Environmental & Social Information • May 3, 2023
Environmental & Social Information
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Finanzbericht: 32336547

INDUS steht für das Versprechen, unsere Beteiligungsgesellschaften verlässlich und auf Dauer zu begleiten. Langfristiger Unternehmenserfolg ist nach unserem Verständnis nur im Einklang von wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen Aktivitäten zu erzielen.
Die INDUS Holding AG (nachfolgend auch: INDUS) ist spezialisiert auf die Übernahme von mittelständisch geprägten Unternehmen und deren langfristige Begleitung ohne Exit-Orientierung. Der Investitionsschwerpunkt liegt auf Unternehmen mit erfolgreichen und etablierten Geschäftsmodellen, die zum Zeitpunkt der Akquisition häufig noch inhabergeführt sind. INDUS geht dabei mehrheitliche Beteiligungen im produzierenden Sektor des deutschsprachigen Mittelstands in Europa ein. Über Enkelgesellschaften, Niederlassungen, Beteiligungen und Repräsentanzen ist INDUS weltweit in 30 Ländern auf fünf Kontinenten vertreten. Unternehmenssitz von INDUS ist Bergisch Gladbach. Das Gruppenportfolio zeichnet sich durch einen hohen Diversifizierungsgrad aus, da die Unternehmen in unterschiedlichen Geschäfts- und Technologiefeldern, Absatzmärkten und Branchenzyklen aktiv sind. Die Geschäftsleitungen der Portfoliounternehmen werden unmittelbar von den Mitgliedern des Vorstands der INDUS Holding AG im strategischen Sparring begleitet. Als Mehrheitsgesellschafterin und Finanzholding unterstützt INDUS ihre Beteiligungen zudem durch die Bereitstellung von Kapital zur Geschäftsentwicklung. Da ein Exit nicht zum Geschäftsmodell von INDUS gehört, steht INDUS entsprechend dafür ein, dass im Falle eines Zielkonflikts der langfristige Unternehmenserfolg als übergreifendes Ziel stets über potenziell zu erwirtschaftenden kurzfristigen Gewinnen steht. Zusammengefasst lässt sich das Geschäftsmodell von INDUS mit den Begriffen "Kaufen, halten & entwickeln" beschreiben.
Den Unternehmenserfolg definieren INDUS und die Beteiligungsgesellschaften dabei nicht ausschließlich auf finanzieller Basis. Als bedeutende regionale Betriebe sind sich INDUS und die Beteiligungsgesellschaften des besonderen Stellenwerts des lokalen Umfelds bewusst. Für die INDUS-Gruppe bedeutet Nachhaltigkeit die langfristig ausgewogene Berücksichtigung von wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zielen.
Die Nachhaltigkeitsstrategie ist daher zu einer eigenständigen strategischen Initiative "Nachhaltig handeln" des Strategieprogramms PARKOUR geworden und liegt im unmittelbaren Verantwortungsbereich des Vorstands. Als eigenständiger Strategiebaustein sind die gesetzlichen und inhaltlich relevanten Themen aus dem ESG-Themenkomplex fortlaufend Teil des strategischen Sparrings zwischen Vorstand und den Geschäftsführungen der Beteiligungsgesellschaften. Der Vorstand von INDUS trägt die Verantwortung für alle zentralen Managementsysteme. Dazu gehören das Compliance Management System, die Organisationsverantwortung für alle dezentralen System- und Prozesselemente sowie die Organisationsverantwortung für alle relevanten Nachhaltigkeitsaspekte, wie zum Beispiel die Einhaltung der Menschenrechte. Für Fortschritte im Bereich "Nachhaltigkeit" ist im Vergütungssystem des Vorstands eine entsprechende Komponente im Short Term Incentive (STI) integriert. In Bezug auf die Nachhaltigkeitsstrategie steht für die kommenden Jahre insbesondere die Umsetzung der Treibhausgasreduktionsziele des Klimaschutzgesetzes im Fokus.
Aktuelle gesetzliche und regulatorische Entwicklungen werden nachverfolgt, zur Analyse der Nachhaltigkeitsstrategie verwendet und dienen bei Änderungsbedarf als Grundlage der Fortschreibung der Strategie. Für das Geschäftsjahr 2022 wird erstmalig in vollem Umfang die EU-Verordnung 2020/852 ("Taxonomie-Verordnung") sowie die dazugehörigen delegierten Verordnungen (EU) 2021/2139 ("Klima-Taxonomie") und (EU) 2021/2178 (Offenlegungspflichten gemäß Art. 8 Abs. 4 der Taxonomieverordnung) zur Angabe der taxonomiekonformen Umsätze, Betriebsausgaben und Investitionen angewendet.
Ab dem 1. Januar 2023 unterliegt die INDUS Holding AG auch dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das die Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage zum Ziel hat und Unternehmen verpflichtet, Transparenz in ihrer Lieferkette zu schaffen und Verantwortung zu übernehmen.
Die Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben spiegelt dabei die erhöhte öffentliche Wahrnehmung der Bedeutung von ESG-Aspekten wider. Hinzu kommt die Realität des Fortschreitens der Erderwärmung und der Erhöhung der Gefahr des Verfehlens der Ziele internationaler Klimaabkommen. Durch die Entwicklung der Erderwärmung hält INDUS das Auftreten von signifikanten Wetterereignissen wie zum Beispiel Hitzewellen und starken Stürmen für wahrscheinlich. Die Gesellschaften der INDUS-Gruppe sind diesbezüglich über relevante Versicherungen gegen Elementarschäden und Betriebsunterbrechungen abgesichert.
Der Schutz unserer Umwelt und innerhalb dieser Säule der Nachhaltigkeit, die Reduktion der Treibhausgasemissionen und die damit einhergehende Notwendigkeit zur drastischen Erhöhung der Energieeffizienz ist in allen industriellen Branchen relevant. Energiepreise und Umweltstandards werden dieser Entwicklung folgend langfristig weiter steigen. Die physischen Auswirkungen des Klimawandels setzen auch zunehmend internationale Lieferketten unter Druck. Die dadurch bedingten Erhöhungen der Energie- und Rohstoffpreise stellen Risiken für die Entwicklungen der einzelnen Gesellschaften und der Gruppe dar und je nach Marktsituation der Beteiligungsgesellschaft können diese Erhöhungen nicht immer zeitnah und vollumfänglich an die Kunden weitergegeben werden. Diese Entwicklung wurde im Geschäftsjahr 2022 drastisch verschärft durch die Energiekrise aufgrund des Kriegs in der Ukraine.
Um dieser Entwicklung langfristig entgegenzuwirken, erwartet INDUS verstärkte Investitionen in nachhaltige und energiesparende Produktionsprozesse. Hier sieht INDUS mittelfristig insbesondere für die Unternehmen aus den Segmenten Maschinen- und Anlagenbau sowie Metalltechnik nutzbare Chancen.
Hinsichtlich einer Beeinflussung der Produktionsbedingungen, des Produktportfolios und des Geschäftsverlaufs der Gruppe infolge der Erderwärmung geht INDUS im Prognosezeitraum nicht von einer relevanten Verschlechterung der aktuellen Situation aus. Dies ist auch in der hohen Diversifikation der INDUS-Gruppe hinsichtlich der Standorte, Absatzmärkte und Geschäftsfelder begründet. Außerdem ergaben die Klimarisikoanalysen keine wesentlichen Gefährdungen. Gleichwohl werden Produkte der Beteiligungen sich neuen Anforderungen anpassen und Innovationen erforderlich, um beste Marktpositionen zu erhalten oder zu erlangen. Hierbei unterstützt die Holding die Beteiligungen finanziell, regt den frühzeitigen Diskurs mit der Kundenbasis der Beteiligungen an und initiiert geeignete Arbeitsgruppen, an denen Personen mehrerer Beteiligungsgesellschaften teilnehmen, um den Wissensaustausch zu fördern und eine Diskussionsplattform zu relevanten Technologie- und Gesellschaftstrends bzw. Methodenunterstützung für Innovationsentwicklungen zu bieten.
Als börsennotierte Beteiligungsgesellschaft führt die INDUS Holding AG zudem neben dem Austausch mit internen Stakeholdern auch einen kontinuierlichen Diskurs zu Nachhaltigkeitsaspekten mit externen Anspruchsgruppen wie institutionellen, Kapital gebenden Geschäftsbanken und weiteren Kapitalmarkt-Beteiligten, um adäquat auf die komplexen Anforderungen eingehen zu können. INDUS hat im September 2020 erstmals ein ESG-linked Schuldscheindarlehen auf Basis des vorhandenen ISS ESG-Ratings im Prime Status (C+) in Höhe von 60 Mio. EUR begeben. Inzwischen wurden zwei weitere ESG-linked Schuldscheindarlehen auf gleicher Basis platziert, 56 Mio. EUR im November 2021 und 37 Mio. EUR im November 2022.
Das ISS ESG-Rating konnte im Geschäftsjahr 2022 im Prime Status (C+) gehalten werden.
Im Geschäftsjahr 2021 wurde die Nachhaltigkeitsstrategie als eigenständige strategische Initiative "Nachhaltig Handeln" in der PARKOUR-Strategie verankert. Die Strategie wurde im Rahmen eines Updates der Materialitätsanalyse 2022 überprüft und entsprechend ergänzt.
Die Grundlagen der Nachhaltigkeitsstrategie von INDUS bilden weiter die zehn Grundsätze des United Nations Global Compact (UN GC), welche INDUS in fünf Grundsätzen gebündelt aufgenommen und in insgesamt sechs Handlungsfelder überführt hat. Die ausformulierten Grundsätze lauten:
(a) Kontinuierlicher und vorsorglicher Einsatz zum Schutz der Umwelt
(b) Faire Arbeitsbedingungen geprägt von gegenseitigem Respekt
(c) Wahrnehmung sozialer Verantwortung im eigenen Einflussbereich
(d) Schutz und Achtung der Menschenrechte im eigenen Einflussbereich
(e) Einsatz für eine ehrliche und rechtmäßige Wirtschaftspraxis
Die für INDUS abgeleiteten Handlungsfelder der Nachhaltigkeitsstrategie folgen entsprechend den Grundsätzen und werden um ein sechstes Handlungsfeld ergänzt, welches die besondere Rolle der INDUS Holding AG als eine auf Langfristigkeit angelegte Begleitung der Beteiligungsgesellschaften verdeutlicht:
(i) Schutz der Umwelt
(ii) Faire Arbeit
(iii) Soziale Gerechtigkeit
(iv) Menschenrechte
(v) Ehrliche Wirtschaft
(vi) Gesellschafterbegleitung
Der konzeptionelle Zusammenhang zwischen den Grundsätzen des UN GC, den abgeleiteten Grundsätzen von INDUS und den Handlungsfeldern der Nachhaltigkeitsstrategie ist in der nachfolgenden Abbildung verdeutlicht:
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| Selbstverständnis von INDUS und Verankerung im Kodex | UNGC | Handlungsfelder | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (i) Kontinuierlicher und vorsorglicher Einsatz zum Schutz der Umwelt | 7-9 | |||||
| (ii) Faire Arbeitsbedingungen geprägt von gegenseitigem Respekt | 3-6 | |||||
| (iii) Wahrnehmen sozialer Verantwortung im eigenen Einflussbereich | 3, 6-8 | Schutz der Umwelt | Faire Arbeit | Soziale Gerechtigkeit | Menschenrechte | Ehrliche Wirtschaft |
| (iv) Schutz und Achtung der Menschenrechte im eigenen Einflussbereich | 1+2 | |||||
| (v) Einsatz für eine ehrliche und rechtmäßige Wirtschaftspraxis | 10 |
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| Selbstverständnis von INDUS und Verankerung im Kodex | Handlungsfelder |
|---|---|
| (i) Kontinuierlicher und vorsorglicher Einsatz zum Schutz der Umwelt | |
| (ii) Faire Arbeitsbedingungen geprägt von gegenseitigem Respekt | |
| (iii) Wahrnehmen sozialer Verantwortung im eigenen Einflussbereich | Gesellschafterbegleitung |
| (iv) Schutz und Achtung der Menschenrechte im eigenen Einflussbereich | |
| (v) Einsatz für eine ehrliche und rechtmäßige Wirtschaftspraxis |
Die Handlungsfelder (i)-(v) decken die inhaltlichen Anforderungen an die Aspekte "Umweltbelange" (i), "Arbeitnehmerbelange" (ii), "Sozialbelange" (iii), "Achtung der Menschenrechte" (iv) und "Bekämpfung von Korruption und Bestechung" (v) gemäß § 289c Abs. 2 HGB ab.
Die im Geschäftsjahr 2017 implementierte Materialitätsanalyse wurde 2022 erneuert und weiterentwickelt. Die Fokussierung von Aktivitäten lag auf den Nachhaltigkeitsaspekten, welche den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis sowie die Lage der INDUS-Gruppe deutlich beeinflussen können (Outside-In) oder welche durch die Geschäftstätigkeit und die Geschäftsbeziehungen der INDUS-Gruppe deutlich beeinflusst werden (Inside-Out). Die Identifikation und die Ausprägung der wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte in Form einer Materialitätsanalyse erfolgt methodisch durch die Kombination der Outside-In- und Inside-Out-Analyse der Handlungsfelder (i) - (v) auf Segment- und Beteiligungsebene durch den Vorstand (Top-Down) und durch die Geschäftsführungen der Beteiligungsgesellschaften (Bottom-Up). Ergänzt wurde die interne Sicht durch umfangreiche Interviews mit externen Stakeholdern, die im folgenden Kapitel genauer erläutert werden. Dabei erfolgt eine annähernde Bottom-Up-Analyse über den regulären Strategieprozess mithilfe der Analyse von Chancen aus den individuellen Nachhaltigkeitsstrategien sowie basierend auf der Risikoanalyse im integrierten Risikomanagementsystem der INDUS-Gruppe.
Ein wesentlicher Bestandteil des strategischen Sparrings von Vorstand und Geschäftsführung besteht in der Ausarbeitung der Bedeutung der allgemeinen wirtschaftlichen Werttreiber von ESG-Initiativen für die jeweilige Beteiligungsgesellschaft und in der Analyse resultierender Chancen und Risiken. Entsprechend der operativen Eigenständigkeit der Beteiligungsgesellschaften obliegt es den Beteiligungsgesellschaften, eine Priorisierung von effizienten und effektiven Nachhaltigkeitsinitiativen im Kontext einer individuellen und an den INDUS-Zielvorgaben orientierten Nachhaltigkeitsstrategie vorzunehmen. Die Zielvorgaben von INDUS für die Emissionen der gesamten INDUS-Gruppe folgen aus der gruppenübergreifenden Materialitätsanalyse (Top-Down) und werden von den Beteiligungsgesellschaften individuell konkretisiert und mit Maßnahmen hinterlegt (Bottom-Up). Für die Berichterstattung im Rahmen des nichtfinanziellen Berichts erfolgt die Fokussierung auf Chancen und Risiken, die aus Nachhaltigkeitsaspekten resultieren (Outside-In) und für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses sowie der Lage und der Geschäftsbeziehungen der INDUS Holding AG erforderlich sind, und auf solche Risiken, die durch Geschäftstätigkeiten und Geschäftsbeziehungen von INDUS in den Nachhaltigkeitsaspekten verursacht werden (Inside-Out).
Basis für eine erfolgreiche Arbeit an Nachhaltigkeitsthemen und damit für den langfristigen Unternehmenserfolg ist die Kenntnis der entsprechenden Stakeholder und deren Interessen. INDUS hat 2010 zum ersten Mal am Carbon Disclosure Project teilgenommen und berichtet seitdem zum Thema Nachhaltigkeit. Seit 2017 werden dazu konstant auch externe Stakeholder involviert. Die Auswahl der Interessensgruppen wird regelmäßig überprüft, und bei Bedarf wird der Kreis erweitert. Die Auswahl der wesentlichen Stakeholder folgt immer einem strukturierten Prozess. Dabei werden potenziell relevante Gruppen unter Berücksichtigung der Wertschöpfungskette und Rücksprache mit anderen Fachabteilungen durch die Nachhaltigkeitsabteilung von INDUS identifiziert. Anschließend erfolgt eine Priorisierung der Stakeholder anhand des jeweiligen Einflusses auf die INDUS-Gruppe sowie anhand des Einflusses der INDUS-Gruppe auf den jeweiligen Stakeholder. Dieser Vorschlag wird anschließend mit dem INDUS-Vorstand abgestimmt. Da Nachhaltigkeitsthemen inzwischen in der Mitte der Gesellschaft angekommen sind und die Wahrnehmung dazu sehr unterschiedlich ist, wurde im Vergleich zu den vorigen Beteiligten im Jahr 2022 der Kreis der Stakeholder deutlich erweitert und diversifiziert.
