Annual / Quarterly Financial Statement • Jun 12, 2023
Annual / Quarterly Financial Statement
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Finanzbericht: 32549295
Der Lagebericht und der Konzernlagebericht der DEUTZ AG sind nach § 315 Abs. 5 in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst und im Geschäftsbericht der DEUTZ AG für das Jahr 2022 veröffentlicht.
Der Geschäftsbericht der DEUTZ AG kann auf der Internetseite der DEUTZ AG unter www.deutz.com im Bereich Investor Relations abgerufen werden.
Aktiva
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| Anhang | 31.12.2022 | 31.12.2021 | |
|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 69,5 | 69,9 | |
| Sachanlagen | 244,8 | 245,2 | |
| Finanzanlagen | 392,4 | 313,9 | |
| Anlagevermögen | 1 | 706,7 | 629,0 |
| Vorräte | 2 | 233,3 | 214,9 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 3 | 246,0 | 212,4 |
| Flüssige Mittel | 4 | 20,6 | 15,4 |
| Umlaufvermögen | 499,9 | 442,7 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 5 | 6,1 | 5,2 |
| Aktive latente Steuern | 6 | 93,5 | 82,5 |
| Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | 7 | 6,0 | 0,0 |
| Bilanzsumme | 1.312,2 | 1.159,4 | |
| Passiva | |||
| Anhang | 31.12.2022 | 31.12.2021 | |
| Gezeichnetes Kapital | 309,0 | 309,0 | |
| Kapitalrücklage | 26,8 | 26,8 | |
| Gewinnrücklage | |||
| Gesetzliche Rücklage | 4,5 | 4,5 | |
| Andere Gewinnrücklagen | 291,2 | 254,3 | |
| Bilanzgewinn | 37,0 | 18,2 | |
| Eigenkapital | 8 | 668,5 | 612,8 |
| Rückstellungen | 9 | 284,7 | 280,9 |
| Verbindlichkeiten | 10 | 357,8 | 264,5 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 1,2 | 1,2 | |
| Bilanzsumme | 1.312,2 | 1.159,4 |
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| Anhang | 2022 | 2021 | |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 15 | 1.667,8 | 1.405,2 |
| Umsatzkosten | - 1.407,1 | - 1.219,3 | |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 260,7 | 185,9 | |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | 16 | - 85,2 | - 76,4 |
| Vertriebskosten | - 56,6 | - 49,2 | |
| Allgemeine Verwaltungskosten | - 39,8 | - 35,4 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 17 | 48,7 | 32,4 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 18 | - 25,4 | - 20,4 |
| davon Aufwendungen nach Art. 67 Abs. 1 und 2 EGHGB | - 2,3 | - 2,3 | |
| Beteiligungsergebnis | 19 | - 3,8 | - 0,6 |
| Zinsergebnis | 20 | - 1,6 | - 4,0 |
| Abschreibungen auf Finanzanlagen | 21 | - 24,5 | 0,0 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 22 | 1,8 | 8,2 |
| Ergebnis nach Steuern | 74,3 | 40,5 | |
| Sonstige Steuern | - 0,5 | - 0,5 | |
| Jahresüberschuss | 73,8 | 40,0 | |
| Gewinn-/Verlustvortrag | 18,2 | - 33,1 | |
| Dividendenausschüttung an Gesellschafter | - 18,1 | 0,0 | |
| Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen | 0,0 | 11,3 | |
| Einstellungen in andere Gewinnrücklagen | - 36,9 | 0,0 | |
| Bilanzgewinn | 37,0 | 18,2 |
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| Bruttowerte Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| 01.01.2022 | Zugänge | Zugänge Konzern | Investitionszuwendungen | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 88,4 | 5,6 | 0,0 | 0,0 |
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 132,8 | 4,6 | 0,0 | 0,0 |
| Geleistete Anzahlungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 221,2 | 10,2 | 0,0 | 0,0 |
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 211,0 | 1,4 | 0,0 | 0,0 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 400,3 | 6,5 | 0,0 | 0,0 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 325,0 | 18,7 | 0,0 | 0,0 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 12,4 | 9,5 | 0,0 | 0,0 |
| Sachanlagen | 948,7 | 36,1 | 0,0 | 0,0 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 327,3 | 5,5 | 0,0 | 0,0 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,4 | 100,0 | 0,0 | 0,0 |
| Beteiligungen | 5,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Sonstige Beteiligungen | 3,8 | 3,7 | 0,0 | 0,0 |
| Sonstige Ausleihungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Finanzanlagen | 336,5 | 109,2 | 0,0 | 0,0 |
| Anlagevermögen | 1.506,4 | 155,5 | 0,0 | 0,0 |
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| Abgänge | Abgänge Konzern | |
|---|---|---|
| Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 0,1 | 0,0 |
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 0,8 | 0,0 |
| Geleistete Anzahlungen | 0,0 | 0,0 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 0,9 | 0,0 |
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 8,8 | 0,0 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 21,8 | 0,0 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 27,2 | 0,0 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,0 | 0,0 |
| Sachanlagen | 57,8 | 0,0 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,0 | 0,0 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,0 | 0,0 |
| Beteiligungen | 0,0 | 0,0 |
| Sonstige Beteiligungen | 0,0 | 0,0 |
| Sonstige Ausleihungen | 0,0 | 0,0 |
| Finanzanlagen | 0,0 | 0,0 |
| Anlagevermögen | 58,7 | 0,0 |
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| Bruttowerte Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||
|---|---|---|
| Umbuchungen | 31.12.22 | |
| --- | --- | --- |
| Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 0,0 | 93,9 |
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 0,0 | 136,6 |
| Geleistete Anzahlungen | 0,0 | 0,0 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 0,0 | 230,5 |
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1,6 | 205,2 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 3,3 | 388,3 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1,5 | 318,0 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | - 6,4 | 15,5 |
| Sachanlagen | 0,0 | 927,0 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,0 | 332,8 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,0 | 100,4 |
| Beteiligungen | 0,0 | 5,0 |
| Sonstige Beteiligungen | 0,0 | 7,5 |
| Sonstige Ausleihungen | 0,0 | 0,0 |
| Finanzanlagen | 0,0 | 445,7 |
| Anlagevermögen | 0,0 | 1.603,2 |
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| Bruttowerte Abschreibungen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2022 | Zugänge | Abgänge | Abgänge Konzern | Ausserpl. Abschreibung | Umbuchungen | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 31,0 | 7,1 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 120,3 | 3,5 | 0,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Geleistete Anzahlungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 151,3 | 10,6 | 0,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 110,4 | 4,0 | 8,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 333,1 | 12,5 | 21,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 260,0 | 19,6 | 27,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Sachanlagen | 703,5 | 36,1 | 57,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 21,5 | 23,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,0 | 6,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Beteiligungen | 1,1 | 0,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Sonstige Beteiligungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Sonstige Ausleihungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Finanzanlagen | 22,6 | 30,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Anlagevermögen | 877,4 | 77,4 | 58,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
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| Bruttowerte Abschreibungen | Nettowerte | ||
|---|---|---|---|
| 31.12.2022 | 31.12.2022 | 31.12.2021 | |
| --- | --- | --- | --- |
| Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 38,0 | 55,9 | 57,4 |
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 123,0 | 13,6 | 12,5 |
| Geleistete Anzahlungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 161,0 | 69,5 | 69,9 |
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 105,7 | 99,5 | 100,6 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 323,9 | 64,4 | 67,2 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 252,6 | 65,4 | 65,0 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,0 | 15,5 | 12,4 |
| Sachanlagen | 682,2 | 244,8 | 245,2 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 45,4 | 287,4 | 305,8 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 6,2 | 94,2 | 0,4 |
| Beteiligungen | 1,7 | 3,3 | 3,9 |
| Sonstige Beteiligungen | 0,0 | 7,5 | 3,8 |
| Sonstige Ausleihungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Finanzanlagen | 53,3 | 392,4 | 313,9 |
| Anlagevermögen | 896,5 | 706,7 | 629,0 |
in Mio. €
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| Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklagen | Bilanzgewinn/ -verlust | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 1.1.2021 | 309,0 | 26,8 | 270,1 | - 33,1 | 572,8 |
| Jahresüberschuss 2021 | 40,0 | 40,0 | |||
| Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen | - 11,3 | 11,3 | 0,0 | ||
| Stand 31.12.2021 | 309,0 | 26,8 | 258,8 | 18,2 | 612,8 |
| Dividendenausschüttung an Gesellschafter | - 18,1 | - 18,1 | |||
| Jahresüberschuss 2022 | 73,8 | 73,8 | |||
| Stand 31.12.2022 | 309,0 | 26,8 | 258,8 | 73,9 | 668,5 |
Die DEUTZ AG hat ihren Sitz in 51149 Köln, Ottostraße 1, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln, 42 HRB 281, eingetragen.
Die DEUTZ AG erstellt als oberste Muttergesellschaft den Konzernabschluss der DEUTZ-Gruppe. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Jahresabschluss der DEUTZ AG für das Geschäftsjahr 2022 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Einführungsgesetzbuchs (EGHGB) und den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte gem. § 252 Absatz 1 Nr. 2 unter der Annahme der Unternehmensfortführung.
