Annual Report • May 22, 2023
Annual Report
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Finanzbericht: 32431273

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| EUR Mio | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
|---|---|---|---|---|---|
| Konzernumsatz | 280,3 | 257,9 | 214,2 | 217,1 | 241,3 |
| EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen) | 22,1 | 28,5 | 1,9 | 17,4 1 | 17,9 |
| EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern) | 8,5 | 13,7 | -13,0 | 2,7 1 | 1,8 |
| Konzernjahresüberschuss/ -fehlbetrag | 3,4 | 11,3 | -10,5 | 0,5 | -5,6 |
| Free Cashflow | -24,1 | 1,2 | 9,2 | -14,2 | 1,0 |
| Ergebnis je Aktie (verwässert) in EUR | 0,03 | 0,09 | -0,08 | 0,00 | -0,04 |
| Bilanzsumme | 213,1 | 222,6 | 204,5 | 192,2 | 191,5 |
| Konzerneigenkapital | 25,0 | 18,5 | 1,9 | 8,0 | 24,6 |
| Eigenkapitalquote (in %) | 11,7 | 8,3 | 0,9 | 4,2 | 12,9 |
| Mitarbeiterzahl | 888 | 895 | 893 | 868 | 857 |
1 Anpassung auf Grund des geänderten Ausweises der Nettozinsen (siehe Konzernanhang)
"Während der letzten Jahre hat sich Gigaset in einer herausfordernden Gesamtsituation wacker geschlagen. Jedoch ist es nicht gelungen substantielles Wachstum und Profitabilität auf der Ergebnisseite zu realisieren.
Die Neuausrichtung des Unternehmens ist der Schlüssel für zukünftiges Wachstum. Diese Veränderung kommt nicht über Nacht. Bis 2025 verfolgen wir einen 3-Stufen Plan für Fokus, Veränderung und Wachstum. "
Dr. Magnus Ekerot, CEO Gigaset AG
"Die Nachwehen der Corona-Pandemie, geopolitische Spannungen und Wechselkursschwankungen haben uns in 2022 stark beschäftigt.
Unter diesen Umständen haben wir im vergangenen Jahr ein solides Gesamtergebnis erzielt. Die Herausforderung für uns liegt in den kommenden Jahren jedoch ganz klar auf einer Skalierung unseres Geschäftsmodells. Ich freue mich, gemeinsam mit Dr. Ekerot und der gesamten Belegschaft diesen Weg zu beschreitend
Thomas Schuchardt, CFO Gigaset AG
Das Gigaset GX6 ist das Outdoor Smartphone "Made in Germany" mit herausragenden Leistungsmerkmalen.
Elegantes und robustes Design, ultraschnelles 5G, ein starker Wechsel-Akku, kabelloses Schnellladen, 120 Hz Display, Wi-Fi 6, ein Dual-Kamera-System mit optischem Bildstabilisator (OIS) - und gleichzeitig staub- und wasserdicht und widerstandsfähig nach Militärstandard.
Gigaset definiert das Outdoor-Smartphone mit dem GX6 neu. Das Gerät setzt nach dem großen Erfolg des GX290 mit Top-Hardware und cleveren Features neue Maßstäbe.
Markteinführung des GX6 war im September 2022. Wer das GX6 hautnah erleben will, kann hier den Cinematic Trailer ansehen.
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
es ist mir eine große Freude, mich Ihnen im Rahmen des Geschäftsberichts 2022 vorzustellen und die Ausführungen auf den folgenden Seiten somit zu eröffnen. Kurz zu meiner Person. Ich bin 54 Jahre alt und gebürtiger Schwede. Ich bin verheiratet und habe zwei erwachsene Töchter. Während meiner beruflichen Laufbahn habe ich an verschiedensten Orten auf der Welt in leitenden Managementfunktionen für internationale IT- und Technologieunternehmen arbeiten und so umfangreiche und wertvolle Erfahrungen sammeln dürfen.
Als ich mich dazu entschieden habe zur Gigaset AG zu wechseln, geschah dies, weil ich von drei Punkten überzeugt war: der starken und bekannten Marke Gigaset, den innovativen Produkten und Lösungen "Made in Germany" und den langjährigen und engen Kundenbeziehungen des Unternehmens. Ich habe von Anfang an großes Potenzial in dieser Kombination gesehen und verfolge einen Plan eben dieses Potenzial zu nutzen, um Gigaset zu profitablem Wachstum zu führen. Bestätigt wurde ich in meiner Überzeugung, als ich meine neuen Kolleginnen und Kollegen persönlich kennenlernte. Sie sind motiviert, engagiert und stehen zu 100 % füreinander und für das Unternehmen ein. Es ist ein großes Glück und Chance so ein Team an seiner Seite zu haben.
In den ersten 100 Tagen meiner Amtszeit als CEO und Chairman of the Board habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, das Führungsteam und das Unternehmen kennenzulernen, und auf die neue Strategie einzuschwören. Diese sieht vor, weiterhin auf die bewährten Stärken von Gigaset zu setzen, gleichzeitig aber einen klaren Fokus bei Forschung und Entwicklung sowie unserem Marktzugang an den Tag zu legen. Wir sind uns bewusst, dass die finanziellen Ressourcen von Gigaset nicht unendlich sind. Deshalb gilt es, ähnlich einem den Spagat zwischen dem Heute und der Zukunft, wirtschaftlich kluge und profitable Entscheidungen zu treffen, um das Unternehmen nachhaltig und erfolgreich zu führen. Kurzum, unsere Pfeile müssen ihre Ziele treffen und ich bin da, damit dies geschieht.
Unser Ziel ist es, bis Ende 2025 für das Unternehmen und damit auch für Sie als Aktionäre substantielles Umsatzwachstum zu generieren und damit verbunden auch bessere Margen und Profitabilität zu erreichen. Wir wissen, dass diese Veränderung nicht von heute auf morgen kommt. Daher verfolgen wir einen 3-Jahres-Plan, dessen Eckpfeiler auf einer veränderten Arbeitsweise, zukunftssicheren und auf Kundenbedürfnisse abgestimmten Produkten und Lösungen sowie einem optimierten Markteinleitungsprozess fußen und der in 2023 Fokussierung, in 2024 technologische Differenzierung und in 2025 signifikantes Wachstum vorsieht.
Ich sehe uns auf einem guten Weg. Seit Januar haben wir gemeinsam mit mein geschätzter Vorstandskollegen Thomas Schuchardt, CFO der Gigaset AG sowie dem Managementteambegonnen das Unternehmen in Richtung Wachstumskurs zu drehen und gleichzeitig mit mehr Dynamik erfolgreich in einem sich ständig verändernden Marktumfeld zu agieren. Die Digitalisierung und Vernetzung unserer Welt schreiten unaufhaltsam voran, und wir bei Gigaset sind bestrebt, indem wir die Bedeutung von Software zunehmend in unsere Produkte und Lösungen integrieren, unseren Kunden die besten Lösungen für ihre individuellen Bedürfnisse zu bieten.
Ich möchte Sie als Aktionäre herzlich dazu einladen, gemeinsam mit mir und dem gesamten Gigaset-Team diesen Weg zu beschreiten. Ihr Vertrauen und Ihre Geduld sind in dieser Zeit von entscheidender Bedeutung. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, das Unternehmen weiter voranzubringen und seine Position als führender Anbieter von Kommunikationslösungen auszubauen. Ich bin überzeugt, dass wir zusammen erfolgreich sein werden und wir die uns gesteckten Ziele erreichen können.
Hochachtungsvoll
Dr. Magnus Ekerot, CEO und Chairman of the Board Gigaset AG
Gigaset blickt auf ein erfolgreiches Jahr zurück. Zuletzt konnten wir unsere im November 2022 adjustierten Erwartungen bezüglich Umsatz und Ergebnis erreichen und sogar übertreffen. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Umsatzerlöse um rund 11 Prozent auf EUR 241,3 Mio., getrieben durch die Geschäftsbereiche Phones, Professional und Smartphones. Besonders der Bereich Phones zeigte sich im zweiten Halbjahr sehr stark und profitierte zusätzlich von einem erfolgreichen Weihnachtsgeschäft. Der Bereich Smart Home hielt sich stabil auf Vorjahresniveau. Dank einer konsequenten Kostenkontrolle und effizientem Working Capital-Management konnten wir nicht nur unsere Cash-Situation optimieren, sondern unterm Strich auch das operative Ergebnis (EBITDA) auf EUR 17,9 Mio.(VJ. EUR 17,4 Mio) steigern.
Die erfreuliche Entwicklung im Bereich Phones ist vor allem auf die Stabilisierung des Absatzes von Schnurlostelefonen zurückzuführen. Trotz eines rückläufigen europäischen Marktes für Schnurlostelefone hat Gigaset seine Marktführerschaft im Kernmarkt Europa (EU6) erfolgreich gehalten oder ausgebaut, so zum Beispiel in Großbritannien, Deutschland, Frankreich sowie Italien.
Obwohl das allgemeine Wachstum des Smartphone-Marktes sich in den letzten Jahren verlangsamt hat, haben wir mit der Einführung des neuen "rugged" Modelle GX4 und GX6 speziell für Outdoor-Aktivitäten eine vielversprechende Produktlinie geschaffen, die zusätzliche Kundenfelder, insbesondere im OEM- und B2B-Bereich, erschließt. Im Bereich Smart Home verfolgen wir eine B2B-Strategie, um unseren Marktanteil auszubauen und kooperieren erfolgreich mit namhaften Partnern wie Bosch, Stadtritter und BeHome.
Die positive Entwicklung im Geschäftsbereich Professional ist einerseits auf Nachholeffekte zurückzuführen, andererseits auf neue Projekte und eine steigende Nachfrage nach mobilen bzw. Homeoffice-Arbeitsplatzausstattungen. Gepaart mit Technologien wie DECT, WiFi und Bluetooth, hat das in vielen Bereichen für eine Stabilisierung der Umsätze gesorgt. Gegen den weltweiten Trend konnten wir in Deutschland, dem größten DECT-Markt in Europa, einen leichten Anstieg im Business DECT-Bereich verzeichnen.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben wir zahlreiche innovative Produkte auf den Markt gebracht, die das gesamte Spektrum der Telefonie und Smart Home-Anwendungen abdecken. Die Einführung des hörgerätekompatiblen DESK 400, des zeitlos-edlen COMFORT 500 und des Gigaset GS5 senior sind nur einige Beispiele für unseren stetigen Fokus auf Innovation und Kundenbedürfnisse. Die Einführung weiterer DESK-Modelle bis Mitte 2023 sowie das internetfähige 4G-Klapphandy GL7 zeigen unser Engagement, stets am Puls der Zeit zu bleiben und unseren Kunden ein vielfältiges Portfolio anzubieten. Das neue Gigaset Fusion kombiniert die Funktionsvielfalt eines Tischtelefons, DECT-Basisstation, PBX-Telefonanlage und Smart Home Basis, was es ideal für kleine Büros, Arztpraxen, Kanzleien, Agenturen und anspruchsvolle Homeoffice-Nutzer macht.
Gigaset hat im vergangenen Jahr erfolgreiche Kooperationen mit namhaften Partnern wie der Deutschen Bahn, Home Connect Plus und dem Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) vereinbart, was unsere Position im Markt stärkt und unsere Reichweite erweitert.
Unsere Innovationskraft und hervorragenden Produkte wurden im vergangenen Jahr durch renommierte Auszeichnungen wie dem Plus X Award als "Fachhandelsmarke des Jahres" und den iF Design Award 2022 in vier Kategorien gewürdigt, was unsere hohe Kundenorientierung und Qualität unterstreicht.
Getreu Albert Einsteins Worten "Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben", richten wir bei Gigaset unseren Blick nach vorn. Wir haben die Herausforderungen der letzten Jahre erfolgreich gemeistert und wollen unsere Entwicklung auf Basis einer starken Vision vorantreiben, um unsere Ideen für die Zukunft von Gigaset erfolgreich umzusetzen. Unser Ziel ist substantielles Wachstum und eine höhere Profitabilität. Die Neuausrichtung des Unternehmens soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein.
Wir setzen bei diesem Vorhaben auf das Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auch im vergangenen Jahr hervorragende Arbeit geleistet haben. Unser Dank gilt ihnen sowie Ihnen, unseren Aktionärinnen und Aktionären, für das entgegengebrachte Vertrauen.
Wir freuen uns darauf, gemeinsam neue Wege zu beschreiten und die Welt der Telekommunikation von morgen maßgeblich mitzugestalten!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Magnus Ekerot, CEO
Thomas Schuchardt, CFO
Über die Welt von morgen müssen wir heute sprechen. Denn in den kommenden Jahren und Jahrzehnten wollen wir und nachfolgende Generationen auch gut und sorgenfrei leben. Deshalb beschäftigt sich Gigaset nicht nur mit wichtigen Aufgaben der Gegenwart, sondern auch mit jenen der Zukunft. Der Handlungsbedarf ist groß: Klimawandel und Ressourcenknappheit sind gewaltige Herausforderungen. Maßnahmen zum Schutz der Umwelt lassen sich nicht weiter aufschieben. Auch der Wandel in unserer Gesellschaft spielt eine wichtige Rolle, die demographischen Veränderungen, der Schutz von Persönlichkeitsrechten sowie der Kampf gegen soziale Ungleichheit.
Gigaset hat jahrzehntelange Erfahrung in der Herstellung von hochwertigen Kommunikationslösungen und Technologien. Wir produzieren ganz bewusst mitten in Deutschland. Langlebigkeit der Produkte, kurze Distributionswege und soziale Verantwortung sind uns wichtig. Dafür stehen wir auch mit dem Qualitätssiegel "Made in Germany". Mit dem Achtsamkeits-Siegel "Fair for Future" und der dazugehörigen Website dokumentieren wir unsere Bemühungen und Erfolge bei wichtigen Herausforderungen der Zukunft.
Eigentlich ist es ja ganz einfach: So wie man selbst behandelt werden will, sollte man auch anderen begegnen. Verantwortungsbewusstsein, Vernunft, Vertrauen und Verlässlichkeit sind grundlegende Gesellschaftswerte und unser Antrieb. Denn nur wenn es unseren Mitmenschen und der Umwelt gut geht, geht es auch uns gut.
Wir bei Gigaset setzen auf Fairness im Umgang mit Mitarbeitern, Partnern und Kunden. Das beginnt in unseren eigenen Reihen: Wir schaffen für alle, die bei uns arbeiten, optimale Bedingungen und ein offenes, vorurteilsfreies Arbeitsklima nach den Standards der "Charta der Vielfalt". Faire Löhne nach Tarifvertrag der IG Metall und Chancengleichheit sind unseren Beschäftigten ebenfalls gewiss.
Mit der "Business Conduct Guideline" haben wir uns klare Regeln zum Umgang mit Partnern und Kunden auferlegt. Lieferanten und Vertriebspartnern gegenüber setzen wir auf faire Konditionen, persönliche Betreuung, Zuverlässigkeit und Kommunikation auf Augenhöhe. Das zahlt sich aus: Viele nationale und internationale Partnerschaften bestehen seit Jahrzehnten.
Aus Fairness gegenüber unseren Kunden legen wir großen Wert auf hochwertige, langlebige Produkte zu vernünftigen Preisen. Produkte, die durch ihre Einfachheit in der Bedienung alle Menschen an der Kommunikation teilhaben lassen - auch Ältere und Menschen mit Einschränkungen. Unser deutschsprachiger Kundenservice ist rund um die Uhr erreichbar. Reparaturen erledigen wir in vielen Fällen schnell und vor Ort, irreparable Geräte entsorgen wir fachgerecht. Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die Vertraulichkeit von persönlichen Daten. Darum wird beispielsweise die Cloud für Gigaset Smart Home Produkte auf streng gesicherten deutschen Servern vom Standort Frankfurt am Main aus betrieben.
Gigaset ist auch fair zur Region: Wir schaffen attraktive Arbeitsplätze und bilden eine Vielzahl an Berufen aus. Im Produktionsprozess integrieren wir Beschäftigte einer örtlichen Behindertenwerkstatt. Wir unterstützen lokale Veranstaltungen und Initiativen, setzen uns für regionalen Sport ein. Und selbstverständlich zahlen wir unsere Steuern in Deutschland.
Das Thema Nachhaltigkeit und der faire Umgang mit der Umwelt beschäftigt uns bei Gigaset schon lange. Wir wollen stetig besser werden, die Umwelt und das Klima schützen, Ressourcen schonen, auf Qualität, Recycling und Regionalität achten. Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit müssen sich dabei nicht ausschließen. So produzieren wir ganz bewusst seit vielen Jahrzehnten mitten in Deutschland. Genauer gesagt: im westfälischen Bocholt. Mit grünem Strom, recyceltem oder recycelbarem Kunststoff und Papier, wenig Wasser und möglichst geringem Ausstoß von CO 2. Dafür verzichten wir in der Produktion auch auf den Einsatz von Erdgas. Kurze Wege zu unseren Lieferanten und Vertriebspartnern sowie flexible Liefermengen verringern ebenfalls die Emissionen und schützen so die Umwelt und das Klima.
Ressourcen schonend sind auch die von uns hergestellten Geräte: Neben recyceltem Kunststoff verwenden wir in erster Linie reines Kunststoffgranulat. Das ist komplett recycelbar und kann dem Kreislauf wieder zugeführt werden. Um Strom zu sparen, haben wir energiesparende Netzteile für DECT-Telefone eingeführt und einen ECO-Modus mit reduzierter Sendeleistung entwickelt.
Nachhaltig ist, was lange hält. Und wer Produkte möglichst lange nutzt, verbessert die Ökobilanz. Gigaset Geräte sind hochwertig gebaut, damit Sie möglichst lange Freude damit haben. Wichtige Komponenten wie Akkus, Displays und Kameras sind bei vielen unserer Geräte austauschbar. Über das Gigaset Rücknahmeprogramm können uns Kunden alte oder defekte Geräte kostenlos zusenden. Wir prüfen Einzelteile auf Wiederverwendbarkeit und entsorgen alles andere fachgerecht durch zertifizierte Partner. Um die umweltgerechte Entsorgung von Altgeräten noch attraktiver zu machen, erhalten Kunden einen Gutschein für Ihren nächsten Einkauf im Gigaset Online-Shop.
Wir machen uns aber nicht nur über unsere Produkte Gedanken, sondern auch über deren Transport. Um für den Transportschutz weniger Papier zu verbrauchen, bestehen Gigaset Verpackungen zu über 90% aus Recyclingmaterial. Plastik haben wir weitestgehend aus unseren Produktverpackungen verbannt und durch umweltfreundliche Papierbanderolen oder Hüllen aus Seidenpapier ersetzt. Die Verpackungen sind zudem auf unsere Produkte abgestimmt und nicht größer als unbedingt nötig. Neue Gigaset Verpackungen werden zudem sukzessive auf CO 2-Neutralität umgestellt.
Bei Gigaset wird die interne Handhabe von Nachhaltigkeitsthemen auch extern zertifiziert. Die von EcoVadis abgeprüften Standards im Nachhaltigkeitsmanagement haben wir zum dritten Mal in Folge erfüllt und das EcoVadis Siegel in Gold erhalten. Im Bereich Umweltschutz findet zudem eine regelmäßige Kontrolle durch den TÜV statt: Das Umweltmanagementsystem von Gigaset ist nach ISO 14001 zertifiziert.
Im Rahmen des Carbon Disclosure Project (CDP) bestimmen wir regelmäßig die Qualität unserer Klimaschutzmaßnahmen. In 2022 wurde dabei der CDP Climate Change Score "B" erreicht. Im Zuge der Kontrolle der Klimaschutznahmen wird auch der Corporate Carbon Footprint für Scope 1, 2 und 3 berechnet.
Detaillierte Informationen finden sich in unserem nichtfinanziellen Konzernbericht.
Niemand weiß, was die Zukunft bringt. Aber wenn wir unsere Umwelt schützen, Ressourcen schonen und auf Mitmenschen achten, werden die kommenden Jahre und Jahrzehnte für uns alle besser sein. Bei allem Engagement ist aber auch Gigaset noch lange nicht am Ziel angekommen. Wir können und müssen noch besser werden, uns immer wieder selbst hinterfragen. So ist Gigaset zwar das einzige europäische Unternehmen, das innovative Telefone, Smart Home Systeme oder Smartphones in Deutschland herstellt. Für die Herstellung unserer Produkte benötigen wir aber noch immer Komponenten aus Fernost oder anderen Regionen der Welt, beispielsweise Mikrochips oder Speichermedien. Deren Herstellungsprozesse und Lieferketten lassen sich nicht immer vollständig überwachen. Daher ist Gigaset bestrebt, die Vorstufen transparent zu gestalten und weiter zu optimieren.
"Fair for Future" bedeutet für uns auch, Arbeitsabläufe stetig zu optimieren. So wollen wir unter anderem den Einsatz von Gefahrstoffen reduzieren und den Energieverbrauch weiter senken. Auch Lärm und CO 2-Emissionen sollen weiter verringert werden, etwa durch eine sukzessive Umstellung auf Elektroantriebe im Werkseinsatz. Die weitere Vermeidung von Abfällen und ein noch stärkerer Einsatz von Recycling-Produkten stehen ebenfalls auf der Agenda. Nicht zuletzt setzen wir uns dafür ein, unsere umweltbezogenen und sozialen Standards auf unsere Lieferanten und Partner auszudehnen.
Denn je weiter "Fair for Future" greift, umso besser ist es. Mehr dazu auf der Gigaset Homepage.
Gigaset Fusion ist das neue All-in-One Telefonsystem für SOHO und KMU: intuitiv zu bedienen und dank einer Vielzahl integrierter Schnittstellen mit verschiedensten anderen Geräten vernetzbar.
Fusion ist dabei mehr als ein Business-Telefon. Es ist eine Kombination aus Tischtelefon, DECT-Basisstation, PBX-Telefonanlage und Smart Home Basis. Alle Einstellungen und Funktionen sind über eine webbasierte Oberfläche konfigurierbar.
Über LAN, WLAN, USB-C, Bluetooth, DECT und DECT ULE verbindet es sich mit dem Netzwerk, mit Laptops und Computern, Headsets und Handsets, Smartphones und Gigaset Smart Home Sensoren. Die integrierte PBX-Telefonanlage ist für bis zu 20 Teilnehmer ausgelegt. Dabei spielt es keine Rolle, ob mobile Geräte oder fest installierte SIP-Tischtelefone an das System angeschlossen werden. Gleichzeitig sorgt sie für sichere Verbindungen via SRTP/SIPS/TLS, LDAP(S) und HTTPS.
Über die ebenfalls integrierte DECT Basisstation können bis zu 8 Mobilteile angebunden und bis zu 4 parallele Anrufe geführt werden. Auch ein Zugriff auf Google & Microsoft 365 Kontakte ist möglich.
Ein besonderes Highlight ist die Funktion als Smart Home Basisstation für bis zu 64 Gigaset ONE X Sensoren. Mit der Gigaset elements App für Smartphones können Regeln festgelegt, Alarme ein- und ausgeschaltet, Einstellungen der Sensoren geändert und Benachrichtigungen unabhängig vom eigenen Aufenthaltsort abgerufen werden. Über den Easy Alarm Mode-Schalter auf dem Display lässt sich der Alarmmodus direkt einschalten, wenn der Arbeitsplatz verlassen wird.
Die Verwendung hochwertiger Materialien verleihen Fusion Eleganz und machen das Telefonsystem zum Blickfang in jedem Büro. Das 5" HD Touch-and-Swipe Display erleichtert den Zugriff auf alle Telefonfunktionen und sorgt dafür, dass Anrufer-Informationen immer zur Hand sind. Mit dem interaktiven Sprachmenü (IVR) lassen sich Anrufe komfortabel und effizient entgegennehmen.
Mit seiner Funktionsvielfalt ist das Gigaset Fusion ideal geeignet für kleine Büros, Arztpraxen, Kanzleien, Agenturen und das anspruchsvolle Homeoffice.
2022 war ein historisch schlechtes Börsenjahr - nicht nur für Aktien, sondern auch für Anleihen. Jahre mit einer derart negativen Entwicklung von Aktien und Anleihen sind äußerst selten. Seit 1926 gab es dies demnach nur sieben Mal. Hauptbelastungsfaktor für die Finanzmärkte war das Schreckgespenst Inflation. Anders als von den Zentralbanken zu Beginn des Jahres noch erwartet, erwies sie sich als alles andere als nur vorübergehend.
Zum einen zeigte sich die durch die Lieferkettenprobleme nach der Covid-Pandemie bedingte Inflation hartnäckiger als gedacht und zum anderen kam die durch den russischen Überfall auf die Ukraine im Februar ausgelöste Energiekrise als zusätzlicher Preistreiber hinzu. Zweistellige Inflationsraten waren die Folge. Im März zog die US-Notenbank dann die Reißleine und startete einen aggressiven Leitzinserhöhungszyklus, der die Zinsen von damals fast Null auf zuletzt 4,50 % nach oben katapultierte. Die EZB folgte mit Verspätung im Sommer. Zunehmend machten daraufhin Stagflationsängste die Runde, also die Sorge vor hohen Inflationsraten und gleichzeitiger Wirtschaftsschwäche - Gift für die Börsen. Die Rendite 10-jähriger Bundesanleihen stieg von -0,12 % zu Jahresbeginn auf zuletzt knapp über 2,56 %, parallel knickte der DAX auf Jahressicht um mehr als 12 % ein. Der TecDAX gab sogar um 25,5 % nach. Die Wall Street erlebte sogar die schwächste Entwicklung seit 2008 in der der Technologieindex Nasdaq Composite über 33 % verlor, während die Standardwerte im Dow Jones mit einem Minus von 8,8 % geringere Verluste verkraften mussten.
Zinssensible Sektoren litten dementsprechend besonders unter der Entwicklung - allen voran Immobilien- und Technologiewerte, die auf Jahressicht gut 40 % bzw. fast 30 % einbüßten. Auf der anderen Seite kam das höhere Zinsniveau den Zinsmargen von Unternehmen aus dem Bank- und Finanzsektor zugute und verbesserte auch die Anlagemöglichkeiten der Versicherer, deren europäischer Subindex nur 3 % verlor. Die Ölpreise legten deutlich zu und gewannen auf Jahressicht 8,5 %. Davon profitierten auch dank der Energiekrise Aktien aus den Sektoren Öl und Gas, die Aufschläge von bis zu 25 % verzeichneten.
Der Euro verlor im Sog des rasant steigenden US-Dollars massiv an Wert und fiel in der zweiten Jahreshälfte phasenweise unter die Parität auf USD 0,9536 im Jahrestief. Die Aufwertung des Greenbacks drückte den Goldpreis, der zwischenzeitlich fast 7 % auf USD 1.615,- einbrach. Dank einer spürbaren Erholung konnte das Edelmetall aber am Ende nahezu sämtliche Verluste wettmachen und kletterte erneut auf USD 1.824,-.
In diesem historisch schwachen Börsenjahr 2022 gelang auch der Gigaset Aktie keine Glanzleistung. Zu Beginn des Jahres schien die Welt allerdings noch in Ordnung und der Anteilschein legte in den ersten Handelswochen mehr als 8 % bis auf EUR 0,32 zu. Hierbei profitierte der Aktienkurs von frischer Liquidität, die klassischerweise zum Jahresstart seitens der Investoren in die Aktienmärkte fließt.
Die Hoffnung auf ein Ende der Corona-Pandemie sorgte bei Anlegern anfangs ebenfalls für Zuversicht, wurde dann aber Ende Februar von dem unerwarteten Kriegsgeschehen in der Ukraine jäh zunichte gemacht. Das führte an den Aktienmärkten zu den größten Verlusten seit Beginn der Corona-Pandemie in 2020. In diesem Umfeld brach der Gigaset Aktienkurs bis auf EUR 0,26 Anfang März ein, konnte sich aber im weiteren Verlauf wieder erholen und zeitweise das Niveau von EUR 0,30 zurückerobern.
Die sich durch den Ukrainekrieg noch verschärfenden Lieferkettenprobleme gepaart mit spürbar anziehender Inflation verstärkten die Unsicherheit an den Finanzmärkten und sorgten für rückläufige Kurse. Dementsprechend schwach tendierte auch die Gigaset Aktie und fiel auf EUR 0,22 in den Sommermonaten zurück. Im September erreichten Rezessionsängste, Inflations- und Zinssorgen dann ihren vorläufigen Höhepunkt, die in kräftigen Kursverlusten an den Aktienmärkten mündeten. Trotz überzeugender Unternehmensergebnisse für das erste Halbjahr geriet auch der Gigaset Anteilschein unter Druck und markierte mit EUR 0,18 Ende September sein Jahrestief.
Diese stark ermäßigten Kursniveaus wurden im Anschluss zum Wiedereinstieg genutzt und verhalfen der Aktie zu erneuten Kursgewinnen. In einem positiven Börsenumfeld hatte die Aktie Ende Oktober das Niveau von EUR 0,25 zurückerobert, konnte diese Marke jedoch nicht bis zum Jahresende verteidigen. Schwierige Marktbedingungen machten im November dann aber eine Anpassung der Prognose des Unternehmens notwendig.
Zwar präsentierte sich der Aktienkurs zu diesem Zeitpunkt erstaunlich stabil, war aber im weiteren Verlauf erneut mit einer rückläufigen Entwicklung konfrontiert. Portfolioanpassungen zum Jahresende verhinderten eine Gegenbewegung, sodass die Gigaset Aktie im Jahr 2022 bei EUR 0,20 aus dem Handel geht.
Für das Geschäftsjahr 2022 wurde beschlossen, keine Dividende an die Aktionäre auszuschütten.
Gemäß der Definition der Deutsche Börse AG befinden sich die Aktien der Gigaset AG zu 72,32 % im Besitz eines institutionellen Investors, der Goldin Fund Pte. Ltd. aus Singapur. Im Einklang mit dem Wertpapierhandelsgesetz werden meldepflichtige Geschäfte von Führungspersonen der Gigaset AG auf den Internetseiten unserer Gesellschaft veröffentlicht. Detaillierte Angaben zum Aktien- und Optionsbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat sowie meldepflichtige Wertpapiergeschäfte der Organmitglieder finden Sie innerhalb des Lageberichts im Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung der Gigaset AG " Konzern".
Die Investor-Relations-Abteilung der Gigaset AG steht ihnen unter folgender Kontaktadresse zur Verfügung:
Raphael Dörr
SVP Corporate Communications & Investor Relations
Gigaset AG
Bernhard-Wicki-Str. 5
80636 München
Telefon +49 (0)89 444 456 866
Email: [email protected]
Der Aufsichtsrat hat die Gesellschaft und ihren Vorstand im Jahre 2022 wieder bei allen wesentlichen Geschäftsvorfällen intensiv begleitet.
Auch das Geschäftsjahr 2022 wurde von der Corona-Pandemie beeinflusst. Die zunehmenden Lockerungen der Corona-Regeln hatten eine positive Wirkung. Mit der Verbreitung neuer Coronavirus-Varianten, hier vor allem "Omikron", kam es im Frühjahr jedoch zu einem erneuten Anstieg der Infektionszahlen mit Auswirkungen auf den Einzelhandel. Diesen coronabedingten Schwankungen konnte sich auch Gigaset nicht ganz entziehen. Infolge der Pandemie kam es zudem weltweit zu massiven Lieferkettenproblemen. Außerdem war Gigaset von steigenden Materialkosten, bedingt durch die Abwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar, sowie Inflationseffekten, welche die Kostenseite negativ beeinflussten, betroffen. Die Auftragslage des Unternehmens war aber weiterhin gut und Gigaset hat im vergangenen Geschäftsjahr den Umsatz auf EUR 241,3 Mio.gesteigert. Das operative Ergebnis (EBITDA) konnte ebenfalls verbessert werden, und zwar auf EUR 17,9 Mio. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gigaset-Konzerns haben im Geschäftsjahr 2022 wieder eine außerordentliche Leistung erbracht.
Erfolgreiche Kooperationen mit namhaften Partnern wie zum Beispiel der Deutschen Bahn und dem Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) haben die Position von Gigaset im Markt im vergangenen Geschäftsjahr gestärkt.
Der Aufsichtsrat hat während des gesamten Geschäftsjahres 2022 intensiv und konstruktiv mit den Vorstandsmitgliedern zusammengearbeitet. Der Aufsichtsrat hat sämtliche ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und den Vorstand bei seiner Arbeit überwacht und auch beratend unterstützt.
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit des Aufsichtsrats war auch im Geschäftsjahr 2022 die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Vorstand im Rahmen der Corona-Pandemie und die damit einhergehende regelmäßige, zeitnahe und umfassende Information des Aufsichtsrats über alle für das Unternehmen relevanten Fragen, insbesondere über die Planung, die Geschäftsentwicklung und die Risikolage. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat sich vom Vorstand regelmäßig im Wege der nach § 90 Abs.1 Nr. 3 AktG erforderlichen Berichte einen umfassenden Überblick über die Entwicklung der Geschäfte, insbesondere den Umsatz und die Lage der Gesellschaft seit dem letzten Bericht geben lassen. Der Aufsichtsrat hat dabei genaue und klare Darlegungen der Entwicklung des Unternehmens, der gegenwärtigen Situation sowie der Gründe dafür vom Vorstand verlangt, einschließlich einer sachgerechten Aufgliederung des dazugehörigen Zahlenwerks. Vom Aufsichtsrat diskutiert und hinterfragt wurden dabei auch die Planrechnungen zur Beurteilung der Geschäftsvorgänge, die finanzielle Situation, die Ertragslage und die Liquidität der Gesellschaft, die Marktlage sowie die Besonderheiten des Geschäftsverlaufs und die Risiken der künftigen Entwicklung, insbesondere auch im Bereich der Materialengpässe. Soweit erforderlich, hat der Vorstand außerhalb der Sitzungstermine bei wichtigen Anlässen direkt an den Aufsichtsratsvorsitzenden und an die stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende berichtet. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar und frühzeitig eingebunden und hat diese mit dem Vorstand intensiv und detailliert erörtert.
Weitere regelmäßige Gesprächspunkte waren Compliance, Risikolage und das Risikomanagement, das Risikofrüherkennungssystem, die Liquidität- und Budgetentwicklung sowie grundsätzliche Fragen der Unternehmenspolitik und -strategie.
Der Aufsichtsrat versah seine Aufgaben im Rahmen von virtuellen Sitzungen und Sitzungen in Präsenz, die regelmäßig stattfanden.
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit des Aufsichtsrats mit besonderer Bedeutung für das vergangene Geschäftsjahr war die Auswahl und Bestellung von Dr. Magnus Ekerot zum Nachfolger von Klaus Weßing als neuen CEO der Gesellschaft. Bei der Ausübung des Personalermessens waren für den Aufsichtsrat insbesondere die Führungsqualitäten von Herrn Dr. Ekerot, dessen einschlägige Expertise im Bereich der Technologie- und IT-Industrie sowie die starken analytischen Fähigkeiten ausschlaggebend, die eine schnelle Einarbeitung in alle Themen des Vorstandsvorsitzes der Gesellschaft erwarten ließen. Auf Basis seiner bisherigen Berufserfahrung, die mehrere CEO-Positionen sowie auch börsennotierte Unternehmen umfasst, sieht der Aufsichtsrat eine begründete Erwartung, dass Herr Dr. Ekerot den Transformationsprozess und den Kulturwandel bei Gigaset erfolgreich weiter vorantreiben und die gewünschten Impulse setzen wird.
In seinen Sitzungen befasste sich der Aufsichtsrat zudem routinemäßig mit den Berichten des Vorstands zu Finanzen, zur Investitions- und Personalplanung sowie der Unternehmensstrategie einschließlich der daraus resultierenden mittel- und langfristigen Wachstumschancen. Zudem beriet der Aufsichtsrat auch in 2022 über die Finanzierung der Gesellschaft bzw. über Finanzierungsmöglichkeiten. Der Aufsichtsrat hat sich ferner mit der Liquiditätssituation der Gesellschaft und mit der Aufklärung und Beseitigung von Risiken der Gesellschaft befasst. Der Aufsichtsrat hat regelmäßig auch ohne den Vorstand getagt.
Der Aufsichtsrat befragte den Vorstand kritisch zu dessen Berichten, zu aktuellen Entwicklungen sowie zu anstehenden Entscheidungen. Die vom Vorstand vorgelegten Unterlagen wurden geprüft und hinterfragt. Ferner fanden regelmäßige Gespräche des Aufsichtsratsvorsitzenden und der stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden mit den Vorstandsmitgliedern statt. Im Rahmen dieser Gespräche wurde die Geschäftsleitung zu den aktuellen Entwicklungen und Risiken befragt, und anstehende Entscheidungen wurden ausführlich erörtert.
Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2022 zu insgesamt sechs ordentlichen Sitzungen sowie zu vier außerordentlichen Sitzungen zusammengetreten. Die Sitzungen fanden am 26. Januar (außerordentliche Sitzung), 17. Februar, 5. April (außerordentliche Sitzung), 20. April, 19. Mai, 13. Juli (außerordentliche Sitzung), 27. Juli (außerordentliche Sitzung), 5. Oktober, 16. November sowie am 15. Dezember statt. An diesen Terminen haben jeweils sämtliche Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen.
Die Sitzungen am 20. April, 5. Oktober und 15. Dezember fanden in hybridem Format statt, d.h. sowohl in Präsenz als auch als Videokonferenzen. Die übrigen Sitzungen wurden als Videokonferenzen durchgeführt.
An der Bilanzsitzung zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 nahm am 20. April 2022 auch der von der Hauptversammlung gewählte Abschlussprüfer, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, teil.
Der Aufsichtsrat tagte regelmäßig auch zeitweise ohne den Vorstand.
Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungsausschuss, einen Personalausschuss und einen Strategie- und Finanzausschuss gebildet. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses waren im Berichtsjahr Ulrich Burkhardt (Vorsitzender), Helvin Wong und Paolo Di Fraia. Flora Shiu war bis zu ihrem Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat ebenfalls Mitglied des Prüfungsausschusses. Die Mitglieder des Personalausschusses waren im Berichtsjahr Barbara Münch (Vorsitzende), Helvin Wong, Paolo Di Fraia und Jenny Pan. Die Mitglieder des Strategie- und Finanzausschusses waren im Berichtsjahr Paolo Di Fraia (Vorsitzender), Helvin Wong und Barbara Münch.
Der Prüfungsausschuss tagte in Vorbereitung der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 20. April sowie am 20. Mai, 27. September und am 15. November. An diesen Sitzungen in 2022 haben jeweils sämtliche Ausschussmitglieder teilgenommen. Mit Ausnahme der Sitzung am 20. April, die in hybridem Format statt fand, wurden die Sitzungen als Videokonferenzen durchgeführt.
Der Prüfungsausschuss ließ sich in allen Sitzungen vom Vorstand und in der Sitzung zur Vorbereitung der Bilanzsitzung am 20. April zudem vom Abschlussprüfer Bericht erstatten und unterzog die Zwischen- und Quartalsberichte der Gesellschaft einer kritischen Prüfung. Im Übrigen befasste sich der Prüfungsausschuss intensiv mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, der Compliance sowie der Abschlussprüfung. Die Tätigkeit des Prüfungsausschusses im Rahmen der Abschlussprüfung umfasste insbesondere die Vorprüfung des Jahresabschlusses (und des Konzernabschlusses) sowie des Lageberichts (und des Konzernlageberichts) einschließlich der Recht- und Zweckmäßigkeit der Abschlüsse, Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte. Weitergehend befasste sich der Prüfungsausschuss auch mit dem Prozess der Rechnungslegung als solchem, darunter insbesondere den Grundsätzen und Verfahren der Rechnungslegung und den einschlägigen Sicherungsvorkehrungen. Was die Überwachung des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems anbelangt, hat der Prüfungsausschuss die Wirksamkeit dieser Systeme überwacht und geprüft, ob der Vorstand entsprechende Systeme installiert hat, ob die vom Vorstand eingerichteten Systeme ihrer Art und Konzeption nach angemessen waren und ob diese Systeme auch tatsächlich so vollzogen werden, dass sie die ihnen zugedachten Funktionen erfüllen. Im Hinblick auf die Compliance hat der Prüfungsausschuss die Wirksamkeit des Compliance Management Systems für ein verantwortungsbewusstes Geschäftsverhalten der Mitarbeiter der Gigaset-Gruppe überwacht und die Arbeit des Compliance Committees sowie die Compliance Themen generell überprüft. Darüber hinaus hat sich der Prüfungsausschuss mit der vorbereitenden Überprüfung des gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht gem. § 315b HGB beschäftigt. Der Prüfungsausschuss hat ferner den Abschlussprüfer im Hinblick auf dessen Unabhängigkeit überwacht und darüber hinaus die Prüfungsschwerpunkte und wesentlichen Prüfungsthemen mit ihm besprochen und den Prüfungsauftrag für den Jahres- und den Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr erteilt. In seiner Sitzung am 20. April hat der Prüfungsausschuss eine Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung vorgenommen.
Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses kann über den Ausschussvorsitzenden unmittelbar bei den Leitern derjenigen Zentralbereiche der Gesellschaft, die in der Gesellschaft für die Aufgaben zuständig sind, die den Prüfungsausschuss nach § 107 Absatz 3 Satz 2 AktG betreffen, Auskünfte einholen. Der Ausschussvorsitzende hat die eingeholte Auskunft allen Mitgliedern des Prüfungsausschusses mitzuteilen. Werden Auskünfte eingeholt, ist der Vorstand hierüber unverzüglich zu unterrichten.
Der Personalausschuss tagte am 25. Februar, 15. März, 30. März, 13. April, 29. April, 10. Mai, 3. Juni, 30. Juni, 13. Juli, 27. Juli, 1. September, 8. September und am 1. Dezember. An diesen Sitzungen haben jeweils sämtliche Ausschussmitglieder teilgenommen. Sämtliche Sitzungen sind als Videokonferenzen durchgeführt worden.
Zu den Aufgaben des Personalausschusses gehört die Vorbereitung der Personalentscheidungen, soweit diese infolge des Delegationsverbotes dem Plenum vorbehalten sind, insbesondere die Unterbreitung von Vorschlägen zur Bestellung und zum Widerruf von Vorstandsmitgliedern sowie zu den vergütungsrelevanten Bestandteilen der mit den Vorstandsmitgliedern zu schließenden oder abgeschlossenen Dienstverträge. Daneben bereitet der Personalausschuss die Beschlussvorschläge über das jeweilige Bestellungsgeschäft vor.
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit des Personalausschusses im Geschäftsjahr 2022 war die oben bereits beschriebene Nachfolgeplanung für Klaus Weßing, dessen altersbedingtes Ausscheiden aus dem Vorstand der Gesellschaft planmäßig spätestens zum 30. Juni 2023 erfolgt wäre. Dabei oblag dem Personalausschuss die Vorbereitung der Bestellung eines Nachfolgers. Nach Durchführung eines sorgfältigen Auswahlverfahrens sprach sich der Personalausschuss für die Bestellung von Dr. Magnus Ekerot aus, die auf der Grundlage dieser Empfehlung im Anschluss durch den Gesamtaufsichtsrat erfolgte.
Weitere Schwerpunkte waren die Beratungen zur Vergütung bzw. zu den variablen Vergütungsbestandteilen der Vorstandsmitglieder. Hierzu gehörten auch Beratungen zum Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder gemäß § 87 a Aktiengesetz nebst der damit im Einklang stehenden vertraglichen Gestaltung der Vorstandsdienstverträge.
Der Strategie- und Finanzausschuss tagte im Geschäftsjahr 2022 nicht.
Mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 5. Oktober 2022 wurde der Zweck und die Ausrichtung des bisherigen Finanzausschusses geändert und dessen Aufgaben und Zuständigkeiten mit Blick auf strategische Themen erweitert. Zudem wurde eine neue Geschäftsordnung für den nunmehr als Strategie- und Finanzausschuss bezeichneten Ausschuss verabschiedet.
Der Aufsichtsrat verantwortet zusammen mit dem Vorstand die Anwendung und Weiterentwicklung der Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung nach dem Aktiengesetz und dem Deutschen Corporate Governance Kodex.
Vorstand und Aufsichtsrat der Gigaset AG haben am 28. Februar 2023 die nach § 161 AktG vorgeschriebene jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in den Fassungen vom 16. Dezember 2019 (in Kraft getreten am 20. März 2020) und 28. April 2022 (in Kraft getreten am 27. Juni 2022) abgegeben und den Aktionären auf der Homepage (www.gigaset.com) anschließend dauerhaft zugänglich gemacht.
Vorstand und Aufsichtsrat der Gigaset AG erklären darin, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019 sowie den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27. Juni 2022 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 28. April 2022 bis auf sieben Ausnahmen entsprochen wird.
Der Vorstand hat den nach § 315b HGB von der Gesellschaft erstellten gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht dem Aufsichtsrat rechtzeitig übermittelt, der diesen geprüft hat. Zur Vorbereitung der Prüfung und Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat hat sich zunächst der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und so dann der Prüfungsausschuss eingehend mit den vorgenannten Unterlagen befasst. In seiner Sitzung am 26. April 2023 ließ sich der Prüfungsausschuss den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht gem. § 315b HGB eingehend vom Vorstand erläutern. Ferner wurden Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet. Dabei konnte sich der Prüfungsausschuss von der Ordnungsmäßigkeit der Erstellung des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts überzeugen. Er gelangte zu der Überzeugung, dass dieser den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat empfohlen, keine Einwendungen gegen den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht gem. § 315b HGB zu erheben.
Die abschließende Prüfung durch den Aufsichtsrat erfolgte in der Aufsichtsratssitzung am 26. April 2023 unter Berücksichtigung der Empfehlung des Prüfungsausschusses. Der Vorstand nahm auch an dieser Sitzung teil, da die Teilnahme des Vorstands für erforderlich erachtet wurde. Er erläuterte den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht und beantwortete die Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Hierdurch und auf der Grundlage des vom Prüfungsausschuss erstatteten Berichts konnte sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Erstellung und der Prüfung des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts gem. § 315b HGB überzeugen. Er gelangte insbesondere zu der Überzeugung, dass dieser den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Aufsichtsrat hat den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht insbesondere auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Anhaltspunkte für Beanstandungen sind bei dieser Prüfung nicht ersichtlich geworden. Der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend sowie nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat durchgeführten eigenen Prüfung sind keine Einwendungen gegen den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht gem. § 315b HGB zu erheben.
Der Prüfungsausschuss und auch der Aufsichtsrat haben sich im Jahr 2022 ausführlich mit dem Thema Risiken, im Besonderen mit dem Risikomanagementsystem, beschäftigt. Der Vorstand hat ausführlich über die Risikosituation und größere Einzelrisiken berichtet. Das Kontroll- und Risikomanagementsystem der Gigaset AG wurde vom Abschlussprüfer in Struktur und Funktion im Rahmen des § 315 Abs. 4 HGB überprüft und bestätigt. Das Ergebnis wurde mit dem Aufsichtsrat besprochen.
Dr. Magnus Ekerot wurde mit Wirkung zum 1. November 2022 zunächst zum stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands der Gesellschaft bestellt. Zur Sicherstellung eines reibungslosen Wechsels folgte eine zweimonatige Übergangssphase, an dessen Ende Klaus Weßing mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 sein Amt als Mitglied und Vorsitzender des Vorstands der Gesellschaft niederlegte. Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 übernahm Dr. Magnus Ekerot dann auch das Amt des Vorsitzenden des Vorstands der Gesellschaft.
Seit dem 1. Januar 2023 besteht der Vorstand daher aus Dr. Magnus Ekerot (Vorstandsvorsitzender) und Thomas Schuchardt. Die amtierenden Vorstände vertreten die Gesellschaft satzungsgemäß und haben die Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Dem Aufsichtsrat gehörten im Berichtszeitraum an: Hau Yan Helvin Wong (Vorsitzender seit dem 28. Februar 2019, wieder gewählt am 8. Juni 2021), Ulrich Burkhardt, Paolo Vittorio Di Fraia, Flora Ka Yan Shiu (bis zum 30. Juni 2022), Jenny Pan sowie Barbara Münch (Stellvertretende Vorsitzende seit dem 14. August 2019, wieder gewählt am 8. Juni 2021). Alle genannten Aufsichtsratsmitglieder waren mit Ausnahme von Frau Münch (diese seit 2019) und Frau Pan (diese seit 2021) bereits in den Jahren 2013 bzw. 2014 in den Aufsichtsrat eingetreten, bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2021 im Aufsichtsrat tätig und wurden von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 8. Juni 2021 (erneut) in ihren Ämtern bestätigt.
Flora Ka Yan Shiu legte ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft mit Wirkung zum 30. Juni 2022 nieder. Aufgrund des dadurch bedingten Unterschreitens der satzungsgemäßen Mitgliederzahl des Aufsichtsrats beantragte der Vorstand mit Schreiben vom 31. Oktober 2022 die gerichtliche Ergänzung gemäß § 104 Abs. 2 AktG. Mit Beschluss des Amtsgerichts Coesfeld vom 19. Januar 2023 wurde Rainer-Christian Koppitz antragsgemäß in den Aufsichtsrat der Gesellschaft bestellt.
Die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, wie beispielsweise zu Änderungen von rechtlichen Rahmenbedingungen, nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich wahr und werden dabei von der Gesellschaft angemessen unterstützt. So wurde der Aufsichtsrat im letzten Jahr beispielsweise frühzeitig umfassend über wichtige Themen und anstehende Gesetzesänderungen informiert und hat entsprechende Unterlagen erhalten. Zudem wurden regelmäßig Hinweise auf Veranstaltungen zu speziellen Themen erteilt.
Hinsichtlich der Erläuterungen zum Lagebericht gemäß § 171 AktG verweist der Aufsichtsrat auf die Angaben im Lagebericht zu §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB. Informationen im Zusammenhang mit dem gezeichneten Kapital der Gesellschaft, den Vorschriften über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands, über Satzungsänderungen sowie die Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen, finden sich im zusammengefassten Lagebericht der Gesellschaft.
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat den aufgestellten Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlageberichtsowie seinen Verlustvortragsvorschlag am 14. und 20. April 2023 vorgelegt.
Die von der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2022 auf Empfehlung des Prüfungsausschusses und entsprechend des Wahlvorschlags des gesamten Aufsichtsrats zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer (Abschlussprüfer) bestellte PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 sowie den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 sowie die zugehörigen Lageberichte geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat haben sich mit dem aufgestellten Jahresabschluss intensiv befasst und diesen in ihren jeweiligen Bilanzsitzungen vom 26. April 2023 schlussberaten. An diesen Sitzungen hat der Vorstand jeweils teilgenommen, weil sowohl der Prüfungsausschuss als auch der Aufsichtsrat seine Teilnahme für erforderlich erachtet haben.
Der Abschlussprüfer hat vor der Beschlussfassung des Prüfungsausschusses über dessen Empfehlung an den Aufsichtsrat betreffend den Wahlvorschlag an die Hauptversammlung erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer und seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen können. In diesem Rahmen hat sich der Prüfungsausschuss mit der der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und den vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen befasst. Der Abschlussprüfer hat dem Prüfungsausschuss sowie dem Aufsichtsrat zudem in deren Bilanzsitzungen am 26. April 2023 bestätigt, dass keine Umstände vorliegen, die seine Befangenheit besorgen lassen. Er hat auch in diesem Zusammenhang über zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen erbrachte Leistungen informiert, die sich auf die formelle Prüfung des Vergütungsberichts gemäß § 162 Abs. 3 AktG beschränken. Der Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat in dessen Sitzung am 26. April 2023 über seine Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers unter Berücksichtigung der vorgenannten zusätzlichen Leistungen und seine Einschätzung berichtet, dass der Abschlussprüfer nach wie vor die erforderliche Unabhängigkeit besitzt.
Der Abschlussprüfer hat seinen Bericht über Art und Umfang sowie über das Ergebnis seiner Prüfungen (Prüfungsbericht) dem Aufsichtsrat vorgelegt. Die genannten Abschlussunterlagen, der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers und der Vorschlag des Vorstands zum Verlustvortrag wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig übermittelt.
Der Aufsichtsrat hat die Vorlagen des Vorstands und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers seinerseits geprüft.
Zur Vorbereitung der Prüfung und Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat hat sich zunächst der Prüfungsausschuss eingehend mit den vorgenannten Unterlagen befasst.
In seiner Sitzung am 26. April 2023 ließ sich der Prüfungsausschuss den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichtsowie den Vorschlag des Vorstands zum Verlustvortrag eingehend vom Vorstand erläutern. Ferner wurden Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet. Der an der Sitzung ebenfalls teilnehmende Abschlussprüfer hat darüber hinaus über seine Prüfung, insbesondere seine im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat festgelegten Prüfungsschwerpunkte, und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet sowie seinen Prüfungsbericht ausführlich erläutert. Wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems sowie des Rechnungslegungsprozesses sind seitens des Abschlussprüfers nicht festgestellt worden. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben den Prüfungsbericht und den Bestätigungsvermerk zur Kenntnis genommen, kritisch gewürdigt und dies ebenso wie die Prüfung selbst mit dem Abschlussprüfer diskutiert, was die Befragung zu Art und Umfang der Prüfung sowie zum Prüfungsergebnis einschloss. Dabei konnte sich der Prüfungsausschuss von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfung und des Prüfungsberichts überzeugen. Er gelangte insbesondere zu der Überzeugung, dass der Prüfungsbericht wie auch die vom Abschlussprüfer durchgeführte Prüfung selbst den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Prüfungsausschuss teilt die Einschätzung des Abschlussprüfers, dass das interne Kontroll- und das Risikomanagementsystem, insbesondere auch bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, keine wesentlichen Schwächen aufweisen. Der Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat empfohlen, dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zuzustimmen und, da nach seiner Beurteilung keine Einwendungen gegen die Vorlagen des Vorstands zu erheben sind, den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht zu billigen und sich dem Vorschlag des Vorstands zum Verlustvortrag anzuschließen.
Die abschließende Prüfung von Jahresabschluss, Konzernabschluss und zusammengefasstem Lage- und Konzernlageberichtsowie des Vorschlags des Vorstands zum Verlustvortrag durch den Aufsichtsrat erfolgte in der Aufsichtsratssitzung am 26. April 2023 unter Berücksichtigung des Berichts und der Empfehlungen des Prüfungsausschusses sowie des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers. Der Vorstand nahm an dieser Sitzung teil, erläuterte seine Vorlagen und beantwortete die Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Der Abschlussprüfer nahm an dieser Sitzung ebenfalls teil und berichtete über seine Prüfung und seine wesentlichen Prüfungsergebnisse, erläuterte seinen Prüfungsbericht und beantwortete die Fragen der Aufsichtsratsmitglieder, insbesondere zu Art und Umfang der Prüfung und zu den Prüfungsergebnissen. Hierdurch und auf der Grundlage des vom Prüfungsausschuss erstatteten Berichts konnte sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfung und des Prüfungsberichts überzeugen. Der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt.
Nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat durchgeführten eigenen Prüfung von Jahresabschluss, Konzernabschluss und zusammengefasstem Lage- und Konzernlageberichtsowie des Vorschlags des Vorstands zum Verlustvortrag sind keine Einwendungen zu erheben; das betrifft auch die Erklärung zur Unternehmensführung, und zwar auch, soweit sie nicht vom Abschlussprüfer zu prüfen ist. Der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt.
Mit der Billigung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat ist dieser festgestellt.
Der Aufsichtsrat stimmt in seiner Einschätzung der Lage von Gesellschaft und Konzern mit der des Vorstands in dessen zusammengefasstem Lage- und Konzernlagebericht überein und hat diese Berichte, der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend, ebenfalls gebilligt.
Als Ergebnis der in der Sitzung des Prüfungsausschusses und in der Aufsichtsratssitzung am 26. April 2023 durchgeführten Prüfung des Vorschlags des Vorstands zum Verlustvortrag, die eine Erörterung mit dem Abschlussprüfer in beiden Gremien einschloss, hat der Aufsichtsrat der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend dem Vorschlag des Vorstands zum Verlustvortrag zugestimmt und sich ihm angeschlossen. Der Vorschlag beinhaltet:
"Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2022 beträgt EUR -2.517.608,79. Unter Berücksichtigung des Verlustvortrages von EUR -190.869.485,34 ergibt sich ein Bilanzverlust von EUR -193.387.094,13, der auf neue Rechnung vorgetragen wird."
Der Vorstand hat den von ihm aufgestellten Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 (Abhängigkeitsbericht) dem Aufsichtsrat fristgerecht vorgelegt.
Der Abschlussprüfer hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir. dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind."
Den Prüfungsbericht hat der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abhängigkeitsbericht und der Prüfungsbericht hierzu wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig übermittelt.
Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht des Vorstands und den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers seinerseits geprüft.
Zur Vorbereitung der Prüfung und Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat hat sich zunächst der Prüfungsausschuss eingehend mit den vorgenannten Unterlagen befasst. In seiner Sitzung am 26 April 2023 ließ sich der Prüfungsausschuss den Abhängigkeitsbericht vom Vorstand erläutern. Ferner wurden Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet. Der an der Sitzung ebenfalls teilnehmende Abschlussprüfer hat darüber hinaus über seine Prüfung, insbesondere seine Prüfungsschwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung, berichtet sowie seinen Prüfungsbericht eingehend erläutert. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben den Prüfungsbericht und den Bestätigungsvermerk zur Kenntnis genommen, kritisch gewürdigt und sie ebenso wie die Prüfung selbst mit dem Abschlussprüfer diskutiert, was die Befragung zu Art und Umfang der Prüfung sowie zu den Prüfungsergebnissen einschloss. Dabei konnte sich der Prüfungsausschuss von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfung und des Prüfungsberichts überzeugen. Er gelangte insbesondere zu der Überzeugung, dass der Prüfungsbericht wie auch die vom Abschlussprüfer durchgeführte Prüfung selbst den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat empfohlen, dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zuzustimmen und, da nach seiner Beurteilung keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands zum Abhängigkeitsbericht zu erheben sind, eine entsprechende Beurteilung zu beschließen.
Die abschließende Prüfung durch den Aufsichtsrat erfolgte in der Aufsichtsratssitzung am 26. April 2023 unter Berücksichtigung der Empfehlung des Prüfungsausschusses sowie des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers. Der Vorstand nahm auch an dieser Sitzung teil, erläuterte den Abhängigkeitsbericht und beantwortete die Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Der Abschlussprüfer nahm an dieser Sitzung ebenfalls teil, berichtete über seine Prüfung des Abhängigkeitsberichts und seine wesentlichen Prüfungsergebnisse, erläuterte seinen Prüfungsbericht und beantwortete Fragen der Aufsichtsratsmitglieder, insbesondere zu Art und Umfang der Prüfung des Abhängigkeitsberichts und zu den Prüfungsergebnissen. Hierdurch und auf der Grundlage des vom Prüfungsausschuss erstatteten Berichts konnte sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfung des Abhängigkeitsberichts und des Prüfungsberichts überzeugen. Er gelangte insbesondere zu der Überzeugung, dass der Prüfungsbericht wie auch die vom Abschlussprüfer durchgeführte Prüfung selbst den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht insbesondere auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und hat sich dabei auch vergewissert, dass der Kreis der verbundenen Unternehmen mit der gebotenen Sorgfalt festgestellt und notwendige Vorkehrungen zur Erfassung der berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte und Maßnahmen getroffen wurden. Anhaltspunkte für Beanstandungen des Abhängigkeitsberichts sind bei dieser Prüfung nicht ersichtlich geworden. Der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend, hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat durchgeführten eigenen Prüfung des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) sind keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundene Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) zu erheben.
Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den in 2022 tätig gewesenen Mitgliedern des Vorstands und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihr außerordentliches Engagement im Geschäftsjahr 2022.
Bocholt, im April 2023
Hau Yan Helvin Wong, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Mit dem innovativen Tischtelefon Fusion erweitert Gigaset die Grenzen der Business-Telefonie.
Fusion ist eine Kombination aus Tischtelefon, DECT-Basisstation, PBX-Telefonanlage und Smart Home Basis. Mit seiner Funktionsvielfalt ist das Gerät ideal geeignet für kleine Büros, Arztpraxen, Kanzleien, Agenturen und das anspruchsvolle Homeoffice.
Integrierte Schnittstellen schaffen maximale Flexibilität bei der Anbindung externer Geräte.
Noch vor dem Launch wurde das Gigaset Fusion zusammen mit der eigenens entwickelten Web UI im Mai 2022 mit dem iF Design Award 2022 ausgezeichnet.
Marktstart war im November 2022. Szenische Details liefert der Produkttrailer.
Die Gigaset AG ist ein international agierendes Unternehmen im Bereich der Kommunikationstechnologie. Der Hauptsitz des Unternehmens ist Bocholt, Deutschland. Hier findet zugleich auch die hochautomatisierte Fertigung des Unternehmens statt. Weitere Niederlassungen sind in München, Deutschland, der Entwicklungsstandort in Wroclaw, Polen sowie in zehn weiteren Ländern. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 beschäftige das Unternehmen 857 Mitarbeiter und unterhielt Vertriebsaktivitäten in 53 Ländern.
Gigaset ist auf operativer Ebene in den Bereichen Phones, Smartphones, Smart Home und Professional tätig. Regional betrachtet operiert das Unternehmen in Deutschland, Europa (ohne Deutschland) und dem Rest der Welt. Die umsatzstärksten und bedeutendsten Märkte für Gigaset bilden dabei neben Deutschland die europäischen Märkte Frankreich, Italien, Schweiz, Niederlande und Spanien (EU6).
Der Produktbereich Phones beschäftigt sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von schnurgebundenen und schnurlosen DECT-Telefonen für Privatkunden. Die Herstellung nahezu aller DECT-Produkte für den Produktbereich Phones erfolgt in der eigenen Fertigung in Bocholt, Deutschland. Gigaset bietet seinen Kunden ein breites Portfolio auf verschiedenen Preispunkten und unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen an.
