Annual Report • May 23, 2022
Annual Report
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Finanzbericht: 30666244

Der vorliegende Bericht ist ein zusammengefasster Lagebericht für die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG und den Konzern. Er wurde nach den Vorschriften des Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) 20 erstellt. Der Konzernabschluss 2021 entspricht wie im Vorjahr den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Für den Jahresabschluss der Einzelgesellschaft Maschinenfabrik Berthold Hermle AG kamen die Rechnungslegungsgrundsätze des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) zur Anwendung. Angaben, die sich auf die Einzelgesellschaft beziehen, sind mit dem Zusatz "Hermle AG" oder "Einzelgesellschaft" versehen. Die Nichtfinanzielle Erklärung gemäß §§ 289b und 315b HGB ist auf der Hermle-Website www.hermle.de (Menüpunkt: Investor Relations / Pflichtveröffentlichungen / Nachhaltigkeitsbericht/Nicht-finanzielle Erklärung) abrufbar. Sie enthält alle wesentlichen Informationen zu unseren Nachhaltigkeitsaktivitäten.
Geschäftsmodell und Absatzmärkte
Die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG zählt zu den weltweit führenden Anbietern hochwertiger Fräsmaschinen und Bearbeitungszentren und stellt für das gesamte Produktprogramm auch komplette Automationslösungen aus einer Hand zur Verfügung. Unsere 5-Achs-Bearbeitungszentren und unser hoher Qualitätsanspruch setzen Maßstäbe in der Branche. Zum Hermle-Kundenkreis gehören in- und ausländische Unternehmen aus Hightech-Branchen wie dem Werkzeug- und Formenbau, der Medizintechnik, Elektronik- und Chipindustrie, Verpackungstechnik, optischen Industrie, Luft- und Raumfahrt, Energietechnik und Automobilindustrie sowie deren Zulieferindustrien. Der wichtigste Einzelmarkt ist Deutschland. Darüber hinaus vertreiben wir unsere Produkte weltweit und erschließen gezielt Wachstumsmärkte.
Das Hermle-Angebotsspektrum ist modular aufgebaut und wird - orientiert an den Anforderungen der verschiedenen Marktsegmente - kontinuierlich weiterentwickelt. Die Basis bilden zwei Maschinenreihen: hochwertige Einstiegsmaschinen der Performance-Line und extrem dynamische, präzise und leistungsstarke Bearbeitungszentren der High-Performance-Line. Ergänzt werden sie durch innovative Lösungen für integrierte Automation, digital vernetzte Produktion und additive Fertigung - Themen, die bei unseren Abnehmern zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Der Hermle-Konzern besteht aus der Muttergesellschaft Maschinenfabrik Berthold Hermle AG sowie mehreren in- und ausländischen Tochtergesellschaften. Die Hermle AG übernimmt den Großteil der Entwicklungs- und Produktionsaktivitäten, zentrale Service- und Logistikleistungen sowie kaufmännische und Verwaltungsfunktionen der Unternehmensgruppe. Weitere Inlandsunternehmen sind die Tochtergesellschaften HPV Hermle Vertriebs GmbH (HPV), die auf kundenindividuelle Automatisierungslösungen spezialisierte HLS Hermle Systemtechnik GmbH (HLS) und die Entwicklungsgesellschaft Hermle Maschinenbau GmbH (HMG) mit dem Schwerpunkt additive Fertigung. Die Unternehmen mit Sitz in Deutschland bilden das Segment Inlandsgesellschaften.
Das Segment Auslandsvertrieb setzt sich aus unseren Gesellschaften und Betriebsstätten außerhalb Deutschlands zusammen. Sie sind hauptsächlich für Vertriebs- und Serviceaktivitäten in verschiedenen Regionen verantwortlich. Eigenständige Hermle-Tochterunternehmen gibt es in Italien, Mexiko, den Niederlanden, Russland, der Schweiz, Thailand und den USA. Betriebsstätten unterhalten wir in Dänemark, Österreich, Polen und Tschechien. Darüber hinaus bestehen Repräsentanzen in wichtigen Absatzgebieten, beispielsweise in China und Bulgarien, die organisatorisch zur Hermle AG gehören. Im Dezember 2021 wurde die Gründung einer Tochtergesellschaft in China beantragt.
Die Strategie der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG ist auf profitables organisches Wachstum ausgerichtet. Ziel ist es, mit einer starken Eigenkapitalbasis und einem hoch motivierten, langfristig im Unternehmen beschäftigten, kompetenten Mitarbeiterteam am Standort Deutschland Werkzeugmaschinen und Automatisierungskomponenten der Spitzenklasse zu produzieren, weltweit einen hervorragenden Service zu bieten und auskömmliche Erträge zu erwirtschaften. Für unsere Kunden haben wir uns als Partner für integrierte Automationslösungen etabliert und wollen diese Position weiter festigen. Daneben werden eine möglichst breite regionale und branchenbezogene Aufstellung sowie die weitere Digitalisierung unseres Angebots und sämtlicher Prozesse im Unternehmen angestrebt. Im Berichtsjahr konnten wir unsere Strategie trotz des stark volatilen Umfelds erfolgreich umsetzen.
Die Steuerung der Hermle-Unternehmensgruppe erfolgt zentral durch die Hermle AG. Als wesentliche Kennzahl dafür nutzen wir neben Auftragseingang und Umsatz das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT), das dem Betriebsergebnis entspricht. Der Vorstand der Hermle AG, der sich aus drei Mitgliedern zusammensetzt, verantwortet die Unternehmensleitung.
Angabepflichten nach §§ 289a und 315a HGB bestehen nicht, da vom Grundkapital der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, das sich in 4 Millionen Stamm- und 1 Million stimmrechtslose Vorzugsaktien teilt, an der Börse nur die Vorzugsaktien gehandelt werden.
Die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie relevante Angaben zu den Unternehmensführungspraktiken werden in der Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB beschrieben, die auf unserer Website www.her-mle.de (Menüpunkt: Investor Relations / Pflichtveröffentlichungen / Erklärung zur Unternehmensführung) dauerhaft zur Verfügung steht. Darin sind auch die gesetzlich geforderten Angaben zur Frauenquote nach §§ 76 und 111 AktG enthalten.
Die Vergütung des Vorstands ist ausführlich im Vergütungsbericht dargestellt, der auf unserer Website unter www.hermle.de (Menüpunkt: Investor Relations / Pflichtveröffentlichungen / Sonstiges) abrufbar ist.
Im Berichtsjahr hat sich die Weltwirtschaft weiter vom coronabedingten Einbruch erholt. Die Entwicklung war jedoch zweigeteilt: Im ersten Halbjahr 2021 führten rückläufige Infektionszahlen und Fortschritte beim Impfen zu einem überraschend schnellen Aufschwung, wobei die Wachstumsraten in zahlreichen Ländern durch Basiseffekte überzeichnet wurden. In der zweiten Jahreshälfte verlor die Aufwärtsbewegung spürbar an Fahrt. Anhaltende Lieferengpässe und Preissteigerungen bei vielen Rohstoffen sowie Vorprodukten, die durch die gleichzeitige Belebung in mehreren Wirtschaftszweigen und Regionen entstanden und von strengen Quarantänemaßnahmen beim Auftreten neuer Infektionen in China verstärkt wurden, bremsten die ökonomische Entwicklung. Hinzu kamen neue Covid-19-Virusvarianten sowie die wachsende Inflation.
Laut Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) erhöhte sich die globale Wirtschaftsleistung im Gesamtjahr 2021 um 5,9 % nach einem Rückgang von 3,1 % im Vorjahr. Dabei lag das Plus in den Industrieländern nach IWF-Angaben insgesamt bei 5,0 % (Vj. -4,5 %). Die USA erzielten eine Steigerung von 5,6 %. In der Eurozone nahm das Bruttoinlandsprodukt um 5,2 % zu, wobei hier vor allem Länder wie Frankreich und Italien, die 2020 erhebliche Einbußen verzeichnet hatten, kräftig zulegten. Auch in einigen mittel- und osteuropäischen Mitgliedsländern wie Polen, Rumänien und Ungarn war die Konjunktur dynamisch.
Für die Entwicklungs- und Schwellenländer errechnete der IWF im Jahr 2021 vorläufig ein Wachstum von 6,5 % (Vj. -2,0 %), das sich hauptsächlich auf hohe Steigerungsraten in Asien sowie Lateinamerika stützte. Die chinesische Wirtschaft verlor im vierten Quartal zwar deutlich an Schwung, expandierte im Gesamtjahr aber dennoch um 8,1 %.
In Deutschland wuchs das Bruttoinlandsprodukt 2021 nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 2,9 %. Die Wirtschaftsleistung hat sich in fast allen Bereichen erhöht, meist wurde das Vorkrisenniveau aber noch nicht erreicht. In Ausrüstungen wie Maschinen, Geräte und Fahrzeuge wurden 3,4 % mehr investiert als im Krisenjahr 2020.
Der Maschinenbau erholte sich 2021 von den coronabedingten Rückgängen zunächst schneller als nach früheren Krisen. Fehlende Rohstoffe und Vorprodukte sowie Engpässe bei den Transportkapazitäten behinderten die Produktionsprozesse im weiteren Jahresverlauf dann aber zunehmend. Im Gesamtjahr stieg der Welt-Maschinenumsatz vorläufigen Angaben von Oxford Economics zufolge um 13 %. Die deutsche Maschinenbau-Produktion wuchs 2021 gemäß VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau) um 6,4 %. Ohne die gravierenden Störungen in der Lieferkette hätte die Entwicklung laut VDMA deutlich besser ausfallen können, denn der Auftragseingang erhöhte sich um 32 %.
Im Werkzeugmaschinenbau nahm die Produktion 2021 nach Angaben des VDW (Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken) weltweit um 18 % zu, gestützt vor allem auf starke Steigerungen in Asien und Amerika. In Deutschland verlief die Erholung mit einem Produktionsplus von 4 % deutlich langsamer. Hier wurde das Geschäft von den Exporten getrieben, während der Inlandsabsatz unter anderem aufgrund der Investitionszurückhaltung in der Automobilindustrie noch rückläufig war. Die Bestellungen bei den deutschen Herstellern legten dagegen bereits wieder deutlich um 58 % zu.
Durch die strukturellen Veränderungen in der Automobilindustrie vergrößerte sich auch die Wettbewerbsintensität in unserer Branche weiter, da sich viele Unternehmen neue Abnehmerkreise erschließen müssen. Außerdem war nach wie vor ein hoher Preisdruck zu beobachten, der im Laufe des Jahres allerdings leichte Stabilisierungstendenzen zeigte.
Aus technologischer Sicht gewinnt im Werkzeugmaschinenbau, der sich im Bereich der 5-Achs-Bearbeitung am Hermle-Standard orientiert, das Thema Industrie 4.0 und damit die Automation und Digitalisierung der Herstellungsprozesse weiter an Bedeutung. Ein wesentlicher Treiber dafür ist der wachsende Fachkräftemangel in Deutschland, der von den Unternehmen durch vollautomatische Produktionsanlagen kompensiert wird und damit den Trend in Richtung autonome Fertigung verstärkt. Außerdem sehen wir unverändert einen hohen Bedarf sowohl an extrem leistungsfähigen, hochgenauen Maschinen als auch an hochwertigen, standardisierten und damit preisgünstigen Einstiegsmodellen. Bei verschiedenen Spezialanwendungen spielen darüber hinaus additive oder generative Fertigungsverfahren (sog. 3-D-Druck) eine wachsende Rolle.
Die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG verzeichnete 2021 insgesamt eine kräftige Erholung: Auftragseingang, Umsatz und Betriebsergebnis legten konzernweit deutlich zu. Dabei war unser Geschäft im Jahresverlauf starken Schwankungen unterworfen. Während sich die Nachfrage in den ersten Monaten noch sehr verhalten zeigte, zog sie mit dem Abflachen der Covid-19-Infektionszahlen ab April spürbar an. Zunächst belebten sich die Bestellungen aus pandemiestabilen Branchen wie der Medizintechnik-, Elektronik- und Verpackungsindustrie, später folgten auch andere wie die von der automobilen Wende nicht betroffenen Teilsegmente der Automobilindustrie. Besonders hoch war der Bedarf im Bereich Industrie 4.0, für den wir das komplette Spektrum von der automatisierten Einzelmaschine bis zu integrierten Automationslösungen für vollständig vernetzte Fertigungsprozesse anbieten. Im zweiten Halbjahr hat sich die Nachfragedynamik nochmals überraschend beschleunigt, sodass wir im dritten Quartal und insgesamt im zweiten Halbjahr neue Höchstwerte beim Auftragseingang erzielten. Gleichzeitig kam es durch Engpässe im Transportsektor sowie die Verknappung von vielen Materialien und Rohstoffen jedoch zunehmend zu Störungen in der Lieferkette, erheblichen Preissteigerungen im Beschaffungsbereich und einem Abschmelzen unserer Sicherheitsläger.
Infolge der wechselhaften Rahmenbedingungen war die Auslastung unserer Kapazitäten im Jahresverlauf sehr unterschiedlich: Anfang 2021 verzeichneten wir wegen des niedrigen Auftragsbestands aus dem Vorjahr noch einen Höchststand bei der Kurzarbeit. Im zweiten Quartal konnte der Einsatz dieses Instruments zügig zurückgefahren und im August vollständig beendet werden. Ab der Jahresmitte haben unsere Beschäftigten in den produktiven Bereichen bereits wieder Überstunden aufgebaut. Nötig wurde dies nicht nur aufgrund des deutlich gestiegenen Auftragseingangs, sondern auch, um durch interne Maßnahmen wie Mehrarbeit oder die kurzfristige Umstellung von Prozessen flexibel auf die Störungen in der Lieferkette zu reagieren. In dieser Situation erwies sich die Tatsache, dass die Hermle-Belegschaft während der Pandemie stabil gehalten wurde, als besonders wichtig. So konnten wir uns schnell an die dynamische Nachfrageveränderung anpassen und unsere Kunden trotz der nach wie vor herrschenden coronabedingten Einschränkungen gewohnt zuverlässig beliefern.
Außerdem verbesserten wir in der Berichtsperiode unser Angebot an Automations- und Digitalisierungskomponenten weiter, bauten die Produktionskapazitäten moderat aus und verstärkten unsere internationale Service- und Vertriebsaktivitäten. Insgesamt haben wir unseren Marktanteil sowie unsere Stellung als Technologieführer bei 5-Achs-Bearbeitungszentren gefestigt und unsere Position im Bereich Automation ausgebaut.
2021 erhöhte sich der Hermle-Auftragseingang gegenüber dem stark von der Pandemie beeinträchtigten Vorjahreswert konzernweit um 81,1 % auf 439,1 Mio. Euro (Vj. 242,5 Mio. Euro). Aus dem Inland erhielten wir neue Bestellungen von 163,8 Mio. Euro, 65,2 % mehr als im Vergleichszeitraum (Vj. 99,1 Mio. Euro). Der Auftragseingang aus dem Ausland stieg um 92,0 % auf 275,3 Mio. Euro (Vj. 143,4 Mio. Euro). Besonders gut entwickelte sich das Geschäft mit Automationslösungen inklusive des neu vorgestellten Robotersystems RS 1. Die Nachfrage gewann im Jahresverlauf zunehmend an Dynamik und wurde im Schlussquartal zusätzlich durch verschiedene Großprojekte gestützt, sodass sich der Auftragsbestand per Ende Dezember 2021 im Stichtagsvergleich um 140,8 % auf 107,9 Mio. Euro vergrößerte (Vj. 44,8 Mio. Euro).
Grafik: Auftragseingang Hermle-Konzern
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| in Mio. Euro | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
|---|---|---|---|---|---|
| Inland | 171,7 | 217,9 | 154,5 | 99,1 | 163,8 |
| Ausland | 261,5 | 258,0 | 259,9 | 143,4 | 275,3 |
| Gesamt | 433,2 | 475,9 | 414,4 | 242,5 | 439,1 |
In der Einzelgesellschaft Hermle AG wuchs der Ordereingang um 79,7 % auf 404,9 Mio. Euro (Vj. 225,4 Mio. Euro). Davon entfielen 164,9 Mio. Euro (+ 64,4 %) auf das In- und 240,0 Mio. Euro (+ 91,9 %) auf das Ausland. Der Auftragsbestand erhöhte sich im Stichtagsvergleich von 41,3 Mio. Euro um 145,3 % auf 101,3 Mio. Euro.
Der Hermle-Konzernumsatz stieg 2021 um 26,6 % auf 376,0 Mio. Euro (Vj. 296,9 Mio. Euro). Durch die überraschend dynamische Nachfragebelebung konnten wir den zu Jahresanfang coronabedingt noch hohen Umsatzrückstand im weiteren Verlauf mehr als aufholen. Dabei zogen zunächst die Service- und Ersatzteilumsätze an, das Neumaschinengeschäft folgte mit etwas zeitlicher Verzögerung. Unterteilt nach Regionen ergab sich im Inland ein Umsatzzuwachs um 24,1 % auf 139,2 Mio. Euro (Vj. 112,2 Mio. Euro). Das Auslandsvolumen erhöhte sich um 28,2 % auf 236,8 Mio. Euro (Vj. 184,7 Mio. Euro). Die Exportquote nahm daher leicht von 62,2 % auf 63,0 % zu.
Grafik: Umsatz im Hermle-Konzern
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| In Mio. Euro | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
|---|---|---|---|---|---|
| Inland | 168,2 | 186,8 | 197,6 | 112,2 | 139,2 |
| Ausland | 233,8 | 266,1 | 265,5 | 184,7 | 236,8 |
| Gesamt | 402,0 | 452,9 | 463,1 | 296,9 | 376,0 |
Der Umsatz der Einzelgesellschaft Hermle AG vergrößerte sich 2021 um 27,2 % auf 345,0 Mio. Euro (Vj. 271,1 Mio. Euro). Davon stammten 140,3 Mio. Euro aus dem Inland (Vj. 113,4 Mio. Euro; + 23,7 %) und 204,7 Mio. Euro aus dem Ausland (Vj. 157,7 Mio. Euro; + 29,8 %). Die Exportquote lag bei 59,3 % nach 58,2 % im Vorjahr.
Im Segment Inlandsgesellschaften des Hermle-Konzerns erhöhte sich das Geschäftsvolumen 2021 um 18,6 % auf 208,7 Mio. Euro (Vj. 176,0 Mio. Euro). Neben der Hermle AG konnten sowohl die auf individuelle Automatisierungslösungen spezialisierte HLS als auch die Vertriebsgesellschaft HPV sowie die für die Entwicklung und das Dienstleistungsangebot im Bereich generative Fertigung zuständige HMG zulegen.
Das Geschäftsvolumen im Segment Auslandsvertrieb stieg um 38,4 % auf 167,3 Mio. Euro (Vj. 120,9 Mio. Euro), wobei der Großteil der Tochtergesellschaften und Stützpunkte Zuwächse verbuchte. Besonders stark expandierten die Unternehmen in Italien, den Niederlanden und den USA. Die 2020 neu gegründete Hermle Southeast Asia konnte zwar erste Umsätze generieren, wegen der Corona-Pandemie war die Neukundengewinnung jedoch stark durch Reisebeschränkungen beeinträchtigt.
Die Ertragslage des Hermle-Konzerns hat sich 2021 deutlich vom coronabedingten Rückgang des Vorjahres erholt. Ursächlich dafür war die vor allem im vierten Quartal überraschend starke Umsatzsteigerung und die entsprechend hohe Auslastung unserer Kapazitäten. Die anhaltenden Störungen in der Lieferkette wurden durch interne Maßnahmen gut kompensiert, sodass wir trotzdem alle zugesagten Liefertermine einhalten und außerdem in größerem Umfang für das Geschäftsjahr 2022 vorproduzieren konnten. Gegen Ende des Jahres ergaben sich ferner positive Effekte aus einer Verbesserung der Preisqualität.
Die Gesamtleistung nahm in der Berichtsperiode um 31,8 % auf 384,7 Mio. Euro zu. Darin war ein Bestandsaufbau von 7,5 Mio. Euro enthalten (Vj. Abbau von 6,3 Mio. Euro), der hauptsächlich aus einem Zuwachs bei den in der Produktion befindlichen Erzeugnissen resultierte. Die aktivierten Eigenleistungen beliefen sich wie im Vorjahr auf 1,2 Mio. Euro und standen in Zusammenhang mit selbsterstellten Maschinen und Prüfanlagen für die Fertigung und Qualitätssicherung sowie einem weiteren Hybrid-Bearbeitungszentrum MPA 42 für die generative Fertigung.
Der Anteil des Materialaufwands an der Gesamtleistung erhöhte sich wegen des Bestandsaufbaus sowie gestiegener Materialpreise von 39,7 % auf 42,6 %. Die Personalaufwandsquote reduzierte sich dagegen von 30,5 % auf 27,0 %. Dabei glichen die Effekte aus der höheren Auslastung und dem Umsatzwachstum den Mehraufwand zur Kompensation von Lieferengpässen mehr als aus. Die Abschreibungen legten aufgrund der umfangreichen Investitionen in den Vorjahren um 8,4 % auf 11,3 Mio. Euro zu. Der Saldo aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen belief sich auf -31,1 Mio. Euro gegenüber -22,5 Mio. Euro im Vorjahr. Dabei machten sich unter anderem gestiegene Messe- und Reisekosten sowie Ausgangsfrachten und eine umsatzbedingte Zunahme der Aufwendungen für Gewährleistungsrückstellungen bemerkbar.
Insgesamt wuchs das Betriebsergebnis des Hermle-Konzerns um 37,6 % auf 74,6 Mio. Euro. Davon entfielen vor Konsolidierungseffekten 69,7 Mio. Euro auf das Segment Inlandsgesellschaften (Vj. 47,7 Mio. Euro) und 5,3 Mio. Euro auf den Auslandsvertrieb (Vj. 6,9 Mio. Euro). Der Rückgang im Auslandssegment resultiert überwiegend aus rückläufigen Ergebnissen unserer auf dem russischen Markt tätigen Hermle WWE AG sowie der Hermle USA Inc., während vor allem die Hermle Italia s.r.l. ihr Ergebnis gegenüber Vorjahr verbessern konnte.
Inklusive des Finanzergebnisses, das wegen der Negativzinspolitik der EZB auf -0,2 Mio. Euro zurückging (Vj. 0,1 Mio. Euro), errechnete sich ein Ergebnis vor Steuern von 74,4 Mio. Euro (Vj. 54,3 Mio. Euro). Daraus ergibt sich eine von 18,3 % auf 19,5 % verbesserte Bruttoumsatzmarge. Abzüglich der Steuern wurde ein Konzernjahresüberschuss von 54,9 Mio. Euro ausgewiesen (Vj. 40,1 Mio. Euro). Je Stammaktie erhöhte sich das Ergebnis auf 10,97 Euro (Vj. 8,01 Euro) und je Vorzugsaktie auf 11,02 Euro (Vj. 8,06 Euro).
Grafik: Betriebsergebnis und Jahresüberschuss im Hermle-Konzern
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| in Mio. Euro | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
|---|---|---|---|---|---|
| Betriebsergebnis | 99,0 | 111,7 | 114,2 | 54,2 | 74,6 |
| Jahresüberschuss | 73,3 | 87,5 * | 84,2 | 40,1 | 54,9 |
* inkl. 4,9 Mio. Euro Sondereffekt
In der Einzelgesellschaft Hermle AG nahm das nach den HGB-Vorschriften ermittelte Betriebsergebnis um 43,3 % auf 67,8 Mio. Euro zu (Vj. 47,3 Mio. Euro). Der Jahresüberschuss wuchs um 34,8 % auf 51,1 Mio. Euro (Vj. 37,9 Mio. Euro). Darin waren 2,5 Mio. Euro (Vj. 3,0 Mio. Euro) Dividenden von Tochtergesellschaften sowie eine Teilwertabschreibung von 0,6 Mio. Euro auf die Hermle Uljanovsk enthalten. Diese Neubewertung wurde wegen der schwachen Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr sowie der sehr schwierigen weiteren Aussichten für den russischen Markt zum 31. Dezember 2021 erforderlich.
Das Finanzmanagement der Hermle AG und des Konzerns hat eine weitgehende Innenfinanzierung und die Absicherung der Liquidität zum Ziel. Wir legen verfügbare Mittel ausschließlich risikoarm und überwiegend kurzfristig an. In der Regel sollen sowohl das laufende Geschäft als auch die Investitionsvorhaben aus dem Cashflow finanziert werden. Auf diese Weise können wir auf Marktveränderungen relativ unabhängig von Interessen Dritter und den unsicheren Kapitalmärkten schnell und flexibel reagieren. Finanzierungsmaßnahmen wie beispielsweise Leasing werden nur in wenigen sinnvollen Ausnahmefällen genutzt.
Die solide Finanzlage des Hermle-Konzerns wurde im Berichtsjahr weiter gefestigt. Der Cashflow vor Veränderung des Working Capital erhöhte sich auf Basis des verbesserten Jahresüberschusses um 31,4 % auf 66,3 Mio. Euro. Wegen der ungewöhnlich starken Geschäftsausweitung im Laufe des zweiten Halbjahres nahm die Mittelbindung im Working Capital deutlich zu. Bemerkbar machten sich insbesondere der Anstieg von Vorräten sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Dem standen erheblich höhere Anzahlungen auf Bestellungen und vermehrte Rückstellungen unter anderem im Personalbereich gegenüber. Unter dem Strich lag der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit bei 36,4 Mio. Euro (Vj. 43,2 Mio. Euro).
Der Mittelabfluss für Investitionstätigkeit belief sich auf 6,8 Mio. Euro nach 19,6 Mio. Euro im Vorjahr. Neben den Auszahlungen für die im folgenden Kapitel beschriebenen Sachinvestitionen waren hierunter gemäß IFRS Käufe und Verkäufe von Termingeldern mit Fristigkeiten von über einem Jahr auszuweisen, die sich durch die Neuanlage fällig gewordener Gelder per saldo weitgehend ausglichen.
Für Finanzierungstätigkeit flossen 25,5 Mio. Euro ab (Vj. 25,6 Mio. Euro), wobei sich die Ausschüttung an die Aktionäre wie im Vorjahr auf 25,1 Mio. Euro belief. Für 2021 empfiehlt der Vorstand dem Aufsichtsrat, der Hauptversammlung eine erhöhte Ausschüttung vorzuschlagen, die sich aus einer unveränderten Basisdividende von 0,80 Euro je Stamm- und 0,85 Euro je Vorzugsaktie sowie einem Bonus von 8,20 Euro (Vj. 4,20 Euro) je Aktie zusammensetzt. Der Dividendenvorschlag wird Ende April 2022 festgelegt.
Unter Berücksichtigung wechselkursbedingter und sonstiger Veränderungen flossen 2021 im Hermle-Konzern finanzielle Mittel in Höhe von 4,6 Mio. Euro zu (Vj. -2,7 Mio. Euro). Die Liquidität erhöhte sich damit per Ende Dezember 2021 auf 109,5 Mio. Euro (Vj. 104,9 Mio. Euro)
Grafik: Liquiditätsentwicklung 2021 im Hermle-Konzern
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| Finanzielle Mittel zum 01.01. | 104,9 Mio. Euro |
| Mittelzufluss aus Geschäftstätigkeit | 36,4 Mio. Euro |
| Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit | 6,8 Mio. Euro |
| Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit | 25,5 Mio. Euro |
| Sonstige Veränderungen | 0,5 Mio. Euro |
| Finanzielle Mittel zum 31.12. | 109,5 Mio. Euro |
Werte gerundet
Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte des Hermle-Konzerns beliefen sich 2021 auf 7,6 Mio. Euro gegenüber 21,6 Mio. Euro im von Großprojekten geprägten Vorjahreszeitraum. In der Berichtsperiode standen Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung in der spanenden Fertigung am Standort Gosheim sowie in der neuen Blechbearbeitung in Zimmern im Mittelpunkt. Außerdem investierten wir in die innerbetriebliche Logistik sowie in Cybersicherheit. Weitere Details dazu enthält das Kapitel Produktion und Logistik.
Grafik: Cashflow und Investitionen * im Hermle-Konzern
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| In Mio. Euro | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
|---|---|---|---|---|---|
| Cashflow | 81,1 | 92,9 | 94,6 | 50,5 | 66,3 |
| Investitionen | 18,5 | 11,9 | 13,3 | 21,6 | 7,6 |
* Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
In der Hermle AG lagen die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte bei 5,6 Mio. Euro (Vj. 18,5 Mio. Euro), wobei auch hier die Kapazitätserweiterungen und die Logistik die wesentlichen Themen darstellten.