Im Interesse der Klarheit sind in der Bilanz und in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung einige Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. Weiterhin werden aus Gründen der Klarheit Davon-Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung im Anhang dargestellt. Für die Gewinn-und-Verlust-Rechnung wird das Umsatzkostenverfahren angewandt. Die Werte werden in Mio. € dargestellt.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (Entwicklungsprojekte) zu Herstellungskosten, jeweils vermindert um planmäßige Abschreibungen über eine Nutzungsdauer von acht bis 10 Jahren (lineare Methode), bewertet.
Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um nutzungsbedingte planmäßige Abschreibungen, bewertet.
Herstellungskosten umfassen Einzelkosten, angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten, aktivierungsfähige Verwaltungskosten sowie - sofern wesentlich - Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstands verwendet wird, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen.
Geleistete Anzahlungen sind zum Nennbetrag angesetzt.
Investitionszuschüsse wurden von den Anschaffungskosten abgesetzt.
Die Gebäude werden linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die beweglichen Sachanlagen werden nach Maßgabe der jeweiligen voraussichtlichen Nutzungsdauer überwiegend linear abgeschrieben.
Für planmäßige Abschreibungen werden überwiegend folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
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| Nutzungsdauer in Jahren |
|
|---|---|
| Gebäude und Außenanlagen | 15 - 33 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 10 - 20 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 - 10 |
Soweit den Vermögensgegenständen am Bilanzstichtag voraussichtlich dauerhaft ein niedrigerer Wert beizulegen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter von mehr als 250 € bis zu einem Wert von 1.000 € werden im Jahr des Zugangs in einem geschäftsjahresbezogenen Sammelposten erfasst und über fünf Jahre linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter werden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 250€ im Zugangsjahr direkt im Aufwand erfasst.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten abzüglich erforderlicher Abschreibungen bilanziert, Ausleihungen sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Zinslose und gering verzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst.
Liegen Anzeichen für eine dauerhafte Wertminderung von Finanzanlagen vor, so werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung werden in Übereinstimmung mit § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB grundsätzlich keine Abschreibungen vorgenommen. Der Ansatz der Beteiligungsbuchwerte wird einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen.
Die Beurteilung der Werthaltigkeit der bilanzierten Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen basiert auf einer Fünfjahres-Mittelfristplanung, die sofern angemessen zur Ableitung eines nachhaltigen Niveaus um Übergangsjahre erweitert wird. Die zugrundeliegenden Planungen basieren auf Schätzungen und Annahmen, die mit Unsicherheiten behaftet sind. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines sachgerecht abgeleiteten Kapitalisierungszinssatzes auf ihren Barwert abgezinst. Die Ermittlung erfolgt nach den Grundsätzen des IDW RS HFA 10 unter Anwendung der DCF (Discounted Cashflow)-Methode in Form des Equity-Ansatzes.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Kauf- und Ersatzteile erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Wiederbeschaffungskosten. Der Ermittlung der Anschaffungskosten liegen gewogene durchschnittliche Beschaffungspreise zugrunde. Unfertige und fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet, in die neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch anteilige Fertigungs- und Materialgemeinkosten, soweit sie unter Berücksichtigung der Normalbeschäftigung anfallen, sowie aktivierungsfähige Verwaltungskosten einbezogen sind.
Sind die erzielbaren Verkaufserlöse unter Berücksichtigung der künftig noch anfallenden Kosten niedriger, kommen diese zum Ansatz. Die Bestandsrisiken, die sich aus Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit und Auftragsverlusten ergeben, werden durch zusätzliche Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu ihren Nominalbeträgen bilanziert. Allen erkennbaren Risiken wird durch angemessene Abwertungen Rechnung getragen. Für mögliche Ausfallrisiken werden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Flüssige Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabrechnungsposten sowie unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen steuerlichen Verlust- und Zinsvorträgen wird ein Überhang an passiven latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Sofern insgesamt eine künftige Steuerentlastung erwartet wird, erfolgt der Ansatz von aktiven latenten Steuern. Steuerliche Verlust- und Zinsvorträge werden insoweit berücksichtigt, als eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten fünf Jahre auf Basis der Mittelfristplanung realisierbar ist. Die Bewertung erfolgt mit dem im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen voraussichtlich geltenden Steuersatz.
Für Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen, Altersteilzeitverpflichtungen und Deferred Compensation Plänen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bzw. betreffend der Altersteilzeitverpflichtungen und Deferred Compensation Plänen zum beizulegenden Zeitwert auf Basis der durch die Versicherung ermittelten Aktivwerte; dieser wird mit dem Erfüllungsbetrag der zugrunde liegenden Verpflichtung verrechnet. Erträge und Aufwendungen aus diesen Vermögensgegenständen werden mit dem Aufwand/Ertrag aus der Aufzinsung/Abzinsung der Verpflichtung verrechnet im Zinsergebnis ausgewiesen. Zur Erfüllung dieser Verpflichtungen sind entsprechende Mittel in Eigenkapital- und Schuldinstrumenten bzw. Investmentfonds angelegt. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen für Pensionen bzw. sonstigen Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Eigenkapital- und Schuldinstrumente bzw. Fondsanteile die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage des Barwertverfahrens (Projected Unit Credit Method) berechnet. Der sich aus der erstmaligen Anwendung der Bewertungsvorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes zum 1. Januar 2010 ergebende Unterschiedsbetrag wird nach Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB mit jährlich 1/15 den Pensionsrückstellungen zugeführt.
Die Finanzierung erfolgt auf das frühestmögliche Pensionsalter. Als Rechnungszins wird ein individueller Abzinsungssatz auf Basis des 10-jährigen Durchschnittszinssatzes in Abhängigkeit von der tatsächlichen individuellen Restlaufzeit verwendet. Der Rechnungszins wurde auf Basis der Informationen aus den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank auf das Jahresende mit 1,53% prognostiziert. Zum 31. Dezember 2021 wurden die Pensionsrückstellungen mit 1,61 % diskontiert. Der positive Zinseffekt gegenüber einem 7-jährigen Durchschnittszins beläuft sich zum 31. Dezember 2022 auf 2,9 Mio. € und ist ausschüttungsgesperrt (31. Dezember 2021: 4,5 Mio. €). Es wurden die Richttafeln 2018 G (Generationensterbetafeln) von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Bei den Renten wurde ein Trend von 2,0 % (31. Dezember 2021: 1,75 %), bei den Anwartschaften wie im Vorjahr ein Trend von 0,00 % angenommen. Da es sich um geschlossene Pensionspläne handelt, wurden Fluktuationsabschläge nicht berücksichtigt.
Daneben bestehen bei der DEUTZ AG arbeitnehmerfinanzierte Deferred Compensation Pläne (Gehaltsumwandlung). Dabei schließt das Unternehmen auf der Grundlage des Umwandlungsbetrags eine Rückdeckungsversicherung bei einem Lebensversicherer ab und erteilt auf Basis des versicherten Garantiekapitals eine Pensionszusage. Die Bewertung der Leistungsverpflichtung erfolgt zum Erfüllungsbetrag auf Basis der durch die Versicherung ermittelten Aktivwerte für die Rückdeckungsansprüche. Der Erfüllungsbetrag der Leistungsverpflichtung wird für den Ausweis in der Bilanz mit dem beizulegenden Zeitwert der Rückdeckungsansprüche in gleicher Höhe verrechnet.
Evtl. Fehlbeträge aus mittelbaren Pensionsverpflichtungen werden von der DEUTZ AG passiviert.
Effekte aus der Änderung der versicherungsmathematischen Annahmen werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. sonstigen betrieblichen Erträgen der Periode erfasst.
Alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen sind unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen durch angemessene Rückstellungen berücksichtigt. Die Rückstellungen sind grundsätzlich in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages am Bilanzstichtag angesetzt. Wesentliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst.
Die Ermittlung der pauschalen Gewährleistungsrückstellungen basiert auf den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre. Für den Bereich "Engines" werden die durchschnittlichen Gewährleistungskosten je Gewährleistungsfall baureihenspezifisch berechnet und anhand der erfolgten Absätze der Erwartungswert der Gewährleistungsaufwendungen zum Stichtag ermittelt. Für neu in das Produktionsprogramm aufgenommene Baureihen werden die durchschnittlichen Gewährleistungskosten je Gewährleistungsfall anhand der Erfahrungswerte für bereits seit längerer Zeit abgesetzte Baureihen unter Berücksichtigung der tatsächlich seit Markteinführung angefallenen Gewährleistungskosten abgeleitet. Für den Bereich "Service" wird ein Gewährleistungsfaktor aus der Relation des Umsatzes der letzten drei Jahre zu den Gewährleistungsaufwendungen der letzten drei Geschäftsjahre ermittelt. Längerfristige Bestandteile der Rückstellungen werden mit dem fristenkongruenten Zinssatz in Höhe von 0,49 % (31. Dezember 2021: 0,33 %) abgezinst.
Bei der Bildung von Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden auf Einzelfallebene sämtliche bereits erbrachte und noch zu erbringende Eigenleistungen zu Vollkosten bewertet und der erwarteten Gegenleistung des Kunden gegenübergestellt. Längerfristige Bestandteile werden mit dem entsprechenden fristenkongruenten Zinssatz abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit Fälligkeiten bis zu einem Jahr werden mit den Devisenkassamittelkursen zum Bilanzstichtag bewertet. Längerfristige Außenstände werden bei Forderungen mit dem niedrigeren bzw. bei Verbindlichkeiten mit dem höheren sich aus einem Vergleich von Einbuchungs- und Stichtagskursen ergebenden Wert bilanziert.
