Annual / Quarterly Financial Statement • Sep 7, 2023
Annual / Quarterly Financial Statement
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Finanzbericht: 33036032
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| 31.12.2021 | 31.12.2020 | ||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | ||
| --- | --- | --- | --- |
| A. | Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
82.432,00 | 85.644,00 | |
| II. Sachanlagen | |||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken |
1.333.403,00 | 986.398,00 | |
| 2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 617.003,90 | 214.872,00 | |
| 3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 26.985,00 | 409.391,54 | |
| 1.977.391,90 | 1.610.661,54 | ||
| III. Finanzanlagen | |||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 77.786.569,99 | 50.397.592,91 | |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 14.680.464,21 | 11.134.449,18 | |
| 92.467.034,20 | 61.532.042,09 | ||
| 94.526.858,10 | 63.228.347,63 | ||
| B. | Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 20.965.218,22 | 110.573,51 | |
| 2. sonstige Vermögensgegenstände | 2.454.013,97 | 802.134,78 | |
| 23.419.232,19 | 912.708,29 | ||
| II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 45.228.374,15 | 41.613.634,10 | |
| 68.647.606,34 | 42.526.342,39 | ||
| C. | Rechnungsabgrenzungsposten | 1.655.746,25 | 260.529,48 |
| SUMME AKTIVA | 164.830.210,69 | 106.015.219,50 |
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| 31.12.2021 | 31.12.2020 | ||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | ||
| --- | --- | --- | --- |
| A. | Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 5.242.948,00 | 3.994.734,00 | |
| II. Kapitalrücklage | 177.341.517,19 | 106.547.451,75 | |
| III. Sonderrücklage Wandelschuldverschreibung | 0,00 | 5.500.000,00 | |
| IV. Bilanzverlust | -28.156.513,47 | -14.979.011,16 | |
| 154.427.951,72 | 101.063.174,59 | ||
| B. | Rückstellungen | ||
| 1. sonstige Rückstellungen | 2.003.636,29 | 1.801.489,05 | |
| C. | Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 890.375,56 | 219.842,83 | |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 7.364.280,72 | 2.780.641,22 | |
| 3. sonstige Verbindlichkeiten | 143.966,40 | 150.071,81 | |
| davon aus Steuern | 113.723,07 | 120.434,52 | |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 10.124,93 | 20.375,02 | |
| 8.398.622,68 | 3.150.555,86 | ||
| SUMME PASSIVA | 164.830.210,69 | 106.015.219,50 |
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| 01.01.2021-31.12.2021 | 01.01.202031-.12.2020 | ||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | ||
| --- | --- | --- | --- |
| 1. | Umsatzerlöse | 9.656.448,00 | 5.986.628,00 |
| 2. | sonstige betriebliche Erträge | 631.128,04 | 17.667,01 |
| davon aus Währungsumrechnung | 534.948,76 | 1.781,91 | |
| Gesamtleistung | 10.287.576,04 | 6.004.295,01 | |
| 3. | Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | -3.584.001,72 | -3.399.081,66 | |
| b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -645.694,98 | -385.069,23 | |
| -4.229.696,70 | -3.784.150,89 | ||
| 4. | Abschreibungen | ||
| a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -485.984,06 | -268.483,28 | |
| 5. | sonstige betriebliche Aufwendungen | -16.683.782,92 | -7.776.411,86 |
| davon aus Währungsumrechnung | -166.432,33 | -88.170,19 | |
| Betriebsergebnis | -11.111.887,64 | -5.824.751,02 | |
| 6. | Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögen | 242.760,53 | 233.116,04 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 242.760,53 | 215.139,00 | |
| 7. | Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens | -111.022,92 | -3.092.473,91 |
| 8. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -2.197.352,28 | -917.747,80 |
| davon aus der Abzinsung | -572,31 | 0,00 | |
| Finanzergebnis | -2.065.614,67 | -3.777.105,67 | |
| 9. | Ergebnis nach Steuern / Jahresfehlbetrag | -13.177.502,31 | -9.601.856,69 |
| 10. | Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -14.979.011,16 | -5.377.154,47 |
| 11. | Bilanzverlust | -28.156.513,47 | -14.979.011,16 |
Die Mynaric AG (im Folgenden auch Gesellschaft oder Mynaric) ist das Mutterunternehmen der Mynaric-Gruppe, Hersteller für Laser-Kommunikationsprodukte für die Luft- und Raumfahrt. Sie hat ihren Sitz in Gilching und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht München (Reg. Nr. HRB 232763).