Im Zuge der Geschäftsausweitung verlängerte sich die Bilanz des Hermle-Konzerns per 31. Dezember 2021 im Stichtagsvergleich um 19,6 % auf 415,0 Mio. Euro. Durch die Nachfragebelebung wuchsen auf der Aktivseite der Bilanz die kurzfristigen Vermögenswerte um insgesamt 29,7 % auf 319,1 Mio. Euro. Dabei nahmen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 87,8 % auf 81,2 Mio. Euro und die Vorräte um 23,4 % auf 82,7 Mio. Euro zu. Außerdem stiegen die Zahlungsmittel um 4,4 % auf 109,5 Mio. Euro. Die sonstigen kurzfristigen Forderungen erhöhten sich vor allem durch einen Anstieg der Steuererstattungsansprüche auf 34,8 Mio. Euro (Vj. 22,0 Mio. Euro). Die kurzfristigen Wertpapiere und sonstige Anlagen, bei denen es sich um termingeldnahe Anlagen handelt, erhöhten sich infolge veränderter Fristigkeiten und der Neuanlage fälliger Gelder von 9,0 Mio. Euro auf 6,0 Mio. Euro. Im Gegenzug verminderten sich die entsprechende Langfristposition von 3,0 Mio. Euro auf 1,0 Mio. Euro. Insgesamt bewegten sich die langfristigen Vermögenswerte mit einem Wert von 96,0 Mio. Euro leicht unter dem Vorjahresniveau (Vj. 101,0 Mio. Euro). Wegen der zurückhaltenden Investitionstätigkeit verringerten sich die Sachanlagen um 3,4 % auf 81,1 Mio. Euro und die immateriellen Vermögenswerte um 8,2 % auf 10,3 Mio. Euro.
Unter den Passiva dominierten weiterhin die Eigenmittel, die durch die Ergebnisverbesserung um 11,2 % auf 305,2 Mio. Euro anstiegen. Das entsprach einer Eigenkapitalquote von 73,5 % (Vj. 79,1 %).
Um 55,1 % auf 106,3 Mio. Euro deutlich erhöht haben sich außerdem die kurzfristigen Verbindlichkeiten. Aufgrund der dynamischen Nachfrageentwicklung nahmen vor allem die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen zu, sodass die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten um 115,1 % auf 55,7 Mio. Euro stiegen. Die kurzfristigen Rückstellungen erhöhten sich um etwa 21,9 % auf 43,8 Mio. Euro, hauptsächlich wegen höherer Personal- und Gewährleistungsrückstellungen infolge des starken Umsatzwachstums. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen lagen mit 6,5 Mio. Euro um 8,0 % über Vorjahr. Die langfristigen Verbindlichkeiten verringerten sich von 4,1 Mio. Euro auf 3,5 Mio. Euro.
Grafik: Bilanzstruktur des Hermle-Konzerns
AKTIVA
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| 2021 in Mio. Euro |
2021 in % |
|
|---|---|---|
| Anlagevermögen inkl. sonstige langfristige Vermögenswerte und latente Steuern | 96,0 | 24,3 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 319,1 | 75,7 |
| Summe | 415,0 | 100 |
| PASSIVA | ||
| Eigenkapital | 305,2 | 73,5 |
| Langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen | 3,5 | 0,9 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen | 106,3 | 25,6 |
| Summe | 415,0 | 100 |
Werte gerundet
Grafik Eigenkapitalquote Hermle-Konzern
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| in % | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
|---|---|---|---|---|---|
| Eigenkapitalquote | 71,8 | 68,3 | 72,3 | 79,1 | 73,5 |
Die Bilanzsumme der Hermle AG wuchs im Stichtagsvergleich um 19,1 % auf 326,6 Mio. Euro. Dabei erhöhten sich die Eigenmittel um 11,8 % auf 245,7 Mio. Euro, sodass die Eigenkapitalquote bei 75,2 % lag (Vj. 80,1 %).
In der Berichtsperiode verzeichnete die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG eine deutliche Geschäftsbelebung gegenüber dem stark durch die Corona-Pandemie geprägten Vorjahr. Der Auftragseingang erhöhte sich im Konzern um 81 %, der Umsatz um rund 27 % und das Betriebsergebnis um gut 37 %.
Die Entwicklung verlief besser als zu Beginn des Geschäftsjahres erwartet. Zu diesem Zeitpunkt waren Aussagen über den künftigen Verlauf wegen der hohen Unwägbarkeiten der Corona-Pandemie mit enormen Unsicherheiten behaftet. Unsere ursprüngliche Prognose vom März 2021 bewegte sich deshalb in einer großen Bandbreite: Sie ging davon aus, dass der Auftragseingang im Gesamtjahr konzernweit mindestens auf dem Vorjahresniveau liegt oder - in einem positiven Szenario - zunimmt. Wegen des niedrigen Auftragsbestands aus dem Vorjahr wurde für den Konzernumsatz im ungünstigen Fall ein leichter Rückgang, im besten Fall eine Steigerung für möglich erachtet. Das Betriebsergebnis sollte sich hierzu deutlich unterproportional entwickeln.
In den folgenden Monaten mehrten sich die Anzeichen dafür, dass das obere Ende dieser Bandbreiten erreicht werden kann, die Unsicherheiten über den weiteren Verlauf der Pandemie blieben jedoch weiter bestehen und wurden durch zunehmende Lieferengpässe verstärkt. Bei der Hauptversammlung im Juli 2021 und im Halbjahresbericht wurde daher auf die Chance hingewiesen, dass der Umsatz um 10 % oder mehr zunehmen könnte, diesem Szenario aber nach wie vor hohe Risiken gegenüberstehen. Nachdem sich der gute Verlauf fortsetzte und auf Basis der überraschend starken Nachfrage im dritten Quartal haben wir die Prognose für Umsatz und Ergebnis im November 2021 angehoben und für das Gesamtjahr ein Umsatzplus von 20 % bis 25 % sowie eine hierzu fast proportionale Ergebnisentwicklung angekündigt.
Die Umsatzprognose wurde leicht übertroffen, da die anhaltenden Störungen in der Lieferkette im vierten Quartal durch interne Maßnahmen weit besser kompensiert werden konnten als erwartet. Deshalb waren wir sogar in der Lage, in größerem Umfang für das Jahr 2022 vorzuproduzieren, und unsere Kapazitäten waren sehr stark ausgelastet. Hieraus ergaben sich deutlich positive Effekte auf die Ertragslage, sodass das Ergebnis über den Erwartungen lag. Stützend wirkte sich gegen Jahresende zudem eine Verbesserung der Preisqualität aus. Insgesamt beurteilt der Vorstand die Ertragslage vor dem Hintergrund des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds als sehr zufriedenstellend.
Unsere solide Finanz- und Vermögenslage wurde in der Berichtsperiode weiter untermauert. Ende 2021 verfügte Hermle über liquide Mittel von mehr als 109 Mio. Euro und eine Eigenkapitalquote von gut 73 %.
Hermle betreibt intensive Forschung und Entwicklung (F&E) mit dem Ziel, den Kunden zusätzlichen Nutzen anzubieten und die eigene Marktstellung damit weiter zu festigen. 2021 wurden die F&E-Aktivitäten auf hohem Niveau fortgeführt. Die Schwerpunkte lagen auf der kontinuierlichen technologischen Optimierung unserer Maschinenreihen sowie der Verbreiterung und Vertiefung unserer Automationskompetenz. In diesem Bereich sind neben dem Ausbau des dafür bestehenden Baukastens auch kundenspezifische Entwicklungsarbeiten nötig. Dabei gilt es, Lösungsbausteine auf verschiedensten Feldern, vom Werkzeughandling über digitale Komponenten bis zu Robotersystemen, in Verbindung mit unseren Bearbeitungszentren bedarfsgerecht für die unterschiedlichen Anforderungen unsere Abnehmer zu konzipieren.
Im Berichtszeitraum standen unter anderem individuell adaptierbare Robotersysteme im Fokus: Nach dem Anfang 2021 erfolgreich auf den Markt gebrachten, kompakten RS 1 präsentierten wir im Jahresverlauf das System RS 05-2 mit zahlreichen kundenspezifischen Ausprägungen. Das für die Produktion von Werkstücken bis zu 5 kg und damit für Branchen wie die Feinwerk- und Medizintechnik besonders geeignete RS 05-2 wurde beispielsweise um einen neu entwickelten automatischen Fingerwechsel für verschiedenste Greifer ergänzt, durch den sich die Produktivität unserer Anlagen nochmals erhöhen lässt.
Ein zusätzliches Thema unserer F&E-Arbeit war die Weiterentwicklung unserer MPA-Technologie (Metall-Pulver-Auftragsverfahren), die wir unseren Kunden als Dienstleistung anbieten. Um die Kapazitäten für dieses innovative Verfahren auszubauen, wurde im Berichtszeitraum ein zweites, optimiertes Hybrid-Bearbeitungszentrum vom Typ MPA 42 entwickelt.
Wir optimieren unsere hocheffizienten Fertigungsanlagen und -abläufe kontinuierlich, halten sie auf dem neuesten Stand der Technik und entwickeln sie zunehmend in Richtung Industrie 4.0 weiter. Außerdem achten wir - wie bei allen Prozessen -auf Umweltverträglichkeit und Ressourcenschonung. Zusätzliche Informationen dazu enthält das Kapitel Umweltbelange der Nichtfinanziellen Erklärung.
2021 haben wir unsere Produktionskapazitäten am Firmensitz in Gosheim erweitert: Dort wurde unter anderem ein neues Großbearbeitungszentrum für die spanende Fertigung installiert und in Betrieb genommen. Darüber hinaus haben wir zur Vorbereitung einer neuen Spindelmontage mit der Sanierung bestehender Flächen begonnen, und die Prozesse in der Qualitätssicherung verbessert. Weitere Investitionen fielen für die Optimierung des innerbetrieblichen Transports zwischen dem Standort Gosheim und dem neuen Standort Zimmern ob Rottweil an.
Zugekaufte Materialien und Komponenten haben bei Hermle einen Anteil von mehr als 40 % am Konzernumsatz und damit wesentliche Bedeutung. Um eine hohe Versorgungssicherheit zu gewährleisten, arbeiten wir mit unseren Lieferanten generell langjährig und vertrauensvoll zusammen. Darüber hinaus tragen wir als zuverlässiger und liquiditätsstarker Partner mit hoher Zahlungsmoral zur finanziellen Stabilität in der Zulieferkette bei.
In der Berichtsperiode stellten die durch die Corona-Pandemie ausgelösten Störungen in der Lieferkette hohe Anforderungen an unsere Beschaffung. Versorgungsengpässe und Transportverzögerungen konnten durch interne Maßnahmen wie Mehrarbeit, konstruktive Änderungen oder den Umstieg auf Alternativ-Lieferanten ausgeglichen werden. In diesem Zusammenhang und wegen des sprunghaften Anstiegs der Auftragseingänge wurden auch unsere üblicherweise gut gefüllten Lagerbestände, die als Puffer für Nachfrageschwankungen und Lieferengpässe dienen, deutlich verringert.
Hermle verfügt über einen leistungsstarken Vertrieb und einen äußerst zuverlässigen Service. Zur weiteren Erschließung bestehender und neuer Märkte sowie zur Absicherung unserer im Branchenvergleich anerkannt hohen Servicequalität verbessern wir unser Service- und Vertriebsnetzwerk laufend und treiben die Digitalisierung der Prozesse kontinuierlich voran.
Im Berichtsjahr wurden zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Kundenbetreuung im Inland sowie für die neuen Gesellschaften in Mexiko und Thailand eingestellt. Ausgehend von diesen beiden Standorten haben wir unsere Internationalisierung in Amerika und Asien forciert. Die in vielen Ländern sehr strengen Corona-Beschränkungen erschwerten sowohl die Neukundengewinnung als auch Reisen von Europa nach Übersee. Die Inbetriebnahme von neuen Hermle-Anlagen in Amerika und Asien war dadurch aber nicht beeinträchtigt, da wir in wichtigen Absatzmärkten hoch kompetentes technisches Personal vorort haben.
Größere Präsenz-Veranstaltungen wie Messen konnten wegen der Kontakt-Restriktionen vor allem in der ersten Hälfte der Berichtsperiode erneut nur begrenzt organisiert werden, sodass wir unsere Online-Angebote für Kunden und Interessenten nochmals verbessert haben. Statt auf unserer Hausausstellung präsentierten wir unsere Innovationen und das Produktprogramm beispielsweise unter dem Motto HERMLE MOVES erstmals in einem digitalen Format. Im zweiten Halbjahr fanden einige Publikumsmessen statt, darunter die für den Werkzeugmaschinenbau besonders wichtige Leitmesse EMO in Mailand, bei der wir unter anderem das neue Robotersystem RS 1 gezeigt haben. Auch die MPA-Technologie konnten wir Fachbesuchern im Herbst auf zwei Messen - der Fakuma in Friedrichshafen und der Formnext in Frankfurt - persönlich präsentieren.
Am 31. Dezember 2021 waren bei Hermle konzernweit 1.320 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, 16 mehr als am Vorjahresstichtag. Der Zuwachs resultierte vor allem aus Neueinstellungen im Inlands-Service. Darüber hinaus wurden die Auslandsunternehmen punktuell verstärkt, insbesondere die neuen Gesellschaften in Mexiko und Südostasien. Am 31. Dezember 2021 arbeiteten 511 Personen in der Produktion (Vj. 512), 81 in der Verwaltung (Vj. 79) und 728 (Vj. 713) in den Bereichen Kunden- und Lieferantenbetreuung sowie F&E.
Im Durchschnitt waren bei Hermle 2021 konzernweit 1.307 Mitarbeiter aktiv (Vj. 1.310). Davon entfielen 1.154 Personen (Vj. 1.156) auf die Inlandsgesellschaften und 153 (Vj. 154) auf den Auslandsvertrieb.
Die Hermle AG beschäftigte Ende des abgelaufenen Jahres 1.050 Arbeitnehmer (Vj. 1.048). Die Zahl der darin enthaltenen Auszubildenden lag bei 99 Nachwuchskräften (Vj. 112). Wir betrachten die Ausbildung junger Menschen aufgrund des durch den demografischen Wandel beschleunigten Fachkräftemangels und wegen unserer unternehmerischen Verantwortung nach wie vor als wichtige Aufgabe. Weitere Informationen zu unseren entsprechenden Aktivitäten enthält das Kapitel Sozialbelange der Nichtfinanziellen Erklärung.
Mit der Nachfragebelebung erhöhte sich die Gesamtleistung je Mitarbeiter im Hermle-Konzern von 291,4 T-Euro im Vorjahr auf 290,5 T-Euro. Unsere Beschäftigten waren im Berichtszeitraum erneut stark gefordert. Die hohen Auslastungsschwankungen sowie die Störungen in der Lieferkette erforderten ein Höchstmaß an Flexibilität. Wegen des geringen Auftragsbestands aus dem Vorjahr kam es im ersten Quartal 2021 zunächst zu einem Rekordstand bei der Kurzarbeit. In den Folgemonaten stieg die Auslastung schnell an. In vielen Bereichen wurde die Kurzarbeit noch im ersten Halbjahr beendet, im gesamten Unternehmen lief sie im August aus. Danach erforderte die hohe Nachfrage in den Produktionsbereichen teilweise wieder den Aufbau von Überstunden. Durch die Versorgungsengpässe wurde ebenfalls Mehrarbeit notwendig. Dies betraf vor allem die Montage, in der Prozesse kurzfristig umgestellt werden mussten, aber auch andere Bereiche wie Beschaffung, Konstruktion und Service. Insgesamt wurde im zweiten Halbjahr wieder begonnen, die im Rahmen unseres Konzepts des atmenden Unternehmens bestehenden Gleitzeitkonten zu füllen. Zusätzlich mussten weiterhin zahlreiche Maßnahmen zum Schutz vor der Corona-Pandemie umgesetzt werden. Details dazu enthält das Kapitel Arbeitnehmerbelange der Nichtfinanziellen Erklärung.
Das gesamte Hermle-Team bewältigte die komplexen Aufgaben des Jahres 2021 mit enormer Motivation. Um ihren wichtigen Beitrag zur raschen Erholung des Unternehmens zu honorieren, sollen alle inländischen Beschäftigten im Anschluss an die Dividendenausschüttung wieder eine Erfolgsprämie in Form eines festen Einmalbetrags erhalten. Die Prämie ist an die Höhe der Auszahlung an die Aktionäre gekoppelt.
Wesentliche Grundlagen für die flexible Reaktion auf den volatilen Geschäftsverlauf waren unser Konzept des atmenden Unternehmens sowie die Entscheidung, die Pandemie mit intakter Belegschaft und ohne Personalabbau zu bewältigen. So konnten wir uns an die dynamische Nachfrageentwicklung schnell und mit einem kompetenten Mitarbeiterstamm anpassen.
Grafik: Gesamtleistung und Mitarbeiterzahl im Hermle-Konzern
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| 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Mitarbeiter (Stichtag 31.12.) | 1.086 * | 1.251 | 1.319 | 1.304 | 1.320 |
| Gesamtleistung in Mio. Euro | 407,7 | 455,1 | 464,7 | 291,9 | 384,7 |
* ohne HLS-Mitarbeiter
Hermle legt Wert auf Diversität in der Belegschaft. Durch Toleranz und Vielfalt zum Beispiel in Bezug auf Geschlecht, Nationalität und Alter können wir auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen und dem Fachkräftemangel in Deutschland vorbeugen. Unser Ziel ist weiterhin vor allem der Ausbau der Frauenquote in gewerblich-technischen Berufen. 2021 lag dieser Anteil ähnlich wie im Vorjahr bei 6,3 % (Vj. 6,5 %). Grundsätzlich haben deutlich mehr als 80 % aller Stellen sowie der Positionen auf den ersten beiden Managementebenen bei uns einen technischen Schwerpunkt. Sie erfordern eine Ausbildung in gewerblichen Berufen oder sogenannten MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) -Felder, in denen Frauen nach wie vor stark unterrepräsentiert sind.
Bei Neueinstellungen streben wir im technischen Bereich eine mindestens proportionale Berücksichtigung von Frauen relativ zur Gesamtzahl der Bewerber an. Hierzu fanden bereits in der Vergangenheit speziell auf junge Frauen ausgerichtete Rekrutierungsmaßnahmen wie Girls' Days statt, bei denen sich interessierte Kandidatinnen über Berufsmöglichkeiten im technischen Bereich informieren können. 2021 haben wir darüber hinaus das Programm EMMA aufgelegt. EMMA steht für Elektronik, Mechatronik, Mechanik und Automation und ist ein Förderprojekt speziell für weibliche Auszubildende, das auf die spezifischen Bedürfnisse von jungen Frauen zugeschnitten ist.
Die Angaben zum Anteil von Frauen in Führungspositionen bei Hermle sind in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB enthalten.
Durch die zunehmende Internationalisierung unseres Geschäfts entstehen vermehrt Aufgaben für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Nationalitäten. Um unsere Stellung in bedeutenden ausländischen Absatzregionen auszubauen, neue Märkte zu erschließen und den Kundenkontakt zu intensivieren, stellen wir bei Bedarf gezielt Muttersprachler aus den betreffenden Regionen ein.
Hermle bietet auch Menschen mit Behinderung attraktive Arbeitsplätze. Die Schwerbehindertenquote lag 2021 in der Hermle AG bei 2,0 % im Vergleich zu 2,4 % im Vorjahr, nachdem ein Mitarbeiter mit Behinderung altersbedingt aus dem Unternehmen ausgeschieden ist.
Den umfassenden Erfahrungen älterer Beschäftigter messen wir eine hohe Bedeutung bei. Deshalb streben wir danach, unsere Belegschaft langfristig an das Unternehmen zu binden. Bei Interesse bieten wir aber auch Altersteilzeitmodelle an. 2021 lag das Durchschnittsalter in der Hermle AG bei 38 Jahren (Vj. 37), und die Unternehmenszugehörigkeit betrug im Mittel 13 Jahre (Vj. 12). In den vergangenen zehn Jahren feierten 32 Hermle-Mitarbeiter ihr 40-jähriges Betriebsjubiläum, darunter drei Frauen.
Anfang 2022 hat sich die Sicherheitslage in Europa durch den eskalierten Ukraine-Konflikt drastisch verschärft. Es ist zu erwarten, dass unser Geschäft mit Russland durch strengere Handelssanktionen sehr deutlich eingeschränkt wird. Darüber hinaus gab es nach Abschluss des Geschäftsjahres 2021 bis zur Unterzeichnung dieses Berichts keine Ereignisse mit wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz-und Vermögenslage der Hermle AG und des Konzerns. Grundsätzlich setzte sich die starke Nachfrage nach unseren Produkten in den ersten Wochen des Jahres 2022 zunächst noch unvermindert fort. Ihre Bewältigung blieb herausfordernd, da es weiterhin zu Störungen in der Lieferkette kam. Auch sind die indirekten Wirkungen aus der aktuellen Situation in Osteuropa auf die weitere konjunkturelle Entwicklung schwer absehbar.
Die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG ist als weltweit tätiges, mittelständisches Unternehmen bei ihren Geschäftsaktivitäten mit vielfältigen Chancen und Risiken konfrontiert. Dabei lassen sich Chancen häufig nur unter Inkaufnahme gewisser Risiken nutzen. Das Management von Chancen und Risiken stellt deshalb einen grundlegenden Baustein unserer Unternehmensführung dar und hat eine wesentliche Bedeutung für unsere langfristig positive Entwicklung. Grundsätzlich wollen wir Risiken möglichst nur dann eingehen, wenn aus dem damit verbundenen Geschäft ein angemessener Beitrag zum Unternehmenswert erwartet werden kann.
Die Basis unseres Risiko- und Chancenmanagements ist unser konzernweites Planungs- und Controllingsystem. Es liefert frühzeitig Informationen über wichtige externe oder interne Veränderungen, aus denen Chancen oder Risiken für Hermle entstehen könnten. Die entsprechenden Erkenntnisse werden im Unternehmen regelmäßig und bereichsübergreifend erörtert. Im Rahmen dieser offenen Diskussion entwickeln wir geeignete Strategien zum Umgang mit den jeweiligen Chancen und Risiken.
Ergänzend zu unserem Risiko- und Chancenmanagement haben wir ein Internes Kontrollsystem (IKS) installiert. Wesentliche Kernelemente des IKS bilden die generelle Trennung von zentralen Funktionen und ein grundsätzliches Vier-Augen-Prinzip in den für die Gesamtrisikosituation des Unternehmens wichtigen Bereichen und Geschäftsabläufen, die durch Zugriffsbeschränkungen in den EDV-Systemen zusätzlich abgesichert werden. Weitere Bausteine sind die monatliche Analyse von Auftragseingängen, Umsätzen sowie wichtigen Aufwandspositionen und die Beobachtung der Entwicklung einzelner Kostenarten, um Abweichungen zeitnah festzustellen. Hinzu kommen geeignete Kontrollmechanismen in Produkt- und Auftragskalkulation, Service, Vertrieb, Personal, Lagerhaltung und Fertigung, wodurch auffällige Veränderungen in diesen Bereichen frühzeitig erkannt werden.
Im Folgenden sind die für Hermle wichtigsten Risiken in der Reihenfolge ihrer Bedeutung beschrieben:
Markt- und Konjunkturrisiken - Die für unsere Branche typischen Nachfragezyklen können sich durch eine Verschlechterung der konjunkturellen Rahmenbedingungen verschärfen und Hermle sowohl direkt als auch indirekt belasten. 2021 hat sich die Nachfrage zwar deutlich erhöht, das bereits in den Vorjahren bestehende, seit 2020 durch die Covid-19-Pandemie deutlich verstärkte Risiko aus dem unsicheren gesamtwirtschaftlichen Umfeld bleibt aber hoch. Zusätzlich beeinträchtigt wird die Situation von den gravierenden Störungen in der Lieferkette, dem Strukturwandel in der Automobilindustrie, den sich mehrenden Handelskonflikten und geopolitischen Spannungen zwischen Ländern wie China, Russland und den USA sowie der weiterhin zunehmenden Regelungsdichte und Bürokratisierung in Deutschland und Europa. Mit der Eskalation des Ukraine-Konflikts durch Russland haben sich die Aussichten für unser Geschäft in Russland und Osteuropa Anfang 2022 massiv verschlechtert. Ferner könnte sich die aktuelle, lang andauernde Niedrigzinsphase ungünstig auf die Stabilität des Bankensektors sowie die Inflation und damit auf die Gesamtwirtschaft auswirken.
Hermle kann Konjunkturschwankungen im normalen Umfang durch flexible Strukturen und Prozesse innerhalb des Konzepts des atmenden Unternehmens sehr gut ausgleichen. Unsere hohe Liquidität und Eigenkapitalquote sowie die daraus resultierende weitgehende Unabhängigkeit verbessern zusätzlich unsere Ausgangsposition, um auch Nachfrageveränderungen in größerem Ausmaß gut überstehen zu können. Im ersten Halbjahr 2021 wirkte darüber hinaus das Instrument der Kurzarbeit unterstützend.
Beschaffungsrisiken - Hermle wählt Lieferanten sorgfältig aus und arbeitet mit ihnen in fairen, meist langjährigen Partnerschaften zusammen, um stets in ausreichendem Umfang auf hochwertige Zukauf-Materialien und -Komponenten zugreifen zu können und Beschaffungsengpässe zu vermeiden. Generell begegnen wir dem Risiko von Versorgungsausfällen soweit sinnvoll mit einer Second-Source-Strategie, einer rollierenden Bedarfsplanung sowie Sicherheitslägern. Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie hat sich das Risiko von Störungen in der Lieferkette aufgrund von Grenzschließungen und Transportbeschränkungen erhöht. Hiervon sind insbesondere Zulieferer betroffen, die Teile aus Übersee beziehen. Hermle selbst arbeitet nahezu ausschließlich mit Lieferanten aus Deutschland oder Europa zusammen. Mit dem Wiederanziehen der Konjunktur kam es 2021 weltweit zu Materialverknappungen, wovon auch Hermle betroffen war. Im Berichtsjahr konnten wir diese Engpässe durch interne Maßnahmen wie Mehrarbeit, den Umstieg auf alternative Materialien und Lieferanten, Umstellungen in der Konstruktion und Fertigung sowie die Reduzierung unserer Sicherheitsläger ausgleichen. Sofern sich die Situation auf den Beschaffungsmärkten nicht entspannt, steigt das Risiko von Versorgungslücken auch bei unseren Zulieferern weiter an.
Wegen des coronabedingten Konjunktureinbruchs haben sich zudem die Finanzierungsrisiken in der Lieferkette vergrößert, und es kam vereinzelt zu Insolvenzen. Auf Basis unserer stabilen Liquiditätssituation wirken wir diesem Risiko durch verlässliche und schnelle Zahlungen entgegen.
Den steigenden Energieversorgungsrisiken, die aus dem Ausstieg aus der Atomkraft und der Energiewende resultieren und zuletzt wegen der Ukraine-Krise auch im Bereich der Gasversorgung zugenommen haben, beugen wir teilweise durch ein eigenes Blockheizkraftwerk vor.
Wettbewerbsrisiken - Aufgrund der weltweiten Rezession im Jahr 2020 und der damit verbundenen Investitionszurückhaltung insbesondere der Automobilindustrie hat sich der intensive Wettbewerbsdruck in unserer Branche weiter vergrößert. Mit unseren besonders hochwertigen Maschinen, individuellen Systemlösungen und einem sehr kompetenten und zuverlässigen Service stärken wir die Kundenbindung und beugen diesem Risiko vor. Durch unsere sinnvoll strukturierte Produktpalette und den modularen Aufbau der Maschinen, Automations- und Digitalisierungskomponenten können wir unseren Abnehmern maßgeschneiderte Lösungen anbieten und zugleich die Kostenstrukturen solide halten. Positive Effekte ergeben sich darüber hinaus aus der gezielten Differenzierung unseres Angebots hinsichtlich unterschiedlicher Marktanforderungen.
Um Konzentrationstendenzen auf der Abnehmerseite und entsprechenden Abhängigkeiten zu begegnen, setzen wir auf regionale und branchenspezifische Diversifizierung sowie die Erschließung neuer Kunden und Märkte. Dem Risiko aus insolvenzbedingten Zahlungsausfällen beugen wir mit einer intensiven Auftragsprüfung und einem umfassenden Forderungsmanagement vor.
Aufgrund der wachsenden Internationalisierung in unserer Branche steigt auch die Wahrscheinlichkeit von Nachahmern kontinuierlich. Um dem entgegenzuwirken, konzentriert Hermle die F&E-Aktivitäten am Standort Gosheim, regelt Zugänge streng und produziert mit einer hohen Eigenfertigungstiefe. Ferner bietet die grundsätzlich sehr große Komplexität unserer Maschinen einen gewissen Schutz.
Innovations- und Produktrisiken - Zur Vermeidung von Innovationsrisiken tauschen wir uns regelmäßig mit Kunden, Systemlieferanten und anderen Marktteilnehmern aus. Aus diesen Gesprächen erhalten wir wertvolle Informationen, um unser Angebot konsequent an den Anforderungen der Anwender auszurichten. Durch intensive F&E-Aktivitäten festigen wir zusätzlich unsere technologische Führungsrolle. Produkthaftungsrisiken beugen wir durch umfangreiche Versuchsreihen vor der Markteinführung sowie geeignete Vertragsgestaltungen, Versicherungen und proaktive Servicemaßnahmen vor.