Die strukturierte Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen unserer Stakeholder ergab 2022 insgesamt sieben relevante sowohl interne als auch externe Gruppen:
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| ― | Geschäftspartner: Hierunter fallen Investierende, Lieferfirmen und Dienstleistungsunternehmen, Eigentumsparteien potenzieller Akquisitionen, Beteiligungsgesellschaften. Alle genannten Teilgruppen sichern INDUS finanziell ab, ermöglichen Weiterentwicklung und Akquisitionen und halten die wirtschaftlichen Tätigkeiten am Laufen. |
| ― | Kundschaft der Beteiligungen: Ein gutes Verhältnis zu Auftraggebenden schafft langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit, die das Bestehen beider Seiten sichert und auch gemeinsame, fortschrittliche Entwicklung ermöglicht. |
| ― | Mitarbeitende: Sowohl Mitarbeitende der INDUS Holding AG als auch der Beteiligungen sind zentraler Bestandteil von INDUS. Ein enger Austausch auf Augenhöhe zwischen der Belegschaft und den Vorständen ist wesentlich für ein produktives Arbeitsklima und ein gesundes Miteinander. |
| ― | Kommunen: Kommunen sind einer der Grundsteine des Bestehens unserer Beteiligungen. Sie stellen die Gewerbeflächen zur Verfügung, sind für die Infrastruktur im öffentlichen Raum zuständig und verantworten die Möglichkeit, dass (potenzielle) Mitarbeitende sich in einer attraktiven Umgebung wohlfühlen. Ein enger Austausch ist hier besonders wichtig, da dies die Gestaltung des menschlichen Lebensraums betrifft. |
| ― | Öffentlichkeit: Die Öffentlichkeit wird hier von Analyst:innen vertreten, die sich besonders gut im Nexus Nachhaltigkeit - Finanzen auskennen. Sie bewerten Unternehmen anhand ihrer Nachhaltigkeitskennzahlen und sind ein wichtiges Medium zur Information der allgemeinen Öffentlichkeit anhand von Zusammenfassungen, Kennzahlen und Siegeln. |
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| ― | Vorstand: Der Vorstand der INDUS Holding AG ist ein wesentlicher Stakeholder, da er die Verantwortung für die Entwicklung des Unternehmens trägt und damit auch für den Umgang mit der Umwelt und den Lebensunterhalt aller Mitarbeitenden. |
| ― | Geschäftsführungen der Beteiligungen: Sie tragen die operative Verantwortung in den Beteiligungsunternehmen und bilden das Bindeglied zur INDUS Holding AG, Kommunen und anderen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteuren vor Ort. |
Die INDUS Holding AG und die Portfoliounternehmen stehen im regelmäßigen Austausch mit den Stakeholdergruppen, so etwa die Analyst:innen und Kapitalgebenden mit der IR/PR-Abteilung über Videocalls, E-Mails und Telefonate oder zum Beispiel die Beteiligungen mit ihren Kunden und Kommunen über Telefonate und persönliche Gespräche. Im Geschäftsjahr 2016 wurden die aus interner Sicht identifizierten Handlungsfelder und Kernthemen im informativen Austausch mit der Sichtweise ausgewählter Beteiligungsgesellschaften abgeglichen. Im Geschäftsjahr 2017 wurde der Stakeholderdialog mit institutionellen Kapitalgebenden und Familienunternehmen durch strukturierte Stakeholderinterviews zu Sichtweise und Wahrnehmung der Nachhaltigkeitsstrategie intensiviert. 2019 wurden ebenso strukturierte Interviews in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Internationale Rechnungsregelung der Technischen Universität Dortmund geführt. Im Geschäftsjahr 2022 wurden wieder Gespräche nach einem standardisierten Leitfaden geführt mit dem bisher weitesten Kreis externer Stakeholder. Die Gespräche dienen dem Zweck, wesentliche Nachhaltigkeitsthemen aus Sicht unserer maßgeblichen Stakeholder zu identifizieren sowie unsere interne Bewertung extern zu spiegeln und auf Vollständigkeit zu prüfen. Dazu werden kontinuierlich ihre Interessen, Erwartungen und Anforderungen analysiert und die Ergebnisse in die Wesentlichkeitsanalyse eingebunden. Gleichzeitig liefern die Gespräche neue Impulse und wichtige Anregungen für die INDUS-Gruppe. Die Standpunkte und Einschätzungen der Beteiligungs-Geschäftsführungen wurden durch eine schriftliche Umfrage eingeholt und in der finalen Bewertung berücksichtigt. Die wesentlichen Themen der vorigen Jahre wurden grundsätzlich bestätigt. Aufgrund der geopolitischen und klimatischen Entwicklung im Jahr 2022 gab es verstärkte Zustimmungen zu schon wesentlichen Themen, wie zum Beispiel Erhöhung der Energieeffizienz und Verringerung der Treibhausgasemissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Im Folgenden werden die wesentlichen Themen vertieft erläutert und mit Maßnahmen, Zielen und bisherigen Fortschritten vervollständigt.
Durch die Identifikation der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen schafft INDUS eine Basis für die Nachhaltigkeitsaktivitäten der INDUS-Gruppe und die Schwerpunkte der Nachhaltigkeitsstrategie. Sofern spezifische Ziele, Maßnahmen und Managementansätze für die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen definiert sind, befinden sich die Detailangaben in den jeweiligen Kapiteln zu den Handlungsfeldern.
Regelmäßige Wesentlichkeitsanalysen helfen dabei, die für das Unternehmen wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren und zu priorisieren. Das Ergebnis der diesjährigen Materialitätsanalyse in den sechs Handlungsfeldern unter Einbeziehung der Sichtweise von internen und externen Stakeholdern ist untenstehend kompakt dargestellt.
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| Handlungsfeld | Bezeichnung |
|---|---|
| Erhöhung der Energieeffizienz | |
| Treibhausgasemissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette | |
| Erneuerbare Energien (Nutzung und Technologie-Entwicklung) | |
| Verantwortungsvoller Umgang und Vermeidung von Abfall | |
| Schutz der Umwelt | Kreislaufwirtschaft |
| Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden | |
| Aus- und Weiterbildung | |
| Faire Entlohnung und Vertragsverhältnisse | |
| Faire Arbeit | Vereinbarkeit von Beruf und Familie |
| Gesellschaftliches Engagement regional und überregional | |
| Soziale Gerechtigkeit | Gute Nachbarschaft |
| Schutz der Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette | |
| Menschenrechte | Diversität und Chancengleichheit |
| Bekämpfung von Korruption und Bestechung/Ehrliche Wirtschaft | Compliance-Management |
| Transparente Kommunikation | |
| Portfoliooptimierung durch Akquisitionstätigkeiten | |
| Gesellschafterbegleitung | Methodische und finanzielle Unterstützung zur Zielerreichung (zum Beispiel Förderbank, Schulungen etc.) |
Aufgrund des hohen Diversifikationsgrads des INDUS-Portfolios sowie der operativen Eigenständigkeit der Beteiligungen erarbeiten wir Projekte, welche entsprechend auf die Werttreiber von ESG-Initiativen einzahlen. Um hierbei der Eigenständigkeit der Beteiligungen gerecht zu werden, gibt INDUS nur für solche ESG-Aspekte gruppenübergreifende quantitative Zielvorgaben in Form von Kennzahlen (KPI: Key Performance Indicator) aus, welche im Rahmen der Materialitätsanalyse als relevant und wesentlich für die Gruppe identifiziert werden. Weitere Kennzahlen werden zwar zentral ermittelt, dienen jedoch primär der Nachverfolgung der Gruppenentwicklung und sind ohne konkretes quantifiziertes Ziel ausgestattet (PI: Performance Indicator). Das Strategieprogramm PARKOUR beinhaltet ein deutliches Umsatzwachstum auf über 2 Mrd. EUR bis 2025. Entsprechend ist für die kommenden Jahre mit fortlaufenden Änderungen des Konsolidierungskreises durch Akquisitionen zu rechnen. INDUS verwendet daher für die ESG-Kennzahlen im Regelfall Intensitätsziele je Mio. EUR Bruttowertschöpfung (BWS) oder bezogen auf die Größe der Belegschaft je Vollzeitäquivalent (FTE: full-time equivalents). Als Basisjahr für die Zieldefinition dient das Geschäftsjahr 2018.
Die Ergebnisse der Materialitätsanalyse werden im Folgenden für die einzelnen Handlungsfelder kurz dargestellt.
Innerhalb dieses Handlungsfelds können grundsätzlich fünf wesentliche Themen voneinander abgegrenzt werden: Erhöhung der Energieeffizienz, Treibhausgasemissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, erneuerbare Energien (Nutzung und Technologie-Entwicklung), verantwortungsvoller Umgang und Vermeidung von Abfall sowie Kreislaufwirtschaft.
Ein besonderer Fokus von INDUS liegt auf der Minimierung der direkten THG-E (Scope 1+2). Grundsätzlich existieren für die INDUS-Gruppe zwei mögliche Hebel zur Reduzierung der THG-E (Scope 1+2): einerseits die Nutzung emissionsarmer Energiequellen und andererseits die Erhöhung der Energieeffizienz, die auch aus wirtschaftlicher Perspektive von hoher Bedeutung ist. Für erneuerbare Energien gilt es, die bezogenen Mengen zu erhöhen. Darüber hinaus kann INDUS durch die Entwicklung von Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien weitere Beiträge zur Reduktion der Treibhausgasemissionen entlang der Wertschöpfungsketten leisten. INDUS erfasst die Treibhausgasemissionen in den Scopes 1-3, fokussiert sich auf die Reduktion der Emissionen in Scope 1+2 und strebt eine Verringerung des Energieeinsatzes an.
Aufgrund dieses Schwerpunkts sind im Handlungsfeld (i) "Schutz der Umwelt" insbesondere die Werttreiber Effizienzsteigerungen, unternehmerische Weitsicht und optimierte Investitionsentscheidungen relevant und werden bei den Beteiligungen zur Identifikation von Chancen herangezogen.
Abfälle, die im Geschäftsbetrieb der INDUS-Gruppe anfallen, sind zu fast 90 % und somit größtenteils ungefährlich. Alle Abfälle werden mit den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben korrekt entsorgt. Gleichwohl strebt INDUS an, die Recyclingquote aller Abfälle möglichst hochzuhalten und das Abfallaufkommen bezogen auf die Bruttowertschöpfung der Gruppe zu minimieren sowie sparsam mit den lokalen Wasservorkommen umzugehen. Die Beteiligungen der INDUS-Gruppe arbeiten daran, durch Recycelfähigkeit und den Einsatz von Rezyklaten in ihren Produkten einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft zu leisten. Entsprechende Investitionsvorhaben können auch durch die Nachhaltigkeitsförderbank unterstützt werden. Ein aktuelles Beispiel ist die Einführung eines adiabaten Kühlsystems bei VULKAN INOX. Herzstück der Produktion sind zwei leistungsstarke Induktionsschmelzöfen, die primär Recyclingschrotte einschmelzen. Für die Abfuhr der Prozesswärme besteht ein Wasserkreislauf, der bislang über ein Kühlsystem mit offener Wasserverrieselung geführt wurde. Durch das nun geschlossene Kühlsystem werden einerseits Verdunstungsverluste vermieden und der Frischwasserverbrauch um mindestens 80 % reduziert. Bei WIRUS werden standardmäßig Teile der Fenster aus recyceltem Material hergestellt, und alle Bestandteile werden wieder dem Kreislauf zugeführt.
Folgende wesentliche Themen wurden identifiziert: Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden, Aus- und Weiterbildung, faire Entlohnung und Vertragsverhältnisse sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Dieses Handlungsfeld ist hinsichtlich der Werttreiber Effizienzsteigerungen und unternehmerische Weitsicht von besonderer Bedeutung. INDUS legt besonderen Wert auf gegenseitigen Respekt, Fairness, Teamgeist, Professionalität und Offenheit. Diese Werte sind daher fester Bestandteil des INDUS-Verhaltenskodex, welcher alle Handlungsfelder der Nachhaltigkeitsstrategie umfasst.
Die Vermeidung jeglicher Arbeitsunfälle und insbesondere von Arbeitsunfällen mit Todesfolge hat höchste Priorität. Besonders wichtig für gut funktionierende Wirtschaftsaktivitäten und ein gutes Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Angestellten ist die Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit aller Beteiligten. Dies bezieht sich nicht nur auf die körperliche Unversehrtheit, sondern auch auf psychische Gesundheit und eine solide Resilienz aller Menschen. INDUS ist sich der Bedeutung von Sicherheit und Gesundheit bewusst, weshalb es als wesentliches Thema mit entsprechenden Maßnahmen und Zielen verfolgt wird.
Um dem bestehenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken, will INDUS weiter Nachwuchs durch Ausbildung neuer Arbeitskräfte fördern. Gleichzeitig werden durch Weiterbildung die Angestellten gefördert, wird deren Fachwissen auf dem Stand der Technik gehalten und neben Wertschätzung der Arbeitskraft auch wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit erhalten. Dazu erkennt INDUS es als wesentlich an, erbrachte Leistung durch faire Entlohnung und faire Vertragsverhältnisse wertzuschätzen. Die genannte Resilienz möchte INDUS durch mit Familie und Privatleben vereinbare Arbeitsbedingungen fördern und ein respektvolles Verhältnis mit den Menschen schaffen.
Die wesentlichen Themen in diesem Handlungsfeld sind für uns: Gesellschaftliches Engagement regional und überregional sowie gute Nachbarschaft.
Aufgrund der lokalen Verankerung der Beteiligungsgesellschaften sind diese ein bedeutender Teil der lokalen sozialen Struktur. Entsprechend ist die positive Wahrnehmung in der unmittelbaren Umgebung ein bedeutender Werttreiber und begünstigt sowohl die Gewinnung als auch die Bindung von Beschäftigten. Wesentlich für dieses Handlungsfeld sind somit die Vermeidung von Beeinträchtigungen des Umfelds aufgrund der Produktion und entsprechend das Ausbleiben berechtigter Beschwerden. Des Weiteren unterstützen die Beteiligungsgesellschaften der INDUS-Gruppe und INDUS soziale Einrichtungen finanziell auf lokaler und überregionaler Ebene und kooperieren mit Sozialeinrichtungen wie zum Beispiel Behindertenwerkstätten. Da die Mitarbeitenden der Gesellschaften der INDUS-Gruppe häufig in unmittelbarer Umgebung der Unternehmensstandorte wohnhaft sind, achtet INDUS sehr auf ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis mit den angrenzenden Gemeinden.
Schutz der Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette sowie Diversität und Chancengleichheit sind aus Sicht der INDUS-Gruppe die relevantesten Themen innerhalb dieses Handlungsfelds.
Die Achtung der Menschenrechte ist für die gesamte INDUS-Gruppe ein wesentlicher Aspekt im Verhaltenskodex. Die Beteiligungen der INDUS-Gruppe haben ihre Hauptstandorte in der DACH-Region und profitieren in der Wertschöpfungskette von den geltenden Standards zum Schutz der Arbeitnehmer- und Menschenrechte. Die Achtung der Menschenrechte wird dabei nicht als "Werttreiber" verstanden, sondern als Basisanforderung an die eigene Wirtschaftstätigkeit und als Selbstverständlichkeit. Die Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte im eigenen Unternehmen sowie in der Lieferantenkette liegt bei den einzelnen Beteiligungen. Die Gesamtverantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte in der INDUS-Gruppe liegt beim Vorstand der Holding. Ein Entwicklungsschritt ist die inzwischen gruppenweit etablierte Whistleblowing Hotline. Momentan laufen in der Gruppe die Vorbereitungen für die reibungslose Umsetzung der Sorgfaltspflichten, die aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz resultieren, um 2023 alle nötigen Standards einzuhalten und 2024 den ersten Bericht dazu erstellen zu können.
Compliance-Management und transparente Kommunikation wurden hier als wesentliche Themen identifiziert.
Die Achtung der geltenden Gesetze und regulatorischen Rahmenbedingungen stehen im Zentrum jeglicher Wirtschaftstätigkeit der INDUS-Gruppe. Entsprechend gilt es, Fehlverhalten und resultierende Bußgelder sowie nichtmonetäre Strafen zu vermeiden. Im Rahmen der weiteren Internationalisierung werden zunehmend weltweite Märkte erschlossen. Dort gelten in der Regel andere regulatorische Vorgaben. Dies bedeutet für Teile der INDUS-Gruppe, weitere Gesetzgebungsverfahren sowie Aktualisierungen von Vorgaben zu verfolgen und für eine ausnahmslose Einhaltung der Vorgaben zu sorgen. Durch den Austausch in der Gruppe und durch die Unterstützung lokaler Experten werden Wissenslücken angegangen, um unbewusstes Fehlverhalten bestmöglich zu vermeiden. INDUS legt Wert darauf, die erfolgreiche Einhaltung, aber auch begangene Verstöße, vollständig und transparent zu kommunizieren, um so als ehrliches, gerechtes und offenes Unternehmen wahrgenommen zu werden.
In ihrer Funktion als Finanzholding übernimmt INDUS die wirtschaftliche Konsolidierung und unterstützt die Beteiligungen im Rahmen der gegebenen Spielräume bei der Entwicklung ihres Geschäfts mit Kapital und Beratung. Den Erfolg der Beteiligungen gleicht INDUS regelmäßig mit ihren Erwartungen ab.
Die wesentlichen Themen für uns innerhalb dieses Handlungsfelds sind: Portfoliooptimierung durch Akquisitionstätigkeiten sowie methodische und finanzielle Unterstützung zur Zielerreichung (zum Beispiel Förderbank, Schulungen etc.).
Strategisches Sparring für die Beteiligungen gehört für INDUS zum geschäftlichen Alltag. In diesem Handlungsfeld liegt daher der Fokus auf Unterstützungstätigkeiten der Holding, welche als "Enabler" für die Umsetzung von ESG-Initiativen und -Projekten in den Beteiligungsgesellschaften dienen. Ein Orientierungspunkt für entsprechende ESG-Initiativen ist dabei der INDUS-Verhaltenskodex, welcher als Grundlage für die beteiligungsspezifischen Kodizes dient und durch die Beteiligungsgesellschaften bei Bedarf erweitert werden kann. Außerdem werden die Beteiligungen methodisch und finanziell unterstützt, um gesetzte Ziele zu erreichen. Hierfür hat die INDUS Holding AG eine Förderbank ins Leben gerufen und bietet spezielle Schulungen an. Ein bedeutender Bestandteil der Tätigkeit der Holding besteht zudem in der Portfoliostärkung durch Akquisitionstätigkeiten. Beim initialen Screening möglicher Akquisitionstargets werden die Wirtschaftstätigkeiten der Akquisitionstargets hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Verhaltenskodex, den Arbeitsschutzbestimmungen und der Abschätzung der THG-E der INDUS Holding AG abgeglichen. Alle geschilderten Tätigkeiten und beschriebenen wesentlichen Themen in den Handlungsfeldern sollen außerdem dazu führen, dass eine vertrauensvolle Partnerschaft zwischen der INDUS Holding AG und ihren Beteiligungen herrscht. Das Ziel der INDUS Holding AG ist nicht Buy and Sell, sondern die langfristige Förderung und Entwicklung der Beteiligungen.
Die Berechnung der Treibhausgasemissionen (THG-E) erfolgt auf Basis der Erfassung relevanter Aktivitätsdaten aller Beteiligungsgesellschaften im Konsolidierungskreis über das bestehende Finanzdaten-Reporting-System von INDUS, welches zum Zwecke der spezifischen Abfrage der Aktivitätsdaten erweitert wurde.
