Annual Report • Jan 17, 2024
Annual Report
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Finanzbericht: 33489319
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| #### Aktiva | ||
|---|---|---|
| 31.12.2022 EUR |
31.12.2021 EUR |
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| --- | --- | --- |
| A. Anlagevermögen | 439.270,50 | 520.307,00 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 11.426,00 | 1,00 |
| II. Sachanlagen | 427.844,50 | 520.306,00 |
| B. Umlaufvermögen | 1.717.330,83 | 1.613.254,00 |
| I. Vorräte | 282.609,44 | 164.681,89 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 443.055,80 | 482.635,84 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 991.665,59 | 965.936,27 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 28.158,14 | 24.655,74 |
| Aktiva | 2.184.759,47 | 2.158.216,74 |
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| #### Passiva | ||
|---|---|---|
| 31.12.2022 EUR |
31.12.2021 EUR |
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| A. Eigenkapital | 1.841.516,63 | 1.671.807,34 |
| I. Gezeichnetes Kapital | 62.783,00 | 62.783,00 |
| II. Gewinnrücklagen | 6.278,30 | 6.278,30 |
| III. Bilanzgewinn | 1.772.455,33 | 1.602.746,04 |
| B. Rückstellungen | 178.710,16 | 213.935,16 |
| C. Verbindlichkeiten | 164.532,68 | 272.474,24 |
| Passiva | 2.184.759,47 | 2.158.216,74 |
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Hitex Industries AG hat ihren Sitz in Tittmoning. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 13072 eingetragen.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zur Darstellung im Jahresabschluss
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt.
Gemäß den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen für Kapitalgesellschaften erfolgt die Gliederung der Bilanz gemäß § 266 HGB nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus werden sämtliche größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch genommen.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde die Angabe im Anhang gewählt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an den ertragsteuerlichen Vorschriften unter Beachtung der Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Bewertung der Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten nach dem Durchschnittsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips.
Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse bzw. der unfertigen Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.
Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.
Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Die Bewertung erfolgt zum notwendigen Erfüllungsbetrag. Dabei werden Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bewertet.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt:
Die planmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Wirtschaftsgüter mit einem geringen Wert werden vereinfachend wie folgt abgeschrieben:Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu Euro 800 werden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit einem darüber liegenden Wert werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände abgeschrieben. Soweit handelsrechtlich zulässig, wird die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände entsprechend den steuerlichen Vorschriften gewählt.
In die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse bzw. unfertigen Leistungen werden nur die gesetzlichen Pflichtbestandteile einbezogen. Dies sind die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit es durch die Fertigung veranlasst ist..
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der Darstellung des Jahresabschlusses
Die Bilanz wurde unter vollständiger Ergebnisverwendung aufgestellt.
Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im Vergleich zum Vorjahr.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der in der Bilanz aufgeführten Forderungen:
Forderungen zum 31.12.2022
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| Gesamtbetrag | TEuro 443,1 (Vorjahr TEuro 482,6) |
| davon mit einer Restlaufzeit | |
| \= 1 Jahr | TEuro 293,1 (Vorjahr TEuro 332,7) |
| > 1 Jahr TEuro | 150,0 (Vorjahr TEuro 150,0) |
Eigenkapital, Schuldposten und Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Die nachfolgende Darstellung zeigt das in der Bilanz aufgeführte Eigenkapital.
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| Gezeichnetes Kapital | Euro 62.783,00 |
| Kapitalrücklage / gesetzliche Rücklage (§ 150 AktG) | Euro 6.278,30 |
| Bilanzgewinn (§ 158 Abs. 1 AktG) | |
| Jahresüberschuss | Euro 169.709,29 |
| Vortrag aus Vorjahr | Euro 1.602.746,04 |
| Ausschüttung | Euro -0,00 |
| Einstellung in gesetzliche Rücklage | Euro 0,00 |
| Bilanzgewinn | Euro 1.772.455,33 |
| Eigenkapital | Euro 1.841.516,63 |
Der Bilanzgewinn beinhaltet einen Gewinnvortrag in Höhe von Euro 1.602.746,04 (Vorjahr: Euro 1.442.763,97).
Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten zum 31.12.2022
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| Gesamtbetrag | TEuro 164,5 (Vorjahr TEuro 272,5) |
| davon mit einer Restlaufzeit | |
| \= 1 Jahr | TEuro 157,0 (Vorjahr TEuro 145,3) |
| - 5 Jahre | TEuro 7,5 (Vorjahr TEuro 127,3) |
| > 5 Jahre | TEuro 0,0 (Vorjahr TEuro 0,0) |
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 20 Arbeitnehmer.
Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen, bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEuro 962,4.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch den Vorstand
Bernhard Anfang, CNC-Fräser
geführt.
Der Aufsichtsrat hatte im Geschäftsjahr folgende Mitglieder:
Markus Uzicanin, Dipl-BW (FH) Steuerberater (Vorsitzender)
Werner Stielow, Kaufmann (stv. Vorsitzender)
Josef Wendl, Ingenieur
Tittmoning, den 31. Mai 2023
Geschäftsführer
gez. Bernhard Anfang
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.05.2023 festgestellt.
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