Seit 2016 ist Gigaset im Smartphone-Geschäft. Seitdem hat sich das Unternehmen im mittleren Preissegment mit verschiedenen Produkten für Beruf und Privat positioniert. Aufgrund der flexiblen Produktionsmöglichkeiten im Werk Bocholt adressiert das Unternehmen zunehmend B2B-Kunden, um das Smartphone-Geschäft jenseits des klassischen B2C-Portfolios auszubauen. Gigaset zählt laut einer Umfrage von Telecom Handel in Deutschland inzwischen mit Platz 7 zu den besten Smartphone Herstellern.
Seit 2012 ist Gigaset im Bereich Smart Home aktiv. Das Unternehmen bietet verschiedene Lösungen in den Bereichen Sicherheit, Komfort und Energie an sowie im Segment Pflege zur Unterstützung von älteren und hilfsbedürftigen Personen. Das Portfolio richtet sich dabei primär an Anwender im privaten Bereich. Gigaset setzt auf ein modulares, sensorbasiertes System, das es dem Nutzer ermöglicht, die Produkte auf seine individuellen Bedürfnisse abgestimmt anzuwenden. Der Softwarebasierte Cloud-Ansatz ermöglicht es, via Smartphone über verschiedene Ereignisse und Events im Zuhause informiert zu werden. Datensicherheit und Komfort werden durch eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Systems sowie einem Server-Hosting in Deutschland bestmöglich sichergestellt.
Mit dem Bereich Professional bedient Gigaset seit 2011 B2B-Firmenkunden. Die Produkte in diesem Bereich umfassen DECT-IP Single- und Multizellen-Systeme sowie DECT-basierte stationäre und mobile Telefone. Gigaset vertreibt seine Produkte einerseits unter der Produktlinie PRO, andererseits direkt via OEM (Original Equipment Manufacturer). Die DECT-IP-Lösungen von Gigaset können auf Grund der großen Interoperabilität hinter zahlreichen Telefonanlagen eingesetzt werden und decken den gesamten Unified Communications Markt von Kleinstinstallationen bis hin zu Enterprise-Lösungen ab.
Ziel des Vorstands ist es, das Unternehmen zu einem integrierten Hardware-, Software- und Servicedienstleister auf einer voll integrierten Lösungsbasis innerhalb eines Eco-Systems auszubauen. Die Verteidigung von Marktanteilen im Kerngeschäft Phones bildet dabei ein Standbein, während über die Produktbereiche Smartphones, Smart Home und Professional mittelfristig substantielles, profitables Wachstum generiert werden soll.
Die Entwicklung des Konzerns und der Gigaset AG wurde im Jahr 2022 durch das Management anhand verschiedener finanzieller Leistungsindikatoren auf monatlicher Basis analysiert und gesteuert. Der Gigaset Konzern ist weltweit nach regionalen Vertriebspunkten aufgestellt. Für die Überwachung des operativen Geschäfts im Konzern spielten die Analyse des Umsatzes, EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern, Abschreibungen und Wertminderungen) sowie der Free Cashflow auf Konzernebene eine zentrale Rolle. Operative Kosten wurden detailliert nach Kostenarten und verursachenden Kostenstellen analysiert und gesteuert. Für die verlässliche Analyse der Liquiditätsentwicklung ist konzernweit eine integrierte Finanzplanung (GuV, Bilanz, Cashflow) implementiert. Darüber hinaus ist das Risikomanagement integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse und Unternehmensentscheidungen. Die Steuerung der Gigaset AG als Einzelgesellschaft erfolgte auf Basis des handelsrechtlichen Ergebnisses.
Die wesentlichen nicht finanziellen Leistungsindikatoren für Gigaset sind unverändert:
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| ― | Forschung und Entwicklung |
| ― | Umwelt und Nachhaltigkeit |
| ― | Mitarbeiter |
Auf Grund der hohen Priorität dieser Faktoren für den Gigaset Konzern sowie die Gigaset AG werden diese ausführlich in den folgenden Abschnitten "Forschung und Entwicklung", "Umwelt und Nachhaltigkeit" sowie "Mitarbeiter" dargestellt.
Das Forschungs- und Entwicklungsprogramm von Gigaset konzentriert sich vor allem auf die Weiterentwicklung und Verbesserung des Angebots in den vier verschiedenen Produktbereichen. Forschung und Entwicklung nehmen eine Schlüsselrolle im Bereich der Produktinnovation ein, wobei der Fokus auf technische Aspekte gelegt wird. Im Gigaset-Portfolio erfolgt auf Grund der zunehmenden Digitalisierung eine zunehmende Verschiebung der operativen Ausrichtung des Unternehmens vom reinen Hardware-Hersteller hin zu einem integrierten Lösungsanbieter Zuhause, bei der Arbeit und unterwegs.
Im Geschäftsjahr 2022 hat Gigaset Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Höhe von EUR 24,8 Mio.getätigt und damit rund 25 % mehr in zukünftige Produkte und Technologien investiert als noch im Vorjahr. An Entwicklungskosten sind insgesamt EUR 17,0 Mio.unter den sonstigen immateriellen Vermögenswerten (EUR 16,1 Mio) und Sachanlagen (EUR 1,0 Mio) aktiviert worden. Daraus ergibt sich eine Aktivierungsquote in Höhe von 68,6 %. Die planmäßigen Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten betragen im Geschäftsjahr EUR 8,0 Mio. Die Gigaset AG, in ihrer Funktion als Holdinggesellschaft, weist selbst keine Forschungs- und Entwicklungskosten im Geschäftsjahr aus.
Gigaset berücksichtigt die Grundsätze der nachhaltigen Schonung der Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen der Menschen. Am Produktionsstandort in Bocholt werden Produkte nach gängigen Umwelt- und Qualitätsanforderungen gefertigt. Umweltgerechtes Handeln spiegelt sich auch im Umgang mit Energie im Werk Bocholt wider. Diese wird seit 2020 aus grünem Strom gespeist. Im Bereich der Ökonomie stellt die Gesellschaft die Einhaltung von umweltbezogenen (ISO 14001) Standards in der Wertschöpfungskette, mit der entsprechenden Auswahl der Lieferanten nach Anforderungsprofil, sicher.
Das Unternehmen verfolgt verschiedene Maßnahmen, um seinen ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören: Recycling, CO 2-Reduktion, CO 2-Kompensation, klimaneutrale Verpackungen für einzelne Produkte, Wiederaufforstungsprojekte, der zunehmende Verzicht auf Plastik sowie ein Reparatur-Angebot für alle Produkte.
Seit 2017 publiziert das Unternehmen einen Corporate Social Responsibility Report und entspricht damit der Nachhaltigkeitsberichterstattung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex. Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der GRI-Standards (Global Reporting Initiative-Standards). Diese repräsentieren eine international anerkannte Praxis für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu verschiedenen ökonomischen, ökologischen und sozialen Faktoren.
Im Jahr 2022 sind insgesamt 56 Mitarbeiter aus dem Gigaset Konzern ausgetreten. Davon 25 durch vorzeitige Pensionierungen, Arbeitgeberkündigungen, Aufhebungsverträge, Beendigungen wegen Erwerbsunfähigkeitsrente und den Auslauf befristeter Verträge. Darüber hinaus sind 8 Mitarbeiter im Rahmen einer individuellen Altersteilzeitvereinbarung nach Beendigung der passiven Phase aus dem Unternehmen ausgetreten.
Ferner sind 20 Mitarbeiter durch Eigenkündigung ausgetreten und drei Mitarbeiter sind verstorben. Insgesamt konnte Gigaset 45 neue Mitarbeiter für das Unternehmen gewinnen. Die Anzahl der Mitarbeiter in den Landesgesellschaften reduzierte sich zum Stichtag 31. Dezember 2022 von 230 auf 215 Mitarbeiter. Gigaset hatte zum Geschäftsjahresende 2022 insgesamt 857 Mitarbeiter.
Gigaset positioniert sich auf dem Markt als internationales Kommunikationsunternehmen, mit klaren Stärken im Bereich Technologie, Produkte und digitale Dienste. Die internationale Ausrichtung aller Standorte schafft für Gigaset eine gute Position im Wettbewerb um die besten Arbeitskräfte. Betrachtet man nur die Abgänge, die sich auf Grund eines freiwilligen Ausscheidens aus dem Konzern ergeben haben, beträgt die Fluktuationsrate für das Jahr 2022 5,4 %. Im Vorjahr lag der Wert bei 3,2 %.
Auf Grund der Unternehmensstrategie und auch durch die Ausweitung der Geschäftstätigkeit in den Geschäftsbereichen Smartphones, Smart Home und Professional sowie durch die Verlagerung von Vertriebskanälen in den Online-Bereich, ergeben sich verschiedene Bedarfe an Arbeitskräften. Diese Bedarfe können in Einzelfällen durch eigene Mitarbeiter (Potenzialträger oder Auszubildende) gedeckt werden.
Es muss zusätzlich aber auch Personal durch externe Mitarbeiterrekrutierung (v.a. über Stellenbörsen und Personalvermittler) gewonnen werden. Zudem erfolgte eine Abdeckung von vornehmlich angelernten Tätigkeiten durch Leiharbeitnehmer, die dem Unternehmen in einem stark saisonal geprägten Absatzmarkt die betriebswirtschaftlich notwendige Flexibilität ermöglichen.
Am 20. April 2022 informiert das Unternehmen darüber, dass Gigaset seitens des renommierten Plus X Award mit der Auszeichnung "Fachhandelsmarke des Jahres 2022" ausgezeichnet wurde. Der Plus X Award ist der weltweit größte Innovationspreis für Technologie, Sport und Lifestyle. Mit der Sonderauszeichnung "Fachhandelsmarke des Jahres" werden Unternehmen gewürdigt, die sich in besonderem Maße im Bereich der Zusammenarbeit mit dem Handel verdient gemacht haben.
Am 2. Mai informierte das Unternehmen darüber, dass es mit vier iF Design Awards prämiert wurde. Die Auszeichnungen gingen an die neue Comfort 500 Serie, das UC-Mobilteil ION, ein innovatives multifunktionales Tischtelefon, das Ende des Jahres 2022 auf den Markt kam, sowie das User Interface Gigaset OS. Der iF Design Award ist einer der renommiertesten Designpreise weltweit. Er wird vom International Forum Design in Deutschland verliehen, das seit 1953 die innovativsten Produkte der Welt bewertet. Der Fokus liegt dabei auf der Verbindung von Ästhetik und Funktionalität. Entsprechend ist auch die Jury des diesjährigen iF Design Awards zusammengesetzt.
Am 27. Juli 2022 informierte die Gigaset AG darüber, dass der Aufsichtsrat der Gigaset AG Dr. Magnus Ekerot (53) für drei Jahre zum neuen CEO und Vorsitzenden des Vorstands der Gesellschaft bestellt hat. Dienstbeginn für Dr. Ekerot als CEO war der 1. November 2022. Der Vorstandsvorsitz wurde zum 1. Januar 2023 von Klaus Weßing übergeben.
Am 6. Oktober 2022 informierte das Unternehmen darüber, dass es aufgrund seines kundenorientierten Service mit dem Plus X Award in der Kategorie "Höchste Kundenzufriedenheit 2022" ausgezeichnet wurde.
Am 18. November 2022 informierte die Gigaset AG darüber, dass eine veränderte Informationslage sowie eine aktuelle Bewertung des Geschäftsverlaufs in 2022 den Vorstand der Gigaset AG zu einer Anpassung der bisherigen Unternehmensprognose veranlasst haben. Wurde ursprünglich ein leichter Anstieg im Umsatz und EBITDA gegenüber Vorjahr sowie einen moderat positiven Free Cashflow prognostiziert, so wurde in der Anpassung von einem Umsatzanstieg ausgegangen, der zwischen EUR 235 Mio.und EUR 250 Mio.liegen sollte (2021 EUR 217,1 Mio). Grund hierfür waren eine kurzfristig verbesserte Materialverfügbarkeit sowie erste positive Effekte aus Verkaufspreisanpassungen. Beim EBITDA wurde in der Anpassung ein Ergebnis unter Vorjahresniveau im Bereich von EUR 6 Mio.bis EUR 15 Mio.erwartet (2021 EUR 16,5 Mio). Anlass hierfür waren steigende Materialkosten aufgrund der Abwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar. Ebenso beeinflussen Inflationseffekte die Kostenseite negativ. Der im Ausblick angenommene moderat positive Free Cashflow für 2022 wurde unverändert bestätigt. Hier wurde ein Ergebnis zwischen EUR 0,1 Mio.und 3 Mio.erwartet (2021 minus EUR 14,2 Mio).
Die für das Jahr 2022 ursprünglich erwartete Erholung der Wirtschaft von den Auswirkungen der Coronapandemie ist durch den Angriff Russlands auf die Ukraine ausgebremst worden. Als Antwort auf die Sanktionen des Westens hat Russland die Versorgung Europas mit preiswertem Gas massiv reduziert. In der Folge stiegen hier die Preise für Energie und Lebensmittel rasant, und die Inflation in Deutschland erreichte laut Statista mit gut zehn Prozent im vierten Quartal den höchsten Stand seit Anfang der 1980er Jahre. Das dämpfte allgemein die Nachfrage und sorgte für ein unerwartet rasches Ende der Niedrigzinspolitik.
Obwohl sich die Auswirkungen der Pandemie in den meisten Ländern abgeschwächt haben, beeinträchtigen die anhaltenden Infektionswellen weiterhin die Wirtschaftstätigkeit, insbesondere in China. Lieferengpässe bei Rohstoffen und Zwischenprodukten bremsen die globale Wirtschaft nach wie vor aus. Laut Schätzung des Internationalen Währungsfonds (IWF) vom Januar 2023 verbesserte sich die globale Wirtschaftsleistung im Gesamtjahr 2022 nur noch um 3,4 % - nach einem Plus von 6,2 % im Jahr 2021. Die entwickelten Volkswirtschaften erzielten demnach ein Wachstum von 2,7 % -eine Halbierung gegenüber 2021 (Vj. 5,4 %). Die Wirtschaft der Schwellen- und Entwicklungsländer nahm um insgesamt 3,9 % zu (Vj. 6,7 %), die der EU um 3,7 % - nach 5,5 % im Vorjahr.
Die wichtigsten Absatzmärkte von Gigaset sind neben Deutschland auch weiterhin Frankreich, Italien, die Niederlande, Spanien und die Schweiz (EU6). Die stark exportabhängige deutsche Wirtschaft wuchs im vergangenen Jahr nach IWF-Schätzung lediglich um 1,9 %, nachdem das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ein Jahr zuvor trotz des Einflusses der Coronapandemie noch um 2,6 % zugenommen hatte. Die wirtschaftliche Entwicklung war dabei wesentlich vom Krieg in der Ukraine und den damit zusammenhängenden Herausforderungen, insbesondere mit Blick auf die Energieversorgung, geprägt. Trotz Lieferkettenengpässen, Handels- und Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland und schließlich des Einstellens russischer Gaslieferungen Ende August hat sich die deutsche Wirtschaft nach Einschätzung des Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung insgesamt als widerstandsfähig erwiesen. Die Wirtschaft Frankreichs kam laut IWF auf ein Wachstum von 2,6 % (Vj. 6,8 %), Italien legte um 3,9 % (Vj. 6,7 %) zu und Spanien um 5,2 % (Vj. 5,5 %). Die Wirtschaft der Niederlande stieg laut WKO Statistik um 4,4% (Vj. 4,9 %) und die der Schweiz um 2,2 % nach 4,2 % in 2021.
Der europäische Markt für Schnurlostelefone ist gemäß GfK bei Betrachtung der sechs Länder Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Großbritannien und Spanien im Jahr 2022 um - 24,3 % in Stückzahlen sowie um -17,7 % beim Umsatz gegenüber 2021 geschrumpft. Dabei konnte Gigaset seinen Marktanteil bezogen auf Stückzahl im Marktsegment Standard Phones auf 43 % sowie im Marktsegment für Easy Use Phones auf 48 % erfolgreich ausbauen. Im Marktsegment Design Phones konnte Gigaset seinen Marktanteil bezogen auf Stückzahlen auf 58 % steigern.
Im Jahr 2022 wurden nach einer Prognose von Statista weltweit rund 1,24 Milliarden Smartphones verkauft. Nachdem in 2021 1,36 Milliarden Geräte verkauft wurden, entspricht das einem Rückgang von rund 8,82 %. In Deutschland ist der Absatz in 2022 ebenfalls von 22,2 Millionen in 2021 auf 21,6 Millionen gesunken.
Statista sieht sowohl weltweit wie auch in Deutschland weiteres Wachstum für Smart Home bis 2025. Der weltweite Umsatz soll in 2025 auf EUR 182,4 Mrd. anwachsen. In Deutschland, dem für Gigaset relevanten Markt für Smart Home, wird immerhin von EUR 9,6 Mrd. in 2025 ausgegangen. Statista unterteilt die Gesamtentwicklung des potentiellen Marktes dabei in sechs Kategorien: Home Entertainment, Smarte Haushaltsgeräte, Energy Management, Vernetzung und Steuerung, Komfort und Licht sowie Gebäudesicherheit. Gigaset ist im weitesten Sinne in drei der Kategorien vertreten und bietet Produkte für Gebäudesicherheit, Energy Management sowie Komfort und Licht an. Damit reduziert sich das mögliche, erwartete Wachstum in den von Gigaset adressierten Bereichen bis 2025 in der Welt auf EUR 57,4 Mrd. und EUR 3,4 Mrd. in Deutschland. Weiterhin geht Statista davon aus, dass im Jahr 2025 weltweit 478,2 Millionen Haushalte Smart Home Lösungen nutzen werden. In Deutschland werden es 23,2 Millionen Haushalte sein.
Die steigende Nachfrage nach mobilen bzw. Homeoffice-Arbeitsplatzausstattungen, gepaart mit Technologien wie DECT, WiFi und Bluetooth, hat in vielen Bereichen für eine Stabilisierung der Umsätze gesorgt. Einer Analyse von MZA Consultants nach ist der Trend zu cloudbasierten Anlagen weiterhin steigend und somit auch ein Anstieg von unabhängigen SIP-Endgeräten im Vergleich zum Vorjahr zu erkennen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 sind durch die Folgen der Corona-Pandemie und dem Krieg in der Ukraine weiterhin Lieferengpässe in fast allen Wirtschaftsbereichen durch die unzureichende Versorgung mit Halbleitern aufgetreten, was zu weltweiten Lieferverzögerungen und Preisanpassungen geführt hat, von denen auch Gigaset betroffen war.
Der unverändert insgesamt rückläufige Markt war in 2022 zusätzlich durch Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung geprägt. In diesem Markt ist der Umsatz im Bereich Phones im Jahr 2022 um 13,2 % auf EUR 158,7 Mio.gestiegen. Gigaset hat weiterhin seine Marktführerschaft im Kernmarkt Europa (EU6) verteidigt. Der Marktanteil von Gigaset lag GfK Angaben zufolge Ende 2022 in EU6 bezogen auf Umsatz bei 45 % (Vj. 39 %) und bezogen auf Stückzahlen bei 44 % (Vj. 38 %). In Großbritannien, Deutschland, Frankreich sowie Italien konnte Gigaset seinen Marktanteil bezogen auf die Stückzahlen weiter ausbauen.
Mit den beiden neuen rugged Modellen GX4 und GX6, welche im Q4 2022 gelauncht wurden, stellte sich Gigaset breiter auf. So konnte neben den beiden Standard Modellen GS5 und GS5 Lite ein weiteres Kundenfeld, insbesondere im OEM und B2B Bereich gewonnen werden. Dies führte dazu, dass Gigaset mit EUR 18,8 Mio.Umsatz in Jahr 2022 einen Zuwachs von 3,3 % im Vergleich zum Vorjahr erreichte.
Im Geschäftsjahr 2022 hat sich der Umsatz auf EUR 1,5 Mio.stabilisiert (Vj. EUR 1,5 Mio). Der Umsatz wurde hauptsächlich in den Kernmärkten Deutschland, Schweiz und Niederlande realisiert. Ein Umsatzanstieg war auch direkt im Gigaset eShop zu verzeichnen; dieser erhöhte sich gegenüber 2021 um rund 8 %.
Gigaset ist im vergangenen Jahr weitere Kooperationen mit B2B-Partnern eingegangen. So ist das Unternehmen nun Partner auf der Home Connect Plus Plattform, die von Bosch betrieben wird. Mit Stadtritter konnte eine professionelle Alarmaufschaltzentrale als Partner gewonnen werden. Im Bereich der altersgerechten Assistenzsysteme konnte mit BeHome ein neuer Vertriebspartner unter Vertrag genommen werden. Gigaset kann dadurch, neben dem etablierten B2C-Vertriebsweg, künftig gemeinsam mit großen Partnern Kunden auch via B2B2C adressieren.
Die Lage der Weltwirtschaft im Geschäftsjahr 2022 hat die Dominanz der DECT-Multizellen-Technologie als bevorzugte Wahl für schnurlose Geschäftstelefonie in Westeuropa nur leicht beeinflussen können, -3 % im Vergleich zum ersten Halbjahr 2021 bezogen auf die Geräteanzahl.
Gegen den Trend konnte in Deutschland, dem größten DECT Markt in Europa, ein leichter Anstieg im Business DECT Bereich verzeichnet werden. Im gleichen Zeitraum konnte Gigaset als Lieferant von DECT-Multizellen-Schnurlostelefonen mit 25 % den zweitgrößten Marktanteil in Westeuropa nach Angaben von MZA Consultants stabilisieren. Mit dem größten Umsatzanteil bleibt der deutsche Markt für Gigaset nach wie vor an erster Stelle, gefolgt von Frankreich, Italien und den Niederlanden. Der Bereich Professional erzielte im vergangenen Jahr einen Gesamtumsatz von EUR 62,3 Mio.(Vj. EUR 57,2 Mio) und erzielte damit ein Wachstum von 8,9 %.
Mit Beginn der Invasion Russlands in die Ukraine im Februar 2022 ist auch Gigaset indirekt (Energie- und Materialverfügbarkeit sowie starker Anstieg der Inflation) als auch direkt über die russische Konzerngesellschaft betroffen. Bezogen auf die geringe Umsatz- und Ergebnisbedeutung für den Gigaset Konzern sind keine signifikanten Effekte auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage eingetreten.
Der Gigaset Konzern hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 insgesamt Umsatzerlöse in Höhe von EUR 241,3 Mio.(Vj. EUR 217,1 Mio) erzielt. Der Anstieg der Umsatzerlöse in Höhe von 11,1 % bzw. EUR 24,2 Mio.im Vergleich zum Vorjahr ist auf eine leichte Entspannung bei der Vormaterialversorgung in Verbindung mit durch Gigaset am Markt platzierten Preiserhöhungen zurückzuführen, und liegt damit deutlich über der ursprünglichen Prognose, welche einen leichten Anstieg des Umsatzes zu 2021 besagte.
Während im ersten Halbjahr 2022 die Vormaterialversorgung, insbesondere bei Halbleitern, noch angespannt war, konnte im zweiten Halbjahr 2022 Entspannung bei der Materialverfügbarkeit vernommen werden. Dementsprechend wurde im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres ein Umsatzanstieg von 1,4 % zum Vorjahr verzeichnet. Der Umsatz im dritten Quartal stieg bereits um 8,5 %, verglichen mit dem Vorjahresquartal. Im vierten Quartal 2022 konnte im Zuge des Weihnachtsgeschäfts der Umsatz gegenüber dem Vorjahr um 29,1 % gesteigert werden, was sich im Gesamtjahr 2022 in einer positiven Entwicklung mit 11,1 %, gegenüber dem Vorjahr, niederschlägt.
Maßgeblich verantwortlich für die positive Entwicklung im zweiten Halbjahr war das Kernsegment Phones, welches allerdings im ersten Halbjahr noch einen Umsatzrückgang von 10,0 % zum Vorjahr verzeichnete. Der Bereich performte dann aber im dritten Quartal 2022 mit 31,3 % und mit 40,4 % im vierten Quartal überdurchschnittlich gut. Die Entwicklungen im Bereich Phones waren auf die Vormaterialverfügbarkeit im Berichtsjahr zurückzuführen. Im zweiten Halbjahr konnte durch die bessere Versorgung mit Materialien der Auftragsrückstand aufgearbeitet werden.
Das Geschäftsfeld Smartphones verzeichnete hingegen im ersten Halbjahr 2022 einen Zuwachs von 17,2 % gegenüber dem Vorjahr. Der Bereich profitierte hier vom guten B2B Projektgeschäft. Im dritten Quartal hat sich der Umsatz mit 35,8 %, verglichen zum Vorjahr, stark negativ entwickelt, konnte aber im vierten Quartal 2022 mit dem Launch der neuen Produkte auf 10,4 % zulegen.
Der Smart Home Bereich entwickelte sich im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres mit 15,3 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum negativ. Im dritten und vierten Quartal konnten mit 21,3 % bzw. 10,3 % Umsatzzuwächse, verglichen zum Vorjahreszeitraum, erzielt werden. Gigaset hat die Entwicklung des Geschäftsbereichs im zweiten Halbjahr insbesondere durch gezielte Aktionen zum Thema "Energiesparoffensive" positiv beeinflussen können.
Der Produktbereich Professional entwickelte sich vor allem im ersten Halbjahr mit einem Umsatzanstieg zum Vorjahr in Höhe von 31,3 % stark positiv. Ausschlaggebend dafür war, dass die Produktion und der Absatz auf den Geschäftsbereich Professional fokussiert wurde um Auftragsrückstände aus dem Vorjahr abzubauen. Im dritten Quartal des Geschäftsjahres sank der Umsatz um 19,5 % aufgrund eines überdurchschnittlichen starken Vorjahresquartal, während im Vergleich zum Vorjahreszeitraum der Umsatz im vierten Quartal wieder um 8,8 % anstieg.
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| Umsatzerlöse in EUR Mio |
2022 | 2021 | Veränderung in % |
|---|---|---|---|
| Phones | 158,7 | 140,2 | 13,2 |
| Smartphones | 18,8 | 18,2 | 3,3 |
| Smart Home | 1,5 | 1,5 | 0,0 |
| Professional | 62,3 | 57,2 | 8,9 |
| Gigaset Total | 241,3 | 217,1 | 11,1 |
Die Umsatzerlöse nach Ländern werden im Rahmen der Segmentberichterstattung sowohl nach empfangenden Einheiten als auch nach dem Sitz der jeweiligen Gesellschaften ("Sitzland") berichtet.
Die Umsatzerlöse nach empfangenden Einheiten stellen die Umsatzerlöse, die in die jeweiligen Regionen fakturiert werden, dar - und zwar unabhängig von dem Sitz der rechnungsstellenden Einheit. Stellt beispielsweise eine deutsche Gesellschaft eine Rechnung in die Niederlande, dann wird dieser Umsatz bei der Darstellung nach empfangenden Einheiten der Region "EU - Europäische Union (ohne Deutschland)" zugewiesen. Die Umsatzerlöse nach empfangenden Einheiten stellen sich für die einzelnen Regionen wie folgt dar:
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| Umsatzerlöse in EUR Mio |
2022 | 2021 1 | Veränderung in % |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 120,8 | 105,6 | 14,4 |
| EU (ohne Deutschland) | 85,6 | 80,7 | 6,1 |
| Rest der Welt | 34,9 | 30,8 | 13,3 |
| Gigaset Total | 241,3 | 217,1 | 11,1 |
Die Zurechnung zu den einzelnen geographischen Bereichen erfolgt für die laufende Segmentberichterstattung im Konzern zusätzlich noch nach dem Sitzland der jeweiligen legalen Einheit. Stellt beispielsweise eine deutsche Gesellschaft eine Rechnung in die Niederlande, dann wird dieser Umsatz für die Darstellung nach dem Sitzland der Region "Deutschland" zugewiesen.
Mit dem Geschäftsjahr 2022 sind erste im Ausland ansässige Vertriebsgesellschaften des Gigaset Konzerns auf das Direktgeschäft-Modell umgestellt worden. Der vollständige Umstieg wird im Geschäftsjahr 2023 sukzessive vorgenommen. Dadurch beliefert die deutsche Gigaset Communications GmbH die Endkunden im Ausland direkt, sodass die ausländischen Vertriebsgesellschaften auf ein Umsatzvermittlungsgeschäft umgestellt werden und dadurch keine direkten Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Telekommunikationsprodukten mehr erzielen. Infolgedessen werden die Umsatzerlöse bei der Zurechnung nach Sitzland sukzessive der Region Deutschland zugeordnet, was den Vergleich zum Vorjahr beeinträchtigt. Die Umsatzerlöse nach dem Sitzland stellen sich für die einzelnen Regionen wie folgt dar:
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| Umsatzerlöse in EUR Mio |
2022 | 2021 1 | Veränderung in % |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 168,9 | 129,6 | 30,3 |
| EU (ohne Deutschland) | 51,4 | 63,3 | -18,8 |
| Rest der Welt | 21,0 | 24,2 | -13,2 |
| Gigaset Total | 241,3 | 217,1 | 11,1 |
Die Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen beläuft sich im Geschäftsjahr 2022 auf EUR 4,4 Mio.(Vj. EUR -2,3 Mio). Die Veränderungen resultieren wie im Vorjahr primär aus den Fertigerzeugnissen im Vorratsvermögen.
Der Materialaufwand für Rohstoffe, Waren, Fertigerzeugnisse und bezogene Leistungen lag bei EUR 131,6 Mio.und hat sich gegenüber dem Vorjahreswert von EUR 102,1 Mio.um EUR 29,5 Mio.erhöht. Die Materialeinsatzquote hat sich unter Einbeziehung der Bestandsveränderung mit 53,6 % gegenüber dem Vorjahr (Vj. 47,5 %) deutlich erhöht. Die Kennzahl ergibt sich als Quotient aus dem Materialaufwand und der Summe aus Umsatzerlösen und der Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen. Treiber für die gestiegenen Materialaufwendungen sind höhere Materialeinkäufe infolge erhöhter Produktions- und Absatzmengen sowie der inflations- und währungsbedingte deutliche Anstieg von Materialpreisen in vielen Materialgruppen.
In der Berichtsperiode ist das Rohergebnis bestehend aus den Umsatzerlösen abzüglich der Materialaufwendungen und unter Berücksichtigung der Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen um 1,2 % auf EUR 114,1 Mio.gestiegen.
Die anderen aktivierten Eigenleistungen in Höhe von EUR 17,9 Mio.(Vj. EUR 12,0 Mio) beinhalten im Wesentlichen die Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Produkte für alle Geschäftsbereiche.
Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf EUR 16,5 Mio.und waren damit um EUR 1,5 Mio.niedriger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Wechselkursgewinne in Höhe von EUR 5,9 Mio.(Vj. EUR 4,3 Mio) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen über EUR 2,9 Mio.(Vj. EUR 1,2 Mio) realisiert. Im Vorjahr sind staatliche Beihilfen für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen über EUR 3,4 Mio.gewährt worden, im Geschäftsjahr 2022 wurden derartige Erträge in Höhe von EUR 0,2 Mio.vereinnahmt.
Der Personalaufwand für Löhne, Gehälter, Sozialabgaben und Altersversorgung beträgt EUR 58,2 Mio.und ist im Vergleich zum Vorjahr um EUR -0,2 Mio.gesunken. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 hat sich die Anzahl der Mitarbeiter im Vergleich zum Vorjahr mit 857 verringert (Vj. 868 Mitarbeiter).
In der Berichtsperiode sind sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von EUR 72,4 Mio.(Vj. EUR 67,3 Mio) angefallen. Darin sind insbesondere Marketing- und Repräsentationskosten (EUR 19,6 Mio, Vj. EUR 21,4 Mio), Kosten für die Arbeitnehmerüberlassung (EUR 10,0 Mio, Vj. EUR 7,5 Mio) und allgemeine Verwaltungskosten (EUR 9,1 Mio, Vj. EUR 8,3 Mio) sowie Transportkosten (EUR 8,0 Mio, Vj. EUR 7,2 Mio) enthalten. Des Weiteren sind hier noch Aufwendungen aus Wechselkursverlusten (EUR 6,2 Mio, Vj. EUR 4,9 Mio), Beratungs- und Prüfungskosten (EUR 4,3 Mio, Vj. EUR 3,1 Mio), Patent- und Lizenzgebühren (EUR 3,2 Mio, Vj. EUR 5,1 Mio), Zuführungen zu Gewährleistungsrückstellungen (EUR 2,1 Mio, Vj. EUR 2,1 Mio), Instandhaltungsmaßnahmen (EUR 1,9 Mio, Vj. EUR 1,8 Mio) sowie Aufwendungen für Grundstücke und Gebäude (EUR 1,0 Mio, Vj. EUR 1,0 Mio) enthalten.
Das Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern, Abschreibungen und Wertminderungen (EBITDA) beträgt damit für das Geschäftsjahr 2022 EUR 17,9 Mio.(Vj. EUR 17,4 Mio) und entspricht damit der ursprünglichen Prognose, die einen leichten Anstieg erwartete. Unter Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen über EUR 15,8 Mio.(Vj. EUR 14,7 Mio) und Wertminderungen in Höhe von EUR 0,4 Mio.(Vj. EUR 0,0 Mio) ergibt sich ein Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) in Höhe von EUR 1,8 Mio.(Vj. EUR 2,7 Mio).
Unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses in Höhe von EUR -2,7 Mio.(Vj. EUR -2,3 Mio) ergibt sich ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von EUR -0,9 Mio.(Vj. EUR 0,4 Mio). Das Finanzergebnis war im laufenden Geschäftsjahr durch Zinsaufwendungen für die Pensionen maßgeblich beeinflusst (EUR 1,4 Mio, Vj. EUR 0,9 Mio).
Der Konzernjahresfehlbetrag/ -überschuss beläuft sich für das Geschäftsjahr 2022 auf EUR -5,6 Mio.(Vj. EUR 0,5 Mio).
Daraus errechnet sich ein Ergebnis je Stammaktie in Höhe von EUR -0,04 (unverwässert/verwässert) (Vj. EUR 0,00 (unverwässert/verwässert)).
Der Cashflow stellt sich wie folgt dar:
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| Cashflow in EUR Mio |
2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Mittelzu- (+) /-abfluss (-) aus laufender Geschäftstätigkeit | 21,9 | 5,3 |
| Mittelzu- (+)/-abfluss (-) aus Investitionstätigkeit | -20,9 | -19,5 |
| Free Cashflow | 1,0 | -14,2 |
| Mittelzu- (+)/-abfluss (-) aus Finanzierungstätigkeit | -2,4 | -3,6 |
Im Geschäftsjahr 2022 hat der Gigaset Konzern einen Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von EUR 21,9 Mio.(Vj. EUR 5,3 Mio) zu verzeichnen. Der im Vergleich zum Vorjahr gestiegene Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Verbindlichkeiten und sonstigen Rückstellungen sowie der Reduzierung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstiger Forderungen und sonstiger Vermögenswerte.
Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit beträgt EUR -20,9 Mio, nach EUR -19,5 Mio.im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die Auszahlungen betreffen im Wesentlichen mit EUR 17,9 Mio.(Vj. EUR 12,0 Mio) Mittelabflüsse, die sich im Rahmen der aktivierten Eigenleistungen für die Entwicklung der neuen innovativen Produkte und Lösungen ergeben haben.
Der Free Cashflow ist mit EUR 1,0 Mio.positiv und konnte gegenüber dem Vorjahr in Höhe von EUR -14,2 Mio.deutlich verbessert werden. Der in der Prognose für das Geschäftsjahr 2022 avisierte moderate prositive Free Cashflow wurde folglich erreicht. Dies resultiert maßgeblich aus den Veränderungen im operativen Cashflow.
Im Geschäftsjahr 2022 gab es einen Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von EUR -2,4 Mio.(Vj. EUR -3,6 Mio). In 2022 wurden für Tilgungen des Bankdarlehens und gewährter Lieferantendarlehen EUR 0,8 Mio.(Vj. EUR 2,0 Mio) sowie EUR 1,7 Mio.(Vj. EUR 1,8 Mio) für Rückzahlungen der Leasingverbindlichkeiten gezahlt. Mittelzuflüsse konnten in 2022 durch ein weiteres Lieferantendarlehen in Höhe von EUR 1,5 Mio.generiert werden.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente belaufen sich am 31. Dezember 2022 auf EUR 21,5 Mio.(Vj. EUR 23,1 Mio).
In der Veränderung des Finanzmittelfonds sind Wechselkursveränderungen in Höhe von EUR -0,2 Mio.(Vj. EUR -0,3 Mio) enthalten.
Für eine detaillierte Entwicklung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente verweisen wir auf die dargestellte Kapitalflussrechnung.
Die Bilanzsumme des Gigaset Konzerns beträgt zum 31. Dezember 2022 EUR 191,5 Mio.und ist damit gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken (EUR 192,2 Mio).
Die langfristigen Vermögenswerte sind mit EUR 92,8 Mio.gegenüber dem 31. Dezember 2021 um EUR 5,9 Mio.gesunken. Dieser Effekt resultiert vornehmlich aus der Reduzierung der latenten Steueransprüche von EUR 12,2 Mio.auf EUR 0,8 Mio.zum 31. Dezember 2022 auf Grund der Bewertungseffekte aus den Pensionsverpflichtungen. Bei den immateriellen Vermögenswerten ist ein Anstieg von EUR 55,8 Mio.zum 31. Dezember 2021 auf EUR 62,7 Mio.aus der Aktivierung von Entwicklungsleistungen von Projekten zur Weiterentwicklung und Diversifizierung des Produktportfolios zu verzeichnen.
Die kurzfristigen Vermögenswerte stellen 51,5% des Gesamtvermögens dar. Diese sind im Vergleich zum Vorjahr um EUR 5,2 Mio.gestiegen und belaufen sich auf EUR 98,7 Mio. Das Vorratsvermögen ist mit EUR 37,8 Mio.(Vj. EUR 29,9 Mio) deutlich höher als im Vorjahr. Der Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen ist um EUR 1,1 Mio.und die geleisteten Anzahlungen sind um EUR 1,1 Mio.gestiegen. Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen sind mit EUR 1,9 Mio.um EUR 1,0 Mio.angestiegen, was auf eine Vorverlagerung der Produktion zurückzuführen ist. Die Vorratsbestände für Fertige Erzeugnisse, Handelswaren und fertige Leistungen wurden um EUR 4,7 Mio.im Vergleich zum Vorjahr aufgebaut. Dies ist bedingt durch Aufträge, welche erst zu Beginn des neuen Geschäftsjahres an die Kunden ausgeliefert wurden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen zum Bilanzstichtag mit EUR 19,3 Mio.weit über dem Vorjahresniveau von EUR 16,0 Mio. Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten hat sich im Vergleich zum Vorjahr von EUR 23,1 Mio.auf EUR 21,5 Mio.reduziert. Für die detaillierte Entwicklung der liquiden Mittel verweisen wir auf die Kapitalflussrechnung.
Das Eigenkapital des Gigaset Konzerns beträgt zum 31. Dezember 2022 EUR 24,6 Mio.und ist um EUR 16,6 Mio.höher als zu Jahresbeginn. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote in Höhe von 12,9 % gegenüber 4,2 % zum 31. Dezember 2021. Es wurden versicherungsmathematische Gewinne unter Berücksichtigung latenter Steuern in Höhe von EUR 23,6 Mio.(Vj. EUR 5,6 Mio) im Eigenkapital erfasst.
Die Entwicklung resultiert aus dem Anstieg des Pensionsrechenzinses von 1,14 % zum 31. Dezember 2021 auf 3,72 % per 31. Dezember 2022. Währungsveränderungen haben das Eigenkapital im Geschäftsjahr 2022 in Höhe von EUR -0,3 Mio.beeinflusst. Aus dem Cashflow Hedging resultiert unter Berücksichtigung latenter Steuern ein erfolgsneutral im Eigenkapital erfasster negativer Effekt in Höhe von EUR 1,1 Mio. Der Konzernjahresfehlbetrag beträgt EUR -5,6 Mio.und führt zu einer entsprechenden Verringerung des Konzerneigenkapitals. Die Finanzbeteiligung an der Gigaset Mobile Pte. Ltd., Singapur, wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 vollständig veräußert. Die Beteiligung wurde in der Vergangenheit bereits komplett über das sonstige Ergebnis (FVOCI) wertberichtigt, da eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS 9.5.7.5 erfolgte.
Die Gesamtschulden betragen EUR 166,8 Mio.(Vj. EUR 184,2 Mio) und sind zu 56,9 % kurzfristiger Natur. Die Gesamtverschuldung 2022 hat sich im Vergleich zum Vorjahr um EUR 17,3 Mio.verringert. Die langfristigen Schulden sind im Wesentlichen auf Grund niedrigerer Pensionsverpflichtungen um EUR 31,4 Mio.gesunken. Die kurzfristigen Schulden haben sich im Wesentlichen durch den Aufbau von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 9,7 Mio.erhöht.
Die langfristigen Schulden umfassen im Wesentlichen die Pensionsverpflichtungen, die Finanzverbindlichkeiten, Leasingverbindlichkeiten, sonstige langfristige Personalrückstellungen, Rückstellungen für Garantien sowie die latenten Steuerschulden. Der Rückgang der langfristigen Schulden beträgt EUR 27,9 Mio.im Vergleich zum Vorjahr, sodass sich diese zum Bilanzstichtag nunmehr auf EUR 72,0 Mio.belaufen. Die Minderung resultiert vornehmlich aus positiven Bewertungseffekten bei den Pensionsverpflichtungen, welche zum Bilanzstichtag mit EUR 62,4 Mio.ausgewiesen werden.
Die kurzfristigen Schulden sind mit EUR 94,8 Mio.rund 12,5 % höher als noch zum Bilanzstichtag des Vorjahres. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen von EUR 45,0 Mio.auf EUR 54,7 Mio.zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022. Des Weiteren sind die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten um EUR 2,1 Mio.auf EUR 11,0 Mio.gesunken und die sonstigen Verbindlichkeiten um EUR 2,7 Mio.auf EUR 14,5 Mio.gestiegen.
Im Geschäftsjahr 2022 wurde Gigaset mit neuen globalen Entwicklungen konfrontiert. Während die Corona Pandemie in Europa zunehmend an Bedeutung verloren hatte, wirkte die Materialverfügbarkeit aus China durch die Null-Covid Politik weiter auf den Beschaffungsmarkt für Vormaterialien. Die Situation mit der Materialverfügbarkeit entspannte sich erst im Laufe des zweiten Halbjahres, wodurch Auftragsrückstände sukzessive abgebaut werden konnten. Zu Beginn des Geschäftsjahres sorgte der russische Angriff auf die Ukraine für globale Unsicherheiten, infolgedessen die Inflation und hohe Preissteigerungen in sämtlichen Branchen und Industrien zu verzeichnen waren. Dies wirkte sich auf die Materialkostensituation aus, worauf Gigaset mit Preisanpassungen beim Verkauf der Produkte reagieren musste. Gigaset ist mit seiner russischen Konzerngesellschaft und den Marktaktivitäten direkt von den Auswirkungen des Angriffs betroffen, auch wenn weitere Lieferungen im Laufe des Geschäftsjahres möglich waren. Aufgrund der geringen Umsatz- und Ergebnisbedeutung des russischen Marktes war der Gigaset Konzern in Summe hiervon jedoch nicht besonders beeinträchtigt.
Aufgrund der weltweiten Unsicherheiten, Inflationsängste und damit einhergehender Rezessionsanzeichen stand auch im Geschäftsjahr 2022 die Liquiditätssicherung weiterhin im Fokus. Der Free Cashflow ist mit EUR 1,0 Mio.im Berichtszeitraum wieder positiv und trifft damit auch die ursprüngliche Prognose, welche einen moderat positiven Free Cashflow vorsah.
Der Umsatz konnte um EUR 24,2 Mio.bzw. 11,1 % auf EUR 241,3 Mio.deutlich gesteigert werden und lag damit über der im Vorjahr prognostizierten leichten Steigerung gegenüber dem Vorjahreswert. Das Rohergebnis ist jedoch aufgrund von Preissteigerungen bei der Materialbeschaffung lediglich um EUR 1,4 Mio.höher gegenüber dem Vorjahr ausgefallen.
Bei der Ergebniskennzahl EBITDA liegt Gigaset mit EUR 17,9 Mio.gegenüber dem Vorjahreswert von EUR 17,4 Mio.auf Prognoseniveau. Im Vorjahr wurde ein leichter Anstieg des EBITDA in Aussicht gestellt. Das Ergebnis wurde auf der Kostenseite ebenfalls durch die Inflation bedingt, deutlich belastet. Zudem wirkten Währungskurseffekte durch die Unsicherheiten an den Kapitalmärkten auf die Ergebnissituation.
Für unsere detaillierteren Erwartungen hinsichtlich des Geschäftsverlaufs in 2023 verweisen wir auf unsere Ausführungen in Kapitel 8 (Prognosebericht und Ausblick).
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| Kennzahlen (in %) |
2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Eigenkapitalquote | 12,9 | 4,2 |
| Anlagenintensität | 48,0 | 45,0 |
| Fremdkapitalstruktur | 56,9 | 45,8 |
| Umsatzrendite | negativ | 0,2 |
| Eigenkapitalrendite | negativ | 5,8 |
| Gesamtkapitalrendite | negativ | 1,1 |
Die Gigaset AG operiert wie auch in den Vorjahren als Führungsholding für den Gigaset Konzern.
In den Umsatzerlösen in Höhe von TEUR 935 (Vj. TEUR 914) sind ausschließlich im Inland erbrachte Dienstleistungen an verbundene Unternehmen enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich von TEUR 764 im Vorjahr auf TEUR 801 leicht erhöht. In dieser Position sind im Wesentlichen Erträge aus der internen Weiterverrechnung von Kosten über TEUR 336 (Vj. TEUR 501) enthalten sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 95 (Vj. TEUR 226).
Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein Ertrag in Höhe von TEUR 334 im Rahmen einer Regressforderung durch die Schlussverteilung im Insolvenzverfahren der OXY Holding GmbH erzielt. Die Gigaset AG erhielt hieraus einen Betrag von TEUR 1.753, wozu eine Forderung in Höhe von TEUR 1.350 bestand. Hiervon war im Rahmen einer Vereinbarung über die Teilnahme an Insolvenzverfahren noch ein Betrag in Höhe von rund TEUR 70 von der Gigaset AG an die Omega One Holding GmbH auszukehren. Der überschüssige Betrag erhöht die sonstigen betrieblichen Erträge im Berichtsjahr.
Die Personalaufwendungen sind mit TEUR 1.109 im Vergleich zum Vorjahr mit TEUR 1.189 leicht gesunken.
Im Geschäftsjahr 2022 sind sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.537 (Vj. TEUR 2.627) angefallen. Im Wesentlichen haben sich Aufwendungen für Aufsichtsratvergütungen in Höhe von TEUR 630 (Vj. TEUR 570), Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 468 (Vj. TEUR 591) sowie Kostenumlagen von der Gigaset Communications GmbH in Höhe von TEUR 338 (Vj. TEUR 365) ergeben. Des Weiteren sind Aufwendungen für Versicherungen in Höhe von TEUR 382 (Vj. TEUR 516) sowie Aufwendungen für Unternehmensberatungskosten in Höhe von TEUR 115 (Vj. TEUR 31) angefallen.
In der Position Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge sind im Wesentlichen Erträge aus Darlehensverzinsungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 57 (Vj. TEUR 57) enthalten.
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betragen TEUR 639 (Vj. TEUR 498) und beinhalten im Wesentlichen Zinseffekte aus dem internen Verrechnungsverkehr in Höhe von TEUR 472 (Vj. TEUR 418) und Zuführungen von Zinsen im Rahmen der Dotierung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 166 (Vj. TEUR 80).
Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR -2.518 (Vj. Jahresfehlbetrag TEUR -2.807) erwirtschaftet.
Der Cashflow stellt sich wie folgt dar:
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| Cashflow in TEUR |
2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Mittelzu- (+) /-abfluss (-) aus laufender Geschäftstätigkeit | -1.867 | -2.518 |
| Mittelzu- (+)/-abfluss (-) aus Investitionstätigkeit | 487 | -132 |
| Free Cashflow | -1.380 | -2.650 |
| Mittelzu- (+)/-abfluss (-) aus Finanzierungstätigkeit | -59 | -1.371 |
Im Geschäftsjahr 2022 hat die Gigaset AG einen Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR -1.867 (Vj. TEUR -2.518) zu verzeichnen. Die Mittelabflüsse sind im Wesentlichen durch die laufenden zahlungswirksamen Aufwendungen der Gigaset AG aus Personalaufwendungen und Aufsichtsratvergütungen, Rechts- und Beratungskosten und Kostenumlagen für in Anspruch genommene Dienstleistungen von Konzerngesellschaften begründet. Dahingehend wirkte der Zahlungseingang aus der Schlussverteilung im Insolvenzverfahren mit der OXY Holding GmbH in Höhe von TEUR 1.753 positiv auf den Cashflow aus laufender Tätigkeit.
Die Gigaset AG konnte im Berichtsjahr Mittelzuflüsse aus Investitionen über TEUR 487 (Vj. Mittelabflüsse TEUR -132) aus der Rückführung von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition generieren.
Im aktuellen Geschäftsjahr gab es einen Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit i.H.v TEUR -59 (Vj. TEUR -1.371), der im Wesentlichen durch den Abbau von Verbindlichkeiten gegenüber Konzerngesellschaften geprägt war.
Die Zahlungsmittel betragen zum 31. Dezember 2022 TEUR 588 (Vj. TEUR 2.027).
Die Bilanzsumme der Gigaset AG beläuft sich am 31. Dezember 2022 auf TEUR 118.573 (Vj. TEUR 121.707) und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 2,6 % gesunken. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen die Reduktion der sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel.
Die langfristigen Vermögensgegenstände sind um TEUR 8 auf TEUR 115.524 (Vj. TEUR 115.532) gesunken, was auf Abschreibungen immaterieller Vermögensgegenstände zurückzuführen ist.
Die kurzfristigen Vermögensgegenstände betragen TEUR 3.049 (Vj. TEUR 6.175) und beinhalten neben den Rechnungsabgrenzungsposten im Wesentlichen die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie sonstige Vermögensgegenstände und Bankguthaben. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 338 auf TEUR 2.431 gesunken. Des Weiteren sind die Guthaben bei Kreditinstituten um TEUR 1.439 auf TEUR 588 gesunken.
Auf der Passivseite zeigt sich die Reduktion der Bilanzsumme einerseits durch gesunkene Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 735 und dem Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 2.518 in Form eines reduzierenden Effektes auf das Eigenkapital.
Die Eigenkapitalquote beträgt wie im Vorjahr 81,6 %.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind die langfristigen Verbindlichkeiten der Gigaset AG von TEUR 879 auf TEUR 1.149 gestiegen und beinhalten im Wesentlichen Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 1.015 (Vj. TEUR 852) und sonstige langfristige Rückstellungen in Höhe von TEUR 134 (Vj. TEUR 27).
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten sind auf TEUR 20.583 (VJ. TEUR 21.469) gesunken. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten umfassen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 19.691 (Vj. TEUR 20.426). Die kurzfristigen Rückstellungen beinhalten sonstige Rückstellungen in Höhe von TEUR 502 (Vj. TEUR 746). Des Weiteren sind sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 62 (Vj. TEUR 50) erfasst.
Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf TEUR 2.518, was oberhalb der Prognose aus dem Vorjahr mit einem Fehlbetrag im mittleren einstelligen Millionenbereich liegt.
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| Kennzahlen der Gigaset AG | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Langfristiges Vermögen (in TEUR) | 115.524 | 115.533 |
| Kurzfristiges Vermögen (in TEUR) | 3.049 | 6.175 |
| Eigenkapital (in TEUR) | 96.841 | 99.359 |
| Langfristige Verbindlichkeiten (in TEUR) | 1.149 | 879 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten (in TEUR) | 20.583 | 21.469 |
| Eigenkapitalquote (in %) | 81,6 | 81,6 |
| Eigenkapitalrendite (in %) | negativ | negativ |
| Gesamtkapitalrendite (in %) | negativ | negativ |
Risiken sind grundsätzlich Bestandteil jeder unternehmerischen Geschäftstätigkeit. Diese beinhalten die Gefahr, dass durch externe oder interne Ereignisse sowie durch Handlungen und Entscheidungen Unternehmensziele nicht erreicht werden oder im Extremfall der Fortbestand eines Unternehmens gefährdet ist. Das Risikomanagementsystem der Gigaset hat zum Ziel, Chancen und Risiken frühestmöglich zu identifizieren und zu bewerten sowie durch geeignete Maßnahmen Chancen wahrzunehmen und Risiken zu begrenzen.
Die Risikobewertung von Einzelrisiken erfolgt quantitativ für die Faktoren Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß. Aus der Multiplikation dieser Faktoren resultiert ein Erwartungswert, der im Folgenden nach Risikosubkategorien aggregiert ist.
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| Mögliches Ausmaß des Risikos auf Basis der Erwartungswerte | Risikobewertung |
|---|---|
| ≤EUR 1,0 Mio | gering |
| > EUR 1,0 Mio.≤ 5,0 Mio | mittel |
| > EUR 5,0 Mio | hoch |
Die mögliche kurzfristige Ergebnisauswirkung, bzw. bei Liquiditätsrisiken nur die Cashflowauswirkung, stellt sich für den Gigaset Konzern in den einzelnen Risikokategorien wie folgt dar:
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| Kategorie / Sub-Kategorie | Risikobewertung |
|---|---|
| Markt- und Branchenrisiken | |
| Produkte | Patente | Zertifikate | gering |
| Gesetzliche Rahmenbedingungen | gering |
| Kunden | mittel |
| Unternehmens- und Prozessrisiken | |
| Einkauf | mittel |
| Vertrieb | Marketing | gering |
| Personal | gering |
| Sonderereignisse | gering |
| Finanzrisiken | |
| Liquidität | hoch |
| Fremdwährung | gering |
| Steuern | gering |
| Haftungsrisiken | |
| Garantien | Eventualverbindlichkeiten | gering |
| Organhaftung | gering |
| Rechtsstreitigkeiten | gering |
Die allgemeine konjunkturelle Entwicklung in Deutschland, der EU und weltweit hat vielfältige Einflüsse auf die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft. Die Nachfrage nach Produkten von Gigaset hängt entsprechend stark von der allgemeinen Wirtschaftslage und Konsumstimmung ab.
Vertriebsseitig war auch in 2022 eine Verschiebung vom stationären Handel in Richtung Online und eCommerce zu erkennen. Gigaset muss auf das Risiko der sich reduzierenden Bedeutung des stationären Handels reagieren und in angemessenem Maße seine Onlinepräsenz ausbauen.
2022 war vor allem von einer sich verschlechternden Materialsituation bei Vorprodukten und Rohstoffen geprägt. Gigaset sieht sich einerseits gestiegenen Einkaufspreisen ausgesetzt, andererseits bereiten vor allem die Engpässe im Halbleiterbereich Planungsschwierigkeiten. So bestand in 2022 stets das Risiko die Produktion nicht voll auslasten zu können. Dieses Risiko bleibt auch in 2023 zunächst bestehen, da die pandemische Lage in Europa und den USA zwar abebbt, in Asien (China) jedoch noch nicht abzusehen ist, wohin die neue Corona-Politik weg von 0-Covid führen wird. Hinzu kommt, dass geopolitische Spannungsfelder auch in 2023 Unklarheiten für Versorgungssicherheit, Lieferketten etc. mit sich bringen.
Auf Grund der Konzentration auf den Bereich Telekommunikation und Zubehör besteht zudem eine besondere Abhängigkeit von der Gesamtentwicklung in dieser Branche. Gigaset ist dabei unverändert einem intensiven Wettbewerb ausgesetzt. Neben der bereits beschriebenen Abhängigkeit von der Rohstoff- und Materialsituation besteht zudem das Risiko des Eintritts neuer, aggressiver Wettbewerber. Auch ein sich rapide veränderndes Konsumentenverhalten im Bereich der Telekommunikation hier vor allem mit Blick auf den Einsatz von Software gegenüber Hardware erzeugt ein Risiko für das Geschäftsmodell des Unternehmens.
Festnetzanschlüsse werden in Abhängigkeit der Tarifangebote der Netzbetreiber zunehmend durch Mobilfunkanschlüsse ersetzt; im Bereich Professional durch Cloud-Lösungen. Der vermehrte Einsatz von multifunktionalen Smartphones führt zu einem veränderten Kommunikationsverhalten der Endverbraucher. Auf dem Smartphone-Markt muss sich das Unternehmen ebenfalls in einem hochkompetitiven und maturen Markt etablieren. Im Bereich Smart Home wird indes unverändert ein Markt vorgefunden, dessen zukünftige Entwicklung nach wie vor mit Ungewissheiten behaftet ist.
Die Produkte des Gigaset Konzerns haben eine hohe Verbreitung und werden von ihren Kunden aus den Bereichen Retail, Operator/Internet Service Provider (ISP) und Distributoren auf Grund des starken Markennamens, und der hohen Qualität geschätzt. Die gute Marktpositionierung spiegelt nicht zuletzt die hohe Produktakzeptanz wider. Da es sich hierbei in der Regel um kontinuierliche, lang anhaltende Partnerschaften handelt, ist die Abhängigkeit von einzelnen Retailern, Operators/ISP und Distributoren in der Regel gering. Beim Eintritt in neue Märkte kann jedoch vor allem am Anfang eine größere Abhängigkeit von einzelnen Abnehmern vorhanden sein. Insbesondere besteht das Risiko, dass die neuen Produkte nicht die gewünschte Marktakzeptanz erreichen, der neue Marktteilnehmer dem Wettbewerbsdruck der etablierten Marktteilnehmer nicht gewachsen ist oder die bestehende Vertriebsorganisation nicht in der erwarteten Form in der Lage ist, die Produkte am Markt zu platzieren.
Auf Grund rückläufiger Marktentwicklung der DECT-Telefone in Zielmärkten besteht grundsätzlich das Risiko des allgemeinen Preisverfalls für das Produktsortiment sowie eines rückläufigen Marktvolumens. Dem werden mit einem konsequenten Kostenmanagement, Verdrängung kleinerer Wettbewerber mittels innovativer Produktportfolios in einem mehrfach prämierten Produktdesign begegnet sowie mit der Weiterentwicklung bestehender Geschäftsbereiche, wie Professional oder dem Ausbau neuerer Geschäftsbereiche (Smart Home und Smartphones).
Ein sinkendes Vertrauen der Verbraucher in die technische Qualität und Sicherheit (Abhörsicherheit, Strahlung) der Produkte von Gigaset könnte die Geschäftsentwicklung beeinträchtigen. Der von Gigaset in seinen Produkten genutzte DECT-Standard könnte durch andere Technologien zur Sprach- oder Datenübertragung verdrängt werden. Durch die Integration von Funktionen von DECT-Telefonen in andere Geräte wie z.B. Router könnte die Nachfrage nach DECT-Telefonen sinken.
Auf Grund möglicher Importbeschränkungen sowie Inflations- und Wechselkursrisiken überprüft Gigaset turnusmäßig die Marktbearbeitungsstrategien und trifft entsprechende Vorbereitungen.
Die wirtschaftlichen, rechtlichen, politischen und sozialen Rahmenbedingungen in den von Gigaset bedienten Märkten haben unmittelbare Auswirkungen auf das Geschäft. Die Nichteinhaltung der jeweils einschlägigen Vorschriften kann unter Umständen zu rechtlichen Risiken führen. Um dies möglichst zu verhindern, beobachtet Gigaset die Entwicklung der Gesetzeslage durch zentrale Abteilungen, die auch die Implementierung entsprechender Prozesse und Kontrollen unterstützen. Der Eintritt von Gigaset in neue Märkte ist mit besonderen Risiken behaftet. Dies gilt insbesondere für den bereits erfolgten Markteintritt in den Smartphone-Markt. Hier besteht für Gigaset als Importeur der Geräte in diversen regionalen Märkten in Abhängigkeit von der lokalen Gesetzgebung eine Verpflichtung zur Zahlung von Urheberrechtsabgaben. Für dieses Risiko hat Gigaset, soweit erforderlich, abhängig von der juristischen Einzelfallprüfung entsprechende Rückstellungen auf Ebene der Tochtergesellschaften gebildet.
Gigaset könnte geistiges Eigentum Dritter verletzen bzw. auf die kostenpflichtige Nutzung geistigen Eigentums Dritter angewiesen sein. Dies gilt insbesondere im Bereich von Smartphones, wo Unsicherheiten bei den Lizensierungserforderlichkeiten bestehen und wichtige Marktteilnehmer daher in erhebliche rechtliche Auseinandersetzungen verstrickt sind.
Trotz der eingerichteten Vorkehrungen kann das allgemeine Risiko des Verstoßes gegen gesetzliche Rahmenbedingungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, wird aber als gering angesehen.
Unternehmerische Chancen bestehen aus Sicht der Gesellschaft in allen Wachstumsbereichen. Im Geschäftsbereich Professional mit einem spezifischen Produktportfolio für Business-to-Business ("B2B") Kunden, hat Gigaset einen weiteren Kundenbereich neben dem klassischen Business-to-Consumer ("B2C") Geschäft etabliert. Als Telefonanlagen-Zulieferer-Spezialist sowohl in den Bereichen On-Premise, Hybrid oder Cloud-PBX Lösungen, umfasst das Portfolio sowohl das gesamte DECT- und IP-Desktop-Portfolio sowie USB-Devices. Dieses Produktportfolio kommt von "Small Offices and Home Offices" Kunden (kurz SoHo) über "Kleine und Mittlere Unternehmen" (kurz KMU) bis hin zu Großunternehmen zum Einsatz. Durch die einzigartige Positionierung als einziger Hersteller von Smartphones "Made in Germany", ergeben sich aus Sicht des Unternehmens Wachstumspotentiale für die Zukunft. Zumal das Unternehmen mit seinem Produktkonzept intensiv das Thema Nachhaltigkeit bedient, das aktuell bei Kunden sehr gefragt ist.
Dem Risiko von Forderungsausfällen begegnet die Gesellschaft durch den Abschluss von Warenkreditversicherungen, einem straffen Forderungsmanagement und einem konsequenten Mahnwesen. Auf Basis von Vergangenheitsdaten ist das Risiko von Forderungsausfällen als mittel einzuschätzen. Sollte sich die Konjunktur eintrüben könnte die Gefahr bestehen, dass Warenkreditversicherungen den Versicherungsschutz für einzelne Kunden reduzieren oder gänzlich aufheben werden, was das Risiko von Forderungsausfällen erhöhen würde.