Zur Bilanzierung des THG-Footprints der INDUS-Gruppe verwendet INDUS den "Financial Control"-Ansatz nach den Greenhouse Gas (GHG) Protocol Standards. Gemäß diesem werden die Emissionen aller Gesellschaften im Konsolidierungskreis, bei denen INDUS oder eine direkte Beteiligung von INDUS mindestens zu 50 % Eigentümer ist, zu 100 % in die THG-Bilanz der INDUS-Gruppe einbezogen. Dies ist für alle Beteiligungen der INDUS-Gruppe im Konsolidierungskreis der Fall. In diesem Konsolidierungskreis werden alle Gesellschaften mit relevanten THG-E berücksichtigt. Dazu zählen die wesentlichen Produktionsstätten sowie größere Büro- und Vertriebseinheiten. Kleinstemittenten, insbesondere lokale Vertriebsbüros, werden nicht erfasst. Neu hinzugekommen sind 2022 die HELD-Gruppe, HEIBER + SCHRÖDER sowie das Unternehmen FLACO. Die SMA gehört seit Oktober 2022 nicht mehr zum Konsolidierungskreis der INDUS-Gruppe. Durch die Anwendung des THG-E Kriteriums werden in der INDUS-Gruppe auch die übrigen Handlungsfelder qualitativ abgedeckt. Insgesamt entspricht der Konsolidierungskreis der nichtfinanziellen Berichterstattung folglich zum Großteil dem finanziellen Konsolidierungskreis abzüglich diverser Kleinstemittenten. In den Nachhaltigkeitsdaten, im Wesentlichen Verbräuche, sind die Werte der SMA bis zum 30. Juni berücksichtigt. Für alle Angaben gemäß EU-Taxonomie entspricht der Konsolidierungskreis (zwingend) dem der finanziellen Berichterstattung.
Bei der Berechnung der Treibhausgasemissionen werden neben CO 2 auch Lachgas (N2O), Methan (CH4) und teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFCs) berücksichtigt. Perfluorcarbone (PFCs) und Schwefelhexafluorid (SF6) werden nicht individuell erfasst, da diese in den Produktionsprozessen der INDUS-Beteiligungen nicht relevant sind. Die Treibhausgase werden entsprechend ihres Treibhauspotenzials in CO 2-Äquivalente (CO 2eq) umgerechnet und ausschließlich in dieser Form zur Diskussion der THG-E verwendet. Die Angabe der THG-E erfolgt sowohl gemäß der "market-based" wie auch der "location-based" Berechnungsmethodik.
Die Kategorisierung der Emissionen in Scope 1 (direkte Emissionen durch mobile und stationäre Verbrennung), Scope 2 (Emissionen, die bei der Erzeugung von zugekaufter Energie entstehen) und Scope 3 (indirekte Emissionen, zum Beispiel durch Geschäftsreisen und zugekaufte Waren und Dienstleistungen) erfolgt gemäß des Greenhouse Gas (GHG) Protocol Standards. Dabei werden die Emissionen in Scope 1 und Scope 2 auf Basis der erfassten Aktivitätsdaten mit entsprechenden Emissionsfaktoren berechnet. Aufgrund der Heterogenität der INDUS-Gruppe und der häufig eingenommenen Position in der Mitte der Wertschöpfungskette wäre ein analoges Vorgehen für die Emissionen in Scope 3 unverhältnismäßig, sodass für die zweckorientierte Berechnung dieser Emissionen zum Großteil Finanzdaten wie beispielsweise Umsätze, bezogene Leistungen oder Materialaufwände und weitere Posten verwendet werden. Diese Finanzdaten werden mit umsatzbasierten Emissionsfaktoren verrechnet, die auf Basis der Angaben in Nachhaltigkeitsberichten von Unternehmen ermittelt wurden, die jeweils repräsentativ für verschiedene Industriesegmente von Kunden und Zulieferern wie "Metallprodukte", "Plastik und Kunstharze" oder "Eisen und Stahl" ausgewählt wurden. Die Wertschöpfungskette in Scope 3 wird dabei sowohl vor- als auch nachgelagert gemäß aller 15 Kategorien des GHG Protocol Standards berücksichtigt. Eine detaillierte Beschreibung der Vorgehensweise und Berechnungsmethode pro GHG-Kategorie finden Sie auf der INDUS-Website. → Siehe www.indus.de/app/uploads/2023/03/ INDUS-Methodik-Scope-3-Berechnung.pdf
INDUS unterscheidet hinsichtlich des Zeithorizonts zwischen kurzfristigen Zielen mit dem Zieljahr 2025, mittelfristigen Zielen (2030) und langfristigen Zielen (2045). Das langfristige Ziel wurde aufgrund der Verschärfung des deutschen Klimaschutzgesetzes angepasst und sieht nun die Klimaneutralität im Jahr 2045 für die gesamte INDUS-Gruppe vor. Die Performance-Indikatoren (PI) werden durch INDUS beobachtet, sind jedoch aktuell nicht mit einem konkreten Ziel belegt. Angaben, die sich auf Beschäftigtenzahlen beziehen, werden stets in Vollzeitäquivalenten (full-time equivalents - FTE) bezogen auf den letzten Tag des Geschäftsjahres getätigt und beinhalten auch Fremdpersonalkräfte.
Die Reduktionsziele der THG-E beziehen sich stets auf die THG gemäß der "market-based" Berechnung, da so die Aufwände der INDUS-Gruppe zum Beispiel in Form des Einkaufs von "Öko-Strom" akkurat abgebildet werden. Zusätzlich sind die Reduktionsziele "Netto-Ziele". Der Kauf von CO 2-Zertifikaten ist dabei stets als mögliche Zusatzmaßnahme zu sehen und ersetzt nicht die Nachhaltigkeitsinitiativen in der Gruppe. In der Kennzahlentabelle, welche im nichtfinanziellen Bericht zu finden ist, sind die durch Emissionszertifikate ausgeglichenen THG-E gesondert ausgewiesen. Für die Reduktionsziele wird das Geschäftsjahr 2018 als Basisjahr verwendet. Grundlage der Emissionsreduktionsziele ist das Sektorziel des Sektors "Industrie" des deutschen Klimaschutzgesetzes.
Die nachfolgende Tabelle listet die KPI inklusive der kurz-, mittel- und langfristigen Ziele auf:
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| Zieljahr | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Handlungsfeld | Bezeichnung | KPI | Einheit | 2018 (Basisjahr) | 2025 | 2030 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| THG-E (Scope 1+2) * | SU01-THG | t CO 2eq/Mio. EUR BWS | 113 | 73 (-35 %) | 56 (-50 %) | |
| Schutz der Umwelt | Umsatzanteil zielkonformer Beteiligungen | SU02-NhU | % | - | 100 | 100 |
| Investitionsanteil zielkonformer Beteiligungen | SU03-NhI | % | - | 100 | 100 | |
| Faire Arbeit | Arbeitsunfälle | FA01-AU | Anzahl/100 FTE | 3,3 | ||
| Arbeitsunfälle mit Todesfolge | FA02-tAU | Anzahl | 0 | |||
| Soziale Gerechtigkeit | berechtigte lokale Beschwerden | SG01-BB | Anzahl | 0 | ||
| Menschenrechte | Beschäftigte mit Verhaltenskodex | MR01-KDX | % der FTE | 100 | ||
| Geldwert monetär signifikanter Bußgelder | EW01-BG | TEUR | 0 | |||
| Ehrliche Wirtschaft | Gesamtzahl nicht-monetärer Strafen | EW02-nmS | Anzahl | 0 | ||
| Zahlungen an politische Parteien | EW03-Pol | % der BWS | 0 |
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| Zieljahr | ||
|---|---|---|
| Handlungsfeld | Bezeichnung | 2045 |
| --- | --- | --- |
| THG-E (Scope 1+2) * | 0 (-100 %) | |
| Schutz der Umwelt | Umsatzanteil zielkonformer Beteiligungen | 100 |
| Investitionsanteil zielkonformer Beteiligungen | 100 | |
| Faire Arbeit | Arbeitsunfälle | fortlaufend <3,0 |
| Arbeitsunfälle mit Todesfolge | fortlaufend 0 | |
| Soziale Gerechtigkeit | berechtigte lokale Beschwerden | fortlaufend 0 |
| Menschenrechte | Beschäftigte mit Verhaltenskodex | fortlaufend 100 |
| Geldwert monetär signifikanter Bußgelder | fortlaufend 0 | |
| Ehrliche Wirtschaft | Gesamtzahl nicht-monetärer Strafen | fortlaufend 0 |
| Zahlungen an politische Parteien | fortlaufend 0 |
* Zur Verdeutlichung der Ausgangsbasis und des Zielfortschritts bezüglich des THG-Reduktionsziels (SU01-THG) ist für das Basisjahr 2018 die Bruttoemissionsintensität angegeben (vor Berücksichtigung von Emissionskompensationen, s. nichtfinanzieller Bericht der INDUS Holding AG 2019). Die übrigen Angaben der Emissionsintensität der Kennzahl SU01-THG beziehen sich auf die Nettoemissionsintensität.
Zur Berechnung des Anteils des Umsatzes und des Investitionsanteils (SU02-NhU und SU03-NhI) der Beteiligungen, die dem Emissionspfad des Ziels der INDUS-Gruppe folgen, ist die jährliche Bestimmung des Zielerreichungsgrads der individuellen Beteiligungen bezüglich des Emissionsreduktionsziels der INDUS-Gruppe (SU01-THG) erforderlich. Die Zielsetzung der INDUS-Gruppe gilt auf Jahresbasis dann erfüllt, wenn die entsprechende Beteiligung entweder (a) eine Emissionsintensität aufweist, die geringer ist, als dies ein linearer Emissionsreduktionspfad gemäß dem INDUS-Ziel für 2025 vorgibt, oder (b) die Emissionsintensität der Beteiligung im Geschäftsjahr bezogen auf das Basisjahr 2018 um mindestens 3 % pro Geschäftsjahr reduziert werden konnte. Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die beiden Kriterien:
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| Zieljahr | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Einheit | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| entweder | Emissionsintensität | t CO 2eq/Mio. EUR BWS | <113 | <107 | <102 | <96 |
| oder | Reduzieren der Emissionsintensität im Vergleich zum Basisjahr 2018 | % | - | >3 | >6 | >9 |
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| Zieljahr | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Einheit | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| entweder | Emissionsintensität | t CO 2eq/Mio. EUR BWS | <90 | <85 | <79 | <73 |
| oder | Reduzieren der Emissionsintensität im Vergleich zum Basisjahr 2018 | % | >12 | >15 | >18 | >21 |
Nachfolgend wird über die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und des Geschäftsergebnisses sowie für das Verständnis der Lage der INDUS-Gruppe und der Fortschritte hinsichtlich der Nachhaltigkeitsziele notwendigen Fortschritte in den Nachhaltigkeitsinitiativen berichtet. Dies erfolgt separat für die Aspekte "Umweltbelange" (i), "Arbeitnehmerbelange" (ii), "Sozialbelange" (iii), "Achtung der Menschenrechte" (iv) und "Bekämpfung von Korruption und Bestechung" (v) gemäß § 289c Abs. 2 HGB unter Einbeziehung der relevanten KPI und PI. Zusätzlich berichtet INDUS über das Handlungsfeld (vi) "Gesellschafterbegleitung". Die Zielerreichung wird dabei mit den kurzfristigen Zielen im Zieljahr 2025 abgeglichen.
Der nichtfinanzielle Bericht der INDUS-Gruppe und die berichteten Leistungsindikatoren (KPI) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 wurden einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Prüfungssicherheit gem. IASE 3000 (rev.) durch den Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterzogen.
Im Folgenden werden alle Handlungsfelder, (i)-(vi), aufgeführt und jeweils Ziele, Maßnahmen und Ergebnisse aus dem Geschäftsjahr 2022, mit einer Übersicht über Kennzahlen, erläutert.
Zum Schutz und Erhalt der Umwelt arbeitet die INDUS-Gruppe mit erhöhter Geschwindigkeit an der Reduktion ihres THG-Fußabdrucks. Als Zwischenziel soll die Emissionsintensität bis 2025 um 35 % gegenüber dem Basisjahr 2018 gesenkt werden. Gemäß dem Bundesklimaschutzgesetz ist es Ziel der Gruppe, bis 2045 keine THG-Emissionen mehr zu verursachen.
Ein wesentlicher Werttreiber ist dabei die Ressourceneffizienz der produzierenden Einheiten der INDUS-Gruppe. Die INDUS-Gruppe möchte langfristig durch nachhaltige Produkte und Produktionsprozesse Wettbewerbsvorteile erhalten und generieren können. Dementsprechend ist es Ziel, dass der Anteil der Beteiligungsgesellschaften, die dem Reduktionszielpfad von INDUS folgen, bei 100 % liegt.
Um die Energieeffizienzsteigerung und die Nutzung/ Technologie-Entwicklung erneuerbarer Energien weiter voranzutreiben, erwägt die INDUS-Gruppe geeignete KPIs zu definieren bzw. bestehende PIs aufwerten und Zwischenziele/Ziele zu definieren. Da jedoch 2022 auf dem Energiemarkt disruptive Faktoren Einfluss nehmen, kann eine realistische Zieldefinition momentan nicht durchgeführt werden.
Entsprechend dem hohen Anteil der Emissionen aus dem Strombezug in der INDUS-Gruppe wurden zum Großteil stromsparende sowie Maßnahmen zur Emissionsreduktion aus dem Stromverbrauch ab- und eingeleitet. Einige Beteiligungen haben bereits entschieden, bei der Versorgung mit elektrischer Energie auf den Bezug von Grünstrom umzustellen. Weitere Unternehmen der INDUS-Gruppe prüfen diese Maßnahme derzeit ebenso wie die Teilumstellung des Fuhrparks auf Hybrid- und Elektrofahrzeuge. Einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der THG-E der Beteiligungen leisten Photovoltaik-Anlagen. Einige Beteiligungen haben bereits Solaranlagen auf den Betriebsgebäuden installiert, andere prüfen oder planen deren Installation. Des Weiteren haben Umrüstungen auf LED-Beleuchtungen stattgefunden, und weitere werden folgen. Ein wichtiger Baustein bei der Identifizierung weiterer Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs ist die regelmäßige Durchführung von Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1.
INDUS steht fortwährend im Dialog mit den Beteiligungsgesellschaften sowohl unterstützend bei Projekten zur Steigerung der Ressourceneffizienz im Rahmen des Strategieschwerpunkts "Operative Exzellenz" als auch bei der Fortschreibung der individuellen Nachhaltigkeitsstrategien. Um diesen Dialog weiter voranzutreiben, wurden Ansprechpersonen für Nachhaltigkeit in allen Beteiligungsunternehmen benannt. Zusätzlich fördert INDUS seit 2022 mit der Nachhaltigkeitsförderbank Beteiligungsgesellschaften bei Projekten, die eine signifikante Reduzierung der THG-E bzw. Ressourcenschonung erwarten lassen, mit Fördermitteln von in Summe bis zu 10 Mio. EUR pro Jahr.
Bei der Prüfung möglicher Akquisitionstargets werden Marktchancen analysiert und Marktentwicklungen unter Einbezug relevanter Zukunftstrends prognostiziert, zu welchen auch das bei INDUS definierte Feld "GreenTech" zählen kann. Im Due-Diligence (DD)-Prozess zählt zudem die Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Umweltanforderungen zu den relevanten Aufgaben. Für Akquisitionstargets, bei deren Geschäfts- und Produktionsprozessen eine höhere Emissionsintensität von THG zu erwarten ist als der Durchschnitt bei INDUS, werden die Aspekte des Handlungsfeldes "Schutz der Umwelt" gesondert geprüft.
Im Vergütungssystem des Vorstands der INDUS Holding AG ist eine Prämie zur Erreichung definierter ESG-Ziele (vor allem in Bezug auf THG-Reduktion) als Teil des Short Term Incentive (STI) integriert. Dies soll neben der intrinsischen Motivation die Geschwindigkeit der Umsetzung der THG-Reduktionsziele erhöhen.
In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Kennzahlen des Handlungsfelds "Schutz der Umwelt" im Geschäftsjahr 2022 zusammengefasst:
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| Kennzahl | Einheit | 2018 (Basisjahr) | 2021 | 2022 | 2025 (Zieljahr) | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| THG-E (Scope 1+2) * | SU01-THG | t CO 2eq/Mio. EUR BWS | 113 | 94 (-17 %) | 76 (-19%) | 73 (-35 %) |
| THG-E (Scope 1+2) (brutto) | t CO 2eq/Mio. EUR BWS | 113 | 96 | 80 | ||
| THG-E (Scope 1+2) | t CO 2eq | 79.586 | 66.623 | 48.636 | ||
| davon INDUS Holding | t CO 2eq | 161 | 125 | 98 | ||
| Umsatzanteil zielkonformer Beteiligungen | SU02-NhU | % | 55,6 | 69,7 | 91,8 | 100 |
| Investitionsanteil zielkonformer Beteiligungen | SU03-NhI | % | 40,1 | 58,6 | 71,9 | 100 |
| Energieintensität | SU04-E | MWh/Mio. EUR BWS | 323 | 295 | 321 | reduzieren |
| aus regenerativen Energiequellen | % | 1,1 | 4,9 | 9,8 | ||
| aus regenerativen Energiequellen | MWh | 2.461 | 10.031 | 19.056 | ||
| THG-E (Scope 1) | SU05-S1 | t CO 2eq/Mio. EUR BWS | 30 | 27 | 30 | reduzieren |
| THG-E (Scope 1) | t CO 2eq | 21.323 | 19.077 | 18.326 | ||
| davon INDUS Holding | t CO 2eq | 161 | 125 | 98 | ||
| THG-E (Scope 2, market-based) | SU06-S2 | t CO 2eq/Mio. EUR BWS | 83 | 68 | 50 | reduzieren |
| THG-E (Scope 2, market-based) | t CO 2eq | 58.264 | 47.547 | 30.310 | ||
| davon INDUS Holding | t CO 2eq | 0 | 0 | 0 | ||
| THG-E (Scope 2, location-based) | t CO 2eq/Mio. EUR BWS | 85 | 77 | 83 | ||
| THG-E (Scope 2, location-based) | t CO 2eq | 59.711 | 53.500 | 50.660 | ||
| davon INDUS Holding | t CO 2eq | 51 | 60 | 64 | ||
| THG-E (Scope 3) | SU07-S3 | t CO 2eq/Mio. EUR BWS | 1.647 | 1.665 | 2.985 | |
| THG-E (Scope 3) | t CO 2eq | 1.162.786 | 1.160.249 | 1.819.516 | ||
| davon INDUS Holding | t CO 2eq | 609 | 345 | 456 | ||
| THG-E (Scope 1-3) | SU08-Ges | t CO 2eq/Mio. EUR BWS | 1.758 | 1.760 | 3.065 | |
| THG-E (Scope 1-3) | t CO 2eq | 1.242.372 | 1.226.872 | 1.868.153 | ||
| davon INDUS Holding | t CO 2eq | 770 | 469 | 553 | ||
| Emissionskompensation | t CO 2eq | 703 | 2.178 | 2.801 | ||
| Recyclingquote | SU09-Rec | % | 58,9 | 63,7 | 67,9 | erhöhen |
| Abfallintensität | SU10-Abf | t/Mio. EUR BWS | 22,7 | 20,4 | 22,5 | reduzieren |
| Gesamtwasserentnahmeintensität | SU11-WE | m 3/Mio. EUR BWS | 937 | 984 | 1.179 | reduzieren |
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| Kennzahl | ||
|---|---|---|
| THG-E (Scope 1+2) * | SU01-THG | KPI 1 |
| THG-E (Scope 1+2) (brutto) | ||
| THG-E (Scope 1+2) | ||
| davon INDUS Holding | ||
| Umsatzanteil zielkonformer Beteiligungen | SU02-NhU | KPI 1 |
| Investitionsanteil zielkonformer Beteiligungen | SU03-NhI | KPI 1 |
| Energieintensität | SU04-E | PI 2 |
| aus regenerativen Energiequellen | ||
| aus regenerativen Energiequellen | ||
| THG-E (Scope 1) | SU05-S1 | PI 2 |
| THG-E (Scope 1) | ||
| davon INDUS Holding | ||
| THG-E (Scope 2, market-based) | SU06-S2 | PI 2 |
| THG-E (Scope 2, market-based) | ||
| davon INDUS Holding | ||
| THG-E (Scope 2, location-based) | ||
| THG-E (Scope 2, location-based) | ||
| davon INDUS Holding | ||
| THG-E (Scope 3) | SU07-S3 | PI 2 |
| THG-E (Scope 3) | ||
| davon INDUS Holding | ||
| THG-E (Scope 1-3) | SU08-Ges | PI 2 |
| THG-E (Scope 1-3) | ||
| davon INDUS Holding | ||
| Emissionskompensation | ||
| Recyclingquote | SU09-Rec | PI 2 |
| Abfallintensität | SU10-Abf | PI 2 |
| Gesamtwasserentnahmeintensität | SU11-WE | PI 2 |
* Zur Verdeutlichung der Ausgangsbasis und des Zielfortschritts bezüglich des THG-Reduktionsziels (SU01-THG) ist für das Basisjahr 2018 die Bruttoemissionsintensität angegeben (vor Berücksichtigung von Emissionskompensationen). Die übrigen Angaben der Emissionsintensität der Kennzahl SU01-THG beziehen sich auf die Nettoemissionsintensität. Alle weiteren Angaben zu THG-E in der Tabelle beziehen sich auf die Bruttoemissionen.
