Annual / Quarterly Financial Statement • Jun 12, 2023
Annual / Quarterly Financial Statement
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Finanzbericht: 32549286
Gigaset AG
Mit dem innovativen Tischtelefon Fusion erweitert Gigaset die Grenzen der Business-Telefonie.
Fusion ist eine Kombination aus Tischtelefon, DECT-Basisstation, PBX-Telefonanlage und Smart Home Basis. Mit seiner Funktionsvielfalt ist das Gerät ideal geeignet für kleine Büros, Arztpraxen, Kanzleien, Agenturen und das anspruchsvolle Homeoffice.
Integrierte Schnittstellen schaffen maximale Flexibilität bei der Anbindung externer Geräte.
Noch vor dem Launch wurde das Gigaset Fusion zusammen mit der eigens entwickelten Web UI im Mai 2022 mit dem iF Design Award 2022 ausgezeichnet.
Marktstart war im November 2022. Szenische Details liefert der Produkttrailer.
Die Gigaset AG ist ein international agierendes Unternehmen im Bereich der Kommunikationstechnologie. Der Hauptsitz des Unternehmens ist Bocholt, Deutschland. Hier findet zugleich auch die hochautomatisierte Fertigung des Unternehmens statt. Weitere Niederlassungen sind in München, Deutschland, der Entwicklungsstandort in Wroclaw, Polen sowie in zehn weiteren Ländern. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 beschäftige das Unternehmen 857 Mitarbeiter und unterhielt Vertriebsaktivitäten in 53 Ländern.
Gigaset ist auf operativer Ebene in den Bereichen Phones, Smartphones, Smart Home und Professional tätig. Regional betrachtet operiert das Unternehmen in Deutschland, Europa (ohne Deutschland) und dem Rest der Welt. Die umsatzstärksten und bedeutendsten Märkte für Gigaset bilden dabei neben Deutschland die europäischen Märkte Frankreich, Italien, Schweiz, Niederlande und Spanien (EU6).
Der Produktbereich Phones beschäftigt sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von schnurgebundenen und schnurlosen DECT-Telefonen für Privatkunden. Die Herstellung nahezu aller DECT-Produkte für den Produktbereich Phones erfolgt in der eigenen Fertigung in Bocholt, Deutschland. Gigaset bietet seinen Kunden ein breites Portfolio auf verschiedenen Preispunkten und unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen an.
Seit 2016 ist Gigaset im Smartphone-Geschäft. Seitdem hat sich das Unternehmen im mittleren Preissegment mit verschiedenen Produkten für Beruf und Privat positioniert. Aufgrund der flexiblen Produktionsmöglichkeiten im Werk Bocholt adressiert das Unternehmen zunehmend B2B-Kunden, um das Smartphone-Geschäft jenseits des klassischen B2C-Portfolios auszubauen. Gigaset zählt laut einer Umfrage von Telecom Handel in Deutschland inzwischen mit Platz 7 zu den besten Smartphone Herstellern.
Seit 2012 ist Gigaset im Bereich Smart Home aktiv. Das Unternehmen bietet verschiedene Lösungen in den Bereichen Sicherheit, Komfort und Energie an sowie im Segment Pflege zur Unterstützung von älteren und hilfsbedürftigen Personen. Das Portfolio richtet sich dabei primär an Anwender im privaten Bereich. Gigaset setzt auf ein modulares, sensorbasiertes System, das es dem Nutzer ermöglicht, die Produkte auf seine individuellen Bedürfnisse abgestimmt anzuwenden. Der Softwarebasierte Cloud-Ansatz ermöglicht es, via Smartphone über verschiedene Ereignisse und Events im Zuhause informiert zu werden. Datensicherheit und Komfort werden durch eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Systems sowie einem Server-Hosting in Deutschland bestmöglich sichergestellt.
Mit dem Bereich Professional bedient Gigaset seit 2011 B2B-Firmenkunden. Die Produkte in diesem Bereich umfassen DECT-IP Single- und Multizellen-Systeme sowie DECT-basierte stationäre und mobile Telefone. Gigaset vertreibt seine Produkte einerseits unter der Produktlinie PRO, andererseits direkt via OEM (Original Equipment Manufacturer). Die DECT-IP-Lösungen von Gigaset können auf Grund der großen Interoperabilität hinter zahlreichen Telefonanlagen eingesetzt werden und decken den gesamten Unified Communications Markt von Kleinstinstallationen bis hin zu Enterprise-Lösungen ab.
Ziel des Vorstands ist es, das Unternehmen zu einem integrierten Hardware-, Software- und Servicedienstleister auf einer voll integrierten Lösungsbasis innerhalb eines Eco-Systems auszubauen. Die Verteidigung von Marktanteilen im Kerngeschäft Phones bildet dabei ein Standbein, während über die Produktbereiche Smartphones, Smart Home und Professional mittelfristig substantielles, profitables Wachstum generiert werden soll.
Die Entwicklung des Konzerns und der Gigaset AG wurde im Jahr 2022 durch das Management anhand verschiedener finanzieller Leistungsindikatoren auf monatlicher Basis analysiert und gesteuert. Der Gigaset Konzern ist weltweit nach regionalen Vertriebspunkten aufgestellt. Für die Überwachung des operativen Geschäfts im Konzern spielten die Analyse des Umsatzes, EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern, Abschreibungen und Wertminderungen) sowie der Free Cashflow auf Konzernebene eine zentrale Rolle. Operative Kosten wurden detailliert nach Kostenarten und verursachenden Kostenstellen analysiert und gesteuert. Für die verlässliche Analyse der Liquiditätsentwicklung ist konzernweit eine integrierte Finanzplanung (GuV, Bilanz, Cashflow) implementiert. Darüber hinaus ist das Risikomanagement integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse und Unternehmensentscheidungen. Die Steuerung der Gigaset AG als Einzelgesellschaft erfolgte auf Basis des handelsrechtlichen Ergebnisses.
Die wesentlichen nicht finanziellen Leistungsindikatoren für Gigaset sind unverändert:
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| ― | Forschung und Entwicklung |
| ― | Umwelt und Nachhaltigkeit |
| ― | Mitarbeiter |
Auf Grund der hohen Priorität dieser Faktoren für den Gigaset Konzern sowie die Gigaset AG werden diese ausführlich in den folgenden Abschnitten "Forschung und Entwicklung", "Umwelt und Nachhaltigkeit" sowie "Mitarbeiter" dargestellt.
Das Forschungs- und Entwicklungsprogramm von Gigaset konzentriert sich vor allem auf die Weiterentwicklung und Verbesserung des Angebots in den vier verschiedenen Produktbereichen. Forschung und Entwicklung nehmen eine Schlüsselrolle im Bereich der Produktinnovation ein, wobei der Fokus auf technische Aspekte gelegt wird. Im Gigaset-Portfolio erfolgt auf Grund der zunehmenden Digitalisierung eine zunehmende Verschiebung der operativen Ausrichtung des Unternehmens vom reinen Hardware-Hersteller hin zu einem integrierten Lösungsanbieter Zuhause, bei der Arbeit und unterwegs.
Im Geschäftsjahr 2022 hat Gigaset Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Höhe von EUR 24,8 Mio getätigt und damit rund 25 % mehr in zukünftige Produkte und Technologien investiert als noch im Vorjahr. An Entwicklungskosten sind insgesamt EUR 17,0 Mio unter den sonstigen immateriellen Vermögenswerten (EUR 16,1 Mio) und Sachanlagen (EUR 1,0 Mio) aktiviert worden. Daraus ergibt sich eine Aktivierungsquote in Höhe von 68,6 %. Die planmäßigen Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten betragen im Geschäftsjahr EUR 8,0 Mio. Die Gigaset AG, in ihrer Funktion als Holdinggesellschaft, weist selbst keine Forschungs- und Entwicklungskosten im Geschäftsjahr aus.
Gigaset berücksichtigt die Grundsätze der nachhaltigen Schonung der Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen der Menschen. Am Produktionsstandort in Bocholt werden Produkte nach gängigen Umwelt- und Qualitätsanforderungen gefertigt. Umweltgerechtes Handeln spiegelt sich auch im Umgang mit Energie im Werk Bocholt wider. Diese wird seit 2020 aus grünem Strom gespeist. Im Bereich der Ökonomie stellt die Gesellschaft die Einhaltung von umweltbezogenen (ISO 14001) Standards in der Wertschöpfungskette, mit der entsprechenden Auswahl der Lieferanten nach Anforderungsprofil, sicher.
Das Unternehmen verfolgt verschiedene Maßnahmen, um seinen ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören: Recycling, CO 2-Reduktion, CO 2-Kompensation, klimaneutrale Verpackungen für einzelne Produkte, Wiederaufforstungsprojekte, der zunehmende Verzicht auf Plastik sowie ein Reparatur-Angebot für alle Produkte.
Seit 2017 publiziert das Unternehmen einen Corporate Social Responsibility Report und entspricht damit der Nachhaltigkeitsberichterstattung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex. Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der GRI-Standards (Global Reporting Initiative-Standards). Diese repräsentieren eine international anerkannte Praxis für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu verschiedenen ökonomischen, ökologischen und sozialen Faktoren.
Im Jahr 2022 sind insgesamt 56 Mitarbeiter aus dem Gigaset Konzern ausgetreten. Davon 25 durch vorzeitige Pensionierungen, Arbeitgeberkündigungen, Aufhebungsverträge, Beendigungen wegen Erwerbsunfähigkeitsrente und den Auslauf befristeter Verträge. Darüber hinaus sind 8 Mitarbeiter im Rahmen einer individuellen Altersteilzeitvereinbarung nach Beendigung der passiven Phase aus dem Unternehmen ausgetreten.
Ferner sind 20 Mitarbeiter durch Eigenkündigung ausgetreten und drei Mitarbeiter sind verstorben. Insgesamt konnte Gigaset 45 neue Mitarbeiter für das Unternehmen gewinnen. Die Anzahl der Mitarbeiter in den Landesgesellschaften reduzierte sich zum Stichtag 31. Dezember 2022 von 230 auf 215 Mitarbeiter. Gigaset hatte zum Geschäftsjahresende 2022 insgesamt 857 Mitarbeiter.
Gigaset positioniert sich auf dem Markt als internationales Kommunikationsunternehmen, mit klaren Stärken im Bereich Technologie, Produkte und digitale Dienste. Die internationale Ausrichtung aller Standorte schafft für Gigaset eine gute Position im Wettbewerb um die besten Arbeitskräfte. Betrachtet man nur die Abgänge, die sich auf Grund eines freiwilligen Ausscheidens aus dem Konzern ergeben haben, beträgt die Fluktuationsrate für das Jahr 2022 5,4 %. Im Vorjahr lag der Wert bei 3,2 %.
Auf Grund der Unternehmensstrategie und auch durch die Ausweitung der Geschäftstätigkeit in den Geschäftsbereichen Smartphones, Smart Home und Professional sowie durch die Verlagerung von Vertriebskanälen in den Online-Bereich, ergeben sich verschiedene Bedarfe an Arbeitskräften. Diese Bedarfe können in Einzelfällen durch eigene Mitarbeiter (Potenzialträger oder Auszubildende) gedeckt werden.
Es muss zusätzlich aber auch Personal durch externe Mitarbeiterrekrutierung (v.a. über Stellenbörsen und Personalvermittler) gewonnen werden. Zudem erfolgte eine Abdeckung von vornehmlich angelernten Tätigkeiten durch Leiharbeitnehmer, die dem Unternehmen in einem stark saisonal geprägten Absatzmarkt die betriebswirtschaftlich notwendige Flexibilität ermöglichen.
Am 20. April 2022 informiert das Unternehmen darüber, dass Gigaset seitens des renommierten Plus X Award mit der Auszeichnung "Fachhandelsmarke des Jahres 2022" ausgezeichnet wurde. Der Plus X Award ist der weltweit größte Innovationspreis für Technologie, Sport und Lifestyle. Mit der Sonderauszeichnung "Fachhandelsmarke des Jahres" werden Unternehmen gewürdigt, die sich in besonderem Maße im Bereich der Zusammenarbeit mit dem Handel verdient gemacht haben.
Am 2. Mai informierte das Unternehmen darüber, dass es mit vier iF Design Awards prämiert wurde. Die Auszeichnungen gingen an die neue Comfort 500 Serie, das UC-Mobilteil ION, ein innovatives multifunktionales Tischtelefon, das Ende des Jahres 2022 auf den Markt kam, sowie das User Interface Gigaset OS. Der iF Design Award ist einer der renommiertesten Designpreise weltweit. Er wird vom International Forum Design in Deutschland verliehen, das seit 1953 die innovativsten Produkte der Welt bewertet. Der Fokus liegt dabei auf der Verbindung von Ästhetik und Funktionalität. Entsprechend ist auch die Jury des diesjährigen iF Design Awards zusammengesetzt.
Am 27. Juli 2022 informierte die Gigaset AG darüber, dass der Aufsichtsrat der Gigaset AG Dr. Magnus Ekerot (53) für drei Jahre zum neuen CEO und Vorsitzenden des Vorstands der Gesellschaft bestellt hat. Dienstbeginn für Dr. Ekerot als CEO war der 1. November 2022. Der Vorstandsvorsitz wurde zum 1. Januar 2023 von Klaus Weßing übergeben.
Am 6. Oktober 2022 informierte das Unternehmen darüber, dass es aufgrund seines kundenorientierten Service mit dem Plus X Award in der Kategorie "Höchste Kundenzufriedenheit 2022" ausgezeichnet wurde.
Am 18. November 2022 informierte die Gigaset AG darüber, dass eine veränderte Informationslage sowie eine aktuelle Bewertung des Geschäftsverlaufs in 2022 den Vorstand der Gigaset AG zu einer Anpassung der bisherigen Unternehmensprognose veranlasst haben. Wurde ursprünglich ein leichter Anstieg im Umsatz und EBITDA gegenüber Vorjahr sowie einen moderat positiven Free Cashflow prognostiziert, so wurde in der Anpassung von einem Umsatzanstieg ausgegangen, der zwischen EUR 235 Mio und EUR 250 Mio liegen sollte (2021 EUR 217,1 Mio). Grund hierfür waren eine kurzfristig verbesserte Materialverfügbarkeit sowie erste positive Effekte aus Verkaufspreisanpassungen. Beim EBITDA wurde in der Anpassung ein Ergebnis unter Vorjahresniveau im Bereich von EUR 6 Mio bis EUR 15 Mio erwartet (2021 EUR 16,5 Mio). Anlass hierfür waren steigende Materialkosten aufgrund der Abwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar. Ebenso beeinflussen Inflationseffekte die Kostenseite negativ. Der im Ausblick angenommene moderat positive Free Cashflow für 2022 wurde unverändert bestätigt. Hier wurde ein Ergebnis zwischen EUR 0,1 Mio und 3 Mio erwartet (2021 minus EUR 14,2 Mio).
Die für das Jahr 2022 ursprünglich erwartete Erholung der Wirtschaft von den Auswirkungen der Coronapandemie ist durch den Angriff Russlands auf die Ukraine ausgebremst worden. Als Antwort auf die Sanktionen des Westens hat Russland die Versorgung Europas mit preiswertem Gas massiv reduziert. In der Folge stiegen hier die Preise für Energie und Lebensmittel rasant, und die Inflation in Deutschland erreichte laut Statista mit gut zehn Prozent im vierten Quartal den höchsten Stand seit Anfang der 1980er Jahre. Das dämpfte allgemein die Nachfrage und sorgte für ein unerwartet rasches Ende der Niedrigzinspolitik.
Obwohl sich die Auswirkungen der Pandemie in den meisten Ländern abgeschwächt haben, beeinträchtigen die anhaltenden Infektionswellen weiterhin die Wirtschaftstätigkeit, insbesondere in China. Lieferengpässe bei Rohstoffen und Zwischenprodukten bremsen die globale Wirtschaft nach wie vor aus. Laut Schätzung des Internationalen Währungsfonds (IWF) vom Januar 2023 verbesserte sich die globale Wirtschaftsleistung im Gesamtjahr 2022 nur noch um 3,4 % - nach einem Plus von 6,2 % im Jahr 2021. Die entwickelten Volkswirtschaften erzielten demnach ein Wachstum von 2,7 % -eine Halbierung gegenüber 2021 (Vj. 5,4 %). Die Wirtschaft der Schwellen- und Entwicklungsländer nahm um insgesamt 3,9 % zu (Vj. 6,7 %), die der EU um 3,7 % - nach 5,5 % im Vorjahr.
Die wichtigsten Absatzmärkte von Gigaset sind neben Deutschland auch weiterhin Frankreich, Italien, die Niederlande, Spanien und die Schweiz (EU6). Die stark exportabhängige deutsche Wirtschaft wuchs im vergangenen Jahr nach IWF-Schätzung lediglich um 1,9 %, nachdem das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ein Jahr zuvor trotz des Einflusses der Coronapandemie noch um 2,6 %
zugenommen hatte. Die wirtschaftliche Entwicklung war dabei wesentlich vom Krieg in der Ukraine und den damit zusammenhängenden Herausforderungen, insbesondere mit Blick auf die Energieversorgung, geprägt. Trotz Lieferkettenengpässen, Handels- und Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland und schließlich des Einstellens russischer Gaslieferungen Ende August hat sich die deutsche Wirtschaft nach Einschätzung des Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung insgesamt als widerstandsfähig erwiesen. Die Wirtschaft Frankreichs kam laut IWF auf ein Wachstum von 2,6 % (Vj. 6,8 %), Italien legte um 3,9 % (Vj. 6,7 %) zu und Spanien um 5,2 % (Vj. 5,5 %). Die Wirtschaft der Niederlande stieg laut WKO Statistik um 4,4% (Vj. 4,9 %) und die der Schweiz um 2,2 % nach 4,2 % in 2021.
Der europäische Markt für Schnurlostelefone ist gemäß GfK bei Betrachtung der sechs Länder Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Großbritannien und Spanien im Jahr 2022 um - 24,3 % in Stückzahlen sowie um -17,7 % beim Umsatz gegenüber 2021 geschrumpft. Dabei konnte Gigaset seinen Marktanteil bezogen auf Stückzahl im Marktsegment Standard Phones auf 43 % sowie im Marktsegment für Easy Use Phones auf 48 % erfolgreich ausbauen. Im Marktsegment Design Phones konnte Gigaset seinen Marktanteil bezogen auf Stückzahlen auf 58 % steigern.
Im Jahr 2022 wurden nach einer Prognose von Statista weltweit rund 1,24 Milliarden Smartphones verkauft. Nachdem in 2021 1,36 Milliarden Geräte verkauft wurden, entspricht das einem Rückgang von rund 8,82 %. In Deutschland ist der Absatz in 2022 ebenfalls von 22,2 Millionen in 2021 auf 21,6 Millionen gesunken.
Statista sieht sowohl weltweit wie auch in Deutschland weiteres Wachstum für Smart Home bis 2025. Der weltweite Umsatz soll in 2025 auf EUR 182,4 Mrd anwachsen. In Deutschland, dem für Gigaset relevanten Markt für Smart Home, wird immerhin von EUR 9,6 Mrd in 2025 ausgegangen. Statista unterteilt die Gesamtentwicklung des potentiellen Marktes dabei in sechs Kategorien: Home Entertainment, Smarte Haushaltsgeräte, Energy Management, Vernetzung und Steuerung, Komfort und Licht sowie Gebäudesicherheit. Gigaset ist im weitesten Sinne in drei der Kategorien vertreten und bietet Produkte für Gebäudesicherheit, Energy Management sowie Komfort und Licht an. Damit reduziert sich das mögliche, erwartete Wachstum in den von Gigaset adressierten Bereichen bis 2025 in der Welt auf EUR 57,4 Mrd und EUR 3,4 Mrd in Deutschland. Weiterhin geht Statista davon aus, dass im Jahr 2025 weltweit 478,2 Millionen Haushalte Smart Home Lösungen nutzen werden. In Deutschland werden es 23,2 Millionen Haushalte sein.
Die steigende Nachfrage nach mobilen bzw. Homeoffice-Arbeitsplatzausstattungen, gepaart mit Technologien wie DECT, WiFi und Bluetooth, hat in vielen Bereichen für eine Stabilisierung der Umsätze gesorgt. Einer Analyse von MZA Consultants nach ist der Trend zu cloudbasierten Anlagen weiterhin steigend und somit auch ein Anstieg von unabhängigen SIP-Endgeräten im Vergleich zum Vorjahr zu erkennen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 sind durch die Folgen der Coronapandemie und dem Krieg in der Ukraine weiterhin Lieferengpässe in fast allen Wirtschaftsbereichen durch die unzureichende Versorgung mit Halbleitern aufgetreten, was zu weltweiten Lieferverzögerungen und Preisanpassungen geführt hat, von denen auch Gigaset betroffen war.
Der unverändert insgesamt rückläufige Markt war in 2022 zusätzlich durch Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung geprägt. In diesem Markt ist der Umsatz im Bereich Phones im Jahr 2022 um 13,2 % auf EUR 158,7 Mio gestiegen. Gigaset hat weiterhin seine Marktführerschaft im Kernmarkt Europa (EU6) verteidigt. Der Marktanteil von Gigaset lag GfK Angaben zufolge Ende 2022 in EU6 bezogen auf Umsatz bei 45 % (Vj. 39 %) und bezogen auf Stückzahlen bei 44 % (Vj. 38 %). In Großbritannien, Deutschland, Frankreich sowie Italien konnte Gigaset seinen Marktanteil bezogen auf die Stückzahlen weiter ausbauen.
Mit den beiden neuen rugged Modellen GX4 und GX6, welche im Q4 2022 gelauncht wurden, stellte sich Gigaset breiter auf. So konnte neben den beiden Standard Modellen GS5 und GS5 Lite ein weiteres Kundenfeld, insbesondere im OEM und B2B Bereich gewonnen werden. Dies führte dazu, dass Gigaset mit EUR 18,8 Mio Umsatz in Jahr 2022 einen Zuwachs von 3,3 % im Vergleich zum Vorjahr erreichte.
Im Geschäftsjahr 2022 hat sich der Umsatz auf EUR 1,5 Mio stabilisiert (Vj. EUR 1,5 Mio). Der Umsatz wurde hauptsächlich in den Kernmärkten Deutschland, Schweiz und Niederlande realisiert. Ein Umsatzanstieg war auch direkt im Gigaset eShop zu verzeichnen; dieser erhöhte sich gegenüber 2021 um rund 8 %.
Gigaset ist im vergangenen Jahr weitere Kooperationen mit B2B-Partnern eingegangen. So ist das Unternehmen nun Partner auf der Home Connect Plus Plattform, die von Bosch betrieben wird. Mit Stadtritter konnte eine professionelle Alarmaufschaltzentrale als Partner gewonnen werden. Im Bereich der altersgerechten Assistenzsysteme konnte mit BeHome ein neuer Vertriebspartner unter Vertrag genommen werden. Gigaset kann dadurch, neben dem etablierten B2C-Vertriebsweg, künftig gemeinsam mit großen Partnern Kunden auch via B2B2C adressieren.
Die Lage der Weltwirtschaft im Geschäftsjahr 2022 hat die Dominanz der DECT-Multizellen-Technologie als bevorzugte Wahl für schnurlose Geschäftstelefonie in Westeuropa nur leicht beeinflussen können, -3 % im Vergleich zum ersten Halbjahr 2021 bezogen auf die Geräteanzahl.
Gegen den Trend konnte in Deutschland, dem größten DECT Markt in Europa, ein leichter Anstieg im Business DECT Bereich verzeichnet werden. Im gleichen Zeitraum konnte Gigaset als Lieferant von DECT-Multizellen-Schnurlostelefonen mit 25 % den zweitgrößten Marktanteil in Westeuropa nach Angaben von MZA Consultants stabilisieren. Mit dem größten Umsatzanteil bleibt der deutsche Markt für Gigaset nach wie vor an erster Stelle, gefolgt von Frankreich, Italien und den Niederlanden. Der Bereich Professional erzielte im vergangenen Jahr einen Gesamtumsatz von EUR 62,3 Mio (Vj. EUR 57,2 Mio) und erzielte damit ein Wachstum von 8,9 %.
Mit Beginn der Invasion Russlands in die Ukraine im Februar 2022 ist auch Gigaset indirekt (Energie- und Materialverfügbarkeit sowie starker Anstieg der Inflation) als auch direkt über die russische Konzerngesellschaft betroffen. Bezogen auf die geringe Umsatz- und Ergebnisbedeutung für den Gigaset Konzern sind keine signifikanten Effekte auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage eingetreten.
Der Gigaset Konzern hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 insgesamt Umsatzerlöse in Höhe von EUR 241,3 Mio (Vj. EUR 217,1 Mio) erzielt. Der Anstieg der Umsatzerlöse in Höhe von 11,1 % bzw. EUR 24,2 Mio im Vergleich zum Vorjahr ist auf eine leichte Entspannung bei der Vormaterialversorgung in Verbindung mit durch Gigaset am Markt platzierten Preiserhöhungen zurückzuführen, und liegt damit deutlich über der ursprünglichen Prognose, welche einen leichten Anstieg des Umsatzes zu 2021 besagte.
Während im ersten Halbjahr 2022 die Vormaterialversorgung, insbesondere bei Halbleitern, noch angespannt war, konnte im zweiten Halbjahr 2022 Entspannung bei der Materialverfügbarkeit vernommen werden. Dementsprechend wurde im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres ein Umsatzanstieg von 1,4 % zum Vorjahr verzeichnet. Der Umsatz im dritten Quartal stieg bereits um 8,5 %, verglichen mit dem Vorjahresquartal. Im vierten Quartal 2022 konnte im Zuge des Weihnachtsgeschäfts der Umsatz gegenüber dem Vorjahr um 29,1 % gesteigert werden, was sich im Gesamtjahr 2022 in einer positiven Entwicklung mit 11,1 %, gegenüber dem Vorjahr, niederschlägt.
Maßgeblich verantwortlich für die positive Entwicklung im zweiten Halbjahr war das Kernsegment Phones, welches allerdings im ersten Halbjahr noch einen Umsatzrückgang von 10,0 % zum Vorjahr verzeichnete. Der Bereich performte dann aber im dritten Quartal 2022 mit 31,3 % und mit 40,4 % im vierten Quartal überdurchschnittlich gut. Die Entwicklungen im Bereich Phones waren auf die Vormaterialverfügbarkeit im Berichtsjahr zurückzuführen. Im zweiten Halbjahr konnte durch die bessere Versorgung mit Materialien der Auftragsrückstand aufgearbeitet werden.
Das Geschäftsfeld Smartphones verzeichnete hingegen im ersten Halbjahr 2022 einen Zuwachs von 17,2 % gegenüber dem Vorjahr. Der Bereich profitierte hier vom guten B2B Projektgeschäft. Im dritten Quartal hat sich der Umsatz mit 35,8 %, verglichen zum Vorjahr, stark negativ entwickelt, konnte aber im vierten Quartal 2022 mit dem Launch der neuen Produkte auf 10,4 % zulegen.
Der Smart Home Bereich entwickelte sich im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres mit 15,3 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum negativ. Im dritten und vierten Quartal konnten mit 21,3 % bzw. 10,3 % Umsatzzuwächse, verglichen zum Vorjahreszeitraum, erzielt werden. Gigaset hat die Entwicklung des Geschäftsbereichs im zweiten Halbjahr insbesondere durch gezielte Aktionen zum Thema "Energiesparoffensive" positiv beeinflussen können.
