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Funkwerk AG

Management Reports Dec 5, 2022

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Management Reports

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Finanzbericht: 31557357

Funkwerk AG

Kölleda

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

KONZERNLAGEBERICHT 2021

Funkwerk AG, Kölleda *

Grundlagen des Konzerns

Geschäftsmodell

Funkwerk ist ein technologisch führender Anbieter von innovativen Kommunikations-, Informations- und Sicherheitssystemen. Wir entwickeln maßgeschneiderte Konzepte zur Steuerung und Rationalisierung betrieblicher Abläufe in den Bereichen Mobilität und digitale Infrastruktur. Das Leistungsspektrum des Funkwerk-Konzerns ist untergliedert in drei Geschäftsbereiche:

Mobilfunk- und Kommunikationssysteme für schienengebundenen Verkehr (Zugfunk)

Lösungen für die Sprach- und Datenkommunikation über analoge sowie digitale Mobilfunknetze (GSM-R, 4G, 5G). Dazu gehören insbesondere Cab-Radios, die weltweit in mehr als 40 Ländern im Einsatz sind, Funkmodule, Daten- und Handfunkgeräte. Zielkunden sind globale Bahnunternehmen und Fahrzeughersteller.

Reisendeninformation

Stationäre visuelle und akustische Systeme für den Innen- und Außenbereich informieren aktuell, umfassend und konsistent mittels unterschiedlicher Medien über den gesamten Reiseverlauf und gewährleisten eine hohe Informationsqualität. Basis ist ein weltweit einsatzfähiges Softwaresystem, das individuell nach Kundenwunsch konfigurierbar ist. Zusätzlich hat Funkwerk eine Plattformtechnologie konzipiert, mit der das Marktsegment Smart Mobility erschlossen werden soll. Zielkunden des Geschäftsbereichs sind Verkehrsbetreiber, Kommunen und Städte.

Videosysteme

Professionelle Video-Sicherheitsanwendungen zur Gebäude- und Prozessüberwachung im Objektbereich. Sie werden unter anderem auf Bahnhöfen, im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), auf Autobahnen, in Produktionswerken, Botschaften oder Finanzhäusern eingesetzt. Funkwerk konzentriert sich insbesondere auf die maßgeschneiderte Auswertung und Aufbereitung der Daten über Managementsysteme, Videoanalytik oder intelligente Bildverarbeitung. Abnehmer der Sicherheits-Lösungen sind unter anderem Verkehrsbetreiber, Industriebetriebe, Energie- und Versorgungsunternehmen, Behörden, Institutionen des Gesundheitswesens, Städte und Freizeiteinrichtungen. Der digitale Wandel bietet zusätzliche Chancen, die Funkwerk in allen drei Geschäftsbereichen aufgreift. So werden zunehmend intelligente Analyse-Funktionen in unsere Anwendungen, Applikationen und Systeme implementiert. Abgerundet wird das Spektrum durch ein komplexes Dienstleistungs- und Serviceangebot, insbesondere Engineering- und Dokumentationsdienstleistungen, Schulung, Support, Wartung und Instandhaltung sowie die Reparatur der Anlagen und Systeme.

Strategie und Ziele

Oberstes strategisches Ziel der Funkwerk AG ist die kontinuierliche Weiterentwicklung der technologischen Kompetenz und damit einhergehendes nachhaltiges und profitables Wachstum. Wir wollen konzernweit in allen Geschäftsbereichen unsere Marktstellung absichern und verbessern, wobei wir uns besonders auf maßgeschneiderte digitale Systemlösungen und Plattformen sowie chancenreiche Zukunftsmärkte mit gutem Wachstumspotenzial konzentrieren. Den erfreulich hohen Internationalisierungsgrad unserer Geschäftstätigkeit wollen wir weiter ausbauen und setzen dabei vornehmlich auf unser breites Kooperationspartner- und Kundennetzwerk. In den Bereichen Reisendeninformation und Videosysteme soll das Lösungsportfolio insbesondere auf Basis der Managementplattformen, in die sich nach Kundenbedarf verschiedenste Applikationen und Anwendungen auch anderer Hersteller integrieren lassen, erweitert werden und den Kunden im Umfeld Bahn, öffentlicher Verkehr und Städte digitale Lösungen für ihre Geschäftsprozesse bieten.

Konzernstruktur

Muttergesellschaft des Funkwerk-Konzerns ist die Funkwerk AG mit Sitz in Kölleda/​Thüringen. Sie nimmt Holdingfunktionen wahr und ist für gruppenweit übergreifende Zentralfunktionen zuständig. Darüber hinaus waren am 31. Dezember 2021 unter dem Dach der Funkwerk AG folgende Tochtergesellschaften tätig:

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Tochtergesellschaften Sitz Anteil
Funkwerk Technologies GmbH Kölleda, Thüringen 100 %
FunkTech GmbH Kölleda, Thüringen 100 %
Funkwerk video systeme GmbH Nürnberg, Bayern 100 %
Funkwerk plettac electronic GmbH Nürnberg, Bayern 100 %
Funkwerk vipro.sys GmbH Leipzig, Sachsen 100 %
Funkwerk Systems GmbH Kölleda, Thüringen 100 %
Funkwerk Systems Austria GmbH Wien, Österreich 100 %
Funkwerk StatKom GmbH Kölleda, Thüringen 100 %
Funkwerk IoT GmbH Bremen, Bremen 100 %

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Beteiligungen Sitz Anteil
euromicron AG in Insolvenz Neu-Isenburg, Hessen 15,36 %
IFB Institut für Bahntechnik GmbH Berlin, Berlin 6,67 %

Unternehmensführung und Steuerungssystem

Verantwortlich für die Führung der Geschäfte der Funkwerk AG ist der Vorstand. Er entwickelt die Konzernstrategie und sorgt für deren Umsetzung auf Basis geeigneter Maßnahmen, die gemeinsam mit den Führungskräften erarbeitet werden. Die Lenkung der Muttergesellschaft Funkwerk AG und der Tochtergesellschaften erfolgt anhand von strategischen und operativen Steuerungsgrößen sowie von Finanzkennzahlen wie Auftragseingang, Umsatz und Betriebsergebnis. Zusätzlich werden relevante Frühindikatoren wie Markt-, Konjunktur- und Branchendaten sowie die Entwicklung wichtiger Rohstoffpreise beobachtet, das Nachfrageverhalten der Kunden und Auftragseingänge analysiert. Für die regelmäßige Untersuchung der Wettbewerbsposition der einzelnen Geschäftsfelder werden der jeweilige Marktanteil, die Qualität der Leistungen, der Umsatzbeitrag neuer Produkte und die Entwicklungsintensität betrachtet. Außerdem werden Kundenzufriedenheitsanalysen, externe Audits und Ergebnisse von Mitarbeitergesprächen berücksichtigt. Auf neue regulatorische Anforderungen bereiten wir uns jeweils aktuell vor und treffen entsprechende Maßnahmen, um diese fristgerecht einzuhalten. Dazu gehören derzeit zum Beispiel das Lieferantenkettensorgfaltspflichtengesetz oder die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU.

Wirtschaftsbericht

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 2021

Die deutsche Wirtschaft hat sich 2021 trotz andauernder Pandemie und Lieferengpässen erholt. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) war das Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 2,8 % höher als im Vorjahr[1]. Das Vorkrisenniveau hat die Wirtschaftsleistung allerdings noch nicht wieder erreicht. Verglichen mit 2019 war das BIP noch um 2,0 % niedriger.

Zuwächse gab es laut Destatis in fast allen Bereichen[2]: Im verarbeitenden Gewerbe stieg die Bruttowertschöpfung gegenüber dem 2020er Niveau um 4,4 %, im zusammengefassten Sektor Handel, Verkehr und Gastgewerbe wurde ein Plus von 3,0 % verzeichnet. Lediglich im bisher nahezu von der Corona-Pandemie unbeeinträchtigten Baugewerbe verringerte sich die Wirtschaftsleistung im Berichtsjahr leicht um 0,4 %. Auf der Nachfrageseite stabilisierten sich die preisbereinigten privaten Konsumausgaben laut Destatis auf dem niedrigen Niveau des Vorjahres, während die Staatsausgaben erneut eine wichtige Wachstumsstütze der deutschen Wirtschaft waren. Sie stiegen trotz des bereits hohen Vorjahresniveaus preisbereinigt um weitere 3,4 %. Ein Zuwachs von 1,3 % wurde bei den Bruttoanlageinvestitionen verzeichnet, der zum Großteil auf höhere Investitionen in Ausrüstungen wie Maschinen, Geräte und Fahrzeuge (+3,2 %) zurückging.

Weltweit wurden nach dem Einbruch 2020 ebenfalls wieder Zuwächse verzeichnet. Rückläufige Infektionszahlen und spürbare Impffortschritte führten bis in den Sommer 2021 zu einem kräftigen Aufschwung, der in den Folgemonaten allerdings deutlich an Fahrt verlor. Gedämpft wurde die ökonomische Entwicklung in der zweiten Jahreshälfte vor allem durch globale Lieferengpässe und Preissteigerungen bei vielen Rohstoffen und Vorprodukten. Hinzu kam das Auftreten neuer Covid-19-Virusvarianten und eine zunehmende Inflation. Im Gesamtjahr 2021 wuchs die Weltwirtschaft nach Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) um 5,9 % nach einem Rückgang um 3,1 % im Vorjahr[3].

In den Industrieländern lag das Plus nach dem deutlichen Einbruch um -4,5 % im Vorjahr laut IWF bei 5,0 %. Dabei erhöhte sich das BIP in den USA um 5,6 % und in der Eurozone um 5,2 %. Hier expandierten besonders stark Länder wie Frankreich (+6,7 %) und Italien (+6,2 %), die 2020 erhebliche Einbußen verzeichnet hatten. Für die Entwicklungs- und Schwellenländer errechnete der IWF ein Wachstum von 6,5 % (Vorjahr: -2,0 %), das sich vor allem auf hohe Steigerungsraten in Asien sowie Lateinamerika stützte. Die chinesische Wirtschaft legte im Gesamtjahr um 8,1 % zu.

Branchenumfeld

In der Umsatzentwicklung der deutschen Bahnindustrie spiegelt sich laut Verband der Bahnindustrie in Deutschland e.V. (VDB)[4] die Resilienz der Branche wider. Im ersten Halbjahr 2021 erzielte sie trotz der noch immer spürbaren Auswirkungen der Covid-Krise einen Umsatzrekord von 7,3 Mrd. Euro - ein Plus von 14 % gegenüber dem Vorjahr. Am stärksten blieb das Geschäft mit Fahrzeugen, das bis Ende Juni um knapp 30 % stieg. Das Infrastrukturgeschäft legte um 10 % zu.

Verhalten war dagegen der Auftragseingang, der sich in der ersten Jahreshälfte um fast 7 % auf 7 Mrd. Euro verringerte. Neben der Covid-19-Pandemie machten sich nach Angaben des Branchenverbands im Inland auch Sondereffekte durch Großaufträge im Vorjahr bemerkbar. Auf dem Heimatmarkt blieben die Bestellungen rund 19 % hinter dem Vergleichswert zurück, während sich die Ordereingänge aus dem Ausland um knapp 22 % erhöhten.

Im Bereich Reisendeninformation stand 2021 die Digitalisierung, auch mithilfe von staatlichen Fördermaßnahmen, im Vordergrund. Die deutlich größere Zahl an Ausschreibungen von öffentlichen Auftraggebern sowie Bahngesellschaften in Deutschland und Europa führt zu einer steigenden Nachfrage nach Hard- und Software für die Fahrgastinformation, wobei die Auswertung von Echtzeitdaten zunehmend an Bedeutung gewinnt, und eröffnet neue Chancen für die Marktteilnehmer. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Wettbewerber zu, wobei auch Anbieter außerhalb des Bahnumfelds hinzukommen. Der daraus resultierende Preisdruck setzt sich voraussichtlich kurz- und mittelfristig fort.

Die wirtschaftliche Lage im deutschen Sicherheitstechnik-Markt begann sich Ende 2021 laut Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. (BHE) etwas zu entspannen[5]. Nach einem verhaltenen Umsatzplus von 1,6 % auf knapp 4,7 Mrd. Euro im Jahr 2020 schätzte die Branche die Geschäftslage im ersten Halbjahr 2021 überwiegend als gut ein. Das ergab die Herbst-Konjunktur-Umfrage des Verbands, bei der Vertreter des Marktes für elektronische Sicherheitstechnik befragt wurden. Einzelne Gewerke scheinen von den besonderen Rahmenbedingungen der Covid-19-Pandemie zu profitieren. Die Sparten Videosicherheit und Zutrittssteuerung beispielsweise erzielten neue Bestwerte. Auch die Brandmeldetechnik verzeichnete einen Aufschwung. Unterteilt nach Kundengruppen zeigte sich in allen Bereichen eine leichte Erholung. Besonders deutlich war der Aufschwung im behördlichen Sektor zu erkennen, aber auch private und gewerbliche Kunden schätzten die Geschäftslage im Herbst besser ein als noch im Frühjahr 2021.

Funkwerk-Geschäftsverlauf im Überblick und Vergleich mit der Prognose

Der Funkwerk-Konzern konnte das Geschäftsjahr 2021 trotz der weiterhin spürbaren Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und zunehmender Versorgungsengpässe auf den Beschaffungsmärkten sehr erfolgreich abschließen. Der Umsatz erhöhte sich konzernweit um 24,0 % auf 122,5 Mio. Euro und lag damit über der im Halbjahresbericht 2021 prognostizierten Bandbreite von 115 bis 120 Mio. Euro (Prognose laut Vorjahres-Konzernlagebericht: 105 bis 110 Mio. Euro). Der Auftragseingang im Funkwerk-Konzern nahm von 97,7 Mio. Euro auf 118,0 Mio. Euro zu, der Auftragsbestand belief sich zum 31. Dezember 2021 auf 71,9 Mio. Euro (31.12.2020: 75,7 Mio. Euro).

Zurückzuführen war der starke Umsatzanstieg vor allem auf ein Förderprojekt, das im Berichtsjahr zu einem hohen Sonderumsatz im Geschäftsbereich Zugfunk führte. Im Rahmen des Zukunftspakets unterstützt die Bundesregierung die Verbesserung des Funkempfangs entlang der Schienenwege in Deutschland, wofür eine Modernisierung und Umrüstung der Systeme auf störfeste GSM-R-Komponenten nötig ist. Als einer der führenden Anbieter für diese Technik konnte Funkwerk an dem Projekt, das ursprünglich bis Ende 2021 angesetzt war und inzwischen um ein Jahr verlängert wurde, deutlich partizipieren. Die daraus resultierenden Aufträge von zahlreichen Eisenbahnverkehrsunternehmen führten nicht nur zu erheblichen Vorzieheffekten und einer kräftigen Ausweitung des Geschäftsvolumens, sondern auch zu einer sehr hohen Auslastung der Kapazitäten bei Funkwerk, von denen insbesondere das Betriebsergebnis profitierte. Per saldo nahm das Konzern-EBIT von 20,4 Mio. Euro auf 35,0 Mio. Euro zu. Die Planung war von einem Ergebnisanstieg bei mindestens stabiler Marge (Prognose laut Vorjahres-Konzernlagebericht: Auf dem Niveau des Jahres 2020) ausgegangen.

Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, die zu Jahresbeginn 2021 die Abläufe im Konzern noch stark beeinträchtigten, verringerten sich im Verlauf des ersten Halbjahres deutlich, sodass Funkwerk die Vertriebsaktivitäten und den persönlichen Kontakt mit Kunden und Geschäftspartnern in den Sommermonaten wieder intensivieren konnte, bevor es in den letzten Monaten 2021 durch die schnelle Verbreitung der Omikron-Variante des Virus erneut zu erheblichen Störungen kam. Dennoch wurde die zuverlässige Versorgung unserer Kunden - insbesondere aufgrund der hohen Flexibilität der Beschäftigten - im gesamten Jahr weitgehend aufrechterhalten. Die 2020 eingeführten Schutz- und Hygienevorschriften für die Funkwerk-Belegschaft wurden konsequent fortgeführt, neu hinzu kamen vielfältige Testangebote für die Mitarbeitenden an den verschiedenen Standorten der Gruppe.

Deutlich zugespitzt hat sich im Jahresverlauf die Situation auf den weltweiten Beschaffungsmärkten. Neben steigenden Einkaufspreisen kam es zunehmend zu Lieferschwierigkeiten, die sich voraussichtlich fortsetzen werden. Vor allem die anhaltenden Versorgungsengpässe auf dem Halbleitermarkt führten 2021 vermehrt zu Abkündigungen von Bauelementen, aber auch die Beschaffungszeiten für spezielle Bauteile, Kunststoffe und bestimmte Rohstoffe stiegen überproportional an.

Die Finanz- und Vermögenslage des Funkwerk-Konzerns stellte sich 2021 infolge des größeren Umsatzvolumens und des gestiegenen Ergebnisses sehr positiv dar und bildet eine gesicherte Basis für die weitere Geschäftsentwicklung. Die Eigenkapitalquote verbesserte sich von 50,0 % auf 58,4 %, der Bestand an liquiden Mitteln nahm von 52,5 Mio. Euro auf 76,0 Mio. Euro zu. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug 26,5 Mio. Euro (Vorjahr: 22,0 Mio. Euro).

Im Zuge der strategischen Ausrichtung, die insbesondere auf einen Ausbau softwaregestützter Geschäftsmodelle und die Erschließung von Zukunftsmärkten zielt, übernahm Funkwerk Anfang Juli die vipro.sys GmbH, Leipzig. Die Gesellschaft ist spezialisiert auf die Entwicklung und den Vertrieb von softwaregestütztem Gebäude- und Sicherheitsmanagement. Insbesondere die hohe Kompetenz des Unternehmens im Bereich Smart Building trägt erheblich dazu bei, die Marktstellung von Funkwerk im chancenreichen Wachstumssegment Smart Mobility zu verbessern, das zunehmend erschlossen werden soll.