1 KPI: Quantifizierte Kennzahl
2 PI: Kennzahl ohne quantitatives Ziel.
Im Jahr 2022 ist die Bruttowertschöpfung um 13 % gesunken. Die Scope-1- und -2-Emissionen konnten in weit größerem Maße reduziert werden (-27 %). Somit entwickelt sich die Emissionsintensität (SU01-THG) positiv und liegt mit 76 t CO 2eq/Mio. EUR BWS nun 33 % unter dem Basiswert von 2018. Die Energieintensität ist um 9 % gestiegen. Der absolute Energiebedarf ist um 5 % gesunken. Dies reichte aber nicht aus, um den stärkeren Rückgang der Bruttowertschöpfung zu kompensieren (SU04-E). Einen erheblichen Effekt hat die Ausgliederung der SMA: Als energie- und emissionsintensives Unternehmen betrug der Anteil an den absoluten Scope-1- und -2-Emissionen der Gruppe im Vorjahr 9 %; ohne die SMA wäre 2021 die Emissionsintensität (Scope 1+2 t CO 2eq/ Mio. EUR Bruttowertschöpfung) um 9 % geringer gewesen. Die Energieintensität wäre ohne die SMA im Jahr 2021 um 6 % geringer gewesen. Anders als im Vorjahr, als die Wiesau-plast für das gesamte Jahr 2021 nicht mit deren Nachhaltigkeitsdaten berücksichtigt wurde, sind 2022 die Verbrauchswerte der SMA bis zur Jahreshälfte eingerechnet.
Die Umsatz- und Investitionsanteile zielkonformer Beteiligungen (SU02-Nh und SU03-Nh) sind signifikant gestiegen (um 32 % bzw. 23 %). Ein Grund dafür sind auch die neuen Beteiligungen, die mit ihren Emissionsintensitäten bereits im Zielkorridor liegen. Bei den Scope-3-Emissio-nen wurde erstmals der Energiebedarf bei der Nutzung der verkauften Produkte von zehn Beteiligungen berücksichtigt. Bislang erfolgte die Berechnung nur für zwei Unternehmen. Diese Ausweitung der Betrachtung ist verantwortlich für die Steigerung der Scope-3-Emissionen um rund ein Drittel. Ansonsten werden die Scope-3-Emissionen zum Großteil auf Basis der eingekauften Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe berechnet. Diese Handelswaren sind um 20 % gestiegen. Der Wert der absoluten Scope-3-Emissionen ist im Wesentlichen aufgrund dieser beiden Effekte um 54 % gestiegen. Die Scope-3-Emissionen im Verhältnis zur Bruttowertschöpfung (SU07-S3) sind durch den doppelten Effekt (sinkende Bruttowertschöpfung und steigende Scope-3-Emissionen) um 79 % gestiegen. In diesem Geschäftsjahr werden erneut mehr Emissionen kompensiert (Kompensationen erfolgen nach dem Gold Standard) als im Vorjahr: Mit 2.801 Tonnen CO 2eq erreicht INDUS einen neuen Höchstwert. Einige Beteiligungen kompensieren ihre Scope-1- und -2-Emissio-nen, andere nur die des Fuhrparks. Die INDUS Holding AG gleicht darüber hinaus auch ihre kompletten Scope-3-Emis-sionen aus. Die Abfallintensität (SU10-Abf) ist aufgrund der gesunkenen Bruttowertschöpfung gestiegen (die absolute Abfallmenge ist um 3,4 % gesunken). Die Recyclingquote (SU09-Rec) konnte um gut 4 Prozentpunkte gesteigert werden. Dies entspricht einer relativen Steigerung von 7 %. Die Gesamtwasserentnahmeintensität (SU11-WE) ist um 20 % gestiegen, wobei die absolute Wasserentnahme um 5 % gestiegen ist. Diese Steigerung ist im Wesentlichen auf die geschäftsbedingten Schwankungen im Wasserverbrauch der HAUFF KG zurückzuführen.
Die INDUS-Gruppe möchte ein attraktiver Arbeitgeber bleiben, deren Gesellschaften als bedeutende Bestandteile der lokalen sozialen Struktur wahrgenommen werden. Neben der fairen Entlohnung ist für INDUS der Schutz der Gesundheit der Belegschaft von höchster Priorität. Ziel ist es, Arbeitsunfälle (ohne Wegunfälle) vollständig zu vermeiden, insbesondere solche mit Todesfolge. Aufgrund der produktionsintensiven Bruttowertschöpfung eines Großteils der INDUS-Gruppe können Arbeitsunfälle im Regelfall nicht völlig ausgeschlossen werden, weswegen die Zielsetzung darin besteht, dass weniger als drei Unfälle pro 100 FTE auftreten. Dabei werden sowohl eigene Beschäftigte wie auch temporäre Arbeitskräfte berücksichtigt. Um dem allgemeinen Fachkräftemangel entgegenzuwirken, ist die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden ein strategisches Ziel von INDUS und wird in den einzelnen Beteiligungen verfolgt. Als neue Kennzahl erhebt INDUS den Anteil der Unternehmen mit betrieblichem Gesundheitsmanagement als PI. Durch die Steigerung des Bewusstseins für das Thema wirkt INDUS auf die Beteiligungen ein, das Wohlergehen der Mitarbeitenden weiter zu fördern.
Der Schutz der Belegschaft wird individuell von den Geschäftsleitungen der Beteiligungen wahrgenommen. Dabei wird insbesondere Wert auf sichere Produktionsbedingungen gelegt, beispielsweise durch die rechtzeitige Erneuerung des Maschinen- und Anlagenparks in Abstimmung mit dem Vorstand der INDUS Holding AG. Zusätzlich werden im Rahmen des Strategieschwerpunkts "Operative Exzellenz" methodische Unterstützungsangebote durch INDUS bereitgestellt, um Prozessabläufe beispielsweise nach Lean-Prinzipien zu optimieren. Lean-Management-Weiterbildungen für Beschäftigte werden auch teilweise durch INDUS organisiert. Fortbildungspläne werden dabei individuell im Dialog zwischen Führungskräften und Mitarbeitenden festgelegt. Das Monitoring der jährlichen Ausgaben für Weiterbildungsmaßnahmen in EUR/FTE sowie der Anzahl von Auszubildenden und Mitarbeitenden, die berufsbegleitend studieren, sind wichtige Bausteine bei der kontinuierlichen Förderung der Mitarbeitenden.
Initiativen zur Sicherung des Wohlergehens der Beschäftigten werden ausdrücklich begrüßt, zum Beispiel in Form der Schulung von betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten, betrieblichem Gesundheitsmanagement, der Organisation von Erste-Hilfe-Schulungen oder individuellen Regelungen zur mobilen und zeitlich flexiblen Arbeit, zu der auch Regelungen zur Durchführung der Arbeitstätigkeit im Homeoffice gehören.
Im Rahmen des DD-Prozesses prüft INDUS bei Neuakquisitionen den gesetzeskonformen Umgang mit der Belegschaft und legt Wert auf hohe Arbeitsstandards, die als bedeutender Werttreiber für die erwirtschafteten Erträge aufgefasst werden.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Kennzahlen des Handlungsfelds "Faire Arbeit" im Geschäftsjahr 2022:
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| Kennzahl | Einheit | 2018 (Basisjahr) | 2021 | 2022 | 2025 (Zieljahr) | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Arbeitsunfälle | FA01-AU | Anzahl/100 FTE | 3,3 | 2,3 | 2,6 | <3,0 |
| Arbeitsunfälle mit Todesfolge | FA02-tAU | Anzahl | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Weiterbildungsausgaben | FA03-WB | EUR/FTE | 257 | 196 | 266 | |
| Auszubildende | FA04-Ausb | Anzahl | 429 | 354 | 346 | |
| Berufsbegleitende Studien | FA05-DuSt | Anzahl | 82 | 63 | 75 | |
| Anteil Festverträge | FA06-Fix | % der Gesamt-FTE | 96,1 | 96,2 | 95,9 |
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| Kennzahl | ||
|---|---|---|
| Arbeitsunfälle | FA01-AU | KPI 1 |
| Arbeitsunfälle mit Todesfolge | FA02-tAU | KPI 1 |
| Weiterbildungsausgaben | FA03-WB | PI 2 |
| Auszubildende | FA04-Ausb | PI 2 |
| Berufsbegleitende Studien | FA05-DuSt | PI 2 |
| Anteil Festverträge | FA06-Fix | PI 2 |
1 KPI: Quantifizierte Kennzahl
2 PI: Kennzahl ohne quantitatives Ziel
Die Anzahl der Arbeitsunfälle pro 100 FTEs (FA01-AU) ist leicht gestiegen, bleibt mit 2,6 Unfällen/100 FTE aber unter der Zielmarke von kleiner 3 Unfälle/100 FTE. Die Beteiligungen arbeiten individuell an der Reduktion mit dem Ziel, keine Unfälle zu haben. Die Sensibilität für Arbeitssicherheit ist auch durch die pandemiebedingten Verschärfungen der Arbeitssicherheitsmaßnahmen gestiegen. Die Weiterbildungsausgaben steigen wieder in etwa auf das Niveau vor Corona. Die Zahl der Auszubildenden (FA04-Ausb) ist stagniert, die der berufsbegleitend Studierenden (FA05-DuSt) konnte um 19 % gesteigert werden. Der Anteil der Festangestellten ist um 0,3 % marginal gesunken und konnte mit rund 96 % weiterhin hochgehalten werden (FA06-Fix).
Durch die Verankerung der Gesellschaften der INDUS-Gruppe in der lokalen sozialen Struktur hat die Vermeidung der Beeinträchtigung der unmittelbaren Umgebung höchste Priorität. INDUS misst dies an der Anzahl der berechtigten lokalen Beschwerden (zum Beispiel durch Lärmbeeinträchtigungen) und strebt die vollständige Vermeidung dieser an. Aus Sicht von INDUS trägt dies zur positiven Wahrnehmung der Gesellschaften bei, kann eine anziehende Wirkung auf potenzielle Mitarbeitende haben und stiftet so nachhaltig Wert für die Gruppe. Entsprechendes gilt für Kooperationen und Spenden im lokalen oder überregionalen Kontext. Insbesondere soll es den Beschäftigten der Gesellschaften ermöglicht werden, über das betriebliche Vorschlagswesen Ideen für geeignete Projekte einzubringen.
Die Beteiligungsgesellschaften optimieren die eigenen Produktionsbedingungen und berücksichtigen dabei individuell lokale Besonderheiten im Einklang mit den Vorgaben des INDUS-Verhaltenskodex. Die Optimierung der Produktion kann dabei analog zum Vorgehen im Handlungsfeld "Faire Arbeit" durch Modernisierungen des Anlagenparks oder entsprechende Prozessoptimierungen im Rahmen der strategischen Initiative "Operative Exzellenz" durch INDUS unterstützt werden.
Da Beeinträchtigungen des lokalen Umfelds auf zukünftige Problemfelder hindeuten können, die einen wertmindernden Effekt nach sich ziehen könnten, wird im DD-Prozess bei Akquisitionstargets darauf Wert gelegt, die örtlichen Gegebenheiten der Akquisitionstargets im Rahmen von Werksbegehungen und Standortbesuchen in Anwesenheit mindestens eines Mitglieds des Vorstands der INDUS Holding AG zu berücksichtigen.
In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung der Kennzahlen des Handlungsfelds "Soziale Gerechtigkeit" im Geschäftsjahr 2022 aufgezeigt:
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| Kennzahl | Einheit | 2018 (Basisjahr) | 2021 | 2022 | 2025 (Zieljahr) | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Berechtigte lokale Beschwerden | SG01-BB | Anzahl | 0 | 0 | 1 | 0 |
| Spenden an lokale soziale Einrichtungen | SG02-lSp | EUR | 280.916 | 274.880 | 239.256 | |
| Spenden an sonstige soziale Einrichtungen | SG03-nlSp | EUR | 201.087 | 261.867 | 128.900 | |
| Kooperationen mit sozialen Einrichtungen | SG04-Koop | % der INDUS-Gruppe | 31 | 27 | 23 | |
| Betriebliches Vorschlagswesen | SG05-KVP | % der INDUS-Gruppe | 63 | 76 | 76 |
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| Kennzahl | ||
|---|---|---|
| Berechtigte lokale Beschwerden | SG01-BB | KPI 1 |
| Spenden an lokale soziale Einrichtungen | SG02-lSp | PI 2 |
| Spenden an sonstige soziale Einrichtungen | SG03-nlSp | PI 2 |
| Kooperationen mit sozialen Einrichtungen | SG04-Koop | PI 2 |
| Betriebliches Vorschlagswesen | SG05-KVP | PI 2 |
1 KPI: Quantifizierte Kennzahl
2 PI: Kennzahl ohne quantitatives Ziel.
Im Geschäftsjahr 2022 gab es eine berechtigte lokale Beschwerde (SG01-BB). Dabei wurden im Rahmen einer TÜV-Prüfung Mängel an der raumlufttechnischen Anlage in einer Lackierkabine festgestellt. Der Bußgeldbescheid über 300 EUR wurde im Juli 2022 an die HornGroup ausgestellt, und die neue Lackieranlage vom TÜV wurde im September 2022 abgenommen.
Zentrale Bedeutung hat für INDUS die Orientierung und Einhaltung der Prinzipien, die im INDUS-Verhaltenskodex formuliert sind. Im Verhaltenskodex ist zum Beispiel vorgeschrieben, dass keine geschäftlichen Beziehungen zu Auftraggebenden und Lieferfirmen gehalten werden, von denen öffentlich bekannt ist, dass diese gegen die grundlegenden Prinzipien des INDUS-Verhaltenskodex verstoßen. Ein bedeutender Punkt des INDUS-Verhaltenskodex ist die Diversität in der Belegschaft - INDUS ist überzeugt, dass eine diverse Belegschaft die Kreativität und Produktivität fördern kann und so einen wichtigen Beitrag zum unternehmerischen Erfolg leistet. Hinsichtlich der Altersstruktur der Belegschaft, des Anteils weiblicher Beschäftigte in der Belegschaft sowie in Führungspositionen bestehen jedoch keine Zielsetzungen, da die Entwicklung von Vielfalt ein langfristiger Prozess auf Beteiligungsebene ist und dementsprechend dort gemanagt wird. Jegliche Form von Diskriminierung lehnt INDUS ausdrücklich ab. Die Einstellung, Förderung, Ausbildung und Weiterbildung von Personal erfolgen ausschließlich auf Basis tätigkeitsbezogener Kriterien. INDUS steht für den respektvollen und offenen Umgang mit dem Gegenüber, unabhängig von Geschlecht, sozialem oder familiärem Status, Alter, Hautfarbe sowie Herkunft, möglichen Behinderungen, Religion oder sexueller Orientierung und verurteilt jede Form von Diskriminierung aufs Schärfste. Als Grundsatz gilt dabei das rechtlich und ethisch einwandfreie Verhalten sowie der Respekt gegenüber den Mitmenschen und der Umwelt. INDUS strebt die vollständige Durchdringung der Belegschaft mit den Prinzipien des Verhaltenskodex an und achtet entsprechend darauf, dass der Kodex allen Mitarbeitenden in allen Gesellschaften zur Verfügung gestellt wird.
Der Verhaltenskodex wird unmittelbar nach jeder abgeschlossenen Akquisition oder bei Eröffnung eines neuen Standorts der ansässigen Geschäftsleitung zur Durchsetzung im Unternehmen übergeben. Der Verhaltenskodex wurde dahingehend überarbeitet, auch neuen Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Genüge zu tragen. Öffentlich verfügbare Informationen über Kunden und Lieferanten werden in den Beteiligungsgesellschaften wahrgenommen und zur Beurteilung der Geschäftsbeziehungen verwendet. Der absolute Großteil der INDUS-Kundschaft und Lieferfirmen sind zudem in Regionen ansässig, wo INDUS aufgrund geltender gesetzlicher Vorschriften von der Einhaltung der Menschenrechtsstandards ausgeht. Verstöße gegen den INDUS-Verhaltenskodex werden im Rahmen des Compliance Reportings an den Vorstand der INDUS Holding AG weitergeleitet. Bei entsprechenden Fällen überwacht der Vorstand die von der Geschäftsführung der betroffenen Gesellschaft eingeleiteten Gegenmaßnahmen. Präventiv werden Compliance-Themen und aktuelle Entwicklungen im Rahmen der jährlichen Unternehmertagung mit den Geschäftsleitungen aller Gesellschaften diskutiert. Verstöße gegen menschenrechtliche Standards können zusätzlich gruppenweit über eine anonyme Whistleblowing Hotline gemeldet werden.