Der Produktbereich Professional entwickelte sich vor allem im ersten Halbjahr mit einem Umsatzanstieg zum Vorjahr in Höhe von 31,3 % stark positiv. Ausschlaggebend dafür war, dass die Produktion und der Absatz auf den Geschäftsbereich Professional fokussiert wurde um Auftragsrückstände aus dem Vorjahr abzubauen. Im dritten Quartal des Geschäftsjahres sank der Umsatz um 19,5 % aufgrund eines überdurchschnittlichen starken Vorjahresquartal, während im Vergleich zum Vorjahreszeitraum der Umsatz im vierten Quartal wieder um 8,8 % anstieg.
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| Umsatzerlöse in EUR Mio |
2022 | 2021 | Veränderung in % |
|---|---|---|---|
| Phones | 158,7 | 140,2 | 13,2 |
| Smartphones | 18,8 | 18,2 | 3,3 |
| Smart Home | 1,5 | 1,5 | 0,0 |
| Professional | 62,3 | 57,2 | 8,9 |
| Gigaset Total | 241,3 | 217,1 | 11,1 |
Die Umsatzerlöse nach Ländern werden im Rahmen der Segmentberichterstattung sowohl nach empfangenden Einheiten als auch nach dem Sitz der jeweiligen Gesellschaften ("Sitzland") berichtet.
Die Umsatzerlöse nach empfangenden Einheiten stellen die Umsatzerlöse, die in die jeweiligen Regionen fakturiert werden, dar - und zwar unabhängig von dem Sitz der rechnungsstellenden Einheit. Stellt beispielsweise eine deutsche Gesellschaft eine Rechnung in die Niederlande, dann wird dieser Umsatz bei der Darstellung nach empfangenden Einheiten der Region "EU - Europäische Union (ohne Deutschland)" zugewiesen. Die Umsatzerlöse nach empfangenden Einheiten stellen sich für die einzelnen Regionen wie folgt dar:
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| Umsatzerlöse in EUR Mio |
2022 | 2021 1 | Veränderung in % |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 120,8 | 105,6 | 14,4 |
| EU (ohne Deutschland) | 85,6 | 80,7 | 6,1 |
| Rest der Welt | 34,9 | 30,8 | 13,3 |
| Gigaset Total | 241,3 | 217,1 | 11,1 |
Die Zurechnung zu den einzelnen geographischen Bereichen erfolgt für die laufende Segmentberichterstattung im Konzern zusätzlich noch nach dem Sitzland der jeweiligen legalen Einheit. Stellt beispielsweise eine deutsche Gesellschaft eine Rechnung in die Niederlande, dann wird dieser Umsatz für die Darstellung nach dem Sitzland der Region "Deutschland" zugewiesen.
Mit dem Geschäftsjahr 2022 sind erste im Ausland ansässige Vertriebsgesellschaften des Gigaset Konzerns auf das Direktgeschäft-Modell umgestellt worden. Der vollständige Umstieg wird im Geschäftsjahr 2023 sukzessive vorgenommen. Dadurch beliefert die deutsche Gigaset Communications GmbH die Endkunden im Ausland direkt, sodass die ausländischen Vertriebsgesellschaften auf ein Umsatzvermittlungsgeschäft umgestellt werden und dadurch keine direkten Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Telekommunikationsprodukten mehr erzielen. Infolgedessen werden die Umsatzerlöse bei der Zurechnung nach Sitzland sukzessive der Region Deutschland zugeordnet, was den Vergleich zum Vorjahr beeinträchtigt. Die Umsatzerlöse nach dem Sitzland stellen sich für die einzelnen Regionen wie folgt dar:
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| Umsatzerlöse in EUR Mio |
2022 | 2021 1 | Veränderung in % |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 168,9 | 129,6 | 30,3 |
| EU (ohne Deutschland) | 51,4 | 63,3 | -18,8 |
| Rest der Welt | 21,0 | 24,2 | -13,2 |
| Gigaset Total | 241,3 | 217,1 | 11,1 |
Die Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen beläuft sich im Geschäftsjahr 2022 auf EUR 4,4 Mio (Vj. EUR -2,3 Mio). Die Veränderungen resultieren wie im Vorjahr primär aus den Fertigerzeugnissen im Vorratsvermögen.
Der Materialaufwand für Rohstoffe, Waren, Fertigerzeugnisse und bezogene Leistungen lag bei EUR 131,6 Mio und hat sich gegenüber dem Vorjahreswert von EUR 102,1 Mio um EUR 29,5 Mio erhöht. Die Materialeinsatzquote hat sich unter Einbeziehung der Bestandsveränderung mit 53,6 % gegenüber dem Vorjahr (Vj. 47,5 %) deutlich erhöht. Die Kennzahl ergibt sich als Quotient aus dem Materialaufwand und der Summe aus Umsatzerlösen und der Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen. Treiber für die gestiegenen Materialaufwendungen sind höhere Materialeinkäufe infolge erhöhter Produktions- und Absatzmengen sowie der inflations- und währungsbedingte deutliche Anstieg von Materialpreisen in vielen Materialgruppen.
In der Berichtsperiode ist das Rohergebnis bestehend aus den Umsatzerlösen abzüglich der Materialaufwendungen und unter Berücksichtigung der Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen um 1,2 % auf EUR 114,1 Mio gestiegen.
Die anderen aktivierten Eigenleistungen in Höhe von EUR 17,9 Mio (Vj. EUR 12,0 Mio) beinhalten im Wesentlichen die Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Produkte für alle Geschäftsbereiche.
Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf EUR 16,5 Mio und waren damit um EUR 1,5 Mio niedriger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Wechselkursgewinne in Höhe von EUR 5,9 Mio (Vj. EUR 4,3 Mio) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen über EUR 2,9 Mio (Vj. EUR 1,2 Mio) realisiert. Im Vorjahr sind staatliche Beihilfen für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen über EUR 3,4 Mio gewährt worden, im Geschäftsjahr 2022 wurden derartige Erträge in Höhe von EUR 0,2 Mio vereinnahmt.
Der Personalaufwand für Löhne, Gehälter, Sozialabgaben und Altersversorgung beträgt EUR 58,2 Mio und ist im Vergleich zum Vorjahr um EUR -0,2 Mio gesunken. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 hat sich die Anzahl der Mitarbeiter im Vergleich zum Vorjahr mit 857 verringert (Vj. 868 Mitarbeiter).
In der Berichtsperiode sind sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von EUR 72,4 Mio (Vj. EUR 67,3 Mio) angefallen. Darin sind insbesondere Marketing- und Repräsentationskosten (EUR 19,6 Mio, Vj. EUR 21,4 Mio), Kosten für die Arbeitnehmerüberlassung (EUR 10,0 Mio, Vj. EUR 7,5 Mio) und allgemeine Verwaltungskosten (EUR 9,1 Mio, Vj. EUR 8,3 Mio) sowie Transportkosten (EUR 8,0 Mio, Vj. EUR 7,2 Mio) enthalten. Des Weiteren sind hier noch Aufwendungen aus Wechselkursverlusten (EUR 6,2 Mio, Vj. EUR 4,9 Mio), Beratungs- und Prüfungskosten (EUR 4,3 Mio, Vj. EUR 3,1 Mio), Patent- und Lizenzgebühren (EUR 3,2 Mio, Vj. EUR 5,1 Mio), Zuführungen zu Gewährleistungsrückstellungen (EUR 2,1 Mio, Vj. EUR 2,1 Mio), Instandhaltungsmaßnahmen (EUR 1,9 Mio, Vj. EUR 1,8 Mio) sowie Aufwendungen für Grundstücke und Gebäude (EUR 1,0 Mio, Vj. EUR 1,0 Mio) enthalten.
Das Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern, Abschreibungen und Wertminderungen (EBITDA) beträgt damit für das Geschäftsjahr 2022 EUR 17,9 Mio (Vj. EUR 17,4 Mio) und entspricht damit der ursprünglichen Prognose, die einen leichten Anstieg erwartete. Unter Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen über EUR 15,8 Mio (Vj. EUR 14,7 Mio) und Wertminderungen in Höhe von EUR 0,4 Mio (Vj. EUR 0,0 Mio) ergibt sich ein Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) in Höhe von EUR 1,8 Mio (Vj. EUR 2,7 Mio).
Unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses in Höhe von EUR -2,7 Mio (Vj. EUR -2,3 Mio) ergibt sich ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von EUR -0,9 Mio (Vj. EUR 0,4 Mio). Das Finanzergebnis war im laufenden Geschäftsjahr durch Zinsaufwendungen für die Pensionen maßgeblich beeinflusst (EUR 1,4 Mio, Vj. EUR 0,9 Mio).
Der Konzernjahresfehlbetrag/ -überschuss beläuft sich für das Geschäftsjahr 2022 auf EUR -5,6 Mio (Vj. EUR 0,5 Mio).
Daraus errechnet sich ein Ergebnis je Stammaktie in Höhe von EUR -0,04 (unverwässert/verwässert) (Vj. EUR 0,00 (unverwässert/verwässert)).
Der Cashflow stellt sich wie folgt dar:
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| Cashflow in EUR Mio |
2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Mittelzu- (+) /-abfluss (-) aus laufender Geschäftstätigkeit | 21,9 | 5,3 |
| Mittelzu- (+)/-abfluss (-) aus Investitionstätigkeit | -20,9 | -19,5 |
| Free Cashflow | 1,0 | -14,2 |
| Mittelzu- (+)/-abfluss (-) aus Finanzierungstätigkeit | -2,4 | -3,6 |
Im Geschäftsjahr 2022 hat der Gigaset Konzern einen Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von EUR 21,9 Mio (Vj. EUR 5,3 Mio) zu verzeichnen. Der im Vergleich zum Vorjahr gestiegene Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Verbindlichkeiten und sonstigen Rückstellungen sowie der Reduzierung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstiger Forderungen und sonstiger Vermögenswerte.
Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit beträgt EUR -20,9 Mio, nach EUR -19,5 Mio im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die Auszahlungen betreffen im Wesentlichen mit EUR 17,9 Mio (Vj. EUR 12,0 Mio) Mittelabflüsse, die sich im Rahmen der aktivierten Eigenleistungen für die Entwicklung der neuen innovativen Produkte und Lösungen ergeben haben.
Der Free Cashflow ist mit EUR 1,0 Mio positiv und konnte gegenüber dem Vorjahr in Höhe von EUR -14,2 Mio deutlich verbessert werden. Der in der Prognose für das Geschäftsjahr 2022 avisierte moderate positive Free Cashflow wurde folglich erreicht. Dies resultiert maßgeblich aus den Veränderungen im operativen Cashflow.
Im Geschäftsjahr 2022 gab es einen Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von EUR -2,4 Mio (Vj. EUR -3,6 Mio). In 2022 wurden für Tilgungen des Bankdarlehens und gewährter Lieferantendarlehen EUR 0,8 Mio (Vj. EUR 2,0 Mio) sowie EUR 1,7 Mio (Vj. EUR 1,8 Mio) für Rückzahlungen der Leasingverbindlichkeiten gezahlt. Mittelzuflüsse konnten in 2022 durch ein weiteres Lieferantendarlehen in Höhe von EUR 1,5 Mio generiert werden.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente belaufen sich am 31. Dezember 2022 auf EUR 21,5 Mio (Vj. EUR 23,1 Mio).
In der Veränderung des Finanzmittelfonds sind Wechselkursveränderungen in Höhe von EUR -0,2 Mio (Vj. EUR -0,3 Mio) enthalten.
Für eine detaillierte Entwicklung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente verweisen wir auf die dargestellte Kapitalflussrechnung.
Die Bilanzsumme des Gigaset Konzerns beträgt zum 31. Dezember 2022 EUR 191,5 Mio und ist damit gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken (EUR 192,2 Mio).
Die langfristigen Vermögenswerte sind mit EUR 92,8 Mio gegenüber dem 31. Dezember 2021 um EUR 5,9 Mio gesunken. Dieser Effekt resultiert vornehmlich aus der Reduzierung der latenten Steueransprüche von EUR 12,2 Mio auf EUR 0,8 Mio zum 31. Dezember 2022 auf Grund der Bewertungseffekte aus den Pensionsverpflichtungen. Bei den immateriellen Vermögenswerten ist ein Anstieg von EUR 55,8 Mio zum 31. Dezember 2021 auf EUR 62,7 Mio aus der Aktivierung von Entwicklungsleistungen von Projekten zur Weiterentwicklung und Diversifizierung des Produktportfolios zu verzeichnen.
Die kurzfristigen Vermögenswerte stellen 51,5% des Gesamtvermögens dar. Diese sind im Vergleich zum Vorjahr um EUR 5,2 Mio gestiegen und belaufen sich auf EUR 98,7 Mio. Das Vorratsvermögen ist mit EUR 37,8 Mio (Vj. EUR 29,9 Mio) deutlich höher als im Vorjahr. Der Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen ist um EUR 1,1 Mio und die geleisteten Anzahlungen sind um EUR 1,1 Mio gestiegen. Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen sind mit EUR 1,9 Mio um EUR 1,0 Mio angestiegen, was auf eine Vorverlagerung der Produktion zurückzuführen ist. Die Vorratsbestände für Fertige Erzeugnisse, Handelswaren und fertige Leistungen wurden um EUR 4,7 Mio im Vergleich zum Vorjahr aufgebaut. Dies ist bedingt durch Aufträge, welche erst zu Beginn des neuen Geschäftsjahres an die Kunden ausgeliefert wurden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen zum Bilanzstichtag mit EUR 19,3 Mio weit über dem Vorjahresniveau von EUR 16,0 Mio. Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten hat sich im Vergleich zum Vorjahr von EUR 23,1 Mio auf EUR 21,5 Mio reduziert. Für die detaillierte Entwicklung der liquiden Mittel verweisen wir auf die Kapitalflussrechnung.
Das Eigenkapital des Gigaset Konzerns beträgt zum 31. Dezember 2022 EUR 24,6 Mio und ist um EUR 16,6 Mio höher als zu Jahresbeginn. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote in Höhe von 12,9 % gegenüber 4,2 % zum 31. Dezember 2021. Es wurden versicherungsmathematische Gewinne unter Berücksichtigung latenter Steuern in Höhe von EUR 23,6 Mio (Vj. EUR 5,6 Mio) im Eigenkapital erfasst. Die Entwicklung resultiert aus dem Anstieg des Pensionsrechenzinses von 1,14 % zum 31. Dezember 2021 auf 3,72 % per 31. Dezember 2022. Währungsveränderungen haben das Eigenkapital im Geschäftsjahr 2022 in Höhe von EUR -0,3 Mio beeinflusst. Aus dem Cashflow Hedging resultiert unter Berücksichtigung latenter Steuern ein erfolgsneutral im Eigenkapital erfasster negativer Effekt in Höhe von EUR 1,1 Mio. Der Konzernjahresfehlbetrag beträgt EUR -5,6 Mio und führt zu einer entsprechenden Verringerung des Konzerneigenkapitals. Die Finanzbeteiligung an der Gigaset Mobile Pte. Ltd., Singapur, wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 vollständig veräußert. Die Beteiligung wurde in der Vergangenheit bereits komplett über das sonstige Ergebnis (FVOCI) wertberichtigt, da eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS 9.5.7.5 erfolgte.
Die Gesamtschulden betragen EUR 166,8 Mio (Vj. EUR 184,2 Mio) und sind zu 56,9 % kurzfristiger Natur. Die Gesamtverschuldung 2022 hat sich im Vergleich zum Vorjahr um EUR 17,3 Mio verringert. Die langfristigen Schulden sind im Wesentlichen auf Grund niedrigerer Pensionsverpflichtungen um EUR 31,4 Mio gesunken. Die kurzfristigen Schulden haben sich im Wesentlichen durch den Aufbau von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 9,7 Mio erhöht.
Die langfristigen Schulden umfassen im Wesentlichen die Pensionsverpflichtungen, die Finanzverbindlichkeiten, Leasingverbindlichkeiten, sonstige langfristige Personalrückstellungen, Rückstellungen für Garantien sowie die latenten Steuerschulden. Der Rückgang der langfristigen Schulden beträgt EUR 27,9 Mio im Vergleich zum Vorjahr, sodass sich diese zum Bilanzstichtag nunmehr auf EUR 72,0 Mio belaufen. Die Minderung resultiert vornehmlich aus positiven Bewertungseffekten bei den Pensionsverpflichtungen, welche zum Bilanzstichtag mit EUR 62,4 Mio ausgewiesen werden.
Die kurzfristigen Schulden sind mit EUR 94,8 Mio rund 12,5 % höher als noch zum Bilanzstichtag des Vorjahres. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen von EUR 45,0 Mio auf EUR 54,7 Mio zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022. Des Weiteren sind die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten um EUR 2,1 Mio auf EUR 11,0 Mio gesunken und die sonstigen Verbindlichkeiten um EUR 2,7 Mio auf EUR 14,5 Mio gestiegen.
Im Geschäftsjahr 2022 wurde Gigaset mit neuen globalen Entwicklungen konfrontiert. Während die Corona Pandemie in Europa zunehmend an Bedeutung verloren hatte, wirkte die Materialverfügbarkeit aus China durch die Null-Covid Politik weiter auf den Beschaffungsmarkt für Vormaterialien. Die Situation mit der Materialverfügbarkeit entspannte sich erst im Laufe des zweiten Halbjahres, wodurch Auftragsrückstände sukzessive abgebaut werden konnten. Zu Beginn des Geschäftsjahres sorgte der russische Angriff auf die Ukraine für globale Unsicherheiten, infolgedessen die Inflation und hohe Preissteigerungen in sämtlichen Branchen und Industrien zu verzeichnen waren. Dies wirkte sich auf die Materialkostensituation aus, worauf Gigaset mit Preisanpassungen beim Verkauf der Produkte reagieren musste. Gigaset ist mit seiner russischen Konzerngesellschaft und den Marktaktivitäten direkt von den Auswirkungen des Angriffs betroffen, auch wenn weitere Lieferungen im Laufe des Geschäftsjahres möglich waren. Aufgrund der geringen Umsatz- und Ergebnisbedeutung des russischen Marktes war der Gigaset Konzern in Summe hiervon jedoch nicht besonders beeinträchtigt.
Aufgrund der weltweiten Unsicherheiten, Inflationsängste und damit einhergehender Rezessionsanzeichen stand auch im Geschäftsjahr 2022 die Liquiditätssicherung weiterhin im Fokus. Der Free Cashflow ist mit EUR 1,0 Mio im Berichtszeitraum wieder positiv und trifft damit auch die ursprüngliche Prognose, welche einen moderat positiven Free Cashflow vorsah.
Der Umsatz konnte um EUR 24,2 Mio bzw. 11,1 % auf EUR 241,3 Mio deutlich gesteigert werden und lag damit über der im Vorjahr prognostizierten leichten Steigerung gegenüber dem Vorjahreswert. Das Rohergebnis ist jedoch aufgrund von Preissteigerungen bei der Materialbeschaffung lediglich um EUR 1,4 Mio höher gegenüber dem Vorjahr ausgefallen.
Bei der Ergebniskennzahl EBITDA liegt Gigaset mit EUR 17,9 Mio gegenüber dem Vorjahreswert von EUR 17,4 Mio auf Prognoseniveau. Im Vorjahr wurde ein leichter Anstieg des EBITDA in Aussicht gestellt. Das Ergebnis wurde auf der Kostenseite ebenfalls durch die Inflation bedingt, deutlich belastet. Zudem wirkten Währungskurseffekte durch die Unsicherheiten an den Kapitalmärkten auf die Ergebnissituation.
Für unsere detaillierteren Erwartungen hinsichtlich des Geschäftsverlaufs in 2023 verweisen wir auf unsere Ausführungen in Kapitel 8 (Prognosebericht und Ausblick).
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| Kennzahlen (in %) |
2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Eigenkapitalquote | 12,9 | 4,2 |
| Anlagenintensität | 48,0 | 45,0 |
| Fremdkapitalstruktur | 56,9 | 45,8 |
| Umsatzrendite | negativ | 0,2 |
| Eigenkapitalrendite | negativ | 5,8 |
| Gesamtkapitalrendite | negativ | 1,1 |
Die Gigaset AG operiert wie auch in den Vorjahren als Führungsholding für den Gigaset Konzern.
In den Umsatzerlösen in Höhe von TEUR 935 (Vj. TEUR 914) sind ausschließlich im Inland erbrachte Dienstleistungen an verbundene Unternehmen enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich von TEUR 764 im Vorjahr auf TEUR 801 leicht erhöht. In dieser Position sind im Wesentlichen Erträge aus der internen Weiterverrechnung von Kosten über TEUR 336 (Vj. TEUR 501) enthalten sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 95 (Vj. TEUR 226).
Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein Ertrag in Höhe von TEUR 334 im Rahmen einer Regressforderung durch die Schlussverteilung im Insolvenzverfahren der OXY Holding GmbH erzielt. Die Gigaset AG erhielt hieraus einen Betrag von TEUR 1.753, wozu eine Forderung in Höhe von TEUR 1.350 bestand. Hiervon war im Rahmen einer Vereinbarung über die Teilnahme an Insolvenzverfahren noch ein Betrag in Höhe von rund TEUR 70 von der Gigaset AG an die Omega One Holding GmbH auszukehren. Der überschüssige Betrag erhöht die sonstigen betrieblichen Erträge im Berichtsjahr.
Die Personalaufwendungen sind mit TEUR 1.109 im Vergleich zum Vorjahr mit TEUR 1.189 leicht gesunken.
Im Geschäftsjahr 2022 sind sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.537 (Vj. TEUR 2.627) angefallen. Im Wesentlichen haben sich Aufwendungen für Aufsichtsratvergütungen in Höhe von TEUR 630 (Vj. TEUR 570), Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 468 (Vj. TEUR 591) sowie Kostenumlagen von der Gigaset Communications GmbH in Höhe von TEUR 338 (Vj. TEUR 365) ergeben. Des Weiteren sind Aufwendungen für Versicherungen in Höhe von TEUR 382 (Vj. TEUR 516) sowie Aufwendungen für Unternehmensberatungskosten in Höhe von TEUR 115 (Vj. TEUR 31) angefallen.
In der Position Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge sind im Wesentlichen Erträge aus Darlehensverzinsungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 57 (Vj. TEUR 57) enthalten.
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betragen TEUR 639 (Vj. TEUR 498) und beinhalten im Wesentlichen Zinseffekte aus dem internen Verrechnungsverkehr in Höhe von TEUR 472 (Vj. TEUR 418) und Zuführungen von Zinsen im Rahmen der Dotierung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 166 (Vj. TEUR 80).
Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR -2.518 (Vj. Jahresfehlbetrag TEUR -2.807) erwirtschaftet.
Der Cashflow stellt sich wie folgt dar:
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| Cashflow in TEUR |
2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Mittelzu- (+) /-abfluss (-) aus laufender Geschäftstätigkeit | -1.867 | -2.518 |
| Mittelzu- (+)/-abfluss (-) aus Investitionstätigkeit | 487 | -132 |
| Free Cashflow | -1.380 | -2.650 |
| Mittelzu- (+)/-abfluss (-) aus Finanzierungstätigkeit | -59 | -1.371 |
Im Geschäftsjahr 2022 hat die Gigaset AG einen Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR -1.867 (Vj. TEUR -2.518) zu verzeichnen. Die Mittelabflüsse sind im Wesentlichen durch die laufenden zahlungswirksamen Aufwendungen der Gigaset AG aus Personalaufwendungen und Aufsichtsratvergütungen, Rechts- und Beratungskosten und Kostenumlagen für in Anspruch genommene Dienstleistungen von Konzerngesellschaften begründet. Dahingehend wirkte der Zahlungseingang aus der Schlussverteilung im Insolvenzverfahren mit der OXY Holding GmbH in Höhe von TEUR 1.753 positiv auf den Cashflow aus laufender Tätigkeit.
Die Gigaset AG konnte im Berichtsjahr Mittelzuflüsse aus Investitionen über TEUR 487 (Vj. Mittelabflüsse TEUR -132) aus der Rückführung von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition generieren.
Im aktuellen Geschäftsjahr gab es einen Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit i.H.v TEUR -59 (Vj. TEUR -1.371), der im Wesentlichen durch den Abbau von Verbindlichkeiten gegenüber Konzerngesellschaften geprägt war.
Die Zahlungsmittel betragen zum 31. Dezember 2022 TEUR 588 (Vj. TEUR 2.027).
Die Bilanzsumme der Gigaset AG beläuft sich am 31. Dezember 2022 auf TEUR 118.573 (Vj. TEUR 121.707) und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 2,6 % gesunken. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen die Reduktion der sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel.
Die langfristigen Vermögensgegenstände sind um TEUR 8 auf TEUR 115.524 (Vj. TEUR 115.532) gesunken, was auf Abschreibungen immaterieller Vermögensgegenstände zurückzuführen ist.
Die kurzfristigen Vermögensgegenstände betragen TEUR 3.049 (Vj. TEUR 6.175) und beinhalten neben den Rechnungsabgrenzungsposten im Wesentlichen die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie sonstige Vermögensgegenstände und Bankguthaben. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 338 auf TEUR 2.431 gesunken. Des Weiteren sind die Guthaben bei Kreditinstituten um TEUR 1.439 auf TEUR 588 gesunken.
Auf der Passivseite zeigt sich die Reduktion der Bilanzsumme einerseits durch gesunkene Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 735 und dem Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 2.518 in Form eines reduzierenden Effektes auf das Eigenkapital.
Die Eigenkapitalquote beträgt wie im Vorjahr 81,6 %.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind die langfristigen Verbindlichkeiten der Gigaset AG von TEUR 879 auf TEUR 1.149 gestiegen und beinhalten im Wesentlichen Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 1.015 (Vj. TEUR 852) und sonstige langfristige Rückstellungen in Höhe von TEUR 134 (Vj. TEUR 27).
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten sind auf TEUR 20.583 (VJ. TEUR 21.469) gesunken. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten umfassen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 19.691 (Vj. TEUR 20.426). Die kurzfristigen Rückstellungen beinhalten sonstige Rückstellungen in Höhe von TEUR 502 (Vj. TEUR 746). Des Weiteren sind sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 62 (Vj. TEUR 50) erfasst.
Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf TEUR 2.518, was oberhalb der Prognose aus dem Vorjahr mit einem Fehlbetrag im mittleren einstelligen Millionenbereich liegt.
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| Kennzahlen der Gigaset AG | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Langfristiges Vermögen (in TEUR) | 115.524 | 115.533 |
| Kurzfristiges Vermögen (in TEUR) | 3.049 | 6.175 |
| Eigenkapital (in TEUR) | 96.841 | 99.359 |
| Langfristige Verbindlichkeiten (in TEUR) | 1.149 | 879 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten (in TEUR) | 20.583 | 21.469 |
| Eigenkapitalquote (in %) | 81,6 | 81,6 |
| Eigenkapitalrendite (in %) | negativ | negativ |
| Gesamtkapitalrendite (in %) | negativ | negativ |
Risiken sind grundsätzlich Bestandteil jeder unternehmerischen Geschäftstätigkeit. Diese beinhalten die Gefahr, dass durch externe oder interne Ereignisse sowie durch Handlungen und Entscheidungen Unternehmensziele nicht erreicht werden oder im Extremfall der Fortbestand eines Unternehmens gefährdet ist. Das Risikomanagementsystem der Gigaset hat zum Ziel, Chancen und Risiken frühestmöglich zu identifizieren und zu bewerten sowie durch geeignete Maßnahmen Chancen wahrzunehmen und Risiken zu begrenzen.
Die Risikobewertung von Einzelrisiken erfolgt quantitativ für die Faktoren Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß. Aus der Multiplikation dieser Faktoren resultiert ein Erwartungswert, der im Folgenden nach Risikosubkategorien aggregiert ist.