Insgesamt beurteilt der Vorstand der Funkwerk AG die Lage des Konzerns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts als sehr gut. Aufgrund der bestehenden Unsicherheiten insbesondere durch den unklaren Verlauf der Covid-19-Pandemie, die weiterhin angespannte Lage auf den Beschaffungsmärkten und die Volatilität des wirtschaftlichen Umfelds, die sich mit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine nochmals deutlich verschärft hat, lässt sich die künftige Geschäftsentwicklung allerdings nicht zuverlässig abschätzen. Zudem erhöht die fehlende Bereitschaft zu langfristigen Preis- und Terminzusagen seitens der Lieferanten die Risiken für den weiteren Geschäftsverlauf. Nach Auslaufen des Förderprojekts der Bundesregierung, das bis Ende 2022 verlängert wurde und zu spürbaren Vorzieheffekten im Geschäftsbereich Zugfunk führt, rechnen wir mit einer Normalisierung der Entwicklung.

Aus den Geschäftsbereichen

Der Bereich Zugfunk konzentrierte sich 2021 maßgeblich auf die Aufträge, die aus dem von der Bundesregierung geförderten Projekt zur Verbesserung des Mobilfunk-Empfangs entlang der Schienenwege in Deutschland resultierten. Als einer der führenden Anbieter für störfeste GSM-R-Komponenten und -Systeme partizipieren wir erheblich an der staatlichen Initiative. Wir erhielten zahlreiche Aufträge von unterschiedlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Umrüstung der Endgeräte in den deutschen Zügen, die für eine hohe Auslastung der personellen sowie der Fertigungskapazitäten sorgten. Das ursprünglich auf das Geschäftsjahr 2021 begrenzte Förderprogramm wurde vom Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur bis Ende 2022 verlängert, sodass weiterhin Projekte beantragt werden können.

Die Critical Communications Association (TCCA) erarbeitet und definiert für die einsatzkritische Kommunikation bei Blaulichtorganisationen in ihrer Arbeitsgruppe für Critical Communications Broadband Group (CCBG) den neuen Standard Mission Critical Communications (MCx) für die breitbandige sichere Kommunikation. Ausgehend davon haben sich die europäischen Eisenbahnen darauf verständigt, diesen Standard ebenfalls als Basis für das neue Future Railways Mobile Communications System (FRMCS) zu nutzen.

Funkwerk hat mit eigenen Implementierungen erfolgreich an den bisherigen ETSI MCx-Plugtests teilgenommen und damit die Interoperabilität seiner Sprach- und Datenanwendungen für den Einsatz in kritischen Infrastrukturen nachgewiesen. Auf dieser Grundlage wurden konkrete Plug-Tests für FRMCS definiert, um den Nachweis der Einsatztauglichkeit bei den europäischen Bahnen zu führen. Auch an diesen FRMCS-spezifischen Plug-Tests hat sich Funkwerk mit seinen Produkten und Lösungen erfolgreich beteiligt. Die Erkenntnisse und Informationen aus den Plug-Tests und den bereits laufenden Entwicklungsaktivitäten in Abstimmung mit unseren Kunden finden bereits heute Eingang in die Produktentwicklung der neuen FRMCS Gerätegeneration.

Darüber hinaus wird Funkwerk tragfähige Migrationslösungen anbieten, auf deren Basis die Zukunftsfähigkeit der GSM-R Bestandsanlagen gewährleistet ist. Die von Funkwerk entwickelten intelligenten Migrationskonzepte ermöglichen den Funkwerk-Kunden den Schutz der Bestandssysteme und einen Ressourcen- und Budget schonenden Übergang hin zur nächsten Generation von Kommunikationssystemen.

Durch die Teilnahme an derartigen Testprojekten und die damit erlangten Referenzen können wir uns frühzeitig im Bereich FRMCS (Future Railway Mobile Communication System) positionieren, das den Standard GSM-R ab dem Jahr 2025 schrittweise ablösen soll. Beispielsweise setzen wir erfolgreich ein 5G-Modem im Referenzprojekt Digitale Schiene Hamburg ein. Die bisherigen Tests dieser ersten vollautomatisierten Bereitstellung von Triebfahrzeugen über eine 5G-Mobilfunk-Infrastruktur verliefen positiv, sodass der Prototyp unseres Modems inzwischen durch das Serienmodell abgelöst wurde. Auch bei Projekten der Deutschen Bahn im Erzgebirge sowie in der Universitätsstadt Ilmenau, die als Pionierregion für den neuen 5G-Standard ausgewählt wurde, sind wir mit dem Modem beteiligt.

In Polen, wo der analoge Zugfunk noch weit verbreitet ist, erhielten wir 2021 die nationale Zulassung für die Dual-Mode-Zugfunkanlage MESA®26. Dadurch können wir unsere polnischen Kunden bei der Umstellung auf digitale Systeme unterstützen und uns an entsprechenden Ausschreibungen beteiligen. Bis 2025 soll das polnische Streckennetz größtenteils auf den Funkstandard GSM-R hochgerüstet werden, das betrifft mehr als 13.000 Kilometer.

Der größte Schienenfahrzeughersteller der Welt, die China Railway Rolling Stock Corporation CRRC, setzt ebenfalls auf Kommunikationstechnologie von Funkwerk: Um den europäischen Markt zu erschließen, rüstete CRRC mehrere Demozüge mit unserer Zugfunkanlage MESA®26 inklusive des störfesten Funkmoduls MT5E aus.

Im Geschäftsbereich Reisendeninformation stand 2021 die Verbreiterung der Funkwerk Mobility Platform im Vordergrund, mit der wir das zukunftsträchtige Marktsegment Smart Mobility erschließen wollen. Mit der offenen, standardisierten Plattform können verschiedene Anwendungen wie Videosysteme, Einbruch- und Brandmeldeanlagen, Zutritts- und Abrechnungssysteme sowie Informations- und Beschallungssysteme über eine einheitliche Bedienoberfläche gesteuert, verwaltet und in den Leitstellen sowie Einsatzzentralen aktiv gemanagt werden. Neben unseren eigenen Applikationen werden auch Lösungen von Technologie-Partnern eingebunden, sodass Funkwerk zunehmend als Komplettanbieter auftreten kann. Einen großen Schritt brachte uns hierbei die Integration der 2021 übernommenen Funkwerk vipro.sys GmbH voran, die spezialisiert ist auf die Entwicklung und den Vertrieb von softwaregestützten Gebäude- und Sicherheitsmanagementlösungen. Gemeinsam mit der Gesellschaft können wir die Marktstellung von Funkwerk im Bereich Smart Mobility erheblich verbessern.

2021 implementierten wir unter anderem das Funkwerk Sensor Modul in die Plattform. Mit der Applikation lassen sich digitale Informationssysteme einfach und ohne großen Aufwand mit intelligenter Sensorik ausstatten. Es wird aktuell am MARIS-Westkreuz, einem Bahnhof der S-Bahn München, erprobt.

In Bezug auf unser Hardware-Sortiment, das wir insgesamt verschlanken wollen, planen wir die Entwicklung eines Standard-Portfolios, das ergänzend zu den kundenindividuellen Produkten aufgebaut und vertrieben werden soll. Über diese Produkte, die auf LED- und TFT-Technologie basieren sollen, können wir weitere Märkte adressieren, vorrangig in den Segmenten ÖPNV und Smart City sowie Railway Ost- und Südeuropa.

Von der Deutschen Bahn AG erhielten wir 2021 einen Rahmenvertrag über die Lieferung und Instandhaltung von Zuginformationsmonitoren, der über insgesamt vier Jahre läuft. Das Projekt umfasst 2.500 TFT-Vitrinen in verschiedenen Größen und Ausführungen.

Ebenfalls von der Deutschen Bahn wurden 2021 die Zugabfertigungsanlagen neu ausgeschrieben, die seit über 20 Jahren an deutschen Bahnhöfen eingesetzt werden und nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprachen. Das neue, von Funkwerk entwickelte und inzwischen zugelassene System entstand im Rahmen einer interdisziplinären Zusammenarbeit von Spezialisten aus unseren Geschäftsbereichen Reisendeninformation und Videosysteme. Die Lösung entspricht nicht nur allen technischen Anforderungen und sorgt für einfachere Abfertigungsprozesse, sondern optimiert auch die Taktzeiten und erhöht die Fahrgastsicherheit.

Im Geschäftsbereich Videosysteme konzentrieren wir uns ebenfalls zunehmend auf den Trend vernetzter Lösungen, die über alle laufenden Prozesse und mögliche Abweichungen informieren. Unser Video-Managementsystem "posa palleon", die Schlüsselkomponente unserer Sicherheitslösungen, wird unter anderem in der U-Bahn in Nürnberg, im Elbtunnel in Hamburg und am Flughafengelände Köln/​Bonn eingesetzt.

Für die videogestützte Überwachung von Wasserstraßen hat Funkwerk eine eigene Branchenlösung entwickelt, die den speziellen Richtlinien der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes entspricht. Seit Jahren sind wir hier ein bewährter Partner und modernisieren Schleusen im gesamten Bundesgebiet, so z. B. die Schleuse Hohenwarthe, an dieser erneuerte Funkwerk in 2021 die gesamte Videoanlage für fünf Schleusensysteme.

Auch in umfangreichen Großanlagen wie dem Schiffshebewerk Niederfinow ist die branchenspezifische Lösung von Funkwerk im Einsatz. Bei diesem beeindruckenden Bau, der spätestens 2025 in Betrieb genommen werden soll, sind wir verantwortlich für die gesamte Videoanlage und für die Brandmelde-, Einbruchmelde- sowie die Telekommunikationsanlage.

Im Hafen von Baku, der Hauptstadt von Aserbaidschan, errichtet Funkwerk gemeinsam mit Partnern ein Leitsystem zur Überwachung des Schiffsverkehrs und aller Aktivitäten in Küstennähe. Die Station soll wichtige Informationen wie Wetter-, Radar- oder Schiffsverkehrsdaten bündeln und auswerten.

In der Verkehrsanalyse sind sowohl im In- als auch im Ausland zahlreiche Videosysteme von Funkwerk installiert, unter anderem in Ungarn, wo auf einem Autobahnabschnitt vier Tunnels mittels Funkwerk-Videotechnik überwacht werden. In Deutschland wurde 2021 die temporäre Seitenstreifenfreigabe auf einem weiteren Teilstück der A 81 installiert, einer wichtigen Verkehrsachse in der Region Stuttgart. Unsere Anlage trägt hier insbesondere im Berufsverkehr spürbar zu einem besseren und umweltschonenden Verkehrsfluss bei.

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Umsatz und Ertrag

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2021

in TEUR
2020

in TEUR
Veränderung

in %
Umsatzerlöse 122.492 98.761 +24,0
Verringerung (Vj.: Erhöhung) des Bestands an unfertigen und fertigen Erzeugnissen -2.473 2.431 /​
Andere aktivierte Eigenleistungen 1 0 /​
Sonstige betriebliche Erträge 3.386 3.875 -12,6
Gesamtleistung 123.406 105.067 +17,5
Materialaufwand 44.171 44.087 +0,2
Rohergebnis 79.235 60.980 +29,9
Personalaufwand 31.117 29.444 +5,7
Abschreibungen 1.780 2.335 -23,8
Sonstige betriebliche Aufwendungen 11.350 8.834 +28,5
Betriebsergebnis 34.988 20.367 +71,8
Erträge aus Beteiligungen 17 0 /​
Finanzergebnis -950 -807 -17,7
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 10.233 5.961 +71,7
Ergebnis nach Steuern 23.822 13.599 +75,2
Sonstige Steuern 44 42 +4,8
Konzernjahresüberschuss 23.778 13.557 +75,4

Der Umsatz im Funkwerk-Konzern lag im Geschäftsjahr 2021 bei 122,5 Mio. Euro und damit 24,0 % über dem Vorjahreswert (Vorjahr: 98,8 Mio. Euro). Unter Berücksichtigung der Bestandsverringerung um 2,5 Mio. Euro (Vorjahr: Aufbau um 2,4 Mio. Euro) sowie der sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 3,4 Mio. Euro (Vorjahr: 3,9 Mio. Euro) ergibt sich eine Gesamtleistung von 123,4 Mio. Euro gegenüber 105,1 Mio. Euro im Vorjahr - ein Plus von 17,5 %.

Der Materialaufwand konnte trotz der Versorgungsengpässe sowie der daraus resultierenden Preiserhöhungen auf den Beschaffungsmärkten nahezu stabil bei 44,2 Mio. Euro (Vorjahr: 44,1 Mio. Euro) gehalten werden, was insbesondere auf einen deutlich gestiegenen Umsatzanteil Zugfunk und Verschiebungen im Produktmix auch innerhalb des Zugfunkgeschäfts zurückzuführen war. Das Rohergebnis verbesserte sich durch den deutlich höheren Umsatz bei gleichzeitiger Verbesserung der Materialeinsatzquote konzernweit von 61,0 Mio. Euro auf 79,2 Mio. Euro, die Rohergebnismarge stieg im Jahresvergleich von 61,7 % auf 64,7 %.

Der Personalaufwand im Funkwerk-Konzern erhöhte sich um 5,7 % auf 31,1 Mio. Euro (Vorjahr: 29,4 Mio. Euro). Ausschlaggebend für den Anstieg waren insbesondere der Ausbau der Konzern-Belegschaft um insgesamt 17 Mitarbeiter, die ganzjährige Berücksichtigung der im vierten Quartal 2020 hinzugewonnenen Belegschaft der Funkwerk Systems Austria GmbH und der Funkwerk Statkom GmbH sowie tariflicheund außertarifliche Gehaltssteigerungen.

Deutlich um 23,8 % auf 1,8 Mio. Euro verringert haben sich die Abschreibungen (Vorjahr: 2,3 Mio. Euro). Der Vorjahreswert beinhaltete eine außerplanmäßige Abschreibung auf einen 2020 erworbenen Firmenwert in Höhe von 0,7 Mio. Euro. Im Berichtsjahr wurde dieser Firmenwert lediglich mit weiteren 0,1 Mio. Euro abgeschrieben.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen nahmen um 28,5 % auf 11,3 Mio. Euro zu (Vorjahr: 8,8 Mio. Euro), da es im Vorjahr durch die Einschränkungen der Covid-19-Pandemie kaum Vertriebs- und Reiseaktivitäten sowie Messen gab. Dagegen konnten die Kontakte insbesondere in den Sommermonaten 2021 wieder spürbar intensiviert werden. Darüber hinaus erhöhten sich im Berichtszeitraum die Frachtkosten, vor allem infolge der gestiegenen Treibstoffpreise und der Störungen in den Lieferketten, die teilweise zu Transportproblemen führten.

Insgesamt erzielte der Funkwerk-Konzern 2021 ein Betriebsergebnis von 35,0 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahreswert von 20,4 Mio. Euro entspricht das einer Zunahme um 71,8 %.

Die Verringerung des Finanzergebnisses um 17,7 % ist im Wesentlichen verursacht durch höhere Verwahrentgelte auf Bankguthaben.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag nahmen um 71,7 % auf 10,2 Mio. Euro zu. Der Anstieg korrespondiert mit der Erhöhung des Betriebsergebnisses. Sowohl das Ergebnis nach Steuern als auch der Konzernjahresüberschuss konnten um jeweils mehr als 75 % auf 23,8 Mio. Euro (Vorjahr: 13,6 Mio. Euro) verbessert werden.

Funkwerk AG - Dividende

Die Muttergesellschaft Funkwerk AG wies Ende 2021 einen Bilanzgewinn von 10,1 Mio. Euro aus. Vorstand und Aufsichtsrat werden der ordentlichen Hauptversammlungam 6. Juli 2022 eine laufende Dividende von 0,30 Euro (Vorjahr: 0,30 Euro) und eine Sonderdividende von 0,70 Euro je dividendenberechtigter Aktie vorschlagen. Daraus errechnet sich eine Ausschüttungssumme von 8,1 Mio. Euro.

Bzgl. der Angaben gem. § 160 AktG (1) Nr. 2 verweisen wir auf den Konzernanhang, Abschnitt B.6 Eigenkapital.

Finanzlage

Das Finanzmanagement des Funkwerk-Konzerns wird zentral über die Holdinggesellschaft Funkwerk AG gesteuert. Ziel ist es, die Liquidität der Unternehmensgruppe zu sichern, Finanzaufwendungen und -erträge zu optimieren und die Zinsrisiken zu steuern bzw. zu minimieren. Über einen Avalkredit im Rahmen von bis zu 20,0 Mio. Euro, den uns die Hörmann Holding GmbH & Co. KG und deren Tochtergesellschaft Hörmann Industries GmbH unbefristet zur Verfügung stellen, wird der Bedarf an Sicherheiten in Form von Bürgschaften gewährleistet. Darüber hinaus kann Funkwerk den laufenden Liquiditätsbedarf durch eine Factoring-Vereinbarung mit der Hörmann Industries GmbH über den Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen decken. Im Geschäftsjahr 2021 wurden erneut keine Forderungen verkauft.

Das Working Capital des Funkwerk-Konzerns stieg von 25,3 Mio. Euro auf 26,1 Mio. Euro. Insbesondere deutlich höhere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Verbindung mit reduzierten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie verringerten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen führten zur Zunahme des Working Capital. Gegenläufig wirkte sich die Abnahme des Vorratsvermögens auf die Kennziffer aus.

Cashflow-Entwicklung

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2021

in TEUR
2020

in TEUR
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 26.469 21.998
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -174 -4.425
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -2.840 -2.718
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 23.455 14.855
Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 111 0
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 52.456 37.601
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 76.022 52.456

Infolge der deutlichen Ergebnisverbesserung flossen dem Funkwerk-Konzern im Geschäftsjahr 2021 insgesamt 26,5 Mio. Euro aus der laufenden Geschäftstätigkeit zu gegenüber 22,0 Mio. Euro im Vorjahr. In dem Wert enthalten sind Ertragsteuerzahlungen in Höhe von -12,6 Mio. Euro (Vorjahr: -4,2 Mio. Euro).

Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit reduzierte sich auf insgesamt -0,2 Mio. EUR, wobei in diesem Wert ein Zufluss aus dem Verkauf eines nicht mehr benötigten Grundstücks in Höhe von circa 3,2 Mio. Euro berücksichtigt ist. Für Investitionen in Sachanlagen wurden im Berichtsjahr 2,6 Mio. Euro verwendet (Vorjahr: 2,1 Mio. Euro) und für Investitionen in Immaterielle Vermögensgegenstände 0,4 Mio. Euro (Vorjahr: 2,1 Mio. Euro).

Der Free Cashflow (Summe aus Cashflow laufende Geschäftstätigkeit und Cashflow Investitionstätigkeit) belief sich auf 26,3 Mio. Euro (Vorjahr: 17,6 Mio. Euro).

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit lag weitgehend stabil bei -2,8 Mio. Euro. Der überwiegende Teil entfiel 2021 erneut auf die gegenüber dem Vorjahr unveränderte Dividendenzahlung von 2,4 Mio. Euro.

Insgesamt erhöhte sich der Finanzmittelbestand im Funkwerk-Konzern zum Jahresende 2021 erheblich um 23,6 Mio. Euro auf 76,0 Mio. Euro (Vorjahr: 52,4 Mio. Euro).

Vermögenslage

Korrespondierend zur Geschäftsentwicklung erhöhte sich die Bilanzsumme des Funkwerk-Konzerns per 31. Dezember 2021 um 23,3 % auf 119,7 Mio. Euro (31.12.2020: 97,0 Mio. Euro).

Dabei ging das Anlagevermögen im Stichtagsvergleich von 10,9 Mio. Euro auf 9,8 Mio. Euro zurück, was aus der Abnahme des Sachanlagevermögens von 9,3 Mio. Euro auf 8,2 Mio. Euro resultierte. Durch den Verkauf eines Grundstücks verringerte sich die Position Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten im Stichtagsvergleich von 5,2 Mio. Euro auf 2,3 Mio. Euro. Diesem Rückgang standen Investitionen in Neubauprojekte am Hauptstandort Kölleda in Höhe von 1,7 Mio. Euro gegenüber, die in der Position Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau ausgewiesen sind. Die immateriellen Vermögenswerte blieben weitgehend stabil bei 1,4 Mio. Euro. Die Höhe der Finanzlagen lag unverändert bei 0,2 Mio. Euro.

Die Entwicklung des Umlaufvermögens, das sich von 83,4 Mio. Euro auf 106,8 Mio. Euro erhöhte, ist maßgeblich beeinflusst vom deutlichen Anstieg der liquiden Mittel infolge des sehr guten Geschäftsverlaufs. Die Vorräte verringerten sich von insgesamt 15,7 Mio. Euro auf 11,0 Mio. Euro, was sowohl aus der Bestandreduzierung als auch aus erhöhten erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen resultierte. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nahmen aufgrund hoher Umsätze zum Ende des Geschäftsjahres von 12,7 Mio. Euro auf 17,6 Mio. Euro zu. Die sonstigen Vermögensgegenstände lagen mit 2,2 Mio. Euro um etwa 0,3 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert.

Auf der Passivseite der Konzernbilanz erhöhte sich das Eigenkapital infolge des Jahresüberschusses unter Berücksichtigung der Dividendenzahlung von 48,5 Mio. Euro auf 69,9 Mio. Euro, woraus sich eine deutlich verbesserte Eigenkapitalquote von 58,4 % ergibt (31.12.2020: 50,0 %).

Der Gesamtwert der Rückstellungen lag mit 44,3 Mio. Euro über Vorjahresniveau (31.12.2020: 43,0 Mio. Euro). Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen beliefen sich am Jahresende 2021 auf 6,7 Mio. Euro (31.12.2020: 6,3 Mio. Euro). Die Steuerrückstellungen reduzierten sich insbesondere aufgrund unterjährig nach oben angepasster Steuerzahlungen von 2,6 Mio. Euro auf 1,2 Mio. Euro. Der zu verzeichnende Anstieg der sonstigen Rückstellungen auf 36,4 Mio. Euro (31.12.2020: 34,0 Mio. Euro) stand im Einklang mit dem ausgeweiteten Geschäftsvolumen.

Die Summe der Verbindlichkeiten des Funkwerk-Konzerns hat sich im Berichtsjahr von 5,5 Mio. Euro auf 5,4 Mio. Euro etwas verringert. Dabei nahmen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 2,6 Mio. Euro auf 2,4 Mio. Euro und die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von 0,6 Mio. Euro auf 0,1 Mio. Euro ab. Die sonstigen Verbindlichkeiten dagegen stiegen von 2,4 Mio. Euro auf 2,9 Mio. Euro, insbesondere aufgrund höherer Umsatzsteuer-Verbindlichkeiten.

Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren:

Forschung und Entwicklung

Die hohe technologische Kompetenz der Funkwerk AG ist eine wesentliche Grundlage für die gute Marktstellung und wird permanent weiter ausgebaut. Im Mittelpunkt der umfangreichen Forschungs- und Entwicklungs- (F&E-) Aktivitäten stehen kunden bzw.länderspezifische Entwicklungen und Applikationen sowie eigene Lösungen. Ziel ist es, unseren Know-how-Vorsprung auszubauen, den dynamischen Märkten Rechnung zu tragen und einen Mehrwert für unsere Kunden zu generieren.

Darüber hinaus gehört die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung mit notwendigen Bauteilen und Materialien in der benötigten Qualität und einem angemessenen Kosten-/​Nutzenverhältnis zu den Aufgaben der Entwicklungsabteilungen. Vor dem Hintergrund der Lieferverzögerungen auf den weltweiten Beschaffungsmärkten und der eingeschränkten Verfügbarkeit etlicher Einsatzmaterialien stand die Suche nach adäquaten Alternativen 2021 zunehmend im Fokus des F&E-Teams. Wir mussten teilweise auf andere Quellen zurückgreifen oder Umstellungen vornehmen. Allerdings ist ein Ausweichen auf andere Materialien und Komponenten bei Funkwerk in der Regel nicht kurzfristig möglich, weil in diesem Zusammenhang häufig eine aufwändige Neuzulassung des Systems erforderlich ist.

Insgesamt fielen im Geschäftsjahr 2021 Aufwendungen in Höhe von 10,7 Mio. Euro für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten an. Das entsprach einem Anteil von 8,7 % am Gesamtumsatz des Funkwerk-Konzerns. Entwicklungsarbeiten erfolgen an allen Standorten der Unternehmensgruppe, wobei sich die Teams individuell an den Bedürfnissen der jeweiligen Kunden und Märkten orientieren und konzernübergreifend zusammenarbeiten.

Neben eigenem Know-how wollen wir ein möglichst großes Maß an externem Fachwissen nutzen. Deshalb arbeiten unsere Mitarbeiter regelmäßig mit wissenschaftlichen Instituten und Forschungseinrichtungen zusammen und kooperieren mit verschiedenen Universitäten. 2021 konnten wir unter anderem die erste Phase des Forschungsprojektes discoRAIL (digital services connected rail traffic) abschließen, das wir bei der TU Ilmenau in Auftrag gegeben hatten. Es beschäftigt sich mit dem Abstrahlverhalten von Antennen auf Lokomotivdächern, das an einem maßstabgetreu verkleinerten Modell untersucht wird. Insbesondere mit Blick auf FRMCS eröffnet das Projekt einen einfachen Weg, Antennen für innovative Zugfunksysteme im automatisierten Schienenverkehr zu entwickeln. Auch mit unseren Lieferanten und Kunden pflegen wir einen intensiven Austausch und beziehen aktuelle Themen und individuelle Anforderungen frühzeitig in unsere Entwicklungsaktivitäten ein.

Mit einer angemessenen Verbandsarbeit und dem Engagement in relevanten internationalen Gremien, die unter anderem künftige Standards wie FRMCS definieren, können wir technische Weiterentwicklungen, Trends und deren Einfluss auf unsere Kernmärkte frühzeitig berücksichtigen und Funkwerk zudem verstärkt als Marke etablieren.

Produktion

Die Produktionsaktivitäten der Funkwerk-Gruppe sind im Werk Kölleda gebündelt. Durch die Zentralisierung können wir die Ressourcen optimal auslasten, Flächen bestmöglich nutzen und die Durchlaufzeiten verringern. 2021 waren die Fertigungskapazitäten vollständig ausgelastet, größtenteils wurde im 3-Schicht-Betrieb gearbeitet.

Indem wir die Abläufe zunehmend automatisieren und optimieren, verbessern wir kontinuierlich die Effizienz, was Kosten spart und die Fertigungskapazität steigert. Darüber hinaus werden auf unserem firmeneigenen Grundstück in Kölleda derzeit eine zusätzliche Produktionshalle sowie ein neues Verwaltungsgebäude errichtet. Anfang Juli 2021 wurde die Baugenehmigung erteilt und umgehend mit den Arbeiten begonnen. Bisher laufen diese im Zeitplan, sodass der Umzug in das neue Produktionsgebäude aus heutiger Sicht im vierten Quartal 2022 erfolgen kann. Die Fertigstellung des Verwaltungsneubaus ist für Anfang 2023 geplant.

Beschaffung

Die Beschaffung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Komponenten wird im Funkwerk-Konzern zentral gesteuert und erfolgt weltweit über verschiedene Anbieter. Wir arbeiten mit unseren Lieferanten in der Regel langfristig zusammen und setzen möglichst auf Rahmenverträge. Durch die Bündelung von Einkaufsmengen sowie die Bildung von Warengruppen können Beschaffungspreise und -volumina optimiert und die Lieferantenstruktur einheitlich gestaltet werden.

2021 waren die Beschaffungsmärkte geprägt von sich verstärkenden Versorgungsengpässen, die besonders drastisch im Halbleitermarkt ausfielen und erhebliche Lieferverzögerungen in verschiedenen Bereichen verursachten. Sie führten zu großen logistischen Herausforderungen und erheblichem Mehraufwand bei Funkwerk. In Verbindung mit der ungebrochen hohen Nachfrage kam es durch die Engpässe, die sich 2022 voraussichtlich fortsetzen werden, zudem zu stark steigenden Preisen im Einkauf. Seitens der Lieferanten war die Bereitschaft zu längerfristigen Preis- und Lieferzusagen sehr zurückhaltend, was das Risiko künftiger Kostensteigerungen zusätzlich erhöht.

Im Bereich Logistik waren die Margen insbesondere durch die deutlich gestiegenen Treibstoffpreise unter Druck. Zudem führten die pandemiebedingt weiterhin eingeschränkten Reisemöglichkeiten sowie die Störungen in den Lieferketten zu Transportproblemen und in der Folge zu höheren Kosten.

Funkwerk wirkt den Herausforderungen in der Beschaffung durch ein hohes Maß an Flexibilität und die konsequente Überwachung der gesamten Lieferkette entgegen. Mithilfe des gruppenweit eingerichteten Forecast-Managements, für das wir intelligente E-Commerce-Lösungen nutzen, können wir Verknappungen frühzeitig erkennen und uns entsprechend vorbereiten. Trotz der schwierigen Bedingungen konnten wir die Versorgung unserer Kunden durch die hohe Einsatzbereitschaft und Agilität unseres Teams 2021 weitgehend gewährleisten.

Im Rahmen unseres professionellen Obsoleszenz-Managements, das aufgrund der langen Produktlebenszyklen im Bahnbereich unentbehrlich ist, überwachen wir permanent Abkündigungen von Bauteilen und können frühzeitig Komponenten ersetzen bzw. uns entsprechend bevorraten. Durch dieses Frühwarnsystem vermeiden wir Versorgungslücken und verbessern die Kostenkontrolle. Zudem führen wir regelmäßig Lieferantenaudits durch, um die Qualität der Zulieferprodukte zu sichern und die Reklamationsquote zu minimieren.

Mitarbeiter

Im Funkwerk-Konzern waren am 31. Dezember 2021 inklusive Auszubildende 463 (Vorjahr: 445) Mitarbeiter tätig, 451 (Vorjahr: 430) davon im Inland und 12 (Vorjahr:15) im Ausland. Gegenüber dem Vorjahresstichtag entspricht das einem konzernweiten Zuwachs um 18 Beschäftigte oder 4,0 %. Verstärkt wurde die Belegschaft insbesondere in der Produktion und in der Verwaltung, die restlichen Bereiche blieben weitgehend auf stabilem Niveau.

Die im Vorjahr eingeführten Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Corona-Infektionen wurden konsequent fortgeführt.

Wie im Vorjahr waren insgesamt 26 Auszubildende und BA-Studierende bei Funkwerk in Kölleda beschäftigt, wovon zehn im Sommer 2021 neu begonnen haben. Funkwerk bildet in verschiedenen gewerblichen und kaufmännischen Berufen aus und bietet darüber hinaus die Möglichkeit, in Kooperationen mit Fachhochschulen und Universitäten ein BA-Studium (Bachelor of Engineering) mit Praxisbezug im Unternehmen zu absolvieren. Gemessen an der Gesamtbelegschaft liegt die Ausbildungsquote im Funkwerk-Konzern unverändert bei rund 6 %.

Mit einer fundierten Berufsausbildung, die bei Funkwerk eine lange Tradition hat, begegnen wir aktiv dem Fachkräftemangel und sichern uns qualifizierte Nachwuchskräfte. Für diese Arbeit erhielt Funkwerk von der IHK Erfurt die Auszeichnung Hervorragender Ausbildungsbetrieb. Bewertet wurden unter anderem die kontinuierlichen Ausbildungsaktivitäten in den letzten Jahren, die Vielzahl an Ausbildungsberufen, die Beteiligung an Berufsorientierungsveranstaltungen sowie Messen und die Zusammenarbeit mit Schulen. Außerdem flossen das regelmäßige Angebot von Praktika sowie die ständige Weiterbildung und Qualifizierung der Ausbilder in die Bewertung ein.

Den personellen Bedarf, den Funkwerk für das Unternehmenswachstum benötigt, sichern wir unter anderem durch ein gezieltes Personalmarketing, das 2021 gezielt ausgebaut wurde. Zudem wollen wir Bewerbern und unseren Mitarbeitern ansprechende Rahmenbedingungen bieten und uns als attraktiver Arbeitgeber präsentieren. In einer deutschlandweiten Befragung unter Leitung der Zeitschrift WirtschaftsWoche und des Marktforschungsinstituts ServiceValue wurde Funkwerk erneut als Wertvoller Arbeitgeber für das Gemeinwohl ausgezeichnet. Unter den 2.400 beteiligten Unternehmen zählt Funkwerk zu den besten 20 %. Zu den Kriterien der Erhebung gehörten unter anderem der Aspekt Bedeutung als Arbeitgeber für die Region, aber auch gesellschaftliche Beiträge wie steuerliche Abgaben und Nachhaltigkeitsprogramme.

Mit bedarfsgerechten Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen fördern wir gezielt die Fähigkeiten und Kompetenzen unserer Mitarbeiter und bereiten sie auf künftige Anforderungen vor. Im Berichtsjahr standen insbesondere fachspezifische Weiterbildungsangebote im Mittelpunkt. Zudem haben unsere Beschäftigten die Möglichkeit, verschiedene Aufstiegsqualifizierungen wie ein Studium oder eine Meisterausbildung wahrzunehmen. Aufgrund der weiterhin grassierenden Covid-19-Pandemie wurden viele Veranstaltungen 2021 online angeboten.

Qualitätssicherung

Um das hohe Qualitätsniveau zu wahren und die Zuverlässigkeit der Produkte dauerhaft zu gewährleisten, werden alle relevanten Prozesse im Funkwerk-Konzern regelmäßig überprüft und die Werke kontinuierlich optimiert. Im Rahmen des Qualitätsmanagements absolvieren die Standorte verschiedene externe Zertifizierungsstandards bzw. durchlaufen turnusgemäß Re-Audits.

2021 erfolgten bei der Funkwerk Systems GmbH die Rezertifizierungen nach ISO 9001 sowie nach IRIS (International Railway Industry Standard). Dieser Bahnstandard basiert auf der ISO-Norm TS 22163. Darüber hinaus fanden diverse interne Audits sowie von Seiten verschiedener Lieferanten statt.

Die Funkwerk video systeme GmbH in Nürnberg absolvierte erfolgreich das Zertifizierungsaudit nach ISO 9001 sowie ein internes Systemaudit. Zusätzlich erlangte der Standort die Anerkennung als Errichterunternehmen für Gefahrenmeldeanlagen, wurde als Dienstleister für Sicherheitsanlagen nach DIN EN16763 und als Fachfirma für Brandmeldeanlagen gemäß DIN 14675 zertifiziert.

Für die Erfassung möglicher Datensicherheitsrisiken wurde ein Informationssicherheitsmanagementsystem installiert, das an den aktuellen Anforderungen ausgerichtet ist. Es dient dem Schutz vor Datenverlust oder -missbrauch.

Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung

Die Funkwerk AG und ihre Tochtergesellschaften bekennen sich uneingeschränkt zum Prinzip Nachhaltigkeit. Wir übernehmen Verantwortung für die Folgen unserer wirtschaftlichen Tätigkeit und verknüpfen ökologische Interessen mit unseren ökonomischen Zielen. Die Auswirkungen unseres Handelns auf die Umwelt versuchen wir möglichst gering zu halten bzw. zu reduzieren und achten auf die Wahrung ethischer Grundsätze sowie sozialer Geschäftspraktiken, angemessene Arbeitsbedingungen für unsere Belegschaft, die Gewährleistung von Nachhaltigkeit in der Lieferkette und eine kontinuierliche Verbesserung unseres Handelns. Die CSR-Aktivitäten des Funkwerk-Konzerns werden im Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht, der jährlich aktualisiert wird und auf der Homepage www.funkwerk.com abgerufen werden kann.

Die verschiedenen CSR-Maßnahmen werden durch einen Nachhaltigkeitsbeauftragten koordiniert, der zentral für die gesamte Unternehmensgruppe tätig ist. Zur Überprüfung der Aktivitäten nehmen wir seit 2018 an Railsponsible teil, einer von der Deutschen Bahn AG und Unternehmen der Bahnindustrie gegründeten Brancheninitiative. Sie konzentriert sich auf eine nachhaltige Beschaffung und zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitspraktiken in der gesamten Lieferkette der Eisenbahnindustrie kontinuierlich zu verbessern.

