk, gerade im wirtschaftsstarken süddeutschen Raum, profitieren.

Eine wesentliche Säule unseres Geschäftsmodells ist die Verwaltung unseres Immobilienportfolios durch eigene Mitarbeiter der VIB. Wir sehen auch zukünftig die Chance, dass durch das Inhouse-Management ein hoher Qualitätsstandard unserer Objekte sowie niedrige Leerstandsquoten und lange Mietvertragsrestlaufzeiten erreicht werden können.

Das Immobilienportfolio der VIB Vermögen AG umfasst mittlerweile 62 Objekte mit einer vermietbaren Gesamtnutzfläche von 0,8 Mio. Quadratmetern. Auf einigen freien Flächen dieser Objekte bietet sich noch weiteres Entwicklungspotential, um durch gezielte Nachverdichtungen, also der Errichtung neuer Gebäude und Gebäudeerweiterungen auf Bestandsflächen, neue vermietbare Fläche zu schaffen. Dies bietet der VIB die Chance zusätzliche Mietererlöse zu generieren, ohne dass dabei neue Grundstücksflächen erworben werden müssen. Da das Grundstück bereits vorhanden ist, liegen auch die erzielbaren Entwicklungsrenditen i.d.R. über dem Niveau des Marktes.

Ein ausgewogener Finanzierungsmix ist für uns eine weitere wichtige Säule zur Erreichung unserer Wachstumsziele. Hier ist einerseits die Fremdkapitalseite von großer Bedeutung. Nicht zuletzt dank des weiterhin günstigen Zinsumfelds, sind wir in der Lage, für Neu- und Anschlussfinanzierung unserer Immobilienprojekte entsprechende Konditionen zu vereinbaren. Unsere bevorzugte Finanzierungsart sind Annuitätendarlehen mit langfristigen Zinsbindungen von 10 Jahren. Aber auch Schuldscheindarlehen oder kurzfristig variable Darlehen, die sich am EURIBOR orientieren, kommen zum Einsatz und sind eine gute Ergänzung unseres Fremdkapitalmixes.

Andererseits nutzen wir als im Freiverkehr notiertes Unternehmen auch die Möglichkeiten der Eigenkapitalfinanzierung. Durch den aktiven Dialog mit dem Kapitalmarkt, der Transparenz gegenüber unseren Investoren und Analysten können wir bei Bedarf auf alle Formen der Eigenkapitalfinanzierung, wie z.B. Pflichtwandelanleihen oder Kapitalerhöhungen zurückgreifen.

Insgesamt sehen wir für die Finanzierung unseres Unternehmenswachstums zukünftig sowohl auf der Fremdkapital- als auch auf der Eigenkapital-Seite die Chance, sehr gute Konditionen zu vereinbaren, die in der Folge auch einen positiven Effekt auf die Ertragslage des Unternehmens haben können.

Zusammenfassende Darstellung des Chancenberichts

Die VIB hat sich im Gewerbeimmobilienmarkt in den letzten Jahren insbesondere auf die Segmente Logistik und Einzelhandel spezialisiert. Die Gesellschaft verfügt über ein diversifiziertes Immobilienportfolio, welches seit Jahren eine Leerstandsquote von unter 3 Prozent aufweist. Aus Sicht des Vorstands ist die Gesellschaft auch trotz der derzeitigen Folgen der Corona-Pandemie, gut aufgestellt, um ihre auf nachhaltiges Wachstum ausgerichtete Strategie erfolgreich fortzusetzen und diesbezüglich auch sich zukünftig bietende Marktopportunitäten zu nutzen.

4. Prognosebericht

Bei der Planung für das Geschäftsjahr 2021 spielen mögliche Auswirkungen der Corona-Krise auf die Ertragslage der Gesellschaft eine wichtige Rolle. Basierend auf den Erfahrungen des abgelaufenen Geschäftsjahres kalkuliert die VIB Vermögen AG für das laufende Geschäftsjahr 2021 mit ertragswirksamen Mietausfällen in Höhe von ca. 0,25 Mio. € (ohne Berücksichtigung von Tochtergesellschaften). In welcher Höhe diese Corona-bedingten Mietausfälle tatsächlich das Ergebnis der Gesellschaft belasten werden, wird jedoch erst im Verlauf bzw. Ende des Jahres 2021 feststehen und ist stark abhängig von den behördlich verordneten Lockdowns.

Die Umsatzplanung für 2021 wurde auf Basis der Bestandsobjekte zum 31. Dezember 2020 sowie der noch im laufenden Geschäftsjahr 2021 fertigzustellenden Objekte durchgeführt. Basierend auf diesen Annahmen rechnen wir für das laufende Geschäftsjahr 2021 mit Umsatzerlösen von 58,0 bis 63,0 Mio. € (2020: 59,3 Mio. €).

Darüber hinaus rechnen wir mit einem Ergebnis vor Steuern ohne Sondereinflüsse zwischen 33,0 und 37,0 Mio. € (2020: 34,8 Mio. €).

Unter den getroffenen Annahmen rechnen wir für das Ende des laufenden Geschäftsjahres mit einer Leerstandsquote (Konzernkennzahl) im niedrigen einstelligen Prozentbereich (31. Dezember 2020: 2,5 %). Da auch mittelfristig nicht mit deutlich steigenden Zinsen zu rechnen ist, erwarten wir bis zum 31. Dezember 2021 eine weitere geringfügige Reduzierung des Durchschnittszinssatzes für unsere Darlehensverbindlichkeiten (31. Dezember 2020: 1,75 %).

Die Prognose für das laufende Geschäftsjahr soll ein möglichst realistisches Bild der erwarteten Geschäftsentwicklung der Gesellschaft darstellen, auch unter Berücksichtigung der aktuellen Corona-Pandemie. Sollten die negativen Auswirkungen der Pandemie aus derzeit nicht vorhersehbaren Gründen stärker ausfallen als erwartet, so könnte sich nach Auffassung des Vorstands eine Abweichung zu dieser Prognose ergeben.

