Annual Report • May 19, 2023
Annual Report
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Finanzbericht: 32424800

Digital Infrastructures
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| Operative Kennzahlen (in Mio. Euro) | 2022 | 2021 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 347,2 | 337,6 | +3% |
| Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) | 47,0 | 63,9 | -26% |
| EBIT-Marge | 13,5% | 18,9% | -5,4 Pp |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 46,7 | 63,6 | -27% |
| Konzernperiodenergebnis | 31,3 | 43,0 | -27% |
| Ergebnis je Aktie (in Euro) | 4,84 | 6,66 | -27% |
| Dividende je Aktie (in Euro, vorbehaltlich des Beschlusses der Hauptversammlung) | 2,86 | 5,38 | -47% |
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| Kennzahlen Cashflow (in Mio. Euro) | 2022 | 2021 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit | -4,0 | 53,8 | -% |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -54,5 | -15,7 | -% |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -39,5 | -20,2 | -% |
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| Bilanzkennzahlen (in Mio. Euro) | 31.12.2022 | 31.12.2021 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Bilanzsumme | 315,4 | 274,0 | +15% |
| Eigenkapital (inkl. nicht beherrschende Anteile) | 127,8 | 129,8 | -2% |
| Eigenkapitalquote | 40,5% | 47,4% | -6,9 Pp |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 21,5 | 119,5 | -82% |
| Fremdmittel | 187,6 | 144,2 | +30% |
| Kredite | 0,5 | 0,0 | -% |
| Auftragsbestand | 197,6 | 185,2 | +7% |
| Festangestellte Mitarbeiter | 958 | 755 | +27% |
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| Aktienkennzahlen (in Mio. Euro) | 31.12.2022 | 31.12.2021 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Im Umlauf befindliche Aktien | 6.469.502 | 6.469.502 | -% |
| Schlusskurs (Xetra, in Euro) | 196,4 | 413,5 | -53% |
| Marktkapitalisierung (in Mrd. Euro) | 1,3 | 2,7 | -53% |

Ein ganzheitliches IT-Sicherheitskonzept ist für Behörden und Streitkräfte unerlässlich. Der Public Sector von secunet begleitet die digitale Transformation von Verwaltungen, Behörden und Streitkräften im In- und Ausland. Vertrauenswürdige Sicherheitslösungen sorgen für widerstandsfähige digitale Infrastrukturen und den höchstmöglichen Schutz für Daten, Anwendungen und digitale Identitäten. Beratung, Sicherheitsanalysen und Trainings komplettieren das Portfolio von secunet für Cybersicherheit. Auf diese Weise nutzen öffentliche Organisationen neueste Technologien, behalten aber gleichzeitig ihre digitale Souveränität.
Die digitale Transformation bringt neue Geschäftsmodelle hervor, beschleunigt die Kommunikation und schafft effizientere Prozesse in bestehenden Wertschöpfungsketten. Doch die zunehmende Vernetzung und neue Technologien erhöhen gleichzeitig das Risiko für Cyberangriffe, Malware, Datenmissbrauch und Spionage. Der Business Sector von secunet unterstützt Unternehmen und das Gesundheitswesen bei der Absicherung von Informations- und Kommunikationstechnologien. Die Kernkompetenz liegt dabei in der Beratung sowie in der Entwicklung und Produktion vertrauenswürdiger Sicherheitslösungen, die sich nahtlos in bestehende IT-Landschaften integrieren und diese wirksam schützen.
secunet ist Deutschlands führendes Cybersecurity-Unternehmen. In einer zunehmend vernetzten Welt sorgt das Unternehmen mit der Kombination aus Produkten und Beratung für widerstandsfähige, digitale Infrastrukturen und den höchstmöglichen Schutz für Daten, Anwendungen und digitale Identitäten. secunet ist dabei spezialisiert auf Bereiche, in denen es besondere Anforderungen an die Sicherheit gibt - wie zum Beispiel eGovernment, eHealth, sowie IloT und Cloud. Mit den Sicherheitslösungen von secunet können Unternehmen höchste Sicherheitsstandards in Digitalisierungsprojekten einhalten und damit ihre digitale Transformation vorantreiben.
Im Schlepptau der digitalen Transformation hat Cloud Computing längst Einzug in Wirtschaft und Privatleben gehalten. Jedoch war die Cloud in sicherheitskritischen Bereichen wie etwa der öffentlichen Verwaltung lange tabu, denn solange es keine Alternative zu den Cloud-Angeboten der großen internationalen IT-Konzerne gab, blieben Fragen rund um Transparenz und Datenschutz oftmals offen. Um von den Vorteilen der Cloud zu profitieren, brauchen sicherheitssensible Organisationen Lösungen unabhängiger, vertrauenswürdiger Anbieter, welche die Cloud mit digitaler Souveränität verbinden können. Rund um diesen Bedarf ist ein neuer, dynamischer Markt entstanden, zu dem secunet maßgeblich beitragen wird. Daher investiert secunet derzeit verstärkt in den Aufbau einer sicheren Cloud-Infrastruktur made in Germany. Die Leitung obliegt Norbert Müller, der zuvor entscheidend den Ausbau der erfolgreichen Cybersicherheitslösungen für die öffentliche Verwaltung vorangetrieben hat.
Zu den Herausforderungen, denen sich staatliche Institutionen bei ihrer Cloud-Transformation gegenübersehen, zählen fehlendes Inhouse-Know-how, der Fachkräftemangel sowie krisenbedingte Beschränkungen der Investitionsbudgets. Gefragt sind daher ganz konkrete, vertrauenswürdige und zukunftsfähige Angebote. Diese sollten Teil einer sicheren, interoperablen Multi-Cloud-Landschaft sein, die flexibel und datenschutzkonform sowohl von der öffentlichen Verwaltung als auch von deren Dienstleistern genutzt werden kann.
Diese Überlegungen bilden den Ausgangspunkt für das secunet Cloud-Angebot. Dabei wählt secunet einen integrativen Ansatz, der Partner einbezieht und den Kunden Wahlfreiheit, Transparenz und hohe Sicherheit bietet. Das Portfolio wird umfangreich genug sein, um unterschiedlichste Kundenanforderungen hinsichtlich des Technologie-Stacks wie auch des Betriebsmodells - von "as a service" bis "on premise" - zu bedienen. Zudem ist es darauf angelegt, alle Sicherheitsniveaus von DSGVO-konform bis hin zur hohen Geheimhaltungsstufe VS-GEHEIM abzudecken. "Im Zentrum steht immer das Ziel, eine produktive, einfach zu handhabende digitale Zusammenarbeit zwischen Anwenderinnen und Anwendern über verschiedene Sicherheitsdomänen hinweg zu ermöglichen und die Mehrwerte der Cloud-Technologie auch in sensiblen Bereichen auszuschöpfen", so Norbert Müller, Vice President secunet Cloud Solutions.
secunet verfügt über langjährige Erfahrung beim Aufbau sicherer Arbeitsplätze, Netzwerke und der Sicherung von Identitäten. Gemeinsam mit Cloud & Heat gründete das Unternehmen im Jahr 2019 das Joint Venture secustack und entwickelte in diesem Rahmen eine Cloud-Plattform auf der Basis der Open-Source-Software OpenStack, die mit Technologie aus dem Hochsicherheitsumfeld veredelt wurde. Im Jahr 2022 übernahm secunet zudem den Cloud- und Kubernetes-Spezialisten SysEleven und legte damit den Grundstein für den Weg in die Cloud-native Zukunft.
Die secunet Cloud-Lösungen setzen generell auf einen hohen Anteil von Open-Source-Software. Das ist nicht nur sinnvoll, sondern auch politisch gewollt: Open-Source-Technologie befördert digitale Souveränität, denn sie ist offen und transparent und lässt sich somit auch unabhängig nachprüfen, etwa von staatlichen Stellen. secunet nutzt auch jenseits der Cloud schon seit Langem Open-Source-Software und wirkt aktiv an deren Weiterentwicklung mit.
Die Cloud-Angebote von secunet lassen sich flexibel in die Sichere Inter-Netzwerk Architektur (SINA) integrieren, die bereits heute den De-facto-Standard für sichere Netzwerke und Arbeitsplätze bei Behörden und in der öffentlichen Verwaltung darstellt. Die SINA Workstation, der in Behörden weithin etablierte Arbeitsplatzrechner, sorgt beispielsweise für einen sicheren Zugang in die Cloud. Somit wird secunet eine gesamte IT-Infrastruktur aus einer Hand anbieten können - und zwar auf dem jeweils geforderten Sicherheitsniveau. "Mit der Sicherheitskompetenz von secunet sowie der Transparenz und Verfügbarkeit von Open-Source-Bausteinen und unseren zugelassenen Produkten werden wir eine sichere Gesamtlösung vom Laptop über das Netzwerk bis in die Cloud anbieten", so Müller. "Unabhängigkeit und Selbstbestimmung behalten somit auch im Cloud-Zeitalter oberste Priorität."
Mit der secunet Cloud befindet sich ein souveränes, vertrauenswürdiges und dabei äußerst flexibles Portfolio im Aufbau. Konkrete nächste Schritte sind die Zulassung der Lösungen für Verschlusssachen sowie die Zertifizierung nach IT-Grundschutz und dem C5-Kriterienkatalog. Doch damit nicht genug - längerfristig stehen die Zeichen auf noch mehr Flexibilität. Norbert Müller: "Auf längere Sicht werden wir ein hochsicheres Open-Source-basiertes Hybrid-Cloud-Ökosystem bereitstellen, das auf sichere Weise Lösungen der Hyperscaler wie auch der Open-Source-Community zu resilienten Multi-Cloud-Angeboten verbindet. So wollen wir der fortschreitenden digitalen Transformation eine leistungsfähige und unabhängige Basis bieten."
Unsichere Zeiten machen deutlich, in welch starken Abhängigkeiten wir leben und wie sehr wir im Alltag auf diese Fundamente bauen. Besonders bei kritischen Infrastrukturen (KRITIS) wie beispielsweise Energieversorgern oder Krankenhäusern treffen uns Einschränkungen oder Ausfälle hart. Deshalb unterliegt deren IT-Sicherheit gesetzlichen Regelungen. Von den Sicherheitstechnologien, die für KRITIS konzipiert wurden, können auch andere Unternehmen lernen, die mit sensiblen Daten umgehen. Und auch eine Cloud-Lösung kann ein Baustein einer Sicherheitsstrategie sein.
Im Hinblick auf die IT-Sicherheit sehen sich KRITIS-Betreiber mit einer Bedrohungslage konfrontiert, die sich rapide wandelt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellte allein im letzten Lagebericht zur IT-Sicherheit in Deutschland rund 144 Millionen neue Schadprogramm-Varianten fest - ein Zuwachs von 22 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Besonders Attacken mit Ransomware - Schadsoftware, die Daten verschlüsselt oder droht, diese zu leaken, um Gelder zu erpressen - haben stark zugenommen. Die Folgen eines solchen Angriffs können verheerend sein: 2021 konnte ein Universitätsklinikum nach einem erfolgreichen Angriff beispielsweise für 13 Tage keine Notfallpatientinnen und -patienten mehr aufnehmen.
Um unter diesen Umständen zu bestehen, sollten Unternehmen und Betreiber Cybersicherheit nicht nur als einmalige Investition verstehen, erklärt Dr. Marius Feldmann, COO der Cloud & Heat Technologies GmbH und CEO der secustack GmbH: "IT-Sicherheit ist ja nicht einfach ein Zustand, den man erreicht. Das ist ein dauerhafter Prozess, zu dem ein dauerhafter Kompetenzaufbau gehört - und die entsprechenden Akteure, die vor Ort genau selbiges tun wollen." Das ist nicht nur im Schadensfall von Vorteil, es trägt ebenso zur Prävention künftiger Cyberattacken bei.
Im Mai 2023 tritt das neue IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (IT-SiG 2.0) in Kraft, mit dem für KRITIS-Unternehmen schärfere Vorgaben gelten. Auch wird der Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich erweitert - und zwar vor allem um die sogenannten "Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse" (UBI). Auch der Katalog der Mindestanforderungen wird ebenfalls umfangreicher. Wie aber sehen wirklich sichere IT-Infrastrukturen aus?
Das IT-SiG 2.0 macht dazu eine Reihe konkreter Vorgaben. Zum Beispiel dürfen sämtliche sicherheitsrelevanten Netz- und Systemkomponenten nur von vertrauenswürdigen Herstellern stammen. Auch müssen Unternehmen Systeme zur Angriffserkennung im Einsatz haben, durch die Angriffe im Idealfall gar nicht erst die Unternehmen erreichen, weil sie bereits frühzeitig erkannt und gestoppt werden.
Für öffentliche Institutionen und stark regulierte privatwirtschaftliche Unternehmen wie Energieversorger oder Gesundheitsdienstleister kam Cloud Computing bisher kaum in Frage. Um das zu ändern, hat secunet ein Cloud-Portfolio aufgebaut, das digitale Souveränität in die Cloud bringt. Einer der Eckpfeiler ist das Cloud-Betriebssystem SecuStack, das secunet und Cloud & Heat auf Basis von Open-Source-Software entwickelt haben. Mit SecuStack werden Daten durchgängig mit den gleichen Sicherheitsbausteinen verschlüsselt, die secunet seit vielen Jahren im Hochsicherheitsbereich einsetzt. Die kryptographischen Mechanismen sind transparent integriert und somit prüfbar. Die Hoheit über Daten und Anwendungen verbleibt jederzeit bei den Anwenderinnen und Anwendern. Mit der Übernahme des Cloud- und Kubernetes-Spezialisten SysEleven hat secunet in diesem Jahr sein Cloud-Portfolio um einen weiteren Eckpfeiler erweitert. Nun bietet secunet ein umfassendes, maßgeschneidertes Cloud-Angebot für Behörden, Verwaltungen und sicherheitsaffine Unternehmen.
Auch viele Kliniken gehören zu den kritischen Infrastrukturen.
Bei der Ausgestaltung der Sicherheitsmaßnahmen stehen immer die konkreten Anforderungen der jeweiligen Organisation im Vordergrund. Zunächst braucht es daher engagierte Akteure und auch Kompetenzen vor Ort oder die richtigen Partner an der Seite, um festzustellen, welche Anforderungen die Systeme erfüllen müssen. In einer umfassenden Analyse sollten nicht nur mögliche Risiken dokumentiert werden, sondern auch, wie das System von Anwenderinnen und Anwendern genutzt wird und welche langfristigen Interessen berücksichtigt werden müssen. Vor allem bei strukturellen Entscheidungen zahlt es sich daher aus, langfristig zu denken. Auch wenn immer wieder einzelne Schwachstellen gezielt geschlossen werden können, zeigen die letzten Jahrzehnte, dass IT-Sicherheit nicht als jeweils akutes Problem, sondern als beständige Herausforderung gesehen werden sollte.
Zu den wichtigsten Säulen für sichere IT-Infrastrukturen zählen die Konstruktion und die Standards des Systems an sich. Dabei geht es um die Frage, ob Hersteller schon während der Entwicklung an Sicherheit und den Schutz vor äußeren Einflüssen gedacht haben. Systeme, die "secure by design" oder "secure by default" entwickelt wurden, zeichnen sich unter anderem durch eine sichere Konfiguration ab dem Zeitpunkt der Installation aus. Das stattet Systeme mit einer grundlegenden Resilienz gegenüber Zugriffen von außen aus und hilft dabei, menschliche Fehlentscheidungen und daraus entstehende Sicherheitslücken bereits im Vorfeld zu verhindern.
Im Allgemeinen ist die Resilienz gegenüber menschlichen Fehlern ein entscheidendes Merkmal einer sicheren IT. Deshalb gilt es auch hier, Lösungen zu finden, die diesen Faktor berücksichtigen, denn er stellt im laufenden Betrieb ein Risiko für Phishing oder Social-Engineering-Angriffe dar, das minimiert werden sollte. Ein hoher Grad an Automatisierung, eine Standardisierung, wo möglich, und eine sichere Cloud-Infrastruktur können dabei helfen, das Potenzial für menschliche Fehler zu reduzieren, erklärt Dr. Kai Martius, CTO von secunet: "Es ist sehr wichtig, mögliche Fehlentscheidungen im Vorfeld zu verhindern und Systeme auch in dieser Hinsicht möglichst sicher zu konstruieren. Ich glaube, dabei hat die kritische Industrie in ihrem angestammten Feld sehr viel Erfahrung. Doch diese Möglichkeiten wurden noch längst nicht in allen IT-Systemen umgesetzt. Hier können Cloud-Technologien durch ein hohes Maß an Automatisierung weiterhelfen."
Die für ein transparentes IT-Sicherheitsmonitoring und eine frühzeitige Angriffserkennung entwickelte Lösung secunet monitor erstellt ein Lagebild, um potenzielle Sicherheitsvorfälle schnell sichten, bewerten, eindämmen oder direkt unterbinden zu können. Zusätzlich erleichtert die Lösung die Bewertung durch das Management und die zuständigen Behörden. So werden Unternehmen in die Lage versetzt, viel zielgerichteter kurz-, mittel- und langfristige Strategien und Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.
Mit der Sicheren Inter-Netzwerk Architektur SINA können Unternehmen sämtliche Sicherheitsvorgaben abdecken, die das BSI für die Arbeit mit sensiblen Daten und Unterlagen vorsieht. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können mit SINA auf ihren Endgeräten unabhängig von ihrem Standort auf sensible Daten zugreifen, wobei die Lösung selbst die Anforderungen für Verschlusssachen in Behörden erfüllt. Dabei kann SINA aufgrund der großen Vielfalt an verfügbaren Komponenten auf sehr unterschiedliche Sicherheitsanforderungen zugeschnitten werden - auch auf diejenigen von KRITIS und UBI.
Zudem bietet secunet umfangreiche Beratungs-, Penetrations- und Forensik-Dienstleistungen an. Mehr Informationen: https://www.secunet.com/versorger
Selten sind alle Kompetenzen vorhanden, um die benötigten IT-Infrastrukturen selbst aufzusetzen oder zu verwalten. Es kommt also darauf an, die richtigen Partner zu wählen - und dabei unnötige Abhängigkeiten zu vermeiden: Die Einführung einer neuen Cloud-Infrastruktur zum Beispiel erfordert eine zeit- und kostenintensive Integrationsarbeit mit den bestehenden Systemen. Das macht einen nachträglichen Wechsel zu einem anderen Anbieter manchmal nur schwer möglich, selbst wenn diese andere Lösung besser zu den eigenen Anforderungen passt. Genau diese Vendor Lock-in Szenarien gilt es zu vermeiden. Hier sollten also mittel- und langfristige Interessen vor kurzfristigen Kostenvorteilen im Mittelpunkt stehen.
Zuletzt geht es in puncto Sicherheit aber auch immer um Vertrauen. Wird sich der Sicherheitspartner mit Priorität um alle Herausforderungen kümmern, die auftreten könnten? IT-Sicherheit als Prozess zu verstehen, bedeutet auch, aus Angriffen zu lernen und so potentielle Risiken weiter zu minimieren. Dieses Verständnis sollte der Partner teilen.
Für Telefonate auf dem hohen Sicherheitslevel GEHEIM müssen viele technologische Hürden überwunden werden. Daher hatten die Produktentwickler von secunet zunächst vor allem Technologie im Kopf, als sie die Aufgabe angingen, ein hochsicheres Gerät für Sprachkommunikation zu entwickeln. Wie lassen sich die vielen Besonderheiten und Vorgaben der Kommunikation im GEHEIM-Umfeld ins Zeitalter der IP-Telefonie übertragen? All-IP-Technologie auf höchstem Sicherheitsniveau - klar. Moderne NATO-Protokolle - selbstverständlich. Abhörsicher und abstrahlgeschützt - selbstredend. Aber die Entwickler von secunet mögen Herausforderungen. Und daher fragten sie sich bald, ob es genügt, nur die technischen Aspekte abzudecken.
Wir alle nutzen im Alltag Smartphones, die zusätzlich zum Telefonieren eine Vielzahl anderer Funktionen bieten und dabei auch noch ziemlich gut aussehen. Sollen Mitarbeitende in Ministerien und bei den Streitkräften etwa auf all dies verzichten, wenn sie abhörsicher kommunizieren? "Nicht mit uns", sagten sich die secunet Entwickler und schufen ein Produkt, das nicht nur State-of-the-art-Sicherheit bietet - zum Beispiel ist es das erste nationale Gerät, das Post-Quanten-Kryptographie-fähig ist -, sondern auch ausgezeichnete Nutzbarkeit und hervorragendes Design.
Mit seinem großen Touch-Display hat der SINA Communicator H mehr Ähnlichkeit mit einem Tablet als mit einem Telefon. Sein Bedienkonzept ist so einfach und intuitiv, dass jeder, der ein Smartphone besitzt, mühelos die vielfältigen Funktionen aufrufen und zwischen unterschiedlichen Geheimhaltungsstufen wechseln kann.
Das sieht auch die iF Jury so und verlieh im Mai 2022 dem SINA Communicator H den renommierten iF Design Award. Der Preis zeichnet nicht nur das tolle Design, sondern auch die Usability aus. So wurde der SINA Communicator H zum weltweit einzigen preisgekrönten Gerät für GEHEIM-Kommunikation.
Etwas unerwartet machte der SINA Communicator H im September 2022 auch in der breiten Öffentlichkeit Furore: Zunächst twitterte Bundeskanzler Olaf Scholz ein Foto von sich am Schreibtisch, auf dem eine rote Version des Geräts steht. Dafür wiederum interessierte sich Deutschlands reichweitenstärkste Tageszeitung, die BILD, und brachte das Foto auf die Titelseite. "Wenn beim Kanzler das rote Telefon klingelt" war daneben zu lesen. Außerdem spürte die BILD einen "Hauch von James Bond im Kanzleramt". Wer möchte da widersprechen?
kaum hat sich die Pandemie abgeschwächt, müssen wir seit Februar des letzten Jahres mit einer weiteren Krise globalen Ausmaßes leben. Der Russland-Ukraine-Krieg bringt in erster Linie viel menschliches Leid und führt darüber hinaus weltweit zu politischer und wirtschaftlicher Unsicherheit.
Als Cybersicherheitsunternehmen werden wir oft gefragt, welche Auswirkungen die Situation auf die Sicherheit digitaler Infrastrukturen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft hat. Die Frage hat zwei Aspekte. Der erste ist die konkrete Bedrohungslage und diese wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im aktuellen Kontext als "erhöht" eingestuft. Der zweite Aspekt ist die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen. Hier lohnt sich ein unaufgeregter Blick - denn in dieser Hinsicht hat sich nicht viel verändert. Die Schutzmechanismen, die gegen Cyberbedrohungen wirken und für digitale Souveränität sorgen, sind immer noch dieselben. Die veränderte Weltlage erzwingt keinen Strategiewechsel in der Cybersicherheit, stattdessen sollte der bisherige Weg noch konsequenter weitergegangen werden. Dies tun wir gemeinsam mit unseren Kunden.
Wir blicken auf ein erneut sehr arbeitsreiches Geschäftsjahr 2022 zurück. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen, zum Beispiel in Bezug auf das wirtschaftliche Klima oder die anhaltenden Erschütterungen in den globalen Lieferketten, haben wir es geschafft, unsere Umsatzprognose von rund 320 Mio. Euro nicht nur zu erreichen, sondern sogar deutlich zu übertreffen. Mit den erzielten Umsatzerlösen von 347 Mio. Euro haben wir das Geschäftsjahr 2022 zugleich mit einem neuen Bestwert abgeschlossen. Der anhaltende profitable Wachstumskurs - 2022 war das neunte Jahr in Folge mit einer Umsatzsteigerung gegenüber dem jeweiligen Vorjahr - und die damit verbundenen Zugewinne in unseren Kernmärkten belegen die nachhaltige positive Entwicklung unseres Unternehmens.
Die Entwicklung der Belegschaftszahl bestätigt diese Einschätzung. Der secunet-Konzern beschäftigt heute über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - das sind beeindruckende 200 Personen mehr als noch ein Jahr zuvor. Die hinzugewonnene Technologiekompetenz ermöglicht es uns, zukunftsweisende Entwicklungen zu forcieren, die das mittel- und langfristige Unternehmenswachstum sicherstellen. Kurzfristig führte das Belegschaftswachstum entsprechend zu einem Anstieg des Personalaufwands, der die Ertragsmargen beeinflusste. Zusätzlich wirkten sich erhöhte planmäßige Abschreibungen sowie gestiegene Fremdleistungskosten auf das Ergebnis aus. Aufgrund dieser Effekte erzielten wir ein Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von 47 Mio. Euro bzw. eine EBIT-Marge von 13,5 Prozent.
Die unterjährige Geschäftsentwicklung im Jahr 2022 war geprägt durch ein sehr starkes Jahresendgeschäft. Verstärkte Beschaffungen im Segment Public Sector führten dazu, dass die Geschäftsergebnisse im vierten Quartal 2022 besonders hoch ausfielen: In den letzten drei Monaten 2022 erzielten wir einen Konzernumsatz von 134 Mio. Euro (Q4/2021: 88 Mio. Euro) und ein Konzern-EBIT von 23 Mio. Euro (Q4/2021: 15 Mio. Euro).
In Bezug auf beide Kennziffern war es damit das mit Abstand erfolgreichste Schlussquartal der bisherigen Unternehmensgeschichte.
Wie in den Vorjahren möchten wir Sie, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, am Unternehmenserfolg angemessen beteiligen. Daher werden wir der Hauptversammlung vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2022 eine Dividende von 2,86 Euro je Aktie auszuschütten. Mit einer Ausschüttungsquote von 50 Prozent des Jahresüberschusses entspricht dies der langjährigen und aktionärsfreundlichen Dividendenpolitik der Gesellschaft.
Unsere übergeordnete Zielsetzung ist es, über alle Geschäftsbereiche hinweg sowie national und international profitabel zu wachsen. Dabei verfolgen wir stets den Anspruch, unseren Kunden die effizientesten Lösungen zum Schutz von IT-Infrastrukturen und vernetzten Systemen zu bieten und damit ihre digitale Souveränität zu stärken.
Die stabile Basis für die weitere Unternehmensentwicklung ist und bleibt der Geschäftsbereich Public Sector, der sich an öffentliche Bedarfsträger im In- und Ausland sowie an internationale Organisationen richtet und uns verlässliche Umsatzfelder und Wachstumsimpulse sichert. Im Geschäftsbereich Business Sector führen wir den eingeschlagenen Weg fort und richten unser Lösungsangebot konsequent auf die Anforderungen der schnell wachsenden Zukunftsmärkte eHealth, Industrie 4.0 und das Internet der Dinge.
Ein weiteres bedeutsames Thema im Kontext der IT-Sicherheit stellt Cloud Computing dar. Ein wichtiger Schritt in diesem Zusammenhang war die Akquisition der SysEleven GmbH. Diese Übernahme, die größte in unserer Unternehmensgeschichte, wurde im Mai 2022 abgeschlossen. Das Unternehmen mit Sitz in Berlin ist ein etablierter Anbieter von Cloud-Infrastruktur, Cloud Services, Managed Services und Managed Kubernetes. Für uns ist das eine zukunftsweisende Entwicklung, denn die Zukunft der IT liegt in der Cloud, und dasselbe gilt für die IT-Sicherheit. Folglich werden wir einen noch stärkeren Fokus auf den Aufbau eines souveränen, vertrauenswürdigen und dabei äußerst flexiblen Cloud-Portfolios richten.
Vieles spricht dafür, dass secunet positiv in die Zukunft blicken kann. Dieser Optimismus wird durch einen sehr guten Auftragsbestand bestärkt. Mit fast 200 Mio. Euro an festen Bestellungen sind wir in das Geschäftsjahr 2023 gestartet. Diese Voraussetzung und Zuversicht bringen wir ein, um unseren Weg als führender deutscher Anbieter von hochwertigen Cybersicherheitslösungen erfolgreich fortzusetzen. Daher erwarten wir in 2023 ein deutliches Umsatzwachstum auf etwa 375 Mio. Euro. Beim Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) rechnen wir mit einem leichten Zuwachs auf rund 50 Mio. Euro.
Die anhaltenden weltweiten Beschaffungsrisiken werden vorerst bestehen bleiben. Im Jahr 2022 führten Engpässe in der Versorgung mit Halbleitern zu einer Verteuerung der Einkaufspreise sowie zu Einschränkungen und Verschiebungen bei Kundenprojekten. Zwar ist vereinzelt eine Verbesserung beim Angebot von bestimmten Komponenten in Sicht, eine vollständige Rückkehr zum Normalzustand ist jedoch 2023 nicht zu erwarten.
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir bedanken uns für Ihr fortgesetztes Vertrauen in unsere Gesellschaft. Gerade in unsicheren, volatilen Zeiten ist es nicht immer einfach, die langfristige Ausrichtung gegen Begehrlichkeiten nach kurzfristiger Performanceverbesserung zu vertreten. Umso mehr schätzen wir, dass Sie unseren Weg begleiten und unterstützen. Wir werden auch in Zukunft alles tun, damit sich die secunet Security Networks AG im Interesse aller Stakeholder erfolgreich weiterentwickelt.
Unser herzlicher Dank gilt zudem unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wir sind dankbar, auf Menschen zählen zu dürfen, die über ein konkurrenzlos tiefes Technologiewissen verfügen und nicht zuletzt eine enorme Leistungsbereitschaft zeigen. Wir blicken mit großer Anerkennung und Respekt auf die Leistungen des gesamten secunet-Teams. Gemeinsam haben wir noch viel vor.
Ihr Vorstand der secunet Security Networks AG
Axel Deininger, CEO
Dr. Kai Martius, CTO
Thorsten Henn, COO
Thomas Pleines, CFO
sehr geehrte Damen und Herren,
im Geschäftsjahr 2022 hat die secunet Security Networks AG ein weiteres Wachstumsjahr erreicht, sich in ihren Absatzmärkten sehr gut gefestigt und aufgestellt und hat mit der Übernahme der SysEleven GmbH einen wegweisenden Meilenstein für den Ausbau des Angebotsportfolios für die Zukunft gelegt. Diese Fortschritte sind wegen der immensen Veränderungen im abgelaufenen Geschäftsjahr besonders positiv hervorzuheben. Im zurückliegenden Geschäftsjahr haben wir - insbesondere aufgrund des Überfalls Russlands auf die Ukraine - erhebliche geopolitische und wirtschaftliche Verwerfungen in fast allen Branchen und Institutionen erlebt. Sichere Kommunikation und eine bessere Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe sind somit bedeutsamer als jemals zuvor. Die secunet Security Networks AG und ihr Geschäftsmodell haben sich in diesen Krisensituationen als resilient erwiesen und gezeigt, dass sie auch in diesem Umfeld operativ leistungsfähig bleiben.
Vor diesem Hintergrund richtet sich der Fokus zunehmend auf eine "Digitale Souveränität", das heißt auf die Notwendigkeit, die Digitalisierung ohne strukturelle, wirtschaftliche oder politische Abhängigkeiten zu meistern. An dieser Stelle leistet die secunet Security Networks AG als führender IT-Sicherheitsanbieter mit ihren vertrauenswürdigen IT-Sicherheitslösungen sowie einem tiefen und stetig weiterentwickelten Expertenwissen einen wesentlichen Beitrag.
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben kontinuierlich, sorgfältig und gewissenhaft wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung der secunet Security Networks AG auf Grundlage der ausführlichen, in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands fortlaufend überwacht sowie regelmäßig beratend begleitet und sich im Rahmen der Wahrnehmung seiner Aufgaben von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Arbeit des Vorstands überzeugt. Ein regelmäßiger Informationsaustausch, zum Beispiel. zu aktuellen Geschäftsvorfällen, fand auch zwischen den Aufsichtsratssitzungen zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorsitzenden des Vorstands sowie den übrigen Vorstandsmitgliedern statt. Der Aufsichtsrat wurde stets zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen wesentlichen Vorkommnisse und Maßnahmen unterrichtet, insbesondere über die Strategie, die Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die Rentabilität und die nachhaltige Geschäftsentwicklung der Gesellschaft und des Konzerns.
Für sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats bestand zu jeder Zeit die Gelegenheit, sich mit den Vorschlägen und Berichten des Vorstands eingehend zu befassen und eigene Anregungen einzubringen. Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung aufgrund von Gesetzen, der Satzung oder der Geschäftsordnung eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, haben die Mitglieder des Aufsichtsrats diese nach intensiver Prüfung und Erörterung erteilt.
Der Aufsichtsrat hat seine Prüfungen im Wesentlichen gestützt auf
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| ― | die regelmäßigen Berichte des Vorstands, wie sie im Gesetz und in der Geschäftsordnung des Vorstands vorgesehen sind, |
| ― | die gesonderten Berichte, die der Vorstand anlassbezogen erstattet hat, sowie |
| ― | die ergänzenden Erläuterungen des Vorstands und der Abschlussprüfer. |
Die Berichte haben jeweils dem gesamten Aufsichtsrat vorgelegen. Soweit der Vorstand dem Aufsichtsrat geschäftliche Maßnahmen zur Zustimmung vorgelegt hat, war der Aufsichtsratsvorlage jeweils eine Darstellung der wesentlichen, bei der Entscheidung zu berücksichtigenden Gesichtspunkte beigefügt.
Im Berichtsjahr fanden vier turnusmäßige Sitzungen am 23. März, am 25. Mai, am 28. September und am 30. November 2022 statt. Des Weiteren ist der Aufsichtsrat zu vier außerordentlichen Sitzungen bzw. Beschlüssen am 5. April, 29. April, 13. Mai und 9. Dezember 2022 zusammengetreten. Der Aufsichtsrat hat regelmäßig auch ohne den Vorstand getagt.
Jedes Aufsichtsratsmitglied hat im abgelaufenen Geschäftsjahr an allen Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen.
Bei Bedarf hat der Aufsichtsrat zudem zwischen den Sitzungen im Rahmen von schriftlichen Umlaufverfahren Beschlüsse gefasst. Auch zwischen den Sitzungen wurde der Aufsichtsrat durch den Vorstand in schriftlichen Berichten ausführlich über besonders bedeutsame Projekte und Vorhaben für die Gesellschaft informiert. Unterjährige Finanzinformationen hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand vor Veröffentlichung erörtert.
Der Aufsichtsrat hat sich in allen ordentlichen Sitzungen mit der aktuellen Geschäftsentwicklung der secunet Security Networks AG befasst. Darüber hinaus beschäftigte er sich in allen ordentlichen Sitzungen eingehend mit allen relevanten Fragen der Unternehmens- und Investitionsplanung sowie der Entwicklung von Erträgen und Liquidität. Die Aufsichtsratsmitglieder haben sich zudem ausführlich mit den Einschätzungen des Vorstands in Bezug auf das Marktgeschehen, die weitere Entwicklung und die langfristige strategische Ausrichtung des Unternehmens auseinandergesetzt und diese Themen mit dem Vorstand eingehend erörtert. Des Weiteren wurden die wesentlichen organisatorischen und personellen Veränderungen behandelt. Ein Schwerpunkt des Geschäftsjahres 2022 war die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft durch den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der SysEleven GmbH, Berlin, und deren Integration in den secunet-Konzern.
In allen ordentlichen Aufsichtsratssitzungen haben sich die Aufsichtsratsmitglieder über die Geschäftsentwicklung, die Risikolage, das Chancen- und Risikomanagement sowie die Compliance der Gesellschaft berichten lassen.
Zu den einzelnen Sitzungen und ihren Inhalten:
In der Sitzung am 23. März 2022 hat sich der Aufsichtsrat eingehend mit der Geschäftsentwicklung im Jahr 2021 sowie der Erörterung der Abschlüsse und dem zusammengefassten Lagebericht für die secunet Security Networks AG und den Konzern zum 31. Dezember 2021 sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 befasst. Der Bericht des Aufsichtsrats, der Jahres- und Konzernabschluss nebst dem zusammengefassten Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern wurden vom Aufsichtsrat geprüft und schließlich gebilligt. Der Abschlussprüfer nahm an den Erörterungen am 23. März 2022 teil und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung der secunet Security Networks AG wurden ebenfalls in der Sitzung am 23. März 2022 verabschiedet. Der Aufsichtsrat stimmte hierbei der Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung zu.
In den Telefonkonferenzen am 5. April, 29. April und 13. Mai 2022 wurde im Schwerpunkt die avisierte Übernahme der SysEleven GmbH, Berlin, erörtert. In der Sitzung am 13. Mai 2022 stimmte der Aufsichtsrat schließlich der Unterzeichnung des dem Erwerb zugrunde liegenden Share Purchase Agreements zu.
In der Sitzung am 25. Mai 2022 erörterte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand die aktuelle Geschäftsentwicklung sowie den Stand beim angelaufenen Post-Merger-Integration (PMI)-Projekt hinsichtlich der SysEleven GmbH. Weiterhin wurden neue Ziele für den jeweiligen Geschlechteranteil im Aufsichtsrat und im Vorstand beschlossen. Schließlich wurde die öffentliche Ausschreibung eines neuen Abschlussprüfers für den Abschluss 2023 für die secunet Security Networks AG und den Konzern erörtert.
Im Rahmen der Sitzung vom 28. September 2022 wurden die Geschäfts- und Finanzlage der Gesellschaft und die Entwicklungen bei der übernommenen SysEleven GmbH erörtert. Schwerpunkt der Sitzung war die Vorstellung der Strategie des secunet-Konzerns durch den Vorstand für die nächsten drei Jahre.
Der Aufsichtsrat befasste sich in seiner Sitzung am 30. November 2022 mit der aktuellen Geschäftslage sowie den mittelfristigen strategischen Zielen der Gesellschaft und erörterte diese mit dem Vorstand. Der Vorstand stellte die Jahresplanung 2023 vor. Der Aufsichtsrat setzte zudem die Ziele für die variable Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2023 fest und erweiterte das Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat. Gegenstand der Sitzung war auch die Verabschiedung der Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner überarbeiteten Fassung und ein Hinweis zu den gesetzlichen Handelsverboten für secunet-Aktien.
In der Telefonkonferenz vom 9. Dezember 2022 stimmte der Aufsichtsrat der vorgelegten Planung für das Geschäftsjahr 2023 zu und setzte die Zielwerte für die kurzfristige variable Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2023 fest.
Aufsichtsrat und Vorstand handeln in dem Bewusstsein, dass eine gute Corporate Governance eine wichtige Basis für den Erfolg des Unternehmens ist. Der Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex wird eine hohe Bedeutung beigemessen und die Anwendung und Weiterentwicklung von Corporate-Governance-Standards im Unternehmen wird vom Aufsichtsrat und Vorstand intensiv verfolgt.
In seiner Sitzung am 30. November 2022 hat der Aufsichtsrat den Entwurf der Entsprechenserklärung 2022, insbesondere unter Berücksichtigung der neuen Empfehlungen aus der Neufassung des Kodex vom 28. April 2022 umfassend erörtert und diese verabschiedet. Weitere Informationen zur Corporate Governance der Gesellschaft und des Konzerns finden Sie in der Erklärung zur Unternehmensführung in diesem Geschäftsbericht. Die aktuelle Entsprechenserklärung ist dort sowie auch auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) im Bereich >> Über Uns >> Investoren >> Corporate Governance wiedergegeben.
Für seine eigene Zusammensetzung hat der Aufsichtsrat konkrete Besetzungsziele sowie ein Kompetenzprofil für den Gesamtaufsichtsrat beschlossen. Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats wurde in der Sitzung am 30. November 2022 insbesondere hinsichtlich weiterreichender Qualifikationsanforderungen zu Nachhaltigkeit/ESG überarbeitet. Näheres ist in der Erklärung zur Unternehmensführung erläutert.
Der Aufsichtsrat strebt an, die Wirksamkeit und Effizienz seiner Tätigkeit laufend zu verbessern. Die Effizienzprüfung des Aufsichtsrats ist jährlich Gegenstand eines eigenen Tagesordnungspunkts der Sitzungen des Aufsichtsrats. Im Geschäftsjahr 2022 wurde die Effizienzprüfung bzw. Selbstbeurteilung im Rahmen der Sitzung vom 23. März 2022 vorgenommen.
Die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, wie beispielsweise zu Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen und zu neuen Technologien, nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich wahr und werden dabei von der Gesellschaft angemessen unterstützt. Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder nahmen am 30. November 2022 an einer Fortbildung zu den neuen Anforderungen im Bereich ESG teil.
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats legen dem Aufsichtsrat etwaige Interessenkonflikte unverzüglich offen. Im Geschäftsjahr 2022 sind von den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats keine Interessenkonflikte mitgeteilt worden.
Im September 2022 hat der Aufsichtsrat Änderungen an der Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss vorgenommen. Hintergrund war unter anderem eine Anpassung der Anzahl der Ausschusssitzungen an die gelebte Praxis.
Der Prüfungsausschuss kam im Berichtsjahr zu drei Präsenz-Sitzungen zusammen. An den Sitzungen haben jeweils alle Ausschussmitglieder teilgenommen. Der Prüfungsausschuss befasste sich in allen Sitzungen mit Fragen der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, der internen Revision und der Compliance.
Schwerpunkte der Sitzung am 23. März 2022 waren die Vorprüfung der Jahresabschlussunterlagen für das Geschäftsjahr 2021, der Stand der Umsetzung der neuen Vorgaben durch FISG sowie das Risiko- und Chancenmanagement. In der Sitzung vom 28. September 2022 wurde insbesondere die öffentliche Ausschreibung der Abschlussprüfung 2023, die Entwicklung wesentlicher Finanzkennzahlen sowie die Anpassung der Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss besprochen. Schwerpunkte der Sitzung vom 29. November 2022 waren die Präsentationen der Wirtschaftsprüfergesellschaften im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens für die Abschlussprüfung 2023 und die anschließende Erörterung zur Auswahl eines Kandidaten für die Empfehlung zur Wahl des Abschlussprüfers 2023. Der Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat unter Angabe von Gründen die Präferenz für die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 mitgeteilt. In der Sitzung erstattete PwC ihren Bericht zum Prüfungsauftrag 2022 und der Jahresbericht des Leiters der Internen Revision wurde vorgestellt und die Jahresprüfungsplanung 2023 verabschiedet.
Der Technologie- und Innovationsausschuss kam im Berichtsjahr zu drei Präsenz-Sitzungen zusammen. An den Sitzungen haben jeweils alle Ausschussmitglieder teilgenommen. Die Ausschussmitglieder befassten sich in allen Sitzungen mit der operativen Entwicklung, der Strategie sowie den neuen Produkten des secunet-Konzerns.
Schwerpunkte der Sitzung vom 23. März 2022 waren Erörterungen um die Post Quantum Cryptography und die Workstation-Technologie, die Wettbewerbssituation der Gesellschaft und insbesondere der Erwerbsprozess der SysEleven GmbH. In der Sitzung vom 28. September 2022 wurden insbesondere der Bereich eHealth sowie der durch die SysEleven GmbH zugewonnene Bereich Cloud und die längerfristige Technologie-Ausrichtung und Strategie erörtert. In der Sitzung vom 30. November 2022 waren der Bereich Mobile Security und die Einordnung des Cloud-Know-Hows der SysEleven GmbH in die langfristige strategische Ausrichtung der Gesellschaft und deren Integration in den secunet-Konzern.
Der Abschlussprüfer, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Frankfurt am Main, Niederlassung Essen, hat den vom Vorstand nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) aufgestellten Jahresabschluss und den nach International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellten Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 sowie den zusammengefassten Lagebericht des Konzerns und der Gesellschaft unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Den Prüfungsauftrag hatte der Aufsichtsrat entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Mai 2022 vergeben.
Im Hinblick auf die bestehende Mehrheitsbeteiligung der Giesecke + Devrient GmbH, München, hat der Abschlussprüfer den vom Vorstand aufgestellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß §312 Aktiengesetz für das Geschäftsjahr 2022 geprüft und mit dem folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."
Die Abschlussunterlagen, der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns, der Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden unmittelbar nach ihrer Aufstellung allen Mitgliedern des Aufsichtsrats ausgehändigt. In der Sitzung des Prüfungsausschusses wurden die oben genannten Abschlüsse, Berichte und der Gewinnverwendungsvorschlag vom Vorstand erläutert und ausführlich behandelt.
Die Prüfung durch den Prüfungsausschuss umfasste auch die nichtfinanzielle Erklärung nach §§315b und 315c i.V.m. §§289c bis 289e HGB für die secunet Security Networks AG und den Konzern. Der Abschlussprüfer berichtete über den Umfang, die Schwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und ging dabei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. Wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems wurden nicht berichtet. Der Prüfungsausschuss hat auf Basis der hieraus gewonnenen Erkenntnisse beschlossen, dem Aufsichtsrat vorzuschlagen, die vorgelegten Abschlüsse zu billigen und die beabsichtigte Gewinnverwendung mitzutragen.
In der Bilanzsitzung am 22. März 2023 erläuterte der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zunächst ausführlich die entsprechenden Empfehlungen des Ausschusses. Anschließend wurden die vorgelegten Abschlüsse und Berichte sowie der Gewinnverwendungsvorschlag in Gegenwart des Abschlussprüfers, der über die wesentlichen Ergebnisse und Schwerpunkte seiner Prüfung berichtete, ausführlich behandelt und vom Aufsichtsrat geprüft.
Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und nach eigener Prüfung durch die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden keine Einwendungen gegen die Abschlüsse, den zusammengefassten Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen einschließlich der hierin enthaltenen Schlusserklärung des Vorstands, sowie gegen die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers erhoben. Der Aufsichtsrat schloss sich daher dem Ergebnis der Abschlussprüfung an und billigte die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse der secunet Security Networks AG und des Konzerns zum 31. Dezember 2022; der Jahresabschluss der secunet Security Networks AG wurde damit am 22. März 2023 festgestellt.
Den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands, der eine Regeldividende von 2,86 Euro pro dividendenberechtigter Aktie vorsieht, hat der Aufsichtsrat geprüft. Dabei berücksichtigte er auch die Liquidität der Gesellschaft sowie ihre Finanz- und Investitionsplanung. Der Vorschlag entspricht dem Gesellschaftsinteresse und berücksichtigt die Aktionärsinteressen. Nach Prüfung und Abwägung aller Argumente stimmt der Aufsichtsrat diesem Gewinnverwendungsvorschlag zu.
Die secunet Security Networks AG hat im Geschäftsjahr 2022 unter anhaltend herausfordernden Rahmenbedingungen gute Ergebnisse erzielt. Dies ist der hervorragenden Leistung des Vorstands und der Belegschaft der Gesellschaft und des Konzerns geschuldet. Im Namen des Aufsichtsrats danke ich den Mitgliedern des Vorstands sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Essen, den 22. März 2023
Für den Aufsichtsrat
Dr. Ralf Wintergerst
Die nationalen und internationalen Aktienmärkte verzeichneten im Jahr 2022 die schlechteste Performance der letzten Jahre. Der Krieg Russlands gegen die Ukraine, die Nachfolgen der Corona-Pandemie und eine zum Teil aus diesen beiden Einflussfaktoren resultierende stark steigende Inflation stellten die Weltwirtschaft vor besondere Herausforderungen.
Der deutsche Leitindex DAX beendete das Jahr 2022 bei einem Stand von 13.923 Punkten. Dies entspricht einem Rückgang von 12% gegenüber dem Jahresende 2021. Auch der MDAX und der TecDAX verzeichneten ein Minus von 28% beziehungsweise 25%. Der SDAX, dem auch die secunet-Aktie angehört, schloss das Jahr bei 11.925 Punkten - ein Minus von 27%.
Die secunet-Aktie startete mit einem Kurs von 417,50 Euro in das Jahr 2022. Den Jahreshöchststand mit 465,00 Euro hatte die secunet-Aktie bereits am 22. März 2022 erreicht. Der Tiefstand des Jahres 2022 wurde am 28. September 2022 bei einem Kurs von 163,80 Euro verzeichnet. Am letzten Handelstag des Jahres 2022 notierte die secunet-Aktie bei 196,40 Euro. Damit halbierte sich der Kurs im Vergleich zum Vorjahresstichtag (minus 53%).
Die secunet-Aktie ist im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet und wird an allen deutschen Börsenplätzen gehandelt. Seit September 2021 ist die secunet-Aktie im SDAX gelistet. In der Rangliste aller gelisteten Unternehmen in Deutschland nahm secunet zum Jahresende Platz 162 ein.
Im Jahr 2022 wurden über das elektronische Handelssystem Xetra durchschnittlich 4.694 secunet-Aktien pro Tag gehandelt (Vorjahr: 4.878 Aktien). Der durchschnittliche tägliche Umsatz auf Xetra reduzierte sich aufgrund des Kursrückgangs auf 1,4 Mio. Euro (Vorjahr: 1,9 Mio. Euro).
secunet verfolgt grundsätzlich eine Politik kontinuierlicher und angemessener Dividendenzahlungen. Ziel ist es, 50% des auf die Aktionäre der secunet Security Networks AG entfallenden Ergebnisses nach Steuern auszuschütten.
Entsprechend der Dividendenpolitik wurde im Jahr 2022 eine Regeldividende von 3,37 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie ausgezahlt. Zusätzlich wurde mit Blick auf die im Geschäftsjahr 2021 erzielten Rekordergebnisse eine Sonderdividende von 2,01 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie ausgezahlt. Die Ausschüttung belief sich somit auf insgesamt 34,8 Mio. Euro bzw. 5,38 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie. Damit zahlte secunet zum neunten Mal in Folge eine Dividende aus.
Mit Blick auf die im Geschäftsjahr 2022 erzielten Ergebnisse schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der am 31. Mai 2023 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung vor, an die Aktionäre 18,5 Mio. Euro durch Zahlung einer Dividende von 2,86 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie auszuschütten. Mit einer Ausschüttungsquote von 50% des Jahresüberschusses entspricht dies der Dividendenpolitik der Gesellschaft.
Die secunet Security Networks AG hat am 25. Mai 2022 ihre ordentliche Hauptversammlung abgehalten. Wie in den Vorjahren fand die Hauptversammlung auf Grundlage des COVID-19-Gesetzes als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre statt.
Insgesamt waren rund 83% des stimmberechtigten Grundkapitals in der Hauptversammlung vertreten (Vorjahr: 87%). Die Zustimmung zu den Tagesordnungspunkten, darunter die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, betrug jeweils mehr als 93%. Der Gewinnverwendungsbeschluss wurde mit 99,9% der Stimmen angenommen.
Das Grundkapital der secunet Security Networks AG beträgt 6.500.000 Euro und ist eingeteilt in 6.500.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Die im Umlauf befindlichen Anteile betragen unverändert 6.469.502 Aktien. Jede im Umlauf befindliche Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme sowie im Falle einer Ausschüttung einen gleichwertigen Dividendenanspruch. Es existieren keine Aktienoptionsprogramme bzw. Wandelanleihen, durch die der Aktienanteil verwässert werden könnte.
Seit dem Jahr 2004 ist die Giesecke + Devrient GmbH, München, unmittelbar an der secunet AG beteiligt. Zum 31. Dezember 2022 betrug die Beteiligung 75,12%. Der Streubesitz lag zum 31. Dezember 2022 bei 24,41%. Er verteilte sich auf eine regional breit diversifizierte Aktionärsstruktur mit einem steigenden Anteil internationaler Investoren, vorrangig aus den USA, Großbritannien und Skandinavien. Weitere 0,47% der Aktien (30.498 Stück) hält die secunet AG selbst.
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| Giesecke + Devrient GmbH | 75,12% |
| Eigene Aktien | 0,47% |
| Streubesitz | 24,41% |
Angaben gemäß vorliegender Stimmrechtsmiteillungen zum 31. Dezember 2022
Im Jahr 2022 erhielten wir keine Stimmrechtsmitteilung. Von Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats sowie von deren meldepflichtigen Angehörigen erhielten wir im Jahr 2022 keine Mitteilung über Erwerbsgeschäfte von Finanzinstrumenten der secunet AG (sogenannte Managers' Transactions).
secunet legt großen Wert auf eine offene und verlässliche Kommunikation mit Investoren sowie weiteren Stakeholdern und pflegt einen zeitnahen und transparenten Dialog mit ihnen. Im Jahr 2022 gab es zahlreiche Kontakte zu bestehenden und potenziellen Investoren. secunet nutzte die Möglichkeit, sich in Einzelgesprächen und auf Roadshows und Investorenkonferenzen zu präsentieren. Anlässlich der Veröffentlichung der Jahres-, Halbjahres- und Quartalsergebnisse wurden zudem Telefonkonferenzen mit Internetübertragung veranstaltet, in denen der Vorstand über die vergangene und zukünftige Geschäftsentwicklung berichtete und sich den Fragen der Analysten und Investoren stellte. Alle kapitalmarktrelevanten Informationen werden zeitnah in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht und auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) zugänglich gemacht. Dazu zählen Geschäfts- und Quartalsergebnisse, Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen sowie Informationen zur Hauptversammlung und zu Stimmrechtsmitteilungen. Auch der Finanzkalender mit allen relevanten Veröffentlichungs- und Veranstaltungsterminen ist dort zu finden.
Index, Kurs 1. Januar 2022 = 100

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| 2022 | 2021 | ||
|---|---|---|---|
| Kurs Jahresbeginn (Xetra) | Euro | 417,50 | 248,0 |
| Kurs Jahresende (Xetra) | Euro | 196,40 | 413,50 |
| Höchstkurs (Xetra) | Euro | 465,0 | 608,0 |
| (22.03.2022) | (09.11.2021) | ||
| Tiefstkurs (Xetra) | Euro | 163,80 | 227,0 |
| (28.09.2022) | (12.01.2021) | ||
| Jahresentwicklung | % | -53 | 67 |
| Marktkapitalisierung (31.12.) | in Mrd. Euro | 1,3 | 2,7 |
| Ø Umsatz je Handelstag (Xetra) | Stück | 4.694 | 4.878 |
| Ø Umsatz je Handelstag (Xetra) | Euro | 1.425.731 | 1.899.270 |
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| ISIN/WKN | DE0007276503/727650 |
| Grundkapital | 6.500.000 Euro |
| Anzahl der Umlauf befindlichen Aktien | 6.469.502 Stück |
| Aktiengattung | Nennwertlose Inhaberaktien |
| Beginn der Börsennotierung | 9. November 1999 |
| Börsensegment | Prime Standard Frankfurter Wertpapierbörse |
| Indexzugehörigkeit | SDAX |
| Designated Sponsor | ODDO BHF Corporates & Markets AG, Frankfurt am Main |
| Zahlstelle | Commerzbank AG, Frankfurt am Main |
Für die secunet Security Networks AG haben eine wirkungsvolle und transparente Organisation sowie eine verantwortungsbewusste und verlässliche Unternehmensführung einen hohen Stellenwert. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind davon überzeugt, dass eine gute Corporate Governance eine wesentliche Grundlage dafür ist, dass sich das Unternehmen nachhaltig erfolgreich am Markt behaupten kann.
Der Begriff Corporate Governance bezeichnet den Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen. Dieser muss nach breiter Auffassung darauf ausgerichtet sein, dass Vorstand und Aufsichtsrat für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung sorgen. Empfehlungen und Anregungen, wie dieser Anspruch bei der Führung und Kontrolle von Unternehmen umgesetzt werden kann, sind im Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) zusammengefasst. Der Kodex soll das Vertrauen von Anlegern, Kunden, Mitarbeitern und Öffentlichkeit in deutsche börsennotierte Unternehmen stärken.
Vorstand und Aufsichtsrat überprüfen daher regelmäßig die Umsetzung des DCGK bei der secunet Security Networks AG. Auch im Geschäftsjahr 2022 haben sich Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft intensiv mit den Empfehlungen und Anregungen des DCGK in der Fassung vom 16. Dezember 2019 und der Neufassung vom 28. April 2022, die durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 in Kraft getreten ist, auseinandergesetzt. Auf Basis dieser Beratungen wurde die weiter unten aufgeführte Entsprechenserklärung zum DCGK verabschiedet. Sie ist dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) veröffentlicht und wird, sofern dies erforderlich ist, unverzüglich aktualisiert.
Die secunet Security Networks AG erstattet gemäß §§289f HGB und 315d HGB die folgende Erklärung zur Unternehmensführung:
Die secunet Security Networks AG unterliegt dem deutschen Aktien- und Kapitalmarktrecht sowie den Regeln der eigenen Satzung. Als deutsche Aktiengesellschaft verfügt sie über eine dualistische Leitungs- und Kontrollstruktur, die sich in den Organen Vorstand und Aufsichtsrat widerspiegelt.
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen. Für grundlegende Entscheidungen in der Gesellschaft ist die Hauptversammlung zuständig.
Der Aufsichtsrat besteht gem. §9 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern, von denen vier von der Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern nach Maßgabe des Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt werden. Entsprechend der Empfehlungen des DCGK erfolgte die Wahl der Anteilseignervertreter im Wege der Einzelwahl. Mitglieder des Aufsichtsrats sind derzeit Dr. Ralf Wintergerst (Aufsichtsratsvorsitzender), Dr. Peter Zattler (Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender), Dr. Elmar Legge, Jörg Marx (Vertreter der Arbeitnehmer), Gesa-Maria Rustemeyer (Vertreterin der Arbeitnehmer) und Prof. Dr. Günter Schäfer. Weitere Informationen zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats, einschließlich der Dauer der Zugehörigkeit, finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) im Bereich >> Über Uns >> Unternehmen.
Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. In regelmäßigen Abständen erörtert der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung und -planung sowie die Strategie und deren Umsetzung. Er erörtert die Halbjahresfinanzberichte und Quartalsmitteilungen vor ihrer Veröffentlichung mit dem Vorstand und billigt den Jahresabschluss der secunet Security Networks AG und des Konzerns unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers, der Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss und seiner eigenen Prüfung. Der Prüfungsausschuss überwacht den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements und der internen Revision sowie die Abschlussprüfung.
In den Aufgabenbereich des Aufsichtsrats fällt weiter die Bestellung der Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat beschließt das Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder und setzt die konkrete Vergütung in Übereinstimmung mit dem System fest. Er legt die Zielvorgaben für die variablen Vergütungsbestandteile fest und überprüft regelmäßig die Angemessenheit der Vorstandsvergütung. Wesentliche Vorstandsentscheidungen - zum Beispiel größere Akquisitionen, Desinvestitionen und Finanzmaßnahmen - sind an seine Zustimmung gebunden. Bei wesentlichen Ereignissen wird gegebenenfalls eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung einberufen. Für seine Arbeit hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gegeben, die auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) veröffentlicht ist.
Der Aufsichtsratsvorsitzende wird vom Aufsichtsrat aus seiner Mitte gewählt. Er koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Der Aufsichtsrat strebt an, die Wirksamkeit und Effizienz seiner Tätigkeit laufend zu verbessern. Die Effizienzprüfung bzw. Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats findet jeweils zu Beginn eines Geschäftsjahres statt. Zur Selbstbeurteilung beantwortet jedes Mitglied des Aufsichtsrats einen strukturierten Fragebogen zu den einzelnen Aspekten der Effizienz. Im Rahmen der bilanzfeststellenden, ersten Sitzung im Geschäftsjahr werden die Ergebnisse einschließlich möglicher Verbesserungsvorschläge erörtert.
Bei den Vorschlägen zur Wahl des Aufsichtsrats wird auf die Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen geachtet, die zur Wahrnehmung der Aufgaben erforderlich sind. Der Aufsichtsrat der secunet Security Networks AG hat für seine Zusammensetzung zudem konkrete Ziele benannt und dabei auf Diversität und Fachkompetenz geachtet. Jedenfalls ein Sitz im Aufsichtsrat soll zukünftig von einer Frau besetzt sein. Weiterhin soll jedenfalls ein Aufsichtsratsmitglied über besondere, langjährige Erfahrungen im Ausland verfügen, die es aufgrund einer Tätigkeit im Ausland oder seiner ausländischen Herkunft erworben hat. Darüber hinaus ist für Aufsichtsratsmitglieder eine Altersgrenze von 70 Jahren vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat zudem in diesem Geschäftsjahr sein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium überarbeitet und insbesondere um Expertise in Fragen der Nachhaltigkeit ergänzt. Ziel des Kompetenzprofils ist es, dass im Aufsichtsrat insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind, die angesichts der Aktivitäten des secunet-Konzerns als wesentlich erachtet werden.
Wahlvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung berücksichtigen die vorgenannten Ziele für die Zusammensetzung und achten gleichzeitig darauf, das Kompetenzprofil des Gesamtgremiums zu erfüllen. Im Berichtszeitraum wurden durch den Aufsichtsrat keine Vorschläge für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (Anteilseignervertreter) an die Hauptversammlung unterbreitet. Der Aufsichtsrat erfüllte in seiner Zusammensetzung vor und nach den Aufsichtsratswahlen 2019 die Vorgaben des Kompetenzprofils. Die Aufsichtsratsmitglieder verfügten und verfügen über die als erforderlich angesehenen fachlichen und persönlichen Qualifikationen. Sie waren und sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut und verfügten und verfügen über die für die Gesellschaft wesentlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen.
Die nachstehende Qualifikationsmatrix zeigt den Stand der Umsetzung der Ziele des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats.
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| Internationalität und Kapitalmarkt | Forschung & Entwicklung/ Technologie | Produktion/ Marketing/ Vertrieb/ Digitalisierung | Branchen/ Märkte | Rechnungslegung | Controlling/ Risikomanagement | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Dr. Wintergerst | X | X | X | X | ||
| Dr. Zattler | X | X | X | X | ||
| Dr. Legge | X | X | X | X | ||
| Prof. Schäfer | X | X | X | |||
| Rustemeyer | X | X | ||||
| Marx | X | X | X |
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| Governance/ Compliance | Nachhaltigkeit | |
|---|---|---|
| Dr. Wintergerst | X | X |
| Dr. Zattler | X | X |
| Dr. Legge | X | X |
| Prof. Schäfer | X | |
| Rustemeyer | X | X |
| Marx | X |
Weiter sollen dem Aufsichtsrat gem. Ziffer C.6 des Deutschen DCGK auf Anteilseignerseite eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl von Mitgliedern angehören, die von der Gesellschaft, deren Vorstand und dem kontrollierenden Aktionär unabhängig sind. Der Aufsichtsrat ist insbesondere unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur und der Größe des Gesamtgremiums zu der Einschätzung gelangt, dass ein in diesem Sinne unabhängiger Anteilseignervertreter angemessen ist und dass das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Elmar Legge diese Voraussetzungen erfüllt. Damit wird durch Herrn Dr. Legge auch der Empfehlung nach Ziffer C.9 des DCGK entsprochen. Diese besagt, dass im Falle eines kontrollierenden Gesellschafters (hier erfüllt durch die Mehrheitsbeteiligung der Giesecke + Devrient GmbH, München, an der secunet Security Networks AG) und einer Aufsichtsratsgröße von sechs oder weniger Mitgliedern, mindestens ein Anteilseignervertreter unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sein soll.
Des Weiteren sollen gem. Ziffer C.7 des DCGK mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Ein Aufsichtsratsmitglied ist unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand, wenn es in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Dabei soll die Anteilseignerseite gem. Ziffer C.7 des DCGK, wenn sie die Unabhängigkeit ihrer Aufsichtsratsratsmitglieder von Vorstand und Gesellschaft einschätzt, insbesondere berücksichtigen, ob das Aufsichtsratsmitglied selbst oder ein naher Familienangehöriger des Aufsichtsratsmitglieds (i) in den zwei Jahren vor der Ernennung Mitglied des Vorstands der Gesellschaft war, (ii) aktuell oder in dem Jahr bis zu seiner Ernennung direkt oder als Gesellschafter oder in verantwortlicher Funktion eines konzernfremden Unternehmens eine wesentliche geschäftliche Beziehung mit der Gesellschaft oder einem von diesem abhängigen Unternehmen unterhält oder unterhalten hat (zum Beispiel als Kunde, Lieferant, Kreditgeber oder Berater), (iii) ein naher Familienangehöriger eines Vorstandsmitglieds ist oder (iv) dem Aufsichtsrat seit mehr als zwölf Jahren angehört.
Sofern einer oder mehrere der vorgenannten Indikatoren erfüllt sind und das betreffende Aufsichtsratsmitglied dennoch als unabhängig angesehen wird, soll dies gem. Ziffer C.8 des DCGK in der Erklärung zur Unternehmemsführung begründet werden. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind entsprechend der Empfehlung nach Ziffer C.7. des DCGK mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand und zwar Herr Dr. Ralf Wintergerst, Herr Dr. Peter Zattler und Herr Dr. Elmar Legge. In dieser Einordnung hat der Aufsichtsrat auch berücksichtigt, dass Herr Dr. Zattler dem Aufsichtsrat seit 2004 angehört und Herr Dr. Legge seit 1999. Beide erfüllen daher mit einer Zugehörigkeitsdauer von mehr als zwölf Jahren einen der vorgenannten Indikatoren, sodass - entsprechend der Empfehlung nach Ziffer C.8 des DCGK - in der Erklärung zur Unternehmensführung begründet werden soll, weshalb beide Aufsichtsratsmitglieder dennoch als unabhängig angesehen werden. Herr Dr. Zattler und Herr Dr. Legge nehmen ihre Aufgaben mit großer Sorgfalt und in konsequenter Ausrichtung am Unternehmensinteresse der secunet Security Networks AG wahr. Mit Ausnahme ihrer jeweiligen Zugehörigkeitsdauer bestehen keine weiteren persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen von Herrn Dr. Zattler und Herrn Dr. Legge zu der Gesellschaft oder deren Vorstand oder andere Anhaltspunkte, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen können. Allein aus der Dauer der Zugehörigkeit auf mangelnde Unabhängigkeit von der Gesellschaft und vom Vorstand zu schließen, wäre nach der Auffassung des Aufsichtsrats vor diesem Hintergrund verfehlt.
Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungs- sowie einen Technologie- und Innovationsausschuss eingerichtet. Jeder Ausschuss setzt sich aus zwei Vertretern der Anteilseigner und einem Vertreter der Arbeitnehmer zusammen. Die Vorsitzenden der Ausschüsse erstatten dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht über die entsprechenden Tätigkeiten.
Zum 31. Dezember 2022 gehörten dem Prüfungsausschuss folgende Mitglieder an: Herr Dr. Elmar Legge (Vorsitzender), Herr Dr. Peter Zattler und Frau Gesa-Maria Rustemeyer. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Herr Dr. Legge, verfügt aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen als Vorstand der RWTÜV-Unternehmensgruppe über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontroll- und Risikomanagement-Systemen und ist zudem als unabhängig anzusehen. Ein weiteres Mitglied des Prüfungsausschusses, Herr Dr. Zattler, verfügt aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als CFO der Giesecke + Devrient GmbH ebenfalls über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung sowie der Abschlussprüfung, einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Der Prüfungsausschuss prüft die Rechnungslegung und überwacht den Rechnungslegungsprozess, befasst sich mit der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und der Compliance. Auf Grundlage des Berichts des Abschlussprüfers macht der Prüfungsausschuss Vorschläge zur Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses und unterbreitet dem Aufsichtsrat Empfehlungen zur Wahl des Abschlussprüfers. Er erteilt den Prüfungsauftrag für den Jahres- und Konzernabschluss sowie für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten an den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer, legt gemeinsam mit dem Abschlussprüfer die Prüfungsschwerpunkte fest und prüft die Qualität der Abschlussprüfung und die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Zulässigkeit und den Umfang von Nichtprüfungsleistungen und erteilt einen etwaigen Prüfungsauftrag zur nichtfinanziellen Erklärung.
Dem Technologie- und Innovationsausschuss gehörten zum 31. Dezember 2022 folgende Mitglieder an: Herr Dr. Ralf Wintergerst (Vorsitzender), Herr Prof. Dr. Günther Schäfer und Herr Jörg Marx. Der Technologie- und Innovationsausschuss beschäftigt sich mit der Geschäftsstrategie, neuen Produkten und wesentlichen Technologiefragen.
