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ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG

Annual Report (ESEF) Jul 3, 2023

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391200ITLWZYBUEMVO552022-01-012022-12-31391200ITLWZYBUEMVO552022-12-31iso4217:EUR391200ITLWZYBUEMVO552021-12-31391200ITLWZYBUEMVO552021-01-012021-12-31iso4217:EURxbrli:shares391200ITLWZYBUEMVO552020-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember391200ITLWZYBUEMVO552020-12-31ifrs-full:CapitalReserveMember391200ITLWZYBUEMVO552020-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember391200ITLWZYBUEMVO552020-12-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember391200ITLWZYBUEMVO552020-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember391200ITLWZYBUEMVO552021-01-012021-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember391200ITLWZYBUEMVO552021-01-012021-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember391200ITLWZYBUEMVO552021-01-012021-12-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember391200ITLWZYBUEMVO552021-01-012021-12-31ifrs-full:CapitalReserveMember391200ITLWZYBUEMVO552021-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember391200ITLWZYBUEMVO552021-12-31ifrs-full:CapitalReserveMember391200ITLWZYBUEMVO552021-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember391200ITLWZYBUEMVO552021-12-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember391200ITLWZYBUEMVO552021-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember391200ITLWZYBUEMVO552022-01-012022-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember391200ITLWZYBUEMVO552022-01-012022-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember391200ITLWZYBUEMVO552022-01-012022-12-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember391200ITLWZYBUEMVO552022-01-012022-12-31ifrs-full:CapitalReserveMember391200ITLWZYBUEMVO552022-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember391200ITLWZYBUEMVO552022-12-31ifrs-full:CapitalReserveMember391200ITLWZYBUEMVO552022-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember391200ITLWZYBUEMVO552022-12-31ifrs-full:ReserveOfRemeasurementsOfDefinedBenefitPlansMember391200ITLWZYBUEMVO552022-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember391200ITLWZYBUEMVO552020-12-31 Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 1 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Konzernabschluss Zum 31. Dezember 2022 und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022 Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 2 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover Inhaltsverzeichnis Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022 3 Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 26  Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022 26  Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1 Januar bis 31. Dezember 2022 28  Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Zeit vom 1 Januar bis 31. Dezember 2022 29  Konzern-Kapitalflussrechnung zum 31. Dezember 2022 30  Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2022 31 Anlage 1 – Entwicklung der Anlagenwerte zum 31. Dezember 2022 98 Anlage 2 – Entwicklung der Anlagenwerte zum 31. Dezember 2021 100 Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 3 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022 1. Grundlagen der Gesellschaft _________ 4 2. Wirtschaftsbericht ___________ 5 2.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchenentwicklung ____ 5 2.2 Wichtige Aktivitäten und Ereignisse im Geschäftsjahr 2022 _____ 6 2.2.1 Verkehrs- und Transportleistungen ___________ 6 2.2.2 Sonstige Dienstleistungen __________ 8 2.3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage ________ 8 2.3.1 Ertragslage ____________ 8 2.3.2 Vermögens- und Finanzlage __________ 11 3. Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess __ 12 4. Chancen- und Risikobericht _________ 13 4.1. Chancen- und Risikomanagementsystem ________ 13 4.2. Verkehrs- und Transportleistungen ________ 15 4.3. Sonstige Dienstleistungen __________ 17 4.4. Fazit – Beurteilung aus Sicht des Vorstands _________ 17 5. Erklärung zur Unternehmensführung ________ 17 5.1 Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Empfehlungen der Regierungskommission Corporate Governance Kodex ______ 17 5.2 Vergütungsbericht und Vergütungssystem _______ 18 5.3 Angaben zu Unternehmensführungspraktiken ________ 18 5.4 Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat und Zusammensetzung und Arbeitsweise der Aufsichtsratsausschüsse ___________ 20 5.5 Angaben zur Geschlechterquote im Aufsichtsrat und zu den Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands ____ 21 5.6 Gesonderter nichtfinanzieller Konzernbericht gemäß § 315b Abs. 3, 315c i.V.m. § 289c HGB ______________ 22 5.7 Angaben zur Diversität in Vorstand und Aufsichtsrat ______ 22 6. Sonstige Berichte ___________ 22 6.1. Übernahmerechtliche Angaben nach § 315a HGB _______ 22 7. Prognosebericht ____________ 24 7.1. Verkehrs- und Transportleistungen ________ 24 7.2. Sonstige Dienstleistungen __________ 25 7.3. Konzernprognose ___________ 25 Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 4 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 1. Grundlagen der Gesellschaft Der Konsolidierungskreis des Konzerns der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover (ÜSTRA), hat sich im Berichtszeitraum verändert. Es wurden 10 % der Anteile an den Tochtergesellschaften TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH, Hannover (TransTecBau), und RevCon Audit und Consulting GmbH, Hannover (RevCon), an die regiobus Hannover GmbH, Hannover (regiobus), veräußert, weshalb eine letztmalige Vollkonsolidierung auf den 31. Mai 2022 vorgenommen wurde. Ab dem 1. Juni 2022 werden beide Gesellschaften als Joint Venture eingestuft. Der ÜSTRA Konzern war im Geschäftsjahr 2022 in drei übergeordnete Segmente gegliedert:  Verkehrs- und Transportleistungen o ÜSTRA o Sonstige Verkehrs- und Transportleistungen  Beratungs- und Ingenieurleistungen  Sonstige Dienstleistungen Die wirtschaftlich höchste Bedeutung kommt dem Segment „Verkehrs- und Transportleistungen“ zu. Innerhalb dieses Segments ist die ÜSTRA als wirtschaftlich mit Abstand bedeutendste Einheit seit 1. Januar 2022 alleingestellt, da die ÜSTRA Reisen GmbH, Hannover (ÜSTRA Reisen) aufgrund der Entkonsolidierung im Geschäftsjahr 2021 sich nicht mehr auf das Segment auswirkt. Bis zum 31. Mai 2022 bestand zudem das Segment „Beratungs- und Ingenieurleistungen“, welches die Geschäftstätigkeit der TransTecBau beinhaltete. Das Segment „Sonstige Dienstleistungen“ umfasst lediglich noch die Aktivitäten der Gehry-Tower Objektgesellschaft mbH, Hannover (Gehry-Tower). Bis zum 31. Mai 2022 gehörte diesem Segment auch die RevCon an. Die protec service GmbH, Hannover (protec) hat seit dem 1. Januar 2022 aufgrund der Entkonsolidierung im Geschäftsjahr 2021 keine Auswirkung mehr auf das Segment. Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (ÜSTRA) ist ein börsennotiertes Verkehrsunternehmen und betreibt mit ihren Stadtbussen und Stadtbahnen das Liniennetz in der Landeshauptstadt Hannover sowie den umliegenden Städten und Gemeinden der Region Hannover. Als Mobilitätsdienstleisterin mit bis 2019 durchschnittlich 170 Millionen Fahrgästen im Jahr ist sie im GVH ein Partner für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Mit ihren Bahnen und Bussen fahren in der Regel mehr als 470.000 Menschen täglich. Bedingt durch die Covid-19-Einflüsse bewegten sich auch in 2022 diese Zahlen vorübergehend auf deutlich reduziertem Niveau. Mit über 40 Millionen Wagenkilometern pro Jahr (Bahn und Bus) und mehr als 2.300 Beschäftigten befördert die ÜSTRA die Menschen in Hannover und ihre Gäste tagsüber im 10-Minuten-Takt. Sie ist damit das Rückgrat einer effizienten und klimaschonenden öffentlichen Mobilität der Landeshauptstadt Hannover. Durch die Beteiligung ÜSTRA Reisen ist sie auch für die Maschseeschifffahrt zuständig. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 5 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Die ÜSTRA ist Partner im Verkehrsverbund Großraum-Verkehr Hannover (GVH). Der GVH sorgt für die Koordination von Buslinien, Stadtbahnlinien, Regional- und S-Bahnlinien und ermöglicht unbegrenzte Mobilität im Tarifgebiet durch einen einheitlichen Tarif. Mehrheitsgesellschafter des GVH ist die Region Hannover, die 51 % der Gesellschaftsanteile hält. Die weiteren 49 % der Gesellschaftsanteile werden zusammen von den Verkehrsunternehmen ÜSTRA, regiobus, DB Regio Aktiengesellschaft, Transdev GmbH, metronom Eisenbahngesellschaft mbH, erixx GmbH, WestfalenBahn GmbH und Regionalverkehre Start Deutschland GmbH gehalten. Die Region Hannover übt darüber hinaus die Funktion des Aufgabenträgers für den hiesigen Nahverkehr aus. Und das nicht nur für die Landeshauptstadt Hannover, sondern für alle 21 Städte und Gemeinden in der Region Hannover. Zur langfristigen Unternehmenssicherung hat die ÜSTRA im Mai 2008 einen Partnerschaftsvertrag mit der Region Hannover, dem Betriebsrat der ÜSTRA sowie der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen. Der Partnerschaftsvertrag stellt den normativen Rahmen zur Umsetzung und Weiterführung der Unternehmensstrategie dar. Die Region Hannover hat die ÜSTRA auf Grundlage eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) im Wege einer Direktvergabe gemäß VO (EG) 1370/2007 betraut. Mit Wirkung vom 25. September 2015 erbringt die ÜSTRA auf dieser Rechtsgrundlage die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zur Gewährleistung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehren im ÖPNV durch Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und Stadtbahnen im Tarifgebiet des GVH. Der ÖDA umfasst alle bis dahin von der ÜSTRA betriebenen Linien (Linienbündel „Stadt Hannover“) und hat eine Laufzeit von 22½ Jahren. Er endet am 24. März 2038. Für den gleichen Zeitraum hat die Genehmigungsbehörde, die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG), Hannover, die Liniengenehmigungen für das Linienbündel erteilt. Die Gehry-Tower betreibt und vermietet das nach den Plänen des Architekten Frank Gehry errichtete Gebäude Goethestraße 13a/Reuterstraße 8 in Hannover. Der Schwerpunkt der Tätigkeit aller Gesellschaften liegt in der Region Hannover. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchenentwicklung Die deutsche Wirtschaft war 2022 insbesondere von den Auswirkungen der abklingenden Corona-Pandemie und der Kriegssituation in der Ukraine beeinflusst. Krisen- und kriegsbedingte Sondereffekte wie Lieferengpässe wirkten sich dabei ganzjährig aus. Die Preisentwicklung in Deutschland, insbesondere für Energie und Nahrungsmittel, führte zu einer durchschnittlichen Erhöhung der Verbraucherpreise 2022 um 7,9 % gegenüber dem Vorjahr. Die Inflationsrate lag damit deutlich höher als in den vorherigen Jahren. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 6 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Trotz der schwierigen Umstände konnte sich die deutsche Wirtschaft gut entwickeln. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag um 1,9 % höher als im Vorjahr. Im Vergleich zum Jahr vor der Corona-Pandemie 2019 war das BIP um 0,7 % höher. Als Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten sollten die Bürger u.a. im Sommer durch eine einmalige Sonderaktion, das sogenannte ‚9-Euro-Ticket‘, entlastet werden. Das Ticket ermöglichte die bundesweite Nutzung des ÖPNV zum monatlichen Preis von 9 € in der Zeit vom 1. Juni bis 31. August 2022. Die daraus resultierenden Einnahmeverluste der Verkehrsunternehmen wurden durch Bundesmittel ausgeglichen. Das Fahrgastaufkommen im ÖPNV erhöhte sich bundesweit deutlich, und die Maßnahme wirkte sich auch nachhaltig auf die Verkehrsnutzung aus. Insgesamt haben, laut einer Umfrage des VDV, fast 30 % der in diesem Zeitraum akquirierten Neukunden (1,8 Mio. Fahrgäste) den ÖPNV auch danach weiterhin genutzt. Rund 1,6 Mio. Fahrgäste nutzten den ÖPNV danach häufiger als zuvor, mindestens zweimal pro Monat. Im dritten Quartal nutzten ca. ein Viertel mehr Fahrgäste die Straßen- und Stadtbahnen als im Vorjahr. Dazu beigetragen haben vor allem auch die Lockerungen der Corona-Maßnahmen, wie die bundesweite Aufhebung der zwischenzeitlichen „3G“-Regelung. Zur Absicherung des ÖPNV und der Verkehrsunternehmen wurde der ÖPNV-Rettungsschirm zum Ausgleich der coronabedingten Fahrgeldausfälle (rd. 3,2 Mrd. € gemäß Prognose des VDV aus Mai 2022) auch für 2022 fortgeführt. Davon erhielt die ÜSTRA in 2022 69,9 Mio. €. Als Nachfolge des erfolgreichen 9-Euro-Tickets hat die Ministerkonferenz im November 2022 die Einführung eines deutschlandweit gültigen Tickets zum Monatspreis von 49 € im monatlich kündbaren Abonnement beschlossen. Das so genannte Deutschlandticket soll als weiterer Schritt zum Klimaschutz und zur ÖPNV-Offensive am 1. Mai 2023 starten. Die Finanzierung der voraussichtlichen Kosten i.H.v. 3 Mrd. € sollen der Bund und die Länder gemeinsam übernehmen. 2.2 Wichtige Aktivitäten und Ereignisse im Geschäftsjahr 2022 2.2.1 Verkehrs- und Transportleistungen 2.2.1.1 ÜSTRA Zur weiteren Verstärkung der Zusammenarbeit und der gemeinsamen Außendarstellung der beiden ÖPNV-Unternehmen ÜSTRA und regiobus veräußerte ÜSTRA im Geschäftsjahr 2022 jeweils 10%-ige Geschäftsanteile der beiden Tochterunternehmen TransTecBau und RevCon an die regiobus. Die Nachwirkungen des Brandes auf dem Betriebshof Mittelfeld am Samstag, dem 5. Juni 2021 sind auch im Jahr 2022 noch zu spüren. Auf dem Busbetriebshof Mittelfeld wurden umfangreiche Baumaßnahmen für die Erweiterung der Abstellkapazitäten auf insgesamt 150 Busse und den Wiederaufbau des abgebrannten Hallenteils eingeleitet. Aufgrund dessen wurde im Sommer 2022 der Messeparkplatz Süd 29 als Ausweich-Betriebshof genutzt. Der überwiegende Teil des Busbetriebes wird über diesen Standort realisiert. Bei der Erweiterung und dem Wiederaufbau wird auch die Ladetechnik für die Elektrobusse berücksichtigt. Besonderes Augenmerk wird bei Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 7 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft der Planung auf den Brandschutz gelegt. Die Elektrobusoffensive ging in dem Jahr 2022 weiter. Die Linien 121, 122 und 200 werden nun vollständig durch Elektrobusse bedient. Ziel ist es, bis 2023 alle sechs Innenstadtlinien (inkl. Linien 128, 134 sowie 120) ebenfalls ausschließlich elektrisch zu befahren. Die Ladeinfrastruktur wurde an den Endpunkten Altenbekener Damm, Haltenhoffstraße, August-Holweg-Platz und Peiner Straße in Betrieb genommen. Die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie nahmen auch im Busbetrieb im Jahr 2022 ab: So ist seit April 2022 auch der Einstieg an der vorderen Tür sowie der Fahrkartenverkauf im Fahrzeug wieder möglich. In den Monaten November und Dezember 2022 hingegen beeinträchtigte die Grippewelle den Busbetrieb. Trotz aller Bemühungen kam es zum Teil zu Fahrtausfällen. Die Lieferengpässe bei den Ersatzteilen von Linienbussen stellte die Buswerkstatt vor große Herausforderungen. Trotz vieler Busse, die zum Teil wegen langer Reparaturzeiten nicht zur Verfügung standen, konnte der Auslauf sichergestellt werden. Dieses Thema wird die ÜSTRA auch im Jahr 2023 begleiten. Die ÜSTRA setzte in 2022 die Modernisierung und Verjüngung ihrer Busflotte fort: Es wurden 44 neue Busse beschafft, davon 29 reine eCitaro-Elektrobusse und 15 Citaro-Hybridfahrzeuge, die jeweils als Solo- bzw. Gelenkbusse auf Hannovers Straßen unterwegs sein werden. Anfang September wurde die Vergabeentscheidung für den Bau der neuen Stadtbahn TW 4000 als eine zentrale Weiche für die Verkehrswende in der Region Hannover vorgestellt. Als Ergebnis eines Ausschreibungsverfahrens erteilte die ÜSTRA dem spanischen Hersteller Construcciones y Auxiliar de Ferrocarriles (CAF) den Zuschlag zum Bau der neuen hochflurigen Stadtbahnen. Voraussichtlich im September 2025 werden die ersten neuen Wagen nach Hannover geliefert. Der Auftrag über die zunächst 42 Fahrzeuge hat ein Gesamtvolumen von 149,98 Mio. €. Die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) fördert diese Investition mit 67,3 Mio. €. Im Jahr 2026 sollen alle 42 Fahrzeuge im Einsatz sein. Auf Basis der vorgenommenen Ausschreibung könnten bis 2040 bis zu 275 neue Fahrzeuge bestellt werden, wenn die Finanzlage der ÜSTRA dies zulässt. Im Dezember wurden bei einer ersten gemeinsamen Pressekonferenz auf dem Betriebshof Glocksee Details zu Technik und Aussehen des TW 4000 bekannt. In einem Animationsvideo vom Designbüro Tricon war der TW 4000 so – zumindest virtuell – das erste Mal in Hannover unterwegs. Auch der Startschuss für den Generationswechsel bei den Fahrkartenautomaten der ÜSTRA erfolgte im September. Als Hersteller der insgesamt 312 neuen Automaten wurde die ICA aus Dortmund vorgestellt, die die Ausschreibung für das Projekt gewonnen hatte. ÜSTRA und ICA werden nun in den kommenden Monaten gemeinsam einen Prototypen entwickeln. Ziel ist es, optimal auf Kundenwünsche eingehen zu können. Im Frühjahr 2024 sollen die neuen Automaten im gesamten Streckennetz in Betrieb gehen. Am Samstag des 1. Adventswochenendes 2022 nutzten viele Menschen in und um Hannover die Gelegenheit, kostenlos mit dem Nahverkehr unterwegs zu sein. GVH Geschäftsführer Ulf-Birger Franz zog ein positives Fazit nach dem Tag: „Mit dem zweiten Gratis-Fahr’n-Tag konnten wir an Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 8 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft die Erfolge aus 2019 anknüpfen. Viele Menschen haben die Möglichkeit genutzt, kostenlos mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihrem Adventsbummel oder zum Weihnachtsmarkt anzureisen. Gleichzeitig waren Teile der hannoverschen Innenstadt für den Autoverkehr gesperrt. Das hat sehr gut funktioniert und war beste Werbung für die Verkehrswende“. Die ÜSTRA konnte ein Fahrgastplus von circa 30 Prozent verzeichnen. Besonders nachgefragt waren die sprintH Linien, die das Umland mit der Landeshauptstadt verbinden. Kurz vor Weihnachten wurde ein 5,7 ha großes Grundstück in Lahe von der Stadt Hannover erworben, auf dem ein neuer Stadtbahnbetriebshof entstehen soll. Das Grundstück befindet sich östlich der Stadtbahnhaltestelle Oldenburger Allee. Im Vorlauf dazu waren für den Verkauf der städtischen Fläche die Zustimmung der städtischen sowie Regionsgremien erforderlich. Dies erfolgte in verschiedenen Sitzungen im November und Dezember 2022. Der neue Betriebshof soll eine vollwertige Betriebswerkstatt, gemeinsame Sozial- und Leitungsräume für Werkstatt und Fahrdienst und zunächst eine Abstellkapazität für 120 Wagen auf 20 Gleisen bieten. Auch das Projekt Neubau Glocksee wurde weiter vorangetrieben: Aktuell werden die Genehmigungsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren erarbeitet. Die Corona-Pandemie und die damit einhergehende Maskenpflicht für Fahrgäste sowie die wieder in Kraft getretene Corona Arbeitsschutzverordnung zogen sich für die ÜSTRA durch das gesamte Jahr 2022. Mit einer Reihe von Maßnahmen gelang es der ÜSTRA auch im Jahr 2022, ihr Fahrpersonal vor dem Virus zu schützen und so Ausfälle im Fahrbetrieb weitestgehend zu vermeiden. Federführend ist dabei der durch den Vorstand geleitete interdisziplinär besetzte Krisenstab Pandemieplanung. 2.2.2 Sonstige Dienstleistungen 2.2.2.1 Gehry-Tower Der einzige Gesellschaftszweck ist der Betrieb und die Vermietung des nach den Plänen des Architekten Frank Gehry errichteten Gebäudes Goethestraße 13a/Reuterstraße 8, genannt Gehry-Tower, in Hannover. Die ÜSTRA hat das gesamte Gebäude bis zum 31. Mai 2031 angemietet (Generalmietvertrag). Das Gebäude ist komplett untervermietet. Auswirkungen aus der Corona-Pandemie ergaben sich für die Gehry-Tower nicht. 2.3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Insgesamt ist die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2022 dank des Corona-bedingten ÖPNV- Rettungsschirms im Vergleich zum handelsrechtlichen Plan (98.584 Tsd. €) erneut günstiger verlaufen. Entsprechend stellt sich die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage dar: 2.3.1 Ertragslage Der ÜSTRA Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2022 ein negatives operatives Ergebnis in Höhe von Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 9 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft -28.754 Tsd. € (Vorjahr: -44.428 Tsd. €). Das deutlich oberhalb des Vorjahresniveaus liegende operative Ergebnis resultiert vornehmlich aus der ÜSTRA. Das operative Ergebnis des Segments Verkehrs- und Transportleistungen verbesserte sich im Geschäftsjahr 2022 deutlich im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum auf -30.594 Tsd. € (Vorjahr: -44.452 Tsd. €). Im Hinblick auf das Konzernergebnis ging die ÜSTRA in der handelsrechtlichen Planung für das Geschäftsjahr 2022 von einem Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme durch die Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover GmbH, Hannover, (VVG) von -98.584 Tsd. € aus; aufgrund der Zahlungen des sog. ÖPNV-Rettungsschirms und der Finanzhilfen zum „9-Euro-Ticket“ i. H. v. 69.863 Tsd. € sowie der Versicherungsentschädigungen i.V.m. dem Brand Mittelfeld i.H.v. 4.343 Tsd. € schloss die ÜSTRA das Geschäftsjahr 2022 mit einem handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme von -48.130 Tsd. € (Vorjahr: -66.023 Tsd. €) ab. Das operative Ergebnis des Segments Beratungs- und Ingenieurleistungen, welches bis zum 31. Mai 2022 bestand, betrug im Geschäftsjahr 2022 634 Tsd. € (Vorjahr: -1.328 Tsd. €). Das Jahresergebnis der TransTecBau beträgt 141 Tsd. € und lag damit deutlich unter dem Vorjahresniveau (416 Tsd. €; Plan 2022: 172 Tsd. €). Das Segment sonstige Dienstleistungen, zu dem die RevCon bis zum 31. Mai 2022 angehörte, erzielte im Geschäftsjahr 2022 ein operatives Ergebnis von 1.206 Tsd. €, das leicht unter dem vergleichbaren Vorjahreswert von 1.352 Tsd. € lag. Das Jahresergebnis der RevCon (vor Gewinnabführung) ist von 388 Tsd. € auf 186 Tsd. € (Plan 2022: 141 Tsd. €) zurückgegangen. Hingegen ist bei der Gehry-Tower das Jahresergebnis von 122 Tsd. € auf 69 Tsd. € (Plan 2022: 30 Tsd. €) zurückgegangen. Im Einzelnen haben sich die Komponenten des operativen Ergebnisses wie folgt entwickelt: Operatives Ergebnis (in Tsd. €) 2022 2021 Verkehrs- und Transportleistungen -30.594 -44.452 Beratungs- und Ingenieurleistungen 634 -1.328 Sonstige Dienstleistungen 1.206 1.352 Operatives Ergebnis -28.754 -44.428 Die Umsatzerlöse reduzierten sich erneut leicht gegenüber dem Vorjahr um 4.571 Tsd. € auf 164.037 Tsd. €. Dies resultiert im Wesentlichen aus der veränderten Beteiligungsstruktur durch die Anteilsverkäufe an regiobus und dem damit verbundenen Rückgang der Segmenterlöse. Hingegen reduzierten sich die Segmenterlöse bei der ÜSTRA nur leicht um 178 Tsd. € auf 162.004 Tsd. €. Die Tarifeinnahmen (inklusive Einnahme-Poolausgleich im GVH für Vorjahre) sind Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 10 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft gegenüber dem Vorjahr um 540 Tsd. € bzw. 0,5 % auf 117.403 Tsd. € gestiegen. Zum 1. Januar 2022 wurde rechnerisch eine moderate Anhebung der Tarifpreise von durchschnittlich 0,9 % vorgenommen. Diese wurde jedoch durch die auch im gesamten Jahr 2022 wirkenden negativen Effekte aus den Einschränkungen des öffentlichen Lebens im Rahmen der Corona-Pandemie überlagert. Die Fahrgastzahlen sind um 35 % auf 142,8 Millionen (Vorjahr: ca. 106,1 Millionen) gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich im ÜSTRA Konzern im Geschäftsjahr 2022 auf 85.890 Tsd. € (Vorjahr: 63.088 Tsd. €), was vorrangig auf die Sonder-Finanzhilfen in Sachen ÖPNV- Rettungsschirm und „9-Euro-Ticket“ in Höhe von insgesamt 69.863 Tsd. € sowie die Versicherungsentschädigungen zum Brand Mittelfeld in Höhe von 4.343 Tsd. € zurückzuführen ist. Der Materialaufwand im ÜSTRA Konzern stieg erneut um 6.450 Tsd. € auf 71.099 Tsd. €, was durch allgemeine Kostensteigerungen begründet ist. Der Personalaufwand im ÜSTRA Konzern betrug im Geschäftsjahr 2022 148.057 Tsd. € (Vorjahr: 154.604 Tsd. €) und betraf mit 145.690 Tsd. € (Vorjahr: 145.866 Tsd. €) hauptsächlich die ÜSTRA. Die Abschreibungen auf abnutzbare Vermögenswerte des Anlagevermögens sanken gegenüber dem Vorjahr leicht um 1.067 Tsd. € auf 22.587 Tsd. €. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des ÜSTRA Konzerns sind von 33.217 Tsd. € auf 36.938 Tsd. € gestiegen. Diese Entwicklung ist vornehmlich der ÜSTRA zuzuschreiben und betrifft u.a. gestiegene Werbungskosten (+1.286 Tsd. €) sowie allgemeine Kostensteigerungen. Beim Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen war ein erneuter Zuwachs um 2.112 Tsd. € auf 3.241 Tsd. € zu verzeichnen, was durch den Verkauf von 10 % der Anteile an der TransTecBau und an der RevCon an regiobus begründet ist. Das übrige Finanzergebnis reduzierte sich im Geschäftsjahr 2022 von -175 Tsd. € auf –1.054 Tsd. €, was insbesondere auf das geminderte Beteiligungsergebnis durch den Wegfall der Ergebnisabführungsverträge mit protec und ÜSTRA Reisen (von 1.076 Tsd. € auf 186 Tsd. €) zurückzuführen ist. Bei den Ertragsteuern handelt es sich, im Gegensatz zum Vorjahr (206 Tsd. €), um einen Steuerertrag (-115 Tsd. €) und ist mit -116 Tsd. € vornehmlich der TransTecBau zuzuschreiben. Dies setzt sich aus laufenden Ertrags- sowie sonstigen Steuern in Höhe von 31 Tsd. € und latenten Steuern in Höhe von -147 Tsd. € aus Bewertungsunterschieden bei den Fertigungsaufträgen zusammen. Das Geschäftsjahr 2022 schloss mit einem Jahresergebnis von -26.452 Tsd. € ab (Vorjahr: Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 11 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft -43.680 Tsd. €). 2.3.2 Vermögens- und Finanzlage Gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 stieg die Bilanzsumme von 488.828 Tsd. € auf 542.388 Tsd. €. Die Veränderung ist im Wesentlichen durch folgende Sachverhalte bedingt: Auf der Aktivseite der Konzernbilanz hat sich im Vergleich zum Vorjahr die Investitionstätigkeit in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte von insgesamt 86.731 Tsd. € (Vorjahr: 32.883 Tsd. €; Plan: 157.633 Tsd. €) ausgewirkt. Aufgrund zeitlicher Verzögerungen bei der Umsetzung einzelner Investitionsmaßnahmen wurde in 2022 in geringerem Umfang als geplant investiert. Den Investitionen standen Abschreibungen in Höhe von 22.587 Tsd. € gegenüber. Insgesamt erhöhten sich unter Berücksichtigung von weiteren Zugängen und Zuschüssen die beiden Vermögenspositionen gegenüber dem Vorjahr um 43.642 Tsd. € auf 354.108 Tsd. €. Nach IFRS 16 wurden im Sachanlagevermögen Nutzungsrechte an Leasinggegenständen „Grundstücke und Bauten“ in Höhe von 9.926 Tsd. €, „Gleisanlagen, Streckenausrüstungen und Sicherungsanlagen“ in Höhe von 17.329 Tsd. € und „Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung“ von 1.100 Tsd. € aktiviert. Im Geschäftsjahr 2022 ergaben sich unterjährige Zugänge von 187 Tsd. € (Vorjahr: 2.619 Tsd. €), wobei der wesentliche Zugang (129 Tsd. €) auf den Bereich Grundstücke und Bauten entfällt. Die Finanzanlagen reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr von 17.502 Tsd. € auf 15.877 Tsd. €, was aus der ÜSTRA resultiert und die Guthaben der Wertkonten-Depots betrifft. Die unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierten Joint Venture und Beteiligungen erhöhten sich überwiegend aufgrund der Joint Venture-Zugänge von TransTecBau und RevCon von 19.987 Tsd. € auf 28.438 Tsd. €. Das Vorratsvermögen ist geringfügig um 41 Tsd. € auf 13.803 Tsd. € gesunken. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Fertigungsaufträgen erhöhten sich von 10.699 Tsd. € auf 11.678 Tsd. €. Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte nahmen deutlich von 53.674 Tsd. € auf 86.897 Tsd. € zu. Der Anstieg dieser Position resultiert im Wesentlichen aus Termingeldern mit einer Laufzeit über 3 Monaten i. H. v. 74.000 Tsd. € (Vorjahr: 20.250 Tsd. €) sowie einer Forderung gegenüber der Region Hannover i.S. ÖPNV-Rettungsschirm in Höhe von 9.239 Tsd. €. Gegenläufig entwickelte sich die Forderung der ÜSTRA gegenüber der Konzernmutter VVG, insbesondere bedingt durch die ausstehende Rückzahlung der Überzahlung auf die Verlustübernahme für 2022 in Höhe von 546 Tsd. € (Vorjahr: 24.274 Tsd. €). Der Liquiditätsbestand reduzierte sich von 54.585 Tsd. € auf 31.587 Tsd. €. Zudem haben sich die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte von 8.073 Tsd. € auf 0 Tsd. € reduziert, da der Verkauf von 10 % der Anteile an TransTecBau und RevCon im ersten Halbjahr 2022 vollzogen wurde. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 12 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Auf der Passivseite der Bilanz kam es zu einem deutlichen Anstieg des Eigenkapitals von 86.270 Tsd. € auf 272.563 Tsd. €. Das erwirtschaftete Konzernjahresergebnis von -26.452 Tsd. € wird innerhalb des Ergebnisvortrags ausgewiesen. Aufgrund des gestiegenen Diskontierungszinssatzes (von 1,30 % auf 3,90 %) erhöhte sich die Rücklage aus der Neubewertung von Pensionsrückstellungen deutlich von -126.822 Tsd. € auf 37.793 Tsd. €. Das von 336.359 Tsd. € auf 223.510 Tsd. € gesunkene langfristige Fremdkapital resultiert im Wesentlichen aus dem deutlichen Rückgang der Pensionsverpflichtungen von 259.343 Tsd. € auf 95.019 Tsd. €. Hingegen erhöhten sich die Finanzverbindlichkeiten von 33.512 Tsd. € auf 67.497 Tsd. € durch die Aufnahme weiterer Darlehen. Auch die sonstigen Verpflichtungen stiegen um 18.876 Tsd. € auf 41.792 Tsd. €, was durch die höheren Verbindlichkeiten aus den aktivierten Nutzungsrechten an Leasinggegenständen nach IFRS 16 sowie Zugängen von erhaltenen Zuschüssen begründet ist. Das kurzfristige Fremdkapital hat sich von 66.199 Tsd. € auf 46.315 Tsd. € reduziert, was vornehmlich aus dem Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (von 33.511 Tsd. € auf 21.659 Tsd. €) sowie den Rückgang der kurzfristigen sonstigen Verpflichtungen von 23.105 Tsd. € auf 15.463 Tsd. € im Zusammenhang mit der Verrechnung von erhaltenen Zuschüssen zurückzuführen ist. Hingegen sind die Finanzverbindlichkeiten von 4.926 Tsd. € auf 9.143 Tsd. € angestiegen, was auf die Aufnahme weiterer Darlehen zurückzuführen ist. Im Zusammenhang mit der ausweistechnischen Umgliederung nach IFRS 5 hat sich die Position Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten von 4.501 Tsd. € auf 0 Tsd. € reduziert, da der Verkauf von 10 % der Anteile an TransTecBau und RevCon im ersten Halbjahr 2022 vollzogen wurde. 3. Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Die wesentlichen Merkmale des bei der ÜSTRA bestehenden internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden:  Es gibt bei der ÜSTRA eine klare Führungs- und Unternehmensstruktur. Dabei werden bereichsübergreifende Schlüsselfunktionen zentral gesteuert.  Die Funktionen der im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Bereiche Finanz- und Rechnungswesen und Controlling sind klar getrennt. Die Verantwortungsbereiche sind klar zugeordnet.  Die im Bereich der Rechnungslegung eingesetzten EDV-Systeme sind durch entsprechende Sicherheitseinrichtungen gegen unbefugte Zugriffe geschützt.  Im Bereich der eingesetzten Finanzbuchhaltungssysteme wird, soweit möglich, Standardsoftware eingesetzt.  Eine einheitliche Rechnungslegung wird insbesondere durch konzernweite Richtlinien (z.B. Bilanzierungsrichtlinien, Zahlungsrichtlinien, Reisekostenrichtlinien, etc.) Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 13 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft gewährleistet. Diese werden laufend aktualisiert und bei Bedarf angepasst.  Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Bereiche werden in quantitativer wie qualitativer Hinsicht geeignet ausgestattet.  Erhaltene oder weitergegebene Buchhaltungsdaten werden laufend auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft, z.B. durch Stichproben. Durch die eingesetzte Software finden programmierte Plausibilitätsprüfungen statt.  Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird das Vier-Augen-Prinzip angewendet.  Die Verantwortung für die Einrichtung und Überwachung des Kontroll- und Risikomanagementsystems liegt beim Vorstand. Es ist Bestandteil des Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses im Unternehmen.  Rechnungslegungsrelevante Prozesse werden regelmäßig durch die prozessunabhängige interne Revision überprüft. 4. Chancen- und Risikobericht 4.1. Chancen- und Risikomanagementsystem Die ÜSTRA ist als Verkehrsunternehmen naturgemäß unternehmerischen und branchenspezifischen Risiken ausgesetzt. Die Risikopolitik der ÜSTRA ist risikoavers ausgerichtet und erlaubt die Nutzung sich bietender Geschäftsgelegenheiten, solange die Risiken angemessen und tragbar sind. Das bewusste Eingehen von bestandsgefährdenden Risiken ist nicht zulässig. Die Steuerung von Chancen und Risiken ist integraler Bestandteil der Unternehmensführung. Folglich besteht das Chancen- und Risikomanagementsystem aus einer Vielzahl von Bausteinen, die systematisch in die gesamte Aufbau- und Ablauforganisation der Gesellschaft und ihrer Konzernunternehmen eingebettet sind. Es besteht keine eigenständige Aufbauorganisation für das Chancen- und Risikomanagement. Es wird vielmehr als originäre Aufgabe jeder Führungskraft sowie der Prozess- und Projektverantwortlichen verstanden. Diese sorgen im Rahmen ihrer Führungsaufgaben auch für die Einbindung der Mitarbeitenden in das Chancen- und Risikomanagementsystem. Grundsätzlich wird das Chancen- und Risikomanagementsystem der ÜSTRA im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten konzernweit umgesetzt. Dabei liegt der Fokus auf Gesellschaften, die aus Chancen- und Risikosicht besonders relevant sind. Das zentrale Controlling stellt sicher, dass eine laufende funktions- und prozessübergreifende Erkennung und Bewertung von Chancen und Risiken erfolgt. Es ist verantwortlich für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Systems und überzeugt sich von dessen Wirksamkeit. Hierbei erstattet es regelmäßig zum Quartalsende Bericht an den Vorstand. Es entwickelt die risikopolitischen Grundsätze weiter und überwacht deren Einhaltung. Es kommuniziert zudem die Chancen- und Risikopolitik und legt die Dokumentationserfordernisse fest. Die notwendige Überprüfung des Chancen- und Risikomanagementsystems auf seine grundsätzliche Tauglichkeit sowie die Einhaltung der operativen Umsetzung erfolgt durch die interne Revision. Alle Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 14 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft wesentlichen, potenziell ergebnis- und bestandsgefährdenden Risiken werden in einer Risikomatrix dokumentiert, die quartalsweise aktualisiert und ergänzt wird. Chancen und Risiken sind als mögliche Planabweichungen definiert. Die Bewertung von Chancen erfolgt grundsätzlich nach den Dimensionen „Chancenpotenzial“, „Eintrittswahrscheinlichkeit“ und „Standard der realisierten Chancenhandhabung“. Als Risiko sind grundsätzlich negative Planabweichungen definiert (Mehraufwendungen und/oder Mindereinnahmen). Mögliche Ergebnisabweichungseffekte werden über den gesamten mittelfristigen Planungshorizont erhoben und summiert – eine Diskontierung erfolgt nicht. Risiken werden hinsichtlich ihres Schadenspotenzials als "relevant", "wesentlich" und "bestandsgefährdend" eingestuft. Relevant sind solche Risiken, die einen gewissen Schwellenwert überschreiten, der sich an zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften des Vorstands orientiert. Als wesentlich gelten Risiken, die für sich genommen bei Realisierung einen Schaden verursachen würden, der die künftige Ertragskraft der ÜSTRA erheblich beeinflusst. Mögliche Interdependenzen zwischen Risiken werden berücksichtigt. Die Bewertung und somit auch die Betrachtung der Risiken erfolgt nach Risikovorsorge. Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos erfolgt nach den Kriterien:  “Sehr gering“ (< 20 %),  “Gering” (20 % bis < 40 %),  “Mittel” (40 % bis < 60 %),  “Hoch” (60 % bis < 80 %),  “Sehr hoch” (80 % bis 100 %). Die Risikobedeutung als Ergebnis der beiden Faktoren „Eintrittswahrscheinlichkeit“ und „Schadenspotenzial“ ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Eintrittswahrscheinlichkeit 0-20 % 20-40 % 40-60 % 60-80 % 80-100 % Schadens- potenzial > 20 Mio. € mittel hoch hoch hoch hoch 1-20 Mio. € gering mittel mittel hoch hoch < 1 Mio. € gering gering mittel mittel mittel Die im Rahmen des Risikomanagementsystems der ÜSTRA vorgesehenen Maßnahmen zur Früherkennung, Begrenzung und Bewältigung dieser Risiken werden ebenfalls regelmäßig überprüft und ergänzt. Zur Beherrschung der Risiken sind über adäquate Versicherungslösungen hinaus jeweils risikoindividuelle Bewältigungsmaßnahmen vorgesehen. Eine Risikoanalyse sowie Möglichkeiten zur Begrenzung und Bewältigung von Risiken sind auch in der Strategieentwicklung Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 15 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft verankert und fließen in die operative Konzernplanung ein. Alle im Konzernabschluss konsolidierten Gesellschaften sind über das Beteiligungsmanagement in das Risikofrüherkennungssystem der ÜSTRA eingebunden. 4.2. Verkehrs- und Transportleistungen 4.2.1. ÜSTRA Für die ÜSTRA – als kommunales Unternehmen – ergeben sich aufgrund der Rahmenbedingungen für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen nur begrenzt wesentliche (Markt-) Chancen im Unterschied zu Unternehmen der freien Wirtschaft (beispielsweise Industrie- und Handelsunternehmen). 4.2.1.1. Leistungswirtschaftliche Chancen und Risiken Die ÜSTRA hat sich zum Ziel gesetzt, die Wirtschaftlichkeit durch wachsende Einnahmen sowie interne Optimierungsmaßnahmen weiter zu verbessern. Im Bereich der Landeshauptstadt Hannover genießt der ÖPNV aufgrund entsprechender politischer Beschlüsse Vorrang an den Lichtsignalanlagen. Es gibt jedoch immer mehr Anforderungen und Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmern. Sollte diese Vorrangschaltung für den ÖPNV zurückgenommen werden, würde der ÖPNV durch die damit verbundene Verlängerung der Reisezeit unattraktiver für die Fahrgäste. Damit wären Einnahmenrückgänge und eine Erhöhung der Betriebskosten durch den höheren Fahrzeugeinsatz bei Verlängerung der Fahrzeiten zu erwarten. Das Risiko wird als hoch eingestuft. Ein Kostenrisiko liegt in der Entwicklung der Strom- und Kraftstoffpreise. Unsicherheiten aufgrund politischer Spannungen in den wichtigen Öl-Förderländern und Oligopol-bedingte Wettbewerbsverzerrungen lassen keine gesicherte Abschätzung der Preisentwicklung der Strom- und Kraftstoffpreise zu. Sollten die Preise, Steuern oder Abgaben bspw. durch die neue CO 2 - Abgabe, entgegen der Planwerten, überproportional steigen, würde dies die ÜSTRA mit zusätzlichen Belastungen treffen. Für 2023 wurde Strom auf Basis eines neu geschlossenen Stromliefervertrags mit enercity AG zu Preisen unterhalb der in der Wirtschaftsplanung hinterlegten Preise eingekauft. Für die Folgejahre bleibt die Risikoeinschätzung im Rahmen der Mittelfristplanung aufgrund der unsicheren Lage weiter bestehen und hat damit eine hohe Risikobedeutung. Im Hinblick auf die Kraftstoffbeschaffung kann die ÜSTRA aufgrund einer Ausschreibung und der daraus resultierenden Bestellmöglichkeit die Einkaufspreise für Diesel für maximal 12 Monate fixieren. Die derzeit erhöhten stagnierenden Preise führen dazu, dass das Risiko bezüglich der Preisentwicklung als mittel bewertet wird. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 16 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Konstruktionsbedingte Mängel an Stadtbahnfahrzeugen, Eigenschäden, die Abkündigung von Ersatzteilen bzw. Support für technische Anlagen sowie kriminelle Handlungen führen möglicherweise zu erheblichen Mehraufwendungen bei den Instandhaltungsleistungen. Das Risiko wird durch ein vorsorgendes Instandhaltungsmanagement begrenzt. Die Risiken hieraus werden als gering bis mittel bewertet. Risiken, dass neue Stadtbahnfahrzeuge zukünftig nicht wie geplant eingesetzt werden können, werden ebenso als mittel bewertet. 4.2.1.2. Personal Qualifizierte und motivierte Mitarbeitende und Führungskräfte sind ein zentraler Erfolgsfaktor für die ÜSTRA. Risiken bestehen darin, Leistungsträgerinnen und Leistungsträger für offene Stellen im Unternehmen nicht zu finden oder sie nicht halten zu können. Diesem Risiko wird durch intensive Aus- und Weiterbildungsprogramme, frühzeitige Nachfolgeplanung, Gesundheitsmanagement und die Weiterentwicklung einer familienbewussten Personalpolitik entgegengewirkt. Gleichzeitig soll damit eine hohe Bindung der Mitarbeitenden an das Unternehmen und die Erhöhung der Mitarbeitendenmotivation erreicht werden. Die Risiken in diesem Risikofeld werden als mittel bewertet. 4.2.1.3. Informationstechnik Der Betrieb, der Vertrieb und die sonstigen Geschäftsabläufe der ÜSTRA hängen vom effizienten und ununterbrochenen Betrieb der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationssysteme ab. Die wachsende Vernetzung und die Notwendigkeit einer permanenten Verfügbarkeit stellen immer höhere Anforderungen an die IT-Systeme. Die ÜSTRA wird häufiger attackiert. Bisher konnten Angriffe durch vorhandene Sicherheitssysteme abgewehrt werden. Die aktuelle Lage hat jedoch gezeigt, dass professionelle, zielgerichtete Attacken auch umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen durchbrechen können, da sie vermehrt auf menschliche Unachtsamkeiten setzen. Die vorhandenen Maßnahmen müssen daher durch Konzepte des Systemschutzes zur Begrenzung von Ausbreitung durch stärkere Fokussierung auf den Schutz von Identitäten ergänzt werden. Die Risiken im Risikofeld Informationstechnik werden insgesamt als mittel bis hoch bewertet. 4.2.1.4. Finanzwirtschaftlicher Bereich Der ÖDA sichert grundsätzlich die langfristige Geschäftsgrundlage der ÜSTRA. Durch dessen Ausgestaltung und die finanzielle Einbindung der ÜSTRA in den VVG-Konzern sind finanzwirtschaftliche Risiken im Hinblick auf den Verlustausgleich nahezu ausgeschlossen, insbesondere so lange der ÖDA und der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bestehen und der maximal ausgleichsfähige Betrag gemäß des ÖDA nicht überschritten wird. Die Fortdauer des Beherrschungs- und Gewinnabführungsverhältnisses mit der VVG ist nicht zuletzt abhängig von dem Fortbestand des kommunalen steuerlichen Querverbundes. Aufgrund der großen Investitionsstrategie mit erhöhtem Finanzierungsbedarf für Großprojekte Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 17 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft könnten sich jedoch die Kosten der Kapitalbeschaffung erhöhen, was als mittleres Risiko bewertet wird. 4.3. Sonstige Dienstleistungen 4.3.1. Gehry-Tower Die Gehry-Tower weist keine Chancen und Risiken aus. Aufgrund des mit der ÜSTRA bis zum 31. Mai 2031 geschlossenen Generalmietvertrags ergeben sich keine Vermietungsrisiken für die Gehry-Tower. Vor dem Hintergrund des Alters der Immobilie und dem damit verbundenen höheren Verschleiß und der Abkündigung von Ersatzteilen ist mit steigenden laufenden Instandhaltungskosten zu rechnen, welche entsprechend geplant wurden. 4.4. Fazit – Beurteilung aus Sicht des Vorstands Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts sind über die genannten Risiken hinaus keine weiteren Risiken bekannt, die den Fortbestand einzelner Betriebsbereiche oder gar des gesamten Unternehmens gefährden könnten. Eine Aggregation der wichtigsten Einzelrisiken ist nicht angemessen, da ein gleichzeitiges Eintreten der Einzelrisiken unwahrscheinlich ist. Nach der Überprüfung der derzeitigen Risikosituation kommt der Vorstand zu dem Ergebnis, dass die ÜSTRA ausreichend versichert ist und genügend bilanzielle Vorsorge getroffen hat. 5. Erklärung zur Unternehmensführung 5.1 Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Empfehlungen der Regierungskommission Corporate Governance Kodex Vorstand und Aufsichtsrat der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ nicht entsprochen wurde und auch künftig nicht entsprochen wird. Diese generelle Abweichung begründet sich durch die besondere Aktionärsstruktur der Gesellschaft (98,38 % der Aktien liegen bei der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover GmbH und damit mittelbar in kommunaler Hand) und dem damit verbundenen geringen Streubesitz sowie durch den Umstand, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ausschließlich einen regionalen Bezug hat. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind vor diesem Hintergrund der Auffassung, dass eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung bereits durch die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere durch das deutsche Aktiengesetz, sichergestellt ist und damit eine Implementierung der Kodex-Empfehlungen bei der Gesellschaft nicht erforderlich ist. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 18 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 5.2 Vergütungsbericht und Vergütungssystem In der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Juli 2021 wurde das Vergütungssystem für die Vergütung der Vorstandsmitglieder gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG sowie die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 113 Abs. 3 AktG beschlossen. Auf der Internetseite des Unternehmens unter https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/ sind das Vergütungssystem für den Vorstand und der Beschluss über die Vergütung für den Aufsichtsrat öffentlich zugänglich. Unter derselben Internetadresse sind der Vergütungsbericht und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2022 öffentlich zugänglich. 5.3 Angaben zu Unternehmensführungspraktiken Die ÜSTRA wendet eine Reihe von Unternehmensführungspraktiken an, mit denen verschiedene Zielstellungen verbunden sind:  Die ÜSTRA hat eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt und damit die Zielrichtung für ihr nachhaltiges Handeln vorgegeben. Der Geschäftsbericht für 2022 beinhaltet einen Bericht zu den Aktivitäten des Unternehmens zur Verbesserung der Nachhaltigkeit.  Die ÜSTRA arbeitet kontinuierlich und systematisch daran, ihre fünf strategischen Handlungsfelder für eine zukunftsorientierte nachhaltige Entwicklung des Unternehmens und zur Schärfung des Unternehmensprofils im ÖPNV in der Region Hannover weiterzuentwickeln. Die ÜSTRA positioniert sich als nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen, kundenorientierte Dienstleisterin, attraktive Arbeitgeberin, innovatives Unternehmen und Kompetenzträgerin Nahverkehr.  Der ÖDA sieht vor, die Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistungen regelmäßig im Rahmen eines Benchmarks zu überprüfen und marktfähige Kostenstrukturen zu realisieren. Darüber hinaus nimmt die ÜSTRA auf freiwilliger Basis jährlich an einem Städtevergleich teil, welcher durch den ZBV (Verein für den zwischenbetrieblichen Vergleich der öffentlichen Verkehrsunternehmen) angeboten wird. Auch der für die Instandhaltung der Infrastruktur erforderliche Marktvergleich ist Bestandteil dieser Vergleiche. Die Teilnahme an den transparenten Unternehmensvergleichen ermöglicht einen direkten Erfahrungsaustausch sowie das gegenseitige Lernen und die Optimierung der betrieblichen Abläufe.  Durch die Unternehmensführung nach dem Managementprinzip Management by Objectives (MbO) erfolgt eine zielorientierte sowie bereichs- und hierarchieübergreifend abgestimmte Steuerung des Unternehmens. Sie gewährleistet die Konzentration auf Prioritäten und erhöht die Verbindlichkeit getroffener Zielvereinbarungen. Zudem wird dadurch Transparenz über die Unternehmens-, Bereichs- und Gruppenziele geschaffen. Gleichzeitig wird ein ergebnisorientiertes Arbeiten gefördert. Das Zielvereinbarungssystem soll eine enge Verzahnung mit den strategischen Handlungsfeldern der ÜSTRA sicherstellen sowie die Einhaltung der im ÖDA definierten Zielgrößen gewährleisten. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 19 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft  Mit dem praktizierten Co-Management wird die frühzeitige und aktive Einbeziehung des Betriebsrats in alle wichtigen unternehmensbezogenen Entscheidungen angestrebt, um Akzeptanz bei strategischen Fragen und Veränderungsnotwendigkeiten zu erhalten.  Mit der Teilnahme am Audit „berufundfamilie“ werden die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der Ausbau und die Weiterentwicklung einer familienbewussten Personalpolitik gefördert. Gleichzeitig wird eine hohe Bindung der Mitarbeitenden an das Unternehmen erreicht.  2022 hat die ÜSTRA die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Damit bekräftigt das Unternehmen sein bestehendes Engagement, ein wertschätzendes Arbeitsumfeld für alle Mitarbeitenden unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung sowie sozialer Herkunft zu schaffen.  Mit dem bei der ÜSTRA praktizierten Gesundheitsmanagement soll die Erhöhung des Gesundheitsstands und die Reduzierung von Abwesenheitszeiten erreicht werden. Zudem werden die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsklimas sowie die Erhöhung der Mitarbeitendenmotivation angestrebt. Ziel ist auch die Überwindung bzw. Vorbeugung von Arbeitsunfähigkeit.  Die ÜSTRA setzt das regelmäßige, strukturierte Mitarbeitendengespräch als formalisiertes Führungsinstrument zur wechselseitigen Rückmeldung ein; damit soll die Zusammenarbeit und Arbeitsatmosphäre verbessert und weiterentwickelt werden, um den gemeinsamen Erfolg zu sichern.  Beim ÖPNV-Kundenbarometer 2022 schaffte es die ÜSTRA im Vergleich mit 34 anderen Verkehrsunternehmen mit Platz 6 und dem Prädikat „sehr gut“ erneut unter die Top 10. Bei der für Fahrgäste wichtigen Kategorie „Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit“ war nur ein Verkehrsunternehmen in Deutschland besser als die ÜSTRA, die mit dem Prädikat „sehr gut“ einen tollen 2. Platz belegte. Auch bei den Informationen in den Fahrzeugen zu Verspätungen oder Störungen wurde die ÜSTRA Zweite. Bei den Themen „Anschlüsse“, „Taktfrequenz“ und „Schnelligkeit“ sowie „Aktivitäten zur Umweltschonung“ und bei „privaten Fahrkartenverkaufsstellen“ landete die ÜSTRA als jeweils Dritte gleich fünf weitere Male auf dem Treppchen.  Im Rahmen der Stärkung der Attraktivität als Arbeitgeberin (Employer Branding) hat die ÜSTRA in 2021 das Zertifikat des Landes Niedersachsen „Demografiefest. Sozialpartnerschaftlicher Betrieb“ erneut für weitere zwei Jahre erhalten. Es wurde konsequent an der Umsetzung der vereinbarten Demografie-Ziele gearbeitet.  Die ÜSTRA Berufsausbildung wurde erneut von der IHK Hannover mit dem Qualitätssiegel „TOP Ausbildung“ zertifiziert. Nach dem Erstaudit 2018 wurde auch die Re-Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen und bestanden.  Die ÜSTRA hat ein Qualitäts-, Umwelt-, Arbeitsschutz- und Energiemanagementsystem eingeführt und ist nach den Standards DIN EN ISO 9001, DIN EN 13816, DIN EN 15838, DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 45001 und DIN EN ISO 50001 zertifiziert. Im Rahmen dieser Zertifizierungen wird das integrierte Managementsystem regelmäßig durch unabhängige, externe Zertifizierungsagenturen überprüft. Ziele dieses Systems sind unter anderem die Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 20 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Gesunderhaltung der Mitarbeitenden, die Steigerung der Kundenzufriedenheit, die Optimierung interner Prozesse und Abläufe sowie des Beschwerdemanagements, die Verbesserung der Energieeffizienz bei den Fahrzeugen und der Infrastruktur sowie die Reduzierung von Emissionen, umweltrelevanten und gefährlichen Arbeits- und Abfallstoffen und des Wasserverbrauchs. Informationen über das Audit „berufundfamilie“ und die Zertifizierung des Managementsystems sowie der Nachhaltigkeitsbericht der ÜSTRA sind auf der Internetseite www.uestra.de/unternehmen zu finden. 5.4 Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat und Zusammensetzung und Arbeitsweise der Aufsichtsratsausschüsse Der Vorstand der ÜSTRA besteht laut Satzung aus zwei oder mehreren Personen, darunter einer Arbeitsdirektorin oder einem Arbeitsdirektor. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder wird von der Hauptversammlung festgelegt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum/zur Vorsitzenden des Vorstands bestellen. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Der Vorstand der ÜSTRA besteht aus drei Mitgliedern. Im operativen Geschäft verantwortet die Vorstandsvorsitzende Frau Elke van Zadel die Bereiche Technik, IT, Infrastruktur, Marketing, Vertrieb und Kundendialog. Frau Denise Hain hat die Funktion der Arbeitsdirektorin inne und ist gleichzeitig zuständig für den Betrieb der Stadtbahnen und Busse und für den gesamten Personalbereich. Frau Regina Oelfke ist zuständig für die Bereiche Finanzen und Recht. Der Vorstand stellt die unternehmensinterne Kommunikation in wöchentlichen Vorstandssitzungen sowie zweiwöchentlichen Sitzungen mit den Unternehmensbereichsleitungen sicher, die im 6- Wochenturnus um die Stabsbereichsleitungen ergänzt werden. Der Aufsichtsrat besteht nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) aus 20 Mitgliedern, davon je zehn Vertretende der Anteilseigner und der Arbeitnehmenden. Der Aufsichtsrat wählt gemäß MitbestG aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden und bestellt gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG und § 9 Abs. 2 der Satzung der ÜSTRA den aus vier Mitgliedern bestehenden Ausschuss „zur Wahrnehmung der in § 31 Abs. 3 Satz 1 MitbestG bezeichneten Aufgabe“ (sog. Vermittlungsausschuss). Im Geschäftsjahr 2022 führten Herr Ulf-Birger Franz den Vorsitz und Herr Christian Bickel den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat. Die Funktion des unabhängigen Finanzexperten im Aufsichtsrat gemäß § 100 Abs. 5 AktG hat im Geschäftsjahr 2022 bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 25.08.2022 Herr Eberhard Wicke wahrgenommen. Seitdem haben Herr Eike Lengemann die Funktion des unabhängigen Finanzexperten auf dem Gebiet der Abschlussprüfung und Herr Prof. Dr. Roland Zieseniß auf dem Gebiet der Rechnungslegung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 21 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Der Aufsichtsrat hat für sich eine Geschäftsordnung verabschiedet. Der Aufsichtsrat hat darin vier Ausschüsse gebildet und ihre Zuständigkeiten festgelegt: Präsidialausschuss (sechs Mitglieder), Finanz- und Prüfungsausschuss (zugleich Prüfungsausschuss im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG; acht Mitglieder), Verkehrs- und Bauausschuss (acht Mitglieder) sowie Beteiligungsausschuss (zwölf Mitglieder). Alle Ausschüsse sind jeweils paritätisch mit Anteilseigner- und Arbeitnehmendenvertretenden besetzt. Außerdem hat der Aufsichtsrat in seiner Geschäftsordnung die Möglichkeit geschaffen, aus seiner Mitte für jedes Mitglied eines dieser Aufsichtsratsausschüsse hinsichtlich dessen Mitgliedschaft in diesem Ausschuss einen persönlichen Stellvertretenden zu bestellen; Mehrfachvertretung und eine gleichzeitige eigene Ausschussmitgliedschaft des persönlichen Stellvertretenden sind zulässig; ein persönlicher Stellvertretender ist jedoch nur dann teilnahme- und stimmberechtigt, wenn das Ausschussmitglied nicht selbst an der Sitzung des betreffenden Ausschusses teilnimmt. Die Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats zwei Wochen vor der Sitzung mitgeteilt. Hierzu werden die Sachverhalte in ausführlichen Unterlagen erläutert. In Vorgesprächen sowie in den Sitzungen der Ausschüsse und des Aufsichtsrats steht der Vorstand für die Erläuterung von Details und zur Klärung von Fragen zur Verfügung. Von der Möglichkeit, Beschlüsse außerhalb von Sitzungen, z.B. im schriftlichen Verfahren, zu fassen, wird verhältnismäßig selten und nur in Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind. Zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorstand finden regelmäßig Treffen zur Erörterung von aktuellen Fragen statt. Außerhalb dieser Treffen informiert der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden mündlich oder schriftlich über aktuelle Entwicklungen. Der Aufsichtsrat berichtet der Hauptversammlung jährlich über seine Arbeit. 