Annual / Quarterly Financial Statement • Jun 16, 2023
Annual / Quarterly Financial Statement
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Finanzbericht: 34604657

Eine solide Geschäftspolitik und viel Erfahrung in Sachen erneuerbare Energien: Dafür steht Energiekontor seit mehr als 30 Jahren. 1990 in Bremerhaven gegründet, zählt das Unternehmen zu den Pionieren der Branche und ist heute einer der führenden deutschen Projektentwickler und Betreiber von Wind- und Solarparks. Das Kerngeschäft erstreckt sich von der Planung über den Bau bis hin zur Betriebsführung von Wind- und Solarparks im In- und Ausland.
Darüber hinaus betreibt Energiekontor Wind- und Solarparks mit einer Nennleistung von über 380 Megawatt (MW) im eigenen Bestand. Auch in wirtschaftlicher Hinsicht nimmt das Unternehmen eine Pionierrolle ein und will in allen Zielmärkten schnellstmöglich Wind- und Solarparks unabhängig von staatlichen Förderungen zu Marktpreisen realisieren und damit einen Beitrag für eine Welt leisten, in der der gesamte Energiebedarf durch erneuerbare Energien gedeckt wird.
Energiekontor ist in fünf Ländern mit 17 Standorten vertreten. Neben dem Firmensitz in Bremen sind dies in Deutschland die Büros in Bremerhaven, Hagen im Bremischen, Aachen, Augsburg, Bernau bei Berlin, Potsdam, Berlin-Spandau und Hildesheim. Im Ausland sind dies die Standorte England (Leeds), Schottland (Edinburgh, Glasgow), Portugal (Lissabon), USA (Houston / Texas und Rapid City / South Dakota) und Frankreich (Toulouse, Rouen).
Die stolze Bilanz seit Firmengründung: 139 realisierte Windparks und 14 Solarparks mit einer Gesamtleistung von nahezu 1,3 Gigawatt (GW). Das entspricht einem Investitionsvolumen von über 1,8 Mrd. Euro.
Die Energiekontor AG notiert im SDAX der Deutschen Börse in Frankfurt und kann an allen deutschen Börsenplätzen gehandelt werden.
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| BÖRSENNOTIERUNG: | Deutsche Börse, Frankfurt |
| MARKTSEGMENT: | General Standard |
| BÖRSEN-INDEX: | SDAX, MSCI Global Small Cap Index |
| AKTIENGATTUNG: | Inhaberaktien |
| BRANCHE: | Regenerative Energien |
| ERSTNOTIERUNG (IPO): | 25. Mai 2000 |
| WKN: | 531350 |
| ISIN: | DE0005313506 |
| REUTERS: | EKT |
| AKTIONÄRSSTRUKTUR: | Gründer 50,8 %; eigene Aktien 0,1 %; Union Investment Privatfonds GmbH 5,2 %; Universal-Investment-Gesellschaft mbH 2,8 %, Streubesitz 41,1 % |
| RESEARCH: | First Berlin, Bankhaus Metzler, Bankhaus M. M. Warburg, Hauck & Aufhäuser, Stifel Bank Europe |
| DESIGNATED SPONSOR: | ODDO BHF Corporates & Markets AG |
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| in Mio. € | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| UMSATZ | 187,6 | 156,5 |
| GESAMTLEISTUNG | 255,7 | 266,3 |
| EBITDA (EBIT zzgl. Abschreibungen) | 99,8 | 81,7 |
| EBIT (EBT zzgl. Finanzergebnis) | 80,0 | 61,7 |
| EBT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) | 62,9 | 44,9 |
| KONZERNJAHRESERGEBNIS | 44,5 | 36,2 |
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| in Mio. € | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| TECHNISCHE ANLAGEN (Wind- und Solarparks) | 253,7 | 215,4 |
| EIGENKAPITAL | 123,7 | 82,2 |
| BILANZSUMME | 633,6 | 562,0 |
| EIGENKAPITALQUOTE | 19,5 % | 14,6 % |
| FIKTIVE EIGENKAPITALQUOTE | ||
| (vgl. Ausführungen im Lagebericht auf Seite 66) | 23,8 % | 18,5 % |
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| in Mio. € | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| CASHFLOW AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT | ||
| (Operativer Cashflow) | 138,7 | 62,0 |
| FINANZMITTELFONDS AM ENDE DER PERIODE | 127,0 | 100,0 |
Zu den Pro-forma-Kennzahlen vgl. Hinweis auf Seite 188.
Nahezu 1,3 GW an realisierten Wind- und Solarparks




Die Welt verändert sich, das tut sie immer. Wir alle wissen das. Manche dieser Veränderungen können wir leicht akzeptieren, andere machen uns hingegen Angst oder sind im Alltag nur schwer greifbar. Wie schnell sich unsere Welt dabei manchmal verändern kann, das haben wir nicht zuletzt im Jahr 2022 noch einmal ganz besonders zu spüren bekommen. Gerade erst schien mit dem Abebben der weltweiten Corona-Pandemie wieder ein Stück Normalität einzukehren, schon führten uns Meldungen zum raschen Abschmelzen des Permafrostes vor Augen, dass wir uns weiterhin inmitten einer globalen Krise befinden: der Klimakrise.
Das Jahr 2022 war erneut eines der weltweit wärmsten seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Im Jahr 2022 stieg der energiebedingte Kohlenstoffdioxid-Ausstoß mit 36,8 Gigatonnen (Vorjahr 36,3 Gigatonnen) auf ein neues Rekordniveau.
Experten warnen, der Klimawandel wird für Mensch, Tier und Umwelt verheerende Auswirkungen haben. Die bisherigen weltweiten Anstrengungen reichen nicht aus. Wir sind auf dem Weg zur globalen Erwärmung, die mehr als doppelt so hoch sein wird wie die in Paris im Jahr 2015 festgelegte 1,5-Grad-Grenze. Der UN-Generalsekretär fasst die Dringlichkeit zum Handeln so zusammen: "Es heißt jetzt oder nie."
Seit dem 24. Februar 2022, mit dem militärischen Angriff Russlands auf die Ukraine, findet zudem mitten in Europa wieder ein Krieg statt. Mit verheerenden Folgen für die Menschen vor Ort, aber auch mit Auswirkungen auf unsere Wirtschaft und Energiesicherheit. Die anhaltend hohe Abhängigkeit von fossilen Energieträgern hat uns unfrei gemacht und wird als geopolitisches Druckmittel eingesetzt. Die Preise für Öl und Gas sind im Jahr 2022 auf bisher ungekannte Höhen gestiegen und bedrohen den sozialen Frieden, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und unseren Wohlstand. Wir befinden uns daher auch inmitten einer globalen Energiekrise.
In jeder Krise liegt aber auch eine Chance. Gerade erleben wir, wie Politik und Wirtschaft weltweit Rahmenbedingungen und Anreize verändern, um dem Ausbau der erneuerbaren Energien neuen und nachhaltigen Schub zu geben. In den vergangenen Wochen wurde mehr bewegt als in den letzten Jahren zusammen.
Wir wollen die uns zur Verfügung stehenden Chancen und Möglichkeiten nutzen, um die Zukunft zu verändern. Das wird uns nur gemeinsam gelingen. Bei Energiekontor wollen wir mit unserem unternehmerischen, gesellschaftlichen und sozialen Handeln dafür einen Beitrag leisten.
Bei Energiekontor wissen wir, jede erfolgreiche Veränderung beginnt mit Pionieren, die den ersten Schritt machen. Pioniere handeln aus persönlicher Überzeugung und nicht auf Anordnung. Sie haben eine Idee oder Vision, von der sie sich leiten lassen, sie sind mutig, müssen sich aufeinander verlassen können und zu jeder Zeit agil bleiben, um auf neue Herausforderungen auf ihrem Weg reagieren zu können.
Wir sind Pioniere der Energiewende. Schon seit mehr als 30 Jahren, seit der Gründung des Unternehmens, treiben wir den Ausbau der erneuerbaren Energien voran. Dabei war und ist unser Leitbild schon immer eine Welt gewesen, in der der gesamte Energiebedarf zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie gedeckt wird. Wir glauben, dass uns dies immer besser gelingt, je effizienter und kostengünstiger wir unsere Projekte realisieren können. Als wir uns vor mehr als 30 Jahren gemeinsam auf den Weg gemacht haben, die Zukunft zu verändern, galten Wind- und Solarenergie noch als Nischensegment, dem keine größere Bedeutung zugemessen wurde. Heute heißt es im Erneuerbare-Energien-Gesetz (2023): "Die Errichtung und der Betrieb von [Erneuerbare-Energien-] Anlagen liegt im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit."
Wir bei Energiekontor sind stolz, dass wir bis heute mit insgesamt über 150 realisierten Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien mit einer Gesamtnennleistung von nahezu 1,3 GW zu diesem erfolgreichen Wandel beigetragen haben. Die in diesen Wind- und Solarparks erzeugte Strommenge reicht dabei rechnerisch aus, um den jährlichen Strombedarf aller Haushalte einer Stadt von der Größenordnung der Hansestadt Hamburg zu decken.
Wir werden auch künftig unseren Beitrag dafür leisten, gemeinsam an einer besseren Zukunft zu arbeiten. Unser Leitbild - eine 100-prozentige Vollversorgung des weltweiten Energiebedarfs mit erneuerbarer Energie - hat Bestand und ist so aktuell wie nie zuvor. Zudem werden wir weiter konsequent unsere bewährte, auf Nachhaltigkeit und langfristige Stabilität ausgerichtete (organische) Wachstumsstrategie fortführen. Damit schaffen wir langfristigen unternehmerischen Mehrwert und sichere Arbeitsplätze.
Der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien ist unsere Antwort zur Lösung der großen Krisen unseres Jahrhunderts. Mit ihm sorgen wir nicht nur für eine immer klimafreundlichere Energieerzeugung, sondern schaffen gleichzeitig die Voraussetzungen für mehr Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern. Für eine sichere, verfügbare und bezahlbare Energieversorgung von heute und von morgen. Begleiten Sie uns auf diesem Weg -wir freuen uns.
Wir sind Pioniere der Energiewende. Seit mehr als 30 Jahren.
trotz eines von hohen Unsicherheiten und mannigfaltigen Herausforderungen gekennzeichneten Marktumfelds schauen wir auf ein äußerst erfolgreiches Geschäftsjahr 2022 zurück, in dem wir unsere für das Gesamtjahr 2022 ausgegebene Prognose ("Guidance") übertroffen und eine sehr gute Basis für das weitere Wachstum von Energiekontor gelegt haben.
Mit einem Konzern-Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Steuern (EBT) von rund € 62,9 Mio. (2021: € 44,9 Mio.) haben wir das angekündigte EBT-Wachstumsziel im Jahresvergleich nicht nur erreicht, sondern mit einem Zuwachs von fast 40 Prozent übererfüllt. Damit wurde das historische Rekordergebnis von Energiekontor im Geschäftsjahr 2021 noch einmal übertroffen. Zum Konzern-EBT trugen das Segment "Projektierung und Verkauf" mit rund € 28,4 Mio., das Segment "Stromerzeugung in eigenen Wind- und Solarparks" mit rund € 30,0 Mio. und das Segment "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" - im Wesentlichen die technische und kaufmännische Betriebsführung von Wind- und Solarparks - mit rund € 4,5 Mio. bei. Das Konzern-Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2022 erreichte in der Folge € 44,5 Mio. (2021: € 36,2 Mio.). Der Gewinn pro Aktie erhöhte sich deutlich auf € 3,18 (2021: € 2,54).
Zu dieser äußerst erfreulichen Entwicklung haben unter anderem folgende Faktoren und Meilensteine wesentlich beigetragen:
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| ― | Erfolgreicher Abschluss von Verkaufsvereinbarungen für insgesamt sieben Windkraftprojekte in Deutschland und Großbritannien sowie für ein Solarparkprojekt in Deutschland mit einer Gesamtnennleistung von rund 100 MW |
| ― | Insgesamt wurden elf Wind- und Solarparkprojekte mit einer Gesamtnennleistung von knapp 100 MW in Betrieb genommen und der Financial Close für vier Windparkprojekte und ein Solarparkprojekt mit einer Gesamtnennleistung von über 50 MW erreicht |
| ― | Für insgesamt 22 Parks im Eigenbestand mit einer Erzeugungsleistung von insgesamt über 150 MW wurden kurzfristige PPAs bzw. feste Direktvermarktungsverträge bis Ende 2023 zu attraktiven Konditionen vereinbart. Für elf Parks im Eigenbestand mit einer Gesamtnennleistung von über 80 MW wurden zudem PPAs bis Ende 2024 gesichert |
| ― | Erfolgreiche Teilnahme an Windausschreibungen der Bundesnetzagentur im Jahr 2022 mit fünf Windenergieanlagen mit einer Gesamtnennleistung von rund 25 MW |
| ― | Zum 31. Dezember 2022 befanden sich zudem neun Windparkprojekte und ein Solarparkprojekt mit einer Erzeugungsleistung von insgesamt mehr als 160 MW im Bau. Darüber hinaus lagen Genehmigungen für weitere 22 Wind- und Solarparkprojekte mit einer Gesamtnennleistung von rund 750 MW vor |
| ― | Erfolgreiche Entwicklung der Auslandsmärkte: Mit nunmehr drei erfolgreich veräußerten Projekten mit einer Gesamtnennleistung von insgesamt rund 100 MW sowie weiteren Genehmigungen für zwölf Windparkprojekte und ein Solarparkprojekt mit einer Gesamtnennleistung von insgesamt über 480 MW hat sich Großbritannien als zweiter fester Kernmarkt etabliert. In Frankreich wurden im Berichtszeitraum die ersten zwei Solarparkprojekte zur Genehmigung eingereicht |
| ― | Konsequenter Ausbau des Eigenparkbestands auf über 380 MW. Die Stromerzeugung in den eigenen Solar- und Windparks konnte deutlich auf rund 550 GWh (2021: 440 GWh) gesteigert werden. Bei der Vergütung wurden im Geschäftsjahr 2022 attraktive Konditionen gesichert |
| ― | Ausbau einer attraktiven und werthaltigen Projektpipeline auf über 10 GW zum 31. Dezember 2022. Dies entspricht einem Plus von 1,7 GW gegenüber der Projektpipeline vom 31. Dezember 2021. Dabei wurden Projekte in allen adressierten Ländermärkten gesichert und der Anteil an Projekten im Bereich Solar planungsgemäß auf nunmehr rund ein Drittel erhöht |
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, an der erfolgreichen Entwicklung unseres Unternehmens im vergangenen Jahr wollen wir auch Sie selbstverständlich weiterhin beteiligen. In Abstimmung mit dem Aufsichtsrat planen wir daher, der Hauptversammlung am 17. Mai 2023 einen Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von € 1,00 zu unterbreiten.
Der größte Erfolgsfaktor von Energiekontor sind und bleiben unsere Mitarbeiter:innen. Mit ihrem Know-how, ihrem Engagement und ihrem hohen Einsatz machen sie den Erfolg des Unternehmens erst möglich.
Der gesamte Vorstand spricht ihnen dafür seinen Dank und seine Anerkennung aus.
Per 31. Dezember 2022 arbeiteten insgesamt 188 festangestellte Mitarbeiter:innen (2021: 178) für die Energiekontor-Gruppe.
Als Pionier der Energiewende leisten wir seit mehr als 30 Jahren einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und zur weltweiten Reduktion von CO 2-Emissionen. Seit Unternehmensgründung konnte durch unsere Wind- und Solarparks der Ausstoß von über 1,8 Mio. Tonnen klimaschädlichem CO 2 pro Jahr eingespart werden.
Bei Energiekontor wollen wir umwelt- und klimabewusstes Handeln stärker in unseren Arbeitsalltag integrieren und weiterentwickeln. Deswegen haben wir an unserem Hauptsitz in Bremen im Berichtszeitraum das von der Europäischen Union entwickelte Umweltmanagementsystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) eingeführt.
Zudem berichten wir mit dem vorliegenden Geschäftsbericht zu ESG-Themen und richten uns dabei in der Struktur erstmalig und im Wesentlichen nach den Vorgaben des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK), dem branchenübergreifenden Transparenzstandard. Unser ESG-Rating von ISS ESG konnten wir für 2022 / 2023 weiter von "B- / Prime" auf "B / Prime" verbessern.
Als Unternehmen tragen wir eine gesellschaftliche Verantwortung. Dessen sind wir uns bei Energiekontor stets bewusst. Wir unterstützen daher verschiedene soziale, kulturelle und sportliche Vereine und Veranstaltungen in regionaler Nähe zu unseren Wind- und Solarparks. Darüber hinaus unterstützen wir die Opfer von Krieg und Naturkatastrophen gezielt und haben sowohl für die Menschen in der Ukraine als auch für die Betroffenen des Erdbebens in der Türkei / Syrien gespendet. Dabei ist auch stets das hohe Eigenengagement unserer Mitarbeiter:innen hervorzuheben, welches weit über eine rein finanzielle Unterstützung hinausgeht.
Unsere positive Geschäftsentwicklung im Jahr 2022 wollen wir auch im laufenden Geschäftsjahr fortsetzen. Energiekontor ist gut und engagiert in das Geschäftsjahr 2023 gestartet.
Gleich zu Beginn des Jahres 2023 haben wir eine weitere Genehmigung für ein Windkraftprojekt in Nordrhein-Westfalen erhalten. Zudem konnten wir bereits zwei Projektverkäufe erfolgreich abschließen. Zum einen war dies der Verkauf des Solarparkprojekts "Karstädt 2" mit einer Gesamtnennleistung von rund 19 MWp an die Hamburger CEE Group und zum anderen die Veräußerung des Windparkprojekts "Bergheim" mit einer Gesamtnennleistung von rund 11,2 MW an die Hamburger Encavis AG. Beide Parks sollen nach derzeitiger Planung noch im Jahr 2023 in Betrieb genommen werden. Darüber hinaus ist die Inbetriebnahme von drei Windparkprojekten in Schottland mit einer Gesamtnennleistung von nahezu 100 MW geplant. Auch den Ausbau des Eigenbestands an Wind- und Solarparks werden wir weiter konsequent fortsetzen. Gleichzeitig arbeiten wir laufend an einer Optimierung der Vergütungsstruktur des Bestands und werden uns attraktive Marktpreise im Rahmen von weiteren PPA-Abschlüssen sichern.
Vor diesem Hintergrund sowie auf Basis aktueller Planungen sind wir sehr optimistisch, für das Geschäftsjahr 2023 beim Konzern-EBT erneut einen Zuwachs von 10 bis 20 Prozent im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022 realisieren zu können.
Gleichwohl haben sich im Berichtszeitraum unter anderem durch den Krieg in der Ukraine, eine hohe Inflation sowie das Ende der Nullzinspolitik der Notenbanken die wirtschaftlichen Herausforderungen und Unsicherheiten mit entsprechenden Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf für alle Marktteilnehmer - und folglich auch für unser Unternehmen - signifikant und wesentlich erhöht.
Zu den wesentlichen Herausforderungen gehören weiterhin unter anderem Preissteigerungen bei den Herstellern von Windenergieanlagen, PV-Modulen und Komponenten, höhere Transportkosten, Engpässe in den globalen Transport- und Lieferketten, Lieferverzögerungen, langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie ein Anstieg des Zinsniveaus. In der Folge kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der Inbetriebnahme, der Umsetzung und dem Verkauf einiger Projekte und Projektrechte zu zeitlichen Verschiebungen kommt und sich deren geplante Realisierung erschwert.
Der Krieg in der Ukraine hat aber darüber hinaus auch zu einem fundamentalen energiepolitischen Paradigmenwechsel geführt, bei dem die zukünftige wirtschaftspolitische Unabhängigkeit und die Versorgungssicherheit von Wirtschaft und Bürger:innen im Zentrum stehen.
Erneuerbare Energien sind - so ist es im neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 festgehalten - nunmehr im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der nationalen Sicherheit. Der Ausbau soll folglich wesentlich beschleunigt werden. Im Berichtszeitraum wurden dafür bereits umfassende Gesetzespakete auf den Weg gebracht. Dabei wurden insbesondere Maßnahmen zur Ausweitung der für den Ausbau der erneuerbaren Energien zur Verfügung stehenden Flächen beschlossen. Weitere gesetzliche und industriepolitische Maßnahmen sollen im Jahr 2023 folgen, dabei steht die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Fokus. Die Zeit drängt, denn die Ausschreibungen für Wind Onshore in Deutschland waren auch im Jahr 2022 unterzeichnet. Die ambitionierten Ausbauziele sind nur realistisch und realisierbar, wenn mehr Projekte in kürzerer Zeit umgesetzt werden können. Dafür sind raschere und vereinfachte Planungs- und Genehmigungsverfahren essenziell.
Neben Deutschland sind erneuerbare Energien auch in allen weiteren Ländermärkten, auf denen Energiekontor aktiv ist, in das Zentrum der nationalen und supranationalen Energiepolitik gerückt. Ausbauziele wurden auf breiter Basis angehoben und verschiedene Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien auf den Weg gebracht bzw. befinden sich in Vorbereitung.
Wir haben daher im Geschäftsjahr 2022 die Wachstumsstrategie "2023 - 2028" entwickelt und mit der Implementierung bereits begonnen. Ziel ist, das Konzern-EBT von Energiekontor im Zeitraum von 2023 bis Ende 2028 pro Jahr um durchschnittlich 15 Prozent nachhaltig zu steigern und gleichzeitig die hohe finanzielle Stabilität und Sicherheit des Unternehmens auch in Zukunft zu bewahren. Das Fundament dieser Wachstumsstrategie bildet dabei weiterhin das bewährte organische Wachstumsmodell von Energiekontor, welches dem Unternehmen ein Wachstum aus eigener Kraft und weitgehend unabhängig von externen Finanzierungen ermöglicht.
Ausgehend vom Basisjahr 2023, für das Energiekontor im Rahmen der 5-Jahresstrategie 2018 - 2023 ein Ziel-Konzern-EBT von € 55 bis 60 Mio. ausgegeben hatte, soll im Rahmen der Wachstumsstrategie für die nächsten fünf Jahre das Konzern-EBT jährlich bis zum Jahr 2028 um durchschnittlich 15 Prozent p. a. gesteigert werden.
Damit ergäbe sich bei erfolgreicher Umsetzung der Fünf-Jahres-Strategie für das Geschäftsjahr 2028 ein Konzern-EBT von ca. € 120 Mio.
Darüber hinaus ergibt sich auf Basis der aktuellen Projektpipeline sowie der zugrundeliegenden Akquisitions- und Margenziele ein rechnerisches Projektrealisierungspotenzial von ca. 3 bis 5 GW für die nächsten fünf Jahre und von 8 bis 10 GW für die nächsten zehn Jahre. Bei Beibehaltung der 50 / 50-Quote zur Übernahme realisierter Projekte in den Eigenbestand und bei erfolgreicher Umsetzung der Wachstumsstrategie könnte der Eigenbestand in den nächsten fünf Jahren so rechnerisch um 1,5 bis 2,5 GW beziehungsweise um 4,0 bis 5,0 GW in den nächsten zehn Jahren erhöht werden.
Mit der erfolgreichen Umsetzung der Wachstumsstrategie "2023 - 2028" wird sich Energiekontor nachhaltig als international bedeutender Projektentwickler und unabhängiger grüner Stromproduzent in Europa etablieren. Wir sind zuversichtlich, dass uns dies gelingen wird; wir haben ein starkes und motiviertes Team, ein nachhaltiges und äußerst solides Geschäftsmodell, konzentrieren uns auf etablierte Technologien und bewährte Ländermärkte und verfügen über eine qualitativ hochwertige und werthaltige Projektpipeline, die wir in den kommenden Monaten und Jahren konsequent umsetzen wollen und werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Wachstumsstrategie "2023 - 2028" entwickelt sich Energiekontor nachhaltig erfolgreich weiter.
Wir freuen uns, wenn Sie uns auf diesem Wachstumskurs auch zukünftig begleiten.
Bremen, im März 2023
Der Vorstand
Peter Szabo, Vorstandsvorsitzender
Günter Eschen, Vorstand
Carsten Schwarz, Vorstand
Energiekontor hat das Geschäftsjahr 2022 äußerst erfolgreich abgeschlossen. Es ist gelungen, die gesetzten Ziele zu übertreffen und alle für das weitere Wachstum des Unternehmens wesentlichen Meilensteine zu erreichen. Damit konnte das Rekordergebnis des Vorjahres sogar noch übertroffen werden. Diese Entwicklung ist umso erfreulicher, als dass das Ergebnis unter herausfordernden Marktbedingungen erzielt wurde. Der Krieg in der Ukraine hat - neben menschlichen Tragödien und geopolitischen Verwerfungen - zu mannigfaltigen Disruptionen in den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geführt. Zu nennen sind hier beispielhaft unter anderem steigende Preise für Windenergieanlagen, PV-Module und Komponenten sowie negative Auswirkungen auf Lieferketten und Lieferzeiten.
Das gute Ergebnis von Energiekontor unter diesen erschwerten Rahmenbedingungen ist einmal mehr Beweis für die hohe Resilienz unseres Geschäftsmodells und die Richtigkeit der getroffenen strategischen Entscheidungen. Dies alles wäre nicht möglich gewesen ohne die guten Leistungen, die klugen Entscheidungen und den hohen Einsatz des Vorstands sowie aller Mitarbeiter:innen von Energiekontor, denen ich im Namen des gesamten Aufsichtsrats unseren ausdrücklichen Dank und unsere Anerkennung ausspreche.
Mit dem Krieg in der Ukraine hat aber auch ein Paradigmenwechsel stattgefunden. Energiesouveränität und die Sicherstellung verfügbarer und bezahlbarer Energie sind in das Zentrum des weltweiten politischen Handelns gerückt. Dem Ausbau der erneuerbaren Energien wird dabei eine zentrale Rolle zukommen. Dazu wollen wir als Energiekontor, als Pioniere der Energiewende mit mehr als 30 Jahren Erfahrung, einen aktiven Beitrag leisten und die sich bietenden Marktopportunitäten nutzen.
Der Vorstand hat dafür im Geschäftsjahr 2022 die Wachstumsstrategie "2023 - 2028" aufgesetzt und mit der Implementierung der strategischen Eckpfeiler dieser Strategie bereits begonnen. Die Strategie hatte der Vorstand dem Aufsichtsrat im Detail vorgestellt und mit diesem abgestimmt.
Die Wachstumsstrategie "2023 - 2028" stellt die Weichen für das zukünftige Wachstum unseres Unternehmens. Mit der erfolgreichen Umsetzung der Strategie wird sich Energiekontor nachhaltig als international bedeutender Projektentwickler und unabhängiger grüner Stromproduzent in Europa etablieren.
Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2022 die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht und diesen bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten. Wir konnten uns dabei stets von deren Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit überzeugen. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat die Mitglieder des Aufsichtsrats regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und (fern-)mündlicher Form über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung, des internen Kontrollsystems sowie der Compliance unterrichtet. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Insbesondere haben wir für das Unternehmen bedeutsame Geschäftsvorgänge auf Basis schriftlicher und (fern-) mündlicher Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität überprüft.
Mehrfach hat sich der Aufsichtsrat ausführlich mit der Risikosituation des Unternehmens, der Liquiditätsplanung und der Eigenkapitalsituation auseinandergesetzt. Als Folge einer Analyse der Wertpotenziale der Konzerngeschäfte sowie der Chancen und Risiken strategischer Schritte wurden dem Aufsichtsrat kritische operative Themen klar und differenziert vorgelegt. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war.
Der Aufsichtsratsvorsitzende stand auch zwischen den Gremiensitzungen in einem engen und regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand und hat sich über wesentliche Entwicklungen informiert.
Die strategische Gesamtausrichtung und Entwicklung des Konzerns stimmten der Vorstand und der Aufsichtsrat gemeinsam ab.
Im Geschäftsjahr 2022 fanden insgesamt fünf ordentliche Aufsichtsratssitzungen und drei Sitzungen des Prüfungsausschusses statt. Die Sitzungen wurden sowohl in Präsenz als auch in virtueller Form durchgeführt. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick zur Teilnahme und Struktur des Sitzungsjahres.
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| Aufsichtsrats (AR)-Mitglied | AR-Sitzungen | Prüfungsausschuss-Sitzungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| SITZUNGEN | TEILNAHME | ANWESENHEIT IN % |
SITZUNGEN | TEILNAHME | ANWESENHEIT IN % |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Bodo Wilkens | 5 | 5 | 100 | 3 | 3 | 100 |
| Günter Lammers | 5 | 5 | 100 | 3 | 3 | 100 |
| Darius Oliver Kianzad | 5 | 5 | 100 | 3 | 3 | 100 |
* Die Arbeit des Aufsichtsrats, die außerhalb der Sitzungen stattfindet, wurde nicht erfasst
Die Mitglieder des Vorstands haben an den Aufsichtsratssitzungen teilgenommen, soweit der Aufsichtsratsvorsitzende nichts anderes bestimmt hatte.
Vor allen Aufsichtsratssitzungen hat der Vorstand ausführliche Berichte und Präsentationen in physischer oder elektronischer Form an die Mitglieder des Aufsichtsrats versandt. Sofern zu einzelnen Geschäftsvorgängen die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, enthielten die Unterlagen zudem ausführliche Entscheidungsvorlagen.
Zusätzlich hat der Aufsichtsrat Beschlüsse außerhalb von Sitzungen, insbesondere mittels elektronischer Medien, gefasst. Sämtliche Beschlüsse des Aufsichtsrats wurden einstimmig gefasst. Auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen stand der Aufsichtsrat mit dem Vorstand in intensivem Kontakt und hat sich über den Gang der Geschäfte sowie wesentliche Ereignisse informiert.
Im Sinne guter Corporate Governance und gemäß den Vorgaben des § 107 AktG hat der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss gebildet. Die Aufsichtsratsmitglieder sind zugleich auch Mitglieder des Prüfungsausschusses.
Auch außerhalb der Prüfungsausschusssitzungen stand der Vorsitzende des Prüfungsausschusses mit dem Vorstand, Management und Abschlussprüfer in Kontakt und hat sich über wesentliche Ereignisse und den Verlauf der Abschlussprüfung informiert.
Gegenstand regelmäßiger Beratungen in den Aufsichtsrats- und Prüfungsausschusssitzungen waren die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung, die Finanzlage, die Liquiditätsentwicklung der Energiekontor AG und des Konzerns sowie die allgemeine Risikoentwicklung.
Wesentliche Inhalte der Aufsichtsratssitzung vom 28. März 2022 waren die Prüfung und Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses 2021. Darüber hinaus wurden die aktuelle Erklärung zum Corporate Governance Kodex und die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d sowie die aktualisierte Geschäftsordnung des Aufsichtsrats besprochen und verabschiedet. Des Weiteren wurde die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2022 diskutiert und im Anschluss genehmigt.
Die Aufsichtsratssitzung am 16. Mai 2022 diente vor allem der Vorbereitung und Besprechung der anstehenden ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2022. Zudem hat der Aufsichtsrat die bis zum 16. Mai 2027 zu erreichende Zielgröße für den Frauenanteil in der Führungsebene erneuert. Entsprechende Angaben sind in der Erklärung zur Unternehmensführung auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht.
In der Sitzung vom 5. Juli 2022 wurde im Wesentlichen der Geschäftsverlauf im ersten Halbjahr 2022 intensiv erörtert sowie mögliche Risiken und Chancen für die Wirtschaftlichkeit von Projekten und den Geschäftsverlauf insgesamt diskutiert. Unter anderem wurde dabei auf Marktherausforderungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine sowie dem Zinsanstieg eingegangen. Zudem wurde die zu erwartende Geschäftsentwicklung im zweiten Halbjahr 2022 besprochen und Maßnahmen erörtert, um den aktuellen Marktherausforderungen zu begegnen und Opportunitäten im Markt konsequent zu nutzen. Im Anschluss fand planungsgemäß eine Sitzung des Prüfungsausschusses statt. Der Prüfungsausschuss setzte sich in grundsätzlicher Natur intensiv mit den Prüfungsabschlussprozessen der Energiekontor auseinander und hat sich darüber hinaus mit den Themen Compliance, Risikomanagement sowie dem internen Kontrollsystem beschäftigt.
In der Aufsichtsratssitzung vom 13. Oktober 2022 befasste sich der Aufsichtsrat mit aktuellen Änderungen sowie zukünftigen Anforderungen in Bezug auf Corporate Governance sowie die ESG-Berichterstattung. Darüber hinaus wurden die Finanztermine für das Geschäftsjahr 2023 festgelegt. Zudem ließ sich der Aufsichtsrat durch einen Vertreter des Vorstands über die aktuelle Unternehmensentwicklung und -lage informieren und erörterte diese intensiv. Im Anschluss an die Aufsichtsratssitzung fand eine Sitzung des Prüfungsausschusses statt. Dieser beschäftigte sich unter anderem mit Themen des aktuellen Risikoumfelds und legte Kernthemen fest, mit denen sich der Prüfungsausschuss im Geschäftsjahr 2023 intensiver auseinandersetzen soll.
In der letzten Aufsichtsratssitzung des Geschäftsjahres, am 20. Dezember 2022, ließ sich der Aufsichtsrat vom Vorstand einen Rückblick auf das Geschäftsjahr 2022 sowie einen Ausblick auf das kommende Geschäftsjahr geben und erörterte diese intensiv. Darüber hinaus fand die regelmäßige Effizienzprüfung des Aufsichtsrats statt. Zudem befasste sich der Aufsichtsrat mit einer Neufassung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, der Entsprechenserklärung sowie der Erklärung zur Unternehmensführung. ESG-Themen wurden organisatorisch dem Verantwortungsbereich des Vorstandsvorsitzenden zugeordnet. Im Anschluss an die Aufsichtsratssitzung fand eine Sitzung des Prüfungsausschusses statt. Dieser befasste sich mit der aktuellen Risikosituation des Unternehmens sowie dem Risikomanagement.
Gute Corporate Governance ist eine tragende Säule der Unternehmensleitung der Energiekontor AG. Auch im Jahr 2022 haben Aufsichtsrat und Vorstand über die Empfehlungen und Anregungen des Kodex in seiner aktuellen Fassung vom 28. April 2022 intensiv beraten. Auf dieser Grundlage verabschiedete der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 24. März 2023 die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG. Der Abschlussprüfer hat bei der Durchführung der Abschlussprüfung keine Tatsachen festgestellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ergeben würden.
Die Entsprechenserklärung, die Erklärung zur Unternehmensführung sowie die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sind auf der Website der Energiekontor AG für unsere Aktionär:innen unter Investor Relations Corporate Governance einsehbar.
Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex im Berichtszeitraum Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wahrgenommen und wurde dabei von der Gesellschaft angemessen unterstützt. Der Fokus der Qualifizierung lag im Geschäftsjahr 2022 auf den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG), den Änderungen des Corporate Governance Kodex und dem laufenden Update in Fragen der Rechnungslegung und Abschlussprüfung.
Im Berichtsjahr blieb die Zusammensetzung des Vorstands, des Aufsichtsrats sowie seiner Ausschüsse unverändert.
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats legen etwaige Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen. Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern hat es im Geschäftsjahr 2022 nicht gegeben.
Der in der Hauptversammlung am 19. Mai 2022 gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte Abschlussprüfer, die PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Stuttgart, hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Energiekontor AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie den zusammengefassten Lagebericht der Energiekontor AG und des Konzerns für das gleichlautende Geschäftsjahr geprüft. Der Abschlussprüfer hat entsprechend § 317 Abs. 4 HGB ebenfalls geprüft und befunden, dass der Vorstand ein Überwachungssystem eingerichtet hat, die gesetzlichen Forderungen zur Früherkennung existenzbedrohender Risiken für das Unternehmen erfüllt sind und der Vorstand geeignete Maßnahmen ergriffen hat, frühzeitig Entwicklungen zu erkennen und Risiken abzuwehren.
Der Abschlussprüfer hat eine Unabhängigkeitserklärung abgegeben und die im jeweiligen Geschäftsjahr angefallenen Prüfungs- und Beratungshonorare dem Aufsichtsrat gegenüber offengelegt.
In seinem Prüfungsbericht erläutert der Abschlussprüfer die Prüfungsgrundsätze. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Energiekontor AG die Regeln des HGB bzw. der IFRS eingehalten hat. Es wurden seitens der Abschlussprüfer keinerlei Beanstandungen festgestellt. Dem Jahresabschluss und dem Konzernabschluss sowie dem zusammengefassten Lagebericht für die AG und den Konzern wurde jeweils ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Jahresabschluss, Konzernabschluss, zusammengefasster Lagebericht für die AG und den Konzern sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats und damit auch dem Prüfungsausschuss rechtzeitig vorgelegen. Diese wurden in der Sitzung des Aufsichtsrats vom 24. März 2023 unter Anwesenheit der Abschlussprüfer ausführlich erörtert und in der Aufsichtsratssitzung am 31. März 2023 vom Aufsichtsrat festgestellt und gebilligt. Der Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss haben den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht der AG und des Konzerns sowie den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns in eigener Verantwortung eingehend geprüft.
Damit war der Jahresabschluss 2022 der Energiekontor AG festgestellt. Den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns hat der Aufsichtsrat geprüft. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands an.
Bremen, im März 2023
Dr. Bodo Wilkens, Aufsichtsratsvorsitzender
Die globalen Aktienmärkte standen im Jahr 2022 ganz im Zeichen des Kriegs in der Ukraine und von dessen Folgen. Insbesondere die kräftigen Preisanstiege an den Rohstoff- und Energiemärkten mit entsprechenden Auswirkungen auf die Produktions- und Dienstleistungskosten sowie das verfügbare Einkommen von Verbrauchern trübten im ersten Halbjahr 2022 die Wachstumsaussichten bei den Unternehmen ein. Auf die zunehmende Inflation reagierten die Zentralbanken mit Zinsanhebungen und läuteten damit das Ende der Ära der Nullzinspolitik ein.
Während in Europa und den USA die direkten Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie weiter zurückgingen und nahezu alle diesbezüglichen Schutzmaßnahmen zurückgeführt wurden, hielt China bis Anfang Dezember an seiner Null-Covid-Strategie fest. So sorgte unter anderem der Lockdown von Shanghai, mit dem weltweit größten Containerhafen, dafür, dass sich bestehende Engpässe in den Transport- und Lieferketten langsamer auflösten als zunächst erhofft. Der Krieg in der Ukraine und die Ungewissheit über dessen weiteren Verlauf blieben bis Jahresende 2022 und darüber hinaus die größte Belastung für die Unternehmen und Märkte. Erste positive Impulse erreichten die Aktienmärkte erst wieder in der zweiten Hälfte des Jahres 2022. Dies waren unter anderem ein Rückgang bei den Rohstoff- und Energiepreisen, das Ende der Null-Covid-Strategie in China sowie einzelne globale Konjunkturindikatoren, die besser ausfielen als erwartet.
Der deutsche Leitindex DAX schloss das Börsenjahr 2022 bei 13.923 Punkten und lag damit gut zwölf Prozent niedriger als zum Jahresende 2021. Auch MDAX und SDAX verzeichneten im Jahr 2022 einen deutlichen Rückgang um jeweils rund 29 Prozent.
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| INTERNATIONAL SECURITIES IDENTIFICATION NUMBER (ISIN) | DE0005313506 |
|---|---|
| WERTPAPIERKENNNUMMER (WKN) | 531350 |
| BÖRSENKÜRZEL | EKT |
| TRANSPARENZLEVEL | General Standard |
| DESIGNATED SPONSOR | ODDO BHF Corporates & Markets AG |
| ERSTNOTIZ | 25. Mai 2000 |
| GRUNDKAPITAL zum 31. Dezember 2022 | € 13.986.900,00 |
| ANZAHL DER AKTIEN zum 31. Dezember 2022 | 13.986.900 |
| BÖRSENKURS zum 31. Dezember 2022 * | € 77,00 |
| HÖCHSTKURS IM ZEITRAUM vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 * | € 101,40 |
| (11. August 2022) | |
| TIEFSTKURS IM ZEITRAUM vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 * | € 55,70 |
| (23. Februar 2022) | |
| MARKTKAPITALISIERUNG am 31. Dezember 2022 | € 1.076.991,30 |
| ERGEBNIS PRO AKTIE - GESCHÄFTSJAHR 2022 | € 3,18 |
* Auf Xetra (Schlusskurse)
+8 % Kurszuwachs der Energiekontor-Aktie im Jahr 2022
Die Energiekontor-Aktie startete in das Jahr 2022 mit einem Kurs von € 71,50 und konnte sich im Jahresverlauf gegen den Negativtrend der Aktienmärkte gut behaupten. Im Gegensatz zu der negativen Entwicklung der drei wesentlichen Leitindizes der Deutschen Börse konnte die Energiekontor-Aktie das Jahr 2022 mit einem Plus von nahezu 8,0 Prozent und zu einem Jahresendkurs von € 77,00 abschließen. Ihren Höchststand erreichte die Aktie im August 2022 mit € 101,40. Neben der erfreulichen Ergebnisentwicklung und der Aufnahme in den SDAX der Deutschen Börse zum 19. September 2022 wirkten sich auch die deutlich verbesserten Wachstumsaussichten für den Bereich der erneuerbaren Energien positiv aus.
Auch das Handelsvolumen der Energiekontor AG konnte in den vergangenen zwölf Monaten zulegen. Das durchschnittliche monatliche Handelsvolumen auf der elektronischen Handelsplattform Xetra lag im Jahr 2022 bei rund 400.221 Aktien (2021: 367.060 Aktien).
Die Marktkapitalisierung der Energiekontor AG erhöhte sich weiter auf über eine Milliarde Euro und lag zum 31. Dezember 2022 bei € 1.076.991,30.
Mit Wirkung zum 19. September 2022 wurde die Energiekontor-Aktie in den SDAX der Deutschen Börse aufgenommen.
Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Energiekontor AG vom 20. Mai 2020 ist der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt worden, eigene Aktien der Gesellschaft von bis zu zehn Prozent des Grundkapitals zu erwerben und einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.
Auf Grundlage dieser Ermächtigung hatte die Gesellschaft am 21. Mai 2021 erneut ein Aktienrückkaufprogramm beschlossen und im Zeitraum vom 25. Mai 2021 bis zum 22. April 2022 insgesamt 137.738 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,00 je Aktie über die Börse erworben.

* Daten: Xetra
Unter Ausnutzung der Ermächtigung vom 20. Mai 2020 zum Erwerb und Einzug eigener Aktien hat der Vorstand am 19. Mai 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von € 14.124.638,00 - um € 137.738,00 - auf € 13.986.900,00 durch Einziehung von 137.738 Aktien herabzusetzen. Die als Folge der Kapitalherabsetzung erforderliche Anpassung der Satzung hat der Aufsichtsrat beschlossen und wurde im Berichtszeitraum umgesetzt.
Energiekontor seit 19.09.2022 im SDAX
Das neue Aktienrückkaufprogramm ermächtigt Energiekontor im Zeitraum vom 20. Mai 2022 bis längstens zum 30. Juni 2023 bis zu 80.000 eigene Aktien zu erwerben, wobei der Rückkauf die vorab genannte Anzahl von Aktien nicht überschreiten darf bzw. auf einen Gesamtkaufpreis von maximal € 9.000.000 begrenzt ist. Der Aktienerwerb erfolgt über die Börse.
Die Transaktionen aus dem Aktienrückkaufprogramm werden wöchentlich auf der Website von Energiekontor veröffentlicht und können dort unter Investor Relations Aktienrückkaufprogramm eingesehen werden.
Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Energiekontor AG vom 20. Mai 2020 ist der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt worden, eigene Aktien der Gesellschaft von bis zu zehn Prozent des Grundkapitals zu erwerben und einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.
Auf Basis dieser Ermächtigung hat der Vorstand der Energiekontor AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 20. Mai 2022 ein neues Aktienrückkaufprogramm beschlossen.
Zum Stichtag des Berichtszeitraums, dem 31. Dezember 2022, hat Energiekontor im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms vom 20. Mai 2022 insgesamt 7.510 Aktien zu einem Durchschnittskurs von € 82,19 erworben. Im Gesamtjahr 2022 wurden aus dem abgeschlossenen sowie dem laufenden Aktienrückkaufprogramm insgesamt 38.575 Aktien zu einem Durchschnittskurs von € 72,13 erworben.
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft wurde am 19. Mai 2022 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.
Für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten wurde die gesamte Hauptversammlung, einschließlich einer etwaigen Fragenbeantwortung und der Abstimmungen, in Bild und Ton live im passwortgeschützten Internetservice übertragen. Im Rahmen der Hauptversammlung erläuterte der Vorstandsvorsitzende der Energiekontor AG, Peter Szabo, das abgeschlossene, sehr erfolgreiche Geschäftsjahr 2021 und gab einen positiven Wachstumsausblick auf die kommenden Jahre.
Die Hauptversammlung folgte dem Vorschlag des Vorstand und Aufsichtsrats der Gesellschaft zur Verwendung des Bilanzgewinns und damit zur Zahlung einer Dividende von € 0,90 je dividendenberechtigter Stückaktie. Allen weiteren Tagesordnungspunkten wurde die Zustimmung erteilt.
Die Abstimmungsergebnisse sowie die Angaben gemäß Tabelle 8 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018 / 1212 und weitere Informationen zur Hauptversammlung der Energiekontor AG können auf der Website der Gesellschaft unter Investor Relations Hauptversammlung dauerhaft eingesehen werden.
Ausweitung der Coverage mit der Stifel Bank auf insgesamt 5 Analysehäuser
Dem Vorstand sind zum 31. Dezember 2022 die folgenden direkten oder indirekten Beteiligungen am Grundkapital der Energiekontor AG größer als zwei Prozent bekannt:
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| Name, Funktion | Stückzahl | Prozent |
|---|---|---|
| Dr. Bodo Wilkens (Aufsichtsratsvorsitzender) | 3.559.835 | 25,45 % |
| Günter Lammers (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) | 3.552.474 | 25,40 % |
| Universal-Investment- Gesellschaft mbH | 387.646 | 2,77 % |
| Union Investment Privatfonds GmbH | 724.748 | 5,18 % |
Im Berichtszeitraum sind bei der Gesellschaft insgesamt zwei Stimmrechtsmitteilungen bekannt gemacht worden.
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| ― | Am 13. Juli 2022 hat Energiekontor gemäß WpHG darüber informiert, dass die Universal-Investment-Gesellschaft mbH ihr am 12. Juli 2022 mitgeteilt hat, seit dem 7. Juli 2022 692.719 Aktien (4,95 Prozent) an der Gesellschaft zu halten. |
| ― | Am 9. September 2022 hat Energiekontor gemäß WpHG darüber informiert, dass die Universal-Investment-Gesellschaft mbH ihr am 7. September 2022 mitgeteilt hat, am 2. September 2022 die WpHG-Meldeschwelle von drei Prozent unterschritten zu haben und seitdem 387.646 Stimmrechte bzw. 2,77 Prozent am Grundkapital der Energiekontor AG zu halten. |
Der Energiekontor AG sind im Berichtszeitraum keine meldepflichtigen Aktientransaktionen durch die Organmitglieder der Gesellschaft (Directors' Dealings) zugestellt bzw. übermittelt worden.
Das Aufsichtsratsmitglied Darius Oliver Kianzad hat der Gesellschaft freiwillig mitgeteilt, dass dieser zum 31. Dezember 2022 116 Aktien der Gesellschaft im Besitz hielt.

* Gründer: Dr. Bodo Wilkens (25,5 %); Günter Lammers (25,4 %); Darius Oliver Kianzad (0,0 %); es kann zu Rundungsdifferenzen kommen
Aktuell verfügt die Gesellschaft über kein Genehmigtes Kapital.
Die Hauptversammlung der Energiekontor AG vom 23. Mai 2018 hat den Beschluss gefasst, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je € 1,00 als Bezugsaktien bedingt zu erhöhen. Die bedingte Kapitalerhöhung soll ausschließlich dem Zweck der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft im Rahmen eines Aktienoptionsplans (§ 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG) dienen. Im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2018 können bis zum 30. April 2023 Bezugsrechte auf bis zu 500.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ausgegeben werden.
Im April 2020 wurden aus diesem Programm 100.000 Bezugsrechte an ein Vorstandsmitglied ausgegeben.
Im Berichtszeitraum konnte die Coverage der Energiekontor erfolgreich weiter ausgebaut werden. Am 27. September 2022 hat die Stifel Bank mit Analyst Martin Tessier ihre Initialbewertung der Energiekontor AG veröffentlicht. In der Auftaktbewertung empfahl die Stifel Bank die Energiekontor-Aktie zum Kauf ("Buy") mit einem Kursziel von € 126.
Damit wird die Energiekontor AG zum Ende des Berichtszeitraums von nunmehr insgesamt fünf namhaften und führenden Finanz- und Analysehäusern gecovert. Diese sind: First Berlin, M. M. Warburg, Hauck und Aufhäuser, Bankhaus Metzler sowie die Stifel Bank.
Zum 31. Dezember 2022 haben alle Analysten eine "Kauf- bzw. Overweight"-Empfehlung mit einem durchschnittlichen Kursziel von € 123,00 ausgegeben.
Transparenz und Offenheit in einem kontinuierlichen Dialog mit unseren Aktionären und den Teilnehmern am Kapitalmarkt sind unser Anspruch. Unsere Investor-Relations-Arbeit ist darauf ausgerichtet, das Vertrauen in unsere Aktie langfristig zu stärken und eine faire Bewertung am Kapitalmarkt zu erreichen. Hierfür stellen wir unseren Aktionären und dem Kapitalmarkt genaue, zeitnahe und relevante Informationen sowohl über das Geschäft der Energiekontor AG als auch über das Marktumfeld, in dem wir agieren, zur Verfügung. Darüber hinaus verpflichtet sich Energiekontor zur Einhaltung der Grundsätze guter Corporate Governance.
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Das Management der Energiekontor AG sowie der Bereich Investor Relations standen Investoren, Aktionären und Analysten im Jahr 2022 im Rahmen von zahlreichen Einzel- und Gruppengesprächen sowie auf Investoren-Roadshows für Fragen zur Geschäftsstrategie, Geschäftsentwicklung sowie zu Branchen- und Markttrends zur Verfügung.
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Herausragende Meilensteine:
| ― | Aufnahme der Energiekontor AG in den SDAX mit Wirkung zum 19. September 2022 |
| ― | Erfolgreiche Ausweitung der Coverage der Energiekontor-Aktien mit der Stifel Bank auf nunmehr fünf Finanz- und Analysehäuser |
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Darüber hinaus haben wir im Jahr 2022 das Angebot an Informationen zum Thema ESG (Environmental Social Governance) weiter ausgebaut. Informationen dazu finden Sie auf unserer Website www.energie-kontor.de unter der Rubrik Nachhaltigkeit - ESG
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Zudem haben wir auch das digitale Angebot im Geschäftsjahr 2022 weiter ausgebaut. Seit Februar 2022 informiert Energiekontor über Neuigkeiten und aktuelle Marktentwicklungen auch via Twitter (@EnergiekontorAG)
Till Gießmann
Leiter Investor Relations
+49 421 3304-126
www.energiekontor.de
Als Pionier der Energiewende wollen wir unsere Vision von 100 Prozent erneuerbarer Energie realisieren. Die Konzentration auf unsere Kernkompetenzen und die Verwirklichung innovativer Ideen ermöglichen uns, die Zukunft erfolgreich zu gestalten.
Wir fördern eigenverantwortliches Handeln und schaffen Gestaltungsmöglichkeiten auf allen Ebenen. Dies ist die Voraussetzung für Kreativität, Flexibilität und die Erreichung unserer Ziele.
Teamgeist und Kollegialität werden von uns gefördert und sind ein Schlüssel unseres Erfolgs.
Die finanzielle Stabilität unseres Unternehmens bildet die Basis für ein nachhaltiges Wachstum und ist zentraler Bestandteil unserer langfristig ausgerichteten Strategie.
Bei unserem Unternehmenswachstum setzen wir auf Nachhaltigkeit, finanzielle Stabilität und die Schaffung langfristiger Werte. Das Herzstück des organischen Wachstumsmodells von Energiekontor bildet der Ausbau der Stromerzeugung aus den konzerneigenen Wind- und Solarparks. Durch den Verkauf des in den eigenen Wind- und Solarparks erzeugten Stroms werden planbare und wiederkehrende Erlöse generiert. Die so erwirtschafteten Cash-Überschüsse reichen aus, um die Kosten der Projektentwicklung sowie die konzernweiten Personal- und Gemeinkosten abzudecken. Energiekontor wächst folglich aus eigener Kraft, also organisch, und ist dafür nicht auf externe Finanzierungsquellen angewiesen. Entsprechend entfallen für die Energiekontor AG auch grundsätzliche Risiken, die mit dem regelmäßigen Bedarf externer Wachstumsfinanzierung einhergehen, wie beispielsweise negative Entwicklungen an den Kapitalmärkten.
Von den entwickelten Projekten wird grundsätzlich die eine Hälfte dem Eigenparkbestand zugeführt. Dadurch erhöhen sich die konzerneigenen Stromerzeugungskapazitäten und die entsprechenden jährlichen Mehreinnahmen. Die andere Hälfte der Wind- und Solarparkprojekte geht in den Verkauf. Die hälftige Aufteilung ist als Richtgröße zu verstehen und kann in einzelnen Jahren auch abweichen. Dadurch erhält sich das Unternehmen seine Flexibilität, auf aktuelle Entwicklungen am Markt zu reagieren. Der kontinuierliche und konsequente Ausbau des Eigenbestands an Wind- und Solarparks ist wesentlich für das zukünftige Wachstum des Unternehmens. Mit jedem neuen Wind- und Solarpark steigen die zu erwartenden Cash-Überschüsse aus dem Stromverkauf und der Betriebsführungstätigkeit und damit die finanziellen Mittel, die für das Geschäftssegment der Projektentwicklung zur Verfügung stehen.

Dieser fortlaufende Wachstumsprozess ermöglicht Energiekontor ein jährliches Wachstum des operativen Ergebnisses vor Steuern (Konzern-EBT) zwischen 10 und 20 Prozent.
Das organische Wachstumsmodell ist ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal von Energiekontor und sorgt für ein hohes Maß an Sicherheit und finanzieller Stabilität. Auch in einer schwierigen Marktphase kann Energiekontor wertvolles Know-how im Unternehmen halten und seinen Mitarbeiterfinnen eine hohe Arbeitsplatzsicherheit bieten und kommt damit als Unternehmen auch seiner gesellschaftlichen Verantwortung nach. Die regionale Diversifizierung auf die bestehenden Ländermärkte sowie der weitere Ausbau des Bereichs Solar werden die Sicherheit und finanzielle Stabilität des Geschäftsmodells in den kommenden Jahren stärken, da Sonneneinstrahlung weniger volatil ist und sich komplementär zum Windaufkommen verhält. Die Auswirkungen meteorologischer Schwankungen in einzelnen Regionen oder Technologien auf die Einnahmeentwicklung werden dadurch verringert.
Der Ausbau des Bereichs Solar wird die Sicherheit und die finanzielle Stabilität des Geschäftsmodells weiter stärken.
Unsere nachhaltige Unternehmensstrategie, die auf dem organischen Wachstumsmodell basiert, sieht einen kontinuierlichen Ausbau des Bestands an konzerneigenen Wind- und Solarparks vor, um mit den laufenden Einnahmen aus den Stromerlösen weitere Projekte zu entwickeln und die Liquiditätszuflüsse zu verstetigen. Derzeit umfasst unser Portfolio 38 Windparks in Deutschland, Großbritannien und Portugal sowie einen Solarpark in Deutschland. Diese Parks produzierten im Jahr 2022 rund 550 GWh (Vorjahr rund 440 GWh) an grünem Strom. Gerade in der aktuellen Umbruchsituation leisten wir so einen wichtigen Beitrag für eine sichere, klimafreundliche, unabhängige Stromversorgung.
Auch in den kommenden Jahren werden wir unseren Eigenbestand weiter konsequent ausbauen und insbesondere um den Bereich Solar weiter ergänzen. Die Übernahme der von uns realisierten Wind- und Solarparks in den eigenen Bestand erfolgt dabei zu reinen Herstellungskosten, also ohne die beim Verkauf der Projekte zu erzielende Gewinn- bzw. Entwicklermarge. Dies hat Auswirkungen auf die Bilanz sowie für die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) des Konzerns. Durch das reine Ausweisen zu Herstellungskosten enthält die Konzernbilanz nachhaltige, verborgene Werte in Form von stillen Reserven. Folglich verringert sich die Konzern-Eigenkapitalquote mit jedem weiteren Wind- und Solarpark, der aus der Projektentwicklung in den Eigenbestand übernommen wird, da die Gewinnmarge im Rahmen der Konzernkonsolidierung eliminiert wird und folglich nicht ergebniswirksam in die GuV-Rechnung eingeht.
Durch den stetigen Ausbau des Eigenparkportfolios erhöhen sich auch die im Konzern gehaltenen stillen Reserven und bergen einen wesentlichen substanziellen Mehrwert des Unternehmens, der jederzeit durch den vollständigen oder teilweisen Verkauf der konzerneigenen Wind- und Solarparks zu Verkehrswerten realisiert werden könnte. Mit der Realisierung bzw. dem Heben dieser stillen Reserven würde sich auch die Eigenkapitalquote des Konzerns deutlich verbessern. Ein solcher Verkauf entspricht allerdings nicht der Unternehmensstrategie. Eine faire Bewertung und Analyse des Unternehmens bedürfen der Kenntnis und Berücksichtigung dieser Substanzwerte, da diese nicht (unmittelbar) aus den ausgewiesenen IFRS-Kennzahlen des Konzerns ausgelesen werden können. Eine theoretische Realisierung und Zurechnung der stillen Reserven würde für den Energiekontor-Konzern eine sehr auskömmliche (adjustierte) Eigenkapitalquote ergeben. Ein weiterer Hinweis auf die hohe und nachhaltige finanzielle Stabilität von Energiekontor.
Die stillen Reserven der konzerneigenen Wind- und Solarparks werden sukzessive über die Nutzungsdauer aufgedeckt und führen somit, selbst bei ansonsten gleichbleibenden Bedingungen, mit der Zeit zu einer Ergebnisverbesserung sowie zu einer Erhöhung der Konzern-Eigenkapitalquote bzw. der möglichen Dividendenzahlungen. Grund dafür sind die geringeren jährlichen Abschreibungen, die durch die geringere Abschreibungsbemessungsgrundlage, in denen die stillen Reserven nicht enthalten sind, zustande kommen. Dieser langfristige Effekt wird jedoch innerhalb der kommenden Jahre noch keine deutliche Auswirkung haben, da planmäßig zunächst jedes Jahr neue Wind- und Solarparks mit stillen Reserven in den Eigenbestand übernommen werden.
Als Pionier der Energiewende mit mehr als 30 Jahren Erfahrung gelingt es Energiekontor jedes Jahr erneut, erfolgreich neue Projekte in den bestehenden Ländermärkten zu sichern und zu akquirieren. Unsere attraktive und qualitativ hochwertige Projektpipeline konnten wir im Vergleich zum Vorjahr erneut um 25 Prozent (ohne US-Projektrechte) bzw. um rund 20 Prozent (inklusive der US-Projektrechte) weiter erfolgreich ausbauen. Die Projektpipeline bietet zum Stichtag eine Übersicht über die Projekte im Bereich Wind Onshore und Solar, die wir gesichert haben und die wir in den kommenden Monaten und Jahren realisieren könnten und wollen. Sie zeigt damit indirekt die künftigen Wachstumsmöglichkeiten von Energiekontor auf und den möglichen Beitrag, den wir kurz- bis mittelfristig zum Ausbau der erneuerbaren Energien leisten können.
Unsere Projektpipeline konnten wir im Stichtagsvergleich (31. Dezember 2022 vs. 31. Dezember 2021) um rund 1,9 GW auf 9,6 GW (ohne US-Projektrechte) (31. Dezember 2021: 7,7 GW) kräftig ausbauen. Unter Zurechnung der US-Projektrechte erhöht sich die Projektpipeline sogar auf rund 10 GW (31. Dezember 2021: 8,5 GW).
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| Entwicklungsstadium | Gegenstand der Entwicklungsphase | Wertschöpfung in der Phase | kumuliert |
|---|---|---|---|
| Verkaufsfähige Projektrechte | US-Projektrechte Solar | ||
| Verkaufsfähige Projektrechte | US-Projektrechte Wind | ||
| Phase 1 | Gesicherte Flächen (Nutzungsverträge, Exklusivitätsvereinbarungen, Optionen) | 1-2 % | 1-2 % |
| Phase 2 | Regionalplanverfahren / Bauleitplanverfahren / in Projektierung | 6-8 % | 8-10 % |
| Phase 3 | BImSch-Antrag gestellt / Bauantrag gestellt | 35-40 % | 45-50 % |
| Phase 4 | BImSch-Genehmigung erhalten / Baugenehmigung erhalten | 45-50 % | 90-95 % |
| Phase 5 | KV liegt vor / im Bau | 5-10 % | 100 % |
Für einen Projektentwickler stellt eine gesicherte, attraktive und gut gefüllte Projektpipeline einen wesentlichen Werttreiber dar. Die Projektpipeline von Energiekontor erhielt insbesondere im Sommer 2020 vom Kapitalmarkt eine erhöhte Aufmerksamkeit. Hintergrund war das erstmalige Bekanntwerden von Eckdaten einer Transaktion einer 2,7-GW-Projektpipeline im Bereich der erneuerbaren Energien im Juli 2020. Seither wird diese von vielen Marktteilnehmern als Indikation und Benchmark im Markt für die Bewertung von Projektpipelines der Entwickler im Bereich der erneuerbaren Energien angesehen. Zwischenzeitlich haben kleinere Transaktionen im Markt sowie Veränderungen bei Preisen und Kosten zu Veränderungen geführt, so dass eine Bewertung nur auf Basis der Benchmark aus dem Jahr 2020 eher konservativ und am unteren Ende auskommen dürfte.
Wesentlich für die Bewertung einer Projektpipeline ist dabei auch der jeweilige Reifegrad der Projekte, also der Stand ihrer Realisierung. In jeder Phase der Projektentwicklung wird eine Wertschöpfung generiert, am Ende stehen dann der Bau und die Inbetriebnahme des Windoder Solarparks. Entsprechend steigt mit zusätzlicher Reife des Projekts bzw. kumulierter Wertschöpfung der Wert, der einem Projekt zugemessen werden sollte.

Projektpipeline auf über 10 GW (inkl. USA) kräftig ausgebaut
Bei einem fünfphasigen Modell, wie es Energiekontor im Folgenden verwendet, lassen sich - auch in Abstimmung mit Analysten und Marktteilnehmern - in etwa nachfolgende Wertschöpfungsbeiträge pro Stufe zuordnen.
Nach Auffassung des Kapitalmarktes zeichnen die veröffentlichten Finanzkennzahlen (Bilanz, GuV, Cash-flow-Rechnung etc.) ein nicht ganz vollständiges Bild der tatsächlichen Leistung eines Projektentwicklers im jeweiligen Berichtszeitraum ab. Für eine ganzheitliche Bewertung des Unternehmenserfolgs sollten daher auch die Veränderungen in der Projektpipeline sowie im Eigenparkbestand Berücksichtigung finden.
Diese Bewertung wollen wir durch die nachfolgende Darstellung erleichtern. Diese Übersicht bildet den Wertschöpfungsfortschritt im abgelaufenen Berichtszeitraum unabhängig vom ausweisbaren Ergebnis ab. Die oben dargestellte Pipeline ist stichtagsbezogen und basiert auf den entsprechenden Projekt-Plänen. Diese Projekt-Pläne geben Auskunft über den Status quo des jeweiligen Projekts und sind akkumuliert dargestellt.
Zu beachten ist, dass grundsätzlich alle Projekte von Verzögerungen betroffen sein können, die zu deutlichen Verschiebungen auf der Zeitachse führen können. Außerdem unterliegt jedes Projekt einem Ausfallrisiko. Während bei Projekten, die in den kommenden zwei Jahren in Betrieb genommen werden sollen, Ausfälle eher unwahrscheinlich sind, ist vor allem bei Projekten in den Frühphasen mit höheren Ausfallraten zu rechnen. Außerdem wird bei der oben wiedergegebenen Darstellung keine Unterscheidung zwischen Wind- und Solarpark-Projekten und auch nicht nach Ländern vorgenommen (mit Ausnahme der gesondert aufgeführten Projektrechte in den USA).


ca. 1,8 GW in fortgeschrittener Phase (Phase 3-5) der Projektentwicklung
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| Phase | Gegenstand der Entwicklungsphase | 31.12.2022 in MW |
Veränderung in MW |
31.12.2021 in MW |
|---|---|---|---|---|
| Verkaufsfähige Projektrechte | US-Projektrechte Solar | 300 | -200 | 500 |
| Verkaufsfähige Projektrechte | US-Projektrechte Wind | 344 | 0 | 344 |
| Phase 1 | Gesicherte Flächen (Nutzungsverträge, Exklusivitätsvereinbarungen, Optionen) | 5.337 | 1.470 | 3.868 |
| Phase 2 | Regionalplanverfahren / Bauleitplanverfahren / in Projektierung | 2.384 | -130 | 2.514 |
| Phase 3 | BImSch-Antrag gestellt / Bauantrag gestellt | 1.093 | 399 | 694 |
| Phase 4 | BImSch-Genehmigung erhalten / Baugenehmigung erhalten | 630 | 177 | 454 |
| Phase 5 | KV liegt vor / im Bau | 160 | -13 | 173 |
| Summe (ohne US-Projektrechte) | 9.604 | 1.901 | 7.703 | |
| Summe (mit US-Projektrechten) | 10.248 | 1.701 | 8.547 |
Veränderung beginnt immer auch bei uns selbst. Deswegen werden wir künftig noch stärker unsere eigenen unternehmerischen Prozesse und die Auswirkungen unseres unternehmerischen Handelns auf Umwelt und Gesellschaft kritisch hinterfragen, darüber berichten und uns dabei von der Idee eines "grünen Unternehmens" leiten lassen.
Das Geschäftsmodell von Energiekontor ist seit der Gründung des Unternehmens im Jahr 1990 auf das globale Nachhaltigkeitsziel "Ausbau der erneuerbaren Energien" ausgerichtet. Nachhaltigkeit ist Teil unserer DNA.
Als Pioniere der Energiewende leisten wir seit mehr als 30 Jahren einen Beitrag für eine sichere, klimafreundliche, unabhängige und bezahlbare Energieversorgung - von heute und von morgen.
In diesem Veränderungsprozess sind wir uns bei Energiekontor der vielfältigen Auswirkungen unseres Handelns auf Umwelt und Gesellschaft bewusst. Unser Nachhaltigkeitsverständnis ist daher ganzheitlich.
Wir sind der Überzeugung, dass Veränderungen nur gemeinsam und miteinander gelingen können. Deswegen wollen wir für alle unsere Stakeholder - unsere Kund:innen, Mitarbeiter:innen, Investor:innen, Geschäftspartner:innen und die Gesellschaft als Ganzes - einen dauerhaften Mehrwert schaffen. Die Grundlage dafür bilden unsere auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Geschäftsstrategie sowie unser unternehmerisches Leitbild. Sie bilden die Basis der Ziele und Maßnahmen, die unser Handeln in den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) definieren - kurz "ESG". Als zusätzliche Orientierung dienen uns internationale Rahmenwerke sowie etablierte nationale und internationale Standards.
Wir bei Energiekontor verstehen unsere ESG-Strategie als einen dynamischen Prozess. Wir wollen uns laufend verbessern, neue Ideen realisieren und uns neue Ziele und Standards setzen. ESG ist ein integraler Bestandteil unserer Unternehmensstrategie, der alle Bereiche des Unternehmens miteinschließt. Gemeinsam und miteinander leisten wir damit einen Beitrag für eine bessere Zukunft.
~ 780.000 Haushalte können jährlich rechnerisch mit grünem Strom von Energiekontor versorgt werden
Energiekontor verfolgt die Vision einer 100-prozentigen Vollversorgung mit erneuerbarer Energie. Als Pioniere der Branche sehen wir uns vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise in der besonderen Verantwortung, unseren Beitrag zu leisten, damit uns die Energiewende gemeinsam gelingt und wir möglichst rasch umfassende Erfolge bei der Reduktion klimaschädlicher CO 2-Emissionen erreichen. Wir wollen auch in den kommenden Jahren ein aktiver Motor dieser Bewegung sein und den Weg in eine nachhaltigere und dekarbonisierte Welt aktiv mitgestalten.
Unsere Wind- und Solarparks im Eigenbestand haben im Jahr 2022 genug grüne Energie geliefert, um mehr als 180.000 durchschnittliche Haushalte mit Strom aus regenerativer Energie zu versorgen, und dabei rund 450.000 Tonnen CO 2 eingespart. 2022 konnten wir zudem weitere Projekte in den Betrieb nehmen und so einen direkten Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien leisten. Insgesamt wurden 2022 Wind- und Solarparks mit einer Gesamterzeugungsleistung von rund 94 MW in Betrieb genommen, diese Parks werden ab dem ersten vollen Betriebsjahr CO 2-Einsparungen von etwa 220.000 Tonnen pro Jahr erzielen und rein rechnerisch rund 76.600 Haushalte mit grüner, sicherer und klimafreundlicher Energie versorgen.
Unsere attraktive Pipeline an neuen Wind- und Solarprojekten konnten wir 2022 erneut auf über 10 GW ausbauen. Wir sorgen damit auch in Zukunft für den Zubau von erneuerbaren Energiekapazitäten und CO 2-Einsparungen bei der Stromproduktion.
Unser ISS ESG-Rating 2022 / 2023 konnten wir weiter auf "B / Prime" verbessern.
Gemeinsam für eine Welt, in der der Energiebedarf zu 100 % aus Erneuerbaren gedeckt wird
Mit den von uns realisierten sowie im Eigenbestand betriebenen Wind- und Solarparks leisten wir seit mehr als 30 Jahren national wie international einen Beitrag zur Verminderung von klimaschädlichen CO 2-Emissionen und damit zum Schutz von Menschen, Umwelt und Natur. Seit Unternehmensgründung konnte durch Wind- und Solarparks von Energiekontor so der Ausstoß von über 1,8 Mio. Tonnen klimaschädlichem CO 2 pro Jahr verhindert werden.
Energieerzeugung und CO 2-Einsparungen:
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| Erzeugungsleistung insgesamt | Stromproduktion p. a. (Gesamt) | Anzahl versorgter Haushalte p. a. 1 | CO 2-Einsparung (in Tonnen p. a.) 2 | |
|---|---|---|---|---|
| Leistungsbilanz seit Unternehmensgründung | 1.267 GW | ~ 2.500 GWh | ~ 780.000 | > 1.800.000 |
| Im Jahr 2022 neu in Betrieb genommene Parks | 94 MW | ~ 249 GWh | ~ 76.600 | > 220.000 |
| Eigenparkbestand | 384 MW | ~ 550 GWh | ~ 180.000 | > 450.000 |
1 rechnerisch; auf Basis von Durchschnittswerten von HA-Größe und Verbrauch
2 Näherungswerte auf Basis von Durchschnittsberechnungen
Nach der Inbetriebnahme von unseren Wind- und Solarparks sorgen wir im Rahmen der Betriebsführung für eine optimale Leistung der Anlagen und führen zahlreiche Maßnahmen zur Effizienzsteigerung durch. Prävention, der schonende Einsatz von Ressourcen sowie Ertragssteigerung aus bestehenden Anlagen gehören für uns zu einem nachhaltigen und umweltbewussten Betriebsmanagement dazu. Dazu führen wir vorbeugende Instandhaltungen der Anlagen durch und setzen technologische Innovationen um, wie beispielsweise die Optimierung der Blattaerodynamik oder die Rotorblattverlängerung, um aus den bestehenden Anlagen das meiste herauszuholen. Im Jahr 2022 haben wir in diesem Zusammenhang eine Zusammenarbeit zwischen der Omega-Tools GmbH, dem Unternehmensbereich Coatings der BASF und uns vereinbart, um Rotorblätter unserer Windenergieanlagen mit einem neuen funktionalen Film zu beschichten, durch den in Testläufen bis zu drei Prozent mehr Ertrag erzielt werden konnte. Insgesamt erhöhen wir so den Ertrag unserer Windenergieanlagen und verlängern ihre Lebensdauer. So sparen wir Ressourcen, können mehr grünen Strom ins Netz einspeisen und erhöhen deren Wirtschaftlichkeit.
Solarparks fördern Artenvielfalt. Das belegen unter anderem Studien des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft. Im Gegensatz zu landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen sind Solarparks nach Fertigstellung deutlich störungsärmer. Dadurch sowie durch den Verzicht auf Düngung und auf eine extensive Bewirtschaftung entwickeln sich wieder artenreiche Lebensräume. Auf diese Weise wird neben der umweltfreundlichen Produktion von Energie auch ein wertvoller Beitrag zur Biodiversität geleistet. Klimaschutz und Naturschutz gehen hier Hand in Hand.
Energiekontor ist seit dem 11. Mai 2022 erfolgreich nach EMAS zertifiziert und in das offizielle EMAS-Register aufgenommen.
Unsere aktuelle und vollständige Umwelterklärung 2022, inklusive unserer Input-Output-Bilanz, finden Sie auf unserer Website im Bereich Investor Relations Nachhaltigkeit - ESG.
Rechnerisch mehr als 1,8 Mio. Tonnen CO 2-Einsparung p. a. durch alle von Energiekontor realisierten Wind- und Solarparks.
Soziale Nachhaltigkeit heißt für uns, Verantwortung zu übernehmen für unsere Mitarbeiter:innen und für die Gesellschaft als Ganzes. Wir wollen auf allen Ebenen einen Mehrwert bieten.
Unsere Mitarbeitenden sind unser höchstes Gut. Wir wollen, dass sie sich bei uns wohlfühlen und mit ihrer Kompetenz, Energie und Kreativität langfristig zum gemeinschaftlichen Erfolg von Energiekontor beitragen. Das gelingt nur in einem von gegenseitigem Respekt und Vertrauen gekennzeichneten Umfeld. Wir leben Teamgeist und Kollegialität und schaffen gleichzeitig Freiräume und Möglichkeiten für die individuelle Entfaltung. Dazu gehören eine individuelle Arbeitszeitgestaltung, Homeoffice-Regelungen, verschiedene Teilzeitmodelle, Arbeitszeitkonten, Angebote zur betrieblichen Altersversorgung, ein Firmenfitnessprogramm, die Teilnahme an einem sogenannten "Zukunftstag", regelmäßig durchgeführte Veranstaltungen im Rahmen eines Kulturmanagements sowie Praktikumsplätze für Familienangehörige.
Der Schutz und die Sicherheit unserer Mitarbeiter:innen haben für uns höchste Priorität. Im Rahmen der Covid-19-Pandemie hat Energiekontor ein umfassendes Maßnahmen- und Hygienekonzept aufgestellt und weitreichende Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten umgesetzt.
Im Berichtszeitraum hat Energiekontor diese Möglichkeiten weiter professionalisiert und die Voraussetzungen für ein modernes, hybrides Arbeitsumfeld geschaffen, welches unter strengen Hygienemaßnahmen, wie beispielsweise der Bereitstellung und Verpflichtung von Corona-Tests sowie der Installation von Raum-Luftfiltern, ein gemeinsames Arbeiten vor Ort ermöglicht. Gleichzeitig bietet Energiekontor den Mitarbeiter:innen weiterhin die Möglichkeit des mobilen Arbeitens und damit auch der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das mobile Arbeiten bei Energiekontor trägt zudem zur Einsparung von klimaschädlichem CO 2 bei, da die Mitarbeiter:innen an weniger Tagen des Jahres zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pendeln müssen. Zudem erhöhen wir durch regelmäßige Befragungen die Transparenz und das Verständnis für die Wünsche und Bedarfe unserer Mitarbeiter:innen.
Wir sind der Überzeugung, dass wir als Unternehmen gesellschaftliche Verantwortung tragen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Deshalb haben wir Rahmenbedingungen geschaffen, die in besonderer Weise die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gewährleisten. Energiekontor ist mit dem Siegel "Ausgezeichnet Familienfreundlich" des Bremer Senats zertifiziert. Dabei richtet sich unser Augenmerk nicht nur auf Eltern mit kleinen Kindern, sondern auch auf Beschäftigte, die sich beispielsweise um die Pflege von Angehörigen kümmern und für Menschen Verantwortung übernehmen.
Der Umbau des Energiesystems lohnt sich auch aus gesamtgesellschaftlicher Sicht. Erneuerbare Energien vermeiden nicht nur gesellschaftliche Folgekosten durch Umwelt- und Gesundheitsschäden, sondern sie schaffen auch Arbeitsplätze und steigern die regionale Wertschöpfung. Wir sind in den Regionen, in denen wir unsere Solar- und Windparks errichten, mit eigenen Büros und Teams vertreten. Daher kennen wir die Bedürfnisse und Sorgen der Menschen vor Ort und nehmen diese ernst. Durch direkte Bürgerbeteiligungen oder eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden an den Einnahmen aus den Wind- und Solarparks stärken wir die Akzeptanz für die Energiewende und ermöglichen die Finanzierung von Gemeindevorhaben in der Region. Gleichzeitig unterstützen und sponsern wir in räumlicher Nähe zu unseren Standorten Vereine, Kindertagesstätten, Sportveranstaltungen, Sportler, musikalische Veranstaltungen und vieles mehr.