Zur Überwachung und Steuerung des Konzerns und der Entwicklung der Tochtergesellschaften sind verlässliche, konsistente und aussagekräftige Informationssysteme und Reportingstrukturen notwendig. Gigaset verfügt über professionelle Buchhaltungs-, Controlling-, Informations- und Risikomanagementsysteme und hat ein unternehmensweites, regelmäßiges Controlling und Risikomanagement etabliert. Die technische Funktionsfähigkeit wird durch einen entsprechenden IT-Support unterstützt und in Abhängigkeit von entsprechenden Dienstleistern gewährleistet. Der Vorstand wird regelmäßig und zeitnah über Entwicklungen in den Ländern und Regionen informiert.
Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Informationssystem in Einzelfällen versagt oder von den betroffenen Mitarbeitern nicht korrekt bedient wird und deshalb negative wirtschaftliche Entwicklungen in einer Region nicht rechtzeitig angezeigt werden.
Eine ausgeprägte Integration der Prozesse sowie die globale Ausrichtung von Gigaset erfordern ein hohes Maß an Digitalisierung in allen Unternehmensbereichen. Die stetige Professionalisierung der Cyberkriminalität führt dabei zu einer sich stetig verstärkenden Bedrohungslage für die IT-Sicherheit mit möglichen Folgen für maßgebliche Unternehmensprozesse.
Wir stellen uns diesem Risiko durch den Einsatz von unternehmensweiten Sicherheitsrichtlinien und aktueller Informationssicherheitstechnik, ergänzt durch deren stetige Weiterentwicklung. Gegen den unbefugten Zugriff auf Daten oder Systeme mit der Folge der Verminderung oder des Verlusts der Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit hat Gigaset Vorkehrungen getroffen, um mögliche wirtschaftliche Risiken in Folge eines Angriffes auf die IT-Systeme abzumildern.
Gigaset könnte zusätzlichen Risiken, insbesondere Haftungsrisiken, ausgesetzt sein.
Sonderereignisse, wie Malware Angriffe auf Gigaset Produkte die mit dem Internet verbunden sind, könnten zu einem Reputationsverlust führen, sowie möglicherweise, Gewährleistungsansprüchen hervorrufen.
Gigaset könnte Daten einer Person auf unzulässige Weise verarbeiten oder in sonstiger Weise gegen Vorgaben zum Datenschutz verstoßen und damit datenschutzrechtlichen Risiken ausgesetzt sein.
Gigaset könnte nicht in der Lage sein, weiterhin innovative Produkte zu entwickeln bzw. rechtzeitig auf den technischen Fortschritt und auf die sich dadurch wandelnden Anforderungen zu reagieren.
Gigaset könnte außerstande sein, eigenes geistiges Eigentum und Know-How in ausreichendem Maße zu schützen.
Qualitätsmängel der Produkte von Gigaset können zu Imageschäden, Umsatzausfällen und Gewährleistungs- und Produkthaftungsansprüchen sowie weiteren Ansprüchen führen, die das Ergebnis von Gigaset belasten. Im Einkauf von Rohstoffen und Materialien wird überwiegend mit mindestens zwei Lieferanten zusammengearbeitet. Eine Lieferantenabhängigkeit bezüglich Preisen, Stückzahlen und Innovationen versucht die Gesellschaft durch eine breite Zusammenarbeit zu vermeiden. Lieferengpässe bei den Komponenten können zu Lieferengpässen bei den Gigaset Produkten führen. Beim Einkauf der Zukaufprodukte, wie Smartphones, besteht ein latentes Risiko durch die plattformbedingte Konzentration des Zukaufes auf jeweils einen Lieferanten pro Produkt. Zur Absicherung des Smartphone-Geschäftes soll ein weiterer Lieferant etabliert werden, der bei Ausfall des Hauptlieferanten das Geschäft übernehmen kann. Regelmäßige Kontrollmechanismen, wie Beobachtung der Märkte, Finanzkennzahlen und Tracking der Lieferungen zur Vermeidung eines Lieferausfalles werden dennoch fortgeführt. Die derzeit weltweit eingeschränkte Verfügbarkeit von Halbleitern führt zu Beeinträchtigungen der möglichen Produktionskapazitäten seitens Gigaset und dementsprechend können Absatzziele periodisch gefährdet werden. Ein daraus resultierender aktuell hoher Auftragsbestand und die Ungewissheit, wann welche Produkte verfügbar sind, wirken sich kritisch auf das globale Auftragsmanagement von Gigaset aus. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich diese Situation, die derzeit alle wichtigen Industrien weltweit betrifft, kurzfristig ändert und somit damit gerechnet werden muss, dass die Lieferketten in der Halbleiterbranche auch in den nächsten Monaten weiter gestört sein werden. Das Risiko, dass sich daraus nachteilige Einflüsse auf die Umsatz- und Ergebnisentwicklung ergeben, wird als mittel eingestuft.
Vertriebliche Risiken, die sich aus der Umstellung der im Ausland ansässigen Vertriebsgesellschaften des Gigaset Konzerns auf das Direktgeschäft-Modell ergeben könnten, werden als gering bewertet.
Außerhalb des Spektrums der Zukaufprodukte besteht ein latentes Risiko durch die Konzentration der Produktion am Produktionsstandort (Bocholt). Ein standortbedingter Fertigungsausfall könnte die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft erheblich beeinträchtigen. Das Risiko einer Betriebsunterbrechung infolge eines Feuers oder eines anderen Elementarschadens hat Gigaset im Rahmen seiner Sachversicherung berücksichtigt. Im Gegensatz zu einer Betriebsunterbrechung im Rahmen eines Sachversicherungsschadens besteht gegenüber der Versicherung kein Leistungsanspruch im Rahmen einer Betriebsschließung in Folge einer Pandemie.
Der im Normalfall regelmäßig und branchentypisch geringe Auftragsbestand, welcher meist eine Dauer von wenigen Wochen hat, erschwert die Planbarkeit von Umsätzen. Dies kann dazu führen, dass Gigaset eine erhöhte Nachfrage nach bestimmten Produkten kurzfristig nicht bedienen kann und umgekehrt bestimmte Produkte in zu großem Umfang herstellt. Gigaset könnte gezwungen sein, Abschreibungen auf Vorräte vorzunehmen. Auflagen auf Grund umweltrechtlicher Bestimmungen oder die Verursachung oder Entdeckung etwaiger Bodenverunreinigungen oder Altlasten könnten erhebliche Kosten verursachen.
Für bestehende Forderungen einzelner Gigaset Gesellschaften gegenüber Konzernunternehmen bestehen Ausfallrisiken im Falle der Nicht-Rückführbarkeit durch die jeweils schuldende Gesellschaft. Mit Ausnahme der unter den "Haftungsrisiken" im Abschnitt 4.4 Haftungsrisiken aufgeführten wesentlichen Sachverhalte gibt es soweit ersichtlich keine Sachverhalte welche eine Inanspruchnahme der Gigaset AG für Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaften begründen könnten.
Der zukünftige Erfolg von Gigaset hängt auch von qualifizierten Führungskräften und qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab. Können ausreichend qualifizierte Führungskräfte oder qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht gewonnen bzw. gehalten werden, könnte sich dies nachteilig auf die Entwicklung des Gigaset Konzerns auswirken.
Die weltweite Neuausrichtung des Konzerns ist noch nicht vollständig abgeschlossen, insbesondere die Veränderungen in den Absatzkanälen mit wachsenden Anteilen am Online-Handel machen weitere strukturelle Veränderungen notwendig. Diese sind aber nicht zwangsläufig mit Personalabbaumaßnahmen verbunden.
Der für den Gigaset Konzern bestehende Versicherungsschutz könnte für verschiedene mit der Geschäftstätigkeit verbundene Risiken nicht ausreichend sein. Auch könnte künftig kein ausreichender Versicherungsschutz zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen erhältlich sein. Darüber hinaus kann infolge einer Konjunkturabschwächung der Versicherungsschutz eines möglichen Forderungsausfalls einzelner Kunden oder ganzer Vertriebsregionen reduziert oder gänzlich aufgehoben werden.
Die Steuerung von Liquiditätsrisiken und die Überprüfung der Liquiditätsplanung und Finanzierungsstruktur erfolgt nach Absprache mit den Tochtergesellschaften vor Ort durch die zentrale Finanzabteilung.
Die Finanzierung der Geschäftstätigkeit erfolgt sowohl durch Eigenmittel als auch mittels einer Kreditfinanzierung, die im Geschäftsjahr 2018 abgeschlossen wurde. Die Gigaset Communications GmbH hat im April 2018 ein Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in neue Geschäftsfelder abgeschlossen. Das Darlehen kann voraussichtlich vertragsgemäß getilgt werden. Darüber hinaus hat die Gigaset Communications France SAS im Juni 2020 im Rahmen der staatlichen Corona-Pandemie-Hilfen der französischen Regierung ein staatlich verbürgtes Darlehen erhalten. Für das Geschäftsjahr 2023 sowie darüber hinaus auch für das Geschäftsjahr 2024 verfügt die Gesellschaft nach interner Planung über ausreichend liquide Mittel. Diese ausreichende Liquiditätsversorgung hängt neben dem geplanten Zufluss von liquiden Mitteln aus dem operativen Geschäft auch von der geplanten Verfügbarkeit der Kreditmittel aus dem Darlehensvertrag, sowie von anderen eingesetzten und geplanten Instrumenten zur Refinanzierung ab. Sollte es hier zu Einschränkungen kommen, könnte dieses einen ungedeckten Liquiditätsbedarf zur Folge haben.
Die Gigaset AG hat keine externen Darlehensverbindlichkeiten. Auch wenn die Gigaset AG kein Darlehensempfänger der landesverbürgten Finanzierung der Gigaset Communications GmbH ist, so haftet sie gesamtschuldnerisch neben dem Darlehensnehmer gemäß § 421 BGB für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche des Kreditgebers. Im Gegenzug ermöglicht der Darlehensvertrag jedoch, dass die Gigaset Communications GmbH jährlich einen pauschalierten Ausgleich der Aufwendungen der Gigaset AG leisten kann. Für das Geschäftsjahr 2023 sowie darüber hinaus auch für das Geschäftsjahr 2024 verfügt Gigaset gemäß dieser Möglichkeit nach interner Planung über ausreichend liquide Mittel.
Der Konzern optimiert ständig die Konzernfinanzierung und begrenzt die finanzwirtschaftlichen Risiken mit dem Ziel, die Sicherung des finanziellen Handlungsspielraumes des Konzerns zu wahren. Die finanzwirtschaftlichen Risiken sind Bestandteil des Risikomanagementsystems und werden zusätzlich im Rahmen des Liquiditätsmanagements detailliert überwacht.
Zur Absicherung von Cashflow-Risiken und zur Sicherung der Konzern-Liquidität setzt der Konzern verschiedene Instrumente zur Finanzierung ein. Gigaset nutzt einerseits Factoring, um kurzfristiger über Zahlungseingänge aus dem Forderungsbestand verfügen zu können. Soweit infolge des Auslaufens oder der Kündigung eine Neuverhandlung der Bedingungen des von Gesellschaften des Gigaset Konzerns vereinbarten Forderungsverkaufs (Factoring) erforderlich werden sollte, ist Gigaset wirtschaftlich von den dann verfügbaren Konditionen abhängig, und eine neue Vereinbarung könnte nicht zustande kommen. Andererseits setzt Gigaset auf marktübliche Zahlungsziele seiner Lieferanten. Diesbezüglich besteht das Risiko, dass Warenkreditversicherer auf Grund der Anpassung von Bonitätskriterien risikoreduzierende Maßnahmen einleiten und nicht mehr bereit sind, Gigaset-Risiko im gleichen Umfang zu versichern, was zu ungünstigeren Zahlungsbedingungen für Gigaset führen kann.
Der im April 2018 abgeschlossene Darlehensvertrag sieht bis zur vollständigen Rückführung der Kreditmittel die Einhaltung diverser Vertragspflichten vor. Eine Nichteinhaltung berechtigt den Darlehensgeber eine außerordentliche Kündigung des Darlehensvertrages auszusprechen und die Darlehenssumme fällig zu stellen, was einen ungedeckten Liquiditätsbedarf zur Folge hätte. Zu den Vertragspflichten zählt unter anderem die Einhaltung von Finanzkennzahlen. Gigaset hat die vereinbarte Finanzkennzahl für das Geschäftsjahr 2022 nicht eingehalten und eine Nichtfälligstellung der offenen Darlehenssumme mit den finanzierenden Banken im Geschäftsjahr 2022 erwirkt. Im März 2023 ist eine Einigung darüber erzielt worden die Tilgung von Darlehensraten temporär bis einschließlich Juni 2023 auszusetzen. Die Tilgungsaussetzung soll die Folgen der mangelnden Verfügbarkeit von Chipsätzen, die Auswirkungen des starken Anstiegs der Inflation und der für Gigaset nachteilig verlaufenden Entwicklung des USD-Währungskurses finanziell abmildern.
Darüber hinaus sieht der Darlehensvertrag verschiedene Vertragspflichten vor, die Gigaset als Vertragsnehmer zu beachten hat und die bei Verstoß eine Fälligstellung der Darlehenssumme zur Folge haben können.
Eine Ausnahme bildet ein Kontrollwechsel in der Gigaset AG, bei dem die derzeitige Mehrheitsaktionärin Goldin Fund Pte. Ltd., Singapur, 50 % oder mehr ihrer Anteile an der Gesellschaft auf einen oder mehrere Dritte überträgt. Ein solcher Kontrollwechsel kann ebenfalls eine außerordentliche Kündigung des Kreditvertrages nach sich ziehen, kann vom Vorstand der Gigaset AG jedoch nicht beeinflusst werden.
Eine frühzeitige vollständige Rückzahlung des Darlehens infolge einer Inanspruchnahme des außerordentlichen Kündigungsrechts seitens des Darlehensgebers ist nach heutigem Kenntnisstand aus eigenen liquiden Mitteln nicht möglich und stellt damit ein hohes Liquiditätsrisiko dar.
Derzeit notiert der Kurs der Gigaset AG Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse unter EUR 1,00 je Aktie, welches dem rechnerischen Anteil je Aktie am Grundkapital entspricht. Grundsätzlich kann Gigaset keine Aktien zu einem Preis unter dem rechnerischen Anteil am Grundkapital emittieren. Dementsprechend kann Gigaset keine Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien durchführen, solange der Kurs der Aktie unter EUR 1,00 bleibt. Dies verringert für Gigaset die Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung durch Eigenmittel.
Im Gigaset Konzern fallen sowohl Erträge als auch Aufwendungen in Fremdwährungen an, z.B. für die Beschaffung einer Vielzahl der Bauteile für die Produktion, die in US-Dollar bezahlt werden. Die damit verbundenen Fremdwährungsrisiken werden in der Regel durch eine währungskongruente Finanzierung der internationalen Geschäftstätigkeiten oder durch derivative Währungssicherungsinstrumente abgesichert und stellen somit nur ein geringes Risiko für den Konzern dar.
Aus der Veränderung von Kapitalmarktzinsen können sich Änderungen des Planvermögens zur Deckung von Pensionsverpflichtungen ergeben.
Die Gigaset AG lässt sich laufend steuerlich beraten, um etwaige Risiken frühzeitig erkennen zu können. Die letzte Betriebsprüfung der Gesellschaft wurde durch die in 2021 abgehaltene Schlussbesprechung sowie die in 2022 erlassenen Betriebsprüfungsberichte beendet. Es wurden dabei die Jahre 2014 bis 2018 geprüft. Die nächste Betriebsprüfung wird im Sommer 2023 beginnen. Das genaue Datum steht noch nicht fest. Durch eine zeitnahe Abgabe der Steuererklärungen 2022 wird die Betriebsprüfung die Jahre 2019 bis 2022 umfassen und somit werden die steuerlichen Risiken minimiert, die sich immer durch die Prüfung von lang zurück liegenden Altjahren ergeben.
Steuerliche Risiken sind wie alle anderen betrieblichen Risiken auf Ebene der einzelnen Gesellschaften isoliert und werden nicht, beispielsweise durch eine Organschaft oder Gruppenbesteuerung, auf Ebene der Muttergesellschaft kumuliert.
Zur Begrenzung möglicher steuerlicher Risiken aus dem konzerninternen Verrechnungsverkehr mit und zwischen den Auslandsgesellschaften wird jährlich eine Verrechnungspreisdokumentation unter Federführung einer mit Gigaset vertrauten und auf Verrechnungspreise spezialisierten externen Steuerberatungsgesellschaft erstellt. Insgesamt werden die steuerlichen Risiken als gering eingestuft.
Die Gigaset AG hat in der Vergangenheit diverse Garantien und Gewährleistungen im Rahmen von Unternehmenskäufen und -verkäufen abgegeben. Zusätzlich übernahm die Konzernmuttergesellschaft in der Vergangenheit auch Finanzierungsgarantien für Tochtergesellschaften. In den vergangenen Geschäftsjahren konnten die latenten Risiken aus diesen Gewährleistungen und Garantien nicht zuletzt infolge Verjährungseintritts weiter reduziert werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Gigaset AG aus solchen Garantien und Gewährleistungen erfolgreich in Anspruch genommen wird, wird seitens des Vorstands als zunehmend geringer werdend eingeschätzt.
Trotz der eingerichteten Organisations- und Aufsichtsmaßnahmen kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass es im Unternehmen zu Rechtsverstößen bzw. Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten durch Mitarbeiter oder Leitungspersonen kommt. Dies kann auch für das Unternehmen zu Nachteilen, wie z.B. Geldbußen und zivilrechtlichen Ansprüchen führen. Das Risiko aus solchen Sachverhalten wird als gering eingeschätzt.
Die Gigaset AG ist im Rahmen des allgemeinen Geschäftsbetriebs an verschiedenen Rechtsstreitigkeiten, insbesondere Prozessen und Schiedsverfahren sowie behördlichen Verwaltungsverfahren, beteiligt oder es könnten solche in der Zukunft eingeleitet oder geltend gemacht werden. Auch wenn der Ausgang der einzelnen Verfahren im Hinblick auf die Unwägbarkeiten, mit denen Rechtsstreitigkeiten immer behaftet sind, nicht mit Bestimmtheit vorhergesagt werden kann, wird sich nach derzeitiger Einschätzung über die im Abschluss als Verbindlichkeiten oder Rückstellungen berücksichtigten Risiken hinaus kein erheblich nachteiliger Einfluss auf die Ertragslage des Konzerns ergeben. Im Berichtsjahr 2022 war folgende wesentliche Rechtsstreitigkeit bei der Gigaset AG anhängig:
In dem Rechtsstreit mit der Evonik Operations GmbH (vormals Evonik Degussa GmbH) über eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 12,0 Mio.hatte ein Schiedsgericht die Gigaset AG im November 2013 unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an die Evonik einen Betrag in Höhe von EUR 3,5 Mio.zuzüglich Zinsen zu bezahlen. Am 4. März 2015 bezahlte Gigaset den Hauptsachebetrag in Höhe von EUR 3,5 Mio.zuzüglich Zinsen an Evonik. Wegen der garantiehalber gezahlten Beträge wandte Gigaset sich nunmehr im Regresswege an die Hauptschuldnerin OXY Holding GmbH und die weitere Freistellungsschuldnerin StS Equity Holding UG. Nachdem eine außergerichtliche Einigung nicht zustande kam, hat Gigaset mit Schiedsklage bzw. Mahnbescheid vom 29. Juni 2015 die Hauptschuldnerin OXY Holding GmbH sowie die Freistellungsschuldnerin StS Equity Holding UG im Klagewege auf Erstattung dieses Betrags in Anspruch genommen. Im weiteren Verlauf wurde über das Vermögen sowohl der OXY Holding GmbH als auch der StS Equity Holding UG das Insolvenzverfahren eröffnet. Gigaset war in beiden Verfahren die Hauptgläubigerin. Zwischenzeitlich wurde die Verwertung der Insolvenzmassen abgeschlossen und die Schlussverteilungen vorgenommen. Gigaset hatte im 2. Quartal 2016 bereits EUR 2,0 Mio.im Wege einer Abschlagsverteilung in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OXY Holding GmbH sowie im 4. Quartal 2018 rund EUR 0,2 Mio.aus der Schlussverteilung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der StS Equity Holding UG erhalten. Weitere rund EUR 1,75 Mio.sind an die Gesellschaft im Rahmen der Schlussverteilung im Insolvenzverfahren der OXY Holding GmbH im Geschäftsjahr 2022 ausgekehrt worden. Hiervon war im Rahmen einer Vereinbarung über die Teilnahme am Insolvenzverfahren nebst beschränkter Einstandspflicht vom 16. Dezember 2015 noch ein Betrag in Höhe von rund EUR 70.000 von der Gigaset AG an ein Special Purpose Vehicle auszukehren, was ebenfalls in 2022 erfolgt ist. Mit der Schlussverteilung ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OXY Holding GmbH abgeschlossen.
Aktuell und im Berichtsjahr 2022 ist folgende wesentliche Rechtsstreitigkeit bei einer Tochtergesellschaft der Gigaset AG anhängig:
Der spanischen Tochtergesellschaft der Gigaset Communications GmbH, der Gigaset Communications Iberia S.L. mit Sitz in Madrid, wurde ein Bußgeldbescheid über EUR 2,0 Mio.zugestellt. Dem liegt zu Grunde, dass die spanische Finanzverwaltung eine steuerrechtliche Bewertung beanstandet hat. Die spanische Tochtergesellschaft wurde bei der beanstandeten steuerrechtlichen Bewertung von einer namhaften Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beraten und ist der Auffassung, dass die Bewertung keinen berechtigten Anlass zur Beanstandung gibt, der zudem die Verhängung eines Bußgeldes rechtfertigen könnte. Dem entsprechend hat die spanische Tochtergesellschaft den Rechtsweg gegen den Bescheid beschritten. Der spanischen Tochtergesellschaft wurde konzernintern ein Darlehen gewährt, mit dem das Bußgeld zunächst bezahlt wurde. Zu einem späteren Zeitpunkt ist das Darlehen in Eigenkapital umgewandelt worden. Die von der spanischen Tochtergesellschaft in einem Berufungsverfahren eingelegte Beschwerde ist mit Urteil vom 1. Dezember 2022 zurückgewiesen worden. Die spanische Tochtergesellschaft hat weitere rechtliche Schritte veranlasst.
Die wesentlichen Chancen der Gigaset liegen in den zukunftsorientierten und margenträchtigen Marktsegmenten, deren Umsatzpotenzial mit neuen Produkten und Kooperationen durch die Geschäftsbereiche Professional, Smart Home und Smartphones erschlossen werden soll.
Sollte sich die Wahrnehmung der unternehmerischen Chancen und die Erschließung der damit verbundenen Umsatzpotenziale nicht im angestrebten Umfang realisieren lassen, besteht auf Grund des rückläufigen Kerngeschäftes ein Risiko aus geringerem Umsatz.
Gigaset ist auf eine ausreichende Liquiditätsversorgung angewiesen. Eine solche hängt neben dem geplanten Zufluss von liquiden Mitteln aus dem operativen Geschäft auch von der plangemäßen Verfügbarkeit der Kreditmittel aus dem Darlehensvertrag sowie von anderen eingesetzten und geplanten Instrumenten zur Refinanzierung ab. Sollte es hier zu Einschränkungen kommen, könnte dieses einen ungedeckten Liquiditätsbedarf zur Folge haben.
Die Verfügbarkeit von Material bleibt weiterhin ein Unsicherheitsfaktor, dessen Auswirkung auf das Geschäft von Gigaset schwer vorherzusagen ist.
Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess der Gigaset AG und des Gigaset Konzerns (§ 289 Abs. 2 Nr. 1a und Abs. 4 sowie § 315 Abs. 2 Nr. 1a und Abs. 4 HGB)
Das interne Kontrollsystem im Gigaset Konzern umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, die mit dem Ziel implementiert wurden, Wirtschaftlichkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit der Rechnungslegung zu gewährleisten und die Einhaltung sämtlicher rechtlicher Vorschriften sicherzustellen. Die Maßnahmen sollen das Risiko von Falschdarstellungen verhindern, damit Kapitalanleger Investitionsentscheidungen auf der Basis verlässlicher Informationen treffen können.
Als Konzernmuttergesellschaft ist es für die Gigaset AG von besonderer Bedeutung, die Entwicklung sowie die Risiken in den einzelnen Konzernunternehmen zeitnah und konsequent zu überwachen und zu steuern. Dies geschieht in Form eines regelmäßigen Planungs- und Reportingprozesses sowie auf Basis einer konzernweit einheitlichen Bilanzierungsrichtlinie (Gigaset Bilanzierungshandbuch).
Grundlage hierfür ist die zeitnahe Verfügbarkeit von verlässlichen und konsistenten Informationen. Die Sicherstellung der Datenbasis liegt in der Verantwortung der relevanten Finanzbereiche, insbesondere Controlling, Accounting, Tax, Treasury, der Holding und der einzelnen Konzerngesellschaften. Es findet eine enge Abstimmung zwischen den Bereichen statt, um Auswirkungen auf den Rechnungslegungsprozess bewerten zu können.
Entsprechende Prozesse und prozessintegrierte sowie prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen sind entsprechend der jeweiligen Unternehmenssituation und der Branchenzugehörigkeit implementiert. Ein schneller Zugriff auf die für den Konzernsteuerungsprozess notwendigen Informationen ist durch diesen Ablauf sichergestellt.
Die Aufbereitung und Analyse der Informationen aus den Konzerngesellschaften findet bei der Gigaset im Wesentlichen in den Bereichen Accounting, Global Controlling, Treasury und im zentralen Risikomanagement der Gigaset Communications GmbH statt. Vollständigkeit und Richtigkeit von Daten des Rechnungswesens werden regelmäßig geprüft. Dazu finden regelmäßige Abstimmtermine mit den erwähnten Abteilungen statt, die das Ziel haben die Qualität der Daten zu sichern und zu plausibilisieren. Darüber hinaus werden bestehende Risiken fortlaufend bewertet und geeignete Sicherungsstrategien evaluiert. Es wird von Sicherungsgeschäften Gebrauch gemacht, deren Wirksamkeit in regelmäßigen Abstände geprüft wird. Die sonstigen Organe der Gesellschaft, wie der Aufsichtsrat, sind mit ihren auf Grund ihrer Funktion vorgeschriebenen Tätigkeiten ebenfalls in das Kontrollumfeld des Gigaset Konzerns mit einbezogen.
Der Aufsichtsrat der Gigaset AG, und hier insbesondere der Prüfungsausschuss, sind zudem mit prozessunabhängigen Prüfungstätigkeiten in das interne Überwachungssystem der Gigaset eingebunden.
Im Rahmen der externen Berichterstattung legen die Mitglieder des Vorstands der Gigaset AG für das erste Halbjahr und für das Gesamtjahr einen Bilanzeid ab. Sie bestätigen damit, dass die anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze eingehalten wurden und dass die Abschlüsse ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Die Buchhaltung erfolgt im Gigaset Konzern sowohl dezentral in den jeweiligen Tochtergesellschaften als auch zentral im sogenannten Financial Shared Service Center in Bocholt. Die Einzelabschlüsse werden nach lokalen Rechnungslegungsvorschriften erstellt und für die Belange der Konzernrechnungslegung an die Vorgaben der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und an die - falls erforderlich - ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften angepasst.
In den Fällen, in den Shared Service Center Leistungen in Bocholt erbracht werden, werden transaktionale Prozesse zentral für die Tochtergesellschaften bearbeitet. Diese Informationen fließen in die zu berichtenden Einzelabschlüsse ein, die wiederum monatlich im Konzernabschluss Berücksichtigung finden. Die nicht zentral in Bocholt betreuten Gesellschaften führen eine eigenständige Buchhaltung und berichten monatlich direkt an das Group Accounting.
Die Einheitlichkeit der Bilanzierung und Bewertung im Konzern wird einerseits durch das Gigaset Bilanzierungshandbuch sowie andererseits durch die teilweise zentrale Geschäfts- und Abschlussbuchhaltung gewährleistet.
Die Erfassung buchhalterischer Vorgänge und die Konsolidierung erfolgt durch individuell ausgewählte und an die Erfordernisse angepasste professionelle IT-Systeme.
Die implementierten Prozesse und damit in Zusammenhang stehenden Kontrollinstrumentarien umfassen unter anderem die folgenden Kernaspekte:
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| ― | Zentrale und dezentrale Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind definiert. |
| ― | Kontrollmechanismen wie 4-Augenprinzip, systemseitige Validierung, manuelle Kontrollen und Veränderungsnachweise sind implementiert. |
| ― | Termin- und Prozesspläne für Einzel- und Konzernabschluss werden erstellt und verteilt bzw. allgemein zugänglich gemacht. |
| ― | Analyse und gegebenenfalls Korrektur der durch die Konzerngesellschaften vorgelegten Berichtspakete. |
| ― | Systemtechnische Plausibilitätskontrollen auf Konzernebene. |
| ― | Einstufiger Konsolidierungsprozess mit einem professionellen Konsolidierungssystem. |
| ― | Verwendung standardisierter und vollständiger Formularsätze. |
| ― | Einsatz erfahrener, geschulter Mitarbeiter. |
Der Abschlussprüfer nimmt als prozessunabhängiges Instrument im Rahmen seines gesetzlichen Prüfungsauftrags eine Prüfungsfunktion wahr.
Sonderauswertungen und Ad-hoc-Analysen werden bei Bedarf zeitnah erstellt. Zudem hat der Vorstand permanent die Möglichkeit, direkt auf Mitarbeiter aus den Bereichen Controlling, Accounting, Tax und Treasury oder auf die jeweilige Geschäftsführung vor Ort zuzugehen.
Der Gigaset Planungs- und Reportingprozess basiert auf einem professionellen, standardisierten Konsolidierungs- und Reportingsystem, in welches die Daten manuell oder über automatische Schnittstellen eingespeist werden. Über interne Reports und eine anwenderfreundliche Schnittstelle ist eine qualitative Analyse und Überwachungsmöglichkeit sichergestellt.
Das Risikomanagement ist bei der Gigaset integraler Bestandteil der Unternehmensführung und Unternehmensplanung.
Aufgabe des Risikomanagements ist es, die Erreichung der im Rahmen einer Geschäftsstrategie gesetzten Ziele zu unterstützen, indem Risiken auf allen Ebenen und in allen Einheiten systematisch und frühzeitig identifiziert, erfasst, berichtet und gemanagt werden und dadurch existenzbedrohende Entwicklungen vermieden und unternehmerische Chancen bestmöglich genutzt werden können.
Das Risikoleitbild und der Risikomanagementprozess werden hierbei auf Konzernebene vorgegeben, koordiniert und überwacht und in der Holding und den einzelnen operativen Einheiten umgesetzt. Identifikation, systematische Erfassung und Bewertung der Risiken sowie die Definition von Maßnahmen findet damit dort statt, wo die jeweils größte Expertise und Einschätzungsmöglichkeit vorherrscht.
Für die gesamte Unternehmensgruppe bestehen einheitliche Standards zur Risikoerfassung, -dokumentation und -überwachung, welche im Gigaset Handbuch Risikomanagement zusammengefasst sind. Die Einhaltung der Vorgaben wird vom zentralen Risikomanager überwacht.
Mit R2C_GRC verfügt die Gigaset über ein systematisches, webbasiertes Risikomanagement-System, mit dem konzernweit sämtliche Risiken erfasst und pro Gesellschaft oder aus Konzernsicht konsolidiert dargestellt werden können.
Auf dieser Basis besteht die Möglichkeit, die Einzelrisiken bereits auf Gesellschaftsebene effizient zu steuern und zu managen und zeitgleich ein aktuelles und vollständiges Bild der Risikosituation im Konzern zu liefern. Die Einhaltung und Überwachung der vom Vorstand für den Gigaset Konzern festgelegten Risikostrategie wird dadurch bestmöglich gewährleistet.
Mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Verbesserung des Systems, der Überwachung und Koordination des konzernweiten Risikomanagements und dem Reporting an die Unternehmensführung ist der zentrale Risikomanager beauftragt.
Neben Anleitungen werden als Hilfestellung für die systematische Risikoidentifikation Checklisten und ein sogenannter Risikoatlas zur Verfügung gestellt. Der Risikoatlas zeigt nach der folgenden Struktur die Bereiche, denen bei der Gigaset Risiken typischerweise zugeordnet werden können.
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| ― | Markt- und Branchenrisiken (Konjunktur/Branche/Wettbewerb, Produkte/Patente/Zertifikate, Gesetzliche Rahmenbedingungen, Kunden) |
| ― | Unternehmens-/Prozessrisiken (Forschung/Entwicklung, Beschaffung, Produktion, Vertrieb/Marketing, Lieferung/After Sales, Rechnungswesen/Finanzen/Controlling, Organisation/Revision/IT, Personal, Versicherungswesen, Sonderereignisse, Akquise/Operations/Exit) |
| ― | Finanzrisiken (Ergebnis, Liquidität, Verschuldung/Finanzierung, Eigenkapital, Steuern, Sonstige Finanzrisiken) |
| ― | Haftungsrisiken (Garantien/Eventualverbindlichkeiten, sonstige finanzielle Verpflichtungen, Rechtsstreitigkeiten, Organhaftung) |
Die Risikobewertung erfolgt quantitativ auf Basis einer 4x4-Risikomatrix für die Faktoren Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß und bezieht sich auf die mögliche Ergebnisauswirkung bzw. bei einem Liquiditätsrisiko auf die mögliche Cashflowauswirkung eines negativen Ereignisses in einem zeitlichen Horizont von 12 Monaten. Neben einer Begründung der Bewertung sind für jedes Einzelrisiko angemessene Maßnahmen zur Risikoreduzierung oder -vermeidung sowie der Risikoverantwortliche anzugeben.
Die Bewertung des Schadensausmaßes erfolgt nach durchgeführten, jedoch vor geplanten Maßnahmen. Die Ergebnisse der Klassifizierung werden in einer so genannten "Risk Map" tabellarisch dargestellt oder in einem Portfolio visualisiert.
Dem Vorstand werden regelmäßig Reports zur aktuellen Lage aller wesentlichen Konzerngesellschaften vorgelegt.
Die vollständige Aktualisierung der Risiken erfolgt vierteljährlich. Darüber hinaus werden neue, wesentliche Risiken oder der Eintritt bestehender wesentlicher Risiken unabhängig von diesen normalen Berichtsintervallen sofort erfasst und an den Vorstand gemeldet. Dieser wiederum informiert regelmäßig den Aufsichtsrat des Unternehmens über die Risikosituation und das Risikomanagement.
Die geschäftliche Verantwortung für den Risikomanagementprozess liegt bei den operativen Einheiten auf Ebene der Tochtergesellschaften bzw. den Stabsstellen der Konzernmuttergesellschaft. Entsprechend ist das operative Risikomanagement auch in diesen Einheiten verankert. Verantwortlich für das Erkennen und Managen von Risiken ist zudem jeder Mitarbeiter in seinem unmittelbaren Verantwortungsbereich. Die Risikokoordination und -erfassung obliegt der Geschäftsleitung der jeweiligen Tochtergesellschaft. Unter Risikogesichtspunkten als wesentlich zu beurteilende Risiken und Informationen müssen unverzüglich der Geschäftsleitung sowie gegebenenfalls dem Konzernvorstand und dem zentralen Risikomanager mitgeteilt werden.
Weitere Maßnahmen im Rahmen des Risikomanagements sind regelmäßige Besuche des Vorstands bei den Tochtergesellschaften vor Ort, um sich über deren aktuelle Entwicklung zu informieren, sowie die Integration der Risikobetrachtung in die jährlichen Planungsgespräche.
Ergänzend zum Risikoprozess werden im Global Controlling monatliche Soll-Ist-Vergleiche durchgeführt und im Bedarfsfall der laufende Forecast zeitnah angepasst. Im Liquiditätsmanagement werden wöchentliche Betrachtungszeiträume zugrunde gelegt. Durch die zeitnahe Information des Vorstands können notwendige Maßnahmenpakete kurzfristig erarbeitet und umgesetzt werden.
Währungsrisiken, die durch Geschäftsvorgänge mit Dritten in Fremdwährung entstehen, sichert Gigaset in bestimmten Fällen durch derivative Finanzinstrumente ab. Dafür setzt Gigaset vor allem Devisentermingeschäfte und Devisenoptionen ein und bildet dies durch ein entsprechendes Hedge Accounting ab.
Der Gigaset Konzern entspricht der Empfehlung A.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex und hat insoweit ihre Erklärung gemäß § 161 AktG (https://www.gigaset.com/de_de/cms/gigaset-ag/investor-relations/unternehmen/corporate-governance.html) im Februar 2023 auf folgender Basis abgegeben:
Der Gigaset Konzern hat ein Internes Kontrollsystem und ein Risikomanagementsystem im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex eingerichtet.
Das Interne Kontrollsystem umfasst alle vom Vorstand eingeführten Grundsätze, Anweisungen und Maßnahmen zur Sicherung
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| ― | der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit |
| ― | der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung |
| ― | der Einhaltung der für den Gigaset Konzern maßgeblichen rechtlichen Vorschriften |
Das Interne Kontrollsystem besteht aus dem rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystem, dem Internen Kontrollsystem ausgewählter nichtfinanzieller Kennzahlen, Internes Kontrollsystem (IKS im engeren Sinne), dem Compliance Management System (CMS) sowie der Internen Revision.
Das Risikomanagementsystem (RMS) umfasst die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Identifizierung, Bewertung, Steuerung und Kommunikation von Risiken einschließlich der Systemüberwachung.
Das IKS (im engeren Sinne), das RMS und das CMS werden im Rahmen des Three-Lines-Modells unabhängig und risikoorientiert durch die interne Revision geprüft. Dazu gehört auch eine regelmäßige Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat.
Bei der Konzeption und Umsetzung des Internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems wurden insbesondere Größe, Struktur und Komplexität des Gigaset Konzerns berücksichtigt. Die Systeme zielen darauf ab, die wesentlichen Risiken aufzudecken, zu steuern und zu bewältigen. Trotz der umfassenden Analyse von Risiken gibt es jedoch inhärente Beschränkungen eines jeden Kontroll- und Risikomanagementsystems, sodass ein Eintreten von Risiken nicht unter allen Umständen ausgeschlossen werden kann.
Basierend darauf sind dem Vorstand keine Umstände bekannt, aus denen sich Zweifel an der Angemessenheit und Wirksamkeit der Systeme ergeben. Insbesondere wurden keine wesentlichen Verstöße oder systemischen Schwachstellen identifiziert, die einer Angemessenheit und Wirksamkeit entgegenstehen.
1 Bei den Angaben in diesem Abschnitt handelt es sich um lageberichtsfremde Angaben, die nicht Gegenstand der inhaltlichen Prüfung durch den Abschlussprüfer sind.
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem ermöglicht die vollständige Erfassung, Aufbereitung und Würdigung von unternehmensbezogenen Sachverhalten und deren Darstellung in der Konzernrechnungslegung. Persönliche Ermessensentscheidungen, fehlerbehaftete Kontrollen, sonstige Fehlhandlungen oder weitere Umstände können jedoch grundsätzlich nicht vollständig ausgeschlossen werden und führen gegebenenfalls zu einer eingeschränkten Wirksamkeit des eingesetzten Kontroll- und Risikomanagementsystems.
Das gezeichnete Kapital der Gigaset AG beträgt zum 31. Dezember 2022 EUR 132.455.896 und ist eingeteilt in 132.455.896 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 pro Aktie. Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und eine Stimme.
Die Aktien können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich frei übertragen werden. Aus den Vorschriften des AktG und anderer Gesetze können sich Beschränkungen des Stimmrechts der Aktien ergeben. So unterliegen Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen einem Stimmverbot (§ 136 AktG). Zudem stehen der Gesellschaft aus eigenen Aktien keine Rechte und damit keine Stimmrechte zu (§ 71b AktG). Vertragliche Beschränkungen im Hinblick auf das Stimmrecht oder die Übertragung der Aktien der Gesellschaft sind dem Vorstand nicht bekannt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Vorstand, Mitarbeiter und weitere Personen, die Zugang zu Insiderinformationen haben, durch die Richtlinie Insiderrecht der Gesellschaft und die entsprechenden rechtlichen Vorgaben insofern beschränkt sind.
Die Goldin Fund Pte. Ltd., Singapur, hat der Gesellschaft am 17. Juni 2022 mitgeteilt, sie halte nunmehr 95.796.613 Aktien der Gesellschaft, die ebenso viele Stimmrechte gewähren. Dies entspreche einem Anteil von 72,32 % der 132.455.896 Stimmrechte. Nach dem Kenntnisstand des Vorstands hielt die Aktionärin somit zum 31.12. 2022 einen Anteil von 72,32 % der Stimmrechte.
Im Übrigen liegen der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Berichterstattung keine neuen Meldungen über die Beteiligung am Kapital, die zehn vom Hundert der Stimmrechte überschreitet, vor.
Es existieren zum Zeitpunkt der Berichterstattung keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Regelungen im Zusammenhang mit einer koordinierten Stimmrechtsausübung von Arbeitnehmern, die am Kapital beteiligt sind, bestehen nicht.
Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes richtet sich nach §§ 84 f. AktG. Nach § 5 Abs. 1 der Satzung bestimmt der Aufsichtsrat lediglich die genaue Anzahl der Vorstandsmitglieder. Die Zuständigkeit und die Anforderungen der Änderung der Satzung richten sich nach §§ 179-181 AktG. Weitergehende individuelle Regelungen innerhalb der Satzung der Gesellschaft werden derzeit nicht als notwendig erachtet. Die weiteren gesetzlichen Vorschriften sind dem Aktiengesetz (AktG) zu entnehmen, die satzungsmäßigen Vorschriften sind in Abschnitt II (Vorstand) und Abschnitt III (Aufsichtsrat) und in § 16 der Satzung geregelt.
Die Hauptversammlung vom 12. August 2016 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 11. August 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein genehmigtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 44.200.000,00 auszugeben und hat eine entsprechende Änderung der Satzung in § 4.5 der Satzung beschlossen (Genehmigtes Kapital 2016). Von dieser Ermächtigung war bisher kein Gebrauch gemacht worden. Die Ermächtigung wäre zum 11. August 2021 ausgelaufen.
Die Hauptversammlung vom 14. August 2019 hat den Vorstand weiter ermächtigt, bis zum 13. August 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 22.000.000,00 auszugeben und hat eine entsprechende Ergänzung in § 4.3 der Satzung beschlossen (Genehmigtes Kapital 2019). Auch von dieser Ermächtigung war bisher kein Gebrauch gemacht worden. Beide der Gesellschaft zur Verfügung stehenden genehmigten Kapitalia schöpften die gesetzlichen Möglichkeiten für genehmigtes Kapital nicht aus. Um der Gesellschaft größtmögliche Flexibilität hinsichtlich der Finanzierung auch im Hinblick auf Sachkapitalerhöhungen zu geben, sollte unter Aufhebung der Genehmigten Kapitalia 2016 und 2019 ein neues Genehmigtes Kapital 2020 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses geschaffen werden und die Satzung entsprechend geändert werden. Vor diesem Hintergrund hat die ordentliche Hauptversammlung am 4. Juni 2020 beschlossen, ein neues Genehmigtes Kapital 2020 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses zu schaffen und die Satzung entsprechend zu ändern:
1. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 3. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 66.200.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu.
Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten, übernommen werden (Mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden sowie Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
a) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet und der Anteil am Grundkapital der auf Grund Buchstabe a) dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bareinlagen ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder bezogen auf den 4. Juni 2020 noch auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch auf den Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung;
b) wenn die Aktien gegen Sacheinlagen ausgegeben werden, um Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen (auch im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen), Unternehmensteile oder sonstige Vermögensgegenstände, einschließlich von Rechten und Forderungen zu erwerben;
c) soweit es erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen oder Optionsschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben werden oder wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechtes oder nach Erfüllung der Wandlungspflicht zustehen würde;
d) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen.
Auf die Grenze von 10 % des Grundkapitals gem. Buchstabe a) dieser Ermächtigung ist jeweils der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die ab dem 4. Juni 2020 bis zum Ende der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Ferner ist auf diese Grenze der anteilige Betrag des Grundkapitals der Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten oder Wandlungspflichten ausgegeben wurden oder noch ausgegeben werden können, sofern die zugrundeliegenden Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden. Schließlich ist auf die genannte Grenze der anteilige Betrag des Grundkapitals der Aktien anzurechnen, die ab dem 4. Juni 2020 auf Grund einer Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien gem. §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss eines Bezugsrechts ausgegeben werden.
Der Aufsichtsrat wird weiter ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2020 anzupassen.
2. Die bestehende Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals gem. § 4.3 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2019) sowie die bestehende Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals gem. § 4.5 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2016) werden mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der nachfolgenden unter Ziffer 3 und Ziffer 4 vorgeschlagenen Satzungsänderungen in das Handelsregister aufgehoben.
3. Vor diesem Hintergrund hat die Hauptversammlung am 4. Juni 2020 beschlossen, dass § 4 Absatz 5 der Satzung ersatzlos gestrichen wird.
4. Die Hauptversammlung hat zudem beschlossen, dass § 4 Absatz 3 der Satzung aufgehoben und wie folgt neu gefasst wird:
"Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 3. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 66.200.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu.
Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten, übernommen werden (Mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden sowie Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
a) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet und der Anteil am Grundkapital der auf Grund Buchstabe a) dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bareinlagen ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet und zwar weder bezogen auf den 4. Juni 2020 noch auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch auf den Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung;
b) wenn die Aktien gegen Sacheinlagen ausgegeben werden, um Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen (auch im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen), Unternehmensteile oder sonstige Vermögensgegenstände, einschließlich von Rechten und Forderungen zu erwerben;
c) soweit es erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen oder Optionsschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben werden oder wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechtes oder nach Erfüllung der Wandlungspflicht zustehen würde;
d) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen.
Auf die Grenze von 10 % des Grundkapitals gem. Buchstabe a) dieser Ermächtigung ist Jeweils der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die ab dem 4. Juni 2020 bis zum Ende der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Ferner ist auf diese Grenze der anteilige Betrag des Grundkapitals der Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten oder Wandlungspflichten ausgegeben wurden oder noch ausgegeben werden können, sofern die zugrundeliegenden Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden. Schließlich ist auf die genannte Grenze der anteilige Betrag des Grundkapitals der Aktien anzurechnen, die ab dem 4. Juni 2020 auf Grund einer Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien gem. §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss eines Bezugsrechts ausgegeben werden."
Die Änderung der Satzung ist mit Eintragung in das Handelsregister am 20. Juli 2020 wirksam geworden. Von der Ermächtigung wurde bislang nicht Gebrauch gemacht.
Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen können wesentliche Instrumente sein, um für eine angemessene Kapitalausstattung als entscheidender Grundlage der Unternehmensentwicklung zu sorgen. Dem Unternehmen fließt meist zinsgünstig Fremdkapital zu, das ihm später unter Umständen als Eigenkapital erhalten bleibt. Zur Ausgabe derartiger Schuldverschreibungen ist eine entsprechende Ermächtigung sowie die Schaffung eines Bedingten Kapitals erforderlich.
Die Hauptversammlung vom 12. August 2016 hat den Vorstand zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ermächtigt und ein dazugehöriges Bedingtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 29.700.000,00 in § 4.9 der Satzung (Bedingtes Kapital 2016) geschaffen. Diese Ermächtigung wäre am 11. August 2021 ausgelaufen. Von dieser Ermächtigung war bisher kein Gebrauch gemacht worden.
Die Hauptversammlung vom 14. August 2019 hat den Vorstand weiter zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ermächtigt und ein dazugehöriges Bedingtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 35.000.000,00 bis zum 13. August 2024 in § 4.4 der Satzung (Bedingtes Kapital 2019) geschaffen. Auch von dieser Ermächtigung war bisher kein Gebrauch gemacht worden.
Beide der Gesellschaft zur Verfügung stehenden Ermächtigungen zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit den dazugehörigen Bedingten Kapitalia schöpften die gesetzlichen Möglichkeiten nicht aus. Um der Gesellschaft zukünftig die größtmögliche Flexibilität hinsichtlich der Finanzierung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur Nutzung dieses wichtigen Finanzierungsinstruments, auch im Hinblick auf Sacheinlagen zu geben, hat die Hauptversammlung am 4. Juni 2020 beschlossen, unter Aufhebung der bisherigen Ermächtigungen eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen sowie ein dazugehöriges neues Bedingtes Kapital 2020 zu schaffen. Dabei wurde der Vorstand auch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen auszuschließen. Die Hauptversammlung am 4. Juni 2020 hat daher beschlossen die Satzung entsprechend zu ändern:
1. Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen
a) Ermächtigungszeitraum, Nennbetrag, Aktienzahl
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3. Juni 2025 einmalig oder mehrmals
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| ― | durch die Gesellschaft oder durch im unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Gesellschaften ("nachgeordnete Konzernunternehmen") auf den Inhaber oder den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 300.000.000,00 ("Schuldverschreibungen") zu begeben und für solche von nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft begebene Schuldverschreibungen die Garantie zu übernehmen und |
| ― | für solche von nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft begebene Schuldverschreibungen die Garantie zu übernehmen und |
| ― | den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- und/oder Wandlungsrechte auf insgesamt bis zu 64.700.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 64.700.000,00 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren. |
Die einzelnen Emissionen können in jeweils gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen eingeteilt werden und sind gegen Barleistung auszugeben.
Im Fall der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber bzw. Gläubiger nach Maßgabe der Schuldverschreibungs- bzw. Optionsbedingungen zum Bezug von Gigaset-Aktien berechtigen.
Die betreffenden Optionsscheine können von den jeweiligen Teilschuldverschreibungen abtrennbar sein. Die Schuldverschreibungs- bzw. Optionsbedingungen können vorsehen, dass die Zahlung des Optionspreises auch durch Übertragung von Teilschuldverschreibungen und ggf. eine bare Zuzahlung erfüllt werden kann. Der anteilige Betrag am Grundkapital der je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien darf höchstens dem Nennbetrag bzw. dem unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabepreis der Optionsschuldverschreibung entsprechen.
Im Fall der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten die Inhaber bzw. Gläubiger das Recht bzw. haben die Pflicht, ihre Wandelschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der Wandelschuldverschreibungsbedingungen in Gigaset-Aktien zu wandeln. Das Wandlungsverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags oder des niedrigeren Ausgabepreises einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft. Das Wandlungsverhältnis wird auf die vierte Nachkommastelle gerundet. Die Anleihebedingungen können eine in bar zu leistende Zuzahlung festsetzen und vorsehen, dass nicht wandlungsfähige Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Die Anleihebedingungen können ferner auch eine Wandlungspflicht vorsehen. Der anteilige Betrag am Grundkapital der je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien darf höchstens dem Nennbetrag bzw. dem unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabepreis der Teilschuldverschreibung entsprechen.
b) Bezugsrecht, Bezugsrechtsausschluss
Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu; die Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (Mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen auszuschließen,
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| ― | bei Ausgabe der Schuldverschreibungen gegen Barleistung, sofern der Ausgabepreis den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet; dies gilt jedoch nur insoweit, als der Anteil am Grundkapital der zur Bedienung der bei Ausgabe der Schuldverschreibungen begründeten Options- und/oder Wandlungsrechte bzw. Wandlungspflichten auszugebenden Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder bezogen auf den 4. Juni 2020 noch auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch auf den Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung; |
| ― | um Spitzenbeträge, die sich auf Grund des Bezugsverhältnisses ergeben, vom Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen auszunehmen; |
| ― | um den Inhabern bzw. Gläubigern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten zum Ausgleich von Verwässerungen Bezugsrechte in dem Umfang zu gewähren, wie sie ihnen nach Ausübung dieser Rechte bzw. nach Erfüllung dieser Pflichten zustünden; oder |
| ― | soweit Schuldverschreibungen gegen Sachleistungen ausgegeben werden, sofern der Wert der Sachleistungen in einem angemessenen Verhältnis zu dem nach diesem lit.b. (erster Spiegelstrich) zu ermittelnden Marktwert der Schuldverschreibungen steht. |
Auf die oben genannte Grenze von 10 % des Grundkapitals ist jeweils der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die ab dem 4. Juni 2020 bis zum Ende der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Ferner ist auf diese Grenze der anteilige Betrag des Grundkapitals der Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten oder Wandlungspflichten ausgegeben wurden oder noch ausgegeben werden können, sofern die zugrundeliegenden Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden. Schließlich ist auf die genannte Grenze der anteilige Betrag des Grundkapitals der Aktien anzurechnen, die ab dem 4. Juni 2020 auf Grund einer Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien gem. §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss eines Bezugsrechts ausgegeben werden.
c) Options- oder Wandlungspreis, Verwässerungsschutz
aa) Der Options- bzw. Wandlungspreis darf 80 % des Kurses der Gigaset-Aktie im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) nicht unterschreiten. Hierfür ist der durchschnittliche Schlusskurs an den zehn Börsenhandelstagen vor der endgültigen Entscheidung des Vorstands über die Abgabe eines Angebots zur Zeichnung von Schuldverschreibungen bzw. über die Erklärung der Annahme durch die Gesellschaft nach einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Zeichnungsangeboten maßgeblich. Bei einem Bezugsrechtshandel sind die Tage des Bezugsrechtshandels mit Ausnahme der letzten beiden Börsentage des Bezugsrechtshandels maßgeblich, falls der Vorstand nicht schon vor Beginn des Bezugsrechtshandels den Options- bzw. Wandlungspreis endgültig festlegt.
bb) Unbeschadet des § 9 Abs. 1 AktG kann auf Grund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer Bestimmung der Bedingungen der Options- bzw. Wandlungspreis ermäßigt werden oder Barkomponenten verändert werden oder Bezugsrechte eingeräumt werden, wenn die Gesellschaft bis zum Ablauf der Options- oder Wandlungsfrist unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht oder weitere Schuldverschreibungen begibt oder garantiert und den Inhabern von Optionsrechten und/oder den Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen hierbei kein Bezugsrecht eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung ihrer Options- oder Wandlungsrechte bzw. Wandlungspflichten zustehen würde. Das gleiche gilt auch für andere Maßnahmen, die zu einer Verwässerung des Wertes der Options- und/oder Wandlungsrechte bzw. Wandlungspflichten führen können. In jedem Fall darf aber der anteilige Betrag des Grundkapitals der je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien höchstens dem Nennbetrag der Teilschuldverschreibung bzw. einem niedrigeren Ausgabepreis entsprechen.
Die §§ 9 Abs. 1 und 199 AktG bleiben unberührt.
d) Weitere Gestaltungsmöglichkeiten
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Beachtung der vorstehenden Vorgaben die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen und deren Bedingungen selbst bzw. im Einvernehmen mit den Organen des die Schuldverschreibungen begebenden nachgeordneten Konzernunternehmens, insbesondere Options- bzw. Wandlungspreis, Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Begründung einer Options- oder Wandlungspflicht, Festlegung einer baren Zuzahlung, Ausgleich oder Zusammenlegung von Spitzen, Barzahlung statt Lieferung von Aktien, Lieferung existierender statt Ausgabe neuer Aktien, Verwässerungsschutz und Options-bzw. Wandlungszeitraum festzulegen.
2. Bedingte Kapitalerhöhung
Das Grundkapital wird um bis zu EUR 64.700.000,00 durch Ausgabe von bis zu 64.700.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die auf Grund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 4. Juni 2020 von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen bis zum 3. Juni 2025 gegen Bar- und/oder Sachleistungen begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der vorstehenden Ermächtigung jeweils festgelegten Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Options- und/oder Wandlungsrechten aus den Schuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird bzw. Wandlungspflichten aus den Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (Bedingtes Kapital 2020).
3. Die von der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. August 2016 beschlossene Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und das dazugehörige Bedingte Kapital 2016 gemäß § 4.9 der Satzung sowie die von der ordentlichen Hauptversammlung am 14. August 2019 beschlossene Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und das dazugehörige Bedingte Kapital 2019 gem. § 4.4 der Satzung werden mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der nachfolgend unter Ziffer 4 und Ziffer 5 vorgeschlagenen Satzungsänderungen in das Handelsregister aufgehoben.
4. Vor diesem Hintergrund hat die Hauptversammlung beschlossen, dass § 4 Absatz 9 der Satzung ersatzlos gestrichen wird.
5. Die Hauptversammlung hat zudem beschlossen, dass § 4 Absatz 4 der Satzung aufgehoben und wie folgt neu gefasst wird:
"Das Grundkapital ist um bis zu EUR 64.700.000,00 durch Ausgabe von bis zu 64.700.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die auf Grund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 4. Juni 2020 von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen bis zum 3. Juni 2025 gegen Bar- und/oder Sachleistungen begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der vorstehenden Ermächtigung jeweils festgelegten Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Options- und/oder Wandlungsrechten aus den Schuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird bzw. Wandlungspflichten aus den Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (Bedingtes Kapital 2020)."
Die Änderung der Satzung ist mit Eintragung in das Handelsregister am 20. Juli 2020 wirksam geworden. Von der Ermächtigung wurde bislang nicht Gebrauch gemacht.
Wesentliche Vereinbarungen des Mutterunternehmens, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, bestehen per 31. Dezember 2022 nicht.
Zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstandes sowie Arbeitnehmern bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebotes.
2 Bei den Angaben in diesem Abschnitt handelt es sich um Angaben, die nicht Gegenstand der inhaltlichen Prüfung durch den Abschlussprüfer sind
Die verantwortungsvolle Unternehmensführung (Corporate Governance) hat bei der Gigaset AG einen hohen Stellenwert. Vorstand und Aufsichtsrat begreifen Corporate Governance als einen Prozess, der laufend fortentwickelt und verbessert wird.
Die Gigaset AG entspricht den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex mit nur wenigen Ausnahmen.
Vorstand und Aufsichtsrat der Gigaset AG haben am 28. Februar 2023 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären anschließend auf der Homepage (https://www.gigaset.com/de_de/cms/gigaset-ag/investor-relations/unternehmen/corporate-governance.html) dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat der Gigaset AG erklären darin, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019 und den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27. Juni 2022 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 28. April 2022 bis auf sieben Ausnahmen entsprochen wird. Die Erklärung lautet wie folgt:
1. Vorstand und Aufsichtsrat der Gigaset AG erklären, dass die Gigaset AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 ("DCGK 2020") in dem Zeitraum von der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 17. Februar 2022 bis zur Abgabe dieser Entsprechenserklärung mit der Ausnahme der nachfolgenden Abweichungen entsprochen hat:
a. Abweichend von der Empfehlung C.5 des DCGK 2020 ist Herr Rainer-Christian Koppitz zusätzlich zu seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Gigaset AG im Vorstand der KATEK SE sowie als Vorsitzender in den Aufsichtsräten der NFON AG und CENIT AG vertreten. Vorstand und Aufsichtsrat der Gigaset AG sind der Auffassung, dass die vorgenannten Tätigkeiten des Herrn Rainer-Christian Koppitz mit seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Gigaset AG zu vereinbaren sind.
b. Abweichend von der Empfehlung C.15 Satz 2 des DCGK 2020 wurde der Antrag auf gerichtliche Bestellung des Herrn Rainer-Christian Koppitz zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gigaset AG nicht bis zur nächsten Hauptversammlung befristet. Vor dem Hintergrund, dass im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung 2023 ohnehin turnusgemäß die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats ansteht, war eine Befristung des Antrags auf gerichtliche Ergänzung zur Wahrung der Aktionärsrechte nicht geboten.
c. Abweichend von der Empfehlung D.5 des DCGK 2020 wird auf die Bildung eines Nominierungsausschusses verzichtet. Der Aufsichtsrat hat zwar entsprechend den Empfehlungen des Abschnitts D.II.2. des DCGK 2020 Ausschüsse gebildet, nämlich einen Prüfungsausschuss, einen Personalausschuss sowie einen Strategie- und Finanzausschuss. Im Übrigen gewährleisten die derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats, die mit sechs Aufsichtsräten überschaubare Größe sowie die abgehaltenen Sitzungen des Aufsichtsrats ein effizientes Arbeiten und intensive Diskussionen zu strategischen Themen wie auch zu Detailfragen, so dass durch die Bildung von weiteren Ausschüssen keine weitere Effizienzsteigerung erwartet wird. Mit Blick auf den Nominierungsausschuss kommt hinzu, dass dem Aufsichtsrat ausschließlich Vertreter der Anteilseigner angehören.
d. Abweichend von der Empfehlung F.2 des DCGK 2020 wurden und werden der Konzernabschluss und der Konzernlageberichtsowie die unterjährigen Finanzinformationen nicht in den dort genannten Fristen öffentlich zugänglich gemacht, da die Gesellschaft aufgrund der Notierung im Prime Standard und gesetzlich ohnehin verpflichtet ist, diese Unterlagen innerhalb kurzer Fristen zu erstellen und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen (zwei Monate für Quartalsberichte, drei Monate für den Halbjahresbericht sowie vier Monate für Jahres- und Konzernabschluss). Die Schaffung zusätzlichen Zeitdrucks bei der Erstellung und Prüfung der relevanten Unterlagen durch die Verkürzung dieser Fristen soll vermieden werden. Vorstand und Aufsichtsrat vertreten die Auffassung, dass dadurch eine hinreichend zeitnahe Unterrichtung der Öffentlichkeit gewährleistet ist und dem mit der Einhaltung der Frist verbundenen Aufwand keine nennenswerte Erhöhung der Transparenz gegenübersteht.
e. Der Aufsichtsrat hat ein System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschlossen, welches von der ordentlichen Hauptversammlung 2021 gebilligt wurde. Das System, dessen Grundsätze für alle nach Ablauf von zwei Monaten nach erstmaliger Billigung des Vergütungssystems durch die Hauptversammlung neu abzuschließenden oder zur Änderung oder Verlängerung anstehenden Vorstandsverträge gelten, erfüllt neben den gesetzlichen Anforderungen auch sämtliche Empfehlungen des Abschnitts G. des DCGK 2020 mit folgenden Ausnahmen:
aa. Abweichend von der Empfehlung G.10 Satz 1 des DCGK 2020 werden die variablen Vergütungsbeträge den Vorstandsmitgliedern nicht aktienbasiert gewährt und die Vorstandsmitglieder sind auch nicht verpflichtet, die variablen Vergütungsbeträge überwiegend in Aktien der Gesellschaft anzulegen. Die vorgesehene Share Ownership Guideline begründet eine Erwerbs- und Haltverpflichtung der Vorstandsmitglieder für Aktien der Gesellschaft, deren Umfang sich nach der Festvergütung der Vorstandsmitglieder (5% des Bruttobetrages der jährlichen Festvergütung) bemisst und die sich auf die gesamte Dauer der Bestellung als Vorstandsmitglied erstreckt. Dies gewährleistet es nach Auffassung des Aufsichtsrats hinreichend, dass eine Harmonisierung der Interessen von Vorstandsmitgliedern und Aktionären gefördert wird.
bb. Abweichend von der Empfehlung G.12 des DCGK 2020 erfolgt die Auszahlung noch offener variabler Vergütungsbestandteile im Zusammenhang mit der Amtsniederlegung des Herrn Klaus Weßing nicht nach den im Vorstandsdienstvertrag festgelegten Fälligkeitszeitpunkten. Herr Klaus Weßing wurde im Sinne eines geregelten Ausscheidens die vorgezogene Auszahlung der ihm zugesagten LTI-Tranchen bereits zum Datum der Beendigung seines Vorstandsdienstvertrages zugesagt.
cc. Abweichend von Empfehlung G.17 des DCGK 2020 wurde und wird ein höherer zeitlicher Aufwand für den Vorsitz in Ausschüssen des Aufsichtsrats bei der Vergütung mit Rücksicht auf die Situation der Gesellschaft noch nicht gesondert berücksichtigt.
