Annual Report • Apr 12, 2023
Annual Report
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Finanzbericht: 32234235
das Jahr 2022 brachte für die Porsche AG erneut mannigfache Veränderungen und Herausforderungen mit sich. So ließen zwar die direkt spürbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie nach, allerdings erleben wir einen Paradigmenwechsel. Was wir alle bis dahin für undenkbar hielten, beeinflusst seit dem Frühling des Berichtsjahres unser Leben und die Porsche AG direkt: Mitten in Europa findet ein Konflikt statt. Porsche hat sich hier von Anfang an klar und eindeutig für Menschenrechte, Frieden und Freiheit aller Völker positioniert.
Der Ukraine-Konflikt bringt nicht nur unermessliches Leid für Millionen von Menschen mit sich. Er hat unter anderem durch steigende Rohstoff- und Energiekosten direkten Einfluss auf die Porsche AG. Hinzu kamen im Berichtsjahr deutlich spürbare Einschränkungen in den Lieferketten. Vor dem Hintergrund dieser neuen, teilweise vorübergehenden Beeinflussungen verändert sich die Automobilindustrie grundlegend. Wahrscheinlich wird man in zehn Jahren sagen, dass sich kaum eine Branche so massiv gewandelt hat in der zurückliegenden Dekade wie die Automobilindustrie. Der weitgehende Verzicht auf Verbrennermotoren mit der parallel erfolgenden Einführung neuer Antriebsmethoden und Mobilitätskonzepte bedeutet für die Forschung und Entwicklung sowie die Produktion nichts weniger als einen vollständigen Umbruch.
Für Porsche waren Veränderungen immer schon eine Chance. Daher steht das Unternehmen an der Spitze dieses Prozesses und hat, um nur ein Beispiel zu nennen, sich selbst sehr ehrgeizige Ziele für die Entwicklung neuer Antriebsmodelle gesetzt. Die Porsche AG und ihre Mitarbeiter nehmen auch in diesem Zusammenhang ihre Verantwortung für alle Anspruchsgruppen und insbesondere die Umwelt sehr ernst. Bestehende Prozesse, Produkte und Rohstoffnutzung sollen in die Richtung einer ressourcenschonenden und bilanziell CO 2-neutralen Zukunft ausgerichtet werden. Porsche denkt Nachhaltigkeit ganzheitlich von ökologischen über soziale Faktoren bis hin zu Fragestellungen der verantwortungsvollen Unternehmensführung.
Eine der prägendsten und positivsten Veränderungen nicht nur im Berichtszeitraum, sondern in der Geschäftshistorie der Porsche AG stellte der außerordentlich erfolgreiche Börsengang der Gesellschaft Ende September 2022 dar. Bei Erstnotiz betrug die rechnerische Marktkapitalisierung der Porsche AG auf Grundlage des Platzierungspreises der Vorzugsaktien unter Berücksichtigung eines Aufschlags in Höhe von 7,5 % für die Stammaktien rund 78 Mrd. €. Damit handelt es sich um den bisher größten europäischen Börsengang nach Marktkapitalisierung. Schon im Vorfeld der Platzierung konnte Porsche namhafte Cornerstone-Investoren wie QIA, Norges Bank Investment Management, T. Rowe Price und ADQ gewinnen. Seit September ist die Porsche AG damit wieder im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert; seit dem 19. Dezember 2022 ist die Porsche AG im höchsten deutschen Börsenindex, dem DAX40, vertreten.
Motorsport ist und bleibt die DNA der Porsche AG und Basis vieler erfolgreicher Entwicklungen. Die hohe Wettbewerbsfähigkeit der Porsche Rennfahrzeuge wurde auch im Berichtszeitraum immer wieder unter Beweis gestellt. So hat Porsche die Herstellermeisterschaft in der GTD-Pro-Klasse in der US-amerikanischen IMSA-Rennserie gewonnen. Des Weiteren hat Porsche die GTE-Pro-Klasse bei den 24 Stunden von Le Mans gewonnen. Die Werksfahrer Gianmaria Bruni aus Italien, Richard Lietz aus Österreich und Frédéric Makowiecki aus Frankreich überquerten den Zielstrich am Ende eines intensiven und spannenden Rennens über 350 Runden auf Platz eins. In der Formel E wurde in einer eher durchwachsenen und auch von sportlichen Niederlagen geprägten Saison der erste Rennsieg in Mexiko gefeiert. Die Werksfahrer Pascal Wehrlein und Andre Lotterer fuhren auf dem Autódromo Hermanos Rodriguez im 99X Electric zu einem Doppelsieg.
