Annual Report • Mar 22, 2024
Annual Report
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Finanzbericht: 33961122

Die vorliegende Veröffentlichung des Jahresabschlusses entspricht nicht dem gesetzlich vorgeschriebenen einheitlichen elektronischen Berichtsformat gemäß § 328 Absatz 1 Satz 4 HGB. Dieses wird beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und ist über die Internetseiten des Unternehmensregisters zugänglich.
Der Lagebericht der Covestro AG ist mit dem Lagebericht des Konzerns zusammengefasst; der zusammengefasste Lagebericht ist im Covestro-Geschäftsbericht 2023 veröffentlicht. Jahresabschluss und zusammengefasster Lagebericht des Covestro-Konzerns und der Covestro AG für das Geschäftsjahr 2023 werden beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und sind über die Internetseiten des Unternehmensregisters zugänglich.
bericht.covestro.com/geschaeftsbericht-2023
Diese Finanzinformation kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Covestro AG beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Leistungsfähigkeit des Unternehmens wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die Covestro in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf unserer Website www.covestro.com zur Verfügung. Das Unternehmen übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
Aktiva
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| 31.12.2022 in Tsd. € |
31.12.2023 in Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Anlagevermögen | ||
| Sachanlagen | 398 | 293 |
| Finanzanlagen | 1.982.866 | 1.829.324 |
| 1.983.264 | 1.829.617 | |
| Umlaufvermögen | ||
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 35.826 | 37.644 |
| davon gegen verbundene Unternehmen | 35.801 | 37.581 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 5.280.834 | 4.858.679 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 44.362 | 56.948 |
| 5.361.022 | 4.953.271 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 12.468 | 9.805 |
| Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | 1.197 | 1.412 |
| 7.357.951 | 6.794.105 | |
| Passiva | ||
| 31.12.2022 in Tsd. € |
31.12.2023 in Tsd. € |
|
| Eigenkapital | ||
| Gezeichnetes Kapital | 193.200 | 189.000 |
| Eigene Anteile | - 3.252 | - 260 |
| Ausgegebenes Kapital | 189.948 | 188.740 |
| Kapitalrücklage | 3.805.295 | 3.757.197 |
| Andere Gewinnrücklagen | 116.992 | 116.992 |
| Bilanzverlust | - | - 123.712 |
| 4.112.235 | 3.939.217 | |
| Rückstellungen | ||
| Rückstellungen für Pensionen | 21.140 | 21.067 |
| Steuerrückstellungen | 34.885 | 33.991 |
| Sonstige Rückstellungen | 9.100 | 42.098 |
| 65.125 | 97.156 | |
| Verbindlichkeiten | ||
| Anleihen | 2.000.000 | 2.000.000 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 907.271 | 621.222 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 10.559 | 11.005 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | - | 48 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 155.218 | 108.780 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 107.543 | 16.725 |
| davon aus Steuern | 89.966 | 635 |
| 3.180.591 | 2.757.732 | |
| 7.357.951 | 6.794.105 |
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| 2022 in Tsd. € |
2023 in Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Erträge aus Beteiligungen | - | 37.000 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | - | 37.000 |
| Aufwendungen aus Verlustübernahmen von verbundenen Unternehmen | - 153.489 | - 107.072 |
| Beteiligungsergebnis | - 153.489 | - 70.072 |
| Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 1.400 | 8.037 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 1.343 | 5.527 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 27.083 | 175.417 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 27.083 | 170.730 |
| davon Erträge aus Ab- oder Aufzinsungen | - | 4.635 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | - 43.479 | - 76.715 |
| davon an verbundene Unternehmen | - 224 | - 2.209 |
| davon Aufwendungen aus Ab- oder Aufzinsungen | - 10.707 | - |
| Zinsergebnis | - 14.996 | 106.739 |
| Sonstige finanzielle Erträge | 554 | 8.006 |
| davon aus Währungsumrechnung | 39 | 7.490 |
| Sonstige finanzielle Aufwendungen | - 8.757 | - 12.713 |
| davon aus Währungsumrechnung | - 184 | - 7.450 |
| Sonstige finanzielle Erträge und Aufwendungen | - 8.203 | - 4.707 |
| Finanzergebnis | - 176.688 | 31.960 |
| Umsatzerlöse | 23.173 | 26.177 |
| Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen | - 23.610 | - 22.058 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | - 55.678 | - 87.745 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 1.263 | 142 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | - 302 | - 1.942 |
| Operatives Ergebnis | - 55.154 | - 85.426 |
| Ergebnis der Geschäftstätigkeit | - 231.842 | - 53.466 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | - 84.621 | - 70.246 |
| Ergebnis nach Steuern / Jahresfehlbetrag | - 316.463 | - 123.712 |
| Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 5.460 | - |
| Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen | 311.003 | - |
| Bilanzverlust | - | - 123.712 |
Der Jahresabschluss der Covestro AG, Leverkusen, ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Die Gesellschaft mit Sitz in Leverkusen ist unter der Nummer HRB 85281 in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen. Die Covestro AG ist ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 3 Nr. 38 EnWG. Unmittelbare und mittelbare Tochtergesellschaften der Covestro AG üben Tätigkeiten in den Bereichen Energieversorgung sowie Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung aus.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Vom Gliederungsschema nach § 275 Absatz 3 HGB wird insofern abgewichen, als zur Hervorhebung des Holdingcharakters der Covestro AG die zusammengefassten Posten des finanziellen Ergebnisses vorangestellt sind. Darüber hinaus sind Aufwendungen und Erträge des Finanzbereichs, deren Ausweis nicht durch einen gesetzlich vorgeschriebenen Posten gedeckt ist, unter den sonstigen finanziellen Aufwendungen und Erträgen erfasst.
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) ist abgegeben und im Internet sowie als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht worden. Sie steht zum Download bereit unter https://covestro.com/de/investors.
Der Konzernabschluss der Covestro AG stellt zugleich den größten und den kleinsten Konsolidierungskreis dar. Der Konzernabschluss der Covestro AG wird beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und auf der Internetseite https://covestro.com/de/investors veröffentlicht.
Der Lagebericht der Covestro AG wird in Anwendung von § 315 Absatz 5 HGB i. V. m. § 298 Absatz 2 HGB mit dem Lagebericht des Covestro-Konzerns zusammengefasst.
Aufgrund der Darstellung der Werte in Tsd. € können sich für vereinzelte Posten Rundungsdifferenzen ergeben.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Voraussichtlich dauernden Wertminderungen wird durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Zum Abschlussstichtag lagen keine immateriellen Vermögensgegenstände vor.
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, im Fall abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Folgende Nutzungsdauern sind den Abschreibungen zugrunde gelegt worden:
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| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2 - 15 Jahre |
| Informationstechnik | 2 - 15 Jahre |
| Transportmittel | 2 - 12 Jahre |
Selbständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben, sofern ihre jeweiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten 800 € nicht übersteigen.
Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wird durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.
Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung mit den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Wurden in Vorjahren Wertberichtigungen vorgenommen und sind die Gründe für die Wertminderung in der Zwischenzeit ganz oder teilweise entfallen, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert nach Abzug erforderlicher Wertberichtigungen bilanziert. Die Höhe der Wertberichtigungen richtet sich nach dem wahrscheinlichen Ausfallrisiko; das allgemeine Kreditrisiko bei Drittkunden ist durch pauschale Abschläge in Höhe von 2 % berücksichtigt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Fälligkeit von mehr als einem Jahr werden auf den Barwert abgezinst.
Zur Erfüllung von verschiedenen Verpflichtungen aus der Altersversorgung sowie aus Arbeitszeitguthaben der Mitarbeitenden sind entsprechende Mittel innerhalb gesonderter Versorgungsvehikel im Wesentlichen in liquide internationale Anleihen, Aktien, Fonds sowie in geldmarktnahe Produkte investiert. Diese Mittel werden treuhänderisch für die Covestro AG verwaltet und sind im Insolvenzfall des Arbeitgebers dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Die Investments sind zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser wird aus Börsenkursen und Marktzinsen abgeleitet. Das gehaltene Treuhandvermögen wird mit den jeweils zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Wertpapiere die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden in entsprechender Weise die Erträge aus dem Treuhandvermögen mit den Aufwendungen aus der Verzinsung der Verpflichtungen und aus Änderungen des Rechnungszinses verrechnet, sofern Erträge vorliegen.
Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit danach darstellen, und werden mit dem Nennwert bilanziert. Darüber hinaus enthalten die Rechnungsabgrenzungsposten in Ausübung des Wahlrechts nach § 250 Absatz 3 HGB die Unterschiedsbeträge zwischen Ausgabebetrag und Erfüllungsbetrag der ausgegebenen Anleihen. Die Unterschiedsbeträge werden auf die Laufzeit der jeweiligen Anleihe verteilt.
Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Dabei werden bei der Covestro AG nicht nur die Unterschiede aus den eigenen Bilanzpositionen einbezogen, sondern auch solche, die bei Organtöchtern bzw. bei Personengesellschaften bestehen, an denen die Covestro AG als Gesellschafterin beteiligt ist. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden ggf. steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten zukünftigen Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der Covestro AG von aktuell 29,22 % (Vorjahr: 29,10 %). Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Abweichend hiervon werden latente Steuern aus zeitlichen Bewertungsunterschieden bei Beteiligungen in der Rechtsform einer Personengesellschaft auf Basis eines kombinierten Ertragsteuersatzes ermittelt, der lediglich Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag beinhaltet; dieser betrug unverändert zum Vorjahr 15,83 %. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Fall einer Steuerentlastung würde vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht werden. Im Geschäftsjahr ergab sich insgesamt eine - nichtbilanzierte - aktive latente Steuer.
Die EU-Richtlinie "Global Anti-Base Erosion Model Rules (Pillar Two)" der OECD zur globalen Mindestbesteuerung ist im Dezember 2022 in Kraft getreten und im November 2023 in Deutschland in nationales Recht umgesetzt worden. Die Änderungen beinhalten eine verpflichtende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus dem deutschen oder einem ausländischen MinstG ergeben. Änderungen gelten unmittelbar und rückwirkend und erfordern zum Bilanzstichtag ergänzende Anhangangaben, abhängig davon, ob bereits eine Umsetzung in nationales Steuerrecht erfolgt ist oder noch aussteht.
Latente Steuern, die sich aus der Anwendung des deutschen oder eines ausländischen MinstG ergeben, werden gemäß § 274 Abs. 3 HGB n.F. nicht berücksichtigt.
Das Grundkapital der Covestro AG ist aufgeteilt in 189.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1 €.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Bei den Entgelten gehen wir von jährlichen Anpassungen in Höhe von 3,00 % (Vorjahr: 3,00 %) aus. Rentensteigerungen erwarten wir in Höhe von 2,00 % p. a. (Vorjahr: 2,20 %). Hiervon abweichend gilt für ab dem 1. Januar 2000 erfolgte Versorgungszusagen eine jährliche Rentenerhöhung von 1,00 %; diese ist den Mitarbeitenden fest zugesagt. Der zum 31. Dezember 2023 zugrunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen belief sich auf 1,83 % (Vorjahr: 1,78 %); es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2023 ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren.
Für den Unterschiedsbetrag aus der Änderung des Rechnungszinssatzes für Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Absatz 2 HGB besteht nach § 253 Absatz 6 HGB eine Ausschüttungssperre.
Für mittelbare Pensionsverpflichtungen für Pensionszusagen der Bayer Pensionskasse VVaG sowie der Rheinischen Pensionskasse VVaG, für die gemäß Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) ein Passivierungswahlrecht besteht, werden keine Rückstellungen gebildet. Bei der Ermittlung des im Anhang auszuweisenden Fehlbetrags werden die gleichen Annahmen zugrunde gelegt, die bei der Bewertung der bilanzierten Pensionsrückstellungen Anwendung finden.
Die anderen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Für langfristige Personalrückstellungen, wie solche für Mitarbeitendenjubiläen, findet ein Zinssatz von 1,75 % (Vorjahr: 1,44 %) für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren Anwendung. Kurzfristigere Personalrückstellungen, bspw. für Verpflichtungen aus Frühruhestandsvereinbarungen, werden mit einem Zinssatz entsprechend ihrer Laufzeit abgezinst. Diese betrug im Jahr 2023 drei Jahre, der Rechnungszins 0,51 % (Vorjahr: 0,51 %). Es handelt sich jeweils um die zum Zeitpunkt der Ermittlung der Personalrückstellungen für Dezember erwarteten Zinssätze.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.
Die Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sowie von Devisentermingeschäften und anderen Währungsderivaten erfolgt nach der Methode der eingeschränkten Marktbewertung. Hierzu werden Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit den Kassakursen und die zu ihrer Kurssicherung abgeschlossenen Währungsderivate mit den Marktterminkursen zum Abschlussstichtag bewertet. Sich ausgleichende Wertänderungen der gesicherten Positionen bleiben im Abschluss gemäß der Einfrierungsmethode unberücksichtigt. Für Verlustüberhänge werden Drohverlustrückstellungen gebildet; Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit sie Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betreffen. Zum Abschlussstichtag lagen keine derivativen Finanzinstrumente vor.
Die ausgewiesenen Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften und Garantien für fremde Verbindlichkeiten entsprechen den am Bilanzstichtag in Anspruch genommenen Kreditbeträgen bzw. Verpflichtungen der Begünstigten.
