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ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG

Environmental & Social Information May 17, 2023

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Environmental & Social Information

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Finanzbericht: 32416173

ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft

Hannover

Gesonderter nichtfinanzieller Bericht außerhalb des Lageberichts zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

GESONDERTER NICHTFINANZIELLER KONZERNBERICHT für das Geschäftsjahr 2022

gemäß CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Der ÜSTRA Konzern kommt mit dem vorliegenden gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht der Pflicht zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen gemäß der jüngsten Gesetzgebung zur CSR-Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2022 gemäß §§ 289b, 315b HGB nach. Inhalt der nichtfinanziellen Berichterstattung ist eine Beschreibung von Konzepten für bestimmte nichtfinanzielle Aspekte. Im Folgenden berichten wir über Nachhaltigkeitsthemen, die für ein besseres Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses oder der Lage des Konzerns erforderlich sind sowie über Auswirkungen der Konzerntätigkeit auf die jeweiligen Aspekte. Gemäß § 315b Abs. 1 Satz 3 HGB wird dabei zu einzelnen Aspekten auch auf andere im Konzernlagebericht bzw. im Nachhaltigkeitsbericht enthaltene Stellen mit nichtfinanziellen Angaben verwiesen.

Nachhaltiges wirtschaftliches, ökologisches und soziales Handeln ist im ÜSTRA Konzern ein wesentliches Grundprinzip der Unternehmensführung und bildet den Gradmesser bei den strategischen Handlungsfeldern. Der Vorstand der ÜSTRA hat daher die Nachhaltigkeit ausdrücklich zum festen Bestandteil der Unternehmensentwicklung im gesamten Konzern erklärt.

Im Jahr 2022 wurde unter Beteiligung der Unternehmensbereichsleiter und Stabsbereichsleiter der Entwurf einen Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt. Die Strategie soll im Jahr 2023 final verabschiedet und kommuniziert werden.

Nachhaltiges Handeln bedingt ein Zusammenspiel von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit mit sozialer und ökologischer Verantwortung. Als Mobilitätsdienstleister für den öffentlichen Nahverkehr gehört es zum Selbstverständnis im ÜSTRA Konzern, dass alle Konzernunternehmen ihre Leistungen wirtschaftlich erbringen, umweltfreundlich denken und handeln und Verantwortung für ihre Kunden sowie für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen.

Der ÜSTRA Konzern leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge, sondern auch zum Klima- und Gesundheitsschutz in der Region Hannover.

Daher setzen wir konsequent auf neue Technologien, Antriebe und Digitalisierung, um mittel- bis langfristig einen CO 2 - und barrierefreien Nahverkehr zu realisieren. Mit dieser Ausrichtung sind wir ein integraler Bestandteil für die Erreichung der politischen Ziele einer nachhaltigen Mobilität in Region und Stadt Hannover.

Alle Unternehmen im ÜSTRA Konzern bieten wirtschaftliche und kundenorientierte Leistungen in hoher Qualität an. Dies gelingt dauerhaft nur mit zufriedenen und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Über unser Risikomanagement-System sowie die wesentlichen Risiken, die mit unserer Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen und unseren Dienstleistungen verknüpft sind, berichten wir ausführlich in unserem Chancen- und Risikobericht unter Punkt 4 im Konzernlagebericht.

Unsere Berichterstattung (GESONDERTER NICHTFINANZIELLER KONZERNBERICHT gemäß CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz und der Nachhaltigkeitsbericht) orientiert sich an den Grundsätzen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Die ÜSTRA hat die UITP Charta (Internationaler Verband für Öffentliches Verkehrswesen UITP) unterzeichnet und ist ein zentraler Partner der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover bei der für die Erreichung der im Klimaschutzprogramm Region Hannover und im Masterplan 100% für den Klimaschutz festgelegten Klimaschutz- und Umweltzielen. Diese ermöglichen eine Gesamtbetrachtung der Auswirkungen der Konzern-Geschäftstätigkeiten im Nachhaltigkeitskontext.

Für den ÜSTRA Konzern wurden nach den Anforderungen des HGB die folgenden nichtfinanziellen Aspekte als wesentlich für das Unternehmen identifiziert:

scrollen

Umwelt- und Klimaschutzbelange
Arbeitnehmerbelange
Sozialbelange im Zusammenhang mit dem Unternehmenszweck
Achtung der Menschenrechte
Bekämpfung von Korruption und Bestechung /​ Compliance

Weitere neben den im Gesetz genannten nichtfinanziellen Aspekten wurden für die Geschäftstätigkeit des ÜSTRA Konzerns nicht bestimmt.

Geschäftsmodell

Das Geschäftsmodell des ÜSTRA Konzerns umfasst hauptsächlich Nahverkehrsleistungen mit Stadtbahn- und Buslinien. Daneben werden mit dem Betrieb eines Reiseverkehrs- und Reiseveranstaltungsunternehmens sowie eines Reisebüros weitere Dienstleistungen im Bereich der Verkehrsdienstleistungen erbracht. Eine Konzerntochtergesellschaft ist für die Maschsee-Schifffahrt in der Landeshauptstadt Hannover zuständig. Des Weiteren werden im Konzern Beratungs- und Ingenieurleistungen, Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Schutz und der Bewachung von Personen und Objekten sowie der Reinigung von Objekten und Haltestellen angeboten. Schlussendlich werden im Konzern Vermietungsleistungen für den Gehry Tower sowie Prüfungs- und Beratungsleistungen erbracht. Weiterführende Informationen zum Geschäftsmodell des ÜSTRA Konzerns im Sinne des § 289c Abs. 1 HGB finden sich im Konzernanhang zum Konzernlagebericht unter Punkt 2.

Die Nachhaltigkeitsstrategie im ÜSTRA Konzern

Das Thema "Nachhaltigkeit" ist als zentraler Gradmesser im Konzern verankert. Die dafür notwenigen Arbeitsschritte und Maßnahmen werden zwischen dem Vorstand bzw. der Geschäftsführung, den Betriebsräten und der jeweiligen zweiten Führungsebene abgestimmt.

So überprüft jedes Unternehmen im Konzern sein Handeln und Wirken nach den Kriterien der Nachhaltigkeit und richtet es danach aus. Dieses ist ein Prozess, der sich auf verschiedenste Aktivitäten im Konzern fokussiert.

So wird z. B. in der der Risikomanagementrichtlinie bzw. -checkliste als zehntes Risikofeld das Thema "Nachhaltigkeit" aufgeführt, was die Wichtigkeit dieses Handlungsfeldes unterstreicht.

Um sicherzustellen, dass die jeweiligen Geschäfts- und Nachhaltigkeitsstrategien aufeinander abgestimmt sind, arbeitet ein Team von Nachhaltigkeitsexperten eng mit den jeweiligen Führungskräften zusammen. Dazu wird auch entlang der Lieferkette geschaut, dass diese sich an einer nachhaltigen Ausrichtung der Geschäftstätigkeit orientiert.

Zu allen im Bericht genannten Aspekten (Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung) gelten die nachfolgenden Anmerkungen:

Die Geschäftsentwicklung des ÜSTRA Konzerns wurde von 2020 bis 2022 stark durch die Corona-Pandemie beeinflusst. Seit Februar 2020 gibt es deshalb bei der ÜSTRA einen Krisenstab unter der Leitung des für "Betrieb und Personal" zuständigen Vorstandsmitgliedes. Dieser tagt seitdem regelmäßig und setzt in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen eine Vielzahl von Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter und Fahrgäste um.

In einer Betriebsvereinbarung "Pandemie", welche gemeinsam mit dem Betriebsrat entwickelt und abgeschlossen wurde, sind notwendige Anpassungen zum Arbeitsumfeld und zum Schutz der Belegschaft geregelt worden. Die Schutzmaßnahmen werden regelmäßig gemäß den geltenden Vorschriften angepasst und kommuniziert.

Insbesondere bei der ÜSTRA und bei ÜSTRA Reisen hatte die Pandemie im Geschäftsjahr 2022 weiterhin negative Auswirkungen in allen Geschäftsbereichen. Aufgrund der teilweise sehr starken Nachfrageeinbrüche insbesondere im öffentlichen Verkehr, muss deshalb nun auch für die angestrebte Verkehrs- und Klimawende in neuen Zeithorizonten gedacht werden. Das veränderte Mobilitätsverhalten aufgrund der Corona-Pandemie stellt ÖPNV Unternehmen vor neue Herausforderungen. So war aufgrund der anhaltenden Pandemielage auch das Jahr 2022 durch weitere Erlösausfälle geprägt.

Die Auswirkungen in der Gesellschaft im Hinblick auf Arbeitswelt, Wirtschaft, Bildung, Kultur, Freizeit und Reiseverhalten beeinflussen maßgeblich das Nachfrageverhalten in der gesamten ÖPNV-Branche und haben somit einen deutlichen Einfluss auf deren wirtschaftliche Situation.