Das wirtschaftliche Umfeld stellte Porsche auch im Berichtszeitraum vor große Herausforderungen. Dennoch wurde das Jahr 2022 erneut ein sehr erfolgreiches. Das operative Ergebnis des Porsche AG Konzerns konnte um 1.456 Mio. € auf 6.770 Mio. € gesteigert werden. Die Umsatzrendite lag bei 18,0 % und damit um 2 %-Punkte über dem Vorjahr.
Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2022 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben und Pflichten wahrgenommen und sich intensiv mit der Lage und den Perspektiven der Porsche AG befasst. Dabei überwachte der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Führung der Geschäfte und beriet ihn regelmäßig in allen zentralen Fragen, immer auch mit Blick auf die Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hielt mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorsitzenden des Vorstands, regelmäßig engen und vertrauensvollen Kontakt und beriet mit ihm Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats wurde über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, unverzüglich durch den Vorsitzenden des Vorstands informiert und war wie das gesamte Gremium in die strategischen Überlegungen und Entscheidungsfindungen des Vorstands eng eingebunden.
Zentrale Themen waren die Geschäftsentwicklung, strategische Fragestellungen, die Unternehmensplanung inklusive der Bereiche Finanz-, Investitions- und Personalplanung sowie Fragen der Rentabilität - jeweils auf Konzernebene ebenso wie für wesentliche Tochtergesellschaften. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand kontinuierlich in seinen Führungsaufgaben überwacht und beratend begleitet.
Im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung durch den Vorstand wurde der Aufsichtsrat jederzeit vollumfänglich, zeitnah und transparent informiert, in schriftlicher und mündlicher Form. Die nötigen Unterlagen wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats oder der relevanten Ausschüsse des Aufsichtsrats rechtzeitig und in vollem Umfang zur Verfügung gestellt.
Das Plenum des Aufsichtsrats traf sich im Geschäftsjahr zu elf Sitzungen. Darüber hinaus gab es drei Umlaufbeschlüsse außerhalb regulärer Sitzungen. Insgesamt betrug die Teilnahmequote bei den Aufsichtsratssitzungen fast 93 %.
Die Ausschüsse des Aufsichtsrats tagten - mit Ausnahme einer Sitzung, an der ein Teilnehmer verhindert war - stets in voller Besetzung.
Mitglieder des Aufsichtsrats bzw. der Ausschüsse, denen es ausnahmsweise nicht möglich war, an einer Sitzung teilzunehmen, konnten sich auf Grundlage der vorbereitenden Unterlagen mit den Gegenständen der Sitzung befassen. Wie schon in den Vorjahren stellten digitale Unterlagen effiziente Sitzungsvorbereitungen und Verläufe sicher.