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| Betriebs- und Geschäftsausstattung in Tsd. € |
|
|---|---|
| Bruttowerte 01.01.2023 | 1.059 |
| Bruttowerte 31.12.2023 | 1.059 |
| Abschreibungen 01.01.2023 | 661 |
| Abschreibungen | 105 |
| Abschreibungen 31.12.2023 | 766 |
| Nettowerte 31.12.2023 | 293 |
| Nettowerte 01.01.2023 | 398 |
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| Anteile an verbundenen Unternehmen in Tsd. € |
Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Tsd. € |
Sonstige Ausleihungen in Tsd. € |
Summe in Tsd. € |
|
|---|---|---|---|---|
| Bruttowerte 01.01.2023 | 1.766.024 | 114.604 | 102.238 | 1.982.866 |
| Zugänge | - | - | - | - |
| Abgänge | - | - 114.604 | - 38.938 | - 153.542 |
| Bruttowerte 31.12.2023 | 1.766.024 | - | 63.300 | 1.829.324 |
| Abschreibungen 01.01.2023 | - | - | - | - |
| Abschreibungen | - | - | - | - |
| Abschreibungen 31.12.2023 | - | - | - | - |
| Nettowerte 31.12.2023 | 1.766.024 | - | 63.300 | 1.829.324 |
| Nettowerte 01.01.2023 | 1.766.024 | 114.604 | 102.238 | 1.982.866 |
Im Jahr 2015 hatte die Covestro AG der Bayer Pensionskasse VVaG, Leverkusen, im Bedarfsfall die Bereitstellung eines nachträglichen, rückzahlbaren Gründungsstocks in Höhe von 208.000 Tsd. € zugesagt. Im Geschäftsjahr 2022 wurden erstmalig 98.938 Tsd. € abgerufen. Ein Teilbetrag in Höhe von 38.938 Tsd. € wurde durch die Bayer-Pensionskasse VVaG im Geschäftstjahr 2023 rückabgewickelt.
Im Oktober 2023 wurden die Ausleihungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 114.604 Tsd. € vorzeitig durch die Covestro Deutschland AG zurückgezahlt, aufgrund einer teilweise vorzeitigen Rückzahlung der Schuldscheindarlehen.
Unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind im Wesentlichen Darlehensforderungen in Höhe von 4.837.500 Tsd. € gegen die Covestro Deutschland AG ausgewiesen.
Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Fälligkeit von unter einem Jahr.
Verpflichtungen aus Arbeitszeitkonten sowie aus Pensionszusagen sind ganz bzw. teilweise durch Vermögensgegenstände gesichert, die innerhalb gesonderter Versorgungsvehikel treuhänderisch angelegt wurden (Sicherungsvermögen). Die angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus jeweils konkret festgelegten Verpflichtungstatbeständen und sind im Insolvenzfall des Arbeitgebers dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Sie wurden mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Aus der Verrechnung ergab sich zum Stichtag insgesamt ein "Aktiver Unterschiedsbetrag" in Höhe von 1.412 Tsd. €, von dem 540 Tsd. € auf Verpflichtungen aus Arbeitszeitkonten und 872 Tsd. € auf Verpflichtungen aus Pensionszusagen entfielen.
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| 31.12.2022 in Tsd. € |
31.12.2023 in Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen aus Arbeitszeitkonten | 1.900 | 1.815 |
| Beizulegender Zeitwert des angelegten Vermögens | 2.222 | 2.355 |
| Überschuss des Vermögens über die Verpflichtungen aus Arbeitszeitkonten (Aktiver Unterschiedsbetrag) | 322 | 540 |
| Anschaffungskosten des angelegten Vermögens | 2.267 | 2.163 |
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| 31.12.2022 in Tsd. € |
31.12.2023 in Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen aus Pensionszusagen (mit Überdeckung) | 6.469 | 7.294 |
| Beizulegender Zeitwert des angelegten Vermögens | 7.344 | 8.166 |
| Überschuss des Vermögens über die Verpflichtungen aus Pensionszusagen (Aktiver Unterschiedsbetrag) | 875 | 872 |
| Anschaffungskosten des angelegten Vermögens | 6.859 | 6.859 |
Das Sicherungsvermögen ist zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 53.017 Tsd. €. Aus der Verrechnung von Sicherungsvermögen in Höhe von 10.521 Tsd. € mit zugrunde liegenden Verpflichtungen ergab sich ein Vermögensüberhang. Der Ausweis erfolgte entsprechend als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung". Das verbleibende Sicherungsvermögen in Höhe von 42.496 Tsd. € wurde mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet und unter den Pensionsrückstellungen ausgewiesen.
Das Eigenkapital hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
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| Stand 01.01.2023 in Tsd. € |
Kapitalherabsetzung in Tsd. € |
Aktienrückkäufe in Tsd. € |
Jahresfehlbetrag in Tsd. € |
Stand 31.12.2023 in Tsd. € |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 193.200 | - 4.200 | - | - | 189.000 |
| Eigene Anteile | - 3.252 | 4.200 | - 1.208 | - | - 260 |
| Ausgegebenes Kapital | 189.948 | - | - 1.208 | - | 188.740 |
| Kapitalrücklage | 3.805.295 | - | - 48.098 | - | 3.757.197 |
| Andere Gewinnrücklagen | 116.992 | - | - | - | 116.992 |
| Bilanzverlust | - | - | - | - 123.712 | - 123.712 |
| 4.112.235 | - | - 49.306 | - 123.712 | 3.939.217 |
Das gezeichnete Kapital der Covestro AG beläuft sich auf 189.000.000 € (Vorjahr: 193.200.000 €), ist eingeteilt in 189.000.000 (Vorjahr: 193.200.000) auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1 € und ist voll eingezahlt.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 123.712 Tsd. € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Unterschiedsbetrag aus Nominalbetrag und Anschaffungskosten der ausgegebenen eigenen Aktien wurde bis zur Höhe des verrechneten Betrags bei Aktienrückkauf in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Absatz 2 Nr. 4 HGB eingestellt. Ein darüber hinaus gehender Differenzbetrag wurde gemäß § 272 Absatz 1b Satz 2 f. HGB in die Kapitalrücklage nach § 272 Absatz 2 Nr. 1 HGB eingestellt.
Durch Beschlüsse der Hauptversammlung vom 16. April 2021 zur Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2021 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 15. April 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt 57.960.000 € durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und /oder Sacheinlagen zu erhöhen. Die Ermächtigung kann auch in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe an am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats hiervon und von § 60 Absatz 2 AktG abweichend festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn eines bereits abgelaufenen Geschäftsjahres, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teilnehmen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften.
Bei Barkapitalerhöhungen sind die neuen Aktien grundsätzlich den Aktionären zum Bezug anzubieten; sie können auch von Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Absatz 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Barkapitalerhöhungen auszuschließen, soweit dies für Spitzenbeträge erforderlich ist, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, oder um den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandlungs- / Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft bzw. entsprechender Wandlungs- / Optionspflichten aus von der Covestro AG oder ihren Konzerngesellschaften ausgegebenen oder garantierten Schuldverschreibungen zum Ausgleich von Verwässerungen Bezugsrechte in dem Umfang zu gewähren, wie sie ihnen nach Ausübung dieser Wandlungs- / Optionsrechte bzw. Erfüllung dieser Wandlungs- / Optionspflichten zustünden.
Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Barkapitalerhöhungen auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet. Der rechnerische Anteil am Grundkapital, der auf Aktien entfällt, die gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden, darf 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten. Maßgeblich ist das Grundkapital zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung in direkter oder entsprechender Anwendung dieser Vorschrift ausgegeben oder veräußert werden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die aufgrund einer während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG begebenen Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibung ausgegeben oder gewährt wurden oder auszugeben oder zu gewähren sind.
Das Genehmigte Kapital 2021 wurde bislang nicht in Anspruch genommen.
Die Hauptversammlung vom 30. Juli 2020 fasste zudem Beschlüsse zur Schaffung eines Bedingten Kapitals 2020 und erhöhte das Grundkapital bedingt um bis zu 18.300.000 €. Die bedingte Kapitalerhöhung wird durch Ausgabe von bis zu 18.300.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung vom 30. Juli 2020 von der Covestro AG oder durch eine Konzerngesellschaft bis zum 29. Juli 2025 begeben werden, von ihrem Wandlungs- / Optionsrecht Gebrauch machen, ihrer Wandlungs- / Optionspflicht genügen oder Andienungen von Aktien erfolgen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu den nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses in den Schuldverschreibungs- bzw. Optionsbedingungen jeweils zu bestimmenden Wandlungs- / Optionspreisen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Das Bedingte Kapital 2020 wurde bislang nicht in Anspruch genommen.
Bei einer Kapitalerhöhung kann die Gewinnbeteiligung der neuen Aktien abweichend von § 60 AktG geregelt werden.
Der Vorstand der Covestro AG entschied am 26. Oktober 2023, das am 28. Februar 2022 von ihm beschlossene Aktienrückkaufprogramm vorzeitig zu beenden. Das Aktienrückkaufprogramm sollte ein Gesamtvolumen von bis zu 500 Mio. € (ohne Erwerbsnebenkosten) erreichen und bis spätestens 28. Februar 2024 abgeschlossen werden. Das Aktienrückkaufprogramm basierte auf der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der Covestro AG vom 12. April 2019, wonach der Vorstand eigene Aktien mit einem anteiligen Betrag von insgesamt bis zu 10 % des bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft erwerben konnte. Die Durchführung der Rückkäufe erfolgte über die Wertpapierbörse unter Beachtung der Vorgaben für Aktienrückkaufprogramme nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegiertenverordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016. Der Aktienrückkauf wurde am 21. März 2022 begonnen und in drei Tranchen erwarb die Covestro AG insgesamt 4.687.991 Aktien im Wert von 199.217 Tsd. € (ohne Erwerbsnebenkosten). Der durchschnittliche Kaufpreis lag bei 42,50 € pro Aktie.
Die Entwicklung des Bestands eigener Aktien ergibt sich aus nachfolgender Übersicht:
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| 2023 in Stück | |
|---|---|
| Bestand zu Beginn des Geschäftsjahres | 3.251.635 |
| Aktienrückkauf | 1.208.035 |
| Einziehung eigener Aktien | - 4.200.000 |
| Endbestand | 259.670 |
Die im Bestand der Covestro AG befindlichen 259.670 Aktien entsprechen einem Betrag von nominal 259.670 € bzw. 0,14 % 1 des Grundkapitals.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden insgesamt 1.208.035 Aktien erworben, was einem Betrag von nominal 1.208.035 € bzw. 0,63 % 2 des Grundkapitals entspricht. Dafür wurden 49.306 Tsd. € (ohne Erwerbsnebenkosten) aufgewendet, dies entspricht einem gewichteten durchschnittlichen Kurs in Höhe von 40,81 € pro Aktie. Der Erwerb erfolgte im Zeitraum vom 17. Mai 2023 bis einschließlich 29. Juni 2023 durch eine von der Covestro AG beauftragte Bank. Das durchschnittlich von Covestro erworbene Volumen betrug an den Handelstagen 37.751 Aktien. Die zurückgekauften Aktien sollten in geringem Umfang zur Ausgabe im Rahmen von Aktienbeteiligungsprogrammen genutzt und im Übrigen eingezogen sowie das Grundkapital entsprechend herabgesetzt werden.
Mit Vorstandbeschluss vom 5. Dezember 2023 wurde das eingetragene Grundkapital von 193.200.000 € um 4.200.000 € auf 189.000.000 € durch die Einziehung von 4.200.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1 € je Aktie herabgesetzt.
Für das Aktienbeteiligungsprogramm "Covestment" gab die Covestro AG im Geschäftsjahr keine eigenen Aktien an Mitarbeitende aus.
1 Bezogen auf das Grundkapital zum 31.12.2023: 189.000.000 €
2 Bezogen auf das Grundkapital zum Zeitpunkt des Aktienrückkaufs: 193.200.000 €
Zur Sicherung von Pensionsverpflichtungen und Guthaben aus Arbeitszeitkonten sind im Rahmen von Contractual Trust Arrangements Mittel zweckgebunden und insolvenzgeschützt in das Treuhandvermögen des Metzler Trust e. V. eingebracht worden. Sie sind zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Diese Bewertung führte zu einem ausschüttungsgesperrten Betrag in Höhe von 6.371 Tsd. €. Darüber hinaus waren entsprechend dem Unterschiedsbetrag aus der Rechnungszinsänderung zur Abzinsung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen weitere 1.066 Tsd. € der frei verfügbaren Rücklagen gemäß § 253 Absatz 6 HGB ausschüttungsgesperrt.
Nach Abzug der ausschüttungsgesperrten Beträge standen frei verfügbare Rücklagen in Höhe von 1.991.961 Tsd. € zur Verfügung.