Bei Energiekontor stehen wir für eine verantwortungsvolle, zuverlässige und nachhaltige Unternehmensführung (Corporate Governance) ein. Dafür erfüllen wir nicht nur die gesetzlichen Vorschriften und orientieren uns an anerkannten Standards, sondern wir wollen auch unsere eigenen Ansprüche und Ziele durch regelmäßiges kritisches Hinterfragen stetig weiterentwickeln.
Zu vielen Themen der Corporate Governance berichtet Energiekontor als börsennotiertes Unternehmen bereits ausführlich und transparent.
Auf unserer Website finden Sie die aktuellen und relevanten Berichte:
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| ― | Erklärung zur Unternehmensführung |
| ― | Entsprechenserklärung |
| ― | Vergütungsbericht |
Das Handeln im Einklang mit Richtlinien und Gesetzen ist ein wichtiger Bestandteil der Energiekontor-Unternehmenskultur.
Das Compliance-Managementsystem ist risikobasiert aufgebaut und integraler Bestandteil des Risikomanagementsystems. Über die Einbindung in das Risikomanagementsystem stellen wir das Bewusstsein für und die Akzeptanz von Compliance-Risiken bei der Energiekontor-Belegschaft sicher.
Darüber hinaus existieren ein Unterschriften- und Genehmigungsprozess sowie Compliance-Richtlinien. Als weiterer Baustein des Compliance-Managementsystems ist eine externe Ombudsstelle für interne Meldungen implementiert. Damit wollen wir unseren Mitarbeiter:innen die Möglichkeit bieten, gegen unethisches Verhalten oder Verstöße gegen eine ordentliche und verantwortungsvolle Unternehmensführung vorzugehen, ohne dass diese sich Sorgen um Konsequenzen oder sogar den Verlust des Arbeitsplatzes machen müssen. Nur dadurch können wesentliche Missstände aufgedeckt und Verbesserungen herbeigeführt werden.
Energiekontor fördert Chancengleichheit und respektiert die Strukturen, Gebräuche und Traditionen anderer Kulturen. Wir treten für Gleichberechtigung ein und dulden keine Benachteiligung oder Diskriminierung aufgrund von Nationalität, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, sexueller Identität, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder aufgrund von Geschlecht oder Alter. Keine Form von sexueller Belästigung, Nötigung, Mobbing und verbalen oder gar körperlichen Angriffen wird von uns toleriert. Dies gilt auch für jegliches einschüchternde, ablehnende oder beleidigende Verhalten. Fehlverhalten sanktionieren wir.
Bei Energiekontor steht der Mensch im Mittelpunkt. Wir verpflichten uns zur Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte und lehnen jegliche Form von Kinder- und Zwangsarbeit ab. Wir halten die jeweils geltenden nationalen Gesetze zur Arbeitszeit ein und stellen eine angemessene Entlohnung einschließlich Sozialleistungen im Einklang mit den nationalen Gesetzen sicher. Dazu gehört auch, dass wir das Recht auf Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen sowie die relevanten Regelungen zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen anerkennen.
Die im SDAX gelistete Energiekontor AG ist einer der führenden deutschen Projektentwickler und Betreiber von Wind- und Solarparks.
Das Unternehmen ist in den Ländermärkten Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Portugal und USA aktiv. Organisatorisch ist die Energiekontor-Gruppe in drei Geschäftsbereiche unterteilt, nach denen auch die Segmentberichterstattung erfolgt:
a) Projektierung und Verkauf (Wind, Solar)
b) Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks
c) Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges
Energiekontor baut auf ein nachhaltiges organisches Wachstumsmodell, dessen Grundlage der fortwährende Ausbau der Stromerzeugung aus konzerneigenen Wind- und Solarparks sowie die Betriebsführung der Wind- und Solarparks bilden. Durch den Verkauf des in den Wind- und Solarparks erzeugten Stroms sowie das technische und kaufmännische Management von Wind- und Solarparks für Dritte werden planbare, kontinuierliche Erträge generiert. Diese bilden die Grundlage für die hohe finanzielle Stabilität und das nachhaltige Wachstum des Unternehmens. Mit den durch die Eigenparks und die Betriebsführung erwirtschafteten Cash-Überschüssen deckt Energiekontor im Wesentlichen die Kosten der Projektentwicklung einschließlich der konzernweiten Personal- und Gemeinkosten ab.
Von den im Segment Projektierung entwickelten Projekten wird in etwa die Hälfte in den konzerneigenen Bestand an Wind- und Solarparks übernommen und führt damit zu höheren Stromerzeugungskapazitäten und entsprechenden Mehreinnahmen in den darauffolgenden Jahren. In der Folge stehen gemeinsam mit den Einnahmen aus der Betriebsführung von Wind- und Solarparks dann wieder mehr Mittel für die Projektentwicklung zur Verfügung, um das Wachstum zu forcieren.
Die andere Hälfte der Projekte geht in den Verkauf. Die Erlöse aus dem Verkauf der entwickelten Wind- und Solarparks bestimmen maßgeblich das ausgewiesene Jahresergebnis und werden unter anderem zur Zahlung von Steuern und Dividenden sowie zur Bildung von Liquiditätsrücklagen verwendet.
Das Unternehmenswachstum erfolgt in den einzelnen Segmenten in unterschiedlicher Weise. Im Bereich Projektentwicklung treibt Energiekontor das Wachstum durch die Verstärkung der Standortakquisition sowie durch die Expansion in neue Märkte bzw. Regionen voran. Demgegenüber wächst der Bereich Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks dadurch, dass das Unternehmen Projekte aus der Projektentwicklung in den eigenen Bestand übernimmt oder externe operative Windparks zukauft. Je mehr Wind- bzw. Solarparks in den Eigenbestand übergehen, umso stärker steigen die zukünftigen Überschüsse aus dem Stromverkauf und der Betriebsführungstätigkeit.

Verstärkt wird dieser organische Wachstumsprozess durch flankierende Innovations- und Effizienzmaßnahmen, die zu weiteren Ertragssteigerungen bzw. Kostensenkungen führen und das Ergebnis aus dem Segment Stromerzeugung in den konzerneigenen Wind- und Solarparks bzw. aus der Betriebsführung erhöhen. Ein positiver Nebeneffekt dieser Wachstumsstrategie besteht darin, dass die Abhängigkeit vom Projektvertrieb und den Einnahmen aus Projektverkäufen reduziert wird. Selbst wenn keine Einnahmen aus Projektverkäufen erzielt werden könnten, sind die Liquiditätsausstattung des Konzerns sowie die Finanzierung der Projektentwicklung (einschließlich der konzernweiten Personal- und Gemeinkosten) durch die erwirtschafteten Cash-Überschüsse aus der Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks sowie der Betriebsführung sichergestellt. Hieraus resultiert eine hohe finanzielle Sicherheit und Stabilität. Das Energiekontor-Wachstumsmodell unterscheidet sich insofern auch von den Geschäftsmodellen vieler Wettbewerber in der Branche, die nicht über ein vergleichbares Portfolio an eigenen Wind- und Solarparks verfügen.
In den drei Segmenten hat Energiekontor drei verschiedene Kundengruppen. Bei der Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks sind die Abnehmer Stromnetzbetreiber, stromerzeugende Unternehmen, Stromhändler sowie zunehmend auch (Industrie-)Unternehmen, die sich ihre Stromversorgung aus erneuerbaren Energien langfristig über sogenannte Power Purchase Agreements (PPAs) sichern wollen. Die Betriebsführung ist sowohl interner Dienstleister für die Eigenparks als auch externer Dienstleister, z. B. für die Käufer (Investoren) der von Energiekontor verkauften Parks.
Käufer der von Energiekontor realisierten Wind- und Solarparks sind sowohl Unternehmen aus der Branche der Stromerzeugung, Bestandshalter als auch Finanzinvestoren, Family Offices, vermögende Privatinvestoren, Pensionskassen, Versicherungen, Genossenschaften oder Investitionsgesellschaften.
Seit der Gründung des Unternehmens im Jahr 1990 hat die Energiekontor bis zum Ende des Geschäftsjahres 2022 Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von über € 1,8 Mrd. projektiert und errichtet.
Dazu gehören insgesamt 669 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von nahezu 1,3 GW in 139 Windparks in Deutschland, Großbritannien und Portugal sowie 14 Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlagen mit zusammen gut 90 MW Leistung in Deutschland. Neben dem Verkauf der schlüsselfertigen Projekte betreibt die Energiekontor-Gruppe als unabhängiger Stromproduzent ein Portfolio konzerneigener Wind- und Solarparks. Ende 2022 befanden sich 38 Windparks sowie ein Solarpark im Eigenbestand mit einer Gesamterzeugungsleistung von über 380 MW.
Das Segment Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) umfasst die Projektierung von Onshore-Wind- und Solarparks, die entweder in den Eigenbestand übernommen oder an Dritte veräußert werden. In diesem Geschäftsbereich wird die gesamte Wertschöpfungskette von der Akquisition über die Planung, die Finanzierung und den Bau bzw. das Repowering bis hin zum Verkauf der Anlagen abgebildet.
Der Verkauf der Wind- und Solarparks erfolgt im In- und Ausland an institutionelle Investoren, private Komplettabnehmer oder Bürger vor Ort. Für jeden Park wird eine eigenständige Projektgesellschaft gegründet. Das Repowering von Standorten, das heißt der Ersatz von alten Anlagen durch neue, leistungsstärkere Anlagen, ist für die Energiekontor-Gruppe seit vielen Jahren ein wichtiger Teil der Geschäftstätigkeit.
Immer mehr Windenergieanlagen werden in den kommenden Jahren aus der 20 jährigen garantierten Vergütung auslaufen. Die Standorte dieser Anlagen sind weiterhin von großem Interesse, nicht zuletzt, da auf langfristige standortspezifische Daten zum Windaufkommen zurückgegriffen werden kann. Gleichzeitig hat die Bundesregierung angekündigt, die Verfahren und Genehmigungsprozesse für Repowering-Projekte zu vereinfachen und zu beschleunigen. Damit ist absehbar, dass der Bereich Repowering zukünftig auch bei Energiekontor an Bedeutung zunehmen wird.
Energiekontor schaut auf mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Projektentwicklung zurück. Von der Standortakquisition über die Planung und Finanzierung bis hin zum schlüsselfertigen Bau der Wind- und Solarparks ist die Projektentwicklung eines der zentralen Kerngeschäfte der Gruppe. Dabei konzentriert sich Energiekontor auf seine Kernkompetenzen. Energiekontor setzt weiterhin auf bewährte Technologien in den Bereichen Wind Onshore und Solarfreiflächenanlagen. Zudem wird sich Energiekontor auf seine bestehenden fünf Ländermärkte fokussieren, dies sind Deutschland (Heimatmarkt), Frankreich, Großbritannien, Portugal und die USA.
In den kommenden Jahren wird Energiekontor neben dem Bereich Wind Onshore den Bereich Solar weiter deutlich ausbauen. Realisierte Solarparkprojekte werden, ebenso wie Projekte im Bereich Wind Onshore, entweder in den Eigenbestand übernommen oder an Dritte veräußert.
Die Projektierung und Realisierung von neuen Wind- und Solarparks stehen auch zukünftig ganz im Zeichen der Vision von Energiekontor, eine Welt zu schaffen, in der der Energiebedarf zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie gedeckt wird. Dies wird nur gelingen, wenn die Stromgestehungskosten von erneuerbaren Energien langfristig unterhalb derer von fossil oder nuklear betriebenen Kraftwerken liegen. In den vergangenen Jahren sind die Gestehungskosten für Strom aus Wind und Solar bereits deutlich gesunken. Energiekontor verfolgt seit jeher eine Politik der Preis- bzw. Kostenführerschaft. Das Unternehmen hat zahlreiche Optimierungsmaßnahmen zur Kostenreduktion entwickelt und setzt diese stetig um. Ziel ist, in allen adressierten Ländermärkten als eines der ersten Unternehmen Wind- und Solarparks zu Stromgestehungskosten zu realisieren, die ohne staatliche Förderung auskommen und unterhalb derer konventioneller Kraftwerke liegen. Energiekontor leistet so einen Beitrag für eine saubere, klimafreundliche, unabhängige und bezahlbare Energieversorgung von heute und von morgen.
Innerhalb der Projektentwicklung wird dabei branchenüblich in fünf Reifegrade bei den Projekten unterschieden:
Phase 1: Gesicherte Flächen (Nutzungsverträge, Exklusivitätsvereinbarungen, Options)
Phase 2: Regionalplanverfahren / Bauleitplanverfahren / in Projektierung
Phase 3: Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)-Antrag gestellt / Bauantrag gestellt
Phase 4: BImSchG-Genehmigung erhalten / Baugenehmigung erhalten
Phase 5: Financial Close liegt vor / im Bau
Die Projektentwicklung erfolgt in Europa sowohl im Wind- als auch im Solarbereich gleich: Alle Projekte werden auf der grünen Wiese entwickelt. Eine gewisse Ausnahme bilden hier die Repowering-Projekte, da dort ggf. auf bestehende Infrastruktur, Netzanschluss, Zuwege u. v. m. zurückgegriffen werden kann. Während in den europäischen Märkten, in denen Energiekontor tätig ist, aufgrund vergleichbarer Rahmenbedingungen alle Projekte grundsätzlich bis zur Inbetriebnahme entwickelt werden sollen, verfolgt das Unternehmen in den USA aufgrund anderer Rahmenbedingungen einen davon abweichenden risikominimierenden Ansatz.
Energiekontor setzt in den USA auf ein dreistufiges Phasenmodell, welches die finanziellen und Reputationsrisiken für das Unternehmen als Neuling auf dem nordamerikanischen Ländermarkt im Rahmen und kontrollierbar halten soll.
I. In der ersten Stufe werden zunächst die Projektrechte von entwickelten Projekten an Investoren veräußert, die dann die Projekte in eigener Regie realisieren. Ziel ist es, zunächst die wesentlichen Risiken der Projektentwicklung in den USA zu identifizieren, Lösungsansätze zur Beherrschung der Risiken zu generieren und keine unkalkulierbaren (Klumpen-) Risiken einzugehen.
II. Im nächsten Schritt sollen Projekte vollständig entwickelt und bei Financial Close inklusive Projektfinanzierung und PPA an Investoren veräußert werden; den Bau der Projekte führen die Investoren in Eigenregie durch.
III. Erst wenn auch diese Hürde erfolgreich genommen worden ist, wird Energiekontor in der dritten Stufe die komplette Wertschöpfungskette abbilden, das Baurisiko übernehmen und auch Projekte in eigener Regie realisieren sowie ggf. langfristig betreiben.
Energiekontor befindet sich in den USA derzeit weiterhin in der Phase I.
Dieses Segment umfasst die Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks. Der Ausbau des Bestands an konzerneigenen Wind- und Solarparks ist Kernbestandteil des organischen Wachstumsmodells des Unternehmens. Mit den Einnahmen aus dem Betrieb eigener Wind- und Solarparks deckt das Unternehmen im Wesentlichen alle Kosten im Segment der Projektierung sowie alle laufenden Unternehmenskosten ab. Das Unternehmen ist für weiteres Wachstum im Regelfall nicht auf externe Kapitalbeschaffung angewiesen. Dadurch ergibt sich für Energiekontor eine weitgehende Unabhängigkeit von der Entwicklung an den Kapitalmärkten sowie der Veränderung politischer Rahmenbedingungen. Die Folge sind eine hohe finanzielle Stabilität und Sicherheit.
Die Übernahme realisierter Projekte in den Eigenbestand erfolgt dabei auf Basis der Herstellungskosten. Die Entwickler- bzw. Projektierermarge, die beim Kauf von Projekten vereinnahmt wird, findet dabei keine Berücksichtigung. Mit der Übernahme von Projekten werden so stille Reserven gebildet. Denn im Bedarfsfall könnten diese Anlagen veräußert und die darin gebundenen Finanzmittel zuzüglich der genannten Margen freigesetzt werden. Die im Eigenbestand gehaltenen stillen Reserven bilden damit eine zusätzliche, wesentliche Basis für die finanzielle Stabilität und langfristige Solvabilität des Unternehmens. Zudem besteht die Möglichkeit, die unternehmenseigenen Windparks beispielsweise durch Repowering oder effizienzsteigernde Maßnahmen aufzuwerten und von Preissteigerungen für Wind- und Solarparks am Markt zu profitieren.
Den ersten Windpark hat die Energiekontor-Gruppe im Jahr 2002 in den eigenen Bestand übernommen. Das Portfolio wird seitdem kontinuierlich weiter ausgebaut. Dies geschieht derzeit hauptsächlich durch die Übernahme selbst entwickelter Projekte in den Eigenbestand. So wird in etwa die Hälfte aller pro Jahr von Energiekontor entwickelten Projekte in den Eigenbestand übernommen. In der Vergangenheit wurden auch wirtschaftlich interessante operative Windparks zugekauft. Hierbei handelte es sich sowohl um Projekte, die in früheren Jahren von Energiekontor selbst entwickelt und verkauft wurden, als auch um Projekte von anderen Entwicklern und Betreibern. Zudem prüft das Unternehmen auch Opportunitäten, die sich aus dem Verkauf einzelner Projekte ergeben könnten, und behält sich vor, einzelne Projekte auch wieder zu veräußern. Ziel bleibt jedoch insgesamt der weitere Ausbau des Eigenportfolios an Wind- und Solarparks. Zum Ende der Berichtsperiode dominieren Windparks das Eigenparkportfolio der Energiekontor. Das Verhältnis zwischen Wind- und Solarparks soll aber in den kommenden Jahren ausgeglichen werden. Dadurch soll neben der bestehenden regionalen Diversifizierung des Eigenbestandportfolios auch die technische Diversifizierung erhöht werden. Mittel- bis langfristig trägt dies zu deutlich planbareren und kontinuierlichen Einnahmen bei, da so Schwankungen beim Windaufkommen bzw. bei der Sonneneinstrahlung ausgeglichen werden können und sich die meteorologisch bedingte Stromerzeugungskurve beider Technologien komplementär ergänzt.
Die Gesamtnennleistung der von Energiekontor in Deutschland, Großbritannien und Portugal betriebenen Wind- und Solarparks betrug zum Ende des Geschäftsjahres 2022 über 380 MW (Vorjahr 330 MW).
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| Name | Gesamtleistung / MW |
|---|---|
| Alfstedt | 26,5 |
| Alfstedt BGWP * | 5,3 |
| Altlüdersdorf | 13,5 |
| Balje-Hörne | 3,9 |
| Beckum | 1,3 |
| Breitendeich | 6,0 |
| Briest I | 1,5 |
| Briest Tandem II | 7,5 |
| Debstedt | 3,0 |
| Engelrod | 5,2 |
| Flögeln | 9,0 |
| Geldern | 3,0 |
| Giersleben | 11,3 |
| Halde Nierchen I | 5,0 |
| Halde Nierchen II | 4,0 |
| Hanstedt-Wriedel | 16,5 |
| Hanstedt-Wriedel Erweiterung | 31,8 |
| Jacobsdorf ** | 18,0 |
| Kajedeich | 4,1 |
| Krempel | 14,3 |
| Krempel II | 6,5 |
| Kreuzau-Steinkaul | 5,5 |
| Lengers | 4,5 |
| Mauritz-Wegberg *** (Energiekontor hält 88,52 %) | 7,5 |
| Nordleda (Energiekontor hält 51 %) | 6,0 |
| Oerel (1 und 2) | 22,8 |
| Oerel BGWP | 5,7 |
| Osterende | 3,0 |
| Prenzlau | 1,5 |
| Schwanewede | 3,0 |
| Thüle | 14,0 |
| WINDPARKS IN DEUTSCHLAND | 265,4 |
| Mafomedes | 4,2 |
| Marao | 10,4 |
| Montemuro | 10,4 |
| Penedo Ruivo | 13,0 |
| WINDPARKS IN PORTUGAL | 38,0 |
| Hyndburn | 24,6 |
| New Rides | 9,0 |
| Withernwick | 26,9 |
| WINDPARKS IN GROSSBRITANNIEN | 60,5 |
| Garzau-Garzin (1 und 2) | 14,7 |
| SOLARPARKS IN DEUTSCHLAND | 14,7 |
| Summe | 383,9 |
* Befindet sich im Verkaufsprozess
** Jacobsdorf nicht in Betrieb
*** Der Park befindet sich im Repowering-Status (11,2 MW)IBN Q2 2023
Sämtliche Leistungen, die nach der Inbetriebnahme der Wind- und Solarparks auf eine Optimierung der operativen Wertschöpfung abzielen, werden in dem Segment Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges zusammengefasst. Dazu zählen insbesondere die technische und kaufmännische Betriebsführung der Parks einschließlich der Direktvermarktung des erzeugten Stroms sowie alle Maßnahmen zur Kostensenkung, Lebensdauerverlängerung und Ertragssteigerung von Wind- und Solaranlagen, z. B. durch
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| ― | Rotorblattverlängerung und Verbesserung der Blattaerodynamik |
| ― | Updates in der Anlagensteuerung bzw. Tausch der alten gegen neue, moderne Steuerungen |
| ― | genauere Windnachführung und Steigerung der Generatorleistung |
| ― | Reduzierung der Ausfallquoten durch vorbeugende Instandhaltung |
| ― | Reduzierung der Stillstandzeiten durch Umrüstung aller Windparks auf eine permanente Livedatenüberwachung mit automatisiertem Entstörungsworkflow |
| ― | konsequente Reduzierung der Stromgestehungskosten bei Bestandsparks, z. B. durch ertragssteigernde oder kostensenkende Maßnahmen |
| ― | Abschluss von PPA-Verträgen für (Post-) EEG-Windparks |
Unabhängig davon, ob die projektierten Anlagen veräußert oder in den Eigenbestand übernommen werden, erbringt Energiekontor in der Regel die kaufmännische und technische Betriebsführung und generiert so einen laufenden Cashflow für das Unternehmen aus dem Management der Anlagen über deren Laufzeit.
Im kaufmännischen Bereich gehören insbesondere das vorausschauende Liquiditätsmanagement, die Abrechnung mit dem Energieversorger, den Service- und Wartungsfirmen und den Verpächtern sowie die langfristige Optimierung der Wirtschaftlichkeit zu den Kernaufgaben. Ebenso fällt die Kommunikation mit Banken, Versicherungen, Steuerberatern und Investoren darunter. Weiterhin werden die Abrechnungen zum Einspeisemanagement variabel, entweder über das Pauschal- oder Spitzenlastverfahren, durchgeführt.
Im technischen Bereich umfassen die von Energiekontor übernommenen und angebotenen Dienstleistungen und Aufgaben neben der Überwachung der Windenergieanlagen sowie der Aus- und Bewertung von Daten hauptsächlich die Koordination von Reparatur- und Wartungseinsätzen sowie die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur vorbeugenden Instandhaltung. Durch dieses Verfahren kann die Lebensdauer der einzelnen Anlage und des Gesamtprojekts entscheidend verlängert werden. Gleichzeitig lassen sich die Kosten für die Reparatur der Hauptkomponenten deutlich vermindern. Ziel ist, die Verfügbarkeit und den Ertrag der Anlagen zu maximieren und einen sicheren Betrieb über die gesamte Laufzeit zu garantieren. Dazu werden die Anlagendaten rund um die Uhr mittels Livedaten und automatisierter Workflows überwacht. Energiekontor hat dafür eine eigene Leitwarte aufgebaut, in der an sieben Tagen der Woche rund um die Uhr (24 / 7) die fortlaufende Überprüfung der Anlagen mittels der Analyse elektronisch eingehender Daten erfolgen kann. Seit Anfang 2022 hat Energiekontor zudem das kaufmännische und technische Management von Solarparks aufgenommen und wird künftig bei allen entwickelten Solarparks diese Dienstleistung anbieten bzw. übernehmen.
Energiekontor garantiert im Rahmen der Betriebsführung den rechtssicheren Betrieb der Parks durch Einhaltung aller gesetzlichen Auflagen und übernimmt dabei auch die Betreiberverantwortung.
Auch technische Innovationen, wie Rotorblattverlängerung oder die Beschichtung von Rotorblättern für Mehrertrag, gehören zu den Maßnahmen der Leistungs-, Ertrags- und Kostenoptimierung. Bei der Rotorblattverlängerung handelt es sich um ein von Energiekontor patentiertes Verfahren zur Vergrößerung des Rotordurchmessers, das bereits seit einigen Jahren erfolgreich eingesetzt wird. Die Montage erfolgt dabei am hängenden Blatt, das heißt ohne Demontage des Blattes. Dadurch können Krankosten und Stillstandzeiten deutlich minimiert werden. In den letzten Jahren hatten die Verbesserungsmaßnahmen an den eigenen Windparks bereits positive Auswirkungen auf das Konzern-Betriebsergebnis. Im Berichtszeitraum ist Energiekontor zudem mit dem internationalen Wartungsunternehmen Omega-Tools GmbH und dem Unternehmensbereich Coatings der BASF eine Kooperation eingegangen. Gemeinsam soll ein neuer Beschichtungsfilm auf Rotorblättern angebracht werden, der eine Steigerung des Stromertrags bei bestehenden Anlagen von bis zu drei Prozent ermöglichen soll.
Darüber hinaus werden in dem Segment Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges auch zukunftsweisende und das Geschäftsmodell ergänzende Projekte auf ihre Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit geprüft. Dazu gehören beispielsweise die Themen Batteriespeicher, Wasserstoff und Kombinationsparks aus Wind und Solar.
Als Pionier im Bereich der erneuerbaren Energien leistet Energiekontor seit mehr als 30 Jahren einen aktiven Beitrag zu einer nachhaltigen, wirtschaftlichen und klimafreundlichen Energieversorgung. Mit Erfolg: Heute ist das Unternehmen einer der führenden deutschen Projektentwickler und unabhängiger Betreiber von Wind- und Solarparks. Darüber hinaus übernimmt das Unternehmen das kaufmännische und technische Management der selbst realisierten Parks und bietet diese Dienstleistungen auch Dritten an.
Energiekontor verfolgt seit Unternehmensgründung ein klare Zukunftsvision: eine Welt, in der der gesamte Energiebedarf zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie gedeckt wird. Sie ist das Leitbild für alle unternehmerischen Tätigkeiten des Unternehmens und eine starke Motivation für die Mitarbeiter:innen, die mit ihrer Arbeit, ihrem Engagement und ihrer Kreativität jeden Tag einen Beitrag leisten, diese Vision Wirklichkeit werden zu lassen.
Um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben, strebt Energiekontor in den adressierten Märkten eine Pionierrolle an und will als eines der ersten Unternehmen Wind- und Solarparks realisieren, deren Stromgestehungskosten niedriger sind als die der konventionellen Energiewirtschaft. Auch der Rückhalt für erneuerbare Energien in Politik und Gesellschaft wird sich deutlich erhöhen, sobald Wind- und Solarenergie subventionsfrei zu Marktpreisen im Wettbewerb betrieben werden können. Die Vorreiterrolle sichert Energiekontor zudem einen Vorsprung gegenüber anderen Mitbewerbern und somit eine starke Wettbewerbsposition in der Branche. Umfassende und fortlaufende Maßnahmen zur Kostenreduzierung und Effizienzsteigerung entlang der gesamten Wertschöpfungskette verschaffen Energiekontor entscheidende Wettbewerbsvorteile, um als innovativer Wegbereiter den Ausbau der erneuerbaren Energien nachhaltig und unabhängig von staatlicher Förderung voranzutreiben.
Die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien ist aufgrund der Besorgnis über den Klimawandel und der Notwendigkeit, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, sowie geopolitischer Abhängigkeiten zu einer globalen Priorität geworden. Technologien für erneuerbare Energien sind heute effizienter, kostengünstiger und zugänglicher als je zuvor. Viele Länder haben sich ambitionierte Ziele für den Übergang zu einem kohlenstoffarmen Energiesystem gesetzt und investieren in die Entwicklung und den Einsatz erneuerbarer Energietechnologien. Im Zuge des militärischen Angriffs Russlands auf die Ukraine haben sich weltweit die politischen und gesellschaftlichen Bestrebungen deutlich erhöht, die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern weiter zu erhöhen und das Gelingen der Energiewende zu forcieren.
Das Wachstumsmodell von Energiekontor orientiert sich insgesamt eng am Leitbild des Unternehmens und ist ebenfalls auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. Grundlage und Fundament der organischen Wachstumsstrategie ist die finanzielle Stabilität von Energiekontor, die ganz wesentlich auf den stabilen Cash-Überschüssen aus der Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks sowie auf der kaufmännischen und technischen Betriebsführungstätigkeit basiert.
Die Erschließung weiterer Regionen in den bestehenden Auslandsmärkten eröffnet Energiekontor dabei zusätzliches Wachstumspotenzial und macht das Unternehmen sowohl im Bereich der Projektentwicklung als auch im Bereich der Stromerzeugung in den eigenen Wind- und Solarparks unabhängiger von politischen und meteorologischen Entwicklungen in einzelnen Ländern und Regionen. Dabei soll in den kommenden Jahren insbesondere der Bereich Solar ergänzend weiter ausgebaut werden.
Energiekontor hat schon sehr früh Wert auf einen regionalen Ansatz gelegt. Das Unternehmen ist in allen adressierten Ländern und Regionen vor Ort mit eigenen Standorten und lokalen Teams vertreten, die über eine hohe eigenständige Entscheidungskompetenz verfügen. Dies erlaubt eine enge Zusammenarbeit mit den Kommunen und Regionen sowie maßgeschneiderte regionale Vorgehensweisen mit hoher Akzeptanz vor Ort. Dadurch ergeben sich für Energiekontor Wettbewerbsvorteile in der jeweiligen Region und die Projektentwicklung wird beschleunigt. Dieses Regionalprinzip soll weiter verstärkt werden, indem die Anzahl der Regionen innerhalb der bestehenden Ländermärkte weiter ausgebaut wird.
Wesentliches Element der langfristigen Wachstumsstrategie des Unternehmens ist unter anderem die verstärkte Internationalisierung, welche durch die sukzessive Erweiterung des Länderportfolios in den vergangenen Jahren vorangetrieben wurde. Hier kann Energiekontor zudem durch die Erschließung weiterer Regionen in den bestehenden Ländermärkten sowie den Ausbau der Solaraktivitäten zusätzliches Wachstumspotenzial nutzen.
Energiekontor ist derzeit in den Ländermärkten Deutschland, Frankreich, Großbritannien, USA und Portugal aktiv. Deutschland und Großbritannien gehören dabei aktuell zu den Kernmärkten. Darüber hinaus betreibt das Unternehmen vier Windparks in Portugal.
Zur Erschließung weiterer Wachstumspotenziale sowie zum Ausbau des Bereichs Solar hat Energiekontor in jüngster Vergangenheit die Ländermärkte USA und Frankreich erschlossen. Der Solarbereich in den USA wird dabei aus dem Büro in Houston (Texas) gesteuert, während für den Windbereich das Büro in Rapid City (South Dakota) verantwortlich ist. In Frankreich werden die Solaraktivitäten aus dem Büro in Toulouse und die Windaktivitäten aus dem Büro in Rouen gesteuert. Solarprojekte können in der Regel schneller projektiert werden, insofern werden auf den neuen Ländermärkten im Segment Solar die ersten Erfolge erwartet.
Energiekontor hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Maßnahmen entwickelt, die die wirtschaftliche Effizienz bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Wind- und Solarparks steigern und die Prozesse entlang der gesamten Wertschöpfungskette optimieren. Diese sind Teil der Strategie des Unternehmens, auf allen Ländermärkten die Preisführerschaft zu erreichen und Projekte wirtschaftlich und unabhängig von jeglicher staatlicher Förderung zu realisieren.
Hierbei gibt es drei Stoßrichtungen:
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| ― | Maßnahmen zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der von Energiekontor geplanten Projekte |
| ― | Maßnahmen zur Ergebnissteigerung bei den Wind- und Solarparks im konzerneigenen Bestand |
| ― | Maßnahmen zur Erhöhung der Akquisitionsleistung neuer Projekte, Erhöhung der gesellschaftlichen Akzeptanz für neue Projekte sowie die beschleunigte Lösungsfindung in der Projektentwicklung |
Diese Maßnahmen sind eng verzahnt mit der Vertiefung der dezentralen Organisation und einer mitarbeitergeführten Projektorganisation.
Die Gesellschaft betreibt keine Forschung und Entwicklung im klassischen Sinn. Allerdings sind insbesondere die im Geschäftsbereich Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges zusammengefassten Aktivitäten darauf ausgerichtet, die Leistungsfähigkeit und die Effizienz der Wind- und Solarparks zu verbessern. Dazu gehören neben dem Repowering konzerneigener Windparks oder der vorbeugenden Instandhaltung der Anlagen auch technologische Innovationen. Energiekontor entwickelt zudem angepasste, effizientere Wartungs- und Reparaturkonzepte, um die Eigenparks auch nach dem Auslaufen der EEG-Vergütung wirtschaftlich weiterbetreiben zu können. Darüber hinaus prüft Energiekontor weitere innovative Maßnahmen wie z. B. die Beschichtung von Rotoren zur Effizienzsteigerung und prüft in (Pilot-)Projekteinheiten die Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Ergänzung von Projekten durch Batteriespeicher sowie mögliche Kombinationen mit Wasserstoffelektrolyse.
Die Förderung von Innovation und Effizienz bildet auch die Basis der Organisationsstruktur von Energiekontor. So setzt die Geschäftsleitung bewusst auf eine starke Dezentralisierung von Arbeits- und Entscheidungsprozessen mit flachen Hierarchien. Dadurch wird eine unnötige Bürokratisierung vermieden und Flexibilität und Schnelligkeit von Entscheidungen - auch bei wachsender Zahl der Mitarbeiterinnen - gewährleistet.
Der Erfolg von Energiekontor basiert maßgeblich auf den Leistungen der Mitarbeitenden. Deswegen fördert Energiekontor unternehmerisches Denken sowie eigenverantwortliches Handeln auf allen Ebenen und schafft Gestaltungsräume sowie Anreize für Kreativität und innovative Lösungen.
Das Unternehmenswachstum erfolgt in den einzelnen Segmenten mit unterschiedlicher Dynamik. Im Bereich Projektentwicklung treibt Energiekontor das Wachstum durch die Verstärkung der Standortakquisition und des regionalen Ansatzes sowie durch die Expansion in neue Ländermärkte sowie den Ausbau des Bereichs Solar voran.
Der Bereich Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks wächst dadurch, dass das Unternehmen Projekte aus der Projektentwicklung in den eigenen Bestand übernimmt. Je mehr Wind- und Solarparks in den Eigenbestand übergehen, desto mehr Cash-Überschüsse werden aus dem Stromverkauf erzielt. In der Folge stehen gemeinsam mit den Einnahmen aus der Betriebsführung von Wind- und Solarparks in der kommenden Periode dann wieder mehr Mittel für die Projektentwicklung zur Verfügung, die wiederum die Basis für das zukünftige Wachstum des Unternehmens bildet. Der Ausbau des Eigenparkportfolios und die Steigerung der Cash-Überschüsse aus der Betriebsführung von Wind- und Solarparks ist folglich der Kern des organischen Wachstumsmodells von Energiekontor. Neben dem Ausbau des Eigenbestands bieten flankierende Innovations- und Effizienzmaßnahmen die Möglichkeit, Ertragssteigerungen und / oder Kostensenkungen im Bestandsportfolio zu realisieren und damit zusätzliche positive Einnahmeeffekte im Segment der Stromerzeugung oder dem Management von Wind- und Solarparks zu erzielen.
Durch das organische Wachstumsmodell von Energiekontor ist das Unternehmen weitgehend unabhängig vom Projektvertrieb und den Einnahmen aus Projektverkäufen. Selbst wenn keine Einnahmen aus Projektverkäufen erzielt werden könnten, sind die Liquiditätsausstattung des Konzerns sowie die Finanzierung der Projektentwicklung, einschließlich der konzernweiten Personal- und Gemeinkosten, durch die erwirtschafteten und wiederkehrenden Cash-Überschüsse aus der Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks sowie der Betriebsführung sichergestellt. Dadurch ergibt sich eine besonders hohe und langfristige finanzielle Stabilität. Damit verfügt Energiekontor innerhalb der Branche über ein besonderes Alleinstellungsmerkmal und eine weitestgehend einmalige Wettbewerbsposition, da viele Wettbewerber über kein vergleichbares organisches Wachstumsmodell verfügen.
Grundsätzlich ermöglicht das organische Wachstumsmodell Energiekontor eine Steigerung des Konzern-EBT, des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Steuern, von jährlich zwischen 10 und 20 Prozent.
Im Geschäftsjahr 2018 hat Energiekontor eine auf fünf Jahre ausgerichtete Wachstumsstrategie bekanntgegeben. Demnach plante Energiekontor, nach damaliger Strategie bis 2023, das EBT aus der Projektentwicklung nachhaltig auf mindestens € 30 Mio. p. a. zu erhöhen. Dieses Ziel konnte bereits im Geschäftsjahr 2022 in etwa erreicht werden. Hierbei ist bereits berücksichtigt, dass in jedem Jahr etwa die Hälfte der realisierten Projekte in den Eigenbestand übernommen wird, wobei die Errichtungsgewinne dieser Eigenbestandsparks im Rahmen der Konzernkonsolidierung eliminiert werden und sich daher nicht auf den Konzerngewinn auswirken. Insgesamt sollte das im Konzern erwirtschaftete Konzern-EBT bis Ende 2023 auf mindestens € 55-60 Mio. gesteigert werden. Der Ausbau des Portfolios an konzerneigenen Wind- und Solarparks soll Energiekontor als mittelständischen regenerativen Stromproduzenten etablieren und eine weitgehende Unabhängigkeit von allgemeinen Marktentwicklungen gewährleisten. Gleichzeitig sollen mit dem Ausbau des Eigenparkbestands sowie der Betriebsführung die Einnahmen aus den beiden Segmenten nachhaltig ausgebaut werden. Finanziert wird der Ausbau des Eigenparkportfolios dabei durch Projektfinanzierungskredite, projektbezogene Anleihen, Eigenleistungen sowie laufende Liquiditätsüberschüsse aus dem Betrieb des Eigenparkportfolios.
Die Steuerung der Energiekontor-Gruppe basiert auf dem regelmäßigen Austausch zwischen der Geschäftsleitung und den einzelnen Unternehmenseinheiten. Hierzu finden wöchentliche Sitzungen und ggf. anlassbezogene Sondermeetings statt. Das interne Steuerungssystem umfasst alle Unternehmensbereiche. So können kurze Reaktionszeiten auf Veränderungen in allen Bereichen und auf allen Entscheidungsebenen der Energiekontor-Gruppe gewährleistet werden.
Ausgangspunkt für die Steuerung der Gruppe bzw. der einzelnen Unternehmenseinheiten sind die innerhalb der Führungsebene erarbeiteten, nachhaltigen Zielvorgaben, die sich aus der Gesamtstrategie ableiten. Hierzu gibt es interne Richtlinien zu Prozessen, Kostenstrukturen und zur Risikobewertung.
In Wochen-, Monats- und Quartalszyklen berichten die einzelnen Unternehmenseinheiten über die aktuellen Entwicklungen und über etwaige oder potenzielle Zielabweichungen. Neben diesen operativen Indikatoren werden laufend die Marktsituation sowie anstehende regulatorische, rechtliche und politische Änderungen in den einzelnen Ländermärkten analysiert und bewertet, um frühzeitig in den entsprechenden Gremien über geeignete Strategien und Maßnahmen entscheiden zu können.
Die übergeordnete Steuerungsgröße für die Energiekontor AG und den Konzern ist das EBT (Earnings before Taxes), das für die einzelnen operativen Einheiten auf unterschiedliche Rohmargen- und Cash-Überschussziele heruntergebrochen wird. Das EBT unterscheidet sich vom EBIT (Earnings before Interest and Taxes) dadurch, dass das Zinsergebnis bereits berücksichtigt ist, und wird wie folgt ermittelt:

Insgesamt erfolgt die Planung, Budgetierung und Steuerung der Energiekontor-Gruppe auf der Grundlage eines ausgeprägt liquiditätsorientierten Ziel- und Steuerungssystems, anhand dessen der Geschäftserfolg einzelner Bereiche und des Gesamtunternehmens relativ einfach ermittelt und gemessen werden kann.
+10 - 20 % Wachstum Konzern-EBT p. a.
Die Steuerung der Aktivitäten in den operativen Einheiten erfolgt auf Basis ausgewählter Steuerungsgrößen. Die wichtigsten operativen Steuerungsgrößen sind die Akquisitions-, Rohmargen- und Cash-Überschussziele in den einzelnen Segmenten und Bereichen. Für jeden Bereich und jedes Segment existieren spezifische Zielvorgaben, an denen der Erfolg des Geschäftsverlaufs gemessen wird.
Die Rohmargen sind dabei als Differenz zwischen den erwarteten Verkaufserlösen und den externen Herstellkosten der Wind- und Solarparks zum Zeitpunkt der Kreditvalutierung definiert. Die Kreditvalutierung entspricht dem Zeitpunkt, an dem das Eigenkapital bereitgestellt, der erste Abruf aus der Projektfinanzierung ausgezahlt und die aufschiebenden Bedingungen in den Bau- und Lieferverträgen aufgehoben werden. Die erwarteten Verkaufserlöse werden unter Zugrundelegung der Zielrenditen des Investorenmarktes und der Parameter aus der Projektfinanzierung ermittelt.
Die üblichen Zielrenditen des Investorenmarktes fungieren als Richtwert und sind aus aktuellen Preisindikationen und den in der Vergangenheit getätigten Transaktionen bekannt. Die nachhaltigen Rohmargenziele bilden die zentrale Grundlage für die Budgetplanung und Ressourcenallokation. Eine wichtige Rolle im Rahmen der Ressourcenallokation spielen darüber hinaus die Akquisitionsziele der einzelnen Projektentwicklungsbereiche (Inland, Ausland), da durch die Projekt- und Standortakquisition die Grundlagen für das nachhaltige Unternehmenswachstum in der Zukunft gelegt werden. Schon in der frühen Phase vor Abschluss der Standort-Nutzungsverträge werden Wirtschaftlichkeits- und Sensitivitätsanalysen mit festgelegten Wirtschaftlichkeits-Parametern durchgeführt, um durch die Akquisitionsaktivitäten eine belastbare Projektpipeline aufzubauen, die auch möglichen Veränderungen der regulatorischen oder der sonstigen ökonomischen Rahmenbedingungen (Einspeisevergütung, Anlagenkaufpreise, Zinsniveau etc.) standhält.
Bestimmte Bereiche mit regelmäßigen Einnahmen, wie z. B. die Betriebsführung oder die Vertriebsbereiche, werden als Profit-Center geführt. Für diese Bereiche werden Cash-Überschussziele definiert, worunter die geplanten Liquiditätsüberschüsse aus Liquiditätszugängen und Liquiditätsabgängen innerhalb einer Planungsperiode zu verstehen sind. Ziel der Profit-Center ist es, Cash-Überschüsse zu erwirtschaften bzw. die Profit-Center zumindest mit einem ausgeglichenen Liquiditätssaldo zu führen.
Die Welt befindet sich inmitten einer fundamentalen Transformation der Energiemärkte, in deren Zentrum der Ausbau der erneuerbaren Energien steht. Die 2020er haben unwiderruflich das Ende des fossilen Zeitalters eingeleitet. Für die großen Herausforderungen unserer Zeit - die Klimakrise und die aktuelle Energiekrise - sind erneuerbare Energien wesentlicher Teil der Lösung. Sie ermöglichen eine klimaschonende Energieversorgung, erhöhen die Energiesouveränität und sorgen für eine sichere, verfügbare und bezahlbare Energieversorgung von heute und von morgen.
Erstmals in ihrer Geschichte rechnet die Internationale Energieagentur (IEA) daher auch beim künftigen Verbrauch von Öl, Gas und Kohle mit einer Stagnation. Bereits ab Mitte des laufenden Jahrzehnts geht die IEA von einem weltweiten Rückgang der Nachfrage nach fossilen Energieträgern aus.
Neben den internationalen klimapolitischen Zielen hat insbesondere die durch den Krieg in er Ukraine ausgelöste Energiekrise einen maßgeblichen Beschleunigungseffekt bei den erneuerbaren Energien ausgelöst. Weltweit werden von nationalen Regierungen sowie supranationalen Organisationen und Staatengemeinschaften umfassende Maßnahmen und Programme aufgesetzt und eingeleitet, um die Zubauraten im Bereich der erneuerbaren Energien in den kommenden Jahren deutlich zu erhöhen. Nach Berechnungen von BloombergNEF dürften sich die jährlichen Investitionen in regenerative Energien bis 2030 auf mehr als 2 Billionen US-Dollar erhöhen (2022: ca. 1,1 Billionen US-Dollar). Die IEA geht in ihren Wachstumsprognosen für erneuerbare Energien davon aus, dass sich die weltweit installierte Erzeugungskapazität im Zeitraum von 202 bis 2027 um 2.400 GW erhöht. Gemessen an den weltweit installierten Kapazitäten zum Ende des Jahres 2021, wäre dies ein Zubau von 75 Prozent in nur fünf Jahren.
Der Markt für erneuerbare Energien wird einer der wachstumsstärksten Märkte des 21. Jahrhunderts sein und bleibt ein globaler Megatrend unserer Zeit.
Energiekontor treibt als Pionier der Branche den Ausbau der erneuerbaren Energien bereits seit mehr als 30 Jahren voran. Über allem steht dabei die Vision einer Welt, in der der gesamte Energiebedarf zu 100 Prozent aus regenerativen Energien gedeckt wird. Sie ist heute und in Zukunft zentrales Leitbild für das unternehmerische Handeln bei Energiekontor und aktueller als jemals zuvor.
Die Verbesserung der regulatorischen Rahmenbedingungen sowie die außergewöhnlichen Wachstumsaussichten im Bereich der erneuerbaren Energien, gepaart mit dem nachhaltigen organischen Wachstumsmodell von Energiekontor, sind ideale Voraussetzungen, um die sich bietenden Wachstumsopportunitäten zu nutzen und an den mittel- bis langfristig positiven Entwicklungen der Branche zu partizipieren.
Das Unternehmen hat daher im Geschäftsjahr 2022 die Wachstumsstrategie "2023-2028" ausgegeben und mit der Implementierung begonnen. Ziel ist, das Konzern-EBT von Energiekontor im Zeitraum von 2023 bis Ende 2028 pro Jahr um durchschnittlich 15 Prozent nachhaltig zu steigern und gleichzeitig die hohe finanzielle Stabilität und Sicherheit des Unternehmens auch in Zukunft zu bewahren.
Das Fundament dieser Wachstumsstrategie bilden dabei weiterhin das bewährte organische Wachstumsmodell von Energiekontor (siehe S. 25-26), welches dem Unternehmen ein Wachstum aus eigener Kraft und weitgehend unabhängig von externen Finanzierungen ermöglicht, die direkte Präsenz in den Regionen (Regionalprinzip), flache organisatorische Strukturen sowie ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Entscheidungsfreiheit in den jeweiligen Teams.
Damit Energiekontor in einem Zeitraum von fünf Jahren jährliche Wachstumsraten beim Konzern-EBT von durchschnittlich 15 Prozent realisieren kann, wurde und wird das Unternehmen darüber hinaus entlang der nachfolgenden strategischen Hauptstoßrichtungen ausgerichtet:
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| ― | Energiekontor hält im Rahmen des organischen Wachstumsmodells an der Strategie fest, grundsätzlich rund die Hälfte der selbst entwickelten Projekte in den Eigenparkbestand zu überführen und die andere Hälfte zu veräußern. |
| ― | Der Ausbau des Eigenbestands an Wind- und Solarparks wird in der Folge konsequent weiter fortgeführt und bildet mit den Einnahmen aus der Betriebsführung die Basis des zukünftigen Wachstums. |
| ― | Energiekontor konzentriert sich auf die bestehenden Ländermärkte (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Portugal, USA). Die Ländermärkte, in denen Energiekontor aktiv ist, bieten vergleichsweise hohe und langfristig stabile politische und juristische Rahmenbedingungen und verfügen über ein hohes Wachstumspotenzial. In den kommenden fünf Jahren ist kein neuer (Länder-)Markteintritt geplant. |
| ― | Energiekontor konzentriert sich auf die langjährig etablierten Technologien Onshore-Wind- und Solar-Freiflächenanlagen. |
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| ― | Weiterer Ausbau des Solargeschäfts als gleichwertiger Bereich neben Onshore-Wind. Umsetzung einer ausgewogeneren technologischen und regionalen Diversifizierung (Wind, Solar) im Eigenbestand |
| ― | Partizipation an Wachstum und Ausbau der erneuerbaren Energien in den etablierten Ländermärkten (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Portugal, USA) sowie rasche Überführung der jüngeren Ländermärkte in die Realisierungsphase |
| ― | Erschließung neuer Regionen in den bestehenden Ländermärkten, ggf. mit neuer lokaler Präsenzen (Regionalprinzip) |
| ― | Geschäftspotenzial über das Dienstleistungsangebot im Bereich Management bzw. Betriebsführung von Parks für Dritte heben |
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| ― | Aktive Förderung von Mitarbeiter:innen und Nachwuchskräften |
| ― | Umsetzung von Maßnahmen zur langfristigen Bindung von Mitarbeiter:innen |
| ― | Kooperationen und enge Zusammenarbeit mit Universitäten zur frühzeitigen Rekrutierung neuer Mitarbeiter:innen |
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| ― | Konsequente Umsetzung von Innovations-, Effizienzsteigerungs- und Kostensenkungsmaßnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Hierzu werden im Unternehmen laufend zahlreiche Projekte bereichsübergreifend initiiert, entwickelt und operativ umgesetzt. Dazu zählen zum Beispiel die Prüfung von innovativen Beschichtungen für einen höheren Ertrag bei bestehenden Windenergieanlagen, die laufende Prüfung und Beseitigung von Showstoppern bei Genehmigungen (z.B. Einführung eines elektronischen Vogeldetektionssystems) und der Realisierung, die Umsetzung innovativer Steuerungskonzepte wie "Smart Wind Farm", die Ertragssteigerungen für den Gesamtwindpark ermöglichen sowie Kostensenkungen über eine optimierte Instandhaltung 2.0, uvm. |
| ― | Fortlaufende Wirtschaftlichkeitsprüfung von Projekten, ob sich durch projektbezogene oder innovative Ergänzungen, z. B. durch Batteriespeicheroptionen, die Wirtschaftlichkeit erhöhen lässt |
| ― | Umsetzung von möglichen PPA-Innovationen bzw. der Marktentwicklung angepassten Strategien, zur Sicherung optimaler Konditionen |
Ausgehend vom Basisjahr 2023, für das Energiekontor im Rahmen der Fünf-Jahres-Strategie 2018 - 2023 ein Ziel-Konzern-EBT von € 55 bis 60 Mio. ausgegeben hatte, soll im Rahmen der Wachstumsstrategie für die nächsten fünf Jahre das Konzern-EBT jährlich bis 2028 um durchschnittlich rund 15 - 20 Prozent gesteigert werden. Damit ergäbe sich bei erfolgreicher Umsetzung der Wachstumsstrategie für das Geschäftsjahr 2028 ein Konzern-EBT von ca. € 120 Mio. Dabei dürfte in etwa die Hälfte über das Segment Projektierung und Verkauf und die andere Hälfte über die Segmente Stromerzeugung und Betriebsführung generiert werden.
Mit der erfolgreichen Umsetzung der Wachstumsstrategie von Energiekontor ergibt sich folglich eine Verdoppelung des Konzern-EBTs innerhalb von fünf Jahren bis Ende 2028.
Ausgehend von einer jährlichen, erfolgreichen Umsetzung der Wachstumsstrategie und in der Folge einer Realisierung der angestrebten jährlichen Wachstumsraten, ergäbe sich auf Basis der aktuellen Projektpipeline sowie der zugrundliegenden Akquisitions- und Margenziele ein theoretisches Realisierungspotenzial von insgesamt ca. 3 bis 4 GW für die nächsten fünf Jahre sowie von ca. 8 bis 10 GW auf Zehn-Jahres-Sicht.
Entlang des Mechanismus des organischen Wachstumsmodells von Energiekontor wird dabei auch die Anzahl bzw. die Erzeugungsleistung der im Eigenbestand gehaltenen Solar- und Windparks in den kommenden Jahren konsequent weiter ausgebaut. Unter Beibehaltung der 50 / 50-Übernahmequote von realisierten Projekten in den Eigenbestand dürfte sich damit bei erfolgreicher Umsetzung der dargestellten Wachstumsstrategie ein kalkulatorisches Potenzial für den Eigenbestand ("Segment Stromerzeugung") ergeben, um auf insgesamt 1,5 bis 2,0 GW innerhalb von fünf Jahren bzw. auf insgesamt 4 bis 5 GW innerhalb von zehn Jahren anzuwachsen.
Auf Basis dieser kalkulatorischen Betrachtungen und der Unterstellung eines "best case"-Szenarios für die kommenden zehn Jahre würden die von Energiekontor dann realisierten Wind- und Solarparks mit einer Gesamtnennleistung von 10 GW ca. 20 Mrd. kWh an Strom aus regenerativen Energien pro Jahr erzeugen. Dies würde rein rechnerisch und beispielhaft ausreichen, um den jährlichen Endenergieverbrauch aller Haushalte einer Millionenstadt wie Berlin abzudecken (Basis: Endenergieverbrauch Haushalte Berlin 2021).
Mit der erfolgreichen Umsetzung der Wachstumsstrategie "2023 - 2028" etabliert sich Energiekontor damit nachhaltig als mittelständisches Unternehmen und international bedeutender Projektentwickler sowie als ein wesentlicher und unabhängiger Stromproduzent im Bereich der erneuerbaren Energien in Europa.
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| 5 Jahre | ||
|---|---|---|
| 2023 * | 2028 * | |
| --- | --- | --- |
| Konzern-EBT | €55 - 60 Mio. | € 120 Mio. |
| Projektierung & Verkauf | ~ € 30 Mio. | ~ € 60 Mio. |
| Stromerzeugung & Betriebsführung | ~ €25 - 30 Mio. | ~ € 60 Mio. |
* Theoretisch mögliche Ergebnisentwicklung bei erfolgreicher Umsetzung der Wachstumsstrategie und Erreichung der damit einhergehenden jährlichen Wachstumsziele.
Nach einem guten Start der Weltwirtschaft in das Jahr 2022 änderte sich der weitere konjunkturelle Verlauf schlagartig mit dem Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine am 24. Februar 2022. In der Folge kämpfte die Weltwirtschaft im weiteren Jahresverlauf mit zahlreichen unvorhergesehenen Ereignissen.
Wesentliche Auswirkungen waren zunächst ein kräftiger Anstieg der Rohstoff- und Energiepreise sowie ein allgemeiner Preisanstieg. Die führenden Notenbanken reagierten mit zum Teil kräftigen Zinsanhebungen und läuteten damit ein jähes Ende der expansiven Geldpolitik der vergangenen Jahre ein. Höhere Refinanzierungskosten der Unternehmen und reale Einkommensverluste der Verbraucher dämpften die konjunkturelle Entwicklung in der Folge zusätzlich.
Während die Beeinträchtigungen und Auflagen mit Hinblick auf die Corona-Pandemie in den westlichen Volkswirtschaften zurückgingen und weitestgehend aufgehoben wurden, setzte China seine Null-Covid-Politik im Jahresverlauf 2022 zunächst weiter fort. Im Sommer 2022 ordnete die Volksrepublik für Shanghai einen neun Wochen langen Lockdown an, der auch den Umschlag und die Abfertigung im Hafen von Shanghai, dem größten Containerhafen der Welt, nahezu zum Erliegen brachte. Der Lockdown belastete die globalen Transport- und Logistikketten, die bereits mit den Auswirkungen der Sanktionen gegen die russische Wirtschaft sowie dem Abarbeiten der Auswirkungen der Corona-Pandemie zu kämpfen hatten. Die Folge waren ein Anstieg der Transportkosten, der Unsicherheiten hinsichtlich Verfügbarkeit und Lieferbarkeit von Waren und Rohstoffen sowie ein genereller, weiterer Anstieg von Lieferzeiten.
Innerhalb der Eurozone hat der Krieg in der Ukraine allgemein, aber insbesondere in Deutschland, zu einer Energiekrise geführt. Der weitgehende Stopp russischer Gaslieferungen zeigte die hohe Vulnerabilität der deutschen Volkswirtschaft aufgrund einer verfehlten Energiepolitik der letzten Jahre. In dieser Zeit hatte sich Deutschland in eine massive Abhängigkeit von Russland begeben, ohne parallel belastbare Alternativen aufzusetzen, etwa durch den konsequenten Ausbau erneuerbarer Energien sowie eine stärkere Diversifizierung der Lieferländer fossiler Energien, insbesondere von Gas. Auch Großbritannien, welches 2022 ohnehin weiter mit den negativen Auswirkungen des Brexits zu kämpfen hatte, geriet durch die zusätzlichen Belastungen im Jahresverlauf 2022 in ein besonders herausforderndes konjunkturelles Fahrwasser.
In seiner aktuellen Prognose vom Januar 2023 gibt der Internationale Währungsfonds (IWF) das Weltwirtschaftswachstum für das Jahr 2022 insgesamt mit 3,4 Prozent (Vorjahr 6,2 Prozent) an.
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| in % ggü. Vorjahr | 2022 * | 2021 |
|---|---|---|
| Eurozone | 3,5 | 5,3 |
| Deutschland | 1,9 | 2,6 |
| Frankreich | 2,6 | 6,8 |
| Großbritannien | 4,1 | 7,6 |
| USA | 5,9 | 2,0 |
| Welt (gesamt) | 3,4 | 6,2 |
* Prognose; Quelle: IWF, World Economic Outlook Januar 2023
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| US-Notenbank Fed | |
|---|---|
| Federal Funds Rate-Zinsspanne | 4,25 % - 4,5 % |
| Europäische Zentralbank | |
| Hauptrefinanzierungssatz | 2,5 % |
Nachdem im vergangenen Jahr die COVID-19-Pandemie weiter auszulaufen schien, rückte zunächst die wirtschaftliche Belebung nach den Pandemiejahren sowie die Umsetzung des Klimaschutzes wieder nach oben auf die internationale Agenda. Mit dem militärischen Angriff Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 änderte sich dies schlagartig. Neben internationalen politischen Spannungen sowie Gegenmaßnahmen, z. B. in Form eines Handelsembargos, sorgte der massive Anstieg der Rohstoff- und Energiepreise im Zuge der militärischen Auseinandersetzungen für erhebliche Belastungen. Insbesondere die Strompreise zogen merklich, auf historische Höchststände, an. Energiesicherheit, Energiesouveränität und die Verfügbarkeit bezahlbarer Energie sind damit zu einem Hauptanliegen der Politik geworden und erfordern, insbesondere in Europa, ein rasches und umfassendes Umdenken. Die Welt befindet sich in einer Energiekrise.
Infolge wenig belastbarer und unsicherer Gasliefermengen aus Russland wurden in Deutschland unter anderem Kohlekraftwerke nicht wie geplant abgeschaltet, sondern weiter betrieben. Auch andere Länder reagierten entsprechend. Das Verbrennen von Kohle für die Stromgewinnung verursacht aber gleichzeitig mehr klimaschädliche CO 2-Emissionen als bei Erdgas. Damit hat sich mit dem Krieg in der Ukraine auch die globale Klimakrise weiter verschärft. Schätzungen gehen davon aus, dass die globalen Kohlendioxid-Emissionen im Jahr 2022 auf insgesamt 36,8 Milliarden Tonnen (Vorjahr 36,3 Milliarden Tonnen) gestiegen sind.
Der Weltklimarat - der UN Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) - warnt in seinem Bericht vom April 2022 daher erneut eindringlich, dass die fortschreitende, menschenverursachte Erderwärmung drastische Auswirkungen auf die Menschheit weltweit haben wird, unter anderem durch Dürren, Hungersnöte und Überflutungen. Um das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens von 2015 noch erreichen zu können, müsste noch in diesem Jahrzehnt weltweit massiv in erneuerbare Energien investiert werden und müssten gleichzeitig die Emissionen von Treibhausgasen beispielsweise durch die Nutzung von Kohle, Öl und Gas zur Energiegewinnung drastisch zurückgefahren werden. Auf diese Weise würden die Emissionen im Jahr 2025 ihren Höhepunkt erreichen und bis 2060 auf null sinken. Da die weltweiten Emissionen seit 2017 weiter angestiegen sind, könnten selbst diese Wege noch nicht ausreichen, um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen, heißt es in dem Bericht.
Die weltweite Energiekrise dürfte für diesen Wandel zum Motor werden. Zahlreiche Länder haben als Reaktion auf die neue geopolitische Situation und die Verwerfungen an den Energiemärkten im Berichtsjahr und darüber hinaus weitreichende Maßnahmen eingeleitet, um den Ausbau der erneuerbaren Energien massiv zu beschleunigen. Damit ist mit dem Krieg in der Ukraine auch das Ende des fossilen Zeitalters eingeleitet worden.
Die zwei wesentlichen Treiber für den Ausbau der erneuerbaren Energien sind dabei:
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| ― | Sicherung der Energiesouveränität: Mit den hohen Energiepreisen sowie drohenden Versorgungsengpässen ist der Ausbau der erneuerbaren Energien insbesondere in Europa, aber auch weltweit zu einer Frage der nationalen Sicherheit geworden. Die sichere Verfügbarkeit bezahlbarer Energie ist wesentlich für die künftige Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaften. Dafür ist eine weitgehende Unabhängigkeit von Energieimporten notwendig. Diese kann nur durch einen deutlichen Ausbau der im Inland erzeugten Energie erreicht werden. |
| ― | Bekämpfung des globalen Klimawandels: Die Reduzierung des weltweiten CO 2-Ausstoßes ist nur durch eine massive Eindämmung der Energieerzeugung aus fossilen Energieträgern wie Kohle, Öl und Gas und der in diesem Prozess entstehenden Treibhausgase zu erreichen. Das globale Klimaziel aus dem Pariser Klimaabkommen kann nur durch den Ersatz konventioneller Kraftwerke durch regenerative Technologien der Energieerzeugung sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung gelingen. |
In nahezu allen führenden Volkswirtschaften wurden daher im Berichtszeitraum neue Programme und Maßnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Eindämmung klimaschädlicher CO 2-Emissionen auf den Weg gebracht.
Der Ausbau erneuerbarer Energien im Jahr 2022 Nach Berechnungen der Internationalen Energieagentur (IEA) wird der Ausbau der Kapazitäten im Bereich der erneuerbaren Energien in der Folge in den nächsten fünf Jahren deutlich schneller vonstattengehen, als dies noch vor dem Beginn der Energiekrise erwartet wurde. Die IEA projiziert, dass die erneuerbaren Energien im Zeitraum 2022 - 2027 um fast 2.400 GW zulegen werden. Dies würde der gesamten installierten Stromkapazität Chinas entsprechen. Es wäre zudem eine Beschleunigung von 85 Prozent gegenüber dem Ausbau über die letzten fünf Jahre. Gleichzeitig ist die Anhebung der Prognose die höchste in der Geschichte der IEA. Haupttreiber dieser Entwicklung sind unter anderem Chinas 14. Fünf-Jahresplan, der REPower Plan der EU sowie der US Inflation Reduction Act.
Dabei wird sich das Gros des Zubaus erst in den kommenden Jahren weiter entfalten. Im Jahr 2022 selbst waren die Zubauraten gemessen an den hohen künftigen Bedarfen vergleichsweise niedrig. Dies lag zum einen daran, dass auch der Bereich der erneuerbaren Energien von den Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie den Folgen des Kriegs in der Ukraine betroffen war. Die größten Herausforderungen für die Branche waren dabei Lieferengpässe, Verzögerungen in den Transport- und Lieferketten, deutlich höhere Kosten für Transport, Windenergieanlagen, PV-Module und Komponenten sowie das insgesamt höhere Zinsniveau. Der notwendige Ausbau der Kapazitäten durch die Hersteller und Lieferanten von Windenergieanlagen, PV-Modulen, Trafos und Umspannwerken sowie weiterer Komponenten, um den künftigen Nachfragebedarf erfüllen zu können, wird nur mit einer gewissen Verzögerung einhergehen. Auch die im Jahr 2022 verabschiedeten politischen Maßnahmen und Programme zum beschleunigten Ausbau dürften sich in den Zahlen zum Kapazitätsausbau frühestens gegen Ende des Jahres 2023 widerspiegeln.
Für das Jahr 2022 geht das Global Wind Energy Council (GWEC) von einem weltweiten Wind-Onshore-Zubau von rund 87 GW aus, was in etwa dem Volumen des Vorjahres entspricht. Nach Schätzungen von BloombergNEF (BNEF) dürften im Bereich der Photovoltaik weltweit rund 260 GW (Vorjahr 168 GW) an neuer Kapazität hinzugekommen sein. In Europa wurden rund 16,7 GW Wind Onshore zugebaut (Vorjahr 15,4 GW), dies ist zwar ein Plus gegenüber dem Vorjahr, reicht aber nicht aus, um die für 2030 festgelegten Klimaziele zu erreichen.
Nachfolgend werden die Regionen bzw. die nationalen Märkte, auf denen Energiekontor aktiv ist, genauer analysiert.
Der Krieg in der Ukraine hat in Europa zu einem sprunghaften Anstieg der Strompreise geführt. Unternehmen fürchten um ihre Wettbewerbsfähigkeit, Verbraucher sehen sich mit einem niedrigeren verfügbaren Einkommen konfrontiert. Der durchschnittliche Day-Ahead-Strompreis erhöhte sich in Europa bisweilen auf € 235 pro Megawattstunde und hatte sich damit gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt.
Als Reaktion auf die Belastungen aus der Energiekrise hat die EU-Kommission am 18. Mai 2022 den Plan "REPowerEU" vorgelegt. Darin enthalten sind eine Reihe legislativer und nicht legislativer Maßnahmen zum Um- und Ausbau der Energiemärkte in Europa. Das Paket soll den EU-Mitgliedstaaten dabei helfen, ihre Energieunabhängigkeit von Russland noch deutlich vor 2030 erreichen zu können. REPowerEU hat dabei folgende wesentlichen Ziele: Senkung des Energieverbrauchs, Ausbau der Erzeugung sauberer Energie aus erneuerbarer Energie sowie Diversifizierung der europäischen Energieversorgung.
Mit dem REPowerEU-Programm wird das EU-Ziel für den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch in Europa von derzeit 40 Prozent auf 45 Prozent in 2030 angehoben. Entsprechend sollen die Kapazitäten regenerativer Energieerzeugung bis 2030 auf 1.236 GW ausgebaut werden. Das bisherige Ziel lag im Rahmen des "Fit für 55"-Pakets der EU bei 1.067 GW. Unter anderem sollen dabei neue Rechtsvorschriften und Empfehlungen zur rascheren Projektgenehmigung den erhöhten Ausbaupfad ebnen. Zur Unterstützung von Investitionen und Reformen stehen aus dem Aufbau- und Resilienz-Fonds der EU zudem kurzfristig Mittel im Umfang von rund € 300 Mrd. zur Verfügung.
Im Rahmen des REPowerEU-Programms sollen zudem weitere Initiativen auf den Weg gebracht werden. Unter anderem ist vorgesehen:
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| ― | Eine spezielle EU-Solarstrategie zur Verdoppelung der Photovoltaik-Kapazität bis 2025 und zur Installation von 600 GW bis 2030 |
| ― | Weitere Empfehlungen der EU-Kommission, um die langsamen und komplexen Genehmigungsverfahren für Großprojekte im Bereich der erneuerbaren Energien zu beschleunigen |
| ― | Die Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU, in der erneuerbare Energien künftig als vorrangiges öffentliches Interesse gelten |
Am 22. Dezember 2022 hat der Europäische Rat zudem die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene "Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien" beschlossen (im Folgenden "Notfall-VO"). EU-Verordnungen entfalten dabei unmittelbare Rechtswirkung. Sie bildet damit den vorübergehenden EU-Rahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und der Durchführung von Projekten im Bereich der Erneuerbaren. Unter anderem enthält die EU-Notfall-VO:
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| ― | Eine Beschleunigung von Repowering-Projekten. So darf das Genehmigungsverfahren von Repowering-Projekten, einschließlich etwaiger Umweltverträglichkeitsprüfungen nicht länger als sechs Monate dauern. Die Zulassung des betreffenden Netzanschlusses hat im Falle einer Kapazitätssteigerung von maximal 15 Prozent innerhalb von drei Monaten zu erfolgen |
| ― | Die grundsätzliche Möglichkeit zur Aussetzung der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie der Artenschutzprüfung bei Erneuerbare-Energien-Projekten |
Im Jahr 2022 erzeugten Wind- und Solarenergie 22 Prozent des Stroms in der EU und damit erstmalig mehr, als mit Gas erzeugt wurde. Erneuerbare Energien machten insgesamt fast 40 Prozent der gesamten Stromerzeugung in der EU aus. Solar war einer der größten Treiber dieses Anstiegs mit einem Rekordwachstum von 38 Terawattstunden (TWh) im Vergleich zu 2021.
Insgesamt geht der europäische Photovoltaikverband von einem Zubau im Bereich Solar in 2022 von rund 41,1 GW aus - ein Anstieg um 47 Prozent gegenüber 2021. Bei Wind an Land wurden 2022 rund 15 GW an neuen Anlagen installiert. Dies entspricht einem Zuwachs gegenüber dem Vorjahr von rund einem Drittel.
Der militärische Angriff Russlands auf die Ukraine hat insbesondere in Deutschland die strategischen Schwächen in der Energiepolitik der vergangenen Jahre sowie die anhaltend hohe Abhängigkeit Deutschlands von fossilen Energieträgern schonungslos offengelegt. Aber auch bei der Erreichung der Klimaziele hat Deutschland Nachholbedarf, wie Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, zu Beginn des Jahres 2022 kritisch Bilanz zog.
In der Folge hat die seit Ende 2021 regierende Ampelkoalition aus SPD, Grünen und der FDP eine energiepolitische Kehrtwende eingeläutet, an deren Spitze neben einer Diversifizierung von Zulieferern, dem Ausbau von Flüssiggasbezug sowie grünem Wasserstoff, insbesondere der Ausbau der erneuerbaren Energien steht. Ihr Ausbau wurde in der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) zu einer Frage der nationalen Sicherheit erhoben. Bereits im Jahr 2030 sollen mindestens 80 Prozent des verbrauchten Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Energien stammen. Dafür soll unter anderem das EEG 2023 die erforderlichen Rahmenbedingungen schaffen.
Die neuen Ausbauziele bis 2030 bedeuten dabei nahezu eine Verdoppelung des gesamten bisher installierten Bestands, und das innerhalb von weniger als einem Jahrzehnt. In absoluten Zahlen ist die Aufgabe noch größer, denn gleichzeitig wird der Stromverbrauch ansteigen, unter anderem durch die zunehmende Elektrifizierung von Industrieprozessen, Wärme und Verkehr. Bis zu 600 TWh Strom sollen in 2030 jährlich vor allem aus Wind- und Sonnenenergie erzeugt werden, im Jahr 2021 waren es nur etwa 234 TWh.
Um das Ziel von mindestens 80 Prozent grünem Strom bis 2030 zu erreichen, wurden die Ausbaupfade für Solar und Wind an Land deutlich angehoben. Bei der Solarenergie sollen die Ausbauraten ab 2026 auf 22 GW pro Jahr steigen. Die Ausschreibungsvolumen werden hälftig auf Dach- und Freiflächen verteilt. Im Jahr 2030 sollen Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) im Umfang von insgesamt rund 215 GW installiert sein. Die Leistung der Windenergie an Land soll ab 2025 um 10 GW pro Jahr steigen. Ziel ist eine installierte Kapazität von rund 115 GW bei Windenergieanlagen an Land in Deutschland bis 2030. Dabei bietet auch das Repowering von Altanlagen großes Potenzial: Bis 2025, so Schätzungen, werden jedes Jahr rund 2,5 GW aus der EEG-Förderung auslaufen.
Daneben enthält das EEG 2023 zahlreiche Einzelmaßnahmen, um die Rahmenbedingungen für den Ausbau insbesondere von Wind an Land sowie Solaranlagen zu verbessern. Das EEG 2023 ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und ersetzt das EEG 2021. Die Reform des EEG 2023 ist dabei fester Bestandteil einer der größten energiepolitischen Gesetzesinitiativen der vergangenen Jahrzehnte in Deutschland. Im Juli 2022 wurde nämlich das sogenannte "Osterpaket" bzw. das "Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weitere Maßnahmen im Stromsektor" vom Bundestag beschlossen.
Mit dem Osterpaket wurde das sogenannte "Wind-an-Land-Gesetz" auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land will der Gesetzgeber die erhöhten Ausbauziele für die Stromgewinnung aus Windenergie in der EEG-Novelle 2023 absichern. Bis spätestens 31. Dezember 2032 müssen daher zwei Prozent der Landfläche Deutschlands für Windenergie an Land zur Verfügung stehen. Dies ist mehr als eine Verdoppelung. Bisher lag der Anteil der dafür ausgewiesenen Flächen an der gesamten Landfläche bei rund 0,8 Prozent. Ende des Jahres 2022 erfolgte zudem eine Baugesetzbuchnovelle, die ebenfalls den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien zum Ziel hat und unter anderem eine beschleunigte Öffnung von Braunkohle-Tagebauflächen zur Belegung mit Windenergie- und Photovoltaikanlagen vorsieht.
Ausbau der erneuerbaren Energien 2022 insgesamt Laut Bundesnetzagentur lag der Nettozubau an Photovoltaik-Leistung in Deutschland im Jahr 2022 bei rund 7,2 GW und bei der Windenergie Onshore waren es rund 2,1 GW.
Insgesamt wurden in Deutschland im Jahr 2022 551 Windenergieanlagen an Land (WEA) installiert. Zusammen verfügen die neuen Anlagen über eine Leistung von 2.403 MW. Der Vorjahreszubau wurde damit um 25 Prozent übertroffen. Gleichzeitig wurden im Jahresverlauf 2022 246 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 266 MW zurückgebaut. Diese wurden zum Teil durch die 103 errichteten Repowering-Anlagen ersetzt. Entsprechend ergibt sich ein Nettozubau von 2.137 MW. Der kumulierte Anlagenbestand zum Jahresende 2022 beläuft sich auf 28.443 Windenergieanlagen mit einer Leistung von insgesamt 58.106 MW. Gegenüber dem Vorjahr ist die kumulierte Leistung um 4,3 Prozent gestiegen.
Im Bereich der Photovoltaik wurde ein Zubau von 7,93 GW registriert. Abzüglich der Stilllegung von Anlagen mit einer Gesamtnennleistung von 12,1 MW ergibt sich ein Netto-Zubau von 7,81 GW. Dabei sind außerhalb des EEGs im vergangenen Jahr Photovoltaikanlagen mit 872,8 MW neu entstanden.
Der Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtstromverbrauch in Deutschland ist im Jahr 2022 auf knapp 50 Prozent gestiegen (Vorjahr rund 42 Prozent). Entsprechend erhöhte sich auch die aus regenerativen Energien erzeugte Strommenge in 2022 auf rund 244 TWh (Vorjahr 226 TWh).
Im Jahr 2022 fanden insgesamt vier Ausschreibungsrunden für Wind an Land statt, bei denen insgesamt 5.189 MW ausgeschrieben wurden. Alle Ausschreibungen waren unterzeichnet. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert lag dabei zwischen 5,76 ct / kWh im Februar und 5,87 ct / kWh im Dezember 2022.
Im Bereich Solar (Freifläche) wurden im Jahr 2022 3.600 MW ausgeschrieben. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert lag dabei bei 5,19 ct / kWh im Februar und 5,80 ct / kWh im November 2022. Auch im Bereich Solar waren alle drei Ausschreibungen unterzeichnet.
Erhöhung der Vergütungssätze für Wind und Solar Vor dem Hintergrund steigender Preise für Windenergieanlagen, PV-Module, Umspannwerke, Transformatoren und weitere Komponenten hat die Bundesnetzagentur den Höchstwert für die Ausschreibungen für Solaranlagen sowie für Wind an Land für die Gebotstermine im Jahr 2023 auf 7,35 ct / kWh bzw. 7,37 ct / kWh festgelegt. Zudem dürfen mit der Änderung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) vom September 2022 auch Freiflächenanlagen bis 100 MW an den Ausschreibungen teilnehmen.
Mit dem deutlichen Anstieg der Strompreise insbesondere im Sommer 2022, die über das Merit-Order-Prinzip im Wesentlichen auf die Gaspreisentwicklung zurückzuführen waren, hat die Bundesregierung beschlossen, eine Sonder-Abgabe zu erheben. Die Abgabe betrifft die Stromerzeuger, die keine entsprechend höheren Kosten der Energieträger zu verzeichnen hatten. Nach Willen des Gesetzgebers haben diese Anlagenbetreiber künftig ab einem bestimmten Strom-(Börsen-)Preis ihre zusätzlichen Einnahmen zu einem fest definierten Prozentsatz abzuführen.
Bei Windenergieanlagen und PV-Freiflächenanlagen differenziert der Gesetzgeber dabei zwischen Anlagen in der geförderten Direktvermarktung (Marktprämienmodell) und der sonstigen Direktvermarktung. Befindet sich die Anlage im Marktprämienmodell, bilden sich die zulässigen Stromerlöse aus der erzeugten Strommenge, den energieträgerspezifischen Monatsmarktwerten am Spotmarkt zzgl. eines Sicherheitsaufschlages von 3 ct / kWh und zzgl. sechs Prozent des Monatsmarktwerts. Für Anlagen in der sonstigen Direktvermarktung wird in der Regel ein fester Wert von 10 ct / kWh zzgl. eines Sicherheitsaufschlages von 1 ct / kWh festgesetzt. Der Sicherheitszuschlag wird allerdings nicht gewährt, wenn es sich um eine ausgeförderte Anlage im Sinne des EEG handelt. Darüberhinausgehende Einnahmen werden mit 90 Prozent abgeschöpft. Die Gewinnabschöpfung ist zunächst für den Zeitraum 1. September 2022 bis 30. Juni 2023 in Kraft und kann ggf. bis Ende April 2024 verlängert werden.
