Annual / Quarterly Financial Statement • May 22, 2023
Annual / Quarterly Financial Statement
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Finanzbericht: 32431320
Vermögenswerte
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| Anhang Nr. | 31.12.2022 TEUR |
31.12.2021 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| A. Langfristige Vermögenswerte | |||
| 1. Immaterielle Vermögenswerte | (9) | 976 | 850 |
| 2. Geschäfts- oder Firmenwert | (10) | 1.369 | 1.369 |
| 3. Geleaste Bürogebäude | (11) | 1.865 | 1.629 |
| 4. Sachanlagen | (12) | 2.347 | 3.089 |
| 5. Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | (13) | 9.943 | 0 |
| 6. Aktive latente Steuern | (14) | 2.272 | 1.450 |
| 18.773 | 8.388 | ||
| B. Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| 1. Forderungen aus Steuern | (15) | 5.113 | 8.381 |
| 2. Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | (16) | 3.449 | 4.196 |
| 3. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | (17) | 35.327 | 41.989 |
| 4. Zur Schließung gehaltene Vermögenswerte | (18) | 0 | 12.830 |
| 43.889 | 67.396 | ||
| Summe Vermögenswerte | 62.662 | 75.783 | |
| Eigenkapital und Schulden | |||
| Anhang Nr. | 31.12.2022 TEUR |
31.12.2021 TEUR |
|
| A. Eigenkapital | |||
| 1. Gezeichnetes Kapital | (19) | 7.018 | 7.018 |
| 2. Kapitalrücklage | (19) | 7.366 | 7.366 |
| 3. Konzernbilanzgewinn | (19) | 14.565 | 2.658 |
| 28.949 | 17.042 | ||
| B. Langfristige Schulden | |||
| 1. Rückstellung für Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern | (20) | 82 | 97 |
| 2. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | (20) | 1.437 | 794 |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | (20) | 10.273 | 0 |
| 11.792 | 891 | ||
| C. Kurzfristige Schulden | |||
| 1. Sonstige Rückstellungen | (21) | 1.903 | 1.709 |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (22) | 1.548 | 1.432 |
| 3. Verbindlichkeiten aus Steuern | (23) | 11.852 | 14.608 |
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | (24) | 4.940 | 5.437 |
| 5. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | (25) | 443 | 900 |
| 6. Sonstige Verbindlichkeiten | (26) | 1.235 | 6.443 |
| 7. Schulden im Zusammenhang mit zur Schließung gehaltenen Vermögenswerten | (27) | 0 | 27.322 |
| 21.921 | 57.850 | ||
| Summe Eigenkapital und Schulden | 62.662 | 75.783 |
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| Anhang Nr. | 01.01. -31.12.2022 TEUR |
01.01. - 31.12.2021 TEUR |
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|---|---|---|---|
| Fortgeführter Geschäftsbereich | |||
| Brutto-Wett- und Gamingerträge | (1) | 53.532 | 59.347 |
| Wettgebühren und Glücksspielabgaben | (1) | -11.396 | -11.737 |
| Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen | (1) | -99 | -45 |
| Netto-Wett- und Gamingerträge | 42.036 | 47.564 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | (2) | 3.446 | 4.001 |
| Betriebsleistung | 45.482 | 51.565 | |
| Personalaufwand | (3) | -13.508 | -18.604 |
| Werbeaufwand | (4) | -13.628 | -11.867 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (4) | -16.242 | -7.124 |
| Ergebnis vor Zinsen, Abschreibungen und Steuern | 2.105 | 13.970 | |
| Abschreibungen | (5) | -2.209 | -2.297 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern | -105 | 11.673 | |
| Finanzergebnis | (6) | -585 | -241 |
| Ergebnis vor Steuern | -690 | 11.432 | |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | (7) | 1.240 | -733 |
| Gewinn aus fortzuführendem Geschäftsbereich | 551 | 10.700 | |
| Aufgegebener Geschäftsbereich | |||
| Ergebnis aus aufgegebenem Geschäftsbereich | (8) | 11.356 | -27.005 |
| Konzernjahresergebnis Gesamt | 11.907 | -16.306 | |
| Ergebnis je Aktie gesamt in EUR | (gerundet) | (gerundet) | |
| unverwässert | 1,70 | -2,32 | |
| verwässert | 1,70 | -2,32 | |
| Ergebnis je Aktie für fortgeführten Geschäftsbereich in EUR | |||
| unverwässert | 0,08 | 1,52 | |
| verwässert | 0,08 | 1,52 | |
| Ergebnis je Aktie für aufgegebenen Geschäftsbereich in EUR | |||
| unverwässert | 1,62 | -3,85 | |
| verwässert | 1,62 | -3,85 |
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| 01.01. -31.12.2022 TEUR |
01.01. - 31.12.2021 TEUR |
|
|---|---|---|
| Konzernjahresergebnis Gesamt Posten, die später aufwands- oder ertragswirksam | 11.907 | -16.306 |
| umgliederbar sein könnten: Posten, die später nicht aufwands- oder ertragswirksam | 0 | 0 |
| umgliederbar sein können: | 0 | 0 |
| Sonstiges kumuliertes Ergebnis | 0 | 0 |
| Gesamtergebnis | 11.907 | -16.306 |
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| Anhang Nr. | 2022 TEUR |
2021 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern | -690 | 11.432 | |
| + Ergebnis aus dem aufgegebenem Geschäftsbereich | (8) | 11.356 | -27.005 |
| + Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | (5) | 2.209 | 2.297 |
| +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen | 179 | 313 | |
| -/+ Zunahme/Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | -9.220 | 5.539 | |
| +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 4.685 | 434 | |
| +/- Zunahme/Abnahme der Aktiva im Zusammenhang mit zur Schließung gehaltener Vermögenswerte | (18) | 12.830 | -12.830 |
| +/- Zunahme/Abnahme der Schulden im Zusammenhang mit zur Schließung gehaltener Vermögenswerte | (27) | -27.322 | 27.322 |
| -/+ Zahlungen/Erstattungen für Ertragsteuern | 954 | 2.994 | |
| \= Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | -5.018 | 10.495 | |
| - Auszahlungen für Anlagenzugang (ohne Finanzanlagen) | -946 | -1.896 | |
| + Einzahlungen aus Anlagenabgängen | 72 | 0 | |
| \= Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -874 | -1.896 | |
| - Tilgung Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | -770 | -872 | |
| - Auszahlungen an Anteilseigner (Dividenden) | 0 | -17.545 | |
| \= Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -770 | -18.417 | |
| \= Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit | -6.662 | -9.818 | |
| + Finanzmittelbestand am Anfang der Periode | 41.989 | 51.807 | |
| \= Finanzmittelbestand am Ende der Periode | (17) | 35.327 | 41.989 |
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| Gezeichnetes Kapital TEUR |
Kapitalrücklage TEUR |
Konzernbilanzgewinn TEUR |
Konzerneigenkapital TEUR |
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|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2021 | 7.018 | 7.366 | 36.509 | 50.893 |
| Dividendenausschüttung | 0 | 0 | -17.545 | -17.545 |
| Konzernjahresergebnis Gesamt | 0 | 0 | -16.306 | -16.306 |
| Stand 31.12.2021 | 7.018 | 7.366 | 2.658 | 17.042 |
| Stand 01.01.2022 | 7.018 | 7.366 | 2.658 | 17.042 |
| Dividendenausschüttung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Konzernjahresergebnis Gesamt | 0 | 0 | 11.907 | 11.907 |
| Stand 31.12.2022 | 7.018 | 7.366 | 14.565 | 28.949 |
Die bet-at-home.com AG mit Sitz in Düsseldorf, Tersteegenstraße 30, Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf HRB 52673 (Holdinggesellschaft), hat den Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen zum 31. Dezember 2022 aufgestellt.
Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 der bet-at-home.com AG ist nach den derzeit geltenden International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt.
Der Zusammengefasste Lagebericht 2022 ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt.
Für den vorliegenden Konzernabschluss wurden die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 angewendet.
Die folgenden Standards/Anpassungen zu Standards sind bereits veröffentlicht, für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 jedoch nicht verpflichtend anzuwenden:
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| Standard | Regelungsinhalte | herausgegeben im | Datum der EU-Endorsements | Anzuwenden für Geschäftsjahre beginnend ab |
|---|---|---|---|---|
| STANDARDS | ||||
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | Mai 17 | Nov 2021 | 01.01.2023 |
| ANPASSUNGEN | ||||
| IFRS 17 | Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 - Vergleichsinformationen | Dez 21 | Sep 22 | 01.01.2023 |
| IAS 1 | Klassifizierung von Schulden als lang- oder kurzfristig | Jan 20 | Mär 22 | 01.01.2024 |
| Angabe von Bilanzierungsmethoden | Feb 21 | |||
| IAS 8 | Definition von Bilanzierungsschätzungen | Feb 21 | Mär 22 | 01.01.2023 |
| IAS 12 | Ertragsteuern | Mai 21 | Aug 22 | 01.01.2023 |
| IFRS 16 | Leasingverbindlichkeit bei Sale & Lease back | Sep 21 | offen | 01.01.2024 |
Aus der erstmaligen Anwendung der oben genannten Standards und Interpretationen in der Zukunft rechnet der bet-at-home.com AG Konzern nicht mit wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Von einer freiwilligen vorzeitigen Anwendung dieser Standards wurde wie auch im Vorjahr abgesehen.
Kerngeschäft der von der Gesellschaft gehaltenen Beteiligungen ist das Anbieten von Sportwetten und Casinospielen ausschließlich über das Internet.
Der Konzernabschluss ist in 1.000 EUR (TEUR) aufgestellt. Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können rundungsbedingte Differenzen auftreten.
Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Sofern es für das Verständnis der Ertragslage des Unternehmens relevant ist, wurden Zwischensummen gebildet sowie zusätzliche Posten in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.
Seit dem 5. September 2009 verfügt die Betclic Everest Group SAS, Paris/Frankreich, über einen beherrschenden Anteil an der Muttergesellschaft des bet-at-home.com AG Konzerns. Die Betclic Everest Group SAS (company registration no. 501.420.939) stellt einen Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von verbundenen Unternehmen auf, in den der Konzernabschluss der bet-at-home.com AG einbezogen wird. Die FL Entertainment N.V., Niederlande ist wiederrum die oberste Muttergesellschaft der Betclic Everest Group SAS, Paris/Frankreich, und stellt einen Konzernabschluss für den größten Kreis von verbundenen Unternehmen auf.
Mangels positiver Fortführungsprognose wurde am 23. Dezember 2021 ein gerichtliches Abwicklungsverfahren ("winding up by the court") über die bislang in den Konzernabschluss der bet-at-home.com AG einbezogene Konzerngesellschaft bet-at-home.com Entertainment Ltd., St. Julian's, Malta, beantragt. In der Anhörung am 13. Mai 2022 wurde das gerichtliche Abwicklungsverfahren durch das maltesische Gericht bestätigt. In Bezug auf die detaillierten Darstellungen zum aufgegebenen Geschäftsbereich "Online-Casino in Österreich" wird auf die Ausführungen unter Abschnitt V. "Aufgegebener Geschäftsbereich (IFRS 5)" dieses Konzernanhangs verwiesen.
In den Konzernabschluss ist der österreichische Teilkonzern der bet-at-home.com Entertainment GmbH mit Sitz in Linz/Österreich einbezogen. In den Teilkonzernabschluss der bet-at-home.com Entertainment GmbH sind sechs Tochterunternehmen (Enkelunternehmen der bet-at-home.com AG) einbezogen, bei denen der bet-at-home.com Entertainment GmbH die Mehrheit der Stimmrechte zustehen. An der bet-at-home.com Entertainment GmbH stehen der bet-at-home.com AG sämtliche Stimmrechte zu.
Neben dem Mutterunternehmen bet-at-home.com AG wurden folgende Tochter- bzw. Enkelunternehmen im Geschäftsjahr 2022 voll konsolidiert:
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| ― | bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz/Österreich (Anteil 100 %); |
| ― | Entertainment Beteiligungsholding GmbH, Linz/Österreich (Anteil 100 %); |
| ― | bet-at-home.com Niederlande GmbH, Linz/Österreich (Anteil 100 %); |
| ― | bet-at-home.com Holding Ltd., St. Julian's/Malta (Anteil 100 %); |
| ― | bet-at-home.com International Ltd., St. Julian's/Malta (Anteil 100 %); |
| ― | bet-at-home.com Internet Ltd., St. Julian's/Malta (Anteil 100 %); |
| ― | Jonsden Properties Ltd., Gibraltar (Anteil 100 %). |
Es bestehen keine konzernfremden Anteile am Konzerneigenkapital. Im Konzernjahresergebnis sind keine anderen Gesellschaftern zustehenden Ergebnisanteile enthalten.
Mit Wirkung zum 28. Februar 2022 erfolgte die Erstkonsolidierung der Entertainment Beteiligungsholding GmbH bzw. bet-at-home.com Niederlande GmbH (beide Linz/Österreich).
Mit Wirkung zum 13. Mai 2022 erfolgte aufgrund des Kontrollverlusts über die Gesellschaft die Entkonsolidierung der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation), St. Julian's/Malta.
Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Die Einzelabschlüsse der einbezogenen inländischen und ausländischen Gesellschaften sowie der Teilkonzernabschluss der bet-at-home.com Entertainment GmbH (Österreich) wurden zum Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt und gemäß den International Financial Reporting Standards, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, unter der Fiktion der rechtlichen Einheit zusammengefasst.
Für die im Jahr 2004 erstmalig in den Teilkonzernabschluss der bet-at-home.com Entertainment GmbH (Österreich) einbezogenen maltesischen Enkelunternehmen wurden IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" und die Neufassungen der Standards IAS 36 "Wertminderung von Vermögenswerten" und IAS 38 "Immaterielle Vermögenswerte" vorzeitig mit dem 1. Januar 2004 gemäß IFRS 3.85 (limited retrospective application) angewendet. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt demnach nach der Neubewertungsmethode. Dabei wird dem Beteiligungsbuchwert das anteilige neubewertete Eigenkapital der Tochtergesellschaft gegenübergestellt (purchase accounting). Bei der Erstkonsolidierung der maltesischen Enkelgesellschaften ergaben sich keine Unterschiedsbeträge.
Zum 31. Dezember 2005 wurde der Teilkonzernabschluss der bet-at-home.com Entertainment GmbH (Österreich) erstmalig in den Konzernabschluss der bet-at-home.com AG einbezogen. Zu diesem Zeitpunkt wurden alle Vermögenswerte, Rückstellungen und Verbindlichkeiten des Teilkonzernabschlusses neu bewertet. Die Konsolidierung erfolgte daher mit dem neubewerteten Eigenkapital des Teilkonzerns. Bei der Erstkonsolidierung ergab sich ein Firmenwert in Höhe von 1.052 TEUR.
Für die im Jahr 2008 erstmalig in den Teilkonzernabschluss der bet-at-home.com Entertainment GmbH (Österreich) einbezogene Jonsden Properties Ltd. wurde der bei der Erstkonsolidierung aufgedeckte Unterschiedsbetrag in Höhe von 2 TEUR mangels Vorliegen von identifizierbaren Vermögenswerten als Firmenwert ausgewiesen und im gleichen Jahr vollständig außerplanmäßig abgeschrieben.
Für die in 2022 erstmalig in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften Entertainment Beteiligungsholding GmbH sowie bet-at-home.com Niederlande GmbH (beide Linz/Österreich), ist im Rahmen der Kapitalkonsolidierung kein Geschäfts- oder Firmenwert entstanden.
Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Ausleihungen sowie sonstige Forderungen mit korrespondierenden Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen aufgerechnet. Im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden sämtliche Aufwendungen und Erträge aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen aufgerechnet. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen wurden - soweit vorliegend - eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung waren. Abzinsungen und andere einseitig ergebniswirksame Buchungen wurden im Konzernabschluss eliminiert, soweit diese bestanden haben. Diese Grundsätze der Schulden- und Ertragskonsolidierung wurden für die Darstellung des fortgeführten bzw. aufgegebenen Geschäftsbereichs teilweise durchbrochen, um eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des fortgeführten Geschäftsbereichs zu gewährleisten (wirtschaftliche Betrachtungsweise).
Die Aufstellung eines Konzernzabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten internationalen Grundsätzen ordnungsgemäßer Rechnungslegung (IFRS) erfordert Ermessensbeurteilungen, Schätzungen und Annahmen des Vorstands, welche die Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Beträge im Konzernabschluss und Angaben im Konzernanhang beeinflussen. Die Schätzungen und die damit verbundenen Annahmen beruhen auf Erfahrungswerten und sonstigen Einflussfaktoren, von denen erwartet wird, dass sie unter gegebenen Umständen angemessen sind und die als Basis für die Beurteilung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden dienen, die nicht aus anderen Quellen ableitbar sind. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den Einschätzungen abweichen.
Die Schätzungen und zugrunde liegenden Annahmen werden laufend beurteilt. Anpassungen von Schätzungen werden in jener Periode erfasst, in der die Schätzung angepasst wird, sofern die Anpassung nur diese Periode oder diese und zukünftige Perioden betrifft.
Die Beurteilungen durch die Unternehmensleitung in der Anwendung der IFRS, die eine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss haben und Schätzungsunsicherheiten, durch die das Risiko entstehen kann, dass innerhalb der nächsten Geschäftsjahre eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird, sind Folgende:
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| ― | Die Einschätzung des Ausgangs der derzeit laufenden Zivil- und Verwaltungsverfahren und der regulatorischen Entwicklungen. |
| ― | Die Einschätzung des weiteren Verlaufs und der möglichen Auswirkungen des Liquidationsverfahrens der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation), St. Julian's/Malta. |
| ― | Die Einschätzung der Rückflüsse aus dem Liquidationsverfahren und damit die Bewertung der Forderungen der Konzerngesellschaften gegenüber der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation), St. Julian's/Malta, welche aus deren Masse zu bedienen sind. |
| ― | Die Beurteilung der Werthaltigkeit der Firmenwerte, des Kundenstocks und der Software erfolgt auf Basis von Einschätzungen der zukünftig zu erwartenden Zahlungsströme und Zinssätze. |
| ― | Die Schätzung der Laufzeit von Leasingverhältnissen nach IFRS 16 sowie die Einschätzung der Ausübung bestehender Verlängerungs- und Kündigungsoptionen hat neben der Festlegung der Laufzeit sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes jeweils einen Einfluss auf die jeweilige Höhe der Nutzungsrechte und der Leasingverbindlichkeiten. |
| ― | Die Aktivierung und Bewertung latenter Steuern hängt von der Einschätzung ab, ob es wahrscheinlich ist, dass künftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, welches gegen abzugsfähigen temporären Differenzen bzw. gegen den Verlustvortrag verrechnet werden kann. |
Erworbene immaterielle Vermögenswerte sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet.
Es werden keine selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte aktiviert. Die in 2021 und 2022 angefallenen Entwicklungskosten erfüllen die Ansatzkriterien des IAS 38 nicht.
Die Abschreibung abnutzbarer Vermögenswerte erfolgt linear über die erwartete Nutzungsdauer des jeweiligen Gegenstands. Bei der Ermittlung der Abschreibungssätze wurden folgende Nutzungsdauern angesetzt:
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| Jahre | |
|---|---|
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 - 10 |
| Kundenstock | 2 |
| Software | 3 |
Bei einer über sechs Monate hinausgehenden Nutzung eines im Geschäftsjahr erworbenen Vermögenswerts wird die Abschreibung im Teilkonzern mit einem vollen Jahresbetrag, bei kürzerer Nutzung mit dem halben Jahresbetrag oder dem auf Monatsbasis ermittelten Betrag, angesetzt. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten unter jeweils 0,80 TEUR werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben und sofort als Abgang behandelt.
Bei immateriellen Vermögenswerten mit bestimmbarer Nutzungsdauer und Vermögenswerten des Sachanlagevermögens wird überprüft, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Bei Vorliegen solcher Anzeichen erfolgt die Ermittlung des erzielbaren Betrags für die betroffenen Vermögenswerte. Liegt dieser Wert unter dem für die Gegenstände angesetzten Buchwert, wird eine Wertminderung vorgenommen.
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer liegen mit Ausnahme der Geschäfts- oder Firmenwerte nicht vor.
Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen einer unbestimmten wirtschaftlichen Nutzungsdauer und werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich auf eine Wertminderung überprüft (sog. Impairment-Only Approach). Soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts, der dem höheren Wert von Nettoveräußerungswert oder Nutzungswert entspricht, den Buchwert unterschreitet, wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen.
Geleaste Bürogebäude aus Leasingverhältnissen werden (IFRS 16) bei Erstansatz mit den Barwerten der Leasingverbindlichkeiten erfasst. Dies führt zum Ansatz von langfristigen Vermögenswerten einerseits sowie zu kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten andererseits. Die Anwendung von IFRS 16 im Konzern, die nach der modifiziert retrospektiven Methode durchgeführt wurde, betrifft die Darstellung der Mietverpflichtungen für Büroflächen in Düsseldorf, Linz und Malta. Diese sind zum überwiegenden Teil unbefristet. Von der Geschäftsführung wurde zum 1. Januar 2019 überwiegend eine Restlaufzeit von fünf Jahren angenommen. Im Geschäftsjahr 2022 kam es aufgrund von Restrukturierungen zu Veränderungen in den Büroflächen in Linz. Die im Zuge dessen von der Geschäftsführung vorgenommene Neueinschätzung der Laufzeit der verbleibenden Leasingverhältnisse geht von einer anschließenden Laufzeit von fünf Jahren aus.