2. Vorstand und Aufsichtsrat der Gigaset AG erklären, dass die Gigaset AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 ("DCGK 2022") in der Zeit vom 27. Juni 2022 bis zur Abgabe dieser Entsprechenserklärung mit der Ausnahme der nachfolgenden Abweichungen entsprochen hat und auch zukünftig entsprechen wird:
a. Empfehlung C.5 des DCGK 2020 ist wortgleich in Empfehlung C.5 des DCGK 2022 enthalten, sodass auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen wird.
b. Empfehlung C.15 Satz 2 des DCGK 2020 ist wortgleich in Empfehlung C.15 Satz 2 des DCGK 2022 enthalten, sodass auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen wird.
c. Empfehlung D.5 des DCGK 2020 ist wortgleich in Empfehlung D.4 des DCGK 2022 enthalten, sodass auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen wird.
d. Empfehlung F.2 des DCGK 2020 ist wortgleich in Empfehlung F.2 des DCGK 2022 enthalten, sodass auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen wird.
e. Empfehlung G.10 Satz 1 des DCGK 2020 ist wortgleich in Empfehlung G.10 Satz 1 des DCGK 2022 enthalten, sodass auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen wird.
f. Empfehlung G.12 des DCGK 2020 ist wortgleich in Empfehlung G.12 des DCGK 2022 enthalten, sodass auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen wird.
g. Empfehlung G.17 des DCGK 2020 ist wortgleich in Empfehlung G.17 des DCGK 2022 enthalten, sodass auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen wird.
Bocholt, 28. Februar 2023
Gigaset AG
Vorstand und Aufsichtsrat
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gigaset AG erstellen einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung. Dieser wird mit dem Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 des Aktiengesetzes und dem geltenden Vergütungssystem gemäß § 87a Absatz 1 und 2 Satz 1 des Aktiengesetzes nach dem Beschluss der Hauptversammlung über die Billigung des erstellten und geprüften Vergütungsberichts an folgender Stelle auf der Internetseite der Gigaset AG öffentlich zugänglich gemacht werden:
https://www.gigaset.com/de_de/cms/gigaset-ag/investor-relations/unternehmen/verguetung.html
Unser unternehmerisches Handeln orientiert sich an den Rechtsordnungen der verschiedenen Länder und Regionen, aus denen sich für den Gigaset Konzern und seine Mitarbeiter im In- und Ausland vielfältige Pflichten ergeben. Gigaset führt die Geschäfte stets verantwortungsvoll und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Regeln der Länder, in denen Konzernunternehmen tätig sind. Gigaset erwartet von allen Mitarbeitern rechtlich und ethisch einwandfreies Handeln im geschäftlichen Alltag. Jeder Mitarbeiter beeinflusst durch sein berufliches Verhalten das Ansehen des Unternehmens. Durch ständigen Dialog und enges Monitoring wird die Grundlage gelegt, das Geschäft verantwortungsvoll und in Übereinstimmung mit dem jeweils geltenden Recht zu führen.
Das zentrale Regelwerk des Compliance Systems der Gigaset AG sind die Gigaset Business Conduct Guidelines. Daneben berät und unterstützt ein aus drei Mitgliedern bestehendes und regelmäßig tagendes Compliance Committee den Vorstand in allen Fragen der rechtmäßigen Unternehmensführung, der Einhaltung von Rechtsvorschriften und behördlichen Vorgaben sowie der Einhaltung diesbezüglicher unternehmensinterner Richtlinien. Die Aufgaben des Compliance Committees umfassen unter anderem die laufende Kontrolle der Einhaltung der Compliance und Durchführung von Schulungen für Mitarbeiter, die Aufklärung von Verdachtsfällen und Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für den Vorstand sowie den Betrieb einer Informations- und Meldestelle für Compliance-Verstöße ("Whistleblower-Hotline"). Beschäftigte und Dritte können Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße telefonisch über die "Whistleblower-Hotline", per E-Mail oder anonym über ein Meldeformular an das Compliance Committee richten. Die "Whistleblower-Hotline" ist über die Website der Gigaset AG öffentlich zugänglich.
Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung mit der Zielsetzung, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und die festgelegten Unternehmensziele zu erreichen. Er führt die Geschäfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand und arbeitet vertrauensvoll mit den übrigen Organen der Gesellschaft zusammen.
Für den Konzern und seine Tochtergesellschaften legt der Vorstand die Ziele sowie die Strategien fest und bestimmt die Richtlinien sowie die Grundsätze für die daraus abgeleitete Unternehmenspolitik. Er koordiniert und kontrolliert die Aktivitäten, legt das Portfolio fest, entwickelt und setzt Führungskräfte ein, verteilt die Ressourcen und entscheidet über die finanzielle Steuerung und Berichterstattung des Konzerns.
Soweit mehr als eine Person zum Vorstand bestellt ist, tragen die Mitglieder des Vorstands gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Unbeschadet der Gesamtverantwortung aller Vorstandsmitglieder führen die einzelnen Mitglieder die ihnen zugeordneten Bereiche im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Der Vorstand in seiner Gesamtheit entscheidet in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher und wesentlicher Bedeutung sowie in gesetzlich oder anderweitig verbindlich festgelegten Fällen. Vorstandssitzungen finden regelmäßig statt. Sie werden durch den Vorstandsvorsitzenden einberufen. Darüber hinaus kann jedes Mitglied die Einberufung einer Sitzung verlangen. Sofern nicht Einstimmigkeit gesetzlich erforderlich ist, beschließt der Vorstand mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Vorstand repräsentiert Gesellschaft und Konzern gegenüber Dritten und der Belegschaft in Angelegenheiten, die nicht nur Unternehmens- oder Konzernteile betreffen. Darüber hinaus hat er eine besondere Verantwortlichkeit für bestimmte Corporate-Center-Bereiche und deren Tätigkeitsgebiet.
Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Wesentliche Eignungskriterien für die Auswahl von Kandidaten für eine Vorstandsposition sind aus Sicht des Aufsichtsrats insbesondere Persönlichkeit, Integrität, überzeugende Führungsqualitäten, die fachliche Qualifikation für das zu übernehmende Ressort, ein internationales Verständnis, bisherige Leistungen, gute Kenntnisse in der Kommunikations- und Industriebranche bzw. in dem Bereich, der abgedeckt werden soll, sowie die Fähigkeit, Geschäftsmodelle und -prozesse in einer sich wandelnden und zunehmend digitalisierten Welt anzupassen.
Der Aufsichtsrat achtet auch auf Diversität. Unter Diversität als Entscheidungsaspekt versteht der Aufsichtsrat insbesondere unterschiedliche, sich gegenseitig ergänzende Profile und Arbeits- und Lebenserfahrungen, einschließlich internationaler Erfahrung, Bildungs- und Berufshintergrund, unterschiedliche Persönlichkeiten, eine angemessene Vertretung der Geschlechter und eine ausreichende Altersmischung. Zu diesem Zweck hat der Aufsichtsrat das folgende Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Vorstands beschlossen. Dieses Konzept berücksichtigt auch die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex:
Der Aufsichtsrat entscheidet im Interesse der Gesellschaft und unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls, welche Person für eine bestimmte Position im Vorstand bestellt werden soll.
Die Mitglieder des Vorstands sollen über langjährige Führungserfahrung verfügen und nach Möglichkeit Erfahrungen aus verschiedenen Berufsfeldern mitbringen. Zusätzlich berücksichtigt der Aufsichtsrat insbesondere folgende Aspekte:
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| ― | Mindestens ein Mitglied soll über internationale Führungserfahrung verfügen. |
| ― | Mindestens ein Mitglied des Vorstands sollte eine kaufmännische Ausbildung haben. |
| ― | Der Gesamtvorstand sollte über mehrjährige Erfahrung in den Bereichen Entwicklung, Produktion, Vertrieb, Finanzen und Personalwesen verfügen. |
| ― | Der Vorstand soll insgesamt über gute Kenntnisse in den Bereichen Industrie und Digitalisierung verfügen. |
Der Personalausschuss des Aufsichtsrats berücksichtigt bei der Auswahl der Kandidaten das vorstehend beschriebene Diversitätskonzept und achtet so auf eine vielfältige Zusammensetzung des Vorstands. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats entspricht die Zusammensetzung des Vorstands zum 31. Dezember 2022 dem definierten Diversitätskonzept. Die unterschiedlichen Berufs-, Ausbildungs- und Lebenserfahrungen der Vorstandsmitglieder ergänzen sich gegenseitig. Die Profile der Vorstandsmitglieder, die einen Abgleich mit dem Diversitätskonzept ermöglichen, sind auf der Internetseite der Gesellschaft einsehbar: https://www.gigaset.com/de_de/cms/gigaset-ag/investor-relations/unternehmen/vorstand.html
Für die Mitglieder des Vorstands hat der Aufsichtsrat eine Altersgrenze von 65 Jahren festgelegt.
Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand zu überwachen und ihn zu beraten. Er besteht zum Ende des Berichtsjahres aus lediglich fünf Mitgliedern, da Flora Shiu ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2022 niedergelegt hat. Eine gerichtliche Ergänzung des Aufsichtsrats gemäß § 104 Abs. 2 AktG war zum Ende des Berichtsjahrs bereits beantragt, aber noch nicht abgeschlossen. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen ist der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden; er stimmt mit dem Vorstand auch die strategische Ausrichtung der Gesellschaft ab und erörtert mit ihm regelmäßig den Stand der Umsetzung der Geschäftsstrategie. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und legt die Geschäftsverteilung fest. Wesentliche Eignungskriterien für die Auswahl von Kandidaten für eine Vorstandsposition sind aus Sicht des Aufsichtsrats wie oben bereits erläutert insbesondere Persönlichkeit, Integrität, überzeugende Führungsqualitäten, die fachliche Qualifikation für das zu übernehmende Ressort, ein internationales Verständnis, bisherige Leistungen, gute Kenntnisse in der Kommunikations- und Industriebranche bzw. in dem Bereich, der abgedeckt werden soll, sowie die Fähigkeit, Geschäftsmodelle und -prozesse in einer sich wandelnden und zunehmend digitalisierten Welt anzupassen. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Gremiums und leitet die Sitzungen. Im regelmäßigen Gedankenaustausch mit dem Vorstand ist der Aufsichtsrat stets über die Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung und die Strategie informiert. Der Aufsichtsrat prüft die Jahresplanung und billigt die Jahresabschlüsse der Gigaset AG und des Gigaset Konzerns sowie den zusammengefassten Lagebericht unter Berücksichtigung der Berichte des Abschlussprüfers. Der Aufsichtsrat prüft auch den Abhängigkeitsbericht, den der Vorstand, zusammen mit dem Bericht des Abschlussprüfers sowie dessen Bestätigungsvermerk nach Unterzeichnung dem Aufsichtsrat vorlegen wird. Der Aufsichtsrat prüft insoweit selbstständig und umfassend den Abhängigkeitsbericht ebenso wie auch die Vollständigkeit der darin gemachten Angaben. Er überprüft darüber hinaus den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht gemäß § 315b HGB. Weiterhin erstellt der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns (§ 290 des Handelsgesetzbuchs) gewährte und geschuldete Vergütung. Zudem unterzieht der Aufsichtsrat sich kontinuierlich einer längerfristigen offenen und dialogorientierten Selbstbeurteilung über die Wirksamkeit des Aufsichtsrats insgesamt und seiner Ausschüsse. Dies soll vor allem die gezielte Weiterentwicklung seiner Zusammensetzung und die Arbeitsweise fördern. Diese Selbstbeurteilung wurde zuletzt im Geschäftsjahr 2021 in Zusammenarbeit mit einem externen Beratungsunternehmen, der ECBE - European Center for Board Efficiency GmbH, vorgenommen. Zu diesem Zweck wurde im Zeitraum von Oktober bis November 2021 eine Online-Selbstevaluierung des Aufsichtsrats durchgeführt, deren Resultate nebst entsprechender Handlungsempfehlungen im Dezember 2021 gemeinsam mit ECBE erörtert wurden.
Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Dabei soll der Aufsichtsrat auf Diversität achten. Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats soll auch Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen umfassen. Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Der Stand der Umsetzung soll in Form einer Qualifikationsmatrix in der Erklärung zur Unternehmensführung offengelegt werden. Dementsprechend hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass das Gremium so zusammengesetzt sein soll, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen. Zugleich wird damit das Konzept beschrieben, das eine vielfältige Zusammensetzung des Aufsichtsrats anstrebt (Diversitätskonzept). Dabei ist zwischen den Anforderungen an die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats und den Anforderungen an die Zusammensetzung des Gesamtgremiums zu unterscheiden.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen sowohl fachlich als auch persönlich qualifiziert sein, um den Vorstand bei der Leitung eines globalen Telekommunikationsunternehmens zu beraten und zu überwachen.
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats soll über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse einer guten Corporate Governance eines kapitalmarktorientierten Unternehmens verfügen. Dazu gehören Kenntnisse der Grundlagen der Rechnungslegung, des Risikomanagements, der internen Kontrollmechanismen, der Compliance sowie der regulatorischen und rechtlichen Fragestellungen.
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats soll die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seines Aufsichtsratsmandats erforderliche Zeit aufbringen können und die vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlene Beschränkung der Zahl der Mandate beachten. Bei sechs ordentlichen Sitzungen pro Jahr liegt der zu erwartende Zeitaufwand für neue Mitglieder in der Regel bei etwa 18 bis 36 Tagen pro Jahr. Darin enthalten sind die Vor- und Nachbereitung der Aufsichtsratssitzungen und der jeweiligen Beschlüsse, die Beschäftigung mit den Berichten an den Aufsichtsrat sowie die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und die Teilnahme an der Hauptversammlung. Dabei ist zu beachten, dass der Zeitaufwand auch von der Mitgliedschaft in einem oder mehreren Ausschüssen des Aufsichtsrats abhängt.
Da die Kommunikation in den Sitzungen und die Unterlagen zu deren Vorbereitung in englischer Sprache erfolgen, sollte jedes Mitglied des Aufsichtsrats über gute Kenntnisse der englischen Sprache verfügen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollen unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex sein. Unabhängig in diesem Sinne ist, wer nicht in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Vorstand, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter soll von der Gesellschaft und dem Vorstand unabhängig sein. Mindestens ein Vertreter der Anteilseigner soll vom kontrollierenden Aktionär unabhängig sein. Personen, die eine Organfunktion oder Beratungsaufgabe bei einem wesentlichen Wettbewerber von Gigaset ausüben oder die direkt oder indirekt mehr als 3 % des stimmberechtigten Kapitals eines solchen Wettbewerbers halten, sollen nicht Mitglied des Aufsichtsrats sein.
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats soll außerdem die folgenden allgemeinen persönlichen Anforderungen erfüllen:
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| ― | Integrität und ethisches Verhalten |
| ― | Unternehmerisches oder betriebliches Verständnis |
| ― | Bereitschaft zur Leistung |
| ― | Soziale Kompetenz |
| ― | Verhandlungs- und Argumentationsgeschick |
| ― | Analytische Fähigkeiten und Weitsicht |
| ― | Offenheit für innovatives Denken und neue Ideen |
Insgesamt soll der Aufsichtsrat über die unternehmensspezifischen und fachlichen Qualifikationen verfügen, die die nachfolgend beispielhaft aufgeführten Anforderungsprofile abdecken. Es ist nicht erforderlich, dass jedes einzelne Mitglied des Aufsichtsrates über alle aufgeführten Kompetenzen verfügt. Die Gesamtheit der Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen ist vielmehr die Summe aller individuellen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats. Das folgende Anforderungsprofil soll daher erfüllt sein:
Erfahrung und Expertise in Forschung und Entwicklung im Telekommunikations- und Softwarebereich sowie im Bereich der Digitalisierung, Kenntnisse über strukturierte Innovationsprozesse.
Erfahrung und Expertise in dem Sektor, in dem die Gigaset tätig ist, insbesondere fundierte Erfahrung in der Telekommunikations- und Softwarebranche, sowohl in der Entwicklung als auch im Vertrieb, Kenntnisse über internationale Märkte, Kunden und Wettbewerber, Produkt-Know-how.
Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und auf dem Gebiet Abschlussprüfung.
Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung soll in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme bestehen und Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Abschlussprüfung. Zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung gehören auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung.
Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen.
Erfahrung und Expertise in den Bereichen Unternehmensplanung, Corporate Finance und Kapitalmarktthemen sowie Erfahrung mit betriebswirtschaftlichen Prozessen und deren Optimierung.
Fortgeschrittene juristische Kenntnisse in den für Gigaset relevanten Bereichen.
Erfahrung und Expertise mit unternehmerischer Strategieentwicklung und Strategieumsetzung, sowie mit Change Management Prozessen und M&A Prozessen.
Gigaset ist auf der ganzen Welt tätig. Daher soll der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit über Kenntnisse und Erfahrungen in den für Gigaset wichtigen Regionen verfügen. Dem Aufsichtsrat soll eine angemessene Anzahl von Mitgliedern angehören, die auf Grund ihrer Herkunft, Ausbildung oder beruflichen Erfahrung einen besonderen Bezug zu den für Gigaset relevanten internationalen Märkten haben.
Erfahrung und Expertise in den für Gigaset bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen.
Die Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung berücksichtigen diese Ziele und streben gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an.
Der Stand der Umsetzung des Kompetenzprofils zum Ende des Berichtsjahrs ergibt sich aus der folgenden Qualifikationsmatrix:
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| Helvin Wong | Barbara Münch | Ulrich Burkhardt | Paolo Di Fraia | Jenny Pan | |
|---|---|---|---|---|---|
| Innovation, Forschung und Entwicklung | B | C | C | B | B |
| Sektor | B | B | B | A | B |
| Rechnungslegung und Abschlussprüfung | B | C | A | A | B |
| Finanzen | A | A | A | A | A |
| Juristische Kompetenz | A | A | B | B | C |
| Strategie | A | B | C | B | A |
| Internationalität | A | C | C | A | A |
| Nachhaltigkeit | C | B | A | B | B |
| Kernkompetenz | A | ||||
| Nebenkompetenz | B | ||||
| Tertiär / keine Kompetenz | C |
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats entspricht seine Zusammensetzung dem definierten Kompetenzprofil und dem Diversitätskonzept. Die unterschiedlichen Ausbildungs-, Berufs- und Lebenserfahrungen, die Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die Herkunft der fünf Mitglieder ergänzen sich gegenseitig. Die Profile der Aufsichtsratsmitglieder sind auf der Internetseite der Gesellschaft einsehbar.
Nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat gehörte diesem im Berichtsjahr mit den vier Aufsichtsratsmitgliedern Herrn Helvin Wong, Frau Barbara Münch, Herrn Ulrich Burkhardt und Herrn Paolo Di Fraia, eine angemessene Anzahl unabhängiger Anteilseignervertreter an.
Der Aufsichtsrat hat die folgende Altersgrenze für die Mitglieder des Aufsichtsrats festgelegt:
Zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft sollen grundsätzlich nur Personen vorgeschlagen werden, die das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Dem Prüfungsausschuss gehörten seit dem 8. Juni 2021 die Herren Wong, Di Fraia und Burkhardt (Vorsitzender) an. Frau Shiu war vom 8. Juni 2021 bis zu der Niederlegung ihres Amtes mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2022 ebenfalls Mitglied des Prüfungsausschusses.
Gemäß § 107 Abs. 4 S. 3 AktG i.V.m. § 100 Abs. 5 AktG muss mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied des Prüfungsausschusses muss über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen; die Mitglieder des Prüfungsausschusses müssen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein.
Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung soll in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme bestehen und Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Abschlussprüfung. Zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung gehören auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll zumindest auf einem der beiden Gebiete entsprechend sachverständig sein.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass der Prüfungsausschuss so zusammengesetzt sein soll, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen.
Die im Berichtsjahr dem Prüfungsausschuss angehörenden Aufsichtsratsmitglieder erfüllen die gesetzlichen Anforderungen an den Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung sowie Sektorkenntnis.
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Herr Burkhardt hat in der Geschäftsführung verschiedener Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater gearbeitet und verfügt über mehr als 35 Jahre Berufserfahrung in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Unternehmensberatung.
Das Mitglied des Prüfungsausschusses Herr Di Fraia hat in mehreren leitenden Positionen, unter anderem als Finanzvorstand, in verschiedene internationalen Unternehmen gearbeitet und verfügt über mehr als 30 Jahre Berufserfahrung insbesondere im Telekommunikationssektor.
Zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses gehören u. a. die Prüfung der Rechnungslegung des Unternehmens sowie des vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und des Vorschlags zur Verwendung eines Bilanzgewinns der Gigaset AG sowie der Quartalsabschlüsse und Zwischenlageberichte des Gigaset Konzerns. Die Rechnungslegung umfasst insbesondere den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht, den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht, unterjährige Finanzinformationen und den Jahresabschluss nach HGB. Auf der Grundlage des Berichts des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses von Gigaset AG und Gigaset Konzern sowie des zusammengefassten Lageberichts erarbeitet der Prüfungsausschuss Vorschläge für die Billigung der Jahresabschlüsse durch den Aufsichtsrat. Der Prüfungsausschuss ist auch für die Beziehungen der Gesellschaft zum Abschlussprüfer zuständig. Der Ausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat einen Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers, regt Prüfungsschwerpunkte an, legt die Vergütung des Abschlussprüfers fest und erteilt den Prüfungsauftrag an den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer. Der Prüfungsausschuss diskutiert mit dem Abschlussprüfer die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstrategie und Prüfungsplanung sowie die Prüfungsergebnisse. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses tauscht sich regelmäßig mit dem Abschlussprüfer über den Fortgang der Prüfung aus und berichtet dem Ausschuss hierüber. Der Prüfungsausschuss berät mit dem Abschlussprüfer regelmäßig auch ohne den Vorstand. Ferner überwacht der Ausschuss die Unabhängigkeit, Qualifikation, Rotation und Effizienz des Abschlussprüfers. Hierbei nimmt der Prüfungsausschuss auch regelmäßig eine Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung vor. Darüber hinaus befasst sich der Prüfungsausschuss mit der inhaltlichen Überprüfung des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts gemäß § 315b HGB und mit dem internen Kontrollsystem des Unternehmens sowie mit den Verfahren zur Risikoerfassung, zur Risikokontrolle und zum Risikomanagement sowie mit dem internen Revisionssystem und mit der Compliance. Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses kann über den Ausschussvorsitzenden unmittelbar bei den Leitern derjenigen Zentralbereiche der Gesellschaft, die in der Gesellschaft für die Aufgaben zuständig sind, die den Prüfungsausschuss gemäß der aktienrechtlichen Regelungen betreffen, Auskünfte einholen.
Dem Personalausschuss sind alle Personalangelegenheiten des Vorstands zur eigenverantwortlichen Erledigung zugewiesen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Hierzu gehören insbesondere die Vorbereitung der Bestellung von Vorstandsmitgliedern sowie die Vorbereitung der Personalentscheidungen, soweit diese infolge des Delegationsverbotes dem Plenum vorbehalten sind. Daneben bereitet der Personalausschuss die den Vorstand betreffenden Vergütungsthemen- und -entscheidungen des Aufsichtsrates vor.
Der Personalausschuss besteht seit dem 8. Juni 2021 aus Herrn Wong, Herrn Di Fraia, Frau Münch (Vorsitzende) und Frau Pan.
Der Strategie- und Finanzausschuss behandelt komplexe finanzwirtschaftliche Themen. In diesem Rahmen befasst er sich mit den Grundsätzen für Finanzierung und Investitionen, einschließlich der Kapitalstruktur der Konzerngesellschaften sowie mit den Grundsätzen der Akquisitions- und Veräußerungspolitik, einschließlich des Erwerbs und der Veräußerung einzelner Beteiligungen von strategischer Bedeutung.
Der Strategie- und Finanzausschuss besteht seit dem 8. Juni 2021 aus Herrn Wong, Frau Münch und Herrn Di Fraia (Vorsitzender).
Der Bericht des Aufsichtsrats informiert über die Einzelheiten der Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse und über die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand.
Der Aufsichtsrat hat am 19. Mai 2022 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat Zielgrößen von 33,33 % bis zum 30. Juni 2025 und für den Frauenanteil im Vorstand Zielgrößen von 0 % bis zum 30. Juni 2025 festgelegt. Diese Zielgrößen entsprechen der aktuellen Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand. Die Zielgröße von 0 % für den Frauenanteil im Vorstand wurde ausführlich erwogen und mit Blick auf die konkrete Besetzung des Vorstandes und die strukturellen Bedingungen festgelegt. Vor dem Hintergrund, dass bei der Gigaset AG unterhalb des Vorstands keine weiteren Führungsebenen mehr existieren, war die Festlegung entsprechender Zielgrößen entbehrlich.
Um eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, unterrichten wir unsere Aktionäre, die Finanzanalysten, Medien und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig über die Lage des Unternehmens sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen. Dabei legen wir Informationen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie über dessen Risiken offen. Die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzern- und Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns und der Gesellschaft vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns und der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns und der Gesellschaft beschrieben sind. Der Jahresabschluss der Gigaset AG, der Konzernabschluss für den Gigaset Konzern und der zusammengefasste Lagebericht werden innerhalb von 3 Monaten nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres aufgestellt und in der Folge veröffentlicht.
Während des Geschäftsjahres werden Anteilseigner und Dritte zusätzlich durch den Halbjahresfinanzbericht sowie nach dem Ende des ersten und dritten Quartals durch Quartalsmitteilungen unterrichtet. Darüber hinaus veröffentlicht die Gigaset AG Informationen auch in Presse- und Analystenkonferenzen. Als stets aktuelle Veröffentlichungsplattform nutzt die Gigaset AG zudem das Internet. Auf der Homepage www.gigaset.com besteht Zugriff auf die Termine der wesentlichen Veröffentlichungen und Veranstaltungen wie Geschäftsberichte, Quartalsmitteilungen, Halbjahresfinanzberichte oder die Hauptversammlung sowie auf Informationen zur Aktie und zum Aktienkurs. Dem Prinzip des "Fair Disclosure" folgend, behandeln wir alle Aktionäre und wesentlichen Zielgruppen bei Informationen gleich. Informationen zu wichtigen neuen Umständen stellen wir über adäquate Medienwege unverzüglich der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung. Neben der regelmäßigen Berichterstattung informieren wir in Ad-hoc-Mitteilungen über kursrelevante Tatsachen, die geeignet sind, im Falle ihres Bekanntwerdens den Kurs der Gigaset-Aktie zu beeinflussen.
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie zu ihnen in enger Beziehung stehende Personen sind nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) verpflichtet, der Gigaset AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht jedes Eigengeschäft mit Anteilen oder Schuldtiteln der Gigaset AG oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten zu melden, sofern der Wert der Geschäfte im Kalenderjahr bzw. Geschäftsjahr EUR 20.000 erreicht oder überstiegen hat. Die Gigaset AG veröffentlicht Angaben zu den Geschäften unverzüglich auf der Internetseite und übersendet der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einen entsprechenden Beleg; die Information wird dem Unternehmensregister zur Speicherung übermittelt.
Meldungen nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) sind der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2022 nicht zugegangen.
Die Zinsanhebung der großen Zentralbanken zur Bekämpfung der Inflation und der Krieg Russlands in der Ukraine belasten weiterhin die Wirtschaftstätigkeit. Die schnelle Ausbreitung von COVID-19 in China dämpfte das Wachstum im Jahr 2022, aber die jüngste Wiedereröffnung hat den Weg für eine schneller als erwartete Erholung geebnet. Der Internationale Währungsfonds (IWF) erwartet, dass die globale Inflation von 8,8 Prozent im Jahr 2022 auf 6,6 Prozent im Jahr 2023 und 4,3 Prozent im Jahr 2024 zurückgehen wird, was immer noch über dem Vor-Corona-Niveau von etwa 3,5 Prozent liegt. Für das Wachstum der globalen Wirtschaftsleistung im Jahr 2023 erwartet der IWF demnach ein Plus von 2,9 %, und damit eine weitere Verlangsamung (2022: 3,4 %). Die entwickelten Volkswirtschaften sollen auch nur um 1,2 % wachsen (2022: 2,7 %), die Schwellen- und Entwicklungsländer dagegen um 4,0 % - nach 3,9 % im Jahr 2022. Die Wirtschaft der EU soll laut IWF nur noch ein ganz leichtes Plus von 0,7 % (2022: 3,7 %) erzielen.
Die deutsche Wirtschaft dürfte nach Einschätzung des IWF mit einem minimalen Plus von 0,1 % ebenfalls deutlich langsamer wachsen als im Vorjahr (2022: 1,9 %). Für Frankreich wird ein Wachstum von 0,7 % (2022: 2,6 %), für Italien von 0,6 % (2022: 3,9 %) und für Spanien von 1,1 % (2022: 5,2 %) erwartet. Für die Wirtschaft der Niederlande wird laut WKO Statistik ein Plus von 0,9 % (2022: 4,4 %) und für die Schweiz ein Plus von 0,8 % - nach 2,2 % in 2022 erwartet.
Inwieweit sich der andauernde Ukrainekrieg und die damit verbundenen Sanktionen des Westens auf den weiteren Geschäftsverlauf von Gigaset auswirkt, ist aufgrund der dynamischen Entwicklung zum jetzigen Zeitpunkt schwer vorherzusagen. Für Gigaset besteht ein gewisses Risiko, dass die Geschäfte in Russland und im Balkan nicht wie gewohnt fortgesetzt werden können. Auch die Liefersituation bei Vorprodukten könnte sich weiter eintrüben.
Auch die Energiekrise in Europa stellt ein Risiko für die Konsumstimmung und die Wirtschaft insgesamt dar. Die ungewisse Entwicklung der Energiepreise und -versorgung könnte zu Einschränkungen in der Produktion und somit zu Lieferengpässen führen. Insgesamt bestehen also in verschiedenen Bereichen deutliche Risiken für eine Abschwächung der Weltwirtschaft.
Nach Einschätzung von Statista entwickelt sich der weltweite Markt für Festnetztelefonie in den kommenden Jahren leicht positiv. Der Umsatz in diesem Segment soll demnach von rund EUR 8,08 Mrd. in 2023 bis auf EUR 8,48 Mrd. im Jahr 2027 steigen. Für Gesamteuropa prognostiziert Statista für 2023 einen Umsatz von etwa EUR 1,69 Mrd. und bis 2027 einen Anstieg bis auf EUR 1,74 Mrd. Gigaset teilt diese positive Projektion nicht in vollem Umfang und kalkuliert eher defensiv. Gigaset geht davon aus, dass sich der Markt für Festnetztelefonie in Europa wie auch weltweit bedingt durch den wachsenden Anteil mobiler Kommunikation weiterhin rückläufig entwickeln wird. Absolut gesehen erwartet Gigaset für den Markt der schnurlosen Festnetztelefonie zudem ein weiterhin abnehmendes Preisniveau. Dessen ungeachtet will Gigaset seine Marktanteile im Produktbereich Phones verteidigen und gegenüber dem Wettbewerb weiter ausbauen.
Die Aussicht auf das weltweite Smartphone Geschäft bis 2026 ist laut Statista positiv zu betrachten. So soll der Absatz auf satte 1,39 Mrd. Stück ansteigen und fast an das Rekordjahr 2016 heranreichen. Das Smartphone gilt längst als digitaler Alleskönner. So ist es in der Altersgruppe 14 bis 49 Jahre mit einem Nutzeranteil von über 95 Prozent nicht mehr wegzudenken. Vor allem auch, weil Smartphones längst mehr sind als nur tragbare Telefone. Sie werden zum Musik hören genutzt, als Fotokamera, als Navigationsgerät uvm. Das hat auch Gigaset für sich erkannt und konnte 2022 Kooperationen mit Partnern im Logistik Umfeld schließen, z.B. Nimmsta, einem Hersteller innovativer Scan-Wearables, um in der Kombination mit den Gigaset Smartphones schwere Barcodescanner zu ersetzen.
Gemäß einer Prognose von Statista wird der Umsatz im deutschen Smart Home-Markt im Jahr 2022 bei rund EUR 7,1 Mrd. liegen. Bis zum Jahr 2025 erwartet Statista einen weiteren Anstieg des Marktvolumens auf EUR 9,6 Mrd. Das entspräche einem Umsatzwachstum von 36,5 %.
Laut Statista wird der Umsatz im weltweiten Smart Home-Markt 2023 etwa EUR 142,8 Mrd. betragen und bis zum Jahr 2025 ein Marktvolumen von EUR 182,4 Mrd. erreichen. Das entspräche einem Umsatzwachstum von 27,8 %.
Gigaset sieht sich im Bereich Smart Home durch die Adressierung verschiedener Produktbereiche solide aufgestellt und erwartet weiteres Wachstum. Aus diesem Grund setzt Gigaset, wie in Kapitel 3.1.2.3 beschrieben auf die Kooperation mit neuen Partnern, um so den B2C wie auch den B2B2C-Markt zu adressieren.
Nach Einschätzungen von MZA Consultants wird von einer Zunahme der Bedeutung für den Bereich der Geschäftskundentelefonie für die IP-Telefonie, vor allem in Westeuropa, erzeugt durch den Wandel von traditioneller TDM-Telefonie hin zu All-IP- und hybriden Lösungen, ausgegangen. Hier verspricht sich Gigaset Umsatzwachstum durch die Erweiterung des Portfolios durch Open-SIP Tischtelefone im Professional Bereich.
Gigaset hat sich mit seinen Geschäftskundenlösungen erfolgreich aus dem KMU-Segment in das Enterprise-Geschäft entwickelt. Dieses neue Marktsegment kann nun erfolgreich adressiert werden und enthält analog zum Gesamtwachstum der Branche ein entsprechendes Wachstumspotenzial z.B. auch durch den Einsatz von sogenannten AML (Alarm, Messaging und Location Lösungen), die von großen Unternehmen, Krankenhäusern, Behörden und vielen anderen Institutionen eingesetzt werden.
In diesem Kontext ist die exklusive Partnerschaft mit der Unify Software and Solutions GmbH & Co. KG von besonderer Bedeutung. Hier entwickelt Gigaset die nächste Tischtelefon-Familie und wird diese auf Grund erworbener Software-Lizenzen auch im eigenen Portfolio einsetzen. Die Auslieferung der ersten Geräte für Unify erfolgte ab dem Jahr 2022. Insgesamt sollen in den Folgejahren rund fünf Millionen Geräte der neuen Tischtelefonserie verkauft werden.
Das gesamtwirtschaftliche und geopolitische Umfeld ist derzeit von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren stark belastet. Der Krieg in der Ukraine, der neben menschlichem Leid auch Mangel und steigende Preise für Energie und begehrte Rohstoffe verursacht, ist nur eines von vielen Beispielen. Hinzu kommen hohe Inflationsraten, die die Nachfrageseite belasten und die Zentralbanken zu einer zunehmend restriktiveren Geldpolitik veranlassen.
Das Geschäftsjahr 2023 wird weiterhin geprägt sein von diversen externen Einflussfaktoren, auf die Gigaset nur eingeschränkt reagieren kann. Haupttreiber werden die weitere Entwicklung der Auswirkungen des Ukraine Kriegs auf die Kapitalmärkte sowie die Währungskursentwicklungen sein. Insbesondere wird die Ertragslage maßgeblich von der Inflation und Preissteigerungen in allen Sektoren beeinflusst. Die daraus resultierenden Auswirkungen auf das Konsumentenverhalten haben einen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung des Gigaset Konzern im Jahr 2023 und ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht planbar. Die deutlichen Einschränkungen hinsichtlich der Materialverfügbarkeit wird im nächsten Jahr voraussichtlich eine geringere Rolle spielen.
Ein Großteil des US-Dollar-Risikos für 2023 ist bereits abgesichert. Die Prognose basiert darüber hinaus auf einem Wechselkurs von USD 1,05 pro Euro. Dieser Prognose liegen die beschriebenen gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Entwicklungen zugrunde. Aus Sicht des Unternehmens besteht dann ein Risiko, falls Wechselkurseffekte zu stark, also über den prognostizierten Korridor hinaus, ausschlagen. Dies könnte sich negativ auf das Betriebsergebnis auswirken.
Gigaset wird wie in der Vergangenheit zeitnah auf neue externe Einflussfaktoren zielgerichtet reagieren um die Effekte auf die Ertragslage abzumildern bzw. zu vermeiden. Bestehende Einflüsse werden weiterhin gemanaged.
Operativ wird Gigaset mit neuen Produkten und Kooperationen die Umsatzausweitung fokussieren und so die bestehenden Geschäftsbereiche weiterentwickeln. Der langjährige Trend des Marktrückgangs im Phones Bereich wird weiterhin Bestand haben und konsequent durch die positive Entwicklung der übrigen Geschäftsbereiche kompensiert.
Zur Erreichung der Ziele wird das Kostenmanagement auch in 2023 weiter fortgesetzt und abhängig von der Umsatzentwicklung und anderen wirtschaftlichen Risikofaktoren mit Augenmaß investiert.
Der Konzern finanziert sich derzeit im Wesentlichen aus dem operativen Geschäft und wird sich in Anbetracht der bestehenden Unsicherheiten weiterhin auf eine optimale Steuerung der Liquidität unter Ausnutzung sämtlicher zur Verfügung stehender und im Gesamtkontext sinnvoller Finanzierungsmöglichkeiten fokussieren. Die Strategie der Gesellschaft zur Sicherung der finanziellen Stabilität bleibt unverändert konservativ, um die operative und strategische Flexibilität des Konzerns zu wahren. Gigaset verfügte zum Jahresende 2022 über einen Bestand an Zahlungsmitteln in Höhe von EUR 21,5 Mio. Aus diesem Zahlungsmittelbestand sind neben dem operativen Bedarf auch Rückzahlungen im Rahmen der externen Finanzierung zu leisten. Gigaset erwartet entsprechend der Planung, dass auch unter Berücksichtigung der Zahlungsverpflichtungen ein deutlich positiver Zahlungsmittelbestand zum Geschäftsjahresende 2023 vorhanden sein wird.
Trotz der beschriebenen Herausforderungen ist Gigaset zuversichtlich in Bezug auf die eigenen Wachstumsaussichten. Das Unternehmen wird sich auf seine Kernkompetenzen konzentrieren und mit passgenauen Produkten den Bedürfnissen der Kunden gerecht werden. Auch wird das Unternehmen ab sofort fokussierter in Forschung und Entwicklung investieren, um im Rahmen der strategischen Neuausrichtung an Marktrelevanz zu gewinnen.
Entsprechend geht das Unternehmen unter Ausschluss einer plötzlichen Verschlechterung der Wechselkurseffekte, der Lieferketten-Situation, des Kriegsgeschehens, weiterer geopolitischer Spannungen oder einer neuen, negativen Dynamik im Pandemiegeschehen, für das Geschäftsjahr 2023 von nachstehender Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus. Die angegebenen Prognosen beziehen sich dabei jeweils auf die Istgrößen des Berichtsjahres 2022.
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| prognostizierte Kennzahlen | 2023 | Geschäftsjahr 2022 |
|---|---|---|
| Umsatz | mittlerer Anstieg | 241,3 |
| EBITDA | deutlicher Anstieg | 17,9 |
| Free Cashflow | deutlicher Anstieg | 1,0 |
Die Gigaset AG als Holding des Gigaset Konzerns generiert Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge aus Dienstleistungen mit verbundenen Unternehmen. Das Ergebnis der Gigaset AG bestimmt sich zudem im Wesentlichen aus Personalkosten und sonstigen Aufwendungen für den Vorstand. Da die Umsatzerlöse aus den Konzernumlagen nicht alle Aufwendungen abdecken, wird die Gigaset AG voraussichtlich einen Jahresfehlbetrag im niedrigen bis mittleren einstelligen Millionenbereich erwirtschaften.
Die Gigaset AG ist eine Holding und geprägt durch die Entwicklung ihrer operativen Tochtergesellschaften. Für das Geschäftsjahr 2023 sind keine Dividendeneinnahmen in der Gigaset AG geplant.
Durch die Integration der Gigaset AG in den Konzern kann diese auf die liquiden Mittel der Tochtergesellschaften zugreifen. Des Weiteren erfolgt die Finanzierung der Gesellschaft mittels Weiterverrechnung von Dienstleistungen an die Konzerntochtergesellschaften.
Die Gigaset AG ist gemäß § 315b Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 HGB von der Pflicht zur Erweiterung des Konzernlageberichts um eine nichtfinanzielle Konzernerklärung befreit, da die Gigaset AG für das Berichtsjahr 2022 einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht außerhalb des zusammengefassten Lageberichts erstellt. In Übereinstimmung mit § 315b Abs. 3 Nr. 2 b) HGB wird die Gigaset AG den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht öffentlich zugänglich machen und ihn auf der Internetseite der Gigaset AG veröffentlichen, unter:
https://www.gigaset.com/de_de/cms/gigaset-ag/investor-relations/unternehmen/ nichtfinanzieller-konzernbericht.html
Es besteht eine Mehrheitsbeteiligung der Goldin Fund Pte. Ltd., Singapur. Gemäß § 312 AktG haben wir am 4. April 2023 einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt, der mit folgender Erklärung schließt: "Wir erklären, dass die Gesellschaft mit verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 keine berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen hat."
Bocholt, den 4. April 2023
Der Vorstand der Gigaset AG
Dr. Magnus Ekerot CEO
Thomas Schuchardt CFO
COMFORT 500 ist die neue Allround-DECT-Telefon-Familie von Gigaset.
Mit zeitlos-edlem Design, perfekter Ergonomie und vielen Komfortfunktionen ist das COMFORT 500 das ideale Telefon für zuhause vom Wohnbereich bis zum Homeoffice.
Dank Headset-Anschluss und integrierter Freisprecheinrichtung hat man bei Telefonaten in HD-Qualität die Hände frei. Und die dynamische Sperrliste schützt vor unerwünschten Anrufen.
Das Gigaset COMFORT 500 ist in Varianten mit und ohne Anrufbeantworter, in Bundles mit bis zu drei Mobilteilen, zum direkten Anschluss an einen DECT-fähigen Router und als IP-DECT-Telefonsystem erhältlich.
Marktstart war im März 2022.
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| TEUR | Anhang | 01.01. - 31.12.2022 | 01.01. - 31.12.2021 1 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | E.1 | 241.318 | 217.133 |
| Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 4.413 | -2.291 | |
| Materialaufwand | E.2 | -131.604 | -102.093 |
| Rohergebnis | 114.127 | 112.749 | |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | E.3 | 17.889 | 12.010 |
| Sonstige betriebliche Erträge | E.4 | 16.477 | 17.951 |
| Personalaufwand | E.5 | -58.181 | -58.013 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | E.6 | -72.374 | -67.316 |
| EBITDA | 17.938 | 17.381 | |
| Planmäßige Abschreibungen | E.7 | -15.793 | -14.725 |
| Wertminderungen | E.7 | -370 | 0 |
| EBIT | 1.775 | 2.656 | |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | E.8 | 120 | 355 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | E.9 | -2.805 | -2.661 |
| Finanzergebnis | -2.685 | -2.306 | |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -910 | 350 | |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | E.10 | -4.660 | 113 |
| Konzernjahresfehlbetrag /-überschuss | -5.570 | 463 | |
| Ergebnis je Stammaktie | E.11 | ||
| ‒ Unverwässert in EUR | -0,04 | 0,00 | |
| ‒ Verwässert in EUR | -0,04 | 0,00 |
1 Die Vorjahreszahlen wurden aufgrund des geänderten Ausweises des Nettozinsaufwandes aus den Pensionen angepasst (siehe Abschnitt Änderungen im Ausweis der Zinsaufwendungen aus Pensionsverpflichtungen) Die Konzerngewinn- und Verlustrechnung enthält Zwischensummen (Kennzahlen), die nicht in den IFRS definiert sind.
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| TEUR | 01.01. - 31.12.2022 | 01.01. - 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Konzernjahresfehlbetrag /-überschuss | -5.570 | 463 |
| Posten, die anschließend in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | ||
| Währungsveränderungen | -296 | -569 |
| Cashflow Hedges | -1.662 | 914 |
| Erfasste Ertragsteuern für diese Position | 530 | -291 |
| Posten, die anschließend nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | ||
| Neubewertungseffekt Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen vor Ertragsteuern | 33.360 | 8.652 |
| Erfasste Ertragsteuern für diese Position | -9.716 | -3.070 |
| Summe ergebnisneutrale Veränderungen | 22.216 | 5.636 |
| Summe der erfassten Erträge und Aufwendungen | 16.646 | 6.099 |
AKTIVA
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| TEUR | Anhang | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | F.1 | 62.731 | 55.842 |
| Sachanlagen | F.2 | 20.341 | 20.939 |
| Nutzungsrechte | F.3 | 2.198 | 2.990 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | F.4 | 6.700 | 6.700 |
| Latente Steueransprüche | F.14 | 826 | 12.209 |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 92.796 | 98.680 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorratsvermögen | F.5 | 37.755 | 29.854 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | F.6 | 19.287 | 16.009 |
| Sonstige Vermögenswerte | F.7 | 19.906 | 24.344 |
| Steuererstattungsansprüche | F.8 | 258 | 186 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | F.9 | 21.456 | 23.080 |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 98.662 | 93.473 | |
| Bilanzsumme | 191.458 | 192.153 | |
| PASSIVA | |||
| TEUR | Anhang | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
| Eigenkapital | F.10 | ||
| Gezeichnetes Kapital | 132.456 | 132.456 | |
| Kapitalrücklage | 86.076 | 86.076 | |
| Gewinnrücklagen | 68.979 | 68.979 | |
| Übriges kumuliertes Eigenkapital | -262.870 | -279.516 | |
| Summe Eigenkapital | 24.641 | 7.995 | |
| Langfristige Schulden | |||
| Pensionsverpflichtungen | F.11 | 62.358 | 93.796 |
| Rückstellungen | F.12 | 965 | 1.373 |
| Finanzverbindlichkeiten | F.13 | 5.483 | 2.847 |
| Leasingverbindlichkeiten | F.3 | 971 | 1.561 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | F.17 | 601 | 0 |
| Latente Steuerschulden | F.14 | 1.601 | 265 |
| Summe langfristige Schulden | 71.979 | 99.842 | |
| Kurzfristige Schulden | |||
| Rückstellungen | F.12 | 12.720 | 11.995 |
| Finanzverbindlichkeiten | F.13 | 11.041 | 13.131 |
| Leasingverbindlichkeiten | F.3 | 1.301 | 1.541 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | F.15 | 54.714 | 44.978 |
| Steuerverbindlichkeiten | F.16 | 541 | 844 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | F.17 | 14.521 | 11.827 |
| Summe kurzfristige Schulden | 94.838 | 84.316 | |
| Bilanzsumme | 191.458 | 192.153 |
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| TEUR | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklagen | Übriges kumuliertes Eigenkapital | Konzerneigenkapital |
|---|---|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2020 | 132.456 | 86.076 | 68.979 | -285.615 | 1.896 |
| 1 Konzernjahresüberschuss | 0 | 0 | 0 | 463 | 463 |
| 2 Währungsveränderungen | 0 | 0 | 0 | -569 | -569 |
| 3 Cashflow Hedges | 0 | 0 | 0 | 623 | 623 |
| 4 Neubewertungseffekte Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen | 0 | 0 | 0 | 5.582 | 5.582 |
| 5 Summe ergebnisneutrale Veränderungen | 0 | 0 | 0 | 5.636 | 5.636 |
| 6 Summe Nettoeinkommen (1+5) | 0 | 0 | 0 | 6.099 | 6.099 |
| 31. Dezember 2021 | 132.456 | 86.076 | 68.979 | -279.516 | 7.995 |
| 1 Konzernjahresfehlbetrag | 0 | 0 | 0 | -5.570 | -5.570 |
| 2 Währungsveränderungen | 0 | 0 | 0 | -296 | -296 |
| 3 Cashflow Hedges | 0 | 0 | 0 | -1.132 | -1.132 |
| 4 Neubewertungseffekte Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen | 0 | 0 | 0 | 23.644 | 23.644 |
| 5 Summe ergebnisneutrale Veränderungen | 0 | 0 | 0 | 22.216 | 22.216 |
| 6 Summe Nettoeinkommen (1+5) | 0 | 0 | 0 | 16.646 | 16.646 |
| 31. Dezember 2022 | 132.456 | 86.076 | 68.979 | -262.870 | 24.641 |
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| TEUR | 01.01. - 31.12.2022 | 01.01. - 31.12.2021 1 |
|---|---|---|
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -910 | 350 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 15.793 | 14.725 |
| Außerplanmäßige Abschreibungen | 370 | 0 |
| Zu- (+) / Abnahme (-) der Pensionsrückstellungen | 538 | 3.281 |
| Gewinn (-) / Verlust (+) aus dem Verkauf von langfristigen Vermögenswerten | 240 | -34 |
| Gewinn (-)/Verlust (+) aus Entkonsolidierungen | -53 | 0 |
| Gewinn (-) / Verlust (+) aus der Währungsumrechnung | -505 | -370 |
| Zinsergebnis | 2.685 | 2.306 |
| Erhaltene Zinsen | 52 | 7 |
| Gezahlte Ertragssteuern | -1.511 | 853 |
| Zu- (-) / Abnahme (+) der Vorräte | -7.890 | -6.341 |
| Zu- (-) / Abnahme (+) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstiger Vermögenswerte | -502 | -5.196 |
| Zu- (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Verbindlichkeiten sowie sonstigen Rückstellungen | 13.484 | -3.977 |
| Zu- (+) / Abnahme (-) der sonstigen Bilanzpositionen | 77 | -295 |
| Mittelzu- (+) /-abfluss (-) aus laufender Geschäftstätigkeit (Netto-Cashflow) | 21.868 | 5.309 |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen | 0 | 43 |
| Auszahlungen für Investitionen des Anlagevermögens | -20.892 | -19.562 |
| Mittelzu- (+)/-abfluss (-) aus Investitionstätigkeit | -20.892 | -19.519 |
| Free Cashflow | 976 | -14.210 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten | 1.500 | 0 |
| Auszahlungen aus der Tilgung von kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten | -772 | -1.989 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von langfristigen Finanzverbindlichkeiten | 0 | 1.590 |
| Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten | -1.686 | -1.750 |
| Gezahlte Zinsen | -1.489 | -1.427 |
| Mittelzu- (+)/-abfluss (-) aus Finanzierungstätigkeit | -2.447 | -3.576 |
| Finanzmittelfonds am Beginn der Periode | 22.927 | 40.866 |
| Veränderungen durch Wechselkursänderungen | -153 | -258 |
| Finanzmittelfonds am Beginn der Periode bewertet zum Stichtagskurs des Vorjahres | 23.080 | 41.124 |
| Veränderung des Finanzmittelfonds | -1.471 | -17.786 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gemäß Bilanz) | 21.456 | 23.080 |
1 Die Vorjahreszahlen wurden aufgrund des geänderten Ausweises des Nettozinsaufwandes aus den Pensionen angepasst (siehe Abschnitt Änderungen im Ausweis der Zinsaufwendungen aus Pensionsverpflichtungen)
Die Gigaset AG (oder nachfolgend "Gesellschaft" genannt) ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht, hat ihren satzungsmäßigen Sitz in Bocholt und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Coesfeld unter HRB 19015 eingetragen. Die Geschäftsräume der Gesellschaft befinden sich in der Frankenstraße 2, 46395 Bocholt.
Die Gigaset AG ist ein international agierendes Unternehmen im Bereich der Kommunikationstechnologie. Das Unternehmen mit seinen Stammsitz in Bocholt, Deutschland, betreibt dort einen hochautomatisierten Fertigungsstandort. Gigaset beschäftigt konzernweit zum Jahresende 857 Mitarbeiter und unterhielt im Geschäftsjahr 2022 Vertriebsaktivitäten in 53 Ländern.
Der Gigaset-Konzern ist für Zwecke der internen Steuerung weltweit in regionale Segmente unterteilt. Dabei bildet das Segment Deutschland den mit Abstand größten Einzelmarkt. Gigaset vertreibt die Produkte in direkter und indirekter Vertriebsstruktur.
Für weiterführende Details zur Geschäftstätigkeit verweisen wir auf die Ausführungen im zusammengefassten Lagebericht.
Die Aktien der Gesellschaft werden im Geregelten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.
Der Konzernabschluss ist in Euro (EUR) dargestellt, der funktionalen Währung der Muttergesellschaft Gigaset AG. Aus Gründen der Übersichtlichkeit erfolgen die Zahlenangaben im Konzernabschluss in Tabellen grundsätzlich in Tausend Euro (TEUR) und im Fließtext, sofern nicht anders angegeben, in Millionen Euro (EUR Mio). In Kapiteln mit tendenziell kleineren Zahlenangaben kann auch im Fließtext zur besseren Verständlichkeit die Schreibweise in Tausend Euro (TEUR) dargestellt sein.
Rundungen können in Einzelfällen dazu führen, dass sich Werte in diesem Bericht nicht exakt zur angegebenen Summe aufaddieren und dass sich Prozentangaben nicht exakt aus den dargestellten Werten ergeben.
Der Konzernabschluss der Gigaset AG liegt auch in englischer Sprache vor und kann ebenso wie die deutschsprachige Version auf der Homepage der Gigaset (http://www.gigaset.ag) eingesehen und heruntergeladen werden. Bei inhaltlichen Unterschieden sowie abweichenden Zahlenangaben ist im Zweifelsfall die deutsche Version maßgebend.
Die Darstellung des Konzernabschlusses entspricht den Vorschriften des IAS 1 (Darstellung des Abschlusses). Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gliederung der Konzernbilanz erfolgt nach Fristigkeiten. Als kurzfristig werden Vermögenswerte und Schulden angesehen, die innerhalb eines Jahres fällig sind. Vermögenswerte und Schulden werden als langfristig klassifiziert, wenn sie länger als ein Jahr im Konzern verbleiben. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Vorräte haben ausschließlich kurzfristigen Charakter und werden deshalb unter den kurzfristigen Posten ausgewiesen. Latente Steueransprüche bzw. -verbindlichkeiten werden als langfristig ausgewiesen.
Der Konzernabschluss der Gigaset AG wird unter der Prämisse der Unternehmensfortführung (going-concern) aufgestellt, da der Vorstand des Gigaset Konzerns eine positive Fortführungsprognose auf Basis der vorliegenden Planungsrechnungen unterstellt.
Im Folgenden wird mit "Gigaset" bzw. "Gigaset Konzern" immer auf den Gesamtkonzern Bezug genommen. Die Bezeichnung "Gigaset Gruppe" bezieht sich immer auf die operative Geschäftstätigkeit des gleichnamigen Geschäftsbereichs. Sofern der Einzelabschluss der "Gigaset AG" gemeint ist, wird dies auch explizit im Text so genannt.
Die Erstellung des Konzernabschlusses der Gigaset für das Geschäftsjahr 2022 und die Angabe der Vorjahreszahlen erfolgte in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten und veröffentlichten International Accounting Standards (IAS) bzw. den International Financial Reporting Standards (IFRS) und deren Auslegung durch das Standing Interpretations Committee (SIC) bzw. des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind.
Ferner wurden bei der Erstellung des Konzernabschlusses die nach § 315e Abs. 1 HGB ergänzend anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften beachtet. Alle für das Geschäftsjahr 2022 gültigen und verpflichtend anzuwendenden Standards wurden berücksichtigt.
Darüber hinaus waren beginnend mit dem Geschäftsjahr 2022 folgende durch das IASB überarbeitete bzw. neu herausgegebene Standards und Interpretationen verpflichtend anzuwenden:
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| ― | IFRS 3, Unternehmenszusammenschlüsse |
Der Verweis hinsichtlich Vermögenswerten und Schulden wurde auf das überarbeitete Rahmenkonzept aus 2018 angepasst. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Diese Änderungen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
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| ― | IAS 16, Sachanlagen |
Die Überarbeitung umfasst die Klarstellung hinsichtlich der Behandlung von Einnahmen im Rahmen von Testläufen für Sachanlagen, die in ihren betriebsbereiten Zustand versetzt werden. Diese sind grundsätzlich ergebniswirksam zu erfassen und nicht im Rahmen der Anschaffungs- und Herstellungskosten zu berücksichtigen. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Diese Änderungen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
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| ― | IAS 37, Rückstellungen |
Mit den Änderungen an IAS 37, Rückstellungen wurden Konkretisierungen hinsichtlich der Kosten der Vertragserfüllung für belastende Verträge aufgenommen. Es sind sämtliche Kosten der Vertragserfüllung, die dem Vertrag unmittelbar zurechenbar sind, bei der Ermittlung, ob der Vertrag belastend im Sinne des IAS 37 ist, zu berücksichtigen. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Diese Änderungen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
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| ― | Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018-2020 (IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16, IAS 41) |
Die Überarbeitung des IFRS 1, Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards, enthält Anpassungen hinsichtlich Umrechnungsdifferenzen, sofern ein Tochterunternehmen zu einem späteren Zeitpunkt Erstanwender als das Mutterunternehmen wird.
Die Überarbeitung des IFRS 9, Finanzinstrumente, enthält klarstellende Änderungen, welche Gebühren ein Unternehmen einbezieht, wenn es den 10 %-Test von IFRS 9 bei der Beurteilung, ob eine finanzielle Verbindlichkeit ausgebucht werden soll, anwendet. Ein Unternehmen berücksichtigt nur Gebühren, die zwischen dem Unternehmen (dem Kreditnehmer) und dem Kreditgeber gezahlt oder erhalten wurden, einschließlich Gebühren, die entweder von dem Unternehmen oder dem Kreditgeber im Namen des anderen gezahlt oder erhalten wurden.
Die Überarbeitung des IFRS 16, Leasingverhältnisse, enthält Klarstellungen zu Mieteranreizen im Beispiel 13 des IFRS 16.
Die Überarbeitung des IAS 41, Landwirtschaft, enthält Anpassungen hinsichtlich steuerlicher Cashflows, um die Vorschriften an IFRS 13, Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, anzupassen.
Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Diese Änderungen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Die folgenden, bereits durch das IASB verabschiedeten, überarbeiteten bzw. neu erlassenen Standards und Interpretationen waren im Geschäftsjahr 2022 noch nicht verpflichtend anzuwenden:
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| Standards | Interpretation | Anwendungspflicht für Gigaset ab | Übernahme durch EU-Kommission |
|---|---|---|---|
| IAS 1 | IAS 1, Änderungen zur Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig | 01.01.2024 | Ja |
| IAS 1 | IAS 1, Änderungen zur Klassifizierung von langfristigen Verbindlichkeiten in Abhängigkeit von Finanzkennzahlen als kurz- oder langfristig | 01.01.2024 | Nein |
| IAS 1/ IAS 8 | IAS 1, Darstellung des Abschlusses einschließlich Änderungen an dem Practice Statement 2 "Making Materiality Judgements" / IAS 8, Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehlern | 01.01.2023 | Ja |
| IAS 12 | Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern: Ansatz latenter Steuern aus einer einzigen Transaktion | 01.01.2023 | Ja |
| IFRS 16 | Änderungen an IFRS 16 zu Leasingverbindlichkeiten in Sale und Leaseback Transaktionen | 01.01.2024 | Nein |
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | 01.01.2023 | Ja |
| IFRS 17 | Änderungen an IFRS 17 zur Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9 | 01.01.2023 | Ja |
Auf Grund eines laufenden Forschungsprojektes wurde die verpflichtende Erstanwendung der Änderungen von IFRS 10 und IAS 28 hinsichtlich der Veräußerung von Vermögenswerten eines Investors an bzw. Einbringung in sein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen durch den Standardsetter auf unbestimmte Zeit verschoben. Daher wurde auch das Endorsement auf unbestimmte Zeit verschoben.
Die Gesellschaft geht bei den Änderungen mit der erstmaligen Anwendung ab 2023 resultierend aus den Änderungen von IAS 1 (Darstellung des Abschlusses), IAS 8 (Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler), IAS 12 (Ertragsteuern) und IFRS 17 (Versicherungsverträge) davon aus, dass diese keine wesentlichen Auswirkungen haben werden.
Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung der sonstigen überarbeiteten bzw. neu erlassenen Standards und Interpretationen, die erst ab dem Geschäftsjahr 2024 oder danach anzuwenden sind, sind derzeit nicht verlässlich abzuschätzen.