Die Aktien der Gesellschaft sind im Freiverkehr (Segment Scale) der Frankfurter Wertpapierbörse und der Nasdaq, USA notiert.
Die Mynaric AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wird auf Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den sie ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes erstellt. Der Jahresabschluss entspricht den Gliederungsvorschriften der §§ 265 ff. HGB.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt (§ 275 Abs. 2 HGB).
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Die Gesellschaft fungiert innerhalb des Mynaric Konzerns als Holding, die neben administrativen Aufgaben u.a. auch Finanzierungsaufgaben für die Tochtergesellschaften wahrnimmt. Insbesondere fördert sie durch kurz- oder langfristige Ausleihungen den Ausbau der Vertriebstätigkeiten in den USA durch Mynaric USA und den Aufbau einer Serienproduktion und der Entwicklung von neuen Produkten durch die Mynaric Lasercom. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr einen Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 13,2 Mio. erzielt und verfügt zum Bilanzstichtag über Nettoumlaufvermögen in Höhe von EUR 60,2 Mio. Am 30. Mai 2022 verfügt die Gesellschaft über liquide Mittel in Höhe von EUR 25,3 Mio., die hauptsächlich aus Zahlungsmitteln bestehen.
Der Vorstand plant für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 einen erheblichen Anstieg der Umsätze und der Cashflows, da die kommerzielle Serienproduktion von CONDOR- und HAWK-Terminals aufgrund der Investitionen der Vergangenheit starten kann. Während ein Teil der für das Geschäftsjahr 2022 geplanten Umsatzerlöse festen vertraglichen Verpflichtungen unterliegt, sind erhebliche Beträge nicht vertraglich gebunden oder basieren auf den Erwartungen des Managements hinsichtlich des Ergebnisses von Ausschreibungen für größere öffentliche Projekte oder Verhandlungen mit potenziellen oder bestehenden Kunden. Das Management verfolgt aktiv mehrere kommerzielle Möglichkeiten zum Verkauf seiner CONDOR- und HAWK-Terminals an einen stark wachsenden Kundenstamm. Darüber hinaus plant das Unternehmen, sein starkes Wachstum mit zusätzlichen Investitionen in Sachanlagen und die Entwicklung und Verfeinerung seiner Produkte fortzusetzen, was zu einem weiteren Finanzierungsbedarf für die Gesellschaft führen wird. Ausgehend von der Liquiditätslage des Unternehmens zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Jahresabschlusses und ausweislich der Liquiditätsplanung schätzt der Vorstand, dass Mynaric im ersten Quartal 2023 zusätzliche Finanzmittel benötigen wird, um ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Der Vorstand führt derzeit Gespräche mit potenziellen strategischen Investoren sowie mit verschiedenen Fremdkapitalgebern, die sich in unterschiedlichen Phasen befinden. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses ist noch keine feste Zusage durch einen potenziellen Eigen- oder Fremdkapitalinvestor erfolgt. Es kann nicht garantiert werden, dass eine Finanzierung in der Höhe, die für die Erfüllung der aktuellen operativen Planung erforderlich ist, im ersten Quartal 2023 erhalten werden kann. Sollte die Gesellschaft nicht in der Lage sein, innerhalb dieses Zeitraums eine Finanzierung zu erhalten oder andere Maßnahmen als Reaktion auf diese Umstände zu ergreifen, wie z. B. eine erhebliche Kürzung des aktuellen Budgets in den Jahren 2022 und 2023, ist Mynaric nicht in der Lage, die Geschäftstätigkeit fortzusetzen. Obwohl die Geschäftsführung davon ausgeht, dass es ihr gelingen wird, rechtzeitig zusätzliche Finanzmittel zu beschaffen, um ihre betrieblichen und finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen, stellen die oben beschriebenen Faktoren eine wesentliche Unsicherheit dar, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit von Mynaric zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Die Gesellschaft wird möglicherweise nicht in der Lage sein, die Vermögensgegenstände zu verwerten und ihre Verbindlichkeiten im normalen Geschäftsverlauf zu begleichen.
