Pre-Annual General Meeting Information • Nov 26, 2021
Pre-Annual General Meeting Information
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Finanzbericht: 29278340
Die Siemens Healthineers AG mit dem Sitz in München macht für die
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| • | VMS Deutschland Holdings GmbH mit dem Sitz in Darmstadt, |
| • | Varian Medical Systems Haan GmbH mit dem Sitz in Haan, |
| • | Varian Medical Systems München GmbH mit dem Sitz in München, |
(jede von ihnen nachfolgend einzeln als "Gesellschaft" und gemeinsam als "Gesellschaften" bezeichnet) bekannt:
Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaften im Sinne des § 264 Abs. 3 HGB ist die Siemens Healthineers AG mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 237558, in deren Konzernabschluss die Gesellschaften einbezogen sind.
Die Siemens Healthineers AG hat sich mit Patronatserklärung vom 18.10.2021 gegenüber der VMS Deutschland Holdings GmbH verpflichtet, für deren Verpflichtungen im Sinne von § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB einzustehen. Diese Patronatserklärung endet mit Ablauf des auf das Geschäftsjahr 2021 folgenden Geschäftsjahres.
Zwischen der Varian Medical Systems Haan GmbH und der VMS Deutschland Holdings GmbH als herrschender Gesellschaft besteht ein Gewinnabführungsvertrag, der im Handelsregister der Varian Medical Systems Haan GmbH eingetragen ist.
Zwischen der Varian Medical Systems München GmbH und der VMS Deutschland Holdings GmbH als herrschender Gesellschaft besteht ein Gewinnabführungsvertrag, der im Handelsregister der Varian Medical Systems München GmbH eingetragen ist.
Aufgrund einer lückenlosen Kette von Einstandspflichten in Form der oben genannten Patronatserklärung und Gewinnabführungsverträgen zwischen der Varian Medical Systems Haan GmbH bzw. der Varian Medical Systems München GmbH und der VMS Deutschland Holdings GmbH besteht eine mittelbare Einstandspflicht der Siemens Healthineers AG gegenüber der Varian Medical Systems Haan GmbH und der Varian Medical Systems München GmbH.
Sämtliche Gesellschafter der Gesellschaften haben jeweils im Oktober 2021 einstimmig Folgendes beschlossen:
"Der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit gemäß § 264 Abs. 3 HGB von:
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| i. | der Pflicht zur Beachtung der ergänzenden Ansatz- sowie Gliederungs- und Ausweisvorschriften nach §§ 264-277 HGB, |
| ii. | der Verpflichtung zur Erstellung des Anhangs nach §§ 284 ff. HGB und des Lageberichts nach §§ 289 ff. HGB, sowie |
| iii. | den Offenlegungsverpflichtungen nach §§ 325 ff. HGB |
für den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. September 2021 wird hiermit zugestimmt."
Erlangen, den 4. November 2021
Dr. Bernhard Montag, Vorstand
Dr. Jochen Schmitz, Vorstand
I. Die VMS Deutschland Holdings GmbH mit dem Sitz in Darmstadt ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 8654 (nachfolgend die "Gesellschaft"). Alleinige Gesellschafterin der Gesellschaft ist die Varian Medical Systems International AG, eingetragen im Handelsregister des Kantons Zug, Schweiz, unter CHE-105.742.500 (nachfolgend die "Alleingesellschafterin").
Mutterunternehmen der Gesellschaft im Sinne des § 264 Abs. 3 HGB ist die Siemens Healthineers AG mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 237558, in deren Konzernabschluss die Gesellschaft einbezogen ist.
Die Siemens Healthineers AG hat sich mit Patronatserklärung vom 18.10.2021 gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, für deren Verpflichtungen im Sinne von § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB einzustehen. Diese Patronatserklärung endet mit Ablauf des auf das Geschäftsjahr 2021 folgenden Geschäftsjahres.
II. Die Alleingesellschafterin hält hiermit unter Verzicht auf sämtliche gesetzliche oder gesellschaftsvertragliche Form- und Fristanforderungen in Bezug auf die Ankündigung und Einberufung sowie Durchführung einer Gesellschafterversammlung eine
ab und beschließt einstimmig was folgt:
Der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit gemäß § 264 Abs. 3 HGB von
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| i. | der Pflicht zur Beachtung der ergänzenden Ansatz- sowie Gliederungs- und Ausweisvorschriften nach §§ 264-277 HGB, |
| ii. | der Verpflichtung zur Erstellung des Anhangs nach §§ 284 ff. HGB und des Lageberichts nach §§ 289 ff. HGB, sowie |
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| iii. | den Offenlegungsverpflichtungen nach §§ 325 ff. HGB |
für den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. September 2021 wird hiermit zugestimmt.