Im DD-Prozess bei potenziellen Neuakquisitionen prüft INDUS die Konformität des Akquisitionstargets mit gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben, sowohl auf nationaler wie auf internationaler Ebene. Bei fraglichen Fällen tauscht sich INDUS stets vorab mit Experten zu juristischen Aspekten aus.
Die nachfolgende Tabelle fasst die Entwicklung der Kennzahlen des Handlungsfelds "Menschenrechte" zusammen:
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| Kennzahl | Einheit | 2018 (Basisjahr) | 2021 | 2022 | 2025 (Zieljahr) | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Beschäftigte mit Verhaltenskodex | MR01-KDX | % der FTE | 100 | 100 | 100 | 100 |
| Altersstruktur der Belegschaft 3 | MR02-AS | % der FTE im Alter von <20/20-29/ 30-39/40-49/ 50-59/≥60 | 2/18/23/24/ 26/7 | 2/15/24/24/ 26/9 | 2/15/24/24/ 26/9 | |
| Frauenanteil in der Belegschaft | MR03-FQ | % der FTE | 30,3 | 29,5 | 27,3 | |
| Frauenanteil in Führungspositionen 4 | MR04-FF | % der FTE in Führungspositionen | 15,4 | 20,1 5 | 18,5 |
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| Kennzahl | ||
|---|---|---|
| Beschäftigte mit Verhaltenskodex | MR01-KDX | KPI 1 |
| Altersstruktur der Belegschaft 3 | MR02-AS | PI 2 |
| Frauenanteil in der Belegschaft | MR03-FQ | PI 2 |
| Frauenanteil in Führungspositionen 4 | MR04-FF | PI 2 |
1 KPI: Quantifizierte Kennzahl
2 PI: Kennzahl ohne quantitatives Ziel.
3 Prozentangaben sind auf ganze Zahlenwerte gerundet, sodass in Summe geringfügige Abweichungen von 100 % möglich sind
4 Konzernweite Kennzahl/Definition; bezieht sich nicht auf die Vorgaben des § 76, Abs. 4 des Aktiengesetzes.
5 Vorjahreswert angepasst
Allen Mitarbeitern der INDUS-Gruppe lag der Verhaltenskodex vor. Das Ziel MR01-KDX wurde vollständig erfüllt. Der Frauenanteil der Belegschaft (MR03-FQ) und in Führungspositionen ist trotz starker Bemühungen um 7 % bzw. 8 % gesunken (MR04-FF).
Für INDUS ist klar, dass jede Wirtschaftstätigkeit der INDUS-Gruppe stets unter Einhaltung geltender Gesetze zu erfolgen hat, wie im INDUS-Verhaltenskodex vorgeschrieben. Entsprechend besteht das Ziel in der Vermeidung jeglicher Bußgelder sowie jeglicher nicht-monetärer Strafen, die aus Verstößen gegen Vorschriften oder Gesetze in den Bereichen Umwelt, Bilanzierung, Diskriminierung oder Korruption resultieren. Zusätzlich nimmt INDUS keinen Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren, lehnt grundsätzlich Zahlungen an politische Parteien ab und setzt folglich ein Ziel der vollständigen Vermeidung von entsprechenden Zahlungen.
Die Gesellschaften der INDUS-Gruppe sind zum Großteil in europäischen Märkten mit hohen Wirtschaftsstandards bezüglich Monopol- und Kartellregelungen aktiv. Ziel der INDUS-Gruppe ist die Vermeidung einer unlauteren Wirtschaftspraxis, um entsprechende Klagen und Prozesse auszuschließen. INDUS erfasst im Rahmen der Compliance-Routinen entsprechende Meldungen zu Prozessen und gibt die daraus resultierenden Ausgaben für Klagen und Prozesse wegen wettbewerbswidriger Verhaltensweisen oder Kartell- und Monopolverstößen in Abgrenzung von Bußgeldern an. Zur Einordnung der Kennzahlenentwicklung im Rahmen der fortschreitenden Internationalisierung und vor dem Hintergrund allgemeiner Globalisierungstendenzen gibt INDUS zudem Auskunft über den Umsatzanteil in Ländern mit erhöhtem Korruptionsrisiko, wobei die Schwelle zur Definition dieser Länder bei einem Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index, CPI von Transparency International Deutschland e. V.) kleiner 60 angesetzt ist.
Die Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben ist im Wesentlichen ein Geschäftsprozess, welcher in den Bereich jeder Beteiligungsgesellschaft der INDUS-Gruppe fällt. Die Gesellschaften der INDUS-Gruppe achten dabei eigenständig auf die Einhaltung des INDUS-Verhaltenskodex. INDUS achtet auf die Einhaltung entsprechender Geschäftsstandards und erfasst Verstöße im Rahmen des Compliance-Reportings. Der Vorstand der INDUS Holding AG ist gesamtverantwortlich für die Gesetzeskonformität aller Wirtschaftsaktivitäten der Gruppe. Bei Verstößen steht er im Austausch mit den Geschäftsleitungen der Beteiligungen hinsichtlich der Einleitung von Gegenmaßnahmen. Zur Sicherstellung des Bewusstseins der entsprechenden Anforderungen hinsichtlich Compliance-Aspekten ist dieses Thema regulärer Bestandteil der jährlichen Unternehmertagung sowie Teil des kontinuierlichen strategischen Sparringprozesses. INDUS unterstützt die Ausgestaltung der Compliance Management Systeme bei den Beteiligungsgesellschaften zum Beispiel über Schulungsangebote.
Die Compliance-Anforderungen werden ebenfalls im Rahmen des DD-Prozesses bei Neuakquisitionen unter Beteiligung des Vorstands geprüft.
Inzwischen existiert ein Hinweisgebersystem Siehe www.indus.de/ueber-indus/corporate-governance), über das Interne und Externe weltweit (auf Wunsch anonymisiert) Hinweise über gesetzeswidriges Verhalten und Verstöße gegen die Regelungen des INDUS-Verhaltenskodex an die INDUS-Compliance-Organisation zur weiteren Prüfung melden können. Diese Hinweise können sich insbesondere auch auf alle hier behandelten Aspekte beziehen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Kennzahlen des Handlungsfelds "Ehrliche Wirtschaft" im Geschäftsjahr 2022:
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| Kennzahl | Einheit | 2018 (Basisjahr) | 2021 | 2022 | 2025 (Zieljahr) | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Geldwert monetär signifikanter Bußgelder | EW01-BG | TEUR | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtzahl nicht-monetärer Strafen | EW02-nmS | Anzahl | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zahlungen an politische Parteien | EW03-Pol | % der BWS | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0 |
| Prozesskosten wegen Wettbewerbsverstößen | EW04-WV | TEUR | 1,38 | 0 | 0 | |
| Umsatz in Ländern mit erhöhtem Korruptionsrisiko | EW05-CPI | % des Gesamtumsatzes | 17,6 | 19,7 | 15,5 |
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| Kennzahl | ||
|---|---|---|
| Geldwert monetär signifikanter Bußgelder | EW01-BG | KPI 1 |
| Gesamtzahl nicht-monetärer Strafen | EW02-nmS | KPI 1 |
| Zahlungen an politische Parteien | EW03-Pol | KPI 1 |
| Prozesskosten wegen Wettbewerbsverstößen | EW04-WV | PI 2 |
| Umsatz in Ländern mit erhöhtem Korruptionsrisiko | EW05-CPI | PI 2 |
1 KPI: Quantifizierte Kennzahl
2 PI: Kennzahl ohne quantitatives Ziel.
Es wurden keine monetär signifikanten Bußgelder gegen die INDUS-Gruppe im Geschäftsjahr 2022 verhängt (EW01-BG), nicht-monetäre Strafen sind ebenfalls nicht angefallen (EW02-nmS). Es wurden keine Zahlungen an politische Parteien ausgegeben (EW03-Pol). Es wurden keine Prozesskosten wegen Wettbewerbsverstößen fällig (EW04-WV). Der Umsatzanteil in Ländern mit erhöhtem Korruptionsrisiko (CPI<60) ist um mehr als 4 Prozentpunkte gesunken, was einer relativen Senkung um 21 % entspricht. Dieser Effekt ist nicht anhand einzelner Länder zu erklären. Es ist eher so, dass der Umsatz in Ländern ohne erhöhtes Korruptionsrisiko mehr gesteigert wurde: Die größten Umsatzsteigerungen erzielte die INDUS-Gruppe in Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika.
INDUS legt Wert auf die Ableitung beteiligungsspezifischer Nachhaltigkeitsziele in der INDUS-Gruppe, insbesondere hinsichtlich des Gruppenziels der kurzfristigen Reduktion der THG-E in Höhe von 35 % bis 2025. Der Fokus liegt dabei auf den direkten Beteiligungen, welche ihre Tochtergesellschaften sowie weitere Unternehmensstandorte neben der Zentrale in ihre Strategie mit einbeziehen. INDUS ist überzeugt, dass die Beteiligungsgesellschaften langfristig durch nachhaltige Produkte und Produktionsprozesse Wettbewerbsvorteile erhalten und generieren können. Entsprechend hält INDUS die Umsetzung der Operationalisierung der Gruppen-Nachhaltigkeitsstrategie auf Einzelbeteiligungsebene nach.
Für die Umsetzung von effektiven Maßnahmen im Kontext der ESG-Thematik stellt INDUS auch finanzielle Fördermittel über die Nachhaltigkeitsförderbank und die Innovationsförderbank bereit. Ziel der Innovationsförderbank im ESG-Rahmen sind dabei insbesondere Produktentwicklungen im Feld "GreenTech" sowie die Konzeption ressourceneffizienter Produktionsprozesse. Über die Nachhaltigkeitsförderbank steht den Beteiligungsgesellschaften ein Fördertopf bereit, auf welchen für Investitionen zurückgegriffen werden kann, die signifikant zur Verringerung der THG-E der einzelnen Beteiligung beitragen. Die geförderten Investitionen werden laufend in Hinblick auf ihre Qualifikation als CapEx-Plan gemäß EU-Taxonomie-Verordnung überprüft. Für beide Fördertöpfe werden die Summen der jährlich bewilligten Förderung beobachtet und im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung berichtet.
Die INDUS Holding AG steht ihren Beteiligungsgesellschaften als strategischer Sparringpartner mit verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten zur Seite. Diese Form der Gesellschafter-Begleitung ermöglicht es den Beteiligungsgesellschaften, zusätzliche Projekte und Maßnahmen anzugehen und umzusetzen, auch im Kontext der Erreichung der individuellen Nachhaltigkeitsziele. Bei der Definition der Nachhaltigkeitsziele der einzelnen Beteiligungsgesellschaften unterstützt der Vorstand der INDUS Holding AG die lokalen Geschäftsleitungen bei der Identifikation und möglicher Maßnahmen sowie bei der Einschätzung des Potenzials dieser Maßnahmen - sowohl aus wirtschaftlicher wie auch aus Nachhaltigkeitsperspektive. So wurde 2022 die Bewertung der eigenen Verbräuche in CO 2e transparent gemacht und den Beteiligungen ermöglicht, die Reduktion ihrer jeweiligen Scope-1- und -2-Emissionen zu planen. Zudem werden im Rahmen der Förderbank Nachhaltigkeit ressourcenschonende Projekte bewertet und gefördert. Im Rahmen der jährlichen Unternehmertagungen werden regelmäßig Informationen rund um das Thema Nachhaltigkeit, zum Beispiel die voraussichtlichen Entwicklungen bezüglich Berichtspflichten und Informationsbedarfen von Stakeholdern, die Vorteile einer Bestimmung der eigenen Scope-3-Emissionen gegeben und mögliche Herangehensweisen dazu sowie Maßnahmen zur Emissionsreduktion diskutiert. Zudem stehen den Beteiligungen bei spezifischen Fragestellungen Fachreferenten zur Verfügung.
Bei der Zusammenarbeit mit den Beteiligungen setzt INDUS auf vertrauensvolle Partnerschaften. Die INDUS Holding AG bietet zwar diverse Unterstützungsmöglichkeiten an, grundsätzlich wird aber nicht in das operative Tagesgeschäft der Beteiligungen eingegriffen. Der Führungsansatz ist dezentral, der Zielabgleich erfolgt im Rahmen des jährlichen Budgetierungsprozesses. Neben der Begleitung der Beteiligungsgesellschaften ist INDUS im Wesentlichen im Rahmen der Akquisition von neuen Gesellschaften tätig. Im DD-Prozess werden die betrachteten Akquisitionstargets in Hinblick auf die Kompatibilität mit den Handlungsfeldern der Nachhaltigkeitsstrategie abgeglichen. Dabei werden insbesondere Zukunftstrends aus dem ESG-Themenkomplex mit in die Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung des Akquisitionstargets und der Geschäftsfelder, in denen das Akquisitionstarget aktiv ist, einbezogen. Dies trifft häufig auf Entwicklungen hinsichtlich des Zukunftstrends "GreenTech" zu.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Kennzahlen des Handlungsfelds "Gesellschafterbegleitung" im Geschäftsjahr 2022:
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| Kennzahl | Einheit | 2018 (Basisjahr) | 2021 | 2022 | 2025 (Zieljahr) | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesellschaften mit formulierten Emissionsreduktionszielen | GB01-EZ | % der INDUS-Gruppe | Erfassung ab 2020 | 86 | 84 | |
| "GreenTech"-Innovationsprojekte der Innovationsförderbank | GB02-InnF | Förderung in TEUR | 460 | 802 | 677 | |
| Förderung durch die Nachhaltigkeitsförderbank | GB03-NHF | genehmigte Förderungen in TEUR | Start in 2022 | 2.106 |
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| Kennzahl | ||
|---|---|---|
| Gesellschaften mit formulierten Emissionsreduktionszielen | GB01-EZ | PI 1 |
| "GreenTech"-Innovationsprojekte der Innovationsförderbank | GB02-InnF | PI 1 |
| Förderung durch die Nachhaltigkeitsförderbank | GB03-NHF | PI 1 |
1 PI: Kennzahl ohne quantitatives Ziel.
Im Rahmen des Budgetprozesses und des strategischen Sparrings formulierten 84 % der Beteiligungsgesellschaften der INDUS Holding AG Emissionsreduktionsziele bis zum Zieljahr 2025 (GB01-EZ). Der leichte Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist mit den neu hinzugekommenen Beteiligungen zu erklären, die sich zunächst ein Bild des Status quo erarbeiten, bevor fundierte Emissionsreduktionsziele gesetzt werden können. 2022 wurde die Förderbank Nachhaltigkeit eingeführt und 2,1 Mio. EUR an Förderungen für die Beteiligungen genehmigt. Dahinter stehen Projekte mit einem Investitionsvolumen von 5,4 Mio. EUR, was einer durchschnittlichen Förderquote von 39 % entspricht.