Dieser Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt und enthält keine Anpassungen der Buchwerte, oder einen geänderten Ausweis der Vermögensgegenstände und Schulden, die andernfalls erforderlich wären, wenn die Annahme der Unternehmensfortführung nicht angemessen wäre.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. Die Nutzungsdauern für EDV und Software betragen zwischen 1-5 Jahren und für Markenrechte 10 Jahre.
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Hierbei entsprachen die handelsrechtlichen Verhältnisse den steuerlichen Vorgaben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 250 wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Aufwand unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Wirtschaftsgüter mit den Anschaffungskosten zwischen EUR 250 und EUR 800 wurden als geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Bankguthaben wurden zum Nennwert bewertet.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gebildet für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Das Eigenkapital wurde zum Nennwert bilanziert.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten wurden entsprechend dem Höchstwertprinzip angesetzt. Die Bewertung erfolgte grundsätzlich zum Erfüllungsbetrag.
Auf fremde Währung lautende Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr erfolgte bei den Forderungen mit dem Geldkurs am Entstehungstag bzw. mit dem niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem Briefkurs am Entstehungstag bzw. dem höheren Kurs am Abschlussstichtag.
Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen handelt es sich um die 100%igen Beteiligungen an den Tochterunternehmen Mynaric Lasercom GmbH in Höhe von TEUR 77.450 (Vj. TEUR 49.950), Mynaric Systems GmbH in Höhe von TEUR 325 (Vj. TEUR 436) und Mynaric USA Inc. in Höhe von TEUR 12 (Vj. TEUR 12).
Für die Anteile an der Mynaric Systems GmbH wurde aufgrund der zum 31. Dezember 2020 beschlossenen Betriebsstillegung eine weitere Abschreibung auf den Beteiligungsbuchwert als Liquidationswert in Höhe von TEUR 111 (Vj. TEUR 3.092) im Berichtsjahr vorgenommen.
Im Geschäftsjahr 2021 hat die Mynaric AG Zuführungen zu der Kapitalrücklage der Mynaric Lasercom GmbH über insgesamt TEUR 27.500 (Vj. TEUR 34.000) beschlossen. Zum 31. Dezember 2021 erfolgte die Verrechnung der hieraus resultierenden Verbindlichkeit mit fälligen Forderungen gegen die Mynaric Lasercom GmbH.
Bzgl. der im vorangegangenen Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 2.500 erfolgten Erhöhung der Kapitalrücklage der Mynaric Systems GmbH, ist nach Verrechnung mit zum Bilanzstichtag gegen die Tochtergesellschaft fälligen Forderungen noch ein Teilbetrag über TEUR 1.327 (Vj. TEUR 1.900) offen.
Die in der Bilanz in Höhe von TEUR 14.680 (Vj. TEUR 11.134) ausgewiesenen Ausleihungen an verbundene Unternehmen setzen sich aus Ausleihungen an die Mynaric Lasercom GmbH in Höhe von TEUR 6.000 (Vj. TEUR 6.000), an die Mynaric Systems GmbH in Höhe von TEUR 481 (Vj. TEUR 481) und an die Mynaric USA Inc. in Höhe von TEUR 8.199 (Vj. TEUR 4.653) zusammen. Sie beziehen sich auf Darlehen, die die Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaften zur Finanzierung von Investitionen und der Kosten des laufenden Betriebs vergeben hat.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 20.965 (Vj. TEUR 111) bestehen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen die Mynaric Lasercom GmbH in Höhe von TEUR 20.732 (Vj. TEUR 0) und sonstigen Vermögensgegenständen gegen die Mynaric USA Inc. in Höhe von TEUR 233 (Vj. TEUR 111).
Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen im Wesentlichen aus Umsatzsteuerforderungen in Höhe von TEUR 2.111 (Vj. TEUR 494) sowie Kautionen für Mietbürgschaften in Höhe von TEUR 254 (Vj. TEUR 244).
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von TEUR 254 (Vj. TEUR 244) ausgewiesen. Alle weiteren ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.