Bei der Umrechnung der in der Darstellung des Anteilsbesitzes enthaltenen Angaben zu Eigenkapital und Jahresergebnis wurde für das Eigenkapital der Devisenkassamittelkurs des Stichtages und für das Jahresergebnis der Jahresdurchschnittskurs verwendet.
Die DEUTZ AG fasst mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen in fremder Währung zum Ausgleich gegenläufiger Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken mit Finanzinstrumenten zu Bewertungseinheiten zusammen. Die bilanzielle Abbildung des wirksamen Teils von Bewertungseinheiten erfolgt nach der "Einfrierungsmethode", wonach die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden. Soweit sich die gegenläufigen Zahlungsströme nicht ausgleichen, erfolgt eine imparitätische Behandlung von Verlusten.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.
Im Geschäftsjahr 2022 wurden Entwicklungskosten in Höhe von 5,6 Mio. € (2021: 6,5 Mio. €) als selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aktiviert. Fremdkapitalzinsen gem. § 255 Abs. 3 HGB wurden nicht aktiviert. (2021: 0 Mio. €). Insgesamt beliefen sich die Ausgaben für Forschung und Entwicklung abzüglich der von Großkunden und Entwicklungspartnern erhaltenen Zuschüsse auf 80,8 Mio. € (2021: 74,0 Mio. €).
Im Berichtsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte erfasst. Im Vorjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen von 0,8 Mio. € auf immaterielle Vermögenswerte vorgenommen. Auf Beteiligungsansätze wurden im Berichtsjahr außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 24,5 Mio. € (2021: keine) vorgenommen. Diese betrafen die Beteiligung an der Torqeedo GmbH (22,3 Mio. €), die Beteiligung an der Futavis GmbH (1,6 Mio.€) und die Beteiligung an der D. D. Power Holding (0,6 Mio. €).
Im Geschäftsjahr 2022 hat die DEUTZ AG den zweiten Teil der Investition Investition in Blue World Technologies mit Sitz in Aalborg, Dänemark in Höhe von 3,7 Mio. € getätigt. Die Investition umfasste insgesamt 7,5 Mio. €. Der Anteil betrug zum Ende des Jahres 2022 9,08 %.
Außerdem wurden im Geschäftsjahr 2022 100 % der Anteile an der Kirkwell Ltd. mit Sitz in Kildare, Irland, für 5,4 Mio. € erworben. Die Gesellschaft spezialisiert sich auf den Vertrieb und die Wartung von Dieselmotoren und ist als Mehrmarkenhändler auf dem Markt tätig. Die Akquisition dient einer verbesserten Marktdurchdringung und der Ausweitung des Servicegeschäfts auf Wettbewerbsmotoren.
An die Tochtergesellschaft Deutz Corporation Ltd. wurde im Berichtsjahr ein langfristiges Darlehen in Höhe von 100,0 Mio. USD ausgereicht.
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| in Mio. € | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Kauf- und Ersatzteile | 180,3 | 164,8 |
| Unfertige Erzeugnisse | 44,3 | 40,0 |
| Fertige Erzeugnisse | 11,6 | 12,2 |
| 236,2 | 217,0 | |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | - 2,9 | -2,1 |
| Gesamt | 233,3 | 214,9 |
in Mio. €
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| Restlaufzeit bis 1 Jahr | Restlaufzeit über 1 Jahr | 31.12.2022 Gesamt | 31.12.2021 Gesamt | Davon Restlaufzeit über 1 Jahr | |
|---|---|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 30,5 | 2,3 | 32,8 | 23,8 | 2,9 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 186,8 | 0,0 | 186,8 | 168,6 | 0,0 |
| Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1,5 | 0,0 | 1,5 | 2,2 | 0,0 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 24,7 | 0,2 | 24,9 | 17,8 | 0,2 |
| Summe | 243,5 | 2,5 | 246,0 | 212,4 | 2,8 |
Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen -nach Verrechnung mit entsprechenden Verbindlichkeiten - mit 104,4 Mio. € (31. Dezember 2021 : 62,9 Mio. €) auf Lieferungs- und Leistungsbeziehungen sowie mit 82,4 Mio. € (31. Dezember 2021: 105,7 Mio. €) auf kurzfristige Kredite.
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Forderungen gegen Lieferanten in Höhe von 9,8 Mio. € (31. Dezember 2021: 4,8 Mio. €), Steuerforderungen in Höhe von 2,6 Mio. € (31. Dezember 2021: 6,8 Mio. €) und Forderungen aus dem Kaufpreiseinbehalt des Factors im Zusammenhang mit Forderungsverkäufen von 4,4 Mio. € (31. Dezember 2021: 4,5 Mio. €).
Unter dieser Bezeichnung werden Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen.
Der Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 6,1 Mio.€ (31. Dezember 2021: 5,2 Mio. €) beinhaltet im Wesentlichen vorausgezahlte Vergütungen für ein Software-Leasing in Höhe von 2,5 Mio. €, die aus einer vorzeitigen Umwandlung erworbener Software-Lizenzen in ein Software-Leasing-Vertragsverhältnis resultieren. Diese Abgrenzung wird erfolgswirksam über einen Zeitraum von vier Jahren aufgelöst. Zudem enthält der Rechnungsabgrenzungsposten im Berichtsjahr vorausgezahlte Mieten und Zinsen, die im Geschäftsjahr 2023 erfolgswirksam aufgelöst werden.
Die aktiven latenten Steuern betreffen in Höhe von 75,2 Mio. € ungenutzte steuerliche Verlustvorträge. Die aktiven latenten Steuern auf temporäre Differenzen (35,1 Mio. €) betreffen im Wesentlichen die sonstigen Rückstellungen (13,3 Mio. €), die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (11,4 Mio. €) und die Vorräte (8,0 Mio. €). Die passiven latenten Steuern (16,7 Mio. €) wurden mit den aktiven latenten Steuern saldiert und betreffen im Wesentlichen die immateriellen Vermögensgegenstände (16,1 Mio. €). Die Bewertung der latenten Steuern erfolgte auf Basis eines Steuersatzes von 31,44% (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag).
Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von 6,0 Mio. € resultiert aus der Überdeckung des beizulegenden Werts der Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen dienen, über dem Wert der Schulden. Insbesondere aufgrund der deutlichen Steigerung des Abzinsungssatzes zur Bewertung der Pensionsverpflichtungen ergibt sich nach Verrechnung der Vermögensgegenstände mit den Verpflichtungen ein aktiver Unterschiedsbetrag. Dieser Unterschiedsbetrag ist gem. § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrt.
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der DEUTZ AG betrug Ende 2022 wie im Vorjahr 308.978.241,98 € und ist wie im Vorjahr in 120.861.783 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Der rechnerische Wert der Stückaktien beträgt 2,56 € pro Aktie.
Die Kapitalrücklage enthält Aufgelder und Einlagen von Gesellschaftern sowie Eigenkapitalanteile zusammengesetzter Finanzierungsinstrumente wie unverzinsliche Wandelgenussrechte und unterverzinsliche Wandelschuldverschreibungen. Der Wert des Wandlungsrechts früherer Genussrechte und Schuldverschreibungen wurde zum Ausgabezeitpunkt im Eigenkapital unter Berücksichtigung latenter Steuereffekte zum beizulegenden Zeitwert abzüglich anteiliger Transaktionskosten erfasst. Im Berichtsjahr sowie im Vorjahr waren keine derartigen zusammengesetzten Finanzierungsinstrumente im Umlauf.
Die Gewinnrücklagen enthalten die gesetzliche Rücklage der DEUTZ AG in Höhe von 4,5 Mio. € (31. Dezember 2021: 4,5 Mio. €) sowie andere Gewinnrücklagen in Höhe von 291,2 Mio. € (31. Dezember 2021: 254,3 Mio. €).
In Übereinstimmung mit der Satzung wurden im Geschäftsjahr 2022 dem Bilanzgewinn 36,9 Mio. € in andere Gewinnrücklagen eingestellt.
Der Bilanzgewinn von 37,o Mio. € beinhaltet einen Gewinnvortrag von 18,2 Mio. € (31. Dezember 2021: Verlustvortrag 33,1 Mio. €).
Die Entwicklung des Eigenkapitals ist auf Seite 7 dargestellt.
Der für Ausschüttungen gesperrte Teil des Eigenkapitals ermittelt sich zum 31. Dezember 2022 wie folgt:
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| in Mio. € | Wert vor passiven latenten Steuern | entfallende passive latente Steuern | Wert nach passiven latenten Steuern |
|---|---|---|---|
| Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände in Entwicklung | 55,9 | - 17,6 | 38,3 |
| Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Pension-UK | 6,0 | - 1,9 | 4,1 |
| Unterschiedsbetrag aus der Berechnung der Pensionsrückstellungen auf Basis des 7- und des 10-Jahresdurchschnittszins | 2,9 | - 0,9 | 2,0 |
| Überhang der aktiven über die passiven latenten Steuern | 93,5 | ||
| Zuzüglich bereits berücksichtigter passiver latenter Steuern | 20,4 | ||
| Ausschüttungsgesperrter Betrag | 158,3 |
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 25. April 2023 einmalig oder mehrmalig in Teilbeträgen um bis zu insgesamt 92.693.470,30 € gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 36.258.534 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können auch gemäß §§ 203 Abs. 1 Satz 1, 186 Abs. 5 AktG von einem Kreditinstitut oder mehreren Kreditinstituten oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen, die sich aufgrund eines Bezugsverhältnisses ergeben.