IT-Risiken - Mit modernsten Technologien und redundanten Systemen in wichtigen Bereichen wappnet sich Hermle gegen Risiken auf dem Gebiet der IT. Dazu betreiben wir in Gosheim zwei gespiegelte Rechnerräume sowie einen weiteren Raum zur Datensicherung in unterschiedlichen Gebäudeteilen. Seit Anfang 2020 sichern wir unsere Daten zusätzlich auf einer zum Teil redundanten Infrastruktur an unserem Standort Zimmern ob Rottweil. Konsequente Sicherheitsmechanismen, die wir in regelmäßigen Abständen von externen Spezialisten überprüfen lassen, bieten darüber hinaus ein Höchstmaß an Schutz. Außerdem werden unsere Beschäftigten wiederholt im Bereich Datenschutz geschult, um sie für die hohe Priorität dieses Themas zu sensibilisieren. Dennoch können IT-Ausfälle nicht gänzlich ausgeschlossen werden, und die Risiken aus Cyberkriminalität nehmen weltweit zu. Im Berichtsjahr haben wir unsere Anstrengungen zur Vermeidung von Hackerangriffen durch neue Sicherheitssoftware und die Zusammenarbeit mit externen Beratern erhöht. Damit wir im Ernstfall auf ausreichende Kapazitäten zugreifen zu können, besteht zudem eine Cyberversicherung, über die wir Unterstützung durch externe Spezialisten mobilisieren können.
Produktionsrisiken - Das Risiko von Fertigungsausfällen begrenzen wir grundsätzlich mit sorgfältigen, vorbeugenden und weitreichenden Wartungs- sowie frühzeitigen Investitionsmaßnahmen. Außerdem halten wir die Produktionsanlagen stets auf dem neuesten Stand der Technik und stellen mit effizienten Organisationsstrukturen einen möglichst reibungslosen Ablauf in der Fertigung sicher. Die große fachliche Kompetenz unserer Beschäftigten reduziert die Wahrscheinlichkeit von Bedienfehlern erheblich. Zudem verfügen wir zum Teil über redundante Fertigungsanlagen. Mit der Energiewende erhöht sich allerdings das Risiko einer Unterbrechung der Stromversorgung. Derzeit verfügen wir zwar über Notstromaggregate für die Versorgung von Türen, Tore, Beleuchtung und die IT-Infrastruktur, aber über keine eigenen Kraftwerke, um die Versorgung der Produktion bei einem Ausfall aufrecht erhalten zu können.
Qualitätsrisiken - Durch ein systematisches Qualitätsmanagement, umfassende Prüfverfahren und Schulungen für unsere Beschäftigten stellen wir die hohe Qualität unserer Maschinen und Dienstleistungen sicher, die einen wichtigen Wettbewerbsfaktor für Hermle bildet. Ausgereifte Maschinen sowie unsere große Erfahrung und Kompetenz im Bereich Automation schützen uns zusätzlich vor Qualitätsrisiken. Das sehr gute Niveau in den Bereichen Dienstleistungen und Ersatzteilversorgung wird durch den kontinuierlichen Ausbau unserer Servicekapazitäten gefestigt.
Personelle Risiken - Unsere Beschäftigten haben ihre Ausbildung überwiegend bei Hermle absolviert und qualifizieren sich regelmäßig weiter. Daher sind sie fachlich sehr kompetent. Um ihre ohnehin hohe Motivation und Zuverlässigkeit noch zu vergrößern, bieten wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglichst vielseitige und interessante Aufgaben, langjährige Beschäftigungsverhältnisse und eigenverantwortliche Tätigkeiten. Dem durch die demografische Entwicklung in Deutschland zunehmenden Fachkräftemangel beugen wir vor, indem wir uns als attraktiver Arbeitgeber positionieren, uns überdurchschnittlich für die Ausbildung engagieren und den Anteil von Frauen an der Belegschaft insbesondere in technischen Bereichen fördern. Zum bestmöglichen Schutz vor Ansteckungen mit dem Covid-19-Virus setzen wir weiterhin umfangreiche Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen um und verlagern Tätigkeiten in Regionen mit hohen Infektionszahlen wenn möglich temporär ins Homeoffice. Insgesamt stufen wir personelle Risiken als niedrig ein.
Finanzrisiken - Da Hermle größere Investitionsprojekte und das laufende Geschäft weitgehend innenfinanziert, konservativ bilanziert und über eine hohe Eigenkapitalquote verfügt, sind Finanz- und Liquiditätsrisiken sehr gering. Währungsrisiken minimieren wir durch geeignete Sicherungsgeschäfte. Diese sind wie die übrigen Finanzrisiken im Konzernanhang unter Punkt (29) im Detail beschrieben. Zudem können aus regelmäßig durchgeführten Betriebsprüfungen zum Beispiel steuerliche Risiken entstehen.
Gesamtrisikosituation - Die Folgen der Corona-Pandemie führten in der Berichtsperiode bei einzelnen Risiken, insbesondere im Bereich der Beschaffung, zu größeren Unwägbarkeiten, und dadurch zu einer Verschiebung hinsichtlich ihrer Bedeutung. Darüber hinaus haben sich die Risiken durch die Eskalation des Ukraine-Konflikts generell erhöht. Insgesamt sind die derzeit erkennbaren Risiken aus Sicht des Vorstands für Hermle aber beherrschbar. Sie stellen nach wie vor weder einzeln noch in Kombination eine Gefahr für den Bestand des Unternehmens dar.
Für Hermle ergeben sich sowohl aus dem Unternehmensumfeld als auch aus den eigenen Stärken bedeutende Chancen für die künftige Entwicklung. Sie sind nachfolgend in diese Kategorien unterteilt dargestellt:
Technologische Veränderungen bieten innovativen Unternehmen wie Hermle generell große Wachstumschancen. Besonderes Expansionspotenzial sehen wir aktuell im Trend zur Vernetzung und Automatisierung in der Fertigung (Industrie 4.0), der durch den demografisch bedingten Fachkräftemangel noch verstärkt wird. Als anerkannter und erfahrener Komplettanbieter in diesem Bereich können wir für unsere Kunden ein breites Spektrum an Produktionssystemen bis hin zu vollständigen Automationslösungen für große Werkhallen konzipieren und umsetzen, in die zusätzliche Funktionalitäten integriert werden. Hermle verfügt sowohl über die dafür notwendigen, qualitativ hochwertigen und extrem zuverlässigen Maschinen als auch über ein vielfältiges Angebot an entsprechenden Automations- und Digitalisierungsbausteinen, das wir kontinuierlich ausbauen. So haben wir die Möglichkeit, neue Märkte ebenso wie zusätzliche Bedarfsfelder bei bestehenden Kunden zu erschließen.
Regional betrachtet bestehen für Hermle vor allem im Ausland gute Wachstumschancen. Deshalb bauen wir unsere Stellung in wichtigen Märkten kontinuierlich aus und prüfen laufend zusätzliche interessante Absatzregionen. Die zunehmende Reife verschiedener Auslandsmärkte, auf denen Hermle bereits präsent ist, eröffnet uns darüber hinaus die Möglichkeit, dort künftig verstärkt höherwertige Bearbeitungszentren zu verkaufen.
Sofern sich die gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen besser entwickeln als prognostiziert, bietet sich Hermle grundsätzlich die Chance eines über den Erwartungen liegenden Geschäftsverlaufs. Unser Konzept des atmenden Unternehmens sowie flexible Kapazitätsreserven und Prozesse führen generell zu hoher Liefer- und Reaktionsfähigkeit bei möglichen positiven Konjunkturausschlägen.
Im Zuge eines gesamtwirtschaftlichen Aufschwungs beleben sich außerdem die Geschäfte unserer Kunden, wodurch die Absatzchancen für unsere Produkte zusätzlich steigen. Denn in nachfragestarken Phasen benötigen unsere Abnehmer in der Regel besonders leistungsfähige und zuverlässige Produktionsanlagen, wie sie Hermle herstellt.
Die hohe Kompetenz und Leistungsbereitschaft der Hermle-Belegschaft verstärken die im Zusammenhang mit den externen Chancen bereits genannten Erfolgsfaktoren Flexibilität und Qualität. Durch das große Engagement, die Erfahrung und das Know-how unserer Beschäftigten wird darüber hinaus unsere technologisch führende Marktstellung gefestigt. Zugleich tragen diese Faktoren dazu bei, dass wir Nachfrage- und Auslastungsschwankungen besser bewältigen und die Kundenbindung durch überzeugenden Service festigen können. Positiv wirkt sich außerdem unsere langfristig ausgelegte Personalpolitik aus. Da wir die Belegschaft während der Corona-Krise stabil gehalten haben, steht uns im aktuellen und möglicherweise anhaltenden Aufschwung ein intaktes, kompetentes und motiviertes Team zur Verfügung.
Zudem ist unser guter Ruf als zuverlässiger, liquiditätsstarker sowie qualitäts- und serviceorientierter Partner, der auf Kontinuität setzt, eine wichtige Voraussetzung, um in bereits bearbeiteten und neuen Marktsegmenten zusätzliche Kunden zu gewinnen. Die hohe Zuverlässigkeit unserer Bearbeitungszentren, die wachsende Automationskompetenz sowie unser sehr aktuelles und bedarfsorientiertes Produktportfolio mit laufenden Innovationen steigern die Chance auf neue Abnehmer und weitere Einsatzmöglichkeiten unserer Maschinen bei bestehenden Kunden. Außerdem verbessert das in den vergangenen Jahren um hochwertige, standardisierte und dadurch preiswerte 3- und 5-Achs-Modelle ausgebaute Maschinenangebot unsere Aussichten, neue Regionen zu erschließen.
Durch unsere solide Liquiditäts- und Eigenkapitalausstattung sind wir finanziell weitgehend unabhängig und in der Lage, schnell auf Konjunkturschwankungen zu reagieren sowie konjunkturelle Durststrecken länger als andere zu überstehen. Dieser Erfolgsfaktor erhöht unsere Chancen insbesondere in und nach Krisensituationen.
Ukraine-Krieg ändert konjunkturelle Rahmenbedingungen gravierend
Zu Beginn des Jahres 2022 war der Internationale Währungsfonds davon ausgegangen, dass sich der globale wirtschaftliche Erholungsprozess fortsetzt, und hielt ein weltweites Wirtschaftswachstum von 4,4 % für möglich. Durch den Einmarsch Russlands in der Ukraine haben sich die ökonomischen Rahmenbedingungen ab Februar grundlegend geändert. Neben den direkten Auswirkungen der Sanktionen auf die Lieferungen nach Russland gibt es zahlreiche indirekte Auswirkungen wie die Verteuerung von Energie und Rohstoffen, eine noch größere Belastung in den Lieferketten und ganz allgemein die erneut erhöhte Verunsicherung über die weitere Entwicklung. Bisher haben nur wenige Forschungsinstitute die neue Situation umfassend bewertet. Nach Einschätzung von Oxford Economics scheint für das Gesamtjahr 2022 vor diesem Hintergrund derzeit ein weltweites Wachstum von 2,3 % bis 3,7 % möglich - abhängig davon, wie lange die kriegerische Auseinandersetzung dauert, ob es zu noch schärferen Sanktionen und einem Stopp der Gaslieferungen Russlands nach Westeuropa oder zu einer räumlichen Ausweitung des Krieges kommt. Auch die Null-Covid-Politik Chinas könnte die konjunkturellen Rahmenbedingungen weiter verschlechtern. Die Volkswirtschaft der EU-27 würde demnach um 1,8 % bis 3,2 % wachsen, für die USA prognostiziert Oxford Economics eine Bandbreite von 1,8 % bis 3,4 % und für China 3,9 % bis 4,9 %.
Die deutsche Wirtschaft treffen die zusätzlichen Belastungen aus dem Ukraine-Krieg in einer Phase, in der die dämpfenden Einflüsse der Pandemie nachlassen und eine kräftige Erholung angelegt war. Nach Ansicht des Kieler Instituts für Weltwirtschaft dürften die starken Auftriebskräfte - hohe aufgestaute Kaufkraft bei den privaten Haushalten und dicke Auftragspolster der Industrie - die Schockwellen aus dem Krieg in der Ukraine abfedern, sodass sich Deutschland zwar langsamer, mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von 2,1 % aber dennoch spürbar erholen könnte.
Die Maschinenbauindustrie wird ihren Umsatz 2022 gestützt auf den gesamtwirtschaftlichen Aufschwung nach Einschätzung von Oxford Economics weltweit um 4 % steigern können. Auch hier bestehen große Risiken, vor allem aus dem Ukraine-Krieg, gestörten Lieferketten, dem unklaren weiteren Verlauf der Corona-Pandemie sowie höheren Inflationsraten. Für die USA und Japan wird ein Wachstum etwas über dem weltweiten Durchschnitt prognostiziert, China wird sich voraussichtlich wie der Durchschnitt entwickeln. In Deutschland erwarten die VDMA-Volkswirte eine Steigerung der Produktion um 4 % und damit 3 Prozentpunkte weniger als noch im Dezember.
Die deutsche Werkzeugmaschinenindustrie hat 2022 nach Ansicht des VDW ebenfalls gute Chancen auf Zuwächse, wobei die Entwicklung ebenfalls von hohen Unsicherheiten geprägt ist. Für das Gesamtjahr wurde Anfang des Jahres noch ohne Berücksichtigung der Auswirkungen des Ukraine-Krieges ein Produktionsplus von 14 % erwartet, das sich auf einen hinsichtlich Branchen und Märkte breiten Aufschwung und eine entsprechend starke Nachfragebelebung seit Mitte des vergangenen Jahres stützt.
Die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG wird ihren Erholungskurs im laufenden Jahr voraussichtlich grundsätzlich fortsetzen. Dabei wird sich die Nachfrage in den kommenden Monaten - ausgehend vom derzeit nach wie vor sehr hohen Niveau -aus heutiger Sicht normalisieren. Durch den Ukraine-Krieg haben sich die Risiken für den weiteren Auftragseingang, vor allem jedoch für Ausfälle von Materialzulieferungen in den nächsten Monaten nicht quantifizierbar, aber ganz erheblich erhöht. Insgesamt rechnen wir damit, dass der Auftragseingang des Hermle-Konzerns 2022 das Vorjahresniveau mindestens erreichen oder nochmals leicht übertreffen kann. Für den Konzernumsatz gehen wir auf Basis des starken Auftragsbestands, aber abhängig von den direkten und indirekten Auswirkungen des Ukraine-Kriegs, von einer Steigerung um mindestens etwa 10 % aus. Das Ergebnis dürfte sich hierzu aufgrund der voraussichtlich weiteren massiven Material- und Energiepreissteigerungen unterproportional entwickeln. Darüber hinaus bestehen konkrete Risiken aus dem Ausfall von Forderungen gegenüber russischen Kunden sowie aus dem Verlust aller Unternehmenswerte in Russland, die voraussichtlich zu bilanziellen Belastungen von etwa 5 Mio. Euro führen werden.
Unsere Prognose basiert auf der von Konjunkturforschern und Fachverbänden erwarteten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und ist wie diese mit sehr hohen Unsicherheiten behaftet. Risiken resultieren vor allem aus den anhaltenden Lieferengpässen bei verschiedenen Rohstoffen und Komponenten sowie möglichen weiteren Beeinträchtigungen im Transportsektor. Belastend wirken auch der Ukraine-Krieg, der die Materialversorgung, aber auch die konjunkturelle Situation deutlich beinträchtigen dürfte, weitere zunehmende geopolitische Spannungen in anderen Weltregionen sowie die unklare künftige Entwicklung der Corona-Pandemie. Hieraus könnten sich kurzfristige Nachfrageschwankungen und eine entsprechende Beeinträchtigung des Geschäftsvolumens ergeben. Außerdem sind zusätzlich Störungen in der Lieferkette und über den Annahmen liegende sowie länger anhaltende Material- und Energiepreissteigerungen, die zu Mehraufwand führen würden, möglich.
Im Zuge der allgemein erwarteten internationalen Entspannung der Corona-Situation und damit verbundenen geringeren Kontakt- und Reiserestriktionen hoffen wir, uns in den kommenden Monaten wieder verstärkt persönlich mit unseren Kunden und potenziellen Abnehmern austauschen zu können. So ist beispielsweise geplant, unsere Hausaustellung Ende April wieder als Präsenzveranstaltung durchzuführen. Auch unsere internationalen Vertriebsaktivitäten wollen wir - ausgehend von den Hermle-Standorten in Asien und Amerika - weiter intensivieren.
Das Hermle-Team wird im laufenden Jahr moderat vergrößert. Neueinstellungen planen wir schwerpunktmäßig im Service, aber auch in verschiedenen Bereichen mit direktem Produktionsbezug.
Unsere F&E-Aktivitäten werden 2022 auf unvermindert hohem Niveau fortgesetzt. Im Zentrum steht weiterhin die Entwicklung kundenindividueller Automationslösungen, um unsere Abnehmer bei der Einrichtung einer Industrie 4.0-fähigen Produktion zu unterstützen. Hierzu bauen wir auch das Angebot an Automatisierungs- und Digitalisierungskomponenten weiter aus. Parallel dazu werden unsere Bearbeitungszentren der Performance- und der High-Performance-Line kontinuierlich weiterentwickelt. Ein zusätzlicher Schwerpunkt liegt auf der schrittweisen Transformation unserer eigenen Produktion in Richtung einer vernetzten Industrie 4.0-Fertigung.
Die Finanz- und Vermögenssituation des Hermle-Konzerns wird 2022 weiterhin sehr solide bleiben. Unsere hohe Eigenkapitalquote und Liquidität bilden die Grundlage dafür, dass sowohl die anstehenden Investitionsvorhaben als auch das laufende Geschäft wieder aus Eigenmitteln und ohne die Aufnahme von Bankverbindlichkeiten finanziert werden können. Das Investitionsvolumen wird sich 2022 - nach der coronabedingten Zurückhaltung 2021 - voraussichtlich erhöhen. Unter anderem planen wir den Aufbau einer neuen Spindelmontage, weitere Optimierungen in der Qualitätssicherung und die Installation eigener Hermle-Automationssysteme inklusive unseres Robotersystems RS 2 für die spanende Fertigung. Außerdem sind beispielsweise Investitionen in IT-Hard- und Software, modernste Beleuchtungstechnologie und die Werkstatt-Technik vorgesehen.
Vor dem Hintergrund des hohen Auftragsbestands aus dem Jahr 2021 und der Anfang des laufenden Jahres unverändert starken Nachfrageentwicklung wird sich unser Geschäft im Gesamtjahr 2022 voraussichtlich insgesamt positiv entwickeln. Wir erwarten im Konzern einen Auftragseingang mindestens auf Vorjahresniveau, ein Umsatzplus von mindestens 10 % und eine hierzu unterproportionale Ergebniserhöhung. Für den künftigen Geschäftsverlauf bestehen allerdings zahlreiche gravierende Risiken, insbesondere durch mögliche weitere Versorgungsengpässe, Material- und Energiepreissteigerungen, den Ukraine-Krieg und die unklare Entwicklung der Corona-Pandemie.
Insgesamt ist der Vorstand trotz hoher und teilweise nicht berechenbarer Risiken bisher noch zuversichtlich für 2022 und die kommenden Jahre. Unser Unternehmen verfügt mit seinem kompetenten und hochmotivierten Mitarbeiterteam, sehr flexiblen Strukturen und einem äußerst soliden finanziellen Fundament über eine gute Basis für eine langfristig positive Unternehmensentwicklung. Dank unserer außerordentlich hohen Produkt- und Servicequalität sowie unserer weitreichenden Automationskompetenz können wir Unternehmen verschiedenster Branchen und Regionen dabei unterstützen, ihre Prozesse zu optimieren und neue technologische Herausforderungen zu bewältigen.
Gosheim, 30. März 2022
Maschinenfabrik Berthold Hermle AG
Der Vorstand
Aktiva
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| Konzernanhang | Stand am 31.12.2021 TEUR |
Stand am 31.12.2020 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| A. Langfristige Vermögenswerte | |||
| I. Immaterielle Vermögenswerte | (7) | ||
| 1. Geschäfts- oder Firmenwert | 6.096 | 6.096 | |
| 2. Aktivierter Entwicklungsaufwand | 194 | 417 | |
| 3. Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 4.007 | 4.710 | |
| 10.297 | 11.223 | ||
| II. Sachanlagen | (7) | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 53.376 | 54.576 | |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 15.194 | 14.906 | |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 11.891 | 12.990 | |
| 4. Geleistete Anzahlungen | 654 | 1.503 | |
| 81.115 | 83.975 | ||
| III. Sonstige Finanzanlagen | (11) | 1.005 | 3.005 |
| IV. Sonstige langfristige Vermögenswerte | (8) | 3 | 7 |
| V. Aktive latente Steuern | (24) | 3.534 | 2.767 |
| 95.954 | 100.977 | ||
| B. Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| I. Vorräte | (9) | ||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 43.856 | 37.033 | |
| 2. Unfertige Erzeugnisse | 20.538 | 14.158 | |
| 3. Fertige Erzeugnisse und Waren | 16.925 | 15.133 | |
| 4. Geleistete Anzahlungen | 1.359 | 668 | |
| 82.678 | 66.992 | ||
| II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (10) | 81.191 | 43.235 |
| III. Sonstige kurzfristige Forderungen | (10) | 34.758 | 21.970 |
| IV. Wertpapiere und sonstige Anlagen | (11) | 11.000 | 9.000 |
| V. Flüssige Mittel | (12) | 109.452 | 104.860 |
| 319.079 | 246.057 | ||
| 415.033 | 347.034 | ||
| Passiva | |||
| Konzernanhang | Stand am 31.12.2021 TEUR |
Stand am 31.12.2020 TEUR |
|
| A. Eigenkapital | (13) | ||
| I. Eigenkapital der Aktionäre der Hermle AG | 305.199 | 274.429 | |
| II. Anteile anderer Gesellschafter | (14) | 11 | 12 |
| 305.210 | 274.441 | ||
| B. Langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen | |||
| I. Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | (16) | 322 | 715 |
| II. Langfristige Rückstellungen | (15) | 1.894 | 1.754 |
| III. Passive latente Steuern | (24) | 1.327 | 1.598 |
| 3.543 | 4.067 | ||
| C. Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen | |||
| 1. Steuerrückstellungen | (15) | 275 | 665 |
| II. Kurzfristige Rückstellungen | (15) | 43.822 | 35.946 |
| III. Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (16) | 6.519 | 6.038 |
| IV. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | (16) | 55.664 | 25.877 |
| 106.280 | 68.526 | ||
| 415.033 | 347.034 |
der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Gosheim,
für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
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| Gewinn- und Verlustrechnung | Konzernanhang | 2021 TEUR |
2020 TEUR |
|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | (17) | 375.977 | 296.942 |
| 2. Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 7.533 | -6.263 | |
| 3. Andere aktivierte Eigenleistungen | 1.238 | 1.183 | |
| 4. Gesamtleistung | 384.748 | 291.862 | |
| 5. Sonstige betriebliche Erträge | (18) | 9.637 | 11.570 |
| 6. Materialaufwand | (19) | 163.740 | 115.880 |
| 7. Personalaufwand | (20) | 104.004 | 88.887 |
| 8. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | (21) | 11.284 | 10.409 |
| 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen | (22) | 40.756 | 34.079 |
| 10. Betriebsergebnis | 74.601 | 54.177 | |
| 11. Finanzergebnis | (23) | ||
| a) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 93 | 317 | |
| b) Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 298 | 196 | |
| -205 | 121 | ||
| 12. Ergebnis vor Steuern | 74.396 | 54.298 | |
| 13. Steuern vom Einkommen und Ertrag | (24) | 19.486 | 14.220 |
| 14. Jahresüberschuss | 54.910 | 40.078 | |
| 15. Gewinnanteile anderer Gesellschafter | -3 | -1 | |
| 16. Konzernjahresüberschuss | 54.907 | 40.077 |
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| Sonstiges Ergebnis | Konzernanhang | 2021 TEUR |
2020 TEUR |
|---|---|---|---|
| Übertrag Jahresüberschuss | 54.910 | 40.078 | |
| Sonstiges Gesamteinkommen | |||
| Posten, die anschließend möglicherweise in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden Währungsdifferenzen | 1.795 | -1.411 | |
| Veränderung aus derivativen Finanzinstrumenten | -1.207 | 575 | |
| Ertragsteuern auf sonstiges Gesamteinkommen - Steuern auf Veränderung von derivativen Finanzinstrumenten | 320 | -152 | |
| Sonstiges Ergebnis | 908 | -988 | |
| Gesamtergebnis | 55.818 | 39.090 | |
| Zurechnung des Jahresergebnisses | |||
| Ergebnisanteil anderer Gesellschafter | 3 | 1 | |
| Ergebnisanteil der Aktionäre der Hermle AG | 54.907 | 40.077 | |
| 54.910 | 40.078 | ||
| Zurechnung des Gesamtergebnisses | |||
| Ergebnisanteil anderer Gesellschafter | 2 | 1 | |
| Ergebnisanteil der Aktionäre der Hermle AG | 55.816 | 39.089 | |
| 55.818 | 39.090 | ||
| Ergebnis je Aktie (verwässert und unverwässert) in EUR | (25) | ||
| Stammaktie | 10,97 | 8,01 | |
| Vorzugsaktie inkl. Dividendenvorzug | 11,02 | 8,06 | |
| Anzahl der zugrunde gelegten Aktien | 5.000.000 | 5.000.000 |
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| Konzernanhang | 2021 TEUR |
2020 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| Jahresüberschuss | 54.910 | 40.078 | |
| +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 11.284 | 10.409 | |
| +/- Zunahme/Abnahme langfristiger Rückstellungen | 140 | -14 | |
| Cashflow vor Veränderung des Working Capital | 66.334 | 50.473 | |
| - Eliminierung Nachsteuerergebnis aus Anlageabgängen | -252 | -179 | |
| -/+ Zunahme/Abnahme aus Vorräten | -15.685 | 6.929 | |
| -/+ Zunahme/Abnahme aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | -37.957 | 20.989 | |
| +/- Zunahme/Abnahme sonstiger kurzfristiger Forderungen | -12.788 | -8.914 | |
| +/- Zunahme/Abnahme Aktive latente Steuern sowie sonstige langfristige Vermögenswerte | -763 | 464 | |
| +/- Zunahme/Abnahme kurzfristiger Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 481 | -2.556 | |
| +/- Zunahme/Abnahme kurzfristiger Rückstellungen | 7.487 | -10.578 | |
| +/- Zunahme/Abnahme sonstiger kurzfristiger Verbindlichkeiten | 29.798 | -13.752 | |
| +/- Zunahme/Abnahme passiver latenter Steuern | -327 | -43 | |
| +/- Zunahme/Abnahme langfristiger finanzieller Verbindlichkeiten | 57 | 360 | |
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | (26) | 36.385 | 43.193 |
| - Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen | -340 | -797 | |
| + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens | 860 | 939 | |
| - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | -7.295 | -20.764 | |
| - Auszahlungen für Wertpapiere und sonstiger Anlagen | -12.000 | -9.000 | |
| + Einzahlungen aus Verkauf fremder Wertpapiere und sonstiger Anlagen | 12.000 | 10.000 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | (26) | -6.775 | -19.622 |
| Übertrag | 29.610 | 23.571 |
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| Konzernanhang | 2021 TEUR |
2020 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| Übertrag | 29.610 | 23.571 | |
| Auszahlung Dividenden | -25.050 | -25.053 | |
| - Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 0 | -206 | |
| - Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | -405 | -360 | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | (26) | -25.455 | -25.619 |
| +/- Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds | 1.324 | -1.047 | |
| +/- Veränderungen aus direkt erfolgsneutralen Verrechnungen | -887 | 423 | |
| + Sonstige Veränderungen | 0 | -8 | |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | (26) | 4.592 | -2.680 |
| Finanzielle Mittel zum 01.01. | 104.860 | 107.540 | |
| Finanzielle Mittel zum 31.12. | 109.452 | 104.860 | |
| Finanzmittelfonds | |||
| Kurzfristige Bankverbindlichkeiten | 0 | 0 | |
| Flüssige Mittel | 109.452 | 104.860 | |
| 109.452 | 104.860 |
der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Gosheim,
im Geschäftsjahr 2021
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| Eigenkapital des Mutterunternehmens | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stammaktien TEUR |
Vorzugsaktien TEUR |
Kapitalrücklage TEUR |
Gesetzliche Rücklagen TEUR |
Sonstige Gewinnrücklagen TEUR |
Konzernbilanzgewinn TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand am 1.1.2020 | 12.000 | 3.000 | 3.286 | 1.815 | 103.538 | 135.002 |
| Dividende für das Vorjahr It. HV-Beschluss | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -25.050 |
| Jahresüberschuss 2020 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 40.077 |
| Währungsveränderung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -16 |
| Cashflow Hedges | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Nicht abgerufene Dividende | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 |
| Änderung Gewinnvortrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 784 | -784 |
| Sonstige Veränderungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand am 31.12.2020 | 12.000 | 3.000 | 3.286 | 1.815 | 104.322 | 149.230 |
| Dividende für das Vorjahr It. HV-Beschluss | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -25.050 |
| Jahresüberschuss 2021 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 54.907 |
| Währungsveränderung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 15 |
| Cashflow Hedges | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Nicht abgerufene Dividende | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Änderung Gewinnvortrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 215 | -215 |
| Stand am 31.12.2021 | 12.000 | 3.000 | 3.286 | 1.815 | 104.537 | 178.887 |
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| Eigenkapital des Mutterunternehmens | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anteile anderer Gesellschafter | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gewinnrücklagen gesamt TEUR |
Kumuliertes übriges Eigenkapital aus Währungsumrechnung TEUR |
Kumuliertes übriges Eigenkapital aus derivativen Finanzinstrumenten TEUR |
Summe TEUR |
am Kapital TEUR |
am kumulierten Konzernergebnis TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand am 1.1.2020 | 240.355 | 1.698 | so | 260.389 | 1 | 14 |
| Dividende für das Vorjahr It. HV-Beschluss | -25.050 | 0 | 0 | -25.050 | 0 | -3 |
| Jahresüberschuss 2020 | 40.077 | 0 | 0 | 40.077 | 0 | 1 |