Zum 01. Januar 2021 betrug das Grundkapital der Gesellschaft EUR 3.994.734 aufgeteilt in 3.994.734 Inhaberaktien zum Nennwert von EUR 1,00 je Aktie. 1
Bis zum Stichtag 31. Dezember 2021 erhöhte sich das Grundkapital auf EUR 5.242.948 durch Ausgabe von insgesamt 1.248.214 Inhaberaktien zum Nennwert von EUR 1,00 je Aktie. Dem lagen folgende Sachverhalte zugrunde:
Vor dem Hintergrund des Börsengangs an der Nasdaq, USA wurde mit Beschluss des Vorstandes und des Aufsichtsrates vom 11. November 2021 eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2021/I um EUR 1.000.000 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von 1.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie beschlossen (IPO-Kapitalerhöhung). Die Aktienausgabe erfolgte in Form von die Aktien der Gesellschaft repräsentierenden Hinterlegungsscheinen (sog. American Depositary Shares, "ADS"). Der finale Angebotspreis wurde auf USD 16,50 pro ADS festgesetzt. 4 ADS repräsentieren jeweils eine Stammaktie der Gesellschaft.
Ebenfalls vor dem Hintergrund des Börsengangs an der Nasdaq, USA wurde mit Beschluss des Vorstandes und des Aufsichtsrates vom 14. November 2021 eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2021/I um EUR 150.000,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von 150.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie beschlossen (Greenshoe-Option). Die Aktienausgabe erfolgte in Form von die Aktien der Gesellschaft repräsentierenden Hinterlegungsscheinen (sog. American Depositary Shares, "ADS"). Der finale Angebotspreis wurde auf USD 16,50 pro ADS festgesetzt. 4 ADS repräsentieren jeweils eine Stammaktie der Gesellschaft.
Mit Beschluss des Vorstandes und der Zustimmung des Aufsichtsrates vom 03. August 2020 wurde auf Grundlage des Bedingten Kapital 2020/II die Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung in Höhe von EUR 5.000.000 beschlossen. Die Wandelanleihebedingungen sehen vor, dass jeweils eine ganze Teilschuldverschreibung im Nennbetrag von jeweils EUR 100.000 zuzüglich aller aufgelaufenen, aber nicht gezahlten Zinsen in auf Inhaber lautende Stückaktien mit einem Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 umgewandelt werden kann. Von dem Wandlungsrecht wurde mit Wandlungserklärung vom 22. Dezember 2020 Gebrauch gemacht. Zum 14. Januar 2021 wurden 50 Stück Teilschuldverschreibungen in Höhe von EUR 5.000.000 zuzüglich aller bis zum 31. Dezember aufgelaufenen, aber nicht gezahlten Zinsen nebst der Sonderzinszahlung von insgesamt EUR 500.000 zu einem Wandlungspreis von EUR 56,00 je Aktie in 98.214 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie und Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2020 gewandelt.
1 Berichtigung: Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 4.092.948 aufgeteilt auf 4.092.948 Inhaberaktien berichtet. Dem lag eine unzutreffende Berücksichtigung von 98.214 auf Inhaber lautende Stückaktien aus der Wandlung von 50 Stück Teilschuldverschreibungen in Höhe von EUR 5.000.000 zuzüglich aufgelaufener Zinsen von insgesamt EUR 500.000 bereits zum Zeitpunkt der Wandlungserklärung vom 22. Dezember 2020 als Zeitpunkt der Wandlung zugrunde. Richtigerweise wird die Wandlung in Aktien aber erst mit Beschluss des Aufsichtsrates und der Übergabe der Globalurkunde zum 14. Januar 2021 wirksam. Das gezeichnete Kapital zum 31. Dezember 2020 wird daher um EUR 98.214 sowie die Kapitalrücklage um EUR 5.401.786 vermindert ausgewiesen. Gegenläufig wird in Höhe von EUR 5.500.000 eine Sonderrücklage Wandelschuldverschreibung gebildet.
Die Hauptversammlung vom 12. Juni 2020 hat die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2020/I, eines weiteren bedingten Kapitals 2020/II und die Herabsetzung des Bedingten Kapitals 2017/I beschlossen.
Das Bedingte Kapital 2017/I vom 07. August 2017 beträgt nach Herabsetzung noch EUR 1.500 und dient nunmehr der Gewährung von Bezugsrechten auf Aktien (Aktienoptionen) an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen.
Durch Ermächtigung der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 wurde ein Bedingtes Kapital 2019 in Höhe von EUR 270.000 geschaffen. Der Vorstand wird ermächtigt, bis einschließlich zum 31. Dezember 2022 ("Ermächtigungszeitraum") mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals Bezugsrechte ("Aktienoptionen") auf
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| ― | insgesamt bis zu 135.000 auf den Inhaber oder den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft an Vorstandsmitglieder der Gesellschaft oder Geschäftsführer von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen ("Bezugsberechtigte") sowie |
| ― | insgesamt bis zu 135.000 auf den Inhaber oder den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen ("Bezugsberechtigte") zu gewähren. |
Soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, wird der Aufsichtsrat ermächtigt.