Die Schätzung der Laufzeit von Leasingverhältnissen nach IFRS 16 basiert auf der unkündbaren Grundmietzeit des Leasingverhältnisses sowie der Einschätzung der Ausübung bestehender Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Die Festlegung der Laufzeit sowie der verwendeten Diskontierungszinssätze hat Einfluss auf die Höhe der Nutzungsrechte und der Leasingverbindlichkeiten.
Die Bestimmung des Fremdkapitalzinssatzes erfolgt unternehmensindividuell anhand eines Vergleichszinssatzes, den das Unternehmen zahlen müsste, wenn der Vermögenswert mit Fremdmitteln erworben würde. Der gewichtete durchschnittliche Zinssatz beträgt unverändert 3,0 % bzw. 4,0 % sowie zukünftig 6,0 % betreffend die vorgenommene Neueinschätzung (IFRS 16).
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden erstmals erfasst, wenn die vertraglichen Rechte erlangt oder die vertraglichen Verpflichtungen eingegangen werden. Die Transaktionen werden zum Valutatag erfasst. Die Ausbuchung erfolgt, wenn die Kontrolle über die vertraglichen Rechte, die den Vermögenswert einschließen, entfällt. Das ist normalerweise dann gegeben, wenn der Vermögenswert verkauft wird oder alle dem Vermögenswert zugehörigen Geldflüsse unmittelbar an eine unabhängige Drittpartei weitergegeben werden.
Die bet-at-home.com AG behandelt Kassenbestand, Sichteinlagen und Festgelder mit Restlaufzeiten von bis zu drei Monaten als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Forderungen und sonstige Vermögenswerte sind nach IFRS 9 grundsätzlich der Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" abzüglich etwaiger Wertminderungen zuzuordnen. Davon ausgenommen sind Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation), die in der Liquidationsphase erworben wurden. Diese Forderungen sind mit dem jeweiligen erwarteten Rückfluss zu bewerten, wobei der Unterschied zwischen den Anschaffungskosten und dem Nominale dieser Forderungen den erwarteten Verlust über die gesamte Laufzeit (Expected Lifetime Credit Loss) im Zeitpunkt des Forderungserwerbs entspricht. Dieser Expected Lifetime Credit Loss wird laufend überprüft und eine Veränderung in der Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung erfasst. Das angewandte Bewertungsverfahren entpricht dem "StufesVerfahren" der Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13. Mit Ausnahme der Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) liegt kein Kreditrisiko vor. Die anderen Schuldner mit einwandfreier Bonität sind in der Regel Finanzinstitute und vergleichbare Institutionen, bei denen in der Vergangenheit keine nennenswerten Ausfälle verzeichnet wurden und zukünftig nicht zu erwarten sind.
Soweit die Forderungen aus Sicht des Abschlussstichtags als langfristig (> 12 Monate) einzustufen sind, werden diese mit einem laufzeitkongruenten und marktadäquaten Zinssatz abgezinst.
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen ist die bet-at-home.com Entertainment GmbH verpflichtet, an einzelne Mitarbeiter im Kündigungsfall oder zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung (Abfindung) zu leisten. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und den beim Abfertigungsanfall (Abfindungsfall) maßgeblichen Bezügen abhängig.
Für diese Verpflichtung wird eine Rückstellung gebildet. Die Berechnung gemäß den Bestimmungen des IAS 19 "Employee benefits" wurde für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 von einem Versicherungsmathematiker durchgeführt und der Wert seinem Gutachten entsprechend erfolgswirksam erfasst.
Da die erwarteten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste lediglich den Fall eines Mitarbeiters betreffen, werden auch in der Zukunft nur geringe versicherungsmathematische Gewinne bzw. Verluste erwartet. Daher werden die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste im Personalaufwand erfasst. Der Zinsaufwand verbleibt - wie der Dienstzeitaufwand - wie bisher im Personalaufwand und wird nicht im Finanzergebnis dargestellt.
Sonstige Rückstellungen werden für gegenwärtige, rechtliche oder faktische Verpflichtungen gebildet, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren, die wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führen werden und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann (IAS 37.14). Sie werden in Höhe des Barwerts der zukünftig erwarteten Mittelabflüsse zulasten des operativen Aufwands des jeweiligen Funktionsbereichs gebildet. Resultiert aus einer geänderten Einschätzung eine Reduzierung des Verpflichtungsumfangs, wird die Rückstellung anteilig aufgelöst und der Ertrag in den Funktionsbereichen erfasst, die ursprünglich bei der Bildung der Rückstellung mit dem Aufwand belastet waren. Ist eine vernünftige Schätzung der Verpflichtung nicht möglich, wird keine Rückstellung gebildet, sondern es erfolgt die Offenlegung im Anhang.
Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten werden für rechtliche Risiken entsprechend der Kriterien des IAS 37 gebildet. Rechtsstreitigkeiten und andere rechtliche Verfahren werfen oft komplexe Fragen auf und sind mit zahlreichen Unsicherheiten und Schwierigkeiten verbunden, u. a. aufgrund des Sachverhalts und der Umstände jedes einzelnen Falls, des Gerichts, bei dem die Klage anhängig ist, sowie aufgrund von Unterschieden im anwendbaren Recht. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren sind in aller Regel nicht vorhersagbar.
Bei anhängigen bzw. künftigen juristischen Verfahren wird anhand der Rechtsabteilung des bet-at-home.com AG Konzerns vorliegenden Informationen und in enger Abstimmung mit den für die Gesellschaft tätigen Rechtsanwälten und Beratern geprüft, ob und in welcher Höhe bilanzielle Vorsorge getroffen werden muss. Soweit nach vernünftigem Ermessen eines dieser Verfahren wahrscheinlich zu bereits heute verlässlich messbaren Mittelabflüssen führen wird, erfolgt die Bildung von Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten. Diese Rückstellungen decken die geschätzten Zahlungen an die klagenden Kunden, die Gerichts- und Verfahrenskosten sowie die Kosten für Rechtsanwälte und Berater ab. Mitunter kann die Existenz einer gegenwärtigen Verpflichtung oder die Wahrscheinlichkeit eines potenziellen Ressourcenabflusses aus einem anhängigen oder künftigen juristischen Verfahren nicht verlässlich eingeschätzt werden. Über den Stand wesentlicher "rechtlicher Risiken" und daraus abgeleiteter Eventualverbindlichkeiten wird im Zusammengefassten Lagebericht ("C.1 Risikobericht") informiert.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Der bet-at-home.com AG Konzern erzielt seine Erlöse aus dem Abschluss und der Abwicklung von Sportwetten sowie dem Angebot verschiedener Online-Spiele im Geschäftsbereich Online-Gaming. In Übereinstimmung mit der Branchenpraxis werden die Erlöse hierbei als Nettobetrag aus Wett- bzw. Spieleinsatz der Kunden und Auszahlung an diese zunächst als Brutto-Wett- und Gamingertrag ausgewiesen. Nach Abzug von Wettgebühren und Glücksspielabgaben sowie der auf diese Erlöse zu entrichtenden Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen ergeben sich die in der KonzernGewinn- und Verlustrechnung angegebenen Netto-Wett- und Gamingerträge.
Die originär bei den maltesischen Enkelunternehmen erfassten Wetteinsätze werden nach Maßgabe der bis zum Bilanzstichtag erfolgten Spieleinsätze ausschließlich zeitpunktbezogen erfasst, sofern die zugrunde liegenden Wetten bereits entschieden sind. Wetteinsätze, die vor dem Bilanzstichtag von den Verrechnungskonten der Kunden abgebucht wurden, bei denen jedoch die der Wette zugrunde liegenden Sportereignisse erst nach dem Bilanzstichtag stattfinden ("pending bets"), werden gemäß IFRS 9 als finanzielle Verbindlichkeiten erfasst und unter Verbindlichkeiten gegenüber Kunden ausgewiesen.
Im Geschäftsjahr 2022 wurde analog zu den Vorjahren die Ertragsteuerrückerstattung aus der steuerlichen Gruppe Malta, in welcher alle maltesischen Gesellschaften des Konzerns ertragsteuerlich zusammengefasst sind, im Konzernabschluss desselben Jahres als kurzfristige Forderung aus Steuern abgebildet.
Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge werden berücksichtigt, soweit sie voraussichtlich im Planungszeitraum mit steuerpflichtigen Einkünften verrechnet werden können.
Die Ermittlung der latenten Steuerabgrenzungen erfolgt in Übereinstimmung mit IAS 12 "Ertragsteuern" nach der Balance-Sheet-Liability-Methode. Der Berechnung der Steuerlatenz liegt der Ertragsteuersatz von rund 31 % für Deutschland bzw. von 25 % (24 % ab 2023 bzw. 23 % ab 2024) für Österreich sowie von rund 5 % für Malta (unter Berücksichtigung des Tax Refunds) zugrunde.
Das Finanzergebnis umfasst die aus der Anlage von Finanzmitteln erhaltenen Zinsen und zinsähnliche Erträgen sowie im Wesentlichen Zinsaufwendungen nach IFRS 16, Negativzinsen sowie den Zinsaufwand aus der Abzinsung von langfristigen Forderungen (> 12 Monate). Zinsen werden auf Basis des Zeitablaufs abgegrenzt.
Ein aufgegebener Geschäftsbereich ist ein Bestandteil des Konzerngeschäfts, dessen Geschäftsbereich und zugehörigen Cashflows vom restlichen Konzern klar abgegrenzt werden können und der
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| ― | einen gesonderten, wesentlichen Geschäftszweig oder geografischen Geschäftsbereich darstellt, |
| ― | Teil eines einzelnen, abgestimmten Plans zur Veräußerung eines gesonderten, wesentlichen Geschäftszweigs oder geografischen Geschäftsbereichs ist oder |
| ― | ein Tochterunternehmen darstellt, das ausschließlich mit der Absicht einer Weiterveräußerung erworben wurde. |
Eine Einstufung als aufgegebener Geschäftsbereich geschieht bei Veräußerung oder sobald der Geschäftsbereich die Kriterien für eine Einstufung als zur Veräußerung gehalten erfüllt, wenn dies früher der Fall ist.
Wenn ein Geschäftsbereich als aufgegebener Geschäftsbereich eingestuft wird, wird die Gesamtergebnisrechnung des Vergleichsjahres so angepasst, als ob der Geschäftsbereich von Beginn des Vergleichsjahres an aufgegeben worden wäre.
Am 18. Oktober 2021 gab der Konzern bekannt, das Angebot des Online-Casinos in Österreich vorübergehend einzustellen, da sich die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) in Österreich zunehmend klageweise geltend gemachten Ansprüchen von Kunden auf Erstattung von Spielverlusten im Online-Casino ausgesetzt sieht. Obwohl der bet-at-home.com AG Konzern von der europarechtlichen Rechtmäßigkeit seines Handelns und zudem von der zivilrechtlichen Unzulässigkeit der Klagen ausgeht, hätte die Fortsetzung des Angebots von Online-Casino in Österreich vor abschließender rechtlicher Klärung über einen nicht mehr absehbaren Zeitraum hinweg zu einem stetig steigenden Risikopotential geführt, welches insgesamt unvertretbar erscheint.
Nachdem auch zum Ende des Geschäftsjahres 2021 nicht absehbar war, ob das Online-Casino in Österreich zeitnah wieder angeboten werden kann, war eine wirtschaftliche Fortführung der maltesischen bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) - somit jener Konzerngesellschaft, deren wesentlichste Geschäftstätigkeit zu diesem Zeitpunkt der Betrieb von Online-Casino in Österreich war - nicht möglich. Als Folge der Entscheidung zur Beendigung der Online-Gaming Aktivitäten in Österreich, die von der maltesischen bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) angeboten wurden, werden diese Aktivitäten als aufgegebener Geschäftsbereich im Sinne des IFRS 5 ausgewiesen.
Mangels positiver Fortführungsprognose wurde am 23. Dezember 2021 ein gerichtliches Abwicklungsverfahren ("winding up by the court") über die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) beantragt, zumal diese Gesellschaft nicht mehr in der Lage war, ihre Verbindlichkeiten durch bestehende oder eigenständig generierte Mittel zu bedienen. In der Anhörung vom 13. Mai 2022 wurde das gerichtliche Abwicklungsverfahren durch das maltesische Gericht bestätigt und ein offizieller Insolvenzverwalter eingesetzt. Die nächste Anhörung ist für März 2023 angesetzt.
Gemäß IFRS 10.7 ist ein Unternehmen in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens einzubeziehen, sofern dieses vom Mutterunternehmen unmittelbar bzw. mittelbar beherrscht wird. Beherrschung ergibt sich aus folgenden drei Elementen, die kumulativ erfüllt sein müssen:
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| ― | Verfügungsgewalt: Rechte, die gegenwärtig die Möglichkeit vermitteln, die relevanten Aktivitäten des anderen Unternehmens zu lenken, |
| ― | Rechte auf veränderliche Renditen des beherrschten Unternehmens sowie |
| ― | die Möglichkeit, auf diese Renditen durch Machtausübung Einfluss zu nehmen. |
Infolge des in der Anhörung vom 13. Mai 2022 durch das maltesische Gericht bestätigten gerichtlichen Abwicklungsverfahrens ("winding up by the court") über die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) und der Bestellung eines Insolvenzverwalters verfügt der Konzern nicht mehr über ausreichend Kontrolle über die Gesellschaft, weshalb diese nach IFRS 10.25 zu diesem Stichtag aus dem Konzernabschluss zu entkonsolidieren war. Aus Sicht des Konzerns führt die Entkonsolidierung - im Wesentlichen aufgrund des Wegfalls des negativen Eigenkapitals der Gesellschaft - zu einem positiven Effekt in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung i. H. v. 13.107 TEUR welcher dem aufgegebenen Geschäftsbereich zuzuordnen ist.
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| VERMÖGEN | 31.12.2022 TEUR |
31.12.2021 TEUR |
|---|---|---|
| Forderungen aus Steuern | 0 | 7.560 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen (fortgeführter Geschäftsbereich) | 0 | 4.993 |
| Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | 0 | 57 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 0 | 220 |
| Zur Schließung gehaltene Vermögenswerte | 0 | 12.830 |
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| SCHULDEN | 31.12.2022 TEUR |
31.12.2021 TEUR |
|---|---|---|
| Rückstellungen aus Kundenklagen | 0 | 24.246 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 383 |
| Verbindlichkeiten aus Steuern | 0 | 2.620 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 0 | 73 |
| Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit zur Schließung gehaltenen Vermögenswerten | 0 | 27.322 |
Infolge der Entkonsolidierung der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) wurden sämtliche Vermögenswerte und Schulden der maltesischen Gesellschaft aus dem Konzernabschluss ausgeschieden. In der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022 verbleiben jedoch die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der bis zum 13. Mai 2022 vollkonsolidierten bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) aus konzerninternen Transaktionen sowie Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation), die in der Liquidationsphase erworben wurden. Während die Nettobuchwerte dieser Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) zum 31. Dezember 2022 insgesamt 9.145 TEUR betrugen, beliefen sich die Nettobuchwerte der Verbindlichkeiten gegenüber der bet-at-home.com Entertainment Ltd (in Liquidation) zum 31. Dezember 2022 auf 7.773 TEUR (vgl. Note 13 und 20).
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| 01.01.-31.12.2022 TEUR |
01.01.- 31.12.2021 TEUR |
|
|---|---|---|
| Brutto-Wett- und Gamingerträge | 45 | 37.652 |
| Wettgebühren und Glücksspielabgaben | 0 | -10.291 |
| Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen | -1 | -677 |
| Netto-Wett- und Gamingerträge | 44 | 26.684 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 25 | 4.116 |
| Betriebsleistung | 69 | 30.801 |
| Personalaufwand | -22 | -234 |
| Werbeaufwand | -1 | -13.798 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -1.793 | -43.821 |
| Ergebnis vor Zinsen, Abschreibungen und Steuern | -1.747 | -27.053 |
| Abschreibungen | 0 | 0 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern | -1.747 | -27.053 |
| Finanzergebnis | -4 | 47 |
| Ergebnis vor Steuern | -1.751 | -27.005 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 0 | 0 |
| Laufendes Ergebnis aus aufgegebenem Geschäftsbereich | -1.751 | -27.005 |
| Entkonsolidierungsergebnis BAH Entertainment Ltd. | 13.107 | 0 |
| Ergebnis aus aufgegebenem Geschäftsbereich gesamt | 11.356 | -27.005 |
Das Ergebnis aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich in Höhe von 11.356 TEUR (Vorjahr: - 27.005 TEUR) ist vollständig dem Mutterunternehmen zuzurechnen.
Die Konzern-Kapitalflussrechnung zum Geschäftsjahr 2022 beinhaltet bereits sämtliche Darstellungen des fortgeführten Geschäftsbereichs aus der IFRS 5 Überleitung der Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung sowie der Konzernbilanz.
Nachfolgend werden die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz, der Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Konzerns erläutert. Bei den Vergleichszahlen der Vorperiode handelt es sich um den Konzernabschluss der bet-at-home.com AG zum 31. Dezember 2021.
Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.
Zur Erhöhung der Lesbarkeit des Konzernabschlusses werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Wett- und Gamingerträge gezeigt. Die betragsmäßige Zusammensetzung der Wett- und Gamingerträge ist hier im Konzernanhang dargestellt.
bet-at-home ist in den Produkt- bzw. Geschäftssegmenten Online-Sportwetten und Online-Gaming tätig. Das Segment Online-Gaming umfasst im Geschäftsjahr 2022 Casino, Vegas Games und Virtual Sports.
Die Geschäftssegmente entsprechen der internen Organisations- und Managementstruktur sowie dem System der internen Finanzberichterstattung. Die Brutto-Wett- und Gamingerträge wurden dabei als Segmentergebnis definiert.
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| Geschäftssegmente | |||
|---|---|---|---|
| 2022 | OnlineSportwetten TEUR |
Online-Gaming (Casino, Games, Virtual Sports) TEUR |
Konzernsumme TEUR |
| --- | --- | --- | --- |
| Wett- und Gamingeinsätze | 409.975 | 60.166 | 470.141 |
| Auszahlungen für Gewinne | -360.907 | -55.703 | -416.610 |
| Brutto-Wett- und Gamingerträge | 49.068 | 4.464 | 53.532 |
| Wettgebühren und Glücksspielabgaben | -9.213 | -2.183 | -11.396 |
| Aufwandswirksame Umsatzsteuern | -99 | 0 | -99 |
| Netto-Wett- und Gamingerträge | 39.756 | 2.280 | 42.036 |
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| Geschäftssegmente | |||
|---|---|---|---|
| 2021 | OnlineSportwetten TEUR |
Online-Gaming (Casino, Poker, Games, Virtual Sports) TEUR |
Konzernsumme TEUR |
| --- | --- | --- | --- |
| Wett- und Gamingeinsätze | 458.042 | 57.137 | 515.179 |
| Auszahlungen für Gewinne | -401.458 | -54.375 | -455.833 |
| Brutto-Wett- und Gamingerträge | 56.585 | 2.762 | 59.347 |
| Wettgebühren und Glücksspielabgaben | -10.589 | -1.148 | -11.737 |
| Aufwandswirksame Umsatzsteuern | -45 | 0 | -45 |
| Netto-Wett- und Gamingerträge | 45.950 | 1.614 | 47.564 |
Die geografische Segmentierung der Wett- und Gamingeinsätze orientiert sich an der Herkunft der Spieler und stellt sich wie folgt dar:
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| 2022 | 2021 | |||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Deutschland | 183.035 | 39% | 192.720 | 37% |
| Osteuropa | 49.791 | 11% | 58.150 | 11% |
| Österreich und restliches Westeuropa | 237.315 | 50% | 264.309 | 51% |
| 470.141 | 100% | 515.179 | 100% |
Die Länderzusammenfassung nach Regionen wurde aufgrund der Vergleichbarkeit der einzelnen Märkte bereits im Geschäftsjahr 2021 vorgenommen.
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| 2022 TEUR |
2021 TEUR |
|
|---|---|---|
| Kostenverrechnung an aufgegebene Geschäftsbereiche | 392 | 3.423 |
| Fremdwährungskursgewinne | 208 | 88 |
| Übrige | 2.846 | 490 |
| 3.446 | 4.001 |
Die Position "Übrige" umfasst im Wesentlichen Wertaufholungseffekte von Forderungen gegenüber der ehemaligen Konzerngesellschaft bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) (Malta).
Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
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| 2022 TEUR |
2021 TEUR |
|
|---|---|---|
| Gehälter | 10.630 | 14.461 |
| Aufwendungen für Abfertigungen (Abfindungen) und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen | 131 | 239 |
| Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge | 2.643 | 3.803 |
| Sonstige Sozialaufwendungen | 103 | 101 |
| 13.508 | 18.604 |
Die Aufwendungen für Abfertigungen (Abfindungen) und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen beinhalten die Zahlungen gemäß Betriebliches- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG "Abfertigung neu") in Höhe von 146 TEUR (Vorjahr: 217 TEUR).