| Währungsveränderung | -16 | -1.387 | 0 | -1.403 | 0 | -1 |
| Cashflow Hedges | 0 | 0 | 423 | 423 | 0 | 0 |
| Nicht abgerufene Dividende | 1 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 |
| Änderung Gewinnvortrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige Veränderungen | 0 | -8 | 0 | -8 | 0 | 0 |
| Stand am 31.12.2020 | 255.367 | 303 | 473 | 274.429 | 1 | 11 |
| Dividende für das Vorjahr It. HV-Beschluss | -25.050 | 0 | 0 | -25.050 | 0 | 0 |
| Jahresüberschuss 2021 | 54.907 | 0 | 0 | 54.907 | 0 | 3 |
| Währungsveränderung | 15 | 1.785 | 0 | 1.800 | 0 | -4 |
| Cashflow Hedges | 0 | 0 | -887 | -887 | 0 | 0 |
| Nicht abgerufene Dividende | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Änderung Gewinnvortrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand am 31.12.2021 | 285.239 | 2.088 | -414 | 305.199 | 1 | 10 |
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| Konzerneigenkapitel | |
|---|---|
| Summe TEUR |
|
| --- | --- |
| Stand am 1.1.2020 | 260.404 |
| Dividende für das Vorjahr It. HV-Beschluss | -25.053 |
| Jahresüberschuss 2020 | 40.078 |
| Währungsveränderung | -1.404 |
| Cashflow Hedges | 423 |
| Nicht abgerufene Dividende | 1 |
| Änderung Gewinnvortrag | 0 |
| Sonstige Veränderungen | -8 |
| Stand am 31.12.2020 | 274.441 |
| Dividende für das Vorjahr It. HV-Beschluss | -25.050 |
| Jahresüberschuss 2021 | 54.910 |
| Währungsveränderung | 1.796 |
| Cashflow Hedges | -887 |
| Nicht abgerufene Dividende | 0 |
| Änderung Gewinnvortrag | 0 |
| Stand am 31.12.2021 | 305.210 |
der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Gosheim,
im Geschäftsjahr 2021
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| Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 1.1.2021 TEUR |
Zugänge TEUR |
Umbuchungen TEUR |
Abgänge TEUR |
Währungsanpassung TEUR |
Stand am 31.12.2021 TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| 1. Geschäfts- oder Firmenwert | 6.096 | 0 | 0 | 0 | 0 | 6.096 |
| 2. Aktivierter Entwicklungsaufwand | 3.061 | 0 | 0 | 0 | 0 | 3.061 |
| 3. Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 13.004 | 340 | 0 | 51 | 3 | 13.296 |
| 22.161 | 340 | 0 | 51 | 3 | 22.453 | |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 85.438 | 1.448 | 124 | 487 | 423 | 86.946 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 53.545 | 2.347 | 1.264 | 942 | 127 | 56.341 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 37.756 | 2.935 | 20 | 1.969 | 232 | 38.974 |
| 4. Geleistete Anzahlungen | 1.503 | 564 | -1.408 | 5 | 0 | 654 |
| 178.242 | 7.294 | 0 | 3.403 | 782 | 182.915 | |
| III. Sonstige Finanzanlagen | 3.005 | 1.000 | 0 | 3.000 | 0 | 1.005 |
| 203.408 | 8.634 | 0 | 6.454 | 785 | 206.373 |
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| Kumulierte Abschreibungen | Buchwerte | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 1.1.2021 TEUR |
Zugänge TEUR |
Abgänge TEUR |
Währungsanpassung TEUR |
Stand am 31.12.2021 TEUR |
Stand am 31.12.2021 TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| 1. Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 6.096 |
| 2. Aktivierter Entwicklungsaufwand | 2.644 | 223 | 0 | 0 | 2.867 | 194 |
| 3. Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 8.294 | 1.042 | 49 | 2 | 9.289 | 4.007 |
| 10.938 | 1.265 | 49 | 2 | 12.156 | 10.297 | |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 30.862 | 2.660 | 29 | 77 | 33.570 | 53.376 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 38.639 | 3.264 | 835 | 79 | 41.147 | 15.194 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 24.766 | 4.095 | 1.933 | 155 | 27.083 | 11.891 |
| 4. Geleistete Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 654 |
| 94.267 | 10.019 | 2.797 | 311 | 101.800 | 81.115 | |
| III. Sonstige Finanzanlagen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1.005 |
| 105.205 | 11.284 | 2.846 | 313 | 113.956 | 92.417 |
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| Buchwerte | |
|---|---|
| Stand am 31.12.2020 TEUR |
|
| --- | --- |
| 1. Immaterielle Vermögenswerte | |
| 1. Geschäfts- oder Firmenwert | 6.096 |
| 2. Aktivierter Entwicklungsaufwand | 417 |
| 3. Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 4.710 |
| 11.223 | |
| II. Sachanlagen | |
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 54.576 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 14.906 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 12.990 |
| 4. Geleistete Anzahlungen | 1.503 |
| 83.975 | |
| III. Sonstige Finanzanlagen | 3.005 |
| 98.203 |
der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Gosheim,
im Geschäftsjahr 2020
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| Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 1.1.2020 TEUR |
Zugänge TEUR |
Umbuchungen TEUR |
Abgänge TEUR |
Währungsanpassung TEUR |
Stand am 31.12.2020 TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| 1. Geschäfts- oder Firmenwert | 6.096 | 0 | 0 | 0 | 0 | 6.096 |
| 2. Aktivierter Entwicklungsaufwand | 2.656 | 493 | 0 | 88 | 0 | 3.061 |
| 3. Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 12.764 | 304 | 0 | 64 | 0 | 13.004 |
| 21.516 | 797 | 0 | 152 | 0 | 22.161 | |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 70.347 | 12.286 | 3.003 | 36 | -162 | 85.438 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 51.333 | 3.839 | 85 | 1.615 | -97 | 53.545 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 35.246 | 4.269 | 288 | 1.899 | -148 | 37.756 |
| 4. Geleistete Anzahlungen | 5.147 | 370 | -3.376 | 461 | -177 | 1.503 |
| 162.073 | 20.764 | 0 | 4.011 | -584 | 178.242 | |
| III. Finanzanlagen | 3.005 | 0 | 0 | 0 | 0 | 3.005 |
| 186.594 | 21.561 | 0 | 4.163 | -584 | 203.408 |
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| Kumulierte Abschreibugen | Buchwerte | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 1.1.2020 TEUR |
Zugänge TEUR |
Abgänge TEUR |
Währungsanpassung TEUR |
Stand am 31.12.2020 TEUR |
Stand am 31.12.2020 TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| 1. Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 6.096 |
| 2. Aktivierter Entwicklungsaufwand | 2.573 | 158 | 87 | 0 | 2.644 | 417 |
| 3. Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 7.278 | 1.080 | 64 | 0 | 8.294 | 4.710 |
| 9.851 | 1.238 | 151 | 0 | 10.938 | 11.223 | |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 28.984 | 1.965 | 36 | -51 | 30.862 | 54.576 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 37.231 | 3.032 | 1.550 | -74 | 38.639 | 14.906 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 22.361 | 4.174 | 1.664 | -105 | 24.766 | 12.990 |
| 4. Geleistete Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1.503 |
| 88.576 | 9.171 | 3.250 | -230 | 94.267 | 83.975 | |
| III. Finanzanlagen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 3.005 |
| 98.427 | 10.409 | 3.401 | -230 | 105.205 | 98.203 |
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| Buchwerte | |
|---|---|
| Stand am 31.12.2019 TEUR |
|
| --- | --- |
| 1. Immaterielle Vermögenswerte | |
| 1. Geschäfts- oder Firmenwert | 6.096 |
| 2. Aktivierter Entwicklungsaufwand | 83 |
| 3. Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 5.486 |
| 11.665 | |
| II. Sachanlagen | |
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 41.363 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 14.102 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 12.885 |
| 4. Geleistete Anzahlungen | 5.147 |
| 73.497 | |
| III. Finanzanlagen | 3.005 |
| 88.167 |
der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Gosheim
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| Inlandsgesellschaften | Auslandsvertrieb | Konsolidierungseffekte | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2021 TEUR |
2020 TEUR |
2021 TEUR |
2020 TEUR |
2021 TEUR |
2020 TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatz mit Dritten | 208.699 | 175.979 | 167.278 | 120.963 | 0 | 0 |
| Betriebsergebnis | 69.680 | 47.712 | 5.326 | 6.937 | -405 | -472 |
| Ertragssteuer | -18.490 | -12.940 | -1.231 | -1.519 | 236 | 239 |
| Jahresüberschuss | 53.078 | 37.301 | 3.994 | 5.726 | -2.162 | -2.949 |
| Langfristiges Segmentvermögen | 86.774 | 92.292 | 9.180 | 8.685 | 0 | 0 |
| Kurzfristiges Segmentvermögen | 245.014 | 191.538 | 98.718 | 61.777 | -24.653 | -7.258 |
| Segmentvermögen (Summe Aktiva) | 331.788 | 283.830 | 107.898 | 70.462 | -24.653 | -7.258 |
| Segmentschulden inkl. Rückstellungen | 74.776 | 53.912 | 57.758 | 24.306 | -22.711 | -5.625 |
| Investitionen (inkl. Zugänge Nutzungsrechte) | 6.437 | 19.142 | 1.193 | 2.419 | 0 | 0 |
| Abschreibungen | 9.647 | 8.961 | 1.637 | 1.448 | 0 | 0 |
| Mitarbeiter Jahresdurchschnitt | 1.151 | 1.156 | 156 | 154 | 0 | 0 |
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| Konzernabschluss | ||
|---|---|---|
| 2021 TEUR |
2020 TEUR |
|
| --- | --- | --- |
| Umsatz mit Dritten | 375.977 | 296.942 |
| Betriebsergebnis | 74.601 | 54.177 |
| Ertragssteuer | -19.486 | -14.220 |
| Jahresüberschuss | 54.910 | 40.078 |
| Langfristiges Segmentvermögen | 95.954 | 100.977 |
| Kurzfristiges Segmentvermögen | 319.079 | 246.057 |
| Segmentvermögen (Summe Aktiva) | 415.033 | 347.034 |
| Segmentschulden inkl. Rückstellungen | 109.823 | 72.593 |
| Investitionen (inkl. Zugänge Nutzungsrechte) | 7.630 | 21.561 |
| Abschreibungen | 11.284 | 10.409 |
| Mitarbeiter Jahresdurchschnitt | 1.307 | 1.310 |
Die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, die ihren Sitz in Gosheim, Industriestraße 8-12, Deutschland, hat und in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart, HRB 460397, eingetragen ist, ist die oberste Muttergesellschaft des Hermle-Konzerns. Die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG und ihre Tochtergesellschaften produzieren und vertreiben hochpräzise Fräsmaschinen und Bearbeitungszentren.
Der Konzernabschluss der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach § 315e HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Dabei wurden alle zum Bilanzstichtag verpflichtend anzuwendenden Standards, Auslegungen und Interpretationen berücksichtigt.
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse der Gesellschaften werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen auf den Stichtag 31. Dezember 2021 aufgestellt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, werden einige Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese werden im Konzernanhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Konzernwährung ist der Euro. Die Angaben erfolgen entsprechend kaufmännischer Auf- oder Abrundung in Tausend Euro, sofern nichts anderes erwähnt ist.
Der Vorstand der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG hat den Konzernabschluss am 07. März 2022 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.
Für das Geschäftsjahr 2021 wurden die IFRS zugrunde gelegt, die verpflichtend auf Geschäftsjahre anzuwenden sind, die am 1. Januar 2021 beginnen.
Es waren im laufenden Geschäftsjahr folgende Standards und Interpretationen erstmalig verpflichtend zu beachten:
Amend. IFRS 4: Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von IFRS
Amend. IFRS 9, IAS 39, Reform der Referenzzinssätze (Phase II)
IFRS 4, 7, 16
Aus der Anwendung dieser neuen Standards und Interpretationen haben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben.
Folgende neue Standards und Interpretationen, die von der Europäischen Union bereits übernommen wurden, sind erst ab dem 1. Januar 2022 oder später verpflichtend anzuwenden:
Amend. IFRS 3: Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS-Standards
Amend. IAS 37: Belastende Verträge - Kosten für die Erfüllung eines Vertrages
Amend. IAS 16: Sachanlagen - Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung
Amend. IAS 1: Darstellung des Jahresabschlusses und Offenlegung von Rechnungslegungsgrundsätzen
Amend. IAS 8: Änderung der Definition von rechnungsbezogenen Schätzungen
IFRS 17: Versicherungsverträge
Darüber hinaus existieren folgende neue oder geänderte Standards und Interpretationen, die vom IASB herausgegeben wurden, aber von der Europäischen Union noch nicht anerkannt sind.
Amend. IAS 1: Änderung bei der Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig
Amend. IAS 12: Änderung latenter Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen
Amend. IFRS 17: Vergleichsinformationen
Es ist nach aktuellem Kenntnisstand nicht zu erwarten, dass diese Standards wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden. Von der Möglichkeit, bereits verabschiedete Standards vorzeitig anzuwenden, wurde kein Gebrauch gemacht.
In den Konzernabschluss werden sämtliche Tochterunternehmen der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG einbezogen. Alle Tochterunternehmen sind Gesellschaften, die direkt von der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG gemäß IFRS 10 beherrscht und darum voll konsolidiert werden.
Der Konsolidierungskreis ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:
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| Gesellschaft | Art der Konsolidierung | Beteiligungsquote |
|---|---|---|
| Segment Inland | ||
| Hermle + Partner Vertriebs GmbH, Gosheim | Voll | 100,0 % |
| Hermle Systemtechnik GmbH, Gosheim | Voll | 100,0 % |
| Hermle Maschinenbau GmbH, Gosheim | Voll | 100,0 % |
| Segment Auslandsvertrieb | ||
| Hermle (Schweiz) AG, Neuhausen, Schweiz | Voll | 100,0 % |
| Hermle WWE AG, Neuhausen, Schweiz | Voll | 99,8 % |
| Hermle Vostok OOO, Moskau, Russland | Voll | 99,8% |
| Hermle Nederland BV, Horst, Niederlande | Voll | 100,0 % |
| Hermle Italia S.R.L., Rodano, Italien | Voll | 100,0 % |
| Hermle USA INC., Franklin Wisconsin, USA | Voll | 100,0 % |
| Hermle Properties INC., Franklin Wisconsin, USA | Voll | 100,0 % |
| Hermle Uljanovsk OOO, Uljanovsk, Russland | Voll | 100,0 % |
| Hermle Mexiko, S. DE R.L. DE C.V., Querétaro; Mexiko | Voll | 100,0 % |
| Hermle SEA Co., Ltd, Bangkok, Thailand | Voll | 100,0 % |
Der Konsolidierungskreis blieb gegenüber Vorjahr unverändert.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß IFRS 3 ("Business Combinations") nach der Erwerbsmethode. Danach werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbs verrechnet. Ein entstehender positiver Unterschiedsbetrag wird als derivativer Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert, ein entstehender negativer Unterschiedsbetrag wird sofort erfolgswirksam aufgelöst. Entstehende Firmenwerte werden mindestens jährlich einem Impairment-Test unterzogen.
Zwischenergebnisse zwischen den vollkonsolidierten Gesellschaften werden - soweit wesentlich - eliminiert. Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Konzerngesellschaften werden aufgerechnet.
Für die Anteile konzernfremder Gesellschafter an Konzerngesellschaften ist in Höhe ihres Anteils am Eigenkapital ein Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter gebildet worden. Dieser Betrag beinhaltet neben den Anteilen Dritter am Kapital und den Rücklagen auch den anteiligen Bilanzgewinn.
Die Umrechnung der in fremder Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der konsolidierten Unternehmen erfolgt auf Grundlage des Konzepts der funktionalen Währung nach der modifizierten Stichtagskursmethode. Da alle in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig ihr Geschäft betreiben, ist die funktionale Währung grundsätzlich identisch mit der jeweiligen Landeswährung der Gesellschaft. Daher werden im Konzernabschluss die Vermögenswerte und Schulden mit dem Stichtagskurs, Eigenkapitalposten mit historischen Kursen sowie Aufwendungen und Erträge mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Aus der Umrechnung des Abschlusses resultierende Umrechnungsdifferenzen werden bis zum Abgang des Tochterunternehmens ergebnisneutral im Eigenkapital erfasst.
In den Abschlüssen der einzelnen Konzernunternehmen werden monetäre Posten in Fremdwährung grundsätzlich zum Stichtagskurs umgerechnet. Daraus entstehende Währungsgewinne oder -verluste werden unmittelbar ergebniswirksam erfasst. Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung von Bilanzposten ausländischer Betriebsstätten werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst.
Folgende Wechselkurse wurden für die Umrechnung der wesentlichen Fremdwährungsabschlüsse verwandt:
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| Stichtagskurse | Durchschnittskurse | |||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2021 | 31.12.2020 | 2021 | 2020 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| € / USD | 1,1326 | 1,2271 | 1,1816 | 1,1470 |
| € / CHF | 1,0331 | 1,0802 | 1,0799 | 1,0709 |
Die Abschlüsse der Hermle AG sowie der in- und ausländischen Tochterunternehmen werden entsprechend IFRS 10.19 nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt.
Immaterielle Vermögenswerte werden nach IAS 38 zu Anschaffungskosten bewertet, vermindert um die planmäßige lineare Abschreibung über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer. Die Anschaffungskosten eines im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerts entsprechen dem beizulegenden Zeitwert im Zeitpunkt des Unternehmenszusammenschlusses.
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer - hierzu zählen Geschäfts- oder Firmenwerte - werden aktiviert und mindestens jährlich einem Impairment-Test nach IAS 36 unterzogen. Sofern ein Wertberichtigungsbedarf festgestellt wird, erfolgt eine Abschreibung.
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, aus denen dem Konzern mit hoher Wahrscheinlichkeit ein zukünftiger Nutzen zufließt und deren Kosten zuverlässig bestimmt werden können, werden mit den Herstellungskosten aktiviert. Die Herstellungskosten erfassen dabei alle dem Herstellprozess direkt zurechenbaren Kosten und angemessene Teile der damit in Verbindung stehenden Gemeinkosten. Finanzierungskosten werden nicht aktiviert. Forschungs- und nicht aktivierungsfähige Entwicklungsaufwendungen werden bei Entstehung grundsätzlich als laufender Aufwand behandelt. Entwicklungskosten für neue oder wesentlich verbesserte Produkte werden aktiviert, soweit die technische Umsetzbarkeit sowie die Vermarktungsfähigkeit und -absicht gesichert sind. Der Nachweis für die genannten Kriterien wird mit der technischen Erprobung der neuen Produkte im Haus und der erfolgreichen Vorstellung bei Versuchskunden erbracht. Aktivierte Entwicklungen werden beginnend mit der öffentlichen Vorstellung über einen erwarteten Produktlebenszyklus von drei bis vier Jahren linear abgeschrieben und deren Werthaltigkeit jährlich durch einen Impairment-Test überprüft.
Das Sachanlagevermögen ist auf der Grundlage der Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend dem zu erwartenden Verbrauch des zukünftigen Nutzens vorgenommen. Die Eigenleistungen wurden mit den direkt zurechenbaren Kosten zuzüglich anteiliger Gemeinkosten bilanziert. Reparatur- und Instandhaltungskosten sowie Finanzierungsaufwendungen werden als laufender Aufwand erfasst.
Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende konzerneinheitliche Nutzungsdauern zugrunde:
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| Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 3 bis 5 Jahre |
| Entwicklungskosten | 3 bis 4 Jahre |
| Technisches Know-how | 10 Jahre |
| Gebäude | 12 bis 50 Jahre |
| Technische Anlagen und Betriebsvorrichtungen | 3 bis 14 Jahre |
| Andere Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 bis 14 Jahre |
Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer - außer dem Geschäfts- oder Firmenwert - liegen nicht vor.
Die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum im Sinne von IFRS 16 zu kontrollieren. Der Konzern ist ausschließlich als Leasingnehmer und nicht als Leasinggeber tätig. Zu Nutzungsbeginn werden für alle Leasingverhältnisse Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Leasingverbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen bilanziert.
Kurz laufende Leasingvereinbarungen mit einer Laufzeit von nicht mehr als zwölf Monaten (und ohne Kaufoption) sowie Leasingvereinbarungen, bei denen der dem Leasingvertrag zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert im Sinne von IFRS 16 ist, wurden entsprechend dem Wahlrecht nicht bilanziert. Die diesbezüglichen Leasingzahlungen werden unverändert als Aufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Nichtleasing- und Leasingkomponenten werden grundsätzlich getrennt voneinander bilanziert.
Nutzungsrechte werden zum Bereitstellungsdatum mit den Anschaffungskosten aktiviert, die sich aus den Kosten der erfassten Leasingverbindlichkeit, den entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie den vom Leasinggeber gewährten Mietanreizen ergeben. In der Folge werden die Nutzungsrechte um lineare Abschreibungen bis zum Ende des Leasingzeitraums vermindert und um jede Neubewertung der Leasingverbindlichkeit berichtigt.
Der erstmalige Ansatz der Leasingverbindlichkeit bestimmt sich als Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen. Die Leasingzahlungen umfassen ausschließlich feste Leasingzahlungen. Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingverbindlichkeit verwendet der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum, da der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Die Leasingverbindlichkeit wird in der Folge erhöht, um dem höheren Zinsaufwand Rechnung zu tragen, und um die geleisteten Leasingzahlungen verringert. Zudem wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeit bei Änderungen des Leasingverhältnisses, der Laufzeit, der Leasingzahlungen (z. B. infolge der Veränderung des zur Bestimmung dieser Zahlungen verwendeten Index oder Zinssatzes) oder bei Änderung der Beurteilung einer Kaufoption für den zugrundeliegenden Vermögenswert neu bewertet.
Die Werthaltigkeit des Anlagevermögens wird regelmäßig zum Bilanzstichtag geprüft. Eine Überprüfung findet ebenfalls dann statt, wenn Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn infolge veränderter Umstände eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung gegeben ist. Die Werthaltigkeit wird durch den Vergleich des Buchwerts der jeweiligen Vermögenswerte mit dem erzielbaren Betrag bestimmt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus der Nutzung oder der Veräußerung des betroffenen Vermögenswerts. Sofern dieser unter den Buchwert gesunken ist, wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Steigt der Zeitwert für einen zuvor außerplanmäßig abgeschriebenen Vermögenswert, so findet eine Wertaufholung bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten statt. Ausgenommen von der Wertaufholung ist ein Geschäfts- oder Firmenwert.
Geschäfts- oder Firmenwerte werden ebenfalls jährlich oder bei Bestehen von Anhaltspunkten einem Impairment-Test unterzogen. Dabei wird der Goodwill zuzüglich des zugeordneten anteiligen Buchwerts mit dem höheren Wert aus Nutzwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten, abgeleitet aus dem abgezinsten Free Cashflow der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, zu der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, der Gesellschaft verglichen. Die Berechnung verwendet Cashflow-Prognosen denen ein fünfjähriger Planungszeitraum zugrunde liegt. Zur Extrapolation der Cashflow-Prognose für Zeiträume außerhalb des Detailplanungszeitraums wird eine Wachstumsrate von 1 % unterstellt, was der erwarteten langfristigen Wachstumsrate in der Maschinenbau-Branche entspricht. Die Berechnungsmethodik entspricht Stufe 3 der Bewertungshierarchie gemäß IFRS 13.
Die Abzinsungssätze stellen die aktuellen Markteinschätzungen hinsichtlich der den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten jeweils zugeordneten Risiken dar. Hierbei werden der Zinseffekt und die spezifischen Risiken der Vermögenswerte berücksichtigt. Der Abzinsungssatz berücksichtigt die Risiken des Konzerns und seiner Segmente und Gesellschaften, die sich für eine vergleichbare Anlage am Kapitalmarkt ergeben würden, und basiert auf den durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (WACC). Für die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts wurde vor dem Hintergrund durch die Corona-Pandemie gestiegener wirtschaftlicher Unsicherheiten ein einheitlicher Abzinsungssatz von 5,99 % (Vj. 5,96 %) nach Steuern herangezogen.
Im Rahmen des jährlichen Impairment-Tests wurde kein Abschreibungsbedarf ermittelt.
Im Rahmen des Wertminderungstests wurden Szenario-Analysen mit abweichenden Annahmen erstellt. Ein Zinsanstieg von 100 Basispunkten oder eine EBIT-Margen-Verschlechterung von bis zu 2 % hätten dabei keinen Abschreibungsbedarf auf den Buchwert zur Folge.
Die sonstigen Finanzanlagen beinhalten grundsätzlich Finanzanlagen in Form von Terminanlagen oder vergleichbare Finanzanlagen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, die mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt werden.
Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen, die mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt werden. Wertminderungen werden, sofern erforderlich, gemäß IFRS 9 erfolgswirksam vorgenommen.
Rohstoffe und Handelswaren werden grundsätzlich zu durchschnittlichen Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Unfertige und fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten neben den direkt zurechenbaren Kosten die angemessenen und notwendigen Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie darauf entfallende aktivierungspflichtige Verwaltungskosten auf Basis einer normalen Auslastung. Auf länger lagernde Bestände und bei verminderter Verwertbarkeit oder zur verlustfreien Bewertung werden ausreichende Abwertungen auf den niedrigeren Nettoveräußerungswert vorgenommen. Bei Entfall der Gründe werden diese wieder aufgeholt. Fremdkapitalzinsen werden nicht berücksichtigt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen kurzfristigen Forderungen werden mit dem Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Mögliche und erkennbare Ausfallrisiken bei einzelnen Forderungen sind durch angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Die Ermittlung der Wertberichtigungen zweifelhafter Forderungen beruht auf Ermessensentscheidungen und Beurteilungen einzelner Forderungen, bei denen neben Kreditwürdigkeit und Zahlungsverzug des jeweiligen Kunden auch aktuelle Konjunkturentwicklungen, aktuelle Geschäftsentwicklungen, länderspezifische Gegebenheiten, Erfahrungen der Vergangenheit etc. berücksichtigt wurden. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen und Vermögenswerte mit Laufzeiten über einem Jahr werden mit dem Barwert ausgewiesen.
Finanzinstrumente im Sinne von IFRS 9 sind Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem Vertragspartner zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führen.
Finanzielle Vermögenswerte beinhalten insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel, derivative finanzielle Vermögenswerte sowie marktgängige Wertpapiere und ähnliche Geldanlagen und Finanzinvestitionen.
Finanzielle Vermögenswerte, mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, und Verbindlichkeiten werden erstmals am Handelstag erfasst, wenn Hermle Vertragspartei nach den Verträgen über die Finanzinstrumente wird. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ab dem Zeitpunkt angesetzt, zu dem sie entstanden sind.
Finanzielle Vermögenswerte, mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente oder finanzielle Verbindlichkeiten, werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei Posten, die im Folgenden nicht der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet zuzuordnen sind, werden Transaktionskosten, die direkt mit dem Erwerb oder der Ausgabe zurechenbar sind, als Anschaffungsnebenkosten erfasst. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis (grundsätzlich entspricht dieser den Anschaffungskosten) bewertet. Die Folgebewertung richtet sich nach der Klassifizierung der Finanzinstrumente.
Die Klassifizierung von Finanzinstrumenten basiert auf dem Geschäftsmodell, in welchem die Instrumente gehalten werden, sowie der Zusammensetzung der vertraglichen Zahlungsströme. Die Festlegung des Geschäftsmodells erfolgt auf Portfolioebene und richtet sich nach der Intention des Managements sowie den Transaktionsmustern der Vergangenheit. Die Prüfung der Zahlungsströme erfolgt auf Basis der einzelnen Instrumente.