Durch Ermächtigung der Hauptversammlung vom 12. Juni 2020 wurde ein Bedingtes Kapital 2020/I in Höhe von EUR 34.473 geschaffen. Der Vorstand wird ermächtigt, bis einschließlich zum 31. Dezember 2025 ("Ermächtigungszeitraum") mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals Bezugsrechte ("Aktienoptionen") auf
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| ― | insgesamt bis zu 14.473 auf den Inhaber oder den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft an Vorstandsmitglieder der Gesellschaft oder Geschäftsführer von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen ("Bezugsberechtigte") sowie |
| ― | insgesamt bis zu 20.000 auf den Inhaber oder den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen ("Bezugsberechtigte") zu gewähren. |
Soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, wird der Aufsichtsrat ermächtigt.
Durch Ermächtigung der Hauptversammlung vom 12. Juni 2020 wurde ein weiteres Bedingtes Kapital 2020/II geschaffen, wodurch das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 1.277.893 durch Ausgabe von bis zu 1.277.893 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht ist.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 2. Juli 2025 einmalig oder mehrmalig auf den Inhaber lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 150 Mio. (nachstehend gemeinsam "Schuldverschreibungen") mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begeben und den Inhabern der Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt EUR 1.277.893 nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können einmalig oder mehrmalig, insgesamt oder in Teilen sowie auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen begeben werden.
Aufgrund der im Geschäftsjahr 2021 erfolgten Wandlung von Wandelschuldverschreibungen beträgt das Bedingte Kapital 2020/II zum 31. Dezember 2021 EUR 1.179.679.
Die Hauptversammlung vom 14. Mai 2021 hat die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2021/I und eines weiteren bedingten Kapitals 2021/II beschlossen.
Durch Ermächtigung der Hauptversammlung vom 14. Mai 2021 wurde ein weiteres Bedingtes Kapital 2021/I geschaffen, wodurch das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 457.501 durch Ausgabe von bis zu 457.501 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht ist.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. Mai 2026 auf den Inhaber lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 457.501 (nachstehend gemeinsam "Schuldverschreibungen") mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begeben und den Inhabern der Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt EUR 457.501 nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können einmalig oder mehrmalig, insgesamt oder in Teilen sowie auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen begeben werden.
Durch Ermächtigung der Hauptversammlung vom 14. Mai 2021 wurde ein weiteres Bedingtes Kapital 2021/II geschaffen, wodurch das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 103.321 durch Ausgabe von bis zu 103.321 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht ist.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, bis einschließlich zum 13. Mai 2026 einmalig oder mehrmals Bezugsrechte ("Aktienoptionen") auf insgesamt bis zu 103.321 auf den Inhaber oder den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft an Vorstandsmitglieder der Gesellschaft ("Bezugsberechtigte") zu gewähren.
Die Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 11. Juni 2025 einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 1.597.367 durch Ausgabe von bis zu 1.597.367 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020) wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung am 14. Mai 2021 aufgehoben und stattdessen die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2021/I und eines weiteren Genehmigten Kapitals 2021/II beschlossen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 13. Mai 2026 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 1.841.827 durch Ausgabe von bis zu 1.841.827 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021/I).
Aufgrund der im Geschäftsjahr 2021 erfolgten Kapitalerhöhungen beträgt das Genehmigte Kapital 2021/I zum 31. Dezember 2021 EUR 691.827.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 13. Mai 2026 um bis zu EUR 204.647 einmalig oder mehrmals durch Ausgabe von bis zu 204.647 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021/II).
Das Genehmigte Kapital 2021/II dient der Lieferung von Aktien der Gesellschaft zur Bedienung von unter dem Restricted Stock Unit Program der Gesellschaft (RSUP) an ausgewählte Mitarbeiter der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen nach näherer Maßgabe des RSUP gewährten Restricted Stock Units (RSUs) gegen Einlage der unter den RSUs jeweils entstandenen Zahlungsansprüche.
Im Geschäftsjahr 2021 erhöhte sich die Kapitalrücklage von TEUR 106.547 2 auf TEUR 177.342. Die ersichtliche Erhöhung resultiert aus dem erzielten Aufgeld aus den im Berichtsjahr durch Ausgabe von neuen Aktien erfolgten Erhöhungen des Grundkapitals.
