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Blue Cap AG

AGM Information May 25, 2023

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AGM Information

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Finanzbericht: 32455919

Blue Cap AG

München

Mitteilung gemäß §§264 HGB Abs. 3; 264b HGB für 2022

Gesellschafterbeschluss

der

Uniplast Knauer GmbH & Co. KG, Dettingen a.d.E

Alleinige Gesellschafterin der Uniplast Knauer GmbH & Co. KG, Dettingen a.d.E., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart, HRA 724062, ist:

Knauer-Uniplast Management GmbH, Im Handelsteich 18, 72581 Dettingen a.d.E.,

Amtsgericht Stuttgart, HRB 766913

Unter Verzicht auf die Einhaltung aller gesetzlicher und satzungsgemäßer Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung wird eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgehalten.

Die Gesellschafterversammlung fasst folgenden Beschluss:

1. Es wird festgestellt, dass für die Uniplast Knauer GmbH & Co. KG die Voraussetzungen des § 264 b HGB für das Geschäftsjahr 2022 vorliegen.

2. Die Gesellschafterin der Uniplast Knauer GmbH & Co. KG stimmt hiermit der Nichtanwendung der §§ 325 bis 329 HGB bzgl. der Vorschriften zur Offenlegung des Jahresabschlusses 2022 zu.

Dettingen, den 19. Januar 2023

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Knauer-Uniplast Management GmbH
vertreten durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer
Andreas Doster

Blue Cap Asset Management GmbH

München

Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Nach Zustimmung aller Gesellschafter macht die Blue Cap Asset Management GmbH von den Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB dahingehend Gebrauch, dass sie auf die Aufstellung eines Lageberichts und die Offenlegung des Jahresabschlusses gem. § 325 HGB für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 verzichtet.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Blue Cap AG, München, registriert am Amtsgericht München unter HRB 162137, zum 31.12.2022 einbezogen. Die Befreiung wird im Anhang dieses Konzernabschlusses angegeben.

Die Blue Cap AG ist gegenüber der Blue Cap Asset Management GmbH aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages zur Verlustübernahme nach § 302 AktG verpflichtet.

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München, den 20.02.2023

Neschen Coating GmbH

München

Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Nach Zustimmung aller Gesellschafter macht die Neschen Coating GmbH von den Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB dahingehend Gebrauch, dass sie auf die Aufstellung eines Lageberichts und die Offenlegung des Jahresabschlusses gem. § 325 HGB für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 verzichtet.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Blue Cap AG, München, registriert am Amtsgericht München unter HRB 162137, zum 31.12.2022 einbezogen. Die Befreiung wird im Anhang dieses Konzernabschlusses angegeben.

Die Blue Cap AG ist gegenüber der Neschen Coating GmbH aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages zur Verlustübernahme nach § 302 AktG verpflichtet.

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München, den 13.12.2022

Filmolux Deutschland GmbH

München

Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Nach Zustimmung aller Gesellschafter macht die Filmolux Deutschland GmbH von den Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB dahingehend Gebrauch, dass sie auf die Aufstellung eines Lageberichts und die Offenlegung des Jahresabschlusses gem. § 325 HGB für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 verzichtet.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Blue Cap AG, München, registriert am Amtsgericht München unter HRB 162137, zum 31.12.2022 einbezogen. Die Befreiung wird im Anhang dieses Konzernabschlusses angegeben.

Die Blue Cap AG ist gegenüber der Filmolux Deutschland GmbH aufgrund der bestehenden Gewinnabführungsverträge direkt oder indirekt zur Verlustübernahme nach § 302 AktG verpflichtet.

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München, den 13.12.2022

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