AGM Information • Jul 10, 2025
AGM Information
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News-Service der pressetext Nachrichtenagentur GmbH Josefstädter Straße 44, 1080 Wien, Österreich, Tel.: +43 1 81140-0
Veröffentlichung: 10.07.2025 20:30 Quelle: https://www.pressetext.com/news/20250710028 Stichwörter: Hauptversammlungsbeschluss
Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG
Wien (pta028/10.07.2025/20:30 UTC+2)
In der am 10. Juli 2025 abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Den Erwerb über die Börse oder durch öffentliches Angebot kann der Vorstand der DO & CO Aktiengesellschaft beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Jede andere Art des Erwerbes unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Falle eines Erwerbes auf andere Art als über die Börse oder durch öffentliches Angebot kann dieser auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts der Aktionäre durchgeführt werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss).
Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1b AktG, unter gleichzeitiger Aufhebung des diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlusses vom 20. Juli 2023, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art zu veräußern oder zu verwenden als durch Veräußerung über die Börse oder durch öffentliches Angebot und hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen (Ausschluss des Bezugsrechts) und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
Der Vorstand wird ferner, unter gleichzeitiger Aufhebung des diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlusses vom 20. Juli 2023, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz iVm § 192 AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
Wien, im Juli 2025
Der Vorstand
| Aussender: | DO & CO Aktiengesellschaft |
|---|---|
| Stephansplatz 12 | |
| 1010 Wien | |
| Österreich | |
| Ansprechpartner: | Mag. Sarah Felderer |
| Tel.: | +43 664 80 777 1369 |
| E-Mail: | [email protected] |
| Website: | www.doco.com |
| ISIN(s): | AT0000818802 (Aktie) |
| Börse(n): | Wiener Börse (Amtlicher Handel); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München, Stuttgart, Tradegate |
| Weitere Handelsplätze: | London, Istanbul |
Meldung übertragen durch pressetext. Für den Inhalt ist der Aussender verantwortlich.
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