Die Sonderrücklage Wandelschuldverschreibung umfasst nicht rückzahlbare vorausbezahlte Kapitaleinlagen für neue Aktien, die zum Berichtszeitpunkt nicht ausgegeben werden.
Die Sonderrücklage Wandelschuldverschreibung ist auf die folgende Transaktion zurückzuführen:
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| ― | Mit Beschluss des Vorstandes und der Zustimmung des Aufsichtsrates vom 03. August 2020 wurde auf Grundlage des Bedingten Kapital 2020/II die Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung in Höhe von EUR 5.000.000 beschlossen. Die Wandelanleihebedingungen sehen vor, dass jeweils eine ganze Teilschuldverschreibung im Nennbetrag von jeweils EUR 100.000 zuzüglich aller aufgelaufenen, aber nicht gezahlten Zinsen in auf Inhaber lautende Stückaktien mit einem Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 umgewandelt werden kann. Von dem Wandlungsrecht wurde mit Wandlungserklärung vom 22. Dezember 2020 Gebrauch gemacht. Zum 14. Januar 2021 wurden 50 Stück Teilschuldverschreibungen in Höhe von EUR 5.000.000 zuzüglich aller bis zum 31. Dezember aufgelaufenen, aber nicht gezahlten Zinsen nebst der Sonderzinszahlung von insgesamt EUR 500.000 zu einem Wandlungspreis von EUR 56,00 je Aktie in 98.214 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie und Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2020 gewandelt. |
2 Berichtigung: Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 4.092.948 aufgeteilt auf 4.092.948 Inhaberaktien berichtet. Dem lag eine unzutreffende Berücksichtigung von 98.214 auf Inhaber lautende Stückaktien aus der Wandlung von 50 Stück Teilschuldverschreibungen in Höhe von EUR 5.000.000 zuzüglich aufgelaufener Zinsen von insgesamt EUR 500.000 bereits zum Zeitpunkt der Wandlungserklärung vom 22. Dezember 2020 als Zeitpunkt der Wandlung zugrunde. Richtigerweise wird die Wandlung in Aktien aber erst mit Beschluss des Aufsichtsrates und der Übergabe der Globalurkunde zum 14. Januar 2021 wirksam. Das gezeichnete Kapital zum 31. Dezember 2020 wird daher um EUR 98.214 sowie die Kapitalrücklage um EUR 5.401.786 vermindert ausgewiesen. Gegenläufig wird in Höhe von EUR 5.500.000 eine Sonderrücklage Wandelschuldverschreibung gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen bestehen aus Personalrückstellungen in Höhe von TEUR 717 (Vj. TEUR 1.159), Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 493 (Vj. TEUR 221), Rückstellungen für Aufsichtsratvergütung in Höhe von TEUR 312 (Vj. TEUR 111), Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten in Höhe von TEUR 235 (Vj. TEUR 235) sowie weiteren Rückstellungen in Höhe von TEUR 248 (Vj. TEUR 76).
Die in Höhe von TEUR 7.364 (Vj. TEUR 2.781) ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen aus sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber der Mynaric Lasercom GmbH in Höhe von TEUR 5.871 (Vj. TEUR 0), der Mynaric Systems GmbH in Höhe von TEUR 1.327 (Vj. TEUR 2.781) und der Mynaric USA Inc. in Höhe von TEUR 166 (Vj. TEUR 0).
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Mynaric Lasercom GmbH bestehen in Höhe von TEUR 4.327 (Vj. TEUR 0) aus offenen Einzahlungsverpflichtungen in die Kapitalrücklage der Tochtergesellschaft.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Mynaric System GmbH bestehen ausschließlich aus offenen Einzahlungsverpflichtungen in die Kapitalrücklage der Tochtergesellschaft.
Alle Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Umsätze betreffen die verrechneten Shared Services an die Tochtergesellschaft Mynaric Lasercom GmbH sowie die Mynaric Systems GmbH.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten als wesentliche Posten Rechts- und Beratungskosten, insbesondere im Zusammenhang mit den Kapitalerhöhungen des Geschäftsjahres, Miete- und Mietnebenkosten, Werbungskosten, IT-Kosten sowie Kosten der Personalsuche.