Der Personalstand entwickelte sich wie folgt:
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| Stichtag | Durchschnittlich | |||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2022 | 31.12.2021 | 2022 | 2021 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Angestellte | 109 | 260 | 177 | 272 |
| Vorstand des Mutterunternehmens und Geschäftsführer bet-at-home.com Entertainment GmbH | 1 | 2 | 1 | 2 |
Die Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| 2022 TEUR |
2021 TEUR |
|
|---|---|---|
| Werbeaufwand | ||
| Werbekosten | 4.667 | 5.800 |
| Boni und Gutscheine | 7.428 | 4.803 |
| Sponsoring | 1.532 | 1.264 |
| 13.628 | 11.867 |
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| 2022 TEUR |
2021 TEUR |
|
|---|---|---|
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | ||
| Nebenkosten des Geldverkehrs | 3.134 | 1.233 |
| Softwareprovider-Aufwand | 395 | 197 |
| Informationsdienste und Softwarewartung | 3.392 | 3.220 |
| Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten | 2.343 | 334 |
| Zuführungen zu Wertberichtigungen auf Forderungen, Forderungsverluste und Schadensfälle | 566 | 255 |
| Währungskursdifferenzen und ähnliche Aufwendungen | 210 | 85 |
| Kosten Geschäftsbericht, Hauptversammlung, Börsenkosten | 240 | 427 |
| Aufsichtsratsvergütungen | 40 | 40 |
| Sonstige Kosten | 5.922 | 1.333 |
| 16.242 | 7.124 |
Die Erhöhung der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergibt sich vor allem aus einem Anstieg der Rechts- und Beratungskosten sowie den Nebenkosten des Geldverkehrs, welche im Wesentlichen mit einer im Vergleich zum Vorjahr fehlenden Möglichkeit der Anlastung von Kosten an den aufgegebenen Geschäftsbereich einhergehen.
Die Position "Sonstige Kosten" enthält im Wesentlichen Aufwendungen i. Z. m. Kundenklagen (962 TEUR), Aufwendungen aus der Beilegung von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) in Höhe von 2.500 TEUR sowie mit 753 TEUR Wertberichtigungen von Forderungen gegen die ehemalige Konzerngesellschaft bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation).
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| 2022 TEUR |
2021 TEUR |
|
|---|---|---|
| Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände | 400 | 238 |
| Abschreibung auf geleaste Bürogebäude | 719 | 871 |
| Abschreibung auf Sachanlagen | 1.085 | 1.082 |
| Abschreibung auf geringwertige Vermögensgegenstände | 5 | 105 |
| 2.209 | 2.297 |
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| 2022 TEUR |
2021 TEUR |
|
|---|---|---|
| Finanzerträge | ||
| Zinsen und ähnliche Erträge | 1 | 1 |
| Finanzaufwendungen | ||
| Zinsaufwand aus Leasingverhältnissen | -35 | -68 |
| Sonstige Finanzaufwendungen | -551 | -173 |
| -585 | -241 |
Die sonstigen Finanzaufwendungen betreffen im Wesentlichen Negativzinsen sowie den Zinsaufwand aus der Abzinsung von langfristigen Forderungen (> 12 Monate).
Der Steuerertrag (Vorjahr: Steueraufwand) stellt sich wie folgt dar:
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| 2022 TEUR |
2021 TEUR |
|
|---|---|---|
| Laufende Ertragsteuern Berichtsperiode, Teilkonzern Österreich | 87 | 650 |
| Ertrag aus latenten Steuern | -821 | -1.414 |
| Steuerertrag/-aufwand für Vorjahre | -507 | 1.497 |
| -1.240 | 733 |
Die ausgewiesenen latenten Steuern resultieren aus Differenzen zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen der geleasten Büroflächen, Sachanlagen sowie Leistungen an Arbeitnehmer. Der Unterschied zwischen den rechnerischen Ertragsteuern und dem ausgewiesenen Steueraufwand stellt sich wie folgt dar:
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| 2022 TEUR |
2021 TEUR |
|
|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern | -690 | 11.432 |
| Rechnerische Ertragsteuerbelastung, Österreich (25 %) | -172 | 2.858 |
| Steuerertrag/-aufwand Vorjahre | -507 | 1.497 |
| Steuerdifferenzen Steuergruppe Malta | -67 | -2.215 |
| Erträge aus latenten Steuern | -821 | -1.414 |
| sonstige Abweichungen und Steuersatzänderungen | 327 | 6 |
| Tatsächlicher/Ausgewiesener Steuerertrag (Vorjahr: Steueraufwand) | -1.240 | 733 |
Sämtliche Angaben und Überleitungen zum aufgegebenen Geschäftsbereich sind unter Abschnitt V. "Aufgegebener Geschäftsbereich (IFRS 5)" dieses Konzernanhangs dargestellt, worauf explizit verwiesen wird.
(9) bis (14) Langfristige Vermögenswerte
Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Geschäftsjahr 2022 sind im Konzernanlagenspiegel (Anlage zum Konzernanhang) angeführt.
Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten insbesondere Domains, Software und Lizenzen. Die Nutzungsdauer beträgt drei Jahre.
Historische Zusammensetzung:
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| 2022 TEUR |
2021 TEUR |
|
|---|---|---|
| Übernahme Teilbetrieb "Wetten-Schwechat" | 155 | 155 |
| Übernahme Teilbetrieb "Starbet International Ltd." | 162 | 162 |
| Übernahme bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz/Österreich | 1.052 | 1.052 |
| 1.369 | 1.369 | |
| davon Geschäftssegment Online-Sportwetten | 1.054 | 1.054 |
| davon Geschäftssegment Online-Gaming | 315 | 315 |
Zum 31. Dezember 2005 wurde die bet-at-home.com Entertainment GmbH mit ihrem Teilkonzern erstmalig einbezogen und konsolidiert. Dabei wurden sämtliche aktivierbaren stillen Reserven aufgedeckt. Die Konsolidierung erfolgte daher mit dem neubewerteten Eigenkapital des Teilkonzerns. Bei der Erstkonsolidierung ergab sich ein aktivischer Unterschiedsbetrag in Höhe von 1.052 TEUR. Dieser wurde als Geschäfts- oder Firmenwert im Konzernabschluss aktiviert.
Zum 31. Dezember 2022 wurde auf Ebene der Geschäftssegmente ein Impairment Test nach IAS 36 durchgeführt. Eine außerplanmäßige Abschreibung wird gemäß IAS 36 vorgenommen, wenn der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswerts bzw. der betreffenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit (CGU) unter den Buchwert gesunken ist. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus Nutzungswert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten. Dem Impairment Test lag die aktuelle Unternehmensplanung 2023 bis 2026 zugrunde, die auf dem fortgeführten Geschäftsbereich basiert. Der verwendete Abzinsungszinssatz betrug 10 % (Vorjahre 10 %). Ein Wertminderungsbedarf ist zum Stichtag nicht gegeben.
Geleaste Bürogebäude (Anwendung von IFRS 16) betreffen die Nutzungsrechte aus bestehenden Miet- und Leasingverhältnissen innerhalb des bet-at-home.com AG Konzerns für die Büroflächen in Düsseldorf, Linz und Malta. Im Geschäftsjahr 2022 kam es aufgrund von Restrukturierungen zu Veränderungen in den Büroflächen in Linz. Die im Zuge dessen von der Geschäftsführung vorgenommene Neueinschätzung der Laufzeit der verbleibenden Leasingverhältnisse geht von einer anschließenden Laufzeit von fünf Jahren sowie einer Erhöhung der bilanzierten Nutzungsrechte bzw. der Leasingverbindlichkeit i. H. v. 1.437 TEUR aus.
Die Aufgliederung des Sachanlagevermögens und seine Entwicklung im Geschäftsjahr 2022 sind im Konzernanlagenspiegel (Anlage zum Konzernanhang) angeführt.
Die sonstigen langfristigen Forderungen und Vermögenswerte beinhalten neben Steuerforderungen i. W. Forderungen gegenüber der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) in Höhe von 9.145 TEUR und resultieren aus diversen unterschiedlichen Geschäftsvorfällen. Hierin sind enthalten Forderungen gegenüber der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation), Malta, durchlaufende Geschäftsbeziehungen bis zum 13. Mai 2022 in Höhe von 1.894 TEUR sowie in der Liquidationsphase erworbene Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) in Höhe von 7.251 TEUR.
Hinsichtlich des Massevermögens und der vom Liquidator anerkannten Masseverbindlichkeiten der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) bestehen Unsicherheiten. Das Massevermögen und die anerkannten Masseverbindlichkeiten beeinflussen aber die Quote, die die Gläubiger auf ihre festgestellten Forderungen erhalten werden. Den daraus resultierenden Unsicherheiten wird im Rahmen der Bewertung der Forderung gegenüber der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) durch die Annahme und Würdigung verschiedener Szenarien (bestmögliche Schätzung) begegnet.
Als Ergebnis der Gewichtung der verschiedenen Rückflüsse in den jeweiligen Szenarien wurden die Forderungen mit rund der Hälfte des Nominalbetrags bewertet. Aus derzeitiger Sicht wird mit einer Abwicklung des Insolvenzverfahrens in Malta der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) Ende 2024 gerechnet und zu diesem Zeitpunkt die Bedienung der Forderungen aus der Masse erwartet. Entsprechend wurden die erwarteten Einzahlungen auf die Forderungen über diesen Zeitraum mit einem laufzeitkongruenten und marktadäquaten Zinssatz abgezinst.
Ob sich der erwartete Rückfluss tatsächlich einstellt, hängt aber auch davon ab, ob und inwieweit Rückforderungen klagender Spieler in Zukunft noch erfolgreich sind. Gerichts- und Verfahrenskosten sowie Kosten für Sachverständige und Berater mindern zusätzlich das zu verteilende Massevermögen.
Aufgrund der Differenzen zwischen den Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten nach IFRS und ihren steuerlichen Wertansätzen sowie für mögliche zukünftige Steuerentlastungen aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen ergibt sich insgesamt eine Steuerentlastung aus latenten Steuern. Für diese Steuerentlastung hat die Gesellschaft aktive latente Steuern anzusetzen. Die aktiven latenten Steuern zum Stichtag 31. Dezember 2022 betragen insgesamt 2.272 TEUR (Vorjahr: 1.450 TEUR). Davon resultieren 2.186 TEUR (Vorjahr: 1.420 TEUR) aus körperschaftsteuerlichen Verlustvorträgen einer Konzerngesellschaft, die in den Jahren bis 2026 laut Einschätzung des Vorstands zur Verrechnung mit steuerpflichtigen Gewinnen genutzt werden können. Für weitere steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 8.772 TEUR (Vorjahr: 4.671 TEUR) wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt.
Die Forderungen aus Steuern setzen sich wie folgt zusammen:
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| 31.12.2022 TEUR |
31.12.2021 TEUR |
|
|---|---|---|
| Steuerrückforderung 2022 (Tax Refund Malta) | 99 | 0 |
| Steuerrückforderung 2021 (Tax Refund Malta) | 3.429 | 3.429 |
| Steuerrückforderung 2020 (Tax Refund Malta) | 0 | 1.898 |
| Steuerrückforderung 2019 (Tax Refund Malta) | 0 | 48 |
| Körperschaftsteuer Vorauszahlung Österreich | 1 | 1.925 |
| Sonstige | 1.584 | 1.081 |
| 5.113 | 8.381 |
Die Position "Sonstige" entfällt wie in den Vorjahren im Wesentlichen auf bestehende Guthaben am Abgabenkonto.
Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögenswerte weisen eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr auf und setzen sich wie folgt zusammen:
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| 31.12.2022 TEUR |
31.12.2021 TEUR |
|
|---|---|---|
| Vorauszahlungen | 743 | 1.329 |
| Forderungen an Zahlungsdienstleister | 1.627 | 2.394 |
| Sonstiges | 1.079 | 473 |
| 3.449 | 4.196 |
Im Vergleich zum Vorjahr wurden die Positionen Vorauszahlungen und Sonstige Forderungen und Vermögenswerte aus Gründen der Übersichtlichkeit zusammengefasst. Die Vorauszahlungen betreffen Vorauszahlungen aus Werbe- und Sponsoringverträgen sowie Wartungsverträgen.
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| 31.12.2022 TEUR |
31.12.2021 TEUR |
|
|---|---|---|
| Guthaben bei Kreditinstituten (Laufzeit < 3 Monate) und Kassenbestand | 35.327 | 41.989 |
Insoweit Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie kurzfristige Termineinlagen zur Besicherung von Haftungen dienen, unterliegen diese einer Verfügungsbeschränkung. Unter den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten werden 5.380 TEUR (Vorjahr: 5.380 TEUR) an verpfändeten Mitteln ausgewiesen, die kurzfristig innerhalb von drei Monaten zur Verfügung stehen können.
Darüber hinaus beinhalten die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auch Einzahlungen von Kunden, welche in der Konzernbilanz unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von 4.940 TEUR (Vorjahr: 5.437 TEUR) ausgewiesen sind.
Sämtliche Angaben und Überleitungen zum aufgegebenen Geschäftsbereich sind unter Abschnitt V. "Aufgegebener Geschäftsbereich (IFRS 5)" im Konzernanhang dargestellt, worauf explizit verwiesen wird.
Das Konzerneigenkapital setzt sich wie folgt zusammen:
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| 31.12.2022 TEUR |
31.12.2021 TEUR |
|
|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 7.018 | 7.018 |
| Kapitalrücklagen | 7.366 | 7.366 |
| Konzernbilanzgewinn | 14.565 | 2.658 |
| 28.949 | 17.042 |
Bezüglich der Darstellung des Konzerneigenkapitals wird auch auf die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen.
Das Gezeichnete Kapital ist in 7.018.000 nennwertlose Stückaktien aufgeteilt.
Die Kapitalrücklagen stammen aus Kapitalerhöhungen aus den Jahren 2005 und 2006 und verminderten sich im Jahr 2016 um 3.509 TEUR im Zuge einer Erhöhung des Gezeichneten Kapitals aus Gesellschaftsmitteln.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2021 ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 17. Mai 2026 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 1.403.600,00 EUR durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 1.403.600 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Neue Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.
Des Weiteren ist der Vorstand durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2021 ermächtigt, bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in einem Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen - zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind - zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handelns in eigenen Aktien genutzt werden.
Das Ergebnis je Aktie wird als Quotient aus dem Konzernjahresergebnis (11,9 Mio. €), das auf Aktionäre der bet-at-home.com AG entfällt und dem gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien (7.018.000) ermittelt. Die Zahl der Aktien der bet-at-home.com AG hat sich im Verlauf des Geschäftsjahres nicht verändert. Da weder zum 31. Dezember 2022 noch zum 31. Dezember 2021 potenzielle Aktien ausstanden, die das Ergebnis je Aktie verwässern könnten, entspricht das unverwässerte Ergebnis je Aktie dem verwässerten Ergebnis je Aktie.
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| 31.12.2022 TEUR |
31.12.2021 TEUR |
|
|---|---|---|
| Rückstellung für Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern | 82 | 97 |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | 1.437 | 794 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 10.273 | 0 |
| 11.792 | 891 |
Zur Berechnung der Abfertigungsrückstellungen (Abfindungsrückstellungen) gemäß IAS 19 unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Project-Unit-Credit-Methode) wurde ein Gutachten von einem Versicherungsmathematiker eingeholt, welches auf einem Rechnungszinsfuß von 3,72 % (Vorjahr: 0,8 %) und einer Steigerungsrate von 5,0 % jährlich basiert. Der Zinsaufwand verbleibt (so wie der Dienstzeitaufwand) im Personalaufwand und wird nicht im Finanzergebnis dargestellt. Die Restlaufzeit beträgt in etwa 11 Jahre.
Im Geschäftsjahr 2022 kam es aufgrund von Restrukturierungsprogrammen zu Veränderungen in den Büroflächen in Linz. Die im Zuge dessen erfolgte Neubewertung der verbleibenden Leasingverhältnisse führte dabei unter Annahme einer an den bestehenden Vertrag anschließenden Laufzeit von fünf Jahren zu einer Erhöhung der bilanzierten Nutzungsrechte bzw. der Leasingverbindlichkeiten i. H. v. 1.437 TEUR.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten zum einen 7.773 TEUR an Verbindlichkeiten gegenüber der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation), welche aus laufenden Geschäftsvorfällen mit dieser bis zum 13. Mai 2022 resultieren, sowie zum anderen 2.500 TEUR an Verbindlichkeiten aus der Beilegung von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation), welche voraussichtlich Ende des ersten Quartal 2024 zahlungswirksam werden.
Die kurzfristigen Schulden setzen sich wie folgt zusammen:
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| 31.12.2022 TEUR |
31.12.2021 TEUR |
|
|---|---|---|
| Sonstige Rückstellungen | 1.903 | 1.709 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.548 | 1.432 |
| Verbindlichkeiten aus Steuern | 11.852 | 14.608 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 4.940 | 5.437 |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | 443 | 900 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 1.235 | 6.443 |
| Schulden im Zusammenhang mit zur Schließung gehaltenen Vermögenswerten | 0 | 27.322 |
| 21.921 | 57.850 |
Die Sonstigen Rückstellungen insgesamt entwickelten sich im Geschäftsjahr 2022 wie folgt (TEUR):
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| Stand 31.12.2021 | Verbrauch | Auflösung | Zuweisung | Stand 31.12.2022 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Prüfung- und Beratung | 890 | 341 | 549 | 325 | 325 |
| Affiliate Programm | 713 | 220 | 0 | 0 | 494 |
| Sonstige | 106 | 25 | 0 | 1.002 | 1.084 |
| 1.709 | 585 | 549 | 1.328 | 1.903 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt und sind gänzlich kurzfristig.
Die Verbindlichkeiten aus Steuern betreffen Körperschaftsteuerverpflichtungen in Höhe von 10.599 TEUR (31. Dezember 2021: 13.304 TEUR), Wettgebühren, Glücksspielabgaben und Umsatzsteuern auf elektronische Dienstleistungen in Höhe von 1.041 TEUR (31. Dezember 2021: 1.271 TEUR) sowie übrige Steuern in Höhe von 212 TEUR (31. Dezember 2021: 32 TEUR).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden beinhalten "pending bets" (gemäß IFRS 9) in Höhe von 296 TEUR (31. Dezember 2021: 281 TEUR) sowie Kundenguthaben (gemäß IFRS 15) in Höhe von 4.644 TEUR (31. Dezember 2021: 5.156 TEUR).
Zum 31. Dezember 2022 ergibt sich ein kurzfristiger Anteil der Verbindlichkeiten aus den nach IFRS 16 aktivierten Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen (kürzer als zwölf Monate) in Höhe von 443 TEUR (31. Dezember 2021: 900 TEUR).
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
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| 31.12.2022 TEUR |
31.12.2021 TEUR |
|
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0 | 4.993 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern | 861 | 790 |
| Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 187 | 381 |
| Übrige sonstige Verbindlichkeiten | 187 | 279 |
| 1.235 | 6.443 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betrafen im Vorjahr Verbindlichkeiten gegenüber der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) und sind zum 31. Dezember 2022 in den Sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten i. H. v. 10.273 TEUR enthalten (vgl. Nr. 20).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern umfassen offene Urlaube und Überstunden bzw. Prämien.
Zum 31. Dezember 2022 bestehen infolge der Entkonsolidierung keine Schulden mehr im Zusammenhang mit zur Schließung gehaltenen Vermögenswerten (31. Dezember 2021: 27.322 TEUR). Sämtliche Angaben und Überleitungen zum aufgegebenen Geschäftsbereich, insbesondere zu Rückstellungen aus Rechtsstreitigkeiten, sind unter Abschnitt V. "Aufgegebener Geschäftsbereich (IFRS 5)" dargestellt, worauf explizit verwiesen wird.
Aufgrund der vorhandenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im bet-at-home.com AG Konzern waren im Geschäftsjahr 2022 die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sowie alle übrigen Verbindlichkeiten ausreichend gedeckt.
Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand umfasst ausschließlich den Bilanzposten "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente". Die enthaltenen Zinserträge sind überwiegend der laufenden Geschäftstätigkeit zuzuordnen.
Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals ist in der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.
Der Bestand der originären Finanzinstrumente ergibt sich aus der Konzernbilanz "pending bets" und wird gemäß IFRS 9 als Finanzverbindlichkeiten (Derivat) ausgewiesen; darüber hinaus führt der Konzern keine Finanztransaktionen mit derivativen Instrumenten durch und hält ausschließlich Guthaben bei Kreditinstituten sowie Bargeldbestände. Darüber hinaus bestehen Forderungen gegen Zahlungsdienstleister (Payment Provider).
Grundsätzlich kommen für den Konzern folgende Klassen von Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten in Frage:
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| • Level 1: | Börsennotierte Kurse in aktiven Märkten werden für identische Vermögenswerte und Schulden verwendet. |
| • Level 2: | Entweder direkt (d. h. wie Kurse) oder indirekt feststellbare Vorgaben werden als Informationsgrundlage |
| für die Berechnung der Vermögenswerte oder Schulden verwendet (keine börsennotierten Kurse). | |
| • Level 3: | Als Informationsgrundlage für die Berechnung der Vermögenswerte und Schulden werden interne Modelle |
| oder andere Bewertungsmethoden verwendet, aber keine am Markt feststellbaren Daten (z. B. Kurse). |
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 werden "pending bets" gemäß IFRS 9 als finanzielle Verbindlichkeiten erfasst (Bewertung zum Fair Value nach Level 3) und unter "Verbindlichkeiten gegenüber Kunden" ausgewiesen. Unter Berücksichtigung des Umstands, dass es sich dabei um Wetten handelt, die kurz vor dem Bilanzstichtag abgeschlossen worden sind, geht der Vorstand davon aus, dass der Fair Value zum Bilanzstichtag den Anschaffungskosten (Marktwert bei Wettabgabe) entspricht.
Darüber hinaus liegen keine Finanzinstrumente, die zum Fair Value bewertet werden, vor.