Die individuelle Teilnahme der Mitglieder des Aufsichtsrats an den Sitzungen des Plenums und der Ausschüsse kann der folgenden Tabelle entnommen werden:
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| Sitzungen des Plenums | Sitzungen der Ausschüsse | |
|---|---|---|
| Dr. Wolfgang Porsche | 11 von 11 | 11 von 11 |
| Dr. Hans Michel Piëch | 11 von 11 | 11 von 11 |
| Dr. Ferdinand Oliver Porsche | 11 von 11 | 2 von 2 |
| Hans Peter Porsche (bis 23.09.2022) | 6 von 10 | - |
| Dr. Hans Peter Schützinger | 10 von 11 | - |
| Hans Dieter Pötsch | 9 von 11 | 8 von 9 |
| Dr. Arno Antlitz | 10 von 11 | - |
| Dr. Christian Dahlheim | 10 von 11 | 2 von 2 |
| Thomas Schmall-von Westerholt (bis 23.09.2022) | 6 von 10 | - |
| Hiltrud Dorothea Werner (bis 31.01.2022) | 1 von 1 | 1 von 1 |
| Micaela le Divelec Lemmi (seit 23.09.2022) | 1 von 1 | 2 von 2 |
| Melissa Di Donato Roos (seit 23.09.2022) | 1 von 1 | - |
| Hauke Stars (seit 23.09.2022) | 1 von 1 | 2 von 2 |
| Werner Weresch (bis 30.09.2022) | 10 von 10 | 9 von 9 |
| Harald Buck | 11 von 11 | 13 von 13 |
| Wolfgang von Dühren | 11 von 11 | - |
| Akan Isik | 11 von 11 | - |
| Nora Leser | 10 von 11 | 2 von 2 |
| Knut Lofski | 11 von 11 | - |
| Carsten Schumacher | 11 von 11 | 13 von 13 |
| Jordana Vogiatzi | 11 von 11 | 11 von 11 |
| Vera Schalwig | 11 von 11 | - |
| Stefan Schaumburg | 10 von 11 | - |
| Ibrahim Aslan (seit 06.12.2022) | 0 von 0 | - |
Auch im Berichtsjahr führten coronabedingte Einschränkungen, insbesondere Reise- und Kontaktbeschränkungen, dazu, dass bei den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse mehr Flexibilität als üblich erforderlich war und daher erneut hybride Sitzungsformate, das heißt die Durchführung einer Präsenzsitzung mit der Möglichkeit der Teilnahme in virtueller Form, zum Einsatz kamen. Auf diese Weise konnte dank Bild- und Tonübertragung auch für nicht physisch anwesende Teilnehmer eine effektive Sitzungsteilnahme ermöglicht werden. Von den insgesamt elf Aufsichtsratssitzungen wurden zehn in Präsenz (mit der Möglichkeit der virtuellen Teilnahme) und eine als reine Videokonferenz durchgeführt. Von den Sitzungen der Ausschüsse wurden elf im Präsenzformat (mit der Möglichkeit der virtuellen Teilnahme) und zwei als Videokonferenz durchgeführt. Als Telefonkonferenz wurde keine Sitzung durchgeführt.
Die Mitglieder des Vorstands haben an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen teilgenommen; regelmäßig hat der Aufsichtsrat aber auch ohne den Vorstand getagt.
Die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats grundsätzlich eigenverantwortlich wahr und werden dabei von der Gesellschaft angemessen unterstützt. Die Gesellschaft unterstützt insbesondere bei der Organisation von Seminaren und übernimmt deren Kosten. Im Berichtsjahr fand zum Beispiel eine umfassende Information der Aufsichtsratsmitglieder zu den erhöhten rechtlichen Anforderungen sowie den zusätzlichen Rechten und Pflichten der Aufsichtsratsmitglieder infolge des im September erfolgten Börsengangs der Porsche AG statt. Alle neuen Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten ein umfassendes inhaltliches Onboarding und in diesem Zusammenhang die Gelegenheit, sich vertieft mit dem operativen Geschäft und der Strategie von Porsche zu befassen und sich so einen Überblick über die relevanten Themen des Unternehmens zu verschaffen.
Im Rahmen der einmal im Jahr stattfindenden Designpräsentation wurden den Aufsichtsratsmitgliedern zudem zukünftige Fahrzeugmodelle umfassend vorgestellt.
Der Aufsichtsrat befasste sich im Berichtszeitraum in sämtlichen Sitzungen intensiv mit den zentralen Themen des Unternehmens. Hierzu gehörten insbesondere die wirtschaftliche Situation der Porsche AG sowie ihrer wesentlichen Tochtergesellschaften, der Börsengang der Porsche AG, die Planungsrunde, zentrale Fahrzeugprojekte sowie personelle Angelegenheiten im Vorstand.