Aufgrund der zum 31. Dezember 2020 erfolgten Betriebsstillegung der Mynaric Systems GmbH wurde im Geschäftsjahr 2021 eine weitere Abschreibung auf den Beteiligungsbuchwert als Liquidationswert in Höhe von TEUR 111 (Vj. TEUR 3.092) vorgenommen.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen stellen sich zum 31. Dezember 2021 wie folgt dar:
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| 31.12.2021 | ||||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | > 5 Jahre | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Mietverträge | 1.197 | 4.347 | 2.218 | 7.762 |
| Software und Lizenzen | 894 | 1.876 | 0 | 2.770 |
| Sonstiges | 254 | 6 | 0 | 260 |
| operative Leasingverpflichtungen | 25 | 11 | 0 | 36 |
| Summe | 2.370 | 6.240 | 2.218 | 10.828 |
Die Mietverträge beziehen sich auf das angemietete Bürogebäude und die Produktionshalle. Die Verpflichtungen für Software und Lizenzen bestehen im Wesentlichen aus den zukünftigen Lizenzzahlungen für das ERP System SAP.
Dem Vorstand gehörten im Geschäftsjahr 2021 an:
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| ― | Herr Bulent Altan, CEO, Master of Science in Aerospace, Playa Vista, Kalifornien |
| ― | Herr Stefan Berndt-von Bülow, CFO, Diplom Kaufmann, Tutzing |
| ― | Herr Joachim Horwath, CTO, Diplom Ingenieur, Gilching (ab 17.02.2021) |
Der Aufsichtsrat umfasst im Geschäftsjahr 2021 folgende Mitglieder:
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| ― | Herr Dr. Manfred Krischke, Vorsitzender, CEO Cloudeo AG |
| ― | Herr Dr. Gerd Gruppe, stellvertretender Vorsitzender, Vorstand Raumfahrtmanagement DLR i.R. (bis 05.10.2021) |
| ― | Herr Dr. Thomas Billeter, Mitglied, Investor and Business Angel (bis 14.05.2021) |
| ― | Herr Peter Müller-Brühl, Mitglied und stellvertretender Vorsitzender (ab 05.10.2021), COO GreenCom Networks AG |
| ― | Herr Thomas Hanke, Mitglied, Diplom Kaufmann, M&A Berater (bis 24.06.2021) |
| ― | Herr Steve Geskos, Mitglied, Managing Director Rose Park Advisors (ab 14.05.2021) |
| ― | Herr Vincent Wobbe, Mitglied, Head of Public Markets Investments Apeiron Investment Group (ab 30.07.2021) |
| ― | Herr Hans Koenigsmann, Mitglied, Raumfahrtingenieur, vormals Vice President of Flight Reliability bei SpaceX (ab 13.10.2021) |
Im Geschäftsjahr 2021 beschäftigte das Unternehmen durchschnittlich 38 Mitarbeiter (Vj. 25 Mitarbeiter).
Die Erklärung zur Unternehmensführung, die Erklärung zur Unternehmensführung und der Bericht zur Unternehmensführung sind auf unserer Website www.mynaric.com unter "Investor Relations -Corporate Governance" veröffentlicht.
Die Mynaric AG, Gilching erstellt freiwillig gemäß § 315e HGB einen Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis an Unternehmen.
Der Vorstand schlägt vor, den handelsrechtlichen Bilanzverlust der Mynaric AG in Höhe von EUR 28.156.513,47, bestehend aus dem Verlustvortrag zum 31. Dezember 2020 in Höhe von EUR 14.979.011,16 und dem Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von EUR 13.177.502,31 auf neue Rechnung vorzutragen.
Im Februar 2022 griff die russische Regierung die Ukraine auf breiter Front an. Als Reaktion auf diese Aggression haben Regierungen in aller Welt strenge Sanktionen gegen Russland verhängt. Diese Sanktionen führten zu einer Unterbrechung der Produktion, der Lieferung und der gesamten Lieferkette von Fahrzeugherstellern und Zulieferern. Wir können das volle Ausmaß der Auswirkungen der Sanktionen auf unser Geschäft und unseren Betrieb noch nicht absehen, und diese Auswirkungen werden von den zukünftigen Entwicklungen des Krieges abhängen, die höchst ungewiss und unvorhersehbar sind. Der Krieg könnte wesentliche Auswirkungen auf unsere Ertragslage, unsere Liquidität und unser Kapitalmanagement haben. Wir werden die Situation und die Auswirkungen dieser Entwicklung auf unser Liquiditäts- und Kapitalmanagement weiter beobachten.