Der vorliegende Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 umfasst die für Konsolidierungszwecke erstellten Einzelabschlüsse der Gigaset AG als Muttergesellschaft sowie ihrer Tochterunternehmen, gegebenenfalls unter Einbeziehung von Zweckgesellschaften.
Tochterunternehmen sind alle Unternehmen, bei denen der Konzern die Beherrschung über die jeweiligen Unternehmen besitzt. Diese ist in der Regel bei einem Stimmrechtsanteil von mehr als 50 % gegeben. Bei der Beurteilung, ob Beherrschung vorliegt, werden jedoch weitere Umstände, wie die Existenz und Auswirkung potenzieller Stimmrechte, berücksichtigt. Dabei sehen die bestehenden Regelungen keine automatische Hinzurechnung von potenziellen Stimmrechten vor, sondern stellen klar, dass alle relevanten Fakten und Umstände zu berücksichtigen sind. Substanzielle potenzielle Stimmrechte können dem Inhaber die Möglichkeit geben, gegenwärtig die Aktivitäten des anderen Unternehmens zu lenken. Rechte sind substanziell, wenn die tatsächliche Möglichkeit zur Ausübung der Rechte besteht. Die Beurteilung, ob potenzielle Stimmrechte substanziell sind, ist vom Management vorzunehmen, wobei die Bedingungen und Konditionen des Instruments zu berücksichtigen sind: u.a., ob die Ausübung für den Inhaber vorteilhaft wäre und ob die Instrumente dann ausübbar sind, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten zu treffen sind. Somit ist in derartigen Fällen auf die genauen Umstände des Einzelfalls abzustellen.
Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen, an welchem die Beherrschung auf den Konzern übergegangen ist (Vollkonsolidierung). Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, an dem die Beherrschung endet. Strukturierte Einheiten, bei denen der Konzern nicht über die Mehrheit oder keine Stimmrechte verfügt, sind dennoch dem Kreis der Tochterunternehmen zuzuordnen, sofern Beherrschung vorliegt.
Die Kapitalkonsolidierung der Tochterunternehmen erfolgt nach IFRS 10 (Konzernabschlüsse) in Verbindung mit IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) durch Verrechnung des Beteiligungsbuchwertes mit dem neu bewerteten Eigenkapital des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbes (Erwerbsmethode).
Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Anschaffungsnebenkosten sind als Aufwand zu erfassen. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet, unabhängig vom Umfang der nicht beherrschenden Anteile. Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag nach nochmaliger Überprüfung direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die Auswirkungen aller wesentlichen konzerninternen Geschäftsvorfälle werden eliminiert. Dabei werden Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Konzernunternehmen verrechnet, Zwischenergebnisse aus konzerninternen Verkäufen von Vermögenswerten, die noch nicht an Dritte weiterveräußert sind, werden eliminiert. Auf temporäre Unterschiede aus Konsolidierungsmaßnahmen werden die nach IAS 12 (Ertragsteuern) erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen.
Die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen werden vom Zeitpunkt des Beginns bzw. bis zur Beendigung der Beherrschungsmöglichkeit in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung einbezogen. Konzerninterne Transaktionen, Salden und unrealisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen werden eliminiert. Im Falle von unrealisierten Verlusten werden übertragene Vermögenswerte auf eine etwaige Wertminderung überprüft.
Zum 31. Dezember 2022 wurden in den Konzernabschluss der Gigaset neben der Muttergesellschaft 17 (Vj. 18) Konzerngesellschaften einbezogen, davon 6 (Vj. 6) inländische und 11 (Vj. 12) ausländische Gesellschaften. Das Liquidationsverfahren der CFR Holding GmbH i.L., München, Deutschland, wurde im Geschäftsjahr 2022 abgeschlossen und die Gesellschaft aus dem Handelsregister gelöscht. Aufgrund der untergeordneten Bedeutung dieser Gesellschaft wurde diese bereits im Geschäftsjahr 2021 entkonsolidiert und somit nicht mehr in den Konzernabschluss einbezogen.
Im März 2022 wurde die Gigaset Communications Sweden AB (i.L.), Stockholm, Schweden infolge beendeter Liquidation gelöscht, so dass die Gesellschaft in diesem Zuge aus dem Gigaset Konzern entkonsolidiert wurde.
Einzelheiten zu den in den Konsolidierungskreis einbezogenen Tochterunternehmen finden sich in der Aufstellung des Anteilsbesitzes (§ 313 Abs. 2 HGB), die dem Konzernabschluss am Ende des Anhangs als Anlage beigefügt ist.
Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden zum 31. Dezember, d.h. zum Stichtag des Konzernabschlusses der Muttergesellschaft Gigaset AG, aufgestellt.
Die Einzelabschlüsse der ausländischen Konzerngesellschaften werden in die Berichtswährung des Gigaset Konzerns umgerechnet. Ihre funktionale Währung ist überwiegend die jeweilige Landeswährung, in Einzelfällen weicht die funktionale Währung von der Landeswährung ab. Funktionale Währung und Berichtswährung der Muttergesellschaft und damit des Konzernabschlusses ist der Euro.
Vermögenswerte und Schulden ausländischer Konzerngesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, rechnet Gigaset zum Stichtagskurs am Periodenende um. Aufwendungen, Erträge und das Ergebnis werden hingegen zum jährlichen Durchschnittskurs umgerechnet. Alle sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen wurden als eigener Posten im Eigenkapital erfasst.
Im Falle der Veräußerung einer ausländischen Konzerngesellschaft werden entstehende Währungsdifferenzen und die bis dahin in der Währungsrücklage erfassten Eigenkapitaldifferenzen erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil des Veräußerungsgewinns oder -verlustes erfasst.
Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Umrechnungsdifferenzen bei nicht-monetären Posten, deren Änderungen ihres beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam verrechnet werden, sind als Teil des Gewinns bzw. Verlustes aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert auszuweisen. Demgegenüber sind Umrechnungsdifferenzen bei nicht-monetären Posten, deren Änderungen ihres beizulegenden Zeitwerts im Eigenkapital berücksichtigt werden, im Eigenkapital erfasst.
Im Geschäftsjahr 2022 wurde im Juni die Türkei mit der Landeswährung Türkische Lira für Rechnungslegungszwecke als Hochinflationsland eingestuft, sodass mit diesem Zeitpunkt erstmals die Anwendung des IAS 29 "Rechnungslegung in Hochinflationsländern" für das türkische Tochterunternehmen der Gigaset mit der funktionalen Währung Türkische Lira verpflichtend angewendet wurde.
Der Gigaset Konzern bezieht seine türkische Konzerngesellschaft in den Konzernabschluss der Gigaset AG ein. Nach IAS 21.43 erfordert dies, dass der Abschluss der türkischen Konzerngesellschaft gemäß IAS 29 an die Inflationsentwicklung angepasst werden muss und erst im Anschluss die Umrechnung der Bilanzposten und der Gewinn- und Verlustrechnung in die funktionale Währung des Konzernabschlusses Euro erfolgt. Die Vergleichsangaben im Konzernabschluss werden entsprechend den Vorgaben in IAS 29 nicht rückwirkend angepasst.
Die historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden um die Einflüsse der Inflation zum Bilanzstichtag retrospektiv mit dem aktuellen Preisindex des vom Türkischen Statistischen Amtes (TURKSTAT) ausgegebenen Consumer Price Index angepasst. Der zum Abschlussstichtag angewandte Wert des Indexes beträgt 1.128,5 (31. Dezember 2021: 687,0 / 31. Dezember 2020: 504,8).
Der Gewinn aus der Nettoposition der monetären Posten beträgt TEUR 193 und aus den nichtmonetären Posten resultiert ein Verlust in Höhe von TEUR 27. Die Auswirkungen für die Inflationsbilanzierung der türkischen Konzerngesellschaft ist in Summe für den Konzern nicht wesentlich.
Die für die Währungsumrechnung zu Grunde gelegten Wechselkurse wesentlicher Währungen sind in der folgenden Tabelle dargestellt.
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| Stichtagskurs a | Durchschnittskurs a | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2022 | 31.12.2021 | 2022 | 2021 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Argentinien | ARS | 187,6419 | 116,2496 | 136,3595 | 112,2680 |
| Schweiz | CHF | 0,9850 | 1,0334 | 1,0054 | 1,0814 |
| China | CNY | 7,3782 | 7,1891 | 7,0900 | 7,6349 |
| Tschechien | CZK | 24,1435 | 24,8605 | 24,5592 | 25,6475 |
| Dänemark | DKK | 7,4364 | 7,4368 | 7,4396 | 7,4370 |
| Großbritannien | GBP | 0,8868 | 0,8399 | 0,8526 | 0,8601 |
| Hongkong | HKD | 8,3215 | 8,8265 | 8,2521 | 9,1992 |
| Japan | JPY | 140,6629 | 130,2986 | 138,0276 | 129,8645 |
| Norwegen | NOK | 10,5032 | 9,9885 | 10,0990 | 10,1649 |
| Polen | PLN | 4,6850 | 4,5940 | 4,6857 | 4,5648 |
| Russland | RUB | 76,5506 | 84,9736 | 73,6547 | 87,2389 |
| Schweden | SEK | 11,0781 | 10,2557 | 10,6270 | 10,1451 |
| Singapur | SGD | 1,4309 | 1,5278 | 1,4521 | 1,5897 |
| Türkei | TRY | 19,9834 | 15,1385 | 17,3862 | 10,4813 |
| USA | USD | 1,0676 | 1,1318 | 1,0539 | 1,1835 |
a Gegenwert für EUR 1
Für den Konzernabschluss werden, wie in den Vorjahren, unter Beachtung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, die Einzelabschlüsse der konsolidierten Gesellschaften zugrunde gelegt. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte grundsätzlich auf Basis des historischen Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzips. Sofern hiervon auf Grund der geltenden Bestimmungen abzuweichen war, wird dies in den folgenden Abschnitten bei der Erläuterung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet wurden, entsprechend erläutert.
Gigaset realisiert Umsatzerlöse aus Waren der eigenen Produktion sowie Handelswaren, wenn die Verfügungsgewalt über abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht, das heißt, wenn der Kunde die Fähigkeit besitzt, die Nutzung der übertragenen Güter oder Dienstleistungen zu bestimmen und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen daraus zieht. Voraussetzung dabei ist, dass ein Vertrag mit durchsetzbaren Rechten und Pflichten besteht und unter anderem der Erhalt der Gegenleistung unter Berücksichtigung der Bonität des Kunden wahrscheinlich ist. Die Umsatzerlöse entsprechen dem Transaktionspreis, zu dem Gigaset voraussichtlich berechtigt ist. Variable Gegenleistungen, wie Bonus- und Skontovereinbarungen, sind im Transaktionspreis enthalten, wenn es hochwahrscheinlich ist, dass es nicht zu einer signifikanten Änderung der Umsatzerlöse kommt, sobald die Unsicherheit in Verbindung mit der variablen Gegenleistung nicht mehr besteht. Der Betrag der variablen Gegenleistung wird entweder nach der Erwartungswertmethode, oder mit dem wahrscheinlichsten Betrag ermittelt, abhängig davon, welcher Wert die variable Gegenleistung am zutreffendsten abschätzt. Für Skontovereinbarungen wird der wahrscheinlichste Wert ermittelt. Wenn der Zeitraum zwischen der Übertragung der Güter oder Dienstleistungen und dem Zahlungszeitpunkt zwölf Monate übersteigt und ein signifikanter Nutzen aus der Finanzierung für den Kunden oder Gigaset resultiert, wird die Gegenleistung um den Zeitwert des Geldes angepasst. Wenn ein Vertrag mehrere abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen umfasst, wird der Transaktionspreis auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf die Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Falls Einzelveräußerungspreise nicht direkt beobachtbar sind, schätzt Gigaset diese in angemessener Höhe. Für jede Leistungsverpflichtung werden Umsatzerlöse entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum realisiert. Der Umsatz des Gigaset-Konzerns wird überwiegend zeitpunktbezogen vereinnahmt, wobei ein zeitraumbezogener Umsatzanteil durch den Bereich Smart Home zukünftig voraussichtlich zunehmen wird.
Gigaset hat mit Kunden Vereinbarungen zu Marketingaktivitäten getroffen, die für Gigaset ausgeführt werden. Für diese Aktivitäten erhalten die Kunden Vergütungen, welche als Werbekostenzuschüsse bezeichnet werden. Die Marketingaktivitäten stellen eine vom Kunden zu entrichtende Gegenleistung im Sinne des IFRS 15 dar. Wenn der Kunde für die gewährte Zahlung eine Gegenleistung (Marketingleistung) erbringt, stellt diese eine eigene Leistung des Kunden dar. In diesem Fall ist die an den Kunden zu entrichtende Gegenleistung nicht umsatzmindernd zu berücksichtigen, sondern als Aufwand zu erfassen. Pauschale Werbekostenzuschüsse, denen keine konkreten Maßnahmen gegenüberstehen, werden weiterhin umsatzmindernd erfasst.
Gigaset ist zur Abgabe von Copyright Levies an die Zentralstelle für Private Überspielungsrechte (ZPÜ) verpflichtet. IFRS 15 sieht grundsätzlich vor, dass Beträge, die im Interesse Dritter eingezogen werden, nicht in den Transaktionspreis einzubeziehen sind. Die Copyright Levy-Abgaben werden daher nicht als Teil der Umsatzerlöse berücksichtigt.
Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam erfasst. Ausgaben für Forschungsaktivitäten werden als Aufwand erfasst. Ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert, der aus der Entwicklungstätigkeit des Konzerns entsteht, wird nur bei Vorliegen der Kriterien nach IAS 38 aktiviert. Sofern ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert nach IAS 38 nicht erfasst werden darf, werden die Entwicklungskosten in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind.
Die "Erträge aus der Auflösung von negativen Unterschiedsbeträgen aus der Kapitalkonsolidierung" werden innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge ausgewiesen und sind Teil des EBITDA. Gewinne bzw. Verluste aus Entkonsolidierungen werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen und sind somit ebenfalls Teil des EBITDA.
Die Kosten für Forschungsaktivitäten, d.h. für Aktivitäten, die unternommen werden, um neue wissenschaftliche oder technische Erkenntnisse zu gewinnen, werden in voller Höhe als Aufwand erfasst. Die Kosten für Entwicklungsaktivitäten, d.h. für solche Aktivitäten, die Forschungsergebnisse in einen Plan oder einen Entwurf für die Produktion von neuen oder deutlich verbesserten Produkten und Prozessen umsetzen, werden dagegen aktiviert. Voraussetzung dafür ist, dass die Entwicklungskosten verlässlich ermittelt werden können, das Produkt oder der Prozess technisch und wirtschaftlich realisierbar sowie zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich ist. Darüber hinaus muss Gigaset die Absicht haben und über ausreichende Ressourcen verfügen, die Entwicklung abzuschließen und den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen. Die Aktivierbarkeit immaterieller Vermögenswerte wird anhand eines Meilensteinkonzepts vorgenommen, welches exakt definiert, ab welchem Meilenstein eine Aktivierung vorzunehmen ist. Die aktivierten Kosten umfassen die Materialkosten, die Fertigungslöhne und die direkt zurechenbaren allgemeinen Gemeinkosten, wenn diese dazu dienen, die Nutzung des Vermögenswerts vorzubereiten und nach IAS 23 zu aktivierende Fremdkapitalkosten, sofern diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Die aktivierten Kosten sind in der Position "Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte" enthalten. Die sonstigen Entwicklungskosten werden aufwandswirksam unmittelbar bei ihrem Entstehen erfasst. Die aktivierten Entwicklungskosten setzt das Unternehmen zu Herstellungskosten an, abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen und außerplanmäßigen Abschreibungen.
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, sofern mit angemessener Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass die mit der Zuwendung verbundenen Bedingungen erfüllt werden. Ertragszuschüsse werden den Perioden, in denen die dazugehörigen Kosten anfallen, zugeordnet und von den entsprechenden Aufwendungen abgezogen. Zuschüsse für Investitionen werden gemäß IAS 20 (Zuwendungen der öffentlichen Hand) passivisch in der Bilanz abgegrenzt und zeitanteilig über die Nutzungsdauer des Vermögenswertes in der Gewinn - und Verlustrechnung als sonstiger betrieblicher Ertrag aufgelöst.
Beihilfen der öffentlichen Hand in Form von Garantien der öffentlichen Hand für Darlehen von Finanzinstituten werden bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts des Darlehens berücksichtigt.
Zinserträge und Zinsaufwendungen werden periodengerecht unter Berücksichtigung der ausstehenden Darlehenssumme und des anzuwendenden Zinssatzes nach der Effektivzinsmethode abgegrenzt. Der anzuwendende Zinssatz entspricht dem Zinssatz, der die geschätzten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes auf den Nettobuchwert des Vermögenswertes abzinst.
Die Erfassung von Zinsaufwendung für Leasingverhältnisse erfolgt entsprechend den Vorschriften des IFRS 16, Leasingverhältnisse.
Die Nettozinsaufwendungen aus Pensionsverpflichtungen werden, abweichend zu den Vorjahren (siehe Abschnitt Änderungen im Ausweis der Zinsaufwendungen aus Pensionsverpflichtungen), nach IAS 19.134 im Finanzergebnis als Zinsaufwendungen ausgewiesen.
Dividendenerträge aus finanziellen Vermögenswerten werden mit Entstehung des Rechtsanspruchs des Gesellschafters auf Zahlung erfasst.
Der Konzernsteuersatz beträgt im Berichtsjahr 32 % (Vj. 32 %).
Für die Ermittlung der laufenden Steuern in Deutschland wird auf ausgeschüttete und einbehaltene Gewinne ein einheitlicher Körperschaftsteuersatz von 15,0 % und darauf ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % zugrunde gelegt. Neben der Körperschaftsteuer wird für in Deutschland erzielte Gewinne Gewerbesteuer erhoben, die Gewerbesteuerbelastung liegt im Durchschnitt bei 16,1 %.
Der von ausländischen Tochtergesellschaften erwirtschaftete Gewinn wird auf der Grundlage des jeweiligen nationalen Steuerrechts ermittelt und mit dem im Sitzland maßgeblichen Steuersatz versteuert. Die anzuwendenden landesspezifischen Ertragsteuersätze liegen zwischen 15,0 % (Vj. 15,8 %) und 32,0 % (Vj. 32,0 %).
Latente Steuern werden auf alle temporären Differenzen zwischen den steuerlichen Wertansätzen und den Wertansätzen nach IFRS sowie auf Konsolidierungseffekte gebildet. Dabei kommt die bilanzorientierte Verbindlichkeitsmethode zur Anwendung. Latente Steueransprüche werden angesetzt, sofern es wahrscheinlich ist, dass diese auch genutzt werden können. Für die Berechnung der latenten Steueransprüche und -schulden werden Steuersätze zugrunde gelegt, die im Zeitpunkt der Realisierung des Vermögenswerts beziehungsweise der Erfüllung der Schuld voraussichtlich gültig sind.
Bei der Aktivierung latenter Steuerüberhänge wird wie folgt verfahren:
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| ― | Bei Unternehmenserwerben werden latente Steueransprüche auf steuerliche Verlustvorträge und temporäre Differenzen zum Akquisitionsstichtag grundsätzlich entsprechend den allgemeinen Vorschriften gebildet; sofern jedoch Sanierungsfälle erworben werden, werden aktive latente Steuern nicht gebildet, ausgenommen bis zur Höhe vorhandener latenter Steuerschulden, sofern eine Verrechnung zulässig ist. |
| ― | Bei Gesellschaften, die eine Verlusthistorie aufweisen, erfolgt eine Aktivierung latenter Steuern jedenfalls zum Ausgleich vorhandener latenter Steuerschulden, und darüber hinaus, soweit auf Grund einer positiven Planung eine Nutzung der Verlustvorträge wahrscheinlich ist. |
| ― | Bei Gesellschaften, die eine Gewinnhistorie und eine positive Planung aufweisen, werden insoweit ebenfalls bestehende steuerliche Verlustvorträge und latente Steueransprüche auf temporäre Differenzen aktiviert. |
Auf latente Steueransprüche, deren Realisierung in einem planbaren Zeitraum nicht mehr zu erwarten ist, werden Wertminderungen vorgenommen. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden überprüft und in dem Umfang aktiviert, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass künftig zu versteuerndes Einkommen deren Realisation ermöglicht. Als Planungszeitraum für den Ansatz latenter Steueransprüche wird ein Planungszeitraum von 5 Jahren zu Grunde gelegt. Der Zeitraum für das Konzern-Budget beträgt 3 Jahre (Vorjahr: 3 Jahre), jedoch wird für die Prüfung der Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern das letzte Budget-Jahr der jeweiligen Gesellschaft für die letzten beiden Planungszeiträume unverändert fortgeschrieben.
Latente Steuern, die sich auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten beziehen, werden im Eigenkapital ausgewiesen. Latente Steueransprüche und -schulden werden miteinander verrechnet, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden besteht. Zudem müssen sich die latenten Steuern auf Ertragsteuern desselben Steuersubjekts beziehen, die Ertragsteuern wiederum müssen von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.
Die Ermittlung des Ergebnisses je Aktie erfolgt nach den Vorgaben des IAS 33 (Ergebnis je Aktie) mittels Division des Konzernergebnisses durch die durchschnittliche gewichtete Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf gewesenen Aktien. Ein verwässertes Ergebnis je Aktie liegt dann vor, wenn aus dem Stammkapital neben Stamm- und Vorzugsaktien auch Eigenkapitalinstrumente oder Fremdkapitalinstrumente ausgegeben werden, die zukünftig zu einer Erhöhung der Aktienzahl führen könnten. Dieser Verwässerungseffekt wird ermittelt und angegeben.
Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben, wenn sie eine bestimmbare Nutzungsdauer haben.
Folgende geschätzte Nutzungsdauern werden dabei zugrunde gelegt:
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| ― | Patente, Gebrauchsmuster, Warenzeichen, Verlags-/Urheber-/Leistungsrechte: über die voraussichtliche Nutzungsdauer, in der Regel aber zwischen 3 - 10 Jahre |
| ― | Marken, Firmenlogos, ERP-Software und Internet Domain Namen: 5 - 10 Jahre |
| ― | Kundenbeziehungen /-listen: über die voraussichtliche Nutzungsdauer, in der Regel aber zwischen 2 - 5 Jahre |
| ― | Urheberrechtlich geschützte Software: 3 Jahre |
Wird eine Wertminderung erkannt, die über die regelmäßige Abschreibung hinausgeht, wird auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben.
Erworbene immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern gemäß IAS 36 einmal jährlich einem Wertminderungstest unterzogen. Liegt der erzielbare Betrag unter dem Buchwert, erfolgt eine ergebniswirksame Berücksichtigung der Wertminderung.
Kommt es im Wege der Kaufpreisallokation nach IFRS 3 zu einer Aktivierung von Kundenlisten, Kundenbeziehungen oder vorteilhaften Verträgen, so werden diese über ihre geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Sofern es Anzeichen für eine Wertminderung gibt, werden diese Vermögenswerte einem Wertminderungstest unterzogen.
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, die aus der Entwicklungstätigkeit des Konzerns entstehen, werden nur bei Vorliegen der Kriterien des IAS 38 (Immaterielle Vermögenswerte) aktiviert. Herstellungskosten umfassen alle direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der fertigungsbezogenen Gemeinkosten und nach IAS 23 zu aktivierende Fremdkapitalkosten, sofern diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Sofern selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte danach nicht angesetzt werden dürfen, werden die Entwicklungskosten in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Ausgaben für Forschungsaktivitäten werden immer als Aufwand erfasst.
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden über den Zeitraum, in der Regel über fünf Jahre abgeschrieben, über welchen sie dem Unternehmen voraussichtlich einen wirtschaftlichen Nutzen generieren. Sofern die Entwicklung zum Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen ist, werden die aktivierten Vermögenswerte einem Wertminderungstest nach IAS 36 unterzogen; nach Abschluss der Entwicklungstätigkeit erfolgt der Wertminderungstest nur, wenn Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen.
Sämtliche Sachanlagen werden zu ihren um Abschreibungen verminderten historischen Anschaffungs-/ Herstellungskosten bewertet. Anschaffungskosten beinhalten die direkt dem Erwerb zurechenbaren Anschaffungskosten, Herstellungskosten umfassen alle direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der fertigungsbezogenen Gemeinkosten und nach IAS 23 zu aktivierende Fremdkapitalkosten, sofern diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Wesentliche Komponenten einer Sachanlage werden einzeln angesetzt und abgeschrieben. Nachträgliche Anschaffungs-/ Herstellungskosten werden nur dann als Teil der Anschaffungs-/ Herstellungskosten des Vermögenswertes berücksichtigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass daraus dem Konzern zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten des Vermögenswertes zuverlässig ermittelt werden können. Alle anderen Reparaturen und Wartungen werden in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in dem sie angefallen sind.
Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben. Bei allen weiteren Vermögenswerten erfolgt die Abschreibung linear, wobei die Anschaffungskosten über die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte wie folgt auf den Restbuchwert abgeschrieben werden:
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| ― | Gebäude: 10 - 50 Jahre |
| ― | Technische Anlagen und Maschinen: 5 - 15 Jahre |
| ― | Betriebs- und Geschäftsausstattung: 2 - 10 Jahre |
Die Restbuchwerte und wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswertes seinen geschätzten erzielbaren Betrag, so wird er gemäß IAS 36 sofort auf Letzteren abgeschrieben. Gewinne und Verluste aus den Abgängen von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und dem Restbuchwert ermittelt und erfolgswirksam erfasst.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien ("Renditeimmobilien") sind Grundstücke und/oder Gebäude bzw. Gebäudeteile, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden. Im Zugangsjahr werden diese Immobilien mit ihren Anschaffungs- und/oder Herstellungskosten inklusive angefallenen Transaktionskosten erfasst. Wird eine bislang eigengenutzte Immobilie zukünftig als Renditeimmobilien genutzt ("Nutzungsänderung"), wird diese in die Renditeimmobilien umgegliedert. Für die Bilanzierung von Renditeimmobilien wendet Gigaset das "Fair-Value-Model" (Modell des beizulegenden Zeitwerts) an. Etwaige zu erfassende Neubewertungseffekte aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert werden bei der Umgliederung von Bestandsimmobilien direkt im Eigenkapital unter Berücksichtigung von latenten Steuern erfasst. Laufende Änderungen beim beizulegenden Zeitwert für Renditeimmobilien im Rahmen der Folgebewertung sind erfolgswirksam zu erfassen. Eine planmäßige Abschreibung von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Renditeimmobilien erfolgt nicht.
Fremdkapitalkosten sind als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren, wenn es sich bei dem Vermögenswert:
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| ― | um einen qualifizierten Vermögenswert handelt und |
| ― | die zu aktivierenden Fremdkapitalkosten wesentlich sind. |
Ein qualifizierender Vermögenswert ist ein Vermögenswert, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Dies können Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte während der Entwicklungsphase oder kundenspezifische Vorräte sein.
Vermögenswerte, die eine unbestimmte Nutzungsdauer haben, werden nicht planmäßig abgeschrieben; sie werden jährlich auf einen möglichen Wertminderungsbedarf hin geprüft bzw. immer dann, wenn Indikatoren hierfür vorliegen. Vermögenswerte sowie Nutzungsrechte, die aus Leasingverhältnissen resultieren, die einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden auf einen möglichen Wertminderungsbedarf geprüft, wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert gegebenenfalls nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsaufwand wird in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwertes erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswertes abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Für den Werthaltigkeitstest werden Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene zusammengefasst, um für die Cashflows separat identifiziert werden zu können (zahlungsmittelgenerierende Einheiten).
Kommt es in einer nachfolgenden Periode zu einer Umkehrung der Wertminderung, wird der Buchwert des Vermögenswertes (der zahlungsmittelgenerierenden Einheit) auf den neu geschätzten erzielbaren Betrag erhöht. Die Erhöhung des Buchwertes ist dabei auf den fortgeführten Wert beschränkt, der bestimmt worden wäre, wenn für den Vermögenswert (die zahlungsmittelgenerierende Einheit) in Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine Umkehrung des Wertminderungsaufwandes wird sofort erfolgswirksam erfasst.
In der Berichtsperiode gab es immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer. Diese wurden einem Wertminderungstest gemäß IAS 36 unterzogen.
Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag, der dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmen Zeitraum zu kontrollieren. Der Konzern erfasst als Leasingnehmer grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen (Bilanzposition "Nutzungsrechte") und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten (Bilanzposition "Leasingverbindlichkeiten" sowohl unter den kurzfristigen als auch langfristigen Schulden). Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten folgende Leasingzahlungen:
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| ― | feste Zahlungen abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize, |
| ― | variable Zahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind und deren erstmalige Bewertung anhand des am Bereitstellungsdatum gütigen Indexes oder (Zins-) Satzes vorgenommen wird (z.B. Zahlungen, die an einen Referenzzinssatz wie den €STR gebunden sind), |
| ― | erwartete Restwertzahlungen aus Restwertgarantien, |
| ― | den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die Ausübung als hinreichend sicher eingeschätzt wurde und |
| ― | Vertragsstrafen für die Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in dessen Laufzeit berücksichtigt ist, dass eine Kündigungsoption in Anspruch genommen wird durch welche eine solche indiziert wird. |
Leasingzahlungen werden mit dem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingverhältnis implizit zu Grunde liegt, sofern dieser bestimmbar ist. Ansonsten erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz, welcher jeweils die Laufzeit des Vertrages, das wirtschaftliche Umfeld als auch die Vertragswährung berücksichtigt. Nutzungsrechte werden mit den Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen:
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| ― | Leasingverbindlichkeit (wie weiter oben in diesem Abschnitt beschreiben), |
| ― | bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen, |
| ― | abzüglich erhaltener Leasinganreize, |
| ― | zuzüglich anfänglicher direkter Kosten und |
| ― | die geschätzten Kosten, die dem Leasingnehmer bei Demontage und Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswerts, bei Wiederherstellung des Standorts oder bei Rückversetzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts in den, in der Leasingvereinbarung verlangten Zustand, entstehen (Rückbauverpflichtungen). |
Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibung auf Nutzungsrechte wird linear über den Zeitraum des Vertragsverhältnisses vorgenommen. Für Leasinggegenstände von geringem Wert (mit einem zu Grunde liegenden beizulegenden Zeitwert von weniger als EUR 5.000 - "low value leases") und für kurzfristige Leasingverhältnisse (weniger als zwölf Monate - "short-term leases") wird von den Anwendungserleichterungen Gebrauch gemacht und die Zahlungen als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb des EBITDA erfasst.
Die aktivierten Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen werden über die maßgebliche Nutzungsdauer (Vertragslaufzeit bzw. wirtschaftliche Nutzungsdauer bei erwartetem Eigentumsübergang) abgeschrieben und mindern somit das EBIT des Konzerns. Der auf die Leasingverhältnisse zuzurechnende Zinsanteil gemäß Effektivzinsmethode wird nach dem EBIT innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt und beeinflusst ebenfalls das Konzernergebnis.
Bei Verträgen, die neben Leasingkomponenten auch Nicht-Leasingkomponenten enthalten, wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf eine Trennung dieser zu verzichten, wenn diese nicht unmittelbar aus dem Vertrag ersichtlich ist. Daneben werden konzerninterne Leasingverhältnisse - der internen Steuerung entsprechend - gemäß IFRS 8 - nicht entsprechend den Bestimmungen von IFRS 16, Leasingverhältnisse, abgebildet, sondern auf Grund des Umstandes, dass Effekte hieraus im Rahmen der Konsolidierung eliminiert werden, analog zu "low value leases" und "short-term leases" über das laufende Ergebnis abgebildet.
Leasingverträge für Immobilien enthalten in der Regel Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Derartige Vertragskonditionen bieten dem Konzern eine größtmögliche Flexibilität. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten werden sämtliche Tatsachen und Umstande berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Laufzeitänderungen aus der Ausübung bzw. Nicht-Ausübung solcher Optionen werden bei der Vertragslaufzeit nur berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind.
Sofern es im Zeitablauf von Leasingvereinbarungen zu Neueinschätzungen ("reassessements") wie z.B. einer geänderten Einschätzung hinsichtlich der Ausübung einer Verlängerungsoption oder Änderung einer Leasingrate oder aber gar zur Änderung der Leasingvereinbarung ("modification") kommt, wird diesem Umstand im Zeitpunkt der Neueinschätzung bzw. Änderung entsprechend Rechnung getragen und eine korrespondierende Anpassung des Nutzungsrechts sowie der Leasingverbindlichkeit vorgenommen. Auf nähere Angaben zu Unsicherheiten und Ermessensspielräumen bzgl. der Bilanzierung von Leasingverhältnissen wird weiter unten unter "Annahmen und Schätzungen bei der Bilanzierung und Bewertung" eingegangen.
Vorräte sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Herstellungskosten umfassen Materialeinzelkosten und, falls zutreffend, Fertigungseinzelkosten sowie der Produktion zurechenbare Gemeinkosten, basierend auf einer normalen Auslastung der Produktionskapazität. Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden nach der Methode des gewichteten Durchschnitts berechnet. Der Nettoveräußerungswert stellt den geschätzten Verkaufspreis abzüglich aller geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung sowie der Kosten für Marketing, Verkauf und Vertrieb dar. Sofern notwendig, werden Abwertungen für Überreichweiten, Überalterung sowie für verminderte Gängigkeit vorgenommen. Für die Bewertung des Vorratsvermögens wird das gleitende Durchschnittspreisverfahren als Bewertungsvereinfachungsverfahren genutzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Abzug von Wertminderungen ausgewiesen, sofern diese nicht dem Factoring unterliegen. Eine Wertminderung bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird erfasst, sofern die Ermittlung auf Basis des "Life Time Expected Loss" eine solche indiziert. Die Wertminderung wird erfolgswirksam erfasst. Sofern die Gründe für in früheren Perioden vorgenommene Wertberichtigungen nicht mehr vorliegen, erfolgen entsprechende Zuschreibungen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche einer Factoringvereinbarung unterliegen, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert und sind innerhalb der finanziellen Vermögenswerte der Kategorie "zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam" (FVPL) zugeordnet.
Einzelne Unternehmen der Gigaset Gruppe treten ihre Kundenforderungen teilweise an finanzierende Unternehmen (Forderungskäufer) ab. Entsprechend IFRS 9 werden verkaufte Kundenforderungen nur dann ausgebucht, wenn wesentliche Teile der im Forderungsbestand enthaltenen Risiken auf den Forderungskäufer übertragen werden. Durch vertragliche Vereinbarungen wird das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Kunden (Delkredere) zu wesentlichen Teilen auf den Forderungskäufer übertragen. Gigaset trägt jeweils noch einen Teil des Zins- und Spätzahlungsrisikos aus diesen Forderungen und bilanziert die Forderungen daher in Höhe des weiter bestehenden Engagements (Continuing Involvement). Diesen Forderungen steht eine Verbindlichkeit gegenüber, deren Höhe die bei Gigaset verbliebenen Verpflichtungen widerspiegelt. Gemäß den Anforderungen des IFRS 9 erfolgt daher zum Bilanzstichtag eine Teilausbuchung der verkauften Forderungen, wobei der Anteil, der als "Continuing Involvement" verbleibt, verglichen mit dem Gesamtbetrag der veräußerten Forderungen, gering ist. Die vom finanzierenden Unternehmen zunächst als Sicherheit einbehaltenen Kaufpreiseinbehalte aus Factoring werden separat unter den sonstigen Vermögenswerten bilanziert. Sie werden fällig, sobald die Zahlung des Kunden eingegangen ist.
Das durch den Kaufpreiseinbehalt verbleibende Spätzahlungsrisiko sowie das verbleibende Zinsrisiko werden unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als "Continuing Involvement" bilanziert. Diesem verbleibenden Engagement steht eine korrespondierende sonstige Verbindlichkeit gegenüber, in der zusätzlich das Risiko des Ausfalls der Forderung gegenüber dem Forderungskäufer aus dem Kaufpreiseinbehalt berücksichtigt wird. Der Ausweis erfolgt unter den kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten.
Zusätzlich werden mit dem Forderungskäufer Sperreinbehalte für das Veritätsrisiko sowie das Risiko von Erlösschmälerungen vereinbart, die unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen werden. Die Sperreinbehalte werden nach einer Sperrfrist vollständig fällig, sofern keine Friktion in den Zahlungsflüssen aufgetreten ist.
Die Zahlung des Kaufpreises durch den Forderungskäufer erfolgt entweder bei Zahlungseingang bei dem Forderungskäufer oder gegen Verzinsung auf Anforderung des abtretenden Unternehmens. Der noch ausstehende Teil der Kaufpreisforderung ist unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen.
Zinsaufwendungen, die aus dem Verkauf der Forderungen resultieren, werden im Finanzergebnis erfasst. Verwaltungsgebühren werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel, Sichteinlagen, andere kurzfristige hochliquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten, welche keinem Wertänderungsrisiko unterliegen. Der Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. In Anspruch genommene Kontokorrentkredite werden als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten unter den kurzfristigen Finanzschulden ausgewiesen.
Die Kategorisierung der finanziellen Vermögenswerte hängt vom jeweiligen Geschäftsmodell von Gigaset zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte und den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme ab. Beim jeweiligen Geschäftsmodell wird zwischen "halten" ("collect"), "halten und verkaufen" ("hold and collect") sowie "andere" ("other") unterschieden. Bei den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme wird geprüft, ob diese lediglich Zins- und Tilgungszahlungen ("solely payments of principal and interest" - "sppi") darstellen. In Abhängigkeit des Geschäftsmodells und der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme werden die finanziellen Vermögenswerte bei Gigaset in die folgenden Kategorien unterteilt:
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| ― | Zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) |
| ― | Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam (FVPL) |
| ― | Zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis (FVOCI) |
| ― | Finanzielle Vermögenswerte (Hedge Accounting). |
Der beizulegende Zeitwert wird als Preis definiert, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes ist auch das Kontrahentenrisiko mit in die Bewertung einzubeziehen.
Alle Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag angesetzt, dem Tag, an dem sich der Konzern zum Kauf bzw. Verkauf des Vermögenswertes verpflichtet. Finanzielle Vermögenswerte, die einer Kategorie angehöhren, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, werden anfänglich zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten angesetzt. Sie werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen erloschen sind oder übertragen wurden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat.
Dieser Kategorie werden finanzielle Vermögenswerte zugeordnet, die sowohl das Geschäftsmodell "halten" als auch das "sppi"-Kriterium für die vertraglichen Zahlungsströme erfüllen. Hierunter fallen bei Gigaset im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Darlehen und sonstige finanzielle Forderungen und Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente. Sie zählen zu den kurzfristigen Vermögenswerten, soweit deren Fälligkeit am Bilanzstichtag zwölf Monate nicht übersteigt und zu den langfristigen Vermögenswerten bei Fälligkeiten am Bilanzstichtag von mehr als zwölf Monaten. Die Folgebewertung dieser Vermögenswerte erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, sind grundsätzlich nach einem 3-Stufenmodell zu ermitteln (Stufe 1: "Expected Loss" für 12 Monate, Stufe 2 bei signifikanter Erhöhung des Ausfallsrisikos: "Life Time Expected Loss", Stufe 3: individuelle Bewertung auf Grund eines erwarteten Kreditausfalls). Eine Ausnahme hiervon gilt für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen für welche aus Vereinfachungsgründen die Ermittlung einer möglichen Wertberichtigung auf Basis des "Life Time Expected Loss"-Modells erfolgt.
Diese Kategorie beinhaltet finanzielle Vermögenswerte, die keiner anderen Kategorie zuzuordnen sind, und solche, die von Beginn an als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert auf Grund der "Fair Value" - Option so kategorisiert wurden. Sie zählen zu den kurzfristigen Vermögenswerten, soweit deren Fälligkeit am Bilanzstichtag zwölf Monate nicht übersteigt und zu den langfristigen Vermögenswerten bei Fälligkeiten am Bilanzstichtag von mehr als zwölf Monaten. Die Folgebewertung für diese Vermögenswerte erfolgt zum beizulegenden Zeitwert mit einer erfolgswirksamen Erfassung der Wertänderungen. Zu dieser Kategorie zählen auch derivative Finanzinstrumente. Hierfür verweisen wir auf die Ausführung in diesem Abschnitt unter "Derivative Finanzinstrumente".
Dieser Kategorie werden finanzielle Vermögenswerte zugeordnet, die sowohl das Geschäftsmodell "halten und verkaufen" als auch das "sppi"-Kriterium für die vertraglichen Zahlungsströme erfüllen. Zudem werden in dieser Kategorie Eigenkapitalinstrumente, bei welchen Gigaset beim erstmaligen Ansatz vom Wahlrecht zur erfolgsneutralen Folgebewertung Gebrauch macht, ausgewiesen. Die Folgebewertung dieser Finanzinstrumente erfolgt zum beizulegenden Zeitwert mit einer Erfassung der Wertschwankungen im sonstigen Ergebnis ("OCI"). Bei Abgang von finanziellen Vermögenswerten, deren Wertänderungen zuvor im sonstigen Ergebnis ("OCI") erfassten wurden, sind die kumulierten Wertänderungen erfolgswirksam in das Periodenergebnis umzubuchen ("Recycling"), sofern diese Vermögenswerte im Vorfeld auch so klassifiziert wurden. Das gilt nicht für Eigenkapitalinstrumente nach IFRS 9, für die kein "Recycling" vorgesehen ist, bei welchen die Bewertungseffekte im Eigenkapital verbleiben.
Sofern finanzielle Vermögenswerte - im Fall von Gigaset Fremdwährungsderivate - im Rahmen der Vorschriften des Hedge Accounting gemäß IFRS 9 erfasst werden, sind diese entsprechend den Vorschriften für das Hedge Accounting zu bilanzieren. Bezüglich der Behandlung von derivativen Finanzinstrumenten im Rahmen eines Hedges verweisen wir auf die folgenden Ausführungen unter "Derivative Finanzinstrumente".
Die Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten erfolgt gemäß IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert am Stichtag, soweit dieser verlässlich bestimmbar ist. Die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der derivativen Finanzinstrumente erfasst das Unternehmen entweder in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung oder, sofern es sich um Cashflow Hedges (Absicherung von Zahlungsströmen) handelt, nach Berücksichtigung von latenten Ertragsteuern, im Eigenkapital unter der Position "übriges kumuliertes Eigenkapital".
Cashflow Hedges (Absicherung von Zahlungsströmen): Den effektiven Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts derivativer Instrumente, die als sogenannte Cashflow Hedges bestimmt sind, werden nach Berücksichtigung von latenten Ertragsteuern unter der Position "übriges kumuliertes Eigenkapital" ausgewiesen. Der ineffektive Teil wird sofort erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die im Eigenkapital aufgelaufenen Beträge werden in den gleichen Perioden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in denen sich das Grundgeschäft in der Konzern-Gewinn und Verlustrechnung niederschlägt. Das Unternehmen hat in der Berichtsperiode Cashflow Hedges ausschließlich für Sicherungsgeschäfte von geplanten Fremdwährungstransaktionen bilanziert.
Der beizulegende Zeitwert wird als Preis definiert, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes ist auch das Kontrahentenrisiko mit in die Bewertung einzubeziehen.
Enthält ein Vertrag ein oder mehrere eingebettete Derivate, die gemäß IFRS 9 gesondert ausgewiesen werden müssen, werden diese sowohl bei der erstmaligen Bilanzierung als auch in den Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Gewinne oder Verluste aus Zeitwertschwankungen werden erfolgswirksam erfasst.
Aktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Kosten, die direkt der Ausgabe von neuen Aktien oder Optionen zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital als Abzug von den Emissionserlösen bilanziert.
Wenn ein Unternehmen des Konzerns Eigenkapitalanteile der Gesellschaft kauft, wird der Wert der bezahlten Gegenleistung, einschließlich direkt zurechenbarer zusätzlicher Kosten (gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Steuern), vom Eigenkapital, das den Aktionären des Unternehmens zusteht, abgezogen, bis die Aktien eingezogen, wieder ausgegeben oder weiterverkauft werden. Werden solche Anteile nachträglich wieder ausgegeben oder verkauft, wird die erhaltene Gegenleistung, netto nach Abzug direkt zurechenbarer zusätzlicher Transaktionskosten und zusammenhängender Ertragsteuern, im Eigenkapital, das den Aktionären des Unternehmens zusteht, erfasst.
Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, die aus einem vergangenen Ereignis resultiert und es wahrscheinlich ist, dass die Begleichung der Verpflichtung zu einer Vermögensbelastung führen wird, und die Höhe der Rückstellung verlässlich ermittelt werden kann. Wenn eine Anzahl gleichartiger Verpflichtungen besteht, wird die Wahrscheinlichkeit einer Vermögensbelastung auf Basis der Gruppe dieser Verpflichtungen ermittelt.
Rückstellungen für Gewährleistungen werden zum Zeitpunkt des Verkaufs der betreffenden Waren oder der Erbringung der Dienstleistung gebildet. Die Höhe der notwendigen Rückstellung wird auf Grundlage von Erfahrungswerten und der Abschätzung zukünftiger Eintrittswahrscheinlichkeiten bestimmt. Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden nur bei Vorliegen eines detaillierten Restrukturierungsplanes gemäß den Vorgaben des IAS 37, bei neu erworbenen Unternehmen in Verbindung mit IFRS 3, gebildet.
Im Gigaset Konzern werden bei Unternehmenserwerben für im Rahmen von Kaufpreisallokationen identifizierte nachteilige Vertragsverhältnisse Rückstellungen gebildet.
Langfristige Rückstellungen werden sofern der Effekt wesentlich ist abgezinst. Der dabei zum Ansatz kommende Zinssatz ist ein Zinssatz vor Steuern, welcher der momentanen wirtschaftlichen Situation des Marktumfeldes entspricht und das Risiko der Verpflichtung berücksichtigt.
Im Gigaset Konzern liegen unterschiedliche Versorgungspläne vor. Dies beinhaltet sowohl leistungsorientierte als auch beitragsorientierte Pläne. Beitragsorientierte Pläne sind Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bei denen das Unternehmen festgelegte Beiträge an eine eigenständige Einheit (einen Fonds oder Versicherung) entrichtet und weder rechtlich noch faktisch zur Zahlung darüber hinausgehender Beiträge verpflichtet ist, auch wenn der Fonds oder der abgeschlossene Versicherungsvertrag nicht über ausreichende Vermögenswerte verfügt, um alle Leistungen in Bezug auf Arbeitsleistungen der Arbeitnehmer in der Berichtsperiode und früheren Perioden zu erbringen. Ein leistungsorientierter Plan ist ein Plan, der kein beitragsorientierter Plan ist.
Die den leistungsorientierten Plänen zugrunde liegenden Vereinbarungen sehen im Gigaset Konzern abhängig von der Tochtergesellschaft unterschiedliche Leistungen vor. Diese umfassen im Wesentlichen
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| ― | Altersrenten ab Erreichen desjeweiligen Rentenalters, |
| ― | Invalidenrenten bei Vorliegen von Dienstunfähigkeit oder Erwerbsminderung, |
| ― | Hinterbliebenenrenten, |
| ― | Einmalzahlungen bei Auflösung von Dienstverhältnissen. |
Die Rückstellung, welche aus leistungsorientierten Plänen in der Konzernbilanz angesetzt wird, ergibt sich aus dem Barwert der Pensionsverpflichtung zum Bilanzstichtag abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens. Sofern sich ein Vermögenswert aus der Saldierung der leistungsorientierten Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens ergeben sollte, ist dieser grundsätzlich auf den zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen in Form von Rückerstattungen aus dem Plan oder Minderungen künftiger Beitragszahlungen an den Plan begrenzt.
Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen für die betriebliche Altersversorgung erfolgt nach der in IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) vorgeschriebenen Methode der laufenden Einmalprämien (Projected-Unit-Credit-Methode), wobei zu jedem Bilanzstichtag eine versicherungsmathematische Bewertung durch unabhängige versicherungsmathematische Gutachter durchgeführt wird. Im Rahmen dieses Anwartschaftsbarwertverfahrens werden die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften und die künftig zu erwartenden Steigerungen der Gehälter und Renten berücksichtigt. Die Neubewertungseffekte der Nettoverpflichtung werden gesondert im Eigenkapital unter der Position "übriges kumuliertes Eigenkapital" ausgewiesen. Neubewertungseffekte resultieren aus Veränderungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung auf Grund von erfahrungsbedingten Anpassungen (Auswirkungen der Abweichungen zwischen früheren versicherungsmathematischen Annahmen und der tatsächlichen Entwicklung) und Auswirkungen von Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen. Das Planvermögen des Gigaset Konzerns besteht aus Spezialfonds, festverzinslichen Wertpapieren, Aktien und sonstigen Vermögenswerten, welche die Definition von Planvermögenswerten gemäß IAS 19 erfüllen. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand ist sofort vollständig in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen, ungeachtet etwaiger Unverfallbarkeitsbedingungen. Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Nettozinsaufwand wird abweichend zu den Vorjahren nicht länger als Personalaufwand ausgewiesen, sondern im Finanzergebnis (siehe Abschnitt Änderungen im Ausweis der Zinsaufwendungen aus Pensionsverpflichtungen).
Zahlungen aus einem beitragsorientierten Versorgungsplan werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und innerhalb der Personalaufwendungen ausgewiesen.
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden geleistet, wenn ein Mitarbeiter vor dem regulären Renteneintritt entlassen wird, oder wenn ein Mitarbeiter gegen eine Abfindungsleistung freiwillig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Der Konzern erfasst Abfindungsleistungen sofort, wenn er nachweislich und unausweichlich verpflichtet ist, das Arbeitsverhältnis von gegenwärtigen Mitarbeitern entsprechend eines detaillierten formalen Plans, der nicht rückgängig gemacht werden kann, zu beenden, oder wenn er nachweislich Abfindungen bei freiwilliger Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Mitarbeiter zu leisten hat. Leistungen, die nach mehr als zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag fällig werden, werden auf ihren Barwert abgezinst. Die Ansprüche auf Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden unter den Personalrückstellungen ausgewiesen.
Andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer sind alle Leistungen an Arbeitnehmer mit Ausnahme von kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer, Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (insbesondere Pensionsverpflichtungen) und Leistungen aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Darunter fallen beispielsweise die Verpflichtungen aus Altersteilzeit-Vereinbarungen. Der Konzern erfasst Rückstellungen, wenn er nachweislich und unausweichlich verpflichtet ist, diese Leistungen zu erbringen. Leistungen, die nach mehr als zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag fällig werden, werden auf ihren Barwert abgezinst. Die Ansprüche aus anderen langfristigen Leistungen an Arbeitnehmer werden unter den Personalrückstellungen ausgewiesen.
Für Bonuszahlungen und Gewinnbeteiligungen wird eine Verbindlichkeit und ein Aufwand, basierend auf einem Bewertungsverfahren, das den Konzernaktionären nach bestimmten Anpassungen zustehenden Gewinn berücksichtigt, passiviert bzw. erfasst. Der Konzern passiviert eine Rückstellung in den Fällen, in denen eine vertragliche Verpflichtung besteht oder sich auf Grund der Geschäftspraxis der Vergangenheit eine faktische Verpflichtung ergibt.
Die finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich zusammen aus Verbindlichkeiten und derivativen Finanzinstrumenten mit negativen Zeitwerten. Die Verbindlichkeiten werden mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Für kurzfristige Verbindlichkeiten bedeutet dies, dass sie mit ihrem Rückzahlungsbetrag oder Erfüllungsbetrag angesetzt werden. Langfristige Verbindlichkeiten sowie Finanzschulden werden zu fortgeführten Anschaffungskosten nach Maßgabe der Effektivzinsmethode bilanziert.
Die Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten erfolgt gemäß IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert am Stichtag, soweit dieser verlässlich bestimmbar ist. Die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der derivativen Finanzinstrumente erfasst das Unternehmen entweder in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung oder, sofern es sich um Cashflow Hedges (Absicherung von Zahlungsströmen) handelt, nach Berücksichtigung von latenten Ertragsteuern im Eigenkapital unter der Position "übriges kumuliertes Eigenkapital".
Cashflow Hedges (Absicherung von Zahlungsströmen): Den effektiven Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts derivativer Instrumente, die als sogenannte Cashflow Hedges bestimmt sind, werden nach Berücksichtigung von latenten Ertragsteuern unter der Position "übriges kumuliertes Eigenkapital" ausgewiesen. Der ineffektive Teil wird sofort erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die im Eigenkapital aufgelaufenen Beträge werden in den gleichen Perioden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in denen sich das Grundgeschäft in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung niederschlägt. Das Unternehmen hat in der Berichtsperiode Cashflow Hedges ausschließlich für Sicherungsgeschäfte von geplanten Fremdwährungstransaktionen bilanziert.
Der beizulegende Zeitwert wird als Preis definiert, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes ist auch das eigene Kreditrisiko mit in die Bewertung einzubeziehen.
Mit IFRS 8 erfolgt die Segmentierung in operative Teilbereiche gemäß der internen Organisations- und Berichtsstruktur. Ein operatives Segment wird als "Unternehmensbestandteil" definiert, der aus seiner Geschäftstätigkeit Erträge und Aufwendungen generiert, dessen Ertragslage durch die verantwortliche Unternehmensinstanz im Rahmen der Ressourcenallokation sowie der Performancebeurteilung regelmäßig analysiert wird und für den eigenständige Finanzdaten vorliegen. Die verantwortliche Unternehmensinstanz ist der Vorstand der Gesellschaft.
In der Segmentberichterstattung werden operative Segmente nach den geographischen Gebieten strukturiert.
Die berichtspflichtigen Segmente im Gigaset Konzern stellen sich wie folgt dar:
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Gigaset
| ― | Deutschland |
| ― | EU |
| ― | Rest der Welt |
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Holding
| ― | Hierunter werden die Aktivitäten der Gigaset AG, GIG Holding GmbH, GOH Holding GmbH und der Hortensienweg Management GmbH zusammengefasst, sowie die Gigaset Industries GmbH und CFR Holding GmbH bis zum Zeitpunkt ihrer Entkonsolidierung in 2021. |
Gesellschaften des Gigaset Konzerns sind im Rahmen des allgemeinen Geschäftsbetriebs an verschiedenen Prozessen und behördlichen Verfahren beteiligt oder es könnten in der Zukunft solche eingeleitet oder geltend gemacht werden. Auch wenn der Ausgang der einzelnen Verfahren im Hinblick auf die Unwägbarkeiten, mit denen Rechtsstreitigkeiten behaftet sind, nicht mit Bestimmtheit vorhergesagt werden kann, wird sich nach derzeitiger Einschätzung über die im Abschluss als Verbindlichkeiten oder Rückstellungen berücksichtigten Risiken hinaus kein erheblich nachteiliger Einfluss auf die Ertragslage des Konzerns ergeben.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind zu einem gewissen Grad Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf Ansatz, Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten der Berichtsperiode ausgewirkt haben. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf die Beurteilung der Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten, der konzerneinheitlichen Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, der Vertragslaufzeiten von Leasingverhältnissen sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Auf Schätzungen basiert ferner die steuerliche Ergebnisplanung, auf die sich die Bildung aktiver latenter Steuern stützt, sofern diese die gebildeten passiven latenten Steuern überschreiten. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand fußen. Insbesondere wurden hinsichtlich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des Umfelds zugrunde gelegt. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen.
Die getroffenen Annahmen und Schätzungen im Zuge der Erstellung des Konzernabschlusses basieren auf dem vorhandenen Wissensstand und den bestmöglich verfügbaren Informationen im Zeitraum von der Erstellung des Konzernabschlusses bis zur Veröffentlichung. Risiken ergeben sich aus der derzeit unsicheren Entwicklung des Ukraine Konflikt mit Russland, der weiteren Entwicklung der weltweiten Corona Pandemie und des Klimawandels. Diese werden fortlaufend geprüft und auf die getroffenen Annahmen und Schätzungen angepasst. Wesentliche Effekte können sich dabei auf die Volatilität bei Währungskursen, Zinsentwicklungen, der Inflation und der Materialverfügbarkeit von Rohstoffen ergeben.
Unsere Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen Annahmen, die unter den gegebenen Umständen als zutreffend erachtet werden. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Die Einschätzungen und Annahmen werden laufend überprüft. Der Grundsatz des "true-and-fair-view" wird auch bei der Verwendung von Schätzungen uneingeschränkt gewahrt. Über Schätzungen und Annahmen hinausgehende wesentliche Ermessensausübungen des Managements bei der Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben nicht stattgefunden.
Gemäß IAS 36 (Wertminderungen von Vermögenswerten) und IAS 38 (Immaterielle Vermögenswerte) sind Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer mindestens einmal Jährlich auf eine mögliche Wertminderung hin zu prüfen. Falls sich Ereignisse oder veränderte Umstände ergeben, die auf eine mögliche Wertminderung eines Vermögenswertes hindeuten, ist die Werthaltigkeitsprüfung auch anlassbezogen durchzuführen. Im Rahmen der Überprüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten werden bei Gigaset die Restbuchwerte der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit ihrem jeweiligen erzielbaren Betrag, d.h. dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und seinem Nutzungswert, verglichen. Der Definition einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit entsprechend wird grundsätzlich die kleinste identifizierbare Geschäftseinheit, für die es unabhängige Zahlungsströme gibt, als zahlungsmittelgenerierende Einheit verwendet.
In den Fällen, in denen der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit höher als ihr erzielbarer Betrag ist, liegt in der Höhe der Differenz ein Abwertungsverlust vor. Die in dieser Höhe ermittelten aufwandswirksam zu erfassenden Wertminderungen werden buchwertproportional auf die Vermögenswerte der jeweiligen strategischen Geschäftseinheit verteilt, soweit diese in den Anwendungsbereich des IAS 36 fallen und der Wert desjeweiligen Vermögenswertes nicht unter dem individuellen beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten liegt.
Bei der Ermittlung des erzielbaren Betrags wird der Barwert der künftigen Zahlungen, der auf Grund der fortlaufenden Nutzung der strategischen Geschäftseinheit und deren Abgang am Ende der Nutzungsdauer erwartet wird, zugrunde gelegt. Die Prognose der Zahlungen stützt sich auf die aktuellen Planungen der Gigaset. Die Kapitalkosten werden bei Gigaset als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkosten berechnet, wobei die jeweiligen Anteile am Gesamtkapital ausschlaggebend sind. Die Eigenkapitalkosten entsprechen den Renditeerwartungen aus den jeweiligen Unternehmensbereichen und werden aus einer geeigneten Peer Group abgeleitet. Als Fremdkapitalkosten legt Gigaset die durchschnittlichen Fremdkapitalkosten der jeweiligen Unternehmensbereiche, wie sich diese aus Anleihen mit einer durchschnittlichen Restlaufzeit von mindestens 20 Jahren ergeben, zugrunde.
Die Bewertung der aktivierten Nutzungsrechte unterliegt Schätzungen und Annahmen, welche auf Grund von Optionsausübrungsrechten in den Leasingverträgen berücksichtigt werden. Die Optionen resultieren im Wesentlichen aus Verlängerungs- und/ oder Kündigungsoptionen von Leasingverhältnissen. Dadurch wird dem Unternehmen eine gewisse Flexibilität ermöglicht, auf sich ändernde Verhältnisse zu reagieren. Die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der Optionsausübung bedarf eines hohen Maßes an Ermessensentscheidungen, welche jedoch nur bei hoher Eintrittswahrscheinlichkeit als ausübbar betrachtet und berücksichtigt werden. Bei Änderungen hinsichtlich der Annahmen fließen die daraus resultierenden Effekte unverzüglich in die Bewertung des Leasingverhältnisses ein, sodass diese jederzeit den aktuell bestmöglichen Kenntnisstand widerspiegeln.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien wird mittels qualifizierter Gutachten regelmäßig überprüft und bewertet. Bei der Bewertung werden seitens des Gutachters diverse Annahmen und Schätzungen sowie marktübliche Angaben verwendet. Diese beziehen sich auch auf die zukunftsgerichteten Parameter für die Wertermittlung, woraus sich naturgemäß Unwägbarkeiten ergeben können.
Der Konzern ist in verschiedenen Ländern zur Entrichtung von Ertragsteuern nach jeweils unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen verpflichtet. Die weltweite Steuerrückstellung wird auf Basis einer nach den lokalen Steuervorschriften vorgenommenen Gewinnermittlung und den anwendbaren lokalen Steuersätzen gebildet. Gleichwohl gibt es viele Geschäftsvorfälle, bei denen die endgültige Besteuerung während des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs nicht abschließend ermittelt werden kann.
Die Höhe der Steuerrückstellungen und -verbindlichkeiten basiert auf Schätzungen, ob und in welcher Höhe Ertragsteuern fällig werden.
Daneben sind Schätzungen vorzunehmen, um die Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern beurteilen zu können. Ausschlaggebend für die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ist die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit, ob künftig steuerliche Gewinne (zu versteuerndes Einkommen) zur Verfügung stehen.
Im Übrigen bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Auslegung komplexer Steuervorschriften und der Höhe und des Zeitpunkts künftiger, zu versteuernder Einkünfte. Insbesondere vor dem Hintergrund der internationalen Verflechtungen können Unterschiede zwischen den tatsächlichen Ergebnissen und unseren Annahmen oder künftige Änderungen dieser Annahmen Änderungen des Steuerergebnisses in künftigen Perioden zur Folge haben.
Bei der Ermittlung des Ansatzes von Rückstellungen sind Annahmen über die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Ressourcenabflusses zu treffen. Diese Annahmen stellen die bestmögliche Einschätzung der dem Sachverhalt zugrunde liegenden Situation dar, unterliegen jedoch durch die notwendige Verwendung von Annahmen einer gewissen Unsicherheit. Bei der Bemessung der Rückstellungen sind ebenfalls Annahmen über die Höhe des möglichen Ressourcenabflusses zu treffen. Eine Änderung der Annahmen kann somit zu einer abweichenden Höhe der Rückstellung führen. Demnach ergeben sich durch die Verwendung von Annahmen auch hier gewisse Unsicherheiten.