Mit Blick auf die wirtschaftliche Situation befasste sich der Aufsichtsrat insbesondere eingehend und umfassend mit den mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen des Ukraine-Russland-Konflikts auf das operative Geschäft der Porsche AG und ihrer Tochtergesellschaften. Der Aufsichtsrat begleitete in diesem Zusammenhang konkret die Vorbereitung und Umsetzung der kurzfristigen Veräußerung der Importeursgesellschaft, des Own-Retail-Betriebs und der Porsche Financial Services in Russland.
Einen weiteren Schwerpunkt der Aufsichtsratstätigkeit stellte der Börsengang der Gesellschaft dar. Der Aufsichtsrat begleitete die Vorbereitung und Umsetzung des Börsengangs intensiv.
Hierzu ließ er sich regelmäßig und fortlaufend vom Vorstand den jeweiligen Stand sowie die nächsten Schritte berichten. Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat eingehend mit den wesentlichen Veränderungen an der Governance der Porsche AG sowie den maßgeblichen Vereinbarungen, die im Zusammenhang mit dem Börsengang unter anderem mit der Volkswagen AG abgeschlossen wurden. Der Aufsichtsrat beschloss insbesondere die neuen Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat und schlug der Hauptversammlung eine Neufassung der Satzung der Gesellschaft vor. In diesem Zusammenhang beriet der Aufsichtsrat auch eingehend über die Festlegung einer neuen Vergütung für den Aufsichtsrat. Das neue System für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Mit Blick auf die wesentlichen Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Börsengang beschloss der Aufsichtsrat insbesondere über die Zustimmung zum Abschluss der industriellen Kooperationsvereinbarung sowie dem Relationship Agreement mit der Volkswagen AG. Auch befasste sich der Aufsichtsrat insoweit mit den zusätzlichen gesetzlichen Pflichten, die sich infolge der Börsennotierung der Porsche AG ergaben. Dies erforderte insbesondere die Befassung und Beschlussfassung des Aufsichtsrats über konkrete Ziele für seine Zusammensetzung und ein Kompetenzprofil sowie ein Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat.
Zentrale Projekte, mit denen sich der Aufsichtsrat eingehend beschäftigte, waren der Einstieg in eine neue Rennserie sowie eine weitere Modellreihe. Im Rahmen der Diskussion zum Ausbau der Fertigung von Hochleistungsbatteriezellen wurde eine Erweiterung der Cellforce Group beschlossen. Mit der Freigabe einer Beteiligung an der Group14 hat der Aufsichtsrat zudem den Zugang zu einem innovativen Batterie-Zellmaterialhersteller in den USA sichergestellt.
Des Weiteren waren personelle Angelegenheiten im Vorstand ein wesentlicher Beratungsgegenstand des Aufsichtsrats im vergangenen Geschäftsjahr. Dies umfasste zum einen die Bestellung von Sajjad Khan zum Mitglied des Vorstands der Gesellschaft mit der Verantwortung für den Bereich Car-IT. Zum anderen befasste sich der Aufsichtsrat eingehend mit der Bestellung von Dr. Oliver Blume zum Vorsitzenden des Vorstands der Volkswagen AG und stimmte dieser zu. Darüber hinaus wurde die Bestellung von Dr. Oliver Blume bei der Porsche AG turnusmäßig behandelt und verlängert. Mit der Verlängerung der Vorstandsbestellung von Andreas Haffner (Ressort Personal und Sozialwesen), der Verlängerung der Vorstandsbestellung von Detlev von Platen (Ressort Vertrieb und Marketing) sowie Anfang 2023 mit der Verlängerung der Vorstandsbestellung von Albrecht Reimold (Produktion und Logistik) hat sich der Aufsichtsrat ebenfalls befasst. Alle drei Vorstandsbestellungen wurden verlängert. Weitere zentrale Beratungsgegenstände in diesem Zusammenhang waren die Überarbeitung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder und die Festsetzung der Ziele für die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2023. Im Rahmen der Überarbeitung des Vergütungssystems waren die infolge der Börsennotierung zusätzlich einzuhaltenden gesetzlichen Anforderungen sowie die Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex mit Blick auf die Vorstandsvergütung zu beachten. Darüber hinaus wurde sichergestellt, dass das Vergütungssystem für eine börsennotierte Gesellschaft in der Größe und Lage der Porsche AG angemessen und marktüblich ausgestaltet ist. Das neue System für die Vergütung der Vorstandsmitglieder soll der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2023 zur Billigung vorgelegt werden.