Am 29. April 2022 schlossen wir einen Kreditvertrag mit Formue Nord Fokus A/S, Modelio Equity AB und Munkekullen 5 förvaltning AB als Kreditgebern über eine Kreditlinie von 25 Millionen Euro mit einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2023 ab.
Mynaric beabsichtigt, seine Büroflächen im Jahr 2023 weiter auszubauen, um sich auf das zukünftige Wachstum vorzubereiten. Aus diesem Grund hat das Unternehmen im Januar 2022 einen Mietvertrag für einen neuen Standort in München unterzeichnet. Der neue Standort bietet auf einer Fläche von 11.000 Quadratmetern Platz für bis zu 400 Mitarbeiter aus den Bereichen Produktion, Test, Technik und Verwaltung. Die anfängliche Mietdauer wird 10 Jahre betragen und frühestens im Juli 2023 beginnen. Die anfängliche Miete beträgt EUR 289.000 pro Monat. Für die Anpassung des Gebäudes an die Bedürfnisse von Mynaric wird die Gesellschaft nach Zahlung der ersten Monatsmiete eine zusätzliche Gebühr von EUR 1,1 Mio. an den Vermieter zahlen.
Am 28. April 2022 wurde die Mynaric Government Solutions, Inc. in den USA als Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates Virginia gegründet. Mynaric Government Solutions Inc. ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Mynaric AG. Die Gesellschaft wurde zu dem Zweck gegründet, um der Mynaric Gruppe zukünftig den Zugang zu Kundenaufträgen der US-Regierung zu ermöglichen, die besonderen Klassifizierungsregeln unterliegen. Dies war bisher nicht möglich. Damit Unternehmen mit einer ausländischen Muttergesellschaft eine Freigabe der US-Regierung erhalten, müssen besondere Anforderungen der US-Regierung beachtet werden. Diese Anforderungen sollen in Zukunft über die neu gegründete Gesellschaft erfüllt und umgesetzt werden.
Gilching, den 25. Mai 2022
Der Vorstand
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| Bulent Altan | Stefan Berndt-von Bülow | Joachim Horwath |
| CEO | CFO | CTO |
Wir haben den Jahresabschluss der Mynaric AG, Gilching, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.
Wir verweisen auf Abschnitt B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Anhang, in der der Vorstand beschreibt, dass die Gesellschaft im Konzern u. a. auch Finanzierungsaufgaben für die Tochtergesellschaften wahrnimmt und diese auch in den folgenden Jahren mit liquiden Mitteln unterstützen muss. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr einen Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 13,2 Mio erzielt und verfügt zum Bilanzstichtag über Nettoumlaufvermögen in Höhe von EUR 60,2 Mio. Am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses verfügt die Gesellschaft über liquide Mittel in Höhe von EUR 34,2 Mio, die hauptsächlich aus Guthaben bei Kreditinstituten bestehen. Ausgehend von der Liquiditätslage der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses und ausweislich der Liquiditätsplanung schätzt der Vorstand, dass die Gesellschaft im ersten Quartal 2023 zusätzliche Finanzmittel benötigt, um den finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Der Vorstand führt derzeit Gespräche mit potenziellen strategischen Investoren sowie mit verschiedenen Fremdkapitalgebern, die sich in unterschiedlichen Phasen befinden. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses ist noch keine feste Zusage durch einen potenziellen Eigen- oder Fremdkapitalinvestor erfolgt. Der Vorstand führt weiter aus, dass im Fall, dass die Gesellschaft nicht in der Lage sein sollte, eine Finanzierung in der Höhe, die für die Erfüllung der aktuellen operativen Planung erforderlich ist, im ersten Quartal 2023 zu erhalten oder andere Maßnahmen als Reaktion auf diese Umstände zu ergreifen, wie z. B. eine erhebliche Kürzung ihres aktuellen Betriebsbudgets in den Jahren 2022 und 2023, ist sie nicht in der Lage, ihre Geschäftstätigkeit fortzusetzen. Wie in Abschnitt B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Anhang dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unser Prüfungsurteil ist bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Da über hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 2. Juni 2022
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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| gez. Hutzler | gez. Vedernykova |
| Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
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