Die Ermittlung der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen ist maßgeblich abhängig von der Auswahl des Diskontierungszinssatzes und der weiteren versicherungsmathematischen Annahmen, welche zum Ende eines jeden Geschäftsjahres neu ermittelt werden. Der zugrunde liegende Diskontierungszinssatz ist dabei der Zinssatz von Industrieanleihen mit hoher Bonität, welche auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden, und welche laufzeitkongruent zu den Pensionsverpflichtungen sind. Änderungen dieser Zinssätze können zu wesentlichen Änderungen der Höhe der Pensionsverpflichtung führen.
Der Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen und Eventualschulden im Zusammenhang mit anhängigen Rechtsstreitigkeiten oder anderen ausstehenden Ansprüchen aus Vergleichs- , Vermittlungs-, Schiedsgerichts- oder staatlichen Verfahren sind in erheblichem Umfang mit Einschätzungen durch die Gigaset AG verbunden. So beruht die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit, dass ein anhängiges Verfahren Erfolg hat oder eine Verbindlichkeit entsteht, bzw. die Quantifizierung der möglichen Höhe der Zahlungsverpflichtung auf der Einschätzung des jeweiligen Sachverhalts. Ferner werden Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet, sofern ein Verlust wahrscheinlich ist und dieser Verlust verlässlich geschätzt werden kann. Wegen der mit dieser Beurteilung verbundenen Unsicherheiten können die tatsächlichen Verluste ggf. von den ursprünglichen Schätzungen und damit von dem Rückstellungsbetrag abweichen. Zudem ist die Ermittlung von Rückstellungen für Steuern und Rechtsrisiken mit erheblichen Schätzungen verbunden. Diese Schätzungen können sich auf Grund neuer Informationen ändern. Bei der Einholung neuer Informationen nutzt die Gigaset AG hauptsächlich die Dienste interner Experten sowie die Dienste externer Berater, wie Versicherungsmathematiker oder Rechtsberater.
Änderungen der Schätzungen dieser Risiken können sich erheblich auf die künftige Ertragslage auswirken.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden im Rahmen der zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Gigaset hat im Berichtsjahr den Ausweis der Zinsen aus Pensionsverpflichtungen angepasst. Bis zum Geschäftsjahr 2021 wurden die in den Pensionsaufwendungen enthaltenen Nettozinsen innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung im Personalaufwand ausgewiesen. Mit dem Geschäftsjahr 2022 wird von dem Wahlrecht nach IAS 19.134 Gebrauch gemacht, wonach ein Ausweis der Nettozinsen aus dem Pensionsaufwand auch im Finanzergebnis gezeigt werden darf. Der separate Ausweis der Zinskomponente aus den Pensionen im Finanzergebnis spiegelt entsprechend der Entstehung einen sachgerechteren Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung wieder, weshalb die Bilanzierungsmethoden gemäß IAS 8.14 angepasst wurden. Durch die Volatilität der Pensionsrechenzinssätze in den letzten Jahren sind signifikante Unterschiede und Schwankungen bei den Zinsaufwendungen im Rahmen der Pensionsverpflichtungen erkennbar und beeinflussen daher den ausgewiesenen Personalaufwand. Durch die Veränderung soll zudem eine bessere Vergleichbarkeit erzielt werden.
Der im Geschäftsjahr 2021 in den Personalaufwendungen ausgewiesene Zinsaufwand belief sich auf EUR 0,9 Mio. Im Geschäftsjahr 2022 liegen die Nettozinsaufwendungen bei EUR 1,4 Mio. Unter Berücksichtigung des volatilen Zinsniveaus in den vorangegangenen Perioden bzw. der zukünftigen Perioden ist daher weiterhin mit wesentlichen Schwankungen der Zinsaufwendungen zu rechnen.
Die Änderung des Ausweises der Zinsaufwendungen hat keine Effekte auf das unverwässerte und verwässerte Ergebnis je Aktie, da es sich um eine reine Umgliederung innerhalb des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit handelt.
Die Vorjahreszahlen der Gewinn- und Verlustrechnung wurden dahingehend angepasst und sind in der folgenden Übersicht dargestellt:
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| TEUR | 01.01. - 31.12.2021 | Ausweisänderung | 01.01. - 31.12.2021 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 217.133 | 217.133 | |
| Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | -2.291 | -2.291 | |
| Materialaufwand | -102.093 | -102.093 | |
| Rohergebnis | 112.749 | 112.749 | |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 12.010 | 12.010 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 17.951 | 17.951 | |
| Personalaufwand | -58.929 | 916 | -58.013 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -67.316 | -67.316 | |
| EBITDA | 16.465 | 17.381 | |
| Planmäßige Abschreibungen | -14.725 | -14.725 | |
| EBIT | 1.740 | 2.656 | |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 355 | 355 | |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -1.745 | -916 | -2.661 |
| Finanzergebnis | -1.390 | -2.306 | |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 350 | 350 | |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 113 | 113 | |
| Konzernjahresüberschuss | 463 | 463 |
In der Kapitalflussrechnung wurden zur besseren Vergleichbarkeit innerhalb des operativen Cashflows die Vorjahreszahlen wie folgt angepasst:
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| TEUR | 01.01. - 31.12.2021 | Ausweisänderung | 01.01. - 31.12.2021 |
|---|---|---|---|
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 350 | 350 | |
| Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 14.725 | 14.725 | |
| Zu- (+) / Abnahme (-) der Pensionsrückstellungen | 4.197 | -916 | 3.281 |
| Gewinn (-) / Verlust (+) aus dem Verkauf von langfristigen Vermögenswerten | -34 | -34 | |
| Gewinn (-) / Verlust (+) aus der Währungsumrechnung | -370 | -370 | |
| Zinsergebnis | 1.390 | 916 | 2.306 |
| Erhaltene Zinsen | 7 | 7 | |
| Gezahlte Ertragssteuern | 853 | 853 | |
| Zu- (-) / Abnahme (+) der Vorräte | -6.341 | -6.341 | |
| Zu- (-) / Abnahme (+) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstiger Vermögenswerte | -5.196 | -5.196 | |
| Zu- (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Verbindlichkeiten sowie sonstigen Rückstellungen | -3.977 | -3.977 | |
| Zu- (+) / Abnahme (-) der sonstigen Bilanzpositionen | -295 | -295 | |
| Mittelzu- (+) /-abfluss (-) aus laufender Geschäftstätigkeit (Netto-Cashflow) | 5.309 | 5.309 |
Durch die Einführung von IFRS 9, Finanzinstrumente, wurden spezifische Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden eingeführt. In diesem Abschnitt werden die Kategorien insbesondere in Tabellen mit den nachfolgenden in Klammern angegebenen Kürzeln gekennzeichnet:
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam (FVPL)
Zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis (FVOCI)
Zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)
Sonstige finanzieller Vermögenswerte (Hedge Accounting)
Zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam (FVPL)
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (Hedge Accounting)
Zielsetzung der Anhangangaben gemäß IFRS 7 ist die Vermittlung von entscheidungsrelevanten Informationen über die Höhe, den Zeitpunkt und die Wahrscheinlichkeit des Eintretens der künftigen Cashflows, die aus Finanzinstrumenten resultieren sowie eine Abschätzung der aus Finanzinstrumenten resultierenden Risiken.
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.
Originäre finanzielle Vermögenswerte umfassen im Wesentlichen die liquiden Mittel, Forderungen sowie Finanzanlagen. Derivative finanzielle Vermögenswerte beinhalten Derivate mit positivem Marktwert. Originäre finanzielle Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten. Derivative finanzielle Verbindlichkeiten enthalten Derivate mit negativem beizulegenden Zeitwert.
Durch die Nutzung von Finanzinstrumenten ist der Konzern spezifischen finanziellen Risiken ausgesetzt, deren Art und Ausmaß durch die Anhangangaben transparent gemacht werden soll. Diese Risiken umfassen typischerweise das Kredit-, Liquiditäts- sowie das Marktpreisrisiko, insbesondere Wechselkurs-, Zins- und sonstiges Preisrisiko.
Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen an den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Der Konzern nutzt derivative Finanzinstrumente, um sich gegen bestimmte Risiken abzusichern. Das Risikomanagement erfolgt durch die zentrale Finanzabteilung (Treasury) entsprechend der vom Vorstand verabschiedeten Leitlinien. Das Treasury identifiziert, bewertet und sichert finanzielle Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten des Konzerns. Der Vorstand gibt in Schriftform sowohl die Prinzipien für das bereichsübergreifende Risikomanagement vor, als auch Richtlinien für bestimmte Bereiche, wie den Umgang mit dem Fremdwährungsrisiko, dem Zins- und Kreditrisiko, dem Einsatz derivativer und nicht-derivativer Finanzinstrumente sowie der Investition von Liquiditätsüberschüssen. Das Unternehmen wendet die Vorschriften des bilanziellen Hedge Accountings für Sicherungsgeschäfte hinsichtlich des Fremdwährungsrisikos für geplante Materialbeschaffungen an.
Die Gigaset Gruppe beliefert Kunden in allen Teilen der Welt. Ausfallrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Ausleihungen und sonstigen Forderungen können dadurch entstehen, dass Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
Um dem Ausfallrisiko und damit möglicherweise verbundenen Bonitäts- und Liquiditätsrisiken entgegenzuwirken, werden die Kunden einer Bonitätsprüfung und Limitentscheidung durch eine Warenkreditversicherung unterzogen, die einen Teil des Forderungsausfalls abdeckt. Alternativ zur Kreditwürdigkeitsprüfung der Warenkreditversicherung können Kunden, die nicht über den Warenkreditversicherer zu versichern sind, Einlagen (Einzahlungen, Gutschrifteneinbehalte) tätigen, die im Falle eines Forderungsausfalles zur Tilgung herangezogen werden. Des Weiteren wird jenen Kunden, die nicht versichert werden können oder auf Grund anderer Gegebenheiten nicht versichert sind, die Möglichkeit eingeräumt, per Vorkasse/Barnachnahme beliefert zu werden.
Im Rahmen der Bonitätsprüfung wird das Ausfallrisiko durch adäquate Kreditsteuerungssysteme (unter anderem Einsatz von Credit-Scoring-Verfahren zur Risikoklassifizierung von Kundenforderungen) begrenzt. Für jeden Kunden wird anhand einer detaillierten, permanenten Bonitätsprüfung ein internes Rating aufgestellt sowie ein internes Kreditlimit festgelegt.
Die nachfolgenden Übersichten stellen die finanziellen Vermögenswerte nach Bewertungskategorien sowie eventuell dafür erhaltene Sicherheiten dar.
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| Bilanzpositionen 31.12.2022 | Bewertungskategorie | Maximales Ausfallrisiko (Buchwert) TEUR |
Gehaltene Sicherheiten TEUR |
% | Rechnerisches Risiko TEUR |
|---|---|---|---|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC | 6.848 | 6.052 | 88,4% | 796 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | FVPL | 12.439 | 6.897 | 55,4% | 5.542 |
| Sonstige Vermögenswerte | AC | 11.500 | 0 | 0,0% | 11.500 |
| Sonstige Vermögenswerte | Hedging | 27 | 0 | 0,0% | 27 |
| Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente | AC | 21.456 | 0 | 0,0% | 21.456 |
| Gesamt | 52.270 | 12.949 | 24,8% | 39.321 |
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| Bilanzpositionen 31.12.2021 | Bewertungskategorie | Maximales Ausfallrisiko (Buchwert) TEUR |
Gehaltene Sicherheiten TEUR |
% | Rechnerisches Risiko TEUR |
|---|---|---|---|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC | 11.720 | 8.822 | 75,3% | 2.898 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | FVPL | 4.289 | 2.566 | 59,8% | 1.723 |
| Sonstige Vermögenswerte | AC | 12.737 | 0 | 0,0% | 12.737 |
| Sonstige Vermögenswerte | Hedging | 502 | 0 | 0,0% | 502 |
| Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente | AC | 23.080 | 0 | 0,0% | 23.080 |
| Gesamt | 52.328 | 11.388 | 21,8% | 40.940 |
Verteilt man die finanziellen Vermögenswerte nach Regionen, ergeben sich folgende Risikokonzentrationen:
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| Finanzielle Vermögenswerte | 31.12.2022 | 31.12.2021 | ||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | % | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Deutschland | 34.333 | 65,7 | 31.907 | 61,0 |
| Europa (ohne Deutschland) | 12.812 | 24,5 | 12.511 | 23,9 |
| Rest der Welt | 5.125 | 9,8 | 7.910 | 15,1 |
| Gesamt | 52.270 | 100,0 | 52.328 | 100,0 |
Erkennbare Ausfallrisiken im Forderungsbestand werden grundsätzlich durch Bildung von Wertberichtigungen in ausreichender Höhe berücksichtigt. Die Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird tabellarisch in der Anhangangabe zu Erläuterungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dargestellt.
Als Liquiditätsrisiko wird im Gigaset Konzern das Risiko bezeichnet, die aus den Kategorien Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Finanzverbindlichkeiten, Leasingverbindlichkeiten und sonstigen Verbindlichkeiten resultierenden Zahlungsverpflichtungen nicht termingerecht erfüllen zu können.
Ein vorsichtiges Liquiditätsmanagement schließt daher das Halten einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln und handelbaren Wertpapieren, die Möglichkeit zur Finanzierung durch einen adäquaten Betrag an zugesagten Kreditlinien und die Fähigkeit zur Emission am Markt ein.
Auf Grund der Dynamik des Geschäftsumfelds finanziert sich das operative Geschäft größtenteils durch eine optimierte Working-Capital-Ausgestaltung, deren Eckpfeiler die Finanzierung mittels Factoring ist.
In 2018 hat der Konzern eine Kreditfazilität in Höhe von bis zu EUR 20,0 Mio.abgeschlossen. Da sich die Steuerverbindlichkeiten kleiner als ursprünglich geplant erwiesen haben, war Gigaset nicht gezwungen das Darlehen vollständig abzurufen. Das maximale Kreditvolumen von ursprünglich bis zu EUR 20,0 Mio.wurde auf EUR 15,9 Mio.eingefroren, gleichzeitig wurde jedoch die Laufzeit des Darlehens um zwei Jahre verlängert, um die Liquidität der Gigaset zu entlasten.
Ab Januar 2020 ist zunächst mit der Tilgung des Darlehens begonnen worden, jedoch wurde auf Grund der Corona-Situation eine Tilgungsaussetzung von März 2020 bis einschließlich August 2020 vereinbart, um die Liquidität des Gigaset Konzerns während der Pandemie zu sichern. Die Darlehenslaufzeit wurde im Rahmen der Änderung der Tilgungsvereinbarung unverändert bis Oktober 2024 in monatlichen Raten belassen. Die monatlichen Tilgungsraten ab September 2020 bis Dezember 2021 wurden auf 50% der Ursprungstilgung reduziert. Dadurch erhöhen sich die Tilgungsraten für die Perioden ab Januar 2022 entsprechend. Auf Grund der Modifikation der Darlehensbedingungen erfolgte eine Anpassung der bilanziellen Werte auf Basis der Effektivzinsmethode. Dies führte im Geschäftsjahr 2020 zu einem positiven Finanzergebnis in Höhe von EUR 0,2 Mio.
Der Kredit lautet auf Euro und ist festverzinslich mit einem effektiven Jahreszinssatz in Höhe von 5,16 % und wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Dementsprechend hat er keine Auswirkung auf die Position des Konzerns im Hinblick auf Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken.
Da bereits frühzeitig absehbar war, dass die vereinbarten Covenants für 2020 infolge der Corona-Pandemie nicht eingehalten werden konnten, wurde mit den finanzierenden Banken im September 2020 über eine Nichtausübung der damit einhergehenden Kündigungsoption des Darlehens erwirkt. Im ersten Quartal 2021 wurden die Verhandlungen abgeschlossen und als Covenant wurde der "Nettoverschuldungsgrad" vereinbart. Gigaset hat den Covenant "Nettoverschuldungsgrad" für das Geschäftsjahr 2021 nicht eingehalten und sich mit den finanzierenden Banken auf einen Verzicht auf das Kündigungsrecht und einer Anpassung der Tilgung von Darlehensraten im März 2022 geeinigt. Mit den finanzierenden Banken wurde vereinbart, dass ab März 2022 eine Tilgungsaussetzung für 6 Monate erfolgt, die ursprünglich festgesetzten Tilgungen für das Geschäftsjahr 2022 dann jedoch durch entsprechend höhere Tilgungszahlungen ab dem vierten Quartal 2022 zu erbringen sind. Die Tilgungsaussetzung soll die Folgen der Corona-Pandemie und der mangelnden Verfügbarkeit von Chipsätzen finanziell abmildern. Auf Grund des Umstandes, dass der Covenant per 31. Dezember 2021 nicht eingehalten wurde, wurde trotz der getroffenen Vereinbarung im März 2022 das Darlehen entsprechend den derzeit anzuwendenden Vorschriften der IFRS vollumfänglich als kurzfristig in der Bilanz zum 31. Dezember 2021 ausgewiesen.
Vor Jahresende war bereits absehbar, dass die vereinbarten Covenants aufgrund steigender Materialkosten als Folge der Abwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar sowie die durch Inflationseffekte negativ beeinflusste Kostenseite nicht eingehalten werden konnten. Gigaset hat daher am 29. Dezember 2022 mit den Darlehensgebern eine Covenant-Vereinbarung getroffen, dass auf das kreditvertraglich zustehende Kündigungsrecht verzichtet wird. Mit den finanzierenden Banken wurde überdies im März 2023 eine Tilgungsaussetzung bis einschließlich Juni 2023 vereinbart. Ab Juli 2023 wird die Tilgung fortgesetzt und bei Fälligkeit im Oktober 2024 werden die ausgesetzten Tilgungsbeträge, unter Berücksichtigung eines eventuellen Verkaufserlöses aus nicht betriebsnotwendigem Vermögen, der anteilig bereits im Juni 2023 zurückzuführen wäre, in einer Summe zurückgezahlt. Bestandteil der Vereinbarung im März 2023 ist auch die Neuregelung der Covenants, die sich auf das absolute EBITDA beziehen.
Der Darlehensstand per 31. Dezember 2022 beträgt EUR 12,1 Mio.(Vj. EUR 12,8 Mio) und gliedert sich in eine Fristigkeit kleiner ein Jahr in Höhe von EUR 8,3 Mio.(Vj. EUR 12,8 Mio) und eine Fristigkeit von größer ein Jahr und weniger als fünf Jahren in Höhe von EUR 3,8 Mio.(Vj. EUR 0,0 Mio).
Seitens der Gesellschaft ist das Darlehen in voller Höhe durch Grundstücke und Gebäude, das sonstige Anlage- und Maschinenvermögen sowie einer Raumsicherungsübereignung des Warenlagers und der Verpfändung von im Zeitpunkt des Kreditabschlusses bestehender immaterieller Vermögenswerte besichert.
Im Zuge der staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Auswirkungen hat die französische Landesgesellschaft im Juni 2020 ein zinsfreies Darlehen zur Liquiditätssicherung über EUR 2,0 Mio.für eine Laufzeit von 12 Monaten erhalten. Dieses war ursprünglich nach dem Ablauf von 12 Monaten vollständig zurückzuzahlen. Auf Grund der anhaltenden Corona-Pandemie wurde das Darlehen jedoch neu verhandelt. Dieses hat nunmehr eine Laufzeit bis Juni 2026. Bis Juni 2022 waren lediglich Zinsen zu entrichten, seit Juli 2022 wurde das Darlehen dann in gleichbleibenden Raten zurückgeführt. Auf Grund der Modifikation der Darlehensbedingungen erfolgte eine Anpassung der bilanziellen Werte auf Basis der Effektivzinsmethode. Dies führte im Geschäftsjahr 2021 zu einem positiven Finanzergebnis in Höhe von EUR 0,2 Mio.
Der Darlehensstand per 31. Dezember 2022 beträgt EUR 1,6 Mio.(Vj. EUR 1,8 Mio) und gliedert sich in eine Fristigkeit kleiner ein Jahr in Höhe von EUR 0,4 Mio.(Vj. EUR 0,2 Mio) und eine Fristigkeit von größer ein Jahr und weniger als fünf Jahren in Höhe von EUR 1,2 Mio.(Vj. EUR 1,6 Mio). Der Kredit lautet auf Euro und ist festverzinslich mit einem effektiven Jahreszinssatz in Höhe von 4,17 % und wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Dementsprechend hat er keine Auswirkung auf die Position des Konzerns im Hinblick auf Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken.
Zur Stärkung der Liquidität wurden im Geschäftsjahr 2021 mit zwei Lieferanten Darlehensverträge im Zusammenhang mit zu erfüllenden Aufträgen abgeschlossen. Ein Darlehensvertrag in Höhe von EUR 0,8 Mio.hat eine Laufzeit bis Dezember 2024. Der andere Darlehensvertrag in Höhe von USD 1,0 Mio.hat eine Laufzeit bis Juni 2024. Beide Darlehen sind unverzinslich und mit dem Nominalwert zurückzuführen. Die Zugangsbewertung wurde gemäß IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert durchgeführt und die Darlehen als Finanzverbindlichkeiten bilanziert. Die Folgebewertung wird zu fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.
Der Darlehensstand dieser Darlehen per 31. Dezember 2022 beträgt EUR 1,3 Mio.(Vj. EUR 1,4 Mio) und gliedert sich in eine Fristigkeit kleiner ein Jahr in Höhe von EUR 0,8 Mio.(Vj. EUR 0,2 Mio) und eine Fristigkeit von größer ein Jahr und weniger als fünf Jahren in Höhe von EUR 0,5 Mio.(Vj. EUR 1,2 Mio). Der auf Euro lautende Kredit hat keine Auswirkung auf die Position des Konzerns im Hinblick auf Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken. Der auf US-Dollar lautende Kredit hat Auswirkung auf die Position des Konzerns im Hinblick auf Fremdwährungsrisiken, jedoch nicht auf Zinsänderungsrisiken.
Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein weiteres Lieferantendarlehen in Höhe von EUR 2,5 Mio.gewährt. Das Darlehen lautet auf EUR und wurde bereits im Geschäftsjahr 2022 planmäßig mit EUR 1,0 Mio.wieder zurückgeführt. Der Restbetrag über EUR 1,5 Mio.wird mit der Endfälligkeit per 31. März 2023 zurückgezahlt. Der Kredit wird mit einem effektiven Jahreszinssatz von 3,71 % zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Zugangsbewertung wurde gemäß IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert durchgeführt und als Finanzverbindlichkeit bilanziert. Der Kredit lautet auf Euro und hat folglich keine Auswirkung auf die Position des Konzerns im Hinblick auf Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken.
Die nachstehende Darstellung gibt Aufschluss über die finanziellen Verbindlichkeiten, eingeteilt nach Restlaufzeitkategorien. Die nicht-derivativen finanziellen Verbindlichkeiten werden, wie im Vorjahr, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Leasingverbindlichkeiten werden ergänzend zu den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten aufgeführt. Ausgewiesen werden die undiskontierten Cashflows:
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| 31.12.2022 in TEUR |
Buchwert | Gesamt Abfluss | < 1 Jahr | 1 - 5 Jahre | > 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|---|
| Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 71.284 | 71.803 | 66.172 | 5.631 | 0 |
| Finanzverbindlichkeiten | 16.524 | 17.043 | 11.412 | 5.631 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 54.714 | 54.714 | 54.714 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 46 | 46 | 46 | 0 | 0 |
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 1.765 | 1.765 | 1.765 | 0 | 0 |
| Leasingverbindlichkeiten | 2.271 | 2.364 | 1.368 | 986 | 10 |
| Gesamt | 75.320 | 75.932 | 69.305 | 6.617 | 10 |
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| 31.12.2021 in TEUR |
Buchwert | Gesamt Abfluss | < 1 Jahr | 1 - 5 Jahre | > 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|---|
| Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 61.196 | 62.830 | 59.863 | 2.967 | 0 |
| Finanzverbindlichkeiten | 15.978 | 17.109 | 14.142 | 2.967 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 44.978 | 45.481 | 45.481 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 240 | 240 | 240 | 0 | 0 |
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Leasingverbindlichkeiten | 3.102 | 3.256 | 1.632 | 1.620 | 4 |
| Gesamt | 64.298 | 66.086 | 61.495 | 4.587 | 4 |
Lieferungen und Leistungen in der Anhangangabe zu Erläuterungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Der überwiegende Teil der Gigaset Gesellschaften wird unter länderspezifischem Eigentumsvorbehalt beliefert.
Verteilt man die finanziellen Verbindlichkeiten nach Regionen, ergeben sich folgende Risikokonzentrationen:
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| Finanzielle Verbindlichkeiten | 31.12.2022 | 31.12.2021 | ||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | % | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Deutschland | 28.846 | 39,5 | 27.117 | 44,3 |
| Europa (ohne Deutschland) | 13.477 | 18,4 | 14.878 | 24,3 |
| Rest der Welt | 30.726 | 42,1 | 19.201 | 31,4 |
| Gesamt | 73.049 | 100,0 | 61.196 | 100,0 |
Auf Grund der internationalen Ausrichtung des Konzerns sind verschiedene Vermögenswerte und Verbindlichkeitspositionen Marktrisiken aus der Veränderung von Wechselkursen, Zinsen und Rohstoffpreisen ausgesetzt.
Die Wechselkursrisiken beziehen sich hierbei auf in Fremdwährung lautende Forderungen, Verbindlichkeiten und Schulden sowie künftige Cashflows in Fremdwährung, die aus antizipierten Transaktionen resultieren.
Ein theoretisches Zinsrisiko betrifft die in den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesenen Positionen. Preisrisiken bestehen in erster Linie im Rahmen des Bezugs von Rohstoffen und Materialien für die Fertigung.
Der Konzern ist international tätig und infolgedessen einem Fremdwährungsrisiko ausgesetzt, das auf den Wechselkursänderungen verschiedener Fremdwährungen basiert. Fremdwährungsrisiken entstehen aus erwarteten zukünftigen Transaktionen, bilanzierten Vermögenswerten und Schulden sowie Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe. Zur Absicherung solcher Risiken aus erwarteten zukünftigen Transaktionen sowie bilanzierten Vermögenswerten und Schulden verwenden die Konzernunternehmen im Bedarfsfall Terminkontrakte, die mit dem Treasury abgestimmt werden.
Von den im Konzern ausgewiesenen Finanzinstrumenten entfallen TEUR 12.830 (Vj. TEUR 18.963) auf finanzielle Vermögenswerte in Fremdwährung und TEUR 35.199 (Vj. TEUR 22.294) auf in Fremdwährung lautende finanzielle Verbindlichkeiten.
Die auf Fremdwährung bezogene Risikokonzentration stellt sich wie folgt dar:
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| 31.12.2022 | 31.12.2021 | |||
|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte in |
TEUR | % | TEUR | % |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| USD (US Dollar) | 5.332 | 41,6 | 9.918 | 52,4 |
| TRY (Türkische Lira) | 2.670 | 20,8 | 1.204 | 6,3 |
| RUB (Russischer Rubel) | 1.197 | 9,3 | 2.712 | 14,3 |
| PLN (Polnischer Zloty) | 1.136 | 8,9 | 2.091 | 11,0 |
| CHF (Schweizer Franken) | 928 | 7,2 | 1.140 | 6,0 |
| GBP (Britisches Pfund) | 837 | 6,5 | 1.397 | 7,4 |
| CNY (Chinesischer Renminbi Yuan) | 402 | 3,1 | 0 | 0,0 |
| SEK (Schwedische Krone) | 186 | 1,4 | 309 | 1,6 |
| NOK (Norwegische Krone) | 71 | 0,6 | 62 | 0,3 |
| DKK (Dänische Krone) | 51 | 0,4 | 106 | 0,6 |
| JPY (Japanischer Yen) | 20 | 0,2 | 24 | 0,1 |
| Gesamt | 12.830 | 100,0 | 18.963 | 100,0 |
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| 31.12.2022 | 31.12.2021 | |||
|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Verbindlichkeiten in |
TEUR | % | TEUR | % |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| USD (US Dollar) | 32.755 | 92,4 | 20.892 | 93,7 |
| CNY (Chinesischer Renminbi Yuan) | 1.580 | 4,5 | 0 | 0,0 |
| CHF (Schweizer Franken) | 505 | 1,4 | 524 | 2,4 |
| PLN (Polnischer Zloty) | 238 | 0,7 | 201 | 0,9 |
| JPY (Japanischer Yen) | 144 | 0,4 | 187 | 0,8 |
| GBP (Britisches Pfund) | 98 | 0,3 | 182 | 0,8 |
| TRY (Türkische Lira) | 56 | 0,2 | 178 | 0,8 |
| RUB (Russischer Rubel) | 33 | 0,1 | 105 | 0,5 |
| CZK (Tschechische Krone) | 9 | 0,0 | 0 | 0,0 |
| Sonstige | 2 | 0,0 | 25 | 0,1 |
| Gesamt | 35.420 | 100,0 | 22.294 | 100,0 |
Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche Auswirkungen hypothetische Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital haben. Neben Währungsrisiken unterliegt der Gigaset Konzern Zinsänderungsrisiken und Preisrisiken. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist.
Zum Bilanzstichtag unterliegt der Gigaset Konzern Währungsrisiken, die in den Bilanzpositionen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Darlehensforderungen, sonstige Forderungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Bank- und Darlehensverbindlichkeiten reflektiert werden.
Wäre der Euro zum 31. Dezember 2022 gegenüber den Fremdwährungen, in denen der Gigaset Konzern tätig ist, um 10 % aufgewertet bzw. abgewertet gewesen, wäre das ausgewiesene Eigenkapital in funktionaler Währung um TEUR 2.033 höher bzw. um TEUR 2.485 niedriger gewesen (Vj. TEUR 303 höher bzw. TEUR 369 niedriger).
Die hypothetische Ergebnisauswirkung (nach Steuern) von TEUR 2.033 (Vj. TEUR 303) bzw. TEUR -2.485 (Vj. TEUR -369) ergibt sich im Einzelnen aus den folgenden Währungssensitivitäten:
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| 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | +10% | -10% | +10% | -10% |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| EUR/USD | 2.493 | -3.047 | 998 | -1.219 |
| EUR/CNY | 107 | -131 | 0 | 0 |
| EUR/JPY | 11 | -14 | 15 | -18 |
| EUR/CZK | 1 | -1 | 1 | -1 |
| EUR/DKK | -5 | 6 | -10 | 12 |
| EUR/NOK | -6 | 8 | -6 | 7 |
| EUR/SEK | -17 | 21 | -27 | 33 |
| EUR/CHF | -38 | 47 | -56 | 68 |
| EUR/GBP | -67 | 82 | -110 | 135 |
| EUR/PLN | -82 | 100 | -172 | 210 |
| EUR/RUB | -106 | 129 | -237 | 290 |
| EUR/TRY | -238 | 291 | -93 | 114 |
| Gesamt | 2.053 | -2.509 | 303 | -369 |
Für die Absicherung von Risiken aus erwarteten zukünftigen Transaktionen in Fremdwährung schließt das Unternehmen im Rahmen seiner Risikomanagementstrategie regelmäßig Fremdwährungsderivate ab. Basis für den Abschluss von Sicherungsgeschäften sind die kurz- und mittelfristige Unternehmensplanung sowie die Liquiditätsplanung des Konzerns. Grundsätzlich werden die je Fremdwährung ermittelten Zahlungseingänge und -ausgänge unter Berücksichtigung der Fälligkeitsstruktur jeweils saldiert und in einer Summe als Nettoposition gesichert. In der Regel werden bis zu 80 % der erwarteten Nettoposition abgesichert. Insofern sind die geplanten Beschaffungsvorgänge als höchstwahrscheinlich einzustufen. Das Abschließen kostenpflichtiger Sicherungsgeschäfte sowie eine Sicherungsquote oberhalb von 80 % erfolgt nur unter vorheriger Abstimmung und Genehmigung der Geschäftsführung. Im Geschäftsjahr 2022 wurden wie im Vorjahr, im Wesentlichen Fremdwährungsderivate zur Absicherung von Käufen in US Dollar abgeschlossen (EUR/USD).
Die Gesellschaft wendet die Regelungen des Hedge Accounting für die Fremdwährungssicherung im Konzern an. Durch die Abbildung der Fremdwährungssicherung unter Anwendung der Regeln für das Hedge Accounting soll ein adäquaterer Ausweis innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung erzielt werden. So werden grundsätzlich bei aktiven Hedge-Beziehungen keine Erträge oder Aufwendungen aus der Bewertung der Derivate in den Wechselkursgewinnen bzw. -verlusten ausgewiesen, sondern die Sicherungsgeschäfte im Rahmen des Warenbezugs entsprechend berücksichtigt. Da im Rahmen der Hedge-Beziehung zukünftige Warenkäufe in US Dollar, auf Basis der bestehenden Planungen, abgesichert werden, handelt es sich hierbei um einen Cashflow Hedge. Die Wertänderungen der Derivate werden, sofern die betreffende Absicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit erreicht wird, hierbei so lange im Eigenkapital erfasst, bis die erwartete Transaktion durchgeführt wird. Nach erfolgter Transaktion werden die Effekte aus den Sicherungsgeschäften bei den anzuschaffenden Materialien berücksichtigt.
Die zum 31. Dezember 2022 bestehenden Devisenterminkontrakte, für die das Hedge Accounting angewendet wurde, erfüllen die Voraussetzungen des IFRS 9 für Cashflow-Hedges. Die Risikomanagementstrategien und die Sicherungsdokumentation sind auf die Vorschriften des IFRS 9 abgestimmt. Die Effektivitätsbeurteilung erfolgte im Zeitpunkt der Designation der Sicherungsbeziehungen auf Basis eines prospektiven Effektivitätstests. Dieser führte zum Ergebnis, dass die definierten Sicherungsbeziehungen als effektiv anzusehen sind.
Zum Berichtsstichtag wurde im Eigenkapital unter Berücksichtigung von latenten Steuern für Fremdwährungsderivate ein kumulierter Betrag in Höhe von TEUR -874 (Vj. TEUR 257) erfasst. Der Effekt aus Cashflow Hedges, der in der laufenden Periode im Eigenkapital berücksichtigt wurde, beträgt TEUR -1.662 (Vj. TEUR 914). Darauf sind Ertragsteuern in Höhe von TEUR 530 (Vj. TEUR 291) erfasst worden.
Zum Bilanzstichtag bestehen 38 (Vj. 18) Fremdwährungsderivate zur Absicherung des US Dollar Kurses gegenüber dem Euro über ein Nominalvolumen von USD 60,25 Mio.(Vj. USD 12,75 Mio) mit unterschiedlichen Laufzeiten bis Dezember 2023.
38 (Vj. 18) USD Fremdwährungsderivate sind als "Plain Vanilla" Devisen Termingeschäfte ausgestaltet.
Die Regelungen des Hedge Accounting werden zum Bilanzstichtag für 38 (Vj. 18) Fremdwährungsderivate zur Absicherung von USD-Geschäften angewendet. Das Volumen dieser Termingeschäfte beläuft sich auf USD 60,25 Mio.(Vj. USD 12,75 Mio). Der gewichtete durchschnittliche Sicherungskurs für den USD beläuft sich im Berichtsjahr auf 1,08 EUR/USD und in der vergangenen Berichtsperiode auf 1,14 EUR/USD.
Die Laufzeiten der Devisentermingeschäfte zum Bilanzstichtag bestehen von Januar 2023 bis Dezember 2023 (Vorjahr Januar 2022 bis Juni 2023). Für die einzelnen Monate wurden die nachfolgenden Sicherungsgeschäfte mit den angeführten USD-Beträgen abgeschlossen:
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| USD-Sicherungsgeschäfte in Mio.USD / Laufzeit bis Monat | 2023 | 2022 / 2023 |
|---|---|---|
| Januar | 5,00 | 1,00 |
| Februar | 5,00 | 1,00 |
| März | 5,13 | 1,13 |
| April | 5,00 | 1,00 |
| Mai | 5,00 | 1,00 |
| Juni | 5,13 | 1,13 |
| Juli | 5,00 | 1,00 |
| August | 5,00 | 1,00 |
| September | 5,00 | 1,13 |
| Oktober | 5,00 | 1,00 |
| November | 5,00 | 1,00 |
| Dezember | 5,00 | 1,13 |
| März 2023 | 0,00 | 0,13 |
| Juni 2023 | 0,00 | 0,13 |
| Gesamt | 60,25 | 12,75 |
Die Derivate sind zum Bilanzstichtag mit einem beizulegenden Zeitwert von TEUR -1.738 (Vj. TEUR 502) bewertet und sind unter den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten mit TEUR 27 (Vj. TEUR 502) sowie den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten mit TEUR 1.765 (Vj. TEUR 0) ausgewiesen.
Die Währungssensitivitätsanalyse für die bestehenden USD-Derivate zum Berichtsstichtag hat ergeben, dass eine Abwertung des USD um 10 % zu einer Reduktion des beizulegenden Zeitwerts in Höhe von TEUR -5.585 (Vj. TEUR -1.117) geführt hätte, und eine Aufwertung des USD um 10 % zu einer Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts um TEUR 5.585 (Vj. TEUR 1.117) geführt hätte. Somit hätte sich das Eigenkapital, ohne Berücksichtigung latenter Steuern, im Fall eines um 10 % höheren Wechselkurses für den USD um TEUR 5.585 (Vj. TEUR 1.117) reduziert und bei einem um 10 % niedrigerer Wechselkurs für den USD um TEUR 5.585 (Vj. TEUR 1.117) erhöht.
Bezüglich der für die Gigaset relevanten Angaben gemäß IFRS 7.24a und 7.24b stellen sich diese Informationen für die Berichtsperiode wie folgt dar:
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| TEUR | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Buchwert Derivate Hedging mit positivem Buchwert | 27 | 502 |
| Bilanzposition, in der Derivate mit positivem Buchwert ausgewiesen sind | Sonstige Vermögenswerte (kurzfristig) | Sonstige Vermögenswerte (kurzfristig) |
| Buchwert Derivate Hedging mit negativem Buchwert | 1.765 | 0 |
| Bilanzposition, in der Derivate mit negativem Buchwert ausgewiesen sind | Sonstige Verbindlichkeiten (kurzfristig) | Sonstige Verbindlichkeiten (kurzfristig) |
| Änderung beizulegender Zeitwert als Basis Bestimmung Ineffektivität | -1.738 | 502 |
| Änderung beizulegender Zeitwert Grundgeschäft | 1.738 | -502 |
| Im Eigenkapital kumulierter erfasster Betrag für Cashflow Hedges (unter Berücksichtigung latenter Steuern) | -874 | 257 |
| Nominalwert der Sicherungsgeschäfte in USD | 60.250 | 12.750 |
Für das Zinsrisiko wird durch die Sensitivitätsanalyse der Effekt einer Änderung der Marktzinssätze auf die Zinserträge und Zinsaufwendungen, auf Handelsgewinne und Handelsverluste sowie auf das Eigenkapital dargestellt. Das Zinsrisiko beinhaltet sowohl ein Fair-Value-Risiko bei festverzinslichen Finanzinstrumenten als auch ein Cashflow-Risiko bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten.
Zum Berichtsstichtag bestehen keine langfristigen finanziellen Vermögenswerte oder Schulden mit variabler Verzinsung.
Zum Berichtsstichtag bestehen langfristige Finanzschulden mit fixer Verzinsung. Für die langfristigen Finanzschulden ergibt sich ein theoretisches Zeitwertrisiko, sofern das zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Darlehen vorzeitig zum Marktwert abgehen würde. Der ermittelte beizulegende Zeitwert der Darlehen auf Basis des aktuellen Zinsniveaus zum Bilanzstichtag beträgt TEUR 16.322 bei einem Darlehensstand von TEUR 16.524 (Vj. TEUR 16.229 bei einem Darlehensstand von TEUR 15.978). Bei einer Erhöhung des Zinsniveaus um 10 % würde sich der beizulegende Zeitwert um TEUR 23 (Vj. TEUR 17) reduzieren, bei einer Verringerung des Zinsniveaus um 10 % würde sich der beizulegende Zeitwert um TEUR 23 (Vj. TEUR 17) erhöhen.
Bei den kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten und Schulden sind, sofern verzinslich, sowohl Festzinsen als auch variable Zinsen vereinbart. Marktzinsänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung wirken sich nur dann auf das Ergebnis aus, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7. Marktzinsänderungen von originären Finanzinstrumenten mit variabler Verzinsung wirken sich auf den Cashflow dieser Finanzinstrumente aus.
Da mögliche Effekte für die bestehenden kurzfristigen Vermögenswerte und Schulden auf Grund der derzeitig niedrigen Marktzinsen und den kurzen Laufzeiten als unwesentlich eingestuft werden können, unterbleibt eine Sensitivitätsanalyse.
IFRS 7 verlangt im Rahmen der Darstellung zu Marktrisiken auch Angaben darüber, wie sich hypothetische Änderungen von Risikovariablen auf Preise von Finanzinstrumenten auswirken. Als Risikovariable kommen insbesondere Börsenkurse infrage. Zum Bilanzstichtag hatte der Gigaset Konzern jedoch keine Anteile an anderen börsennotierten Unternehmen, die nicht vollkonsolidiert werden.
Die folgenden Tabellen zeigen die einzelnen Bewertungsklassen und -kategorien des IFRS 9 sowie die korrespondierenden Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente. Ergänzend wurden die Leasingverbindlichkeiten mit in die Übersicht aufgenommen. Die Übersicht per 31.12.2022 stellt sich wie folgt dar:
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| Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien in TEUR |
Bewertungskategorien nach IFRS 9 | Anhang | Buchwert 31.12.2022 | Beizulegender Zeitwert 31.12.2022 |
|---|---|---|---|---|
| Aktiva | ||||
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC | F.6 | 6.848 | 6.848 |
| FVPL | F.6 | 12.439 | 12.439 | |
| Sonstige Vermögenswerte | AC, FVPL | F.7 | 11.527 | 11.527 |
| Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente | AC | F.9 | 21.456 | 21.456 |
| Passiva | ||||
| Langfristige Schulden | ||||
| Finanzverbindlichkeiten | AC | F.13 | 5.483 | 5.122 |
| Leasingverbindlichkeiten | Leasing | F.3 | 971 | 0 |
| Kurzfristige Schulden | ||||
| Finanzverbindlichkeiten | AC | F.13 | 11.041 | 11.200 |
| Leasingverbindlichkeiten | Leasing | F.3 | 1.301 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | AC | F.15 | 54.714 | 54.714 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | AC, FVPL | F.17 | 1.811 | 1.811 |
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| Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien in TEUR |
Fortgeführte Anschaffungskosten | Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral ohne nachträgliche Umklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung |
|---|---|---|
| Aktiva | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 6.848 | 0 |
| 0 | 0 | |
| Sonstige Vermögenswerte | 11.500 | 0 |
| Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente | 21.456 | 0 |
| Passiva | ||
| Langfristige Schulden | ||
| Finanzverbindlichkeiten | 5.483 | 0 |
| Leasingverbindlichkeiten | 0 | 0 |
| Kurzfristige Schulden | ||
| Finanzverbindlichkeiten | 11.041 | 0 |
| Leasingverbindlichkeiten | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 54.714 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 46 | 0 |
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| Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien in TEUR |
Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam | Hedge Accounting | Wertansatz Bilanz IFRS 16 |
|---|---|---|---|
| Aktiva | |||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 0 | 0 |
| 12.439 | 0 | 0 | |
| Sonstige Vermögenswerte | 0 | 27 | 0 |
| Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente | 0 | 0 | 0 |
| Passiva | |||
| Langfristige Schulden | |||
| Finanzverbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 |
| Leasingverbindlichkeiten | 0 | 0 | 971 |
| Kurzfristige Schulden | |||
| Finanzverbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 |
| Leasingverbindlichkeiten | 0 | 0 | 1.301 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 0 | 1.765 | 0 |
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| Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien in TEUR |
Bewertungskategorien nach IFRS 9 | Anhang | Buchwert 31.12.2022 | Beizulegender Zeitwert 31.12.2022 | Fortgeführte Anschaffungskosten | Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral ohne nachträgliche Umklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Davon aggregiert nach Bewertungskategorien | ||||||
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) | 39.804 | 39.804 | 0 | 0 | ||
| Zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis (FVOCI) | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam (FVPL) | 12.439 | 12.439 | 0 | 0 | ||
| Finanzieller Vermögenswerte (Hedging) | 27 | 27 | 0 | 0 | ||
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) | 71.284 | 71.082 | 0 | 0 | ||
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam (FVPL) | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| Finanzielle Verbindlichkeit (Hedging) | 1.765 | 1.765 | 0 | 0 |
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| Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien in TEUR |
Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam | Hedge Accounting | Wertansatz Bilanz IFRS 16 |
|---|---|---|---|
| Davon aggregiert nach Bewertungskategorien | |||
| Finanzielle Vermögenswerte | |||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) | 0 | 0 | |
| 0 | |||
| Zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis (FVOCI) | 0 | 0 | |
| 0 | |||
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam (FVPL) | 0 | 0 | |
| 0 | |||
| Finanzieller Vermögenswerte (Hedging) | 0 | 0 | |
| 0 | |||
| Finanzielle Verbindlichkeiten | |||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) | 0 | 0 | |
| 0 | |||
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam (FVPL) | 0 | 0 | |
| 0 | |||
| Finanzielle Verbindlichkeit (Hedging) | 0 | 0 | |
| 0 |
Zur Vorperiode per 31.12.2021 stellten sich die Bewertungsklassen und -kategorien des IFRS 9 wie folgt dar:
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| Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien in TEUR |
Bewertungskategorien nach IFRS 9 | Anhang | Buchwert 31.12.2021 | Beizulegender Zeitwert 31.12.2021 |
|---|---|---|---|---|
| Aktiva | ||||
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC | F.6 | 11.720 | 11.720 |
| FVPL | F.6 | 4.289 | 4.289 | |
| Sonstige Vermögenswerte | AC, FVPL | F.7 | 13.239 | 13.239 |
| Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente | AC | F.9 | 23.080 | 23.080 |
| Passiva | ||||
| Langfristige Schulden | ||||
| Finanzverbindlichkeiten | AC | F.13 | 2.847 | 2.734 |
| Leasingverbindlichkeiten | Leasing | F.3 | 1.561 | 0 |
| Kurzfristige Schulden | ||||
| Finanzverbindlichkeiten | AC | F.13 | 13.131 | 13.495 |
| Leasingverbindlichkeiten | Leasing | F.3 | 1.541 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | AC | F.15 | 44.978 | 44.978 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | AC, FVPL | F.17 | 240 | 240 |
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| Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien in TEUR |
Fortgeführte Anschaffungskosten | Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral ohne nachträgliche Umklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung |
|---|---|---|
| Aktiva | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 11.720 | 0 |
| 0 | 0 | |
| Sonstige Vermögenswerte | 12.737 | 0 |
| Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente | 23.080 | 0 |
| Passiva | ||
| Langfristige Schulden | ||
| Finanzverbindlichkeiten | 2.847 | 0 |
| Leasingverbindlichkeiten | 0 | 0 |
| Kurzfristige Schulden | ||
| Finanzverbindlichkeiten | 13.131 | 0 |
| Leasingverbindlichkeiten | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 44.978 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 240 | 0 |
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| Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien in TEUR |
Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam | Hedge Accounting | Wertansatz Bilanz IFRS 16 |
|---|---|---|---|
| Aktiva | |||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 0 | 0 |
| 4.289 | 0 | 0 | |
| Sonstige Vermögenswerte | 0 | 502 | 0 |
| Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente | 0 | 0 | 0 |
| Passiva | |||
| Langfristige Schulden | |||
| Finanzverbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 |
| Leasingverbindlichkeiten | 0 | 0 | 1.561 |
| Kurzfristige Schulden | |||
| Finanzverbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 |
| Leasingverbindlichkeiten | 0 | 0 | 1.541 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 |
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| Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien in TEUR |
Bewertungskategorien nach IFRS 9 | Anhang | Buchwert 31.12.2021 | Beizulegender Zeitwert 31.12.2021 | Fortgeführte Anschaffungskosten | Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral ohne nachträgliche Umklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Davon aggregiert nach Bewertungskategorien | ||||||
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) | 47.537 | 47.537 | 0 | 0 | ||
| Zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis (FVOCI) | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam (FVPL) | 4.289 | 4.289 | 0 | 0 | ||
| Finanzieller Vermögenswerte (Hedging) | 502 | 502 | 0 | 0 | ||
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) | 61.196 | 61.447 | 0 | 0 | ||
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam (FVPL) | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| Finanzielle Verbindlichkeit (Hedging) | 0 | 0 | 0 | 0 |
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| Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien in TEUR |
Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam | Hedge Accounting | Wertansatz Bilanz IFRS 16 |
|---|---|---|---|
| Davon aggregiert nach Bewertungskategorien | |||
| Finanzielle Vermögenswerte | |||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) | 0 | 0 | 0 |
| Zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis (FVOCI) | 0 | 0 | 0 |
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam (FVPL) | 0 | 0 | 0 |
| Finanzieller Vermögenswerte (Hedging) | 0 | 0 | 0 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | |||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) | 0 | 0 | 0 |
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam (FVPL) | 0 | 0 | 0 |
| Finanzielle Verbindlichkeit (Hedging) | 0 | 0 | 0 |
Für kurzfristige finanzielle Vermögenswerte und Schulden ist gemäß IFRS 7.29 die Angabe des beizulegenden Zeitwertes nicht erforderlich, sofern der Buchwert einen angemessenen Näherungswert darstellt. Gigaset stellt die beizulegenden Zeitwerte in den vorangegangenen Übersichten der Vollständigkeit halber für ein besseres Verständnis der Jahresabschlussadressaten dar, führt jedoch keine gesonderte Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte durch, da die Buchwerte als angemessene Näherungswerte herangezogen werden. Einzig für den kurzfristigen Teil der langfristigen Finanzverbindlichkeiten aus dem Darlehen erfolgt eine gesonderte Ermittlung, da der Effekt wesentlich ist. Daher erfolgt für die anderen Positionen auch keine gesonderte Darstellung in der nachfolgenden Tabelle, welche die ermittelten beizulegenden Zeitwerte für die finanziellen Vermögenswerte und Schulden nach Hierarchiestufen für das Geschäftsjahr 2022 ergänzend aufgliedert:
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| 31.12.2022 | Hierarchiestufe | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | Kategorie | 1 | 2 | 3 | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte | |||||
| Derivative Finanzinstrumente | Hedging | 0 | 27 | 0 | 27 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | |||||
| Lang- und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | AC | 0 | 0 | 16.322 | 16.322 |
| Derivative Finanzinstrumente | Hedging | 0 | 1.765 | 0 | 1.765 |
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| 31.12.2021 | Hierarchiestufe | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | Kategorie | 1 | 2 | 3 | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte | |||||
| Derivative Finanzinstrumente | Hedging | 0 | 502 | 0 | 502 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | |||||
| Lang- und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | AC | 0 | 0 | 16.229 | 16.229 |
| Derivative Finanzinstrumente | Hedging | 0 | 0 | 0 | 0 |
Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente wurden mit Barwert- und Optionspreismodellen errechnet. Als Eingangsparameter für diese Modelle wurden, soweit wie möglich, die am Bilanzstichtag beobachteten relevanten Marktpreise und Zinssätze verwendet, die von anerkannten externen Quellen bezogen wurden. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte ist gemäß IFRS 13 der Hierarchiestufe 2 ("Level 2") der Bewertungskategorien für die Ermittlung beizulegender Zeitwerte zuzuordnen.
Verpflichtungen aus Leasing fallen nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 9 und sind daher gesondert ausgewiesen.
Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte beinhalteten den Wertansatz für den Anteil an der Gigaset Mobile Pte. Ltd., Singapur, welcher der Kategorie "Zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis (FVOCI)" zugeordnet wurde. Da es sich bei den Anteilen an der Gigaset Mobile Pte. Ltd. um Eigenkapitalinstrumente handelt, hat Gigaset vom Wahlrecht gemäß IFRS 9.5.7.5 Gebrauch gemacht und diesen finanziellen Vermögenswert unwiderruflich der Kategorie "Zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis (FVOCI)" zugeordnet. Im Geschäftsjahr 2018 sowie 2019 waren neue Informationen der Gigaset Mobile Pte. Ltd. verfügbar. Auf Grund des Umstandes, dass keine aktuellen Planungen bereitgestellt wurden, hatte sich Gigaset dazu entschlossen, den beizulegenden Zeitwert auf Basis des letzten geprüften Jahresabschlusses der Gesellschaft und dem daraus abgeleiteten Anspruch auf das anteilige Eigenkapital zu bewerten. Auf Grund des Umstandes, dass es sich um eine Fremdwährungsgesellschaft handelt, waren unterjährig in weiterer Folge auch die Effekte aus veränderten Wechselkursen zu berücksichtigen. Auf Grund neuer Erkenntnisse hinsichtlich des anteiligen Eigenkapitals im Geschäftsjahr 2020 wurde eine Wertminderung in voller Höhe des zu diesem Zeitpunkt noch verbleibenden Wertansatzes von TEUR 7.410 ermittelt, welche auf Grund der Klassifizierung als FVOCI direkt im sonstigen Ergebnis erfasst wurde. Im Geschäftsjahr 2022 haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben und die Anteile wurden veräußert.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie kurzfristige finanzielle Vermögenswerte haben kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Abschlussstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen übrigen kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten (mit Ausnahme des kurzfristigen Anteils der Darlehensverbindlichkeit) sind in voller Höhe innerhalb eines Jahres fällig. Daher entspricht der Nennbetrag bzw. Rückzahlungsbetrag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.
Die beizulegenden Zeitwerte von sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten über einem Jahr entsprechen den Barwerten der mit den Vermögenswerten und Schulden verbundenen Zahlungen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Zinsparameter, welche Währungs-, Zins- und Partnerbezogene Veränderungen der Konditionen widerspiegeln. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte ist gemäß IFRS 7 der Hierarchiestufe 3 ("Level 3") der Bewertungskategorien für die Ermittlung beizulegender Zeitwerte zuzuordnen.
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| aus Zinsen | aus der Folgebewertung | aus Abgang | Nettoergebnis | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2022 in TEUR |
zum beizulegenden Zeitwert | Währungsumrechnung | Wertberichtigung | 2022 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| AC | 21 | 0 | 586 | -221 | 0 | 386 |
| FV | -530 | 0 | 0 | 0 | 0 | -530 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| AC | -708 | 0 | -915 | 0 | 89 | -1.534 |
| Derivative Finanzinstrumente | ||||||
| FV | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Hedging (erfolgswirksam) | 0 | 0 | 0 | 0 | -576 | -576 |
| Hedging (erfolgsneutral) | 0 | -1.662 | 0 | 0 | 0 | -1.662 |
| 2021 in TEUR | 2021 | |||||
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| AC | 7 | 0 | -1.713 | -137 | 0 | -1.843 |
| FV | -306 | 0 | 0 | 0 | 0 | -306 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| AC | -1.002 | 0 | 1.069 | 0 | 8 | 75 |
| Derivative Finanzinstrumente | ||||||
| FV | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Hedging (erfolgswirksam) | 0 | 0 | 0 | 0 | 427 | 427 |
| Hedging (erfolgsneutral) | 0 | 914 | 0 | 0 | 0 | 914 |
Die Zinsen aus Finanzinstrumenten werden unter den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sowie Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ausgewiesen (siehe hierzu Anhangangaben zu Erläuterungen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge und Zinsen und ähnliche Aufwendungen). Hierunter fallen insbesondere Zinserträge für ausgereichte Darlehen, Zinserträge und -aufwendungen resultierend aus der Anwendung der Effektivzinsmethode, Zinsaufwendungen von Forderungen aus Factoring sowie Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige Finanzverbindlichkeiten. Zinserträge aus wertberichtigten finanziellen Vermögenswerten ("Unwinding") wurden weder 2022 noch im Vorjahr generiert. Im Berichtsjahr 2022 war das Zinsergebnis im Wesentlichen durch Zinseffekte aus Anwendung der Effektivzinsmethode für die Finanzierungen sowie Factoring und Leasing geprägt. Zudem werden ab dem Berichtsjahr die Zinsen aus Pensionsverpflichtungen im Finanzergebnis unter dem Zinsaufwand erfasst. Dieser beläuft sich in 2022 auf EUR 1,4 Mio.nach EUR 0,9 Mio.Zinsaufwand im Vorjahr.
Die erfassten Erträge und Aufwendungen für Derivate, für welche die Regelungen des Hedge Accounting angewendet werden, wurden im Materialaufwand erfasst. Im laufenden Jahr erhöhten diese den Materialaufwand um TEUR 576 (Vj. verminderten den Materialaufwand um TEUR 427). Im laufenden Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr wurden für alle Derivate die Regelungen des Hedge Accounting angewendet.
Ergebnisrelevante Effekte aus der Währungsumrechnung werden unter den Wechselkursgewinnen bzw. Wechselkursverlusten in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Die übrigen Komponenten des Nettoergebnisses werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst (siehe dazu Anhangangaben zu Erläuterungen Sonstige betriebliche Erträge und sonstige betriebliche Aufwendungen).
Nettogewinne bzw. -verluste aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerten (AC) enthalten Veränderungen in den Wertberichtigungen, Gewinne oder Verluste aus der Währungsumrechnung, Abgangserfolge sowie Zahlungseingänge und Wertaufholungen auf ursprünglich abgeschriebene Darlehen und Forderungen.
Nettogewinne bzw. -verluste aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten (AC) setzen sich aus Zinsaufwendungen, Erträgen und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung sowie aus Erträgen von Forderungsverzichten der Lieferanten zusammen.
Das Geschäftsmodell der Gigaset sieht neben der Konsolidierung im Bereich der heimgebundenen Telekommunikationslösungen, den weiteren Aufbau der sensorbasierten intelligenten Heimvernetzung und den Ausbau des Geschäftskundenbereichs sowie den Ausbau des Smartphone-Geschäfts vor. Das originäre Ziel des Kapitalmanagements ist die Sicherung des unternehmerischen Fortbestandes der Gigaset. Die Steuerung der Kapitalstruktur des Gigaset Konzerns erfolgt in der Muttergesellschaft. Auf Konzernebene wird das Kapitalmanagement im Rahmen eines regelmäßigen Reportingprozesses überwacht und im Bedarfsfall unterstützt und optimiert. Entscheidungen über Dividendenzahlungen oder Kapitalmaßnahmen werden im Einzelfall auf Basis des internen Reportings und in Absprache mit der Gigaset Gruppe getroffen.
Das gemanagte Kapital umfasst sämtliche kurz- und langfristigen Schuld- und Verbindlichkeitspositionen sowie die Eigenkapitalbestandteile. Die Entwicklung der Kapitalstruktur im Zeitverlauf und die damit verbundene Veränderung der Abhängigkeit von externen Kreditgebern werden mithilfe des Verschuldungskoeffizienten (Gearing Ratio) gemessen. Die Ermittlung des dargestellten Gearing Ratio erfolgt auf Basis einer Stichtagsbetrachtung unter Einbeziehung des bilanziellen Eigenkapitals. Das dargestellte Gearing Ratio hat sich auf Grund des erhöhten Eigenkapitals im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessert. Der Rückgang der langfristigen Schulden betrifft in erster Linie die Pensionsverbindlichkeiten auf Grund eines geänderten Rechenzinses. Die Pensionsverbindlichkeiten sind jedoch auf Grund der Möglichkeit, laufende Pensionszahlungen aus dem Pensionsvermögen zu bestreiten, langfristiger Natur und führen derzeit zu keinem Zahlungsmittelabfluss.
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| TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Langfristige Schulden | 71.979 | 99.842 |
| Kurzfristige Schulden | 94.838 | 84.316 |
| Schulden | 166.817 | 184.158 |
| Eigenkapital | 24.641 | 7.995 |
| Gearing Ratio | 6,8 | 23,0 |
Die Umsatzerlöse des Konzerns ergeben sich im Wesentlichen aus Verträgen mit Kunden über den Verkauf von Telekommunikationsprodukten und setzen sich wie folgt zusammen:
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| TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Handelsumsatz | 14.916 | 16.896 |
| Produktionsumsatz | 226.402 | 200.237 |
| Gesamt | 241.318 | 217.133 |
Die Umsatzerlöse verteilen sich auf folgende Geschäftsbereiche:
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| TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Phones | 158.750 | 140.228 |
| Smartphones | 18.781 | 18.169 |
| Smart Home | 1.502 | 1.509 |
| Professional | 62.285 | 57.227 |
| Gesamt | 241.318 | 217.133 |
Die Verteilung der Umsatzerlöse nach Regionen kann der folgenden Darstellung entnommen werden:
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| in TEUR | Deutschland | Frankreich | Europa (ohne Deutschland und Frankreich) | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Phones | 70.228 | 54.694 | 22.353 | 22.496 | 51.122 | 51.729 |
| Smartphones | 14.458 | 13.473 | 319 | 1.112 | 4.003 | 3.584 |
| Smart Home | 696 | 851 | 24 | 14 | 753 | 613 |
| Professional | 35.444 | 36.564 | 6.220 | 6.391 | 18.919 | 13.549 |
| Gesamt | 120.826 | 105.582 | 28.916 | 30.013 | 74.797 | 69.475 |
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| in TEUR | Rest der Welt | Konzern | ||
|---|---|---|---|---|
| 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Phones | 15.048 | 11.309 | 158.751 | 140.228 |
| Smartphones | 1 | 0 | 18.781 | 18.169 |
| Smart Home | 29 | 31 | 1.502 | 1.509 |
| Professional | 1.701 | 723 | 62.284 | 57.227 |
| Gesamt | 16.779 | 12.063 | 241.318 | 217.133 |
Zum Stichtag gab es keinen Bestand an unerfüllten Leistungsverpflichtungen.