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| Mögliches Ausmaß des Risikos auf Basis der Erwartungswerte | Risikobewertung |
|---|---|
| < EUR 1,0 Mio | gering |
| > EUR 1,0 Mio < EUR 5,0 Mio | mittel |
| > EUR 5,0 Mio | hoch |
Die mögliche kurzfristige Ergebnisauswirkung, bzw. bei Liquiditätsrisiken nur die Cashflowauswirkung, stellt sich für den Gigaset Konzern in den einzelnen Risikokategorien wie folgt dar:
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| Kategorie / Sub-Kategorie | Risikobewertung |
|---|---|
| Markt- und Branchenrisiken | |
| Produkte | Patente | Zertifikate | gering |
| Gesetzliche Rahmenbedingungen | gering |
| Kunden | mittel |
| Unternehmens- und Prozessrisiken | |
| Einkauf | mittel |
| Vertrieb | Marketing | gering |
| Personal | gering |
| Sonderereignisse | gering |
| Finanzrisiken | |
| Liquidität | hoch |
| Fremdwährung | gering |
| Steuern | gering |
| Haftungsrisiken | |
| Garantien | Eventualverbindlichkeiten | gering |
| Organhaftung | gering |
| Rechtsstreitigkeiten | gering |
Die allgemeine konjunkturelle Entwicklung in Deutschland, der EU und weltweit hat vielfältige Einflüsse auf die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft. Die Nachfrage nach Produkten von Gigaset hängt entsprechend stark von der allgemeinen Wirtschaftslage und Konsumstimmung ab.
Vertriebsseitig war auch in 2022 eine Verschiebung vom stationären Handel in Richtung Online und eCommerce zu erkennen. Gigaset muss auf das Risiko der sich reduzierenden Bedeutung des stationären Handels reagieren und in angemessenem Maße seine Onlinepräsenz ausbauen.
2022 war vor allem von einer sich verschlechternden Materialsituation bei Vorprodukten und Rohstoffen geprägt. Gigaset sieht sich einerseits gestiegenen Einkaufspreisen ausgesetzt, andererseits bereiten vor allem die Engpässe im Halbleiterbereich Planungsschwierigkeiten. So bestand in 2022 stets das Risiko die Produktion nicht voll auslasten zu können. Dieses Risiko bleibt auch in 2023 zunächst bestehen, da die pandemische Lage in Europa und den USA zwar abebbt, in Asien (China) jedoch noch nicht abzusehen ist, wohin die neue Corona-Politik - weg von 0-Covid - führen wird. Hinzu kommt, dass geopolitische Spannungsfelder auch in 2023 Unklarheiten für Versorgungssicherheit, Lieferketten etc. mit sich bringen.
Auf Grund der Konzentration auf den Bereich Telekommunikation und Zubehör besteht zudem eine besondere Abhängigkeit von der Gesamtentwicklung in dieser Branche. Gigaset ist dabei unverändert einem intensiven Wettbewerb ausgesetzt. Neben der bereits beschriebenen Abhängigkeit von der Rohstoff- und Materialsituation besteht zudem das Risiko des Eintritts neuer, aggressiver Wettbewerber. Auch ein sich rapide veränderndes Konsumentenverhalten im Bereich der Telekommunikation - hier vor allem mit Blick auf den Einsatz von Software gegenüber Hardware -erzeugt ein Risiko für das Geschäftsmodell des Unternehmens.
Festnetzanschlüsse werden in Abhängigkeit der Tarifangebote der Netzbetreiber zunehmend durch Mobilfunkanschlüsse ersetzt; im Bereich Professional durch Cloud-Lösungen. Der vermehrte Einsatz von multifunktionalen Smartphones führt zu einem veränderten Kommunikationsverhalten der Endverbraucher. Auf dem Smartphone-Markt muss sich das Unternehmen ebenfalls in einem hochkompetitiven und maturen Markt etablieren. Im Bereich Smart Home wird indes unverändert ein Markt vorgefunden, dessen zukünftige Entwicklung nach wie vor mit Ungewissheiten behaftet ist.
Die Produkte des Gigaset Konzerns haben eine hohe Verbreitung und werden von ihren Kunden aus den Bereichen Retail, Operator/Internet Service Provider (ISP) und Distributoren auf Grund des starken Markennamens, und der hohen Qualität geschätzt. Die gute Marktpositionierung spiegelt nicht zuletzt die hohe Produktakzeptanz wider. Da es sich hierbei in der Regel um kontinuierliche, lang anhaltende Partnerschaften handelt, ist die Abhängigkeit von einzelnen Retailern, Operators/ISP und Distributoren in der Regel gering. Beim Eintritt in neue Märkte kann jedoch vor allem am Anfang eine größere Abhängigkeit von einzelnen Abnehmern vorhanden sein. Insbesondere besteht das Risiko, dass die neuen Produkte nicht die gewünschte Marktakzeptanz erreichen, der neue Marktteilnehmer dem Wettbewerbsdruck der etablierten Marktteilnehmer nicht gewachsen ist oder die bestehende Vertriebsorganisation nicht in der erwarteten Form in der Lage ist, die Produkte am Markt zu platzieren.
Auf Grund rückläufiger Marktentwicklung der DECT-Telefone in Zielmärkten besteht grundsätzlich das Risiko des allgemeinen Preisverfalls für das Produktsortiment sowie eines rückläufigen Marktvolumens. Dem werden mit einem konsequenten Kostenmanagement, Verdrängung kleinerer Wettbewerber mittels innovativer Produktportfolios in einem mehrfach prämierten Produktdesign begegnet sowie mit der Weiterentwicklung bestehender Geschäftsbereiche, wie Professional oder dem Ausbau neuerer Geschäftsbereiche (Smart Home und Smartphones).
Ein sinkendes Vertrauen der Verbraucher in die technische Qualität und Sicherheit (Abhörsicherheit, Strahlung) der Produkte von Gigaset könnte die Geschäftsentwicklung beeinträchtigen. Der von Gigaset in seinen Produkten genutzte DECT-Standard könnte durch andere Technologien zur Sprach-oder Datenübertragung verdrängt werden. Durch die Integration von Funktionen von DECT-Telefonen in andere Geräte wie z.B. Router könnte die Nachfrage nach DECT-Telefonen sinken.
Auf Grund möglicher Importbeschränkungen sowie Inflations- und Wechselkursrisiken überprüft Gigaset turnusmäßig die Marktbearbeitungsstrategien und trifft entsprechende Vorbereitungen.
Die wirtschaftlichen, rechtlichen, politischen und sozialen Rahmenbedingungen in den von Gigaset bedienten Märkten haben unmittelbare Auswirkungen auf das Geschäft. Die Nichteinhaltung der jeweils einschlägigen Vorschriften kann unter Umständen zu rechtlichen Risiken führen. Um dies möglichst zu verhindern, beobachtet Gigaset die Entwicklung der Gesetzeslage durch zentrale Abteilungen, die auch die Implementierung entsprechender Prozesse und Kontrollen unterstützen. Der Eintritt von Gigaset in neue Märkte ist mit besonderen Risiken behaftet. Dies gilt insbesondere für den bereits erfolgten Markteintritt in den Smartphone-Markt. Hier besteht für Gigaset als Importeur der Geräte in diversen regionalen Märkten in Abhängigkeit von der lokalen Gesetzgebung eine Verpflichtung zur Zahlung von Urheberrechtsabgaben. Für dieses Risiko hat Gigaset, soweit erforderlich, abhängig von der juristischen Einzelfallprüfung entsprechende Rückstellungen auf Ebene der Tochtergesellschaften gebildet.
Gigaset könnte geistiges Eigentum Dritter verletzen bzw. auf die kostenpflichtige Nutzung geistigen Eigentums Dritter angewiesen sein. Dies gilt insbesondere im Bereich von Smartphones, wo Unsicherheiten bei den Lizensierungserforderlichkeiten bestehen und wichtige Marktteilnehmer daher in erhebliche rechtliche Auseinandersetzungen verstrickt sind.
Trotz der eingerichteten Vorkehrungen kann das allgemeine Risiko des Verstoßes gegen gesetzliche Rahmenbedingungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, wird aber als gering angesehen.
Unternehmerische Chancen bestehen aus Sicht der Gesellschaft in allen Wachstumsbereichen. Im Geschäftsbereich Professional mit einem spezifischen Produktportfolio für Business-to-Business ("B2B") Kunden, hat Gigaset einen weiteren Kundenbereich neben dem klassischen Business-to-Consumer ("B2C") Geschäft etabliert. Als Telefonanlagen-Zulieferer-Spezialist sowohl in den Bereichen On-Premise, Hybrid oder Cloud-PBX Lösungen, umfasst das Portfolio sowohl das gesamte DECT- und IP-Desktop-Portfolio sowie USB-Devices. Dieses Produktportfolio kommt von "Small Offices and Home Offices" Kunden (kurz SoHo) über "Kleine und Mittlere Unternehmen" (kurz KMU) bis hin zu Großunternehmen zum Einsatz. Durch die einzigartige Positionierung als einziger Hersteller von Smartphones "Made in Germany", ergeben sich aus Sicht des Unternehmens Wachstumspotentiale für die Zukunft. Zumal das Unternehmen mit seinem Produktkonzept intensiv das Thema Nachhaltigkeit bedient, das aktuell bei Kunden sehr gefragt ist.
Dem Risiko von Forderungsausfällen begegnet die Gesellschaft durch den Abschluss von Warenkreditversicherungen, einem straffen Forderungsmanagement und einem konsequenten Mahnwesen. Auf Basis von Vergangenheitsdaten ist das Risiko von Forderungsausfällen als mittel einzuschätzen. Sollte sich die Konjunktur eintrüben könnte die Gefahr bestehen, dass Warenkreditversicherungen den Versicherungsschutz für einzelne Kunden reduzieren oder gänzlich aufheben werden, was das Risiko von Forderungsausfällen erhöhen würde.
Zur Überwachung und Steuerung des Konzerns und der Entwicklung der Tochtergesellschaften sind verlässliche, konsistente und aussagekräftige Informationssysteme und Reportingstrukturen notwendig. Gigaset verfügt über professionelle Buchhaltungs-, Controlling-, Informations- und Risikomanagementsysteme und hat ein unternehmensweites, regelmäßiges Controlling und Risikomanagement etabliert. Die technische Funktionsfähigkeit wird durch einen entsprechenden IT-Support unterstützt und in Abhängigkeit von entsprechenden Dienstleistern gewährleistet. Der Vorstand wird regelmäßig und zeitnah über Entwicklungen in den Ländern und Regionen informiert.
Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Informationssystem in Einzelfällen versagt oder von den betroffenen Mitarbeitern nicht korrekt bedient wird und deshalb negative wirtschaftliche Entwicklungen in einer Region nicht rechtzeitig angezeigt werden.
Eine ausgeprägte Integration der Prozesse sowie die globale Ausrichtung von Gigaset erfordern ein hohes Maß an Digitalisierung in allen Unternehmensbereichen. Die stetige Professionalisierung der Cyberkriminalität führt dabei zu einer sich stetig verstärkenden Bedrohungslage für die IT-Sicherheit mit möglichen Folgen für maßgebliche Unternehmensprozesse.
Wir stellen uns diesem Risiko durch den Einsatz von unternehmensweiten Sicherheitsrichtlinien und aktueller Informationssicherheitstechnik, ergänzt durch deren stetige Weiterentwicklung. Gegen den unbefugten Zugriff auf Daten oder Systeme mit der Folge der Verminderung oder des Verlusts der Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit hat Gigaset Vorkehrungen getroffen, um mögliche wirtschaftliche Risiken in Folge eines Angriffes auf die IT-Systeme abzumildern.
Gigaset könnte zusätzlichen Risiken, insbesondere Haftungsrisiken, ausgesetzt sein.
Sonderereignisse, wie Malware Angriffe auf Gigaset Produkte die mit dem Internet verbunden sind, könnten zu einem Reputationsverlust führen, sowie möglicherweise, Gewährleistungsansprüchen hervorrufen.
Gigaset könnte Daten einer Person auf unzulässige Weise verarbeiten oder in sonstiger Weise gegen Vorgaben zum Datenschutz verstoßen und damit datenschutzrechtlichen Risiken ausgesetzt sein.
Gigaset könnte nicht in der Lage sein, weiterhin innovative Produkte zu entwickeln bzw. rechtzeitig auf den technischen Fortschritt und auf die sich dadurch wandelnden Anforderungen zu reagieren.
Gigaset könnte außerstande sein, eigenes geistiges Eigentum und Know-How in ausreichendem Maße zu schützen.
Qualitätsmängel der Produkte von Gigaset können zu Imageschäden, Umsatzausfällen und Gewährleistungs- und Produkthaftungsansprüchen sowie weiteren Ansprüchen führen, die das Ergebnis von Gigaset belasten. Im Einkauf von Rohstoffen und Materialien wird überwiegend mit mindestens zwei Lieferanten zusammengearbeitet. Eine Lieferantenabhängigkeit bezüglich Preisen, Stückzahlen und Innovationen versucht die Gesellschaft durch eine breite Zusammenarbeit zu vermeiden. Lieferengpässe bei den Komponenten können zu Lieferengpässen bei den Gigaset Produkten führen. Beim Einkauf der Zukaufprodukte, wie Smartphones, besteht ein latentes Risiko durch die plattformbedingte Konzentration des Zukaufes auf jeweils einen Lieferanten pro Produkt. Zur Absicherung des Smartphone-Geschäftes soll ein weiterer Lieferant etabliert werden, der bei Ausfall des Hauptlieferanten das Geschäft übernehmen kann. Regelmäßige Kontrollmechanismen, wie Beobachtung der Märkte, Finanzkennzahlen und Tracking der Lieferungen zur Vermeidung eines Lieferausfalles werden dennoch fortgeführt. Die derzeit weltweit eingeschränkte Verfügbarkeit von Halbleitern führt zu Beeinträchtigungen der möglichen Produktionskapazitäten seitens Gigaset und dementsprechend können Absatzziele periodisch gefährdet werden. Ein daraus resultierender aktuell hoher Auftragsbestand und die Ungewissheit, wann welche Produkte verfügbar sind, wirken sich kritisch auf das globale Auftragsmanagement von Gigaset aus. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich diese Situation, die derzeit alle wichtigen Industrien weltweit betrifft, kurzfristig ändert und somit damit gerechnet werden muss, dass die Lieferketten in der Halbleiterbranche auch in den nächsten Monaten weiter gestört sein werden. Das Risiko, dass sich daraus nachteilige Einflüsse auf die Umsatz-und Ergebnisentwicklung ergeben, wird als mittel eingestuft.
Vertriebliche Risiken, die sich aus der Umstellung der im Ausland ansässigen Vertriebsgesellschaften des Gigaset Konzerns auf das Direktgeschäft-Modell ergeben könnten, werden als gering bewertet.
Außerhalb des Spektrums der Zukaufprodukte besteht ein latentes Risiko durch die Konzentration der Produktion am Produktionsstandort (Bocholt). Ein standortbedingter Fertigungsausfall könnte die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft erheblich beeinträchtigen. Das Risiko einer Betriebsunterbrechung infolge eines Feuers oder eines anderen Elementarschadens hat Gigaset im Rahmen seiner Sachversicherung berücksichtigt. Im Gegensatz zu einer Betriebsunterbrechung im Rahmen eines Sachversicherungsschadens besteht gegenüber der Versicherung kein Leistungsanspruch im Rahmen einer Betriebsschließung in Folge einer Pandemie.
Der im Normalfall regelmäßig und branchentypisch geringe Auftragsbestand, welcher meist eine Dauer von wenigen Wochen hat, erschwert die Planbarkeit von Umsätzen. Dies kann dazu führen, dass Gigaset eine erhöhte Nachfrage nach bestimmten Produkten kurzfristig nicht bedienen kann und umgekehrt bestimmte Produkte in zu großem Umfang herstellt. Gigaset könnte gezwungen sein, Abschreibungen auf Vorräte vorzunehmen. Auflagen auf Grund umweltrechtlicher Bestimmungen oder die Verursachung oder Entdeckung etwaiger Bodenverunreinigungen oder Altlasten könnten erhebliche Kosten verursachen.
Für bestehende Forderungen einzelner Gigaset Gesellschaften gegenüber Konzernunternehmen bestehen Ausfallrisiken im Falle der Nicht-Rückführbarkeit durch die jeweils schuldende Gesellschaft. Mit Ausnahme der unter den "Haftungsrisiken'' im Abschnitt 4.4 Haftungsrisiken aufgeführten wesentlichen Sachverhalte gibt es soweit ersichtlich keine Sachverhalte welche eine Inanspruchnahme der Gigaset AG für Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaften begründen könnten.
Der zukünftige Erfolg von Gigaset hängt auch von qualifizierten Führungskräften und qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab. Können ausreichend qualifizierte Führungskräfte oder qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht gewonnen bzw. gehalten werden, könnte sich dies nachteilig auf die Entwicklung des Gigaset Konzerns auswirken.
Die weltweite Neuausrichtung des Konzerns ist noch nicht vollständig abgeschlossen, insbesondere die Veränderungen in den Absatzkanälen mit wachsenden Anteilen am Online-Handel machen weitere strukturelle Veränderungen notwendig. Diese sind aber nicht zwangsläufig mit Personalabbaumaßnahmen verbunden.
Der für den Gigaset Konzern bestehende Versicherungsschutz könnte für verschiedene mit der Geschäftstätigkeit verbundene Risiken nicht ausreichend sein. Auch könnte künftig kein ausreichender Versicherungsschutz zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen erhältlich sein. Darüber hinaus kann infolge einer Konjunkturabschwächung der Versicherungsschutz eines möglichen Forderungsausfalls einzelner Kunden oder ganzer Vertriebsregionen reduziert oder gänzlich aufgehoben werden.
Die Steuerung von Liquiditätsrisiken und die Überprüfung der Liquiditätsplanung und Finanzierungsstruktur erfolgt nach Absprache mit den Tochtergesellschaften vor Ort durch die zentrale Finanzabteilung.
Die Finanzierung der Geschäftstätigkeit erfolgt sowohl durch Eigenmittel als auch mittels einer Kreditfinanzierung, die im Geschäftsjahr 2018 abgeschlossen wurde. Die Gigaset Communications GmbH hat im April 2018 ein Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in neue Geschäftsfelder abgeschlossen. Das Darlehen kann voraussichtlich vertragsgemäß getilgt werden. Darüber hinaus hat die Gigaset Communications France SAS im Juni 2020 im Rahmen der staatlichen Corona-Pandemie-Hilfen der französischen Regierung ein staatlich verbürgtes Darlehen erhalten. Für das Geschäftsjahr 2023 sowie darüber hinaus auch für das Geschäftsjahr 2024 verfügt die Gesellschaft nach interner Planung über ausreichend liquide Mittel. Diese ausreichende Liquiditätsversorgung hängt neben dem geplanten Zufluss von liquiden Mitteln aus dem operativen Geschäft auch von der geplanten Verfügbarkeit der Kreditmittel aus dem Darlehensvertrag, sowie von anderen eingesetzten und geplanten Instrumenten zur Refinanzierung ab. Sollte es hier zu Einschränkungen kommen, könnte dieses einen ungedeckten Liquiditätsbedarf zur Folge haben.
Die Gigaset AG hat keine externen Darlehensverbindlichkeiten. Auch wenn die Gigaset AG kein Darlehensempfänger der landesverbürgten Finanzierung der Gigaset Communications GmbH ist, so haftet sie gesamtschuldnerisch neben dem Darlehensnehmer gemäß § 421 BGB für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche des Kreditgebers. Im Gegenzug ermöglicht der Darlehensvertrag jedoch, dass die Gigaset Communications GmbH jährlich einen pauschalierten Ausgleich der Aufwendungen der Gigaset AG leisten kann. Für das Geschäftsjahr 2023 sowie darüber hinaus auch für das Geschäftsjahr 2024 verfügt Gigaset gemäß dieser Möglichkeit nach interner Planung über ausreichend liquide Mittel.
Der Konzern optimiert ständig die Konzernfinanzierung und begrenzt die finanzwirtschaftlichen Risiken mit dem Ziel, die Sicherung des finanziellen Handlungsspielraumes des Konzerns zu wahren. Die finanzwirtschaftlichen Risiken sind Bestandteil des Risikomanagementsystems und werden zusätzlich im Rahmen des Liquiditätsmanagements detailliert überwacht.
Zur Absicherung von Cashflow-Risiken und zur Sicherung der Konzern-Liquidität setzt der Konzern verschiedene Instrumente zur Finanzierung ein. Gigaset nutzt einerseits Factoring, um kurzfristiger über Zahlungseingänge aus dem Forderungsbestand verfügen zu können. Soweit infolge des Auslaufens oder der Kündigung eine Neuverhandlung der Bedingungen des von Gesellschaften des Gigaset Konzerns vereinbarten Forderungsverkaufs (Factoring) erforderlich werden sollte, ist Gigaset wirtschaftlich von den dann verfügbaren Konditionen abhängig, und eine neue Vereinbarung könnte nicht zustande kommen. Andererseits setzt Gigaset auf marktübliche Zahlungsziele seiner Lieferanten. Diesbezüglich besteht das Risiko, dass Warenkreditversicherer auf Grund der Anpassung von Bonitätskriterien risikoreduzierende Maßnahmen einleiten und nicht mehr bereit sind, Gigaset-Risiko im gleichen Umfang zu versichern, was zu ungünstigeren Zahlungsbedingungen für Gigaset führen kann.
Der im April 2018 abgeschlossene Darlehensvertrag sieht bis zur vollständigen Rückführung der Kreditmittel die Einhaltung diverser Vertragspflichten vor. Eine Nichteinhaltung berechtigt den Darlehensgeber eine außerordentliche Kündigung des Darlehensvertrages auszusprechen und die Darlehenssumme fällig zu stellen, was einen ungedeckten Liquiditätsbedarf zur Folge hätte. Zu den Vertragspflichten zählt unter anderem die Einhaltung von Finanzkennzahlen. Gigaset hat die vereinbarte Finanzkennzahl für das Geschäftsjahr 2022 nicht eingehalten und eine Nichtfälligstellung der offenen Darlehenssumme mit den finanzierenden Banken im Geschäftsjahr 2022 erwirkt. Im März 2023 ist eine Einigung darüber erzielt worden die Tilgung von Darlehensraten temporär bis einschließlich Juni 2023 auszusetzen. Die Tilgungsaussetzung soll die Folgen der mangelnden Verfügbarkeit von Chipsätzen, die Auswirkungen des starken Anstiegs der Inflation und der für Gigaset nachteilig verlaufenden Entwicklung des USD-Währungskurses finanziell abmildern.
Darüber hinaus sieht der Darlehensvertrag verschiedene Vertragspflichten vor, die Gigaset als Vertragsnehmer zu beachten hat und die bei Verstoß eine Fälligstellung der Darlehenssumme zur Folge haben können.
Eine Ausnahme bildet ein Kontrollwechsel in der Gigaset AG, bei dem die derzeitige Mehrheitsaktionärin Goldin Fund Pte. Ltd., Singapur, 50 % oder mehr ihrer Anteile an der Gesellschaft auf einen oder mehrere Dritte überträgt. Ein solcher Kontrollwechsel kann ebenfalls eine außerordentliche Kündigung des Kreditvertrages nach sich ziehen, kann vom Vorstand der Gigaset AG jedoch nicht beeinflusst werden.
Eine frühzeitige vollständige Rückzahlung des Darlehens infolge einer Inanspruchnahme des außerordentlichen Kündigungsrechts seitens des Darlehensgebers ist nach heutigem Kenntnisstand aus eigenen liquiden Mitteln nicht möglich und stellt damit ein hohes Liquiditätsrisiko dar.
Derzeit notiert der Kurs der Gigaset AG Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse unter EUR 1,00 je Aktie, welches dem rechnerischen Anteil je Aktie am Grundkapital entspricht. Grundsätzlich kann Gigaset keine Aktien zu einem Preis unter dem rechnerischen Anteil am Grundkapital emittieren. Dementsprechend kann Gigaset keine Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien durchführen, solange der Kurs der Aktie unter EUR 1,00 bleibt. Dies verringert für Gigaset die Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung durch Eigenmittel.
Im Gigaset Konzern fallen sowohl Erträge als auch Aufwendungen in Fremdwährungen an, z.B. für die Beschaffung einer Vielzahl der Bauteile für die Produktion, die in US-Dollar bezahlt werden. Die damit verbundenen Fremdwährungsrisiken werden in der Regel durch eine währungskongruente Finanzierung der internationalen Geschäftstätigkeiten oder durch derivative Währungssicherungsinstrumente abgesichert und stellen somit nur ein geringes Risiko für den Konzern dar.
Aus der Veränderung von Kapitalmarktzinsen können sich Änderungen des Planvermögens zur Deckung von Pensionsverpflichtungen ergeben.
Die Gigaset AG lässt sich laufend steuerlich beraten, um etwaige Risiken frühzeitig erkennen zu können. Die letzte Betriebsprüfung der Gesellschaft wurde durch die in 2021 abgehaltene Schlussbesprechung sowie die in 2022 erlassenen Betriebsprüfungsberichte beendet. Es wurden dabei die Jahre 2014 bis 2018 geprüft. Die nächste Betriebsprüfung wird im Sommer 2023 beginnen. Das genaue Datum steht noch nicht fest. Durch eine zeitnahe Abgabe der Steuererklärungen 2022 wird die Betriebsprüfung die Jahre 2019 bis 2022 umfassen und somit werden die steuerlichen Risiken minimiert, die sich immer durch die Prüfung von lang zurück liegenden Altjahren ergeben.
Steuerliche Risiken sind wie alle anderen betrieblichen Risiken auf Ebene der einzelnen Gesellschaften isoliert und werden nicht, beispielsweise durch eine Organschaft oder Gruppenbesteuerung, auf Ebene der Muttergesellschaft kumuliert.
Zur Begrenzung möglicher steuerlicher Risiken aus dem konzerninternen Verrechnungsverkehr mit und zwischen den Auslandsgesellschaften wird jährlich eine Verrechnungspreisdokumentation unter Federführung einer mit Gigaset vertrauten und auf Verrechnungspreise spezialisierten externen Steuerberatungsgesellschaft erstellt. Insgesamt werden die steuerlichen Risiken als gering eingestuft.
Die Gigaset AG hat in der Vergangenheit diverse Garantien und Gewährleistungen im Rahmen von Unternehmenskäufen und -verkäufen abgegeben. Zusätzlich übernahm die Konzernmuttergesellschaft in der Vergangenheit auch Finanzierungsgarantien für Tochtergesellschaften. In den vergangenen Geschäftsjahren konnten die latenten Risiken aus diesen Gewährleistungen und Garantien - nicht zuletzt infolge Verjährungseintritts - weiter reduziert werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Gigaset AG aus solchen Garantien und Gewährleistungen erfolgreich in Anspruch genommen wird, wird seitens des Vorstands als zunehmend geringer werdend eingeschätzt.
Trotz der eingerichteten Organisations- und Aufsichtsmaßnahmen kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass es im Unternehmen zu Rechtsverstößen bzw. Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten durch Mitarbeiter oder Leitungspersonen kommt. Dies kann auch für das Unternehmen zu Nachteilen, wie z.B. Geldbußen und zivilrechtlichen Ansprüchen führen. Das Risiko aus solchen Sachverhalten wird als gering eingeschätzt.