Im Geschäftsjahr 2023 sowie in den Vorjahren haben wir die nachstehenden Mitteilungen nach § 33 Absatz 1 WpHG über Beteiligungen an der Covestro AG erhalten. Im Fall eines mehrfachen Erreichens, Über- oder Unterschreitens der in dieser Vorschrift genannten Schwellenwerte durch einen Meldepflichtigen wird grundsätzlich nur die zeitlich jeweils letzte Mitteilung aufgeführt, die zu einer Über- oder Unterschreitung bzw. Erreichung der Schwellenwerte geführt hat:
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| Mitteilungspflichtiger | Datum der Mitteilung | Erreichen der Stimmrechtsanteile am | Schwellenwert | Stimmrechtsanteil | Zurechnung gemäß WpHG | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| in % | in % 1 | absolut | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Morgan Stanley, Wilmington | 29.12.2023 | 22.12.2023 | 5 | 6,78 | 12.820.566 | §§ 34, 38 Abs. 1 Nr. 1, 2 |
| The Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington | 28.12.2023 | 20.12.2023 | 5 | 6,17 | 11.657.714 | §§ 34, 38 Abs. 1 Nr. 1, 2 |
| Bank of America Corporation, Wilmington | 21.12.2023 | 19.12.2023 | 5 | 4,86 | 9.190.743 | §§ 34, 38 Abs. 1 Nr. 1, 2 |
| Barclays PLC, London | 06.12.2023 | 29.11.2023 | 3 | 2,52 | 4.871.391 | §§ 34, 38 Abs. 1 Nr. 1, 2 |
| BlackRock, Inc., Wilmington | 04.12.2023 | 29.11.2023 | 5 | 5,53 | 10.682.079 | §§ 34, 38 Abs. 1 Nr. 1, 2 |
| Amundi S.A., Paris | 05.10.2023 | 29.09.2023 | 3 | 3,19 | 6.167.766 | § 34 |
| Ministry of Finance on behalf of the State of Norway, Oslo | 24.07.2023 | 21.07.2023 | 3 | 4,47 | 8.632.544 | §§ 34, 38 Abs. 1 Nr. 1 |
| Franklin Mutual Advisers, LLC, Wilmington | 26.06.2023 | 22.06.2023 | 3 | 2,99 | 5.775.272 | § 34 |
| Franklin Mutual Series Funds, Short Hills | 22.06.2023 | 20.06.2023 | 3 | 2,87 | 5.535.973 | § 33 |
| Silchester International Investors LLP, London | 15.03.2023 | 14.03.2023 | 3 | 3,05 | 5.897.023 | § 34 |
| UBS Group AG, Zürich | 29.03.2022 | 24.03.2022 | 3 | 3,33 | 6.442.278 | §§ 34, 38 Abs. 1 Nr. 1, 2 |
| T. Rowe Price Group, Inc., Baltimore, Maryland | 21.03.2022 | 14.03.2022 | 3 | 3,09 | 5.969.379 | § 34 |
| Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt am Main | 25.02.2019 | 20.02.2019 | 3 | 3,20 | 5.853.973 | §§ 34, 38 Abs. 1 Nr. 1, 2 |
1 Sofern der Schwellenwert ab dem 4. Dezember 2018, jedoch vor dem 14. Oktober 2020 erreicht wurde, beziehen sich die Stimmrechtsanteile auf das Grundkapital vor der Kapitalerhöhung im Jahr 2020 und dem Einzug der Aktien im Jahr 2023. Sofern der Schwellenwert ab dem 14. Oktober 2020, jedoch vor dem 5. Dezember 2023 erreicht wurde, beziehen sich die Stimmrechtsanteile auf das Grundkapital vor dem Einzug der Aktien im Jahr 2023. 6. Rückstellungen für Pensionen
Die Pensionsrückstellungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und noch tätigen Mitarbeitenden ab. Darüber hinaus sind darin Verpflichtungen aus Frühruhestandsregelungen enthalten.
Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind ganz bzw. teilweise durch Vermögensgegenstände gesichert, die innerhalb gesonderter Versorgungsvehikel treuhänderisch angelegt sind (Sicherungsvermögen). Die angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Sie wurden mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet.
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| 31.12.2022 in Tsd. € |
31.12.2023 in Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen aus Pensionszusagen | 57.718 | 63.563 |
| Beizulegender Zeitwert des angelegten Vermögens | 36.578 | 42.496 |
| Nettowert der Verpflichtungen aus Pensionszusagen (Rückstellungen) | 21.140 | 21.067 |
| Anschaffungskosten des angelegten Vermögens | 35.626 | 37.480 |
Der Unterschiedsbetrag aus der Rechnungszinsänderung im Sinne des § 253 Absatz 6 Satz 1 HGB belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 1.066 Tsd. € (Vorjahr: 4.548 Tsd. €).
Der Fehlbetrag aufgrund von nicht bilanzierten Versorgungsverpflichtungen im Sinne von Artikel 28 Absatz 2 EGHGB beläuft sich auf 9.609 Tsd. € (Vorjahr: 10.745 Tsd. €).
Der Rückgang der Steuerrückstellungen im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 894 Tsd. € resultierte im Wesentlichen aus der Reduzierung der Vorsorgerückstellungen.
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 42.098 Tsd. € (Vorjahr: 9.100 Tsd. €) bestanden für Verpflichtungen aus dem Personalbereich von 22.098 Tsd. € (Vorjahr: 9.063 Tsd. €). Der Anstieg resultierte aus höheren Aufwendungen im Zusammenhang mit der jährlichen Incentivierung, "Covestro Profit Sharing Plan"
(Covestro PSP) und mit der langfristigen variablen Vergütung, "Prisma". Zudem wurde im Geschäftsjahr 2023 eine Rückstellung für Beratungsleistungen gebildet.
Zum 31. Dezember 2023 bestanden Anleihen im Gesamtwert von 2.000.000 Tsd. €. Diese setzten sich wie folgt zusammen:
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| Nominalvolumen | Nominalzins in % |
Effektivzins in % |
31.12.2023 in Tsd. € |
|
|---|---|---|---|---|
| DIP-Anleihe 2016 / 2024 | 500 Mio. € | 1,750 | 1,782 | 500.000 |
| DIP-Anleihe 2020 / 2026 | 500 Mio. € | 0,875 | 0,943 | 500.000 |
| DIP-Anleihe 2020 / 2030 | 500 Mio. € | 1,375 | 1,447 | 500.000 |
| Grüne DIP-Anleihe 2022 / 2028 | 500 Mio. € | 4,750 | 4,906 | 500.000 |
| 2.000.000 |
Die in Ausübung des Wahlrechts nach § 250 Absatz 3 HGB unter den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesenen Unterschiedsbeträge zwischen Ausgabebetrag und Erfüllungsbetrag der ausgegebenen Anleihen betrugen zum 31. Dezember 2023 insgesamt 6.209 Tsd. € (Vorjahr: 7.678 Tsd. €).
Die Verbindlichkeiten gliederten sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
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| 31.12.2022 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Fälligkeit im Jahr 2023 in Tsd. € |
Fälligkeit im Jahr 2024 und später in Tsd. € |
davon Fälligkeit im Jahr 2028 und später in Tsd. € |
Summe in Tsd. € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Anleihen | - | 2.000.000 | 1.000.000 | 2.000.000 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 130.667 | 776.604 | 37.500 | 907.271 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 10.559 | - | - | 10.559 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 155.218 | - | - | 155.218 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 107.158 | 385 | - | 107.543 |
| Summe | 403.602 | 2.776.989 | 1.037.500 | 3.180.591 |
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| 31.12.2023 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Fälligkeit im Jahr 2024 in Tsd. € |
Fälligkeit im Jahr 2025 und später in Tsd. € |
davon Fälligkeit im Jahr 2029 und später in Tsd. € |
Summe in Tsd. € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Anleihen | 500.000 | 1.500.000 | 500.000 | 2.000.000 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 4.722 | 616.500 | 25.000 | 621.222 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 11.005 | - | - | 11.005 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 108.780 | - | - | 108.780 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 14.947 | 1.778 | - | 16.725 |
| Summe | 639.454 | 2.118.278 | 525.000 | 2.757.732 |
Die Reduzierung in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultierte im Wesentlichen aus der teilweise vorzeitigen Rückzahlung von Schuldscheindarlehen im Oktober 2023.
Die Reduzierung in den sonstigen Verbindlichkeiten resultierte im Wesentlichen aus der Tilgung von Steuerverbindlichkeiten.
Das Beteiligungsergebnis entfiel mit - 70.072 Tsd. € (Vorjahr: - 153.489 Tsd. €) auf die Aufwendungen aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Covestro Deutschland AG in Höhe von 107.072 Tsd. € (Vorjahr: 153.489 Tsd. €) sowie auf die Erträge aus der Gewinnausschüttung der Covestro First Real Estate GmbH in Höhe von 37.000 Tsd. €.
Das Zinsergebnis enthielt Aufwendungen für die in den Geschäftsjahren 2016, 2020 und 2022 ausgegebenen Anleihen in Höhe von 43.729 Tsd. € (Vorjahr: 23.101 Tsd. €). Des Weiteren enthielt das Zinsergebnis Aufwendungen für Zinsen aus externen Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 31.402 Tsd. € (Vorjahr:
8.122 Tsd. €) sowie Erträge aus Zinsen für Darlehen in Höhe von 176.257 Tsd. € (Vorjahr: 28.426 Tsd. €), die der Covestro Deutschland AG gewährt wurden. Zudem umfasste das Zinsergebnis Erträge aus Zinsen für gewährte Gründungsstockdarlehen an der Bayer Pensionskasse VVaG und der Rheinischen Pensionskasse VVaG in Höhe von 2.509 Tsd. € (Vorjahr: 57 Tsd. €).
Darüber hinaus waren neben den Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen in Höhe von 485 Tsd. € (Vorjahr: 2.180 Tsd. €), die neben dem Aufwand aus Aufzinsung auch Aufwendungen aus der Änderung des Rechnungszinses enthielten, auch Gewinne aus der Vermögensanlage des Metzler Trust e. V., Frankfurt am Main, in Höhe von 4.887 Tsd. € (Vorjahr: Verlust in Höhe von 8.963 Tsd. €) im Zinsergebnis enthalten.
Unter den sonstigen finanziellen Aufwendungen und Erträgen waren Bankgebühren in Höhe von 5.108 Tsd. € (Vorjahr: 6.779 Tsd. €) ausgewiesen. Dazu gehörten Bereitstellungsgebühren für Kreditlinien, die ratierliche Auflösung des Disagios der ausgegebenen Anleihen sowie einmalige Gebühren im Rahmen der Emission der Anleihe in 2022.
Darüber hinaus wurden in dieser Position Erträge und Aufwendungen aus der Fremdwährungsbewertung ausgewiesen.
Die Umsatzerlöse aus Dienstleistungen resultierten aus Leistungen der Corporate-Center-Bereiche der Covestro AG, die für Covestro-Konzerngesellschaften erbracht wurden. Insgesamt entfielen 897 Tsd. € (3,43 %) (Vorjahr: 849 Tsd. €) von 26.177 Tsd. € (Vorjahr: 23.173 Tsd. €) auf Umsatzerlöse mit ausländischen Konzerngesellschaften. Die für die Erbringung der Leistungen der Corporate-Center-Bereiche angefallenen Aufwendungen waren unter den Herstellungskosten ausgewiesen.
Bei den allgemeinen Verwaltungskosten in Höhe von 87.745 Tsd. € (Vorjahr: 55.678 Tsd. €) handelte es sich vor allem um Personalaufwendungen für die in der Konzern-Holding angestellten Mitarbeiter sowie für die Mitglieder des Vorstands. Die Steigerung der allgemeinen Verwaltungskosten im Geschäftsjahr 2023 resultierte vorwiegend aus höheren Aufwendungen für die jährliche Incentivierung (Covestro PSP), für die langfristige variable Vergütung "Prisma" sowie für Beratungsleistungen.
Insgesamt enthielten die sonstigen betrieblichen Erträge periodenfremde Erträge in Höhe von 139 Tsd. € (Vorjahr: 1.054 Tsd. €). Davon entfielen 138 Tsd. € (Vorjahr: 926 Tsd. €) auf die Auflösung von Rückstellungen aus dem Personalbereich.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultierten im Wesentlichen aus einer Steuerzahlung in Höhe von 1.600 Tsd. € an Koninklijke DSM N.V., Heerlen (Niederlande) für den im Jahr 2021 erworbenen Geschäftsbereich Resins & Functional Materials (RFM).
Als Ertragsteueraufwand werden Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag und im Ausland entrichtete Ertragsteuern ausgewiesen.
Latente Steuern waren im Steueraufwand nicht enthalten. Insgesamt erwartete die Covestro AG zum 31. Dezember 2023 aus zeitlichen Bilanzierungsunterschieden-sowohl eigenen als auch solchen bei Gesellschaften des steuerlichen Organkreises und Personengesellschaften - eine zukünftige Steuerentlastung in Höhe von 310.413 Tsd. € (Vorjahr: 378.632 Tsd. €). Die Ermittlung erfolgte auf Basis eines kombinierten zukünftigen Ertragsteuersatzes von 29,22 % (Vorjahr: 29,10 %) (Covestro AG und Organgesellschaften) bzw. 15,83 % (Beteiligungen in der Rechtsform einer Personengesellschaft; Steuersatz berücksichtigt nur Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag).
Passive Steuerlatenzen resultierten im Wesentlichen aus einer im Vergleich zur Steuerbilanz höheren Bewertung von Gegenständen des Anlagevermögens sowie aus Bewertungsunterschieden im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen aus Fremdwährungsbewertung. Aktive Steuerlatenzen ergaben sich vor allem aufgrund des höheren Ansatzes von Pensionsverpflichtungen im handelsrechtlichen Abschluss gegenüber der steuerlichen Bewertung. Das steuerliche Ansatzverbot für Rückstellungen für drohende Verluste und für Pensionsurlaub führte ebenfalls zu aktiven latenten Steuern. Weitere Ursachen für aktive Steuerlatenzen waren wertmäßige Unterschiede, u. a. bei Rückstellungen für Frühruhestandsvereinbarungen, Langzeitkonten und Mitarbeitendenjubiläen. Aktive Steuerlatenzen aus Verlust- und Zinsvorträgen wurden nicht berücksichtigt, da eine Verlustverrechnung innerhalb der folgenden fünf Jahre nicht erwartet wird. Insgesamt wurden die passiven latenten Steuern durch aktive Steuerlatenzen überkompensiert. Für die sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wurden in Ausübung des Wahlrechts aus § 274 Absatz 1. Satz 2 HGB keine aktiven latenten Steuern bilanziert.
Die Covestro AG fällt in den Anwendungsbereich des Mindeststeuergesetzes, welches ab dem 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Gemäß der Gesetzgebung ist Covestro verpflichtet je Land eine Zusatzsteuer in Höhe der Differenz zwischen dem GloBE-Effektivsteuersatz und einem Mindeststeuersatz von 15 % zu zahlen. Alle Konzernunternehmen (mit Ausnahme der sich in Abwicklung befindenden Gesellschaft in der Schweiz) unterliegen einem Nominalsteuersatz von über 15 %. Auch bei einem Nominalsteuersatz von über 15 % kann theoretisch aufgrund von spezifischen Anpassungen ein Steueraufwand aus der neuen Gesetzgebung entstehen. Da die Gesetzgebung zum Berichtszeitpunkt noch nicht in Kraft war, unterliegt die Gesellschaft momentan keiner Steuerbelastung aus dieser Gesetzgebung. Die Covestro AG prüft derzeit, in wieweit sich Auswirkungen bei der Anwendung des Mindeststeuergesetzes in den jeweiligen Ländern ergeben werden.