Der Aufsichtsrat hat keinen Nominierungsausschuss gebildet. Dieser ist nach Auffassung des Aufsichtsrats nicht notwendig, da der Aufsichtsrat nur aus sechs Mitgliedern besteht und die Errichtung eines gesonderten Nominierungsausschusses die Effizienz bei der Benennung geeigneter Kandidaten für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht erhöhen würde.
Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern und zwar dem Vorstandsvorsitzenden Herrn Axel Deininger, Herrn Torsten Henn, Herrn Dr. Kai Martius und Herrn Thomas Pleines.
Der Vorstand führt als Leitungsorgan die Geschäfte der Gesellschaft in eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse. Er orientiert sich dabei an der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts. Insbesondere legt er die Grundsätze der Unternehmenspolitik fest und ist für die strategische Ausrichtung des Unternehmens, die Planung und Festlegung des Unternehmensbudgets, die Ressourcenallokation sowie die Kontrolle und Führung der Unternehmens- und Geschäftsbereiche verantwortlich. Bestimmte Maßnahmen, die in der Geschäftsordnung für den Vorstand beschrieben sind, bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand ist zuständig für die Aufstellung der Quartalsmitteilungen und der Halbjahresfinanzberichte des Unternehmens, der Jahresabschlüsse der secunet Security Networks AG und der Konzernabschlüsse.
Der Vorstand arbeitet eng mit dem Aufsichtsrat zusammen. Er informiert den Aufsichtsrat in schriftlichen und mündlichen Berichten regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Gesamtunternehmen relevanten Fragen der Strategie und Strategieumsetzung, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage sowie über unternehmerische Risiken. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung sind, wird der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden.
In seiner Sitzung vom 4. Mai 2017 hat der Aufsichtsrat für den Umsetzungszeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2022 für sich eine Zielgröße für den Frauenanteil von 17 Prozent festgelegt. Diese Zielvorgabe hat der Aufsichtsrat mit Frau Gesa-Maria Rustemeyer erfüllt. In der Sitzung am 25. Mai 2022 hat der Aufsichtsrat für den Umsetzungszeitraum bis zum 30. Juni 2027 für sich eine Zielgröße für den Frauenanteil von 33 Prozent festgelegt, was dem Ziel entspricht, zwei Frauen in den Aufsichtsrat wählen zu lassen.
Für den Frauenanteil im Vorstand hatte der Aufsichtsrat in der Sitzung vom 25. März 2020 eine Zielvorgabe von keiner Frau festgelegt. Hintergrund war die weiterhin herausfordernde Suche nach geeigneten weiblichen Kandidaten im Marktumfeld und in den Geschäftsfeldern der secunet Security Networks AG. Aktuell ist im Vorstand keine Frau vertreten, was dieser Zielvorgabe entspricht. Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 25. Mai 2022 erneut mit der Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand der Gesellschaft befasst. Der Aufsichtsrat hat für den Vorstand für den Umsetzungszeitraum bis zum 26. Mai 2027 eine Zielgröße für den Frauenanteil von einer Frau beschlossen.
Für die beiden nachfolgenden Führungsebenen unterhalb des Vorstands hat dieser für den Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2022 die folgenden Zielgrößen für die Beteiligung von Frauen festgelegt: Für die erste Ebene null Prozent und für die zweite Ebene elf Prozent. Zum 30. Juni 2022 betrug der Frauenanteil in der ersten Führungsebene 23,5 Prozent und in der zweiten Führungsebene 9,8 Prozent. Die Zielgröße für die 1. Führungsebene unterhalb des Vorstands wurde zum Stichtag des 30. Juni 2022 deutlich übertroffen, die Zielgröße für die zweite Ebene wurde leicht unterschritten. Für die Gesellschaft bleibt es weiterhin herausfordernd, mehr Frauen für Führungsaufgaben zu gewinnen. In der Personalstruktur des secunet-Konzerns ist der relative Anteil an Frauen im Geschäftsfeld der IT Security geringer als in anderen Branchen. Zudem ergibt sich aufgrund der internen Einteilung der Führungsebenen eine höhere erreichte Zielgröße für die Beteiligung von Frauen in der ersten Führungsebene.
In seiner Sitzung am 15. Juni 2022 hat der Vorstand für die beiden Führungsebenen für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2027 folgende Zielgrößen festgelegt: Für die erste Führungsebene 25 Prozent und für die zweite Führungsebene 15 Prozent.
Im Hinblick auf die Größe des Unternehmens, die begrenzte Anzahl von Führungspositionen und die damit einhergehende geringe Fluktuation hält der Vorstand weitergehende Zielvorgaben derzeit für nicht realistisch. Der Vorstand bekräftigt aber, dass er im Rahmen des Möglichen auf eine höhere Beteiligung von Frauen in Führungspositionen hinwirken möchte.
Diversität wird bei der secunet Security Networks AG als weit gefasster Ansatz verstanden, der neben Alter und Geschlecht insbesondere die berufliche Qualifikation und Erfahrung sowie die kulturelle Herkunft umfasst. Eine diverse Zusammensetzung des Vorstands dient dem Ziel, den nachhaltigen Erfolg der secunet Security Networks AG durch Berücksichtigung vielfältiger, sich ergänzender Merkmale zu gewährleisten. Ferner hat der Aufsichtsrat eine Altersgrenze von 67 Jahren für Vorstandsmitglieder beschlossen. Die derzeitige Zusammensetzung des Vorstands setzt nach Ansicht des Aufsichtsrats das vorstehend beschriebene Diversitätskonzept weitestgehend um, insbesondere decken die Vorstandsmitglieder ein breites Spektrum von Kenntnissen und Erfahrungen sowie Bildungshintergründen ab, die angesichts der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft als wesentlich erachtet werden. Lediglich das Ziel, eine Frau in den Vorstand zu wählen, ist aktuell noch nicht erfüllt. Für den Aufsichtsrat wird auf das bereits dargelegte Kompetenzprofil verwiesen.
Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand. Hierbei werden neben den Anforderungen des Aktiengesetzes und des DCGK die vom Aufsichtsrat festgelegten Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand sowie das vorstehende Diversitätskonzept berücksichtigt. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien und konkreter Qualifikationsanforderungen entwickelt der Aufsichtsrat ein Anforderungsprofil, auf dessen Basis eine Auswahl möglicher Kandidaten erfolgt. Mit diesen Kandidaten werden im weiteren Schritt strukturierte Gespräche geführt, auf deren Grundlage der Aufsichtsrat, gegebenenfalls unter Mitwirkung externer Berater, einen Beschluss fasst.
Die Grundlage unserer Gesellschaft bildet die Satzung der secunet Security Networks AG. Die Satzung der Gesellschaft ist, gemeinsam mit der aktuellen und vorjährigen Entsprechenserklärungen sowie weiteren Unterlagen zur Corporate Governance, im Internet unter www.secunet.com im Bereich >> Über Uns >> Investoren >> Corporate Governance abrufbar.
Der Vorstand hat für den secunet-Konzern einen Verhaltenskodex für Mitarbeiter sowie Lieferanten und Geschäftspartner eingeführt, die im Internet unter www.secunet.com im Bereich >> Über Uns >> Unternehmen >> Corporate Governance abrufbar sind. Die Verhaltenskodexe fassen die Geschäftsgrundsätze, Prinzipien und Werte des secunet-Konzerns zusammen und bilden ein zentrales Element des Selbstverständnisses und des Anspruchs des secunet-Konzerns. Die Verhaltenskodexe regeln Verhaltensstandards für den Umgang mit allen wirtschaftlichen, juristischen und moralischen Herausforderungen des Geschäftsalltags und sollen einen Maßstab und eine Hilfe sein für die Zusammenarbeit innerhalb des Konzerns sowie mit Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern und das Verhalten gegenüber Wettbewerbern. Ebenfalls geregelt ist das Verhalten beim Handel mit secunet-Aktien, davon abgeleiteten Derivaten und weiteren Finanzinstrumenten. Für Fragen, die sich im Umgang mit den Verhaltenskodexen ergeben, hat die Gesellschaft ein Compliance Office eingerichtet.
Mit einem konzernweiten Compliance-Managementsystem bündelt die Gesellschaft Maßnahmen zur Einhaltung von Rechtsvorschriften und selbst gesetzten Verhaltensstandards in den Bereichen Kartellrecht, Korruptions- und Geldwäscheprävention, Interessenkonflikte sowie Betrug/Untreue. Das Compliance-Managementsystem zielt darauf ab, Regelverstößen in den genannten Unternehmensbereichen systematisch und dauerhaft vorzubeugen, sie aufzudecken und zu sanktionieren. Die Gesellschaft identifiziert regelmäßig verhaltensbedingte Compliance-Risiken und dokumentiert und steuert die Risiken konsistent. Bei der Gesellschaft besteht ein elektronisches Hinweisgebersystem, das den Beschäftigten die Möglichkeit einräumt, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben. Diese Möglichkeit steht auch Dritten zur Verfügung.
Transparenz der Unternehmensführung hat für den Vorstand und den Aufsichtsrat der secunet Security Networks AG einen hohen Stellenwert. Aktionäre, alle Teilnehmer am Kapitalmarkt, Finanzanalysten, Aktionärsvereinigungen sowie die Medien werden umfassend, regelmäßig und aktuell über die Lage sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen des Unternehmens informiert.
Die secunet Security Networks AG berichtet ihren Aktionären viermal im Geschäftsjahr über die Geschäftsentwicklung sowie über die Finanz- und Ertragslage und stellt den Aktionären sämtliche Berichte und Informationen dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) zur Verfügung. Die Termine der regelmäßigen Finanzberichterstattung sind im Finanzkalender zusammengefasst. Wenn bei der secunet Security Networks AG Tatsachen eintreten, die geeignet sind, den Börsenkurs der Gesellschaft erheblich zu beeinflussen, werden diese im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen durch Adhoc-Mitteilung bekannt gemacht. Der Finanzkalender und die Adhoc-Mitteilungen stehen auf der Internetseite der secunet Security Networks AG (www.secunet.com) im Bereich >> Über Uns >> Investoren >> Finanzmitteilungen zur Verfügung.
Die Aktionäre der secunet Security Networks AG können ihre Rechte in der Hauptversammlung wahrnehmen und dort ihr Stimmrecht ausüben. Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst ausüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben lassen. Die jährliche ordentliche Hauptversammlung findet in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres statt. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt in der Regel der Aufsichtsratsvorsitzende. Bereits im Vorfeld der Hauptversammlung werden die Aktionäre durch den Geschäftsbericht und die Einladung zur Hauptversammlung umfassend über das abgelaufene Geschäftsjahr sowie die einzelnen Tagesordnungspunkte der anstehenden Hauptversammlung informiert. Sämtliche relevanten Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung sowie der Geschäftsbericht sind ebenfalls auf unserer Internetseite (www.secunet.com) verfügbar.
Die Wahl des Abschlussprüfers erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch die Hauptversammlung. In der Hauptversammlung am 25. Mai 2022 wurde die PricewaterhouseCoopers GmbH, Sitz Frankfurt am Main, Niederlassung Essen, zum Abschlussprüfer der secunet Security Networks AG und zum Konzernabschlussprüfer des secunet-Konzerns für das Geschäftsjahr 2022 gewählt sowie zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts der secunet Security Networks AG und des secunet-Konzerns zum 30. Juni 2022.
Über wesentliche Termine werden unsere Aktionäre mit einem Finanzkalender unterrichtet, der im Geschäftsbericht, in den Quartalsmitteilungen sowie auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) veröffentlicht ist.
Weitere ausführliche Informationen zur secunet Security Networks AG sind auf unserer Internetseite (www.secunet.com) zusammengestellt.
Das geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands gemäß §87a Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 AktG, das von der Hauptversammlung am 12. Mai 2021 gebilligt wurde sowie der von der Hauptversammlung am 12. Mai 2021 gefasste Beschluss gemäß §113 Abs. 3 AktG über die Vergütung des Aufsichtsrats ist unter www.secunet.com im Bereich >>Über Uns >> Investoren >> Corporate Governance öffentlich zugänglich. Den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 mit dem Vermerk des Abschlussprüfers finden Sie ebenfalls im vorstehend genannten Bereich.
Im Berichtsjahr wurde im Rahmen der langfristigen variablen Vorstandsvergütung (Performance Share Plan) den Vorstandsmitgliedern jeweils eine Tranche virtueller Aktien (Performance Shares) zugeteilt. Die wesentlichen Leistungskategorien und Erfolgsziele sowie die Zielerreichung im Berichtsjahr sind im Vergütungsbericht gemäß §162 AktG für das Geschäftsjahr 2022 dargestellt.
Für Mitarbeiter der Gesellschaft bestehen keine Aktienoptionsprogramme oder ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme.
Nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 sind Organmitglieder (Aufsichtsrat/Vorstand) und bestimmte Mitarbeiter mit Führungsaufgaben sowie die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen verpflichtet, Geschäfte mit secunet-Aktien oder mit sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten zu melden, sobald die Gesamtsumme der Eigengeschäfte einen Betrag von 20.000 Euro innerhalb des Kalenderjahres erreicht oder übersteigt. Die entsprechenden Meldungen werden auch auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) im Bereich >>Über Uns >> Investoren >> Corporate Governance veröffentlicht. Im Geschäftsjahr 2022 wurden keine Managers' Transactions gemeldet.
Die secunet Security Networks AG stellt ihren Konzernabschluss sowie die Konzernzwischenabschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) auf, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der Jahresabschluss der secunet Security Networks AG erfolgt nach deutschem Handelsrecht (Handelsgesetzbuch) und dem Aktiengesetz. Der Jahres- und der Konzernabschluss werden vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer sowie vom Aufsichtsrat und dem Prüfungsausschuss geprüft. Vorstand und Aufsichtsrat erörtern die Konzernquartalsmitteilungen sowie den Halbjahresfinanzbericht vor der Veröffentlichung.
Der Konzernabschluss und der Jahresabschluss der secunet Security Networks AG wurden von dem durch die Hauptversammlung 2022 gewählten Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH, Sitz Frankfurt am Main, Niederlassung Essen, geprüft. Die Prüfungen erfolgten nach §317 Handelsgesetzbuch (HGB) und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgelegten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Die unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der secunet Security Networks AG sind Herr Philip Meyer zu Spradow und Herr Michael Herting.
Mit dem Abschlussprüfer wurde zudem vertraglich vereinbart, dass er den Aufsichtsrat bzw. den Prüfungsausschuss umgehend über auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe sowie über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, unterrichtet.
Der verkürzte Konzernzwischenabschluss sowie der Konzernzwischenlagebericht zum 30. Juni 2022 wurden einer prüferischen Durchsicht durch die PricewaterhouseCoopers GmbH unterzogen.
Vorstand und Aufsichtsrat einer in Deutschland börsennotierten Gesellschaft sind gesetzlich verpflichtet (§161 AktG), einmal jährlich zu erklären, ob den amtlich veröffentlichten und zum Erklärungszeitpunkt maßgeblichen Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird. Die Unternehmen sind außerdem verpflichtet, zu erklären, welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und aus welchen Gründen dies nicht der Fall ist. Diese Entsprechenserklärung ist im Volltext mit Erläuterungen im Folgenden abgedruckt. Die Entsprechenserklärung findet sich auch auf der Internetseite der secunet Security Networks AG (www.secunet.com) im Bereich >> Über Uns >> Investoren >> Corporate Governance. Die in den letzten fünf Jahren abgegebenen Entsprechenserklärungen sind auf der Internetseite dauerhaft zugänglich.
Vorstand und Aufsichtsrat der secunet Security Networks AG geben hiermit gemäß §161 AktG die folgende Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex ab:
Die secunet Security Networks AG hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung November 2021 den vom Bundesministerium der Justiz am 20. März 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (DCGK 2020) mit nachstehenden Ausnahmen entsprochen:
Empfehlung D.5: Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern benennt.
Erläuterung: Der Aufsichtsrat der secunet Security Networks AG verfügt über keinen Nominierungsausschuss. Dies ist nach Auffassung des Aufsichtsrats auch nicht notwendig, da sich der Aufsichtsrat aus nur sechs Mitgliedern zusammensetzt. Aufgrund der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder und der Zusammensetzung des Aufsichtsrats würde die Einrichtung eines gesonderten Nominierungsausschusses die Effizienz der Aufsichtsratsarbeit im Hinblick auf die Benennung von geeigneten Kandidaten für die Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht erhöhen. Ein zusätzlicher Nominierungsausschuss ist daher nicht eingerichtet.
Empfehlung G.8: Eine nachträgliche Änderung der Zielwerte oder der Vergleichsparameter soll ausgeschlossen sein.
Erläuterung: Das Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder der secunet Security Networks AG sieht vor, dass der Aufsichtsrat auch nach Festsetzung der relevanten Leistungskriterien und Ziele vorübergehend von den Festlegungen des Vergütungssystems abweichen kann, wenn dies im Interesse der secunet Security Networks AG erforderlich ist, insbesondere im Fall weitreichender Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Von den möglichen Abweichungen umfasst sind u.a. die Leistungskriterien der variablen Vergütungselemente, die Gesamtmaximalvergütung sowie die Relation zwischen festen und variablen Vergütungsbestandteilen. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass sich die secunet Security Networks AG in einem volatilen und innovativen Marktumfeld bewegt und eine Änderung der Unternehmensstrategie - und damit der Leistungskriterien für Vorstandsmitglieder - im Interesse der nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft auch Seite 2 von 3 innerhalb eines Bemessungszeitraums für die variablen Vergütungsbestandteile möglich sein muss. Darüber hinaus soll das Vergütungssystem auch bei tiefgreifenden Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Vorstandsmitglieder Anreizwirkung entfalten. Der Aufsichtsrat ist daher der Ansicht, dass entgegen der Empfehlung in G.8 diese Flexibilität in Bezug auf die Zielwerte und Vergleichsparameter der Vorstandsvergütung sachgerecht ist.
Empfehlung G.17: Bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll der höhere zeitliche Aufwand [...] des Vorsitzenden [...] von Ausschüssen angemessen berücksichtigt werden.
Erläuterung: Für die Tätigkeit in den Ausschüssen des Aufsichtsrats der secunet Security Networks AG erhalten die Mitglieder der Ausschüsse eine Vergütung, die den im Rahmen ihrer Tätigkeit anfallenden, höheren zeitlichen Aufwand angemessen berücksichtigt. Die Vorsitzenden der vom Aufsichtsrat gebildeten Ausschüsse erhalten darüber hinaus keine gesonderte Vergütung. Die secunet Security Networks AG geht nicht davon aus, dass mit der Funktion des Ausschussvorsitzenden erheblicher Mehraufwand verbunden sein wird, da insbesondere die Größe der Ausschüsse mit jeweils drei Mitgliedern überschaubar ist. Vor diesem Hintergrund ist es nach Auffassung der secunet Security Networks AG nicht notwendig, den Ausschussvorsitzenden eine zusätzliche Vergütung zu gewähren, um eine angemessene Vergütung der Tätigkeit als Vorsitzenden in den Aufsichtsratsgremien zu gewährleisten.
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex legte am 28. April 2022 eine neue Kodexfassung vor, die am 27. Juni 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde und damit in Kraft getreten ist (DCGK 2022). Die secunet Security Networks AG hat seit dem 27. Juni 2022 den neuen Empfehlungen des DCGK 2022 mit nachstehenden Ausnahmen entsprochen und wird den neuen Empfehlungen künftig mit den nachstehend genannten Ausnahmen entsprechen:
Empfehlung A.1: Der Vorstand soll die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifizieren und bewerten.
Erläuterung: Das Risikomanagementsystem der Gesellschaft berücksichtigt aktuell noch nicht sämtliche mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit. Der Vorstand und der Bereich Risikomanagement sind aktuell noch damit befasst, das Risikomanagementsystem auf soziale und umweltbezogene Chancen und Risiken auszuweiten. Der Empfehlung wird voraussichtlich im Laufe des Geschäftsjahres 2023 entsprochen werden.
Empfehlung C.1: Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats soll auch Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen umfassen.
Erläuterung: Der Empfehlung C.1 Satz 3 DCGK 2022, wonach das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats auch Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen umfassen soll, wurde bislang nicht entsprochen, da der Aufsichtsrat nach Inkrafttreten des DCGK 2022 noch keine Gelegenheit zur Anpassung des Kompetenzprofils hatte. Ein überarbeitetes und um Expertise in Nachhaltigkeitsfragen ergänztes Kompetenzprofil des Aufsichtsrats wurde in der Sitzung am 30. November 2022 beschlossen. Dieser Empfehlung wird somit zukünftig entsprochen.
Essen, den 30. November 2022
secunet Security Networks AG
Für den Vorstand
Axel Deininger
Für den Aufsichtsrat
Dr. Ralf Wintergerst
Der vorliegende Lagebericht fasst den Lagebericht der secunet Security Networks AG (im Folgenden "secunet AG") und den Lagebericht des secunet-Konzerns (im Folgenden "secunet") zusammen, da die Risiken und Chancen der Muttergesellschaft, die voraussichtliche Entwicklung sowie die wesentlichen Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung untrennbar mit dem Konzern verbunden sind und somit die Lage der secunet AG im Einklang mit der Lage des secunet-Konzerns steht.
secunet ist ein deutscher Anbieter für hochwertige Cybersicherheitslösungen und IT-Sicherheitspartner der Bundesrepublik Deutschland. secunet bietet öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen der privaten Wirtschaft ein umfangreiches Produkt- und Beratungsportfolio zum Schutz von Daten, Infrastrukturen und digitalen Identitäten sowie für die Informationsübertragung, -speicherung und -verarbeitung. Dazu gehören vor allem Netzwerkkomponenten mit Verschlüsselungstechnologien, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bis zur höchsten Sicherheitsstufe zugelassen sind.
secunet deckt die gesamte Wertschöpfungskette von Analyse und Design über Entwicklung bis hin zu Integration, Betrieb, Wartung und Support der Lösungen ab. Das Angebot ist in der Regel auf groß angelegte sowie kundenindividuelle Infrastrukturen ausgerichtet und fokussiert sich auf Bereiche, in denen es besondere Anforderungen an die IT-Sicherheit gibt - wie zum Beispiel Cloud, Internet der Dinge, eGovernment, eHealth und Biometrie.
Das Mutterunternehmen des secunet-Konzerns ist die secunet Security Networks AG mit Sitz in Essen. Sie übernimmt zentrale Management- und Finanzierungsfunktionen für die Konzernunternehmen. Daneben umfasst die secunet AG zentrale Verwaltungsbereiche, die die operativen Einheiten im täglichen Geschäftsbetrieb unterstützen (zum Beispiel Einkauf, interne IT, Lager/Logistik, Finanzen und Marketing/Kommunikation und Produktmanagement).
Zu den Konzerngesellschaften gehören die deutschen Tochtergesellschaften secunet International GmbH & Co. KG (Sitz in Essen), secunet International Management GmbH (Essen), secustack GmbH (Dresden), stashcat GmbH (Hannover) und SysEleven GmbH (Berlin). Zu den Konzernunternehmen gehören zudem die nicht operativ tätigen secunet Inc. (Texas/ USA) und finally safe GmbH (Essen).
In der secunet International GmbH & Co. KG sind die internationalen Vertriebsaktivitäten für die SINA-Produktfamilie gebündelt. Der secunet International Management GmbH als Komplementärin der secunet International GmbH & Co. KG obliegt die Geschäftsführung der secunet International GmbH & Co. KG.
Die secustack GmbH bietet mit dem Cloud-Betriebssystem SecuStack eine sicherheitsgehärtete und transparente Lösung für öffentliche, private und hybride Cloud-Anwendungen. Die secunet AG hält 51% der Geschäftsanteile an der secustack GmbH. Die übrigen 49% der Geschäftsanteile hält die CLOUD & HEAT Technologies GmbH (Dresden). Gemäß den Vorgaben der International Financial Reporting Standards (IFRS) wird die secustack GmbH als Tochtergesellschaft vollkonsolidiert.
Im Jahr 2022 hat die secunet AG sämtliche Geschäftsanteile an der SysEleven GmbH mit Sitz in Berlin erworben. Der Kaufvertrag zur Übernahme des Cloud-Spezialisten wurde am 17. Mai 2022 unterschrieben. Die SysEleven GmbH ist ein deutscher Anbieter von Cloud-Infrastruktur, Cloud-Services, Managed Services und Managed Kubernetes. Das Unternehmen verfügt über eine eigene, Open-Source-basierte Cloud-Infrastruktur mit ISÜ27001 zertifizierten Rechenzentrumsstandorten in Deutschland (Infrastructure-as-a-Service) und stellt mit MetaKube eine Plattform für die effiziente Verwaltung und Optimierung von Rechen-, Speicher- und Netzwerkressourcen auf Basis von Kubernetes bereit (Managed Kubernetes). Die Finanzierung der Transaktion erfolgte aus Eigenmitteln. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt war der 31. Mai 2022. Die SysEleven GmbH wird in der Segmentberichterstattung dem Geschäftsbereich Public Sector zugeordnet.
Der von der stashcat GmbH angebotene Business-Messenger ermöglicht sicheres und Datenschutz- bzw. DSGVO-konformes Messaging und beinhaltet zusätzliche sicherheitsoptimierte Kollaborations- und Videokonferenzfunktionen.
Mehrheitsaktionär mit einer direkten Beteiligung von 75,12% und Mutterunternehmen der secunet AG ist die Giesecke + Devrient GmbH mit Sitz in München. Als strategische Holding führt die inhabergeführte Giesecke + Devrient GmbH die mit ihr verbundenen Unternehmen, darunter die secunet AG. Die Unternehmensgruppe ist international ausgerichtet und auf dem Gebiet des Banknoten- und Wertpapierdrucks sowie der Entwicklung und Herstellung von Sicherheitspapier und Banknotenbearbeitungssystemen tätig. Darüber hinaus entwickelt und fertigt die Unternehmensgruppe Magnetstreifen- und Chipkarten überwiegend für die Telekommunikationsbranche, Banken und den Bereich Gesundheitsvorsorge.
secunet hat eine marktorientierte Organisationsstruktur: Zwei Geschäftsbereiche - der Public Sector und der Business Sector - fokussieren sich auf die Bedürfnisse der beiden Zielgruppen öffentliche Bedarfsträger und internationale Organisationen einerseits sowie private Wirtschaft andererseits. In der Finanzberichterstattung berichtete der secunet-Konzern zusätzlich zur Gesamtbetrachtung des Konzerns mittels dieser Geschäftsbereiche über die operative Geschäftsentwicklung. Innerhalb der Geschäftsbereiche ist die Organisation prozessorientiert gestaltet und zielt auf eine optimale Bedienung der jeweiligen Märkte und Kunden ab.
Der Geschäftsbereich Public Sector beinhaltet das Geschäft mit der SINA-Produktfamilie. SINA ist ein ganzheitliches Sicherheitssystem, das Lösungen zur kryptografisch hochsicheren Übertragung, Speicherung und Verarbeitung von Daten und Informationen bis zur höchsten Sicherheitsstufe bietet. SINA umfasst eine stetig wachsende Familie von modularen Komponenten - zum Beispiel Clients, Gateways, Server, Telefone sowie Software- und Managementtools. Darüber hinaus bildet der Geschäftsbereich die Aktivitäten in den Bereichen Biometrie, Automatisierte Grenzkontrolle und Digitale Identitäten ab. Hinzu kommen die Geschäfte der secustack GmbH, der stashcat GmbH und der SysEleven GmbH sowie eine große Bandbreite an Beratungsdienstleistungen. Zielmärkte für den Public Sector sind öffentliche Auftraggeber.
Dazu gehören nationale und internationale Regierungen, Ministerien und Behörden sowie regierungsähnliche Organisationen und Organisationen im Bereich der Verteidigung.
Der Geschäftsbereich Business Sector adressiert zwei Märkte in der privaten Wirtschaft: das Gesundheitswesen und die Industrie. Das Lösungsangebot im Gesundheitsmarkt besteht im Wesentlichen aus dem secunet konnektor. Der secunet konnektor bindet medizinische Einrichtungen (zum Beispiel Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser) sicher an die Telematikinfrastruktur (TI) an und bildet die Grundlage für weitere digitale Fachanwendungen im Gesundheitswesen. Das Angebot für die Industrie umfasst die Gesamtlösung secunet edge. Die Lösung bietet Produktionsunternehmen und Betreibern Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) - das sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen - eine sicherheitsgehärtete und industrietaugliche Plattform und zuverlässige Anwendungslösungen für Sicherheit in Edge Computing, in der Industrie 4.0 und für das Internet der Dinge (IoT). Zusätzlich zu diesen Lösungen beinhaltet der Business Sector Beratungsdienstleistungen, die von Sicherheitsanalysen (sogenannten Penetrationstests) über Sicherheitsberatung (zum Beispiel für Sicherheitsrichtlinien und deren Umsetzung) bis hin zur Unterstützung bei Zertifizierungsprozessen reichen.
In beiden Geschäftsbereichen liegt der geografische Schwerpunkt des Absatzes vorwiegend in Deutschland. Die Vertriebsaktivitäten von secunet im Ausland konzentrieren sich auf die Länder der Europäischen Union, EU-Organisationen sowie Verteidigungs- und Weltraumorganisationen (einschließlich Organisationen wie die NATO) und den Mittleren Osten.
Die interne Steuerung des secunet-Konzerns erfolgt auf Basis finanzieller Kennzahlen durch den Vorstand der secunet AG. Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren sind der Umsatz und das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). Das EBIT steht für den Periodenüberschuss vor Zinserträgen, Zinsaufwendungen und Ertragssteuern. Es dient der Darstellung des operativen Ergebnisses des Konzerns ohne den Einfluss von Effekten aus international uneinheitlichen Besteuerungssystemen und unterschiedlichen Finanzierungsaktivitäten. Zur Steuerung und Überwachung der Entwicklung der einzelnen Tochtergesellschaften und Berichtssegmente sowie des Gesamtkonzerns analysiert der Vorstand unter anderem monatlich deren Umsatz, Rohertrag, betriebliche Aufwendungen und EBIT und vergleicht die Ist-Zahlen mit den Planwerten. Im Rahmen regelmäßiger Sitzungen stimmt sich der Vorstand auf dieser Basis mit den operativ verantwortlichen Führungskräften über die Geschäftslage und notwendige Maßnahmen im Vertrieb, im Produktmanagement und in der Projektleitung ab. Der Vorstand der secunet AG trägt gemeinschaftlich direkte Verantwortung für ein profitables Unternehmenswachstum. Folglich ist eine Vergütungskomponente für die Mitglieder des Vorstands an die Erreichung der Ziele für die finanziellen Kennzahlen Umsatz und EBIT geknüpft.
Darüber hinaus erfolgt die Steuerung des Gesamtkonzerns auf Basis nichtfinanzieller Kennzahlen, welche ebenfalls vergütungsrelevant für die Mitglieder des Vorstands sind. Die nichtfinanziellen Kennzahlen umfassen drei Leistungskategorien, namentlich (i) ein Kapitalmarktziel, grundsätzlich basierend auf der relativen Aktienrendite, das heißt auf dem sogenannten Total Shareholder Return (TSR), im Verhältnis zu einer Vergleichsgruppe, (ii) mindestens ein Strategieziel - im Geschäftsjahr 2022 waren dies eine Umsatzsteigerung im Geschäftsbereich Business Sector und eine Erhöhung des internationalen Geschäftsvolumens - sowie (iii) Nachhaltigkeitsziele bzw. sogenannte Environmental-, Social- und Governance-Ziele (ESG-Ziele). Hinsichtlich der Nachhaltigkeits- bzw. ESG-Ziele definiert der Aufsichtsrat jährlich verschiedene, in der Regel bis zu drei Ziele. Im Geschäftsjahr 2022 waren dies die Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit durch Umsetzung geeigneter Projekte, die Erhöhung der Kundenzufriedenheit im Rahmen einer Net-Promoter-Score-Erhebung sowie die Reduktion des CO 2-Wertes, gemessen in Tonnen pro Mitarbeiter. Im Rahmen regelmäßiger Sitzungen stimmt sich der Vorstand mit den verantwortlichen Führungskräften über die Erreichung der Ziele und notwendige Maßnahmen ab.
Die finanziellen und nichtfinanziellen Steuerungsgrößen sollen eine kurz- wie langfristige Erfolgsorientierung, eine nachhaltige Unternehmensentwicklung sowie eine ambitionierte Ausrichtung des Konzerns unter Berücksichtigung von Arbeitnehmerinteressen, Compliance-Strukturen sowie Umwelt- und Sozialbelangen fördern.
Die von secunet durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsleistungen fokussieren sich auf Hardware- und Softwarelösungen, Applikationen oder Architekturen in Bereichen, in denen es besondere Anforderungen an die IT-Sicherheit gibt - wie zum Beispiel Cloud, Internet der Dinge, eGovernment, eHealth und Biometrie. Ziel ist es, das Lösungsangebot unter der Berücksichtigung von Kundenanforderungen sowie betriebswirtschaftlichen Belangen kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Strategisch baut secunet seine Innovationsanstrengungen auf drei Säulen:
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| ― | Förderung der Innovationskultur durch Incentivierung von Neuentwicklungen sowie regelmäßigen und intensiven fachlichen internen Austausch und Aufbau einer Infrastruktur für Wissensmanagement; |
| ― | Kooperation und Partnerschaften mit Kunden und Lieferanten sowie Universitäten und Verbänden zur Erzielung von Synergien in Forschung und Entwicklung; |
| ― | Organisatorische Bündelung von Kompetenzen im Produktmanagement, welche die Entwicklungen vom Innovationsmanagement bis zur Erstellung marktreifer Produkte begleiten. |
Zudem sind Mitarbeiter des secunet-Konzerns Mitglieder in vielen nationalen und internationalen Standardisierungs- und Normierungsgremien und beteiligen sich somit aktiv an der Prüfung, Anerkennung und Implementierung von Innovationen in der IT. Auf diese Weise findet zum einen ein wertvoller Austausch von Know-how statt, der die Qualifikation der eigenen Belegschaft kontinuierlich aufwertet. Zudem trägt die Gremienmitarbeit dazu bei, dass secunet frühzeitig und umfassend an technologischen Entwicklungen teilnimmt.
Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten fanden im Geschäftsjahr 2022 in diversen Projekten statt. Unter anderem wurden Entwicklungen in den Themengebieten Cloud Security, Mobile und Collaboration forciert. Weitere Entwicklungsaufwendungen wurden für die Weiterentwicklung des bestehenden Lösungsportfolios aufgewendet, zum Beispiel in den Produktgruppen SINA und secunet konnektor. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten werden sowohl zu eigenen Zwecken als auch im Rahmen von individuellen Kundenprojekten erbracht.
Mit einem Umsatzanteil von rund 91% im Jahr 2022 ist Deutschland der mit Abstand wichtigste Absatzmarkt für den secunet-Konzern.
Nach einem preisbereinigten Anstieg von 2,7% im Jahr 2021 wuchs die Wirtschaftsleistung Deutschlands im Jahr 2022 laut dem Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW Kiel) um 1,9%. Vielfältige Einflussfaktoren, darunter insbesondere der Russland-Ukraine-Krieg, der deutliche Anstieg der Inflation und unverändert Probleme in den globalen Lieferketten haben zu einer deutlich nachlassenden Wirtschaftskraft geführt.
Neben der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bildet der Gesamtmarkt für Informations- und Kommunikationstechnik (ITK) eine wesentliche Rahmenbedingung und Vergleichsgrundlage für die Beurteilung der wirtschaftlichen Entwicklung von secunet.
Marktstatistiken werden erstellt vom Digitalverband Bitkom. Nach einem deutlichen Wachstum im Jahr 2021 (+5,9%) sind die ITK-Ausgaben in 2022 erneut um 4,0% auf 196,1 Mrd. Euro gestiegen. Damit entwickelte sich die Digitalbranche besser als die Gesamtwirtschaft Deutschlands. Positiv angetrieben wurde die Entwicklung vom volumenmäßig größten ITK-Segment, dem Markt für Informationstechnik (IT). Dieser ist für den secunet-Konzern besonders bedeutend und wuchs in 2022 um 6,6% auf 118,9 Mrd. Euro. Die IT-Services bildeten mit einem Volumen von 45,7 Mrd. Euro auch im Jahr 2022 (+5,5%) noch vor der IT-Hardware den größten Anteil des IT-Markts ab. Die Ausgaben für IT-Hardware verzeichneten ein Plus von 5,4% auf 37,7 Mrd. Euro. Die Ausgaben für Software stiegen um 9,4% auf 35,5 Mrd. Euro.
Sicherheit ist wie schon in den Vorjahren ein zunehmend wichtiges Thema für den IT-Markt. Spezifische Marktstatistiken für den Bereich IT-Sicherheit kommen zu dem Ergebnis, dass dieser Markt relativ stärker wächst als der Gesamtmarkt für ITK und als die Gesamtwirtschaft Deutschlands. Laut Bitkom (Stand Oktober 2022) betrugen die Ausgaben für Hardware, Software und Dienstleistungen im Bereich IT-Sicherheit in Deutschland in 2022 rund 7,8 Mrd. Euro - ein Allzeithoch und 13% mehr als im bisherigen Rekordjahr 2021 (6,9 Mrd. Euro). Den größten Anteil an den Gesamtausgaben hatten Dienstleistungen rund um IT-Sicherheit, die mit 3,6 Mrd. Euro (+14%) rund 46% des Gesamtmarkts 2022 ausmachten. Die Ausgaben für Sicherheitssoftware stiegen um 12% auf 3,2 Mrd. Euro und hatten einen Anteil von 41% an den Gesamtausgaben. Weitere 1,0 Mrd. Euro entfielen auf IT-Sicherheits-Hardware (+14%).
Durch die Öffentlichkeitswirkung von Cyberattacken steigt auch das Sicherheitsbewusstsein, das heißt die Sensibilisierung für IT-Sicherheit, Cybersecurity und Datenschutz. Bei Unternehmen der Privatwirtschaft stellt sich entsprechend eine zunehmende Sensibilisierung ein. Nach aktuellen Befragungen (Allianz Risikobarometer 2023) werden weltweit Cybervorfälle als größtes Geschäftsrisiko wahrgenommen - noch vor Risiken aus Betriebsunterbrechungen (Platz 2) oder makroökonomischen Entwicklungen (Platz 3). In Deutschland allein stehen Cyberrisiken auf Platz 2 der Rangliste der Geschäftsrisiken.
Zusätzliche Unterstützung erfährt das Thema IT-Sicherheit durch eine zunehmende Regulierung. Mit der Digitalstrategie und der Weiterentwicklung der Cybersicherheitsstrategie verstärkt die deutsche Bundesregierung die Sicherheitsanforderungen, die Unternehmen und der Staat erfüllen müssen. Beispielsweise soll ein Recht auf Verschlüsselung dazu beitragen, dass sowohl die Akzeptanz für als auch die verbreitete Anwendungen von Verschlüsselungstechnologien in der Bevölkerung, Wirtschaft wie auch öffentlichen Institutionen erhöht werden. Zudem wird künftig das Prinzip "security-by-design/default" gelten. Das bedeutet, dass digitale Anwendungen Aspekte der IT-Sicherheit von Anfang berücksichtigen müssen.
Weitere nationale und internationale Initiativen erhöhen die Bedeutung der IT-Sicherheit weiter. Mit dem deutschen IT-Sicherheitsgesetz 2.0 gelten seit dem vergangenen Jahr schärfere Vorgaben für kritische Infrastrukturen, das heißt für Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen. Der Kreis der betroffenen Unternehmen wurde deutlich erweitert und der Katalog der Mindestanforderungen umfangreicher. Zum Beispiel dürfen sämtliche sicherheitsrelevanten Netz- und Systemkomponenten nur von vertrauenswürdigen Herstellern stammen. Auch müssen Unternehmen Systeme zur frühzeitigen Erkennungen und Abwehr von Cyberangriffen im Einsatz haben.
Auf europäischer Ebene wird von der Europäischen Union ein geplantes IT-Großsystem zur Überwachung der Reisebewegungen von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen des Schengen-Raums (Einreise-/Ausreisesystem EES) in Kraft treten. Dadurch wird das geforderte Sicherheitsniveau für Grenzinfrastrukturen verschärft und der Bedarf für vertrauenswürdige Lösungen zur sicheren Erfassung und Verarbeitung biometrischer Daten deutlich erhöht.
Grundsätzlich bewegt sich der secunet-Konzern sowohl in der Gesamtwirtschaft als auch in der eigenen Branche in einem förderlichen Umfeld für das weitere Unternehmenswachstum.
Im Geschäftsjahr 2022 konnte sich der secunet-Konzern trotz schwieriger Rahmenbedingungen, zum Beispiel in Bezug auf das gesamtwirtschaftliche Klima oder die anhaltenden Erschütterungen in den globalen Lieferketten, gut weiterentwickeln und dabei erneut ein Umsatzwachstum erzielen. Der im Geschäftsjahr 2022 realisierte Umsatz stieg auf 347,2 Mio. Euro und übertraf deutlich die am 25. März 2022 veröffentlichte und zuletzt am 8. November 2022 bestätigte Umsatzprognose (circa 320 Mio. Euro). Auch der hohe Vergleichswert des Vorjahres (337,6 Mio. Euro) wurde leicht übertroffen. Damit konnte der secunet-Konzern den seit Jahren anhaltenden profitablen Wachstumskurs fortsetzen und zum neunten Mal in Folge ein Geschäftsjahr mit einer Umsatzsteigerung gegenüber dem jeweiligen Vorjahr abschließen.
Das Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) belief sich auf 47,0 Mio. Euro. Die Ergebnisentwicklung lag leicht unter den Erwartungen (circa 50 Mio. Euro) und deutlich unter dem Vorjahreswert (63,9 Mio. Euro). Primär verantwortlich für die Veränderung war das organische und akquisitionsbedingte Belegschaftswachstum. Zum 31. Dezember 2022 zählten zum secunet-Konzern mehr als 1.000 Mitarbeiter - das sind rund 200 Personen mehr als noch ein Jahr zuvor. Parallel zum Belegschaftswachstum stieg auch der Personalaufwand, was die Ertragsmargen entsprechend beeinflusste. Zusätzlich wirkten sich erhöhte planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie gestiegene Fremdleistungskosten, das heißt Kosten für den Bezug von Dienstleistungen von unternehmensexternen Anbietern, auf das Ergebnis aus.
Die unterjährige Geschäftsentwicklung im Jahr 2022 war geprägt durch ein sehr starkes Jahresendgeschäft. Verstärkte Beschaffungen im Segment Public Sector führten dazu, dass die Geschäftsergebnisse im vierten Quartal 2022 besonders hoch ausfielen. In den letzten drei Monaten 2022 belief sich der Konzernumsatz auf 134,2 Mio. Euro (Q4/2021: 88,2 Mio. Euro). Dies entspricht einem Anteil von 39% am Gesamtjahresumsatz. Das Konzern-EBIT im vierten Quartal 2022 summierte sich auf 23,4 Mio. Euro (Q4/2021: 15,1 Mio. Euro) und trug rund die Hälfte zum Gesamtjahresergebnis bei.
Der secunet-Konzern hat 2022 bedeutend in die Ausweitung des Lösungsportfolios und die Erschließung neuer Märkte investiert. Ein wesentlicher Bestandteil der getätigten Investitionen war die Akquisition der SysEleven GmbH. Mit Wirkung zum 31. Mai 2022 hat die secunet AG sämtliche Geschäftsanteile des Cloud-Spezialisten mit Sitz in Berlin übernommen. Mit der Übernahme, die größte der bisherigen Unternehmensgeschichte, verfügt der secunet-Konzern nunmehr über eine eigene, Open-Source basierte Cloud-Infrastruktur mit ISO27001 zertifizierten Rechenzentrumsstandorten in Deutschland (Infrastructure-as-a-Service) und stellt mit MetaKube eine Plattform für die effiziente Verwaltung und Optimierung von Rechen-, Speicher- und Netzwerkressourcen auf Basis von Kubernetes bereit (Managed Kubernetes). Mit den hinzugewonnenen Technologien und Kompetenzen richtet der secunet-Konzern einen noch stärkeren Fokus auf den Aufbau eines souveränen, vertrauenswürdigen und dabei äußerst flexiblen Cloud-Portfolios.
Der Vorstand beurteilt den Geschäftsverlauf im Jahr 2022 insgesamt und auch auf Basis des Vergleichs mit der veröffentlichten Prognose als sehr gut. Trotz des herausfordernden makroökonomischen Umfelds und anhaltender Lieferkettenproblematiken konnte secunet erneut einen Umsatzanstieg und damit einen neuen Bestwert beim Umsatz erzielen. Zudem ist secunet weiterhin sehr profitabel. Ferner ist es secunet gelungen, zahlreiche IT-Spezialisten zu rekrutieren und somit die Technologiekompetenz des Konzerns weiter auszubauen. Dies ermöglicht es, zukunftsweisende Entwicklungen zu forcieren, die das mittel- und langfristige Wachstum sicherstellen.
Für die Prognose der secunet AG für das Geschäftsjahr 2022 galten die gleichen Annahmen wie für den secunet-Konzern. Erwartet wurde ein Rückgang von Umsatz und EBIT.
Die secunet AG erzielte im Geschäftsjahr 2022 einen Umsatz von 329,5 Mio. Euro (Vorjahr: 327,4 Mio. Euro) und ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von 51,2 Mio. Euro (Vorjahr: 62,9 Mio. Euro). Damit lag der Umsatz über den Erwartungen und das EBIT im Rahmen der Erwartungen. Grund für die Abweichungen zum Vorjahr sind die im Abschnitt "Geschäftsverlauf des secunet-Konzerns" beschriebenen Entwicklungen. Der Vorstand beurteilt den Geschäftsverlauf der secunet AG im Jahr 2022 insgesamt als gut.
Die Gewinn- und Verlustrechnung für den secunet-Konzern nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.
secunet erzielte im Geschäftsjahr 2022 einen Konzernumsatz von 347,2 Mio. Euro. Dies entspricht einem leichten Zuwachs gegenüber dem Wert des Vorjahres (337,6 Mio. Euro). Durch das Produktgeschäft (Hardware, Software, Wartung und Support) wurden 297,7 Mio. Euro (Vorjahr: 290,8 Mio. Euro) und aus der Erbringung von Dienstleistungen 49,5 Mio. Euro (Vorjahr: 46,8 Mio. Euro) erwirtschaftet. Der Umsatzanstieg ist sowohl auf Mengen- als auch auf Preiseffekte zurückzuführen.
Der geschäftliche Schwerpunkt des secunet-Konzerns lag unverändert bei Behörden, Ministerien sowie Organisationen im Bereich der Verteidigung: 87% des Konzernumsatzes entfielen im Geschäftsjahr 2022 auf diese Zielgruppe (Vorjahr: 82%). Der Geschäftsbereich Public Sector, der diese Aktivitäten umfasst, hat in diesem Berichtszeitraum 300,3 Mio. Euro umgesetzt. Die Steigerung um 8% im Vergleich zum Vorjahr (278,1 Mio. Euro) ist maßgeblich auf ein sehr gutes Produktgeschäft mit der SINA-Familie zurückzuführen.
Die verbleibenden 13% des Konzernumsatzes entfielen auf den Geschäftsbereich Business Sector (Vorjahr: 18%). Dieser adressiert zwei Märkte in der privaten Wirtschaft: das Gesundheitswesen und die Industrie. Der Business Sector erzielte im Geschäftsjahr 2022 einen Umsatz von 46,9 Mio. Euro, verglichen mit 59,5 Mio. Euro im Vorjahr. Ausschlaggebend für die deutliche Abweichung war ein erwartungsgemäß unter dem Vorjahresniveau liegendes Produktgeschäft mit dem secunet konnektor. Im Vorjahr wurden zwei Softwareupgrades des secunet konnektors (PTV3 und PTV4) ausgerollt, wodurch verhältnismäßig hohe Lizenzerlöse mit vorteilhaftem Margenprofil realisiert wurden. Im Geschäftsjahr 2022 wurde lediglich ein Softwareupgrade (PTV5) herausgegeben, entsprechend entwickelte sich das Umsatzvolumen.
Geografisch betrachtet erzielte der secunet-Konzern in Deutschland einen leichten Umsatzanstieg auf 316,4 Mio. Euro (Vorjahr: 307,8 Mio. Euro). Im internationalen Geschäft erreichte secunet einen Umsatz von 30,9 Mio. Euro, was einem leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahreswert (29,8 Mio. Euro) entspricht. Der Anteil des internationalen Geschäfts betrug damit unverändert 9% (Vorjahr: 9%).
Die Umsatzerlöse aus Projekten mit dem Giesecke + Devrient-Konzern, das heißt mit der Muttergesellschaft oder den Schwestergesellschaften der secunet AG, lagen mit 1,2 Mio. Euro auf einem unverändert niedrigen Niveau (Vorjahr: 0,6 Mio. Euro).
Der Auftragsbestand des secunet-Konzerns zum 31. Dezember 2022 betrug 197,6 Mio. Euro. Dieser lag damit um 7% höher als zum gleichen Stichtag des Vorjahres (185,2 Mio. Euro). Der Anstieg des Auftragsbestandes resultiert vor allem aus dem Auftragseingang von Kunden aus dem öffentlichen Sektor (Geschäftsbereich Public Sector). Der Auftragsbestand umfasst sowohl Aufträge für das Geschäftsjahr 2023 als auch für die Folgejahre.
Der secunet-Konzern erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2022 ein Bruttoergebnis vom Umsatz von 90,2 Mio. Euro. Dies entspricht einer Bruttomarge von 26,0%. Die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr - hier wurde ein Bruttoergebnis vom Umsatz von 101,6 Mio. Euro bzw. eine Bruttomarge von 30,1% erreicht - ist auf die Entwicklung der Herstellungskosten des Umsatzes (Umsatzkosten) zurückzuführen. Diese stiegen von 236,0 Mio. Euro im Vorjahr auf 257,1 Mio. Euro im Berichtszeitraum. Entsprechend verringerte sich die Bruttomarge.
Die Umsatzkosten stellen die wichtigste Kostenposition des secunet-Konzerns dar und beinhalten neben dem Personalaufwand auch den für das Produktgeschäft benötigten Materialaufwand. Im Geschäftsjahr 2022 hat secunet die Belegschaft unter anderem im Zuge des Erwerbs der SysEleven GmbH deutlich erweitert. Parallel dazu wuchs der Personalaufwand. Höhere planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen führten zu einem zusätzlichen Anstieg der Umsatzkosten. Hierin enthalten waren unter anderem planmäßige Abschreibungen auf Vermögenswerte, die im Rahmen der Kaufpreisallokation der erworbenen SysEleven GmbH identifiziert wurden. Darüber hinaus wirkten sich gestiegene Fremdleistungskosten, das heißt Kosten für den Bezug von Dienstleistungen von unternehmensexternen Anbietern, auf die Umsatzkosten aus. Die sonstigen Materialkosten (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) stiegen lediglich marginal.
Im Geschäftsjahr 2022 erhöhten sich die Vertriebskosten des secunet-Konzerns in Verbindung mit den Marketing- und Vertriebsaktivitäten auf 22,7 Mio. Euro (Vorjahr: 21,9 Mio. Euro). Die Vertriebskostenquote im Verhältnis zum Umsatz war mit 6,5% unverändert zum Vorjahr (6,5%).
Die allgemeinen Verwaltungskosten summierten sich auf 10,3 Mio. Euro (Vorjahr: 8,3 Mio. Euro). Neben einem moderaten Anstieg der Personal- und Sachkosten der Leitungs- und Verwaltungsstellen fielen unter diese Position auch Einmalkosten im Zusammenhang mit der Akquisition der SysEleven GmbH. Die Verwaltungskostenquote im Verhältnis zum Umsatz erhöhte sich von 2,5% im Vorjahr auf 3,0% im Berichtszeitraum.
Die Forschungs- und Entwicklungskosten, das heißt diejenigen Kosten, die durch betriebliche Forschung und Entwicklung bei Produktentwicklungen entstehen, betrugen im Geschäftsjahr 2022 9,8 Mio. Euro (Vorjahr: 7,5 Mio. Euro). Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Jahr 2022 fanden in diversen Projekten statt. Unter anderem wurden Entwicklungen in den Themenbereichen Cloud Security, Mobile und Collaboration forciert. Weitere Entwicklungsaufwendungen wurden für die Fortentwicklung des bestehenden Lösungsportfolios aufgewendet, zum Beispiel in den Produktgruppen SINA und secunet konnektor. Die Forschungs- und Entwicklungskostenquote im Verhältnis zum Umsatz erhöhte sich auf 2,8%, nach 2,2% im Vorjahr.
Ausgehend vom verringerten Bruttoergebnis vom Umsatz und aufgrund der erhöhten Funktionskosten reduzierte sich das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) deutlich auf 47,0 Mio. Euro. Entsprechend betrug die EBIT-Marge 13,5%. Im Vorjahr hatte der secunet-Konzern noch einen operativen Gewinn von 63,9 Mio. Euro bzw. eine Marge von 18,9% erzielt.
Dieser Entwicklung folgend erzielte der Geschäftsbereich Public Sector im Geschäftsjahr 2022 ein EBIT von 46,1 Mio. Euro, nach 57,4 Mio. Euro im Vorjahr. Der Geschäftsbereich Business Sector erreichte ein positives EBIT von 0,9 Mio. Euro (Vorjahr: 6,5 Mio. Euro). Die Ergebnisentwicklung in beiden Geschäftsbereichen war vom Anstieg der Kostenpositionen geprägt. Im Business Sector wirkte sich zudem die im Abschnitt "Umsatzentwicklung" beschriebene Veränderung im Produktmix negativ auf das Ergebnis aus.
Die Zinserträge waren auf Konzernsicht im Geschäftsjahr 2022 weiterhin unwesentlich (0,03 Mio. Euro, Vorjahr: 0,01 Mio. Euro). Die Zinsaufwendungen betrugen 0,5 Mio. Euro, nach 0,3 Mio. Euro im Vorjahr. Neben der Verzinsung der Pensionsrückstellungen resultierte der Anstieg hauptsächlich aus dem Zinsaufwand für einen temporär aufgenommenen Kontokorrentkredit sowie aus Aufwendungen im Rahmen der Leasingbilanzierung nach IFRS 16.
Der secunet-Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2022 ein Ergebnis vor Steuern (EBT) von 46,7 Mio. Euro, nach 63,6 Mio. Euro im Vorjahr. Aufgrund der Ergebnisentwicklung vor Steuern reduzierte sich der Steueraufwand auf 15,4 Mio. Euro (Vorjahr: 20,6 Mio. Euro). Die Steuerquote im Geschäftsjahr 2022 betrug rund 33% (Vorjahr: rund 32%).
Als Resultat erreichte secunet einen deutlich verminderten Konzernjahresüberschuss von 31,3 Mio. Euro nach 43,0 Mio. Euro im Vorjahr. Davon entfallen auf die Anteilseigner der secunet AG 31,3 Mio. Euro (Vorjahr: 43,1 Mio. Euro) und auf nicht beherrschende Anteile -0,02 Mio. Euro (Vorjahr: -0,12 Mio. Euro, Minderheitsgesellschafter der secustack GmbH). Das verwässerte und unverwässerte Ergebnis je Aktie beträgt 4,84 Euro (Vorjahr: 6,66 Euro).
Im handelsrechtlichen Jahresabschluss der secunet AG wird die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die secunet AG erzielte im Geschäftsjahr 2022 einen Umsatz von 329,5 Mio. Euro, nach 327,4 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2021. Die Umsatzentwicklung ist auf die gleichen Ursachen wie im Konzern zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen 4,5 Mio. Euro (Vorjahr: 3,4 Mio. Euro) und umfassten unter anderem öffentliche Projektzuwendungen, Erstattungen aus Schadensersatz, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie sonstige Erträge. Der Bestand an unfertigen Leistungen sowie unfertigen und fertigen Erzeugnissen nahm im Jahr 2022 um 0,7 Mio. Euro zu (Vorjahr: Abnahme von 0,7 Mio. Euro).
Der Materialaufwand betrug im Geschäftsjahr 2022 176,8 Mio. Euro, nach 168,4 Mio. Euro im Vorjahr, und wurde primär vom Umsatzwachstum im Produktgeschäft sowie von der Verteuerung von Vorprodukten, die nur zeitversetzt an Kunden weitergegeben werden konnte, beeinflusst. Aufgrund des Belegschaftswachstums stieg der Personalaufwand leicht auf 71,8 Mio. Euro. Im Vorjahr betrug dieser noch 70,7 Mio. Euro.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen lagen im Geschäftsjahr 2022 bei 4,3 Mio. Euro. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr (4,1 Mio. Euro) resultierte aus dem weiteren Aufbau des Sachanlagevermögens der Gesellschaft - im Wesentlichen sind dies Büroausstattung und IT-Infrastruktur. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wuchsen in der Berichtsperiode deutlich auf 30,6 Mio. Euro gegenüber 24,0 Mio. Euro im Vorjahr. Grund hierfür war der Anstieg verschiedener Kostenpositionen (unter anderem Mietkosten für Büroflächen, Werbeaufwendungen, Personalnebenkosten oder Kraftfahrzeugkosten).
Die Erträge aus Beteiligungen erhöhten sich von 2,4 Mio. Euro im Vorjahr auf 3,3 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2022 und setzten sich wie im Vorjahr vor allem aus dem Jahresüberschuss der secunet International GmbH & Co. KG zusammen.
Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) der secunet AG fiel im Geschäftsjahr 2022 mit 51,2 Mio. Euro deutlich geringer aus als im Vorjahr (62,9 Mio. Euro). Das Finanzergebnis 2022 wird mit -0,4 Mio. Euro (Vorjahr: -1,6 Mio. Euro) ausgewiesen. Damit betrug das Ergebnis vor Ertragsteuern 54,1 Mio. Euro (Vorjahr: 63,8 Mio. Euro). Nach Abzug der Steuern vom Einkommen und Ertrag (17,1 Mio. Euro) sowie der sonstigen Steuern (0,1 Mio. Euro) ergibt sich ein deutlich verringerter Jahresüberschuss von 36,9 Mio. Euro (Vorjahr: 43,5 Mio. Euro).
Die Bilanz des secunet-Konzerns ist nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt.
Die Bilanzsumme des secunet-Konzerns betrug zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2022 insgesamt 315,4 Mio. Euro und überstieg damit deutlich den Wert zum Vorjahresstichtag 31. Dezember 2021 (274,0 Mio. Euro). Von der Bilanzsumme waren auf der Passivseite 127,8 Mio. Euro dem Eigenkapital (31. Dezember 2021: 129,8 Mio. Euro) und 187,6 Mio. Euro dem Fremdkapital (31. Dezember 2021: 144,2 Mio. Euro) zuzurechnen. Somit belief sich die Eigenkapitalquote auf circa 41% (31. Dezember 2021: rund 47%) und die Fremdkapitalquote auf circa 59% (31. Dezember 2021: 53%).
Zum Abschlussstichtag bestanden nahezu keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (0,5 Mio. Euro). Die Finanzierung des laufenden Geschäfts und notwendiger Ersatzinvestitionen erfolgte im Berichtszeitraum hauptsächlich aus dem Zahlungsmittelbestand. Gleiches gilt für die Akquisition der SysEleven GmbH sowie aller sonstigen Investitionen.
Aktiva
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| in Euro | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 21.479.549,36 | 119.476.061,19 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 75.818.259,18 | 31.703.067,78 |
| Finanzielle Vermögenswerte gegen verbundene Unternehmen | 304.018,98 | 124.011,53 |
| Vertragsvermögenswerte | 2.596.942,21 | 3.946.989,09 |
| Vorräte | 72.298.654,03 | 50.073.088,25 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 6.084.621,52 | 3.751.333,41 |
| Forderungen aus Ertragssteuern | 1.174.591,64 | 0,00 |
| Kurzfristige Vermögenswerte, gesamt | 179.756.636,92 | 209.074.551,25 |
| Langfristige Vermögenswerte | ||
| Sachanlagevermögen | 10.720.417,00 | 7.629.143,38 |
| Nutzungsrechte | 18.288.681,46 | 17.109.040,57 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 39.006.599,04 | 13.234.004,81 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 47.627.601,69 | 10.322.966,13 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 6.549.879,00 | 6.414.381,00 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 1.575.669,48 |
| Latente Steuern | 2.547.651,27 | 2.680.603,90 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 10.922.602,38 | 5.980.822,34 |
| Langfristige Vermögenswerte, gesamt | 135.663.431,84 | 64.946.631,61 |
| Aktiva, gesamt | 315.420.068,76 | 274.021.182,86 |
Die Aktivseite der Konzernbilanz wies zum 31. Dezember 2022 kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von 179,8 Mio. Euro aus, nach 209,1 Mio. Euro zum Vorjahresstichtag. Hauptfaktor für die Veränderung war der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, der sich im Berichtszeitraum insbesondere aufgrund der in bar geleisteten Akquisition der SysEleven GmbH (50,3 Mio. Euro), der ausgeschütteten Dividende (34,8 Mio. Euro) und dem Mittelabfluss aus der betrieblichen Tätigkeit auf 21,5 Mio. Euro verringerte. Zum Vorjahresstichtag betrug der Bestand an liquiden Mitteln noch 119,5 Mio. Euro.
Gegenläufig erhöhten sich vor allem aufgrund des hohen Umsatzvolumens im Jahresendgeschäft zum 31. Dezember 2022 die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf 75,8 Mio. Euro (31. Dezember 2022: 33,3 Mio. Euro).
Mit dem deutlichen Aufbau des Vorratsbestandes von 50,1 Mio. Euro zum 31. Dezember 2021 auf 72,3 Mio. Euro zum 31. Dezember 2022 trägt der secunet-Konzern dem Wachstum im Produktgeschäft sowie den anhaltenden weltweiten Engpässen in der Versorgung mit Halbleiterprodukten Rechnung.
Die Vertragsvermögenswerte zum 31. Dezember 2022 betrugen 2,6 Mio. Euro, nach 3,9 Mio. Euro zum selben Stichtag des Vorjahres, und stellen im Rahmen von Werk- oder Dienstverträgen bereits erbrachte Dienstleistungen dar, bei denen noch kein unbedingter Zahlungsanspruch entstanden ist.
Die langfristigen Vermögenswerte haben sich um 70,7 Mio. Euro auf 135,7 Mio. Euro zum Abschlussstichtag mehr als verdoppelt (31. Dezember 2022: 64,9 Mio. Euro). Hintergrund ist hauptsächlich die erstmalige Konsolidierung der in der Berichtsperiode erworbenen SysEleven GmbH. Infolgedessen nahmen die Geschäfts- oder Firmenwerte auf 47,6 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 10,3 Mio. Euro) und die immateriellen Vermögenswerte auf 39,0 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 13,2 Mio. Euro) zu. Ebenfalls aufgrund der erstmaligen Konsolidierung der SysEleven GmbH sowie durch Zugänge in der Betriebs- und Geschäftsausstattung stieg das Sachanlagevermögen auf 10,7 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 7,6 Mio. Euro).
Die Nutzungsrechte in Höhe von 18,3 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 17,1 Mio. Euro) resultieren im Wesentlichen aus Leasingverträgen für Gebäude, Büros und Firmenwagen. Korrespondierender Posten auf der Passivseite sind die Leasingverbindlichkeiten.
Die kurz- und langfristigen sonstigen Vermögenswerte erhöhten sich auf 17,0 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 9,7 Mio. Euro), im Wesentlichen aufgrund eines Anstiegs der abgegrenzten sonstigen Forderungen an Lieferanten sowie der Reisekostenvorschüsse.
Die Passivseite der Konzernbilanz wies zum 31. Dezember 2022 deutlich höhere kurzfristige Schulden, also Schulden mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr, in Höhe von 103,3 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 85,2 Mio. Euro) sowie deutlich höhere langfristige Schulden von 84,3 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 59,0 Mio. Euro) aus. Zum Bilanzstichtag bestanden nahezu keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (0,5 Mio. Euro).
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| in Euro | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Kurzfristige Fremdmittel | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 36.185.965,84 | 23.276.779,95 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 79.789,82 | 102.952,71 |
| Leasingverbindlichkeiten | 3.947.364,31 | 3.132.248,03 |
| Kurzfristige Darlehen und kurzfristiger Anteil an langfristigen Darlehen | 312.500,00 | 0,00 |
| Sonstige Rückstellungen | 17.211.643,67 | 24.181.873,57 |
| Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 3.068.902,97 | 9.105.676,54 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 12.290.604,69 | 4.546.725,61 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 30.231.243,38 | 20.889.875,70 |
| Kurzfristige Fremdmittel, gesamt | 103.328.014,68 | 85.236.132,11 |
| Langfristige Fremdmittel | ||
| Leasingverbindlichkeiten | 14.709.981,23 | 14.277.862,90 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 12.638.551,04 | 0,00 |
| Latente Steuern | 11.999.696,98 | 4.253.671,95 |
| Pensionsrückstellungen | 5.604.437,00 | 8.030.046,00 |
| Sonstige Rückstellungen | 1.585.725,88 | 2.306.469,40 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 37.562.964,37 | 30.093.159,77 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 156.250,00 | 0,00 |
| Langfristige Fremdmittel, gesamt | 84.257.606,50 | 58.961.210,02 |
| Eigenkapital | ||
| Gezeichnetes Kapital | 6.500.000,00 | 6.500.000,00 |
| Kapitalrücklage | 21.922.005,80 | 21.922.005,80 |
| Sonstige Rücklagen | -211.218,99 | -1.737.932,33 |
| Gewinnrücklagen | 99.378.962,70 | 102.876.356,60 |
| Eigenkapital der Aktionäre des Mutterunternehmens | 127.589.749,51 | 129.560.430,07 |
| Nicht beherrschende Anteile | 244.698,07 | 263.410,66 |
| Eigenkapital, gesamt | 127.834.447,58 | 129.823.840,73 |
| Passiva, gesamt | 315.420.068,76 | 274.021.182,86 |
Die höhere Beschaffung aufgrund des hohen Umsatzvolumens im Jahresendgeschäft und der Aufbau des Vorratsvermögens führten per Stichtag 31. Dezember 2022 zu einem Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auf 36,2 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 23,3 Mio. Euro).
Die Leasingverbindlichkeiten stiegen von 17,4 Mio. Euro zum 31. Dezember 2021 auf 18,7 Mio. Euro zum aktuellen Bilanzstichtag und resultierten im Wesentlichen aus Leasingverträgen für Gebäude, Büros und Firmenwagen. Korrespondierender Posten auf der Aktivseite sind die Nutzungsrechte.
Die Vertragsverbindlichkeiten erhöhten sich zum 31. Dezember 2022 deutlich auf 67,8 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 51,0 Mio. Euro) und umfassten Kundenanzahlungen, die nach dem Abschlussstichtag als Umsatzerlöse realisiert werden. Unter dieser Position werden Sachverhalte erfasst, bei denen secunet aufgrund von mehrjährigen Wartungs- und Supportverträgen sowie verlängerten Garantien vorschüssige Einzahlungen generiert oder Anzahlungen für spätere Lieferungen oder Leistungen erhält. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem erhöhten Produktgeschäft.
Bedingt durch das erhöhte allgemeine Zinsniveau und die entsprechende Anpassung des Rechnungszinses kam es zu einer erfolgsneutralen Abnahme der Pensionsrückstellungen. Zum 31. Dezember 2022 betrugen sie 5,6 Mio. Euro, zum Vorjahresstichtag 8,0 Mio. Euro.
Die sonstigen Rückstellungen verringerten sich zum Abschlussstichtag deutlich auf 18,8 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 26,5 Mio. Euro). Das rückläufige Geschäftsergebnis führte zu einer geringeren Rückstellungsbildung für variable Vergütungsbestandteile der Belegschaft.