Eine solche Ausnahmesituation ist unternehmerisch dauerhaft nicht finanzierbar, weshalb in 2021 und 2022 Bundes- und Landesmittel im Rahmen des s.g. ÖPNV-Rettungsschirms zur Kompensation zur Auszahlung gekommen sind, denn der ÖPNV gilt in Deutschland als systemrelevant.

Die Pandemierandbedingungen erfordern zum Schutz von Fahrgästen und Mitarbeitern bzw. zur wirtschaftlichen Existenzsicherung ein Um- und Neudenken mit angepassten Konzepten. Die Herausforderungen für die nächsten Jahre liegen im Wesentlichen darin, die verunsicherten Kunden langfristig wieder für den ÖPNV zurückzugewinnen, bspw. durch die Einführung des im bundesweiten Nahverkehr gültigen Deutschlandtickets. Verstärkte Aktivitäten in Sachen Hygiene, Reinigung und Luftaustausch sollen helfen, das Vertrauen der Fahrgäste in Busse und Bahnen langsam zurückzugewinnen.

Digitale Kommunikationsformate, Social Media-Kanäle bzw. alle Themen, welche derzeit unter der Begrifflichkeit "Digitalisierung" subsumiert werden, gewinnen rasant an Bedeutung. Homeoffice, Videokonferenzen bzw. die digitale Bereitstellung von Daten und Informationen sind hier die Rahmenbedingungen bzw. Herausforderungen, welche die pandemiebedingten neuen Arbeits- und Lebenssituationen erforderlich machen.

Für weitergehende Informationen verweisen wir auf den Konzernlagebericht sowie den Nachhaltigkeitsbericht der ÜSTRA.

Bezüglich des Themas "Demographischer Wandel" und die damit verbundenen Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen im Kapitel "Arbeitnehmerbelange" dieses Berichtes. Das Thema Risiken im Hinblick auf die Besetzung offener Stellen im Konzern wird in dem Kapitel 4.2., insbesondere unter 4.2.1.2., des Konzernlageberichts differenzierter erläutert.

Weitere wesentliche Risiken, die mit der Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen, den Produkten und Dienstleistungen verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende Auswirkungen auf den jeweiligen dargestellten Aspekt haben könnten, wurden nicht identifiziert.

Konzepte, definierte Ziele bzw. Maßnahmen des Unternehmens zu den jeweiligen Aspekten sind im Nachhaltigkeitsbericht der ÜSTRA dokumentiert und schließen punktuell bzw. themenbezogen auch die Konzerntochterunternehmen mit ein. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Nachhaltigkeitsbericht der ÜSTRA.

Dort finden Sie auch bedeutsame für das Verständnis der Geschäftstätigkeit des Konzerns relevante nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der ÜSTRA.

Umweltbelange

Die Umweltverträglichkeit der Produkte, Dienstleistungen und Prozesse ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Qualitätsstandards. Thematische Schwerpunkte setzen wir in den Bereichen Klimaschutz und Ressourceneffizienz. Ein schonender Umgang mit den natürlichen Ressourcen und die Verringerung negativer Umweltauswirkungen sind nicht nur für den Erfolg unseres Unternehmens von Interesse, sondern auch für die gesamte Region Hannover.

Deshalb unternehmen alle Unternehmen im ÜSTRA Konzern bereits seit vielen Jahren große Anstrengungen, um die durch sie entstehende Umweltbelastung möglichst gering zu halten. Der Betrieb von Bussen und Stadtbahnen ist energieintensiv, sodass jede Möglichkeit zur Senkung des Energieverbrauchs im Rahmen eines Energiemanagementsystems wiederkehrend erfolgt. Mit dem Masterplan "Stadt und Region Hannover /​ 100% für den Klimaschutz" haben sich die Region Hannover und die Stadt Hannover die Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 als Ziel gesetzt. Diese Klimaschutzziele von Stadt und Region können nur erreicht werden, wenn auch im ÜSTRA Konzern entsprechende Beiträge geleistet bzw. Verantwortung übernommen wird.

So wurde bei der ÜSTRA ein Energiemanagementsystem (EnMS) gemäß der DIN EN ISO 50001 eingeführt. Bei der ÜSTRA Reisen GmbH und protec Service GmbH wurde das gesetzlich vorgeschriebene Energieaudit bzw. werden Folgeaudits im Jahr 2023 gemäß den Bestimmungen der §§ 8 ff. des Gesetzes über Energiedienstleistungen sowie weitere Energieeffizienzmaßnahmen durchgeführt. Im Zuge des Neubaus eines Betriebs- und Werksattgebäudes Glocksee wird eine DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) Zertifizierung angestrebt. Ziel ist es, mit diesem Bauvorhaben unter Berücksichtigung eines bewussten Umgangs und Einsatzes vorhandener Ressourcen sowie der Minimierung notwendiger Energiebedarfe, ein über den gesamten Lebenszyklus wirtschaftlich sinnvolles Bauvorhaben zu realisieren und damit letztendlich nachhaltiges Bauen und Handeln zu dokumentieren.

Seit 2015 kommt im ÜSTRA Konzern CO 2 -freier und atomfreier Strom aus europäischen Wasserkraftwerken zum Einsatz. Darüber hinaus wird durch den Betrieb von Schwungradspeichern im Stadtbahnnetz (Zwischenspeicherung von rückgespeister Bremsenergie) der Fahrstromverbrauch, und somit der CO 2 -Verbrauch, weiter reduziert.

Mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen, welche über eine installierte Leistung von über 400 kW Peak verfügen, ist der ÜSTRA Konzern einer der größten Solarstromproduzenten in Hannover.

Durch die Verwendung CO 2 -freien Stromes, den Betrieb von Schwungradspeichern, sowie der Erzeugung regenerativen Stromes wurde der spezifische CO 2 -Ausstoß je Fahrgastkilometer für den ÜSTRA Konzern signifikant gesenkt (Übersicht des spezifischen Energieverbrauchs befindet sich im Nachhaltigkeitsbericht im Kapitel Ökologie) und ein nicht unerheblicher Beitrag zur Erreichung der Ziele von Stadt und Region geleistet.

Alle im Konzern eingesetzten Busse erfüllen die Abgasnorm EEV oder besser. Mit rund 118 Hybridbussen ist in Hannover mittlerweile eine der größten Hybridbus-Flotten in Deutschland im Einsatz und sorgt so nochmals für eine verbesserte Energie- und Umweltbilanz sowie weniger CO 2 -, Feinstaub- und Lärmemissionen. Dazu tragen auch regelmäßige Schulungen im Rahmen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes zu energiesparendem Fahren im Fahrdienst bei.

Aufgrund des sehr positiv verlaufenen Testbetriebes hat sich die ÜSTRA in 2018 unter dem Motto "ÜSTRA Elektrobusoffensive, entschieden, bis zum Jahr 2023 innerhalb der Umweltzone Hannovers komplett elektrisch zu fahren. Aktuell verfügt die ÜSTRA bereits über 51 Elektrobusse.

Mit ihrem 10-Punkte-Programm zur Verkehrswende hat die Region Hannover bekräftigt, dass sie weiterhin in den Nahverkehr investieren will. So sollen auch in Hannover in den kommenden Jahren Wasserstoffbusse neben Elektrobussen technologisch zukunftsweisend in einem Pilotprojekt gemeinsam mit der Region Hannover und der regiobus getestet werden. Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf die entsprechenden Ausführungen im Nachhaltigkeitsbericht der ÜSTRA.

Baumaßnahmen für den ÖPNV können Auswirkungen auf die Umwelt mit sich bringen, wenn z. B. Grünflächen versiegelt werden, sich der Baumbestand verändert oder mit Lärmzunahme gerechnet werden muss (z.B. bei Neubaustrecken, Stadtbahnverlängerungen). Hierzu werden begleitende Gutachten zu schalltechnischen und umweltfachlichen Untersuchungen durchgeführt. So werden bei der umweltfachlichen Untersuchung schutzbezogene Raumanalysen erstellt, in denen die Schutzgüter, Tiere und Pflanzen, Boden, (Grund-) Wasser, Luft und Klima sowie Landschaft analysiert und baubedingte Beeinträchtigungen erfasst werden. Der landschaftspflegerische Begleitplan zeigt einen Maßnahmenkatalog mit Kompensationsmaßnahmen auf, die im Rahmen der Baumaßnahme umgesetzt werden. Somit werden z.B. neuversiegelte Flächen an anderer Stelle renaturiert oder neue Bäume gepflanzt.