Ein wesentlicher Bremsblock für den Ausbau erneuerbarer Energien blieben im Jahr 2022 erneut die schleppenden und langwierigen Planungs- und Genehmigungsprozesse. Zwar wurden einige Erleichterungen z. B. bei den Vorgaben für den Artenschutz gemacht, eine wirkliche Beschleunigung konnte jedoch nicht erzielt werden. Schätzungen gehen davon aus, dass in 2022 Projekte mit einer Gesamtnennleistung zwischen 8 und 10 GW in behördlichen Genehmigungsprozessen lagen. Mit der EU-Verordnung zum rascheren Ausbau der erneuerbaren Energien sowie der Ankündigung Robert Habecks, hier im Laufe des Jahres 2023 weitere und wesentliche Erleichterungen zu schaffen, sind zumindest Perspektiven geschaffen.
Im Zuge des Kriegs in der Ukraine hat in Deutschland ein Umdenken stattgefunden. Die Abhängigkeit von einzelnen Zulieferländern und fossilen Energieträgern soll reduziert werden. In den kommenden Jahren soll die Energiesouveränität Deutschlands deutlich erhöht werden. Ein zentraler Baustein dafür ist der Ausbau der erneuerbaren Energien. Gleichzeitig will Deutschland seinen Beitrag zur Erreichung der internationalen und europäischen Klimaziele leisten, auch dafür muss der Anteil der Erneuerbaren deutlich ausgebaut werden.
In Großbritannien hat die Regierung im April 2022 die British Energy Security Strategy (BESS) veröffentlicht, die unter anderem Maßnahmen zum Ausbau erneuerbarer Energien sowie zur Sicherheit und Bezahlbarkeit der Energieversorgung enthält. Bis zum Jahr 2030 sollen bereits 95 Prozent der britischen Stromerzeugung CO 2-neutral erfolgen. Wenngleich nicht für alle erneuerbaren Energien explizit Zielgrößen festgelegt wurden, wird bis 2030 von einem Ausbau von Windenergie an Land auf ca. 30 GW und im Bereich Solar auf rund 50 GW ausgegangen. Zudem werden ab März 2023 "Contracts for Difference"-Ausschreibungsrunden wieder jährlich stattfinden, an denen auch die Bereiche Wind an Land und Solar teilnehmen können.
Auch im Vereinigten Königreich wurde eine Übergewinnsteuer eingeführt. Startzeitpunkt ist der 1. Januar 2023. Sie betrifft Unternehmen, die pro Jahr mehr als 100 GWh aus nuklearen, erneuerbaren oder Biomasse-Anlagen erzeugen. Ein sogenannter Benchmark-Preis wurde auf GBP 75 per MWh festgesetzt, Einnahmen aus Preisen oberhalb dieser Benchmark werden zu 45 Prozent besteuert. Sofern die Gesamteinnahmen eines Unternehmens aus dem Stromverkauf unterhalb von GBP 10 Millionen liegen, findet die Steuer keine Anwendung. Die Laufzeit der Steuer ist bis 2028 festgesetzt.
Die Gesamtzahl der installierten Wind an Land Leistung im Jahr 2022 betrug 3.511 MW, was bedeutet, dass in 2022 eine Leistung von 318 MW neu an Land installiert wurde. Die Onshore-Anlagen verteilten sich auf zehn Projekte, von denen sechs mit einer Gesamtleistung von 314 MW in Schottland errichtet wurden. Im Bereich Photovoltaik erhöhte sich die installierte Leistung auf rund 14 GW (Vorjahr rund 13,4 GW). Zusammen hatten Erneuerbare und Atomkraft einen Anteil von rund 49 Prozent an der gesamten Stromproduktion in Großbritannien und damit mehr, als mit Kohle und Gas erzeugt wurden (40 Prozent).
Frankreich setzt bei der Energiepolitik auf eine Kombination aus Atomkraft und dem Ausbau erneuerbarer Energien. Dabei haben insbesondere die Sommermonate die Schwäche der zum Teil relativ alten französischen Atomkraftwerke aufgezeigt. So war teilweise mehr als die Hälfte der 56 französischen Atomreaktoren außer Betrieb.
Bei der Stromerzeugung will Frankreich bis 2030 einen Erneuerbare-Energien-Anteil von 40 Prozent erreichen, um die Ziele des im Juli 2021 verabschiedeten Klimagesetzes zu erreichen.
Im Februar 2023 wurde mit der Verabschiedung des "Erneuerbare-Energien-Beschleunigungsgesetzes" ein wichtiger Schritt geschafft, um Frankreichs Aufholbedarf im Bereich der erneuerbaren Energien anzugehen. Gleichwohl wurde das Gesetz an verschiedenen Stellen aufgeweicht, so dass z. B. lokalen Regierungsverantwortlichen ein Veto-Recht bei der Entscheidung über den Bau von Erneuerbare-Energien-Anlagen eingeräumt wurde.
Die Regierung von Emmanuel Macron treibt vor allem den Ausbau im Bereich Solar voran. So sollen pro Jahr rund 5 GW an neuer Leistung installiert werden, um bis 2050 auf eine Gesamtnennleistung von rund 100 GW zu kommen. Im Bereich Wind an Land ist ein Ausbau auf 35 GW bis 2030 vorgesehen.
Für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien gibt in Portugal der Nationale Energie- und Klimaplan (PNEC) bis 2030 den Rahmen vor. Erneuerbare Energien sollen bis 2030 rund 80 Prozent eines reduzierten Stromverbrauchs und 47 Prozent des Endenergieverbrauchs decken. Dabei wurden zuletzt die Ziele für Wind und Solar erneuert. Bis 2030 sollen nun noch einmal zu den bestehenden Ausbauzielen zusätzlich 26 GW Solar und 13 GW Wind hinzugebaut werden.
In 2022 konnte das portugiesische Festland bereits rund 60 Prozent seines Strombedarfs aus Erneuerbaren decken. Der Bereich Wind erzeugt dabei rund 30 Prozent des gesamten portugiesischen Stroms aus regenerativen Energiequellen.
In den USA hat die Regierung unter US-Präsident Joe Biden mit dem "Inflation Reduction Act (IRA)" ein umfassendes und historisches Momentum für den Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen. Der IRA wurde im August 2022 von der US-Regierung im Kampf gegen die hohe Inflation beschlossen und enthält auch ein umfassenden Teil zum Ausbau der regenerativen Energieerzeugung. Das Klimaschutz- und Sozialpaket des IRA umfasst ein Gesamtvolumen von 430 Mrd. US-Dollar. Ein Großteil davon, rund 370 Mrd. US-Dollar, soll in den Klimaschutz und die Energiesicherheit fließen. Damit sind es die höchsten geplanten Investitionen im Kampf gegen den Klimawandel in der Geschichte der USA.
Der IRA soll den klimaschädlichen CO 2-Ausstoß um rund 40 Prozent im Vergleich zum Jahr 2005 senken. Daneben enthält der IRA zahlreiche Anreizmechanismen, so sollen Unternehmen, die in saubere Energie investieren, weniger Steuern zahlen. Demnach sieht der IRA unter anderem vor, dass
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| ― | Projektentwickler 30 Prozent der Kosten eines neuen Kraftwerks von der Steuer absetzen können. |
| ― | zusätzlich zehn Prozent abgesetzt werden können, wenn ein gewisser Anteil von Stahl, Eisen und Vorprodukten aus den USA genutzt wird. |
| ― | neue nachhaltige Kraftwerke als Alternative Steuererleichterungen pro Kilowattstunde erhalten können. Auch hier gibt es einen kleinen Bonus, wenn US-Güter beim Bau genutzt wurden. |
Bis Ende 2022 machten erneuerbare Energiequellen zusammen rund 27,3 Prozent der gesamten verfügbaren installierten Erzeugungskapazität in den USA aus, wobei der Anteil der Windenergie (143.280 MW) auf 11,4 Prozent und der der Solarenergie (80.400 MW) auf 6,4 Prozent stieg.
Das Geschäftsjahr 2022 war von hohen geopolitischen Unsicherheiten und mannigfaltigen wirtschaftlichen Herausforderungen geprägt. Der dennoch erfolgreiche Geschäftsverlauf über alle Segmente hinweg stellt erneut die hohe Resilienz des Geschäftsmodells, den Pioniergeist sowie das hohe Maß an Agilität und Flexibilität von Energiekontor eindrucksvoll unter Beweis.
Das Unternehmen konnte wesentliche Projekte erfolgreich abschließen, den Eigenparkbestand weiter ausbauen, die Projektpipeline im Jahresvergleich erneut deutlich steigern und auf den höchsten Stand seit Unternehmensgründung ausbauen.
Für das Geschäftsjahr 2022 konnte das prognostizierte Jahresziel, ein Zuwachs beim Konzern-EBT von 10 bis 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr, deutlich übertroffen werden. Mit einem Konzern-EBT von rund € 62,9 Mio. (2021: € 44,9 Mio.) wurde erneut ein Rekordergebnis erzielt und das Vorjahresergebnis um nahezu 40 Prozent übertroffen.
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| 01.01.2021 - 31.12.2021 | 01.01.2022 - 31.12.2022 | |
|---|---|---|
| INBETRIEBNAHMEN | ||
| Wind- und Solarparks ( ) (2022: inkl. einer Einzel-WEA) | 5 | 11 |
| Erzeugungskapazität (MW / MWp) | 66 | 94 |
| VERKAUF | ||
| Wind- und Solarpark-Projekte ( ) | 7 | 8 * |
| Erzeugungskapazität (MW / MWp) | 117 | 96 |
| IM BAU | ||
| Wind- und Solarpark-Projekte ( ) | 11 | 10 |
| Erzeugungskapazität (MW / MWp) | ca. 105 | ca. 165 |
| GENEHMIGUNGEN | ||
| Wind- und Solarpark-Projekte ( ) | 20 | 22 |
| Erzeugungskapazität (MW / MWp) | ca. 550 | ca. 750 |
| EIGENBESTAND | ||
| Erzeugungskapazität (MW / MWp) | ca. 330 * | ca. 384 |
| Windparks ( ) | 36 * | 38 |
| Solarparks ( ) | 1 | 1 |
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| 31.12.2021 | 31.12.2022 | |
|---|---|---|
| PROJEKTPIPELINE | ||
| Projektpipeline (exkl. US-Projektrechte) | ca. 7,7 GW | ca. 9,6 GW |
| Projektpipeline (inkl. US-Projektrechte) | ca. 8,5 GW | ca. 10,3 GW |
* enthält die Verkäufe (2022) "Niederzier-Steinstraß" und "Sievern"
Die Energiekontor AG konnte 2022 Verkaufsvereinbarungen für insgesamt sieben Windparkprojekte in Deutschland und Großbritannien sowie für ein Solarparkprojekt in Deutschland (Vorjahr sieben Projekte) erfolgreich abschließen. Die Gesamterzeugungsleistung dieser Projekte beläuft sich auf knapp 100 MW (Vorjahr 117 MW).
Zudem wurden im Jahr 2022 planungsgemäß elf Wind- und Solarparkprojekte (inklusive einer einzelnen Windenergieanlage) mit einer Gesamterzeugungsleistung von rund 94 MW in Betrieb genommen. Dies waren drei Windparks bzw. Windparkabschnitte in Oerel mit einer Gesamterzeugungsleistung von 28,5 MW. Die Parks werden im Eigenparkbestand als zwei Oerel-Windparks mit 22,8 MW sowie 5,7 MW ausgewiesen. Zudem waren dies drei Parks in Alfstedt mit einer Gesamtnennleistung von 42,4 MW. Davon sind zwei Windparks mit je 26,5 MW und 5,3 MW im Eigenbestand ausgewiesen. Der Alfstedt BGWP befindet sich dabei im Verkaufsprozess. Ein weiterer Windpark in Alfstedt mit 10,6 MW wurde im Geschäftsjahr 2022 veräußert. Darüber hinaus wurden der Windpark Elstorf mit 3,6 MW sowie die zwei ebenfalls bereits veräußerten Windparkgesellschaften Jülich mit jeweils 4,5 MW in Betrieb genommen. Gleiches gilt für den Solarpark Garzau-Garzin 2 mit 4,6 MW, der in den Eigenbestand übernommen und mit dem bestehenden Solarpark Garzau-Garzin zusammengeführt wurde und folglich im Eigenbestand eine Gesamtnennleistung von 14,7 MW ausweist.
Zudem wurde im Berichtsjahr insgesamt für fünf Projekte - vier Wind- und ein Solarprojekt - der Financial Close mit einer Gesamtleistung von mehr als 50 MW erreicht. In Deutschland befanden sich zum Stichtag, dem 31. Dezember 2022, insgesamt zehn Wind- und Solarprojekte mit einer Erzeugungsleistung von insgesamt über 165 MW im Bau. Darüber hinaus lagen zum 31. Dezember 2022 Genehmigungen für 22 Wind- und Solarparkprojekte mit einer Gesamterzeugungsleistung von rund 750 MW vor.
Neben dem deutschen Heimatmarkt hat sich Großbritannien und hier insbesondere Schottland als zweiter Kernmarkt von Energiekontor etabliert. Die Pionierrolle, die Energiekontor auch auf dem britischen Markt eingenommen hat, hat sich damit erneut ausgezahlt. Energiekontor hat das Engagement im britischen Markt seinerzeit ausgebaut, obwohl staatliche Subventionen im Bereich von Wind an Land und Solar beendet wurden und sich viele Marktteilnehmer zurückzogen. Gleichzeitig hat Energiekontor im Jahr 2018 den ersten förderfreien Windpark im Vereinigten Königreich überhaupt realisiert und gilt heute für viele als erster und geschätzter Ansprechpartner für den Abschluss von PPAs in den Projekten. Gemäß dem Leitbild des Unternehmens werden alle Projekte in Großbritannien bereits vollständig ohne staatliche Subventionen auf Basis von PPAs realisiert.
Mit der Veräußerung eines weiteren schottischen Windparkprojekts bzw. der Projektrechte im Geschäftsjahr 2022 befindet sich die britische Projektpipeline weiter erfolgreich in der Realisierungsphase. Insgesamt konnten bereits drei Projekte mit nahezu 100 MW erfolgreich veräußert werden.
Zudem ist die schottische Projektpipeline mit weiteren großvolumigen Windparkprojekten gut gefüllt. Zum Stichtag, dem 31. Dezember 2022, lagen Genehmigungen für elf Windparks in Schottland mit einer Gesamtnennleistung von rund 470 MW vor. Weitere Genehmigungen liegen in Großbritannien zudem für einen Windpark in Wales (4,4 MW) sowie für ein britisches Solarparkprojekt (10 MW) vor. Damit liegt die genehmigte britische Projektpipeline insgesamt bei einer Gesamtnennleistung von über 480 MW.
In Frankreich konnte Energiekontor in kürzester Zeit eine vielversprechende Pipeline sowohl für Wind als auch für Solar aufbauen. Zum 31. Dezember 2022 umfasste die französische Projektpipeline gut 700 MW. In der zweiten Jahreshälfte 2022 wurden die ersten beiden Genehmigungsanträge für französische Solarprojekte eingereicht. In den USA blieb die Geschäftsentwicklung im Jahr 2022 unter den erhofften Erwartungen zurück. Gleichwohl hat Energiekontor von Beginn an einen risikoaversen strategischen Ansatz für den Einstieg in den US-Markt gewählt. Im Jahr 2022 konnten mit den Standorten in Houston (Texas) und Rapid City (South Dakota) neue Schwerpunkte gesetzt und mit den Erfahrungen aus den ersten Projekten neue attraktive Projektrechte im Bereich Solar und Wind gesichert werden.
In Deutschland laufen jedes Jahr Altanlagen aus dem EEG aus, für die attraktive Repowering-Möglichkeiten bestehen. Energiekontor nutzt diese Marktopportunitäten konsequent. Die im Bereich Repowering aufgebaute Projektpipeline von Energiekontor belief sich zum Stichtag, dem 31. Dezember 2022, auf rund 1 GW. Davon befanden sich über 150 MW in einer der letzten Phasen, Phase drei bis fünf, der Projektentwicklungs-Wertschöpfungskette. Im ersten Quartal 2023 konnte ein Repowering-Projekt erfolgreich veräußert werden.
Energiekontor ist es im Berichtszeitraum trotz der herausfordernden Rahmenbedingungen gelungen, die attraktive und werthaltige Projektpipeline weiter um mehr als 1,9 (ohne US-Projektrechte) gegenüber dem gleichen Stichtag des Vorjahres auszubauen. Insgesamt lag die Projektpipeline zum 31. Dezember 2022 bei rund 9,6 GW (ohne US-Projektrechte) (31.12.2021: 7,7 GW).

Inklusive der US-Projektrechte lag die Projektpipeline bei über 10 GW (31.12.2021: 8,5 GW). Mehr als 1,8 GW der Projektpipeline befinden sich dabei bereits in den Wertschöpfungsphasen drei bis fünf. Deutschland machte rund 60 Prozent der gesamten Projektpipeline aus und bleibt damit Kernmarkt, Großbritannien folgt mit rund 25 Prozent als zweitwichtigster Markt für Energiekontor. Auch der Aufbau der französischen Pipeline geht weiter voran. Der Anteil Frankreichs an der Projektpipeline lag bei rund zehn Prozent. Auch die geplante höhere technologische Diversifizierung zeigt sich bereits in der Projektpipeline, so entfielen auf Wind Onshore rund zwei Drittel der Pipeline und auf den Bereich Solar rund ein Drittel. Aufgrund abweichender Rahmenbedingungen bei der Sicherung von Projekten in den USA werden diese gesondert betrachtet. In den USA hat Energiekontor den stufenweisen und risikominimierenden strategischen Ansatz zum Markteintritt im Berichtszeitraum fortgesetzt.
Der Eigenbestand an Wind- und Solarparks konnte im Berichtszeitraum weiter auf über 380 MW ausgebaut werden. Neu in den Eigenbestand überführt wurden Windparks in Oerel und Alfstedt (hier inklusive des Alfstedt BGWPs, der sich im Verkaufsstatus befindet) mit insgesamt über 60 MW sowie der Solarpark Garzau-Garzin 2 mit 4,6 MW. Gleichzeitig wurden die Windparks Niederzier-Steinstraß (8,25 MW) sowie Sievern (2 MW) aus unternehmensstrategischen Gründen veräußert. Der Kapazitätsausbau im Eigenbestand in Bezug auf die Gesamtnennleistung zum Vorjahr erreichte - trotz der beiden Veräußerungen - nahezu 17 Prozent.

Gleichwohl befand sich der im Jahr 2021 fertiggestellte Windpark Jacobsdorf (18 MW) im Berichtsjahr 2022 weiterhin nicht in Betrieb. Hintergrund dafür waren erhebliche bauliche Mängel, die bei baugleichen, nicht zur Energiekontor-Gruppe gehörenden Windenergieanlagen eines anderen Projektierers aufgetreten waren. Sicherheit für Mensch und Umwelt hat für Energiekontor Priorität. Daher wurden die Windenergieanlagen für die gesamte Dauer einer gutachterlichen Überprüfung sowie der sich daraus ergebenden Maßnahmen zur Mängelbeseitigung außer Betrieb genommen. Das Gutachten hat die baulichen Mängel an den Türmen der Nordex-Windenergieanlagen bestätigt und diese nur als bedingt sicher eingestuft. Energiekontor hat sich daher gemeinsam mit dem Hersteller der Anlagen dazu entschlossen, die Türme abzubauen und neu zu errichten. Die Wiederinbetriebnahme des Windparks ist für Ende 2023 geplant.
Insgesamt konnte die Stromproduktion der Wind- und Solarparks im Eigenbestand im Jahr 2022 kräftig zulegen und erreichte rund 550 GWh (Vorjahr ca. 440 GWh). Dies kann zum einen auf den Ausbau des Gesamtportfolios, operative Maßnahmen zur Ertragssteigerung sowie auf eine Verbesserung der meteorologischen Bedingungen gegenüber dem Vorjahr zurückgeführt werden. Gleichwohl lag das Windaufkommen in Deutschland auch im Jahr 2022 insbesondere aufgrund eines recht schwachen vierten Quartals um fast 15 Prozent unter dem langfristigen durchschnittlichen Mittel. In Großbritannien und Portugal war die Abweichung mit jeweils rund sieben Prozent geringer. Die Sonneneinstrahlung lag hingegen mit einem sehr warmen Sommer in Deutschland sogar um knapp zwei Prozent über dem langfristigen Mittel. Die Stromerzeugung im Eigenbestand reichte rein rechnerisch bereits aus, den durchschnittlichen jährlichen Strombedarf von rund 170.000 deutschen Haushalten zu decken und mehr als 400.000 Tonnen klimaschädliches CO 2 einzusparen.
Bei den im Jahr 2022 weitergeführten Maßnahmen zur Optimierung des Eigenbestands durch Kostensenkung und Ertragserhöhung lag der Fokus unter anderem auf:
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| ― | Ertragssteigerung durch technische Innovation: Dazu gehören Maßnahmen wie z. B. die Optimierung der Blattaerodynamik, der Anlagensteuerungen, Rotorblattverlängerung und neue Rotor-Beschichtungen, die bei gleichem Windaufkommen mehr Ertrag ermöglichen |
| ― | Betriebskostenoptimierung: Die Betriebsführung prüft laufend Maßnahmen mit dem Ziel, die Stromgestehungskosten pro erzeugter Kilowattstunde zu senken, und setzt Maßnahmen mit entsprechendem Wirkungspotenzial um |
| ― | Laufzeitverlängerung: Durch geeignete Pacht- und Kreditverträge sowie die Verlängerung der Standsicherheitsgutachten sollen die Laufzeiten der Bestandsanlagen über den staatlich garantierten Förderzeitraum hinaus wirtschaftlich und technisch gesichert werden |
| ― | Kreditrückführung: Durch die Rückführung und / oder Umfinanzierung von Bestandsparks sollen Verbindlichkeiten abgebaut und die Zinsbelastung im Segment "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks" reduziert werden |
Seit dem 1. Januar 2016 ist die geförderte Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell das vorgeschriebene Modell für Neuanlagen, um eine Förderung zu erhalten. Im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird für Wind- und Solarparkprojekte nach dem verpflichtenden Verkauf zum Marktwert die Differenz zum zugesicherten Mindestpreis erstattet, sofern dieser unterschritten wird. Gleichzeitig bietet sich für Bestandsanlagen in der geförderten Direktvermarktung auch die Chance, an dem Anstieg der Strompreise zu partizipieren.
Wind- und Solarparks in der sogenannten sonstigen Direktvermarktung haben in der Regel feste, privatwirtschaftliche Stromabnahmeverträge (PPAs) geschlossen. Sie bieten die Chance, ein aktuell auskömmliches Preisniveau auch für die Zukunft zu sichern. Nur Parks in der sonstigen Direktvermarktung können Grünstromzertifikate erhalten, die im Rahmen des EU-weiten CO 2-Handels für Unternehmen interessant sind und (monetär) gehandelt werden. Parks, die sich in der sonstigen Direktvermarktung befinden, aber grundsätzlich über einen EEG-Zuschlag verfügen, haben die Möglichkeit, temporär aus dieser auszusteigen, ein attraktives PPA zu vereinbaren und nach dem Auslaufen des privatwirtschaftlichen Abnahmevertrags wieder auf die gesicherte EEG-Vergütung umzustellen.
Für drei Parks lief im Berichtszeitraum mit einer Gesamtnennleistung von rund 30 MW die EEG-Vergütung aus. Für diese bzw. für insgesamt 22 Parks im Eigenbestand mit einer Erzeugungsleistung von über 150 MW wurden kurzfristige PPAs bzw. feste Direktvermarktungsverträge bis Ende 2023 zu attraktiven Konditionen vereinbart. Für elf Parks mit einer Gesamterzeugungsleistung von über 80 MW wurden zudem PPAs bis Ende 2024 gesichert.
Die Höhe der Einnahmen aus Betriebsführung für Wind- und Solarparks hängt maßgeblich von der in den verwalteten Wind- und Solarparks erzeugten Strommenge ab. Grundsätzlich profitierte das Segment von der Übernahme weiterer Mandate sowie einem Basiseffekt aus dem sehr schwachen Windjahr 2021. Die Umsätze erhöhten sich im Berichtszeitraum entsprechend gegenüber dem Jahr 2021.
Auch im Geschäftsjahr 2022 wurden weitere Kostensenkungspotenziale und effizienzsteigernde Maßnahmen umgesetzt. Dies waren unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung der Anlagensteuerung, Windnachführung, IT-Sicherheit sowie zur Ertragssteigerung durch Optimierung der Blattaerodynamik. Um hier jedes Jahr aufs Neue wieder entsprechende Erfolge erzielen und umsetzen zu können, arbeitet Energiekontor dabei auch mit anderen Unternehmen zusammen.
Auch effizientere Wartungs- und Reparaturkonzepte mit dem Ziel, Windparks auch nach dem Auslaufen der EEG-Vergütung weiterhin wirtschaftlich betreiben zu können, sind Teil der Gesamtmaßnahmen in diesem Segment. Dazu gehört weiterhin auch, den Betrieb von bestehenden Windenergieanlagen über den gesetzlich geregelten Zeitraum hinaus möglich zu machen und Genehmigungen für eine Laufzeit von bis zu 35 Jahren zu erwirken. Energiekontor strebt grundsätzlich eine Gesamtbetriebsdauer der Windparks von 30 bis 35 Jahren an.
Zudem hat Energiekontor im Berichtszeitraum den organisatorischen und strategischen Aufbau einer Leitwarte umgesetzt.
Seit Ende des Geschäftsjahres 2021 bietet Energiekontor das Leistungs-, Ertrags- und Kostenoptimierungs-Know-how aus dem Betrieb von Windenergieanlagen sowie für Solarfreiflächenanlagen auch Dritten im Rahmen eines ganzheitlichen Windpark- / Solarpark-Managements als Dienstleistung an. Hier konnten bereits erste Mandate vereinbart werden, für Umsatz und Ergebnis des Segments haben diese aber noch keine Wesentlichkeit.
Im Jahr 2022 hat sich der Geschäftsverlauf von Energiekontor äußerst positiv entwickelt; und dies, obwohl gegenüber dem Geschäftsjahr 2021 zahlreiche und zum Teil erhebliche wirtschaftliche Belastungen und Herausforderungen gemeistert werden mussten. Das vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2022 ausgegebene Wachstumsziel, das Ergebnis vor Steuern (EBT) im Jahresvergleich um 10 bis 20 Prozent zu steigern, wurde deutlich übertroffen. Das Konzern-EBT erreichte im Geschäftsjahr 2022 € 62,9 (2021: € 44,9).
Damit hat Energiekontor die hohe Resilienz, finanzielle Stabilität und Agilität des Unternehmens, um auf Veränderungen des Marktes rasch und angemessen zu reagieren, erneut eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Einen maßgeblichen Anteil daran hatten die hervorragenden Leistungen der Mitarbeiter:innen von Energiekontor an allen nationalen und internationalen Standorten.
Energiekontor hat im Geschäftsjahr 2022 in allen drei Geschäftssegmenten wesentliche Meilensteine erreicht und Ergebnisverbesserungen erzielt:
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| ― | Im Bereich der Projektentwicklung wurden Windenergie- und Solarparkprojekte mit einer Gesamtnennleistung von über 350 MW (Vorjahr rund 290 MW) veräußert, fertiggestellt oder befanden sich im Bau. Darüber hinaus lagen zum Stichtag, dem 31. Dezember 2022, Genehmigungen für 22 Projekte mit einer Gesamtnennleistung von rund 750 MW (31.12.2021: 20 Genehmigungen mit einer Gesamtnennleistung von rund 550 MW) vor. |
| ― | Auch der Ausbau der werthaltigen Projektpipeline auf auf rund 10,3 GW (inkl. USA) zum 31. Dezember 2022 (31.12.2021: 8,5 GW) konnte erfolgreich fortgesetzt werden. Mit einem Zuwachs von rund 1,7 GW erreichte sie, gemessen an der Gesamtnennleistung der Projekte, den höchsten Stand seit Gründung des Unternehmens. |
| ― | Im Segment der Stromerzeugung der konzerneigenen Wind- und Solarparks konnte der Eigenbestand zum Berichtsstichtag auf 383,9 MW (Vorjahr 329,2 MW) ausgebaut werden. Entsprechend hat sich - zuzüglich Maßnahmen zur Effizienzsteigerung sowie meteorologischer Effekte - auch die erzeugte Strommenge gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht. Energiekontor sieht sich zudem weiter auf Kurs, den geplanten Ausbau des Eigenbestands im laufenden Geschäftsjahr 2023 fortzusetzen. Für den geplanten organischen Wachstumskurs des Unternehmens ist dabei weniger die Gesamtnennleistung als solche maßgeblich, sondern vielmehr die im Eigenparkbestand insgesamt generierten Cash-Überschüsse. Diese sind unter anderem auch von der Höhe der Vergütung des erzeugten Stroms abhängig. |
| ― | Auch das Ergebnis im Segment Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges konnte planungsgemäß gesteigert werden. Darüber hinaus wurden wesentliche Meilensteine, wie z. B. der Aufbau einer 24 / 7-Leitwarte und der weitere Ausbau effizienzsteigernder Maßnahmen, erreicht. Insgesamt werden in dem Segment Parks mit einer Gesamtnennleistung von etwas über 1 GW betreut und gemanagt. |
Zu den vorab genannten besonderen wirtschaftlichen Belastungen und Herausforderungen im Geschäftsjahr 2022 zählten der Krieg in der Ukraine und dessen Auswirkungen unter anderem auf Transport- und Lieferketten, Transportkosten sowie die Preisentwicklung und die Verfügbarkeit von Anlagen, Modulen und Komponenten. Gleichzeitig läutete der Anstieg der weltweiten Inflation auch das Ende der Nullzinspolitik ein und das allgemeine Zinsniveau erhöhte sich im Berichtszeitraum.
Das Geschäftsjahr 2022 ist für die Energiekontor-Gruppe überaus positiv und im Wesentlichen nach Plan verlaufen. Wichtige Etappenziele sind der Verkauf eines fertiggestellten Windparks in Alfstedt und dreier weiterer noch im Bau befindlicher Windparks sowie die Fertigstellung der bereits im Vorjahr verkauften Windparks Elstorf, Jülich Ost (WEA2), Jülich Ost (WEA 5) und Völkersen. Der Verkauf der Projektrechte für den britischen Windpark Pines Burn sowie die Übernahme von drei Windparks in Oerel, sowie einem Windpark in Alfstedt in den Eigenbestand sind für den Geschäftsverlauf der Gruppe im Wirtschaftsjahr ebenso wesentlich wie die erfolgreiche Erlangung von Baugenehmigungen für drei deutsche und drei britische Windparks. Für vier Windparkprojekte sind Finanzierungszusagen (Financial Close) erteilt worden. Der Solarbereich realisierte und übernahm einen Solarpark in den Eigenbestand, erreichte den Financial Close für ein weiteres Solarprojekt und weitere fünf Baugenehmigungen für deutsche Solarprojekte. Außerdem wurden die Windparks Niederzier-Steinstraß und Sievern aus unternehmensstrategischen Gründen aus dem Eigenbestand heraus veräußert. Für die Folgejahre sind weitere, zum Teil bereits im Bau befindliche, Wind- und Solarparkprojekte für die Übernahme in den Eigenbestand in signifikanter Höhe vorgesehen. Darüber hinaus bestehen vielfältige und im Geschäftsjahr neu ausgebaute Potenziale im In- und Ausland für die erfolgreiche zukünftige Ergebnisentwicklung. Die Gruppe weist die nachfolgenden positiven Ergebnisse aus:
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Konzernjahresergebnis | 44.536 | 36.205 |
| zzgl. Steueraufwand | 18.341 | 8.717 |
| EBT | 62.877 | 44.922 |
| zzgl. Finanzergebnis | 17.089 | 16.753 |
| EBIT | 79.966 | 61.675 |
| zzgl. Abschreibungen | 19.827 | 20.034 |
| EBITDA | 99.793 | 81.709 |
Zu den vorstehend ausgewiesenen und in diesem Bericht verwendeten Pro-forma-Kennzahlen (EBIT, EBITDA usw.) vgl. Hinweis auf der Seite 188.
Infolge der bereits beschriebenen erfolgreichen Realisierungen ergibt sich für das Geschäftsjahr ein positives EBT im Segment "Projektierung und Verkauf (Wind, Solar)" in Höhe von T€ 28.385 (Vorjahr T€ 41.939).
Im Segment "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks" erhöht sich das EBT auf T€ 29.958 (Vorjahr T€ 1.139). Positiv wirken sich die gestiegenen Strompreise am Spotmarkt der Börse aus. In der Folge wird für Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell der Mindestpreis teils deutlich überschritten. Gleichwohl lag das Windaufkommen in Deutschland auch im Jahr 2022 insbesondere auf Grund eines recht schwachen vierten Quartals um fast 15 Prozent unter dem langfristigen durchschnittlichen Mittel. In Großbritannien und Portugal war die Abweichung mit jeweils rund 7 Prozent geringer. Die Sonneneinstrahlung lag hingegen in Deutschland um knapp 2 Prozent über dem langfristigem Mittel. Per Saldo führen diese Einflussfaktoren zu einer deutlichen Erhöhung des EBT.
Das EBT im Segment "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" erhöht sich, infolge der beschriebenen Einfluss Faktoren auf die Stromerträge als Grundlage der Betriebsführungserlöse, im Berichtsjahr auf T€ 4.534 (Vorjahr T€ 1.844).
Der Konzernumsatz erhöht sich auf Basis der erfolgreichen Projektumsetzungen im Wind- und Solarbereich auf T€ 187.573 (Vorjahr T€ 156.516). Der konsolidierte Umsatz des Geschäftsjahres setzt sich aus dem Umsatz der Segmente "Projektierung und Verkauf (Wind, Solar)" in Höhe von T€ 104.773 (Vorjahr T€ 104.099), "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks" in Höhe von T€ 76.695 (Vorjahr T€ 48.890) und "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" in Höhe von T€ 6.106 (Vorjahr T€ 3.528) zusammen.
Zum Segment "Projektierung und Verkauf (Wind, Solar)" zählen die Erlöse aus dem Verkauf von Wind- und Solarparks sowie die Erlöse aus Dienstleistungen im Zusammenhang mit der technischen Planung und der Beschaffung der Eigen- und Fremdmittel für die Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften in Höhe von T€ 104.773 (Vorjahr T€ 104.099).
Im Segment "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks" erhöhen sich die Umsätze gegenüber dem Vorjahr auf T€ 76.695 (Vorjahr T€ 48.890). Der Ertrag aus dem Betrieb konzerneigener Windparks in Deutschland, Großbritannien und Portugal liegt dabei in Folge der gestiegenen Strompreise trotz eines weiterhin unterdurchschnittlichen Windjahres oberhalb der Erwartungen des Berichtsjahres.
Die Umsatzerlöse im Segment "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges", insbesondere aus Betriebsführungsleistungen, betragen T€ 6.106 (Vorjahr T€ 3.528).
Die Position Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen mit insgesamt T€ 68.145 (Vorjahr T€ 109.740) resultiert insbesondere aus der Aktivierung von Aufwendungen und Eigenleistungen der in den Eigenbestand übernommen Windparks, aus dem Saldo des Bestandsaufbaus der im Bau befindlichen Windparkprojekte mit den Bestandsauflösungen im Vorjahr aktivierter Aufwendungen in Folge der Realisierung von Windparks und den, infolge der weiterhin verstärkten Akquisitions- und Planungsaktivitäten, erhöhten Vorratsbeständen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge, determiniert durch die Auflösung von Rückstellungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtungstätigkeit von Windparks, verbleiben weitgehend auf Vorjahresniveau.
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Auflösung Rückstellungen | 1.541 | 1.518 |
| übrige sonstige betriebliche Erträge | 527 | 470 |
| Förderungen | 456 | 177 |
| Schadensersatz/ Versicherungserstattungen | 53 | 27 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 2.577 | 2.191 |
Mit T€ 115.774 mindert sich der Materialaufwand und die bezogenen Leistungen im Berichtsjahr entsprechend (Vorjahr T€ 144.020).
Der Personalaufwand erhöht sich aufgrund der gestiegenen Mitarbeiteranzahl sowie erhöhten Gehältern und leistungsabhängiger Erfolgsbeteiligungen auf T€ 21.173 (Vorjahr T€ 19.504).
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Gehälter | 17.878 | 16.957 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen | 3.294 | 2.548 |
| Personalaufwand | 21.173 | 19.504 |
Die ausgewiesenen Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von T€ 19.827 (Vorjahr T€ 20.034) betreffen einerseits die planmäßigen Abschreibungen auf die konzerneigenen Wind- und Solarparks, beinhalten jedoch auch die seit dem Wirtschaftsjahr 2019 vorzunehmenden Abschreibungen auf die nach IFRS 16 zu aktivierenden Nutzungsrechte.
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Abschreibungen auf Wind- / Solarparks und technische Anlagen | 15.889 | 17.237 |
| Abschreibungen auf Grundstücke und Bauten | 3.336 | 2.293 |
| Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung | 315 | 201 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | 286 | 304 |
| Abschreibungen | 19.827 | 20.034 |
Reparatur- und Instandhaltungskosten der konzerneigenen Wind- und Solarparks, Vertriebskosten im Rahmen der Emission der Anleihen, Aufwendungen aus der Währungsumrechnung sowie Rechts- und Beratungskosten führen im Wesentlichen zu sonstigen betrieblichen Aufwendungen von T€ 21.555 (Vorjahr T€ 23.214). In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind, der Anwendung des IFRS 16 geschuldet, nur noch variable Pachtzahlungen auszuweisen.
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Reparaturen und Instandhaltungen Wind- / Solarparks | 9.753 | 11.534 |
| Verwaltungskosten | 2.122 | 2.019 |
| Rechts-, Steuer-, Prüfungs- und andere Beraterhonorare, Prozesskosten | 1.874 | 1.772 |
| Gebühren, Abgaben, Beiträge | 1.647 | 1.381 |
| Werbekosten und Vertriebsaufwand | 1.296 | 684 |
| Projektbezogene Aufwendungen (inkl. Planung, Reisekosten usw.) | 1.278 | 2.118 |
| Strombezug Windkraftanlagen / Solaranlagen | 873 | 647 |
| Versicherungen | 761 | 635 |
| Aufwendungen aus Währungsumrechnungen (Saldo) | 668 | 1.744 |
| Abschöpfungsbeträge i. S. d. StromPBG | 554 | 0 |
| Pachtzahlungen für Wind- / Solarparks | 481 | 469 |
| Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen | 179 | 131 |
| Raumkosten | 71 | 80 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 21.555 | 23.214 |
Die Zinserträge sind weiterhin marginal und betragen T€ 1 (Vorjahr T€ 72). Aufgrund der Zinsaufwendungen für die langfristige Finanzierung der konzerneigenen Wind- und Solarparks, der Bauzeitzinsen für die im Geschäftsjahr errichteten Wind- und Solarparks, der Kosten für die Betriebsmittelkreditinanspruchnahme und das Anleihekapital sowie den Zinsen, die aufgrund der Anwendung des IFRS 16 zu erfassen sind, ergeben sich Zinsaufwendungen in einer Gesamthöhe von T€ 17.090 (Vorjahr T€ 16.825). In den sonstigen Zinsaufwendungen sind die nach IFRS zu erfassenden Aufzinsungsbeträge für die Verbindlichkeiten aus Nutzungsrechten in Höhe von T€ 2.164 (Vorjahr T€ 1.787) enthalten.
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Zins- und sonstige Erträge gesamt | 1 | 72 |
| Zinsaufwendungen Banken für Investitionsfinanzierungen | 4.480 | 3.492 |
| Zinsaufwand für Anleihekapital | 5.613 | 5.947 |
| Finanzierungsaufwendungen für sonstiges Fremdkapital (konzernfremde Kommanditanteilseigner) | 198 | 55 |
| Sonstige Zinsaufwendungen | 6.800 | 7.332 |
| Zinsaufwendungen | 17.090 | 16.825 |
| Zinsergebnis | -17.089 | -16.753 |
| Finanzergebnis | -17.089 | -16.753 |
Das Finanzmanagement des Energiekontor-Konzerns beruht aufbauend auf dem Leitbild der finanziellen Stabilität und dem nachhaltigen Wachstum, weiterhin unter Berücksichtigung der erwarteten Entwicklungen der Branche, auf einem effizienten und nachhaltigen Einsatz der vorhandenen Finanzmittel.
Die Finanzpolitik der Energiekontor-Gruppe folgt damit auch künftig der bewährten Strategie der abgelaufenen Geschäftsjahre. Durch die kontinuierliche erfolgreiche Einwerbung von Unternehmensanleihen ist es gelungen, unabhängig von der Kreditpolitik der Banken eine wichtige Grundlage für das weitere Wachstum der Unternehmensgruppe zu schaffen.
Im Berichtsjahr sind die Stufenzinsanleihe XIV durch die Energiekontor Finanzanlagen IX GmbH & Co. KG im Umfang von T€ 4.840 sowie die Unternehmensanleihe 2022 im Umfang von T€ 15.000 erfolgreich emittiert. Alle im Berichtsjahr planmäßig fälligen Rückzahlungen sind vollständig zurückgeführt.
Kreditlinien bei Kreditinstituten bestehen im Rahmen des kurzfristigen Betriebsmitteleinsatzes zur Zwischenfinanzierung von Windpark- und Solarparkprojekten in Höhe von T€ 31.300 (Vorjahr T€ 26.500).
Zum Bilanzstichtag standen dem Konzern inklusive langfristiger Zusagen Kreditlinien im Gesamtumfang von T€ 324.879 (Vorjahr T€ 332.548) zur Verfügung, wovon insgesamt T€ 238.852 (Vorjahr T€ 217.469) in Anspruch genommen wurden.
Langfristige Bankfinanzierungen, die überwiegend die Finanzierung der Investitionen in die konzerneigenen Wind- und Solarparks betreffen, belaufen sich zum Geschäftsjahresende auf T€ 156.620 (Vorjahr T€ 129.917).
Die liquiden Mittel erhöhen sich zum Bilanzstichtag auf T€ 127.010 (Vorjahr T€ 99.950). Der Bestand an sonstigen Wertpapieren ist marginal und beläuft sich auf insgesamt T€ 36 (Vorjahr T€ 36).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhen sich zum Bilanzstichtag auf T€ 199.848 (Vorjahr T€ 199.950). Die Tilgungsleistung der Kreditverbindlichkeiten von Projektgesellschaften erfolgte im Berichtsjahr wie auch in den Vorjahren planmäßig.
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| in T€ | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten langfristig | 156.620 | 129.917 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten kurzfristig | 43.228 | 70.034 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 199.848 | 199.950 |
Die langfristigen Kreditverbindlichkeiten betreffen grundsätzlich die Finanzierung der Investitionen der konzerneigenen Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften aus der Errichtung und dem Kauf von Wind- und Solarparks.
Die kurzfristigen Kreditverbindlichkeiten beinhalten hauptsächlich die Finanzierung von in der Errichtung befindlichen und kurzfristig zum Vertrieb vorgesehenen Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften, Betriebsmittelkreditinanspruchnahmen für Zwischenfinanzierungsdarlehen an Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften sowie Zinsabgrenzungen aus der Finanzierung der konzerneigenen Wind- und Solarparks und die binnen Jahresfrist fälligen Tilgungsleistungen auf langfristige Kredite.
Die Gesamtfinanzverbindlichkeiten betragen T€ 398.874 (Vorjahr T€ 394.009) und setzen sich wie folgt zusammen:
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| in T€ | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| LANGFRISTIGE FINANZVERBINDLICHKEITEN | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 156.620 | 129.917 |
| Anleihekapital | 89.623 | 94.032 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing | 53.228 | 32.574 |
| Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten | 1.121 | 1.123 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 823 | 5.605 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 301.415 | 263.251 |
| KURZFRISTIGE FINANZVERBINDLICHKEITEN | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 43.228 | 70.034 |
| Anleihekapital | 22.563 | 22.745 |
| Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten | 18.016 | 3.180 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing | 13.652 | 34.800 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 97.459 | 130.758 |
| Gesamtfinanzverbindlichkeiten | 398.874 | 394.009 |
Der Anstieg der Gesamtfinanzverbindlichkeiten resultiert im Wesentlichen aus den Zugängen von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus der Finanzierung der Investitionen der konzerneigenen Windparks.
Die vorstehend unter den langfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten betreffen die nach IAS 32 als Fremdkapital auszuweisenden Anteile von konzernfremden Kommanditisten (nicht beherrschende Anteile) an Windparkbetreibergesellschaften, die zum Verbleib im Konzern bestimmt sind.
Im Bereich der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten bestehen solche Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten, soweit Anteile an Projektgesellschaften bereits veräußert wurden, deren Windparks erst nach dem Bilanzstichtag fertiggestellt und übergeben werden.
Finanzielle Verpflichtungen aus externen Verträgen zur Errichtung von Wind- und Solarparks, die das Sachanlagevermögen betreffen, bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
In den sonstigen Finanzverbindlichkeiten waren im Vorjahr die infolge der niedrigen Kapitalmarktzinsen negativen Marktwerte der zur langfristigen Kapitaldienstsicherung abgeschlossenen Zins- / Währungsswaps (Cashflow-Hedges) enthalten. Aufgrund der gestiegenen Kapitalmarktzinsen sind diese im Berichtsjahr in den sonstigen Forderungen und finanziellen Vermögenswerten in Höhe von T€ 12.492 enthalten (Vorjahr T€ -4.714).
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit hat aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr insgesamt zu einem Mittelzufluss in Höhe von T€ 138.653 (Vorjahr T€ 61.992) geführt.
Insbesondere wegen der Übernahme der Windparks Oerel I, Oerel II, Oerel BGWP und Alfstedt sowie des Solarparks Garzau Garzin II in den Eigenbestand ergibt sich ein negativer Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von T€ -82.436 (Vorjahr T€ -85.011).
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist hauptsächlich wegen der Zinsausgaben, der gezahlten Dividende und der Auszahlungen für den Rückkauf eigener Anteile sowie Auszahlungen an Anleihegläubiger im Geschäftsjahr mit T€ -28.489 negativ (Vorjahr positiv mit T€ 45.256).
Ohne Berücksichtigung der wechselkursbedingte Veränderungen des Finanzmittelfonds ergibt sich somit im Geschäftsjahr ein Cashflow in Höhe von T€ 27.727 (Vorjahr T€ 22.237).
Das Eigenkapital mit T€ 123.664 (Vorjahr T€ 82.222) erhöht sich gegenüber dem Vorjahr vor dem Hintergrund der erfolgreichen Projektrealisierungen und damit des Konzernergebnisses sowie Fair value Bewertungen saldiert mit Aufwendungen im Rahmen des Aktienrückkaufprogrammes. Trotz der erhöhten Bilanzsumme von T€ 633.588 (Vorjahr T€ 561.994) erhöht sich die Eigenkapitalquote deutlich auf 19,5 Prozent (Vorjahr 14,6 Prozent).
Aus den internationalen IFRS-Bilanzierungsnormen resultieren gegenüber dem deutschen Handelsrecht verschiedene Besonderheiten, die sich auf die Eigenkapitalquote der Gruppe negativ auswirken.
Mit einer erheblichen Auswirkung kam der im Jahr 2019 erstmals anzuwendende IFRS 16 zum Tragen, der fordert, dass alle vertraglich in der Zukunft zu zahlenden diskontierten Pacht- und Mietaufwendungen als Nutzungsrechte zu aktivieren und als Verbindlichkeiten zu passivieren sind. Diese spezielle Rechnungslegungsnorm führt bei der Unternehmensgruppe, die für den Betrieb von Wind- und Solarparks zahlreiche Flächen anpachtet, dazu, dass sich die Bilanzsumme deutlich erhöht und die Eigenkapitalquote verringert, ohne dass hierfür wirtschaftliche Veränderungen in der Unternehmensgruppe ursächlich wären. Hier verweisen wir auf die im Konzernanhang gemachten Ausführungen.
Daneben hat die Umsetzung des ebenfalls umstrittenen IAS 32, wonach Kommanditkapital in der Regel bilanziell nicht als Eigen-, sondern als Fremdkapital qualifiziert wird, für den Konzern zur Folge, dass nicht beherrschende Anteile an sowohl zum langfristigen Verbleib im Konzern bestimmten Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften als auch an zum Verkauf bestimmten Projektgesellschaften wie Fremdverbindlichkeiten bilanziert werden müssen.
Neutralisiert man diese IFRS-Besonderheiten, ergäbe sich eine (fiktive) Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag von 23,8 Prozent (Vorjahr 18,5 Prozent).
Bei der Betrachtung der Eigenkapitalquote ist neben den IFRS-Besonderheiten jedoch ein noch bedeutsamerer Umstand zu berücksichtigen, der die Quoten gegenüber der realen Eigenkapitalausstattung des Konzerns verzerrt. Dieser Umstand besteht darin, dass die betragsmäßig erheblichen Aktivwerte der konzerneigenen selbst hergestellten Wind- und Solarparks nicht zu ihren Verkehrswerten, sondern lediglich zu externen Herstellungskosten bilanziert werden. Neben den zahlreichen akquirierten und noch nicht realisierten Wind- und Solarparkprojekten, die ebenfalls lediglich zu den entstandenen Kosten in den Vorräten bilanziert sind, enthalten die Sachanlagen in der Konzernbilanz demnach erhebliche stille Reserven.
Die langfristigen Vermögenswerte erhöhen sich per Saldo im Wesentlichen in Konsequenz der Übernahme deutscher Wind- und Solarparks in den Eigenbestand sowie der planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen auf T€ 328.720 (Vorjahr T€ 262.163). Sie setzen sich aus den aufgeführten Bilanzpositionen zusammen und werden nachfolgend erläutert.
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| in T€ | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Sachanlagen | 307.495 | 249.704 |
| Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte | 12.574 | 82 |
| Latente Steuern | 8.393 | 11.800 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 232 | 551 |
| Beteiligungen | 26 | 26 |
| Langfristige Vermögenswerte | 328.720 | 262.163 |
Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte betreffen Softwarelizenzen für den laufenden Geschäftsbetrieb sowie nach IFRS 16 zu aktivierende Nutzungsrechte an Software.
Die Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bilanziert und beinhalten neben den kompletten technischen Anlagen der im Berichtsjahr zu konsolidierenden Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften und der Betriebs- und Geschäftsausstattung der Bürostandorte im In- und Ausland auch Windpark- und Ausgleichsgrundstücke. Außerdem sind in den Sachanlagen auch die nach IFRS 16 zu aktivierenden Nutzungsrechte enthalten. Im Berichtsjahr erfolgte die bereits vorstehend erwähnte Aktivierung von vier neuen Windparks und einem Solarpark in das Sachanlagevermögen.
Unter Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen im Berichtszeitraum von T€ 15.889 (Vorjahr T€ 17.237) beläuft sich die Bilanzposition "Technische Anlagen" der Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften somit auf T€ 253.664 (Vorjahr T€ 215.445). Die in der Bilanzposition enthaltenen Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung erhöhen sich aufgrund der Aktivierung der vier neuen Windparks und eines Solarparks, Aufzinsungen sowie zu erwartender Kostenerhöhungen im Berichtsjahr planmäßig und sind in den zuvor genannten Zugängen enthalten.
Innerhalb der langfristigen Forderungen und finanziellen Vermögenswerte sind unter den Forderungen gegen assoziierte Unternehmen nicht beherrschende Anteile an dritten Unternehmen ausgewiesen. Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte beinhalten zum Bilanzstichtag im Wesentlichen die infolge der gestiegenen Kapitalmarktzinsen positiven Marktwerte der zur langfristigen Kapitaldienstsicherung abgeschlossenen Zins- / Währungsswaps (Cashflow-Hedges) und betragen insgesamt T€ 12.545 (Vorjahr T€ 53).
Aktive Steuerlatenzen im Konzern sind in Höhe von T€ 8.393 (Vorjahr T€ 11.800) ausgewiesen und detailliert im Konzernanhang erläutert. Hierbei wurden die nach IAS 12 saldierungsfähigen passiven Steuerlatenzen in Höhe von T€ 6.526 (Vorjahr T€ 5.469) verrechnet.
Die kurzfristigen Vermögenswerte abzüglich der im Finanzlageteil bereits erläuterten liquiden Mittel und sonstigen Wertpapiere betragen T€ 177.822 (Vorjahr T€ 199.845).
Bei den hierin ausgewiesenen Vorräten im Umfang von T€ 130.223 (Vorjahr T€ 160.856) handelt es sich im Wesentlichen um aktivierte Leistungen von in Ausführung befindlichen Bauprojekten sowie Planungsleistungen für zu realisierende Projekte, insbesondere auch um Vorlaufkosten für die Planungsaktivitäten in Deutschland, Großbritannien, den USA und Frankreich. Außerdem sind hier die nach IFRS 16 zu aktivierenden Nutzungsrechte für Grundstücke der Wind- und Solarparks im Bau ausgewiesen. Die korrespondierenden kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten sind ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend passiviert. Weiterhin ist der bereits fertiggestellte Windpark Alfstedt BGWP enthalten, der sich im Geschäftsjahr noch im Verkaufsstatus befindet.
Die kurzfristigen Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte erhöhen sich im Berichtsjahr von T€ 37.534 auf T€ 46.247.
Ertragsteuerforderungen (kurzfristig) in Höhe von T€ 1.352 (Vorjahr T€ 1.455) betreffen Gewerbesteuer-sowie Körperschaftsteuerrückforderungen.
Die langfristigen Verbindlichkeiten betragen T€ 342.826 (Vorjahr T€ 298.886). Neben den bereits im Finanzlagebericht erläuterten langfristigen Gesamtfinanzverbindlichkeiten sowie den passiven latenten Steuern sind hier Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung der konzerneigenen Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften erfasst.
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| in T€ | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | 301.415 | 263.251 |
| Latente Steuern | 19.274 | 12.378 |
| Sonstige Rückstellungen | 17.728 | 19.670 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 4.408 | 3.588 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 342.826 | 298.886 |
Die zu Barwerten ausgewiesenen Rückstellungen für die Kosten des Rückbaus der konzerneigenen Wind- und Solarparks und der Renaturierung der Windparkflächen haben sich wie folgt entwickelt:
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung 01.01. | 19.670 | 18.305 |
| Zugänge im laufenden Jahr durch Aufzinsungen | 867 | 471 |
| Abgänge Barwert (Veränderung der Herstellungskosten, Zinssatz) | -4.886 | -501 |
| Zugänge im Zusammenhang mit Fertigstellung / Erwerb | 1.404 | 1.782 |
| Zu- / Abgänge Barwert (Veränderung der Herstellungskosten, Rückbaukosten) | 672 | -387 |
| Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung 31.12. | 17.728 | 19.670 |
Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, insbesondere im Rahmen der Errichtung der Wind- und Solarparks, sonstige Verbindlichkeiten und Steuerverbindlichkeiten zuzüglich der bereits in der Finanzlage dargestellten Finanzverbindlichkeiten führen zu kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt T€ 167.097 (Vorjahr T€ 180.886).
Die Steuerrückstellungen sind gebildet für zu erwartende Gewerbe- und Körperschaftsteuernachzahlungen für abgelaufene Besteuerungszeiträume.
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| in T€ | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Projektbezogene Rückstellungen | 25.519 | 18.674 |
| Personalbezogene Rückstellungen | 4.623 | 4.298 |
| Rückstellungen Rechtsstreitigkeiten | 150 | 235 |
| Rechts-, Steuer- und andere Beratungen | 885 | 757 |
| Übrige Rückstellungen | 2.018 | 1.217 |
| Sonstige Rückstellungen | 33.196 | 25.182 |
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhen sich von T€ 6.655 im Vorjahr auf T€ 9.571 im laufenden Jahr.
Weitere Verbindlichkeiten betreffen kurzfristige Steuerverbindlichkeiten für Umsatz-, Lohn- und Kirchensteuern sowie sonstige Verbindlichkeiten.
Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Energiekontor AG. Im Übrigen gelten die Ausführungen zur Situation des Konzerns sinngemäß.
Für die Energiekontor AG ergeben sich folgende Kennzahlen:
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| 2022 | 2021 | |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse in T€ | 45.203 | 41.192 |
| EBT (Ergebnis vor Steuern) in T€ | 55.201 | 43.011 |
| EBIT (EBT zzgl. Finanzergebnis) in T€ | 16.911 | 24.463 |
| EBITDA (EBIT zzgl. Abschreibungen auf Anlagevermögen) in T€ | 16.938 | 24.490 |
| Jahresüberschuss in T€ | 47.779 | 34.522 |
| Eigenkapital in T€ | 154.549 | 122.140 |
| Bilanzsumme in T€ | 299.587 | 238.864 |
| Eigenkapitalquote in % | 51,6 | 51,1 |
Zu den vorstehend ausgewiesenen und in diesem Bericht verwendeten Pro-forma-Kennzahlen (EBIT, EBITDA usw.) vgl. Hinweis auf Seite 188.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die Energiekontor AG ein positives Ergebnis vor Steuern (EBT) in Höhe von T€ 55.201 (Vorjahr T€ 43.011) erwirtschaftet.
Das Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT) sowie das Ergebnis vor Finanzergebnis, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) entwickeln sich wie folgt:
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Jahresüberschuss | 47.779 | 34.522 |
| zzgl. Ertragsteuern | 7.422 | 8.488 |
| EBT | 55.201 | 43.011 |
| abzgl. / zzgl. Finanzergebnis | -38.290 | -18.547 |
| EBIT | 16.911 | 24.463 |
| zzgl. Abschreibungen auf Anlagevermögen | 28 | 27 |
| EBITDA | 16.938 | 24.490 |
Die Gesamtleistung mit T€ 48.638 (Vorjahr T€ 45.052) wie auch die Betriebsleistung mit T€ 49.865 (Vorjahr T€ 46.449) resultieren im Wesentlichen aus der erfolgreichen Realisierung von zehn Windprojekten, dem Verkauf von sieben Windprojekten und der Realisierung und dem Verkauf von einem Solarprojekt in Deutschland sowie der Erteilung von Baugenehmigungen für drei Windprojekte und fünf Solarprojekte in Deutschland sowie der Realisierung des Financial Close für fünf Windprojekte und einem Solarprojekt in Deutschland. In die Betriebsleistung einbezogen sind die Umsatzerlöse, die Bestandsveränderungen sowie die sonstigen betrieblichen Erträge.
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 45.203 | 41.192 |
| Bestandsveränderungen | 3.436 | 3.860 |
| Gesamtleistung | 48.638 | 45.052 |
| sonstige betriebliche Erträge | 1.226 | 1.397 |
| Betriebsleistung | 49.865 | 46.449 |
Infolge der erhöhten Projektrealisierung erhöhen sich die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr auf T€ 45.203 (Vorjahr T€ 41.192).
Akquisitions- und Planungsaktivitäten, saldiert mit Bestandsauflösungen in Folge von Projektrealisierungen, erhöhen die Vorräte per Saldo um T€ 3.436 (Vorjahr T€ 3.860).
Die sonstigen betrieblichen Erträge verbleiben im Geschäftsjahr mit T€ 1.226 (Vorjahr T€ 1.397) weitgehend auf Vorjahresniveau.
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Auflösung von Rückstellungen | 862 | 19 |
| Übrige betriebliche Erträge | 304 | 1.071 |
| Erträge aus Währungsumrechnungen | 44 | 281 |
| Versicherungsentschädigungen | 16 | 27 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 1.226 | 1.397 |
Die Planungs- und Akquisitionsaktivitäten für die überwiegend inländischen Wind- und Solarkraftprojekte führen zu bezogenen Leistungen für Planungstätigkeiten und Projektvorlaufkosten sowie sonstigen Kosten in Höhe von T€ 9.749 (Vorjahr T€ 7.286), die unter den Materialaufwendungen auszuweisen sind.
Der Personalaufwand erhöht sich aufgrund der gestiegenen Mitarbeiteranzahl sowie erhöhten Gehältern und leistungsabhängiger Erfolgsbeteiligungen im Geschäftsjahr auf T€ 16.868 (Vorjahr T€ 15.514).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen allgemeine Verwaltungskosten, Rechts- und Beratungskosten sowie Aufwendungen aus Kursdifferenzen und verbleiben im Geschäftsjahr mit T€ 6.528 (Vorjahr T€ 6.493) auf Vorjahresniveau.
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Verwaltung und übrige Kosten | 2.413 | 2.198 |
| Rechts- und Beratungskosten inkl. AR-Vergütungen | 1.190 | 1.216 |
| Aufwendungen aus Kursdifferenzen | 1.009 | 552 |
| Vertriebskosten | 631 | 432 |
| Raumkosten | 616 | 552 |
| Versicherungen, Gebühren, Beiträge | 323 | 308 |
| Projektbezogene Aufwendungen | 248 | 1.227 |
| Reisekosten Arbeitnehmer | 99 | 7 |
| sonstige betriebliche Aufwendungen | 6.528 | 6.493 |
Im Berichtsjahr erhält die Energiekontor AG Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen verbundener Unternehmen von der Energiekontor Infrastruktur- und Anlagen GmbH in Höhe von T€ 218 (Vorjahr T€ 7.333). Die Errichtungstätigkeit erfolgt im Geschäftsjahr und künftig nicht mehr durch die Energiekontor Infrastruktur- und Anlagen GmbH, sondern durch jeweilige Infrastruktur Kommanditgesellschaften ohne Ergebnisabführungsverträge. Deren Erträge sind unter der Position Erträge aus Beteiligungen ausgewiesen.
Die Abschreibungen setzen sich im Berichtsjahr aus Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von T€ 28 (Vorjahr T€ 27) zusammen.
Das Zinsergebnis ist mit T€ -848 (Vorjahr T€ -923) negativ und resultiert wesentlich aus Zinsaufwendungen für die Aufnahme des Anleihekapitals und Darlehensgewährungen von konzernzugehörigen Gesellschaften. Die Zinserträge resultieren vornehmlich aus Darlehensgewährungen an konzernzugehörige Betreibergesellschaften.
Das Finanzergebnis entwickelte sich wie folgt:
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 1.539 | 1.487 |
| davon von verbundenen Unternehmen | 1.531 | 1.487 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 371 | 153 |
| davon von verbundenen Unternehmen | 371 | 152 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -2.758 | -2.563 |
| davon an verbundene Unternehmen | -1.462 | -1.326 |
| Zinsergebnis | -848 | -923 |
| Erträge aus Beteiligungen | 40.345 | 20.260 |
| davon von verbundenen Unternehmen | 40.345 | 20.260 |
| Abschreibungen auf Finanzanlagen | -1.207 | -789 |
| Finanzergebnis | 38.290 | 18.547 |
Im Finanzergebnis werden im Geschäftsjahr Erträge aus Beteiligungen in Höhe von T€ 40.345 (Vorjahr T€ 20.260) ausgewiesen, im Wesentlichen Gewinnzuweisungen der mit der Errichtung von Wind- und Solarparks beauftragten Infrastruktur Kommanditgesellschaften, konzernzugehöriger britischer Gesellschaften aus dem Verkauf britischer Windkraftprojekte sowie konzernzugehöriger Wind- und Solarbetreibergesellschaften.
Im Berichtsjahr erfolgten Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von T€ 1.207 (Vorjahr T€ 789), resultierend aus Wertberichtigungen bei Anteilen an Tochterunternehmen. Diese Wertberichtigungen sind bedingt durch die regelmäßig durchgeführten Impairmentprüfungen.
Entsprechend den Ausführungen zur Energiekontor-Gruppe beruht das Finanzmanagement der Energiekontor AG insbesondere unter Berücksichtigung der erwarteten Entwicklungen der Branche weiterhin auf einem effizienten und nachhaltigen Einsatz der vorhandenen Finanzmittel und Liquiditätsrücklagen. Für die bankenunabhängige Finanzierung von Windparkprojekten bestehen Unternehmensanleihen im Gesamtumfang von T€ 39.000 (Vorjahr T€ 24.000), deren Zusammensetzung sich aus dem Anhang der Gesellschaft ergibt.
Die Liquiden Mittel und Wertpapiere betragen zum Bilanzstichtag T€ 76.807 (Vorjahr T€ 53.260). Unter der Position Bestand an Wertpapieren ist zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr nur ein geringfügiger Betrag ausgewiesen. Im Berichts- wie im Vorjahr sind keine Bankguthaben mit kurzfristigen Bankverbindlichkeiten, die mit diesen Guthaben besichert sind, saldiert.
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| in T€ | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Bankguthaben, Kassenbestand | 76.804 | 53.257 |
| Wertpapiere | 3 | 3 |
| Liquide Mittel und Wertpapiere | 76.807 | 53.260 |
Der positive Jahresüberschuss führt im Berichtsjahr, saldiert mit der Dividendenzahlung und den Auszahlungen für Aktienrückkäufe, zu einem Eigenkapital von T€ 154.549 (Vorjahr T€ 122.140).
Das Eigenkapital entwickelt sich während des Berichtszeitraums wie folgt:
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Eigenkapital am 01.01. | 122.140 | 109.442 |
| Jahresüberschuss | 47.779 | 34.522 |
| Dividende für Vorjahr | -12.588 | -11.300 |
| Auszahlungen für Aktienrückkäufe | -2.782 | -10.524 |
| Eigenkapital am 31.12. | 154.549 | 122.140 |
Das Eigenkapital setzt sich zum Bilanzstichtag aus den folgenden Komponenten zusammen:
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Ausgegebenes Kapital nominal | 13.979 | 14.018 |
| Kapitalrücklage | 42.240 | 42.240 |
| Gesetzliche Gewinnrücklage | 15 | 15 |
| Andere Gewinnrücklagen | 50.412 | 31.182 |
| Bilanzgewinn | 47.903 | 34.685 |
| Eigenkapital am 31.12. | 154.549 | 122.140 |
Die Eigenkapitalquote liegt bei gestiegener Bilanzsumme im Geschäftsjahr mit 51,6 Prozent leicht über dem Vorjahresniveau (51,1 Prozent).
Das Anlagevermögen beinhaltet im Wesentlichen Finanzanlagen und erhöht sich im Berichtsjahr, insbesondere infolge erhöhter Anteile an verbundenen Unternehmen auf T€ 120.920 (Vorjahr T€ 110.573).
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| in T€ | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 20 | 0 |
| Sachanlagen | 91 | 99 |
| Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 96.098 | 71.269 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 24.657 | 39.151 |
| Beteiligungen | 55 | 55 |
| Anlagevermögen | 120.920 | 110.573 |
Die Anteile an verbundenen Unternehmen, beziehen sich im Wesentlichen auf in- und ausländischen Wind- und Solarparkbetreiber- und Planungsgesellschaften.
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen überwiegend Finanz- und Kapitalforderungen gegen inländische Windparkbetreibergesellschaften sowie gegen die ausländischen Planungsgesellschaften. Sie sind überwiegend verzinslich, der unverzinsliche Anteil wird mit dem Barwert angesetzt.
Das Umlaufvermögen erhöht sich infolge höherer Vorräte, erhöhter liquider Mittel sowie erhöhter Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen auf T€ 178.667 (Vorjahr T€ 128.291).
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| in T€ | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Vorräte | 27.291 | 23.856 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 510 | 43 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 71.235 | 49.521 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 2.805 | 1.583 |
| Wertpapiere | 3 | 3 |
| Liquide Mittel (Bankguthaben) | 76.804 | 53.257 |
| Rechnungsabgrenzungen | 20 | 28 |
| Umlaufvermögen | 178.667 | 128.291 |
Die Vorräte beinhalten aktivierte Planungsleistungen für zu realisierende Projekte, insbesondere die projektbezogenen Vorlaufkosten für die Windkraft- und Solaraktivitäten.
In den unter den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen aufgeführten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen aus dem Verkauf von Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften, aus Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gründung und dem Vertrieb von Wind- und Solarparks sowie Forderungen aus Planungsleistungen, für die Buchführung und konzerninterne Forderungen für die Personalgestellung bilanziert. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen im Umfang von T€ 2.805 (Vorjahr T€ 1.583) handelt es sich im Wesentlichen um Steuer- und Darlehensforderungen sowie um Forderungen an Anleihegläubiger.
Sonstige projektbezogene Rückstellungen, Rückstellungen für Rechts-, Beratungs- sowie Personalkosten, insbesondere für Urlaub, Überstunden und leistungsabhängige Erfolgsbeteiligungen, Steuerrückstellungen und Rückstellungen für kleinere Geschäftsvorfälle ergeben insgesamt bilanzierte Rückstellungen in Höhe von T€ 19.735 (Vorjahr T€ 14.055).
Die Verbindlichkeiten erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr auf T€ 110.560 (Vorjahr T€ 86.786).
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| in T€ | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| Anleihen | 39.000 | 24.000 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 9.473 | 270 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 926 | 1.046 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 58.529 | 55.971 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 2.631 | 5.500 |
| Verbindlichkeiten | 110.560 | 86.786 |
Die Verbindlichkeiten aus Anleihen erhöhen sich auf T€ 39.000 (Vorjahr T€ 24.000), während sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen leicht auf T€ 926 (Vorjahr T€ 1.046) reduzieren. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, die insbesondere aus Lieferungen und Leistungen sowie Darlehens- und Verrechnungskonten bestehen, erhöhen sich auf T€ 58.529 (Vorjahr T€ 55.971). In den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 2.631 (Vorjahr T€ 5.500) sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Umsatz- und Lohnsteuern sowie Verbindlichkeiten aus Anleihezinsen, die erst im Folgejahr zu zahlen sind, enthalten.
Zum Bilanzstichtag standen der Energiekontor AG Kreditlinien im Gesamtumfang von T€ 31.300 (Vorjahr T€ 26.500) zur Verfügung, wovon insgesamt T€ 9.473 (Vorjahr T€ 270) in Anspruch genommen wurden.
Energiekontor betreibt ein aktives Chancen- und Risikomanagement und setzt sich mit allen Risiken und Chancen systematisch auseinander. Ziel ist es grundsätzlich, Risiken frühzeitig zu erkennen, zu klassifizieren, zu steuern und ggf. geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Gleichzeitig agiert Energiekontor in einem dynamischen und wachstumsstarken Marktumfeld, in dem sich laufend neue Chancen eröffnen. Diese systematisch zu erkennen und zu nutzen und gleichzeitig mögliche Risiken zu minimieren ist die Basis für das nachhaltige Wachstum des Unternehmens. Das Chancenmanagementsystem der Energiekontor AG ist somit eng an das Risikomanagementsystem angelehnt. Bei Chancen kann es sich um externe oder interne Opportunitäten und Potenziale handeln. Zur Erkennung und Analyse von Chancen dienen unter anderem Markt- und Wettbewerbsanalysen, Expertenveröffentlichungen und Meinungen sowie die umfassende Expertise und Erfahrung der hoch spezialisierten Mitarbeitenden bei Energiekontor.
Die Energiekontor AG ist in Märkten tätig, die wesentlich durch natürliche Grenzen (Ressourcenknappheit, Umweltbelastung) und politische Entscheidungen (Ressourcen- und Umweltschutz, Klimaschutz, Energiesouveränität) bestimmt werden. Aufgrund des zunehmenden internationalen Konsenses und der Dringlichkeit bezüglich der Erreichung notwendiger Klimaziele sowie dem durch den Krieg in der Ukraine verstärkten politischen Ziel, ein möglichst hohes Maß an Energiesouveränität zu erreichen, haben sich die Wachstumsaussichten für den Markt der erneuerbaren Energien im Jahr 2022 noch einmal deutlich verbessert, der gleichzeitig von einem regulierten Markt immer mehr in einen freien Wettbewerbsmarkt übergeht.
Energiekontor hat sich früher als die meisten Wettbewerber in diesen Märkten engagiert und ist heute eine etablierte Größe in der Branche. Dabei hat sich das Unternehmen gezielt auf die Märkte mit möglichst langfristig stabilen Rahmenbedingungen und politischen Verhältnissen wie Deutschland, Großbritannien und Portugal konzentriert und hat mit spezialisierten Teams vor Ort langjährige Erfahrungen gesammelt.
Mit den zuletzt neu hinzugekommenen Märkten Frankreich und den USA erschließt sich Energiekontor weitere attraktive Wachstumspotenziale und erhöht seine regionale Diversifizierung. Gleichzeitig setzt das Unternehmen auf die etablierten Technologien Wind an Land und Solarfreiflächenanlagen. Der Anteil des Bereichs Solar am Gesamtgeschäft soll in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden. Dadurch treibt Energiekontor auch die technische Diversifizierung voran. Für den Bereich der Stromerzeugung in Eigenparks bietet der Ausbau des Solarbereichs zudem das Potenzial, die Planbarkeit der wiederkehrenden Einnahmen aus der Stromerzeugung zu erhöhen und die Abhängigkeit von meteorologischen Schwankungen zu verringern, da sich die Einnahmen aus der Solarenergie komplementär zu denen aus dem Bereich der Windenergie verhalten.
Energiekontor ist im Bereich der erneuerbaren Energien aktiv und damit in einem der zentralen Wachstumsmärkte unseres Jahrhunderts. In den vergangenen Jahren wurde der Ausbau der erneuerbaren Energien insbesondere durch das Ziel bestimmt, den weltweiten Anstieg der Klimaerwärmung zu verlangsamen und das 1,5-Grad-Ziel von Paris, welches in etwa einer Netto-Null-Emission der Länder bis 2050 entspricht, zu erreichen.
Mit dem Krieg in der Ukraine und der damit einhergehenden Energiekrise insbesondere in Europa hat der zukünftige Ausbau der erneuerbaren Energien massiv an Bedeutung gewonnen. Neben der EU mit dem Programm REPowerEU haben auch alle europäischen Länder ihre nationalen Ausbauziele deutlich angehoben und optimieren bestehende Hemmnisse wie langwierige Genehmigungsverfahren, Gleiches gilt für die USA, die mit dem Inflation Reduction Act Investitionen in Höhe von 374 Milliarden US-Dollar in den Bereich erneuerbare Energien auf den Weg gebracht hat. Damit steht der Energiemarkt insgesamt vor einer Zeitenwende und dem endgültigen Ende des fossilen Zeitalters.
Die Folge: In den kommenden Jahren wird die Nachfrage nach regenerativer Energie und entsprechenden Erneuerbare-Energien-Anlagen deutlich zunehmen. Dabei sind die Eintrittsbarrieren in den Markt nicht unerheblich. Es braucht Wissen und Know-how über geeignete Standorte, Rechtssicherungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Sicherung der Projektfinanzierung. Gleiches gilt für Auswahl und Einkauf geeigneter Windenergieanlagen oder Solarmodule, die Projektkoordination vor Ort und vieles mehr. Energiekontor ist seit mehr als 30 Jahren im Bereich der erneuerbaren Energien aktiv und ein Pionier der Energiewende. Das Unternehmen ist am Markt etabliert, verfügt über ein breites Netzwerk, das notwendige Know-how und die Erfahrung sowie belastbare Beziehungen zu allen wesentlichen Zulieferern und Geschäftspartnern. Das organische Wachstumsmodell macht Energiekontor dabei unabhängig von Verwerfungen an den Kapitalmärkten zur weiteren Wachstumsfinanzierung und bietet ein hohes Maß an finanzieller Stabilität und Sicherheit. Darüber hinaus setzt das Unternehmen auf etablierte Länderregionen und Technologien und minimiert damit mögliche Belastungen aus politischen Veränderungen, juristischen Unsicherheiten sowie der Nichtdurchsetzung heutiger Zukunftstechnologien.
Energiekontor dürfte damit die besten Voraussetzungen haben, um an den sehr guten Wachstumsaussichten der Gesamtbranche zu partizipieren, seine Projektpipeline in den kommenden Jahren deutlich auszubauen und die Anzahl der pro Jahr realisierten Projekte für den Verkauf bzw. für die Übernahme in den Eigenbestand weiter zu erhöhen.
Energiekontor hat das Kernsegment Wind um den Bereich Solar erweitert. Beide Technologien ergänzen sich in nahezu idealer Weise, da die Peak-Erzeugungsleistungen von Wind und Solar über das Jahr gesehen komplementär sind. Beide Bereiche sollen zukünftig gleichberechtigt im Unternehmen ausgebaut werden, sowohl für den Weiterbetrieb im Eigenbestand als auch für den Bereich "Projektierung und Vertrieb". Gleichzeitig ist Energiekontor heute in fünf Kernmärkten aktiv. Mit dieser regionalen und technischen Diversifizierung sichert sich das Unternehmen gegen Marktschwankungen und ungünstige meteorologische Entwicklungen in einzelnen Regionen und bei verschiedenen Technologien ab.
In der Folge dürften sich in den kommenden Jahren die wiederkehrenden Erträge aus der Stromerzeugung in den Solar- und Windparks im Eigenbestand, aber auch aus dem Bereich der Betriebsführung positiv entwickeln. Im Rahmen des organischen Wachstumsmodells erhöht sich damit die Planungssicherheit für Energiekontor über den zukünftig zu realisierenden Wachstumspfad. Mit dem Ausbau der Aktivitäten in Frankreich und den USA sowie dem starken britischen bzw. schottischen Markt als etablierten zweiten Kernmarkt hat sich Energiekontor die Chance gesichert, an dem prognostizierten beschleunigten Wachstum der erneuerbaren Energien in den jeweiligen Kernregionen partizipieren zu können.