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich auf 12,3 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 4,5 Mio. Euro). Dies resultierte im Wesentlichen aus einem Anstieg der abzuführenden Umsatzsteuer, bedingt durch das hohe Umsatzvolumen im Jahresendgeschäft.
Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten umfassen eine erfolgsabhängige Kaufpreiskomponente, die im Rahmen der Akquisition der SysEleven GmbH vereinbart wurde. Die erfolgsabhängigen Kaufpreiszahlungen sind abhängig von quantitativen und qualitativen Zielen. Zum 31. Dezember 2022 belief sich der Fair Value der bedingten Kaufpreiszahlungen auf 11,1 Mio. Euro. Zum Vorjahresstichtag wurden keine sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Die passiven latenten Steuern betrugen 12,0 Mio. Euro, nach 4,3 Mio. Euro zum Vorjahresstichtag, insbesondere bedingt durch den Anstieg der passiven latenten Steuern aus immateriellen Vermögenswerten im Zuge des Erwerbs der SysEleven GmbH.
Das Eigenkapital zum Geschäftsjahresende 2022 lag mit 127,8 Mio. Euro in etwa auf dem Niveau des Vorjahres (129,8 Mio. Euro). Die Gewinnrücklagen betrugen 99,4 Mio. Euro und waren ebenfalls nahezu unverändert (31. Dezember 2021: 102,9 Mio. Euro). Im Verhältnis zur Bilanzsumme ergibt sich wegen der erhöhten Bilanzsumme eine gegenüber dem 31. Dezember 2021 leicht reduzierte Eigenkapitalquote in Höhe von 41% (31. Dezember 2021: 47%).
Der Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2022 -4,0 Mio. Euro, verglichen mit einem Zufluss von 53,8 Mio. Euro im Vorjahr, hauptsächlich bedingt durch einen liquiditätswirksamen Anstieg des Working Capital. Dieser resultierte im Wesentlichen aus einem Aufbau des Vorratsvermögens und eines per Stichtag 31. Dezember 2022 deutlich erhöhten Forderungsbestandes aus Lieferungen und Leistungen. Maßgeblich für den Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen war das hohe Umsatzvolumen im Jahresendgeschäft.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug im Geschäftsjahr -54,5 Mio. Euro und zeigte somit eine sehr deutliche Veränderung im Vorjahresvergleich (-15,7 Mio. Euro). Während im Vorjahr 9,9 Mio. Euro für den Erwerb der stashcat GmbH gezahlt wurden, flossen im aktuellen Berichtsjahr Zahlungsmittel in Höhe von 48,9 Mio. Euro für die Akquisition der SysEleven GmbH ab. Darüber hinaus wurden Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von 5,5 Mio. Euro getätigt (Vorjahr: 6,8 Mio. Euro). Hierbei handelte es sich insbesondere um Ausgaben für die Neuanschaffung und den Ersatz von Hardware, Software sowie anderer Betriebsausstattung.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von -39,5 Mio. Euro (Vorjahr: -20,2 Mio. Euro) spiegelt im Wesentlichen die geleistete Dividendenzahlung in Höhe von 34,8 Mio. Euro wider (Vorjahr: 16,4 Mio. Euro). Hinzu kamen Tilgungsanteile von Zahlungen im Zusammenhang mit Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 4,7 Mio. Euro (Vorjahr: 3,6 Mio. Euro).
Insgesamt ergab sich zum Ende des Geschäftsjahres 2022 ein Abfluss an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten von 98,0 Mio. Euro, nach einem Mittelzufluss von 17,8 Mio. Euro im Vorjahr. Dementsprechend reduzierte sich der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2022 deutlich auf 21,5 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 119,5 Mio. Euro).
Der Jahresabschluss der secunet AG wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die bilanziellen Wertansätze im handelsrechtlichen Jahresabschluss der secunet AG unterscheiden sich von denjenigen für den secunet-Konzern (aufgestellt nach den IFRS) wie sie in der EU anzuwenden sind im Wesentlichen bei der Bilanzierung des Anlagevermögens von Forderungen, Vorräten, Pensionsrückstellungen und latenten Steuern. Ebenfalls mit einem unterschiedlichen Wertansatz versehen sind die Geschäfts- oder Firmenwerte, die gemäß HGB linear abgeschrieben werden, während die IFRS nur außerplanmäßige Abschreibungen nach einem Impairment-Test vorsehen.
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| in Euro | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 2.014.574,00 | 2.441.799,00 |
| II. Sachanlagen | 7.581.236,00 | 7.231.691,86 |
| III. Finanzanlagen | 82.107.718,80 | 17.795.208,76 |
| Summe Anlagevermögen | 91.703.528,80 | 27.468.699,62 |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | 75.080.274,00 | 51.609.166,90 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 80.493.079,36 | 40.925.106,61 |
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 15.884.905,00 | 106.230.783,40 |
| Summe Umlaufvermögen | 171.458.258,36 | 198.765.056,91 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 13.246.918,09 | 8.992.876,95 |
| Aktiva, gesamt | 276.408.705,25 | 235.226.633,48 |
Die Bilanzsumme der secunet AG stieg zum 31. Dezember 2022 auf 276,4 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 235,2 Mio. Euro). Auf der Aktivseite der Bilanz wuchs das Anlagevermögen auf 91,7 Mio. Euro, nachdem zum Vorjahresstichtag noch ein Wert von 27,5 Mio. Euro ausgewiesen wurde. Grund für die Veränderung war der Anstieg bei den Finanzanlagen von 17,8 Mio. Euro auf 82,1 Mio. Euro, insbesondere bedingt durch die Akquisition der SysEleven GmbH. Die immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen veränderten sich im Vergleich zum Vorjahresstichtag nur unwesentlich: die immateriellen Vermögenswerte betrugen 2,0 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 2,4 Mio. Euro), die Sachanlagen beliefen sich auf 7,6 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 7,2 Mio. Euro).
Das Umlaufvermögen reduzierte sich von 198,8 Mio. Euro zum 31. Dezember 2021 auf 171,5 Mio. Euro zum aktuellen Abschlussstichtag. Während der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten deutlich von 106,2 Mio. Euro auf 15,9 Mio. Euro sank, stiegen zum einen die Vorräte von 51,6 Mio. Euro auf 75,1 Mio. Euro und zum anderen die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände von 40,9 Mio. Euro auf 80,5 Mio. Euro. Diese Entwicklungen sind auf die gleichen Ursachen wie im Konzern zurückzuführen.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasste Abgrenzungen in Höhe von 13,2 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 9,0 Mio. Euro), hauptsächlich bedingt durch Vorauszahlungen für im Rahmen von Kundenprojekten veräußerte Produktservices.
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| in Euro | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| A. Eigenkapital | ||
| Gezeichnetes Kapital | 6.500.000,00 | 6.500.000,00 |
| Nennbetrag eigene Anteile | -30.498,00 | -30.498,00 |
| I. Ausgegebenes Kapital | 6.469.502,00 | 6.469.502,00 |
| II. Kapitalrücklage | 21.656.305,42 | 21.656.305,42 |
| III. Gewinnrücklagen | ||
| Andere Gewinnrücklagen | 76.360.410,84 | 57.956.113,28 |
| IV. Bilanzgewinn | 18.502.775,72 | 34.805.920,76 |
| Summe Eigenkapital | 122.988.993,98 | 120.887.841,46 |
| B. Rückstellungen | 30.252.570,03 | 42.341.928,90 |
| C. Verbindlichkeiten | 66.301.648,49 | 25.779.715,61 |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 56.865.492,75 | 46.217.147,51 |
| Passiva, gesamt | 276.408.705,25 | 235.226.633,48 |
Auf der Passivseite summierte sich das Eigenkapital der secunet AG zum Stichtag 31. Dezember 2022 auf 123,0 Mio. Euro, nach 120,9 Mio. Euro zum Vorjahresstichtag.
Die Rückstellungen betrugen zum Abschlussstichtag 30,3 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 42,3 Mio. Euro) und umfassten im Wesentlichen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen.
Die Verbindlichkeiten der secunet AG zum 31. Dezember 2022 betrugen 66,3 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 25,8 Mio. Euro). Wie auf Konzernebene führte das hohe Umsatzvolumen im Jahresendgeschäft zu einem stichtagsbezogenen Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten wuchs zum Bilanzstichtag auf 56,9 Mio. Euro, verglichen mit 46,2 Mio. Euro zum gleichen Stichtag des Vorjahres. Aufgrund des zunehmenden Produktgeschäfts wurden vermehrt Einnahmen im Zusammenhang mit einer nach dem Stichtag liegenden Leistungserbringung abgegrenzt.
Vorstand und Aufsichtsrat werden der am 31. Mai 2023 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 der secunet AG in Höhe 18,5 Mio. Euro einen Betrag in Höhe von 18,5 Mio. Euro auf die 6.469.502 Aktien des Grundkapitals zum 31. Dezember 2022 an die Aktionäre als Dividende, entsprechend 2,86 Euro je Aktie, auszuschütten.
Die Investitionsausgaben des secunet-Konzerns beliefen sich im Geschäftsjahr 2022 auf 54,5 Mio. Euro, nach 15,7 Mio. Euro im Vorjahr. Die Investitionen bestanden vor allem aus dem Erwerb der SysEleven GmbH (50,3 Mio. Euro) bzw. den damit zusammenhängenden Investitionen in Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (insbesondere Markenrechte, Kundenbeziehungen, Technologien und Goodwill). Bei den sonstigen Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen handelt es sich im Wesentlichen um Ausgaben für die Neuanschaffung und den Ersatz von Hardware, Software und anderer Betriebsausstattung. Im Geschäftsjahr 2022 wurden 5,5 Mio. Euro für diese Art von Investitionen eingesetzt (Vorjahr: 6,8 Mio. Euro).
Die Investitionen wurden in erster Linie durch die secunet AG vorgenommen und hauptsächlich aus dem Zahlungsmittelbestand getätigt.
Für unseren Unternehmenserfolg sind die Kreativität, die Motivation und die Integrität unserer Mitarbeiter entscheidende Faktoren. Ihr Engagement, ihre Flexibilität und ihre Kompetenz gehören mit zu den ausgewiesenen Stärken unseres Unternehmens.
Im Geschäftsjahr 2022 beschäftigte secunet konzernweit erstmalig über 1.000 Mitarbeiter. Die Zahl festangestellter Mitarbeiter stieg zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2022 um 203 Personen bzw. 27% auf 958 Personen (31. Dezember 2021 755 Personen). Darüber hinaus beschäftigte secunet zum Stichtag 109 Aushilfskräfte (31. Dezember 2021: 102 Aushilfskräfte). Insgesamt waren damit 1.067 Personen für secunet tätig (31. Dezember 2021: 857 Personen). Der Anstieg der Beschäftigungszahl ist dabei sowohl auf Neueinstellungen als auch auf den akquisitionsbedingten Personalzuwachs zurückzuführen.
Die secunet AG beschäftigte zum Ende des Geschäftsjahres 2022 799 festangestellte Mitarbeiter (31. Dezember 2021: 713).
Weiterführende Informationen zu den Qualifikationen und Bedürfnissen der Belegschaft sowie zu der Führungstechnik enthält die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft und des Konzerns unter dem Abschnitt "Arbeitnehmerbelange".
Der Vorstand schätzt die wirtschaftliche Lage des Konzerns und der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Berichterstellung unverändert als sehr gut ein. Im Geschäftsjahr 2022 verzeichnete secunet erneut ein Umsatzwachstum und erreichte somit einen neuen Bestwert beim Umsatz.
Beim Leistungsindikator EBIT konnte der secunet-Konzern nicht an den hohen Vorjahreswert anknüpfen. Zurückzuführen war dies insbesondere auf den im Berichtsjahr forcierten Belegschaftsaufbau sowie Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb der SysEleven GmbH stehen. Nichtsdestotrotz war der secunet-Konzern weiterhin sehr profitabel.
Diese Ergebnisse belegen die wirtschaftliche Stärke und Resilienz des Geschäftsmodells des secunet-Konzerns, dessen Finanzkraft sich zudem in einer starken Bilanz widerspiegelt.
Die Finanzlage wird trotz des deutlichen Mittelabflusses im Jahr 2022 als weiterhin solide eingeschätzt. Dieser resultierte vor allem aus der einmaligen Kaufpreiszahlung für den Erwerb der SysEleven GmbH und dem stichtagsbezogenen Aufbau des Working Capital.
Das Risiko- und Chancenmanagement (im Folgenden RCM) wird für den secunet-Konzern und für die secunet AG in gleicher Weise und parallel durchgeführt. Daher treffen die im folgenden dargestellte Funktion sowie die Beschreibung von Einzelrisiken und -chancen sowohl auf den secunet-Konzern als auch auf die secunet AG zu.
Das RCM findet bei secunet auf verschiedenen Ebenen statt: Entsprechend speist sich die Betrachtung der Risiko- und Chancenlage aus verschiedenen Quellen.
Risiken und Chancen mit Blick auf die in der laufenden Jahresplanung festgelegten Ziele werden in einem dedizierten Risikoausschuss, dem RCM Komitee, behandelt.
Wiederkehrende operative Risiken und Chancen werden im Rahmen der regelmäßigen operativen Routinen und Risikominimierungs- bzw. Chancenmaximierungsmaßnahmen berücksichtigt und weitestgehend reduziert bzw. ausgeschlossen (Risiken) oder unterstützt (Chancen).
Risiken und Chancen, denen mittels strategischer, mittel- bis langfristigen Maßnahmen begegnet wird, werden als Rahmenbedingungen der mittelfristigen strategischen Unternehmensplanung durch den Vorstand berücksichtigt.
Das Risikofrüherkennungs- und das Risiko- und Chancenmanagementsystem der secunet AG werden laufend weiterentwickelt und optimiert.
Das RCM mit Blick auf die in der laufenden Jahresplanung festgelegten Ziele wird bei secunet durch einen Risikoausschuss wahrgenommen, dem RCM Komitee. Diesem gehören die Mitglieder des Vorstands, der kaufmännische Leiter sowie der für Risikomanagement zuständige Bereichsleiter an. Das RCM Komitee trifft sich zu regelmäßigen Sitzungen einmal im Quartal. Entwicklungen, die eine Gefahr für die Zielerreichung oder sogar den Fortbestand des Unternehmens darstellen könnten, werden vom Risikoausschuss intensiv analysiert, beobachtet und bewertet. Ziel ist es, möglichst frühzeitig Informationen über Risiken und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen zu erlangen, um geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Gleichzeitig sollen auch die bestehenden Chancen mit dem dann einhergehenden Ergebnispotenzial erkannt und genutzt werden.
In Vorbereitung der Sitzungen des Risikoausschusses findet jeweils eine umfassende Risiko- und Chanceninventur in allen Bereichen des Unternehmens statt. Nach einem Bottom-up-Ansatz werden die wesentlichen Risiken/Chancen identifiziert, nach ihrer Schadenhöhe oder ihrem Erfolgsbeitrag und nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und aggregiert. Es sollen wesentliche Risiken und Chancen erfasst werden, dafür wurde eine Wesentlichkeitsgrenze von 0,2 Mio. Euro Brutto-EBIT-Wirkung festgelegt. Grundsätzlich können alle Risiken aufgenommen werden, ab der Wesentlichkeitsgrenze ist dies Pflicht. Parallel zur Inventur der Risiken und Chancen erfolgt eine Plausibilisierung dieser Angaben durch Vergleich mit den laufenden Umsatz- und Ergebnishochrechnungen, die durch die Bereiche Vertriebssteuerung und Finanzcontrolling gepflegt werden. Die Ergebnisse der Plausibilisierung fließen auch in die Risiko- und Chanceninventur ein.
Die so erhobenen unternehmensspezifischen Risiken und Chancen werden im Rahmen der Sitzungen des Risikoausschusses top down erörtert und erneut validiert. Bei der Betrachtung der potenziellen Schadenwirkungen von Risiken respektive Erfolgswirkung von Chancen wird auf eine Nettobetrachtung abgestellt, das heißt dass die Auswirkungen bereits getroffener Risikobegrenzungsmaßnahmen/Chancenverbesserungsmaßnahmen in die Bewertung eingerechnet werden. In Abhängigkeit des wahrscheinlichkeitsgewichteten Schadenwerts der Risiken/Erfolgswert der Chancen (Risikowert/Chancenwert) wird die weitere Behandlung der Risiken und Chancen nach einheitlichen Handlungsmaximen festgelegt. Diese reichen von einer reinen Dokumentation bei unbedenklichem Wert (im Geschäftsjahr 2022 wahrscheinlichkeitsgewichteter Schadenwert/Chancenwert in Höhe von unter rund 0,5 Mio. Euro bei der EBIT-Einbuße, "geringes Risiko") über die weitere Beobachtung und Verfolgung der bestehenden Maßnahmen (bei einem Schadenwert/Chancenwert im Geschäftsjahr 2022 in Höhe von rund 2,5 Mio. Euro, "mittleres Risiko") bis hin zur Notwendigkeit, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen und zu verfolgen (Meldegrenze - bei einem wahrscheinlichkeitsgewichteten Schadenwert/Chancenwert im Geschäftsjahr 2022 über rund 2,5 Mio. Euro, "hohes Risiko").
Die so definierten Wertgrenzen werden jährlich in Abhängigkeit des geplanten Jahresergebnisses neu festgesetzt. Sofern die identifizierten Risiken/Chancen quantifizierbar sind, werden die entsprechenden (stichtagsbezogenen) Risikowerte/Chancenwerte in das Berichtswesen aufgenommen.
Anschließend werden im Bedarfsfall Vorschläge für Gegenmaßnahmen bei Risiken sowie Unterstützungsmaßnahmen bei Chancen erarbeitet. Der Vorstand prüft diese Maßnahmen und sorgt für eine zeitnahe Umsetzung.
Die in diesem Teil des RCM betrachteten operativen Risiken und Chancen für den secunet-Konzern und somit auch für die secunet AG als Konzernobergesellschaft werden entsprechend ihrem Ursprung in den funktionalen Bereichen der secunet hauptsächlich eingeteilt in
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| ― | Lieferantenrisiken: Das sind Risiken und Chancen, welche die Lieferanten von secunet betreffen und sich in Form von beispielsweise Lieferengpässen auf den Absatz auswirken können. |
| ― | Absatzrisiken/Absatzchancen: Das sind Risiken und Chancen in allen Bereichen rund um die Distribution. Sie betreffen im Wesentlichen die Funktionen Einkauf und Eingangslogistik, Absatz und Ausgangslogistik sowie Vertrieb und Marketing. |
| ― | Produktrisiken/Produktchancen: Das sind die Risiken und Chancen, die im Zusammenhang mit den Produkten und Lösungen der secunet entstehen können. Sie betreffen im Wesentlichen Risiken aus technischen Defekten oder aus potenziellen Sicherheitsschwächen der verwendeten Komponenten. Hinzu kommen Risiken aus den Bereichen, die für die Planung und Koordination der Marktreife von Produkten und Lösungen des secunet-Konzerns verantwortlich sind. |
| ― | Projektrisiken/Projektchancen: Das sind die Risiken und Chancen, die im Zusammenhang mit Entwicklungs- und Beratungsprojekten entstehen können. Hierzu gehören in erster Linie die Risiken der Budgetplanung sowie der darauf folgenden Budgeteinhaltung. Chancen können sich ergeben, wenn Projekte besser als geplant abgeschlossen werden. |
| ― | Strukturrisiken/Strukturchancen: Das sind die Risiken und Chancen, die sich aus Unterstützungsfunktionen wie beispielsweise Finanzen und Controlling, Recht und Personal sowie IT ergeben. Hier werden ebenfalls Risiken aus M&A-Aktivitäten sowie Compliance-Risiken erfasst. |
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts stellt sich die Risiko- und Chancenlage bei den operativen Risiken folgendermaßen dar:
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| ― | Lieferantenrisiken und -chancen bestehen keine. Die Risiken von Lieferengpässen werden den Absatzrisiken zugerechnet, da sie die Absatzchancen direkt schmälern könnten. |
| ― | Unter den Absatzrisiken dominiert das Risiko von Lieferengpässen seitens der Zulieferer. Seit dem erstmaligen Auftreten solcher Risiken im Jahr 2021 ist es durch aktives Supply Chain Management gelungen, solche Risiken in hohem Umfang zu mitigieren. Als erfolgreiche Maßnahmen haben sich Lageraufbau und fortlaufende enge Abstimmung mit den wichtigsten Lieferanten erwiesen. Ebenfalls den Absatzrisiken zugerechnet werden Risiken aus der kundenseitigen Verschiebung von großen Infrastrukturprojekten. Diese Absatzrisiken werden durch Absatzchancen kompensiert, die beispielsweise aus großen neuen Projekten oder der Erweiterung bestehender Großprojekte im öffentlichen Bereich entstehen. |
| ― | Produktrisiken ergeben sich in erster Linie aus höheren zeitlichen Aufwänden als erwartet für die Entwicklung und Zulassung neuer Produkte. Dies beeinflusst indirekt die Absatzchancen aus diesen Produkten. |
| ― | Die Projektrisiken bestehen im Wesentlichen aus Budgetabweichungen. Diese werden durch Abstimmungen mit den Kunden (Anpassung des Budgets, Change Requests in den Projektplanungen) und durch Aufnahme der Risiken in den Forecast (Ergebnisberichtigung) mitigiert. |
| ― | Strukturrisiken - beispielsweise drohende Wertberichtigungen auf Lagerbestände - werden durch Chancen in dieser Kategorie mehr als kompensiert. |
Im Geschäftsjahr 2022 stellte die Corona-Pandemie noch ein bedeutendes und durchgängig betrachtetes Risiko für die Geschäftsentwicklung dar. Mit ihren möglichen Auswirkungen auf den secunet-Konzern befasste sich der Vorstand kontinuierlich und mit hoher Priorität. Die Erörterung der Risiken und Maßnahmen rund um die Corona-Pandemie fand in einem dedizierten Lenkungsausschuss statt, der deutlich häufiger als der Risikoausschuss tagte. Dabei wurden alle Aspekte des Geschäftsbetriebs durchleuchtet, bewertet und wo nötig Maßnahmen entwickelt. Im Vordergrund der Erörterungen standen jeweils die Gesunderhaltung der Mitarbeitenden sowie die eigene Infrastruktur. secunet hat sich seit dem Beginn der Pandemie im Jahr 2020 als schnell reagierende, flexible und lernende Organisation erwiesen - daher konnten Risiken im operativen Management schnell reduziert werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts wird das Corona-Risiko für den Geschäftsbetrieb der secunet als unwesentlich angesehen, der Corona-Lenkungsausschuss schloss entsprechend seine Tätigkeit ab. Die Corona-Pandemie stellt insoweit kein unmittelbares Risiko mehr dar.
Operative Risiken und Chancen sind Risiken/Chancen des laufenden Geschäftsbetriebs, die wiederholt entstehen können. Sie werden über spezifische Risikominimierungsrespektive Chancenverbesserungsroutinen erfasst, bewertet und möglichst weitgehend ausgeschlossen oder ausgenutzt. Diese Kontrollmechanismen setzen an verschiedenen Stellen im Wertschöpfungsprozess an.
Vertriebs- oder Absatzrisiken werden im Rahmen der Vertriebskoordination über Risikokommissionen erörtert. Risikokommissionen sind ab einer festgelegten Auftragshöhe zwingend abzuhalten. Diese Kommissionen setzen sich mindestens aus den Vertretern des zuständigen (Vertriebs-)Bereichs, der mit dem gewünschten Auftrag voraussichtlich betrauten Division/ Geschäftseinheit, dem kaufmännischen Leiter, Vertretern der Rechtsabteilung und des Einkaufs sowie einem Mitglied des Vorstands zusammen. Ziel der Risikokommissionen ist es, für den jeweiligen Auftrag oder die Ausschreibung aufgrund nachvollziehbarer Kriterien zu entscheiden, ob und wie auf eine Ausschreibung geboten oder ein Auftrag angenommen werden kann. Hierzu dient eine standardisierte synoptische Darstellung der Risiken und Chancen des jeweiligen Ausschreibungsobjekts.
Da im Rahmen der Risikokommissionen jeweils eine Erörterung der Risiken einschließlich einer Bewertung der Tragbarkeit stattfindet und mit der Entscheidung die Risiken als akzeptabel anerkannt sind, werden sie zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts als gering angesehen.
Bei Großprojekten besteht ein generelles Projektmanagementrisiko. Hinzu kommen spezielle Risiken bei langlaufenden Großprojekten. Derartige Projektrisiken werden bei secunet in der übergeordneten Projektkoordination identifiziert, bewertet und durch entsprechende Maßnahmen mitigiert. Das Projektmanagementrisiko entsteht nach der Beauftragung von Großprojekten: Allein aufgrund ihrer Dimension sind diese in der Umsetzung durch vielfältige Unwägbarkeiten gekennzeichnet. Das Risiko besteht beispielsweise in der Nichteinhaltung von Terminplänen und von Projektbudgets. Diesen Risiken trägt secunet durch ein umfassendes Projektmanagement Rechnung, aus dem regelmäßig Steuerungsberichte an Projektleitung, Geschäftsbereichsleitung und Vorstand erzeugt werden. Die Risiken aus Großprojekten werden - wie auch die Entwicklungsrisiken - über umfassende Projektplanungs- und Kontrollmechanismen, verbunden mit einem risikoorientierten Berichtswesen, fortlaufend überwacht. Bei Abweichungen von den eingestellten Sollgrößen werden unmittelbar Maßnahmen zur Risikominderung beschlossen und umgesetzt. Diese können in der Bereitstellung von zusätzlichen Kapazitäten für die Bearbeitung des Projekts bestehen sowie in der Erörterung von Abweichungen mit den Kunden, um deren Erwartungshaltung mit den geänderten Rahmenbedingungen in Übereinstimmung zu bringen. Die im Rahmen des Projektmanagements auftretenden Risiken werden über die entsprechenden Maßnahmen hinreichend mitigiert. Entsprechend werden die angesprochenen Projektrisiken zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts als gering angesehen.
Wesentliche Projektrisiken bestanden per Ende 2022 nicht, entsprechend wurde diese Risikoklasse als gering eingestuft.
Produktrisiken können in verschiedenen Ausprägungen entstehen. Diese werden im Rahmen operativer Managementprozesse weitgehend mitigiert, sodass sie zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts als gering angesehen werden.
Produktrisiken können in den einzelnen Phasen des Produktlebenszyklus entstehen. Im Rahmen der Entwicklung neuer Produkte - dies sind auch entsprechende Großprojekte - werden die folgenden Risiken regelmäßig diskutiert und abgewogen:
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| ― | Das Risiko einer eventuell ausfallenden Nachfrage: Das Produkt bewährt sich nicht am Markt. |
| ― | Das Risiko technischer Fehlentwicklungen: Das Produkt weist Mängel auf, die zu Gewährleistungsansprüchen führen. |
| ― | Das Risiko der nicht rechtzeitigen Fertigstellung des Produkts: Das Entwicklungsprojekt braucht wesentlich mehr Zeit als veranschlagt. |
Das Marktrisiko und das Risiko technischer Fehlentwicklungen bestehen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts nicht. Lediglich die zuletzt genannten Entwicklungsrisiken sind in der Betrachtung. Diese wirken sich überwiegend als Absatzrisiko im Rahmen der Risikobetrachtung für das laufende Geschäftsjahr aus.
In der Vergangenheit entwickelte secunet Produkte und Lösungen im Wesentlichen als Folge von Beauftragungen zur Deckung spezifischer Sicherheitsbedarfe im öffentlichen Sektor. Die IT-Hochsicherheit orientiert sich stark an den Kundenbedürfnissen, Produkte werden grundsätzlich nicht ohne gezielte Anforderung konzipiert. Die meisten Entwicklungen von secunet sind auftragsinduziert und werden entsprechend durch die bestellenden Kunden finanziert. Entwicklungsrisiken bestehen daher nicht mit Bezug auf eine eventuell ausfallende Nachfrage. Risiken aus der Entwicklung neuer Produkte, die sich dann am Markt nicht bewähren, waren daher für secunet in den meisten Produktbereichen von untergeordneter Bedeutung.
Die Entwicklung eigener Produkte durch secunet, wie beispielsweise den secunet konnektor, den SINA Communicator und den easykiosk haben das Volumen der damit verbundenen eigenen Investitionen in den letzten Jahren steigen lassen. Damit sind Entwicklungsrisiken stärker in den Fokus der Risikoevaluierung geraten. Hierbei sind weniger die mit den Produkten verbundenen Absatzaussichten als die Dauer von Entwicklung und Zulassung im Fokus. Das größte Risiko bei Entwicklungsprojekten kann in der Unterschätzung des notwendigen Zeitbedarfs bis zur Abnahmereife bestehen. Dadurch können Zeit- und Personalaufwendungen entstehen, welche die Profitabilität des Projekts beschränken. Um diese Risiken möglichst gering zu halten, setzt secunet an verschiedenen Stellen umfassende Projektplanungs- und Kontrollmechanismen ein, verbunden mit einer dedizierten Berichtslinie. Dieser Teil der Risikoanalyse und des Risikomanagements deckt sich mit den Aktivitäten, die sich auf Großprojekte beziehen. Für den Bereich der Entwicklungsprojekte wird das Risiko zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts als gering eingestuft.
Das Produktportfolio der secunet AG fokussiert auf Lösungen im Bereich der Cybersecurity, speziell sind dies im Falle der SINA-Produktfamilie kryptografisch auf hohem Niveau abgesicherte und zugelassene Lösungen. Ein Risiko, das im Zusammenhang mit den technischen Eigenschaften dieser Produkte laufend begutachtet wird, ist die Auswirkung von möglichen - bisher unentdeckten - Sicherheitsschwächen. Hier wird der Frage nachgegangen, ob und inwieweit durch Sicherheitslücken in einzelnen Komponenten das mit der Gesamtlösung verbundene Sicherheitsversprechen der secunet an ihre Kunden kompromittiert wird. Dies ist die Aufgabe im operativen Incident Management, einer weiteren Komponente des Risikomanagements bei secunet. Zur Risikominimierung findet in diesem Bereich ein umfassender Prozess der fortlaufenden Risikoidentifizierung und -evaluierung statt. Dabei werden Erkenntnisse aus verschiedensten Quellen über potenzielle Sicherheitsrisiken durch secunet gesammelt und bewertet. Sofern im Ergebnis dieser Bewertung auch nur eine eventuelle Angreifbarkeit der Systeme möglich erscheint, werden die Kunden unverzüglich in Kenntnis gesetzt und bei der Schließung der potenziellen Sicherheitslücke unterstützt. Dieser Prozess der Überwachung und Lösung potenzieller technischer Sicherheitsrisiken wird in enger Abstimmung mit dem Entwicklungs- und Zulassungspartner Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) umgesetzt. Vor dem Hintergrund der praktizierten Risikominimierungsmaßnahmen wird das wirtschaftliche Risiko der technischen Produktsicherheit als gering eingeschätzt.
Zum Zeitpunkt der Berichterstellung bestanden Absatzchancen in Form von zusätzlichen Vertriebsopportunitäten, die nicht in der Planung des Konzerns berücksichtigt sind. Der Wertbeitrag der Absatzchancen wurde als gering eingeschätzt. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung wurden keine weiteren konkreten Chancen identifiziert.
Mittel- und langfristige Risiken und Chancen für secunet werden im Rahmen der strategischen Planung berücksichtigt. Sie werden in der Risiko- und Chancenkategorie strategische Risiken zusammen gefasst. Hierunter fallen die makroökonomischen Rahmenbedingungen, die Marktdynamik und die Entwicklung der Wettbewerbssituation sowie Risiken bei Investitionen und M&A-Aktivitäten, Kapitalmarktrisiken und Nachhaltigkeitsrisiken. Eine Erörterung dieser Rahmenbedingungen sowie der Konsequenzen auf die Strategie findet regelmäßig im Rahmen des Planungsprozesses und mit dem Aufsichtsrat statt, der diese Planung genehmigt und weiterverfolgt.
Zu den hier betrachteten Risiken gehören unter anderem die folgenden:
Makroökonomische Entwicklungen wie die konjunkturelle Entwicklung (mögliche Rezession), Inflation und Zinsentwicklung werden zwar in die Betrachtung einbezogen, allerdings für secunet als nicht wesentlich eingestuft. Dies liegt daran, dass bislang die secunet-Produkte schwerpunktmäßig in Infrastrukturprojekte öffentlicher Bedarfsträger eingebunden sind, die deutlich weniger konjunkturanfällig sind als Projekte der privaten Wirtschaft. Inflationserwartungen werden in der Planung aufgenommen. Zudem hat secunet nur kurzfristige Kredite aufgenommen und ist insofern von der Zinsentwicklung relativ unabhängig. Der Vorstand hat sich bei der Planung auch mit möglichen Auswirkungen der inflationären Tendenzen, die seit der Jahresmitte 2022 aufgetreten sind, auseinandergesetzt.
Als besonderen Sachverhalt hat der Vorstand die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine in der strategischen Planung erörtert. Risiken aus Zuliefer- oder Kundenbeziehungen bestehen nicht. Indirekte Wirkungen werden als gering angesehen.
Marktrisiken werden durch Marktchancen überkompensiert. Als Risiken angesehen werden der schnelle technologische Wandel, der einen hohen Innovationsdruck erzeugt sowie der zunehmende Wettbewerbsdruck, bedingt durch die Attraktivität des Marktes für IT-Sicherheit. Chancen ergeben sich aus dem grundsätzlichen Marktwachstum infolge der wachsenden Digitalisierung, ergänzt durch den Wunsch nach digitaler Souveränität und Cyberresilienz. Vertrauenswürdige Produkte der IT-Sicherheit made in Germany sind daher gefragt. Regulatorische Anforderungen, beispielsweise aus dem IT-Sicherheitsgesetz, treiben die Nachfrage zusätzlich an.
Als potenzielle Risiken angesehen werden die Konzentration des secunet-Geschäfts auf den deutschen Markt, die Zielgruppe der öffentlichen Bedarfsträger mit verhältnismäßig wenigen großen Kunden, die im wesentlichen aus einer Produktfamilie bedient werden (SINA). Neben der Tatsache, dass diese Aspekte genauso als stabile Basis für ein nachhaltiges Geschäft interpretiert werden können, sieht die Strategie der secunet vor, in der privaten Wirtschaft (Business Sector) und auf internationalen Märkten Wachstumschancen zu nutzen.
Wie auch im operativen Bereich werden Lieferrisiken in der Strategie als sehr bedeutsam angesehen. Geopolitische Entwicklungen ("America First"-Bestellungen, Krieg in der Ukraine, Nachwirkungen der Corona-Pandemie, Veränderungen der Beschaffungsbeziehungen) verstärken die grundsätzlich angespannte Liefersituation auf dem internationalen Markt für Halbleiter. Dies wird speziell für secunet dadurch verstärkt, dass oftmals nur einzelne Lieferanten für den Hochsicherheitsbereich zugelassen sind. Die Single-Source-Abhängigkeit macht es nahezu unmöglich, auf alternative Lieferanten auszuweichen. Ein dauerhaft risikominimierendes Supply Chain Management ist daher sowohl operativ wie strategisch bedeutsam. Die bisherige Erfahrung im operativen Bereich hat gezeigt, dass secunet mit diesen Herausforderungen umgehen kann und stimmt mit Blick auf die mittelfristige Zukunft zuversichtlich.
Auf der Beschaffungsseite für Personal sind der Fachkräftemangel und die demographische Entwicklung für die Zukunft herausfordernd. secunet ist daher bemüht, auch weiterhin als attraktiver Arbeitgeber anerkannt zu werden.
Als Chance im strategischen Bereich wird auch weiterhin das Wachstum durch Zukäufe angesehen. Die Akquisition der SysEleven GmbH im Geschäftsjahr 2022 hat gezeigt, das secunet erfolgreiche Transaktionen realisieren kann. Der Erfolg des laufenden Integrationsprozesses wird über die Nachhaltigkeit des Erwerbs entscheiden und genießt daher hohe Aufmerksamkeit des Managements. Auch weiterhin ist secunet aktiv bemüht, passende und wirtschaftlich sinnvolle Akquisitionsziele zu identifizieren.
Eine zusammenfassende Betrachtung der Risiken und Chancen, welche die weitere Entwicklung des secunet-Konzerns beeinflussen könnten, führt zu einer insgesamt zuversichtlichen Einschätzung. Die Beurteilung hat ergeben, dass die Risiken zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts insgesamt beherrschbar sind und die identifizierten Risiken keine den Fortbestand des Konzerns und des Unternehmens gefährdenden Risiken im Hinblick auf Illiquidität oder Überschuldung im Berichtszeitraum von mindestens einem Jahr darstellen. Die Gesamtrisikoposition hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. Die identifizierten Chancen unterstützen diese Einschätzung. Im operativen Management des Konzerns werden durchgängig Maßnahmen ergriffen, die eine Steigerung der Risikoposition verhindern sollen. Zugleich wird mit einer Vielzahl von Aktivitäten die Nutzung der beschriebenen Chancen vorangetrieben. Zum Bilanzstichtag liegen keine wesentlichen Risiken vor.
Die Geschäftsentwicklung der secunet AG unterliegt den gleichen Risiken und Chancen wie die des Konzerns. Daher gilt die Darstellung und Würdigung der Risiken und Chancen analog für die secunet AG.
Die Prognosen für den secunet-Konzern und die secunet Security Networks AG beinhalten alle dem Vorstand zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Berichts bekannten Informationen, die einen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung haben könnten. Der Ausblick basiert unter anderem auf den im folgenden beschriebenen Erwartungen in Bezug auf die konjunkturelle Entwicklung sowie die Entwicklung des IT- und IT-Sicherheitsmarktes.
Hinsichtlich des secunet-Konzerns sowie der einzelnen Geschäftsbereiche Public Sector und Business Sector könnten unvorhersehbare Ereignisse die aus heutiger Sicht erwartete Entwicklung des Unternehmens oder einzelner Geschäftsbereiche beeinflussen.
Die prognostizierten Entwicklungen der finanziellen Leistungskennzahlen beziehen sich ausschließlich auf die Entwicklung des secunet-Konzerns in der Konzernstruktur zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2022 (Konsolidierungskreis). Etwaige Akquisitionen im Geschäftsjahr 2023 sind nicht berücksichtigt.
Mit einem Umsatzanteil von rund 91% im Jahr 2022 ist Deutschland der mit Abstand wichtigste Absatzmarkt für den secunet-Konzern.
Laut dem Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW Kiel) sind Deutschlands wirtschaftliche Aussichten mit hoher Unsicherheit behaftet, denn die Risiken in der Energieversorgung und in den Lieferketten bleiben unverändert bestehen. Entsprechend erwarten die Konjunkturexperten für das Jahr 2023 zunächst eine stagnierende Wirtschaftsleistung. Erst in der zweiten Jahreshälfte ist mit einer leichten Belebung zu rechnen. Alles in allem wird ein Anstieg des Bruttoinlandsproduktes um 0,3% prognostiziert.
Neben der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bildet der Gesamtmarkt für Informations- und Kommunikationstechnik (ITK) eine wesentliche Rahmenbedingung für die wirtschaftliche Entwicklung des secunet-Konzerns.
Marktstatistiken werden erstellt vom Digitalverband Bitkom. Laut aktuellen Berechnungen (Stand Januar 2023) sollen die ITK-Ausgaben im Jahr 2023 um 3,8% wachsen und voraussichtlich ein Volumen von 203,4 Mrd. Euro erreichen. Der aktuelle Ausblick deutet damit auf ein Wachstum leicht unterhalb des Vorjahresniveaus (+4,0%) hin. Positiv angetrieben wird die Entwicklung vom volumenmäßig größten Segment, dem Markt für Informationstechnik (IT). Dieser ist für den secunet-Konzern besonders bedeutend und soll in 2023 um 6,3% auf 126,4 Mrd. Euro zulegen. Die Ausgaben für Software werden in diesem Segment mit voraussichtlich 9,3% auf 38,8 Mrd. Euro das größte Wachstum verzeichnen. Die IT-Services bilden mit einem Volumen von 47,8 Mrd. Euro auch im Jahr 2023 (+4,7%) noch vor der IT-Hardware den größten Anteil des IT-Markts ab. Die Ausgaben für IT-Hardware sollen in 2023 um 5,3% auf 39,7 Mrd. Euro steigen.
Sicherheit ist ein zunehmend wichtiges Thema für den IT-Markt. Spezifische Marktstatistiken für den Bereich IT-Sicherheit kommen zu dem Ergebnis, dass dieser Markt relativ stärker wächst als der Gesamtmarkt für ITK sowie als die Gesamtwirtschaft Deutschlands. Laut Bitkom (Stand Oktober 2022) betrugen die Ausgaben für Hardware, Software und Dienstleistungen im Bereich IT-Sicherheit in Deutschland in 2022 rund 7,8 Mrd. Euro - ein Allzeithoch und 13% mehr als im bisherigen Rekordjahr 2021 (6,9 Mrd. Euro). Für 2023 wird ein erneutes Plus um 10% auf 8,5 Mrd. Euro erwartet. 2024 soll der deutsche Markt auf 9,4 Mrd. Euro zulegen und im Folgejahr 2025 erstmals mit 10,3 Mrd. Euro den Sprung über die 10-Milliarden-Euro-Marke schaffen.
Der Vorstand geht davon aus, dass sich die Lieferengpässe bei bestimmten Hardware-Komponenten im Jahr 2023 nicht vollständig auflösen und die Marktentwicklung belasten werden.
Der secunet-Konzern strebt an, die auf nachhaltiges und profitables Wachstum ausgerichtete Geschäftspolitik fortzusetzen. Ziel ist einerseits, den bestehenden öffentlichen Kundenstamm im Geschäftsbereich Public Sector zu erweitern und bestehende Kerntechnologien, wie zum Beispiel die SINA-Produktfamilie, weiterzuentwickeln. Andererseits sollen die Geschäftsaktivitäten im Geschäftsbereich Business Sector, hier insbesondere im Gesundheitssektor und im industriellen Umfeld, konsequent ausgebaut werden.
Der Vorstand vertritt die Ansicht, dass die Produkte und Lösungen von secunet einen ausgezeichneten Ruf haben, das Unternehmen als Lieferant von hochwertiger und vertrauenswürdiger IT-Sicherheit für höchste Ansprüche anerkannt wird und der secunet-Konzern somit sehr gut positioniert ist, um die vom Marktwachstum ausgehende steigende Nachfrage zu bedienen. Die seit 2004 mit der Bundesrepublik Deutschland bestehende IT-Sicherheitspartnerschaft unterstreicht diese Einschätzung.
Ein weiterer bedeutender Wachstumstreiber für den secunet-Konzern ist die weitere Internationalisierung. IT-Sicherheitslösungen "Made in Germany" erfreuen sich weltweit aufgrund ihrer Qualität und Vertrauenswürdigkeit eines guten Rufs. Die internationale Nachfrage nach entsprechenden hochwertigen Lösungen, wie sie auch secunet anbietet, wächst. Neben dem deutschen Markt liegt der Fokus von secunet auf Ländern der Europäischen Union, EU-Organisationen sowie Verteidigungs- und Weltraumorganisationen (einschließlich Organisationen wie die NATO) und Ländern im Mittleren Osten. Der Vorstand sieht den secunet-Konzern gut aufgestellt, um die Wachstumspotenziale im Auslandsmarkt zu heben. Die im internationalen Vertrieb tätigen Mitarbeiter können sich auf eine mehrjährige Erfahrung im Konzern und im Umgang mit internationalen Kunden stützen.
Die nachhaltige organische Entwicklung des secunet-Konzerns soll auch weiterhin durch wertsteigernde Akquisitionen ergänzt werden, um Lücken im Konzernportfolio zu schließen und somit die Technologiekompetenz zu erweitern bzw. abzurunden. Dank der stabilen Bilanzstruktur verfügt der secunet-Konzern über die finanziellen Mittel, das geplante künftige Wachstum durch Übernahmen, Kooperationen und Partnerschaften zu finanzieren.
Unter Berücksichtigung der skizzierten gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen sowie angesichts der bestehenden Wachstumspotenziale blickt der Vorstand positiv auf das Geschäftsjahr 2023. Erwartet wird ein deutliches Umsatzwachstum auf etwa 375 Mio. Euro (Vorjahr: 347,2 Mio. Euro). Beim Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) wird mit einem leichten Zuwachs auf rund 50 Mio. Euro gerechnet (Vorjahr: 47,0 Mio. Euro).
Die wichtigste Kostenposition des secunet-Konzerns sind die Herstellungskosten des Umsatzes (Umsatzkosten), welche insbesondere den Personalaufwand und den für das Produktgeschäft benötigten Materialaufwand beinhalten. Der secunet-Konzern wird auch 2023 gezielt zusätzliche Experten rekrutieren sowie bestehende Mitarbeiter an sich binden. Daher geht der Vorstand von einem Anstieg des Personalaufwands aus. Erwartet wird zudem, dass der Materialaufwand angesichts der geplanten Geschäftsexpansion sowie der erwarteten Verteuerung von Vorprodukten tendenziell steigen wird. Der Vorstand ist der Auffassung, dass steigende Einkaufspreise grundsätzlich in Form höherer Preise an die Kunden weitergegeben werden können. Bei bestehenden Beauftragungen oder Rahmenverträgen erfolgt die Weitervergabe zeitversetzt. Dies zusammen führt im Geschäftsjahr 2023 voraussichtlich zu einem relativen Anstieg der Umsatzkosten im Verhältnis zum Umsatz. Daher wird die EBIT-Marge auf leicht über 13% prognostiziert.
Die Prognose beinhaltet alle dem Vorstand zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Berichts bekannten Informationen. Die Prognose setzt voraus, dass sich die Beschaffungslage auf den globalen Halbleitermärkten nicht wesentlich verschlechtert. Ein mangelnder Nachschub bei wichtigen Komponenten könnte zu Einschränkungen und Verschiebungen bei Kundenprojekten führen. Darüber hinaus wird die Prognose unter der Annahme abgegeben, dass sich wesentliche Rahmenbedingungen, zum Beispiel in Bezug auf die Wirtschafts- und Inflationsentwicklung sowie die Investitionsneigung der Kunden, nicht negativ verändern werden.
Die Steuerung der secunet AG (Mutterunternehmen des secunet-Konzerns) erfolgt auf Basis der Kennzahlen des secunet-Konzerns. Die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft ist direkt von der wirtschaftlichen Entwicklung des Konzerns abhängig. Die Ausführungen im Prognosebericht des Konzerns gelten entsprechend.
Im Geschäftsjahr 2023 wird ein Umsatzwachstum auf rund 344 Mio. Euro und ein EBIT von etwa 48 Mio. Euro erwartet. Entsprechend wird die EBIT-Marge auf circa 14% geschätzt.
Das Finanzmanagement der Gesellschaft und des Konzerns orientiert sich grundsätzlich an den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen und Erfordernissen. Damit wird sichergestellt, dass alle Konzernunternehmen unter der Unternehmensfortführungsprämisse operieren können.
Der Konzern und seine Gesellschaften waren jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Anlage der liquiden Mittel erfolgt streng risikominimierend. Das laufende Monitoring der liquiden Mittel und die Abstimmung mit dem Liquiditätsbedarf dienen der dauerhaften Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit. Dies ist auch das oberste Ziel des Finanzmanagements.
Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2022 bestand bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, ein temporärer Kreditrahmen über 45 Mio. Euro. Dieser diente der proaktiven Absicherung der Konzernliquidität.
Für die secunet Security Networks AG und den secunet-Konzern ist ein internes Kontrollsystem (im Folgenden IKS) konzipiert, welches konkret die folgenden drei Ziele verfolgt:
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| ― | Berichterstattung: Sicherstellung der Genauigkeit und Zuverlässigkeit der internen und externen finanziellen und nichtfinanziellen Berichterstattung |
| ― | Effizienz: Sicherstellung der Effektivität und Effizienz der Geschäftsprozesse |
| ― | Compliance: Unterstützung der Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Verträgen und internen Richtlinien |
Das IKS gliedert sich in die folgenden Teilbereiche:
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| ― | Kontrollumgebung und Zielsetzung des IKS |
| ― | IKS-Prozess mit Risikobeurteilung, Kontrollaktivitäten und Berichterstattung |
| ― | Information und Kommunikation |
| ― | Überwachung und Verbesserung |
Das IKS umfasst die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, zur Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie zur Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Es dient zudem der Aufdeckung von Risiken, die sich aus potenziellen Gesetzesverstößen ergeben und/oder das Unternehmensvermögen oder die Unternehmensziele gefährden. Es ist auch ein Informationssystem, das den Vorstand und alle Beteiligten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt.
Die IKS-Organisation ist in das Corporate-Governance-System des secunet-Konzerns eingegliedert. Neben dem IKS, welches sich überwiegend auf die Steuerung der Prozessrisiken ausrichtet, unterhält der secunet-Konzern die weiteren Corporate-Governance-Systeme Risikomanagementsystem, Compliance Management System und Internes Revisionssystem. Diese Systeme werden im Wesentlichen parallel zum IKS betrieben. Die notwendige Integration erfolgt über die jeweiligen Systemverantwortlichen unter anderem durch Informationsaustausch in regelmäßigen Meetings sowie auf Ebene der verantwortlichen Vorstandsmitglieder.
In das IKS sind alle relevanten (wesentlichen) Prozesse und Funktionen mit einbezogen. Die Rollen und Verantwortlichkeiten sind im Rahmen des IKS klar bestimmt.
Der IKS-Prozess ist als Kreislauf angelegt:
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| ― | Neuanlage von Prozessen inklusive Beschreibung von Prozessen, Risiken und Kontrollen |
| ― | Implementierung und Durchführung der Kontrollaktivitäten im operativen Prozess |
| ― | Regelmäßige Wirksamkeitsbeurteilung und Berichterstattung |
| ― | Control Self Assessment: Dabei werden die aktuell gültigen Prozesse und Prozessrisiken sowie der aktuelle Stand der Dokumentation im IKS gegenübergestellt. Damit wird ermittelt, ob das dokumentierte IKS der operativen Realität entspricht und ob die definierten Kontrollen die Prozessrisiken hinreichend abdecken. Falls dem nicht so ist, hat der Prozessverantwortliche zusätzliche Kontrollen zu definieren oder die bestehenden Kontrollen entsprechend anzupassen |
| ― | Implementierung möglicher Verbesserungen aus der Wirksamkeitsbeurteilung und dem Control Self Assessment in die Kontrollaktivitäten |
Der IKS-Prozess wird durch den vom Vorstand ernannten IKS-Koordinator im Unternehmen kommuniziert. Für die Dokumentation des IKS, der Kontrollbestätigungen und des Self Assessment wird eine IT-Lösung verwendet. In der Nutzung werden die Verantwortlichen für den IKS-Prozess vom IKS-Koordinator geschult.
Für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Risiken der Geschäftstätigkeit bedarf es entsprechend der Grundsätze 4 und 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK 2022) angemessener und wirksamer Governance-Systeme (Internes Kontrollsystem, Risikomanagementsystem und Compliance-Management-System) im Unternehmen.
Im Rahmen seiner laufenden internen Steuerungs- und Überwachungstätigkeiten hat der Vorstand im Geschäftsjahr 2022 regelmäßig Berichte zu den Governance-Systemen erhalten und diese erörtert. Diese Regelprozesse tragen neben der Erfüllung der Managementaufgaben dazu bei, diese internen Prozesse im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses fortlaufend zu optimieren. Hierbei wird der Vorstand auch durch die interne Revision unterstützt. Aus der Befassung mit den Governance-Systemen sind dem Vorstand keine Umstände bekannt, die gegen die Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme sprechen.
Zusätzlich hat der Vorstand im Geschäftsjahr 2022 die Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme durch externe Prüfer begutachten lassen und kommt aufgrund deren Berichterstattung zu folgender Einschätzung:
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| ― | a. Internes Kontrollsystem (IKS): Das IKS ist nach ISAE 3000 in Anlehnung an den IDW PS 982 auf Angemessenheit geprüft worden. Aus der Prüfung sind keine wesentlichen Feststellungen entstanden, die Angemessenheit wurde bescheinigt. Des Weiteren liegen uns keine Erkenntnisse vor, dass das IKS nicht wirksam ist. Eine externe Prüfung der Wirksamkeit des IKS ist für das Jahr 2023 vorgesehen. Zudem wird ab dem Jahr 2023 eine kontinuierliche Prüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit der internen Kontrollen durch die Interne Revision als Regelprozess eingeführt. |
| ― | b. Risikomanagement System (RMS): Das RMS ist nach IDW PS 981 auf Angemessenheit und in Teilbereichen auf Wirksamkeit geprüft worden. Einzelne einschränkende Feststellungen und Empfehlungen aus der Prüfung wurden für den kontinuierlichen Verbesserungsprozess des RMS aufgenommen. |
| ― | c. Compliance Management System (CMS): Das CMS ist nach IDW PS 980 auf Angemessenheit und Wirksamkeit geprüft worden. Aus der Prüfung sind keine wesentlichen Feststellungen entstanden, die Angemessenheit und die Wirksamkeit des CMS wurden bescheinigt. |
1 Bei dem Abschnitt "Aussage zur Angemessenheit und Wirksamkeit der Governance Systeme" handelt es sich um lageberichtsfremde Angaben, die keiner inhaltlichen Prüfung durch den Abschlussprüfer unterzogen wurden.
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im secunet-Konzern umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und sichert ebenfalls die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.
Im secunet-Konzern besteht das interne Kontrollsystem aus dem internen Steuerungssystem und dem internen Überwachungssystem. Der Vorstand der secunet AG - mit seiner Organfunktion zur Führung der Geschäfte - hat den in der secunet AG geführten Bereich Risikomanagement als Verantwortlichen für die Koordination des internen Steuerungssystems im secunet-Konzern beauftragt.
Prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen bilden die Elemente des internen Überwachungssystems im secunet-Konzern. Neben manuellen Prozesskontrollen - wie dem Vier-Augen-Prinzip - sind auch die maschinellen IT-Prozesskontrollen ein wesentlicher Teil der prozessintegrierten Maßnahmen. Weiterhin werden durch Gremien wie den Risikoausschuss (RCM Komitee) sowie durch spezifische Konzernfunktionen wie den Bereich Recht prozessintegrierte Überwachungen sichergestellt. Die interne Revision der secunet AG ist mit prozessunabhängigen Prüfungstätigkeiten in das interne Überwachungssystem im secunet-Konzern eingebunden.
Das hier dargestellte Risikomanagementsystem richtet sich im Wesentlichen auf die Vermeidung des Eintretens von Schäden durch Risiken.
Die Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt im secunet-Konzern im Wesentlichen durch das ERP-System des Herstellers SAP.
Spezifische konzernrechnungslegungsbezogene Risiken können sich zum Beispiel aus dem Abschluss ungewöhnlicher oder komplexer Geschäfte ergeben sowie aus Geschäftsvorfällen, die nicht routinemäßig bearbeitet werden.
Die Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung umfassen zum Beispiel die Analyse von Sachverhalten und Entwicklungen anhand spezifischer Kennzahlenanalysen. Die Trennung von Verwaltungs-, Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen und deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen reduzieren die Möglichkeit zu dolosen Handlungen. Die organisatorischen Maßnahmen sind auch darauf ausgerichtet, Umstrukturierungen oder Veränderungen in der Geschäftstätigkeit einzelner Geschäftsbereiche zeitnah und sachgerecht in der Konzernrechnungslegung zu erfassen. Weiterhin ist zum Beispiel sichergestellt, dass bei Veränderungen in den eingesetzten IT-Systemen der zugrundeliegenden Buchführungen in den Konzerngesellschaften eine periodengerechte und vollständige Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt. Das interne Kontrollsystem gewährleistet auch die Abbildung von Veränderungen im wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld des secunet-Konzerns und stellt die Anwendung neuer oder geänderter gesetzlicher Vorschriften zur Konzernrechnungslegung sicher.
Die Bilanzierungsvorschriften im secunet-Konzern, einschließlich der Vorschriften zur Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), regeln die einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für die in den Konzernabschluss der secunet AG einbezogenen Unternehmen.
Die auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden. Weiterhin ist gewährleistet, dass Inventuren ordnungsgemäß durchgeführt werden, Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Die Regelungsaktivitäten stellen ebenfalls sicher, dass durch die Buchungsunterlagen verlässliche und nachvollziehbare Informationen zur Verfügung gestellt werden.
Die deutschen Tochterunternehmen sowie das Mutterunternehmen erstellen ihre Jahresabschlüsse nach deutschem Handelsrecht. Im Rahmen der Konsolidierung werden die Abschlüsse nach einheitlichen Maßstäben durch das Konzernrechnungswesen auf die Handelsbilanz II nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, übergeleitet. Durch Kapital-, Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie die Zwischenergebniseliminierung in der Summenbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wird der Konzernabschluss ermittelt.
Trotz der genannten internen Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen können insbesondere persönliche Ermessensentscheidungen, fehlerbehaftete Kontrollen, kriminelle Handlungen oder sonstige Umstände der Natur der Sache nach nicht ausgeschlossen werden. Diese führen dann zu eingeschränkter Wirksamkeit und Verlässlichkeit des eingesetzten internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, sodass auch die konzernweite Anwendung des eingesetzten Systems nicht die absolute Sicherheit gewährleisten kann hinsichtlich der richtigen, vollständigen und zeitnahen Erfassung von Sachverhalten in der Konzernrechnungslegung und den Jahresabschlüssen der Einzelgesellschaften.
Die Angaben nach §289a Satz 1 und §315a Satz 1 HGB für das Geschäftsjahr 2022 erläutert der Vorstand der secunet Security Networks AG (im Folgenden "secunet AG") wie folgt:
1. Das Grundkapital der secunet AG beträgt unverändert 6.500.000 Euro und ist in 6.500.000 nennwertlose Stückaktien eingeteilt, die auf den Inhaber lauten. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung der secunet AG eine Stimme.
2. Eine Beschränkung für die Übertragung der Aktien der secunet AG kann sich aufgrund der von der secunet AG angebotenen Produkte aus dem Außenwirtschaftsgesetz ergeben. So bestimmt etwa §5 Absatz 3 Satz 1 Ziffer 2 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG), dass "Beschränkungen ... angeordnet werden (können) in Bezug auf den Erwerb inländischer Unternehmen oder von Anteilen an solchen Unternehmen durch Ausländer, um wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten, wenn die inländischen Unternehmen ... Produkte mit IT-Sicherheitsfunktionen zur Verarbeitung von staatlichen Verschlusssachen oder für die IT-Sicherheitsfunktion wesentliche Komponenten solcher Produkte herstellen oder hergestellt haben und noch über die Technologie verfügen, wenn das Gesamtprodukt mit Wissen des Unternehmens vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zugelassen wurde." Außerhalb der Beschränkungen des Außenwirtschaftsgesetzes sind die Aktionäre der secunet AG in ihrer Entscheidung, Aktien der Gesellschaft zu erwerben oder zu veräußern, weder durch deutsche Gesetze noch durch die Satzung der Gesellschaft beschränkt. Insbesondere bedürfen der Erwerb und die Veräußerung von Aktien zu ihrer Wirksamkeit nicht der Zustimmung der Organe der Gesellschaft oder anderer Aktionäre. Das Stimmrecht der Aktionäre unterliegt weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft Beschränkungen. Dem Vorstand sind keine Vereinbarungen zwischen Aktionären bekannt, aus denen sich Beschränkungen hinsichtlich der Übertragung von Aktien der Gesellschaft ergeben.
3. Die Aktien der Gesellschaft befinden sich nach Kenntnis des Vorstands zu 24,41% im Streubesitz. Direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten, hält nach Kenntnis des Vorstands die Giesecke + Devrient GmbH, München, mit einer direkten Beteiligung von 75,12% zum 31. Dezember 2022. Indirekt ist die MC Familiengesellschaft mbH, München, über ihre Beteiligung an der Giesecke + Devrient GmbH mit 75,58% (unter Zurechnung der von der secunet AG gehaltenen eigenen Aktien) an der secunet AG beteiligt. Wiederum indirekt über ihre Mehrheitsbeteiligung an der MC Familiengesellschaft mbH ist Verena von Mitschke-Collande, Deutschland, ebenfalls mit 75,58% an der secunet AG beteiligt.
4. Die secunet AG hat keine Aktien ausgegeben, die Sonderrechte gewähren.
5. Wie alle anderen Aktionäre der Gesellschaft entscheiden auch die Arbeitnehmer sowie Mitglieder des Vorstands, die am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, über die Ausübung ihrer Stimm- und Kontrollrechte selbst und üben daher ihre Kontrollrechte unmittelbar aus.
6. Der Vorstand der secunet AG wird nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§84, 85 AktG, bestellt und abberufen. Die Satzung sieht für die Bestellung und Abberufung einzelner oder sämtlicher Mitglieder des Vorstands keine Sonderregelungen vor. Für ihre Bestellung und Abberufung ist allein der Aufsichtsrat zuständig. Er bestellt Vorstandsmitglieder für höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Änderungen der Satzung bedürfen nach §179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung, wobei Änderungen, die nur die Fassung betreffen, auch dem Aufsichtsrat übertragen werden können. Die Änderung wird mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam. Die Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen gemäß §22 der Satzung der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht die Satzung oder zwingende Vorschriften des Gesetzes etwas Abweichendes bestimmen. §10 Absatz 5 der Satzung ermächtigt den Aufsichtsrat, Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen.
7. Der Vorstand ist nicht zur Ausgabe neuer Aktien ermächtigt. Weder sieht die Satzung der secunet AG eine bedingte Kapitalerhöhung vor, noch besteht eine Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Auch besteht keine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß §71 Absatz 1 Nr. 8 AktG. Per 31. Dezember 2022 hielt die Gesellschaft 30.498 Stück eigene Inhaberaktien, die sie auf der Grundlage einer Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29. Mai 2001 erworben hatte. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2009 ist der Vorstand ermächtigt, diese Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats an einer Börse zu veräußern. Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand der secunet AG bis zum 31. Dezember 2022 keinen Gebrauch gemacht.
8. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, bestehen nicht.
9. Mit keinem Mitglied des Vorstands oder Arbeitnehmer der Gesellschaft wurden Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen.
Als deutsche Aktiengesellschaft hat die secunet Security Networks AG eine duale Führungs- und Kontrollstruktur. Gesteuert werden die Gesellschaft und der Konzern durch den Vorstand, dessen Mitglieder vom Aufsichtsrat bestellt werden. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand und überwacht dessen Geschäftsführung.
Eine vertiefende Betrachtung der Führung des secunet-Konzerns findet sich in der Erklärung zur Unternehmensführung nach §§289f HGB und 315d HGB, die in diesem Geschäftsbericht und auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) im Bereich >> Über Uns >> Investoren >> Corporate Governance zugänglich gemacht wird.
Die Angaben in der Erklärung zur Unternehmensführung sind gemäß §317 Absatz 2 Satz 6 HGB nicht in die Jahres- und Konzernabschlussprüfung einbezogen.
secunet kommt mit der vorliegenden zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung der Gesellschaft und des Konzerns der Pflicht zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen für das Geschäftsjahr 2022 nach, entsprechend dem "Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, CSR-RUG)" gemäß §§315b, 315c i.V.m. 289c-289e HGB und der VERORDNUNG (EU) 2020/852 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088. Die vorliegende Erklärung wird mit dem zusammengefassten Lagebericht - Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) im Bereich >> Über uns >> Investoren >> Finanzpublikationen öffentlich zugänglich gemacht. Der Bericht gilt gleichermaßen für den secunet-Konzern und die secunet AG.
Die Angaben in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung der Gesellschaft und des Konzerns sind gemäß §317 Absatz 2 Satz 4 HGB nicht in die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts einbezogen. Stattdessen wurde die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft und des Konzerns von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach den Vorgaben des Prüfungsstandards ISAE 3000 (Revised) mit einer "Limited Assurance" geprüft.
Bei der Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung folgt secunet in der Auswahl der relevanten Aspekte sowie der Beschreibung der Konzepte der Einteilung auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben gemäß §289c HGB. Auf die Anwendung eines Rahmenwerks wurde verzichtet. Im Sinne der Fokussierung auf eine klare Berichterstattung bezüglich Vorgaben des HGB haben wir im Folgenden die Gliederung nach Arbeitnehmerbelangen, Sozialbelangen, Verantwortungsvolle Unternehmensführung und Umweltbelangen aus den Vorjahren beibehalten. Innerhalb der Belange haben wir die aus der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich befundenen Themen aufgenommen. Hier sind in ersten Ansätzen die Kategorien aus der CSRD-Systematik (ESRS der EFRAG) eingeflossen. Zur Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung wurde ein gesonderter interner Prozess eingerichtet, um die Nachhaltigkeitsthemen im Hinblick auf die Anforderungen des Gesetzes zu analysieren und zu bewerten. In diesen Prozess ist neben den relevanten Fachabteilungen auch die Unternehmensführung eingebunden.
Die inhaltliche Auswahl der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen für die Erklärung erfolgte auf Basis einer im Jahr 2022 durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse. Diese wurde im Dialog mit zentralen Stakeholdern zu diesen Belangen im Unternehmen erarbeitet: Dies sind die Bereiche CTO, Compliance, Personal sowie Qualitäts- und Umweltmanagement. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse hat sich secunet bereits an dem Ansatz der doppelten Wesentlichkeit nach der geplanten CSRD orientiert: Es wurden diejenigen Themen als wesentlich bewertet, deren Auswirkungen auf die jeweiligen Aspekte und/oder auf den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der secunet AG sowie des secunet-Konzerns relevant sind. Nach dieser Methodik wurden in diesem Jahr auch Umweltthemen und Menschenrechte als wesentlich für den Konzern bewertet. Die folgenden Themen wurden für die nichtfinanzielle Erklärung für das Geschäftsjahr 2022 als wesentlich festgelegt:
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| Übergeordnetes Thema/ Aspekte nach HGB | Themen aus der Wesentlichkeitsanalyse | Im folgenden Text zu finden unter |
|---|---|---|
| Governance/ grundlegende Aspekte der Unternehmensführung | • Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens | Einleitung |
| • Risikomanagement | ||
| • Kontrollsysteme | ||
| Arbeitnehmerbelange | • Arbeitsbedingungen | Arbeitnehmerbelange |
| • Gleichbehandlung/ Nichtdiskriminierung | ||
| • Sonstige arbeitsbezogene Rechte | ||
| Bekämpfung von Korruption und Bestechung | • Korruption, wettbewerbswidriges Verhalten und Bestechung | Verantwortungsvolle Unternehmensführung (Compliance) |
| • Beziehungen zu Lieferanten | ||
| • Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette | ||
| Sozialbelange | • Konsumenten/Endverbraucher | Sozialbelange: Digitale Souveränität und Datenschutz |
| Umweltbelange | • Energie | Umweltbelange: Umweltmanagement |
| • Klimaschutz (Emissionen) | ||
| • Anpassung an den Klimawandel | ||
| • Ressourcennutzung | ||
| • Kreislaufwirtschaft |
Ziel der Nachhaltigkeitsaktivitäten von secunet ist es, mit seinen Produkten und Dienstleistungen positive Auswirkungen auf die einzelnen Aspekte zu erzeugen und negative Konsequenzen soweit wie möglich zu minimieren. Daher schloss sich an die Wesentlichkeitsanalyse eine Risikoanalyse für die betrachteten Belange an. Hierzu wurden die mit den Aspekten der Belange verbundenen Risiken bewertet. Die Bewertung der mit den einzelnen nichtfinanziellen Aspekten verbundenen Risikoszenarien erfolgt analog zur Methode für die unternehmerischen Risiken, wie sie im Abschnitt Risikomanagementziele und -methoden dieses Lageberichts beschrieben ist. Dabei wurden ebenfalls Nettorisikowerte herangezogen, die unter Einbeziehung der zur Risikominimierung ergriffenen Maßnahmen ermittelt wurden. Wesentliche Risiken werden in §289c Absatz 3 Nr. 3 und 4 als Risiken definiert, die mit der eigenen Geschäftstätigkeit und den Geschäftsbeziehungen der Gesellschaft und des Konzerns verbunden sind und sehr wahrscheinlich schwerwiegend negative Auswirkungen auf die Aspekte der Belange haben oder haben werden. Aus der durchgeführten Risikobewertung ergaben sich keine wesentlichen nichtfinanziellen Risiken.