Neuburg a. d. Donau, den 18. März 2021

gez. Martin Pfandzelter, Vorstandsvorsitzender

gez. Holger Pilgenröther, Vorstand

[1] Quellen: Statistisches Bundesamt, Jones Lang Lasalle (JLL) Immobilienmarktüberblick 2020

[2] Quelle: Statistisches Bundesamt

[3] Quelle: Jones Lang Lasalle (JLL) Immobilienmarktüberblick 2020

Bilanz zum 31. Dezember 2020

AKTIVA

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31.12.2020

EUR
31.12.2019

EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 18.385,50 1.537,50
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
18.385,50 1.537,50
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 558.649.698,94 545.789.552,60
2. anderen Anlagen, Betriebs- und 137.740,00 138.604,50
Geschäftsausstattung
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 11.613.719,42 6.681.468,25
570.401.158,36 552.609.625,35
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 117.761.165,48 117.711.165,48
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.353.200,00 2.353.200,00
3. Beteiligungen 8.680.000,00 6.903.855,00
128.794.365,48 126.968.220,48
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 863.098,40 766.620,92
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 71.371.816,85 68.414.708,43
3. sonstige Vermögensgegenstände 1.171.314,24 1.010.622,99
73.406.229,49 70.191.952,34
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 24.957.495,50 26.331.783,55
C. Rechnungsabgrenzungsposten 687.808,00 1.014.033,20
798.265.442,33 777.117.152,42
PASSIVA
31.12.2020

EUR
31.12.2019

EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 27.579.779,00 27.579.779,00
II. Kapitalrücklage 198.396.090,99 198.396.090,99
III. Gewinnrücklagen
andere Gewinnrücklagen 52.483.042,75 42.936.700,93
IV. Bilanzgewinn 20.684.834,25 19.305.845,30
Buchmäßiges Eigenkapital 299.143.746,99 288.218.416,22
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2.044.795,00 1.669.246,00
2. Steuerrückstellungen 198.894,00 1.544.522,63
3. sonstige Rückstellungen 1.881.448,00 2.463.020,69
4.125.137,00 5.676.789,32
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 482.960.743,30 471.079.923,20
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 968.745,96 826.649,00
3. sonstige Verbindlichkeiten 1.395.156,21 2.374.970,00
davon aus Steuern EUR 30.662,50 (EUR 857.165,65)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 860,16 (EUR 832,63)
485.324.645,47 474.281.542,20
D. Rechnungsabgrenzungsposten 272.362,87 116.476,98
E. Passive latente Steuern 9.399.550,00 8.823.927,00
798.265.442,33 777.117.152,42

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

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2020

EUR
2019

EUR
1. Umsatzerlöse 59.293.210,94 59.528.493,61
2. sonstige betriebliche Erträge 1.743.669,25 1.881.341,53
3. Grundstücksaufwand
Aufwendungen für vermietete Grundstücke und Gebäude -14.728.206,70 -13.620.762,82
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -1.854.445,56 -1.773.450,53
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -387.682,44 -375.232,,49
-2.242.128,00 -2.148.683,02
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -9.815.143,27 -10.684.951,32
6. sonstige betriebliche Aufwendungen -1.773.418,55 -2.077.644,35
7. Erträge aus Beteiligungen 4.659.703,00 4.308.618,00
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 4.659.703,00 (EUR 4.308.618,00)
8. auf Grund eines Ergebnisabführungsvertrags erhaltene Gewinne 6.732.617,50 6.365.151,57
9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 708.232,33 488.084,65
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 708.232,33 (EUR 488.084,65)
10. sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 249,00 8.301,10
11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 -1.275.000,00
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -9.428.567,77 -9.642.670,14
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -4.917.972,66 -4.752.932,78
14. Ergebnis nach Steuern 30.232.245,07 28.377.346,03
15. sonstige Steuern -1.069,00 -993,00
16. Jahresüberschuss 30.231.176,07 28.376.353,03
17. Einstellungen in Gewinnrücklagen in andere Gewinnrücklagen -9.546.341,82 -9.070.507,73
18. Bilanzgewinn 20.684.834,25 19.305.845,30

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

der VIB Vermögen AG, Neuburg a. d. Donau

Die VIB Vermögen AG (VIB AG) hat ihren Sitz in Neuburg/​Donau und wird beim Amtsgericht Ingolstadt unter der Nr. HRB 101 699 geführt.

ALLGEMEINES

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 richten sich nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256a und §§ 264 bis 288 HGB und den Sondervorschriften des Aktiengesetzes. Die VIB Vermögen AG ist als eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB zu klassifizieren. Der vorliegende Jahresabschluss ist unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt worden.

KONZERNZUGEHÖRIGKEIT

Für den Kreis der verbundenen Unternehmen im Sinne des § 271 Abs. 2 HGB, bei denen die VIB Vermögen AG Mutterunternehmen im Sinne von § 290 HGB ist, erstellt die VIB Vermögen AG einen Konzernabschluss nach IFRS i.S. § 315e Abs. 3 HGB.

Die VIB Vermögen AG ist zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses verpflichtet.

BILANZIERUNG UND BEWERTUNG

Grundsätze

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Für das im Gründungsjahr 2000 vom Rechtsvorgänger durch formwechselnde Umwandlung übernommene Sachanlagevermögen wurden die Buchwerte übernommen und die Abschreibung des Rechtsvorgängers fortgeführt.

Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Wert am Bilanzstichtag dauerhaft unter dem Buchwert liegt, werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Zugänge an beweglichen Anlagegütern werden im Jahr der Anschaffung zeitanteilig ab dem Monat des Erwerbs abgeschrieben. Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 250,00 € wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 € aber nicht mehr als 800,00 € wurde das Wahlrecht zur Sofortabschreibung in Anspruch genommen.

Die Nutzungsdauer der Sachanlagen beträgt dabei:

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Jahre
Fabrik- und Geschäftsbauten 20-50
Außenanlagen 10-19
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-12

Gemäß § 255 Abs. 3 HGB werden Fremdkapitalzinsen, die auf den Zeitraum der Herstellung entfallen, in vollem Umfang als Herstellungskosten aktiviert und in dem Posten "Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken" im Anlagevermögen ausgewiesen.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten, ggf. korrigiert um zwischenzeitlich erfolgte Kapitalrückzahlungen, bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit den Nennwerten bilanziert. Die in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Bonitätsrisiken sind sofern erforderlich durch Bildung von Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die liquiden Mittel werden mit Nennwerten angesetzt.

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben bzw. Einnahmen ausgewiesen, die vor dem Abschlussstichtag bereits geflossen sind und ihre Erfolgswirkung erst nach diesem Stichtag haben.