Die Angaben zu den Risiken, die sich aus etwaigen Finanzinstrumenten ergeben (IFRS 7.31,33(b)), erfolgen in den nachfolgenden Erläuterungen zu den finanziellen Risiken.
Beim Liquiditätsrisiko handelt es sich um das Risiko, nicht jederzeit ausreichend Liquidität zur fristgerechten Begleichung fälliger Verbindlichkeiten zur Verfügung stellen zu können. Aufgrund des aktuellen negativen Cashflow im bet-at-home.com AG Konzern ist das Liquiditätsrisiko im Geschäftsjahr 2022 als mittel einzustufen.
Das aus Geldanlagen resultierende Zinsänderungsrisiko ist als nicht wesentlich zu beurteilen. Die Verzinsung der Guthaben bei Kreditinstituten orientiert sich an den Marktzinssätzen in Abhängigkeit von den Laufzeiten. Eine mögliche Veränderung des aktuellen Zinsniveaus um 0,5 %-Punkte würde das Finanzergebnis um 177 TEUR (Vorjahr: 210 TEUR) beeinflussen.
Das Fremdwährungsrisiko wird durch Wechselkursschwankungen hervorgerufen. Trotz der internationalen Ausrichtung des Konzerns ergeben sich die Zahlungsströme überwiegend in der Konzernwährung Euro. Transaktionen in anderen Währungen außer Euro sind dagegen von untergeordneter Bedeutung. Daher wurde wie auch in den Vorjahren auf eine Absicherung des Währungsrisikos verzichtet.
Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko eines Zahlungsverzugs oder -ausfalls von Vertragspartnern. Mit Ausnahme der Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) (ausgewiesen unter den langfristigen Sonstigen Forderungen und Vermögenswerten, siehe Nr. 13) liegt kein Kreditrisiko vor. Auf der Aktivseite stellen die ausgewiesenen Beträge (Kurzfristige Forderungen und sonstige Vermögenswerte) gleichzeitig das maximale Bonitäts- und Ausfallsrisiko dar, da keine Aufrechnungsvereinbarungen bestehen.
Bei den zum 31. Dezember 2022 bilanzierten Forderungen gegenüber der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) besteht ein erhöhtes Ausfallrisiko, da sich diese Gesellschaft in Konkurs ("winding up by court") befindet und derzeit noch keine Gewissheit über die Höhe der seitens des Liquidators anzuerkennenden Forderungen gegenüber der Masse besteht. Den daraus resultierenden Unsicherheiten ist der Vorstand im Rahmen der Bewertung der Forderung gegenüber der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) durch die Annahme und Würdigung verschiedener Szenarien im Sinne einer bestmöglichen Schätzung begegnet. Wird wider Erwarten ein deutlich höheres Volumen an Masseforderungen als aktuell vom Vorstand eingeschätzt anerkannt, reduziert dies die Quotenzahlung auf die vom bet-at-home.com AG Konzern geltend gemachten Forderungen und damit den Rückfluss aus diesen Forderungen. Das Ausfallrisiko der Forderungen gegenüber der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) wird als gering bis mittel eingestuft. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als mittel bis hoch einzustufen.
Vorstandsmitglieder der bet-at-home.com AG waren im Geschäftsjahr 2022
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| ― | Franz Ömer, Dipl.-Ingenieur, Vorstandsmitglied, Ansfelden/Österreich (bis 28. Februar 2022), |
| ― | Michael Quatember, Magister, Vorstandsmitglied, Linz/Österreich (bis 28. Februar 2022), |
| ― | Marco Falchetto, Magister, Vorstandsmitglied, Mödling/Österreich. Herr MMag. Falchetto ist nunmehr seit 1. März 2022 alleiniges Vorstandsmitglied der bet-at-home.com AG. |
Der Vorstandsvergütungsaufwand beläuft sich im Geschäftsjahr 2022 auf insgesamt 850 TEUR (Vorjahr: 1.420 TEUR inklusive Beratungsleistungen i. H. v. 400 TEUR). Davon entfällt ein Betrag i. H. v. 281 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) auf die rechnerische Zuteilung der Ansprüche aus einer langfristigen variablen Vergütung, welcher rückgestellt wurde. Zudem verweisen wir auf den für das Geschäftsjahr 2022 erstellten Vergütungsbericht. Der Vergütungsbericht wird auf der Website der Gesellschaft unter https://www.bet-at-home.ag/de/corporategovernance veröffentlicht.
Dem Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG gehörten im Geschäftsjahr 2022 folgende Mitglieder an:
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| ― | Martin Arendts, MBL-HSG, Rechtsanwalt, Grünwald (Vorsitzender); |
| ― | Véronique Giraudon, Vorstand, Paris/Frankreich (stellvertretende Vorsitzende); |
| ― | François Riahi, Vorstand, Paris/Frankreich. |
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhielt im Geschäftsjahr 2022 eine feste Vergütung in Höhe von 40 TEUR (Vorjahr: 40 TEUR). Zudem wurden notwendige Auslagen erstattet. Frau Giraudon und Herr Riahi haben im Geschäftsjahr 2022 auf ihre Vergütung verzichtet.
Im Geschäftsjahr 2022 sind keine wesentlichen Geschäftstransaktionen mit nahe stehenden Unternehmen oder Personen erfolgt.
Der Vorstand erklärt gemäß § 312 Abs. 3 AktG, dass das Mutterunternehmen nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem Rechtsgeschäfte mit nahe stehenden Personen und Unternehmen vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Maßnahmen im Sinne des § 312 Abs. 1 AktG wurden weder getroffen noch unterlassen.
Zum Bilanzstichtag bestanden Haftungsverhältnisse in Form von Bankgarantien in Höhe von TEUR 10.514 (Vorjahr: TEUR 5.754). Es handelt sich hierbei um Bankgarantien zur Sicherstellung von öffentlichen Ansprüchen nach dem österreichischen Buchmachergesetz, Ansprüchen im Zusammenhang mit der erteilten Sportwettenkonzession bzw. Konzession für Virtuelle Automaten in Deutschland, Ansprüchen aus bestehenden Mietverhältnissen sowie Ansprüchen der Eidgenössische Steuerverwaltung in der Schweiz.
Im Geschäftsjahr 2022 sind Aufwendungen für den Konzernabschlussprüfer in Höhe von insgesamt 105 TEUR angefallen (Vorjahr: 96 TEUR), welche sich ausschließlich auf Prüfungsleistungen beziehen.
Die aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Webseite der bet-at-home.com AG unter https://www.bet-at-home.ag/de/corporategovernance abrufbar. Dort wird auch insgesamt über die Corporate Governance berichtet.
Am 01. Februar 2023 ist der bet-at-home Konzern mit einer neuen Platform und einem neuen Sportwettenprodukt auf der ".com Domäne" online gegangen. Kunden profitieren einerseits von einem wesentlich breiteren Wettangebot, zahlreichen neuen Funktionalitäten und attraktiven Promotionen. Andererseits traten unmittelbar nach der Migration erwartungsgemäß negative Effekte auf die Bestandskundenanzahl sowie Wett- bzw. Zahlungstransaktionen auf. Die negativen Migrationsauswirkungen sind vorrangig auf die notwendige Umgewöhnung der Bestandskunden an die veränderte Usernavigation zurückzuführen. Mitigierende Marketingmaßnahmen wurden planmäßig eingeleitet.
Die ".com Domäne" betreffend sind nunmehr ehemals wesentliche Unternehmensfunktionen der bet-at-home-Gruppe (vor allem die Entwicklung und der Betrieb der Kunden- und Zahlungsplattform, sowie des Online-Sportwettenproduktes) zur Durchführung an unseren Outsourcing Partner ausgelagert worden. Der Konzern wird sich künftig im Bereich der Eigenleistungen vor allem auf das Marketing und das Management der Kundenbeziehungen fokussieren.
Die neue Plattform und das neue Sportwettenprodukt für den deutschen Markt (".de Domäne") befindet sich in der finalen Umsetzungsphase. Aufgrund der komplexen und spezifischen regulativen Vorgaben und dem sich daraus ergebenden Mehraufwand erfolgt die Migration auf die neue deutsche Plattorm zu Beginn des zweiten Quartals.
Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernzwischenabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Düsseldorf, den 1. März 2023
MMag. Marco Falchetto
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | kumulierte Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 01.01.2022 TEUR |
Zugänge TEUR |
Abgänge TEUR |
Umgliederungen TEUR |
Stand am 31.12.2022 TEUR |
Stand am 01.01.2022 TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenswerte | 3.777 | 527 | 441 | 0 | 3.863 | 2.927 |
| II. Geschäfts- oder Firmenwert | 1.369 | 0 | 0 | 0 | 1.369 | 0 |
| III. Geleaste Bürogebäude | 4.240 | 1.519 | 1.755 | 0 | 4.005 | 2.612 |
| IV. Sachanlagen | 8.215 | 419 | 529 | 0 | 8.105 | 5.126 |
| 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 8.209 | 17 | 481 | 54 | 7.799 | 5.126 |
| 2. Anlagen in Bau | 6 | 402 | 48 | -54 | 306 | 0 |
| 17.602 | 2.465 | 2.725 | 0 | 17.342 | 10.664 |
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| kumulierte Abschreibungen | Buchwert | Buchwert | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Zugänge TEUR |
Abgänge TEUR |
Stand am 31.12.2022 TEUR |
31.12.2022 TEUR |
31.12.2021 TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenswerte | 401 | 441 | 2.887 | 976 | 850 |
| II. Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 0 | 0 | 1.369 | 1.369 |
| III. Geleaste Bürogebäude | 719 | 1.191 | 2.140 | 1.865 | 1.629 |
| IV. Sachanlagen | 1.089 | 458 | 5.758 | 2.347 | 3.089 |
| 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.089 | 458 | 5.758 | 2.041 | 3.083 |
| 2. Anlagen in Bau | 0 | 0 | 0 | 306 | 6 |
| 2.209 | 2.090 | 10.784 | 6.558 | 6.937 |
Der bet-at-home.com AG Konzern ist über seine maltesischen Konzerngesellschaften in den Bereichen Online-Sportwetten und Online-Gaming tätig und zählt mit mehr als 5,5 Millionen registrierten Kunden zu den erfolgreichsten Anbietern Europas.
Das vielfältige Angebot auf bet-at-home Webseiten umfasst Sportwetten, Casino, Games und Virtual Sports. Alleine das Sportwettenangebot umfasste im Geschäftsjahr 2022 über 580.000 Events zu mehr als 55 Sportarten, davon etwa 250.000 Live-Events. Der bet-at-home.com AG Konzern verfügt über Gesellschaften in Deutschland, Österreich, Malta und Gibraltar. Zum 31. Dezember 2022 trugen 109 Mitarbeiter zur Entwicklung des Konzerns bei.
Für den bet-at-home.com AG Konzern ist derzeit insbesondere der deutschsprachige Raum von zentraler Bedeutung.
Die verschiedenen über Malta gehaltenen Online-Sportwetten- und Online-Glücksspiellizenzen berechtigen den Konzern in den Absatzmärkten Deutschland sowie in einigen weiteren Ländern der Europäischen Union jeweils zur Veranstaltung und zum Vertrieb von Online-Sportwetten und OnlineCasinos.
Die bet-at-home.com AG, Düsseldorf, als Muttergesellschaft notiert im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse im Marktsegment Prime Standard. Das operative Geschäft wird ausschließlich von den mittelbaren Beteiligungsunternehmen betrieben.
Die bet-at-home.com AG hält 100 % an der bet-at-home.com Entertainment GmbH. Dieses Unternehmen mit Sitz in Linz/Österreich ist vor allem für den ständigen Technologietransfer innerhalb des Konzerns sowie für die Weiterentwicklung der selbst erstellten Software verantwortlich und erbringt Dienstleistungen für andere Konzerngesellschaften. Über die bet-at-home.com Holding Ltd. mit Sitz in St. Julian's, Malta, hält das Unternehmen seine internationalen Lizenzen für Online-Sportwetten sowie Online-Glücksspiellizenzen für Casino, Games, Poker und Virtual Sports.
Seit 2009 ist die bet-at-home.com AG Teil der Betclic Everest Group SAS, Paris/Frankreich, einer französischen Gruppe im Bereich Online-Gaming und Online-Sportwetten.
Seit Anbeginn setzte die bet-at-home.com AG vorrangig auf interne Ressourcen für die Konzeptionierung, Entwicklung und ständige Anpassung von branchenspezifischen Softwarelösungen für den Eigenbedarf. Das Geschäftsjahr 2022 war geprägt durch eine Abkehr des historischen Ansatzes, der umfangreichen Eigenentwicklung und einer Hinwendung zur Vorbereitung auf ein verstärktes Outsourcing im Laufe des Geschäftsjahres 2023. Haupttreiber der strategischen Neuausrichtung waren die stetig komplexer werdenden technologischen Anforderungen sowie ein erhöhter Kostendruck in Kombination mit einer steigenden Angebotsvielfalt von kosteneffizienten und qualitativ hochwertigen kommerziellen Branchenlösungen. Im Fokus des ersten Halbjahres lagen die Bewertung alternativer Anbieter sowie die letztendliche Auswahl und Ausgestaltung der vertraglichen Bindung des geeignetsten Partners. In der zweiten Jahreshälfte lag das operative Augenmerk auf der Ausarbeitung und Bereitstellung umfangreicher Spezifikationen sowie auf der Implementationsbegleitung und Testung der neuen Plattform. Insbesondere wurden weitreichende Anpassungen der Software an regulatorische Vorgaben für den deutschen Markt spezifiziert und umgesetzt. Im Laufe des Geschäftsjahres 2023 lässt die bet-at-home-Gruppe sukzessive wesentliche Unternehmensfunktionen von diesem Outsourcing Partner durchführen. Dies betrifft wesentliche technologische Komponenten, vor allem die Entwicklung und den Betrieb der Kunden- und Zahlungsplattform sowie des Online-Sportwettenproduktes (der Betrieb der Online-Casinos wurde bereits in der Vergangenheit an Dienstleister ausgelagert). Im Bereich der Eigenentwicklung fokussiert sich die bet-at-home-Gruppe künftig ausschließlich auf jene kundenrelevanten Komponenten, die nicht oder nur unzureichend extern bezogen werden können.
Das Outsourcing Auftragsvolumen wird sich am erzielten Net Gaming Revenue aus Online Sportwetten bemessen und erreicht einerseits künftig voraussichtlich einen niedrigen einstelligen MillionenEuro-Betrag pro Jahr. Andererseits kann zukünftig durch das Outsourcing interner Aufwand in der bet-at-home-Gruppe reduziert werden, wobei die Vorbereitung auf das Outsourcing sowie Kostenreduzierungsmaßnahmen im Geschäftsjahr 2022 zu einem signifikanten Abbau des eigenen Mitarbeiterstamms geführt haben.
Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung im Kalenderjahr 2022 war beeinflusst von der allgemeinen Straffung der Geldpolitik, getrieben von höheren Inflationsraten, Covid-19-Maßnahmen sowie dem Ukraine-Krieg. Der Internationale Währungsfonds (IWF) erwartet für das Kalenderjahr 2022 ein im Vergleich zum Vorjahr abgeschwächtes globales Wirtschaftswachstum i. H. v. 3,4 %. Nach Schätzungen von Eurostat stieg das BIP in der Eurozone um 3,5 % und in der EU um 3,6 % im Vergleich zu 2021.
Aus den bisherigen Erfahrungen in wesentlichen Märkten des bet-at-home.com AG Konzerns lässt sich ableiten, dass die Geschäftsentwicklung im Online-Sportwetten- und Online-Gaming-Bereich weitestgehend unabhängig von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in den jeweiligen Märkten ist. Grundsätzlich hat sich das Geschäft der bet-at-home.com AG in der Vergangenheit daher als durchwegs krisenresistent erwiesen. Im Geschäftsjahr 2022 war trotz Inflation und zunehmend angespannter Wirtschaftslage kein wesentlicher Effekt auf das Spielverhalten zu erkennen.
Die Aufhebung der Covid-19-Maßnahmen in Europa im Jahr 2022 wirkte sich positiv auf das Marktsegment des stationären Glücksspiels aus, während sich die Wachstumsraten der Einnahmen aus Online-Glücksspielen im Vergleich zum Vorjahr etwas verlangsamten. H2 Gambling Capital schätzt, dass die Einnahmen aus Online-Glücksspielen im Geschäftsjahr 2022 um 8 % stiegen.
Die Durchdringung der Zielgruppe mit mobilen Endgeräten, Mobile-Gaming als innovativer Vertriebskanal sowie demografische Trends und eine zunehmende Online-Affinität werden bei neuen Markteintritten als fördernde Faktoren weiterhin zunehmend zum Tragen kommen.
Nachdem in Deutschland die Kundenaktivität bedingt durch die Umsetzung der Sportwettenkonzession im Geschäftsjahr 2021 rückläufig war, entwickelte sich das Geschäft im Geschäftsjahr 2022 trotz zusätzlicher Auflagen weitgehend stabil. Im Mai 2022 wurde von der Behörde in Hessen ein erlaubnisfähiges Wettprogramm veröffentlicht, das massive Beschränkungen insbesondere im Bereich der Livewetten vorsieht. Dagegen konnte die bet-at-home.com Internet Ltd. zwischenzeitlich erfolgreich gerichtlich vorgehen, sodass zumindest bis Ende 2022 das bestehende Wettprogramm beibehalten werden konnte. Im ersten Halbjahr 2022 stellte die Gesellschaft einen Antrag auf Verlängerung der bestehenden Sportwettenkonzession sowie einen Antrag auf Erteilung einer bundesweiten Konzession für virtuelle Automatenspiele. Ende des Geschäftsjahres 2022 ist es dem Konzern gelungen, durch den Erhalt von Konzessionen für alle angebotenen Produkte eine hohe Rechts- und Planungssicherheit zu erreichen.
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV2021) sieht in Deutschland vor, dass grundsätzlich ein anbieter- und produktübergreifendes Einzahlungslimit von monatlich 1.000 EUR einzuhalten ist. Bestimmungen zum Einzahlungslimit sind aber bisher aufgrund von erhobenen Klagen gegen die entsprechenden Regelungen des GlüStV2021 lediglich auf Ebene des Anbieters im Bereich OnlineCasino umgesetzt worden. Die zuständige Aufsichtsbehörde hatte der bet-at-home.com Internet Limited kurzfristig mitgeteilt, dass die Einzahlungslimits unter Beachtung der Voraussetzungen der Gewährung eines erhöhten Limits für die Sportwette bis zum 1. Juli 2022 nunmehr insgesamt einzuhalten sind. Entsprechende Änderungen wurden bis zum Stichtag umgesetzt und sind seither in Kraft.
Seit dem Beginn des Geschäftsjahres 2021 hatte in Österreich die Zunahme an Kundenklagen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) auf Erstattung von Spielverlusten im OnlineCasino zu massiven Belastungen des Konzerns geführt. Obwohl der bet-at-home.com AG Konzern das Online-Casino Monopol der nationalen österreichischen Glücksspielregelung nach wie vor als europarechtswidrig erachtet und demnach die maltesische bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) - somit jene Konzerngesellschaft, deren wesentlichste Geschäftstätigkeit der Betrieb von Online-Casino war - als rechtmäßigen Online-Casino Anbieter (auch) für Kunden in Österreich sieht, wurde aufgrund einer fortschreitenden negativen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs im Oktober 2021 das Angebot des Online-Casinos für Kunden aus Österreich durch die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) eingestellt. Mangels positiver Fortführungsprognose wurde am 13. Mai 2022 rückwirkend zum Zeitpunkt der Antragstellung am 23. Dezember 2021 ein gerichtliches Abwicklungsverfahren ("winding up by the court") über diese maltesische Gesellschaft eröffnet, zumal diese nicht mehr in der Lage war, ihre Verbindlichkeiten durch bestehende oder eigenständig generierte Mittel zu bedienen. Die Entkonsolidierung der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) ist zum 13. Mai 2022 erfolgt.
Mit einem Brutto-Wett- und Gamingertrag i. H. v. 53,5 Mio. EUR wurde die prognostizierte Bandbreite zwischen 52 Mio. EUR und 54 Mio. EUR erreicht. Die EBITDA-Prognose von - 2 Mio. EUR und - 4,5 Mio. EUR für das Geschäftsjahr 2022 wurde unter anderem aufgrund des am oberen Ende der prognostizierten Bandbreite gelegenen Brutto-Wett- und Gamingertrags als auch aufgrund geringerer Personalkosten als budgetiert deutlich übertroffen.
Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl (ohne Vorstand) im Konzern beträgt im Geschäftsjahr 2022.177 (Vorjahr: 272). Zum Bilanzstichtag 2022 beschäftigte der Konzern 109 Mitarbeiter (Vorjahr: 260).
Trotz der Durchführung von zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden, aus wirtschaftlicher Notwendigkeit und vor dem Hintergrund des geplanten Outsourcings in 2023 resultierenden Restrukturierungsprogrammen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022, welche auch die ordentliche Kündigung von mehr als hundert Beschäftigten im Konzern umfasste, bleibt die zielorientierte Personalentwicklung ihrer hochqualifizierten Mitarbeiter die Grundlage für die weitere Entwicklung des Konzerns. Darüber hinaus gilt die intensive fachliche Weiterbildung als zentraler Grundstein der Personalentwicklung.
B.3.1 Ertragslage
Sämtliche Angaben zur Ertragslage beziehen sich auf den fortgeführten Geschäftsbereich (d. h. ohne die Aktivitäten der im Geschäftsjahr 2022 entkonsolidierten bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation)). Zu detaillierten Ausführungen zum aufgegebenen Geschäftsbereich wird explizit auf den Konzernanhang Abschnitt V. "Aufgegebener Geschäftsbereich (IFRS 5)" verwiesen.