Der Vorstand der secunet AG war in den Erstellungs- und Freigabeprozess der nichtfinanziellen Erklärung eingebunden.
secunet hat die strategische Relevanz von Nachhaltigkeitsthemen und die zunehmenden Anforderungen externer Stakeholder erkannt. Im Zusammenhang mit den als wesentlich identifizierten Belangen hat der Aufsichtsrat der secunet AG ein Vergütungssystem für Mitglieder des Vorstands beschlossen, das seit 2021 gültig ist. Das Vergütungssystem sieht unter anderem eine langfristige variable Vergütungskomponente auf Basis von nichtfinanziellen Leistungszielen bzw. ESG-Zielen vor. Die ESG-Ziele, ihre Gewichtung und die jeweilige Zielerreichung werden vom Aufsichtsrat für die jeweilige Bemessungsperiode bestimmt. Das Vergütungssystem für Mitglieder des Vorstands der secunet AG ist ausführlich im Vergütungsbericht nach §162 AktG beschrieben.
Die Bedeutung der Verwaltungs-, Leitungs-, und Aufsichtsorgane des Unternehmens für die nachhaltige Ausrichtung der secunet AG und des secunet-Konzerns zeigt sich nicht nur in der Einbindung von Nachhaltigkeitsthemen in das Vergütungssystem des Vorstands. Aufsichtsrat und Vorstand befassen sich zudem mit Fragen der Nachhaltigkeit und der Nachhaltigkeitsberichterstattung und lassen sich hierzu durch Experten beraten. Die Kontrollsysteme von secunet sowie das Risikomanagementsystem, die ausführlich in diesem Lagebericht beschrieben werden, berücksichtigen bereits ebenfalls Fragen der Nachhaltigkeit in verschiedenen Ausprägungen. Die Einbindung von Nachhaltigkeitsthemen in Risikomanagement- und Kontrollsysteme soll weiter ausgebaut werden.
Das Geschäftsmodell des secunet-Konzerns und der secunet AG sowie deren Resilienz sind ausführlich unter Grundlagen des Konzerns in diesem zusammengefassten Lagebericht 2022 beschrieben. Verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln, gesellschaftliche Akzeptanz und ein hohes Maß an Integrität sind wesentliche Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Erfolg unseres Unternehmens. Deshalb ist es der Anspruch von secunet, als einer der führenden deutschen Anbieter für anspruchsvolle IT-Sicherheit, zu einer nachhaltigen Entwicklung in Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft beizutragen.
Nichtfinanzielle Themen von Relevanz werden im Zuge der Beschlüsse zu den damit verbundenen Maßnahmen und Managementkonzepten an den Vorstand der secunet AG berichtet und durch diesen erörtert.
Für den Unternehmenserfolg sind die Kreativität, die Motivation und die Integrität der Mitarbeiter entscheidende Faktoren. Ihr Engagement, ihre Flexibilität und ihre Kompetenz gehören zu den ausgewiesenen Stärken des Unternehmens. secunet zielt mit verschiedenen Maßnahmen darauf ab, den Arbeitnehmern ein Arbeitsumfeld zu bieten, das diese Stärken fördert. Die Ausführungen in diesem Kapitel beziehen sich auf alle Gesellschaften des secunet-Konzerns mit Ausnahme der SysEleven GmbH, die 2022 erworben wurde und sich noch im Integrationsprozess befindet.
Die Arbeitnehmer von secunet sind fest angestellt in den Bereichen Beratung, Entwicklung, Vertrieb und Produktmanagement sowie Verwaltung und Services. Hinzu kommen Werkstudenten und Praktikanten sowie in seltenen Fällen bei spezifischem Bedarf externe Kräfte als Vertretungen in der Verwaltung (zum Beispiel Leiharbeitskräfte). Aufgrund der relativen Homogenität dieser Gruppen werden die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen für alle Arbeitnehmer angewendet.
Zusätzlich zu den fest angestellten Mitarbeitern beschäftigt secunet in einzelnen produktiven Bereichen zur Abfederung von Spitzen in der Kapazitätsauslastung oder wenn sehr spezifisches Know how gefragt ist sogenannte Freelancer. Da die Zahl der Freelancer im Verhältnis zu den fest angestellten Mitarbeitern gering ist, beziehen sich die folgenden Aussagen zu Maßnahmen oder Kennzahlen ausschließlich auf die eingangs definierten fest angestellten Arbeitnehmer.
Die übergreifende Verantwortung für die Steuerung der HR-spezifischen Themen liegt in der entsprechenden Fachabteilung. Diese berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden.
Der IT-Sektor wächst deutlich stärker als die Zahl der verfügbaren qualifizierten Arbeitskräfte. Daher ist der Wettbewerb um die Einstellung von erfahrenen Mitarbeitern sowie Nachwuchskräften hoch. Nachwuchssicherung und Recruiting werden damit zu kritischen Erfolgsfaktoren für die langfristig positive Entwicklung des Unternehmens.
Daher strebt secunet danach, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein und diese Attraktivität auch in Zukunft zu erhalten. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, verfolgt secunet unter Leitung des Personalbereichs eine Vielzahl von Maßnahmen. Unter anderem geschieht dies über einen durchgängigen Austausch mit den einzelnen Mitarbeitern sowie der Belegschaft als Ganzes.
Um die Zufriedenheit der Belegschaft zu messen (und diese in die Gestaltung der Arbeitsbedingungen einzubinden), werden regelmäßig Befragungen durchgeführt. Die letzte Befragung fand im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2021 statt. Die nächste Befragung ist für 2023 geplant.
Aus den Ergebnissen der Umfrage wurden konkrete Projekte abgeleitet. Die Projekte zur Verbesserung von Zusammenarbeit und Prozessen und zur Führung wurden im Jahr 2022 aufgenommen. Sie stehen jeweils unter der Patenschaft eines Mitglieds des Vorstands und sind mit Mitarbeitern aus allen Bereichen besetzt. Die Implementierung der ersten Ergebnisse und Maßnahmen aus diesen Projekten ist für Anfang 2023 geplant.
Im Bereich der Personalentwicklung setzt secunet die Anstrengungen der letzten Jahre fort. Dazu gehört zum einen die Stärkung der Feedback-Kultur in alle Richtungen - dies soll eine tiefergehende, hochwertigere Rückkopplung in Bezug auf die jeweilige Tätigkeit erlauben. Ein wesentlicher Baustein ist das jährlich stattfindende Mitarbeitergespräch. Das bisherige jährliche Mitarbeitergespräch wird dazu aufgewertet. Bei dem Mitarbeitergespräch handelt es sich um einen standardisierten, strukturierten Dialog, innerhalb dessen Mitarbeiter und Vorgesetzte sich gegenseitig im Sinne einer Performance-Beurteilung bewerten. Gleichzeitig werden hier die Zufriedenheit mit der Arbeitssituation, mögliche Überlastungen und der Wunsch nach persönlicher Weiterentwicklung abgefragt. Hieraus wird unter anderem der Bedarf an Schulungen für die Arbeitnehmer abgeleitet und ein neues ganzheitliches Konzept zur Führungskräfteentwicklung implementiert. Darüber hinaus befindet sich ein ganzheitliches Personalentwicklungskonzept für alle Arbeitnehmer derzeit in der Ausarbeitung, welches unter anderem die Bildungs- und Weiterbildungsaktivitäten verstärken soll. Die Durchführung der Befragungen sowie die Umsetzung der Ergebnisse fließen als nichtfinanzielle Komponente in die Vorstandsvergütung ein.
Mit Wirkung zum 1. Februar 2022 wurde zudem ein überarbeitetes Karrierestufenmodell eingeführt, welches den Fokus auf marktgerechte und zeitgemäße Entwicklungspfade und Weiterentwicklungsmöglichkeiten legt.
Zur Herstellung eines attraktiven Arbeitsumfelds und angenehmer Arbeitsbedingungen werden außerdem Leistungen wie freie Getränke und Obst, Unterstützung bei der individuellen Gestaltung von Arbeitsplätzen und das Leasing von Dienstfahrrädern angeboten.
Weitere Maßnahmen zielen auf die Nachwuchssicherung und Weiterentwicklung der eigenen Belegschaft. Hierzu gehört unter anderem die fortlaufende Qualifizierung der fest angestellten Mitarbeiter.
Im Berichtsjahr 2022 wurde in Schulungsmaßnahmen in Höhe von durchschnittlich rund 1.197 Euro je Mitarbeiter (exklusive SysEleven GmbH) investiert, im Jahr 2021 durchschnittlich rund 1.385 Euro, im Jahr 2020 waren es durchschnittlich rund 1.128 Euro und im Jahr 2019 durchschnittlich rund 1.190 Euro. Die Mitarbeiter von secunet können für ihre individuelle Weiterbildung seit dem vierten Quartal 2021 auf das sehr umfassende und breit gefächerte Angebot an Lerninhalten und Kursen der Lernplattform LinkedIn Learning zurückgreifen - hierzu hat secunet unternehmensweite Lizenzen erworben. Die Wahl der Inhalte steht dabei dem Einzelnen vollkommen frei.
Für die Entwicklung der Belegschaft von secunet sind auch die Nachwuchssicherung und das Recruiting entscheidende Faktoren. secunet betreibt universitätsnahe Standorte und steht darüber im engen Kontakt mit potenziellen zukünftigen Arbeitnehmern. Unter anderem mit studienbegleitenden Praktika und der Unterstützung bei der Anfertigung von Abschlussarbeiten werden Mitarbeiter der Zukunft für secunet gewonnen. Auch Kooperationen mit Universitäten schaffen Verbindungen, um die qualifizierte Belegschaft von secunet auszubauen. Zudem hat secunet im Jahr 2022 wieder ein sogenanntes Deutschlandstipendium vergeben, mit dem junge Talente in der IT gefördert werden.
Im Geschäftsjahr 2022 hat secunet die berufliche Ausbildung wieder aufgenommen. Seit August 2022 durchlaufen zwei Auszubildende im kaufmännischen Bereich sowie zwei Auszubildende im IT-Bereich die entsprechenden Ausbildungsabschnitte. Hinzu kommt ein Trainee-Programm, das sich an junge Absolventen richtet.
Es entspricht dem Selbstverständnis von secunet, sämtliche relevanten Vorschriften und anerkannten Standards zu Arbeitnehmerrechten einzuhalten. Es finden verschiedene Maßnahmen Anwendung, die auf die Arbeitssicherheit und die Gesundheit der Belegschaft wirken. Hierzu zählt der gesetzliche Gesundheits- und Arbeitsschutz. Die Sicherheitsbeauftragten im Arbeitsschutz und der Personalbereich von secunet, unterstützt durch den betriebsärztlichen Dienst, führen dazu verschiedene Maßnahmen durch, um berufsbedingte gesundheitliche Überbeanspruchungen möglichst gering zu halten. Aus dem Geschäftsmodell von secunet ergibt sich, dass die Tätigkeiten der Belegschaft überwiegend innerhalb von Bürogebäuden und dort am Schreibtisch erfolgen.
Die Vermeidung von Unfällen ist ein weiterer wichtiger Aspekt der Gesundheitsförderung, auf den secunet in seiner Organisation viel Wert legt. Im Berichtsjahr 2022 wurden im secunet-Konzern insgesamt acht Arbeitsunfälle (2021: acht) registriert und der zutreffenden Berufsgenossenschaft gemeldet. Mit Arbeitsunfall ist dabei ein zeitlich begrenztes, körperschädigendes, von außen einwirkendes, plötzliches Ereignis gemeint, das mit der Arbeitstätigkeit bei secunet in einem ursächlichen Zusammenhang steht. Zu den Arbeitsunfällen zählen auch Unfälle, die sich auf einer Dienstreise oder auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Wegeunfall) ereignen.
secunet ermöglicht seinen Mitarbeitern zudem einen kostenlosen Gesundheitscheck beim betriebsärztlichen Dienst. Im Berichtsjahr 2022 wurden außerdem an den großen Unternehmensstandorten Grippeschutz-Impfaktionen durchgeführt.
Seit dem Jahr 2020 sieht sich secunet mit der Corona-Pandemie konfrontiert. Die Ausbreitung der Pandemie stellte sowohl secunet als auch seine Belegschaft vor Herausforderungen. Oberste Priorität beim Umgang mit der Pandemie stellt bis heute die Gesundheit und Sicherheit innerhalb der Belegschaft dar. Der Umgang mit den Anforderungen aus der Pandemie und insbesondere der Schutz und die Gesunderhaltung der Belegschaft stehen auf der Tagesordnung eines Lenkungsausschusses, den secunet mit dem Ausbruch der Pandemie eingerichtet hat und seitdem dauerhaft unterhält. Der Lenkungsausschuss tauscht sich in regelmäßigen Abständen aus, beobachtet die Entwicklung rund um die Pandemie und beschließt erforderliche Maßnahmen. Mitglieder des Lenkungsausschusses sind neben dem Vorstand auch Führungskräfte verschiedener Konzernbereiche. Das Arbeiten aus dem Mobile Office ist seit März 2020 durchgehend die präferierte Form des Arbeitens (Corona-Mobile-Office-Regelung). Durch die Ausstattung der Belegschaft mit sicheren mobilen Arbeitsplätzen und Dank der flexiblen Reaktion der Mitarbeiter konnten auch die Zeiten mit Kontaktsperren gut überstanden werden. Sofern physischer Kontakt mit anderen Kollegen oder Geschäftspartnern notwendig ist, waren die geltenden gesetzlichen Vorschriften und das jeweilige Hygienekonzept strikt zu befolgen.
Hinzu kommt die aus der Mitarbeiterbefragung entstandene Mobile-Office-Regelung, innerhalb derer die Mitarbeiter ihr Arbeitsumfeld völlig ortsunabhängig dynamisch selbst gestalten können. Für die Zeit nach der Corona-Pandemie sieht diese neue Mobile-Office-Regelung vor, dass die Mitarbeiter zwei Tage pro Woche hierfür in Anspruch nehmen können. Mitarbeiter, die nicht zwingend vor Ort arbeiten müssen, können die Shared-Desk-Regelung nutzen, bei der ein Tag pro Woche Anwesenheit am jeweiligen Standort vorgesehen ist und Arbeitsplätze nicht mehr fest vergeben sind, sondern aus einem Pool gebucht werden können.
secunet bietet seiner Belegschaft verschiedene, den individuellen Anforderungen entsprechende Entwicklungs- und Ausgestaltungsmöglichkeiten der individuellen Arbeitszeiten an. Damit kann jeder Mitarbeiter die Arbeitszeit im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten gestalten, beispielsweise im Hinblick auf seine Familie, die individuelle Lebenssituation oder eine angemessene Work-Life-Balance.
In seiner Belegschaft empfindet secunet Vielfalt nicht nur als Bereicherung, vielmehr liegt in der Pluralität der Mitarbeiter ein Potenzial für den Erfolg. Es ist dem Unternehmen ein Anliegen, dass Vielfalt und Chancengleichheit in allen Konzernbereichen und über alle Hierarchieebenen, Geschlechter, religiösen Ansichten und Nationalitäten hinweg verantwortungsvoll von allen Mitarbeitern sowie den Leitungs- und Überwachungsorganen gelebt werden.
Durch einen von Vertrauen und Respekt getragenen Umgang miteinander möchte secunet die notwendige Grundlage schaffen, die es jedem einzelnen Mitarbeiter ermöglicht, sich optimal zu entfalten. So haben alle Mitarbeiter samt Leitungs- und Kontrollorganen die secunet-weit gültigen Verhaltensgrundsätze und Werte des Verhaltenskodex zu berücksichtigen. Verstöße gegen diese Verhaltensgrundsätze und Werte können über interne Meldekanäle an geeigneter Stelle im Konzern und in der AG angezeigt werden.
Im Berichtsjahr 2022 wurden über diese Kanäle keine Meldungen über den Verdacht von Verstößen oder Missständen im Abgleich mit den im Verhaltenskodex festgelegten Grundsätzen abgegeben.
Unter den sonstigen arbeitsbezogenen Rechten werden im Wesentlichen die Grundprinzipien der ILO (International Labour Organisation, Internationale Arbeitsorganisation) zusammengefasst:
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| ― | Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen |
| ― | Beseitigung der Zwangsarbeit |
| ― | Abschaffung der Kinderarbeit |
| ― | Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf |
| ― | Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. |
Alle Grundprinzipien sind in Deutschland übernommen worden und in geltendes Recht eingeflossen. Da secunet alle geltenden rechtlichen Vorgaben einhält, ist eine gesonderte Betrachtung an dieser Stelle nicht notwendig. Die Umsetzung der Vorgaben zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit ist weiter oben beschrieben.
secunet leistet durch sein Produktportfolio einen Beitrag zu gesellschaftlichen Belangen im Hinblick auf die Bedürfnisse nach Datenschutz und digitaler Souveränität. Der Datenschutz bzw. die informationelle Selbstbestimmung gehört in der Europäischen Union zu den Grundrechten der Bürger. Informationssicherheit ist ein wesentlicher Baustein, um wirksamen Datenschutz zu gewährleisten. Unter digitaler Souveränität versteht man alle Bestrebungen, eine erfolgreiche Digitalisierung ohne neue strukturelle, wirtschaftliche und politische Abhängigkeiten zu erreichen. Auch in diesem Bereich spielt Informationssicherheit eine wesentliche Rolle.
secunet ist einer der führenden deutschen Anbieter für anspruchsvolle IT-Sicherheit. Unsere Produkte und Dienstleistungen zielen auf Informationssicherheit, besonders durch den Einsatz kryptografischer Methoden. Informationssicherheit ist selbst eine essenzielle Voraussetzung für eine auf Vertrauen basierende Digitalisierung.
Mit der Informationssicherheit ist auch eine Basis für wirksamen Datenschutz gelegt. Die hier geltenden technischen Vorgaben, zum Beispiel der EU DSGVO, werden ergänzend durch Beratungsansätze mit organisatorischen Maßnahmen verbunden. Unsere eigenen, internen Prozesse haben wir mit hohem Anspruch an Datensicherheit und Datenschutz gestaltet. Hierzu haben wir umfassende Maßnahmen in unsere Geschäftsprozesse integriert und Due-Diligence-Prozesse implementiert. Gefördert durch den IT-Sicherheitsbeauftragten und die secunet-Datenschutzbeauftragte werden die entsprechenden Ziele verfolgt. Die secunet AG ist ISO/IEC 27001:2013 zertifiziert und erfüllt damit hohe Qualitätsansprüche im Hinblick auf die Informationssicherheit im eigenen Hause. Die fortlaufende Weiterentwicklung der damit verbundenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen trägt dazu bei, dass auf bestmöglichen Datenschutz hingewirkt wird. Anforderungen an die Datensicherheit und den Datenschutz geben wir über die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die der Leistungserbringung zugrunde liegen, an unsere Lieferanten weiter.
Mit Blick auf unsere Kunden stehen Informationssicherheit und Datenschutz im Mittelpunkt. Die IT-Sicherheitspartnerschaft mit der Bundesrepublik Deutschland sowie die große Zahl der durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zugelassenen sowie zertifizierten secunet-Produkte und -Lösungen sind gute Indikatoren hierfür. Auch über die Beratungsleistungen in den Bereichen Informationssicherheitssysteme und Datenschutz wirkt secunet auf Datensicherheit und Datenschutz hin. Die wachsenden Umsätze sowie die von Jahr zu Jahr steigende Verbreitung der secunet-Lösungen insbesondere im öffentlichen Bereich dokumentieren, dass die Zahl der Kunden, die secunet in dieser Hinsicht vertrauen, zunimmt.
Ein Beispiel dafür, wie secunet einen positiven Beitrag für die Gesellschaft leistet, ist die Bereitstellung von sicheren mobilen Arbeitsplätzen, die für die Heimarbeit im behördlichen Umfeld infolge der Kontaktbeschränkungen gebraucht wurden. Seit dem Frühjahr 2020, dem Beginn der Corona-Pandemie, haben viele Behörden ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schnell und flächendeckend sichere mobile Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt. Um die Sicherheit dabei nicht zu gefährden, setzten sie vielfach auf die SINA Workstation S. Die SINA Workstation S ist Teil des Krypto-Systems SINA, das secunet im Auftrag des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelt hat. Die Lösung erlaubt es, bestehende Systeme einfach in die sichere SINA-Umgebung zu migrieren. Die Nutzer arbeiten dann ohne Einschränkungen in ihrer gewohnten Umgebung weiter, zum Beispiel in MS-Windows, und greifen sicher auf das Behördennetzwerk zu.
Einen weiteren gesellschaftlichen Beitrag leistet secunet mit der Ausstattung von medizinischen Bedarfsträgern mit dem Gesundheitskonnektor. Mit der Entwicklung und Zulassung des secunet konnektors hat secunet seine Erfahrung in der IT-Sicherheit auf den Gesundheitssektor übertragen. Der secunet konnektor dient beispielsweise Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern als zentrales Element zum Anschluss der Computernetze an die Telematikinfrastruktur (TI). Die belastbare Sicherheitsinfrastruktur des secunet konnektors wird in Zukunft unter anderem einen Beitrag dazu leisten, die sichere und schnelle Abfrage von persönlichen Gesundheitsdaten (wie zum Beispiel Vorerkrankungen) zu ermöglichen, die insbesondere in Notfallsituationen unmittelbar benötigt werden.
Auch der secunet Communicator, ein Multikrypto-Telefon mit Einstufungsgrad GEHEIM, leistet durch die Absicherung von Kommunikation auf Regierungsebene oder bei besonders betroffenen Organisationen, gerade in Krisenzeiten mit noch höherem Bedürfnis nach Vertraulichkeit und Sicherheit, einen wichtigen Beitrag.
Die Debatte um die digitale Souveränität hat ihren Ursprung in der Diskussion um die Sicherheit von 5G-Netzwerken. Dieselbe Situation hat sich inzwischen bei Cloud-Diensten ergeben. Im Vordergrund stehen dabei die Abhängigkeiten, die schon entstanden sind und die Schwierigkeiten, trotz dieser Abhängigkeit noch eine sichere und verfügbare Infrastruktur bereitzustellen. secunet übersetzt den Begriff "digitale Souveränität" hier insbesondere mit einer Wahlfreiheit für Anwender, die Cloud-Infrastrukturen für sensible Daten (Behörden, eHealth, kritische Infrastrukturen) benötigen. Diese Kunden können bisher oftmals nur große Cloud-Betreiber aus Amerika oder China nutzen. Wir bieten mit SecuStack eine zertifizierbare und transparente Lösung mit hohem Sicherheitsniveau als Cloud-Betriebssystem, mit dem sich Kunden ihre eigene Cloud-Infrastruktur mit einer betriebsfertigen On-Premise-Lösung bauen können. Aber auch ein vertrauenswürdiger Betrieb bei der secunet Tochtergesellschaft SysEleven ist geplant. Insofern sind technologische Bausteine für die digitale Souveränität, wie ein Cloud-Betriebssystem, Verschlüsselung, Virtualisierung und Betriebskompetenz vorhanden. Die Nutzbarmachung und Skalierung ist eine überwiegend politische Entscheidung.
Unsere Produkte und Lösungen sind in erster Linie auf die Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten. Entsprechend wichtig ist uns die Kundenzufriedenheit. Diese wurde daher in die nichtfinanziellen Komponenten als Bestandteil der variablen Vorstandsvergütung ab 2021 aufgenommen. Um die Kundenzufriedenheit zu messen, wurde eine Net-Promoter-Score-Erhebung in den Jahren 2021 und 2022 durchgeführt.
Ein besonderes Augenmerk legt secunet auf die technologische Vorausschau. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von secunet zielen auf Verbesserungen und Innovationen bei Verfahren, Produkten und Lösungen. secunet trägt damit dem wachsenden Bedürfnis seiner Kunden nach erhöhter Sicherheit in den bestehenden Infrastrukturen Rechnung sowie nach Lösungen gegen Bedrohungen in neuen technologischen Umgebungen.
Integrität ist das höchste Gut unserer Branche. Wir leben Diversität, Toleranz und Offenheit und begegnen jedem mit Respekt. Wir handeln stets im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen. Um diese Werte und Unternehmensgrundsätze zu leben, hat secunet ein konzernweit gültiges Compliance Management System implementiert. Mit diesem legt secunet konzernweit einheitliche Standards für wesentliche Compliance-Themen fest.
Im Rahmen des Compliance Management Systems findet jährlich eine Analyse unserer Compliance-Risiken (Compliance Risk Assessment) statt, insbesondere für die Teilbereiche Kartellrecht und Antikorruption. Daraus werden präventive und/oder notwendige Maßnahmen abgeleitet, als Compliance-Programm zusammengefasst und umgesetzt. Die Risikoanalyse findet sowohl in Form von Analysen auf Konzernebene als auch mittels strukturierter Interviews auf der Organisationsebene statt. Das Compliance-Programm umfasste im Jahr 2022 Mitarbeiterschulungen zu Compliance-relevanten Themen, Geschäftspartnerprüfungen, die Implementierung neuer Prozesse und Tools, das Überarbeiten verschiedener Unternehmens- und Konzernrichtlinien sowie die allgemeine Beratung zu Compliance-spezifischen Sachverhalten.
Der Vorstand trägt die übergeordnete Verantwortung dafür, dass geltende Gesetze eingehalten und Compliance-Risiken überwacht und mitigiert werden. Für die Koordination des Compliance Management Systems ist der Compliance Officer mit seinem Team zuständig. Er berichtet wöchentlich direkt an den Finanzvorstand und jährlich an den Prüfungsausschuss bzw. den Aufsichtsrat der secunet AG. Neben der Weiterentwicklung des Compliance Management Systems erstellt er Richtlinien, berät Mitarbeiter, prüft Verträge und Kodizes, nimmt Beschwerden und Hinweise entgegen und koordiniert die Aufklärung von Compliance-Fällen.
Im Jahr 2022 wurde die Angemessenheit und Wirksamkeit des Compliance Management Systems durch ein externes Audit überprüft. Aus der Prüfung sind keine wesentlichen Feststellungen entstanden, die Angemessenheit und die Wirksamkeit des CMS wurden bescheinigt.
Eines der zentralen Elemente unseres Compliance Management Systems ist der Verhaltenskodex, dessen Verhaltensgrundsätze von allen Mitarbeitern des secunet-Konzerns verbindlich einzuhalten sind. Der Vorstand hat im Jahr 2022 einen überarbeiteten Verhaltenskodex verabschiedet. Mitarbeiter, die dem secunet-Konzern beitreten, erhalten seit dem Jahr 2022 als Anlage zum Arbeitsvertrag eine Ausführung des jeweils gültigen Verhaltenskodex. Darüber hinaus wird der Verhaltenskodex durch mehrere Konzern- und Unternehmensrichtlinien ergänzt. Dieses verbindliche Rahmenwerk unterstützt die Mitarbeiter, in ihrem beruflichen Alltag die richtigen Entscheidungen zu treffen und den Werten des secunet-Konzerns zu folgen.
Die Einhaltung international gültiger Menschenrechte und Arbeitsstandards ist für secunet selbstverständlich. Wir achten und unterstützen die Prinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und des UN Global Compact. Wir dulden keine Form von Sklaverei oder Menschenhandel. Jedes Dienstverhältnis, welches mit dem secunet-Konzern eingegangen wird, geschieht auf freiwilliger Basis und kann vom Vertragspartner unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist beendet werden. Die Vergütung der Belegschaft erfolgt nach der geltenden deutschen Lohngesetzgebung sowie unter Berücksichtigung des Mindestlohns und gesetzlich vorgeschriebener Zusatzleistungen.
Der Verhaltenskodex spiegelt die ethischen Grundsätze wider und definiert die Anforderungen beispielsweise in den Bereichen Gesundheits- und Arbeitsschutz, Diskriminierungsverbot sowie Menschenrechte und Gleichbehandlung. Über das Hinweisgebersystem, welches auf der Website von secunet für Mitarbeiter, Lieferanten, Geschäftspartner und Dritte zur Verfügung steht, können Verletzungen gegen die Menschenrechte oder Arbeitsrechte bzw. Fälle von Diskriminierung persönlich oder anonym gemeldet werden. Wesentliche Verstöße würden an den Vorstand berichtet werden.
Der Compliance Officer wurde vom Vorstand zum Menschenrechtsbeauftragten des secunet-Konzerns benannt. Der Menschenrechtsbeauftragte wird unterstützt von der gesonderten Stabstelle Sustainability, die sich sowohl mit Menschenrechtsfragen als auch mit ESG-Aspekten entlang der Lieferkette befasst. Der Menschenrechtsbeauftragte wird vom Director Sustainability über aktuelle Entwicklungen und potenzielle Vorfälle informiert. Es findet ein regelmäßiger Austausch statt.
Die Verhaltensgrundsätze in Bezug auf die Themen Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umweltschutz sowie rechtskonforme und integre Geschäftspraktiken gibt secunet an seine Geschäftspartner und Lieferanten weiter. Diese Verhaltensgrundsätze sind im Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner definiert. Dieser wurde im Jahr 2022 aktualisiert und gilt verbindlich für alle Lieferanten und Geschäftspartner. Mit Hilfe des Kodex wollen wir unsere Lieferanten und Geschäftspartner dazu verpflichten, sich an unseren Verhaltensgrundsätzen zu orientieren, sie einzuhalten und in ihrer Lieferkette weiterzugeben. Dies ist ein wesentlicher Baustein, um unserer sozialen, ökologischen und ökonomischen Verantwortung in der Lieferkette gerecht zu werden.
secunet bekennt sich dazu, Korruption und Bestechung in allen Formen zu bekämpfen und ihr entgegenzuwirken. Wir unterstützen nationale und internationale Bestrebungen hierzu. Teil des Verhaltenskodex ist eine Null-Toleranz-Politik in Bezug auf jegliche Form von Korruption und Bestechung. Dieser Grundsatz ist zudem in der gesonderten und konzernweit gültigen Richtlinie Antikorruption festgelegt. secunet plant den Beitritt in den UN Global Compact für das Jahr 2023.
In der gesonderten Richtlinie Antikorruption ist eine fixe Wertgrenze definiert, die die Gewährung von Einladungen zu Veranstaltungen und Events sowie von Zuwendungen und Geschenken regelt. Es ist Mitarbeitern untersagt, Kunden, Lieferanten oder anderen Geschäftspartnern direkt oder indirekt Geld oder geldähnliche Vorteile in Aussicht zu stellen oder zu gewähren, um so deren Entscheidungen zu beeinflussen oder unangemessene Vorteile zu erlangen. Dieser Grundsatz gilt auch im umgekehrten Fall. Zusätzlich gibt die Richtlinie Antikorruption den Mitarbeitern eine Entscheidungshilfe, unter welchen Bedingungen eine verbindliche Rücksprache mit dem Compliance Office erforderlich ist. Besonders strenge Vorgaben gelten in Bezug auf Amts- und Mandatsträger, das heißt bei Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis stehen.
Der Verhaltenskodex beinhaltet ein klares Verbot von Unternehmensspenden an politische Parteien oder Kandidaten, Träger politischer Ämter oder Vertreter öffentlicher Einrichtungen. Im Jahr 2022 wurden konzernweite Prozesse zum Umgang mit Sponsoringmaßnahmen und zur Planung von Veranstaltungen und Events unter Berücksichtigung von Compliance-Aspekten eingeführt. Infolgedessen werden geplante Sponsoringmaßnahmen, Events und Veranstaltungen standardmäßig auf Compliance-Risiken überprüft.
Ein regelkonformes und integres Verhalten wird Mitarbeitern des secunet-Konzerns in verpflichtenden Schulungen vermittelt. Die Schulungen umfassen die Themen Antikorruption und Umgang mit Interessenskonflikten. Darüber hinaus werden im Intranet Informationen und Hinweise zu diesen Themen dauerhaft bereitgestellt. Für die Information der Belegschaft in Bezug auf Compliance-relevante Vorgaben oder Neuerungen nutzt das Compliance Office verschiedene Kommunikationskanäle (Intranet, E-Mails oder einen konzerninternen Compliance-Blog).
Verträge mit Geschäftspartnern (Vertriebs- und Beraterverträge) werden vor Abschluss, Ausweitung oder Verlängerung auf Compliance-Risiken geprüft. Neue Berater und Vertriebspartner werden unter anderem mithilfe eines "Business Partner Questionnaires" auf Integrität überprüft.
Für das Berichtsjahr 2022 hat das Compliance Office vier als relevant eingestufte Meldungen erhalten. Nach entsprechender Untersuchung hat sich kein Verdacht auf einen berichtsrelevanten Verstoß ergeben. Bei den für die secunet zuständigen Behörden wurden ebenfalls keine Meldungen registriert und an secunet übermittelt.
Alle Mitarbeiter des secunet-Konzerns sind verpflichtet, im Rhythmus von zwei Jahren Schulungen zu Compliance-relevanten Themen zu absolvieren. Hierzu wurde ein digitales Schulungstool eingeführt. Die Teilnehmerquote der entsprechenden Module liegt zum Stand 31.12.2022 bei 95%. Die Teilnehmerquote berücksichtigt für das Jahr 2022 noch nicht die SysEleven GmbH, für 2023 ist hier ein einheitliches Schulungskonzept geplant.
secunet erwartet von allen Mitarbeitern des Konzerns die Einhaltung bestehender Gesetze und Richtlinien. Für Fehlverhalten oder einen Verstoß gegen Gesetze oder Richtlinien stehen persönliche oder anonyme Meldewege zur Verfügung. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, um anonyme Hinweisgeber zu identifizieren. Benachteiligungen von Hinweisgebern und allen Personen, die zur Förderung eines korrekten Verhaltens beitragen, werden nicht toleriert.
Eingehende Hinweise auf Fehlverhalten oder einen Verstoß gegen Gesetze oder Richtlinien werden binnen sieben Tagen bestätigt. Eine Information über Folgemaßnahmen erfolgt innerhalb von drei Monaten. Die Bearbeitung eingehender Hinweise erfolgt vertraulich durch den Compliance Officer. Im Falle konkreter Anhaltspunkte eines Fehlverhaltens oder eines Verstoßes gegen Gesetze oder Richtlinien werden weitere Ermittlungen zur Aufklärung des Sachverhaltes eingeleitet.
Das Hinweisgebersystem steht nicht nur Mitarbeitern des secunet-Konzerns zur Verfügung, sondern auch Lieferanten, Geschäftspartnern sowie deren Mitarbeitern und anderen Dritten.
Die für die nichtfinanziellen Belange durchgeführte Wesentlichkeitsanalyse hat ergeben, dass Umweltaspekte für secunet als nur begrenzt wesentlich zu betrachten sind. Dafür sprechen die folgenden Erwägungsgründe: secunet betreibt keine energieintensiven Produktionsstätten. Die betriebsnotwendige Ausstattung umfasst die IT-Ausstattung der Mitarbeiter, die eigenen Rechenzentren, Firmenfahrzeuge und Facilities. Im Zuge des Verkaufs von Hardware wird jedoch Verpackungsmaterial eingesetzt und am Ende des Produktlebenszyklus entsteht Elektroschrott. Diese Umweltbelastungen stehen damit direkt mit unserer Geschäftstätigkeit in Zusammenhang.
Innerhalb von secunet sind zum aktuellen Zeitpunkt allgemeine Umweltschutzvorgaben vorhanden, die im für den gesamten secunet-Konzern gültigen Verhaltenskodex niedergelegt sind. Der Klimawandel wurde von secunet als Herausforderung für nachhaltiges Wirtschaften erkannt. Ursprünglich war geplant, im Jahr 2022 ein Umweltmanagement(system) zu entwickeln, das eine Umweltstrategie mit Umweltzielen, Maßnahmen und Verantwortungen zum Beispiel für die Themen Klimaschutz, Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft begleitet. Diese Entwicklung ist auf das Jahr 2023 verschoben worden, dann soll ein nach ISO 14001 zertifizierbares Umweltmanagement(system) für die secunet AG vorliegen. Das Umweltmanagement deckt die in der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Themen ab.
Seit dem Geschäftsjahr 2021 gehört der Klimaschutz zu den variablen Bestandteilen der Vergütung des Vorstands der secunet AG. Ausführungen zur Vorstandsvergütung finden sich im Vergütungsbericht, der Teil dieses Geschäftsberichts ist. Die vergütungsrelevanten Klimaschutzziele richten sich am CO 2-Ausstoß aus. Daher wurde bereits im Jahr 2020 mit der systematischen Erfassung der wesentlichen Energieverbräuche (Strom- und Gasverbrauch sowie Reisetätigkeit und Fuhrpark) begonnen, um auf dieser Grundlage unseren CO 2-Fußabdruck zu ermitteln. Wir arbeiten an der Weiterentwicklung der Prozesse zur Erhebung der Emissionen von Treibhausgasen, um perspektivisch Ziele zur Verringerung der Emissionen setzen zu können. Da seit 2022 an allen Standorten ausschließlich Grünstrom eingekauft wird, wurden mit dem aktuellen Stand der Daten als Hauptfaktoren der Treibhausemissionen der Fuhrpark und die Geschäftsreisen identifiziert. Daher werden Dienstfahrzeuge mit einem geringeren CO 2-Ausstoß über günstigere Leasingraten gefördert. Überdies unterstützt secunet für alle Mitarbeitenden den Erwerb von Dienstfahrrädern im Wege des Fahrradleasings (auch hier wieder exklusive SysEleven GmbH).
Der secunet-Konzern lässt ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen. Das letzte Audit fand im September 2019 statt und wird turnusmäßig nach vier Jahren im Jahr 2023 erneuert.
Darüber hinaus ermutigt secunet seine Lieferanten, gesetzliche Bestimmungen über die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten sowie Vorschriften zu elektromagnetischer Verträglichkeit einzuhalten und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen wahrzunehmen. Weitere Maßnahmen bezüglich Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung sind im Aufbau.
Im Rahmen ihres Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums zielt die Europäische Union darauf ab, Kapitalströme in nachhaltige Investitionen umzuleiten. Vor diesem Hintergrund ist Mitte 2020 die EU-Taxonomie-Verordnung (Taxonomie-VO) in Kraft getreten, die klassifiziert, welche Wirtschaftstätigkeiten in der EU als ökologisch nachhaltig gelten.
Die EU hat aktuell für die ersten zwei Umweltziele (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) Vorgaben zu nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-VO veröffentlicht. Die Veröffentlichung der restlichen vier Umweltziele ("nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen", "Übergang zur Kreislaufwirtschaft", "Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung", "Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme") sind ausstehend und werden daher für das aktuelle Berichtsjahr nicht berücksichtigt. Durch die Beschreibung der Wirtschaftstätigkeit in den Delegierten Rechtsakten ist festgelegt, welche Wirtschaftstätigkeiten grundsätzlich in Betracht gezogen werden können, sogenannte taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten. Ausschließlich taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten können bei Erfüllung bestimmter technischer Bewertungskriterien als ökologisch nachhaltig gelten. Wenn eine Wirtschaftstätigkeit die in Art. 3 der EU-Taxonomie Verordnung vom 2020/852 genannten Kriterien erfüllt, ist sie als ökologisch nachhaltig und somit als taxonomiekonform zu klassifizieren.
Die Delegierte Verordnung 2022/1214 vom 9.3.2022 zu den Themen Atomkraft und Erdgas ist nicht anwendbar. Daher wird auf die Angabe der für diese Tätigkeiten spezifischen Meldebögen verzichtet.
Im Berichtsjahr 2021 waren gemäß der von der EU gewährten Erleichterung lediglich die Anteile der taxonomiefähigen und nicht-taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten an Umsatz, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) offenzulegen. Für das Berichtsjahr 2022 ist darüber hinaus offenzulegen, in welchem Ausmaß die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten die technischen Bewertungskriterien und die Anforderungen an den Mindestschutz erfüllen, um somit Taxonomiekonformität nachweisen zu können.
In diese Betrachtung werden alle vollkonsolidierten Konzerngesellschaften hinsichtlich ihrer Umsatzerlöse, Investitions- und Betriebsausgaben einbezogen.
In einer zunehmend vernetzten Welt sorgt secunet mit der Kombination aus Produkten und Beratung für widerstandsfähige, digitale Infrastrukturen und den höchstmöglichen Schutz für Daten, Anwendungen und digitale Identitäten. secunet ist dabei spezialisiert auf Bereiche, in denen es besondere Anforderungen an die Sicherheit gibt, wie zum Beispiel eGovernment, eHealth, sowie IIoT und Cloud. Mit den Sicherheitslösungen von secunet können Unternehmen Sicherheitsstandards in Digitalisierungsprojekten einhalten und damit ihre digitale Transformation vorantreiben. Zur Identifikation der taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten des secunet-Konzerns wurde ein funktionsübergreifendes Projektteam gebildet. Durch eine Detailanalyse der Umsatzerlöse, Investitions- und Betriebsausgaben wurden potenziell taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten identifiziert. Hierbei wurden sowohl die ausgewiesenen Posten in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als auch interne Finanzkennzahlen herangezogen.
Als Ergebnis der Analyse wurden die Wirtschaftsaktivitäten 6.5 "Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen", 7.7 "Erwerb von und Eigentum an Gebäuden" sowie 8.1 "Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten" als taxonomiefähig eingestuft. Dieses Ergebnis spiegelt wider, dass die Geschäftstätigkeit des Konzerns in der überwiegenden Mehrheit nicht mit den Beschreibungen der Wirtschaftsaktivitäten, wie sie in der EU-Taxonomie Verordnung enthalten sind, übereinstimmt. Daraufhin ergeben sich eher geringe Prozentumfänge bei den taxonomiefähigen Anteilen der KPIs.
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| Taxonomiefähiger Anteil | Nicht-taxonomiefähiger Anteil | |
|---|---|---|
| Umsatz | 2% | 98% |
| Investitionsausgaben (CapEx) | 16% | 84% |
| Betriebsausgaben (OpEx) | -% | 100% |
Aufgrund von §289 (1) HGB ist secunet dazu verpflichtet die Regulatorik der Taxonomie-VO anzuwenden. Gemäß §315e Abs. 1 HGB ist der Konzernabschluss der secunet zum 31.12.2022 nach den IFRS aufgestellt worden. Die für die Berechnung der Umsatz-, CapEx- und OpEx-Kennzahl genutzten Beträge basieren entsprechend auf den im Konzernabschluss berichteten Zahlen. Basierend auf einer Analyse der Wirtschaftsaktivitäten erfolgt die Angabe des Anteils der taxonomiefähigen Umsatzerlöse/Investitionen (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) an den jeweiligen Konzernwerten der secunet für das Geschäftsjahr 2022.
Der in der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Umsatz wird für das Berichtsjahr 2022 in Höhe von 347,2 Mio. Euro beziffert. Dieser Betrag bildet den Nenner unter der EU-Taxonomieverordnung. Die Summe der Umsatzerlöse der für das Geschäftsjahr 2022 taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten bildet den Zähler. Um festzustellen, ob die Umsatzerlöse aus taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten im Sinne der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung 2021/2139 stammen, wird eine Detailanalyse der in den Umsatzerlösen erhaltenen Posten durchgeführt. Für das Berichtsjahr 2022 wurden erstmalig taxonomiefähige Umsatzerlöse identifiziert. Diese ergeben sich aus der Akquisition der SysEleven GmbH im Geschäftsjahr. Die SysEleven GmbH betreibt eine eigene Cloud-Infrastruktur und vermietet diese an Geschäftskunden, ergänzt durch weitere Cloud-Dienste, einschließlich der Kubernetes-Plattform MetaKube, sowie Beratungs- und IT-Service-Dienstleistungen.
Aufgrund der eindeutigen Identifizierbarkeit der Wertbeiträge zur Umsatz-KPI können Doppelzählungen ausgeschlossen werden.
Die CapEx-Kennzahl gibt bei secunet den Anteil der Investitionsausgaben an, der entweder mit einer taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit verbunden ist oder sich auf den Erwerb von Produkten und Leistungen aus einer taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit bezieht. Basis der Investitionsausgaben sind die Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten sowie an Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen (einschließlich Mietzinsanpassungen) während des betrachteten Geschäftsjahres vor Abschreibungen und etwaigen Neubewertungen für das betreffende Geschäftsjahr und ohne Änderungen des beizulegenden Zeitwerts. Dies gilt auch für entsprechende Zugänge, die aus Unternehmenszusammenschlüssen resultieren.
Die so berechneten und in den Kapiteln "3. Sachanlagevermögen", "4. Immaterielle Vermögenswerte" und "5. Leasing" des Konzernanhangs ausgewiesenen Investitionsausgaben (CapEx) summieren sich für das Berichtsjahr 2022 auf 43,6 Mio. Euro.
Die Summe der Zugänge, welche taxonomiefähige Investitionen widerspiegeln, bilden den Zähler der CapEx-Kennzahl. Außerhalb seines Kerngeschäfts kann secunet mit seinen Investitionen in den Fuhrpark (6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (Annex I)), in Gebäude (7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden (Annex I)) sowie in die Datenverarbeitung (8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten (Annex I)) potenziell einen Beitrag zum Schutz des Klimas leisten.
Aufgrund der eindeutigen Identifizierbarkeit der Wertbeiträge zur CapEx-KPI können Doppelzählungen ausgeschlossen werden.
Die OpEx-Kennzahl gibt bei secunet den Anteil der Betriebsausgaben an, der mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten oder dem Erwerb von Produkten aus einer taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit verbunden ist. Zur Berechnung des taxonomiefähigen OpEx-Anteils wurden zur Ermittlung des Nenners jene Finanzbuchhaltungskonten herangezogen, welche die direkten, nicht aktivierten Kosten für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (F&E), Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing (Short-Term-Leasing) sowie Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen widerspiegeln.
Der Zähler ergibt sich aus einer Analyse der erfassten Ausgaben, die mit den oben genannten Konten erfasst worden sind und die in Zusammenhang mit den Vermögenswerten bezüglich ihrer Taxonomiefähigkeit stehen. Die Analyse ergab, dass keine taxonomiefähigen Betriebsausgaben berücksichtigt werden können.
Bei den taxonomiefähigen Anteilen im OpEx wurden Doppelzählungen im Rahmen der Prüfung durch Quervergleiche zwischen den verschiedenen Wirtschaftsaktivitäten ausgeschlossen.
Folgende Wirtschaftstätigkeiten von secunet wurden für das Umweltziel Klimaschutz als taxonomiefähig klassifiziert:
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| Taxonomiefähige Tätigkeit | Beschreibung der Tätigkeit | Zuordnung bei secunet |
|---|---|---|
| 6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | Fuhrpark | CapEx |
| 7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | Gebäude | CapEx |
| 8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | Cloud-Infrastruktur und Cloud-Dienste der SysEleven GmbH | Umsatzeröse, CapEx |
secunet hat, aufbauend auf den identifizierten, taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten, erstmalig eine Analyse zur Taxonomiekonformität (Alignment) durchgeführt. Es wurde dabei geprüft, ob die Wirtschaftsaktivitäten einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines oder mehrerer Umweltziele leisten und nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer Umweltziele führen. Anschließend war die Überprüfung der Einhaltung der technischen Bewertungskriterien vorzunehmen. Abschließend muss die Einhaltung des sozialen Mindestschutzes gewährleistet sein. Bei Erfüllen der Voraussetzungen kann eine Wirtschaftsaktivität als Taxonomiekonform eingestuft werden.
Im Zusammenhang mit der Überprüfung wurden Unterlagen von unseren Stakeholdern angefordert und Gespräche vor dem Hintergrund des Alignments geführt.
Für die genannten Wirtschaftsaktivitäten steht secunet im Leistungsaustausch mit verschiedenen Stakeholdern. Der Konzern tätigt Investitionsausgaben, die unter die Definition des CapEx c) (Abschnitt 1.1.2.2. der Delegierten Verordnung 2021/2178) zu klassifizieren sind. Zur Analyse der Konformität wurden von verschiedenen Stakeholdern, insbesondere Leasinganbietern, Unterlagen zur Beurteilung der oben genannten Kriterien angefragt. Für das Geschäftsjahr 2022 wurden secunet keine Information in ausreichendem Detailgrad bereitgestellt. Eine Bewertung der Taxonomiekonformität konnte daher auf dieser Basis nicht vollständig durchgeführt werden.
Die Aktivitäten der SysEleven GmbH im Rahmen von Datenverarbeitung, Hosting und den damit verbunden Tätigkeiten beziehen sich auf CapEx a) und OpEx a) (Abschnitte 1.1.2.2. und 1.1.3.2. der Delegierten Verordnung 2021/2178). Die technischen Bewertungskriterien werden im Berichtsjahr nicht erfüllt, da die im Kühlsystem der Rechenzentren verwendeten Kältemittel (zum Beispiel F-Gase) ein Treibhausgaspotenzial oberhalb der Grenzwerte aufweisen, die die die Regulatorik vorschreibt. Im Berichtsjahr sind keine F-Gase ausgetreten.
Im Ergebnis erfüllt zum derzeitigen Stand keine Wirtschaftsaktivität die Kriterien, weshalb für den secunet-Konzern im Geschäftsjahr 2022 nicht über eine EU-Taxonomie-Konformität berichtet werden kann. secunet will die Datenverfügbarkeit und -qualität für das nächste Berichtsjahr verbessern.
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| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftsaktivitäten (1) | Code(s) (2) | Absoluter Umsatz (3) Währung | Umsatzanteil (4) (%) |
Klimaschutz (5) (%) |
Anpassung an den Klimawandel (6) (%) |
Wasser- und Meeresressourcen (7) (%) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT | ||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | ||||||
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1)) | 0,00 € | -% | ||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | ||||||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | 6.5 | 0,00 € | -% | |||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | 7.7 | 0,00 € | -% | |||
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | 8.1 | 8.479.238,32 € | 2% | |||
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) | 8.479.238,32 € | 2% | ||||
| Total (A.1 + A.2) | 8.479.238,32 € | 2% | ||||
| B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| Umsatz nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 338.745.519,95 € | 98% | ||||
| Gesamt (A+B) | 347.224.758,27 € | 100% |
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| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | |||
|---|---|---|---|
| Wirtschaftsaktivitäten (1) | Kreislaufwirtschaft (8) (%) |
Umweltverschmutzung (9) (%) |
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (10) (%) |
| --- | --- | --- | --- |
| A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT | |||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | |||
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1)) | |||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | |||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | |||
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | |||
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) | |||
| Total (A.1 + A.2) | |||
| B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| Umsatz nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |||
| Gesamt (A+B) |
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| DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung") | |||
|---|---|---|---|
| Wirtschaftsaktivitäten (1) | Klimaschutz (11) (J/N) | Anpassung an den Klimawandel (12) (J/N) | Wasser- und Meeresressourcen (13) (J/N) |
| --- | --- | --- | --- |
| A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT | |||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | |||
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1)) | |||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | |||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | |||
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | |||
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) | |||
| Total (A.1 + A.2) | |||
| B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| Umsatz nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |||
| Gesamt (A+B) |
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| DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung") | ||||
|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftsaktivitäten (1) | Kreislaufwirtschaft (14) (J/N) | Umweltverschmutzung (15) (J/N) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (16) (J/N) | Klimaschutz (17) (J/N) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT | ||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | ||||
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1)) | ||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | ||||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | ||||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | ||||
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | ||||
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) | ||||
| Total (A.1 + A.2) | ||||
| B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||
| Umsatz nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||||
| Gesamt (A+B) |
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| Wirtschaftsaktivitäten (1) | Taxonomiekonformer Umsatzanteil 2022 (18) Prozent |
Taxonomiekonformer Umsatzanteil 2021 (19) Prozent |
| --- | --- | --- |
| A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT | ||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | ||
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1)) | ||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | ||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | ||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | ||
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | ||
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) | ||
| Total (A.1 + A.2) | ||
| B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||
| Umsatz nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||
| Gesamt (A+B) |
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| Wirtschaftsaktivitäten (1) | Kategorie (ermöglichende Tätigkeiten) (20) E | Kategorie ("Übergangstätigkeiten") (21) T |
|---|---|---|
| A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT | ||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | ||
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1)) | ||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | ||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | ||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | ||
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | ||
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) | ||
| Total (A.1 + A.2) | ||
| B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||
| Umsatz nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||
| Gesamt (A+B) |
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| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftsaktivitäten (1) | Code(s) (2) | Absoluter CapEx (3) Währung | Anteil CapEx (4) (%) |
Klimaschutz (5) (%) |
Anpassung an den Klimawandel (6) (%) |
Wasser- und Meeresressourcen (7) (%) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT | ||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | ||||||
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1)) | 0,00 € | -% | ||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | ||||||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | 6.5 | 425.162,22 € | 1% | |||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | 7.7 | 4.112.761,22 € | 9% | |||
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | 8.1 | 2.318.519,27 € | 5% | |||
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) | 6.856.442,71 € | 16% | ||||
| Total (A.1 + A.2) | 6.856.442,71 € | 16% | ||||
| B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| CapEx nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 36.763.088,01 € | 84% | ||||
| Gesamt (A+B) | 43.619.530,72 € | 100% |
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| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | |||
|---|---|---|---|
| Wirtschaftsaktivitäten (1) | Kreislaufwirtschaft (8) (%) |
Umweltverschmutzung (9) (%) |
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (10) (%) |
| --- | --- | --- | --- |
| A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT | |||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | |||
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1)) | |||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | |||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | |||
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | |||
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) | |||
| Total (A.1 + A.2) | |||
| B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| CapEx nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |||
| Gesamt (A+B) |
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| DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung") | |||
|---|---|---|---|
| Wirtschaftsaktivitäten (1) | Klimaschutz (11) (J/N) | Anpassung an den Klimawandel (12) (J/N) | Wasser- und Meeresressourcen (13) (J/N) |
| --- | --- | --- | --- |
| A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT | |||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | |||
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1)) | |||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | |||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | |||
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | |||
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) | |||
| Total (A.1 + A.2) | |||
| B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| CapEx nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |||
| Gesamt (A+B) |
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| DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung") | ||||
|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftsaktivitäten (1) | Kreislaufwirtschaft (14) (J/N) | Umweltverschmutzung (15) (J/N) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (16) (J/N) | Klimaschutz (17) (J/N) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT | ||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | ||||
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1)) | ||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | ||||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | ||||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | ||||
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | ||||
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) | ||||
| Total (A.1 + A.2) | ||||
| B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||
| CapEx nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||||
| Gesamt (A+B) |
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| DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung") | ||
|---|---|---|
| Wirtschaftsaktivitäten (1) | Klimaschutz (11) (J/N) | Taxonomiekonformer CapEx-Anteil 2022 (18) Prozent |
| --- | --- | --- |
| A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT | ||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | ||
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1)) | ||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | ||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | ||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | ||
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | ||
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) | ||
| Total (A.1 + A.2) | ||
| B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||
| CapEx nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||
| Gesamt (A+B) |
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| Wirtschaftsaktivitäten (1) | Taxonomiekonformer CapEx-Anteil 2021 (19) Prozent |
Kategorie (ermöglichende Tätigkeiten) (20) E | Kategorie ("Übergangstätigkeiten") (21) T |
|---|---|---|---|
| A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT | |||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | |||
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1)) | |||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | |||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | |||
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | |||
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) | |||
| Total (A.1 + A.2) | |||
| B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| CapEx nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |||
| Gesamt (A+B) |
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| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftsaktivitäten (1) | Code(s) (2) | Absoluter OpEx (3) Währung | Anteil OpEx (4) (%) |
Klimaschutz (5) (%) |
Anpassung an den Klimawandel (6) (%) |
Wasser- und Meeresressourcen (7) (%) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT | ||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | ||||||
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1)) | 0,00 € | -% | ||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | ||||||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | 6.5 | 0,00 € | -% | |||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | 7.7 | 0,00 € | -% | |||
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | 8.1 | 0,00 € | -% | |||
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) | 0,00 € | -% | ||||
| Total (A.1 + A.2) | 0,00 € | -% | ||||
| B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| OpEx nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 10.968.463,16 € | 100% | ||||
| Gesamt (A+B) | 10.968.463,16 € | 100% |
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| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | |||
|---|---|---|---|
| Wirtschaftsaktivitäten (1) | Kreislaufwirtschaft (8) (%) |
Umweltverschmutzung (9) (%) |
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (10) (%) |
| --- | --- | --- | --- |
| A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT | |||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | |||
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1)) | |||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | |||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | |||
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | |||
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) | |||
| Total (A.1 + A.2) | |||
| B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| OpEx nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |||
| Gesamt (A+B) |
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| DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung") | |||
|---|---|---|---|
| Wirtschaftsaktivitäten (1) | Klimaschutz (11) (J/N) | Anpassung an den Klimawandel (12) (J/N) | Wasser- und Meeresressourcen (13) (J/N) |
| --- | --- | --- | --- |
| A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT | |||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | |||
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1)) | |||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | |||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | |||
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | |||
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) | |||
| Total (A.1 + A.2) | |||
| B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| OpEx nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |||
| Gesamt (A+B) |
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| DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung") | ||||
|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftsaktivitäten (1) | Kreislaufwirtschaft (14) (J/N) | Umweltverschmutzung (15) (J/N) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (16) (J/N) | Klimaschutz (17) (J/N) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT | ||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | ||||
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1)) | ||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | ||||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | ||||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | ||||
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | ||||
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) | ||||
| Total (A.1 + A.2) | ||||
| B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||
| OpEx nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||||
| Gesamt (A+B) |
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| DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung") | ||
|---|---|---|
| Wirtschaftsaktivitäten (1) | Klimaschutz (11) (J/N) | Taxonomiekonformer OpEx-Anteil 2022(18) Prozent |
| --- | --- | --- |
| A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT | ||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | ||
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1)) | ||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | ||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | ||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | ||
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | ||
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) | ||
| Total (A.1 + A.2) | ||
| B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||
| OpEx nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||
| Gesamt (A+B) |
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| Wirtschaftsaktivitäten (1) | Taxonomiekonformer OpEx-Anteil 2021 (19) Prozent |
Kategorie (ermöglichende Tätigkeiten) (20) E | Kategorie ("Übergangstätigkeiten") (21) T |
|---|---|---|---|
| A TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT | |||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | |||
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeit (taxonomiekonform (A.1)) | |||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | |||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | |||
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | |||
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten (A.2)) | |||
| Total (A.1 + A.2) | |||
| B NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| OpEx nicht-taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |||
| Gesamt (A+B) |
Für das Geschäftsjahr 2022 hat der Vorstand gemäß §312 Absatz 3 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt. Der Bericht enthält die folgende Schlusserklärung: "Es wird erklärt, dass unsere Gesellschaft nach den Umständen, die dem Vorstand bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde, bei jedem der aufgeführten Rechtsgeschäfte eine angemessene Gegenleistung erhielt und nicht benachteiligt wurde. Dieser Beurteilung liegen die Umstände zugrunde, die uns im Zeitpunkt der berichtspflichtigen Vorgänge bekannt waren. Über die berichteten Aktivitäten hinaus waren keine weiteren berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte, Maßnahmen oder Unterlassungen zu verzeichnen."
Essen, den 21. März 2023
Axel Deininger
Torsten Henn
Dr. Kai Martius
Thomas Pleines
Aktiva
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| in Euro | Anhang | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1 | 21.479.549,36 | 119.476.061,19 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2, 11 | 75.818.259,18 | 31.703.067,78 |
| Finanzielle Vermögenswerte gegen verbundene Unternehmen | 2 | 304.018,98 | 124.011,53 |
| Vertragsvermögenswerte | 2, 11 | 2.596.942,21 | 3.946.989,09 |
| Vorräte | 7 | 72.298.654,03 | 50.073.088,25 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 2 | 6.084.621,52 | 3.751.333,41 |
| Forderungen aus Ertragssteuern | 1.174.591,64 | 0,00 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte, gesamt | 179.756.636,92 | 209.074.551,25 | |
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Sachanlagevermögen | 3 | 10.720.417,00 | 7.629.143,38 |
| Nutzungsrechte | 5 | 18.288.681,46 | 17.109.040,57 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 4 | 39.006.599,04 | 13.234.004,81 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 6 | 47.627.601,69 | 10.322.966,13 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 8 | 6.549.879,00 | 6.414.381,00 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2, 11 | 0,00 | 1.575.669,48 |
| Latente Steuern | 9 | 2.547.651,27 | 2.680.603,90 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 2 | 10.922.602,38 | 5.980.822,34 |
| Langfristige Vermögenswerte, gesamt | 135.663.431,84 | 64.946.631,61 | |
| Aktiva, gesamt | 315.420.068,76 | 274.021.182,86 | |
| Passiva | |||
| in Euro | Anhang | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
| Kurzfristige Fremdmittel | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 10 | 36.185.965,84 | 23.276.779,95 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 10 | 79.789,82 | 102.952,71 |
| Leasingverbindlichkeiten | 5, 10 | 3.947.364,31 | 3.132.248,03 |
| Kurzfristige Darlehen und kurzfristiger Anteil an langfristigen Darlehen | 10 | 312.500,00 | 0,00 |
| Sonstige Rückstellungen | 13 | 17.211.643,67 | 24.181.873,57 |
| Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 10 | 3.068.902,97 | 9.105.676,54 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 10 | 12.290.604,69 | 4.546.725,61 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 10, 11 | 30.231.243,38 | 20.889.875,70 |
| Kurzfristige Fremdmittel, gesamt | 103.328.014,68 | 85.236.132,11 | |
| Langfristige Fremdmittel | |||
| Leasingverbindlichkeiten | 5, 10 | 14.709.981,23 | 14.277.862,90 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 10 | 12.638.551,04 | 0,00 |
| Latente Steuern | 9 | 11.999.696,98 | 4.253.671,95 |
| Pensionsrückstellungen | 12 | 5.604.437,00 | 8.030.046,00 |
| Sonstige Rückstellungen | 13 | 1.585.725,88 | 2.306.469,40 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 10, 11 | 37.562.964,37 | 30.093.159,77 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 10 | 156.250,00 | 0,00 |
| Langfristige Fremdmittel, gesamt | 84.257.606,50 | 58.961.210,02 | |
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 15 | 6.500.000,00 | 6.500.000,00 |
| Kapitalrücklage | 15 | 21.922.005,80 | 21.922.005,80 |
| Sonstige Rücklagen | 15 | -211.218,99 | -1.737.932,33 |
| Gewinnrücklagen | 15 | 99.378.962,70 | 102.876.356,60 |
| Eigenkapital der Aktionäre des Mutterunternehmens | 127.589.749,51 | 129.560.430,07 | |
| Nicht beherrschende Anteile | 15 | 244.698,07 | 263.410,66 |
| Eigenkapital, gesamt | 15 | 127.834.447,58 | 129.823.840,73 |
| Passiva, gesamt | 315.420.068,76 | 274.021.182,86 |
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| in Euro | Anhang | 1.1.-31.12.2022 | 1.1.-31.12.2021 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 16 | 347.224.758,27 | 337.620.237,25 |
| Umsatzkosten | -257.070.106,71 | -236.013.880,11 | |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 90.154.651,56 | 101.606.357,14 | |
| Vertriebskosten | -22.741.856,56 | -21.902.970,56 | |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | 18 | -9.846.186,85 | -7.505.955,34 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | -10.345.851,22 | -8.330.635,38 | |
| Wertminderungen/Wertaufholungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten | 2 | -103.748,75 | 39.032,00 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 0,00 | 11.397,42 | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -104.364,36 | -38.613,71 | |
| Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) | 47.012.643,82 | 63.878.611,57 | |
| Zinserträge | 19 | 26.989,84 | 5.631,49 |
| Zinsaufwendungen | 19 | -509.626,98 | -294.855,99 |
| Sonstiges Finanzergebnis | 183.967,79 | 0,00 | |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 46.713.974,47 | 63.589.387,07 | |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 20 | -15.424.160,20 | -20.609.089,53 |
| Konzernperiodenergebnis | 31.289.814,27 | 42.980.297,54 | |
| davon entfallen auf Anteilseigner der secunet AG | 31.308.526,86 | 43.097.334,71 | |
| davon entfallen auf Anteile anderer Gesellschafter | 15 | -18.712,59 | -117.037,17 |
| Ergebnis je Aktie (verwässert/unverwässert) | 4,84 | 6,66 | |
| Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien (verwässert, unverwässert, Stück) | 6.469.502 | 6.469.502 |
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| in Euro | Anhang | 1.1.-31.12.2022 | 1.1.-31.12.2021 |
|---|---|---|---|
| Konzernperiodenergebnis | 31.289.814,27 | 42.980.297,54 | |
| Posten, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | |||
| Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen | 15 | 2.638.810,00 | 750.447,00 |
| Auf Komponenten des sonstigen Ergebnisses entfallende Ertragsteuer | -843.627,56 | -239.993,00 | |
| 1.795.182,44 | 510.454,00 | ||
| Posten, die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können | |||
| Realisierung Währungsumrechnungsdifferenzen aufgrund Entkonsolidierung | 15 | -268.469,10 | 0,00 |
| Sonstiges Ergebnis | 1.526.713,34 | 510.454,00 | |
| Konzern-Gesamtergebnis | 32.816.527,61 | 43.490.751,54 | |
| davon entfallen auf Anteilseigner der secunet AG | 32.835.240,20 | 43.607.788,71 | |
| davon entfallen auf Anteile anderer Gesellschafter | -18.712,59 | -117.037,17 |
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| in Euro | 1.1.-31.12.2022 | 1.1.-31.12.2021 |
|---|---|---|
| Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit | ||
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 46.713.974,47 | 63.589.387,07 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 14.872.042,07 | 9.933.084,86 |
| sonstige zahlungsunwirksame Erträge | -178.578,39 | -182.112,36 |
| Veränderung der Rückstellungen | -7.848.781,33 | 6.204.700,52 |
| Buchverluste aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 84.676,00 | 25.840,29 |
| Zinsergebnis | 482.637,14 | 289.224,50 |
| Veränderung der Forderungen, Vertragsvermögenswerte, Vorräte und sonstigen Vermögenswerte | -68.066.247,46 | -4.971.917,90 |
| Veränderung der Verbindlichkeiten und Vertragsverbindlichkeiten | 34.948.560,48 | 3.449.492,82 |
| Steuerzahlungen | -24.973.175,31 | -24.573.757,43 |
| Mittelabfluss/-zufluss aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit | -3.964.892,33 | 53.763.942,37 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | ||
| Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | -5.543.556,41 | -6.780.942,00 |
| Einzahlungen für Zuwendungen | 0,00 | 863.650,00 |
| Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 38.456,00 | 21.921,71 |
| Investitionen in finanzielle Vermögenswerte | -240.198,00 | -61.619,64 |
| Einzahlungen aus finanziellen Vermögenswerten | 104.700,00 | 104.700,00 |
| Erwerb von Tochterunternehmen, abzgl. erworbener liquider Mittel | -48.858.953,09 | -9.856.733,46 |
| Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit | -54.499.551,50 | -15.709.023,39 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | ||
| Einzahlungen aus der Aufnahme von kurz- oder langfristigen Darlehen | 731.887,44 | 0,00 |
| Dividendenauszahlung | -34.805.920,76 | -16.432.535,08 |
| Tilgungsanteil von Zahlungen i.Z.m. Leasingzahlungen | -4.709.840,92 | -3.592.458,22 |
| Zinseinzahlungen | 26.989,84 | 5.631,49 |
| Zinsauszahlungen | -407.087,17 | -208.085,99 |
| Darlehenstilgungen | -368.096,43 | 0,00 |
| Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit | -39.532.068,00 | -20.227.447,80 |
| Wechselkursbedingte Veränderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 0,00 | 0,00 |
| Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -97.996.511,83 | 17.827.471,18 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Beginn der Periode | 119.476.061,19 | 101.648.590,01 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode | 21.479.549,36 | 119.476.061,19 |
Zu weiteren Erläuterungen siehe Anhangangabe 21.