Finanzielle Vermögenswerte werden nach IFRS 9 in die folgenden drei Kategorien eingestuft:
1. Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden,
2. Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und
3. Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungen, die ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag bestehen und mit dem Ziel gehalten werden, die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen, wie z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Geschäftsmodell "Halten").
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente können insbesondere Kassenbestände, Schecks, Sichteinlagen bei Banken sowie Schuldverschreibungen und Einlagenzertifikate mit einer Restlaufzeit zum Anschaffungszeitpunkt von bis zu drei Monaten umfassen, die nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente stimmen mit dem Finanzmittelfonds in der Konzern-Kapitalflussrechnung überein.
Nach dem erstmaligen Ansatz werden diese finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich Wertminderungen bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam im Konzernergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen wertgemindert oder ausgebucht werden.
Die Zinseffekte aus der Anwendung der Effektivzinsmethode sowie Effekte aus der Währungsumrechnung werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungen, die ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag bestehen und die sowohl mit dem Ziel gehalten werden, die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen, als auch Verkäufe zu tätigen, beispielsweise um ein definiertes Liquiditätsziel zu erreichen (Geschäftsmodell "Halten und Veräußern"). Diese Kategorie enthält außerdem Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden und für die die Option zur Erfassung von Zeitwertänderungen im sonstigen Ergebnis ausgeübt wurde.
Nach der erstmaligen Bewertung werden finanzielle Vermögenswerte dieser Kategorie erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei nicht realisierte Gewinne oder Verluste im sonstigen Ergebnis erfasst werden. Mit dem Abgang von Schuldinstrumenten dieser Kategorie werden die über das sonstige Ergebnis erfassten kumulierten Gewinne und Verluste aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasst. Erhaltene Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden grundsätzlich als Zinserträge unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfolgswirksam berücksichtigt. Zeitwertänderungen von Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden nicht erfolgswirksam erfasst, sondern bei Abgang in die Gewinnrücklage umgebucht. Dividenden werden mit Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfolgswirksam erfasst.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte umfassen finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme nicht ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag bestehen. Daneben sind auch finanzielle Vermögenswerte enthalten, die weder dem Geschäftsmodell "Halten" noch dem Geschäftsmodell "Halten und Veräußern" zugeordnet wurden.
Ebenfalls hier enthalten sind Aktien oder verzinsliche Wertpapiere, die mit der Absicht der kurzfristigen Veräußerung erworben wurden. Gewinne oder Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden erfolgswirksam erfasst.
Zur Absicherung bestehender oder geplanter operativer Grundgeschäfte und damit verbundener Risiken setzt Hermle derivative Finanzinstrumente ein. Derzeit werden im Wesentlichen Devisentermingeschäfte zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken eingesetzt. Derivative Finanzinstrumente wie Devisentermingeschäfte werden durch die Hermle AG bei ihrer erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Zeitwerte sind auch für die Folgebewertung relevant. Derivative Finanzinstrumente mit einem positiven beizulegenden Zeitwert werden unter den sonstigen kurzfristigen Forderungen, solche mit einem negativen Zeitwert unter den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Im Rahmen des Hedge Accounting werden Wertveränderungen von Fair Value Hedges, die zur Absicherung von Wertschwankungen von Bilanzposten dienen, ebenso wie die Wertschwankungen von bilanzierten Grundgeschäften ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wertveränderungen von Cashflow Hedges werden unter Eliminierung des ineffektiven Teils und unter Berücksichtigung latenter Steuern ergebnisneutral direkt gegen das kumulierte übrige Eigenkapital verrechnet.
Grundsätzlich ist das Modell der erwarteten Kreditausfälle nach dem Konzept der 12-Monats-Kreditausfälle anzuwenden. Die Bewertung über die Gesamtlaufzeit ist anzuwenden, wenn das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts am Abschlussstichtag seit dem erstmaligen Ansatz signifikant gestiegen ist. Die Bewertung über die Gesamtlaufzeit ist immer bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und für vertragliche Vermögenswerte ohne wesentliche Finanzierungskomponente vorzunehmen.
Das Wertminderungsmodell ist auf finanzielle Vermögenswerte anzuwenden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Die Wertminderungen in Form von Einzelwertberichtigungen tragen den erwarteten Ausfallrisiken angemessen Rechnung. Konkrete Ausfälle führen zur Ausbuchung der betreffenden Forderung. Im Rahmen der Ermittlung der Einzelwertberichtigungen werden Forderungen, für die ein potenzieller Abwertungsbedarf besteht, auf Wertminderungen untersucht und gegebenenfalls wertberichtigt. Die Ermittlung beruht auf Einschätzungen und Beurteilungen einzelner Forderungen. Hierbei werden neben Kreditwürdigkeit und Zahlungsverzug des jeweiligen Kunden auch aktuelle und zukünftig mögliche Konjunktur- und Branchenentwicklungen, länderspezifische Risiken und Erfahrungswerte der Vergangenheit berücksichtigt.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei Banken und Finanzinstituten mit guter bis sehr guter Bonität hinterlegt. Die Wertberichtigungen auf Zahlungsmittel werden auf der Grundlage erwarteter Verluste innerhalb von zwölf Monaten berechnet. Dies spiegeln die kurzen Laufzeiten wider.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle am Bilanzstichtag erkennbaren rechtlichen und faktischen Verpflichtungen und Risiken gegenüber Dritten, die auf vergangenen Geschäftsvorfällen oder vergangenen Ereignissen beruhen, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führen und verlässlich geschätzt werden können. Sie werden in Höhe ihres wahrscheinlichen Erfüllungsbetrags gebildet und nicht mit eventuellen Rückgriffsansprüchen verrechnet. Langfristige Rückstellungen werden, sofern der aus der Diskontierung entstehende Zinseffekt wesentlich ist, mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag bilanziert.
Finanzielle Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert passiviert.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige originär finanzielle Verbindlichkeiten werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Auf alle temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen in der IFRS-Bilanz und der Steuerbilanz der Einzelgesellschaften sowie auf ergebniswirksame Konsolidierungsmaßnahmen werden latente Steuern ausgewiesen. Darüber hinaus werden auch aktive latente Steuern für Steuerminderungsansprüche aufgrund steuerlicher Verlustvorträge bilanziert, soweit die zukünftige Realisierbarkeit ausreichend gesichert ist. Die zur Berechnung der latenten Steuern verwendeten Steuersätze sind jeweils die zum Realisationszeitpunkt geltenden bzw. erwarteten Steuersätze.
Nach IFRS 15 werden Umsatzerlöse erfasst, sobald der Kunde die Verfügungsgewalt über die Produkte erlangt. Dies ist grundsätzlich dann gegeben, wenn die Erzeugnisse geliefert worden sind und somit der Gefahrenübergang auf den Kunden erfolgt ist. Zudem sind bei jedem Vertrag die daraus resultierenden Leistungsverpflichtungen zu identifizieren. Ein Vertrag oder die Summe zusammengefasster Verträge kann mehrere Leistungsverpflichtungen umfassen, die jeweils eigenen Regelungen hinsichtlich der Höhe und des Zeitpunkts der Umsatzrealisation unterliegen.
Verträge mit Kunden über den Verkauf von Gütern enthalten bei Hermle lediglich Garantie- und Schulungsleistungen als separate Leistungsverpflichtungen.
Grundsätzlich bestehen im Zusammenhang mit den Verkaufsverträgen länderspezifische, gesetzliche Gewährleistungen, die auch nach Anwendung des IFRS 15 wie bisher nach IAS 37 über die Bildung von Rückstellungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus bietet Hermle erweiterte Gewährleistungen an, die als separate Leistungsverpflichtung zu beurteilen sind und denen ein Einzelveräußerungspreis zugeordnet werden kann. Die Realisierung des Umsatzes erfolgt nach IFRS 15 zeitanteilig mit Ablauf der Gewährleistungszeit. Hermle gewährt normalerweise verlängerte Garantien bis zu 36 Monate und damit über die gesetzlichen Gewährleistungsfristen (im Inland in der Regel 24 Monate, im Ausland in der Regel 12 Monate) hinaus.
Auch den Schulungsleistungen wird entsprechender Umsatz in Höhe des Einzelveräußerungspreises zugeordnet, der bei Erbringung der Leistungen realisiert wird. Schulungsleistungen im Zusammenhang mit dem Maschinenverkauf werden in der Regel bis zu zwei Jahre nach Auslieferung der Maschinen erbracht.
Bei allen Dienstleistungsverträgen werden die Umsätze gemäß IFRS 15 zeitpunktbezogen mit Erbringung der Dienstleistungen realisiert. Bei Verträgen, bei denen verschiedene Leistungsverpflichtungen enthalten sind, erfolgt die Allokation anhand der Einzelveräußerungspreise, wie die Dienstleistungen auch in separaten Transaktionen angeboten werden. Die Einzelveräußerungspreise entsprechen dabei auch dem beizulegenden Zeitwert der Dienstleistungskomponenten.
Die Umsatzerlöse für diese Leistungsverpflichtungen sowie die zugehörigen Kosten werden nach Erbringung der Leistung erfasst.
Die Umsatzerlöse werden abzüglich Skonti und Preisnachlässen ausgewiesen.
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn mit hinreichender Sicherheit davon auszugehen ist, dass die Zuwendungen gewährt werden und der Konzern die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Öffentliche Zuwendungen, die für den Konzern angefallene Aufwendungen kompensieren, werden planmäßig in den Zeiträumen, in denen die Aufwendungen erfasst werden, in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Zuwendungen der öffentlichen Hand für Sozialversicherungsbeiträge im Zusammenhang mit dem Kurzarbeitergeld in Deutschland werden mit dem Personalaufwand verrechnet. Im Berichtsjahr ergaben sich hieraus Zuwendungen in Höhe von T-Euro 1.762 (Vj. T-Euro 2.182)
Zuwendungen der öffentlichen Hand im Rahmen von Covid-19 Hilfen in Tschechien werden in Höhe von T-Euro 40 (Vj. T-Euro 0) als sonstiger betrieblicher Ertrag ausgewiesen.
Zuwendungen der öffentlichen Hand im Rahmen von Covid-19 Hilfen in den USA werden in Höhe von T-Euro 0 (Vj T-Euro 700) als sonstiger betrieblicher Ertrag ausgewiesen.
Die Entwicklung und Aufteilung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt.
Unter den immateriellen Vermögenswerten werden die aktivierten Entwicklungskosten aus der Entwicklung von neuen Werkzeugmaschinenprodukten ausgewiesen. Sie betrugen zum Ende des Geschäftsjahres netto T-Euro 194 (Vj. T-Euro 417). Die unmittelbar als Aufwand erfassten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen beliefen sich auf T-Euro 13.815 (Vj. T-Euro 11.669).
Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte umfassen technisches Know-how, Auftragsbestände, Patente, Software, Lizenzen und ähnliche Rechte sowie den Goodwill aus der Erstkonsolidierung der Hermle Systemtechnik GmbH im Geschäftsjahr 2018.
Bei den Grundstücken und Bauten handelt es sich hauptsächlich um im Eigentum befindliche Vermögensgegenstände und daneben in geringem Umfang um Nutzungsrechte auf gemieteten Flächen, die nach IFRS 16 "Leasingverhältnisse" aktiviert werden. Zu weiteren Angaben bilanzierter Leasingverhältnisse vgl. Abschnitt Leasingverhältnisse.
Eine Übersicht über die von der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG gehaltenen Beteiligungen ist unter (3) Konsolidierungskreis dargestellt.
Der Konzern hat im Wesentlichen Leasingverträge für Gebäudemietverträge und Kfz-Leasingverträge.
In der folgenden Tabelle sind die Buchwerte der bilanzierten Nutzungsrechte und die Veränderung während der Berichtsperiode dargestellt:
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| T-Euro | Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Stand 1. Januar 2020 | 730 | 212 | 942 |
| Zugänge abzgl. Abgänge | 29 | 120 | 149 |
| Abschreibungen | -227 | -128 | -355 |
| Stand 31. Dezember 2020 | 532 | 204 | 736 |
| Zugänge abzgl. Abgänge | 269 | 96 | 365 |
| Abschreibungen | -271 | -127 | -398 |
| Stand 31. Dezember 2021 | 530 | 173 | 703 |
Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der Leasingverbindlichkeiten und die Veränderung in der Berichtsperiode:
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| T-Euro | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Stand 1. Januar | 715 | 921 |
| Zugänge abzgl. Abgänge | 381 | 147 |
| Zinsen | 5 | 7 |
| Zahlungen | -405 | -360 |
| Stand 31. Dezember | 696 | 715 |
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| Leasingverpflichtungen T-Euro |
bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Mindestleasingzahlungen | 375 | 346 | 0 | 721 |
| Barwert | 374 | 322 | 0 | 696 |
Bei Gebäudemietverträgen können die Laufzeiten bis zu fünf Jahre betragen. Die Laufzeit der Kfz-Leasingverträge beträgt in der Regel drei bis vier Jahre.
Der Posten beinhaltet ausschließlich Überschussbeteiligungen von Lebensversicherungen.
Die Vorräte gliedern sich wie folgt auf:
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| 31.12.2021 T-Euro |
31.12.2020 T-Euro |
|
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 43.856 | 37.033 |
| Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 20.538 | 14.158 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 16.925 | 15.133 |
| Geleistete Anzahlungen auf Vorräte | 1.359 | 668 |
| 82.678 | 66.992 |
Der Buchwert der zu Nettoveräußerungspreisen angesetzten Vorräte belief sich auf T-Euro 9.597 (Vj. T-Euro 9.059). Die im Geschäftsjahr ergebniswirksam erfasste Verminderung der Wertberichtigung auf Vorräte betrug T-Euro 524 (Vj. T-Euro 819). Geleistete Anzahlungen werden netto ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.
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| 31.12.2021 T-Euro |
31.12.2020 T-Euro |
|
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||
| Gegenüber Dritten | 81.191 | 43.235 |
| Sonstige kurzfristige Forderungen | ||
| Derivative Finanzinstrumente | 0 | 790 |
| Steuererstattungsansprüche | 25.770 | 18.480 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 1.194 | 766 |
| Kundenforderungen aus Anzahlungen | 6.542 | 716 |
| Übrige sonstige Vermögenswerte | 1.252 | 1.218 |
| 34.758 | 21.970 | |
| Gesamt | 115.949 | 65.205 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beliefen sich auf T-Euro 5.280 (Vj. T-Euro 3.858). Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte hatten ausschließlich eine Restlaufzeit unter einem Jahr.
Die in den sonstigen kurzfristigen Forderungen ausgewiesenen derivativen Finanzinstrumente sind gemäß IFRS 9 bzw. IAS 39 zum Marktwert angesetzt. Sie betreffen sowohl den sogenannten effektiven als auch ineffektiven Teil der positiven Marktwerte von Devisensicherungsgeschäften im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9 bzw. IAS 39. Soweit sie als Fair Value Hedges Sicherungszwecken dienen, stehen den positiven Marktwerten gegenläufige Wertminderungen in den Bilanzposten der zugeordneten Grundgeschäfte gegenüber.
Die übrigen sonstigen Vermögenswerte enthalten darüber hinaus als Hauptposten kurzfristige Forderungen gegenüber Lieferanten aus Rücksendungen sowie kurzfristige Forderungen gegenüber Mitarbeitern.
Nachfolgend ist die Zusammensetzung der nicht wertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen klassifiziert nach Überfälligkeit dargestellt:
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| Buchwert Gesamt | Davon: Weder wertgemindert noch überfällig | Davon: nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitbändern überfällig | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| T-Euro | T-Euro | <3 Monate T-Euro |
3-6 Monate T-Euro |
6-12 Monate T-Euro |
||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 31.12.2021 | 81.191 | 23.214 | 3.135 | 893 | 257 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 31.12.2020 | 43.235 | 16.680 | 1.364 | 31 | 2 |
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| Davon: nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitbändern überfällig | |
|---|---|
| >12 Monate T-Euro |
|
| --- | --- |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0 |
Hinsichtlich des weder wertgeminderten noch in Zahlungsverzug befindlichen sowie überfälligen Bestands an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.
Die nachfolgende Tabelle gibt die Veränderung in den Wertberichtigungen auf den Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und an sonstigen kurzfristigen Forderungen wieder:
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| 2021 T-Euro |
2020 T-Euro |
|
|---|---|---|
| Wertberichtigungen zu Beginn des Geschäftsjahres | 7.457 | 6.847 |
| Im Berichtszeitraum in der GuV erfasster Betrag | 1.447 | 740 |
| Ausbuchung von Forderungen | -22 | -54 |
| Währungsumrechnungseffekte | 136 | -76 |
| Wertberichtigungen zum Ende des Geschäftsjahres _ | 9.018 | 7.457 |
In der nachfolgenden Tabelle sind die Aufwendungen für die vollständige Ausbuchung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Erträge aus dem Eingang von ausgebuchten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dargestellt:
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| 2021 T-Euro |
2020 T-Euro |
|
|---|---|---|
| Aufwendungen für die vollständige Ausbuchung von Forderungen | 69 | 274 |
| Erträge aus dem Eingang von ausgebuchten Forderungen | 0 | 0 |
Terminanlagen mit einer Restlaufzeit von mehr als zwölf Monaten werden in Höhe von T-Euro 1.000 (Vj. T-Euro 3.000) unter den langfristigen sonstigen Finanzanlagen ausgewiesen.
Im Berichtsjahr werden unter diesem Posten Termingeldanlagen mit einer Restlaufzeit von weniger als zwölf Monaten in Höhe von T-Euro 11.000 (Vj. T-Euro 9.000) ausgewiesen.
Die flüssigen Mittel betreffen im Wesentlichen Guthaben bei Kreditinstituten.
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| 31.12.2021 T-Euro |
31.12.2020 T-Euro |
|
|---|---|---|
| Guthaben bei Kreditinstituten | 109.422 | 104.820 |
| Kassenbestand | 30 | 40 |
| 109.452 | 104.860 |
Das Grundkapital ist gegenüber Vorjahr unverändert und ist eingeteilt in 4.000.000 Stück Stamm- und 1.000.000 Stück stimmrechtslose Vorzugsaktien. Die Vorzugsaktien sind mit einer Mehrdividende von Euro 0,05 ausgestattet. Der rechnerische Nennwert der Aktien beträgt Euro 3,00 je Aktie.
Die Kapitalrücklage enthält Einstellungen aus dem Verkauf von in früheren Geschäftsjahren erworbenen eigenen Aktien über die Börse.
Im Geschäftsjahr wurden T-Euro 215 (Vj. T-Euro 784) den Gewinnrücklagen der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG zugeführt.
Vom Vorstand wurde in der Aufsichtsratssitzung am 16. März 2022 vorgeschlagen, der Hauptversammlung aus dem Bilanzgewinn 2021 der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG von T-Euro 122.832 einen Betrag in Höhe von T-Euro 45.050 durch Zahlung einer Dividende in Höhe von insgesamt Euro 9,00 je Stammaktie und Euro 9,05 je Vorzugsaktie auszuschütten, T-Euro 6.000 den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen und den Restbetrag in Höhe von T-Euro 71.782 auf neue Rechnung vorzutragen. Dieser Dividendenvorschlag wird auf der Aufsichtsratssitzung am 27. April 2022 gemeinsam von Vorstand und Aufsichtsrat auf Basis der weiteren Entwicklung des Ukraine-Konflikts und seiner Wirkungen erneut bewertet werden.
Im Geschäftsjahr 2021 wurde für das Geschäftsjahr 2020 eine Dividende in Höhe von insgesamt Euro 5,00 je Stammaktie und Euro 5,05 je Vorzugsaktie ausgeschüttet.
Die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung enthält die Differenzen aus der Umrechnung ausländischer Tochtergesellschaften.
Das kumulierte übrige Eigenkapital enthält die Effekte aus der erfolgsneutralen Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten. Im Geschäftsjahr 2021 wurden Aufwendungen (Vj. Erträge) aus der Marktbewertung von derivativen Finanzinstrumenten, die auf Cashflow-Hedges entfallen, in Höhe von T-Euro - 414 (Vj. T-Euro 473) erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet. Daneben wurde ein Betrag von T-Euro -473 (Vj. T-Euro -50) dem Eigenkapital entnommen und als Ertrag (Vj. Ertrag) im Periodenergebnis erfasst.
Die Entwicklung des Eigenkapitals und seiner Bestandteile sind in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.
Der verbleibende Posten entfällt auf den anderen Gesellschaftern zustehenden Anteil am Eigenkapital der Hermle WWE AG.
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| Stand 1.1.2021 T-Euro |
Verbrauch T-Euro |
Auflösung T-Euro |
Zuführung T-Euro |
Andere Veränderungen T-Euro |
Stand 31.12.2021 T-Euro |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Steuerrückstellungen | 665 | 571 | 97 | 253 | 25 | 275 |
| Personalrückstellungen | 10.389 | 8.632 | 159 | 11.882 | 74 | 13.554 |
| Sonstige Rückstellungen | ||||||
| im Vertriebs- und Einkaufsbereich | 26.125 | 10.669 | 1.575 | 16.745 | 173 | 30.799 |
| für sonstige Bereiche | 1.186 | 939 | 130 | 1.239 | 7 | 1.363 |
| 27.311 | 11.608 | 1.705 | 17.984 | 180 | 32.162 | |
| 38.365 | 20.811 | 1.961 | 30.119 | 279 | 45.991 | |
| dv. kurzfristige Rückstellungen | 36.611 | 20.634 | 1.935 | 29.790 | 265 | 44.097 |
| dv. langfristige Rückstellungen | 1.754 | 177 | 26 | 329 | 14 | 1.894 |
Die Rückstellungen betreffen im Personalbereich im Wesentlichen Urlaubs- und Gleitzeitrückstellungen, Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen sowie Prämienzahlungen. Die Vertriebs- und Einkaufsrisiken betreffen Gewährleistung, Kulanz und andere nachlaufende Leistungen, Abnahme- oder Rückkaufverpflichtungen und eine Reihe sonstiger Einkaufs- und Vertriebsrisiken. Im übrigen Bereich sind sonstige offene Leistungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen, die dem Grunde und/oder ihrer endgültigen Höhe nach noch nicht feststehen.
Die langfristigen Rückstellungen betreffen, wie im Vorjahr, die Personalrückstellungen, insbesondere für Jubiläums- und Altersteilzeitverpflichtungen.
Die anderen Veränderungen umfassten Währungs- und Zinseffekte in Höhe von insgesamt T-Euro 279 (Vj. T-Euro -142), die als Aufwand (Vj. Ertrag) erfasst wurden. Die Effekte aus der Aufzinsung und aus Veränderungen des Diskontierungszinssatzes in Höhe von T-Euro 19 (Vj. T-Euro 26) entfielen mit T-Euro 14 (Vj. T-Euro 16) auf Personalrückstellungen und mit T-Euro 5 (Vj. T-Euro 10) auf sonstige Rückstellungen.
Die Verbindlichkeiten betreffen im Einzelnen:
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| 31.12.2021 T-Euro |
31.12.2020 T-Euro |
|
|---|---|---|
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | ||
| Leasingverbindlichkeiten | 322 | 715 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | ||
| gegenüber Dritten | 6.519 | 6.037 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | ||
| Erhaltene Anzahlungen | 28.984 | 13.786 |
| Vertragliche Schuld aus Anzahlungsrechnungen | 6.542 | 716 |
| Vertragsverbindlichkeit | 2.234 | 2.456 |
| Leasingverbindlichkeit | 374 | 0 |
| Derivative Finanzinstrumente | 1.380 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Steuern | 9.264 | 2.832 |
| Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 424 | 298 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 6.462 | 5.789 |
| 55.664 | 25.877 | |
| Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten | ||
| bis 1 Jahr | 62.183 | 31.915 |
| über 1 Jahr | 322 | 715 |
| 62.505 | 32.630 |
Bei den kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen handelsübliche Eigentumsvorbehalte. Im Vorjahr waren unter den langfristigen Leasingverbindlichkeiten ein Teilbetrag von T-Euro 336 mit Restfälligkeit unter einem Jahr enthalten.
Die in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen derivativen Finanzinstrumente sind gemäß IFRS 9 zum Marktwert angesetzt. Sie betreffen sowohl den sogenannten effektiven als auch ineffektiven Teil der negativen Marktwerte von Devisensicherungsgeschäften im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9. Soweit sie als Fair Value Hedges Sicherungszwecken dienen, stehen den negativen Marktwerten gegenläufige Werterhöhungen in den Bilanzposten der zugeordneten Grundgeschäfte gegenüber.
Die erhaltenen Anzahlungen werden netto ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.
Die folgende Tabelle enthält die Verteilung der Umsätze 2021 und 2020 nach Absatzregionen sowie die Überleitung der Umsätze nach Produkt- und Dienstleistungsbereichen auf die berichtspflichtigen Segmente.
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| In T-Euro | Inlandsgesellschaften | Auslandsvertrieb | Konzern | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 01-12/21 | 01-12/20 | 01-12/21 | 01-12/20 | 01-12/21 | 01-12/20 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Absatzgebiete | ||||||
| Bundesrepublik Deutschland | 139.176 | 112.238 | 0 | 0 | 139.176 | 112.238 |
| Andere Länder | 69.523 | 63.741 | 167.278 | 120.963 | 236.801 | 184.704 |
| Summe | 208.699 | 175.979 | 167.278 | 120.963 | 375.977 | 296.942 |
| Produkt- und Dienstleistungsbereiche | ||||||
| Verkauf von Werkzeugmaschinen, Zubehör und Ersatzteilen | 195.450 | 164.097 | 157.965 | 113.167 | 353.415 | 277.264 |
| Service und Schulungsdienstleistungen | 13.249 | 11.882 | 9.313 | 7.796 | 22.562 | 19.678 |
| Summe | 208.699 | 175.979 | 167.278 | 120.963 | 375.977 | 296.942 |
| Erlöse aus Verträgen mit Kunden | 208.699 | 175.979 | 167.278 | 120.963 | 375.977 | 296.942 |
| Umsatz mit Dritten | 208.699 | 175.979 | 167.278 | 120.963 | 375.977 | 296.942 |
Die Vertragssalden stellen sich wie folgt dar:
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| 31.12.2021 T-Euro |
31.12.2020 T-Euro |
|
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte | 81.191 | 43.235 |
| Kundenforderungen aus Anzahlungsrechnungen | 6.542 | 716 |
| Summe | 87.733 | 43.951 |
| Erhaltene Anzahlungen | 28.984 | 13.786 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 2.234 | 2.456 |
| Vertragliche Schuld aus Anzahlungsrechnungen | 6.542 | 716 |
| Summe | 37.760 | 16.958 |
Die erhaltenen Anzahlungen betreffen von Kunden erhaltene Anzahlungen für Maschinenverkäufe. Die Vertragsverbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen bereits berechnete, aber noch nicht erbrachte Garantie- und Schulungsleistungen.
Bei der vertraglichen Schuld aus Anzahlungsrechnungen handelt es sich um fällige, noch nicht gezahlte Anzahlungsrechnungen, für die ein unbedingter Anspruch auf die Zahlung besteht.
Vertragsvermögenswerte bestehen nicht.
Im Geschäftsjahr 2021 wurden Umsatzerlöse in Höhe T-Euro 1.479 (Vj. T-Euro 663) erfasst, die zu Beginn des Geschäftsjahres in den Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren.
Hermle erwartet, dass in den Vertragsverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2021 enthaltene Beträge in Höhe von T-Euro 1.845 im Jahr 2022, in Höhe von T-Euro 383 im Jahr 2023 und der Restbetrag in Höhe von T-Euro 6 im Jahr 2024 zu Umsatz führen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen:
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| 2021 T-Euro |
2020 T-Euro |
|
|---|---|---|
| Ertrag aus Auflösung Rückstellungen | 1.864 | 5.267 |
| Ertrag aus Auflösung Wertberichtigungen | 3.922 | 3.783 |
| Ertrag aus Anlageabgängen | 413 | 292 |
| Währungsgewinne aus Kursdifferenzen und derivativen Finanzinstrumenten | 1.021 | 0 |
| Übrige sonstige betriebliche Erträge | 2.417 | 2.228 |
| 9.637 | 11.570 |
In den übrigen sonstigen betrieblichen Erträgen sind als wesentliche Bestandteile Erträge aus Vermietung und Verpachtung, aus Weiterbelastungen von Kosten sowie Entschädigungszahlungen von Versicherungen und anderen Dritten enthalten.
Die Materialaufwendungen betreffen:
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| 2021 T-Euro |
2020 T-Euro |
|
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 156.889 | 110.123 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 6.851 | 5.757 |
| 163.740 | 115.880 |
Die Personalaufwendungen beinhalten:
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| 2021 T-Euro . | 2020 T-Euro |
|
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 87.930 | 75.691 |
| Soziale Abgaben | 16.074 | 13.196 |
| 104.004 | 88.887 |
Es fielen wie im Vorjahr keine Aufwendungen für Altersversorgung an.
