Management Reports • Dec 27, 2022
Management Reports
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Finanzbericht: 31677375

1. Grundlagen des Unternehmens
Geschäftsmodell
Die VIB Vermögen AG ist eine mittelständische Immobiliengesellschaft mit Investitionsfokus auf gewerbliche Immobilien im süddeutschen Raum. Dabei umfasst die Geschäftstätigkeit die Entwicklung, den Erwerb und die Verwaltung eigener Immobilien sowie in einzelnen Fällen die Beteiligung an Gesellschaften mit Immobilienvermögen. Im Rahmen einer "Develop-or-Buy-and-Hold"-Strategie entwickelt oder kauft die VIB Immobilien für den Eigenbestand. Die Verwaltung des Immobilienportfolios erfolgt durch die Gesellschaft selbst oder durch die 100%ige Tochtergesellschaft Merkur GmbH.
Ziele und Strategien
Ziel der VIB Vermögen AG ist es, durch den Ausbau des Immobilienportfolios den Unternehmenswert nachhaltig und langfristig zu steigern. Kern der Unternehmensstrategie bilden unter anderem selektive und zielgerichtete Akquisitionen außerhalb der Ballungsgebiete der Großstädte. Hierbei liegt der Schwerpunkt der Investitionsstrategie insbesondere in den Bereichen Logistik und Einzelhandel. Neben diesen Sektoren investiert die Gesellschaft zudem in Industrie- und Büroimmobilien, um mit Blick auf das Gesamtportfolio eine diversifizierte und ausgewogene Struktur sicherzustellen.
Neben der Akquisition von Bestandsobjekten setzt die VIB verstärkt auch auf die Entwicklung eigener Immobilien. Dabei ist es uns wichtig, dass die Verwaltung der Immobilien durch die Gesellschaft selbst und nicht durch Dritte erfolgt. Durch die langfristige Vermietung unserer Immobilien sollen zudem Verwaltungsaufwendungen und die damit verbundenen Kosten minimiert werden.
Die VIB verfolgt mit der schwerpunktmäßigen Finanzierung über Annuitätendarlehen einen langfristigen Finanzierungsansatz. Durch die fortlaufende Tilgung der Darlehen wird der Substanzwert der Gesellschaft, der sogenannte Net Asset Value (NAV), unter der Prämisse zumindest konstanter Marktwerte des Immobilienportfolios, kontinuierlich erhöht. Mit der selektiven Beimischung von Schuldscheindarlehen erweitert die Gesellschaft den Finanzierungsmix und beeinflusst somit die durchschnittliche Zinsbelastung.
Organe, Mitarbeiter, Personalentwicklung
Zum Ende des Geschäftsjahres 2021 hat die VIB Vermögen AG neben den zwei Vorständen 12 kaufmännische Mitarbeiter (31.12.2020: 11 Mitarbeiter) beschäftigt. Darüber hinaus war ein zusätzlicher Mitarbeiter (31.12.2020: zwei Mitarbeiter) in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis für Hausmeister- und Reinigungsleistungen beschäftigt.
Dem Aufsichtsrat der VIB Vermögen AG gehörten am 31. Dezember 2021 Ludwig Schlosser
(Vorsitzender), Jürgen Wittmann (stellvertretender Vorsitzender), Florian Lehn (seit 01.07.2021) und Prof. Dr. Michaela Regler (seit 01.07.2021) an. Franz-Xaver Schmidbauer und Rolf Klug sind am 30.6.2021 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.
Der Vorstand setzte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr aus Martin Pfandzelter (Vorsitzender) und Holger Pilgenröther (Bereich Finanzen) zusammen.
Steuerungssystem
Die wirtschaftliche Planung und Steuerung des Unternehmens verantworten der Vorstand. Die in der Geschäftsstrategie festgelegten Rahmenbedingungen werden in der Jahresbudgetplanung in konkreten Zielvorgaben formuliert. Im Laufe des Jahres erfolgt anhand der wichtigsten Steuerungsgrößen die regelmäßige Überprüfung dieser Zielvorgaben. Bei festgestellten Abweichungen werden die Planungsvorgaben überprüft und ggf. angepasst sowie konkrete Handlungsmaßnahmen zur Gegensteuerung eingeleitet.
Die VIB konzentriert sich auf die wesentlichen finanziellen Steuerungsgrößen Umsatzerlöse sowie das um Sondereinflüsse bereinigte Ergebnis vor Steuern.
Die Umsatzerlöse sind der Hauptindikator zur Beurteilung des Unternehmenswachstums. Diese beinhalten die Einnahmen aus den vermieteten Immobilien und setzen sich zusammen aus den Nettokaltmieten sowie den von den Mietern zu leistenden Betriebsnebenkosten. Beim bereinigten Ergebnis vor Steuern handelt es sich um die wichtigste Steuerungskennziffer zur Beurteilung der Ertragslage des Unternehmens. Die Bereinigung um Sondereinflüsse erfolgt dabei im Sinne einer besseren Vergleichbarkeit der Ergebnisse zwischen den Berichtszeiträumen.
Die wichtigsten nichtfinanziellen Steuerungsgrößen der VIB sind die Leerstandsquote und der Durchschnittszinssatz der Darlehensverbindlichkeiten.
Die Leerstandsquote zeigt den Anteil der Mietflächen, der zum Stichtag nicht vermietet ist und daher auch keine Mieteinnahmen erwirtschaftet. Berechnet wird die Leerstandsquote auf Basis der zu erzielenden annualisierten Jahresnettomieten der Objekte.
Die durchschnittliche Verzinsung unseres Darlehensportfolios ist eine wichtige Kenngröße im Rahmen unserer langfristigen und nachhaltigen Finanzierungsstrategie. Neben der Höhe der Darlehensverbindlichkeiten hat gerade der Durchschnittszins einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der gesamten Zinsaufwendungen, die gleichzeitig auch eine der größten Aufwandspositionen in der Gewinn- und Verlustrechnung der VIB darstellt.
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| Finanzielle Leistungsindikatoren (in Mio. €) |
Beschreibung | 2021 | 2020 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | Umsatzerlöse lt. GuV | 61,9 | 59,3 |
| Ergebnis vor Steuern ohne Sondereinflüsse | Ergebnis lt. GuV bereinigt um positive und negative Sondereinflüsse | 38,4 | 34,8 |
| Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren | Beschreibung | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
| Leerstandsquote (Konzernkennzahl) | auf Basis effektiver Jahresnettomieten | 1,2% | 2,5% |
| Durchschnittliche Verzinsung des Darlehensportfolios | fixe und variabel verzinste Darlehen | 1,70% | 1,75% |
Der Immobilienbestand der VIB wird im Rahmen des Konzern-Immobilienportfolios überwacht und gesteuert. Hierzu werden entsprechende Auswertungen und Statistiken erstellt, die u.a. Aufschluss über die Mietvertragsrestlaufzeiten und die Mieterstruktur geben.
Hinsichtlich der Bereinigung von Sondereinflüssen verweisen wir auf unsere Erläuterungen in der Analyse der Ertragslage.
2. Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen[1]
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Die konjunkturelle Entwicklung war auch im Geschäftsjahr 2021 stark abhängig vom Corona-Infektionsgeschehen und den damit verbundenen Schutzmaßnahmen. Trotz der andauernden Pandemiesituation und zunehmender Liefer- und Materialengpässe konnte sich die deutsche Wirtschaft nach dem Einbruch aber wieder erholen. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts ist das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) in 2021 um 2,7 % höher ausgefallen als im Vorjahr.
Im Vergleich zum Krisenjahr 2020, in dem die Produktion im Zuge der Corona-Pandemie mitunter massiv eingeschränkt war, hat sich die Wirtschaftsleistung in 2021 in nahezu allen Wirtschaftsbereichen wieder erhöht. Während sich der private Konsum in etwa auf dem niedrigen Niveau des Vorjahres stabilisiert hat, waren die Konsumausgaben des Staates wieder eine der Wachstumsstützen der deutschen Wirtschaft. Der Staat gab vor allem mehr Geld aus, um die im Frühjahr 2021 flächendeckend eingeführten kostenlosen Antigen-Schnelltest und die Corona-Impfstoffe zu beschaffen sowie Test- und Impfzentren zu betreiben.
Die Dienstleistungsbereiche verzeichneten gegenüber 2020 deutliche Zuwächse. So nahm die Wirtschaftsleistung der Unternehmensdienstleister, zu denen Forschung und Entwicklung, Rechts- und Steuerberater sowie Ingenieurbüros zählen, um 5,4 % zu. Im zusammengefassten Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe fiel das Wirtschaftswachstum aufgrund der anhaltenden pandemiebedingten Einschränkungen mit 3,0 % dagegen etwas geringer aus. Lediglich im Baugewerbe, in dem die Corona-Pandemie in 2020 keine sichtbaren Spuren hinterlassen hatte, ging die Wirtschaftsleistung um 0,4 % leicht zurück.
Erfreulich zeigte sich auch die Entwicklung des Außenhandels, der sich nach den starken Rückgängen im Vorjahr wieder erholt hat. Preisbereinigt exportierte Deutschland 9,4 % mehr Waren und Dienstleistungen ins Ausland als in 2020. Die Importe stiegen gleichzeitig preisbereinigt um 8,6 %. Damit lag der Außenhandel in Deutschland nur noch leicht unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019.
Branchenentwicklung
Der deutsche Immobilieninvestmentmarkt hat das Jahr 2021 trotz Corona-Krise mit einem neuen Rekord abgeschlossen. Das Transaktionsvolumen belief sich auf insgesamt 111,1 Mrd. €, was einem Plus von 36 % gegenüber dem Vorjahr entsprach. Dies ist erneut ein Beleg für die Attraktivität des Immobilienstandorts Deutschland und zeigt gleichzeitig auch den Mangel an renditebringenden Anlagealternativen für Investoren.
Wie in den vergangenen Jahren auch waren Logistikimmobilien mit 10,2 Mrd. € wieder sehr stark nachgefragt und erzielten ein Plus gegenüber dem Vorjahr von 1,2 Mrd. €. Damit floss so viel Kapital in Distributions-, Produktions- und Lagerhallen wie noch nie. Negative Auswirkungen der Corona-Pandemie haben sich - anders als im Vorjahr - nicht bemerkbar gemacht. Die Nachfrage nach Logistikflächen nahm auf breiter Basis weiter zu, sowohl Logistikdienstleister als auch Handels- und Industriedienstleister sind weiterhin auf Flächensuche.
Das Segment Einzelhandel bleibt auch im zweiten Jahr der Pandemie herausfordernd. In Immobilien dieser Assetklasse wurden im vergangenen Jahr insgesamt 8,5 Mrd. € investiert, was einen spürbaren Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 2,1 Mrd. € bedeutet. Mit 6,0 Mrd. € floss dabei der Großteil des Kapitals in Fachmärkte, Supermärkte und Discounter sowie überwiegend lebensmittelgeankerte Fachmarktzentren. Dagegen waren Investments in Shopping-Center, Warenhäuser und innerstädtische Geschäftshäuser aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen weniger stark gefragt.
Geschäftsverlauf
Die VIB blickt trotz der anhaltenden Corona-Pandemie auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2021 zurück. Die finanziellen Auswirkungen in Folge der Krise blieben für die Gesellschaft auch im zweiten Corona-Jahr überschaubar. So wurden besonders von der Krise betroffenen Mietern im Zeitraum vom 1.1. bis 31.12.2021 insgesamt Mieterlasse (Sondereffekte) in Höhe von 291 T€ gewährt (Vorjahr: 150 T€). Darüber hinaus sind in diesem Zusammenhang keine weiteren negativen Ergebniseffekte für die VIB aufgetreten.
Das Immobilienportfolio der VIB Vermögen AG besteht zum 31. Dezember 2021 aus insgesamt 61 Objekten (Vorjahr: 62) mit einer vermietbaren Fläche von 791.268 m 2 (Vorjahr: 789.490 m 2).
Alle finanziellen und nichtfinanziellen Ziele der Anfang des Jahres abgegebenen Prognose für das Geschäftsjahr 2021 konnten erreicht bzw. übertroffen werden:
• die Umsatzerlöse lagen bei 61,9 Mio. € (Vorjahr: 59,3 Mio. €) und damit innerhalb des Prognoseintervalls von 58,0 bis 63,0 Mio. €,
• das Ergebnis vor Steuern ohne Sondereinflüsse betrug 38,4 Mio. € (Vorjahr: 34,8 Mio. €) und lag damit leicht oberhalb des Prognosekorridors von 33,0 bis 37,0 Mio. €. In den Prognosewerten waren Corona-bedingte Mietnachlässe in Höhe von 0,25 Mio. € (ohne Tochtergesellschaften) bereits berücksichtigt.
• die Leerstandsquote zum 31. Dezember 2021 (Konzernkennzahl) lag bei 1,2 % (Vorjahr: 2,5 %) und damit wie prognostiziert im niedrigen einstelligen Prozentbereich.