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| Sonstige Rücklagen | ||||
|---|---|---|---|---|
| in Euro | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Rücklage für eigene Anteile | Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Abschlüsse |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Eigenkapital zum 31.12.2020/1.1.2021 | 6.500.000,00 | 21.922.005,80 | -103.739,83 | 268.469,10 |
| Konzernperiodenergebnis 1.1.-31.12.2021 | 0,00 | 0,00 | ||
| Sonstiges Ergebnis 1.1.-31.12.2021 | 0,00 | 0,00 | ||
| Konzern-Gesamtergebnis 1.1.-31.12.2021 | 0,00 | 0,00 | ||
| Dividendenauszahlung | 0,00 | 0,00 | ||
| Eigenkapital zum 31.12.2021/1.1.2022 | 6.500.000,00 | 21.922.005,80 | -103.739,83 | 268.469,10 |
| Konzernperiodenergebnis 1.1.-31.12.2022 | 0,00 | 0,00 | ||
| Sonstiges Ergebnis 1.1.-31.12.2022 | 0,00 | -268.469,10 | ||
| Konzern-Gesamtergebnis 1.1.-31.12.2022 | 0,00 | -268.469,10 | ||
| Dividendenauszahlung | 0,00 | 0,00 | ||
| Eigenkapital zum 31.12.2022 | 6.500.000,00 | 21.922.005,80 | -103.739,83 | 0,00 |
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| Sonstige Rücklagen | ||
|---|---|---|
| in Euro | Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen | Auf Komponenten des sonstigen Ergebnisses entfallende Steuern |
| --- | --- | --- |
| Eigenkapital zum 31.12.2020/1.1.2021 | -3.580.763,20 | 1.167.647,60 |
| Konzernperiodenergebnis 1.1.-31.12.2021 | 0,00 | 0,00 |
| Sonstiges Ergebnis 1.1.-31.12.2021 | 750.447,00 | -239.993,00 |
| Konzern-Gesamtergebnis 1.1.-31.12.2021 | 750.447,00 | -239.993,00 |
| Dividendenauszahlung | 0,00 | 0,00 |
| Eigenkapital zum 31.12.2021/1.1.2022 | -2.830.316,20 | 927.654,60 |
| Konzernperiodenergebnis 1.1.-31.12.2022 | 0,00 | 0,00 |
| Sonstiges Ergebnis 1.1.-31.12.2022 | 2.638.810,00 | -843.627,56 |
| Konzern-Gesamtergebnis 1.1.-31.12.2022 | 2.638.810,00 | -843.627,56 |
| Dividendenauszahlung | 0,00 | 0,00 |
| Eigenkapital zum 31.12.2022 | -191.506,20 | 84.027,04 |
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| Sonstige Rücklagen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in Euro | Gesamt Sonstige Rücklagen | Gewinnrücklagen | Eigenkapital der Anteilseigner der secunet AG | Nicht beherrschende Anteile | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Eigenkapital zum 31.12.2020/1.1.2021 | -2.248.386,33 | 76.211.556,97 | 102.385.176,44 | 380.447,83 | 102.765.624,27 |
| Konzernperiodenergebnis 1.1.-31.12.2021 | 0,00 | 43.097.334,71 | 43.097.334,71 | -117.037,17 | 42.980.297,54 |
| Sonstiges Ergebnis 1.1.-31.12.2021 | 510.454,00 | 0,00 | 510.454,00 | 0,00 | 510.454,00 |
| Konzern-Gesamtergebnis 1.1.-31.12.2021 | 510.454,00 | 43.097.334,71 | 43.607.788,71 | -117.037,17 | 43.490.751,54 |
| Dividendenauszahlung | 0,00 | -16.432.535,08 | -16.432.535,08 | 0,00 | -16.432.535,08 |
| Eigenkapital zum 31.12.2021/1.1.2022 | -1.737.932,33 | 102.876.356,60 | 129.560.430,07 | 263.410,66 | 129.823.840,73 |
| Konzernperiodenergebnis 1.1.-31.12.2022 | 0,00 | 31.308.526,86 | 31.308.526,86 | -18.712,59 | 31.289.814,27 |
| Sonstiges Ergebnis 1.1.-31.12.2022 | 1.526.713,34 | 0,00 | 1.526.713,34 | 0,00 | 1.526.713,34 |
| Konzern-Gesamtergebnis 1.1.-31.12.2022 | 1.526.713,34 | 31.308.526,86 | 32.835.240,20 | -18.712,59 | 32.816.527,61 |
| Dividendenauszahlung | 0,00 | -34.805.920,76 | -34.805.920,76 | 0,00 | -34.805.920,76 |
| Eigenkapital zum 31.12.2022 | -211.218,99 | 99.378.962,70 | 127.589.749,51 | 244.698,07 | 127.834.447,58 |
Weitere Erläuterungen zur Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals siehe Anhangangabe 15.
Die secunet Security Networks Aktiengesellschaft (im Folgenden "secunet AG" oder "secunet") ist beim Amtsgericht Essen, Deutschland, (HRB 13615) eingetragen. Sie ist eine börsennotierte Gesellschaft im Segment Prime Standard im regulierten Markt in Frankfurt. Die Anschrift lautet: secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Kurfürstenstraße 58, 45138 Essen, Deutschland.
Der secunet-Konzern (im Folgenden "secunet") und die secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Essen, ist ein deutscher Anbieter für hochwertige Cybersicherheitslösungen und IT-Sicherheitspartner der Bundesrepublik Deutschland. secunet bietet öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen der privaten Wirtschaft ein umfangreiches Produkt- und Beratungsportfolio zum Schutz von Daten, Infrastrukturen und digitalen Identitäten sowie für die Informationsübertragung, -speicherung und -Verarbeitung. Dazu gehören vor allem Netzwerkkomponenten mit BSI-zugelassener Verschlüsselungstechnologie bis zur höchsten Sicherheitsstufe.
secunet deckt die gesamte Wertschöpfungskette von Analyse und Design über Entwicklung bis hin zu Integration, Betrieb, Wartung und Support der Lösungen ab. Das Angebot ist in der Regel auf groß angelegte Infrastrukturen ausgerichtet und fokussiert sich auf Bereiche, in denen es besondere Anforderungen an die IT-Sicherheit gibt - wie zum Beispiel Cloud, Internet der Dinge, eGovernment, eHealth und Biometrie.
Der Konzernabschluss wird nach den "International Financial Reporting Standards" (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Die Voraussetzungen der §§315, 315e Abs. 1 des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) werden eingehalten. Die IFRS umfassen die vom International Accounting Standards Board (IASB) neu erlassenen IFRS, die International Accounting Standards (IAS), die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) sowie die des Standing Interpretations Committee (SIC). Sämtliche vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses geltenden Standards und Interpretationen werden angewandt, sofern sie von der EU übernommen wurden (Endorsement). Insoweit entspricht der Konzernabschluss der secunet AG den IFRS.
Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht - Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns wurden nach ihrer Aufstellung am 21. März 2023 vom Vorstand freigegeben.
Der Konzernabschluss - ebenso wie der Jahresabschluss der secunet AG - wird beim Betreiber des Unternehmensregisters eingereicht und nach der Einreichung im Unternehmensregister bekannt gemacht. Er steht auf der Internetseite www.secunet.com/ueber-uns/investoren zum Download zur Verfügung. Zudem kann er bei der secunet AG unter obiger Adresse angefordert oder in den Geschäftsräumen der Gesellschaft eingesehen werden.
Die Muttergesellschaft ist die Giesecke + Devrient Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München. Sie ist direkt mit 75,12% an der secunet AG beteiligt.
Der Konzernabschluss der secunet AG wird über den Konzernabschluss der Giesecke + Devrient Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München (kleinster Konsolidierungskreis), in den Konzernabschluss der MC Familiengesellschaft mbH, München, einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Die Konzernabschlüsse der MC Familiengesellschaft mbH sowie der Giesecke + Devrient Gesellschaft mit beschränkter Haftung werden beim Betreiber des Unternehmensregisters eingereicht.
Gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 waren die folgenden neuen und geänderten Standards und Interpretationen aufgrund der erfolgten Übernahme in EU-Recht (EU-Endorsement) oder des Inkrafttretens der Regelung erstmals anzuwenden:
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| Standard/Interpretation | Wesentliche Neuerung | Inkrafttreten für Geschäftsjahresbeginn am oder nach dem: |
|---|---|---|
| Geänderte Standards | ||
| --- | --- | --- |
| Amendments to IFRS 3 | Verweis auf das Rahmenkonzept | 1.1.2022 |
| Amendments to IAS 37 | Kosten für die Vertragserfüllung | 1.1.2022 |
| Amendments to IAS 16 | Erlöse vor der Nutzung | 1.1.2022 |
| Amendments to AIP 2018-2020 | IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16, IAS 41 | 1.1.2022 |
Wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben sich durch die Anwendung der geänderten Standards nicht ergeben.
Die folgenden Standards und Interpretationen waren zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung veröffentlicht, aber entweder noch nicht nach den Vorgaben des Standards bzw. der Interpretation anzuwenden oder noch nicht von der EU in europäisches Recht übernommen.
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| Standard/Interpretation | Wesentliche Neuerung | Erstmalige Anwendung |
|---|---|---|
| Neue Standards (EU Endorsement ist bis zum 31. Dezember 2022 erfolgt) | ||
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | GJ 2023 |
| Geänderte Standards (EU Endorsement ist bis zum 31. Dezember 2022 erfolgt) | ||
| Änderungen an IAS 1 | Offenlegung der Rechnungslegungsgrundsätze | GJ 2023 |
| Änderungen an IAS 8 | Definition von Schätzungen bei der Bilanzierung | GJ 2023 |
| Änderungen an IAS 12 | Latente Steuern im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus einer einzigen Transaktion | GJ 2023 |
| Änderungen an IFRS 17 | Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 19 - Vergleichsinformationen | GJ 2023 |
| Geänderte Standards (noch nicht von der EU übernommen) | ||
| Änderungen an IAS 1 | Einstufung der Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig, einschließlich der Verschiebung des Stichtags | GJ 2024 |
| Änderungen an IFRS 16 | Leasingverbindlichkeit bei einem Sale-and-lease-back | GJ 2024 |
| Änderungen an IAS 1 | Nicht-kurzfristige Verbindlichkeiten mit Covenants | GJ 2024 |
Eine vorzeitige Anwendung dieser Standards und Interpretationen ist nicht geplant.
Aus der Anwendung der neuen und geänderten Standards und Interpretationen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den secunet-Konzernabschluss erwartet.
Der vorliegende Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 basiert, mit Ausnahme der oben erläuterten Änderungen aufgrund der Erstanwendung von neuen oder geänderten IAS/IFRS-Vorschriften, auf den gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Berechnungsgrundsätzen wie im Vorjahr. Die Bilanz zum 31. Dezember 2022 ist nach Fristigkeiten gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind verschiedene Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang erläutert worden.
Der Konzernabschluss der secunet AG wurde in Euro aufgestellt. Alle Beträge werden - soweit nicht anders dargestellt - in Euro ausgewiesen.
In den Konzernabschluss werden neben der secunet Security Networks Aktiengesellschaft alle Beteiligungsunternehmen einbezogen, die von der secunet AG beherrscht werden. Beherrschung liegt vor, wenn Verfügungsmacht über das Beteiligungsunternehmen gegeben ist, ein Anrecht auf variable Rückflüsse aus der Beteiligung und die Möglichkeit besteht, die Verfügungsmacht über das Beteiligungsunternehmen so zu nutzen, dass die variablen Rückflüsse beeinflusst werden können.
Im Vergleich zum Vorjahr ist der Konsolidierungskreis verändert. Mit Erstkonsoliderungsstichtag 31. Mai 2022 wurde die SysEleven GmbH, Berlin, in den Konsolidierungskreis durch Erwerb aufgenommen.
Zum 31. März 2022 wurde die Gesellschaft secunet s.r.o., Prag, Tschechien, entkonsolidiert, da die Gesellschaft final im Handelsregister gelöscht wurde. Der durch die Entkonsolidierung entstandene Ergebniseffekt (0,2 Mio. Euro) ist unwesentlich.
Zum 31. Dezember 2022 besteht der Konsolidierungskreis aus der Muttergesellschaft secunet AG und sechs (Vorjahr: sechs) vollkonsolidierten Tochtergesellschaften.
Nach den IFRS weisen die Tochtergesellschaften folgende Werte aus:
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| Gesellschaft | Sitz | Beteiligungshöhe | Nicht beherrschende Anteile | Eigenkapital zum 31.12.2022 | Jahresergebnis 2022 |
|---|---|---|---|---|---|
| secunet International GmbH & Co. KG | Essen | 100% | 0% | 80 TEuro | 3.223 TEuro |
| secunet International Management GmbH | Essen | 100% | 0% | 54 TEuro | 5 TEuro |
| secustack GmbH | Dresden | 51% | 49% | 548 TEuro | -38 TEuro |
| finally safe GmbH | Essen | 100% | 0% | 54 TEuro | -169 TEuro |
| stashcat GmbH | Hannover | 100% | 0% | 2.285 TEuro | -1.191 TEuro |
| SysEleven GmbH | Berlin | 100% | 0% | 21.949 TEuro | -2.052 TEuro |
Die secunet Inc., Austin, Texas/USA, 100%ige Beteiligung, ist nicht mehr operativ tätig und wird aus Wesentlichkeitsgründen seit dem Geschäftsjahr 2002 nicht mehr konsolidiert.
Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der secunet AG und der Tochterunternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Der Abschlussstichtag der secunet AG sowie sämtlicher einbezogener Gesellschaften ist der 31. Dezember 2022.
Die unter Anwendung der Vollkonsolidierung in diesen Konzernabschluss einbezogene 100%ige Tochtergesellschaft secunet International GmbH & Co. KG macht für das Geschäftsjahr 2022 von den Befreiungsvorschriften des §264b HGB hinsichtlich Offenlegung und Teilen der Aufstellung Gebrauch. Die secunet International Management GmbH ist unbeschränkt haftender Gesellschafter der secunet International GmbH & Co. KG.
Im Mai 2022 wurde die SysEleven GmbH zu 100% erworben. Die SysEleven GmbH ist ein Anbieter von Hosting- und Cloud-Services. secunet übt durch die Mehrheit der Stimmrechte zum Stichtag Beherrschung über die SysEleven GmbH aus. Die Gesellschaft wird vollkonsolidiert. Der Erstkonsolidierungszeitpunkt ist der 31. Mai 2022.
Die Gegenleistung beläuft sich auf 61,3 Mio. Euro und setzt sich aus dem vertraglich vereinbarten Bar-Kaufpreis in Höhe von 50,2 Mio. Euro und einer Earn-Out-Klausel in Höhe von 11,1 Mio. Euro, die maximal auf 15 Mio. Euro steigen kann, zusammen. Die Höhe der Auszahlung der Earn-Out-Klausel richtet sich nach qualitativen und quantitativen Zielvorgaben für die Geschäftsjahre 2022 und 2023. Die quantitativen Zielvorgaben richten sich nach den kumulierten Mindestwerten für Umsatz und Ergebnis aus den Geschäftsjahren 2022 und 2023. Die qualitativen Zielvorgaben setzen sich aus Kriterien des Geschäftsbetriebs der SysEleven GmbH zusammen. Anhand einer Berechnung der Wahrscheinlichkeiten des Eintritts sowie einer Gewichtung der Faktoren wurde ein Fair Value der Earn-Out-Klausel in Höhe von 11,1 Mio. Euro berechnet. Werden die Zielvorgaben nicht erreicht, erfolgt keine Auszahlung.
Im Zusammenhang mit dem Erwerb sind Aufwendungen in Höhe von 1,5 Mio. Euro angefallen. Diese wurden in den Allgemeinen Verwaltungskosten erfasst.
Die Akquisition wurde mit dem Ziel durchgeführt, den Kunden der secunet Security Networks AG ein zusätzliches Angebot einer sicheren Cloud-Infrastruktur anzubieten.
Die beizulegenden Zeitwerte der übernommenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten stellen sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar:
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| in TEuro | |
|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 31.220 |
| Sachanlagen | 2.319 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 1.279 |
| Liquide Mittel | 1.545 |
| Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 619 |
| Rückstellungen | 536 |
| Verbindlichkeiten | 2.370 |
| Bankverbindlichkeiten | 703 |
| Passive Latente Steuern | 9.373 |
Die immateriellen Vermögenswerte setzten sich im Wesentlichen zusammen aus Kundenstamm, Marke und Softwarelösungen. Die Nutzungsdauern betragen zwischen fünf und zwölf Jahren.
Der aus dem Zusammenschluss resultierende Geschäfts- und Firmenwert beträgt 37,3 Mio. Euro. Ein steuerlich relevanter Geschäfts- oder Firmenwert ist bei dieser Transaktion nicht entstanden.
Der Geschäfts- oder Firmenwert ist auf die starke Marktposition der SysEleven GmbH im Segment der DSGVO-kompatiblen Cloud-Plattformen, auf das Vorhandensein von hochqualifizierten Fachkräften sowie auf die Erweiterung des Leistungsangebots und die durch den Zusammenschluss entstehenden Synergien im Bereich Public Sector zurückzuführen.
Im Rahmen der Berichterstattung zum 30. Juni 2022 konnten nur vorläufige Werte für die immateriellen Vermögenswerte, den Geschäfts- und Firmenwert sowie die latenten Steuern in den Konzernabschluss einbezogen werden. Nach Abschluss der Kaufpreisallokation ergaben sich vor allem um 12,1 Mio. Euro höhere immaterielle Vermögenswerte. Im Gegenzug wurden um 3,4 Mio. Euro höhere passive latente Steuern gebildet. Der angesetzte Geschäfts- oder Firmenwert hat sich somit um 9,3 Mio. Euro verringert.
Bei den Sachanlagen, den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen, den Verbindlichkeiten sowie den liquiden Mittel werden die Buchwerte als angemessene Näherung zum beizulegenden Zeitwert angesehen.
Die Uneinbringlichkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird als unwahrscheinlich angesehen.
Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurden 8.389 TEuro Umsatz sowie -2.053 TEuro Jahresergebnis im Konzernabschluss für die SysEleven GmbH erfasst.
Wäre die Erstkonsolidierung bereits zum 1. Januar 2022 erfolgt, hätte der Konzernumsatz 353,6 Mio. Euro betragen. Das Konzernergebnis hätte bei 30,1 Mio. Euro gelegen.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Hierbei werden im Rahmen der Erstkonsolidierung die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem neu bewerteten Eigenkapital verrechnet. Die Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Tochterunternehmens werden dabei mit ihren jeweiligen Zeitwerten angesetzt. Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge werden nach IFRS 3 aktiviert und einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen.
Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt zunächst mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierten Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet.
Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert.
Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Unternehmen werden eliminiert. Zwischenergebnisse werden herausgerechnet, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
In Einzelabschlüssen vorgenommene Abschreibungen auf Anteile an konsolidierten Unternehmen sowie Forderungen gegen konsolidierte Unternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung zurückgenommen.
Die Berichtswährung des Konzerns ist Euro.
Die in fremder Währung erstellten Jahresabschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften werden gemäß IAS 21 (Auswirkungen von Wechselkursänderungen) entsprechend dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Als funktionale Währung gilt hiernach die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem die Tochtergesellschaft tätig ist. Im Konzernabschluss erfolgt die Umrechnung der Bilanzposten aller ausländischen Gesellschaften von der jeweiligen Landeswährung in Euro zu Tagesmittelkursen am Bilanzstichtag, da die funktionale Währung der Tochtergesellschaften die Landeswährung ist; die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden mit dem Geschäftsjahresdurchschnittskurs umgerechnet. Eigenkapitalpositionen werden mit historischen Kursen umgerechnet. Differenzen aus der Umrechnung von Jahresabschlüssen ausländischer Tochtergesellschaften werden erfolgsneutral behandelt und in der Währungsumrechnungsrücklage erfasst.
Für die Währungsumrechnung wurden bezüglich der relevanten Währungen der Länder, die nicht an der europäischen Währungsunion teilnehmen, folgende Wechselkurse zugrunde gelegt:
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| 1 Euro = | 2022 CZK |
2021 CZK |
|---|---|---|
| 31.12. | 24,1685 | 24,9031 |
| Durchschnitt | 24,5660 | 24,8580 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem sie entstanden sind. Sie werden zum Transaktionspreis bewertet.
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten sind zu erfassen, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Bei der erstmaligen bilanziellen Erfassung werden die finanziellen Vermögenswerte oder finanziellen Verbindlichkeiten mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Sofern die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts nicht ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird (FVTPL), kommen hierzu die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten.
Die Kategorisierung erfolgt zum Zeitpunkt des Zugangs in die folgenden Kategorien:
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| ― | zu fortgeführten Anschaffungskosten |
| ― | FVOCI-Schuldinstrumente (Investments in Schuldinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert mit Änderungen im sonstigen Ergebnis erfasst werden) |
| ― | FVOCI-Eigenkapitalinvestments (Eigenkapitalinvestments, die zum beizulegenden Zeitwert mit Änderungen im sonstigen Ergebnis bewertet werden) |
| ― | FVTPL (zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust) |
Finanzielle Vermögenswerte werden nach der erstmaligen Erfassung nicht reklassifiziert, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte. In diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der Berichtsperiode reklassifiziert, die auf die Änderung des Geschäftsmodells folgt.
Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn die folgenden Bedingungen kumuliert erfüllt sind und er nicht als FVTPL designiert wurde:
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| ― | Er wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und |
| ― | die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. |
Ein Schuldinstrument wird zu FVOCI designiert, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und es nicht als FVTPL designiert wurde:
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| ― | Es wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte; und |
| ― | seine Vertragsbedingungen führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. |
Beim erstmaligen Ansatz eines Eigenkapitalinvestments, das nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann der Konzern unwiderruflich wählen, Folgeänderungen im beizulegenden Zeitwert des Investments im sonstigen Ergebnis zu zeigen. Diese Wahl wird einzelfallbezogen für jedes Investment getroffen.
Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden, werden zu FVTPL bewertet. Bei der erstmaligen Erfassung kann der Konzern unwiderruflich entscheiden, finanzielle Vermögenswerte zu FVTPL zu designieren, die ansonsten die Bedingungen für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI erfüllen, wenn dies dazu führt, ansonsten auftretende Rechnungslegungsanomalien ("accounting missmatch") zu beseitigen oder signifikant zu verringern.
Der Konzern trifft eine Einschätzung der Ziele des Geschäftsmodells, in dem der finanzielle Vermögenswert gehalten wird, auf einer Portfolio-Ebene. In der Vergangenheit hat der secunet-Konzern sämtliche Finanzinstrumente ausschließlich zum Zwecke des Haltens zur Vereinnahmung von Zins- und Tilgungsleistungen erworben. Auf dieser Basis wird davon ausgegangen, dass dies auch zukünftig gilt.
Zur Beurteilung des Zahlungsstromkriteriums, das heißt ob die vertraglichen Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den Kapitalbetrag sind (beizulegender Zeitwert beim erstmaligen Ansatz), berücksichtigt der Konzern die vertraglichen Vereinbarungen des Instruments. Dies umfasst eine Einschätzung, ob der finanzielle Vermögenswert eine vertragliche Vereinbarung enthält, die den Zeitpunkt oder den Betrag der vertraglichen Zahlungsströme ändern könnte, sodass diese nicht mehr die Bedingungen erfüllen.
Bei der Beurteilung berücksichtigt der Konzern:
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| ― | bestimmte Ereignisse, die den Betrag oder den Zeitpunkt der Zahlungsströme ändern würden |
| ― | Bedingungen, die den Zinssatz, inklusive variabler Zinssätze, anpassen würden |
| ― | vorzeitige Rückzahlungs- und Verlängerungsmöglichkeiten und |
| ― | Bedingungen, die den Anspruch des Konzern auf Zahlungsströme eines speziellen Vermögenswerts einschränken (zum Beispiel keine Rückgriffsberechtigung). |
Eine vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeit steht im Einklang mit dem Kriterium der ausschließlichen Zins- und Tilgungszahlungen, wenn der Betrag der vorzeitigen Rückzahlung im Wesentlichen nicht geleistete Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag umfasst, wobei ein angemessenes zusätzliches Entgelt für die vorzeitige Beendigung des Vertrags enthalten sein kann.
Zusätzlich wird eine Bedingung für einen finanziellen Vermögenswert aufgestellt, der gegen einen Auf- oder Abschlag gegenüber dem vertraglichen Nennbetrag erworben worden ist, die es erlaubt oder erfordert, eine vorzeitige Rückzahlung zu einem Betrag, der im Wesentlichen den vertraglichen Nennbetrag plus aufgelaufener (jedoch nicht gezahlter) Vertragszinsen (die ein angemessenes Entgelt für die vorzeitige Beendigung des Vertrages beinhalten können) darstellt, zu leisten, als im Einklang mit dem Kriterium behandelt, sofern der beizulegende Zeitwert der vorzeitigen Rückzahlungsmöglichkeit zu Beginn nicht signifikant ist.
Diese Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Nettogewinne und -verluste, einschließlich jeglicher Zins- oder Dividendenerträge, werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Auf Grundlage der in IFRS 13 aufgeführten Stufen der Bewertungshierarchie erfolgt die Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten nach Verfügbarkeit relevanter Informationen. Für die erste Stufe sind notierte (unbereinigte) Marktpreise für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf aktiven Märkten direkt beobachtbar. Auf der zweiten Stufe wird die Bewertung auf Grundlage von Bewertungsmodellen vorgenommen, in welche am Markt beobachtbare Größen einfließen. Die Anwendung von Bewertungsmodellen, die nicht auf am Markt beobachtbare Inputfaktoren zurückgreifen, sieht die dritte Stufe vor.
Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögensgegenstandes oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.
Derzeit liegen keine Sachverhalte für finanzielle Vermögenswerte zu FVTPL vor.
Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode folgebewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden durch Wertminderungsaufwendungen gemindert. Zinserträge, Währungskursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Ein Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung wird entsprechend erfasst.
Diese Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Zinserträge, die mit der Effektivzinsmethode berechnet werden, Wechselkursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei der Ausbuchung wird das kumulierte sonstige Ergebnis in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. Aktuell gibt es keine Sachverhalte in dieser Kategorie.
Diese Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Dividenden werden als Ertrag im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn, die Dividende stellt offensichtlich eine Deckung eines Teils der Investmentkosten dar. Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst und nie in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. Aktuell gibt es keine Sachverhalte in dieser Kategorie.
Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt der Zahlungsströme in einer Transaktion überträgt, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.
Eine Ausbuchung findet ebenfalls statt, wenn der Konzern alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen weder überträgt noch behält und er die Verfügungsgewalt über den übertragenen Vermögenswert nicht behält.
Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Der Konzern bucht des Weiteren eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn deren Vertragsbedingungen geändert werden und die Zahlungsströme der angepassten Verbindlichkeit signifikant anders sind. In diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit basierend auf den angepassten Bedingungen zum beizulegenden Zeitwert erfasst.
Bei der Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit wird die Differenz zwischen dem Buchwert der getilgten Verbindlichkeit und dem gezahlten Entgelt (einschließlich übertragener unbarer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten) im Gewinn oder Verlust erfasst.
Der Konzern betrachtet alle hochliquiden Anlagen, deren Abhebung oder Gebrauch nicht eingeschränkt sind, als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Hierzu zählen neben Bargeld und Sichteinlagen auch kurzfristige Bankeinlagen mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten. Die Bewertung erfolgt zum jeweiligen Nennwert.
Leistungen, die im Rahmen von Kundenprojekten bereits erbracht wurden, aber noch nicht an den Kunden abgerechnet wurden, werden im Posten der Vertragsvermögenswerte erfasst.
Vorräte, die fast ausschließlich Handelswaren umfassen, sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem Nettoveräußerungswert abzüglich noch anfallender Kosten bewertet. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgt nach der Durchschnittsmethode.
Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden anhand der Anschaffungskosten der eingesetzten Materialien sowie Kosten der Herstellung bewertet.
Das Sachanlagevermögen umfasst neben Betriebs- und Geschäftsausstattung grundsätzlich auch Anlagen im Bau und wird zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Wenn Sachanlagen veräußert werden oder ausscheiden, werden deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten und deren kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen aus der Bilanz eliminiert und der aus ihrem Verkauf resultierende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Anschaffungskosten umfassen auch die einzeln zuordnungsfähigen Anschaffungsnebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt.
Nachträgliche Anschaffungskosten werden nur dann als Teil der Anschaffungskosten des Vermögenswerts oder - sofern einschlägig - als separater Vermögenswert erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass daraus dem Konzern zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig ermittelt werden können. Reparaturen und Wartungen werden in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in dem sie angefallen sind.
Die Abschreibungsdauer basiert auf der wirtschaftlichen Nutzungsdauer und liegt zwischen drei und zehn Jahren. Die Abschreibung erfolgt linear.
Die Restbuchwerte und wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten vermindert um lineare Abschreibungen bewertet. Entgeltlich erworbene Software wird über drei bis sieben Jahre linear abgeschrieben.
Kosten, die entstanden sind, um den ursprünglichen wirtschaftlichen Nutzen vorhandener Softwaresysteme zu erhalten, werden als Aufwand erfasst, wenn die Arbeiten zur Instandhaltung ausgeführt werden.
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, wenn die Kriterien des IAS 38.57 erfüllt werden. Dabei werden Einzelkosten sowie direkt zurechenbare Gemeinkosten auf Basis von Stundenaufschreibungen sowie eingekauften Fremdleistungen erfasst. Die Abschreibung des immateriellen Vermögenswerts beginnt im Zeitpunkt der Vertriebsfreigabe.
Die Geschäfts- oder Firmenwerte stellen den Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs über den beizulegenden Zeitwert der Anteile des Konzerns an den Nettovermögenswerten der erworbenen Unternehmen zum Erwerbszeitpunkt dar.
Geschäfts- oder Firmenwerte werden gemäß IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 sowie IAS 38 nicht planmäßig abgeschrieben. Stattdessen werden sie einem jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen und mit ihren ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet.
Bei der Veräußerung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird der darauf entfallende Betrag des Geschäfts- oder Firmenwertes im Rahmen der Ermittlung des Abgangserfolges berücksichtigt.
Vermögenswerte, die einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderungsbedarf geprüft, wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert gegebenenfalls nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwerts erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Für den Werthaltigkeitstest werden gegebenenfalls Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene zusammengefasst, für die Cashflows separat identifiziert werden können (zahlungsmittelgenerierende Einheit).
Wenn ein Anhaltspunkt vorliegt, dass die Wertminderung nicht länger besteht oder sich verringert hat, wird die Wertaufholung für den jeweiligen Vermögenswert als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Berichtsjahr lagen keine außerplanmäßigen Wertminderungen oder Wertaufholungen vor.
Im Rahmen der Überprüfung auf Wertminderung wird der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Geschäfts- oder Firmenwert denjenigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die voraussichtlich von den Synergien aus dem Zusammenschluss profitieren. Dieser Impairment-Test wird jährlich vorgenommen und zusätzlich immer dann, wenn es Anzeichen für eine Wertminderung der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit gibt.
Sollte der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit deren erzielbaren Betrag übersteigen, so ist der dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe des ermittelten Differenzbetrags abzuschreiben. Einmal vorgenommene Wertminderungen werden dabei nicht wieder rückgängig gemacht. Wenn die Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert des ihr zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts übersteigt, so ist die darüber hinausgehende Wertminderung anteilig bei den Buchwerten der einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordneten Vermögenswerte zu erfassen.
Ertragsteuern umfassen alle laufenden Steuern auf der Grundlage des jährlichen Periodenergebnisses sowie latente Steuern. Latente Steuern werden entsprechend IAS 12 (Ertragsteuern) unter Verwendung der Verbindlichkeiten-Methode für alle temporären Differenzen gebildet zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden für Rechnungslegungszwecke nach den IFRS und den verwendeten Beträgen für steuerliche Zwecke. Die aktiven latenten Steuern können auch Steuerminderungsansprüche umfassen, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben. Latente Steueransprüche werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die Differenz verwendet werden kann.
Für die Ermittlung der latenten Steuern werden diejenigen Steuersätze angewandt, die nach den am Bilanzstichtag gültigen gesetzlichen Regelungen zum Realisationszeitpunkt erwartet werden. Latente Steuern werden als Steuerertrag oder -aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfassten Posten verbunden sind. Die latenten Steuern, die sich aus der Bilanzierung von Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten ergeben, werden saldiert ausgewiesen.
Bei Vertragsbeginn beurteilt der Konzern, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswerts beinhaltet, legt der Konzern die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde.
Diese Methode wird auf Verträge angewendet, die am oder nach dem 1. Januar 2019 geschlossen werden.
Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise in Leasing- und Nichtleasingkomponenten auf.
Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswerts oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswerts bzw. des Standorts, an dem dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize.
Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Leasingnehmer über oder in den Kosten des Nutzungsrechts ist berücksichtigt, dass der Leasingnehmer eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesem Fall wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts abgeschrieben, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend, sofern notwendig, um Wertminderungen berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst.
Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen erfasst, abgezinst mit dem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers. Normalerweise nutzt der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz.
Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten einbezogenen Leasingzahlungen umfassen feste Zahlungen, Beträge, die aufgrund einer Restwertgarantie voraussichtlich zu zahlen sind und den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, diese auszuüben.
Leasingzahlungen für Mietverlängerungsoptionen werden dann berücksichtigt, wenn der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, diese auszuüben.
Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Der Zinsaufwand wird im Finanzergebnis erfasst und die geleisteten Zahlungen reduzieren den Buchwert der Leasingverbindlichkeit. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn der Leasingnehmer seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasst, wenn der Leasingnehmer seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert.
Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechts auf Null verringert hat.
Der Konzern hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse (einschließlich IT-Ausstattung) nicht anzusetzen. Der Leasingnehmer erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle am Bilanzstichtag erkennbaren rechtlichen und faktischen Verpflichtungen gegenüber Dritten, die auf vergangenen Ereignissen beruhen, die verlässlich geschätzt werden können und deren Abfluss eines wirtschaftlichen Nutzens zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist. Die Rückstellungen werden in Höhe der bestmöglichen Schätzung des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags angesetzt. Mögliche Erstattungsansprüche werden nicht saldiert.
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt entsprechend IAS 19 nach der Projected Unit Credit Method für leistungsorientierte Pläne. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen unter Anwendung versicherungsmathematischer Verfahren bei Schätzung der relevanten Einflussgrößen bewertet und zur Bestimmung ihres Barwerts abgezinst.
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden im Zeitpunkt der Entstehung erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Den ausgewiesenen Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten von einem unabhängigen Aktuar zugrunde.
Beiträge für beitragsorientierte Versorgungszusagen werden in den jeweiligen Funktionsbereichen als Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer in dem Zeitraum erfasst, in dem die damit verbundenen Arbeitsleistungen der Arbeitnehmer erbracht werden.
secunet verfügt über Vergütungspläne, in deren Rahmen den Vorständen der secunet AG virtuelle Aktien gewährt werden, die nach dem Ende einer vierjährigen Performance Periode ausschließlich in bar abgegolten werden. Der beizulegende Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt wird mittels anerkannter finanzwirtschaftlicher Modelle ermittelt und als Aufwand über den Erdienungszeitraum verteilt sowie eine entsprechende Rückstellung ausgewiesen. An jedem Bilanzstichtag innerhalb der Performance Periode sowie zum Auszahlungszeitpunkt wird die Rückstellung neu bewertet. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts werden innerhalb des betrieblichen Ergebnisses erfasst.
Einnahmen vor dem Bilanzstichtag werden, soweit sie zu Erlösen nach diesem Tag führen, als Vertragsverbindlichkeit abgegrenzt.
Das gezeichnete Kapital beträgt 6.500.000 Euro. Es ist eingeteilt in 6.500.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien. Alle Aktien sind voll eingezahlt.
Die Kapitalrücklage der secunet AG in Höhe von 1.902.005,80 Euro resultiert aus Einzahlungen der Gesellschafterin vor Umwandlung der secunet AG in eine Aktiengesellschaft. 20.020.000,00 Euro betreffen das Agio aus dem Börsengang. Die Kapitalrücklage steht, vorbehaltlich gesetzlicher Vorschriften, zur Verrechnung mit anfallenden Verlusten und für Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln zur Verfügung.
Die sonstigen Rücklagen beinhalten die Rücklage für eigene Anteile sowie das sonstige Ergebnis.
Eigene Anteile sind die eigenen Aktien der secunet AG, die von dieser selbst gehalten werden. Der Erwerb der eigenen Aktien wird im Konzernabschluss als Eigenkapitalveränderung (Rücklage für eigene Anteile) ausgewiesen. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird kein Gewinn oder Verlust für den Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung eigener Anteile ausgewiesen. Die Gegenleistung im Rahmen solcher Transaktionen wird im Konzernabschluss als Eigenkapitalveränderung erfasst.
In den Gewinnrücklagen werden die nicht an Anteilseigner ausgeschütteten Gewinne des laufenden Geschäftsjahres sowie der Vorjahre erfasst.
Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt zunächst mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet.
Anteile der nicht beherrschenden Anteile am Konzernergebnis führen zu einer Erhöhung oder Verminderung der nicht beherrschenden Anteile.
Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einer Veränderung der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert.
Der secunet-Konzern erzielt seine Umsätze mit dem Verkauf von Hardware, Lizenzen, Service- und Wartungsleistungen, sowohl getrennt als auch in Produktbundlen, und der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen von Dienst- und Werkverträgen. Die Zahlungen werden typischerweise innerhalb von 30-90 Tagen fällig.
Beim getrennten Verkauf von Hardware oder Lizenzen erübrigt sich die Aufgliederung in Leistungsverpflichtungen, da derjeweilige Verkauf eine einzelne Leistungsverpflichtung darstellt. Beim Verkauf von Hardware findet eine Umsatzrealisierung nach IFRS 15 zu dem Zeitpunkt statt, zu dem der Kunde die Kontrolle über den Vermögenswert erlangt. Bei Lizenzübertragungen ist nach IFRS 15 zu beurteilen, ob der Kunde hierdurch ein Recht auf Zugang bzw. ein Recht auf Nutzung erhält. Hieraus ergibt sich, ob eine zeitraumbezogene bzw. zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung erfolgt.
Beim Verkauf von Produktbundlen handelt es sich nach IFRS 15 um Mehrkomponentengeschäfte. IFRS 15 verlangt bei Mehrkomponentengeschäften die Identifikation der separierbaren, eigenständigen Leistungsverpflichtungen innerhalb des Produktbundles. Im Anschluss ist für jede dieser Leistungsverpflichtungen zu bestimmen, ob die Umsatzrealisierung zu einem Zeitpunkt oder über einen Zeitraum erfolgt. Hierbei ist auf die allgemeinen Grundsätze zur Umsatzrealisierung wie oben dargestellt abzustellen.
Für die in den Produktbundlen enthaltenen Dienst- und Serviceleistungen (zum Beispiel Softwaresubscription, Service Level Agreements, Supportleistungen oder verlängerte Garantien) ist unter Ausnutzung von Ermessenentscheidungen zu bestimmen, ob es sich jeweils um eigene Leistungsverpflichtungen handelt, oder ob diese Dienst- und Serviceleistungen zusammen mit einer anderen Leistungsverpflichtung aus dem Produktbundle ein Leistungsbundle darstellen.
Die Verteilung des Gesamttransaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen erfolgt anhand von Einzelveräußerungspreisen.
Die Erbringung von Dienstleistungen erfolgt im Konzern sowohl auf der Basis von Dienstverträgen als auch auf der Basis von Werkverträgen.
In der Form von Dienstverträgen werden im Wesentlichen Beratungsleistungen erbracht, bei denen es zu einem zeitlichen Zusammenfall von Leistungserbringung und Leistungsverbrauch kommt. Dem Wesen von Dienstverträgen nach wird die Leistungserbringung geschuldet, nicht das Ergebnis.
Nach IFRS 15.35 erfolgt die Leistungserfassung in diesen Fällen über den Zeitraum der Leistungserbringung entsprechend dem Anteil an der Gesamtleistungserbringung (outputorientiert).
Als Abgrenzungsmerkmal zu den Dienstverträgen wird im Rahmen der Werkverträge das Ergebnis geschuldet - das heißt im erweiterten Sinne wird ein Vermögenswert für den Kunden geschaffen. Für diesen Vermögenswert hat der Konzern keine alternative Verwendungsmöglichkeit. Unter diesen Vertragstyp fasst der Konzern im Wesentlichen kundenindividuelle Softwareentwicklungen aber auch Lizenzverkäufe mit umfangreichem Customizing.
Bei Werkverträgen ist der Umsatz im Verhältnis des Fertigstellungsgrades zu realisieren (IFRS 15.39). Der Fertigstellungsgrad wird dabei anhand der angefallenen Kosten im Verhältnis zu den erwarteten Gesamtkosten geschätzt (inputorientiert).
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen getroffen und Schätzungen verwandt worden, die sich auf Ausweis und Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge sowie der Aufwendungen ausgewirkt haben. Diese Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Einschätzung der Nutzungsdauer für abnutzbare materielle und immaterielle Vermögenswerte (siehe Erläuterungen 3 und 4), der Werthaltigkeit von Forderungen (siehe Erläuterung 2), den Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen (siehe Erläuterungen 12 und 13), der Aktivierung von latenten Steuern auf Verlustvorträge (siehe Erläuterung 9) sowie die Realisierung der Erträge bei Dienstleistungen (siehe Abschnitt Umsatzrealisierung in diesem Kapitel). Bei der Ermittlung des Nutzungswertes der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Rahmen des Impairment-Tests für den Geschäfts- oder Firmenwert sind Schätzungen und Annahmen bei der Bestimmung der künftigen Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie bei der Ermittlung des Diskontierungszinssatzes vorzunehmen (siehe Erläuterung 6). Schätzungen und Annahmen spielen bei der Kaufpreisallokation im Rahmen von Erstkonsolidierungen ebenfalls eine Rolle. Hier insbesondere bei der Bestimmung des Diskontierungszinssatzes der Nutzungsdauer sowie der Bestimmung von Lizenzraten.
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung der Pensionsrückstellung werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.
Seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine im Februar 2022 sind verschiedene geopolitische und wirtschaftliche Verwerfungen zu beobachten. Eine direkte Betroffenheit der Geschäftstätigkeit des secunet-Konzerns ist weiterhin nicht eingetreten. Indirekte Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung - wie beispielsweise steigende Strom-, Energie- und Rohstoffpreise, anhaltende Liefereinschränkungen bei Vorprodukten (insbesondere bei Halbleitern) und das damit verbundene Risiko weiterhin hoher oder steigender Inflationsraten mit negativen Auswirkungen auf die Investitionsbereitschaft auch als Folge weiterer Zinserhöhungen - sind aus heutiger Sicht mit Unsicherheiten verbunden. Da diese Risiken vom Vorstand insgesamt als beherrschbar angesehen werden, ergaben sich keine wesentlichen Anpassungen der Annahmen und Schätzungen, die dem Ansatz und der Bewertung zugrunde gelegt wurden.
Auch hat die Überprüfung der Werthaltigkeit im Bereich der Firmenwerte (siehe Erläuterung 6), sonstigen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen (siehe Erläuterungen 3 und 4), aktiven latenten Steuern (siehe Erläuterung 9), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte (siehe Erläuterung 2) in diesem Zusammenhang nicht zu Wertminderungen geführt.
Aus der Klimaänderung ergeben sich für das Geschäft der secunet AG keine Risiken und Chancen.
Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte werden gemäß dem Wahlrecht von IAS 20.24 nach IAS 20.27 direkt mit den Anschaffungs-/Herstellungskosten des bezuschussten Vermögenswerts verrechnet und stellen somit eine Anschaffungskostenminderung dar. Die Zuwendungen werden ratierlich in Form von geringeren Abschreibungen erfolgswirksam vereinnahmt. Im Geschäftsjahr 2022 wurden Zuwendungen hierfür in Höhe von 0,8 Mio. Euro (Vorjahr: 0,9 Mio. Euro) erhalten.
Die übrigen Zuwendungen werden in der Periode als Ertrag erfasst, in der der Anspruch entsteht.
Ermessen wird ausgeübt bei der Bestimmung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten für Zwecke des Goodwill Impairment-Tests (siehe Erläuterung 6), bei der Kategorisierung der finanziellen Vermögenswerte und Schulden (siehe Erläuterungen 2 und 8) sowie bei der Bestimmung der Zinssätze im Rahmen der Leasingbilanzierung (siehe Erläuterung 5).
Die Bilanz ist nach lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden gegliedert. Als kurzfristig werden dabei solche Vermögenswerte und Schulden angesetzt, die innerhalb eines Jahres fällig sind.
Entsprechend IAS 12 werden die latenten Steuern als langfristige Vermögenswerte und Schulden ausgewiesen.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände und Guthaben bei Kreditunternehmen.
Die Entwicklung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ist in der Konzern-Kapitalflussrechnung dargestellt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 75.818.259,18 Euro (Vorjahr: 33.278.737,26 Euro).
Im Berichtsjahr werden Vertragsvermögenswerte für bereits im Rahmen von Kundenprojekten erbrachte, aber noch nicht abgerechnete Leistungen in Höhe von 2.596.942,21 Euro (Vorjahr 3.946.989,09 Euro) ausgewiesen (davon gegen verbundene Unternehmen: 0,00 Euro (Vorjahr: 38.657,00 Euro)).
Die finanziellen Vermögenswerte gegen verbundene Unternehmen betragen 304.018,98 Euro (Vorjahr: 124.011,53 Euro) und resultieren wie im Vorjahr in voller Höhe aus Lieferungen und Leistungen.
Die Fristigkeit sämtlicher aus Lieferungen und Leistungen resultierenden Forderungen stellt sich folgendermaßen dar:
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| in Euro | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| nicht fällig | 64.477.435,67 | 25.029.871,30 |
| 1-30 | 9.272.475,00 | 8.221.109,00 |
| 31-90 | 2.480.588,00 | 15.376,00 |
| 91-180 | 12.933,00 | 36.695,00 |
| 181-360 | 16.185,00 | 70.435,00 |
| >360 | 42.182,00 | 108.783,00 |
| Gesamt | 76.301.798,67 | 33.482.269,30 |
Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte wurden die folgenden Wertberichtigungen vorgenommen:
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| in Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Stand zum 1.1. | 79.520,51 | 130.391,79 |
| Abgeschriebene Beträge | -3.748,75 | -11.839,28 |
| Neubewertung der Wertberichtigungen | 103.748,75 | -39.032,00 |
| Stand zum 31.12. | 179.520,51 | 79.520,51 |
Die Erfassung einer spezifischen Wertberichtigung auf einem gesonderten Wertberichtigungskonto erfolgt bei deutlicher Überfälligkeit (>180 Tage) der Forderungen bei nicht öffentlichen Auftraggebern oder aufgrund besonderer Informationen für den Einzelfall. Eine ergebniswirksame Ausbuchung erfolgt bei festgestellter Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) oder wenn die Forderung aus anderen Gründen als uneinbringlich eingeschätzt wird.
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Konzernfremde, die nicht einer spezifischen Wertberichtigung unterliegen, wird eine Wertberichtigung in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste auf kollektiver Basis berechnet. Der Berechnung der erwarteten Verluste auf kollektiver Basis liegt eine Wertminderungsmatrix zugrunde, die eine Analyse historischer Daten über die Laufzeit der letzten fünf Jahre enthält. Die Wertberichtigung auf kollektiver Basis ist unter Verwendung von historischen Daten bereits bei dem Erstansatz der Forderung aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte anzusetzen und ist an jedem Abschlussstichtag anhand von aktuellen Informationen und Erwartungen anzupassen.
Nicht fällige und nicht einzelwertberichtigte Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden vom Vorstand als werthaltig eingeschätzt. Diese Einschätzung basiert auf den Erfahrungen der Vergangenheit, der Kundenstruktur sowie den langfristigen Geschäftsbeziehungen.
Die Zuführung zu und die Auflösung von Wertberichtigungen werden gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Wertaufholungen/Wertminderungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten gezeigt.
Bei den sonstigen kurz- und langfristigen Vermögenswerten in Höhe von insgesamt 17.007.223,90 Euro (Vorjahr: 9.732.155,75 Euro) handelt es sich im Wesentlichen um sonstige Forderungen an Lieferanten, Reisekostenvorschüsse, Vorauszahlungen für zukünftige Leistungen sowie übrige Forderungen. Wertberichtigungen wurden keine vorgenommen.
Die Entwicklung des Sachanlagevermögens stellt sich wie folgt dar:
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| 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|
| in Euro | Anlagen im Bau | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Sachanlagevermögen | Anlagen im Bau |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Kumulierte Anschaffungswerte zum 1.1. | 41.683,38 | 23.631.496,36 | 23.673.179,74 | 18.509,84 |
| Änderung des Konsolidierungskreises | 0,00 | 2.318.519,27 | 2.318.519,27 | 0,00 |
| Zugänge | 0,00 | 4.884.181,45 | 4.884.181,45 | 41.683,38 |
| Umbuchungen | -41.683,38 | 41.683,38 | 0,00 | -18.509,84 |
| Abgänge | 0,00 | -1.059.203,18 | -1.059.203,18 | 0,00 |
| Stand am 31.12. | 0,00 | 29.816.677,28 | 29.816.677,28 | 41.683,38 |
| Kumulierte Abschreibungen zum 1.1. | 0,00 | 16.044.036,36 | 16.044.036,36 | 0,00 |
| Änderung des Konsolidierungskreises | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Zugänge | 0,00 | 3.988.295,10 | 3.988.295,10 | 0,00 |
| Abgänge | 0,00 | -936.071,18 | -936.071,18 | 0,00 |
| Stand am 31.12. | 0,00 | 19.096.260,28 | 19.096.260,28 | 0,00 |
| Restbuchwert am 31.12. | 0,00 | 10.720.417,00 | 10.720.417,00 | 41.683,38 |
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| | 2021 |
| --- | --- | --- |
| in Euro | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Sachanlagevermögen |
| --- | --- | --- |
| Kumulierte Anschaffungswerte zum 1.1. | 19.995.077,88 | 20.013.587,72 |
| Änderung des Konsolidierungskreises | 392.807,50 | 392.807,50 |
| Zugänge | 4.418.386,89 | 4.460.070,27 |
| Umbuchungen | 18.509,84 | 0,00 |
| Abgänge | -1.193.285,75 | -1.193.285,75 |
| Stand am 31.12. | 23.631.496,36 | 23.673.179,74 |
| Kumulierte Abschreibungen zum 1.1. | 13.668.834,88 | 13.668.834,88 |
| Änderung des Konsolidierungskreises | 157.511,36 | 157.511,36 |
| Zugänge | 3.375.239,87 | 3.375.239,87 |
| Abgänge | -1.157.549,75 | -1.157.549,75 |
| Stand am 31.12. | 16.044.036,36 | 16.044.036,36 |
| Restbuchwert am 31.12. | 7.587.460,00 | 7.629.143,38 |
Verfügungsbeschränkungen oder an Darlehensgeber verpfändete Vermögenswerte des Anlagevermögens liegen nicht vor.
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:
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| 2022 | |||
|---|---|---|---|
| in Euro | Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte | Erworbene immaterielle Vermögenswerte | Summe immaterielle Vermögenswerte |
| --- | --- | --- | --- |
| Kumulierte Anschaffungswerte zum 1.1. | 7.476.705,00 | 13.621.830,95 | 21.098.535,95 |
| Änderung des Konsolidierungskreises | 0,00 | 31.219.531,60 | 31.219.531,60 |
| Zugänge | 200.000,00 | 459.374,96 | 659.374,96 |
| Abgänge | 0,00 | -52.528,37 | -52.528,37 |
| Stand am 31.12. | 7.676.705,00 | 45.248.209,14 | 52.924.914,14 |
| Kumulierte Abschreibungen zum 1.1. | 2.619.592,00 | 5.244.939,14 | 7.864.531,14 |
| Zugänge | 1.379.969,00 | 4.726.343,33 | 6.106.312,33 |
| Abgänge | 0,00 | -52.528,37 | -52.528,37 |
| Stand am 31.12. | 3.999.561,00 | 9.918.754,10 | 13.918.315,10 |
| Restbuchwert am 31.12. | 3.677.144,00 | 35.329.455,04 | 39.006.599,04 |
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| 2021 | |||
|---|---|---|---|
| in Euro | Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte | Erworbene immaterielle Vermögenswerte | Summe immaterielle Vermögenswerte |
| --- | --- | --- | --- |
| Kumulierte Anschaffungswerte zum 1.1. | 6.280.250,00 | 6.444.595,19 | 12.724.845,19 |
| Änderung des Konsolidierungskreises | 0,00 | 7.023.324,04 | 7.023.324,04 |
| Zugänge | 1.196.455,00 | 220.890,61 | 1.417.345,61 |
| Abgänge | 0,00 | -66.978,89 | -66.978,89 |
| Stand am 31.12. | 7.476.705,00 | 13.621.830,95 | 21.098.535,95 |
| Kumulierte Abschreibungen zum 1.1. | 1.672.500,00 | 2.846.548,66 | 4.519.048,66 |
| Änderung des Konsolidierungskreises | 0,00 | 550.224,04 | 550.224,04 |
| Zugänge | 947.092,00 | 1.903.119,33 | 2.850.211,33 |
| Abgänge | 0,00 | -54.952,89 | -54.952,89 |
| Stand am 31.12. | 2.619.592,00 | 5.244.939,14 | 7.864.531,14 |
| Restbuchwert am 31.12. | 4.857.113,00 | 8.376.891,81 | 13.234.004,81 |
Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend der Zugehörigkeit des Vermögenswerts in den Funktionsbereichen erfasst. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Berichtsjahr - wie im Vorjahr - nicht vorgenommen.
Im Zusammenhang mit der Entwicklung selbst geschaffener immaterieller Vermögenswerte wurden Entwicklungskosten in Höhe von 200.000,00 Euro (Vorjahr: 1.196.455,00 Euro) aktiviert, da die Voraussetzungen des IAS 38.57 vollumfänglich erfüllt waren.
Die Entwicklung der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten setzt sich wie folgt zusammen:
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| 2022 | ||||
|---|---|---|---|---|
| in Euro | Mietgebäude | KFZ | Rechenzentren | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1.1. | 16.540.454,77 | 869.656,16 | 0,00 | 17.410.110,93 |
| Zugänge | 1.380.949,66 | 425.162,22 | 0,00 | 1.806.111,88 |
| Veränderung des Konsolidierungskreises | 2.731.811,56 | 0,00 | 1.418.822,09 | 4.150.633,65 |
| Leasingzahlungen | -3.822.722,66 | -548.910,70 | -539.298,08 | -4.910.931,44 |
| Zinsaufwand | 188.131,16 | 4.977,02 | 8.312,34 | 201.420,52 |
| Stand 31.12. | 17.018.624,49 | 750.884,70 | 887.836,35 | 18.657.345,54 |
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| 2021 | ||||
|---|---|---|---|---|
| in Euro | Mietgebäude | KFZ | Rechenzentren | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1.1. | 17.597.107,50 | 923.869,72 | 0,00 | 18.520.977,22 |
| Zugänge | 1.958.589,32 | 523.002,61 | 0,00 | 2.481.591,93 |
| Leasingzahlungen | -3.217.719,10 | -582.610,11 | 0,00 | -3.800.329,21 |
| Zinsaufwand | 202.477,05 | 5.393,94 | 0,00 | 207.870,99 |
| Stand 31.12. | 16.540.454,77 | 869.656,16 | 0,00 | 17.410.110,93 |
Zur Fristigkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2022 vgl. Textziffer 10 Verbindlichkeiten. Die kurzfristigen Leasingverhältnisse betragen zum 31. Dezember 2022 88.941,78 Euro (Vorjahr: 101.712,87 Euro). Die geringwertigen Leasingverhältnisse werden mit einem Saldo in Höhe von 195.148,84 Euro (Vorjahr: 62.097,91 Euro) ausgewiesen.
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| 2022 | ||||
|---|---|---|---|---|
| in Euro | Mietgebäude | KFZ | Rechenzentren | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1.1. | 16.239.851,72 | 869.188,85 | 0,00 | 17.109.040,57 |
| Zugänge | 1.371.060,93 | 435.380,95 | 0,00 | 1.806.441,88 |
| Veränderung des Konsolidierungskreises | 2.731.811,56 | 0,00 | 1.418.822,09 | 4.150.633,65 |
| Abschreibungen | -3.833.065,21 | -409.846,79 | -534.522,64 | -4.777.434,64 |
| Stand 31.12. | 16.509.659,00 | 894.723,01 | 884.299,45 | 18.288.681,46 |
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| 2021 | ||||
|---|---|---|---|---|
| in Euro | Mietgebäude | KFZ | Rechenzentren | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1.1. | 17.416.583,41 | 918.498,89 | 0,00 | 18.335.082,30 |
| Zugänge | 1.958.589,32 | 523.002,61 | 0,00 | 2.481.591,93 |
| Abschreibungen | -3.135.321,01 | -572.312,65 | 0,00 | -3.707.633,66 |
| Stand 31.12. | 16.239.851,72 | 869.188,85 | 0,00 | 17.109.040,57 |
Darstellung der nicht diskontierten Zahlungsverpflichtungen aus vorhandenen Leasingverträgen
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| in Euro | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| bis zu einem Jahr | 4.145.514,63 | 3.791.516,89 |
| 1 bis 5 Jahre | 11.662.185,52 | 10.184.394,16 |
| größer 5 Jahre | 3.480.001,25 | 4.116.469,16 |
| Gesamt | 19.287.701,40 | 18.092.380,21 |
Für bisher noch nicht bilanzierte Mietoptionen können Zahlungen in Höhe von 10.162.864,80 Euro (Vorjahr: 5.576.124,00 Euro) in den nächsten Jahren anfallen.
Die segmentbezogene Verteilung des Buchwerts des Geschäfts- oder Firmenwerts stellt sich wie folgt dar:
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| 2022 | 2021 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Euro | Public Sector | Business Sector | Summe | Public Sector | Business Sector | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Kumulierte Anschaffungswerte zum 1.1. | 9.023.266,13 | 1.299.700,00 | 10.322.966,13 | 3.325.331,00 | 1.299.700,00 | 4.625.031,00 |
| Änderung des Konsolidierungskreises | 37.304.635,56 | 0,00 | 37.304.635,56 | 5.697.935,13 | 0,00 | 5.697.935,13 |
| Zugänge | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Abgänge | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Stand am 31.12. | 46.327.901,69 | 1.299.700,00 | 47.627.601,69 | 9.023.266,13 | 1.299.700,00 | 10.322.966,13 |
| Kumulierte Abschreibungen zum 1.1. | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Zugänge | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Abgänge | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Stand am 31.12. | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Restbuchwert am 31.12. | 46.327.901,69 | 1.299.700,00 | 47.627.601,69 | 9.023.266,13 | 1.299.700,00 | 10.322.966,13 |
Die Geschäfts- oder Firmenwerte wurden auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verteilt, basierend auf erwarteten Synergien aus dem jeweiligen Unternehmenszusammenschluss. Diese zahlungsmittelgenerierenden Einheiten stellen die unterste Berichtsebene im Konzern dar, auf der Geschäfts- oder Firmenwerte durch das Management für interne Steuerungszwecke überwacht werden. Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechen den Segmenten.
Der secunet-Konzern gliedert sich in die zwei Geschäftsbereiche Public Sector und Business Sector.
Bei der Überprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf eine gegebenenfalls vorliegende Wertminderung gemäß IAS 36 wird im Rahmen des Impairment-Tests der erzielbare Betrag der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durch den Nutzungswert bestimmt. Die Überprüfung findet jährlich zum 31. Dezember statt. Der Nutzungswert wird aus den diskontierten Zahlungsströmen der jeweiligen Einheit errechnet. Die Zahlungsströme werden aus dem EBIT abgeleitet, der im Rahmen der vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Jahresplanung ermittelt wurde. Dieses wird zum Noplat (net-operating profit less adjusted taxes) übergeleitet und um Abschreibungen und Investitionen korrigiert. Bei den Berechnungen kam ein Diskontierungssatz (WACC) von 10,25% (Vorjahr: 8,1%) zur Anwendung.
Bei der Ermittlung des Diskontierungssatzes werden ein risikoloser Zins (aus Basis von Marktdaten) von 2,0% (Vorjahr: -0,2%), eine Marktrisikoprämie von 7,5% (Vorjahr: 7,5%) sowie ein Beta-Faktor von 1,1 (Vorjahr: 1,1) berücksichtigt. Da die Gesellschaft überwiegend im europäischen Wirtschaftsraum tätig ist, werden einheitliche Parameter für alle zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verwendet. Die dem Test zugrundeliegenden Planungen basieren auf einem Zeitraum von drei Jahren und berücksichtigen die Erfahrungen der Vergangenheit sowie die Erwartungen des Managements in Bezug auf die künftige Marktentwicklung unter Berücksichtigung eines Wachstums innerhalb des Detailplanungszeitraums. Weiter in der Zukunft liegende Planperioden werden durch Fortschreibung der Zahlungsströme mit Berücksichtigung einer Wachstumsrate von 0,5% (Vorjahr: 0,5%) im Nutzungswert berücksichtigt.
Da die diskontierten Zahlungsströme die Buchwertansätze der Geschäfts- oder Firmenwerte überstiegen, waren keine Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte vorzunehmen. Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse wurde der Risikozuschlag um 1% erhöht und pauschale Abschläge in Höhe von 20% auf die erwarteten Cashflows der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorgenommen. Auch hierbei ergab sich kein Wertminderungsbedarf für einen der den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte.
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| in Euro | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Handelswaren | 69.681.448,11 | 47.797.424,15 |
| Fertige Erzeugnisse | 265.035,40 | 231.853,10 |
| Unfertige Erzeugnisse | 1.169.325,40 | 502.058,35 |
| Geleistete Anzahlungen | 1.182.845,12 | 1.541.752,65 |
| Gesamt | 72.298.654,03 | 50.073.088,25 |
Die Handelswaren werden mit den als gleitendem Durchschnitt ermittelten Anschaffungskosten bewertet.
Die Herstellkosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden anhand der Anschaffungskosten der eingesetzten Materialien sowie der Kosten der Herstellung bewertet.
Für die Sicherstellung des nachhaltig gewachsenen Produktgeschäfts hat der Vorratsbestand um 22,2 Mio. Euro zugenommen.
Im Berichtsjahr führten Wertkorrekturen für Handelswaren zu einem Aufwand in Höhe von 719 TEuro (Vorjahr: 134 TEuro).
Die innerhalb der langfristigen finanziellen Vermögenswerte ausgewiesenen Deckungskapitalanteile aufgrund von Rückdeckungsversicherungen betragen 6.549.879,00 Euro (Vorjahr: 6.414.381,00 Euro). Der Anstieg resultiert aus den regelmäßigen Beiträgen sowie den Ertragsgutschriften durch die Versicherungsgesellschaften. Gegenläufig wirken Auszahlungen für Rentenzahlungen.
Die Rückdeckungsversicherungen dienen der Rückversicherung bestehender Pensionsverpflichtungen von aktuellen und ehemaligen secunet-Mitarbeitern aus übernommenen Pensionszusagen früherer Arbeitgeber. Bei den bestehenden Rückdeckungsversicherungen handelt es sich nicht um Planvermögen nach IAS 19. Deckungskapitale, die unter den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen werden, stellen Erstattungen nach IAS 19 dar. Die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts für das Deckungskapital wird durch das Versicherungsunternehmen vorgenommen und erfolgt für den weit überwiegenden Anteil des Rückdeckungskapitals anhand anerkannter finanzmathematischer Verfahren (Barwertmethode unter Anwendung von Swapzinssätzen zuzüglich emittentenspezifischer Risikoaufschläge).
Der Ertrag aus den Erstattungsansprüchen wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Neubewertungskomponenten werden im sonstigen Konzernergebnis (Gesamtergebnisrechnung) ausgewiesen.
Im Konzern bestehen Verlustvorträge in Höhe von 5.692 TEuro (Vorjahr: 4.236 TEuro) die wie im Vorjahr ausschließlich auf inländische Gesellschaften entfallen.
Auf Verluste in Höhe von 2.709 TEuro (Vorjahr: 2.680 TEuro) wurden keine latenten Steuern gebildet, da kurz- bis mittelfristig nicht mit einer Realisierung dieser Verlustvorträge gerechnet wird. Sie sind unverfallbar. Die hierauf nicht angesetzten latenten Steueransprüche betragen 866 TEuro (Vorjahr: 857 TEuro).
Auf Verluste in Höhe von 2.983 TEuro (Vorjahr: 1.427 TEuro) wurden aktive latente Steuern in Höhe von 958 TEuro (Vorjahr: 456 TEuro) gebildet. Für die Aktivierung liegen ausreichende substanzielle Hinweise auf zukünftig zu versteuernde Ergebnisse vor. Die Verluste sind unverfallbar.
Für die Berechnung der latenten Steuern wird ein Steuersatz von 31,97% bzw. 16,14% bei Personengesellschaften (Vorjahr 31,98% bzw. 16,15% bei Personengesellschaften) zugrunde gelegt. Durch die abweichende Gewichtung der Lohnzahlungen kam es zu einer geringfügigen Änderung des durchschnittlichen Gewerbeertragssteuersatzes. Der Steuersatz für die latenten Steuern beinhaltet Gewerbeertragsteuer und Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag.
Die Zusammensetzung der latenten Steuern im Bilanzansatz stellt sich wie folgt dar:
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| in Euro | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Aktive latente Steuern | ||
| aus Pensionsrückstellungen | 748.820,52 | 1.576.943,07 |
| aus Geschäfts- oder Firmenwerten | 16.936,75 | 21.749,28 |
| aus immateriellen Vermögenswerten | 24.936,60 | 41.574,00 |
| aus Sachanlagevermögen | 72.080,21 | 3.259,40 |
| aus Leasingverhältnissen i.S.d. IFRS 16 | 114.595,19 | 96.282,51 |
| aus Verlustvorträgen | 957.520,68 | 456.380,16 |
| aus sonstigen Sachverhalten | 612.761,32 | 484.415,48 |
| 2.547.651,27 | 2.680.603,90 | |
| Passive latente Steuern | ||
| aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten | -56.307,80 | -169.470,34 |
| aus immateriellen Vermögenswerten | -11.358.288,31 | -3.548.939,24 |
| aus Geschäfts- oder Firmenwerten | -51.146,88 | -37.022,93 |
| aus Sachanlagevermögen | 0,00 | -51.306,15 |
| aus sonstigen Sachverhalten | -533.953,99 | -446.933,29 |
| -11.999.696,98 | -4.253.671,95 | |
| Gesamt | -9.452.045,71 | -1.573.068,05 |
Es wurden 1.726 TEuro (Vorjahr: 1.993 TEuro) aktive latente Steuern und 9.475 TEuro (Vorjahr: 2.014 TEuro) passive latente Steuern auf Sachverhalte gebildet, die eine Fristigkeit größer 12 Monate haben.
Auf temporäre Differenzen in Höhe von 1 TEuro (Vorjahr: 1 TEuro), die im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen stehen, wurden keine latenten Steuern bilanziert.