Für das umfangreiche Rating, dem wir uns in diesem Zusammenhang unterziehen, beauftragte Railsponsible das Institut EcoVadis, einen der weltweit größten Anbieter in diesem Bereich. Bereits beim Erstaudit wurde die Funkwerk-Gruppe mit der Silber-Medaille zur Anerkennung der CSR-Erfolge ausgezeichnet und gehört damit zu den Top-Performern der im Rahmen von Railsponsible bewerteten Unternehmen. Bei den Folgeaudits konnte das Ergebnis - auch durch die von EcoVadis aufgezeigten Optimierungspotenziale - weiter gesteigert werden.

Darüber hinaus ist Funkwerk Mitglied des Nachhaltigkeits-Abkommens NAThüringen, einer freiwilligen Vereinbarung zwischen der Thüringer Wirtschaft und der Landesregierung. Dabei geht es maßgeblich um die Vernetzung nachhaltig wirtschaftender Unternehmen aus dem Bundesland und einen entsprechenden Erfahrungsaustausch.

2021 standen die Bauarbeiten am Standort Kölleda im Fokus, wo derzeit ein Produktions- und ein Verwaltungsgebäude errichtet werden. Dabei legen wir großen Wert auf nachhaltige Aspekte sowohl bei der Gebäudetechnik als auch in Bezug auf die Arbeitsplatzbedingungen für unsere Mitarbeiter. Unter anderem wurde eine ca. 450 m 2 große Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der zusätzlichen Produktionshalle installiert, die sowohl die neuen als auch die Bestandsgebäude mit Strom versorgt. Die Auswahl der Baustoffe wurde nach energieeffizienten Aspekten getroffen und die Beleuchtung erfolgt in allen Gebäuden mit umweltschonenden LED-Leuchtmitteln. Bei der Planung der modernen, ansprechenden Arbeitsplätze wurde besonders auf soziale Komponenten wie große, zentrale Pausenräume und ergonomische Aspekte geachtet. Für die Vertriebsabteilungen wurden mit modernster IT-Technik ausgestattete Rückzugsorte für Video- und Telefonkonferenzen geschaffen, um die Anzahl an Dienstreisen zu verringern und ein konzentriertes Arbeiten für die Mitarbeiter zu ermöglichen.

Risikobericht

Risikomanagement-System

Als international tätiges Unternehmen steht Funkwerk zahlreichen Risiken und Chancen gegenüber. Deren zielorientierte Steuerung gehört zu den grundlegenden Bestandteilen unserer Unternehmensführung und ist von wesentlicher Bedeutung für die langfristig positive Entwicklung der Unternehmensgruppe. Grundsätzliches Ziel der Risikopolitik ist es, sich bietende Chancen für den Funkwerk-Konzern gezielt zu nutzen und Risiken nur dann einzugehen, wenn mit einem angemessenen Beitrag zum Unternehmensertrag gerechnet werden kann. Generell definieren wir Risiken und Chancen als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für da sUnternehmen negativen oder positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Im Funkwerk-Konzern ist ein für alle Gesellschaften verbindlich vorgegebenes, mehrstufiges Risikomanagement-System implementiert. Es wird zentral koordiniert, ist Bestandteil der strategischen Geschäfts-, Planungs- und Kontrollprozesse, erstreckt sich über alle Unternehmensteile und wird im Rahmen der Planung gepflegt. Durch diese Struktur können wir Risiken frühzeitig identifizieren und analysieren. Die Einschätzung der Risiken erfolgt über die Eintrittswahrscheinlichkeit sowie die zu erwartenden Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Das Überschreiten festgelegter Schwellen, durch das höhere Risikoklassen erreicht werden, beobachten wir im Rahmen der monatlichen Berichterstattung. Bei Bedarf definieren wir adäquate Gegenmaßnahmen und verfolgen deren Umsetzung.

Darstellung der Einzelrisiken

Nachfolgend werden die wesentlichen Einzelrisiken beschrieben, die nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Funkwerk-Konzerns haben könnten.

Risiko aus der Entwicklung der Tochtergesellschaften

Die Funkwerk AG geht von einer positiven Entwicklung ihrer Tochtergesellschaften aus. Weicht der Geschäftsverlauf von der Planung ab, könnten sich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben.

Etwa die Hälfte des Konzern-Umsatzes erzielt Funkwerk im inner- und außereuropäischen Ausland. Die zunehmende Abschottung einzelner Länder birgt das Risiko verringerter oder vollständig ausbleibender Umsätze in den betreffenden Regionen. Auch geopolitische Konflikte und ein weltweit stark steigender Wettbewerb können eine sinkende Investitionsneigung bewirken und Wachstumspotenziale hemmen. Insbesondere der russische Angriffskrieg in der Ukraine kann immense Auswirkungen auf die Weltwirtschaft haben. Zudem könnte sich der Austritt Großbritanniens aus der EU negativ auf die Umsatzanteile von Funkwerk in diesem Markt auswirken.

Welche Folgen die Coronavirus-Pandemie für den weiteren Geschäftsverlauf der Tochtergesellschaften haben wird, ist nach wie vor nicht verlässlich abschätzbar. Insbesondere die langfristigen Effekte lassen sich nicht quantifizieren.

Abhängigkeit von Großkunden

Der Funkwerk-Konzern verfügt über einen breit gefächerten Kundenstamm. Der Konzern ist nicht nachhaltig von bestimmten Abnehmern abhängig, da mit keinem mehr als 10 % des Gesamtumsatzes erzielt werden. Sollten mehrere größere Kunden gleichzeitig weniger Produkte von den Funkwerk-Gesellschaften beziehen, entstehen Risiken für die Geschäftsbereiche durch einen Rückgang der Auslastung und ausbleibende Umsätze. Dies ist jedoch gegenwärtig nicht gegeben.

Risiko aus offenen Projektforderungen in Algerien

Die Funkwerk video systeme GmbH (FVS) war an einer Arbeitsgemeinschaft nach algerischem Recht beteiligt (Groupement Funkwerk Contel plettac). Im Dezember 2020 hat die FVS das Projektgeschäft betreffend Algerien mit Wirkung zum 1. Januar 2020 auf die neu gegründete Funkwerk plettac electronic GmbH abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme gemäß §§ 123 Abs. 2 Nr. 1, 126 ff. UmwG). In der Folge übernahm die Funkwerk plettac electronic GmbH das Aktiv- und Passivvermögen und alle sonstigen Rechte, Vertragsbeziehungen und Verbindlichkeiten, die nach Herkunft oder Zweckbestimmung dem Projektgeschäft Algerien zuzuordnen sind oder dem Projektgeschäft dienen oder zu dienen bestimmt sind. Mit der Abspaltung erfolgte eine klare Zuweisung von Aktiv- und Passivvermögen auf einerseits ehemaliges Großprojektgeschäft in Nordafrika, vordergründig in Algerien, und andererseits laufendes operatives Geschäft der FVS, welches weiterhin in der FVS verbleibt. Dies dient der besseren Disposition der FVS insbesondere gegenüber öffentlichen Auftraggebern bei neuen Ausschreibungen.

Im Zuge der innenpolitischen Entwicklung in Algerien wurde im Jahr 2010 ein Ermittlungsverfahren wegen des angeblichen Verdachts der Korruption und der unerlaubten Preisüberhöhung gegen mehrere Unternehmen und Privatpersonen in die Wege geleitet. Davon betroffen sind auch diese Arbeitsgemeinschaft, der algerische Partner und die FVS, nicht jedoch deren Geschäftsführer oder sonstige Mitarbeiter des Funkwerk-Konzerns. Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Kurz nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens wurden unter anderem Bankkonten der Arbeitsgemeinschaft vorläufig gesperrt. Auf diesen befinden sich Beträge aus der Bezahlung von ordnungsgemäß geleisteten Arbeiten in der Größenordnung von zum Bilanzstichtag umgerechnet rund 2,4 Mio. Euro, die derzeit nicht nach Deutschland transferiert werden können. Eine interne Untersuchung der Funkwerk AG hat keine Anhaltspunkte für die Richtigkeit dieser Korruptionsvorwürfe ergeben.

Im Februar 2016 erging ein mündliches Gerichtsurteil vor dem algerischen Strafgericht in Algier, ein schriftliches Urteil ist FVS bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernlageberichts auf dem rechtlich vorgeschriebenen Weg nicht zugegangen. Das mündliche Urteil beinhaltet die Verurteilung der FVS neben anderen Firmen wegen Korruption und Preisüberhöhung in Algerien sowie eine Strafzahlung in Höhe von rund 40.000 Euro. Gegen das Urteil wurden fristgemäß Rechtsmittel eingelegt, wodurch die gemäß dem mündlichen Urteil freigegebenen Bankkonten weiterhin nicht verfügbar sind. Im Dezember 2021 wurde das Verfahren vor dem Strafgericht kurz für einen Tag wiederaufgenommen und sofort erneut vertagt. Neuesten Berichten zufolge soll ab Juni 2022 das gegen Verantwortliche von Sonatrach gerichtete Verfahren wiedereröffnet werden. Eine offizielle Bestätigung dieser Berichte liegt der FVS nicht vor.

Im Rahmen der bearbeiteten Projekte wurden von der Funkwerk AG Bankbürgschaften bzw. Bankgarantien gestellt, die durch algerische Banken auf Basis entsprechender Rückgarantieverträge mit einigen deutschen Instituten emittiert wurden. Zum Bilanzstichtag waren alle Bankgarantien deutscher Banken ausgebucht. Von den ausgegebenen Bankbürgschaften sind vom Auftraggeber die Originalbürgschaften in Höhe von zum Bilanzstichtag umgerechnet rund 6,6 Mio. Euro noch nicht zurückgegeben worden. Auf Basis der Verträge mit dem Auftraggeber sollte die Funkwerk AG aufgrund bereits erfolgter Erfüllung der zugrundeliegenden Liefer- und Leistungsverpflichtungen bzw. des Ablaufs der vertraglichen Gewährleistungsgarantien sowie der Verfristung der Bürgschaften/​Garantien nicht mehr in Anspruch genommen werden können, weshalb diese bereits von den deutschen Banken ausgebucht wurden. Bezüglich der noch nicht zurückgegebenen Originale der Bankbürgschaften verbleibt jedoch ein Restrisiko, da die deutschen Banken gegenüber den algerischen Banken "echte" Rückgarantien gegeben haben.

Die möglichen Kosten eines Gerichtsverfahrens sind in Höhe von 0,5 Mio. Euro in den Rückstellungen enthalten.

Finanzielle Risiken

Aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung und der Finanzierungsvereinbarungen mit der Hörmann-Gruppe war die Liquiditätsausstattung der Gruppe im Geschäftsjahr 2021 durchgehend gesichert. Die Verträge mit der Hörmann Holding GmbH & Co. KG und deren Tochtergesellschaft Hörmann Industries GmbH bestehen unverändert fort und es gibt keine Anzeichen dafür, dass diese geändert bzw. beendet werden sollen. Bestandsgefährdende Risiken sehen wir daher nicht.

Sollte die Kreditgewährung des Mehrheitsgesellschafters, die mit einer Frist von sechs Monaten kündbar ist, nicht unverändert fortbestehen, wird die Funkwerk AG zeitnah entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten. Dabei ergeben sich verschiedene Möglichkeiten zur Erweiterung des finanziellen Spielraums in Abhängigkeit von der Entwicklung der Tochter- und Enkelunternehmen. Ein Risiko für den Konzern ergibt sich lediglich dann, wenn für alle vorstehend genannten Einzelrisiken Zahlungsverpflichtungen im maximalen Umfang entstehen, die den Bestand an liquiden Mitteln sowie den von der Hörmann-Gruppe zugesagten Kreditrahmen übersteigen, wovon der Vorstand nach heutigem Kenntnisstand nicht ausgeht.

Einkaufsrisiken

Funkwerk benötigt für die Fertigung der Produkte eine Vielzahl von Komponenten und Bauteilen, die nur von einer begrenzten Anzahl von Lieferanten bezogen werden können. Sollte der Hersteller eines solchen Bau- oder Ersatzbauteils nicht mehr zur Verfügung stehen, wäre Funkwerk möglicherweise nicht in der Lage, rechtzeitig auf andere Anbieter umzustellen. Einige, insbesondere elektronische Bauteile werden ausschließlich für Funkwerk hergestellt.

Sollten wichtige Lieferanten oder andere Geschäftspartner in wirtschaftliche oder gesellschaftlich bedingte Schwierigkeiten geraten, könnte dies den Geschäftsverlauf von Funkwerk beeinträchtigen. Auch ungeplante Preiserhöhungen,Lieferverzögerungen sowie veränderte Währungsrelationen können negative Auswirkungen auf die Ertragslage des Konzerns haben. Um dem entgegenzuwirken, überprüfen wir regelmäßig die Leistungsfähigkeit unserer Geschäftspartner und wählen Lieferanten sorgfältig aus. Wir vereinbaren möglichst langfristige Lieferverträge, um Schwankungen auszugleichen und Engpässe zu vermeiden. Unsere Kunden wiederum verpflichten sich in den uns erteilten Rahmenverträgen oft nicht zu festen Stückzahlen, sodass Funkwerk bei abgeschlossenen Mengenkontrakten ein Risiko aus Mehr- oder Mindermengen erwachsen kann. Diesem Risiko kann nur begegnet werden, wenn sich unsere Kunden auf definierte Abnahmemengen festlegen lassen.

Durch die insbesondere in der zweiten Jahreshälfte 2021 eingetretenen enormen Preissteigerungen für Material, Energie und Investitionsgüter verschärft sich die Risikosituation des Konzerns deutlich, da die Erhöhungen nicht in vollem Umfang an die Kunden weitergegeben werden können. Ein zusätzliches Risiko ergibt sich aus längeren Lieferzeiten und Versorgungsengpässen für Material. Um die gegenüber Kunden in langfristigen Verträgen zugesicherten Termine einhalten zu können, müssen Art und Menge des Materials teilweise verbindlich bestellt werden. Zusätzlich entstanden durch die Covid-19-Pandemie Transportschwierigkeiten. Dazu gehören beispielsweise eingeschränkte Versandoptionen und eine enorme Verteuerung der Frachten. Ein Ausweichen auf alternative Materialien und Komponenten ist bei Funkwerk in der Regel nicht kurzfristig möglich, da mit der Umstellung einer Hardwarekonfiguration häufig auch eine Änderung der Software und in der Folge eine aufwändige Neuzulassung des gesamten Systems erforderlich ist.

Die anhaltende Verknappung auf dem Halbleitermarkt führt vermehrt zu Abkündigungen von Bauelementen. Zudem steigen die Beschaffungszeiten für spezielle Bauteile, Kunststoffe und Rohstoffe überproportional an. Inwiefern kurz- bis mittelfristig eine Entspannung auf dem Beschaffungsmarkt eintreten wird, kann nicht abschließend beurteilt werden. Funkwerk beobachtet permanent den Markt und reagiert möglichst agil auf Marktveränderungen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses verstärkte sich der Trend zu deutlichen Preissteigerungen unter anderem bei Metall und Kunststoff sowie die Tendenz zur Verlängerung der regelmäßig vereinbarten Lieferzeiten für viele Materialien weiter. Der Krieg in der Ukraine bringt die Gefahr einer weiteren Verschärfung von Lieferengpässen und einer einhergehenden Bremsung der konjunkturellen Entwicklung mit sich.

Personalrisiken

Zu den wesentlichen Grundlagen des Unternehmenserfolgs des Funkwerk-Konzerns gehören das Fachwissen und Engagement der Belegschaft. Sollte es infolge des starken Wettbewerbs um Arbeitskräfte nicht gelingen, entsprechend qualifizierte Mitarbeiter zu finden bzw. das bestehende Personal zu halten, könnte sich dies nachteilig auf den Geschäftsverlauf auswirken. Verstärkt wird dieses Risiko durch die mittel- und langfristige demografische Entwicklung. Dadurch wird die Suche nach Nachwuchskräften schwieriger und es erfolgen altersbedingte Abgänge mit entsprechendem Know-how-Verlust.

Wir ergreifen zahlreiche Maßnahmen, um diese Gefahren zu verringern und uns als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Unter anderem bieten wir Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und fördern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ziel ist es, neue Fach- und Führungskräfte zu gewinnen und die Beschäftigten stärker an das Unternehmen zu binden. Die Ausbildung junger Menschen ist ein fester Bestandteil unserer Unternehmensstrategie und wird fortlaufend umgesetzt.

Änderungen von relevanten Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien

Der Geschäftsbereich Zugfunk verkauft im Wesentlichen Systeme, die durch Behörden oder andere Institutionen zugelassen werden müssen. Sollten sich gesetzliche Änderungen ergeben, die eine Neuzulassung nach sich ziehen, führt dies zu zusätzlichen Kostenbelastungen im Konzern. Diese Aufwendungen lassen sich erst über den weiteren Abverkauf der Systeme refinanzieren, wenn die Kosten der Aufrechterhaltung der Zulassung nicht bereits mit der erfolgten Auslieferung der Systeme abgegolten wurden.

Risiken aus der Covid-19-Pandemie

Seit 2020 wird das Umfeld des Funkwerk-Konzerns durch die Covid-19-Pandemie belastet, die erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Weltwirtschaft hat. Unkalkulierbare Situationen wie diese globale Krise stellen ein Risiko dar, das Einfluss auf sämtliche Bereiche des Unternehmens haben und nicht vollumfänglich abgesichert werden kann. Der weitere Verlauf der Pandemie und die konkreten Folgen lassen sich nicht zuverlässig prognostizieren. Zudem bestehen keine historischen Erfahrungen mit vergleichbaren Ereignissen, aus denen wahrscheinliche Szenarien abgeleitet werden könnten.