Soweit die sonstigen Steuern dem Bereich allgemeine Verwaltung zugeordnet werden konnten, sind sie dort, im Übrigen unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Insgesamt beliefen sie sich auf 1 Tsd. € (Vorjahr: 9 Tsd. €).
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| 2023 in Tsd. € |
|
|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 12 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 8 |
| 20 |
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| 2023 in Tsd. € |
|
|---|---|
| Löhne und Gehälter | 40.898 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 7.684 |
| davon Aufwendungen für Altersversorgung | 6.435 |
| 48.582 |
Nicht als Personalaufwand erfasst sind Beträge, die sich aus der Aufzinsung der Personalrückstellungen, insbesondere der Pensionsrückstellungen, ergeben. Sie sind im Zinsergebnis ausgewiesen.
Im Jahresdurchschnitt waren bei der Covestro AG 148 Mitarbeitende beschäftigt, die sich auf folgende Gruppen verteilten:
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| 2023 | ||
|---|---|---|
| weiblich | männlich | |
| --- | --- | --- |
| Obere Führungskräfte und leitende Angestellte | 24 | 71 |
| Tarifmitarbeitende und leitende Mitarbeitende | 33 | 20 |
| 57 | 91 |
Innerhalb der Gruppe der Auszubildenden und Praktikanten beschäftigte die Covestro AG im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich zwei Personen.
In diesen Angaben sind auf Teilzeitbasis beschäftigte Mitarbeitende jeweils entsprechend ihrem Beschäftigungsgrad berücksichtigt.
Verpflichtungen aus Garantien und Bürgschaften bestanden in Höhe von 183.836 Tsd. €. Sie wurden ausnahmslos zugunsten von Konzerngesellschaften abgegeben. Die zugrunde liegenden Verpflichtungen können von den betreffenden Gesellschaften nach unseren Erkenntnissen erfüllt werden. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird als gering eingestuft.
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| Nominalbetrag in Tsd. € |
|
|---|---|
| Covestro International Re, Inc., Colchester, Vermont (USA) | |
| unbefristet | 75.000 |
| Covestro LLC, Pittsburgh, Pennsylvania (USA) | |
| Nominalbetrag 46.756 Tsd. US-Dollar, fällig 2027 | 42.312 |
| LyondellBasell Covestro Manufacturing Maasvlakte V.O.F, Rotterdam (Niederlande) | |
| fällig 2031 | 25.000 |
| Covestro Deutschland AG, Leverkusen | |
| fällig bei Vertragserfüllung | 16.670 |
| Covestro LLC, Pittsburgh, Pennsylvania (USA) | |
| Nominalbetrag 14.629 Tsd. US-Dollar, fällig bei Vertragserfüllung | 13.239 |
| Covestro, S.L., Barcelona (Spanien) | |
| unbefristet | 2.922 |
| Covestro Deutschland AG, Leverkusen | |
| unbefristet | 2.324 |
| Covestro S.r.l., Filago (Italien) | |
| fällig 2024 | 1.857 |
| Covestro NV, Antwerpen (Belgien) | |
| unbefristet | 1.755 |
| Covestro S.r.l., Filago (Italien) | |
| fällig 2026 | 750 |
| Covestro International SA, Fribourg (Schweiz) | |
| Nominalbetrag 2.600 Tsd. RON, fällig 2025 | 523 |
| Covestro S.r.l., Filago (Italien) | |
| fällig 2025 | 373 |
| Covestro (Slovakia) Services s.r.o., Bratislava (Slowakei) | |
| fällig 2024 | 280 |
| Covestro Elastomers, Romans-sur-Isère (Frankreich) | |
| fällig 2024 | 233 |
| Covestro Resins (Germany) GmbH, Mepppen | |
| unbefristet | 184 |
| Covestro (Netherlands) B.V., Geleen (Niederlande) | |
| unbefristet | 152 |
| Covestro (Netherlands) B.V., Geleen (Niederlande) | |
| fällig 6 Monate nach Beendigung des Vertrages | 76 |
| Covestro Resins (Germany) GmbH, Mepppen | |
| fällig 2024 | 54 |
| Epurex Films GmbH & Co. KG, Walsrode | |
| fällig 2024 | 51 |
| Covestro NV, Antwerpen (Belgien) | |
| unbefristet | 29 |
| Covestro Solar Coating Solutions B. V., Geleen (Niederlande) | |
| fällig 2024 | 28 |
| Covestro International SA, Fribourg (Schweiz) | |
| fällig 2025 | 20 |
| Covestro S.r.l., Filago (Italien) | |
| unbefristet | 4 |
| 183.836 |
Im Zusammenhang mit der zwischen der Bayer AG und der Covestro AG geschlossenen Einlage-, Freistellungs- und Nachgründungsvereinbarung wurden Regelungen zum Ausgleich möglicher steuerlicher Ansprüche getroffen, die ggf. zu entsprechenden Verbindlichkeiten führen können.
Neben den Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnissen bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen.
Mit Wirkung zum 1. September 2015 wurde zwischen der Bayer Pensionskasse VVaG, Leverkusen, und der Covestro AG vereinbart, die Covestro AG als weiteren Garanten in den zuvor mit der Bayer AG vereinbarten Gründungsstock aufzunehmen. Der Gründungsstock dient dazu, der Bayer Pensionskasse VVaG bei Bedarf verzinsliche und rückzahlbare Darlehen zur Verfügung zu stellen. Die Covestro AG verpflichtet sich, im Rahmen des Gründungsstocks maximal 208.000 Tsd. € zur Verfügung zu stellen. Nach einer Bereitstellung im Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 98.938 Tsd. € sowie einer teilweisen Rückabwicklung durch die Bayer Pensionskasse VVaG im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 38.938 Tsd. € besteht eine weitere Einzahlungsverpflichtung in Höhe von 148.000 Tsd. €.
Mit Wirkung zum 1. August 2019 wurde zwischen der Rheinischen Pensionskasse VVaG, Leverkusen, und der Covestro AG vereinbart, die Covestro AG als weiteren Garanten in den zuvor mit der Bayer AG vereinbarten Gründungsstock aufzunehmen. Der Gründungsstock dient dazu, der Rheinischen Pensionskasse VVaG bei Bedarf verzinsliche und rückzahlbare Darlehen zur Verfügung zu stellen. Die Covestro AG verpflichtet sich, im Rahmen des Gründungsstocks maximal 11.000 Tsd. € zur Verfügung zu stellen. Nach einer Bereitstellung im Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 3.300 Tsd. € besteht eine weitere Einzahlungsverpflichtung in Höhe von 7.700 Tsd. €.
Die Gründungsstockdarlehen sind verzinslich. Zinsen sind nur bei Vorliegen vertraglich vereinbarter Bedingungen zahlbar. Die Gewährung der Verzinsung ist aufzuschieben, falls und soweit sie zu einem Jahresfehlbetrag der Pensionskasse führen würde.
Aus künftigen Leasing- und Mietzahlungen resultiert eine Verpflichtung von insgesamt 161 Tsd. €. Vom Gesamtbetrag der Mietverpflichtungen sind 92 Tsd. € im Jahr 2024 und 69 Tsd. € im Jahr 2025 fällig.
Nahestehende Unternehmen und Personen sind juristische oder natürliche Personen, die auf die Covestro AG Einfluss nehmen können oder der Kontrolle bzw. einem maßgeblichen Einfluss der Covestro AG unterliegen. Dazu gehören nichtkonsolidierte Tochtergesellschaften, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen sowie Versorgungspläne.
Es handelt sich vor allem um Miet-, Dienstleistungs- und Finanzierungsgeschäfte.
Hinsichtlich der Gründungsstockdarlehen, die teilweise durch die Bayer Pensionskasse VvaG, Leverkusen, und die Rheinische Pensionskasse VvaG, Leverkusen, in Anspruch genommenen wurden, wird auf die Ausführungen im Kapitel sonstige finanzielle Verpflichtungen verwiesen.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzte sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt zusammen:
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| Amtierende Vorstandsmitglieder | ||
|---|---|---|
| 2022 in Tsd. € |
2023 in Tsd. € |
|
| --- | --- | --- |
| Festvergütung | 3.264 | 3.344 |
| Sachbezüge und sonstige Leistungen | 108 | 94 |
| Kurzfristige variable Vergütung | - | 1.712 |
| Langfristige variable Vergütung 1 | 3.743 | 3.280 |
| Gesamtbezüge | 7.115 | 8.430 |
| Dienstzeitaufwand Pensionszusagen 2 | 1.595 | 1.690 |
1 Beizulegender Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt
2 Inkl. Arbeitgeberbeitrag zur Bayer Pensionskasse VVaG bzw. Rheinischen Pensionskasse VVaG
Die Vergütung setzt sich aus einer erfolgsunabhängigen Komponente, einer jährlichen Incentivierung, "Covestro Profit Sharing Plan" (Covestro PSP) und einer langfristigen variablen Vergütung, "Prisma", zusammen.
Gemäß § 87a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 AktG hat der Aufsichtsrat erstmals für das Geschäftsjahr 2021 eine maximale Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder festgelegt. Bei der Definition des absoluten Eurowerts für die maximal mögliche Auszahlung werden die Festvergütung, Sachbezüge und sonstige Leistungen (z. B. Mobilitätspauschale, Zuschüsse zu Sicherheitseinrichtungen), die in ihrer Höhe begrenzten variablen Vergütungskomponenten sowie der Versorgungsaufwand berücksichtigt. Demnach beträgt die maximale Gesamtvergütung für ein volles Geschäftsjahr für den Vorstandsvorsitzenden 9,0 Mio. € und für die ordentlichen Vorstandsmitglieder 5,5 Mio. €.
Die erfolgsunabhängige Vergütung besteht aus der jährlichen Festvergütung, welche die Aufgaben und Leistungen der Vorstandsmitglieder berücksichtigt, sowie aus Sachbezügen und sonstigen Leistungen. Darüber hinaus erhalten die Vorstandsmitglieder Zusagen für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung.
Die erfolgsorientierten Bezüge umfassen die kurzfristige variable Vergütung (Covestro PSP) sowie die langfristige variable Vergütung (Prisma).
Der Zielwert für die kurzfristige variable Vergütung beträgt derzeit 100 % der jährlichen Festvergütung. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der vier Kriterien profitables Wachstum, Liquidität, Rentabilität und Nachhaltigkeit, die im Rahmen des Steuerungssystems von Covestro zur Planung, Steuerung, Kontrolle und Berichterstattung der Geschäftsentwicklung verwendet werden. Hierüber ist die kurzfristige variable Vergütung direkt mit dem Unternehmenserfolg verbunden. Es werden die Kennzahlen Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization (EBITDA) für profitables Wachstum, Free Operating Cash Flow (FOCF) für Liquidität, Return on Capital Employed (ROCE) über Weighted Average Cost of Capital (WACC) für Rentabilität und Environmental, Social and Governance (ESG)-Kriterien für Nachhaltigkeit gleichgewichtet verwendet. Seit dem Jahr 2022 sind für die Nachhaltigkeitskomponente die direkten und indirekten Treibhausgasemissionen (CO 2 -Äquivalente) der Emissionsstufen Scope 1 und 2 der wesentlichen Standorte maßgeblich. Weitere Komponenten betreffend Soziales und Unternehmensführung sollen in der Zukunft ebenso einbezogen werden.
Für jede einzelne Kennzahl kann die Auszahlung zwischen 0 % (bei Nichterreichen der Mindestanforderungen) und 300% liegen. Die Gesamtauszahlung wird als arithmetisches Mittel aus den einzelnen Auszahlungen aller vier Komponenten berechnet. Die Summe der Gesamtauszahlung ist jedoch auf 250 % des Zielwerts begrenzt, wodurch die Maximalauszahlung dem 2,5-Fachen der jährlichen Festvergütung entspricht. Mit dieser hohen Schwankungsbreite ist die kurzfristige variable Vergütung an den üblicherweise zyklischen Verlauf unseres Geschäfts gebunden und stellt sicher, dass erfolgreiche Jahre zu einer attraktiven Auszahlung führen, während sie in herausfordernden Jahren geringer wird oder sogar komplett entfallen kann.
Die Mitglieder des Vorstands sind zur Teilnahme am Vergütungsprogramm "Prisma" berechtigt, solange sie für den Covestro-Konzern tätig sind und die für sie geltenden Aktienhaltevorschriften erfüllen. Das Programm beruht auf einem Zielbetrag, der auf 130% der jährlichen Festvergütung festgelegt ist.
