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Jungheinrich AG

Annual / Quarterly Financial Statement Mar 19, 2024

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Annual / Quarterly Financial Statement

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Finanzbericht: 33941641

Jungheinrich Aktiengesellschaft

Hamburg

Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

Die folgenden Gesellschaften nehmen die Befreiungsmöglichkeit nach § 264b HGB in Anspruch. Oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaften ist die Jungheinrich Aktiengesellschaft, Hamburg, in deren Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 die folgenden Gesellschaften einbezogen werden. Die Befreiung der folgenden Gesellschaften gemäß § 264b HGB wird im Anhang des nach § 325 HGB offengelegten Konzernabschlusses der Jungheinrich Aktiengesellschaft, Hamburg, angegeben:

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Jungheinrich Vertrieb Deutschland AG & Co. KG, Hamburg
Jungheinrich Norderstedt AG & Co. KG, Hamburg
Jungheinrich Export AG & Co. KG, Hamburg
Jungheinrich Service & Parts AG & Co. KG, Hamburg
Jungheinrich Moosburg AG & Co. KG, Hamburg
Jungheinrich Degernpoint AG & Co. KG, Moosburg a.d.Isar
Jungheinrich Projektlösungen AG & Co. KG, Offenbach am Main
Jungheinrich Digital Solutions AG & Co. KG, Hamburg
Jungheinrich Landsberg AG & Co. KG, Landsberg/​Saalekreis
Jungheinrich Rental International AG & Co. KG, Hamburg
Jungheinrich Financial Services AG & Co. KG, Hamburg
Jungheinrich PROFISHOP AG & Co. KG, Hamburg
Gebrauchtgeräte-Zentrum Dresden AG & Co. KG, Klipphausen/​Dresden
Jungheinrich Systemlösungen Deutschland AG & Co. KG, Extertal

Die folgenden Gesellschaften nehmen gemäß § 264 Abs. 3 HGB die Möglichkeit zur Befreiung von der Pflicht in Anspruch, den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, einen Lagebericht aufzustellen sowie den Jahresabschluss offenzulegen:

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Jungheinrich Beteiligungs-GmbH, Hamburg
Jungheinrich Financial Services International GmbH, Hamburg
Jungheinrich Logistiksysteme GmbH, Moosburg a.d.Isar
arculus GmbH, München

Die Jungheinrich Aktiengesellschaft, Hamburg, stellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht auf. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Jungheinrich Aktiengesellschaft sowie der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers werden im Unternehmensregister veröffentlicht. Die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses der Jungheinrich Aktiengesellschaft angegeben.

Der Befreiung haben jeweils alle Gesellschafter zugestimmt. Die jeweiligen Gesellschafterbeschlüsse vom 18. August 2023 bzw. 21. Dezember 2023 haben folgenden Wortlaut (Auszug):

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1.

Nach dem zwischen der jeweiligen Gesellschaft und der Jungheinrich AG bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist die Jungheinrich AG als Gesellschafterin verpflichtet, Verluste in dem Geschäftsjahr, welches auf das zum 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr folgt, entsprechend der Vorschriften des § 302 AktG analog in ihrer jeweils gültigen Fassung zu übernehmen und damit für die von der Jungheinrich Beteiligungs-GmbH, der Jungheinrich Financial Services International GmbH, der Jungheinrich Logistiksysteme GmbH bzw. der arculus GmbH bis zum Abschlussstichtag (31. Dezember 2023) eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.

2.

Für das Geschäftsjahr 2023 wird gemäß § 264 Absatz 3 Nr. 1 HGB zugestimmt, dass die oben genannten Gesellschaften von der Anwendung der folgenden Vorschriften des Zweiten Abschnittes des Dritten Buches des HGB befreit sind:

Erster Unterabschnitt (§§ 264 bis 289a HGB, Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht), einschließlich der Pflicht zur Erstellung eines Anhanges (§ 264 Abs. 1 Satz 1).
Vierter Unterabschnitt (§§ 325 bis 329 HGB, Offenlegung).

Die folgende Gesellschaft nimmt gemäß § 264 Abs. 3 HGB die Möglichkeit zur Befreiung von der Pflicht in Anspruch, den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, einen Lagebericht aufzustellen, den Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen sowie den Jahresabschluss offenzulegen:

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MIAS GmbH, München

Die Jungheinrich Aktiengesellschaft, Hamburg, stellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht auf. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Jungheinrich Aktiengesellschaft sowie der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers werden im Unternehmensregister veröffentlicht. Die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses der Jungheinrich Aktiengesellschaft angegeben.

Der Befreiung hat die Gesellschafterin zugestimmt. Der Gesellschafterbeschluss vom 20. Februar 2024 hat folgenden Wortlaut (Auszug):

1. Aufgrund der nachfolgend aufgeführten Erklärung der Jungheinrich Aktiengesellschaft vom 19. Februar 2024 hat sich die Jungheinrich Aktiengesellschaft als Gesellschafterin bereit erklärt, für die von der MIAS GmbH bis zum 31. Dezember 2023 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2024 einzustehen:

Patronatserklärung

Die Jungheinrich AG, Friedrich-Ebert-Damm 129, 22047 Hamburg ("JH-AG") ist zu 100 % an der MIAS GmbH, Dieselstraße 12, 85386 Eching ("MIAS") beteiligt und beabsichtigt derzeit nicht, diese Beteiligung zu reduzieren.

Die JH-AG verpflichtet sich gegenüber der MIAS sicherzustellen, dass diese finanziell so ausgestattet wird, dass sie ihren zum Abschlussstichtag 31.12.2023 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr nachkommen kann.

Die MIAS macht für das am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr Gebrauch von den Erleichterungen nach § 264 Abs. 3 HGB. Die MIAS ist in den Konzernabschluss der JH-AG zum 31.12.2023 einbezogen.

Diese Patronatserklärung endet spätestens am 31.12.2024 und erlischt vollständig und automatisch, sofern der JH-AG bis dahin nicht die schriftliche Inanspruchnahme der MIAS vorliegt, unabhängig davon, ob das Dokument der Patronatserklärung uns zurückgegeben wird oder nicht.

Für diese Patronatserklärung gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hamburg in Deutschland.

Jungheinrich Aktiengesellschaft.

2. Für das Geschäftsjahr 2023 wird gemäß § 264 Absatz 3 Nr. 1 HGB zugestimmt, dass die MIAS GmbH von der Anwendung der folgenden Vorschriften des Zweiten Abschnittes des Dritten Buches des HGB befreit ist:

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Erster Unterabschnitt (§§ 264 bis 289a HGB, Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht), einschließlich der Pflicht zur Erstellung eines Anhanges (§ 264 Abs. 1 Satz 1).
Dritter Unterabschnitt (§§ 316 bis 324a HGB, Prüfung).
Vierter Unterabschnitt (§§ 325 bis 329 HGB, Offenlegung).

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