Geopolitische Risiken

Durch den Ende Februar 2022 entfachten russischen Angriffskrieg in der Ukraine haben sich die geopolitischen Risiken insgesamt deutlich erhöht. Die Konsequenzen sowie der eingeleiteten Sanktionsmaßnahmen waren für die deutsche Wirtschaft adhoc zu spüren, für den weiteren Jahresverlauf werden erhebliche Auswirkungen auf die weltweite Konjunktur erwartet. Insbesondere der erhebliche Anstieg der Öl- und Gaspreise sowie das Inflationsrisiko werden voraussichtlich für Wachstumseinbußen sorgen. Darüber hinaus könnte der Krieg zu Lieferausfällen auf der Beschaffungsseite sowie Störungen in der Lieferkette zum Kunden führen. Zudem könnte die Geschäftstätigkeit des Funkwerk-Konzerns durch die Sanktionsbeschränkungen negativ beeinflusst werden.

Risiko aus sich verändernden technologischen Anforderungen

Risiken können sich aus der Weiterentwicklung bestehender Technologien insbesondere in Bezug auf die fortschreitende Digitalisierung sowie die Etablierung neuer Softwaresysteme ergeben, sofern die Neuerungen bisherige Standards ablösen bzw. deren Marktanteile verringern. Vor allem in Bereichen, in denen Funkwerk eine technologisch führende Position hat, könnte es dadurch zu Umsatzrückgängen kommen. Wir begegnen diesem Risiko durch intensive F&E-Aktivitäten und fortgesetzte Investitionen in innovative Produkte und Lösungen auf Basis neuester Technologien. Zudem sichern wir unsere technologische Marktstellung durch eine kontinuierliche Kommunikation mit Kunden, Lieferanten und anderen Marktteilnehmern und richten unser Produktspektrum konsequent an deren Anforderungen aus.

Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Die wesentlichen finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen zum Bilanzstichtag Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Sie dienen hauptsächlich der Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit.

Die Funkwerk-Gruppe verfügt über Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen und sonstige Forderungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus ihrer Geschäftstätigkeit resultieren.

Der Konzern ist Kredit- und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Die Steuerung dieser Risiken übernimmt das Management. Es stellt sicher, dass die mit Finanzrisiken verbundenen Tätigkeiten der Funkwerk AG in Übereinstimmung mit den dafür nötigen Handlungsanweisungen ausgeführt und Finanzrisiken entsprechend dieser Richtlinien und unter Berücksichtigung der Risikobereitschaft der Gesellschaft identifiziert, bewertet sowie gesteuert werden. Das Risikomanagement berücksichtigt auch Risikokonzentrationen über einzelne Geschäftsvorfälle oder Konzernunternehmen.

Die Handlungsanweisungen zur Steuerung der im Folgenden dargestellten Risiken wurden von der Unternehmensleitung geprüft und beschlossen.

Ausfallrisiko

Falls ein Geschäftspartner seinen Verpflichtungen im Rahmen eines Finanzinstruments oder Kundenrahmenvertrags nicht oder nicht korrekt nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust führt, entsteht ein Ausfallrisiko für den Funkwerk-Konzern. Im Rahmen ihrer operativen Geschäftstätigkeit ist der Konzern Kreditrisiken (insbesondere aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Darlehen) und Risiken im Rahmen der Finanzierungstätigkeit, einschließlich Einlagen bei Banken und Finanzinstituten sowie sonstigen Finanzinstrumenten, ausgesetzt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Das Ausfallrisiko aus Forderungen besteht vorrangig bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus der operativen Geschäftstätigkeit. Alle Kunden des Konzerns werden basierend auf Verfahren und Kontrollen für das Ausfallrisikomanagement gesteuert. Gemäß den internen Risikoeinstufungsmerkmalen werden für sämtliche Kunden Kreditgrenzen festgelegt, wobei sich die Merkmale nach Umsatzgrenzen und Bestellhäufigkeiten über definierte Zeiträume richten. Grundsätzlich erfolgt eine Aufteilung in risikolose und risikobehaftete Kunden. Ausstehende Forderungen gegen Kunden werden regelmäßig überwacht und etwaige überfällige Zahlungen umgehend angemahnt und eingefordert. Der Wertberichtigungsbedarf wird zu jedem Berichtsstichtag für die wesentlichen Kunden auf Einzelbasis analysiert.

Finanzinstrumente und Einlagen

Das Ausfallrisiko aus Guthaben bei Banken und Finanzinstituten wird in Übereinstimmung mit der Unternehmensstrategie gesteuert. Das Risiko wird grundsätzlich als gering eingeschätzt, da Funkwerk überwiegend mit Geschäftsbanken mit ausgezeichneter Bonität zusammenarbeitet, ist jedoch immer in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung auf den weltweiten Finanzmärkten zu beurteilen.

Liquiditätsrisiko

Der Funkwerk-Konzern begegnet Liquiditätsrisiken sowie möglichen kurzfristigen Zahlungsstromschwankungen durch ein striktes Cash-Management. Zudem überwacht das Unternehmen das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses mittels eines periodischen Liquiditätsplanungs-Tools, das für den kurzfristigen Planungshorizont auf den Tag genau erfolgt. Alle sonstigen Verbindlichkeiten haben in der Regel eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Fremdwährungsrisiko

Das Risiko aus Fremdwährungstransaktionen wird als gering eingeschätzt, da alle wesentlichen Geschäftsvorfälle im Funkwerk-Konzern in Euro abgewickelt werden.

Zinsänderungsrisiko

Der Vorstand sieht derzeit kein signifikantes Zinsänderungsrisiko im Rahmen der kurzfristigen Finanzierung. Zudem wird diesem Risiko bei Verträgen mit verbundenen Unternehmen durch die Vereinbarung von festgelegten Zinssätzen begegnet. Bezüglich der langfristigen Pensionsverpflichtungen besteht aufgrund des aktuell niedrigen Zinsniveaus das Risiko der erhöhten Zuführung zu Pensionsverpflichtungen, dem nicht entgegengesteuert werden kann.

Kapitalsteuerung

Das Eigenkapital umfasst das auf die Anteilseigner der Funkwerk AG entfallende Kapital. Vorrangiges Ziel des Kapitalmanagements des Unternehmens ist es, eine entsprechende Ausstattung mit Eigenmitteln als zentrales Steuerungselement sicherzustellen. Hierbei stellt die Eigenkapitalquote eine bedeutende Größe gegenüber Dritten dar, sodass bei negativer Entwicklung Risiken entstehen können.

Gesamtbeurteilung der Risiken

Die Einschätzung der Gesamtrisiken zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2021 hat sich gegenüber dem Vorjahresbilanzstichtag aufgrund der geopolitischen und Einkaufsrisiken etwas verschlechtert. Jedoch trägt die weitere Verbesserung der Finanzlage und die Erhöhung von Konzernumsatz sowie -ergebnis im Geschäftsjahr 2021 zur zusätzlichen Stärkung des Unternehmens bei. Insgesamt sind die Risiken, die Funkwerk eingeht, der unternehmerischen Tätigkeit angemessen. Nicht kalkulierbar bleiben die sich aus der Coronavirus-Pandemie möglicherweise mittel- bis langfristig ergebenden nachteiligen Unternehmensentwicklungen, denen nur bedingt begegnet werden kann.

Prognosebericht

Gesamtwirtschaftliches Umfeld 2022

Die wirtschaftliche Erholung geriet zu Beginn des Jahres 2022 weltweit ins Stocken. Vor dem Hintergrund globaler Lieferkettenprobleme, einer hohen Inflation in vielen Ländern, Rekordschulden sowie der Auswirkungen der Corona-Pandemie korrigierte der Internationale Währungsfonds (IWF) seine Konjunkturprognose nach unten und erwartet in seinem Update vom Januar 2022 ein Wirtschaftswachstum von 4,4 % imGesamtjahr[6]. Das sind 0,5 Prozentpunkte weniger als noch im Oktober 2021 angenommen. Verglichen mit der im Januar 2021 getroffenen Konjunkturprognose für das Geschäftsjahr 2021 fällt der Anstieg des weltweiten Bruttoinlandsproduktes 2022 damit um 1,1 Prozentpunkte niedriger aus.

In den Industrienationen soll das BIP 2022 um 3,9 % expandieren. Dazu dürften die USA (+4,0 %), die weltweit größte Volkswirtschaft, und die Eurozone (+3,9 %) in etwa gleichem Umfang beitragen. Für Deutschland senkte der IWF seine Prognose um 0,8 Prozentpunkte auf eine Steigerungsrate von 3,8 %. Insbesondere die große Bedeutung des Außenhandels und die damit verbundene Anfälligkeit für Lieferkettenunterbrechungen belasteten die deutsche Wirtschaft zunehmend. In den Entwicklungs- und Schwellenländern wird ein Plus von insgesamt 4,8 % erwartet, das vor allem von Indien und den kleineren asiatischen Staaten getragen wird. Die Entwicklung in China dürfte sich mit einem Zuwachs von 4,8 % merklich eintrüben (2021: 8,1 %). Zudem ist sie mit zahlreichen Unsicherheiten behaftet, da die Null-Covid-Strategie der Volksrepublik mit der ansteckenderen Omikron-Variante des Virus an ihre Grenzen stößt und die strikten Abschottungsmaßnahmen der Regierung drastische Auswirkungen auf die Wirtschaft haben könnten.

Auswirkungen des Krieges in der Ukraine im ersten Quartal 2022 sind in den Prognosen des IWF noch nicht berücksichtigt. Der russische Angriffskrieg in der Ukraine birgt substanzielle Risiken für die deutsche und europäische Konjunktur. Die Auswirkungen lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht seriös beziffern, sie hängen stark von dessen Dauer und Intensität ab.

Branchenentwicklung

Auf die Bahnindustrie dürfte sich die Corona-Krise in den nächsten Jahren deutlich stärker auswirken als bisher. Die Branche ist geprägt von langen Projektphasen, sodass konjunkturelle Strömungen in der Regel nachgelagert abgebildet werden. Nach Einschätzung des VDB könnte es in den nächsten Jahren insbesondere bei den öffentlichen Investitionen zu massiven Einschränkungen kommen[7]. Damit bestätigt der Verband den bereits zu Jahresbeginn 2021 prognostizierten Rückgang. Der im ersten Halbjahr 2021 um 7 % verringerte Auftragseingang offenbart laut Branchenverband erste Folgen der Covid-Krise[8]. Auch die klimapolitischen Ziele Deutschlands, Mobilität durch Schiene 4.0 zu dekarbonisieren, werden laut VDB zu wenig forciert. Der verhaltene Auftragseingang zeige, dass die Bundesregierung deutlich mehr in die Modernisierung der Schiene investieren müsse. Laut Branchenverband wäre dies ein wichtiger Beitrag, um dem Schienenverkehr durch die Krise zu helfen und ihn für die Zukunft zu stärken.[9] Durch den Krieg in der Ukraine ist auch die Bahnindustrie mit wirtschaftlichen Folgen konfrontiert. Bei einigen Rohstoffen und Komponenten verschärft sich für Deutschlands Bahnindustrie die bereits angespannte Lieferkettensituation (teils lange Lieferfristen, Engpässe in der Verfügbarkeit und Preissprünge). Zudem sind die Kosten für Energie und Logistik weiterhin steigend. Inwiefern die deutliche Verteuerung und Verknappung von Energie und die Herausforderungen in der Logistik dazu führen, dass der Schienenverkehr für Personen- und Transportbeförderung weiter an Bedeutung gewinnt, ist nicht hinreichend abschätzbar, jedoch mit einer realistischen Chance zu bewerten.

Der Markt für digitale Sicherheits-, Überwachungs-, Kommunikations- und Netzwerktechnik war 2021 von einer leichten Entspannung gekennzeichnet, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürfte. Allerdings könnte das Umsatzwachstum durch die Versorgungsengpässe im Einkauf und die daraus resultierenden längeren Lieferzeiten gebremst werden. Als künftige Impulsgeber sieht der BHE[10] neben Digitalisierung und Vernetzung von Sicherheitssystemen den Fernzugriff. So eröffnen sich verstärkt neue Marktfelder für vernetzte Systemlösungen, unter anderem in den Bereichen Smart Security, Smart City und Smart Building, sowie durch zusätzliche Anforderungen an die Absicherung der Netzwerke (Cyber-Security), die sich im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung der Systeme ergeben.

Der globale Markt für physische Sicherheit wird laut einem Bericht von Grand View Research, Inc.[11] bis 2027 mit einer durchschnittlichen jährlichen Rate von voraussichtlich 6,5 % wachsen und in diesem Zeitraum ein Marktvolumen von 171,0 Mrd. USD erreichen. Insbesondere die zunehmende Gefahr aus Terrordrohungen, Grenzstreitigkeiten und Flüchtlingskrisen treiben die Einführung strenger Sicherheitsmaßnahmen voran und unterstützen die Expansion des Marktes.

Prognose Funkwerk-Konzern

Funkwerk erwartet im Geschäftsjahr 2022 eine Normalisierung des Geschäftsverlaufs, nachdem ein Großteil des einmaligen Sonderumsatzes im Bereich Zugfunk entfällt, der 2021 aus dem Förderprogramm der Bundesregierung resultierte. Der Konzernumsatz dürfte sich in einer Bandbreite zwischen 108 und 115 Mio. Euro bewegen (2021: 122,5 Mio. Euro), wobei in allen drei Geschäftsbereichen mit einer Umsetzung der geplanten Projekte gerechnet wird. Insbesondere die Erweiterung des Leistungsportfolios um softwaregestützte Geschäftsmodelle für Anwendungen im Umfeld Bahn, öffentlicher Verkehr und Städte wird im laufenden und den Folgejahren intensiv vorangetrieben.

Zu den größten Herausforderungen 2022 gehören neben den weiterhin bestehenden Einschränkungen durch die Covid-19-Pandemie, die sich mit Auftreten der Omikron-Variante wieder verstärkten, vor allem die anhaltenden Versorgungsengpässe auf den Weltmärkten sowie steigende Beschaffungs- und Energiepreise, die durch entsprechende Preiserhöhungen auf der Verkaufsseite kompensiert werden müssen. Zudem könnte sich die Investitionsbereitschaft bei öffentlichen Auftraggebern infolge des wachsenden Haushaltsdrucks verringern. Weitere Unsicherheiten ergeben sich aus der fragilen weltpolitischen und wirtschaftlichen Lage. Der russische Angriffskrieg in der Ukraine bringt substanzielle Risiken für die Konjunktur sowie die weltweite Sicherheit mit sich. Die weitere Entwicklung des Krieges macht eine Aussage über die künftige Entwicklung der Weltwirtschaft, der eigenen Branchen, in der sich konjunkturelle Effekte aufgrund der langen Projektphasen in der Regel nachgelagert abbilden, sowie der Entwicklung der Funkwerk-Gruppe nahezu unmöglich.

Das Betriebsergebnis (EBIT) für das Geschäftsjahr 2022 wurde zum Ende des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von rund 20 bis 25 Mio. Euro geplant, wobei sich hier das Auslaufen der staatlichen Förderung zur Umrüstung auf störfeste GSM-R-Module bemerkbar macht. Inwiefern diese Planung unter den vorgenannten Umfeld-Bedingungen noch realistisch ist, kann zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses nicht hinreichend sicher beurteilt werden.

Das für 2022 geplante Investitionsvolumen für immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen erhöht sich auf 19,0 Mio. Euro, wovon der Großteil auf die Neubauten am Standort Kölleda und die Annahme von anorganischem Wachstum durch Unternehmenszukäufe entfällt. Der Umzug in das neue Produktionsgebäude erfolgt aus heutiger Sicht im vierten Quartal 2022, die Fertigstellung des Verwaltungsneubaus ist für Anfang 2023 geplant. Zudem investiert Funkwerk im laufenden Jahr unter anderem in die Optimierung der IT-Kapazitäten sowie die kontinuierliche Modernisierung der Produktionsanlagen.

Funkwerk prüft fortlaufend zum Ausbau der Geschäftsfelder mögliche Zukäufe und Akquisitionen, um weitere Expansionschancen für den Funkwerk-Konzern zu realisieren. Sofern sich marktfähige Gelegenheiten ergeben, die unsere Aktivitäten ergänzen und strategisch sinnvoll erweitern, wollen wir diese nutzen.

Die sich aus der Coronavirus-Pandemie sowie der Ukraine-Krise ergebenden Einflüsse auf das Geschäftsjahr 2022 sind weiterhin nicht verlässlich abschätzbar, sodass die Prognose mit zahlreichen Risiken und Unsicherheiten behaftet ist.

Strategische Ausrichtung und Chancenbericht

Der Funkwerk-Konzern verfolgt unverändert das Ziel, ertragsorientiert zu wachsen und die gute Wettbewerbsposition des Unternehmens zu festigen beziehungsweise auszubauen. Strategischer Schwerpunkt ist der Verkauf von Systemlösungen, den Funkwerk weltweit vorantreiben will, um sich langfristig als Software-Systemhaus aufzustellen, was auch der Steigerung der Effizienz dient. Gleichzeitig werden die Kosten durch eine Reduzierung der Hardware-Vielfalt und eine möglichst weitgehende Automatisierung in der Fertigung optimiert. Erweitert wird auch das Dienstleistungs-und Servicegeschäft mit dem Ziel, die Kundenbindung zusätzlich zu stärken.

Von großer strategischer Bedeutung für die Entwicklung des Konzerns ist die Qualifizierung und Bindung von Fachpersonal. Mit unseren hoch qualifizierten Mitarbeitern, die in der Regel viele Jahre bei Funkwerk beschäftigt sind, verfügen wir über ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz und halten das im Unternehmen vorhandene Know-how über Technologiezyklen hinweg verfügbar. Deshalb sind wir bestrebt, unsere Beschäftigten mit attraktiven Anreizsystemen, interessanten Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und modernen Arbeitszeitkonzepten an das Unternehmen zu binden. Gleichzeitig wollen wir verstärkt Maßnahmen ergreifen, um neue Talente und Experten, die Funkwerk als Technologieunternehmen laufend benötigt, zu rekrutieren.