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| Handlungsfeld | Kennzahl | Einheit | 2018 | 2021 | 2022 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| THG-E (Scope 1+2) * | SU01-THG | t CO 2eq/Mio. EUR BWS | 113 | 94 (-17 %) | 76 (-19%) | |
| THG-E (Scope 1+2) (brutto) | t CO 2eq/Mio. EUR BWS | 113 | 96 | 80 | ||
| THG-E (Scope 1+2) | t CO 2eq | 79.586 | 66.623 | 48.636 | ||
| davon INDUS Holding | t CO 2eq | 161 | 125 | 98 | ||
| Umsatzanteil zielkonformer Beteiligungen | SU02-NhU | % | 55,6 | 69,7 | 91,8 | |
| Investitionsanteil zielkonformer Beteiligungen | SU03-NhI | % | 40,1 | 58,6 | 71,9 | |
| Energieintensität | SU04-E | MWh/Mio. EUR BWS | 323 | 295 | 321 | |
| aus regenerativen Energiequellen | % | 1,1 | 4,9 | 9,8 | ||
| aus regenerativen Energiequellen | MWh | 2.461 | 10.031 | 19.056 | ||
| THG-E (Scope 1) | SU05-S1 | t CO 2eq/Mio. EUR BWS | 30 | 27 | 30 | |
| THG-E (Scope 1) | t CO 2eq | 21.323 | 19.077 | 18.326 | ||
| davon INDUS Holding | t CO 2eq | 161 | 125 | 98 | ||
| Schutz der Umwelt | THG-E (Scope 2, market-based) | SU06-S2 | t CO 2eq/Mio. EUR BWS | 83 | 68 | 50 |
| THG-E (Scope 2, market-based) | t CO 2eq | 58.264 | 47.547 | 30.310 | ||
| davon INDUS Holding | t CO 2eq | 0 | 0 | 0 | ||
| THG-E (Scope 2, location-based) | t CO 2eq/Mio. EUR BWS | 85 | 77 | 83 | ||
| THG-E (Scope 2, location-based) | t CO 2eq | 59.711 | 53.500 | 50.660 | ||
| davon INDUS Holding | t CO 2eq | 51 | 60 | 64 | ||
| THG-E (Scope 3) | SU07-S3 | t CO 2eq/Mio. EUR BWS | 1.647 | 1.665 | 2.985 | |
| THG-E (Scope 3) | t CO 2eq | 1.162.786 | 1.160.249 | 1.819.516 | ||
| davon INDUS Holding | t CO 2eq | 609 | 345 | 456 | ||
| THG-E (Scope 1-3) | SU08-Ges | t CO 2eq/Mio. EUR BWS | 1.758 | 1.760 | 3.065 | |
| THG-E (Scope 1-3) | t CO 2eq | 1.242.372 | 1.226.872 | 1.868.153 | ||
| davon INDUS Holding | t CO 2eq | 770 | 469 | 553 | ||
| Emissionskompensation | t CO 2eq | 703 | 2.178 | 2.801 | ||
| Recyclingquote | SU09-Rec | % | 58,9 | 63,7 | 67,9 | |
| Abfallintensität | SU10-Abf | t/Mio. EUR BWS | 22,7 | 20,4 | 22,5 | |
| Gesamtwasserentnahmeintensität | SU11-WE | m 3/Mio. EUR BWS | 937 | 984 | 1.179 | |
| Arbeitsunfälle | FA01-AU | Anzahl/100 FTE | 3,3 | 2,3 | 2,6 | |
| Arbeitsunfälle mit Todesfolge | FA02-tAU | Anzahl | 0 | 0 | 0 | |
| Weiterbildungsausgaben | FA03-WB | EUR/FTE | 257 | 196 | 266 | |
| Faire Arbeit | Auszubildende | FA04-Ausb | Anzahl | 429 | 354 | 346 |
| Berufsbegleitende Studien | FA05-DuSt | Anzahl | 82 | 63 | 75 | |
| Anteil Festverträge | FA06-Fix | % der Gesamt-FTE | 96,1 | 96,2 | 95,9 | |
| Berechtigte lokale Beschwerden | SG01-BB | Anzahl | 0 | 0 | 1 | |
| Spenden an lokale soziale Einrichtungen | SG02-lSp | EUR | 280.916 | 274.880 | 239.256 | |
| Soziale Gerechtigkeit | Spenden an sonstige soziale Einrichtungen | SG03-nlSp | EUR | 201.087 | 261.867 | 128.900 |
| Kooperationen mit sozialen Einrichtungen | SG04-Koop | % der INDUS-Gruppe | 31 | 27 | 23 | |
| Betriebliches Vorschlagswesen | SG05-KVP | % der INDUS-Gruppe | 63 | 76 | 76 | |
| Mitarbeiter mit Verhaltenskodex | MR01-KDX | % der FTE | 100 | 100 | 100 | |
| Menschenrechte | Altersstruktur der Belegschaft 3 | MR02-AS | % der FTE im Alter von <20/20-29/ 30-39/40-49/ 50-59/≥60 | 2/18/23/24/ 26/7 | 2/15/24/24/ 26/9 | 2/15/24/24/ 26/9 |
| Frauenanteil in der Belegschaft | MR03-FQ | % der FTE | 30,3 | 29,5 | 27,3 | |
| Frauenanteil in Führungspositionen 4 | MR04-FF | % der FTE in Führungspositionen | 15,4 | 20,1 5 | 18,5 | |
| Geldwert monetär signifikanter Bußgelder | EW01-BG | TEUR | 0 | 0 | 0 | |
| Gesamtzahl nicht-monetärer Strafen | EW02-nmS | Anzahl | 0 | 0 | 0 | |
| Ehrliche Wirtschaft | Zahlungen an politische Parteien | EW03-Pol | % der BWS | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Prozesskosten wegen Wettbewerbsverstößen | EW04-WV | TEUR | 1,38 | 0 | 0 | |
| Umsatz in Ländern mit erhöhtem Korruptionsrisiko | EW05-CPI | % des Gesamtumsatzes | 17,6 | 19,7 | 15,5 | |
| Gesellschaften mit formulierten Emissionsreduktionszielen | GB01-EZ | % der INDUS-Gruppe | Erfassung ab 2020 | 86 | 84 | |
| Gesellschafterbegleitung | "GreenTech"-Innovationsprojekte der Innovationsförderbank | GB02-InnF | Förderung in TEUR | 460 | 802 | 677 |
| Förderung durch die Nachhaltigkeitsförderbank | GB03-NHF | genehmigte Förderungen in TEUR | Start in 2022 | 2.106 |
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| Handlungsfeld | Kennzahl | 2025 | ||
|---|---|---|---|---|
| THG-E (Scope 1+2) * | SU01-THG | 73 (-35 %) | KPI 1 | |
| THG-E (Scope 1+2) (brutto) | ||||
| THG-E (Scope 1+2) | ||||
| davon INDUS Holding | ||||
| Umsatzanteil zielkonformer Beteiligungen | SU02-NhU | 100 | KPI 1 | |
| Investitionsanteil zielkonformer Beteiligungen | SU03-NhI | 100 | KPI 1 | |
| Energieintensität | SU04-E | reduzieren | PI 2 | |
| aus regenerativen Energiequellen | ||||
| aus regenerativen Energiequellen | ||||
| THG-E (Scope 1) | SU05-S1 | reduzieren | PI 2 | |
| THG-E (Scope 1) | ||||
| davon INDUS Holding | ||||
| Schutz der Umwelt | THG-E (Scope 2, market-based) | SU06-S2 | reduzieren | PI 2 |
| THG-E (Scope 2, market-based) | ||||
| davon INDUS Holding | ||||
| THG-E (Scope 2, location-based) | ||||
| THG-E (Scope 2, location-based) | ||||
| davon INDUS Holding | ||||
| THG-E (Scope 3) | SU07-S3 | PI 2 | ||
| THG-E (Scope 3) | ||||
| davon INDUS Holding | ||||
| THG-E (Scope 1-3) | SU08-Ges | PI 2 | ||
| THG-E (Scope 1-3) | ||||
| davon INDUS Holding | ||||
| Emissionskompensation | ||||
| Recyclingquote | SU09-Rec | erhöhen | PI 2 | |
| Abfallintensität | SU10-Abf | reduzieren | PI 2 | |
| Gesamtwasserentnahmeintensität | SU11-WE | reduzieren | PI 2 | |
| Arbeitsunfälle | FA01-AU | <3,0 | KPI 1 | |
| Arbeitsunfälle mit Todesfolge | FA02-tAU | 0 | KPI 1 | |
| Weiterbildungsausgaben | FA03-WB | PI 2 | ||
| Faire Arbeit | Auszubildende | FA04-Ausb | PI 2 | |
| Berufsbegleitende Studien | FA05-DuSt | PI 2 | ||
| Anteil Festverträge | FA06-Fix | PI 2 | ||
| Berechtigte lokale Beschwerden | SG01-BB | 0 | KPI 1 | |
| Spenden an lokale soziale Einrichtungen | SG02-lSp | PI 2 | ||
| Soziale Gerechtigkeit | Spenden an sonstige soziale Einrichtungen | SG03-nlSp | PI 2 | |
| Kooperationen mit sozialen Einrichtungen | SG04-Koop | PI 2 | ||
| Betriebliches Vorschlagswesen | SG05-KVP | PI 2 | ||
| Mitarbeiter mit Verhaltenskodex | MR01-KDX | 100 | KPI 1 | |
| Menschenrechte | Altersstruktur der Belegschaft 3 | MR02-AS | PI 2 | |
| Frauenanteil in der Belegschaft | MR03-FQ | PI 2 | ||
| Frauenanteil in Führungspositionen 4 | MR04-FF | PI 2 | ||
| Geldwert monetär signifikanter Bußgelder | EW01-BG | 0 | KPI 1 | |
| Gesamtzahl nicht-monetärer Strafen | EW02-nmS | 0 | KPI 1 | |
| Ehrliche Wirtschaft | Zahlungen an politische Parteien | EW03-Pol | 0 | KPI 1 |
| Prozesskosten wegen Wettbewerbsverstößen | EW04-WV | PI 2 | ||
| Umsatz in Ländern mit erhöhtem Korruptionsrisiko | EW05-CPI | PI 2 | ||
| Gesellschaften mit formulierten Emissionsreduktionszielen | GB01-EZ | PI 2 | ||
| Gesellschafterbegleitung | "GreenTech"-Innovationsprojekte der Innovationsförderbank | GB02-InnF | PI 2 | |
| Förderung durch die Nachhaltigkeitsförderbank | GB03-NHF | PI 2 |
* Zur Verdeutlichung der Ausgangsbasis und des Zielfortschritts bezüglich des THG-Reduktionsziels (SU01-THG) ist für das Basisjahr 2018 die Bruttoemissionsintensität angegeben (vor Berücksichtigung von Emissionskompensationen). Die übrigen Angaben der Emissionsintensität der Kennzahl SU01-THG beziehen sich auf die Nettoemissionsintensität. Alle weiteren Angaben zu THG-E in der Tabelle beziehen sich auf die Bruttoemissionen.
1 KPI: Quantifizierte Kennzahl
2 PI: Kennzahl ohne quantitatives Ziel
3 Prozentangaben sind auf ganze Zahlenwerte gerundet, sodass in Summe geringfügige Abweichungen von 100 % möglich sind.
4 Konzernweite Kennzahl/Definition; bezieht sich nicht auf die Vorgaben des § 76, Abs. 4 des Aktiengesetzes
5 Vorjahreswert angepasst
Die Sustainable Development Goals (SDGs) stellen globale Ziele für eine nachhaltige Entwicklung dar und setzen einen weltweit geltenden Maßstab für Prioritäten und Ziele bis 2030. Dabei decken sie ein breites Spektrum an Nachhaltigkeitsthemen ab, welche einen Rahmen um Armut, Gesundheit, Klimawandel und Umweltschäden spannen. Insgesamt wurden 17 SDGs mit insgesamt 169 Unterzielen definiert. Zwar zielen die SDGs vor allem auf Verankerung auf Regierungsebene ab, dennoch wird der Erfolg bei der Umsetzung maßgeblich vom Handeln und der Zusammenarbeit aller Akteure abhängen, inklusive Wirtschaftsunternehmen. Auch INDUS möchte einen Beitrag zur Umsetzung der SDGs im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie leisten. Mit den intern gefassten Nachhaltigkeitszielen und Maßnahmen in den definierten wesentlichen Themen unterstützt INDUS gleichzeitig die Umsetzung von insgesamt 15 der 17 Sustainable Development Goals.

Um einen Zusammenhang zwischen den SDGs und den von INDUS als wesentlich identifizierten Handlungsfeldern herzustellen, wurden letztere entlang der gesamten Wertschöpfungskette betrachtet und mit den SDGs sowie den jeweils zugehörigen Unterzielen abgeglichen. Dabei wurde auch berücksichtigt, wie die SDGs untereinander in Zusammenhang stehen. Ergänzt wurde die Bewertung durch das Sichten öffentlich verfügbarer Literaturquellen, wie beispielsweise "Linking the SDGs and the GRI Standards", Global Reporting Initiative, 2020.
Das auf diese Weise erstellte Mapping wurde anschließend dem INDUS-Vorstand vorgelegt und durch diesen freigegeben.
Die einzelnen von INDUS als wesentlich definierten Handlungsfelder mit den daher eingehenden wesentlichen Themen und Maßnahmen leisten wie folgt einen Beitrag zur Erreichung der SDGs:
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| Handlungsfeld | Wesentliches Thema | SDG | SDG Icons |
|---|---|---|---|
| Erhöhung der Energieeffizienz | 7. Bezahlbare und saubere Energie 8. Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum 12. Nachhaltiger Konsum und Produktion 13. Maßnahmen zum Klimaschutz | 7 BEZAHLBARE UND SAUBERE ENERGIE 8 MENSCHENWÜRDIGE ARBEIT UND WIRTSCHAFTSWACHSTUM 12 NACHHALTIGE/R KONSUM UND PRODUKTION 13 MASSNAHMEN ZUM KLIMASCHUTZ | |
| Treibhausgasemissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette | 8. Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum 12. Nachhaltiger Konsum und Produktion 13. Maßnahmen zum Klimaschutz | 8 MENSCHENWÜRDIGE ARBEIT UND WIRTSCHAFTSWACHSTUM 12 NACHHALTIGE/R KONSUM UND PRODUKTION 13 MASSNAHMEN ZUM KLIMASCHUTZ | |
| Erneuerbare Energien (Nutzung und Technologieentwicklung) | 7. Bezahlbare und saubere Energie 8. Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum 9. Industrie, Innovation und Infrastruktur 12. Nachhaltiger Konsum und Produktion 13. Maßnahmen zum Klimaschutz | 7 BEZAHLBARE UND SAUBERE ENERGIE 8 MENSCHENWÜRDIGE ARBEIT UND WIRTSCHAFTSWACHSTUM 9 INDUSTRIE, INNOVATION UND INFRASTRUKTUR 12 NACHHALTIGE/R KONSUM UND PRODUKTION 13 MASSNAHMEN ZUM KLIMASCHUTZ | |
| Verantwortungsvoller Umgang und Vermeidung von Abfall | 8. Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum 12. Nachhaltiger Konsum und Produktion 14. Leben unter Wasser | 8 MENSCHENWÜRDIGE ARBEIT UND WIRTSCHAFTSWACHSTUM 12 NACHHALTIGE/R KONSUM UND PRODUKTION 14 LEBEN UNTER WASSER | |
| Schutz der Umwelt | Kreislaufwirtschaft | 8. Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum 12. Nachhaltiger Konsum und Produktion 14. Leben unter Wasser | 8 MENSCHENWÜRDIGE ARBEIT UND WIRTSCHAFTSWACHSTUM 12 NACHHALTIGE/R KONSUM UND PRODUKTION 14 LEBEN UNTER WASSER |
| Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden | 3. Gesundheit und Wohlergehen | 3 GESUNDHEIT UND WOHLERGEHEN | |
| Aus- und Weiterbildung | 4. Hochwertige Bildung 5. Geschlechtergleichheit 13. Maßnahmen zum Klimaschutz | 4 HOCHWERTIG BILDUNG 5 GESCHLECHTERGLEICHHEIT 13 MASSNAHMEN ZUM KLIMASCHUTZ | |
| Faire Entlohnung und Vertragsverhältnisse | 1. Keine Armut 5. Geschlechtergleichheit 10. Weniger Ungleichheiten | 1 KEINE ARMUT 5 GESCHLECHTERGLEICHHEIT | |
| Faire Arbeit | Vereinbarkeit von Beruf und Familie | 3. Gesundheit und Wohlergehen 5. Geschlechtergleichheit | 3 GESUNDHEIT UND WOHLERGEHEN 5 GESCHLECHTERGLEICHHEIT |
| Gesellschaftliches Engagement regional und überregional | 1. Keine Armut 5. Geschlechtergleichheit 6. Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen 16. Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen 17. Partnerschaften zur Erreichung der Ziele | 1 KEINE ARMUT 5 GESCHLECHTERGLEICHHEIT 6 SAUBERES WASSER UND SANITÄREINRICHTUNGEN 16 FRIEDEN, GERECHTIGKEIT UND STARKE INSTITUTIONEN 17 PARTNERSCHAFT ZUR ERREICHUNG DER ZIELE | |
| Soziale Gerechtigkeit | Gute Nachbarschaft | 11. Nachhaltige Städte und Gemeinden | 11 NACHHALTIGE STÄDTE UND GEMEINDEN |
| Schutz der Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette | 1. Keine Armut 3. Gesundheit und Wohlergehen 6. Sauberes Wasser und Sanitärversorgung 8. Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum 16. Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen | 1 KEINE ARMUT 3 GESUNDHEIT UND WOHLERGEHEN 6 SAUBERES WASSER UND SANITÄREINRICHTUNGEN 8 MENSCHENWÜRDIGE ARBEIT UND WIRTSCHAFTSWACHSTUM 16 FRIEDEN, GERECHTIGKEIT UND STARKE INSTITUTIONEN | |
| Menschenrechte | Diversität und Chancengleichheit | 5. Geschlechtergleichheit 10. Weniger Ungleichheit | 5 GESCHLECHTERGLEICHHEIT 10 WENIGER UNGLEICHHEIT |
| Bekämpfung von Korruption und Bestechung/ Ehrliche Wirtschaft | Compliance-Management | 16. Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen | 16 FRIEDEN, GERECHTIGKEIT UND STARKE INSTITUTIONEN |
| Transparente Kommunikation | n. z. | ||
| Portfoliooptimierung durch Akquisitionstätigkeiten | n. z. | ||
| Gesellschafterbegleitung | Methodische und finanzielle Unterstützung zur Zielerreichung (zum Beispiel Förderbank, Schulungen etc.) | 9. Industrie, Innovation und Infrastruktur | 9 INDUSTRIE, INNOVATION UND INFRASTRUKTUR |
Der 2019 von der Europäischen Kommission vorgestellte Green Deal zielt auf eine nachhaltige Transformation der Wirtschaft ab. Der EU-Taxonomie kommt dabei als Klassifizierungsinstrument, welches ökologisch nachhaltige Aktivitäten definiert, eine große Bedeutung zu.
Im Rahmen der EU-Taxonomie werden sechs Umweltziele verfolgt:
1. Klimaschutz
2. Anpassung an den Klimawandel
3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
4. Übergang zur Kreislaufwirtschaft
5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Bisher beschränkt sich die Berichtspflicht auf die ersten beiden Umweltziele. Aktuell beschreiben wir unsere Wirtschaftsaktivitäten nur in Bezug auf das Umweltziel 1 "Klimaschutz", weil unser Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel im Zusammenhang mit der EU-Taxonomie derzeit nur eine untergeordnete Rolle spielt. Deshalb wird im Folgenden nicht weiter auf die anderen Umweltziele eingegangen.
Während im GJ 2021 nur die Pflicht bestand, die taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten zu berichten, besteht für das GJ 2022 die Pflicht, darüber hinaus auch über die Taxonomiekonformität zu berichten. Dies geht über einen Abgleich der Wirtschaftsaktivitäten mit der Beschreibung der Wirtschaftstätigkeiten im Klimarechtsakt hinaus, welcher für die Taxonomiefähigkeit ausreicht. Zusätzlich dazu wird bei der Taxonomiekonformität geprüft, ob die jeweilige Wirtschaftsaktivität die Kriterien für einen wesentlichen Beitrag zu einem der Umweltziele erfüllt, kein anderes Umweltziel wesentlich beeinträchtigt (Do No Significant Harm (DNSH)) und der Mindestschutz erfüllt wird. Nur wenn alle Aspekte zutreffen, ist Konformität gegeben.
Die bisherigen Veröffentlichungen der EU enthalten unbestimmte Rechtsbegriffe und Interpretationsspielräume, die konservativ ausgelegt wurden.
Die INDUS-Gruppe besteht aus 47 Beteiligungen mit ggf. weiteren Enkelgesellschaften. Die Tochtergesellschaften haben ihre Hauptsitze in Deutschland und der Schweiz. Niederlassungen und Enkeltöchter sind im Wesentlichen in der DACH-Region ansässig. Die Gruppe ist ab 2023 in drei Segmente mit 14 bis 16 Beteiligungen pro Segment unterteilt: Engineering, Infrastructure und Materials. Die Segmente werden jeweils von einem segmentverantwortlichen Vorstand geführt.
Die meisten Beteiligungen liefern Produkte für die Mitte der Wertschöpfungskette wie Metallteile, Materialien zur Oberflächenbearbeitung, Werkzeug- oder Maschinenteile, die überwiegend nicht unter die EU-Taxonomie fallen.
Zur Erfüllung der Berichtsanforderungen im Rahmen der EU-Taxonomie wurde im GJ 2021 auf Holding-Ebene eine Arbeitsgruppe gegründet. Diese arbeitet in Abstimmung mit den jeweiligen Fachbereichen und Beteiligungsunternehmen daran, die taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten im Beteiligungsverbund zu ermitteln, diese auf ihre Taxonomiekonformität hin zu prüfen und die damit verbundenen Umsätze, CapEx und OpEx zu ermitteln.
Dabei konnte im GJ 2022 auf den Erkenntnissen aus dem GJ 2021 aufgebaut werden.