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| TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | -117.191 | -87.843 |
| Bezogene Waren | -11.591 | -11.667 |
| Übrige | -2.822 | -2.583 |
| Gesamt | -131.604 | -102.093 |
Im Vergleich zum Vorjahr ist der Materialaufwand um EUR 29,5 Mio.gestiegen. Dies liegt insbesondere an der gesteigerten Produktion und dem damit verbundenen höheren Absatz von Produkten auf der Umsatzseite. Zum anderen sind für sämtliche produktionsrelevanten Materialien deutliche Preissteigerungen im Geschäftsjahr 2022 zu verzeichnen gewesen. Beide Effekte führten zu einem Anstieg über EUR 29,3 Mio.von EUR 87,8 Mio.im Vorjahr auf EUR 117,2 Mio.im Berichtsjahr bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen. Die übrigen Materialaufwendungen beinhalten im Wesentlichen die Kosten für Energieversorgung und Abschreibung von Vorräten. In den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind im Vergleich zum Vorjahr negative Effekte aus Sicherungsgeschäften für Materialeinkäufe in Fremdwährungen in Höhe von EUR 0,6 Mio.(Vj. Positive Effekte EUR 0,4 Mio) enthalten. Für Details hierzu verweisen wir auf den Abschnitt Erläuterungen zu Finanzinstrumenten.
Die anderen aktivierten Eigenleistungen resultieren im Wesentlichen aus aktivierten Entwicklungskosten und dem Ansatz selber erstellter immaterieller und materieller Vermögenswerte.
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| TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Wechselkursgewinne | 5.943 | 4.262 |
| Auflösung von Rückstellungen | 2.869 | 1.235 |
| Erträge aus Auflösungen von Wertberichtigungen | 45 | 3 |
| Weiterberechnungen | 4 | 4 |
| Abgang von langfristigen Vermögenswerten | 0 | 65 |
| Übrige sonstige betriebliche Erträge | 7.616 | 12.382 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 16.477 | 17.951 |
Die Wechselkursgewinne in Höhe von EUR 5,9 Mio.(Vj. EUR 4,3 Mio) setzen sich aus Erträgen von realisierten sowie unrealisierten Fremdwährungsgewinnen zusammen.
Die Auflösungen aus Rückstellungen beinhalten analog zum Vorjahr im Wesentlichen die Auflösungen von Kundenbonusrückstellungen in Höhe von EUR 0,6 Mio.(Vj. EUR 0,5 Mio), sowie im Berichtsjahr Auflösungen für Lizenzkostenrückstellungen in Höhe von EUR 0,3 Mio.(Vj. EUR 0,0 Mio) und Marketingaktivitäten in Höhe von EUR 1,6 Mio.(Vj. EUR 0,0 Mio).
Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge sind im Vergleich zum Vorjahr um EUR 4,8 Mio.gesunken. Dies liegt grundlegend an den im Vorjahr erhaltenen Zuschüssen im Rahmen der Corona Überbrückungshilfe in Höhe von EUR 3,4 Mio, welche in 2022 lediglich EUR 0,2 Mio.betragen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind für das Geschäftsjahr 2022 Mieterträge in Höhe von EUR 1,4 Mio.(Vj. EUR 1,3 Mio) ausgewiesen.
Im Geschäftsjahr 2022 hat Gigaset eine Forschungszulage in Höhe von EUR 1,1 Mio.für mehrere Projekte erhalten, welche zeitanteilig über die Nutzungsdauern der aktivierten Entwicklungsleistungen erfolgswirksam aufgelöst werden. Im Berichtszeitraum sind dadurch EUR 0,4 Mio.in den übrigen sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.
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| TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | -48.479 | -47.934 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | -9.702 | -10.079 |
| Gesamt | -58.181 | -58.013 |
Die Aufwendungen für Löhne und Gehälter liegen mit EUR 48,5 Mio.knapp über Vorjahresniveau (Vj. EUR 47,9 Mio). Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf höhere Aufwendungen für Sonderzahlungen in Höhe von EUR 5,2 Mio.(Vj. EUR 4,1 Mio) zurückzuführen.
Die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung liegen mit EUR 9,7 Mio.in 2022 um EUR 0,4 Mio.unter dem Vorjahr (Vj. EUR 10,1 Mio). Im Wesentlichen resultiert dies durch Bewertungseffekte aus dem CTA Vermögen für die Deckung der Pensionsverpflichtungen.
Der Ausweis der Nettozinsen aus Pensionsverpflichtungen wurde im Geschäftsjahr 2022 geändert. Die Vorjahresangaben wurden dementsprechend angepasst. Weitere Erläuterungen siehe Abschnitt Änderungen im Ausweis der Zinsaufwendungen aus Pensionsverpflichtungen.
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| TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Marketing- und Repräsentationsaufwand | -19.607 | -21.364 |
| Arbeitnehmerüberlassung | -9.981 | -7.510 |
| Verwaltungskosten | -9.068 | -8.345 |
| Ausgangsfrachten / Transportkosten | -8.016 | -7.247 |
| Wechselkursveränderungen | -6.249 | -4.905 |
| Beratungs- und Prüfungskosten | -4.266 | -3.087 |
| Patent- und Lizenzgebühren | -3.193 | -5.117 |
| Zuführung zu Gewährleistungsrückstellungen | -2.136 | -2.100 |
| Instandhaltung für Technische Anlagen, Maschinen und Betriebs- und Geschäftsausstattung | -1.901 | -1.846 |
| Aufwendungen Forschung und Entwicklung | -1.317 | -1.124 |
| Aufwendungen für Grundstücke / Gebäude (unter anderem Miete) | -1.013 | -1.046 |
| Sonstige Steuern | -373 | -359 |
| Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen | -5.254 | -3.266 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -72.374 | -67.316 |
Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Aufwendungen für Arbeitnehmerüberlassungen mit EUR 10,0 Mio.(Vj. EUR 7,5 Mio), was mit der erhöhten Beschäftigung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern einhergeht. Zudem resultieren aus den Wechselkursschwankungen in 2022 Wechselkursverluste über EUR 6,2 Mio.(Vj. EUR 4,9 Mio), dies ist insbesondere auf die realisierten Währungskursverluste in Höhe von EUR 4,4 Mio.(Vj. EUR 2,4 Mio) zurückzuführen. Des Weiteren sind höhere Beratungs- und Prüfungskosten in Höhe von EUR 4,3 Mio.(Vj. EUR 3,1 Mio) angefallen, welche insbesondere IT-Beratungskosten für die Implementierung eines neuen SAP S/4 HANA Systems beinhalten. Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind insbesondere aufgrund extern gekaufter Dienstleistungen in Höhe von EUR 4,1 Mio.(Vj. EUR 2,4 Mio) gestiegen.
Gegenläufig reduzierten sich hingegen die Marketingkosten um EUR 1,8 Mio.auf EUR 19,6 Mio.sowie die Patent- und Lizenzgebühren um EUR 1,9 Mio.auf EUR 3,2 Mio.
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| TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände | -9.774 | -8.772 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen | -4.457 | -4.327 |
| Abschreibungen auf Nutzungsrechte | -1.562 | -1.626 |
| Wertminderungen | -370 | 0 |
| Gesamt | -16.163 | -14.725 |
Im Geschäftsjahr 2022 musste im Rahmen einer Überprüfung der Werthaltigkeit eine außerplanmäßige Abschreibung (Wertminderung) auf aktivierte Entwicklungskosten vorgenommen werden. Für die in einem Projekt entwickelte Technologie wird kein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet, da sie nicht länger unterstützt bzw. weiterentwickelt werden kann.
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge in Höhe von EUR 0,1 Mio.(Vj. EUR 0,4 Mio) resultieren im Geschäftsjahr 2022 aus der Abzinsung von Darlehensverbindlichkeiten sowie langfristigen Rückstellungen. Im Vorjahr stammten die Zinserträge aus der Diskontierung von Darlehensverbindlichkeiten.
Alle Zinserträge, die aus finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten resultieren, wurden nach der Effektivzinsmethode errechnet.
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von EUR 2,8 Mio.(Vj. EUR 2,7 Mio) setzen sich im Wesentlichen aus den Nettozinsen für Pensionsverpflichtungen mit EUR 1,4 Mio.(Vj. EUR 0,9 Mio), Aufwendungen aus Zinsaufwendungen für die Kreditfinanzierung in Höhe von EUR 0,6 Mio.(Vj. EUR 0,7 Mio) und Zinsaufwendungen für Factoring in Höhe von EUR 0,5 Mio.(Vj. EUR 0,3 Mio) zusammen. Die Zinsaufwendungen aus Factoring mindern das Ergebnis der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert.
Der Ausweis der Nettozinsen aus Pensionsverpflichtungen wurde im Geschäftsjahr 2022 geändert. Die Vorjahresangaben wurden dementsprechend angepasst. Weitere Erläuterungen siehe Abschnitt Änderungen im Ausweis der Zinsaufwendungen aus Pensionsverpflichtungen.
Alle Zinsaufwendungen, die aus finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten resultieren, wurden nach der Effektivzinsmethode errechnet.
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| TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Tatsächlicher Steueraufwand (-) / -ertrag (+) | -1.134 | 309 |
| Latenter Steueraufwand (-) / -ertrag (+) | -3.526 | -196 |
| Gesamter Ertragsteueraufwand (-) / -ertrag (+) | -4.660 | 113 |
In der nachfolgenden Überleitungsrechnung werden die Unterschiede zwischen dem tatsächlich gebuchten Ertragsteueraufwand (-) / -ertrag (+) und dem erwarteten Ertragsteueraufwand (-) / -ertrag (+) ausgewiesen. Der erwartete Ertragsteueraufwand (-) / -ertrag (+) ergibt sich aus dem Ergebnis vor Ertragsteuern multipliziert mit dem anzuwendenden Ertragsteuersatz. Der anzuwendende Ertragsteuersatz beinhaltet die deutsche Körperschaftsteuer, den Solidaritätszuschlag sowie die Gewerbesteuer und beträgt insgesamt 32,0 % (Vj. 32,0 %). Die Veränderungen der periodenfremden latenten Steuern resultieren im Berichtsjahr aus neuen Erkenntnissen auf Grund abgeschlossener Betriebsprüfungen.
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| TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -910 | 350 |
| anzuwendender Ertragsteuersatz | 32% | 32% |
| erwarteter Ertragsteueraufwand (-) / -ertrag (+) | 291 | -112 |
| Steuersatzänderungen | -19 | -183 |
| Steuersatzabweichungen | 315 | 196 |
| Steuerfreie Erträge | 595 | 97 |
| Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen | -1.020 | -355 |
| Veränderung der Wertberichtigung auf aktive latente Steuern und nicht angesetzte aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge | -760 | -365 |
| Periodenfremde latente Steuern | -3.430 | 0 |
| Periodenfremde tatsächliche Steuern | -642 | 856 |
| Sonstige Effekte | 10 | -21 |
| Ausgewiesener Ertragsteueraufwand (-) / -ertrag (+) | -4.660 | 113 |
| Effektive Steuerquote | -512,1% | -32,3% |
Das unverwässerte sowie verwässerte Ergebnis je Aktie beträgt für das Geschäftsjahr 2022 EUR -0,04 (Vj. EUR 0,00) und beruht auf folgender Berechnung:
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| TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| ERGEBNIS | ||
| Basis für das unverwässerte Ergebnis je Aktie (Zurechenbares anteiliges Periodenergebnis der Aktionäre der Muttergesellschaft) | -5.570 | 463 |
| Auswirkung der verwässernden potenziellen Stammaktien: Aktienoptionen | 0 | 0 |
| Basis für das verwässerte Ergebnis je Aktie | -5.570 | 463 |
| ANZAHL DER AKTIEN | ||
| Gewichteter Durchschnitt der Anzahl von Stammaktien für das unverwässerte Ergebnis je Aktie | 132.455.896 | 132.455.896 |
| Auswirkung der verwässernden potenziellen Stammaktien: Aktienoptionen | 0 | 0 |
| Gewichteter Durchschnitt der Anzahl von Stammaktien für das verwässerte Ergebnis je Aktie | 132.455.896 | 132.455.896 |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) | -0,04 | 0,00 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) | -0,04 | 0,00 |
Im laufenden Geschäftsjahr gab es keine verwässernden Effekte, sodass das unverwässerte Ergebnis je Aktie dem verwässerten Ergebnis je Aktie entspricht.
Für das Geschäftsjahr 2021 wurde in 2022 keine Dividende an die Anteilseigner ausgeschüttet.
Der Jahresfehlbetrag gemäß HGB der Gigaset AG beträgt EUR -2,5 Mio.(Vj. Jahresfehlbetrag EUR -2,8 Mio). Unter Berücksichtigung des Verlustvortrages von EUR 190,9 Mio.ergibt sich ein Bilanzverlust von EUR 193,4 Mio. Zur Verwendung des Bilanzverlustes schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, den Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
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| TEUR | Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | Sonstige immaterielle Vermögenswerte | Geleistete Anzahlungen | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten 01.01.2022 | 39.155 | 110.262 | 902 | 150.319 |
| Währungsumrechnung | -4 | 0 | 0 | -4 |
| Zugänge | 33 | 16.069 | 930 | 17.032 |
| Abgänge | -266 | 0 | 0 | -266 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand am 31.12.2022 | 38.918 | 126.331 | 1.832 | 167.081 |
| Abschreibungen 01.01.2022 | -16.618 | -77.859 | 0 | -94.477 |
| Währungsumrechnung | 4 | 0 | 0 | 4 |
| Zugänge | -1.726 | -8.047 | 0 | -9.773 |
| Wertminderungen | 0 | -370 | 0 | -370 |
| Abgänge | 266 | 0 | 0 | 266 |
| Stand am 31.12.2022 | -18.074 | -86.276 | 0 | -104.350 |
| Nettobuchwert 31.12.2022 | 20.844 | 40.055 | 1.832 | 62.731 |
| Nettobuchwert 31.12.2021 | 22.537 | 32.403 | 902 | 55.842 |
| Anschaffungskosten 01.01.2021 | 39.522 | 122.868 | 3.549 | 165.939 |
| Währungsumrechnung | -1 | 0 | 0 | -1 |
| Zugänge | 105 | 12.662 | 480 | 13.247 |
| Abgänge | -563 | -25.268 | -3.035 | -28.866 |
| Umbuchungen | 92 | 0 | -92 | 0 |
| Stand am 31.12.2021 | 39.155 | 110.262 | 902 | 150.319 |
| Abschreibungen 01.01.2021 | -15.474 | -96.063 | -3.035 | -114.572 |
| Währungsumrechnung | 1 | 0 | 0 | 1 |
| Zugänge | -1.708 | -7.064 | 0 | -8.772 |
| Wertminderungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Abgänge | 563 | 25.268 | 3.035 | 28.866 |
| Stand am 31.12.2021 | -16.618 | -77.859 | 0 | -94.477 |
| Nettobuchwert 31.12.2021 | 22.537 | 32.403 | 902 | 55.842 |
| Nettobuchwert 31.12.2020 | 24.048 | 26.805 | 514 | 51.367 |
Die Position Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte setzt sich folgendermaßen zusammen:
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| TEUR | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Markennamen | 8.399 | 8.399 |
| Konzessionen | 12.445 | 14.138 |
| Gesamt | 20.844 | 22.537 |
Die durch Unternehmenstransaktionen erworbenen Markennamen wurden aktiviert, sofern der Marke ein zukünftiger Nutzen für das Unternehmen beigemessen wurde. Bei den Überlegungen zur Nutzungsdauer wurde auf Basis von Vergangenheitsdaten und den Einschätzungen des Managements bezüglich künftiger Entwicklungen für diese Marken eine unbestimmte wirtschaftliche Nutzungsdauer unterstellt. Dabei wurden insbesondere Überlegungen zur voraussichtlichen Nutzung der Marke, typische Produktlebenszyklen, mögliche kommerzielle Veralterungen, die Wettbewerbssituation, das Branchenumfeld, die Höhe der Erhaltungsausgaben, rechtliche oder ähnliche Nutzungsbeschränkungen bzw. die Abhängigkeit der Nutzungsdauer bezogen auf andere Vermögenswerte der Gesellschaft untersucht.
Zum Bilanzstichtag wird der Markenname "Gigaset" mit EUR 8,4 Mio.ausgewiesen (Vj. EUR 8,4 Mio). Der Markenname "Gigaset" ist der Gigaset Communications GmbH und ihrer Tochtergesellschaften als kleinste zahlungsmittelgenerierende Einheit zugeordnet. Der Markenname wurde zum 31. Dezember 2022 auf seine Werthaltigkeit auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten überprüft. Die Berechnung erfolgte auf Basis einer 3-Jahres-Planung für den Cashflow (Vj. 3-Jahres-Planung). Die Planung wurde auf Basis des etablierten Planungsprozesses erstellt und basiert sowohl auf historischen Informationen als auch auf Schätzungen hinsichtlich der künftigen Entwicklung. Eine Abstimmung mit externen Informationen ist nicht durchführbar. Für den Planungszeitraum wurden EBIT-Margen aus dem operativen Geschäft zwischen 3,0 % p.a. und 5,4 % p.a. (Vj. 4,1 % p.a. und 5,6 % p.a.) ermittelt. Für den über den Detailplanungszeitraum hinausgehenden Zeitraum wird im Rahmen einer Konvergenzphase die Fortschreibung der Planung über fünf weitere Jahre hin zu einem eingeschwungenen Zustand berücksichtigt um die operative Entwicklung der Segmente abzubilden und darüber hinaus eine angemessene Wachstumsrate zugrunde gelegt. Der angewendete Diskontierungssatz nach Steuern belief sich auf 7,6 % p.a. (Vj. 6,9 % p.a.). Der Diskontierungssatz wurde auf der Basis von aktuellen Marktdaten unter Verwendungen eines auf der Peer Group der Gigaset basierenden Risikoaufschlages berechnet. Der Wachstumsabschlag nach der vorliegenden Detailplanung wurde mit 0,5 % (Vj. 0,5 %) festgesetzt. Die Ermittlung des erzielbaren Wertes ist gemäß IFRS 13 der Hierarchiestufe 3 ("Level 3") der Bewertungskategorien für die Ermittlung beizulegender Zeitwerte zuzuordnen. Die Berechnung ergab keinen Wertminderungsbedarf. Die Berechnungen haben gezeigt, dass reell anzunehmende Änderungen der zugrunde liegenden Annahmen zu keinem Wertminderungsaufwand führen würden.
Bei den Konzessionen in Höhe von EUR 12,4 Mio.(Vj. EUR 14,1 Mio) handelt es sich um erworbene Lizenzen.
Unter den sonstigen immateriellen Vermögenswerten werden aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von EUR 40,1 Mio.(Vj. EUR 32,4 Mio) ausgewiesen, die ausschließlich auf die Gigaset Communications GmbH entfallen. Bei den Entwicklungsaktivitäten der Gigaset Gruppe handelt es sich um aktivierte Produktentwicklungen. Im Geschäftsjahr 2022 musste im Rahmen einer Überprüfung der Werthaltigkeit eine außerplanmäßige Abschreibung (Wertminderung) auf aktivierte Entwicklungskosten vorgenommen werden. Für die in einem Projekt entwickelte Technologie wird kein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet, da sie nicht länger unterstützt bzw. weiterentwickelt werden kann.
Bei den geleisteten Anzahlungen sind im Geschäftsjahr 2022, wie auch im Vorjahr, hauptsächlich die Kosten für die Implementierung einer neuen ERP-Software im Gigaset Konzern aktiviert worden.
Im Geschäftsjahr 2022 wurden Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von EUR 1,3 Mio.(Vj. EUR 1,1 Mio) bei der Gigaset Communications GmbH aufwandswirksam berücksichtigt.
Zum Bilanzstichtag existieren keine aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte.
Ferner wurden im Berichtsjahr EUR 0,5 Mio.(Vj. EUR 0,4 Mio) Fremdkapitalkosten aktiviert. Der zugrunde liegende Zinssatz ist 2,39 % (Vj. 2,62 %).
Die Tochtergesellschaft Gigaset Communications GmbH hat im Rahmen einer Globalzession sämtliche, im Zeitpunkt des Kreditabschlusses bestehenden, immateriellen Vermögenswerte als Sicherheiten für die in 2018 abgeschlossene Kreditfazilität hinterlegt. Die Höhe der Gesamtbesicherung richtet sich jeweils nach der maximal ausstehenden Darlehensverbindlichkeit.
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| TEUR | Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte | Bauten - einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | Technische Anlagen und Maschinen | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten 01.01.2022 | 4.025 | 11.070 | 3.970 | 33.731 | 1.276 | 54.072 |
| Währungsumrechnung | 0 | 0 | -2 | -12 | 0 | -14 |
| Zugänge | 0 | 61 | 233 | 3.147 | 419 | 3.860 |
| Abgänge | 0 | 0 | -101 | -310 | 0 | -411 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | -61 | 1.219 | -1.156 | 2 |
| Stand am 31.12.2022 | 4.025 | 11.131 | 4.039 | 37.775 | 539 | 57.509 |
| Abschreibungen 01.01.2022 | 0 | -10.116 | -3.211 | -19.806 | 0 | -33.133 |
| Währungsumrechnung | 0 | 0 | 1 | 10 | 0 | 11 |
| Zugänge | 0 | -283 | -143 | -4.030 | 0 | -4.456 |
| Abgänge | 0 | 0 | 101 | 310 | 0 | 411 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 71 | -72 | 0 | -1 |
| Stand am 31.12.2022 | 0 | -10.399 | -3.181 | -23.588 | 0 | -37.168 |
| Nettobuchwert 31.12.2022 | 4.025 | 732 | 858 | 14.187 | 539 | 20.341 |
| Nettobuchwert 31.12.2021 | 4.025 | 954 | 759 | 13.925 | 1.276 | 20.939 |
| Anschaffungskosten 01.01.2021 | 4.025 | 10.956 | 3.962 | 40.505 | 50 | 59.498 |
| Währungsumrechnung | 0 | 0 | -1 | -2 | 0 | -3 |
| Zugänge | 0 | 120 | 261 | 4.692 | 1.274 | 6.347 |
| Abgänge | 0 | -6 | -252 | -11.512 | 0 | -11.770 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 48 | -48 | 0 |
| Stand am 31.12.2021 | 4.025 | 11.070 | 3.970 | 33.731 | 1.276 | 54.072 |
| Abschreibungen 01.01.2021 | 0 | -9.259 | -3.262 | -28.033 | 0 | -40.554 |
| Währungsumrechnung | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 |
| Zugänge | 0 | -857 | -199 | -3.271 | 0 | -4.327 |
| Abgänge | 0 | 0 | 249 | 11.498 | 0 | 11.747 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand am 31.12.2021 | 0 | -10.116 | -3.211 | -19.806 | 0 | -33.133 |
| Nettobuchwert 31.12.2021 | 4.025 | 954 | 759 | 13.925 | 1.276 | 20.939 |
| Nettobuchwert 31.12.2020 | 4.025 | 1.697 | 700 | 12.472 | 50 | 18.944 |
Leasingvermögenswerte werden gemäß IFRS 16 als Nutzungsrechte berücksichtigt und separat ausgewiesen. Siehe hierzu Abschnitt Nutzungsrechte und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen.
Im Geschäftsjahr 2022 wurden, wie im Vorjahr, keine außerplanmäßigen Wertminderungen auf das Sachanlagevermögen vorgenommen sowie keine Fremdkapitalkosten im Sachanlagevermögen aktiviert.
Die Tochtergesellschaft Gigaset Communications GmbH hat im Rahmen einer Globalzession sämtliche Sachanlagen als Sicherheiten für die in 2018 abgeschlossene Kreditfazilität hinterlegt. Die Höhe der Gesamtbesicherung richtet sich jeweils nach der maximal ausstehenden Darlehensverbindlichkeit.
In der Bilanz werden nachfolgende Posten im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen gem. IFRS 16 ausgewiesen:
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| TEUR | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Nutzungsrechte Gebäude | 1.523 | 1.865 |
| Nutzungsrechte sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 675 | 1.125 |
| Gesamt | 2.198 | 2.990 |
| Leasingverbindlichkeiten - kurzfristig | 1.301 | 1.541 |
| Leasingverbindlichkeiten - langfristig | 971 | 1.561 |
| Gesamt | 2.272 | 3.102 |
Im Vorjahr wurden Nutzungsrechte für Grundstücke ausgewiesen, welche im Geschäftsjahr 2022 als Nutzungsrechte Gebäude umklassifiziert wurden, da dieser Ausweis sachgerechter ist. Dementsprechend wurden die Vorjahreswerte für Nutzungsrechte Grundstücke und Abschreibungen auf Nutzungsrechte Grundstücke ebenfalls umklassifiziert von Grundstücke zu Gebäude.
Die Zuführungen zu den Nutzungsrechten während des Geschäftsjahres 2022 lagen bei EUR 1,0 Mio.(Vj. EUR 1,2 Mio).
Gigaset hat von den Übergangsvorschriften des IFRS 16 Gebrauch gemacht und entsprechend keine Neubeurteilung bestehender Vereinbarungen vorgenommen, ob diese die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 erfüllen. Die bestehenden Leasingbeurteilungen werden fortgeführt. Die Nutzungsrechte werden im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 16 bei Gigaset grundsätzlich in Höhe der korrespondierenden Leasingverbindlichkeit aktiviert. Die Leasingverbindlichkeiten sind unter Verwendung des für Gigaset maßgebenden Grenzfremdkapitalzinssatzes von 3,98 % zum Zeitpunkt der Erstanwendung bewertet worden.
Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt folgende Aufwendungen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen:
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| TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Abschreibungen auf Nutzungsrechte - Gebäude | -932 | -966 |
| Abschreibungen auf Nutzungsrechte - Betriebs- und Geschäftsausstattung | -630 | -660 |
| Gesamt Abschreibungen Nutzungsrechte | -1.562 | -1.626 |
| Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten | 114 | 135 |
| Leasingaufwand für Vermögenswerte mit geringem Wert | 2 | 1 |
| Leasingaufwand für Vermögenswerte mit kurzfristiger Laufzeit | 62 | 55 |
| Zahlungen für bilanzierte Leasingverbindlichkeiten der laufenden Periode | 1.797 | 1.903 |
Der Gigaset Konzern schließt Leasingverträge für die Nutzung von Büroflächen diverser Auslandsgesellschaften sowie inländischer Gesellschaften ab. Des Weiteren wird der KFZ-Fuhrpark sowie Flurförderfahrzeuge der innerbetrieblichen Logistik geleast.
Gigaset ist im Rahmen der Vermietung von Immobilien als Leasinggeber tätig und hat mit fremden Dritten Operating Leasingverträge abgeschlossen. Durch die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien vermieteten Gebäude wird der Konzern über innerhalb der unkündbaren Grundlaufzeit voraussichtlich im Geschäftsjahr 2023 Mieterträge in Höhe von EUR 1,2 Mio.erzielen. Für darüber hinaus gehende Geschäftsjahre sind Mieterträge über EUR 1,3 Mio.sicher zu erwarten.
Gigaset vermietet Geschäftsimmobilien an dritte Parteien im Rahmen des Operating Leasing. In diesem Rahmen wurden im Jahr 2020 bestimmte Gebäudeflächen umklassifiziert und werden seitdem als Finanzinvestition gehaltene Immobilien bilanziert, da diese Gebäudeflächen nachhaltig an fremde Dritte vermietet und damit Mieteinkünfte erwirtschaftet werden sollen.
Die substanzielle Vermietung umfasst dabei ausschließlich Büromietflächen auf dem Gigaset Werksgelände in Bocholt. Der relevante Mietvertrag ist grundsätzlich mit einer anfänglichen unkündbaren Grundmietzeit geschlossen und verlängert sich anschließend jeweils um einen Monat.
Die Überleitung des Buchwertes im Geschäftsjahr 2022 stellt sich wie folgt dar:
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| TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Stand zum 01.01. | 6.700 | 6.700 |
| Umgliederungen aus den Sachanlagen | 0 | 0 |
| Änderung des beizulegenden Zeitwerts | 0 | 0 |
| Stand zum 31.12. | 6.700 | 6.700 |
Der Konzern erfasste im abgelaufenen Geschäftsjahr folgende Mieterträge sowie damit in Verbindung stehende Aufwendungen:
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| TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien | 1.247 | 731 |
| Direkte betriebliche Aufwendungen (einschl. Reparaturen und Instandhaltung), mit denen Mieteinnahmen erzielt werden (in die Gesamtkosten einbezogen) | 503 | 394 |
In den direkt zurechenbaren Aufwendungen sind keine kalkulatorischen Kosten wie Instandhaltungsrücklagen oder ähnlichem berücksichtigt.
Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien wurde von externen, unabhängigen Immobiliengutachtern bestimmt, die über einschlägige berufliche Qualifikation und aktuelle Erfahrung über Lage und Art der zu bewertenden Immobilien verfügen. Die beizulegenden Zeitwerte werden regelmäßig durch den Gutachter aktualisiert und bilanziell abgebildet.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ist gemäß IFRS 13 der Hierarchiestufe 3 ("Level 3") der Bewertungskategorien für die Ermittlung beizulegender Zeitwerte zuzuordnen.
Die Ermittlung des Fair Value der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien wurde als Verkehrswert nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) nach dem Ertragswertverfahren gemäß §§ 17-20 der Immobilienwertverordnung (ImmoWertV) vorgenommen.
Danach wird der Ertragswert auf der Grundlage des Reinertrags und des Bodenwerts ermittelt. Der Bodenwert bemisst sich dabei nach den Bodenrichtwerten, welche vom Gutachterausschuss der Stadt Bocholt ausgegeben werden. Der Bodenwert wird als jährlicher Reinertragsanteil mit dem Liegenschaftszinssatz kapitalisiert in den Verkehrswert eingerechnet.
Der Reinertrag für das Gebäude wird aus den Jährlich erzielbaren Mieterträgen (Rohertrag) abzüglich der Bewirtschaftungskosten ermittelt. Die Bewirtschaftungskosten umfassen dabei Kosten im Zusammenhang mit dem Eigentum an den Gebäuden, Reparatur- und Verwaltungsaufwendungen sowie dem Mietausfallwagnis (uneinbringliche Mietrückstände oder Leerstände). Die jährlich erzielbaren Mieterträge werden basierend auf marktüblichen und vergleichbaren Preisen unter Berücksichtigung der Ausstattung und Zustand der Büroflächen berechnet. Die Kapitalisierung des Reinertrags wird über die Restnutzungsdauer der Gebäude mit dem Liegenschaftszinssatz ermittelt.
Auf Grund von Kontaminationen auf dem Produktionsgelände in Bocholt wurde ein pauschalierter Abschlag als merkantiler Minderwert auf den Verkehrswert abgezogen.
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| • Geschätzte Marktmiete pro qm und Monat | EUR 6,00 |
| • Liegenschaftszinssatz | 6,6 % |
Der geschätzte beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien würde steigen (sinken), wenn:
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| ― | die angenommene Marktmiete pro qm und Monat höher (niedriger) wäre, |
| ― | die Dauer der angenommenen Mietverhältnisse länger (kürzer) wäre, |
| ― | die erzielbare Rendite höher (niedriger) liegen würde, |
| ― | der gewichtete Liegenschaftszinssatz als Kapitalisierungsparameter niedriger (höher) wäre. |
Das Vorratsvermögen setzt sich wie folgt zusammen:
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| TEUR | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 20.832 | 19.735 |
| Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 1.931 | 946 |
| Fertige Erzeugnisse, Handelswaren und fertige Leistungen | 12.577 | 7.866 |
| Geleistete Anzahlungen | 2.415 | 1.307 |
| Gesamt | 37.755 | 29.854 |
Die Vorratsbestände haben sich zum 31. Dezember 2022 gegenüber dem Vorjahresstichtag mit einem Zuwachs von EUR 7,9 Mio.deutlich erhöht. Der Wesentliche Anstieg ist dabei auf die fertigen Erzeugnisse, Handelswaren und fertigen Leistungen mit EUR 4,7 Mio.zurückzuführen. Dabei handelt es sich primär um Kundenaufträge, welche im alten Jahr nicht mehr ausgeliefert wurden und entsprechend im neuen Jahr den Vorratsbestand reduziert haben. Der Vorjahreswert war zudem aufgrund der schwierigen Materialverfügbarkeit deutlich geringer ausgefallen.
Zum Bilanzstichtag hat die Vorratsbewertung per Saldo einen Wertberichtigungsbedarf in Höhe von EUR 1,2 Mio.ergeben, im Vorjahr betrug der Wertberichtigungsbedarf EUR 0,5 Mio. Wertberichtigungen bzw. Wertaufholungen werden im Wesentlichen für Überreichweiten und mangelnde Gängigkeiten vorgenommen.
Die Beträge des Vorratsvermögens entfallen ausschließlich auf die Gigaset Communications GmbH und deren Tochtergesellschaften.
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| TEUR | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Forderungen vor Wertberichtigungen | 20.799 | 19.194 |
| Einzelwertberichtigungen | -1.512 | -3.185 |
| Buchwert der Forderungen | 19.287 | 16.009 |
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:
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| TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| 01.01. | 3.185 | 3.451 |
| Zuführung | 229 | 137 |
| Verbrauch | -1.857 | -400 |
| Auflösung | -45 | -3 |
| 31.12. | 1.512 | 3.185 |
Im Berichtszeitraum wurden keine Zinserträge aus wertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vereinnahmt.
Einige Unternehmen des Gigaset Konzerns haben einen Teil ihrer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an ein finanzierendes Unternehmen abgetreten. Das maximale Kreditvolumen, auf Basis der zum Bilanzstichtag abgeschlossenen Factoring-Vereinbarungen, beträgt für Deutschland und Frankreich EUR 35,0 Mio.und für die Schweiz CHF 2,0 Mio.
Das Kreditvolumen beinhaltet die angekauften Forderungen abzüglich des Kaufpreiseinbehalts. Es wurden Forderungen in Höhe von EUR 29,5 Mio.veräußert. Im Rahmen der Veräußerung kommt es zum Abgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Auf Grund der vertraglichen Gestaltung einiger Factoring-Vereinbarungen kann weder von einem vollständigen Übergang noch von einem vollständigen Verbleib der Chancen und Risiken aus den Forderungen ausgegangen werden. Daher weisen die Gesellschaften nach IFRS 9 ein sog. "Continuing Involvement" in Höhe von EUR 0,3 Mio.aus, das aus dem verbleibenden Zinsrisiko in Höhe von EUR 0,3 Mio.besteht. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit Factoring belaufen sich im Geschäftsjahr auf EUR 0,5 Mio.und beinhalten die Factoringgebühren sowie die Zinsaufwendungen für Factoring. Sowohl im laufenden Jahr als auch im Vorjahr gab es keine Zahlungsmittelrückflüsse aus den Kaufpreiseinbehalten im Rahmen des Factoring an die Factoring-Gesellschaft.
Zusätzlich werden unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegenüber Factoringunternehmen aus Verrechnungskonten in Höhe von EUR 3,1 Mio.ausgewiesen.
Zum 31. Dezember 2022 stellt sich die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt dar:
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| 31.12.2022 | 31.12.2021 | |||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | Buchwert | Wertberichtigung | Buchwert | Wertberichtigung |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Buchwert | 19.287 | -1.512 | 16.009 | -3.185 |
| Nicht fällig | 16.968 | 0 | 14.391 | 0 |
| Überfällig bis 30 Tage | 1.080 | 0 | 531 | 0 |
| Überfällig > 30 aber < 90 Tage | 773 | 0 | 208 | 0 |
| Überfällig > 91 aber < 180 Tage | 273 | 0 | 33 | 0 |
| Überfällig über 180 Tage | 193 | -1.512 | 846 | -3.185 |
Bei Konzerngesellschaften, die vom Factoring Gebrauch machen, werden die nicht veräußerten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Kategorie Fair Value (FVTPL) zugeordnet, da der überwiegende Teil der Forderungen in diesen Teilbeständen veräußert wird und somit weder von einer reinen Halteabsicht noch von einem gemischten Halten- und Verkaufen-Geschäftsmodell auszugehen ist. Es ergeben sich hieraus keine Effekte aus der Fair-Value-Bewertung, da es sich um kurzfristige Forderungen handelt und davon ausgegangen werden kann, dass Marktwert und Nominalwert in der Regel übereinstimmen. Wesentliche ausfallinduzierte Wertänderungen würden zwar den Marktwert reduzieren, werden jedoch bereits im Geschäftsjahr als Wertberichtigungen erfolgswirksam erfasst. Die nicht dem Factoring unterliegenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet. Die Wertberichtigungen werden anhand eines Wertminderungsmodells nach dem vereinfachten Ansatz, bei dem auf eine Stufenzuordnung verzichtet werden kann, ermittelt und auch erwartete Ausfallverluste werden antizipiert und hierfür Risikovorsorge gebildet. Das Modell bewertet die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die weder einzelwertberichtigt noch besichert sind. Die erwartete Wertminderung wird mittels historisch beobachtbarer kumulierter Forderungen aus Überfälligkeiten, tatsächlicher Ausfälle aus Überfälligkeiten und wieder gesundeter überfälliger Forderungen ermittelt. Aus diesen Daten werden Ausfallwahrscheinlichkeiten berechnet, denen eine vollständige Anpassung an makroökonomische Erwartungen unterstellt wird. Auf Grund der Corona-Pandemie und der daraus möglichen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Kreditfähigkeit wurde der besonderen Situation zum Bilanzstichtag Rechnung getragen und eine entsprechende zusätzliche Risikovorsorge berücksichtigt, da für die nähere Zukunft von einer erhöhten Insolvenzgefahr auf Grund der Corona-Pandemie auszugehen ist. Die als zum Abschlussstichtag weder wertgemindert noch überfällig ausgewiesenen Forderungen wurden nur geringen Wertminderungen gemäß des vereinfachten Ansatzes unterzogen, da das Bewertungsmodell auch unter Berücksichtigung der Kreditrisikovorsorge infolge der Corona-Pandemie keinen signifikanten Wertberichtigungsbedarf ergeben hat.
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| 2022 in TEUR |
nicht überfällig | 0 Tage bis 30 Tage überfällig | 31 Tage bis 90 Tage überfällig | 91 Tage bis 180 Tage überfällig | mehr als 180 Tage überfällig | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 16.968 | 1.080 | 773 | 273 | 1.705 | 20.799 |
| Erwarteter Verlust (ohne Einzelwertberichtigungen) | 9 | 0 | 0 | 0 | 0 | 9 |
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| 2021 in TEUR |
nicht überfällig | 0 Tage bis 30 Tage überfällig | 31 Tage bis 90 Tage überfällig | 91 Tage bis 180 Tage überfällig | mehr als 180 Tage überfällig | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 14.392 | 531 | 208 | 33 | 4.030 | 19.194 |
| Erwarteter Verlust (ohne Einzelwertberichtigungen) | 0 | 0 | 0 | 0 | 51 | 51 |
Die Anwendung des Wertminderungsmodells ist für den Gigaset Konzern nicht wesentlich, da der überwiegende Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen des Factorings für den Verkauf angedient wird.
Bei den weder wertgeminderten noch überfälligen Forderungen liegen keine Anhaltspunkte vor, dass die Zahlungen bei Fälligkeit nicht geleistet werden.
Der Gigaset Konzern hat im Geschäftsjahr 2022 Warenkreditversicherungen, Akkreditive und sonstige Kreditverbesserungen in Höhe von EUR 12,7 Mio.(Vj. EUR 11,4 Mio) für die Besicherung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhalten sowie für die Sicherung noch offener Rechnungen akzeptiert.
Auf Grund der internationalen Tätigkeit des Gigaset Konzerns sind zum 31. Dezember 2022 in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen folgende in Konzernwährung (EUR) umgerechnete Fremdwährungsforderungen enthalten:
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| 31.12.2022 | 31.12.2021 | |||
|---|---|---|---|---|
| Fremdwährung | TEUR | % | TEUR | % |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| TRY (Türkische Lira) | 1.692 | 51,3 | 1.120 | 23,6 |
| USD (US Dollar) | 997 | 30,3 | 299 | 6,3 |
| GBP (Britisches Pfund) | 269 | 8,2 | 919 | 19,4 |
| CNY (Chinesischer Renminbi Yuan) | 253 | 7,7 | 0 | 0,0 |
| PLN (Polnischer Zloty) | 74 | 2,2 | 256 | 5,4 |
| SEK (Schwedische Krone) | 6 | 0,2 | 0 | 0,0 |
| CHF (Schweizer Franken) | 3 | 0,1 | 0 | 0,0 |
| RUB (Russischer Rubel) | 0 | 0,0 | 2.153 | 45,3 |
| Sonstige | 1 | 0,0 | 1 | 0,0 |
| Gesamt | 3.295 | 100,0 | 4.748 | 100,0 |
Die sonstigen Vermögenswerte umfassen:
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| TEUR | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Factoring | 10.307 | 8.574 |
| Steuerforderungen | 3.121 | 3.526 |
| Forderungen aus Pensionsrückdeckungsversicherungen | 1.808 | 3.110 |
| Rechnungsabgrenzung | 973 | 641 |
| Kautionen | 382 | 396 |
| Debitorische Kreditoren | 241 | 350 |
| Personalforderungen | 31 | 10 |
| Derivate | 27 | 502 |
| Forderungen aus Unterstützungshilfen | 0 | 3.409 |
| Regressforderung | 0 | 1.350 |
| Übrige Vermögenswerte | 3.016 | 2.476 |
| Gesamt | 19.906 | 24.344 |
Die Forderungen aus Factoring enthalten 2022 den ausstehenden Teil der Kaufpreisforderungen in Höhe von 10,3 Mio.(Vj. EUR 8,6 Mio).
Die Steuerforderungen umfassen im Wesentlichen Umsatzsteuererstattungsansprüche in Höhe von EUR 3,1 Mio.(Vj. EUR 3,5 Mio). Der Ausweis der Steuerforderungen beinhaltet keine Ertragssteuerforderungen, da diese separat ausgewiesen werden.
Die Forderungen aus Pensionsrückdeckungsversicherungen bilden Erstattungsansprüche aus dem CTA-Vermögen aus Vorausleistungen für bezahlte Pensionsansprüche aus dem Geschäftsjahr 2022 ab.
Die Regressforderung im Vorjahr betrifft mit EUR 1,4 Mio.die ehemalige Beteiligung an der Oxy Holding GmbH. Im Rahmen der Schlussverteilung in dem Insolvenzverfahren der OXY Holding GmbH wurde im Geschäftsjahr 2022 zu Gunsten von Gigaset die Forderung beglichen.
Die im Vorjahr bilanzierten Forderungen aus Unterstützungshilfen umfassen staatliche Zuschussleistungen im Rahmen der Corona Überbrückungshilfe und wurden vollumfänglich im Berichtsjahr ausbezahlt.
Die Hinterlegungsverpflichtung aus der Nutzung einer Derivatelinie im Rahmen der Sicherung der Fremdwährungsrisiken beträgt zum 31. Dezember 2022 EUR 0,8 Mio.(Vj. EUR 0,3 Mio).
Die Position in Höhe von EUR 0,3 Mio.(Vj. EUR 0,2 Mio) betrifft ausschließlich Ertragsteuererstattungsansprüche und resultiert in Höhe von EUR 0,3 Mio.(Vj. EUR 0,2 Mio) aus der Gigaset Communications GmbH sowie deren Tochtergesellschaften.
In dieser Position werden Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten mit Fristigkeiten von unter drei Monaten ausgewiesen und betragen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 EUR 21,5 Mio.(Vj. EUR 23,1 Mio).
Der Bestand zum Bilanzstichtag enthält Zahlungsmittelguthaben von Tochtergesellschaften in Russland und China, über welche der Gigaset Konzern nicht ohne weiteres frei verfügen kann. Hier bestehen aufsichtsbehördliche Einschränkungen zur allgemeinen Nutzung dieser Zahlungsmittelbestände im Konzern in Höhe von EUR 1,3 Mio.(Vj. EUR 0,8 Mio).
Das voll eingezahlte Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag EUR 132.455.896,00 (Vj. EUR 132.455.896,00), ist eingeteilt in 132.455.896 (Vj. 132.455.896) Stückaktien ohne Nennwert und hat sich somit im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Auf jede Stückaktie entfällt somit ein Anteil von EUR 1,00 am Grundkapital.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 wie auch zum 31. Dezember 2021 wurden keine eigenen Aktien gehalten.
Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2022 EUR 86,1 Mio.und hat sich somit im Vergleich zu der im Vorjahr ausgewiesenen Kapitalrücklage nicht verändert.
Die Gewinnrücklagen haben sich im Vergleich zum Vorjahresstichtag nicht verändert und betragen weiterhin EUR 69,0 Mio.
Die Hauptversammlung vom 12. August 2016 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 11. August 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein genehmigtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 44.200.000,00 auszugeben und eine entsprechende Änderung der Satzung in § 4.5 der Satzung beschlossen. Von dieser Ermächtigung war bisher kein Gebrauch gemacht worden. Die Ermächtigung wäre zum 11. August 2021 ausgelaufen. Die Hauptversammlung vom 14. August 2019 hat den Vorstand weiter ermächtigt, bis zum 13. August 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 22.000.000,00 auszugeben und eine entsprechende Ergänzung in § 4.3 der Satzung beschlossen. Auch von dieser Ermächtigung war bisher kein Gebrauch gemacht worden. Beide der Gesellschaft zur Verfügung stehenden genehmigten Kapitalia schöpften die gesetzlichen Möglichkeiten für genehmigtes Kapital nicht aus. Um der Gesellschaft größtmögliche Flexibilität hinsichtlich der Finanzierung auch im Hinblick auf Sachkapitalerhöhungen zu geben, sollte unter Aufhebung der Genehmigten Kapitalia 2016 und 2019 ein neues Genehmigtes Kapital 2020 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses geschaffen werden und die Satzung entsprechend geändert werden. Vor diesem Hintergrund hat die ordentliche Hauptversammlung am 4. Juni 2020 beschlossen, ein neues Genehmigtes Kapital 2020 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses zu schaffen und die Satzung entsprechend zu ändern. Das Genehmigte Kapital 2016 und die entsprechende Ermächtigung des Vorstands gem. § 4.5 der Satzung wurde aufgehoben und § 4.5 der Satzung wurde ersatzlos gestrichen. Das Genehmigte Kapital 2019 und die entsprechende Ermächtigung des Vorstands gem. § 4.3 der Satzung wurde aufgehoben und neu gefasst. Der Vorstand ist somit gemäß dem neu gefassten § 4.3 der Satzung befugt, durch die Ausgabe neuer Aktien das Grundkapital in der Zeit bis zum 3. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 66.200.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu, dieses kann unter bestimmten Voraussetzungen jedoch ausgeschlossen werden. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten, übernommen werden (Mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden sowie Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Der Aufsichtsrat wurde weiter ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2020 anzupassen. Das Genehmigte Kapital 2020 beträgt zum 31. Dezember 2022 noch unverändert EUR 66.200.000,00.
Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen können wesentliche Instrumente sein, um für eine angemessene Kapitalausstattung als entscheidender Grundlage der Unternehmensentwicklung zu sorgen. Dem Unternehmen fließt meist zinsgünstig Fremdkapital zu, das ihm später unter Umständen als Eigenkapital erhalten bleibt. Zur Ausgabe derartiger Schuldverschreibungen ist eine entsprechende Ermächtigung sowie die Schaffung eines Bedingten Kapitals erforderlich. Die Hauptversammlung vom 12. August 2016 hatte den Vorstand zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ermächtigt und ein dazugehöriges Bedingtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 29.700.000,00 in § 4.9 der Satzung (Bedingtes Kapital 2016) geschaffen. Diese Ermächtigung wäre am 11. August 2021 ausgelaufen. Von dieser Ermächtigung wurde bisher kein Gebrauch gemacht. Die Hauptversammlung vom 14. August 2019 hat den Vorstand weiter zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ermächtigt und ein dazugehöriges Bedingtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 35.000.000,00 bis zum 13. August 2024 in § 4.4 der Satzung (Bedingtes Kapital 2019) geschaffen. Auch von dieser Ermächtigung war bisher kein Gebrauch gemacht worden. Beide der Gesellschaft zur Verfügung stehenden Ermächtigungen zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit den dazugehörigen Bedingten Kapitalia schöpften die gesetzlichen Möglichkeiten nicht aus. Um der Gesellschaft zukünftig die größtmögliche Flexibilität hinsichtlich der Finanzierung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur Nutzung dieses wichtigen Finanzierungsinstruments, auch im Hinblick auf Sacheinlagen zu geben, hat die Hauptversammlung am 4. Juni 2020 beschlossen, unter Aufhebung der bisherigen Ermächtigungen eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen sowie ein dazugehöriges neues Bedingtes Kapital 2020 zu schaffen. Dabei wurde der Vorstand auch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen auszuschließen. Vor diesem Hintergrund hat die Hauptversammlung beschlossen, dass das Bedingte Kapital 2016 und die entsprechende Ermächtigung des Vorstands gem. § 4.9 der Satzung aufgehoben und § 4.9 der Satzung ersatzlos gestrichen wird und dass das Bedingte Kapital 2019 und die entsprechende Ermächtigung des Vorstands gem. § 4.4 der Satzung aufgehoben und neu gefasst wird. Die Hauptversammlung beschloss daher am 4. Juni 2020, dass mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Gesellschaft ermächtigt wird, bis zum 3. Juni 2025 einmalig oder mehrmalig Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 300.000.000,00 ("Schuldverschreibungen") zu begeben bzw. den Inhabern bzw. Gläubigern von Schulverschreibungen Options- und/oder Wandlungsrechte auf insgesamt bis zu 64.700.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 64.700.000,00 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Dieses kann unter bestimmten Voraussetzungen jedoch ausgeschlossen werden. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung, diese den Aktionären zum Bezug anzubieten, übernommen werden (Mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden sowie Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Das Bedingte Kapital 2020 beträgt zum 31. Dezember 2022 noch unverändert EUR 64.700.000,00.
Die Pensionsverpflichtungen der Gigaset AG und ihrer Tochtergesellschaften verteilen sich auf drei Länder: Deutschland, Schweiz und Italien. In Deutschland und in der Schweiz besteht zusätzlich noch Planvermögen. Die Höhe der Verpflichtungen und des Planvermögens pro Land sind im Folgenden dargestellt:
Pensionsverpflichtungen und Planvermögen zum 31.12.2022 (in TEUR):
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| Land | Pensionsverpflichtungen | Planvermögen | Nettoverpflichtungen |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 84.860 | 22.589 | 62.271 |
| Schweiz | 3.015 | 3.501 | 0 |
| Italien | 87 | 0 | 87 |
| Summe | 87.962 | 26.090 | 62.358 |
Pensionsverpflichtungen und Planvermögen zum 31.12.2021 (in TEUR):
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| Land | Pensionsverpflichtungen | Planvermögen | Nettoverpflichtungen |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 122.740 | 31.575 | 91.165 |
| Schweiz | 5.555 | 3.028 | 2.527 |
| Italien | 104 | 0 | 104 |
| Summe | 128.399 | 34.603 | 93.796 |
Da der Anteil Deutschlands an den Pensions- und Nettoverpflichtungen jeweils größer ist als 96 % und 99 % (Vj. jeweils größer als 95 %), werden im Folgenden nur die deutschen Pensionspläne und die Risikofaktoren für die deutschen Verpflichtungen genauer dargestellt.
Da ihre Rechtsvorgänger ursprünglich zum Siemens-Konzern gehörten, haben die Gigaset AG und ihre deutschen Töchter zum überwiegenden Teil Pensionsverpflichtungen gemäß Siemens-Zusagen. Die Siemens AG hat im Jahr 2003 ihre Pensionszusage von Rentenzusagen auf ein kapitalbasiertes System umgestellt. Alle Mitarbeiter, die zu diesem Zeitpunkt bereits bei einem Rechtsvorgänger der Gigaset beschäftigt waren, erhielten im Zuge dieser Umstellung einen Besitzstand in Form einer Rentenanwartschaft. Zusätzlich können alle Mitarbeiter seitdem Beiträge in den neuen Kapitalkontenplan erhalten, wenn dieser von Gigaset dotiert wird. Gigaset kann über die Dotierung jährlich neu entscheiden. Für das Jahr 2022 wurden, wie im Vorjahr, keine arbeitgeberfinanzierten Beiträge in den Kapitalkontenplan eingezahlt. Daneben besteht eine ebenfalls kapitalbasierte Entgeltumwandlung. Diese ist seit 2007 geschlossen und es werden keine Beiträge mehr eingezahlt. Es wird ein Sterbegeld und für einen Teil der Mitarbeiter auch ein Übergangsgeld (6 Monate Lohnfortzahlung im Versorgungsfall) gezahlt. Einige wenige Pensionäre erhalten noch Ratenzahlungen nach einem anderen geschlossenen System zur Entgeltumwandlung (Zusatzversorgung zur Wahl). Zusätzlich bestehen noch zwei unverfallbare Rentenanwartschaften nach einem anderen Pensionsplan (GOH). Die Leistungen aus dem Kapitalkontenplan werden mit 0,25 % (Vj. 0,25 %) verzinst.
Neue Pensionsverpflichtungen werden somit nur durch Aufnahme in den Kapitalkontenplan sowie durch Anwartschaften auf Sterbegeld generiert. Alle anderen Pläne sind für Neueinstellungen geschlossen und werden nicht mehr durch Beitragszahlungen bedient.
Das Hauptrisiko liegt in den Pensionsverpflichtungen aus Besitzständen, da diese rund 85 % (Vj. rund 84 %) der gesamten deutschen Pensionsverpflichtungen ausmachen. Diese reagieren sensibel auf den Rechnungszins, Inflation und eine Veränderung der Lebenserwartung, jedoch nicht auf Änderungen der Gehaltsdynamik. Eine Gehaltsabhängigkeit existiert lediglich beim Sterbe- und Übergangsgeld. Da dieses Risiko jedoch nicht sehr bedeutend ist (rund 2 % (Vj. rund 2 %) der Pensionsverpflichtungen), wurde auf die Ermittlung von Sensitivitäten zum Gehaltstrend verzichtet. Für alle anderen Risiken sind diese im Kapitel 11.2 Signifikante versicherungsmathematische Annahmen und Sensitivitätsanalyse aufgeführt.
Rentenpläne, wie die Besitzstandsregelung reagieren empfindlich auf eine Veränderung der Lebenserwartung. Eine Steigerung derselben stellt ein signifikantes Risiko für die Pensionsverpflichtung dar. Da die Verpflichtung sich, wie im Vorjahr, auf einen Kreis von über 1.000 Personen verteilt, liegen keine Konzentrationsrisiken vor. Für alle anderen Pläne sind die Langlebigkeitsrisiken vernachlässigbar oder nicht vorhanden.
Rentenpläne sind über die Rentenanpassung ebenfalls anfällig für Inflationsrisiken. Eine notwendige Rentenanpassung wird alle drei Jahre geprüft und orientiert sich am Verbraucherpreisindex. Alle anderen Pläne tragen kein Inflationsrisiko.
Pensionsverpflichtungen hängen sehr stark vom Rechnungszins ab. Da dieser stichtagsbezogen und kapitalmarktbasiert ermittelt wird, ist er seit Ausbruch der Finanzkrise starken Schwankungen unterworfen. Damit sind Veränderungen der Verpflichtung von mehr als 10 % von einem Jahr zum nächsten sehr wahrscheinlich. Nach der aktuellen Rechnungslegungsvorschrift IAS 19 revised 2011 sind die (u.a. durch Parameteränderungen) auftretenden versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste gegen das Eigenkapital der Firma zu buchen. Hohe versicherungsmathematische Verluste haben zwar keinen Einfluss auf den Cashflow, wirken sich aber negativ auf das Eigenkapital aus.
Die Sensitivitätsanalyse soll die Effekte von den bis zum nächsten Bilanzstichtag vernünftigerweise möglichen Veränderungen in den Bewertungsannahmen zeigen (IAS 19.145 und IFRS 7).
A Anwartschaftsbarwert (Defined Benefit Obligation (DBO)) in Deutschland zum 31.12.2022: EUR 84,3 Mio
B Gewichtete durchschnittliche Duration der Verpflichtung (Macaulay Duration auf Basis der Best-Estimate Annahmen) 13,2 Jahre zum 31.12.2022
C Signifikante versicherungsmathematische Annahmen zum 31.12.2022
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| Parameter | Ausgangswert | Sensitivitätsanalyse | DBO in TEUR |
|---|---|---|---|
| Rechnungszins | 3,72% | +0,50% | 79.264 |
| Rechnungszins | 3,72% | -0,50% | 90.041 |
| Inflation (Rententrend) | 2,00% | +0,25% | 86.394 |
| Inflation (Rententrend) | 2,00% | -0,25% | 82.399 |
| Langlebigkeit | Heubeck 2018 G | +1 Jahr | 86.421 |
| Langlebigkeit | Heubeck 2018 G | -1 Jahr | 82.210 |
D Anwartschaftsbarwert (Defined Benefit Obligation (DBO)) in Deutschland zum 31.12.2021 EUR 122,7 Mio
E Gewichtete durchschnittliche Duration der Verpflichtung (Macaulay Duration auf Basis der Best-Estimate Annahmen) 16,4 Jahre zum 31.12.2021
F Signifikante versicherungsmathematische Annahmen zum 31.12.2021
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| Parameter | Ausgangswert | Sensitivitätsanalyse | DBO in TEUR |
|---|---|---|---|
| Rechnungszins | 1,14% | +0,50% | 112.785 |
| Rechnungszins | 1,14% | -0,50% | 132.615 |
| Inflation (Rententrend) | 1,65% | +0,25% | 125.739 |
| Inflation (Rententrend) | 1,65% | -0,25% | 118.539 |
| Langlebigkeit | Heubeck 2018 G | +1 Jahr | 126.437 |
| Langlebigkeit | Heubeck 2018 G | -1 Jahr | 117.665 |
Die obige Sensitivitätsanalyse basiert auf der Änderung einer Annahme, während alle anderen Annahmen konstant gehalten werden. Es ist unwahrscheinlich, dass sich dieses in der Realität ereignet und Veränderungen in einigen Annahmen könnten korrelieren. Bei der Berechnung der Sensitivität der leistungsorientierten Verpflichtung zu versicherungsmathematischen Annahmen wurde dieselbe Methode verwendet, mit der Pensionsrückstellungen in der Bilanz ermittelt werden (der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen wurde mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren zum Ende der Berichtsperiode berechnet).
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden bei 6 (Vj. 6) Konzerngesellschaften gebildet. Der Gesamtbetrag der Rückstellung ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 um EUR 31,4 Mio.auf EUR 62,4 Mio.gesunken (Vj. EUR 93,8 Mio). Die Verringerung der Pensionsrückstellung im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung des gewichteten Zinssatzes von 1,10 % im Vorjahr auf 3,67 % in 2022. Die Rechnungsparameter für den Gehaltstrend sind in etwa auf demselben Niveau verblieben, der gewichtete Rententrend hat sich von 1,66 % in 2021 auf 2,00 % in 2022 erhöht.
Die Erfassung der Neubewertungseffekte aus leistungsorientieren Versorgungsplänen erfolgt im "übrigen kumulierten Eigenkapital" innerhalb des Eigenkapitals, wobei die laufende Veränderung der Periode im Eigenkapitalspiegel gesondert ausgewiesen wird.
Der bei den Gesellschaften des Gigaset Konzerns auf Grund von Leistungszusagen bestehende Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen entwickelte sich wie folgt:
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| TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Stand am 01.01. | 128.399 | 135.901 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 846 | 1.520 |
| Einzahlungen der Arbeitnehmer | 64 | 165 |
| Zinsaufwand | 1.385 | 916 |
| Gezahlte Renten | -2.995 | -2.864 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus demographischen Annahmen | -16 | 1.504 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus finanziellen Annahmen | -37.272 | -8.608 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste erfahrungsbedingt | -2.660 | -270 |
| Plankürzungen | 0 | -48 |
| Fremdwährungseffekte | 211 | 183 |
| Stand am 31.12. | 87.962 | 128.399 |
Im Pensionsaufwand des Geschäftsjahres wurde Folgendes ausgewiesen:
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| TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Laufender Dienstzeitaufwand | 846 | 1.520 |
| Nettozinsen Nettoschuld | 1.007 | 677 |
| Gesamt Pensionsaufwand | 1.853 | 2.197 |
Der laufende Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand unter soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung erfasst. Die Nettozinsen aus der Nettoschuld werden hingegen seit dem Geschäftsjahr 2022 im Zinsergebnis ausgewiesen (siehe Abschnitt Änderungen im Ausweis der Zinsaufwendungen aus Pensionsverpflichtungen). Der tatsächliche Ertrag aus Planvermögen wird mit EUR -6,0 Mio.(Vj. EUR 1,2 Mio) angegeben.
Die Erfassung der Neubewertungseffekte aus leistungsorientierten Versorgungsplänen erfolgt in der Position "übriges kumuliertes Eigenkapital" innerhalb des Eigenkapitals und ergibt sich in der folgenden Übersicht:
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| TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Stand am 01.01. | -58.364 | -67.016 |
| Neubewertungseffekte im laufenden Jahr | 33.360 | 8.652 |
| Stand am 31.12. | -25.004 | -58.364 |
Das Planvermögen entwickelte sich wie folgt:
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| TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens am 01.01. | 34.603 | 37.650 |
| Zinsertrag | 378 | 239 |
| Ertrag aus Planvermögen ohne Zinsertrag | -6.405 | 991 |
| Arbeitgeberbeiträge | 75 | 72 |
| Arbeitnehmerbeiträge | 65 | 172 |
| Ausgezahlte Leistungen | -1.963 | -2.208 |
| Erstattung von Vorleistungen | -811 | -2.417 |
| Fremdwährungseffekte | 148 | 104 |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens am 31.12. | 26.090 | 34.603 |
Das Planvermögen setzt sich für das Berichtsjahr wie folgt zusammen:
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| TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Spezialfonds | 23.068 | 33.663 |
| Festverzinsliche Wertpapiere | 1.560 | 1.378 |
| Aktien | 575 | 731 |
| Immobilien und Immobilienfonds | 1.075 | 741 |
| Sonstiges | 623 | 507 |
| Erstattung von Vorleistungen | -811 | -2.417 |
| Gesamt | 26.090 | 34.603 |
Die Spezialfonds beinhalten im Wesentlichen Rentenpapiere, Corporate Bonds und Aktien. Das Planvermögen ist im Wesentlichen der Bewertungskategorie 1 zuzuordnen, d.h. das Planvermögen wird an aktiven Märkten gehandelt. Lediglich die Immobilien und Immobilienfonds werden zum Verkehrswert (nach DCF-Methode) bewertet. Das Planvermögen beinhaltet keine Immobilien, die durch Gigaset selbst genutzt werden.