• die durchschnittliche Verzinsung der Darlehensverbindlichkeiten lag zum 31. Dezember 2021 bei 1,70 % (Vorjahr: 1,75 %) und hat sich wie prognostiziert gegenüber dem Wert des 31. Dezember 2020 geringfügig verbessert.
Analyse der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage
Ertragslage
Die Umsatzerlöse der VIB Vermögen AG sind im Geschäftsjahr 2021 um 4,5 % auf 61,9 Mio. € gestiegen (Vorjahr: 59,3 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen bei 1,9 Mio. € (Vorjahr: 1,7 Mio. €) und umfassen vor allem Erträge aus Buchgewinnen aus dem Abgang von Anlagevermögen in Höhe von 1,3 Mio. € sowie Versicherungsentschädigungen in Höhe von 0,4 Mio. €.
Der Grundstücksaufwand ist auf 13,2 Mio. € zurückgegangen (Vorjahr: 14,7 Mio. €). Diese Position beinhaltet Aufwendungen für Betriebskosten in Höhe von 10,7 Mio. € (Vorjahr: 10,9 Mio. €) sowie Instandhaltungsaufwendungen für das Immobilienportfolio in Höhe von 2,5 Mio. € (Vorjahr: 3,8 Mio. €). Der Personalaufwand lag bei 2,5 Mio. €, gegenüber 2,2 Mio. € im Vorjahr.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind von 9,8 Mio. € auf 10,9 Mio. € gestiegen. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von EUR 0,7 Mio. zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen hauptsächlich Buchverluste aus dem Abgang von Anlagevermögen, Rechts- und Beratungskosten, Aufwendungen für Investor Relations sowie sonstige Kosten der allgemeinen Verwaltung und sind im abgelaufenen Berichtszeitraum auf 3,4 Mio. € gestiegen (Vorjahr: 1,8 Mio. €). Die Erträge aus Beteiligungen umfassen Gewinnausschüttungen der VIB-Tochtergesellschaften und lagen bei 4,6 Mio. € (Vorjahr: 4,7 Mio. €).
Aus Ergebnisabführungsverträgen sind insgesamt Erträge in Höhe von 7,5 Mio. € angefallen (Vorjahr: 6,7 Mio. €). Dabei konnte aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Tochtergesellschaft BBI Immobilien AG ein Ertrag in Höhe von 7,7 Mio. € (Vorjahr: 6,9 Mio. €) vereinnahmt werden. Darüber hinaus umfasst diese Position Aufwendungen aus Garantiedividenden in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €), die von der VIB an die verbleibenden Aktionäre der BBI zu zahlen sind.
Die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens beliefen sich auf 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €) und umfassten im Wesentlichen Zinserträge von VIB-Tochtergesellschaften. Die Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen verringerte sich auf 8,8 Mio. € (Vorjahr: 9,4 Mio. €) was vor allem auf den in 2020 ausgelaufenen Zinsswap zurückzuführen ist.
Das Ergebnis vor Steuern lag im Berichtszeitraum bei 37,9 Mio. € (Vorjahr: 35,2 Mio. €). Das um Sondereinflüsse bereinigte Ergebnis vor Steuern lag bei 38,4 Mio. € (Vorjahr: 34,8 Mio. €). Die Sondereinflüsse 2021 beliefen sich im Saldo auf 0,5 Mio. € (Vorjahr: -0,4 Mio. €). Hierin enthalten sind ein Buchgewinn (Versicherungserstattung) aus dem Anlagenabgang des durch Brand zerstörten Objekts in Goch bei der Tochtergesellschaft BBI AG von 0,2 Mio. € sowie ein Buchverlust aus den in 2021 erfolgten Anlagenabgängen in Höhe von 0,1 Mio. €. Demgegenüber stehen negative Sondereffekte durch Corona-bedingte Mieterlasse der VIB Vermögen AG sowie der Tochtergesellschaft BBI Immobilien AG (ertragswirksam über die Gewinnabführung der BBI berücksichtigt), die mit insgesamt 0,5 Mio. € zu Buche standen (Vorjahr 0,4 Mio. €).
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag sind aufgrund des höheren Ergebnisses vor Steuern auf 5,3 Mio. € angestiegen (Vorjahr: 4,9 Mio. €). Das Ergebnis nach Steuern lag bei 32,6 Mio. €, gegenüber 30,2 Mio. € im Vorjahr.
Der Jahresüberschuss hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 32,6 Mio. € erhöht (Vorjahr: 30,2 Mio. €). Nach Berücksichtigung von Einstellungen in die Gewinnrücklagen in Höhe von 9,0 Mio. € (Vorjahr: 9,5 Mio. €) ergibt sich ein Bilanzgewinn von 23,6 Mio. € (Vorjahr: 20,7 Mio. €). Der Vorstand der VIB schlägt der Hauptversammlung vor, den gesamten Bilanzgewinn in Höhe von 23,6 Mio. € (Vorjahr: 20,7 Mio. €) und somit eine Dividende von 0,85 € je Aktie (Vorjahr: 0,75 € je Aktie) für das Geschäftsjahr 2021 auszuschütten.
Vermögenslage
Die Bilanzsumme der VIB Vermögen AG erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 12,8 Mio. € auf 811,0 Mio. € (Vorjahr: 798,3 Mio. €). Auf der Aktivseite stieg das Anlagevermögen leicht von 699,2 Mio. € auf 700,6 Mio. €. Während sich die Sachanlagen (v.a. Grundstücke und Gebäude) auf 567,9 Mio. € verringert haben (Vorjahr: 570,4 Mio. €), sind die Finanzanlagen v.a. aufgrund Erhöhungen von Beteiligungen an Tochtergesellschaften auf 132,7 Mio. € gestiegen (Vorjahr: 128,8 Mio. €).
Das Umlaufvermögen der Gesellschaft nahm gegenüber dem Vorjahr um 11,3 Mio. € auf 109,7 Mio. € (Vorjahr: 98,4 Mio. €) zu. Wesentliche Positionen sind dabei Forderungen gegen verbundene Unternehmen des VIB-Konzerns, die auf 74,6 Mio. € gestiegen sind (Vorjahr: 71,4 Mio. €), sowie die Guthaben bei Kreditinstituten, die von 25,0 Mio. € auf 33,5 Mio. € zugenommen haben.
Auf der Passivseite hat sich das Eigenkapital um 16,4 Mio. € auf 315,5 Mio. € erhöht (Vorjahr: 299,1 Mio. €). Die Gewinnrücklagen haben sich aufgrund der Einstellung eines Teils des Jahresüberschusses in Höhe von 9,0 Mio. € auf 61,5 Mio. € erhöht (Vorjahr: 52,5 Mio. €). Für das Geschäftsjahr 2021 weist die Gesellschaft einen Bilanzgewinn von 23,6 Mio. € aus (Geschäftsjahr 2020: 20,7 Mio. €). Die Eigenkapitalquote hat sich gegenüber dem Vorjahr erhöht und lag am 31. Dezember 2021 bei 38,9 % (Vorjahr: 37,5 %).
Die Rückstellungen sind gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Mio. € gestiegen und lagen bei 4,7 Mio. € (Vorjahr: 4,1 Mio. €). Während die Pensions- und Steuerrückstellungen zugenommen haben, sind die sonstigen Rückstellungen, die vor allem Rückstellungen für Instandhaltungsmaßnahmen beinhalten, gesunken.
Die Verbindlichkeiten sind von 485,3 Mio. € auf 481,0 Mio. € gesunken. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten kam es aufgrund der regen Investitionstätigkeit in das Immobilienportfolio zur Aufnahme neuer Darlehen, aber auch zur Tilgung von Bestandsdarlehen. Im Saldo hat der Darlehensbestand um 5,0 Mio. € auf 478,0 Mio. € abgenommen (Vorjahr: 483,0 Mio. €). Die gewogene Durchschnittsverzinsung aller Bankverbindlichkeiten ist im abgelaufenen Geschäftsjahr weiter gesunken und lag zum 31. Dezember 2021 bei 1,70 % (Vorjahr: 1,75 %). Die Nettoverschuldung (zinstragende Verbindlichkeiten abzüglich liquider Mittel) hat zum Stichtag um 13,5 Mio. € auf 444,5 Mio. € abgenommen (Vorjahr: 458,0 Mio. €). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen lagen bei 0,9 Mio. € (Vorjahr: 1,0 Mio. €), die sonstigen Verbindlichkeiten sind um 0,8 Mio. € auf 2,2 Mio. € gestiegen (Vorjahr: 1,4 Mio. €). Die außerbilanziellen Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse lagen bei 0,0 Mio. €, gegenüber 0,2 Mio. € im Vorjahr.
Die passiven latenten Steuern betrugen 9,8 Mio. € (Vorjahr: 9,4 Mio. €) und berücksichtigen die temporären Differenzen aufgrund der unterschiedlichen Bilanzansätze des Anlagevermögens (i. W. die Immobilien der VIB) in der Handels- und Steuerbilanz.
Derivative Finanzinstrumente
Die Höhe der Verzinsung verschiedener Bankdarlehen wurde in der Vergangenheit durch Zinsswaps langfristig gesichert. Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren bei der VIB Vermögen AG keine Finanzinstrumente mehr im Einsatz.
Finanzlage
Der Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit lag im abgelaufenen Geschäftsjahr bei 48,9 Mio. € (Vorjahr: 41,8 Mio. €).
Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit lag bei 10,4 Mio. €, gegenüber 26,3 Mio. € im Vorjahr. Aus dem Abgang von Objekten sind der Gesellschaft im vergangenen Jahr 9,0 Mio. € zugeflossen (Vorjahr: 4,9 Mio. €). Der Mittelabfluss für Investitionen in das Sachanlagevermögen, also den Ausbau des Immobilienportfolios, lag bei 17,5 Mio. € (Vorjahr: 31,8 Mio. €). Die Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen lagen bei 3,9 Mio. € (Vorjahr: 1,8 Mio. €), die Auszahlungen für kurzfristige Darlehen an verbundene Unternehmen betrugen 3,2 Mio. € (Vorjahr: 3,0 Mio. €). Der Mittelzufluss aus Dividenden von Tochtergesellschaften lag bei 4,6 Mio. €, gegenüber 4,7 Mio. € im Vorjahr.
Der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 30,0 Mio. €, gegenüber einem Mittelabfluss von 16,9 Mio. € im Vorjahr. Hierbei kam es zu einem Mittelabfluss aus der Zahlung der Dividenden an die Aktionäre der VIB in Höhe von 20,7 Mio. € (Vorjahr: 19,3 Mio. €) und einem Mittelzufluss aus der Aufnahme von Finanzkrediten in Höhe von 15,4 Mio. € (Vorjahr: 29,0 Mio. €). Des Weiteren kam es zu einem Mittelabfluss aus der Tilgung von Anleihen und Krediten in Höhe von 20,4 Mio. € (Vorjahr: 17,1 Mio. €). Für Zinsen von Bankdarlehen wurden insgesamt Zahlungen in Höhe von 8,8 Mio. € geleistet (Vorjahr: 9,4 Mio. €).
Per Saldo hat der Finanzmittelbestand der Gesellschaft gegenüber dem Stichtag des Vorjahres um 8,5 Mio. € auf 33,5 Mio. € zugenommen (Vorjahr: 25,0 Mio. €).
Zum überwiegenden Teil sind die Finanzverbindlichkeiten der VIB Vermögen AG mit langfristigen Zinsbindungen ausgestattet. Bei ca. 6 % der Darlehenssumme orientiert sich die Verzinsung an variablen Zinssätzen.
Struktur der Finanzverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2021
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| in Mio. € | Bankdarlehen mit variablen Zinssätzen | Bankdarlehen mit festen Zinssätzen |
|---|---|---|
| Gesamt | 29,0 | 449,0 |
| in 1-12 Monaten fällig | 1,6 | 47,3 |
| in 12-60 Monaten fällig | 10,9 | 148,5 |
| in > 60 Monaten fällig | 16,5 | 253,2 |
Zum Bilanzstichtag verfügte die Gesellschaft über nicht gezogene Kredit- und Kontokorrentlinien in Höhe von 13,5 Mio. € (Vorjahr: 21,0 Mio. €).
Das Finanzmanagement der Gesellschaft ist darauf ausgerichtet, jederzeit über genügend freie liquide Mittel zu verfügen, um die Verbindlichkeiten fristgerecht zu begleichen und um die Unternehmensentwicklung nach den Unternehmenszielen gestalten zu können.
Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens
Aus Sicht des Vorstands der VIB Vermögen AG kann das Geschäftsjahr 2021 trotz der Corona-Krise als sehr erfolgreich angesehen werden. Die in der Vorjahresprognose selbstgesteckten Ziele konnten alle erfüllt bzw. übertroffen werden.