Zum 31. Dezember 2022 betrugt der Nennbetrag des noch nicht ausgenutzten genehmigten Kapitals I 92.693.470,30 €.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 25. April 2023 einmalig oder mehrmalig in Teilbeträgen um bis zu insgesamt 61.795.646,86 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 24.172.356 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können auch gemäß §§ 203 Abs. 1 Satz 1, 186 Abs. 5 AktG von einem Kreditinstitut oder mehreren Kreditinstituten oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
a) für Spitzenbeträge;
b) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere
(I) zur Gewährung von Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, einschließlich der Erhöhung bestehenden Anteilsbesitzes, oder von anderen mit einem solchen Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehenden einlagefähigen Wirtschaftsgütern, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft,
(II) zum Erwerb von sonstigen Vermögensgegenständen oder von Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen sowie
(III) zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (scrip dividend), bei der den Aktionären angeboten wird, ihnen zustehende Dividendenansprüche wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlagen gegen Gewährung neuer Aktien in die Gesellschaft einzulegen;
c) bei Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet;
d) um Inhabern oder Gläubigern von mit Options- oder Wandlungsrechten auf Aktien der Gesellschaft bzw. mit entsprechenden Options- oder Wandlungspflichten verbundenen Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft der Gesellschaft ausgegeben wurden oder werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihrer Options- bzw. Wandlungsrechte oder nach Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten als Aktionär zustehen würde.
Die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bar- und Sacheinlagen ausgegebenen Aktien darf dann 20 Prozent des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - falls dieser Wert geringer ist - des im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigen. Auf die vorgenannte 20 Prozent-Grenze werden Aktien angerechnet, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund sämtlicher anderer Ermächtigungen unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben werden (»Anrechnung«), ausgenommen ein Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge. Als Ausgabe von Aktien in diesem Sinne gilt auch die Ausgabe bzw. Begründung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten auf Aktien der Gesellschaft aus von der Gesellschaft oder von ihren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen, wenn die Schuldverschreibungen aufgrund einer entsprechenden Ermächtigung während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Wird eine ausgeübte andere Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts während der Laufzeit dieser Ermächtigung von der Hauptversammlung erneuert, entfällt die Anrechnung aber in dem Umfang, in dem die erneuerte Ermächtigung die Ausgabe von Aktien unter Bezugsrechtsausschluss gestattet.
Die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bareinlagen gemäß Unterpunkt c) ausgegebenen Aktien darf 10 Prozent des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - falls dieser Wert geringer ist - des im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigen.
Auf die vorgenannte 10-Prozent-Grenze werden Aktien angerechnet, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben werden (»Anrechnung«). Ferner sind auf diese Begrenzung diejenigen Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Options- oder Wandlungspflicht ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft der Gesellschaft in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Wird eine ausgeübte andere Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts während der Laufzeit dieser Ermächtigung von der Hauptversammlung erneuert, entfällt die Anrechnung aber in dem Umfang, in dem die erneuerte Ermächtigung die Ausgabe von Aktien unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gestattet.
Der Vorstand ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zur Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital II festzulegen.
Zum 31. Dezember 2022 betrugt der Nennbetrag des noch nicht ausgenutzten genehmigten Kapitals II 61.795.646,86€.
Das deutsche Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet Investoren, deren Stimmrechtsanteil an börsennotierten Gesellschaften bestimmte Schwellenwerte erreicht, zu einer Mitteilung an die Gesellschaft. Die DEUTZ AG hat im Berichtsjahr zum 31. Dezember 2022 folgende Stimmrechtsmitteilungen erhalten:
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| ― | Das Ministry of Finance on behalf of the State of Norway, Oslo, Norwegen, hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG am 7. Januar 2022 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 5. Januar 2022 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,96 % (3.572.323 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 2,96 % (3.572.323 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über das folgende von ihm kontrollierte Unternehmen gehalten: Norges Bank. |
| ― | Die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG am 3. Februar 2022 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 31. Januar 2022 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Tag 5,09 % (6.152.258 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 5,09 % (6.152.258 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. |
| ― | Die Union Investment Privatfonds GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG am 7. Februar 2022 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 4. Februar 2022 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Tag 4,97 % (6.007.953 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 4,97 % (6.007.953 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. |
| ― | Die Union Investment Privatfonds GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG am 16. Februar 2022 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 15. Februar 2022 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,93 % (3.538.000 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 2,93 % (3.538.000 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. |
| ― | Die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG am 22. Februar 2022 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 17. Februar 2022 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Tag 4,51 % (5.452.236 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 4,51 % (5.452.236 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. |
| ― | Die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG am 1. März 2022 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 24. Februar 2022 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,06 % (6.121.582 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 5,06 % (6.121.582 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. |
| ― | Die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG am 2. März 2022 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 25. Februar 2022 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Tag 4,64 % (5.604.611 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 4,64 % (5.604.611 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. |
| ― | Die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG am 17. März 2022 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 14. März 2022 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,06 % (6.112.652 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 5,06 % (6.112.652 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. |
| ― | Die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG am 22. März 2022 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. März 2022 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Tag 4,99 % (6.027.966 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 4,99% (6.027.966 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. |
| ― | Die Janus Henderson Group plc, St Helier, Jersey, hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG am 27. Mai 2022 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 20. Mai 2022 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,81 % (3.392.328 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 2,81 % (3.392.328 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. |
| ― | Die AllianceBernstein Corporation, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika, hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG am 29. Juli 2022 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 27. Juli 2022 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,99 % (3.618.759 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 2,99 % (3.618.759 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. |
| ― | Das Ministry of Finance on behalf of the State of Norway, Oslo, Norwegen, hat uns nach § 33 Abs. 1 WpHG am 14. Dezember 2022 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 13. Dezember 2022 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,31 % (4.001.757 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 3,31 % (4.001.757 Stimmrechte) nach § 34 WpHG zuzurechnen. Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über das folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der DEUTZ AG 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Norges Bank. |
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| in Mio. € | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 102,8 | 110,1 |
| Steuerrückstellungen | 1,9 | 0,0 |
| Sonstige Rückstellungen | 180,0 | 170,8 |
| Gesamt | 284,7 | 280,9 |
Pensionsrückstellungen
Seit dem Geschäftsjahr 1995 wurden im Inland keine arbeitgeberfinanzierten Pensionszusagen für Neueintritte mehr ausgesprochen (geschlossene Pensionspläne). Aus der Neubewertung der Pensionsrückstellungen zum 1. Januar 2010 ergab sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 34,4 Mio. €; dieser wurde im Berichtsjahr mit 2,3 Mio. € (1/15 nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB) den Rückstellungen zugeführt. Zum 31. Dezember 2022 beträgt die verbleibende Unterdeckung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 4,6 Mio. €.
Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem 10- und dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz beträgt zum 31. Dezember 2022 - 2,9 Mio. €.
Im Rahmen von Entgeltumwandlungen werden Direktzusagen erteilt, die durch den Abschluss einer kongruenten Rückdeckungsversicherung finanziert werden. Aufgrund der Kongruenz werden die Verpflichtungen in Höhe der Aktivwerte der Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 4,8 Mio. € (31. Dezember 2021: 4,9 Mio. €) bilanziert und mit diesen verrechnet.
Die sonstigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und sonstigen ungewissen Verpflichtungen ab. Sie enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungen und Wagnisse (42,6 Mio. €), Rückstellungen für Personal- und Sozialaufwendungen (42,9 Mio. €), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen für Einzel- und Gemeinkosten (31,7 Mio. €) Rückstellungen für drohende Verluste aus dem Auftragsbestand (17,2 Mio. €), Rückstellungen für eine erwartete Inanspruchnahme aus Bürgschaften (14,9 Mio. €) sowie Rückstellungen für Nachlässe und Rabatte (20,4 Mio. €). Darüber hinaus sind Rückstellungen für Restrukturierungskosten in Höhe von 1,8 Mio. € enthalten.
In Investmentfonds angelegte Mittel, die ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersteilzeitverpflichtungen dienen, sind mit diesen Verpflichtungen verrechnet worden. Die Anschaffungskosten und der Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte betragen 12,4 Mio. €, der Erfüllungsbetrag der Altersteilzeitverpflichtungen 24,2 Mio. €. Der beizulegende Zeitwert wurde anhand des Kurswertes der Investmentfondsanteile zum Bilanzstichtag ermittelt. Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Altersteilzeitverpflichtungen betrug 73 Tsd. €. Erträge aus den Investmentfondsanteilen wurden nicht vereinnahmt.
Wertberichtigungen bzw. Rückstellungen für drohende Verluste aus dem zum Bilanzstichtag vorliegenden Auftragsbestand (Festbestellungen) wurden unter Berücksichtigung von Vollkosten gebildet.