Im GJ 2021 wurden zum einen die (Haupt-)Tätigkeiten aller Beteiligungen identifiziert und zentral aufgelistet und anschließend durch die Arbeitsgruppe in Hinblick auf ihre Taxonomiefähigkeit gescreent. Zum anderen wurde bei allen Beteiligungen das Vorliegen von taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten abgefragt, welche potenziell für alle Beteiligungen relevant sein könnten - wie etwa die Installation und Nutzung von Photovoltaik-Anlagen. Außerdem wurden alle Forschungs- und Entwicklungsausgaben in Hinblick auf ihre Taxonomiefähigkeit überprüft.
Das Screening aus dem GJ 2021 wurde dieses Jahr noch einmal systematisch überprüft und konnte für das GJ 2022 vereinzelt um zusätzliche Wirtschaftsaktivitäten erweitert werden (siehe Tabelle).
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| Kategorie | Kategorie | ID | Wirtschaftstätigkeit | Aktivität | Beteiligung |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | Herstellung von Haustüren mit hoher Wärmedämmung | OBUK | ||
| Herstellung von Fenstern und Türen mit hoher | |||||
| 2 | 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | Schall- und Wärmedämmung | WIRUS | ||
| 3 | 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | Herstellung von Wärmepumpen | REMKO | ||
| 4 | 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | Herstellung von Luft-Luft-Klimageräten | REMKO | ||
| Umsatz | 5 | 4.16. Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen | Installation und Wartung von Wärmepumpen | REMKO | |
| 6 | 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | Herstellung von Haustüren mit hoher Wärmedämmung | OBUK | ||
| a) direkt auf Taxonomieumsatz einzahlend | 7 | 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | Herstellung von Fenstern und Türen mit hoher Schall- und Wärmedämmung | WIRUS | |
| 8 | 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | Herstellung von Wärmepumpen | REMKO | ||
| 9 | 6.5. Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | Leasing von Firmenfahrzeugen | gesamte INDUS-Gruppe | ||
| FS-BF & EVT HEITZ KG INDUS AG IPETRONIK Eichstätt OFA GmbH RAGUSE ROLKO Nederland bv | |||||
| 10 | 7.4. Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden | Installation von Ladesäulen | SCHUSTER KG SIMON KG | ||
| BETEK ELTHERM FROHMASCO (OBUK) HAUFF | |||||
| CAPEX | c) Taxonmierelevante Aktivitäten | 11 | 7.6. Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | Installation, Wartung und Reparatur von Photovoltaik-Systemen und der dazugehörigen technischen Ausrüstung | MBN REMKO RÜBSAMEN SCHUSTER |
Dabei sind Aktivitäten mit der ID 1-8 beteiligungs- bzw. geschäftsmodellspezifisch, während Aktivitäten 9 bis 11 bei sämtlichen Beteiligungen potenziell von Relevanz sein können. Zu diesen potenziell allgemein relevanten Aktivitäten erfolgte im Vorjahr eine Abfrage bei allen Beteiligungsunternehmen. Neue Aktivitäten, zum Beispiel durch den Zukauf neuer Beteiligungen, wurden in Hinblick auf ihre Taxonomiefähigkeit bewertet. Auf Basis neuer Veröffentlichungen und Erkenntnisse im Umgang mit der Taxonomie-Verordnung, beispielsweise durch die FAQs der EU-Kommission oder das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW), wurden bestehende Aktivitäten erneut auf ihre Taxonomiefähigkeit geprüft.
Diese neuen Erkenntnisse haben auch dazu geführt, dass, anders als im Vorjahr, PV-Anlagen nun nicht mehr unter 4.1. "Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie", sondern unter 7.6 "Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien" geführt werden. Diese Kategorisierung entspricht mehr dem Kern der Tätigkeit. Denn an dieser Stelle geht es nicht primär um die kommerzielle Erzeugung von Energie, sondern um die Aufwertung des eigenen Immobilienbestands mit Technologien für erneuerbare Energien. Dies spiegelt sich auch darin wider, dass ein Großteil des insgesamt durch PV-Anlagen generierten Stroms nicht in das Stromnetz eingespeist, sondern selbst verwendet wird.
Im nächsten Schritt wurden die taxonomiefähigen Aktivitäten hinsichtlich ihrer Taxonomiekonformität geprüft. Dazu wurden zunächst die jeweiligen Anforderungskriterien in einer Screening-Tabelle detailliert zusammengetragen. Darauf aufbauend wurde im Zusammenspiel zwischen der Holding und den betroffenen Beteiligungen die Erfüllung der Kriterien überprüft.
Bei den umsatzgenerierenden Tätigkeiten im Bereich der Türen und Fenster wird anhand der technischen Bewertungskriterien in taxonomiefähig und potenziell -konform unterschieden. Alle Produkte sind taxonomiefähig, weil sie in die Beschreibung der Aktivität 3.5 fallen und generell hohe Dämmwerte aufweisen. Bei den Produkten, die der Wirtschaftsaktivität 4.16 zuzuordnen sind, erfüllen alle Produkte auch die technischen Anforderungskriterien und sind somit taxonomiekonform. Andere, nicht-umsatzgenerierende Aktivitäten sind ausschließlich taxonomiefähig, wie zum Beispiel die, die der Wirtschaftstätigkeit 7.6. "Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien" zuzuordnen sind. Das liegt darin begründet, dass die Photovoltaik-Module nicht selbst hergestellt, sondern lediglich als grünes Produkt erworben und verwendet werden. Es handelt sich dabei um nicht umsatzgenerierende Tätigkeiten, und wir verstehen dabei unsere taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten als Erwerb von Produktion. Dies führt - entsprechend verbreiteter Auslegung der Rechtsakte, u. a. durch den IDW - dazu, dass die Überprüfung der Taxonomiekonformität, besonders der DNSH- und Mindestschutzkriterien, auf der Ebene des Lieferanten der Photovoltaik-Module durchgeführt werden muss. Entsprechende Anfragen bei den Lieferanten haben keine ausreichenden Nachweise ergeben. Dies liegt darin begründet, dass die direkten Lieferanten in der Regel kleine bis mittelständische Installateurs-Betriebe sind, die aufgrund mangelnder direkter Betroffenheit den aufwendigen Nachweis einer Taxonomiekonformität ihrer Produkte nicht erbringen könnten bzw. diesen wiederum selbst anfragen müssten. Die Informationslage könnte sich aber mit steigender Nachfrage in den nächsten Jahren verbessern, sodass perspektivisch eine Umwandlung in taxonomiekonforme Aktivitäten vorstellbar ist. Für das GJ 2022 sind diese Aktivitäten aber nur als taxonomiefähig einzustufen.
Die Prüfungshandlungen und Dokumentationen fanden für jede Aktivität und standortbezogen statt und werden an dieser Stelle zusammengefasst dargestellt. Zur Erfüllung eines wesentlichen Beitrags zu Umweltziel 1 "Klimaschutz" müssen gewisse technische Bewertungskriterien erfüllt werden. Bei INDUS beziehen sich diese etwa auf den Wärmedurchgangskoeffizienten (Herstellung von Fenstern und Türen), die Energieeffizienzklasse (Herstellung und Installation von Wärmepumpen) oder auch auf die Kältemittelschwellenwerte (Installation von Wärmepumpen). Diese technischen Bewertungskriterien wurden den Beteiligungen mit geschäftsmodellspezifischen taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten kommuniziert und entsprechend abgefragt, welche ihrer Produkte diesen Vorgaben entsprechen. Die Anforderungen werden beispielsweise bei der Herstellung von Wärmepumpen und Luft-Luft-Klimageräten vollumfänglich erfüllt. Bei Türen und Fenstern werden die Schwellenwerte größtenteils eingehalten. Das Ergebnis dieser Analyse bildete die Grundlage für die Identifizierung von Umsätzen, die durch taxonomiekonforme Tätigkeiten erwirtschaftet werden, sowie den damit verbundenen Investitions- und Betriebsausgaben.
Da der wesentliche Beitrag von INDUS gemäß dem Screening zur Taxonomiefähigkeit bei Umweltziel 1 liegt, werden die weiteren Umweltziele nicht weiter betrachtet, und eine Doppelzählung bei der Zuordnung ist somit ausgeschlossen. Grundsätzlich ist eine Vermischung zwischen Umsatz, CapEx und OpEx auszuschließen, weil dabei buchhalterisch unterschiedliche Konten angesprochen werden. Eine Vermeidung der Doppelzählung innerhalb der Umsatzerlöse, Investitions- und Betriebsausgaben wird dadurch sichergestellt, dass die jeweiligen Werte durch die Beteiligungen nur einmal über die Konsolidierungssoftware gemeldet werden können.
Im Sinne der Taxonomie darf der wesentliche Beitrag einer Wirtschaftsaktivität zu einem Umweltziel nicht unter Inkaufnahme negativer Auswirkungen auf die anderen fünf Umweltziele geschehen. Daher ist anhand sogenannter Do-No-Significant-Harm (DNSH)-Kriterien zu überprüfen, ob eine erhebliche Beeinträchtigung ausgeschlossen werden kann. Die dazu festgelegten Kriterien beziehen sich in Teilen auf bereits bestehende EU-Regulatorien, deren Einhaltung ohnehin Voraussetzung für Bau- und Betriebsgenehmigungen ist. Die Tätigkeiten von INDUS verursachen im Allgemeinen sehr wenige Beeinträchtigungen. Dies war das Ergebnis der eingehenden Prüfung der DNSH-Kriterien. Im Folgenden wird die Erfüllung der einzelnen Umweltziele genauer erläutert.
Die Anpassung der Geschäftstätigkeiten an den Klimawandel ist nicht zuletzt auch von ökonomischer Relevanz. Dies spiegelt sich darin wider, dass mit dem Klimawandel verbundene Chancen und Risiken verstärkt im Risikomanagement und bei Investitionsentscheidungen eine Rolle spielen.
Die in der Taxonomie geforderte Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung erfolgte in Anlehnung an die Empfehlungen des Leitfadens "How to perform a robust climate risk and vulnerability assessment for EU taxonomy reporting?", Umweltbundesamt (finale Version vom 9. November 2022) auf Standortebene. Die Durchführung der Szenario-Analyse für die RCP-Szenarien 8.5, 4.5, 2.6 und zum aktuellen Risiko erfolgte anhand der öffentlich zugänglichen Datenbank GERICS - Klimaausblicke für Landkreise über die Mitte des Jahrhunderts hinaus bis zum Jahr 2065. Da die Definition der Klimarisiken bei GERICS nicht deckungsgleich ist mit der Taxonomie, musste eine entsprechende Zuordnung vorgenommen werden. Weiterhin deckt GERICS nicht alle 28 in der Taxonomie hinterlegten Klimarisiken ab. Einige dieser Lücken konnten aufgrund der geografischen Lage der Beteiligungen ausgeschlossen werden. Die übrigen Risiken konnten durch den Rückgriff auf andere Daten, wie die WWF Risk Filter Suit bewertet werden.
Die Bewertung hat ergeben, dass die Standorte nur von sehr wenigen Klimarisiken betroffen sind und diese im Falle ihres Eintretens als nicht gefährdend für die Ausübung der Wirtschaftstätigkeit zu bewerten sind und nicht zu relevanten wirtschaftlichen Verlusten führen. Weiterhin wurden konkrete Anpassungsmaßnahmen identifiziert, welche die Folgen bei Eintreten der Risiken abmildern.
Bezüglich der nachhaltigen Nutzung und des Schutzes von Wasser- und Meeresressourcen liegen vor allem für die Herstellung von Türen, Fenstern und Wärmepumpen sowie für die Installation von Wärmepumpen Anforderungskriterien vor. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf gesetzliche und behördliche Vorgaben, deren Einhaltung Voraussetzung für Bau- und Betriebsgenehmigungen sind, sodass allein deshalb von einer Erfüllung auszugehen ist. Alle drei betroffenen Beteiligungen mussten keine Umweltverträglichkeitsprüfung zum Erlangen der Bau- und Betriebsgenehmigung durchführen. Entsprechend gibt es keine gewässerrechtlichen Auflagen und Genehmigungen, die sich aus dieser Prüfung ergeben können. Aufgrund des Tätigkeitsprofils der Unternehmen ist der Wasserverbrauch gering, weiterhin liegen die Standorte nicht in Wasserstressgebieten mit hoher akuter Dürregefahr. Die Datenbank WWF Risk Filter Suite erwartet auch unter Berücksichtigung der IPCC Szenarien RCP 4.5 und 6.0 bis 2050 kein hohes Risiko. Dennoch streben die Unternehmen einen bewussten Umgang mit der Ressource Wasser an. Beispielsweise sind bei OBUK die Wasserkreisläufe in der Produktion geschlossen.
Zusätzlich wurden die geografische Lage der jeweiligen Standorte sowie die spezifischen Produktionsprozesse in Hinblick auf potenzielle negative Auswirkungen auf Wasserqualität und Wasserknappheit untersucht. Dabei wurde kein signifikantes Risiko identifiziert.
Für den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft liegen Anforderungen wie hohe Haltbarkeit, leichte Demontage oder hohe Recyclingfähigkeit vor. Da die konkreten Möglichkeiten zur Einbindung in die Kreislaufwirtschaft von der jeweiligen Tätigkeit abhängen, wurden die einzelnen Tätigkeiten betrachtet und jeweils in Hinblick auf Kriterien wie Langlebigkeit oder Recyclingfähigkeit bewertet. Allgemein lässt sich sagen, dass die Produkte der INDUS-Beteiligungen und ihre Bestandteile schon aus ökonomischen Gründen so konzipiert sind, dass sie lange halten, sich also gegenüber Konkurrenzprodukten dadurch auszeichnen, und gut recycelbar sind. Die hohe Recyclingfähigkeit ermöglicht die Weiterverwendung einzelner Bestandteile am Ende der Produkt-Lebensdauer, welche häufig weiterhin als Rohstoffe wertvoll sind, wie beispielsweise Glas, das nach der Demontage der Produkte wieder dem Wertstoffkreislauf zugeführt wird. Um diesen Prozess zu unterstützen, kooperiert etwa WIRUS mit speziellen Entsorgungsunternehmen, die auf das Recycling von Fenstern spezialisiert sind.
Auch Abfälle, die im Produktionsprozess anfallen, werden zunehmend intern recycelt und wieder dem Produktionsprozess zugeführt. Ein konkretes Beispiel wäre die Beteiligung OBUK (Beitrag zu Wirtschaftstätigkeit 3.5. "Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen"): Mit ihrer neuen Hartschaum-Recycling-Mühle können die Hartschaumabfälle, die bei der Herstellung von Dämmstoffplatten für Haustürfüllungen anfallen, zu 100 % recycelt werden. Im Anschluss wird das recycelte Purenit wieder an den Lieferanten geliefert und fließt schlussendlich in neue Dämmmaterialien ein. → Siehe SUSTA[IN] #2, Seite 24
REMKO bietet auf die verkauften Wärmepumpen eine Herstellergarantie von fünf Jahren und zudem Dienstleistungen für die Wartung und Reparatur sowie einen Ersatzteilservice, auch für ältere Modelle. Damit Verschleißteile ersetzt werden können, sind die Wärmepumpen so konzipiert, dass sie leicht demontierbar sind. Dadurch und aufgrund der Langlebigkeit der Geräte werden Ressourcen geschont, die durch die ständige Anschaffung von Neugeräten verbraucht werden würden.
Hinsichtlich der Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung liegen teilweise konkrete Anforderungen vor. Für Aktivitäten, die unter 4.16 "Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen" fallen, wird ein EU-Energielabel A oder B gefordert. Aktivitäten, die unter 3.5 "Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen" fallen, dürfen nicht bzw. teilweise nur unter gewissen Voraussetzungen zur Herstellung, zum Inverkehrbringen oder zur Verwendung bestimmter chemischer Stoffe führen. Die in Anhang I, Anlage C, Buchstaben a) bis e) des Klimarechtsakts entsprechend aufgelisteten chemischen Verbindungen führen (in manchen Fällen nur im Falle der Nichteinhaltung bestimmter Auflagen) zu einem kategorischen Ausschluss einer Wirtschaftstätigkeit als taxonomiekonform.
Für die unter Buchstaben f) und g) aufgelisteten Stoffe gelten grundsätzlich dieselben Regeln, allerdings mit der relevanten Ausnahme, dass ihre Verwendung zulässig ist, wenn sich diese als wesentlich für die Gesellschaft erweist. Eine entsprechende Nachweisführung ist auf Produktebene möglich.
Ein Großteil der in Anhang I, Anlage C der EU-Taxonomie genannten kritischen Stoffe unterliegt geltender deutscher Rechtsprechung. An diesen Stellen wird im Sinne des Legalitätsprinzips auf geltendes Recht referenziert, das heißt, solange keine andersartigen Indizien vorliegen, wird an diesen Stellen grundsätzlich von einer Konformität der Beteiligungen mit den gesetzlichen Anforderungen ausgegangen. Dies betrifft beispielsweise die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten durch die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU (Restriction of Hazardous Substances). Die Konformität mit der RoHS-Richtlinie ist zwingende Voraussetzung für die Erlangung der CE-Kennzeichnung, ohne die elektrische Geräte in der EU nicht mehr in Umlauf gebracht werden dürfen. So garantiert REMKO beispielsweise Konformität für die entsprechend in Verkehr gebrachten Produkte.
An den Stellen, bei denen die Anforderungen aus der EU-Taxonomie über die aktuelle Gesetzgebung hinausgehen, wurden zum einen die wesentlichen Rohstoffe der jeweiligen Produkte identifiziert und auf negative Auswirkungen gemäß Anlage C überprüft. Darüber hinaus wurden von den relevanten Unternehmen die Sicherheitsdatenblätter zu allen im Jahr 2022 für die Herstellung der taxonomiefähigen Produkte eingesetzen Chemikalien angefordert, ausgewertet und auf ihre Taxonomie-Konformität geprüft. Dies betraf sowohl Chemikalien, die beispielsweise als Kleber in die Fenster von WIRUS eingehen, aber zum Beispiel auch Reinigungsmittel, die nicht Bestandteil des finalen Produkts werden. Sicherheitsdatenblätter sind laut REACH-Verordnung für alle laut offizieller Definition als gefährlich definierten Chemikalien und ihre Gemische vom Hersteller zu erstellen und den Kunden zur Verfügung zu stellen. Diese eingehende Prüfung hat keine Anhaltspunkte ergeben, dass potenziell bedenkliche Chemikalien verwendet wurden.