5.5 Angaben zur Geschlechterquote im Aufsichtsrat und zu den Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Die ÜSTRA hat sich zum Ziel gesetzt, den Frauenanteil im Unternehmen zu erhöhen. Für das gesamte Unternehmen wurde ein Frauenanteil von 22 % bis 2022 angestrebt. Zum 31. Dezember 2022 betrug der Frauenanteil insgesamt 21,3 % (Vorjahr: 20,9 %). Für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unter dem Vorstand hat der Vorstand eine Zielgröße von 14,3 % für den ersten Umsetzungszeitraum beschlossen. Dieser Zielwert entsprach dem Ist-Stand zum Zeitpunkt der Beschlussfassung. Zum 31. Dezember 2022 betrug der Frauenanteil für diese Ebenen 25,6 % (Vorjahr: 20,5 %). Für den Aufsichtsrat gilt die Regelung des § 96 Abs. 2 AktG. Danach muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen. Im Berichtsjahr gehören auf der Seite der Arbeitnehmervertretenden drei Frauen und sieben Männer. Auf der Seite der Anteilseignervertretenden sind es vier Frauen und sechs Männer im Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 22 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Gremium. Das Mindestanteilsgebot ist damit eingehalten. Für den Frauenanteil im Vorstand hat der Aufsichtsrat eine Zielgröße von 30 % bis zum 31. Dezember 2023 beschlossen. Der Frauenanteil im Vorstand liegt bei 100 %. Die festgelegte Zielgröße ist damit zum aktuellen Stand übererfüllt. 5.6 Gesonderter nichtfinanzieller Konzernbericht gemäß § 315b Abs. 3, 315c i.V.m. § 289c HGB Die ÜSTRA ist von der Pflicht zur Aufnahme einer nichtfinanziellen Erklärung in ihren Lage- bzw. Konzernlagebericht befreit, da sie unter Anwendung der entsprechenden Befreiungsvorschriften einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht erstellt, der neben dem Einzel- und Konzernlagebericht im Unternehmensregister eingestellt wird. Zudem wird dieser Bericht unter: https://www.uestra.de/unternehmen/nachhaltigkeit/uebersicht/ auf der Internetseite der ÜSTRA zur Verfügung gestellt. 5.7 Angaben zur Diversität in Vorstand und Aufsichtsrat Die ÜSTRA ist nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, in die Erklärung zur Unternehmensführung eine Beschreibung des Diversitätskonzepts, das im Hinblick auf die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat in Bezug auf Aspekte wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund verfolgt wird, sowie der Ziele dieses Diversitätskonzepts, der Art und Weise seiner Umsetzung und der im Berichtsjahr erreichten Ergebnisse aufzunehmen. Falls kein oder noch kein Diversitätskonzept verfolgt wird, ist dies zu erläutern. Die ÜSTRA verfolgt derzeit kein Diversitätskonzept für die zukünftige Zusammensetzung des Vorstands und Aufsichtsrats. Die ÜSTRA ist der Ansicht, dass bestimmte Kriterien wie Alter oder ein bestimmter Bildungs- und Berufshintergrund zu keiner substanziellen Verbesserung des Vorstands und Aufsichtsrats und deren Tätigkeit führen. Für den Frauenanteil im Vorstand und den beiden nachgeordneten Führungsebenen hat die ÜSTRA bereits Zielgrößen festgelegt. Für die Geschlechterquote im Aufsichtsrat gelten bereits die gesetzlichen Mindestquoten. Für die Festlegung darüber hinausgehender Diversitätsanforderungen sieht die ÜSTRA derzeit keine Notwendigkeit. 6. Sonstige Berichte 6.1. Übernahmerechtliche Angaben nach § 315a HGB Das gezeichnete Kapital von 67.490.528,32 € ist eingeteilt in 26.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die jeweils die gleichen Rechte, insbesondere gleichen Stimmrechte, gewähren. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht. Dem Vorstand sind keine Beschränkungen bekannt, welche die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien der Gesellschaft betreffen. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 23 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Die VVG hat mitgeteilt, dass ihr seit dem 1. Januar 2002 98,38 % der Stimmrechte an der ÜSTRA unmittelbar und 0,01 % durch ihr Tochterunternehmen enercity AG zustehen. Gleichfalls hat die Landeshauptstadt Hannover Mitteilung gemacht, dass sie seit dem 1. Januar 1995 aufgrund der Zurechnung der von der VVG gehaltenen Stimmrechte gemäß § 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG über 98,38 % der Stimmrechte an der ÜSTRA verfügt. Die übrigen Aktien der ÜSTRA befinden sich nach Kenntnis des Vorstands im Streubesitz. Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmende am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, welche ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben. Der Vorstand der ÜSTRA besteht gemäß § 5 der Satzung aus zwei oder mehreren Personen, darunter einer Arbeitsdirektorin oder einem Arbeitsdirektor. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird nach der Satzung der Gesellschaft von der Hauptversammlung bestimmt. Die ordentliche Hauptversammlung vom 16. August 2018 hat beschlossen, die Anzahl der Vorstandsmitglieder von zwei auf drei Personen zu erhöhen. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 84 und 85 AktG (Bestellung und Abberufung des Vorstands). Mit Ausnahme einer gerichtlichen Ersatzbestellung ist für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern allein der Aufsichtsrat zuständig. Er bestellt Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann dabei ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bestellen. Änderungen der Satzung erfolgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 179 AktG. Jede Satzungsänderung bedarf hiernach neben der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen nach § 133 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit, die mindestens dreiviertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Satzungsänderungen werden mit der Eintragung ins Handelsregister wirksam. Der Vorstand ist nicht ermächtigt, neue Aktien der ÜSTRA – beispielsweise im Wege der Ausnutzung eines bedingten oder genehmigten Kapitals – auszugeben. Eine Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien besteht ebenfalls nicht. Es bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels in Folge eines Übernahmeangebots stehen. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmenden getroffen sind. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 24 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 7. Prognosebericht Auf der Basis der in diesem Bericht beschriebenen Geschäftsentwicklung unter Abwägung der Risiko- und Chancenpotenziale ergeben sich die folgenden Prognosen: 7.1. Verkehrs- und Transportleistungen 7.1.1. ÜSTRA Der ÖDA bildet den Rahmen für die zukünftige weitere Entwicklung der Gesellschaft und bestimmt das unternehmerische Handeln. Er bedeutet für die Dauer seiner Laufzeit sowohl für den Auftraggeber als auch für die Kunden garantierte Leistungen in der gewohnt guten Qualität. Allerdings ist die ÜSTRA bei der Weiterentwicklung des Verkehrsangebots und bei der wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere die Ergebnisentwicklung, stark abhängig von den Beschlüssen der Region Hannover, die gemäß ÖDA oftmals notwendig sind. Auch zukünftig werden die Erlöse nicht ausreichen, um die Kostenentwicklung zu kompensieren, sodass der Verlust der ÜSTRA weiter ansteigen wird. Die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen, mit denen die ÜSTRA per ÖDA betraut wurde, erfolgt über den Verlustausgleich gemäß dem zwischen der VVG und der ÜSTRA bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Bedingt dadurch weist die ÜSTRA folglich rechnerisch negative Ergebnisse aus. In der Planung für das Geschäftsjahr 2023 geht die ÜSTRA von einem Jahresfehlbetrag von 135,8 Mio. € aus. Nach den andauernden Auswirkungen der Corona-Pandemie wird in der Planung für das Jahr 2023 von steigenden Einnahmen ausgegangen. Es wird dabei von einer steigenden Fahrgastnachfrage in Höhe von 14,7 % ausgegangen bei einer geplanten rechnerischen Tarifanhebung um 2,12 %. Damit ergibt sich für das Jahr 2023 eine Planung der Tarifeinnahmen in Höhe von 154,8 Mio. €. Die Auswirkungen des neuen Deutschlandtickets sind dabei nicht berücksichtigt. Bisher ist für die Jahre 2023 und 2024 ein bundesweiter Zuschussbedarf für das D- Ticket in Höhe von 3 Mrd. Euro kalkuliert, der zu gleichen Teilen vom Bund und den Ländern finanziert wird. Der Ausgleich von Mindereinnahmen bei den Verkehrsunternehmen wird in einer ersten Phase erneut über das Konstrukt eines „Rettungsschirms“ erfolgen. Dazu bedarf es noch der Gesetzgebung im Bund (Regionalisierungsgesetz) sowie auf Länderebene des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG). Diese wurden Ende März 2023 abgeschlossen. Das Deutschlandticket ist im Großraum-Verkehr Hannover zum 1. Juni 2023 buchbar. Insgesamt sind für 2023 Umsatzerlöse in Höhe von 203,6 Mio. € geplant, die im Wesentlichen die Umsatzerlöse Verkehr (Tarifeinnahmen und Ausgleich für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im ÖPNV) und Erträge für Leistungen aus dem Instandhaltungsvertrag mit der infra beinhalten. Aufgrund des andauernden Konflikts in Osteuropa bleiben die ökonomischen Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 25 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Rahmenbedingungen für die ÜSTRA weiterhin unsicher. Preissteigerungen wirken sich voraussichtlich in 2023 in allen Bereichen, am stärksten bei den Energiekosten aus, bewegen sich nach derzeitiger Einschätzung allerdings im Rahmen der Wirtschaftsplanung. Für das Jahr 2023 sind Investitionen in Höhe von 159,4 Mio. € geplant, nach Abzug des Realisierungsfaktors und des Zuschussanteils beträgt der Eigenanteil 98,1 Mio. €. Schwerpunkt der Investitionstätigkeit der nächsten Jahre ist weiterhin die Erneuerung der Fahrzeugflotte, der weitere Ausbau der Ladeinfrastruktur für die Umstellung der Busflotte auf Elektroantrieb sowie der Neubau des Betriebshofes Glocksee und eines weiteren Betriebshofes in Lahe. Die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen über den Verlustausgleich gemäß dem zwischen der VVG und der ÜSTRA bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag führt dazu, dass die ÜSTRA keinen ausreichenden Cashflow erwirtschaften kann, um den hohen Investitionsbedarf der Zukunft aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Aus diesem Grund ist auch in den nächsten Jahren die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung von Investitionen geplant. Im Jahr 2023 soll ein Kreditvolumen in Höhe von 98,1 Mio. € aufgenommen werden. 7.2. Sonstige Dienstleistungen 7.2.1. Gehry-Tower In der handelsrechtlichen Planung für das Geschäftsjahr 2023 geht die Gehry-Tower von einem Jahresüberschuss von 107 Tsd. € aus. Der Geschäftsverlauf bleibt aufgrund des mit der ÜSTRA bis zum 31. Mai 2031 geschlossenen Generalmietvertrags stabil, es werden Umsatzerlöse in Höhe von 534 Tsd. € geplant. 7.3. Konzernprognose Zusammenfassend wird für eine Konzernprognose aufgrund der Tatsache, dass die ÜSTRA den wesentlichen Teil des Konzerns ausmacht, auf das Kapitel 7.1.1 verwiesen. Hannover, 20. Juni 2023 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Der Vorstand gez. Elke Maria van Zadel gez. Denise Hain gez. Regina Oelfke Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 26 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover Konzernbilanz für das Geschäftsjahr 2022 AKTIVA Anhang Verweis 31.12.2022 Tsd. € 31.12.2021 Tsd. € Langfristige Vermögenswerte Immaterielle Vermögensgegenstände 4.(1) 7.328 5.977 Sachanlagen 4.(2) 346.780 304.489 Übrige Finanzanlagen 4.(3) 15.878 17.501 Anlagenwerte 369.986 327.967 Unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierten 4.(4) 28.438 19.987 Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 398.424 347.954 Kurzfristige Vermögenswerte Vorräte 4.(7) 13.803 13.843 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.(8) 11.677 10.699 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 4.(9) 31.587 54.585 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 4.(6) 86.897 53.674 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 4.(10) 0 8.073 143.964 140.874 542.388 488.828 Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 27 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft PASSIVA Anhang Verweis 31.12.2022 Tsd. € 31.12.2021 Tsd. € Eigenkapital Gezeichnetes Kapital 4.(11) 67.491 67.491 Kapitalrücklage 4.(12) 463.598 415.468 Ergebnisvortrag 4.(13) -296.319 -269.867 Sonstige Ergebnisbestandteile 4.(13) 37.794 -126.822 272.564 86.270 Langfristiges Fremdkapital Pensionsrückstellungen 4.(14) 95.019 259.343 Übrige Rückstellungen 4.(15) 19.201 20.588 Finanzverbindlichkeiten 4.(16) 67.497 33.512 Sonstige Verpflichtungen 4.(18) 41.792 22.916 223.509 336.359 Kurzfristiges Fremdkapital Übrige Rückstellungen 4.(15) 50 156 Finanzverbindlichkeiten 4.(16) 9.143 4.926 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.(17) 21.659 33.511 Sonstige Verpflichtungen 4.(18) 15.463 23.105 Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung 4.(10) 0 4.501 gehaltenen Vermögenswerten 46.315 66.199 542.388 488.828 Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 28 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 Anhang Verweis 1.1.- 1.1.- 31.12.2022 31.12.2021 Tsd. € Tsd. € Umsatzerlöse 5.(20) 1 64.037 168.608 Sonstige betriebliche Erträge 5.(21) 85. 890 63.088 Materialaufwand 5.(22) 71.099 64.649 Personalaufwand 5.(23) 148.057 154.604 Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte u Sachanlagen 5.(24) 22.587 23.654 Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.(25) 36. 938 33.217 Operatives Ergebnis -28.754 -44.428 Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 5.(26) 3.241 1.129 und Gemeinschaftsunternehmen nach Steuern Übriges Beteiligungsergebnis 5.(26) 186 1.07 6 Zinsen und ähnliche Erträge 5.(26) 246 47 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 5.(26) 1.48 6 1.29 8 Übriges Finanzergebnis 5.(26) -1.054 -175 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -26.567 -43.474 Ertragsteuern 5.(27) -1 15 206 Jahresergebnis 5.(28) -26.452 -43.680 davon entfallen auf die Eigentümer des Mutterunternehmens -26.452 -43.680 Sonstiges Ergebnis In den Folgeperioden nicht erfolgswirksam umzugliederndes Sonstiges Ergebnis Neubewertung im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen 4.(14) 164.616 80.133 Sonstiges Ergebnis 4.(14) 164.616 80.133 Gesamtergebnis 5.(28) 138.164 36.453 davon entfallen auf die Eigentümer des Mutterunternehmens 138.164 36.453 Ergebnis je Aktie (in EUR) Unverwässertes Jahresergebnis je Aktie -1,00 -1,65 Verwässertes Jahresergebnis je Aktie -1,00 -1,65 Unverwässertes Gesamtergebnis je Aktie 5,23 1,38 Verwässertes Gesamtergebnis je Aktie 5,23 1,38 Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 29 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 (in Tsd. €) Anhang Gezeich Kapital- Ergebnis- Rücklage Anteils- Verweis -netes rücklage vortrag für eigner des Kapital Pensions- Mutter- verpflich- unter- tungen nehmens Summe Stand 4.(11), 4.(12), 67.491 349.445 -226.187 -206.955 -16.206 1. Januar 2021 4.(13) Jahresergebnis 5.(28) -43.680 -43.680 Sonstiges Ergebnis 4.(14) 80.133 80.133 Gesamtergebnis 5.(28) -43.680 80.133 36.453 Transaktionen mit Eigentümern 4.(12) 66.023 66.023 Verlustübernahme Stand 4.(11), 4.(12), 67.491 415.468 -269.867 -126.822 86.270 31. Dezember 2021 4.(13) Stand 4.(11), 4.(12), 67.491 415.468 -269.867 -126.822 86.270 1. Januar 2022 4.(13) Jahresergebnis 5.(28) -26.452 -26.452 Sonstiges Ergebnis 4.(14) 164.616 164.616 Gesamtergebnis 5.(28) -26.452 164.616 138.164 Transaktionen mit Eigentümern 4.(12) 48.130 48.130 Verlustübernahme Stand 4.(11), 4.(12), 67.491 463.598 -296.319 37.794 272.564 31. Dezember 2022 4.(13) Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 30 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover Konzern-Kapitalflussrechnung zum 31. Dezember 2022 Verweis Vorjahr Anhang Tsd. € Tsd. € Jahresergebnis -26.452 -43.680 Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 5.(24) 22.587 23.6 54 Abnahme(-) / Zunahme der Rückstellungen 4.(15) -1.742 4.686 Aktivierte Eigenleistungen(-) 4.(2) -21 -2.576 Sonstige zahlungsunwirksame Erträge(-) / Aufwendungen -4.787 -674 Saldo der Gewinne(-) und Verluste aus dem Abgang von immateriellen 710 -2.288 Vermögenswerten und Sachanlagen Saldo d. erhaltenen Zinserträge (-) und gez. Zinsaufwendungen 1.240 535 Saldo der Erträge(-) und Aufwendungen a. assoziierten Unternehmen 4.(26) -3.2 41 -1.129 Sonstige Beteiligungserträge -186 0 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden 0 684 Zunahme(-) / Abnahme der Vorräte, der Forderungen und sonstiger Vermögenswerte, die nicht der Investitions- oder Finanzierungs- tätigkeit bzw. dem Finanzmittelfonds zuzuordnen sind 18.732 20.21 5 Ertragsteueraufwand -115 206 Ertragsteuerzahlungen 1 0 Zunahme / Abnahme(-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstiger Verpflichtungen, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 2.866 17 .888 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 9.592 17. 521 Investitionen(-) in das immaterielle Anlagevermögen 4.(1) -2.399 -1.917 Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen 9.086 67 9 Investitionen(-) in das Sachanlagevermögen 4.(2) -84.313 -28.348 Einzahlungen a. Zuwendungen f. Investitionen i. d. Sachanlageverm. 4.(18) 19.317 3.188 Rückzahlungen von Zuwendungen für Investitionen -8.612 Termingelder mit einer Laufzeit von über 3 Monaten -54.000 15.000 Abgang von Tochterunternehmen (abzgl. d. abgeg. Liquiditätsbest.) 2.1.1 -2.719 -2.007 Investitionen(-) in das Finanzanlagevermögen 4.(3) 0 -1.653 Einzahlungen aus dem Abgang von Finanzanlagen 1.624 0 Erhaltene Zinsen 5.(26) 99 47 Erhaltene Dividenden 1.679 1.0 76 Cashflow aus der Investitionstätigkeit -120.238 -13.935 Ergebnisausgleichszahlungen der Unternehmenseigner 4.(12) 52.701 41.7 47 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten 43.144 0 Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten -4.910 -16.931 Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten i.S. des IFRS 16 -2.297 -2.296 Gezahlte Zinsen 5.(26) -990 -581 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 87.648 21.939 Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -22.998 25.525 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 54.585 29.06 0 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 31.587 54.585 Finanzmittelfonds: Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten / Zahlungsmittel 4.(9) 31.587 54.585 und Zahlungsmitteläquivalente Finanzmittelfonds 31 .587 54.585 Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 31 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover Konzern-Anhang für das Geschäftsjahr 2022 1. Allgemeine Informationen _________ 32 2. Rechnungslegungsmethoden_______ 32 2.1 Konsolidierung ................................................................................................................................... 32 2.2 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden .................................................. 37 2.3 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden .............................................................................. 51 2.4 Veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards............................. 52 2.5 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen ..................................... 52 3. Finanzrisikomanagement ________ 55 3.1 Kapitalstruktur ................................................................................................................................... 55 3.2 Kategorisierung der Finanzinstrumente ......................................................................................... 56 3.3 Ergebnisbeiträge aus Finanzinstrumenten ..................................................................................... 57 3.4 Beizulegender Zeitwert ..................................................................................................................... 57 3.5 Liquiditätsrisiko ................................................................................................................................. 58 3.6 Kreditrisiko ......................................................................................................................................... 59 3.7 Zinsrisiken .......................................................................................................................................... 61 4. Angaben zu Posten der Konzernbilanz ______ 62 5. Angaben zu Posten der Konzern-Gesamtergebnisrechnung _____ 83 6. Segmentberichterstattung _________ 88 6.1 Geschäftssegmentbildung ................................................................................................................ 88 6.2 Beschreibung der berichteten Segmente ........................................................................................ 89 7. Sonstige Angaben ______________ 92 7.1 Arbeitnehmerschaft........................................................................................................................... 92 7.2 Nahestehende Personen ................................................................................................................... 93 7.3 Verkehrskonzessionen ...................................................................................................................... 96 7.4 Zuwendungen der öffentlichen Hand ............................................................................................. 96 7.5 Für das Geschäftsjahr berechnetes Honorar des Abschlussprüfers nach § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB ............................................................................................................................................................. 96 7.6 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag ................................................................................................ 97 7.7 Mitteilung zum Corporate Governance Kodex ............................................................................... 97 Anlage 1 Entwicklung der Anlagenwerte zum 31. Dezember 2022 Anlage 2 Entwicklung der Anlagenwerte zum 31. Dezember 2021 Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 32 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 1. Allgemeine Informationen Der Konzernabschluss der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (ÜSTRA), Hannover, zum 31. Dezember 2022 ist in Anwendung von § 315e Abs. 1 HGB nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board, London, (IASB) aufgestellt worden. Die ÜSTRA ist ein Unternehmen mit Sitz in Hannover/Deutschland, Am Hohen Ufer 6 und ist beim Amtsgericht Hannover unter der Handelsregisternummer HRB 3791 eingetragen. Die Aktien der ÜSTRA sind zum Börsenhandel zugelassen. Die Hauptaktivitäten der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen (im Folgenden als „Konzern“ bezeichnet) werden in der Segmentberichterstattung beschrieben (Abschnitt 6 des Konzernanhangs). Informationen über ihr oberstes Mutterunternehmen werden im Abschnitt 7 des Konzernanhangs dargestellt. Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand am 20. Juni 2023 aufgestellt und zur Weitergabe an den Aufsichtsrat zur Prüfung gemäß § 171 Abs. 1 AktG freigegeben. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (Tsd. €) angegeben. Die Einzelabschlüsse der konsolidierten Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Soweit erforderlich werden Anpassungen an konzerneinheitliche Rechnungslegungsmethoden vorgenommen. 2. Rechnungslegungsmethoden 2.1 Konsolidierung 2.1.1 Konsolidierungskreis Der Konzernabschluss umfasst die Einzelabschlüsse der ÜSTRA und ihrer Tochtergesellschaften, deren Finanz- und Geschäftspolitik die ÜSTRA zur Erzielung eigenen wirtschaftlichen Nutzens bestimmen kann. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen dann, und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt: die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d. h. der Konzern hat aufgrund aktuell bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben); eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen und die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 33 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Besitzt die ÜSTRA keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbare Rechte an einem Beteiligungsunternehmen, wird bei der Beurteilung berücksichtigt, ob die ÜSTRA die Verfügungsgewalt an diesem Beteiligungsunternehmen hat sowie alle relevanten Sachverhalte und Umstände. Hierzu zählen u. a.: eine vertragliche Vereinbarung mit den anderen Stimmberechtigten; Rechte, die aus anderen vertraglichen Vereinbarungen resultieren; Stimmrechte und potenzielle Stimmrechte des Konzerns. Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, wird erneut geprüft, ob ein Beteiligungsunternehmen beherrscht wird. Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei welchem die ÜSTRA über maßgeblichen Einfluss verfügt. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, nicht aber die Beherrschung oder die gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse auszuüben. In der Regel wird ein maßgeblicher Einfluss vermutet, wenn die ÜSTRA direkt oder indirekt einen Stimmrechtsanteil zwischen 20 % und 50 % besitzt. Ein Gemeinschaftsunternehmen, welches mit einem Joint Venture gleichzusetzen ist, ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien, die gemeinschaftlich die Führung über die Vereinbarung ausüben, Rechte am Nettovermögen des Gemeinschaftsunternehmens besitzen. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte Teilhabe an der Beherrschung über eine Vereinbarung, die nur dann besteht, wenn Entscheidungen über die relevanten Aktivitäten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Partnerunternehmen erfordern. Die erfolgte Klassifizierung der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 34 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Kapital-/ Stimm- Anteile Eigen- Jahres- Name und Sitz der Konzerngesellschaft rechts- gehalten kapital ergebnis Nr. Hauptgeschäftstätigkeit anteil von Tsd. € Tsd. € Konsolidierte Tochterunternehmen 1 Gehry-Tower Objekt-gesellschaft mbH, Hannover 100 % ÜSTRA 1.694 69 Grundstücksvermietung Nach der Equity-Methode einbezogene Unternehmen Joint Venture / Gemeinschaftsunternehmen 2 ÜSTRA Reisen GmbH, Hannover 90 % ÜSTRA 1.735 90 Reiseverkehrsdienstleistungen 3 protec service GmbH, Hannover 90 % ÜSTRA 960 1.073 Reinigungs- und Sicherheitsdienstleistungen 4 TransTec Bauplanungs- und 90 % ÜSTRA 3.017 141 Managementgesellschaft Hannover mbH, Hannover Baumanagement 5 RevCon Audit und Consulting GmbH, Hannover 90 % ÜSTRA 100 186 3) Revisions- und Beratungsdienstleistungen Assoziierte Unternehmen 6 X-CITY MARKETING Hannover GmbH, Hannover 50 % ÜSTRA 12.564 1.580 Vermietung von Werbeflächen 7 Hannover Region Grundstücks-gesellschaft mbH 30 % ÜSTRA 27.113 1.581 HRG & Co. -Passerelle- KG, Hannover Grundstücksverwaltung 8 Fahrgastmedien Hannover GmbH, Hannover 90 % ÜSTRA 443 219 Werbedienstleistungen Nicht nach der Equity-Methode einbezogene Beteiligungen 9 TaxiBus Vertriebs- und Vermittlungsgesellschaft 50 % ÜSTRA 518 39 mbH, Hannover Reiseverkehrsdienstleistungen 10 GVH – Großraum-Verkehr Hannover GmbH, 33 % ÜSTRA 1.790 611 Hannover Reiseverkehrsdienstleistungen 11 FM Hannover GmbH, Facilitymanagement 30 % protec 393 368 Hannover Sicherheitsdienstleistungen 1) vorläufiger Jahresabschluss 2022 (nicht verwendet) 2) vor Ergebnisabführung aufgrund Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag 3) Jahresabschluss 2022 4) Jahresabschluss 2021 3) 3) 3) 3) 3) 3) 3) 3) 3) 2) 3) 3) 3) 3) 3) 3) 4) 4) 4) 4) 3) 3) Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 35 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Nicht nach der Equity-Methode einbezogene Beteiligungen werden nicht in den Konzernabschluss einbezogen, da kein maßgeblicher Einfluss gemäß IAS 28.6 vorliegt. Der Kreis vollkonsolidierter Unternehmen hat sich gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 um zwei Unternehmen reduziert. Die Region Hannover (RH) als Auftraggeber für den ÖPNV ist an die beiden Unternehmen ÜSTRA und regiobus Hannover GmbH, Hannover, herangetreten mit der Bitte, die Zusammenarbeit zu stärken. Daraus ist ein Kooperationsprojekt entstanden. Ziel ist es, insbesondere eine gemeinsame Außendarstellung zu gewährleisten, eine Vereinfachung und Optimierung der Prozesse für den Kunden zu erreichen und die Qualität des Kundenerlebnisses zu steigern. Der Lenkungskreis des Projektes hat in diesem Zusammenhang die Veräußerung von jeweils 10 % der Geschäftsanteile an den beiden 100%-igen ÜSTRA Tochterunternehmen TransTecBau und RevCon an die regiobus empfohlen. Mit Beschluss vom 10. Dezember 2021 ist der Aufsichtsrat der Empfehlung der RH nachgekommen und beschloss jeweils 10 % der Anteile der TransTecBau und RevCon an die regiobus zu verkaufen. Der Gesellschaftsvertrag sieht in wesentlichen Teilen für die Gesellschafterbeschlüsse ein Einstimmigkeitserfordernis vor, sodass der regiobus über die 10%-ige Beteiligung hinausgehend für die wesentlichen Entscheidungen ein maßgebender Einfluss eingeräumt wurde, sodass sich hieraus eine gemeinsame Beherrschung ergibt. Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen sind die Voraussetzungen des IFRS 10 nicht erfüllt, sodass die TransTecBau und die RevCon ab dem Zeitpunkt des Verkaufs der Anteile nicht mehr vollkonsolidiert werden. Die Veräußerung der 10%-igen Geschäftsanteile der Tochterunternehmen TransTecBau und RevCon an die regiobus wurde im Mai 2022 vollzogen, sodass die beiden Gesellschaften den Kreis der vollkonsolidierten Unternehmen zum 31. Mai 2022 verlassen haben. Das Nettovermögen – bestehend aus Vermögensgegenständen und Schulden – hat sich zum 31. Mai 2022 durch den Abgang um 2.661 Tsd. € verringert, dem gegenüber steht ein Veräußerungsertrag von 4.787 Tsd. €, der in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen wird. Anderseits wurden die Beteiligungen (TransTecBau und RevCon) als Joint Venture betrachtet zu einem auf Basis eines Gutachtens ermittelten Zeitwerts in Höhe von 6.703 Tsd. € eingebucht. Auswirkungen der Veräußerung der TransTecBau und RevCon auf die Bilanzposten des Konzerns: Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 36 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft in Tsd. € 2022 Langfristige Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte -92 Sachanlagen -2.735 Kurzfristige Vermögenswerte Vorräte -6 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände -1.827 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -3.464 Sonstige Aktiva Latente Steuern -148 Rechnungsabgrenzungsposten -65 Langfristiges Fremdkapital Rückstellungen 3.069 Kurzfristiges Fremdkapital Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 49 Sonstige Verpflichtungen 2.514 Sonstige Passiva Rechnungsabgrenzungsposten 44 Netto-Vermögenswerte und -Schulden -2.661 In Zahlungsmitteln erhaltenes Entgelt 745 Veräußerter Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten -3.464 Netto-Zuflüsse an Zahlungsmitteln -2.719 Da die Buchwerte der Abgangsgruppe unter dem beizulegenden Zeitwert der Beteiligungen lagen, ergaben sich keine Wertminderungen. Zudem ergaben sich keine Veräußerungskosten, die zum Ansatz gebracht werden müssten. Aufgrund der weiterhin bestehenden 90 % Beteiligung werden diese beiden Gesellschaften seit dem 1. Juni 2022 als Joint Venture unter Anwendung der At-Equity Methode bilanziert. 2.1.2 Konsolidierungsmethoden (einschließlich Equity-Methode) Bei Mutter-Tochter-Beziehungen, die bereits vor dem 1. Januar 2004, dem Übergangszeitpunkt auf die Rechnungslegung nach IFRS, Bestand hatten, wurde von dem Wahlrecht des IFRS 1 Gebrauch gemacht, das bisher angewandte Verfahren der Kapitalkonsolidierung (Buchwertmethode) beizubehalten. Dies gilt auch im Hinblick auf die im Rahmen dieses Verfahrens praktizierte offene Verrechnung aktivischer, als Geschäfts- und Firmenwert klassifizierter Unterschiedsbeträge mit Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 37 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft der Kapitalrücklage. Auch im Falle des Abgangs eines erworbenen Unternehmens wird die Verrechnung nicht rückgängig gemacht. Somit bleiben diese Geschäfts- und Firmenwerte bei der Bestimmung des Veräußerungsgewinns oder -verlusts außer Ansatz. Im März 2020 wurde die Fahrgastmedien Hannover GmbH (FGMH), Hannover, gegründet, die jedoch aufgrund gesellschaftsrechtlicher Vereinbarungen im Rahmen der At Equity-Bewertung einbezogen wird. Alle maßgeblichen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Unternehmen (Schuldenkonsolidierung) sowie Aufwendungen und Erträge, die aus Leistungsbeziehungen dieser Unternehmen zueinander stammen (Aufwands- und Ertragskonsolidierung), werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Assoziierte Unternehmen und Joint Ventures, bei denen der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt, werden unter Anwendung der Equity-Methode bewertet. Die Equity-Bewertung basiert auf den zum jeweiligen Bilanzstichtag aufgestellten Einzelabschlüssen dieser Gesellschaften. Wie bei der Kapitalkonsolidierung wurden daher, in Ausübung des Wahlrechts nach IFRS 1, die unter Anwendung der Kapitalanteilsmethode ermittelten und als Geschäfts- und Firmenwerte angesehenen aktivischen Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert der Beteiligung im Einzelabschluss und dem anteilig auf die ÜSTRA entfallenden Eigenkapital des Beteiligungsunternehmens sowie deren Verrechnung mit der Kapitalrücklage aufrechterhalten. Sie bleiben bei der Ermittlung eines etwaigen Veräußerungsgewinns bzw. -verlusts unberücksichtigt. Weitere im Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS bestehende Unterschiedsbeträge zwischen dem nach den IFRS ermittelten Eigenkapitalanteil der ÜSTRA und deren Eigenkapitalanteil nach dem HGB wurden erfolgsneutral mit dem Ergebnisvortrag verrechnet. 2.2 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden 2.2.1 Immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Unentgeltlich zugewendete Verkehrskonzessionen werden nicht angesetzt. Geleistete Anzahlungen auf aktivierungsfähige Vermögenswerte werden bereits in den immateriellen Vermögenswerten aktiviert. Die Abschreibungen werden nach der linearen Abschreibungsmethode vorgenommen. Bei den immateriellen Vermögenswerten handelt es sich um Software, die über Nutzungsdauern zwischen drei und fünf Jahren abgeschrieben wird. Der Konzern überprüft zu jedem Bilanzstichtag die Abschreibungsdauer sowie die Abschreibungsmethode. Darüber hinaus werden nach IAS 36 die Buchwerte der Vermögenswerte dahingehend überprüft, ob Anhaltspunkte für einen Wertminderungsbedarf bei diesen Vermögenswerten festzustellen sind. Liegen solche Anhaltspunkte vor, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt. Liegt der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts unter dessen Buchwert, werden außerplanmäßige Abschreibungen nach IAS 36 auf diesen Wert vorgenommen. Dabei gilt als erzielbarer Betrag der Barwert der aus der künftigen Nutzung im Unternehmen Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 38 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft erwarteten Mittelzuflüsse oder ein höherer beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Sofern kein erzielbarer Betrag für einen einzelnen Vermögenswert ermittelt werden kann, wird der erzielbare Betrag für die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten bestimmt, der der betreffende Vermögenswert zugeordnet werden kann und die weitestgehend unabhängig von anderen Vermögenswerten in der Lage ist, Mittelzuflüsse zu erzielen (zahlungsmittelgenerierende Einheit). 2.2.2 Sachanlagen Die Sachanlagen enthalten die im Eigentum der Konzernunternehmen stehenden Vermögenswerte. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und/oder kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Dabei werden die Anschaffungskosten um Skonti und Rabatte gekürzt. Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit den Ausgaben verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird. Erhaltene Investitionszuschüsse werden mit den Anschaffungskosten der bezuschussten Vermögenswerte verrechnet. Wir verweisen auf 4. (2). Geleistete Anzahlungen auf aktivierungsfähige Vermögenswerte werden bereits in den Sachanlagen aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden linear ermittelt. Jeder Gewinn oder Verlust aus dem Abgang einer Sachanlage wird im Gewinn oder Verlust erfasst. Die Abschreibung wird berechnet, um die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Sachanlagen abzüglich ihrer geschätzten Restwerte linear über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern zu verteilen. Die Abschreibung wird im Gewinn oder Verlust erfasst. Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben. Diesen Abschreibungen liegen bei den einzelnen Posten folgende Nutzungsdauern zugrunde: Bauten einschließlich Außenanlagen 10 bis 50 Jahre Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 10 bis 50 Jahre Fahrzeuge für Personenverkehr 10 bis 30 Jahre Busse 12 Jahre Stadtbahnwagen 30 Jahre Maschinen und maschinelle Anlagen 10 bis 20 Jahre Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 25 Jahre Liegt der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts unter dessen Restbuchwert, werden außerplanmäßige Abschreibungen gemäß IAS 36 nach den vorstehend für die Sachanlagen erläuterten Grundsätzen vorgenommen. Sofern kein erzielbarer Betrag für einen einzelnen Vermögenswert ermittelt werden kann, wird der erzielbare Betrag für die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten bestimmt, der der betreffende Vermögenswert zugeordnet werden Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 39 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft kann und die weitestgehend unabhängig von anderen Vermögenswerten in der Lage ist, Mittelzuflüsse zu erzielen (zahlungsmittelgenerierende Einheit) . 2.2.3 Leasingverhältnisse Der Konzern beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. i. Als Leasingnehmer Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf. Für Immobilien-Leasingverträge hat der Konzern jedoch beschlossen, von einer Trennung der Nichtleasingkomponenten abzusehen und stattdessen Leasing- und Nichtleasingkomponenten als eine einzige Leasingkomponente zu bilanzieren. Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern ein Nutzungsrecht (right-of-use asset), das sein Recht auf die Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts begründet, sowie eine Schuld aus dem Leasingverhältnis, die seine Verpflichtung zu Leasingzahlungen beschreibt. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswertes oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswertes bzw. des Standortes, an dem dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize. Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern über oder in den Kosten des Nutzungsrechtes ist berücksichtigt, dass der Konzern eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesen Fällen wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswertes abgeschrieben, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst. Eine Leasingverbindlichkeit wird zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen abgezinst mit dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns. Normalerweise nutzt der Konzern den Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz. Zur Ermittlung des jeweiligen Grenzfremdkapitalzinssatzes erlangt der Konzern Zinssätze von verschiedenen externen Finanzquellen und macht bestimmte Anpassungen, um die Leasingbedingungen und die Art des Vermögenswertes zu berücksichtigen. Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers beträgt 1,34 %, wobei bis zu einer Restlaufzeit bis zu 20 Jahren ein Grenzfremdkapitalzinssatz von 2,75 % Anwendung findet. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 40 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Bei einer Laufzeit ab 20 Jahren wird ein Grenzfremdkapitalzinssatz von 3,54 % verwendet. Die Erfassung der Zinsaufwendungen erfolgt im Finanzergebnis in der Gesamtergebnisrechnung. Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Anwendung der Effektiv- zinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn der Konzern seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasst, wenn der Konzern seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert. Nutzungsrechte werden grundsätzlich in Höhe der Leasingverbindlichkeit angesetzt. Die Abschreibung der Vermögenswerte erfolgt über die Laufzeit der zugrundeliegenden Leasingverträge. Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen grundsätzlich: feste Zahlungen, einschließlich de facto festen Zahlungen; variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, erstmalig bewertet anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes bzw. (Zins-)Satzes; Beträge, die aufgrund einer Restwertgarantie voraussichtlich zu zahlen sind; den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, diese auszuüben, Leasingzahlungen für eine Verlängerungsoption, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, diese auszuüben, sowie Strafzahlungen für eine vorzeitige Kündigung des Leasingverhältnisses, es sei denn, der Konzern ist hinreichend sicher, nicht vorzeitig zu kündigen. Der wesentlichste Leasingvertrag stellt der Flächennutzungsvertrag dar, dieser verpflichtet den Konzern zu fixen und variablen Leasingraten. Die variablen Leasingraten sind an das Spartenergebnis „Stadtbahn“ geknüpft und werden erst im Folgejahr berechnet und beglichen. Die variablen Leasingraten sind daher nicht Bestandteil der Leasingverbindlichkeit. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor seinem Auslaufen schriftlich gekündigt wird. Aktuell ist keine Kündigung geplant. Daher geht der Konzern von einer Restlaufzeit von 16 Jahren aus, was der Restlaufzeit des ÖDA (Öffentlichen Dienstleistungsauftrag) entspricht. Die Auswirkungen auf die Konzern-Gesamtergebnisrechnung: Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 41 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 31.12.2022 31.12.2021 Tsd. € Tsd. € Materialaufwand 71.099 64.649 - davon variable Leasingaufwendungen 0 0 Sonstige betriebliche Aufwendungen 36.938 33.217 - davon Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse -269 -160 - davon Aufw. aus Leasingverhältnissen m. einem geringeren Wert -136 -155 Abschreibungen 22.587 23.654 - davon auf Nutzungsrechte 1.868 2.000 Zinsaufwendungen 1.486 1.703 - davon aus der Aufzinsung 321 345 Die undiskontierten Leasingverbindlichkeiten betragen: 31.12.2022 31.12.2021 Tsd. € Tsd. € Bis zu einem Jahr 2.510 2.467 Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren 7.948 7.708 Länger als fünf Jahre 15.161 17.129 In der Kapitalflussrechnung wurden im Finanzierungs-Cash-Flow Auszahlungen für Tilgungen von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 2.297 Tsd. € und Zinsen in Höhe von 353 Tsd. € erfasst. Für weitere Informationen bezüglich der Verteilung auf die einzelnen Posten im Anlagevermögen verweisen wir auf den Konzern-Anlagenspiegel. Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen: Der Konzern hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert (Neuwert bis einschließlich 5.000 €) zugrunde liegen, sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse (Laufzeit bis einschließlich ein Jahr), einschließlich IT-Ausstattung, nicht anzusetzen. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand. ii. Als Leasinggeber Der Konzern hat lediglich in unwesentlicher Höhe Verträge, in denen er als Leasinggeber auftritt. Mit ihnen werden in unwesentlicher Höhe Mieterträge erzielt. Diese werden linear über die Laufzeit des Mietverhältnisses erfasst. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 42 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 2.2.4 Finanzinstrumente IFRS 9 Finanzinstrumente legt die Anforderungen für Ansatz und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, finanziellen Schulden sowie einigen Verträgen zum Kauf oder Verkauf von nicht finanziellen Posten fest. IFRS 9 enthält drei wichtige Einstufungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL) sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI). i. Ansatz und Bewertung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ausgegebene Schuldinstrumente werden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, angesetzt. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erstmals am Handelstag erfasst, wenn das Unternehmen Vertragspartei nach den Vertragsbestimmungen des Instruments wird. Ein finanzieller Vermögenswert (außer einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente) oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei einem Posten, der nicht zu FVTPL bewertet wird, werden die Transaktionskosten, die direkt seinem Erwerb bzw. seinen Ausgaben zurechenbar sind, hinzugerechnet bzw. abgezogen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet. Finanzielle Vermögenswerte – Klassifizierung, Folgebewertung und Gewinne und Verluste Für Zwecke der Folgebilanzierung werden Schuldinstrumente anhand der zwei Kriterien „Geschäftsmodell“ und „vertragliche Ausgestaltung der Zahlungsströme“ klassifiziert. Finanzielle Vermögenswerte werden nach der erstmaligen Erfassung nicht reklassifiziert, es sei denn der Konzern ändert sein Geschäftsmodell zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte. In diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der Berichtsperiode reklassifiziert, die auf die Änderung des Geschäftsmodells folgt. Ein Schuldinstrument wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und es nicht als FVTPL designiert wurde: Er wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 43 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Ein Schuldinstrument wird zu FVOCI bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und es nicht als FVTPL designiert wurde: Es wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl im Halten finanzieller Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch im Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht, und seine Vertragsbedingungen führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Sofern die oben genannten Kriterien für die Klassifizierung zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. FVOCI nicht erfüllt sind, werden die Schuldinstrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Klassifizierung und Bewertung von Eigenkapitalinvestments erfolgt grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL). Davon abweichend besteht beim erstmaligen Ansatz eines originären Eigenkapitalinvestments, das nicht zu Handelszwecken gehalten wird, das unwiderrufliche Wahlrecht, Folgeänderungen im beizulegenden Zeitwert des Investments im sonstigen Ergebnis zu zeigen. Diese Wahl wird einzelfallbezogen für jedes Investment getroffen. Bei der erstmaligen Erfassung kann der Konzern unwiderruflich entscheiden, finanzielle Vermögenswerte, die ansonsten die Bedingungen für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI erfüllen, zu FVTPL zu designieren, wenn dies dazu führt, ansonsten auftretende Rechnungslegungsanomalien („accounting mismatch“) zu beseitigen oder signifikant zu verringern. Im ÜSTRA Konzern werden finanzielle Vermögenswerte unter Berücksichtigung des Geschäftsmodells und des Zahlungsstromkriteriums zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVTPL (zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust) bewertet. Es wird weder von der Fair Value Option noch von der OCI Option Gebrauch gemacht. Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten umfassen Zinserträge, Zinsaufwendungen, Dividenden und Abschreibungen und werden erfolgswirksam erfasst. Finanzielle Verbindlichkeiten – Klassifizierung, Folgebewertung und Gewinne und Verluste Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) eingestuft und bewertet. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird zu FVTPL eingestuft, wenn sie als zu Handelszwecken gehalten eingestuft wird, ein Derivat ist oder beim Erstansatz als ein solches designiert wird. Für den Konzern ist lediglich der Ansatz der fortgeführten Anschaffungskosten einschlägig. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 44 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Gewinne und Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten stellen im wesentlichen Zinsaufwendungen aus Darlehen dar und werden im Zinsergebnis erfolgswirksam erfasst. ii. Ausbuchung Finanzielle Vermögenswerte Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt der Zahlungsströme in einer Transaktion überträgt, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden. Eine Ausbuchung findet ebenfalls statt, wenn der Konzern alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen weder überträgt noch behält und er nicht die Verfügungsgewalt über den übertragenen Vermögenswert behält. Der Konzern führt Transaktionen durch, in denen er bilanzierte Vermögenswerte überträgt, aber entweder alle oder alle wesentlichen Risiken und Chancen aus dem übertragenen Vermögenswert behält. In diesen Fällen werden die übertragenen Vermögenswerte nicht ausgebucht. Finanzielle Verbindlichkeiten Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Führt eine Überprüfung von geänderten Vertragsbedingungen anhand quantitativer und qualitativer Kriterien zu der Einschätzung, dass beide Vertragswerke als substanziell gleich anzusehen sind, so wird die alte Verbindlichkeit zu geänderten Bedingungen fortgeführt, indem der Buchwert ergebniswirksam angepasst wird. Der neue Buchwert der Verbindlichkeit ergibt sich dabei aus dem Barwert der modifizierten Zahlungsströme, die mit dem ursprünglichen Effektivitätszinssatz diskontiert werden. Kommt der Konzern zu der Einschätzung, dass die Vertragsbedingungen und die Zahlungsströme der angepassten Verbindlichkeit signifikant anders sind, wird sie ausgebucht. In diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit basierend auf den angepassten Bedingungen zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Bei der Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit wird die Differenz zwischen dem Buchwert der getilgten Verbindlichkeit und dem gezahlten Entgelt (einschließlich übertragener unbarer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten) im Gewinn oder Verlust erfasst. Derivative Finanzinstrumente und Bilanzierung von Sicherungsgeschäften sind im Konzern nicht einschlägig . Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 45 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft iii. Wertminderung Für die Bemessung von Wertminderungen wendet der Konzern ein Modell an, mit dem die erwarteten Kreditausfälle finanzieller Vermögenswerte ermittelt werden. Ausgangspunkt des Modells ist die Analyse der tatsächlichen historischen Ausfallraten, die bei gegebener Relevanz unter Berücksichtigung zukunftsgerichteter Informationen und der Einflüsse aktueller Veränderungen im makroökonomischen Umfeld angepasst werden. COVID-19 hat im Berichtsjahr zu keinen höheren Ausfällen geführt. Der Konzern geht auch für die Zukunft davon aus, dass sich keine Auswirkungen ergeben. Grundsätzlich erforderten diese Annahmen Ermessensentscheidungen. Das Wertminderungsmodell wird auf finanzielle Vermögenswerte angewendet, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden – mit Ausnahme von als Finanzanlagen gehaltenen Dividendenpapieren – sowie auf vertragliche Vermögenswerte. Grundsätzlich sind gem. IFRS 9 erwartete Verluste auf Basis eines 3-stufigen Ansatzes zu ermitteln (allgemeiner Ansatz). In den Anwendungsbereich fallen Zahlungsmittel und sonstige finanzielle Vermögenswerte, die hieraus erwarteten Verluste sind jedoch für den Konzern von untergeordneter Bedeutung. Für die kurzfristigen Termingeldanlagen besteht eine Einlagensicherung. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte hat der Konzern den vereinfachten Ansatz angewendet und die Wertberichtigungen stets in Höhe der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste (expected credit losses) bemessen. iv. Finanzielle Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität Der Konzern schätzt zu jedem Abschlussstichtag ein, ob finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten in der Bonität beeinträchtigt sind. Ein finanzieller Vermögenswert ist in der Bonität beeinträchtigt, wenn ein Ereignis oder mehrere Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten zukünftigen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes auftreten. Der Konzern stuft einen finanziellen Vermögenswert als in der Bonität beeinträchtigt ein, wenn er über 360 Tage überfällig ist. Der Konzern betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn der finanzielle Vermögenswert mindestens 360 Tage überfällig ist und entsprechende Informationen über einen wahrscheinlichen Ausfall vorliegen. v. Abschreibung Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswertes wird abgeschrieben, wenn der Konzern nach angemessener Einschätzung nicht davon ausgeht, dass der finanzielle Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist. Im Konzern ist dies der Fall, wenn davon auszugehen ist, dass aus einem Insolvenzverfahren keinerlei Rückflüsse zu erwarten sind. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 46 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Wir verweisen im Weiteren auf die Abschnitte 3.2 sowie 3.6. 2.2.5 Finanzanlagen Die übrigen Finanzanlagen enthalten im Wesentlichen Fondsanteile, die gemäß IFRS 9 in der Kategorie FVTPL ergebniswirksam bilanziert werden. Die nicht marktgängigen Beteiligungswerte werden aus Wesentlichkeitsgründen weiterhin zu Anschaffungskosten bewertet. 2.2.6 Unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sind mit dem auf den Konzern entfallenden Eigenkapitalanteil bilanziert. Die von diesen Unternehmen im jeweiligen Geschäftsjahr erwirtschafteten Ergebnisse werden, soweit anteilig auf den Konzern entfallend, GuV-wirksam (Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen) und soweit OCI-wirksam dem Beteiligungsbuchwert zugeschrieben. Erhaltene Gewinnausschüttungen vermindern den Beteiligungsbuchwert und fließen nicht in das Konzernergebnis ein. Verliert der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, bucht er die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen, nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital aus. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird im Gewinn oder Verlust erfasst. Jeder zurückbehaltene Anteil an dem ehemaligen Tochterunternehmen wird zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Verlusts der Beherrschung bewertet. 2.2.7 Steuerabgrenzungen Bezogen auf Vermögenswerte und Schulden sowie auf etwaige steuerliche Verluste der ÜSTRA und ihrer At Equity-Gesellschaft RevCon werden keine latenten Steuern angesetzt, da auf der Grundlage des bestehenden Organschaftsverhältnisses bis 31.12.2022 die steuerlichen Ergebnisse dieser Gesellschaft sowie die Steuerbasis der Vermögenswerte und Schulden der nicht zum Konzern der ÜSTRA gehörenden Organträgerin Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG), Hannover, zuzurechnen sind und keine Steuerumlagen seitens der Organträgerin erhoben werden. Daneben resultieren die aktiven latenten Steuern bzw. die latenten Steuerschulden aus temporären Abweichungen zwischen der IFRS-Bilanz und der Steuerbilanz im Hinblick auf die Wertansätze von Vermögenswerten und Schulden konsolidierter Tochterunternehmen außerhalb des vorgenannten Organschaftsverhältnisses. Dieses betrifft bis 31.05.2022 die TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH (TransTecBau), Hannover. Darüber hinaus existieren bei der Gehry-Tower Objektgesellschaft mbH (Gehry-Tower), Hannover, Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 47 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft steuerliche Verlustvorträge, aus denen in der Zukunft Steuerentlastungseffekte erwartet werden können. Aktive latente Steuern aus abzugsfähigen temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen werden nur insoweit aktiviert, als vorliegende Unternehmensplanungsrechnungen eine Nutzung durch verrechnungsfähige zu versteuernde Differenzen oder durch zu erwartende ausreichende steuerliche Gewinne in künftigen Perioden erwarten lassen. Da keine Nutzung zu erwarten ist, wurden für Gehry-Tower keine aktiven latenten Steuern gebildet. Die Bildung und Auflösung der Steuerabgrenzungsposten erfolgt GuV-wirksam. Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand des einheitlich angewandten Steuersatzes von 32 % (Vorjahr: 32 %) bemessen, der in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangt. Dabei werden die steuerlichen Regelungen und Steuersätze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten. Aktive und passive latente Steuern auf temporäre Differenzen werden saldiert, wenn sie gegenüber derselben Steuerbehörde bestehen und laufende Steueransprüche mit laufenden Steuerverbindlichkeiten aufgerechnet werden können. 