Bei schalltechnischen Untersuchungen wird geprüft, ob sich wesentliche Änderungen nach der Verkehrslärmschutzverordnung ergeben und wie diesen entgegengewirkt werden muss. Hierzu werden Immissionsberechnungen sowie Berechnungen der Summenpegel für den prognostizierten Verkehr durchgeführt. Dies kann z.B. durch aktiven Schallschutz (z.B. Einbau von Schienenschmieranlagen oder durch die Wahl geeigneter Oberbauformen für den Gleiskörper) zur Reduzierung der Emissionen oder passiven Schallschutz (z. B. Einbau neuer Schallschutzfenster oder Lärmschutzwände) zur Reduzierung der Immissionen geschehen.

Alle diese Maßnahmen verdeutlichen, welche Bedeutung der Baustein "Ökologie" im Handlungsfeld Nachhaltigkeit des ÜSTRA Konzerns hat. Mit ihnen möchte der ÜSTRA Konzern seinen Teil zur Senkung der Treibhausgasemissionen und des Energiebedarfs leisten. Für weitergehende Informationen verweisen wir auf den Nachhaltigkeitsbericht der ÜSTRA.

Arbeitnehmerbelange

Qualifizierte und engagierte Mitarbeiter sind im ÜSTRA Konzern eine wichtige Voraussetzung für einen langfristigen Erfolg. Ziel der Personalarbeit ist es, qualifizierte Mitarbeiter zu identifizieren, zu fördern und dauerhaft an den Konzern zu binden. So werden grundsätzlich alle Mitarbeiter im ÜSTRA Konzern tarifvertraglich bzw. in Anlehnung an tarifvertragliche Regelungen beschäftigt und entlohnt.

Mit diversen Projekten zur "Stärkung der Arbeitgebermarke" wird im Sinne einer Personal-Strategie sichergestellt, dass auf dem Arbeitsmarkt Fachkräftenachwuchs, Talente sowie qualifiziertes Personal - insbesondere Frauen als Zielgruppe - auch im Wettbewerb gewonnen werden. Ein weiterer Aspekt ist, die Mitarbeiter durch attraktive Arbeitsbedingungen langfristig an die jeweiligen Tochterunternehmen zu binden.

Die ÜSTRA hat sich zum Ziel gesetzt, den Frauenanteil im Unternehmen zu erhöhen. Bis zum Jahresende 2022 sollte der Frauenanteil auf 22 % gesteigert werden. Der Frauenanteil lag zum 31. Dezember 2022 bei 21,3 %.

Der ÜSTRA Konzern ermöglicht es den Mitarbeitern, je nach Unternehmen in unterschiedlicher Ausprägung, durch verschiedene Angebote berufliche und private Anforderungen, im Sinne einer Work-Life-Balance miteinander zu vereinbaren. Dazu gehören u.a. flexible Arbeitszeitgestaltung wie Gleitzeit, verschiedene Teilzeitmodelle und die Möglichkeit von Sabbaticals. Für geeignete Tätigkeiten ist Telearbeit möglich. Des Weiteren unterstützt der ÜSTRA Konzern die Mitarbeiter bei der Betreuung von Kindern, sowie der Pflege von Angehörigen.

Jedes Unternehmen im Konzern orientiert sich dabei an den branchenspezifischen Anforderungen und Gegebenheiten. So beteiligen sich Mitarbeiter in Projektteams mit Themen der Flexibilisierung von Arbeitszeit, um so zeitgemäße Arbeitszeitstrukturen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, des demografischen Wandels sowie der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu schaffen.

Konzernweit wird für viele Mitarbeiter moderne auf die jeweilige Tätigkeit abgestimmte Arbeitskleidung angeschafft bzw. bereitgestellt. Im Bereich Sicherheit beinhaltet die Arbeitskleidung zusätzliche Führungs- und Einsatzmittel (u.a. Tierabwehrgel) sowie Schutzwesten gegen Stich- und Schussverletzungen.

Berufsausbildung ist ein Instrument zur Sicherstellung der Deckung zukünftiger Personalbedarfe.

Die berufliche Ausbildung ist außerdem ein soziales Anliegen und Ausdruck der "gesamtgesellschaftlichen" Verantwortung eines kommunalen Unternehmens. Darum wird im ÜSTRA Konzern zum Teil über Bedarf ausgebildet.

Arbeitnehmervertretungen sind im Umfeld des ÜSTRA Konzerns wichtig. So gibt es gem. Betriebsverfassungsgesetz sowohl auf Unternehmens- als auch auf Konzernebene eine Vielzahl von Mitbestimmungsgremien mit gewählten Betriebsräten. Die Mitglieder dieser Gremien vertreten die Interessen der Mitarbeiter und Sorgen über ihre gesetzlichen Beteiligungs- und Initiativrechte für eine interessengerechte Vertretung der Mitarbeiterschaft in allen personalrelevanten Fragen und Projekten. Somit wird die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten, z.B. bei der Umsetzung von Umstrukturierungen, sichergestellt.

Ein weiterer bedeutender Baustein der Personalstrategie bzw. zur kulturellen Integration ist die Mitarbeitendenbefragung in verschiedenen Unternehmen des ÜSTRA Konzerns. Eine derartige Befragung ist ein wichtiges Instrument, um zu erkennen, wo das Unternehmen derzeit steht, wo ist es bereits gut und wo kann und sollte sich das Unternehmen verbessern. Damit die Unternehmen im ÜSTRA Konzern zu einem noch attraktiveren Arbeitgeber gemacht werden können.

Bei der ÜSTRA gibt es jährlich mindestens eine Befragung. Diese Befragung orientiert sich an den acht Kulturwerten:

Verantwortung übernehmen, Fehler zulassen, Vertrauen schaffen, Beteiligung leben, mutig sein, Erfolge gemeinsam feiern, Vorbild sein und Respekt zeigen.

Die Ergebnisse der Befragung aus 2022 sind beispielhaft im Nachhaltigkeitsbericht abgebildet.

ÜSTRA Konzernunternehmen zeigen sich im Hinblick auf ihre offene, beteiligungsorientierte Kommunikationskultur vorbildlich. Die ÜSTRA wurde dafür bereits 2003 mit dem Public Relations Preis "Silberne Brücke" ausgezeichnet. Das interne Kommunikationsmanagement funktioniert bis heute quer durch die Ebenen, unter Beteiligung der Mitarbeiter. So entstanden ein Mitarbeitermagazin, ein neuer Intranetauftritt, ein Newsservice sowie Foren und Infotouren. Seit Januar 2017 gibt es bei der ÜSTRA eine Kulturmanagerin im 2015 geschaffenen Stabsbereich "Kulturentwicklung und interne Kommunikation", seit 2018 auch zertifiziert durch das Frauenhofer Institut. Damit unterstreicht das Unternehmen für sich die Relevanz von Unternehmenskultur als wichtigen Erfolgsfaktor.

Viele Unternehmen innerhalb des ÜSTRA Konzerns bieten ihren Mitarbeitern Modelle zur Altersversorgung an. Diese werden in Form von Direktzusagen oder über eine Pensionskasse angeboten, bzw. unter Beteiligung mit zusätzlichen Beiträgen an der Altersversorgung ihrer Beschäftigten. Für die Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltumwandlung der Mitarbeiter in Deutschland wurden u.a. Gruppenverträge abgeschlossen. Mit diesem Angebot können die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile bei der arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersversorgung über eine Direktversicherung optimal genutzt werden.

Das Altersteilzeitgesetz bietet auch den Konzerngesellschaften der ÜSTRA zur Flexibilisierung ihrer betrieblichen Personal- und Nachfolgeplanung ein zusätzliches Instrument zur Gestaltung des gleitenden Übergangs in den Ruhestand. Diese Möglichkeit wird bei einigen Konzerngesellschaften durch aktuelle Tarifverträge flankiert.

Das Thema "Demografischer Wandel" ist im ÖPNV-Segment von erheblicher Bedeutung. In der ÜSTRA findet daher der zwischen ver.di und VKA ausgehandelte Tarifvertrag zur "Bewältigung des demografischen Wandels im Nahverkehr" Anwendung. Eine Steuergruppe legt jährlich fest, welche demografiebezogenen Maßnahmen aus dem sogenannten Demografiebudget finanziert werden sollen. Dem Tarifvertrag entsprechend wird jährlich 1 % der Summe der Monatstabellenentgelte (inkl. Jahressonderzahlungen) des Vorvorjahres dem Demografiebudget zugeführt. Unter anderem finanziert die ÜSTRA aus dem Demografiebudget verschiedene Maßnahmen der Gesundheitsförderung, sowie den Arbeitgeberzuschuss zum Modell "Gleitender Übergang in die Rente". Über 60 Jahre alte ÜSTRA Mitarbeiter ohne Rentenanspruch mit einer mindestens 25-jährigen Betriebszugehörigkeit können so zusätzliche freie Tage erwerben. Beschäftigte niedrigerer Entgeltgruppen erhalten dabei einen höheren Zuschuss als Beschäftigte in höheren Entgeltgruppen. Mit diesem Teilzeitmodell möchte die ÜSTRA ihre Beschäftigten unterstützen, Arbeitsaufgaben auch mit zunehmendem Alter bewältigen zu können und die Gesundheit zu erhalten - eben einen gleitenden Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen.