Latente Steuern werden gemäß § 274 HGB gebildet. Auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlust- und Zinsvorträgen wird ein Überhang an passiven latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Sofern insgesamt eine künftige Steuerentlastung (d.h. ein Überhang an aktiven latenten Steuern besteht) erwartet wird, erfolgt entsprechend dem Wahlrecht des § 274 Abs. 1 S. 2 HGB kein Ansatz von aktiven latenten Steuern. Verlust- und Zinsvorträge werden, falls vorhanden, insoweit berücksichtigt, als eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten fünf Jahre realisierbar ist bzw. die Zinsvorträge genutzt werden können. Des Weiteren werden Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten von Organgesellschaften insoweit einbezogen, als die Umkehrung der temporären Differenzen während der Dauer der Organschaft zu erwarten ist.

Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des im Zeitpunkt der Umkehrung der Differenzen geltenden Körperschaftsteuer- sowie ggf. Gewerbesteuersatzes.

Die Pensionsrückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Dies erfolgt - unter Zugrundelegung der Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und einem Rechnungszinsfuß von 2,30 % (zehnjähriger Durchschnitt gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB) - nach der Projected Unit Credit Methode. Der Rententrend wird mit 2,00 %, der Gehaltstrend mit 0,00 % (Fix-Betrag) berücksichtigt. Für die Ermittlung der Pensionsrückstellung wird eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen (§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB). Effekte aus Zinssatzänderungen werden im Finanzergebnis berücksichtigt.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen angesetzt und in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden unter Berücksichtigung der individuellen Restlaufzeit mit einem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

Soweit Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet werden, kommen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Anwendung: Ökonomische Sicherungsbeziehungen werden durch die Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachvollzogen. In den Fällen, in denen sowohl die "Einfrierungsmethode", bei der die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden, als auch die "Durchbuchungsmethode", wonach die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko sowohl des Grundgeschäfts als auch des Sicherungsinstruments bilanziert werden, angewandt werden können, wird die Einfrierungsmethode angewandt. Die sich ausgleichenden positiven und negativen Wertänderungen werden ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Besteht kein oder ein nicht ausreichender Sicherungszusammenhang, wird für unrealisierte Verluste eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet.

Strukturierte Finanzinstrumente werden grundsätzlich als einheitlicher Vermögensgegenstand oder als einheitliche Verbindlichkeit bilanziert. Eine getrennte Bilanzierung erfolgt nur dann, wenn durch das eingebettete Derivat im Vergleich zum Basisinstrument wesentlich erhöhte oder zusätzliche andersartige Risiken und Chancen vorliegen

Angaben zur Vergleichbarkeit

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr grundsätzlich unverändert.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Anlagevermögen

Die Entwicklung der Anlagepositionen ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Bei den Zugängen handelt es sich im Wesentlichen um Investitionen in Grundstücke und Gebäude, die zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bilanziert werden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Fremdkapitalzinsen aktiviert.

Die Abschreibungen enthalten planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen. Im Geschäftsjahr waren keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen geboten (Vorjahr: 954 T€).

Finanzanlagen

Bei den Zugängen handelt es sich im Wesentlichen um Anteile und Beteiligungen an verbundenen Unternehmen. Im Geschäftsjahr wurde eine weitere 100 % Tochtergesellschaft, BK Immobilien Verwaltung GmbH, durch Bareinlage von 50 T€ gegründet. Bei den Beteiligungen erhöhte sich der Wert des Investments an der HKI Immobilien GmbH um 1.576 T€ auf 8.080 T€ und an der WVI GmbH um 200 T€ auf 600 T€.

Die Angaben des § 285 Satz 1 Nr. 11 HGB sind in der Aufstellung des Anteilsbesitzes enthalten. Die Werthaltigkeit der Anteile an diesen Gesellschaften wird jährlich überprüft.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Aufgrund der durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen und Schwierigkeiten bei einzelnen Mietern unseres Portfolios wurden individuelle Vereinbarungen getroffen. In diesem Zusammenhang hat die VIB AG mit Stand 31. Dezember 2020 Mietstundungen in Höhe von insgesamt 276 T€ gewährt, die unter den Forderungen aus L.u.L. ausgewiesen sind.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von 71.372 T€ (Vorjahr: 68.415 T€) und resultieren aus dem Finanzierungs- und Leistungsverkehr zwischen den Gesellschaften des VIB Konzerns. Sie beinhalten eine Forderung in Höhe von 6.899 T€ aus der Ergebnisabführung 2020 der BBI Immobilien AG und kurzfristige Darlehensforderungen gegen die BBI AG (6.000 T€), Merkur GmbH (5.900 T€), VIMA Grundverkehr GmbH (27.200 T€), KIP Verwaltung GmbH (16.500 T€), UFH Verwaltung GmbH (5.500 T€) und an die im abgelaufenen Geschäftsjahr neu gegründete 100 % Tochter BK Immobilien Verwaltung GmbH (3.373 T€). Die ausgereichten Darlehen sind vollumfänglich werthaltig. Somit ist die Einbringlichkeit gesichert und die Rückzahlung gewährleistet.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind hauptsächlich Forderungen aus Versicherungserstattungen, Instandhaltungsrücklagen und sonstige kurzfristige Ausleihungen ausgewiesen.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr waren am Bilanzstichtag nicht zu verzeichnen.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen des folgenden Geschäftsjahres betreffen und an Mieter gewährte Baukostenzuschüsse, die über die zu erwartende Restlaufzeit der Mietverträge verteilt werden.

Gezeichnetes Kapital

Das Gezeichnete Kapital beträgt 27.579.779 € (Vorjahr: 27.579.779 €) und ist in 27.579.779 (Vorjahr: 27.579.779) Stück-/​Namensaktien eingeteilt. Im Geschäftsjahr wurden weder Aktien aus dem genehmigten Kapital noch Aktien aus dem bedingten Kapital ausgegeben.

Genehmigtes und bedingtes Kapital

Genehmigtes Kapital

Genehmigtes Kapital 2015:

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 1. Juli 2015 wurde ein weiteres Genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2015) in Höhe von 2.478.390 € geschaffen. Hiervon wurde bislang noch kein Betrag verbraucht. Die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- und Bareinlage mit Zustimmung des Aufsichtsrats und der Möglichkeit zum sog. vereinfachten Bezugsrechtsausschluss ist am 30. Juni 2020 ausgelaufen. Das Genehmigte Kapital 2015 in Höhe von 2.478.390 € ist somit verfallen.