Seine mehr als 30-jährigen Erfahrungen in dem kaufmännischen sowie technischen Management von Wind- und Solarparks bietet Energiekontor verstärkt auch Dritten als Dienstleistung an. Der weltweit geplante Ausbau der erneuerbaren Energien in den kommenden Jahren bietet Energiekontor die Möglichkeit, auch in diesem Geschäftsfeld weiter zu wachsen und neue Potenziale zu heben.
Das organische Wachstumsmodell von Energiekontor beinhaltet die Chance, aufgrund des stabilen Cashflows aus dem Eigenparkbestand auch in Zeiten eines für die Projektentwicklung schwierigeren Marktumfelds die personellen und infrastrukturellen Kapazitäten aufrechtzuerhalten. Dies sichert eine hohe Unabhängigkeit von konjunkturellen Einflüssen sowie Änderungen im regulativen Marktumfeld. Energiekontor ist damit auch deutlich unabhängiger von temporären Schwankungen und Verwerfungen an den Kapital- und Finanzmärkten. Das verleiht dem Unternehmen eine hohe finanzielle Stabilität, die auch bei der langfristigen Zusammenarbeit und der Sicherung von Vertrags- und Geschäftspartnern sowie Herstellern und Zulieferern von Vorteil ist. Das organische Wachstumsmodell ermöglicht Energiekontor auch schwierige Marktphasen gut zu durchstehen ohne kurzmittelfristig Personal und damit Know-how abzubauen. Dies ist auch ein Vorteil für Energiekontor beim zukünftigen Wettbewerb um qualifiziertes Personal.
In fast allen Ländern werden mittlerweile die Preise für die Vergütung von Strom aus Wind- und Solarparks über Auktionen und Ausschreibungsverfahren ermittelt, was für mehr Wettbewerb sorgt und Flexibilität fordert. Der Wettbewerb um Flächen für den Bau von Windparks und Solarfreiflächenanlagen wird dadurch zunehmend überlagert von einem Wettbewerb um die niedrigsten Stromgestehungskosten. Dies bietet in mehrfacher Hinsicht eine Chance für Energiekontor. Zum einen verfolgt das Unternehmen seit jeher das Ziel, die Kosten für die Stromerzeugung aus Wind- und Solarparks gezielt durch Effizienzmaßnahmen so weit zu senken, dass sie unter denen der konventionellen Energieträger liegen, um den erneuerbaren Energien auf ihrem Weg zu einer 100%igen Vollversorgung zum Durchbruch zu verhelfen. Energiekontor setzt bereits alle Projekte in Großbritannien und größere Solarfreiflächenanlagen in Deutschland völlig unabhängig von staatlichen Subventionen bzw. staatlich garantierten Einspeisevergütungen um. Dies bedeutet einen erheblichen Wettbewerbsvorteil. Zum anderen hat Energiekontor bereits langjährige Erfahrungen mit Ausschreibungsmodellen sowie dem Abschluss von Stromabnahmeverträgen (PPAs), die auch in Zukunft eine immer größere Rolle spielen werden.
Mit dem massiven Ausbau der erneuerbaren Energien, der Verteuerung der fossilen Energieträger sowie dem zu erwartenden weiteren Rückgang der direkten Förderungshöhe dürfte auch der Bereich der privatwirtschaftlichen Stromabnahmeverträge (PPAs) in Zukunft weiter wachsen. PPAs bieten Stromerzeugern und Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen die Möglichkeit, ihren Strom langfristig, planbar und zu einem festen Preis abzugeben. Auch der Stromabnehmer profitiert von langfristig stabilen und kalkulierbaren Preisen und einer kalkulierbaren Menge an "grünem" Strom. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Strompreisentwicklung, die insbesondere auf eine höhere CO 2-Bepreisung und anziehende Preise für endliche fossile Energieträger zurückzuführen ist, nimmt auch die Zahl energieintensiver Industrieunternehmen zu, für die ein langjähriger Festbezug über PPAs von Vorteil ist. Zudem können Unternehmen über sogenannte Herkunftszertifikate gesetzliche Auflagen über den zu beziehenden Anteil aus regenerativer Energieerzeugung erfüllen und nachweisen. Energiekontor gehört zu den Pionieren im Bereich der PPAs und hatte beispielsweise bereits im Jahr 2018 den ersten völlig subventionsfreien Windpark in Großbritannien überhaupt realisiert. Energiekontor profitiert daher von dieser Entwicklung in besonderem Maße, da sich das Unternehmen bereits seit Langem auf eine Post-Förderungs-Ära vorbereitet hat, viel Erfahrungen im Abschluss mit PPA-Verträgen vorweisen kann und sich die Effizienz- und Wirtschaftlichkeitssteigerung seiner Wind- und Solarparks zu einer zentralen Aufgabe gemacht hat. Dies ermöglicht unter anderem Industrieunternehmen sich durch den Abschluss von direkten oder indirekten PPA-Verträgen mit Energiekontor attraktive und langfristig planbare Stromkosten zu sichern.
In der über 30-jährigen Erfolgsgeschichte des Unternehmens hat Energiekontor sich langjährige, vertrauensvolle und belastbare Beziehungen zu Herstellern, Lieferanten, Banken, Anlegern, aber auch Behörden und regionalen Vertretern aufgebaut. Dabei hat sich auch die regionale Präsenz im Rahmen des Regionalitätsprinzips von großem Vorteil erwiesen. Diese Verbindungen und bewährten Beziehungen ermöglichen es Energiekontor, oftmals rascher und flexibler reagieren zu können sowie individuelle Leistungen auszuhandeln. Da die Finanzierung im Projektgeschäft vor, während und nach der Errichtung von Wind- und Solarparks eine zentrale Rolle spielt, hat sich Energiekontor auch in dieser Hinsicht belastbare und vertrauensvolle Beziehungen erarbeitet, die ein hohes Maß an Flexibilität ermöglichen. Die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten von Projekten beinhalten zudem die Chance, auch unter größerem Wettbewerbsdruck Projekte erfolgreich umsetzen zu können.
Energiekontor hat ein ausführliches Risikomanagementsystem erarbeitet, aus dem detaillierte Abläufe für das interne Reporting und Controlling hervorgehen. Das Risikomanagement dient der Sicherung der Unternehmensziele, des Unternehmenserfolgs und der Senkung der Risikokosten. Um eine optimale Unternehmenssteuerung zu erzielen und um den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, verfügt der Vorstand über ein für die Größe der Gesellschaft angemessenes Risikomanagementsystem. Die systematische Auseinandersetzung mit potenziellen Chancen und Risiken sowie der risikobewusste Umgang mit diesen ist ein zentraler Ausdruck unserer Zukunftssicherung und -gestaltung in einem dynamischen Marktumfeld. Das Risikomanagementsystem wird den sich ändernden Rahmenbedingungen entsprechend angepasst und unterliegt einer kontinuierlichen Weiterentwicklung, um sicherzustellen, dass neben den internen Veränderungen auch externe Faktoren, wie z. B. Gesetzesänderungen, berücksichtigt werden.
Das Risikomanagementsystem im Hinblick auf wesentliche und bestandsgefährdende Risiken ist in das wertorientierte Führungs- und Planungssystem der Energiekontor-Gruppe eingebettet. Es ist integraler Bestandteil des gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses in den rechtlichen Einheiten, Geschäftsfeldern und konzernweiten Funktionen. Mit dem Risikomanagementsystem sollen wesentliche und bestandsgefährdende Risiken systematisch und kontinuierlich identifiziert, beurteilt, gesteuert, überwacht und dokumentiert werden, um die Erreichung der Unternehmensziele abzusichern und das Risikobewusstsein im Unternehmen zu erhöhen.
Im Rahmen einer operativen Planung erfolgt die Identifikation und Beurteilung von Risiken und Chancen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Gesetzeslage für einen Planungszeitraum von typischerweise zwei Jahren. Zudem werden in den Diskussionen zur Ableitung der mittelfristigen und strategischen Ziele im Rahmen einer strategischen Planung auch Risiken und Chancen identifiziert und bewertet, die auf einen längerfristigen Zeitraum bezogen sind. Neben der Berichterstattung zu bestimmten Zeitpunkten und bezogen auf die beschriebenen Zeiträume ist das Risiko- und Chancenmanagement im Konzern als kontinuierliche Aufgabe etabliert. Wie im Kapitel "Organisation des Risikomanagements der Energiekontor AG" beschrieben werden die identifizierten Risiken in einer systematischen Informationskaskade regelmäßig an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet.
Die Bewertung der Risiken erfolgt auf Basis der Eintrittswahrscheinlichkeit und des möglichen Ausmaßes des Risikos gemäß den Stufen niedrig, mittel oder hoch. Auf die Betrachtung der Eintrittswahrscheinlichkeit wird hierbei verzichtet. Bei der Bewertung des Ausmaßes wird die Wirkung grundsätzlich in Relation zum EBT betrachtet.
Grundsätzlich lassen sich die vier Phasen der Risikoidentifikation, Risikobewertung, Risikosteuerung und Risikokontrolle unterscheiden, begleitet durch eine Risikopolitik und eine Prozessüberwachung. Idealtypisch lässt sich dieser Prozess gemäß der folgenden Grafik darstellen.

Ausgangspunkt des Risikomanagements ist die Formulierung der unternehmungsspezifischen Risikopolitik. Diese Risikopolitik berücksichtigt den Sicherheitsgedanken in der Unternehmung, indem sie die Grundsätze zum Umgang mit Risiken - aber auch mit Chancen - vorgibt und sowohl auf Bereichsebene als auch auf Gesamtunternehmungsebene festlegt, in welchem Verhältnis Chancen und Risiken eingegangen werden dürfen und welche maximalen Risikoausprägungen in Kauf genommen werden sollen.
Um ein einheitliches Risikoverständnis im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit zu gewährleisten, hat die Energiekontor-Gruppe im Rahmen ihrer Risikopolitik folgende Grundsätze für den Umgang mit Risiken definiert:
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| ― | Jedes Unternehmen muss sich bietende Chancen nutzen. Dabei gilt der Grundsatz "Keine Chance ohne Risiko" - Risiken sind daher grundsätzlich nicht zu vermeiden. |
| ― | Chancen und Risiken werden offen kommuniziert. |
| ― | Risiken werden regelmäßig analysiert und bewertet. |
| ― | Risiken sind so weit wie möglich durch entsprechende Maßnahmen abzusichern. |
| ― | Geschäfte, die eine unmittelbare Gefährdung für den Unternehmensbestand darstellen, sind zu vermeiden. |
Die Phase der Risikoidentifikation umfasst die Sammlung aktueller und zukünftiger (potenzieller und latenter) Risiken. Sie stellt dadurch den wichtigsten Schritt im Rahmen des Risikomanagements dar, denn ihr Ergebnis ist entscheidend für die in allen nachfolgenden Prozessschritten ablaufenden Tätigkeiten. Instrumente, die zur Identifikation von Risiken eingesetzt werden können, sind neben Analysen (Unternehmungsanalyse, Umfeldanalyse) und Prognosen v. a. die Frühaufklärung. Letztere hat neben einer frühzeitigen Erfassung verdeckt bereits vorhandener Risiken auch eine Ortung latenter Chancen sowie die Sicherstellung der Einleitung entsprechender Maßnahmen zur Risiko- / Chancensteuerung zum Inhalt. Sie kann operativ - auf Basis von Kennzahlen, Hochrechnungen und Indikatoren - sowie strategisch - auf Basis von "Weak Signals" - ausgerichtet sein.
Die Risikoidentifikation erfolgt bei Energiekontor auf verschiedenen organisatorischen Ebenen im Rahmen eines ineinander verzahnten Prozesses. In turnusmäßig oder anlassbezogen stattfindenden Sitzungen und Workshops werden Risiken vor allem auf der Grundlage von regelmäßigen Umfeld-, Markt- und Wettbewerbsanalysen identifiziert und bewertet. Mindestens einmal jährlich wird im Rahmen der Risikoanalyse und Risikobewertung ein Risikoportfolio erstellt, in dem die identifizierten Risiken nach Eintrittswahrscheinlichkeit und (potenzieller) Schadenshöhe bewertet und visualisiert werden. Ziel ist es, vor allem die zentralen und ggf. bestandsgefährdenden Risiken herauszufiltern und durch entsprechende Maßnahmen zu vermeiden bzw. die Eintrittswahrscheinlichkeit zu reduzieren.
Im Rahmen der Risikosteuerung müssen dann Möglichkeiten gefunden werden, die eine Reaktion auf das identifizierte und bewertete Risikospektrum erlauben und gleichzeitig im Einklang mit der festgelegten Risikopolitik stehen. Durch unterschiedliche Strategien und Maßnahmen soll aktiv versucht werden, das Verhältnis von Chancen und Risiken auszugleichen und die Risikostrategie an die Gesamtunternehmungsstrategie anzupassen. Dabei stehen einer Unternehmung grundsätzlich vier verschiedene Steuerungsmöglichkeiten zur Auswahl: Vermeidung mit gleichzeitigem Geschäftsverzicht, Verminderung, Überwälzung z. B. auf eine Versicherung oder das Selbsttragen des Risikos.
Bei Energiekontor liegt der Schwerpunkt der Risikosteuerung dabei vor allem auf
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| ― | den Maßnahmen zur Risikoverminderung und -kompensation (z. B. Entwicklung von Plan-B-Maßnahmen / alternativer Lösungen oder spezieller Maßnahmenprogramme (z. B. zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und dem Abschluss von PPAs zur Reduzierung regulatorischer Risiken), |
| ― | Maßnahmen zur Risikoüberwälzung auf Dritte (z. B. durch den Abschluss von Versicherungen oder Einbindung externer Haftungspartner) |
| ― | sowie auf der Vermeidung bestandsgefährdender Risiken. |
Insbesondere bei dem letztgenannten Punkt spielen interne Risikorichtlinien eine zentrale Rolle, um vornehmlich potenzielle Finanz- und Haftungsrisiken, die aus eigenen Handlungen resultieren, von vornherein auszuschließen bzw. weitgehend zu minimieren.
Die Risikokontrolle soll gewährleisten, dass die tatsächliche Risikosituation der Unternehmung mit der geplanten Risikoprofilsituation übereinstimmt. Zur Unterstützung der Kontrolle ist es notwendig, ein Berichtswesen in der Unternehmung zu implementieren, das die Risikosituation aufzeigt, die Risiken im Zeitablauf darstellt und einen Gesamtüberblick ermöglicht. Um diesbezüglich Redundanzen zu vermeiden und keine Parallelprozesse und -strukturen im Unternehmen zu etablieren, wurden Risikoreporting und die Risikokontrolle bei Energiekontor weitestgehend in das vorhandene Controlling- und Berichtswesen integriert.
Prozessbegleitend ist eine Risikokommunikation im Unternehmen erforderlich, die eine rechtzeitige Weiterleitung der relevanten Informationen an die jeweils Verantwortlichen sicherstellt und das Risikobewusstsein in der Unternehmung stärken soll.
Auch im Bereich der Rechnungslegung kommt dem Risikomanagement eine gewisse Bedeutung zu, wenn auch die Prozesse im Bereich der Rechnungslegung nicht expliziter Bestandteil des Risikomanagementsystems sind. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess soll das interne Kontrollsystem (IKS) eine vollständige, richtige und zeitnahe Übermittlung und Verarbeitung von Informationen gewährleisten. Vermieden werden sollen damit materielle Falschaussagen in Buchführung und externer Berichterstattung bei der Aufstellung des Abschlusses der Energiekontor AG, des Lageberichts, des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Ein wesentliches Merkmal des IKS innerhalb des Energiekontor-Konzerns ist die dezentrale Organisation des Rechnungswesens. In allen größenmäßig relevanten, rechtlich selbständigen Einheiten sind für unternehmenskritische Abläufe und Kernprozesse effiziente Strukturen eingerichtet. Unter Berücksichtigung verfügbarer Ressourcen sowie unter Wirtschaftlichkeits- und Effektivitätsaspekten achtet die Geschäftsführung auf eine weitestgehende Trennung von Ausführungs-, Genehmigungs- und Kontrollfunktionen.
Das Konzernrechnungswesen unterstützt alle in- und ausländischen Gesellschaften im gesamten Konzernrechnungslegungsprozess. In Zusammenarbeit von Rechnungswesen und Abschlussprüfer wird sichergestellt, dass - insbesondere bei Änderungen - die Anforderungen an die externen Berichtserfordernisse hinsichtlich Art und Umfang der Angabepflichten vollumfänglich erfüllt werden. Maßgebliche Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sowie die Abbildung spezifischer Sachverhalte werden für die Erstellung von Jahres- und Halbjahresabschlüssen zugrunde gelegt.
Die Einzelabschlüsse der Energiekontor AG und ihrer Tochtergesellschaften werden unter Beachtung der jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften lokal erstellt und in einen IFRS-konformen Abschluss übergeleitet. Zu Kontroll- und Steuerungszwecken werden die Meldedaten aus den Abschlüssen in der Energiekontor AG zentral analysiert und mit den Informationen aus der Unternehmensplanung sowie der internen, unterjährigen Berichterstattung verglichen, um festzustellen, inwieweit prognostizierte Kenngrößen und Kennzahlen erreicht wurden.
Überwacht werden auch die Chancen- und Risikobeurteilung und -entwicklung, das Investitionsbudget, die Entwicklung des Belegschaftsstandes, der Fortgang wesentlicher Entwicklungsprojekte, der Umfang der als Sicherheit gestellten Vermögenswerte oder die Einhaltung von Kennzahlen. Die Konsolidierung einschließlich Dokumentation und Analyse der Berichtsdaten erfolgt mittels handelsüblicher Standardsoftware. Im Fall von ungewöhnlichen oder komplexen Sachverhalten bestehen zudem eigens entwickelte Tabellenkalkulationslösungen.
Um den strengen Anforderungen zu genügen, achtet die Unternehmensführung auf die Einhaltung notwendiger Dokumentationspflichten. Änderungen aus Grundgeschäften, die sich aus dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr ergeben können, werden fortlaufend überwacht. Dabei werden unterschiedliche Kontrollmechanismen genutzt, wie die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips, der Einsatz von Checklisten, eine duale Unterschriftenregelung bei verpflichtendem Schriftverkehr, ein gestaffeltes Genehmigungssystem bei Bestellvorgängen, die Verpflichtung zur Einholung von Vergleichsangeboten vor Auftragserteilung an Lieferanten, ein Berechtigungskonzept, das die Zugriffsrechte auf einzelne IT-Systeme und Systemtransaktionen sowie elektronische Speichermedien regelt. Prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen werden vom Aufsichtsrat durchgeführt.
Über die Entwicklung einzelner Risiken, die wesentlichen Einfluss auf Abschlussgrößen haben, wird regelmäßig in Schriftform und in Gesprächen berichtet. Hierzu gehören unter anderem die Bewertung von Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten, die Werthaltigkeit des Anlage- und Vorratsvermögens, die Beurteilung zweifelhafter Forderungen, das Kapitalmanagement oder die Kostenentwicklung laufender Aufträge. Es wird monatlich über die aktuelle Finanzplanung, die Inanspruchnahme von Kredit- und Avallinien sowie über offene Positionen an den Vorstand berichtet. Abweichungen werden kommentiert und verfolgt.
Die aus der Finanzberichterstattung gewonnenen Erkenntnisse fließen unter Berücksichtigung der Risikostrategie des Vorstands und weiterer wesentlicher Einflussgrößen in die jährlich aufgestellte Planung ein. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter:innen werden z. B. in Form von regelmäßig stattfindenden Schulungen und Workshops zielgerichtet fortgebildet. So wird sichergestellt, dass sie den wachsenden fachlichen Ansprüchen dauerhaft gerecht werden.
Hierzu gehören die Betreuung und Bearbeitung von besonderen Sachverhalten in steuerlichen Fragestellungen, Bonitätsprüfungen und die Ermittlung beizulegender Zeitwerte von derivativen Finanzinstrumenten.
Die Gesamtheit aller vom Vorstand initiierten Maßnahmen ist darauf ausgerichtet, eine koordinierte, ordnungsgemäße und termingerechte Abschlusserstellung und -prüfung sicherzustellen sowie die Möglichkeiten zu unlauteren Handlungen zu reduzieren. Trotz einer kontinuierlichen Weiterentwicklung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems kann dennoch nicht sicher ausgeschlossen werden, dass wesentliche Falschaussagen in der Finanzberichterstattung gemacht werden.
Das Risikomanagement der Energiekontor AG ist weitestgehend in die vorhandene Ablauf- und Aufbauorganisation integriert, um Redundanzen und parallele Organisations-, Entscheidungs- und Berichtsstrukturen zu vermeiden und um sicherzustellen, dass die zentralen Geschäftsrisiken regelmäßig in den Führungsgremien behandelt werden. Auf die Implementierung einer separaten Risikoorganisation bestehend aus Risikobeauftragten, Risikokoordinatoren und separaten Risikogremien wurde insofern verzichtet. Hinzu kommt, dass es sich bei einem Großteil der Risiken um projekt- und / oder regionenspezifische Risiken handelt, die überwiegend dezentral in den einzelnen Abteilungen und Bereichen behandelt werden, weshalb sich die bei Energiekontor bestehende implizite Risikomanagement-Organisation in der Vergangenheit als effizientes Organisationsmodell bewährt hat.
Insgesamt ist das Risikomanagement in die routinemäßigen Arbeitsprozesse des Unternehmens integriert. Das Reporting verläuft dabei als Bottom-up-Struktur von der Mitarbeiterebene bis in die obersten Entscheidungsgremien. Mögliche Risiken werden bereits auf der Arbeitsebene der einzelnen Projektgruppen identifiziert und in den wöchentlichen Meetings, den Team- und Abteilungsmeetings sowie den Entscheidungsratssitzungen diskutiert. Ggf. werden dort bereits Maßnahmen zum Umgang mit den jeweiligen Risiken, die u. U. bereits in hausinternen Leit- und Richtlinien geregelt sind, beschlossen. Sofern nötig, werden die Fragen zur Risikobehandlung der Geschäftsführungs- bzw. der Aufsichtsratssitzung vorgelegt. Bei grundlegenden sowie bereichsübergreifenden Themen werden außerdem Arbeitsgruppen aus unternehmensinternen Experten gebildet, um in regelmäßig stattfindenden Meetings oder nach Bedarf ausgerichteten Workshops Lösungen für spezifische Fragestellungen zu erarbeiten.

Als Ergebnis der durchgeführten Risikoanalysen ergeben sich aktuell die nachfolgend kurz skizzierten Kernrisiken für Energiekontor.
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| Kategorie | Wahrscheinlichkeit | Ausmaß |
|---|---|---|
| Politische Rahmenbedingungen / Regulatorischer Rahmen | hoch | hoch |
| Marktposition | mittel | hoch |
| Anlegermarkt / Anleihemarkt / Vertrieb / Mittelrückführung | mittel / niedrig | hoch |
| Prospekthaftung Vertrieb / Berichtswesen | sehr niedrig | hoch |
| Lieferanten / Preise | hoch / mittel | hoch |
| EDV- / Organisation- / Systemversagen | hoch / mittel | hoch / mittel |
| Compliance / Interne Organisation | hoch / mittel | hoch / mittel |
| Akquisition Standorte | hoch / mittel | hoch / mittel |
| Meteorologische Risiken | mittel | hoch / mittel |
| Zinsen / Währungen | hoch / mittel | hoch / mittel |
| Liquidität / Finanzierung | mittel | mittel |
| Abhängigkeit von (ausl.) Partnern | niedrig | mittel |
| Preisentwicklung / Verfügbarkeit WKA / Solarkomponenten | hoch / mittel | mittel |
| Strompreisentwicklung | mittel | mittel |
| Fehlende Wirtschaftlichkeit | mittel | mittel |
| Klagen | hoch | niedrig |
| Rückkaufverpflichtung von WPs | niedrig | niedrig |
Die Risiken aus allen Gruppen können gleichermaßen hoch sein, deren wirtschaftliche Auswirkungen und deren Beeinflussbarkeit unterscheiden sich jedoch. Die Möglichkeiten des konstruktiven Umgangs mit einschneidenden Veränderungen, vor allem bei frühzeitiger Erkennung und Einleitung entsprechender Maßnahmen zur Risikobeherrschung, bestehen bei allen Risiken. Daher werden im Reporting der Energiekontor-Gruppe entsprechende Indikatoren erfasst und ausgewertet. Durch eine intensive Kontaktpflege mit den Verbänden, Banken, Herstellern und Kunden können Risiken früh erkannt und marktgerechte Alternativen entwickelt werden.
Die Risiken werden nachfolgend in strategische und operative Risiken und innerhalb dieser Kategorien in verschiedene Gruppen unterteilt.
Die Wirtschaftlichkeit eines Projekts hängt weiterhin entscheidend von der Vergütung des eingespeisten Stroms ab. Europaweit ist eine eindeutige Tendenz festzustellen, nach der die erneuerbaren Energien durch entsprechend geänderte Rahmenbedingungen an die Wettbewerbsbedingungen des Strommarktes herangeführt werden sollen. In Deutschland wird die Vergütung durch das Gesetz zum Vorrang erneuerbarer Energien oder Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt, das in den letzten Jahren grundlegend überarbeitet wurde.
Mit dem Krieg in der Ukraine ist der Ausbau der erneuerbaren Energien für die zukünftige Energieversorgung in Deutschland, aber auch in Europa in das Zentrum der Energiepolitik gerückt. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist zu einer Frage der nationalen und europäischen Sicherheit erklärt worden. Im Rahmen dieser Entwicklungen wurde das EEG 2023 angepasst. Das EEG 2023 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Gemäß § 2 EEG 2023 ist demnach die Errichtung und der Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) im "überragenden öffentlichen Interesse". Ziel ist, gemäß § 1 EEG 2023, die Erreichung der Treibhausgasneutralität und die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis 2030 auf mind. 80 Prozent zu erhöhen. Bis 2045 soll Deutschland vollständige Klimaneutralität erreichen. Zudem soll vor dem Jahr 2050 der gesamte Strom, der im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erzeugt oder verbraucht wird, treibhausgasneutral erzeugt werden.
Während das Ausschreibungssystem für Onshore-Wind in Deutschland 2017 eingeführt wurde, fand die erste Ausschreibung für Photovoltaikanlagen in Deutschland bereits Anfang 2015 statt. Es handelt sich dabei um ein projektbezogenes Verfahren, das heißt, die Zuschläge werden den gemeldeten Genehmigungen zugeordnet. Die Gebote mit den niedrigsten Gebotswerten erhalten einen Zuschlag, bis das ausgeschriebene Volumen des jeweiligen Gebotstermins erreicht ist. Die Bundesnetzagentur hat im Dezember 2022 die zulässigen Höchstwerte für die Ausschreibungen in 2023 bei Windenergie an Land auf 7,35 ct / kWh und für Solarfreiflächenanlagen auf 7,37 ct / kWh angehoben. Damit hat der Gesetzgeber auf die erheblichen Preissteigerungen im Jahr 2023 reagiert.
Die Bundesregierung hat zudem die Einführung eines Gesetzes zur Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne beschlossen. Demnach werden auf Basis von Referenzwerten Höchstwerte für die Strompreise festgelegt, die für erneuerbare Energien ohne gesonderte Besteuerung vereinnahmt werden können. Umsätze, die über diese Referenzwerte hinaus erzielt werden, sollen mit bis zu 90 Prozent besteuert werden. Das Gesetz trat zum 1. Dezember 2022 in Kraft.
Auch in Portugal, Großbritannien und ebenso in Frankreich gibt es gesetzliche Regelungen bezüglich der Vergütung von Wind- und Sonnenstrom. In Großbritannien gab es seit 2015 kein Ausschreibungsmodell mehr. Die Energiekontor-Gruppe hatte sich daher darauf eingestellt, die Kalkulation für Windenergieprojekte in Großbritannien an den Marktpreisen zu orientieren und sich auf besonders windstarke Standorte zu konzentrieren. Die Wirtschaftlichkeit der Projekte wird durch direkte Stromabnahmeverträge mit großen Industriepartnern (PPAs) gewährleistet. Zwischenzeitlich hat Großbritannien auch für Wind an Land und Solar wieder Ausschreibungen für sogenannte "Contracts for Difference" eingeführt, die ab März 2023 jährlich stattfinden sollen. Energiekontor wird sich an entsprechenden Ausschreibungen beteiligen, sofern dies einen positiven Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit bzw. die langfristigen Absicherungen von Einnahmen hat. Grundsätzlicher Fokus bleibt auf die Realisierung von Projekten ohne staatliche Förderung auf Basis von privatwirtschaftlichen Stromabnahmeverträgen (PPAs).
Auch in den USA bilden PPAs sowie verschiedene Steuergutschriftenmodelle die Grundlage für die Wirtschaftlichkeit von Wind- und Solarparks. Falls ein solcher PPA nicht oder nicht rechtzeitig zustande kommt, kann es zu Verzögerungen und auch zu Ausfällen bei der Projektrealisierung kommen.
Energiekontor hat bei der Wahl der Ländermärkte auf langfristig politische Stabilität und eine gute Bonität geachtet. Grundsätzlich können die Gesetze aber auch in diesen Ländern rückwirkend verändert oder außer Kraft gesetzt werden. Als weiteres Risiko kann nicht ausgeschlossen werden, dass Projektgenehmigungen von Behörden aus politischen Gründen verzögert werden. Das Ertrags- und Ergebnisrisiko wird durch die internationale Diversifikation sowie die technologische Diversifizierung auf die Bereiche Wind an Land und Solar der Energiekontor-Gruppe und die Zusammenarbeit mit Experten reduziert. Zukünftig wird auch die Bedeutung staatlicher Einflussnahme durch Regulierungsentscheidungen deutlich abnehmen, so hat Energiekontor in Großbritannien bereits alle Projekte förderungsfrei errichtet. In Deutschland ist dies für den Bereich Solar ebenfalls bereits möglich. Energiekontor setzt laufend verschiedene Maßnahmen um, um das langfristige Ziel zu erreichen, in allen Ländermärkten Wind- und Solarprojekte ganz ohne staatliche Förderung realisieren zu können.
Die Energiekontor AG sieht sich in ihren Kernmärkten Deutschland und Großbritannien sowie in den neuen Märkten USA und Frankreich mit starken Wettbewerbern konfrontiert, von denen einige in bestimmten Geschäftsfeldern aufgrund ihrer Größe und Ressourcenausstattung über Wettbewerbsvorteile verfügen. In Portugal spielt die Marktposition derzeit nur eine untergeordnete Rolle, da hier aktuell im Wesentlichen das Repowering von bestehenden Windprojekten weiter verfolgt wird.
Ein besonders starker Wettbewerb besteht im Hinblick auf die Akquisition attraktiver Standorte und bei der Beschaffung und dem Einkauf von Windkraftanlagen sowie Komponenten z. B. bei Umspannwerken. Diese Wettbewerbssituation kann unangemessene Preisanstiege verursachen, vorhandene Ressourcen stark verknappen oder bedingt durch hohen Zeitdruck zu Fehlentscheidungen im Unternehmen führen.
Darüber hinaus kann sich das Marktumfeld grundsätzlich durch suboptimale Kommunikation oder, im Extremfall, den Konkurs von Mitbewerbern und einen damit einhergehenden Reputationsverlust der Branche verschlechtern. Investoren könnten sich aufgrund einzelner Problemfälle gegen geplante Investitionen in den Bereich der erneuerbaren Energien entscheiden. Durch die Schaffung diverser Alleinstellungsmerkmale, wie dem nachhaltigen Energiekontor-Geschäftsmodell oder der Entwicklung von Kosteneffizienzmaßnahmen, der Diversifikation des Geschäfts auf Wind und Solar, dem Regionalitätsprinzip sowie der Ausweitung der Geschäftsaktivitäten auf mehrere Ländermärkte, hat sich die Energiekontor-Gruppe eine gute Wettbewerbsposition erarbeitet. Dennoch besteht grundsätzlich das Risiko, dass die Energiekontor AG die Marktsituation in den neuen Märkten wie den USA oder Frankreich nicht richtig einschätzt und der geplante Markteintritt nicht in dem Tempo oder Umfang erfolgen kann, wie es durch die Geschäftsleitung geplant ist.
Im Zusammenhang mit den beiden oben genannten Risiken steht das Wachstumsrisiko. Energiekontor hat sich klare Ziele für das mittelfristige Wachstum des Gesamtunternehmens gesetzt. Aufgrund von Verzögerungen in den Genehmigungsverfahren oder Veränderungen des regulatorischen Umfelds, einer Verschlechterung der Verfügbarkeit und Lieferbarkeit von Windkraftanlagen, Modulen und weiteren Komponenten, Engpässen bei der Verfügbarkeit von Personal, Beeinträchtigungen durch exogene Schocks wie beispielsweise der Corona-Pandemie sowie etwaiger protektionistischer Maßnahmen, wie z. B. Importzölle in den USA, besteht grundsätzlich das Risiko, dass das angestrebte Wachstum nicht wie geplant bzw. nicht im geplanten Zeitraum realisiert werden kann.
Insgesamt hat die Energiekontor-Gruppe in den vergangenen Jahren - nach Abzug der bereits zurückgezahlten Anteile - ca. € 115 Mio. von privaten Investoren durch die Emission von Anleihen bzw. Inhaber-Teilschuldverschreibungen eingeworben. Im Oktober / November 2022 erfolgte die vollständige Platzierung der Stufenzinsanleihe XIV mit einem Volumen von rund € 5,0 Mio. sowie der Unternehmensanleihe 2022 mit einem Volumen von rund € 15,0 Mio.
Grundsätzlich besteht das Risiko, dass die Rückzahlung von Tranchen zu Zeitpunkten fällig wird, zu denen die Liquiditätssituation des Konzerns eine Rückführung nicht zulässt und eine weitere Fremdfinanzierung nicht möglich ist. Darüber hinaus besteht auch das Risiko, dass das Marktzinsniveau zu den Rückzahlungszeitpunkten ggf. notwendige Anschlussfinanzierungen erheblich erschwert und verzögert. Ggf. könnten derartige Umfinanzierungen nur mit erheblichen Risikoaufschlägen umsetzbar sein. Verzögerungen könnten z. B. auch durch zeitliche Verschiebungen in den Genehmigungsverfahren von geplanten technischen Optimierungs- und Repowering-Maßnahmen für die mit Anleihemitteln finanzierten Windparks entstehen, was wiederum zeitliche und ökonomische Rückwirkungen auf die Refinanzierungsfähigkeit dieser Windparks haben könnte. Sollten Anleihemittel nicht fristgerecht zurückgezahlt werden können, könnte es zu Klagen und Rechtsstreitigkeiten mit Anlegern und im äußersten Fall zu einer Blockierung des Finanzflusses im Unternehmen kommen. Dies könnte es unter Umständen erforderlich machen, vorhandene Liquiditätsreserven der Energiekontor AG zu nutzen und / oder im Bestand befindliche Windparks zu veräußern, um die notwendigen Mittel für Anleiherückführungen fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Vorzeitige Kündigungen durch die Anleihegläubiger vor dem vertraglichen Ablauf der Anleihelaufzeiten sind jedoch satzungsgemäß nicht möglich, weswegen unplanmäßige Rückzahlungen, dafür erforderliche Notverkäufe und ähnliche Szenarien ausgeschlossen sind. Alle internen Maßnahmenprogramme sowie die kurz- und langfristigen Liquiditätsplanungen sind darauf ausgerichtet, die vollständige und fristgerechte Rückzahlung der Anleihen auf Basis der vertraglich feststehenden Fälligkeitszeitpunkte rechtzeitig und in geregeltem Umfeld sicherzustellen.
Bislang wurden alle von der Energiekontor-Gruppe emittierten Anleihen jeweils in voller Höhe und fristgerecht mit Zins und Tilgung bedient. Ebenso wurden stets alle fälligen Anleihen und Genussscheine jeweils vereinbarungsgemäß und vollständig an die Gläubiger zurückgezahlt.
Grundsätzlich kann sich der Verkauf von Windenergie- oder Solarprojekten oder die Platzierung von Anleihen verzögern oder als gänzlich unmöglich erweisen. Die Marktpreise und Herstellungskosten für genehmigte Projekte können divergieren, so dass ein Verkauf von Wind- und / oder Solarparks für das Unternehmen wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll sein könnte. Bedingt durch eine erschwerte Refinanzierung von Investoren können sich Verzögerungen in den Projektabläufen ergeben, die den Cashflow der Energiekontor-Gruppe beeinträchtigen und damit die Umsetzung neuer Projekte gefährden. Vor diesem Hintergrund sind in den vergangenen Jahren verschiedene Vertriebswege und ein belastbares Netzwerk etabliert worden. Gleichzeitig werden zu hohe Abhängigkeiten von einzelnen Investoren vermieden und neue Investoren angesprochen.
Die mangelnde Personalverfügbarkeit oder -qualifikation kann einen Engpass für den Geschäftsverlauf darstellen. Es besteht das Risiko, dass Personal aufgrund bestehender Marktknappheiten nicht zeitgerecht eingestellt werden kann bzw. am Markt nicht verfügbar ist. Dadurch könnten Kostenrisiken entstehen, weil zusätzliche externe Experten und Berater mit der Leistungserbringung beauftragt werden müssen. Zur Minimierung von Fehlentscheidungen oder Verzögerungen ist das Vorhandensein von hochqualifiziertem Personal eine wesentliche Voraussetzung.
Die Verfügbarkeit von und der Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte hat sich in den vergangenen Monaten in Deutschland insgesamt, aber auch in der Branche der erneuerbaren Energien verschärft. Grundsätzlich besteht das Risiko, dass Energiekontor das für das geplante Wachstum benötigte Personal nicht bzw. nicht zum gewünschten Zeitpunkt akquirieren kann. Energiekontor wirkt diesem Risiko aktiv entgegen. So bietet das Unternehmen potenziellen Mitarbeiter:innen neben einer wettbewerbsfähigen Bezahlung zahlreiche finanzielle und nicht-finanzielle Zusatzleistungen. Als Unternehmen im Bereich der regenerativen Energien profitiert das Unternehmen dabei zudem von einem positiven Image, durch seine Vision einer 100%-igen Vollversorgung des weltweiten Energiebedarfs mit erneuerbarer Energie. Gleichzeitig sichert sich das Unternehmen frühzeitig den Kontakt zu potenziellen Mitarbeiter:innen durch eine gezielte Beschäftigung von studentischen Hilfskräften und Praktikant:innen. Die Personalstruktur von Energiekontor soll dazu beitragen, dass im Unternehmen ausreichend Potenzial für Innovationen und Kreativität besteht. Die Personalstruktur der Energiekontor-Gruppe basiert daher auf einer ausgewogenen Mischung von langjährigen und neuen Mitarbeiter:innen.
Aufgrund von fehlerhaften Berechnungen, Berichten oder Prognosen könnten Einschätzungen vorgenommen worden sein, die sich in der Zukunft nicht erfüllen lassen. Erwartungen könnten geweckt werden, die sich nicht erreichen lassen. Dieses könnte zu Enttäuschungen bei den Aktionären und damit einhergehenden Aktienkursrückgängen führen. Die langjährige Erfahrung sowie das bewährte Risikomanagement und Berichtswesen der Energiekontor-Gruppe relativieren dieses Risiko.
Als modernes Unternehmen nutzt Energiekontor in nahezu allen Organisationsbereichen IT-Systeme und Softwarelösungen. Gleichzeitig steigt mit zunehmender Komplexität und der Abhängigkeit von der Verfügbarkeit und Verlässlichkeit der IT-Systeme auch das systeminhärente Risiko. Durch die Einrichtung der Möglichkeit zum mobilen Arbeiten für nahezu alle Mitarbeiter:innen hat sich die Abhängigkeit des Unternehmens von sicheren und verfügbaren IT-Systemen, -Infrastruktur und Softwarelösungen erhöht.
Um die Risiken zu minimieren, optimiert Energiekontor die IT kontinuierlich. Energiekontor hat dazu ein eigenes internes Team aus Mitarbeiter:innen aufgestellt und wird zudem maßgeblich von einem professionellen externen Dienstleister unterstützt. Umfassende Vorkehrungen wie Firewalls, ein tagesaktueller Virenschutz, Multifaktor-Authentifizierung, Notfallpläne sowie Datenschutzschulungen sichern die Datenverarbeitung. Organisatorisch getrennt wacht zudem ein externer Datenschutzbeauftragter über die Einhaltung von Datenschutzstandards.
Grundsätzlich sind die Beteiligungsangebote der Energiekontor AG auf eine Laufzeit von 20 Jahren ausgelegt. Abweichend davon hat das Unternehmen den Kommanditisten verschiedener Windparkbetreibergesellschaften bereits beim Beitritt zu der Gesellschaft den Rückkauf ihrer Beteiligung nach fünf oder zehn Jahren Laufzeit angeboten. Die bei Angebotsabgabe sorgfältig kalkulierten Rückkaufpreise gewährleisten den Rückkauf der Anteile oder des gesamten Geschäftsbetriebs zu für die Energiekontor AG wirtschaftlichen Bedingungen. Diese optionalen Rückkaufverpflichtungen können seit Ende 2007 sukzessive wirksam ausgeübt werden. Sofern sich Kommanditisten für den Verkauf entscheiden, sind einzelne oder alle Kommanditanteile gesamtheitlich oder in Tranchen oder aber der gesamte Geschäftsbetrieb der jeweiligen Windparkbetreibergesellschaften zu einem definierten Kaufpreis zu übernehmen.
Ein Risiko besteht darin, dass der kalkulierte Rückkaufpreis zum Rücknahmezeitpunkt nicht dem dann gegebenen tatsächlichen Marktwert entspricht und insofern Wertberichtigungen vorgenommen werden müssen. Ein weiteres Risiko könnte aus ungünstigen Kapitalmarktentwicklungen resultieren, die sich nachteilig auf die Konditionen (Zins, Laufzeit) der Rückkauffinanzierung auswirken können. Sollten Rückkäufe darüber hinaus zu einem Zeitpunkt getätigt werden müssen, zu dem benötigte Fremdmittel von den Banken restriktiv vergeben werden, könnte dieses neben rechtlichen Risiken auch zu finanziellen Engpässen der Energiekontor-Gruppe führen.
Zur Minimierung dieser Risiken werden sämtliche Rückkäufe systematisch geplant und frühzeitig alternative Finanzierungslösungen entwickelt. Außerdem stehen den Projekten entsprechende Werte gegenüber, die eine Finanzierung in der Zukunft absichern.
Die geplante Unternehmensentwicklung hängt entscheidend von der Gewinnung neuer potenzieller Wind- und Solarparkflächen, aber auch dem Aufbau / Zukauf von neuen Projekten für den konzerneigenen Bestand ab. Durch den starken Flächenwettbewerb und die damit einhergehenden möglichen überdurchschnittlichen Pachtforderungen können sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für zukünftige Projekte deutlich verschlechtern. Dies könnte die geplante Unternehmensentwicklung negativ beeinflussen.
Energiekontor konnte in den vergangenen Jahren - auch in Zeiten erheblicher Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie - seine Projektpipeline weiter ausbauen. Dazu trägt grundsätzlich die regionale Präsenz ("Regionalitätsprinzip") vor Ort bei, die den Austausch mit Landeigentümern in der Region erleichtert und eine rasche Flächensicherung ermöglicht. Zudem hat der Markteintritt in neue Länder die regionale Diversifizierung von Energiekontor weiter erhöht und macht das Unternehmen unabhängiger von Entwicklungen und Verfügbarkeiten in einzelnen Märkten. Darüber hinaus hat die Bundesregierung 2022 im Zuge des geplanten stärkeren Ausbaus der erneuerbaren Energien ein umfassendes Gesetzespaket, unter anderem mit dem Wind-an-Land-Gesetz, auf den Weg gebracht, welches mittel- bis langfristig zwei Prozent der Landfläche Deutschlands für die Windenergie zugänglich bzw. nutzbar machen soll. Weitere Maßnahmen aus dem Gesetzespaket betreffen Vorgaben zu Sicherheitsabständen sowie eine Ausweitung der Flächennutzung für Solarenergie. Auch in anderen Ländermärkten, wie z. B. in Großbritannien, wurden verschiedene Erleichterungen auf den Weg gebracht, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu stärken und ertragsreiche Standorte zugänglich zu machen.
Die Zins- und Währungsbewegungen auf den (internationalen) Märkten wirken sich auf die Kreditkonditionen für neue Projekte aus und könnten die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen. Um dem Zinsrisiko zu begegnen, nutzt die Energiekontor AG insbesondere bei den Auslandsprojekten teilweise entsprechende Zinssicherungsinstrumente innerhalb der Projektfinanzierungen, die langfristig eine zuverlässige Planung ermöglichen und Schwankungen ausgleichen. Im Zuge des weltweiten Anstiegs der Inflation und Zinsanhebungen der Zentralbanken als Gegenmaßnahme hat sich das Zinsniveau deutlich erhöht. Der dadurch möglichen Beeinträchtigung der Wirtschaftlichkeit einzelner Projekte wirkt Energiekontor mit verschiedenen Maßnahmen wie beispielsweise einer Verlängerung der Tilgungszeiträume oder dem Abschluss von zusätzlichen PPAs entgegen. Währungsrisiken bestehen ausschließlich im Zusammenhang mit der Projektentwicklung und -realisierung in Großbritannien und zukünftig in den USA. Zur Minimierung von Währungsrisiken werden üblicherweise die projektbezogenen Verträge währungskongruent abgeschlossen. Darüber hinaus wird bei Kreditvalutierung in der Regel ein Hedging zur Absicherung gegen Währungsrisiken vorgenommen.
Insbesondere wegen der Finanzmarktsituation kann sich grundsätzlich die Finanzierung von Wind- und Solarparkprojekten verzögern oder gänzlich versagt werden. Steigende Risikomargen der Banken und damit verbundene hohe Finanzierungskosten können die Wirtschaftlichkeit genehmigter Projekte und damit deren Umsetzung gefährden. Bedingt durch mögliche erhöhte Sicherheitsanforderungen der Banken, Tendenzen zu Konsortialfinanzierungen, Bankenforderungen nach kürzeren Kreditlaufzeiten und höheren Eigenkapitalquoten oder andere noch nicht vorhersehbare Änderungen für die Finanzierungspraxis können sich Verzögerungen oder Gefährdungen der Projektfinanzierungen ergeben. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Kontraktion unter anderem aufgrund der Corona-Pandemie kann eine Insolvenz eines Kreditpartners nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Sollten Banken zahlungsunfähig werden oder ihre Geschäftspolitik grundsätzlich ändern, könnte sich dies auf Auszahlungen, Kredite (z. B. Betriebsmittelkredite) oder deren Konditionen und damit auf die Liquidität auswirken.
Um diesen Risiken zu begegnen, sind schon in der Vergangenheit unterschiedliche Banken für die Projektfinanzierung in Anspruch genommen worden. Dabei wurden vor allem kleinere bzw. mittelständische Institute berücksichtigt, die einerseits über eine ausreichende Liquidität und anderseits über ein geringeres internationales Engagement verfügen. Darüber hinaus versucht die Energiekontor-Gruppe durch die Begebung von Anleihen und Inhaber-Teilschuldverschreibungen die Abhängigkeit von Banken bei der kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierung von Projekten zu reduzieren. Zudem hält das Unternehmen Liquiditätsreserven in ausreichender Höhe vor, um mögliche Finanzierungsrisiken im Bedarfsfall ausgleichen zu können, ohne auf externe Finanzierungsfazilitäten angewiesen zu sein.
Die Corona-Pandemie hat sich in ihrem Ausmaß im Geschäftsjahr 2022 insgesamt reduziert, gleichwohl besteht grundsätzlich weiterhin das Risiko, dass die Arbeitsfähigkeit (eines Teils) der Mitarbeiter:innen über einen längeren Zeitraum beeinträchtigt sein könnte. Dieses Risiko reduziert Energiekontor zum einen durch die dezentrale Organisationsstruktur und zum anderen durch Vorsorge-Maßnahmen, die das Ansteckungsrisiko für einzelne Mitarbeiter:innen stark reduzieren. Außerdem wurden die technischen Voraussetzungen für mobiles Arbeiten geschaffen, damit die Mitarbeiter:innen z. B. auch von zu Hause arbeiten können. Meetings werden nur in kleinerem Format in Präsenz abgehalten. Für Meetings und Besprechungen steht zudem die Nutzung von Videokonferenzen zur Verfügung. Darüber hinaus hat das Unternehmen über ein softwarebasiertes System die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Büros vor Ort in der Regel nur von einem, maximal zwei Mitarbeiter:innen besetzt werden. Über das System wurde eine hybride Arbeitsstruktur umgesetzt, die eine angemessene Balance zwischen Präsenz und mobilem Arbeiten ermöglicht.
Während für die Ertragslage eines Windparks das standortspezifische Windaufkommen die ausschlaggebende Größe ist, ist es bei Solarparks die Sonneneinstrahlung. Neben üblichen jahreszeitlichen Schwankungen kann es auch von Jahr zu Jahr zu Abweichungen vom durchschnittlichen Mittel des Windaufkommens bzw. der Sonneneinstrahlung kommen. Dabei sind in der Vergangenheit jährliche Schwankungen von bis zu 30 Prozent vorgekommen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich aufgrund von mehreren wind- bzw. sonnenarmen Jahren oder einer bei Betriebsbeginn unerwartet schwachen Wind- bzw. Sonnensituation die Wirtschaftlichkeit eines Projekts nachhaltig verschlechtert.
Dieses Risiko hat im Hinblick auf das Segment der konzerneigenen Wind- und Solarparks eine besondere Relevanz. Mindererträge durch schwache Wind- und Sonnenjahre wirken sich hier unmittelbar auf die Einnahmen- und Ergebnissituation im Konzern aus. Daraus wiederum resultiert ein spezifisches Risiko für Energiekontor, da sich Mindererträge bei den konzerneigenen Wind- und Solarparks nachteilig auf die Fähigkeit dieser Beteiligungsgesellschaften zur Rückführung der gewährten langfristigen Ausleihungen auswirken könnten, in deren Folge ggf. Wertberichtigungen vorzunehmen sind. Bei Neuprojekten wird dem Risiko des geringen Windaufkommens bzw. der verminderten Sonneneinstrahlung durch entsprechende Sicherheitsabschläge und Worst-Case-Szenarien begegnet, so dass auch in wind- bzw. sonnenärmeren Jahren die Rückführung der Kredite nicht gefährdet ist. Gleichzeitig will Energiekontor die technologische Diversifizierung der Parks im Eigenbestand zukünftig ausbauen und den Anteil von Solar erhöhen. Dadurch verringert sich grundsätzlich das Risiko, von der Entwicklung in einzelnen Segmenten - Wind oder Solar - abhängig zu sein, zudem verhalten sich die Stromerträge aus Windaufkommen und Sonneneinstrahlung über das Jahr gesehen komplementär zueinander. Auch die Diversifizierung auf verschiedene Ländermärkte reduziert insgesamt die Abhängigkeit von meteorologischen Schwankungen in einzelnen Regionen und deren ergebniswirksamen Auswirkungen.
Grundsätzlich besteht in allen Phasen der Projektierung das Risiko, dass Klagen / Widersprüche zu Verzögerungen oder zum Versagen von Genehmigungen führen können. Nicht ausgeschlossen werden kann dies auch, wenn Genehmigungen bereits erteilt oder Wind- bzw. Solarparks schon errichtet sind. Es ist denkbar, dass Wind- oder Solarparks bei fehlerhaften Planungen / Genehmigungen rückgebaut werden müssten oder sich nachträglich aufgrund von behördlichen Verordnungen Ausfallzeiten und Betriebsreduzierungen ergeben könnten. Um diesen Risiken zu begegnen, erfolgt die Planung der Energiekontor-Projekte mit der angemessenen Sorgfalt und mit renommierten, erfahrenen Partnern. Auch im Rahmen der Anleiheemissionen sind Klagen von Anleihegläubigern nicht auszuschließen. Diesem Risiko wird durch eine hohe interne Kontrolle und die Zusammenarbeit mit externen Experten begegnet.
Vertragliche Regelungen sind in der Projektierung von Wind- und Solarparks ein zentraler Bestandteil. Verträge werden sowohl im Rahmen der Projektierung, z. B. mit Anlagenherstellern oder Grundstückseigentümern, als auch mit Investoren oder mit institutionellen Anlegern abgeschlossen. Risiken liegen zum einen in fehlerhaften Verträgen, zum anderen im grundsätzlichen Prozessrisiko auch bei einwandfreien vertraglichen Regelungen. Zur Vermeidung von Fehlern werden in allen Phasen der Projektierung erfahrene Fachleute mit einbezogen. Darüber hinaus werden wesentliche Risiken durch entsprechende Versicherungen ausgeschlossen oder zumindest reduziert.
Grundsätzlich besteht bei allen Planungsprojekten das immanente Risiko von terminlichen Verzögerungen, die sich nachteilig auf die Wirtschaftlichkeit der Projekte auswirken können. Zu Verzögerungen kann es dabei in allen Projektphasen kommen. Die meisten unvorhersehbaren Ereignisse finden im Genehmigungsverfahren oder in der Bauphase statt. Dabei haben sich durch die geopolitischen Entwicklungen - insbesondere durch den Krieg in der Ukraine - sowie die Corona-Pandemie insbesondere die termingerechte Verfügbarkeit und die Belastbarkeit von Lieferzusagen für Windenergieanlagen, Solarmodule, Umspannwerke, Transformatoren sowie weiterer Komponenten verschlechtert und damit das Risiko für zeitliche Verzögerungen bei der Projektentwicklung grundsätzlich erhöht.
Darüber hinaus besteht auch das Risiko, dass Projekte gänzlich ausfallen, weil z. B. Genehmigungen versagt oder widerrufen werden oder aber eine wirtschaftliche Durchführung aufgrund von Parameteränderungen nicht mehr möglich ist. Diesen Risiken wird durch gezielte Flächenakquisition in Eignungsgebieten, eine geographisch diversifizierte Projektpipeline, ein professionelles Projektmanagement, ein optimiertes Vertrags- und Claim-Management sowie Maßnahmen zur Sicherung der (termingerechten) Verfügbarkeit von Anlagen und Komponenten begegnet.
Zentrale Eingangsgröße der Projektplanung und für deren Wirtschaftlichkeit sind Preise, Verfügbarkeit und Lieferfristen für Windkraftanlagen, Solarmodule sowie weiterer Komponenten. Nach vielen Jahren, in denen sich die Märkte positiv und zugunsten der Projektentwickler entwickelt (Verkürzung der Lieferzeiten, sinkende Anlagenkaufpreise) haben, hat sich die Marktsituation im Laufe des Jahres 2022 in allen drei zuvor genannten Bereichen zum Teil deutlich eingetrübt:
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| ― | Bei Windenergieanlagen, Solarmodulen und anderen Großkomponenten sowie für allgemeine Dienstleistungen haben sich die Investitionskosten (CAPEX) in den vergangen Monaten deutlich erhöht. Hintergrund dieser Entwicklung ist insbesondere der starke Anstieg von Rohstoff- und Transport- / Logistikkosten im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. Die Hersteller haben diese Kosten im Wesentlichen an die Kunden weitergegeben. |
| ― | Auch die Verfügbarkeit, Lieferfähigkeit und die Lieferzuverlässigkeit der Hersteller von Windkraftanlagen, Solar-Modulen und anderen Großkomponenten (z. B. Umspannwerken oder Transformatoren) haben sich im Verlauf des Jahres 2022 nachteilig entwickelt. Neben den Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine waren hierfür ein Anstieg der weltweiten Nachfrage bei gleichzeitig kurz- bis mittelfristig begrenzten Produktionskapazitäten und anhaltende Transport- und Logistikengpässe u. a. als Folge der Corona-Pandemie sowie die Zero-Covid-Politik Chinas mitverantwortlich. In der Folge kann es weiterhin und auch kurzfristig zu Verzögerungen und Verschiebungen von Lieferterminen bzw. Lieferzeiten kommen, auf die das Unternehmen keinen oder nur wenig Einfluss hat. |
Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass sich Konditionen, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten zukünftig weiter verschlechtern und sich dadurch der wirtschaftliche Druck auf die Projektrentabilität erhöht bzw. es zu Verschiebungen von Projekten kommt. Um die wirtschaftliche Planbarkeit der Projekte zu gewährleisten, wird diesen Risiken durch frühzeitige Vertragsabschlüsse mit allen beteiligten Projektpartnern sowie ein straffes Projektmanagement begegnet. Wo immer möglich, vereinbart Energiekontor zudem Pönalen als Vertragsstrafe bei verspäteter Lieferung. Einer Verzögerung durch den Ausfall von Lieferanten wird durch den Zugriff auf Subunternehmer begegnet. Energiekontor profitiert zudem von einer guten Marktstellung, hoher Transparenz der Solvabilität durch regelmäßige Berichterstattung als börsennotiertes Unternehmen, einem breiten Kunden- und Lieferantennetzwerk sowie langjährigen vertrauensvollen Geschäftsbeziehungen zu wesentlichen Marktteilnehmern. Um die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern und Produzenten zu verringern, greift Energiekontor auf unterschiedliche Hersteller und Lieferanten zurück. Weitere aktuelle Gegenmaßnahmen sind darüber hinaus die Zusammenführung von Einzelbestellungen, um von Mengenrabatten und einer Position als Großabnehmer zu profitieren, sowie der mögliche Ankauf von Lagerbeständen von Dritten bzw. die Bestellungen auf Lager.
Darüber hinaus hat Energiekontor seit Jahren das Ziel, auf allen Ländermärkten Wind- und Solarparks zu realisieren, deren Stromgestehungskosten niedriger sind als die der konventionellen Energiewirtschaft. Dafür wurden in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Maßnahmen und Innovationen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und zur Reduktion von Kosten umgesetzt. Energiekontor ist damit in einer sehr guten Wettbewerbsposition, Veränderungen in der Kostenstruktur abzufangen bzw. auszugleichen. Sowohl bei den Rohstoffpreisen und Logistikkosten als auch bei den Engpässen in den Transport- und Lieferketten zeichnete sich zum Jahresende 2022 eine erste Entspannung ab. Mittel- bis langfristig dürfte auch die Ausweitung der Produktionskapazitäten der Hersteller vor dem Hintergrund einer weltweit höheren Nachfrage sich wieder positiv auf die Preisentwicklung und Verfügbarkeit auswirken.
Trotz Erprobung und Vermessung der Windkraftanlagen ist deren technische Reife und einwandfreie Funktionsweise nicht immer gewährleistet. Es besteht das Risiko, dass Windkraftanlagen die vertraglich gesicherten Eigenschaften wie z. B. Leistungskennlinien, Verfügbarkeiten oder Schallleistungspegel nicht einhalten können. Diesem Risiko wird durch die Auswahl von Windkraftanlagen verschiedener renommierter Hersteller sowie den Abschluss entsprechender Gewährleistungs- und Wartungsverträge begegnet. Außerdem werden diesbezüglich Vertragsstrafen und Haftungsklauseln vereinbart. Darüber hinaus werden zur Minimierung dieser Risiken in der Planung entsprechende Sicherheitsabschläge vorgenommen. In abgeschwächter Form treten vergleichbare Risiken auch bei Solarprojekten auf. Auch diesen Risiken wird mit den oben beschriebenen Maßnahmen begegnet.
Die Gesamtbeurteilung der gegenwärtigen Risiko- und Chancensituation ergibt, dass keine den Fortbestand des Konzerns und der Gesellschaft gefährdenden Risiken bestehen. Des Weiteren sind gegenwärtig keine Risiken zu erkennen, die auf eine Bestandsgefährdung in der Zukunft schließen lassen. Insgesamt sind die Risiken aus Sicht des Vorstands begrenzt und überschaubar. Im Berichtszeitraum wurden diese Risiken im Rahmen eines aktiven Risikomanagements laufend identifiziert, analysiert und gemanagt.
Per 31. Dezember 2022 arbeiteten insgesamt 188 festangestellte Mitarbeiter:innen (2021: 178) für die Energiekontor-Gruppe. Hinzu kamen 36 Aushilfen, Student:innen und Praktikant:innen (Vorjahr 31). Darüber hinaus beschäftigt das Unternehmen 28 freie Mitarbeiter:innen (Vorjahr 26). Der Mitarbeiterstamm hat sich damit gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht.
Die Mitarbeiter:innen sind im Wesentlichen Spezialist:innen aus den Bereichen Ingenieurswesen, Wirtschaftswissenschaften sowie der Verwaltung und Organisation. Die Tochtergesellschaften in Großbritannien, Portugal, Frankreich und den USA beschäftigen ausschließlich lokale Mitarbeiter:innen, die sowohl die Anforderungen an die Geschäftstätigkeit vor Ort kennen als auch über Kenntnisse der deutschen Gepflogenheiten verfügen. Neben einem monatlichen Fixum erhält der überwiegende Teil der Mitarbeitenden eine leistungsbezogene Erfolgsbeteiligung. Diese soll die Motivation und die Identifikation mit dem Unternehmen unterstützen. Das gute Ergebnis von Energiekontor, die insgesamt positive Geschäftsentwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr sowie der erfolgreiche Ausbau der Projektpipeline unter insgesamt schwierigen Rahmenbedingungen sind maßgeblich auf den Einsatz und die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter:innen zurückzuführen.
Vorstand und Aufsichtsrat bedanken sich bei allen Mitarbeiter:innen für das außerordentliche Engagement und die hohe Motivation.
Der Vorstand hat die zu erreichende Zielgröße für den Frauenanteil in der Führungsebene unterhalb des Vorstands im Mai 2022 auf 17 Prozent festgelegt. Derzeit beträgt der Frauenanteil in der Führungsebene direkt unterhalb des Vorstands 33 Prozent. Die Zielgröße ist somit erreicht.
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| ― | keine Beschränkungen der Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien (§ 315a Abs.1 Nr. 2 HGB) bekannt. Zum 31. Dezember 2022 hielt die Energiekontor AG insgesamt 7.510 eigene Aktien. Dies entspricht einem stichtagsbezogenen Anteil am Grundkapital von rund 0,05 Prozent. Gemäß § 71b AktG stehen der Gesellschaft aus eigenen Aktien keine Rechte zu. Bezüglich der Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals (§ 315a Abs.1 Nr.1 HGB) wird auf die Ausführungen im Anhang der AG unter 3.1 Gezeichnetes Kapital verwiesen. |
| ― | Keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen (§ 315a Abs.1 Nr. 4 HGB), bekannt. |
| ― | keine Sonderrechte von Arbeitnehmer:innen in Bezug auf eine Stimmrechtskontrolle (§ 315a Abs.1 Nr. 5 HGB) bekannt |
Dem Vorstand sind keine direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital (§ 315a Abs.1 Nr. 3 HGB) größer als 10 Prozent bekannt, mit Ausnahme der nachfolgend dargestellten Beteiligungsverhältnisse:
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| Name | Funktion | Stückzahl | In Prozent des Grundkapitals |
|---|---|---|---|
| Dr. Bodo Wilkens | Vorsitzender des Aufsichtsrats; Mitglied des Prüfungsausschusses | 3.559.835 | 25,5 % |
| Günter Lammers | Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats; Vorsitzender des Prüfungsausschusses | 3.552.474 | 25,4 % |
Gemäß § 315a Abs.1 Nr. 6 HGB wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 6 (1) der Satzung der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder ernennt und ihre Zahl bestimmt.
Weitere Einzelheiten der Ernennung und der Abberufung regeln die gesetzlichen Vorschriften der §§ 84ff. AktG. Satzungsänderungen erfolgen entsprechend den Regelungen im AktG. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, existieren nicht (Angabe gemäß § 315a Abs.1 Nr. 8 HGB).
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, existieren nicht. Es gelten die gesetzlichen Regelungen (Angabe gemäß § 315a Abs.1 Nr. 9 HGB). Darüber hinaus liegt kein Übernahmeangebot vor (§ 315a Abs.1 Nr. 8 und 9 HGB).
Für ausführlichere Informationen verweist die Gesellschaft ausdrücklich auf die Ausführungen zu den Vergütungssystemen sowie den Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG auf der Website der Gesellschaft (www. energiekontor.de) im Bereich "Investor Relations / Vergütungssystem und Vergütungsbericht".
a) Vorstand: Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Energiekontor AG wurde den Aktionärinnen und Aktionären auf der Hauptversammlung vom 20. Mai 2021 ausführlich erläutert und zur Abstimmung vorgelegt. Es wurde von der Hauptversammlung mit großer Mehrheit verabschiedet. Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands, der Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2021 sowie der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG werden dauerhaft auf der Website der Gesellschaft (www.energiekontor.de) im Bereich "Investor Relations / Vergütungssystem und Vergütungsbericht" zur Verfügung gestellt.
Die Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr 2022 Gesamtbezüge für ihre Tätigkeit (feste und variable Vergütungen ohne Aktienoptionen) in Höhe von T€ 1.484 (Vorjahr T€ 1.568). Der variable Anteil hiervon beträgt T€ 702 (Vorjahr T€ 791).
Von Dritten sind ihnen Leistungen im Hinblick auf ihre Tätigkeit im Vorstand weder zugesagt noch im Geschäftsjahr gewährt worden.
b) Aufsichtsrat: Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist grundsätzlich in § 15 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Den Aktionärinnen und Aktionären der Energiekontor AG wurde das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats auf der Hauptversammlung vom 20. Mai 2021 ausführlich erläutert. Den Aktionärinnen und Aktionären wurde auf der Hauptversammlung vom 20. Mai 2021 zudem die Vergütungsregelung in § 15 der Satzung und damit gleichzeitig das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder zur Beschlussfassung vorgelegt und von diesen mit großer Mehrheit gebilligt.
Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats, die Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütungsregelung in § 15 der Satzung und über das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder sowie der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG werden dauerhaft auf der Website der Gesellschaft (www.energiekontor.de) im Bereich "Investor Relations / Vergütungssystem und Vergütungsbericht" zur Verfügung gestellt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr T€ 180 (Vorjahr T€ 180) an Aufsichtsratsvergütungen bezogen. Darüber hinaus haben die Aufsichtsräte keine weiteren Vergütungen erhalten.
Die Ereignisse nach dem Stichtag werden im Konzernanhang und Anhang dargestellt.
Die Prognose für das laufende Geschäftsjahr orientiert sich an den Wachstumsplänen der Energiekontor AG auf der Grundlage eines soliden Geschäftsmodells und vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Systeme bei der Vergütung regenerativ erzeugten Stroms.
Das globale Wachstum verlangsamt sich im Jahr 2023 deutlich angesichts hoher Inflation, höherer Zinssätze, geringerer Investitionen und die besonderen Belastungen und Risiken durch die russische Invasion in die Ukraine. Die rasche Ausbreitung von COVID-19 in China dämpfte das Wachstum im Jahr 2022, allerdings dürfte dieser Effekt 2023 auslaufen und sich die chinesische Wirtschaft weiter erholen. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund hat der Internationale Währungsfonds (IWF) seine Prognose zur Weltwirtschaft für das Jahr 2023 leicht angehoben. Nach wie vor liegt das globale Wachstum im Vergleich zu den vergangenen zwei Jahrzehnten jedoch unter dem historischen Durchschnitt. Deutschland könnte nach Ansicht des IWF in diesem Jahr entgegen früheren Prognosen eine Rezession vermeiden. Großbritannien dürfte im Jahr 2023 die einzige große Volkswirtschaft sein, die in eine Rezession rutscht.
Die weltweite Inflation dürfte nach den Prognosen des IWF von 8,8 Prozent im Jahresdurchschnitt 2022 auf 6,6 Prozent im Jahr 2023 sinken. Der projizierte Inflationsrückgang spiegelt zum einen den zuletzt beobachteten Rückgang der internationalen Energie- und Rohstoffpreise wider und zum anderen den Effekt aus einer schwächeren weltwirtschaftlichen Entwicklung und höheren Notenbankzinsen.
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| in % ggü. Vorjahr | 2023 * | 2022 * |
|---|---|---|
| Eurozone | 0,7 | 3,5 |
| Deutschland | 0,1 | 1,9 |
| Frankreich | 0,7 | 2,6 |
| Großbritannien | -0,6 | 4,1 |
| USA | 1,4 | 5,9 |
| Welt (gesamt) | 2,9 | 3,4 |
* Prognose; Quelle: IWF, World Economic Outlook Januar 2023
Die globale Energiekrise, die durch die russische Invasion in der Ukraine ausgelöst wurde, führt zu weitreichenden Veränderungen auf dem Energiemarkt, sie hat endgültig das Ende des fossilen Zeitalters eingeleitet. Die Internationale Energieagentur (IEA) sieht die Welt an einem historischen Wendepunkt hin zu einer klimafreundlichen, sicheren und bezahlbaren Energieversorgung der Zukunft, bei dem erneuerbare Energien eine zentrale Rolle spielen.
Die IEA geht davon aus, dass der Zubau der erneuerbaren Energien im Zeitraum 2022 - 2027 rund 2.400 GW betragen wird. Dies wäre ein Zuwachs von 75 Prozent gegenüber dem Ausbau in den vergangenen fünf Jahren und ein Anstieg von 30 Prozent gegenüber der letzten Prognose. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der weltweiten Stromerzeugung dürfte sich von derzeit rund 10 Prozent bis 2027 auf knapp 40 Prozent erhöhen.
Alle Länder, in denen Energiekontor aktiv ist, haben sich im Zuge der Energiekrise neue Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien gesetzt. Treiber sind dabei neben den bestehenden klimapolitischen Vorgaben insbesondere die Stärkung der Energiesouveränität. Die Europäische Union hat dafür den REPowerEU-Plan initiiert.
Dieser sieht eine umfangreiche Reihe von Maßnahmen vor, um Europa schon weit vor 2030 von fossilen Brennstoffen aus Russland unabhängig zu machen. Auch die Bundesregierung hat unter anderem mit dem Osterpaket 2022 bereits eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht, die den Ausbau der erneuerbaren Energien in den kommenden Jahren beschleunigen sollen. Weitere Maßnahmen insbesondere hinsichtlich der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren befinden sich nach Angaben des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bereits in der Vorbereitung. Großbritannien hat mit der British Energy Security Strategy ebenfalls ein umfassendes Programm aufgesetzt, bei dem der raschere Ausbau der erneuerbaren Energien eine zentrale Rolle einnimmt. Gleiches gilt für Frankreich, welches neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien auch in Zukunft weiter auf Kernenergie setzt. In den USA wurde 2022 der Inflation Reduction Act verabschiedet, und damit das bislang umfangreichste Investitionspaket der Vereinigten Staaten für den Klimaschutz sowie den Ausbau erneuerbarer Energien auf den Weg gebracht. In den kommenden zehn Jahren werden damit rund 370 Mrd. US-Dollar in die Bekämpfung der Klimakrise und den Ausbau erneuerbarer Energien fließen.
Grundsätzlich bleiben privatwirtschaftliche Stromabnahmeverträge mit der Verteuerung fossiler Energieträger, der über die vergangenen Jahre verbesserten Wirtschaftlichkeit erneuerbarer Energien sowie einer CO 2-Bepreisung für Industrieunternehmen weiter attraktiv. Der langfristige Bezug klimafreundlicher Energie, ggf. mit Bezug von Grünstromzertifikaten, zu planbaren Konditionen wird an Bedeutung zunehmen. Nach Angaben von BloombergNEF wurden im Jahr 2022 im Bereich der erneuerbaren Energien PPAs mit eine Gesamtnennleistung von 36,7 GW abgeschlossen, dies entspricht einem Zuwachs von 18 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Als einer der führenden deutschen Projektentwickler im Bereich der erneuerbaren Energien und Betreiber von Wind- und Solarparks ist Energiekontor sehr gut aufgestellt, um in den kommenden Jahren vom Wachstum im Bereich der erneuerbaren Energien in den jeweiligen Ländermärkten zu profitieren.
In Deutschland befanden sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des vorliegenden Berichts zehn Windparks mit einer Gesamtleistung von rund 165 MW sowie ein Solarpark mit 19,2 MW im Bau. Im Verlauf des Jahres 2023 soll zudem für eine Anzahl weiterer Projekte die Kreditvalutierung erreicht werden, darunter auch für vier Solarparkprojekte in Deutschland mit einer Erzeugungsleistung von rund 175 MW. Zudem konnte Anfang des Jahres 2023 bereits eine weitere Windenergieanlage eines Windparks in Betrieb genommen werden, so dass die Inbetriebnahme des Windparkprojekts mit 11,2 MW nahezu abgeschlossen ist. Zudem erhielt Energiekontor im Dezember 2022 weitere Genehmigungen für zehn Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen. Damit lagen zum Ende des Berichtszeitraums rund 22 Genehmigungen mit rund 750 MW vor.
Energiekontor wird im Bereich Wind und Solar in Deutschland im Jahr 2023 weiter an Ausschreibungen der Bundesnetzagentur teilnehmen. Außerdem wird das Unternehmen im Bereich Solar seine führende Rolle bei der Realisierung von subventionsfreien Projekten durch den Abschluss von privatwirtschaftlichen Stromabnahmeverträgen ausbauen. Positive Effekte auf die weitere Entwicklung der Energiekontor-Gruppe könnten sich zudem aus den umfangreichen Maßnahmen der Bundesregierung zum rascheren Ausbau der erneuerbaren Energien ergeben. Dazu zählen insbesondere die Ausweitung der zur Verfügung stehenden Flächen auf bis zu zwei Prozent der Gesamtfläche Deutschlands, den erhöhten Ausschreibungsvolumina bei Wind an Land sowie bei Solar, beschleunigte Verfahren im Bereich des Repowering sowie erste Vereinfachungen im Bereich der Planungs- und Genehmigungsverfahren. Auch in Großbritannien ergeben sich auf Basis neuer Zielsetzungen und Maßnahmen im Bereich der Energiepolitik grundsätzlich weitere Potenziale. Ein zentraler Fokus bleibt für Energiekontor dabei jedoch weiterhin der Ausbau und die Realisierung der schottischen Projektpipeline. Zum Stichtag, dem 31. Dezember 2022, lagen bereits für elf weitere schottische Projekte mit einer Erzeugungsleistung von über 470 MW Baugenehmigungen vor. Erste Inbetriebnahmen werden für das Jahr 2023 erwartet. Zudem hält Energiekontor die Genehmigung für ein britisches Solarparkprojekt (10 MW) im Süden von London sowie für einen Windpark in Wales (4,4 MW). Seit 2022 dürfen an den CfD-Ausschreibungen in Großbritannien auch Wind an Land und Solar wieder teilnehmen. Energiekontor wird in Zukunft jeweils den vorteilhaftesten Weg zum Markt nutzen. Alle Projekte in Großbritannien bzw. in Schottland werden daher weiterhin grundsätzlich in der Art geplant, dass sie auch ohne eine Zuteilung über das CfD-Ausschreibungssystem wirtschaftlich tragfähig sind.
In Frankreich ist es Energiekontor in kürzester Zeit gelungen, eine vielversprechende Pipeline sowohl für Wind als auch für Solar aufzubauen. Zum 31. Dezember 2022 umfasste die französische Projektpipeline gut 700 MW. In der zweiten Jahreshälfte 2022 wurden die ersten beiden Genehmigungsanträge für französische Solarprojekte eingereicht. Mit Eingang eines positiven Bescheids kann Energiekontor in Frankreich planungsgemäß in die Realisierung gehen. Mit entsprechenden Bescheiden wird bis Ende 2023 / Anfang 2024 gerechnet. Mit ersten Ergebnisbeiträgen aus Frankreich im Bereich Solar rechnet das Unternehmen frühestens gegen Ende 2024 und im Bereich Wind nicht vor dem Jahr 2025 / 2026.
In den USA blieb die Geschäftsentwicklung im Jahr 2022 unter den erhofften Erwartungen zurück. Gleichwohl hat Energiekontor von Beginn an einen risikoaversen strategischen Ansatz für den Einstieg in den US-Markt gewählt, da dieser sich in Größe, Komplexität und Regulierungen von den, dem Unternehmen bekannten, europäischen Märkten, unterscheidet. Im Jahr 2022 konnten mit den Standorten in Houston (Texas) und Rapid City (South Dakota) neue Schwerpunkte gesetzt und Projekte im Bereich Solar und Wind gesichert werden. Weiterhin ist geplant, im US-Markt zunächst auf den Verkauf der gesicherten und ggf. weiterentwickelten Projektrechte abzustellen. Gründe dafür sind unter anderem eine schnellere Gewinnrealisierung sowie die Schonung des verfügbaren Eigenkapitals. Zudem sollen die Risiken aus dem US-Geschäft für Energiekontor weiterhin begrenzt bleiben. Zusätzlichen Schub und Potenzial für den US-Markt könnte sich zudem aus dem im Jahr 2022 verabschiedeten Inflation Reduction Act ergeben.
Das zukünftige Wachstum von Energiekontor im Bereich der Projektierung und Verkauf wird im wesentlich auch durch den Ausbau und die Qualität der gesicherten Projektpipeline bestimmt. Zum 31. Dezember 2022 konnte Energiekontor die Projektpipeline im Vergleich zum gleichen Stichtag des Vorjahres um rund 1,7 GW auf insgesamt rund 10 GW (inkl. US-Projektrechte) ausbauen. Die Pipeline enthält Projekte in allen Kernmärkten, in denen das Unternehmen aktiv ist. Zudem befinden sich die Projekte in unterschiedlichen Phasen der Projektentwicklung. Für all diese Projekte wurden mindestens die Nutzungsverträge abgeschlossen. Rund 1,8 GW befinden sich dabei bereits in einer fortgeschrittenen Projektentwicklungsstufe (Phase 3 - 5), mit höherer bzw. sehr hoher Realisierungswahrscheinlichkeit.
Im Geschäftsjahr 2023 dürfte ein Großteil des Ergebnisses im Segment Projektierung und Verkauf aus der Veräußerung von Windparkprojekten in Schottland erzielt werden.