Der Bruttoertrag aus Online-Sportwetten (Wetteinsätze abzüglich Auszahlungen für Kundengewinne) aus dem fortgeführten Geschäftsbereich liegt im Geschäftsjahr 2022 mit 49,0 Mio. EUR unter dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 56,6 Mio. EUR).
Der Bruttoertrag aus Online-Gaming (Gamingeinsätze abzüglich Auszahlungen für Kundengewinne) aus dem fortgeführten Geschäftsbereich erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr auf 4,5 Mio. EUR (Vorjahr: 2,8 Mio. EUR). Online-Gaming beinhaltet die Produkte Casino, Games und Virtual Sports.
Somit belaufen sich die Brutto-Wett- und Gamingerträge aus dem fortgeführten Geschäftsbereich im Geschäftsjahr 2022 auf 53,5 Mio. EUR und somit, im Wesentlichen bedingt durch die Einstellung des Angebots im Vereinigten Königreich, reduzierter Brutto-Wett- und Gamingerträge in der Schweiz sowie durch die Umsetzung der produktübergreifenden Einzahlungslimits in Deutschland ab Mitte 2022, unter Vorjahresniveau (Vorjahr: 59,3 Mio. EUR). Der Brutto-Wett- und Gamingertrag stellt dabei einen sehr wesentlichen finanziellen Leistungsindikator für den Konzern dar.
Die in verschiedenen Ländern abzuführenden Wettgebühren beziehungsweise Wettsteuern und Glücksspielabgaben haben das Geschäftsjahr 2022 mit 11.396 TEUR (Vorjahr: 11.737 TEUR) ergebnismindernd beeinflusst. Darüber hinaus führen Umsatzsteuerregelungen für Anbieter elektronischer Dienstleistungen zu einer Ergebnisbelastung in Höhe von 99 TEUR (Vorjahr: 45 TEUR).
Unter Berücksichtigung dieser Wettsteuern und Glücksspielabgaben sowie der steuerlichen Belastungen im Rahmen der Umsatzsteuerregelungen für Anbieter elektronischer Dienstleistungen wurde im Geschäftsjahr 2022 ein Netto-Gamingertrag von 42,0 Mio. EUR erzielt (Vorjahr: 47,6 Mio. EUR).
Im Geschäftsjahr stellt sich die Ertragslage wie folgt dar:
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| 01.01.-31.12.2022 TEUR |
01.01.-31.12.2021 TEUR |
|
|---|---|---|
| Brutto-Wett- und Gamingerträge | 53.532 | 59.347 |
| Netto-Wett- und Gamingerträge | 42.036 | 47.564 |
| Betriebsleistung | 45.482 | 51.565 |
| EBT (Earnings Before Taxes) *) | -690 | 11.432 |
| EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) **) | -105 | 11.673 |
| EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation) ***) | 2.105 | 13.970 |
*) entspricht dem Ergebnis vor Steuern gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
**) EBT abzüglich Finanzergebnis gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
***) EBIT zuzüglich Abschreibungen gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Der Werbeaufwand beläuft sich im Geschäftsjahr 2022 auf 13.628 TEUR (Vorjahr: 11.867 TEUR). Der Personalaufwand reduzierte sich im Geschäftsjahr 2022 signifikant um 5.096 TEUR auf 13.508 TEUR. Dieser Rückgang in den Aufwendungen resultiert aus der Angleichung der Kostenstruktur im Rahmen von zwei angekündigten und durchgeführten Restrukturierungsprogrammen.
Sämtliche Angaben zur Finanzlage beziehen sich auf den fortgeführten Geschäftsbereich. Zu detaillierten Ausführungen zum aufgegebenen Geschäftsbereich wird explizit auf den Konzernanhang Abschnitt V. "Aufgegebener Geschäftsbereich (IFRS 5)" verwiesen.
Zum 31. Dezember 2022 stellte sich die Finanzlage wie folgt dar:
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| 31.12.2022 TEUR |
31.12.2021 TEUR |
|
|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern | - 690 | 11.432 |
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | -5.018 | 10.495 |
| + Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -874 | -1.896 |
| + Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -770 | -18.417 |
| \= Zahlungswirksame Veränd. des Finanzmittelbestands aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit | -6.662 | -9.818 |
| + Finanzmittelbestand am Anfang der Periode | 41.989 | 51.807 |
| \= Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 35.327 | 41.989 |
Neben zahlungswirksamen Sachverhalten aus dem operativen Geschäftsbetrieb enthält der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit im Wesentlichen den Abgang von Vermögenswerten und Schulden des aufgegebenen Geschäftsbereichs. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist durch den Aufbau von langfristigen sonstigen Forderungen und Vermögenswerten i. H. v. 9.145 TEUR negativ beeinflusst. Wir gehen derzeit davon aus, dass dieser Posten bis Ende 2024 zu einem Zahlungseingang führt.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beinhaltet im Wesentlichen Auszahlungen für Anlagenzugänge.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit gibt die Tilgung der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen wider.
Der Konzern war jederzeit in der Lage, seinen finanziellen Verpflichtungen im fortgeführten Geschäftsbereich nachzukommen.
Zum 31. Dezember 2022 stellt sich die Vermögenslage wie folgt dar:
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| Vermögenswerte | 31.12.2022 TEUR |
31.12.2021 TEUR |
|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 18.773 | 8.388 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||
| Forderungen aus Steuern | 5.113 | 8.381 |
| Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | 3.449 | 4.196 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 35.327 | 41.989 |
| Zur Schließung gehaltene Vermögenswerte | 0 | 12.830 |
| 62.662 | 75.783 |
Die Position Langfristige Vermögenswerte enthält Forderungen i. H. v. 9.145 TEUR gegenüber der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) aus diversen unterschiedlichen Geschäftsvorfällen. Wir verweisen auf unsere Ausführungen im Konzernanhang (Abschnitt VI. 2. Ziffer 13).
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| Eigen- und Fremdkapital | 31.12.2022 TEUR |
31.12.2021 TEUR |
|---|---|---|
| Konzerneigenkapital | 28.949 | 17.042 |
| Langfristige Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) | 11.792 | 891 |
| Kurzfristige Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) | 21.921 | 57.850 |
| 62.662 | 75.783 |
Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2022 beträgt 46,2 % (31. Dezember 2021: 22,5 %). Der Anstieg des Eigenkapitals ergibt sich aus dem Konzerngesamtjahresergebnis. Darin enthalten ist ein Gewinn aus der Entkonsolidierung der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) zum 13. Mai 2022 in Höhe von 13.107 TEUR welcher aus dem Abgang sämtlicher Vermögenswerte und Schulden der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) resultiert.
Die langfristigen Schulden beinhalten Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen in Höhe von 1.437 TEUR (31. Dezember 2021: 794 TEUR), Verbindlichkeiten in Höhe von 7.773 TEUR (31. Dezember 2021: 0 TEUR) gegenüber der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation), welche aus laufenden Geschäftsvorfällen mit dieser bis zum 13. Mai 2022 resultieren, mit 2.500 TEUR Verbindlichkeiten aus der Beilegung von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) (31. Dezember 2021: 0 TEUR) sowie Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern in Höhe von 82 TEUR (31. Dezember 2021: 97 TEUR).
Die kurzfristigen Schulden beinhalten sonstige Rückstellungen in Höhe von 1.903 TEUR (31. Dezember 2021: 1.709 TEUR), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.548 TEUR (31. Dezember 2021: 1.432 TEUR), Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 11.852 TEUR (31. Dezember 2021: 14.608 TEUR), Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Vertragsverbindlichkeiten gemäß IFRS 15) in Höhe von 4.940 TEUR (31. Dezember 2021: 5.437 TEUR), Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen nach IFRS 16 in Höhe von 443 TEUR (31. Dezember 2021: 900 TEUR), sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 1.235 TEUR (31. Dezember 2021: 6.443 TEUR) sowie Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit zur Schließung gehaltenen Vermögenswerten in Höhe von 0 TEUR (31. Dezember 2021: 27.322 TEUR).
Aufgrund der Konzessionierung des Casinogeschäftes in Deutschland wurden dort zusätzliche Sicherheiten (Bankgarantie) im Umfang von 5 Mio. EUR, abgesichert durch den Mutterkonzern der bet-at-home.com AG, erbracht.
Im Geschäftsjahr 2022 wurden wie im Vorjahr keine Finanzierungsmaßnahmen durchgeführt.
Die wirtschaftliche Lage des Konzerns im fortgeführten Geschäftsbereich, welcher sich nunmehr überwiegend aus dem Segment Online-Sportwetten zusammensetzt, stellt sich aufgrund der durchgeführten Restrukturierungsmaßnahmen und der künftigen Auslagerung wesentlicher Unternehmensfunktionen insgesamt positiv dar, wenngleich die Klagen von Kunden, die ihre Spielverluste in Österreich und Deutschland zurückfordern, ein Risiko darstellen und deren Abwehr weiterhin Kapazitäten binden werden.
Der Risikobericht umfasst wesentliche interne und externe Risiken der Geschäftstätigkeit, die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des bet-at-home.com AG Konzerns haben können. Im Rahmen des betrieblichen Risikomanagementsystems werden Möglichkeiten und Gefahren nach qualitativen Kriterien identifiziert, die Eintrittswahrscheinlichkeiten ermittelt sowie potentielle Auswirkungen erläutert.
Der Vorstand des Mutterunternehmens ist für die Etablierung der Grundsätze des Risikomanagements zuständig. Die Einhaltung dieser Prinzipien wird durch die Geschäftsführer bzw. Abteilungsleiter der Tochterunternehmen überwacht. Zu den Grundbestandteilen des Risikomanagements gehören die allgemeinen Prinzipien der Risikovorbeugung, wie zum Beispiel die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip bei wichtigen Abläufen im Rahmen interner Kontrollen.
Darüber hinaus trägt der Vorstand dafür Rechnung, dass negative Entwicklungen frühzeitig durch abteilungsübergreifende Überwachungssysteme identifiziert werden. Hierbei werden beispielsweise IT-Risiken durch freiwillige Beauftragung externer Zertifizierungsstellen (beispielsweise eCogra), operative Risiken durch automatisierte Plausibilisierung bei der Quotenerstellung sowie finanzielle Risiken durch laufende Analysen wesentlicher betriebswirtschaftlicher Kenngrößen weiterhin überwacht und darüber berichtet.
Auch Regelungen zur Anwendung von Finanzinstrumenten sind Bestandteil dieses Risikomanagement-Systems. Derivative Finanzinstrumente werden im Konzern nicht gehalten. Der Vorstand beabsichtigt auch in Zukunft keinen Einsatz solcher Finanzinstrumente.
In einigen Ländern Europas sind Wett- und Gaminganbieter weiterhin rechtlichen Angriffen zum Unterlassen des Anbietens und Bewerbens ihrer Tätigkeit, insbesondere aufgrund von staatlichen Monopolvorschriften im Glücksspielbereich, ausgesetzt. Nach wie vor weisen nationale Gesetze bzw. Gesetzesentwürfe für ausländische Anbieter diskriminierende Vorschriften auf, um den Markt für nationale Anbieter/Monopolisten abzuschotten.
Der Vorstand wird die künftigen regulatorischen und steuerrechtlichen Entwicklungen weiterhin verfolgen und ist bestrebt, in nach ökonomischen Gesichtspunkten ausgewählten Ländern, die einen fairen Marktzutritt ermöglichen, um Lizenzen für Online-Sportwetten und Online-Gaming anzusuchen, um somit vermehrt Rechtssicherheit zu schaffen. Die Europäischen Staaten sind zunehmend bemüht, Kunden von nicht lizensierten privaten Glücksspiel-Angeboten durch Blockingmaßnahmen der Website sowie Providersperren von der Marktteilnahme auszuschließen, zumal in einigen gesetzlichen Regelungen derartige Maßnahmen ausdrücklich vorgesehen sind. Die Maßnahmen erhöhen die Attraktivität von nationalen Lizenzen.
Sofern sich der bet-at-home.com AG Konzern in einem EU-Mitgliedsland auf keine nationale Konzession stützen kann, wird die Geschäftstätigkeit innerhalb der Europäischen Union auf Basis der in Malta erteilten Lizenzen für Online-Glücksspiel und Online-Sportwetten angeboten, die nach rechtlicher Auffassung des bet-at-home.com AG Konzerns aufgrund der europäischen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit in sämtlichen EU-Staaten gelten, solange in dem jeweiligen Mitgliedsstaat die Regelungen betreffend Online-Glücksspiel und Online-Sportwetten europarechtswidrig ausgestaltet bleiben.
Die regulatorischen Entwicklungen in den EU-Mitgliedsländern sind jedoch von zunehmenden Bestrebungen gekennzeichnet, ein Konzessionssystem für private Anbieter von Online-Glücksspiel und Online-Sportwetten zu etablieren, wodurch die nationalen Konzessionen der einzelnen Länder für den Konzern immer mehr an Bedeutung gewinnen.
Im Kernmarkt Deutschland ist es dem Konzern Ende des Geschäftsjahres 2022 gelungen, durch den Erhalt von Konzessionen für alle angebotenen Produkte eine hohe Rechts- und Planungssicherheit zu erreichen.
Die wesentlichen regulatorischen Entwicklungen stellen sich wie folgt dar:
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| ― | In Deutschland ist per 1. Juli 2021 ein neuer Glückspielstaatsvertrag in Kraft getreten, in dem der Markt für Online-Casino Produkte erstmals geöffnet worden ist. Diese Regelungen sehen neben bundesweiten Konzessionen für Sportwetten erstmals auch Konzessionen für virtuelle Automatenspiele sowie die Möglichkeit einer Konzessionsvergabe für Bankhalterspiele im Internet auf Länderebene vor. Die bet-at-home.com Internet Ltd. hatte sich unmittelbar nach dem Inkrafttreten um eine virtuelle Automatenkonzession beworben, die der Gesellschaft im vierten Quartal 2022 von der zuständigen Behörde in Sachsen-Anhalt erteilt worden ist. Die mit Ende 2022 ausgelaufene Sportwetten-Konzession wurde der bet-at-home.com Internet Ltd. ebenfalls im vierten Quartal 2022 mit einer Gültigkeit bis Ende 2027 neu ausgestellt. |
Bei den klassischen Bankhalterspielen, wie beispielsweise Roulette und Blackjack, bleibt es den einzelnen Bundesländern vorbehalten, ob sie Konzessionen an private Anbieter vergeben oder diese Konzessionen ausschließlich den Spielbanken übertragen, wobei die Anzahl dieser Konzessionen an die Anzahl der jeweiligen Spielbanken in den Ländern gesetzlich gekoppelt ist. Mit Stand Ende 2022 haben die Länder Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen eine Marktöffnung für Bankhalterspiele beschlossen, wobei in Schleswig-Holstein bereits im dritten Quartal 2022 eine Antragstellung möglich war. Der Konzern zieht einen Antrag auf Erteilung einer Konzession für Bankhalterspiele in Nordrhein-Westfalen - abhängig von den Auflagen - ernsthaft in Erwägung.
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| ― | Bereits im September 2020 hatten sich die Bundesländer auf eine Übergangsregulierung bis zum Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags geeinigt. Demnach wurden diejenigen Glücksspielanbieter von Vollzugsmaßnahmen und Sanktionen wegen des Fehlens einer deutschen Konzession ausgenommen, die Online-Glücksspiele unter Beachtung der voraussichtlichen zukünftigen Regulierungen des Glücksspielregulierungsstaatsvertrags 2021 betreiben. Die betroffene Konzerngesellschaft hatte aufgrund dieser Übergangsbestimmungen seit dem 15. September 2020 das Casino-Angebot eingeschränkt und Auflagen wie zum Beispiel monatliche Einzahlungslimits umgesetzt. Dadurch ist es im Kernmarkt Deutschland zu deutlichen Umsatzeinbußen im Segment Online-Casino gekommen. Diese Übergangsregulierung ist mit der Erteilung der ersten Konzession für virtuelle Automatenspiele im dritten Quartal 2022 ausgelaufen. Der Vorstand begrüßt die mit der Erteilung der Konzessionen verbundene Rechtssicherheit in Deutschland. |
| ― | In Polen hatte sich der Konzern im Mai 2021 - zumindest temporär - zurückgezogen. Eine Rückkehr in den polnischen Markt ist nach einer umfassenden Marktanalyse derzeit nicht geplant, da vom Vorstand die Entwicklung der deutschsprachigen Kernmärkte vorangetrieben werden soll. |
| ― | Der Vorstand hat gemeinsam mit dem Aufsichtsrat beschlossen, den Markt im Vereinigten Königreich einzustellen. Die Glückspiellizenz wurde am 12. Juli 2022 an die britische Aufsichtsbehörde zurückgegeben. |
| ― | In der Schweiz hat die bet-at-home.com Internet Ltd. im Juni 2022 einen Rechtsstreit in Bezug auf die Rechtmäßigkeit von IP Blocking Maßnahmen vor dem Schweizer Höchstgericht verloren. Die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) hat ihr CasinoAngebot im Zuge ihrer eingeleiteten Abwicklung bereits per 31. Dezember 2021 in der Schweiz eingestellt. Die Fortführung des Sportwetten-Angebots wird durch den Vorstand mit seinen Beratern laufend evaluiert. |
Bereits im Juni 2016 wurden die maltesischen Gesellschaften bet-at-home.com Internet Ltd. und bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) von der Schweizer Finanzbehörde aufgefordert, sich in das nationale Umsatzsteuerregister eintragen zu lassen. Nach umfassender rechtlicher Prüfung und mehrmaligem Briefverkehr mit der Behörde ist eine Eintragung durch die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) im September 2018 erfolgt. Die Gesellschaft hatte rückwirkend per 1. Januar 2017 Umsatzsteuer für die schweizerischen Casinoumsätze abgeführt. Für den von der Finanzbehörde vorgeschriebenen Zeitraum 2013 bis 2016 wurde keine Rückstellung gebildet, weil ein potentieller Abfluss von Ressourcen als nicht wahrscheinlich eingestuft worden war. Im Mai 2022 wurde die Schweizer Steuerbehörde von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ("winding up by the court") der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) in Kenntnis gesetzt.
Die bet-at-home.com Internet Ltd. hat im Oktober 2019 entschieden, sich unter Vorbehalt in das nationale Umsatzsteuerregister eintragen zu lassen und die Finanzdaten zu übermitteln. Die Gesellschaft hat erreicht, dass bis zu einer finalen gerichtlichen Entscheidung etwaige Steuerforderungen der Behörde ausgesetzt werden. Dies gilt auch für den oben beschriebenen Sachverhalt der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation). Das potentielle Risiko der bet-at-home.com Internet Ltd. beträgt für den Zeitraum 2013 bis 2016 1,1 Mio. EUR, für die Jahre seit 2017 2,5 Mio. EUR zuzüglich Zinsen. Auch hier wurde zum 31. Dezember 2022 keine diesbezügliche Rückstellung nach IAS 37 gebildet.
Im Dezember 2020 hatten die bet-at-home.com Internet Ltd. sowie die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) Steuerverfügungen für den Zeitraum 2013 bis 2016 bzw. 2017 erhalten, gegen die Rechtsmittel bei der Behörde eingelegt wurden. Die bet-at-home.com Internet Ltd. hat gegen die im zweiten Halbjahr 2022 ergangene Rechtsmittelentscheidung der Steuerbehörde den Rechtsweg vor den nationalen Gerichten beschritten, mit einer rechtskräftigen Entscheidung wird nicht vor Ende 2024 zu rechnen sein.
Trotz fortschreitender Regulierungsbestrebungen sind Wett- und Glücksspiel-Anbieter weiterhin rechtlichen Angriffen, insbesondere aufgrund von Verbotsvorschriften im Glücksspielbereich, ausgesetzt, wobei sich der Schwerpunkt im Geschäftsjahr 2022 auf zivilrechtliche Rückforderungsansprüche von Kunden verlagert hat. Dies hat sich auf die Unternehmen des bet-at-home.com AG Konzerns wie folgt ausgewirkt:
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| ― | Trotz freiwilliger und über das gesetzliche Erfordernis hinausgehender Kundenschutzmaßnahmen zum umfassenden Spielerschutz war die maltesische Konzerngesellschaft bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) in Österreich - wie berichtet - bereits in den letzten Geschäftsjahren Ansprüchen von Kunden auf Erstattung von Spielverlusten im Online-Casino ausgesetzt. Der bet-at-home.com AG Konzern erachtet das OnlineCasino Monopol der nationalen österreichischen Glücksspielregelung nach wie vor als europarechtswidrig und betrachtete die betreffende, ehemalige Konzerngesellschaft demnach als rechtmäßigen Online-Casino Anbieter in Österreich. Nicht zuletzt aufgrund der aus der aktuellen EuGH-Rechtsprechung abgeleiteten Erforderlichkeit einer wiederkehrenden Überprüfung auch durch die österreichischen Gerichte, die nach Auffassung des bet-at-home.com AG Konzerns derzeit nicht in gebotenem Umfang stattfindet, ging der bet-at-home.com AG Konzern von einer positiven Entwicklung der Rechtsprechung aus. |
Im zweiten Halbjahr 2021 hatte der österreichische Oberste Gerichtshof in mehreren negativen Beschlüssen das heimische Monopol als rechtskonform erachtet und die jeweiligen Verträge mit den Spielern aufgelöst. Es wurde daher bereits im Oktober 2021 beschlossen, das Angebot des Online-Casinos in Österreich jedenfalls vorübergehend einzustellen.