Die Entwicklung der latenten Steuern in der Gewinn- und Verlustrechnung stellt sich wie folgt dar:
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| in Euro | 1.1.- 31.12.2022 | 1.1.- 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Aktive latente Steuern | ||
| aus Pensionsrückstellungen | 15.505,01 | 63.932,33 |
| aus Geschäfts- oder Firmenwerten | -4.812,53 | -4.815,54 |
| aus immateriellen Vermögenswerten | -16.637,40 | -13,00 |
| aus Sachanlagevermögen | 68.820,81 | -4.079,75 |
| aus Leasingverhältnissen i.S.d. IFRS 16 | 18.312,68 | -19.167,80 |
| aus Verlustvorträgen | 501.140,52 | 268.393,42 |
| aus sonstigen Sachverhalten | 128.345,84 | 236.965,45 |
| 710.674,93 | 541.215,11 | |
| Passive latente Steuern | ||
| aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten | 113.162,54 | -79.113,30 |
| aus immateriellen Vermögenswerten | 1.563.650,93 | 172.458,12 |
| aus Geschäfts- oder Firmenwerten | -14.123,95 | -14.132,81 |
| aus Sachanlagevermögen | 51.306,15 | -1.129,83 |
| aus sonstigen Sachverhalten | -87.020,70 | -446.933,29 |
| 1.626.974,97 | -368.851,11 | |
| Ertrag aus latenten Steuern | 2.337.649,90 | 172.364,00 |
Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein latenter Steueraufwand in Höhe von 843.627,56 Euro (Vorjahr: 239.992,95) im sonstigen Ergebnis erfasst. Im Rahmen der Erstkonsolidierung der SysEleven GmbH wurden passive latente Steuern in Höhe von 9.373.000,00 Euro auf immaterielle Vermögenswerte gebildet.
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (79.789,82 Euro (Vorjahr: 102.952,71 Euro)). Die Buchwerte der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Verbindlichkeiten entsprechen dem Nominalwert.
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
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| in Euro | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Abzuführende Umsatzsteuer | 10.393.401,99 | 3.657.780,38 |
| Abzuführende Lohn- und Kirchensteuer | 923.680,18 | 787.687,54 |
| Abzuführende Sozialversicherungsbeiträge | 15.200,23 | 14.861,25 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 511.832,86 | 86.396,44 |
| Gesamt | 11.844.115,26 | 4.546.725,61 |
Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ergibt sich aus der folgenden Aufstellung:
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| Summe | Restlaufzeit bis zu 1 Jahr | Restlaufzeit von 1 Jahr bis 5 Jahren | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Euro | 31.12.2022 | 31.12.2021 | 31.12.2022 | 31.12.2021 | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 36.185.965,84 | 23.276.779,95 | 36.185.965,84 | 23.276.779,95 | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 79.789,82 | 102.952,71 | 79.789,82 | 102.952,71 | 0,00 | 0,00 |
| Leasingverbindlichkeiten | 18.657.345,54 | 17.410.110,93 | 3.947.364,31 | 3.132.248,03 | 11.300.674,45 | 10.018.035,28 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 468.750,00 | 0,00 | 312.500,00 | 0,00 | 156.250,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 3.068.902,97 | 9.105.676,54 | 3.068.902,97 | 9.105.676,54 | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 24.929.155,73 | 4.546.725,61 | 12.290.604,69 | 4.546.725,61 | 12.638.551,04 | 0,00 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 67.794.207,75 | 50.983.035,47 | 30.231.243,38 | 20.889.875,70 | 37.562.964,37 | 30.093.159,77 |
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| Restlaufzeit über 5 Jahre | ||
|---|---|---|
| in Euro | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
| --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 |
| Leasingverbindlichkeiten | 3.409.306,78 | 4.259.827,62 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 0,00 | 0,00 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 0,00 | 0,00 |
In den sonstigen langfristen Verbindlichkeiten ist eine im Zusammenhang mit dem Erwerb der SysEleven GmbH, Berlin, bilanzierte Earn-Out-Klausel in Höhe von 11,1 Mio. Euro enthalten. Die Höhe der Auszahlung der Earn-Out-Klausel richtet sich nach qualitativen und quantitativen Zielvorgaben für die Geschäftsjahre 2022 und 2023. Die quantitativen Zielvorgaben richten sich nach den kumulierten Mindestwerten für Umsatz und Ergebnis aus den Geschäftsjahren 2022 und 2023. Die qualitativen Zielvorgaben setzen sich aus Kriterien des Geschäftsbetriebs der SysEleven GmbH zusammen. Anhand einer Berechnung der Wahrscheinlichkeiten des Eintritts sowie einer Gewichtung der Faktoren wurde ein Fair Value der Earn-Out-Klausel in Höhe von 11,1 Mio. Euro berechnet. Hierbei ist ein WACC von 7,4% zur Anwendung gekommen.
Die Folgebewertung wird durch die Zinssituation am jeweiligen Bewertungsstichtag sowie die zum Bewertungsstichtag getroffenen Einschätzungen zur Zielerreichung beeinflusst. Bewertungsänderungen werden ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Werden die Zielvorgaben nicht erreicht, erfolgt keine Auszahlung.
Die folgende Darstellung stellt Informationen über Forderungen, Vertragsvermögenswerte sowie Vertragsverbindlichkeiten für Kundenverträge bereit:
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| in Euro | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 75.818.259,18 | 33.278.737,26 |
| Vertragsvermögenswerte | 2.596.942,21 | 3.946.989,09 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 67.794.207,75 | 50.983.035,47 |
Die Vertragsvermögenswerte beinhalten im Rahmen von Werk- oder Dienstverträgen bereits erbrachte Dienstleistungen, die jedoch gegenüber dem Kunden noch nicht abgerechnet wurden. Wertberichtigungen waren im Geschäftsjahr hierauf nicht zu erfassen.
Mit Fakturierung an den Kunden werden die Vertragsvermögenswerte zu den Forderungen umgebucht.
Auf die Angabe der verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneten Transaktionspreise wird verzichtet, da keine wesentlichen Beträge über das Geschäftsjahr 2023 hinaus zu realisieren sind.
In den Vertragsverbindlichkeiten werden Kundenzahlungen erfasst, die nach dem Bilanzstichtag als Umsatzerlöse realisiert werden. Hier werden Sachverhalte erfasst, bei denen der Konzern aufgrund von mehrjährigen Wartungs- und Supportverträgen sowie verlängerten Garantien vorschüssige Einzahlungen generiert oder Anzahlungen für spätere Lieferungen oder Leistungen erhält. Die Umsatzerlöse entstehen in einem Zeitraum der den unter 10. ausgewiesenen Fristigkeiten entspricht.
Die Vertragsverbindlichkeiten entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:
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| in Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Stand 1.1. | 50.983.035,47 | 43.217.024,03 |
| erfasst in den Umsatzerlösen | -20.889.875,70 | -14.673.571,17 |
| Zugang aus Erstkonsolidierung | 0,00 | 546.718,31 |
| Zugang aus erhaltenen Zahlungen | 37.701.047,98 | 21.892.864,30 |
| Stand 31.12. | 67.794.207,75 | 50.983.035,47 |
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| in Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Anfangsbestand zum 1.1. | 8.030.046,00 | 8.580.576,47 |
| Gezahlte Versorgungsleistungen | -69.641,00 | -68.329,00 |
| Zuführung | 282.842,00 | 268.245,53 |
| Erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderung | -2.638.810,00 | -750.447,00 |
| Endbestand zum 31.12. | 5.604.437,00 | 8.030.046,00 |
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden aufgrund einzelvertraglicher Zusagen der Konzerngesellschaft an die Mitarbeiter gebildet. Pensionsberechtigt sind im secunet-Konzern 25 aktuelle und ehemalige Mitarbeiter (Vorjahr: 25 Mitarbeiter), die in der Vergangenheit bei anderen Unternehmen beschäftigt waren. Die 25 Pensionsberechtigten teilen sich auf in 22 Anwärter und drei Rentenempfänger.
Aufgrund von Unternehmenszusammenschlüssen und der Übernahme von Mitarbeitern von anderen Unternehmen bestehen in der Gesellschaft unterschiedliche Pensionspläne. Diese lassen sich im Wesentlichen zu zwei Arten von Plänen zusammenfassen.
Die erste Art von Plänen gewährt dem Pensionsberechtigten für jedes Dienstjahr einen definierten Prozentsatz (zwischen 0,6% und 1,5%) der Bezüge als Altersruhegeld. In der zweiten Art von Plänen wird den Pensionsberechtigten ein fixer Baustein für die Altersversorgung gewährt.
In beiden Plänen besteht unter Berücksichtigung von Leistungskürzungen die Möglichkeit der vorzeitigen Altersrente.
Beide Pläne gewähren Invaliden- und Hinterbliebenenrente.
Den Gutachten für die berechtigten Arbeitnehmer des secunet-Konzerns zum 31. Dezember 2022 liegen Trendannahmen für die Gehaltsentwicklung von 2,5% (Vorjahr: 2,5%), ein Rententrend von 2,0% p.a. (Vorjahr: 1,7% p.a.) und ein Rechnungszins von 3,7% p.a. (Vorjahr: 1,2% p.a.) zugrunde. Bei der Ermittlung wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Zur Vorwegnahme der anstehenden Anpassung der Renten für Rentenempfänger nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) wurde für die laufenden Renten eine Erhöung von 9,9% berücksichtigt.
Zur Festlegung des Rechnungszinses wird auf Basis von Unternehmensanleihen mit einem AA-Rating mit dem Bootstrapping-Verfahren eine Zinsstrukturkurve zum Bilanzstichtag abgeleitet. Der Rechnungszins wurde anhand der tatsächlichen Laufzeit der Verpflichtung aus der Zinsstrukturkurve abgeleitet.
Die Parameter wurden auf Basis der Daten von Dezember 2022 festgelegt.
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| 2022 | 2021 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Bewertungsparameter | Sensitivität | Ausgangswert | Auswirkung auf die Rückstellung (in TEuro) | Ausgangswert | Auswirkung auf die Rückstellung (in TEuro) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Rechnungszins | + 0,50% | 3,70% | -425 | 1,20% | -752 |
| Rechnungszins | - 0,50% | 3,70% | 478 | 1,20% | 863 |
| Gehaltstrend | + 0,25% | 2,50% | 36 | 2,50% | 66 |
| Gehaltstrend | - 0,25% | 2,50% | -36 | 2,50% | -64 |
| Rententrend | + 0,25% | 2,00% | 209 | 1,70% | 344 |
| Rententrend | - 0,25% | 2,00% | -124 | 1,70% | -216 |
| Lebenserwartung | + 2 Jahre | Heubeck 2018 G | 318 | Heubeck 2018 G | 626 |
Den Sensitivitätsberechnungen liegen die durchschnittlichen Laufzeiten der zum 31. Dezember 2022 ermittelten Versorgungsverpflichtungen zugrunde. Die Berechnungen werden für die als wesentlich eingestuften versicherungsmathematischen Parameter isoliert vorgenommen, um die Auswirkungen auf den zum 31. Dezember 2022 berechneten Barwert der Pensionsverpflichtungen separat aufzuzeigen. Da den Sensitivitätsanalysen die durchschnittliche Duration der erwarteten Versorgungsverpflichtungen zugrunde liegt und folglich die erwarteten Auszahlungszeitpunkte unberücksichtigt bleiben, führen sie nur zu näherungsweisen Informationen beziehungsweise Trendaussagen.
Die Schätzung und Festlegung der Parameter liegt im Ermessen des Vorstands.
Die Pensionsverpflichtungen haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
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| in Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Stand 1.1. | 8.030.046,00 | 8.580.576,47 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 186.940,00 | 204.151,53 |
| Zinsaufwand | 95.902,00 | 64.094,00 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus erfahrungsbedingten Anpassungen | 141.569,00 | 20.636,00 |
| Änderungen der finanziellen Annahmen | -2.780.379,00 | -771.083,00 |
| Gezahlte Versorgungsleistungen | -69.641,00 | -68.329,00 |
| Stand 31.12. | 5.604.437,00 | 8.030.046,00 |
Von den Pensionsverpflichtungen entfallen 59,7% (Vorjahr: 64,0%) auf aktive Anwärter. 15,4% (Vorjahr: 14,8%) entfallen auf ausgeschiedene Anwärter und 24,9% (Vorjahr: 21,2%) entfallen auf Rentenempfänger. Sämtliche Pensionszusagen sind unverfallbar.
Die gewichtete durchschnittliche Duration der leistungsorientierten Verpflichtungen beläuft sich zum 31. Dezember 2022 auf 17,0 Jahre (Vorjahr: 20,0 Jahre).
Der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Aufwand aus Pensionsverpflichtungen setzt sich folgendermaßen zusammen:
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| in Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Laufender Dienstzeitaufwand | 186.940,00 | 204.151,53 |
| Zinsaufwand | 95.902,00 | 64.094,00 |
| Jahresaufwand | 282.842,00 | 268.245,53 |
Die Aufwendungen aus den Zusagen werden gemäß versicherungsmathematischem Gutachten über die Dienstzeit der Beschäftigten verteilt und bestehen aus dem Zinsaufwand und dem Dienstzeitaufwand. Der Zinsaufwand wird im Finanzergebnis erfasst, der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand in den Funktionsbereichen erfasst.
Im Berichtsjahr wurden Versorgungsleistungen in Höhe von 69.641,00 Euro (Vorjahr: 68.329,00 Euro) direkt vom Arbeitgeber gezahlt.
Den Pensionsverpflichtungen stehen Deckungskapitalanteile aufgrund von Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 6.549.879,00 Euro (Vorjahr: 6.414.381,00 Euro) gegenüber, die kein Planvermögen im Sinne des IAS 19 darstellen.
Zum 31. Dezember 2023 wird unter Berücksichtigung eines Jahresaufwands von 329.914 Euro und geplanten Versorgungsleistungen in Höhe von 88.166 Euro eine Pensionsrückstellung in Höhe von 5.846.185 Euro erwartet.
Der secunet-Konzern hat im Berichtsjahr 5.173 TEuro (Vorjahr: 4.008 TEuro) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt, die als beitragsorientierter Versorgungsplan anzusehen sind. Bei beitragsorientierten Versorgungsplänen werden über die Entrichtung von Beitragszahlungen hinaus keine weiteren Verpflichtungen eingegangen.
Der beizulegende Zeitwert des Deckungskapitals aus Rückdeckungsversicherungen - ausgewiesen unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten - entspricht dem Buchwert. Er entwickelte sich wie folgt:
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| in Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Buchwert 1.1. | 6.414.381,00 | 6.275.349,00 |
| Einzahlungen | 61.625,68 | 61.619,64 |
| Auszahlungen | -104.706,07 | -104.700,00 |
| In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Erträge | 178.578,39 | 182.112,36 |
| Buchwert 31.12. | 6.549.879,00 | 6.414.381,00 |
Die Entwicklung der sonstigen Rückstellungen wird in der folgenden Tabelle dargestellt:
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| in Euro | 1.1.2022 | Veränderung des Konsolidierungskreises | Inanspruchnahme | Auflösung |
|---|---|---|---|---|
| Langfristige Rückstellungen | ||||
| Jubiläumsrückstellung | 453.632,00 | 0,00 | 0,00 | -910,00 |
| Rückbau- und Instandhaltungsmaßnahmen | 1.307.748,40 | 0,00 | 0,00 | -784.271,52 |
| langfristige Rückstellung für aktienbasierte Vergütung | 545.089,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2.306.469,40 | 0,00 | 0,00 | -785.181,52 | |
| Kurzfristige Rückstellungen | ||||
| Mitarbeiter-Jahresboni | 19.012.837,00 | 0,00 | -16.763.127,10 | -2.291.884,90 |
| Rückständiger Urlaub | 1.788.824,38 | 128.000,00 | -1.788.824,38 | 0,00 |
| Nachlaufende Kosten | 780.569,43 | 0,00 | -635.228,54 | -145.340,89 |
| Gewährleistung | 571.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Mitarbeiterbonus Corona | 384.000,00 | 0,00 | -384.000,00 | 0,00 |
| Drohverluste | 277.920,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Berufsgenossenschaftsbeiträge | 260.150,00 | 0,00 | -4.351,45 | -148,55 |
| Sonstige | 1.106.572,76 | 0,00 | -815.929,25 | 0,00 |
| 24.181.873,57 | 128.000,00 | -20.391.460,72 | -2.437.374,34 | |
| Gesamt | 26.488.342,97 | 128.000,00 | -20.391.460,72 | -3.222.555,86 |
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| in Euro | Zuführung | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Langfristige Rückstellungen | ||
| Jubiläumsrückstellung | 53.952,00 | 506.674,00 |
| Rückbau- und Instandhaltungsmaßnahmen | 0,00 | 523.476,88 |
| langfristige Rückstellung für aktienbasierte Vergütung | 10.486,00 | 555.575,00 |
| 64.438,00 | 1.585.725,88 | |
| Kurzfristige Rückstellungen | ||
| Mitarbeiter-Jahresboni | 12.738.219,00 | 12.696.044,00 |
| Rückständiger Urlaub | 1.853.512,25 | 1.981.512,25 |
| Nachlaufende Kosten | 124.638,36 | 124.638,36 |
| Gewährleistung | 76.000,00 | 647.000,00 |
| Mitarbeiterbonus Corona | 0,00 | 0,00 |
| Drohverluste | 0,00 | 277.920,00 |
| Berufsgenossenschaftsbeiträge | 32.824,68 | 288.474,68 |
| Sonstige | 905.410,87 | 1.196.054,38 |
| 15.730.605,16 | 17.211.643,67 | |
| Gesamt | 15.795.043,16 | 18.797.369,55 |
Die im Vorjahr gebildete Rückstellung für Gewährleistungen bzw. Kulanzen im Produkt- sowie Projektgeschäft wurde im Geschäftsjahr 2022 nicht in Anspruch genommen.
Die Rückstellung für Rückbau- und Instandhaltungsmaßnahmen beinhaltet im Wesentlichen durch die Gesellschaft zu leistende Rückbau- und Instandhaltungsmaßnahmen für die angemieteten Objekte in Essen, Dresden, Hannover und München. In 2022 wurde eine Neubeurteilung der Verpflichtungen aus den Instandhaltungsmaßnahmen vorgenommen, wodurch es zu einer teilweisen Auflösung der Rückstellungen kam.
Die gesamten Rückstellungen wurden in Höhe der erwarteten Inanspruchnahme aus den Risiken gebildet.
Die Schätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit für die erwartete Inanspruchnahme der Rückstellungen liegt im Ermessen des Vorstands.
Für die Vorstandsmitglieder wird jährlich ein Performance Share Plan (PSP) aufgelegt. Dabei handelt es sich um eine langfristige variable Vergütungskomponente.
Der PSP wird in jährlichen Tranchen mit einer vierjährigen Performance Periode gewährt. Zu Beginn jeder Tranche wird auf Basis des durchschnittlichen Aktienkurses der letzten 30 Handelstage vor dem Zuteilungsstichtag eine Anzahl virtueller Aktien zunächst vorläufig zugeteilt. Die Anzahl der virtuellen Aktien, die den Vorständen am Ende der Laufzeit einer Tranche final zugeteilt werden, ist abhängig von der Entwicklung der jeweiligen Leistungskriterien innerhalb der jeweiligen Performance Periode. Die Höhe der Auszahlungen ermittelt sich durch Multiplikation der angepassten Anzahl an virtuellen Aktien mit dem durchschnittlichen Aktienkurs der letzten 30 Handelstage vor Ende des vierjährigen Performancezeitraums. Die finale Anzahl der virtuellen Aktien im Zeitpunkt der Auszahlung kann daher von der Anzahl der vorläufig gewährten virtuellen Aktien abweichen.
Die Höhe der Auszahlung der aktienbasierten Vergütung unterliegt mehrfachen Deckelungen. Zum ersten ist die Höhe der Zielerreichung für jedes PSP-Ziel auf maximal 150% begrenzt. Zusätzlich ist die Höhe der Auszahlung auf 200% des ursprünglichen Zuteilungswerts gedeckelt. Als letzte Grenze ist die für jedes Vorstandsmitglied definierte Maximalvergütung zu beachten.
Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Vorstandsmitglieds regelt der PSP Good- bzw. Bad-Leaver-Sachverhalte, bei deren Eintreten die Ansprüche verfallen (Bad-Leaver-Fälle) bzw. fortbestehen (Good Leaver). Beim fortbestehen der Ansprüche wird die Auszahlung im wesentlichen nach den Vorgaben des PSP am Ende der Performance Periode vorgenommen.
Im Rahmen des Performance Share Plans für die Performance Periode 2021 bis 2024 wurden den Mitgliedern des Vorstands insgesamt 1.866 virtuelle Aktien gewährt. Für die Performance Periode 2022 bis 2025 wurde den Mitgliedern des Vorstands im Rahmen des PSP 1.147 virtuelle Aktien gewährt.
Die finale Anzahl an virtuellen Aktien am Ende der vierjährigen Performance Periode bestimmt sich anhand der drei verknüpften Leistungskriterien relativer Total Shareholder Return (TSR-Maßzahl für die Entwicklung des Werts eines Aktienengagements, bezogen auf Kursentwicklung und Dividenden, über einen bestimmten Zeitraum), Erreichung strategischer Ziele sowie Nachhaltigkeit, für die der Aufsichtsrat vor der Gewährung einer neuen Tranche Ziel- und Schwellenwerte beschließt.
Zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der in bar abzugeltenden virtuellen Aktien, die die Grundlage für die Ermittlung der Rückstellung zum Bilanzstichtag sind, wird ein anerkanntes finanzwirtschaftliches Modell ("Monte-Carlo-Simulation") angewandt. Folgende Parameter sind in die Berechnung zum 31.12.2022 eingegangen:
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| Parameter | Wert |
|---|---|
| Laufzeit | 4 Jahre |
| Aktienkurs secunet AG zum Stichtag | 196,40 Euro |
| bisher gezahlte Dividende | 7,92 |
| risikofreier Zins (ermittelt nach der Svensson-Methode) | 2,59% |
| erwartete Volatilität der secunet Aktie (abgeleitet aus historischen Volatilitäten) | 55,30% |
| Restlaufzeit | 2 Jahre |
Annahmen zu Korrelationen zwischen dem secunet Aktienkurs und der Entwicklung des TecDAX wurden auf Basis historischer Kurs- und Indexentwicklungen bestimmt. Der Fair Value der secunet Aktie beträgt 274,94 Euro (ungedeckelt) bzw. 181,47 Euro (gedeckelt).
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| Parameter | Wert |
|---|---|
| Laufzeit | 4 Jahre |
| Aktienkurs secunet AG zum Stichtag | 196,40 Euro |
| bisher gezahlte Dividende | 5,38 |
| risikofreier Zins (ermittelt nach der Svensson-Methode) | 2,55% |
| erwartete Volatilität der secunet Aktie (abgeleitet aus historischen Volatilitäten) | 56,34% |
| Restlaufzeit | 3 Jahre |
Annahmen zu Korrelationen zwischen dem secunet Aktienkurs und der Entwicklung des TecDAX wurden auf Basis historischer Kurs- und Indexentwicklungen bestimmt. Der Fair Value der secunet Aktie beträgt 299,84 Euro (ungedeckelt) bzw. 188,99 Euro (gedeckelt).
Für die aktienorientierte Vergütung wurde zum Bilanzstichtag eine langfristige Rückstellung in Höhe von 555 TEuro (Vorjahr: 545 TEuro) passiviert. Es wurde ein Aufwand von 10 Teuro (Vorjahr: 545 TEuro) erfasst.
Die Entwicklung des Eigenkapitals des Konzerns ist in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.
Die secunet AG hält am Bilanzstichtag unverändert zum Vorjahr 30.498 eigene Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 0,469% des gezeichneten Kapitals.
Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert 6.500.000,00 Euro. Es ist eingeteilt in 6.500.000 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien. Alle Aktien sind voll eingezahlt. Das verwässerte und unverwässerte Ergebnis pro Aktie ergibt sich bei einem auf die Anteilseigner der secunet AG entfallenden Konzernperiodenergebnis von 31.289.814,27 Euro in Höhe von 4,84 Euro pro Aktie (6.469.502 Aktien) nach 6,66 Euro (6.469.502 Aktien) im Vorjahr.
Die Minderheitenanteile entwickelten sich wie folgt:
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| in Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Anfangsbestand zum 1.1. | 263.410,66 | 380.447,83 |
| Anteil am Jahresergebnis | -18.712,59 | -117.037,17 |
| Endbestand zum 31.12. | 244.698,07 | 263.410,66 |
Die im Umlauf befindlichen Anteile betragen unverändert 6.469.502 Aktien. Jede im Umlauf befindliche Aktie gewährt ein Stimmrecht sowie im Fall einer Ausschüttung einen gleichwertigen Dividendenanspruch.
Die gegenüber dem Vorjahr unveränderte Kapitalrücklage der secunet AG resultiert in Höhe von 1.902.005,80 Euro aus Einzahlungen der Gesellschafterin vor Umwandlung der secunet AG in eine Aktiengesellschaft. 20.020.000,00 Euro betreffen das Agio aus dem Börsengang. Die Kapitalrücklage steht, vorbehaltlich gesetzlicher Vorschriften, zur Verrechnung mit anfallenden Verlusten und für Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln zur Verfügung.
Die sonstigen Rücklagen umfassen die Rücklage für eigene Anteile sowie das sonstige Ergebnis.
Die Rücklage für eigene Anteile des Unternehmens umfasst die Anschaffungskosten der vom Konzern gehaltenen Anteile des Unternehmens. Aktuell hält die Gesellschaft 30.498 eigene Aktien.
Im sonstigen Ergebnis sind Währungskursdifferenzen aus der Umrechnung der ausländischen Abschlüsse, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste im Rahmen der Bewertung der Pensionsrückstellung sowie latente Steuern hierauf enthalten.
Die Gewinnrücklage hat sich gegenüber dem Vorjahr von 102.876.356,60 Euro auf 99.378.962,70 Euro vermindert. Die Verminderung ergibt sich aus dem den Anteilseignern der secunet AG zuzurechnenden Konzernperiodenergebnis von 31.308.526,86 Euro abzüglich der im Berichtsjahr geleisteten Dividendenzahlungen in Höhe von 34.805.920,76 Euro sowie der Veränderung der Gewinnrücklagen durch Konsolidierungseffekte.
Aus dem für das Geschäftsjahr 2021 im handelsrechtlichen Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 34.805.920,76 Euro wurden im Geschäftsjahr 2022 gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Mai 2022 Dividenden in Höhe von 5,38 Euro je Aktie, also insgesamt 34.805.920,76 Euro, ausgeschüttet.
Der handelsrechtliche Jahresabschluss der secunet AG für das Geschäftsjahr 2022 weist einen Jahresüberschuss von 36.907.073,28 Euro aus. Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, hieraus einen Betrag in Höhe von 18.404.297,56 Euro in andere Gewinnrücklagen einzustellen. Für den 31. Dezember 2022 ergibt sich ein handelsrechtlicher Bilanzgewinn in Höhe von 18.502.775,72 Euro.
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, auf das dividendenberechtigte Grundkapital von 6.469.502,00 Euro eine Regeldividende von 2,86 Euro je dividendenberechtigter Aktie (dies entspricht einer Regelausschüttung von 50% des Jahresüberschusses) auszuschütten (insgesamt: 18.502.775,72 Euro). Bei der Ermittlung des dividendenberechtigten Grundkapitals wurde die Gesamtzahl von 30.498 eigenen Aktien in Abzug gebracht. Für den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 0,00 Euro wird die Einstellung in andere Gewinnrücklagen vorgeschlagen.
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| in Euro | 2022 |
|---|---|
| Bilanzgewinn zum 1.1.2022 | 34.805.920,76 |
| Dividendenzahlung im Jahr 2022 für 2021 | -34.805.920,76 |
| Jahresüberschuss 2022 | 36.907.073,28 |
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen | -18.404.297,56 |
| Bilanzgewinn zum 31.12.2022 | 18.502.775,72 |
| Gewinnverwendungsvorschlag | |
| Dividendenauszahlung 2023 | 18.502.775,72 |
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen | 0,00 |
| Vortrag auf neue Rechnung | 0,00 |
Der secunet-Konzern erzielt seine Umsatzerlöse vollständig im Rahmen von Verträgen mit Kunden.
Die folgende Übersicht gliedert die Umsätze nach geographischen Merkmalen, hauptsächlichen Umsatzströmen sowie der Umsatzrealisierung.
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| Public Sector | Business Sector | Konzern | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEuro | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Geografische Zuordnung | ||||||
| Inland | 270.136,6 | 248.588,2 | 46.235,5 | 59.215,6 | 316.372,1 | 307.803,8 |
| Ausland | 30.163,6 | 29.533,8 | 689,0 | 282,6 | 30.852,6 | 29.816,4 |
| Gesamt | 300.300,2 | 278.122,0 | 46.924,5 | 59.498,2 | 347.224,7 | 337.620,2 |
| Umsatzerzielung | ||||||
| Beratungsgeschäft | 41.345,6 | 39.734,8 | 8.147,9 | 7.099,7 | 49.493,5 | 46.834,5 |
| Produktgeschäft | 258.954,6 | 238.387,2 | 38.776,6 | 52.398,5 | 297.731,2 | 290.785,7 |
| Gesamt | 300.300,2 | 278.122,0 | 46.924,5 | 59.498,2 | 347.224,7 | 337.620,2 |
| Erfassung der Umsätze | ||||||
| über Zeitraum | 61.793,0 | 60.182,2 | 17.513,1 | 16.464,9 | 79.306,1 | 76.647,1 |
| im Zeitpunkt | 238.507,2 | 217.939,8 | 29.411,4 | 43.033,3 | 267.918,6 | 260.973,1 |
| Gesamt | 300.300,2 | 278.122,0 | 46.924,5 | 59.498,2 | 347.224,7 | 337.620,2 |
Insgesamt wurden im Inland Umsätze in Höhe von 316.372,1 TEuro (Vorjahr: 307.803,8 TEuro) erwirtschaftet. Der Auslandsanteil am Umsatz betrug 30.852,6 TEuro (Vorjahr: 29.816,4 TEuro). Die Aufteilung der Umsätze erfolgt nach dem Sitz der Kunden.
Von den Umsatzerlösen entfallen circa 224 Mio. Euro auf den größten Kunden des Konzerns im Sinne des IFRS 8.34. Diese Umsätze werden im Geschäftsbereich Public Sector erwirtschaftet. Kein weiterer einzelner Kunde hat 2022 10% oder mehr zum Konzernumsatz beigetragen.
Mit Ausnahme des Materialaufwands, der immer den Umsatzkosten zuzurechnen ist, werden sämtliche Kostenarten in den Umsatzkosten, in den Vertriebskosten sowie innerhalb der allgemeinen Verwaltungskosten erfasst. Die nachstehend aufgeführten Kostenarten sind in der folgenden Höhe enthalten:
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| in Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 153.629.725,07 | 154.776.094,96 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 24.302.868,12 | 16.484.304,54 |
| Materialaufwand | 177.932.593,19 | 171.260.399,50 |
| Löhne und Gehälter | 69.951.953,46 | 65.117.604,97 |
| Soziale Abgaben | 11.173.059,09 | 9.734.814,71 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | 182.756,36 | 209.308,89 |
| Personalaufwand | 81.307.768,91 | 75.061.728,57 |
| Abschreibungen (planmäßige) | 15.035.814,52 | 9.933.084,86 |
Die Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahres betrugen 9.846.186,85 Euro (Vorjahr: 7.505.955,34 Euro).
Sämtliche Aufwendungen entfielen auf Entwicklungsprojekte, die die in IAS 38.57 dargelegten Kriterien zur Begründung einer Aktivierungspflicht nicht vollumfänglich erfüllten.
Im Geschäftsjahr 2022 sind Zinserträge in Höhe von 26.989,84 Euro (Vorjahr: 5.631,49 Euro) erzielt worden. Der Betrag entfällt auf Verzugszinsen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Der Zinsaufwand des Jahres 2022 von 509.626,98 Euro (Vorjahr: 294.855,99 Euro) besteht im Wesentlichen aus Zinsen gegenüber Kreditinstituten und Leasinggebern (205.648,65 Euro, Vorjahr: 0,00 Euro), der Verzinsung der Pensionsrückstellungen (95.902,00 Euro, Vorjahr: 64.094,00 Euro) sowie dem Zinsaufwand im Rahmen der Leasingbilanzierung nach IFRS 16 (201.420,52 Euro, Vorjahr: 207.870,99 Euro). Der verbleibende Betrag betrifft im Wesentlichen die Verzinsung von sonstigen langfristigen Rückstellungen.
Im Berichtsjahr sind laufende Steuern in Höhe von 17.761.810,10 Euro angefallen (Vorjahr: 20.781.453,53 Euro). Hierin enthalten ist ein Steueraufwand für Vorjahre in Höhe von 323.339,10 Euro (Vorjahr: 71.698,02 Euro). Zu den latenten Steuern vgl. Erläuterungen 9.
Der Ertragsteueraufwand entwickelt sich aus dem theoretischen Steueraufwand. Dabei wird ein Steuersatz in Höhe von 31,97% (Vorjahr: 31,98%) auf das Ergebnis vor Steuern angewendet. Der sich bei der Anwendung des Steuersatzes des Konzerns ergebende Steueraufwand lässt sich wie folgt überleiten:
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| in Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Konzernergebnis vor Steuern | 46.713.974,47 | 63.589.387,07 |
| Erwarteter Steueraufwand | -14.934.457,64 | -20.337.857,26 |
| Nichtansatz von Verlusten | -3.558,13 | -6.842,99 |
| Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen | -70.511,95 | -69.489,09 |
| Vorjahressteuern | -323.339,10 | -71.698,02 |
| Nicht abziehbare Aufwendungen | -34.055,44 | -21.239,88 |
| Sonstige Sachverhalte | -58.237,94 | -101.962,29 |
| Effektiver Steueraufwand | -15.424.160,20 | -20.609.089,53 |
Zum 31. Dezember 2022 sind die angewendeten Steuersätze bei der Ermittlung der aktiven und passiven latenten Steuern geringfügig verändert zum Vorjahr.
Der effektive Steuersatz, bezogen auf das Konzernergebnis vor Steuern, beträgt im Berichtsjahr 33,0% (Vorjahr: 32,4%).
Die Kapitalflussrechnung stellt die Veränderung der Zahlungsmittel im Laufe des Berichtsjahrs dar. Dabei wird unterschieden nach Zahlungsströmen aus der betrieblichen Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten.
Der Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit wurde nach der indirekten Methode ermittelt.
Die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten stellt sich wie folgt dar:
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| 31.12.2022 | Beginn der Periode | Veränderungen im Konsolidierungskreis | Zahlungswirksame Zugänge | Zahlungsunwirksame Zugänge |
|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0,00 | 625.000,00 | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige Verbindlicheiten | 0,00 | 1.421.356,46 | 731.887,44 | 0,00 |
| Leasingverbindlichkeiten | 17.410.110,93 | 4.150.633,65 | 0,00 | 1.806.441,88 |
| Summe | 17.410.110,93 | 6.196.990,11 | 731.887,44 | 1.806.441,88 |
| 31.12.2021 | ||||
| Leasingverbindlichkeiten | 18.520.977,22 | 0,00 | 0,00 | 2.481.591,93 |
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| 31.12.2022 | Zahlungswirksame Abgänge | Zahlungsunwirksame Verzinsung |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | -156.250,00 | 0,00 |
| Sonstige Verbindlicheiten | -211.846,43 | 0,00 |
| Leasingverbindlichkeiten | -4.910.931,44 | 201.090,52 |
| Summe | -5.279.027,87 | 201.090,52 |
| 31.12.2021 | ||
| Leasingverbindlichkeiten | -3.800.329,21 | 207.870,99 |
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| 31.12.2022 | Ende der Periode |
|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 468.750,00 |
| Sonstige Verbindlicheiten | 1.941.397,47 |
| Leasingverbindlichkeiten | 18.657.345,54 |
| Summe | 21.067.493,01 |
| 31.12.2021 | |
| Leasingverbindlichkeiten | 17.410.110,93 |
Der secunet-Konzern gliedert sich in die zwei Geschäftsbereiche Public Sector und Business Sector. Beide Geschäftsbereiche werden als separate Segmente in der Segmentberichterstattung ausgewiesen, da sie mindestens ein Größenkriterium des IFRS 8.13 erfüllen.
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| in TEuro | Public Sector | Business Sector | secunet 2022 |
|---|---|---|---|
| Segmenterlöse | 300.300 | 46.925 | 347.224 |
| Umsatzkosten | -220.491 | -36.579 | -257.070 |
| Vertriebskosten | -17.629 | -5.217 | -22.846 |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | -7.209 | -2.638 | -9.846 |
| Verwaltungskosten | -8.919 | -1.531 | -10.450 |
| Segmentergebnis (EBIT) | 46.060 | 953 | 47.013 |
| Zinsergebnis | -484 | ||
| Beteiligungsergebnis | 184 | ||
| Konzernergebnis vor Steuern | 46.713 | ||
| Firmenwerte | 46.328 | 1.300 | 47.628 |
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| in TEuro | Public Sector | Business Sector | secunet 2021 |
|---|---|---|---|
| Segmenterlöse | 278.120 | 59.501 | 337.620 |
| Umsatzkosten | -190.636 | -45.378 | -236.014 |
| Vertriebskosten | -17.259 | -4.604 | -21.863 |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | -5.950 | -1.555 | -7.505 |
| Verwaltungskosten | -6.927 | -1.453 | -8.380 |
| Segmentergebnis (EBIT) | 57.369 | 6.510 | 63.879 |
| Zinsergebnis | -290 | ||
| Beteiligungsergebnis | 0 | ||
| Konzernergebnis vor Steuern | 63.589 | ||
| Firmenwerte | 9.023 | 1.300 | 10.323 |
secunet hat eine marktorientierte Organisationsstruktur: Zwei Geschäftsbereiche - der Public Sector und der Business Sector - fokussieren sich auf die Bedürfnisse der beiden Zielgruppen öffentliche Bedarfsträger und internationale Organisationen einerseits sowie private Wirtschaft andererseits und bieten diesen Beratungsleistungen, Produkte und Lösungen an.
Der Geschäftsbereich Public Sector bietet seinen Kunden zum einen die SINA-Produktfamilie an. Das sind Lösungen (Software, Hardware und Management) zur kryptografisch hochsicheren Bearbeitung, Übermittlung und Speicherung von Verschlusssachen unterschiedlich hoher Vertraulichkeit. Zum anderen gehört zum Angebot eine große Bandbreite an Produkten und Dienstleistungen rund um IT-Sicherheit für öffentliche Kunden, angefangen bei IT-Sicherheitsberatung und -schulung bis hin zu Produkten rund um elektronische Reisepässe, automatisierte (biometrische) Grenzkontrollsysteme, die elektronische Steuererklärung ELSTER sowie die Ausstattung großer Infrastrukturen mit Hochsicherheitstechnologie und Public-Key-Infrastrukturen.
Der Geschäftsbereich Business Sector bietet IT-Sicherheitsberatung und -lösungen für den Gesundheitsmarkt sowie für den spezifischen Bedarf von Unternehmen der privaten Wirtschaft an. Das Lösungsangebot im Gesundheitsmarkt besteht im Wesentlichen aus dem secunet konnektor für den Anschluss an die Telematik-Infrastruktur (TI) im Gesundheitswesen. Die Beratungsdienstleistungen für Unternehmen der privaten Wirtschaft reichen von Sicherheitsanalysen (sogenannten Penetrationstests) über Sicherheitsberatung (zum Beispiel für Sicherheitsrichtlinien und deren Umsetzung) bis hin zur Unterstützung bei Zertifizierungsprojekten. Die kundenspezifischen Lösungen im Business Sector richten sich insbesondere an Anbieter und Betreiber kritischer Infrastrukturen, wie Telekommunikationsunternehmen, Energie- und Versorgungsunternehmen, an die Automotive-Branche sowie an Unternehmen mit vernetzt gesteuerten, digitalen Produktions- und Leistungsprozessen (Industrie 4.0). Zum Portfolio gehört beispielsweise die Lösung eID PKI Suite, welche zur Erzeugung, Nutzung und Verwaltung von digitalen Zertifikaten eingesetzt wird. Die Zertifikate dienen der Authentisierung von Nutzern und technischen Komponenten sowie zum Signieren und Verschlüsseln von Daten und Nachrichten. Ebenfalls angeboten wird das Produkt secunet edge, mit dem vernetzte Sensoren, Maschinen und Anlagen in der Industrie 4.0 vor Cyber-Angriffen geschützt werden.
Die Rechnungslegungsgrundsätze für die Segmente sind die gleichen wie die für den Konzernabschluss. Mittels Umlagen werden die nicht direkt den berichtspflichtigen Segmenten zurechenbaren Aufwendungen (zum Beispiel Overhead-Kosten) den berichtspflichtigen Segmenten zugerechnet.
Die Steuerung der Segmente erfolgt mittels der Segmentergebnisse.
Mit Ausnahme unwesentlicher Bestandteile konzentriert sich das Vermögen der Segmente auf das Inland. Wesentliche Veränderungen des Segmentvermögens lagen zum Bilanzstichtag nicht vor.
Weitere Angaben zu den Umsatzerlösen sind der Erläuterung 16 zu entnehmen.
In der Segmentberichterstattung werden in den Verwaltungskosten die allgemeinen Verwaltungskosten sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge aus der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst.
Die Vertriebskosten werden mit dem Wertminderungsergebnis aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten zusammengefasst.
Im Geschäftsjahr 2022 beschäftigte der Konzern durchschnittlich 1.007 Mitarbeiter (907 Festangestellte sowie 100 Aushilfen (Vorjahr: 819 Mitarbeiter (720 Festangestellte sowie 99 Aushilfen)).
Das Kapitalmanagement des secunet-Konzerns orientiert sich in erster Linie an den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen und Erfordernissen. Dabei soll sichergestellt werden, dass alle Konzernunternehmen unter der Unternehmensfortführungsprämisse operieren können. Das zu steuernde Eigenkapital besteht in den Fällen, in denen keine gesonderten Bestimmungen zu beachten sind, aus dem bilanziellen Eigenkapital. Ansonsten wird das bilanzielle Eigenkapital jeweils an die aufsichtsrechtlichen oder vertraglichen Vorgaben angepasst. Der Konzern unterliegt keinen weitergehenden Mindestkapitalanforderungen.
Das Eigenkapital des Konzerns (inklusive nicht beherrschende Anteile) am 31. Dezember 2022 beträgt 127.834.447,58 Euro (Vorjahr: 129.823.840,73 Euro).
Die aus den Finanzinstrumenten resultierenden Risiken betreffen Liquiditäts-, Ausfall- und Marktrisiken.
Zur Sicherstellung ausreichender Finanzmittel erstellt der Konzern im Rahmen der Dreijahresplanung einen Liquiditätsplan. Dieser wird monatlich mit den Zahlen des Monatsabschlusses verglichen und analysiert.
Das Finanzwesen meldet dem Finanzvorstand täglich den aktuellen Stand der Zahlungsmittel. In Verbindung mit einem permanenten Mahnwesen stellt dies einen hohen Zahlungsmittelbestand sicher.
Zum Bilanzstichtag besteht eine Kontokorrentkreditlinie in Höhe von 30 Mio. Euro. Diese ist zum 31.12.2022 vollständig unbeansprucht.
Zum Bilanzstichtag bestehen Avalkreditlinien in Höhe von insgesamt 12,0 Mio. Euro (Vorjahr: 12,0 Mio. Euro) von denen 6,9 Mio. Euro (Vorjahr: 4,3 Mio. Euro) in Anspruch genommen sind.
Zum Jahresende standen dem Konzern Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 21.479.549,36 Euro (Vorjahr: 119.476.061,19 Euro) zur Verfügung. Die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten betragen 37.330.995,09 Euro (Vorjahr: 23.429.732,66 Euro). Die Vorjahresangabe wurde angepasst, da hier auch sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten enthalten waren.
Ausfallrisiken bzw. Risiken, dass Vertragspartner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen, wird durch Genehmigungs- und Kontrollverfahren begegnet.
Ferner nimmt der Konzern regelmäßige Einschätzungen zur Zahlungsfähigkeit seiner Kunden vor.
Die maximale Höhe der für den Konzern bestehenden Ausfallrisiken ergibt sich aus dem gesamten Forderungsbestand. Für den Konzern bestehen keine außergewöhnlichen Ausfallrisiken hinsichtlich einzelner Vertragspartner oder Gruppen von Vertragspartnern. Ausfallrisiken wird durch Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Eine Konzentration von Ausfallrisiken auf einzelne Kunden besteht nicht. Insgesamt wird das Ausfallrisiko als gering eingeschätzt.
Eine Analyse der Überfälligkeiten von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zeigt die Übersicht unter Erläuterung 2.
Der Konzern erwirtschaftet den Hauptteil der Umsätze im europäischen Währungsraum. Die Risiken aus Währungskursschwankungen sind daher unwesentlich. Bei den verzinslichen Tages- und Festgeldanlagen des Unternehmens werden feste Zinsen vereinbart. Aufgrund des hohen Bestands an liquiden Mitteln wird keine Kreditfinanzierung benötigt. Risiken aus der Veränderung von Zinsen sind daher ebenfalls als gering zu bewerten.
Im Berichtsjahr wurde die Bewertungskategorie der langfristigen finanziellen Vermögenswerte von zum beizulegenden Zeitwert bewertet in zu keiner IFRS 9 zugeordneten Kategorie geändert. Weitere Umklassifizierungen von finanziellen Vermögenswerten in eine andere Bewertungskategorie des IFRS 9 wurden nicht vorgenommen. Mit Ausnahme der Earn-Out-Klausel (bedingte Kaufpreisverpflichtung) wurden keine finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert eingestuft (FVTPL).
Für kurzfristige finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie die langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt derjeweilige Buchwert eine angemessene Annäherung des beizulegenden Zeitwerts im Sinne der IFRS dar.
Im Geschäftsjahr 2022 ist für Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, ein Aufwand aus Wertminderungen und Abschreibungen in Höhe von 100 TEuro (Vorjahr: 0 TEuro) und ein Ertrag aus Wertaufholungen in Höhe von 0 TEuro (Vorjahr: 39 TEuro) entstanden.
Die Buchwerte und Fair Values der bilanzierten Finanzinstrumente lauten wie folgt:
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| 31.12.2022 | Buchwerte | |||
|---|---|---|---|---|
| in Euro | verpflichtend als FVTPL | zu fortgeführten Anschaffungskosten | keiner IFRS 9 Kategorie zugeordnet | finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||||
| Langfristige finanzielle Vermögenswert^ | 0,00 | 0,00 | 6.549.879,00 | 0,00 |
| Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 0,00 | 21.479.549,36 | 0,00 | 0,00 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 75.818.259,18 | 0,00 | 0,00 |
| Finanzielle Vermögenswerte gegen verbundene Unternehmen | 0,00 | 304.018,98 | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige kurz- und langfristige Vermögenswerte | 0,00 | 900.068,00 | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | 98.501.895,52 | 0,00 | 0,00 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||||
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 11.143.643,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 36.185.965,84 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 79.789,82 |
| Kurz- und langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 468.750,00 |
| Sonstige kurz- und langfristige Verbindlichkeiten | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2.091.397,47 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 38.825.903,13 |
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| 31.12.2022 | Buchwerte | Beizulegender Zeitwert |
|---|---|---|
| in Euro | Summe der Buchwerte | Level 1 |
| --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||
| Langfristige finanzielle Vermögenswert^ | 6.549.879,00 | 0,00 |
| Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 21.479.549,36 | 0,00 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 75.818.259,18 | 0,00 |
| Finanzielle Vermögenswerte gegen verbundene Unternehmen | 304.018,98 | 0,00 |
| Sonstige kurz- und langfristige Vermögenswerte | 900.068,00 | 0,00 |
| 98.501.895,52 | 0,00 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 11.143.643,00 | 0,00 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 36.185.965,84 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 79.789,82 | 0,00 |
| Kurz- und langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 468.750,00 | 0,00 |
| Sonstige kurz- und langfristige Verbindlichkeiten | 2.091.397,47 | 0,00 |
| 38.825.903,13 | 0,00 |
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| 31.12.2022 | Beizulegender Zeitwert | ||
|---|---|---|---|
| in Euro | Level 2 | Level 3 | Summe der beizulegenden Zeitwerte |
| --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | |||
| Langfristige finanzielle Vermögenswert^ | 6.549.879,00 | 0,00 | 6.549.879,00 |
| Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | |||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Finanzielle Vermögenswerte gegen verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige kurz- und langfristige Vermögenswerte | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | |||
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 0,00 | 11.143.643,00 | 11.143.643,00 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Kurz- und langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 468.750,00 | 0,00 | 468.750,00 |
| Sonstige kurz- und langfristige Verbindlichkeiten | 1.941.397,47 | 0,00 | 1.941.397,47 |
| 2.410.147,47 | 0,00 | 2.410.147,47 |
1 Im Geschäftsjahr wurde die Bewertungskategorie geändert.
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| 31.12.2021 | Buchwerte | |||
|---|---|---|---|---|
| in Euro | verpflichtend als FVTPL | zu fortgeführten Anschaffungskosten | keiner IFRS 9 Kategorie zugeordnet | finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||||
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 0,00 | 0,00 | 6.414.381,00 | 0,00 |
| Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 0,00 | 119.476.061,19 | 0,00 | 0,00 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 33.278.737,26 | 0,00 | 0,00 |
| Finanzielle Vermögenswerte gegen verbundene Unternehmen | 0,00 | 124.011,53 | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige kurz- und langfristige Vermögenswert 2 | 0,00 | 294.900,00 | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | 153.173.709,98 | 0,00 | 0,00 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 23.429.732,66 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 102.952,71 |
| Sonstige kurz- und langfristige Verbindlichkeiten 3 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 50.000,00 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 23.429.732,66 |
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| 31.12.2021 | Buchwerte | Beizulegender Zeitwert |
|---|---|---|
| in Euro | Summe der Buchwerte | Level 1 |
| --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 6.414.381,00 | 0,00 |
| Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 119.476.061,19 | 0,00 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 33.278.737,26 | 0,00 |
| Finanzielle Vermögenswerte gegen verbundene Unternehmen | 124.011,53 | 0,00 |
| Sonstige kurz- und langfristige Vermögenswert 2 | 294.900,00 | 0,00 |
| 153.173.709,98 | 0,00 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 23.429.732,66 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 102.952,71 | 0,00 |
| Sonstige kurz- und langfristige Verbindlichkeiten 3 | 50.000,00 | 0,00 |
| 23.429.732,66 | 0,00 |
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| 31.12.2021 | Beizulegender Zeitwert | ||
|---|---|---|---|
| in Euro | Level 2 | Level 3 | Summe der beizulegenden Zeitwerte |
| --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | |||
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 6.414.381,00 | 0,00 | 6.414.381,00 |
| Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | |||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Finanzielle Vermögenswerte gegen verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige kurz- und langfristige Vermögenswert 2 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige kurz- und langfristige Verbindlichkeiten 3 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 |
2 Im Vorjahr waren hier in den sonstigen kurz- und langfristigen Vermögenswerten Vorauszahlungen für noch zu beziehende Leistungen enthalten. Diese sind nicht als finanzielle Vermögenswerte auszuweisen.
3 Im Vorjahr wurden hier in den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten noch Zahlungsverpflichtungen für Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchensteuer sowie Sozialabgaben ausgewiesen. Diese sind nicht als finanzielle Verbindlichkeiten auszuweisen.
Das Nettoergebnis (Gewinn+/Verlust-) aus Finanzinstrumenten ergibt sich für die beiden Geschäftsjahre in folgender Höhe:
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| in Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Kredite und Forderungen | ||
| Zinsergebnis | 26.989,84 | 5.631,49 |
| Verluste aus ausgebuchten Forderungen | -3.600,00 | 0,00 |
| Gewinne aus abgeschriebenen Forderungen | 522,96 | 0,00 |
| Wertminderungen (-)/Wertaufholungen (+) | -103.748,75 | 39.032,00 |
| -79.835,95 | 44.663,49 | |
| Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||
| Zinsergebnis | 178.578,39 | 182.112,36 |
| Gesamt | 98.742,44 | 226.775,85 |
Für die secunet AG haben der Vorstand und der Aufsichtsrat die gemäß §161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com/ueber-uns/investoren) dauerhaft zugänglich gemacht.
Vorstände der Gesellschaft waren im Berichtsjahr:
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| ― | Dipl.-Wirtschaftingenieur Axel Deininger |
| ― | Dipl.-Ing. Torsten Henn |
| ― | Dr.-Ing. Kai Martius |
| ― | Dipl.-Betriebswirt (FH) Thomas Pleines |
Im Geschäftsjahr und Vorjahr wurden für Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die folgenden Beträge als Aufwand erfasst.
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| in TEuro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 346 | 239 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 157 | 54 |
| Steuerberaterleistungen | 0 | 0 |
| Sonstige Leistungen | 0 | 102 |
| Gesamt | 503 | 395 |
Das vom Abschlussprüfer der Gesellschaft berechnete Gesamthonorar wird aufgeschlüsselt nach Abschlussprüfungsleistungen, anderen Bestätigungsleistungen und sonstigen Leistungen in der entsprechenden Angabe des Konzernabschlusses der secunet Security Networks AG.
Für die secunet Security Networks AG und die von ihr beherrschten Unternehmen wurden andere Bestätigungsleistungen im Wesentlichen für Leistungen im Zusammenhang mit Prüfungen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, der betriebswirtschaftlichen Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung sowie der inhaltlichen Prüfung des Vorstandsvergütungsberichts erbracht.
Die Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen gliedert sich gemäß IAS 24 in die folgenden Kategorien:
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| in TEuro | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Vorstand | ||
| Kurzfristig fällige Leistungen | 1.542,1 | 1.927,4 |
| Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 44,0 | 61,8 |
| Andere langfristig fällige Leistungen | 0,0 | 0,0 |
| Aktienbasierte Vergütungen | 10,5 | 545,1 |
| Insgesamt | 1.596,6 | 2.534,3 |
| Aufsichtsrat | ||
| Kurzfristig fällige Leistungen | 118,8 | 88,0 |
Als Leistung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden der aus den Pensionsrückstellungen für die aktiven Vorstandsmitglieder resultierende Dienstzeitaufwand sowie der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand ausgewiesen. Die Angabe der aktienbasierten Vergütung bezieht sich auf den Aufwand aus aktienbasierter Vergütung im Geschäftsjahr.
Für die Mitglieder des Vorstands werden Rückstellungen für Pensionen (IFRS) in Höhe von 1.164 TEuro (Vorjahr: 1.758 TEuro) gebildet. Nach den Vorschriften des HGB betragen diese Rückstellungen 1.652 TEuro (Vorjahr: 1.482 TEuro).
Für frühere Mitglieder des Vorstands werden Rückstellungen für Pensionen (IFRS) in Höhe von 1.181 TEuro (Vorjahr: 1.481 TEuro) ausgewiesen. Nach den Vorschriften des HGB betragen diese Rückstellungen 1.471 TEuro (Vorjahr: 1.332 TEuro).
Für ehemalige Mitglieder des Vorstands werden Versorgungsleistungen in Höhe von 44,1 TEuro (Vorjahr: 44,1 TEuro) gezahlt.
Im Rahmen von Beratungsverträgen haben ehemalige Mitglieder des Vorstands Honorare in Höhe von 31,6 TEuro (Vorjahr: 40,7 TEuro) erhalten.
Die Gesamtbezüge der aktiven Mitglieder des Vorstands nach §314 Abs. 1 Nr. 6a HGB betrugen für die Tätigkeit im Berichtsjahr 1.916 TEuro (Vorjahr: 2.472 TEuro). Darin enthalten ist die Grundvergütung, Nebenleistungen und Sachbezüge, die kurzfristige variable Vergütung sowie der im Geschäftsjahr erfasste Aufwand für die langfristige variable Vergütung. Für die langfristige variable Vergütung sind im Rahmen der Tranche 2022-2025 vorläufige virtuelle Aktien gewährt worden, deren Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt sich auf 374 TEuro belief.
Für weitere Ausführungen zur anteilsbasierten Vergütung wird auf die Erläuterungen unter Textziffer 14 verwiesen.
Für die kurzfristige variable Vergütung wurde im Geschäftsjahr eine Rückstellung in Höhe von 478 TEuro (Vorjahr: 860 TEuro) gebildet. Die Auszahlung bemisst sich anhand der vom Aufsichtsrat auf Grundlage des geltenden Vorstandsvergütungssystems festgelegten Zielerreichung und wird voraussichtlich im April 2023 erfolgen. Die Festlegung erfolgt gleichgewichtet anhand der finanziellen Leistungskriterien EBIT und Umsatz. Für das Geschäftsjahr 2022 wurde das EBIT-Ziel auf 52 Mio. Euro und das Umsatzziel auf 320 Mio. Euro festgelegt.
Bei Erreichen des Zielwerts für ein festgelegtes Ziel beträgt der Zielerreichungsgrad jeweils 100%. Der Minimalwert bildet das untere Ende des Zielkorridors, bei dessen Erreichen der Zielerreichungsgrad 50% für das jeweilige Ziel beträgt. Der Maximalwert bildet das obere Ende des Zielkorridors, bei dessen Erreichen oder Überschreiten der Zielerreichungsgrad 200% für das jeweilige Ziel beträgt. Unterschreitet der im Hinblick auf ein Ziel erreichte Wert den Minimalwert, entspricht der Zielerreichungsgrad für dieses Ziel 0%. Überschreitet der im Hinblick auf ein Ziel erreichte Wert den Minimalwert, erreicht aber nicht den Zielwert, bzw. überschreitet der erreichte Wert den Zielwert, erreicht aber nicht den Maximalwert, wird der Zielerreichungsgrad für das betreffende Ziel durch lineare Interpolation zwischen dem jeweiligen Minimal- und Zielwert bzw. zwischen dem jeweiligen Ziel- und Maximalwert ermittelt.
Im Geschäftsjahr halten Vorstände 880 Aktien (Vorjahr: 880 Aktien) der secunet Security Networks AG. Aufsichtsräte halten wie im Vorjahr keine Aktien der secunet AG.
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen im Berichtsjahr 118,8 TEuro (Vorjahr: 88,0 TEuro). Darüber hinaus erhalten die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat eine Entlohnung in marktüblicher Höhe für ihre Arbeitsleistung.
Die secunet AG ist eine Mehrheitsbeteiligung der Giesecke + Devrient GmbH, München, die an der Gesellschaft mit 75,12% beteiligt ist. Die secunet AG wird mit ihrem Konzernabschluss in den Konzernabschluss der MC Familiengesellschaft mbH, München, einbezogen.
Die folgenden Transaktionen wurden im oben genannten Zeitraum mit Unternehmen aus dem Konzernverbund der MC Familiengesellschaft mbH zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt:
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| in Euro | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Mutterunternehmen | ||
| Giesecke + Devrient GmbH, München | 11.269,23 | 121.098,48 |
| Sonstige verbundene Unternehmen | ||
| Giesecke + Devrient Mobile Security GmbH, München | 16.803,75 | 29.301,76 |
| Veridos GmbH, Berlin | 355.499,06 | 140.555,00 |
| Veridos Mexico S.A. de C.V., Mexiko-Stadt | 0,00 | 5.120,00 |
| Giesecke + Devrient Currency Technologies GmbH, München | 611.540,60 | 252.841,60 |
| Giesecke + Devrient Mobile Security Asia Pte. Ltd., Singapur | 461,47 | 207,85 |
| Giesecke + Devrient Group Services GmbH & Co. KG, München | 7.289,58 | 0,00 |
| Giesecke + Devrient advance52 GmbH, München | 221.227,34 | 98.759,38 |
| Gesamt | 1.224.091,03 | 647.884,07 |
Die Umsatzerlöse mit verbundenen Unternehmen aus dem MC Familiengesellschafts-Konzern werden im Rahmen von Hardware- und Dienstleistungsprojekten erzielt.
Bei Projekten, die mit verbundenen Unternehmen aus dem MC Familiengesellschafts-Konzern durchgeführt werden, wurden Rückstellungen für nachlaufende Kosten in Höhe von 0 TEuro (Vorjahr: 0 TEuro) gebildet.
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| in Euro | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Mutterunternehmen | ||
| Giesecke + Devrient GmbH, München | 59.610,53 | 78.348,73 |
| Sonstige verbundene Unternehmen | ||
| Giesecke + Devrient Mobile Security GmbH, München | 468.655,49 | 354.964,02 |
| Giesecke and Devrient Mobile Security Australia Pty Ltd, Knoxfield/Victoria | 22.306,00 | 0,00 |
| Giesecke + Devrient Mobile Security Asia Pte. Ltd., Singapur | 79.736,27 | 133.097,07 |
| Giesecke + Devrient Immobilien Management GmbH, München | 44.578,32 | 25.543,56 |
| Veridos Mexico S.A. de, C.V., Mexico-Stadt | 0,00 | 336,00 |
| Giesecke + Devrient Currency Technology FZE, Dubai/VAE | 289.876,66 | 254.512,59 |
| Gesamt | 964.763,27 | 846.801,97 |
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| in Euro | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Mutterunternehmen | ||
| Giesecke + Devrient GmbH, München | 0,00 | 3.784,79 |
| Sonstige verbundene Unternehmen | ||
| Giesecke + Devrient Mobile Security GmbH, München | 7.251,57 | 0,00 |
| Giesecke + Devrient Currency Technologies GmbH, München | 205.804,67 | 88.996,68 |
| Veridos GmbH, Berlin | 42.179,55 | 0,00 |
| Giesecke + Devrient advance52 GmbH, München | 40.962,07 | 31.230,06 |
| Giesecke + Devrient Group Services GmbH & Co. KG, München | 7.821,12 | 0,00 |
| Gesamt | 304.018,98 | 124.011,53 |
Die Forderungen gegen Konzerngesellschaften bestehen in Höhe von 304.018,98 Euro (Vorjahr: 124.011.53 Euro) aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
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| in Euro | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Mutterunternehmen | ||
| Giesecke + Devrient GmbH, München | 20.930,40 | 638,80 |
| Sonstige verbundene Unternehmen | ||
| Giesecke + Devrient Immobilien Management GmbH, München | 4.420,68 | 4.342,41 |
| Giesecke + Devrient Currency Technology FZE, Dubai/VAE | 54.438,74 | 50.365,39 |
| Giesecke + Devrient Mobile Security GmbH, München | 0,00 | 47.606,11 |
| Gesamt | 79.789,82 | 102.952,71 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Konzerngesellschaften bestehen in voller Höhe aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag liegen nicht vor.
Der Vorstand
Essen, den 21. März 2023
Axel Deininger
Torsten Henn
Dr. Kai Martius
Thomas Pleines
Wir haben den Konzernabschluss der secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Essen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der secunet Security Networks Aktiengesellschaft, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach §315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts. |
Gemäß §322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
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| ― | 1. Umsatzrealisierung |
| ― | 2. Unternehmenserwerb SysEleven GmbH |
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
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| ― | 1. Sachverhalt und Problemstellung |
| ― | 2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse |
| ― | 3. Verweis auf weitergehende Informationen |
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
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| ― | 1. Im Konzernabschluss der secunet Security Networks Aktiengesellschaft werden in der Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse in Höhe von € 347 Mio ausgewiesen. Die Erlöserfassung erfolgt zeitpunkt- oder zeitraumbezogen in Abhängigkeit davon, welche Leistungen gegenüber den Kunden erbracht werden. Zum einen erzielt der secunet Konzern aus dem Verkauf von Hardwareprodukten und Softwarelizenzen Umsatzerlöse, die er mit Übertragung der Verfügungsgewalt auf den Kunden zeitpunktbezogen erfasst. Sofern gleichzeitig weitere Leistungen mit dem Kunden vereinbart werden, insbesondere für Wartung, Updates und erweiterte Garantiezusagen, wird der Umsatz zeitraumbezogen über die Vertragslaufzeit realisiert. Vertraglich werden hierfür die einzelnen Komponenten auf separate Leistungsverpflichtungen aufgeteilt und der vereinbarte Transaktionspreis entsprechend der relativen Einzelveräußerungspreise auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen verteilt. Des Weiteren realisiert der secunet Konzern Umsatzerlöse aus der Erbringung von spezialisierten Dienstleistungen für die Beratung der Implementierung von umfassenden IT-Sicherheitslösungen sowie für die Entwicklung von Software auf Basis der zum Stichtag geleisteten Arbeitsstunden bzw. auf Basis des Fertigstellungsgrads. Bedingt durch die Kundenstruktur, zu der im überwiegenden Maße öffentliche Auftraggeber sowie aus dem Industriesektor u.a. auch Automobilhersteller zählen, ist die Anzahl der Bestellungen und dementsprechend das Auftrags- und Leistungsvolumen im vierten Quartal des Geschäftsjahres vergleichsweise höher als in den anderen Quartalen. Angesichts der hohen Anzahl der Geschäftsvorfälle zum Ende des Geschäftsjahres verbunden mit den unterschiedlichen vertraglichen Vereinbarungen sowie einem hohen Anteil von Mehrkomponentenverträgen besteht ein wesentliches Risiko, dass die Umsatzerlöse im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht periodengerecht erfasst werden. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung. |
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| ― | 2. Wir haben im Rahmen unserer Prüfung, auch durch Einsatz IT-gestützter Prüfungstechniken, unter anderem die Angemessenheit und Wirksamkeit des eingerichteten internen Kontrollsystems der Gesellschaft in Bezug auf die Auftragsannahme und die Rechnungsstellung zur Sicherstellung einer vollständigen und richtigen Erfassung sowie der periodengerechten Realisierung der Umsatzerlöse beurteilt. Zudem haben wir uns ein Verständnis von den zugrundeliegenden vertraglichen Vereinbarungen verschafft und diese hinsichtlich des Erlösrealisierungszeitpunktes gemäß den Regelungen nach IFRS 15 gewürdigt. Zur Beurteilung der Umsatzrealisierung haben wir entsprechende Vertragsdokumente herangezogen und gewürdigt sowie schwerpunktmäßig die Rechnungen für nach einem Stichprobenverfahren ausgewählte Umsätze, die im Dezember 2022 und Januar 2023 realisiert wurden, mit den zugehörigen Bestellungen, Verträgen, externen Liefernachweisen, Abnahmeprotokollen bzw. Stundennachweisen verglichen. Darüber hinaus haben wir für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Saldenbestätigungen auf Basis einer Stichprobenauswahl eingeholt. Sofern wir keine Antworten für die angefragten Salden erhalten haben, haben wir diese durch alternative Prüfungshandlungen, insbesondere Abgleich der Salden mit den zuvor genannten externen Dokumenten, überprüft. Wir konnten uns davon überzeugen, dass die eingerichteten Systeme und Prozesse sowie die eingerichteten Kontrollen insgesamt angemessen sind, um eine periodengerechte Umsatzrealisierung zu gewährleisten. |
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| ― | 3. Die Angaben zu den Umsatzerlösen sind im Anhang unter dem Abschnitt "Allgemeine Grundlagen" sowie Abschnitt 16. "Umsatzerlöse" enthalten. |
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| ― | 1. Die secunet Security Networks Aktiengesellschaft hat im Geschäftsjahr 2022 100% der Anteile an der SysEleven GmbH mit Sitz in Berlin erworben. Insgesamt betrug der Kaufpreis € 50,2 Mio zuzüglich einer bedingten Kaufpreisverpflichtung für den Unternehmenserwerb in Höhe von € 11,1 Mio. Der Unternehmenszusammenschluss wurde nach der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3 im Konzernabschluss der secunet Security Networks Aktiengesellschaft bilanziert. Im Rahmen der Kaufpreisallokation wurden dabei die identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des erworbenen Unternehmens mit den beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Unter Berücksichtigung eines erworbenen Nettovermögens von € 24,0 Mio ergibt sich insgesamt ein erworbener Geschäfts- oder Firmenwert von € 37,3 Mio. Aufgrund der Komplexität der im Rahmen der Kaufpreisallokation vorzunehmenden Bewertung der zu bilanzierenden Vermögenswerte und Schulden sowie der betragsmäßig wesentlichen Auswirkung des Unternehmenserwerbs auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des secunet Konzerns war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. |
| ― | 2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir mit der Unterstützung unserer internen Bewertungsspezialisten die bilanzielle Abbildung des Unternehmenserwerbs beurteilt. Hierzu haben wir zunächst die vertraglichen Vereinbarungen des Unternehmenserwerbs eingesehen und nachvollzogen. Damit einhergehend haben wir unter anderem den von der secunet Security Networks Aktiengesellschaft gezahlten Kaufpreis als Gegenleistung für die erhaltenen Anteile mit den uns vorgelegten Nachweisen abgestimmt. Darauf aufbauend haben wir die dem Unternehmenserwerb zugrundeliegenden Eröffnungsbilanzwerte beurteilt. Insbesondere haben wir die Vollständigkeit der Identifizierung sowie die Methodik zur Bewertung der Vermögenswerte und Schulden nachvollzogen. Hinsichtlich der bedingten Kaufpreisverbindlichkeit haben wir das Berechnungsmodell zur Ermittlung der Kaufpreisverbindlichkeit mit dem Kaufvertrag sowie der Unternehmensplanung der SysEleven GmbH verglichen. Darüber hinaus wurde durch die Verwendung von Checklisten die Vollständigkeit der nach IFRS 3 geforderten Anhangangaben nachvollzogen. Insgesamt konnten wir uns davon überzeugen, dass unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen der Unternehmenserwerb hinreichend dokumentiert ist und sachgerecht abgebildet wurde. |
| ― | 3. Die Angaben der Gesellschaft zum Unternehmenserwerb sind im Abschnitt "Konsolidierungskreis" des Konzernanhangs enthalten. |
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:
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| ― | die in Abschnitt "Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft und des Konzerns" des Konzernlageberichts enthaltene nichtfinanzielle Erklärung zur Erfüllung der §§289b bis 289e HGB und der §§315b bis 315c HGB |
| ― | den Unterabschnitt "Aussage zur Angemessenheit und Wirksamkeit der Governance Systeme" des Abschnitts "Risikomanagement und Internes Kontrollsystem" des Konzernlageberichts |
Die sonstigen Informationen umfassen zudem
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| ― | die Erklärung zur Unternehmensführung nach §289f HGB und §315d HGB |
| ― | den Vergütungsbericht nach §162 AktG, für den zusätzlich auch der Aufsichtsrat verantwortlich ist |
| ― | alle übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks |
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach §315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach §315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß §317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei secunet_AG_KA_KLB_ESEF_2022_12_31.ZIP enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des §328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des §328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit §317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach §317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des §328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des §328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des §328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des §328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des §328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| ― | beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen. |
| ― | beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 25. Mai 2022 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 13. Dezember 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020 als Konzernabschlussprüfer der secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Essen, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlageberichtsowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach §317 Abs. 3a HGB" und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Philip Meyer zu Spradow.