Ein betriebliches Gesundheitsmanagement hat die Erhöhung des Gesundheitsstands und die Reduzierung von Abwesenheitszeiten zum Ziel. Außerdem werden die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsklimas sowie die Erhöhung der Mitarbeitermotivation angestrebt. Ein weiteres Ziel ist es auch die Überwindung bzw. Vorbeugung von Arbeitsunfähigkeit. Bei dauerhaft einseitigen Belastungsmerkmalen wie beispielsweise der Tätigkeit im Fahrdienst, Verlängerung der Lebensarbeitszeit, einhergehend mit einer älter werdenden Belegschaft und kontinuierlicher Arbeitsverdichtung, besitzt ein ganzheitliches Gesundheitsmanagement großen Stellenwert. Die breit aufgestellten Gesundheitsförderungsaktivitäten der ÜSTRA stehen grundsätzlich allen Konzernmitarbeitern zur Verfügung. Darüber hinaus werden individuelle und zielgruppenspezifische Gesundheitsförder- und Präventionsmaßnahmen bis hin zur kontinuierlichen Optimierung von Arbeitsplatzergonomie und gesundheitsorientierter Arbeitsorganisation angeboten und umfassen damit ein weites Spektrum aufeinander abgestimmter Maßnahmen.

Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt liegt auf der Prävention von psychischen Erkrankungen. Neben individuellen Beratungsangeboten zur Stressbewältigung werden Führungskräfteseminare durchgeführt, in denen im Hinblick auf Vermeidung und Umgang mit psychisch erkrankten Mitarbeitern sensibilisiert wird. Psychisch erkrankte Mitarbeiter erhalten Unterstützung durch Mitarbeiterberatung und Betriebsarzt z.B. bei der Vermittlung von Therapieplätzen.

Da Stressbelastung und daraus resultierende Krankheiten gesamtgesellschaftlich zunehmen und jeden betreffen können, bietet das Gesundheitsmanagement der ÜSTRA neben Einzelberatungen regelmäßig auch Seminare zur Stressprävention und Stressreduktion an.

Im Falle einer verminderten Erwerbsfähigkeit, decken die vom Gesetzgeber festgelegten Ansprüche die anfallenden Kosten zum Erhalt des Lebensstandards in der Regel nicht. Aus diesem Grund hat die ÜSTRA mit mehreren Versicherern einen Rahmenvertrag zur Berufsunfähigkeit abgeschlossen. Damit haben die Mitarbeiter die Möglichkeit einen günstigen Berufsunfähigkeitsschutz abzuschließen. Der Betrag wird direkt vom Bruttoentgelt abgezogen, sodass Steuern und Sozialversicherungsbeiträge darauf nicht anfallen. Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss für die gesundheitlich stark belasteten Bereiche wie den Fahrdienst und die Werkstatt.

Sozialbelange im Zusammenhang mit dem Unternehmenszweck

Öffentlicher Personennahverkehr trägt maßgeblich zur Attraktivität und Lebensqualität von und in Ballungsräumen bei. Allen Verantwortlichen im ÜSTRA Konzern ist allerdings bewusst, dass die Tätigkeit des jeweiligen Unternehmens bzw. die zu erbringenden Dienstleistungen auch unbeabsichtigte negative Folgen haben können. Daher ist es wichtig, dass die Vorteile des ÖPNV nicht nur im Bewusstsein der Kunden und Mitarbeiter, sondern auch bei den Anrainern von Fahrwegen und Infrastruktureinrichtungen bzw. in der ansässigen Bevölkerung verankert werden.

Die ÜSTRA nimmt im Auftrag von Stadt und Region deren öffentlich-rechtliche Aufgabe im Bereich Daseinsfürsorge/​ ÖPNV wahr, so dass bereits hierdurch der Unternehmensgegenstand einen wesentlichen Sozialbelang unmittelbar beinhaltet.

Auch unterstützt die ÜSTRA die Aktion "Hannover sauber!", eine Initiative der Landeshauptstadt Hannover, aha, dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover und weiteren Unternehmen und Organisationen. Diese Aktion, die Ende Mai 2018 vom Zweckverband Abfallwirtschaft der Region Hannover gestartet wurde, basiert auf einem Beschluss der Stadt Hannover von Ende 2017 zu einem "Konzept für Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum".

Eine entscheidende Rolle den Nachhaltigkeitsaspekt von Dienstleistungen rund um den ÖPNV im Bewusstsein der Menschen zu verankern, spielen Zertifizierungen. Diese bieten eine glaubwürdige Möglichkeit zu belegen, dass das Unternehmen bzw. dessen Dienstleistungen in sozialen und ökologischen Fragen weiter gehen als bei den Mitbewerbern.

Aus diesem Grund finden in Unternehmen des ÜSTRA Konzerns Auditierungen in den Bereichen Qualität-, Umwelt- und Energie- sowie Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzmanagement statt. Im Rahmen solcher Zertifizierungen werden auch die Aspekte eines integrierten Managementsystems überprüft. Solche Auditierungen dienen der Gesunderhaltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Steigerung der Kundenzufriedenheit, der Optimierung interner Prozesse und Abläufe sowie des Beschwerdemanagements, der Verbesserung der Energieeffizienz bei Fahrzeugen und Infrastruktur sowie der Reduzierung von Emissionen, umweltrelevanten und gefährlichen Arbeits- und Abfallstoffen und des Wasserverbrauchs.

Auch das Zertifikat des Landes Niedersachsen "Demografiefest. Sozialpartnerschaftlicher Betrieb", welches der ÜSTRA verliehen wurde, ist hier ein weiterer Baustein.

Mit dem German Design Award 2017 in der Kategorie "Special Mention" wurde das Thema Umweltschutz, welches in Form einer Werbekampagne "Unsere Vision Null Emission" der ÜSTRA transportiert wurde, ausgezeichnet.

Und dass das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium die Betriebsgastronomie "Essenszeit" der ÜSTRA mit dem Zertifikat "Betriebliche Esskultur 3.0 - nachhaltig gut essen" gewürdigt hat, zeigt auch in diesem Bereich den ganzheitlichen nachhaltigen Gedanken. "Essenszeit" hat eine unabhängige Expertenjury mit umfangreichen Aktivitäten und Erfolgen (Fleisch, Gemüse, Obst und Backwaren von regionalen Zulieferern; Bezug von Betrieben der landwirtschaftlichen Urproduktion)

überzeugt.

Nachhaltiger ÖPNV erfordert aber auch das Engagement in lokalen und nationalen Regierungen, Nichtregierungsorganisationen und Handelsverbänden. Deshalb wirken die Unternehmen im ÜSTRA Konzern an verschiedensten Projekten in der Region Hannover bzw. bundesweit mit und verdeutlichen damit ihr soziales Engagement bzw. ihr Engagement zur Reduzierung negativer Umweltauswirkungen.

Schon seit Jahren unterstützt die ÜSTRA deshalb auf Verbandsebene deutscher Nahverkehrsunternehmen das Thema Nachhaltigkeit mit seinen verschiedensten Ausprägungen und zeigt auch damit soziales Verantwortungsbewusstsein. So sorgen z.B. die rund 600 Mitgliedsunternehmen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV) mit ihren Leistungen für eine zukunftsfähige Mobilität, in der alle Verkehrsträger ihre Stärken für "das Ganze" ausspielen können. Nur mit einem intelligenten Zusammenspiel aller Verkehrsträger wird es auch in Zukunft möglich sein für alle Menschen eine umweltschonende Mobilität und die Versorgung mit Gütern sicherzustellen.

Als ein Gebot der Menschlichkeit wird es verstanden, Menschen während der kalten Jahreszeit nicht im Freien übernachten zu lassen. Das Unternehmen fühlt sich dem Schutz der Obdachlosen in Hannover verpflichtet und erlaubt deshalb, dass Wohnungslose, die im Umfeld der Stadtbahnstationen im Innenstadtbereich von Hannover im Freien übernachten wollen, in der zentralen Station am Kröpcke nächtigen können. Die Menschen werden auf die geschützte Übernachtungsmöglichkeit hingewiesen und bei Bedarf dorthin geführt. Dieses Angebot macht die ÜSTRA bei Temperaturen um den Gefrierpunkt.