Die Gigaset AG ist im Rahmen des allgemeinen Geschäftsbetriebs an verschiedenen Rechtsstreitigkeiten, insbesondere Prozessen und Schiedsverfahren sowie behördlichen Verwaltungsverfahren, beteiligt oder es könnten solche in der Zukunft eingeleitet oder geltend gemacht werden. Auch wenn der Ausgang der einzelnen Verfahren im Hinblick auf die Unwägbarkeiten, mit denen Rechtsstreitigkeiten immer behaftet sind, nicht mit Bestimmtheit vorhergesagt werden kann, wird sich nach derzeitiger Einschätzung über die im Abschluss als Verbindlichkeiten oder Rückstellungen berücksichtigten Risiken hinaus kein erheblich nachteiliger Einfluss auf die Ertragslage des Konzerns ergeben. Im Berichtsjahr 2022 war folgende wesentliche Rechtsstreitigkeit bei der Gigaset AG anhängig:
In dem Rechtsstreit mit der Evonik Operations GmbH (vormals Evonik Degussa GmbH) über eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 12,0 Mio hatte ein Schiedsgericht die Gigaset AG im November 2013 unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an die Evonik einen Betrag in Höhe von EUR 3,5 Mio zuzüglich Zinsen zu bezahlen. Am 4. März 2015 bezahlte Gigaset den Hauptsachebetrag in Höhe von EUR 3,5 Mio zuzüglich Zinsen an Evonik. Wegen der garantiehalber gezahlten Beträge wandte Gigaset sich nunmehr im Regresswege an die Hauptschuldnerin OXY Holding GmbH und die weitere Freistellungsschuldnerin StS Equity Holding UG. Nachdem eine außergerichtliche Einigung nicht zustande kam, hat Gigaset mit Schiedsklage bzw. Mahnbescheid vom 29. Juni 2015 die Hauptschuldnerin OXY Holding GmbH sowie die Freistellungsschuldnerin StS Equity Holding UG im Klagewege auf Erstattung dieses Betrags in Anspruch genommen. Im weiteren Verlauf wurde über das Vermögen sowohl der OXY Holding GmbH als auch der StS Equity Holding UG das Insolvenzverfahren eröffnet. Gigaset war in beiden Verfahren die Hauptgläubigerin. Zwischenzeitlich wurde die Verwertung der Insolvenzmassen abgeschlossen und die Schlussverteilungen vorgenommen. Gigaset hatte im 2. Quartal 2016 bereits EUR 2,0 Mio im Wege einer Abschlagsverteilung in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OXY Holding GmbH sowie im 4. Quartal 2018 rund EUR 0,2 Mio aus der Schlussverteilung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der StS Equity Holding UG erhalten. Weitere rund EUR 1,75 Mio sind an die Gesellschaft im Rahmen der Schlussverteilung im Insolvenzverfahren der OXY Holding GmbH im Geschäftsjahr 2022 ausgekehrt worden. Hiervon war im Rahmen einer Vereinbarung über die Teilnahme am Insolvenzverfahren nebst beschränkter Einstandspflicht vom 16. Dezember 2015 noch ein Betrag in Höhe von rund EUR 70.000 von der Gigaset AG an ein Special Purpose Vehicle auszukehren, was ebenfalls in 2022 erfolgt ist. Mit der Schlussverteilung ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OXY Holding GmbH abgeschlossen.
Aktuell und im Berichtsjahr 2022 ist folgende wesentliche Rechtsstreitigkeit bei einer Tochtergesellschaft der Gigaset AG anhängig:
Der spanischen Tochtergesellschaft der Gigaset Communications GmbH, der Gigaset Communications Iberia S.L. mit Sitz in Madrid, wurde ein Bußgeldbescheid über EUR 2,0 Mio zugestellt. Dem liegt zu Grunde, dass die spanische Finanzverwaltung eine steuerrechtliche Bewertung beanstandet hat. Die spanische Tochtergesellschaft wurde bei der beanstandeten steuerrechtlichen Bewertung von einer namhaften Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beraten und ist der Auffassung, dass die Bewertung keinen berechtigten Anlass zur Beanstandung gibt, der zudem die Verhängung eines Bußgeldes rechtfertigen könnte. Dem entsprechend hat die spanische Tochtergesellschaft den Rechtsweg gegen den Bescheid beschritten. Der spanischen Tochtergesellschaft wurde konzernintern ein Darlehen gewährt, mit dem das Bußgeld zunächst bezahlt wurde. Zu einem späteren Zeitpunkt ist das Darlehen in Eigenkapital umgewandelt worden. Die von der spanischen Tochtergesellschaft in einem Berufungsverfahren eingelegte Beschwerde ist mit Urteil vom 1. Dezember 2022 zurückgewiesen worden. Die spanische Tochtergesellschaft hat weitere rechtliche Schritte veranlasst.
Die wesentlichen Chancen der Gigaset liegen in den zukunftsorientierten und margenträchtigen Marktsegmenten, deren Umsatzpotenzial mit neuen Produkten und Kooperationen durch die Geschäftsbereiche Professional, Smart Home und Smartphones erschlossen werden soll.
Sollte sich die Wahrnehmung der unternehmerischen Chancen und die Erschließung der damit verbundenen Umsatzpotenziale nicht im angestrebten Umfang realisieren lassen, besteht auf Grund des rückläufigen Kerngeschäftes ein Risiko aus geringerem Umsatz.
Gigaset ist auf eine ausreichende Liquiditätsversorgung angewiesen. Eine solche hängt neben dem geplanten Zufluss von liquiden Mitteln aus dem operativen Geschäft auch von der plangemäßen Verfügbarkeit der Kreditmittel aus dem Darlehensvertrag sowie von anderen eingesetzten und geplanten Instrumenten zur Refinanzierung ab. Sollte es hier zu Einschränkungen kommen, könnte dieses einen ungedeckten Liquiditätsbedarf zur Folge haben.
Die Verfügbarkeit von Material bleibt weiterhin ein Unsicherheitsfaktor, dessen Auswirkung auf das Geschäft von Gigaset schwer vorherzusagen ist.
Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess der Gigaset AG und des Gigaset Konzerns (§ 289 Abs. 2 Nr. 1a und Abs. 4 sowie § 315 Abs. 2 Nr. 1a und Abs. 4 HGB)
Das interne Kontrollsystem im Gigaset Konzern umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, die mit dem Ziel implementiert wurden, Wirtschaftlichkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit der Rechnungslegung zu gewährleisten und die Einhaltung sämtlicher rechtlicher Vorschriften sicherzustellen. Die Maßnahmen sollen das Risiko von Falschdarstellungen verhindern, damit Kapitalanleger Investitionsentscheidungen auf der Basis verlässlicher Informationen treffen können.
Als Konzernmuttergesellschaft ist es für die Gigaset AG von besonderer Bedeutung, die Entwicklung sowie die Risiken in den einzelnen Konzernunternehmen zeitnah und konsequent zu überwachen und zu steuern. Dies geschieht in Form eines regelmäßigen Planungs- und Reportingprozesses sowie auf Basis einer konzernweit einheitlichen Bilanzierungsrichtlinie (Gigaset Bilanzierungshandbuch).
Grundlage hierfür ist die zeitnahe Verfügbarkeit von verlässlichen und konsistenten Informationen. Die Sicherstellung der Datenbasis liegt in der Verantwortung der relevanten Finanzbereiche, insbesondere Controlling, Accounting, Tax, Treasury, der Holding und der einzelnen Konzerngesellschaften. Es findet eine enge Abstimmung zwischen den Bereichen statt, um Auswirkungen auf den Rechnungslegungsprozess bewerten zu können.
Entsprechende Prozesse und prozessintegrierte sowie prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen sind entsprechend der jeweiligen Unternehmenssituation und der Branchenzugehörigkeit implementiert. Ein schneller Zugriff auf die für den Konzernsteuerungsprozess notwendigen Informationen ist durch diesen Ablauf sichergestellt.
Die Aufbereitung und Analyse der Informationen aus den Konzerngesellschaften findet bei der Gigaset im Wesentlichen in den Bereichen Accounting, Global Controlling, Treasury und im zentralen Risikomanagement der Gigaset Communications GmbH statt. Vollständigkeit und Richtigkeit von Daten des Rechnungswesens werden regelmäßig geprüft. Dazu finden regelmäßige Abstimmtermine mit den erwähnten Abteilungen statt, die das Ziel haben die Qualität der Daten zu sichern und zu plausibilisieren. Darüber hinaus werden bestehende Risiken fortlaufend bewertet und geeignete Sicherungsstrategien evaluiert. Es wird von Sicherungsgeschäften Gebrauch gemacht, deren Wirksamkeit in regelmäßigen Abstände geprüft wird. Die sonstigen Organe der Gesellschaft, wie der Aufsichtsrat, sind mit ihren auf Grund ihrer Funktion vorgeschriebenen Tätigkeiten ebenfalls in das Kontrollumfeld des Gigaset Konzerns mit einbezogen.
Der Aufsichtsrat der Gigaset AG, und hier insbesondere der Prüfungsausschuss, sind zudem mit prozessunabhängigen Prüfungstätigkeiten in das interne Überwachungssystem der Gigaset eingebunden.
Im Rahmen der externen Berichterstattung legen die Mitglieder des Vorstands der Gigaset AG für das erste Halbjahr und für das Gesamtjahr einen Bilanzeid ab. Sie bestätigen damit, dass die anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze eingehalten wurden und dass die Abschlüsse ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Die Buchhaltung erfolgt im Gigaset Konzern sowohl dezentral in den jeweiligen Tochtergesellschaften als auch zentral im sogenannten Financial Shared Service Center in Bocholt. Die Einzelabschlüsse werden nach lokalen Rechnungslegungsvorschriften erstellt und für die Belange der Konzernrechnungslegung an die Vorgaben der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und an die - falls erforderlich - ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften angepasst.
In den Fällen, in den Shared Service Center - Leistungen in Bocholt erbracht werden, werden transaktionale Prozesse zentral für die Tochtergesellschaften bearbeitet. Diese Informationen fließen in die zu berichtenden Einzelabschlüsse ein, die wiederum monatlich im Konzernabschluss Berücksichtigung finden. Die nicht zentral in Bocholt betreuten Gesellschaften führen eine eigenständige Buchhaltung und berichten monatlich direkt an das Group Accounting.
Die Einheitlichkeit der Bilanzierung und Bewertung im Konzern wird einerseits durch das Gigaset Bilanzierungshandbuch sowie andererseits durch die teilweise zentrale Geschäfts- und Abschlussbuchhaltung gewährleistet.
Die Erfassung buchhalterischer Vorgänge und die Konsolidierung erfolgt durch individuell ausgewählte und an die Erfordernisse angepasste professionelle IT-Systeme.
Die implementierten Prozesse und damit in Zusammenhang stehenden Kontrollinstrumentarien umfassen unter anderem die folgenden Kernaspekte:
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| ― | Zentrale und dezentrale Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind definiert. |
| ― | Kontrollmechanismen wie 4-Augenprinzip, systemseitige Validierung, manuelle Kontrollen und Veränderungsnachweise sind implementiert. |
| ― | Termin- und Prozesspläne für Einzel- und Konzernabschluss werden erstellt und verteilt bzw. allgemein zugänglich gemacht. |
| ― | Analyse und gegebenenfalls Korrektur der durch die Konzerngesellschaften vorgelegten Berichtspakete. |
| ― | Systemtechnische Plausibilitätskontrollen auf Konzernebene. |
| ― | Einstufiger Konsolidierungsprozess mit einem professionellen Konsolidierungssystem. |
| ― | Verwendung standardisierter und vollständiger Formularsätze. |
| ― | Einsatz erfahrener, geschulter Mitarbeiter. |
Der Abschlussprüfer nimmt als prozessunabhängiges Instrument im Rahmen seines gesetzlichen Prüfungsauftrags eine Prüfungsfunktion wahr.
Sonderauswertungen und Ad-hoc-Analysen werden bei Bedarf zeitnah erstellt. Zudem hat der Vorstand permanent die Möglichkeit, direkt auf Mitarbeiter aus den Bereichen Controlling, Accounting, Tax und Treasury oder auf die jeweilige Geschäftsführung vor Ort zuzugehen.
Der Gigaset Planungs- und Reportingprozess basiert auf einem professionellen, standardisierten Konsolidierungs- und Reportingsystem, in welches die Daten manuell oder über automatische Schnittstellen eingespeist werden. Über interne Reports und eine anwenderfreundliche Schnittstelle ist eine qualitative Analyse und Überwachungsmöglichkeit sichergestellt.
Das Risikomanagement ist bei der Gigaset integraler Bestandteil der Unternehmensführung und Unternehmensplanung.
Aufgabe des Risikomanagements ist es, die Erreichung der im Rahmen einer Geschäftsstrategie gesetzten Ziele zu unterstützen, indem Risiken auf allen Ebenen und in allen Einheiten systematisch und frühzeitig identifiziert, erfasst, berichtet und gemanagt werden und dadurch existenzbedrohende Entwicklungen vermieden und unternehmerische Chancen bestmöglich genutzt werden können.
Das Risikoleitbild und der Risikomanagementprozess werden hierbei auf Konzernebene vorgegeben, koordiniert und überwacht und in der Holding und den einzelnen operativen Einheiten umgesetzt. Identifikation, systematische Erfassung und Bewertung der Risiken sowie die Definition von Maßnahmen findet damit dort statt, wo die jeweils größte Expertise und Einschätzungsmöglichkeit vorherrscht.
Für die gesamte Unternehmensgruppe bestehen einheitliche Standards zur Risikoerfassung, -dokumentation und -überwachung, welche im Gigaset Handbuch Risikomanagement zusammengefasst sind. Die Einhaltung der Vorgaben wird vom zentralen Risikomanager überwacht.
Mit R2C_GRC verfügt die Gigaset über ein systematisches, webbasiertes Risikomanagement-System, mit dem konzernweit sämtliche Risiken erfasst und pro Gesellschaft oder aus Konzernsicht konsolidiert dargestellt werden können.
Auf dieser Basis besteht die Möglichkeit, die Einzelrisiken bereits auf Gesellschaftsebene effizient zu steuern und zu managen und zeitgleich ein aktuelles und vollständiges Bild der Risikosituation im Konzern zu liefern. Die Einhaltung und Überwachung der vom Vorstand für den Gigaset Konzern festgelegten Risikostrategie wird dadurch bestmöglich gewährleistet.
Mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Verbesserung des Systems, der Überwachung und Koordination des konzernweiten Risikomanagements und dem Reporting an die Unternehmensführung ist der zentrale Risikomanager beauftragt.
Neben Anleitungen werden als Hilfestellung für die systematische Risikoidentifikation Checklisten und ein sogenannter Risikoatlas zur Verfügung gestellt. Der Risikoatlas zeigt nach der folgenden Struktur die Bereiche, denen bei der Gigaset Risiken typischerweise zugeordnet werden können.
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| ― | Markt- und Branchenrisiken (Konjunktur/Branche/Wettbewerb, Produkte/Patente/Zertifikate, Gesetzliche Rahmenbedingungen, Kunden) |
| ― | Unternehmens-/Prozessrisiken (Forschung/Entwicklung, Beschaffung, Produktion, Vertrieb/Marketing, Lieferung/After Sales, Rechnungswesen/Finanzen/Controlling, Organisation/Revision/IT, Personal, Versicherungswesen, Sonderereignisse, Akquise/Operations/Exit) |
| ― | Finanzrisiken (Ergebnis, Liquidität, Verschuldung/Finanzierung, Eigenkapital, Steuern, Sonstige Finanzrisiken) |
| ― | Haftungsrisiken (Garantien/Eventualverbindlichkeiten, sonstige finanzielle Verpflichtungen, Rechtsstreitigkeiten, Organhaftung) |
Die Risikobewertung erfolgt quantitativ auf Basis einer 4x4-Risikomatrix für die Faktoren Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß und bezieht sich auf die mögliche Ergebnisauswirkung bzw. bei einem Liquiditätsrisiko auf die mögliche Cashflowauswirkung eines negativen Ereignisses in einem zeitlichen Horizont von 12 Monaten. Neben einer Begründung der Bewertung sind für jedes Einzelrisiko angemessene Maßnahmen zur Risikoreduzierung oder -vermeidung sowie der Risikoverantwortliche anzugeben.
Die Bewertung des Schadensausmaßes erfolgt nach durchgeführten, jedoch vor geplanten Maßnahmen. Die Ergebnisse der Klassifizierung werden in einer so genannten "Risk Map" tabellarisch dargestellt oder in einem Portfolio visualisiert.
Dem Vorstand werden regelmäßig Reports zur aktuellen Lage aller wesentlichen Konzerngesellschaften vorgelegt.
Die vollständige Aktualisierung der Risiken erfolgt vierteljährlich. Darüber hinaus werden neue, wesentliche Risiken oder der Eintritt bestehender wesentlicher Risiken unabhängig von diesen normalen Berichtsintervallen sofort erfasst und an den Vorstand gemeldet. Dieser wiederum informiert regelmäßig den Aufsichtsrat des Unternehmens über die Risikosituation und das Risikomanagement.
Die geschäftliche Verantwortung für den Risikomanagementprozess liegt bei den operativen Einheiten auf Ebene der Tochtergesellschaften bzw. den Stabsstellen der Konzernmuttergesellschaft. Entsprechend ist das operative Risikomanagement auch in diesen Einheiten verankert. Verantwortlich für das Erkennen und Managen von Risiken ist zudem jeder Mitarbeiter in seinem unmittelbaren Verantwortungsbereich. Die Risikokoordination und -erfassung obliegt der Geschäftsleitung der jeweiligen Tochtergesellschaft. Unter Risikogesichtspunkten als wesentlich zu beurteilende Risiken und Informationen müssen unverzüglich der Geschäftsleitung sowie gegebenenfalls dem Konzernvorstand und dem zentralen Risikomanager mitgeteilt werden.
Weitere Maßnahmen im Rahmen des Risikomanagements sind regelmäßige Besuche des Vorstands bei den Tochtergesellschaften vor Ort, um sich über deren aktuelle Entwicklung zu informieren, sowie die Integration der Risikobetrachtung in die jährlichen Planungsgespräche.
Ergänzend zum Risikoprozess werden im Global Controlling monatliche Soll-Ist-Vergleiche durchgeführt und im Bedarfsfall der laufende Forecast zeitnah angepasst. Im Liquiditätsmanagement werden wöchentliche Betrachtungszeiträume zugrunde gelegt. Durch die zeitnahe Information des Vorstands können notwendige Maßnahmenpakete kurzfristig erarbeitet und umgesetzt werden.
Währungsrisiken, die durch Geschäftsvorgänge mit Dritten in Fremdwährung entstehen, sichert Gigaset in bestimmten Fällen durch derivative Finanzinstrumente ab. Dafür setzt Gigaset vor allem Devisentermingeschäfte und Devisenoptionen ein und bildet dies durch ein entsprechendes Hedge Accounting ab.
Kontrollsystems und Risikomanagementsystems 1
Der Gigaset Konzern entspricht der Empfehlung A.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex und hat insoweit ihre Erklärung gemäß § 161 AktG (https://www.gigaset.com/de_de/cms/gigaset-ag/investor-relations/unternehmen/corporate-governance.html) im Februar 2023 auf folgender Basis abgegeben:
1 Bei den Angaben in diesem Abschnitt handelt es sich um lageberichtsfremde Angaben, die nicht Gegenstand der inhaltlichen Prüfung durch den Abschlussprüfer sind.
Der Gigaset Konzern hat ein Internes Kontrollsystem und ein Risikomanagementsystem im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex eingerichtet.
Das Interne Kontrollsystem umfasst alle vom Vorstand eingeführten Grundsätze, Anweisungen und Maßnahmen zur Sicherung
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| ― | der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit |
| ― | der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung |
| ― | der Einhaltung der für den Gigaset Konzern maßgeblichen rechtlichen Vorschriften |
Das Interne Kontrollsystem besteht aus dem rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystem, dem Internen Kontrollsystem ausgewählter nichtfinanzieller Kennzahlen, Internes Kontrollsystem (IKS im engeren Sinne), dem Compliance Management System (CMS) sowie der Internen Revision.
Das Risikomanagementsystem (RMS) umfasst die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Identifizierung, Bewertung, Steuerung und Kommunikation von Risiken einschließlich der Systemüberwachung.
Das IKS (im engeren Sinne), das RMS und das CMS werden im Rahmen des Three-Lines-Modells unabhängig und risikoorientiert durch die interne Revision geprüft. Dazu gehört auch eine regelmäßige Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat.
Bei der Konzeption und Umsetzung des Internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems wurden insbesondere Größe, Struktur und Komplexität des Gigaset Konzerns berücksichtigt. Die Systeme zielen darauf ab, die wesentlichen Risiken aufzudecken, zu steuern und zu bewältigen. Trotz der umfassenden Analyse von Risiken gibt es jedoch inhärente Beschränkungen eines jeden Kontroll- und Risikomanagementsystems, sodass ein Eintreten von Risiken nicht unter allen Umständen ausgeschlossen werden kann.
Basierend darauf sind dem Vorstand keine Umstände bekannt, aus denen sich Zweifel an der Angemessenheit und Wirksamkeit der Systeme ergeben. Insbesondere wurden keine wesentlichen Verstöße oder systemischen Schwachstellen identifiziert, die einer Angemessenheit und Wirksamkeit entgegenstehen.
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem ermöglicht die vollständige Erfassung, Aufbereitung und Würdigung von unternehmensbezogenen Sachverhalten und deren Darstellung in der Konzernrechnungslegung. Persönliche Ermessensentscheidungen, fehlerbehaftete Kontrollen, sonstige Fehlhandlungen oder weitere Umstände können jedoch grundsätzlich nicht vollständig ausgeschlossen werden und führen gegebenenfalls zu einer eingeschränkten Wirksamkeit des eingesetzten Kontroll- und Risikomanagementsystems.
Das gezeichnete Kapital der Gigaset AG beträgt zum 31. Dezember 2022 EUR 132.455.896 und ist eingeteilt in 132.455.896 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 pro Aktie. Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und eine Stimme.
Die Aktien können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich frei übertragen werden. Aus den Vorschriften des AktG und anderer Gesetze können sich Beschränkungen des Stimmrechts der Aktien ergeben. So unterliegen Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen einem Stimmverbot (§ 136 AktG). Zudem stehen der Gesellschaft aus eigenen Aktien keine Rechte und damit keine Stimmrechte zu (§ 71b AktG). Vertragliche Beschränkungen im Hinblick auf das Stimmrecht oder die Übertragung der Aktien der Gesellschaft sind dem Vorstand nicht bekannt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Vorstand, Mitarbeiter und weitere Personen, die Zugang zu Insiderinformationen haben, durch die Richtlinie Insiderrecht der Gesellschaft und die entsprechenden rechtlichen Vorgaben insofern beschränkt sind.
Die Goldin Fund Pte. Ltd., Singapur, hat der Gesellschaft am 17. Juni 2022 mitgeteilt, sie halte nunmehr 95.796.613 Aktien der Gesellschaft, die ebenso viele Stimmrechte gewähren. Dies entspreche einem Anteil von 72,32 % der 132.455.896 Stimmrechte. Nach dem Kenntnisstand des Vorstands hielt die Aktionärin somit zum 31.12. 2022 einen Anteil von 72,32 % der Stimmrechte.
Im Übrigen liegen der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Berichterstattung keine neuen Meldungen über die Beteiligung am Kapital, die zehn vom Hundert der Stimmrechte überschreitet, vor.
Es existieren zum Zeitpunkt der Berichterstattung keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Regelungen im Zusammenhang mit einer koordinierten Stimmrechtsausübung von Arbeitnehmern, die am Kapital beteiligt sind, bestehen nicht.
Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes richtet sich nach §§ 84 f. AktG. Nach § 5 Abs. 1 der Satzung bestimmt der Aufsichtsrat lediglich die genaue Anzahl der Vorstandsmitglieder. Die Zuständigkeit und die Anforderungen der Änderung der Satzung richten sich nach §§ 179-181 AktG. Weitergehende individuelle Regelungen innerhalb der Satzung der Gesellschaft werden derzeit nicht als notwendig erachtet. Die weiteren gesetzlichen Vorschriften sind dem Aktiengesetz (AktG) zu entnehmen, die satzungsmäßigen Vorschriften sind in Abschnitt II (Vorstand) und Abschnitt III (Aufsichtsrat) und in § 16 der Satzung geregelt.
Die Hauptversammlung vom 12. August 2016 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 11. August 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein genehmigtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 44.200.000,00 auszugeben und hat eine entsprechende Änderung der Satzung in § 4.5 der Satzung beschlossen (Genehmigtes Kapital 2016). Von dieser Ermächtigung war bisher kein Gebrauch gemacht worden. Die Ermächtigung wäre zum 11. August 2021 ausgelaufen.
Die Hauptversammlung vom 14. August 2019 hat den Vorstand weiter ermächtigt, bis zum 13. August 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 22.000.000,00 auszugeben und hat eine entsprechende Ergänzung in § 4.3 der Satzung beschlossen (Genehmigtes Kapital 2019). Auch von dieser Ermächtigung war bisher kein Gebrauch gemacht worden. Beide der Gesellschaft zur Verfügung stehenden genehmigten Kapitalia schöpften die gesetzlichen Möglichkeiten für genehmigtes Kapital nicht aus. Um der Gesellschaft größtmögliche Flexibilität hinsichtlich der Finanzierung auch im Hinblick auf Sachkapitalerhöhungen zu geben, sollte unter Aufhebung der Genehmigten Kapitalia 2016 und 2019 ein neues Genehmigtes Kapital 2020 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses geschaffen werden und die Satzung entsprechend geändert werden. Vor diesem Hintergrund hat die ordentliche Hauptversammlung am 4. Juni 2020 beschlossen, ein neues Genehmigtes Kapital 2020 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses zu schaffen und die Satzung entsprechend zu ändern:
1. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 3. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 66.200.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu.
Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten, übernommen werden (Mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden sowie Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
a) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet und der Anteil am Grundkapital der auf Grund Buchstabe a) dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bareinlagen ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder bezogen auf den 4. Juni 2020 noch auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch auf den Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung;
b) wenn die Aktien gegen Sacheinlagen ausgegeben werden, um Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen (auch im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen), Unternehmensteile oder sonstige Vermögensgegenstände, einschließlich von Rechten und Forderungen zu erwerben;
c) soweit es erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen oder Optionsschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben werden oder wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechtes oder nach Erfüllung der Wandlungspflicht zustehen würde;
d) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen.
Auf die Grenze von 10 % des Grundkapitals gem. Buchstabe a) dieser Ermächtigung ist jeweils der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die ab dem 4. Juni 2020 bis zum Ende der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Ferner ist auf diese Grenze der anteilige Betrag des Grundkapitals der Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten oder Wandlungspflichten ausgegeben wurden oder noch ausgegeben werden können, sofern die zugrundeliegenden Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden. Schließlich ist auf die genannte Grenze der anteilige Betrag des Grundkapitals der Aktien anzurechnen, die ab dem 4. Juni 2020 auf Grund einer Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien gem. §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss eines Bezugsrechts ausgegeben werden.
Der Aufsichtsrat wird weiter ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2020 anzupassen.
2. Die bestehende Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals gem. § 4.3 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2019) sowie die bestehende Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals gem. § 4.5 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2016) werden mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der nachfolgenden unter Ziffer 3 und Ziffer 4 vorgeschlagenen Satzungsänderungen in das Handelsregister aufgehoben.
3. Vor diesem Hintergrund hat die Hauptversammlung am 4. Juni 2020 beschlossen, dass § 4 Absatz 5 der Satzung ersatzlos gestrichen wird.
4. Die Hauptversammlung hat zudem beschlossen, dass § 4 Absatz 3 der Satzung aufgehoben und wie folgt neu gefasst wird:
"Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 3. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 66.200.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu.
Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten, übernommen werden (Mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden sowie Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
a) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet und der Anteil am Grundkapital der auf Grund Buchstabe a) dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bareinlagen ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet und zwar weder bezogen auf den 4. Juni 2020 noch auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch auf den Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung;
b) wenn die Aktien gegen Sacheinlagen ausgegeben werden, um Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen (auch im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen), Unternehmensteile oder sonstige Vermögensgegenstände, einschließlich von Rechten und Forderungen zu erwerben;
c) soweit es erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen oder Optionsschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben werden oder wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechtes oder nach Erfüllung der Wandlungspflicht zustehen würde;
d) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen.
Auf die Grenze von 10 % des Grundkapitals gem. Buchstabe a) dieser Ermächtigung ist jeweils der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die ab dem 4. Juni 2020 bis zum Ende der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Ferner ist auf diese Grenze der anteilige Betrag des Grundkapitals der Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten oder Wandlungspflichten ausgegeben wurden oder noch ausgegeben werden können, sofern die zugrundeliegenden Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden. Schließlich ist auf die genannte Grenze der anteilige Betrag des Grundkapitals der Aktien anzurechnen, die ab dem 4. Juni 2020 auf Grund einer Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien gem. §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss eines Bezugsrechts ausgegeben werden."
Die Änderung der Satzung ist mit Eintragung in das Handelsregister am 20. Juli 2020 wirksam geworden. Von der Ermächtigung wurde bislang nicht Gebrauch gemacht.
Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen können wesentliche Instrumente sein, um für eine angemessene Kapitalausstattung als entscheidender Grundlage der Unternehmensentwicklung zu sorgen. Dem Unternehmen fließt meist zinsgünstig Fremdkapital zu, das ihm später unter Umständen als Eigenkapital erhalten bleibt. Zur Ausgabe derartiger Schuldverschreibungen ist eine entsprechende Ermächtigung sowie die Schaffung eines Bedingten Kapitals erforderlich.
Die Hauptversammlung vom 12. August 2016 hat den Vorstand zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ermächtigt und ein dazugehöriges Bedingtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 29.700.000,00 in § 4.9 der Satzung (Bedingtes Kapital 2016) geschaffen. Diese Ermächtigung wäre am 11. August 2021 ausgelaufen. Von dieser Ermächtigung war bisher kein Gebrauch gemacht worden.
Die Hauptversammlung vom 14. August 2019 hat den Vorstand weiter zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ermächtigt und ein dazugehöriges Bedingtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 35.000.000,00 bis zum 13. August 2024 in § 4.4 der Satzung (Bedingtes Kapital 2019) geschaffen. Auch von dieser Ermächtigung war bisher kein Gebrauch gemacht worden.
Beide der Gesellschaft zur Verfügung stehenden Ermächtigungen zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit den dazugehörigen Bedingten Kapitalia schöpften die gesetzlichen Möglichkeiten nicht aus. Um der Gesellschaft zukünftig die größtmögliche Flexibilität hinsichtlich der Finanzierung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur Nutzung dieses wichtigen Finanzierungsinstruments, auch im Hinblick auf Sacheinlagen zu geben, hat die Hauptversammlung am 4. Juni 2020 beschlossen, unter Aufhebung der bisherigen Ermächtigungen eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen sowie ein dazugehöriges neues Bedingtes Kapital 2020 zu schaffen. Dabei wurde der Vorstand auch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen auszuschließen. Die Hauptversammlung am 4. Juni 2020 hat daher beschlossen die Satzung entsprechend zu ändern:
1. Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen
a) Ermächtigungszeitraum, Nennbetrag, Aktienzahl
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3. Juni 2025 einmalig oder mehrmals
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| ― | durch die Gesellschaft oder durch im unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Gesellschaften ("nachgeordnete Konzernunternehmen") auf den Inhaber oder den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 300.000.000,00 ("Schuldverschreibungen") zu begeben und für solche von nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft begebene Schuldverschreibungen die Garantie zu übernehmen und |
| ― | für solche von nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft begebene Schuldverschreibungen die Garantie zu übernehmen und |
| ― | den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- und/oder Wandlungsrechte auf insgesamt bis zu 64.700.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 64.700.000,00 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren. |
Die einzelnen Emissionen können in jeweils gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen eingeteilt werden und sind gegen Barleistung auszugeben.
Im Fall der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber bzw. Gläubiger nach Maßgabe der Schuldverschreibungs- bzw. Optionsbedingungen zum Bezug von Gigaset-Aktien berechtigen.
Die betreffenden Optionsscheine können von den jeweiligen Teilschuldverschreibungen abtrennbar sein. Die Schuldverschreibungs- bzw. Optionsbedingungen können vorsehen, dass die Zahlung des Optionspreises auch durch Übertragung von Teilschuldverschreibungen und ggf. eine bare Zuzahlung erfüllt werden kann. Der anteilige Betrag am Grundkapital der je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien darf höchstens dem Nennbetrag bzw. dem unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabepreis der Optionsschuldverschreibung entsprechen.
Im Fall der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten die Inhaber bzw. Gläubiger das Recht bzw. haben die Pflicht, ihre Wandelschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der Wandelschuldverschreibungsbedingungen in Gigaset-Aktien zu wandeln. Das Wandlungsverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags oder des niedrigeren Ausgabepreises einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft. Das Wandlungsverhältnis wird auf die vierte Nachkommastelle gerundet. Die Anleihebedingungen können eine in bar zu leistende Zuzahlung festsetzen und vorsehen, dass nicht wandlungsfähige Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Die Anleihebedingungen können ferner auch eine Wandlungspflicht vorsehen. Der anteilige Betrag am Grundkapital der je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien darf höchstens dem Nennbetrag bzw. dem unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabepreis der Teilschuldverschreibung entsprechen.
b) Bezugsrecht, Bezugsrechtsausschluss
Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu; die Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (Mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen auszuschließen,
scrollen
| ― | bei Ausgabe der Schuldverschreibungen gegen Barleistung, sofern der Ausgabepreis den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet; dies gilt jedoch nur insoweit, als der Anteil am Grundkapital der zur Bedienung der bei Ausgabe der Schuldverschreibungen begründeten Options- und/oder Wandlungsrechte bzw. Wandlungspflichten auszugebenden Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder bezogen auf den 4. Juni 2020 noch auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch auf den Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung; |
| ― | um Spitzenbeträge, die sich auf Grund des Bezugsverhältnisses ergeben, vom Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen auszunehmen; |
| ― | um den Inhabern bzw. Gläubigern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten zum Ausgleich von Verwässerungen Bezugsrechte in dem Umfang zu gewähren, wie sie ihnen nach Ausübung dieser Rechte bzw. nach Erfüllung dieser Pflichten zustünden; oder |
| ― | soweit Schuldverschreibungen gegen Sachleistungen ausgegeben werden, sofern der Wert der Sachleistungen in einem angemessenen Verhältnis zu dem nach diesem lit.b. (erster Spiegelstrich) zu ermittelnden Marktwert der Schuldverschreibungen steht. |
Auf die oben genannte Grenze von 10 % des Grundkapitals ist jeweils der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die ab dem 4. Juni 2020 bis zum Ende der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Ferner ist auf diese Grenze der anteilige Betrag des Grundkapitals der Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten oder Wandlungspflichten ausgegeben wurden oder noch ausgegeben werden können, sofern die zugrundeliegenden Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden. Schließlich ist auf die genannte Grenze der anteilige Betrag des Grundkapitals der Aktien anzurechnen, die ab dem 4. Juni 2020 auf Grund einer Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien gem. §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss eines Bezugsrechts ausgegeben werden.
c) Options- oder Wandlungspreis, Verwässerungsschutz
aa) Der Options- bzw. Wandlungspreis darf 80 % des Kurses der Gigaset-Aktie im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) nicht unterschreiten. Hierfür ist der durchschnittliche Schlusskurs an den zehn Börsenhandelstagen vor der endgültigen Entscheidung des Vorstands über die Abgabe eines Angebots zur Zeichnung von Schuldverschreibungen bzw. über die Erklärung der Annahme durch die Gesellschaft nach einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Zeichnungsangeboten maßgeblich. Bei einem Bezugsrechtshandel sind die Tage des Bezugsrechtshandels mit Ausnahme der letzten beiden Börsentage des Bezugsrechtshandels maßgeblich, falls der Vorstand nicht schon vor Beginn des Bezugsrechtshandels den Options- bzw. Wandlungspreis endgültig festlegt.
bb) Unbeschadet des § 9 Abs. 1 AktG kann auf Grund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer Bestimmung der Bedingungen der Options- bzw. Wandlungspreis ermäßigt werden oder Barkomponenten verändert werden oder Bezugsrechte eingeräumt werden, wenn die Gesellschaft bis zum Ablauf der Options- oder Wandlungsfrist unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht oder weitere Schuldverschreibungen begibt oder garantiert und den Inhabern von Optionsrechten und/oder den Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen hierbei kein Bezugsrecht eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung ihrer Options- oder Wandlungsrechte bzw. Wandlungspflichten zustehen würde. Das gleiche gilt auch für andere Maßnahmen, die zu einer Verwässerung des Wertes der Options- und/oder Wandlungsrechte bzw. Wandlungspflichten führen können. In jedem Fall darf aber der anteilige Betrag des Grundkapitals der je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien höchstens dem Nennbetrag der Teilschuldverschreibung bzw. einem niedrigeren Ausgabepreis entsprechen.
Die §§ 9 Abs. 1 und 199 AktG bleiben unberührt.
d) Weitere Gestaltungsmöglichkeiten
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Beachtung der vorstehenden Vorgaben die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen und deren Bedingungen selbst bzw. im Einvernehmen mit den Organen des die Schuldverschreibungen begebenden nachgeordneten Konzernunternehmens, insbesondere Options- bzw. Wandlungspreis, Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Begründung einer Options- oder Wandlungspflicht, Festlegung einer baren Zuzahlung, Ausgleich oder Zusammenlegung von Spitzen, Barzahlung statt Lieferung von Aktien, Lieferung existierender statt Ausgabe neuer Aktien, Verwässerungsschutz und Options- bzw. Wandlungszeitraum festzulegen.
2. Bedingte Kapitalerhöhung
Das Grundkapital wird um bis zu EUR 64.700.000,00 durch Ausgabe von bis zu 64.700.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die auf Grund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 4. Juni 2020 von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen bis zum 3. Juni 2025 gegen Bar- und/oder Sachleistungen begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der vorstehenden Ermächtigung jeweils festgelegten Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Options- und/oder Wandlungsrechten aus den Schuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird bzw. Wandlungspflichten aus den Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (Bedingtes Kapital 2020).
3. Die von der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. August 2016 beschlossene Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und das dazugehörige Bedingte Kapital 2016 gemäß § 4.9 der Satzung sowie die von der ordentlichen Hauptversammlung am 14. August 2019 beschlossene Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und das dazugehörige Bedingte Kapital 2019 gem. § 4.4 der Satzung werden mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der nachfolgend unter Ziffer 4 und Ziffer 5 vorgeschlagenen Satzungsänderungen in das Handelsregister aufgehoben.
4. Vor diesem Hintergrund hat die Hauptversammlung beschlossen, dass § 4 Absatz 9 der Satzung ersatzlos gestrichen wird.
5. Die Hauptversammlung hat zudem beschlossen, dass § 4 Absatz 4 der Satzung aufgehoben und wie folgt neu gefasst wird:
"Das Grundkapital ist um bis zu EUR 64.700.000,00 durch Ausgabe von bis zu 64.700.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die auf Grund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 4. Juni 2020 von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen bis zum 3. Juni 2025 gegen Bar- und/oder Sachleistungen begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der vorstehenden Ermächtigung jeweils festgelegten Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Options- und/oder Wandlungsrechten aus den Schuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird bzw. Wandlungspflichten aus den Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (Bedingtes Kapital 2020)."
Die Änderung der Satzung ist mit Eintragung in das Handelsregister am 20. Juli 2020 wirksam geworden. Von der Ermächtigung wurde bislang nicht Gebrauch gemacht.
Wesentliche Vereinbarungen des Mutterunternehmens, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, bestehen per 31. Dezember 2022 nicht.
Zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstandes sowie Arbeitnehmern bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebotes.
Die verantwortungsvolle Unternehmensführung (Corporate Governance) hat bei der Gigaset AG einen hohen Stellenwert. Vorstand und Aufsichtsrat begreifen Corporate Governance als einen Prozess, der laufend fortentwickelt und verbessert wird.
Die Gigaset AG entspricht den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex mit nur wenigen Ausnahmen.
Vorstand und Aufsichtsrat der Gigaset AG haben am 28. Februar 2023 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären anschließend auf der Homepage (https://www.gigaset.com/de_de/cms/gigaset-ag/investor-relations/unternehmen/corporate-governance.html) dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat der Gigaset AG erklären darin, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019 und den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27. Juni 2022 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 28. April 2022 bis auf sieben Ausnahmen entsprochen wird. Die Erklärung lautet wie folgt:
1. Vorstand und Aufsichtsrat der Gigaset AG erklären, dass die Gigaset AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 ("DCGK 2020") in dem Zeitraum von der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 17. Februar 2022 bis zur Abgabe dieser Entsprechenserklärung mit der Ausnahme der nachfolgenden Abweichungen entsprochen hat:
a. Abweichend von der Empfehlung C.5 des DCGK 2020 ist Herr Rainer-Christian Koppitz zusätzlich zu seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Gigaset AG im Vorstand der KATEK SE sowie als Vorsitzender in den Aufsichtsräten der NFON AG und CENIT AG vertreten. Vorstand und Aufsichtsrat der Gigaset AG sind der Auffassung, dass die vorgenannten Tätigkeiten des Herrn Rainer-Christian Koppitz mit seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Gigaset AG zu vereinbaren sind.
b. Abweichend von der Empfehlung C.15 Satz 2 des DCGK 2020 wurde der Antrag auf gerichtliche Bestellung des Herrn Rainer-Christian Koppitz zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gigaset AG nicht bis zur nächsten Hauptversammlung befristet. Vor dem Hintergrund, dass im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung 2023 ohnehin turnusgemäß die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats ansteht, war eine Befristung des Antrags auf gerichtliche Ergänzung zur Wahrung der Aktionärsrechte nicht geboten.
c. Abweichend von der Empfehlung D.5 des DCGK 2020 wird auf die Bildung eines Nominierungsausschusses verzichtet. Der Aufsichtsrat hat zwar entsprechend den Empfehlungen des Abschnitts D.II.2. des DCGK 2020 Ausschüsse gebildet, nämlich einen Prüfungsausschuss, einen Personalausschuss sowie einen Strategie- und Finanzausschuss. Im Übrigen gewährleisten die derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats, die mit sechs Aufsichtsräten überschaubare Größe sowie die abgehaltenen Sitzungen des Aufsichtsrats ein effizientes Arbeiten und intensive Diskussionen zu strategischen Themen wie auch zu Detailfragen, so dass durch die Bildung von weiteren Ausschüssen keine weitere Effizienzsteigerung erwartet wird. Mit Blick auf den Nominierungsausschuss kommt hinzu, dass dem Aufsichtsrat ausschließlich Vertreter der Anteilseigner angehören.
2 Bei den Angaben in diesem Abschnitt handelt es sich um Angaben, die nicht Gegenstand der inhaltlichen Prüfung durch den Abschlussprüfer sind
d. Abweichend von der Empfehlung F.2 des DCGK 2020 wurden und werden der Konzernabschluss und der Konzernlageberichtsowie die unterjährigen Finanzinformationen nicht in den dort genannten Fristen öffentlich zugänglich gemacht, da die Gesellschaft aufgrund der Notierung im Prime Standard und gesetzlich ohnehin verpflichtet ist, diese Unterlagen innerhalb kurzer Fristen zu erstellen und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen (zwei Monate für Quartalsberichte, drei Monate für den Halbjahresbericht sowie vier Monate für Jahres- und Konzernabschluss). Die Schaffung zusätzlichen Zeitdrucks bei der Erstellung und Prüfung der relevanten Unterlagen durch die Verkürzung dieser Fristen soll vermieden werden. Vorstand und Aufsichtsrat vertreten die Auffassung, dass dadurch eine hinreichend zeitnahe Unterrichtung der Öffentlichkeit gewährleistet ist und dem mit der Einhaltung der Frist verbundenen Aufwand keine nennenswerte Erhöhung der Transparenz gegenübersteht.
e. Der Aufsichtsrat hat ein System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschlossen, welches von der ordentlichen Hauptversammlung 2021 gebilligt wurde. Das System, dessen Grundsätze für alle nach Ablauf von zwei Monaten nach erstmaliger Billigung des Vergütungssystems durch die Hauptversammlung neu abzuschließenden oder zur Änderung oder Verlängerung anstehenden Vorstandsverträge gelten, erfüllt neben den gesetzlichen Anforderungen auch sämtliche Empfehlungen des Abschnitts G. des DCGK 2020 mit folgenden Ausnahmen:
aa. Abweichend von der Empfehlung G.10 Satz 1 des DCGK 2020 werden die variablen Vergütungsbeträge den Vorstandsmitgliedern nicht aktienbasiert gewährt und die Vorstandsmitglieder sind auch nicht verpflichtet, die variablen Vergütungsbeträge überwiegend in Aktien der Gesellschaft anzulegen. Die vorgesehene Share Ownership Guideline begründet eine Erwerbs- und Haltverpflichtung der Vorstandsmitglieder für Aktien der Gesellschaft, deren Umfang sich nach der Festvergütung der Vorstandsmitglieder (5% des Bruttobetrages der jährlichen Festvergütung) bemisst und die sich auf die gesamte Dauer der Bestellung als Vorstandsmitglied erstreckt. Dies gewährleistet es nach Auffassung des Aufsichtsrats hinreichend, dass eine Harmonisierung der Interessen von Vorstandsmitgliedern und Aktionären gefördert wird.
bb. Abweichend von der Empfehlung G.12 des DCGK 2020 erfolgt die Auszahlung noch offener variabler Vergütungsbestandteile im Zusammenhang mit der Amtsniederlegung des Herrn Klaus Weßing nicht nach den im Vorstandsdienstvertrag festgelegten Fälligkeitszeitpunkten. Herr Klaus Weßing wurde im Sinne eines geregelten Ausscheidens die vorgezogene Auszahlung der ihm zugesagten LTI-Tranchen bereits zum Datum der Beendigung seines Vorstandsdienstvertrages zugesagt.
cc. Abweichend von Empfehlung G.17 des DCGK 2020 wurde und wird ein höherer zeitlicher Aufwand für den Vorsitz in Ausschüssen des Aufsichtsrats bei der Vergütung mit Rücksicht auf die Situation der Gesellschaft noch nicht gesondert berücksichtigt.
2. Vorstand und Aufsichtsrat der Gigaset AG erklären, dass die Gigaset AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 ("DCGK 2022") in der Zeit vom 27. Juni 2022 bis zur Abgabe dieser Entsprechenserklärung mit der Ausnahme der nachfolgenden Abweichungen entsprochen hat und auch zukünftig entsprechen wird:
a. Empfehlung C.5 des DCGK 2020 ist wortgleich in Empfehlung C.5 des DCGK 2022 enthalten, sodass auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen wird.
b. Empfehlung C.15 Satz 2 des DCGK 2020 ist wortgleich in Empfehlung C.15 Satz 2 des DCGK 2022 enthalten, sodass auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen wird.
c. Empfehlung D.5 des DCGK 2020 ist wortgleich in Empfehlung D.4 des DCGK 2022 enthalten, sodass auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen wird.
d. Empfehlung F.2 des DCGK 2020 ist wortgleich in Empfehlung F.2 des DCGK 2022 enthalten, sodass auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen wird.
e. Empfehlung G.10 Satz 1 des DCGK 2020 ist wortgleich in Empfehlung G.10 Satz 1 des DCGK 2022 enthalten, sodass auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen wird.
f. Empfehlung G.12 des DCGK 2020 ist wortgleich in Empfehlung G.12 des DCGK 2022 enthalten, sodass auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen wird.
g. Empfehlung G.17 des DCGK 2020 ist wortgleich in Empfehlung G.17 des DCGK 2022 enthalten, sodass auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen wird.
Bocholt, 28. Februar 2023
Gigaset AG
Vorstand und Aufsichtsrat
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gigaset AG erstellen einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung. Dieser wird mit dem Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 des Aktiengesetzes und dem geltenden Vergütungssystem gemäß § 87a Absatz 1 und 2 Satz 1 des Aktiengesetzes nach dem Beschluss der Hauptversammlung über die Billigung des erstellten und geprüften Vergütungsberichts an folgender Stelle auf der Internetseite der Gigaset AG öffentlich zugänglich gemacht werden:
https://www.gigaset.com/de_de/cms/gigaset-ag/investor-relations/unternehmen/verguetung.html
Unser unternehmerisches Handeln orientiert sich an den Rechtsordnungen der verschiedenen Länder und Regionen, aus denen sich für den Gigaset Konzern und seine Mitarbeiter im In- und Ausland vielfältige Pflichten ergeben. Gigaset führt die Geschäfte stets verantwortungsvoll und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Regeln der Länder, in denen Konzernunternehmen tätig sind. Gigaset erwartet von allen Mitarbeitern rechtlich und ethisch einwandfreies Handeln im geschäftlichen Alltag. Jeder Mitarbeiter beeinflusst durch sein berufliches Verhalten das Ansehen des Unternehmens. Durch ständigen Dialog und enges Monitoring wird die Grundlage gelegt, das Geschäft verantwortungsvoll und in Übereinstimmung mit dem jeweils geltenden Recht zu führen.
Das zentrale Regelwerk des Compliance Systems der Gigaset AG sind die Gigaset Business Conduct Guidelines. Daneben berät und unterstützt ein aus drei Mitgliedern bestehendes und regelmäßig tagendes Compliance Committee den Vorstand in allen Fragen der rechtmäßigen Unternehmensführung, der Einhaltung von Rechtsvorschriften und behördlichen Vorgaben sowie der Einhaltung diesbezüglicher unternehmensinterner Richtlinien. Die Aufgaben des Compliance Committees umfassen unter anderem die laufende Kontrolle der Einhaltung der Compliance und Durchführung von Schulungen für Mitarbeiter, die Aufklärung von Verdachtsfällen und Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für den Vorstand sowie den Betrieb einer Informations- und Meldestelle für Compliance-Verstöße ("Whistleblower-Hotline"). Beschäftigte und Dritte können Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße telefonisch über die "Whistleblower-Hotline", per E-Mail oder anonym über ein Meldeformular an das Compliance Committee richten. Die "Whistleblower-Hotline" ist über die Website der Gigaset AG öffentlich zugänglich.
Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung mit der Zielsetzung, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und die festgelegten Unternehmensziele zu erreichen. Er führt die Geschäfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand und arbeitet vertrauensvoll mit den übrigen Organen der Gesellschaft zusammen.
Für den Konzern und seine Tochtergesellschaften legt der Vorstand die Ziele sowie die Strategien fest und bestimmt die Richtlinien sowie die Grundsätze für die daraus abgeleitete Unternehmenspolitik. Er koordiniert und kontrolliert die Aktivitäten, legt das Portfolio fest, entwickelt und setzt Führungskräfte ein, verteilt die Ressourcen und entscheidet über die finanzielle Steuerung und Berichterstattung des Konzerns.
Soweit mehr als eine Person zum Vorstand bestellt ist, tragen die Mitglieder des Vorstands gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Unbeschadet der Gesamtverantwortung aller Vorstandsmitglieder führen die einzelnen Mitglieder die ihnen zugeordneten Bereiche im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Der Vorstand in seiner Gesamtheit entscheidet in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher und wesentlicher Bedeutung sowie in gesetzlich oder anderweitig verbindlich festgelegten Fällen. Vorstandssitzungen finden regelmäßig statt. Sie werden durch den Vorstandsvorsitzenden einberufen. Darüber hinaus kann jedes Mitglied die Einberufung einer Sitzung verlangen. Sofern nicht Einstimmigkeit gesetzlich erforderlich ist, beschließt der Vorstand mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Vorstand repräsentiert Gesellschaft und Konzern gegenüber Dritten und der Belegschaft in Angelegenheiten, die nicht nur Unternehmens- oder Konzernteile betreffen. Darüber hinaus hat er eine besondere Verantwortlichkeit für bestimmte Corporate-Center-Bereiche und deren Tätigkeitsgebiet.
Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Wesentliche Eignungskriterien für die Auswahl von Kandidaten für eine Vorstandsposition sind aus Sicht des Aufsichtsrats insbesondere Persönlichkeit, Integrität, überzeugende Führungsqualitäten, die fachliche Qualifikation für das zu übernehmende Ressort, ein internationales Verständnis, bisherige Leistungen, gute Kenntnisse in der Kommunikations- und Industriebranche bzw. in dem Bereich, der abgedeckt werden soll, sowie die Fähigkeit, Geschäftsmodelle und -prozesse in einer sich wandelnden und zunehmend digitalisierten Welt anzupassen.
Der Aufsichtsrat achtet auch auf Diversität. Unter Diversität als Entscheidungsaspekt versteht der Aufsichtsrat insbesondere unterschiedliche, sich gegenseitig ergänzende Profile und Arbeits- und Lebenserfahrungen, einschließlich internationaler Erfahrung, Bildungs- und Berufshintergrund, unterschiedliche Persönlichkeiten, eine angemessene Vertretung der Geschlechter und eine ausreichende Altersmischung. Zu diesem Zweck hat der Aufsichtsrat das folgende Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Vorstands beschlossen. Dieses Konzept berücksichtigt auch die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex:
Der Aufsichtsrat entscheidet im Interesse der Gesellschaft und unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls, welche Person für eine bestimmte Position im Vorstand bestellt werden soll.
Die Mitglieder des Vorstands sollen über langjährige Führungserfahrung verfügen und nach Möglichkeit Erfahrungen aus verschiedenen Berufsfeldern mitbringen. Zusätzlich berücksichtigt der Aufsichtsrat insbesondere folgende Aspekte:
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| ― | Mindestens ein Mitglied soll über internationale Führungserfahrung verfügen. |
| ― | Mindestens ein Mitglied des Vorstands sollte eine kaufmännische Ausbildung haben. |
| ― | Der Gesamtvorstand sollte über mehrjährige Erfahrung in den Bereichen Entwicklung, Produktion, Vertrieb, Finanzen und Personalwesen verfügen. |
| ― | Der Vorstand soll insgesamt über gute Kenntnisse in den Bereichen Industrie und Digitalisierung verfügen. |
Der Personalausschuss des Aufsichtsrats berücksichtigt bei der Auswahl der Kandidaten das vorstehend beschriebene Diversitätskonzept und achtet so auf eine vielfältige Zusammensetzung des Vorstands. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats entspricht die Zusammensetzung des Vorstands zum 31. Dezember 2022 dem definierten Diversitätskonzept. Die unterschiedlichen Berufs-, Ausbildungs-und Lebenserfahrungen der Vorstandsmitglieder ergänzen sich gegenseitig. Die Profile der Vorstandsmitglieder, die einen Abgleich mit dem Diversitätskonzept ermöglichen, sind auf der Internetseite der Gesellschaft einsehbar: https://www.gigaset.com/de_de/cms/gigaset-ag/investor-relations/unternehmen/vorstand.html
Für die Mitglieder des Vorstands hat der Aufsichtsrat eine Altersgrenze von 65 Jahren festgelegt.
Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand zu überwachen und ihn zu beraten. Er besteht zum Ende des Berichtsjahres aus lediglich fünf Mitgliedern, da Flora Shiu ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2022 niedergelegt hat. Eine gerichtliche Ergänzung des Aufsichtsrats gemäß § 104 Abs. 2 AktG war zum Ende des Berichtsjahrs bereits beantragt, aber noch nicht abgeschlossen. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen ist der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden; er stimmt mit dem Vorstand auch die strategische Ausrichtung der Gesellschaft ab und erörtert mit ihm regelmäßig den Stand der Umsetzung der Geschäftsstrategie. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und legt die Geschäftsverteilung fest. Wesentliche Eignungskriterien für die Auswahl von Kandidaten für eine Vorstandsposition sind aus Sicht des Aufsichtsrats - wie oben bereits erläutert - insbesondere Persönlichkeit, Integrität, überzeugende Führungsqualitäten, die fachliche Qualifikation für das zu übernehmende Ressort, ein internationales Verständnis, bisherige Leistungen, gute Kenntnisse in der Kommunikations- und Industriebranche bzw. in dem Bereich, der abgedeckt werden soll, sowie die Fähigkeit, Geschäftsmodelle und -prozesse in einer sich wandelnden und zunehmend digitalisierten Welt anzupassen. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Gremiums und leitet die Sitzungen. Im regelmäßigen Gedankenaustausch mit dem Vorstand ist der Aufsichtsrat stets über die Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung und die Strategie informiert. Der Aufsichtsrat prüft die Jahresplanung und billigt die Jahresabschlüsse der Gigaset AG und des Gigaset Konzerns sowie den zusammengefassten Lagebericht unter Berücksichtigung der Berichte des Abschlussprüfers. Der Aufsichtsrat prüft auch den Abhängigkeitsbericht, den der Vorstand, zusammen mit dem Bericht des Abschlussprüfers sowie dessen Bestätigungsvermerk nach Unterzeichnung dem Aufsichtsrat vorlegen wird. Der Aufsichtsrat prüft insoweit selbstständig und umfassend den Abhängigkeitsbericht ebenso wie auch die Vollständigkeit der darin gemachten Angaben. Er überprüft darüber hinaus den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht gemäß § 315b HGB. Weiterhin erstellt der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns (§ 290 des Handelsgesetzbuchs) gewährte und geschuldete Vergütung. Zudem unterzieht der Aufsichtsrat sich kontinuierlich einer längerfristigen offenen und dialogorientierten Selbstbeurteilung über die Wirksamkeit des Aufsichtsrats insgesamt und seiner Ausschüsse. Dies soll vor allem die gezielte Weiterentwicklung seiner Zusammensetzung und die Arbeitsweise fördern. Diese Selbstbeurteilung wurde zuletzt im Geschäftsjahr 2021 in Zusammenarbeit mit einem externen Beratungsunternehmen, der ECBE - European Center for Board Efficiency GmbH, vorgenommen. Zu diesem Zweck wurde im Zeitraum von Oktober bis November 2021 eine Online-Selbstevaluierung des Aufsichtsrats durchgeführt, deren Resultate nebst entsprechender Handlungsempfehlungen im Dezember 2021 gemeinsam mit ECBE erörtert wurden.
Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Dabei soll der Aufsichtsrat auf Diversität achten. Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats soll auch Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen umfassen. Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Der Stand der Umsetzung soll in Form einer Qualifikationsmatrix in der Erklärung zur Unternehmensführung offengelegt werden. Dementsprechend hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass das Gremium so zusammengesetzt sein soll, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen. Zugleich wird damit das Konzept beschrieben, das eine vielfältige Zusammensetzung des Aufsichtsrats anstrebt (Diversitätskonzept). Dabei ist zwischen den Anforderungen an die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats und den Anforderungen an die Zusammensetzung des Gesamtgremiums zu unterscheiden.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen sowohl fachlich als auch persönlich qualifiziert sein, um den Vorstand bei der Leitung eines globalen Telekommunikationsunternehmens zu beraten und zu überwachen.
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats soll über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse einer guten Corporate Governance eines kapitalmarktorientierten Unternehmens verfügen. Dazu gehören Kenntnisse der Grundlagen der Rechnungslegung, des Risikomanagements, der internen Kontrollmechanismen, der Compliance sowie der regulatorischen und rechtlichen Fragestellungen.
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats soll die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seines Aufsichtsratsmandats erforderliche Zeit aufbringen können und die vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlene Beschränkung der Zahl der Mandate beachten. Bei sechs ordentlichen Sitzungen pro Jahr liegt der zu erwartende Zeitaufwand für neue Mitglieder in der Regel bei etwa 18 bis 36 Tagen pro Jahr. Darin enthalten sind die Vor- und Nachbereitung der Aufsichtsratssitzungen und der jeweiligen Beschlüsse, die Beschäftigung mit den Berichten an den Aufsichtsrat sowie die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und die Teilnahme an der Hauptversammlung. Dabei ist zu beachten, dass der Zeitaufwand auch von der Mitgliedschaft in einem oder mehreren Ausschüssen des Aufsichtsrats abhängt.
Da die Kommunikation in den Sitzungen und die Unterlagen zu deren Vorbereitung in englischer Sprache erfolgen, sollte jedes Mitglied des Aufsichtsrats über gute Kenntnisse der englischen Sprache verfügen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollen unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex sein. Unabhängig in diesem Sinne ist, wer nicht in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Vorstand, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter soll von der Gesellschaft und dem Vorstand unabhängig sein. Mindestens ein Vertreter der Anteilseigner soll vom kontrollierenden Aktionär unabhängig sein. Personen, die eine Organfunktion oder Beratungsaufgabe bei einem wesentlichen Wettbewerber von Gigaset ausüben oder die direkt oder indirekt mehr als 3 % des stimmberechtigten Kapitals eines solchen Wettbewerbers halten, sollen nicht Mitglied des Aufsichtsrats sein.
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats soll außerdem die folgenden allgemeinen persönlichen Anforderungen erfüllen:
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| ― | Integrität und ethisches Verhalten |
| ― | Unternehmerisches oder betriebliches Verständnis |
| ― | Bereitschaft zur Leistung |
| ― | Soziale Kompetenz |
| ― | Verhandlungs- und Argumentationsgeschick |
| ― | Analytische Fähigkeiten und Weitsicht |
| ― | Offenheit für innovatives Denken und neue Ideen |
Insgesamt soll der Aufsichtsrat über die unternehmensspezifischen und fachlichen Qualifikationen verfügen, die die nachfolgend beispielhaft aufgeführten Anforderungsprofile abdecken. Es ist nicht erforderlich, dass jedes einzelne Mitglied des Aufsichtsrates über alle aufgeführten Kompetenzen verfügt. Die Gesamtheit der Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen ist vielmehr die Summe aller individuellen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats. Das folgende Anforderungsprofil soll daher erfüllt sein:
Erfahrung und Expertise in Forschung und Entwicklung im Telekommunikations- und Softwarebereich sowie im Bereich der Digitalisierung, Kenntnisse über strukturierte Innovationsprozesse.
Erfahrung und Expertise in dem Sektor, in dem die Gigaset tätig ist, insbesondere fundierte Erfahrung in der Telekommunikations- und Softwarebranche, sowohl in der Entwicklung als auch im Vertrieb, Kenntnisse über internationale Märkte, Kunden und Wettbewerber, Produkt-Know-how.
Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und auf dem Gebiet Abschlussprüfung.
Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung soll in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme bestehen und Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Abschlussprüfung. Zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung gehören auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung.
Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen.
Erfahrung und Expertise in den Bereichen Unternehmensplanung, Corporate Finance und Kapitalmarktthemen sowie Erfahrung mit betriebswirtschaftlichen Prozessen und deren Optimierung.
Fortgeschrittene juristische Kenntnisse in den für Gigaset relevanten Bereichen.
Erfahrung und Expertise mit unternehmerischer Strategieentwicklung und Strategieumsetzung, sowie mit Change Management Prozessen und M&A Prozessen.
Gigaset ist auf der ganzen Welt tätig. Daher soll der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit über Kenntnisse und Erfahrungen in den für Gigaset wichtigen Regionen verfügen. Dem Aufsichtsrat soll eine angemessene Anzahl von Mitgliedern angehören, die auf Grund ihrer Herkunft, Ausbildung oder beruflichen Erfahrung einen besonderen Bezug zu den für Gigaset relevanten internationalen Märkten haben.
Erfahrung und Expertise in den für Gigaset bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen.
Die Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung berücksichtigen diese Ziele und streben gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an.
Der Stand der Umsetzung des Kompetenzprofils zum Ende des Berichtsjahrs ergibt sich aus der folgenden Qualifikationsmatrix:
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| Helvin Wong | Barbara Münch | Ulrich Burkhardt | Paolo Di Fraia | Jenny Pan | |
|---|---|---|---|---|---|
| Innovation, Forschung und Entwicklung | B | C | C | B | B |
| Sektor | B | B | B | A | B |
| Rechnungslegung und Abschlussprüfung | B | C | A | A | B |
| Finanzen | A | A | A | A | A |
| Juristische Kompetenz | A | A | B | B | C |
| Strategie | A | B | C | B | A |
| Internationalität | A | C | C | A | A |
| Nachhaltigkeit | C | B | A | B | B |
| Kernkompetenz | A | ||||
| Nebenkompetenz | B | ||||
| Tertiär / keine Kompetenz | C |
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats entspricht seine Zusammensetzung dem definierten Kompetenzprofil und dem Diversitätskonzept. Die unterschiedlichen Ausbildungs-, Berufs- und Lebenserfahrungen, die Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die Herkunft der fünf Mitglieder ergänzen sich gegenseitig. Die Profile der Aufsichtsratsmitglieder sind auf der Internetseite der Gesellschaft einsehbar.
Nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat gehörte diesem im Berichtsjahr mit den vier Aufsichtsratsmitgliedern Herrn Helvin Wong, Frau Barbara Münch, Herrn Ulrich Burkhardt und Herrn Paolo Di Fraia, eine angemessene Anzahl unabhängiger Anteilseignervertreter an.
Der Aufsichtsrat hat die folgende Altersgrenze für die Mitglieder des Aufsichtsrats festgelegt:
Zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft sollen grundsätzlich nur Personen vorgeschlagen werden, die das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Dem Prüfungsausschuss gehörten seit dem 8. Juni 2021 die Herren Wong, Di Fraia und Burkhardt (Vorsitzender) an. Frau Shiu war vom 8. Juni 2021 bis zu der Niederlegung ihres Amtes mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2022 ebenfalls Mitglied des Prüfungsausschusses.
Gemäß § 107 Abs. 4 S. 3 AktG i.V.m. § 100 Abs. 5 AktG muss mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied des Prüfungsausschusses muss über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen; die Mitglieder des Prüfungsausschusses müssen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein.
Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung soll in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme bestehen und Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Abschlussprüfung. Zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung gehören auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll zumindest auf einem der beiden Gebiete entsprechend sachverständig sein.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass der Prüfungsausschuss so zusammengesetzt sein soll, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen.
Die im Berichtsjahr dem Prüfungsausschuss angehörenden Aufsichtsratsmitglieder erfüllen die gesetzlichen Anforderungen an den Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung sowie Sektorkenntnis.
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Herr Burkhardt hat in der Geschäftsführung verschiedener Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater gearbeitet und verfügt über mehr als 35 Jahre Berufserfahrung in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Unternehmensberatung.
Das Mitglied des Prüfungsausschusses Herr Di Fraia hat in mehreren leitenden Positionen, unter anderem als Finanzvorstand, in verschiedene internationalen Unternehmen gearbeitet und verfügt über mehr als 30 Jahre Berufserfahrung insbesondere im Telekommunikationssektor.
Zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses gehören u. a. die Prüfung der Rechnungslegung des Unternehmens sowie des vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und des Vorschlags zur Verwendung eines Bilanzgewinns der Gigaset AG sowie der Quartalsabschlüsse und Zwischenlageberichte des Gigaset Konzerns. Die Rechnungslegung umfasst insbesondere den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht, den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht, unterjährige Finanzinformationen und den Jahresabschluss nach HGB. Auf der Grundlage des Berichts des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses von Gigaset AG und Gigaset Konzern sowie des zusammengefassten Lageberichts erarbeitet der Prüfungsausschuss Vorschläge für die Billigung der Jahresabschlüsse durch den Aufsichtsrat. Der Prüfungsausschuss ist auch für die Beziehungen der Gesellschaft zum Abschlussprüfer zuständig. Der Ausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat einen Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers, regt Prüfungsschwerpunkte an, legt die Vergütung des Abschlussprüfers fest und erteilt den Prüfungsauftrag an den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer. Der Prüfungsausschuss diskutiert mit dem Abschlussprüfer die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstrategie und Prüfungsplanung sowie die Prüfungsergebnisse. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses tauscht sich regelmäßig mit dem Abschlussprüfer über den Fortgang der Prüfung aus und berichtet dem Ausschuss hierüber. Der Prüfungsausschuss berät mit dem Abschlussprüfer regelmäßig auch ohne den Vorstand. Ferner überwacht der Ausschuss die Unabhängigkeit, Qualifikation, Rotation und Effizienz des Abschlussprüfers. Hierbei nimmt der Prüfungsausschuss auch regelmäßig eine Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung vor. Darüber hinaus befasst sich der Prüfungsausschuss mit der inhaltlichen Überprüfung des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts gemäß § 315b HGB und mit dem internen Kontrollsystem des Unternehmens sowie mit den Verfahren zur Risikoerfassung, zur Risikokontrolle und zum Risikomanagement sowie mit dem internen Revisionssystem und mit der Compliance. Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses kann über den Ausschussvorsitzenden unmittelbar bei den Leitern derjenigen Zentralbereiche der Gesellschaft, die in der Gesellschaft für die Aufgaben zuständig sind, die den Prüfungsausschuss gemäß der aktienrechtlichen Regelungen betreffen, Auskünfte einholen.
Dem Personalausschuss sind alle Personalangelegenheiten des Vorstands zur eigenverantwortlichen Erledigung zugewiesen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Hierzu gehören insbesondere die Vorbereitung der Bestellung von Vorstandsmitgliedern sowie die Vorbereitung der Personalentscheidungen, soweit diese infolge des Delegationsverbotes dem Plenum vorbehalten sind. Daneben bereitet der Personalausschuss die den Vorstand betreffenden Vergütungsthemen-und -entscheidungen des Aufsichtsrates vor.
Der Personalausschuss besteht seit dem 8. Juni 2021 aus Herrn Wong, Herrn Di Fraia, Frau Münch (Vorsitzende) und Frau Pan.
Der Strategie- und Finanzausschuss behandelt komplexe finanzwirtschaftliche Themen. In diesem Rahmen befasst er sich mit den Grundsätzen für Finanzierung und Investitionen, einschließlich der Kapitalstruktur der Konzerngesellschaften sowie mit den Grundsätzen der Akquisitions- und Veräußerungspolitik, einschließlich des Erwerbs und der Veräußerung einzelner Beteiligungen von strategischer Bedeutung.
Der Strategie- und Finanzausschuss besteht seit dem 8. Juni 2021 aus Herrn Wong, Frau Münch und Herrn Di Fraia (Vorsitzender).
Der Bericht des Aufsichtsrats informiert über die Einzelheiten der Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse und über die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand.
Der Aufsichtsrat hat am 19. Mai 2022 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat Zielgrößen von 33,33 % bis zum 30. Juni 2025 und für den Frauenanteil im Vorstand Zielgrößen von 0 % bis zum 30. Juni 2025 festgelegt. Diese Zielgrößen entsprechen der aktuellen Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand. Die Zielgröße von 0 % für den Frauenanteil im Vorstand wurde ausführlich erwogen und mit Blick auf die konkrete Besetzung des Vorstandes und die strukturellen Bedingungen festgelegt. Vor dem Hintergrund, dass bei der Gigaset AG unterhalb des Vorstands keine weiteren Führungsebenen mehr existieren, war die Festlegung entsprechender Zielgrößen entbehrlich.
Um eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, unterrichten wir unsere Aktionäre, die Finanzanalysten, Medien und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig über die Lage des Unternehmens sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen. Dabei legen wir Informationen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie über dessen Risiken offen. Die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzern- und Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage des Konzerns und der Gesellschaft vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns und der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns und der Gesellschaft beschrieben sind. Der Jahresabschluss der Gigaset AG, der Konzernabschluss für den Gigaset Konzern und der zusammengefasste Lagebericht werden innerhalb von 3 Monaten nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres aufgestellt und in der Folge veröffentlicht.
Während des Geschäftsjahres werden Anteilseigner und Dritte zusätzlich durch den Halbjahresfinanzbericht sowie nach dem Ende des ersten und dritten Quartals durch Quartalsmitteilungen unterrichtet. Darüber hinaus veröffentlicht die Gigaset AG Informationen auch in Presse- und Analystenkonferenzen. Als stets aktuelle Veröffentlichungsplattform nutzt die Gigaset AG zudem das Internet. Auf der Homepage www.gigaset.com besteht Zugriff auf die Termine der wesentlichen Veröffentlichungen und Veranstaltungen wie Geschäftsberichte, Quartalsmitteilungen, Halbjahresfinanzberichte oder die Hauptversammlung sowie auf Informationen zur Aktie und zum Aktienkurs. Dem Prinzip des "Fair Disclosure" folg end, behandeln wir alle Aktionäre und wesentlichen Zielgruppen bei Informationen gleich. Informationen zu wichtigen neuen Umständen stellen wir über adäquate Medienwege unverzüglich der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung. Neben der regelmäßigen Berichterstattung informieren wir in Ad-hoc-Mitteilungen über kursrelevante Tatsachen, die geeignet sind, im Falle ihres Bekanntwerdens den Kurs der Gigaset-Aktie zu beeinflussen.
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie zu ihnen in enger Beziehung stehende Personen sind nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) verpflichtet, der Gigaset AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht jedes Eigengeschäft mit Anteilen oder Schuldtiteln der Gigaset AG oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten zu melden, sofern der Wert der Geschäfte im Kalenderjahr bzw. Geschäftsjahr EUR 20.000 erreicht oder überstiegen hat. Die Gigaset AG veröffentlicht Angaben zu den Geschäften unverzüglich auf der Internetseite und übersendet der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einen entsprechenden Beleg; die Information wird dem Unternehmensregister zur Speicherung übermittelt.
Meldungen nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) sind der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2022 nicht zugegangen.
Die Zinsanhebung der großen Zentralbanken zur Bekämpfung der Inflation und der Krieg Russlands in der Ukraine belasten weiterhin die Wirtschaftstätigkeit. Die schnelle Ausbreitung von COVID-19 in China dämpfte das Wachstum im Jahr 2022, aber die jüngste Wiedereröffnung hat den Weg für eine schneller als erwartete Erholung geebnet. Der Internationale Währungsfonds (IWF) erwartet, dass die globale Inflation von 8,8 Prozent im Jahr 2022 auf 6,6 Prozent im Jahr 2023 und 4,3 Prozent im Jahr 2024 zurückgehen wird, was immer noch über dem Vor-Corona-Niveau von etwa 3,5 Prozent liegt. Für das Wachstum der globalen Wirtschaftsleistung im Jahr 2023 erwartet der IWF demnach ein Plus von 2,9 %, und damit eine weitere Verlangsamung (2022: 3,4 %). Die entwickelten Volkswirtschaften sollen auch nur um 1,2 % wachsen (2022: 2,7 %), die Schwellen- und Entwicklungsländer dagegen um 4,0 % - nach 3,9 % im Jahr 2022. Die Wirtschaft der EU soll laut IWF nur noch ein ganz leichtes Plus von 0,7 % (2022: 3,7 %) erzielen.
Die deutsche Wirtschaft dürfte nach Einschätzung des IWF mit einem minimalen Plus von 0,1 % ebenfalls deutlich langsamer wachsen als im Vorjahr (2022: 1,9 %). Für Frankreich wird ein Wachstum von 0,7 % (2022: 2,6 %), für Italien von 0,6 % (2022: 3,9 %) und für Spanien von 1,1 % (2022: 5,2 %) erwartet. Für die Wirtschaft der Niederlande wird laut WKO Statistik ein Plus von 0,9 % (2022: 4,4 %) und für die Schweiz ein Plus von 0,8 % - nach 2,2 % in 2022 erwartet.
Inwieweit sich der andauernde Ukrainekrieg und die damit verbundenen Sanktionen des Westens auf den weiteren Geschäftsverlauf von Gigaset auswirkt, ist aufgrund der dynamischen Entwicklung zum jetzigen Zeitpunkt schwer vorherzusagen. Für Gigaset besteht ein gewisses Risiko, dass die Geschäfte in Russland und im Balkan nicht wie gewohnt fortgesetzt werden können. Auch die Liefersituation bei Vorprodukten könnte sich weiter eintrüben.
Auch die Energiekrise in Europa stellt ein Risiko für die Konsumstimmung und die Wirtschaft insgesamt dar. Die ungewisse Entwicklung der Energiepreise und -versorgung könnte zu Einschränkungen in der Produktion und somit zu Lieferengpässen führen. Insgesamt bestehen also in verschiedenen Bereichen deutliche Risiken für eine Abschwächung der Weltwirtschaft.
Nach Einschätzung von Statista entwickelt sich der weltweite Markt für Festnetztelefonie in den kommenden Jahren leicht positiv. Der Umsatz in diesem Segment soll demnach von rund EUR 8,08 Mrd in 2023 bis auf EUR 8,48 Mrd im Jahr 2027 steigen. Für Gesamteuropa prognostiziert Statista für 2023 einen Umsatz von etwa EUR 1,69 Mrd und bis 2027 einen Anstieg bis auf EUR 1,74 Mrd. Gigaset teilt diese positive Projektion nicht in vollem Umfang und kalkuliert eher defensiv. Gigaset geht davon aus, dass sich der Markt für Festnetztelefonie in Europa wie auch weltweit bedingt durch den wachsenden Anteil mobiler Kommunikation weiterhin rückläufig entwickeln wird. Absolut gesehen erwartet Gigaset für den Markt der schnurlosen Festnetztelefonie zudem ein weiterhin abnehmendes Preisniveau. Dessen ungeachtet will Gigaset seine Marktanteile im Produktbereich Phones verteidigen und gegenüber dem Wettbewerb weiter ausbauen.
Die Aussicht auf das weltweite Smartphone Geschäft bis 2026 ist laut Statista positiv zu betrachten. So soll der Absatz auf satte 1,39 Mrd Stück ansteigen und fast an das Rekordjahr 2016 heranreichen. Das Smartphone gilt längst als digitaler Alleskönner. So ist es in der Altersgruppe 14 bis 49 Jahre mit einem Nutzeranteil von über 95 Prozent nicht mehr wegzudenken. Vor allem auch, weil Smartphones längst mehr sind als nur tragbare Telefone. Sie werden zum Musik hören genutzt, als Fotokamera, als Navigationsgerät uvm. Das hat auch Gigaset für sich erkannt und konnte 2022 Kooperationen mit Partnern im Logistik Umfeld schließen, z.B. Nimmsta, einem Hersteller innovativer Scan-Wearables, um in der Kombination mit den Gigaset Smartphones schwere Barcodescanner zu ersetzen.
Gemäß einer Prognose von Statista wird der Umsatz im deutschen Smart Home-Markt im Jahr 2022 bei rund EUR 7,1 Mrd liegen. Bis zum Jahr 2025 erwartet Statista einen weiteren Anstieg des Marktvolumens auf EUR 9,6 Mrd. Das entspräche einem Umsatzwachstum von 36,5 %.
Laut Statista wird der Umsatz im weltweiten Smart Home-Markt 2023 etwa EUR 142,8 Mrd betragen und bis zum Jahr 2025 ein Marktvolumen von EUR 182,4 Mrd erreichen. Das entspräche einem Umsatzwachstum von 27,8 %.
Gigaset sieht sich im Bereich Smart Home durch die Adressierung verschiedener Produktbereiche solide aufgestellt und erwartet weiteres Wachstum. Aus diesem Grund setzt Gigaset, wie in Kapitel 3.1.2.3 beschrieben auf die Kooperation mit neuen Partnern, um so den B2C wie auch den B2B2C-Markt zu adressieren.
Nach Einschätzungen von MZA Consultants wird von einer Zunahme der Bedeutung für den Bereich der Geschäftskundentelefonie für die IP-Telefonie, vor allem in Westeuropa, erzeugt durch den Wandel von traditioneller TDM-Telefonie hin zu All-IP- und hybriden Lösungen, ausgegangen. Hier verspricht sich Gigaset Umsatzwachstum durch die Erweiterung des Portfolios durch Open-SIP Tischtelefone im Professional Bereich.
Gigaset hat sich mit seinen Geschäftskundenlösungen erfolgreich aus dem KMU-Segment in das Enterprise-Geschäft entwickelt. Dieses neue Marktsegment kann nun erfolgreich adressiert werden und enthält analog zum Gesamtwachstum der Branche ein entsprechendes Wachstumspotenzial -z.B. auch durch den Einsatz von sogenannten AML (Alarm, Messaging und Location Lösungen), die von großen Unternehmen, Krankenhäusern, Behörden und vielen anderen Institutionen eingesetzt werden.
In diesem Kontext ist die exklusive Partnerschaft mit der Unify Software and Solutions GmbH & Co. KG von besonderer Bedeutung. Hier entwickelt Gigaset die nächste Tischtelefon-Familie und wird diese auf Grund erworbener Software-Lizenzen auch im eigenen Portfolio einsetzen. Die Auslieferung der ersten Geräte für Unify erfolgte ab dem Jahr 2022. Insgesamt sollen in den Folgejahren rund fünf Millionen Geräte der neuen Tischtelefonserie verkauft werden.
Das gesamtwirtschaftliche und geopolitische Umfeld ist derzeit von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren stark belastet. Der Krieg in der Ukraine, der neben menschlichem Leid auch Mangel und steigende Preise für Energie und begehrte Rohstoffe verursacht, ist nur eines von vielen Beispielen. Hinzu kommen hohe Inflationsraten, die die Nachfrageseite belasten und die Zentralbanken zu einer zunehmend restriktiveren Geldpolitik veranlassen.
Das Geschäftsjahr 2023 wird weiterhin geprägt sein von diversen externen Einflussfaktoren, auf die Gigaset nur eingeschränkt reagieren kann. Haupttreiber werden die weitere Entwicklung der Auswirkungen des Ukraine Kriegs auf die Kapitalmärkte sowie die Währungskursentwicklungen sein. Insbesondere wird die Ertragslage maßgeblich von der Inflation und Preissteigerungen in allen Sektoren beeinflusst. Die daraus resultierenden Auswirkungen auf das Konsumentenverhalten haben einen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung des Gigaset Konzern im Jahr 2023 und ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht planbar. Die deutlichen Einschränkungen hinsichtlich der Materialverfügbarkeit wird im nächsten Jahr voraussichtlich eine geringere Rolle spielen.
Ein Großteil des US-Dollar-Risikos für 2023 ist bereits abgesichert. Die Prognose basiert darüber hinaus auf einem Wechselkurs von USD 1,05 pro Euro. Dieser Prognose liegen die beschriebenen gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Entwicklungen zugrunde. Aus Sicht des Unternehmens besteht dann ein Risiko, falls Wechselkurseffekte zu stark, also über den prognostizierten Korridor hinaus, ausschlagen. Dies könnte sich negativ auf das Betriebsergebnis auswirken.
Gigaset wird wie in der Vergangenheit zeitnah auf neue externe Einflussfaktoren zielgerichtet reagieren um die Effekte auf die Ertragslage abzumildern bzw. zu vermeiden. Bestehende Einflüsse werden weiterhin gemanaged.