Des Weiteren befasste sich der Aufsichtsrat auf Grundlage der Berichterstattung durch den Vorstand bzw. durch die externen Berater fortlaufend mit den wesentlichen behördlichen und gerichtlichen Verfahren der Gesellschaft, wie etwa den Verfahren im Zusammenhang mit Emissionsthemen.
Schließlich war die Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, die von der Porsche AG aufgrund der Börsennotierung zu berücksichtigen sind, ein Schwerpunktthema des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat diskutierte eingehend die Vorgaben und gab zusammen mit dem Vorstand die jährliche Entsprechenserklärung nach § 161 AktG ab.
Insbesondere der Börsengang der Gesellschaft sorgte für grundlegende Veränderungen in der Governance und personellen Zusammensetzung des Aufsichtsrats. So wurde der Aufsichtsrat im Zuge des geplanten Börsengangs personell neu aufgestellt. Die Hauptversammlung der Gesellschaft wählte am 23. September 2022 mit Micaela le Divelec Lemmi, Melissa Di Donato Roos und Hauke Stars drei neue Mitglieder des Aufsichtsrats. Im Gegenzug schieden die Aufsichtsratsmitglieder Hans-Peter Porsche und Thomas Schmall-von Westerholt aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft aus. Im Zuge der Neubestellung der Aufsichtsratsmitglieder wurde auch die durch das Ausscheiden von Hiltrud Dorothea Werner mit Wirkung zum 31. Januar 2022 vakant gewordene Position aufseiten der Anteilseignervertreter des Aufsichtsrats wieder besetzt. Sämtliche durch die Hauptversammlung vom 23. September 2022 neu bestellten Aufsichtsratsmitglieder wurden jeweils bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, das heißt bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2024 der Gesellschaft, gewählt.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft verabschiedete im Geschäftsjahr 2022 sein langjähriges Mitglied Werner Weresch, der nach 25 Jahren sein Mandat im Aufsichtsrat zum 30. November 2022 niederlegte und in den Ruhestand ging. Werner Weresch war zudem stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender. Diese Funktion übt nunmehr Jordana Vogiatzi aus. Als Nachfolger von Herrn Weresch wurde Ibrahim Aslan durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 24. November 2022, uns zugestellt am 6. Dezember 2022, als Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft für die Arbeitnehmerseite bestellt.
Die Mitglieder und der Vorsitzende des Aufsichtsrats haben den ausgeschiedenen Mitgliedern ihren herzlichen Dank für die sehr gute, langjährige und konstruktive Zusammenarbeit ausgesprochen.
Um die ihm obliegenden Aufgaben zu erfüllen, hat der Aufsichtsrat Ausschüsse gebildet, die ihn bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unterstützen.
Bis zum Börsengang der Porsche AG hatte der Aufsichtsrat den Ständigen Ausschuss eingerichtet. Der Ständige Ausschuss war zugleich Vermittlungsausschuss nach § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und hatte unter anderem die Aufgabe, über den Abschluss, die Änderung und Aufhebung von Anstellungsverträgen der Vorstandsmitglieder zu entscheiden sowie dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Besetzung von Vorstandspositionen zu unterbreiten. Zudem waren im Rahmen der Sonderuntersuchungsumfänge Aufgaben an den Ständigen Ausschuss delegiert. Darüber hinaus konnte der Ständige Ausschuss in Eilfällen über Geschäfte, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, beschließen. Nach der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat konnten bei Bedarf weitere Ausschüsse gebildet werden; hiervon wurde jedoch kein Gebrauch gemacht.