Es wurden durchschnittlich beschäftigt:
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| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| Gewerbliche Arbeitnehmer | 457 | 461 |
| Angestellte | 750 | 745 |
| Auszubildende | 100 | 104 |
| Summe | 1.307 | 1.310 |
Die Gesamtbezüge des Vorstands betragen T-Euro 2.224. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats beliefen sich auf T-Euro 80.
Die Abschreibungen betreffen im Wesentlichen planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen. Im Geschäftsjahr waren außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von T-Euro 0 (Vj. T-Euro 66) enthalten.
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| 2021 T-Euro |
2020 T-Euro |
|
|---|---|---|
| Bildung Wertberichtigungen auf Forderungen | 5.352 | 4.479 |
| Währungsverluste | 0 | 358 |
| Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen | 35.404 | 29.242 |
| 40.756 | 34.079 |
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen überwiegend Aufwendungen für Vertrieb, Service und Verwaltung sowie Instandhaltungsaufwendungen für Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Daneben sind sogenannte Kostensteuern für Kfz- und Grundsteuern sowie ausländische Repräsentanzen enthalten.
In den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen in Bezug auf Leasingverhältnisse in Höhe von T-Euro 1.141 (Vj. T-Euro 1.034) enthalten. Davon entfallen T-Euro 1.012 (Vj. T-Euro 891) auf kurzfristige Leasingverhältnisse und T-Euro 129 (Vj. T-Euro 143) auf Leasingverhältnisse für Vermögenswerte von geringem Wert, die nicht kurzfristig sind.
Für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG waren im Jahr 2021 Honorare des Abschlussprüfers in Höhe von T-Euro 187 (Vj. T-Euro 195) als Aufwand erfasst. Darüber hinaus wurden im laufenden Jahr T-Euro 0 (Vj. T-Euro 0) für andere Bestätigungsleistungen, T-Euro 0 (Vj. T-Euro 0) für Steuerberatungsleistungen und T-Euro 0 (Vj. T-Euro 0) für sonstige Leistungen berechnet.
Das Finanzergebnis gliedert sich wie folgt:
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| 2021 T-Euro |
2020 T-Euro |
|
|---|---|---|
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 93 | 317 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -298 | -196 |
| -205 | 121 |
Der Zinsaufwand betrifft neben externen Zinsen den internen Aufwand aus der Aufzinsung von kurz- und langfristigen Rückstellungen sowie Zinsanteile aus der Differenz von Kassa- und Terminkursen von Devisensicherungsgeschäften. Ebenso sind im Zinsertrag solche Differenzen aus Kassa- und Terminkursen von Devisensicherungsgeschäften enthalten.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen:
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| 2021 T-Euro |
2020 T-Euro |
|
|---|---|---|
| Laufende Steuern | 20.139 | 13.996 |
| Latente Steuern | -653 | 224 |
| 19.486 | 14.220 |
Die nachfolgende Tabelle leitet vom errechneten bzw. erwarteten zum tatsächlichen Ertragsteueraufwand über und erläutert die wesentlichen Unterschiede in zusammengefasster Form:
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| 2021 T-Euro |
2020 T-Euro |
|
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 74.396 | 54.298 |
| Rechnerische Ertragsteuer in % | 26,50% | 26,50% |
| Errechnete Ertragsteuer | 19.715 | 14.389 |
| Steuerfreie Erträge | -133 | -169 |
| Nicht abzugsfähige Ausgaben | +241 | +143 |
| Sonstige aperiodische Steuern | -73 | -169 |
| Neu entstandene latente Steuern | 0 | -61 |
| Differenzen aus Steuersätzen/ Währungsumrechnung | -547 | 98 |
| Nicht berücksichtigte Verlustvorträge | 283 | -11 |
| Gesamter Steueraufwand | 19.486 | 14.220 |
Die errechnete Ertragsteuer wurde für Inlandsgesellschaften auf Basis eines Steuersatzes von 26,50 % (Vj. 26,50 %) errechnet, die latenten Steuern wurden auf Basis eines Steuersatzes von 26,50 % (Vj. 26,50 %) gebildet. Der Steuersatz beinhaltet Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag.
Die ausgewiesenen aktiven und passiven latenten Steuern betreffen folgende Bilanzpositionen:
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| 31.12.2021 T-Euro |
31.12.2020 T-Euro |
|
|---|---|---|
| Aktive latente Steuern | ||
| Steuerliche Verlustvorträge | 0 | 0 |
| Konsolidierungen | 812 | 692 |
| Anlagevermögen | 166 | 176 |
| Vorräte und Forderungen | 1.313 | 1.104 |
| Rückstellungen | 606 | 418 |
| Verbindlichkeiten | 0 | 0 |
| Derivative Finanzinstrumente | 366 | 34 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 271 | 343 |
| Summe | 3.534 | 2.767 |
| Verrechnungen mit passiver latenter Steuer | 0 | 0 |
| Summe | 3.534 | 2.767 |
| dv. erfolgsneutral im Eigenkapital verrechnet | 149 | 0 |
| Passive latente Steuern | ||
| Anlagevermögen | 825 | 1.025 |
| Vorräte und Forderungen | 297 | 115 |
| Wertpapiere | 0 | 0 |
| Rückstellungen | 195 | 215 |
| Derivate Finanzinstrumente | 0 | 238 |
| Sonstiges | 10 | 5 |
| Summe | 1.327 | 1.598 |
| Verrechnungen mit aktiver latenter Steuer | 0 | 0 |
| Summe | 1.327 | 1.598 |
| dv. erfolgsneutral im Eigenkapital verrechnet | 0 | 170 |
Die aktiven latenten Steuern werden unter dem Posten langfristige Vermögenswerte in der Bilanz ausgewiesen, die passiven latenten Steuern innerhalb dem Posten langfristige Verbindlichkeiten.
Steuerlich vortragsfähige Verlustvorträge in Höhe von T-Euro 1.777 (Vj. T-Euro 710) sind aufgrund ungewisser Realisationsmöglichkeiten nicht angesetzt worden.
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| 2021 T-Euro |
2020 T-Euro |
|
|---|---|---|
| Jahresüberschuss: | ||
| Lt. Gewinn- und Verlustrechnung | 54.910 | 40.078 |
| Minderheitenanteile am Ergebnis | -3 | -1 |
| Ergebnis nach Minderheitenanteilen | 54.907 | 40.077 |
| Aufgelaufene Vorzugsdividenden | -50 | -50 |
| Ergebnis nach Minderheiten und Vorzugsdividenden | 54.857 | 40.027 |
| Gewichteter Durchschnitt in Stück: | ||
| Ausstehende Stammaktien | 4.000.000 | 4.000.000 |
| Ausstehende Vorzugsaktien | 1.000.000 | 1.000.000 |
| Summe aller Aktiengattungen | 5.000.000 | 5.000.000 |
| Durchschnittlich gewichtete Anzahl Aktien in Stück: | 5.000.000 | 5.000.000 |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie in Euro: | ||
| Je Stammaktie | 10,97 | 8,01 |
| Je Vorzugsaktie inkl. Dividendenvorzug | 11,02 | 8,06 |
Die Gesellschaft besitzt keine eigenen Aktien oder Vorzugsaktien. Auch im Übrigen kam es zu keinen weiteren Veränderungen in den Eigenkapitalinstrumenten. Die Vorzugsaktien erhalten eine nachzahlbare Mehrdividende von 0,05 Euro je Aktie verglichen mit den Stammaktien. Dieser Mehranteil am Gewinn wird bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie zunächst einheitlich gekürzt und nur beim Ergebnis je Vorzugsaktie wieder hinzuaddiert.
Die Entwicklung der Geldströme und deren Auswirkung auf den Fonds der Zahlungsmitteläquivalente sind in der Konzern-Kapitalflussrechnung dargestellt. Dabei wird zwischen Zahlungsströmen aus laufender Geschäftstätigkeit sowie aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird nach der indirekten Methode, der Cashflow aus der Investitions- sowie aus der Finanzierungstätigkeit wird dagegen zahlungsbezogen ermittelt. Effekte aus der Währungsumrechnung sowie Änderungen des Konsolidierungskreises werden dabei bereinigt.
Die unter (12) erläuterten Zahlungsmittel aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten bilden den Finanzmittelfonds.
Steuerzahlungen sowie Zinszahlungen werden in voller Höhe als Mittelab- bzw. -zuflüsse aus der Geschäftstätigkeit ausgewiesen. Im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit sind Cashflows aus Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen (Vj. Finanzaufwendungen) von T-Euro -205 (Vj. T-Euro -215) sowie Cashflows aus Steuern von T-Euro -21.772 (Vj. T-Euro -30.510) enthalten.
Hermle folgt für die Segmentberichterstattung dem IFRS 8 "Operating Segments", der verpflichtend die Einteilung der Segmente entsprechend dem "Management Approach" fordert. Hiernach werden Informationen zu den operativen Segmenten auf Basis der internen Organisations- und Managementstruktur veröffentlicht. Maßgeblich hierbei ist die interne Finanzberichterstattung an das oberste Führungsgremium der Gesellschaft, das bei Hermle durch den Vorstand repräsentiert wird.
Vor diesem Hintergrund orientiert sich die vorliegende Segmentberichterstattung an der Segmentierung entsprechend den Vertriebsaktivitäten. Die Segmente unterteilen sich einerseits in die homogenen Aktivitäten der ausländischen Vertriebsgesellschaften und Vertriebsniederlassungen, die die Funktion von Vertragshändlern und Vertriebsniederlassungen abdecken, und andererseits die verbleibenden Inlandsgesellschaften, die ihre Ergebnisse jeweils laufend berichten. Die Gesellschaften und Niederlassungen werden nach ihrer Zugehörigkeit in die Segmente eingeordnet. Dem Segment Auslandsvertrieb gehören die Gesellschaften Hermle USA INC., Hermle Properties INC., Hermle Nederland BV, Hermle Italia S.R.L., Hermle (Schweiz) AG, Hermle WWE AG (Schweiz), Hermle Vostok OOO (Russland), Hermle Uljanovsk OOO (Russland), Hermle Mexiko S. DE R.L. DE C.V., Hermle SEA Co, Ltd. (Thailand) sowie die Vertriebsniederlassungen der Hermle AG in Österreich, der Tschechischen Republik, Dänemark und Polen an.
Umsätze und Leistungen zwischen den Segmenten werden dabei auf Basis von marktüblichen Konditionen verrechnet. Hermle misst den Erfolg der Segmente primär anhand des Betriebsergebnisses.
Forderungen und Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Erträge und Aufwendungen zwischen den Segmenten werden in der Spalte Konsolidierungseffekte eliminiert. Außerdem werden in der Spalte Konsolidierungseffekte auch die Posten ausgewiesen, die den genannten Segmenten nicht zugeordnet werden können. Der Segmentberichterstattung liegen grundsätzlich dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Konzernabschluss zugrunde. Die Vermögenswerte der Segmente umfassen grundsätzlich alle Vermögenswerte, wobei die segmentübergreifenden Beziehungen in der Spalte Konsolidierungen enthalten sind. Ausgenommen von den Vermögenswerten sind jedoch im Bereich der Finanzanlagen alle Anteile, Beteiligungen und Ausleihungen an Unternehmen, die voll oder anteilig in den Konzernabschluss einbezogen sind.
Aufgrund der Kundenstruktur und der Geschäftsaktivitäten von Hermle ergab sich in den Berichtsjahren keine wesentliche Konzentration auf einzelne Kunden oder Regionen.
Am Bilanzstichtag bestanden folgende Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen:
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| 31.12.2021 T-Euro |
31.12.2020 T-Euro |
|
|---|---|---|
| Haftungsverhältnisse | ||
| Haftung aus Genossenschaftsanteilen | 5 | 5 |
Originäre Finanzinstrumente
Der folgende Abschnitt enthält weitere wesentliche Erläuterungen zu den bilanzierten Finanzinstrumenten und deren Ergebniswirkung in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Sinne von IFRS 7. Aus den nachfolgenden Übersichten ergeben sich die Zusammensetzung der Finanzinstrumente nach Bilanzposten und Bewertungskategorien, der beizulegende Zeitwert sowie die Bewertungsergebnisse nach Bewertungskategorien.
Die Wertansätze der Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 zum 31. Dezember 2021 stellen sich wie folgt dar:
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| Wertansatz Bilanz nach IFRS 9 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Aktiva | Buchwert 31.12.2021 T-Euro |
Fortgeführte Anschaffungskosten T-Euro |
Fair Value erfolgswirksam T-Euro |
Fair Value erfolgsneutral T-Euro |
Leasing T-Euro |
Fair Value 31.12.2021 T-Euro |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Vermögenswerte | ||||||
| Sonstige Finanzanlagen | 1.005 | 1.000 | 5 | 1.005 | ||
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 3 | 3 | 3 | |||
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 81.191 | 81.191 | 81.191 | |||
| Sonstige kurzfristige Forderungen | 6.801 | 6.801 | 6.801 | |||
| Derivative Vermögenswerte | ||||||
| Wertpapiere und sonstige Anlagen | 11.000 | 11.000 | 11.000 | |||
| Zahlungsmittel | 109.452 | 109.452 | 109.452 | |||
| Passiva | ||||||
| Langfristige Verbindlichkeiten | ||||||
| Finanzverbindlichkeiten | 0 | 0 | ||||
| Derivative Finanzinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| Leasingverbindlichkeiten | 322 | 322 | 322 | |||
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | ||||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 6.519 | 6.519 | 6.519 | |||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1.818 | 1.818 | 1.818 | |||
| Leasingverbindlichkeit | 374 | 374 | 374 | |||
| Derivative Finanzinstrumente | 1.380 | 812 | 568 | 1.380 |
Die Wertansätze der Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 zum 31. Dezember 2020 stellen sich wie folgt dar:
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| Wertansatz Bilanz nach IFRS 9 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Aktiva | Buchwert 31.12.2020 T-Euro |
Fortgeführte Anschaffungskosten T-Euro |
Fair Value erfolgswirksam T-Euro |
Fair Value erfolgsneutral T-Euro |
Leasing T-Euro |
Fair Value 31.12.2020 T-Euro |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Vermögenswerte | ||||||
| Sonstige Finanzanlagen | 3.005 | 3.000 | 5 | 3.005 | ||
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 7 | 7 | 7 | |||
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 43.235 | 43.235 | 43.235 | |||
| Sonstige kurzfristige Forderungen | 1.008 | 1.008 | 1.008 | |||
| Derivative Vermögenswerte | 790 | 212 | 578 | 790 | ||
| Wertpapiere und sonstige Anlagen | 9.000 | 9.000 | 9.000 | |||
| Zahlungsmittel | 104.860 | 104.860 | 104.860 | |||
| Passiva | ||||||
| Langfristige Verbindlichkeiten | ||||||
| Finanzverbindlichkeiten | 0 | 0 | ||||
| Derivative Finanzinstrumente | 0 | 0 | ||||
| Leasingverbindlichkeiten | 715 | 715 | 715 | |||
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | ||||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 6.038 | 6.038 | 6.038 | |||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1.091 | 1.091 | 1.091 | |||
| Derivative Finanzinstrumente | 0 | 0 | 0 |
Die Nettoergebnisse der Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien stellen sich für das Geschäftsjahr 2021 nach IFRS 9 wie folgt dar:
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| Aus Zinsen/ Dividenden | aus Folgebewertungen: | aus Abgang | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| T-Euro | Zum Fair Value T-Euro |
Währungsumrechnung T-Euro |
Wertberichtigung T-Euro |
T-Euro | T-Euro | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | -93 | 1.021 | -1.430 | 69 | -433 | |
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 220 | 220 | ||||
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 0 | 0 | ||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 233 | 233 | ||||
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 5 | 5 | ||||
| Gesamt | 360 | 5 | 1.021 | -1.430 | 69 | 25 |
Die Nettoergebnisse der Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien stellen sich für das Geschäftsjahr 2020 nach IFRS 9 wie folgt dar:
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| Aus Zinsen/ Dividenden | aus Folgebewertungen | aus Abgang | 2020 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| T-Euro | Zum Fair Value T-Euro |
Währungsumrechnung T-Euro |
Wertberichtigung T-Euro |
T-Euro | T-Euro | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 75 | -358 | -696 | -274 | -1.253 | |
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 226 | 226 | ||||
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 0 | 0 | ||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | -120 | -120 | ||||
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | -25 | -25 | ||||
| Gesamt | 181 | -25 | -358 | -696 | -274 | -1.172 |
Die Nettogewinne bzw. -verluste aus Ausleihungen und Forderungen beinhalten im Wesentlichen Veränderungen in den Wertberichtigungen, Währungsumrechnungen, Erträge aus Zahlungseingängen, Wertaufholungen sowie Zinserträge.
Die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der in den vorstehenden Tabellen dargestellten Finanzinstrumente orientiert sich an einer Fair-Value-Hierarchie, die die Bedeutung der für die Bewertung verwendeten Inputdaten berücksichtigt und sich wie folgt gliedert:
Stufe 1: auf aktiven Märkten notierte (unverändert übernommene Preise) für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten;
Stufe 2: für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (als Preis) oder indirekt (in Ableitung von Preisen) beobachtbare Inputdaten, die keinen notierten Preis nach Stufe 1 darstellen;
Stufe 3: herangezogene Inputdaten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten für die Bewertung des Vermögenswerts und der Verbindlichkeit basieren (nicht beobachtbare Inputdaten).
Im Geschäftsjahr und im Vorjahr erfolgte die Bestimmung der ausgewiesenen beizulegenden Zeitwerte ausschließlich nach Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie.
Finanzrisikomanagement
Der Hermle-Konzern verfügte zum 31. Dezember 2021 über eine überdurchschnittliche Eigenkapitalquote in Höhe von 73,5 %. Der Bestand an liquiden Mitteln und Wertpapieren betrug zum Bilanzstichtag T-Euro 121.452. Die liquiden Mittel und Wertpapiere betreffen Schuldner mit allgemein als noch gut eingestufter Bonität. Aufgrund dieser Umstände ist der Hermle-Konzern hinsichtlich der Finanzierung von Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen und der Dividendenausschüttung nicht auf verzinsliches Fremdkapital angewiesen. Der Hermle-Konzern ist stets darauf bedacht, ausreichend finanzielle Reserven vorzuhalten, um kurzfristig auf etwaige Änderungen der wirtschaftlichen Situation reagieren zu können.
Nachfolgend wird auf die Finanzrisiken eingegangen, soweit diese für den HermleKonzern von Bedeutung sind.
Zinsänderungsrisiken ergeben sich aus der Anlage der liquiden Mittel in Form von variablen und kurzlaufenden festverzinslichen Anlagen. Weitere Zinsrisiken bestehen nicht, da insbesondere kein verzinsliches Fremdkapital vorhanden ist. Die liquiden Mittel waren zum Jahresende überwiegend mit Restlaufzeiten unter einem Jahr angelegt, ganz überwiegend sogar mit Laufzeiten bis zu drei Monaten und damit praktisch einer variablen Verzinsung gleichgestellt.
Eine Erhöhung der Zinssätze um 0,5 % über die Laufzeit eines Jahres hätte für die zum Jahresende gehaltenen liquiden Mittel und Wertpapiere des Umlaufvermögens zur Folge, dass sich das Zinsergebnis des Folgejahres um circa 0,4 Mio. Euro (Vj. 0,4 Mio. Euro) verbessern könnte. Das Risiko aus Zinsverschlechterung besteht, da wegen der EZB-Politik nun verbreitet Negativzinsen auf Teile der Sichteinlagen bei Banken anfallen und von den Banken erhöhte Negativzinsen direkt weitergegeben werden. Bisher waren wir vom Negativzins noch nicht voll betroffen, allerdings können 2022 bei einem Konjunkturabschwung erhöhte Negativzinsen bis zu 100 % an die Bankkundschaft weitergeben werden. Der Effekt dürfte damit ca. -0,6 Mio. Euro (Vj. -0,6 Mio. Euro) betragen.
Wesentliche Konzentrationen von Ausfallrisiken bestehen im Hermle-Konzern nicht, da mit keinem Endkunden mehr als 10 % des Umsatzes des Konzerns erzielt wird. Darüber hinaus werden die Ausfallrisiken durch die fortlaufende Beobachtung des Zahlungsverhaltens unserer Kunden und ein konsequentes Forderungsmanagement weiter reduziert. Allerdings beurteilen wir auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der dadurch beeinträchtigten Ertrags- und Finanzlage in einzelnen Abnehmerbranchen unserer Produkte das Kreditrisiko derzeit höher als im Durchschnitt der Vorjahre.
Die Anlage der liquiden Mittel erfolgt in Wertpapiere bzw. Schuldner mit allgemein als noch gut eingestufter Bonität, sodass hier aus heutiger Sicht trotz latenter Risiken aus den Kapitalmärkten und für die Banken durch die wegen der Zinspolitik der EZB erodierenden Ertragskraft nicht von kurzfristigen Ausfallrisiken auszugehen sein sollte. Zudem werden derzeit eher kurze Anlagefristen gewählt. Das für uns indirekte, falls eintretend, hoch brisante Ausfallrisiko komplett überschuldeter Staaten kann durch uns hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit nicht beurteilt werden, ist im Laufe der letzten Jahre aber angestiegen und bei einzelnen Staaten insbesondere der Eurozone mittelfristig als "hoch" oder "sehr hoch" einzuschätzen. Durch den sogenannten "Stabilitätspakt" und definierte Neuverschuldungsgrenzen wurden risikobegrenzende Gegenmaßnahmen eingeleitet, die jedoch im Zuge der Corona-Pandemie in praktisch allen Ländern außer Kraft gesetzt wurden. Bei anderen Staaten und zuletzt auch in Deutschland wurden zudem temporäre Ausnahmeregelungen gewährt oder zuletzt offen die Verbindlichkeit und der Sinn dieser Regeln bestritten, sodass die Gewähr für eine künftige Regeleinhaltung zunehmend in Frage steht. Das maximale Ausfallrisiko ergibt sich aus dem Buchwert der in der Konzernbilanz angesetzten finanziellen Vermögenswerte.
Der Hermle-Konzern verfügt über überdurchschnittlich hohe Bestände an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Aktuelle Liquiditätsrisiken sind aufgrund dieses Sachverhalts nicht zu erkennen, wobei die Stabilität des deutschen Bankensystems trotz erodierender Ertragskraft als noch gegeben unterstellt ist (vgl. Ausführungen zu Ausfallrisiken).
Wechselkursrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen und Verbindlichkeiten in einer anderen Währung als der funktionalen Währung der jeweiligen Gesellschaft existieren bzw. bei planmäßigem Geschäftsverlauf in Form von zukünftigen Zahlungsströmen entstehen werden. Die Sicherung von Wechselkursrisiken bezieht sich auf Zahlungsflüsse; Fremdwährungsrisiken, die nicht zu Zahlungsflüssen führen, werden nicht gesichert. Dies sind zum Beispiel Risiken aus der Umrechnung der Abschlüsse von ausländischen Tochtergesellschaften und Betriebsstätten in die Konzernberichterstattungswährung Euro.
Die Wechselkursrisiken des Hermle-Konzerns beziehen sich im Wesentlichen auf den Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in fremder Währung sowie den Zufluss von Zahlungsmitteln in fremder Währung. Zur Absicherung dieser Währungsrisiken werden bei der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG derivative Instrumente eingesetzt. Diese dienen zur Absicherung der zum Bilanzstichtag bestehenden Fremdwährungsforderungen gegenüber Konzerngesellschaften, die in der Regel gesichert werden, darüber hinaus zusätzlich der Absicherung von zum Stichtag bilanziell noch nicht erfassten, aber schwebenden oder antizipierten Cashflows. Absicherungen für nur erwartete Cashflows werden je nach Einschätzung der Kurssituation innerhalb eines Horizonts von bis zu zwölf Monaten abgesichert, darüber hinaus in Ausnahmefällen.
Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen darüber, welche Auswirkungen hypothetische Änderungen von relevanten Risikovariablen auf das Jahresergebnis und das Eigenkapital haben. Zum 31. Dezember 2021 und auch zum 31. Dezember 2020 waren in der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG alle wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Konzerngesellschaften in fremder Währung durch Devisentermingeschäfte abgesichert, die als Fair Value Hedges klassifiziert wurden. Aus diesen geschlossenen Währungspositionen resultieren jeweils kompensatorische Effekte, sodass sich insoweit keine Veränderungen in Eigenkapital und Jahresergebnis ergeben. Die Bewertung von Cashflow Hedges sowie die Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen sind jedoch sensitiv in Bezug auf die Änderungen von Wechselkursen.
Bei einer Wertminderung der wesentlichen Fremdwährungen um 5 % im Jahr 2021 wäre für das Geschäftsjahr 2021 ein Ertrag von 0,3 Mio. Euro (Vj. 0,4 Mio. Euro) entstanden, bei entsprechender Werterhöhung ein Verlust von 0,3 Mio. Euro (Vj. 0,4 Mio. Euro). Bei einer Wertminderung der wesentlichen Fremdwährungen um 5 % im Jahr 2021 wäre eine Verminderung des Konzerneigenkapitals zum 31. Dezember 2021 um 0,1 Mio. Euro (Vj. 0,2 Mio. Euro) entstanden, bei entsprechender Aufwertung der Fremdwährungen eine Erhöhung um 0,1 Mio. Euro (Vj. 0,2 Mio. Euro).
Die den derivativen Finanzinstrumenten zugrunde liegenden Nominalvolumina sowie deren Marktwerte zum Bilanzstichtag sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:
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| 31.12.2021 T-Euro |
31.12.2020 T-Euro |
|
|---|---|---|
| Devisenterminverkäufe: | ||
| Nominalvolumen | 35.641 | 17.778 |
| dv. Restlaufzeit > 1 Jahr | 0 | 0 |
| Positive Marktwerte | 0 | 790 |
| dv. Fair Value Hedges < 1 Jahr | (0) | (212) |
| dv. Fair Value Hedges > 1 Jahr | (0) | (0) |
| dv. Cashflow Hedges < 1 Jahr | (0) | (578) |
| dv. Cashflow Hedges > 1 Jahr | (0) | (0) |
| Negative Marktwerte | 1.380 | 0 |
| dv. Fair Value Hedges < 1 Jahr | (812) | (0) |
| dv. Fair Value Hedges > 1 Jahr | (0) | (0) |
| dv. Cashflow Hedges < 1 Jahr | (568) | (0) |
| dv. Cashflow Hedges > 1 Jahr | (0) | (0) |
Der Marktwert entspricht den Gewinnen und Verlusten bei einer fiktiven Glattstellung der Derivate zum Bilanzstichtag. Das maximale Ausfallrisiko derivativer Finanzinstrumente entspricht der Summe der positiven Marktwerte. Es betrifft mögliche Vermögensverluste, die aus der Nichterfüllung von Vertragsverpflichtungen einzelner Handelspartner entstehen können. Zur Reduzierung dieses Risikos werden derivative Finanzinstrumente nur mit Banken der erläuterten Bonität abgeschlossen.
Die Veränderungen der Marktwerte werden grundsätzlich ergebniswirksam erfasst. Sind zukünftige geplante Cashflows in Fremdwährung Gegenstand einer effektiven Sicherung im Sinne des IFRS 9, werden die Regeln eines Cashflow Hedges angewandt. Die Marktwerte der entsprechenden Sicherungsgeschäfte werden dann zunächst ergebnisneutral mit dem Eigenkapital unter dem Posten "kumuliertes übriges Eigenkapital" verrechnet und erst später bei Realisierung des Grundgeschäfts ergebniswirksam erfasst.
Schätzungen fließen in die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Vorräte sowie die Festsetzung der sonstigen Rückstellungen ein. Diese betreffen im Falle der in der Konzern-Bilanz ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte die Ermittlung der zukünftigen Cashflows sowie die Festlegungen eines angemessenen Abzinsungssatzes, bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Wesentlichen die Ausfallwahrscheinlichkeiten für die einzelnen Schuldner und die Ausfallhöhe, bei den länger lagernden Vorräten oder Vorräten mit geringerer Umschlaghäufigkeit die zukünftige Verwertbarkeit, bei den aktiven latenten Steuern die Realisierbarkeit der steuerlichen Verlustvorträge und im Falle der ausgewiesenen sonstigen Rückstellungen sowohl Eintrittswahrscheinlichkeiten von Ereignissen als auch angenommene Erfüllungsbeträge, die sofern möglich auf der Basis vergangener Erfahrungswerte ermittelt sind. Da die tatsächliche zukünftige Entwicklung dieser Bestimmungsgrößen von den prognostischen Annahmen abweichen kann, können sich in Folgejahren ergebniswirksame Neubewertungen der entsprechenden Posten ergeben.
Das Konzernergebnis wurde im Geschäftsjahr 2021 vom Verlauf der Corona-Pandemie negativ beeinflusst. Die Schätzunsicherheiten sind auch im Folgejahr wegen der Unsicherheiten zum Verlauf der Corona-Pandemie sowie dem weiteren Verlauf des Ukraine-Konflikts weiterhin hoch.