Die Prüfung der Anforderungen hinsichtlich der Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung wurde nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. An dieser Stelle sollte allerdings darauf hingewiesen werden, dass in Bezug auf die Anforderungen aus Anlage C noch gewisse Auslegungsunsicherheiten bestehen. Insbesondere hervorzuheben ist hier das Fehlen vollständiger konkreter Listen mit kritischen Stoffen für die Chemikalien unter den Buchstaben f) und g).
Auch beim Schutz und bei der Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme wird im Grunde die Einhaltung bestehender Regulatorien gefordert. Die geforderten Umweltverträglichkeitsprüfungen bzw. Bewertungen der Umweltverträglichkeit sind, abhängig vom Geschäftsmodell des jeweiligen Unternehmens und der geografischen Lage, die Grundlage für den Erhalt von Bau- und Betriebsgenehmigungen und daher vorhanden, wenn erforderlich. Alle drei betroffenen Beteiligungen mussten keine Umweltverträglichkeitsprüfung zum Erlangen der Bau- und Betriebsgenehmigung durchführen.
Weiterhin erfordert die Taxonomie die Prüfung zur Nähe biodiversitätssensibler Gebiete, was bei positiver Bewertung und im Falle des Risikos von negativen Auswirkungen durch eine Tätigkeit auf diese Gebiete zu der Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung und der Auflage zur Umsetzung bestimmter Maßnahmen führen kann.
Die Prüfung anhand mehrerer öffentlich verfügbarer Datenbanken (zum Beispiel Schutzgebiete in Deutschland des Bundesamts für Naturschutz oder Übersicht UNESCO-Biosphärenreservate) ergaben keine räumliche Nähe der deutschen Standorte. Der polnische Standort der OBUK liegt in einem Vogelschutzgebiet gemäß Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG). Eine behördliche Vorprüfung im Rahmen der Erteilung der Bau- und Betriebsgenehmigung hat keine Notwendigkeit zur Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung ergeben, da durch die Tätigkeit der OBUK-Tochter keine negativen Auswirkungen auf die örtliche Flora und Fauna zu erwarten sind.
Zuletzt wurde noch die Einhaltung der Mindestschutzanforderungen überprüft. Während die Prüfung bei den vorherigen Schritten auf Aktivitätenebene stattfand, wurden bei dem Mindestschutz die Anforderungen auf Unternehmensebene geprüft. Dabei wurden die Anforderungen sowohl auf Holding-Ebene als auch auf Ebene der betroffenen Beteiligungen geprüft. Da die Rechtsakte bezüglich des Mindestschutzes bisher wenig präzise sind, wurde sich im Wesentlichen am finalen Bericht "Final Report on Minimum Safeguards" des EU-Beratungsgremiums Platform on Sustainable Finance (PSF) aus Oktober 2022 orientiert.
Wie in dem Bericht gefordert, gibt es einen Menschenrechts-Due-Diligence-Prozess. In diesem Kontext hat INDUS beispielsweise eine vom gesamten Vorstand unterzeichnete Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte veröffentlicht und bietet durch das Hinweisgebersystem "SpeakUp" sowohl Internen als auch Externen eine leicht zugängliche Beschwerdemöglichkeit. Es gibt, wie im PSF-Bericht gefordert, einen Anti-Korruptions-Prozess, Prozesse zur Einhaltung der Steuer-Regularien und Überwachung der damit verbundenen Risiken sowie Prozesse zur Wahrung fairen Wettbewerbs. Zudem gibt es keine Verurteilungen aufgrund von Verstößen gegen Menschenrechte, Korruption, Steuern oder Wettbewerbsrecht. Außerdem wird ein regelmäßiger Stakeholderdialog gepflegt. Das umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, dass nie ein von einem OECD National Contact Point ausgehender Stakeholderdialog ausgeschlagen oder Vorwürfe des Business and Human Rights Resource Centre unbeantwortet gelassen wurden.
Zur Ermittlung der nichtfinanziellen KPIs sind die gleichen Rechnungslegungsmethoden zugrunde gelegt worden wie im Rahmen der finanziellen Berichterstattung.
Der Taxonomie-OpEx ist im Verhältnis zum gesamten OpEx nicht relevant. Deshalb sehen wir hier von einer Berichterstattung zum OpEx ab.
Die jeweiligen KPIs ergeben sich durch die Division der mit taxonomiekonformen Aktivitäten verbundenen Umsätze/CapEx (= Zähler) durch die jeweiligen Gesamtwerte (= Nenner). So ergibt sich etwa die Umsatz-KPI durch die Division des nachhaltigen Nettoumsatzes - also des mit taxonomiekonformen Aktivitäten generierten Umsatzes - durch den Gesamt-Nettoumsatz. Der OPEX setzt sich zusammen aus Ausgaben für Forschung & Entwicklung, Instandhaltung für Gebäude, Maschinen und BGA sowie Wartung, Aus- und Fortbildungen und Leasing nach IFRS 16. Die Positionen sind Aufwandsbestandteile der Gewinn- und Verlustrechnung, die sich auf Seite 76 des Geschäftsberichtes findet, ebenso wie die Gesamtumsätze. Der CAPEX setzt sich aus den Zugängen zu immateriellen Vermögenswerten, Nutzungsrechen Leasing/Miete und Sachanlagen zusammen und diese finden sich im Geschäftsbericht auf den Seiten 99 bis 100. Die Aufschlüsselung der taxonomiekonformen Umsätze und CapEx sind in den folgenden Tabellen dargestellt.
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| AUFSCHLÜSSELUNG DES UMSATZ-ZÄHLERS FÜR DAS GJ 2022 | (in Mio. EUR) |
|---|---|
| Art | Betrag |
| --- | --- |
| Taxonomiekonforme Umsätze (aus Wirtschaftsaktivitäten 3.5. und 4.16.) | 114,12 |
| Gesamt | 114,12 |
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| AUFSCHLÜSSELUNG DES CAPEX-ZÄHLERS FÜR DAS GJ 2022 | (in Mio. EUR) |
|---|---|
| Art | Betrag |
| --- | --- |
| Zugänge zu Sachanlagen (IAS 16), Wirtschaftsaktivität 3.5 | 0,41 |
| Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten (IAS 38), Wirtschaftsaktivität 3.5 | 0,15 |
| Gesamt | 0,56 |
Obwohl Nachhaltigkeit ein Grundgedanke von INDUS ist, ist der Anwendungsbereich der Taxonomie begrenzt, da die Beteiligungsunternehmen überwiegend Zwischenprodukte herstellen, während die Taxonomie auf Endprodukte fokussiert ist. Daher weisen wir folgende KPIs aus (Die Meldebögen zu Umsatz/CapEx/OpEx befinden sich im Anhang auf S. 28. ff.):
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| KENNZAHLEN ZUR TAXONOMIEKONFORMITÄT IM GJ 2022 | (in Mio. EUR / in %) |
|---|---|
| Art | Betrag |
| --- | --- |
| Umsatz | 1.804,11 |
| davon taxonomiekonform | 114,12 / 6,3 |
| CapEx | 94,19 |
| davon taxonomiekonform | 0,56 / 0,6 |
Im GJ 2022 haben sowohl die OBUK als auch die WIRUS Investitionen getätigt, die allerdings nicht ausschließlich taxonomiekonformen oder -fähigen Produkte dienen. An dieser Stelle wurden die Investitionskosten entsprechend dem Umsatzanteil der taxonomiekonformen Produkten allokiert. Bei der REMKO sind die Investitionen eindeutig der Aktivität "Herstellung von Wärmepumpen" zuzuordnen.
Der Complementary Delegated Act ist auf INDUS nicht anwendbar, und deshalb werden dazu keine Tabellen angezeigt.
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| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Code(s) (2) | Absoluter Umsatz (3) | Anteil Umsatz (4) | Klimaschutz (5) | Anpassung an den Klimawandel (6) | Wasser- und Meeresressourcen (7) | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Wirtschaftstätigkeiten (1) | EUR | % | % | % | % | % |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | ||||||
| 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | 3.5. | 112.390.851 | 6,23 | 100 | 0 | - |
| 4.16. Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen | 4.16. | 1.726.577 | 0,10 | 100 | 0 | - |
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 114.117.428 | 6,33 | 100 | 0 | - | |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||||
| 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | 3.5. | 27.203.991 | 1,51 | |||
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 27.203.991 | 1,51 | ||||
| Total (A.1+A.2) | 141.321.419 | 7,83 | ||||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 1.662.787.581 | 92,17 | ||||
| Gesamt (A+B) | 1.804.109.000 | 100,00 |
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| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kreislauf- wirtschaft (8) |
Umwelt- verschmutzung (9) |
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (10) | Klimaschutz (11) | Anpassung an den Klimawandel (12) | Wasser- und Meeresressourcen (13) | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Wirtschaftstätigkeiten (1) | % | % | % | J/N | J/N | J/N |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | ||||||
| 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | - | - | - | - | J | J |
| 4.16. Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen | - | - | - | - | J | J |
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - | - | - | |||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||||
| 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | ||||||
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | ||||||
| Total (A.1+A.2) | ||||||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||||||
| Gesamt (A+B) |
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| DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kreislauf- wirtschaft (14) |
Umwelt- verschmutzung (15) |
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (16) | Mindestschutz (17) | Taxonomiekonformer Umsatzanteil, Jahr N (18) | Taxonomiekonformer Umsatzanteil, Jahr N-1 (19) | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Wirtschaftstätigkeiten (1) | J/N | J/N | J/N | J/N | % | % |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | ||||||
| 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | J | J | J | J | 6,23 | - |
| 4.16. Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen | J | J | J | J | 0,10 | - |
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 6,33 | - | ||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||||
| 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | ||||||
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | ||||||
| Total (A.1+A.2) | 7,83 | |||||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||||||
| Gesamt (A+B) |
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| Kategorie (ermöglichende Tätigkeiten) (20) | Kategorie (Übergangstätigkeiten) (21) | |
| --- | --- | --- |
| Wirtschaftstätigkeiten (1) | E | T |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | ||
| 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | E | |
| 4.16. Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen | ||
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | ||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||
| 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | ||
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | ||
| Total (A.1+A.2) | ||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||
| Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||
| Gesamt (A+B) |
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| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Code(s) (2) | Absoluter CapEx (3) | Anteil CapEx (4) | Klimaschutz (5) | Anpassung an den Klimawandel (6) | Wasser- und Meeresressourcen (7) | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Wirtschaftstätigkeiten (1) | EUR | % | % | % | % | % |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | ||||||
| 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | 3.5. | 562.140 | 0,60 | 100 | 0 | - |
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 562.140 | 0,60 | 100 | 0 | - | |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | 0 | - | ||||
| 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | 3.5. | 184.126 | 0,20 | |||
| 6.5. Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | 6.5. | 4.154.840 | 4,41 | |||
| 7.4. Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden | 7.4. | 185.496 | 0,20 | |||
| 7.6. Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | 7.6. | 1.821.361 | 1,93 | |||
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 6.345.823 | 6,74 | ||||
| Total (A.1+A.2) | 6.907.963 | 7,33 | ||||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 90.520.854 | 92,67 | ||||
| Gesamt (A+B) | 94.194.576 | 100,00 |
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| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kreislauf- wirtschaft (8) |
Umwelt- verschmutzung (9) |
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (10) | Klimaschutz (11) | Anpassung an den Klimawandel (12) | Wasser- und Meeresressourcen (13) | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Wirtschaftstätigkeiten (1) | % | % | % | J/N | J/N | J/N |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | ||||||
| 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | - | - | - | - | J | J |
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - | - | - | |||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | - | - | - | |||
| 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | ||||||
| 6.5. Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | ||||||
| 7.4. Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden | ||||||
| 7.6. Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | ||||||
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | ||||||
| Total (A.1+A.2) | ||||||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||||||
| Gesamt (A+B) |
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| DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kreislauf- wirtschaft (14) |
Umwelt- verschmutzung (15) |
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (16) | Mindestschutz (17) | Taxonomiekonformer CapEx-Anteil, Jahr N (18) | Taxonomiekonformer CapEx-Anteil, Jahr N-1 (19) | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Wirtschaftstätigkeiten (1) | J/N | J/N | J/N | J/N | % | % |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | ||||||
| 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | J | J | J | 0,60 | - | |
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0,60 | - | ||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||||
| 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | ||||||
| 6.5. Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | ||||||
| 7.4. Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden | ||||||
| 7.6. Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | ||||||
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | ||||||
| Total (A.1+A.2) | 7,33 | |||||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||||||
| Gesamt (A+B) |
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| Kategorie (ermöglichende Tätigkeiten) (20) | Kategorie (Übergangstätigkeiten) (21) | |
| --- | --- | --- |
| Wirtschaftstätigkeiten (1) | E | T |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | ||
| 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | E | |
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | ||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||
| 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | ||
| 6.5. Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | ||
| 7.4. Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden | ||
| 7.6. Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | ||
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | ||
| Total (A.1+A.2) | ||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||
| CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||
| Gesamt (A+B) |
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| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Code(s) (2) | Absoluter OpEx (3) | Anteil OpEx (4) | Klimaschutz (5) | Anpassung an den Klimawandel (6) | Wasser- und Meeresressourcen (7) | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Wirtschaftstätigkeiten (1) | EUR | % | % | % | % | % |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | ||||||
| - | - | - | - | - | - | |
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - | - | - | - | - | |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||||
| - | - | - | ||||
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | - | - | ||||
| Total (A.1+A.2) | - | - | ||||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | - | - | ||||
| Gesamt (A+B) | 47.724.689 | - |
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| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kreislauf- wirtschaft (8) |
Umwelt- verschmutzung (9) |
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (10) | Klimaschutz (11) | Anpassung an den Klimawandel (12) | Wasser- und Meeresressourcen (13) | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Wirtschaftstätigkeiten (1) | % | % | % | J/N | J/N | J/N |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | ||||||
| - | - | - | - | - | - | |
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - | - | - | |||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||||
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | ||||||
| Total (A.1+A.2) | ||||||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||||||
| Gesamt (A+B) |
scrollen
| DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kreislauf- wirtschaft (14) |
Umwelt- verschmutzung (15) |
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (16) | Mindestschutz (17) | Taxonomiekonformer OpEx-Anteil, Jahr N (18) | Taxonomiekonformer OpEx-Anteil, Jahr N-1 (19) | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Wirtschaftstätigkeiten (1) | J/N | J/N | J/N | J/N | % | % |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | ||||||
| - | - | - | - | - | ||
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - | |||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||||
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | ||||||
| Total (A.1+A.2) | - | |||||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||||||
| Gesamt (A+B) |
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| Kategorie (ermöglichende Tätigkeiten) (20) | Kategorie (Übergangstätigkeiten) (21) | |
| --- | --- | --- |
| Wirtschaftstätigkeiten (1) | E | T |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | ||
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | ||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | ||
| Total (A.1+A.2) | ||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||
| OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||
| Gesamt (A+B) |
Wir haben den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht der INDUS Holding AG, Bergisch Gladbach, (im Folgenden die "Gesellschaft") für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 (im Folgenden der "gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht") einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen.
Nicht Gegenstand unserer Prüfung sind die in dem gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts in Übereinstimmung mit den §§ 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB und Artikel 8 der VERORDNUNG (EU) 2020/852 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (im Folgenden die "EU-Taxonomieverordnung") und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie mit deren eigenen in Abschnitt "Klassifizierung der Wirtschaftsaktivitäten von INDUS gemäß EU-Taxonomieverordnung" des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts dargestellten Auslegung der in der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten enthaltenen Formulierungen und Begriffe.
Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben des Konzerns, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (Manipulation des nichtfinanziellen Berichts) oder Irrtümern ist.
Die EU-Taxonomieverordnung und die hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte enthalten Formulierungen und Begriffe, die noch erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch nicht in jedem Fall Klarstellungen veröffentlicht wurden. Daher haben die gesetzlichen Vertreter ihre Auslegung der EU-Taxonomieverordnung und der hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte im Abschnitt "Klassifizierung der Wirtschaftsaktivitäten von INDUS gemäß EU-Taxonomieverordnung" des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts niedergelegt. Sie sind verantwortlich für die Vertretbarkeit dieser Auslegung. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, ist die Rechtskonformität der Auslegung mit Unsicherheiten behaftet.
Wir haben die deutschen berufsrechtlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit sowie weitere berufliche Verhaltensanforderungen eingehalten.
Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen - insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/ vBP) sowie des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW Qualitätssicherungsstandards 1 "Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis" (IDW QS 1) - an und unterhält dementsprechend ein umfangreiches Qualitätssicherungssystem, das dokumentierte Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf die Einhaltung beruflicher Verhaltensanforderungen, beruflicher Standards sowie maßgebender gesetzlicher und anderer rechtlicher Anforderungen umfasst.
Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht abzugeben.
Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht der Gesellschaft, mit Ausnahme der in dem gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen, in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt "Klassifizierung der Wirtschaftsaktivitäten von INDUS gemäß EU-Taxonomieverordnung" des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist.
Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir u. a. folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:
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| ― | Verschaffung eines Verständnisses über die Struktur der Nachhaltigkeitsorganisation des Konzerns und über die Einbindung von Stakeholdern |
| ― | Befragung der gesetzlichen Vertreter und relevanter Mitarbeiter, die in die Aufstellung des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts einbezogen wurden, über den Aufstellungsprozess, über das auf diesen Prozess bezogene interne Kontrollsystem sowie über Angaben in dem gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht |
| ― | Identifikation wahrscheinlicher Risiken wesentlicher falscher Angaben in dem gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht |
| ― | Analytische Beurteilung von ausgewählten Angaben des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts |
| ― | Abgleich von ausgewählten Angaben mit den entsprechenden Daten im Konzernabschluss und Konzernlagebericht |
| ― | Beurteilung der Darstellung des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts |
| ― | Beurteilung des Prozesses zur Identifikation der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivtäten und der entsprechenden Angaben in dem gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht |
Die gesetzlichen Vertreter haben bei der Ermittlung der Angaben gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, sind die Rechtskonformität der Auslegung und dementsprechend unsere diesbezügliche Prüfung mit Unsicherheiten behaftet.
Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt "Klassifizierung der Wirtschaftsaktivitäten von INDUS gemäß EU-Taxonomieverordnung" des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist. Wir geben kein Prüfungsurteil zu den in dem gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen ab.
Wir weisen darauf hin, dass die Prüfung für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt wurde und der Vermerk nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt ist. Folglich ist er möglicherweise für einen anderen als den vorgenannten Zweck nicht geeignet. Somit ist der Vermerk nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung. Unser Prüfungsurteil ist in dieser Hinsicht nicht modifiziert.
Köln, den 16. März 2023
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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| Prof. Dr. Gregor Solfrian | Theres Schäfer |
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