Der Ständige Ausschuss tagte im vergangenen Geschäftsjahr, wie schon in den vorherigen Geschäftsjahren, regelmäßig. Bis Ende September kam der Ständige Ausschuss zu insgesamt neun Sitzungen im Präsenzformat (mit der Möglichkeit der virtuellen Teilnahme) jeweils im Vorfeld der Aufsichtsratssitzung zusammen. In diesen Sitzungen befasste sich der Ständige Ausschuss insbesondere mit der Beratung und Beschlussempfehlung für die unter dem Bereich Schwerpunkte der Arbeit des Aufsichtsrats genannten Themen.
Im Zuge des Börsengangs der Gesellschaft hat der Aufsichtsrat auch die Organisation und die personelle Zusammensetzung der Ausschüsse grundlegend neu gestaltet. Hierzu hat sich der Aufsichtsrat mit Wirkung zum 23. September 2022 eine neue Geschäftsordnung gegeben. Im Rahmen dieser Neuorganisation des Aufsichtsrats wurde der bis dahin bestehende Ständige Ausschuss des Aufsichtsrats als Präsidium eingerichtet und die Mitgliederzahl des Präsidiums um zwei auf sechs Mitglieder verkleinert. Darüber hinaus wurden vier weitere Ausschüsse gebildet: der Prüfungsausschuss, der Nominierungsausschuss, der Vermittlungsausschuss sowie der sogenannte Related-Party Ausschuss. Nach der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats besteht die Möglichkeit, dass der Aufsichtsrat weitere Aufsichtsratsausschüsse einrichtet, sofern dies nach seiner Auffassung zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendig ist.
Die Aufsichtsratsausschüsse haben die folgenden Aufgaben bzw. sind wie folgt besetzt:
Das Präsidium koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat und bereitet dessen Sitzungen vor. Darüber hinaus nimmt das Präsidium Aufgaben des Aufsichtsrats bei der Ausnutzung eines Genehmigten Kapitals oder der Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen wahr, unter Einschluss der Ermächtigung zu Änderungen an der Satzung in diesem Zusammenhang, die nur die Fassung betreffen. Zudem bereitet das Präsidium die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor.
Mitglieder des Präsidiums sind:
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| ― | Dr. Wolfgang Porsche (Vorsitzender) |
| ― | Dr. Arno Antlitz |
| ― | Hauke Stars |
| ― | Jordana Vogiatzi |
| ― | Harald Buck |
| ― | Carsten Schumacher |
Der Prüfungsausschuss überwacht den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie die Abschlussprüfung, insbesondere die Auswahl und Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sowie die Qualität der Abschlussprüfung und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen.
Mitglieder des Prüfungsausschusses sind:
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| ― | Dr. Christian Dahlheim (Vorsitzender) |
| ― | Micaela le Divelec Lemmi |
| ― | Dr. Ferdinand Oliver Porsche |
| ― | Carsten Schumacher |
| ― | Nora Leser |
| ― | Harald Buck |
Der Nominierungsausschuss ist ausschließlich mit Vertretern der Anteilseignerseite besetzt und hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner geeignete Kandidaten vorzuschlagen.
Mitglieder des Nominierungsausschusses sind:
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| ― | Dr. Wolfgang Porsche (Vorsitzender) |
| ― | Dr. Arno Antlitz |
| ― | Hauke Stars |
Der Vermittlungsausschuss hat die Aufgabe, im Falle des § 31 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 MitbestG Vorschläge für die Bestellung und den Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern zu machen.
Mitglieder des Vermittlungsausschusses sind:
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| ― | Dr. Wolfgang Porsche (Vorsitzender) |
| ― | Hauke Stars |
| ― | Jordana Vogiatzi |
| ― | Harald Buck |
Der Related-Party Ausschuss regelt die sogenannten Related-Party Transactions, das heißt, bestimmte Geschäfte der Gesellschaft mit ihr nahestehenden Personen. Der Ausschuss identifiziert und überwacht Transaktionen mit juristischen und natürlichen Personen, die oberhalb des Schwellenwerts von 1,5 % der Bilanzsumme liegen. Der Ausschuss bewertet, prüft und entscheidet, ob die Unabhängigkeitsanforderungen der Gesellschaft eingehalten werden und entscheidet gegebenenfalls über die Zustimmung zu solchen Geschäften.