Die Auswirkungen des im Februar 2022 eskalierten Ukraine-Konflikts sowie die Lieferkettenthematik sind im Kapitel Nachtragsbericht des zusammengefassten Lageberichts dargestellt. Im Übrigen gab es nach Abschluss des Geschäftsjahres 2021 bis zur Unterzeichnung des Konzernabschlusses keine Ereignisse mit wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Hermle AG und des Konzerns.
Neben den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen sowie nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Beteiligungen kommen hierfür grundsätzlich Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats sowie Aktionäre mit maßgeblichem Einfluss im Sinne von IAS 24 "Related Party Disclosures" in Betracht. Die Beziehungen zu diesem Kreis an nahe stehenden Unternehmen und Personen werden zu marktüblichen Konditionen abgewickelt.
Nahe stehende Unternehmen, die vom Hermle-Konzern beherrscht werden oder auf die der Hermle-Konzern einen maßgeblichen Einfluss ausübt, die aber nicht in den Konzernabschluss einbezogen sind, sind nicht vorhanden.
Die vom Konzern an sonstige nahe stehende Unternehmen erbrachten Lieferungen und Leistungen betrugen T-Euro 592 (Vj. T-Euro 69), die vom Konzern bezogenen Lieferungen und Leistungen von sonstigen nahe stehenden Unternehmen betrugen T-Euro 2.329 (Vj. T-Euro 1.787). Zum Bilanzstichtag beliefen sich die Forderungen im Konzern gegen sonstige nahe stehende Unternehmen auf T-Euro 6 (Vj. T-Euro 0), die Verbindlichkeiten im Konzern gegen sonstige nahe stehende Unternehmen auf T-Euro 133 (Vj. T-Euro 85).
Vorstand und Aufsichtsrat der Hermle AG haben am 8. Dezember 2021 mit Aktualisierung vom 16. März 2022 die Entsprechenserklärung zum DCGK gemäß § 161 AktG abgegeben und diese der Allgemeinheit dauerhaft auf der Homepage der Hermle AG unter www.hermle.de (Menüpunkt: Investor Relations / Pflichtveröffentlichungen / Kodex § 161 AktG) zugänglich gemacht.
Den Vorstand bilden folgende Personen:
Günther Beck, Vorstand Finanzen, Informationsverarbeitung
Franz-Xaver Bernhard, Vorstand Vertrieb, Forschung & Entwicklung
Weitere Mandate in Aufsichtsräten und Kontrollgremien:
Mitglied des Aufsichtsrats der VOLLMER Werke Maschinenfabrik GmbH, Biberach/Riss
Benedikt Hermle, Vorstand Produktion, Service, Materialwirtschaft
Den Aufsichtsrat bilden folgende Personen:
Dietmar Hermle, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Unternehmer, früher Sprecher des Vorstands der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG
Lothar Hermle, Stellvertretender Vorsitzender
Industriemeister
Dr. Sonja Zobl-Leibinger, Stellvertretende Vorsitzende
Rechtsanwältin
Weitere Mandate in Aufsichtsräten und Kontrollgremien:
Vorsitzende des Aufsichtsrats der AdCapital AG, Tuttlingen
Dr. Wolfgang Kuhn
Unternehmer
Weitere Mandate in Aufsichtsräten und Kontrollgremien:
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Concept AG, Stuttgart
Mitglied des Aufsichtsrats der SALytic Invest AG, Köln, seit 1. Januar 2021
Mitglied des Verwaltungsrats der Pactum AG, Zürich, seit 10. November 2021
Vorsitzender des Aufsichtsrats der E3 Holding AG, Biberach an der Riß, seit 23. April 2021
Gerd Grewin *
Betriebsratsvorsitzender
Industriemeister, Steuerungs- und Regelungstechniker
Andreas Borho * Industriekaufmann
*) gewählte Arbeitnehmervertreter
Gosheim, 30. März 2022
Maschinenfabrik Berthold Hermle AG
Günther Beck
Franz-Xaver Bernhard
Benedikt Hermle
An die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Gosheim
Wir haben den Konzernabschluss der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Gosheim, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht (zusammengefasster Lagebericht) der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Gosheim, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB sowie die nichtfinanzielle Erklärung nach §§ 289b und 315b HGB, die jeweils auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht wurden, und auf die im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" bzw. im ersten Absatz des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und |
| ― | vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
■ Realisierung von Umsatzerlösen aus Neumaschinen- und Ersatzteilverkäufen
a) Das Risiko für den Abschluss
Der Konzern der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Gosheim, erzielt Umsätze aus dem Verkauf von Maschinen und Ersatzteilen sowie aus der Erbringung von Serviceleistungen. Im Geschäftsjahr 2021 wurden Umsatzerlöse aus Neumaschinen- und Ersatzteilverkäufen in Höhe von EUR 353,4 Mio. erzielt. Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt dabei grundsätzlich zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erzeugnisse geliefert worden sind und somit der Eigentums- bzw. Gefahrenübergang auf den Kunden erfolgt ist. Der Konzern der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG bietet darüber hinaus im Zusammenhang mit den Verkaufsverträgen erweiterte Gewährleistungen sowie Schulungen an, die nach IFRS 15 als separate Leistungsverpflichtung bilanziert werden. Bei Verträgen die verschiedene Leistungsverpflichtungen enthalten, erfolgt die Allokation der Umsätze anhand der Einzelveräußerungspreise.
Die Angaben der Gesellschaft zur erfolgten Umsatzrealisation sind insbesondere im Abschnitt "Gewinn- und Verlustrechnung" im Kapitel (6) und im Kapitel (17) des Konzernanhangs sowie im zusammengefassten Lagebericht im Abschnitt "Hermle-Geschäftsverlauf im Überblick" enthalten.
Aufgrund der Vielfalt an vertraglichen Bestimmungen unter Anwendung unterschiedlicher allgemeiner Lieferbedingungen (Incoterms), der Komplexität in der Aufteilung des Verkaufspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen sowie der Vielzahl an Geschäftsvorfällen im Bereich der Ersatzteilverkäufe wird die Umsatzrealisierung als komplex betrachtet und daher als bedeutsames Risiko eingestuft. Vor dem Hintergrund der Wesentlichkeit der Umsatzerlöse aus Neumaschinen- und Ersatzteilverkäufen für das Jahresergebnis und damit der Relevanz für das Verständnis der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der hohen Bedeutung als wichtiger finanzieller Leistungsindikator für die Unternehmenssteuerung und Unternehmensplanung war die Umsatzrealisation von Neumaschinen- und Ersatzteilverkäufen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen
Wir haben die Übereinstimmung der vom Konzern Maschinenfabrik Berthold Hermle AG angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Realisierung von Umsatzerlösen mit dem IFRS Rahmenkonzept und den einschlägigen IFRS gewürdigt. Auf Grundlage unseres Geschäfts- und Prozessverständnisses haben wir die im Geschäftsjahr 2021 ausgewiesenen Umsatzerlöse anhand von Kennzahlen analysiert sowie Datenanalysen zur Beurteilung der buchungssystematischen Erfassung durchgeführt. Wir haben die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems gewürdigt und zudem auf Basis umfangreicher Stichproben der im Geschäftsjahr erzielten Umsatzerlöse aus Neumaschinen und Ersatzteilverkäufen untersucht, ob die Umsätze entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen, der vorliegenden Kundenabnahmen bzw. Versanddokumenten sowie anderen damit im Zusammenhang stehender Unterlagen zu einer korrekten Realisation im Geschäftsjahr geführt haben.
Wir haben darüber hinaus in Stichproben Saldenbestätigungen von Kunden eingeholt, um die vom Konzern der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG bilanzierten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag zu verifizieren und beurteilt, ob der Konzern der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG die separaten Bilanzierungseinheiten ordnungsgemäß identifiziert, den Transaktionspreis für solche Einheiten korrekt ermittelt und eine periodengerechte Umsatzrealisierung sicher gestellt hat. Ferner haben wir die Angemessenheit der dazugehörigen Angaben im Konzernanhang beurteilt.
Die Vorgehensweise des Konzerns der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG zur Realisierung von Umsatzerlösen aus Neumaschinen und Ersatzteilverkäufen ist sachgerecht. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwände hinsichtlich der Umsatzrealisierung ergeben.
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die zum Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen umfassen:
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| ― | die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte nichtfinanzielle Erklärung gemäß §§ 289b und 315b HGB, auf die im ersten Absatz des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, |
| ― | die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB, auf die im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, |
| ― | den auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten Vergütungsbericht, auf den im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, |
| ― | den Bericht des Aufsichtsrats, |
| ― | die übrigen Teile des Geschäftsberichts, aber nicht den Konzernabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk und |
| ― | die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB und nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht |
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Vorstand und Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "Hermle_AG_KA_2021-12-31.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2020/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| ― | beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen. |
| ― | beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. Juli 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Gemäß § 318 Abs. 2 HGB gelten wir als Abschlussprüfer des Konzernabschlusses, da kein anderer Prüfer bestellt wurde. Wir wurden am 10. Oktober 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2020 als Abschlussprüfer der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Gosheim, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dr. Volker Hecht.
Stuttgart, 26. April 2022
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Oliver Striebel, Wirtschaftsprüfer
Dr. Volker Hecht, Wirtschaftsprüfer
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt und im gemeinsamen Lagebericht von Maschinenfabrik Berthold Hermle AG und Konzern der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung beschrieben sind.
Gosheim, 30. März 2022
Maschinenfabrik Berthold Hermle AG
Günther Beck
Franz-Xaver Bernhard
Benedikt Hermle
Aktiva
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| Stand am 31.12.2021 TEUR |
Stand am 31.12.2020 TEUR |
|
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 1.130 | 1.351 |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 47.921 | 49.174 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 14.360 | 14.183 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 9.226 | 10.127 |
| 4. Geleistete Anzahlungen | 652 | 1.489 |
| 72.159 | 74.973 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 11.743 | 12.342 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 275 | 275 |
| 3. Sonstige Ausleihungen | 5 | 5 |
| 12.023 | 12.622 | |
| 85.312 | 88.946 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | ||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 40.263 | 34.172 |
| 2. Unfertige Erzeugnisse | 21.257 | 14.519 |
| 3. Fertige Erzeugnisse | 16.238 | 14.608 |
| 4. Geleistete Anzahlungen | 1.359 | 665 |
| 79.117 | 63.964 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 40.130 | 26.224 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 23.997 | 4.610 |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 23.698 | 17.810 |
| 87.825 | 48.644 | |
| III. Flüssige Mittel | 73.730 | 72.305 |
| 240.672 | 184.913 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 625 | 361 |
| 326.609 | 274.220 | |
| Passiva | ||
| Stand am 31.12.2021 TEUR |
Stand am 31.12.2020 TEUR |
|
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 15.000 | 15.000 |
| II. Kapitalrücklage | 2.874 | 2.874 |
| III. Gewinnrücklagen | ||
| 1. Gesetzliche Rücklage | 1.500 | 1.500 |
| 2. Andere Gewinnrücklagen | 103.517 | 103.517 |
| IV. Bilanzgewinn | 122.832 | 96.821 |
| 245.723 | 219.712 | |
| B. Rückstellungen | ||
| 1. Steuerrückstellungen | 171 | 75 |
| 2. Sonstige Rückstellungen | 39.411 | 32.241 |
| 39.582 | 32.316 | |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 21.829 | 9.057 |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 4.223 | 4.287 |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 5.543 | 2.634 |
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 9.028 | 5.621 |
| 40.623 | 21.599 | |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 681 | 593 |
| 326.609 | 274.220 |
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| 2021 TEUR |
2020 TEUR |
|
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 344.963 | 271.129 |
| 2. Erhöhung (i. V. Verminderung) des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 8.368 | -4.164 |
| 3. Andere aktivierte Eigenleistungen | 1.238 | 691 |
| 354.569 | 267.656 | |
| 4. Sonstige betriebliche Erträge | 5.969 | 9.733 |
| 5. Materialaufwand | ||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 151.747 | 109.767 |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 13.786 | 11.660 |
| 6. Gesamtleistung | 165.533 | 121.427 |
| 7. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | 66.277 | 55.650 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | 12.335 | 9.901 |
| 78.612 | 65.551 | |
| 8. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 8.488 | 7.912 |
| 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 40.120 | 35.204 |
| 10. Betriebsergebnis | 67.785 | 47.295 |
| 11. Erträge aus Beteiligungen | 2.464 | 3.009 |
| 12. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 14 | 14 |
| 13. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 92 | 75 |
| 14. Abschreibungen auf Finanzanlagen | 599 | 0 |
| 15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 269 | 147 |
| 16. Finanz- und Beteiligungsergebnis | 1.702 | 2.951 |
| 17. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 18.072 | 12.169 |
| 18. Ergebnis nach Steuern | 51.415 | 38.077 |
| 19. Sonstige Steuern | 355 | 199 |
| 20. Jahresüberschuss | 51.060 | 37.878 |
| 21. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 71.772 | 58.943 |
| 22. Bilanzgewinn | 122.832 | 96.821 |
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| Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 1.1.2021 TEUR |
Zugänge TEUR |
Umbuchungen TEUR |
Währungsanpassung TEUR |
Abgänge TEUR |
Stand am 31.12.2021 TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 7.989 | 340 | 0 | 0 | 42 | 8.287 |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 77.895 | 721 | 124 | 0 | 0 | 78.740 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 49.483 | 2.046 | 1.264 | 0 | 824 | 51.969 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 29.695 | 1.922 | 8 | 17 | 1.320 | 30.322 |
| 4. Geleistete Anzahlungen | 1.489 | 564 | -1.396 | 0 | 5 | 652 |
| 158.562 | 5.253 | 0 | 17 | 2.149 | 161.683 | |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 12.342 | 0 | 0 | 0 | 0 | 12.342 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 275 | 0 | 0 | 0 | 0 | 275 |
| 3. Sonstige Ausleihungen | 5 | 0 | 0 | 0 | 0 | 5 |
| 12.622 | 0 | 0 | 0 | 0 | 12.622 | |
| 179.173 | 5.593 | 0 | 17 | 2.191 | 182.592 |
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| Kumulierte Abschreibungen | Buchwerte | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 1.1.2021 TEUR |
Zugänge TEUR |
Währungsanpassung TEUR |
Abgänge TEUR |
Stand am 31.12.2021 TEUR |
Stand am 31.12.2021 TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 6.638 | 559 | 0 | 40 | 7.157 | 1.130 |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 28.721 | 2.098 | 0 | 0 | 30.819 | 47.921 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 35.300 | 3.024 | 0 | 715 | 37.609 | 14.360 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 19.568 | 2.807 | 8 | 1.287 | 21.096 | 9.226 |
| 4. Geleistete Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 652 |
| 83.589 | 7.929 | 8 | 2.002 | 89.524 | 72.159 | |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0 | 599 | 0 | 0 | 599 | 11.743 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 275 | |
| 3. Sonstige Ausleihungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 5 |
| 0 | 599 | 0 | 0 | 599 | 12.023 | |
| 90.227 | 9.087 | 8 | 2.042 | 97.280 | 85.312 |
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| Buchwerte | |
|---|---|
| Stand am 31.12.2020 TEUR |
|
| --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 1.351 |
| II. Sachanlagen | |
| 1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 49.174 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 14.183 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 10.127 |
| 4. Geleistete Anzahlungen | 1.489 |
| 74.973 | |
| III. Finanzanlagen | |
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 12.342 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 275 |
| 3. Sonstige Ausleihungen | 5 |
| 12.622 | |
| 88.946 |
Der Jahresabschluss der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG (kurz: Hermle AG) wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften und den besonderen Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG hat ihren Sitz in Gosheim und ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der HRB 460397 im Handelsregister eingetragen. Die Angaben im Anhang erfolgen, sofern nicht anders vermerkt, in Tausend Euro.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden einige Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang gem. § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB gesondert ausgewiesen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr beibehalten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet, vermindert um die planmäßige Abschreibung.
Das Sachanlagevermögen ist auf der Grundlage der Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen drei und 50 Jahren. Die Eigenleistungen werden mit den direkt zurechenbaren Kosten zuzüglich anteiliger Gemeinkosten bilanziert.
Für Zugänge ab dem Geschäftsjahr 2008 liegt für die planmäßigen Abschreibungen die lineare Methode zugrunde. In früheren Geschäftsjahren wurde degressiv abgeschrieben, sofern dies zu höheren Beträgen führte. Es wurden dabei die steuerlich zulässigen Höchstsätze angesetzt. Von der Möglichkeit des Übergangs von der degressiven Methode auf die lineare Methode wird Gebrauch gemacht, sofern dies zu einer höheren Abschreibung führt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Als geringwertige Wirtschaftsgüter zählen Gegenstände im Wert von unter 800 Euro.
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen und beim Sachanlagevermögen werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, soweit eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Stellt sich in späteren Geschäftsjahren heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.
Zugänge werden im Jahr des Zugangs zeitanteilig abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert oder gegebenenfalls mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit eine dauernde Wertminderung vorliegt.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder zu niedrigeren beizulegenden Zeitwerten. Grundlage für die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse zu Herstellungskosten sind Erzeugniskalkulationen, die neben den direkt zurechenbaren Kosten die angemessenen und notwendigen Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie darauf entfallende steuerlich aktivierungspflichtige Verwaltungskosten beinhalten. Auf länger lagernde Bestände werden ausreichende Abwertungen vorgenommen. Fremdkapitalzinsen werden nicht berücksichtigt.
Die geleisteten Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.
Die erhaltenen Anzahlungen von Kunden werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und nicht aktivisch abgesetzt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Mögliche Ausfallrisiken bei den Forderungen sind durch angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung in steuerlich zulässiger Höhe auf inländische und ausländische Forderungen ausreichend Rechnung getragen.
Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken für ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.
Die Rückstellung für Verpflichtungen aus Altersteilzeit wird nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Bei der Bewertung der Altersteilzeitverpflichtung wurden die Heubeck-Richttafeln 2018 G verwendet, sofern biometrische Einflussfaktoren zu berücksichtigen waren, ein Rechnungszins zwischen 0,30 % und 0,49 % sowie ein Gehaltstrend von 2,50 %. Die Rückstellung für Altersteilzeit wurde für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Sie enthalten Aufstockungs- und Abfindungsbeträge sowie bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.
Die aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem abgegrenzten Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Erstattung der Sozialversicherungsbeträge im Zusammenhang mit dem Kurzarbeitergeld durch die Bundesagentur für Arbeit ist saldiert in dem Posten "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung" enthalten.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Aktiva und Passiva der Niederlassung in Prag/Tschechische Republik, der Niederlassung Hermle Nordic, Odense/Dänemark, sowie der Niederlassung in Warschau/Polen werden ebenfalls zum Devisenkassamittelkurs in den Abschluss der Hermle AG einbezogen. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden zu Durchschnittskursen umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite.
Die gesondert dargestellte Entwicklung und Aufteilung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs.
Die Hermle AG hält am Bilanzstichtag an folgenden Gesellschaften eine Beteiligung im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB:
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| Name | Beteiligungsquote in % |
Währung | Eigenkapital | Jahresergebnis |
|---|---|---|---|---|
| Hermle Vertriebs GmbH, Gosheim | 100 | T-EURO | 25.408 | 1.893 |
| Hermle Systemtechnik GmbH, Gosheim | 100 | T-EURO | 3.436 | 725 |
| Hermle Maschinenbau GmbH, Gosheim | 100 | T-EURO | 420 | 99 |
| Hermle (Schweiz) AG, Neuhausen/ Schweiz | 100 | T-EURO | 7.237 | 812 |
| Hermle USA Inc., Franklin Wisconsin/ USA | 100 | T-EURO | 11.540 | 380 |
| Hermle Properties Inc, Franklin Wisconsin / USA | 100 | T-EURO | 2.561 | 148 |
| Hermle Nederland B.V., Horst/ Niederlande | 100 | T-EURO | 3.866 | 708 |
| Hermle Italia s.r.l., Rodano, Bozen/ Italien | 100 | T-EURO | 2.653 | 1.005 |
| Hermle WWE AG, Neuhausen/ Schweiz | 99,8 | T-EURO | 4.537 | -460 |
| Hermle Vostock OOO, Moskau/ Russland 1) | 99,8 | T-EURO | 1.169 | 402 |
| Hermle Uljanovsk OOO, Russland | 100 | T-EURO | 79 | -145 |
| Hermle Mexico S.DE.R.L.DE C.V., Queretaro/ Mexiko | 99,0 | T-EURO | -92 | -125 |
| Hermle SEA Co. Ltd., Chonburi/ Thailand | 100 | T-EURO | 32 | -179 |
1) Die Anteile dieser Gesellschaft werden unmittelbar über die Hermle WWE AG, Neuhausen/Schweiz, gehalten.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T-Euro 23.403 (Vj. T-Euro 4.398).
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Rückerstattungsansprüche auf Steuern in Höhe von T-Euro 22.995 (Vj. T-Euro 16.998), Rückerstattungsansprüche aus sozialer Sicherheit von T-Euro 0 (Vj. T-Euro 211) sowie Rückkaufswerte von Lebensversicherungen, kurzfristige Darlehen und Forderungen aus Rücksendungen.
Der Betrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt T-Euro 4.159 (Vj. T-Euro 3.276). Die übrigen Forderungen haben wie im Vorjahr ausschließlich Restlaufzeiten von unter einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen T-Euro 28 (Vj. T-Euro 21).
Die flüssigen Mittel betreffen im Wesentlichen Guthaben bei Kreditinstituten.
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| 31.12.2021 T-Euro |
31.12.2020 T-Euro |
|
|---|---|---|
| Guthaben bei Kreditinstituten | 73.725 | 72.299 |
| Kassenbestand | 5 | 6 |
| 73.730 | 72.305 |
In 2021 ergab sich insgesamt ein Überhang aktiver latenter Steuern. Dieser wurde in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert.
Das Grundkapital ist eingeteilt in 4.000.000 Stück Stamm- und 1.000.000 Stück Vorzugsaktien. Das Grundkapital stellt sich wie folgt dar:
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| 31.12.2021 T-Euro |
31.12.2020 T-Euro |
|
|---|---|---|
| 4.000.000 Stück Stammaktien | 12.000 | 12.000 |
| 1.000.000 Stück Vorzugsaktien | 3.000 | 3.000 |
| Gesamtes gezeichnetes Grundkapital | 15.000 | 15.000 |
a) Mitteilungen vom 19.11.2021
Herr Lukas Hermle trat am 14.11.2021 dem Poolvertrag von Dietmar Hermle, Hildegard und Katharina Hermle Stiftung bei (siehe nachfolgende Mitteilung b)). Er überschritt zusammen mit den übrigen Poolteilnehmern die Schwelle von 30%.
b) Mitteilung vom 23.03.2017
Dietmar Hermle, Katharina Hermle und Hildegard und Katharina Hermle Stiftung teilen gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit, dass Ihr Anteil an Aktien am 15.12.2010 die Schwelle von 30 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 34,775% beträgt. Herr Felix Hermle und Herr Moritz Hermle traten am 18.11.2013 bzw.am 15.12.2015 dem Poolvertrag bei und überschritten zusammen mit den übrigen Poolteilnehmern die Schwelle von 30%.
c) Mitteilung vom 20.05.2016
ADF-Beteiligungs GmbH, Deutschland, teilt gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Anteil an Aktien am 28.04.2016 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 6,858 % beträgt.
d) Mitteilung vom 20.05.2016
Herr Lothar Hermle teilt gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit, dass sein Anteil an Aktien am 28.04.2016 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 7,92 % beträgt.
e) Mitteilung vom 10.05.2010
VVH Holding GmbH, Deutschland, und Herr Gerhard Hermle teilen gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Anteil an Aktien am 10.05.2010 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 7,92 % beträgt.
f) Mitteilung vom 20.04.2002
Günther Leibinger teilt gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit, dass sein Anteil an Aktien am 20.04.2002 die Schwelle von 30 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 32,5 % beträgt.
Die Kapitalrücklagen stammen aus der Veräußerung der eigenen Anteile in früheren Geschäftsjahren.
Die Gewinnrücklagen entwickelten sich wie folgt:
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| 31.12.2021 T-Euro_ | 31.12.2020 T-Euro |
|
|---|---|---|
| Gesetzliche Gewinnrücklagen | 1.500 | 1.500 |
| Andere Gewinnrücklagen | ||
| Stand zum 01.01. | 103.517 | 103.517 |
| Entnahme im Geschäftsjahr | 0 | 0 |
| Einstellung im Geschäftsjahr | 0 | 0 |
| Stand zum 31.12. | 103.517 | 103.517 |
| Summe Gewinnrücklagen | 105.017 | 105.017 |
Im Geschäftsjahr wurden T-Euro 0 den Gewinnrücklagen zugeführt (Vj. T-Euro 0).
Der Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt:
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| 31.12.2021 T-Euro |
31.12.2020 T-Euro |
|
|---|---|---|
| Bilanzgewinn zum 01.01. | 96.821 | 83.992 |
| Ausschüttung | -25.050 | -25.050 |
| Nicht abgerufene Dividende | 1 | 1 |
| Einstellung Gewinnrücklagen | 0 | 0 |
| 71.772 | 58.943 | |
| Jahresüberschuss | 51.060 | 37.878 |
| Entnahme Gewinnrücklagen | 0 | 0 |
| Einstellung in Gewinnrücklagen gem. § 16 Abs. 3 der Satzung | 0 | 0 |
| Bilanzgewinn zum 31.12. | 122.832 | 96.821 |
Der Vorstand schlägt vor, eine Dividende von insgesamt Euro 9,00 je Stammaktie und Euro 9,05 je Vorzugsaktie auszuschütten. Dies entspricht einem Betrag von T-Euro 45.050. Des Weiteren wird vorgeschlagen, T-Euro 6.000 den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen sowie T-Euro 71.782 auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Rückstellungen teilen sich wie folgt auf:
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| 31.12.2021 T-Euro |
31.12.2020 T-Euro |
|
|---|---|---|
| Steuerrückstellungen | 171 | 75 |
| Sonstige Rückstellungen | 39.411 | 32.241 |
| 39.582 | 32.316 |
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für noch zu erbringende Leistungen, für Personalkosten sowie für Gewährleistung und Kulanz.
Alle Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten für Wareneingang ohne Rechnungen in Höhe von T-EURO 243 (Vj. T-EURO 548) werden wie im Vorjahr unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die handelsüblichen Eigentumsvorbehalte.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen zu T-Euro 2.543 (Vj. T-Euro 2.634) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und zu T-Euro 3.000 (Vj. T-Euro 0) einen Liquiditätsübertrag zum Stichtag.
Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
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| 31.12.2021 T-Euro |
31.12.2020 T-Euro |
|
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Steuern | 4.458 | 1.612 |
| Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 47 | 47 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 4.523 | 3.962 |
| 9.028 | 5.621 |
Die Umsatzerlöse gliedern sich regional wie folgt:
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| 2021 T-Euro |
2020 T-Euro |
|
|---|---|---|
| Bundesrepublik Deutschland | 140.294 | 113.397 |
| Andere Länder | 204.669 | 157.732 |
| 344.963 | 271.129 |
Die Umsatzerlöse gliedern sich nach Tätigkeitsbereichen wie folgt:
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| 2021 T-Euro |
2020 T-Euro |
|
|---|---|---|
| Verkauf von Werkzeugmaschinen, Zubehör und Ersatzteilen | 328.470 | 256.761 |
| Service- und Schulungsleistungen | 15.352 | 13.542 |
| Sonstiges | 1.141 | 826 |
| 344.963 | 271.129 |
Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von T-Euro 1.780 aus der Auflösung von Rückstellungen, Erträge in Höhe von T-Euro 2.299 aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen sowie in Höhe von T-Euro 328 aus der Veräußerung von Anlagevermögen ausgewiesen.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von T-Euro 622 (Vj. T-Euro 1.490) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind unrealisierte Kursverluste in Höhe von T-EUR 585 (Vj. T-EUR 258) saldiert.
Es fielen wie im Vorjahr keine Aufwendungen für Altersversorgung an.
Es wurden durchschnittlich beschäftigt:
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| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| Gewerbliche Arbeitnehmer | 441 | 444 |
| Angestellte | 503 | 499 |
| Auszubildende | 100 | 104 |
| Summe | 1.044 | 1.047 |
Die Gesamtbezüge des Vorstands betragen T-Euro 2.242.
Im Geschäftsjahr sind außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von T-Euro 0 (Vj. T-Euro 66) auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sowie T-Euro 599 (Vj. T-Euro 0) außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen enthalten.
Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T-Euro 48 aus Forderungsverlusten enthalten.
Für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG sind im Jahr 2021 Honorare des Abschlussprüfers in Höhe von T-Euro 187 angefallen. Darüber hinaus wurden im laufenden Jahr T-Euro 0 für andere Bestätigungsleistungen, T-Euro 0 für Steuerberatungsleistungen und T-Euro 0 für sonstige Leistungen berechnet.