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| Restlaufzeiten | ||||
|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | Gesamt | bis zu 1 Jahr | mehr als 1 Jahr | davon mehr als 5 Jahre |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 110,7 | 110,7 | 0,0 | 0,0 |
| Vorjahr | 34,5 | 34,5 | 0,0 | 0,0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 203,7 | 203,7 | 0,0 | 0,0 |
| Vorjahr | 187,6 | 187,6 | 0,0 | 0,0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 24,4 | 22,3 | 2,1 | 2,1 |
| Vorjahr | 30,8 | 28,5 | 2,3 | 2,3 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 19,0 | 18,4 | 0,6 | 0,0 |
| Vorjahr | 11,6 | 10,4 | 1,2 | 0,0 |
| davon Verbindlichkeiten aus Steuern | 0,1 | 0,1 | 0,0 | 0,0 |
| Vorjahr | 0,1 | 0,1 | 0,0 | 0,0 |
| davon Sonstige Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherung | 0,9 | 0,9 | 0,0 | 0,0 |
| Vorjahr | 0,9 | 0,9 | 0,0 | 0,0 |
| davon Andere sonstige Verbindlichkeiten | 18,0 | 17,4 | 0,6 | 0,0 |
| Vorjahr | 10,6 | 9,4 | 1,2 | 0,0 |
| Gesamt | 357,8 | 355,1 | 2,7 | 2,1 |
| Vorjahr | 264,5 | 261,0 | 3,5 | 2,3 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten überwiegend die Inanspruchnahme der syndizierten Betriebsmittellinie zum 31. Dezember 2022 in Höhe von 110,0 Mio. € (Vorjahr 34,4 Mio. €). Insgesamt verfügt die DEUTZ AG derzeit über kurzfristige Kreditlinien in Höhe von 325 Mio. €. Diese sind variabel verzinst und unbesichert.
Teil der Vertragsvereinbarung bei diesen Kreditlinien ist die Verpflichtung von DEUTZ, bestimmte finanzielle (Verhältnis der Finanzschulden zum Eigenkapital und der Finanzschulden zum EBITDA) und nichtfinanzielle Kennzahlen einzuhalten. Die nichtfinanziellen Kennzahlen wurden aus den Nachhaltigkeitszielen des Unternehmens abgeleitet.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten überwiegend Finanzverbindlichkeiten aus der zentralen Konzernfinanzierung (31. Dezember 2022: 23,9 Mio. €; 31. Dezember 2021: 28,2 Mio. €) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (31. Dezember 2022: 0,5 Mio. €; 31. Dezember 2021: 2,6 Mio. €).
Bei den Lieferantenverbindlichkeiten bestehen die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte.
Sonstige Verbindlichkeiten umfassen unter anderem Verbindlichkeiten gegenüber Factoring-Gesellschaften (10,7 Mio. €).
Die DEUTZ AG ist im Rahmen ihrer weltweiten Geschäftstätigkeiten insbesondere Risiken aus Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken sowie Schwankungen der Rohwaren-Preise ausgesetzt, die durch den Abschluss derivativer Finanzinstrumente begrenzt beziehungsweise eliminiert werden. Derivate werden bei DEUTZ ausschließlich für Sicherungszwecke im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit eingesetzt.
Der beizulegende Zeitwert der Derivate berechnet sich über die Restlaufzeit des Instruments unter Verwendung aktueller Devisen- und Währungskurse sowie Marktzinssätze und Zinsstrukturkurven. Den Angaben liegen Bankbewertungen zu Grunde.
Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Derivate:
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| in Mio. € | Nominalvolumen 2022 | Nominalvolumen 2021 | Marktwerte 2022 | Marktwerte 2021 |
|---|---|---|---|---|
| Devisentermingeschäfte | ||||
| ohne Bewertungseinheiten | 4,3 | 2,1 | - 0,1 | - 0,1 |
| in Bewertungseinheiten | 49,1 | 37,3 | 0,4 | - 1,2 |
Derivative Finanzinstrumente werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, mit den abgesicherten Grundgeschäften zu Bewertungseinheiten zusammengefasst.
Fremdwährungsrisiken aus mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen werden mit Devisentermingeschäften überwiegend zu Portfolio-Bewertungseinheiten zusammengefasst und umfassen zum 31. Dezember 2022 erwartete Geldeingänge für einen Planungszeitraum von bis zu 12 Monaten aus in US-$ lautenden Warenverkäufen. Die Wirksamkeit der Bewertungseinheit wird prospektiv auf Basis der Critical Term Match-Methode und retrospektiv auf Basis der kumulativen Dollar-Offset-Methode nachgewiesen, wobei sich die gegenläufigen Zahlungsströme aufgrund der Laufzeit- und Volumenkongruenz voraussichtlich ausgleichen. Erfolgt keine Bildung von Bewertungseinheiten, werden die Derivate imparitätisch bewertet.
Zum 31. Dezember 2022 wurden Fremdwährungsrisiken aus antizipativen Transaktionen mit einem Nominalvolumen im Eurogegenwert von 49,1 Mio. € mit Devisentermingeschäften entsprechend abgesichert und zu Bewertungseinheiten zusammengefasst (31. Dezember 2021: 37,3 Mio. €).
Erfolgt keine Bildung von Bewertungseinheiten, wird sofern notwendig eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Zum 31. Dezember 2022 wurde eine Rückstellung in Höhe von 0,1 Mio. € gebildet (31. Dezember 2021: 0,1 Mio. €).
Ergänzend verweisen wir auf die Ausführungen im Zusammengefassten Lagebericht zum Risikobericht im Abschnitt »Risikomanagement bezogen auf Finanzinstrumente«.
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| in Mio. € | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Bürgschaften | 9,5 | 5,7 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 9,5 | 5,7 |
| Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen | 0,3 | 0,3 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 0,1 | 0,1 |
| Gesamt | 9,8 | 6,0 |
Die Verbindlichkeiten aus Bürgschaften im Berichtsjahr betreffen eine vertragliche Verpflichtung gegenüber der Tochtergesellschaft DEUTZ Shanghai. Aus heutiger Sicht ist angesichts der Kapitalausstattung und der erwarteten Ertragslage der Tochtergesellschaft mit einer wesentlichen Inanspruchnahme nicht zu rechnen.
Zum Ende des Geschäftsjahres 2018 hat DEUTZ Spain ein endfälliges Darlehen an einen Lieferanten in Höhe von 13,8 Mio. € ausgereicht. Aufgrund der Insolvenzanmeldung des Lieferanten rechnet die DEUTZ AG mit einer Inanspruchnahme aus der Bürgschaft und hat zum 31. Dezember 2022 eine entsprechende Rückstellung über die erwartete Inanspruchnahme bestehend aus der Tilgungszahlung und den bereits aufgelaufenen Zinsen in Höhe von insgesamt 14,9 Mio. € (31. Dezember 2021: 14,1 Mio. €) bilanziert.
Daneben hat die DEUTZ AG hinsichtlich der Ad. Strüver KG eine Patronatserklärung abgegeben, wonach die Gesellschaft die Ad. Strüver KG mit finanziellen Mitteln ausstatten wird, so dass diese jederzeit über ausreichende Mittel verfügt, um ihren gegenwärtigen und künftigen Verpflichtungen nachzukommen und eine Überschuldung im Wege des Rangrücktritts abgewendet wird. Mit einer wesentlichen Inanspruchnahme der DEUTZ AG ist aus heutiger Sicht mangels operativer Tätigkeit der Gesellschaft nicht zu rechnen.
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und nicht unter den Haftungsverhältnissen angegeben sind, belief sich am 31. Dezember 2022 bei der DEUTZ AG auf 222,6 Mio. € (31. Dezember 2021: 171,3 Mio. €). Davon entfallen im Berichtsjahr sowie im Vorjahr keine auf Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen.
Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Verpflichtungen aus dem Bestellobligo für Vorräte in Höhe von 80,3 Mio. € (31. Dezember 2021: 79,6 Mio. €), aus dem Bestellobligo für Anlageninvestitionen in Höhe von 45,0 Mio. € (31. Dezember 2021: 34 Mio. €) sowie Miet- und Leasingverpflichtungen in Höhe von 58,7 Mio. € (31. Dezember 2021: 26,0 Mio. €).
Die DEUTZ AG nutzt die Möglichkeit zum Verkauf von Forderungen, um das Forderungsmanagement und Liquiditätsmanagement zu optimieren. Entsprechend den Erfahrungswerten der durchschnittlichen Zielinanspruchnahme wären von den im Berichtsjahr verkauften Forderungen zum 31. Dezember 2022 noch rund 150 Mio. € (31. Dezember 2021: rund 120 Mio. €) offen gewesen.
Die DEUTZ AG ist an einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten und Schiedsgerichtsverfahren beteiligt, die im Wesentlichen behauptete Leistungsstörungen, Mängelfolgeschäden sowie Schadenersatz betreffen.
Für die Risiken aus diesen Rechtsstreitigkeiten wurde soweit als erforderlich erachtet bilanziell Vorsorge getroffen.
Der Ausgang dieser anhängigen Verfahren kann gegenwärtig naturgemäß nicht abschließend beurteilt werden. Nach unserer Einschätzung sind wesentliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der DEUTZ AG nicht zu erwarten.
Aufgliederung nach Segmenten
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| in Mio. € | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Motoren | 1.339,0 | 1.095,4 |
| Service | 328,3 | 309,8 |
| DEUTZ Classic | 1.667,3 | 1.405,2 |
| DEUTZ Green | 0,5 | 0,0 |
| Gesamt | 1.667,8 | 1.405,2 |
DEUTZ Classic Dieses Segment umfasst alle Aktivitäten in der Entwicklung, der Herstellung, des Vertriebs, der Wartung und den Service von Diesel- und Gasmotoren.
DEUTZ Green Dieses Segment umfasst das Geschäft mit voll- und hybrid-elektrischen Antrieben, mobile E-Schnellladestationen sowie wasserstoffbetriebene Antriebslösungen.