Um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auch den Einwohnerinnen und Einwohnern der Region Hannover mit geringem Einkommen zu ermöglichen, werden im Tarifgebiet des Großraum-Verkehr Hannover (GVH) vergünstigte Fahrkarten im Sozialtarif für die Benutzung von Bussen und Bahnen angeboten. Seit dem Jahr 2009 gibt es dieses Angebot, welches der GVH in Zusammenarbeit mit der Region Hannover eingeführt hat. Seitdem wird es von einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen intensiv genutzt. Für die Mindereinnahmen erhalten die Verkehrsunternehmen einen Ausgleich durch die Region Hannover, so dass auch damit ein Beitrag zur Nachhaltigkeit im Mobilitätsverhalten im Kontext mit dem Sozialgedanken geleistet wird.

Achtung der Menschenrechte

Im ÜSTRA Konzern achten alle Unternehmen die international verkündeten Menschenrechte und dies wird auch von ihren Lieferanten und Geschäftspartnern erwartet. Im Einklang mit den geltenden Gesetzen, Übereinkommen und Vorschriften verpflichten sich alle Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte.

Maßnahmen für die Lieferkette, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden, sind im ÜSTRA Konzern nur zum Teil relevant da Ausschreibungen ausschließlich innerhalb der Europäischen Union erfolgen. Investitionsvereinbarungen und -verträge enthalten daher keine Menschenrechtsklauseln oder Menschenrechtsaspekte. Zum 01. Januar 2023 wurde mit den ersten Schritten zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichten Gesetz ein Menschenrechsbeauftragter für die ÜSTRA bestellt.

Für die Mitarbeiter in ÜSTRA Konzernunternehmen ist es eine Selbstverständlichkeit, dass im Umgang mit Kunden, Kolleginnen, Kollegen und Lieferanten keine Differenzierungen hinsichtlich der Abstammung, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der sexuellen Identität vorgenommen wird.

Zur Einhaltung von insbesondere menschenrechtsbezogenen Rechten hat ÜSTRA viele Instrumente implementiert, die im Nachfolgenden beschrieben sind:

Die ÜSTRA achtet bei der Auswahl ihrer Zulieferer und Partner auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Insbesondere gelten bei wettbewerblichen Verfahren das GWB, die UVgO, die SektVO sowie das NTVergG. Hier sind bereits Kriterien für die Auswahl von Unternehmen festgelegt. Demnach werden Aufträge nur an zuverlässige und gesetzestreue Unternehmen vergeben. Darüber hinaus können Unternehmen ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Ergänzend zu diesen gesetzlichen Rahmenbedingungen hat die ÜSTRA diverse Instrumente im Managementsystem implementiert, die die organisatorische Situation der einzelnen Unternehmen abbildet, um hierdurch gesetzeswidriges Handeln frühzeitig zu erkennen. Es ist ein umfangreiches Lieferantenmanagement implementiert. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit neuen inländischen Unternehmen werden diese durch Selbstauskunft hinsichtlich ihres Managementsystems (ISO-Zertifizierung), ihrer grundsätzlichen Organisation (Qualitätssicherung, Umweltauswirkungen, Arbeitsschutz) und zu sozialen Aspekten (z.B. Mindestlohn, altersgerechte Arbeitsplätze, Produktionsstätten im Ausland) befragt. Ausländische Unternehmen werden einem Compliance-Check unterzogen. Hierbei werden Wirtschaftsdaten und negative Einträge auf verschiedenen Sanktionsverordnungen überprüft.

Erfolgen Beschaffungen in besonderen Fällen ohne Vergabeverfahren ist die ÜSTRA ebenfalls verpflichtet, die Zuverlässigkeit ihrer direkten Geschäftspartner zu überprüfen. Ungeachtet der gewählten Verfahrensart werden alle Lieferanten (Einzelwert oder kumulierter Auftragswert pro Jahr größer 10 TEUR) einmal jährlich zur Selbstauskunft hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit aufgefordert. Hierbei müssen sie eine Eigenerklärung insbesondere zu folgenden Themenschwerpunkten abgeben: Insolvenz, Liquidation, schwere Verfehlungen (besonders §§ 123 ff. GWB), Einhaltung LkSG, Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, gesetzliche Sozialversicherung, Mindestlohn etc.

Ein entsprechendes Hinweisgebersystem ist bei der ÜSTRA implementiert und für alle Betroffenen zugänglich. Alle Werte und Erwartungen der ÜSTRA an die Mitarbeiter, Zulieferer und weitere Partner sind in den Compliance-Regularien der ÜSTRA formuliert, insbesondere in der Compliance-Unternehmenserklärung, im Verhaltenskodex sowie in der Grundsatzerklärung zum LkSG.

Das Projekt "Mobile; mobil im Leben" unterstützt Personen mit kognitiven oder körperlichen Einschränkungen bei der Nutzung des ÖPNV. Das Projekt ermöglicht einer bisher vom ÖPNV weitgehend ausgeschlossenen Gruppe das sichere Reisen von "Tür zu Tür" und somit die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Die ÜSTRA unterstützt diese Initiative daher mit wiederkehrend kostenlosen Übungsstunden für diesen Personenkreis und ermöglicht diesem so einen Zugewinn an Lebensqualität. Dazu gehört seit August 2006 in Hannover auch der ÜSTRA Fahrgastbegleitservice. Benötigen Fahrgäste eine Begleitung bzw. besondere Unterstützung bei ihrer Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, helfen die Mitarbeiter diesen Fahrgästen beim Ein- und Aussteigen sowie bei der Benutzung von Aufzügen. Auf Wunsch werden die Fahrgäste in einem 500 Meter-Bereich zur Haltestelle abgeholt bzw. zu ihrem Ziel gebracht.

Bekämpfung von Korruption und Bestechung /​ Compliance

Compliance, im klassischen Sinne als "Regeleinhaltung" verstanden, bedeutet für den ÜSTRA Konzern ein werteorientiertes und verantwortungsvolles Handeln. Dies gilt im Umgang miteinander ebenso wie in der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern.

Diesem Grundsatz sind Vorstand und Führungskräfte aller Unternehmen im ÜSTRA Konzern ausnahmslos verpflichtet. Bereits Ende 2009 wurde per Vorstandsbekanntmachung ein Verhaltens- und Antikorruptionskodex veröffentlicht, an dem sich auch alle Konzernunternehmen orientieren und der somit nicht nur Managementaufgabe, sondern ein von allen Beschäftigten zu tragendes Unternehmensziel ist.

Bei der ÜSTRA wird Compliance dezentral durch die Unternehmens- und Stabsbereiche verantwortet. Diese werden bei Bedarf beratend unterstützt durch das Compliance Gremium und die laufende Prüfungstätigkeit der Internen Revision.

Seit 2016 ist bei der ÜSTRA ein Compliance Management System (CMS) in Kraft. Die Tochterunternehmen der ÜSTRA haben jeweils ein spezifisches CMS etabliert. Die wichtigsten Grundsätze zur Compliance-Kultur, Organisation und den damit verbundenen Prozessen sind im Handbuch CMS vollständig beschrieben und über das Intranet für alle Konzernmitarbeiter abrufbar.

Um den Mitarbeitern klare Verhaltensregeln zu vermitteln und besonders Interessenkonflikte im Arbeitsalltag von vornherein zu vermeiden, setzt der ÜSTRA Konzern auf regelmäßige Schulungsmaßnahmen. Eine besondere Rolle kommt dabei den Führungskräften zu. Aufgrund ihrer Stellung sind sie besonders verpflichtet, Vorbild für ihre Mitarbeiter zu sein. Vor diesem Hintergrund besteht für Führungskräfte eine Verpflichtung, an den angebotenen Compliance-Seminaren teilzunehmen. Der Schwerpunkt liegt hier auf den Bereichen der Korruptionsprävention und der Schulung des CMS. Damit stärkt die ÜSTRA ihre Präventions- und Kontrollmaßnahmen, zu denen unter anderem das Vier-Augen-Prinzip und die strikte Trennung von Handlungs- und Kontrollsystemen sowie regelmäßige Audits und Revisionsprüfungen gehören.

Die Compliance-Kultur des ÜSTRA Konzerns ist durch eine ständige Überprüfung und Verbesserung der Compliance-Prozesse geprägt. So wurde 2021 das Hinweisgebersystem der ÜSTRA unter dem Hintergrund der Whistleblower Richtlinie der EU 2019/​1937 und des Referentenentwurfs des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG-E) im Hinblick auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung überprüft und angepasst. Compliance-Vorfälle lagen 2022 nicht vor.

Angaben zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung im ÜSTRA Konzern sowie weitere vorbeugende Maßnahmen finden Sie unter dem Stichwort "Compliance" im Nachhaltigkeitsbericht der ÜSTRA, im Konzern-Lagebericht unter den Punkten 2.2.1.1 und 5.1 bzw. unter https:/​/​www.uestra.de/​unternehmen/​ueber-uns/​compliance/​.