Weitere Gesellschafterbeschlüsse werden nicht gefasst. Die Gesellschafterversammlung ist damit geschlossen.
21. Oktober 2021
VMS International AG
Gerhard Hammerle
I. Die Varian Medical Systems Haan GmbH mit dem Sitz in Haan ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 12701 (nachfolgend die "Gesellschaft"). Alleinige Gesellschafterin der Gesellschaft ist die VMS Deutschland Holdings GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt HRB 8654 (nachfolgend die "Alleingesellschafterin"). Zwischen der Gesellschaft und der Alleingesellschafterin besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 25. Juni 2003 in der Fassung der Änderungsvereinbarung vom 14. Juni 2019, der im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen ist.
Mutterunternehmen der Gesellschaft im Sinne des § 264 Abs. 3 HGB ist die Siemens Healthineers AG mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 237558.
Die Siemens Healthineers AG hat sich mit Patronatserklärung vom 18.10.2021 gegenüber der Alleingesellschafterin verpflichtet, für deren Verpflichtungen im Sinne von § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB einzustehen. Diese Patronatserklärung endet mit Ablauf des auf das Geschäftsjahr 2021 folgenden Geschäftsjahres.
II. Die Alleingesellschafterin hält hiermit unter Verzicht auf sämtliche gesetzliche oder gesellschaftsvertragliche Form- und Fristanforderungen in Bezug auf die Ankündigung und Einberufung sowie Durchführung einer Gesellschafterversammlung eine
außerordentliche Gesellschafterversammlung der Gesellschaft
ab und beschließt einstimmig was folgt:
Der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit gemäß § 264 Abs. 3 HGB von
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| i. | der Pflicht zur Beachtung der ergänzenden Ansatz- sowie Gliederungs- und Ausweisvorschriften nach §§ 264-277 HGB, |
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| ii. | der Verpflichtung zur Erstellung des Anhangs nach §§ 284 ff. HGB und des Lageberichts nach §§ 289 ff. HGB, sowie |
| iii. | den Offenlegungsverpflichtungen nach §§ 325 ff. HGB |
für den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. September 2021 wird hiermit zugestimmt.
Weitere Gesellschafterbeschlüsse werden nicht gefasst. Die Gesellschafterversammlung ist damit geschlossen.
20. Oktober 2021
VMS Deutschland Holdings GmbH
Ilka Bühler
I. Die Varian Medical Systems München GmbH mit dem Sitz in München ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 229577 (nachfolgend die "Gesellschaft"). Alleinige Gesellschafterin der Gesellschaft ist die VMS Deutschland Holdings GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 8654 (nachfolgend die "Alleingesellschafterin"). Zwischen der Gesellschaft und der Alleingesellschafterin besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 2. August 2019, der im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen ist.
Die Mutterunternehmen der Gesellschaft im Sinne des § 264 Abs. 3 HGB ist die Siemens Healthineers AG mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 237558.
Die Siemens Healthineers AG hat sich mit Patronatserklärung vom 18.10.2021 gegenüber der Alleingesellschafterin verpflichtet, für deren Verpflichtungen im Sinne von § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB einzustehen. Diese Patronatserklärung endet mit Ablauf des auf das Geschäftsjahr 2021 folgenden Geschäftsjahres.
II. Die Alleingesellschafterin hält hiermit unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Form- und Fristanforderungen in Bezug auf die Ankündigung und Einberufung sowie Durchführung einer Gesellschafterversammlung eine
außerordentliche Gesellschafterversammlung der Gesellschaft
ab und beschließt einstimmig was folgt:
Der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit gemäß § 264 Abs. 3 HGB von
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| i. | der Pflicht zur Beachtung der ergänzenden Ansatz- sowie Gliederungs- und Ausweisvorschriften nach §§ 264-277 HGB, |
| ii. | der Verpflichtung zur Erstellung des Anhangs nach §§ 284 ff. HGB und des Lageberichts nach §§ 289 ff. HGB, sowie |
| iii. | den Offenlegungsverpflichtungen nach §§ 325 ff. HGB |
für den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. September 2021 wird hiermit zugestimmt.
Weitere Gesellschafterbeschlüsse werden nicht gefasst. Die Gesellschafterversammlung ist damit geschlossen.
20. Oktober 2021
VMS Deutschland Holdings GmbH
Ilka Bühler
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