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| in Mio. € | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Europa/Mittlerer Osten/Afrika | 1.085,8 | 930,9 |
| davon Inland | 373,4 | 315,5 |
| davon Europa | 663,2 | 575,7 |
| davon Mittlerer Osten | 28,5 | 19,9 |
| davon Afrika | 20,7 | 19,8 |
| Amerika | 303,0 | 218,8 |
| Asien/Pazifik | 279,0 | 255,5 |
| Gesamt | 1.667,8 | 1.405,2 |
Die Forschungs- und Entwicklungskosten bestehen im Wesentlichen aus Personal- und Materialaufwendungen sowie Abschreibungen auf Entwicklungsprojekte. Vereinnahmte Investitionszuschüsse und aktivierte Entwicklungskosten werden dabei mindernd berücksichtigt.
Die Forschungs- und Entwicklungskosten beinhalten im Berichtsjahr sowie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten.
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten insbesondere Erträge aus weiterbelasteten Kosten, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie Währungskursgewinne.
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für drohende Verluste im Auftragsbestand, Nachlässe und Rabatte sowie Rückstellungen für Gewährleistungen.
Erträge aus der Währungsumrechnung betrugen im Geschäftsjahr 2022 13,7 Mio. € (2021:10,1 Mio. €).
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von insgesamt 16,4 Mio. € (2021: 7,3 Mio. €) und aus der Auflösung von Wertberichtigungen in Höhe von 0,1 Mio. € (2021: 0,2 Mio. €) enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten in 2022 insbesondere Verluste aus der Fremdwährungsumrechnung sowie die jährliche Zuführung des aus dem Übergang auf das BilMoG entstandenen Unterschiedsbetrags.
Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung betrugen im Geschäftsjahr 2022 17,3 Mio. € (2021: 2,9 Mio. €).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Berichtsjahr sowie im Vorjahr die anteilige Zuführung des Unterschiedsbetrags zu den Pensionsrückstellungen in Höhe von 2,3 Mio. €. Der Unterschiedsbetrag resultiert aus der Neubewertung der Pensionsrückstellungen zum 1. Januar 2010.
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| in Mio. € | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 0,5 | 0,6 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 0,5 | 0,6 |
| Erträge aus Beteiligungen | 11,7 | 7,6 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 10,6 | 6,9 |
| Aufwendungen aus Verlustübernahme | - 16,0 | - 8,8 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | - 16,0 | - 8,8 |
| Gesamt | - 3,8 | - 0,6 |
Die Aufwendungen aus Verlustübernahme betreffen hauptsächlich das Ergebnis unserer Tochtergesellschaft Torqeedo GmbH.
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| in Mio. € | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 2,2 | 0,2 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 2,2 | 0,2 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 2,4 | 1,3 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 2,2 | 1,2 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | - 6,2 | -5,5 |
| davon an verbundene Unternehmen | - 0,2 | 0,0 |
| Gesamt | - 1,6 | -4,0 |
In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 1,8 Mio. € enthalten (2021: 2,4 Mio. €). Zinserträge aus bestehendem Deckungsvermögen für Deferred Compensation Pläne und entsprechende Zinsaufwendungen für Verpflichtungen aus Deferred Compensation Plänen bestanden in gleicher Höhe und wurden saldiert.
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| in Mio. € | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen | 23,9 | 0,0 |
| Abschreibungen auf Beteiligungen | 0,6 | 0,0 |
| Gesamt | 24,5 | 0,0 |
Die Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen die Beteiligungen an der Torqeedo GmbH (22,3 Mio. €) und der Futavis GmbH (1,6 Mio. €). Abschreibungen auf Beteiligungen betreffen die Beteiligung an der D. D. Power Holding.
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| in Mio. € | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | - 1,8 | -8,2 |
| davon Aufwand (+)/Ertrag (-) aus der Veränderung latenter Steuern | - 11,0 | -10,6 |
| Gesamt | - 1,8 | -8,2 |
Im Berichtsjahr wurde insgesamt ein Steuerertrag in Höhe von 1,8 Mio. € erfasst. Der originäre Steueraufwand beträgt 9,2 Mio. €. Gleichzeitig wurden latente Steuererträge in Höhe von 11,0 Mio.€ erfasst, die hauptsächlich aus der Erhöhung der latenten Steueransprüche auf Verlustvorträge aufgrund einer verbesserten Ergebniserwartung im Mittelfristzeitraum resultieren. Die laufenden Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen mit 10,8 Mio. € Steueraufwand das Berichtsjahr sowie mit 1,6 Mio. € Steuererstattungen für Vorjahre.
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| in Mio. € | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Kauf- und Ersatzteile | 1.106,2 | 952,7 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 33,8 | 28,9 |
| Gesamt | 1.140,0 | 981,6 |
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| in Mio. € | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 243,7 | 230,0 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 34,0 | 39,9 |
| davon für Altersversorgung | - 6,5 | 1,6 |
| Gesamt | 277,7 | 269,9 |
Der Personalaufwand für Altersversorgung in Höhe von - 6,5 Mio. € in 2022 resultiert hauptsächlich aus der Bewertung der Pensionsverpflichtungen.
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| 2022 | 2021 | |
|---|---|---|
| Arbeiter | 1.853 | 1.747 |
| Angestellte | 1.244 | 1.212 |
| 3.097 | 2.959 | |
| Auszubildende | 75 | 87 |
| Gesamt | 3.172 | 3.046 |
Vorstand und Aufsichtsrat der DEUTZ AG haben im Dezember 2022 die Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben und unter der Internetadresse der Gesellschaft (https://www.deutz.com/investor-relations/corpo-rate-governance/entsprechenserklaerung/) dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
Die für den Abschlussprüfer für die Geschäftsjahre 2022 und 2021 erfassten Gesamthonorare teilen sich wie folgt auf:
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| in Tsd. € | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 864 | 769 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 102 | 70 |
| Sonstige Leistungen | 5 | 0 |
| Gesamt | 971 | 839 |
Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten im Wesentlichen die Honorare für die Konzernabschlussprüfung, die prüferische Durchsicht des Zwischenabschlusses zum 30. Juni des jeweiligen Geschäftsjahres, die Jahresabschlussprüfung der DEUTZ AG sowie Leistungen, die im Zusammenhang mit einem Enforcement-Verfahren im Geschäftsjahr 2022 erbracht wurden. Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen umfassen in erster Linie die Prüfung des Vergütungsberichts, die Prüfung der Vollständigkeitserklärung für Verkaufsverpackungen nach dem Verpackungsgesetz, die Prüfung des nichtfinanziellen Berichts und die Prüfung der Einhaltung von Finanzkennzahlen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer, Harald Wimmer, ist seit dem Geschäftsjahr 2021 für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung der DEUTZ AG verantwortlich.
Für das Geschäftsjahr 2022 betrugen die im Aufwand erfassten Gesamtbezüge des Vorstands der DEUTZ AG 4.214 Tsd. € (2021: 7.072 Tsd. €). Diese setzen sich zusammen aus kurzfristig fälligen Leistungen in Höhe von 4.359 Tsd. € (2021: 5.268 Tsd. €) und aktienbasierten langfristig fälligen Leistungen im Rahmen der Long-Term-Incentive-Pläne in Höhe von -145 Tsd. € (2021: 1.804 Tsd. €).
Nähere Angaben zum Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder und individualisierte Vergütungsangaben sind im "Vergütungsbericht 2022" dargestellt.
Die Bezüge an ehemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen beliefen sich bei der DEUTZ AG und im Konzern auf 6.845 Tsd. € (2021: 1.101 Tsd. €). Diese beinhalten Leistungen im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung der Vorstandsverträge von Herrn Dr. Hiller und Herrn Wellenzohn im Jahr 2022 in Höhe von 5.789 Tsd. € (davon aktienbasierte langfristig fällige Leistungen in Höhe von 2.027 Tsd. €). Für Pensionen gegenüber den ehemaligen Vorstandsmitgliedern bestehen Rückstellungen von 9.836 Tsd. € (31. Dezember 2021: 10.247 Tsd. €).
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats der DEUTZ AG beliefen sich im Geschäftsjahr 2022 auf 972 Tsd. € (2021: 897 Tsd. €). Daneben erhielten Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats, die auch Arbeitnehmer im DEUTZ-Konzern sind, reguläre Gehälter im Rahmen Ihres Anstellungsverhältnisses. Die Höhe der Gehälter entsprach dabei einer angemessenen Vergütung für entsprechende Funktionen und Aufgaben im Konzern.
Nähere Angaben zum Vergütungssystem des Aufsichtsrats und individualisierte Vergütungsangaben sind im zusammengefassten Lagebericht für das Berichtsjahr im Abschnitt "Vergütungsbericht" dargestellt.
Am 31. Dezember 2022 bestanden wie im Vorjahr keine Vorschüsse und Kredite an Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder; ebenso wenig wurden zu Gunsten dieses Personenkreises Bürgschaften oder sonstige Gewährleistungen übernommen.
In der Anlage zum Anhang sind die Beteiligungen der DEUTZ AG auf Seite 23 f. aufgeführt.
Am 30. Januar 2023 haben die DEUTZ AG und die Daimler Truck AG Verträge über den DEUTZ-seitigen Erwerb von IP und Lizenzrechten für mittelschwere Motoren sowie von Lizenzrechten für schwere Motoren der Daimler Truck AG unterzeichnet.