Genehmigtes Kapital 2020 /​ I:

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2020 wurde ein weiteres Genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2020 /​ I) in Höhe von 2.757.977 € geschaffen. Hiervon wurde bislang noch kein Betrag verbraucht. Die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- und Bareinlage mit Zustimmung des Aufsichtsrats und der Möglichkeit zum sog. vereinfachten Bezugsrechtsausschluss läuft bis zum 1. Juli 2025.

Das insgesamt zur Verfügung stehende genehmigte Kapital beträgt somit 2.757.977 €.

Bedingtes Kapital

Bedingtes Kapital 2015

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 1. Juli 2015 wurde ein weiteres bedingtes Kapital (2015) in Höhe von 2.478.390 € geschaffen und bis zum 30. Juni 2020 befristet, ohne dass von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht wurde.

Bedingtes Kapital 2020 /​ I:

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2020 wurde ein weiteres bedingtes Kapital (2020 /​ I) in Höhe von 2.757.977 € geschaffen. Von diesem bedingten Kapital ist zum 31. Dezember 2020 noch kein Betrag verwendet. Das bedingte Kapital 2020 ist zum Bilanzstichtag in voller Höhe vorhanden.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage in Höhe von 198.396 T€ hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Gewinnrücklage/​Bilanzgewinn - Vorschlag zur Gewinnverwendung

Gemäß § 270 Abs. 2 HGB in Verbindung mit § 58 AktG werden 9.546 T€ des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres 2020 von insgesamt 30.231 T€ in die Anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Es wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, den Bilanzgewinn von 20.685 € zur Ausschüttung einer Dividende von 0,75 € je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden.

Pensionsrückstellungen

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.

Gemäß dem versicherungsmathematischen Gutachten des beauftragen Aktuars beläuft sich die Verpflichtung zum Bilanzstichtag auf 2.045 T€ (Vorjahr: 1.669 T€). Diese wurde auf Basis der Projected Unit Credit Methode mit einem Zinssatz von 2,30 % und unter Annahme einer Anpassung der laufenden Pension in Höhe von 2,00 % berechnet. Zu Grunde gelegt wurden die Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck.

Aufgrund der geänderten handelsrechtlichen Vorschriften hinsichtlich des für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen zu verwendenden Rechnungszinses, wird ein zehnjähriger Durchschnittszinssatz verwendet.

Im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ist der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,60 %) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (2,30 %) in jedem Geschäftsjahr zu ermitteln. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrages mindestens diesem Unterschiedsbetrag entsprechen. Der Unterschiedsbetrag ist in jedem Geschäftsjahr im Anhang oder unter der Bilanz darzustellen:

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Sollrückstellungen mit Zinssatz:
Durchschnitt 7 Jahre (Zins 1,60 %): 2.326 T€
Durchschnitt 10 Jahre (Zins 2,71 %): 2.045 T€
Unterschiedsbetrag: 281 T€

Sonstige Rückstellungen

In den sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen betreffend die Anschaffungs- und Herstellungskosten fertiggestellter Immobilien, für noch nicht abgerechnete Betriebskosten aus der Immobilienverwaltung, für ausstehende Rechnungen durchgeführter Instandhaltungen sowie für die Vorstandstantieme und AR-Vergütung berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:

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Art der Verbindlichkeit bis zu 1 Jahr

T€
zwischen 1 und 5 Jahren

T€
mehr als 5 Jahre

T€
Summe

T€
davon gesichert

T€
Art der Sicherheit
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 14.594 136.395 331.972 482.961 335.461 siehe unten
(Vorjahr) (17.495) (135.178) (318.407) (471.080) (323.580)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 902 67 0 969 0 -
(Vorjahr) (750) (77) (0) (827) (0)
3. Sonstige Verbindlichkeiten 1.395 0 0 1.395 0 -
(Vorjahr) (2.375) (0) (0) (2.375) (0)
Summe 16.891 136.462 331.972 485.325 335.461
(Summe Vorjahr) (20.620) (135.255) (318.407) (474.282) (323.580)

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch eingetragene Grundschulden, durch Abtretung von Mietforderungen und Kaufpreiszahlungen, durch Sicherungsübereignung sowie der Verpfändung eines Wertpapierdepots gesichert.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in fremder Währung bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen abgegrenzte Zinsverbindlichkeiten in Höhe von 953 T€ aus Schuldscheindarlehen, Garantie-Dividenden an die BBI-Minderheitsaktionäre in Höhe von 177 T€ und Verbindlichkeiten aus kreditorischen Debitoren in Höhe von 234 T€. Zudem bestehen Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 31 T€ (Vorjahr: 857 T€) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 1 T€ (Vorjahr: 1 T€).

Derivate und Bewertungseinheiten

Die Höhe der Verzinsung verschiedener Bankdarlehen wurde in der Vergangenheit durch Zinsswaps langfristig gesichert. Diese Form der Absicherung besteht seit dem Auslaufen des bislang abgeschlossenen Zinsswaps zum 30. September 2020 nicht mehr. Bei diesen Zins-Swaps handelte es sich um sogenannte derivative Finanzinstrumente, welche für sich gesehen jeweils eigene Marktwerte hatten. Die Swaps waren, soweit sie einen unmittelbaren Sicherungszusammenhang mit entsprechenden Grundgeschäften aufwiesen, jeweils mit den Grundgeschäften nach § 254 HGB zu einer Bewertungseinheit (Mikro-Cash-Flow Hedge) zusammengefasst worden. Diese Zinsswaps und die entsprechenden designierten Darlehen wiesen einen Umfang von nominal 15.000 T€ auf und hatten zum 31. Dezember 2019 einen Marktwert von insgesamt -580 T€ und eine Laufzeit bis max. 30. September 2020. Zum Geschäftsjahresende 2020 war der Marktwert des Zinsswaps demzufolge 0 T€. Die Zahlungsströme aus den variabel verzinslichen Darlehen kompensierten aufgrund der vereinbarten Parameter der Transaktionen die entsprechenden Cash Flows aus den Zinssicherungsinstrumenten über die gesamte Laufzeit der Instrumente. Die Messung der Effektivität erfolgt prospektiv durch den sog. Critical Term Match, retrospektiv anhand der sog. Dollar-Offset-Methode.