Das Segment "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind und Solarparks" sorgt für kalkulierbare und wiederkehrende Erträge. Sie schaffen finanzielle Stabilität und sind die Grundlage für ein nachhaltiges Unternehmenswachstum gemäß dem organischen Wachstumsmodell der Energiekontor-Gruppe. Der Ausbau des Bestands an konzerneigenen Wind- und Solarparks ist daher maßgeblich für das zukünftige Wachstum von Energiekontor.
Im Berichtszeitraum konnte der Bestand an Wind- und Solarparks im Eigenbestand weiter erfolgreich auf über 380 MW (31. Dezember 2021: rund 330 MW) ausgebaut werden.
Energiekontor hält an der Strategie fest, grundsätzlich rund die Hälfte der selbst entwickelten Projekte in den Eigenparkbestand zu überführen und die andere Hälfte zu veräußern. Die Entscheidung zur Übernahme von Wind- und Solarparks in den eigenen Bestand erfolgt stets situationsabhängig und projektbezogen. Dabei sind für Energiekontor Projekte besonders attraktiv, die eine geringe Kapitalbindung zur Folge haben. Die hälftige Aufteilung ist dabei eher als Annäherung zu verstehen und kann in einzelnen Jahren auch abweichen.
Energiekontor plant, diesen Bereich bis Ende 2023 auf eine Gesamterzeugungsleistung von rund 500 MW auszubauen. Dies ist vornehmlich als Richtgröße zu verstehen, für das Unternehmen sind die künftig erzielbaren Einnahmen wesentlich, nicht die absolute Megawattzahl. Derzeit befinden sich Wind- und Solarparks Parks mit einer Gesamterzeugungsleistung von nahezu 100 MW, die für den Eigenbestand vorgesehen sind, bereits in Phase 4 - 5 der Projektentwicklung.
Die nominale Stromerzeugung sowie die Einnahmen aus der Stromerzeugung in diesem Segment haben sich 2022 deutlich erhöht. Dies war vor allem auf den Kapazitätszubau, eine Normalisierung des Windaufkommens im Vergleich zu 2021 sowie höhere Strompreise zurückzuführen. Wo immer möglich, hat sich Energiekontor auskömmliche Preise gesichert, ein geringer Teil des in den eigenen Parks erzeugten Stroms wird weiter auch über Marktprämienmodell veräußert, dadurch kann Energiekontor weiterhin von möglichen Marktopportunitäten profitieren.
Die in Deutschland und in Großbritannien eingeführte Übergewinnsteuer dürfte angesichts der aktuellen Strompreisentwicklung kaum Auswirkungen auf Energiekontor haben. Selbst bei einem Greifen der entsprechenden Schwellenwerte, dürften mögliche Mehreinnahmen über das Gesamtportfolio aufgrund höherer Strompreise die geleisteten Abführungen mehr als kompensieren.
Für das Geschäftsjahr 2023 wird - unter der Annahme eines normalen Windjahres - folglich mit einem weiteren bis wesentlichen Anstieg der Stromerzeugung und der Stromeinahmen gerechnet.
Trotz schwankender Einnahmen aufgrund von unterschiedlichen Wind- und Solarjahren ist in den kommenden Jahren ein tendenziell ansteigendes Umsatz- und Ergebnisniveau in diesem Segment zu erwarten. Dazu trägt allein die sich kontinuierlich erhöhende Zahl der Wind- und Solarparks bei, die in der Betriebsführung betreut werden. Auch für veräußerte Wind- und Solarparks verblieb die Betriebsführung bisher in den meisten Fällen bei der Energiekontor-Gruppe.
Darüber hinaus bietet Energiekontor die langjährige Erfahrung in der Betriebsführung von Eigen- und Fremdparks sowie das Know-how zur Innovation und Optimierung von Wind- und Solarparks seit 2022 auch Dritten an. Es ist geplant, diesen Service sukzessive auf alle Märkte, in denen das Unternehmen vertreten ist, auszuweiten.
Als Pionier der Branche sieht sich Energiekontor in vielen Bereichen der erneuerbaren Energien als Vorreiter. Das Unternehmen prüft daher laufend neue Entwicklungen und Innovationen, die die bestehenden Geschäftsabläufe effizienter, wirtschaftlicher und umweltbewusster gestalten. Dazu zählen z. B. der Einsatz von Rotorblattbeschichtungen zur Erhöhung des Ertrags oder der Einsatz von Vogeldetektionssystemen. Darüber hinaus analysiert das Unternehmen den Markt für erneuerbare Energien fortlaufend und prüft, ob sich im Rahmen der Gesamtstrategie von Energiekontor aus aktuellen technischen Innovationen oder Entwicklungen unternehmerische Chancen ableiten lassen. Ein Beispiel hierfür ist das Thema Speichertechnologie sowie der Bereich Wasserstoff. Energiekontor prüft in verschiedenen Projekten die Ergänzung um entsprechende Technologien auf ihre Wirtschaftlichkeit.
Im Segment "Projektierung und Verkauf" wird aufgrund des weiteren Ausbaus der Projektpipeline sowie der zunehmenden Anzahl von Projekten in besonders wertschöpfungsrelevanten Projektentwicklungsphasen mit einem Segment-EBT leicht über dem Niveau des Vorjahres gerechnet. Im Segment "Stromerzeugung in den konzerneigenen Wind- und Solarparks" wird unter Annahme eines wieder normalen Windjahres mit einer mittleren Steigerung des Segment-EBT gegenüber dem Vorjahr gerechnet. Dies dürfte sich insbesondere aus dem Ausbau des Eigenbestands sowie den in 2022 gesicherten PPAs zu attraktiven Konditionen ergeben. Im Segment "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" kann von einem leichten bis mittleren Segment-EBT Zuwachs im Jahresvergleich ausgegangen werden. Gründe dafür sind die fortlaufenden Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und die Übernahme weiterer Betriebsführungsmandate.
Bei den Eigenparks wird mit einer Verfügbarkeit von 98 Prozent gerechnet.
Der Vorstand geht davon aus, dass mit dem gezielten Personalausbau zur Unterstützung des Wachstumsprozesses von Energiekontor die Personalkosten im Jahr 2023 leicht über denen des Vorjahres liegen werden.
Vor diesem Hintergrund und auf Basis aktueller Planungen strebt der Vorstand das Ziel an, für das Geschäftsjahr 2023 ein Ergebniswachstum (Konzern-EBT) von 10 - 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu erreichen.
Auch für das Geschäftsjahr 2024 erwartet der Vorstand eine Fortsetzung des Wachstumskurses und eine weitere Ergebnissteigerung.
Die ausgegebene Ergebniserwartung basiert auf dem Stand der Planungen und Projektfortschritte zum Stichtag, den 31. Dezember 2022. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres 2023 neben den aktuell bestehenden Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine, den langen Lieferzeiten bei Windenergieanlagen und Komponenten (z. B. bei Umspannwerken), steigenden Zinsen, auch regulatorische Veränderungen, meteorologische Effekte oder weitere Risikofaktoren eintreten, auf die das Unternehmen keinen oder nur einen sehr geringen Einfluss hat und die - wie in der Vergangenheit bereits geschehen - zu Verzögerungen bei bereits genehmigten Projekte und / oder bei der geplanten Inbetriebnahme von Parks führen können.
Als wesentliche Risiken und mögliche erfolgsbeeinflussende externe Faktoren sind hier weiter vor allem Verzögerungen in den Genehmigungsverfahren und in der Projektumsetzung (z. B. durch Witterung, verzögerte Transportgenehmigungen sowie Lieferverzögerungen aufgrund anhaltender Engpässe in den globalen Logistik- und Transportketten und einem Nachfrageüberhang bei Windenergieanlagen und Komponenten) zu nennen. Darüber hinaus kann auch die Verfügbarkeit von Errichtungsgerätschaften oder Netzzugängen nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden.
Energiekontor hat m Geschäftsjahr 2022 die Wachstumsstrategie "2023 - 2028" ausgegeben und mit der Implementierung begonnen. Ziel ist, das Konzern-EBT von Energiekontor im Zeitraum von 2023 bis Ende 2028 pro Jahr um durchschnittlich 15 Prozent nachhaltig zu steigern und gleichzeitig die hohe finanzielle Stabilität und Sicherheit des Unternehmens auch in Zukunft zu bewahren.
Eine ausführliche Beschreibung der Wachstumsstrategie ist ab S. 47 dieses Berichts aufgeführt.
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| 5 Jahre | ||
|---|---|---|
| 2023 * | 2028 * | |
| --- | --- | --- |
| Konzern-EBT | € 55 - 60 Mio. | € 120 Mio. |
| Projektierung & Verkauf | ~ € 30 Mio. | ~ € 60 Mio. |
| Stromerzeugung & Betriebsführung | ~ €25 - 30 Mio. | ~ € 60 Mio. |
* Theoretisch mögliche Ergebnisentwicklung bei erfolgreicher Umsetzung der Wachstumsstrategie und Erreichung der damit einhergehenden jährlichen Wachstumsziele.
Auf Basis dieses strategischen Ansatzes, wird bis zum Jahr 2028 ein positiver Wachstumspfad des Unternehmens erwartet. Dabei ist innerhalb dieses Fünfjahreszeitraums in etwa von einer Verdoppelung des Konzern-EBTs auszugehen. Folglich dürfte das ausgewiesene Konzern-EBT von Energiekontor im Geschäftsjahr 2028 in etwa bei € 120 Mio. liegen. Dabei wird rund die Hälfte über das Segment Projektierung und Verkauf und die andere Hälfte über die Segmente Stromerzeugung und Betriebsführung generiert.
Mit der erfolgreichen Umsetzung der Wachstumsstrategie "2023 - 2028" wird sich Energiekontor nachhaltig als international bedeutender Projektentwickler und unabhängiger grüner Stromproduzent in Europa etablieren.
Die Erklärung zur Unternehmensführung enthält insbesondere die jährliche Entsprechenserklärung, Angaben zu den Unternehmensführungspraktiken sowie eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Sie ist auf der Website der Gesellschaft unter www.energiekontor.de > Investor Relations > Corporate Governance den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht worden. Auf eine Wiedergabe im zusammengefassten Lagebericht wird daher verzichtet. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Bremen, im März 2023
Der Vorstand
Peter Szabo, Vorstandsvorsitzender
Günter Eschen, Vorstand
Carsten Schwarz, Vorstand
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| in T€ | Erläuterungsziffer Konzernanhang Teil V. | 2022 | 2021 |
|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | (1.) | 187.573 | 156.516 |
| 2. Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen | (2.) | 68.145 | 109.740 |
| 3. Gesamtleistung | 255.718 | 266.256 | |
| 4. Sonstige betriebliche Erträge | (3.) | 2.577 | 2.191 |
| 5. Betriebsleistung | 258.295 | 268.448 | |
| 6. Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen | (4.) | -115.774 | -144.020 |
| 7. Personalaufwand | (5.) | - 21.173 | -19.504 |
| 8. Abschreibungen | (6.) | -19.827 | -20.034 |
| 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen | (7.) | -21.555 | -23.214 |
| 10. Betriebsaufwand | - 178.329 | -206.773 | |
| 11. Betriebsergebnis (EBIT) | 79.966 | 61.675 | |
| 12. Zinsen und ähnliche Erträge | 1 | 72 | |
| 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | - 17.090 | -16.825 | |
| 14. Zinsergebnis | (8.) | -17.089 | -16.753 |
| 15. Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) | 62.877 | 44.922 | |
| 16. Ertragsteuern | (9.) | -18.341 | -8.717 |
| 17. Konzernjahresergebnis | 44.536 | 36.205 | |
| Angabe der Earnings per Share (gemäß IAS 33) * | (10.) | ||
| Unverwässerte Anzahl der Aktien (gewichtet) | 13.988.394 | 14.268.588 | |
| Verwässerte Anzahl der Aktien (gewichtet) | 14.088.394 | 14.368.588 | |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie | 3,18 | 2,54 | |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie | 3,16 | 2,52 |
* Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus potenziellen Aktien wie etwa Optionsrechten. Diese wirken allerdings nur dann ergebnisverwässernd, wenn sie die Ausgabe von Aktien zu einem Wert unter dem durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie zur Folge haben. In 2022 wie im Vorjahr ergab sich ein entsprechender Verwässerungseffekt.
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Konzernjahresergebnis | 44.536 | 36.205 |
| UNREALISIERTE ERGEBNISSE AUS DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTEN IM EIGENKAPITAL (RÜCKLAGE FAIR-VALUE (CASHFLOW-HEDGES)) | ||
| Unrealisierte Ergebnisse aus derivativen Finanzinstrumenten (vor Steuern) | 17.206 | 2.973 |
| Umgliederungen in die Gewinn- und Verlustrechnung (vor Steuern) | 693 | 0 |
| Latente Steuern auf unrealisierte Ergebnisse und Umgliederungen | -5.132 | -886 |
| Unrealisierte Ergebnisse aus derivativen Finanzinstrumenten (nach Steuern) | 12.766 | 2.086 |
| Posten, die zukünftig möglicherweise in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | 12.766 | 2.086 |
| Gesamtergebnis | 57.302 | 38.291 |
| Anteile der Aktionäre der Energiekontor AG | 57.302 | 38.291 |
VERMÖGEN
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| T€ | Erläuterungsziffer Konzernanhang, Teil VI. | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|---|
| A. ANLAGEVERMÖGEN | |||
| I. Sonstige immaterielle Vermögenswerte | (1.2.) | 232 | 551 |
| II. Sachanlagen | |||
| 1. Grundstücke und Gebäude | (1.3.) | 52.987 | 33.414 |
| 2. Technische Anlagen (Wind-/Solarparks) | (1.4.) | 253.664 | 215.445 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | (1.5.) | 844 | 845 |
| 307.495 | 249.704 | ||
| III. Beteiligungen | 26 | 26 | |
| III. Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte | |||
| 1. Forderungen gegen assoziierte Unternehmen | (3.) | 29 | 29 |
| 2. Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte | (4.) | 12.545 | 53 |
| 12.574 | 82 | ||
| IV. Latente Steuern | (5. und V9.2) | 8.393 | 11.800 |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 328.720 | 262.163 | |
| B. KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||
| I. Vorräte | (6.) | ||
| Unfertige und fertige Erzeugnisse und Leistungen | 130.223 | 160.856 | |
| II. Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte | |||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (7.) | 43.307 | 35.874 |
| 2. Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte | (8.) | 2.940 | 1.660 |
| 46.247 | 37.534 | ||
| III. Ertragsteuerforderungen | (9.) | 1.352 | 1.455 |
| IV. Wertpapiere | 36 | 36 | |
| V. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | (10.) | 127.010 | 99.950 |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 304.868 | 299.831 | |
| Summe Vermögen | 633.588 | 561.994 | |
| Eigenkapital und Schulden | |||
| T€ | Erläuterungsziffer Konzernanhang, Teil VI. | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
| A. EIGENKAPITAL | (11.-17.) | ||
| I. Ausgegebenes Kapital | |||
| 1. Gezeichnetes Kapital | (11.) | 13.987 | 14.125 |
| 2. Eigene Anteile (zur Einziehung vorgesehen) | (12.) | -8 | -107 |
| 13.979 | 14.018 | ||
| II. Kapitalrücklage | (13.) | 42.071 | 41.867 |
| III. Rücklagen für ergebnisneutrale Eigenkapitalveränderungen | |||
| 1. Währungsumrechnung | (15.1.) | -61 | -61 |
| 2. Fair-Value-Bewertung IFRS 9 | (15.2.) | 8.765 | -3.308 |
| 8.705 | -3.368 | ||
| IV. Gewinnrücklagen | (16.) | ||
| 1. Gesetzliche Rücklagen | 15 | 15 | |
| 2. Andere Gewinnrücklagen | 50.893 | 31.664 | |
| 50.908 | 31.679 | ||
| V. Kumulierte Konzernergebnisse | (17.) | 8.001 | -1.974 |
| Summe Eigenkapital | 123.664 | 82.222 | |
| B. LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN | |||
| I. Sonstige Rückstellungen | (18.) | ||
| Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung | 17.728 | 19.670 | |
| II. Finanzverbindlichkeiten | |||
| 1. Anleihekapital | (19.) | 89.623 | 94.032 |
| 2. Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | (20.) | 156.620 | 129.917 |
| 3. Verbindlichkeiten ggü. konzernfremden Kommanditisten | (21.) | 1.121 | 1.123 |
| 4. Sonstige Finanzverbindlichkeiten | (22.) | 823 | 5.605 |
| 5. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | (23.) | 53.228 | 32.574 |
| 301.415 | 263.251 | ||
| III. Sonstige Verbindlichkeiten | (24.) | 4.408 | 3.588 |
| IV. Latente Steuern | 19.274 | 12.378 | |
| Summe langfristige Verbindlichkeiten | 342.826 | 298.886 | |
| C. KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN | |||
| I. Steuerrückstellungen | (25.) | 17.753 | 9.295 |
| II. Sonstige Rückstellungen | (26.) | 33.196 | 25.182 |
| III. Finanzverbindlichkeiten | |||
| 1. Anleihekapital | (19.) | 22.563 | 22.745 |
| 2. Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | (20.) | 43.228 | 70.034 |
| 3. Verbindlichkeiten ggü. konzernfremden Kommanditisten | (21.) | 18.016 | 3.180 |
| 4. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | (23.) | 13.652 | 34.800 |
| 97.459 | 130.758 | ||
| IV. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 9.571 | 6.655 | |
| V. Sonstige Verbindlichkeiten | 9.119 | 8.865 | |
| VI. Ertragsteuerverbindlichkeiten | 0 | 131 | |
| Summe kurzfristige Verbindlichkeiten | 167.097 | 180.886 | |
| Summe Eigenkapital und Schulden | 633.588 | 561.994 |
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| in T€ | Aktienkapital im Umlauf | Kapitalrücklage | Rücklage Währungsumrechnung |
| --- | --- | --- | --- |
| Stand zum 31.12.2020 | 14.197 | 41.664 | -61 |
| VERÄNDERUNGEN IM JAHR 2021 | |||
| Einstellungen in Gewinnrücklagen | |||
| Dividendenausschüttung | |||
| Rückkauf eigener Anteile / Einziehung | -179 | ||
| Differenz aus Bewertung Aktienoptionsprogramm | 204 | ||
| Differenzen aus Fair-Value-Bewertung | |||
| Differenzen aus latenten Steuern auf Fair-Value-Bewertung | |||
| Konzernjahresergebnis | |||
| Stand zum 31.12.2021 | 14.018 | 41.867 | -61 |
| VERÄNDERUNGEN IM JAHR 2022 | |||
| Einstellungen in Gewinnrücklagen | |||
| Dividendenausschüttung | |||
| Rückkauf eigener Anteile / Einziehung | -39 | ||
| Differenzen aus Bewertung Aktienoptionsprogramm | 204 | ||
| Differenzen aus Fair-Value-Bewertung | |||
| Differenzen aus latenten Steuern auf Fair-Value-Bewertung | |||
| Konzernjahresergebnis | |||
| Stand zum 31.12.2022 | 13.979 | 42.071 | -61 |
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| Rücklage Fair-Value (Cashflow-Hedges) 1 | |||
|---|---|---|---|
| in T€ | Sonstiges Ergebnis | Gewinnrücklagen | Kumulierte Konzernergebnisse |
| --- | --- | --- | --- |
| Stand zum 31.12.2020 | -5.394 | 31.770 | -16.625 |
| VERÄNDERUNGEN IM JAHR 2021 | |||
| Einstellungen in Gewinnrücklagen | 10.254 | -10.254 | |
| Dividendenausschüttung | -11.300 | ||
| Rückkauf eigener Anteile / Einziehung | -10.345 | ||
| Differenz aus Bewertung Aktienoptionsprogramm | |||
| Differenzen aus Fair-Value-Bewertung | 2.973 | ||
| Differenzen aus latenten Steuern auf Fair-Value-Bewertung | -886 | ||
| Konzernjahresergebnis | 36.205 | ||
| Stand zum 31.12.2021 | -3.308 | 31.679 | -1.974 |
| VERÄNDERUNGEN IM JAHR 2022 | |||
| Einstellungen in Gewinnrücklagen | 21.973 | -21.973 | |
| Dividendenausschüttung | -12.588 | ||
| Rückkauf eigener Anteile / Einziehung | -2.744 | ||
| Differenzen aus Bewertung Aktienoptionsprogramm | |||
| Differenzen aus Fair-Value-Bewertung | 17.206 | ||
| Differenzen aus latenten Steuern auf Fair-Value-Bewertung | -5.132 | ||
| Konzernjahresergebnis | 44.536 | ||
| Stand zum 31.12.2022 | 8.765 | 50.908 | 8.001 |
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| in T€ | Summe | Anzahl Aktien in 1.000 Stück |
|---|---|---|
| Stand zum 31.12.2020 | 65.551 | 14.197 |
| VERÄNDERUNGEN IM JAHR 2021 | ||
| Einstellungen in Gewinnrücklagen | ||
| Dividendenausschüttung | -11.300 | |
| Rückkauf eigener Anteile / Einziehung | -10.524 | -179 |
| Differenz aus Bewertung Aktienoptionsprogramm | 204 | |
| Differenzen aus Fair-Value-Bewertung | 2.973 | |
| Differenzen aus latenten Steuern auf Fair-Value-Bewertung | -886 | |
| Konzernjahresergebnis | 36.205 | |
| Stand zum 31.12.2021 | 82.222 | 14.018 |
| VERÄNDERUNGEN IM JAHR 2022 | ||
| Einstellungen in Gewinnrücklagen | ||
| Dividendenausschüttung | -12.588 | |
| Rückkauf eigener Anteile / Einziehung | -2.782 | -39 |
| Differenzen aus Bewertung Aktienoptionsprogramm | 204 | |
| Differenzen aus Fair-Value-Bewertung | 17.206 | |
| Differenzen aus latenten Steuern auf Fair-Value-Bewertung | -5.132 | |
| Konzernjahresergebnis | 44.536 | |
| Stand zum 31.12.2022 | 123.664 | 13.979 |
1) aus unrealisierten Gewinnen / Verlusten von Cashflow-Hedges
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| 1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | ||
| Periodenergebnis vor Zinsen und Steuern | 79.966 | 61.675 |
| Nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge | ||
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 19.827 | 20.034 |
| Anpassung nicht zahlungswirksamer Währungsverluste / -gewinne | 668 | 1.744 |
| Nicht zahlungswirksame Bewertungsmaßnahmen (Abwertung Vorräte) | 1.863 | 4.229 |
| Ergebnis-, aber nicht zahlungswirksame Anpassungen an Effektivzinsmethode | -1.269 | -701 |
| Veräußerungsergebnisse | -5.604 | 0 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Ergebnisse im Eigenkapital | 204 | 204 |
| Ergebnis vor Änderung des Nettoumlaufvermögens | 95.654 | 87.186 |
| Veränderungen des Nettoumlaufvermögens | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögenswerte | -9.131 | -14.250 |
| Bestandsveränderungen für Erlöse aus Projektierung und Verkauf | 72.335 | 23.122 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.916 | 1.332 |
| Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen | -44.659 | -40.842 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen | 25.126 | 17.821 |
| Ertragsteuern | -3.588 | -12.377 |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 138.653 | 61.992 |
| 2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit | ||
| Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte | -21 | -19 |
| Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen | -94.243 | -81.443 |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagevermögen | 18.355 | 0 |
| Zinsaufwendungen zur Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten (IAS 23.8) | -6.528 | -3.620 |
| Zinseinnahmen | 1 | 72 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -82.436 | -85.011 |
| 3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | ||
| Zinsausgaben | -9.695 | -12.733 |
| Einzahlungen aus Anleiheemissionen | 19.840 | 15.100 |
| Auszahlungen an Anleihegläubiger | -24.563 | 0 |
| Einzahlungen aus Aufnahme von Krediten | 89.255 | 127.464 |
| Auszahlungen für Tilgung von Krediten | -87.956 | -62.750 |
| Gezahlte Dividenden | -12.588 | -11.300 |
| Auszahlungen für Rückkauf eigener Anteile | -2.782 | -10.524 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -28.489 | 45.256 |
| 4. Summe der Cashflows | 27.727 | 22.237 |
| Wechselkursbedingte Veränderungen des Finanzmittelfonds (Bewertungsrechnung) | -668 | -1.744 |
| 5. Veränderungen des Finanzmittelfonds gesamt | 27.060 | 20.493 |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 99.950 | 79.457 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 127.010 | 99.950 |
| 6. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds | ||
| Zahlungsmittel | 127.010 | 99.950 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 127.010 | 99.950 |
Die Energiekontor AG (nachfolgend auch als "Gesellschaft" bezeichnet) ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in der Mary-Somerville-Straße 5, 28359 Bremen, Deutschland. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Bremen unter der Nummer HRB 20449 eingetragen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Der Konzernabschluss ist auf den Stichtag des Jahresabschlusses der Gesellschaft aufgestellt worden. Die Jahresabschlüsse aller einbezogenen Tochterunternehmen datieren ebenfalls auf den Stichtag des Konzernabschlusses.
Die Geschäftstätigkeit der Energiekontor AG und ihrer Tochtergesellschaften (nachfolgend auch kurz "Energiekontor") umfasst im Wesentlichen den Vertrieb selbst hergestellter Wind- und Solarparks an Dritte sowie den Betrieb von selbst hergestellten sowie erworbenen Wind- und Solarparks zur Erzeugung und zum Verkauf von elektrischer Energie. Der Vertrieb der Wind- und Solarparks erfolgt dabei in der Regel mittels selbst gegründeter Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die den Wind- bzw. Solarpark erwerben und deren Kommanditanteile dann an Dritte veräußert werden (share deal). Die für den Eigenbetrieb zur Stromerzeugung vorgesehenen Wind- und Solarparks werden entweder selbst hergestellt oder erworben, wobei auch diese regelmäßig in Gesellschaften mit der Rechtsform der GmbH & Co. KG betrieben werden.
Die Energiekontor AG als Muttergesellschaft unterliegt für das zum 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses. Da die Aktien der Energiekontor AG an einem organisierten Markt im Sinne von § 2 WpHG gehandelt werden, ist der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 gemäß § 315e HGB (in der Fassung des CSR-Richtlinienumsetzungsgesetzes vom 11. April 2017) in Verbindung mit Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606 / 2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 (Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards) aufgestellt und steht in Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, sowie den ergänzenden Vorschriften des § 315e HGB. Der Konzernabschluss wurde vom Vorstand am 31. März 2023 zur Veröffentlichung genehmigt.
Der Konzernabschluss der Gesellschaft wird beim Bundesanzeiger eingereicht und veröffentlicht (Handelsregister des Registergerichts Bremen unter HRB Nr. 20449).
Der Jahresabschluss der Muttergesellschaft Energiekontor AG wurde nach den Vorschriften des deutschen HGB und den ergänzenden Vorschriften des AktG erstellt. Er wird ebenfalls beim Bundesanzeiger eingereicht und veröffentlicht.
Energiekontor erstellt und veröffentlicht den Konzernabschluss in Euro (€) unter Gegenüberstellung der Werte zum 31. Dezember 2021. Die Angaben im Anhang erfolgen in Euro (€) und in Tausend Euro (T€).
Der Konzernabschluss wird unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern) aufgestellt. Auf Risiken, die den Bestand des Unternehmens gefährden könnten, wird im zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht der Gesellschaft eingegangen.
Die Rechnungslegung erfolgt bei sämtlichen Gesellschaften der Energiekontor-Gruppe zunächst nach den deutschen handelsrechtlichen bzw. den jeweils nationalen Vorschriften sowie den diese ergänzenden Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Diese deutschen Rechnungslegungsgrundsätze weichen in wesentlichen Aspekten von den Grundsätzen der IFRS ab. Für Zwecke des Konzernabschlusses werden alle notwendigen Anpassungen vorgenommen, die für die Darstellung des Konzernabschlusses nach IFRS notwendig sind.
Die Erstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der Verlautbarungen des International Accounting Standards Board (IASB) erfordert Schätzungen und Annahmen durch das Management, die die bilanzierten Wertansätze der Vermögenswerte und Schulden, die zum Bilanzstichtag bestehenden Eventualverpflichtungen und die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres beeinflussen. Dabei ist es notwendig, in bestimmten Fällen schätz- und prämissensensitive Bilanzierungsmethoden anzuwenden. Diese beinhalten komplexe und subjektive Bewertungen sowie Schätzungen, die auf ungewissen Sachverhalten beruhen und Veränderungen unterliegen können. Aus diesem Grund können sich auch die schätz- und prämissensensitiven Bilanzierungsmethoden im Zeitablauf ändern und damit die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich beeinflussen. Außerdem können sie Annahmen enthalten, die die Unternehmensleitung in derselben Berichtsperiode auch anders hätte treffen können - aus gleichermaßen vernünftigen Gründen.
Die Unternehmensleitung weist deshalb darauf hin, dass tatsächliche Wertansätze und zukünftige Ereignisse auch häufig von den Schätzungen und Prognosen abweichen können und dass Schätzungen routinemäßige Anpassungen erfordern (vgl. auch Ausführungen im Konzernanhang unter Tz. IV.21).
Zur Klarheit und Übersichtlichkeit des Abschlusses werden die für die einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung geforderten zusätzlichen Angaben in den Anhang übernommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ist nach den für das Gesamtkostenverfahren geltenden Grundsätzen gegliedert. Soweit in Einzelfällen Umgliederungen von Vorjahresbeträgen in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen wurden, ist dies bei der jeweiligen Position vermerkt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt für das Geschäftsjahr 2022 nach Fristigkeitsaspekten der einzelnen Bilanzposten.
Die Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit in der Konzernkapitalflussrechnung werden nach der indirekten Methode ermittelt. Die insgesamt gezahlten Zinsaufwendungen werden -je nach Verwendungszweck- dem Sektor "Cashflow aus der Investitionstätigkeit" zugewiesen, soweit sie die Finanzierung von Vorräten und Bauprojekten betreffen, und dem Sektor "Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit", soweit sie aus den übrigen Finanzierungen resultieren. Steuerzahlungen werden in voller Höhe im Bereich der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen, da eine Zuordnung zu einzelnen Geschäftsbereichen praktisch nicht durchführbar ist. Cashflows von ausländischen, nicht in Euro bilanzierenden Tochterunternehmen werden zu Jahresdurchschnittskursen in die Konzernberichtswährung umgerechnet.
Ergebnis-, aber nicht zahlungswirksame Anpassungen von Finanzinstrumenten an die Effektivzinsmethode werden im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit neutralisiert, ebenso wie Anpassungen nicht zahlungswirksamer Wechselkursveränderungen. Die wechselkursbedingten Veränderungen des britischen Pfunds und US-Dollars gegenüber dem Euro werden nach der Summe der Cashflows bei der Bewertung des Finanzmittelfonds berücksichtigt.
Energiekontor setzt alle vom IASB herausgegebenen Standards und Interpretationen um, die zum 31. Dezember 2022 in der EU verpflichtend anzuwenden sind.
Im Geschäftsjahr sind lediglich geringfügige Änderungen an IAS 16, IAS 37, IFRS 3 sowie punktuelle Überarbeitungen von IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41 erstmals anzuwenden. Durch die verpflichtende Anwendung für das Geschäftsjahr 2022 haben sich jedoch keine wesentlichen Auswirkungen ergeben.
Das IASB hat im Mai 2017 den Standard IFRS 17 "Insurance Contracts" veröffentlicht. IFRS 17 ersetzt den derzeit geltenden Standard IFRS 4 und soll die Transparenz und die Vergleichbarkeit in Bezug auf Ansatz, Bewertung, Ausweis sowie Angaben für Versicherungsverträge beim Versicherungsgeber erhöhen. IFRS 17 ist verpflichtend spätestens auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Gegenwärtig erwartet Energiekontor keine Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage durch die Anwendung von IFRS 17. Eine vorzeitige Anwendung ist nicht erfolgt.
Sonst treten für das Geschäftsjahr 2022 keine neuen Standards in Kraft. Es gibt lediglich Änderungen an IFRS 17, IAS 1, IAS 8 und IAS 12. Wesentliche Auswirkungen werden sich durch die Anwendung nicht ergeben.
Es wurden lediglich Änderungen an IAS 1 und IFRS 16 verabschiedet, die jedoch keinen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben werden.
Mutterunternehmen ist die Energiekontor AG, Bremen (nachfolgend auch als "Gesellschaft" oder "AG" bezeichnet).
In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 sind neben der Energiekontor AG inländische wie ausländische Unternehmen einbezogen worden, bei denen die Energiekontor AG zum 31. Dezember 2022 unmittelbar oder mittelbar über die Möglichkeit verfügt, deren Finanz- und Geschäftspolitik so zu bestimmen, dass die Gesellschaften des Konzerns aus der Tätigkeit dieser Unternehmen Nutzen ziehen.
Auch zur Veräußerung bestimmte Tochtergesellschaften (Projektgesellschaften) werden in den Konzernabschluss einbezogen. Projektgesellschaften in diesem Sinne sind die von der Energiekontor-Gruppe geschäftstypischerweise in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) gegründeten Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften. Die Vollkonsolidierung der Projektgesellschaften erfolgt in der Regel nicht nur bis zum Zeitpunkt der Veräußerung der Gesellschaftsanteile, sondern hierüber hinaus bis zur vollständigen Beendigung der wesentlichen Nutzenziehung aus der Projektgesellschaft, mithin bis zur wesentlichen Fertigstellung und Übergabe des betriebsbereiten Wind- bzw. Solarparks. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Entkonsolidierung der Projektgesellschaft, zumal die nach Fertigstellung weiterhin regelmäßig realisierten Betriebsführungserlöse gegenüber dem Gründungs-, Vertriebs- und Errichtungsvorgang keinen im Sinne der IFRS wesentlichen Nutzenziehungs- oder Risikofaktor mehr darstellen.
Dies hat im Bereich der Gewinn- und Verlustrechnung unter anderem zur Folge, dass Umsätze gegenüber Projektgesellschaften bis zur Fertigstellung nicht als Umsatz und Gewinn realisiert werden.
Betroffen hiervon sind neben dem Kaufpreis für den Wind- bzw. Solarpark auch Provisionen und andere Entgelte im Zusammenhang mit dem Vertrieb, der Geschäftsführung in der Gründungsphase, der Projektierung, der rechtlichen und wirtschaftlichen Konzeption und allen weiteren bis zur Fertigstellung des Wind- / Solarparks erbrachten Dienstleistungen.
Diese Umsätze führen erst dann zu einem Umsatz- und Ergebnisbeitrag, wenn kumulativ die Veräußerung der Gesellschaftsanteile und die Fertigstellung und Abnahme des Wind- / Solarparks erfolgt sind.
Die gegenüber Dritten bis zur Fertigstellung anfallenden Umsätze und Teilgewinne werden infolge der Vollkonsolidierung auch nicht im Rahmen einer Realisierung nach Leistungsfortschritt realisiert, sondern erst, soweit die weiteren Voraussetzungen einer Entkonsolidierung gegeben sind, mithin zum Zeitpunkt der Fertigstellung (completed contract).
Soweit Anteile an Kommanditgesellschaften zum Bilanzstichtag bereits veräußert sind, die Übergabe des Wind- oder Solarparks durch Energiekontor an die Kommanditgesellschaft jedoch vereinbart und noch nicht erfolgt ist, erfolgen die Entkonsolidierung und die Umsatz- und Gewinnrealisierung erst zum Zeitpunkt der Übergabe des Wind- bzw. Solarparks. Für solche Gesellschaften, deren Anteile bereits veräußert wurden und die nach diesen Grundsätzen gleichwohl noch bis zur Abnahme der von Energiekontor zu liefernden Wind- oder Solarparks zu konsolidieren sind, werden die laufenden externen Erträge und Aufwendungen in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen und der Saldo aus diesen Beträgen im Fremdkapital ausgewiesen, sodass die laufenden Ergebnisse solcher Projektgesellschaften im Ergebnis so lange neutral gestellt werden, wie sich aus etwaigen Verlusten kein negatives Kapital ergeben würde. Hierüber ggf. hinausgehende Verluste wirken sich grundsätzlich im Konzern aus, was jedoch im Berichtszeitraum und im Vorjahr nicht der Fall war.
Auf die innerhalb des Konzerns eliminierten Zwischengewinne sind aktive latente Steuern zu bilanzieren.
Bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung fallen in den Kommanditgesellschaften in der Errichtungsphase regelmäßig externe Finanzierungsaufwendungen ab dem Zeitpunkt der Darlehensauszahlung durch die Kreditinstitute an, die im Konzern für die im Geschäftsjahr veräußerten Projekte bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung als Zinsaufwand verbucht werden.
Anteile an assoziierten Unternehmen, auf welche die AG direkt oder indirekt einen wesentlichen Einfluss ausübt und die nicht zum Zwecke der Weiterveräußerung in der nahen Zukunft erworben wurden, werden gemäß IAS 28 at equity bilanziert (One-Line-Consolidation). Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem assoziierten Unternehmen in der Bilanz zu Anschaffungskosten zuzüglich nach dem Erwerb eingetretener Änderungen des Anteils des Konzerns am Reinvermögen des assoziierten Unternehmens erfasst.
Der mit einem assoziierten Unternehmen verbundene Geschäfts- oder Firmenwert ist im Buchwert des Anteils enthalten und wird nicht planmäßig abgeschrieben.
Bei der Anwendung der Equity-Methode stellt der Konzern fest, ob hinsichtlich der Nettoinvestition des Konzerns beim assoziierten Unternehmen die Berücksichtigung eines zusätzlichen Wertminderungsaufwands erforderlich ist.
Es werden auch Unternehmen nach den Grundsätzen der anteiligen Konsolidierung gemäß IFRS 11 einbezogen (Joint Operations). Es handelt sich hierbei ausschließlich um Windpark-Infrastrukturgesellschaften, die keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Auf Konzernfremde entfallende Anteile am Eigenkapital der Tochterunternehmen werden gesondert innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen ("nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital"), sofern die nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital von Kapitalgesellschaften bestehen. Soweit die nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital von Personengesellschaften, wozu auch Kommanditgesellschaften gehören, bestehen, sind diese als Fremdkapital auszuweisen, da die Voraussetzungen für einen Eigenkapitalausweis regelmäßig nicht kumulativ erfüllt sind.
Zum Bilanzstichtag des Berichtszeitraums bestanden nicht beherrschende Anteile an Kommanditgesellschaften ("Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten"). Soweit die Gesellschaften, an denen diese Beteiligungen bestehen, für den Verbleib im Konzern vorgesehen sind, werden sie unter den langfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Die -aufgrund der bis zur Fertigstellung des Wind- oder Solarparks durchzuführenden Vollkonsolidierung der Projektgesellschaften- im Fremdkapital auszuweisenden Kommanditanteile Dritter an diesen Projektgesellschaften werden wegen des nur temporären Verbleibs im Konzern grundsätzlich im kurzfristigen Verbindlichkeitenbereich ausgewiesen (ebenfalls dort unter der Position "Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten"). Zum Bilanzstichtag waren vier Projektgesellschaften mit in Bau befindlichen Anlagen, deren Anteile bereits veräußert worden waren, zu konsolidieren sowie die für dieses Projekt erhaltene Anzahlung zu passivieren.
Die Anteile von Konzernfremden am Ergebnis der Tochterunternehmen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung, je nach Rechtsform der Gesellschaft, an der die Beteiligung besteht, gesondert als Ergebniszuordnung (im Falle einer Kapitalgesellschaft) oder im Finanzergebnis (im Falle einer Personengesellschaft) ausgewiesen. Im Berichtszeitraum wie im Vorjahr waren Ergebniszuordnungen ausschließlich im Finanzergebnis auszuweisen.
Die Kapitalkonsolidierung wird nach der Erwerbsmethode durchgeführt (Purchase Accounting bzw. Acquisition Method). Dabei werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem auf das Mutterunternehmen entfallenden anteiligen und zum Zeitwert neu bewerteten Nettoreinvermögen des Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt verrechnet.
Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dabei dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Außerdem beinhalten sie die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzter Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen.
Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet.
Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden. Als Goodwill wird der Wert angesetzt, der sich aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen sowie dem beizulegenden Zeitwert jeglicher vorher gehaltener Eigenkapitalanteile zum Erwerbsdatum über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Wert bewerteten Nettovermögen ergibt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Geschäfts- oder Firmenwerte wurden in früheren Jahren bereits vollständig abgeschrieben und waren weder zum Bilanzstichtag noch im Vorjahresabschluss zu bilanzieren.
Zum Zeitpunkt des Verkaufs von Anteilen an einbezogenen Unternehmen oder des Wegfalls der Beherrschungsmöglichkeit an diesen Unternehmen scheiden diese aus dem Konsolidierungskreis aus. Im Rahmen der Entkonsolidierung werden die auf den Konzern entfallenden anteiligen Vermögenswerte und Schulden mit den fortgeführten Konzernbuchwerten einschließlich eines bestehenden Geschäfts- oder Firmenwerts eliminiert.
Die Differenz zwischen dem Saldo der Vermögenswerte und Schulden und dem Veräußerungserlös für die Anteile wird erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns erfasst. Die von Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Konsolidierungskreis anfallenden Erträge und Aufwendungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ausgewiesen. Im Falle der Entkonsolidierung von Projektgesellschaften werden alle im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Verkauf des Windparks erzielten Errichtungs- und Dienstleistungserlöse im Entkonsolidierungszeitpunkt in den Umsatzerlösen erfasst.
Konzerninterne Aufwendungen und Erträge sowie die zwischen konsolidierten Gesellschaften bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden eliminiert, ebenso Zwischengewinne.
Bei den ergebniswirksamen Konsolidierungsbuchungen werden die ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht.
Eine gesonderte Aufstellung des Anteilsbesitzes des Konzerns im Sinne von § 313 Abs. 2 HGB sowie die Art der Einbeziehung in den Konzernabschluss erfolgt in Tz. IX. Der Konsolidierungskreis umfasst neben der Muttergesellschaft Energiekontor AG die dort angeführten weiteren Unternehmen. Sämtliche Gesellschaften des Konzerns werden konsolidiert. In der gesonderten Aufstellung sind auch etwaige Befreiungsbeschlüsse nach §§ 264 Abs. 3 bzw. 264b HGB aufgeführt.
Anteile an nicht beherrschten Unternehmen bestehen lediglich an Windpark-Infrastrukturgesellschaften, die at equity oder quotal (Joint Operations) konsolidiert werden und keinen maßgeblichen Anteil an den Tätigkeiten der Gruppe und den Cashflows ausmachen.
Folgende Gesellschaften waren im Jahr 2022 infolge von Neugründung in den Konsolidierungskreis aufzunehmen (Erstkonsolidierung).
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| ― | Energiekontor Finanzierungsdienste XI GmbH |
| ― | Energiekontor Finanzanlagen X GmbH & Co. KG |
| ― | Energiekontor UK Holding 2 Ltd. |
| ― | Energyfarm UK DI I Ltd. |
| ― | Energyfarm UK DI II Ltd. |
| ― | Energiekontor WSB Solar 1 GmbH & Co. KG |
| ― | Energiekontor WSB Solar 2 GmbH & Co. KG |
| ― | Energiekontor WSB Solar 3 GmbH & Co. KG |
| ― | Energiekontor WSB Solar 4 GmbH & Co. KG |
| ― | Energiekontor WSB Solar 5 GmbH & Co. KG |
| ― | Energiekontor WSB Solar 6 GmbH & Co. KG |
| ― | Energiekontor WSB Solar 7 GmbH & Co. KG |
| ― | Energiekontor WSB Solar 8 GmbH & Co. KG |
| ― | Energiekontor WSB Solar 9 GmbH & Co. KG |
| ― | Energiekontor WSB Solar 10 GmbH & Co. KG |
| ― | Umspannwerk Plennin GbR |
| ― | Infrastrukturgesellschaft EP Frechen GbR |
| ― | Energiekontor Finanzierungsdienste X GmbH |
| ― | Energiekontor Finanzanlagen IX GmbH & Co. KG |
| ― | Energiekontor Infrastruktur 11 GmbH & Co. KG |
| ― | Energiekontor Infrastruktur 15 GmbH & Co. KG |
| ― | Energiekontor Infrastruktur 16 GmbH & Co. KG |
| ― | Energiepark Nartum WP NART 2 GmbH & Co. KG |
| ― | Energiekontor Infrastruktur 3 GmbH & Co. KG |
| ― | Energiekontor Infrastruktur 7 GmbH & Co. KG |
| ― | Energiepark Frechen WP II GmbH & Co. KG |
| ― | Energiekontor US Texas SP 19 LLC |
| ― | Energiekontor US Texas SP 20 LLC |
| ― | Energiekontor US Texas SP 21 LLC |
| ― | Energyfarm UK Divot Hill Ltd. |
Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung im Rahmen von Übernahmen ergaben sich nicht, da es sich bei den vorstehenden Vorgängen ausschließlich um Neugründungen im laufenden Jahr handelt.
Aufgrund der im Berichtszeitraum erfolgten Veräußerung von Tochtergesellschaften, bei Betreibergesellschaften einhergehend mit der Fertigstellung des Wind- / Solarparks, war für nachfolgende im Fremdbesitz befindliche Projektgesellschaften die Entkonsolidierung vorzunehmen.
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| ― | Energyfarm UK PI I Ltd. |
| ― | Energyfarm UK PI II Ltd. |
| ― | Energyfarm UK Pines Burn LLP |
| ― | Energiepark Niederzier WP ST I GmbH & Co. KG |
| ― | Energiepark Elstorf NDS WP ELS GmbH & Co. KG |
| ― | Energiepark Alfstedt WP IG ALF GmbH & Co. KG |
| ― | Energiepark Jülich-Ost WP JO II GmbH & Co. KG |
| ― | Energiepark Jülich-Ost WP JO GmbH & Co. KG |
Die im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Verkauf der in diesen Gesellschaften enthaltenen Wind- / Solarparks erzielten Umsätze und Aufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Wegen Liquidation und der sich daran anschließenden Entkonsolidierung sind im Geschäftsjahr folgende Gesellschaften nicht mehr im Konsolidierungskreis enthalten:
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| ― | Energiekontor Finanzierungsdienste II GmbH i.L. |
| ― | Energiekontor US Texas SP 1 LLC |
| ― | Energiekontor US Texas SP 9 LLC |
| ― | Energiekontor US Texas SP 14 LLC |
Folgende Gesellschaften sind auf im Konsolidierungskreis enthaltene Tochtergesellschaften der Energiekontor AG angewachsen bzw. verschmolzen worden:
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| ― | Energiepark Vettweiß WP MH II GmbH & Co. KG |
| ― | Energiepark Oerel WP OER II GmbH & Co. KG |
| ― | Energiepark Pulheim-Repowering RE WP PE GmbH & Co. KG |
Gemäß IFRS 8 sind Geschäftssegmente auf Basis der internen Berichterstattung über Konzernbereiche abzugrenzen, die regelmäßig vom Hauptentscheidungsträger der Gesellschaft im Hinblick auf Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu diesen Segmenten und die Bewertung ihrer Ertragskraft überprüft wird. An den Vorstand als Hauptentscheidungsträger berichtete Informationen zum Zwecke der Allokation von Ressourcen auf die Geschäftssegmente des Konzerns sowie der Bewertung ihrer Ertragskraft beziehen sich auf die Arten von Gütern oder Dienstleistungen, die hergestellt oder erbracht werden.
Über die Zuordnung der Vermögens- und Schuldwerte wie auch der Erlöse und Aufwendungen zu den einzelnen Geschäftssegmenten wird in tabellarischer Form berichtet.
Die Abschlüsse der Gesellschaft und der inländischen und ausländischen Tochterunternehmen werden grundsätzlich nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Dies gilt im Wesentlichen auch für die Jahresabschlüsse von assoziierten Unternehmen.
Der von der Energiekontor AG als Muttergesellschaft aufgestellte Konzernabschluss 2022 der Energiekontor-Gruppe ist nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Dabei finden die am Bilanzstichtag geltenden Standards des IASB Anwendung, wie sie in der EU anzuwenden sind.
Die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die Gesellschaft die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird. Zuwendungen der öffentlichen Hand werden planmäßig ergebniswirksam erfasst, und zwar in der Gewinn- und Verlustrechnung im Rahmen der sonstigen betrieblichen Erträge, zumal in der Regel die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen, die die Zuwendungen kompensieren sollen, in vorangegangenen Perioden angefallen sind. Erhaltene Zuwendungen für den Erwerb von Sachanlagen werden in den sonstigen Verbindlichkeiten als abgegrenzte Erträge erfasst.
Vorteile aus öffentlichen Darlehen (z. B. zinssubventionierte Darlehen der KfW-Bankengruppe) sind in Bezug auf die Konditionsverbilligung wie Zuwendungen der öffentlichen Hand zu beurteilen. Die Bewertung der subventionierten Verbindlichkeiten erfolgt mit dem Barwert der zu leistenden Zahlungen, die Differenz zum Auszahlungsbetrag stellt den Barwert der Subvention dar und wird als passivischer Abgrenzungsposten unter den langfristigen Verbindlichkeiten passiviert.
Die Auflösung erfolgt über die Laufzeit der Zinssubventionierung. Im Geschäftsjahr wurden für aufgenommene KfW-Darlehen Förderbeträge mit einem Restwert in Höhe von T€ 2.938 (Vorjahr T€ 1.461) verbucht.
Weitere Zuwendungen der öffentlichen Hand bestehen im Geschäftsjahr nicht.
Die Umsatzarten und Realisierungsgrundsätze werden nachfolgend dargestellt.
Umsatzerlöse werden netto gebucht und gelten als realisiert, wenn die geschuldeten Lieferungen und Leistungen erbracht wurden oder die Verfügungsgewalt übergegangen ist. Darüber hinaus muss die Zahlung hinreichend wahrscheinlich sein.
Für alle Umsatzarten gilt, dass aus Konzernsicht eine Umsatzrealisierung gegenüber Projektgesellschaften (Wind- bzw. Solarparkbetreibergesellschaften im Stadium bis zur Fertigstellung des Parks) frühestens zum Entkonsolidierungszeitpunkt erfolgt, also zu dem Zeitpunkt, zu dem (kumulativ) die Anteile an der Gesellschaft veräußert sind und der Wind- / Solarpark fertiggestellt ist.
Die Zahlungseingänge erfolgen grundsätzlich spätestens binnen 90 Tagen nach der Fakturierung, die wiederum zeitlich mit der Umsatzrealisierung bei Übergang der Verfügungsgewalt an den verkauften Gütern und erbrachten Dienstleistungen einhergeht.
Umsätze aus langfristiger Auftragsfertigung aus der Errichtung von Wind- / Solarparks für Betreibergesellschaften werden aufgrund der bis zur Fertigstellung des Wind- / Solarparks vorzunehmenden Konsolidierung dieser Gesellschaften (vgl. vorstehende Ausführungen) nicht entsprechend dem Leistungsfortschritt gebucht, sondern erst mit Fertigstellung und Übergang der Risiken und Chancen und damit zum Entkonsolidierungs- bzw. Fertigstellungszeitpunkt (CCM (completed contract-method)). Zum Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums an den Anteilen der Betreibergesellschaft (Übergang der wesentlichen Gesellschafterrechte) einerseits sowie kumulativ an dem Wind- / Solarpark (Übergang der Gefahr des zufälligen Untergangs) geht aus Konzernsicht die Verfügungsgewalt über den gelieferten Wind- / Solarpark auf den Kunden über.
Die Umsätze für die Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Wind- / Solarparks (Geschäftsführung in der Gründung, Vertrieb und Kapitalbeschaffung, wirtschaftliche und rechtliche Planung) werden nach dem CCM-Verfahren ebenfalls zum Zeitpunkt der Veräußerung des Wind- / Solarparks realisiert, denn auch die Verfügungsgewalt über diese Dienstleistungen geht unauflöslich mit der an dem Wind- / Solarpark einher.
Die Erlöse aus dem Verkauf eines Wind- / Solarparks sowie aus den damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen bestimmen sich nach den vertraglich hierfür fest vereinbarten Preisen.
Die Umsätze für den Verkauf von mit eigenen Wind- / Solarparks erzeugter Energie werden zum Zeitpunkt der Stromlieferung nach dem CCM-Verfahren realisiert, da der Kunde hieran unmittelbar die Verfügungsgewalt erhält.
Die Umsatzerlöse für die Betriebsführung und sonstigen kaufmännischen und technischen Leistungen werden ebenfalls nach dem CCM-Verfahren zum Zeitpunkt der vollständigen Leistungserbringung realisiert, ebenfalls einhergehend mit dem Zeitpunkt der Verfügungsgewalt über diese Dienstleistungen sowie auf Grundlage der vertraglich vereinbarten Preise.
Nutzungsentgelte und Lizenzerlöse werden je nach dem wirtschaftlichen Gehalt der zu Grunde liegenden Verträge entweder sofort realisiert oder abgegrenzt und zeitanteilig erfasst.
Dividendenerträge werden zum Zeitpunkt erfasst, in dem das Recht auf den Empfang der Zahlung entsteht. Dies ist in der Regel der Ausschüttungsbeschluss.
Mit der Anwendung des einheitlichen Bilanzierungsmodells für Leasingverhältnisse gemäß IFRS 16 zum 1. Januar 2019 entfiel beim Leasingnehmer die Unterscheidung in Operating- und Finanzierungsleasingverhältnisse, sodass nunmehr sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Leasingvereinbarungen in der Bilanz zu erfassen sind.
Zu Beginn des jeweiligen Vertrags erfolgt jeweils eine Einschätzung, ob durch den Vertrag ein Leasingverhältnis im Sinne des IFRS 16 begründet wird oder dieses wirtschaftlicher Gehalt dieses Vertrages ist. Ein Leasingverhältnis ist dann gegeben, wenn der Energiekontor-Gruppe durch den Vertrag das Recht eingeräumt wird, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.
Im Fall des Vorliegens eines Leasingverhältnisses ist am Bereitstellungsdatum (also mit Verfügbarkeit des Vermögenswerts zur Nutzung durch Energiekontor) ein Nutzungsrecht in Höhe der Anschaffungskosten zu aktivieren. Diese beinhalten
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| ― | den passivierten Betrag der Leasingverbindlichkeit zur Erstbewertung |
| ― | alle anfänglich entstandenen Kosten zur Erlangung des Nutzungsrechts, soweit direkt zuzuordnen |
| ― | alle bereits geleisteten Leasingzahlungen vor oder am Datum der Bereitstellung, abzüglich erhaltener Vorteile mit Anreizwirkung |
| ― | alle geschätzten Rückbaukosten und Aufwendungen für vergleichbare Verpflichtungen, soweit diese nicht bereits im Sachanlagevermögen (Wind- / Solarparks) zu berücksichtigen sind |
Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Abschreibungen und Wertminderungen, gegebenenfalls angepasst um Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit. Als Abschreibungszeitraum wird der kürzere Zeitraum aus Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingvertrags zugrunde gelegt.
Soweit Nutzungsrechte für Grundstücke mit Windparks im Bau bestehen, sind diese Leasingverbindlichkeiten im Bereich der kurzfristigen Verbindlichkeiten passiviert und die korrespondierenden Nutzungsrechte ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung im Bereich des Vorratsvermögens aktiviert.
Am Bereitstellungsdatum wird zudem eine Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwerts aller noch ausstehenden Leasingzahlungen (Mindestzahlungen) über die Laufzeit passiviert. Basis für die Abzinsung ist der Grenzfremdkapitalzinssatz der Energiekontor-Gruppe, sofern der zugrundeliegende implizite Zinssatz des Leasingverhältnisses nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist definiert als der Zinssatz, den ein Leasingnehmer zahlen müsste, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit Stellung vergleichbarer Sicherheiten die finanziellen Mittel aufnehmen würde, um für einen Vermögenswert einen mit dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld zu erlangen.
Die Schätzung des Grenzfremdkapitalzinssatzes basiert auf den zu beobachtenden Marktrenditen; aus diesen werden zunächst Effektivzinssätze abgeleitet, welche anschließend Anpassungen im Zusammenhang mit bonitäts- und länderspezifischen Risiken erfahren. Der durch Energiekontor angewendete gewichtete Grenzfremdkapitalzinssatz beträgt 7,44 % und wird einheitlich auf alle Anlagenklassen angewendet.
Die Leasingverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
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| ― | Feste Zahlungen abzüglich noch zu gewährender Leasinganreize Variable Leasingzahlungen, soweit diese an einen Index oder Zins gekoppelt sind |
| ― | Beträge, welche voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien zu zahlen sein werden |
| ― | Ausübungspreise von Kaufoptionen, soweit eine hinreichende Wahrscheinlichkeit der Ausübung besteht ("more-likely-than-not-Kriterium") |
| ― | Strafzahlungen anlässlich Kündigungen von Leasingverhältnissen, sofern jene in der Laufzeitbemessung Berücksichtigung finden |
Soweit (vereinzelt) Leasingzahlungen an die Entwicklung von Indizes (z. B. Verbraucherpreisindex) gekoppelt waren, beinhalten die zur Bestimmung der Leasingverbindlichkeit zugrundeliegenden Zahlungsströme lediglich bereits eingetretene Anpassungen. Schätzungen zukünftiger Anpassungen aufgrund einer erwarteten Indexentwicklung schlagen sich nicht in der Bewertung nieder.
Variable Leasingzahlungen, welche weder an einen Index oder Zins anknüpfen, werden unverändert wie unter der früheren Regelung nach IAS 17 als Teil der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Hierzu zählen bei Energiekontor Pachtzahlungen, welche auf Basis der Erträge aus Stromeinspeisungen einzelner Anlagen erzielt werden.
Die zugrunde gelegte Laufzeit der Leasingverhältnisse ermittelte sich aus der unkündbaren Grundmietzeit zuzüglich etwaiger Verlängerungsoptionen von ausreichender Ausübungswahrscheinlichkeit, abzüglich Perioden, für die eine Kündigungsoption besteht, sofern wiederum deren Ausübung hinreichend wahrscheinlich ist. Von besonderer Bedeutung als wesentlicher Bestandteil waren aus Sicht der Energiekontor-Gruppe Verlängerungsoptionen im Rahmen von Miet- und Pachtverträgen. Deren Ausübung wird seitens Energiekontor nach eigenem Ermessen beurteilt; hierbei werden alle relevant erscheinenden Faktoren sowie ökonomische Anreize zur Ausübung solcher Optionen berücksichtigt. Bei nachträglich eintretenden wesentlichen Ereignissen sowie im Fall einer Veränderung der Umstände, welche sich auf die vorstehende Beurteilung auswirken, wird auch die Laufzeit neu eingeschätzt, vorausgesetzt, die Kontrolle hierfür liegt bei Energiekontor.
Verlängerungsoptionen über Pachtlaufzeiten werden bei der Ermittlung der Laufzeit der Leasingverhältnisse nur einbezogen, soweit die wirtschaftlichen Parameter zu den Zeitpunkten der möglichen Optionsausübung verlässlich prognostiziert werden können und die Ausübung der Option demnach wahrscheinlich ist.
Über die Laufzeit werden Leasingverbindlichkeiten zunächst aufgezinst und sodann um die geleisteten Zahlungen reduziert. Bei einer etwaigen Änderung des einzelnen Leasingverhältnisses erfolgt eine Neubewertung, sofern die Änderung Auswirkungen für die zukünftigen Leasingzahlungen entfaltet. Dies ist beispielhaft der Fall bei Änderungen der Eintrittswahrscheinlichkeit hinsichtlich der Ausübung von Verlängerungs- oder auch Kündigungsoptionen wie auch bei einer Anpassung der Höhe der Leasingraten.
Latente Steuern auf unterschiedliche Ansätze in der Konzern- und in den Steuerbilanzen werden nicht erfasst, da es sich um Zugänge handelt, bei denen weder der Zugang nach IFRS noch nach Steuerrecht erfolgswirksam ist.
Die Anwendung des IFRS 16 hat auf die Bilanzposten folgende Auswirkungen:
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| Auswirkungen IFRS 16 auf die Konzernbilanz in T€ |
31.12.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| VERMÖGEN | ||
| A. LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | ||
| I. Sonstige immaterielle Vermögenswerte | +203 | +510 |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und Gebäude | +52.158 | +32.611 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | +681 | +589 |
| B. KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | ||
| I. Vorräte | ||
| 1. Unfertige und fertige Erzeugnisse und Leistungen | +11.827 | +32.08 |
| Zwischensumme Nutzungsrechte | +64.869 | +65.791 |
| EIGENKAPITAL UND SCHULDEN | ||
| A. EIGENKAPITAL | ||
| V. Kumulierte Bilanzergebnisse | -2.012 | -1.582 |
| B. LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN | ||
| 5. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (langfristig) | +53.228 | +32.574 |
| C. KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN | ||
| 4. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (kurzfristig) | +13.652 | +34.800 |
| Zwischensumme Leasingverbindlichkeiten | +66.880 | +67.374 |
Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden durch die Anwendung von IFRS 16 wie folgt beeinflusst:
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| Ergebnisauswirkung | ||
|---|---|---|
| AUSWIRKUNGEN IFRS 16 AUF DIE KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG IN T€ |
2022 | 2021 |
| --- | --- | --- |
| VERMÖGEN | ||
| 8. Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände (Erhöhung) | -3.801 | -2.708 |
| 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen (Verringerung) | +5.531 | +4.065 |
| EBIT (Erhöhung) | +1.730 | +1.357 |
| 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Erhöhung) | -2.164 | -1.787 |
| EBT (Verringerung) | -434 | -430 |
Von den Abschreibungen entfallen T€ 267 (Vorjahr T€ 258) auf die Sonstigen immateriellen Vermögenswerte. Der Restbetrag der Abschreibung in Höhe von T€ 3.534 (Vorjahr T€ 2.450) entfällt auf die Sachanlagen.
Die abgeflossenen liquiden Mittel aus den Leasingzahlungen betrugen im Geschäftsjahr T€ 6.282 (Vorjahr T€ 6.043).
Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen und Beteiligungen, deren Währung nicht der Euro ist, werden nach der funktionalen Methode in Euro umgerechnet, nichtmonetäre Posten regelmäßig zum Kurs des Erstverbuchungszeitpunkts umgerechnet. Die Posten des Eigenkapitals werden mit historischen Kursen geführt. Monetäre Posten werden zum Stichtagskurs und alle Aufwands- und Ertragspositionen mit entsprechenden Periodendurchschnittskursen zum Zeitpunkt der jeweiligen Transaktion umgerechnet. Die beschriebenen Umrechnungen erfolgen, entsprechend der Behandlung eigener Fremdwährungsgeschäfte, erfolgswirksam in die Berichts- und funktionale Währung des Konzerns (Euro). Die Umrechnungen sowie Umrechnungsdifferenzen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im sonstigen Ergebnis ("sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen") erfasst.
Geschäfts- und Firmenwerte (Goodwill) wurden bereits in früheren Jahren vollständig abgeschrieben.
Sonstige immaterielle Vermögenswerte umfassen die im Konzern genutzte Software. Das Unternehmen schreibt immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer auf den geschätzten Restbuchwert ab. Die voraussichtliche Nutzungsdauer für Software beträgt in der Regel drei bis fünf Jahre.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen angesetzt. Die dem Segment "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks" zuzurechnenden konzerneigenen Grundstücke sind keine als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (investment properties), sondern dienen ausschließlich eigenbetrieblichen Zwecken (Betrieb von Wind- / Solarparks).
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Sachanlagen umfassen gegebenenfalls auch die zukünftig zu erwartenden geschätzten Kosten für den Rückbau und die Renaturierung, wobei etwaige künftig beim Rückbau zu erwartende Veräußerungserlöse nicht saldiert werden. Falls Änderungen des aktuellen auf dem Markt basierenden Abzinsungssatzes einschließlich Änderungen des Zinseffekts und für die Schuld spezifischer Risiken zur Anpassung der für den Rückbau zu bildenden Rückstellungen führen, so sind solche Änderungen in der laufenden Periode den Anschaffungskosten der Wind- / Solarparks hinzuzufügen oder davon abzuziehen, ein Abzug erfolgt jedoch maximal in Höhe des Buchwerts des jeweiligen Vermögenswerts (darüber hinausgehende Rückstellungsminderungen wären gegebenenfalls erfolgswirksam zu erfassen).
Zum Zeitpunkt einer etwaigen erforderlichen Erhöhung der Werte der Sachanlagen infolge der Erhöhung der Rückstellungen für die Rückbau- und Renaturierungskosten werden die Buchwerte der Sachanlagen durch Ermittlung des Nutzungswerts auf Wertminderung überprüft. Etwaige sich hieraus ergebende Wertminderungen werden aufwandswirksam erfasst.
Bei Anschaffungen in Fremdwährung beeinflussen nachträgliche Kursänderungen nicht den Bilanzansatz zu ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten werden nur dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass daraus dem Konzern zukünftig ein wirtschaftlicher Nutzen entstehen wird und die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig ermittelt werden können.
Bei selbst erstellten Sachanlagen (Wind- / Solarparks), die als langfristige Vermögenswerte (Qualifying Long-term Assets) qualifiziert werden, werden die Herstellungskosten anhand der direkt zurechenbaren Einzelkosten sowie angemessener Gemeinkosten ermittelt.
Da zu Beginn der Planungs- und auch Bauphase bei Wind- / Solarparks in der Regel noch nicht absehbar ist, ob ein Park im Konzernbestand verbleiben oder verkauft werden soll, werden zunächst die gesamten projektbezogenen Herstellungskosten aller Projekte im Wareneinsatz sowie in den sonstigen betroffenen Aufwandspositionen (insbesondere Personalaufwendungen, sonstige betriebliche Aufwendungen und Zinsaufwendungen) erfasst und zum Jahresende bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen im Rahmen der Bestandserfassung als Vorräte (unfertige Erzeugnisse und Leistungen) einheitlich aktiviert.
Insoweit erfolgt vor der Fertigstellung in der Regel keine Aktivierung von "Anlagen im Bau".
Zum Zeitpunkt der Fertigstellung werden dann in den Fällen, in denen final feststeht, dass ein Wind- / Solarpark in den konzerneigenen Bestand überführt werden soll, die Errichtungskosten - per Saldo ergebnisneutral - in das Anlagevermögen übernommen. Im Geschäftsjahr war dies bei den Windparks Oerel I, Oerel II, Alfstedt und Oerel BGWP sowie bei dem Solarpark Garzau Garzin II der Fall.
Soweit im Anlagevermögen geführte Wind- oder Solarparks veräußert werden sollen, werden sie - gleichermaßen erfolgsneutral - in das Umlaufvermögen überführt. Im Berichtsjahr betrifft dies den Windpark Niederzier.
Bei einmaligen öffentlichen Zuschüssen bzw. Subventionen für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögenswerten (Investitionszuschüsse) werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um den Betrag der Zuschüsse gekürzt. Für laufende öffentliche Zuschüsse in Form von Darlehenssubventionierungen erfolgt die Passivierung eines separaten Abgrenzungspostens, der laufzeitbezogen über die Subventionsdauer aufgelöst wird.
Ertragszuschüsse, denen keine zukünftigen Aufwendungen mehr gegenüberstehen, werden erfolgswirksam erfasst und unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die Vermögenswerte werden über die jeweils geschätzte Restnutzungsdauer abgeschrieben. Das Unternehmen wendet die lineare Abschreibungsmethode an.
Die verwendeten Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden in jeder Periode überprüft und erforderlichenfalls angepasst.
Im Einzelnen liegen den Wertansätzen für die laufende lineare Abschreibung folgende angenommene Nutzungsdauern zugrunde:
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| Jahre | |
|---|---|
| Technische Anlagen und Maschinen (Wind-/Solarparks) | 10-30 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung in der Regel | 3-13 |
Nutzungsrechte nach IFRS 16 werden über die vertraglichen Laufzeiten zwischen 3 und 30 Jahren abgeschrieben.
Alle in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte werden zum Bilanzstichtag auf Wertminderung überprüft (Impairment-Test). Eine Überprüfung erfolgt unterjährig bereits dann, wenn Ereignisse oder Umstände (Triggering Events) eintreten, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten. Die Überprüfung auf Wertminderungsbedarf erfolgt auf der Ebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten ("CGU", Cash Generating Units), in Bezug auf die im Bestand befindlichen Wind- / Solarparks stellt jeder Wind- / Solarpark für sich eine zahlungsmittelgenerierende Einheit dar. Auf den Buchwert von Sachanlagen werden neben den laufenden Abschreibungen erforderlichenfalls Abschreibungen wegen Wertminderungen vorgenommen, wenn infolge veränderter Umstände eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung gegeben ist. Die Werthaltigkeit wird durch Vergleich des Buchwerts der jeweiligen Vermögenswerte mit dem erzielbaren Betrag bestimmt.
Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Betrag aus dem Nutzungswert des Vermögenswerts und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten. Wird demgemäß eine Abschreibung wegen Wertminderung für solche Vermögenswerte erforderlich, entspricht diese dem Differenzbetrag zwischen dem Buchwert und dem niedrigeren erzielbaren Betrag. Kann der beizulegende Zeitwert nicht bestimmt werden, entspricht der erzielbare Betrag dem Nutzungswert des Vermögenswerts. Dieser Nutzungswert ist der sich durch Abzinsung seiner geschätzten zukünftigen Zahlungsströme ergebende Betrag.
Sobald Hinweise vorliegen, dass die Gründe für die vorgenommenen Abschreibungen wegen Wertminderungen nicht länger existieren, wird die Notwendigkeit einer vollständigen oder teilweisen Wertaufholung überprüft.
Eine als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassende ergebniswirksame Wertaufholung in Form einer Werterhöhung oder Verringerung einer Wertminderung erfolgt jedoch nur so weit, wie der Buchwert nicht überschritten wird, der sich unter Berücksichtigung der regulären Abschreibungseffekte ergeben hätte, wenn in den vorangegangenen Jahren keine Wertminderung vorgenommen worden wäre.
Wertminderungen bei den Sachanlagen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter "Abschreibungen" ausgewiesen.
Anteile an verbundenen Unternehmen werden grundsätzlich in die Vollkonsolidierung einbezogen. Diese Einbeziehung in die Konzernbilanzierung erfolgt mit Rückwirkung zum Erwerbszeitpunkt.
Forderungen gegen assoziierte Unternehmen werden im Konzernabschluss als Finanzinstrumente unter den langfristigen Vermögenswerten gesondert ausgewiesen.
Soweit gemeinsame Vereinbarungen mit Dritten über die gemeinschaftliche Nutzung von Infrastruktur, Verkabelung u. Ä. für Wind- / Solarparks bestehen, erfolgt insoweit die anteilige Bilanzierung der Rechte an den Vermögenswerten und Verpflichtungen für Schulden nach den Grundsätzen der Quotenkonsolidierung. Die im Berichts- und im Vorjahr mit Dritten bestehenden gemeinsamen Vereinbarungen und ihre quotalen Wertansätze haben keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Finanzinstrumente sind alle Verträge, die dazu führen, einen finanziellen Vermögenswert und eine finanzielle Verbindlichkeit der Gesellschaft oder ein Eigenkapitalinstrument bei einer anderen Gesellschaft zu erfassen. Die finanziellen Vermögenswerte des Unternehmens beinhalten im Wesentlichen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen assoziierte Unternehmen und sonstige Forderungen wie Darlehen.
Die finanziellen Verbindlichkeiten des Unternehmens umfassen vor allem Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, sonstige Finanzschulden, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige übrige Verbindlichkeiten, wozu auch die als Fremdkapital zu qualifizierenden Kommanditanteile Konzernfremder gehören, sowie erfolgsneutral verbuchte derivative Finanzinstrumente (Cashflow-Hedges in Form von Zinsswaps und Zins- / Währungsswaps) mit negativem Marktwert, die ebenfalls zu bilanzieren sind.
Finanzinstrumente werden in der Bilanz erfasst, sobald das Unternehmen Vertragspartei eines Finanzinstruments wird. Marktübliche Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, d. h. Käufe oder Verkäufe, bei denen die Lieferung des Vermögenswerts innerhalb des für den jeweiligen Handelsplatz vorgeschriebenen oder durch Konventionen festgelegten Zeitrahmens erfolgen muss, werden zum Handelstag bilanziert.
Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Ansprüche des Konzerns bezüglich der Zahlungsströme aus dem Finanzinstrument auslaufen oder wenn eine Übertragung des Finanzinstruments an eine andere Partei unter Einschluss der Kontrolle bzw. aller wesentlichen Risiken und Nutzen vorgenommen wurde.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die im Vertrag spezifizierten Verpflichtungen des Konzerns auslaufen oder erlassen bzw. gekündigt werden.
Der erstmalige Ansatz von Finanzinstrumenten erfolgt zum Marktwert, der dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Finanzinstrumente, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind unter Einbeziehung der Transaktionskosten bewertet.
Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgt entsprechend der Kategorie, der sie zugeordnet sind (den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, den zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten, den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, den sonstigen Forderungen, den Verbindlichkeiten aus Anleihen, den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, den sonstigen Finanzschulden, den sonstigen übrigen Verbindlichkeiten oder den derivativen finanziellen Verbindlichkeiten).
Soweit bei finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, die fortgeführten Anschaffungskosten zum Ansatz kommen, werden die Buchwerte zu jedem Abschlussstichtag daraufhin überprüft, inwiefern substanzielle Hinweise auf eine Wertminderung hindeuten. Es kommt der Betrag zum Ansatz, mit dem ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Schuld bei erstmaliger Erfassung unter Einbeziehung der nicht ergebniswirksamen Transaktionskosten bewertet wurde, abzüglich zwischenzeitlicher Tilgung und außerplanmäßiger Abschreibungen für Wertminderungen oder Uneinbringlichkeit. Bei kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten sind die fortgeführten Anschaffungskosten grundsätzlich mit dem Nennbetrag bzw. dem Rückzahlungsbetrag identisch.
Für erwartete Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Diese werden zur Minderung der Bruttoforderung angesetzt, wenn konkrete Sachverhalte bekannt werden, die darauf hindeuten, dass ein Schuldner seinen finanziellen Verpflichtungen nicht in ausreichendem Maße nachkommen kann. Weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr war dies erforderlich.
Die Beurteilung der Angemessenheit der Wertberichtigung auf Forderungen obliegt dem dezentralen Inkassomanagement und basiert unter anderem auf der Fälligkeitsstruktur der Forderungssalden, auf Erfahrungswerten aus bereits ausgebuchten Forderungen, der Kundenbonität sowie Auffälligkeiten bei einem veränderten Zahlungsverhalten, auf Anzeichen für finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, die ein nachhaltiges oder signifikantes Absinken des beizulegenden Zeitwerts des finanziellen Vermögenswerts unter die fortgeführten Anschaffungskosten messbar machen, auf etwaigen Zugeständnissen an den Kreditnehmer aufgrund wirtschaftlicher oder rechtlicher Gründe, die im Zusammenhang mit dessen finanziellen Schwierigkeiten stehen, oder allgemein auf der Feststellung des Wegfalls eines aktiven Marktes für den finanziellen Vermögenswert.
Die Höhe einer Wertminderung bestimmt sich aus der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und den zur Barwertermittlung mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts abgezinsten erwarteten künftigen Cashflows, die ergebniswirksam erfasst wird. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und kann der zu Grunde liegende Sachverhalt objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung eingetretenen Tatbestand zurückgeführt werden, so wird die zuvor erfasste Wertberichtigung ergebniswirksam rückgängig gemacht.
Wertminderungen bezüglich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstiger Vermögenswerte werden im Bedarfsfall mittels Wertberichtigungskonten erfasst und gegebenenfalls fortgeschrieben. Das Expected Loss Model wird hierbei beachtet.
Weder ergaben sich in den Vorjahren solche Wertminderungen noch ergeben sich prospektiv für die zum Stichtag aktivierten Finanzinstrumente unter Anwendung der Grundsätze von IFRS 9 Kreditausfallrisiken, die einen Wertminderungsbedarf auslösen würden. Für die laufende Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeiten werden die vertraglichen Laufzeiten, die Sicherheiten, die Ratings der Kunden bzw. Schuldner sowie die konkreten Ausfallrisiken herangezogen.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen alle liquiditätsnahen Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. der Anlage eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten haben. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bewertet Energiekontor zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen bewertet Energiekontor zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen. Unverzinsliche oder niedrigverzinsliche Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr werden abgezinst.
Wertpapiere sowie Forderungen gegen assoziierte Unternehmen (Kommanditbeteiligungen) werden als "zur Veräußerung verfügbare" finanzielle Vermögenswerte klassifiziert (Sonstige originäre finanzielle Vermögenswerte der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar"). Energiekontor bilanziert sie zum beizulegenden Zeitwert, sofern dieser verlässlich ermittelbar ist. Unrealisierte Kursgewinne weist Energiekontor nach Berücksichtigung von latenten Steuern in den sonstigen Bestandteilen des Eigenkapitals (Fair-Value-Bewertung) aus. Die Auflösung dieser Rücklage erfolgt bei Abgang des Vermögenswerts. Fallen die beizulegenden Zeitwerte von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten unter die Anschaffungskosten und liegen objektive Hinweise vor, dass der Vermögenswert wertgemindert ist, erfasst Energiekontor den Verlust und berücksichtigt ihn in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung.
Bei seiner Einschätzung der möglichen Wertminderungen bezieht das Unternehmen alle verfügbaren Informationen ein, wie zum Beispiel die Marktbedingungen und die Marktpreise, anlagespezifische Faktoren sowie Dauer und Ausmaß des Wertrückgangs unter die Anschaffungskosten.
Wertaufholungen werden dann erfolgswirksam vorgenommen, wenn nach der aufwandswirksamen Erfassung einer Wertminderung zu einem späteren Bewertungszeitpunkt Ereignisse eintreten, die zu einem objektiven Anstieg des beizulegenden Zeitwerts führen.