Konkreter Gegenstand der Verträge sind zum einen der DEUTZseitige Erwerb der On-Highway-IP und -Lizenzrechte für die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb mittelschwerer Daimler-Truck-Motoren (Medium Duty Engine Generation -MDEG) im Wege der Sachkapitalerhöhung gegen Ausgabe neuer DEUTZ-Aktien. Darüber hinaus erwirbt DEUTZ die Lizenzrechte für die Entwicklung und den Vertrieb der nächsten bei Daimler Truck in der Entwicklung befindlichen Generation schwerer Motoren (Heavy Duty Engine Generation - HDEP) für das Off-Highway-Segment.
Entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen wird DEUTZ sowohl die MDEG-Baureihe als auch die HDEP-Baureihe zu einer Off-Highway-Variante in der nächsten Off-Highway-Emissionsstufe weiterentwickeln und eigenständig vertreiben. Gegenstand der Verträge sind ferner eine operative Zusammenarbeit im MDEG- und HDEP-Bereich für Off-Highway-Anwendungen. Die Produktion und der Vertrieb durch DEUTZ sind ab Ende der laufenden Dekade geplant.
Für den Erwerb der HDEP-Lizenzrechte zahlt DEUTZ einen zeitlich gestaffelten Barbetrag. Für den Erwerb der MDEG-IP und -Lizenzrechte gibt DEUTZ unter Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals II 5.285.412 neue auf den Inhaber lautende Stückaktien im Wege einer Sachkapitalerhöhung aus. Die Ausgabe der vorgenannten Anzahl an Aktien, die für das Geschäftsjahr 2022 dividendenberechtigt sind, erfolgt zum Nennbetrag von gerundet 2,56€ und zum Kurs von 4,73€. Das gesetzliche Bezugsrecht wird ausgeschlossen. Der Gegenwert beider Transaktionen beläuft sich auf einen mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Betrag.
Der Vollzug der MDEG-Transaktion steht unter dem Vorbehalt üblicher Bedingungen und war zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 noch nicht erfolgt. Im Falle eines erfolgreichen Vollzugs wird das Grundkapital von DEUTZ 322.490.183,20 € betragen, das in 126.147.195 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt sein wird. Daimler Truck wird in diesem Fall eine Beteiligung am Grundkapital von DEUTZ in Höhe von 4,19% halten. Die Einbeziehung der neuen DEUTZ-Aktien in den Handel wird nach Handelsregistereintragung erfolgen.
Der endgültige Vollzug beider Transaktionen steht unter dem Vorbehalt üblicher Bedingungen, insbesondere hinsichtlich der Bestätigung der Werthaltigkeit der Sacheinlage durch einen gerichtlich bestellten Prüfer.
Weitere Ereignisse, die eine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der DEUTZ AG hatten, sind nach dem 31. Dezember 2022 nicht eingetreten.
Die Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands (mit zusätzlichen Aufsichtsratsmandaten) sind in der gesonderten Übersicht auf Seite 25 f. aufgeführt.
Köln, den 24. Februar 2023
DEUTZ Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Dr. Sebastian C. Schulte, Vorsitzender
Timo Krutoff
Dr.-Ing. Petra Mayer
Dr.-Ing. Markus Müller
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| Lfd. Nr. | Name und Sitz der Gesellschaft | Gehalten über | Kapitalanteil in % |
Eigenkapital in Tsd. € |
Jahresergebnis in Tsd. € |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | DEUTZ AG, Köln | 668.472 | 73.830 | ||
| Konsolidierte Inlandsgesellschaften | |||||
| 2 | Ad. Strüver KG (GmbH & Co.), Hamburg 1 | 4 | 94,0 | 8.341 | 134 |
| 3 | DEUTZ Amerika Holding GmbH, Köln 1, 2 | 1 | 100,0 | 92.275 | 0 |
| 4 | DEUTZ Beteiligung GmbH, Köln 1 | 1 | 100,0 | 11 | - 6 |
| 5 | DEUTZ China Verwaltungs GmbH, Köln 1,5 | 1 | 100,0 | 48.350 | 0 |
| 6 | DEUTZ Deutschland GmbH, Stockstadt am Rhein 1 | 1 | 100,0 | 26 | 1 |
| 7 | DEUTZ Verwaltungs GmbH, Köln 1, 2 | 1 | 100,0 | 16.125 | 0 |
| 8 | Deutz-Mülheim Grundstücksgesellschaft mbH, Köln 1 | 7 | 100,0 | 45 | 1 |
| 9 | Futavis GmbH, Aachen 1, 2 | 1 | 100,0 | 837 | - 411 |
| 10 | Torqeedo GmbH, Oberpfaffenhofen/Weßling 1, 2 | 1 | 100,0 | 20.100 | - 1.440 |
| 11 | Unterstützungsgesellschaft mbH der DEUTZ Aktiengesellschaft, Köln 1 | 1 | 100,0 | - 724 | 43 |
| Konsolidierte Auslandsgesellschaften | |||||
| 12 | AUSMA MOTORENREVISIE B.V., Roden (Niederlande) 1,7 | 27 | 100,0 | 402 | 1 |
| 13 | DEUTZ Asia-Pacific (Pte.) Ltd., Singapur (Singapur) 1 | 1 | 100,0 | 13.798 | 5.218 |
| 14 | Deutz Australia (Pty) Ltd., Braeside (Australien) 1 | 1 | 100,0 | 7.085 | 985 |
| 15 | Deutz Austria GmbH, Wien (Österreich) 1 | 1 | 100,0 | 2.143 | 615 |
| 16 | DEUTZ (Beijing) Engine Co., Ltd., Peking (China) 1 | 1 | 100,0 | 4.590 | 45 |
| 17 | Deutz Belgium N.V, Antwerpen (Belgien) 1 | 18 | 100,0 | 4.592 | 544 |
| 18 | Deutz Benelux B.V., Rotterdam (Niederlande) 1 | 1 | 100,0 | 3.600 | 0 |
| 19 | Deutz Corporation, Atlanta (USA) 1 | 3 | 100,0 | 31.720 | 4.026 |
| 20 | DEUTZ CS s.r.o., Modrice (Tschechien) 1 | 1 | 100,0 | 832 | 6 |
| 21 | DEUTZ DO BRASIL LTDA., São Paulo (Brasilien) 1 | 1 | 100,0 | 2.487 | 1.380 |
| 22 | DEUTZ Engines (India) Private Limited, Pune (Indien) 1,6 | 1 | 100,0 | 637 | 1 |
| 23 | DEUTZ FRANCE SAS, Gennevilliers (Frankreich) 1 | 1 | 100,0 | 13.976 | 2.941 |
| 24 | DEUTZ Global Service Center, S.L., Zafra (Spanien) 1 | 1 | 100,0 | 1.161 | 64 |
| 25 | DEUTZ Italy S.r.l., Mailand (Italien) 1 | 1 | 100,0 | 13.168 | 4.642 |
| 26 | DEUTZ Japan GK, Tokio (Japan) 1 | 1 | 100,0 | 56 | -13 |
| 27 | DEUTZ Netherlands B.V., Dordrecht (Niederlande) 1 | 18 | 100,0 | 4.408 | 345 |
| 28 | DEUTZ Romania S.r.l., Galati (Rumänien) 1 | 28 | 100,0 | 759 | 184 |
| 29 | DEUTZ (SHANGHAI) INTERNATIONAL TRADE Co., Ltd., Shanghai (China) 1 | 1 | 100,0 | 5.701 | - 3.503 |
| 30 | DEUTZ Spain S.A.U., Zafra (Spanien) 1 | 1 | 100,0 | 45.677 | 4.360 |
| 31 | Kirkwell Ltd. (South Coast Diesels), Kildare (Irland) 1,7 | 1 | 100,0 | 3.303 | 220 |
| 32 | Motor Center Austria GmbH, Wels (Österreich) 1 | 1 | 100,0 | 331 | 76 |
| 33 | Nlle Ste MAGIDEUTZ S.A., Casablanca (Marokko) 1 | 23 | 100,0 | 3.656 | - 102 |
| 34 | OOO DEUTZ Vostok, Moskau (Russland) 1 | 1 | 100,0 | 2.647 | 661 |
| 35 | Torqeedo Inc. Illinois (USA) 1 | 10 | 100,0 | 1.522 | 144 |
| 36 | Torqeedo Asia-Pacific Ltd., Bangkok (Thailand) 1 | 10 | 100,0 | - 1.063 | 222 |
| 37 | D. D. Power Holdings (Pty) Ltd., Elandsfontein (Südafrika) 3, 4 | 1 | 30,0 | 8.737 | 3.554 |
| 38 | DEUTZ Power Solution (Xuzhou) Co., Ltd., Xozhou, Jiangsu (China) 3 | 5 | 40,0 | 2.940 | 408 |
| 39 | Hunan DEUTZ Power Co., Ltd., Changsha (China) 3 | 5 | 51,0 | 67.041 | - 7.263 |
| Nicht konsolidierte Inlandsgesellschaften | |||||
| 40 | DEUTZ Sicherheit Gesellschaft für Industrieservice mbH, Köln 2 | 1.100,0 | 26 | 0 | |