Die Erträge aus Beteiligungen betreffen mit T-EURO 2.464 (Vj. T-EURO 3.009) verbundene Unternehmen. Sie resultieren im Wesentlichen aus Dividendenausschüttungen der Hermle WWE AG in Höhe von T-Euro 681 (Vj. T-Euro 1.895), der Hermle (Schweiz) AG in Höhe von T-Euro 683 (Vj. T-Euro 714), der Hermle Italia s.r.l. in Höhe von T-Euro 300 (Vj. T-Euro 0) und der HLS in Höhe von T-Euro 800 (Vj. T-Euro 400).
Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens enthalten Erträge von verbundenen Unternehmen in Höhe von T-Euro 14 (Vj. T-Euro 14).
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen des Geschäftsjahres in Höhe von 599 T-Euro betreffen die Hermle Uljanovsk.
In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Beträge aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von T-Euro 17 (Vj. T-Euro 25) enthalten.
Am Bilanzstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:
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| 31.12.2021 T-Euro |
31.12.2020 T-Euro |
|
|---|---|---|
| Haftungsverhältnisse | ||
| Haftung aus Genossenschaftsanteilen | 5 | 5 |
| Sonstige finanzielle Verpflichtungen | ||
| Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen, fällig bis 1 Jahr | 186 | 182 |
| fällig ab 1 Jahr bis 5 Jahre | 111 | 117 |
Zum 31. Dezember 2021 waren durch die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG Devisentermingeschäfte im Volumen von 35,6 Mio. Euro (Vj. 17,8 Mio. Euro) abgeschlossen. Der Marktwert dieser Geschäfte am Stichtag entspricht insgesamt einem Vermögenswert von T-Euro 0 (Vj. T-Euro 790) und einer Schuld bzw. rechtlichen Verpflichtung von T-Euro 1.380 (Vj. T-Euro 0). Diese Geschäfte dienen einerseits zur Absicherung der zum Bilanzstichtag bestehenden Forderungen und Bankguthaben in Fremdwährung, darüber hinaus zusätzlich der Absicherung von zum Stichtag bilanziell noch nicht erfassten, aber erwarteten Cashflows.
Neben Tochterunternehmen kommen als nahe stehende Unternehmen und Personen zusätzlich grundsätzlich Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats und Aktionäre mit maßgeblichem Einfluss in Betracht. Die Transaktionen werden zu marktüblichen Bedingungen abgewickelt.
Die Auswirkungen des im Februar 2022 eskalierten Ukraine Konflikts sowie der Lieferkettenthematik sind im Kapitel Nachtragsbericht des Lageberichts dargestellt. Im Übrigen gab es nach Abschluss des Geschäftsjahres 2021 bis zur Unterzeichnung dieses Berichts keine Ereignisse mit wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Hermle AG und des Konzerns.
Vorstand und Aufsichtsrat der Hermle AG haben am 8. Dezember 2021 mit Aktualisierung vom 16. März 2022 die Entsprechenserklärung zum DCGK gemäß § 161 AktG abgegeben sowie den Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG erstellt und diese der Allgemeinheit dauerhaft auf der Homepage der Hermle AG unter www.hermle.de (Menüpunkt: Investor Relations / Pflichtveröffentlichungen / Kodex § 161 AktG sowie unter Investor Relations / Pflichtveröffentlichungen / Sonstiges) zugänglich gemacht.
Den Vorstand bilden folgende Personen:
Günther Beck, Vorstand Finanzen, Informationsverarbeitung
Franz-Xaver Bernhard, Vorstand Vertrieb, Forschung & Entwicklung
Mitglied des Aufsichtsrats der VOLLMER Werke Maschinenfabrik GmbH, Biberach/Riss
Benedikt Hermle, Vorstand Produktion, Service, Materialwirtschaft
Den Aufsichtsrat bilden folgende Personen:
Dietmar Hermle, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Unternehmer, früher Sprecher des Vorstands der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG
Lothar Hermle, Stellvertretender Vorsitzender
Industriemeister
Dr. Sonja Zobl-Leibinger, Stellvertretende Vorsitzende
Rechtsanwältin
Weitere Mandate in Aufsichtsräten und Kontrollgremien:
Vorsitzende des Aufsichtsrats der AdCapital AG, Tuttlingen
Dr. Wolfgang Kuhn
Unternehmer
Weitere Mandate in Aufsichtsräten und Kontrollgremien:
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Concept AG
Mitglied des Aufsichtsrats der SALytic Invest AG, Köln, seit 1. Januar 2021
Mitglied des Verwaltungsrats der Pactum AG, Zürich, seit 10. November 2021
Vorsitzender des Aufsichtsrats der E3 Holding AG, Biberach an der Riß, seit 23. April 2021
Gerd Grewin *
Betriebsratsvorsitzender
Industriemeister, Steuerungs- und Regelungstechniker
Andreas Borho * ,
Industriekaufmann
*) gewählte Arbeitnehmervertreter
Gosheim, 30. März 2022
Maschinenfabrik Berthold Hermle AG
Günther Beck
Franz-Xaver Bernhard
Benedikt Hermle
An die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Gosheim
Wir haben den Jahresabschluss der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Gosheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht (zusammengefasster Lagebericht) der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Gosheim, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach den §§ 289f und 315d HGB sowie die nichtfinanzielle Erklärung nach den §§ 289b und 315b HGB, die jeweils auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht wurden, und auf die im ersten Absatz des zusammengefassten Lageberichts bzw. im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und |
| ― | vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
■ Realisierung von Umsatzerlösen aus Neumaschinen- und Ersatzteilverkäufen
a) Das Risiko für den Abschluss
Die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Gosheim, erzielt Umsätze aus dem Verkauf von Maschinen und Ersatzeilen sowie aus der Erbringung von Serviceleistungen. Im Geschäftsjahr 2021 wurden Umsatzerlöse aus Neumaschinen- und Ersatzteilverkäufen in Höhe von EUR 328,5 Mio. erzielt. Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt dabei grundsätzlich zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erzeugnisse geliefert worden sind und somit der Gefahrenübergang auf den Kunden erfolgt ist.
Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG durch Übertragung der Kontrolle über Güter und Dienstleistungen ihre Leistungsverpflichtung erfüllt hat und der Gefahrenübergang erfolgt ist. Aufgrund der Vielfalt an vertraglichen Bestimmungen unter Anwendung unterschiedlicher allgemeiner Lieferbedingungen (Incoterms) sowie der Vielzahl an Geschäftsvorfällen im Bereich der Ersatzteilverkäufe wird die Umsatzrealisierung als komplex betrachtet und daher als bedeutsames Risiko eingestuft. Vor dem Hintergrund der Wesentlichkeit der Umsatzerlöse aus Neumaschinen- und Ersatzteilverkäufen für das Jahresergebnis und damit der Relevanz für das Verständnis der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der hohen Bedeutung als wichtiger finanzieller Leistungsindikator für die Unternehmenssteuerung und Unternehmensplanung war die Umsatzrealisation von Neumaschinen- und Ersatzteilverkäufen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen
Wir haben die Übereinstimmung der von der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Realisierung von Umsatzerlösen mit den einschlägigen gesetzlichen Regelungen gewürdigt. Auf Grundlage unseres Geschäfts- und Prozessverständnisses haben wir die im Geschäftsjahr 2021 ausgewiesenen Umsatzerlöse anhand von Kennzahlen analysiert sowie Datenanalysen zur Beurteilung der buchungssystematischen Erfassung durchgeführt. Wir haben die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems gewürdigt und zudem auf Basis umfangreicher Stichproben der im Geschäftsjahr erzielten Umsatzerlöse aus Neumaschinen und Ersatzteilverkäufen untersucht, ob die Umsätze entsprechend der vertraglichen Vereinbarung, der vorliegenden Kundenabnahmen bzw. Versanddokumenten sowie anderen damit im Zusammenhang stehender Unterlagen zu einer korrekten Realisation im Geschäftsjahr geführt haben.
Wir haben darüber hinaus in Stichproben Saldenbestätigungen von Kunden eingeholt, um die von der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG bilanzierten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag zu verifizieren.
Die Vorgehensweise der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG zur Realisierung von Umsatzerlösen aus Neumaschinen und Ersatzteilverkäufen ist sachgerecht. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwände hinsichtlich der Umsatzrealisierung ergeben.
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die zum Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen umfassen:
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| ― | die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte nichtfinanzielle Erklärung gemäß den §§ 289b und 315b HGB, auf die im ersten Absatz des zusammengefassten Lageberichts verweisen wird, |
| ― | die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung nach den §§ 289f und 315d HGB, auf die im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, |
| ― | den auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten Vergütungsbericht, auf den im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, |
| ― | den Bericht des Aufsichtsrats, |
| ― | die übrigen Teile des Geschäftsberichts, aber nicht den Jahresabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk und |
| ― | die Versicherung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht. |
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Vorstand und Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "Hermle_AG_JA_2021-12-31.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| ― | beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. Juli 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 10. Oktober 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2020 als Abschlussprüfer der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, Gosheim, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften zusammengefasstem Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dr. Volker Hecht.
Stuttgart, 26. April 2022
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Oliver Striebel, Wirtschaftsprüfer
Dr. Volker Hecht, Wirtschaftsprüfer
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG vermittelt und im gemeinsamen Lagebericht von Maschinenfabrik Berthold Hermle AG und Konzern der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung beschrieben sind.
Gosheim, 30. März 2022
Maschinenfabrik Berthold Hermle AG
Günther Beck
Franz-Xaver Bernhard
Benedikt Hermle
Sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr überraschend deutlich erholt, obwohl die Auswirkungen der Corona-Pandemie unser Unternehmen weiterhin beeinträchtigt haben. Vor allem die daraus resultierenden Störungen in der Lieferkette stellten das gesamte Team vor große Herausforderungen, die sehr gut bewältigt wurden. Einmal mehr bewährte sich das Hermle-spezifische Konzept des atmenden Unternehmens: Es ermöglichte eine schnelle und flexible Reaktion sowohl auf den unerwartet starken Nachfrageanstieg als auch die wachsenden Versorgungsengpässe. Wichtig war in diesem Zusammenhang zudem, dass die Belegschaft während der Krise stabil gehalten wurde. Im Namen des gesamten Aufsichtsrats danke ich dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die hervorragende Arbeit.
Der Aufsichtsrat hat die ihm laut Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben im Geschäftsjahr 2021 sorgfältig und pflichtgemäß erfüllt. Wir haben die Arbeit des Vorstands beratend begleitet und die Leitung des Unternehmens kontinuierlich überwacht. Die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat verlief stets konstruktiv, vertrauensvoll und offen. Durch regelmäßige mündliche und schriftliche Berichte informierte uns der Vorstand zeitnah und ausführlich über alle für die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG wichtigen Themen. Dazu zählten vor allem die Strategie, der operative Geschäftsverlauf, die aktuelle Lage des Unternehmens einschließlich der Risiko- und der finanziellen Situation sowie bedeutende Ereignisse. Auch über die Unternehmensplanung inklusive der Finanz-, Investitions- und Personalplanung sowie etwaige Abweichungen davon waren wir stets im Bilde.
Alle für das Unternehmen wesentlichen Themen und Vorkommnisse haben wir in den Aufsichtsratssitzungen umfänglich und konstruktiv diskutiert. In sämtliche wichtige Entscheidungen waren wir frühzeitig eingebunden. Das galt insbesondere für zustimmungspflichtige Geschäfte, über die wir stets auf Basis umfassender Berichte und Unterlagen sowie nach ausführlichen Erörterungen Beschluss gefasst haben. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand auch außerhalb der Sitzungen in engem Kontakt mit dem Vorstand, um aktuelle Entwicklungen und besondere Ereignisse zu diskutieren.
Im Berichtsjahr trat der Aufsichtsrat zu fünf ordentlichen Sitzungen zusammen: am 17. März, 28. April, 7. Juli (zwei Sitzungen) und am 8. Dezember. Die Teilnahmequote war sehr hoch: Mit Ausnahme des Termins am 17. März, bei dem ein Mitglied entschuldigt nicht anwesend sein konnte, war unser Gremium stets vollständig.
Wie in den Vorjahren bildete der Aufsichtsrat einen Präsidialausschuss. Eine Einberufung des Ausschusses war 2021 nicht erforderlich. Darüber hinaus kamen wir am 7. Juli 2021 der gesetzlichen Verpflichtung nach, einen Prüfungsausschuss zu bilden, der im Berichtsjahr noch nicht zusammenkam.
In den ordentlichen Aufsichtsratssitzungen befassten wir uns regelmäßig mit der Marktsituation, dem aktuellen Geschäftsverlauf im Service- und im Neumaschinenbereich sowie mit der Ergebnis- und Personalentwicklung. Dabei beschäftigten wir uns auch intensiv mit den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf unser Umfeld und das Unternehmen.
Weitere Schwerpunkte der ersten Aufsichtsratssitzung am 17. März 2021 waren die Präsentation der vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2020 durch den Vorstand sowie die ausführliche Diskussion des Dividendenvorschlags vom Vorstand an den Aufsichtsrat. Außerdem berichtete der Vorstand über die Ziele und Projekte der einzelnen Fachbereiche sowie die aktuellen Aktivitäten der Hermle Maschinenbau GmbH auf dem Gebiet der MPA-Technologie, ein Hermle-spezifisches Verfahren zur additiven Fertigung. Des Weiteren beschlossen wir angesichts der anhaltendenden Unsicherheiten durch die CoronaPandemie, die Hauptversammlung 2021 erneut virtuell abzuhalten, und bereiteten die anstehenden Neuwahlen des Aufsichtsrats vor. Ferner beschäftigten wir uns mit dem neuen Konzept für die künftige Vorstandsvergütung gemäß den Neuregelungen des ARUG II und des Deutschen Corporate Governance Kodex 2020 und beschlossen die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB.
In der Sitzung vom 28. April 2021 befasste sich der Aufsichtsrat eingehend mit den Jahresabschlüssen 2020 der Hermle AG und des Konzerns. Die Vertreter der neuen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz berichteten umfassend über die Abschlussarbeiten und standen für weitere Fragen zur Verfügung. Wir erörterten die Abschlüsse ausführlich mit den Prüfern, stellten den Jahresabschluss der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG fest und billigten den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht. Darüber hinaus beschloss der Aufsichtsrat den Dividendenvorschlag an die Hauptversammlung, der eine gegenüber dem Vorjahr unveränderte Ausschüttung von 5,00 Euro je Stamm- und 5,05 Euro je Vorzugsaktie vorsah. Außerdem wurden die Tagesordnung der Hauptversammlung und in diesem Zusammenhang auch das neue Vorstandsvergütungssystem, das der Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen ist, sowie die Vorschläge für die Aufsichtsratswahl verabschiedet. Alle Vertreter der Anteilseigner erklärten sich bereit, für eine Neuwahl zur Verfügung zu stehen. Daneben beschäftigten wir uns mit der Gestaltung des Geschäftsberichts und gaben den Bericht des Aufsichtsrats für das Jahr 2020 frei. Weitere Themen waren verschiedene Entwicklungsprojekte an den Standorten Gosheim und Zimmern ob Rottweil. Dabei erläuterte der Vorstand auch die Planungen für die durch den Umzug der Blechfertigung nach Zimmern frei gewordenen Flächen in Gosheim. Ferner informierten wir uns über die inzwischen weitgehend abgeschlossenen Ausbau- und Modernisierungsmaßnahmen bei der Tochtergesellschaft Hermle USA.
Die beiden Sitzungen am 7. Juli 2021 fanden vor und nach der Hauptversammlung statt. Auf der Tagesordnung stand neben den regelmäßigen Themen erneut die Weiterentwicklung der beiden Standorte Gosheim und Zimmern ob Rottweil. Der Aufsichtsrat beauftragte den Vorstand mit den Planungen für verschiedene Zukunfts- und Ausbauprojekte. Außerdem diskutierten wir die künftige Ausgestaltung der Vorstandsressorts und beschäftigten uns allgemein mit der Nachfolgeplanung auf der Ebene des Vorstands und der Bereichsleiter. Nachdem die Hauptversammlung die Vertreter der Anteilseigner unseres Gremiums in ihrem Amt bestätigte, traten wir im Anschluss zu einer konstituierenden Sitzung zusammen. Der Aufsichtsrat wählte erneut Dietmar Hermle zum Vorsitzenden des Gremiums sowie Dr. Sonja Zobl-Leibinger und Lothar Hermle zu dessen Stellvertretern. Alle drei wurden auch als Mitglieder des Präsidialausschusses bestätigt. In den Prüfungsausschuss wurden Dietmar Hermle, Dr. Sonja Zobl-Leibinger und Dr. Wolfgang Kuhn gewählt. Gemäß §§ 107 Absatz 4 i.V.m. 100 Abs. 5 AktG verfügt je ein Mitglied dieses Ausschusses als Financial Expert über Sachkunde auf dem Gebiet der Abschlussprüfung (Dietmar Hermle) sowie auf dem Gebiet der Rechnungslegung (Dr. Wolfgang Kuhn). Ferner verabschiedeten wir in Ergänzung zu den Beschlüssen der Hauptversammlung verschiedene formale Satzungsänderungen.
Ein Themenschwerpunkt der Aufsichtsratssitzung vom 8. Dezember 2021 war die vom Vorstand vorgestellte Budget-, Absatz- und Investitionsplanung der Hermle AG und des Konzerns für das Jahr 2022. Wir haben die Planung intensiv diskutiert und ihr zugestimmt. Darüber hinaus befassten wir uns mit den verschiedenen Bau- und Zukunftsprojekten. Der Aufsichtsrat befürwortete grundsätzlich den Erwerb zusätzlicher Flächen am Standort Zimmern für die langfristige Weiterentwicklung des Unternehmens. Ein anderes Thema war der aktuelle Stand der MPA-Technologie bei der Hermle Maschinenbau GmbH, über den uns der Vorstand umfassend informierte. Zudem erörterten wir die Gestaltung des Vergütungsberichts für das Jahr 2021 gemäß § 162 AktG und beschlossen die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG, die im Geschäftsbericht 2021 abgedruckt und auf der Hermle-Website abrufbar ist.
Um anstehende Entscheidungen unverzüglich treffen zu können, wurden im Berichtsjahr auch verschiedene Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst. Am 23. Juni 2021 entschied der Aufsichtsrat, die angestrebte Frauenquote in seinem Gremium, dem derzeit eine Frau angehört, beizubehalten. Am 16. November 2021 stimmten wir der Gründung einer Tochtergesellschaft in China zu und beschlossen die Teilnahme der Hermle AG an einer neu zu gründenden GmbH des Wirtschaftsverbands Heuberg sowie die Übernahme eines Aufsichtsratsmandats in dieser GmbH durch das Hermle-Vorstandsmitglied Benedikt Hermle.
Die Hauptversammlung wählte am 7. Juli 2021 die Ebner Stolz GmbH & Co. KG zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021. Ebner Stolz hat den Jahresabschluss der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Im Vorfeld versicherten die Prüfer, dass sie im Berichtsjahr neben diesem Auftrag keine wesentlichen Leistungen für die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG erbracht haben und keine Umstände vorliegen, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.
Der Jahresabschluss der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG wurde nach den Vorschriften des HGB aufgestellt. Für den Konzernabschluss kamen die International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, sowie die ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften zum Einsatz. Die Jahresabschlüsse sowie der zusammengefasste Lagebericht wurden von Ebner Stolz in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung sowie unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung geprüft. Die Prüfer bestätigten, dass die Abschlüsse ein tatsächliches Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens geben und der Lagebericht die Situation der Hermle AG und des Konzerns sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt.
Allen Aufsichtsratsmitgliedern lagen der Jahresabschluss der Hermle AG, der Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht und die Prüfberichte rechtzeitig vor. Wir haben die Unterlagen geprüft und in der Bilanzsitzung am 27. April 2022 gemeinsam mit den Wirtschaftsprüfern ausführlich diskutiert. Nach unserer Begutachtung sind keine Einwendungen zu erheben. Wir stimmen mit dem Ergebnis des Wirtschaftsprüfers überein und billigen die Jahresabschlüsse sowie den Lagebericht. Damit ist der Jahresabschluss der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG festgestellt. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021, der die Ausschüttung einer Dividende von 0,80 Euro je Stamm- und 0,85 Euro je Vorzugsaktie zuzüglich eines Bonus von 8,20 Euro je Aktie vorsieht, stimmen wir zu.
Der Abschlussprüfer hat auch den Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG geprüft und keine Einwendungen erhoben. Der Aufsichtsrat hat diesen Bericht ebenfalls begutachtet, sich ein Urteil über dessen Ordnungs- und Zweckmäßigkeit gebildet und ihm zugestimmt. Die nichtfinanzielle Erklärung gemäß §§ 289b und 315b HGB hat der Aufsichtsrat ebenfalls geprüft und sich davon überzeugt, dass sie den gesetzlichen Anforderungen genügt.
Die Aussichten im Geschäftsjahr 2022 sind für die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG angesichts eines soliden Auftragsbestands aus dem Vorjahr und der anhaltend guten Nachfrage grundsätzlich günstig. Allerdings haben sich die Risiken in unserem ohnehin durch zahlreiche Unsicherheitsfaktoren geprägten wirtschaftlichen Umfeld durch den Ukraine-Krieg sehr deutlich erhöht. Der Aufsichtsrat wünscht dem Vorstand und dem gesamten Hermle-Team viel Erfolg bei der Bewältigung der zweifellos weiterhin herausfordernden Aufgaben.
Gosheim, im April 2022
Dietmar Hermle, Vorsitzender des Aufsichtsrats
der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG
zu den Empfehlungen der
Regierungskommission Deutsche Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16.12.2019, der am 20.03.2020 in Kraft getreten ist (DCGK 2020), mit Ausnahme verschiedener Einzelpunkte nicht entsprochen wird. Zur Begründung weisen wir darauf hin, dass sich die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG an den von ihr bisher schon praktizierten Grundsätzen einer offenen Informationspolitik orientiert, die im Rahmen der Geschäftsordnung des Vorstands und des Aufsichtsrats umgesetzt wurde. Den gesetzlichen Anforderungen einschließlich des am 01.01.2020 in Kraft getretenen Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) wird dabei vollumfänglich entsprochen.
Die Umsetzung von darüberhinausgehenden Empfehlungen des DCGK 2020 halten Vorstand und Aufsichtsrat aus verschiedenen Gründen für nicht angezeigt. Wie nachstehend ausgeführt, weicht daher die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG weitgehend von den Empfehlungen des DCGK 2020 ab, wobei für die folgenden Äußerungen davon auszugehen ist, dass von allen Empfehlungen des DCGK 2020 abgewichen wird, die nicht nachstehend als positiv beachtet bezeichnet sind.
Den Empfehlungen unter B. zur Besetzung des Vorstands wird weitgehend nicht entsprochen. Angesichts der erfolgreichen jahrzehntelangen Praxis bei der Bestellung von Vorständen und der Kontinuität im Vorstand soll an den bisherigen Rahmenbedingungen zur Besetzung der Vorstände im Wesentlichen festgehalten werden und sollen - jedoch unter Beachtung gesetzlicher Rahmenbedingungen - bewusst keine weitergehenden Einschränkungen vorgegeben werden.
Den Empfehlungen unter C. zur Zusammensetzung, unter D. zur Arbeitsweise, unter E. zu Interessenkonflikten und unter F. zur Transparenz und externen Berichterstattung des Aufsichtsrats wird weitgehend nicht entsprochen, da zu den dort behandelten Themen die geltenden gesetzlichen Regelungen zusammen mit der Geschäftsordnung von Vorstand und Aufsichtsrat als vollkommen ausreichend beurteilt werden. Hinzu kommt, dass die Kodex-Empfehlungen unter C. bis F. unserer Meinung nach größtenteils auf internationale Dax-Großkonzerne zugeschnitten sind, nicht jedoch auf ein mittelständisches Unternehmen mit einer begrenzten Zahl von Stammaktionären, die - auch aufgrund eines satzungsmäßigen Entsendungsrechts- zum Teil persönlich in den Aufsichtsratsgremien vertreten sind.
Schließlich wird auch den Empfehlungen zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat unter G. des DCGK 2020 im Wesentlichen nicht entsprochen. Der Gesetzgeber hat neben den Grundsätzen für die Bezüge der Vorstandsmitglieder gem. § 87 AktG für börsennotierte Unternehmen in § 87 a AktG die Verpflichtung normiert, ein Vergütungssystem zu errichten, das gemäß § 120 a Abs. 1 AktG der Hauptversammlung vorzulegen ist, wobei die genannten umfangreichen Einzelanforderungen des Vergütungssystems mit einigen wenigen Ausnahmen nur dann in das Vergütungssystem zu implementieren sind, wenn sie tatsächlich Gegenstand vertraglicher Vereinbarungen mit Vorständen sind. Korrespondierend besteht gemäß § 162 AktG die Pflicht zur Erstellung eines Vergütungsberichts, aus dem sich insbesondere die Beachtung des Vergütungssystems ergeben soll. Dieser ist gemäß § 120 a Abs. 4 AktG für das jeweils vorangegangene Geschäftsjahr von der Hauptversammlung zu billigen. Die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG hat allen diesen gesetzlichen Anforderungen innerhalb des vom Gesetzgeber vorgegebenen Zeitrahmens bislang vollumfänglich Rechnung getragen und wird dies auch zukünftig tun. Die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG hält diese Vorgaben des Gesetzgebers aber auch für absolut ausreichend, um eine angemessene Vergütung für Vorstand und Aufsichtsrat und auch eine Transparenz hierüber zu gewährleisten. Die insbesondere in G. des DCGK 2020 vorgesehenen Einzelkomplexitäten halten wir ausdrücklich für ein Unternehmen unserer Größenordnung für nicht geeignet, eine faire und transparente sowie für das Unternehmen förderliche Vergütung der Vorstände zu gewährleisten. Hinzu kommt, dass es in der Vergangenheit bei der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG zwar variable, am Ergebnis des Unternehmens orientierte Vergütungen, aber keinerlei aktienbasierte Vergütungen für die Vorstände gab und solche aktienbasierten Vergütungen aus heutiger Sicht auch zukünftig nicht geplant sind.
Insgesamt hat sich die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG wegen der in Relation geringeren Marktkapitalisierung der Gesellschaft, der Aktionärsstruktur, der bisher sehr schlanken und damit effizienten Unternehmensorganisation und den mit einer vollen Umsetzung verbundenen zusätzlichen Kosten für eine nur sehr begrenzte Umsetzung des DCGK entschieden.
Die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG entspricht allerdings verschiedenen Einzelregelungen des DCGK 2020, die im Folgenden aufgeführt werden:
A.1 Empfehlung zur Achtung auf Diversität durch den Vorstand bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen A.2 Empfehlung zu einem Compliance-Management-System mit Offenlegung der Grundzüge B.1 Empfehlung zur Achtung auf Diversität durch den Aufsichtsrat bei der Zusammensetzung des Vorstands B.4 Empfehlung zur Wiederbestellung des Vorstands vor Ablauf eines Jahres vor dem Ende der Bestelldauer nur bei Vorliegen besonderer Umstände C.4 Empfehlung zu Mehrfachmandaten von Aufsichtsratsmitgliedern C.11. Empfehlung zu Aufsichtsratsmandaten für ehemalige Vorstände C.12. Empfehlung zur Stellung von Aufsichtsratsmitgliedern gegenüber Wettbewerbern D.6 Empfehlung zur Beratung des Aufsichtsratsvorsitzenden mit dem Vorstand zu Fragen der Strategie, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens D.8 Empfehlung zu Angaben zu den Aufsichtsratssitzungen im Bericht des Aufsichtsrats D.9 Empfehlung zur Vereinbarung einer unverzüglichen Unterrichtung des Aufsichtsrates durch den Abschlussprüfer im Falle wesentlicher Feststellungen und Vorkommnisse D.10 Empfehlung zur Vereinbarung einer Information des Aufsichtsrates durch den Abschlussprüfer im Falle der Feststellung von unrichtigen Erklärungen zum Kodex E.3. Empfehlung zu Nebentätigkeiten von Vorstandsmitgliedern F.3: Empfehlung zur Veröffentlichung von Quartalsberichten bzw. unterjährige Information über wesentliche Veränderungen der Geschäftsaussichten sowie der Risikosituation F.5. Empfehlung zur Veröffentlichung der Entsprechenserklärung auf der Internetseite über 5 Jahre G.12-G.14 Empfehlungen zu Leistungen bei Vertragsbeendigung von Vorständen G.15 Empfehlung zur Anrechnung der Vergütung für konzerninterne Aufsichtsratsmandate bei der Vorstandsvergütung G.16 Empfehlung zur Entscheidung des Aufsichtsrates über die Anrechnung von Vergütungen für konzernfremde Aufsichtsratsmandate bei der Vorstandsvergütung G.18 Empfehlung zur Festvergütung von Aufsichtsratsmitgliedern
Gosheim, 16. März 2022
Maschinenfabrik Berthold Hermle AG
Der Vorstand
Der Aufsichtsrat
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