Operativ wird Gigaset mit neuen Produkten und Kooperationen die Umsatzausweitung fokussieren und so die bestehenden Geschäftsbereiche weiterentwickeln. Der langjährige Trend des Marktrückgangs im Phones Bereich wird weiterhin Bestand haben und konsequent durch die positive Entwicklung der übrigen Geschäftsbereiche kompensiert.
Zur Erreichung der Ziele wird das Kostenmanagement auch in 2023 weiter fortgesetzt und abhängig von der Umsatzentwicklung und anderen wirtschaftlichen Risikofaktoren mit Augenmaß investiert.
Der Konzern finanziert sich derzeit im Wesentlichen aus dem operativen Geschäft und wird sich in Anbetracht der bestehenden Unsicherheiten weiterhin auf eine optimale Steuerung der Liquidität unter Ausnutzung sämtlicher zur Verfügung stehender und im Gesamtkontext sinnvoller Finanzierungsmöglichkeiten fokussieren. Die Strategie der Gesellschaft zur Sicherung der finanziellen Stabilität bleibt unverändert konservativ, um die operative und strategische Flexibilität des Konzerns zu wahren. Gigaset verfügte zum Jahresende 2022 über einen Bestand an Zahlungsmitteln in Höhe von EUR 21,5 Mio. Aus diesem Zahlungsmittelbestand sind neben dem operativen Bedarf auch Rückzahlungen im Rahmen der externen Finanzierung zu leisten. Gigaset erwartet entsprechend der Planung, dass auch unter Berücksichtigung der Zahlungsverpflichtungen ein deutlich positiver Zahlungsmittelbestand zum Geschäftsjahresende 2023 vorhanden sein wird.
Trotz der beschriebenen Herausforderungen ist Gigaset zuversichtlich in Bezug auf die eigenen Wachstumsaussichten. Das Unternehmen wird sich auf seine Kernkompetenzen konzentrieren und mit passgenauen Produkten den Bedürfnissen der Kunden gerecht werden. Auch wird das Unternehmen ab sofort fokussierter in Forschung und Entwicklung investieren, um im Rahmen der strategischen Neuausrichtung an Marktrelevanz zu gewinnen.
Entsprechend geht das Unternehmen unter Ausschluss einer plötzlichen Verschlechterung der Wechselkurseffekte, der Lieferketten-Situation, des Kriegsgeschehens, weiterer geopolitischer Spannungen oder einer neuen, negativen Dynamik im Pandemiegeschehen, für das Geschäftsjahr 2023 von nachstehender Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus. Die angegebenen Prognosen beziehen sich dabei jeweils auf die Istgrößen des Berichtsjahres 2022.
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| prognostizierte Kennzahlen | 2023 | Geschäftsjahr 2022 |
|---|---|---|
| Umsatz | mittlerer Anstieg | 241,3 |
| EBITDA | deutlicher Anstieg | 17,9 |
| Free Cashflow | deutlicher Anstieg | 1,0 |
Die Gigaset AG als Holding des Gigaset Konzerns generiert Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge aus Dienstleistungen mit verbundenen Unternehmen. Das Ergebnis der Gigaset AG bestimmt sich zudem im Wesentlichen aus Personalkosten und sonstigen Aufwendungen für den Vorstand. Da die Umsatzerlöse aus den Konzernumlagen nicht alle Aufwendungen abdecken, wird die Gigaset AG voraussichtlich einen Jahresfehlbetrag im niedrigen bis mittleren einstelligen Millionenbereich erwirtschaften.
Die Gigaset AG ist eine Holding und geprägt durch die Entwicklung ihrer operativen Tochtergesellschaften. Für das Geschäftsjahr 2023 sind keine Dividendeneinnahmen in der Gigaset AG geplant.
Durch die Integration der Gigaset AG in den Konzern kann diese auf die liquiden Mittel der Tochtergesellschaften zugreifen. Des Weiteren erfolgt die Finanzierung der Gesellschaft mittels Weiterverrechnung von Dienstleistungen an die Konzerntochtergesellschaften.
Die Gigaset AG ist gemäß § 315b Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 HGB von der Pflicht zur Erweiterung des Konzernlageberichts um eine nichtfinanzielle Konzernerklärung befreit, da die Gigaset AG für das Berichtsjahr 2022 einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht außerhalb des zusammengefassten Lageberichts erstellt. In Übereinstimmung mit § 315b Abs. 3 Nr. 2 b) HGB wird die Gigaset AG den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht öffentlich zugänglich machen und ihn auf der Internetseite der Gigaset AG veröffentlichen, unter:
https://www.gigaset.com/de_de/cms/gigaset-ag/investor-relations/unternehmen/ nichtfinanzieller-konzernbericht.html
Es besteht eine Mehrheitsbeteiligung der Goldin Fund Pte. Ltd., Singapur. Gemäß § 312 AktG haben wir am 4. April 2023 einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt, der mit folgender Erklärung schließt: "Wir erklären, dass die Gesellschaft mit verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 keine berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen hat."
Bocholt, den 4. April 2023
Der Vorstand der Gigaset AG
Dr. Magnus Ekerot, CEO
Thomas Schuchardt, CFO
COMFORT 500 ist die neue Allround-DECT-Telefon-Familie von Gigaset.
Mit zeitlos-edlem Design, perfekter Ergonomie und vielen Komfortfunktionen ist das COMFORT 500 das ideale Telefon für zuhause - vom Wohnbereich bis zum Homeoffice.
Dank Headset-Anschluss und integrierter Freisprecheinrichtung hat man bei Telefonaten in HD-Qualität die Hände frei. Und die dynamische Sperrliste schützt vor unerwünschten Anrufen.
Das Gigaset COMFORT 500 ist in Varianten mit und ohne Anrufbeantworter, in Bundles mit bis zu drei Mobilteilen, zum direkten Anschluss an einen DECT-fähigen Router und als IP-DECT-Telefonsystem erhältlich.
Marktstart war im März 2022.
AKTIVA in EUR
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| 31.12.2022 | 31.12.2021 | |
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Lizenzen | 17.342 | 25.563 |
| 17.342 | 25.563 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1 | 1 |
| 1 | 1 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 115.506.900 | 115.506.900 |
| 2. Sonstige Ausleihungen | 0 | 1 |
| 115.506.900 | 115.506.901 | |
| 115.524.243 | 115.532.465 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 2.431.224 | 2.769.099 |
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 8.375 | 1.370.687 |
| 2.439.599 | 4.139.786 | |
| II. Guthaben bei Kreditinstituten | 588.312 | 2.027.419 |
| 3.027.911 | 6.167.205 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 21.206 | 7.452 |
| Bilanzsumme | 118.573.360 | 121.707.122 |
| PASSIVA in EUR | ||
| 31.12.2022 | 31.12.2021 | |
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 132.455.896 | 132.455.896 |
| II. Kapitalrücklage | 91.910.269 | 91.910.269 |
| III. Gewinnrücklagen | ||
| 1. Gesetzliche Rücklage | 93.975 | 93.975 |
| 2. Andere Gewinnrücklagen | 65.768.373 | 65.768.373 |
| IV. Bilanzverlust | -193.387.094 | -190.869.485 |
| 96.841.419 | 99.359.028 | |
| B. Rückstellungen | ||
| 1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 1.014.843 | 852.070 |
| 2. Steuerrückstellungen | 208.250 | 208.250 |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 635.942 | 772.687 |
| 1.859.035 | 1.833.007 | |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 119.732 | 38.992 |
| 2 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 19.691.023 | 20.425.704 |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 62.151 | 50.392 |
| 19.872.906 | 20.515.087 | |
| Bilanzsumme | 118.573.360 | 121.707.122 |
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| EUR | 01.01. - 31.12.2022 | 01.01. - 31.12.2021 |
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 934.889 | 914.313 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 800.981 | 763.564 |
| 3. Materialaufwand | ||
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -31.704 | -9.489 |
| 4. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | -1.038.344 | -1.022.421 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -70.324 | -166.787 |
| (davon für Altersversorgung 2022 in EUR -1.058) | ||
| (davon für Altersversorgung 2021 in EUR -88.696) | ||
| 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens | -8.222 | -7.722 |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -2.536.679 | -2.627.384 |
| 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 58.454 | 57.491 |
| (davon aus verb. Unternehmen 2022 in EUR 57.393) | ||
| (davon aus verb. Unternehmen 2021 in EUR 57.068) | ||
| (davon aus der Abzinsung von Rückstellungen 2022 in EUR 1.011) | ||
| (davon aus der Abzinsung von Rückstellungen 2021 in EUR 0) | ||
| 8. Abschreibungen auf Finanzanlagen | 0 | -2.000 |
| 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -639.032 | -497.978 |
| (davon an verb. Unternehmen 2022 in EUR -471.588) | ||
| (davon an verb. Unternehmen 2021 in EUR -417.905) | ||
| (davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen 2022 in EUR -166.183) | ||
| (davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen 2021 in EUR -80.073) | ||
| 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 12.372 | -208.216 |
| 11. Ergebnis nach Steuern | -2.517.609 | -2.806.630 |
| 12. Jahresfehlbetrag | -2.517.609 | -2.806.630 |
| 13. Verlustvortrag | -190.869.485 | -188.062.856 |
| 14. Bilanzverlust | -193.387.094 | -190.869.485 |
JAHRESABSCHLUSS
Die Gigaset AG (oder "Gesellschaft") ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht, hat ihren satzungsmäßigen Sitz in Bocholt und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Coesfeld unter HRB 19015 eingetragen. Die Geschäftsräume der Gesellschaft befinden sich in der Frankenstraße 2, 46395 Bocholt. Gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB in Verbindung mit § 264d HGB ist die Gesellschaft eine große Kapitalgesellschaft.
Die Gigaset AG ist eine international agierende Holdinggesellschaft im Bereich der Kommunikationstechnologie. Das Unternehmen hat seinen Stammsitz in Bocholt. Hier befindet sich auch der hochautomatisierte Fertigungsstandort. Gigaset beschäftigt konzernweit zum Jahresende 857 Mitarbeiter und unterhielt im Geschäftsjahr 2022 Vertriebsaktivitäten in 53 Ländern.
Die Aktien der Gesellschaft werden im Geregelten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.
Der vorliegende Jahresabschluss der Gigaset AG für das am 31. Dezember 2022 abgeschlossene Geschäftsjahr 2022 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den §§ 266 und 275 HGB sowie den hierzu ergangenen Nebenvorschriften. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem Gesamtkostenverfahren.
Der Lagebericht der Gigaset AG wurde in Anwendung des § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB mit dem Lagebericht des Gigaset Konzerns zusammengefasst.
Rundungen können in Einzelfällen dazu führen, dass sich Werte in diesem Bericht nicht exakt zur angegebenen Summe aufaddieren und dass sich Prozentangaben nicht exakt aus den dargestellten Werten ergeben.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert zum Vorjahr angewendet.
Die Gigaset AG wird als Holding Gesellschaft maßgeblich von der Entwicklung ihrer Konzerngesellschaften beeinflusst. Der Abschluss der Gesellschaft wird unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt.
Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.
Zugänge des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten aktiviert und in der Folge abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abgänge werden zu Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibungen zum Zeitpunkt des Ausscheidens gebucht. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150 und EUR 1.000 werden in einen Sammelposten eingestellt, der über fünf Jahre linear abgeschrieben wird. Das Sachanlagevermögen wird im Wesentlichen mit einem Abschreibungssatz von 33,3 % nach der linearen Abschreibungsmethode abgeschrieben.
Das Finanzanlagevermögen wird grundsätzlich mit den Anschaffungskosten zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten oder bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Der beizulegende Wert der Anteile an verbundenen Unternehmen wird mittels des DCF-Verfahrens ermittelt. Hinsichtlich der Planungsprämissen sowie der verwendeten Parameter (Zinssätze, Risikozuschläge) bestehen dabei systemimmanente Schätzunsicherheiten.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihrem Nennbetrag und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Wertberichtigungen auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls gebildet.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.
Rückstellungen werden für erkennbare Risiken nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht in angemessenem Umfang gebildet. Die Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Markzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren abgezinst.
Die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen erfolgt für die bisher zugesagten leistungsorientierten Pensionszusagen sowie für die beitragsorientierten Pensionsrückstellungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß dem Anwartschaftsbarwertverfahren mit ihrem Erfüllungsbetrag. Im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen wird der Unterschiedsbetrag unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Geschäftsjahre und dem Ansatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre ermittelt. Die Altersversorgungsverpflichtungen sind im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Geschäftsjahre bewertet worden.
Gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§ 253 Abs. 2 HGB) werden die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Diskontierungssatz wird von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung ermittelt.
Für die Bewertung der Pensionszusagen werden zum Stichtag folgende Parameter angewandt:
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| Parameter | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Diskontierungszinssatz | 1,78% | 1,87% |
| Biometrische Rechnungsgrundlagen | "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck | "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck |
| Rententrend | 2,00% | 1,65% |
| Entgelttrend | 2,25% | 2,25% |
| Fluktuation | 3,00% | 3,00% |
Steuerrückstellungen werden in Höhe der zu erwartenden Steuernachzahlung gebildet.
Für die Jubiläumsrückstellungen wurde als Bewertungsmethode die projizierte Einmalbetragsmethode (Projected-Unit-Credit-Methode) verwendet. Die Berechnung der Jubiläumsrückstellung erfolgte unter Verwendung folgender Parameter:
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| Parameter | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Diskontierungszinssatz | 1,44% | 1,35% |
| Biometrische Rechnungsgrundlagen | "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck | "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck |
| Dynamik der Bezüge | 2,25% | 2,25% |
| Dynamik der Beitragsbemessungsgrenzen | 2,25% | 2,25% |
| Fluktuation | 3,00% | 3,00% |
Die Gesellschaft hält Anteile an Fondsvermögen zur Deckung von Deferred Compensation-Verpflichtungen. Weiterhin hält die Gesellschaft Anteile an einem Fondsvermögen zur Deckung von übrigen Pensionsansprüchen ("Contractual Trust Agreement"). Beide Anteilskategorien sind dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen und dienen ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus diesen Altersversorgungsverpflichtungen. Gemäß § 246 Abs. 2 HGB werden diese Vermögensgegenstände mit den zugehörigen Altersversorgungsverpflichtungen saldiert ausgewiesen. Die Vermögensgegenstände werden nach § 253 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 255 Abs. 4 HGB mit ihrem beizulegenden Zeitwert am Stichtag bewertet.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines Ertragssteuersatzes in Höhe von 32 %. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Im Falle einer Steuerentlastung wird vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht.
Valutaforderungen und -verbindlichkeiten in fremder Währung werden grundsätzlich zum amtlichen Mittelkurs am Tag der Einbuchung erfasst. Die Folgebewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten zum jeweiligen Bilanzstichtag erfolgt zum Stichtags-Devisenkassamittelkurs. Gewinne über die fortgeführten Anschaffungskosten/Herstellungskosten werden dabei nur berücksichtigt, soweit sie Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betreffen.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt.
Die Veränderung des Anlagevermögens im Berichtsjahr wird im Anlagenspiegel in der Anlage zum Anhang detailliert dargestellt.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen belaufen sich auf TEUR 115.507 (Vj. TEUR 115.507). Weitere Informationen zu den Anteilen werden in der Anlage (Anteilsbesitzliste) detailliert dargestellt.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus:
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| TEUR | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Dienstleistungsverträgen | 160 | 554 |
| Forderungen aus dem Finanzverkehr (i. W. Darlehen) | 2.271 | 2.215 |
| Summe | 2.431 | 2.769 |
Hierbei handelt es sich wie im Vorjahr ausschließlich um Forderungen mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben sich im Geschäftsjahr 2022 von TEUR 1.371 auf TEUR 8 reduziert. Die Regressforderung in Höhe von TEUR 1.350 wurde im Rahmen der Schlussverteilung im Insolvenzverfahren der OXY Holding GmbH im Berichtsjahr beglichen. Der zum Bilanzstichtag verbleibende Betrag in Höhe von TEUR 8 besteht im Wesentlichen aus Vorsteuerforderungen und Gehaltsvorschüssen.
Das voll eingezahlte Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag EUR 132.455.896,00 (Vj. EUR 132.455.896,00), ist eingeteilt in 132.455.896 (Vj. 132.455.896) Stückaktien ohne Nennwert und hat sich somit im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Auf jede Stückaktie entfällt somit ein Anteil von EUR 1,00 am Grundkapital.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 wie auch zum 31. Dezember 2021 wurden keine eigenen Aktien gehalten.
Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2022 EUR 91,9 Mio und hat sich somit im Vergleich zu der im Vorjahr ausgewiesenen Kapitalrücklage nicht verändert.
Die Gewinnrücklagen haben sich im Vergleich zum Vorjahresstichtag nicht verändert und betragen weiterhin EUR 65,9 Mio.
Die Hauptversammlung vom 12. August 2016 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 11. August 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein genehmigtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 44.200.000,00 auszugeben und eine entsprechende Änderung der Satzung in § 4.5 der Satzung beschlossen. Von dieser Ermächtigung war bisher kein Gebrauch gemacht worden. Die Ermächtigung wäre zum 11. August 2021 ausgelaufen. Die Hauptversammlung vom 14. August 2019 hat den Vorstand weiter ermächtigt, bis zum 13. August 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 22.000.000,00 auszugeben und eine entsprechende Ergänzung in § 4.3 der Satzung beschlossen. Auch von dieser Ermächtigung war bisher kein Gebrauch gemacht worden. Beide der Gesellschaft zur Verfügung stehenden genehmigten Kapitalia schöpften die gesetzlichen Möglichkeiten für genehmigtes Kapital nicht aus. Um der Gesellschaft größtmögliche Flexibilität hinsichtlich der Finanzierung auch im Hinblick auf Sachkapitalerhöhungen zu geben, sollte unter Aufhebung der Genehmigten Kapitalia 2016 und 2019 ein neues Genehmigtes Kapital 2020 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses geschaffen werden und die Satzung entsprechend geändert werden. Vor diesem Hintergrund hat die ordentliche Hauptversammlung am 4. Juni 2020 beschlossen, ein neues Genehmigtes Kapital 2020 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses zu schaffen und die Satzung entsprechend zu ändern. Das Genehmigte Kapital 2016 und die entsprechende Ermächtigung des Vorstands gem. § 4.5 der Satzung wurde aufgehoben und § 4.5 der Satzung wurde ersatzlos gestrichen. Das Genehmigte Kapital 2019 und die entsprechende Ermächtigung des Vorstands gem. § 4.3 der Satzung wurde aufgehoben und neu gefasst. Der Vorstand ist somit gemäß dem neu gefassten § 4.3 der Satzung befugt, durch die Ausgabe neuer Aktien das Grundkapital in der Zeit bis zum 3. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 66.200.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu, dieses kann unter bestimmten Voraussetzungen jedoch ausgeschlossen werden. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten, übernommen werden (Mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden sowie Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Der Aufsichtsrat wurde weiter ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2020 anzupassen. Das Genehmigte Kapital 2020 beträgt zum 31. Dezember 2022 noch unverändert EUR 66.200.000,00.
Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen können wesentliche Instrumente sein, um für eine angemessene Kapitalausstattung als entscheidender Grundlage der Unternehmensentwicklung zu sorgen. Dem Unternehmen fließt meist zinsgünstig Fremdkapital zu, das ihm später unter Umständen als Eigenkapital erhalten bleibt. Zur Ausgabe derartiger Schuldverschreibungen ist eine entsprechende Ermächtigung sowie die Schaffung eines Bedingten Kapitals erforderlich. Die Hauptversammlung vom 12. August 2016 hatte den Vorstand zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ermächtigt und ein dazugehöriges Bedingtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 29.700.000,00 in § 4.9 der Satzung (Bedingtes Kapital 2016) geschaffen. Diese Ermächtigung wäre am 11. August 2021 ausgelaufen. Von dieser Ermächtigung wurde bisher kein Gebrauch gemacht. Die Hauptversammlung vom 14. August 2019 hat den Vorstand weiter zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ermächtigt und ein dazugehöriges Bedingtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 35.000.000,00 bis zum 13. August 2024 in § 4.4 der Satzung (Bedingtes Kapital 2019) geschaffen. Auch von dieser Ermächtigung war bisher kein Gebrauch gemacht worden. Beide der Gesellschaft zur Verfügung stehenden Ermächtigungen zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit den dazugehörigen Bedingten Kapitalia schöpften die gesetzlichen Möglichkeiten nicht aus. Um der Gesellschaft zukünftig die größtmögliche Flexibilität hinsichtlich der Finanzierung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur Nutzung dieses wichtigen Finanzierungsinstruments, auch im Hinblick auf Sacheinlagen zu geben, hat die Hauptversammlung am 4. Juni 2020 beschlossen, unter Aufhebung der bisherigen Ermächtigungen eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen sowie ein dazugehöriges neues Bedingtes Kapital 2020 zu schaffen. Dabei wurde der Vorstand auch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen auszuschließen. Vor diesem Hintergrund hat die Hauptversammlung beschlossen, dass das Bedingte Kapital 2016 und die entsprechende Ermächtigung des Vorstands gem. § 4.9 der Satzung aufgehoben und § 4.9 der Satzung ersatzlos gestrichen wird und dass das Bedingte Kapital 2019 und die entsprechende Ermächtigung des Vorstands gem. § 4.4 der Satzung aufgehoben und neu gefasst wird. Die Hauptversammlung beschloss daher am 4. Juni 2020, dass mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Gesellschaft ermächtigt wird, bis zum 3. Juni 2025 einmalig oder mehrmalig Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 300.000.000,00 ("Schuldverschreibungen") zu begeben bzw. den Inhabern bzw. Gläubigern von Schulverschreibungen Options- und/oder Wandlungsrechte auf insgesamt bis zu 64.700.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 64.700.000,00 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Dieses kann unter bestimmten Voraussetzungen jedoch ausgeschlossen werden. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung, diese den Aktionären zum Bezug anzubieten, übernommen werden (Mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden sowie Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Das Bedingte Kapital 2020 beträgt zum 31. Dezember 2022 noch unverändert EUR 64.700.000,00.
Die Pensionsrückstellungen umfassen die direkten vertraglichen Versorgungsansprüche der tariflichen und übertariflichen Mitarbeiter, der Pensionäre und der Hinterbliebenen sowie deren Ansprüche auf Übergangszuschüsse. Weiterhin beinhaltet die Rückstellung Verpflichtungen aus Ansprüchen von Mitarbeitern aus der Umwandlung von Prämien- in Rentenansprüche (Deferred Compensation).
Für Pensionsverpflichtungen aus Direktzusagen und Deferred Compensation hält die Gesellschaft Fondsvermögen, das sich als Deckungsvermögen qualifiziert. Gemäß § 246 Abs. 2 HGB werden diese Vermögensgegenstände mit den zugehörigen Altersversorgungsverpflichtungen saldiert ausgewiesen. Die Vermögensgegenstände werden nach § 253 Abs. 1 HGB mit ihrem beizulegenden Zeitwert am Stichtag bewertet.
Die Bewertung der Fondsanteile zum beizulegenden Zeitwert berücksichtigt sowohl zum Stichtag realisierte als auch unrealisierte Veränderungen des Zeitwertes und erfolgt zum Börsenkurs. Die realisierten Änderungen umfassen Zins- und Dividendenerträge. Die unrealisierten Veränderungen zeigen Änderungen des Zeitwertes (aktueller Wert der Fondsanteile zum Jahresultimo) auf Grund von Kursänderungen der gehaltenen Anteile.
Zur Verwendung des Bilanzverlustes schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, den Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Verrechnungen in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung stellen sich wie folgt dar:
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| 31.12.2022 | 31.12.2021 | |
|---|---|---|
| Deckungsvermögen | ||
| Anschaffungskosten | 533 | 533 |
| Beizulegender Zeitwert | 485 | 609 |
| Unterschiedsbetrag | -48 | 76 |
| Pensionen (Erfüllungsbetrag) | 1.500 | 1.461 |
| Pensionsrückstellungen nach Saldierung | 1.015 | 852 |
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| 2022 | 2021 | |
|---|---|---|
| Personalaufwand Regelzuführung zu Pensionen = Aufwendungen aus Altersvorsorge | 1 | 86 |
| Nach §246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnete Aufwendungen und Erträge | ||
| Zinsaufwand verpflichtungsseitig | 27 | 30 |
| Effekt aus Zinsänderung | 15 | 63 |
| Zinsertrag aus Deckungsvermögen | 124 | -15 |
| Summe Zinsaufwendungen | 166 | 78 |
Der Unterschiedsbetrag aus den positiven Differenzen zwischen Anschaffungskosten des Deckungsvermögens und dem beizulegenden Zeitwert in Höhe von TEUR 2 (Vj. TEUR 76) unterliegt gemäß § 268 Abs. 8 HGB einer Ausschüttungssperre. Bei der Ermittlung des ausschüttungsgesperrten Betrages werden nur positive Differenzen aus den Anschaffungskosten und dem beizulegenden Zeitwert berücksichtigt.
Gemäß Art. 75 Abs. 6 EGHGB n.F. war die Neufassung des § 253 HGB erstmalig im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 anzuwenden. Daraus ergeben sich zum 31. Dezember 2022 unter Anwendung des 10 Jahre Durchschnittzinssatzes Rückstellungen für Pensionen in Höhe von TEUR 1.500. Diese liegen um TEUR 61 (Unterschiedsbetrag) unter dem Bewertungsansatz für Pensionsrückstellungen, der sich zum 31. Dezember 2022 bei Anwendung des Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatzes ergeben hätte.
Der Unterschiedsbetrag zum 31. Dezember 2022 in Höhe von TEUR 61 unterliegt einer Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB n.F.
Die Position setzt sich wie folgt zusammen:
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| EUR | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Personalrückstellungen | 126.353 | 125.861 |
| Rückstellungen für ausstehende Rechnungen | 91.066 | 244.300 |
| Übrige sonstige Rückstellungen | 418.523 | 402.526 |
| Gesamt | 635.942 | 772.687 |
Die Personalrückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus den Rückstellungen für variable Vergütungen zusammen. Die übrigen sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 137 (Vj. TEUR 157), Rückstellung zur Erstellung der konzerninternen Transferpreisdokumentation in Höhe von TEUR 104 (Vj. TEUR 74), Rückstellungen für Kosten zur Betriebsprüfung in Höhe von TEUR 71 (Vj. TEUR 56) sowie Rückstellungen für Kosten des Geschäftsberichtes in Höhe von TEUR 61 (Vj. TEUR 60) und Rückstellungen für die Hauptversammlung in Höhe von TEUR 45 (Vj. TEUR 56).
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| EUR | 31.12.2022 | 31.12.2021 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| davon Restlaufzeit < 1 Jahr | davon Restlaufzeit > 1 Jahr | davon Restlaufzeit davon > 5 Jahre | davon Restlaufzeit < 1 Jahr | davon Restlaufzeit > 1 Jahr | davon Restlaufzeit davon > 5 Jahre | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 119.732 | 0 | 0 | 38.992 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 19.691.023 | 0 | 0 | 20.425.704 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 62.151 | 0 | 0 | 50.392 | 0 | 0 |
| davon aus Steuern | 62.151 | 0 | 0 | 50.392 | 0 | 0 |
| Gesamt | 19.872.906 | 0 | 0 | 20.515.087 | 0 | 0 |
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Inlandsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 44 (Vj. TEUR 34) sowie Verbindlichkeiten aus ausstehenden Rechnungen in Höhe von TEUR 62 (Vj. TEUR 5). Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 19.055 (Vj. TEUR 19.804) und aus Darlehen in Höhe von TEUR 636 (Vj. TEUR 622).