Die VIB sieht sich auch im laufenden Geschäftsjahr 2022 diversen Geschäftsrisiken ausgesetzt. Hierbei wird vor allem entscheidend sein, wie sich die Corona-Pandemie aber auch die Probleme der globalen Lieferketten weiter entwickeln werden. Nach derzeitigem Wissensstand könnte sich die Pandemie ab der zweiten Jahreshälfte 2022 soweit abschwächen, dass mit keinem weiteren Lockdown oder sonstigen gravierenden wirtschaftlichen Einschnitten zu rechnen ist. Sollte sich die Corona-Lage wider Erwarten dennoch erneut verschärfen, so müssten getroffene Aussagen in den Geschäftsprognosen der VIB entsprechend angepasst werden.
3. Risiko- und Chancenbericht
3.1 RISIKOBERICHT
3.1.1 Risikomanagement
Risiken und Chancen sind Bestandteile unserer wirtschaftlichen Aktivitäten, ohne die unternehmerischer Erfolg nicht möglich ist. Im Rahmen unserer operativen Geschäftstätigkeit sowie der strategischen Steuerung wägen wir Chancen und Risiken gegeneinander ab und achten darauf, dass sie insgesamt in einem ausgewogenen Verhältnis zueinanderstehen. Chancen und Risiken versuchen wir möglichst frühzeitig zu identifizieren und zu evaluieren.
Die VIB berücksichtigt in ihrer Risikobetrachtung weiterhin auch mögliche Auswirkungen der Corona-Pandemie. Nach Einschätzung des Vorstands zeigt sich die Risikolage nach wie vor in nahezu allen Bereichen erhöht.
3.1.2 Risiken des Unternehmens
Gesamtwirtschaftliche Risiken
Der Gewerbeimmobilienmarkt in Deutschland wird grundsätzlich auch von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst. Im Falle einer konjunkturellen Eintrübung besteht die Gefahr, dass sich die Investitionsbereitschaft der Unternehmen verringert. Dies könnte in der Folge zu einer geringeren Nachfrage nach Mietflächen, einem erhöhten Risiko von Leerständen sowie einem sinkenden Mietniveau führen.
Die VIB sieht sich im laufenden Geschäftsjahr 2022 verschiedenen Risiken ausgesetzt, die sich negativ auf die erwartete Geschäftsentwicklung auswirken könnten. Hierbei wird vor allem entscheidend sein, wie sich die Corona-Pandemie aber auch die Probleme der globalen Lieferketten weiter entwickeln werden. Darüber hinaus sehen wir ein erhöhtes Risiko für die deutsche Wirtschaft in Folge der Auswirkungen der Ukraine-Krise.
Um diesen Risiken entgegenzuwirken, setzt die VIB mit ihrer Immobilienstrategie seit jeher auf ein breit diversifiziertes Portfolio und ein bonitätsstarkes Mieterklientel. Um das Risiko langfristiger Leerstände möglichst gering zu halten, vereinbaren wir mit unseren Mietern grundsätzlich lange Mietvertragslaufzeiten sowie eine gute Drittverwendungsmöglichkeit der Immobilien.
Aufgrund der weiterhin bestehenden Risiken durch die Corona-Pandemie sowie möglicher Auswirkungen der Ukraine-Krise auf die deutsche Wirtschaft stufen wir ein gesamtwirtschaftliches Risiko für die VIB unverändert zum Vorjahr als "mittel" ein.
Standortrisiko
Bei der Akquisition sowie der Entwicklung von Immobilien können sich aus der Fehlbeurteilung der Immobilienlage, z.B. aufgrund einer sich ändernden Verkehrsinfrastruktur, oder der Fehleinschätzung des lokalen Mietmarktes, bestimme Risiken ergeben. Dies könnte sich in der Folge negativ auf den Wert der Immobilien sowie die daraus erzielbaren Mieterlöse auswirken. Um solche Risiken zu begrenzen, erfolgt im Vorfeld jeder Transaktion eine umfassende Due Diligence. Darüber hinaus ermöglicht unser Inhouse-Portfolio-Management ein rechtzeitiges Erkennen von Veränderungen im Umfeld der Immobilien, so dass im Bedarfsfall schnell und effektiv mit entsprechenden Maßnahmen reagiert werden kann.
Wir schätzen das Risiko einer allgemeinen Verschlechterung der Standortqualität unserer Objekte wie im Vorjahr als "gering" ein.
Leerstands- und Mietausfallrisiko
Als langfristiger Immobilienbestandshalter unterliegen wir einem gewissen Mietausfall- und Leerstandsrisiko.
Durch eine konjunkturelle Abkühlung der Wirtschaft könnte sich die Nachfrage nach Mietflächen verringern. In der Folge könnten auch die Mietpreise zurückgehen, was zu niedrigeren Mieterlösen für die VIB führen würde. Zudem besteht das Risiko eines Mietausfalls durch temporäre Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenz eines Mieters.
Zur frühzeitigen Erkennung von Zahlungsschwierigkeiten werden Mietforderungen laufend überprüft und auftretende Mietrückstände zeitnah bearbeitet. Ferner wird bereits beim Erwerb der Immobilien großer Wert auf eine gute Drittverwendungsmöglichkeit gelegt. Dank der genannten Maßnahmen liegt die Leerstandsquote der VIB seit Jahren konstant unter 3 % und erreichte zum 31. Dezember 2021 einen aus Sicht der Gesellschaft erneut sehr guten Wert von 1,2 % (Konzernkennzahl).
Auch wenn die Leerstandquote der VIB zum 31.12.2021 im Konzern bei 1,2 % liegt, sehen wir aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie nach wie vor ein erhöhtes Risiko, dass die Leerstände in den kommenden Monaten steigen könnten. Wir stufen daher ein Leerstands- und Mietausfallrisiko zum 31.12.2021 unverändert als mittel ein (31.12.2020: mittel).
Projektentwicklungsrisiko
Wir unterliegen als Immobilienentwickler bestimmten Risiken, die sich aus dem Erwerb von Grundstücken und der anschließenden Errichtung von Immobilien ergeben.
Im Rahmen von Projektentwicklungen werden im Einzelfall auch Grundstücke erworben, für welche noch kein Baurecht besteht. Für den Fall, dass von den Behörden kein Baurecht erteilt wird, besteht das Risiko, dass das geplante Bauvorhaben nicht oder nur mit zeitlicher Verzögerung realisiert werden kann. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass veranschlagte Investitions- bzw. Entwicklungsbudgets überschritten werden. Dies könnte zur Folge haben, dass die von der VIB kalkulierten Entwicklungsrenditen nicht mehr realisiert werden.
Im Rahmen des allgemeinen Baurisikos sind auch Verzögerungen bei der Fertigstellung der Immobilien nicht auszuschließen, wodurch die Übergabe an die Mieter nicht termingerecht erfolgen könnte. Dadurch könnte es zu temporären Mietausfällen sowie Schadenersatzforderungen der Mieter kommen.
Darüber hinaus unterliegt die Immobilienentwicklung einer Reihe weiterer Risiken, wie z.B. einer falschen Markt- und Wettbewerbseinschätzung, fehlerhafter Standortauswahl, Kontaminationsrisiken bei Grundstücken und Gebäuden, Verstoß gegen Denkmalschutz- und Umweltauflagen oder aber auch Bauausführungsmängel und Gewährleistungsansprüchen. Um allgemeine Projektentwicklungsrisiken zu minimieren, sowie die Fertigstellung der Objekte innerhalb der veranschlagen Zeit- und Kostenbudgets sicherzustellen, arbeitet die VIB bei größeren Bauvorhaben mit entsprechenden Generalunternehmen zusammen.
Wir stufen ein mögliches Risiko aus Projektentwicklungen unverändert zum Vorjahr als "mittel" ein.
Akquisitionsrisiko
Neben Projektentwicklungen ist die Akquisition von Bestandsobjekten eine weitere Säule der VIB-Geschäftsstrategie. Teil dieser Akquisitionsstrategie ist auch der Erwerb von Grundstücken. Diese ergänzen die Grundstückspipeline der VIB und werden im Zeitverlauf sukzessive für die Entwicklung neuer Logistikprojekte verwendet.
Im Zusammenhang mit Akquisitionsentscheidungen können bei der VIB auch Risiken, wie z.B.
verdeckte Mängel bei der Gebäudesubstanz, ein zu hoher Kaufpreis, Probleme bei der prozessualen Eingliederung eines Objekts in den Konzernverbund, unerwartete Haftungsfälle oder aber auch Probleme mit dem neuen Mieter, entstehen.
Durch unsere mehr als 25-jährige Erfahrung als Immobilienbestandshalter und entsprechende Vernetzung in den gewerblichen Immobilienmarkt, versuchen wir dieses Risiko zu begrenzen. Zudem führen wir im Vorfeld jeder Transaktion eine technische, finanzielle sowie rechtliche Due Diligence durch.
Aktuell schätzen wir die negativen Folgen eines Akquisitionsrisikos für den VIB-Konzern - analog zum Vorjahr - als "gering" ein.
Konzentrationsrisiko
Das Immobilienportfolio der VIB ist hinsichtlich der Kernbranchen Logistik und Einzelhandel sowie in regionaler Hinsicht diversifiziert. Unsere Mieterklientel umfasst dabei kleine- und mittelständische Unternehmen ebenso wie international agierende Konzerne. Im Portfolio der VIB gibt es dabei einige Ankermieter, die auch mehrere Objekte angemietet haben. Dabei besteht das Risiko, dass einzelne Ankermieter in Zahlungsschwierigkeiten geraten könnten oder im schlechtesten Fall Insolvenz anmelden müssen. Diese wäre mit Zahlungsausfällen der Mieter und somit erheblichen negativen Einflüssen auf die Ertragslage des Unternehmens verbunden.
Um das Risiko unerwartet hoher Leerstände oder Mietausfälle zu begrenzen, legt die VIB den Fokus auf die Mieterauswahl sowie auf langlaufende Mietverträge. Die seit vielen Jahren niedrige Leerstandsquote von unter 3 % ist der Beleg für ein derartig ausgerichtetes Immobilienmanagement bei der VIB.
Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie stufen wir eine Konzentrationsrisiko unverändert zum Vorjahr als "mittel" ein.
Finanzierungsrisiko
Die VIB arbeitet im Rahmen der Finanzierung von Immobilienprojekten eng mit lokalen und überregionalen Banken zusammen. Aus Sicht des Vorstands könnte sich eine erneute Verschärfung der wirtschaftlichen Lage negativ auf den Bankensektor und somit das gesamte Finanzsystem auswirken. Dies könnte dazu führen, dass Banken eine restriktivere Kreditvergabepolitik verfolgen, höhere Gebühren veranlagen oder den Unternehmen notwendiges Kapital nur noch unzureichend oder gar nicht mehr zur Verfügung stellen. Für die VIB könnte das bedeuten, dass durch Schwierigkeiten bei der Finanzierung geplante Immobilienprojekte nicht oder nur noch mit zeitlicher Verzögerung realisiert werden können.
Im Rahmen der finanziellen Risiken unterliegen wir auch einem Liquiditätsrisiko. Unser Liquiditätsmanagement basiert auf einer täglichen Disposition unserer Bankkonten und einer rollierenden Liquiditätsplanung unter Berücksichtigung aller zahlungsrelevanten Sachverhalte. Insgesamt verfügt die VIB zum Stichtag über ausreichend liquide Mittel, um eine jederzeitige Zahlungsfähigkeit im laufenden Geschäftsbetrieb zu gewährleisten.
Auch wenn im Verlauf des Jahres 2022 noch mit negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu rechnen ist, so dürften die wirtschaftlichen Folgen im Vergleich zum Vorjahr deutlich geringer ausfallen. Aufgrund der reibungslosen Finanzierung jüngster Investitionsvorhaben im VIB-Konzern sowie den vielen positiven Gesprächen mit unseren Partnerbanken im vergangenen Jahr sehen wir auch in den kommenden Monaten kein signifikant erhöhtes Finanzierungsrisiko.
Wir stufen deshalb ein Finanzierungsrisiko von der Kategorie "mittel" auf nunmehr "gering" ab.
Zinsänderungsrisiko
Zur Finanzierung des Unternehmenswachstums wird die VIB auch zukünftig auf das Mittel der Fremdfinanzierung zurückgreifen. Somit ist die Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus in Deutschland von großer Bedeutung, da sich der Zinsaufwand für Immobiliendarlehen direkt auf die Ertragslage des Unternehmens auswirkt.
Ein Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus erhöht für die Gesellschaft das Risiko, dass sich sowohl die Zinskonditionen für die Finanzierung neuer Immobilienprojekte als auch die Zinskonditionen für aus der Zinsbindung laufender Bestandsdarlehen verschlechtern.
Um möglichst gut gegen kurz- und mittelfristige Zinsschwankungen abgesichert zu sein, schließen wir zur Finanzierung von Immobilienprojekten hauptsächlich Annuitätendarlehen mit einer Zinsbindung von überwiegend 10 Jahren ab. Ergänzt werden diese im Finanzierungsmix fallweise durch Schuldscheindarlehen mit einer fixen Laufzeitvereinbarung.