Zur Absicherung bestehender variabel verzinslicher Darlehensverbindlichkeiten wurden im Geschäftsjahr 2009 zwei Zins-Swap-Geschäfte von der BBI Immobilien AG übernommen. Hiervon bestand zum Geschäftsjahresbeginn noch ein Absicherungs-Geschäft, welches ebenfalls zum 30. September 2020 ausgelaufen ist.

Passive Rechnungsabgrenzung

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält überwiegend Baukostenzuschüsse von Mietern, die über die Laufzeit der abgeschlossenen Mietverträge aufgelöst werden.

Ein kleiner Teil entfällt auf Mieteingänge von Mietern, die dem folgenden Geschäftsjahr zuzurechnen sind.

Passive latente Steuern

Die latenten Steuern dienen der periodengerechten Erfolgsermittlung und des zutreffenden Ausweises der Vermögenslage und korrigieren den nach steuerrechtlichen Vorschriften ermittelten Steueraufwand. Zum Geschäftsjahresende wurden passive latente Steuern in Höhe von 9.400 T€ gebildet. Aufgrund der mit der BBI Immobilien AG bestehenden körperschaftsteuerlichen Organschaft bilanziert die VIB Vermögen AG auch die bei der BBI Immobilien AG entstandenen latenten Steuern.

Die latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus folgenden temporären Differenzen:

• Temporäre Differenzen aufgrund unterschiedlicher handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Abschreibungen auf das Immobilienvermögen

• Temporäre Differenzen aufgrund unterschiedlicher Wertansätze in der Steuerbilanz und Handelsbilanz für Pensionsverpflichtungen

• Temporäre Differenzen aufgrund des steuerrechtlichen Ansatzes einer Rücklage für Ersatzbeschaffung gem. § 6b EStG

Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt unter Berücksichtigung von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag mit einem Steuersatz von 15,825 %.

Die Veränderung der latenten Steuern im Geschäftsjahr stellt sich wie folgt dar:

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aktive latente Steuern passive latente Steuern Saldo
31.12.2019 148 T€ 8.972 T€ 8.824 T€
31.12.2020 190 T€ 9.590 T€ 9.400 T€
Veränderung 42 T€ 618 T€ 576 T€

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt und gegliedert.

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse entfallen ausschließlich auf die Vermietung des eigenen Grundbesitzes. Aufgrund der Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen und Schwierigkeiten wurden bei einzelnen Mietern unseres Portfolios individuelle Vereinbarungen getroffen und im Berichtszeitraum Mieterlasse in Höhe von insgesamt 150 T€ gewährt.

Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus Buchgewinnen aus dem Abgang von Anlagevermögen in Höhe von 698 T€, Versicherungsentschädigungen in Höhe von 990 T€, aus der Herabsetzung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus L.u.L. in Höhe von 19 T€ enthalten.

Die periodenfremden Erträge gem. § 285 Nr. 23 HGB belaufen sich auf 721 T€ und umfassen im Wesentlichen Erträge aus Buchgewinnen.

Materialaufwand

In der Position Materialaufwand ist ein Betrag in Höhe von 1.397 T€ (Vorjahr: 1.294 T€) für bezahlte Grundsteuern ausgewiesen. Dieser Betrag betrifft vollumfänglich eigenen Grundbesitz, der im Rahmen der Geschäftstätigkeit fremdvermietet wird. Die Grundsteuer wird soweit als möglich auf die Mieter umgelegt.

Personalaufwand

In der VIB Vermögen AG waren im abgelaufenen Geschäftsjahr durchschnittlich 13 (im Vorjahr 12) Mitarbeiter (ohne Vorstand) beschäftigt, davon 11 Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich (im Vorjahr: 11) und 2 Mitarbeiter im gewerblichen Bereich (im Vorjahr: 1). Die entstehenden Aufwendungen für diesen gewerblichen Mitarbeiter werden im Zuge der Nebenkosten auf die jeweiligen Mieter umgelegt.

In den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 245 T€ (Vorjahr: 237 T€) enthalten.

Abschreibungen

Die Abschreibungen enthalten ausschließlich planmäßige Aufwendungen. Im Vorjahreszeitraum waren hier außerplanmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von 954 T€ mit enthalten.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Betriebs- und Verwaltungsaufwendungen. Außerdem sind Aufwendungen für drohende Schadenersatzzahlungen aus einem laufenden Klageverfahren in Höhe von 165 T€ enthalten.

Beteiligungsergebnis

Die Erträge aus Beteiligungen belaufen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 4.660 T€ (Vorjahr: 4.309 T€) und betreffen Gewinnausschüttungen von verbundenen Unternehmen.

Auf Grund eines Gewinnabführungsvertrages erhaltene Gewinne

Die Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen betreffen die BBI Immobilien AG mit 6.899 T€ (Vorjahr: 6.531 T€).

Der Ergebnisabführungsvertrag mit der BBI Immobilien AG wurde im Jahr 2008 abgeschlossen.

Die Position beinhaltet auch die an die außenstehenden Aktionäre der BBI Immobilien AG zu zahlende Netto-Garantiedividende für das Jahr 2020 in Höhe von -166 T€ (Vorjahr: -166 T€).

Die VIB Vermögen AG hat sich verpflichtet, den außenstehenden Aktionären der BBI Immobilien AG während der Dauer dieses Vertrags einen angemessenen Ausgleich in Geld ("Garantiedividende"), als jährlich wiederkehrende Leistung zu zahlen. Die Garantiedividende beträgt 0,74 € (brutto) je Stückaktie der BBI Immobilien AG abzüglich deutscher Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag auf den körperschaftssteuerpflichtigen Teil nach den jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz.

Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

Die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens betreffen verbundene Unternehmen in Höhe von 708 T€ (Vorjahr: 488 T€).

Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens

Abschreibungen auf Finanzanlagen waren im Berichtszeitraum nicht geboten. Im Vorjahr wurde hier ein Betrag in Höhe von 1.275 T€ ausgewiesen.

Zinsergebnis

In den Zinsen und sonstigen Aufwendungen sind Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen in Höhe von 194 T€ (Vorjahr: 186 T€) enthalten. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge von verbundenen Unternehmen existieren wie im Vorjahr im Geschäftsjahr ebenfalls nicht.