Energiekontor bewertet die Verbindlichkeiten aus Anleihen sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente zu den fortgeführten Anschaffungskosten. Kosten im Zusammenhang mit der Kapitalbeschaffung (Anleihen und Bankkredite) werden nach der Effektivzinsmethode auf die Vertragslaufzeit verteilt.Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert an eine andere Partei. Zu den finanziellen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, gehören vor allem sonstige Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Teile der sonstigen übrigen Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing nach IFRS 16 werden im Rahmen der Finanzverbindlichkeiten zu Beginn des Leasingverhältnisses mit dem Barwert der künftigen Leasingraten während der unkündbaren Grundmietzeit bilanziert.
Die vorstehenden finanziellen Verbindlichkeiten werden nach der erstmaligen Erfassung zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, Anleihen ggf. unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Derivative Finanzinstrumente wie Zinsswaps bilanziert Energiekontor zum Marktwert. Derivate mit positivem beizulegenden Zeitwert werden als finanzielle Vermögenswerte und Derivate mit negativem beizulegenden Zeitwert als finanzielle Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Cashflow-Hedges dienen der Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen, die im Zusammenhang mit einem bilanzierten Vermögenswert, einer bilanzierten Verbindlichkeit oder einem hochwahrscheinlichen zukünftigen Zahlungsstrom stehen.
Den effektiven Teil der Marktwertänderungen derivativer Instrumente, die als Cashflow-Hedges bestimmt sind (Zins- und Zins- / Währungsswaps), erfasst Energiekontor nach Berücksichtigung von latenten Steuern in den sonstigen Bestandteilen des Eigenkapitals (Fair-Value-Bewertung).
Es werden nur Cashflow-Hedges bilanziert, die die strengen Anforderungen der IFRS hinsichtlich Hedge Accounting erfüllen. Sofern die Kriterien für eine Sicherungsbeziehung erfüllt sind, werden die Bezeichnung des eingesetzten Finanzinstruments, das zugehörige Grundgeschäft, das abgesicherte Risiko und die Einschätzung des Grads der Wirksamkeit der eingesetzten Sicherungsinstrumente dokumentiert. Um die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung hinsichtlich der Kompensation der Risiken aus Änderungen der Zahlungsströme in Bezug auf das abgesicherte Risiko beurteilen zu können, wird diese zum Abschlussstichtag auf ihre Effektivität untersucht.
Wenn die Sicherungsbeziehung als ineffektiv eingestuft wird bzw. die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht mehr erfüllt werden, so wird die Rücklage erfolgswirksam aufgelöst. Auf die weiteren Ausführungen in den Erläuterungen zur Bilanz und den Bilanzpositionen, die eine Aufstellung der Kategorisierung der Finanzinstrumente bei der Energiekontor-Gruppe enthalten (Tz. VI.2), wird verwiesen.
Aufgrund der gestiegenen Kapitalmarktzinsen haben die Zinsswaps positive Marktwerte. Da sie ausschließlich als langfristige Zinssicherungsinstrumente zusammen mit den Grundgeschäften (Finanzierungsdarlehen) abgeschlossen wurden (Cashflow-Hedging) und eine Wertrealisierung vor Ablauf der damit gesicherten Zinsbindungslaufzeit nicht in Betracht kommt, sind für Energiekontor diese Marktwerte - unabhängig von einer positiven oder negativen Entwicklung- nur theoretische Werte und werden von der Unternehmensführung daher weder als Schuld noch -im Fall einer positiven Entwicklung- als Vermögenswert betrachtet. Der in der Konzernbilanz auszuweisende Wert der Swaps wird daher für Zwecke der Segmentberichterstattung auf Grundlage des anzuwendenden "management approach" eliminiert.
Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen weicht vom Jahresergebnis aus der Gewinn- und Verlustrechnung ab, da es Aufwendungen und Erträge ausschließt, die nicht steuerpflichtig bzw. nicht steuerlich abzugsfähig sind. Die Verbindlichkeiten der Energiekontor-Gruppe für den laufenden Steueraufwand wurden auf Grundlage der in den jeweiligen Nationen, in denen Tochtergesellschaften und Betriebsstätten unterhalten werden, geltenden bzw. aus Sicht des Bilanzstichtags in Kürze geltenden Steuersätzen berechnet.
Latente Steuern resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen in den IFRS- und Steuerbilanzen der Konzernunternehmen sowie aus Konsolidierungsmaßnahmen, soweit sich diese Unterschiede im Zeitablauf wieder ausgleichen. Nach der Verbindlichkeitsmethode (Liability Method) werden aktive und passive latente Steuern mit der zukünftigen Steuerwirkung angesetzt, die sich aus den Unterschieden zwischen IFRS-Bilanzierung und jeweils landesspezifischer steuerrechtlicher Bilanzierung von Aktiv- und Passivposten ergibt.
Die Auswirkungen von Steuersatzänderungen auf die latenten Steuern werden erfolgswirksam in dem Berichtszeitraum erfasst, in dem das der Steuersatzänderung zu Grunde liegende Gesetzgebungsverfahren weitgehend abgeschlossen ist.
Darüber hinaus werden für Verlustvorträge latente Steuerabgrenzungen dann und insoweit vorgenommen, als ihre Nutzung in absehbarer Zukunft wahrscheinlich ist.
Für die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der Realisierbarkeit solcher Steueransprüche sind regelmäßig zu aktualisierende Steuerplanungsrechnungen durchzuführen. Außerdem sind die jeweils nationalen wie auch auf dem Gebiet der EU nach der laufenden Rechtsprechung des EuGH anzuwendenden Steuerregelungen einzubeziehen.
Latente Steuerabgrenzungen werden nach Steueransprüchen (aktive latente Abgrenzungen) und Steuerschulden (passive latente Abgrenzungen) unterschieden. In der Gliederung der Bilanz nach Fristigkeitsaspekten gelten latente Steuern grundsätzlich als langfristig.
Von der Saldierungsmöglichkeit aktiver und passiver latenter Steuern machte das Unternehmen auch im Berichtszeitraum im zulässigen Umfang Gebrauch.
Vorräte, wozu die Projektierungs- und Planungsleistungen für Wind- und Solarprojekte gehören, sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung der Durchschnittsmethode zuzüglich direkt zurechenbarer Nebenkosten angesetzt. Finanzierungskosten auf die Vorräte werden aktiviert, soweit sie auf aktivierungsfähige Vorräte entfallen. Wertberichtigungen auf Vorräte werden vorgenommen, wenn der realisierbare Nettoveräußerungswert unter den bilanzierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt.
Aufgrund der Konsolidierungspraxis, wonach Betreibergesellschaften, für die Wind- / Solarparks errichtet werden, nicht bereits mit Vertrieb der Kommanditanteile (Gesellschafterwechsel), sondern erst mit Fertigstellung des Wind- / Solarparks entkonsolidiert werden, hat das Verfahren der Umsatzrealisierung nach Leistungsfortschritt für die Konzernbilanzierung faktisch keine Bedeutung.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Bargeldbestand, Bankguthaben und alle liquiditätsnahen Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. der Anlage eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten haben. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Nicht beherrschende Anteile bzw. Anteile konzernfremder Gesellschafter sind nach den IFRS in der Regel innerhalb des Eigenkapitals in einer gesonderten Position getrennt auszuweisen.
Da es sich jedoch bei den Tochtergesellschaften, an denen diese nicht beherrschenden Anteile bestehen, um Kommanditgesellschaften handelt, führt die Anwendung des IAS 32 zu einem vom deutschen Handelsrecht abweichenden Ausweis dieses wirtschaftlichen Eigenkapitals.
Nach den dahingehend geltenden IFRS gilt dieses Kommanditkapital der konzernfremden Gesellschafter als Fremdkapital, solange der Kriterienkatalog der IFRS für einen Eigenkapitalausweis nicht kumulativ erfüllt ist. Bei den Tochtergesellschaften, an denen konzernfremde Gesellschafter beteiligt sind, handelt es sich ausschließlich um solche Kommanditgesellschaften. Die Kündigungsmöglichkeiten der Kommanditisten sind ein entscheidendes Kriterium für die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital. Finanzinstrumente, die dem Inhaber (hier: dem Kommanditisten) das Recht zur Kündigung gewähren und damit die Gesellschaft im Kündigungsfall verpflichten, flüssige Mittel oder andere finanzielle Vermögenswerte zu übertragen, stellen demnach entgegen der in Deutschland unbestrittenen wirtschaftlichen Substanz als Eigenkapital aus Sicht der IFRS eine finanzielle Verbindlichkeit und damit Fremdkapital dar. Aufgrund der bestehenden Kündigungsrechte der Kommanditisten der Tochtergesellschaften ist das mit dem Gesamtbetrag der nicht beherrschenden Anteile laut Bilanz korrespondierende "Nettovermögen der Kommanditisten" folglich nicht im Eigen-, sondern zum Barwert im Fremdkapital zu erfassen. Die Bewertung dieses Postens erfolgt zum nach den IFRS ermittelten Barwert des "Nettovermögens der Kommanditisten".
Korrespondierend sind die auf die Kommanditisten entfallenden Ergebnisanteile als Finanzierungsaufwand bzw. -ertrag zu erfassen.
Für rechtliche oder faktische Verpflichtungen werden Rückstellungen in der Bilanz angesetzt, wenn das Unternehmen aus einem Ereignis in der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung hat und es wahrscheinlich ist, dass wirtschaftliche Ressourcen abfließen, um diese Verpflichtung zu erfüllen. Dabei ist eine Abzinsung immer dann vorzunehmen, wenn der Abzinsungseffekt wesentlich ist. Der Wertansatz der Rückstellungen berücksichtigt diejenigen Beträge, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen des Konzerns abzudecken.
Zuführungen zu den Rückstellungen werden grundsätzlich erfolgswirksam berücksichtigt.
Dies gilt nicht für Rückstellungsbildungen im Zusammenhang mit Rückbau- und Renaturierungskosten. In diesen Fällen ist der Buchwert des dazugehörigen Sachanlagevermögens um den Barwert der rechtlichen Verpflichtungen aus dem Rückbau zu erhöhen. Die Berechnungsgrundlagen für die Barwertberechnung der Rückstellungen bestehen aus der Laufzeit bis zum voraussichtlichen Rückbau, aus den heute zu erwartenden anlagenspezifischen Rückbau- und Renaturierungskosten, die für die Anwendung der Nominalzinsrechnung (Kaufkraftäquivalenz) auf die voraussichtlichen Rückbaukosten unter Einrechnung einer voraussichtlichen Inflationsrate von p. a. 2 Prozent analog zum Vorjahr hochgerechnet werden, sowie aus dem jeweiligen auf die Restlaufzeit bezogenen Diskontierungszinssatz.
Der Diskontierungssatz wurde im Geschäftsjahr wie im Vorjahr unter Zugrundelegung der Zinssätze von laufzeitkongruenten börsennotierten Bundeswertpapieren, erhöht um einen Risikoaufschlag von 3 Prozent (credit spread), ermittelt.
Zu erwartende Verwertungserlöse werden bei der Bemessung der Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung nicht berücksichtigt, auch wenn ihre Realisierung aus heutiger Sicht wahrscheinlich und die dabei erzielten Erlöse im Schätzungswege gleichermaßen bezifferbar wie die Kosten für den Rückbau der Anlagen sind. Die Erfassung der Rückstellungen erfolgt grundsätzlich im Erstjahr der Rückstellungsbildung gewinnneutral im Wege eines bilanziellen Aktiv-Passiv-Tauschs. Der zusätzlich aktivierte Betrag wird über die Restnutzungsdauer der Sachanlagegegenstände abgeschrieben.
Die sich gegenüber dem Vorjahr aufgrund der Anwendung der aktuellen Diskontierungssätze ergebenden Unterschiede bei der Rückstellungsberechnung werden gewinnneutral mit den Anschaffungs- / Herstellungskosten der Wind- / Solarparks verrechnet und betragen im Geschäftsjahr insgesamt T€ -4.886 (Vorjahr T€ -501). Einen bei der Erfüllung der Verpflichtung entstehenden positiven oder negativen Differenzbetrag zum Buchwert erfasst das Unternehmen erfolgswirksam. Die jährlichen Aufzinsungsbeträge zur Barwertanpassung der Rückstellungen werden ergebniswirksam im Finanzierungsaufwand verbucht. Die Zugänge durch Aufzinsungen betragen T€ 867 (Vorjahr T€ 471).
Die Fälligkeiten der aus diesen Rückstellungen resultierenden Abflüsse von wirtschaftlichem Nutzen werden in den Jahren ab 2022 bis 2052 erwartet, wobei verlängerte Betriebsdauern von Windparks und die Ausübung von Optionen bei den Pachtverträgen die Abriss- und damit Fälligkeitszeitpunkte in die weitere Zukunft verlagern werden. Unsicherheiten hinsichtlich der voraussichtlichen Erfüllungsbeträge und Fälligkeitszeitpunkte wird durch jährliche Anpassung der Berechnungsparameter Rechnung getragen.
Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen. Es werden alle Informationen berücksichtigt, die bis zum Tag der Bilanzaufstellung bekannt werden.
Finanzielle Verbindlichkeiten, mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente, werden zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, Anleihen ggf. unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Ein etwaiger Unterschiedsbetrag zwischen ausbezahltem und bei Endfälligkeit rückzahlbarem Betrag (Disagio, Darlehensabgeld) wird amortisiert, indem zunächst der Vereinnahmungsbetrag angesetzt und dann sukzessive durch kontinuierliche Aufzinsung bis zum finalen Rückzahlungsbetrag fortgeschrieben wird.
Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zu Stichtagskursen umgerechnet. Bankverbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit dem Geldkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Der SWAP des Windparks Mafomedes, der im Rahmen des früheren Unternehmenserwerbs zu passivieren war, wurde bis zum Vorjahr erfolgswirksam zum Fair Value fortgeschrieben und ist dieses Jahr ausgelaufen (Vorjahr T€ -22).
Eventualverbindlichkeiten sind nicht bilanziert, sondern im Konzernanhang unter "Sonstige Angaben" (Teil VIII.) ausgewiesen.
Bei der Anwendung der dargestellten Konzernbilanzierungsgrundsätze muss die Geschäftsführung in Bezug auf die Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden, die nicht ohne Weiteres aus anderen Quellen ermittelt werden können, Sachverhalte beurteilen, Schätzungen anstellen und Annahmen treffen. Die Schätzungen und die ihnen zu Grunde liegenden Annahmen resultieren aus Erfahrungen der Vergangenheit sowie weiteren als relevant erachteten Faktoren. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen.
Diese Annahmen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Schätzungsänderungen, die nur eine Periode betreffen, werden nur in dieser berücksichtigt. Schätzungsänderungen, die die aktuelle sowie die folgenden Berichtsperioden betreffen, werden entsprechend in dieser und den folgenden Perioden beachtet.
Im Folgenden werden die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie die sonstigen wesentlichen Quellen von Schätzungsunsicherheiten am Bilanzstichtag angegeben, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, sodass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird.
In der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022 sind die konzerneigenen Wind- / Solarparks und Umspannwerke in Höhe von insgesamt T€ 253.664 (Vorjahr T€ 215.445) aktiviert. Für die Bestimmung etwaiger Wertminderungen dieser Sachanlagen im Rahmen der regelmäßigen Impairment-Tests ist es erforderlich, die Nutzungswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, zu denen die jeweiligen Wind- / Solarparks gehören, zu ermitteln.
Die Berechnung der Nutzungswerte bedarf der Schätzung künftiger Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie eines geeigneten Abzinsungssatzes für die Barwertberechnung im Wege der Bewertung mittels diskontierter Mittelzuflüsse (Discounted-Cashflow-Bewertungen). Die hierfür heranzuziehenden Schätzgrößen bestehen hauptsächlich in den die Höhe der Stromerträge beeinflussenden zukünftigen Wind- und Einstrahlungsverhältnissen, in den Vergütungssätzen für den Verkauf der Energie, der technischen Lebensdauer der Wind- und Solarenergieanlagen sowie in den weiteren Kostengrößen eines Wind- bzw. Solarparks wie etwa Instandsetzungen. Diese Schätzgrößen entsprechen auch den Annahmen und beobachtbaren Inputfaktoren, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für Wind- / Solarparks zugrunde legen würden. Die dem Discounted-Cashflow-Bewertungsverfahren immanent innewohnenden Risiken bestehen insbesondere in von den Einschätzungen des Managements und der Marktteilnehmer zukünftig abweichenden ungünstigen Entwicklungen, wie beispielsweise geringeren Windangeboten, höheren Betriebskosten, geringeren Energiepreisen und etwaigen weiteren ungünstigeren Parameterentwicklungen. Ebenso sind die voraussichtlichen zukünftigen Rückbaukosten, die im Sachanlagevermögen zu aktivieren und gleichzeitig diskontiert als langfristige Rückstellungen zu passivieren sind, im Schätzungswege zu ermitteln.
Die gemäß IFRS 16 seit dem Jahr 2019 für die angepachteten Parkflächen zu aktivierenden Nutzungsrechte werden der CGU "Wind- / Solarpark" zugeordnet. Da die Pachtflächen für den Betrieb der CGU unabdingbar sind, werden auch die aus der Passivierung der Pachtzahlungen resultierenden Finanzverbindlichkeiten und Finanzierungs-Cashflows der jeweiligen CGU zugeordnet, sodass sich aus der Anwendung von IFRS 16 keine Auswirkungen auf den Impairmenttest ergeben, da der Nutzungswert der CGU weiterhin um die Pachtzahlungen zu mindern ist.
In der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022 sind Vorräte in Höhe von T€ 130.223 (Vorjahr T€ 160.856) berücksichtigt. Diese resultieren aus der Aktivierung von im Rahmen der Wind- / Solarpark-Projektentwicklung angefallenen projektbezogenen Kosten. Die Geschäftsführung hat die Werthaltigkeit der aktivierten Kosten am Bilanzstichtag beurteilt und Wertabschläge im erforderlichen Umfang berücksichtigt. Bei der Bewertung der Vorräte stellen die künftigen Realisierungschancen von Projekten und der Wert der erwarteten künftigen Cashflows wesentliche Schätzgrößen dar.
Aktive latente Steuern werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge sowie zeitliche Buchungsunterschiede in dem Maße erfasst, wie es wahrscheinlich ist bzw. wie hierfür überzeugende substanzielle Hinweise vorliegen, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Wesentliche Teile der aktiven latenten Steuern entstanden in den Wind- / Solarparkbetreibergesellschaften, die steuerlich maximal zulässige Abschreibungen nutzen, sowie in den ausländischen Planungsgesellschaften, die erhebliche Vorlaufkosten für die jeweilige Markt- und Projekterschließung tragen. Für die Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern erfolgt eine Schätzung der Unternehmensleitung auf der Grundlage des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategie (zeitlicher Anfall steuerlicher Ergebnisse, Berücksichtigung steuerlicher Risiken etc.). Wesentliche Auswirkung hierauf haben auch die jeweils nationalen wie auch auf EU-Ebene gegebenen steuerrechtlichen Grundlagen, die laufenden Anpassungen unterliegen.
Zahlreiche Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
Die Energiekontor-Gruppe hat ein Kontrollrahmenkonzept hinsichtlich der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte festgelegt. Dazu gehört ein Bewertungsteam, das die allgemeine Verantwortung für die Überwachung aller wesentlichen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert trägt und direkt an den Vorstand berichtet. Das Bewertungsteam führt eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpassungen durch. Wenn Informationen von Dritten zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet werden, prüft das Bewertungsteam die von den Dritten erlangten Nachweise für die Schlussfolgerung, dass derartige Bewertungen die Anforderungen der IFRS erfüllen, einschließlich der Stufe in der Fair-Value-Hierarchie, der diese Bewertungen zuzuordnen sind.
Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet der Konzern so weit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:
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| ― | Stufe 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden |
| ― | Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (das heißt als Preis) oder indirekt (das heißt als Ableitung von Preisen) beobachten lassen |
| ― | Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen. |
Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist. Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie werden zum Ende der Berichtsperiode erfasst, in der die Änderung eingetreten ist.
Weitere Informationen zu den Annahmen bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte sind im Anhang bei der Beschreibung der jeweiligen Vermögens- und Schuldwerte enthalten.
Die nachfolgenden Ziffern sind bei den entsprechenden Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. Sofern nicht weiter bezeichnet, erfolgen alle Angaben in T€.
Die Umsätze des Konzerns in dem Segment Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) betreffen deutsche und britische Wind- / Solarparks.
Die Umsatzerlöse in dem Segment Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks (kurz: Stromerzeugung) werden in Wind- / Solarparks in Deutschland, Portugal und Großbritannien realisiert.
Die dem Bereich Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges zuzurechnenden Tätigkeiten werden überwiegend in Deutschland erbracht.
Im Einzelnen setzen sich die Umsatzerlöse segmentbezogen wie folgt zusammen:
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| SEGMENTE UND ZUGEHÖRIGE UMSATZERLÖSE | ||
| Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) | 104.773 | 104.099 |
| Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks | 76.695 | 48.890 |
| Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges | 6.106 | 3.528 |
| Umsatzerlöse alle Segmente | 187.573 | 156.516 |
Unter dieser Position im betragsmäßigen Umfang von T€ 68.145 (Vorjahr T€ 109.740) sind die Veränderungen der konzernweiten zum Bilanzstichtag vorhandenen Bestände an unfertigen Projekten sowie die Herstellungskosten selbst hergestellter und in das Anlagevermögen genommener Wind- / Solarparks, die im Konzernbestand verbleiben sollen, ausgewiesen.
Soweit dem Anlagevermögen zugeordnete Windparks veräußert und demgemäß dem Umlaufvermögen zugeordnet werden sollen, führt dies zu einer entsprechenden Bestandsverringerung.
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Übernahme Wind- / Solarparks in das Anlagevermögen | 91.386 | 81.487 |
| Umgliederung Windparks vom Anlage- in das Umlaufvermögen | -12.863 | 0 |
| Bestandsveränderungen unfertige Projekte | -10.378 | 28.253 |
| Bestandsveränderungen und Eigenleistungen | 68.145 | 109.740 |
In den Bestandsveränderungen bereits berücksichtigte außerplanmäßige Abschreibungen auf Vorräte (Wind- / Solarparkprojekte) betragen im Geschäftsjahr T€ 1.863 (Vorjahr T€ 4.229).
Da auch die Errichtungskosten für Wind- / Solarparks, die möglicherweise im Konzernbestand verbleiben, im laufenden Wareneinsatz sowie in den sonstigen Kostenpositionen (sonstige betriebliche Aufwendungen, Personal- und Zinsaufwendungen) verbucht werden, ist bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Entscheidung bezüglich des Verkaufs der projektbezogene Bestand zu aktivieren.
Zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Wind- / Solarparks erfolgt zunächst die Ausbuchung des bis dahin hierfür aktivierten Vorjahresbestands an unfertigen Erzeugnissen und Leistungen. Gleichzeitig erfolgt in dieser Höhe zuzüglich der bis zur Fertigstellung noch angefallenen Herstellungskosten die Aktivierung im Sachanlagevermögen durch Umgliederung der fertigen Wind- / Solarparks ins Anlagevermögen, soweit diese im Konzern zum Zwecke der Stromerzeugung verbleiben. Im Geschäftsjahr wurde der bisher dem Eigenbestand zugeordnete Windpark Niederzier-Steinstraß aufgrund der Veräußerungsabsicht zunächst in das Umlaufvermögen umgegliedert und anschließend veräußert.
Aktivierungen selbst hergestellter Wind- / Solarparks durch Überführung ins Anlagevermögen erfolgen stets ergebnisneutral, ebenso wie eine etwaige umgekehrte Überführung aus dem Anlage- ins Vorratsvermögen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt auf:
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Auflösung Rückstellungen | 1.541 | 1.518 |
| Übrige sonstige betriebliche Erträge | 527 | 470 |
| Förderungen | 456 | 177 |
| Schadensersatz / Versicherungserstattungen | 53 | 27 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 2.577 | 2.191 |
Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge enthalten überwiegend Kostenerstattungen von dritter Seite.
Die konzernweit angefallenen Aufwendungen für die Planung und Herstellung von Wind- / Solarparkprojekten betragen T€ 115.774 (Vorjahr T€ 144.020). Hierin enthalten sind unter anderem die angefallenen Kosten der Errichtung für Parks, die in den Eigenbestand übernommen worden sind.
Der Personalaufwand in Höhe von T€ 21.173 (Vorjahr T€ 19.504) hat sich aufgrund der gesteigerten Mitarbeiteranzahl sowie erhöhten Gehältern und Erfolgsbeteiligungen im Geschäftsjahr erhöht und setzt sich wie folgt zusammen:
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Gehälter | 17.878 | 16.957 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen | 3.294 | 2.548 |
| Personalaufwand | 21.173 | 19.504 |
Im Personalaufwand enthalten sind Aufwendungen für Altersvorsorge in Höhe von T€ 120 (Vorjahr T€ 117).
Unter Berücksichtigung der Aufwendungen für den Anleihevertrieb (erfolgsneutrale Erfassung) betragen die gesamten Personalaufwendungen T€ 21.473 (Vorjahr T€ 19.654).
Der Personalbestand beläuft sich auf durchschnittlich 201 Arbeitnehmer (Vorjahr 180 Arbeitnehmer). Davon waren im Durchschnitt 41 Mitarbeiter (Vorjahr 35) bei ausländischen Tochtergesellschaften angestellt.
Der überwiegende Anteil an den Abschreibungen von insgesamt T€ 19.827 (Vorjahr T€ 20.034) entfällt mit T€ 15.889 (Vorjahr T€ 17.237) auf die konzerneigenen Wind- / Solarparks. Aus dem Anlagenspiegel (vgl. Tz. VI.1) ergeben sich detaillierte Informationen zum Anlagevermögen und zu den Abschreibungen. Im Berichtszeitraum waren wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen vorzunehmen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen die folgenden Aufwandspositionen:
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Reparaturen und Instandhaltungen Wind-Solarparks | 9.753 | 11.534 |
| Verwaltungskosten | 2.122 | 2.019 |
| Rechts-, Steuer-, Prüfungs- und andere Beraterhonorare, Prozesskosten | 1.874 | 1.772 |
| Gebühren, Abgaben, Beiträge | 1.647 | 1.381 |
| Werbekosten und Vertriebsaufwand | 1.296 | 684 |
| Projektbezogene Aufwendungen (inkl. Planung, Reisekosten usw.) | 1.278 | 2.118 |
| Strombezug Windkraftanlagen / Solaranlagen | 873 | 647 |
| Versicherungen | 761 | 635 |
| Aufwendungen aus Währungsumrechnungen (Saldo) | 668 | 1.744 |
| Abschöpfungsbeträge i. S. d. StromPBG | 554 | 0 |
| Pachtzahlungen für Wind- / Solarparks | 481 | 469 |
| Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen | 179 | 131 |
| Raumkosten | 71 | 80 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 21.555 | 23.214 |
Das Zinsergebnis im Konzern stellt sich wie folgt dar:
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Zinsen und ähnliche Erträge | 1 | 72 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -17.090 | -16.825 |
| Zinsergebnis | -17.089 | -16.753 |
| Finanzergebnis | -17.089 | -16.753 |
Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, fielen nicht an. Veränderungen aus der Marktbewertung von vollumfänglich effektiven Cashflow-Hedged-Derivaten (Zins- und Zins- / Währungsswaps) in Höhe der kumulierten positiven Marktwerte von T€ 12.492 (Vorjahr negative Marktwerte von T€ -4.714) wurden, saldiert mit den darauf entfallenden latenten Steuern, erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Veränderungen liegen generell am Zu- oder Abgang von abgesicherten Verbindlichkeiten, an sinkenden Restlaufzeiten, an veränderten Kapitalmarktzinsen und zukünftigen Zins- und Währungskursprognosen, die sich auf die Marktwerte auswirken. Die Swaps wurden ausschließlich zur Sicherung der Zins- und Währungsrisiken aus den langfristigen Wind- / Solarparkfinanzierungen abgeschlossen, weswegen eine Realisierung der negativen Marktwerte vor dem Laufzeitende der Derivate nicht oder allenfalls in Ausnahmefällen in Betracht kommt. Durch den ratierlichen Abbau der Bezugsgrößen bei den Payer-Zins-Swaps, vermindern sich in den folgenden Berichtsperioden auch sukzessive die Ergebnisauswirkungen. Effektivzinsen sind in Höhe von T€ 649 (Vorjahr T€ 707) enthalten.
Die Zinserträge von T€ 1 (Vorjahr T€ 72) entfallen auf kurzfristige finanzielle Vermögenswerte mit variablen Zinssätzen. Von den Zinsaufwendungen entfallen T€ 1.110 (Vorjahr T€ 1.120) auf kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten mit variablen Zinssätzen. Die ausgewiesenen Zinsaufwendungen entfallen ausschließlich auf Schuldposten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind.
Zinsaufwendungen aus der Anwendung von IFRS 16 waren im Geschäftsjahr zu verbuchen mit einem Betrag von T€ 2.164 (Vorjahr T€ 1.787).
Der Gesamtsteueraufwand im Konzern stellt sich wie folgt dar:
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Laufende (tatsächliche) Steuern | 12.018 | 8.898 |
| Latente Steuern | 6.323 | -181 |
| Gesamtsteueraufwand | 18.341 | 8.717 |
Hier werden die in Deutschland zu entrichtenden Gewerbe- und Körperschaftsteuern nebst Solidaritätszuschlag erfasst sowie die in den ausländischen Gesellschaften vergleichbaren Ertragsteueraufwendungen.
Steuerlatenzen aufgrund von temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen in den steuerlich maßgeblichen Bilanzen und den Buchwerten in der Konzernbilanz bestehen in nachfolgend angeführter Höhe.
Ausschlaggebend für die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ist die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der Umkehrung der Bewertungsunterschiede sowie der Nutzbarkeit der Verlustvorträge, die zu aktiven latenten Steuern geführt haben.
Dies ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können.
Die steuerlichen Verlustvorträge im Konzern bestehen in der Energiekontor AG, in den Wind- / Solarparkbetreiber- sowie in den ausländischen Planungs- und Errichtungsgesellschaften und setzen sich wie folgt zusammen:
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| 31.12.2022 | 31.12.2021 | |||
|---|---|---|---|---|
| in T€ | Inland | Ausland | Inland | Ausland |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| VERLUSTVORTRÄGE MIT BILDUNG AKTIVER LATENTER STEUERN | ||||
| Verlustvorträge Gewerbesteuer | 57.886 | 0 | 56.023 | 0 |
| Verlustvorträge Körperschaftsteuer | 19.672 | 11.949 | 13.243 | 16.146 |
| OHNE BILDUNG AKTIVER LATENTER STEUERN | ||||
| Verlustvorträge Gewerbesteuer | 6.305 | 0 | 5.333 | 0 |
| Verlustvorträge Körperschaftsteuer | 0 | 0 | 0 | 2.155 |
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| 31.12.2022 | 31.12.2021 | |||
|---|---|---|---|---|
| in T€ | Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Bewertung des Sachanlagevermögens | 312 | 17.498 | 690 | 14.378 |
| Verlustvorträge | 13.947 | 0 | 13.576 | 0 |
| Fair Value-Bewertung IFRS 9 | 0 | 3.726 | 1.406 | 0 |
| Zwischengewinneliminierung | 660 | 0 | 1.591 | 0 |
| Vorratsbewertung | 0 | 3.850 | 0 | 2.689 |
| Bewertung von Finanzinstrumenten (Effektivzinsmethode) | 0 | 726 | 0 | 779 |
| Sonstige Abweichungsgründe | 0 | 0 | 5 | 0 |
| Zwischensumme vor Saldierung | 14.919 | 25.800 | 17.269 | 17.846 |
| Saldierungsfähige Beträge | -6.526 | -6.526 | -5.469 | -5.469 |
| Latente Steuern (nach Saldierung) | 8.393 | 19.274 | 11.800 | 12.378 |
Die Gesellschaft geht im Berichtszeitraum davon aus, dass für die steuerlichen Verlustvorträge, für die aktive latente Steuern gebildet wurden, aufgrund der zukünftigen Geschäftstätigkeit ausreichend positives zu versteuerndes Einkommen für die Realisierung des aktivierten Steueranspruchs zur Verfügung stehen wird. Aufgrund der Erfahrung aus der Vergangenheit und der zu erwartenden steuerlichen Einkommenssituation wird davon ausgegangen, dass die entsprechenden Vorteile aus den aktiven latenten Steuern insoweit realisiert werden können. Die sich größtenteils aus den Wind- / Solarparkbetreibergesellschaften sowie aus ausländischen Planungsgesellschaften ergebenden Verlustvorträge wirken sich gewerbesteuerlich auf Ebene der Wind- / Solarparkbetreibergesellschaften selbst und körperschaftsteuerlich auf Ebene der Energiekontor AG aus. Sie resultieren nicht aus unplanmäßigen Geschäftsverläufen, sondern insbesondere aus erhöhten anfänglichen steuerlichen Abschreibungen. Soweit eine Verwertbarkeit von Verlusten, ggf. innerhalb der im Ausland bestehenden zeitlichen Beschränkung, nicht hinreichend sicher scheint, erfolgt keine Aktivierung.
Insoweit für Verlustvorträge latente Steueransprüche aktiviert werden, besteht im In- und Ausland in der Regel keine zeitliche Beschränkung für die Vortragsmöglichkeit. Ausnahme ist lediglich Portugal, wo die Nutzungs der steuerlichen Vortragsmöglichkeit für Verluste zeitlich beschränkt ist.
Die direkt im Eigenkapital (Fair-Value-Rücklage) verrechneten latenten Steuerbeträge in Höhe von T€ -3.726 (Vorjahr T€ 1.406) wurden ergebnisneutral erfasst.
Im Geschäftsjahr 2022 und nach der aktuellen Gesetzeslage voraussichtlich auch in den folgenden Jahren beträgt der Körperschaftsteuersatz in Deutschland 15 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5 Prozent der Körperschaftsteuerbelastung. Daraus resultiert ein effektiver Körperschaftsteuersatz von 15,83 Prozent. Unter Einbeziehung der Gewerbesteuer, die sich im Durchschnitt auf 14,00 Prozent beläuft, beträgt der Gesamtsteuersatz im Geschäftsjahr 29,83 Prozent.
Nachfolgend wird die Überleitung vom erwarteten Steueraufwand auf den ausgewiesenen Ertragsteueraufwand gezeigt. Die Berechnung des erwarteten Steueraufwands basiert auf der Anwendung des inländischen Gesamtsteuersatzes von 29,83 Prozent (Vorjahr 29,83 Prozent). Somit ergibt sich kein Effekt aus einer Steuersatzänderung.
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Ursachen für die Abweichung zwischen dem erwarteten (rechnerischen) und dem tatsächlichen Steueraufwand:
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Ertragsteueraufwand rechnerisch | 18.753 | 13.398 |
| Ertragsteuern für andere Perioden | 44 | 184 |
| Effekte aus Personengesellschaften | 426 | 370 |
| Deaktivierte sowie untergegangene steuerliche Verluste und Verlustvorträge | 301 | 105 |
| Sonstige Effekte (steuerfreie und steuerlich nicht abziehbare Posten) | 140 | 110 |
| Abweichendes Steuerrecht / Steuersätze Ausland | -1.323 | -5.449 |
| Tatsächlicher Steueraufwand | 18.341 | 8.717 |
Zum Ende des Geschäftsjahres waren 13.986.900 (Vorjahr 14.124.638) Aktien gezeichnet. Davon waren unter Berücksichtigung der bis dahin zum Zwecke der Einziehung zurückgekauften und noch nicht eingezogenen Anteile 13.979.390 (Vorjahr 14.017.965) Aktien im Umlauf. Unter Berücksichtigung einer taggenauen Gewichtung waren im Geschäftsjahr durchschnittlich 13.988.394 (Vorjahr 14.268.588) Aktien in Umlauf. Verwässerungseffekte gab es sowohl im Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr.
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Konzernergebnis in € | 44.535.868 | 36.204.688 |
| Gewichteter Durchschnitt ausgegebener Aktien | 13.988.394 | 14.268.588 |
| unverwässertes Ergebnis je Aktie in € | 3,18 | 2,54 |
| verwässertes Ergebnis je Aktie in € | 3,16 | 2,52 |
Grundsätzlich ist die Energiekontor-Gruppe Zinsänderungs-, Liquiditäts-, Währungs- sowie bei Vermögenswerten Bonitäts- und Ausfallrisiken ausgesetzt.
Eine Absicherung von Zinsänderungsrisiken erfolgt neben langfristigen Festzinsvereinbarungen (bei Wind- / Solarparkfinanzierungen) durch Sicherungsderivate. Die betroffenen Wind- / Solarparkbetreibergesellschaften haben variable Darlehen (3-Monats-EUR-EU-RIBOR-Telerate) aufgenommen und in festverzinsliche Kredite umgewandelt, für die durch den Abschluss von Zinsswaps die Zinssicherungen erfolgen (synthetische Festzinsdarlehen). Zinsänderungsrisiken bestehen für die Unternehmensgruppe während der Laufzeit der Sicherungsderivate nicht. Zinsänderungen haben lediglich Auswirkung auf den Wert der Derivate, soweit man diese separat betrachtet, wie von den IFRS gefordert. Dahingehend werden solche abgekoppelten Zinsänderungsauswirkungen mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt, die die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinserträge und -aufwendungen, andere Ergebnisteile sowie auf das Eigenkapital abbilden.
Zum Bilanzstichtag haben die erfolgsneutralen Zins- und Währungsswaps aufgrund der seit Abschluss gesunkenen Kapitalmarktzinsen einen beizulegenden positiven Wert von T€ 12.492 (Vorjahr T€ -4.714), ermittelt nach einer Mid-Market-Bewertung (Mark-to-Market MTM).
Die positiven Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente sind unter der Position "Sonstige Forderungen und fianzielle Vermögenswerte" auszuweisen. Die Marktwertermittlung für solche Vermögenswerte und Schulden erfolgt auf Basis von Parametern, für die entweder direkt oder indirekt abgeleitete notierte Preise auf einem aktiven Markt zur Verfügung stehen, und basiert auf finanzmathematischen Simulationsmodellen prognostizierter Währungs- und Zinsentwicklungen. Aus Sicht des Managements sind die Marktwerte dieser Swaps rein theoretische Werte, zumal ein Verkauf oder die Realisierung der Marktwerte vor dem planmäßigen Auslauf der mit den Derivaten gesicherten Zinsbindung nicht oder allenfalls in Ausnahmefällen in Betracht kommt. Soweit Umfinanzierungen von mit Zinsswaps gekoppelten Darlehen erfolgen, so werden diese stets unter Wahrung der Volleffektivität und Konnexität durchgeführt.
Wirtschaftlich vergleichbar sind die positiven Marktwerte bei synthetischen Festzinsdarlehen mit im Falle der Darlehenskündigung zu zahlenden Vorfälligkeitsentschädigungen bei traditionellen Festzinsdarlehen, die wiederum unter den IFRS auch nicht zu bilanzieren wären.
In Bezug auf die Zinsswaps entspricht der effektive Zinsaufwand der mit den vorgenannten Payer-Swap-Hedges gesicherten Grundgeschäfte dem jeweils für das Grundgeschäft gesicherten Zinsniveau, sodass auch in der retrospektiven Betrachtung die Effektivität voll gegeben ist. Demzufolge sind diese Finanzinstrumente nicht mit Zinsrisiken in Bezug auf Gewinn- und Verlustrechnung oder Eigenkapital verbunden. Somit werden die Gewinne und Verluste aus der Marktbewertung der Derivate nach Verrechnung mit den darauf entfallenden passiven bzw. aktiven latenten Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
Wenn das Marktzinsniveau zum Bilanzstichtag um 100 Basispunkte höher (niedriger) gewesen wäre, hätte sich ein ergebnisneutral ergebender Marktwert von insgesamt T€ +17.371 (T€ +6.511) ergeben. Die Bezugsgrößen für die Grundgeschäfte der Wind- / Solarparkfinanzierungen belaufen sich - ggf. auf Euro umgerechnet- auf insgesamt T€ 166.173 (Vorjahr T€ 154.173).
Die Laufzeiten von Zinssicherungen bzw. Zinswährungssicherungen entsprechen grundsätzlich denen der abgesicherten Grundgeschäfte. Zum Bilanzstichtag hatte die Gruppe derivative Instrumente mit einer maximalen Laufzeit bis Dezember 2043 im Bestand, um Zins- und Währungsrisiken aus den Wind- / Solarparkfinanzierungen abzusichern.
Die Auswirkungen der Reform der Referenzzinssätze (IBOR Phase 2) wird derzeit noch von Energiekontor geprüft. Wesentliche Auswirkungen werden jedoch nicht erwartet.
Weitere Währungsrisiken der britischen und amerikanischen Tochtergesellschaften im Bereich der Marktrisiken resultieren aus der operativen Tätigkeit sowie aus Investitionen und werden grundsätzlich nicht abgesichert.
Den Liquiditätsrisiken wird durch die rechtzeitige und ausreichende Vereinbarung von Kreditlinien, die nicht ausgeschöpft werden, sowie durch die Emission von Anleihen begegnet. Zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit wird eine fortlaufende Liquiditätsplanung geführt, die alle zu erwartenden Liquidätszu- und -abflüsse und deren Fristigkeiten abbildet.
Bilanziell werden die Bonitäts- und Ausfallrisiken ggf. durch Wertberichtigungen abgebildet. Sie sind begrenzt auf die auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen Beträge. Weder zum Bilanzstichtag noch im Vorjahr waren unter Beachtung der Grundsätze des IFRS 9 zur Ermittlung von "Expected credit losses" Wertminderungen vorzunehmen.
Die nachfolgenden Ziffern sind bei den entsprechenden Positionen in der Bilanz angegeben. Sofern nicht weiter bezeichnet, erfolgen alle Angaben in T€.
Die Zusammensetzung und Entwicklung der Werte des Anlagevermögens im laufenden Jahr sowie im Vorjahr sind aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel ersichtlich.
Keine der hier angeführten Vermögenswerte sind zur Veräußerung bestimmt (non-current assets held for sale) oder aufzugebenden Geschäftsbereichen zuzuordnen (discontinued operations), sodass insoweit ein separater Ausweis entfällt.
Wie im Vorjahr auch war kein Wertminderungsaufwand zu erfassen.
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| Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| in T€ | 01.01.2022 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2022 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT | ||||
| Geschäfts- oder Firmenwert | 5.200 | 0 | 0 | 5.200 |
| II. SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE | ||||
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 1.507 | 21 | 53 | 1.474 |
| III. SACHANLAGEN | ||||
| 1. Grundstücke und Gebäude | 40.208 | 24.018 | 1.109 | 63.117 |
| 2. Technische Anlagen (Wind-/Solarparks) | 399.818 | 72.148 | 18.039 | 453.927 |
| a. davon in Betrieb | 399.818 | 72.148 | 18.039 | 453.927 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.914 | 358 | 44 | 2.228 |
| 441.940 | 99.524 | 19.192 | 519.272 | |
| IV. FINANZANLAGEN | ||||
| Beteiligungen | 26 | 0 | 0 | 26 |
| 448.672 | 96.545 | 19.245 | 525.972 |
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| Abschreibungen | ||
|---|---|---|
| in T€ | 01.01.2022 | Zugänge |
| --- | --- | --- |
| I. GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT | ||
| Geschäfts- oder Firmenwert | 5.200 | 0 |
| II. SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE | ||
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 955 | 286 |
| III. SACHANLAGEN | ||
| 1. Grundstücke und Gebäude | 6.794 | 3.336 |
| 2. Technische Anlagen (Wind-/Solarparks) | 184.374 | 15.889 |
| a. davon in Betrieb | 184.374 | 15.889 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.068 | 315 |
| 192.236 | 19.541 | |
| IV. FINANZANLAGEN | ||
| Beteiligungen | 0 | 0 |
| 198.391 | 19.827 |
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| Abschreibungen | Buchwert | |||
|---|---|---|---|---|
| in T€ | Abgänge | 31.12.2022 | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT | ||||
| Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 5.200 | 0 | 0 |
| II. SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE | ||||
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 0 | 1.242 | 232 | 551 |
| III. SACHANLAGEN | ||||
| 1. Grundstücke und Gebäude | 0 | 10.130 | 52.987 | 33.414 |
| 2. Technische Anlagen (Wind-/Solarparks) | 0 | 200.263 | 253.664 | 215.445 |
| a. davon in Betrieb | 0 | 200.263 | 253.664 | 215.445 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0 | 1.384 | 844 | 845 |
| 0 | 211.777 | 307.495 | 249.704 | |
| IV. FINANZANLAGEN | ||||
| Beteiligungen | 0 | 0 | 26 | 26 |
| 0 | 218.219 | 307.753 | 250.281 |
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| Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| in T€ | 01.01.2021 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2021 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT | ||||
| Geschäfts- oder Firmenwert | 5.200 | 0 | 0 | 5.200 |
| II. SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE | ||||
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 1.538 | 19 | 50 | 1.507 |
| III. SACHANLAGEN | ||||
| 1. Grundstücke und Gebäude | 25.596 | 16.523 | 1.911 | 40.208 |
| 2. Technische Anlagen (Wind-/Solarparks) | 334.045 | 66.706 | 932 | 399.818 |
| a. davon in Betrieb | 334.045 | 66.706 | 932 | 399.818 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.671 | 482 | 240 | 1.914 |
| 361.312 | 83.711 | 3.083 | 441.940 | |
| IV. FINANZANLAGEN | ||||
| Beteiligungen | 26 | 0 | 0 | 26 |
| 368.076 | 83.730 | 3.134 | 448.672 |
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| Abschreibungen | ||
|---|---|---|
| in T€ | 01.01.2021 | Zugänge |
| --- | --- | --- |
| I. GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT | ||
| Geschäfts- oder Firmenwert | 5.200 | 0 |
| II. SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE | ||
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 651 | 304 |
| III. SACHANLAGEN | ||
| 1. Grundstücke und Gebäude | 4.501 | 2.293 |
| 2. Technische Anlagen (Wind-/Solarparks) | 167.137 | 17.237 |
| a. davon in Betrieb | 167.137 | 17.237 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 868 | 201 |
| 172.506 | 19.730 | |
| IV. FINANZANLAGEN | ||
| Beteiligungen | 0 | 0 |
| 178.358 | 20.034 |
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| Abschreibungen | Buchwert | |||
|---|---|---|---|---|
| in T€ | Abgänge | 31.12.2021 | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT | ||||
| Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 5.200 | 0 | 0 |
| II. SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE | ||||
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 0 | 955 | 551 | 887 |
| III. SACHANLAGEN | ||||
| 1. Grundstücke und Gebäude | 0 | 6.794 | 33.414 | 21.095 |
| 2. Technische Anlagen (Wind-/Solarparks) | 0 | 184.374 | 215.445 | 166.908 |
| a. davon in Betrieb | 0 | 184.374 | 215.445 | 166.908 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0 | 1.068 | 845 | 804 |
| 0 | 192.236 | 249.704 | 188.806 | |
| IV. FINANZANLAGEN | ||||
| Beteiligungen | 0 | 0 | 26 | 26 |
| 0 | 198.391 | 250.281 | 189.719 |
Geschäfts- oder Firmenwerte wurden in früheren Jahren bereits vollständig abgeschrieben und waren weder zum Bilanzstichtag noch im Vorjahresabschluss zu bilanzieren.
Hierbei handelt es sich um zu aktivierende und laufend abzuschreibende Software. Der Wert beinhaltet auch die nach IFRS 16 zu aktivierenden Nutzungsrechte.
Der Ausweis beinhaltet sämtliche gehaltenen und zum Betrieb von Wind- und Solarparks genutzten und damit dem Segment "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks" zuzurechnenden Grundstücke, die zum Bilanzstichtag mit den fortgeführten Anschaffungskosten in Höhe von T€ 829 (Vorjahr T€ 803) bilanziert sind. Die übrigen Werte setzen sich aus den nach IFRS 16 zu aktivierenden Nutzungsrechten für die Wind- und Solarparkflächen sowie die Geschäftsräume von insgesamt T€ 52.158 zusammen (Vorjahr T€ 32.611).
Die Restbuchwerte aller Wind- / Solarparks im Konzern betragen zum Bilanzstichtag T€ 253.664 (Vorjahr T€ 215.445). Die hier ausgewiesenen Vermögenswerte sind im Rahmen der langfristigen Finanzierungsverträge in der Regel sicherungsübereignet.
Der Bilanzausweis von T€ 844 (Vorjahr T€ 845) beinhaltet die Büro- und Geschäftsausstattung der verschiedenen Standorte im In- und Ausland sowie die nach IFRS 16 zu aktivierenden Nutzungsrechte.
Nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die Kategorisierung der Finanzinstrumente der Energiekontor-Gruppe zum Bilanzstichtag. Umwidmungen erfolgten weder im Geschäfts- noch im Vorjahr.
Dabei wurden bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten Guthaben in Höhe von T€ 35.477 (Vorjahr T€ 15.393) mit den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten saldiert.
Vor Saldierungen betragen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente T€ 162.487 (Vorjahr T€ 115.343). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen vor Saldierung T€ 235.325 (Vorjahr T€ 215.343).
Grundlage für die Saldierungen waren die mit den Banken abgeschlossenen Kompensationsvereinbarungen sowie Abtretungen von Kontoguthaben im Rahmen von durchgeführten Fremdfinanzierungen beim jeweils gleichen Kreditinstitut.
Ein finanzieller Vermögenswert wird der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar" zugeordnet, wenn er den anderen Kategorien nicht zugeordnet werden kann (Residualgröße). Kassageschäfte von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag bilanziert.
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| in T€ | Wertansatz Bilanz 31.12.2022 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Vermögens- und Schuldwerte | Buchwert 31.12.2022 | Fortgeführte Anschaffungskosten | Fair-Value -erfolgsneutral | Fair-Value -erfolgswirksam | Fair-Value 31.12.2022 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| VERMÖGENSWERTE | |||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 127.010 | 127.010 | 127.010 | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 43.307 | 43.307 | 43.307 | ||
| Sonstige Forderungen | 2.506 | 2.506 | 2.506 | ||
| Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente | 26 | 26 | 26 | ||
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte * | 65 | 65 | 65 | ||
| Derivative finanzielle Vermögenswerte mit Hedge-Beziehung ** | 12.492 | 12.492 | 12.492 | ||
| SCHULDEN | |||||
| Anleihen | 112.185 | 112.185 | 112.185 | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 199.848 | 199.848 | 199.848 | ||
| Sonstige Finanzschulden | 19.137 | 19.137 | 19.137 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 9.571 | 9.571 | 9.571 | ||
| Sonstige übrige Verbindlichkeiten | 9.942 | 9.942 | 9.942 | ||
| Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 | 66.880 | 66.880 | 66.880 | ||
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten mit Hedge-Beziehung ** | 0 | 0 |
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| in T€ | Wertansatz Bilanz 31.12.2021 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Vermögens- und Schuldwerte | Buchwert 31.12.2021 | Fortgeführte Anschaffungskosten | Fair-Value -erfolgsneutral | Fair-Value -erfolgswirksam | Fair-Value 31.12.2021 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| VERMÖGENSWERTE | |||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 99.950 | 99.950 | 99.950 | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 35.874 | 35.874 | 35.874 | ||
| Sonstige Forderungen | 1.178 | 1.178 | 1.178 | ||
| Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente | 26 | 26 | 26 | ||
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte * | 65 | 65 | 65 | ||
| Derivative finanzielle Vermögenswerte mit Hedge-Beziehung ** | 0 | 0 | |||
| SCHULDEN | |||||
| Anleihen | 116.777 | 116.777 | 116.777 | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 199.950 | 199.950 | 199.950 | ||
| Sonstige Finanzschulden | 4.303 | 4.303 | 4.303 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 6.655 | 6.655 | 6.655 | ||
| Sonstige übrige Verbindlichkeiten | 9.756 | 9.733 | 22 | 9.756 | |
| Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 | 67.374 | 67.374 | 67.374 | ||
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten mit Hedge-Beziehung ** | 4.714 | 4.714 | 4.714 |
* ausschließlich Vermögenswerte, die erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis bewertet werden
** ausschließlich Cashflow-Hedges
Hier sind nicht beherrschende Anteile an Personengesellschaften ausgewiesen, die at equity bilanziert werden. Wertminderungen waren wie im Vorjahr nicht erforderlich.
Diese Position beinhaltet Kautionen, Rechnungsabgrenzungen, Zinsswaps und geleistete Vorauszahlungen für zukünftige Aufwendungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. Wertminderungen waren wie im Vorjahr nicht erforderlich.
Latente Steuern resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen in den IFRS- und Steuerbilanzen der Konzernunternehmen sowie aus Konsolidierungsmaßnahmen, soweit sich diese Unterschiede im Zeitablauf wieder ausgleichen.
Nach der "Liability Method" finden die am Bilanzstichtag geltenden bzw. für die Zukunft bereits beschlossenen und bekannten Steuersätze Anwendung.
Aktive und passive Steuerlatenzen werden insoweit saldiert, als die hierfür maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Zusammensetzung der aktiven latenten Steuern vor und nach Saldierung mit den passiven latenten Steuern ergibt sich aus Tz. V.9.2 zur Gewinn- und Verlustrechnung.
Bei den Vorräten im Gesamtumfang von T€ 130.223 (Vorjahr T€ 160.856) handelt es sich um aktivierte Planungsleistungen für zu realisierende Wind- und Solarparkprojekte sowie um die im Zusammenhang mit der Errichtung von Wind- / Solarparks aufgelaufenen Baukosten (unfertige Erzeugnisse und Leistungen).
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Vorräte waren im Geschäftsjahr erforderlich in Höhe von T€ 1.863 (Vorjahr T€ 4.229). Diese sind in den Bestandsveränderungen und anderen aktivierten Eigenleistungen enthalten und betreffen im Segment Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) Projekte, die wegen Unwirtschaftlichkeit oder Nichtgenehmigungsfähigkeit nicht mehr weiterverfolgt werden.
Finanzierungskosten auf die Projekt- und Baukosten werden aktiviert, soweit sie auf aktivierungsfähige Vorratsbestände entfallen (IAS 23.27). Im Geschäftsjahr wurden demnach T€ 12.909 (Vorjahr T€ 9.015) aktiviert, der Finanzierungskostensatz beträgt durchschnittlich 7,4 Prozent (Vorjahr 3,2 Prozent). Aufgrund der steuerrechtlichen Nichtaktivierung ist insoweit eine passive Steuerlatenz zu berücksichtigen.
Bei dieser Position im bilanzierten Umfang von T€ 43.307 (Vorjahr T€ 35.874) handelt es sich ausschließlich um zum Bilanzstichtag entstandene Forderungen, die in der Regel bis spätestens 90 Tage nach dem Bilanzstichtag eingehen. Soweit die Forderungen aus dem Verkauf von Wind- / Solarparkbetreibergesellschaften resultieren, sind sie bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses bereits eingegangen. Im Übrigen bestehen sie gegenüber Energieversorgungsunternehmen und Gesellschaften, für die die Gruppe die kaufmännische Geschäftsführung und Zahlungsabwicklung wahrnimmt, weswegen deren Zahlungsfähigkeit und ein Wertminderungsbedarf für etwaige Ausfallrisiken verlässlich als nicht gegeben eingeschätzt werden kann. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten von Forderungen gegen Wind- / Solarparkbetreibergesellschaften werden ebenfalls als niedrig eingestuft, da die Projekte in aller Regel verbindlich durchfinanziert sind. Einer Wertberichtigung bedarf es insoweit regelmäßig nicht. Auf die Angaben zur Bestellung von Kreditsicherheiten unter Tz. VI.20 wird verwiesen.
Die sonstigen Forderungen und finanziellen Vermögenswerte in Höhe von T€ 2.940 (Vorjahr T€ 1.660) setzen sich hauptsächlich zusammen aus Rechnungsabgrenzungen und sonstigen kurzfristigen monetären Vermögenswerten. Wertminderungen waren wie im Vorjahr nicht erforderlich.
Unter dieser Position in Höhe von T€ 1.352 (Vorjahr T€ 1.455) sind überwiegend Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerrückforderungsansprüche aufgrund der Leistung von Vorauszahlungen ausgewiesen.
Von den zum Bilanzstichtag vorhandenen liquiden Bar- und Bankguthaben in Höhe von T€ 127.010 (Vorjahr T€ 99.950) sind insgesamt Beträge von T€ 1.244 (Vorjahr T€ 1.244) für Sicherungszwecke an Kreditinstitute verpfändet (eingeräumte Avallinien).
Das am Bilanzstichtag ausgegebene und im Umlauf befindliche Grundkapital der Energiekontor AG in Höhe von € 13.979.390,00 hat sich gegenüber dem Vorjahr (€ 14.017.965,00) durch Rückkäufe von 38.575 Aktien (Vorjahr: 179.372 Aktien) entsprechend verringert. Eine Erhöhung wegen der Ausgabe von Aktien im Rahmen eines Aktienoptionsplans hat es im Geschäftsjahr wie im Vorjahr nicht gegeben.
Das unter Berücksichtigung der im Geschäftsjahr eingezogenen 137.738 Aktien zum Bilanzstichtag gezeichnete Kapital von € 13.986.900,00 ist eingeteilt in 13.986.900 Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von jeweils € 1,00).
Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlungen der Energiekontor AG vom 20. Mai 2020 ist der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt worden, eigene Aktien der Gesellschaft von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals zu erwerben. Auf Grundlage dieser Ermächtigung hatte die Gesellschaft im Geschäftsjahr 38.575 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,00 je Aktie über die Börse erworben.
Unter Berücksichtigung der in 2022 137.738 eingezogenen Anteile, besaß die Gesellschaft somit am 31. Dezember 2022 7.510 eigene Aktien.
Die Kapitalrücklage in Höhe von T€ 42.071 setzt sich zusammen aus den bei der Börseneinführung bzw. den Kapitalerhöhungen der Energiekontor AG in den Jahren 2000 und 2001 erzielten Agios abzüglich der hierauf entfallenen Kosten (nach Steuern) und hat sich gegenüber dem Vorjahr (T€ 41.867) um den zeitanteilig zuzuführenden Fair Value der im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2018 gewährten Bezugsrechte erhöht.
Auf die Ausführungen im Jahresabschluss der Energiekontor AG wird verwiesen.
Die in den früheren Jahren das Eigenkapital entsprechend reduzierenden kumulierten erfolgsneutralen Differenzen zum Ende des Vorjahres aus Währungsumrechnungen in Höhe von T€ -61 haben sich im Geschäftsjahr nicht verändert. Erst im Zeitpunkt des Teilabgangs der britischen Tochtergesellschaften werden sie erfolgswirksam aufgelöst. Hierbei handelt es sich um die in früheren Jahren innerhalb des Konzerns erfolgten Währungsumrechnungen.
Diese Eigenkapitalposition in Höhe von T€ 8.765 (Vorjahr T€ -3.308) wird im Rahmen der Fair-Value-Bewertung gebildet und beinhaltet die positiven Marktwert der Zins- und Zins- / Währungsswaps in Höhe von insgesamt T€ 12.492 (Vorjahr T€ -4.714). Die positiven Marktwerte sind gegenüber dem Vorjahr wegen des Effekts der Zinsentwicklung entsprechend gesunken.
Diese Werte werden nach Verrechnung mit den darauf entfallenden aktiven bzw. passiven latenten Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
Die Rücklage setzt sich wie folgt zusammen:
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Wert Zins- und Zins- /Währungsswaps | 12.492 | -4.714 |
| Aktive und passive latente Steuern | -3.726 | 1.406 |
| Stand am 31.12. | 8.765 | -3.308 |
Die Gewinnrücklagen in Höhe von T€ 50.908 (Vorjahr T€ 31.679) setzen sich zusammen aus der unverändert vorhandenen gesetzlichen Rücklage von T€ 15 sowie aus den anderen Gewinnrücklagen in Höhe von T€ 50.893 (Vorjahr T€ 31.664).
Die anderen Gewinnrücklagen entwickeln sich im Geschäftsjahr wie folgt:
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Stand am 01.01. | 31.664 | 31.755 |
| Verrechnung mit Anschaffungskosten für zurückgekaufte eigene Anteile, die das Nennkapital überstiegen haben | -2.744 | -10.345 |
| Teilweise Ergebnisverwendung | 21.973 | 10.254 |
| Stand am 31.12. | 50.893 | 31.664 |
Über die Ergebnisverwendung 2022 wird in der Hauptversammlung entschieden.
Die kumulierten Konzernergebnisse entwickeln sich im Geschäftsjahr wie folgt:
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Stand am 01.01. | -1.974 | -16.625 |
| Gewinnausschüttungen | -12.588 | -11.300 |
| Konzernergebnis | 44.536 | 36.205 |
| Einstellungen in die Gewinnrücklagen | -21.973 | -10.254 |
| Stand am 31.12. | 8.001 | -1.974 |
Diese langfristige Position besteht ausschließlich aus Rückstellungen für Rückbau- und Renaturierungskosten von im Konzernbestand geführten Windkraft- und Solaranlagen sowie Umspannwerken. Die je nach Anlagentypus in unterschiedlicher Höhe voraussichtlich anfallenden Kosten werden in Abhängigkeit von dem jeweiligen voraussichtlichen Rückbauzeitpunkt auf den heutigen Barwert diskontiert und jährlich entsprechend der Barwertentwicklung durch Aufzinsungen angepasst.
Im Berichtsjahr erfolgt die Diskontierung in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Laufzeiten der Verpflichtungen bis zum voraussichtlichen Rückbauzeitpunkt mit Diskontierungssätzen zwischen 5,36 Prozent und 5,59 Prozent vor Berücksichtigung von Inflationsabschlägen. Für die Anwendung der Nominalzinsrechnung auf die voraussichtlichen Rückbaukosten ist eine voraussichtliche Inflationsrate von p. a. 2,00 Prozent (Vorjahr 2,00 Prozent) eingerechnet worden.
Die Rückstellungen entwickelten sich in der Vorjahres- und in der Berichtsperiode wie folgt:
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung 01.01. | 19.670 | 18.305 |
| Zugänge im laufenden Jahr durch Aufzinsungen | 867 | 471 |
| Abgänge Barwert (Veränderung der Herstellungskosten, Zinssatz) | -4.886 | -501 |
| Zugänge im Zusammenhang mit Fertigstellung / Erwerb | 1.404 | 1.782 |
| Zu- / Abgänge Barwert (Veränderung der Herstellungskosten, Rückbaukosten) | 672 | -387 |
| Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung 31.12. | 17.728 | 19.670 |
Die nachstehenden Teilschuldverschreibungen und die Zinsansprüche sind für die gesamte Laufzeit der jeweiligen Anleihen in jeweils einer Inhaber-Sammelschuldverschreibung verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt, hinterlegt sind.
Die Anleihen enthalten keine Wandlungsrechte oder andere Eigenkapitalelemente und sind frei handelbar. Die Anleihen der Energiekontor Finanzanlagen III GmbH & Co. KG, der Energiekontor Finanzanlagen IV GmbH & Co. KG, der Energiekontor Finanzanlagen V GmbH & Co. KG, der Energiekontor Finanzanlagen VI GmbH & Co. KG, der Energiekontor Finanzanlagen VII GmbH & Co. KG, der Energiekontor Finanzanlagen VIII GmbH & Co. KG sowie der Energiekontor Finanzanlagen IX GmbH & Co. KG sind darüber hinaus an der Frankfurter Wertpapierbörse für den Freiverkehr zugelassen.
Eine Kündigung vor Fälligkeit ist durch die Emittentin mit einer Frist von acht Wochen zum Ende des Quartals möglich, eine Kündigung durch die Anleihegläubiger jedoch nur bei Einstellung der Zahlungen, bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz der Emittentin.
Die nach IFRS als Fälligkeitswerte klassifizierten Anleihen weisen keine eingebetteten Derivatemerkmale auf. Sie sind mit ihrem fair value in Form des Barwerts der Zahlungsströme im Fremdkapital anzusetzen.
Die Energiekontor Finanzierungsdienste GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A1MLW0 im Jahr 2012 eine in 11.250 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 11.250 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. Juli 2012 begann. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in zwei Stufen.
Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 20 Prozent des Nominalbetrags am 30. Juni 2018 erhielt der Anleger eine Verzinsung von 6,0 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 30. Juni 2022 stieg die jährliche Verzinsung auf 6,5 Prozent.
Im Geschäftsjahr erfolgte planmäßig die Rückzahlung zum 30. Juni 2022 in Höhe von T€ 8.222.
Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der erfolgten ersten teilweisen Kündigung zum 3. April 2017 und der erfolgten ersten Teilrückzahlung zum 30. Juni 2018 sowie der erfolgten Rückzahlung zum 1. Juni 2022 mit T€ 0 (Vorjahr T€ 8.222).
Die Energiekontor Finanzanlagen II GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A12T6G im Jahr 2014 eine in 9.560 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 9.560 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. Januar 2015 begann. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in zwei Stufen.
Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 30 Prozent des Nominalbetrags am 31. Dezember 2019 erhielt der Anleger eine Verzinsung von 5,5 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022 stieg die jährliche Verzinsung auf 6,0 Prozent.
Im Geschäftsjahr erfolgte planmäßig die Rückzahlung zum 31. Dezember 2022 in Höhe von T€ 6.692.
Die Anleihe valutiert nominell zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der ersten Teilrückzahlung zum 31. Dezember 2019 und der erfolgten Rückzahlung zum 31. Dezember 2022 mit T€ 0 (Vorjahr T€ 6.692). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 0 (Vorjahr T€ 6.689).
Die Energiekontor Finanzanlagen III GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A14J93 im Jahr 2015 eine in 11.830 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 11.830 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. Juli 2015 begann. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in zwei Stufen. Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 25 Prozent des Nominalbetrags am 30. Juni 2020 erhielt der Anleger eine Verzinsung von 5,0 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 30. Juni 2023 steigt die jährliche Verzinsung auf 5,5 Prozent.
Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der ersten Teilrückzahlung zum 30. Juni 2020 noch in Höhe von T€ 8.873 (Vorjahr T€ 8.873). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 8.830 (Vorjahr T€ 8.788).
Die Energiekontor Finanzanlagen IV GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A16861 im Jahr 2016 eine in 10.950 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 10.950 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. März 2016 begann. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in zwei Stufen. Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 30 Prozent des Nominalbetrags am 28. Februar 2022 erhielt der Anleger eine Verzinsung von 5,0 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 28. Februar 2026 steigt die jährliche Verzinsung auf 5,5 Prozent.
Im Geschäftsjahr erfolgte planmäßig die Teilrückzahlung zum 28. Februar 2022 in Höhe von T€ 3.285.
Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der ersten Teilrückzahlung zum 28. Februar 2022 noch in Höhe von T€ 7.665 (Vorjahr T€ 10.950). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 7.622 (Vorjahr T€ 10.849).
Die Energiekontor Finanzanlagen V GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A2DADL im Jahr 2017 eine in 22.730 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 22.730 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. November 2017 begann. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in vier Stufen.
Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 20 Prozent des Nominalbetrags am 31. Oktober 2022 erhielt der Anleger eine Verzinsung von 4,0 Prozent, bis zur zweiten Teilrückzahlung in Höhe von 10 Prozent des Nominalkapitals am 31. Oktober 2027 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,3 Prozent, bis zur dritten Teilrückzahlung in Höhe von 20 Prozent des Nominalkapitals am 31. Oktober 2032 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,7 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 31. Oktober 2035 steigt die jährliche Verzinsung auf 5,0 Prozent.
Im Geschäftsjahr erfolgte planmäßig die Teilrückzahlung zum 31. Oktober 2022 in Höhe von T€ 4.546 sowie eine außerplanmäßige Teilrückzahlung am 31.12.2022 in Höhe von T€ 1.818.
Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der ersten Teilrückzahlung zum 31. Oktober 2022 und der außerplanmäßigen Teilrückzahlung am 31.12.2022 noch in Höhe von T€ 16.366 (Vorjahr T€ 22.730). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 16.116 (Vorjahr T€ 22.332).
Im Jahr 2018 hat die Energiekontor AG unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A2E4HA eine weitere in 9.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 9.000 ausgegeben. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von 4,0 Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe ist am 31. Januar 2023 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig.
Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag mit T€ 9.000 (Vorjahr T€ 9.000). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 8.993 (Vorjahr T€ 8.910).
Die Energiekontor Finanzanlagen VI GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A2LQQD im Jahr 2018 eine in 9.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 9.000 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. November 2018 begann. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in drei Stufen.
Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 15 Prozent des Nominalbetrags am 1. November 2024 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,0 Prozent, bis zur zweiten Teilrückzahlung in Höhe von 20 Prozent des Nominalkapitals am 1. November 2030 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,5 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 1. November 2036 steigt die jährliche Verzinsung auf 5,0 Prozent.
Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag mit T€ 9.000 (Vorjahr T€ 9.000). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 8.892 (Vorjahr T€ 8.830).
Die Energiekontor Finanzanlagen VII GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A2TR8Y im Jahr 2019 eine in 13.400 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 13.400 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. Dezember 2019 beginnt. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in vier Stufen.
Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 35 Prozent des Nominalbetrags am 1. Dezember 2023 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,0 Prozent, bis zur zweiten Teilrückzahlung in Höhe von 25 Prozent des Nominalkapitals am 1. Dezember 2027 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,25 Prozent, bis zur dritten Teilrückzahlung in Höhe von 20 Prozent des Nominalkapitals am 1. Dezember 2032 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,5 Prozent für die restliche Laufzeit bis zum 1. Dezember 2036 steigt die jährliche Verzinsung auf 5,0 Prozent.
Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag mit T€ 13.400 (Vorjahr T€ 13.400). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 13.003 (Vorjahr T€ 12.900).
Im Jahr 2020 hat die Energiekontor AG unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A289KT eine weitere in 15.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 15.000 ausgegeben. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von 4,0 Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe ist am 30.09.2028 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig.
Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag mit T€ 15.000 (Vorjahr T€ 15.000). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 14.691 (Vorjahr T€ 14.638).
Die Energiekontor Finanzanlagen VIII GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A254S5 im Jahr 2021 eine in 15.100 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 15.100 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. März 2021 beginnt. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in vier Stufen.
Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 15 Prozent des Nominalbetrags am 1. März 2026 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,0 Prozent, bis zur zweiten Teilrückzahlung in Höhe von 15 Prozent des Nominalkapitals am 1. März 2031 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,25 Prozent, bis zur dritten Teilrückzahlung in Höhe von 10 Prozent des Nominalkapitals am 1. März 2035 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,5 Prozent für die restliche Laufzeit bis zum 1. März 2039 steigt die jährliche Verzinsung auf 5,0 Prozent.
Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag mit T€ 15.100 (Vorjahr T€ 15.100). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 14.711 (Vorjahr T€ 14.621).
Die Energiekontor Finanzanlagen IX GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A30VJX im Jahr 2022 eine in 4.840 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 4.840 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. Dezember 2022 beginnt. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in zwei Stufen.
Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 25 Prozent des Nominalbetrags am 01. Dezember 2026 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,0 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 1. Dezember 2028 steigt die jährliche Verzinsung auf 4,5 Prozent.
Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag mit T€ 4.840 (Vorjahr T€ 0). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 4.564 (Vorjahr T€ 0).
Im Jahr 2022 hat die Energiekontor AG unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A30VJN eine weitere in 15.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 15.000 ausgegeben. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von 4,5 Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe ist am 31. Dezember 2029 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig.
Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag mit T€ 15.000 (Vorjahr T€ 0). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 14.764 (Vorjahr T€ 0).
Die gesamten Verbindlichkeiten aus lang- und kurzfristigen Anleihekapitalien betragen zum Bilanzstichtag nominal T€ 114.243 (Vorjahr T€ 118.966), wovon - unter Berücksichtigung auch der im Vorjahr durch die Energiekontor-Gruppe zurückgezahlten Anleihen - im Jahr 2023 ein Betrag von T€ 22.563 (Vorjahr T€ 22.745) zur Rückzahlung fällig wird. Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Gesamtwert von T€ 112.185 (Vorjahr T€ 116.777).
Nach Ablauf der vorstehenden Laufzeiten der jeweiligen Anleihen bestehen, soweit diese durch Anleiheemissionen, Bankkredite oder andere Finanzierungsformen abgelöst werden, in Abhängigkeit von der Marktzinsentwicklung Zinsänderungsrisiken. Für die vorzeitig gekündigten Anleihen sind keine Anschlussfinanzierungen notwendig.
Die Zinssätze für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bei Festzinsvereinbarung liegen zwischen 1,04 Prozent und 10,75 Prozent (im Vorjahr zwischen 0,83 Prozent und 6,25 Prozent). Die variablen Zinssätze liegen zwischen 2,20 Prozent und 4,20 Prozent (im Vorjahr zwischen 1,20 Prozent und 4,20 Prozent). Bezüglich dieser variablen Zinskonditionen, deren Anpassung regelmäßig in Abständen von weniger als einem Jahr erfolgt, besteht für das Unternehmen ein Zinsänderungsrisiko. In den gesamten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 199.848 (Vorjahr T€ 199.950) sind kurzfristige Anteile in Höhe von T€ 43.228 (Vorjahr T€ 70.034) enthalten. Im langfristigen Bereich der Bilanz sind die Beträge mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr ausgewiesen.
Die für die langfristigen Darlehen zu leistenden und innerhalb von ein bis fünf Jahren fälligen Tilgungsleistungen betragen T€ 48.561 (Vorjahr T€ 51.357), die Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren betragen T€ 110.495 (Vorjahr T€ 78.560).
Laufzeiten von mehr als fünf Jahren bestehen ausschließlich aus Investitionsfinanzierungen für Wind- / Solarparks. Die voraussichtlichen Restlaufzeiten für Wind- / Solarparkfinanzierungen bis zur vollständigen Rückzahlung bewegen sich zwischen 1 und 21 Jahren (im Vorjahr zwischen 1 und 20 Jahren). Nach Ablauf der jeweiligen Zinsbindungsfristen, die noch Restlaufzeiten zwischen 1 und 19 Jahren (im Vorjahr zwischen 1 und 20 Jahren) haben, bestehen auch dort Zinsänderungsrisiken in Abhängigkeit von der Marktzinsentwicklung.
Besichert sind die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 238.852 (im Vorjahr waren T€ 217.469 entsprechend besichert) wie folgt:
Grundpfandrechte (Grundschulden) an den Konzerngesellschaften gehörenden Grundstücken, Sicherungsübereignung aller vom Konzern betriebenen Wind- / Solarparks sowie gegebenenfalls der Umspannwerke und Abtretung aller Ansprüche und Forderungen dieser Betreibergesellschaften zur Besicherung der langfristigen Investitionsfinanzierung, u. a. durch Abtretung aller Rechte und Ansprüche auf Vergütung aus Stromeinspeisung aus Netzanschluss- bzw. Stromabnahmeverträgen, Direktvermarktungsverträgen, abgeschlossenen Versicherungsverträgen für Windenergieanlagen und Umspannwerke, Verträgen zur Lieferung und Errichtung von Windenergieanlagen, Wartungsverträgen für die Windenergieanlagen, allen für den Windanlagenbetrieb und die Energiefortleitung notwendigen Gestattungsverträgen und Geschäftsbesorgungsverträgen, Rückerstattung der Umsatzsteuer gegenüber deutschen Finanzbehörden, durch Raumsicherungsübereignung von Windenergieanlagen und Umspannwerken inklusive aller Neben- und Zusatzeinrichtungen sowie anderem Zubehör, durch die Gewährung von Eintrittsrechten der Bank in die Nutzungsverträge zur Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen und Umspannwerken, durch Verpflichtungserklärung zur Bildung und Aufrechterhaltung von Kapitaldienstreserven und Guthaben zur Avalabsicherung sowie durch Verpfändung der Kapitaldienstreserven und Guthaben zur Absicherung der Rückbauverpflichtungen und durch Verpfändung von Gesellschaftsanteilen an Wind- / Solarpark-Infrastrukturgesellschaften.
Die sicherungsübereigneten Vermögenswerte betreffen Wind- und Solarparks sowie Anteile an Windparkinfrastruktur (Buchwert T€ 253.664 / Vorjahr T€ 215.445) und Forderungen aus Stromverkäufen (Buchwert T€ 30.458 / Vorjahr T€ 12.526). Verpfändete Bankguthaben, soweit sie nicht bereits mit Verbindlichkeiten saldiert ausgewiesen sind, haben zum Bilanzstichtag einen Buchwert von T€ 1.244 (Vorjahr T€ 1.244).
Zum Bilanzstichtag standen dem Konzern inklusive langfristiger Zusagen Kreditlinien im Gesamtumfang von T€ 324.879 (Vorjahr T€ 332.548) zur Verfügung, wovon insgesamt T€ 238.852 (Vorjahr T€ 217.469) in Anspruch genommen wurden.
Die Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten im langfristigen Bereich setzen sich aus den Anteilen von konzernfremden Gesellschaftern in Höhe von T€ 1.121 (Vorjahr T€ 1.123) zusammen, und zwar an Betreibergesellschaften, deren Windparks zum Verbleib im Konzernbestand vorgesehen sind. Diese Gesellschaften haben die Rechtsform der Kommanditgesellschaft, weswegen die Bilanzierung dieses Postens nach IAS 32 als Fremdkapital zum ermittelten Barwert des "Nettovermögens der Kommanditisten" erfolgt. Die Ergebnisanteile der konzernfremden Gesellschafter sind unter Finanzierungsaufwand verbucht.
Im kurzfristigen Bereich sind Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten in Höhe von T€ 18.016 (Vorjahr T€ 3.180) ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um eine bereits geleistete Anzahlung eines konzernfremden Gesellschafters für ein Projekt, das im kommenden Jahr fertiggestellt und entkonsolidiert wird.