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Steuerverbindlichkeiten für Lohn- und Quellensteuer in Höhe von TEUR 62 (Vj. TEUR 50).
Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 935 (Vj. TEUR 914) beinhalten im Wesentlichen im Inland erbrachte Dienstleistungen an verbundene Unternehmen.
Die Position sonstige betriebliche Erträge setzt sich wie folgt zusammen:
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| TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Erträge aus Weiterverrechnungen | 336 | 501 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 95 | 226 |
| Übrige sonstige betriebliche Erträge | 370 | 37 |
| Gesamt | 801 | 764 |
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 429 (Vj. TEUR 236) enthalten und beninhalt im Wesentlichen einen Ertrag aus der Rückzahlung einer Regressforderung sowie Auflösungen von Rückstellungen.
Der Materialaufwand für Aufwendungen für bezogene Leistungen beträgt TEUR 32 (Vj. TEUR 9).
Der Personalaufwand in Höhe von TEUR 1.108 (Vj. TEUR 1.189) setzt sich aus Gehältern in Höhe von TEUR 1.038 (Vj. TEUR 1.022) sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 70 (Vj. TEUR 167) zusammen.
Die Position sonstige betriebliche Aufwendungen setzt sich wie folgt zusammen:
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| TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Aufsichtsratvergütung | 630 | 570 |
| Rechts- und Beratungskosten | 468 | 591 |
| Versicherungen | 382 | 516 |
| Kostenumlagen von der Gigaset Communications GmbH | 338 | 365 |
| Aufwendungen für gekaufte Dienstleistungen | 171 | 146 |
| Unternehmensberatungskosten | 115 | 31 |
| Marketingaufwand | 68 | 112 |
| Übrige sonstige Aufwendungen | 365 | 296 |
| Gesamt | 2.537 | 2.627 |
Die übrigen sonstigen Aufwendungen beinhalten unter anderem Aufwendungen für Personalnebenkosten in Höhe von TEUR 85 (Vj. TEUR 30) sowie Aufwendungen für Kosten des Wertpapierhandels in Höhe von TEUR 83 (Vj. TEUR 66). Des Weiteren sind Reisekosten in Höhe von TEUR 55 (Vj. TEUR 48), sonstige Verwaltungskosten in Höhe von TEUR 45 (Vj.TEUR 45) sowie Aufwendungen für Kosten der Hauptversammlung in Höhe von TEUR 45 (Vj. TEUR 56) entstanden. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 67 (Vj. TEUR 0) enthalten und beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen aus Beratungsleistungen.
In der Position sonstige Zinsen und ähnliche Erträge sind im Wesentlichen Zinserträge aus konzerninternen Forderungen in Höhe von TEUR 57 (Vj. TEUR 57) enthalten.
Die Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 639 (Vj. TEUR 498) enthält im Wesentlichen Zinsaufwendungen aus dem internen Verrechnungsverkehr gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 472 (Vj. TEUR 418) sowie Zuführungen von Zinsen im Rahmen der Dotierung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 166 (Vj. TEUR 80).
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 bestehen Haftungsverhältnisse im Zusammenhang mit folgenden Gesellschaften und Sachverhalten:
Die Gigaset AG hat in der Vergangenheit diverse Garantien und Gewährleistungen im Rahmen von Unternehmenskäufen und -verkäufen abgegeben. Zusätzlich übernahm die Konzernmuttergesellschaft in der Vergangenheit auch Finanzierungsgarantien für Tochtergesellschaften. In den vergangenen Geschäftsjahren konnten die latenten Risiken aus diesen Gewährleistungen und Garantien - nicht zuletzt infolge Verjährungseintritts - weiter reduziert werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Gigaset AG aus solchen Garantien und Gewährleistungen erfolgreich in Anspruch genommen wird, wird seitens des Vorstands als zunehmend geringer werdend eingeschätzt.
Die Gigaset AG ist im Rahmen des allgemeinen Geschäftsbetriebs an verschiedenen Rechtsstreitigkeiten, insbesondere Prozessen und Schiedsverfahren sowie behördlichen Verwaltungsverfahren, beteiligt oder es könnten solche in der Zukunft eingeleitet oder geltend gemacht werden. Auch wenn der Ausgang der einzelnen Verfahren im Hinblick auf die Unwägbarkeiten, mit denen Rechtsstreitigkeiten immer behaftet sind, nicht mit Bestimmtheit vorhergesagt werden kann, wird sich nach derzeitiger Einschätzung über die im Abschluss als Verbindlichkeiten oder Rückstellungen berücksichtigten Risiken hinaus kein erheblich nachteiliger Einfluss auf die Ertragslage des Konzerns ergeben. Im Berichtsjahr 2022 war folgende wesentliche Rechtsstreitigkeit bei der Gigaset AG anhängig:
In dem Rechtsstreit mit der Evonik Operations GmbH (vormals Evonik Degussa GmbH) über eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 12,0 Mio hatte ein Schiedsgericht die Gigaset AG im November 2013 unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an die Evonik einen Betrag in Höhe von EUR 3,5 Mio zuzüglich Zinsen zu bezahlen. Am 4. März 2015 bezahlte Gigaset den Hauptsachebetrag in Höhe von EUR 3,5 Mio zuzüglich Zinsen an Evonik. Wegen der garantiehalber gezahlten Beträge wandte Gigaset sich nunmehr im Regresswege an die Hauptschuldnerin OXY Holding GmbH und die weitere Freistellungsschuldnerin StS Equity Holding UG. Nachdem eine außergerichtliche Einigung nicht zustande kam, hat Gigaset mit Schiedsklage bzw. Mahnbescheid vom 29. Juni 2015 die Hauptschuldnerin OXY Holding GmbH sowie die Freistellungsschuldnerin StS Equity Holding UG im Klagewege auf Erstattung dieses Betrags in Anspruch genommen. Im weiteren Verlauf wurde über das Vermögen sowohl der OXY Holding GmbH als auch der StS Equity Holding UG das Insolvenzverfahren eröffnet. Gigaset war in beiden Verfahren die Hauptgläubigerin. Zwischenzeitlich wurde die Verwertung der Insolvenzmassen abgeschlossen und die Schlussverteilungen vorgenommen. Gigaset hatte im 2. Quartal 2016 bereits EUR 2,0 Mio im Wege einer Abschlagsverteilung in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OXY Holding GmbH sowie im 4. Quartal 2018 rund EUR 0,2 Mio aus der Schlussverteilung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der StS Equity Holding UG erhalten. Weitere rund EUR 1,75 Mio sind an die Gesellschaft im Rahmen der Schlussverteilung im Insolvenzverfahren der OXY Holding GmbH im Geschäftsjahr 2022 ausgekehrt worden. Hiervon war im Rahmen einer Vereinbarung über die Teilnahme am Insolvenzverfahren nebst beschränkter Einstandspflicht vom 16. Dezember 2015 noch ein Betrag in Höhe von rund EUR 70.000 von der Gigaset AG an ein Special Purpose Vehicle auszukehren, was ebenfalls in 2022 erfolgt ist. Mit der Schlussverteilung ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OXY Holding GmbH abgeschlossen.
Aktuell und im Berichtsjahr 2022 ist folgende wesentliche Rechtsstreitigkeit bei einer Tochtergesellschaft der Gigaset AG anhängig:
Der spanischen Tochtergesellschaft der Gigaset Communications GmbH, der Gigaset Communications Iberia S.L. mit Sitz in Madrid, wurde ein Bußgeldbescheid über EUR 2,0 Mio zugestellt. Dem liegt zu Grunde, dass die spanische Finanzverwaltung eine steuerrechtliche Bewertung beanstandet hat. Die spanische Tochtergesellschaft wurde bei der beanstandeten steuerrechtlichen Bewertung von einer namhaften Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beraten und ist der Auffassung, dass die Bewertung keinen berechtigten Anlass zur Beanstandung gibt, der zudem die Verhängung eines Bußgeldes rechtfertigen könnte. Dem entsprechend hat die spanische Tochtergesellschaft den Rechtsweg gegen den Bescheid beschritten. Der spanischen Tochtergesellschaft wurde konzernintern ein Darlehen gewährt, mit dem das Bußgeld zunächst bezahlt wurde. Zu einem späteren Zeitpunkt ist das Darlehen in Eigenkapital umgewandelt worden. Die von der spanischen Tochtergesellschaft in einem Berufungsverfahren eingelegte Beschwerde ist mit Urteil vom 1. Dezember 2022 zurückgewiesen worden. Die spanische Tochtergesellschaft hat weitere rechtliche Schritte veranlasst.
Im Geschäftsjahr 2022 übten folgende Personen eine Vorstandstätigkeit aus:
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| ― | Klaus Weßing, Ingenieur, Borken (Vorstandsvorsitzender und Vorstand Produktentwicklung, neue Geschäftsfelder, Beschaffungskette, Qualität, Service Assurance, Vertrieb, Marketing, Strategie & Innovation, Human Resources, Investor Relations, Kommunikation & Digitales) vom 15. Dezember 2015 (Wiederbestellung am 20. August 2020) bis zum 31. Dezember 2022. |
| ― | Dr. Magnus Ekerot, Kaufmann, Rhede (Vorstandsvorsitzender und Vorstand Produktentwicklung, neue Geschäftsfelder, Beschaffungskette, Qualität, Service Assurance, Vertrieb, Marketing, Strategie & Innovation, Human Resources, Investor Relations, Kommunikation & Digitales seit 01. Januar 2023) seit 01. November 2022. |
| ― | Thomas Schuchardt, Kaufmann, Dorsten (Vorstand Finanzen, Steuern und Legal) seit 13. August 2019. |
Die sonstigen Organtätigkeiten der Vorstände Weßing und Schuchardt umfassen im Wesentlichen Funktionen als Aufsichtsrat oder Geschäftsführer bei verbundenen Unternehmen bzw. Tochtergesellschaften der Gigaset AG. Der Vorstand Dr. Ekerot übte im Geschäftsjahr 2022 keine weiteren Organtätigkeiten aus.
Dem in der Hauptversammlung am 08. Juni 2021 gewählten Aufsichtsrat gehörten im Berichtszeitraum an:
Hau Yan Helvin Wong (seit 28. Februar 2019 Vors., Wiederwahl am 08. Juni 2021) seit 19. Dezember 2013
Ulrich Burkhardt seit 03. Dezember 2014
Paolo Vittorio Di Fraia seit 14. August 2013
Barbara Münch (seit 14. August 2019 Stv. Vors., Wiederwahl am 08. Juni 2021) seit 24. Januar 2019
Flora (Ka Yan) Shiu vom 19. Dezember 2013 bis zum 30. Juni 2022 (Mandat zum Ablauf des 30. Juni 2022 niedergelegt)
Jenny Pan seit 08. Juni 2021
Als Ersatz für das im Geschäftsjahr 2022 ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied Flora Shiu wurde Herr Rainer-Christian Koppitz mit gerichtlichem Beschluss vom 19. Januar 2023 zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gigaset AG bestellt. Die gerichtliche Bestellung des Herrn Koppitz erlischt, sobald die Hauptversammlung der Gigaset AG über die Neubesetzung des vakant gewordenen Sitzes im Aufsichtsrat entscheidet.
Im Übrigen setzt sich der Aufsichtsrat im Zeitpunkt der Erstellung dieses Anhangs aus den Herren Hau Yan Helvin Wong (Vorsitzender), Paolo Vittorio Di Fraia und Ulrich Burkhardt sowie aus den Damen Barbara Münch (Stellvertretende Vorsitzende) und Jenny Pan zusammen. Die Aufsichtsratsmitglieder wurden von der Hauptversammlung 2021 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das 1. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Nachfolgend finden sich für die Mitglieder des Aufsichtsrates während ihrer Amtsperiode innerhalb des Berichtszeitraumes Informationen zu Mitgliedschaften in weiteren Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
Hau Yan Helvin Wong, Jurist, Brisbane, Australien, Geschäftsführer (Director) LHH Consultancy Limited, Hongkong, Volksrepublik China, seit 28. Februar 2019 Vorsitzender
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| ― | Kein Mandat in weiteren Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 des AktG |
Ulrich Burkhardt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Fürstenfeldbruck
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| ― | Kein Mandat in weiteren Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 des AktG |
Paolo Vittorio Di Fraia, Kaufmann und Unternehmensberater, Präsident, Senior Partner bei PDF Partners SAS, Paris, Frankreich
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| ― | Kein Mandat in weiteren Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 des AktG |
Barbara Münch, Rechtsanwältin, Kauffrau, Geschäftsführerin bei AssetMetrix GmbH, München, seit 14. August 2019 stellvertretende Vorsitzende
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| ― | Vorsitzende des Aufsichtsrates bei Gigaset Communications GmbH seit dem 04. April 2019 (Mitglied des Aufsichtsrates der Gigaset Communications GmbH seit dem 01. März 2019) |
Flora Ka Yan Shiu, Kauffrau, General Manager of Business Incubation bei der New World Development Company Limited, Hongkong, Volksrepublik China
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| ― | Kein Mandat in weiteren Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 des AktG |
Jenny Pan, Kauffrau und CEO, SLOAN ESTATE, Rutherford, CA, USA
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| ― | Kein Mandat in weiteren Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 des AktG |
Die gewährten Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 stellen sich wie folgt dar:
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| Gewährte Zuwendungen an Vorstände in TEUR |
2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Festvergütung | 776 | 718 |
| Nebenleistungen | 68 | 63 |
| Summe fixe Vergütungsbestandteile | 844 | 781 |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 75 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 81 | 0 |
| Summe fixe und variable Vergütung | 925 | 856 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 3 |
| Gesamtvergütung | 925 | 859 |
Die erfassten Aufwendungen für Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 entsprechen den Anforderungen des § 285 Nr. 9 a) HGB.
Der angeführte Versorgungsaufwand umfasst den Dienstzeitaufwand der jeweiligen Periode.
Der Gesamtaufwand für die Vorstandsvergütung beläuft sich im Geschäftsjahr 2022 unter Berücksichtigung von noch nicht zum vorigen Bilanzstichtag rückgestellten Beträgen auf TEUR 925 (Vj. TEUR 859).
Für Organtätigkeiten der Vorstände der Gesellschaft in Tochterunternehmen bzw. verbundenen Unternehmen wurden keine weiteren Vergütungen an die Vorstandsmitglieder geleistet.
Die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates der Gigaset AG im Geschäftsjahr 2022 gemäß § 285 Nr. 9 a) HGB stellen sich wie folgt dar:
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| TEUR | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Abgerechnet | 631 | 552 |
| Rückgestellt | 137 | 157 |
| Gesamtaufwand | 768 | 709 |
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats beliefen sich danach auf TEUR 768 (Vj. TEUR 709). Die ausstehenden Salden zum Stichtag belaufen sich auf TEUR 137 (Vj. TEUR 157).
Darüber hinaus gibt es keine Zusagen für den Fall der Beendigung von Mandaten. Es wurden keine Vorschüsse oder Kredite an Vorstände und Aufsichtsräte von der Gigaset AG gewährt. Haftungsverhältnisse zugunsten dieser Personengruppen bestehen nicht.
Weitere Informationen zur Vergütung des Vorstandes und der Mitglieder des Aufsichtsrats werden im gesondert veröffentlichten Vergütungsbericht bekannt gegeben. Nähere Ausführungen dazu im Lagebericht Abschnitt Erklärung zur Unternehmensführung der Gigaset AG & Konzern.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus bis zum Laufzeitende unkündbaren Serviceverträgen, die der Gigaset AG im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eingegangen sind.
In diesem Rahmen existieren keine Verpflichtungen aus eingegangenen Dienstleistungsverträgen der operativen Geschäftstätigkeit.
Die Gigaset AG beschäftigte im Geschäftsjahr 2022 im Durchschnitt 4 (Vj. 4) und zum Stichtag 6 Angestellte (Vj. 4) davon im aktuellen Geschäftsjahr 2 tarifgebundener Arbeitnehmer.
Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 berechnete Gesamthonorar ist im Anhang zum Konzernabschluss der Gigaset AG angegeben. Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten vor allem die Honorare für die Konzernabschlussprüfung sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Gesellschaft.
Vorstand und Aufsichtsrat der Gigaset AG haben am 28. Februar 2023 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in den Fassungen vom 16. Dezember 2019 (in Kraft getreten am 20. März 2020) und 28. April 2022 (in Kraft getreten am 27. Juni 2022) abgegeben und den Aktionären auf der Homepage (http://www.Gigaset.com/de_de/cms/Gigaset-ag/investor-relations/unternehmen/corporate-governance.html) anschließend dauerhaft zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat der Gigaset AG erklären darin, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019 und den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27. Juni 2022 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 28. April 2022 bis auf sieben Ausnahmen entsprochen wird.
Die Entsprechenserklärung selbst und die Erläuterungen zu den Abweichungen sind am angegebenen Ort im Wortlaut wiedergegeben.
Gigaset hat mit den finanzierenden Banken auf Grund der Nichteinhaltung des Covenant Nettoverschuldungsgrades im Darlehensvertrag der Gigaset Communications GmbH bereits im Jahr 2022 eine Einigung darüber erzielt, dass das begründete Kündigungsrecht nicht ausgeübt wird. Im März 2023 ist eine Einigung darüber erzielt worden die Tilgung von Darlehensraten temporär bis einschließlich Juni 2023 auszusetzen. Die Tilgungsaussetzung soll die Folgen der mangelnden Verfügbarkeit von Chipsätzen, die Auswirkungen des starken Anstiegs der Inflation und der für Gigaset nachteilig verlaufenden Entwicklung des USD-Währungskurses finanziell abmildern.
Dr. Magnus Ekerot hat ab dem 1. Januar 2023 das operative Geschäft als CEO von Klaus Weßing übernommen, der sein Amt als CEO und Vorstandsvorsitzender sowie alle weiteren Ämter mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 niedergelegt hatte.
Rainer Koppitz ist mit Wirkung zum 31. Januar 2023 Mitglied des Aufsichtsrats der Gigaset AG geworden. Herr Koppitz folgt auf Flora Shiu, die ihr Mandat zum Ablauf des 30. Juni 2022 niedergelegt hatte.
Der Vorstand der Gigaset AG hat am 27. Februar 2023 seine zuletzt am 18. November 2022 adjustierte Unternehmensprognose angehoben und erwartete eine leichte Steigerung des EBITDA gegenüber 2021. Ursprünglich prognostizierte das Unternehmen einen leichten Anstieg im EBITDA gegenüber dem Vorjahr. Auf Grund von steigenden Materialkosten, bedingt durch die Abwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar, sowie Inflationseffekten, welche die Kostenseite negativ beeinflussten, senkte das Unternehmen zuletzt am 18. November 2022 seine Erwartung für das Geschäftsjahr 2022 und ging von einem EBITDA unter Vorjahresniveau im Bereich von EUR 6 Mio bis EUR 15 Mio aus. Die beschriebenen Effekte schlugen jedoch weniger stark durch als erwartet, entsprechend wurde die Prognose erneut adjustiert. Es wurde wieder eine leichte Steigerung gegenüber 2021 (EBITDA 2021 EUR 16,5 Mio) erwartet. Die adjustierten Prognosen des Umsatzes und des Free Cashflow vom 18. November 2022 blieben unverändert.
Im März und April 2023 wurden zwei Finanzierungsvereinbarungen abgeschlossen. Damit wird in Summe ein Finanzierungsvolumen in Höhe von rd. EUR 5 Mio generiert, das den finanziellen Handlungsspielraum angesichts geopolitischer Herausforderungen vergrößert.
Im Jahr 2022 sind der Gesellschaft keine Meldungen gemäß § 33 WpHG bzw. § 38 WpHG mitgeteilt worden.
Die Konzernobergesellschaft Goldin Investment (Singapore) Limited, Tortola/ Britische Jungferninseln, eingetragen im Registry of Corporate Affairs der Britischen Jungferninseln unter der Nummer 1713467, stellt für den größten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss auf, in den der Jahresabschluss der Gigaset AG voraussichtlich einbezogen wird. Dieser Konzernabschluss wird voraussichtlich nicht offengelegt. Der Konzernabschluss der Gigaset AG, Bocholt, (kleinster Konsolidierungskreis) wird im Unternehmensregister bekanntgemacht.
Bocholt, den 4. April 2023
Der Vorstand der Gigaset AG
Dr. Magnus Ekerot, CEO
Thomas Schuchardt, CFO
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| Anschaffungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| EUR | Stand 31.12.2021 | Zugänge | Abgänge | Stand 31.12.2022 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Lizenzen | 41.109 | 0 | 0 | 41.109 |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 7.805 | 0 | 0 | 7.805 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 232.452.402 | 0 | 0 | 232.452.402 |
| 2. Sonstige Ausleihungen | 622.662 | 0 | 622.662 | 0 |
| 233.075.064 | 0 | 622.662 | 232.452.402 | |
| Gesamt | 233.123.978 | 0 | 622.662 | 232.501.316 |
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| Abschreibungen | Buchwerte | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | Stand 31.12.2021 | Zugänge | Abgänge | Stand 31.12.2022 | Stand 31.12.2021 | Stand 31.12.2022 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| 1. Lizenzen | 15.545 | 8.222 | 0 | 23.767 | 25.563 | 17.342 |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 7.804 | 0 | 0 | 7.804 | 1 | 1 |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 116.945.502 | 0 | 0 | 116.945.502 | 115.506.900 | 115.506.900 |
| 2. Sonstige Ausleihungen | 622.661 | 0 | 622.661 | 0 | 1 | 0 |
| 117.568.163 | 0 | 622.661 | 116.945.502 | 115.506.901 | 115.506.900 | |
| Gesamt | 117.591.512 | 8.222 | 622.661 | 116.977.073 | 115.532.465 | 115.524.243 |
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| Sitz | Kapitalanteil | Kapitalanteil | Währung in | ||
|---|---|---|---|---|---|
| direkt | indirekt | TSD | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gigaset AG | Bocholt | Deutschland | EUR | ||
| GOH Holding GmbH | München | Deutschland | 100% | EUR | |
| GIG Holding GmbH | München | Deutschland | 100% | EUR | |
| Gigaset Online GmbH | Bocholt | Deutschland | 100% | EUR | |
| Gigaset Communications GmbH | Bocholt | Deutschland | 100% | EUR | |
| Gigaset Communications Schweiz GmbH | Solothurn | Schweiz | 100% | CHF | |
| Gigaset Communications Polska Sp. z o.o. | Breslau | Polen | 100% | PLN | |
| Gigaset Communications UK Limited | Chester | Großbritannien | 100% | GBP | |
| Gigaset iletijim Cihazlari A.$ | Istanbul | Türkei | 100% | TRY | |
| OOO Gigaset Communications | Moskau | Russland | 100% | RUB | |
| Gigaset Communications Austria GmbH | Wien | Österreich | 100% | EUR | |
| Gigaset Communications (Shanghai) Limited | Shanghai | VR China | 100% | CNY | |
| Gigaset Communications France SAS | Courbevoie | Frankreich | 100% | EUR | |
| Gigaset Communications Italia S.R.L. | Mailand | Italien | 100% | EUR | |
| Gigaset Communications Nederland B.V. | Arnheim | Niederlande | 100% | EUR | |
| Gigaset Communications Iberia S.L. | Madrid | Spanien | 100% | EUR | |
| Gigaset elements GmbH b | Bocholt | Deutschland | 100% | EUR | |
| Hortensienweg Management GmbH | München | Deutschland | 100% | EUR |
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| Lokales Eigenkapital 2021 | Lokales Ergebnis 2021 | |
|---|---|---|
| Gigaset AG | 96.841 a | -2.518 a |
| GOH Holding GmbH | 283 | 0 |
| GIG Holding GmbH | 50.710 | -58 |
| Gigaset Online GmbH | 14 | -2 |
| Gigaset Communications GmbH | 37.431 | -3.222 |
| Gigaset Communications Schweiz GmbH | 2.233 | 84 |
| Gigaset Communications Polska Sp. z o.o. | 5.080 | 2.408 |
| Gigaset Communications UK Limited | 948 | 40 |
| Gigaset iletijim Cihazlari A.$ | 18.254 | 637 |
| OOO Gigaset Communications | 146.671 | 57.902 |
| Gigaset Communications Austria GmbH | 316 | 69 |
| Gigaset Communications (Shanghai) Limited | -8.352 | -5.557 |
| Gigaset Communications France SAS | 8.066 | 247 |
| Gigaset Communications Italia S.R.L. | 958 | 104 |
| Gigaset Communications Nederland B.V. | 1.344 | 141 |
| Gigaset Communications Iberia S.L. | 790 | 150 |
| Gigaset elements GmbH b | -16.822 | 0 |
| Hortensienweg Management GmbH | 700 | 7 |
a 2022 Zahlen
b EAV seit 2016; nicht davon erfasst sind vororganschaftliche Verluste
Die genannten Eigenkapital- und Ergebniswerte unterliegen folgenden Währungskursen zu den jeweiligen Bilanzstichtagen:
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| Landeswährung | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| CHF | 0,9850 | 1,0334 |
| PLN | 4,6850 | 4,5940 |
| GBP | 0,8868 | 0,8399 |
| TRY | 19,9834 | 15,1385 |
| RUB | 76,5506 | 84,9736 |
| CNY | 7,3782 | 7,1891 |
An die Gigaset AG, Bocholt
Wir haben den Jahresabschluss der Gigaset AG, Bocholt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gigaset AG, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und |
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
(1) Sachverhalt und Problemstellung
(2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
(3) Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
(1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Finanzanlagen" Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von € 115.506.900 (97,4 % der Bilanzsumme) ausgewiesen.
Die handelsrechtliche Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen richtet sich nach den fortgeführten Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die beizulegenden Werte werden als Barwerte der erwarteten künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben, mittels Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der individuell ermittelten Kapitalkosten der jeweiligen Finanzanlage. Auf Basis der ermittelten Werte sowie weiterer Dokumentationen ergab sich für das Geschäftsjahr kein Abwertungsbedarf.
Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsströme einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung sowie der wesentlichen Bedeutung für die Vermögenslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Bewertung nachvollzogen. Wir haben insbesondere beurteilt, ob die beizulegenden Werte sachgerecht mittels Discounted-Cashflow-Modellen unter Beachtung der relevanten Bewertungsstandards ermittelt wurden. Dabei haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsströmen zugrunde liegen. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen.
Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und zugrunde gelegten Bewertungsannahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen sachgerecht vorzunehmen.
(3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Finanzanlagen sind in den Abschnitten B, C.2 und der Anteilsbesitzliste des Anhangs enthalten.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden von uns vor Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
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| ― | die in Abschnitt "7 Erklärung zur Unternehmensführung der Gigaset AG & Konzern" des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB. |
| ― | den Abschnitt "5.5 Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems". |
Die sonstigen Informationen umfassen zudem den uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung zu stellenden gesonderten nichtfinanziellen Bericht zur Erfüllung der §§ 289b bis 289e HGB und §§ 315b bis 315c HGB.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei Gigaset_JA_2022-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| ― | beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 9. Juni 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 10. November 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2005 als Abschlussprüfer der Gigaset AG, Bocholt, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB" und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Thomas Tandetzki.
Düsseldorf, 14. April 2023
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Thomas Tandetzki, Wirtschaftsprüfer
ppa. Denis Varosi, Wirtschaftsprüfer
Jahresabschluss der Gigaset AG zum 31. Dezember 2022
und zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022
Gigaset AG - Frankenstraße 2,46395 Bocholt - Tel.: +49 (0) 2871 7912 912 - [email protected] - www.gigaset.ag
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