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag umfassen Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 4.918 T€ (Vorjahr: 4.753 T€), davon betreffen 576 T€ latente Steuern (Vorjahr: 628 T€) und 35 T€ (Vorjahr: 0 T€) Körperschaftsteuer-/​ Solidaritätszuschlags-Aufwendungen für Vorjahre.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten der folgenden verbundenen Unternehmen wurden Bürgschaften übernommen:

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IPF 1 GmbH 4.500 T€ (Vorjahr: 4.500 T€)
IPF 2 GmbH 4.800 T€ (Vorjahr: 4.800 T€)
Interpark Immobilien GmbH 2.500 T€ (Vorjahr: 2.500 T€)
VSI GmbH 2.017 T€ (Vorjahr: 2.017 T€)
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG 1.700 T€ (Vorjahr: 1.700 T€)
UFH Verwaltung GmbH 15.000 T€ (Vorjahr: 15.000 T€)
VST Immobilien GmbH 7.500 T€ (Vorjahr: 7.500 T€)

Für eine Immobilien-Finanzierung der Merkur GmbH haftet die VIB Vermögen AG bis zu einer Höhe von 5,0 Mio. € gesamtschuldnerisch.

Weiterhin haftet die VIB Vermögen AG für eine Immobilien-Finanzierung der 100 % Tochter KIP Verwaltung GmbH bis zu einer Höhe von 80,0 Mio. € gesamtschuldnerisch.

Zugunsten der Fa. Warehouse De Pauw, Wolvertem, Belgien, mit der die VIB Vermögen AG an einem Joint Venture (WVI GmbH, Neuburg) gemeinsam beteiligt ist, wurde eine Garantie auf Zahlung eines Betrages von bis zu 5,0 Mio. € abgegeben.

Zum Bilanzstichtag ist aufgrund der stabilen wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaften für alle Haftungsverhältnisse nicht mit einer Inanspruchnahme zu rechnen.

Weiter bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen, die sich wesentlich auf die Finanzlage auswirken, in Höhe von ca. 993 T€ (Vorjahr: 938 T€). Davon entfallen 914 T€ (Vorjahr: 869 T€) auf finanzielle Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen.

Aus bereits begonnenen Investitionsvorhaben bestand zum Bilanzstichtag ein Bestellobligo in Höhe von 4.624 T€ (Vorjahr: 17.033 T€).

Zum 31. Dezember 2020 bestehen aus Swap-Geschäften keinerlei Zahlungsverpflichtungen, da die zuletzt abgeschlossenen Sicherungsgeschäfte zum 30. September 2020 ausgelaufen sind. Aktuell wurden keine neuen Sicherungsgeschäfte vereinbart (siehe hierzu auch Kapitel "Verbindlichkeiten").

SONSTIGE ANGABEN

Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands

Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr 2020:

- Ludwig Schlosser, Diplom Mathematiker, Geschäftsführer der BOSTON Capital GmbH

(Vorsitzender)

- Jürgen Wittmann, Vorstandsvorsitzender Sparkasse Ingolstadt Eichstätt

(stellvertretender Vorsitzender)

- Franz-Xaver Schmidbauer, Dipl.-Ingenieur, Geschäftsführer der FXS Vermögensverwaltung GmbH

- Rolf Klug, Kaufmann, Geschäftsführer der MK Vermögensverwaltungs GmbH

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betragen für das Geschäftsjahr 230 T€.

Dem Vorstand gehörte im Geschäftsjahr 2020 an:

- Martin Pfandzelter, Vorstandsvorsitzender, Diplom-Kaufmann (Univ.), Neuburg/​Donau

- Holger Pilgenröther, Vorstand Bereich Finanzen, Diplom-Betriebswirt (FH), Neuburg/​Donau

Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands, Bezüge früherer Mitglieder des Vorstands und Pensionsrückstellungen

Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr auf 230 T€ und die der früheren Vorstandsmitglieder auf 38 T€.

Die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands entfällt aufgrund der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB.

Die für frühere Mitglieder des Vorstands gebildeten Pensionsrückstellungen betragen 715 T€ (Vorjahr: 693 T€).

Honorare des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB

Der Jahresabschluss der VIB Vermögen AG wird in den IFRS-Konzernabschluss einbezogen. Betreffend die Angaben zum Abschlussprüferhonorar verweisen wir auf den IFRS-Konzernanhang der VIB Vermögen AG.

Angabe nach § 285 Nr. 21 HGB

Geschäfte mit nahestehenden Personen zu nicht marktüblichen Bedingungen wurden nicht getätigt.

Nachtragsbericht

Ereignisse, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage haben, sind nach Ablauf des Geschäftsjahres 2020 nicht eingetreten.

Die Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland und die mit der anhaltenden Pandemie einhergehenden Einschränkungen seit dem ersten Quartal 2020 kann Auswirkungen auf die zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Jahresabschlusses bleiben die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise überschaubar und stellen derzeit kein substanzielles Risiko für die Gesellschaft dar.

Neuburg a. d. Donau, den 18. März 2021

gez. Martin Pfandzelter, Vorstandsvorsitzender

gez. Holger Pilgenröther, Vorstand Bereich Finanzen

ANTEILSBESITZ

Es bestehen folgende wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligungen:

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Name und Sitz der Gesellschaft Kapitalanteil Eigenkapital

in T€
Ergebnis

in T€
Merkur GmbH, Neuburg/​Donau 100,00 % 4.628 141
VIMA Grundverkehr GmbH, Neuburg/​Donau 100,00 % 9.548 -329
KIP Verwaltung GmbH, Neuburg/​Donau 100,00 % 6.311 671
UFH Verwaltung GmbH, Neuburg/​Donau 100,00 % 811 597
BK Immobilien Verwaltung GmbH, Neuburg/​Donau 100,00 % 48 -2
RV Technik s.r.o., Plzen (Tschechien) 100,00 % 166 -1
IPF 1 GmbH, Neuburg/​Donau 94,98 % 1.582 1.082
IPF 2 GmbH, Neuburg/​Donau 94,98 % 1.846 922
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG, Ingolstadt * 94,88 % 50.233 6.899
VST Immobilien GmbH, Neuburg/​Donau 89,90 % 642 617
ISG Infrastrukturelle Gewerbeimmobilien GmbH, Ingolstadt 75,00 % 8.377 1.049
Interpark Immobilien GmbH, Neuburg/​Donau 74,00 % 10.976 1.775
VSI GmbH, Neuburg/​Donau 74,00 % 3.358 714
IVM Verwaltung GmbH, Neuburg/​Donau 60,00 % 1.162 237
WVI GmbH, Neuburg/​Donau 50,00 % 1.034 -156
BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, Ingolstadt ** 34,18 % 10.909 254
KHI Immobilien GmbH, Neuburg/​Donau *** 41,67 % 23.938 -73