Angaben des ÜSTRA-Konzerns gem. der EU-Taxonomie

Grundlagen der EU-Taxonomie

Im Rahmen des Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums ("EU Action Plan on Sustainable Finance") ist die Umlenkung von Kapitalströmen in nachhaltige Investitionen eine wesentliche Zielsetzung. Vor diesem Hintergrund ist am 12. Juli 2020 die Verordnung (EU) 2020/​852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/​2088 (im Folgenden Taxonomie-VO) in Kraft getreten. Sie legt als einheitliches und rechtsverbindliches Klassifizierungssystem fest, welche Wirtschaftstätigkeiten in der EU als "ökologisch nachhaltig" gelten. Somit wird eine erhöhte Transparenz geboten, die nicht nur eine höhere Sicherheit für Investoren schafft, sondern auch Greenwashing erschwert. Über die Ergebnisse dieser Klassifikation ist unternehmensspezifisch jährlich zu berichten.

In Artikel 9 der EU-Taxonomie-VO werden die folgenden sechs Umweltziele genannt:

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1) Klimaschutz;
2) Anpassung an den Klimawandel;
3) die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen;
4) der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft;
5) Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung;
6) der Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.

Zur Ergänzung der Anforderungen für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-VO hat die Kommission delegierte Rechtsakte erlassen. Dabei legt die Delegierte Verordnung (EU) 2021/​2139 zu den technischen Bewertungskriterien vom 4.6.2021 (Del. VO TB) für die beiden Umweltziele "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" die technischen Bewertungskriterien fest, anhand derer bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet, und anhand derer bestimmt wird, ob diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeidet. Die Delegierte Verordnung (EU) 2021/​2178 zu Inhalt und Darstellung vom 6. Juli 2021 (Del. VO I&D) legt hingegen den Inhalt und die Darstellung von Informationen fest, die in Bezug auf ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten offenzulegen sind, sowie die Methoden, anhand derer die Einhaltung der Offenlegungspflicht zu gewährleisten ist.

Die ergänzende Delegierte Verordnung 2022/​1214 sieht besondere Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit Gas- und Kernenergieaktivitäten vor. Da die ÜSTRA nicht im Energiesektor tätig ist, haben die darin genannten Wirtschaftstätigkeiten im Hinblick auf den taxonomiefähigen Umsatz, die Investitions- und Betriebsausgaben keinen Einfluss.

Im Hinblick auf die Klassifizierung einer Wirtschaftstätigkeit als "ökologisch nachhaltig" im Sinne der Taxonomie-VO ist eine Unterscheidung zwischen Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität erforderlich. Als taxonomiefähig gelten ausschließlich solche Wirtschaftstätigkeiten, die in den Delegierten Rechtsakten zu den technischen Bewertungskriterien beschrieben sind.

Sofern eine Wirtschaftstätigkeit als taxonomiefähig klassifiziert wird, ist im nächsten Schritt zu prüfen, ob die Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zu einem Umweltziel leistet, kein anderes Umweltziel erheblich beeinträchtigt und unter Einhaltung des Mindestschutzes entsprechend den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den ILO-Kernarbeitsnormen und der Internationalen Menschenrechtscharta ausgeübt wird. Sofern diese Kriterien kumulativ erfüllt sind, kann die Wirtschaftstätigkeit als taxonomiekonform klassifiziert werden.

Aufgrund von §289b Abs. 1 i.V.m. §315b HGB und Artikel 8 der Taxonomie-VO ist der ÜSTRA-Konzern dazu verpflichtet, die Regulatorik der Taxonomie-VO anzuwenden.

Aufbauend auf der Beurteilung der Taxonomiefähigkeit im Geschäftsjahr 2021 muss die Taxonomiefähigkeit für das Geschäftsjahr 2022 validiert werden und zusätzlich der taxonomiekonforme Anteil der Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) am jeweiligen Gesamtwert des Konzerns berechnet werden.

Im ÜSTRA-Konzern wurden die jeweiligen Fachbereiche eingebunden, um die Nachweise für die Erfüllung des wesentlichen Beitrags der jeweiligen taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit zu einem Umweltziel zu erhalten und eine entsprechende Dokumentation aufzubereiten. In diesem Zusammenhang wurden vorhandene Unterlagen sowie weitere Nachweise aus den Fachbereichen als Dokumentation herangezogen (vgl. Art. 3a, 9, 10, 16 Taxonomie-VO).

Für jede taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeit wurde überprüft und dokumentiert, ob eines der weiteren Umweltziele durch die Wirtschaftstätigkeit erheblich beeinträchtigt (Do No Significant Harm "DNSH") wird. Dies inkludiert nicht nur die eigene Tätigkeit, sondern auch die Umweltauswirkungen, die durch die Wirtschaftstätigkeit während des gesamten Lebenszyklus verursacht werden. Grundlage sind auch hier die Delegierten Rechtsakte, die für die Identifizierung taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten herangezogen werden. In diesen sind für die jeweiligen Wirtschaftstätigkeiten Anforderungen festgelegt, durch die eine Beeinträchtigung eines der Umweltziele identifiziert werden kann (vgl. Art. 3b, 9, 17 Taxonomie-VO).

Schließlich wurde die Einhaltung des Mindestschutzes bezogen auf die einzelnen Wirtschaftstätigkeiten durch das Projektteam in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Fachabteilungen analysiert. Die Themen, die im Rahmen des Mindestschutzes vorhanden sein müssen, wurden dafür aus dem Projektteam heraus den entsprechenden Fachabteilungen zugeordnet, in denen dann eine Bearbeitung stattfand. Hierfür wurden, abgeleitet aus den in Artikel 18 der Taxonomie-VO genannten Rahmenwerken, folgende vier Themenblöcke als Kernthemen identifiziert und ausführlich betrachtet:

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Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Arbeitnehmer
Bestechung und Korruption
Besteuerung und
Fairer Wettbewerb

Als Grundlage gelten hier u.a. der bei der ÜSTRA geltende Verhaltenskodex, Tarifverträge, aus dem Konzernhandbuch erwachsende Regularien und diverse andere Nachweise, die von den Fachbereichen identifiziert wurden, und die hinsichtlich der Mindestschutzthemen überprüft wurden. Als Kernerkenntnis kann festgehalten werden, dass die ÜSTRA die Maßgaben des Mindestschutzes, wie von der EU-Taxonomie vorausgesetzt, derzeit erfüllt.

Rechnungslegungsmethode und Berechnung der Kennzahlen für den ÜSTRA-Konzern

Rechnungslegungsmethode

Die für die Berechnung der Taxonomie-Kennzahlen zugrunde gelegten Werte basieren auf dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022, welcher gemäß § 315e Abs. 1 HGB nach IFRS aufgestellt wurde.

In die Ermittlung der Taxonomie-Kennzahlen bezieht der ÜSTRA-Konzern die Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) der vollkonsolidierten Konzerngesellschaften ein. Aufgrund von Wesentlichkeitsbetrachtungen wurde für die Berechnung der Taxonomie-Kennzahlen nur die ÜSTRA AG einbezogen, da diese aufgrund ihres Geschäftsmodells und ihrer quantitativen Wertbeiträge allein wesentlich für den Konzern ist. Die Tochtergesellschaften wurden mangels Relevanz für die EU-Taxonomie bzw. mangelnder quantitativer Wesentlichkeit bei der Bestimmung des Zählers der jeweiligen Taxonomie-Kennzahl nicht berücksichtigt.

Finden sich Wirtschaftstätigkeiten des ÜSTRA-Konzerns in Anhang I oder II der Del. VO TB wieder, so gelten diese als taxonomiefähig. Auf Basis des Geschäftsmodells der ÜSTRA AG ist beispielsweise die Wirtschaftstätigkeit 6.3 "Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr" relevant. Basierend auf der vorgenommenen Zuordnung der Wirtschaftstätigkeiten des ÜSTRA-Konzerns zu den in Anhang I oder II beschriebenen Wirtschaftstätigkeiten, wurden alle taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten des ÜSTRA-Konzerns ermittelt und im nächsten Schritt dahingehend untersucht, ob sie auch die Kriterien zur Taxonomiekonformität erfüllen.

Die nachfolgende Matrix zeigt die im ÜSTRA-Konzern identifizierten Wirtschaftstätigkeiten und deren Relevanz für die drei Taxonomie-Kennzahlen. Da die vom Konzern verfolgten Wirtschaftstätigkeiten primär dem Klimaschutz dienen, wurden Wirtschaftstätigkeiten, die beiden Umweltzielen zuordenbar wären, dem ersten Umweltziel "Klimaschutz" zugeordnet.