Zur Ermittlung der Auszahlung werden drei Faktoren berechnet: Der Total-Shareholder-Return (TSR)-Faktor ergibt sich als Prozentsatz direkt aus der Aktienrendite (Summe des Endkurses der Covestro-Aktie und aller im Laufe der vierjährigen Performance-Periode pro Aktie ausgeschütteten Dividenden, dividiert durch den Anfangskurs). Der Outperformance-Faktor basiert auf der relativen Kursentwicklung der Covestro-Aktie während der Performance-Periode im Vergleich zur Entwicklung des Aktienindex STOXX Europe 600 Chemicals. Entspricht die Kursentwicklung der Covestro-Aktie (in %) der Entwicklung des Index (in %), beträgt der Outperformance-Faktor 100 %. Liegt die Kursentwicklung der Covestro-Aktie (in %) 100 Prozentpunkte oder mehr unterhalb der Entwicklung des Index, beträgt der Outperformance-Faktor 0 %. In der Bandbreite von ± 100 Prozentpunkten wie auch oberhalb von 100 Prozentpunkten Abweichung entwickelt sich der Outperformance-Faktor proportional zur Abweichung. Als Nachhaltigkeitskomponente wurde für die mit dem Geschäftsjahr 2023 beginnende Tranche ein Einsparungsziel für jährliche Treibhausgasemissionen (CO 2 -Äquivalente) der Emissionsstufe Scope 1 und Scope 2 festgelegt. Der CO 2 -Faktor beträgt 100 %, wenn eine Einsparung der genannten Emissionen von 1.300 Kilotonnen (kt), bezogen auf das Basisjahr 2020, bis Ende des Jahres 2026 erreicht wird. Das entspricht einer Reduzierung der Emissionen um 23%. Beträgt die Reduktion der jährlichen Emissionen 650 kt oder weniger, nimmt der CO 2 -Faktor den Wert 0 % an. Ab einer Reduktion in Höhe von 1.950 kt erreicht er den Maximalwert von 200 %. Zwischen diesen Werten wird der Faktor mittels linearer Interpolation ermittelt. Die definierten Einsparungsziele betrachtet der Aufsichtsrat als erheblich im Vergleich zu den tatsächlichen Scope-1- und Scope-2-Emissionen des Unternehmens.
Um die Gesamtausschüttung für die mit dem Geschäftsjahr 2023 beginnende Tranche zu errechnen, wird der "Prisma"-Zielbetrag mit dem TSR-Faktor, dem zu 75 % gewichteten Outperformance-Faktor und dem zu 25 % gewichteten CO 2 -Faktor multipliziert. Die Gesamtausschüttung ist hierbei auf maximal 200 % des Zielbetrags begrenzt. Da der Zielbetrag als 130 % der Festvergütung definiert ist, entspricht die Maximalauszahlung 260 % der jährlichen Festvergütung.
Aufwendungen für Pensionszusagen sind für die während des Geschäftsjahres tätigen Vorstandsmitglieder in Höhe von 1.690 Tsd. € angefallen. Es handelte sich dabei um den Dienstzeitaufwand aus den Pensionszusagen sowie die Firmenbeiträge zur Bayer Pensionskasse VVaG bzw. zur Rheinischen Pensionskasse VVaG. Der Erfüllungsbetrag der mittel- und unmittelbaren Pensionsverpflichtungen für amtierende Vorstandsmitglieder belief sich zum Abschlussstichtag auf 8.690 Tsd. €. Der Erfüllungsbetrag der mittel- und unmittelbaren Pensionsverpflichtungen für ehemalige Vorstandsmitglieder betrug 14.674 Tsd. €.
Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich für das Geschäftsjahr insgesamt auf 2.515 Tsd. €. Hierin enthalten waren Sitzungsgelder in Höhe von 175 Tsd. €.
Zum 31. Dezember 2023 bestanden keine Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats. Im Geschäftsjahr erfolgten keine Darlehensablösungen.
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| Vorstandsmitglied | Funktion | Betreute Ressorts | Mandate 2 |
|---|---|---|---|
| Dr. Markus Steilemann | Vorstandsvorsitzender (Chief Executive Officer) | • Communications | • Mitglied des Aufsichtsrats der Fuchs Petrolub SE 3 |
| • Corporate Audit | |||
| • Human Resources | |||
| • Strategy | |||
| • Group Innovation & Sustainability | |||
| Christian Baier | Vorstand für Finanzen 5 (Chief Financial Officer) (seit Oktober 2023) | • Accounting | • Mitglied des Aufsichtsrats der TUI AG 3 |
| • Controlling | |||
| • Finance & Insurance | |||
| • Information Technology & Digitalization | |||
| • Investor Relations | |||
| • Law, Intellectual Property & Compliance | |||
| • Portfolio Development | |||
| • Taxes | |||
| Dr. Thorsten Dreier | Vorstand für Technologie (Chief Technology Officer) (seit Juli 2023) Arbeitsdirektor (seit September 2023) | • Engineering | |
| • Process Technology | |||
| • Group Health, Safety and Environment | |||
| • Group Procurement | |||
| Sucheta Govil | Vorständin für Vertrieb und Marketing (Chief Commercial Officer) | • Performance Materials | |
| • Tailored Urethanes | |||
| • Coatings & Adhesives | |||
| • Engineering Plastics | |||
| • Specialty Films | |||
| • Elastomers | |||
| • Thermoplastic Polyurethanes | |||
| • Supply Chain & Logistics EMLA, NA, APAC | |||
| Dr. Klaus Schäfer | Vorstand für Technologie (Chief Technology Officer) (bis Juni 2023) | • Engineering | • Mitglied des Aufsichtsrats der TÜV Rheinland AG 4 |
| • Process Technology | |||
| • Group Health, Safety and Environment | |||
| • Group Procurement | |||
| Dr. Thomas Toepfer | Vorstand für Finanzen 5 (Chief Financial Officer) Arbeitsdirektor (bis August 2023) | • Accounting | • Mitglied des Aufsichtsrats derCLAAS KGaA mbH 4 |
| • Controlling | • Mitglied des Gesellschafterausschusses derCLAAS KGaA mbH 4 (CLAAS-Gruppe) | ||
| • Finance & Insurance | |||
| • Information Technology & Digitalization | |||
| • Investor Relations | |||
| • Law, Intellectual Property & Compliance | |||
| • Portfolio Development | |||
| • Taxes |
1 Stand 31. Dezember 2023, bei Ausscheiden aus dem Vorstand während des Geschäftsjahres beziehen sich die Angaben auf das Datum des Ausscheidens
2 Mandate in gesetzlichen zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
3 Börsennotiert
4 Nicht börsennotiert
5 Darüber hinaus ist der Vorstand für Finanzen für länderspezifische Themen in den USA und in China zuständig.
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| Name Funktion | Zugehörigkeit im Aufsichtsrat | Tätigkeit | Mandate 2 |
|---|---|---|---|
| Dr. Richard Pott (Vorsitzender) | Mitglied des Aufsichtsrats seit August 2015 | • Mitglied verschiedener Aufsichtsräte | • Vorsitzender des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4, 5 |
| • Mitglied des Aufsichtsrats der Freudenberg SE 4 | |||
| • Mitglied des Aufsichtsrats der SCHOTT AG 4 | |||
| Petra Kronen (stellvertretende Vorsitzende) | Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2015 | • Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats Covestro | • Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4, 5 |
| • Stellvertretende Vorsitzende des Covestro-Europa-Forums | |||
| • Mitglied des Betriebsrats Covestro am Standort Uerdingen | |||
| • Mitarbeiterin der Covestro Deutschland AG | |||
| Dr. Christine Bortenlänger | Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2015 | • Geschäftsführende Vorständin Deutsches Aktieninstitut e. V. | • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4, 5 |
| • Mitglied des Aufsichtsrats der MTU Aero Engines AG 3 | |||
| • Mitglied des Aufsichtsrats der TÜV SÜD AG 4 | |||
| • Mitglied des Aufsichtsrats der Siemens Energy AG 3 | |||
| • Mitglied des Aufsichtsrats der Siemens Energy Management GmbH 4 (Siemens Energy-Gruppe) | |||
| Dr. Christoph Gürtler | Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2022 | • Vorsitzender des Sprecherausschusses der Covestro Deutschland AG und des Konzernsprecherausschusses Covestro | • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4, 5 |
| • Leitender Angestellter der Covestro Deutschland AG | |||
| Lise Kingo | Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2021 | • Mitglied verschiedener Aufsichtsräte, Beiräte und Gremien | • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4, 5 |
| • Independent Board Director der Sanofi SA 3 , Frankreich | |||
| • Independent Board Director der Aker Horizons ASA 3 , Norwegen (bis April 2023) | |||
| • Independent Board Director der Danone SA 3 , Frankreich | |||
| Irena Küstner | Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2015 | • Vorsitzende des Betriebsrats Covestro am Standort Leverkusen | • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4, 5 |
| • Vorsitzende des Konzernbetriebsrats Covestro | |||
| • Stellvertretende Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats Covestro | |||
| • Mitarbeiterin der Covestro Deutschland AG | |||
| Frank Löllgen | Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2022 | • Landesbezirksleiter Nordrhein der IGBCE, Düsseldorf | • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4, 5 |
| • Mitglied des Aufsichtsrats der Bayer AG 3 | |||
| Petra Reinbold-Knape | Mitglied des Aufsichtsrats seit Januar 2020 | • Gewerkschaftssekretärin der IGBCE | • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4, 5 |
| • Vorsitzende des Vorstands der August-Schmidt-Stiftung | |||
| Dr. Sven Schneider | Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2022 | • Finanzvorstand der Infineon Technologies AG | • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4,5 |
| • Mitglied des Aufsichtsrats der Infineon Technologies Austria AG 4 , Österreich (Infineon-Gruppe) | |||
| • Mitglied des Board of Directors, Infineon Technologies China Co., Ltd. 4 , China (Infineon-Gruppe) | |||
| • Mitglied des Board of Directors, Infineon Technologies Asia Pacific Pte., Ltd. 4 , Singapur (Infineon-Gruppe) | |||
| • Mitglied des Board of Directors, Infineon Technologies Americas Corp. 4 , USA (Infineon-Gruppe) | |||
| • Mitglied des Board of Directors, Infineon Technologies Japan K.K. 4 , Japan (Infineon-Gruppe) | |||
| Regine Stachelhaus | Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2015 | • Mitglied verschiedener Aufsichtsräte | • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4, 5 |
| • Director SPIE SA 3 , Frankreich | |||
| • Mitglied des Aufsichtsrats der SPIE Deutschland und Zentraleuropa GmbH 4 (SPIE-Gruppe) | |||
| Marc Stothfang | Mitglied des Aufsichtsrats seit Februar 2017 | • Vorsitzender des Betriebsrats Covestro am Standort Brunsbüttel | |
| • Mitglied des Covestro-Europa-Forums | |||
| • Mitarbeiter der Covestro Deutschland AG | |||
| Patrick Thomas | Mitglied des Aufsichtsrats seit Juli 2020 | • Mitglied verschiedener Aufsichtsräte | • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4, 5 |
| • Non-Executive Director (Vorsitzender) Johnson Matthey plc 3 , Vereinigtes Königreich | |||
| • Non-Executive Director Akzo Nobel N.V. 3 , Niederlande |
1 Stand 31. Dezember 2023, bei Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat während des Geschäftsjahres beziehen sich die Angaben auf das Datum des Ausscheidens.
2 Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
3 Börsennotiert
4 Nicht börsennotiert
5 Mandat Covestro-Gruppe 27. Honorare des Abschlussprüfers
Das von dem Abschlussprüfer für das Berichtsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB wird aufgeschlüsselt nach Abschlussprüfungsleistungen, anderen Bestätigungsleistungen und sonstigen Leistungen in der entsprechenden Angabe des Konzernabschlusses.
Auf die Veröffentlichung an dieser Stelle wird aufgrund der befreienden Konzernklausel des § 285 Nr. 17 HGB verzichtet.
Die dort genannten Honorare für Abschlussprüfungsleistungen für das Geschäftsjahr 2023 umfassen vor allem Vergütungen für die gesetzliche Konzernabschlussprüfung sowie die Prüfung der Einzelabschlüsse der Covestro AG und ihrer inländischen Tochterunternehmen.
Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen des Geschäftsjahres 2023 beinhalten insbesondere die prüferische Durchsicht des Konzernzwischenabschlusses zum 30. Juni 2023 und der Quartalsmitteilungen, die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen sowie energiewirtschaftliche Sonderprüfungen.
Die sonstigen Leistungen enthalten im Wesentlichen Honorare für Prüfungen des internen Kontrollsystems sowie weitere Beratungsleistungen.
Geschäfte im Zusammenhang mit energiespezifischen Dienstleistungen, die nicht von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der Covestro AG und nach § 6b Absatz 2 EnWG angabepflichtig sind, lagen nicht vor.