In dieser Position sind erhaltene Kautionen für Stromlieferungen in Höhe von T€ 823 (Vorjahr T€ 869) ausgewiesen.
Im Vorjahr waren hier noch die als Verbindlichkeit auszuweisenden negativen Marktwerte der Zins- und Währungsswaps angegeben, die in diesem Jahr postiv sind (Vorjahr negative Marktwerte von T€ 4.714). Die Zins- und Währungsswaps orientieren sich an den Grundgeschäften (Wind- / Solarparkfinanzierungen) und haben Laufzeiten von mehr als zwölf Monaten. Bei den Positionen handelt es sich um erfolgsneutral im Eigenkapital verrechnete Cash-flow-Hedges, deren Marktwertermittlung auf Basis von Parametern erfolgte, für die entweder direkt oder indirekt abgeleitete notierte Preise auf einem aktiven Markt zur Verfügung stehen.
Weiterhin war im letzten Jahr hier noch ein Swap aus einem früheren Unternehmenserwerb passiviert, der im Geschäftsjahr ausgelaufen ist (Vorjahr T€ 22). Der Ansatz erfolgte zum Fair Value.
Hier sind die bereits vorher ausführlich erläuterten, gemäß IFRS 16 ermittelten Verbindlichkeiten aus den bestehenden Leasingverhältnisse ausgewiesen.
Für die langfristige Überlassung von Kapazitäten an den im Konzernvermögen befindlichen Umspannwerken wurden von Dritten Nutzungsentgelte in Form von Einmalzahlungen vereinnahmt, die über die gesamte Laufzeit der Nutzungsüberlassung gleichmäßig zu verteilen und in der Zukunft ratierlich gewinnwirksam sind. Hier ist der zum Bilanzstichtag noch nicht aufgelöste und nicht abgezinste Betrag ausgewiesen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten Rückstellungen für laufende Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Der Bilanzwert hat sich wie folgt entwickelt:
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Steuerrückstellungen am 01.01. | 9.295 | 11.648 |
| Verbrauch | -1.873 | -10.774 |
| Zuführung | 10.331 | 8.422 |
| Stand am 31.12. | 17.753 | 9.295 |
Die personalbezogenen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Erfolgsbeteiligungen, geleistete Mehrarbeit und nicht genommenen Urlaub.
Die Auflösung der projektbezogenen Rückstellungen resultiert hauptsächlich aus dem Wegfall von nachlaufenden Kosten aus der Errichtung und dem Vertrieb bereits realisierter und veräußerter Wind- / Solarparks.
Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:
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| in T€ | 01.01.2021 | Verbrauch 2021 | Auflösung 2021 | Zuführung 2021 | 31.12.2021 |
|---|---|---|---|---|---|
| Rechtsstreitigkeiten, Prozesse | 135 | 135 | 0 | 235 | 235 |
| Rechts- und Beratungskosten | 725 | 725 | 0 | 757 | 757 |
| Personalkosten | 3.734 | 3.734 | 0 | 4.298 | 4.298 |
| Projektbezogene Rückstellungen | 7.638 | 6.425 | 1.213 | 18.674 | 18.674 |
| Übrige | 1.247 | 942 | 305 | 1.217 | 1.217 |
| Sonstige Rückstellungen | 13.478 | 11.960 | 1.518 | 25.182 | 25.182 |
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| in T€ | 01.01.2022 | Verbrauch 2022 | Auflösung 2022 | Zuführung 2022 | 31.12.2022 |
|---|---|---|---|---|---|
| Rechtsstreitigkeiten, Prozesse | 235 | 235 | 0 | 150 | 150 |
| Rechts- und Beratungskosten | 757 | 757 | 0 | 885 | 885 |
| Personalkosten | 4.298 | 4.233 | 65 | 4.623 | 4.623 |
| Projektbezogene Rückstellungen | 18.674 | 17.221 | 1.453 | 25.519 | 25.519 |
| Übrige | 1.217 | 1.194 | 23 | 2.018 | 2.018 |
| Sonstige Rückstellungen | 25.182 | 23.641 | 1.541 | 33.196 | 33.196 |
Vor dem Hintergrund der bei Energiekontor bestehenden Organisations- und Reportingstrukturen wird die Geschäftstätigkeit in die Geschäftssegmente "Projektierung und Verkauf (Wind, Solar)" (auch kurz "Projektierung und Verkauf"), "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks" (auch kurz "Stromerzeugung") sowie "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" (auch kurz "Sonstiges") unterschieden.
Die Unterteilung dieser Segmente basiert auf dem Vorhandensein der unterschiedlichen angebotenen Produktgruppen.
Das Dienstleistungsprodukt "Kaufmännische und technische Betriebsführung" wird unter "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" reportet, ebenso wie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Repowering-Maßnahmen für Windparks von Dritten.
Für diese Komponenten des Unternehmens werden getrennte Finanzinformationen auf der Basis der internen Steuerung an den Vorstand berichtet, der diese regelmäßig überprüft, um den Geschäftserfolg zu beurteilen und zu entscheiden, wie Ressourcen zu verteilen sind.
Da die an die Unternehmensleitung regelmäßig berichteten Daten auf Basis von Vorsteuerdaten (bis zur EBT-Ebene) aufbereitet sind, enthält die segmentbezogene Ergebnisrechnung keine Aufwendungen und Erträge aus Ertragsteuern.
Die Marktwerte der Zinssicherungsderivate (Zins- / Währungsswaps), die auf finanzmathematischen Simulationsmodellen unter Berücksichtigung prognostizierter Währungs- und Zinsentwicklungen basieren, sind rein theoretischer Natur und werden mangels materieller Relevanz für die Unternehmensführung und das Reporting in der Segmentberichterstattung ebenfalls nicht dargestellt.
Für die berichtspflichtigen Segmente gelten grundsätzlich dieselben Bilanzierungsgrundsätze wie unter Ziffer II. Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze erläutert.
Zu dem Geschäftssegment "Projektierung und Verkauf (Wind, Solar)" zählt die gesamte Wertschöpfungskette bis hin zu dem Verkauf von selbst errichteten Wind- und Solarparks, also Entwicklung, Projektierung, Realisierung und Vertrieb von Wind- bzw. Solarparks in Deutschland, Großbritannien und Portugal sowie der Vertrieb von Anteilen an selbst gegründeten Betreibergesellschaften, ebenso das Repowering von Windenergieanlagen mit anschließender Veräußerung. In der Regel erfolgt der Verkauf von Wind- / Solarparks in der Form, dass für jeden Park eine eigene Gesellschaft in der deutschen Rechtsform der GmbH & Co. KG (Parkbetreibergesellschaft) gegründet wird, die alle für die Errichtung und den Betrieb des Parks erforderlichen Rechtsverhältnisse eingeht.
Der Verkauf des Wind- bzw. Solarparks erfolgt aus Konzernsicht dann durch den Verkauf der Kommanditanteile.
Auch alle durch Konzerngesellschaften im Zusammenhang mit der Projektierung und dem Verkauf von Solar- bzw. Onshore-Windparks erbrachten Dienstleistungen gehören zu diesem Segment. Sie umfassen im Einzelnen die im Rahmen der Errichtung und des Verkaufs von Projekten anfallenden Dienstleistungen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Planung sowie der vertraglichen und rechtlichen Abwicklung, der Projektsteuerung, der Geschäftsführung in der Gründungsphase, den Vertriebs- und Werbemaßnahmen sowie der Beschaffung der Eigen- und Fremdmittel für die Betreibergesellschaften.
Da diese Dienstleistungen direkt mit dem Verkauf des Wind- bzw. Solarparks zusammenhängen und damit ein hiervon nicht getrennt zu betrachtendes Element des Wertschöpfungsprozesses "Projektierung und Verkauf" sind, werden sie durch die Unternehmensführung stets im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Verkauf des betroffenen Wind- bzw. Solarparks beurteilt.
Mithin bilden sie kein eigenständiges operatives Geschäftssegment im Sinne des IFRS 8, dessen Finanzinformationen, getrennt von der Errichtung und dem Verkauf, an das oberste Führungsgremium des Unternehmens berichtet, von diesem überprüft und im Hinblick auf den Geschäftserfolg beurteilt werden würden.
Bereits seit Jahren werden zunehmend Anteile an Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften nicht nur an Dritte veräußert, sondern verbleiben im Konzern, um durch die Stromerzeugung langfristige verlässliche Einnahmen zu sichern. Neben der Eigenherstellung werden auch Wind- / Solarparks von Dritten zur Ausweitung des Stromerzeugungsbestands hinzuerworben. Das hierdurch verfolgte Geschäftssegment "Stromerzeugung" umfasst mithin die Produktion von Energie durch die konzerneigenen Wind- und Solarparks und den Verkauf des Stroms an die regionalen Energieversorger.
In dieses Segment fallen alle Leistungen im Anschluss an die Errichtung des Wind- / Solarparks, die auf die Optimierung der operativen Wertschöpfung ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme abzielen. Dazu zählen insbesondere die technische und kaufmännische Betriebsführung, wie auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Austausch von Anlagen zur Stromerzeugung durch neue Anlagen mit höherem Wirkungsgrad (Repowering), Maßnahmen zur Kostensenkung, zur Lebensdauerverlängerung (z. B. durch vorbeugende Instandhaltung) und zur Ertragssteigerung (z. B. durch Direktvermarktung der Energie, durch Rotorblattverlängerung usw.).
In der Unternehmensgruppe finden regelmäßig Transfers zwischen den einzelnen Geschäftssegmenten statt. Solche Transaktionen zwischen den Segmenten werden im Rahmen der Konzernrechnungslegung konsolidiert und vollständig eliminiert
Transfers zwischen den Segmenten "Projektierung und Verkauf (Wind / Solar)" und "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks" erfolgen zumeist dadurch, dass Wind- und Solarparks projektiert und errichtet und anschließend nicht an Dritte veräußert werden, sondern an eine Konzerntochtergesellschaft, die den Wind- / Solarpark langfristig zur Erzeugung und zum Verkauf der erzeugten Energie nutzt. Auf Ebene des Einzelabschlusses werden hier die tatsächlichen Anschaffungskosten bilanziert und abgeschrieben. Auf Ebene des Konzernabschlusses werden die im Errichtungspreis sowie in den sonstigen Honoraren enthaltenen Gewinne der an der Errichtung und dem Verkauf beteiligten Konzerngesellschaften wieder vollständig eliminiert, sodass im Konzernabschluss nur die Herstellungskosten aktiviert und abgeschrieben werden. Da im Konzernabschluss die in den Wind- / Solarparks enthaltenen selbst geschaffenen stillen Reserven (Differenz zwischen Verkehrs- und Buchwerten) nicht ausgewiesen werden dürfen, sind diese zu Konzernrechnungslegungszwecken wieder zu eliminieren. Im Segmentbericht sind nur die entsprechend bereinigten Werte aufgeführt.
Der umgekehrte Transfer vom Segment "Stromerzeugung" in das Segment "Projektierung und Verkauf (Wind / Solar)" ist ebenfalls ergebnisneutral und kommt in den Fällen zur Anwendung, in denen ein zuvor dem Anlagevermögen zugeordneter Wind- / Solarpark verkauft werden soll und daher dem Umlaufvermögen zuzuweisen ist.
Transfers zwischen den Segmenten "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" und "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks" erfolgen dadurch, dass Tochtergesellschaften des Konzerns an die Betreibergesellschaften Optimierungs- und Innovationsleistungen sowie kaufmännische und technische Betriebsführungsleistungen erbringen.
Auch die insoweit in den jeweils betroffenen Segmenten erfassten Erlöse und Aufwendungen werden im Rahmen der Überleitung zum Konzernergebnis in der Berichtsspalte "Überleitung / Konsolidierung" wieder eliminiert.
Das in nachfolgendem Segmentbericht aufgegliederte Segmentvermögen bzw. die Segmentverbindlichkeiten leiten sich folgendermaßen vom Bruttovermögen bzw. den Bruttoverbindlichkeiten ab:
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Bruttovermögen laut Bilanz | 633.588 | 561.994 |
| Neutralisierung Cashflow-Hedges Parkfinanzierungen (Zins- und Zins- /Währungsswaps) | -12.492 | 0 |
| Aktive latente und tatsächliche Steuerforderungen | -9.745 | -13.255 |
| Segmentvermögen | 611.351 | 548.739 |
| Bruttoschulden laut Bilanz | 509.923 | 479.772 |
| Neutralisierung Cashflow-Hedges Parkfinanzierungen (Zins- und Zins- /Währungsswaps) | 0 | -4.737 |
| Passive latente und tatsächliche Steuerverbindlichkeiten | -37.027 | -21.804 |
| Segmentverbindlichkeiten | 472.896 | 453.232 |
| Bruttoreinvermögen laut Bilanz | 123.664 | 82.222 |
| Neutralisierung Cashflow-Hedges Parkfinanzierungen (Zins- und Zins- /Währungsswaps) | -12.492 | 4.737 |
| Latente und tatsächliche Steuern per saldo | 27.282 | 8.549 |
| Segmentreinvermögen | 138.455 | 95.507 |
Die den Segmenten zugeordneten Vermögens- und Verbindlichkeitsbeträge sind bereinigt um die auch im regelmäßigen internen Reporting bereinigten Steuerposten und theoretischen Marktwerte der Zins- / Währungssicherungsinstrumente (Cashflow-Hedges).
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| Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) | Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks | Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| SEGMENTERGEBNIS in T€ |
2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| UMSATZERLÖSE | ||||||
| Umsatzerlöse | 104.773 | 104.099 | 76.695 | 48.890 | 6.106 | 3.528 |
| Umsätze mit anderen Segmenten | 0 | 0 | 47 | 26 | 2.721 | 1.720 |
| Umsatzerlöse gesamt | 104.773 | 104.099 | 76.742 | 48.916 | 8.827 | 5.248 |
| Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen * | 68.003 | 109.583 | 130 | 76 | 12 | 81 |
| Gesamtleistung | 172.775 | 213.682 | 76.872 | 48.992 | 8.839 | 5.328 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 1.911 | 1.492 | 666 | 699 | 0 | 0 |
| Betriebsleistung | 174.686 | 215.174 | 77.537 | 49.691 | 8.839 | 5.328 |
| Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen | -115.570 | -143.688 | -20 | -29 | -184 | -302 |
| Personalaufwand | -17.771 | -16.478 | -1.016 | -1.023 | -2.386 | -2.004 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -6.185 | -7.290 | -16.436 | -16.528 | -1.702 | -1.142 |
| EBITDA | 35.161 | 47.718 | 60.064 | 32.110 | 4.568 | 1.880 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände | -1.182 | -811 | -18.612 | -19.186 | -33 | -37 |
| EBIT | 33.979 | 46.907 | 41.453 | 12.924 | 4.534 | 1.844 |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 1 | 72 | 0 | 0 | 0 | |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -5.595 | -5.040 | -11.495 | -11.785 | 0 | 0 |
| EBT | 28.385 | 41.939 | 29.958 | 1.139 | 4.534 | 1.844 |
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| Gesamt vor Überleitung / Konsolidierung | Überleitung | Energiekontor-Konzern | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| SEGMENTERGEBNIS in T€ |
2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| UMSATZERLÖSE | ||||||
| Umsatzerlöse | 187.573 | 156.516 | 0 | 0 | 187.573 | 156.516 |
| Umsätze mit anderen Segmenten | 2.768 | 1.746 | -2.768 | -1.746 | 0 | 0 |
| Umsatzerlöse gesamt | 190.341 | 158.262 | -2.768 | -1.746 | 187.573 | 156.516 |
| Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen * | 68.145 | 109.740 | 0 | 0 | 68.145 | 109.740 |
| Gesamtleistung | 258.486 | 268.002 | -2.768 | -1.746 | 255.718 | 266.256 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 2.577 | 2.191 | 0 | 0 | 2.577 | 2.191 |
| Betriebsleistung | 261.063 | 270.194 | -2.768 | -1.746 | 258.295 | 268.448 |
| Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen | -115.774 | -144.020 | 0 | 0 | -115.774 | -144.020 |
| Personalaufwand | -21.173 | -19.504 | 0 | 0 | -21.173 | -19.504 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -24.323 | -24.960 | 2.768 | 1.746 | -21.555 | -23.214 |
| EBITDA | 99.793 | 81.709 | 0 | 0 | 99.793 | 81.709 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände | -19.827 | -20.034 | 0 | 0 | -19.827 | -20.034 |
| EBIT | 79.966 | 61.675 | 0 | 0 | 79.966 | 61.675 |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 1 | 72 | 0 | 0 | 1 | 72 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -17.090 | -16.825 | 0 | 0 | -17.090 | -16.825 |
| EBT | 62.877 | 44.922 | 0 | 0 | 62.877 | 44.922 |
* Im Segment Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) sind T€ 1.863 (Vorjahr T€ 4.229) nicht zahlungswirksame Bewertungsmaßnahmen aus der Abwertung von Vorräten enthalten.
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| Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) | Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks | Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| SEGMENTVERMÖGEN in T€ |
2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| LANGFRISTIGES SEGMENTVERMÖGEN | ||||||
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 226 | 529 | 0 | 0 | 7 | 22 |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke und Gebäude | 1.607 | 1.274 | 51.380 | 32.140 | 0 | 0 |
| Technische Anlagen (Wind- und Solarparks) | 0 | 0 | 253.664 | 215.445 | 0 | 0 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 822 | 781 | 0 | 65 | 22 | 0 |
| Beteiligungen | 26 | 26 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Forderungen und finanzielle Vermögenswerte | 38 | 47 | 35 | 35 | 8 | 0 |
| Langfristiges Segmentvermögen | 2.719 | 2.656 | 305.079 | 247.684 | 37 | 22 |
| KURZFRISTIGES SEGMENTVERMÖGEN | ||||||
| Vorräte | 128.811 | 159.586 | 525 | 394 | 888 | 876 |
| Forderungen und finanzielle Vermögenswerte | 27.005 | 23.731 | 17.356 | 13.576 | 1.887 | 227 |
| Wertpapiere des Umlaufvermögens | 36 | 36 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 103.923 | 84.144 | 21.352 | 15.119 | 1.735 | 688 |
| Kurzfristiges Segmentvermögen | 259.774 | 267.496 | 39.232 | 29.089 | 4.510 | 1.790 |
| Summe Segmentvermögen | 262.493 | 270.153 | 344.311 | 276.774 | 4.547 | 1.812 |
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| Energiekontor-Konzern | ||
|---|---|---|
| SEGMENTVERMÖGEN in T€ |
2022 | 2021 |
| --- | --- | --- |
| LANGFRISTIGES SEGMENTVERMÖGEN | ||
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 232 | 551 |
| Sachanlagen | ||
| Grundstücke und Gebäude | 52.987 | 33.414 |
| Technische Anlagen (Wind- und Solarparks) | 253.664 | 215.445 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 844 | 845 |
| Beteiligungen | 26 | 26 |
| Forderungen und finanzielle Vermögenswerte | 82 | 82 |
| Langfristiges Segmentvermögen | 307.836 | 250.363 |
| KURZFRISTIGES SEGMENTVERMÖGEN | ||
| Vorräte | 130.223 | 160.856 |
| Forderungen und finanzielle Vermögenswerte | 46.247 | 37.534 |
| Wertpapiere des Umlaufvermögens | 36 | 36 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 127.010 | 99.950 |
| Kurzfristiges Segmentvermögen | 303.515 | 298.376 |
| Summe Segmentvermögen | 611.351 | 548.739 |
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| Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) | Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks | Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| SEGMENTSCHULDEN in T€ |
2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| LANGFRISTIGE SEGMENTSCHULDEN | ||||||
| Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung | 0 | 0 | 17.728 | 19.670 | 0 | 0 |
| Finanzverbindlichkeiten | 40.871 | 43.953 | 206.195 | 180.864 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten | 0 | 0 | 1.121 | 1.123 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 4.408 | 3.588 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | 1.669 | 1.306 | 51.560 | 31.268 | 0 | 0 |
| Langfristige Segmentschulden | 42.540 | 45.259 | 281.012 | 236.513 | 0 | 0 |
| KURZFRISTIGE SEGMENTSCHULDEN | ||||||
| Rückstellungen | 31.248 | 23.980 | 1.901 | 1.201 | 47 | 0 |
| Finanzverbindlichkeiten | 41.056 | 66.440 | 24.735 | 26.338 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 5.688 | 4.306 | 3.828 | 2.270 | 55 | 80 |
| Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten | 18.016 | 3.180 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 4.135 | 3.926 | 4.765 | 4.307 | 218 | 632 |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | 12.903 | 33.289 | 749 | 1.511 | 0 | 0 |
| Kurzfristige Segmentschulden | 113.046 | 135.121 | 35.978 | 35.627 | 320 | 712 |
| Summe Segmentschulden | 155.586 | 180.380 | 316.990 | 272.140 | 320 | 712 |
| Segmentreinvermögen | 106.907 | 89.773 | 27.321 | 4.634 | 4.227 | 1.101 |
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| Energiekontor-Konzern | ||
|---|---|---|
| SEGMENTSCHULDEN in T€ |
2022 | 2021 |
| --- | --- | --- |
| LANGFRISTIGE SEGMENTSCHULDEN | ||
| Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung | 17.728 | 19.670 |
| Finanzverbindlichkeiten | 247.066 | 224.818 |
| Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten | 1.121 | 1.123 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 4.408 | 3.588 |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | 53.228 | 32.574 |
| Langfristige Segmentschulden | 323.552 | 281.772 |
| KURZFRISTIGE SEGMENTSCHULDEN | ||
| Rückstellungen | 33.196 | 25.182 |
| Finanzverbindlichkeiten | 65.791 | 92.778 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 9.571 | 6.655 |
| Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten | 18.016 | 3.180 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 9.119 | 8.865 |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | 13.652 | 34.800 |
| Kurzfristige Segmentschulden | 149.344 | 171.460 |
| Summe Segmentschulden | 472.896 | 453.232 |
| Segmentreinvermögen | 138.455 | 95.507 |
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| Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) | Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks | Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| SEGMENTINVESTITIONEN in T€ |
2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Segmentreinvermögen | 379 | 501 | 96.166 | 83.229 | 0 | 0 |
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| Energiekontor-Konzern | ||
|---|---|---|
| SEGMENTINVESTITIONEN in T€ |
2022 | 2021 |
| --- | --- | --- |
| Segmentreinvermögen | 96.545 | 83.730 |
Bei den Abnehmern der von der Gesellschaft realisierten in- und ausländischen Wind- und Solarparks handelt es sich im Segment "Projektierung und Verkauf (Wind / Solar)" um deutsche und um ausländische Investoren.
Die im Bereich "sonstige operative Segmente" angesiedelten Betriebsführungsleistungen werden ausschließlich in Deutschland erbracht.
Zusätzliche Informationen zu geografischen Bereichen sind lediglich zum Segment "Stromerzeugung" relevant, da in diesem Segment insofern Auslandsmärkte tangiert sind, als der Energiekontor-Gruppe Stromerträge auch von portugiesischen Energieversorgungsunternehmen sowie von britischen Stromabnehmern zufließen.
Daher werden die Stromerlöse nachfolgend nach Belegenheit der Wind- / Solarparks aufgegliedert.
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| BELEGENHEITSLAND DER WIND- / SOLARPARKS | ||
| Deutschland | 42.642 | 23.700 |
| Portugal | 12.854 | 6.400 |
| Großbritannien | 21.200 | 18.790 |
| Stromerlöse | 76.695 | 48.890 |
Die Buchwerte des Sachanlagevermögens verteilen sich geografisch wie folgt.
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| BELEGENHEITSLAND DER WIND- / SOLARPARKS | ||
| Deutschland | 181.701 | 135.385 |
| Portugal | 10.157 | 13.242 |
| Großbritannien | 61.806 | 66.818 |
| Buchwerte der Wind-/Solarparks | 253.664 | 215.445 |
Im Segment "Projektierung und Verkauf (Wind/Solar)" und "Stromerzeugung" wurden mit einem Kunden Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt T€ 39.966 erzielt.
Ziele des Kapitalmanagements des Energiekontor-Konzerns sind die Sicherstellung der Unternehmensfortführung sowie der finanziellen Flexibilität zur langfristigen Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und zur Wahrnehmung strategischer Optionen. Die Beibehaltung eines stabilen Ratings, die Sicherung der Liquidität und die Begrenzung der finanzwirtschaftlichen Risiken sind Ziele der Finanzpolitik und setzen wichtige Rahmenbedingungen für das Kapitalmanagement der Energiekontor-Gruppe. Die zuständigen Gremien des Energiekontor-Konzerns entscheiden über die Kapitalstruktur der Bilanz, die Eigenkapitalausstattung, die Verwendung des Bilanzgewinns, die Höhe der Dividende, die Finanzierung von Investitionen, über den Auf- und Abbau von Bankverbindlichkeiten sowie die Emission von Anleihekapital. Ebenso dienen Entscheidungen der Gremien über An- und Verkäufe von Wind- / Solarparks sowie über die Übernahme selbst hergestellter Wind- / Solarparks in den Eigenbestand der Verfolgung der beschriebenen Zwecke. Bei der Betrachtung der Eigenkapitalquote und des Verschuldungsgrads des Konzerns ist zu beachten, dass nach Auffassung der Geschäftsführung die unrelativierte Heranziehung der verpflichtend nach IFRS zu ermittelnden Bilanzwerte zu wirtschaftlich unzutreffenden Ergebnissen führen würde, weswegen diese Werte zunächst um die nachfolgenden Einflussfaktoren bereinigt werden müssen. Ein Aspekt besteht darin, dass im Gegensatz zum deutschen Bilanzierungsrecht die internationalen IFRS einen Ausweis der Marktwerte von Zinssicherungsderivaten fordern, auch wenn diese mit den zu sichernden Grundgeschäften eine Bewertungseinheit darstellen und auch im Falle negativer Marktwerte keine Zahlungsverpflichtungen darstellen. Die Energiekontor-Gruppe verfolgt im Bereich ihrer Wind- / Solarparkfinanzierungen die langfristige Sicherung gegen Zins- und Währungsrisiken, wofür sie unter anderem als Sicherungsmaßnahmen entsprechende Derivate (Währungs- und Zinsswaps) abschließt, die unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise in Bezug auf die Darlehen Festzinsvereinbarungen darstellen (variables Grundgeschäft + Zinsswap = Festzins). Der Umstand gestiegener Kapitalmarktzinsen, gepaart mit entsprechenden Zukunftsprognosen, führt zu positiven Marktwerten der Swaps. Nach den IFRS (IFRS 9) sind diese Positivwerte aus dem Gesamtkontext der Finanzierung herauszulösen und zu bilanzieren, obwohl sie mit den Grundgeschäften eine Bewertungseinheit darstellen und nach Auffassung des Managements unter wirtschaftlichen Aspekten davon nicht abgekoppelt und separat bilanziert werden dürften.
Insbesondere auch der seit dem Geschäftsjahr 2019 anzuwendende IFRS 16, der die Aktivierung von angemieteten Vermögenswerten und die Passivierung aller künftiger Zahlungsverpflichtungen fordert, hat aufgrund der Vielzahl der durch den Konzern für den Betrieb seiner Wind- und Solarparks angepachteten Wind- und Solarparkflächen durch die nicht wirtschaftlich, sondern ausschließlich rechnungslegungsmäßig motivierte Erhöhung der Bilanzsummen eine erhebliche Verringerung der Eigenkapitalquote zur Folge. Dieser Veränderung der IFRS-Kennzahlen liegt keinerlei wirtschaftliche Veränderung in der Unternehmensgruppe zu Grunde.
Die Geschäftsführung ermittelt den Verschuldungsgrad für Zwecke seines Kapitalmanagements daher auch nicht nach den IFRS-Grundsätzen, die im konkreten Fall die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse nicht verlässlich abbilden können, sondern nach den Verschuldungs- und Kapitalverhältnissen, wie sie sich unter Außerachtlassung der vorgenannten IFRS-Effekte ergeben. Hierdurch ergeben sich für die Geschäftsführung die "bereinigten" Beträge sowohl für die Finanzverbindlichkeiten, das Eigenkapital sowie den Verschuldungsgrad.
Hiernach ergeben sich folgende Werte in Bezug auf den bereinigten Verschuldungsgrad:
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten IFRS-Bilanz | 398.874 | 394.009 |
| zu- / abzgl. SWAP-Marktwerte | 12.492 | -4.714 |
| abzgl. Konzernfremde im Konzern (langfristig) | -1.121 | -1.123 |
| abzgl. Finanzverbindlichkeiten nach IFRS 16 | -66.880 | -67.374 |
| Finanzverbindlichkeiten bereinigt | 343.364 | 320.798 |
| abzgl. Zahlungsmittel- und äquivalente | -127.046 | -99.986 |
| Nettofremdkapital bereinigt | 216.319 | 220.812 |
| Eigenkapital IFRS-Bilanz | 123.664 | 82.222 |
| ab- /zzgl. enthaltene SWAP-Marktwerte (nach latenten Steuern) | -8.765 | 3.308 |
| zzgl. Konzernfremde im Konzern (langfristig) | 1.121 | 1.123 |
| zzgl. Ergebniseffekte aus IFRS 16 | 2.012 | 1.582 |
| Eigenkapital bereinigt | 118.032 | 88.235 |
| Gesamtkapital bereinigt | 334.350 | 309.047 |
| Verschuldungsgrad bereinigt in Prozent | 64,70 | 71,45 |
Die in den konzerneigenen selbst hergestellten und daher lediglich zu fortgeführten externen Herstellungskosten bilanzierten Wind- / Solarparks ruhenden stillen Reserven führen naturgemäß bei der im Sinne einer fair value-Betrachtung erforderlichen Heranziehung der Verkehrswerte der Parks zu deutlich verbesserten Werten.
Durch die in Bezug auf das Kapitalmanagement unveränderte Strategie wurden auch im Geschäftsjahr die damit verfolgten Ziele in Bezug auf den Verschuldungsgrad erreicht.
Am 31. Dezember 2022 bestanden befristete oder unbefristete Bürgschaften von Konzerngesellschaften der Energiekontor-Gruppe zugunsten Dritter in Höhe von T€ 10.077 (Vorjahr T€ 6.207).
Die Energiekontor AG hat sich in vier Fällen optional verpflichtet, Anteile an Windparkbetreibergesellschaften in Höhe von bis zu 20 Prozent des Festpreises der ursprünglichen Errichtungsverträge in den Jahren 2025 bis 2029 zurückzukaufen.
Darüber hinaus haben sich für insgesamt sieben Windparkbetreibergesellschaften sowie für die Beteiligungsgesellschaft 3LänderFonds die jeweiligen Komplementärgesellschaften - allesamt 100-prozentige Tochtergesellschaften der Energiekontor AG - optional verpflichtet, insgesamt Anteile zwischen 20 und 30 Prozent des jeweiligen Gesamtkommanditkapitals zum Ertragswert abzüglich eines Vermarktungsabschlags in jährlich begrenzten Tranchen zurückzukaufen.
Im Falle der Optionsausübung wird die Gesellschaft im Gegenzug zu den Zahlungen jedoch jeweils die Kommanditanteile an diesen Windparkbetreibergesellschaften übernehmen. Da die Gesellschaft von der vollständigen Werthaltigkeit der Anteile zu den angebotenen Konditionen ausgeht, werden Risiken aus solchen Rückkäufen nicht erwartet.
Aktuell wird vor dem Finanzgericht Bremen gegen das Finanzamt Bremerhaven ein Klageverfahren geführt, das sich mit der grundsätzlichen Frage des Besteuerungsrechtes von im Ausland belegenen Windparks beschäftigt. Das Finanzamt scheint hier entgegen aller international durchgesetzter Gepflogenheiten einen Paradigmenwechsel in Bezug auf dieses Besteuerungsrecht durchsetzen zu wollen, und zwar mit dem Ziel, das Steueraufkommen von aus Deutschland geführten, jedoch im Ausland betriebenen Wind- und Solarparks dem dortigen Staat entziehen und Deutschland zuordnen zu wollen. Einziger Anknüpfungspunkt hierbei ist, dass sich das Finanzamt darauf beruft, bei Wind- und Solarparks signifikante Personalfunktionen nur in Deutschland in der Geschäftsführung identifizieren zu können. Dieser Ansatz wiederum wird formell begründet mit einem durch die OECD verabschiedeten Betriebsstättenbericht, der sich im Übrigen mit dem hier einschlägigen Thema von personallosen Betriebsstätten überhaupt nicht bzw. nur am Rande im Zusammenhang mit einer Anmerkung zu einem Datenserver beschäftigt hatte. Auch die Umsetzung in nationales deutsches Recht in Form des Außensteuergesetzes sowie der durch die Verwaltung erlassenen Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung lassen die hier einschlägigen Themen personalloser Betriebsstätten unerwähnt. Das von allen anderen beteiligten Staaten weiterhin praktizierte Besteuerungsverfahren, die Gewinne bei solchen personallosen Betriebsstätten nach dem sog. Veranlassungsprinzip durchzuführen, also in dem Staat zu besteuern, in dessen Hoheitsbereich alle Ressourcen (Wind, Sonne) genutzt, die Anlagen betrieben und alle Gewinne durch Einspeisung in die dortigen Netze und durch den Verkauf an dortige Abnehmer generiert werden, möchte das Finanzamt Bremerhaven nun unter Berufung auf diesen OECD-Betriebsstättenbericht aushebeln und sich das Besteuerungssubstrat solcher ausländischen Betriebe sichern.
Die Geschäftsführung wie auch alle hinzugezogenen Steuerexperten auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts gehen von der Rechtswidrigkeit des finanzamtlichen Vorgehens aus, weswegen insoweit kein bilanzieller Rückstellungsbedarf gesehen wird. Sollte entgegen dieser Erwartungen und Experteneinschätzungen im Fall eines erforderlichen finanzgerichtlichen Klageverfahrens das Finanzamt höchstrichterlich bestätigt werden, könnte der Konzern für seine im Ausland belegenen Windparks mit einem zusätzlichen Steueraufwand im Umfang von per Saldo bis zu € 6,5 Mio. zuzüglich Zinsen belastet werden.
Als nahestehende Personen (related parties) des Konzerns gelten grundsätzlich Unternehmen und Personen, wenn zwischen dem Konzern und diesen ein Beherrschungsverhältnis, eine gemeinsame Leitung oder ein maßgeblicher Einfluss besteht. Hierzu zählen folglich
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| ― | die unter "Einbezogene Unternehmen" angeführten und voll konsolidierten Gesellschaften, auf die die Energiekontor AG unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausübt, |
| ― | die assoziierten Unternehmen, |
| ― | die als Joint Operations in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen, |
| ― | die nicht konsolidierten Gesellschaften, auf die über Geschäftsführungsfunktionen ein Einfluss besteht, |
| ― | die Vorstände und leitenden Angestellten der Energiekontor AG, |
| ― | die Aufsichtsräte der Energiekontor AG |
sowie jeweils deren Angehörige.
Nachfolgend werden alle im Geschäftsjahr erfolgten Transaktionen des Konzerns mit diesen nahestehenden Personen und Unternehmen sowie deren Angehörigen erläutert.
Das Geschäftsmodell der Energiekontor-Gruppe umfasst das gesamte Spektrum der Projektierung und des Vertriebs von Wind- / Solarparks sowie der laufenden Dienstleistungen gegenüber Wind- / Solarparkbetreibern, die wesentlichen Geschäfte werden gegenüber den durch die Energiekontor AG gegründeten Projektgesellschaften abgewickelt.
Der Verkauf von Wind- und Solarprojekten erfolgt in der Regel in der Form, dass diese Wind- und Solarparks durch jeweils eine von der Energiekontor AG gegründete Zweckgesellschaft in der Form der GmbH & Co. KG "ummantelt" werden, sodass der Verkauf des Wind- / Solarparks formell nicht als "asset deal", sondern als "share deal" in Form des Verkaufs der Anteile an dieser Zweckgesellschaft erfolgt. Insofern ist diese Zweckgesellschaft in der Gründungs- und Errichtungsphase auch der Vertragspartner sowohl der Energiekontor AG als auch der Bauträgergesellschaft der Energiekontor-Gruppe für alle im Zusammenhang mit der Parkerrichtung wesentlichen Verträge (Errichtungsvertrag sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und technischen Planung, der Finanzierung und dem Vertrieb).
Auch nach Errichtung der Parks und Vertrieb der Anteile an diesen Gesellschaften an Dritte nehmen in einigen Fällen Tochtergesellschaften der Energiekontor AG auf der Grundlage langfristiger Verträge Management- und Geschäftsführungsaufgaben für diese Projektgesellschaften wahr und üben insoweit weiterhin Einfluss auf diese Gesellschaften aus.
Der Abschluss der Verträge mit Tochtergesellschaften der Energiekontor AG im Zusammenhang mit der Errichtung der Wind- und Solarparks und den weiteren Dienstleistungen in dieser Phase erfolgt zu Zeitpunkten, zu denen die Projektgesellschaft nahestehende Person im Sinne des IAS 24 ist.
Die konzerninternen Transaktionen zwischen der Energiekontor AG und den im Mehrheitsbesitz der AG stehenden und damit im Konzernabschluss konsolidierten Tochtergesellschaften werden im Konzernabschluss im Wege der Konsolidierung vollständig eliminiert.
Beziehungen zu assoziierten Unternehmen bestehen lediglich in der Form, dass diese Unternehmen Infrastrukturgesellschaften von durch die Energiekontor-Gruppe betriebenen Wind- / Solarparks verwalten.
In den Fällen, in denen nach Errichtung des Wind- / Solarparks und Vertrieb der Gesellschaftsanteile an Dritte Tochtergesellschaften der Energiekontor AG auf der Grundlage langfristiger Verträge Management- und Geschäftsführungsaufgaben für diese Gesellschaften wahrnehmen, bleiben diese Gesellschaften gegenüber der Energiekontor AG nahestehende Unternehmen im Sinne der IFRS (IAS 24), da angenommen wird, dass der Konzern auch ohne vermögensmäßige Beteiligung einen maßgeblichen Einfluss auf diese Unternehmen ausüben kann.
Ein solcher Einfluss wird durch die Organstellung wie auch durch die Teilnahme am unternehmerischen Entscheidungsprozess durch die konzernzugehörigen Komplementärgesellschaften, die die Geschäftsführung ausüben, angenommen. Das "Nahestehen" i. S. d. IAS 24 wird folglich im Vorliegen dieses bedeutenden Einflusses (significant influence) gesehen, auch wenn eine Stimmrechtsmehrheit nicht vorliegt und der Ermessensspielraum bei der Durchführung der geschäftsführenden Maßnahmen regelmäßig durch Verträge und Weisungsgebundenheit gegenüber den Eigentümern der Gesellschaften deutlich eingeschränkt ist.
Unter Zugrundelegung dieser Interpretation der IFRS bestehen die beschriebenen Transaktionen und damit geschäftstypischerweise nahezu die gesamte Geschäftstätigkeit des Konzerns (mit Ausnahme des Segments Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks) aus entgeltlichen Transaktionen mit Projektgesellschaften und damit mit nahestehenden Personen und Unternehmen im Sinne des IAS 24.
An dieser Stelle wird daher im Hinblick auf das Erfordernis zahlenmäßiger Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Personen auf die Gewinn- und Verlustrechnung sowie auf die Segmentberichterstattung verwiesen, aus denen sich alle betragsmäßigen Angaben zu den Geschäftsvorfällen ergeben, die mit nahestehenden Personen im Sinne dieser Betrachtung ausgeführt werden.
Alle Leistungen im Rahmen dieser Transaktionen werden gleichwohl stets zu marktüblichen Konditionen erbracht, die auch unter fremden Dritten üblich sind.
Alle entgeltlichen Transaktionen zwischen der Energiekontor-Gruppe und dem Vorstand sowie dem Aufsichtsrat sind vollumfänglich im Anhang genannt und erläutert. Die Vergütungen und der Anteilsbesitz des Aufsichtsrats und der Vorstände sind unter Tz. 5 ausgewiesen.
Entgeltliche Transaktionen mit leitenden Angestellten erfolgten neben den mit diesen bestehenden und marktüblichen Arbeitsverträgen nicht, ebenso wenig wie Transaktionen mit Angehörigen dieser Personengruppen.
Mitglieder des Vorstands waren während des Geschäftsjahres:
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| ― | Dipl.-Kaufm. Peter Szabo, Dipl.-Kaufmann, Oldenburg |
| ― | Dipl.-Ing. Günter Eschen, Ingenieur, Saarland |
| ― | Dipl.-Ing. Carsten Schwarz, Ingenieur, Schwanewede |
Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Gesellschaft gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen. Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ist erteilt.
Die Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr Gesamtbezüge für ihre Tätigkeit in Höhe von T€ 1.484 (Vorjahr T€ 1.568). Der variable Anteil hiervon beträgt T€ 702 (Vorjahr T€ 791).Bezugsrechte im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms wurden im Geschäftsjahr nicht gewährt. Im Vorjahr hat der Aufsichtsrat von der Ermächtigung, im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands auszugeben, teilweise Gebrauch gemacht und dem Vorstandsmitglied Peter Szabo Bezugsrechte zum Erwerb von 100.000 Aktien der Gesellschaft eingeräumt. Der Ausübungspreis beträgt € 22,03200 pro Aktie, die Wartezeit endet im Jahr 2024. Zum Zeitpunkt der Gewährung der Bezugsrechte betrug deren Zeitwert T€ 814.
Auf den Vergütungsbericht im Lagebericht wird im Übrigen verwiesen.
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 26. Mai 2016 wurde beschlossen, von der in den §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 3 HGB vorgesehenen Opt-out-Möglichkeit Gebrauch zu machen. Auf Grundlage dieses Beschlusses ist die in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 HGB sowie § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 HGB geregelte Offenlegung der Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds in den Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen der Gesellschaft für die Geschäftsjahre bis einschließlich 2020 entbehrlich. Der Vergütungsbericht 2022 ist auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar.
Mitglieder des Aufsichtsrates waren:
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―
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Dr. Bodo Wilkens, Ingenieur, Darmstadt, Vorsitzender
Herr Dr. Wilkens bekleidet außerdem ein Aufsichtsratsamt bei folgender, nicht börsennotierter Gesellschaft:
| ― | Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen (Vorsitz) |
―
Günter Lammers, Unternehmensberater, Geestland, stellvertretender Vorsitzender
Herr Lammers bekleidet außerdem ein Aufsichtsratsamt bei folgender, nicht börsennotierter Gesellschaft:
| ― | Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen |
―
Dipl.-Volkswirt Darius Oliver Kianzad, Unternehmensberater, Essen
Herr Kianzad bekleidet außerdem ein Aufsichtsratsamt bei folgender, nicht börsennotierter Gesellschaft:
| ― | Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr T€ 180 (Vorjahr T€ 180) an Aufsichtsratsvergütungen bezogen.
Die Organmitglieder waren am 31. Dezember 2022 wie folgt an der AG beteiligt:
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| Name | Funktion | Stückzahl |
|---|---|---|
| Dr. Bodo Wilkens | Aufsichtsratsvorsitzender | 3.559.835 |
| Günter Lammers | Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender | 3.552.474 |
Das Honorar für die Prüfung des Jahresabschlusses der Energiekontor AG unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts sowie das gemäß § 91 Abs. 2 AktG einzurichtende Überwachungssystem für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 sowie für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichts nach IFRS-Grundsätzen beträgt T€ 158 (Vorjahr T€ 125), für andere Bestätigungsleistungen T€ 3 (Vorjahr T€ 0) sowie für sonstige Leistungen T€ 6 (Vorjahr T€ 3).
Energiekontor erreichte im Januar 2023 ein weiterer positiver Genehmigungsbescheid in Nordrhein-Westfalen. Genehmigt wurde das Projekt Grevenbroich-Lohhof mit einer WEA vom Typ Nordex 5.7 / 149.
Am 16. Januar 2023 hat Energiekontor den erfolgreichen Verkauf des Solarparks Karstädt 2 mit einer Gesamtnennleistung von rund 19 MWp an die CEE Group, einen Asset Manager für Erneuerbare Energien mit Sitz in Hamburg, bekannt gegeben. Der Solarpark befindet sich in der Gemeinde Karstädt des Landkreises Prignitz in Brandenburg. Mit dem Bau des Solarparks wurde bereits begonnen, die Inbetriebnahme ist für die erste Hälfte des Jahres 2023 geplant.
Am 8. Februar 2023 hat Energiekontor den erfolgreich Verkauf des Windparkprojekts "Bergheim" an die Hamburger Encavis AG bekannt gegeben. Der Windpark befindet sich im Gebiet der Städte Bergheim und Pulheim im nordrhein-westfälischen Rhein-Erft-Kreis und wird aus zwei Anlagen des Herstellers Vestas vom Typ V 150-5.6 mit einem Rotordurchmesser von 150 Metern und einer Nabenhöhe von 166 Metern bestehen. Die Gesamtnennleistung des Windparks wird rund 11,2 MW betragen. Die Inbetriebnahme der beiden Windenergieanlagen ist für Ende des Jahres 2023 geplant.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Energiekontor AG haben im März 2023 die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex im Sinne von § 161 AktG abgegeben und sie den Aktionären im Wege der Veröffentlichung auf der Homepage der Gesellschaft (www.energiekontor.de) im Internet zugänglich gemacht.
Der vom Abschlussprüfer, der PKF Deutschland GmbH, Niederlassung Stuttgart, mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene vollständige Jahresabschluss sowie der Konzernabschluss der Energiekontor AG werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Er kann als Sonderdruck bei der Energiekontor AG angefordert werden. Im Internet ist er unter www.energiekontor.de abrufbar.
Der Jahresabschluss sowie der Konzernabschluss des Vorjahres wurden beim Bundesanzeiger zur Veröffentlichung eingereicht.
Alle in den Konzernabschluss der Energiekontor AG einbezogenen Tochtergesellschaften, die die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen, haben für das Geschäftsjahr von der Vorschrift des § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB über die Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Gebrauch gemacht. Die Energiekontor AG als Muttergesellschaft hat den Befreiungen ausnahmslos zugestimmt. Die Beschlüsse nach § 264 Abs. 3 HGB der Tochtergesellschaften werden nach § 325 HGB offengelegt. Die Unternehmen, die von der Befreiung Gebrauch gemacht haben, sind aus der Aufstellung des Anteilsbesitzes im Sinne von § 313 Abs. 2 und 4 HGB in Tz. IX des Konzernanhangs ersichtlich.
Die nachstehenden Dividenden wurden von der Energiekontor AG beschlossen und ausbezahlt bzw. werden vorgeschlagen.
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| BESCHLOSSENE UND AUSGEZAHLTE DIVIDENDEN | ||
| Dividende € 0,90 je dividendenberechtigte Stammaktie (2021: € 0,80) bei 13.986.900 (Vorjahr 14.124.638) dividendenberechtigten Aktien | 12.588 | 11.300 |
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| Hauptversammlung | ||
|---|---|---|
| in T€ | 2023 | 2022 |
| --- | --- | --- |
| VORGESCHLAGENE DIVIDENDEN | ||
| Dividende € 1,00 je gezeichnete Stammaktie (2022: € 0,90) bei 13.986.900 (Vorjahr 14.124.638) gezeichneten Aktien | 13.987 | 12.712 |
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| Name der Gesellschaft | Anteile in % |
Ergebnis 2022 in T€ 2) | Eigenkapital 31.12.2022 in T€ 1) |
|---|---|---|---|
| Construtora da nova Energiekontor - Parques Eólicos, Unipessoal Lda., Lissabon, Portugal | 100,00 | -4 | 45 |
| EER GbR, Worpswede 7) | 28,60 | 0 | 0 |
| EK HDN Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 83,33 | 0 | 0 |
| EKF Parc Eolien Le Clos de Ranville SNC, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Parc Eolien Le Haut de Bons SNC, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Parc Eolien Les Hauts Vents 1 SNC, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Parc Eolien Les Hauts Vents 2 SNC, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Parc Eolien Mont Joly SNC, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Parc Solaire Dongay SNC, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Parc Solaire Le Batut SNC, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Parc Solaire Les Ayades SNC, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Parc Solaire Les Capettes SNC, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements 1 SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | -13 | -25 |
| EKF Société d'investissements 2 SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 1 |
| EKF Société d'investissements Dongay - A SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Dongay - B SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Le Batut - A SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Le Batut - B SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Le Clos de Ranville - A SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Le Clos de Ranville - B SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Le Haut de Bons - A SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Le Haut de Bons - B SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Les Ayades - A SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Les Ayades - B SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Les Capettes - A SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Les Capettes - B SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Les Hauts Vents 1 - A SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Les Hauts Vents 1 - B SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Les Hauts Vents 2 - A SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Les Hauts Vents 2 - B SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Mont Joly - A SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Mont Joly - B SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Alfstedt BGWP ALF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -138 | -366 |
| Energiekontor Aufwind GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -3 | -12 |
| Energiekontor Aufwind 8 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Bau I GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 0 |
| Energiekontor Bau II GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 0 |
| Energiekontor Bau III GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 12 |
| Energiekontor Bau IV GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -1 |
| Energiekontor Bau V GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 0 |
| Energiekontor Bau VI GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -1 |
| Energiekontor Bau VII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 12 |
| Energiekontor Bau VIII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -1 |
| Energiekontor Bau IX GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -1 |
| Energiekontor Bau X GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -1 |
| Energiekontor Bau XI GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 15 |
| Energiekontor Bau XII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 3 |
| Energiekontor Bau XIII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 3 |
| Energiekontor Bau XIV GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 3 |
| Energiekontor Bau XV GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 16 |
| Energiekontor Bau XVI GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 16 |
| Energiekontor Bau XVII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 3 |
| Energiekontor Bau XVIII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 3 |
| Energiekontor Bau XIX GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 3 |
| Energiekontor Bau XX GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 3 |
| Energiekontor Direktvermarktung GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -1 |
| Energiekontor Finance GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -1 | -28 |
| Energiekontor Finanzanlagen II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -56 | 197 |
| Energiekontor Finanzanlagen III GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -29 | 257 |
| Energiekontor Finanzanlagen IV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 5 | 302 |
| Energiekontor Finanzanlagen V GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 26 | 522 |
| Energiekontor Finanzanlagen VI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 54 | 343 |
| Energiekontor Finanzanlagen VII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 38 | 363 |
| Energiekontor Finanzanlagen VIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 150 | 519 |
| Energiekontor Finanzanlagen IX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -19 | 81 |
| Energiekontor Finanzanlagen X GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -47 | 448 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste III GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -3 | -11 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste IV GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -3 | -10 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste V GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -7 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste VI GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -7 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste VII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 0 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste VIII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 9 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste IX GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 8 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste X GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 10 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste XI GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 10 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste-Verwaltungs GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -15 |
| Energiekontor France SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | -488 | -1.970 |
| Energiekontor Green Office GmbH & Co. KG, Bremerhaven 4) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Green Real Estate GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -18 |
| Energiekontor Guardao GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -20 |
| Energiekontor III Energias Alternativas, Unipessoal Lda., Lissabon, Portugal | 100,00 | -21 | -41 |
| Energiekontor Infrastruktur und Anlagen GmbH, Bremerhaven 3, 4) | 100,00 | 0 | 316 |
| Energiekontor Infrastruktur I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 11 | 91 |
| Energiekontor Infrastruktur II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 1.897 | 53 |
| Energiekontor Infrastruktur IV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -2 | -2 |
| Energiekontor Infrastruktur V GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 293 | 362 |
| Energiekontor Infrastruktur VI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 64 | 64 |
| Energiekontor Infrastruktur VIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 2.801 | 26 |
| Energiekontor Infrastruktur IX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 1.774 | 64 |
| Energiekontor Infrastruktur X GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -2 | -2 |
| Energiekontor Infrastruktur XII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -2 | -2 |
| Energiekontor Infrastruktur XIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 124 | 32 |
| Energiekontor Infrastruktur XIV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 710 | 45 |
| Energiekontor Infrastruktur XVII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -2 | -2 |
| Energiekontor Infrastruktur XVIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 34 | 34 |
| Energiekontor Infrastruktur XIX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -15 | 23 |
| Energiekontor Infrastruktur XX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 59 | 59 |
| Energiekontor Infrastruktur 3 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -2 | -2 |
| Energiekontor Infrastruktur 7 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -2 | -2 |
| Energiekontor Infrastruktur 11 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -2 | -2 |
| Energiekontor Infrastruktur 15 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -2 | -2 |
| Energiekontor Infrastruktur 16 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -2 | -2 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -1 | 79 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -31 | 129 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -4 | 199 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar III GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -8 | 141 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar IV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 2 | 36 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar V GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 38 | 68 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar VI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -6 | 363 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar VII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -3 | -2 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar VIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 823 | 29 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar IX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -2 | -2 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar X GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 29 | 29 |
| Energiekontor Innovations GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 118 | 337 |
| Energiekontor Mafomedes GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -1 | -4 |
| Energiekontor Mafomedes GmbH & Co. WP MF KG, Bremerhaven 5) | 97,90 | -77 | 213 |
| Energiekontor Mafomedes ÜWP MF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -347 | 779 |
| Energiekontor Management GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 387 | 485 |
| Energiekontor Management Hagen GmbH, Hagen 4) | 100,00 | 35 | 166 |
| Energiekontor Management Solar GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -11 | -23 |
| Energiekontor Montemuro GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 2 | 35 |
| Energiekontor Montemuro GmbH & Co. WP MONT KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 2.256 | -3.513 |
| Energiekontor Neue Energie GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 0 |
| Energiekontor Neue Energie 1 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Neue Energie 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Neue Energie 9 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Neue Energie 10 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Neue Energie 11 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Neue Energie 12 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Ocean Wind AG, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 32 |
| Energiekontor Offshore GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 0 | 15 |
| Energiekontor Ökofonds GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 9 | 35 |
| Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. Tandem I KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -5 | 4.452 |
| Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. Tandem II KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -21 | 2.120 |
| Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP 4 KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 91 | 1.393 |
| Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP BD KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 548 | -179 |
| Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP Elni KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP GEL KG, Hagen 5) | 100,00 | 346 | 78 |
| Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP MA KG, Bremerhaven 5) | 88,52 | 2.628 | 905 |
| Energiekontor Ökowind GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -8 |
| Energiekontor Penedo Ruivo GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 3 | 48 |
| Energiekontor Penedo Ruivo GmbH & Co. WP PR KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 2.949 | -3.163 |
| Energiekontor Portugal - Energia Eólica Lda., Lissabon, Portugal | 99,00 | -258 | 218 |
| Energiekontor Portugal Marao GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 2 | 40 |
| Energiekontor Portugal Marao GmbH & Co. WP MA KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 2.169 | -4.002 |
| Energiekontor Portugal Trandeiras GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 1 | 49 |
| Energiekontor Schönberg GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -15 |
| Energiekontor Seewind GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 0 | 1 |
| Energiekontor Sobrado GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 1 | 26 |
| Energiekontor Solar GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -16 |
| Energiekontor Solar 5 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 563 | 50 |
| Energiekontor Solar 19 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Solar 20 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Solar 23 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Solar Bau GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -6 |
| Energiekontor Solar Bau I GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 3 |
| Energiekontor Solar Bau II GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 3 |
| Energiekontor Solar Bau III GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 3 |
| Energiekontor Solar Bau IV GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 3 |
| Energiekontor Solar Bau V GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 3 |
| Energiekontor Solar Bau VI GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 0 |
| Energiekontor Solar Bau VII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 12 |
| Energiekontor Solar Bau VIII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 0 |
| Energiekontor Solar Bau IX GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -10 |
| Energiekontor Solar Bau X GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -4 |
| Energiekontor Stromvermarktung GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor UK GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 4 | 53 |
| Energiekontor UK BU GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -10 |
| Energiekontor UK Construction Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -22 | 123 |
| Energiekontor UK FM GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 8 | 74 |
| Energiekontor UK Holding Limited, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 12.787 | 0 |
| Energiekontor UK Holding 2 Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor UK HY GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -19 |
| Energiekontor UK HY GmbH & Co. WP Hyndburn KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 3.300 | 5.386 |
| Energiekontor UK LI GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -14 |
| Energiekontor UK LO GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 0 |
| Energiekontor UK Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -1.867 | 40.478 |
| Energiekontor UK Man Limited, Leeds, Großbritannien | 100,00 | -196 | -657 |
| Energiekontor UK NR GmbH, Hagen 4) | 100,00 | -2 | -7 |
| Energiekontor UK PE GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -4 |
| Energiekontor UK PI GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 0 |
| Energiekontor UK WI GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -19 |
| Energiekontor UK WI GmbH & Co. Withernwick KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 688 | 882 |
| Energiekontor Umwelt GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 12 | 68 |
| Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP BRI KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 870 | 1.685 |
| Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP DE KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -149 | -1.544 |
| Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP GRE II KG, Bremerhaven 5) | 96,19 | -29 | -13 |
| Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP SCHLO KG, Hagen 5) | 100,00 | -27 | -596 |
| Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP SIE X KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 433 | -305 |
| Energiekontor US Dakota WP 2 LLC, Dakota, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Dakota WP 3 LLC, Dakota, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Dakota WP 4 LLC, Dakota, USA | 100,00 | -4 | -16 |
| Energiekontor US Dakota WP 5 LLC, Dakota, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Dakota WP 6 LLC, Dakota, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Holding Inc., Chicago, USA | 100,00 | -39 | -60 |
| Energiekontor US Inc., Chicago, USA | 100,00 | -1.603 | -5.099 |
| Energiekontor US Texas SP 3 LLC, Texas, USA | 100,00 | 82 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 4 LLC, Texas, USA | 100,00 | 46 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 5 LLC, Texas, USA | 100,00 | 56 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 6 LLC, Texas, USA | 100,00 | 79 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 7 LLC, Texas, USA | 100,00 | 73 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 8 LLC, Texas, USA | 100,00 | 80 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 10 LLC, Texas, USA | 100,00 | 160 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 11 LLC, Texas, USA | 100,00 | 93 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 12 LLC, Texas, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 13 LLC, Texas, USA | 100,00 | 84 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 15 LLC, Texas, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 16 LLC, Texas, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 17 LLC, Texas, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 18 LLC, Texas, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 19 LLC, Texas, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 20 LLC, Texas, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 21 LLC, Texas, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Windfarm GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -12 |
| Energiekontor Windfarm ÜWP ALU GmbH & Co. KG, Hagen 5) | 100,00 | -5 | -2.396 |
| Energiekontor Windfarm ÜWP SCHLUE GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Windfarm ZWP THÜ GmbH & Co. KG, Hagen 5) | 100,00 | 333 | -5.257 |
| Energiekontor Windinvest GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -15 |
| Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ÜWP KRE KG, Hagen 5) | 100,00 | 496 | 454 |
| Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ÜWP LE KG, Hagen 5) | 100,00 | 462 | -1.111 |
| Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ZWP BE KG, Hagen 5) | 100,00 | -58 | -86 |
| Energiekontor Windkraft GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 104 | 325 |
| Energiekontor Windkraft GmbH & Co. WP NL KG, Bremerhaven 5) | 51,32 | -22 | 340 |
| Energiekontor Windpark GmbH & Co. Giersleben KG, Hagen 5) | 100,00 | 126 | -912 |
| Energiekontor Windpower GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -21 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP 5 KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 38 | 718 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP B KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 11 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP ENG KG, Hagen 5) | 100,00 | 53 | 301 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP GRE II KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -1 | -150 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP HN KG, Hagen 5) | 100,00 | 99 | -1.288 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP HN II KG, Hagen 5) | 100,00 | 13 | -616 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP OE-Osterende KG, Hagen 5) | 100,00 | 13 | -639 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP 5 KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 8 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP BRIEST II KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 213 | -430 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP KJ KG, Hagen 5) | 100,00 | 273 | -300 |
| Energiekontor Windpower Improvement GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -59 | 350 |
| Energiekontor Windregion GmbH, Hagen 4) | 100,00 | -2 | -10 |
| Energiekontor Windstrom GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -12 |
| Energiekontor Windstrom GmbH & Co. UW Uthlede-Süd KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -45 | -252 |
| Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ÜWP HW KG, Hagen 5) | 100,00 | 679 | -4.079 |
| Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ÜWP KRE II KG, Hagen 5) | 100,00 | -42 | -2.392 |
| Energiekontor Windstrom GmbH & Co. WP 5 KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -41 | -241 |
| Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ZWP HÖ KG, Hagen 5) | 100,00 | -264 | -3.310 |
| Energiekontor Windstrom ÜWP SCHWA GmbH & Co. KG, Hagen 5) | 100,00 | -14 | -199 |
| Energiekontor Windstrom ZWP PR GmbH & Co. KG, Hagen 5) | 100,00 | -22 | -839 |
| Energiekontor WP Booßen GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 0 |
| Energiekontor WPI GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -9 |
| Energiekontor WSB 1 GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 0 |
| Energiekontor WSB Solar 1 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor WSB Solar 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor WSB Solar 3 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor WSB Solar 4 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor WSB Solar 5 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor WSB Solar 6 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor WSB Solar 7 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor WSB Solar 8 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor WSB Solar 9 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor WSB Solar 10 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Alfstedt WP ALF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 901 | -119 |
| Energiepark Alpen-Bönninghardt WP AB GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Beerfelde GmbH & Co. WP BF II KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Beiersdorf-Freudenberg WP BF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Bergheim-Repowering RE WP BE GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -744 | -744 |
| Energiepark Bergsoll-Frehne GWEEK GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 70,00 | 28 | 1 |
| Energiepark Bramstedt GmbH & Co. WP BRA KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Bultensee WP BULT GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -66 | -399 |
| Energiepark Dettmannsdorf-Süd SP D GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Drensteinfurt WP Rieth GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Eggersdorf GmbH & Co. WP EGG KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Elsdorf WP Tollhausen GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Erftstadt-Erp I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Erftstadt-Erp II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Flögeln Stüh GmbH & Co. WP FLÖ KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 1.696 | 420 |
| Energiepark Frechen WP GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Frechen WP II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Garzau-Garzin SP GG GmbH & Co. KG, Hagen 5) | 100,00 | 1.284 | 1.378 |
| Energiepark Grevenbroich WP GL GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Groß Laasch WP GL GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Grünheide SP G GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Hanstedt-Erweiterung WP HEW GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 3.196 | 5.601 |
| Energiepark Heringen-Philippsthal WP HP GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -996 | -996 |
| Energiepark Höttingen Göppersdorf 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Jacobsdorf WP Jaco GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -2.873 | -3.540 |
| Energiepark Karstädt 2 SP K GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -199 | -198 |
| Energiepark Krempel GmbH & Co. RE WP KRE KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Kreuzau WP ST GmbH & Co. KG, Hagen 5) | 100,00 | 601 | 2.200 |
| Energiepark Letschin SP L GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Marlow SP M GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -1 | 0 |
| Energiepark Nartum BGWP NART GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Nartum WP NART GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Nartum WP NART 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Naumburg WP Naumburg-Prießnitz GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Nienwohlde WP NIEN GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Oederquart-Repowering RE WP OED I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Oederquart-Repowering RE WP OED II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Oederquart-Repowering RE WP OED III GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Oerel BGWP OER GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 425 | 14 |
| Energiepark Oerel WP OER GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 88 | -647 |
| Energiepark Oerel WP UW GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark SP Bergen GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark SP Heideck GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark SP Königsfeld GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark SP Laaber GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark SP Nennslingen 1 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark SP Nennslingen 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark SP Seukendorf GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Stinstedt WP STIN GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark UK NR GmbH & Co. KG, Hagen 5) | 100,00 | 1.421 | 3.685 |
| Energiepark Vettweiß WP MH GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -237 | -236 |
| Energiepark Wahrenholz WP WAHR GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Wegberg-Repowering RE WP WE GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -283 | -671 |
| Energiepark Winterberg-Altenfeld WP WA GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Wöpkendorf SP W GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark WP Bützfleth GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Wulkow II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Zülpich WP Fü GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK AD I Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK AD II Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Alt Domhain LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK BA I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK BA II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Baldoon LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK CO I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -15 | -25 |
| Energyfarm UK CO II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -15 | -25 |
| Energyfarm UK Cornharrow LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK CR I Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK CR II Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Craiginmoddie LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK DI I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK DI II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Divot Hill LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK DU I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK DU II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Dunbeath LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK FE I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -15 | -25 |
| Energyfarm UK FE II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -15 | -25 |
| Energyfarm UK Fell LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK GA I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -15 | -25 |
| Energyfarm UK GA II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -15 | -25 |
| Energyfarm UK Garbet LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Garcrogo LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK GC I Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK GC II Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK GL I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -9 | -20 |
| Energyfarm UK GL II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -9 | -20 |
| Energyfarm UK Glenshimmeroch LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 1 |
| Energyfarm UK HA I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -7 | -7 |
| Energyfarm UK HA II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -7 | -7 |
| Energyfarm UK Hare Craig LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK HY I Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK HY II Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Hyndburn II LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK LA I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -7 | -18 |
| Energyfarm UK LA II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -7 | -18 |
| Energyfarm UK Lairg LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 1 |
| Energyfarm UK LI I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK LI II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Little Hartfell LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK MA I Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | -14 | -18 |
| Energyfarm UK MA II Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | -14 | -18 |
| Energyfarm UK Margree LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK NA I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK NA II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Narachan LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK NE I Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | -13 | -13 |
| Energyfarm UK NE II Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | -13 | -13 |
| Energyfarm UK New Rides Solar LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK OV I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -9 | -20 |
| Energyfarm UK OV II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -9 | -20 |
| Energyfarm UK Overhill LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 1 |
| Energyfarm UK PE I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -13 | -18 |
| Energyfarm UK PE II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -13 | -18 |
| Energyfarm UK Pencarreg LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK ST I Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | -13 | -17 |
| Energyfarm UK ST II Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | -13 | -17 |
| Energyfarm UK Strathrory LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK WE I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK WE II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Windy Edge LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK WU I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK WU II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Wull Muir LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Hafen Wind Hamburg GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Infrastrukturgemeinschaft Flögeln GbR, Bremerhaven 6) | 50,00 | 0 | 0 |
| Infrastrukturgesellschaft Energiepark Alfstedt GbR | 100,00 | 0 | 0 |
| Infrastrukturgesellschaft Energiepark Frechen GbR, Bremerhaven | 100,00 | 0 | 0 |
| Netzanschluss Badingen GbR, Bremerhaven 6) | 37,29 | -76 | -58 |
| Netzanschluss Mürow Oberdorf GbR, Bremerhaven 6) | 30,19 | -18 | -263 |
| Netzanschluss Stadorf GbR, Hagen 5) | 100,00 | 0 | 19 |
| Nordergründe Treuhand GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -1 | 0 |
| Umspannwerk Plennin GbR, Bremerhaven | 100,00 | 0 | 0 |
| WP Booßen GmbH & Co. KG, Bremerhaven 6) | 37,50 | -5 | -20 |
| WPS-Windkraft GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -8 |
1) Handelsrechtliches Eigenkapital
2) Handelsrechtliches Jahresergebnis, ggf. nach Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (EAV) mit der Energiekontor AG
3) Mit diesen Gesellschaften hat die Energiekontor AG einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen
4) Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist
5) Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist
6) Gemeinschaftsunternehmen (joint operation)
7) Assoziiertes Unternehmen, Bilanzierung at equity
Der nachfolgend wiedergegebene Bestätigungsvermerk umfasst auch einen "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB" ("ESEF-Vermerk"). Der dem ESEF-Vermerk zugrunde liegende Prüfungsgegenstand (zu prüfende ESEF-Unterlagen) ist nicht beigefügt. Die geprüften ESEF-Unterlagen können im Bundesanzeiger nach Veröffentlichung eingesehen bzw. aus diesem abgerufen werden.
Bremen, 31. März 2023
Peter Szabo, Vorstandsvorsitzender
Günter Eschen, Vorstand
Carsten Schwarz, Vorstand
Wir haben den Konzernabschluss der Energiekontor AG, Bremen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Energiekontor AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022, der mit dem Lagebericht der Energiekontor AG zusammengefasst ist, geprüft.
Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerkes genannten Angaben haben wir in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
scrollen
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und |
| ― | vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537 / 2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden Umsatzerlöse aus Projektierung in Höhe von € 104,8 Mio. (Vorjahr: € 104,1 Mio.) ausgewiesen. Diese entfallen auf die Errichtung von Wind- und Solarparks für Betreibergesellschaften. Damit ist dieser Bereich ein wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit.
Da die Realisierung der Umsatzerlöse aus der Errichtung von Wind- und Solarparks für Betreibergesellschaften mit der Fertigstellung und dem Übergang der Verfügungsgewalt auf den externen Käufer erfolgt, handelt es sich im Rahmen unserer Prüfung um einen Sachverhalt von relevanter Bedeutung.
Die Umsatzrealisierung und Periodenabgrenzung ist aus unserer Sicht ein Bereich mit bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen einschließlich eines möglichen Risikos, dass Führungskräfte Kontrollen umgehen und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt, da für den Erstellungszeitpunkt und die Umsatzrealisierung gegenüber Projektgesellschaften (Wind- bzw. Solarparkbetreibergesellschaften im Stadium bis zur Fertigstellung des Parks) sowie den Entkonsolidierungszeitpunkt mehrere Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein müssen. Aufgrund der Größe der Projekte hätte die unzutreffende Periodenzuordnung bereits eines verkauften Parks signifikante Auswirkungen auf die Umsatzerlöse, den Ausweis des Vorratsvermögens und das Ergebnis.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns aufbauend auf unseren Erkenntnissen aus den Vorjahresabschlussprüfungen sowie des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfelds der Gesellschaft mit den unternehmensintern festgelegten Methoden, Verfahren und Kontrollmechanismen des Projektmanagements in der Angebots- und Abwicklungsphase der langfristigen Auftragsfertigung auseinandergesetzt. Wir haben in Vorjahren eine Aufbauprüfung durchgeführt und uns von der Einrichtung eines Internen Kontrollsystem (IKS) überzeugt. Es werden jährlich Funktionsprüfungen durchgeführt. Unsere Prüfung ergab, dass wir uns bei der weiteren Planung der Prüfungshandlungen auf das IKS verlassen können. Darüber hinaus haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt, soweit wir dies zur Erlangung einer hinreichenden Prüfungssicherheit für notwendig erachtet haben.
Dabei stand die Analyse der vertraglichen Grundlagen sowie von Vertragskonditionen vor dem Hintergrund der Erfüllung der Kriterien für die Umsatzrealisierung nach IFRS 15 für sämtliche wesentlichen Transaktionen im Mittelpunkt. Bei den wesentlichen Projekten haben wir geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Umsatzrealisierung erfüllt sind. Dabei ist der Übergang der Verfügungsgewalt bei fertigen Projekten im Inland in der Regel kumuliert an die Veräußerung und Inbetriebnahme gekoppelt. Im Ausland werden regelmäßig Projektrechte veräußert, deren Umsatzrealisierung ausschließlich von der Veräußerung abhängig ist. Anschließend werden die Projekte meist durch die Energiekontor-Gruppe als Bauträger fortgeführt. Im Rahmen der Prüfung der Umsatzrealisierung der Projekte stand die Analyse der diversen Anteilskaufverträge und Inbetrieb- und Abnahmeprotokolle im Mittelpunkt, um somit den Stichtag der korrekten Umsatzrealisierung sicherzustellen.
Bezüglich der Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den Bilanzierungs- und Bewertungsfragen verweisen wir auf den Konzernanhang, Punkt IV. 3. "Realisierung von Umsatzerlösen und sonstigen Erträgen".
Wind- und Solarparks, bei denen am Projektende entschieden wird, diese nicht zu veräußern, werden zur Stromerzeugung in den Eigenbestand übernommen. In Bezug auf die im Bestand befindlichen Wind- und Solarparks stellt jeder Park für sich eine zahlungsmittelgenerierende Einheit dar. Auf den Buchwert von Sachanlagen werden neben den laufenden Abschreibungen erforderlichenfalls außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund von Wertminderungen vorgenommen, wenn infolge veränderter Umstände eine Wertminderung nach IAS 16 in Verbindung mit IAS 36 vorzunehmen ist. Zum Bilanzstichtag werden Wind- und Solarparks mit einem Buchwert von € 253,7 Mio. ausgewiesen.
Die Werthaltigkeit wird durch Vergleich des Buchwerts der jeweiligen Vermögenswerte mit dem erzielbaren Betrag bestimmt. Dieser erzielbare Betrag basiert auf verschiedenen wertbestimmenden Faktoren, wie z. B. Laufzeit der Pachtverträge inkl. anschließender Weiternutzung, Einnahmen- / Ausgabenrechnung einschließlich Strompreisänderungen und Windaufkommen bzw. Sonneneinstrahlung.
Die Ermittlung dieser wertbestimmenden Faktoren beinhaltet in hohem Maße Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten. Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass die zukünftigen Zahlungsströme oder die sonstigen Parameter nicht richtig eingeschätzt werden und oder die Wertermittlung fehlerhaft erfolgt und damit die Wertberichtigungen nicht oder nicht in ausreichender Höhe berücksichtigt werden. Aufgrund der Einzigartigkeit jedes einzelnen Wind- und Solarparks kann der beizulegende Zeitwert nicht aus Marktwerten abgeleitet werden.
Wir haben die Prozesse für die Ermittlung des erzielbaren Betrages nach IAS 36 aufgenommen und teilweise eingerichtete Kontrollen identifiziert. Unsere Prüfung haben wir so geplant, dass wir neben Funktionsprüfungen auch aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt haben. Im Rahmen dieser Prüfungshandlungen haben wir die Verkaufsmengen aus den vorgelegten Planungen auf der Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit auf Plausibilität hin überprüft. Die Planaufwendungen haben wir analytisch und in Stichproben in Abgleich mit den zugrunde liegenden Daten geprüft. Weiter haben wir die angesetzten Plandaten in Stichproben einem Soll-Ist-Vergleich unterzogen und rechnerisch nachvollzogen. Den Diskontierungszins, einen unternehmensindividuell gewichteten Mischsatz aus Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung (WACC), haben wir unter Berücksichtigung der Peer Group detailliert nachvollzogen. Das mathematische Rechenmodell haben wir überprüft und in Stichproben nachgerechnet. Dabei haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsströmen zugrunde liegen. Unsere Rückfragen haben wir mit der kaufmännischen Geschäftsführung und den weiteren verantwortlichen Personen diskutiert. Bei den Befragungen haben wir uns zusätzlich davon überzeugt, dass die jährlich nach IAS 16 zu überprüfende angewendete laufende Abschreibungsmethodik beibehalten werden kann.
Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsfragen verweisen wir auf den Konzernanhang, Punkt IV. 9 "Wertminderungen auf Sachanlagen".
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
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| ― | die im zusammengefassten Lagebericht enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung sowie den Bilanzeid der gesetzlichen Vertreter und |
| ― | die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. |
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei, die den SHA-256-Wert be92a0ee9ba5c22bea56380c51a0d7cf816ad8b5e0b 4f32e6c0f32cf1e340752 aufweist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019 / 815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| ― | beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen. |
| ― | beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019 / 815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 19. Mai 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 10. Oktober 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Konzernabschlussprüfer der Energiekontor AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasster Lagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser dem geprüften Konzernabschluss und darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Ines Thorwart.