| 41 | Feld & Hahn GmbH i. L., Köln 2 | 1.100,0 | 455 | 0 | |
| Nicht konsolidierte Auslandsgesellschaften | |||||
| 42 | AROTRIOS S.A., Nea Filadelfia (Griechenland) 8 | 1.100,0 | - | - | |
| 43 | DEUTZ ENGINEERING druzba za projektiraje, | 630 | 211 | ||
| proizvodnjo in trgovino d.o.o., Maribor (Slowenien) | |||||
| 44 | DEUTZ UK LTD, Cannock (Großbritannien) | 1.100,0 | 167 | 15 | |
| Übrige Beteiligung | |||||
| 45 | Blue World Technologies, Aalborg (Dänemark) | 19,1 | 36.739 | - 10.740 |
1 Eigenkapital und Jahresergebnis gemäß dem für Konsolidierungszwecke aufgestellten Jahresabschluss.
2 Ergebnisabführungsvertrag mit der DEUTZ AG.
3 At-equity konsolidiert.
4 Zahlen per 30.11.2022 mit Kurs zum 31.12.2022 bewertet.
5 Umsatzsteuerliche Organschaft mit der Deutz AG.
6 Erstkonsolidierung zum 1.1.2022.
7 Erstkonsolidierung zum 1.5.2022.
8 Gesellschaft befindet sich in Liquidation.
Dr. Dietmar Voggenreiter
Vorsitzender (seit 12. Februar 2022)
Unternehmensberater, Horváth & Partner GmbH, München
Sabine Beutert 1
Stellvertretende Vorsitzende (seit 21. September 2022)
Gewerkschaftssekretärin IG Metall -
Verwaltungsstelle Köln-Leverkusen, Köln
Sophie Albrecht
Unternehmerin
b) Liebherr-International AG, Bulle/Schweiz Mariso Bulle S.A., Bulle/Schweiz Liebherr-Intertrading S.A., Bulle/Schweiz Eglesia AG, Bulle/Schweiz
Dr.-Ing. Bernd Bohr
Vorsitzender (bis 12. Februar 2022)
Selbständiger Unternehmensberater
a) Ottobock SE & Co. KGaA, Duderstadt
b) Brose Fahrzeugteile SE & Co. KG, Coburg (seit 10. Oktober 2022)
Yavuz Büyükdag 1
Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der DEUTZ AG, Köln (seit März 2022)
Stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrats Gemeinschaftsbetrieb Köln der DEUTZ AG, Köln (seit März 2022)
Dr. Fabian Dietrich 1
Vertreter der leitenden Angestellten DEUTZ AG, Köln
Leiter Recht der DEUTZ AG, Köln
Hans-Peter Finken 1
Betriebsrat der DEUTZ AG, Köln
Patricia Geibel-Conrad
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater in eigener Praxis
Unternehmensberaterin
a) HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen (bis 19. Oktober 2022)
CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg
NEMETSCHEK SE, München (seit 12. Mai 2022)
Alois Ludwig
Freiberuflicher Unternehmensberater
Dr.-Ing. Rudolf Maier
Freier Unternehmensberater
a) Bosch Engineering GmbH, Abstatt (Vorsitzender)
ITK Engineering GmbH, Rülzheim (Vorsitzender)
Corinna Töpfer-Hartung 1
Stellvertretende Vorsitzende (bis 21. September 2022)
Vorsitzende des Betriebsrats Gemeinschaftsbetrieb Köln der DEUTZ AG, Köln (bis März 2022)
Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats der DEUTZ AG, Köln (bis März 2022)
Nachhaltigkeits-/Klimamanagement, DEUTZ AG, Köln (seit Juli 2022)
Ali Yener 1
Erster Bevollmächtigter und Geschäftsführer der IG Metall Koblenz
a) ZF Active Safety GmbH, Koblenz (stellvertretender Vorsitzender)
1 Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer.
a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 AktG.
b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien i. S. d. § 125 AktG.
Dr. Dietmar Voggenreiter, Vorsitzender (seit 12. Februar 2022)
Sabine Beutert, Stellvertretende Vorsitzende (seit 21. September 2022)
Dr.-Ing. Bernd Bohr, Vorsitzender (bis 12. Februar 2022)
Alois Ludwig
Corinna Töpfer-Hartung, Stellvertretende Vorsitzende (bis 21. September 2022)
Patricia Geibel-Conrad, Vorsitzende
Sabine Beutert, Stellvertretende Vorsitzende
Dr.-Ing. Bernd Bohr (bis 12. Februar 2022)
Corinna Töpfer-Hartung
Dr. Dietmar Voggenreiter (seit 12. Februar 2022)
Dr. Dietmar Voggenreiter, Vorsitzender (seit 12. Februar 2022)
Dr.-Ing. Bernd Bohr, Vorsitzender (bis 12. Februar 2022)
Sophie Albrecht
Sabine Beutert (seit 21. September 2022)
Corinna Töpfer-Hartung (bis 21. September 2022)
Ali Yener
Dr. Dietmar Voggenreiter, Vorsitzender (seit 12. Februar 2022)
Dr.-Ing. Bernd Bohr, Vorsitzender (bis 12. Februar 2022)
Sophie Albrecht
Alois Ludwig
Dr. Sebastian C. Schulte (44)
Vorsitz (seit 13. Februar 2022)
Finanzen, Personal, Einkauf und Information Services (bis 12. Februar 2022)
Finanzen, Personal und Information Services (interimistisch 12. Februar 2022 - 30. November 2022)
Technische und zentrale Funktionen, Nachhaltigkeit (seit 12. Februar 2022)
Dr.-Ing. Frank Hiller (56)
(bis 13. Februar 2022)
Vorsitz
Technische und zentrale Funktionen, Nachhaltigkeit
a) STRATEC SE, Birkenfeld, stellvertretender Vorsitzender
b) DEUTZ Corporation, Atlanta/USA, Vorsitzender (bis 14. Februar 2022)
Timo Krutoff (44)
(seit 1. Dezember 2022)
Finanzen, Personal und Information Services
Dr.-Ing. Petra Mayer (56)
(seit 1. November 2022)
Produktion und Einkauf
Dr.-Ing. Markus Müller (43)
Forschung und Entwicklung
Produktion und Einkauf (interimistisch 12. Februar 2022 - 31. Oktober 2022)
Vertrieb und Service (seit 6. September 2022)
Michael Wellenzohn (56)
(bis 6. September 2022)
Vertrieb, Marketing und Service
a) Stiftungsrat der BORBET Stiftung, Hallenberg-Hesborn (Juni 2021 - Oktober 2022)
b) DEUTZ Asia-Pacific (Pte) Ltd., Singapur/Singapur (bis 6. September 2022)
DEUTZ Corporation, Atlanta/USA (bis 6. September 2022)
a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 AktG.
b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien i. S. d. § 125 AktG.
"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der DEUTZ AG vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der DEUTZ AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der DEUTZ AG beschrieben sind."
Köln, den 24. Februar 2023
DEUTZ Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Dr. Sebastian C. Schulte, Vorsitzender
Timo Krutoff
Dr.-Ing. Petra Mayer
Dr.-Ing. Markus Müller
Wir haben den Jahresabschluss der DEUTZ Aktiengesellschaft, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der DEUTZ Aktiengesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
1) Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
1) Sachverhalt und Problemstellung
2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
3) Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Finanzanlagen" Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von € 298,2 Mio. (22,7 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die handelsrechtliche Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die beizulegenden Werte der wesentlichen Beteiligungen werden als Barwerte der erwarteten künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben, mittels Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren sowie die erwarteten Auswirkungen der makroökonomischen Rahmenbedingungen auf die Geschäftstätigkeit der verbundenen Unternehmen und der Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der individuell ermittelten Kapitalkosten der jeweiligen Finanzanlage. Auf Basis der ermittelten Werte sowie weiterer Dokumentationen ergab sich für das Geschäftsjahr ein Abwertungsbedarf von € 24,5 Mio. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsströme einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten. Die Bewertung ist daher, auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen der makroökonomischen Rahmenbedingungen, mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung und der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Bewertung nachvollzogen. Wir haben insbesondere beurteilt, ob die beizulegenden Werte der wesentlichen Beteiligungen sachgerecht mittels Discounted-Cashflow-Modellen unter Beachtung der relevanten Bewertungsstandards ermittelt wurden. Dabei haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsströmen zugrunde liegen. Zudem haben wir die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der makroökonomischen Rahmenbedingungen auf die Geschäftstätigkeit der verbundenen Unternehmen und der Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, gewürdigt und deren Berücksichtigung bei der Ermittlung der erwarteten Zahlungsströme nachvollzogen. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und zugrunde gelegten Bewertungsannahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sachgerecht vorzunehmen.
3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Finanzanlagen sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" sowie "Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung" des Anhangs enthalten.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
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| ― | die in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB" des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB |
| ― | die Abschnitte "Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit des finanziellen Risikomanagementsystems" und "Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems" des Lageberichts |
Die sonstigen Informationen umfassen zudem den gesonderten nichtfinanziellen Bericht zur Erfüllung der §§ 289b bis 289e HGB und §§ 315b bis 315c HGB.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei DEUTZ_JA_ LB_20221231.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| ― | beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. April 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 16. Dezember 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Abschlussprüfer der DEUTZ Aktiengesellschaft, Köln, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Harald Wimmer."
Köln, den 13. März 2023
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB" und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Harald Wimmer, Wirtschaftsprüfer
ppa. Clivia Döll, Wirtschaftsprüferin
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