Vor dem Hintergrund des aktuell niedrigen Zinsniveaus nehmen wir aber auch Kredite mit variablen Zinsvereinbarungen in Anspruch, die sich etwa am EURIBOR orientieren. Bezogen auf das Gesamtvolumen der Darlehensverbindlichkeiten der VIB Vermögen AG lag der Anteil der variabel verzinsten Darlehen zum 31. Dezember 2020 bei rund 6 %.
Auch wenn es von Seiten der Europäischen Zentralbank (EZB) derzeit nur schwache Anzeichen einer baldigen Zinserhöhung im Euroraum gibt, so wird erwartet, dass sich in den USA bereits in 2022 die Zinsen in mehreren Schritten erhöhen werden. Ob die EZB diesem Beispiel ggf. noch im laufenden Jahr folgen könnte, wird auch von der Entwicklung der Inflation und dem weiteren Verlauf der Corona-Pandemie abhängen.
Wir sehen im Vergleich zum Vorjahr ein erhöhtes Risiko, dass es innerhalb der kommenden 12 Monate zu einer Zinserhöhung kommen könnte. Aus diesem Grund erhöhen wir die Einstufung eines Zinsänderungsrisiko zum 31.12.2021 von der Kategorie "gering" auf "mittel".
Wechselkursrisiko
Bei Darlehen und Krediten in ausländischer Währung besteht grundsätzlich das Risiko von Währungsschwankungen. Zum 31. Dezember 2021 bestehen bei der VIB keine Fremdwährungspositionen.
Ein Wechselkursrisiko wird, analog zum Vorjahr, derzeit als "gering" eingestuft.
Risiken bei Finanzinstrumenten
Bei der VIB sind derzeit keine Finanzinstrumente im Einsatz, die einen nennenswerten Einfluss auf die Gewinn- und Verlustrechnung haben.
Mögliche Risiken aus Finanzinstrumenten stuft die VIB wie im Vorjahr als "gering" ein.
Rechts- und Vertragsrisiken
Neue oder geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen werden von der VIB mit großer Aufmerksamkeit verfolgt, um eine zeitnahe Reaktion zu ermöglichen. Änderungen gerade im Bereich des Bau- und Umweltrechts aber auch im Kapitalmarkt- und Steuerrecht, könnten ein Risiko darstellen, das zusätzliche Kosten verursacht bzw. sich im Einzelfall nachteilig auf die Geschäftsentwicklung der VIB auswirkt.
Die VIB und ihre Tochtergesellschaften könnten in Gerichtsverfahren involviert werden, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Entwicklung oder der Veräußerung von Immobilien und Grundstücken stehen. Solche Verfahren könnten sich negativ auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens auswirken. Derzeit ist die VIB an keinem Gerichtsverfahren beteiligt, welches erheblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens haben könnte.
Als Unternehmen ist die VIB auch auf die Einhaltung von Compliance-Standards (geltende Gesetzesregelungen sowie interne Unternehmensrichtlinien wie z.B. der Verhaltenskodex und die Antikorruptionsrichtlinie) durch alle Mitarbeiter und das Management angewiesen. Eine Nichteinhaltung könnte negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie Reputationsschäden nach sich ziehen. Für die Einhaltung der Compliance-Standards ist bei der VIB eine Compliance-Organisation eingerichtet, die sowohl interne Richtlinien und Prozessvorgaben definiert als auch die Schulung Compliance-bezogener Themen für alle Mitarbeiter des VIB-Konzerns umfasst. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Verstöße gegen Compliance-Richtlinien im VIB-Konzern gemeldet.
Als Immobilienbestandshalter könnten der VIB Vertragsrisiken entstehen, die Vereinbarungen mit Mietern, Kunden und sonstigen Geschäftspartner betreffen (z.B. Miet- und Kaufverträge, Verträge mit Generalunternehmen, Dienstleistungs- und Beraterverträge, etc.). Um diese Risiken zu minimieren, werden alle Verträge einer internen und bei Bedarf auch externen Überprüfung unterzogen.
Aktuell sind keine gravierenden Rechts- und Vertragsrisiken bekannt, die eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen könnten. Wir stufen dieses Risiko daher, analog zum Vorjahr, als "gering" ein.
Regulatorisches Risiko
Als Aktiengesellschaft unterliegt die VIB Vermögen AG in Deutschland einer Reihe von Gesetzen und Vorschriften wie dem Aktiengesetz (AktG), dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) oder dem Handelsgesetzbuch (HGB). Darüber hinaus werden seit Jahren auch auf der Ebene der Europäischen Union verstärkt Maßnahmen ergriffen, die eine Verbesserung des Anlegerschutzes und die Regulierung und bessere Überwachung des Finanzsektors zum Ziel haben - auch vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise im Jahr 2008.
Im Jahr 2016 ist die EU-Marktmissbrauchsverordnung "MAR" (Verordnung Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates) in Kraft getreten. Danach gelten auch für Freiverkehrsemittenten, wie der VIB Vermögen AG, erweiterte Publizitätspflichten sowie verschärfte Sanktionen im Falle eines Verstoßes gegen diese Regularien.
Durch die langjährige Notierung der VIB-Aktie an der Börse München verfügt die Gesellschaft über ein entsprechendes Kapitalmarkt-Know-how. Um den strengen Kapitalmarktregularien gerecht zu werden, greift die VIB jedoch bei Bedarf auch auf das Know-how externer Kapitalmarktspezialisten zurück.
Die VIB unterliegt in einem dynamischen wirtschaftlichen Umfeld einem Steuerrisiko aufgrund sich ändernder Steuergesetze und Steuerrechtsprechung. Dies trifft bei der VIB insbesondere auf den Bereich der Ertrags- und Umsatzsteuergesetze zu. Im Rahmen von Steuerprüfungen könnte es zu unterschiedlichen Bewertungen von Steuersachverhalten zwischen den Finanzbehörden und der Gesellschaft kommen. Dies könnte sich negativ auf die Steuerbelastung und somit die Ertragslage und Liquidität der VIB auswirken. Bei bisherigen Betriebsprüfungen sind durch die Finanzbehörden keine Beanstandungen aufgetreten, die zu einer nennenswert erhöhten Steuerbelastung für die VIB geführt haben.
Darüber hinaus beschäftigen wir uns mit vielen weiteren kapitalmarktrechtlichen und regulatorischen Themen wie z.B. dem in 2019 verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II), der AIFM-Richtlinie (Alternative Investment Fund Manager Directive), der seit 2018 geltenden Richtlinie MIFID II (Markets in Financials Instruments Directives) oder dem Regelwerk der EU-Taxonomie. Alle wichtigen Themen werden vom Vorstand und den Fachabteilungen regelmäßig analysiert und bewertet und falls notwendig werden entsprechende Maßnahmen zur Abwehr und Reduzierung möglicher Risiken eingeleitet. Im Bedarfsfall greifen wir auch auf externe Spezialisten zurück, die uns in allen relevanten rechtlichen und regulatorischen Fragen beratend zur Seite stehen.
Mit Änderungen im regulatorischen Umfeld könnten für die VIB Risiken verbunden sein, die sich negativ auf die operative Geschäftstätigkeit des Unternehmens auswirken. Darüber hinaus könnten der Gesellschaft zusätzliche Kosten für externe Beratung oder Schulungsmaßnahmen entstehen.
Aufgrund der stetig zunehmenden Regularien, auch mit Blick auf die EU-Taxonomie, erhöhen wir die Einstufung eines regulatorischen Risikos von "gering" auf "mittel".
Schadenrisiko
Beschädigungen oder die komplette Zerstörung von Immobilien stellen ein weiteres, potenziell großes Risiko dar. Dies könnte im Einzelfall gravierende negative Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der VIB haben.
Diesen Risiken begegnet die VIB durch Versicherungsschutz. Für die Immobilien der VIB sind i.d.R. Allgefahren-Versicherungen (All-Risk-Policen) abgeschlossen, die neben den klassischen Elementen wie Schutz vor Feuer-, Sturm- und Leitungswasserschäden auch Elementarschäden wie z.B. Hochwasser, Überschwemmung oder Schneedruck abdecken. Bestandteil einer solchen Versicherung ist i.d.R. auch eine Mietausfallversicherung für den Fall, dass eine Immobilie in Folge eines Schadens temporär nicht vermietet werden kann und der VIB dadurch Mieteinnahmen verloren gehen. Zur Vermeidung eines Unterversicherungsrisikos werden die Immobilien darüber hinaus von einem externen Gutachter bewertet.
Die VIB schätzt die negativen Folgen eines Schadensrisikos für die Gesellschaft analog zum Vorjahr als "gering" ein.
Personalrisiko
Die Abwanderung von Mitarbeitern könnte zu einem Know-how-Verlust führen und die Nachbesetzung sowie die Einarbeitung von Fach- und Führungskräften könnte das operative Tagesgeschäft beeinträchtigen.
Wir begegnen diesem Risiko mit einem leistungsgerechten Vergütungssystem sowie der Gewährung von Arbeitgeberzusatzleistungen wie einer betrieblich finanzierten Altersvorsorge. Darüber hinaus bietet die VIB Ausbildungsmöglichkeiten an, seit 2013 ist die VIB ein von der Industrie- und Handelskammer (IHK) zertifizierter Ausbildungsbetrieb für Immobilienkaufleute.
Insgesamt wird ein Personalrisiko, unverändert zum Vorjahr, als "gering" eingeschätzt.
IT-Risiko
Alle wesentlichen Geschäftsabläufe im VIB-Konzern stützen sich auf IT-Systeme, weshalb das Unternehmen einem IT-Risiko unterliegt. Der Verlust des Datenbestands oder ein längerer Ausfall der IT-Systeme könnte die Geschäftsabläufe beeinträchtigen. Um sich gegen dieses Risiko zu schützen, entwickeln wir unsere IT-Systeme laufend weiter und nutzen dafür auch die Hilfe externer Dienstleister. Die Sicherung geschäftsrelevanter Daten erfolgt täglich. Sollte es zu einem Ausfall der Hard- oder Software kommen, so sind in Form von Notfallkonzepten die Voraussetzungen gegeben, um in kurzer Zeit die Einsatzfähigkeit der Systeme und Daten wiederherzustellen.
Durch die in 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat sich das allgemeine Datenschutzrisiko gemäß der in der Verordnung festgelegten Geldbußen bei Verstößen erhöht. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, wird bei der VIB größter Wert auf Vertraulichkeit von Daten, sichere Passwörter sowie Zugangs- und Berechtigungskonzepte aber auch die Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf die DSGV gelegt.
In einer zunehmend vernetzten und globalisierten Welt nimmt auch das Risiko digitaler Angriffe auf die IT-Landschaft eines Unternehmens immer weiter zu. So hat auch die VIB in Folge der Corona-Krise den Mitarbeitern die Möglichkeit gegeben, im Home-Office zu arbeiten. Ein Cyber-Zwischenfall könnte in diesem Zusammenhang zu einem längeren Ausfall der Systeme aber auch dem Verlust oder Diebstahl von sensiblen Unternehmensdaten führen. Dies wäre mit finanziellen Verlusten und Reputationsschäden für die Gesellschaft verbunden.
Allumfassenden Schutz vor IT-Risiken kann es für ein Unternehmen nicht geben. Trotzdem hat die VIB Maßnahmen etabliert, die einen Schutz der verarbeiteten Daten sowie der eingesetzten IT-Systeme gewährleisten sollen.
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die IT-Risiken nicht wesentlich verändert. Wir stufen dieses Risiko unverändert als "gering" ein.
3.1.3 Zusammenfassende Darstellung der Risikolage
Das Risikomanagement der VIB ist ein kontinuierlicher Prozess, der neue Risiken identifiziert, aber auch bestehende Risiken fortlaufend analysiert und bewertet, um daraus geeignete Gegenmaßnahmen zur Risikominimierung bzw. -abwehr abzuleiten. Nach unserer Einschätzung zeigt sich die aktuelle Risikolage aufgrund der Corona-Krise weiterhin in nahezu allen Risikobereichen erhöht. Trotzdem sind aus Sicht des Vorstands aktuell keine gravierenden Risiken erkennbar, die unmittelbar eine Gefahr für den Fortbestand des Unternehmens darstellen könnten.
3.2 Chancenbericht
Neben einem effizienten Risikomanagement ist für den Geschäftserfolg der VIB Vermögen AG auch die Wahrnehmung sich bietender Chancen von großer Bedeutung. Dabei ist es wichtig, dass Chancen möglichst frühzeitig identifiziert und bewertet und entsprechend den personellen und finanziellen Ressourcen des Unternehmens umgesetzt werden. Ziel der VIB ist dabei stets ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen Risiken und Chancen, um im Sinne aller Stakeholder den Unternehmenswert langfristig zu steigern.