Mangels positiver Fortführungsprognose der von der Einstellung betroffenen bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) wurde - wie bereits erwähnt - am 13. Mai 2022 dem Antrag auf ein gerichtliches Abwicklungsverfahren ("winding up by the court") über diese maltesische Gesellschaft stattgegeben.
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| ― | Im März 2022 hat die bet-at-home.com Niederlande GmbH einen Antrag auf Erteilung einer Lizenz für das Anbieten von Sportwetten- und Glücksspielen in den Niederlanden gestellt. Die Erteilung war aufgrund eines umfassenden Ausschlusskatalogs als unsicher zu bewerten und wäre mit hohen Auflagen sowie Umsetzungsaufwand verbunden gewesen. Der Vorstand hat im vierten Quartal 2022 nach reiflicher Überlegung entschieden, den Lizenzantrag zurückzuziehen und den niederländischen Markt weiterhin geschlossen zu halten. |
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| ― | Bereits im Juni 2019 wurde die Internetseite www.bet-at-home.com in Kroatien geblockt. Der Konzern sieht die betreffende Konzerngesellschaft als rechtmäßigen Anbieter, zumal die nationalen Vorschriften vorsehen, dass ausschließlich stationäre Lizenznehmer Sportwetten und Glücksspiele im Internet anbieten dürfen und somit ausländische Unternehmer europarechtswidrig diskriminiert werden. Daher wurden gegen die Blocking Maßnahmen umfassende Rechtsmittel eingelegt. Mit einer gerichtlichen Entscheidung über diese Beschwerde ist im ersten Halbjahr 2023 zu rechnen. |
Auf politischer Ebene hat das europäische Parlament auf Initiative der EU-Kommission bereits 2011 eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel verabschiedet, die nationalen Sportwetten- und Glücksspielregelungen zu harmonisieren. Als erste Schritte sollten Spieler- und Datenschutzbestimmungen sowie Kontrollmechanismen weitgehend angeglichen werden. Aufgrund unterschiedlicher Interessen der Mitgliedsländer und der nationalen Steuerhoheit ist in absehbarer Zeit mit keiner wesentlichen Vereinheitlichung maßgeblicher nationaler Vorschriften im Sportwetten- und Glücksspielbereich zu rechnen. Die Mitgliedsstaaten sind jedoch großteils bestrebt, den Online-Sportwetten und Online-Glücksspielsektor zu reglementieren und ein Konzessionssystem - wenn auch nicht immer in Einklang mit den Vorgaben des Europarechts - auf nationaler Ebene zu etablieren. Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von nationalen Konzessionsvorgaben verlagert der Europäische Gerichtshof zunehmend auf die Ebene der nationalen Gerichte, wodurch die Vorgaben des Europarechts zunehmend vernachlässigt werden.
Die Risiken negativer Auswirkungen aus dem regulatorischen Umfeld sowie aus bestehenden regulatorischen Rechtsunsicherheiten sind im Vergleich zu den Vorjahren weiterhin als mittel einzuschätzen. Für den Fall eines Risikoeintritts wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hoch. Hierbei wurde insbesondere die Fokussierung auf eine geringere Anzahl von Märkten berücksichtigt.
In jenen Ländern, in denen die operativen maltesischen Gesellschaften des bet-at-home.com AG Konzerns tätig sind, werden vermehrt Steuern auf Sportwetten und Glücksspiele auf Basis unterschiedlicher Bemessungsgrundlagen sowie Umsatzsteuern auf elektronische Dienstleistungen erhoben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Steuern und Abgaben in einzelnen Ländern künftig eine Höhe erreichen, die das Geschäft der operativen maltesischen Gesellschaft des bet-at-home.com AG Konzerns ganz oder in weiten Teilen unwirtschaftlich machen, sei es durch den Steuersatz oder durch die Wahl der Bemessungsgrundlage.
In den letzten Jahren ist das regulatorische Umfeld für die Besteuerung von multinationalen Unternehmen allgemein wie auch für den bet-at-home.com AG Konzern insbesondere im Bereich der Verrechnungspreise deutlich komplexer geworden, wobei Unternehmen ihre Bemühungen, den gestiegenen regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden, drastisch verstärken mussten. Die grundsätzliche Einigung zwischen den Staaten über die Verteilung des globalen Steuersubstrats wird - gemeinsam mit der bevorstehenden Einführung einer globalen Mindeststeuer - zu weiteren grundlegenden Anpassungen der internationalen Besteuerung von multinationalen Unternehmen führen.
Gleichzeitig ist jedoch die Sicherheit, dass die umgesetzten Verrechnungspreisansätze von den jeweils involvierten Steuerbehörden akzeptiert werden, stark gesunken, zumal grenzüberschreitende konzerninterne Transaktionen vermehrt in den Fokus der nationalen Steuerbehörden gerückt sind. Folge dieser Entwicklungen sind potentielle Steuer- und Zinsnachzahlungen sowie eine mögliche Doppelbesteuerung.
Das steuerrechtliche Risiko ist aus heutiger Sicht im Vergleich zu den Vorjahren als unverändert mittel einzustufen. Für den Fall eines Risikoeintritts wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-und Ertragslage hoch.
Mit einer Vielzahl an Maßnahmen unterstützt bet-at-home seine Kunden stets, verantwortungsvoll mit dem Glücksspiel umzugehen und kooperiert seit vielen Jahren unter anderem mit dem Institut für Glücksspiel und Abhängigkeit, welches in Deutschland und Österreich im Bereich der Suchtprävention aktiv ist. Darüber hinaus runden freiwillige und über das gesetzliche Erfordernis hinausgehende Kundenschutzmaßnahmen die Bestrebungen des bet-at-home.com AG Konzerns auf umfassenden Spielerschutz ab. Diese Maßnahmen werden mit jährlichen freiwilligen Compliance-Prüfungen durch den Branchenprüfungsverband eCogra verifiziert.
Seit Beginn des Geschäftsjahres 2022 versuchen Kunden, Schadensersatzansprüche in Bezug auf ihre Spielverluste im Online-Casino, das von der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) angeboten wurde, nunmehr gegen andere Konzerngesellschaften gerichtlich geltend zu machen. Mit Ende des Geschäftsjahres 2022 waren in Österreich diesbezüglich 35 Gerichtsverfahren mit einem Gesamtstreitwert von etwa 5,5 Mio. EUR anhängig. Auch in Deutschland sehen sich andere Konzerngesellschaften Klagen auf Rückforderung von Online-Casino Spielverlusten ausgesetzt. Mit Ende des Geschäftsjahres 2022 waren 18 Gerichtsverfahren mit einem Gesamtstreitwert von etwa 1,9 Mio. EUR in Deutschland anhängig.
Das Risiko von Kundenforderungen aus Spielverlusten beziehungsweise Schadensersatzansprüchen ist als mittel einzuschätzen. Für den Fall eines Risikoeintritts wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von mittlerer Bedeutung.
Die Konzerngesellschaften stützen ihr Angebot auf verschiedene Lizenzen, die zu einem diskriminierungsfreien Zugang zu den Märkten in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union berechtigen.
In Deutschland hält die bet-at-home.com Internet Ltd. seit Oktober 2020 eine bundesweite Konzession zum Anbieten von Sportwetten sowie seit Dezember 2022 eine bundesweite Konzession zum Anbieten von virtuellen Automatenspielen. In den Konzessionsbestimmungen ist ein Widerruf bei wiederholten schwerwiegenden Verstößen gegen die Auflagen vorgesehen. Ein Audit ist bislang nicht erfolgt. Die bet-at-home.com Internet Ltd. überwacht laufend lizenzrechtliche Änderungen und passt bei Änderungsbedarf interne Prozesse entsprechend an.
Die jeweiligen maltesischen Lizenzen der Malta Gaming Authority (MGA) werden unter Auflage eines laufend durchzuführenden System-Audit erteilt, wobei die technische Ausstattung des Lizenzinhabers durch die MGA, insbesondere der Funktionalität und Sicherheit der IT, geprüft werden.
Für den Fall, dass im Rahmen des System-Audits Mängel festgestellt werden, kann die Malta Gaming Authority Auflagen erteilen oder die Lizenz widerrufen, sofern
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| ― | der Lizenznehmer die Lizenzbedingungen nicht einhält, |
| ― | die Kundenforderungen nicht bedient werden, |
| ― | der Lizenznehmer in Insolvenz fällt, |
| ― | die Lizenz unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erlangt wurde, |
| ― | der Lizenznehmer gegen Geldwäschevorschriften verstößt, |
| ― | der Lizenznehmer Steuern oder Gebühren nicht rechtzeitig bezahlt, |
| ― | es nach dem alleinigen Ermessen der Lizenzbehörde hinreichende Gründe zum Entzug der Lizenz gibt oder sie davon ausgeht, dass der Lizenznehmer dem Ruf des maltesischen Wettgeschäfts schadet. |
Das Risiko eines Widerrufs von bestehenden Lizenzen ist als gering einzustufen. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als hoch einzustufen.
Falsche Quoteneinschätzungen oder manuelle Fehler der Buchmacher können zu höheren Auszahlungen an Kunden und somit zu Ertragseinbußen führen. Eine Vielzahl an Sicherungssystemen und stete Überwachung der Quoten durch Marktvergleich minimieren dieses Risiko. Ständige Weiterentwicklung der Software durch das IT-Projektteam ermöglicht ein konkurrenzfähiges Produkt am Wettmarkt. Sämtliche erforderlichen Maßnahmen, wie automatisierte Algorithmen zur Vermeidung von manuellen Quotenfehlern und zur Minimierung der Risiken, wurden gesetzt, wodurch die Risiken in dem Zusammenhang sowie die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als gering eingestuft werden.
Da der bet-at-home.com AG Konzern Sportwetten nicht vermittelt, sondern als Gegenpartei der Kunden auftritt, geht der bet-at-home.com AG Konzern bei jeder Wette ein eigenes Risiko aus diesen Verträgen ein. Dieses Risiko wird zum einen dadurch reduziert, dass eine möglichst hohe Anzahl von Kunden an einer Wette mit unterschiedlichen Erwartungen auf den Ausgang teilnimmt, sodass ein weitgehender Ausgleich der wechselseitigen Wettpositionen unter den Kunden stattfindet.
Zudem ermittelt der bet-at-home.com AG Konzern bisher Wettquoten in Abhängigkeit von den Erwartungen der Kunden auf den Ausgang von Wetten und passt diese laufend bis zur Schließung der Wette an. Um den Kunden ein marktgerechtes Angebot unterbreiten zu können, werden dabei - jenseits von der durch die Positionierung der eigenen Kunden zu bietenden Wettquote - auch die Quoten von Wettbewerbern und somit dem Gesamtmarkt berücksichtigt.
Durch die strategische Neuausrichtung zu einem umfangreichen Outsourcing ab 2023, insbesondere die Zulieferung des Online-Sportwettproduktes werden wesentliche Aspekte der Quotenberechnung sukzessive im Geschäftsjahr 2023 an externe Dienstleister ausgelagert. Unternehmenskritische Prozesse im Bereich des Quoten- und Kundenrisikomanagements werden an die neuen Gegebenheiten und an das Zusammenspiel mit externen Dienstleistern angepasst.
Das Risiko im Zusammenhang mit dem Quotenmanagement und kritischen Buchmacherprozessen ist als gering einzuschätzen. Für den Fall eines Risikoeintritts wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von hoher Bedeutung.
Die vom Konzern angebotenen Produkte und Dienstleistungen erfordern die zuverlässige Funktion einer Vielzahl technischer Systeme. Gravierende Beeinträchtigungen der IT-Systeme, insbesondere durch negative externe Einflüsse wie Hacker-Angriffe, DDoS-Attacken etc. könnten negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben.
Zur Minimierung der Informationssicherheits- und IT-Risiken verfügt der bet-at-home.com AG Konzern über personelle Strukturen in Form eines Informationssicherheitsbeauftragten (CISO) samt Team, welches neben der Realisierung einzelner Sicherheitsmaßnahmen die Informationssicherheit im laufenden Betrieb sichert, etwaige Sicherheitsvorfälle untersucht, anhand von Sensibilisierungsschulungen für die Etablierung der Informationssicherheits-Richtlinie zuständig ist und dabei unter anderem Schwerpunkte auf folgende Maßnahmen innerhalb des bet-at-home.com AG Konzerns setzt:
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| ― | Erstellung von Richtlinien und Prozessen im Rahmen des InformationssicherheitsManagement-Systems (ISMS); |
| ― | Risikomanagement basierend auf international anerkannten Standards; |
| ― | Security Monitoring (Identifizierung von Schwachstellen und potentiellen Bedrohungen von Hard- und Software); |
| ― | Mitarbeiter-Trainings und Schulungen hinsichtlich Sicherheitsbewusstsein; |
| ― | Verschlüsselung von vertraulichen Daten (insbesondere Kreditkartendaten, Passwörtern); |
| ― | Sicherheit der Kunden-Schnittstelle auf Benutzeroberfläche und Übertragungsweg; |
| ― | Schutz der Produktivumgebung durch IDS/IPS, Netzwerk-Firewall und Web Application Firewall-Systeme; |
| ― | Betrieb einer zentral verwalteten Anti-Viren-Software; |
| ― | Vulnerability-Management und monatliche Vulnerability-Scans; |
| ― | Jährliche Penetration-Tests im Rahmen von System-Audits; |
| ― | Security Compliance hinsichtlich PCI-DSS, eCogra und etablierter Jurisdictions; |
| ― | Hoch-redundante Infrastruktur ISO 27001-zertifizierte Data-Center-Provider. |
Das Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) des bet-at-home.com AG Konzerns ist seit Mitte 2021 nach der internationalen Norm ISO/IEC 27001 zertifiziert.
Durch umfangreiches Outsourcing insbesondere des Betriebs der Kunden- und Zahlungsplattform sowie des Online Sportwettproduktes wird es im Jahr 2023 auch im Technologiebereich zur Verlagerung von Risiken und damit einhergehend zu notwendigen Anpassungen des Informationssicherheitsmanagementsystems kommen. Für die Periode während und unmittelbar nach Umstellung von den eigenen, komplexen, über Jahre optimierten und stabilisierten Systemkomponenten auf neu konfigurierte Systemkomponenten des Outsourcing-Partners kommt es temporär zu wesentlich erhöhten technischen Risiken. Mittel- und langfristig wird sich das technische Risiko im Zusammenhang mit den eigenen vom Konzern entwickelten und gewarteten Systemkomponenten aufgrund der verringernden Anzahl und reduzierten Komplexität deutlich reduzieren.
Der Vorstand geht davon aus, dass weitreichende Maßnahmen zur Minimierung der IT-Risiken gesetzt sind, womit die Risiken als mittel einzustufen sind. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als hoch einzustufen.
Grundlage für das Geldwäschepräventionskonzept bilden die Vorgaben der EU-Geldwäscherichtlinien und deren nationale Umsetzungen.
Ziel der Geldwäscheprävention ist es, dass die Einbringung von illegalen Vermögenswerten in den Finanz- und Wirtschaftskreislauf verhindert wird.
In einer Gesamtbetrachtung wurden alle potentiellen, geldwäscherelevanten Risiken analysiert. Auf Grundlage dieser Risikoanalyse hat bet-at-home ein Geldwäschepräventionssystem implementiert, welches auf einem risikobasierten Ansatz beruht.
Alle Kunden durchlaufen einen Know-your-Customer-Prozess. Dieser umfasst unter anderem die eindeutige Feststellung und Dokumentation der Identität des Kunden sowie anlassbezogen die Herkunft des Vermögens, das während der Geschäftsbeziehung oder einer Transaktion eingesetzt wird. Im Rahmen der kontinuierlichen Überwachung der Geschäftsbeziehungen werden sowohl politisch exponierte Personen identifiziert als auch Abgleiche mit Terror- und Sanktionslisten vorgenommen.
Der Geldwäschebeauftragte ist für die laufenden Entwicklungen und Verbesserungen des gesamten AML-Systems zuständig. Im Rahmen von jährlichen Schulungen werden die Mitarbeiter über Neuerungen und Änderungen im Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungspräventionsbereich informiert, sodass jeder Mitarbeiter etwaige risikobehaftete Transaktionen bzw. Geschäftsbeziehungen frühzeitig erkennen kann. Die Mitarbeiter sind bei Vorliegen von Verdachtsmomenten verpflichtet, diese dem Geldwäschebeauftragten zu melden.
Der Geldwäschebeauftragte handelt autonom und weisungsfrei und ist für die Einreichung von Verdachtsmeldungen an die jeweils zuständige Behörde verantwortlich. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann er auf fachkundige Mitarbeiter seiner Abteilung zurückgreifen.
Die Geschäftsführung wird vom Geldwäschebeauftragten in regelmäßigen Abständen über die Aktivitäten und Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung informiert.
Das sektorspezifische hohe Geldwäsche-Risikopotential in Verbindung mit dem Sitz der Konzerngesellschaften in Malta führt oftmals zur Auferlegung erhöhter Sorgfaltspflichten gegenüber dem bet-at-home.com AG Konzern seitens Banken und Anbietern von Zahlungsdiensten.
Die hohe sektorspezifische Risikoeinstufung äußert sich beispielsweise in strengeren periodischen KYC-Prozessen ("know your customer") als auch in komplexeren Initialanforderungen bei der Etablierung neuer Geschäftsbeziehungen mit Banken und Zahlungsdienstleistern.
Durch die eingeschränkte Anzahl an kooperationsbereiten Banken wird eine weiterführende Diversifikation der Geschäftsbeziehungen dahingehend erschwert, dass sich die Zusammenarbeit auf wenige Partner mit entsprechend hohen Volumina konzentriert und damit erhöhte Abhängigkeiten und ein gestiegenes Ausfallrisiko entstehen. Darüber hinaus bewerten Zahlungsdienstleister die Online-Sportwetten- und Online-Gaming-Branche insgesamt und insbesondere die glücksspielrechtlichen Risiken des Produktangebots in einzelnen Ländern unterschiedlich, sodass der bet-at-home.com AG Konzern Restriktionen im Bereich der Zahlungsmittel, die den Endkunden für Ein- und Auszahlungen ihrer Wett- und Spielguthaben zur Verfügung stehen, unterliegt. In weiterer Folge können sich Markteintrittsbarrieren im geografischen Unternehmenswachstum ergeben, zumal komplexe länderspezifische Regularien zu erfüllen sind und gegebenenfalls nicht alle Zahlungsmöglichkeiten, die im betreffenden Land von den Kunden bevorzugt werden, angeboten werden können. Die stetig steigenden regulatorischen Anforderungen zur Sicherung der Kundenguthaben vor Zahlungsausfällen führen dazu, dass Kundengelder jederzeit zur Gänze in Form liquider Mittel auszahlungsbereit verfügbar gehalten werden müssen, zusätzlich Bankgarantien und Haftungen gegenüber den Lizenzbehörden einzubringen sind und somit teilweise eine Überbesicherung entsteht und die frei verfügbare Liquidität wesentlich reduziert wird. In diesem Bereich besteht ein Risiko, diesen zunehmend restriktiver werdenden und die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigenden Anforderungen nicht mehr gerecht zu werden, somit lizenzrechtliche Bedingungen nicht mehr erfüllen zu können und den Zugang zu regulierten Märkten zu verlieren.
Den oben angeführten Compliance-Risiken im Bereich der Banken und Zahlungsanbieter begegnet der bet-at-home.com AG Konzern mit verstärkter Diversifikation. Es wird kontinuierlich daran gearbeitet, neue Geschäftspartner für Treasury- und Zahlungsverkehrslösungen zu integrieren und somit Ausfallsrisiken zu streuen, Aufschläge in den Transaktionskosten zu reduzieren und kundenseitige Zahlungsmethoden über mehrere Partner redundant und damit ausfallssicherer zu betreiben.
Die Risiken in diesem Zusammenhang sind als mittel einzustufen. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als hoch einzustufen.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ereignisse wie etwa Pandemien, Umweltkatastrophen oder Krieg eintreten, welche zu anhaltenden Behinderungen im laufenden Geschäft des bet-at-home.com AG Konzerns führen könnten. Der Vorstand hat Maßnahmen getroffen, den operativen Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten zu können.
Die Risiken in diesem Zusammenhang sind als nach wie vor gering, aber im Periodenvergleich als erhöht einzustufen. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als hoch einzustufen.
Die Weiterentwicklung des bet-at-home.com AG Konzerns wird auch in der Zukunft maßgeblich auf der Leistung aller Mitarbeiter und Führungskräfte beruhen. Mit dem zunehmenden Wettbewerb im Markt für Glücksspiel- und Wettprodukte sowie dem Fachkräftemangel im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung wächst das Risiko, dass qualifizierte Mitarbeiter abgeworben oder neue geeignete Mitarbeiter nicht in ausreichender Anzahl gewonnen werden können. Attraktive Rahmenbedingungen und hinreichende Perspektiven für die engagierten Mitarbeiter sowie fortlaufende Weiterbildungsmaßnahmen sollen das Personal- und Mitarbeiterrisiko sukzessive reduzieren.
Die Durchführung zweier unmittelbar aufeinanderfolgender, umfangreicher Personalreduzierungsprogramme im Jahr 2022 schlagen sich negativ auf die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung nieder und erhöhen dadurch personal- und mitarbeiterbezogene Risiken. Durch den reduzierten Personalstand erhöht sich das Risiko, dass mögliche unvorhergesehene Personalabgänge nicht zeitgerecht kompensiert werden können.