Auch die erstklassigen Beziehungen zu den Kunden, die weiterhin intensiv gepflegt und bewusst vertieft werden, sind ein entscheidender Erfolgsfaktor für Funkwerk. Über den bestehenden, umfangreichen Kundenstamm kann zum einen das Neugeschäft forciert werden, zum anderen haben wir die Chance, Migrationslösungen und Applikationen mit Zusatzfunktionen bei unseren Abnehmern zu platzieren.

Im Bereich Zugfunk kann Funkwerk das im Unternehmen vorhandene Know-how nutzen, um den Kunden attraktive Migrationslösungen auf dem Weg zur Nachfolgetechnologie des aktuellen Standards GSM-R anzubieten. Auch andere Funktechnologien, die im schienengebundenen Verkehr zum Einsatz kommen, werden von Funkwerk eingebunden, um verkehrsträgerübergreifende Konzepte zu gestalten. Durch die im Eisenbahnverkehr erforderlichen aufwändigen Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich einerseits hohe Kostenbelastungen, gleichzeitig aber auch Chancen, da die Markteintrittsbarrieren für Wettbewerber durch diese Bedingung als hoch einzuschätzen sind.

Am Trend zur stärkeren Digitalisierung partizipieren wir im Geschäftsbereich Reisendeninformation durch die Entwicklung moderner Systeme wie die Funkwerk Mobility Platform, die den Kundennutzen weiter erhöhen. Die flexible Komplettlösung bündelt zahlreiche Informationen, wertet sie automatisiert aus und übermittelt sie an den Fahrgast. Auch eine Vernetzung verschiedener Anbieter und Verkehrsmittel ist möglich. Durch unser spezifisches Know-how in dem Bereich und nachweisbare Referenzen ergibt sich für Funkwerk die Chance, mit der Mobility Platform verstärkt den ÖPNV- und andere Märkte, zum Beispiel Städte und Kommunen, zu erschließen.

Chancen im Bereich Videosysteme entstehen für Funkwerk insbesondere durch die angestrebte strategische Orientierung in Richtung Systemintegration für Smart Security. Als Anbieter von umfassenden Komplettsystemen mit der Kernkompetenz Video- und Sicherheitsnetzwerktechnologie kann Funkwerk national und im europäischen Ausland neue Märkte erschließen und im Bereich softwaregestütztes Sicherheitsmanagement wachsen. Insbesondere die Integration der 2021 übernommenen vipro.sys GmbH unterstützt die Erschließung dieses chancenreichen Zukunftsmarkts. Außerdem besteht für Funkwerk weiteres Wachstumspotenzial im Markt für Verkehrsüberwachungslösungen, das ausgeschöpft werden soll.

In allen drei Geschäftsbereichen sichert Funkwerk die Investitionen der Kunden durch verlässliche Servicedienstleistungen über die gesamte Nutzungsdauer der Produkte hinweg ab und bietet ein professionelles Obsoleszenz-Management. Durch dieses Alleinstellungsmerkmal untermauern wir zusätzlich den engen Kontakt zu den Abnehmern und haben die Chance, neue Lösungsansätze mitzugestalten.

Gesamtaussage zur künftigen Entwicklung

Der Vorstand der Funkwerk AG geht davon aus, dass der Konzern im Geschäftsjahr 2022 unter Berücksichtigung der beschriebenen Chancen- und Risikosituation einen Konzern-Auftragseingang als auch Konzernumsatz in einer Bandbreite von 108 bis 115 Mio. Euro und ein positives operatives Ergebnis in einer Spanne von 20 bis 25 Mio. Euro erreichen kann. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sollte unverändert sehr stabil bleiben. Durch die weiterhin dynamische Entwicklung der Covid-19-Pandemie sowie den russischen Angriffskrieg in der Ukraine ist die Prognose für 2022 und darüber hinaus insgesamt mit großen Unsicherheiten behaftet.

Kölleda, 21.4.2022

Der Vorstand

Kerstin Schreiber

* In diesem Bericht werden aus Vereinfachungsgründen die Begriffe "Mitarbeiter", "Arbeitnehmer", "Kunden" und "Aktionäre"stellvertretend für alle Geschlechter verwendet.

[1] vgl. Destatis, Pressemitteilung Nr. 039/​22 vom 28. Januar 2022

[2] vgl. Destatis, Pressemitteilung Nr. 020/​22 vom 14. Januar 2022

[3] vgl. International Monetary Fund (IMF), World Economic Outlook Update, January 2022.

[4] vgl. Verband der Bahnindustrie in Deutschland e.V. (VDB), Presseinformation 10/​2021 vom 04. Oktober 2021

[5] vgl. BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V., Presseinformation vom 03. Dezember 2021

[6] vgl. International Monetary Fund (IMF), World Economic Outlook Update, January 2022

[7] vgl. VDB Verband der Bahnindustrie in Deutschland e.V., Presseinformation Nr. 23/​2020 vom 20. Oktober 2020

[8] vgl. VDB Verband der Bahnindustrie in Deutschland e.V., Presseinformation Nr. 10/​2021 vom 4. Oktober 2021

[9] vgl. VDB Verband der Bahnindustrie in Deutschland e.V., Presseinformation Nr. 12/​2020 vom 4. Juni 2020

[10] vgl. BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V., Presseinformation vom 18. Juni 2021

[11] vgl. Grand View Research, Press Release February 2020 (https:/​/​www.grandviewresearch.com/​press-release/​globalphysical-security-market)

Bilanz

Aktiva

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31.12.2021

EUR
31.12.2020

EUR
A. Anlagevermögen 9.802.326,36 10.948.305,19
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.374.247,13 1.358.579,97
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 810.652,29 989.829,97
2. Geschäfts- oder Firmenwert 416.462,92 368.750,00
3. geleistete Anzahlungen 147.131,92 0,00
II. Sachanlagen 8.184.282,23 9.345.928,22
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.292.890,92 5.163.695,45
2. technische Anlagen und Maschinen 3.045.878,72 3.010.125,04
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.149.344,81 1.156.760,78
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.696.167,78 15.346,95
III. Finanzanlagen 243.797,00 243.797,00
1. Beteiligungen 243.797,00 243.797,00
a. Beteiligungen an Kapitalgesellschaften 243.797,00 243.797,00
B. Umlaufvermögen 106.837.403,19 83.434.428,94
I. Vorräte 11.024.243,89 15.738.918,02
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 10.886.640,18 11.956.979,77
2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 5.943.069,55 7.319.272,82
3. fertige Erzeugnisse und Waren 3.682.433,01 4.426.526,57
4. geleistete Anzahlungen 239.797,91 200.793,09
5. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (offen aktivisch abgesetzt) 9.727.696,76 8.164.654,23
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 19.791.306,55 15.229.423,61
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 17.601.196,44 12.736.205,73
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.703,22 3.754,55
3. sonstige Vermögensgegenstände 2.188.406,89 2.489.463,33
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 76.021.852,75 52.466.087,31
C. Rechnungsabgrenzungsposten 210.262,15 109.102,26
D. Aktive latente Steuern 2.758.217,39 2.498.371,80
E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 63.661,10 57.251,97
Summe Aktiva 119.671.870,19 97.047.460,16
Passiva
31.12.2021

EUR
31.12.2020

EUR
A. Eigenkapital 69.908.742,47 48.548.489,26
I. Gezeichnetes Kapital /​ Kapitalkonto /​ Kapitalanteile 8.059.662,00 8.059.662,00
1. Gezeichnetes Kapital 8.101.241,00 8.101.241,00
2. Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt 41.579,00 41.579,00
II. Kapitalrücklage 7.700.433,59 7.700.433,59
III. Gewinnrücklagen/​Ergebnisrücklagen 810.124,10 810.124,10
1. gesetzliche Rücklage 810.124,10 810.124,10
IV. Bilanzgewinn 53.338.522,78 31.978.269,57
B. Sonstige Sonderposten 67.310,20 0,00
I. Sonderposten für Investitionszulagen und für Zuschüsse Dritter 67.310,20 0,00
C. Rückstellungen 44.343.624,21 42.969.810,74
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 6.691.683,00 6.331.229,00
2. Steuerrückstellungen 1.222.450,61 2.618.693,48
3. sonstige Rückstellungen 36.429.490,60 34.019.888,26
D. Verbindlichkeiten 5.352.193,31 5.529.160,16
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 10.155,27
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.375.390,59 2.574.427,49
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 118.164,41 594.913,90
4. sonstige Verbindlichkeiten 2.858.638,31 2.349.663,50
davon aus Steuern 1.906.287,24 1.703.612,03
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 88.727,38 25.713,30
a. übrige sonstige Verbindlichkeiten 863.623,69 620.338,17
Summe Passiva 119.671.870,19 97.047.460,16

Gewinn- und Verlustrechnung

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1.1.2021 - 31.12.2021

EUR
1.1.2020 - 31.12.2020

EUR
1. Betriebsergebnis 34.988.327,37 20.367.079,04
a) Rohergebnis 79.234.976,94 60.980.257,41
Gesamtleistung 120.020.226,35 101.192.456,01
Umsatzerlöse 122.492.191,14 98.760.972,64
Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -2.472.902,52 2.431.483,37
andere aktivierte Eigenleistungen 937,73
sonstige betriebliche Erträge 3.386.091,71 3.874.540,12
davon Erträge aus Währungsumrechnung 157.220,42 144.025,53
Materialaufwand 44.171.341,12 44.086.738,72
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 32.995.034,47 33.443.078,70
Aufwendungen für bezogene Leistungen 11.176.306,65 10.643.660,02
b) Personalaufwand 31.116.638,27 29.444.322,20
Löhne und Gehälter 26.333.383,95 25.219.146,32
soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 4.783.254,32 4.225.175,88
soziale Abgaben 4.570.830,20 4.037.896,62
davon Aufwendungen für Altersversorgung 212.424,12 187.279,26
c) Abschreibungen 1.779.930,48 2.335.135,41
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.779.930,48 2.335.135,41
auf Geschäfts- oder Firmenwert 135.000,00 713.999,00
auf andere immaterielle Vermögensgegenstände 505.379,28 536.261,64
auf Sachanlagen 1.139.551,20 1.084.874,77
d) sonstige betriebliche Aufwendungen 11.350.080,82 8.833.720,76
davon Aufwendungen aus Währungsumrechnung 115.404,98 130.730,59
2. Finanz- und Beteiligungsergebnis -933.343,46 -807.340,59
a) Erträge aus Beteiligungen 17.000,00
b) sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.502,01 6.383,30
c) Zinsen und ähnliche Aufwendungen 951.845,47 813.723,89
davon an verbundene Unternehmen 132.065,88 140.081,50
davon sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen aus Abzinsung 529.644,00 513.126,00
davon aus der Abzinsung von Rückstellungen /​ Verbindlichkeiten 529.644,00 513.126,00
Zinsen 422.201,47 300.597,89
3. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 10.232.986,39 5.960.674,07
a) Bilanzierte latente Steuern -259.845,59 -83.107,38
4. Ergebnis nach Steuern 23.821.997,52 13.599.064,38
5. sonstige Steuern 43.845,71 41.879,77
Jahresüberschuss 23.778.151,81 13.557.184,61

Kapitalflussrechnung nach DRS 21

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KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG 01.01.2021 BIS 31.12.2021 2021

in TEUR
2020

in TEUR
Konzernjahresüberschuss 23.778 13.557
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 1.780 1.621
Zunahme/​Abnahme der Rückstellungen 2.195 5.162
Abnahme/​Zunahme derVorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 922 -1.866
Abnahme/​Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -152 182
Gewinn/​Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -596 37
Zinsaufwendungen/​Zinserträge 950 807
Sonstige Beteiligungserträge -17 0
Aufwendungen/​Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung 0 714
Ertragsteueraufwendungen /​-erträge 10.233 5.961
Ertragsteuerzahlungen -12.624 -4.177
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 26.469 21.998
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -439 -2.075
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 3.250 0
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -2.628 -2.112
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 0 -244
Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis -376 0
Erhaltene Zinsen 2 6
Erhaltene Ausschüttungen 17 0
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -174 -4.425
Auszahlungen an Unternehmenseigner (Dividende) -2.418 -2.418
Gezahlte Zinsen -422 -300
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -2.840 -2.718
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 23.455 14.855
Konsolidierungskreisbedingte Änderungen der Finanzmittelfonds 111 0
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 52.456 37.601
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 76.022 52.456
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds DRS 21
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 76.022 52.466
abzgl. kurzfristige Kreditaufnahmen 0 -10
Finanzmittelfonds 76.022 52.456

Eigenkapitalspiegel

Konzern-Eigenkapitalspiegel

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Konzern-Eigenkapitalspiegel Gezeichnetes Kapital
Stammaktien

in TEUR
Eigene Anteile

in TEUR
Summe

in TEUR
--- --- --- ---
Stand zum 01.01.2020 8.101 -41 8.060
Ausschüttung 0 0 0
Konzernjahresüberschuss 0 0 0
Stand zum 31.12.2020 8.101 -41 8.060
Stand zum 01.01.2021 8.101 -41 8.060
Ausschüttung 0 0 0
Konzernjahresüberschuss 0 0 0
Stand zum 31.12.2021 8.101 -41 8.060

0

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Konzern-Eigenkapitalspiegel Rücklagen
Kapitalrücklage Gewinnrücklage
--- --- --- --- --- ---
in TEUR gesetzliche Rücklage

in TEUR
andere Gewinnrücklagen

in TEUR
Summe Gewinnrücklagen

in TEUR
Summe Rücklagen

in TEUR
--- --- --- --- --- ---
Stand zum 01.01.2020 7.700 810 0 810 8.510
Ausschüttung 0 0 0 0 0
Konzernjahresüberschuss 0 0 0 0 0
Stand zum 31.12.2020 7.700 810 0 810 8.510
Stand zum 01.01.2021 7.700 810 0 810 8.510
Ausschüttung 0 0 0 0 0
Konzernjahresüberschuss 0 0 0 0 0
Stand zum 31.12.2021 7.700 810 0 810 8.510

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Konzern-Eigenkapitalspiegel Gewinn-/​ Verlustvortrag

in TEUR
Konzernjahresüberschuss (Funkwerk)

in TEUR
Summe

in TEUR
Konzerneigenkapital

in TEUR
Stand zum 01.01.2020 20.839 0 20.839 37.409
Ausschüttung -2.418 0 -2.418 -2.418
Konzernjahresüberschuss 0 13.557 13.557 13.557
Stand zum 31.12.2020 18.421 13.557 31.978 48.548
Stand zum 01.01.2021 31.978 0 31.978 48.548
Ausschüttung -2.418 0 -2.418 -2.418
Konzernjahresüberschuss 0 23.778 23.778 23.778
Stand zum 31.12.2021 29.560 23.778 53.338 69.908

KONZERNANHANG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021

der Funkwerk AG

A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM KONZERNABSCHLUSS UND ZU DEN BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND KONSOLIDIERUNGSMETHODEN

1. Angewandte Vorschriften

Der Konzernabschluss der Funkwerk AG, Kölleda, Amtsgericht Jena, HR B 111457, wird nach den handelsrechtlichen Vorschriften gemäß §§ 290 ff. HGB sowie den Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB).

Die Konsolidierung wird gemäß §§ 300 ff. HGB durchgeführt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind grundsätzlich nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Alle in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse sind zum Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.

Soweit die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von den Grundsätzen des Konzerns in den Einzelbilanzen abweichen, werden gemäß § 308 HGB falls erforderlich Anpassungen vorgenommen und latente Steuern gebildet.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear pro rata temporis über die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren abgeschrieben.

Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und über einen Zeitraum von vier Jahren planmäßig linear pro rata temporis abgeschrieben. Soweit erforderlich, wurde eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Ein niedrigerer Wertansatz eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes ist in den Folgejahren beizubehalten.

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (bzgl. der Herstellungskosten vgl. unfertige Erzeugnisse und Leistungen sowie fertige Erzeugnisse) abzüglich planmäßiger Abschreibungen.

Gebäude, Einbauten, Bauten auf fremdem Grund und die beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Diese beträgt für Gebäude 15 bis 50 Jahre, für technische Anlagen und Maschinen drei bis 15 Jahre und für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung ein Jahr bis zehn Jahre.

Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Vermögensgegenstände bis 250,00 EUR werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und als Abgang behandelt. Vermögensgegenstände mit einem Wert zwischen 250,00 EUR und 800,00 EUR werden ins Anlagevermögen aufgenommen und im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit einem Wert von mehr als 800,00 EUR werden ins Anlagevermögen übernommen und über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Sofern der beizulegende Wert von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen zum Bilanzstichtag aufgrund einer dauernden Wertminderung unter dem Buchwert liegt, wird eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen und gegebenenfalls die Restnutzungsdauer angepasst.

Beteiligungen werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Bei Vorliegen einer dauernden Wertminderung erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten (gleitender Durchschnitt) bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert erfolgen in Abhängigkeit von Lagerdauer, verminderter Marktgängigkeit, Gewichtung der Abgangsmengen sowie aufgrund gesunkener Wiederbeschaffungskosten und gesunkener Verkaufspreise.

Unfertige Erzeugnisse und Leistungen sowie fertige Erzeugnisse werden mit den bei der Herstellung anfallenden direkt zurechenbaren Material- und Fertigungskosten, Sonderkosten der Fertigung sowie angemessenen Teilen der Material- und Fertigungsgemeinkosten (Normalauslastung) sowie dem herstellungsabhängigen Werteverzehr des Anlagevermögens ohne Fremdkapitalzinsen unter Einbeziehung von Verwaltungskosten und Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Die verlustfreie Bewertung wurde beachtet.

Geleistete Anzahlungen werden mit dem Nennwert angesetzt.

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden, soweit möglich, offen von den Vorräten abgesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert bzw. Barwert angesetzt. Soweit notwendig, wird der niedrigere beizulegende Wert am Abschlussstichtag angesetzt. Für zweifelhafte Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Bei den verbleibenden Forderungen ist eine Pauschalwertberichtigung angesetzt, die dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko Rechnung trägt. Die Pauschalwertberichtigung beträgt für Inlandsforderungen (netto) 0,5 % und für Auslandsforderungen 1,0 %.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen.