Aufgrund des nach wie vor günstigen Zinsniveaus sieht der Vorstand der VIB weiterhin Wachstumspotential im deutschen Gewerbeimmobilienmarkt. Hier sehen wir als Immobilienbestandshalter die Chance, auch zukünftig nachhaltig und profitabel zu wachsen. Um unsere geplanten Entwicklungsrenditen zu realisieren, wollen wir bei Projektentwicklungen auch weiterhin von unserer Inhouse-Expertise sowie unserem Netzwerk, gerade im wirtschaftsstarken süddeutschen Raum, profitieren.
Eine wesentliche Säule unseres Geschäftsmodells ist die Verwaltung unseres Immobilienportfolios durch eigene Mitarbeiter der VIB. Wir sehen auch zukünftig die Chance, dass durch das Inhouse-Management ein hoher Qualitätsstandard unserer Objekte sowie niedrige Leerstandsquoten und lange Mietvertragsrestlaufzeiten erreicht werden können.
Das Immobilienportfolio der VIB Vermögen AG umfasst 61 Objekte mit einer vermietbaren Gesamtnutzfläche von 791 Tsd. Quadratmetern. Auf einigen freien Flächen dieser Objekte bietet sich noch weiteres Entwicklungspotential, um durch gezielte Nachverdichtungen, also der Errichtung neuer Gebäude und Gebäudeerweiterungen auf Bestandsflächen, neue vermietbare Fläche zu schaffen. Dies bietet der VIB die Chance zusätzliche Mietererlöse zu generieren, ohne dass dabei neue Grundstücksflächen erworben werden müssen. Da das Grundstück bereits vorhanden ist, liegen auch die erzielbaren Entwicklungsrenditen i.d.R. über dem Niveau des Marktes.
Ein ausgewogener Finanzierungsmix ist für uns eine weitere wichtige Säule zur Erreichung unserer Wachstumsziele. Hier ist einerseits die Fremdkapitalseite von großer Bedeutung. Nicht zuletzt dank des weiterhin günstigen Zinsumfelds, sind wir in der Lage, für Neu- und Anschlussfinanzierung unserer Immobilienprojekte entsprechende Konditionen zu vereinbaren. Unsere bevorzugte Finanzierungsart sind Annuitätendarlehen mit langfristigen Zinsbindungen von 10 Jahren. Aber auch Schuldscheindarlehen oder kurzfristig variable Darlehen, die sich am EURIBOR orientieren, kommen zum Einsatz und sind eine gute Ergänzung unseres Fremdkapitalmixes.
Andererseits nutzen wir als im Freiverkehr notiertes Unternehmen auch die Möglichkeiten der Eigenkapitalfinanzierung. Durch den aktiven Dialog mit dem Kapitalmarkt, der Transparenz gegenüber unseren Investoren und Analysten können wir bei Bedarf auf alle Formen der Eigenkapitalfinanzierung, wie z.B. Pflichtwandelanleihen oder Kapitalerhöhungen zurückgreifen.
Insgesamt sehen wir für die Finanzierung unseres Unternehmenswachstums zukünftig sowohl auf der Fremdkapital- als auch auf der Eigenkapital-Seite die Chance, sehr gute Konditionen zu vereinbaren, die in der Folge auch einen positiven Effekt auf die Ertragslage des Unternehmens haben können.
Zusammenfassende Darstellung des Chancenberichts
Die VIB hat sich im Gewerbeimmobilienmarkt in den letzten Jahren insbesondere auf die Segmente Logistik und Einzelhandel spezialisiert. Die Gesellschaft verfügt über ein diversifiziertes Immobilienportfolio, welches seit Jahren eine Leerstandsquote von unter 3 Prozent aufweist. Aus Sicht des Vorstands ist die Gesellschaft auch trotz der andauernden Corona-Pandemie gut aufgestellt, um ihre auf nachhaltiges Wachstum ausgerichtete Strategie erfolgreich fortzusetzen und diesbezüglich auch sich zukünftig bietende Marktopportunitäten zu nutzen.
4. Prognosebericht
Bei der Planung für das Geschäftsjahr 2022 spielen mögliche Auswirkungen der Corona-Krise auf die Ertragslage der Gesellschaft auch weiterhin eine Rolle. Basierend auf den Erfahrungen des abgelaufenen Geschäftsjahres kalkulieren wir für das laufende Geschäftsjahr 2022 mit ertragswirksamen Mietausfällen in Höhe von ca. 0,1 Mio. €. In welcher Höhe diese Corona-bedingten Mietausfälle tatsächlich das Ergebnis der Gesellschaft belasten werden, wird jedoch erst im Verlauf bzw. Ende des Jahres 2022 feststehen und ist stark abhängig von der weiteren Entwicklung der Pandemie.
Mögliche Folgen der Ukraine-Krise sowie globale Probleme der Lieferketten auf die deutsche Wirtschaft und den deutschen Gewerbeimmobilienmarkt sind aus Sicht des Vorstands derzeit nicht absehbar und nicht Bestandteil dieser Prognose.
Die Umsatzplanung für 2022 wurde auf Basis der Bestandsobjekte zum 31. Dezember 2021 sowie der noch im laufenden Geschäftsjahr 2022 fertigzustellenden Objekte durchgeführt. Basierend auf diesen Annahmen rechnet die VIB für das laufende Geschäftsjahr 2022 mit Umsatzerlösen von 59,0 bis 64,0 Mio. € (2021: 61,9 Mio. €). Darüber hinaus rechnen wir mit einem Ergebnis vor Steuern ohne Sondereinflüsse zwischen 38,0 und 42,0 Mio. € (2021: 38,4 Mio. €).
Unter den getroffenen Annahmen rechnen wir für das Ende des laufenden Geschäftsjahres mit einer Leerstandsquote (Konzernkennzahl) im niedrigen einstelligen Prozentbereich (31. Dezember 2021: 1,2 %). Da wir im Laufe des Jahres 2022 noch nicht mit einem deutlichen Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus rechnen, erwarten wir bis zum 31. Dezember 2022 eine weitere leichte Reduzierung des Durchschnittszinssatzes für unsere Darlehensverbindlichkeiten (31.12.2021: 1,70 %).
Die Prognose für das laufende Geschäftsjahr soll ein möglichst realistisches Bild der erwarteten Geschäftsentwicklung des VIB-Konzerns darstellen. Sollten sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland in Folge der Ukraine-Krise, der Corona-Pandemie oder sonstigen Ereignissen deutlich verschlechtern, so könnte sich nach Auffassung des Vorstands eine Abweichung zu dieser Prognose ergeben.
Neuburg a. d. Donau, den 18. März 2022
gez. Martin Pfandzelter, Vorstandsvorsitzender
gez. Holger Pilgenröther, Vorstand
[1] Quellen: Statistisches Bundesamt, Jones Lang Lasalle (JLL) Immobilienmarktüberblick und Logistikmarkt 2021
AKTIVA
scrollen
| 31.12.2021 EUR |
31.12.2020 EUR |
|
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 26.015,50 | 18.385,50 |
| entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | ||
| 26.015,50 | 18.385,50 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 562.286.294,55 | 558.649.698,94 |
| 2. anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 190.362,00 | 137.740,00 |
| 3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 5.387.111,69 | 11.613.719,42 |
| 567.863.768,24 | 570.401.158,36 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 118.501.165,48 | 117.761.165,48 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 2.353.200,00 | 2.353.200,00 |
| 3. Beteiligungen | 11.880.000,00 | 8.680.000,00 |
| 132.734.365,48 | 128.794.365,48 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 724.197,05 | 863.098,40 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 74.589.671,56 | 71.371.816,85 |
| 3. sonstige Vermögensgegenstände | 916.449,56 | 1.171.314,24 |
| 76.230.318,17 | 73.406.229,49 | |
| II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 33.470.460,26 | 24.957.495,50 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 706.368,80 | 687.808,00 |
| 811.031.296,45 | 798.265.442,33 | |
| PASSIVA | ||
| 31.12.2021 EUR |
31.12.2020 EUR |
|
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 27.710.009,00 | 27.579.779,00 |
| II. Kapitalrücklage | 202.717.773,54 | 198.396.090,99 |
| III. Gewinnrücklagen | ||
| andere Gewinnrücklagen | 61.526.699,57 | 52.483.042,75 |
| IV. Bilanzgewinn | 23.553.507,65 | 20.684.834,25 |
| Buchmäßiges Eigenkapital | 315.507.989,76 | 299.143.746,99 |
| B. Rückstellungen | ||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 2.534.491,00 | 2.044.795,00 |
| 2. Steuerrückstellungen | 318.100,00 | 198.894,00 |
| 3. sonstige Rückstellungen | 1.805.615,50 | 1.881.448,00 |
| 4.658.206,50 | 4.125.137,00 | |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 477.981.583,37 | 482.960.743,30 |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 876.423,90 | 968.745,96 |
| 3. sonstige Verbindlichkeiten | 2.153.159,38 | 1.395.156,21 |
| davon aus Steuern EUR 30.662,50 (Vj. EUR 857.165,65) | ||
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 860,16 (Vj. EUR 832,63) | ||
| 481.011.166,65 | 485.324.645,47 | |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 30.420,54 | 272.362,87 |
| E. Passive latente Steuern | 9.823.513,00 | 9.399.550,00 |
| 811.031.296,45 | 798.265.442,33 |
scrollen
| 2021 EUR |
2020 EUR |
|
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 61.939.558,66 | 59.293.210,94 |
| 2. sonstige betriebliche Erträge | 1.886.397,54 | 1.743.669,25 |
| 3. Grundstücksaufwand | ||
| Aufwendungen für vermietete Grundstücke und Gebäude | -13.160.601,48 | -14.728.206,70 |
| 4. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | -1.988.131,39 | -1.854.445,56 |
| b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -467.163,80 | -387.682,44 |
| -2.455.295,19 | -2.242.128,00 | |
| 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -10.922.006,57 | -9.815.143,27 |
| 6. sonstige betriebliche Aufwendungen | -3.351.326,91 | -1.773.418,55 |
| 7. Erträge aus Beteiligungen | 4.640.818,00 | 4.659.703,00 |
| davon aus verbundenen Unternehmen EUR 4.640.818,00 (Vj. EUR 4.659.703,00) | ||
| 8. auf Grund eines Ergebnisabführungsvertrags erhaltene Gewinne | 7.523.347,21 | 6.732.617,50 |
| 9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 613.496,22 | 708.232,33 |
| davon aus verbundenen Unternehmen EUR 613.496,22 (Vj. EUR 708.232,33) | ||
| 10. sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 146,96 | 249,00 |
| 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -8.784.671,55 | -9.428.567,77 |
| 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -5.331.314,42 | -4.917.972,66 |
| 13. Ergebnis nach Steuern | 32.598.548,47 | 30.232.245,07 |
| 14. sonstige Steuern | -1.384,00 | -1.069,00 |
| 15. Jahresüberschuss | 32.597.164,47 | 30.231.176,07 |
| 16. Einstellungen in Gewinnrücklagen in andere Gewinnrücklagen | -9.043.656,82 | -9.546.341,82 |
| 17. Bilanzgewinn | 23.553.507,65 | 20.684.834,25 |
Die VIB Vermögen AG (VIB AG) hat ihren Sitz in Neuburg/Donau und wird beim Amtsgericht Ingolstadt unter der Nr. HRB 101 699 geführt.
ALLGEMEINES
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 richten sich nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256a und §§ 264 bis 288 HGB und den Sondervorschriften des Aktiengesetzes. Die VIB Vermögen AG ist als eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB zu klassifizieren. Der vorliegende Jahresabschluss ist unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt worden.
KONZERNZUGEHÖRIGKEIT
Für den Kreis der verbundenen Unternehmen im Sinne des § 271 Abs. 2 HGB, bei denen die VIB Vermögen AG Mutterunternehmen im Sinne von § 290 HGB ist, erstellt die VIB Vermögen AG einen Konzernabschluss nach IFRS i.S. § 315e Abs. 3 HGB.
Die VIB Vermögen AG ist zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses verpflichtet.
BILANZIERUNG UND BEWERTUNG
Grundsätze
Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Für das im Gründungsjahr 2000 vom Rechtsvorgänger durch formwechselnde Umwandlung übernommene Sachanlagevermögen wurden die Buchwerte übernommen und die Abschreibung des Rechtsvorgängers fortgeführt.
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Wert am Bilanzstichtag dauerhaft unter dem Buchwert liegt, werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Zugänge an beweglichen Anlagegütern werden im Jahr der Anschaffung zeitanteilig ab dem Monat des Erwerbs abgeschrieben. Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 250,00 € wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 € aber nicht mehr als 800,00 € wurde das Wahlrecht zur Sofortabschreibung in Anspruch genommen.