Mittel- und langfristig wird das Personal- und Mitarbeiterrisiko in kritischen Bereichen durch das Outsourcing und der damit einhergehenden Reduktion des notwendigen Mitarbeiterstamms in diesen Bereichen reduziert.
Die Risiken in diesem Zusammenhang sind weiterhin als mittel und im Vorjahrsvergleich als erhöht einzustufen. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Vergleich zum Vorjahr als erhöht und damit als mittel einzustufen.
Der bet-at-home.com AG Konzern ist für die Abwicklung des operativen Geschäfts auf die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern angewiesen, die über entsprechende besondere Kenntnisse und Technologien verfügen. Hiervon betroffen waren vor allem Softwareprodukte für die Bereiche Casino, Games und Virtual Sports sowie unter anderem Daten- und Sprachkommunikation, Beschaffung, Installation, Fortentwicklung, Pflege und Wartung von Hardware und Software sowie Zahlungsabwicklungsprozesse. Im Geschäftsjahr 2023 werden zudem weitere wichtige Technologie-Komponenten, vor allem die Entwicklung und den Betrieb der Kunden- und Zahlungsplattform, sowie das Online Sportwettenprodukt an externe Dienstleister sukzessive ausgelagert. Das Outsourcing der Kernkomponenten ist teilweise mit einem Wechsel der angebundenen Drittanbieter für Nebenleistungen verbunden, beziehungsweise werden bewährte Drittanbieter neu integriert. Durch neue Komponenten und veränderte Integrationen entsteht kurzfristig ein erhöhtes Verfügbarkeits- und Prozessrisiko, welchem durch vorausschauende Planung und stetigem Austausch mit den externen Dienstleistern begegnet wird. Es besteht die Möglichkeit, dass einer oder mehrere der eingesetzten externen Dienstleister die Leistungen nicht, nicht stabil oder nicht fehlerfrei erbringen, beziehungsweise deren Integration fehlerhaft ist.
Es ist daher möglich, dass sich der bet-at-home.com AG Konzern aufgrund von Fehlern oder Versäumnissen der beauftragten externen Dienstleister seinerseits außerstande sehen könnte, seine eigenen funktionalen und nicht funktionalen Anforderungen gegenüber den Endkunden einwandfrei oder zum angestrebten Standard zu erfüllen. Zudem könnten hiermit Einschränkungen der Kunden in Bezug auf generelle Systemverfügbarkeit oder seitens des Produkt- oder Zahlungsmittelangebots verbunden sein bis hin zu Fehlern in der Abrechnung von Spielgewinnen, welche negative Auswirkungen auf die Ertragslage des Konzerns haben könnten.
Der Vorstand geht davon aus, dass durch regelmäßige System-Audits, interne Reviews und Schulungen sowie laufendes Monitoring durch die Fachabteilungen Product-Management und Controlling ausreichende Maßnahmen zur Minimierung dieser externen Risiken gesetzt sind. Die Risiken in diesem Zusammenhang erhöhen sich jedoch durch die künftige Auslagerung weiterer wesentlicher Unternehmensfunktionen und deren Erledigung von Outsourcing Partnern. Somit sind die Risiken als mittel und im Vorjahresvergleich als erhöht einzuschätzen. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als hoch und damit im Vorjahresvergleich als erhöht einzustufen.
Beim Liquiditätsrisiko handelt es sich um das Risiko, nicht jederzeit ausreichend Liquidität zur fristgerechten Begleichung fälliger Verbindlichkeiten zur Verfügung stellen zu können.
Eine wesentliche Unsicherheit für die künftige Liquiditätslage resultiert daraus, wann und in welcher Höhe der bet-at-home.com AG Konzern noch Zahlungen im Rahmen der Abwicklung an die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) und an die maltesischen Steuerbehörden zu leisten hat, beziehungsweise in diesem Zusammenhang eigene Forderungen erfüllt werden. Aus heutiger Sicht ist eine jedenfalls vorübergehende Liquiditätsminderung von bis zu 13,9 Mio. EUR möglich, wenn der bet-at-home.com AG Konzern zunächst sämtliche Verbindlichkeiten in diesem Zusammenhang erfüllt und erst danach der Höhe nach noch unbestimmte Zahlungen auf seine Forderungen erhält. Zudem muss der bet-at-home.com AG Konzern in der Lage sein, die im laufenden operativen Geschäft anfallenden Verbindlichkeiten zu begleichen. Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit, im Rahmen regulatorischer Anforderungen Sicherheiten gegenüber Lizenzbehörden zu erbringen.
Soweit es dem bet-at-home.com AG Konzern nicht gelingt, entsprechende Sicherheiten durch Bankgarantien zu erbringen, müssten vorhandene liquide Mittel als Sicherheit hinterlegt werden. Die dann verbleibende frei verfügbare Liquidität könnte sich bereits bei negativen Abweichungen von der bestehenden Planung als kritisch erweisen, wenn zudem aufgrund von Zahlungen an die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) und an die maltesischen Steuerbehörden eine darüber hinausgehende erhebliche Minderung der Liquidität eingetreten sein sollte.
Das Liquiditätsrisiko ist in diesem Zusammenhang als mittel und im Vorjahresvergleich als erhöht einzustufen. Für den Fall eines Risikoeintritts wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-und Ertragslage als hoch einzustufen.
Das aus Geldanlagen resultierende Zinsänderungsrisiko ist als nicht wesentlich zu beurteilen. Die Verzinsung der Guthaben bei Kreditinstituten orientiert sich an den Marktzinssätzen in Abhängigkeit von den Laufzeiten. Eine mögliche Veränderung des aktuellen Zinsniveaus um 0,5 %-Punkte würde das Finanzergebnis um 177 TEUR beeinflussen.
Das Fremdwährungsrisiko wird durch Wechselkursschwankungen hervorgerufen. Trotz der internationalen Ausrichtung des Konzerns ergeben sich die Zahlungsströme überwiegend in der Konzernwährung Euro. Transaktionen in anderen Währungen außer Euro sind dagegen von untergeordneter Bedeutung. Unabhängig davon wurde auch in den Vorjahren auf eine Absicherung des Währungsrisikos verzichtet.
Die Zinsänderungs-, Währungsänderungs- und Wechselkursrisiken des Konzerns sind als gering und im Vorjahresvergleich niedriger einzuschätzen. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als gering einzustufen.
Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko eines Zahlungsverzugs oder -ausfalls von Vertragspartnern. Mit Ausnahme der Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) (ausgewiesen unter den langfristigen Sonstigen Forderungen und Vermögenswerten) liegt kein Kreditrisiko vor. Auf der Aktivseite stellen die ausgewiesenen Beträge (Kurzfristige Forderungen und sonstige Vermögenswerte) gleichzeitig das maximale Bonitäts- und Ausfallsrisiko dar, da keine Aufrechnungsvereinbarungen bestehen.
Bei den zum 31. Dezember 2022 bilanzierten Forderungen gegenüber der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) besteht ein erhöhtes Ausfallsrisiko, da sich diese Gesellschaft in Konkurs ("winding up by court") befindet und derzeit noch keine Gewissheit über die Höhe der seitens des Liquidators anzuerkennenden Forderungen gegenüber der Masse besteht. Den daraus resultierenden Unsicherheiten ist der Vorstand im Rahmen der Bewertung der Forderung gegenüber der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) durch die Annahme und Würdigung verschiedener Szenarien im Sinne einer bestmöglichen Schätzung begegnet. Wird wider Erwarten ein deutlich höheres Volumen an Masseforderungen als aktuell vom Vorstand eingeschätzt anerkannt, reduziert dies die Quotenzahlung auf die vom bet-at-home.com AG Konzern geltend gemachten Forderungen und damit den Rückfluss aus diesen Forderungen. Das Ausfallrisiko der Forderungen gegenüber der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) wird als gering bis mittel eingestuft. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als mittel bis hoch einzustufen.
Das Ausfallrisiko bezüglich Guthaben bei Kreditinstituten ist als gering anzusehen, aber aufgrund einer Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage im Vorjahresvergleich als erhöht einzustufen. Für den Fall eines Risikoeintritts wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als hoch einzustufen.
Der Vorstand des Mutterunternehmens ist für die Etablierung der Grundsätze des Risikomanagements zuständig. Die Einhaltung dieser Prinzipien wird durch die Geschäftsführer bzw. Abteilungsleiter der Tochterunternehmen überwacht. Zu den Grundbestandteilen des Risikomanagements gehören die allgemeinen Prinzipien der Risikovorbeugung, wie zum Beispiel die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip, bei wichtigen Abläufen im Rahmen interner Kontrollen. Zusätzlich kommen vielfältige, teilweise automatisierte Softwaresysteme zum Einsatz.
Zur Risikosteuerung werden beispielsweise laufend Bonitätsbeurteilungen und Risikosystemprüfungen in Form von Kreditkartenprüfungen, Auszahlungskontrollen sowie Analysen des Spielerverhaltens durchgeführt. Darüber hinaus wurden Controlling-Aktivitäten in den Teilbereichen Marketing, Partnerprogramm, Paymentsysteme und Konzernverrechnung weiter intensiviert. Zur Reduzierung der rechtlichen Risiken und zur Berücksichtigung des komplexen regulatorischen Umfelds wird auf namhafte externe Rechtsberater zurückgegriffen.
Darüber hinaus trägt der Vorstand dafür Sorge, dass negative Entwicklungen frühzeitig durch abteilungsübergreifende Überwachungssysteme identifiziert werden. Hierbei werden beispielsweise IT-Risiken durch freiwillige Beauftragung externer Zertifizierungsstellen (beispielsweise eCogra), operative Risiken durch eine automatisierte Plausibilisierung bei der Quotenerstellung sowie finanzielle Risiken durch laufende Analyse wesentlicher betriebswirtschaftlicher Kenngrößen überwacht und darüber berichtet.
Die Anforderung gemäß § 91 Abs. 2 AktG, alle wesentlichen und/oder den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Entwicklungen durch ein Risikofrüherkennungssystem frühzeitig erkennen zu können, erfüllt der bet-at-home.com AG Konzern durch das konzernweite Risikomanagementsystem mit einheitlichen Rahmenbedingungen und Standards für die Ausgestaltung des Risikofrüherkennungssystem.
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im bet-at-home.com AG Konzern umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, die die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften sicherstellen sollen. Seit dem Bilanzstichtag haben sich keine maßgeblichen Änderungen ergeben.
Die Verantwortung für das zur Risikoabsicherung erforderliche interne Kontroll- und Risikomanagement-System liegt beim Vorstand der bet-at-home.com AG, der den Umfang und die Ausrichtung der eingerichteten Systeme anhand spezifischer Anforderungen im Konzern ausgestaltet und überwacht. Prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen bilden die Elemente des internen Überwachungssystems.
Die auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden. Weiterhin ist durch Konsolidierungs- und Bilanzierungsrichtlinien des Konzerns gewährleistet, dass Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Die Regelungsaktivitäten stellen ebenfalls sicher, dass durch die Buchungsunterlagen verlässliche und nachvollziehbare Informationen zur Verfügung gestellt werden.
Innerhalb der letzten zehn Jahre erzielte der europäische Markt für Online-Glücksspiel weltweit das größte Wachstum und soll auch weiterhin um ca. 10 % pro Jahr bis 2026 zulegen. Dies wurde in diversen Studien von H2 Gambling Capital zuletzt im Januar 2022 erneut belegt. Laut den aktuellen Studien soll dieser Trend vor allem durch die breite Akzeptanz zum Konsum im Internet und die globale Durchdringung mobiler Anwendungen sowie demografischen Trends auch weiterhin anhalten und der konjunkturunabhängigen Glücksspielbranche zu weiterhin nachhaltigem Wachstum in den folgenden Jahren verhelfen.
Im Geschäftsjahr 2023 steht - neben erneutem Umsatzwachstum - die Umsetzung der strategischen Neuausrichtung zu einem vermehrten Outsourcing und die entsprechende Anpassung wichtiger Prozesse im Fokus der operativen Tätigkeiten.
Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Outsourcing Partner werden bet-at-home Plattformen auf die Zielmärkte maßgeschneidert und gleichzeitig auf den neuesten technologischen Stand gehoben. Kunden profitieren einerseits von einem wesentlich breiteren Wettangebot, zahlreichen neuen Funktionalitäten und attraktiven Promotions. Andererseits erwartet der bet-at-home.com AG Konzern insbesondere unmittelbar nach der Migration negative Effekte auf Bestandskundenanzahl und Wett-bzw. Zahlungstransaktionen aufgrund der notwendigen Umgewöhnung auf die neue Plattform.
Der Mitarbeiterstamm wird im Geschäftsjahr 2023 auf dem durch die Abbauprogramme des vergangenen Geschäftsjahres deutlich reduzierten Niveau gehalten. Der strategische Fokus interner Ressourcen wird auf ein effizientes und deutlich verbessertes Kundenmanagement gerichtet.
Die durch den Mitarbeiterabbau und verschiedene weitere Fixkostenreduzierungsmaßnahmen freigewordenen finanziellen Ressourcen werden im Geschäftsjahr 2023 vorranging für Kundenakquise- und Marketingmaßnahmen für Bestandskunden eingesetzt.
Die wieder gestiegene Dominanz des Sportwettenproduktes im Produktportfolio und dessen Abhängigkeit vom Sporteventkalender wird zu verstärkten saisonalen Unterschieden führen. Insbesondere da im aktuellen Jahr kein wesentliches, umsatzrelevantes, außersaisonales Sport-Großereignis stattfindet.
Aufgrund der hohen Bekanntheit und Akzeptanz der Marke "bet-at-home" wird im Geschäftsjahr 2023 der umsatzseitige, strategische Schwerpunkt auf einen Ausbau der Kernmärkte Deutschland und Österreich gelegt. Der Konzern bietet im Geschäftsjahr 2023 in Deutschland sämtliche Produkte basierend auf nationalen Lizenzen an.
Der Vorstand erwartet eine stabile regulatorische Entwicklung des Kernmarkts Deutschland, wobei von einer anbieter- und produktübergreifenden Umsetzung des gesetzlich vorgesehenen Einzahlungslimits mit einer Erhöhungsmöglichkeit für alle konzessionierten Produkte unter den behördlich vorgegebenen Voraussetzungen im ersten Halbjahr 2023 auszugehen ist. Für den Kernmarkt Österreich plant der Vorstand insbesondere durch den Einsatz von gezieltem Marketing die starke Marktposition im Bereich Sportwetten weiter auszubauen.
Der Vorstand rechnet aufgrund eines attraktiveren Produkterlebnisses durch die Neugestaltung der Plattform und des Sportwettenproduktes sowie einer Fokussierung der internen Kapazitäten auf Marketing und das Management der Kundenbeziehungen mit einer Steigerung der Marktanteile in bestehenden Kernmärkten. Nationale Lizenzen werden in den EU-Mitgliedsländern weiterhin an Bedeutung gewinnen und zu einer entsprechenden Rechtssicherheit beitragen.
Demzufolge plant der Vorstand im Geschäftsjahr 2023 aus heutiger Sicht mit folgenden Bandbreiten im Konzern der bet-at-home.com AG:
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| ― | Brutto-Wett- und Gamingertrag: 50 Mio. EUR bis 60 Mio. EUR |
| ― | EBITDA: -3 Mio. EUR bis 1 Mio. EUR |
Der Jahresabschluss der bet-at-home.com AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Abweichungen von den im Konzernabschluss anzuwendenden Bewertungsnormen der International Financial Reporting Standards (IFRS) sind nicht wesentlich.
Vorliegend ist der Lagebericht der bet-at-home.com AG mit dem Konzernlagebericht des bet-at-home.com AG Konzerns zusammengefasst. Die bet-at-home.com AG ist als Managementholding des bet-at-home.com AG Konzerns hinsichtlich des Geschäftsverlaufs, der Lage sowie der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken maßgeblich von der Entwicklung des bet-at-home.com AG Konzerns abhängig. Diese sind im vorliegenden Zusammengefassten Lagebericht beschrieben.
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| 2022 | 2021 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 572 | 833 | -261 | -31,3 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 21 | 73 | -52 | -71,5 |
| Ordentliche betriebliche Erträge | 593 | 906 | -313 | -34,6 |
| Personalaufwand | -684 | -1.464 | 780 | -53,3 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -3.799 | -1.023 | -2.775 | 271,3 |
| -4.483 | -2.487 | -1.996 | 80,3 | |
| Betriebsergebnis | -3.890 | -1.581 | -2.309 | 146,0 |
| Erträge aus Beteiligungen | 2.507 | 149 | 2.359 | 1.587,5 |
| Zinserträge | 2 | 35 | -33 | -94,3 |
| Zinsaufwendungen | -153 | -11 | -143 | 1.324,5 |
| Finanzergebnis | 2.356 | 173 | 2.183 | 1.262,9 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -1.534 | -1.408 | -126 | 8,9 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -309 | 111 | -419 | -378,9 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | -1.842 | -1.298 | -545 | 42,0 |
Die Umsatzerlöse umfassen Erträge aus der Weiterbelastung von Managementumlagen auf Tochtergesellschaften.
Der Personalaufwand betrifft ausschließlich das Vorstandsmitglied bzw. die vormaligen Vorstandsmitglieder der Gesellschaft.
Die Erhöhung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist im Wesentlichen auf Aufwendungen in Höhe von 2.500 TEUR aus der Beilegung von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) zurückzuführen.
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| 31.12.2022 | 31.12.2021 | Veränderung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Anlagevermögen | ||||||
| Finanzanlagen | 10.871 | 49,0 | 10.871 | 80,1 | 0 | 0,0 |
| Umlaufvermögen | ||||||
| Sonstige Vermögensgegenstände einschließlich Rechnungsabgrenzungsposten | 7.819 | 35,2 | 215 | 1,6 | 7.605 | 3.541,3 |
| Forderungen verbundene Unternehmen | 2.539 | 11,4 | 309 | 2,3 | 2.230 | 722,2 |
| Liquide Mittel | 962 | 4,3 | 2.170 | 16,0 | -1.207 | -55,6 |
| 11.321 | 51,0 | 2.693 | 19,9 | 8.628 | 320,3 | |
| 22.192 | 100,0 | 13.565 | 100,0 | 8.628 | 63,6 |
Die Finanzanlagen umfassen ausschließlich die Beteiligung an der bet-at-home.com Entertainment GmbH. Die Position Sonstige Vermögensgegenstände einschließlich Rechnungsabgrenzungsposten enthält Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation); wir verweisen auf unsere Ausführungen im Anhang des Jahresabschlusses.
In Bezug auf die sonstigen Vermögensgegenstände einschließlich Rechnungsabgrenzungsposten verweisen wir auf unsere Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss der bet-at-home.com AG.
In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind im Wesentlichen Forderungen aus Dividendenansprüchen gegen die bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz, i. H. v. 2.500 TEUR enthalten.
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| 31.12.2022 | 31.12.2021 | Veränderung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Eigenkapital | 11.576 | 52,2 | 13.419 | 98,9 | -1.842 | -13,7 |
| Langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen | ||||||
| Sonstige langfristige Passiva | 10.029 | 45,2 | 0 | 0,0 | 10.029 | |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen | ||||||
| Lieferanten | 49 | 0,2 | 1 | 0,0 | 48 | 4.815,5 |
| Rückstellungen | 105 | 0,5 | 88 | 0,6 | 17 | 18,9 |
| Sonstige kurzfristige Passiva | 433 | 2,0 | 57 | 0,4 | 377 | 664,7 |
| 22.192 | 100,0 | 13.565 | 100,0 | 8.628 | 63,6 |
Die Position Sonstige langfristige Passiva umfasst konzerninterne Darlehensverbindlichkeiten i. H. v. 7.529 TEUR sowie Verbindlichkeiten in Höhe von 2.500 TEUR aus der Beilegung von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation).
Wir verweisen zudem auf unsere Ausführungen im Anhang des Jahresabschlusses.
Frei verfügbare Mittel wurden in Festgeldanlagen investiert. In der Verwendung dieser Finanzinstrumente sieht der Konzern ein sehr geringes Risiko.
Die Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals der Muttergesellschaft sowie die Beteiligungen am Kapital, die zehn vom Hundert der Stimmrechte überschreiten, ergeben sich aus dem Konzernanhang (Abschnitt VI.2. Ziffer (19) und Abschnitt I.), da entsprechende Angaben dort zu machen sind.
Für die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands der Muttergesellschaft gelten ausschließlich die entsprechenden Regelungen des Aktiengesetzes (§ 84 AktG).
Der Vorstand der Muttergesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2021 ermächtigt, bis zum 17. Mai 2026 das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 1.403.600,00 EUR durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 1.403.600 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Neue Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.
Des Weiteren ist der Vorstand durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2021 ermächtigt, bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in einem Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden Gezeichneten Kapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Gezeichneten Kapitals zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind - zu keinem Zeitpunkt 10 % des Gezeichneten Kapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handelns in eigenen Aktien genutzt werden.
Die aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Webseite der bet-at-home.com AG unter https://www.bet-at-home.ag/de/corporategovernance abrufbar. Weitere Informationen zu Corporate Governance - wie etwa die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, die Vergütungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat, sowie die Erklärungen zur Unternehmensführung der vorherigen Geschäftsjahre - stehen ebenfalls auf der Webseite der bet-at-home.com AG zur Verfügung.