An den nachstehend aufgeführten Unternehmen hält die Covestro AG unmittelbar oder mittelbar Anteile (Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB). Bei den angegebenen Werten für Eigenkapital und Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag handelt es sich jeweils um die Werte aus den auf Basis des jeweiligen Landesrechts erstellten Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 2023; die Werte sind gerundet:
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| Gesellschaftsname | Sitz der Gesellschaft | Kapitalanteil in % |
Eigenkapital in Tsd. € |
Jahresüberschuss/ -fehlbetrag in Tsd. € |
Fußnoten |
|---|---|---|---|---|---|
| EMLA | |||||
| Covestro (France) | Fos-sur-Mer (Frankreich) | 100,0 | 37.880 | 8.804 | 2 |
| Covestro (Netherlands) B.V. | Geleen (Niederlande) | 100,0 | 1.724.861 | 299.077 | 2 |
| Covestro (Slovakia) Services s.r.o. | Bratislava (Slowakei) | 100,0 | 3.893 | 1.127 | 2 |
| Covestro Amulix V.o.F. | Zwolle (Niederlande) | 72,0 | - 190 | - 593 | 2 |
| Covestro Bio-Based Coatings B.V. | Zwolle (Niederlande) | 100,0 | 424 | 13 | 2 |
| Covestro Brunsbüttel Energie GmbH | Brunsbüttel (Deutschland) | 100,0 | 39 | - 370 | 1, 2 |
| Covestro Deutschland AG | Leverkusen (Deutschland) | 100,0 | 1.782.686 | - 107.072 | 1 |
| Covestro Elastomers | Romans-sur- Isère (Frankreich) | 100,0 | 52.078 | 4.481 | 2 |
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| Gesellschaftsname | Sitz der Gesellschaft | Kapitalanteil in % |
Eigenkapital in Tsd. € |
|---|---|---|---|
| Covestro First Real Estate GmbH | Leverkusen (Deutschland) | 100,0 | 57.793 |
| Covestro Indústria e Comércio de Polímeros Ltda. | São Paulo (Brasilien) | 100,0 | 25.976 |
| Covestro International SA | Fribourg (Schweiz) | 100,0 | - 13.387 |
| Covestro Invest GmbH | Leverkusen (Deutschland) | 100,0 | 2.190 |
| Covestro Middle East FZ-LLC | Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) | 100,0 | 868 |
| Covestro Niaga B.V. | Zwolle (Niederlande) | 100,0 | - 56.752 |
| Covestro NV | Antwerpen (Belgien) | 100,0 | 302.475 |
| Covestro Polímer Anoním Şírketí | Istanbul (Türkei) | 100,0 | 235 |
| Covestro Polyurethanes B.V. | Nieuwegein (Niederlande) | 100,0 | 210.321 |
| Covestro Resins (Germany) GmbH | Meppen (Deutschland) | 100,0 | 15.895 |
| Covestro Resins China Holding B.V. | Zwolle (Niederlande) | 100,0 | 3.069 |
| Covestro S.r.l. | Filago (Italien) | 100,0 | 200.191 |
| Covestro, S.L. | Barcelona (Spanien) | 100,0 | 201.240 |
| Covestro Second Real Estate GmbH | Leverkusen (Deutschland) | 100,0 | 90.524 |
| Covestro Sp. z o.o. | Warschau (Polen) | 100,0 | 264 |
| Covestro Thermoplast Composite GmbH | Markt Bibart (Deutschland) | 100,0 | - 479 |
| Covestro UK Limited | Cheadle Hulme (Vereinigtes Königreich) | 100,0 | 4.252 |
| Crime Science Technology | Lille (Frankreich) | 41,2 | 945 |
| Covestro Coating Resins China Holding B.V. | Zwolle (Niederlande) | 100,0 | 19.969 |
| Epurex Films Geschäftsführungs-GmbH | Walsrode (Deutschland) | 100,0 | 149 |
| Epurex Films GmbH & Co. KG | Walsrode (Deutschland) | 100,0 | 14.465 |
| LyondellBasell Covestro Manufacturing Maasvlakte V.O.F | Rotterdam (Niederlande) | 50,0 | 153.075 |
| MS Global AG in Liquidation | Köniz (Schweiz) | 100,0 | 6.984 |
| Paltough Industries (1998) Ltd. | Kibbutz Ramat Yohanan (Israel) | 25,0 | 123.391 |
| Solar Coating Solutions B.V. | Zwolle (Niederlande) | 100,0 | - 9.360 |
| NA | |||
| Covestro International Re, Inc. | Colchester, Vermont (USA) | 100,0 | 97.393 |
| Covestro International Trade Services Corp. | Wilmington, Delaware (USA) | 100,0 | 9.694 |
| Covestro LLC | Pittsburgh, Pennsylvania (USA) | 100,0 | 1.564.648 |
| Covestro PO LLC | Pittsburgh, Pennsylvania (USA) | 100,0 | 328.187 |
| Covestro, S.A. de C.V. | Mexiko-Stadt (Mexiko) | 100,0 | 90.962 |
| PO JV, LP | Houston, Texas (USA) | 39,4 | 293.287 |
| Technology JV, LP | Houston, Texas (USA) | 33,3 | 281.728 |
| APAC | |||
| Asellion (Shanghai) Information Technology Co., Ltd. | Shanghai (China) | 100,0 | 255 |
| Covestro (Hong Kong) Limited | Hongkong (Sonderverwaltungszone, China) | 100,0 | 62.549 |
| Covestro (India) Private Limited | Navi Mumbai (Indien) | 100,0 | 120.421 |
| Covestro (Shanghai) Investment Company Limited | Shanghai (China) | 100,0 | 276.633 |
| Covestro (Taiwan) Ltd. | Taipeh (Taiwan, Großchina) | 97,3 | 58.221 |
| Covestro (Thailand) Co., Ltd. | Bangkok (Thailand) | 100,0 | 504.180 |
| Covestro (Viet Nam) Company Limited | Ho-Chi-Minh Stadt (Vietnam) | 100,0 | 8.506 |
| Covestro Eternal Resins (Far East) Ltd. | Pingtung (Taiwan, Großchina) | 60,0 | 9.531 |
| Covestro Eternal Resins (Kunshan) Co., Ltd. | Kunshan (China) | 50,0 | 19.021 |
| Covestro Far East (Hong Kong) Limited | Hongkong (Sonderverwaltungszone, China) | 100,0 | 275 |
| Covestro Invest (Far East) Company Limited | Hongkong (Sonderverwaltungszone, China) | 100,0 | 15.388 |
| Covestro Japan Ltd. | Tokio (Japan) | 100,0 | 22.567 |
| Covestro Korea Corporation | Seoul (Südkorea) | 100,0 | 8.562 |
| Covestro Material Science and Technology (Shanghai) Company Limited | Shanghai (China) | 100,0 | - 7.141 |
| Covestro Polymers (China) Company Limited | Shanghai (China) | 100,0 | 1.687.329 |
| Covestro Polymers (Qingdao) Company Limited | Qingdao (China) | 100,0 | 6.426 |
| Covestro Polymers (Shenzhen) Co., Ltd. | Shenzhen (China) | 100,0 | 12.129 |
| Covestro Polymers (Tianjin) Co., Ltd. | Tianjin (China) | 100,0 | 3.434 |
| Covestro Polymers (Zhuhai) Company Limited | Zhuhai (China) | 100,0 | 15.216 |
| Covestro Pty Ltd | Mulgrave (Australien) | 100,0 | 5.744 |
| Covestro Resins (Foshan) Company Ltd. | Foshan (China) | 100,0 | 31.621 |
| Covestro Resins (Shanghai) Co., Ltd. | Shanghai (China) | 100,0 | - 309 |
| DIC Covestro Polymer Ltd. | Tokio (Japan) | 80,0 | 14.073 |
| Guangzhou Covestro Polymers Company Limited | Guangzhou (China) | 100,0 | 31.561 |
| Japan Fine Coatings Co., Ltd. | Ibaraki (Japan) | 100,0 | 9.927 |
| PT Covestro Polymers Indonesia | Jakarta (Indonesien) | 99,9 | 52.301 |
| Sumika Covestro Urethane Company, Ltd. | Hyogo (Japan) | 60,0 | 6.979 |
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| Gesellschaftsname | Jahresüberschuss/ -fehlbetrag in Tsd. € |
Fußnoten |
|---|---|---|
| Covestro First Real Estate GmbH | 7.533 | 2 |
| Covestro Indústria e Comércio de Polímeros Ltda. | 800 | 2 |
| Covestro International SA | - 141.748 | 2 |
| Covestro Invest GmbH | 347 | 1, 2 |
| Covestro Middle East FZ-LLC | 247 | 2 |
| Covestro Niaga B.V. | - 11.757 | 2 |
| Covestro NV | 33.669 | 2 |
| Covestro Polímer Anoním Şírketí | 150 | 2 |
| Covestro Polyurethanes B.V. | 10.427 | 2 |
| Covestro Resins (Germany) GmbH | 754 | 1, 2 |
| Covestro Resins China Holding B.V. | - | 2 |
| Covestro S.r.l. | 20.535 | 2 |
| Covestro, S.L. | 11.165 | 2 |
| Covestro Second Real Estate GmbH | 16.755 | 2 |
| Covestro Sp. z o.o. | 77 | 2 |
| Covestro Thermoplast Composite GmbH | - 1.210 | 1, 2 |
| Covestro UK Limited | 1.082 | 2 |
| Crime Science Technology | - 424 | 2 |
| Covestro Coating Resins China Holding B.V. | 491 | 2 |
| Epurex Films Geschäftsführungs-GmbH | 11 | 2 |
| Epurex Films GmbH & Co. KG | 12.307 | 2 |
| LyondellBasell Covestro Manufacturing Maasvlakte V.O.F | - 14.975 | 2 |
| MS Global AG in Liquidation | 18 | 2 |
| Paltough Industries (1998) Ltd. | 8.324 | 2 |
| Solar Coating Solutions B.V. | - 1.854 | 2 |
| NA | ||
| Covestro International Re, Inc. | - 28.084 | 2 |
| Covestro International Trade Services Corp. | 37.653 | 2 |
| Covestro LLC | 39.231 | 2 |
| Covestro PO LLC | 144.181 | 2 |
| Covestro, S.A. de C.V. | - 167 | 2 |
| PO JV, LP | - 56.205 | 2 |
| Technology JV, LP | 335.933 | 1, 2 |
| APAC | ||
| Asellion (Shanghai) Information Technology Co., Ltd. | - 17 | 2 |
| Covestro (Hong Kong) Limited | 34.924 | 2 |
| Covestro (India) Private Limited | 8.154 | 3 |
| Covestro (Shanghai) Investment Company Limited | 265.510 | 2 |
| Covestro (Taiwan) Ltd. | - 4.375 | 2 |
| Covestro (Thailand) Co., Ltd. | 47.209 | 2 |
| Covestro (Viet Nam) Company Limited | 736 | 2 |
| Covestro Eternal Resins (Far East) Ltd. | 4.005 | 2 |
| Covestro Eternal Resins (Kunshan) Co., Ltd. | 786 | 2 |
| Covestro Far East (Hong Kong) Limited | - 2 | 2 |
| Covestro Invest (Far East) Company Limited | 4.316 | 2 |
| Covestro Japan Ltd. | 3.728 | 2 |
| Covestro Korea Corporation | 823 | 2 |
| Covestro Material Science and Technology (Shanghai) Company Limited | - 170 | 2 |
| Covestro Polymers (China) Company Limited | 70.043 | 2 |
| Covestro Polymers (Qingdao) Company Limited | - 3.846 | 2 |
| Covestro Polymers (Shenzhen) Co., Ltd. | 1.714 | 2 |
| Covestro Polymers (Tianjin) Co., Ltd. | 62 | 2 |
| Covestro Polymers (Zhuhai) Company Limited | - 15 | 2 |
| Covestro Pty Ltd | 376 | 2 |
| Covestro Resins (Foshan) Company Ltd. | 1.428 | 2 |
| Covestro Resins (Shanghai) Co., Ltd. | - 1.904 | 2 |
| DIC Covestro Polymer Ltd. | 3.728 | 2 |
| Guangzhou Covestro Polymers Company Limited | 3.833 | 2 |
| Japan Fine Coatings Co., Ltd. | 2.164 | 2 |
| PT Covestro Polymers Indonesia | 2.383 | 2 |
| Sumika Covestro Urethane Company, Ltd. | - 22.001 | 2 |
1 Ergebnis vor Übernahme
2 Vorläufiges Jahresergebnis
3 Jahresabschluss zum 31. März 2023
Seit dem 1. Januar 2024 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, von denen wir einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Covestro AG erwarten.
Der Jahresabschluss der Covestro AG weist einen Bilanzverlust von 123.712 Tsd. € aus. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Ein Vorschlag zur Gewinnverwendung durch den Vorstand entfällt.
Leverkusen, 23. Februar 2024
Covestro AG
Der Vorstand
Dr. Markus Steilemann, Vorsitzender
Christian Baier
Dr. Thorsten Dreier
Sucheta Govil
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Covestro-Konzerns sowie der Covestro AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Covestro-Konzerns bzw. der Covestro AG beschrieben sind.
Leverkusen, 23. Februar 2024
Covestro AG
Der Vorstand
Dr. Markus Steilemann, Vorsitzender
Christian Baier
Dr. Thorsten Dreier
Sucheta Govil
Die Covestro AG ist ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen nach § 3 Nr. 38 EnWG. Gemäß den im Jahr 2019 getroffenen Festlegungen der Beschlusskammern 8 und 9 (BK8-19/00002-A und BK9-19/613-1) der Bundesnetzagentur (BNetzA) i. V. m. § 6b Absatz 3 EnWG ist die Covestro AG als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen zur Vermeidung von Diskriminierung und Quersubventionierung verpflichtet, in ihrer internen Rechnungslegung jeweils getrennte Konten für jede ihrer Tätigkeiten aus den Bereichen Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung zu führen. Darüber hinaus ist die Covestro AG dazu verpflichtet, für energiespezifische Dienstleistungen gegenüber den Tätigkeitsbereichen Elektrizitätsverteilung sowie Gasverteilung, die sie gegenüber einem verbundenen, vertikal integrierten Unternehmen erbringt, Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Absatz 3 Satz 6 i. V. m. Absatz 1 Satz 1 EnWG nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufzustellen und durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen.
Die Covestro AG als Muttergesellschaft bietet im Covestro-Konzernverbund diverse Dienstleistungen für die Konzerngesellschaften im In- und Ausland an. Hierzu gehören auch energiespezifische Dienstleistungen für ihre Tochtergesellschaft Covestro Brunsbüttel Energie GmbH im Bereich Verwaltung.
Die Covestro Brunsbüttel Energie GmbH mit Sitz in Brunsbüttel übernimmt im Rahmen ihrer Eigenschaft als Eigentümerin des Strom- und Gasnetzes im Covestro Industriepark Brunsbüttel die Strom- und Gasversorgung der Kunden im Industriepark. Es handelt sich somit um eine Gruppe verbundener Elektrizitäts- oder Gasunternehmen im Sinne des § 6b EnWG.
Unter Berücksichtigung der Vorgaben des EnWG hat die Covestro AG folgende Tätigkeitsabschlüsse erstellt:
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| ― | Elektrizitätsverteilung (nachfolgend Stromnetz) |
| ― | Gasverteilung (nachfolgend Gasnetz) |
Nach Maßgabe der oben genannten Festlegungen der BNetzA wurden für die Erstellung der Tätigkeitsabschlüsse diejenigen Dienstleistungen ermittelt, die als unmittelbar oder mittelbar energiespezifisch einzuordnen und deshalb auch beim Erbringer der Dienstleistung dem Tätigkeitsbereich Stromnetz oder Gasnetz zuzuordnen sind.