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Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten Umsatzerlöse
2021 2022
--- --- ---
4.1. Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie *
4.10. Speicherung von Strom
6.3. Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr
6.13. Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur
6.15. Infrastruktur für einen CO 2 -armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr
7.2. Renovierung bestehender Gebäude
7.7. Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
Anteil taxonomiefähiger Umsatzerlöse /​ Investitionen /​ Betriebsausgaben aus den genannten Wirtschaftstätigkeiten 93,1% 91,3%

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Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten Investitionsausgaben Betriebsausgaben
2021 2022 2021 2022
--- --- --- --- ---
4.1. Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie *
4.10. Speicherung von Strom
6.3. Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr
6.13. Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur
6.15. Infrastruktur für einen CO 2 -armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr
7.2. Renovierung bestehender Gebäude
7.7. Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
Anteil taxonomiefähiger Umsatzerlöse /​ Investitionen /​ Betriebsausgaben aus den genannten Wirtschaftstätigkeiten 90,8% 88,7% 99,6% 92,1%

* Diese Aktivität wurde als taxonomiefähig identifiziert, aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung jedoch nicht auf Taxonomiekonformität überprüft

Tabelle 1: Überblick taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten

Bei der Ermittlung der Kennzahlen wurden über diverse Prüfschritte, unter anderem durch Dokumentation der Datengenerierung sowie Sicherstellung der Abstimmbarkeit zu übrigen Finanzinformationen, Doppelzählungen über die Wirtschaftstätigkeiten vermieden.

Berechnung der Kennzahlen

Umsatz-Kennzahl

Die Umsatz-Kennzahl ergibt sich aus dem Verhältnis der Umsatzerlöse aus taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten eines Geschäftsjahres zum gesamten Nettoumsatz dieses Geschäftsjahres. Die Taxonomie-VO definiert den gesamten Nettoumsatz als die nach IAS 1.82 (a) berichteten Umsatzerlöse. Demnach bilden die Konzern-Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2022 von 164.037 Tsd. € den Nenner der Umsatz-Kennzahl und können der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns entnommen werden (s. Gesamtergebnisrechnung).

Die in der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzerlöse des ÜSTRA-Konzerns wurden dahingehend untersucht, ob sie mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten erzielt wurden. Durch eine Detailanalyse der in den Umsatzerlösen enthaltenen Posten wurden die taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Umsätze identifiziert. Diese entfallen im Wesentlichen auf Erlöse aus Verträgen mit Kunden nach IFRS 15. Die Summen der jeweiligen Umsatzerlöse betragen 149.718 Tsd. € (taxonomiefähig) bzw. 95.691 Tsd. € (taxonomiekonform) für das Geschäftsjahr 2022 und bilden den Zähler. Insgesamt ergeben sich daraus zum einen eine taxonomiefähige Umsatz-Kennzahl von 91,3% und zum anderen eine taxonomiekonforme Umsatz-Kennzahl von 58,3%.

Die taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Umsatzerlöse gehen im Wesentlichen auf die Wirtschaftstätigkeiten 6.3 ,Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr' zurück, wobei zu beachten ist, dass nur der Anteil als taxonomiekonform klassifiziert werden kann, der auf die Stadtbahnen entfällt.

Die Analyse der Wirtschaftstätigkeit 6.3 erfolgte jeweils separat für Stadtbahnen und Busse. Die Stadtbahnen konnten als taxonomiekonform klassifiziert werden. Die von der ÜSTRA genutzten Busse hingegen konnten nicht als taxonomiekonform klassifiziert werden, da die verschiedenen Modele alle mindestens eines der technischen Bewertungskriterien nicht erfüllen. Die Diesel- und Hybridfahrzeuge scheitern bereits am Kriterium zum wesentlichen Beitrag. Weiterhin wurden die Elektrobusse untersucht. Diese erfüllten zwar alle Kriterien für den wesentlichen Beitrag, jedoch nicht die DNSH-Kriterien für das Umweltziel "Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung". Dies begründet sich primär durch die Reifen, die die spezifischen Anforderungen aus diesem DNSH-Kriterium nicht erfüllen. Aus diesem Grund konnten auch die fortschrittlichen Elektro- und Hybridbusse, auf die die ÜSTRA zunehmend setzt, zum jetzigen Stand nicht als taxonomiekonform klassifiziert werden.

Tabelle 1 gibt einen Überblick über die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten des ÜSTRA-Konzerns welche in die Kennzahlen eingeflossen sind. Die identifizierten Wirtschaftstätigkeiten aus 2021 und 2022 werden zum Vergleich gegenübergestellt.

CapEx-Kennzahl

Die CapEx-Kennzahl gibt gemäß Unterabschnitt 1.1.2.2 des Annex I der Del. VO I&D den Anteil der Investitionsausgaben an, der

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sich entweder auf Vermögenswerte oder Prozesse bezieht, die mit einer taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit verbunden ist,
Teil eines Plans zur Ausweitung oder Erreichung einer ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeit ist, oder
sich auf den Erwerb von Produkten und Leistungen aus einer taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit bezieht.

Basis der Investitionsausgaben sind die Zugänge an Sachanlagen inklusive Nutzungsrechten nach IFRS 16 und immateriellen Vermögenswerten vor Abschreibungen und etwaigen Neubewertungen für das betreffende Geschäftsjahr und ohne Änderungen des beizulegenden Zeitwerts. Für die ÜSTRA waren nur die Investitionsausgaben aus den Zugängen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten während des betrachteten Geschäftsjahres relevant.

Die Investitionsausgaben (Nenner) betragen 25.085 Tsd. € (siehe Konzernanlagenspiegel). Anzahlungen wurden dabei nicht berücksichtigt, da die ÜSTRA diese erst bei Zugang des zugrundeliegenden Vermögenswerts einbezieht.

Anhand der Projektbeschreibung der Zugänge erfolgte eine Analyse bezüglich Taxonomiefähigkeit durch einen Abgleich mit dem Anhang I (Wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz) der Del. VO TB.

Darauf basierend wurde auch die Taxonomiekonformität bewertet, indem die einzelnen Aktivitäten in den Fachbereichen auf eine mögliche Taxonomiekonformität überprüft wurden. Die Summe der Zugänge, welche eine taxonomiefähige Investition widerspiegeln, bildet den Zähler der taxonomiefähigen CapEx-Kennzahl in Höhe von 22.254 Tsd. €. Analog bilden die Investitionen, die gleichzeitig taxonomiekonform sind, den Zähler der taxonomiekonformen CapEx-Kennzahl in Höhe von 1.941 Tsd. €. Daraus resultieren eine taxonomiefähige CapEx-Kennzahl von 88,7% und eine taxonomiekonforme CapEx-Kennzahl von 7,7%.

Die taxonomiekonformen Investitionsausgaben im Zähler des CapEx-KPI entfallen fast ausschließlich auf Zugänge bei Sachanlagen.

Die taxonomiekonformen Investitionsausgaben resultieren aus der Wirtschaftstätigkeit 6.3 Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr', wobei aus den erwähnten Gründen lediglich der Bahnbereich als taxonomiekonform klassifiziert wurde.

OpEx-Kennzahl

Die OpEx-Kennzahlen geben gemäß Unterabschnitt 1.1.3.2 des Anhang I der Del. VO I&D den Anteil der Betriebsausgaben an, der

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sich entweder auf Vermögenswerte oder Prozesse bezieht, die mit einer taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit verbunden ist,
Teil eines glaubwürdigen CapEx-Plans zur Ausweitung oder Erreichung einer ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeit ist, oder
sich auf den Erwerb von Produkten und Leistungen aus einer taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit bezieht.

Basis für die Ermittlung der Kennzahl bildet die Summe der Aufwendungen für direkte, nicht aktivierte Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur sowie sämtliche andere direkte Ausgaben im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens, die notwendig sind, um die Funktionsfähigkeit dieser Vermögenswerte sicherzustellen. Zur Ermittlung der relevanten Betriebsausgaben wurden die Konten, welche die entsprechenden Aufwendungen enthalten, identifiziert. Die ermittelten Betriebsausgaben betragen in Summe 27.889 Tsd. € und bilden den Nenner der OpEx-Kennzahl.

Der Zähler der OpEx-Kennzahl ergibt sich aus einer Analyse der Konten, auf denen die oben genannten Ausgaben erfasst wurden. Hierbei wurden die mit den Betriebsausgaben in Zusammenhang stehenden Vermögenswerte und Prozessen ermittelt und bezüglich ihrer Taxonomiefähigkeit bzw. -konformität untersucht. In Summe beträgt der Zähler der taxonomiefähigen OpEx-Kennzahl 25.685 Tsd. € und der Zähler der taxonomiekonformen OpEx-Kennzahl 17.270 Tsd. €. Insgesamt ergeben sich so OpEx-Kennzahlen von 92,1% (taxonomiefähig) bzw. 61,9% (taxonomiekonform). Die taxonomiekonformen Betriebsausgaben entfallen auf Aufwendungen für Wartung und Reparatur (inklusive Gebäudesanierung und direkte Ausgaben im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens, welche insbesondere Reinigungskosten umfassen).