Die wirtschaftliche Entwicklung von bet-at-home spiegelt sich nicht nur in finanziellen Kennzahlen, sondern auch in nicht finanziellen Leistungsindikatoren wider. Sie betreffen neben dem Bestand und dem Zuwachs an registrierten Usern auch technologische Entwicklungen. Diese Aspekte sind nach Überzeugung von bet-at-home wesentliche Bausteine einer zukunftsweisenden Positionierung im internationalen Wettbewerbsumfeld.
Zum 31. Dezember 2022 verzeichnete bet-at-home insgesamt 5.631.965 registrierte User (Vorjahr: 5.543.573). Im Geschäftsjahr 2022 verzeichnete bet-at-home 88.392 Neuregistrierungen (Vorjahr: 181.695).
Die hohen Standards an funktionierende, auf dem neuesten Stand der Technik basierende Software sowie die intern entwickelten Innovationen zählen zu den wichtigsten Assets innerhalb des Konzerns. Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Software werden die Arbeitsleistungen für jeden Mitarbeiter von Projektteams einzeln bewertet und erfasst, um die IT-Projektstunden nachhaltig planen und evaluieren zu können.
Wir erklären gemäß § 312 Abs. 3 AktG, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihr in dem Zeitpunkt bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft mit verbundenen Unternehmen eine angemessene Gegenleistung erhielt. Maßnahmen im Sinne des § 312 Abs. 1 AktG wurden weder getroffen noch unterlassen.
Düsseldorf, den 1. März 2023
MMag. Marco Falchetto
Wir haben den Konzernabschluss der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Zusammengefassten Lagebericht der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" dieses Bestätigungsvermerks genannten Angaben haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" dieses Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Zusammengefassten Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 waren. Der nachstehend beschriebene Sachverhalt wurde im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1. Regulatorische Risiken hinsichtlich der Geschäftstätigkeit des Konzerns
2. Bewertung der Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd., Malta (in Liquidation)
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Konzernabschluss) und Problemstellung
b) Prüferisches Vorgehen
a) Das Geschäftsmodell des Konzerns ist unverändert grundsätzlichen Risiken hinsichtlich der regulatorischen Zulässigkeit von angebotenen Leistungen des Konzerns in den Bereichen Online-Sportwetten und Online-Gaming ausgesetzt. Hierbei stehen in einzelnen Ländern staatliche Monopolvorschriften, die die Zulässigkeit von OnlineSportwetten und Online-Gaming in Frage stellen, im Widerspruch zu einer für die Anbieter günstigen ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 8. September 2010 grundsätzlich die Zulässigkeit einer Diskriminierung privater Anbieter von Online-Sportwetten und Online-Gaming gegenüber staatlichen Monopolanbietern verneint, die bestehenden gesetzlichen Regelungen für eine unbestimmte Übergangszeit aber zugelassen.
Trotzdem versuchen einzelne EU-Mitgliedsstaaten weiterhin mit regulatorischen Maßnahmen, unterstützt von technischen Providersperren, die Geschäftstätigkeit des Konzerns zu unterbinden. Soweit solche Maßnahmen erfolgreich sind, beeinträchtigt dies die wirtschaftliche Lage des Konzerns nachhaltig. Solche Maßnahmen können potenziell, soweit wichtige Märkte der Gesellschaft in erheblichem Umfang betroffen sind, die Ertragslage des Konzerns wesentlich beeinträchtigen. Grundsätzlich geht der Konzern von der Zulässigkeit der Geschäftstätigkeit bzw. dem Anbieten von Online-Sportwetten und Online-Gaming auf der Basis geltenden EU-Rechts aus. Allen möglichen regulatorischen Einschränkungen wird auch auf dem Rechtsweg entgegengetreten.
Der Konzern betreibt derzeit sein Geschäft grundsätzlich auf der Basis von in Malta erlangten Lizenzen, und es wird davon ausgegangen, dass diese dem Grunde nach wegen der europäischen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit in sämtlichen EU-Staaten gelten, soweit nicht in einigen EU-Staaten bereits nationale Lizenzen erlangt werden konnten. Soweit dies rechtlich möglich ist, wird die Erlangung nationaler Lizenzen angestrebt, um die Risiken hinsichtlich der Zulässigkeit des Anbietens von Online-Sportwetten und Online-Gaming zu verringern. Die aktuelle regulatorische Entwicklung in den Kernmärkten Deutschland und Österreich lässt erkennen, dass sich der Trend zu nationalen Lizenzsystemen fortsetzt. So plant der österreichische Finanzminister eine neue unabhängige Glücksspielbehörde, die zukünftig für die Konzessionsvergabe zuständig sein soll. Die geplante Reform folgt der Entwicklung in zahlreichen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und wird zukünftig das staatliche Glücksspielmonopol durch eine zeitgemäße Regulierung in Form eines Lizenzsystems ersetzen. Das Ergebnis dieser rechtlichen Einstufung regulatorischer Risiken ist in hohem Maße von der rechtlichen Einschätzung und Beurteilung europäischer, nationaler und österreichischer Rechtsprechung der gesetzlichen Vertreter abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der zugrunde liegenden Komplexität der rechtlichen Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
Eine detaillierte Darstellung der Problematik der regulatorischen Situation im Bereich Online-Sportwetten und Online-Gaming sowie der aktuellen Entwicklung ist insbesondere im Zusammengefassten Lagebericht (Abschnitt C.1.1) enthalten.
b) Wir verfolgen die rechtliche Entwicklung sowie die Rechtsprechung auf diesem Gebiet kontinuierlich. Im Rahmen der Abschlussprüfung haben wir hierzu, in Ergänzung zu Befragungen, schriftliche Beurteilungen der auf dieses Rechtsgebiet spezialisierten Berater des Konzerns eingeholt. Neben eigenen Recherchen und Beurteilungen haben wir ausführliche Besprechungen mit den gesetzlichen Vertretern und dem als Anwalt auf diese Fragen spezialisierten Vorsitzenden des Aufsichtsrats der bet-at-home.com AG geführt, um deren Einschätzung der rechtlichen Entwicklung und Risiken zu erheben.
Wir haben uns davon überzeugt, dass sich die gesetzlichen Vertreter der bet-at-home.com AG durch regelmäßige Konsultation von spezialisierten Beratern und ein regelmäßiges internes Reporting zu diesen Fragen in die Lage versetzen, die regulatorischen Risiken jederzeit qualifiziert einschätzen zu können, um gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zeitnah ergreifen zu können.
a) Gemäß der aktuellen österreichischen Regelung des Glückspielwesens (Glücksspielgesetz - GSpG) ist es nur der Casinos Austria AG, Wien, Österreich, erlaubt, OnlineGlücksspiel anzubieten (§ 3 GSpG Glücksspielmonopol). Nach Auffassung des österreichischen Finanzministeriums berechtigen ausländische Lizenzen nicht zur Durchführung von Online-Casino Angeboten an österreichische Kunden und sind daher derzeit rechtswidrig und illegal. Demgegenüber vertritt die bet-at-home.com AG unverändert die Auffassung, dass das Glücksspielmonopol der nationalen österreichischen Glücksspielregelung europarechtswidrig sei.
Aufgrund der aktuellen Rechtslage hat die bet-at-home.com AG im Oktober 2021 bekanntgegeben, das Angebot des Online-Casinos für Kunden aus Österreich durch die maltesische bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) vorläufig einzustellen. Mangels positiver Fortführungsprognose wurde am 23. Dezember 2021 ein gerichtliches Abwicklungsverfahren ("winding up by the court") über diese maltesische Gesellschaft beantragt, da diese perspektivisch nicht mehr in der Lage war, ihre Verbindlichkeiten durch bestehende oder eigenständig generierte Mittel zu bedienen.
Dieser Antrag wurde am 13. Mai 2022 vom Gericht positiv beschieden; gleichzeitig wurde ein Insolvenzverwalter bestellt. Mangels Kontrolle wurde die maltesische Gesellschaft zum 13. Mai 2022 entkonsolidiert. Aus der Sicht des Konzerns bestehen zum 31. Dezember 2022 weiterhin Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) mit einem aus den erwarteten Rückflüssen abgeleiteten Nettobuchwert in Höhe von insgesamt 9.145 TEUR, was rund die Hälfte des Nominalbetrags darstellt und deren Ausgleich nun im Rahmen des Insolvenzverfahrens von der Gesellschaft erwartet wird. Mit der Abwicklung des Insolvenzverfahrens wird bis Ende 2024 gerechnet.
Ob und in welcher Höhe für Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) Zahlungsrückflüsse erfolgen, hängt von dem Ergebnis des Insolvenzverfahrens ab. Deshalb ist die Bewertung der Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) in hohem Maße durch die Einschätzungen und ermessensbehafteten Annahmen der gesetzlichen Vertreter beeinflusst. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der betragsmäßigen Höhe der zum 31. Dezember 2022 bilanzierten, als langfristig eingestuften Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) waren Risiken aus rechtlichen Auseinandersetzungen insbesondere im Zusammenhang mit der in Liquidation befindlichen bet-at-home.com Entertainment Ltd. und die Bewertung der Forderungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung für die Prüfung.
Wie im Konzernanhang im Abschnitt IV. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden", im Abschnitt V. "Aufgegebener Geschäftsbereich (IFRS 5)", im Abschnitt VI. "Erläuterungen zu den Posten Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz, der Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Konzerns und im Zusammengefassten Lagebericht im Abschnitt C.1.4 "Finanzielle Risiken" (Abschnitt: "Ausfall von Forderungen ("Kreditrisiko") dargestellt, haben die gesetzlichen Vertreter bei ihren Einschätzungen und Annahmen insbesondere berücksichtigt, dass sich die maltesische bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) in einem maltesischen Insolvenzverfahren befindet, dessen zeitlicher Ablauf und finaler Ausgang sich nur schwer vorhersagen lassen.
Bei juristischen Verfahren wird anhand der dem Vorstand sowie der Rechtsabteilung des Konzerns vorliegenden Informationen und in enger Abstimmung mit den für die bet-at-home.com AG tätigen Rechtsanwälten und Beratern geprüft, ob und in welcher Höhe bilanzielle Vorsorge zu treffen ist.
Die dargestellten Informationen und abgegebenen Erklärungen im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren in Malta einschließlich der Ausführungen zu den zugrunde liegenden Ursachen sowie zu den Auswirkungen auf diesen Abschluss sind in den Abschnitten IV. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden", V. "Aufgegebener Geschäftsbereich (IFRS 5)" und VI. "Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz, der Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Konzerns" des Konzernanhangs und im Abschnitt C.1.4 "Finanzielle Risiken" (Abschnitt: "Ausfall von Forderungen ("Kreditrisiko")") des Zusammengefassten Lageberichts dargestellt.
b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem den von dem Konzern eingerichteten Prozess, der die Erfassung der gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren, die Einschätzung hinsichtlich des Verfahrensablaufs und -ausgangs sowie die zutreffende bilanzielle Darstellung sicherstellt, beurteilt. Zur Beurteilung der zutreffenden Bewertung der vom Insolvenzverfahren betroffenen Forderungen haben wir im Rahmen einer risikoorientierten Auswahl neben vorliegenden Gerichtsentscheidungen insbesondere die von der bet-at-home.com AG vorgelegten Arbeitsergebnisse, Stellungnahmen sowie wahrscheinlichkeitsgewichteten Bewertungsszenarien von für die bet-at-home.com AG tätigen Experten anhand von internen und externen Prüfungsnachweisen plausibilisiert und geprüft.
Darüber hinaus haben wir, neben der Auswertung von externen Rechtsanwaltsbestätigungen zum Verlauf des Insolvenzverfahrens regelmäßig im Jahr 2022 und im Zeitraum danach bis zur Beendigung der Abschlussprüfung Gespräche mit der internen Rechtsabteilung geführt, um uns die aktuellen Entwicklungen und Gründe, die zu den Einschätzungen bezüglich der laufenden Verfahren geführt haben, erläutern zu lassen. Die Erläuterungen und die erhaltenen Informationen und Nachweise haben wir jeweils kritisch hinterfragt und gewürdigt.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
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| ― | die Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum Konzernabschluss nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB und zum Zusammengefassten Lagebericht nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB, |
| ― | die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB sowie der Corporate Governance Bericht gemäß Grundsatz 23 des Deutsche Corporate Governance Kodex (2022), auf die in Abschnitt G. des Zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, und |
| ― | die übrigen Teile des Geschäftsberichts mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. |
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter der bet-at-home.com AG sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder den Geschäftsbetrieb einzustellen, oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der Zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt; |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile; |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns; |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei betathomeKA22.zip (SHA256-Hashwert: 4a4633bd0ef5f23c88149dd0ef761f5fdd93ba1749c0d3146af1fb94d8225b95) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (6-2022) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
scrollen
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| ― | beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Zusammengefassten Lageberichts ermöglichen. |
| ― | beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. Mai 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 22. Dezember 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2006 als Konzernabschlussprüfer der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Zusammengefasste Lagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekannt zu machenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Frederik Hegmanns.
Duisburg, den 1. März 2023
PKF Fasselt
Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Rechtsanwälte
A. Schienstock, Wirtschaftsprüfer
Hegmanns, Wirtschaftsprüfer
das vergangene Geschäftsjahr 2022 war für den bet-at-home.com AG Konzern kein einfaches Jahr. Aufgrund der Herausforderungen, mit denen das Unternehmen konfrontiert war, mussten einschneidende Maßnahmen ergriffen werden. Im Rahmen der strategischen Neuausrichtung erfolgte ein verstärktes Outsourcing mit einer entsprechenden Anpassung kritischer Prozesse.
Anfang 2022 sind die langjährigen Vorstandsmitglieder Franz Ömer und Michael Quatember auf eigenen Wunsch zum regulären Ablauf ihrer Bestellung per Ende Februar 2022 aus dem Vorstand ausgeschieden. Der Aufsichtsrat dankt Ihnen für ihren Einsatz. Der Aufsichtsrat hat Herrn Marco Falchetto per 21. Februar 2022 zum Vorstand der bet-at-home.com AG bestellt.
Angesichts der anhaltenden Pandemielage und gemäß der vom deutschen Gesetzgeber vorgesehenen erweiterten Möglichkeit, virtuelle Hauptversammlungen auch im Jahr 2022 abzuhalten, hat sich der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand dazu entschlossen, die ordentliche Hauptversammlung am 17. Mai 2022 virtuell auszutragen. Sämtliche Beschlussvorschläge, einschließlich der Billigung des Vergütungsberichts und der Neufassung des Vergütungssystems für den Vorstand, wurden mit Stimmenmehrheit angenommen.
Im Jahr 2022 hat der Aufsichtsrat die Entwicklung des bet-at-home.com AG Konzerns begleitet. Er hat seine obliegenden Aufgaben nach Gesetz und Satzung wahrgenommen, die Arbeit des Vorstands der bet-at-home.com AG regelmäßig überwacht und die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft sowie wesentliche Einzelmaßnahmen beratend begleitet.
Der Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG hat im Geschäftsjahr 2022 vier reguläre Sitzungen abgehalten, nämlich am 16. März 2022, am 17. Mai 2022, am 19. Oktober 2022 und am 16. Dezember 2022. Alle regulären Sitzungen fanden mittels Videokonferenzen statt. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben an allen Sitzungen teilgenommen.
Wesentlicher Bestandteil der Aufsichtsratssitzungen war die Berichterstattung des Vorstands zur Geschäftslage mit detaillierten Informationen zur Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie zu Chancen und Risiken der Geschäftsentwicklung, zu den regulatorischen Änderungen und zu möglichen Folgen, zum Stand der Lizenzanträge und von Kundenklagen, zur Entkonsolidierung der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation) nach der Einstellung des Angebots von OnlineCasino sowie zum Outsourcing wesentlicher Unternehmensfunktionen.
Darüber hinaus fanden einige außerordentliche Sitzungen, sowie auch weitere anlassbezogene Abstimmungen und Besprechungen statt, bei denen wesentliche Geschäftsführungsmaßnahmen des Vorstands erörtert wurden.
Bei der Aufsichtsratssitzung am 29. März 2023 wurden der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Zusammengefasste Lagebericht, der Abhängigkeitsbericht, der Vergütungsbericht und die Prüfungshandlungen und -berichte mit dem von der Hauptversammlung am 17. Mai 2022 bestimmten Abschlussprüfer PKF FASSELT Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, Duisburg, besprochen.
Innerhalb des Aufsichtsrats erfolgte ein kontinuierlicher Informations- und Meinungsaustausch, ohne dass Interessenskonflikte aufgetreten wären. Mehrere Beschlüsse wurden im Umlaufverfahren getroffen. Auf die Bildung von Ausschüssen wurde - wie in den Vorjahren - angesichts von nur drei Aufsichtsratsmitgliedern verzichtet.
Der Vorstand hat uns im Berichtszeitraum regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Strategieumsetzung, die Geschäftsentwicklung, die Finanzlage sowie bedeutende Geschäftsvorfälle, wie etwa Gerichts- und Lizenzierungsverfahren und etwaige Risiken informiert. Mit dem Vorstand wurden die strategische Entwicklung, die aktuellen Geschäftszahlen, das Marketingkonzept, steuerliche Fragen, die Entwicklung der Kundenrückforderungen von Spielverlusten und die rechtliche Entwicklung im Wett- und Glücksspielbereich im Allgemeinen sowie laufende Verwaltungs- und Gerichtsverfahren erörtert und diskutiert. Wir konnten uns von der ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäfte überzeugen.
Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde die PKF FASSELT Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, Duisburg, als von der Hauptversammlung am 17. Mai 2022 gewählter Abschlussprüfer mit der Prüfung des Jahresabschlusses der bet-at-home.com AG sowie des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts beauftragt. Die Ergebnisse der Prüfungen wurden mit dem Abschlussprüfer besprochen. Nach Durchführung der Prüfungen erklärte der Abschlussprüfer, dass diese zu keinen Einwendungen geführt haben und dass der Jahresabschluss und der Konzernabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und der Zusammengefasste Lagebericht geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen wurden.
Der geprüfte Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie der Zusammengefasste Lagebericht haben dem Aufsichtsrat nebst den Prüfungsberichten vorgelegen. Der Aufsichtsrat hat den Berichten selbst geprüft und am 29. März 2023 mit dem Abschlussprüfer eingehend erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete dabei ausführlich sowohl über das Ergebnis seiner Prüfungen, als auch über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagement bezogen auf den Rechnungslegungsprozess. Alle Fragen des Aufsichtsrats wurden von Vorstand und Abschlussprüfer umfassend beantwortet.
Nach Erörterung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts stimmte der Aufsichtsrat den Berichten des Abschlussprüfers und den Ergebnissen seiner Prüfungen zu, erhob nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfungen keine Einwendungen und billigte den Jahres- und den Konzernabschluss. Der Jahresabschluss der bet-at-home.com AG ist damit festgestellt.
Ferner hat der Abschlussprüfer den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG ("Abhängigkeitsbericht") für das Geschäftsjahr 2022 geprüft. Der Vorstand hat im Hinblick auf die Mehrheitsbeteiligung der Betclic Everest Group SAS, Paris, an der bet-at-home.com AG den Abhängigkeitsbericht erstellt, aus dem hervorgeht, welche Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen im Sinne von § 312 Abs.1 AktG getätigt wurden.
Aufgrund der Prüfung des Abhängigkeitsberichts sowie des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 und der dabei gewonnenen Erkenntnisse hat der Abschlussprüfer die Überzeugung erlangt, dass der Abhängigkeitsbericht die nach § 312 Abs. 1 AktG vorgeschriebenen Angaben enthält und dass die Berichterstattung einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaftslegung entspricht.
Da gegen den Abhängigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2022 nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen zu erheben waren, hat der Abschlussprüfer den in § 313 Abs. 3 AktG vorgeschriebenen Bestätigungsvermerk mit folgendem Wortlaut erteilt:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."
Der Abhängigkeitsbericht sowie der hierzu erstellte Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig ausgehändigt worden. Der Aufsichtsrat hat diese Unterlagen selbst geprüft und bei der Sitzung am 29. März 2023 mit dem Abschlussprüfer erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete über das Ergebnis seiner Prüfung. Fragen des Aufsichtsrats wurden von Vorstand und Abschlussprüfer beantwortet.
Dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer schloss sich der Aufsichtsrat an. Der Aufsichtsrat erhob nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts. Die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts ist unter der Bilanz des Jahresabschlusses und im Anhang zum Konzernabschluss wiedergegeben.
Vorstand und Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG verstehen gelebte Corporate Governance Praktiken als verantwortungsbewusste Unternehmensleitung und -kontrolle mit hohen internationalen Standards und zentraler Bedeutung für erhöhte Transparenz gegenüber den Aktionären.
Die aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung sowie die Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 und in der Fassung vom 28. April 2022 sind auf der Webseite der bet-at-home.com AG unter https://www.bet-at-home.ag/de/corporategovernance abrufbar. Weitere Informationen zu Corporate Governance - wie etwa die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, die Vergütungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat, sowie die Erklärungen zur Unternehmensführung der vorherigen Geschäftsjahre -stehen zudem auf der Internetseite unter https://www.bet-at-home.ag/de/corporategovernance zur Verfügung.
Abschließend möchte ich im Namen des Aufsichtsrats dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dank und Anerkennung für ihr hohes persönliches Engagement und Verantwortungsbewusstsein im herausfordernden, vergangenen Geschäftsjahr aussprechen. Unser besonderer Dank gilt den Kundinnen und Kunden und vor allem den Aktionärinnen und Aktionären der bet-at-home.com AG für das uns entgegengebrachte Vertrauen.
Düsseldorf, im März 2023
Der Aufsichtsrat
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