Mitglieder des Related-Party Ausschusses sind:
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| ― | Dr. Hans Michel Piëch |
| ― | Micaela le Divelec Lemmi |
| ― | Hauke Stars |
| ― | Wolfgang von Dühren |
| ― | Akan Isik |
Das neu gewählte Präsidium sowie der Prüfungsausschuss tagten seit Oktober 2022 jeweils zweimal. In beiden Ausschüssen gab es jeweils eine Sitzung per Videokonferenz und eine Sitzung als physische Sitzung. Die anderen genannten Ausschüsse traten im Berichtsjahr nicht zusammen. Das Präsidium beschäftigte sich mit der Beratung und Beschlussempfehlung für das Plenum. Zudem hat sich das Präsidium in seiner Sitzung im November umfassend mit der langfristigen Nachfolgeplanung befasst. Der Prüfungsausschuss hat sich in seinen beiden Sitzungen insbesondere mit der Finanzberichterstattung und mit den Berichten zu Risikomanagement, Compliance sowie Revision befasst. Zudem wurde zu den Prüfungsschwerpunkten für das Jahr 2022 beraten.
Der Jahresabschluss der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG sowie der für die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG und den Konzern zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 sind ordnungsgemäß von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Dies gilt auch für den nach IFRS aufgestellten Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022.
In der Sitzung am 28. Februar 2023 behandelte der Aufsichtsrat den jeweils vom Abschlussprüfer mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss der Gesellschaft, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht einschließlich der Nichtfinanziellen Erklärung für die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2022 sowie die Erklärung zur Unternehmensführung, den Vergütungsbericht und den Gewinnverwendungsvorschlag. Zur Vorbereitung standen den Aufsichtsratsmitgliedern umfangreiche Unterlagen zur Verfügung, unter anderem der nach IFRS aufgestellte Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht einschließlich der Nichtfinanziellen Erklärung für die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG und den Konzern sowie die Erklärung zur Unternehmensführung, der Vergütungsbericht, der Jahresabschluss der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und die Prüfungsberichte der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, für den Jahresabschluss der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG und den Konzernabschluss jeweils für das Geschäftsjahr 2022 und jeweils einschließlich des zusammengefassten Lageberichts sowie der Entwürfe der Berichte des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses.
Der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat haben diese Unterlagen eingehend behandelt und im Beisein des Abschlussprüfers, der über die Ergebnisse seiner Prüfung berichtete und dabei insbesondere auch auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die jeweilige Vorgehensweise bei der Prüfung inklusive der Schlussfolgerungen einging und für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung stand, intensiv erörtert.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben erstmalig für das Berichtsjahr einen Vergütungsbericht nach § 162 AktG erstellt. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Abschlussprüfer hat bestätigt, dass der Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen des § 162 AktG entspricht. Der Vergütungsbericht wird der Hauptversammlung der Gesellschaft nach § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorgelegt.
Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und seiner eigenen Prüfung schloss sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Er stellte fest, dass Einwendungen nicht zu erheben waren, und billigte die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse und den zusammengefassten Lagebericht einschließlich der Nichtfinanziellen Erklärung. Damit war der Jahresabschluss 2022 der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG festgestellt. Auf dieser Grundlage hat sich der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns angeschlossen. Der Aufsichtsrat verabschiedete ferner den Bericht des Aufsichtsrats, die Erklärung zur Unternehmensführung und den Vergütungsbericht sowie seine Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten der ordentlichen Hauptversammlung 2023.
Der Aufsichtsrat hat klare Regeln, um mögliche Interessenkonflikte seiner Mitglieder bei seinen Beratungen und Beschlussfassungen zu vermeiden bzw. wie mit potenziellen Interessenkonflikten im Ausnahmefall umzugehen ist. So sieht insbesondere die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat vor, dass jedes Aufsichtsratsmitglied potenzielle Interessenkonflikte unverzüglich dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats offenzulegen hat. Darüber hinaus können Interessenkonflikte je nach Umfang und Tragweite dazu führen, dass das betroffene Aufsichtsratsmitglied bei der Beschlussfassung und gegebenenfalls auch bei der Beratung zu dem relevanten Tagesordnungspunkt nicht mitwirkt.