Die Wirtschaftstätigkeit 6.3 Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr' stellt die wesentliche Komponente des taxonomiefähigen und taxonomiekonformen OpEx dar.

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Wirtschaftstätigkeiten Codes absoluter Umsatz Umsatzanteil
--- --- --- ---
(Währung in Tsd. €) * (%) *
--- --- --- ---
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. ökologogisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr 6.3 95.691 58,3%
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.) 95.691 58,3%
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie 4.1 67 0,0%
Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr 6.3 25.968 15,8%
Schienenverkehrsinfrastruktur 6.14 27.567 16,8%
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden 7.7 425 0,3%
Umsatz taxonomefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.) 54.027 32,9%
Total (A.1. + A.2) 149.718 91,3%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 14.318 8,7%
Total (A+B) 164.037 100%

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Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser und Meeresressourcen
--- --- --- ---
(%) (%) (%)
--- --- --- ---
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. ökologogisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr 100% - -
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.)
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie
Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr
Schienenverkehrsinfrastruktur
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
Umsatz taxonomefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.)
Total (A.1. + A.2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Total (A+B)

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Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme
--- --- --- ---
(%) (%) (%)
--- --- --- ---
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. ökologogisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr - - -
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.)
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie
Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr
Schienenverkehrsinfrastruktur
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
Umsatz taxonomefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.)
Total (A.1. + A.2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Total (A+B)

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DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser und Meeresressourcen
--- --- --- ---
(J/​N) (J/​N) (J/​N)
--- --- --- ---
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. ökologogisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr J J
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.)
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie
Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr
Schienenverkehrsinfrastruktur
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
Umsatz taxonomefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.)
Total (A.1. + A.2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Total (A+B)

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DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme
--- --- --- ---
(J/​N) (J/​N) (J/​N)
--- --- --- ---
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. ökologogisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr J J J
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.)
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie
Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr
Schienenverkehrsinfrastruktur
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
Umsatz taxonomefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.)
Total (A.1. + A.2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Total (A+B)

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Wirtschaftstätigkeiten Mindestschutz Taxonomie konformer Umsatzanteil Jahr N Taxonomiekonformer Umsatzanteil Jahr N-1 Kategorie (ermöglichende Tätigkeiten) Kategorie (Übergangstätigkeiten)
--- --- --- --- --- ---
(J/​N) (%) (%) E T
--- --- --- --- --- ---
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. ökologogisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr J 58,3% - - -
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.)
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie
Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr
Schienenverkehrsinfrastruktur
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
Umsatz taxonomefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.)
Total (A.1. + A.2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Total (A+B)

* Aufgrund der kaufmännischen Rundung kann es zu Rundungsdifferenzen kommen

Meldebogen: Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2022

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Wirtschaftstätigkeiten Codes absoluter Umsatz Umsatzanteil
--- --- --- ---
(Währung in Tsd. €) * (%) *
--- --- --- ---
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. ökologogisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr 6.3 1.941 7,7%
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.) 1.941 7,7%
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr 6.3 19.588 78,1%
Schienenverkehrsinfrastruktur 6.14 399 1,6%
Infrastruktur für einen CO 2 -armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr 6.15 249 1,0%
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden 7.7 77 0,3%
CapEx taxonomefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.) 20.313 81,0%
Total (A.1. + A.2) 22.254 88,7%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 2.831 11,3%
Total (A+B) 25.085 100%

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Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser und Meeresressourcen
--- --- --- ---
(%) (%) (%)
--- --- --- ---
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. ökologogisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr 100% - -
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.)
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr
Schienenverkehrsinfrastruktur
Infrastruktur für einen CO 2 -armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
CapEx taxonomefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.)
Total (A.1. + A.2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Total (A+B)

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Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme
--- --- --- ---
(%) (%) (%)
--- --- --- ---
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. ökologogisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr - - -
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.)
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr
Schienenverkehrsinfrastruktur
Infrastruktur für einen CO 2 -armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
CapEx taxonomefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.)
Total (A.1. + A.2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Total (A+B)

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DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser und Meeresressourcen
--- --- --- ---
(J/​N) (J/​N) (J/​N)
--- --- --- ---
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. ökologogisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr J J
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.)
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr
Schienenverkehrsinfrastruktur
Infrastruktur für einen CO 2 -armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
CapEx taxonomefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.)
Total (A.1. + A.2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Total (A+B)

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DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme
--- --- --- ---
(J/​N) (J/​N) (J/​N)
--- --- --- ---
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. ökologogisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr J J J
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.)
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr
Schienenverkehrsinfrastruktur
Infrastruktur für einen CO 2 -armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
CapEx taxonomefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.)
Total (A.1. + A.2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Total (A+B)

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Wirtschaftstätigkeiten Mindestschutz Taxonomie konformer Umsatzanteil Jahr N Taxonomie-konfor-mer Umsatzanteil Jahr N-1 Kategorie (ermöglichende Tätigkeiten) Kategorie (Übergangstätigkeiten)
--- --- --- --- --- ---
(J/​N) (%) (%) E T
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A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. ökologogisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr J 7,7% - - -
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.)
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr
Schienenverkehrsinfrastruktur
Infrastruktur für einen CO 2 -armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
CapEx taxonomefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.)
Total (A.1. + A.2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Total (A+B)

* Aufgrund der kaufmännischen Rundung kann es zu Rundungsdifferenzen kommen

Meldebogen: CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2022

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Wirtschaftstätigkeiten Codes absoluter Umsatz Umsatzanteil
--- --- --- ---
(Währung in Tsd. €) * (%) *
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A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. ökologogisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr 6.3 17.270 61,9%
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.) 17.270 61,9%
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr 6.3 6.732 24,1%
Schienenverkehrsinfrastruktur 6.14 909 3,3%
Infrastruktur für einen CO 2 -armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr 6.15 176 0,6%
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden 7.7 598 2,1%
OpEx taxonomefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.) 8.415 30,2%
Total (A.1. + A.2) 25.685 92,1%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 2.203 7,9%
Total (A+B) 27.889 100,0%

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Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser und Meeresressourcen
--- --- --- ---
(%) (%) (%)
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A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. ökologogisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr 100% - -
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.)
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr
Schienenverkehrsinfrastruktur
Infrastruktur für einen CO 2 -armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
OpEx taxonomefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.)
Total (A.1. + A.2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Total (A+B)

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Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme
--- --- --- ---
(%) (%) (%)
--- --- --- ---
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. ökologogisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr - - -
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.)
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr
Schienenverkehrsinfrastruktur
Infrastruktur für einen CO 2 -armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
OpEx taxonomefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.)
Total (A.1. + A.2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Total (A+B)

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DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser und Meeresressourcen
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(J/​N) (J/​N) (J/​N)
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A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. ökologogisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr J J
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.)
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr
Schienenverkehrsinfrastruktur
Infrastruktur für einen CO 2 -armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
OpEx taxonomefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.)
Total (A.1. + A.2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Total (A+B)

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DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme
--- --- --- ---
(J/​N) (J/​N) (J/​N)
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A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. ökologogisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr J J J
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.)
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr
Schienenverkehrsinfrastruktur
Infrastruktur für einen CO 2 -armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
OpEx taxonomefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.)
Total (A.1. + A.2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Total (A+B)

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Wirtschaftstätigkeiten Mindestschutz Taxonomiekonformer Umsatzanteil Jahr N Taxonomie-konformer Umsatzanteil Jahr N-1 Kategorie (ermöglichende Tätigkeiten) Kategorie (Übergangstätigkeiten)
--- --- --- --- --- ---
(J/​N) (%) (%) E T
--- --- --- --- --- ---
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. ökologogisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr J 61,9% - - -
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.)
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr
Schienenverkehrsinfrastruktur
Infrastruktur für einen CO 2 -armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
OpEx taxonomefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.)
Total (A.1. + A.2)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Total (A+B)

* Aufgrund der kaufmännischen Rundung kann es zu Rundungsdifferenzen kommen

Meldebogen: OpEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2022

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die jährliche Nachhaltigkeitsberichterstattung sorgt für die Informationsweitergabe nachhaltigkeitsrelevanter Themen und Daten für alle Interessengruppen über den Nichtfinanziellen Konzernbericht hinaus. Den Nachhaltigkeitsbericht finden Sie im Internet auf der Seite der ÜSTRA unter www.uestra.de.

Hannover, 28.04.2023

ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe

Aktiengesellschaft

Der Vorstand

gez. Elke Maria van Zadel

gez. Denise Hain

gez. Regina Oelfke

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