Die Nutzungsdauer der Sachanlagen beträgt dabei:
scrollen
| Jahre | |
|---|---|
| Fabrik- und Geschäftsbauten | 20-50 |
| Außenanlagen | 10-19 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3-12 |
Gemäß § 255 Abs. 3 HGB werden Fremdkapitalzinsen, die auf den Zeitraum der Herstellung entfallen, in vollem Umfang als Herstellungskosten aktiviert und in dem Posten "Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken" im Anlagevermögen ausgewiesen.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten, ggf. korrigiert um zwischenzeitlich erfolgte Kapitalrückzahlungen, bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit den Nennwerten bilanziert. Die in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Bonitätsrisiken sind sofern erforderlich durch Bildung von Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Die liquiden Mittel werden mit Nennwerten angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben bzw. Einnahmen ausgewiesen, die vor dem Abschlussstichtag bereits geflossen sind und ihre Erfolgswirkung erst nach diesem Stichtag haben.
Latente Steuern werden gemäß § 274 HGB gebildet. Auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlust- und Zinsvorträgen wird ein Überhang an passiven latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Sofern insgesamt eine künftige Steuerentlastung (d.h. ein Überhang an aktiven latenten Steuern besteht) erwartet wird, erfolgt entsprechend dem Wahlrecht des § 274 Abs. 1 S. 2 HGB kein Ansatz von aktiven latenten Steuern. Verlust- und Zinsvorträge werden, falls vorhanden, insoweit berücksichtigt, als eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten fünf Jahre realisierbar ist bzw. die Zinsvorträge genutzt werden können. Des Weiteren werden Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten von Organgesellschaften insoweit einbezogen, als die Umkehrung der temporären Differenzen während der Dauer der Organschaft zu erwarten ist.
Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des im Zeitpunkt der Umkehrung der Differenzen geltenden Körperschaftsteuer- sowie ggf. Gewerbesteuersatzes.
Die Pensionsrückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Dies erfolgt - unter Zugrundelegung der Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und einem Rechnungszinsfuß von 1,87 % (zehnjähriger Durchschnitt gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB) - nach der Projected Unit Credit Methode. Der Rententrend wird mit 2,00 %, der Gehaltstrend mit 0,00 % (Fix-Betrag) berücksichtigt. Für die Ermittlung der Pensionsrückstellung wird eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen (§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB). Effekte aus Zinssatzänderungen werden im Finanzergebnis berücksichtigt.
Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen angesetzt und in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden unter Berücksichtigung der individuellen Restlaufzeit mit einem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.
Soweit Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet werden, kommen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Anwendung: Ökonomische Sicherungsbeziehungen werden durch die Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachvollzogen. In den Fällen, in denen sowohl die "Einfrierungsmethode", bei der die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden, als auch die "Durchbuchungsmethode", wonach die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko sowohl des Grundgeschäfts als auch des Sicherungsinstruments bilanziert werden, angewandt werden können, wird die Einfrierungsmethode angewandt. Die sich ausgleichenden positiven und negativen Wertänderungen werden ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Besteht kein oder ein nicht ausreichender Sicherungszusammenhang, wird für unrealisierte Verluste eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet.
Strukturierte Finanzinstrumente werden grundsätzlich als einheitlicher Vermögensgegenstand oder als einheitliche Verbindlichkeit bilanziert. Eine getrennte Bilanzierung erfolgt nur dann, wenn durch das eingebettete Derivat im Vergleich zum Basisinstrument wesentlich erhöhte oder zusätzliche andersartige Risiken und Chancen vorliegen
Angaben zur Vergleichbarkeit
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr grundsätzlich unverändert.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Anlagevermögen
Die Entwicklung der Anlagepositionen ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich.
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Bei den Zugängen handelt es sich im Wesentlichen um Investitionen in Grundstücke und Gebäude, die zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bilanziert werden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Fremdkapitalzinsen aktiviert.
Die Abschreibungen enthalten planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen. Im Geschäftsjahr waren außerplanmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen aufgrund des Absinkens des Marktwertes unter den HGB-Restbuchwert in Höhe von 656 T€ geboten (Vorjahr: 0 T€).
Finanzanlagen
Bei den Zugängen handelt es sich im Wesentlichen um Anteile und Beteiligungen an verbundenen Unternehmen. Im Geschäftsjahr wurde eine weitere Tochtergesellschaft, VIPA Immobilien GmbH, gegründet. Die VIB hat entsprechend ihrer Beteiligungsquoze von 74% eine Bareinlage in Höhe von 740 T€ geleistet. Bei den Beteiligungen erhöhte sich der Wert des Investments an der WVI GmbH um 3.200 T€ auf 3.800 T€.
Die Angaben des § 285 Satz 1 Nr. 11 HGB sind in der Aufstellung des Anteilsbesitzes enthalten. Die Werthaltigkeit der Anteile an diesen Gesellschaften wird jährlich überprüft.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Aufgrund der durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen und Schwierigkeiten bei einzelnen Mietern unseres Portfolios wurden individuelle Vereinbarungen getroffen. In diesem Zusammenhang hat die VIB AG mit Stand 31. Dezember 2021 Mietstundungen in Höhe von insgesamt 114 T€ gewährt, die unter den Forderungen aus L.u.L. ausgewiesen sind.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von 74.590 T€ (Vorjahr: 71.372 T€) und resultieren aus dem Finanzierungs- und Leistungsverkehr zwischen den Gesellschaften des VIB Konzerns. Sie beinhalten eine Forderung in Höhe von 7.690 T€ aus der Ergebnisabführung 2021 der BBI Immobilien AG und kurzfristige Darlehensforderungen gegen die Merkur GmbH (5.900 T€), VIMA Grundverkehr GmbH (38.000 T€), KIP Verwaltung GmbH (14.000 T€), UFH Verwaltung GmbH (5.500 T€) und die BK Immobilien Verwaltung GmbH (3.500 T€) . Die ausgereichten Darlehen sind vollumfänglich werthaltig. Somit ist die Einbringlichkeit gesichert und die Rückzahlung gewährleistet.
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind hauptsächlich Forderungen aus Versicherungserstattungen, Instandhaltungsrücklagen und sonstige kurzfristige Ausleihungen ausgewiesen.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr waren am Bilanzstichtag nicht zu verzeichnen.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen des folgenden Geschäftsjahres betreffen und an Mieter gewährte Baukostenzuschüsse, die über die zu erwartende Restlaufzeit der Mietverträge verteilt werden.
Gezeichnetes Kapital
Das Gezeichnete Kapital beträgt 27.710.009 € (Vorjahr: 27.579.779 €) und ist in 27.710.009 (Vorjahr: 27.579.779) Stück-/Namensaktien eingeteilt. Am 22. Juli 2021 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom selben Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2020 von 27.579.779,00 € um 130.230,00 € auf 27.710.009,00 € durch Ausgabe von 130.230 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 € je Stückaktie ("Neue Aktien") gegen Sacheinlage von anteiligen Dividendenansprüchen in Höhe 0,53 € je Stückaktie zu erhöhen.
Genehmigtes und bedingtes Kapital
Genehmigtes Kapital
Genehmigtes Kapital 2020 / I:
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2020 wurde ein weiteres Genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2020 / I) in Höhe von 2.757.977 € geschaffen. Hiervon wurde im Geschäftsjahr 2021 ein Betrag in Höhe von 130.230 € durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 € je Stückaktie ("Neue Aktien") gegen Sacheinlage von anteiligen Dividendenansprüchen verbraucht. Die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- und Bareinlage mit Zustimmung des Aufsichtsrats und der Möglichkeit zum sog. Vereinfachten Bezugsrechtsausschluss läuft bis zum 1. Kuli 2025.
Das insgesamt zur Verfügung stehende verbleibende genehmigte Kapital beträgt somit 2.627.747 €.
Bedingtes Kapital
Bedingtes Kapital 2020 / I:
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2020 wurde ein weiteres bedingtes Kapital (2020 / I) in Höhe von 2.757.977 € geschaffen. Von diesem bedingten Kapital ist zum 31. Dezember 2021 noch kein Betrag verwendet. Das bedingte Kapital 2020 ist zum Bilanzstichtag in voller Höhe vorhanden.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage in Höhe von 198.396 T€ um 4.322 T€ auf 202.718 T€ gegenüber dem Vorjahr erhöht. Die Erhöhung resultiert als Differenz aus der durch Sacheinlage anteilig eingebrachter Dividendenansprüche in Höhe von insgesamt 4.452 T€ abzüglich neu entstandener Aktien in Höhe von 130 T€.
Gemäß § 270 Abs. 2 HGB in Verbindung mit § 58 AktG werden 9.044 T€ des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres 2021 von insgesamt 32.597 T€ in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Es wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, den Bilanzgewinn von 23.554 € zur Ausschüttung einer Dividende von 0,85 € je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden.
Pensionsrückstellungen
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Gemäß dem versicherungsmathematischen Gutachten des beauftragen Aktuars beläuft sich die Verpflichtung zum Bilanzstichtag auf 2.534 T€ (Vorjahr: 2.045 T€). Diese wurde auf Basis der Projected Unit Credit Methode mit einem Zinssatz von 1,87 % und unter Annahme einer Anpassung der laufenden Pension in Höhe von 2,00 % berechnet. Zu Grunde gelegt wurden die Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck.
Aufgrund der geänderten handelsrechtlichen Vorschriften hinsichtlich des für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen zu verwendenden Rechnungszinses, wird ein zehnjähriger Durchschnittszinssatz verwendet.
Im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ist der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,35 %) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (1,87 %) in jedem Geschäftsjahr zu ermitteln. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrages mindestens diesem Unterschiedsbetrag entsprechen. Der Unterschiedsbetrag ist in jedem Geschäftsjahr im Anhang oder unter der Bilanz darzustellen:
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| Sollrückstellungen mit Zinssatz: | |
| Durchschnitt 7 Jahre (Zins 1,35%): | 2.790 T€ |
| Durchschnitt 10 Jahre (Zins 1,87%): | 2.534 T€ |
| Unterschiedsbetrag: | 256 T€ |
Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen betreffend die Anschaffungs- und Herstellungskosten fertiggestellter Immobilien, für noch nicht abgerechnete Betriebskosten aus der Immobilienverwaltung, für ausstehende Rechnungen durchgeführter Instandhaltungen sowie für die Vorstandstantieme und AR-Vergütung berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
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| Art der Verbindlichkeit | bis zu 1 Jahr T€ |
zwischen 1 und 5 Jahren T€ |
mehr als 5 Jahre T€ |
Summe T€ |
davon gesichert T€ |
Art der Sicherheit |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 48.871 | 159.359 | 269.752 | 477.982 | 477.982 | siehe unten |
| (Vorjahr) | (14.594) | (136.395) | (331.972) | (482.961) | (335.461) | |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 816 | 60 | 0 | 876 | 0 | - |
| (Vorjahr) | (902) | (67) | (0) | (969) | (0) | |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 2.153 | 0 | 0 | 2.153 | 0 | - |
| (Vorjahr) | (1.395) | (0) | (0) | (1.395) | (0) | |
| Summe | 51.840 | 159.419 | 269.752 | 481.011 | 477.982 | |
| (Summe Vorjahr) | (16.891) | (136.462) | (331.972) | (485.325) | (335.461) |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch eingetragene Grundschulden, durch Abtretung von Mietforderungen und Kaufpreiszahlungen, durch Sicherungsübereignung sowie der Verpfändung eines Wertpapierdepots gesichert.
Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen abgegrenzte Zinsverbindlichkeiten in Höhe von 953 T€ aus Schuldscheindarlehen, Garantie-Dividenden an die BBI-Minderheitsaktionäre in Höhe von 177 T€ und Verbindlichkeiten aus kreditorischen Debitoren in Höhe von 301 T€. Zudem bestehen Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 722 T€ (Vorjahr: 31 T€) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 1 T€ (Vorjahr: 1 T€).
Passive Rechnungsabgrenzung
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält überwiegend Baukostenzuschüsse von Mietern, die über die Laufzeit der abgeschlossenen Mietverträge aufgelöst werden.
Ein kleiner Teil entfällt auf Mieteingänge von Mietern, die dem folgenden Geschäftsjahr zuzurechnen sind.
Passive latente Steuern
Die latenten Steuern dienen der periodengerechten Erfolgsermittlung und des zutreffenden Ausweises der Vermögenslage und korrigieren den nach steuerrechtlichen Vorschriften ermittelten Steueraufwand. Zum Geschäftsjahresende wurden passive latente Steuern in Höhe von 9.824 T€ gebildet. Aufgrund der mit der BBI Immobilien AG bestehenden körperschaftsteuerlichen Organschaft bilanziert die VIB Vermögen AG auch die bei der BBI Immobilien AG entstandenen latenten Steuern.
Die latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus folgenden temporären Differenzen:
• Temporäre Differenzen aufgrund unterschiedlicher handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Abschreibungen auf das Immobilienvermögen
• Temporäre Differenzen aufgrund unterschiedlicher Wertansätze in der Steuerbilanz und Handelsbilanz für Pensionsverpflichtungen
• Temporäre Differenzen aufgrund des steuerrechtlichen Ansatzes einer Rücklage für Ersatzbeschaffung gem. § 6b EStG
Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt unter Berücksichtigung von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag mit einem Steuersatz von 15,825 %.