Einige Mitglieder des Aufsichtsrats der Porsche AG nehmen zugleich eine Organfunktion bei der Volkswagen AG und/ oder der Porsche Automobil Holding SE wahr. Um denkbare Interessenkonflikte im Zusammenhang mit diesen Doppelfunktionen mit Blick auf die Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats der Porsche AG betreffend die Vorbereitung und Umsetzung des Börsengangs zu vermeiden, haben diese Aufsichtsratsmitglieder vorsorglich an den Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats der Porsche AG nicht mitgewirkt, wenn sie ihre Organfunktion bei der Volkswagen AG oder der Porsche Automobil Holding SE ausgeübt haben und infolgedessen ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden konnte. Hierdurch wurde umfassend sichergestellt, dass die an den Entscheidungen und Beschlussfassungen mitwirkenden Aufsichtsratsmitglieder ausschließlich die Interessen der Porsche AG wahrnehmen.
Andere Interessenkonflikte sind im Berichtsjahr weder angezeigt worden noch erkennbar aufgetreten.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex sieht vor, dass der Aufsichtsrat regelmäßig beurteilen soll, wie wirksam er insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen (sogenannte Selbstbeurteilung). Mit Blick auf den kurzen Zeitraum seit der Neugestaltung des Aufsichtsrats infolge des Börsengangs der Gesellschaft war die Durchführung einer Selbstbeurteilung aus Sicht des Aufsichtsrats bisher weder zweckmäßig noch geboten. Der Aufsichtsrat plant daher, im Geschäftsjahr 2023 eine umfassende Prüfung seiner Arbeit in Form einer Selbstbeurteilung durchzuführen. Hierbei soll nach Maßgabe der Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex insbesondere die Effizienz und Effektivität der Aufsichtsratsarbeit untersucht werden. Wesentliche Themenfelder werden dabei insbesondere Vorbereitung und Ablauf sowie Inhalte und Themen der Sitzungen, die Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsrats und das Zusammenwirken mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer sein. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, die Unterstützung eines externen Beraters hinzuziehen, der über breites Erfahrungswissen im Governance-Bereich verfügt. Die Auswertung der Gespräche einschließlich der Anregungen zur weiteren Verbesserung der Aufsichtsratsarbeit sollen dem Aufsichtsrat vom Aufsichtsratsvorsitzenden vorgestellt und von den Aufsichtsratsmitgliedern diskutiert werden. Die Einzelheiten über das Verfahren der Selbstbeurteilung sowie dessen Ergebnisse werden im Rahmen der Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2023 veröffentlicht.
Die Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex stellen für den Aufsichtsrat wichtige Maßgaben für sein Handeln und seine Arbeitsweise dar. In der Entsprechenserklärung vom Dezember 2022 haben Vorstand und Aufsichtsrat erklärt, inwiefern den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex seit dem Börsengang der Gesellschaft entsprochen wurde und künftig entsprochen wird.
Die gemeinsame Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat ist auf der Internetseite → https://investorrelations.porsche. com/de/corporate-governance/ dauerhaft veröffentlicht. Weitere Ausführungen zur Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sind in der Erklärung zur Unternehmensführung dargestellt.
Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und allen Mitarbeitern für die im abgelaufenen, sehr herausfordernden Geschäftsjahr geleistete Arbeit seinen Dank und seine Anerkennung aus. Mit ihrem außerordentlichen persönlichen Engagement und Verantwortungsbewusstsein haben sie alle maßgeblich dazu beigetragen, dass die Porsche AG auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2022 zurückblicken kann und den Börsengang erfolgreich umsetzen konnte.
Zuffenhausen, 28. Februar 2023
Dr. Wolfgang Porsche, Vorsitzender des Aufsichtsrats
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