Essen, den 22. März 2023
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Philip Meyer zu Spradow, Wirtschaftsprüfer
Michael Herting, Wirtschaftsprüfer
"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."
Essen, den 21. März 2023
Axel Deininger
Torsten Henn
Dr. Kai Martius
Thomas Pleines
Aktiva
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| in Euro | Anhang | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 2.014.574,00 | 2.441.799,00 | |
| II. Sachanlagen | 7.581.236,00 | 7.231.691,86 | |
| III. Finanzanlagen | 82.107.718,80 | 17.795.208,76 | |
| Summe Anlagevermögen | 1 | 91.703.528,80 | 27.468.699,62 |
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Vorräte | 2 | 75.080.274,00 | 51.609.166,90 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 3 | 80.493.079,36 | 40.925.106,61 |
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 4 | 15.884.905,00 | 106.230.783,40 |
| Summe Umlaufvermögen | 171.458.258,36 | 198.765.056,91 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 5 | 13.246.918,09 | 8.992.876,95 |
| Summe Aktiva | 276.408.705,25 | 235.226.633,48 | |
| Passiva | |||
| in Euro | Anhang | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
| A. Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 6.500.000,00 | 6.500.000,00 | |
| Nennbetrag eigene Anteile | -30.498,00 | -30.498,00 | |
| I. Ausgegebenes Kapital | 6.469.502,00 | 6.469.502,00 | |
| II. Kapitalrücklage | 21.656.305,42 | 21.656.305,42 | |
| III. Gewinnrücklagen | |||
| Andere Gewinnrücklagen | 76.360.410,84 | 57.956.113,28 | |
| IV. Bilanzgewinn | 18.502.775,72 | 34.805.920,76 | |
| Summe Eigenkapital | 6 | 122.988.993,98 | 120.887.841,46 |
| B. Rückstellungen | 7 | 30.252.570,03 | 42.341.928,90 |
| C. Verbindlichkeiten | 8 | 66.301.648,49 | 25.779.715,61 |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 9 | 56.865.492,75 | 46.217.147,51 |
| Summe Passiva | 276.408.705,25 | 235.226.633,48 |
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| in Euro | Anhang | 1.1.-31.12.2022 | 1.1.-31.12.2021 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 10 | 329.534.432,36 | 327.421.606,76 |
| Verringerung/Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen/unfertigen&fertigen Erzeugnissen | 747.550,20 | -741.776,81 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 11 | 4.465.725,81 | 3.378.635,96 |
| Materialaufwand | 12 | -176.843.570,24 | -168.429.812,57 |
| Personalaufwand | 13 | -71.835.751,66 | -70.653.078,36 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 14 | -4.258.562,95 | -4.068.632,97 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 15 | -30.645.118,52 | -24.007.781,65 |
| Erträge aus Beteiligungen | 16 | 3.299.584,25 | 2.449.194,78 |
| Finanzergebnis | 17 | -353.473,97 | -1.567.374,67 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 18 | -17.094.660,00 | -20.306.557,68 |
| Ergebnis nach Steuern | 37.016.155,28 | 43.474.422,79 | |
| Sonstige Steuern | 18 | -109.082,00 | 6.211,36 |
| Jahresüberschuss | 36.907.073,28 | 43.480.634,15 | |
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen | -18.404.297,56 | -8.674.713,39 | |
| Bilanzgewinn | 19 | 18.502.775,72 | 34.805.920,76 |
Die secunet Security Networks Aktiengesellschaft in Essen (im Folgenden "secunet AG" oder "Gesellschaft") ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des §267 Abs. 3 S. 1 und 2 Handelsgesetzbuch (HGB) und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Essen (Reg. Nr. 13615).
Die Aufstellung des Jahresabschlusses der secunet AG erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG).
Die Wertansätze zum 31. Dezember 2021 wurden unverändert übernommen.
Der Jahresabschluss ist unter Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. In Ergänzung des handelsrechtlichen Gliederungsschemas wurde in der Übersicht "Entwicklung des Anlagevermögens" (Anlage zum Anhang) die Position "Finanzanlagen" um den Posten "Deckungskapitalanteile aufgrund von Rückdeckungsversicherungen" erweitert.
Bilanzierung und Bewertung werden nach den im Folgenden aufgeführten Grundsätzen vorgenommen:
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden bei Zugang mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt zwischen drei und fünf Jahren. Bei einer dauerhaften Wertminderung wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. In Anwendung des Wahlrechts nach §248 Abs. 2 S. 1 HGB erfolgt keine Aktivierung von Entwicklungskosten.
Unter diesem Posten wird ein im Geschäftsjahr 2016 entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert gemäß §253 Abs. 3 S. 4 HGB über eine Nutzungsdauer von zehn Jahren linear abgeschrieben, da die voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden kann.
Mit Stichtag 1. Juli 2017 wurden im Rahmen eines Asset Deals Vermögenswerte erworben. Die übernommenen Aktiva und Passiva sind mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt und der übersteigende Kaufpreis ist als Geschäfts- und Firmenwert bilanziert. Dieser Geschäfts- und Firmenwert wird über eine durchschnittliche Restnutzungsdauer von neun Jahren linear abgeschrieben, da die im Rahmen des Asset Deals erworbene Software zwingend für ein Kundenprojekt mit einer durchschnittlichen Laufzeit von neun Jahren vorgehalten werden muss.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet und entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt zwischen drei und zehn Jahren. Bei einer dauerhaften Wertminderung wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen.
Seit dem Jahr 2008 werden neu angeschaffte Vermögensgegenstände ausschließlich linear abgeschrieben.
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten unter 1.000 Euro (geringwertige Anlagegüter) werden in zwei Gruppen unterteilt. Seit dem Geschäftsjahr 2018 werden Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 Euro im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten über 250 Euro (vorher über 150 Euro) bis 1.000 Euro werden in einen sogenannten Sammelposten eingestellt und im Jahr der Anschaffung sowie in den weiteren vier Jahren linear abgeschrieben.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten angesetzt.
Wertberichtigungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Niedrigere Wertansätze werden beibehalten, sofern nicht wieder ein höherer Wertansatz bis maximal zu den ursprünglichen Anschaffungskosten geboten ist.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind mit dem Nennwert bilanziert.
Die Bewertung der Rückdeckungsversicherungen erfolgt zum Aktivwert.
Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Die Herstellungskosten der unfertigen Leistungen sowie unfertigen Erzeugnisse und fertigen Erzeugnisse enthalten neben den direkt zurechenbaren Kosten notwendige Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Aufwendungen der allgemeinen Verwaltung. Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen sowie betriebliche Altersversorgung und Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Die Grundsätze der verlustfreien Bewertung werden beachtet.
Die Handelswaren werden mit den als gleitendem Durchschnitt ermittelten Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten abzüglich angemessener Abschläge für erkennbare Einzelrisiken bewertet. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% berücksichtigt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet.
Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach dem Gutachten eines Versicherungsmathematikers auf Basis der projizierten Einmalbeitragsmethode ("Projected-Unit-Credit-Methode") unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Bewertung wurde ein Rechnungszins von 1,88% (im Vorjahr: 1,99%) ermittelt, der sich nach den Vorschriften des §253 Abs.2 S.2 HGB im Dezember 2022 aus dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn (im Vorjahr: zehn) Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 19 (im Vorjahr: 19) Jahren ergeben hat, prognostiziert auf den 31. Dezember 2022.
Bei Anwendung eines durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre (1,53% (Vorjahr: 1,47%)) würde sich zum 31. Dezember 2022 eine Verpflichtung in Höhe von 8.184.610 Euro ergeben. Der Unterschiedsbetrag zu den Pensionsrückstellungen, bewertet mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre (1,88%), beträgt zum 31. Dezember 2022 517.960 Euro (im Vorjahr: 725.092 Euro); dieser Betrag ist bei der Ermittlung des zur Ausschüttung gesperrten Betrags zu berücksichtigen (§253 Abs. 6 Satz 2 HGB).
Erfolgswirkungen aus der Änderung des Rechnungszinses werden im Finanzergebnis erfasst. Ferner erfolgt die Bewertung der unmittelbaren Pensionsverpflichtungen unter Annahme einer Dynamik der anrechenbaren Bezüge in Höhe von 2,5% (Vorjahr: 2,5%) sowie einer Dynamik der Anpassung der laufenden Renten in Höhe von 2,0% (Vorjahr: 1,7%) und einer Fluktuation von 5,5% (Vorjahr: 5,5%) im Mittel.
Nach den Bewertungsvorgaben des §253 Absatz 1 Satz 2 HGB sind Pensionsrückstellungen seit dem Jahre 2010 zu ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen.
Der erforderliche Zuführungsbetrag zu den Pensionsrückstellungen wurde zum Übergangszeitpunkt 1. Januar 2010 ermittelt. Der damalige Unterschiedsbetrag aus der Neubewertung der Verpflichtungsseite betrug 746.432 Euro. Die secunet AG hat im Geschäftsjahr 2021 mit Bezug auf das Wahlrecht gemäß Artikel 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB 49.763 Euro (1/15 Mindestzuführung p.a.) über die sonstigen betrieblichen Aufwendungen zugeführt. Die noch resultierende Unterdeckung zum 31. Dezember 2022 beträgt somit 99.513 Euro.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung aller erkennbaren und ungewissen Verpflichtungen mit dem voraussichtlich notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet worden. Sofern Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vorliegen, werden diese mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.
Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, werden unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Die Zugangsbewertung erfolgte zum Devisenkassakurs.
Die nachfolgende Tabelle stellt Aktiv- und Passivüberhänge dar, wobei sich bei der secunet AG ausschließlich Aktivüberhänge ergeben.
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| in Euro | Aktiv | Passiv |
|---|---|---|
| Anlagevermögen | 38.092,26 | 0,00 |
| Geschäfts- und Firmenwert | 72.280,98 | 0,00 |
| Pensionsrückstellungen | 1.376.295,71 | 0,00 |
| Sonstige Rückstellungen | 445.984,37 | 0,00 |
| Vorräte | 108.698,00 | 0,00 |
| Gesamt | 2.041.351,32 | 0,00 |
Der angewendete Steuersatz beträgt 31,97% (Vorjahr: 31,98%). In Anwendung des Wahlrechts nach §274 Abs. 1 S. 2 HGB wurde auf einen Ansatz der aktiven latenten Steuern in der Bilanz verzichtet.
Die Realisierung der Umsätze erfolgt, wenn die Leistung erbracht bzw. die Gefahr an den verkauften Produkten auf die Kunden übergegangen ist. Dienstleistungen werden im Wesentlichen nach den geleisteten Arbeitsstunden abgerechnet. Bei Mischgeschäften sind die Realisationskriterien für jede Teilleistung separat anzuwenden. Der Leistungsübergang im Projektgeschäft wird grundsätzlich über Abnahmeprotokolle definiert.
Umsatzerlöse werden abzüglich der Umsatzsteuer sowie etwaiger Preisnachlässe erfasst, wenn die Lieferung oder Leistung erfolgt ist und die mit dem Eigentum verbundenen wesentlichen Risiken und Chancen übertragen worden sind.
Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens der secunet AG sind dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Der Anlagenspiegel ist als Anlage zum Anhang beigefügt.
Der Anteilsbesitz stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
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| ― | secunet International GmbH & Co. KG, Essen, 100%ige Beteiligung, Eigenkapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 100 TEuro, Jahresergebnis 2022 3.239 TEuro. |
| ― | secunet International Management GmbH, Essen, 100%ige Beteiligung, Eigenkapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 54 TEuro, Jahresergebnis 2022 5 TEuro. |
| ― | finally safe GmbH, Essen, 100%ige Beteiligung, Eigenkapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 54 TEuro, Jahresergebnis 2022 -9 TEuro. |
| ― | secustack GmbH, Dresden, 51%ige Beteiligung, Eigenkapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 228 TEuro, Jahresergebnis 2022 -170 TEuro. |
| ― | secunet Inc./USA, Austin, Texas, 100%ige Beteiligung; auf die Angabe des Eigenkapitals sowie Jahresergebnisses wurde aufgrund untergeordneter Bedeutung der Gesellschaft verzichtet. |
| ― | stashcat GmbH, Hannover, 100%ige Beteiligung, Eigenkapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 -1.269 TEuro, Jahresergebnis 2022 -895 TEuro. |
| ― | SysEleven GmbH, Berlin, 100%ige Beteiligung, Eigenkapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 1.798 TEuro, Jahresergebnis 2022 -459 TEuro. |
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| in Euro | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Unfertige Leistungen | 2.912.903,68 | 2.865.802,83 |
| Unfertige Erzeugnisse | 1.169.325,40 | 502.058,35 |
| Fertige Erzeugnisse | 265.035,40 | 231.853,10 |
| Handelswaren | 69.553.670,20 | 46.467.699,97 |
| Geleistete Anzahlungen | 1.179.339,32 | 1.541.752,65 |
| Gesamt | 75.080.274,00 | 51.609.166,90 |
Der Anstieg der Handelswarenbestände zum Bilanzstichtag erfolgte vor dem Hintergrund der Sicherstellung der kurz- bis mittelfristigen Lieferfähigkeit für das Produktgeschäft.
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| in Euro | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 68.643.877,56 | 29.621.127,48 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 9.457.389,67 | 10.652.803,95 |
| davon aus Lieferungen und Leistungen | 6.201.519,16 | 8.211.829,00 |
| davon Ergebnisvereinnahmung | 3.255.870,51 | 2.440.974,95 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 2.391.812,13 | 651.175,18 |
| Gesamt | 80.493.079,36 | 40.925.106,61 |
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr: 1.575.669,48 Euro) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.
Die Restlaufzeit bei allen anderen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen beträgt bis zu einem Jahr.
Die liquiden Mittel umfassen Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von insgesamt 15.884.905,00 Euro (Vorjahr: 106.230.783,40 Euro).
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Abgrenzungen in Höhe von 13.246.918,09 Euro (Vorjahr: 8.992.876,95 Euro). Im Wesentlichen handelt es sich dabei um kurz- und langfristige Vorauszahlungen für im Rahmen von Kundenprojekten veräußerte Produktservices.
Das Grundkapital beträgt 6.500.000,00 Euro. Es ist eingeteilt in 6.500.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien.
Insgesamt hält die Gesellschaft am Bilanzstichtag weiterhin 30.498 eigene Aktien (Vorjahr: 30.498 Aktien). Sie entsprechen einem rechnerischen Wert von 0,469% oder 30.498 Euro des Grundkapitals (Vorjahr: 0,469%). Der Nennwert der eigenen Anteile wurde vom Grundkapital offen abgesetzt.
Die eigenen Aktien wurden im Rahmen eines Aktienoptions-Programms für die Mitarbeiter der secunet in den Jahren 2001 bis 2002 zum Nennwert erworben.
Die ordentliche Hauptversammlung vom 25. Mai 2022 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von 34.805.920,76 Euro zur Ausschüttung einer Dividende zu verwenden. Es erfolgte ab dem 31. Mai 2022 eine Ausschüttung von 5,38 Euro je Aktie (6.469.502 Stück), somit insgesamt 34.805.920,76 Euro.
Vom Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 36.907.073,28 Euro werden 18.404.297,56 Euro (= 49,87%) gemäß §58 Abs. 2 S. 1 AktG in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.
Der Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2022 beträgt 18.502.775,72 Euro (Vorjahr: 34.805.920,76 Euro).
Der Mehrheitsaktionär, die Giesecke + Devrient GmbH, München, hält Anteile in Höhe von 75,12% an der secunet AG.
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| in Euro | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 7.567.137,00 | 6.737.035,00 |
| Steuerrückstellungen | 2.227.569,25 | 8.467.136,54 |
| Sonstige Rückstellungen | 20.457.863,78 | 27.137.757,36 |
| Gesamt | 30.252.570,03 | 42.341.928,90 |
Die Zusammensetzung der sonstigen Rückstellungen wird in der folgenden Tabelle dargestellt:
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| in Euro | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Langfristige Rückstellungen | ||
| Jubiläumsrückstellung | 494.635,00 | 446.991,00 |
| langfristige Rückstellung für aktienbasierte Vergütung | 555.575,00 | 545.089,00 |
| Rückbau- und Instandhaltungsmaßnahmen | 404.970,99 | 1.060.489,50 |
| Kurzfristige Rückstellungen | ||
| Mitarbeiter Jahresboni | 12.026.462,00 | 18.066.484,00 |
| Provisionen | 1.352.972,28 | 1.115.865,07 |
| Mitarbeiterbonus Corona | 0,00 | 361.000,00 |
| Gewährleistung | 647.000,00 | 571.000,00 |
| Ausstehende Eingangsrechnungen | 980.325,85 | 1.568.109,07 |
| Rückständiger Urlaub | 1.876.275,25 | 1.668.566,66 |
| Nachlaufende Kosten | 0,00 | 661.098,95 |
| Abschluss- und Prüfungskosten | 276.200,00 | 194.940,00 |
| Berufsgenossenschaftsbeiträge | 287.666,97 | 255.650,00 |
| Sonstige | 1.555.780,44 | 622.474,11 |
| Gesamt | 20.457.863,78 | 27.137.757,36 |
Die Rückstellung für Provisionen umfasst für das Geschäftsjahr 2022 zu leistende Zahlungen für den Vertrieb der SINA-Lizenzen, Elster-Sticks und Konnektoren.
Die Rückstellungen für Gewährleistungen betreffen in Höhe von 647 TEuro eine Rückstellung für Verpflichtungen aus einer dreijährigen Gewährleistungszusage auf bestimmte SINA Core-Module.
Die Rückstellung für Rückbau- und Instandhaltungsmaßnahmen beinhaltet im Wesentlichen durch die Gesellschaft zu leistende Rückbau- und Instandhaltungsmaßnahmen für angemietete Objekte in Dresden, Essen, München und Hannover. Im Geschäftsjahr erfolgte eine Neubeurteilung der Rückbauverpflichtungen. Hierdurch entstand eine Auflösung der Rückbauverpflichtungen in Höhe von 655 TEuro.
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| in Euro | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 6.842.295,04 | 1.047.612,44 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 30.466.461,25 | 20.043.355,23 |
| Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen | 5.582.278,27 | 59.440,26 |
| davon aus Lieferungen und Leistungen | 782.278,27 | 59.440,26 |
| davon aus Ausleihungen | 4.800.000,00 | 0,00 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 23.410.613,93 | 4.629.307,68 |
| davon aus Steuern | 11.561.854,16 | 4.564.388,70 |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 9.996,20 | 4.668,64 |
| Gesamt | 66.301.648,49 | 25.779.715,61 |
Von den Verbindlichkeiten haben 55.158.005,49 Euro (Vorjahr: 25.779.715,61 Euro) eine Laufzeit, die weniger als ein Jahr beträgt. Verbindlichkeiten in Höhe von 11.143.643,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro) entstehen rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag.
Aufgrund des zunehmenden Supportgeschäfts werden vermehrt Einnahmen im Zusammenhang mit einer nach dem Stichtag liegenden Leistungserbringung abgegrenzt.
Die Umsatzerlöse wurden in folgenden Regionen erzielt:
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| in Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Inland | 318.526.166,43 | 319.998.594,72 |
| Ausland | 11.008.265,93 | 7.423.012,04 |
| Gesamt | 329.534.432,36 | 327.421.606,76 |
Sie teilen sich wie folgt auf die Geschäftsbereiche auf:
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| in Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Public | 282.184.863,83 | 267.723.386,87 |
| Business | 47.349.568,53 | 59.698.219,89 |
| Gesamt | 329.534.432,36 | 327.421.606,76 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 4.465.725,81 Euro (Vorjahr 3.378.635,96 Euro) enthalten im Wesentlichen öffentliche Projektzuwendungen (711.698,75 Euro, Vorjahr: 922.633,57 Euro), Erstattungen aus Schadenersatz (43.078,61 Euro, Vorjahr: 28.076,21 Euro), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (2.529.543,59 Euro, Vorjahr: 599.883,21 Euro), versicherungsmathematische Erträge aus der Anpassung des AHV Deckungskapitals (1.056.386,39 Euro, Vorjahr: 182.112,36 Euro) sowie sonstige Erträge (125.018,47 Euro, Vorjahr: 136.863,21 Euro).
Die Erträge aus der Währungsumrechnung betragen 23.915,53 Euro (Vorjahr: 5.165,28 Euro).
Von den sonstigen betrieblichen Erträgen sind circa 2,5 Mio. Euro (56,64%) periodenfremd und resultieren aus der Auflösung von Rückstellungen.
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| in Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für bezogene Waren | 158.151.738,26 | 153.866.943,27 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 18.691.831,98 | 14.562.869,30 |
| Gesamt | 176.843.570,24 | 168.429.812,57 |
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| in Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 61.445.157,06 | 61.285.328,31 |
| Soziale Abgaben | 9.734.410,10 | 9.129.001,33 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | 561.926,15 | 207.231,06 |
| Aufwendungen für Unterstützung | 94.258,35 | 31.517,66 |
| Gesamt | 71.835.751,66 | 70.653.078,36 |
Die Abschreibungen sind in der Entwicklung des Anlagevermögens nach Einzelposten aufgegliedert (siehe Anlage zum Anhang).
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| in Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Dienstleistungen secunet-Konzern | 1.041.565,55 | 14.432,00 |
| Raumkosten | 5.748.478,30 | 4.892.333,30 |
| Prüfung, Beratung, Rechtsschutz | 2.192.667,13 | 1.775.176,03 |
| Reisekosten | 2.046.674,22 | 847.833,23 |
| Verkaufsprovisionen | 2.047.106,77 | 1.702.318,30 |
| Zuführung zu sonstigen Rückstellungen | 576.000,00 | 1.270.036,75 |
| Werbeaufwendungen | 2.677.950,50 | 2.270.056,33 |
| Personalnebenkosten | 3.104.837,18 | 1.989.208,67 |
| Kommunikationsaufwendungen | 1.631.234,00 | 1.713.051,53 |
| Kraftfahrzeugkosten | 1.120.150,37 | 1.015.766,33 |
| Instandhaltungskosten | 1.164.893,75 | 2.321.075,24 |
| Sonstige Fremdleistungen | 2.699.663,86 | 1.667.821,69 |
| Bewirtungen und Repräsentation | 397.147,43 | 187.548,10 |
| Versicherungsprämien | 432.356,10 | 332.896,62 |
| Gebühren | 346.181,74 | 255.208,11 |
| Lizenzen und Konzessionen | 1.678.144,76 | 920.804,22 |
| Außergewöhnliche Posten aus der BilMoG Neubewertung von Pensionsrückstellungen | 49.763,00 | 49.763,00 |
| Sonstige Aufwendungen | 1.699.303,86 | 782.452,20 |
| Gesamt | 30.654.118,52 | 24.007.781,65 |
Die Aufwendungen im Rahmen von Währungsumrechnungen betragen 30.834,78 Euro (Vorjahr: 17.463,93 Euro).
Unter den Erträgen aus Beteiligungen wird der Jahresüberschuss der secunet International GmbH & Co. KG, Essen, in Höhe von 3.299.584,25 Euro (Vorjahr: 2.449.194,78 Euro) ausgewiesen. Zusätzlich ist ein Ertrag in der Höhe von 60.222,03 Euro im Rahmen der Liquidation der secunet s.r.o., Prag, entstanden. Es handelt sich in beiden Fällen um Erträge von verbundenen Unternehmen.
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| in Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 90.319,99 | 2.103,95 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 36.866,87 | 1.746,30 |
| Abschreibungen auf Finanzanlagen sämtlich verbundener Unternehmen | 0,00 | -862.000,00 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -443.793,96 | -707.478,62 |
| davon aus unterjähriger Aufzinsung | -296.968,88 | -707.446,62 |
| Gesamt | -353.473,97 | -1.567.374,67 |
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| in Euro | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 17.094.660,00 | 20.306.557,68 |
| Sonstige Steuern | 109.082,00 | -6.211,36 |
| Gesamt | 17.203.742,00 | 20.300.346,32 |
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen überwiegend das Geschäftsjahr 2022. Aufwendungen in Höhe von 354.819,00 Euro sowie Erträge in Höhe von 49.000,00 Euro sind periodenfremd.
Aus dem für das Geschäftsjahr 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 34.805.920,76 Euro wurden im Geschäftsjahr 2022 gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Mai 2022 Dividenden in Höhe von 5,38 Euro je Aktie, also insgesamt 34.805.920,76 Euro, ausgeschüttet.
Der handelsrechtliche Jahresabschluss der secunet AG für das Geschäftsjahr 2022 weist einen Jahresüberschuss von 36.907.073,28 Euro aus. Von diesem werden 18.404.297,56 Euro (= 49,87%) gemäß §58 Abs. 2 S. 1 AktG in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Danach ergibt sich ein Bilanzgewinn von 18.502.775,72 Euro.
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, auf das dividendenberechtigte Grundkapital von 6.469.502,00 Euro eine Regeldividende von 2,86 Euro je dividendenberechtigter Aktie (dies entspricht einer Regelausschüttung von rund 50% des Jahresüberschusses), insgesamt 18.502.775,72 Euro, auszuschütten. Bei der Ermittlung des dividendenberechtigten Grundkapitals wurde die Gesamtzahl von 30.498 eigenen Aktien in Abzug gebracht.
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| in Euro | 2022 |
|---|---|
| Bilanzgewinn zum 1.1.2022 | 34.805.920,76 |
| Dividendenzahlung 2022 | -34.805.920,76 |
| Jahresüberschuss 2022 | 36.907.073,28 |
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen | -18.404.297,56 |
| Bilanzgewinn zum 31.12.2022 | 18.502.775,72 |
| Gewinnverwendungsvorschlag | |
| Dividendenzahlung 2023 | -18.502.775,72 |
| Vortrag auf neue Rechnung | 0,00 |
Im Jahresdurchschnitt waren 782 Angestellte (Vorjahr: 682) beschäftigt. Ferner waren 96 Aushilfen (Vorjahr: 97), also insgesamt 878 (Vorjahr: 780) Mitarbeiter beschäftigt.
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen belief sich am Bilanzstichtag auf 13.901.339,63 Euro. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um den Nominalbetrag der Verpflichtungen aus Mietverträgen für Büroräume sowie aus Leasingverträgen für Firmenfahrzeuge; davon sind 3.330.830,23 Euro innerhalb eines Jahres und 7.349.507,85 Euro in einem Zeitraum von über einem bis fünf Jahren fällig. Verpflichtungen in Höhe von 3.221.001,55 Euro sind nach über fünf Jahren fällig. Auf Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen entfällt ein Betrag von 107.441,34 Euro. Dieser ist innerhalb eines Jahres fällig.
Zum 31. Dezember 2022 bestehen Verpflichtungen aus offenen Bestellungen zu Waren und Dienstleistungen in Höhe von 15.598.732,71 Euro.
Bei der Gesellschaft bestehen Haftungsverhältnisse in Höhe von 5.130,00 Euro (Vorjahr: 6.113,00 Euro) aus einer Schuldbeitritts- und Freistellungsvereinbarung mit der secunet International GmbH & Co. KG, Essen, hinsichtlich der abgesicherten Direktzusagen (Pensions-, Jubiläums- und Sterbegeldverpflichtungen) gegenüber den Mitarbeitern, die im Rahmen des mit Wirkung zum 1. Januar 2018 erfolgten Betriebsübergangs nach §613a BGB auf die jeweilige Gesellschaft übertragen wurden.
Mit einer Inanspruchnahme wird aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation der Tochtergesellschaft nicht gerechnet.
Die Gesellschaft ist über die Giesecke + Devrient GmbH, München, ein verbundenes Unternehmen der MC Familiengesellschaft mbH, München, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Darüber hinaus wird die Gesellschaft in den Konzernabschluss der Giesecke + Devrient GmbH, München, einbezogen. Die Giesecke + Devrient GmbH stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Die Konzernabschlüsse werden im Unternehmensregister veröffentlicht.
Das vom Abschlussprüfer der Gesellschaft berechnete Gesamthonorar wird in der entsprechenden Angabe des Konzernabschlusses der secunet Security Networks AG aufgeschlüsselt nach Abschlussprüfungsleistungen, anderen Bestätigungsleistungen und sonstigen Leistungen in der entsprechenden Angabe des Konzernabschlusses der secunet Security Networks AG.
Für die secunet Security Networks AG und die von ihr beherrschten Unternehmen wurden andere Bestätigungsleistungen im Wesentlichen für Leistungen im Zusammenhang mit Prüfungen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, der betriebswirtschaftlichen Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung sowie der inhaltlichen Prüfung des Vorstandsvergütungsberichts erbracht.
Die Gesamtbezüge der aktiven Mitglieder des Vorstands nach §285 Nr. 9 HGB betrugen für die Tätigkeit im Berichtsjahr 1.916 TEuro (Vorjahr: 2.472 TEuro). Darin enthalten sind die Grundvergütung, Nebenleistungen und Sachbezüge, die kurzfristige variable Vergütung sowie der im Geschäftsjahr erfasste Aufwand für die langfristige variable Vergütung. Für die langfristige variable Vergütung sind im Rahmen der Tranchen 2021-2024 sowie 2022-2025 vorläufige virtuelle Aktien gewährt worden, der Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt sich auf 545 TEuro bzw. 374 TEuro belief.
Für die kurzfristige variable Vergütung wurde im Geschäftsjahr eine Rückstellung in Höhe von 478 TEuro gebildet. Die Auszahlung bemisst sich anhand der vom Aufsichtsrat auf der Grundlage des geltenden Vorstandsvergütungssystems festgelegten Zielerreichung und wird voraussichtlich im April 2023 erfolgen. Die Festlegung erfolgt gleichgewichtet anhand der finanziellen Leistungskriterien EBIT und Umsatz.
Gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands bestehen zum Stichtag Verpflichtungen aus Pensionszusagen in Höhe von 1.470 TEuro (Vorjahr: 1.332 TEuro).
Für ehemalige Mitglieder des Vorstands wurden Versorgungsleistungen in Höhe von 44,1 TEuro (Vorjahr: 44,1 TEuro) gezahlt.
Im Rahmen von Beratungsverträgen haben ehemalige Mitglieder des Vorstands Honorare in Höhe von 31,6 TEuro (Vorjahr: 40,7 TEuro) erhalten.
Die Bezüge des Aufsichtsrats betrugen im Berichtsjahr 118,6 TEuro (Vorjahr: 88,0 TEuro). Daneben erhielten die Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats, die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Konzern sind, Gehälter im Rahmen ihres Anstellungsverhältnisses. Die Höhe der Gehälter entsprach dabei einer angemessene Vergütung für entsprechende Funktionen und Aufgaben im Konzern.
Mitglieder des Vorstands hielten zum Stichtag 880 Stück Aktien der Gesellschaft.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats hielten zum Stichtag keine Aktien der Gesellschaft.
Für die secunet AG haben der Vorstand und der Aufsichtsrat die gemäß §161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben. Diese ist den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) unter >> Über uns >> Investoren >> Corporate Governance dauerhaft zugänglich gemacht worden.
Zum Bilanzstichtag 2022 bestehen Stimmrechtsanteile an der Gesellschaft. Die nachstehenden Angaben beruhen auf den von den Mitteilungspflichtigen gemachten Angaben nach §33 Absatz 1 WpHG.
Die MC Familiengesellschaft mbH, mit Sitz in Tutzing, Deutschland, hat uns gemäß §21 Absatz 1 WpHG am 9. Oktober 2012 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der MC Familiengesellschaft mbH an der secunet Security Networks AG, Essen, Deutschland, ISIN: DE0007276503, WKN: 727650 am 8. Oktober 2012 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% und 75% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 79,43% (das entspricht 5.163.102 Stimmrechten) betragen hat.
Davon sind der MC Familiengesellschaft mbH nach §22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG 78,96% (das entspricht 5.132.604 Stimmrechten) über die Giesecke + Devrient Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München, und 0,47% (das entspricht 30.498 Stimmrechten) über die secunet Security Networks AG, Essen, zuzurechnen.
Die Giesecke&Devrient Holding GmbH, München, Deutschland, hat uns nach §21 Abs. 1 WpHG am 10. Februar 2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der secunet Security Networks AG, Kronprinzenstraße 30, 45128 Essen, Deutschland, ISIN: DE0007276503, am 30. November 2006 die Schwellen von 5%, 10%, 25%, 50% und 75% überschritten hat und zu diesem Tag 76,38% (das entspricht 4.964.958 Stimmrechten) beträgt.
Davon sind der Giesecke&Devrient Holding GmbH 50% +1 Aktie (das entspricht 3.250.001 Stimmrechten) nach §22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG über die Giesecke&Devrient GmbH, München, und 26,38% (das entspricht 1.714.957 Stimmrechten) nach §22 Abs. 2 WpHG über die RWTÜV AG, Essen, zuzurechnen.
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| ― | Dipl.-Wirtschaftsingenieur Axel Deininger, Vorstandsvorsitzender/CEO |
| ― | Torsten Henn, Mitglied des Vorstands/COO |
| ― | Dr. Kai Martius, Mitglied des Vorstands/CTO |
| ― | Dipl.-Betriebswirt (FH) Thomas Pleines, Finanzvorstand/CFO |
Vorsitzender
Vorsitzender der Geschäftsführung und CEO der Giesecke + Devrient GmbH, München
Weitere Mitgliedschaften in Aufsichtsräten/Kontrollgremien:
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| ― | Veridos GmbH (Vorsitzender) |
| ― | Netcetera AG, Zürich/Schweiz (Präsident) |
Stellvertretender Vorsitzender
Mitglied der Geschäftsführung der Giesecke + Devrient GmbH, München
Weitere Mitgliedschaften in Aufsichtsräten/Kontrollgremien:
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| ― | Veridos GmbH, Berlin |
| ― | Veridos Matsoukis S.A., Athen/Griechenland |
Mitglied des Aufsichtsrats
Mitglied des Vorstands der GREIF-Stiftung, Mülheim a.d. Ruhr
Weitere Mitgliedschaften in Aufsichtsräten/Kontrollgremien:
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| ― | AKTAIOS GmbH, Essen |
| ― | RWTÜV GmbH, Essen |
| ― | TÜV Thüringen e.V, Erfurt (bis 15. Juni 2022) |
Vertreter der Arbeitnehmer
Keine weiteren Mitgliedschaften in Aufsichtsräten/Kontrollgremien
Vertreterin der Arbeitnehmer
Keine weiteren Mitgliedschaften in Aufsichtsräten/Kontrollgremien
Mitglied des Aufsichtsrats
Universitätsprofessor, Technische Universität, Ilmenau
Keine weiteren Mitgliedschaften in Aufsichtsräten/Kontrollgremien
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag liegen nicht vor.
Essen, den 21. März 2023
Axel Deininger
Torsten Henn
Dr. Kai Martius
Thomas Pleines
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| Anschaffungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| in Euro | Stand am 1.1.2022 | Zugänge | Umbuchungen | Abgänge |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten | 120.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Entgeltlich erworbene Software | 4.543.359,88 | 439.374,96 | 0,00 | -52.528,37 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 3.795.966,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Anlagen im Bau immat. VG | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände, gesamt | 8.459.325,88 | 439.374,96 | 0,00 | -52.528,37 |
| B. Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 22.421.703,20 | 3.862.913,13 | 41.683,38 | -1.028.061,78 |
| Anlagen im Bau | 41.683,38 | 0,00 | -41.683,38 | 0,00 |
| Sachanlagen, gesamt | 22.463.386,58 | 3.862.913,13 | 0,00 | -1.028.061,78 |
| C. Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Kapitalgesellschaften | 13.811.858,75 | 62.469.204,04 | 0,00 | -27.301,68 |
| Anteile an verbundenen Personengesellschaften | 108.231,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 1.213.550,26 | 1.430.000,00 | 0,00 | -600.000,00 |
| Deckungskapitalanteile auf Grund von Rückdeckungsversicherungen | 6.414.381,00 | 1.013.306,00 | 0,00 | 0,00 |
| Finanzanlagen, gesamt | 21.548.021,01 | 64.912.510,04 | 0,00 | -627.301,68 |
| Summe Anlagevermögen | 52.470.733,47 | 69.214.798,13 | 0,00 | -1.707.891,83 |
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| Anschaffungskosten | Kumulierte Abschreibungen | |
|---|---|---|
| in Euro | Stand am 31.12.2022 | Stand am 1.1.2022 |
| --- | --- | --- |
| A. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten | 120.000,00 | 120.000,00 |
| Entgeltlich erworbene Software | 4.930.206,47 | 2.517.411,88 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 3.795.966,00 | 3.380.115,00 |
| Anlagen im Bau immat. VG | 0,00 | 0,00 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände, gesamt | 8.846.172,47 | 6.017.526,88 |
| B. Sachanlagen | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 25.339.921,31 | 15.231.694,72 |
| Anlagen im Bau | -41.683,38 | 0,00 |
| Sachanlagen, gesamt | 25.298.237,93 | 15.231.694,72 |
| C. Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Kapitalgesellschaften | 76.253.761,11 | 3.139.261,99 |
| Anteile an verbundenen Personengesellschaften | 108.231,00 | 0,00 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 2.043.550,26 | 613.550,26 |
| Deckungskapitalanteile auf Grund von Rückdeckungsversicherungen | 7.427.687,00 | 0,00 |
| Finanzanlagen, gesamt | 85.833.229,37 | 3.752.812,25 |
| Summe Anlagevermögen | 119.977.639,77 | 25.002.033,85 |
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| Kumulierte Abschreibungen | Buchwerte | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Euro | Zugänge | Umbuchungen | Abgänge | Stand am 31.12.2022 | Stand am 31.12.2022 | Stand am 31.12.2021 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 120.000,00 | 0,00 | 0,00 |
| Entgeltlich erworbene Software | 774.979,96 | 0,00 | -52.528,37 | 3.239.863,47 | 1.690.343,00 | 2.025.948,00 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 91.620,00 | 0,00 | 0,00 | 3.471.735,00 | 324.231,00 | 415.851,00 |
| Anlagen im Bau immat. VG | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände, gesamt | 866.599,96 | 0,00 | -52.528,37 | 6.831.598,47 | 2.014.574,00 | 2.441.799,00 |
| B. Sachanlagen | ||||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3.391.962,99 | 0,00 | -906.655,78 | 17.717.001,93 | 7.622.919,38 | 7.190.008,48 |
| Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -41.683,38 | 41.683,38 |
| Sachanlagen, gesamt | 3.391.962,99 | 0,00 | -906.655,78 | 17.717.001,93 | 7.581.236,00 | 7.231.691,86 |
| C. Finanzanlagen | ||||||
| Anteile an verbundenen Kapitalgesellschaften | 0,00 | 0,00 | -27.301,68 | 3.111.960,31 | 73.141.800,80 | 10.672.596,76 |
| Anteile an verbundenen Personengesellschaften | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 108.231,00 | 108.231,00 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 613.550,26 | 1.430.000,00 | 600.000,00 |
| Deckungskapitalanteile auf Grund von Rückdeckungsversicherungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 7.427.687,00 | 6.414.381,00 |
| Finanzanlagen, gesamt | 0,00 | 0,00 | -27.301,68 | 3.725.510,57 | 82.107.718,80 | 17.795.208,76 |
| Summe Anlagevermögen | 4.258.562,95 | 0,00 | -986.485,83 | 28.274.110,97 | 91.703.528,80 | 27.468.699,62 |
Wir haben den Jahresabschluss der secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der secunet Security Networks Aktiengesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts. |
Gemäß §322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
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| ― | 1. Umsatzrealisierung |
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
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| ― | 1. Sachverhalt und Problemstellung |
| ― | 2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse |
| ― | 3. Verweis auf weitergehende Informationen |
Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
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| ― | 1. Im Jahresabschluss der secunet Security Networks Aktiengesellschaft werden in der Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse in Höhe von € 330 Mio ausgewiesen. Zum einen erzielt die secunet Security Networks Aktiengesellschaft aus dem Verkauf von Hardwareprodukten und Softwarelizenzen Umsatzerlöse, die sie erfasst, wenn die Leistung erbracht ist und der Gefahrenübergang auf den Kunden stattgefunden hat. Sofern gleichzeitig weitere Leistungen mit dem Kunden vereinbart werden, insbesondere für Wartung, Updates und erweiterte Garantiezusagen, werden die Realisationskriterien für jede Komponente einzeln angewendet. Des Weiteren realisiert die secunet Security Networks Aktiengesellschaft Umsatzerlöse aus der Erbringung von spezialisierten Dienstleistungen für die Beratung der Implementierung von umfassenden IT-Sicherheitslösungen sowie für die Entwicklung von Software im Wesentlichen auf Basis der zum Stichtag geleisteten Arbeitsstunden. Bedingt durch die Kundenstruktur, zu der im überwiegenden Mäße öffentliche Auftraggeber sowie aus dem Industriesektor u.a. auch Automobilhersteller zählen, ist die Anzahl der Bestellungen und dementsprechend das Auftrags- und Leistungsvolumen im vierten Quartal des Geschäftsjahres vergleichsweise höher als in den anderen Quartalen. Angesichts der hohen Anzahl der Geschäftsvorfälle zum Ende des Geschäftsjahres verbunden mit den unterschiedlichen vertraglichen Vereinbarungen sowie einem hohen Anteil von Mehrkomponentenverträgen besteht ein wesentliches Risiko, dass die Umsatzerlöse im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht periodengerecht erfasst werden. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung. |
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| ― | 2. Wir haben im Rahmen unserer Prüfung auch durch Einsatz IT-gestützter Prüfungstechniken unter anderem die Angemessenheit und Wirksamkeit des eingerichteten internen Kontrollsystems der Gesellschaft in Bezug auf eine vollständige und richtige Erfassung sowie periodengerechte Realisierung der Umsatzerlöse beurteilt. Zudem haben wir uns ein Verständnis von den zugrundeliegenden vertraglichen Vereinbarungen verschafft und diese hinsichtlich des Erlösrealisierungszeitpunktes gewürdigt. Zur Beurteilung der Umsatzrealisierung haben wir entsprechende Vertragsdokumente herangezogen und gewürdigt sowie schwerpunktmäßig die Rechnungen für nach einem Stichprobenverfahren ausgewählte Umsätze, die im Dezember 2022 und Januar 2023 realisiert wurden, mit den zugehörigen Bestellungen, Verträgen, externen Liefernachweisen, Abnahmeprotokollen bzw. Stundennachweisen verglichen. Darüber hinaus haben wir für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Saldenbestätigungen auf Basis einer Stichprobenauswahl eingeholt. Sofern wir keine Antworten für die angefragten Salden erhalten haben, haben wir diese durch alternative Prüfungshandlungen, insbesondere Abgleich der Salden mit den zuvor genannten externen Dokumenten überprüft. Wir konnten uns davon überzeugen, dass die eingerichteten Systeme und Prozesse sowie die eingerichteten Kontrollen insgesamt angemessen sind, um eine periodengerechte Umsatzrealisierung zu gewährleisten. |
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| ― | 3. Die Angaben der Gesellschaft zu den Umsatzerlösen sind im Anhang unter dem Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie Abschnitt 10. "Umsatzerlöse" enthalten. |
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
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| ― | die in Abschnitt "Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft und des Konzerns" des Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle Erklärung zur Erfüllung der §§289b bis 289e HGB und der §§315b bis 315c HGB |
| ― | den Unterabschnitt "Aussage zur Angemessenheit und Wirksamkeit der Governance Systeme" des Abschnitts "Risikomanagement und Internes Kontrollsystem" des Lageberichts |
Die sonstigen Informationen umfassen zudem
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| ― | die Erklärung zur Unternehmensführung nach §289f HGB und §315d HGB |
| ― | den Vergütungsbericht nach §162 AktG, für den zusätzlich auch der Aufsichtsrat verantwortlich ist |
| ― | alle übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß §317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei secunet_AG_JA_LB_ESEF_2022_12_31.ZIP enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des §328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des §328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach §317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des §328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des §328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des §328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des §328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| ― | beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 25. Mai 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 13. Dezember 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020 als Abschlussprüfer der secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Essen, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach §317 Abs. 3a HGB" und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Philip Meyer zu Spradow.
Essen, den 22. März 2023
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Philip Meyer zu Spradow, Wirtschaftsprüfer
Michael Herting, Wirtschaftsprüfer
"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."
Essen, den 21. März 2023
Axel Deininger
Torsten Henn
Dr. Kai Martius
Thomas Pleines
Der Vergütungsbericht erläutert die Vergütungen der früheren und gegenwärtigen Mitglieder des Vorstands und die satzungsgemäße Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der secunet Security Networks Aktiengesellschaft (nachfolgend "secunet AG") im Geschäftsjahr 2022 sowie die weiteren Leistungen an die gegenwärtigen Vorstandsmitglieder. Es finden sich detaillierte Informationen zum Vergütungssystem, die für das Verständnis der Angaben notwendig sind, zur Vergütung und zu Leistungen an die Vorstandsmitglieder, zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und Erläuterungen, wie die Vergütung die langfristige Entwicklung der secunet AG fördert. Die Erstellung des Vergütungsberichts nach §162 AktG liegt in der Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Der Vergütungsbericht sowie der Vermerk des Abschlussprüfers über die durchgeführte inhaltliche Prüfung sind auf der Internetseite der secunet AG abrufbar (www.secunet.com im Bereich >> Über uns >> Investoren >> Corporate Governance). Informationen zu den jeweils aktuellen Vergütungssystemen können ebenfalls auf der Internetseite abgerufen werden. Der Vergütungsbericht orientiert sich insbesondere an den neuen Anforderungen durch das Gesetz zur zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCKG) in der Fassung vom 28. April 2022 (DCGK 2022).
Das seit dem Geschäftsjahr 2021 gültige Vergütungssystem wurde erstmalig der Hauptversammlung am 12. Mai 2021 zur Billigung vorgelegt. Mit einer Zustimmungsquote von 97,44% wurde das vorgelegte Vergütungssystem gebilligt. Gemäß den Vorschriften des §120a AktG hat der Aufsichtsrat das Vergütungssystem bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens aber alle vier Jahre, zur Billigung der Hauptversammlung vorzulegen. Im Geschäftsjahr 2022 gab es keine Änderungen im Vorstandsvergütungssystem.
Der nach diesen Grundsätzen erstmalig für das Geschäftsjahr 2021 erstellte Vergütungsbericht über die den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der secunet AG im vorangegangenen Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete Vergütung wurde von der Hauptversammlung am 25. Mai 2022 mit einer Mehrheit von 93,92% des vertretenen Kapitals gemäß §120 Abs. 4 AktG gebilligt.
Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder leistet einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Unternehmensstrategie der secunet AG. Dabei soll die Ausgestaltung der einzelnen Vergütungskomponenten an die Erreichung wesentlicher Unternehmensziele gekoppelt werden. Insoweit orientiert sich die Vorstandsvergütung insbesondere an langfristigem und nachhaltigem Wachstum, Steigerung der Profitabilität, Wettbewerbsfähigkeit sowie Nachhaltigkeitszielen. Dabei werden neben finanziellen Kennzahlen auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren berücksichtigt, die für den langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg gleichsam essenziell sind. Durch diese Anreize werden die Interessen des Vorstands mit denen der Aktionäre, Mitarbeiter, Kunden und weiterer Stakeholder im Sinne der erfolgreichen Unternehmensentwicklung in Einklang gebracht. Auch gewährleistet das Vergütungssystem, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihrer Leistung und dem jeweiligen Verantwortungsbereich angemessen zu vergüten.
Bei der Ausgestaltung der Vorstandsvergütung berücksichtigt der Aufsichtsrat insbesondere die folgenden Grundsätze:
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| ― | Förderung der Unternehmensstrategie |
| ― | Langfristige und nachhaltige Entwicklung |
| ― | Angemessenheit |
| ― | Pay for Performance |
| ― | Ausrichtung an den Aktionärsinteressen |
| ― | Marktüblichkeit |
| ― | Durchgängigkeit des Vergütungssystems |
Das System zur Vergütung des Vorstands wird nach den Vorgaben der §§87 Absatz 1, 107 Absatz 3 Satz 7 des Aktiengesetzes vom Aufsichtsrat festgesetzt. Der Aufsichtsrat kann bei Bedarf auf externe Berater zur Entwicklung des Systems zurückgreifen. Im Rahmen der Mandatierung der Vergütungsberater wird insbesondere auf deren Unabhängigkeit geachtet.
Bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems wird auf die Angemessenheit der Vorstandsvergütung geachtet. Der Aufsichtsrat achtet bei der Festsetzung der variablen Vergütungsparameter zudem auf eine Durchgängigkeit des Vergütungssystems im Verhältnis zu den Mitarbeitern der secunet AG, indem die variable Vergütung der Mitarbeiter grundsätzlich an zumindest teilweise identische Erfolgskriterien geknüpft wird wie für den Vorstand.
Die Anforderungen des Aktiengesetzes, insbesondere die Anforderungen des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) sowie die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der am 28. April 2022 beschlossenen Fassung (DCGK 2022) für die Behandlung von Interessenkonflikten im Aufsichtsrat, werden auch bei der Fest- und Umsetzung sowie Überprüfung des Vergütungssystems beachtet. Potenziell kollidierende Interessenlagen haben die Mitglieder des Aufsichtsrats mitzuteilen. In solchen Fällen sind die betroffenen Mitglieder bei den konfliktbehafteten Punkten nicht zu beteiligen.
Das vorliegende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der secunet AG gilt seit dem 1. Januar 2021. Gewährte und geschuldete Vergütungen richten sich nach den jeweils zugrunde liegenden Verträgen der Vorstandsmitglieder.
Der Aufsichtsrat legt im Einklang mit dem Vergütungssystem jeweils die Höhe der Gesamtzielvergütung für die einzelnen Vorstandsmitglieder sowie die Bemessungsgrundlagen bzw. Leistungskriterien für die variablen Vergütungsbestandteile fest. Dabei wird darauf geachtet, dass die Gesamtzielvergütung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage der Gesellschaft steht, auf eine langfristige und nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet ist und die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigt. Bei der Beurteilung der Üblichkeit der Vergütungshöhe des jeweiligen Vorstandsmitglieds wird sowohl das vergleichbare externe Unternehmensumfeld (horizontaler Vergleich) als auch die unternehmensinterne Vergütung (vertikaler Vergleich) berücksichtigt:
In horizontaler Hinsicht wird bei der Festlegung der Vergütungshöhe eine geeignete Vergleichsgruppe (sogenannte Peer-Group) herangezogen. Generell wird die Vergleichsgruppe unter Beachtung der Kriterien Umsatz, Marktkapitalisierung, Bilanzsumme, Unternehmenssitz, Mitarbeiterzahl und Vergleichbarkeit der Branche ausgewählt. Vor dem Hintergrund der Unternehmensspezialisierung auf IT-Sicherheitslösungen berücksichtigt der Aufsichtsrat in der Regel eine repräsentative Anzahl vergleichbarer IT-Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland als Vergleichsgruppe.
Im Rahmen des Vertikalvergleichs wird die Angemessenheit der Vergütung unter Berücksichtigung der Vergütung des oberen Führungskreises (im Sinne der ersten Ebene unter dem Vorstand ohne die Zentralbereiche (secunet Services und Stäbe)) und der relevanten Gesamtbelegschaft überprüft, auch unter Berücksichtigung der Vergütungsentwicklung im zeitlichen Verlauf.
Die Zielvergütung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022 stellt sich wie folgt dar:
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| Vergütungsbestandteil (in Euro) | Deininger (ordentliches Vorstandsmitglied vom 1. Januar 2018 -31. Mai 2019, Vorstandsvorsitzender seit 1. Juni 2019) | Henn (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) | Dr. Martius (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) | Pleines (ordentliches Vorstandsmitglied seit 18. März 1999) |
|---|---|---|---|---|
| Grundvergütung | 270.000,00 | 205.000,00 | 205.000,00 | 250.000,00 |
| Nebenleistungen 1 | 27.608,00 | 25.080,00 | 31.058,00 | 26.058,00 |
| kurzfristige variable Vergütung | 130.000,00 | 100.000,00 | 100.000,00 | 100.000,00 |
| langfristige variable Vergütung | 140.000,00 | 105.000,00 | 105.000,00 | 110.000,00 |
| Versorgungsbezüge 2 | 19.156,00 | 12.200,00 | 12.200,00 | 24.782,00 |
| Gesamt | 586.764,00 | 447.280,00 | 453.258,00 | 510.840,00 |
1 Bei den Nebenleistungen wird der IST-Wert des Geschäftsjahres angesetzt, da hier keine betragsmäßige Deckelung vorgenommen wurde.
2 Deininger und Pleines: Zuführung nach IFRS zu den Pensionsrückstellungen für direkte Pensionszusagen; Henn und Dr. Martius: Versorgungsentgelt für mittelbare Versorgungszusagen
Durch geringfügige Änderungen bei den Nebenleistungen sowie den Versorgungsbezügen haben die Zielvergütungen im Vergleich zum Vorjahr um durchschnittlich -1% abgenommen.
Weder bei der Festlegung der Zielvergütung für das Geschäftsjahr noch bei der Bestimmung der gewährten und geschuldeten Vergütung wurden die im Vergütungssystem gegebenen Möglichkeiten, vom Vergütungssystem abzuweichen, ausgeübt.
Der Aufsichtsrat hält die Vergütung für das Geschäftsjahr 2022 für angemessen.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus erfolgsabhängigen sowie erfolgsunabhängigen Vergütungskomponenten zusammen. Nachfolgend wird das Vergütungssystem im Überblick skizziert:
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| Vergütungskomponente | Zweck | Vertragliche Gestaltung | ||
|---|---|---|---|---|
| Erfolgsunabhängige Komponenten | Grundvergütung | Sicherung eines angemessenen Einkommens unter Berücksichtigung des Ressorts bzw. der Aufgaben des Vorstandsmitglieds | Fixe vertraglich vereinbarte Vergütung, die in zwölf gleichen Monatsraten ausbezahlt wird | |
| Nebenleistungen | Kostenübernahme/ Nachteilsausgleich | Sach- und sonstige Bezüge; im Wesentlichen die Gewährung der privaten Inanspruchnahme der Dienstwagen und Zuschüsse zu Versicherungen (Unfallversicherung, Zuschüsse zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung), Abschluss einer D&O-Versicherung sowie Fortzahlung der Vergütung bei Krankheit und Sterbegeld. | ||
| Versorgungszusage | Aufbau privater Altersvorsorge | Unterschiedliche Ausgestaltung der Versorgungszusage je nach Zeitpunkt des Eintritts in das Vorstandsamt: lebenslange Rente mit Hinterbliebenenversorgung oder Zahlung eines monatlichen Beitrags zur Altersvorsorge. Für ein Vorstandsmitglied, das bereits im Jahr 1999 in den Vorstand der Gesellschaft bestellt wurde, gilt eine sog. defined-benefit Versorgungszusage nach Maßgabe der Versorgungsordnung des Rheinisch-Westfälischen TÜV in der jeweils gültigen Fassung, wobei die ruhegeldfähigen Bezüge als Bemessungsgröße individuell begrenzt sind. Für das im Jahr 2017 bestellte Vorstandsmitglied gilt eine sog. defined contribution, eine baustein-basierte Versorgungszusage in Form einer Direktzusage mit einem festen jährlichen Versorgungsbaustein. Für die übrigen Vorstände, die danach eingetreten sind, und für etwaige künftig neu eintretende, nach diesem Vergütungssystem zu vergütende Vorstandsmitglieder, gilt eine beitragsorientierte Leistungszusage, die grundsätzlich extern durchgeführt wird und einen jährlichen Versorgungsbeitrag in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des vertraglich geregelten versorgungsfähigen Jahreseinkommens vorsieht. | ||
| Erfolgsabhängige Komponenten | Kurzfristige (einjährige) variable Vergütung | Erreichen der Unternehmensziele für das laufende Geschäftsjahr Fokus auf den operativen Unternehmenserfolg sowie stetigen Cashflow | Typ | Tantieme (Auszahlung in bar) |
| Bemessungszeitraum | Geschäftsjahr | |||
| Begrenzung/ Tantieme-Cap | 200% der Zielerreichung 200% Auszahlung des Zielwertes | |||
| Erfolgsabhängige Komponenten | Kurzfristige (einjährige) variable Vergütung | Erreichen der Unternehmensziele für das laufende Geschäftsjahr Fokus auf den operativen Unternehmenserfolg sowie stetigen Cashflow | Typ | Tantieme (Auszahlung in bar) |
| Leistungskriterien | Finanzielle geschäftsjahresbezogene Unternehmensziele (z.B. Ergebnisziel (EBIT) und Wachstumsziel (Umsatz), wobei die Ziele und deren Gewichtung für jedes Geschäftsjahr neu festgelegt werden können | |||
| Anpassungsmöglichkeit bei außergewöhnlichen Entwicklungen | Anpassung durch Herabsetzung oder Erhöhung um bis zu 20% der ermittelten Tantieme bei außergewöhnlichen Entwicklungen möglich, jedoch begrenzt durch das Tantieme-Cap; bei einem ermittelten Auszahlungsbetrag von null kann eine Erhöhung auf bis zu 10% des Tantieme-Zielbetrags erfolgen | |||
| Auszahlung | Im folgenden Geschäftsjahr einen Monat nach Feststellung des Jahresabschlusses für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr | |||
| Langfristige (mehrjährige) variable Vergütung | Anreiz, Unternehmenserfolg nachhaltig zu steigern Besondere Berücksichtigung der Aktionärsinteressen Orientierung an der Kapitalmarktentwicklung der secunet AG, z.B. im Vergleich zu einem Vergleichsindex | Plantyp | Virtueller (vorwärtsgerichteter) Performance Share Plan (Auszahlung in bar) | |
| Bemessungszeitraum | Vier Jahre | |||
| Begrenzung/Cap | 150% der Zielerreichung 200% Auszahlung des Zielwertes | |||
| Leistungskriterien | Kapitalmarktziel, z.B. Relativer Total Shareholder Return (TSR) gegenüber Vergleichsindex Strategieziele Environmental, Social, Governance (ESG-Ziele)/ Nachhaltigkeitsziele | |||
| Langfristige (mehrjährige) variable Vergütung | Anreiz, Unternehmenserfolg nachhaltig zu steigern Besondere Berücksichtigung der Aktionärsinteressen Orientierung an der Kapitalmarktentwicklung der secunet AG, z.B. im Vergleich zu einem Vergleichsindex | Plantyp | Virtueller (vorwärtsgerichteter) Performance Share Plan (Auszahlung in bar) | |
| Anpassungsmöglichkeit bei außergewöhnlichen Entwicklungen | Anpassung durch Herabsetzung oder Erhöhung um bis zu 20% des ermittelten PSP-Auszahlungsbetrags bei außergewöhnlichen Entwicklungen möglich, jedoch begrenzt durch das Cap; bei einem ermittelten PSP-Auszahlungsbetrag von null kann eine Erhöhung auf bis zu 10% des Tantieme-Zielbetrags erfolgen | |||
| Auszahlung | Auszahlung mit der nächstmöglichen Gehaltsabrechnung nach Feststellung des Konzernjahresabschlusses der Gesellschaft, der auf das Ende der jeweiligen Performanceperiode folgt, jedoch nicht später als am 31. Dezember des dem Ende der Performanceperiode folgenden Geschäftsjahres | |||
| Sonstige Vergütungsregelungen | Maximalvergütung | Auszahlungen in unangemessener Höhe werden vermieden | Die maximal mögliche Maximalvergütung unter diesem Vergütungssystem wird für den Vorstandsvorsitzenden auf 1.000.000 Euro brutto und für alle übrigen Vorstandsmitglieder auf jeweils 900.000 Euro brutto pro Jahr festgelegt; vertraglich kann eine niedrigere Maximalvergütung vereinbart werden | |
| Malus und Clawback | Compliance Bereinigung fehlerhafter Grundlagen | Teilweise oder vollständige Reduzierung (Malus) bzw. Rückforderung (Clawback) der variablen Vergütung bei Festlegung der variablen Vergütung auf fehlerhafter Datengrundlage bzw. bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung | ||
| Vorzeitige Vertragsbeendigung | Begrenzung unangemessen hoher Abfindungen bei (vorzeitiger) Vertragsbeendigung | Kopplungsklausel mit Abfindungsanspruch (Begrenzung auf max. zwei Jahresgehälter bzw. Vergütung für die Restlaufzeit) Sog. Good/Bad-Leaver-Regelungen in Bezug auf ausstehende Tranchen unter dem Performance Share Plan |
Das Vergütungssystem umfasst sämtliche erfolgsunabhängigen (fixen) sowie erfolgsabhängigen (variablen) Vergütungsbestandteile, deren Summe die Gesamtvergütung der jeweiligen Vorstandsmitglieder abbildet und im Folgenden in ihren Einzelbestandteilen dargestellt wird. Dabei setzt sich die erfolgsunabhängige Festvergütung aus Grundvergütung sowie Sach- und sonstigen Bezügen (sogenannte Nebenleistungen) sowie Leistungen zur Altersversorgung zusammen. Die erfolgsabhängige Vergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus einer kurzfristigen sowie einer langfristigen variablen Komponente. Die kurzfristige variable Vergütung wird in Form einer Tantieme geleistet. Die langfristige variable Vergütung basiert auf einem (virtuellen) Performance Share Plan.
In dieser Vergütungsstruktur übersteigt die Zielhöhe der langfristigen variablen Vergütung die Zielhöhe der kurzfristig orientierten variablen Vergütung.
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| Geschäftsjahr | Jahr 2 | Jahr 3 | Jahr 4 | |
|---|---|---|---|---|
| Erfolgsunabhängige Vergütung | Festvergütung (Grundvergütung/ Nebenleistungen/ Versorgungszusage) | |||
| Erfolgsabhängige Vergütung | Kurzfristige variable Vergütung (Tantieme) | |||
| Langfristige variable Vergütung (Performance Share Plan) |
Die Grundvergütung beträgt dabei je nach Vorstandsmitglied etwa zwischen 50% und 55% der Zieldirektvergütung (das heißt ohne Berücksichtigung von Nebenleistungen und Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung). Die kurzfristige variable Vergütung (Tantieme) entspricht circa 21% bis 25% der Zieldirektvergütung (das heißt ohne Berücksichtigung von Nebenleistungen und Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung), während die langfristige variable Vergütung (Performance Share Plan) zwischen etwa 23% und 26% zur Zieldirektvergütung (das heißt ohne Berücksichtigung von Nebenleistungen und Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung) beiträgt, wobei gewährleistet wird, dass die langfristige variable Vergütung die kurzfristige variable Vergütung in den Zielbeträgen (das heißt bei 100% Zielerreichung) übersteigt.
Der Anteil der festen Vergütungsbestandteile an der Gesamtzielvergütung für ein Jahr (das heißt einschließlich Nebenleistungen und Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung) beträgt damit zwischen etwa 55% und 62%, wobei die erfolgsabhängigen variablen Vergütungskomponenten mit dem Wert bei 100% Zielerreichung angesetzt werden, während die variablen Vergütungsbestandteile zwischen ca. 38% und 45% der Gesamtzielvergütung ausmachen. Geringfügige Verschiebungen um wenige Prozentpunkte können sich aufgrund schwankender Bewertung des Altersversorgungsaufwands und der Nebenleistungen ergeben, welche für Zwecke der hier angegebenen prozentualen Anteile an der Ziel-Gesamtzielvergütung mit einem pauschalierten Betrag auf Basis früherer Erfahrungswerte mit einem geringfügigen Zuschlag angesetzt wurden.
Zusammengefasst stellt sich dies wie folgt dar:
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| Fixe Vergütungsbestandteile (Grundvergütung, Nebenleistungen sowie Versorgungsbezüge) | 55%-62% |
|---|---|
| Variable Vergütungsbestandteile bei 100% Zielerreichung | 38%-45% |
| Gesamtzielvergütung | 100% |
Die Grundvergütung ist eine feste, auf das Gesamtjahr bezogene Barvergütung, welche in zwölf gleichen monatlichen Raten ausgezahlt wird. Die Höhe der jeweiligen Grundvergütung orientiert sich dabei an der Rolle im Vorstand (Vorstandsvorsitzender, ordentliches Mitglied), dem Verantwortungsbereich, der Erfahrung und der Position des jeweiligen Vorstandsmitglieds.