Die Position "Erstattung aus Vorleistungen" betrifft Pensionszahlungen, welche im laufenden Geschäftsjahr bereits durch Gigaset im Voraus bezahlt wurden jedoch erst im folgenden Kalenderjahr aus dem Planvermögen in Form einer Erstattung an Gigaset abfließen werden. Auf Grund der im laufenden Geschäftsjahr eingereichten Unterlagen zur Erstattung, werden diese Mittel nicht mehr zur Deckung zukünftiger Pensionsansprüche zur Verfügung stehen und daher am Bilanzstichtag als Kürzung der Planvermögenswerte dargestellt.
Die erwarteten Einzahlungen in Planvermögen belaufen sich für das kommende Jahr auf EUR 0,1 Mio.(Vj. EUR 0,2 Mio). Die erwarteten Rentenzahlungen im nächsten Jahr betragen voraussichtlich EUR 4,1 Mio.(Vj. EUR 3,7 Mio).
Die laufenden Beitragszahlungen für Arbeitgeberbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung sind als Aufwand des jeweiligen Jahres im operativen Ergebnis ausgewiesen und belaufen sich im Geschäftsjahr im Konzern insgesamt auf EUR 4,2 Mio.(Vj. EUR 4,2 Mio).
Die bestehenden Erstattungsrechte für Gigaset entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:
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| TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Beizulegender Zeitwert der Erstattungsrechte am 01.01. | 693 | 0 |
| Zugang | 0 | 406 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste aus finanziellen Annahmen | -183 | 287 |
| Beizulegender Zeitwert der Erstattungsrechte am 31.12. | 510 | 693 |
Die Erstattungsrechte betreffen Ansprüche von Gigaset, welche Gigaset bei Inanspruchnahme von für in Vorperioden veräußerte Pensionsverpflichtungen, auf Grund einer Garantie des Erwerbers, inne hat. Die Höhe der Erstattungsansprüche ist mit dem korrespondierenden Wert der Pensionsverpflichtung im Konzernabschluss erfasst.
Sonstige Zahlungen für beitragsorientierte Pläne wurden wie auch im Vorjahr nicht geleistet.
Der Berechnung liegen nachfolgende gewichtete versicherungsmathematische Annahmen zu Grunde:
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| % | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Diskontierungssatz | 3,67 | 1,10 |
| Gehaltstrend | 2,23 | 2,23 |
| Rententrend | 2,00 | 1,66 |
| Sterbetafeln: | ||
| Deutschland | Heubeck 2018 G | Heubeck 2018 G |
| Schweiz | BVG 2005 | BVG 2005 |
| Italien | ISTAT 2020 | ISTAT 2018 |
| Österreich | n/a | n/a |
Der Rückstellungsbetrag für die Pensionsverpflichtungen leitet sich wie folgt ab:
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| TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen | 87.962 | 128.399 |
| - intern finanziert | 2.486 | 3.091 |
| - extern finanziert | 85.476 | 125.308 |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | -26.090 | -34.603 |
| Aktivwert Rückdeckungsversicherung (Planvermögen) | 486 | 0 |
| Gesamt Pensionsrückstellungen | 62.358 | 93.796 |
Die Entwicklung der Rückstellung stellt sich im Zeitablauf wie folgt dar:
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| TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Pensionsrückstellungen am 01.01. | 93.796 | 98.251 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 846 | 1.520 |
| Nettozinsaufwand /-ertrag | 1.007 | 677 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus demographischen Annahmen | -16 | 1.504 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus finanziellen Annahmen | -37.272 | -8.608 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste erfahrungsbedingt | -2.660 | -270 |
| Ertrag aus Planvermögen ohne Zinsertrag | 6.405 | -991 |
| Gezahlte Renten | -1.032 | -656 |
| Arbeitgeberbeiträge | -75 | -72 |
| Arbeitnehmerbeiträge | -1 | -7 |
| Erstattung von Vorleistungen | 811 | 2.417 |
| Plankürzungen | 0 | -48 |
| Rückdeckungsversicherung (Planvermögen) | 486 | 0 |
| Fremdwährungseffekte | 63 | 79 |
| Pensionsrückstellungen am 31.12. | 62.358 | 93.796 |
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| TEUR | Stand 01.01.2022 | Inanspruchnahme | Auflösung | Zuführung | Umgliederung | Währungs-/ Zinseffekte |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Personal | 787 | -352 | -44 | 301 | 0 | 0 |
| Gewährleistung | 2.913 | -753 | -24 | 846 | 0 | -13 |
| Drohverluste | 426 | -426 | 0 | 118 | 0 | 0 |
| Kundenbonus | 6.258 | -5.335 | -558 | 6.879 | -70 | 48 |
| Lizenzkosten | 1.714 | -664 | -329 | 622 | 65 | 0 |
| Übrige | 1.270 | -951 | -45 | 727 | 325 | -50 |
| Gesamt | 13.368 | -8.481 | -1.000 | 9.493 | 320 | -15 |
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| TEUR | Stand 31.12.2022 |
|---|---|
| Personal | 692 |
| Gewährleistung | 2.969 |
| Drohverluste | 118 |
| Kundenbonus | 7.222 |
| Lizenzkosten | 1.408 |
| Übrige | 1.276 |
| Gesamt | 13.685 |
Die Personalrückstellungen stellen sich in den beiden abgelaufenen Geschäftsjahren wie folgt dar:
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| TEUR | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Altersteilzeit | 346 | 287 |
| Dienstzeitjubiläen | 346 | 500 |
| Gesamt | 692 | 787 |
Die Gewährleistungsrückstellungen sind auf der Grundlage von Erfahrungswerten und unter Abschätzung zukünftiger Eintrittswahrscheinlichkeiten ermittelt und betreffen rechtliche Ansprüche aus Gewährleistungsansprüchen.
Die Drohverlustrückstellungen beziehen sich vorwiegend auf unvorteilhafte Einkaufskontrakte.
Kundenbonusrückstellungen werden für vertragliche Ansprüche von Kunden bei der Erreichung bestimmter Umsatzzielgrößen gebildet.
Für die Nutzung fremder patentierter Technologien, welche in den Telekommunikationsprodukten eingesetzt werden, fallen absatzabhängige Lizenzkosten an.
In den übrigen Rückstellungen sind insbesondere Kosten für Copyright Levies, Betriebsprüfungen, Rückstellungen für Aufbewahrungskosten, Kosten der Hauptversammlung, Kosten des Geschäftsberichts sowie Aufsichtsratvergütungen und Kosten für Rechtsstreitigkeiten enthalten.
Die Fristigkeiten der Rückstellungen teilen sich wie folgt auf:
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| TEUR | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Langfristige Rückstellungen | 965 | 1.373 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 12.720 | 11.995 |
| Gesamt | 13.685 | 13.368 |
Die langfristigen Rückstellungen weisen eine Laufzeit von mehr als einem Jahr auf und verteilen sich auf die einzelnen Kategorien wie folgt:
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| TEUR | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Personal | 495 | 628 |
| Gewährleistung | 191 | 476 |
| Umweltrisiken | 83 | 124 |
| Übrige | 196 | 145 |
| Gesamt | 965 | 1.373 |
In 2018 hat der Konzern eine Kreditfazilität in Höhe von bis zu EUR 20,0 Mio.abgeschlossen. Da sich die Steuerverbindlichkeiten kleiner als ursprünglich geplant erwiesen haben, war Gigaset nicht gezwungen das Darlehen vollständig abzurufen. Das maximale Kreditvolumen von ursprünglich bis zu EUR 20,0 Mio.wurde auf EUR 15,9 Mio.eingefroren, gleichzeitig wurde jedoch die Laufzeit des Darlehens um zwei Jahre verlängert, um die Liquidität der Gigaset zu entlasten.
Ab Januar 2020 ist zunächst mit der Tilgung des Darlehens begonnen worden, jedoch wurde auf Grund der Corona-Situation eine Tilgungsaussetzung von März 2020 bis einschließlich August 2020 vereinbart, um die Liquidität des Gigaset Konzerns während der Pandemie zu sichern. Die Darlehenslaufzeit wurde im Rahmen der Änderung der Tilgungsvereinbarung unverändert bis Oktober 2024 in monatlichen Raten belassen. Die monatlichen Tilgungsraten ab September 2020 bis Dezember 2021 wurden auf 50 % der Ursprungstilgung reduziert. Dadurch erhöhen sich die Tilgungsraten für die Perioden ab Januar 2022 entsprechend. Auf Grund der Modifikation der Darlehensbedingungen erfolgte eine Anpassung der bilanziellen Werte auf Basis der Effektivzinsmethode. Dies führte im Geschäftsjahr 2020 zu einem positiven Finanzergebnis in Höhe von EUR 0,2 Mio.
Der Kredit lautet auf Euro und ist festverzinslich mit einem effektiven Jahreszinssatz in Höhe von 5,16 % und wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Dementsprechend hat er keine Auswirkung auf die Position des Konzerns im Hinblick auf Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken.
Da bereits frühzeitig absehbar war, dass die vereinbarten Covenants für 2020 infolge der Corona-Pandemie nicht eingehalten werden konnten, wurde mit den finanzierenden Banken im September 2020 über eine Nichtausübung der damit einhergehenden Kündigungsoption des Darlehens erwirkt. Im ersten Quartal 2021 wurden die Verhandlungen abgeschlossen und als Covenant wurde der "Nettoverschuldungsgrad" vereinbart. Gigaset hat den Covenant "Nettoverschuldungsgrad" für das Geschäftsjahr 2021 nicht eingehalten und sich mit den finanzierenden Banken auf einen Verzicht auf das Kündigungsrecht und einer Anpassung der Tilgung von Darlehensraten im März 2022 geeinigt. Mit den finanzierenden Banken wurde vereinbart, dass ab März 2022 eine Tilgungsaussetzung für 6 Monate erfolgt, die ursprünglich festgesetzten Tilgungen für das Geschäftsjahr 2022 dann jedoch durch entsprechend höhere Tilgungszahlungen ab dem vierten Quartal 2022 zu erbringen sind. Die Tilgungsaussetzung soll die Folgen der Corona-Pandemie und der mangelnden Verfügbarkeit von Chipsätzen finanziell abmildern. Auf Grund des Umstandes, dass der Covenant per 31. Dezember 2021 nicht eingehalten wurde, war trotz der getroffenen Vereinbarung im März 2022 das Darlehen entsprechend vollumfänglich als kurzfristig in der Bilanz zum 31. Dezember 2021 auszuweisen.
Im Geschäftsjahr 2022 war bereits absehbar, dass die vereinbarten Covenants aufgrund steigender Materialkosten als Folge der Abwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar sowie die durch Inflationseffekte negativ beeinflusste Kostenseite nicht eingehalten werden konnten. Gigaset hat daher am 29. Dezember 2022 mit den Darlehensgebern eine Covenant-Vereinbarung getroffen, dass auf das kreditvertraglich zustehende Kündigungsrecht verzichtet wird. Mit den finanzierenden Banken wurde überdies im März 2023 eine Tilgungsaussetzung bis einschließlich Juni 2023 vereinbart. Ab Juli 2023 wird die Tilgung fortgesetzt und bei Fälligkeit im Oktober 2024 werden die ausgesetzten Tilgungsbeträge, unter Berücksichtigung eines eventuellen Verkaufserlöses aus nicht betriebsnotwendigem Vermögen, der anteilig bereits im Juni 2023 zurückzuführen wäre, in einer Summe zurückgezahlt. Bestandteil der Vereinbarung im März 2023 ist auch die Neuregelung der Covenants, die sich auf das absolute EBITDA beziehen.
Der Darlehensstand per 31. Dezember 2022 beträgt EUR 12,1 Mio.(Vj. EUR 12,8 Mio) und gliedert sich in eine Fristigkeit kleiner ein Jahr in Höhe von EUR 8,3 Mio.(Vj. EUR 12,8 Mio) und eine Fristigkeit von größer ein Jahr und weniger als fünf Jahren in Höhe von EUR 3,8 Mio.(Vj. EUR 0,0 Mio).
Seitens der Gesellschaft ist das Darlehen in voller Höhe durch Grundstücke und Gebäude, das sonstige Anlage- und Maschinenvermögen sowie einer Raumsicherungsübereignung des Warenlagers und der Verpfändung von im Zeitpunkt des Kreditabschlusses bestehender immaterieller Vermögenswerte besichert.
Im Zuge der staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Auswirkungen hat die französische Landesgesellschaft im Juni 2020 ein zinsfreies Darlehen zur Liquiditätssicherung über EUR 2,0 Mio.für eine Laufzeit von 12 Monaten erhalten. Dieses war ursprünglich nach dem Ablauf von 12 Monaten vollständig zurückzuzahlen. Auf Grund der anhaltenden Corona-Pandemie wurde das Darlehen jedoch neu verhandelt. Dieses hat nunmehr eine Laufzeit bis Juni 2026. Bis Juni 2022 waren lediglich Zinsen zu entrichten, erst ab Juli 2022 wurde das Darlehen dann in gleichbleibenden Raten zurückgeführt. Auf Grund der Modifikation der Darlehensbedingungen erfolgte eine Anpassung der bilanziellen Werte auf Basis der Effektivzinsmethode. Dies führte im Geschäftsjahr 2021 zu einem positiven Finanzergebnis in Höhe von EUR 0,2 Mio.
Der Darlehensstand per 31. Dezember 2022 beträgt EUR 1,6 Mio.(Vj. EUR 1,8 Mio) und gliedert sich in eine Fristigkeit kleiner ein Jahr in Höhe von EUR 0,4 Mio.(Vj. EUR 0,2 Mio) und eine Fristigkeit von größer ein Jahr und weniger als fünf Jahren in Höhe von EUR 1,2 Mio.(Vj. EUR 1,6 Mio). Der Kredit lautet auf Euro und ist festverzinslich mit einem effektiven Jahreszinssatz in Höhe von 4,17 % und wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Dementsprechend hat er keine Auswirkung auf die Position des Konzerns im Hinblick auf Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken.
Zur Stärkung der Liquidität wurden im Geschäftsjahr 2021 mit zwei Lieferanten Darlehensverträge im Zusammenhang mit zu erfüllenden Aufträgen abgeschlossen. Ein Darlehensvertrag in Höhe von EUR 0,8 Mio.hat eine Laufzeit bis Dezember 2024. Der andere Darlehensvertrag in Höhe von USD 1,0 Mio.hat eine Laufzeit bis Juni 2024. Beide Darlehen sind unverzinslich und mit dem Nominalwert zurückzuführen. Die Zugangsbewertung wurde gemäß IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert durchgeführt und als Finanzverbindlichkeit bilanziert. Die Folgebewertung wird zu fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.
Der Darlehensstand dieser Darlehen per 31. Dezember 2022 beträgt EUR 1,3 Mio.(Vj. EUR 1,4 Mio) und gliedert sich in eine Fristigkeit kleiner ein Jahr in Höhe von EUR 0,8 Mio.(Vj. EUR 0,2 Mio) und eine Fristigkeit von größer ein Jahr und weniger als fünf Jahren in Höhe von EUR 0,5 Mio.(EUR 1,2 Mio). Der auf Euro lautende Kredit hat keine Auswirkung auf die Position des Konzerns im Hinblick auf Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken. Der auf US-Dollar lautende Kredit hat Auswirkung auf die Position des Konzerns im Hinblick auf Fremdwährungsrisiken, jedoch nicht auf Zinsänderungsrisiken.
Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein weiteres Lieferantendarlehen in Höhe von EUR 2,5 Mio.gewährt. Das Darlehen lautet in EUR und wurde bereits im Geschäftsjahr 2022 planmäßig mit EUR 1,0 Mio.wieder zurückgeführt. Der Restbetrag über EUR 1,5 Mio.wird mit der Endfälligkeit per 31. März 2023 zurückgezahlt. Der Kredit wird mit einem effektiven Jahreszinssatz von 3,71 % zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Zugangsbewertung wurde gemäß IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert durchgeführt und als Finanzverbindlichkeit bilanziert. Der Kredit lautet auf Euro und hat folglich keine Auswirkung auf die Position des Konzerns im Hinblick auf Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken.
Für weitere Ausführungen hinsichtlich der erforderlichen Angaben für finanzielle Verbindlichkeiten verweisen wir auf die Ausführungen unter Abschnitt Erläuterungen zu Finanzinstrumenten.
Latente Steuern resultieren aus den unterschiedlichen Wertansätzen in IFRS- und Steuerbilanz der Konzernunternehmen sowie aus Konsolidierungsmaßnahmen.
Die latenten Steuerschulden bzw. die latenten Steueransprüche beziehen sich auf folgende Positionen:
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| TEUR | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Latente Steueransprüche | ||
| Immaterielle Vermögenswerte | 511 | 106 |
| Sachanlagen | 11 | 6 |
| Vorratsvermögen | 30 | 58 |
| Forderungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 58 | 171 |
| Rückstellungen | 11.241 | 19.747 |
| Schulden | 270 | 2.288 |
| Derivate | 564 | 0 |
| Steuerliche Verlustvorgänge | 6.684 | 4.392 |
| Summe Latente Steueransprüche | 19.369 | 26.768 |
| davon kurzfristig | 1.058 | 2.810 |
| davon langfristig | 18.311 | 23.958 |
| Latente Steuerschulden | ||
| Immaterielle Vermögenswerte | 13.446 | 11.281 |
| Nutzungsrechte | 10 | 3 |
| Sachanlagen | 4.889 | 2.207 |
| Investment Properties | 956 | 860 |
| Vorratsvermögen | 266 | 221 |
| Forderungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 505 | 81 |
| Rückstellungen | 56 | 0 |
| Schulden | 7 | 11 |
| Derivate | 9 | 160 |
| Summe Latente Steuerschulden | 20.144 | 14.824 |
| davon kurzfristig | 781 | 308 |
| davon langfristig | 19.363 | 14.516 |
| Saldierung aktiver und passiver latenter Steuern | 18.543 | 14.559 |
| Bilanzansatz Latente Steueransprüche | 826 | 12.209 |
| Bilanzansatz Latente Steuerschulden | 1.601 | 265 |
Für körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von EUR 46,4 Mio.(Vj. EUR 44,3 Mio) sowie gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von EUR 41,3 Mio.(Vj. EUR 37,6 Mio) wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Von den nicht angesetzten körperschaftsteuerlichen Verlustvorträgen entfallen EUR 5,6 Mio.auf ausländische Gesellschaften (Vj. EUR 6,4 Mio), wovon wiederum EUR 0,0 Mio.(Vj. EUR 0,0 Mio) innerhalb von 5 bis 20 Jahren verfallen. Die aktiven latenten Steuern für steuerliche Verlustvorträge betreffen im Wesentlichen die Gigaset Communications GmbH sowie die österreichische, spanische und französische Tochtergesellschaft (Vj. Gigaset Communications GmbH sowie die österreichische und spanische Tochtergesellschaft).
Gigaset hat aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen in Höhe von EUR 0,3 Mio.(Vj. EUR 0,3 Mio) nicht angesetzt.
Auf Differenzen zwischen IFRS und Steuerbilanz im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen in Höhe von EUR 37,7 Mio.(Vj. EUR 74,8 Mio) wurden keine latenten Steuern angesetzt.
Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen und die Erläuterungen unter Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.
Basierend auf den üblichen Zahlungsvereinbarungen mit Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern stellen sich die Fälligkeiten und damit der Mittelabfluss der kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wie folgt dar:
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| TEUR | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Buchwert | 54.714 | 44.978 |
| davon in den folgenden Zeitbändern fällig: | ||
| < 30 Tage | 40.693 | 33.764 |
| 30 - 90 Tage | 13.032 | 9.045 |
| 90 - 180 Tage | 989 | 2.169 |
| 180 Tage - 1 Jahr | 0 | 0 |
Auf Grund der internationalen Tätigkeit des Gigaset Konzerns sind zum 31. Dezember 2022 in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen folgende in Konzernwährung EUR umgerechnete Fremdwährungsverbindlichkeiten enthalten:
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| 31.12.2022 | 31.12.2021 | |||
|---|---|---|---|---|
| Fremdwährung | TEUR | % | TEUR | % |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| USD (US Dollar) | 32.755 | 92,4 | 20.119 | 93,5 |
| CNY (Chinesischer Renminbi Yuan) | 1.580 | 4,5 | 0 | 0,0 |
| CHF (Schweizer Franken) | 505 | 1,4 | 524 | 2,4 |
| PLN (Polnischer Zloty) | 238 | 0,7 | 201 | 0,9 |
| JPY (Japanischer Yen) | 144 | 0,4 | 187 | 0,9 |
| GBP (Britisches Pfund) | 98 | 0,3 | 182 | 0,9 |
| TRY (Türkische Lira) | 56 | 0,2 | 178 | 0,8 |
| RUB (Russischer Rubel) | 33 | 0,1 | 105 | 0,5 |
| CZK (Tschechische Krone) | 9 | 0,0 | 0 | 0,0 |
| Sonstige | 2 | 0,0 | 20 | 0,1 |
| Gesamt | 35.420 | 100,0 | 21.516 | 100,0 |
Die Position in Höhe von EUR 0,5 Mio.(Vj. EUR 0,8 Mio) betrifft ausschließlich Ertragsteuerverbindlichkeiten und resultiert in Höhe von EUR 0,3 Mio.(Vj. EUR 0,6 Mio) aus der Gigaset Communications GmbH sowie deren Tochtergesellschaften.
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| TEUR | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Sonstige Personalverbindlichkeiten | 6.476 | 4.965 |
| Zollschulden | 3.404 | 3.419 |
| Derivate | 1.765 | 0 |
| Sonstige Steuern | 1.322 | 1.802 |
| Sozialversicherungsbeiträge | 264 | 265 |
| Erhaltene Anzahlungen | 111 | 131 |
| Löhne und Gehälter | 47 | 240 |
| Übrige sonstige Verbindlichkeiten | 1.132 | 1.005 |
| Gesamt | 14.521 | 11.827 |
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten wurden im Berichtsjahr nicht verzinst. Auf Grund der restlichen Laufzeit von unter einem Jahr kann davon ausgegangen werden, dass die Buchwerte der Verbindlichkeiten im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten der Verbindlichkeiten entsprechen. Daher entsprechen die ausgewiesenen Rückzahlungsbeträge den Marktwerten der Verbindlichkeiten.
Die sonstigen Personalverbindlichkeiten setzen sich aus den folgenden Positionen zusammen:
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| TEUR | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Tantiemen und Boni | 2.529 | 1.519 |
| Nicht genommene Urlaubstage | 1.734 | 1.669 |
| Arbeitszeitkonten | 979 | 669 |
| Übrige Personalverbindlichkeiten | 1.234 | 1.108 |
| Gesamt | 6.476 | 4.965 |
Die Darstellung der Segmentberichterstattung folgt, entsprechend der internen Berichterstattung, geographischen Segmenten. Die Darstellung der Holding erfolgt getrennt von den operativen Tätigkeiten der Gigaset. Innerhalb der operativen Tätigkeiten wird bei den geographischen Bereichen zwischen den Regionen "Deutschland", "EU" und "Rest der Welt" unterschieden. Das berichtspflichtige Segment "EU" enthält mehrere geographische Bereiche, darunter auch den geographischen Bereich "Frankreich" als operatives Segment, welche zu diesem Segment aggregiert wurde. Die Aggregation der einzelnen Segmente im Segment "EU" wurde durchgeführt, da die vertriebenen Produkte und Dienstleistungen, die Kundenstrukturen, die Vertriebsstrukturen sowie die regulatorischen Rahmenbedingungen vergleichbar sind. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Kriterien erfolgte die Aggregation insbesondere auf Grund vergleichbarer Rohmargen in den einzelnen geographischen Bereichen.
Die geographischen Bereiche der Gigaset, deren Hauptaktivität im Bereich Kommunikationstechnologie liegt, umfassen die folgenden Bereiche:
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| ― | "Deutschland" Der geographische Bereich "Deutschland" umfasst die operativen Tätigkeiten in Deutschland. |
| ― | "EU" Der geographische Bereich "EU" (Europäische Union) umfasst die operativen Tätigkeiten in Polen, Österreich, Frankreich, Italien, den Niederlanden und Spanien. |
| ― | "Rest der Welt" Der geographische Bereich "Rest der Welt" umfasst die operativen Tätigkeiten in Großbritannien, der Schweiz, Türkei, Russland und China. |
Die Verrechnungspreise zwischen den Segmenten entsprechen den Preisen, die auch mit Dritten erzielt werden. Verwaltungsleistungen werden als Kostenumlagen weiterberechnet.
Die Umsatzerlöse nach Ländern werden im Rahmen der Segmentberichterstattung sowohl nach empfangenden Einheiten als auch nach dem Sitz der jeweiligen Gesellschaften ("Sitzland") berichtet.
Die Zurechnung zu den einzelnen geographischen Bereichen erfolgt für die laufende Segmentberichterstattung im Konzern nach dem Sitzland der jeweiligen legalen Einheit. Stellt beispielsweise eine deutsche Gesellschaft eine Rechnung in die Niederlande, dann wird dieser Umsatz für die Darstellung nach dem Sitzland der Region "Deutschland" zugewiesen.
Mit dem Geschäftsjahr 2022 sind erste im Ausland ansässige Vertriebsgesellschaften des Gigaset Konzerns auf das Direktgeschäft-Modell umgestellt worden. Der vollständige Umstieg wird im Geschäftsjahr 2023 sukzessive vorgenommen. Dadurch beliefert die deutsche Gigaset Communications GmbH die Endkunden im Ausland direkt, sodass die ausländischen Vertriebsgesellschaften auf ein Umsatzvermittlungsgeschäft umgestellt werden und dadurch keine direkten Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Telekommunikationsprodukten mehr erzielen. Infolgedessen werden die Umsatzerlöse bei der Zurechnung nach Sitzland sukzessive der Region Deutschland zugeordnet, was den Vergleich zum Vorjahr beeinträchtigt. Die nachfolgenden Tabellen stellen den Umsatz auf Basis des Sitzlandes dar.
Die Vorjahreszahlen wurden aufgrund des geänderten Ausweises der Pensionszinsen zur besseren Vergleichbarkeit angepasst. Für weitere Ausführungen siehe Abschnitt Änderungen im Ausweis der Zinsaufwendungen aus Pensionsverpflichtungen.
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| 1. Januar - 31. Dezember 2022 in TEUR |
Deutschland | EU | Rest der Welt | Gigaset Gruppe | Holding | Konzern |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 168.948 | 51.327 | 21.043 | 241.318 | 0 | 241.318 |
| Segmentergebnis / EBITDA | 16.508 | 3.256 | 561 | 20.325 | -2.387 | 17.938 |
| Planmäßige Abschreibungen | -14.764 | -819 | -202 | -15.785 | -8 | -15.793 |
| Wertminderungen | -370 | 0 | 0 | -370 | 0 | -370 |
| EBIT | 1.374 | 2.437 | 359 | 4.170 | -2.395 | 1.775 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 120 | |||||
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -2.805 | |||||
| Finanzergebnis | -2.685 | |||||
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -910 | |||||
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -4.660 | |||||
| Konzernjahresüberschuss | -5.570 |
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| 1. Januar - 31. Dezember 2021 in TEUR |
Deutschland | EU | Rest der Welt | Gigaset Gruppe | Holding | Konzern |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 129.586 | 63.309 | 24.238 | 217.133 | 0 | 217.133 |
| Segmentergebnis / EBITDA | 17.254 | 2.306 | 300 | 19.860 | -2.479 | 17.381 |
| Planmäßige Abschreibungen | -13.637 | -856 | -224 | -14.717 | -8 | -14.725 |
| Wertminderungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| EBIT | 3.617 | 1.450 | 76 | 5.143 | -2.487 | 2.656 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 355 | |||||
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -2.661 | |||||
| Finanzergebnis | -2.306 | |||||
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 350 | |||||
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 113 | |||||
| Konzernjahresfehlbetrag | 463 |
Analog zum Vorjahr wird im B2B-Bereich die 10 %-Umsatzgrenze in Bezug auf die Gesamtumsatzerlöse gegenüber einem international tätigen Unternehmen überschritten. Die Gesamtumsatzerlöse mit diesem Geschäftspartner belaufen sich für das Geschäftsjahr 2022 auf EUR 33,9 Mio.und verteilen sich auf alle geographischen Segmente.
Ergebniseffekte aus Entkonsolidierungen sind, soweit vorhanden, den jeweiligen Segmenten zugeordnet.
Für die Angabe der Umsatzerlöse nach Geschäftsbereichen wird auf den Abschnitt Umsatzerlöse innerhalb des Kapitels Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung verwiesen.
Die Umsatzerlöse nach empfangenden Einheiten stellen die Umsatzerlöse, die in die jeweiligen Regionen fakturiert werden, dar - und zwar unabhängig von dem Sitz der rechnungsstellenden Einheit. Stellt beispielsweise eine deutsche Gesellschaft eine Rechnung in die Niederlande, dann wird dieser Umsatz bei der Darstellung nach empfangenden Einheiten der Region "Europa - EU (ohne Deutschland)" zugewiesen. Die Umsatzerlöse in der nachfolgenden Tabelle werden, wie im vorangegangenen Absatz beschrieben, nach den Regionen der empfangenden Einheiten i.S.d. IFRS 8.33 a) gegliedert und stellen sich für das Geschäftsjahr 2022 und die Vergleichsperiode wie folgt dar:
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| TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Deutschland | 120.827 | 105.581 |
| Frankreich | 28.915 | 30.013 |
| Europa (ohne Deutschland und Frankreich) | 74.797 | 69.475 |
| Rest der Welt | 16.779 | 12.064 |
| Gesamt | 241.318 | 217.133 |
Die langfristigen Vermögenswerte gemäß IFRS 8.33 b) verteilen sich für das Geschäftsjahr 2022 und die Vergleichsperiode wie folgt auf die Regionen:
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| TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | ||
| Deutschland | 89.627 | 83.321 |
| Europa (ohne Deutschland) | 144 | 159 |
| Rest der Welt | 1 | 1 |
| Gesamt | 89.772 | 83.481 |
Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich der Finanzmittelfonds der Gigaset im Berichtsjahr und Vorjahr verändert hat. Der Finanzmittelfonds ist dabei als Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten definiert. Die Umrechnung von Fremdwährungspositionen erfolgt grundsätzlich zu Jahresdurchschnittskursen. Hiervon abweichend wird die Liquidität wie in der Bilanz zum Stichtagskurs angesetzt. Der Einfluss von Wechselkursveränderungen auf den Finanzmittelfonds wird gesondert dargestellt.
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| TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Kapitalflussrechnung | ||
| Mittelzu- (+)/-abfluss (-) aus laufender Geschäftstätigkeit | 21.868 | 5.309 |
| Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit | -20.892 | -19.519 |
| Free Cashflow | 976 | -14.210 |
| Mittelzu- (+)/-abfluss (-) aus Finanzierungstätigkeit | -2.447 | -3.576 |
| Veränderung Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -1.471 | -17.786 |
Entsprechend IAS 7 werden die Zahlungsströme nach dem Mittelzu- / -abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit, aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit gegliedert.
Die Kapitalflussrechnung wird nach der indirekten Methode erstellt. Die hierbei berücksichtigten Veränderungen von Bilanzpositionen sind um die Effekte aus Änderungen des Konsolidierungskreises, sofern zutreffend, sowie erfolgsneutrale Vorgänge bereinigt.
Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit beläuft sich in 2022 auf EUR 20,9 Mio, nach EUR 19,5 Mio.im Vorjahr und verteilt sich dabei wie folgt auf die Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen:
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| TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen | ||
| Auszahlungen für immaterielle Vermögenswerte | 17.033 | 13.248 |
| Auszahlungen für das Sachanlagevermögen | 3.859 | 6.314 |
| Gesamt | 20.892 | 19.562 |
Im laufenden Geschäftsjahr beläuft sich der Mittelzu- /-abfluss aus Finanzierungstätigkeit auf EUR -2,4 Mio, nach EUR -3,6 Mio.im Vorjahr. Die gezahlten Zinsen belaufen sich in 2022 auf EUR 1,5 Mio.und im Vorjahr auf EUR 1,4 Mio. Diese umfassen, wie auch im Vorjahr, Zinsen für Finanzverbindlichkeiten, Factoring und Leasing. Im Berichtsjahr sind Mittelzuflüsse aus der Aufnahme kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten aus einem zusätzlichen Lieferantendarlehen in Höhe von EUR 1,5 Mio.entstanden, während für die Rückzahlung kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten aus der Kreditfazilität sowie der Lieferantendarlehen über EUR 0,8 Mio.geflossen sind.
Im Geschäftsjahr 2022 gab es wie auch im Vorjahr keine Veränderungen im Konsolidierungskreis, welche in der Kapitalflussrechnung zu berücksichtigen gewesen wären. Die Überleitung der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten sowie der kurz- und langfristigen Leasingverbindlichkeiten ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
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| 2022 in TEUR |
Finanzverbindlichkeiten | Leasingverbindlichkeiten |
|---|---|---|
| 01.01. | 15.978 | 3.102 |
| Aufnahme zahlungswirksam | 1.500 | 0 |
| Veränderungen nicht zahlungswirksam | -182 | 856 |
| - davon Neuzugänge Berichtsjahr | 0 | 955 |
| - davon Abgänge Berichtsjahr | -229 | -100 |
| - davon Fremdwährungseffekte | 47 | 1 |
| Tilgung zahlungswirksam | -772 | -1.686 |
| 31.12. | 16.524 | 2.272 |
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| 2021 in TEUR |
Finanzverbindlichkeiten | Leasingverbindlichkeiten |
|---|---|---|
| 01.01. | 16.452 | 3.730 |
| Aufnahme zahlungswirksam | 1.590 | 0 |
| Veränderungen nicht zahlungswirksam | -75 | 1.122 |
| - davon Neuzugänge Berichtsjahr | 0 | 1.118 |
| - davon Abgänge Berichtsjahr | -114 | -34 |
| - davon Fremdwährungseffekte | 39 | 38 |
| Tilgung zahlungswirksam | -1.989 | -1.750 |
| 31.12. | 15.978 | 3.102 |
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus bis zum Laufzeitende unkündbaren Serviceverträgen, die der Konzern und seine Tochterunternehmen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eingegangen sind.
In diesem Rahmen existieren Software und IT Verpflichtungen in Höhe von EUR 4,0 Mio, welche sich mit EUR 3,2 Mio.überwiegend kurzfristig (kleiner 1 Jahr) darstellen. Diese Verpflichtungen umfassen dabei im Wesentlichen Lizenz- und Wartungsverträge im Zusammenhang mit eingesetzter Software.
Weiter bestehen künftige Verpflichtungen aus eingegangenen Dienstleistungsverträgen über EUR 10,3 Mio, welche mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr in Höhe von EUR 5,3 Mio.bestehen. Die Dienstleistungsverträge betreffen Instandhaltungs- und Serviceverträge für Maschinen und Anlagen und der Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie von fremden Dritter erbrachter Dienstleistungen im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit.
Der überwiegende Teil der sonstigen finanziellen Verpflichtungen entfällt dabei auf die Gigaset Communications GmbH.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 besteht darüber hinaus ein Investitionsobligo in Höhe von EUR 1,2 Mio. Die Investitionen betreffen vollständig das Sachanlagevermögen.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 bestehen Haftungsverhältnisse im Zusammenhang mit folgenden Sachverhalten:
Im Rahmen von länger zurückliegenden Veräußerungen von Beteiligungen wurden Garantien, u.a. für die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse dieser Beteiligungen, abgegeben. Die Eintrittswahrscheinlichkeit, dass es zu einer Inanspruchnahme dieser Garantien kommt, wird als äußerst gering eingeschätzt.
Die gewährten Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 stellen sich wie folgt dar:
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| Gewährte Zuwendungen an Vorstände in TEUR |
2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Festvergütung | 776 | 718 |
| Nebenleistungen | 68 | 63 |
| Summe fixe Vergütungsbestandteile | 844 | 781 |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 75 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 81 | 0 |
| Summe fixe und variable Vergütung | 925 | 856 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 3 |
| Gesamtvergütung | 925 | 859 |
Die erfassten Aufwendungen für Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 entsprechen den Anforderungen des IAS 24, Angaben zu Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen.
Der angeführte Versorgungsaufwand umfasst den Dienstzeitaufwand der jeweiligen Periode. Der Anwartschaftsbarwert gemäß den Bestimmungen des IAS 19, Leistungen an Arbeitnehmer, aus bestehenden Pensionszusagen gegenüber Vorständen beläuft sich zum Bilanzstichtag auf EUR 0,8 Mio.(Vj. EUR 0,9 Mio).
Der Gesamtaufwand für die Vorstandsvergütung beläuft sich im Geschäftsjahr 2022 unter Berücksichtigung von noch nicht zum vorigen Bilanzstichtag rückgestellten Beträgen auf EUR 0,9 Mio.(Vj. EUR 0,9 Mio).
Für Organtätigkeiten der Vorstände der Gesellschaft in Tochterunternehmen bzw. verbundenen Unternehmen wurden keine weiteren Vergütungen an die Vorstandsmitglieder geleistet.
Die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates der Gigaset AG im Geschäftsjahr 2022 gemäß § 314 Nr. 6 a) HGB stellen sich wie folgt dar:
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| TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Abgerechnet | 631 | 552 |
| Rückgestellt | 137 | 157 |
| Gesamtaufwand | 768 | 709 |
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats gem. IAS 24 beliefen sich danach auf EUR 0,8 Mio.(Vj. EUR 0,7 Mio). Die ausstehenden Salden zum Stichtag belaufen sich auf EUR 0,1 Mio.(Vj. EUR 0,2 Mio).
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats gemäß § 314 Nr. 6 a) HGB in Tochterunternehmen der Gigaset AG und nach IAS 24 betragen für die Gigaset Communications GmbH, Bocholt, für das Geschäftsjahr 2022 TEUR 6 (Vj. TEUR 16).
Darüber hinaus gibt es keine Zusagen für den Fall der Beendigung von Mandaten. Es wurden keine Vorschüsse oder Kredite an Vorstände und Aufsichtsräte von der Gigaset AG gewährt. Haftungsverhältnisse zugunsten dieser Personengruppen bestehen nicht.
Weitere Informationen zur Vergütung des Vorstandes und der Mitglieder des Aufsichtsrats werden im gesondert veröffentlichten Vergütungsbericht bekannt gegeben. Nähere Ausführungen dazu im Lagebericht Abschnitt Erklärung zur Unternehmensführung der Gigaset AG & Konzern.
Die Goldin Fund Pte. Ltd., Singapur, hat der Gigaset AG am 17. Juni 2022 mitgeteilt, sie halte nunmehr 95.796.613 Aktien der Gesellschaft, die ebenso viele Stimmrechte gewähren. Dies entspreche einem Anteil von 72,32 % der 132.455.896 Stimmrechte. Nach dem Kenntnisstand des Vorstands hielt die Aktionärin somit auch zum Ende des Geschäftsjahres 2022 einen Anteil von 72,32 % der Stimmrechte. Einzige Aktionärin der Goldin Fund Pte. Ltd. ist nach dem Kenntnisstand des Vorstands die Goldin Investment (Singapore) Limited. Der letztendlich wirtschaftlich Berechtigte bzw. die oberste beherrschende Person der Goldin Investment (Singapore) Limited ist nach Kenntnis des Vorstands Herr Pan Sutong. Dieser hält nach dem Kenntnisstand des Vorstands neben seiner Beteiligung an der Gigaset AG ein breit gefächertes Portfolio von Unternehmen.
Gemäß IAS 24, Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen, sind die Geschäftsbeziehungen zur Gigaset Mobile Pte. Ltd., Singapur, als Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen aufzuführen. Die Gigaset Mobile Pte. Ltd., Singapur, ist in diesem Zusammenhang als Lieferant der Gigaset tätig gewesen. Gigaset wiederum hatte vertraglich vereinbarte Dienstleistungen und Gebühren an die Gigaset Mobile Pte. Ltd berechnet. Im Zuge der Veräußerung der Finanzbeteiligung an der Gigaset Mobile Pte. Ltd., Singapur im Geschäftsjahr 2022, ist die Geschäftsbeziehung zu dieser Gesellschaft beendet worden. Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten sind erloschen und wurden im Geschäftsjahr 2022 ausgebucht. Aus Konzernsicht stellen sich die Transaktionen bzw. Salden für die Berichtsperioden bzw. zum Berichtstag wie folgt dar:
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| TEUR | Aufwendungen 01.01.-31.12.2022 | Umsätze/Erträge 01.01. - 31.12.2022 | Forderungen 31.12.2022 | Verbindlichkeiten 31.12.2022 |
|---|---|---|---|---|
| Gigaset | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gigaset Mobile Pte. Ltd. | 0 | 0 | 0 | 0 |
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| TEUR | Aufwendungen 01.01. - 31.12.2021 | Umsätze/Erträge 01.01. - 31.12.2021 | Forderungen 31.12.2021 | Verbindlichkeiten 31.12.2021 |
|---|---|---|---|---|
| Gigaset | 0 | 0 | 1.341 | 0 |
| Gigaset Mobile Pte. Ltd. | 0 | 0 | 0 | 1.341 |
Gemäß IAS 24, Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen, sind seit 2016 die Geschäftsbeziehungen zur Gigaset Digital Technology, Shenzhen/China, als Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen anzuführen. Dieses Unternehmen stellt ein sonstiges nahe stehendes Unternehmen gemäß IAS 24.19 (g) dar. Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten wurden im Geschäftsjahr 2022 ausgebucht. Aus Konzernsicht stellen sich die Transaktionen bzw. Salden für die Berichtsperiode bzw. zum Berichtsstichtag wie folgt dar:
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| TEUR | Aufwendungen 01.01. - 31.12.2022 | Umsätze/Erträge 01.01. - 31.12.2022 | Forderungen 31.12.2022 | Verbindlichkeiten 31.12.2022 |
|---|---|---|---|---|
| Gigaset | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gigaset Digital Technology | 0 | 0 | 0 | 0 |
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| TEUR | Aufwendungen 01.01. - 31.12.2021 | Umsätze/Erträge 01.01. - 31.12.2021 | Forderungen 31.12.2021 | Verbindlichkeiten 31.12.2021 |
|---|---|---|---|---|
| Gigaset | 0 | 0 | 345 | 0 |
| Gigaset Digital Technology | 0 | 0 | 0 | 345 |
Die Geschäftsbeziehungen im Vorjahr umfassten im Wesentlichen geleistete Dienstleistungen gem. 24.21 (c).
Gemäß IAS 24, Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen, sind die Geschäftsbeziehungen zur Goldin Digital Pte. Ltd., Singapur, als Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen aufzuführen. Dieses Unternehmen stellt ein sonstiges nahe stehendes Unternehmen gemäß IAS 24.19 (g) dar. Im Geschäftsjahr 2022 hat Gigaset sämtliche Anteile an der Finanzbeteiligung Gigaset Mobile Pte. Ltd., Singapur, an die Goldin Digital Pte. Ltd., Singapur, veräußert. Die Forderung wurde im Geschäftsjahr 2022 wertberichtigt und ausgebucht, sodass zum 31. Dezember 2022 keine offenen Forderungen gegenüber der Goldin Digital Pte. Ltd. bestehen.
Zwischen dem Konzern und nahe stehenden Personen fanden neben den aufgeführten Sachverhalten keine wesentlichen Geschäftsvorfälle statt.
Für Dienstleistungen des Abschlussprüfers sind im Geschäftsjahr 2022 folgende Honorare als Aufwand erfasst worden:
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| TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 465 | 392 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 6 | 0 |
| Steuerberatungsleistungen | 0 | 24 |
| Gesamt | 471 | 416 |
Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten vor allem die Honorare für die Konzernabschlussprüfung, die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Gigaset AG und der Gigaset Communications GmbH. Die anderen Bestätigungsleistungen ergeben sich aus der Prüfung des Vergütungsberichts 2021 da hierfür im Vorjahr keine Rückstellung gebildet wurde.
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| Stichtag | Durchschnitt | |||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2022 | 31.12.2021 | 2022 | 2021 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Angestellte | 833 | 844 | 836 | 850 |
| Auszubildende | 24 | 24 | 22 | 22 |
| Gesamt | 857 | 868 | 858 | 872 |
Im Geschäftsjahr 2022 waren im Gigaset Konzern durchschnittlich 858 Mitarbeiter (Vj. 872 Mitarbeiter) beschäftigt. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 beträgt die Mitarbeiterzahl 857 (Vj. 868 Mitarbeiter).
Vorstand und Aufsichtsrat der Gigaset AG haben am 28. Februar 2023 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in den Fassungen vom 16. Dezember 2019 (in Kraft getreten am 20. März 2020) und 28. April 2022 (in Kraft getreten am 27. Juni 2022) abgegeben und den Aktionären auf der Homepage (http://www.Gigaset.com/de_de/cms/Gigaset-ag/investor-relations/unternehmen/corporate-governance.html) anschließend dauerhaft zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat der Gigaset AG erklären darin, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019 und den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27. Juni 2022 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 28. April 2022 bis auf sieben Ausnahmen entsprochen wird.
Die Entsprechenserklärung selbst und die Erläuterungen zu den Abweichungen sind am angegebenen Ort im Wortlaut wiedergegeben.
Im Jahr 2022 sind der Gesellschaft keine Meldungen gemäß § 33 WpHG bzw. § 38 WpHG mitgeteilt worden.
Die Konzernobergesellschaft Goldin Investment (Singapore) Limited, Tortola/ Britische Jungferninseln, eingetragen im Registry of Corporate Affairs der Britischen Jungferninseln unter der Nummer 1713467, stellt für den größten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss auf, in den der Jahresabschluss der Gigaset AG voraussichtlich einbezogen wird. Dieser Konzernabschluss wird voraussichtlich nicht offengelegt. Der Konzernabschluss der Gigaset AG, Bocholt, (kleinster Konsolidierungskreis) wird im Unternehmensregister bekanntgemacht.
Gesellschaften des Gigaset Konzerns sind im Rahmen des allgemeinen Geschäftsbetriebs an verschiedenen Prozessen und behördlichen Verfahren beteiligt oder es könnten in der Zukunft solche eingeleitet oder geltend gemacht werden. Auch wenn der Ausgang der einzelnen Verfahren im Hinblick auf die Unwägbarkeiten, mit denen Rechtsstreitigkeiten behaftet sind, nicht mit Bestimmtheit vorhergesagt werden kann, wird sich nach derzeitiger Einschätzung über die im Abschluss als Verbindlichkeiten oder Rückstellungen berücksichtigten Risiken hinaus kein erheblich nachteiliger Einfluss auf die Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben.
In dem Rechtsstreit mit der Evonik Operations GmbH (vormals Evonik Degussa GmbH) über eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 12,0 Mio.hatte ein Schiedsgericht die Gigaset AG im November 2013 unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an die Evonik einen Betrag in Höhe von EUR 3,5 Mio.zuzüglich Zinsen zu bezahlen. Am 4. März 2015 bezahlte Gigaset den Hauptsachebetrag in Höhe von EUR 3,5 Mio.zuzüglich Zinsen an Evonik. Wegen der garantiehalber gezahlten Beträge wandte Gigaset sich nunmehr im Regresswege an die Hauptschuldnerin OXY Holding GmbH und die weitere Freistellungsschuldnerin StS Equity Holding UG. Nachdem eine außergerichtliche Einigung nicht zustande kam, hat Gigaset mit Schiedsklage bzw. Mahnbescheid vom 29. Juni 2015 die Hauptschuldnerin OXY Holding GmbH sowie die Freistellungsschuldnerin StS Equity Holding UG im Klagewege auf Erstattung dieses Betrags in Anspruch genommen. Im weiteren Verlauf wurde über das Vermögen sowohl der OXY Holding GmbH als auch der StS Equity Holding UG das Insolvenzverfahren eröffnet. Gigaset war in beiden Verfahren die Hauptgläubigerin. Zwischenzeitlich wurde die Verwertung der Insolvenzmassen abgeschlossen und die Schlussverteilungen vorgenommen. Gigaset hatte im 2. Quartal 2016 bereits EUR 2,0 Mio.im Wege einer Abschlagsverteilung in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OXY Holding GmbH sowie im 4. Quartal 2018 rund EUR 0,2 Mio.aus der Schlussverteilung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der StS Equity Holding UG erhalten. Weitere rund EUR 1,75 Mio.sind an die Gesellschaft im Rahmen der Schlussverteilung im Insolvenzverfahren der OXY Holding GmbH im Geschäftsjahr 2022 ausgekehrt worden. Hiervon war im Rahmen einer Vereinbarung über die Teilnahme am Insolvenzverfahren nebst beschränkter Einstandspflicht vom 16. Dezember 2015 noch ein Betrag in Höhe von rund EUR 70.000 von der Gigaset AG an ein Special Purpose Vehicle auszukehren, was ebenfalls in 2022 erfolgt ist. Mit der Schlussverteilung ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OXY Holding GmbH abgeschlossen.
Aktuell und im Berichtsjahr 2022 ist folgende wesentliche Rechtsstreitigkeit bei einer Tochtergesellschaft der Gigaset AG anhängig:
Der spanischen Tochtergesellschaft der Gigaset Communications GmbH, der Gigaset Communications Iberia S.L. mit Sitz in Madrid, wurde ein Bußgeldbescheid über EUR 2,0 Mio.zugestellt. Dem liegt zu Grunde, dass die spanische Finanzverwaltung eine steuerrechtliche Bewertung beanstandet hat. Die spanische Tochtergesellschaft wurde bei der beanstandeten steuerrechtlichen Bewertung von einer namhaften Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beraten und ist der Auffassung, dass die Bewertung keinen berechtigten Anlass zur Beanstandung gibt, der zudem die Verhängung eines Bußgeldes rechtfertigen könnte. Dementsprechend hat die spanische Tochtergesellschaft den Rechtsweg gegen den Bescheid beschritten. Der spanischen Tochtergesellschaft wurde konzernintern ein Darlehen gewährt, mit dem das Bußgeld zunächst bezahlt wurde. Zu einem späteren Zeitpunkt ist das Darlehen in Eigenkapital umgewandelt worden. Die von der spanischen Tochtergesellschaft in einem Berufungsverfahren eingelegte Beschwerde ist mit Urteil vom 1. Dezember 2022 zurückgewiesen worden. Die spanische Tochtergesellschaft hat weitere rechtliche Schritte veranlasst. Eine Eventualforderung wurde für diesen Sachverhalt nicht bilanziell erfasst.
Gigaset hat mit den finanzierenden Banken auf Grund der Nichteinhaltung des Covenant Nettoverschuldungsgrades im Darlehensvertrag der Gigaset Communications GmbH bereits im Jahr 2022 eine Einigung darüber erzielt, dass das begründete Kündigungsrecht nicht ausgeübt wird. Im März 2023 ist eine Einigung darüber erzielt worden die Tilgung von Darlehensraten temporär bis einschließlich Juni 2023 auszusetzen. Die Tilgungsaussetzung soll die Folgen der mangelnden Verfügbarkeit von Chipsätzen, die Auswirkungen des starken Anstiegs der Inflation und der für Gigaset nachteilig verlaufenden Entwicklung des USD-Währungskurses finanziell abmildern. Zu weiteren Details verweisen wir auf die Ausführungen unter Kapitel D. Erläuterungen zu Finanzinstrumenten.
Dr. Magnus Ekerot hat ab dem 1. Januar 2023 das operative Geschäft als CEO von Klaus Weßing übernommen, der sein Amt als CEO und Vorstandsvorsitzender sowie alle weiteren Ämter mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 niedergelegt hatte.
Rainer Koppitz ist mit Wirkung zum 31. Januar 2023 Mitglied des Aufsichtsrats der Gigaset AG geworden. Herr Koppitz folgt auf Flora Shiu, die ihr Mandat zum Ablauf des 30. Juni 2022 niedergelegt hatte.
Der Vorstand der Gigaset AG hat am 27. Februar 2023 seine zuletzt am 18. November 2022 adjustierte Unternehmensprognose angehoben und erwartete eine leichte Steigerung des EBITDA gegenüber 2021. Ursprünglich prognostizierte das Unternehmen einen leichten Anstieg im EBITDA gegenüber dem Vorjahr. Auf Grund von steigenden Materialkosten, bedingt durch die Abwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar, sowie Inflationseffekten, welche die Kostenseite negativ beeinflussten, senkte das Unternehmen zuletzt am 18. November 2022 seine Erwartung für das Geschäftsjahr 2022 und ging von einem EBITDA unter Vorjahresniveau im Bereich von EUR 6 Mio.bis EUR 15 Mio.aus. Die beschriebenen Effekte schlugen jedoch weniger stark durch als erwartet, entsprechend wurde die Prognose erneut adjustiert. Es wurde wieder eine leichte Steigerung gegenüber 2021 (EBITDA 2021 EUR 16,5 Mio) erwartet. Die adjustierten Prognosen des Umsatzes und des Free Cashflow vom 18. November 2022 blieben unverändert.
Im März und April 2023 wurden zwei Finanzierungsvereinbarungen abgeschlossen. Damit wird in Summe ein Finanzierungsvolumen in Höhe von rd. EUR 5 Mio.generiert, das den finanziellen Handlungsspielraum angesichts geopolitischer Herausforderungen vergrößert.
Der vorliegende Konzernabschluss der Gigaset AG wurde am 4. April 2023 durch den Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben.
Bocholt, den 4. April 2023
Der Vorstand der Gigaset AG
Dr. Magnus Ekerot, CEO
Thomas Schuchardt, CFO
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| Sitz | Kapitalanteil | Kapitalanteil | Währung | Lokales | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| direkt | indirekt | in TSD | Eigenkapital 2021 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gigaset AG | Bocholt | Deutschland | EUR | 96.841 a | ||
| GOH Holding GmbH | München | Deutschland | 100% | EUR | 283 | |
| GIG Holding GmbH | München | Deutschland | 100% | EUR | 50.710 | |
| Gigaset Online GmbH | Bocholt | Deutschland | 100% | EUR | 14 | |
| Gigaset Communications GmbH | Bocholt | Deutschland | 100% | EUR | 37.431 | |
| Gigaset Communications Schweiz GmbH | Solothurn | Schweiz | 100% | CHF | 2.233 | |
| Gigaset Communications Polska Sp. z o.o. | Breslau | Polen | 100% | PLN | 5.080 | |
| Gigaset Communications UK Limited | Chester | Großbritannien | 100% | GBP | 948 | |
| Gigaset lletisim Cihazlari A.S | Istanbul | Türkei | 100% | TRY | 18.254 | |
| OOO Gigaset Communications | Moskau | Russland | 100% | RUB | 146.671 | |
| Gigaset Communications Austria GmbH | Wien | Österreich | 100% | EUR | 316 | |
| Gigaset Communications (Shanghai) Limited | Shanghai | VR China | 100% | CNY | -8.352 | |
| Gigaset Communications France SAS | Courbevoie | Frankreich | 100% | EUR | 8.066 | |
| Gigaset Communications Italia S.R.L. | Mailand | Italien | 100% | EUR | 958 | |
| Gigaset Communications Nederland B.V. | Arnheim | Niederlande | 100% | EUR | 1.344 | |
| Gigaset Communications Iberia S.L. | Madrid | Spanien | 100% | EUR | 790 | |
| Gigaset elements GmbH b | Bocholt | Deutschland | 100% | EUR | -16.822 | |
| Hortensienweg Management GmbH | München | Deutschland | 100% | EUR | 700 |
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| Lokales Ergebnis 2021 | |
|---|---|
| Gigaset AG | -2.518 a |
| GOH Holding GmbH | 0 |
| GIG Holding GmbH | -58 |
| Gigaset Online GmbH | -2 |
| Gigaset Communications GmbH | -3.222 |
| Gigaset Communications Schweiz GmbH | 84 |
| Gigaset Communications Polska Sp. z o.o. | 2.408 |
| Gigaset Communications UK Limited | 40 |
| Gigaset lletisim Cihazlari A.S | 637 |
| OOO Gigaset Communications | 57.902 |
| Gigaset Communications Austria GmbH | 69 |
| Gigaset Communications (Shanghai) Limited | -5.557 |
| Gigaset Communications France SAS | 247 |
| Gigaset Communications Italia S.R.L. | 104 |
| Gigaset Communications Nederland B.V. | 141 |
| Gigaset Communications Iberia S.L. | 150 |
| Gigaset elements GmbH b | 0 |
| Hortensienweg Management GmbH | 7 |
a 2022 Zahlen
b EAV seit 2016; nicht davon erfasst sind vororganschaftliche Verluste
An die Gigaset AG, Bocholt
Wir haben den Konzernabschluss der Gigaset AG, Bocholt, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Entwicklung des Konzerneigenkapitals und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Gigaset AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
(1) Sachverhalt und Problemstellung
(2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
(3) Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
(1) In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Pensionsverpflichtungen" insgesamt € 62,4 Mio.(32,6 % der Konzernbilanzsumme) ausgewiesen. Die Pensionsrückstellungen ergeben sich dabei als Saldo aus dem Barwert der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen in Höhe von € 88,0 Mio.und dem beizulegenden Zeitwert des Planvermögens in Höhe von € 25,6 Mio. Die Bewertung der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen erfolgt nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method). Dabei sind insbesondere Annahmen über die langfristigen Gehalts- und Rententrends, die durchschnittliche Lebenserwartung und die Fluktuation zu treffen. Der Abzinsungssatz ist aus der Rendite hochwertiger, währungskongruenter Unternehmensanleihen mit vergleichbaren Laufzeiten abzuleiten. Dabei müssen regelmäßig Extrapolationen vorgenommen werden, da keine ausreichenden langfristigen Unternehmensanleihen existieren. Die Bewertung des Planvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der wiederum mit Schätzungsunsicherheiten verbunden ist.
Aus unserer Sicht war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da der Ansatz und die Bewertung dieses betragsmäßig bedeutsamen Postens in einem wesentlichen Maß auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft basieren.
(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die eingeholten versicherungsmathematischen Gutachten und die fachliche Qualifikation der externen Gutachter gewürdigt. Ferner haben wir uns unter anderem mit den spezifischen Besonderheiten der versicherungsmathematischen Berechnungen befasst und das Mengengerüst, die versicherungsmathematischen Parameter sowie das den Bewertungen zugrundeliegende Bewertungsverfahren auf Standardkonformität und Angemessenheit überprüft. Zudem wurde die Entwicklung der Verpflichtung und der Aufwandskomponenten gemäß der versicherungsmathematischen Gutachten vor dem Hintergrund der eingetretenen Änderungen in den Bewertungsparametern und im Mengengerüst analysiert und plausibilisiert. Für die Prüfung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens haben wir Bankbestätigungen eingeholt.
Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind.
(3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Pensionsrückstellungen sind in Abschnitt F.11 des Konzernanhangs enthalten.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden von uns vor Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:
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| ― | die in Abschnitt "7 Erklärung zur Unternehmensführung der Gigaset AG & Konzern" des Konzernlageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB |
| ― | den Abschnitt "5.5 Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems". |
Die sonstigen Informationen umfassen zudem
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| ― | den uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung zu stellenden gesonderten nichtfinanziellen Bericht zur Erfüllung der §§ 289b bis 289e HGB und §§ 315b bis 315c HGB |
| ― | alle uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung zu stellenden übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. |
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. |
Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei Gigaset_KA_2022-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat (,,ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| ― | beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen. |
| ― | beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 9. Juni 2022 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 10. November 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2005 als Konzernabschlussprüfer der Gigaset AG, Bocholt, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlageberichtsowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB" und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Thomas Tandetzki.
Düsseldorf, 14. April 2023
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Thomas Tandetzki, Wirtschaftsprüfer
ppa. Denis Varosi, Wirtschaftsprüfer
Der Vorstand der Gigaset AG ist für die Aufstellung des Konzernabschlusses und für die im Konzernlagebericht enthaltenen Informationen verantwortlich. Die Berichterstattung erfolgt nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden und wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. Bei der Erstellung des Konzernlageberichts wurden die Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches beachtet.
Durch eine konzernweite, nach einheitlichen Richtlinien erfolgende Berichterstattung, den Einsatz zuverlässiger Software, die Auswahl und die Schulung qualifizierten Personals sowie durch kontinuierliche Prozessoptimierungen in den Gesellschaften stellen wir eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Abbildung des Geschäftsverlaufes, der aktuellen Lage sowie der Chancen und Risiken des Konzerns sicher. Soweit erforderlich, wurden angemessene und sachgerechte Schätzungen vorgenommen.
Dem Beschluss der Hauptversammlung folgend, hat der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, als unabhängigen Abschlussprüfer mit der Prüfung des Konzernabschlusses beauftragt. Gemeinsam mit den Abschlussprüfern hat der Aufsichtsrat in seiner Bilanzsitzung den Konzernabschluss einschließlich Konzernlageberichtsowie den Prüfungsbericht erörtert. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Bericht des Aufsichtsrats zu entnehmen.
"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."
Bocholt, den 4. April 2023
Der Vorstand der Gigaset AG
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| 27. April 2023 | Bilanzpressekonferenz 2023 |
| 25. Mai 2023 | Zwischenmitteilung zum 1. Quartal 2023 |
| 15. Juni 2023 | Hauptversammlung 2023 |
| 28. September 2023 | Halbjahresfinanzbericht 2023 |
| 28. November 2023 | Zwischenmitteilung zum 3. Quartal 2023 |
Gigaset AG
Frankenstraße 2 | 46395 Bocholt
Telefon: +49 (0) 2871 / 912 912
[email protected], www.gigaset.ag
Gigaset AG
Investor Relations & Corporate Communications
Raphael Dörr
SVP Corporate Communications & Investor Relations | SVP Sponsoring
Gigaset AG
Bernhard-Wicki-Str. 5 | 80636 München
Telefon: +49 (0) 89 / 444 456 866
Email: [email protected]
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir in diesem Bericht das generische Maskulinum. Es soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral verstanden werden diese Sprachform ist wertfrei und impliziert keine Benachteiligung anderer Geschlechter.
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