Stuttgart, den 31. März 2023
PKF Deutschland GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Julian Wenninger, Wirtschaftsprüfer
Ines Thorwart, Wirtschaftsprüferin
AKTIVA
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| Erläuterungsziffer Anhang der AG, Teil III. | 31.12.2022 € |
31.12.2021 T€ |
|
|---|---|---|---|
| A. ANLAGEVERMÖGEN | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | (1.) | ||
| Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | (1.1) | 19.935 | 0 |
| II. Sachanlagen | |||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | (1.2) | 90.807 | 99 |
| III. Finanzanlagen | (1.3) | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | (1.3.1) | 96.097.825 | 71.269 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | (1.3.2) | 24.656.798 | 39.151 |
| 3. Beteiligungen | (1.3.3) | 54.672 | 55 |
| 120.809.295 | 110.474 | ||
| B. UMLAUFVERMÖGEN | (2.) | ||
| I. Vorräte | (2.1) | ||
| 1. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 27.291.308 | 23.856 | |
| 27.291.308 | 23.856 | ||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | (2.2) | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 509.947 | 43 | |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 71.235.007 | 49.521 | |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 2.804.703 | 1.583 | |
| 74.549.657 | 51.146 | ||
| III. Sonstige Wertpapiere | 3.371 | 3 | |
| IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | (2.3) | 76.803.515 | 53.257 |
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | (2.4) | 19.549 | 28 |
| Summe Aktiva | 299.587.438 | 238.864 | |
| PASSIVA | |||
| Erläuterungsziffer Anhang der AG, Teil III. | 31.12.2022 € |
31.12.2021 T€ |
|
| A. EIGENKAPITAL | (3.) | ||
| I. Ausgegebenes Kapital | |||
| 1. Gezeichnetes Kapital | (3.1) | 13.986.900 | 14.125 |
| 2. Nennbeträge / rechnerischer Wert zur Einziehung erworbener Aktien | (3.2) | -7.510 | -107 |
| 13.979.390 | 14.018 | ||
| II. Kapitalrücklage | (3.5) | 42.239.717 | 42.240 |
| III. Gewinnrücklagen | (3.6) | ||
| 1. Gesetzliche Rücklagen | 15.000 | 15 | |
| 2. Andere Gewinnrücklagen | 50.411.586 | 31.182 | |
| 50.426.586 | 31.197 | ||
| IV. Bilanzgewinn | (3.7) | 47.903.338 | 34.685 |
| Summe Eigenkapital | 154.549.032 | 122.140 | |
| B. RÜCKSTELLUNGEN | (4.) | ||
| 1. Steuerrückstellungen | 13.934.499 | 7.515 | |
| 2. Sonstige Rückstellungen | 5.800.152 | 6.540 | |
| 19.734.652 | 14.055 | ||
| C. VERBINDLICHKEITEN | (5., 6., 7.) | ||
| 1. Anleihen | 39.000.000 | 24.000 | |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 9.473.183 | 270 | |
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 926.434 | 1.046 | |
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 58.528.655 | 55.971 | |
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 2.631.394 | 5.500 | |
| 110.559.667 | 86.786 | ||
| D. PASSIVE LATENTE STEUERN | (8.) | 14.744.088 | 15.883 |
| Summe Passiva | 299.587.438 | 238.864 |
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| Erläuterungsziffer Anhang der AG, Teil IV. | 2022 € |
2021 T€ |
|
|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | (1.) | 45.202.691 | 41.192 |
| 2. Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen | 3.435.803 | 3.860 | |
| 3. Gesamtleistung | 48.638.494 | 45.052 | |
| 4. Sonstige betriebliche Erträge | (2.) | 1.226.339 | 1.397 |
| 5. Materialaufwand | (3.) | ||
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 9.748.728 | 7.286 | |
| 6. Rohergebnis | 40.116.105 | 39.164 | |
| 7. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | 14.355.551 | 13.585 | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | |||
| - davon für Altersversorgung € 113.629 (Vj. T€ 117) | 2.512.423 | 1.929 | |
| 16.867.974 | 15.514 | ||
| 8. Abschreibungen | |||
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 27.686 | 27 | |
| 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen | (4.) | 6.527.959 | 6.493 |
| 10. Erträge aus Beteiligungen | |||
| - davon von verbundenen Unternehmen € 40.345.445 (Vj. T€ 20.260) | (5.) | 40.345.445 | 20.260 |
| 11. Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen vollständig verbundene Unternehmen | (6.) | 218.216 | 7.333 |
| 12. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | |||
| - davon von verbundenen Unternehmen € 1.530.986 (Vj. T€ 1.487) | (7.) | 1.538.772 | 1.487 |
| 13. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | |||
| - davon von verbundenen Unternehmen € 370.728 (Vj. T€ 152) | (9.) | 370.871 | 153 |
| 14. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | (8.) | 1.206.723 | 789 |
| 15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | |||
| - davon an verbundene Unternehmen € 1.461.980 (Vj. T€ 1.326) | (9.) | 2.757.961 | 2.563 |
| 16. Ergebnis vor Steuern | 55.201.105 | 43.011 | |
| 17. Steuern vom Einkommen und Ertrag | (10.) | 7.421.732 | 8.488 |
| 18. Jahresüberschuss | 47.779.373 | 34.522 | |
| 19. Gewinnvortrag | |||
| a) Gewinnvortrag vor Verwendung | 34.685.190 | 21.716 | |
| b) Dividendenzahlungen | -12.588.209 | -11.300 | |
| c) Einstellungen in die Gewinnrücklagen durch die Hauptversammlung | -21.973.015 | -10.254 | |
| 123.965 | 163 | ||
| 20. Bilanzgewinn | 47.903.338 | 34.685 |
Der Jahresabschluss der Energiekontor AG, Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 20449 HB) wird nach den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und nach den aktienrechtlichen Vorschriften aufgestellt.
Soweit anwendbar, wurden auch die am Bilanzstichtag gültigen Rechnungslegungsstandards des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC) beachtet.
Der Jahresabschluss der Energiekontor AG ist in Euro aufgestellt. Die Angaben im Jahresabschluss sowie im Anhang erfolgen in Euro (€) und in Tausend Euro (T€). Zahlen in tabellarischen Darstellungen werden jeweils exakt gerechnet und summiert, wodurch sich in der Summenbildung Rundungsdifferenzen ergeben können.
Zur Klarheit und Übersichtlichkeit des Abschlusses werden die für die einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung geforderten zusätzlichen Angaben in den Anhang übernommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Nachfolgend aufgeführte Grundsätze zur Bilanzierung, Bewertung und Währungsumrechnung wurden unverändert zum Vorjahr angewandt.
Die Posten der Bilanz sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. Soweit in Einzelfällen Umgliederungen von Vorjahresbeträgen vorgenommen wurden, ist dies bei der jeweiligen Position vermerkt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht - bzw. nur soweit gesetzlich zulässig - mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. v. § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben, ebenso wie Art und Zweck sowie Risiken und Vorteile aus nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit dies für die Beurteilung der Finanzlage notwendig ist.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit gegen Entgelt erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über maximal fünf Jahre oder die längere vertragliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, bei abnutzbaren Gegenständen abzüglich planmäßiger Abschreibungen, bewertet; soweit notwendig, erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen. Bei den planmäßigen Abschreibungen wird von der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ausgegangen. Die Nutzungsdauern betragen drei bis 13 Jahre. Zinsen für Fremdkapital werden nicht aktiviert.
Die verwendeten Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden in jeder Periode überprüft. Bei Anlagenzugängen im Laufe des Geschäftsjahres wird die Abschreibung pro rata temporis ab dem Monat des Zugangs angesetzt. Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis zu € 800 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden im Anlagevermögen unter Finanzanlagen grundsätzlich zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert werden am Bilanzstichtag auf Finanzanlagen vorgenommen, wenn die Wertminderung als voraussichtlich dauerhaft angesehen wird.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen Finanz- und Kapitalforderungen. Sie werden mit dem Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Soweit Ausleihungen unverzinslich oder niedrigverzinslich sind, werden sie mit dem Barwert angesetzt. Das Ausfallrisiko wird an der Realisierung der Tilgungspläne gemessen.
Wertaufholungen im Sach- und Finanzanlagevermögen werden durch gewinnerhöhende Zuschreibungen, höchstens bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten, vorgenommen, soweit die wertmindernden Gründe für frühere Abschreibungen weggefallen sind.
Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zuzüglich direkt zurechenbarer Nebenkosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Der Ansatz der unfertigen Leistungen erfolgt mit den Herstellungskosten. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht aktiviert, Fremdkapitalkosten werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Vorräte sind frei von Rechten Dritter.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennbetrag, unverzinsliche oder niedrigverzinsliche Forderungen mit ihrem Barwert angesetzt. Forderungen, bei denen mit einem Zahlungseingang nach mehr als einem Jahr zu rechnen ist, werden abgezinst. Ausfallrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen angemessen berücksichtigt.
Wertpapiere und flüssige Mittel sind mit Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt.
Eigene Anteile werden zu Anschaffungskosten zuzüglich Nebenkosten im Eigenkapital verrechnet. In Höhe des Nennkapitals werden die Anschaffungskosten für die eigenen Anteile vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt, soweit sie noch nicht eingezogen sind. Soweit eigene Anteile bereits eingezogen sind, haben sie das Nennkapital durch Saldierung verringert. Der die Höhe des Nennkapitals übersteigende Anteil der Anschaffungskosten der eigenen Anteile wird mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet.
Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen, berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt, wobei die künftigen zu erwartenden Preis- und Kostenverhältnisse im Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung maßgebend sind. Es werden alle Informationen berücksichtigt, die bis zum Tag der Bilanzaufstellung bekannt werden.
Soweit Abzinsungen erforderlich sind, erfolgen diese nach § 253 Abs. 2 Sätze 4 und 5 HGB in Verbindung mit der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) auf Grundlage der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Bankguthaben in Fremdwährung werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag angesetzt, bei der Folgebewertung von auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden außerdem Wertänderungen aus der Währungsumrechnung unter Berücksichtigung des Realisationsprinzips sowie des Anschaffungskostenprinzips behandelt.
Aktive und passive latente Steuern sind nach dem bilanzorientierten "temporary-concept" auch für quasi-permanente Differenzen zwischen Bilanzpositionen der Handels- und der Steuerbilanz anzusetzen und in einer eigenständigen Bilanzposition auszuweisen. Es erfolgt insoweit eine Saldierung der passiven latenten Steuern mit den aktiven latenten Steuern, wobei steuerliche Verlustvorträge in die Bilanzierung der latenten Steuern einbezogen werden, soweit ihre Verursachung mit der Entstehung passiver latenter Steuern ursächlich in Zusammenhang steht. Ansonsten werden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge nur insoweit ausgewiesen, als eine Verrechnung innerhalb der nächsten fünf Geschäftsjahre erwartet werden kann. Für Zwecke der Bewertung werden die unternehmensindividuellen Steuersätze herangezogen, die wahrscheinlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen gültig sein werden. Eine Abzinsung der Beträge erfolgt nicht.
Die nachfolgenden Ziffern sind bei den entsprechenden Positionen in der Bilanz angegeben. Sofern nicht weiter bezeichnet, erfolgen alle Angaben in T€.
Die Zusammensetzung und Entwicklung der Werte des Anlagevermögens sind aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel (alle Angaben in T€) ersichtlich.
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| Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| in T€ | 01.01.2022 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2022 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | ||||
| Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 257 | 21 | 0 | 279 |
| II. SACHANLAGEN | ||||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 324 | 21 | 8 | 337 |
| 324 | 21 | 8 | 337 | |
| III. FINANZANLAGEN | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 78.462 | 30.390 | 4.373 | 104.474 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 39.458 | 3.837 | 18.330 | 24.964 |
| 3. Beteiligungen | 55 | 0 | 0 | 55 |
| 117.975 | 34.227 | 22.704 | 129.492 | |
| 118.556 | 34.269 | 22.712 | 130.108 |
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| Abschreibungen | ||
|---|---|---|
| in T€ | 01.01.2022 | Zugänge |
| --- | --- | --- |
| I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | ||
| Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 257 | 1 |
| II. SACHANLAGEN | ||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 225 | 26 |
| 225 | 26 | |
| III. FINANZANLAGEN | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 7.193 | 1.188 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 307 | 0 |
| 3. Beteiligungen | 0 | 0 |
| 7.500 | 1.188 | |
| 7.983 | 1.216 |
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| Abschreibungen | Buchwert | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | Zuschreibungen | Abgänge | 31.12.2022 | 31.12.2022 | 31.12.2021 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | |||||
| Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 0 | 0 | 259 | 20 | 0 |
| II. SACHANLAGEN | |||||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0 | 5 | 246 | 91 | 99 |
| 0 | 5 | 246 | 91 | 99 | |
| III. FINANZANLAGEN | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0 | 0 | 8.376 | 96.098 | 71.269 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 0 | 307 | 24.657 | 39.151 |
| 3. Beteiligungen | 0 | 0 | 0 | 55 | 55 |
| 0 | 0 | 8.683 | 120.809 | 110.474 | |
| 0 | 5 | 9.188 | 120.920 | 110.573 |
Der Wert betrifft Softwaremodule.
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Vermögensgegenstände der Büro- und Geschäftsausstattung.
Finanzanlagen werden grundsätzlich zu den Anschaffungskosten, ggf. vermindert um Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert, angesetzt.
Abschreibungen auf Anteile an Tochtergesellschaften waren in Höhe von T€ 1.188 vorzunehmen (Vorjahr T€ 789). Zuschreibungen (Wertaufholungen) erfolgten im Berichtsjahr nicht (Vorjahr T€ 0).
Die Aufstellung des Anteilsbesitzes erfolgt unter Tz. VI.
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen Finanz- und Kapitalforderungen gegen Wind- / Solarparkbetreibergesellschaften, gegen Planungs- und Errichtungsgesellschaften sowie gegen Beteiligungsgesellschaften.
Im Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr weder Abschreibungen noch Zuschreibungen auf Ausleihungen vorgenommen. Die Ausleihungen sind verzinslich.
Der Beteiligungsbesitz beträgt unverändert zum Vorjahr T€ 55.
Bei den Vorräten mit unfertigen Erzeugnissen und Leistungen im Gesamtumfang von T€ 27.291 (Vorjahr T€ 23.856) handelt es sich insbesondere um aktivierte Planungsleistungen für zu realisierende Wind- und Solarparkprojekte im Onshore-Bereich. Mit Erbringung der Planungsleistungen und Realisierung der Planungshonorare werden die entsprechenden Vorräte gewinnmindernd aufgelöst.
Die Werthaltigkeit der Vorräte ist grundsätzlich abhängig von der zukünftigen Realisierung dieser Projekte. Soweit der Wahrscheinlichkeitsgrad bzgl. der Realisierung von aktivierten Projekten sinkt, erfolgen ggf. Abschreibungen auf die diesen Projekten zugeordneten Planungsleistungen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gliedern sich im Hinblick auf die Zusammensetzung nach Fristigkeiten wie folgt auf, wobei Laufzeiten von mehr als fünf Jahren nicht vorliegen.
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| 31.12.2022 | 31.12.2021 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| davon mit einer Restlaufzeit | davon mit einer Restlaufzeit | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in T€ | Gesamtbetrag | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | Gesamtbetrag | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 510 | 510 | 0 | 43 | 43 | 0 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 71.235 | 54.491 | 16.744 | 49.521 | 38.364 | 11.157 |
| davon aus Lieferungen und Leistungen | 37.475 | 37.475 | 0 | 35.832 | 35.832 | 0 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 2.805 | 2.800 | 5 | 1.583 | 1.578 | 5 |
| 74.550 | 57.801 | 16.749 | 51.146 | 39.985 | 11.161 |
Ausgewiesen sind die gegen Dritte bestehenden Forderungen aus Planungs- und Vertriebsleistungen in Höhe von T€ 510 (Vorjahr T€ 43) sowie die gegen Tochtergesellschaften bestehenden Forderungen aus Planungstätigkeit, Personalgestellung, Verwaltungserlösen sowie Ergebnisabführungen und Darlehensgewährungen in Höhe von T€ 71.235 (Vorjahr T€ 49.521).
Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen hauptsächlich aus kurzfristigen Darlehens- und Steuerrückforderungen sowie den offenen Einzahlungsverpflichtungen der Anleihegläubiger.
Im Geschäfts- wie im Vorjahr wurden keine Guthaben bei Kreditinstituten mit kurzfristigen Bankverbindlichkeiten saldiert.
Von den Guthaben bei Kreditinstituten ist ein Betrag von T€ 1.244 (Vorjahr T€ 1.244) zur Besicherung von Verbindlichkeiten Dritter verpfändet.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von T€ 20 (Vorjahr T€ 28) betreffen abgegrenzte Zins-, Miet- und Lizenzzahlungen, die vor dem Bilanzstichtag bereits gezahlt wurden, wirtschaftlich jedoch dem Folgejahr zuzurechnen sind.
Das Grundkapital (Nennkapital) der Energiekontor AG am Bilanzstichtag entspricht dem gezeichneten Kapital in Höhe von T€ 13.987 und hat sich wegen des Einzugs von 137.738 Aktien im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr um T€ 138 vermindert. Im Berichtsjahr wurden weitere 38.575 Aktien (Vorjahr 179.372 Aktien) zurückgekauft.
Das Grundkapital der Energiekontor AG beträgt nunmehr € 13.986.900,00 (Vorjahr € 14.124.638,00) und ist in 13.986.900 (Vorjahr 14.124.638) auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von jeweils € 1,00) eingeteilt. Unter Berücksichtigung der zurückgekauften, noch nicht eingezogenen Aktien beträgt das ausgegebene Kapital zum Bilanzstichtag € 13.979.390,00 (Vorjahr € 14.017.965,00) und ist eingeteilt in 13.979.390 Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von jeweils € 1,00).
Die Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG dazu ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt zehn vom Hundert des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben.
Auf Grundlage dieses nachstehend detailliert wiedergegebenen Beschlusses wurden im Geschäftsjahr insgesamt 38.575 Aktien (Vorjahr 179.372 Aktien) zum Zwecke der Einziehung zur Kapitalherabsetzung zurückgekauft. Im Geschäftsjahr erfolgte die Einziehung von 137.738 Aktien (Vorjahr 203.522 Aktien) unter entsprechender Kapitalherabsetzung. Der auf die eigenen, noch nicht eingezogenen Anteile entfallende Betrag des Grundkapitals beträgt zum Bilanzstichtag € 7.510 (Vorjahr € 106.673) und wurde offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt, da auch diese Anteile zum Zwecke der Einziehung und Kapitalherabsetzung erworben wurden. Der das Nennkapital pro Aktie übersteigende Teil der Anschaffungskosten wurde von den anderen Gewinnrücklagen abgesetzt.
Die von der Hauptversammlung am 21. Mai 2015 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG wird aufgehoben.
Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von eigenen Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu 10 Prozent beschränkt. Auf die hiernach erworbenen Aktien dürfen zusammen mit eigenen Aktien, die sich bereits im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, durch die Gesellschaft oder für ihre Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 19. Mai 2025. Sie kann auch durch Konzernunternehmen oder durch Dritte ausgeübt werden, die für Rechnung der Gesellschaft oder eines Konzernunternehmens handeln.
Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots.
Erfolgt der Erwerb über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien ermittelten durchschnittlichen Schlusskurs (XETRA-Handel oder vergleichbares Nachfolgesystem) für Aktien gleicher Ausstattung um nicht mehr als 10 Prozent über- und nicht mehr als 10 Prozent unterschreiten.
Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, darf der gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots ermittelten durchschnittlichen Schlusskurs (XETRA-Handel oder vergleichbares Nachfolgesystem) für Aktien gleicher Ausstattung um nicht mehr als 10 Prozent über- und nicht mehr als 10 Prozent unterschreiten. Das Kaufangebot kann weitere Bedingungen vorsehen. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die Gesamtzahl der von den Aktionären zum Erwerb angebotenen Aktien dieses Volumen überschreitet, erfolgt die Annahme im Verhältnis der zum Erwerb angebotenen Aktien. Eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 50 Stück zum Erwerb angebotener Aktien je Aktionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien kann vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden oder aufgrund früherer Ermächtigungen erworben wurden, neben der Veräußerung durch Angebot an alle Aktionäre oder der Veräußerung über die Börse
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| ― | Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, beim Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen sowie beim Erwerb von Forderungen gegen die Gesellschaft als Gegenleistung anzubieten; |
| ― | an Dritte zu veräußern. Der Preis, zu dem die Aktien der Gesellschaft an Dritte abgegeben werden, darf den Börsenpreis der Aktien zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreiten. Beim Gebrauch machen dieser Ermächtigung ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen; |
| ― | einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Die Aktien können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrages der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. |
Vorstehende Ermächtigungen betreffend die Verwendung der erworbenen eigenen Aktien können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf erworbene eigene Aktien wird insoweit ausgeschlossen, als diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen unter lit. a) und b) verwendet werden. Der Vorstand wird die Hauptversammlung über die Gründe und den Zweck des Erwerbs eigener Aktien, über die Zahl der erworbenen Aktien und den auf sie entfallenden Betrag des Grundkapitals sowie über den Gegenwert, der für die Aktien gezahlt wurde, jeweils unterrichten.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme der Ermächtigung zur Einziehung anzupassen.
Aktuell verfügt die Gesellschaft über kein genehmigtes Kapital.
Die Hauptversammlung der Energiekontor AG vom 23. Mai 2018 hat den Beschluss gefasst, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je € 1,00 als Bezugsaktien bedingt zu erhöhen. Die bedingte Kapitalerhöhung soll ausschließlich dem Zweck der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft im Rahmen eines Aktienoptionsplans (§ 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG) dienen. Die bedingte Kapitalerhöhung soll nur insoweit durchgeführt werden, wie die gewährten Bezugsrechte vom jeweiligen Begünstigten ausgeübt werden. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres, in dessen Verlauf sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil.
Im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2018 können bis zum 30. April 2023 Bezugsrechte auf bis zu 500.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ausgegeben werden. Jedes Bezugsrecht berechtigt nach Maßgabe der vom Aufsichtsrat festzulegenden Bezugsrechtsbedingungen zum Bezug einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie der Energieontor AG. Die Laufzeit der Bezugsrechte beträgt fünf Jahre beginnend mit dem Ende des jeweiligen Ausgabezeitraums. Die Aktienoptionen können erst vier Jahre nach dem jeweiligen Ausgabezeitraum ausgeübt werden und sind nicht übertragbar. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Bezugsrechte wahlweise durch Ausgabe von Aktien aus dem hierfür geschaffenen bedingten Kapital oder durch Veräußerung eigener Aktien zu erfüllen.
Im Jahr 2020 hat der Aufsichtsrat von der Ermächtigung teilweise Gebrauch gemacht und dem Vorstandsmitglied Peter Szabo Bezugsrechte zum Erwerb von 100.000 Aktien der Gesellschaft eingeräumt. Der Ausübungspreis beträgt € 22,03200 pro Aktie, die Wartezeit endet im Jahr 2024. Zum Zeitpunkt der Gewährung betrug der beizulegende Zeitwert T€ 815. Im Berichtsjahr wie im Vorjahr wurden keine Bezugsrechte eingeräumt.
Die Kapitalrücklage in Höhe von T€ 42.240 (Vorjahr T€ 42.240) setzt sich zusammen aus den bei der Börseneinführung bzw. den Kapitalerhöhungen der Energiekontor AG in den Jahren 2000 und 2001 erzielten Agien sowie dem Agio auf die Anteile, die im Rahmen des Aktienoptionsprogramms im Geschäftsjahr 2019 ausgegeben wurden.
Die gesetzliche Gewinnrücklage der Energiekontor AG beträgt unverändert T€ 15.
Die anderen Gewinnrücklagen der Energiekontor AG haben sich wie folgt entwickelt:
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Stand am 01.01. | 31.182 | 31.273 |
| Verrechnung mit Anschaffungskosten für zurückgekaufte eigene Anteile, die das Nennkapital überstiegen haben | -2.744 | -10.345 |
| Teilweise Ergebnisverwendung | 21.973 | 10.254 |
| Stand am 31.12. | 50.412 | 31.182 |
Die teilweise Ergebnisverwendung im laufenden Jahr über T€ 21.973 betrifft die Einstellung in die Gewinnrücklagen durch die Hauptversammlung vom 19. Mai 2022.
Der Bilanzgewinn ergibt sich zum 31. Dezember 2022 wie folgt:
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Stand am 01.01. | 34.685 | 21.716 |
| Dividendenzahlung | -12.588 | -11.300 |
| Einstellung in die Gewinnrücklage durch Hauptversammlung | -21.973 | -10.254 |
| Jahresüberschuss | 47.779 | 34.522 |
| Stand 31.12. | 47.903 | 34.685 |
Die Zusammensetzung sowie die Entwicklung der Rückstellungen ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht.
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| in T€ | 01.01.2022 | Verbrauch 2022 | Auflösung 2022 | Zuführung 2022 | 31.12.2022 |
|---|---|---|---|---|---|
| Steuerrückstellungen (ohne latente Steuern) | 7.515 | 873 | 0 | 7.293 | 13.934 |
| SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN | |||||
| Projektbezogene Kosten | 1.613 | 271 | 797 | 37 | 582 |
| Prozesskosten | 135 | 35 | 0 | 50 | 150 |
| Jahresabschluss-, Rechts- und Beratungskosten | 363 | 291 | 0 | 255 | 327 |
| Geschäftsbericht | 80 | 80 | 0 | 80 | 80 |
| Aufsichtsratsvergütungen | 180 | 180 | 0 | 180 | 180 |
| Personalkosten (Urlaub, Überstunden, Berufsgenossenschaft, Erfolgsbeteiligungen) | 4.079 | 3.486 | 65 | 3.803 | 4.331 |
| Übrige | 90 | 0 | 0 | 60 | 150 |
| Sonstige Rückstellungen | 6.540 | 4.343 | 862 | 4.465 | 5.800 |
Wie im Vorjahr beinhalten die Rückstellungen keine langfristigen Anteile.
Die Verbindlichkeiten gliedern sich zu den Bilanzstichtagen nach Fristigkeiten wie folgt:
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| 31.12.2022 | 31.12.2021 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| davon mit einer Restlaufzeit | davon mit einer Restlaufzeit | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in T€ | Gesamtbetrag | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre | Gesamtbetrag | bis 1 Jahr |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Anleihen | 39.000 | 9.000 | 0 | 30.000 | 24.000 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 9.473 | 117 | 9.357 | 0 | 270 | 20 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 926 | 926 | 0 | 0 | 1.046 | 1.046 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 58.529 | 28.853 | 13.063 | 16.613 | 55.971 | 24.463 |
| davon aus Lieferungen und Leistungen | 1.306 | 1.306 | 0 | 0 | 805 | 805 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 2.631 | 2.631 | 0 | 0 | 5.500 | 5.500 |
| davon aus Steuern | 2.110 | 2.110 | 0 | 0 | 4.247 | 4.247 |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 39 | 39 | 0 | 0 | 39 | 39 |
| 110.560 | 41.527 | 22.419 | 46.613 | 86.786 | 31.028 |
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| 31.12.2021 | ||
|---|---|---|
| davon mit einer Restlaufzeit | ||
| --- | --- | --- |
| in T€ | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre |
| --- | --- | --- |
| Anleihen | 9.000 | 15.000 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 250 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 12.429 | 19.079 |
| davon aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 0 | 0 |
| davon aus Steuern | 0 | 0 |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 0 | 0 |
| 21.679 | 34.079 |
Im Geschäftsjahr wie im Vorjahr wurden keine mit Kontokorrentguthaben besicherten Bankdarlehen mit den entsprechenden Guthabenkonten saldiert.
Im Jahr 2018 hat die Energiekontor AG unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A2E4HA eine in 9.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 9.000 ausgegeben. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von 4 Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe ist am 31. Januar 2023 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr mit T€ 9.000.
Im Jahr 2020 hat die Energiekontor AG unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A289KT eine weitere in 15.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte konvertible Anleihe im Umfang von T€ 15.000 ausgegeben. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von 4 Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe ist am 30. September 2028 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr mit T€ 15.000.
Im Jahr 2022 hat die Energiekontor AG unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A30VJN eine weitere in 15.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 15.000 ausgegeben. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von 4,5 Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe ist am 31. Dezember 2029 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag mit T€ 15.000 (Vorjahr T€ 0).
Das Gesamtvolumen der Anleihen valutiert zum Bilanzstichtag demnach in einem Umfang von T€ 39.000 (Vorjahr T€ 24.000). Die vorstehenden Teilschuldverschreibungen und die Zinsansprüche sind für die gesamte Laufzeit der jeweiligen Anleihen in jeweils einer Inhaber-Sammelschuldverschreibung verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt, hinterlegt ist. Die Anleihen enthalten keine Wandlungsrechte oder andere Eigenkapitalelemente und sind frei handelbar. Eine Kündigung vor Fälligkeit ist durch die Emittentin mit einer Frist von acht Wochen zum Ende des Quartals möglich, eine Kündigung durch die Anleihegläubiger jedoch nur bei Einstellung der Zahlungen, bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz der Emittentin.
Am 31. Dezember 2022 bestanden befristete und unbefristete Bürgschaften der Energiekontor AG in Höhe von T€ 10.077 (Vorjahr T€ 6.207). Davon entfallen auf Bürgschaften zugunsten von konzernzugehörigen Gesellschaften T€ 77 (Vorjahr T€ 1.237).
Wie in der Vergangenheit wird das Risiko einer Inanspruchnahme aus den Bürgschaften aufgrund der guten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der betreffenden Unternehmen als gering eingeschätzt.
Die Energiekontor AG hat sich in vier Fällen optional verpflichtet, Anteile an drei inländischen Windparkbetreibergesellschaften in Höhe von bis zu 20 Prozent und Anteile an einer ausländischen Windparkbetreibergesellschaft in Höhe von bis zu 20 Prozent des Festpreises der ursprünglichen Errichtungsverträge in den Jahren 2025 bis 2029 zurückzukaufen. Im Falle der zukünftigen Ausübung der Option durch die Windparkbetreibergesellschaften erwachsen der Gesellschaft ggf. Auszahlungsverpflichtungen, die Ende des Jahres 2025 in Höhe von T€ 1.178 und in den Jahren 2027 bis 2029 in Höhe von T€ 3.303 fällig werden können. Angegeben sind jeweils die maximal fälligen Nominalwerte, deren heutiger Barwert entsprechend den Laufzeiten deutlich geringer ausfällt.
Im Falle der Optionsausübung wird die Gesellschaft im Gegenzug zu den Zahlungen jedoch jeweils die Kommanditanteile an diesen Windparkbetreibergesellschaften übernehmen. Da die Gesellschaft von der vollständigen Werthaltigkeit der Anteile zu den angebotenen Konditionen ausgeht, werden Risiken aus solchen Rückkäufen nicht erwartet.
Aus Kommanditbeteiligungen bestehen Haftungsverhältnisse im Sinne der §§ 171 Abs. 1 und ggf. nach 172 Abs. 4 HGB. Die Haftungsbeträge nach § 171 Abs. 1 HGB resultieren aus dem jeweiligen Unterschied zwischen der ins Handelsregister eingetragenen Hafteinlage einerseits und der darauf tatsächlich eingezahlten Einlage andererseits.
Nachfolgende Übersicht zeigt die insoweit aus den Kommanditbeteiligungen bestehenden Haftungsverhältnisse.
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| Kommanditeinlagen | ||||
|---|---|---|---|---|
| in T€ | laut Gesellschaftsvertrag | ins Handelsregister eingetragen | darauf eingezahlt | Haftung i. S. d. § 171 HGB |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Gesamtbeträge | 130.314 | 130.314 | 53.838 | 76.476 |
Gegenüber Tochter-Kapitalgesellschaften bestehen (nicht eingeforderte) Einzahlungsverpflichtungen aus zum Bilanzstichtag noch nicht geleisteten Einlagen in Höhe von T€ 715.
Aufgrund der planmäßigen Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslagen der Gesellschaften ist mit einer Haftungsinanspruchnahme nicht zu rechnen.
Zum 31. Dezember 2022 bestehen, wie im Vorjahr, Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten aus der Sicherungsabtretung von 17 Anteilen an verbundenen Unternehmen. Diese sind zum Stichtag mit einem Gesamtbuchwert von T€ 28.442 (Vorjahr T€ 22.955) im Finanzanlagevermögen bilanziert.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Mietverträgen für die Geschäftsräume in Bremen, Bremerhaven sowie die weiteren in- und ausländischen Niederlassungen und aus Leasingverträgen für Fahrzeuge, Mobiliar und EDV-Hard- und Software.
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| in T€ | 2023 | 2024 - 2027 |
|---|---|---|
| Aus Mietverträgen | 518 | 355 |
| Aus Wartungs- und Serviceverträgen | 46 | 158 |
| Aus Leasingverträgen | 320 | 559 |
| Sonstige finanzielle Verpflichtungen | 885 | 1.073 |
Nach dem bilanzorientierten "temporary-concept" sind aktive und passive latente Steuern auch für quasi-permanente Differenzen zwischen Bilanzpositionen der Handels- und der Steuerbilanz anzusetzen und in einer eigenständigen Bilanzposition auszuweisen. Hierunter fallen insbesondere die unterschiedlichen Bewertungen der Beteiligungen an Tochtergesellschaften in Handels- und Steuerbilanz. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge sind ebenfalls zu berücksichtigen, soweit ihre Verursachung mit der Entstehung passiver latenter Steuern ursächlich in Zusammenhang steht. Ansonsten werden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge nur insoweit ausgewiesen, als eine Verrechnung innerhalb der nächsten fünf Geschäftsjahre erwartet werden kann.
Zum Bilanzstichtag ergeben sich folgende latente Steueransätze:
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| 31.12.2022 | 31.12.2021 | |||
|---|---|---|---|---|
| Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Bewertungsunterschiede Beteiligungen, Ausleihungen, Forderungen gegen Tochtergesellschaften | 338 | 17.975 | 113 | 17.889 |
| Verlustvorträge | 2.893 | 0 | 1.893 | 0 |
| Zwischensumme vor Saldierung | 3.231 | 17.975 | 2.006 | 17.889 |
| Saldierungsfähige Beträge | -3.231 | -3.231 | -2.006 | -2.006 |
| Latente Steuern (nach Saldierung) | 0 | 14.744 | 0 | 15.883 |
Hierfür wurden als zum Zeitpunkt der Auflösung zu erwartende Steuersätze für die Körperschaftsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) ein Satz von 15,8 Prozent (Vorjahr 15,8 Prozent) und für die Gewerbesteuer von 16,1 Prozent (Vorjahr 16,1 Prozent) angewandt.
Zum Bilanzstichtag sind in die Bildung der vorstehend ausgewiesenen aktiven latenten Steuern für Verlustvorträge, mit deren Nutzung innerhalb der folgenden fünf Geschäftsjahre zu rechnen ist, verrechenbare Verluste aus Tochtergesellschaften für die Körperschaftsteuer von T€ 18.281 eingeflossen.
Die nachfolgenden Ziffern sind bei den entsprechenden Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. Sofern nicht weiter bezeichnet, erfolgen alle Angaben in T€.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden.
Die Umsätze werden im Wesentlichen im Inland erbracht. Die Umsatzerlöse setzen sich zusammen aus den Erlösen aus dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen an Windparks, aus Erlösen für den Verkauf von Rechten, aus Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung, der wirtschaftlichen Planung sowie der vertraglichen und rechtlichen Abwicklung, der Projektsteuerung, der Geschäftsführung in der Gründungsphase, den Vertriebs- und Werbemaßnahmen und der Beschaffung der Eigen- und Fremdmittel für die Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften, aus Planungsleistungen zum Erhalt von Baugenehmigungen für Wind- und Solarparkprojekte sowie aus Buchführungserlösen und konzerninternen Erlösen für die Personalgestellung und Projektkoordination.
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Erlöse aus | ||
| Errichtung, Planung, Vertrieb | 37.626 | 36.446 |
| Verwaltung, Personalgestellung | 7.384 | 4.582 |
| Buchführung | 193 | 164 |
| Erlöse | 45.203 | 41.192 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen.
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Auflösung von Rückstellungen | 862 | 19 |
| Übrige betriebliche Erträge | 304 | 1.071 |
| Erträge aus Währungsumrechnungen | 44 | 281 |
| Versicherungsentschädigungen | 16 | 27 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 1.226 | 1.397 |
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen im Zusammenhang mit der Wind- und Solarparkprojektplanung (Gutachten, Planungskosten, öffentliche Gebühren usw.) sowie die Buchwertabgänge aus verkauften Gesellschaftsanteilen betragen im Geschäftsjahr T€ 9.749 (Vorjahr T€ 7.286).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen allgemeine Verwaltungs- sowie Rechts- und Beratungskosten, projektbezogene Aufwendungen sowie Werbe- und ähnliche Kosten.
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Verwaltung und übrige Kosten | 2.413 | 2.198 |
| Rechts- und Beratungskosten inkl. AR-Vergütungen | 1.190 | 1.216 |
| Aufwendungen aus Kursdifferenzen | 1.009 | 552 |
| Vertriebskosten | 631 | 432 |
| Raumkosten | 616 | 552 |
| Versicherungen, Gebühren, Beiträge | 323 | 308 |
| Projektbezogene Aufwendungen | 248 | 1.227 |
| Reisekosten Arbeitnehmer | 99 | 7 |
| sonstige betriebliche Aufwendungen | 6.528 | 6.493 |
Die Erträge in Höhe von T€ 40.345 (Vorjahr T€ 20.260) resultieren aus Gewinnzuweisungen von Tochtergesellschaften der Energiekontor AG. Auf verbundene Unternehmen entfällt davon ein Betrag in Höhe von T€ 40.345 (Vorjahr T€ 20.260).
Die Erträge resultieren aus der Ergebnisabführung der mit einem Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag mit der Gesellschaft verbundenen Tochtergesellschaft Energiekontor Infrastruktur und Anlagen GmbH, Bremerhaven.
Hier sind die aus den langfristigen Ausleihungen an Tochtergesellschaften und ehemalige Tochtergesellschaften erzielten Zinserträge ausgewiesen.
Abschreibungen auf Anteile an Tochtergesellschaften waren im Berichtsjahr in Höhe von T€ 1.188 vorzunehmen (Vorjahr T€ 789). Auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden im Berichtsjahr wie im Vorjahr keine Abschreibungen vorgenommen.
Das Zinsergebnis entwickelte sich wie folgt:
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 1.539 | 1.487 |
| davon von verbundenen Unternehmen | 1.531 | 1.487 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 371 | 153 |
| davon von verbundenen Unternehmen | 371 | 152 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -2.758 | -2.563 |
| davon an verbundene Unternehmen | -1.462 | -1.326 |
| Zinsergebnis | -848 | -923 |
Für das Geschäftsjahr ergibt sich für den Organkreis eine Gesamtsteuerbelastung (Körperschaft- und Gewerbesteuer) in Höhe von T€ 7.422 (Vorjahr T€ 8.488). Dieser Steueraufwand betrifft in Höhe von T€ 8.540 (Vorjahr T€ 7.530) das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und in Höhe von T€ 20 (Vorjahr T€ 167) Steuerzahlungen für frühere Jahre. Der Gesamtaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
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| in T€ | 2022 | 2021 |
|---|---|---|
| Tatsächlicher Steueraufwand | 8.561 | 7.696 |
| Latente Steuer | -1.139 | 792 |
| Steueraufwand | 7.422 | 8.488 |
Im Geschäftsjahr wurden bei der Energiekontor AG ohne Berücksichtigung der Auszubildenden im Jahresdurchschnitt 160 (Vorjahr 145) Angestellte beschäftigt.
Mitglieder des Vorstands waren während des Geschäftsjahres:
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| ― | Dipl.-Kaufm. Peter Szabo, Dipl.-Kaufmann, Oldenburg |
| ― | Dipl.-Ing. Günter Eschen, Ingenieur, Saterland |
| ― | Dipl.-Ing. Carsten Schwarz, Ingenieur, Schwanewede |
Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Gesellschaft gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen. Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ist erteilt.
Die Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr Gesamtbezüge für ihre Tätigkeit (feste und variable Vergütungen ohne Aktienoptionen) in Höhe von T€ 1.484 (Vorjahr T€ 1.568). Der variable Anteil hiervon beträgt T€ 702 (Vorjahr T€ 791). Der Zeitwert der dem Vorstand im Jahr 2020 gewährten Aktienoptionen beträgt zum Zeitpunkt der Gewährung T€ 814 und ist in den vorstehenden Bezügen nicht enthalten. Auf den Vergütungsbericht im Lagebericht wird im Übrigen verwiesen.
Mitglieder des Aufsichtsrats waren:
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―
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Dr. Bodo Wilkens, Ingenieur, Darmstadt, Vorsitzender
Herr Dr. Wilkens bekleidet außerdem ein Aufsichtsratsamt bei folgender, nicht börsennotierter Gesellschaft:
| ― | Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen (Vorsitz) |
―
Günter Lammers, Unternehmensberater, Geestland, stellvertretender Vorsitzender
Herr Lammers bekleidet außerdem ein Aufsichtsratsamt bei folgender, nicht börsennotierter Gesellschaft:
| ― | Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen |
―
Dipl.-Volkswirt Darius Oliver Kianzad, Unternehmensberater, Essen
Herr Kianzad bekleidet außerdem ein Aufsichtsratsamt bei folgender, nicht börsennotierter Gesellschaft:
| ― | Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr T€ 180 (Vorjahr T€ 180) an Aufsichtsratsvergütungen (vorbehaltlich der Zustimmung durch die Hauptversammlung) bezogen. Darüber hinaus haben die Aufsichtsräte keine weiteren Vergütungen erhalten.
Die Organmitglieder waren am 31. Dezember 2022 wie folgt an der AG beteiligt:
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| Name | Funktion | Stückzahl |
|---|---|---|
| Dr. Bodo Wilkens | Aufsichtsratsvorsitzender | 3.559.835 |
| Günter Lammers | Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender | 3.552.474 |
Die Mitglieder von Organen der Energiekontor AG sowie alle Organe der verbundenen Unternehmen im In- und Ausland werden von der Energiekontor AG bzw. den verbundenen Unternehmen von Ansprüchen Dritter im gesetzlich zulässigen Rahmen freigestellt. Zu diesem Zweck unterhält die Gesellschaft eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung für Organmitglieder und Geschäftsführer des Energiekontor-Konzerns. Sie wird jährlich abgeschlossen bzw. verlängert. Die Versicherung deckt das persönliche Haftungsrisiko für den Fall ab, dass der Personenkreis bei Ausübung seiner Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen wird.
Im Geschäftsjahr wurden keine Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen mit nahestehenden Personen getätigt.
Weder Organmitgliedern noch deren Angehörigen wurden Vorschüsse oder Kredite gewährt.
Tz VI. des Anhangs enthält eine Aufstellung zu den Unternehmen, an denen die Energiekontor AG unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist (Tochtergesellschaften im Sinne des § 285 Nr. 11b HGB bzw. verbundene Unternehmen gemäß § 271 Abs. 2 HGB).
Das Honorar für die Prüfung des Jahresabschlusses der Energiekontor AG unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts sowie das gemäß § 91 Abs. 2 AktG einzurichtende Überwachungssystem für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 sowie für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichts nach IFRS-Grundsätzen beträgt T€ 158 (Vorjahr T€ 125), für andere Bestätigungsleistungen T€ 3 (Vorjahr T€ 0) sowie für sonstige Leistungen T€ 6 (Vorjahr T€ 3).
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Energiekontor AG haben im März 2023 die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex im Sinne von § 161 AktG abgegeben und sie den Aktionären im Wege der Veröffentlichung auf der Homepage der Gesellschaft (www.energiekontor.de) im Internet zugänglich gemacht.
Der Jahresabschluss des Vorjahres wurde im Bundesanzeiger offengelegt.
In Anwendung der §§ 264 Abs. 3 bzw. 264b HGB verzichten die Tochtergesellschaften, die in den Konzernabschluss im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen werden und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, auf die Offenlegung ihrer Jahresabschlussunterlagen.
Die Energiekontor AG hat der Befreiung zugestimmt. Die befreiten Tochtergesellschaften sind im Konzernabschluss angeführt.
Energiekontor erreichte im Januar 2023 ein weiterer positiver Genehmigungsbescheid in Nordrhein-Westfalen. Genehmigt wurde das Projekt Grevenbroich-Lohhof mit einer WEA vom Typ Nordex 5.7 / 149.
Am 16. Januar 2023 hat Energiekontor den erfolgreichen Verkauf des Solarparks Karstädt 2 mit einer Gesamtnennleistung von rund 19 MWp an die CEE Group, einen Asset Manager für Erneuerbare Energien mit Sitz in Hamburg, bekannt gegeben. Der Solarpark befindet sich in der Gemeinde Karstädt des Landkreises Prignitz in Brandenburg. Mit dem Bau des Solarparks wurde bereits begonnen, die Inbetriebnahme ist für die erste Hälfte des Jahres 2023 geplant.
Am 8. Februar 2023 hat Energiekontor den erfolgreich Verkauf des Windparkprojekts "Bergheim" an die Hamburger Encavis AG bekannt gegeben. Der Windpark befindet sich im Gebiet der Städte Bergheim und Pulheim im nordrhein-westfälischen Rhein-Erft-Kreis und wird aus zwei Anlagen des Herstellers Vestas vom Typ V 1505.6 mit einem Rotordurchmesser von 150 Metern und einer Nabenhöhe von 166 Metern bestehen. Die Gesamtnennleistung des Windparks wird rund 11,2 MW betragen. Die Inbetriebnahme der beiden Windenergieanlagen ist für Ende des Jahres 2023 geplant.
Aus dem Jahresüberschuss 2022 in Höhe von € 47.779.373,25 sowie dem Gewinnvortrag in Höhe von € 123.964,73 ergibt sich ein Bilanzgewinn der Energiekontor AG in Höhe von € 47.903.337,98.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von € 47.903.337,98
a) einen Betrag von € 13.986.900,00 zur Zahlung einer Dividende von € 1,00 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden,
b) einen Betrag in Höhe von € 33.916.437,98 in die Gewinnrücklagen einzustellen und
c) den aus der Dividendenausschüttung gemäß lit. a) auf eigene Aktien rechnerisch entfallenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Ausschüttung entspricht einer Dividende von € 1,00 je Stückaktie auf das gezeichnete Kapital von € 13.986.900,00, eingeteilt in 13.986.900 Stückaktien.
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| Name der Gesellschaft | Anteile in % |
Ergebnis 2022 in T€ 2) | Eigenkapital 31.12.2022 in T€ 1) |
|---|---|---|---|
| Construtora da nova Energiekontor - Parques Eólicos, Unipessoal Lda., Lissabon, Portugal | 100,00 | -4 | 45 |
| EER GbR, Worpswede 7) | 28,60 | 0 | 0 |
| EK HDN Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 83,33 | 0 | 0 |
| EKF Parc Eolien Le Clos de Ranville SNC, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Parc Eolien Le Haut de Bons SNC, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Parc Eolien Les Hauts Vents 1 SNC, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Parc Eolien Les Hauts Vents 2 SNC, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Parc Eolien Mont Joly SNC, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Parc Solaire Dongay SNC, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Parc Solaire Le Batut SNC, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Parc Solaire Les Ayades SNC, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Parc Solaire Les Capettes SNC, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements 1 SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | -13 | -25 |
| EKF Société d'investissements 2 SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 1 |
| EKF Société d'investissements Dongay - A SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Dongay - B SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Le Batut - A SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Le Batut - B SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Le Clos de Ranville - A SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Le Clos de Ranville - B SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Le Haut de Bons - A SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Le Haut de Bons - B SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Les Ayades - A SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Les Ayades - B SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Les Capettes - A SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Les Capettes - B SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Les Hauts Vents 1 - A SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Les Hauts Vents 1 - B SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Les Hauts Vents 2 - A SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Les Hauts Vents 2 - B SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Mont Joly - A SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| EKF Société d'investissements Mont Joly - B SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Alfstedt BGWP ALF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -138 | -366 |
| Energiekontor Aufwind GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -3 | -12 |
| Energiekontor Aufwind 8 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Bau I GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 0 |
| Energiekontor Bau II GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 0 |
| Energiekontor Bau III GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 12 |
| Energiekontor Bau IV GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -1 |
| Energiekontor Bau V GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 0 |
| Energiekontor Bau VI GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -1 |
| Energiekontor Bau VII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 12 |
| Energiekontor Bau VIII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -1 |
| Energiekontor Bau IX GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -1 |
| Energiekontor Bau X GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -1 |
| Energiekontor Bau XI GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 15 |
| Energiekontor Bau XII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 3 |
| Energiekontor Bau XIII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 3 |
| Energiekontor Bau XIV GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 3 |
| Energiekontor Bau XV GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 16 |
| Energiekontor Bau XVI GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 16 |
| Energiekontor Bau XVII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 3 |
| Energiekontor Bau XVIII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 3 |
| Energiekontor Bau XIX GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 3 |
| Energiekontor Bau XX GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 3 |
| Energiekontor Direktvermarktung GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -1 |
| Energiekontor Finance GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -1 | -28 |
| Energiekontor Finanzanlagen II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -56 | 197 |
| Energiekontor Finanzanlagen III GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -29 | 257 |
| Energiekontor Finanzanlagen IV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 5 | 302 |
| Energiekontor Finanzanlagen V GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 26 | 522 |
| Energiekontor Finanzanlagen VI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 54 | 343 |
| Energiekontor Finanzanlagen VII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 38 | 363 |
| Energiekontor Finanzanlagen VIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 150 | 519 |
| Energiekontor Finanzanlagen IX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -19 | 81 |
| Energiekontor Finanzanlagen X GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -47 | 448 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste III GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -3 | -11 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste IV GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -3 | -10 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste V GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -7 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste VI GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -7 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste VII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 0 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste VIII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 9 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste IX GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 8 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste X GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 10 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste XI GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 10 |
| Energiekontor Finanzierungsdienste-Verwaltungs GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -15 |
| Energiekontor France SAS, Toulouse, Frankreich | 100,00 | -488 | -1.970 |
| Energiekontor Green Office GmbH & Co. KG, Bremerhaven 4) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Green Real Estate GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -18 |
| Energiekontor Guardao GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -20 |
| Energiekontor III Energias Alternativas, Unipessoal Lda., Lissabon, Portugal | 100,00 | -21 | -41 |
| Energiekontor Infrastruktur und Anlagen GmbH, Bremerhaven 3, 4) | 100,00 | 0 | 316 |
| Energiekontor Infrastruktur I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 11 | 91 |
| Energiekontor Infrastruktur II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 1.897 | 53 |
| Energiekontor Infrastruktur IV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -2 | -2 |
| Energiekontor Infrastruktur V GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 293 | 362 |
| Energiekontor Infrastruktur VI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 64 | 64 |
| Energiekontor Infrastruktur VIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 2.801 | 26 |
| Energiekontor Infrastruktur IX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 1.774 | 64 |
| Energiekontor Infrastruktur X GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -2 | -2 |
| Energiekontor Infrastruktur XII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -2 | -2 |
| Energiekontor Infrastruktur XIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 124 | 32 |
| Energiekontor Infrastruktur XIV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 710 | 45 |
| Energiekontor Infrastruktur XVII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -2 | -2 |
| Energiekontor Infrastruktur XVIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 34 | 34 |
| Energiekontor Infrastruktur XIX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -15 | 23 |
| Energiekontor Infrastruktur XX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 59 | 59 |
| Energiekontor Infrastruktur 3 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -2 | -2 |
| Energiekontor Infrastruktur 7 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -2 | -2 |
| Energiekontor Infrastruktur 11 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -2 | -2 |
| Energiekontor Infrastruktur 15 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -2 | -2 |
| Energiekontor Infrastruktur 16 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -2 | -2 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -1 | 79 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -31 | 129 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -4 | 199 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar III GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -8 | 141 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar IV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 2 | 36 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar V GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 38 | 68 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar VI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -6 | 363 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar VII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -3 | -2 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar VIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 823 | 29 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar IX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -2 | -2 |
| Energiekontor Infrastruktur Solar X GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 29 | 29 |
| Energiekontor Innovations GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 118 | 337 |
| Energiekontor Mafomedes GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -1 | -4 |
| Energiekontor Mafomedes GmbH & Co. WP MF KG, Bremerhaven 5) | 97,90 | -77 | 213 |
| Energiekontor Mafomedes ÜWP MF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -347 | 779 |
| Energiekontor Management GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 387 | 485 |
| Energiekontor Management Hagen GmbH, Hagen 4) | 100,00 | 35 | 166 |
| Energiekontor Management Solar GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -11 | -23 |
| Energiekontor Montemuro GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 2 | 35 |
| Energiekontor Montemuro GmbH & Co. WP MONT KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 2.256 | -3.513 |
| Energiekontor Neue Energie GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 0 |
| Energiekontor Neue Energie 1 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Neue Energie 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Neue Energie 9 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Neue Energie 10 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Neue Energie 11 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Neue Energie 12 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Ocean Wind AG, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 32 |
| Energiekontor Offshore GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 0 | 15 |
| Energiekontor Ökofonds GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 9 | 35 |
| Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. Tandem I KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -5 | 4.452 |
| Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. Tandem II KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -21 | 2.120 |
| Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP 4 KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 91 | 1.393 |
| Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP BD KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 548 | -179 |
| Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP Elni KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP GEL KG, Hagen 5) | 100,00 | 346 | 78 |
| Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP MA KG, Bremerhaven 5) | 88,52 | 2.628 | 905 |
| Energiekontor Ökowind GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -8 |
| Energiekontor Penedo Ruivo GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 3 | 48 |
| Energiekontor Penedo Ruivo GmbH & Co. WP PR KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 2.949 | -3.163 |
| Energiekontor Portugal - Energia Eolica Lda., Lissabon, Portugal | 99,00 | -258 | 218 |
| Energiekontor Portugal Marao GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 2 | 40 |
| Energiekontor Portugal Marao GmbH & Co. WP MA KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 2.169 | -4.002 |
| Energiekontor Portugal Trandeiras GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 1 | 49 |
| Energiekontor Schönberg GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -15 |
| Energiekontor Seewind GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 0 | 1 |
| Energiekontor Sobrado GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 1 | 26 |
| Energiekontor Solar GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -16 |
| Energiekontor Solar 5 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 563 | 50 |
| Energiekontor Solar 19 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Solar 20 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Solar 23 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Solar Bau GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -6 |
| Energiekontor Solar Bau I GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 3 |
| Energiekontor Solar Bau II GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 3 |
| Energiekontor Solar Bau III GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 3 |
| Energiekontor Solar Bau IV GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 3 |
| Energiekontor Solar Bau V GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 3 |
| Energiekontor Solar Bau VI GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 0 |
| Energiekontor Solar Bau VII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 12 |
| Energiekontor Solar Bau VIII GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 0 |
| Energiekontor Solar Bau IX GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -10 |
| Energiekontor Solar Bau X GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -4 |
| Energiekontor Stromvermarktung GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor UK GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 4 | 53 |
| Energiekontor UK BU GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -10 |
| Energiekontor UK Construction Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -22 | 123 |
| Energiekontor UK FM GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 8 | 74 |
| Energiekontor UK Holding Limited, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 12.787 | 0 |
| Energiekontor UK Holding 2 Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor UK HY GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -19 |
| Energiekontor UK HY GmbH & Co. WP Hyndburn KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 3.300 | 5.386 |
| Energiekontor UK LI GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -14 |
| Energiekontor UK LO GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 0 |
| Energiekontor UK Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -1.867 | 40.478 |
| Energiekontor UK Man Limited, Leeds, Großbritannien | 100,00 | -196 | -657 |
| Energiekontor UK NR GmbH, Hagen 4) | 100,00 | -2 | -7 |
| Energiekontor UK PE GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -4 |
| Energiekontor UK PI GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 0 |
| Energiekontor UK WI GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -19 |
| Energiekontor UK WI GmbH & Co. Withernwick KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 688 | 882 |
| Energiekontor Umwelt GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 12 | 68 |
| Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP BRI KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 870 | 1.685 |
| Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP DE KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -149 | -1.544 |
| Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP GRE II KG, Bremerhaven 5) | 96,19 | -29 | -13 |
| Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP SCHLO KG, Hagen 5) | 100,00 | -27 | -596 |
| Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP SIE X KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 433 | -305 |
| Energiekontor US Dakota WP 2 LLC, Dakota, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Dakota WP 3 LLC, Dakota, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Dakota WP 4 LLC, Dakota, USA | 100,00 | -4 | -16 |
| Energiekontor US Dakota WP 5 LLC, Dakota, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Dakota WP 6 LLC, Dakota, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Holding Inc., Chicago, USA | 100,00 | -39 | -60 |
| Energiekontor US Inc., Chicago, USA | 100,00 | -1.603 | -5.099 |
| Energiekontor US Texas SP 3 LLC, Texas, USA | 100,00 | 82 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 4 LLC, Texas, USA | 100,00 | 46 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 5 LLC, Texas, USA | 100,00 | 56 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 6 LLC, Texas, USA | 100,00 | 79 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 7 LLC, Texas, USA | 100,00 | 73 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 8 LLC, Texas, USA | 100,00 | 80 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 10 LLC, Texas, USA | 100,00 | 160 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 11 LLC, Texas, USA | 100,00 | 93 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 12 LLC, Texas, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 13 LLC, Texas, USA | 100,00 | 84 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 15 LLC, Texas, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 16 LLC, Texas, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 17 LLC, Texas, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 18 LLC, Texas, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 19 LLC, Texas, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 20 LLC, Texas, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor US Texas SP 21 LLC, Texas, USA | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Windfarm GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -12 |
| Energiekontor Windfarm ÜWP ALU GmbH & Co. KG, Hagen 5) | 100,00 | -5 | -2.396 |
| Energiekontor Windfarm ÜWP SCHLUE GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor Windfarm ZWP THÜ GmbH & Co. KG, Hagen 5) | 100,00 | 333 | -5.257 |
| Energiekontor Windinvest GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -15 |
| Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ÜWP KRE KG, Hagen 5) | 100,00 | 496 | 454 |
| Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ÜWP LE KG, Hagen 5) | 100,00 | 462 | -1.111 |
| Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ZWP BE KG, Hagen 5) | 100,00 | -58 | -86 |
| Energiekontor Windkraft GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | 104 | 325 |
| Energiekontor Windkraft GmbH & Co. WP NL KG, Bremerhaven 5) | 51,32 | -22 | 340 |
| Energiekontor Windpark GmbH & Co. Giersleben KG, Hagen 5) | 100,00 | 126 | -912 |
| Energiekontor Windpower GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -21 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP 5 KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 38 | 718 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP B KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 11 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP ENG KG, Hagen 5) | 100,00 | 53 | 301 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP GRE II KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -1 | -150 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP HN KG, Hagen 5) | 100,00 | 99 | -1.288 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP HN II KG, Hagen 5) | 100,00 | 13 | -616 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP OE-Osterende KG, Hagen 5) | 100,00 | 13 | -639 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP 5 KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 8 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP BRIEST II KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 213 | -430 |
| Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP KJ KG, Hagen 5) | 100,00 | 273 | -300 |
| Energiekontor Windpower Improvement GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -59 | 350 |
| Energiekontor Windregion GmbH, Hagen 4) | 100,00 | -2 | -10 |
| Energiekontor Windstrom GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -12 |
| Energiekontor Windstrom GmbH & Co. UW Uthlede-Süd KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -45 | -252 |
| Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ÜWP HW KG, Hagen 5) | 100,00 | 679 | -4.079 |
| Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ÜWP KRE II KG, Hagen 5) | 100,00 | -42 | -2.392 |
| Energiekontor Windstrom GmbH & Co. WP 5 KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -41 | -241 |
| Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ZWP HÖ KG, Hagen 5) | 100,00 | -264 | -3.310 |
| Energiekontor Windstrom ÜWP SCHWA GmbH & Co. KG, Hagen 5) | 100,00 | -14 | -199 |
| Energiekontor Windstrom ZWP PR GmbH & Co. KG, Hagen 5) | 100,00 | -22 | -839 |
| Energiekontor WP Booßen GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 0 |
| Energiekontor WPI GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -9 |
| Energiekontor WSB 1 GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | 0 |
| Energiekontor WSB Solar 1 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor WSB Solar 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor WSB Solar 3 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor WSB Solar 4 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor WSB Solar 5 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor WSB Solar 6 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor WSB Solar 7 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor WSB Solar 8 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor WSB Solar 9 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiekontor WSB Solar 10 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Alfstedt WP ALF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 901 | -119 |
| Energiepark Alpen-Bönninghardt WP AB GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Beerfelde GmbH & Co. WP BF II KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Beiersdorf-Freudenberg WP BF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Bergheim-Repowering RE WP BE GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -744 | -744 |
| Energiepark Bergsoll-Frehne GWEEK GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 70,00 | 28 | 1 |
| Energiepark Bramstedt GmbH & Co. WP BRA KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Bultensee WP BULT GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -66 | -399 |
| Energiepark Dettmannsdorf-Süd SP D GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Drensteinfurt WP Rieth GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Eggersdorf GmbH & Co. WP EGG KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Elsdorf WP Tollhausen GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Erftstadt-Erp I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Erftstadt-Erp II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Flögeln Stüh GmbH & Co. WP FLÖ KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 1.696 | 420 |
| Energiepark Frechen WP GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Frechen WP II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Garzau-Garzin SP GG GmbH & Co. KG, Hagen 5) | 100,00 | 1.284 | 1.378 |
| Energiepark Grevenbroich WP GL GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Groß Laasch WP GL GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Grünheide SP G GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Hanstedt-Erweiterung WP HEW GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 3.196 | 5.601 |
| Energiepark Heringen-Philippsthal WP HP GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -996 | -996 |
| Energiepark Höttingen Göppersdorf 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Jacobsdorf WP Jaco GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -2.873 | -3.540 |
| Energiepark Karstädt 2 SP K GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -199 | -198 |
| Energiepark Krempel GmbH & Co. RE WP KRE KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Kreuzau WP ST GmbH & Co. KG, Hagen 5) | 100,00 | 601 | 2.200 |
| Energiepark Letschin SP L GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Marlow SP M GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -1 | 0 |
| Energiepark Nartum BGWP NART GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Nartum WP NART GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Nartum WP NART 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Naumburg WP Naumburg-Prießnitz GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Nienwohlde WP NIEN GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Oederquart-Repowering RE WP OED I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Oederquart-Repowering RE WP OED II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Oederquart-Repowering RE WP OED III GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Oerel BGWP OER GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 425 | 14 |
| Energiepark Oerel WP OER GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 88 | -647 |
| Energiepark Oerel WP UW GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark SP Bergen GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark SP Heideck GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark SP Königsfeld GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark SP Laaber GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark SP Nennslingen 1 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark SP Nennslingen 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark SP Seukendorf GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Stinstedt WP STIN GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark UK NR GmbH & Co. KG, Hagen 5) | 100,00 | 1.421 | 3.685 |
| Energiepark Vettweiß WP MH GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -237 | -236 |
| Energiepark Wahrenholz WP WAHR GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Wegberg-Repowering RE WP WE GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | -283 | -671 |
| Energiepark Winterberg-Altenfeld WP WA GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Wöpkendorf SP W GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark WP Bützfleth GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Wulkow II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energiepark Zülpich WP Fü GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK AD I Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK AD II Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Alt Domhain LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK BA I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK BA II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Baldoon LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK CO I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -15 | -25 |
| Energyfarm UK CO II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -15 | -25 |
| Energyfarm UK Cornharrow LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK CR I Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK CR II Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Craiginmoddie LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK DI I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK DI II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Divot Hill LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK DU I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK DU II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Dunbeath LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK FE I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -15 | -25 |
| Energyfarm UK FE II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -15 | -25 |
| Energyfarm UK Fell LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK GA I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -15 | -25 |
| Energyfarm UK GA II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -15 | -25 |
| Energyfarm UK Garbet LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Garcrogo LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK GC I Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK GC II Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK GL I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -9 | -20 |
| Energyfarm UK GL II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -9 | -20 |
| Energyfarm UK Glenshimmeroch LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 1 |
| Energyfarm UK HA I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -7 | -7 |
| Energyfarm UK HA II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -7 | -7 |
| Energyfarm UK Hare Craig LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK HY I Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK HY II Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Hyndburn II LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK LA I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -7 | -18 |
| Energyfarm UK LA II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -7 | -18 |
| Energyfarm UK Lairg LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 1 |
| Energyfarm UK LI I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK LI II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Little Hartfell LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK MA I Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | -14 | -18 |
| Energyfarm UK MA II Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | -14 | -18 |
| Energyfarm UK Margree LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK NA I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK NA II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Narachan LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK NE I Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | -13 | -13 |
| Energyfarm UK NE II Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | -13 | -13 |
| Energyfarm UK New Rides Solar LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK OV I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -9 | -20 |
| Energyfarm UK OV II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -9 | -20 |
| Energyfarm UK Overhill LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 1 |
| Energyfarm UK PE I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -13 | -18 |
| Energyfarm UK PE II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | -13 | -18 |
| Energyfarm UK Pencarreg LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK ST I Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | -13 | -17 |
| Energyfarm UK ST II Ltd, Leeds, Großbritannien | 100,00 | -13 | -17 |
| Energyfarm UK Strathrory LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK WE I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK WE II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Windy Edge LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK WU I Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK WU II Ltd., Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Energyfarm UK Wull Muir LLP, Leeds, Großbritannien | 100,00 | 0 | 0 |
| Hafen Wind Hamburg GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5) | 100,00 | 0 | 0 |
| Infrastrukturgemeinschaft Flögeln GbR, Bremerhaven 6) | 50,00 | 0 | 0 |
| Infrastrukturgesellschaft Energiepark Alfstedt GbR | 100,00 | 0 | 0 |
| Infrastrukturgesellschaft Energiepark Frechen GbR, Bremerhaven | 100,00 | 0 | 0 |
| Netzanschluss Badingen GbR, Bremerhaven 6) | 37,29 | -76 | -58 |
| Netzanschluss Mürow Oberdorf GbR, Bremerhaven 6) | 30,19 | -18 | -263 |
| Netzanschluss Stadorf GbR, Hagen 5) | 100,00 | 0 | 19 |
| Nordergründe Treuhand GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -1 | 0 |
| Umspannwerk Plennin GbR, Bremerhaven | 100,00 | 0 | 0 |
| WP Booßen GmbH & Co. KG, Bremerhaven 6) | 37,50 | -5 | -20 |
| WPS-Windkraft GmbH, Bremerhaven 4) | 100,00 | -2 | -8 |
1) Handelsrechtliches Eigenkapital
2) Handelsrechtliches Jahresergebnis, ggf. nach Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (EAV) mit der Energiekontor AG
3) Mit diesen Gesellschaften hat die Energiekontor AG einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen
4) Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist
5) Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist
6) Gemeinschaftsunternehmen (joint operation)
7) Assoziiertes Unternehmen, Bilanzierung at equity
Der nachfolgend wiedergegebene Bestätigungsvermerk umfasst auch einen "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB" ("ESEF-Vermerk"). Der dem ESEF-Vermerk zugrunde liegende Prüfungsgegenstand (zu prüfende ESEF-Unterlagen) ist nicht beigefügt. Die geprüften ESEF-Unterlagen können im Bundesanzeiger nach Veröffentlichung eingesehen bzw. aus diesem abgerufen werden.
Bremen, 31. März 2023
Peter Szabo, Vorstandsvorsitzender
Günter Eschen, Vorstand
Carsten Schwarz, Vorstand
Wir haben den Jahresabschluss der Energiekontor AG, Bremen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Energiekontor AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022, der mit dem Konzernlagebericht der Energiekontor AG zusammengefasst ist, geprüft.
Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerkes genannten Angaben haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
scrollen
| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und |
| ― | vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537 / 2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Umsatzerlöse in Höhe von € 45,2 Mio. ausgewiesen. Hierbei handelt es sich vorwiegend um Honorare für Planungsleistungen, Erlöse aus dem Verkauf von Anteilen an Wind- / Solarparkbetreibergesellschaften sowie konzerninterne Erlöse für die Verwaltungstätigkeit und Personalgestellung.
Wir sehen im Bereich der Planungsleistungen für Gründung, Vertrieb und Kapitalbeschaffung, wirtschaftliche und rechtliche Planung sowie den Erlösen aus dem Verkauf von Anteilen, das Risiko einer wesentlich falschen Darstellung einschließlich des möglichen Risikos, dass Führungskräfte Kontrollen umgehen und damit einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt, da die Planungshonorare an die Projektgesellschaften (Wind- bzw. Solarparkbetreibergesellschaften) erst abgerechnet werden können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt und die Planungsleistungen vertragsgemäß erbracht sind. Aufgrund der Größe der Projekte hätte die unzutreffende Periodenzuordnung bereits eines zu früh oder zu spät abgerechneten Dienstleistungspakets signifikante Auswirkungen auf die Umsatzerlöse und das Ergebnis.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns aufbauend auf unseren Kenntnissen über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft mit den unternehmensintern festgelegten Methoden, Verfahren und Kontrollmechanismen in den verschiedenen Phasen des Projektmanagements auseinandergesetzt. Wir haben in Vorjahren eine Aufbauprüfung durchgeführt und uns von der Einrichtung eines Internen Kontrollsystem (IKS) überzeugt. Es werden jährlich Funktionsprüfungen durchgeführt. Unsere Prüfung ergab, dass wir uns bei der weiteren Planung der Prüfungshandlungen auf das IKS verlassen können. Darüber hinaus haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt. So haben wir bei wesentlichen Projekten mit einem Abrechnungszeitpunkt insbesondere im letzten Quartal vor und bei Bedarf dem ersten Quartal nach dem Bilanzstichtag geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Umsatzrealisierung erfüllt sind. Dabei wurden Projektierungs- und Finanzierungsverträge sowie bei Bedarf weitere Nachweise eingesehen, um den Stichtag der Leistungserbringung und damit die Erfüllung der Kriterien für die Umsatzrealisierung sicherzustellen. Bei Verkäufen haben wir Einsicht in die entsprechenden Verkaufsunterlagen genommen und die Realisierung der entsprechenden Erlöse auf korrekte Höhe und Periodenzuordnung überprüft.
Die Angaben der Gesellschaft zu den Vorräten sind im Abschnitt III. Punkt 2.1 im Anhang enthalten. Darüber hinaus sind die Risiken in Bezug auf die Realisierung von Projekten im "Chancen- und Risikobericht" des zusammengefassten Lageberichts aufgeführt.
Im Jahresabschluss werden Finanzanlagen über € 120,8 Mio. ausgewiesen. Unter dem Posten "Finanzanlagen" sind Beteiligungen an über 260 verbundenen Unternehmen in Höhe von € 96,1 Mio. sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen über € 24,7 Mio. ausgewiesen. Die wesentlichen Buchwerte der Beteiligungen betreffen Betreibergesellschaften, deren wesentliches Vermögen in Windkraft- und Solaranlagen besteht.
Finanzanlagen werden gemäß den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften grundsätzlich zu den Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert, angesetzt. Die beizulegenden Werte der Anteile an verbundenen Unternehmen werden im Rahmen von jährlichen Impairmenttests überprüft, die auf verschiedenen wertbestimmenden Faktoren basieren, wie z. B. Laufzeit der Pachtverträge inkl. anschließender Weiternutzung, Einnahmen- / Ausgabenrechnung einschließlich Strompreisänderungen und Windaufkommen bzw. Sonneneinstrahlung sowie Finanzierungskosten. Die Bewertungen haben somit auch Auswirkungen auf die Überprüfung der Werthaltigkeit der Ausleihungen an verbundene Unternehmen.
Die Ermittlung dieser wertbestimmenden Faktoren ist in hohem Maße abhängig von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter der künftigen Zahlungsströme sowie von den verwendeten Diskontierungszinssätzen. Die Bewertung beinhaltet daher in hohem Maße Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten. Für den Abschluss besteht das Risiko, dass die zukünftigen Zahlungsströme oder die sonstigen Parameter nicht richtig eingeschätzt werden und oder die Wertermittlung fehlerhaft erfolgt und damit die Wertberichtigungen nicht oder nicht in ausreichender Höhe berücksichtigt werden.
Da die Energiekontor AG eine hohe Anzahl an Beteiligungen im Finanzanlagevermögen führt sowie das Geschäftsmodell unter anderem auch in der Veräußerung der Gesellschaftsanteile besteht, ist auch die Vollständigkeit der dargestellten Anteile von wesentlicher Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund, insbesondere aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung, der Relevanz der Vollständigkeit und der damit verbundenen wesentlichen Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
Für die Beurteilung der Bewertung haben wir im Rahmen der Impairmenttests die Verkaufsmengen aus den vorgelegten Planungen auf der Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit auf Plausibilität hin überprüft. Die Planaufwendungen haben wir analytisch und in Stichproben in Abgleich mit der zugrunde liegenden Finanzierung geprüft. Weiter haben wir die angesetzten Plandaten in Stichproben einem Soll-Ist-Vergleich unterzogen und rechnerisch nachvollzogen. Den Diskontierungszins, einen unternehmensindividuell gewichteten Mischsatz aus Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung (WACC), haben wir unter Berücksichtigung der Peer Group detailliert nachvollzogen. Das mathematische Rechenmodell haben wir überprüft und in Stichproben nachgerechnet. Dabei haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsströmen zugrunde liegen. Unsere Rückfragen haben wir mit der kaufmännischen Geschäftsführung diskutiert.
Zur Prüfung der Vollständigkeit wurden Kauf- und Verkaufsnachweise eingesehen, sowie Liquidationen und umwandlungsrechtliche Vorgänge auf ihre Auswirkungen im Finanzanlagevermögen geprüft. Weiter wurden die Aufstellungen über nahestehende Personen mit den bilanzierten Beteiligungswerten abgestimmt sowie Befragungen der Geschäftsführung durchgeführt.
Wir verweisen auf den Anhang, Abschnitt III. Punkt 1.3 "Finanzanlagen".
In dem Bilanzposten "Vorräte" sind unfertige Erzeugnisse und Leistungen in Höhe von € 27,3 Mio. ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um aktivierte Planungsleistungen für zu realisierende Wind- und Solarparkprojekte. Mit Erbringung der Planungsleistungen und Realisierung der Planungshonorare werden die entsprechenden Vorräte bestandsmindernd verbraucht.
Die Werthaltigkeit der Vorräte ist grundsätzlich abhängig von der zukünftigen Realisierung dieser Projekte. Soweit der Wahrscheinlichkeitsgrad bzgl. der Realisierung von aktivierten Projekten sinkt, erfolgen gegebenenfalls Abschreibungen auf die diesen Projekten zugeordneten Planungsleistungen.
Wir sehen im Bereich der Bewertung von Vorräten das Risiko einer wesentlich falschen Darstellung, aufgrund einer unzureichenden bzw. zu hohen Erfassung der Kosten auf die entsprechenden Projekte. Weiterhin besteht das Risiko, dass ein Projekt nicht realisiert werden kann und erforderliche Abschreibungen nicht vorgenommen wurden. Die Einschätzung der Werthaltigkeit ist vor dem Hintergrund häufiger regulatorischer Änderungen ermessensbehaftet und birgt deshalb Risiken mit sich.
Vor dem Hintergrund der betragsmäßigen Bedeutung der unfertigen Leistungen sowie der in hohem Maße ermessenbehafteten Beurteilungen der Werthaltigkeit durch die gesetzlichen Vertreter war dieser Sachverhalt aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir auf unseren Kenntnissen und Prüfungsergebnissen aus Vorjahren aufgebaut. Wir haben uns mit dem Prozess der Erfassung von Zeiten auf die Projekte und deren Bewertung sowie der Erfassung von weiteren internen und externen Kosten im Rahmen einer Aufbauprüfung als Teil der IKS-Prüfung auseinandergesetzt. Dabei haben wir eingerichtete Kontrollen identifiziert und beurteilt. Aufbauend auf unseren Prüfungsfeststellungen aus der Aufbauprüfung haben wir Funktionsprüfungen durchgeführt und die weitere Prüfung auf Basis eines wirksamen IKS ausgerichtet. Die einzelnen Projekte haben wir darüber hinaus im Rahmen von aussagebezogenen Prüfungshandlungen durch Einsicht in Projektkostenbögen, Protokolle und weitere Unterlagen dahingehend geprüft, ob eine Realisierung geplant und realistisch ist oder ob Abschreibungen auf die diesen Projekten zugeordneten Planungsleistungen vorgenommen wurden. Weiter haben wir die Werthaltigkeit der unfertigen Leistungen für wesentliche Projekte mit der kaufmännischen Leitung der Energiekontor AG besprochen.
Wir haben ebenfalls sämtliche Protokolle von Sitzungen der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats hinsichtlich möglicher Hinweise auf einen Wertberichtigungsbedarf eingesehen. Weiter wurden Rechtsanwaltsbestätigungen angefordert und dahingehend eingesehen, ob Wertminderungsbedarf aufgrund anhängiger Rechtsfälle besteht.
Die Angaben der Gesellschaft zu den Vorräten sind im Abschnitt III. Punkt 2.1 im Anhang enthalten.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
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| ― | die im zusammengefassten Lagebericht enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung sowie den Bilanzeid der gesetzlichen Vertreter und |
| ― | die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. |
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht das Unternehmen zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei, die den SHA-256-Wert 85f4e4ed5093c9913ce18c87c2c7936520f816a0097101c d68cf6be56117ed82 aufweist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
scrollen
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019 / 815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| ― | beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 19. Mai 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 10. Oktober 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Abschlussprüfer der Energiekontor AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht -auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser dem geprüften Jahresabschluss und darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Ines Thorwart.
Stuttgart, den 31. März 2023
PKF Deutschland GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Julian Wenninger, Wirtschaftsprüfer
Ines Thorwart, Wirtschaftsprüferin
Energiekontor AG
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28359 Bremen
Telefon: +49 421 3304-0
Telefax: +49 421 3304-444
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Seite 94: BILD VON Energiekontor
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Till Gießmann, Energiekontor
IR-ONE, Hamburg
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Die in diesem Bericht verwendeten Ergebnisgrößen EBIT und EBITDA sowie die Kennzahl Cashflow sind Beispiele sogenannter Proforma-Kennzahlen. Pro-forma-Kennzahlen sind nicht Bestandteil der nationalen Rechnungslegungsvorschriften, des HGB oder der internationalen Rechnungslegungsvorschriften nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Da andere Unternehmen mangels Legaldefinitionen dieser Begriffe die von der Energiekontor-Gruppe dargestellten Pro-forma-Kennzahlen möglicherweise nicht auf die gleiche Weise berechnen, sind die Pro-forma-Angaben der Energiekontor-Gruppe nur eingeschränkt mit so oder ähnlich benannten Angaben anderer Unternehmen vergleichbar. Die in diesem Geschäftsbericht genannten Pro-forma-Kennzahlen sollten daher nicht isoliert als Alternative zum Betriebsergebnis, Jahresüberschuss, Konzernüberschuss oder sonstigen ausgewiesenen Kenngrößen der Energiekontor-Gruppe betrachtet werden.
Der vorliegende Bericht enthält zukunftsorientierte Aussagen. Dies sind Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen, einschließlich Aussagen über Erwartungen und Ansichten des Managements der Energiekontor AG. Diese Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Plänen, Einschätzungen und Prognosen des Managements der Gesellschaft. Anleger sollten sich nicht uneingeschränkt auf diese Aussagen verlassen. Zukunftsorientierte Aussagen stehen im Kontext ihres Entstehungszeitpunkts und ihres Entstehungsumfelds. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in diesem Bericht enthaltenen zukunftsorientierten Aussagen aufgrund neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse zu aktualisieren. Unberührt hiervon bleibt die Pflicht der Gesellschaft, ihren gesetzlichen Informations- und Berichtspflichten nachzukommen. Zukunftsorientierte Aussagen beinhalten immer Risiken und Ungewissheiten. Eine Vielzahl von Faktoren kann dazu führen, dass die tatsächlich eingetretenen und in Zukunft eintretenden Ereignisse erheblich von den im Bericht enthaltenen zukunftsorientierten Aussagen abweichen.
Energiekontor AG
Investor Relations
Mary-Somerville-Straße 5 | 28359 Bremen
Telefon: +49 421 3304-126
Telefax: +49 421 3304-444
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