2.2.8 Vorräte Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten, die nach der Durchschnittsmethode ermittelt werden bzw. dem niedrigeren Nettoveräußerungspreis angesetzt. Selbsterstellte Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung der direkt zurechenbaren Fertigungseinzel- und -gemeinkosten, der Materialeinzel- und -gemeinkosten und der Verwaltungsgemeinkosten bewertet. 2.2.9 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte Ansprüche auf die Nutzung bestimmter Leistungen, die durch bereits erbrachte Geldleistungen erworben wurden und in der Folgeperiode realisiert werden, sind nach den für immaterielle Vermögenswerte geltenden Grundsätzen zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls reduziert um Wertminderungsabschläge sowie um Aufwendungen, die auf bereits erhaltene Teilleistungen entfallen, bilanziert. 2.2.10 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Der Posten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Bilanz umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben sowie kurzfristige Einlagen mit einer Laufzeit von weniger als drei Monaten. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei Banken oder Finanzinstituten hinterlegt. Der Konzern nimmt an, dass seine Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf Grundlage der externen Ratings der Banken und Finanzinstitute ein geringes Ausfallrisiko aufweisen. Für Zwecke der Kapitalflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 48 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft oben definierten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu Anschaffungskosten bewertet. 2.2.11 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und diesen zugehörigen Schulden werden nach IFRS 5 bewertet und als kurzfristig ausgewiesen. Langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen, die Vermögenswerte und Schulden umfassen, werden als zur Veräußerung gehalten oder zur Ausschüttung gehalten eingestuft, wenn es höchstwahrscheinlich ist, dass sie überwiegend durch Veräußerung oder Ausschüttung und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert werden. Im Allgemeinen werden diese Vermögenswerte oder die Veräußerungsgruppe zum niedrigeren Wert aus ihrem Buchwert und beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Ein etwaiger Wertminderungsaufwand einer Veräußerungsgruppe wird zunächst dem Geschäfts- oder Firmenwert und dann den verbleibenden Vermögenswerten und Schulden auf anteiliger Basis zugeordnet – mit der Ausnahme, dass den Vorräten, finanziellen Vermögenswerten, latenten Steueransprüchen, Vermögenswerten im Zusammenhang mit Leistungen an Arbeitnehmer, als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien oder biologischen Vermögenswerten, die weiterhin gemäß den sonstigen Rechnungslegungsmethoden des Konzerns bewertet werden, kein Verlust zugeordnet wird. Wertminderungsaufwendungen bei der erstmaligen Einstufung als zur Veräußerung gehalten oder zur Ausschüttung gehalten und spätere Gewinne und Verluste bei Neubewertung werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Wertminderungsaufwendungen bei der erstmaligen Einstufung als zur Veräußerung gehalten oder zur Ausschüttung gehalten und spätere Gewinne und Verluste bei Neubewertung werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben und jedes nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungsunternehmen wird nicht mehr nach der Equity-Methode bilanziert, sobald sie als zur Veräußerung gehalten oder zur Ausschüttung gehalten eingestuft sind. 2.2.12 Pensionsrückstellungen Der Bewertung von Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionszusagen einschließlich der Pensionszusagen der Unterstützungseinrichtung, für deren Erfüllung die ÜSTRA einzustehen hat, liegt gemäß IAS 19 das Anwartschaftsbarwertverfahren (sogenannte Projected Unit Credit- Methode) zugrunde. Der Wertansatz der Verpflichtungen wird um den beizulegenden Zeitwert des von der Unterstützungseinrichtung gehaltenen Planvermögens reduziert. Neubewertungen (einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste) der Auswirkungen der Vermögenswertobergrenze (ohne Berücksichtigung von Nettozinsen, da auf den Konzern nicht anwendbar) und der Erträge aus Planvermögen (ohne Berücksichtigung von Nettozinsen) werden sofort in der Bilanz und in der Periode, in welcher sie anfallen, in einer Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 49 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Rücklage für Pensionsverpflichtungen im sonstigen Ergebnis (debitorisch oder kreditorisch) erfasst. Neubewertungen dürfen in Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden in dem Jahr ihres Entstehens als Teil der Pensionsrückstellung bilanziert und zum Jahresende im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Gesamtergebnisrechnung dargestellt. Der in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassende Zinsaufwand wird grundsätzlich ermittelt durch Multiplikation des Abzinsungssatzes und der Netto-Pensionsschuld oder dem Netto- Pensionsvermögenswert, d. h. der versicherungsmathematischen Verpflichtung abzüglich des Planvermögens, jeweils zum Beginn der Periode. Der Zinsaufwand wird im übrigen Finanzergebnis gezeigt. Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wird zum jeweils früheren Zeitpunkt, an dem die Anpassung oder Kürzung des Plans eintritt, oder dem Zeitpunkt, an dem der Konzern mit der Restrukturierung verbundene Kosten ansetzt, GuV-wirksam erfasst. Das Planvermögen ist vor dem Zugriff der Gläubiger des Konzerns geschützt und kann nicht direkt an den Konzern gezahlt werden. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. 2.2.13 Übrige Rückstellungen Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen bestehende ungewisse Verpflichtungen aus vergangenen Ereignissen, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine wirtschaftliche Belastung des Konzerns nach sich ziehen. Ihre Bemessung ergibt sich aus der bestmöglichen Schätzung der Verpflichtung durch den Vorstand. Die Rückstellungen werden diskontiert, sofern deren Barwert aufgrund eines erst in Zukunft zu erwartenden Ressourcenabflusses wesentlich niedriger ist. 2.2.14 Übriges Fremdkapital Finanzverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz im Zeitpunkt, zu dem eine in den Konzernabschluss einbezogene Gesellschaft Vertragspartei wird, sowie in der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Kurzfristig fällige Leistungen an Beschäftigte aufgrund bereits erbrachter Arbeitsleistungen sowie mit solchen Leistungen in Zusammenhang stehende Beiträge und Abgaben sind in Höhe der zu zahlenden Beträge passiviert. Für angesammelte Ansprüche auf zu vergütende Abwesenheiten aufgrund von Resturlaub und geleisteter Mehrarbeit erfolgt die Passivierung in Höhe der erwarteten Kosten. Zudem werden bereits erhaltene, aber noch nicht verbrauchte Zuschüsse für zukünftige Investitionen hier ausgewiesen. 2.2.15 Umsatzerlöse Der Konzern erzielt hauptsächlich Umsatzerlöse aus Verkehrs- und Transportleistungen. Die Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 50 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Umsatzerlöse, die aus diesem Segment erzielt werden, betreffen im Wesentlichen das Fahrkartengeschäft der ÜSTRA. Dieses lässt sich in sofort nutzbare Tickets (Kurzstrecken; Einzelticket, Tagesticket) und über einen längeren Zeitraum nutzbare Tickets (Monats-/Halbjahres- /Jahresabos) unterteilen. Dabei kommt die Annahme zum Tragen, dass die Beförderungsleistung grundsätzlich in direktem Zusammenhang mit dem Zeitraum der möglichen Nutzung steht. Erlöse aus Verkehrs- und Transportleistungen werden gemäß IFRS 15.35 a (der Kunde erlangt unmittelbar mit Erbringung der Leistung den Nutzen) zeitraumbezogen realisiert. Auch wenn der Zeitraum für die sofort nutzbaren Tickets teilweise ein sehr kurzer ist. In einem weiteren Segment des Konzerns werden in unwesentlichem Umfang Beratungs- und Ingenieurleistungen erbracht. Auch hier erfolgt die Umsatzrealisierung über einen Zeitraum. Bei Umsatzerlösen aus Fertigungsaufträgen (Vertragsvermögenswerte) im Sinne des IFRS 15.35 c (es entsteht ein Vermögenswert, der für die ÜSTRA keinen alternativen Nutzen hat und für den ein jederzeitiger Vergütungsanspruch für die bisher erbrachte Leistung besteht) kommt die Gewinnrealisierung nach der inputorientierten Methode zur Anwendung; dies betrifft die TransTecBau bis zu deren Entkonsolidierung. Die Ermittlung des Fertigstellungsgrads erfolgt nach Maßgabe der bis zum Abschlussstichtag angefallenen Auftragskosten als Prozentsatz der für das jeweilige Projekt insgesamt geschätzten Auftragskosten. Die Auftragserlöse beinhalten den ursprünglich im Vertrag vereinbarten Erlös zuzüglich aller Zahlungen für Abweichungen, sofern es wahrscheinlich ist, dass sie zu Erlösen führen und verlässlich bewertet werden können. Dies ist bei den gegebenen Verträgen der Fall. Zudem werden im Konzern sonstige Dienstleistungen erbracht. Der Konzern ist zu der Einschätzung gelangt, dass bei kontinuierlicher Leistungserbringung über einen Zeitraum die Umsatzerlöse zeitraumbezogen outputorientiert realisiert werden. Dies entspricht den geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach IFRS 15. Sobald der Anspruch auf Vergütung unbedingt wird, wird er unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Auf den separaten Ausweis der erhaltenen Vorauszahlungen auf Zeitkarten in der Bilanz wird aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet, wir verweisen auf den Abschnitt 4. (18). 2.2.16 Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen Die Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen des Konzerns umfassen: - Zinserträge - Zinsaufwendungen - Dividendenerträge - Dividendenaufwendungen Die Abgrenzung der Zinserträge erfolgt auf der Grundlage der ausstehenden Darlehenssumme und des vereinbarten Zinssatzes. Dividendenerträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 51 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 2.2.17 Zuwendungen der öffentlichen Hand Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit darüber besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Zuwendungen für einen Vermögenswert werden von den Anschaffungskosten der bezuschussten Vermögenswerte abgesetzt und werden mittels des reduzierten Abschreibungsbetrags über die Lebensdauer des Vermögenswerts im Gewinn oder Verlust erfasst. Zuwendungen, die zum Ausgleich von Aufwendungen oder Verlusten gewährt wurden, werden in der Periode als Ertrag erfasst, in der der entsprechende Anspruch entsteht. 2.2.18 Ergebnisabführung Ansprüche auf Verlustausgleich sowie Verpflichtungen zur Gewinnabführung, basierend auf dem mit der VVG (Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover, Hannover) geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, werden als Einlagen der bzw. Ausschüttungen an die Muttergesellschaft behandelt und fließen nicht in das Jahresergebnis des Konzerns ein; Einlagen werden in die Kapitalrücklagen eingestellt. Die Ergebnisausgleichsansprüche bzw. -verpflichtungen werden erfasst, wenn der auszugleichende Verlust bzw. der abzuführende Gewinn durch den vorliegenden handelsrechtlichen Jahresabschluss der ÜSTRA bestimmt ist. 2.3 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden Die für die Aufstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022 angewandten Rechnungslegungsmethoden wurden unverändert übernommen. Eine Ausnahme bilden die zum 1. Januar 2022 erstmals anzuwendenden Standards und Interpretationen. Neue und überarbeitete Standards Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 sind eine Reihe neuer oder überarbeiteter Standards und Interpretationen verbindlich anzuwenden; diese haben jedoch keinen wesentlichen Effekt auf den Konzernabschluss: IFRS Bezeichnung Änderungen an IAS 37 Belastende Verträge – Kosten der Vertragserfüllung IFRS-Standards Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards 2018-2020 Änderungen an IAS 16 Sachanlagen: Erträge vor der geplanten Nutzung Änderungen an IFRS 3 Verweise auf das Rahmenkonzept Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 52 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 2.4 Veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards Bis zum Datum der Veröffentlichung des Konzernabschlusses veröffentlichte, jedoch nicht verpflichtend anzuwendende Standards werden nachfolgend aufgeführt. Empfehlungen zur vor- zeitigen Anwendung neuer Standards, von Änderungen bestehender Standards und Interpretationen werden nicht umgesetzt. Der Konzern beabsichtigt, diese Standards anzuwenden, wenn sie in Kraft treten. IFRS/IFRIC Bezeichnung Verbindlicher Erstanwendungszeitp unkt für Geschäftsjahre IFRS 17 Versicherungsverträge und Änderungen an IFRS ab dem 1. Januar 2023 17 Versicherungsverträge Änderungen an IAS 1 und IFRS Angabe von Rechnungslegungsmethoden ab dem 1. Januar 2023 Practice Statement 2 Änderungen an IAS 8 Definition von „Schätzungen“ ab dem 1. Januar 2023 Änderungen an Latente Steuern in Zusammenhang mit ab dem 1. Januar 2023 IAS 12 Vermögenswerten und Schulden aus einer einzigen Transaktion Änderungen an Leasingverbindlichkeiten aus einer Sale-and- ab dem 1. Januar 2024 IFRS 16 Leaseback-Transaktion Änderungen an Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen ab dem 1. Januar 2024 IAS 1 (Covenants) und Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- bzw. langfristig Der Konzern erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus den o.g. Verlautbarungen. 2.5 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe der zum Ende der Berichtsperiode ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte und Schulden sowie die Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten jedoch Ergebnisse entstehen, die in zukünftigen Perioden zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen. Die der jeweiligen Schätzung zugrunde liegenden wesentlichen Annahmen werden bei den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz erläutert. Die Annahmen und Schätzungen basieren auf Parametern, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses bekannt waren. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den Annahmen und Schätzungen abweichen. Solche Abweichungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis GuV-wirksam berücksichtigt. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 53 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Die Entwicklungen an den Finanzmärkten haben in zweierlei Hinsicht Auswirkungen auf IFRS Konzernabschlüsse. Zum einen sind dies nach der anhaltenden Niedrigzinspolitik der Zentralbanken auch als Reaktion auf die Inflation deutliche steigenden Zinsen. Soweit Bewertungen im IFRS Abschluss auf einem Abzinsungsmodell (DCF-Modell) mit aktuellen Marktzinssätzen beruhen, verringern sich die hierbei ermittelten Barwerte. Dies wirkt sich im Rahmen eines etwaigen Wertminderungstests negativ aus, da Bewertungsspielräume verringert werden. Auf der Passivseite jedoch führt dies zu einer Reduktion der Wertansätze für Schulden. Davon sind insbesondere die Pensionsverpflichtungen betroffen. Die aktuell steigenden Zinsen haben zum einen Auswirkungen auf den verwendeten Zinssatz für die Berechnung der Pensionsrückstellung. Zum anderen wirken sie sich indirekt auf andere Bewertungsparameter wie Inflation und Gehaltssteigerungen aus. Wir verweisen auf weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen zu den getroffenen Annahmen und Schätzungen in diesem Abschnitt 2.5 sowie den Erläuterungen zu den Angaben zu den Posten der Konzernbilanz in Abschnitt 4. Für die Auswirkungen auf die Zeitwerte verzinslicher finanzieller Verbindlichkeiten verweisen wir auf unsere Erläuterungen zum beizulegenden Zeitwert in Abschnitt 3.4 und der Sensitivitätsanalyse in 3.7.2. Zum anderen weisen die Kapitalmärkte als Ergebnis weltwirtschaftlicher Entwicklungen eine hohe Volatilität bei den Aktienkursen auf. Dies führt bei kursbezogenen Bewertungen in einem IFRS Konzernabschluss (etwa Finanzwerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden) zu direkten Bewertungsschwankungen, die je nach Bewertungskategorie in der Gewinn- und Verlustrechnung oder über das sonstige Ergebnis im Eigenkapital zu erfassen sind. Bei der ÜSTRA wirken sich diese Entwicklungen auf den Kapitalmärkten vorrangig auf die Höhe zukünftiger Erträge aus verzinslichen Krediten und Forderungen aus. Wir verweisen auf weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen zum Liquiditätsrisiko in Abschnitt 3.5 und 3.7.1. Die Gesellschaft geht weiterhin davon aus, dass eventuelle Nachteile der Corona-Pandemie auch in Zukunft vollständig durch öffentliche Zuwendungen im Rahmen des ÖPNV-Rettungsschirms sowie den Ergebnisabführungsvertrag mit der VVG ausgeglichen werden. Die durch den ÖPNV- Rettungsschirm zugeflossene Sonderfinanzhilfe wird in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Klimabezogene Sachverhalte sind insofern für den Konzernabschluss von Bedeutung, als dass Klimaschutzziele verfolgt werden, die sich unter anderem auf Investitionsentscheidungen des Konzerns auswirken. So liegen beispielsweise Investitionsschwerpunkte auf der Erneuerung der Fahrzeugflotte mit Elektroantrieb sowie auf dem weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur. Für die Beschaffung von umweltfreundlichen Elektrobussen bestehen zum Bilanzstichtag nach Abzug von erwarteten Zuschüssen Verpflichtungen in Höhe von 61.111 Tsd. €, die im Geschäftsjahr 2023 fällig werden. In den nachfolgend dargestellten Bereichen wurden besonders ermessensbehaftete Annahmen über die Festlegung wesentlicher Parameter getroffen, die einen erheblichen Einfluss auf die durch den Konzernabschluss vermittelte Vermögens- und Ertragslage der ÜSTRA haben. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 54 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Fahrzeuge für den Personennahverkehr Die wirtschaftliche Nutzbarkeit der Fahrzeuge für den Personenverkehr (185.294 Tsd. €; Vorjahr: 193.438 Tsd. €) hängt in hohem Maße vom technologischen Wandel sowie der Entwicklung wesentlicher Betriebskostenkomponenten ab. Der Vorstand geht nach Beobachtung der Marktentwicklung für das Berichtsjahr davon aus, dass die für Stadtbahnwagen und Busse getroffenen Annahmen in Hinblick auf die Nutzungsdauern von in der Regel 30 Jahren (Stadtbahnwagen) bzw. 12 Jahren (Busse) weiterhin aufrechterhalten werden können. Bestimmung der Laufzeit von Leasingverträgen mit Kündigungsoption Im Rahmen der Ausübung von Kündigungsoptionen bei Leasingverhältnissen werden Ermessensentscheidungen über die Wahrscheinlichkeit der Ausübung bestehender Kündigungsoptionen getroffen. Dies betrifft den Flächennutzungsvertrag Stadtbahn mit der infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra), Hannover. Für die Ausübung der Kündigungsoption beurteilt die ÜSTRA ihre Verpflichtungen aus dem ÖDA. Wir verweisen auch auf Abschnitt 2.2.3. Rückstellungen für Pensionen Der Bewertung von Rückstellungen für Pensionen liegen unter anderem Annahmen über den Diskontierungszinssatz, zukünftig erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen sowie Sterbetafeln zugrunde. Diese Annahmen können aufgrund veränderter externer Faktoren, wie wirtschaftliche Bedingungen oder Marktlage sowie Sterblichkeitsraten von den tatsächlichen Daten abweichen. Der Diskontierungssatz für die Pensionsverpflichtungen (95.019 Tsd. €; Vorjahr: 259.343 Tsd. €) im Rahmen der Berechnung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2022 wurde in Höhe von 3,90 % (Vorjahr: 1,30 %) ermittelt. Je nach angewandter Ermittlungsmethodik und der damit verbundenen Gewichtung der einbezogenen Anleihen ergeben sich zum 31. Dezember 2022 teils voneinander abweichende Zinssätze. Entsprechend den vertretenen methodischen Ansätzen ergibt sich für den Bestand der Anspruchsberechtigten hinsichtlich des Diskontierungszinssatzes ein Schätzintervall von etwa 3,4 % bis 4,4 % (Vorjahr 1,16 % bis 1,31 %). Weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen zu den getroffenen Annahmen und Schätzungen werden in den Erläuterungen zu den Angaben zu den Posten der Konzernbilanz in Abschnitt 4. (14) dargestellt. Poolausgleich Die Umsatzerlöse aus Beförderungsleistungen im Tarifgebiet des Großraum-Verkehr-Hannover (GVH) unterliegen einem Poolausgleich unter den am GVH beteiligten Verkehrsträgern. Zur Ermittlung der voraussichtlichen Höhe dieses Poolausgleichs für das Geschäftsjahr 2022 schätzen Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 55 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft die gesetzlichen Vertreter - auf Basis der gezählten und zuletzt im Rahmen einer im Jahr 2021 durchgeführten Strukturerhebung befragten Fahrgäste - den Anteil der ÜSTRA an den gesamten Tarifeinnahmen im GVH. Dabei wird der im Jahr 2021 rechnerisch ermittelte ÜSTRA-Anteil (ÜSTRA- Fahrten x Umsteigehäufigkeit x Reiseweiten x anteilige Fahrteneinnahme) in gleicher Höhe für das Jahr 2022 in Ansatz gebracht und mit den GVH-Gesamteinnahmen multipliziert. In der weiteren Folge werden die im Jahr 2022 erzielten und gebuchten Kasseneinnahmen saldiert. 3. Finanzrisikomanagement 3.1 Kapitalstruktur Der Konzern weist die folgende Kapitalstruktur auf: 31.12.2022 % Vorjahr % Tsd. € Tsd. € Eigenkapital 272.564 50,3 86.270 17,7 Langfristiges Fremdkapital 223.509 41,2 336.359 68,8 Kurzfristiges Fremdkapital 46.315 8,5 66.199 13,5 542.388 100,00 488.828 100,00 Im Hinblick auf das Eigenkapital verfolgt der Konzern, basierend auf dem mit der Muttergesellschaft bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, eine Strategie der nominellen Kapitalerhaltung auf Ebene der Einzelgesellschaft, gemessen am gezeichneten Kapital (67.491 Tsd. €) sowie der sich nach deutschem Handelsrecht ergebenden Kapitalrücklage (66.743 Tsd. €) der ÜSTRA. Eigenkapitalveränderungen im Konzernabschluss ergeben sich folglich insoweit, als die zum Ausgleich des handelsrechtlichen Ergebnisses von der ÜSTRA geleisteten Einlagen der Muttergesellschaft bzw. Ausschüttungen an die Muttergesellschaft von dem sich nach IFRS ergebenden Ergebnis abweichen und Tochterunternehmen sowie assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen während der Konzernzugehörigkeit Ergebnisse thesaurieren. Die wesentliche Erhöhung des Eigenkapitals begründet sich durch die Anpassung der Pensionsrückstellungen in Höhe von 164.323 Tsd. € aufgrund von versicherungsmathematischen Gewinnen, die über das sonstige Ergebnis im Eigenkapital erfasst werden. Das kurzfristige Fremdkapital hat sich aufgrund von verringerten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen reduziert. Zudem haben sich die sonstigen Verpflichtungen um 7.643 Tsd. € vermindert, hauptsächlich aufgrund von Erhaltenen Anzahlungen - Fördermittel i.H.v. 1.274 Tsd. € (Vorjahr: 7.359 Tsd. €) und Erhaltene Anzahlungen -Versicherungsleistungen i.H.v. 0 Tsd. € (Vorjahr 1.749 Tsd. €), aber auch geringere Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (-1.576 Tsd. €). Der Rückgang des langfristigen Fremdkapitals um 112.849 Tsd. € auf 223.510 Tsd. € resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang der Pensionsrückstellungen um 164.323 Tsd. € auf 95.019 Tsd. €, was im Zusammenhang mit dem gestiegenen Diskontierungszinssatz (von 1,30 % auf 3,90 %) steht. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 56 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Gegenläufig sind die Finanzverbindlichkeiten um 33.985 Tsd. € auf 67.497 Tsd. €, aufgrund zusätzlicher Darlehensaufnahmen für die Finanzierung von neuen Fahrzeugen angestiegen. Die Fremdkapitalaufnahme des Konzerns orientiert sich vor allem am zyklischen Investitionsbedarf im operativen Geschäft, der nur zum Teil durch Zuschüsse der öffentlichen Hand finanziert wird. In einer Phase größerer Investitionsvorhaben kommt es deshalb regelmäßig zu einem Anstieg, in den Amortisationsperioden zu einer Absenkung des Verschuldungsgrads. Weitere Strategien eines Austarierens in Bezug auf das Verhältnis von Eigenkapital und Fremdkapital im Sinne einer an kapitalmarkttheoretische Erwägung ausgerichteten Unternehmensführung werden gegenwärtig nicht verfolgt. Kapitalstrukturrisiken, die zu einer Gefährdung der Fortführung des Konzerns führen könnten, bestehen aufgrund des Ergebnisausgleichsmechanismus nicht. 3.2 Kategorisierung der Finanzinstrumente In folgender Tabelle werden die Buchwerte, Wertansätze nach IFRS 9 und beizulegenden Zeitwerte zum 31. Dezember 2022 dargestellt: Finanzanlagen Forderungen aus Lieferungen und Zahlungsmittel- Vermögenswerte Leistungen äquivalente 31.12.2022 Vorjahr 31.12.2022 Vorjahr 31.12.2022 Vorjahr 31.12.2022 Vorjahr 31.12.2022 Vorjahr Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € zu fortgeführten 170 187 11.678 10.699 31.587 54.585 86.897 53.239 130.301 118.710 Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert, entspricht dem Buchwert 15.707 17.315 0 0 0 0 0 0 15.707 17.315 (davon marktgängige (15.598) (17.206) (15.598) (17.206) Kapitalanlagen) Buchwert 15.877 17.502 11.678 10.699 31.587 54.585 86.897 53.239 146.008 136.025 Zahlungsmittel und Sonstige finanzielle Summe Summe Über erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten verfügt der Konzern nicht. Es existieren ebenfalls keine finanziellen Vermögenswerte, die als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert eingestuft worden sind. Sicherungsverhältnisse bestehen nicht. Die ÜSTRA hält Kapitalanlagen, unter anderem in verpfändeten Fondsanteilen (zum Zwecke der Sicherung der Wertkonten), deren beizulegender Zeitwert durch die auf einem aktiven Markt veröffentlichten Marktpreise (FVTPL) bestimmt wird (Stufe 1), sowie Termingeldanlagen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei Banken oder Finanzinstituten hinterlegt. Der Konzern geht davon aus, dass seine Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf Grundlage der externen Ratings der Banken und Finanzinstitute und insbesondere auf Grundlage eines Einlagensicherungsfonds ein geringes Ausfallrisiko aufweisen. In der Bilanz werden in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten darüber hinaus Forderungen gegen Arbeitnehmer in Höhe von 30 Tsd. € (Vorjahr: 30 Tsd. €) ausgewiesen. In den kurzfristigen Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 57 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft sonstigen Verpflichtungen werden insbesondere erhaltene Zuschüsse für zukünftige Investitionen (1.273 Tsd. €; Vorjahr: 6.255 Tsd. €), arbeitnehmerbezogene Verbindlichkeiten (9.185 Tsd. €; Vorjahr: 8.536 Tsd. €) sowie erhaltene Anzahlungen (2.472 Tsd. €; Vorjahr: 2.351 Tsd. €) ausgewiesen. Die Buchwerte für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie für die sonstigen finanziellen Vermögenswerte stellen einen angemessenen Näherungswert für die beizulegenden Zeitwerte dar. 3.3 Ergebnisbeiträge aus Finanzinstrumenten Zinserträge Zinsaufwen- Wertminderung(-)/ Ergebnisbeitrag dungen -aufholung gesamt 2022 Vorjahr 2022 Vorjahr 2022 Vorjahr 2022 Vorjahr Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € zu fortgeführten Anschaffungskosten 246 47 1.486 1.298 -54 -67 -1.295 -1.318 Finanzielle Vermögenswerte zum fair value 0 0 0 0 0 0 0 0 Gesamt 246 47 1.486 1.298 -54 -67 -1.295 -1.318 Die in vorstehender Tabelle als Wertminderungsaufwand erfassten Ergebnisbeiträge beziehen sich auf neu gebildete Wertberichtigungen für Forderungsausfallrisiken sowie Aufwendungen aus der Ausbuchung uneinbringlicher Forderungen. Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen wurden in der vorstehenden Tabelle saldiert. Nettogewinne und Nettoverluste, welche in die Buchgewinne und -verluste aus dem Abgang der Vermögenswerte einfließen, sind im Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 132 Tsd. € (Vorjahr: 320 Tsd. €) angefallen. 3.4 Beizulegender Zeitwert Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie gem. IFRS 13 eingeordnet, basierend auf dem Input-Parameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist: Stufe 1 – In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise; Stufe 2 – Bewertungsverfahren, bei denen der Input-Parameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist; Stufe 3 – Bewertungsverfahren, bei denen der Input-Parameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist. Im Geschäftsjahr 2022 haben keine Umgruppierungen zwischen den Stufen stattgefunden. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 58 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Der Konzern erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist. Im Konzern werden lediglich Fondsanteile zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Für alle anderen Vermögenswerte und Schulden entspricht der Buchwert näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. 3.5 Liquiditätsrisiko Die folgende Tabelle zeigt die aus den finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns im Zeitablauf resultierenden Auszahlungsströme nach Maßgabe der zugrunde liegenden vertraglichen Fälligkeitsvereinbarungen. Die Zahlungsströme der Leasingverbindlichkeiten werden im Abschnitt 2.2.3 dargestellt. Der angegebene Zinssatz reflektiert den gewichteten durchschnittlichen Effektivzins. Zins weniger als 1 1 – 3 Monate 3 Monate bis 1 1 – 5 Jahre über 5 Jahre kumu- Monat Jahr lierte 31.12.2022 % Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen gesamt Zinsen netto Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Unverzinsliche finanzielle 24.189 0 0 0 0 0 0 0 0 0 24.189 0 24.189 Verbindlich- keiten Verzinsliche 0,97 finanzielle 212 15 2.233 330 6.696 954 39.459 4.091 28.039 4.909 86.937 10.298 76.639 Verbindlich- keiten Gesamt 24.401 15 2.233 330 6.696 954 39.459 4.091 28.039 4.909 111.126 Zins weniger als 1 1 – 3 Monate 3 Monate bis 1 1 – 5 Jahre über 5 Jahre kumu- Monat Jahr lierte Vorjahr % Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen gesamt Zinsen netto Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Unverzinsliche finanzielle 35.971 0 0 0 0 0 0 0 0 0 35.971 0 35.971 Verbindlich- keiten Verzinsliche 0,50 finanzielle 251 17 1.176 78 3.531 218 26.585 690 4.894 36 39.476 1.039 38.439 Verbindlich- keiten Gesamt 36.222 17 1.176 78 3.531 218 28.585 690 4.894 36 75.449 Kreditlinien bestehen im Berichtsjahr i. H. v. 35.000 Tsd. € (Vorjahr: 5.030 Tsd. €). Das Liquiditätsmanagement ist so angelegt, dass der in den kurzfristigen Laufzeitbandbreiten mobilisierbare Liquiditätszufluss erheblich über den zu erwartenden Liquiditätsabflüssen aus der Begleichung der Verbindlichkeiten liegt. Der kurzfristige Liquiditätsüberhang basiert vornehmlich auf konzeptionell kurzfristigen Geldanlagen in Form von Termin- und Tagesgeldern, während Darlehensaufnahmen auf der Grundlage von Festzinsvereinbarungen und langen Laufzeiten Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 59 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft getroffen werden, um die zugrunde liegenden Investitionen auf eine gesicherte Finanzierungs- und Kalkulationsbasis zu stellen. Aufgrund der Divergenz in den Zinsbindungsfristen ist der Konzern einem Zinsstrukturrisiko ausgesetzt, da die Prolongationen der kurzfristigen Anlagen auf der Basis aktueller Marktzinsverhältnisse vorgenommen werden. Deshalb können bei konstanten Zahlungsmittelabflüssen aus der Bedienung der Verbindlichkeiten die künftigen Zahlungsströme aus den Mittelanlagen schwanken. Eine signifikante Absenkung des Marktzinsniveaus hätte jedoch keine erhebliche Auswirkung auf die Liquiditätssituation des Konzerns. 3.6 Kreditrisiko Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finanzinstruments seinen bzw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Finanzanlagen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Flüssigen Mitteln und sonstigen finanziellen Vermögenswerten des Konzerns. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko. Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte Im Konzern werden Wertberichtigungen im Wesentlichen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte gebildet. Für Zahlungsmittel und sonstige finanzielle Vermögenswerte sind die erwarteten Verluste hingegen von untergeordneter Bedeutung. Da Entgelte für die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen in wesentlichem Umfang im Voraus vereinnahmt werden, sind die mit dem operativen Geschäft verbundenen Adressenausfallrisiken insgesamt als nicht signifikant anzusehen. Größere Einzelforderungen richten sich in der Regel gegen Personen, die der öffentlichen Hand nahestehen und von zweifelsfreier Bonität sind. Bei den übrigen breit gestreuten Debitoren mit privatwirtschaftlichem Hintergrund besteht das Forderungsmanagement im Wesentlichen in der Festlegung von Kreditlinien und einem konsequenten Mahnwesen. Eine gesonderte Besicherung durch Versicherungen o. ä. erfolgt indes nicht. Die allgemein eingeräumten Zahlungsziele sind abhängig von der Art der fakturierten Leistung. Fakturierungen von Leistungen des Verkehrs- und Transportsegments im Rahmen des Fahrkartenverkaufs sowie von sonstigen Dienstleistungen sind im Allgemeinen mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen versehen. Bei Werkstattleistungen, Beratungs- und Ingenieurleistungen sowie bei Ausgleichsansprüchen gegen die öffentliche Hand bzw. der öffentlichen Hand nahestehenden Personen bestehen dagegen unterschiedliche, teilweise von Nebenbedingungen abhängige Fälligkeitsabreden. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 60 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Ausfallgefährdete Forderungen werden in Form einer Kombination von standardisierten und individuellen Analysetechniken identifiziert. Im Wesentlichen werden Verkehrs- und Transportleistungen erbracht, hier erwirbt der Kunde durch Zahlung sein Ticket. Risiken im darüber hinaus gehenden Forderungsbestand wird durch die Bildung einer portfoliobasierten Wertberichtigung Rechnung getragen. Der Konzern wendet den vereinfachten Wertminderungsansatz gemäß IFRS 9 an, somit werden die über die Vertragslaufzeit erwarteten Kreditverluste berücksichtigt. Ausgangspunkt des Wertminderungsmodells ist eine Analyse der tatsächlichen historischen Ausfallraten. Diese historischen Ausfallraten werden bei gegebener Relevanz unter Berücksichtigung zukunftsgerichteter Informationen und der Einflüsse aktueller Veränderungen im makroökonomischen Umfeld angepasst. Aufgrund äußerst geringer, bonitätsbedingter Forderungsausfälle in der Vergangenheit wird der erwartete Kreditverlust derzeit für das Gesamtportfolio an Forderungen des Konzerns ermittelt. Die historischen Ausfallraten werden aber regelmäßig analysiert, um bei Bedarf eine differenzierte Vorgehensweise für unterschiedliche Portfolios anzuwenden. Auf dieser Grundlage wurde, wie auch im Vorjahr, eine portfoliobasierte Wertberichtigung von 1 % erfasst (87 Tsd. €). Überdies werden Wertberichtigungen im Rahmen individueller Würdigungen vorgenommen. Ein wesentliches Kriterium ist in diesem Zusammenhang die Überfälligkeit. Dabei gelten grundsätzlich Forderungen als in ihrer Bonität beeinträchtigt, wenn sie ohne entsprechende Fälligkeitsabrede nach einem Jahr nicht beglichen worden sind. Sofern sich in Zusammenhang mit eingeleiteten Inkassobemühungen die Bonität eines Schuldners als zweifelhaft herausstellt oder der Konzern Kenntnis von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Schuldners erlangt, gilt der Schuldner als ausgefallen und es werden nach individuellen Erfordernissen auch zu einem früheren Zeitpunkt individuelle Wertberichtigungen gebildet. Insgesamt haben sich die Wertberichtigungskonten der Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte wie folgt entwickelt: 2022 Einzel- expected bewertung credit losses gesamt Tsd. € Tsd. € Tsd. € Stand zu Beginn des Jahres 619 89 708 Wertminderungsaufwand 336 18 354 Ausbuchung uneinbringlicher Forderungen 0 0 0 Wertaufholungen -376 -20 -396 Stand zum Ende des Jahres 579 87 666 Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 61 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Vorjahr Einzel- expected bewertung credit losses gesamt Tsd. € Tsd. € Tsd. € Stand zu Beginn des Jahres 547 101 648 Wertminderungsaufwand 234 0 234 Ausbuchung uneinbringlicher Forderungen 0 0 0 Wertaufholungen -162 -12 -174 Stand zum Ende des Jahres 619 89 709 Unverzinsliche finanzielle Verpflichtung Die Bürgschaftsverpflichtungen der ÜSTRA (Vorjahr: 120 Tsd. €) für Darlehensverpflichtungen einer nicht konsolidierten Beteiligungsgesellschaft, welche die Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH HRG & Co. - Passerelle KG, Hannover, (im Folgenden: HRG) betrafen, sind im Geschäftsjahr 2022 erloschen. 3.7 Zinsrisiken Der Konzern ist insbesondere den im Folgenden erläuterten Zinsrisiken ausgesetzt: - Wechselkursrisiken bestehen aufgrund der Inlandsbezogenheit des Geschäfts nicht. - Finanzderivate, deren risikobegrenzende oder -verstärkende Wirkungen zu berücksichtigen wären, werden nicht eingesetzt. Die nachfolgenden Sensitivitätsanalysen wurden auf der Grundlage der zum 31. Dezember 2022 bestehenden Verhältnisse und unter der Prämisse konstant bleibender weiterer Faktoren erstellt. 3.7.1 Marktrisiko Das Jahresergebnis und das Eigenkapital des Konzerns werden durch Zeitwertänderungen nicht beeinflusst, weil die Ausleihungen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. 3.7.2 Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten Der Zeitwert der Bankdarlehen schwankt durch eine Änderung des Marktzinsniveaus. Stiegen bei den Bankdarlehen die relevanten Marktzinssätze um 100 Basispunkte an, wäre damit bei dem zum Abschlussstichtag gegebenen Verschuldungsstand eine Reduktion des Zeitwerts der Bankdarlehen um etwa -4.033 Tsd. € (Vorjahr: -4.166 Tsd. €) verbunden, wohingegen sich der Zeitwert bei einer Reduktion der Zinsen um 100 Basispunkte um etwa 7.471 Tsd. € (Vorjahr: 4.901 Tsd. €) erhöhen würde. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 62 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Da die Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, ergeben sich keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis sowie auf das Eigenkapital des Konzerns. 4. Angaben zu Posten der Konzernbilanz (1) Immaterielle Vermögenswerte Die Aufgliederung der immateriellen Vermögenswerte und deren Entwicklung sind unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres in separaten Anlagenspiegeln für die Geschäftsjahre 2022 und 2021 dargestellt. Inhaltlich handelt es sich bei dem Posten im Wesentlichen um erworbene Software mit bestimmbarer Nutzungsdauer. Die Abschreibungen des Geschäftsjahrs von 852 Tsd. € (Vorjahr: 1.230 Tsd. €) werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen“ ausgewiesen. (2) Sachanlagen Im Berichtsjahr ergaben sich bei den Fahrzeugen für Personenverkehr inkl. der Umbuchungen aus den geleisteten Anzahlungen Zugänge von 19.887 Tsd. €. Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau haben sich um 48.948 Tsd. € erhöht. Hinsichtlich der Aufgliederung und Entwicklung der Sachanlagen wird gleichfalls auf die separaten Anlagenspiegel verwiesen. Im Sachanlagevermögen sind zum Stichtag Nutzungsrechte im Sinne des IFRS 16 in Höhe von 21.089 Tsd. € (Vorjahr: 22.775 Tsd. €) aktiviert. Wir verweisen auch auf Abschnitt 2.2.3. Im Geschäftsjahr 2022 ergaben sich unterjährige Zugänge von 187 Tsd. € (Vorjahr: 2.619 Tsd. €) im Rahmen der Grundstücke und Bauten sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Ein wesentlicher Teil der Nutzungsrechte entfällt auf den Flächennutzungsvertrag. Der Flächennutzungsvertrag setzt sich aus einer jährlich fixen Vergütung von 1.000 Tsd. € und einer an das Spartenergebnis Stadtbahn geknüpften, variablen Komponente zusammen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor seinem Auslaufen schriftlich gekündigt wird. Aktuell ist keine Kündigung geplant. Daher geht der Konzern von einer Restlaufzeit von 16 Jahren aus, was der Restlaufzeit des ÖDA entspricht. Gemäß IFRS 16.38 (b) i.V.m. 16.27 (b) sind die variablen Leasingzahlungen im Fall der ÜSTRA nicht bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigen und werden weiterhin in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der das eingetretene Ereignis die Zahlung auslöst. Im Geschäftsjahr 2022 wurden neue Darlehen in einem Volumen von 43.144 Tsd. € aufgenommen. In diesem Zusammenhang wurde eine Sicherungsübereignung von Stadtbahnen der Serie TW 3000 in einem Gesamtwert von 102.105 Tsd. € vereinbart. In den Vorjahren wurde durch die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 24.667 Tsd. € eine Sicherungsübereignung von Elektrobussen im Wert von 52.732 Tsd. € mit der KfW vereinbart. Ebenso wurden Darlehen bei der Sparkasse Hannover aufgenommen, die durch 92 Stadtbahnfahrzeuge besichert wurden. Weitere Sicherungsbeziehungen liegen nicht vor. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 63 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Erhaltene Investitionszuschüsse werden mit den Anschaffungskosten der bezuschussten Vermögenswerte verrechnet. Im Berichtsjahr hat der Konzern 19.317 Tsd. € Zuschüsse erhalten. Da noch nicht alle Zuschüsse mit getätigten Anschaffungen des Geschäftsjahres verrechnet werden konnten, hat sich der Bestand noch nicht verwendeter aber schon erhaltener Investitionszuschüsse auf 23.165 Tsd. € erhöht. Der Ausweis erfolgt unter den sonstigen Verbindlichkeiten. Wir verweisen auf unsere weiteren Erläuterungen unter 4. (18) Sonstige Verpflichtungen. Indikatoren für eine Wertminderung des Sachanlagevermögens waren bis auf einen Sachverhalt für eine verunfallte Stadtbahn nicht erkennbar. Aus Investitionsmaßnahmen, die für die Folgejahre geplant sind, entstehen dem Konzern Be- lastungen in Höhe des nicht durch Investitionszuwendungen gedeckten Eigenanteils, der sich planungsgemäß auf 116.134 Tsd. € (Vorjahr: 109.261 Tsd. €) belaufen wird. Für die Beschaffung von Stadtbahnen vom Typ TW 4000 (57.345 Tsd. €) und von Hybridbussen (3.766 Tsd. €) bestehen zum Bilanzstichtag nach Abzug von erwarteten Zuschüssen Verpflichtungen von insgesamt 61.111 Tsd. €, die im Geschäftsjahr 2023 fällig werden. (3) Übrige Finanzanlagen 31.12.2022 Vorjahr Tsd. € Tsd. € Marktgängige Kapitalanlagen 15.598 17.206 Ausleihungen 171 186 Nicht nach der Equity-Methode einbezogene Beteiligungen 108 110 15.877 17.502 Die Kapitalanlagen in Höhe von 15.598 Tsd. € (Vorjahr: 17.206 Tsd. €) bestehen im Rahmen eines Wertkontenmodells für Arbeitnehmer. Sämtliche den Arbeitnehmern zuzurechnende Kapitalanlagen sind durch die ÜSTRA insolvenzgesichert. Wir verweisen zusätzlich auf Abschnitt 4. (15) Übrige Rückstellungen. Die Anteile an nicht nach der Equity-Methode einbezogenen Gesellschaften sind nicht börsennotiert. (4) Unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen und Joint Ventures Der Ausweis der unter der Anwendung der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen und Joint Ventures von 28.438 Tsd. € (Vorjahr: 19.987 Tsd. €) betrifft Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. Die ÜSTRA besitzt einen Anteil von 50 % an dem Gemeinschaftsunternehmen X-CITY MARKETING Hannover GmbH, Hannover, (im Folgenden: X-City). Die X-City betreibt im Wesentlichen eigenständig Verkehrsmittelwerbung auf Bussen und Bahnen, Plakatwerbung, Großbildprojektionen und neue Medien. Der Anteil des Konzerns an der X-City wird nach der Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 64 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Equity-Methode im Konzernabschluss bilanziert. Die X-City ist nicht börsennotiert. Nachfolgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen über die Beteiligung des Konzerns an der X-City: 31.12.2022 31.12.2021 Tsd. € Tsd. € Kurzfristige Vermögenswerte, einschl. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente i.H.v. 7.308 Tsd. € 8.879 10.222 Langfristige Vermögenswerte 6.575 5.953 Kurzfristige Schulden 2.890 3.015 Eigenkapital 12.564 13.160 Anteil der Beteiligung des Konzerns 50 % 50 % Buchwert der Beteiligung 6.282 6.580 Gewinn- und Verlustrechnung der X-City in zusammengefasster Form: 2022 2021 Tsd. € Tsd. € Umsatzerlöse 13.304 12.742 Sonstige Erträge 400 419 Betriebliche Aufwendungen -8.641 -7.181 Sonstige Aufwendungen -2.645 -2.688 Finanzergebnis -1 -3 Ergebnis vor Steuern 2.417 3.290 Ertragsteuern -837 -1.114 Ergebnis nach Steuern / Gesamtergebnis 1.580 2.175 Die X-City hatte zum 31. Dezember 2022 und 2021 keine Eventualverbindlichkeiten oder Kapitalverpflichtungen. Die X-City darf ihre Gewinne erst dann ausschütten, wenn hierzu beide Gesellschafter ihre Zustimmung erteilt haben. Gewinnausschüttungen sind im Berichtsjahr in Höhe von 1.088 Tsd. € erfolgt. Die ÜSTRA besitzt einen Anteil von 30 % an dem assoziierten Unternehmen Hannover Region Grundstücksgesellschaft mit beschränkter Haftung HRG & Co. - Passerelle KG, Hannover, (im Folgenden: HRG). Sie ist eine Immobiliengesellschaft zur Entwicklung des privaten und gewerblichen Immobiliensektors in Hannover. Der Anteil des Konzerns an der HRG wird nach der Equity-Methode im Konzernabschluss bilanziert. Die HRG ist nicht börsennotiert. Nachfolgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen über die Beteiligung des Konzerns an der HRG: Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 65 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 31.12.2022 31.12.2021 Tsd. € Tsd. € Kurzfristige Vermögenswerte, einschl. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente i.H.v. 1.641 Tsd. € 2.725 1.640 Langfristige Vermögenswerte 39.773 42.255 Kurzfristige Schulden 4.129 4.079 Langfristige Schulden 11.256 14.284 Eigenkapital 27.113 25.532 Anteil der Beteiligung des Konzerns 30 % 30 % Buchwert der Beteiligung 8.134 7.660 Gewinn- und Verlustrechnung der HRG in zusammengefasster Form: 2022 2021 Tsd. € Tsd. € Umsatzerlöse 10.630 10.028 Sonstige Erträge 543 368 Betriebliche Aufwendungen -6.945 -6.593 Sonstige Aufwendungen -2.029 -2.722 Finanzergebnis -347 -554 Ergebnis vor Steuern 1.852 527 Ertragsteuern -271 -56 Ergebnis nach Steuern / Gesamtergebnis 1.581 471 Die HRG hatte zum 31. Dezember 2022 und 2021 keine Eventualverbindlichkeiten oder Kapitalverpflichtungen. Die HRG darf ihre Gewinne erst dann ausschütten, wenn hierzu alle Gesellschafter ihre Zustimmung erteilt haben. Die ÜSTRA besitzt einen Anteil von 90 % an dem assoziierten Unternehmen Fahrgastmedien Hannover GmbH, (im Folgenden: FGMH), das im Jahr 2020 neu gegründet wurde. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwertung von Werberechten der Region Hannover, insbesondere für die ÜSTRA und die regiobus sowie die Bereitstellung von redaktionellen Dienstleistungen und technischen Unterstützungsleistungen im Bereich Fahrgastmedien und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Der Anteil des Konzerns an der FGMH wird nach der Equity- Methode im Konzernabschluss bilanziert. Die FGMH ist nicht börsennotiert. Nachfolgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen über die Beteiligung des Konzerns an der FGMH: Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 66 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 31.12.2022 31.12.2021 Tsd. € Tsd. € Kurzfristige Vermögenswerte, einschl. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente i.H.v. 513 Tsd. € 635 388 Langfristige Vermögenswerte 122 95 Kurzfristige Schulden 145 90 Langfristige Schulden 169 169 Eigenkapital 443 224 Anteil der Beteiligung des Konzerns 90 % 90 % Buchwert der Beteiligung 399 202 Gewinn- und Verlustrechnung der FGMH in zusammengefasster Form: 2022 2021 Tsd. € Tsd. € Umsatzerlöse 1.485 1.300 Sonstige Erträge 46 9 Betriebliche Aufwendungen -875 -917 Sonstige Aufwendungen -325 -248 Finanzergebnis -5 -5 Ergebnis vor Steuern 326 139 Ertragsteuern -107 0 Ergebnis nach Steuern / Gesamtergebnis 219 139 Die FGMH hatte zum 31. Dezember 2022 und 2021 keine Eventualverbindlichkeiten oder Kapitalverpflichtungen. Die FGMH darf ihre Gewinne erst dann ausschütten, wenn hierzu alle Gesellschafter ihre Zustimmung erteilt haben. Die ÜSTRA besitzt einen Anteil von 90 % an dem Joint Venture protec service GmbH (im Folgenden: protec), Hannover. Die protec erbringt Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Schutz von Personen und Objekten sowie Facilitymanagement, Reinigung und Parkraumbewirtschaftung. Die protec ist nicht börsennotiert. Nachfolgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanz- informationen über die Beteiligung des Konzerns an der protec: Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 67 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 31.12.2022 31.12.2021 Tsd. € Tsd. € Kurzfristige Vermögenswerte, einschl. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente i.H.v. 1.079 Tsd. € 1.871 1.569 Langfristige Vermögenswerte 5.102 905 Kurzfristige Schulden 2.735 2.002 Langfristige Schulden 3.344 135 Eigenkapital 893 337 Geschäfts- oder Firmenwert 3.829 3.829 4.722 4.166 Anteil der Beteiligung des Konzerns 90 % 90 % Buchwert der Beteiligung 4.249 3.719 Gewinn- und Verlustrechnung der protec in zusammengefasster Form: 2022 2021 Tsd. € Tsd. € Umsatzerlöse 15.710 15.138 Sonstige Erträge 481 225 Betriebliche Aufwendungen -12.846 -11.655 Sonstige Aufwendungen -1.879 -2.511 Finanzergebnis 63 122 Ergebnis vor Steuern 1.529 1.319 Ertragsteuern -489 -408 Ergebnis nach Steuern / Gesamtergebnis 1.040 911 Die protec hatte zum 31. Dezember 2022 und 2021 keine Eventualverbindlichkeiten oder Kapitalverpflichtungen. Die protec darf ihre Gewinne erst dann ausschütten, wenn hierzu alle Gesellschafter ihre Zustimmung erteilt haben. Die ÜSTRA besitzt einen Anteil von 90 % an dem Joint Venture ÜSTRA Reisen GmbH (im Folgenden: ÜSTRA Reisen), Hannover. Die ÜSTRA Reisen betreibt Linienverkehre, überwiegend als Subunternehmer für die ÜSTRA, ein Reisebüro und die Maschseeschifffahrt. Die ÜSTRA Reisen ist nicht börsennotiert. Nachfolgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen über die Beteiligung des Konzerns an der ÜSTRA Reisen: Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 68 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 31.12.2022 31.12.2021 Tsd. € Tsd. € Kurzfristige Vermögenswerte, einschl. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente i.H.v. 1.916 Tsd. € 3.825 3.564 Langfristige Vermögenswerte 676 1.031 Kurzfristige Schulden 2.756 2.869 Langfristige Schulden 11 81 Eigenkapital 1.734 1.645 Geschäfts- oder Firmenwert 387 387 2.121 2.032 Anteil der Beteiligung des Konzerns 90 % 90 % Buchwert der Beteiligung 1.909 1.829 Gewinn- und Verlustrechnung der ÜSTRA Reisen in zusammengefasster Form: 2022 2021 Tsd. € Tsd. € Umsatzerlöse 27.898 23.480 Sonstige Erträge 717 337 Betriebliche Aufwendungen -27.151 -22.103 Sonstige Aufwendungen -1.318 -1.473 Finanzergebnis 6 36 Ergebnis vor Steuern 152 278 Ertragsteuern -64 -113 Ergebnis nach Steuern / Gesamtergebnis 88 165 Die ÜSTRA Reisen hatte zum 31. Dezember 2022 und 2021 keine Eventualverbindlichkeiten oder Kapitalverpflichtungen. Die ÜSTRA Reisen darf ihre Gewinne erst dann ausschütten, wenn hierzu alle Gesellschafter ihre Zustimmung erteilt haben. Im Berichtszeitraum wurden wie unter Punkt 2.1.1 beschrieben jeweils 10 % der Anteile der TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH, Hannover, (im Folgenden: TransTecBau) und RevCon Audit und Consulting GmbH, Hannover, (im Folgenden: RevCon) an die regiobus Hannover mit Wirkung zum 31. Mai 2022 veräußert. Im Rahmen der hieraus folgenden Entkonsolidierung ergaben sich aus Konzernsicht auf Basis von Gutachten ermittelte Zeitwerte. Aus der Entkonsolidierung entstand so ein Ertrag von 4.787 Tsd. €, welcher in den sonstigen betrieblichen Erträgen gezeigt wird. Gleichzeitig wurden 6.703 Tsd. € Anteile an Joint Venture Unternehmen (TransTecBau und RevCon) eingebucht. Die Folgebewertung erfolgt unter Anwendung der At Equity-Methode (siehe hierzu auch Kapitel 2.1.1). Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 69 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der RevCon wurde zum Stichtag 31. Dezember 2022 beendet, sodass die Ergebnisse in 2022 noch vollumfänglich an die ÜSTRA abgeführt werden. Der Ausweis (186 Tsd. €) erfolgt in den „Übrigen Beteiligungserträgen“. Die ÜSTRA besitzt einen Anteil von 90 % an dem Joint Venture TransTecBau. Gegenstand der TransTecBau sind die Planung und ingenieurtechnische Bearbeitung von Verkehrsanlagen. Die TransTecBau ist nicht börsennotiert. Nachfolgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen über die Beteiligung des Konzerns an der TransTecBau: 31.12.2022 Tsd. € Kurzfristige Vermögenswerte, einschl. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente i.H.v. 2.027 Tsd. € 2.334 Langfristige Vermögenswerte 5.451 Kurzfristige Schulden 3.169 Langfristige Schulden 1.414 Eigenkapital 3.201 Geschäfts- oder Firmenwert 2.818 6.019 Anteil der Beteiligung des Konzerns 90 % Buchwert der Beteiligung 5.417 Gewinn- und Verlustrechnung der TransTecBau in zusammengefasster Form: 2022 Tsd. € Umsatzerlöse 8.921 Sonstige Erträge 137 Betriebliche Aufwendungen -7.452 Sonstige Aufwendungen -1.306 Finanzergebnis -30 Ergebnis vor Steuern 269 Ertragsteuern -249 Ergebnis nach Steuern / Gesamtergebnis 20 Die ÜSTRA besitzt einen Anteil von 90 % an dem Joint Venture RevCon. Die RevCon erbringt Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen u.a. mit den Schwerpunkten Beratung, kaufmännische Revision und IT-Revision. Die RevCon ist nicht börsennotiert. Nachfolgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen über die Beteiligung des Konzerns an der RevCon: Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 70 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 31.12.2022 Tsd. € Kurzfristige Vermögenswerte, einschl. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente i.H.v. 270 Tsd. € 359 Langfristige Vermögenswerte 7 Kurzfristige Schulden 266 Langfristige Schulden 0 Eigenkapital 100 Geschäfts- oder Firmenwert 1.969 2.069 Anteil der Beteiligung des Konzerns 90 % Buchwert der Beteiligung 1.862 Gewinn- und Verlustrechnung der RevCon in zusammengefasster Form: 2022 Tsd. € Umsatzerlöse 1.076 Sonstige Erträge 10 Betriebliche Aufwendungen -689 Sonstige Aufwendungen -120 Finanzergebnis -186 Ergebnis vor Steuern 90 Ertragsteuern -90 Ergebnis nach Steuern / Gesamtergebnis 0 Das Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen i.H.v. 3.241 Tsd. € setzt sich im Wesentlichen aus dem Ergebnis der Protec, X-City, TransTecBau und HRG zusammen. (5) Aktive latente Steuern / Latente Steuerschulden Die Steuerabgrenzungssachverhalte sowie die daraus resultierenden Steuerabgrenzungsposten haben sich wie folgt entwickelt: Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 71 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 01.01. Aufwand (-) / 31.12. Tsd. € Ertrag Tsd. € Tsd. € Langfristige Auftragsfertigung -97 -11 -108 Übrige Rückstellungen 94 -1 93 Temporäre Differenzen -3 -12 -15 Geschäftsjahr 2021 -3 -12 -15 Langfristige Auftragsfertigung -108 76 -32 Übrige Rückstellungen 93 -16 77 Temporäre Differenzen -15 60 45 Steuerliche Verlustvorträge 0 0 0 Geschäftsjahr 2022 -15 60 45 Die latenten Steuern beziehen sich vollumfänglich auf konsolidierte Tochtergesellschaft, die außerhalb des steuerlichen Organschaftsverbundes der VVG stehen. Dagegen weist die ÜSTRA als steuerliche Organgesellschaft der VVG nebst ihren im Organkreis befindlichen Tochtergesellschaft nach der formellen Betrachtungsweise aufgrund fehlender Steuerumlagen keine Steuerlatenzen nach IAS 12 aus. Grundsätzlich werden aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge gebildet, sofern diese bei Tochtergesellschaft bestehen, die außerhalb des steuerlichen Organschaftsverbundes der VVG stehen. Obwohl bei der Gehry-Tower steuerliche Verlustvorträge bestehen, erfolgte keine Aktivierung latenter Steuern auf diese Verlustvorträge aufgrund der Kriterien des IAS 12.35 und 36, da eine verlässliche Planung zukünftiger Gewinne nicht hinreichend wahrscheinlich ist. Zum 31. Dezember 2022 bestanden körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 445 Tsd. €. ( 6) Sonstige finanzielle Vermögenswerte Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von 86.897 Tsd. € (Vorjahr: 53.674 Tsd. €) enthalten im Wesentlichen Termingelder mit einer Restlaufzeit von über drei Monaten in Höhe von 74.000 Tsd. € (Vorjahr: 20.000 Tsd. €) sowie eine Forderung aus dem ÖPNV-Rettungsschirm in Höhe von 9.239 Tsd. €. Bestehenden Ausfallrisiken wird durch die gebildeten Einzelwertberichtigungen in Höhe von 132 Tsd. € (Vorjahr: 320 Tsd. €) begegnet. (7) Vorräte Bei den Vorräten von 13.803 Tsd. € (Vorjahr: 13.844 Tsd. €) handelt es sich um Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die im Wesentlichen von der ÜSTRA gehalten werden. Im Berichtsjahr sind Abwertungen in Höhe von 6.808 Tsd. € (Vorjahr: 6.130 Tsd. €) zur Anpassung an einen niedrigeren Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 72 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Nettoveräußerungswert vorhanden, die der Überalterung einzelner Vorratspositionen Rechnung tragen. Im Geschäftsjahr 2022 werden unter dem Materialaufwand 33.767 Tsd. € (Vorjahr: 29.139 Tsd. €) als Aufwand erfasste Anschaffungskosten von Vorräten ausgewiesen. (8) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 11.678 Tsd. € (Vorjahr: 10.699 Tsd. €) sind um Wertberichtigungen in Höhe von 666 Tsd. € (Vorjahr: 709 Tsd. €) reduziert, die Unsicherheiten im Hinblick auf den Bestand einzelner Forderungen sowie erkennbare Bonitätsrisiken abdecken. Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. (9) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Der Posten in Höhe von 31.587 Tsd. € (Vorjahr: 54.585 Tsd. €) umfasst neben dem Kassenbestand Bankeinlagen in Form von Sichtguthaben und kurzfristigen Termingeldanlagen mit einer Ursprungslaufzeit von bis zu drei Monaten. (10) Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte Die Region Hannover (RH) als Auftraggeber für den ÖPNV ist an die beiden Unternehmen ÜSTRA und regiobus Hannover GmbH, Hannover, herangetreten mit der Bitte, die Zusammenarbeit zu stärken. Daraus ist ein Kooperationsprojekt entstanden. Ziel ist es, insbesondere eine gemeinsame Außendarstellung zu gewährleisten, eine Vereinfachung und Optimierung der Prozesse für den Kunden zu erreichen und die Qualität des Kundenerlebnisses zu steigern. Der Lenkungskreis des Projektes hat in diesem Zusammenhang die Veräußerung von jeweils 10 % der Geschäftsanteile an den beiden 100%-igen ÜSTRA Tochterunternehmen TransTecBau und der RevCon an die regiobus empfohlen. Mit Beschluss vom 10. Dezember 2021 ist der Aufsichtsrat der Empfehlung der RH nachgekommen und beschloss jeweils 10 % der Anteile der TransTecBau und RevCon an die regiobus Hannover zu verkaufen. Der Gesellschaftsvertrag sieht in wesentlichen Teilen für die Gesellschafterbeschlüsse ein Einstimmigkeitserfordernis vor, sodass der regiobus über die 10%-ige Beteiligung hinausgehend für die wesentlichen Entscheidungen ein maßgebender Einfluss eingeräumt wurde. Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen sind die Voraussetzungen des IFRS 10 nicht erfüllt, sodass die TransTecBau und die RevCon ab dem Zeitpunkt des Verkaufs der Anteile nicht mehr vollkonsolidiert werden. Die Gesellschaften werden seit Juni 2022 im Rahmen einer At-Equity Konsolidierung bilanziert. Dementsprechend wurden diese beiden Gesellschaften im Vorjahr als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte dargestellt, da von einem Verkauf in den nächsten Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 73 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 12 Monaten mit einem Verlust der Verfügungsgewalt der ÜSTRA über die beiden Gesellschaften gerechnet wurde. (11) Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital zum 31. Dezember 2022 der ÜSTRA beträgt unverändert 67.490.528,32 € und ist voll eingezahlt. Die auf den Inhaber lautenden 26.400.000 Stückaktien ohne Nennwert sind eingeteilt in: 244.000 Sammelurkunden über jeweils 100 Aktien 24.400.000 Stück 80.000 Sammelurkunden über jeweils 20 Aktien 1.600.000 Stück 40.000 Sammelurkunden über jeweils 10 Aktien 400.000 Stück Die Höhe des Grundkapitals sowie die Anzahl der Stückaktien sind im Geschäftsjahr 2022 und im Vorjahr unverändert geblieben. Wie im Vorjahr sind die in den Sammelurkunden über jeweils 10 Aktien verbrieften 400.000 Stück zum Handel im regulierten Markt der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover, der Hanseatischen Wertpapierbörse zu Hamburg und der Börse Berlin i. S. d. § 32 BörsG zugelassen. Darüber hinaus sind die Aktien in den Open Market (einfaches Freiverkehrssegment, Teilbereich Quotation Board) der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen. (12) Kapitalrücklage Die in der Kapitalrücklage verrechneten Sachverhalte gliedern sich wie folgt: 31.12.2022 Vorjahr Tsd. € Tsd. € Aufgelder aus der Ausgabe neuer Anteile 23.622 23.622 Andere Zuzahlungen 43.121 43.121 Kapitalrücklage des Mutterunternehmens 66.743 66.743 Einstellungen aus Verlustübernahmen in den Vorjahren 362.428 296.405 Verlustübernahme des abgelaufenen Jahres 48.130 66.023 Verrechnung aktivischer Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung - Kapitalkonsolidierung -2.991 -2.991 - Equity-Bewertung -10.712 -10.712 463.598 415.468 Die Erhöhung der Kapitalrücklage resultiert im Wesentlichen aus der Übernahme des laufenden Verlustes (nach HGB) der ÜSTRA in Höhe von 48.130 Tsd. € (Vorjahr: 66.023 Tsd. €) im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der VVG. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 74 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Die Einstellungen aus Verlustübernahmen in den Vorjahren erfolgten ebenfalls im Rahmen des vorgenannten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der VVG. In der Kapitalflussrechnung sind unter dem Posten Ergebnisausgleichszahlungen der Unternehmenseigner die im Geschäftsjahr 2022 tatsächlich zugeflossenen Verlustübernahmen enthalten. (13) Ergebnisvortrag und sonstige Ergebnisbestandteile 31.12.2022 Vorjahr Tsd. € Tsd. € Stand zu Beginn des Jahres -269.867 -226.187 Jahresergebnis -26.452 -43.680 Stand zum Ende des Jahres -296.319 -269.867 In den Sonstigen Ergebnisbestandteilen ist eine Rücklage aus der Neubewertung von Pensionsrückstellungen in Höhe von 37.794 Tsd. € (Vorjahr: -126.822 Tsd. €) enthalten. Weitere Erläuterungen erfolgen in der Angabe 4. (14). (14) Pensionsrückstellungen Die auf leistungsorientierten Versorgungszusagen basierende betriebliche Altersversorgung umfasst neben Einzelzusagen an Vorstände, leitende Angestellte und deren Hinterbliebene auf tariflichen und sonstigen betrieblichen Vereinbarungen beruhende Pensionszusagen. Die auf betrieblichen Vereinbarungen beruhenden Pensionszusagen der ÜSTRA sind im Wesentlichen von der Versorgungseinrichtung der ÜSTRA e.V. erteilt worden. Wegen der Subsidiär- haftung des Trägerunternehmens für Versorgungsverpflichtungen der Unterstützungskasse besteht für die ÜSTRA insoweit eine mittelbare Verpflichtung, als die Verbindlichkeiten der Unterstützungskasse deren Vermögen übersteigen. Die Versorgungsleistungen der Unterstützungseinrichtung, die ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze in der deutschen Rentenversicherung oder unter bestimmten Bedingungen auch als vorgezogene Altersrente geleistet werden, sind teils abhängig vom Endgehalt vor dem Ruhestandseintritt, teils basieren sie auf einem Bausteinprinzip, mittels dem über die Dauer der Betriebszugehörigkeit sukzessiv Rentenansprüche aus den versorgungsrelevanten Jahresbezügen des jeweiligen Kalenderjahrs abgeleitet werden. Neben der Altersrente erstrecken sich die Versorgungsleistungen auch auf Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten, wobei die Ehegattenrente 60 % und Halbwaisen- bzw. Vollwaisenrenten 12 % bzw. 20 % der Altersrente des jeweiligen Mitarbeiters betragen. Das Bausteinprinzip kommt gleichfalls zur Anwendung, soweit Mitarbeiter laufendes Arbeitsentgelt gegen eine zusätzliche Versorgungszusage umwandeln. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 75 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Bei der Berechnung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen wurden folgende versicherungsmathematische Bewertungsparameter zugrunde gelegt: 31.12.2022 Vorjahr Diskontierungszinssatz 3,90 % 1,30 % Einkommenstrend 3,0 % 3,0 % Rententrend 2,5 % bzw. 1,0 % falls 2,0 % bzw. 1,0 % falls vertraglich vereinbart vertraglich vereinbart Sterblichkeit und Invalidität „Richttafeln 2018 G“ „Richttafeln 2018 G“ von Prof. Dr. Klaus von Prof. Dr. Klaus Heubeck Heubeck Analog zum Vorjahr wurde auch im Geschäftsjahr 2022 eine Annahme zur Fluktuation getroffen, die nicht auf konzernbezogenen Erhebungen, sondern auf branchenübergreifenden Fluktuationsstatistiken beruhte. Dabei ist eine alters- und geschlechtsspezifische jährliche Fluktuationswahrscheinlichkeit von 0 % zum Tragen gekommen. Im aktuellen Geschäftsjahr ist wie im Vorjahr eine Fluktuation von 0 % angenommen worden. Die Überleitung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen auf die im Konzern- abschluss ausgewiesenen Pensionsrückstellungen stellt sich wie folgt dar: 31.12.2022 Vorjahr Tsd. € Tsd. € Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen 288.456 454.592 Beizulegender Zeitwert des Planvermögens der -193.437 -195.250 Versorgungseinrichtung 95.019 259.342 In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen für Versorgungsleistungen sowie die in der Bilanz für die jeweiligen Pläne angesetzten Beträge dargestellt: 2022 Vorjahr Tsd. € Tsd. € Dienstzeitaufwand des laufenden Jahres 7.238 16.548 Netto-Zinsen 5.577 2.831 12.815 19.379 Diese Aufwendungen werden vollständig im Personalaufwand erfasst. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 76 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Änderungen der leistungsorientierten Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens 2022: Barwert der Beizulegen - Schuld aus leistungsorien- der Zeitwert der leistungs- tierten des Planver- orientierten Verpflichtung mögens Verpflichtung 1. Januar 2022 454.592 195.250 259.342 Erfolgswirksam erfasste Laufender Dienstzeitaufwand 7.238 7.238 Aufwendungen für Zinsaufwand 5.823 246 5.577 Pensionsverpflichtungen Im Periodenergebnis erfasste 13.061 246 12.815 Zwischensumme Gezahlte Versorgungsleistungen - 12.871 - 11.542 - 1.329 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Im Sonstigen Ergebnis Änderungen finanzieller erfasste Gewinne/ Annahmen -159.170 -1.710 -157.460 (Verluste) aus Erfahrungsbedingte Neubemessung Anpassungen -7.156 -7.156 Zwischensumme enthalten im -166.326 -1.710 -164.616 Sonstigen Ergebnis Arbeitgeberbeiträge 11.193 - 11.193 31. Dezember 2022 288.456 193.437 95.019 Änderungen der leistungsorientierten Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens 2021: Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 77 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Barwert der Beizulegen - Schuld aus leistungsorien- der Zeitwert der leistungs- tierten des Planver- orientierten Verpflichtung mögens Verpflichtung 1. Januar 2021 505.042 173.112 331.930 Erfolgswirksam erfasste Laufender Dienstzeitaufwand 16.548 0 16.548 Aufwendungen für Zinsaufwand 3.739 908 2.831 Pensionsverpflichtungen Im Periodenergebnis erfasste 20.287 908 19.379 Zwischensumme Gezahlte Versorgungsleistungen - 12.827 - 11.553 - 1.274 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Im Sonstigen Ergebnis Änderungen finanzieller erfasste Gewinne/ Annahmen -54.428 22.223 -76.651 (Verluste) aus Erfahrungsbedingte Neubemessung Anpassungen -3.482 0 -3.482 Zwischensumme enthalten im 57.910 22.223 -80.133 Sonstigen Ergebnis Arbeitgeberbeiträge 0 10.560 - 10.560 31. Dezember 2021 454.592 195.250 259.342 Das Planvermögen ist wie folgt strukturiert: 31.12.2022 Vorjahr Tsd. € Tsd. € Schuldinstrumente 58.298 36.865 Bankguthaben 17.467 42.529 Immobilien 124.260 124.260 Sonstige Vermögenswerte -6.588 -8.404 193.437 195.250 Die Schuldinstrumente bestehen aus nicht börsennotierten Schuldscheindarlehen verschiedener Banken sowie Termingeldanlagen, die durch einen Einlagensicherungsfonds gesichert sind. Der tatsächlich erzielte Nettovermögensertrag auf das Planvermögen beläuft sich auf 246 Tsd. € oder 0,13 % (Vorjahr: 908 Tsd. €). Die ÜSTRA geht davon aus, dass im Jahr 2023 dem Planvermögen etwa 11.972 € (Vorjahr: 11.193 Tsd. €) zugeführt werden. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 78 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Nachfolgend wird eine quantitative Sensitivitätsanalyse der wichtigsten Annahmen zum 31. Dezember 2022 dargestellt: Annahmen Abzinsungssatz Lebenserwartung Erhöhung Rückgang Anstieg um Rückgang Szenario um 0,5 % um 0,5 % 1 Jahr um 1 Jahr Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Auswirkungen auf die leistungsorientierte -19.845 22.498 11.164 -11.645 Verpflichtung Annahmen Künftige Künftige Gehaltssteigerungen Rentensteigerungen Erhöhung Rückgang Erhöhung Rückgang Szenario um 0,5 % um 0,5 % um 1 % um 1 % Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Auswirkungen auf die leistungsorientierte 0 0 1.639 -1.405 Verpflichtung Die vorstehenden Sensitivitätsanalysen wurden mittels eines Verfahrens durchgeführt, das die Auswirkung realistischer Änderungen der wichtigsten Annahmen zum Ende des Berichtszeitraums auf die leistungsorientierte Verpflichtung extrapoliert. Folgende Beträge werden voraussichtlich in den nächsten Jahren im Rahmen der leistungsorientierten Verpflichtung ausgezahlt: 2022 2021 Tsd. € Tsd. € Innerhalb der nächsten 12 Monate (nächstes Geschäftsjahr) 13.235 13.236 Zwischen 2 und 5 Jahren 56.055 55.494 Zwischen 5 und 10 Jahren 70.844 69.309 Über 10 Jahre 356.297 349.628 Erwartete Auszahlungen gesamt 496.431 487.667 Die durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beträgt zum Ende des Berichtszeitraums für die Verpflichtungen aus Entgeltumwandlung 27,7 Jahre (Vorjahr: 30,6 Jahre) und für Verpflichtungen ohne Entgeltumwandlung 20,4 Jahre (Vorjahr: 22,7 Jahre). Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 79 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (15) Übrige Rückstellungen Zuführung Um - 01.01.2022 Abgang Verbrauch Auflösung Aufzinsung* gliederung 31.12.2022 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Altersteilzeit - und Vorruhe- 17.206 -986 15.598 standsverein- barung -622 Sonstige 3.395 992 11 1.211 3.603 Langfristige 20.588 0 992 11 -397 0 19.201 Rückstellungen Rückerstattungs - risiken 76 26 50 Einnahmenpool - ausgleich 80 80 Kurzfristige 156 0 80 26 0 0 50 Rückstellungen 20.744 0 1.072 37 -397 0 19.251 * In den Rückstellungen für Vorruhestandsvereinbarungen ist ein Betrag von 15.598 Tsd. € (Vorjahr: 17.206 Tsd. €) für ein Wertkontenmodell enthalten. Die in der Vergangenheit von der ÜSTRA gewährten Erfolgsprämien sowie die individuellen Entgeltumwandlungen der Mitarbeiter werden nach Wahl des Mitarbeiters durch die ÜSTRA den jeweiligen Kapitalanlagenarten zugeführt. Die angesparten Wertguthaben werden zur bezahlten Freistellung des Mitarbeiters verwendet. Die entsprechenden Kapitalanlagen werden unter den übrigen Finanzanlagen ausgewiesen. Die Rückstellung für Rückerstattungsrisiken reflektiert drohende Rückforderungsansprüche im Hinblick auf erhaltene Investitionszuwendungen (siehe auch Angabe 7.4). Die Inanspruchnahme der kurzfristigen Rückstellungen wird innerhalb des folgenden Geschäftsjahrs und bei den langfristigen Rückstellungen über einen längeren Zeitraum erwartet. (16) Finanzverbindlichkeiten 31.12.2022 Vorjahr Tsd. € Tsd. € Darlehen von Kreditinstituten / 67.497 33.512 Langfristige Finanzverbindlichkeiten Darlehen von Kreditinstituten / 9.143 4.926 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 76.640 38.438 Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 80 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Die Überleitung der Bilanzansätze inkl. weiterer Informationen zur Kapitalflussrechnung ist der folgenden Darstellung zu entnehmen: kurz- lang- fristige fristige Finanz- Finanz- Leasing- verbind- verbind- verbind- lich- lich- lich- Kapital- keiten keiten keiten rücklage Gesamt Bilanz zum 01.01.2021 7.387 47.952 24.590 349.445 429.374 Veränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit Ergebnisausgleichszahlungen der 0 0 0 41.747 41.747 Unternehmenseigner Auszahlungen aus der Tilgung von -7.387 -9.544 0 0 -16.931 Krediten Umgliederung 4.926 -4.926 0 0 0 Auszahlungen für 0 0 -2.296 0 -2.296 Leasingverbindlichkeiten Gezahlte Zinsen -30 -195 -356 0 -581 Cashflow aus der -2.491 -14.665 -2.652 41.747 21.939 Finanzierungstätigkeit Sonstige Änderungen bezogen auf den Bilanzansatz Zinsaufwand 30 225 356 0 611 Neue Leasingverhältnisse 0 0 941 0 941 Ergebnisausgleichszahlungen 0 0 0 24.276 24.276 (Unterschiedsbetrag zu EAV) Gesamt Sonstige Änderungen 30 225 1.297 24.276 25.828 Bilanz zum 31.12.2021 4.926 33.512 23.235 415.468 477.141 Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 81 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft kurz- lang- fristige fristige Finanz- Finanz- Leasing- verbind- verbind- verbind- lich- lich- lich- Kapital- keiten keiten keiten rücklage Gesamt Bilanz zum 01.01.2022 4.926 33.512 23.235 415.468 477.141 Veränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit Ergebnisausgleichszahlungen der 0 0 0 52.701 52.701 Unternehmenseigner Einzahlungen aus der Tilgung von 0 43.144 0 0 43.144 Krediten Auszahlungen aus der Tilgung von -4.910 0 0 0 -4.910 Krediten Umgliederung 9.142 -9.142 0 0 0 Auszahlungen für 0 0 -2.297 0 -2.297 Leasingverbindlichkeiten Gezahlte Zinsen -133 -525 -333 0 -990 Cashflow aus der 4.100 33.477 -2.630 52.701 87.648 Finanzierungstätigkeit Sonstige Änderungen bezogen auf den Bilanzansatz Zinsaufwand 118 508 333 0 958 Neue Leasingverhältnisse 0 0 726 0 726 Ergebnisausgleichszahlungen 0 0 0 -4.571 -4.571 (Unterschiedsbetrag zu EAV) Gesamt Sonstige Änderungen 118 508 1.059 -4.571 -2.887 Bilanz zum 31.12.2022 9.143 67.497 21.664 463.598 561.902 Die Verbindlichkeiten sind wie folgt zu tilgen: 31.12.2022 Vorjahr Tsd. € Tsd. € Im ersten Jahr 9.142 4.926 Im zweiten Jahr 9.132 4.957 Im dritten Jahr 9.859 7.375 Ab dem vierten Jahr 48.507 21.180 76.640 38.438 Im Geschäftsjahr 2022 wurden neue Darlehen mit einem Volumen von 43.144 Tsd. € zur Finanzierung des Eigenanteils bei der Beschaffung von neuen Elektrobussen und Stadtbahnwagen vom Typ TW4000 aufgenommen. Diese Darlehen sind jeweils mit einer Festzinsvereinbarung bis Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 82 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft zur planmäßigen Volltilgung der Darlehen in den Jahren 2029 bzw. 2042 ausgestattet. Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein Darlehen bei der KfW zur Finanzierung des Eigenanteils bei der Beschaffung der Elektrobusse aufgenommen. Dieses Darlehen ist mit einer Festzinsvereinbarung ausgestattet, die sich auf den Zeitraum bis zur planmäßigen Volltilgung des Darlehens im Jahr 2029 erstreckt. In den Vorjahren wurden Darlehen bei der Sparkasse Hannover zur Finanzierung des Eigenanteils bei der Beschaffung der Stadtbahnwagen aufgenommen. Diese Darlehen sind mit einer Festzinsvereinbarung ausgestattet, die sich auf den Zeitraum bis zur planmäßigen Volltilgung der Darlehen im Jahr 2028 erstreckt. Die Finanzverbindlichkeiten nahmen um 38.202 Tsd. € zu, sodass die Darlehen von Kreditinstituten zum 31. Dezember 2022 insgesamt 76.640 Tsd. € (Vorjahr: 38.438 Tsd. €) betragen. Kreditsicherheiten wurden im Rahmen der Neukreditaufnahme gewährt. Siehe hierzu unter Abschnitt (2) Sachanlagen. (17) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 21.659 Tsd. € (Vorjahr: 33.511 Tsd. €) umfassen neben den bereits in Rechnung gestellten Lieferungen und Leistungen auch Abgrenzungen für ausstehende Rechnungen von 1.155 Tsd. € (Vorjahr: 1.782 Tsd. €). (18) Sonstige Verpflichtungen 31.12.2022 31.12.2021 Tsd. € Tsd. € Langfristige Langfristiger Anteil Leasingverbindlichkeiten 19.900 21.813 Langfristiger Anteil erhaltener Zuschüsse für Investitionen in den Folgejahren 21.892 1.104 41.792 22.917 Kurzfristige Arbeitnehmerbezogene Verpflichtungen 9.185 10.286 Erhaltene Anzahlungen 2.472 4.100 Erhaltene Zuschüsse für Investitionen in den Folgejahren 1.273 6.255 Leasingverbindlichkeiten 1.764 1.422 Sonstige 769 1.043 15.463 23.106 57.255 46.023 Die arbeitnehmerbezogenen Verpflichtungen resultieren im Wesentlichen aus der laufenden Abrechnung von Löhnen und Gehältern sowie den mit den Beschäftigungsverhältnissen verbundenen Abgaben. Darüber hinaus werden entstandene Erfüllungsrückstände für Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 83 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft ausstehenden Urlaub und Überstunden und für ausstehende Abschlusszahlungen aus Ziel- und Tantiemevereinbarungen erfasst. Der Rückgang der erhaltenen Anzahlungen ist im Wesentlichen mit der Versicherungsleistung aufgrund des Brandschadens i.H.v. 1.749 Tsd. € im Vorjahr zu begründen. Die erhaltenen Zuschüsse für Investitionen in den Folgejahren sind Zuschüsse für die Anschaffung neuer Stadtbahnen sowie für den Ausbau von Ladesystemen an Haltestellen und für die Bereitstellung von WLAN für die Fahrgäste in Höhe von 23.165 Tsd. € (Vorjahr: 7.359 Tsd. €), die im Anschaffungszeitpunkt mit den Anschaffungskosten der Vermögenswerte verrechnet werden. Ansonsten verweisen wir auf weitere Erläuterungen unter 7.4 Zuwendungen der öffentlichen Hand. Die Leasingverbindlichkeiten (zum Bilanzstichtag 21.664 Tsd. €) werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. (19) Eventualverbindlichkeiten In den zurückliegenden Jahren wurden im Rahmen der Finanzierung von Sachanlageninvestitionen erhebliche Investitionszuwendungen des Bundes und des Landes Niedersachsen vereinnahmt. Die Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme sowie die Ordnungsmäßigkeit der Verwendung dieser Zuwendungen ist Gegenstand noch ausstehender Verwendungsnachweisprüfungen. Durch Bildung einer Rückstellung von 50 Tsd. € (Vorjahr: 76 Tsd. €) wurde bereits den höchstwahrscheinlichen Rückerstattungsrisiken Rechnung getragen, sodass keine weiteren Eventualverbindlichkeiten hierfür bestehen. 5. Angaben zu Posten der Konzern-Gesamtergebnisrechnung (20) Umsatzerlöse 31.12.2022 Vorjahr Tsd. € Tsd. € Verkehrs- und Transportleistungen 161.888 161.311 Beratungs- und Ingenieurleistungen 2.107 6.527 Sonstige Dienstleistungen 42 770 164.037 168.608 Der Bereich Verkehrs- und Transportleistungen hatte wie in den Vorjahren aufgrund der Corona- Pandemie weiterhin einen Rückgang der Fahrgastzahlen zu verzeichnen, was zu reduzierten Umsatzerlösen auf dem Niveau des Vorjahres führte. Die Ausfälle konnten zumindest teilweise durch Zuschüsse kompensiert werden, wir verweisen auf die sonstigen betrieblichen Erträge unter Abschnitt 5. (21). Die Pandemie-bedingten Verluste sind insbesondere dadurch entstanden, dass die ÜSTRA als Mobilitätsdienstleister für den öffentlichen Nahverkehr auch in Zeiten von Einschränkungen des öffentlichen Lebens den Betrieb weitestgehend und unvermindert Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 84 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft aufrechterhalten muss. Die Umsatzerlöse mit externen Kunden (Außenumsätze) gliedern sich nach der Art der erbrachten Leistungen wie folgt: 2022 Vorjahr Tsd. € Tsd. € Linien- und Gelegenheitsverkehr 128.137 124.149 Erträge aus Instandhaltungsvertrag 23.802 22.806 Erträge aus weiterberechneten Kosten 7.377 12.171 Bautechnische Planungs- und Beratungsleistungen 2.107 6.527 Reklameflächenvermietung 1.223 1.131 Mieten und Pachten 1.349 1.054 Unternehmensbezogene Dienstleistungen 42 770 164.037 168.608 Die Geschäftsaktivitäten des Konzerns sind ausschließlich inlandsbezogen. Umsatzerlöse mit externen Kunden in Drittländern werden nicht getätigt. Über langfristige Vermögenswerte, die außerhalb Deutschlands liegen, verfügt der Konzern nicht. Auf Fertigungsaufträge entfallen Erlöse in Höhe von 2.107 Tsd. €. Die Erträge aus weiterberechneten Kosten ergeben sich insbesondere aus Serviceverträgen für allgemeine Instandhaltung. Darüber hinaus basieren Erträge von insgesamt 23.802 Tsd. € aus projekt- und schadensbezogenen Sachverhalten mit der infra. Diese Erträge aus Instandhaltungsvertrag resultieren in voller Höhe von einem wichtigen Kunden (mehr als 10 % der Umsatzerlöse) und sind innerhalb des Segments ÜSTRA (vgl. 6.3) angefallen. Weitere wichtige Kunden in diesem Sinne existieren nicht. Diese Leistungen werden zeitraumbezogen erbracht. Daher werden auch die Umsatzerlöse zeitraumbezogen erfasst. (21) Sonstige betriebliche Erträge 2022 Vorjahr Tsd. € Tsd. € Erträge aus Fördermitteln 70.030 47.531 Erträge aus Versicherungsentschädigungen 5.823 4.571 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen Sonstige 37 3.312 Gewinne aus Sachanlagenabgängen 466 709 Erträge aus Schadensersatzansprüchen 50 146 Übrige 9.484 6.819 85.890 63.088 Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 85 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Der Corona-/ ÖPNV-Rettungsschirm resultiert insbesondere aus den verbuchten Ausgleichszahlungen aus den erhaltenen Fördermitteln im Rahmen der Corona-Pandemie sowie im Zusammenhang mit dem bundeseinheitlich temporär für den Zeitraum Juni bis August 2022 eingeführten 9-Euro-Ticket. Bezüglich der Erträge aus Zuschüssen im Rahmen des Corona-/ ÖPNV- Rettungsschirms wird auf Abschnitt 7.4 verwiesen. Die Erträge aus Versicherungsentschädigungen betreffen Versicherungsregulierungen für Schäden an Fahrzeugen. Besonders hervorzuheben sind hier die Schäden aus dem Großbrand des ÜSTRA Betriebshofs in Hannover Mittelfeld. In der Position „Übrige“ ist der Anstieg hauptsächlich mit dem Abgangserfolg der beiden zu 10 % verkauften Gesellschaften TransTecBau und RevCon i.H.v. 4.787 Tsd. € (Vorjahr 3.589 Tsd. € für protec und ÜSTRA Reisen) zu begründen. (22) Materialaufwand Die Materialaufwendungen enthalten Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 33.767 Tsd. € (Vorjahr: 29.139 Tsd. €) sowie Aufwendungen für bezogenen Leistungen in Höhe von 37.332 Tsd. € (Vorjahr: 35.510 Tsd. €). Der Anstieg des Materialaufwands begründet sich im Wesentlichen durch gestiegene Beschaffungspreise für Kraftstoffe (4.851 Tsd. €, Vorjahr 3.397 Tsd. €) sowie gestiegene Materialkosten für Lager- und Fremdmaterial (14.893 Tsd. €, Vorjahr: 12.775 Tsd. €). (23) Personalaufwand Im Personalaufwand von 148.057 Tsd. € (Vorjahr: 154.604 Tsd. €) sind die unter Abschnitt 4. (14) aufgeführten Aufwendungen für Altersversorgung enthalten. Der Personalaufwand setzt sich i.H.v. 111.033 Tsd. € (Vorjahr: 112.522 Tsd. €) aus Löhnen und Gehältern und 37.024 Tsd. € (Vorjahr: 42.082 Tsd. €) aus sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung zusammen. Für die gesetzliche Rentenversicherung als beitragsorientierten Pensionsplan fallen die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge an, die sich im Geschäftsjahr 2022 auf 11.193 Tsd. € (Vorjahr: 10.558 Tsd. €) belaufen. Zudem wurden der Rückstellung für mittelbare Pensionsverpflichtungen weitere 6.000 Tsd. € (Vorjahr: 6.000 Tsd. €) zugeführt. (24) Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen entfallen in Höhe von 21.693 Tsd. € (Vorjahr: 23.654 Tsd. €) auf planmäßige Abschreibungen. Zudem wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf einen verunfallten Stadtbahnwagen der Fahrzeugflotte TW 3000 in Höhe von 894 Tsd. € erfasst. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 86 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (25) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des ÜSTRA Konzerns von 36.938 Tsd. € sind gegenüber dem Vorjahresjahreszeitraum (33.217 Tsd. €) gestiegen, was vorrangig aus der ÜSTRA resultiert und mit Kostensteigerungen in diversen Bereichen (Reinigung, Versicherungen, Werbung, Fremdarbeiten, Wartung, Reparatur und Instandhaltung) zusammenhängt. Des Weiteren sind hier noch Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen von 269 Tsd. € (Vorjahr: 160 Tsd. €) sowie Aufwendungen aus Leasingverhältnissen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist, in Höhe von 136 Tsd. € (Vorjahr: 155 Tsd. €) enthalten. Variable Leasingzahlungen sind nicht geleistet worden. (26) Übriges Finanzergebnis 2022 Vorjahr Tsd. € Tsd. € Zinsen auf Festgeldanlagen 231 40 Übrige Zinserträge 15 7 Zinsen und ähnliche Erträge 246 47 Zinsen auf Darlehen 508 385 Übrige Zinsaufwendungen 978 913 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.486 1.298 Zinsergebnis -1.240 -1.251 Übrige Beteiligungserträge 186 1.076 Übriges Finanzergebnis -1.054 -175 Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 3.241 1.129 Der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der RevCon wurde zum Stichtag 31. Dezember 2022 beendet, sodass das Ergebnis in 2022 noch vollumfänglich an die ÜSTRA abgeführt wird. Der Ausweis (186 Tsd. €) erfolgt in „Übrige Beteiligungserträge“. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 87 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (27) Ertragsteuern 2022 Vorjahr Tsd. € Tsd. € Laufende Steuern -55 194 (davon periodenfremd) (0) (0) Latente Steuern -60 12 (davon periodenfremd) (0) (0) -115 206 Bei der Analyse der Ertragsteuern ist zu berücksichtigen, dass das auf der Ebene der ÜSTRA entstehende Ergebnis sowie das Ergebnis der RevCon aufgrund des bestehenden Organschaftsverhältnisses dem Organträger zugerechnet wird. Hiervon ausgenommen ist lediglich die auf Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter von der ÜSTRA zu entrichtende Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag. Im Übrigen unterliegen die entstehenden Ergebnisse der inländischen Ertragsbesteuerung, wobei auf der Grundlage der geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen für die Berechnung des laufenden Steueraufwands wie im Vorjahr ein Steuersatz von insgesamt 32 % für Körperschaft- steuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer zum Tragen kommt. Der Ansatz aktiver und passiver latenter Steuern zum 31. Dezember 2022 und im Vorjahr basiert ebenfalls auf einem Steuersatz von 32 %. Die Ertragsteuern lassen sich wie folgt abstimmen: Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 88 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 2022 Vorjahr Tsd. € Tsd. € Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit / Steuerbasis -26.567 -43.474 Theoretischer Steueraufwand bei einem Steuersatz von 32 % -8.501 -13.912 Effekt aus dem Nichtansatz latenter Steuern auf Verlustvorträge -22 -39 Effekt aus dem Saldo von Erträgen (-) / Aufwendungen der auf Konzernebene nicht besteuerten Ergebnisbestandteile der ÜSTRA 9.999 14.638 Effekt aus dem Saldo von Erträgen (-) / Aufwendungen nicht steuerbarer Ergebniseinflüsse aus Konsolidierungsmaßnahmen -1.591 -481 Effektiver Ertragsteueraufwand -115 206 Effektiver Steuersatz (in % der Steuerbasis) 0,4 -0,5 (28) Jahresergebnis Aus den Gesamtergebnissen und der gegenüber dem Vorjahr unveränderten Zahl der Aktien lässt sich das Ergebnis je Aktie wie folgt ableiten: 2022 Vorjahr Anzahl der Aktien 26.400.000 26.400.000 Jahresergebnis (in EUR) -26.452.398,26 -43.679.458,35 Jahresergebnis je Aktie -1,00 -1,65 verwässert und unverwässert (in EUR) Gesamtergebnis (in EUR) 138.163.458,74 36.453.820,65 Gesamtergebnis je Aktie 5,23 1,38 verwässert und unverwässert (in EUR) 6. Segmentberichterstattung 6.1 Geschäftssegmentbildung Wesentliche Grundlage für die Darstellung der Segmentinformationen ist die regelmäßige interne Berichterstattung an die Entscheidungsträger und die in dieser Berichterstattung vorzufindende Struktur der Finanzinformationen. Entsprechend den Organisationsgrundlagen des Konzerns folgen die intern berichteten Segmente der Art der Dienstleistungen sowie dem regulatorischen Umfeld, während geografische Aspekte keine Bedeutung haben. Von hervorgehobener Bedeutung Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 89 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft für die Lage des Konzerns ist die Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Region Hannover durch die Muttergesellschaft ÜSTRA basierend auf dem ÖDA, so dass deren Geschäftsaktivitäten und Ergebnisse Gegenstand separater Analysen in der internen Berichterstattung sind. Die Rechtseinheit „ÜSTRA“ stellt demzufolge ein eigenständiges Geschäftssegment neben dem Segment der übrigen „Verkehrs- und Transportleistungen“ dar. Daneben bestehen die Segmente „Beratungs- und Ingenieurleistungen“ sowie „Sonstige Dienstleistungen“. Die Einteilung der Segmente ist somit im Vergleich zum Vorjahr unverändert. 6.2 Beschreibung der berichteten Segmente 6.2.1 ÜSTRA Im Segment „ÜSTRA“ wird über den Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs in der Region Hannover durch die ÜSTRA berichtet. Die Nahverkehrsleistungen umfassen den Betrieb von Stadtbahn- und Buslinien. 6.2.2 Sonstige Verkehrs- und Transportleistungen Das Segment bezieht sich auf die „Verkehrs- und Transportleistungen“, die von den Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der ÜSTRA ausgeführt werden. Hierunter fallen überwiegend die von der ÜSTRA Reisen (bis zum 31.03.2021 vollkonsolidiert) erbrachten Subunternehmerleistungen im Rahmen der Durchführung des Buslinienverkehrs, die als intersegmentäre Leistungen an die ÜSTRA ausgewiesen werden. Enthalten sind überdies die Ergebnisse der TaxiBus Vertriebs- und Vermittlungsgesellschaft mbH, Hannover (TaxiBus). 6.2.3 Beratungs- und Ingenieurleistungen Die TransTecBau (bis zum 31.05.2022 vollkonsolidiert) betreibt das Segment „Beratungs- und Ingenieurleistungen“, das hauptsächlich die Planung und Baubetreuung sowie -steuerung von Stadtbahnbauprojekten beinhaltet. Hieraus werden Honorarumsätze generiert. Darüber hinaus gehende Bautätigkeit, bei der die Gesellschaft als Generalunternehmer Bauarbeiten in eigenem Namen und für eigene Rechnung an Subunternehmen vergibt und anschließend dem Auftraggeber weiterbelastet, ist im Wesentlichen auf die Endabwicklung der in den Vorjahren eingeleiteten Projekte konzentriert. 6.2.4 Sonstige Dienstleistungen Das Segment „Sonstige Dienstleistungen“ umfasst die Tätigkeit der protec (bis zum 31. März 2021 vollkonsolidiert), die Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Schutz und der Bewachung von Personen und Objekten sowie der Reinigung von Objekten und Haltestellen erbringt. Ferner gehen in das Segment die Vermietungsleistungen der Gehry-Tower sowie die Prüfungs- und Beratungsleistungen der RevCon (bis zum 31.05.2022 vollkonsolidiert) ein, die nahezu ausschließlich gegenüber der ÜSTRA erbracht werden und sich damit als intersegmentäre Aktivitäten darstellen. Enthalten sind zudem die Ergebnisse aus Werbe- und Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 90 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Vermarktungsaktivitäten der X-City sowie aus Vermietungsaktivitäten der HRG, welche nicht mehrheitlich durch den Konzern gehalten werden. ÜSTRA Sonstige Verkehrs- Beratungs- und und Transport- Ingenieur- Sonstige Dienst- leistungen leistungen leistungen Gesamtbetrag 2022 2021 2022 2021 2022 2021 2022 2021 2022 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Segmenterlöse Gesamtumsätze 162.004 162.182 0 5.372 2.917 9.244 877 5.450 165.798 182.248 Intersegmentumsätze -116 -1.393 0 -4.850 -356 -2.705 -835 -4.680 -1.307 -13.628 Außenumsätze 161.888 160.789 0 522 2.561 6.539 42 770 164.491 168.620 Überleitungen Abweichende Wertmaßstäbe des Konzernabschlusses / Auftragsfertigung -454 -12 Konzernumsatzerlöse 164.037 168.608 Segmentergebnis -1.493 -1.015 0 -86 -1.419 416 1.647 2.105 -1.265 1.420 Enthaltene Zinserträge 247 50 0 0 0 0 0 0 247 50 Enthaltene Zinsaufwendungen 2.415 2.250 0 0 0 0 15 18 2.430 2.268 Enthaltene planmäßige Abschreibungen und Amortisationen 32.164 31.060 0 115 90 160 176 226 32.430 31.561 Enthaltener Ergebnisanteil an assoziierten Unternehmen und Gemeinschafts- unternehmen 0 0 0 0 0 0 1.088 862 1.088 862 Enthaltene Aufwendungen für Ausstattung der Versorgungseinrichtung 17.193 16.558 0 0 0 0 0 0 17.193 16.558 Enthaltener Ertragsteueraufwand und -ertrag (-) 1 1 0 10 31 177 0 0 32 188 Überleitungen: Segmentergebnis -1.265 1.420 a) Abweichende Wertmaßstäbe des Konzernabschlusses Auftragsfertigung -238 35 Nutzungsdaueranpassungen bei Sachanlagen 487 333 Vorratsbewertung -152 -159 Pensionsverpflichtungen 17.207 17.681 Unterschiedsbetrag unter Anwendung des IFRS 16 130 -141 Unterschiede bei der Bilanzierung sonstiger Rückstellungen 173 0 Eliminierung der Auflösung Wertberichtigung Beteiligungswert HRG 0 0 Latente Steuern 147 -27 17.754 17.722 b) Änderung des Konsolidierungskreises 4.108 3.011 c) Konzernabschlussspezifika 1.081 191 d) Ertragsteuern -115 206 e) Verlustübernahme -48.130 -66.023 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -26.567 -43.474 Die handelsrechtlichen Segmentergebnisse enthalten sämtliche Erträge und Aufwendungen, die in das Jahresergebnis nach Steuern, jedoch vor Ergebnisabführung einfließen. Nicht in das Ergebnis des Segments „ÜSTRA“ einbezogen sind die Bestandteile des Beteiligungsergebnisses der Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 91 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft ÜSTRA, da die zugrunde liegenden Aktivitäten in den Ergebnissen der jeweiligen Segmente reflektiert werden. Die Festlegung der Segmentergebnisgröße wie auch die zur Ermittlung der Segmentergebnisse herangezogenen Wertmaßstäbe berücksichtigen die internen Steuerungs- und Berichtspraktiken. Da die interne Berichterstattung keine Informationen zum Segmentvermögen und zu den Segmentschulden enthält und Angaben hierüber auch nicht auf andere Weise dem Konzernvorstand vorgelegt werden, unterbleibt eine Bestimmung des Segmentvermögens und der Segmentschulden gleichfalls in diesem Konzernabschluss. Die im Segmentergebnis enthaltenen Aufwendungen zur Ausstattung der Versorgungseinrichtung setzen sich aus laufenden Zuwendungen in Höhe von 11.193 Tsd. € sowie Zuführungen zu Pensionsrückstellungen in Höhe von 6.000 Tsd. € zusammen. Bei der Ermittlung der an den Konzernvorstand übermittelten Segmentergebnisse kommen grundsätzlich die für die handelsrechtlichen Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften zugrunde gelegten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (HGB) zum Tragen, die erheblich von den für den Konzernabschluss geltenden IFRS-Rechnungslegungsgrundsätzen abweichen. Folglich divergieren der Gesamtbetrag der Segmentergebnisse und das auf Konzernabschlussebene ausgewiesene Jahresergebnis deutlich. Weiterhin gehen in die Segmentberichterstattung Ergebnisbestandteile jener Tochter- und Beteiligungsgesellschaften ein, die unter Wesentlichkeitserwägungen im Konzernabschluss nicht konsolidiert bzw. nach den für assoziierte Unternehmen geltenden Regelungen anteilig erfasst werden. Die sich hieraus ergebenden Überleitungsposten umfassen im Wesentlichen folgende Sachverhalte: Auftragsfertigung Im Konzernabschluss werden die Auftragserlöse aus der Auftragsfertigung der TransTecBau entsprechend dem Leistungsfortschritt erfasst, wohingegen die Umsatzerlöse aus solchen Aufträgen und die Gewinne hieraus in der Segmentberichterstattung erst nach Abschluss eines Auftrags realisiert werden. Nutzungsdaueranpassungen bei Sachanlagen Für Stadtbahnwagen und Busse der ÜSTRA wird in der IFRS-Rechnungslegung von einer längeren wirtschaftlichen Nutzbarkeit ausgegangen, sodass sich die verrechneten Abschreibungen sowie die Aufwendungen und Erträge aus Veräußerungsvorgängen von den handelsrechtlichen Segmentergebnisbestandteilen unterscheiden. Vorratsbewertung Abweichend zur Segmentberichterstattung nach handelsrechtlichen Wertmaßstäben werden im IFRS-Abschluss keine rein beschaffungsmarktinduzierten Niederstwertabschreibungen vorgenommen. Pensionsverpflichtungen Anders als in der handelsrechtlichen Rechnungslegung werden im Konzernabschluss die mittelbar Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 92 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft über die Versorgungseinrichtung zugerechneten Pensionsverpflichtungen vollständig angesetzt. Darüber hinaus bestehen Unterschiede im zugrunde gelegten Diskontierungssatz. Im Zeitablauf kommt es deshalb zu Abweichungen bei der jährlichen Dotierung der Pensionsrückstellungen. Bewertung von Finanzinstrumenten Effekte aus Finanzinstrumenten werden in der Segmentberichterstattung nicht berücksichtigt. Latente Steuern, Ertragssteuern Effekte aus Steuern werden in der Segmentberichterstattung nicht berücksichtigt. Änderung des Konsolidierungskreises Effekte aus der Änderung des Konsolidierungskreises resultieren aus den Anteilsverkäufen der Anteile an TransTecBau (Segment „Beratungs- und Ingenieurleistungen“) und RevCon (Segment „Sonstige Dienstleistungen“). Konzernabschlussspezifika Bei dem Überleitungsposten zum Segmentergebnis handelt es sich um die Eliminierung von Beteiligungsergebnissen. Verlustübernahme Die im Einzelabschluss der ÜSTRA gezeigte Verlustübernahme im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der VVG wird im Konzernabschluss als Einstellung in die Kapitalrücklage ausgewiesen. IFRS 16 In den Einzelabschlüssen der Gesellschaften werden in der Gewinn- und Verlustrechnung der Aufwand aus Operating-Leasingverhältnissen unter den Posten Materialaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. Seit dem 1. Januar 2019 werden im Konzernabschluss stattdessen Abschreibungen auf das Nutzungsrecht und Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen. Ein Leasingnehmer erfasst ein Nutzungsrecht (right-of-use asset), das sein Recht auf die Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswertes darstellt, sowie eine Schuld aus dem Leasingverhältnis, die seine Verpflichtung zu Leasingzahlungen darstellt. Das Nutzungsrecht wird über die Vertragslaufzeit linear abgeschrieben. 7. Sonstige Angaben 7.1 Arbeitnehmerschaft Bei in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen waren während des Geschäftsjahres 2022 im Jahresdurchschnitt 2.423 Mitarbeiter (Vorjahr: 2.855) beschäftigt, von denen 2.344 Mitarbeiter (Vorjahr: 2.500) im Verkehrs- und Transportbereich, 74 Mitarbeiter (Vorjahr: 65) im Bereich Beratungs- und Ingenieurleistungen und 5 Mitarbeiter (Vorjahr: 290) im Bereich sonstige Dienstleistungen tätig waren. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 93 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 7.2 Nahestehende Personen 7.2.1 Organbezüge Die Mitglieder des Vorstandes erhielten Gesamtbezüge in Höhe von 954 Tsd. €. Die Gesamtbezüge für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene betragen 1.059 Tsd. €. Der Anwartschaftsbarwert der Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis beträgt 13.526 Tsd. €. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten 41 Tsd. € (Vorjahr: 44 Tsd. €) Sitzungsgelder. 7.2.2 Beziehungen zur Muttergesellschaft Oberste Muttergesellschaft und gleichzeitig herrschende Gesellschafterin der ÜSTRA ist die VVG. Die Beziehungen zur Gesellschafterin beschränken sich auf die typischerweise im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vorzunehmenden or- ganschaftlichen Steuerverrechnungen sowie auf die Durchführung der Ergebnisabführung. Darüberhinausgehende operative Geschäftsbeziehungen werden nicht unterhalten. In die Bilanz und die Gesamtergebnisrechnung sind die bestehenden Verrechnungsbeziehungen wie folgt eingeflossen: 31.12.2022 31.12.2021 Tsd. € Tsd. € Forderungen aus Steuerverrechnungen 5.117 4.592 Verlustausgleichsforderungen/-Verbindlichkeiten -4.571 24.274 Sonstige Verpflichtungen (-) / 546 28.866 Sonstige finanzielle Vermögenswert 7.2.3 Sonstige Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen Die sonstigen Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen, die nicht konsolidiert werden, sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst dargestellt. Wesentlich beeinflusst werden die Geschäftsbeziehungen durch die Beziehungen zwischen der infra und der ÜSTRA. Zwischen der ÜSTRA und der Schwestergesellschaft infra bestehen gegenseitige Leistungsbeziehungen. Die für den Betrieb der Stadtbahnen notwendigen Schieneninfrastrukturanlagen stehen nicht im Eigentum der ÜSTRA. Diese werden von der infra zur Nutzung für den Fahrbetrieb im Personennahverkehr überlassen. Im Anlagennutzungsvertrag hat sich die ÜSTRA gegenüber der infra verpflichtet, zuzüglich zu einem Fixbetrag von 1.000 Tsd. € einen Betrag von 50,0 % des in der Sparte Stadtbahn erwirtschafteten Gewinns nach Feststellung des Jahresabschlusses an die infra als Pacht zu zahlen. Die ÜSTRA erbringt ihrerseits Instandhaltungsmaßnahmen an diesen Einrichtungen sowie Beratungs- und Ingenieurleistungen, die gegenüber der infra berechnet werden. Die Instandhaltung umfasst die Inspektion, die Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 94 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Wartung sowie die Instandsetzung der Schieneninfrastrukturanlagen. Sonstige Assoziierte verbundene Unternehmen Unternehmen Joint Ventures 2022 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Operative Transaktionen Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 1.951 35.111 5.669 Sonstige betriebliche Erträge aus Dienstleistungen und der Überlassung 8 0 7 von Ressourcen Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und den Bezug 938 10.636 28.921 sonstiger Leistungen Ausstehende Forderungen aus dem 488 1.569 546 Leistungsverkehr Ausstehende Verbindlichkeiten aus 121 1.399 2.477 dem Leistungsverkehr Finanzbeziehungen Forderung aus einer Ausleihung der 169 0 0 ÜSTRA an FGMH Zinserträge aus Ausleihungen 5 0 0 Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 95 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Sonstige Assoziierte verbundene Unternehmen Unternehmen Joint Ventures 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Operative Transaktionen Umsatzerlöse aus Dienstleistungen 2.057 35.638 3.410 Sonstige betriebliche Erträge aus Dienstleistungen und der Überlassung 4 0 6 von Ressourcen Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und den Bezug 1.670 12.046 18.703 sonstiger Leistungen Ausstehende Forderungen aus dem 2 1.780 690 Leistungsverkehr Ausstehende Verbindlichkeiten aus 279 2.426 1.105 dem Leistungsverkehr Finanzbeziehungen Forderung aus einer Ausleihung der 185 0 0 ÜSTRA an FGMH Zinserträge aus Ausleihungen 5 0 0 Bei den mit nahestehenden Personen getätigten Umsätzen handelt es sich um Beratungs- und Ingenieurleistungen, die an die infra erbracht werden, sowie um Dienstleistungen, die mit der Durchführung des Bus- und Stadtbahnwagenverkehrs in Zusammenhang stehen. Die mit sonstigen verbundenen Unternehmen generierten Dienstleistungserträge resultieren vornehmlich aus der Erbringung von Instandhaltungsleistungen an die infra. Bei der Preisgestaltung der umfangreichen Verrechnungsbeziehungen aus der Erbringung von Dienstleistungen und der Überlassung von Ressourcen sind sowohl das Selbstkostenprinzip als auch an den Marktverhältnissen orientierte Vergütungsmodelle zur Anwendung gelangt. Die von sonstigen verbundenen Unternehmen bezogenen Leistungen beziehen sich hauptsächlich auf die Beschaffung von Energie bei der enercity AG. Für die ausstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten, die vollumfänglich im Zahlungswege auszugleichen sind, wurden keine Sicherungsabreden getroffen. Aufwendungen für Wertberichtigungen auf Forderungen wegen eines Ausfallrisikos sind nicht angefallen. Ferner unterhält der Konzern Beziehungen zur Versorgungseinrichtung des ÜSTRA e. V., die in Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 96 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft erster Linie die Einlage liquider Mittel in das Kassenvermögen betreffen. Die im Berichtsjahr zugeführten Werte von 11.193 Tsd. € (Vorjahr: 10.558 Tsd. €) führen zu einer entsprechenden Reduzierung der Pensionsrückstellungen und haben somit keine Ergebnisauswirkungen. Darüber hinaus bestehen mit der Versorgungseinrichtung laufende Geschäftsbeziehungen, im Wesentlichen aus der Anmietung von Räumlichkeiten und aus der Weiterbelastung von Kostenanteilen. 7.3 Verkehrskonzessionen Die ÜSTRA hat Konzessionen inne, die zeitlich befristete Genehmigungen für den Betrieb von Bus- und Stadtbahnlinien nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) darstellen. Rechte und Pflichten, die sich für die ÜSTRA aus den Konzessionen ergeben, regeln das PBefG und die zu seiner Durchführung erlassenen Vorschriften. So ist die ÜSTRA nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, die genehmigten Linienbetriebe aufzunehmen und während der Laufzeit der Konzessionen aufrechtzuerhalten. Fahrpläne, Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen, die dem Zustimmungsvorbehalt der Genehmigungsbehörde unterliegen, sind als Auflagen von der ÜSTRA zu beachten. Für den Betrieb von Stadtbahnlinien besitzt die ÜSTRA wie im Vorjahr 15 Konzessionen, die am 24. März 2038 auslaufen. Für den Betrieb von Buslinien besitzt die ÜSTRA 46 Konzessionen, die ebenfalls am 24. März 2038 auslaufen. 7.4 Zuwendungen der öffentlichen Hand Neben den vorstehend genannten Verkehrskonzessionen erhält die ÜSTRA weitere Zuwendungen der öffentlichen Hand, insbesondere in Form von Investitionszuschüssen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, die durch die LNVG nach dem EntflechtG sowie auf der Grundlage von Einzelvereinbarungen gewährt werden. Hinsichtlich der bezuschussten Investitionen sind regelmäßig Bindefristen zu beachten, deren Verletzung entsprechende Rückforderungsansprüche der Zuwendungsgeber auslöst. Im Berichtsjahr hat der Konzern Zuwendungen in Höhe von 19.317 Tsd. € (Vorjahr: 5.230 Tsd. €) erhalten. Zudem hat der Konzern Zuwendungen aus dem ÖPNV-Rettungsschirm in Höhe von 70.030 Tsd. € (Vorjahr: 47.354 Tsd. €) erhalten. Die Zuwendungen wurden erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. 7.5 Für das Geschäftsjahr berechnetes Honorar des Abschlussprüfers nach § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Höhe von 186 Tsd. € (Vorjahr: 111 Tsd. €) Honorare für die Abschlussprüfungen und 77 Tsd. € (Vorjahr: 48 Tsd. €) für andere Bestätigungsleistungen der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft enthalten. Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen wurden nicht erbracht. Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 97 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 7.6 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Als Betreiber von E-Fahrzeugen hat die ÜSTRA die Möglichkeit für das Geschäftsjahr 2022 Zertifikate für Treibhausgas-Quoten (THG-Quoten) zu verkaufen. Die Erträge aus dem Verkauf fließen der ÜSTRA im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 669 Tsd. € zu. Am 31. März 2023 ist die ÜSTRA Ziel eines Hackerangriffs geworden. Dadurch, dass die Sicherheitssysteme bei der ÜSTRA umgehend reagiert haben, konnte größerer Schaden vom Unternehmen abgewendet werden. Die kritische Infrastruktur war zu keinem Zeitpunkt von dem Hackerangriff betroffen, so dass der Fahrbetrieb der Busse und Bahnen stabil lief und der öffentliche Personennahverkehr jederzeit gewährleistet war. Die Wiederherstellung der durch den Hackerangriff betroffenen Daten, wird voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Gesamtkosten, die aus dem Hackerangriff resultieren, können gegenwärtig nicht genau abgeschätzt werden. Relevante Gesetzesverstöße im Zusammenhang mit dem Datenschutz sind nicht bekannt. 7.7 Mitteilung zum Corporate Governance Kodex Vorstand und Aufsichtsrat der ÜSTRA haben eine nach § 161 AktG vorgesehene Erklärung am 22. April 2022 abgegeben und den Aktionären durch Veröffentlichung auf der Homepage der Gesellschaft unter https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/archiv- corporate-governance/ dauerhaft zugänglich gemacht. Hannover, den 20. Juni 2023 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Der Vorstand gez. Elke van Zadel gez. Denise Hain gez. Regina Oelfke Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 98 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover Entwicklung der Anlagewerte zum 31. Dezember 2022 Bruttobuchwerte Umgliederung in als zur Ver- äußerung Stand am gehaltene Ver- Um- Stand am 01.01.2022 Zugänge Abgänge mögenswerte buchungen 31.12.2022 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionsähnliche Rechte 28.051 994 5.123 1.075 24.997 Geleistete Anzahlungen 3.717 1.405 17 -1.075 4.030 31.768 2.399 5.140 0 0 29.027 Sachanlagen Grundstücke und Bauten 174.284 76 2 9.605 183.963 IFRS 16 9.797 129 9.926 Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 85.328 59 8.284 6 77.109 IFRS 16 17.329 0 17.329 Fahrzeuge für Personenverkehr 801.940 19.887 1.981 0 819.846 Maschinen und maschinelle Anlagen 16.369 483 416 135 16.571 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 90.533 3.397 2.523 600 92.007 IFRS 16 1.068 58 26 1.100 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 34.334 60.243 949 -10.346 83.282 1.230.982 84.332 14.181 0 0 1.301.133 Finanzanlagen Übrige Finanzanlagen 17.502 0 1.625 0 15.877 17.502 0 1.625 0 0 15.877 1.280.252 86.731 20.946 0 0 1.346.037 * = verrechnete Investitionszuschüsse ** = darin enthalten Auswirkungen aus Zuschüssen wegen Bruttoausweis im Anlagenspiegel *** = Abschreibungen ohne Auswirkungen von Zuschüssen wegen Nettoausweis in der GuV Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 99 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Abschreibungen und verrechnete Investitionszuschüsse Nettobuchwerte Umgliederung in als zur Ver- äußerung Stand am gehaltene Ver- Um- Stand am Stand am 01.01.2022 Zugänge Abgänge mögenswerte buchungen 31.12.2022 31.12.2022 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € 485 0 0 0 485 25.306 852 4.944 0 21.214 3.298 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4.030 485 0 0 0 0 485 25.306 852 4.944 0 0 21.214 7.328 79.429 4.366 228 0 83.567 61.563 2.326 0 0 63.889 43.458 2.217 758 2.975 40.597 0 8.172 0 32.425 34.826 1.434 147 0 36.113 22.435 2.598 867 3.465 417.222 19.013 13.491 0 422.744 191.280 22.510 1.982 0 211.808 185.294 908 2 397 0 513 11.852 730 28 0 12.554 3.504 28.520 0 119 0 28.401 54.875 2.602 2.404 0 55.073 8.807 604 243 21 826 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 83.282 566.676 23.381 22.407 0 0 567.650 359.815 31.470 4.582 0 0 386.703 346.780 0 0 0 0 0 15.877 0 0 0 0 0 0 15.877 567.161 23.381 22.407 0 0 568.135 385.121 32.322 9.526 0 0 407.917 369.985 * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * 9.734 ** 9.734 ** 22.587 *** Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 100 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover Entwicklung der Anlagenwerte zum 31. Dezember 2021 Bruttobuchwerte Umgliederung in als zur Ver- äußerung Stand am gehaltene Ver- Um- Stand am 01.01.2021 Zugänge Abgänge mögenswerte buchungen 31.12.2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionsähnliche Rechte 27.894 719 102 1.111 651 28.051 Geleistete Anzahlungen 3.169 1.199 0 0 -651 3.717 31.063 1.918 102 1.111 0 31.768 Sachanlagen Grundstücke und Bauten 172.939 95 422 0 1.672 174.284 IFRS 16 9.622 2.428 2.253 9.797 Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 80.301 461 236 0 4.802 85.328 IFRS 16 17.329 0 17.329 Fahrzeuge für Personenverkehr 791.894 14.457 4.645 0 234 801.940 Maschinen und maschinelle Anlagen 16.177 341 193 0 44 16.369 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 91.704 2.815 1.775 2.918 707 90.533 IFRS 16 880 191 3 1.068 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 31.744 10.177 128 0 -7.459 34.334 1.212.590 30.965 7.399 5.174 0 1.230.982 Finanzanlagen Übrige Finanzanlagen 15.849 1.653 0 0 0 17.502 15.849 1.653 0 0 0 17.502 1.259.502 34.536 7.501 6.285 0 1.280.252 * = verrechnete Investitionszuschüsse ** = darin enthalten Auswirkungen aus Zuschüssen wegen Bruttoausweis im Anlagenspiegel *** = Abschreibungen ohne Auswirkungen von Zuschüssen wegen Nettoausweis in der GuV Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2022 Seite 101 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Abschreibungen und verrechnete Investitionszuschüsse Nettobuchwerte Umgliederung in als zur Ver- äußerung Stand am gehaltene Ver- Um- Stand am Stand am 01.01.2021 Zugänge Abgänge mögenswerte buchungen 31.12.2021 31.12.2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € 485 0 0 0 0 485 25.138 1.230 67 995 0 25.306 2.260 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3.717 485 0 0 0 0 485 25.138 1.230 67 955 0 25.306 5.977 79.429 0 0 0 0 79.429 59.950 1.937 324 0 0 61.563 40.872 1.470 872 125 2.217 40.655 0 58 0 0 40.597 33.561 1.483 218 0 0 34.826 24.636 1.732 866 2.598 422.034 2.904 7.716 0 0 417.222 172.182 21.104 2.006 0 0 191.280 193.438 972 0 64 0 0 908 11.165 793 106 0 0 11.852 3.607 28.321 203 4 0 0 28.520 55.702 3.341 1.740 2.428 0 54.875 7.602 367 294 54 3 604 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 34.334 571.411 3.107 7.842 0 0 566.676 336.129 30.690 4.448 2.556 0 359.815 304.489 0 0 0 0 0 0 17.502 0 0 0 0 0 0 17.502 571.896 3.107 7.842 0 0 567.161 361.267 31.920 4.515 3.551 0 385.121 327.968 * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * 8.266 ** 8.266 ** 23.654 ***

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