Die Veränderung der latenten Steuern im Geschäftsjahr stellt sich wie folgt dar:
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| aktive latente Steuern | passive latente Steuern | Saldo | |
|---|---|---|---|
| 31.12.2020 | 190 T€ | 9.590 T€ | 9.400 T€ |
| 31.12.2021 | 249 T€ | 10.073 T€ | 9.842 T€ |
| Veränderung | 59 T€ | 483 T€ | 423 T€ |
ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt und gegliedert.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse entfallen ausschließlich auf die Vermietung des eigenen Grundbesitzes. Aufgrund der Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen und Schwierigkeiten wurden bei einzelnen Mietern unseres Portfolios individuelle Vereinbarungen getroffen und im Berichtszeitraum Mieterlasse in Höhe von insgesamt 291 T€ (Vorjahr: 150 T€) gewährt.
Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus Buchgewinnen aus dem Abgang von Anlagevermögen in Höhe von 1.267 T€, aus Versicherungsentschädigungen in Höhe von 392 T€ und aus der Herabsetzung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus L.u.L. in Höhe von 189 T€ enthalten.
Die periodenfremden Erträge gem. § 285 Nr. 23 HGB belaufen sich auf 1.456 T€ und umfassen im Wesentlichen Erträge aus Buchgewinnen und Versicherungserstattungen.
Grundstücksaufwand
In der Position Grundstücksaufwandaufwand ist Materialaufwand für bezahlte Grundsteuern in Höhe von 1.423 T€ (Vorjahr: 1.397 T€) ausgewiesen. Dieser Betrag betrifft vollumfänglich eigenen Grundbesitz, der im Rahmen der Geschäftstätigkeit fremdvermietet wird. Die Grundsteuer wird soweit als möglich auf die Mieter umgelegt.
Personalaufwand
In der VIB Vermögen AG waren im abgelaufenen Geschäftsjahr durchschnittlich 14 (im Vorjahr 13) Mitarbeiter (ohne Vorstand) beschäftigt, davon 12 Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich (im Vorjahr: 11) und 2 Mitarbeiter im gewerblichen Bereich (im Vorjahr: 2). Die entstehenden Aufwendungen für diesen gewerblichen Mitarbeiter werden im Zuge der Nebenkosten auf die jeweiligen Mieter umgelegt.
In den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 318 T€ (Vorjahr: 245 T€) enthalten.
Abschreibungen
Die Abschreibungen enthalten ausschließlich außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von 656 (Vorjahr 0 T€).
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Betriebs- und Verwaltungsaufwendungen. Außerdem ist ein Buchverlust aus dem Abgang von Sachanlagen in Höhe von 1.400 T€ enthalten.
Die periodenfremden Aufwendungen gem. § 285 Nr. 32 HGB belaufen sich auf 1.400 T€ und umfassen den o.g. Buchverlust.
Beteiligungsergebnis
Die Erträge aus Beteiligungen belaufen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 4.641 T€ (Vorjahr: 4.660 T€) und betreffen Gewinnausschüttungen von verbundenen Unternehmen.
Auf Grund eines Gewinnabführungsvertrages erhaltene Gewinne
Die Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen betreffen die BBI Immobilien AG mit 7.690 T€ (Vorjahr: 6.899 T€).
Der Ergebnisabführungsvertrag mit der BBI Immobilien AG wurde im Jahr 2008 abgeschlossen.
Die Position beinhaltet auch die an die außenstehenden Aktionäre der BBI Immobilien AG zu zahlende Netto-Garantiedividende für das Jahr 2021 in Höhe von -166 T€ (Vorjahr: -166 T€).
Die VIB Vermögen AG hat sich verpflichtet, den außenstehenden Aktionären der BBI Immobilien AG während der Dauer dieses Vertrags einen angemessenen Ausgleich in Geld ("Garantiedividende"), als jährlich wiederkehrende Leistung zu zahlen. Die Garantiedividende beträgt 0,74 € (brutto) je Stückaktie der BBI Immobilien AG abzüglich deutscher Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag auf den körperschaftssteuerpflichtigen Teil nach den jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz.
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
Die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens betreffen verbundene Unternehmen in Höhe von 613 T€ (Vorjahr: 708 T€).
Zinsergebnis
In den Zinsen und sonstigen Aufwendungen sind Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen in Höhe von 241 T€ (Vorjahr: 194 T€) enthalten. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge von verbundenen Unternehmen existieren wie im Vorjahr im Geschäftsjahr ebenfalls nicht.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag umfassen Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 5.331 T€ (Vorjahr: 4.918 T€), davon betreffen 424 T€ latente Steuern (Vorjahr: 576 T€) und 0 T€ (Vorjahr: 35 T€) Körperschaftsteuer-/ Solidaritätszuschlags-Aufwendungen für Vorjahre.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten der folgenden verbundenen Unternehmen wurden Bürgschaften übernommen:
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| IPF 1 GmbH | 4.500 T€ | (Vorjahr: 4.500 T€) |
| IPF 2 GmbH | 4.800 T€ | (Vorjahr: 4.800 T€) |
| Interpark Immobilien GmbH | 2.500 T€ | (Vorjahr: 2.500 T€) |
| VSI GmbH | 2.017 T€ | (Vorjahr: 2.017 T€) |
| BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG | 1.700 T€ | (Vorjahr: 1.700 T€) |
| UFH Verwaltung GmbH | 15.000 T€ | (Vorjahr: 15.000 T€) |
| VST Immobilien GmbH | 7.500 T€ | (Vorjahr: 7.500 T€) |
Für eine Immobilien-Finanzierung der Merkur GmbH haftet die VIB Vermögen AG bis zu einer Höhe von 5,0 Mio. € gesamtschuldnerisch.
Weiterhin haftet die VIB Vermögen AG für eine Immobilien-Finanzierung der 100% Tochter KIP Verwaltung GmbH bis zu einer Höhe von 80,0 Mio. € gesamtschuldnerisch.
Zugunsten der Fa. Warehouse De Pauw, Wolvertem, Belgien, mit der die VIB Vermögen AG an einem Joint Venture (WVI GmbH, Neuburg) gemeinsam beteiligt ist, wurde eine Garantie auf Zahlung eines Betrages von bis zu 17,5 Mio. € abgegeben.
Zum Bilanzstichtag ist aufgrund der stabilen wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaften für alle Haftungsverhältnisse nicht mit einer Inanspruchnahme zu rechnen.
Weiter bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen, die sich wesentlich auf die Finanzlage auswirken, in Höhe von ca. 808 T€ (Vorjahr: 993 T€). Davon entfallen 768 T€ (Vorjahr: 914 T€) auf finanzielle Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen.
Aus bereits begonnenen Investitionsvorhaben bestand zum Bilanzstichtag ein Bestellobligo in Höhe von 2.001 T€ (Vorjahr: 4.624 T€).
SONSTIGE ANGABEN
Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands
Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr 2021:
- Ludwig Schlosser, Diplom Mathematiker, Geschäftsführer der BOSTON Capital GmbH
(Vorsitzender)
- Jürgen Wittmann, Vorstandsvorsitzender Sparkasse Ingolstadt Eichstätt
(stellvertretender Vorsitzender)
- Franz-Xaver Schmidbauer, Dipl.-Ingenieur, Geschäftsführer der FXS Vermögensverwaltung GmbH
- Rolf Klug, Kaufmann, Geschäftsführer der MK Vermögensverwaltungs GmbH
- Florian Lehn,
Dipl. Ing. (FH), Geschäftsführender Gesellschafter im Sachverständigenbüro Lehn & Partner (seit 01.07.2021)
- Prof. Dr. Michaela Regler,
Hochschulprofessorin für Wirtschaftsprivatrecht an der THI Ingolstadt
(seit 01.07.2021)
Dem Vorstand gehörte im Geschäftsjahr 2021 an:
- Martin Pfandzelter, Vorstandsvorsitzender, Diplom-Kaufmann (Univ.), Neuburg/Donau
- Holger Pilgenröther, Vorstand Bereich Finanzen, Diplom-Betriebswirt (FH), Neuburg/Donau
Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands, Bezüge früherer Mitglieder des Vorstands und Pensionsrückstellungen
Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr auf 290 T€ und die der früheren Vorstandsmitglieder auf 39 T€.
Die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands entfällt aufgrund der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB.
Die für frühere Mitglieder des Vorstands gebildeten Pensionsrückstellungen betragen 753 T€ (Vorjahr: 715 T€).
Honorare des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB
Der Jahresabschluss der VIB Vermögen AG wird in den IFRS-Konzernabschluss einbezogen. Betreffend die Angaben zum Abschlussprüferhonorar verweisen wir auf den IFRS-Konzernanhang der VIB Vermögen AG.
Angabe nach § 285 Nr. 21 HGB
Geschäfte mit nahestehenden Personen zu nicht marktüblichen Bedingungen wurden nicht getätigt.
Nachtragsbericht
Ereignisse, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage haben, sind nach Ablauf des Geschäftsjahres 2021 nicht eingetreten.
Die im Zusammenhang mit der andauernden Corona-Pandemie und der neu hinzugekommenen Ukraine-Krise eintretenden Auswirkungen sind für 2022 noch nicht genau abschätzbar. Für das Unternehmen können sich aber dennoch daraus Risiken aus Mietstundungen und Einnahmeausfällen sowie aus zeitlichen Verzögerungen bei der Durchführung von Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen ergeben. Diese Risiken können gegenwärtig hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts sowie liquiditäts- und ergebniswirksamer Größenordnung noch nicht abschließend abgeschätzt werden. Die VIB geht trotz der Corona-Pandemie und der Ukraine-Krise nicht von langfristigen wesentlichen negativen Einflüssen auf den Immobilienmarkt aus. Entsprechend wird auch von stabilen Immobilienwerten ausgegangen.
Die DIC Asset AG (DIC), ISIN: DE000A1X3XX4, hat mit einer am 16. März 2022 veröffentlichten Ad-hoc-Mitteilung bekannt gegeben, dass sie sich eine Mehrheit der Aktien an der VIB Vermögen AG gesichert hat. Diese Mehrheitsbeteiligung besteht aus rund 36 % der ausstehenden Aktien der VIB Vermögen AG, welche die DIC außerhalb ihres freiwilligen öffentlichen Teilangebots erworben hat, sowie mehr als 15 % der ausstehenden Aktien der VIB Vermögen AG, die der DIC im Rahmen des Angebots bis zum 16. März 2022 angedient worden sind.