* Ergebnis vor Ergebnisabführung

** mittelbare Beteiligung

*** direkte u. mittelbare Beteiligung

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2020

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Anschaffungs-/​Herstellungskosten
Stand 01.01.2020

EUR
Zugänge * 2020

EUR
Umgliederungen 2020

EUR
Abgänge 2020

EUR
Stand 31.12.2020

EUR
--- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen 183.947,53 20.359,98 0,00 -14.220,44 190.087,07
183.947,53 20.359,98 0,00 -14.220,44 190.087,07
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 635.297.608,07 2.669.435,78 24.135.770,26 -6.100.242,75 656.002.571,36
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 996.670,48 38.127,42 0,00 -619.471,97 415.325,93
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 6.686.224,51 29.068.021,43 -24.135.770,26 0,00 11.618.475,68
642.980.503,06 31.775.584,63 0,00 -6.719.714,72 668.036.372,97
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 120.905.905,87 50.000,00 0,00 0,00 120.955.905,87
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.353.200,00 0,00 0,00 0,00 2.353.200,00
3. Beteiligungen 6.903.855,00 1.776.145,00 0,00 0,00 8.680.000,00
130.162.960,87 1.826.145,00 0,00 0,00 131.989.105,87
Summe Anlagevermögen 773.327.411,46 33.622.089,61 0,00 -6.733.935,16 800.215.565,91

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Abschreibungen
Stand 01.01.2020

EUR
Zugänge 2020

EUR
Abgänge 2020

EUR
Zuschreibungen 2020

EUR
Stand 31.12.2020

EUR
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I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen 182.410,03 3.508,98 -14.217,44 0,00 171.701,57
182.410,03 3.508,98 -14.217,44 0,00 171.701,57
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 89.508.055,47 9.772.699,87 -1.927.882,92 0,00 97.352.872,42
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 858.065,98 38.934,42 -619.414,47 0,00 277.585,93
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 4.756,26 0,00 0,00 0,00 4.756,26
90.370.877,71 9.811.634,29 -2.547.297,39 0,00 97.635.214,61
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 3.194.740,39 0,00 0,00 0,00 3.194.740,39
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3.194.740,39 0,00 0,00 0,00 3.194.740,39
Summe Anlagevermögen 93.748.028,13 9.815.143,27 -2.561.514,83 0,00 101.001.656,57

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Buchwerte
Stand 31.12.2020

EUR
Stand 31.12.2019

EUR
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I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen 18.385,50 1.537,50
18.385,50 1.537,50
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 558.649.698,94 545.789.552,60
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 137.740,00 138.604,50
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 11.613.719,42 6.681.468,25
570.401.158,36 552.609.625,35
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 117.761.165,48 117.711.165,48
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.353.200,00 2.353.200,00
3. Beteiligungen 8.680.000,00 6.903.855,00
128.794.365,48 126.968.220,48
Summe Anlagevermögen 699.213.909,34 679.579.383,33

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* davon aktivierte Fremdkapitalkosten EUR
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten 0,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00
3. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau 0,00

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die VIB Vermögen AG

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der VIB Vermögen AG, Neuburg a. d. Donau, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VIB Vermögen AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens;

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

München, den 19. März 2021

Ernst & Young GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. HorbachWirtschaftsprüfer

gez. Ehrnböck, Wirtschaftsprüfer

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

SEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE,

das abgelaufene Geschäftsjahr war für uns alle durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie eine Herausforderung. Aufgrund des stabilen Geschäftsmodells ist es unserem Unternehmen gelungen trotz der herausfordernden Bedingungen das profitable Wachstum weiter fortzusetzen. Ein wichtiger Meilenstein in unserer Firmengeschichte war die Fertigstellung der bisher größten Projektentwicklung im Interpark bei Ingolstadt mit einer Gesamtnutzfläche von 115.000 m 2 . Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2020 rund 66 Mio. EUR in den Ausbau des Immobilienportfolios investiert. Zum 31. Dezember 2020 besteht es aus 113 Objekten mit einer vermietbaren Fläche von rund 1,3 Mio. m 2 . Die Vermietungsquote liegt bei 97,5 %. Durch das erfolgreiche Portfoliomanagement und lukrative Investitionen, die sich sehr positiv auf die gesamte Geschäftsentwicklung ausgewirkt haben, konnten wir der Hauptversammlung, die in 2020 virtuell stattfinden musste, die elfte Erhöhung der Dividende in Folge vorschlagen. Uns als Aufsichtsrat freut es sehr, dass sich das Unternehmen weiter positiv entwickelt. Wir unterstützen daher den Vorstand uneingeschränkt, die gewählte Wachstumsstrategie zu verfolgen.

Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2020 fortlaufend und intensiv mit der Lage des Unternehmens befasst und die ihm nach Gesetz und Satzung übertragenen Beratungs- und Kontrollaufgaben im Berichtszeitraum jederzeit wahrgenommen:

ÜBERWACHUNG DER GESCHÄFTSFÜHRUNG UND ZUSAMMENARBEIT MIT DEM VORSTAND

Die regelmäßige Kontrolle und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat hinsichtlich der Geschäftsführung erfolgten während des gesamten Geschäftsjahres. In alle wesentlichen Entscheidungen wie bspw. neue Projektentwicklungen und Erwerbe bereits fertig gestellter Objekte war der Aufsichtsrat stets eingebunden. Die Tätigkeit des Vorstands gab keinen Anlass zu Beanstandungen. Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig, zeitnah und ausführlich vom Vorstand über alle die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft betreffenden Themen informiert. Das gilt insbesondere für die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft sowie neue Investitionsmöglichkeiten.

AUFSICHTSRATSSITZUNGEN

Im Geschäftsjahr 2020 fanden insgesamt sechs Aufsichtsratssitzungen als Präsenz- oder Videokonferenzen statt, an denen jeweils alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen haben.