Aktive latente Steuern werden in der Höhe angesetzt, in der sie in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich zu Steuerentlastungen führen. Passive latente Steuern werden für zukünftige Steuerbelastungen gebildet. Aktive und passive latente Steuern werden, soweit möglich, verrechnet. Das Aktivierungswahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird ausgeübt.

Latente Steuern werden für die Unterschiede zwischen den Buchwerten der Vermögensgegenstände und Schulden im Konzernabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen im Rahmen der Berechnung des zu versteuernden Einkommens erfasst. Latente Steuerschulden werden im Allgemeinen für alle zu versteuernden temporären Differenzen bilanziert; latente Steueransprüche werden insoweit erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, für welche die abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können.

Latente Steuerschulden und Steueransprüche werden auf Basis der erwarteten Steuersätze und der Steuergesetze ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung der Vermögensgegenstände bzw. Nutzung des Verlustvortrags voraussichtlich Geltung haben werden.

Als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung wird der übersteigende Betrag aus dem Zeitwert der Vermögensgegenstände und den Schulden aus Altersteilzeitverpflichtungen oder Altersversorgungsverpflichtungen ausgewiesen. Die Vermögensgegenstände sind dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen und dienen ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersteilzeitverpflichtungen.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag angesetzt.

Der rechnerische Wert der erworbenen eigenen Anteile wird in der Vorspalte offen vom Posten Gezeichnetes Kapital abgesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem rechnerischen Wert und den Anschaffungskosten der eigenen Anteile wurde im Erwerbszeitpunkt mit den frei verfügbaren Kapital-/​Gewinnrücklagen verrechnet. Aufwendungen, die Anschaffungsnebenkosten sind, wurden als Aufwand des Geschäftsjahres, in dem die eigenen Anteile erworben wurden, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Der Sonderposten für Investitionszuschüsse und -zulagen wird nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelt, gebildet und aufgelöst. Die Auflösung erfolgt in Höhe der anteiligen Abschreibung bzw. Abgänge der geförderten Anlagengegenstände.

Die Pensionsrückstellungen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck sowie der Berücksichtigung von unternehmensindividuell bestimmter Fluktuationsrate (individuell abhängig vom versicherungsmathematischen Alter und Geschlecht) und erwarteter Lohn-, Gehalts- und Rentensteigerungen ermittelt. Die Zinssätze entsprechen den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätzen gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB unter Anwendung der Vereinfachungsregelung für eine angenommene pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren (durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe eines pauschalen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe eines pauschalen Zinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren betrug am Abschlussstichtag 520 TEUR (Vorjahr 678 TEUR) und ist nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrt.

Der Bewertung der Pensionsrückstellungen lagen folgende Prämissen zugrunde:

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pauschaler Zinssatz (10 Jahre): 1,87 % p.a.
pauschaler Zinssatz (7 Jahre): 1,35 % p.a.
Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen: 2,50 % p.a.
Erwartete Inflationsrate/​Rententrend: 1,80 % p.a.

Steuerrückstellungen sind nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags ermittelt.

Die sonstigen Rückstellungenberücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung. Sie werden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags werden Preis- und Kostensteigerungen, soweit notwendig, entsprechend berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssatz entsprechend ihrer Restlaufzeit abgezinst. Für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr wird das Wahlrecht zur Abzinsung nicht in Anspruch genommen. Erträge bzw. Aufwendungen aus Zinssatzänderungen für alle Rückstellungen werden im Finanzergebnis erfasst.

Die Bewertung der Altersteilzeitrückstellung zum 31. Dezember 2021 erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (Barwertverfahren) unter Berücksichtigung eines Rechnungszinssatzes. Die Zinssätze entsprechen den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätzen entsprechend der spezifischen Restlaufzeit der jeweilig dem Altersteilzeitverhältnis zugrunde liegenden Verträge. Sofern biometrische Einflussfaktoren zu berücksichtigen waren, wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck verwandt.

Vermögensgegenstände, die die Voraussetzungen als Planvermögen zur Erfüllung der Altersteilzeitverpflichtungen erfüllen, wurden zum beizulegenden Zeitwert (Bankguthaben - Nennwert entspricht dem Zeitwert) bewertet und sind mit der jeweiligen individuellen Verpflichtung verrechnet worden.

Zur Abdeckung des pauschalen Gewährleistungsrisikos aus Lieferungen und Leistungen werden Gewährleistungsrückstellungen mit 0,50 % des Inlandsumsatzes und 1,50 % des Auslandsumsatzes gebildet.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Lieferungen und Leistungen ausgeführt sind und der Gefahrenübergang erfolgt ist.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

3. Grundlagen der Währungsumrechnung

Für Fremdwährungsbeträge bei Vermögensgegenständen und Schulden sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt die Umrechnung grundsätzlich zu dem Kurs am Tag der Erstverbuchung. Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden zum Bilanzstichtag erfolgswirksam zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet, soweit deren Restlaufzeit ein Jahr oder weniger beträgt. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden am Bilanzstichtag unter Beachtung des Anschaffungs-, Realisations- und Imparitätsprinzips zum historischen Kurs oder zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

4. Konsolidierungsgrundsätze

Die Kapitalkonsolidierung, d.h. die Verrechnung des Beteiligungswertansatzes für die einbezogenen Unternehmen mit den in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungen und Sonderposten, erfolgte gemäß § 301 Abs. 1 Nr. 1 HGB a.F. in Verbindung mit Art. 66 Abs. 3 Satz 4 EGHGB nach der Buchwertmethode bzw. für nach dem 31. Dezember 2009 erstmalig einbezogene Unternehmen nach der Neubewertungsmethode gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB.

Die Erstkonsolidierung erfolgte jeweils zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss (bis 31. Dezember 2009) bzw. zum Zeitpunkt, an dem die Gesellschaft Tochterunternehmen geworden ist.

Schuldenkonsolidierung

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden gegenseitig aufgerechnet. Soweit erforderlich, wurden Unterschiedsbeträge aufgrund zeitlicher Buchungsunterschiede durch Anpassungsbuchungen vor Durchführung der Konsolidierung eliminiert.

Eliminierung von Zwischenergebnissen

Im Geschäftsjahr 2021 erfolgten innerhalb des Konzerns keine Veräußerungen von Vermögensgegenständen bzw. anderweitigen Liefer- und Leistungsgeschäften mit wesentlichen Zwischenergebnissen, sodass auf die Eliminierung von Zwischenergebnissen nach § 304 Abs. 2 HGB verzichtet wurde.

Konsolidierung der Aufwendungen und Erträge

Sämtliche Umsätze und andere Erträge zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden mit den auf sie entfallenden Aufwendungen nach § 305 Abs. 1 HGB verrechnet.

Steuerabgrenzung

Auf die sich aufgrund von HB II-Anpassungen ergebenden temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen in der Handels- und Steuerbilanz wurden die darauf anfallenden latenten Steuern nach § 306 HGB abgegrenzt und mit den Posten nach § 274 HGB zusammengefasst.

5. Konsolidierungskreis und Anteilsbesitzliste nach § 313 Abs. 2 HGB

Folgende Unternehmen, bei denen die Funkwerk AG die einheitliche Leitung ausübt, weil sie direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist, wurden in den Konzernabschluss nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung gemäß §§ 300 ff. HGB einbezogen:

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Unternehmen Beteiligungsquote

in %
Stimmrechte

in %
Funkwerk Technologies GmbH, Kölleda 100 100
FunkTech GmbH, Kölleda *) 100 100
Funkwerk Systems GmbH, Kölleda **) 100 100
Funkwerk video systeme GmbH, Nürnberg **) 100 100
Funkwerk IoT GmbH, Bremen **) 100 100
Funkwerk Systems Austria GmbH, Wien, Österreich **) 100 100
Funkwerk StatKom GmbH, Kölleda, **) 100 100
Funkwerk plettac electronic GmbH, Nürnberg **) 100 100
Funkwerk vipro.sys GmbH, Leipzig **) 100 100

*) direkte Beteiligung zu 25 %, indirekte Beteiligung zu 75 %

**) indirekte Beteiligung

Im Geschäftsjahr wurden sämtliche Anteile an der VIPRO.sys GmbH, Leipzig erworben. Durch die Veränderung des Konsolidierungskreises ist die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr nicht beeinträchtigt.

B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens im abgelaufenen Geschäftsjahr ist im Anschluss an Gliederungspunkt F. des Konzernanhangs ausführlich dargestellt.

Beteiligungen

Die Funkwerk AG ist seit dem Geschäftsjahr 2019 an der euromicron AG, Neu-Isenburg, zu 15,36 % beteiligt. Am 23. Dezember 2019 wurde ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der euromicron AG eröffnet.

Die Funkwerk Systems GmbH ist seit dem Geschäftsjahr 2020 an der IFB Institut für Bahntechnik GmbH, Berlin, zu 6,67 % beteiligt.

2. Vorratsvermögen

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen wurden in Höhe von 9.728 TEUR (Vorjahr 8.165 TEUR) offen von den Vorräten abgesetzt. Darunter waren wie im Vorjahr keine Anzahlungen für noch nicht begonnene Aufträge.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie gegen verbundene Unternehmen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden wie im Vorjahr nicht.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultierten wie im Vorjahr aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen.

Sämtliche unter dem Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" erfassten Aktiva haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

4. Aktive Rechnungsabgrenzung

Dabei handelt es sich im Wesentlichen um vorausbezahlte Mieten, Lizenzgebühren sowie Zahlungen für Service- und Wartungsverträge für das Geschäftsjahr 2022.

5. Abgrenzungsposten für latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern resultierten aus den temporären Differenzen in folgenden Posten:

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Anlagevermögen
Vorräte
Pensionsrückstellungen
Rückstellungen für Altersteilzeit
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Verbindlichkeiten

Die passiven latenten Steuern resultierten aus den temporären Differenzen in den folgenden Posten:

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Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten

Es bestehen in einzelnen Unternehmen gewerbesteuerliche und körperschaftsteuerliche Verlustvorträge.

Durch Konsolidierungsmaßnahmen entstandene latente Steuerbe- und -entlastungen wurden mit dem Steuersatz der Funkwerk AG in Höhe von 29,82 % berücksichtigt. Analog wurden latente Steuern aus den Konzerngesellschaften mit einem einheitlichen Körperschaftsteuersatz (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,82 % sowie mit einem individuellen hebesatzabhängigen Gewerbesteuersatz (durchschnittlich 14,00 %) bewertet. Die sich ergebenen Steueraufwendungen wurden mit Steuererträgen verrechnet.

6. Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital des Konzerns vor Absetzung der eigenen Anteile beträgt 8.101.241 EUR und ist vollständig erbracht. Es setzt sich unter Berücksichtigung der eigenen Anteile aus 8.059.662 stimmrechtsberechtigten Aktien (Inhaberaktien) zusammen. Der rechnerische Wert der eigenen Anteile beträgt 41.579 EUR und wird offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Der rechnerische Wert je Aktie beträgt 1,00 EUR. Der Anteil der eigenen Anteile am Grundkapital beträgt damit 0,51 %. Der Erwerb erfolgte in den Jahren 2002 bis 2007 und wurde u. a. infolge der geplanten Aktienoptionsprogramme durchgeführt.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 1. Juli 2024 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 4.050.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder einem oder mehreren nach § 53 Abs. 1 oder § 53 b Abs. 1 oder Abs. 7 KWG zugelassenen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

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soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen,
wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden,
wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich überschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); bei der Ausnutzung dieser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen.

Der Vorstand legt mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Bedingungen der Aktienausgabe fest. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.

Eigene Anteile

Die Funkwerk AG, Kölleda, hat im Berichtsjahr keine eigenen Anteile erworben. Zum Bilanzstichtag war der Bestand unverändert 41.579 Stück und hatte einen Anschaffungswert von 1.062 TEUR. Die eigenen Aktien sind auf Depots bei zwei Banken verteilt.

In den Konzernbilanzgewinn wurde unter Berücksichtigung der Ausschüttung von 2.418 TEUR ein Gewinnvortrag in Höhe von 29.560 TEUR (Vorjahr 18.421 TEUR) einbezogen.

7. Rückstellungen

Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungenbetrug 6.692 TEUR (Vorjahr 6.331 TEUR). Der Konzern verfügt weder über Erstattungsansprüche noch über Planvermögen für Pensionsrückstellungen.

Der Erfüllungsbetrag der Altersteilzeitrückstellungen betrug 230 TEUR (Vorjahr 237 TEUR).

Die Altersteilzeitrückstellungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag in Höhe von 230 TEUR mit dem beizulegenden Zeitwert der Vermögensgegenstände in Höhe von 294 TEUR verrechnet, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung der Schuld aus den Altersteilzeitverpflichtungen dienen (Planvermögen).

Die Anschaffungskosten dieser verrechneten Vermögensgegenstände beliefen sich auf 294 TEUR, der beizulegende Zeitwert des entsprechenden verfügungsbeschränkten Bankguthabens entsprach dem Buchwert und den Anschaffungskosten. Den Erfüllungsbetrag übersteigendes Planvermögen in Höhe von 64 TEUR wurde auf der Aktivseite als Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung gesondert ausgewiesen.

Im Finanzergebnis sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Altersteilzeitrückstellungen in Höhe von 1 TEUR enthalten. Erträge aus Deckungsvermögen zur Verrechnung bestanden nicht.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Rückstellungen für nachlaufende Projektkosten, Projektrisiken sowie bestimmte juristische Auseinandersetzungen in Höhe von 22.578 TEUR (Vorjahr 20.993 TEUR) und die Rückstellungen für Gewährleistungen in Höhe von 6.879 TEUR (Vorjahr 5.093 TEUR).

8. Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten sind dem beigefügten Verbindlichkeitenspiegel im Anschluss an Gliederungspunkt F. zu entnehmen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultierten wie im Vorjahr aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen.

Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus dem Erwerb von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie von Halbfabrikaten und Waren oder aus der Lieferung von Gegenständen des Vorratsvermögens.

C. ANGABEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. Umsatzerlöse

a) nach Tätigkeitsbereichen

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2021

TEUR
Zugfunk 82.802
Reisendeninformation 20.154
Videosysteme 18.825
Sonstige nach § 277 Abs. 1 HGB 711
122.492

b) nach geografischen Märkten

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2021

TEUR
Inland 66.842
EU 41.641
EFTA 7.089
Übriges Ausland 6.920
122.492

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von 1.904 TEUR (Vorjahr 3.047 TEUR) und betrafen insbesondere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 1.871 TEUR (Vorjahr 2.635 TEUR) sowie Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen in Höhe von 33 TEUR (Vorjahr 408 TEUR).

3. Forschungs- und Entwicklungskosten

Der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten betrug im Berichtsjahr 10,7 Mio. EUR (Vorjahr 9,6 Mio. EUR). Davon sind analog dem Vorjahr keine Aktivierungen auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens vorgenommen worden.

4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten periodenfremde Steueraufwendungen in Höhe von 4 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) sowie periodenfremde Steuererträge in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr 3 TEUR).

D. SONSTIGE ANGABEN

1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

a) Haftungsverhältnisse

Im Zusammenhang mit dem in Algerien laufenden Verfahren wurden von der Funkwerk AG Bankbürgschaften bzw. Bankgarantien gestellt, die durch algerische Banken auf Basis entsprechender Rückgarantieverträge mit einigen deutschen Banken emittiert wurden. Zum Bilanzstichtag waren alle Bankgarantien deutscher Banken ausgebucht. Von den ausgegebenen Bankbürgschaften sind vom Auftraggeber die Originalbürgschaften in Höhe von ca. 6,6 Mio. EUR (Vorjahr: ca. 8,4 Mio. EUR) noch nicht zurückgegeben worden. Auf Basis des derzeitigen Informationsstandes wird das Risiko einer Inanspruchnahme als gering eingeschätzt. Es wird auf die Darstellungen im Lagebericht verwiesen.

b) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen aus Leasing-, Miet- und Pachtverträgen sowie aus sonstigen längerfristigen Verträgen belief sich auf insgesamt ca. 4,1 Mio. EUR. Die Vertragslaufzeiten bewegen sich zwischen einem und fünf Jahren.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen haben in Höhe von 1,6 Mio. EUR eine Laufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe von 2,5 Mio. EUR eine Laufzeit von mehr als einem Jahr bis fünf Jahre.

Ein Betrag von 9 TEUR der sonstigen finanziellen Verpflichtungen entfällt dabei auf verbundene Unternehmen.

2. Angaben zu nicht in der Konzernbilanz enthaltenen Geschäften

Zwischen der Hörmann Industries GmbH, Kirchseeon, und den Funkwerk-Gesellschaften wurde 2014 eine Factoring-Vereinbarung über den Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geschlossen. Es handelt sich um ein stilles echtes Factoring; dabei geht das Delkredere-Risiko auf den Factor über.

Das Factoring dient der Verkürzung von Forderungslaufzeiten und ist Bestandteil des Liquiditätsmanagements von Funkwerk. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 waren keine Forderungen verkauft.

3. Gesamthonorare des Konzernabschlussprüfers

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2021

TEUR
2020

TEUR
Abschlussprüfungsleistungen * 156 150
andere Bestätigungsleistungen 0 0
sonstige Leistungen 0 0
156 150

* Honorar aus Abschlussprüfungsleistungen betrifft sowohl die Prüfung des Konzernabschlusses als auch die Prüfung der Einzelabschlüsse der einbezogenen Unternehmen.

4. Vorstand

Frau Kerstin Schreiber, Dipl.-Betriebswirtin, Vorstand der Funkwerk AG

Hinsichtlich der Bezüge der Organmitglieder macht der Konzern von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 i.V.m. § 314 Abs. 3 Satz 2 HGB Gebrauch.

5. Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus folgenden Mitgliedern:

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Herr Dr.-Ing. Michael Radke, Geschäftsführer (CEO) der Hörmann Holding GmbH & Co. KG, Vorsitzender
Herr Johann Schmid-Davis, Geschäftsführer (CFO) der Hörmann Holding GmbH & Co. KG, Stellvertretender Vorsitzender
Herr Dr. Oliver Maaß, selbständiger Rechtsanwalt im Bereich Aktienrecht in der Kanzlei Eversheds Sutherland (Germany) LLP, München

Die Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder des Mutterunternehmens beliefen sich im Geschäftsjahr 2021 auf 64 TEUR (Vorjahr 64 TEUR).

6. Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2021 waren im Durchschnitt 431 (Vorjahr 402) Mitarbeiter beschäftigt. Die durchschnittliche Anzahl der Auszubildenden belief sich darüber hinaus auf 21 (Vorjahr 25).

Durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter nach Gruppen (ohne Auszubildende):

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2021
Produktion 132
Vertrieb /​ Projektmanagement 136
Entwicklung 125
Verwaltung 38
Summe 431

7. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Inwiefern die aktuellen geopolitischen Ereignisse die Geschäftstätigkeit des Konzerns beeinflussen werden als auch der Umfang der möglichen Beeinflussung sind zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses für das Berichtsjahr 2021 nicht abschätzbar. Durch die angespannte Lage auf dem Beschaffungsmarkt und die Volatilität des wirtschaftlichen Umfelds, die sich mit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine nochmals deutlich verschärft hat, lässt sich die künftige Geschäftsentwicklung nicht zuverlässig abschätzen.

Zu den weiteren Auswirkungen verweisen wir auf die Darstellung im Konzernlagebericht.

Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- oder Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben.

8. Ergebnisverwendungsbeschluss

Der Vorstand der Funkwerk AG schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn der Funkwerk AG in Höhe von 10.126 TEUR eine laufende Dividende von 2.418 TEUR sowie eine Sonderdividende in Höhe von 5.642 TEUR auszuschütten und den restlichen Bilanzgewinn in Höhe von 2.066 TEUR auf neue Rechnung vorzutragen.

9. Konzernzugehörigkeit

Die Funkwerk AG, Kölleda, stellt als Mutterunternehmen einen eigenen Konzernabschluss auf. Die Bekanntmachung erfolgt elektronisch im Bundesanzeiger.

Die Hörmann Holding GmbH & Co. KG, Kirchseeon, stellt den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis auf. Die Bekanntmachung erfolgt elektronisch im Bundesanzeiger.

E. KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Aufstellung der Konzernkapitalflussrechnung erfolgte entsprechend den Vorgaben des DRS 21.

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist ein Indikator dafür, in welchem Maße es durch die operative Unternehmenstätigkeit gelungen ist, Zahlungsmittelüberschüsse zu erwirtschaften.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit gibt das Ausmaß an, in dem Aufwendungen für Ressourcen getätigt wurden, die künftige Erträge und Cashflows erwirtschaften sollen.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beinhaltet die für die Finanzierung des Funkwerk-Konzerns geleisteten Zinszahlungen sowie die gezahlte Dividende.

Die im Geschäftsjahr 2021 gezahlten Steuern lagen bei 12.624 TEUR und die gezahlten Zinsen bei 422 TEUR.

Definition des Finanzmittelfonds

Der in der Konzern-Kapitalflussrechnung angegebene Finanzmittelfonds am Ende der Periode besteht aus Kassenbestand und Bankguthaben in Höhe von 76.022 TEUR. Im Vorjahr bestand dieser aus Kassenbestand und Bankguthaben in Höhe von 52.466 TEUR abzüglich Bankkontokorrentverbindlichkeiten in Höhe von 10 TEUR.

F. KONZERNEIGENKAPITALSPIEGEL

Im Konzernbilanzgewinn sind Erträge in Höhe von 3.278 TEUR aus der Bilanzierung aktiver latenter Steuern sowie aus dem Unterschiedsbetrag aus den berücksichtigten Zinssätzen bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen (Zehn-Jahres-Durchschnitt vs. Sieben-Jahres-Durchschnitt) enthalten, die nach der Berücksichtigung von passiven latenten Steuern und frei verfügbaren Rücklagen einer Ausschüttungssperre unterliegen. Gesellschaftsrechtliche Ausschüttungssperren bestehen nicht.

Entwicklung des Konzernanlagevermögens vom 01.01.2021 bis 31.12.2021

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Anschaffungs-/​Herstellungskosten Stand 01.01.2021

TEUR
Zugang

TEUR
Zugang (Erstkonsolidierung)

TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0 1 36
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 5.821 292 1
3. Geschäfts- oder Firmenwert 1.732 182 0
4. Geleistete Anzahlungen 0 147 0
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 7.553 622 37
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken 9.253 0 0
2. Technische Anlagen und Maschinen 10.753 393 0
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.215 544 1
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 15 1.690 0
Summe Sachanlagen 26.236 2.627 1
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 6.069 0 0
Summe Finanzanlagen 6.069 0 0
Summe Anlagevermögen 39.858 3.249 38

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Anschaffungs-/​Herstellungskosten Abgang

TEUR
Umbuchungen

TEUR
Stand 31.12.2021

TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte -36 -1 0
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten -46 0 6.068
3. Geschäfts- oder Firmenwert -91 0 1.823
4. Geleistete Anzahlungen 0 0 147
Summe immaterielle Vermögensgegenstände -173 -1 8.038
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken -3.826 0 5.427
2. Technische Anlagen und Maschinen -143 9 11.012
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung -1.094 1 5.667
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 -9 1.696
Summe Sachanlagen -5.063 1 23.802
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 0 0 6.069
Summe Finanzanlagen 0 0 6.069
Summe Anlagevermögen -5.236 0 37.909

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Abschreibungen Stand 01.01.2021

TEUR
Zugang

TEUR
Abgang

TEUR
Stand 31.12.2021

TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0 36 -36 0
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4.831 469 -43 5.257
3. Geschäfts- oder Firmenwert 1.363 135 -91 1.407
4. Geleistete Anzahlungen 0 0 0 0
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 6.194 640 -170 6.664
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken 4.089 230 -1.185 3.134
2. Technische Anlagen und Maschinen 7.743 356 -133 7.966
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.058 554 -1.094 4.518
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0
Summe Sachanlagen 16.890 1.140 -2.412 15.618
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 5.825 0 0 5.825
Summe Finanzanlagen 5.825 0 0 5.825
Summe Anlagevermögen 28.909 1.780 -2.582 28.107

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Buchwerte Buchwert 31.12.2021

TEUR
Buchwert 31.12.2020

TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0 0
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 811 990
3. Geschäfts- oder Firmenwert 416 369
4. Geleistete Anzahlungen 147 0
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 1.374 1.359
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken 2.293 5.164
2. Technische Anlagen und Maschinen 3.046 3.010
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.149 1.157
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.696 15
Summe Sachanlagen 8.184 9.346
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 244 244
Summe Finanzanlagen 244 244
Summe Anlagevermögen 9.802 10.949

Konzern-Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2021

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Restlaufzeit
bis zu einem Jahr

TEUR
mehr als ein Jahr

TEUR
mehr als fünf Jahre

TEUR
Gesamtbetrag

TEUR
davon gesichert

TEUR
--- --- --- --- --- ---
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0 0 0 0
Vorjahr 10 0 0 10 0
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.375 0 0 2.375 0
Vorjahr 2.574 0 0 2.574 0
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 118 0 0 118 0
Vorjahr 595 0 0 595 0
4. Sonstige Verbindlichkeiten 2.859 0 0 2.859 0
- davon aus Steuern 1.906 0 0 1.906 0
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 89 0 0 89 0
Vorjahr 2.350 0 0 2.350 0
5.352 0 0 5.352 0
Vorjahr 5.529 0 0 5.529 0

Kölleda, 21.04.2022

gez. Kerstin Schreiber

Vorstand

BERICHT DES AUFSICHTSRATS für das Geschäftsjahr 2021

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre!

Die Funkwerk AG hat das Geschäftsjahr 2021 außerordentlich erfolgreich abgeschlossen und die Unternehmensziele trotz vielfältiger Herausforderungen bei weitem übertroffen. Insbesondere die nach wie vor anhaltende Covid-19-Pandemie mit den damit verbundenen weltweiten Beschränkungen, die im Jahresverlauf zunehmend auftretenden Versorgungsengpässe bei Rohstoffen und Vorprodukten sowie Unterbrechungen der globalen Lieferketten mussten bewältigt werden und erforderten ein hohes Maß an Flexibilität, Engagement und Ideenreichtum von allen Beschäftigten der Unternehmensgruppe. Im Namen aller Aufsichtsratsmitglieder möchte ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Funkwerk-Gruppe sowie beim Vorstand und den Geschäftsführern der Tochtergesellschaften für ihren großen Einsatz bedanken und ihnen meine besondere Anerkennung und persönliche Wertschätzung für das herausragende Unternehmensergebnis im Jahr 2021 zum Ausdruck bringen.

Der Aufsichtsrat begleitete im gesamten Berichtszeitraum zeitnah die jeweils aktuelle Geschäftsentwicklung der Funkwerk AG und ihrer Tochtergesellschaften. Er stand dem Vorstand kontinuierlich beratend zur Seite und nahm alle ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben in vollem Umfang wahr. Die Tätigkeiten des Vorstands hat das Gremium kontinuierlich begleitet und überwacht.

Über alle wesentlichen Themen der Gesellschaft und des Konzerns wurden wir regelmäßig, frühzeitig und umfassend informiert. Die relevanten Geschäftsvorgänge und Inhalte erörterten die Mitglieder des Aufsichtsrats in ihren regelmäßigen Treffen und standen zudem in regelmäßigem telefonischem Kontakt. Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat war geprägt von einem offenen, vertrauensvollen Dialog und einem konstruktiven Austausch.

In den Aufsichtsratssitzungen wurden jeweils die aktuelle operative Geschäftsentwicklung der Funkwerk AG, des Konzerns und der Tochtergesellschaften, die strategischen Zielsetzungen, die aktuelle Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft sowie Personal- und Rechtsangelegenheiten besprochen. Außerdem gehörten gesetzliche Vorgaben in Bezug auf die Themen Risikomanagement und Compliance sowie Fragen der Corporate Governance zu den Inhalten. In alle wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen des Vorstands waren die Mitglieder des Aufsichtsrats eingebunden und diskutierten diese ausführlich. Interessenskonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Amtes traten im Berichtszeitraum nicht auf.

Zu den regelmäßig bei allen vier Sitzungen des Gremiums besprochenen Inhalten gehörten auch aktuelle Themen der Markt- und Wettbewerbsentwicklung, die Umsetzung der Maßnahmen zur Implementierung der Strategie 2025, die kontinuierliche Weiterentwicklung der Strategien sowie die Diskussion über mögliche Akquisitionen und Beteiligungen.

Schwerpunkte der Aufsichtsratssitzungen

Die ordentlichen Aufsichtsratssitzungen im Geschäftsjahr 2021, an denen auch der Vorstand teilnahm, fanden am 20. April, 22. Juli, 5. Oktober und 15. Dezember jeweils in Präsenz statt. Der Aufsichtsrat war bei allen Treffen vollzählig und beschlussfähig.

Beim ersten Treffen am 20. April setzten wir uns neben den fortlaufend behandelten Themenkomplexen intensiv mit dem Jahresabschluss 2020 der Funkwerk AG und des Konzerns auseinander. Der Vorstand berichtete über das erfolgreich abgeschlossene Geschäftsjahr 2020, in dem die Planung erneut übertroffen werden konnte, und erläuterte ausführlich den Jahresabschluss, den Lage- und Prognosebericht sowie den Abhängigkeitsbericht. Die zeitweise an der Sitzung teilnehmenden Wirtschaftsprüfer der BDO AG erläuterten die Inhalte und relevanten Hintergründe der Jahresabschlüsse der Funkwerk AG und des Konzerns inklusive des Lageberichts, des Anhangs, und des Abhängigkeitsberichts. Auch den Prüfungsauftrag, die wesentlichen Prüfungsschwerpunkte und besondere Feststellungen stellten die Wirtschaftsprüfer dar. Der Aufsichtsrat billigte einstimmig den Konzernabschluss und den Jahresabschluss der Funkwerk AG (jeweils inklusive Lagebericht) und den Abhängigkeitsbericht der Funkwerk AG. Der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020 wurde ebenfalls einstimmig beschlossen. Darüber hinaus fasste das Gremium zu diesem Termin den Beschluss, die ordentliche Hauptversammlung 2021 aufgrund der weiterhin unsicheren Entwicklung der Pandemie erneut in virtueller Form stattfinden zu lassen.

Im Fokus der zweiten Sitzung am 22. Juli stand neben der aktuellen Geschäftsentwicklung und dem Statusbericht über die in den Sommermonaten deutlich abgeschwächten Auswirkungen der Covid-19-Pandemie die Personalsituation in der Unternehmensgruppe. Der Vorstand berichtete über die Intensivierung der Rekrutierungsmaßnahmen, um offene Stellen und geplante Nachfolgeregelungen im Konzern zu besetzen und den Bedarf an Fachkräften mit Blick auf die demographischen Herausforderungen bedarfsgerecht zu decken.

Am 5. Oktober berichtete der Vorstand über den Fortschritt der Neubaumaßnahmen am Standort Kölleda, der bis dato nach Plan verlief. Zudem wurde die Planung der Funkwerk AG und der Tochtergesellschaften für die Jahre 2022-2025 präsentiert und erörtert. Neben der erwarteten Umsatz- und Ergebnisentwicklung umfasste die Debatte auch Investitionsprojekte, mögliche Risiken der weiteren Geschäftsentwicklung, strategische Zielsetzungen und die zukünftige Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft.

Die Beschlussfassung zur Verabschiedung der Unternehmensplanung 2022-2025 der Funkwerk AG und des Konzerns erfolgte in der nächsten Sitzung am 15. Dezember. Nach eingehender Diskussion nahm der Aufsichtsrat diese einstimmig billigend zur Kenntnis. Zudem beriet das Gremium über geeignete M&A-Aktivitäten und setzte sich mit möglichen Akquisitionen auseinander. Des Weiteren wurden neue, für die Gesellschaft möglicherweise relevante Gesetze und Richtlinien wie beispielsweise die neue Richtlinie der EU hinsichtlich der zukünftig vorgeschriebenen Berichterstattung über "Corporate Social Responsibility (CSR)" oder das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und deren Umsetzung in der Funkwerk AG besprochen.

Jahresabschluss 2021 der Funkwerk AG und des Konzerns

Die von der Hauptversammlung der Funkwerk AG am 20. Juli 2021 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 gewählte BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg, Zweigniederlassung München, prüfte unter Einbeziehung der Buchführung die nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs HGB aufgestellten Jahresabschlüsse 2021 der Funkwerk AG und des Konzerns, die Lageberichte und den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen ("Abhängigkeitsbericht"). Die Lageberichte beschreiben die Situation der Einzelgesellschaft und des Konzerns sowie die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung nach Ansicht der Prüfer in zutreffender Weise. Auch die Prüfung des Risikomanagementsystems ergab, dass die geforderten Maßnahmen in geeigneter Weise umgesetzt wurden. Die Abschlussprüfer erteilten jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Die Jahresabschlüsse der Funkwerk AG und des Konzerns, die Lageberichte und die Berichte des Abschlussprüfers lagen den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor, wurden in der ordentlichen Sitzung des Gremiums am 26. April 2022 vom Vorstand erläutert und ausführlich diskutiert. Der Abschlussprüfer stellte während dieser Sitzung das Ergebnis seiner Prüfungen und den Bericht des Wirtschaftsprüfers vor und beantwortete detailliert darüber hinaus gehende Fragen. Die Abschlussprüfer bestätigten dem Aufsichtsrat die Wirksamkeit des Risikomanagement- und des internen Kontrollsystems. Sie versicherten schriftlich, dass sie im Berichtsjahr über die Abschlussprüfung hinaus keine wesentlichen Leistungen für die Gesellschaft erbracht haben und keine Umstände vorlagen, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.

Nach seiner eigenen umfassenden Prüfung der Unterlagen hatte der Aufsichtsrat keine Einwände und billigte den Jahresabschluss der Funkwerk AG, den Konzernabschluss sowie die Lageberichte der Funkwerk AG und des Konzerns für das Jahr 2021. Dem Vorschlag des Vorstands, den Aktionären der Funkwerk AG für das Geschäftsjahr 2021 eine Dividende von 0,30 Euro je Aktie und eine Sonderdividende von 0,70 Euro je Aktie auszuschütten, schließt sich der Aufsichtsrat an.

Für den nach § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen ("Abhängigkeitsbericht") erteilte die BDO AG folgenden Bestätigungsvermerk: "Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind und bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen." Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht ebenfalls geprüft und erhebt keine Einwände gegen die im Bericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands und das Prüfungsergebnis der Abschlussprüfer.

Auch zu Beginn des laufenden Geschäftsjahres 2022 müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Funkwerk-Konzerns erneut unter dem Einfluss anhaltend schwieriger Rahmenbedingungen infolge der Covid19-Pandemie arbeiten und eine Vielzahl von Unwägbarkeiten infolge des Ukraine-Kriegs meistern. Im Namen des Aufsichtsrats wünsche ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dem Vorstand und den Geschäftsführern der Tochtergesellschaften vor allem beste Gesundheit, viel Kraft bei der Bewältigung der großen Herausforderungen und viel Erfolg.

Kölleda, im April 2022

Für den Aufsichtsrat der Funkwerk AG

gez. Dr. Michael Radke, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Mitglieder des AUFSICHTSRATS

Dr. Michael Radke, München,

Geschäftsführer (CEO) der Hörmann Holding GmbH & Co. KG

Vorsitzender

Johann Schmid-Davis, Zorneding,

Geschäftsführer (CFO) der Hörmann Holding GmbH & Co. KG

Stellvertretender Vorsitzender

Dr. Oliver Maaß, München,

selbständiger Rechtsanwalt im Bereich Aktienrecht in der Kanzlei Eversheds Sutherland (Germany) LLP

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Konzernabschluss der Funkwerk AG, Kölleda, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Funkwerk AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.

Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

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holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

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beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

München, 21. April 2022

BDO AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Philipp Jahn, Wirtschaftsprüfer

gez. Christoph Eisner, Wirtschaftsprüfer

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