Neuburg a. d. Donau, den 18. März 2022
gez. Martin Pfandzelter, Vorstandsvorsitzender
gez. Holger Pilgenröther, Vorstand Bereich Finanzen
ANTEILSBESITZ
Es bestehen folgende wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligungen:
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| Name und Sitz der Gesellschaft | Kapitalanteil | Eigenkapital in T€ |
Ergebnis in T€ |
|---|---|---|---|
| Merkur GmbH, Neuburg/Donau | 100,00% | 4.847 | 218 |
| VIMA Grundverkehr GmbH, Neuburg/Donau | 100,00% | 9.197 | -351 |
| KIP Verwaltung GmbH, Neuburg/Donau | 100,00% | 8.953 | 2.641 |
| UFH Verwaltung GmbH, Neuburg/Donau | 100,00% | 983 | 772 |
| BK Immobilien Verwaltung GmbH, Neuburg/Donau | 100,00% | 37 | -11 |
| RV Technik s.r.o., Plzen (Tschechien) | 100,00% | 177 | 3 |
| IPF 1 GmbH, Neuburg/Donau | 94,98% | 1.943 | 1.161 |
| IPF 2 GmbH, Neuburg/Donau | 94,98% | 2.211 | 965 |
| BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG, Ingolstadt * | 94,88% | 50.233 | 7.690 |
| VST Immobilien GmbH, Neuburg/Donau | 89,90% | 674 | 632 |
| ISG Infrastrukturelle Gewerbeimmobilien GmbH, Ingolstadt | 75,00% | 8.829 | 1.152 |
| Interpark Immobilien GmbH, Neuburg/Donau | 74,00% | 11.077 | 1.801 |
| VIPA Immobilien GmbH, Neuburg/Donau | 74,00% | 1.000 | 0 |
| VSI GmbH, Neuburg/Donau | 74,00% | 3.676 | 718 |
| IVM Verwaltung GmbH, Neuburg/Donau | 60,00% | 1.240 | 278 |
| WVI GmbH, Neuburg/Donau | 50,00% | 6.582 | -852 |
| BHB Brauholding Bayern-Mitte AG, Ingolstadt ** | 34,18% | 10.337 | -572 |
| KHI Immobilien GmbH, Neuburg/Donau *** | 41,67% | 23.886 | -51 |
* Ergebnis vor Ergebnisabführung
** mittelbare Beteiligung
*** direkte u. mittelbare Beteiligung
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| Anschaffungs-/Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2021 EUR |
Zugänge * 2021 EUR |
Umgliederungen 2021 EUR |
Abgänge 2021 EUR |
Stand 31.12.2021 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen | 190.087,07 | 16.504,00 | 0,00 | 0,00 | 206.5691,07 |
| 190.087,07 | 16.504,00 | 0,00 | 0,00 | 206.591,07 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 656.002.571,36 | 8.197.702,70 | 15.437.728,18 | -12.776.598,12 | 666.858.404,12 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 415.325,93 | 86.169,05 | 0,00 | -32.870,44 | 468.624,54 |
| 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 11.618.475,68 | 9.211.120,45 | -15.437.728,18 | 0,00 | 5.391.867,95 |
| 668.036.372,97 | 17.491.992,20 | 0,00 | -12.809.468,56 | 672.718.896,61 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 120.955.905,87 | 740.000,00 | 0,00 | 0,00 | 121.695.905,87 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 2.353.200,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2.353.200,00 |
| 3. Beteiligungen | 8.680.000,00 | 3.200.000,00 | 0,00 | 0,00 | 11.880.000,00 |
| 131.989.105,87 | 3.940.000,00 | 0,00 | 0,00 | 135.929.105,87 | |
| Summe Anlagevermögen | 800.215.565,91 | 21.448.496,20 | 0,00 | -12.809.468,56 | 808.854.593,55 |
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| Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2021 EUR |
Zugänge 2021 EUR |
Abgänge 2021 EUR |
Zuschreibungen 2021 EUR |
Stand 31.12.2021 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen | 171.701,57 | 8.874,00 | 0,00 | 0,00 | 180.575,57 |
| 171.701,57 | 8.874,00 | 0,00 | 0,00 | 180.575,57 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 97.352.872,42 | 10.880.269,52 | -3.661.031,37 | 0,00 | 104.572.109,57 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 277.585,93 | 32.864,05 | -32.187,44 | 0,00 | 278.262,54 |
| 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 4.756,26 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 4.756,26 |
| 97.635.214,61 | 10.913.132,57 | -3.693.218,81 | 0,00 | 104.855.128,37 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 3.194.740,39 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 3.194.740,39 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3. Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3.194.740,39 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 3.194.740,39 | |
| Summe Anlagevermögen | 101.001.656,57 | 10.922.006,57 | -3.693.218,81 | 0,00 | 108.230.444,33 |
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| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| Stand 31.12.2021 EUR |
Stand 31.12.2020 EUR |
|
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen | 26.015,50 | 18.385,50 |
| 26.015,50 | 18.385,50 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 562.286.294,55 | 558.649.698,94 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 190.362,00 | 137.740,00 |
| 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 5.387.111,69 | 11.613.719,42 |
| 567.863.768,24 | 570.401.158,36 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 118.501.165,48 | 117.761.165,48 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 2.353.200,00 | 2.353.200,00 |
| 3. Beteiligungen | 11.880.000,00 | 8.680.000,00 |
| 132.734.365,48 | 128.794.365,48 | |
| Summe Anlagevermögen | 700.624.149,22 | 699.213.909,34 |
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| Anfang * davon aktivierte Fremdkapitalkosten | EUR |
|---|---|
| II. Sachanlagen | |
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten | 0,00 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0,00 |
| 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 |
An die VIB Vermögen AG
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der VIB Vermögen AG, Neuburg a. d. Donau, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VIB Vermögen AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens;
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 22. März 2022
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Horbach, Wirtschaftsprüfer
gez. Ehrnböck, Wirtschaftsprüfer
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie konnten wir die Herausforderungen sehr gut meistern, die sich in diesem Umfeld für uns alle spürbar ergeben haben. Der direkte Dialog mit unseren Geschäftspartnern ermöglicht eine schnelle Reaktion auf sich verändernde Gegebenheiten und ist gemeinsam mit ihrem stabilen Geschäftsmodell ein Garant für den Erfolg der VIB Vermögen AG. Mit den drei Bausteinen Eigenentwicklungen, Nachverdichtungen und Portfoliooptimierungen ist es im abgelaufenen Geschäftsjahr gelungen, das profitable Immobilienportfolio weiterzuentwickeln. Zum 31. Dezember 2021 umfasste es 113 Objekte mit einer vermietbaren Fläche von rund 1,3 Mio. m 2. Durch die engagierte Arbeit der hausinternen Verwaltung konnte die Vermietungsquote auf ein sehr hohes Niveau von 98,8 % gesteigert werden. Diese erfolgreiche Geschäftsentwicklung hat es uns ermöglicht, der Hauptversammlung, zum zwölften Mal in Folge die Erhöhung der Dividende vorzuschlagen. Bedauerlicherweise mussten wir die Hauptversammlung 2021 erneut virtuell stattfinden lassen. Neu war jedoch, dass unsere Anteilseigner wählen konnten, sich die Dividende in bar auszahlen zu lassen oder in Form von Aktien zu erhalten.
Im Geschäftsjahr 2021 hat sich die Zusammensetzung des Aufsichtsrats geändert. Die langjährigen Mitglieder Franz-Xaver Schmidbauer und Rolf Klug stellten sich nicht mehr zur Wiederwahl zur Verfügung. Im Rahmen der virtuell durchgeführten Hauptversammlung am 1. Juli 2021 wurden Florian Lehn, Prof. Dr. Michaela Regler, Ludwig Schlosser und Jürgen Wittmann in den Aufsichtsrat gewählt.
Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2021 fortlaufend und intensiv mit der Lage des Unternehmens befasst und die ihm nach Gesetz und Satzung übertragenen Beratungs- und Kontrollaufgaben im Berichtszeitraum jederzeit wahrgenommen.
Überwachung der Geschäftsführung und Zusammenarbeit mit dem Vorstand
Die regelmäßige Kontrolle und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat hinsichtlich der Geschäftsführung erfolgten während des gesamten Geschäftsjahres. In alle wesentlichen Entscheidungen wie beispielsweise zur Durchführung neuer Projektentwicklungen und dem Erwerb bereits fertig gestellter Objekte war der Aufsichtsrat stets eingebunden. Die Tätigkeit des Vorstands gab keinen Anlass zu Beanstandungen. Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig, zeitnah und ausführlich vom Vorstand über alle die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft betreffenden Themen informiert. Das gilt insbesondere für die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft sowie neue Investitionsmöglichkeiten.
AUFSICHTSRATSSITZUNGEN
Im Geschäftsjahr 2021 fanden insgesamt sieben Aufsichtsratssitzungen als Präsenz- oder Videokonferenzen statt. Mit Ausnahme der Sitzung im Januar, an der Herr Rolf Klug nicht teilnehmen konnte, haben stets alle Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen teilgenommen.
- In der ersten Sitzung am 14. Januar 2021 stellten sich die Kandidaten für die Aufsichtsratswahl im Rahmen der Hauptversammlung 2021 vor.
- Folgende Kandidaten wurden zur Wahl vorgeschlagen: Florian Lehn, Prof. Dr. Michaela Regler, Ludwig Schlosser und Jürgen Wittmann.
- Die nächste Sitzung fand am 23. März 2021 statt. Inhaltlich wurden darin die Einzelabschlüsse der Konzerngesellschaften sowie der vorläufige Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 behandelt. Weitere Tagesordnungspunkte waren der Risiko- und Controlling-Bericht zum 31. Dezember 2020, die Unternehmensstrategie und -planung sowie Informationen zu genehmigtem und bedingtem Kapital. Darüber hinaus wurde das Thema Aktiendividende vorgestellt und evaluiert. Im Immobilienbereich berichtete der Vorstand über den aktuellen Stand der laufenden Projektentwicklungen sowie Pläne für Maßnahmen, die die Corona-Pandemie erfordern könnte.
- In der Bilanzsitzung am 27. April 2021 erfolgten die Feststellung des Einzelabschlusses nach HGB und die Billigung des Konzernabschlusses nach den Rechnungslegungsgrundsätzen IFRS. Ebenfalls Bestandteil dieser Sitzung war der Bericht über die Nichtprüfungsleistungen des bisherigen Wirtschaftsprüfers. In dieser Sitzung wurden die variable Vorstandsvergütung sowie die Aufsichtsratsvergütung für das abgelaufene Geschäftsjahr beschlossen sowie der Termin für die Hauptversammlung festgelegt. Unter einem weiteren Tagesordnungspunkt wurde die geschäftliche Entwicklung auf Basis vorläufiger Zahlen zum 31. März 2021 erörtert. Unter dem Tagesordnungspunkt "Immobilienbereich" wurde der Aufsichtsrat über die jeweiligen Projektstände der aktuellen Entwicklungen sowie über die geplanten Ankäufe bestehender Objekte.
- Am 5. Mai 2021 hat der Aufsichtsrat auf Basis des COVID-19-Gesetzes mittels eines Umlaufbeschlusses die Tagesordnung für die virtuelle Hauptversammlung entschieden.
- In der konstituierenden Aufsichtsratssitzung am 1. Juli 2021 wurde Herr Ludwig Schlosser zum Aufsichtsratsvorsitzenden und Herr Jürgen Wittmann zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Der bisherige langjährige Aufsichtsratsvorsitzende Herr Franz-Xaver Schmidbauer wurde zum Ehrenmitglied des Aufsichtsrats ernannt.
- Eine weitere Aufsichtsratssitzung fand am 6. August 2021 statt. In dieser Sitzung wurden vor allem die geschäftliche Entwicklung im ersten Halbjahr 2021 sowie der Risikomanagement- und Controlling-Bericht zum 30. Juni 2021 erörtert. Im Immobilienbereich wurde der Aufsichtsrat über den aktuellen Stand der laufenden Projektentwicklungen sowie die Verkaufsabsicht eines Objektes informiert.
- Das Schwerpunktthema der Sitzung am 2. November 2021 war die geschäftliche Entwicklung bis 30. September 2021 auf Basis vorläufiger Zahlen. In dieser Sitzung wurde auch der Finanzkalender für das Geschäftsjahr 2022 verabschiedet. Im Immobilienbereich erhielt der Aufsichtsrat einen Überblick über die aktuellen Projekte sowie die Planung für die Vorratsgrundstücke.
- In der letzten Sitzung am 14. Dezember 2021 standen nachfolgende Themen auf der Agenda: Der Aufsichtsrat informierte sich über die geschäftliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2021 auf Basis vorläufiger Zahlen. Im Immobilienbereich erhielt er einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand aller laufenden Projektentwicklungen sowie die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Vermietungs- und Vermarktungssituation Der Portfolioimmobilien. In einem weiteren Tagesordnungspunkt befasste sich der Aufsichtsrat mit der Angemessenheit der Vorstandsvergütungen und zog hierzu eine Auswertung der Vorstandsvergütungen der festgelegten Peer-Group-Unternehmen heran. Des Weiteren wurden die Ziele für die Gewährung der LTI für das Geschäftsjahr 2022 festgelegt.
AUSSCHÜSSE
In der Aufsichtsratssitzung am 14. Dezember 2021 wurden mit Wirkung ab dem 1. Januar 2022 der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten sowie der Prüfungsausschuss eingerichtet.
Fortbildung
Die Aufsichtsratsmitglieder nehmen die Angebote des Unternehmens zur Fortbildung regelmäßig an und haben im Geschäftsjahr 2021 an entsprechenden Seminaren teilgenommen.
Jahresabschluss und Konzernabschluss 2021
Der vom Vorstand nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde vom Aufsichtsrat geprüft und in der Sitzung vom 26. April 2022 zusammen mit dem entsprechenden Prüfungsbericht der E&Y Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, vertreten durch WP Patrick Horbach, behandelt. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 hat zu keiner Änderung geführt, der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde ohne Einwendungen gebilligt und ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands über die Gewinnverwendung schließt sich der Aufsichtsrat an.
Gleichermaßen hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aufgestellten Konzernabschluss 2021 geprüft und in der Sitzung vom 26. April 2022 zusammen mit dem entsprechenden Prüfungsbericht der E&Y Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, auch hier vertreten durch WP Patrick Horbach behandelt. Auch die Prüfung des Konzernabschlusses 2021 hat zu keiner Änderung geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 vom Aufsichtsrat gebilligt.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns für ihren Beitrag zur erfolgreichen Weiterentwicklung der VIB Vermögen AG.
Neuburg/Donau, 26. April 2022
Für den Aufsichtsrat
gez. Ludwig Schlosser
Der Jahresabschluss der VIB Vermögen AG zum 31. Dezember 2021 ist durch den Aufsichtsrat am 26. April 2022 gebilligt worden und gilt somit als festgestellt.
Die Hauptversammlung am 30. August 2022 hat beschlossen den Bilanzgewinn 2021 in Höhe von EUR 23.553.507,65 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,85 je dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. des gesamten Bilanzgewinns von EUR 23.553.507,65.
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