›› In der ersten Sitzung am 24. März 2020 wurden die Einzelabschlüsse der Konzerngesellschaften sowie der vorläufige Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 behandelt. Weitere Tagesordnungspunkte waren der Risiko- und Controllingbericht zum 31.Dezember.2019, die Unternehmensstrategie und -planung sowie Informationen zu Capitalia. Darüber hinaus wurde ein Entwurf für die Tagesordnung der Hauptversammlung behandelt. Im Immobilienbereich berichtete der Vorstand über den aktuellen Stand der laufenden Projektentwicklungen sowie Pläne für Maßnahmen, die die Corona-Pandemie erfordern könnte.

›› In der Bilanzsitzung am 29. April 2020 erfolgten die Feststellung des HGB-Einzelabschlusses und die Billigung des IFRS-Konzernabschlusses. Ebenfalls Bestandteil dieser Sitzung war der Bericht über die Nichtprüfungsleistungen des bisherigen Wirtschaftsprüfers. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstands zugestimmt, der Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,70 EUR vorzuschlagen. Die variable Vorstandsvergütung sowie die Aufsichtsratsvergütung für das abgelaufene Geschäftsjahr wurden ebenfalls in dieser Sitzung beschlossen. Unter einem weiteren Tagesordnungspunkt wurde die geschäftliche Entwicklung auf Basis vorläufiger Zahlen zum 31. März 2020 erörtert. Unter dem Punkt Immobilienbereich erhielt der Aufsichtsrat ein Update über die jeweiligen Projektstände der aktuellen Entwicklungen sowie über geplante Erwerbe bestehender Objekte. Aufgrund der aktuellen Lage wurde ein Corona-Reporting mitaufgenommen.

›› Am 19. Mai 2020 hat der Aufsichtsrat auf Basis des COVID-19-Gesetzes mittels eines Umlaufbeschlusses entschieden, die Hauptversammlung zum vorgesehenen Termin als virtuelle Hauptversammlung durchzuführen, um unter anderem zu gewährleisten, dass die Zahlung der Dividende nach Annahme des Gewinnverwendungsvorschlags durch die Hauptversammlung wie gewohnt Mitte des Jahres erfolgen kann.

›› In der dritten Aufsichtsratssitzung am 30. Juni 2020 stand das Thema Hauptversammlung im Fokus. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand ausführlich über dieses Thema unterrichtet (u. a. Anmeldeverzeichnis, vorliegende Stimmrechtsbevollmächtigungen, eingereichte Fragen etc.). Aus dem Immobilienbereich wurde der Aufsichtsrat umfassend zu laufenden Projekten sowie geplanten Grundstückskäufen informiert.

›› Die vierte Aufsichtsratssitzung fand am 6. August 2020 statt. Als Schwerpunkthemen wurden in dieser Sitzung die geschäftliche Entwicklung im ersten Halbjahr 2020 sowie der Risikomanagement und Controllingbericht zum 30. Juni 2020 erörtert. Im Immobilienbereich wurde der Aufsichtsrat über den aktuellen Stand der laufenden Projektentwicklungen sowie die Verkaufsabsicht eines Objektes informiert.

›› Die Schwerpunktthemen der fünften Sitzung am 27. Oktober 2020 waren die geschäftliche Entwicklung bis 30. September 2020 auf Basis vorläufiger Zahlen. Im Immobilienbereich erhielt der Aufsichtsrat einen Überblick über die aktuellen Projekte sowie die Planungen für die Vorratsgrundstücke.

›› In der sechsten Sitzung am 15. Dezember 2020 standen nachfolgende Themen auf der Agenda. Der Aufsichtsrat informierte sich über die geschäftliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2020 auf Basis vorläufiger Zahlen. Im Immobilienbereich erhielt er einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand aller laufenden Projektentwicklungen sowie die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Vermietungs- und Vermarktungssituation. In einem weiteren Tagesordnungspunkt befasste sich der Aufsichtsrat mit der Angemessenheit der Vorstandsvergütungen und zog hierzu eine Auswertung der Vorstandsvergütungen der festgelegten Peer-Group-Unternehmen heran. Des Weiteren wurden die Ziele für die Gewährung der LTI für das Geschäftsjahr 2021 festgelegt. Auf der Agenda stand auch der Punkt Wahl des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung 2021. Darüber hinaus wurde der Finanzkalender für das Geschäftsjahr 2021 verabschiedet.

AUSSCHÜSSE

Angesichts der aus Effizienzgründen überschaubar gehaltenen Größe des Aufsichtsrats wurden auch im Geschäftsjahr 2020 keine Ausschüsse gebildet.

FORTBILDUNG

Die Aufsichtsratsmitglieder nehmen die Angebote des Unternehmens zur Fortbildung regelmäßig an und haben im Geschäftsjahr 2020 an entsprechenden Seminaren teilgenommen.

JAHRESABSCHLUSS UND KONZERNABSCHLUSS 2020

Der vom Vorstand nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde vom Aufsichtsrat geprüft und in der Sitzung vom 27. April 2021 zusammen mit dem entsprechenden Prüfungsbericht der E&Y Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, vertreten durch WP Patrick Horbach, behandelt. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 hat zu keiner Änderung geführt, der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde ohne Einwendungen gebilligt und ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands über die Gewinnverwendung schließt sich der Aufsichtsrat an. Gleichermaßen hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aufgestellten Konzernabschluss 2020 geprüft und in der Sitzung vom 27. April 2021 zusammen mit dem entsprechenden Prüfungsbericht der E&Y Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, auch hier vertreten durch WP Patrick Horbach behandelt. Auch die Prüfung des Konzernabschlusses 2020 hat zu keiner Änderung geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 vom Aufsichtsrat gebilligt. Weiterhin hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 27. April 2021 die Tagesordnung für die Hauptversammlung am 1. Juli 2021 verabschiedet.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns für ihren Beitrag zur erfolgreichen Weiterentwicklung des VIB-Immobilien-Konzerns.

Neuburg/​Donau, 27. April 2021

Für den Aufsichtsrat

gez. Ludwig Schlosser

Sonstige Unterlagen

Der Jahresabschluss der VIB Vermögen AG zum 31. Dezember 2020 ist durch den Aufsichtsrat am 27. April 2021 gebilligt worden und gilt somit als festgestellt.

Die Hauptversammlung am 1. Juli 2021 hat beschlossen den Bilanzgewinn 2020 in Höhe von EUR 20.684.834,25 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,75 je dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. des gesamten Bilanzgewinns von EUR 20.684.834,25.

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