Die Grundvergütungen für das Jahr 2022 stellen sich wie folgt dar:
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| Grundvergütung (in Euro) | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Deininger (Vorstandsvorsitzender seit 1. Juni 2019) | 270.000,00 | 270.000,00 |
| Henn (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) | 205.000,00 | 205.000,00 |
| Dr. Martius (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) | 205.000,00 | 205.000,00 |
| Pleines (ordentliches Vorstandsmitglied seit 18. März 1999) | 250.000,00 | 250.000,00 |
| Gesamt | 930.000,00 | 930.000,00 |
Darüber hinaus erhält jedes Vorstandsmitglied Sach- und sonstige Bezüge (sogenannte Nebenleistungen). Hierzu gehören im Wesentlichen die Gewährung der privaten Inanspruchnahme der Dienstwagen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Zuschüsse zu Versicherungen. Insbesondere erhalten die Vorstandsmitglieder eine Unfallversicherung sowie Zuschüsse zur privaten Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und nehmen an einer D&O-Versicherung (mit üblichem gesetzlich vorgesehenem Selbstbehalt) teil. Zudem wird ihren Angehörigen im Falle ihres Todes ein Sterbegeld gezahlt. Die Sachbezüge stehen allen Vorstandsmitgliedern grundsätzlich in gleicher Weise zu, die Höhe kann indes je nach der persönlichen Situation variieren. Die auf die Zuschüsse zu Renten- und Unfallversicherung entfallenden Steuern werden von der Gesellschaft getragen. Der Aufsichtsrat kann andere oder zusätzliche marktübliche Nebenleistungen gewähren, wie zum Beispiel die Möglichkeit zur privaten Nutzung der dienstlichen mobilen Endgeräte bzw. bei Neueintritten die Übernahme von Umzugskosten.
Die Gesellschaft spricht den Mitgliedern des Vorstands eine Versorgungszusage aus. Abhängig vom Zeitpunkt der Bestellung des Vorstands liegen leistungs- und beitragsbezogene sowie mittelbare Zusagen vor. Im Einzelnen wurden folgende Vereinbarungen getroffen:
Die Versorgungszusage für den Vorstandsvorsitzenden Herrn Deininger beruht auf einer Direktzusage aus dem Jahre 2017 mit einem festen jährlichen Versorgungsbaustein (defined contribution), welcher auf einem persönlichen Versorgungskonto gutgeschrieben wird. Der dem Versorgungskonto jährlich zugeteilte Versorgungsbaustein wird auf der Grundlage eines festgelegten fiktiven Versorgungsbeitrags und einem bei der jährlichen Zuteilung gültigen, altersentsprechenden versicherungsmathematischen Transformationsfaktor ermittelt. Aus der Summe der verdienten Versorgungsbausteine folgt das Versorgungskapital, welches dem Vorstandsmitglied bei Vollendung des 67. Lebensjahres zusteht und welches zugleich die Bemessungsgrundlage für vorzeitig zu erbringende Versorgungsleistungen bildet, namentlich aufgrund vorzeitiger Altersleistung (frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres), Leistungen bei Invalidität und Leistungen an Hinterbliebene bei Tod.
Im Falle des Ausscheidens des Vorstandsmitglieds vor Eintritt eines Versorgungsfalls bleibt die zu diesem Zeitpunkt erreichte Anwartschaft auf Versorgungsleistungen in Höhe der zu diesem Zeitpunkt verdienten Versorgungsbausteine aufrechterhalten. Davon unabhängig gibt es eine Mindest-Hinterbliebenenabsicherung, die grundsätzlich das Zweifache des bei Eintritt des Leistungsfalls maßgeblichen jährlichen Festgehalts des Vorstands gemäß Dienstvertrag beträgt. Bei vorzeitigem Ausscheiden vor Erfüllung der Voraussetzungen für die Zahlung einer Versorgungsleistung wird die Mindest-Hinterbliebenenabsicherung auf der Grundlage des Doppelten des zuletzt von der Gesellschaft gezahlten jährlichen Festgehalts multipliziert mit dem Verhältnis von tatsächlicher Dienstzeit ab Diensteintritt zur möglichen Dienstzeit bis zur festen Altersgrenze. Das Vorstandsmitglied kann dabei grundsätzlich zwischen einer Auszahlung als einmalige Kapitalleistung oder als laufende Monatsrente wählen, wobei im letzteren Fall die Gesellschaft den Durchführungsweg neu festlegen kann (zum Beispiel durch einen Pensionsfonds). Daneben stehen dem Vorstandsmitglied Versorgungsansprüche aus einer früheren Versorgungszusage als Mitarbeiter (in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage) zu.
Die Altersversorgung von Herrn Pleines beruht auf einer sogenannten defined-benefit Versorgungszusage aus dem Jahre 1999 nach Maßgabe der Versorgungsordnung des Rheinisch-Westfälischen TÜV in der jeweils gültigen Fassung, aus welcher ein Anspruch auf Altersruhegeld bzw. gegebenenfalls auf ein vorgezogenes Altersruhegeld bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze bzw. ein Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsruhegeld oder ein Witwen/Witwengeld folgt, wobei die ruhegeldfähigen Bezüge als Bemessungsgröße individuell begrenzt sind.
Die nach den Regelungen der IFRS ermittelten Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen sowie die unter IFRS insgesamt zurückgestellten Beträge sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
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| Versorgungsaufwand | Defined Benefit Obligation (DBO) | |||
|---|---|---|---|---|
| in Euro | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| gegenwärtige Mitglieder des Vorstands | ||||
| Deininger | 19.156,00 | 24.567,00 | 376.158,00 | 607.363,00 |
| Pleines | 24.782,00 | 37.298,00 | 788.262,00 | 1.151.052,00 |
| Gesamt | 43.938,00 | 61.865,00 | 1.164.420,00 | 1.758.415,00 |
Für die übrigen Vorstandsmitglieder liegen mittelbare Versorgungszusagen in Form einer lebenslangen Rente mit Hinterbliebenenversorgung vor, welche extern durchgeführt wird. Für diese Zwecke entrichtet die secunet AG einen jährlichen Beitrag (2022: 12.200 Euro, Vorjahr: 12.750 Euro) in Höhe von 4% des festen Jahresgehalts (Grundvergütung) zuzüglich des Zielwerts der kurzfristigen einjährigen variablen Vergütung (Tantieme). Die Versorgungszusage umfasst dabei Versorgungsleistungen im Alter und Leistungen an Hinterbliebene bei Tod. Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens des Vorstandsmitglieds bleibt eine Versorgungsbegünstigung aufrechterhalten. Die Höhe der bis dahin erworbenen Anwartschaft entspricht den Leistungen aus der zum Zeitpunkt des Ausscheidens beitragsfrei gestellten Rückversicherung.
Das Vorstandsmitglied kann hinsichtlich der Auszahlung der Versorgungsleistung dabei grundsätzlich zwischen einer Auszahlung als einmalige Kapitalleistung oder als laufende Monatsrente wählen, wobei das Vorstandsmitglied und seine Hinterbliebenen an die einmal getroffene Entscheidung zur Auszahlung gebunden sind. Im Falle des Todes des Vorstandsmitglieds vor Bezug einer Versorgungsleistung im Alter erhält der versorgungsbegünstigte hinterbliebene Ehegatte eine einmalige Kapitalzahlung als Hinterbliebenenleistung. Laufende Versorgungsleistungen werden jährlich um mindestens 1% ihres letzten Zahlbetrags erhöht, erstmals ein Jahr nach ihrem Zahlungsbeginn. Falls sich aus einer Überschussbeteiligung aus der von der Unterstützungskasse abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung eine höhere Anpassung ergibt, wird die höhere Anpassung gewährt.
Die variable Vergütung soll durch die kurz- wie langfristige Erfolgsorientierung eine nachhaltige Unternehmensentwicklung sowie die ambitionierte strategische Ausrichtung der secunet AG fördern. Dabei setzt sich die erfolgsabhängige variable Vergütung aus der kurzfristig orientierten Tantieme und der langfristig orientierten variablen Vergütung aus dem Performance Share Plan zusammen.
Die Parameter für die kurzfristige (Tantieme) und die langfristige (Performance Share Plan) variable Vergütung unterscheiden sich vor allem hinsichtlich des Bemessungszeitraums sowie der jeweiligen Leistungskriterien. Während der Tantieme ausschließlich finanzielle Leistungskriterien zugrunde liegen, werden unter dem Performance Share Plan auch nichtfinanzielle Ziele berücksichtigt (insbesondere ESG- bzw. Nachhaltigkeitsziele).
Bei der Auswahl der jeweiligen Leistungskriterien achtet der Aufsichtsrat zumindest bei den finanziellen Leistungskriterien auf Messbarkeit sowie auf Strategierelevanz, das heißt, die Kennzahlen sind insbesondere am Wachstum und der Steigerung der Profitabilität der secunet AG ausgerichtet. Soweit bei nichtfinanziellen Leistungskriterien eine Beurteilung nach pflichtgemäßem Ermessen erfolgt, achtet der Aufsichtsrat auf eine nachvollziehbare Bewertung. Die Beachtung diverser Leistungskategorien unter dem Performance Share Plan gewährleistet eine ganzheitliche und umfassende Abbildung des Unternehmenserfolgs.
Zusätzlich kann der Aufsichtsrat auch nach Festsetzung der relevanten Leistungskriterien und Ziele außergewöhnliche Entwicklungen im Rahmen der Feststellung der Zielerreichung in begründeten Sonderfällen angemessen berücksichtigen, insbesondere durch eine Bereinigung der sich dadurch ergebenden Sondereffekte. Dies kann bei außergewöhnlichen Entwicklungen zu einer Erhöhung (nicht indes zur Überschreitung des jeweils vorgesehenen Cap für den variablen Vergütungsbestandteil) wie auch zu einer Reduzierung des variablen Vergütungsbestandteils um jeweils bis zu 20% führen; beträgt der variable Vergütungsbestandteil null, kann der Aufsichtsrat ihn auf bis zu 10% des jeweiligen Zielbetrags erhöhen, um außerordentlichen Entwicklungen angemessen Rechnung zu tragen. Als außergewöhnliche, unterjährige Entwicklungen kommen insbesondere untypisch weitreichende Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Betracht, sofern diese oder ihre konkreten Auswirkungen nicht vorhersehbar waren. Hingegen gelten normal schwankende Marktentwicklungen nicht als außergewöhnliche Entwicklungen. Die Herabsetzungsmöglichkeit gemäß §87 Absatz 2 des Aktiengesetz bleibt daneben unberührt.
Die einjährige variable Vergütung (Tantieme) zielt darauf ab, den jeweiligen Beitrag zur operativen Umsetzung der Strategie der secunet AG innerhalb eines konkreten Geschäftsjahres zu honorieren.
Dabei bestimmt sich die Zielerreichung für die Tantieme im Geschäftsjahr 2022 anhand der finanziellen Unternehmensziele, dem Ergebnisziel (EBIT) und dem Wachstumsziel (Umsatz). Die finanziellen Unternehmensziele sowie die relevanten finanziellen Zielwerte werden jährlich mit der Billigung der Jahresplanung festgelegt. Für das Geschäftsjahr 2022 wurde das EBIT-Ziel auf 52 Mio. Euro und das Umsatzziel auf320 Mio. Euro festgelegt. Beide Ziele werden dabei gleichwertig gewichtet (jeweils 50%). Die Performance Messung ergibt sich dabei für die jeweils festgelegten Erfolgsziele aus dem Verhältnis des erreichten Ergebnisses am Geschäftsjahresende zum jeweils geplanten Ziel. Als Basis für die Tantieme dient ein im Dienstvertrag festgelegter Zielbetrag, der eine Zielerreichung von 100% zugrunde legt. Der Gesamtauszahlungsbetrag aus der Tantieme ist auf 200% des Zielbetrages begrenzt (Tantieme-Cap).
Der Aufsichtsrat legt vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres für jedes Ziel einen aus dem Budget abgeleiteten Zielwert (bei dessen Erreichen eine Zielerreichung von 100% anzunehmen ist) sowie einen Zielkorridor mit einem Minimalwert und einem Maximalwert fest. Bei Erreichen des Zielwerts für ein festgelegtes Ziel beträgt der Zielerreichungsgrad jeweils 100%. Der Minimalwert bildet das untere Ende des Zielkorridors, bei dessen Erreichen der Zielerreichungsgrad 50% für das jeweilige Ziel beträgt. Der Maximalwert bildet das obere Ende des Zielkorridors, bei dessen Erreichen oder Überschreiten der Zielerreichungsgrad 200% für das jeweilige Ziel beträgt. Unterschreitet der im Hinblick auf ein Ziel erreichte Wert den Minimalwert, entspricht der Zielerreichungsgrad für dieses Ziel 0%. Überschreitet der im Hinblick auf ein Ziel erreichte Wert den Minimalwert, erreicht aber nicht den Zielwert, bzw. überschreitet der erreichte Wert den Zielwert, erreicht aber nicht den Maximalwert, wird der Zielerreichungsgrad für das betreffende Ziel durch lineare Interpolation zwischen dem jeweiligen Minimal- und Zielwert bzw. zwischen dem jeweiligen Ziel- und Maximalwert ermittelt.
Entsprechend der Gewichtung der Zielkategorien zueinander wird aus den ermittelten einzelnen Zielerreichungsgraden ein Gesamtzielerreichungsgrad bestimmt, auf dessen Grundlage mit Hilfe des Tantieme-Zielbetrags der Auszahlungsbetrag, begrenzt durch das Tantieme-Cap, errechnet wird:
(maximal Tantieme-Cap)
Die Zielerreichung wird jeweils zum Jahresabschluss des secunet-Konzerns festgestellt. Eine etwaige Tantieme wird in dem Monat nach Feststellung des Jahresabschlusses in dem auf das tantiemerelevante Geschäftsjahr folgende Geschäftsjahr für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr ausgezahlt.
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| finanzielles Unternehmensziel | Gewichtung | Schwellenwert für 50% Zielerreichung | Zielwert für 100% Zielerreichung | Schwellenwert für 200% Zielerreichung | Ergebnis 2022 | Zielerreichung in % |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EBIT (in Mio. Euro) | 50% | 43,30 | 52,00 | 69,30 | 47,00 | 71% |
| Umsatz (in Mio. Euro) | 50% | 293,30 | 320,00 | 373,30 | 347,20 | 151% |
Für das Geschäftsjahr 2022 ergibt sich für die Tantieme damit die folgende Gesamtzielerreichung:
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| in Euro | Zielbetrag | Zielerreichung EBIT (Gewichtung 50%) | Zielerreichung Umsatz (Gewichtung 50%) | Gesamtzielerreichung | Tantiemebetrag |
|---|---|---|---|---|---|
| Deininger (Vorstandsvorsitzender seit 1. Juni 2019) | 130.000,00 | 71% | 151% | 111% | 144.482,00 |
| Henn (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) | 100.000,00 | 71% | 151% | 111% | 111.140,00 |
| Dr. Martius (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) | 100.000,00 | 71% | 151% | 111% | 111.140,00 |
| Pleines (ordentliches Vorstandsmitglied seit 18. März 1999) | 100.000,00 | 71% | 151% | 111% | 111.140,00 |
| Gesamt | 430.000,00 | 71% | 151% | 111% | 477.902,00 |
Die Tantieme wird im Folgejahr im Anschluss an die Feststellung des Jahresabschlusses ausgezahlt.
Die nach der Feststellung des Jahresabschlusses 2021 vom 23. März 2022 ausgezahlte kurzfristige variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2021 ist im Geschäftsjahr 2022 in die gewährte und geschuldete Vergütung nach §162 Abs. 1 AktG einzurechnen.
Die kurzfristige variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2021 basiert auf dem seit dem Geschäftsjahr 2021 gültigen Vergütungssystem.
Für das Geschäftsjahr 2021 wurden sowohl die Schwellenwerte für die Zielerreichung von 200% für das EBIT (Schwellenwert 50,7 Mio. Euro, Ist 63,9 Mio. Euro) sowie Umsatz (Schwellenwert 303,3 Mio. Euro, Ist 337,6 Mio. Euro) überschritten, sodass Tantiemezahlungen vom Aufsichtsrat wie folgt festgestellt wurden:
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| in Euro | Zielbetrag | Zielerreichung EBIT (Gewichtung 50%) | Zielerreichung Umsatz (Gewichtung 50%) | Gesamtzielerreichung | Tantiemebetrag |
|---|---|---|---|---|---|
| Deininger (Vorstandsvorsitzender seit 1. Juni 2019) | 130.000,00 | 200% | 200% | 200% | 260.000,00 |
| Henn (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) | 100.000,00 | 200% | 200% | 200% | 200.000,00 |
| Dr. Martius (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) | 100.000,00 | 200% | 200% | 200% | 200.000,00 |
| Pleines (ordentliches Vorstandsmitglied seit 18. März 1999) | 100.000,00 | 200% | 200% | 200% | 200.000,00 |
| Gesamt | 430.000,00 | 200% | 200% | 200% | 860.000,00 |
Die Auszahlung erfolgte im April 2022.
Bei den Herren Deininger und Pleines wurde im Geschäftsjahr 2022 eine zu hohe Auszahlung (je 2.000 Euro) im Geschäftsjahr 2021 für die Tantieme des Geschäftsjahres 2020 korrigiert.
Der Performance Share Plan der secunet AG setzt die Empfehlungen des DCGK 2022 in Bezug auf die Gewährung aktienbasierter variabler Vergütungsbestandteile einschließlich der vierjährigen Verfügungssperre für langfristige Vergütungsbestandteile (DCGK 2022) um.
Der Performance Share Plan gliedert sich dabei in drei Abfolgeschritte, beginnend erstens mit der Zuteilung virtueller Aktien über zweitens die Zielerreichungsmessung während der vierjährigen vorwärtsgerichteten Performance-Periode bis drittens zur Ermittlung des Auszahlungsbetrages.
Im ersten Schritt wird jährlich eine Tranche virtueller Aktien (Performance Shares) zugeteilt. Dies erfolgt unter Umrechnung des vertraglich festgelegten Zielbetrags in virtuelle Aktien gemäß dem Anfangskurs der secunet-Aktie (kaufmännisch gerundet auf die nächste volle Zahl virtueller Aktien). Der Anfangskurs entspricht dabei dem - auf zwei Nachkommastellen gerundeten - durchschnittlichen Xetra-Schlusskurs der secunet-Aktie an den letzten 30 Handelstagen vor Beginn der jeweiligen Performance-Periode. Die Zuteilung der virtuellen Aktien erfolgt jeweils zum 1. Januar eines Jahres. Mit diesem Zeitpunkt beginnt auch die vierjährige Bemessungsperiode für die jeweilige Tranche. Sie endet am 31.Dezember des dritten darauffolgenden Jahres (vierjährige Performance-Periode).
Für die im Geschäftsjahr 2022 aufgelegten bzw. die laufenden Performance Share Tranchen wurden den Vorstandsmitgliedern die in der folgenden Übersicht dargestellten virtuellen Aktien (Performance Shares) vorläufig zugeteilt:
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| LTI Tranche 2021 | Zuteilungswert (Euro) |
Zuteilungswert (Euro) (Ø Kurs der secunet-Aktie) | Anzahl vorläufig zugeteilter virtueller Aktien | Anzahl maximal möglicher virtueller Aktien (150% Zielerreichung |
|---|---|---|---|---|
| Deininger | 140.000,00 | 246,43 | 568 | 852 |
| Henn | 105.000,00 | 246,43 | 426 | 639 |
| Dr. Martius | 105.000,00 | 246,43 | 426 | 639 |
| Pleines | 110.000,00 | 246,43 | 446 | 669 |
| Gesamt | 460.000,00 | 246,43 | 1.866 | 2.799 |
| LTI Tranche 2022 | ||||
| Deininger | 140.000,00 | 400,98 | 349 | 523 |
| Henn | 105.000,00 | 400,98 | 262 | 393 |
| Dr. Martius | 105.000,00 | 400,98 | 262 | 393 |
| Pleines | 110.000,00 | 400,98 | 274 | 411 |
| Gesamt | 460.000,00 | 400,98 | 1.147 | 1.720 |
Im zweiten Schritt erfolgt die Erfolgsmessung auf der Grundlage der Erfolgsziele in drei Leistungskategorien unter Berücksichtigung ihrer Gewichtung zueinander über eine vorwärts gerichtete Performance-Periode von vier Jahren.
Im dritten Schritt wird die finale virtuelle Aktienanzahl entsprechend dem Gesamtzielerreichungsgrad bestimmt und auf dieser Grundlage der Auszahlungsbetrag ermittelt. Dafür werden zunächst die Jahreszielerreichungsgrade der vier Jahre der Performance-Periode bestimmt. Diese ergeben sich jeweils aus der Summe der Zielerreichungsgrade für die drei Leistungskategorien unter Berücksichtigung ihrer Gewichtung zueinander, wobei der Zielerreichungsgrad für jedes Erfolgsziel auf 150% begrenzt ist. Auf der Grundlage der Jahreszielerreichungsgrade wird sodann der durchschnittliche Gesamtzielerreichungsgrad für die Performance-Periode bestimmt.
Der Auszahlungsbetrag entspricht im Ergebnis dem Produkt aus der finalen Anzahl der Performance Shares und der Summe des arithmetischen Mittels der Xetra-Schlusskurse an den letzten 30 Handelstagen vor Ende der Performance-Periode (kaufmännisch gerundet auf zwei Dezimalstellen) und der während der Performance-Periode pro Aktie gezahlten Dividenden. Dabei werden die Dividenden nicht verzinst oder reinvestiert. Der Auszahlungsbetrag ist auf 200% des Zielbetrages begrenzt. Im Falle einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln bzw. einer Kapitalherabsetzung ohne Rückzahlung von Einlagen erhöht bzw. verringert sich die Zahl der zugeteilten Performance-Aktien im gleichen Verhältnis wie der Gesamtbetrag des Grundkapitals. Im Fall sonstiger gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen, die den Wert einer Aktie beeinflussen, passt der Aufsichtsrat die anfänglich zugeteilte Zahl an Performance Shares in der Weise an, wie dies nach billigem Ermessen erforderlich ist, um der relevanten Maßnahme Rechnung zu tragen.
Im Grundsatz erfolgt die jährliche Messung der Erfolgsziele über die vierjährige Performance-Periode dabei wie folgt:

Der Auszahlungsbetrag wird mit der nächstmöglichen Gehaltsabrechnung nach Feststellung des Konzernjahresabschlusses der Gesellschaft, der auf das Ende der jeweiligen Performance-Periode folgt, gezahlt, jedoch nicht später als am 31. Dezember des dem Ende der Performance-Periode folgenden Geschäftsjahres.
Der Performance Share Plan knüpft für die Zielerreichung an drei Leistungskategorien an, namentlich (i) ein Kapitalmarktziel, grundsätzlich basierend auf der relativen Aktienrendite, das heißt, auf dem sogenannten Total Shareholder Return (TSR), im Verhältnis zu einer Vergleichsgruppe, (ii) mindestens ein Strategieziel sowie (iii) Nachhaltigkeitsziele bzw. Environmental Social Governance, sogenannte ESG-Ziele. Diese drei Leistungskategorien werden im Grundsatz mit (i) 30%, (ii) 40%, (iii) 30% gewichtet. Die konkreten Ziele innerhalb der Leistungskategorien sowie ihre Gewichtung zueinander können mit jeder neuen Performance-Periode neu bestimmt werden. Im Geschäftsjahr 2022 gab es keine entsprechenden Änderungen bei den Leistungskategorien.
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| Leistungskriterien | Einfluss auf die Unternehmensstrategie |
|---|---|
| Kapitalmarkt, z.B. relativer TSR (grds. 30%) | Z.B. relative Erfolgsmessung und Anreizsetzung für eine langfristige Outperformance am Kapitalmarkt |
| Strategieziel (grds. 40%) | Z.B. Anreizsetzung zum profitablen und gewinnorientierten Wirtschaften Z.B. Generieren eines langfristigen und nachhaltigen Wachstums durch Erreichen der strategischen Ziele der secunet AG |
| ESG/Nachhaltigkeit (grds. 30%) | Ganzheitliche Umsetzung der für die secunte AG relevanten Nachhaltigkeitsstrategie unter Berücksichtigung von Arbeitnehmerinteressen, Compliance-Strukturen sowie Umwelt- und Sozialbelangen durch jährliche Festlegung relevanter Nachhaltigkeitsziele |
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| ― | Das Kapitalmarktziel fließt mit einer grundsätzlichen Gewichtung von 30% in die langfristige variable Vergütung ein und ist ein externes, auf den Kapitalmarkt ausgerichtetes Leistungskriterium. Als Kapitalmarktziel kommt insbesondere der relative Total Shareholder Return in Betracht. Dieser berücksichtigt die Aktienkursentwicklung der secunet AG zuzüglich fiktiv reinvestierter Brutto-Dividenden während des vierjährigen Bemessungszeitraumes im Vergleich zu einem Vergleichsindex. Durch die relative Erfolgsmessung des TSR werden die Interessen des Vorstands unmittelbar mit denen der Aktionäre verknüpft. So wird eine langfristige Outperformance am Kapitalmarkt und damit die Attraktivität der Kapitalanlage für Aktionäre besonders incentiviert. Als Vergleichsindex für die Zielbemessung des TSR soll grundsätzlich der TecDAX herangezogen werden, solange dieser für die secunet AG als IT-Service-Unternehmen eine adäquate Vergleichsgruppe bildet. Der Aufsichtsrat kann jedoch auch einen anderen geeigneten Börsenindex als Vergleichsmaßstab heranziehen, wenn die Gesellschaft künftig einmal in einem anderen Index gelistet würde. Für die Berechnung des TSR der Aktie der secunet AG sowie des maßgeblichen Vergleichsindex wird für jedes Jahr der Performance-Periode jeweils das arithmetische Mittel der Xetra-Schlusskurse über die letzten 30 Börsenhandelstage vor Beginn eines jeden Jahres der Performance-Periode sowie über die letzten 30 Börsenhandelstage vor Ende des jeweiligen Jahres der Performance-Periode ermittelt. Der so ermittelte Jahres-TSR der Aktie der secunet AG wird anschließend mit dem Jahres-TSR des Vergleichsindex verglichen. Bei der Ermittlung des arithmetischen Mittels der Schlusskurse zum Ende des jeweiligen Jahres werden zudem die fiktiv reinvestierten Brutto-Dividenden der secunet-Aktien berücksichtigt. Die TSR-Zielerreichung beträgt 100%, wenn die TSR-Performance der secunet-Aktie der TSR-Performance des Vergleichsindex entspricht. Sofern die TSR-Performance der secunet-Aktie 10 Prozentpunkte unterhalb der TSR-Performance des Vergleichsindex liegt, beträgt die Zielerreichung 50% (Mindestschwelle). Liegt die TSR-Performance der secunet-Aktie 15 Prozentpunkte oder mehr oberhalb der TSR-Performance des Vergleichsindex, beträgt die Zielerreichung 150% (Cap). Im Falle einer Unterschreitung der Mindestschwelle liegt die Zielerreichung bei 0%. Zielerreichungen zwischen den festgelegten Eckwerten werden durch lineare Interpolation ermittelt. Bei Ausgabe einer jeden neuen Tranche Performance Shares kann der Aufsichtsrat die Ziel- bzw. Schwellenwerte für die Bestimmung der Zielerreichungsgrade neu festlegen. |

Relativer Total Shareholder Return p.a. ggü. TecDAX
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| ― | Als weitere Leistungskategorie fließen strategische Zielsetzungen grundsätzlich mit 40% Gewichtung in die Bemessung ein. Die strategische Zielsetzung basiert zunächst auf dem strategischen Ziel der Umsatzsteigerung im Sinne einer nachhaltigen Steigerung des Geschäftsanteils sowohl in der Privatwirtschaft als auch im internationalen Umfeld. Hintergrund ist der Anreiz, die secunet AG gewinnorientiert auszurichten und damit die langfristige Profitabilität zu gewährleisten. Dabei wird der strategischen Ausrichtung der secunet AG, insbesondere mit Blick auf die Sicherung und Ausweitung der guten Marktposition bei deutschen Behörden, der Ausweitung des Geschäfts in der (nationalen) Privatwirtschaft und auch der Internationalisierung angemessen Rechnung getragen. Vor diesem Hintergrund bemisst sich das Strategieziel zunächst auf Basis der Umsatz-Planwerte in den Geschäftsfeldern Business und International. Es werden zu diesem Zwecke Ziel-Umsatzwerte für diese Bereiche sowie ein Mindestschwellenwert und ein Maximalschwellenwert festgelegt. Im Falle einer Unterschreitung des Mindestschwellenwerts liegt die Zielerreichung bei 0%. Bei Erreichung des Mindestschwellenwerts beträgt die Zielerreichung für das strategische Ziel 50%. Wird der Zielwert erreicht, beläuft sich der Zielerreichungsgrad auf 100%. Bei Erreichen oder Überschreiten des Maximalschwellenwertes liegt die Zielerreichung bei 150% (Cap). Zwischen den einzelnen Ziel- bzw. Schwellenwerten wird der Zielerreichungsgrad durch lineare Interpolation ermittelt. Bei Ausgabe einer jeden neuen Tranche Performance Shares kann der Aufsichtsrat die konkreten Strategieziele - auch andere als die vorgenannten Umsatzsteigerungsziele - bzw. die Schwellenwerte für die Bestimmung der Zielerreichungsgrade neu festlegen. |
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| ― | Als integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie findet sich auch das Thema Nachhaltigkeit im Rahmen der langfristigen variablen Vergütung als Leistungskriterium mit einer Gewichtung von grundsätzlich 30% wieder. Als Innovations- und Marktführer rund um das Thema IT-Sicherheitslösungen hat die secunet AG das Ziel, sowohl durch leistungsfähige Soft- und Hardware-Produkte bzw. Dienstleistungen als auch durch moderne Unternehmensstrukturen zur gesellschaftlichen Entwicklung und wirtschaftlichen Zukunftsfähigkeit beizutragen - insbesondere im Themenkomplex IT-Sicherheit und Bekämpfung von Cyberkriminalität. Im Fokus stehen für den Aufsichtsrat dabei vor allem die Bedürfnisse der Arbeitnehmer, eine effektive Compliance-Strategie sowie die Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialbelangen. |
| ― | Vor diesem Hintergrund definiert der Aufsichtsrat jährlich verschiedene, in der Regel bis zu drei, Nachhaltigkeits- bzw. ESG-Ziele. In Betracht kommen beispielsweise Diversitätsziele innerhalb der Belegschaft, Nachwuchssicherung und Attraktivität der secunet AG als Arbeitgeber, Arbeitsschutz- und Gesundheit sowie Aus- und Weiterbildungsziele. Auch können etwa die Einhaltung von Umweltbelangen oder die Schaffung und Einhaltung von Compliance-Strukturen in die Leistungskategorie einfließen. Der Fortschritt der entsprechenden Maßnahmen im Bereich der maßgeblichen jährlichen Nachhaltigkeitsziele wird im jährlichen Zyklus (insbesondere auf Basis eines Nachhaltigkeitsberichts) beurteilt und die jeweilige Leistung des Vorstandsmitglieds auf einer Skala von 50% bis 150% bewertet, wobei soweit möglich eine Messbarkeit der Zielerreichung angestrebt wird. Soweit eine Messbarkeit der Zielerreichung nicht gewährleistet ist, bestimmt der Aufsichtsrat die Zielerreichung in Bezug auf alle Nachhaltigkeits-/ESG-Ziele nach pflichtgemäßem Ermessen. Wir die Mindestperformance von 50% der gesetzten Nachhaltigkeitsziele unterschritten, beträgt die Zielerreichung 0%. Ein Überschreiten der 150%-Schwelle ist nicht möglich. |
Zusammenfassend veranschaulichen die nachfolgenden Grafiken die jahresbezogenen Zielerreichungsgrade der Leistungskriterien für die im Geschäftsjahr 2022 gültigen PSP-Tranchen:
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| PSP Tranche 2022-2025 | Leistungskriterium | Gewichtung | Schwellenwert für 50% Zielerreichung | Zielwert für 100% Zielerreichung | Schwellenwert für 150% Zielerreichung | Ergebnis 2022 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kapitalmarkt | Total Shareholder Return (TSR) | 30% | \= -10% | 0% | 15% | -25% |
| Strategie | Umsatz Geschäftsfelder Business und International (in Mio. Euro) | 40% | \= 50 | 75 | 100 | 77 |
| ESG | Steigerung Mitarbeiterzufriedenheit durch Umsetzung von zwei Projekten, abgeleitet aus der in 2021 erfolgten Mitarbeiterbefragung | 10% | Formulierung und Dokumentation von Projektzielen und Zeitrahmen | Entwicklung von Konzepten zur Umsetzung | Implementierung abgeleiteter Maßnahmen | Entwicklung von Konzepten zur Umsetzung |
| Net Promotor Score (NPS) | 10% | \= -13 | 2 | 17 | 17 | |
| Reduktion des CO 2 Wertes (t/MA) | 10% | \= 4.6 | 3.94 | 3.28 | 1.13 | |
| Jahreszielerreichungsgrad |
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| PSP Tranche 2022-2025 | Jahresbezogene Zielerreichung für 2022 |
|---|---|
| Kapitalmarkt | -% |
| Strategie | 104% |
| ESG | 150% |
| 150% | |
| 150% | |
| 86,6% |
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| PSP Tranche 2021-2024 | Leistungskriterium | Gewichtung | Schwellenwert für 50% Zielerreichung | Zielwert für 100% Zielerreichung | Schwellenwert für 150% Zielerreichung | Ergebnis 2022 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kapitalmarkt | Total Shareholder Return (TSR) | 30% | \= -10% | 0% | 15% | -25% |
| Strategie | Umsatz Geschäftsfelder Business und International (in Mio. Euro) | 40% | \= 50 | 75 | 100 | 77 |
| ESG | Mitarbeiterzufriedenheit | 10% | \= 3,02 | 2.59 | 2.16 | 1.94 |
| Net Promotor Score (NPS) | 10% | \= -13 | 2 | 17 | 17 | |
| Reduktion des CO 2 Wertes (t/MA) | 10% | \= 4,84 | 4.15 | 3.46 | 1.13 | |
| Jahreszielerreichungsgrad |
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| PSP Tranche 2021-2024 | Jahresbezogene Zielerreichung für 2022 |
|---|---|
| Kapitalmarkt | -% |
| Strategie | 104% |
| ESG | 150% |
| 150% | |
| 150% | |
| 86,6% |
Die variable Vergütung soll sowohl Chancen als auch Risiken der Vorstandstätigkeit angemessen abbilden. Sofern die Zielvorgaben verfehlt werden, kann die gesamte variable Vergütung wegfallen. Für die ab dem Geschäftsjahr 2021 zugesagten erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile ist die Auszahlung in den späteren Geschäftsjahren auf 200% des jeweiligen Zielbetrags begrenzt.
Unter Berücksichtigung der Neufassung des §87a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 des Aktiengesetzes sowie des DCGK 2022 hat der Aufsichtsrat zusätzlich eine betragsmäßige Höchstgrenze im Sinne einer Maximalgesamtvergütung (sogenannter Gesamtcap) pro Vorstandsmitglied festgelegt. Diese Maximalgesamtvergütung bildet den Wert ab, welcher einem Vorstandsmitglied für ein Geschäftsjahr maximal gemäß diesem Vergütungssystem zufließen darf und schließt sämtliche fixen und variablen Vergütungskomponenten mit ein. Die Höhe der Maximalgesamtvergütung setzt sich daher aus der Grundvergütung, der ein- und mehrjährigen variablen Vergütungskomponenten, Nebenleistungen sowie des Aufwands für Leistungen für die betriebliche Altersvorsorge inklusive Zuführungen zu Pensionsrückstellungen zusammen. Im Ergebnis beträgt die vom Aufsichtsrat festgelegte, unter diesem Vergütungssystem mögliche Maximalvergütung für den Vorstandsvorsitzenden 1.000.000 Euro brutto pro Jahr und für die übrigen ordentlichen Vorstandsmitglieder jeweils 900.000 Euro brutto pro Jahr. Vertraglich kann eine niedrigere Höchstvergütung vereinbart werden. Hiervon wurde im Rahmen der aktuellen Vorstandsdienstverträge Gebrauch gemacht.
Die vertraglich festgelegte Vergütung und Maximalvergütung stellt sich tabellarisch wie folgt dar:
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| Vergütungsbestandteil (in Euro) | Deininger (Vorstandsvorsitzender seit 1. Juni 2019) | Henn (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) | Dr. Martius (ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019) | Pleines (ordentliches Vorstandsmitglied seit 18. März 1999) |
|---|---|---|---|---|
| Vertraglicher Maximalbetrag Vergütung | 880.000,00 | 675.000,00 | 675.000,00 | 760.000,00 |
| Maximalvergütung | 1.000.000,00 | 900.000,00 | 900.000,00 | 900.000,00 |
Die Ermittlung der konkreten Gesamtvergütung (und damit die Einhaltung der vertraglichen Höchstvergütung) für das Geschäftsjahr 2022 kann erst im Jahr 2026 überprüft bzw. sichergestellt werden, da erst dann die letzte Vergütungskomponente für das Geschäftsjahr 2022 feststeht und dem Vorstandsmitglied zufließt.
Für das ehemalige Vorstandsmitglied Herr Dr. Baumgart wurde keine Maximalvergütung definiert. Herr Dr. Baumgart erhielt neben der laufenden Versorgung Beraterhonorare. Dies wurden ihm vertraglich mit einem Tagessatz von 1.500 Euro gewährt und geschuldet. Der Vertrag sieht keine weiteren betragsmäßigen Höchstgrenzen vor.
Das von der Hauptversammlung am 12. Mai 2021 gebilligte Vergütungssystem räumt dem Aufsichtsrat die Möglichkeit ein, bei Vorliegen der vertraglichen Voraussetzungen noch nicht ausgezahlte variable Vergütungsbestandteile zu reduzieren und/oder bereits ausgezahlte variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern.
Im Falle einer Pflichtverletzung, die zum Ausspruch einer rechtswirksamen außerordentlichen Kündigung geführt hat bzw. eine solche rechtfertigen würde, oder im Falle eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstoßes eines Vorstandsmitglieds gegen eine seiner wesentlichen Sorgfaltspflichten im Sinne des §93 des Aktiengesetzes, kann der Aufsichtsrat die variablen Vergütungsbestandteile (Tantieme bzw. Auszahlungsbeträge unter dem Performance Share Plan) im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens (gegebenenfalls auch bis auf "null") reduzieren (Malus).
Sofern die in Rede stehenden variablen Vergütungsbestandteile bereits ausgezahlt wurden, kann der Aufsichtsrat gemäß den vertraglichen Voraussetzungen nach pflichtgemäßem Ermessen ausgezahlte Beträge der variablen Vergütung teilweise oder vollständig zurückfordern (Clawback).
Sofern variable Vergütungsbestandteile auf Basis fehlerhafter Daten festgesetzt oder ausgezahlt wurden (beispielsweise aufgrund eines fehlerhaften Konzernabschlusses), kann der Aufsichtsrat die Festsetzung korrigieren bzw. bereits ausgezahlte Vergütungsbestandteile, die von den fehlerhaften Daten betroffen sind, zurückfordern.
Bei Pflichtverletzungen im vorgenannten Sinn erfolgt die Reduzierung bzw. Rückforderung im Grundsatz in Bezug auf die variable Vergütung für das Jahr, in welchem der erhebliche Pflichtenverstoß begangen wurde. Der Rückforderungszeitraum endet ein Jahr nach der Auszahlung des jeweiligen variablen Vergütungsbestandteils. Auch kann die Rückforderung noch erfolgen, wenn das Amt oder das Anstellungsverhältnis mit dem jeweiligen Vorstandsmitglied bereits beendet ist.
Eine etwaige Schadensersatzpflicht des Vorstandsmitglieds gegenüber der secunet AG bleibt durch die Reduzierung oder Rückforderung variabler Vergütungsbestandteile unberührt.
Für das Geschäftsjahr 2022 liegt kein Sachverhalt vor, bei dem von den oben genannten Regelungen Gebrauch gemacht wurde.
Keinem Vorstandsmitglied sind von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied Vergütungen zugesagt oder im Geschäftsjahr gewährt worden.
Auf die Vergütung des Vorstandsmitglieds gemäß diesem Vergütungssystem werden etwaige Vergütungen angerechnet, die es für Tätigkeiten in Organen (zum Beispiel Aufsichtsräten, Beiräten, Vorständen, Geschäftsführung) von Unternehmen bezieht, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, die in einem Konzernverhältnis zu der Gesellschaft stehen, oder die es auf Wunsch der Gesellschaft wahrnimmt. Bei der Übernahme konzernfremder Aufsichtsratsmandate entscheidet der Aufsichtsrat, ob und inwieweit eine für diese gezahlte Vergütung anzurechnen ist.
Die Anstellungsverträge der Vorstände werden jeweils für die Dauer der Bestellungsperiode befristet geschlossen. Bei der Bestellung der Vorstandsmitglieder beachtet der Aufsichtsrat insbesondere die rechtlichen Vorgaben des §84 des Aktiengesetzes. Im Einklang mit den aktienrechtlichen Vorgaben sehen die Anstellungsverträge keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit vor; das beiderseitige Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (vgl. §626 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch) besteht hingegen unberührt. Außerdem ist gemäß den Vorstandsdienstverträgen die persönliche Eignung, welche auch ein positives Ergebnis der behördlichen Sicherheitsüberprüfung einschließt, Voraussetzung für die Vorstandstätigkeit.
Der Aufsichtsrat ist berechtigt, die Bestellung zum Vorstand aus wichtigem Grund im Sinne des §84 Absatz 3 Satz 2 des Aktiengesetzes zu widerrufen. In diesem und dem Fall, dass das Vorstandsmitglied seinerseits sein Amt aus wichtigem Grund vorzeitig und einseitig niederlegt, endet der Anstellungsvertrag automatisch mit dem Ablauf einer Auslauffrist entsprechend den gesetzlichen Kündigungsfristen, spätestens jedoch mit dem Ende der regulären Laufzeit der Vorstandstätigkeit.
Für den Fall eines Widerrufs der Bestellung bzw. einer Amtsniederlegung des Vorstandsmitglieds aus einem von der Gesellschaft zu vertretenden wichtigen Grund sehen die Anstellungsverträge für die Vorstandsmitglieder eine Abfindungszahlung vor, deren Höhe die Vergütung der Restlaufzeit des Anstellungsvertrags sowie insgesamt zwei Jahresgesamtvergütungen (Abfindungs-Cap) nicht übersteigen darf. Auch in sonstigen Fällen vorzeitiger Beendigung sind etwaige Zahlungen auf eine maximale Höhe von zwei Jahresgesamtvergütungen bzw. die Vergütung der Restlaufzeit des Anstellungsvertrags begrenzt. Im Rahmen der Berechnung der Abfindung bzw. des Abfindungs-Cap wird auf die Gesamtvergütung für das vorausgehende Geschäftsjahr vor der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit und unter Umständen auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur außerordentlichen Kündigung durch die Gesellschaft oder im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit auf Wunsch des Vorstandsmitglieds oder wenn das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung aus einem vom Vorstand zu vertretenden wichtigen Grund negativ ausfällt, wird keine Abfindung gezahlt.
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags wegen Todes oder dauerhafter Dienstunfähigkeit werden die bereits gewährten Performance Shares, deren vierjährige Performance-Periode noch nicht abgelaufen ist, ausnahmsweise vorzeitig in einen Auszahlungsbetrag umgerechnet und ausgezahlt. Der Auszahlungsbetrag entspricht dabei dem jeweiligen Zuteilungswert (das heißt dem Zielwert) der betroffenen Tranche des Performance Share Plans.
Sofern während eines laufenden Geschäftsjahres ein Vorstandsmitglied ein- oder austritt, wird die Gesamtvergütung - einschließlich der kurzfristigen variablen Vergütung und des Zuteilungswerts unter dem langfristigen Performance Share Plan - pro rata temporis entsprechend der Dauer des Anstellungsverhältnisses im relevanten Geschäftsjahr reduziert. Für gewisse Ausscheidenssituationen (sogenannte Bad-Leaver-Fälle) verfallen Performance Shares für noch nicht abgelaufene Performance-Perioden ersatzlos ohne Entschädigungsanspruch.
Der Aufsichtsrat kann vorübergehend von dem Vergütungssystem abweichen, wenn dies im Interesse des Wohlergehens der secunet AG notwendig ist. Als außergewöhnliche Entwicklungen in diesem Sinne kommen insbesondere unüblich weitreichende Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Betracht. Allgemein ungünstige Marktentwicklungen werden ausdrücklich nicht als außergewöhnliche Entwicklungen verstanden.
Derartige Abweichungen vom Vergütungssystem sind indes nur durch einen entsprechenden Aufsichtsratsbeschluss möglich. Insbesondere hat dieser die außergewöhnlichen Umstände und die Notwendigkeit einer Abweichung festzustellen.
Vorübergehende Abweichungen in diesem Sinne sind möglich in Bezug auf die Leistungskriterien für die kurzfristigen und langfristigen variablen Vergütungselemente und die Gesamtmaximalvergütung sowie die Relation zwischen festen und variablen Vergütungsbestandteilen und auch die zeitweiligen Aufwendungen für außergewöhnliche Nebenleistungen.
Sofern eine Anpassung der bestehenden Vergütungsbestandteile nicht ausreicht, um die Anreizwirkung der Vergütung des Vorstandsmitglieds wiederherzustellen, verbleibt dem Aufsichtsrat bei außergewöhnlichen Entwicklungen innerhalb der Vertragslaufzeit der Vorstandsverträge die Möglichkeit, vorübergehend zusätzliche Vergütungsbestandteile zu gewähren.
Ferner hat der Aufsichtsrat das Recht, neu eintretenden Mitgliedern des Vorstands Sonderzahlungen zum Ausgleich von Gehaltsverlusten aus einem vormaligen Dienstverhältnis oder zur Deckung der durch einen Standortwechsel entstehenden Kosten zu gewähren.
Die folgende Tabelle stellt die den gegenwärtigen Vorstandsmitgliedern im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten festen und variablen Vergütungsbestandteile einschließlich des relativen Anteils nach §162 AktG dar. Es handelt sich dabei um die im Geschäftsjahr ausbezahlte Grundvergütung, die im Geschäftsjahr angefallenen Nebenleistungen sowie den im Geschäftsjahr ausgezahlten einjährigen variablen Vergütungen für 2021. Laufende Aufwendungen für Altersversorgungszusagen bleiben bei der Betrachtung definitionsgemäß außer Ansatz.
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| Deininger | ||||
|---|---|---|---|---|
| (ordentliches Vorstandsmitglied vom 1. Januar 2018-31. Mai 2019, Vorstandsvorsitzender seit 1. Juni 2019) | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2022 | 2021 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| in Euro | in % | in Euro | in % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Erfolgsunabhängige Vergütung | ||||
| Grundvergütung | 270.000 | 48,6% | 270.000 | 41,6% |
| Nebenleistungen | 27.608 | 5,0% | 27.708 | 4,3% |
| Versorgungsentgelt | 0 | -% | 0 | -% |
| Gesamt | 297.608 | 53,6% | 297.708 | 45,9% |
| Erfolgsabhängige Vergütung | ||||
| Einjährige variable Vergütung | ||||
| Geschäftsjahr 2020 | 0 | -% | 152.000 | 23,4% |
| Geschäftsjahr 2021 | 258.000 3 | 46,4% | 0 | -% |
| Sondertantieme | ||||
| Geschäftsjahr 2020 | 0 | -% | 100.000 | 15,4% |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Profit Share 2018-2020 | 0 | -% | 100.000 | 15,4% |
| Gesamt | 258.000 | 46,4% | 352.000 | 54,2% |
| Gesamtvergütung | 555.608 | 100,0% | 649.708 | 100,0% |
3 Durch Rundungen kam es zu einer geringfügig zu hohen Auszahlung für die Tantieme 2020 in 2021. In 2022 wurde dies korrigiert.
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| Henn | ||||
|---|---|---|---|---|
| ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2022 | 2021 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| in Euro | in % | in Euro | in % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Erfolgsunabhängige Vergütung | ||||
| Grundvergütung | 205.000 | 46,4% | 205.000 | 37,8% |
| Nebenleistungen | 25.080 | 5,6% | 24.925 | 4,6% |
| Versorgungsentgelt | 12.200 | 2,8% | 12.750 | 2,3% |
| Gesamt | 242.280 | 54,8% | 242.675 | 44,7% |
| Erfolgsabhängige Vergütung | ||||
| Einjährige variable Vergütung | ||||
| Geschäftsjahr 2020 | 0 | -% | 100.000 | 18,4% |
| Geschäftsjahr 2021 | 200.000 | 45,2% | 0 | -% |
| Sondertantieme | ||||
| Geschäftsjahr 2020 | 0 | -% | 100.000 | 18,4% |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Profit Share 2018-2020 | 0 | -% | 100.000 | 18,4% |
| Gesamt | 200.000 | 45,2% | 300.000 | 55,2% |
| Gesamtvergütung | 442.280 | 100,0% | 542.675 | 100,0% |
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| Dr. Martius | ||||
|---|---|---|---|---|
| ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Juni 2019 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2022 | 2021 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| in Euro | in % | in Euro | in % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Erfolgsunabhängige Vergütung | ||||
| Grundvergütung | 205.000 | 45,7% | 205.000 | 37,3% |
| Nebenleistungen | 31.058 | 6,9% | 31.190 | 5,7% |
| Versorgungsentgelt | 12.200 | 2,7% | 12.750 | 2,3% |
| Gesamt | 248.258 | 55,3% | 248.940 | 45,3% |
| Erfolgsabhängige Vergütung | ||||
| Einjährige variable Vergütung | ||||
| Geschäftsjahr 2020 | 0 | -% | 100.000 | 18,2% |
| Geschäftsjahr 2021 | 200.000 | 44,6% | 0 | -% |
| Sondertantieme | ||||
| Geschäftsjahr 2020 | 0 | -% | 100.000 | 18,2% |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Profit Share 2018-2020 | 0 | -% | 100.000 | 18,2% |
| Gesamt | 200.000 | 44,6% | 300.000 | 54,6% |
| Gesamtvergütung | 448.258 | 100,0% | 548.940 | 100,0% |
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| Pleines | ||||
|---|---|---|---|---|
| ordentliches Vorstandsmitglied seit 18. März 1999 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2022 | 2021 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| in Euro | in % | in Euro | in % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Erfolgsunabhängige Vergütung | ||||
| Grundvergütung | 250.000 | 52,7% | 250.000 | 41,0% |
| Nebenleistungen | 26.058 | 5,5% | 28.058 | 4,6% |
| Versorgungsentgelt | 0 | -% | 0 | -% |
| Gesamt | 276.058 | 58,2% | 278.058 | 45,6% |
| Erfolgsabhängige Vergütung | ||||
| Einjährige variable Vergütung | ||||
| Geschäftsjahr 2020 | 0 | -% | 132.000 | 21,6% |
| Geschäftsjahr 2021 | 198.0004 | 41,8% | 0 | -% |
| Sondertantieme | ||||
| Geschäftsjahr 2020 | 0 | -% | 100.000 | 16,4% |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Profit Share 2018-2020 | 0 | -% | 100.000 | 16,4% |
| Gesamt | 198.000 | 41,8% | 332.000 | 54,4% |
| Gesamtvergütung | 474.058 | 100,0% | 610.058 | 100,0% |
4 Durch Rundungen kam es zu einer geringfügig zu hohen Auszahlung für die Tantieme 2020 in 2021. In 2022 wurde dies korrigiert.
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| Dr. Baumgart 5 | ||||
|---|---|---|---|---|
| 2022 | 2021 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| in Euro | in % | in Euro | in % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Sonstiges | ||||
| Bezug Altersversorgung | 44.107 | 58,3% | 44.100 | 52,0% |
| Honorare für Beratungsleistungen | 31.578 | 41,7% | 40.678 | 48,0% |
| Gesamt | 75.685 | 100,0% | 84.778 | 100,0% |
| Gesamtvergütung | 75.685 | 100,0% | 84.778 | 100,0% |
5 Mitglied des Vorstands vom 31. Mai 1999-31. Januar 2001; Vorstandsvorsitzender vom 1. Februar 2001-31. Mai 2019
Die Regelungen und Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats ergeben sich aus §17 der Satzung der secunet Security Networks AG, die der Öffentlichkeit im Internet dauerhaft zugänglich ist. Die Aufsichtsratsvergütung wird in angemessenen Zeitabständen überprüft. Dabei werden der für die Ausübung des Amts zu erwartende Zeitaufwand und die Praxis in Unternehmen vergleichbarer Größe, Branche und Komplexität berücksichtigt.
In der Hauptversammlung vom 12. Mai 2021 wurde ein Beschluss über die Änderung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und eine entsprechende Satzungsänderung gefasst. Die Zustimmungsquote betrug 99,98%. Die Vergütung gilt für Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2021 beginnen.
Das satzungsmäßige Vergütungssystem des Aufsichtsrats soll dazu dienen, hochqualifizierte Mitglieder des Aufsichtsrats zu gewinnen und zu halten. Dadurch werden die Effizienz der Arbeit des Aufsichtsrats und die langfristige Entwicklung der secunet AG gefördert.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten nach Abschluss des Geschäftsjahres eine Vergütung in Höhe von 15.000 Euro. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das doppelte (30.000 Euro), der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende erhält das 1,5-fache (22.500 Euro). Nachgewiesene Auslagen sowie eine von den Mitgliedern zu entrichtender Umsatzsteuer werden zusätzlich erstattet.
Für eine Tätigkeit in Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten die Mitglieder eine zusätzliche jährliche Vergütung in Höhe von 5.000 Euro pro Ausschuss.
Bei unterjährigem Wechsel innerhalb des Aufsichtsrats sowie bei unterjähriger Anpassung der Vergütungen werden die Vergütungen zeitanteilig gewährt.
Nach §17 Abs. 5 der Satzung können die Mitglieder des Aufsichtsrats eine weitere Vergütung erhalten, sofern diese von der Hauptversammlung mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen wird.
Zudem besteht für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine im Interesse der Gesellschaft in angemessener Höhe abgeschlossene D&O-Versicherung. Die Prämien hierfür werden durch die Gesellschaft entrichtet. Es besteht ein Selbstbehalt, in dessen Höhe sich die Aufsichtsratsmitglieder privat versichern können.
Da die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats nicht aus variablen, sondern nur aus festen Bestandteilen besteht, entfällt die Notwendigkeit der Festlegung einer maximalen Gesamtvergütung.
Die folgende Tabelle stellt die den gegenwärtigen und früheren Aufsichtsratsmitgliedern im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2022 nach §162 AktG dar. Die Auszahlung im Geschäftsjahr erfolgt jeweils für die Vergütung des Vorjahres. Die für das Geschäftsjahr 2020 in 2021 ausgezahlte Vergütung entfällt zu 100% auf die feste Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit. Die für das Geschäftsjahr 2021 in 2022 ausgezahlte Vergütung verteilt sich wie in der folgenden Tabelle dargestellt auf die Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit sowie die Vergütung für Ausschusstätigkeit. Sitzungsgelder wurden für beide Jahre nicht gezahlt.
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| 2022 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit | Vergütung für die Ausschusstätigkeit | Gesamtvergütung | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in Euro | in % | in Euro | in % | in Euro | in % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Wintergerst (Vorsitzender) | 27.846,28 | 92% | 2.520,55 | 8% | 30.366,83 | 100% |
| Dr. Zattler (stellv. Vorsitzender) | 20.167,13 | 89% | 2.520,55 | 11% | 22.687,68 | 100% |
| Dr. Legge (Aufsichtsratsmitglied) | 13.923,29 | 85% | 2.520,55 | 15% | 16.443,84 | 100% |
| Marx (Aufsichtsratsmitglied) 6 | 13.923,29 | 85% | 2.520,55 | 15% | 16.443,84 | 100% |
| Rustemeyer (Aufsichtsratsmitglied)7 | 13.923,29 | 85% | 2.520,55 | 15% | 16.443,84 | 100% |
| Prof. Dr. Schäfer (Aufsichtsratsmitglied) | 13.923,29 | 85% | 2.520,55 | 15% | 16.443,84 | 100% |
| Gesamtvergütung | 103.706,57 | 87% | 15.123,30 | 13% | 118.829,87 | 100% |
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| 2021 | ||
|---|---|---|
| Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit = Gesamtvergütung | ||
| --- | --- | --- |
| in Euro | in % | |
| --- | --- | --- |
| Dr. Wintergerst (Vorsitzender) | 24.000,00 | 100% |
| Dr. Zattler (stellv. Vorsitzender) | 16.000,00 | 100% |
| Dr. Legge (Aufsichtsratsmitglied) | 12.000,00 | 100% |
| Marx (Aufsichtsratsmitglied) 6 | 12.000,00 | 100% |
| Rustemeyer (Aufsichtsratsmitglied) 7 | 12.000,00 | 100% |
| Prof. Dr. Schäfer (Aufsichtsratsmitglied) | 12.000,00 | 100% |
| Gesamtvergütung | 88.000,00 | 100% |
6 ab 15. Mai 2019 Mitglied des Aufsichtsrats, Arbeitnehmervertreter/-in
7 ab 15. Mai 2019 Mitglied des Aufsichtsrats, Arbeitnehmervertreter/-in
Im Geschäftsjahr 2022 wurden nachgewiesene Auslagen in Höhe von 1.049,82 Euro (Vorjahr: 611,78 Euro) erstattet.
Abgesehen von den Arbeitsleistungen, die die Arbeitnehmervertreter im Rahmen ihrer Anstellungsverträge erbracht haben, haben die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2022 keine persönlichen Leistungen, wie zum Beispiel Beratungs- oder Vermittlungsleistungen, für die secunet AG oder deren Tochtergesellschaften erbracht und daher auch keine zusätzliche Vergütung aufgrund solcher Leistungen erhalten.
Die folgende vergleichende Darstellung zeigt die jährliche Veränderung der gewährten und geschuldeten Vergütung der gegenwärtigen und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Ertragsentwicklung der Gesellschaft und der Vergütung von Arbeitnehmern der secunet AG auf Vollzeitäquivalentbasis.
Für den Vergleich mit der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer wird auf die durchschnittliche Vergütung der festangestellten, inländischen Arbeitnehmer abgestellt, da hier von vergleichbaren Vergütungsstrukturen auszugehen ist. Soweit Arbeitnehmer zugleich eine Vergütung als Mitglied des Aufsichtsrats der secunet AG erhalten, wurde diese Vergütung nicht berücksichtigt. Um die Vergleichbarkeit sicherzustellen, wurde die Vergütung von Teilzeitarbeitskräften auf Vollzeitäquivalente hochgerechnet.
In die Vergütung der Mitarbeiter wurden die vereinbarten Fixgehälter, inklusive Sachleistungen für Dienstwagen, sowie die im Geschäftsjahr gezahlten Tantiemen und Corona-Prämien einbezogen.
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| Gewährte und geschuldete Vergütung 2022 | Gewährte und geschuldete Vergütung 2021 | Veränderung 2022 ggü. 2021 | Veränderung 2021 ggü. 2020 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEuro | in TEuro | in TEuro | in % | in TEuro | in % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gegenwärtige Mitglieder des Vorstands | ||||||
| Deininger | 555,6 | 649,7 | -94,1 | (14%) | 52,7 | 9% |
| Henn | 442,3 | 542,7 | -100,4 | (19%) | 145,8 | 37% |
| Dr. Martius | 448,3 | 548,9 | -100,6 | (18%) | 126,2 | 30% |
| Pleines | 474,1 | 610,1 | -136,0 | (22%) | 37,6 | 7% |
| Frühere Mitglieder des Vorstands | ||||||
| Dr. Baumgart | 75,7 | 84,8 | -9,1 | (11%) | -84,8 | (50%) |
| Arbeitnehmer | ||||||
| Ø Gehalt Arbeitnehmer | 77,2 | 75,7 | 1,5 | 2% | 4,0 | 6% |
| Ertragsentwicklung | ||||||
| Konzernergebnis (Mio. Euro) | 31,3 | 42,9 | -11,6 | (27%) | 7,9 | 23% |
| Jahresüberschuss secunet AG (Mio. Euro) | 36,9 | 43,5 | -6,6 | (15%) | 10,7 | 33% |
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| Gewährte und geschuldete Vergütung 2022 | Gewährte und geschuldete Vergütung 2021 | Veränderung 2022 ggü. 2021 | Veränderung 2021 ggü. 2020 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEuro | in TEuro | in TEuro | in % | in TEuro | in % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gegenwärtige Mitglieder des Aufsichtsrats | ||||||
| Dr. Wintergerst | 30,4 | 24,0 | 6,4 | 27% | 2,9 | 14% |
| Dr. Zattler | 22,7 | 16,0 | 6,7 | 42% | 1,5 | 10% |
| Dr. Legge | 16,4 | 12,0 | 4,4 | 37% | 1,5 | 14% |
| Marx | 16,4 | 12,0 | 4,4 | 37% | 4,4 | 58% |
| Rustemeyer | 16,4 | 12,0 | 4,4 | 37% | 4,4 | 58% |
| Prof. Dr. Schäfer | 16,4 | 12,0 | 4,4 | 37% | 1,5 | 14% |
| Arbeitnehmer | ||||||
| Ø Gehalt Arbeitnehmer | 77,2 | 75,7 | 1,5 | 2% | 4,0 | 6% |
| Ertragsentwicklung | ||||||
| Konzernergebnis (Mio. Euro) | 31,3 | 42,9 | -11,6 | (27%) | 7,9 | 23% |
| Jahresüberschuss secunet AG (Mio. Euro) | 36,9 | 43,5 | -6,6 | (15%) | 10,7 | 33% |
Wir haben den zur Erfüllung des §162 AktG aufgestellten Vergütungsbericht der secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Essen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 einschließlich der dazugehörigen Angaben geprüft.
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat der secunet Security Networks Aktiengesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des §162 AktG entspricht. Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, frei von wesentlichen falschen Angaben ist.
Eine Prüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen Wertansätze einschließlich der dazugehörigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Angaben im Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen Angaben ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Wirtschaftsprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung des Vergütungsberichts einschließlich der dazugehörigen Angaben. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Unternehmens abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern und dem Aufsichtsrat ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts einschließlich der dazugehörigen Angaben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen des §162 AktG.
Die in diesem Prüfungsvermerk beschriebene inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts umfasst die von §162 Abs. 3 AktG geforderte formelle Prüfung des Vergütungsberichts, ein schließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil über die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts abgeben, schließt dieses Prüfungsurteil ein, dass die Angaben nach §162 Abs. 1 und 2 AktG in allen wesentlichen Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind.
Wir erteilen diesen Prüfungsvermerk auf Grundlage des mit der secunet Security Networks Aktiengesellschaft geschlossenen Auftrags. Die Prüfung wurde für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Prüfungsvermerk ist nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt. Unsere Verantwortung für die Prüfung und für unseren Prüfungsvermerk besteht gemäß diesem Auftrag allein der Gesellschaft gegenüber. Der Prüfungsvermerk ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Anlage und/oder Vermögens-)Entscheidungen treffen. Dritten gegenüber übernehmen wir demzufolge keine Verantwortung, Sorgfaltspflicht oder Haftung; insbesondere sind keine Dritten in den Schutzbereich dieses Vertrages einbezogen. §334 BGB, wonach Einwendungen aus einem Vertrag auch Dritten entgegengehalten werden können, ist nicht abbedungen.
Essen, den 22. März 2023
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Philip Meyer zu Spradow, Wirtschaftsprüfer
Michael Herting, Wirtschaftsprüfer
Wir haben die im Abschnitt "Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft und des Konzerns" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der secunet Security Networks AG, Essen, (im Folgenden die "Gesellschaft") für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 (im Folgenden die "zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung") einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen.
Nicht Gegenstand unserer Prüfung sind die in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung in Übereinstimmung mit §§315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und Artikel 8 der VERORDNUNG (EU) 2020/852 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (im Folgenden die "EU-Taxonomieverordnung") und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie mit deren eigenen in Abschnitt EU-Taxonomie der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung dargestellten Auslegung der in der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten enthaltenen Formulierungen und Begriffe.
Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben des Konzerns, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung einer zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (Manipulation der nichtfinanziellen Erklärung) oder Irrtümern ist.
Die EU-Taxonomieverordnung und die hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte enthalten Formulierungen und Begriffe, die noch erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch nicht in jedem Fall Klarstellungen veröffentlicht wurden. Daher haben die gesetzlichen Vertreter ihre Auslegung der EU-Taxonomieverordnung und der hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte im Abschnitt EU-Taxonomie der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung niedergelegt. Sie sind verantwortlich für die Vertretbarkeit dieser Auslegung. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, ist die Rechtskonformität der Auslegung mit Unsicherheiten behaftet.
Wir haben die deutschen berufsrechtlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit sowie weitere berufliche Verhaltensanforderungen eingehalten.
Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen - insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) sowie des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW Qualitätssicherungsstandards 1 "Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis" (IDW QS 1) - an und unterhält dementsprechend ein umfangreiches Qualitätssicherungssystem, das dokumentierte Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf die Einhaltung beruflicher Verhaltensanforderungen, beruflicher Standards sowie maßgebender gesetzlicher und anderer rechtlicher Anforderungen umfasst.
Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung abzugeben.
Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft, mit Ausnahme der in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen, in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt EU-Taxonomie der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist.
Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter u.a. folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:
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| ― | Verschaffung eines Verständnisses über die Struktur der Nachhaltigkeitsorganisation und über die Einbindung von Stakeholdern |
| ― | Befragung der gesetzlichen Vertreter und relevanter Mitarbeiter, die in die Aufstellung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung einbezogen wurden, über den Aufstellungsprozess, über das auf diesen Prozess bezogene interne Kontrollsystem sowie über Angaben in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung |
| ― | Identifikation wahrscheinlicher Risiken wesentlicher falscher Angaben in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung |
| ― | Analytische Beurteilung von ausgewählten Angaben der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung |
| ― | Abgleich von ausgewählten Angaben mit den entsprechenden Daten im Konzernabschluss und Konzernlagebericht |
| ― | Beurteilung der Darstellung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung |
| ― | Beurteilung des Prozesses zur Identifikation der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivtäten und der entsprechenden Angaben in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung. |
Die gesetzlichen Vertreter haben bei der Ermittlung der Angaben gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, sind die Rechtskonformität der Auslegung und dementsprechend unsere diesbezügliche Prüfung mit Unsicherheiten behaftet.
Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt EU-Taxonomie der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist. Wir geben kein Prüfungsurteil zu den in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen ab.
Wir weisen darauf hin, dass die Prüfung für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt wurde und der Vermerk nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt ist. Folglich ist er möglicherweise für einen anderen als den vorgenannten Zweck nicht geeignet. Somit ist der Vermerk nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-) Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung. Unser Prüfungsurteil ist in dieser Hinsicht nicht modifiziert.
Düsseldorf, den 21. März 2023
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Aissata Touré, Wirtschaftsprüferin
ppa. Thomas Groth
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Kurfürstenstraße 58 45138 Essen Tel.: +49 201 54 54-0 Fax: +49 201 54 54-1000
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24. März
Geschäftsbericht 2022
11. Mai
Konzernquartalsmitteilung zum 31. März 2023
31. Mai
Hauptversammlung 2023
10. August
Halbjahresfinanzbericht 2023
9. November
Konzernquartalsmitteilung zum 30. September 2023
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secunet Security Networks AG
Dieser Finanzbericht enthält Aussagen, die sich auf die zukünftige Entwicklung des secunet-Konzerns sowie wirtschaftliche und politische Entwicklungen beziehen. Diese Aussagen stellen Einschätzungen dar, die wir auf der Basis der uns zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Sollten die zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder weitere Risiken eintreten, können die tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen. Eine Gewähr können wir für diese Angaben daher nicht geben.
Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen im vorliegenden Geschäftsbericht nicht genau zur angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.
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Alle in diesem Geschäftsbericht erwähnten Marken- und Warenzeichen oder Produktnamen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber. Dies gilt insbesondere für DAX, MDAX, SDAX, TecDAX und Xetra als eingetragene Warenzeichen und Eigentum der Deutsche Börse AG.
Dieser Geschäftsbericht ist am 24. März 2023 erschienen. Er liegt in deutscher und englischer Sprache vor. Beide Fassungen stehen unter www.secunet.com zum Download zur Verfügung. Im Zweifelsfall ist die deutsche Fassung maßgeblich.
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