Die Tätigkeitsabschlüsse umfassen jeweils eine Gewinn- und Verlustrechnung. Im Geschäftsjahr 2023 wurden im Zusammenhang mit der Erbringung der energiespezifischen Dienstleistungen weder Vermögenswerte noch Rückstellungen den Tätigkeitsbereichen Strom- und Gasnetz zugeordnet. Außerdem lagen zum 31. Dezember 2023 keine energiespezifischen Forderungen und Verbindlichkeiten vor. Deswegen entfällt die Aufstellung eines Rückstellungsspiegels sowie einer Bilanz.
Die Ermittlung der Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Absatz 3 EnWG erfolgte auf Grundlage des Jahresabschlusses der Covestro AG zum 31. Dezember 2023.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der einzelnen Tätigkeiten entsprechen den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Jahresabschluss der Covestro AG.
Für die Tätigkeitsbereiche Strom- und Gasnetz bestehen keine Haftungsverhältnisse oder sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die gemäß § 268 Absatz 7 HGB bzw. § 285 Nr. 3a HGB anzugeben wären.
Im Folgenden sind die Tätigkeitsabschlüsse für die Bereiche Strom- und Gasnetz dargestellt. Die Darstellung erfolgt analog der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang in Tsd. €.
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| 2022 in Tsd. € |
2023 in Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 1 | 3 |
| Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen | - 1 | - 3 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | - | - |
| Operatives Ergebnis | - | - |
| Aufwendungen aus Gewinnabführung / Ertrag aus Verlustübernahme | - | - |
| Jahresüberschuss / -fehlbetrag | - | - |
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| 2022 in Tsd. € |
2023 in Tsd. € |
|
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | - | 1 |
| Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen | - | - 1 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | - | - |
| Operatives Ergebnis | - | - |
| Aufwendungen aus Gewinnabführung / Ertrag aus Verlustübernahme | - | - |
| Jahresüberschuss / -fehlbetrag | - | - |
Die Bilanzpositionen sowie Aufwendungen und Erträge wurden - so weit wie möglich - den Tätigkeiten direkt zugeordnet. Von einer direkten Zurechnung wurde nur im Fall von unvertretbar hohem Aufwand abgesehen. In diesen Fällen wurden geeignete und sachgerechte Schlüssel ermittelt, um die energiespezifischen Leistungen verursachungsgerecht den Tätigkeiten zuzuordnen. Die Zuordnungsregeln, nach denen die Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung den Tätigkeiten zugewiesen wurden, sind im Folgenden erläutert:
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| Umsatzerlöse | Herstellungskostenschlüssel |
| Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen | Herstellungskostenschlüssel |
Der Herstellungskostenschlüssel zur Zuordnung von energiespezifischen Dienstleistungen der Covestro AG wurde unter Berücksichtigung der den Tätigkeiten direkt zuordenbaren Herstellungskosten auf Ebene der Covestro Brunsbüttel Energie GmbH abgeleitet.
Leverkusen, 23. Februar 2024
Covestro AG
Der Vorstand
Dr. Markus Steilemann, Vorsitzender
Christian Baier
Dr. Thorsten Dreier
Sucheta Govil
Wir haben den Jahresabschluss der Covestro AG, Leverkusen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden "zusammengefasster Lagebericht") der Covestro AG einschließlich der integrierten nichtfinanziellen Konzernerklärung nach §§ 315b Abs. 1, 315c HGB für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Der zusammengefasste Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
| ― | vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. Der zusammengefasste Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Jahresabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter im Abschnitt "EU-Taxonomie" der im Abschnitt "Nachhaltigkeitsbericht" des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen nichtfinanziellen Konzernerklärung nach § 315b Abs. 1 HGB. Dort wird beschrieben, dass die EU-Taxonomieverordnung und die hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte Formulierungen und Begriffe enthalten, die noch erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch nicht in jedem Fall Klarstellungen veröffentlicht wurden. Die gesetzlichen Vertreter legen dar, wie sie die erforderlichen Auslegungen der EU-Taxonomieverordnung und der hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte vorgenommen haben. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, ist die Rechtskonformität der Auslegung mit Unsicherheiten behaftet. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht ist diesbezüglich nicht modifiziert.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Anhangangabe "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Erläuterungen zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Covestro AG finden sich im gleichnamigen Kapitel im zusammengefassten Lagebericht.
Im Jahresabschluss der Covestro AG zum 31. Dezember 2023 werden unter den Finanzanlagen unter anderem Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 1.766 Mio ausgewiesen. Der Anteil der Anteile an verbundenen Unternehmen an der Bilanzsumme beläuft sich auf insgesamt 26 % und hat somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Den beizulegenden Wert ermittelt die Gesellschaft für Anteile an verbundenen Unternehmen mithilfe des Discounted-Cashflow-Verfahrens.
Die für das Discounted-Cashflow-Verfahren verwendeten Zahlungsströme beruhen auf beteiligungsindividuellen Planungen, die nach dem Detailplanungszeitraum mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben werden. Der jeweilige Kapitalisierungszinssatz wird aus der Rendite einer risikoadäquaten Alternativanlage abgeleitet. Ist der beizulegende Wert niedriger als der Buchwert, so wird anhand qualitativer und quantitativer Kriterien untersucht, ob die Wertminderung voraussichtlich dauerhaft ist.
Die Werthaltigkeitsbeurteilung einschließlich der Berechnung des beizulegenden Werts nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren ist komplex und hinsichtlich der getroffenen Annahmen in hohem Maße von Einschätzungen und Beurteilungen der Gesellschaft abhängig. Hierzu zählen unter anderem die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung sowie die Investitionsausgaben der jeweiligen Beteiligungen für die Jahre des Detailplanungszeitraums, die unterstellten langfristigen Wachstumsraten und die Ermittlung der Kapitalisierungszinssätze.
Durch das weiterhin schwierige ökonomische Umfeld und die gesamtwirtschaftliche Entwicklung ist der Grad der Schätzunsicherheit hinsichtlich der zugrunde liegenden künftigen Zahlungsmittelflüsse im Geschäftsjahr 2023 unverändert hoch.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 nicht vorgenommen. Es besteht das Risiko für den Jahresabschluss, dass die Finanzanlagen nicht werthaltig sind.
Zunächst haben wir uns durch Erläuterungen von Mitarbeitern des Rechnungswesens unter Einbezug des Funktionsbereichs Controlling sowie Würdigung der Dokumentationen der Gesellschaft ein Verständnis über den Prozess der Gesellschaft zur Beurteilung der Werthaltigkeit der gehaltenen Finanzanlagen verschafft. Dabei haben wir uns mit der Vorgehensweise der Gesellschaft zur Bestimmung von Abschreibungsbedarf auseinandergesetzt und anhand der im Rahmen unserer Prüfung gewonnenen Informationen eingeschätzt, ob Anhaltspunkte für von der Gesellschaft nicht identifizierten Abschreibungsbedarf bestehen.
Anschließend haben wir unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Bewertungsmethode für die von der Gesellschaft durchgeführten Werthaltigkeitsberechnungen von unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen beurteilt. Dazu haben wir die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung, die Investitionsausgaben sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der wesentlichen Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt.
Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben.
Die dem Kapitalisierungszinssatz zugrunde liegenden Annahmen und Daten, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen.
Um der bestehenden Prognoseunsicherheit Rechnung zu tragen, haben wir darüber hinaus die Auswirkungen möglicher Veränderungen des Kapitalisierungszinssatzes, der erwarteten Zahlungsströme sowie der langfristigen Wachstumsrate auf den beizulegenden Wert untersucht (Sensitivitätsanalyse), indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Bewertungsergebnissen der Gesellschaft verglichen haben. Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit der verwendeten Bewertungsmethode haben wir die Berechnungen der Gesellschaft nachvollzogen.
Das der Werthaltigkeitsprüfung der Anteile an verbundenen Unternehmen zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen. Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen und Daten der Gesellschaft liegen innerhalb akzeptabler Bandbreiten und sind angemessen.
Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts:
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| ― | die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft und des Konzerns, die im Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung" des zusammengefassten Lageberichts enthalten ist, |
| ― | die im Kapital "Nachhaltigkeit der Lieferkette" des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben der nichtfinanziellen Konzernerklärung, und |
| ― | die im zusammengefassten Lagebericht enthaltenen lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben. Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts. |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
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| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Im Rahmen eines gesonderten Auftrags haben wir eine betriebswirtschaftliche Prüfung der ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen durchgeführt. In Bezug auf Art, Umfang und Ergebnisse dieser betriebswirtschaftlichen Prüfung weisen wir auf unseren Prüfungsvermerk vom 26. Februar 2024 hin.
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei "2024-02-22 15-53-48 - Zusammengefasster Lagebericht und Jahresabschluss Covestro AG 2023.zip" (SHA256-Hashwert: 95ad8a31ae014b7ceca0e6867c77f9f2c1ffb69afc1200eda0b4cb7eb4b13e9e) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Der Vorstand der Gesellschaft ist verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner ist der Vorstand der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen-beabsichtigten oder unbeabsichtigten-Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende bereitgestellte Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| ― | beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen. |
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.
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| ― | Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. |
| ― | Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. |
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.
Der Vorstand ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Der Vorstand ist auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.
Die Verantwortung des Vorstands für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
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| ― | ob der Vorstand seine Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten hat und |
| ― | ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entsprechen. |
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 19. April 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 28. Juli 2023 vom Prüfungsschuss des Aufsichtsrates beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 als Abschlussprüfer der Covestro AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht-auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen-sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Dr. Kathryn Ackermann.
Düsseldorf, den 26. Februar 2024
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Ufer, Wirtschaftsprüfer
gez. Dr. Ackermann, Wirtschaftsprüferin
das Jahr 2023 war für Covestro erneut herausfordernd. Anhaltende geopolitische Unsicherheiten, bspw. durch den russischen Krieg gegen die Ukraine oder die Konflikte im Nahen Osten, haben die weltwirtschaftliche Entwicklung geprägt. Hinzu kamen eine hohe Inflation und eine geringe Nachfrage aus den Hauptabnehmerindustrien von Covestro, die das Geschäftsjahr 2023 des Unternehmens beeinträchtigten.
Der Vorstand hat diese äußerst komplexe und schwierige globale Gesamtlage intensiv analysiert und an der Strategie gespiegelt, um das Geschäft und die langfristige Zukunft von Covestro zu sichern. Neben der weiteren Umsetzung der strategischen Ziele stand die Verbesserung der operativen Leistungsfähigkeit im Zentrum seines Wirkens. Wir als Aufsichtsrat haben den Vorstand eng begleitet und in seinen Überlegungen und Entscheidungen unterstützt.
Strategisch ist Covestro mit dem Fokus auf die Etablierung der Kreislaufwirtschaft sowie insgesamt auf Innovationen für mehr Nachhaltigkeit auch in unseren Augen weiterhin richtig und zukunftsweisend aufgestellt. In dieser Hinsicht hat das Unternehmen auch im vergangenen Jahr weitere Meilensteine erreicht und geschäftliche Erfolge erzielt. Dazu zählen in Fortführung der internen Transformation die weitere Umstellung der Produktion auf nachhaltige Rohstoffe, erneuerbare Energien und Recycling sowie die kontinuierliche Digitalisierung mit dem Fokus auf künstlicher Intelligenz. Mit Blick auf die Kunden hat Covestro zudem seine Palette an zirkulären, klimaneutralen Produkten und Lösungen als Basis für nachhaltiges Wachstum weiter ausgebaut.
Der Aufsichtsrat hat in dieser Zeit wichtige Weichenstellungen für die Kontinuität der Unternehmensleitung getroffen: Nach der zu Anfang des Berichtsjahres erfolgten Auflösung des CFO-Vorstandsvertrags mit Dr. Thomas Toepfer zum 31. August 2023 hat der Aufsichtsrat die Suche nach einem neuen Finanzvorstand begonnen und Herrn Christian Baier für diese Aufgabe gewinnen können, der zum 1. Oktober 2023 sein neues Amt übernahm. Zum 1. Juli hat der schon im Jahr zuvor berufene Technologievorstand Dr. Thorsten Dreier sein Amt als Mitglied des Vorstands aufgenommen und damit die Nachfolge von Dr. Klaus Schäfer angetreten. Zudem ist Dr. Thorsten Dreier seit dem 1. September 2023 als Arbeitsdirektor tätig. Das neu zusammengesetzte Vorstandsteam arbeitet sehr gut zusammen, insbesondere auch vor dem Hintergrund der aktuellen herausfordernden Aufgaben.
Wichtige Themen im Geschäftsjahr 2023 waren die Festlegung von Scope-3-Zielen für das Unternehmen, die Ausarbeitung einer Nachhaltigkeitskomponente aus dem Bereich "Soziales" für die Vergütung des Vorstands sowie die intensive Befassung mit strategischen Optionen für das Unternehmen inkl. der Beratungen zu der Interessensbekundung der Abu Dhabi National Oil Company (ADNOC), Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate) in Bezug auf die Covestro AG.
Der Aufsichtsrat der Covestro AG hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben mit der erforderlichen Sorgfalt wahrgenommen. Er hat die Arbeit des Vorstands im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 auf Grundlage der ausführlichen, in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Die Beratungen zwischen Aufsichtsrat und Vorstand verliefen dabei stets konstruktiv und waren von offenen sowie vertrauensvollen Diskussionen geprägt.
Der Aufsichtsratsvorsitzende stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert. Zudem stand der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Vorstandsvorsitzenden in engem Austausch, um wichtige Fragen und Entscheidungen in persönlichen Gesprächen zu erörtern. Über den Inhalt dieser Beratungen wurde das gesamte Aufsichtsratsgremium spätestens in der folgenden Sitzung ausführlich unterrichtet.
Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats wurden in den jeweiligen Sitzungen regelmäßig über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung (einschließlich Finanz-, Investitions- und Personalplanung), die Profitabilität, den Verlauf der Geschäfte sowie die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (einschließlich der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance-Situation) umfassend informiert. Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen des Vorstands im Berichtszeitraum aufgrund von Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, prüften und berieten die Mitglieder des Aufsichtsratsjeweils gründlich-teilweise vorbereitet durch die zuständigen Ausschüsse-die Beschlussvorlagen in den Sitzungen oder verabschiedeten sie auf der Grundlage von schriftlichen Informationen durch schriftliche Stimmabgabe. In Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat stets unmittelbar eingebunden. Die in den Berichten des Vorstands geschilderte wirtschaftliche Lage und die Entwicklungsperspektive des Konzerns sowie der einzelnen Segmente und Regionen wurden eingehend besprochen. Der Aufsichtsrat hat kontinuierlich auf die Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit des Handelns des Vorstands geachtet.
Der Aufsichtsrat trat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 zu insgesamt zehn Sitzungen zusammen, bei denen immer auch mindestens ein Mitglied des Vorstands anwesend war, soweit es nicht um Themen ging, die in Abwesenheit des Vorstands zu behandeln waren. Zusätzlich gab es insgesamt 21 Sitzungen der verschiedenen Ausschüsse des Aufsichtsrats. Die Zahl der Sitzungen des Aufsichtsrats und des Präsidiums war im Jahr 2023 gegenüber den Vorjahren durch zusätzliche außerordentliche Sitzungen im Zusammenhang mit der Interessensbekundung von ADNOC in Bezug auf die Covestro AG erhöht.
Die regulären Aufsichtsratssitzungen wurden als Präsenzsitzungen durchgeführt, während die kurzfristig einberufenen außerordentlichen Sitzungen per Videokonferenzen abgehalten wurden. Die Sitzungen der Ausschüsse wurden vorwiegend in Form von Videokonferenzen durchgeführt, sofern sie nicht am selben Tag wie eine der Präsenz-Aufsichtsratssitzungen stattfanden. Die Prüfungsausschusssitzung zum Halbjahresabschluss wurde ebenfalls als Präsenzsitzung durchgeführt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen an den Sitzungen des Aufsichtsrats der Covestro AG und seiner Ausschüsse wie nachfolgend dargestellt teil.
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| Aufsichtsrat | Präsidium | Prüfungsausschuss | Personalausschuss | |
|---|---|---|---|---|
| Mitglied des Aufsichtsrats | Sitzungsteilnahme | Sitzungsteilnahme | Sitzungsteilnahme | Sitzungsteilnahme |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Christine Bortenlänger | 10 / 10 | - | 4 / 4 | - |
| Dr. Christoph Gürtler | 10 / 10 | - | - | 5 / 5 |
| Lise Kingo | 10 / 10 | - | - | - |
| Petra Kronen (stellvertretende Vorsitzende) | 10 / 10 | 7 / 7 | 4 / 4 | 5 / 5 |
| Irena Küstner | 10 / 10 | - | 4 / 4 | - |
| Frank Löllgen 2 | 9 / 10 | - | - | - |
| Dr. Richard Pott (Vorsitzender) | 10 / 10 | 7 / 7 | - | 5 / 5 |
| Petra Reinbold-Knape | 10 / 10 | 7 / 7 | 4 / 4 | - |
| Dr. Sven Schneider 2 | 9 / 10 | - | 4 / 4 | - |
| Regine Stachelhaus 2 | 10 / 10 | 5 / 7 | - | 5 / 5 |
| Marc Stothfang 3 | 9 / 10 | - | - | - |
| Patrick Thomas 4 | 10 / 10 | - | 4 / 4 | - |
| Gesamt | 117 / 120 | 26 / 28 | 24 / 24 | 20 / 20 |
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| Nominierungsausschuss | Nachhaltigkeitsausschuss | |
|---|---|---|
| Mitglied des Aufsichtsrats | Sitzungsteilnahme | Sitzungsteilnahme |
| --- | --- | --- |
| Dr. Christine Bortenlänger | - | - |
| Dr. Christoph Gürtler | - | 5 / 5 |
| Lise Kingo | - | 5 / 5 |
| Petra Kronen (stellvertretende Vorsitzende) | - | - |
| Irena Küstner | - | - |
| Frank Löllgen 2 | - | - |
| Dr. Richard Pott (Vorsitzender) | - | - |
| Petra Reinbold-Knape | - | - |
| Dr. Sven Schneider 2 | - | - |
| Regine Stachelhaus 2 | - | - |
| Marc Stothfang 3 | - | 4 / 5 |
| Patrick Thomas 4 | - | 4 / 5 |
| Gesamt | - / - | 18 / 20 |
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| Gesamtanzahl aller Sitzungen 1 | ||
|---|---|---|
| Mitglied des Aufsichtsrats | Sitzungsteilnahme | in % |
| --- | --- | --- |
| Dr. Christine Bortenlänger | 14 / 14 | 100,0 |
| Dr. Christoph Gürtler | 20 / 20 | 100,0 |
| Lise Kingo | 15 / 15 | 100,0 |
| Petra Kronen (stellvertretende Vorsitzende) | 26 / 26 | 100,0 |
| Irena Küstner | 14 / 14 | 100,0 |
| Frank Löllgen 2 | 9 / 10 | 90,0 |
| Dr. Richard Pott (Vorsitzender) | 22 / 22 | 100,0 |
| Petra Reinbold-Knape | 21 / 21 | 100,0 |
| Dr. Sven Schneider 2 | 13 / 14 | 92,9 |
| Regine Stachelhaus 2 | 20 / 22 | 90,9 |
| Marc Stothfang 3 | 13 / 15 | 86,7 |
| Patrick Thomas 4 | 18 / 19 | 94,7 |
| Gesamt | 205 / 212 | 96,7 |
1 Fünf Aufsichtsrats- und 16 Ausschusssitzungen haben in Form einer Videokonferenz stattgefunden, fünf Aufsichtsrats- und fünf Ausschusssitzungen haben in Präsenz stattgefunden.
2 Abwesenheit ausschließlich bei kurzfristig einberufenen außerordentlichen Sitzungen aufgrund von zeitlicher Nichtverfügbarkeit
3 Abwesenheit aufgrund längerfristiger Erkrankung in der ersten Jahreshälfte
4 Abwesenheit aus persönlichen Gründen
Insgesamt haben die Aufsichtsratsmitglieder mit einer Teilnahmequote von 96,7 % an den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse teilgenommen. Des Weiteren haben einige Aufsichtsratsmitglieder an den für eine Gastteilnahme vorgesehenen Sitzungen des Nachhaltigkeitsausschusses teilgenommen (der Aufsichtsratsvorsitzende hat an allen fünf Sitzungen teilgenommen, Petra Kronen sowie Irena Küstner haben jeweils viermal, Petra Reinbold-Knape dreimal und Regine Stachelhaus einmal teilgenommen). Dr. Richard Pott hat zudem an allen vier Prüfungsausschusssitzungen als Gast teilgenommen. An fünf außerordentlichen Sitzungen des Präsidiums zur Befassung mit der Interessensbekundung von ADNOC hat der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Dr. Sven Schneider, als Gast teilgenommen, Frank Löllgen an einer.
Aufgrund seiner Zusammensetzung und Erfahrung verfügt der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit über eine umfassende Sektorkompetenz auf dem Gebiet der Polymer-Industrie, in der Covestro tätig ist.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats engagierten sich auch im Berichtsjahr 2023 im Hinblick auf ihre persönliche Fortbildung und die Fortentwicklung des Aufsichtsrats als Gesamtgremium. Im Oktober 2023 fand ein vom Vorstand im Zusammenhang mit der sogenannten Strategiesitzung organisierter Workshop statt, in dem Covestro-spezifische und für Covestro relevante Themen beleuchtet und diskutiert wurden: Einfluss der Personalstrategie auf die erfolgreiche Transformation des Unternehmens, Einfluss von Forschung und Entwicklung sowie künstlicher Intelligenz auf das nachhaltige Wachstum des Unternehmens sowie das Erreichen von Klimaneutralität durch die Kreislaufwirtschaft.
Der Aufsichtsratsvorsitzende stand auch im zurückliegenden Geschäftsjahr für Gespräche mit Investoren zur Verfügung. Bei einem solchen Gespräch im Oktober 2023 wurden Themen diskutiert, die in den Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Aufsichtsrats fallen. Der besondere Fokus lag hierbei auf Aspekten zu Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG) und dem Strategieprozess.
Im Vordergrund der Beratungen des Aufsichtsrats stand die regelmäßige Berichterstattung des Vorstands zur Geschäftstätigkeit mit detaillierten Informationen zur Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowohl des Konzerns als auch der Segmente, zur Strategie, zur Chancen- und Risikolage sowie zu Personalangelegenheiten von Covestro.
Die aktuelle herausfordernde wirtschaftliche Situation im Zusammenhang mit den akuten Krisen und ihre Auswirkungen auf das Unternehmen waren Teil jeder Aufsichtsratssitzung des Jahres 2023. Der Aufsichtsrat hat sich zu diesen Themen sehr detailliert berichten lassen, sich ausführlich mit den bestehenden Herausforderungen und den vom Vorstand beschlossenen Maßnahmen befasst. Im Übrigen widmete sich der Aufsichtsrat in den einzelnen Sitzungen sowie auch im Rahmen von Umlaufbeschlüssen schwerpunktmäßig folgenden Themen:
Am 15. Januar befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Thema Bonus ("Covestro Profit Sharing Plan") für den Vorstand für das Jahr 2022 und legte diesen auf dem Wege eines Umlaufbeschlusses auf Empfehlung des Personalausschusses auf null fest. Ein entsprechender Beschluss war seitens des Vorstands für die Mitarbeitenden getroffen worden.
In einem weiteren Umlaufbeschluss entsprach der Aufsichtsrat der Bitte von Finanzvorstand Dr. Thomas Toepfer, seinen bis zum 31. März 2026 laufenden Vertrag vorzeitig zum 31. August 2023 zu beenden, um Dr. Toepfer die Möglichkeit zu geben, eine neue Aufgabe als Finanzvorstand beim europäischen Flugzeughersteller Airbus anzunehmen.
In seiner zweitägigen Sitzung am 28. Februar und 1. März 2023 befasste sich der Aufsichtsrat mit strategischen Fragestellungen und mit den Themen rund um den Jahresabschluss. Der erste Tag war dem Thema Unternehmensstrategie gewidmet und der Aufsichtsrat setzte hier seine im November 2022 begonnenen Diskussionen bezüglich strategischer Optionen unter den aktuellen prägenden Trends und Rahmenbedingungen fort. Am zweiten Tag beschäftigte sich der Aufsichtsrat eingehend mit dem Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 und dem zusammengefassten Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung. Weiterhin befasste er sich intensiv mit dem Prüfungsbericht und dem mündlichen Bericht des Abschlussprüfers über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Darüber hinaus wurde die interne Risikoberichterstattung diskutiert, in der neben den wesentlichen Risiken für den Konzern und den diesbezüglichen aktuellen Entwicklungen auch die jeweiligen Gegenmaßnahmen definiert sind. Daneben wurden die Organisation, Statistiken, Trainingsmaßnahmen, Prozesse und die Wirksamkeit des konzernweiten Compliance-Managementsystems vertiefend erläutert. Des Weiteren wurden die Tagesordnung und die Beschlussvorschläge für die Hauptversammlung 2023 aktualisiert bzw. ergänzt. Weiterhin wurden verschiedene Vergütungsthemen besprochen und dem Vergütungsbericht von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2022 zugestimmt. In dieser Sitzung befasste sich der Aufsichtsrat zudem auch mit seiner Selbstüberprüfung bezüglich der Effektivität und Effizienz seiner Arbeit im Geschäftsjahr 2022, in welchem zudem eine externe Überprüfung durchgeführt worden war. Insgesamt haben die Mitglieder die Tätigkeit des Aufsichtsrats als effektiv und effizient eingeschätzt. Besonders geschätzt wurden die ausführlichen Diskussionen und Austausche mit dem Vorstand zum Themenfeld Strategie, für die ausreichend Zeit im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen und des jährlichen Strategieworkshops eingeräumt wurde.
In der Aufsichtsratssitzung am 19. April 2023 stand insbesondere die am selben Tag stattfindende virtuelle Hauptversammlung im Mittelpunkt, die in dem aktuellen virtuellen Format entsprechend der Anpassung des Aktiengesetzes vom Juli 2022 durchgeführt wurde.
Ein wesentliches Thema der Aufsichtsratssitzung vom 15. Juni 2023 waren die Fortsetzung und der Abschluss der in den letzten beiden Aufsichtsratssitzungen geführten Strategiediskussionen inkl. der zugehörigen Prioritäten bezüglich des weiteren Vorgehens. Ebenso diskutiert wurden die Analyse der im April durchgeführten Hauptversammlung und zukünftige Maßnahmen zur Optimierung. Außerdem stimmte der Aufsichtsrat in dieser Sitzung der Verlängerung eines langfristigen Einkaufsvertrags für einen wesentlichen Rohstoff zu.
Am 16. August 2023 kam der Aufsichtsrat zusammen, um einen Nachfolger für das Amt des Finanzvorstands zu bestellen und die Nachfolge im Amt des Arbeitsdirektors zu diskutieren. Der Aufsichtsrat fasste auf Empfehlung des Personalausschusses den Beschluss, Christian Baier für die Zeit ab dem 1. Oktober 2023 zum Finanzvorstand für die Covestro AG zu bestellen. Für den sich nach dem Ausscheiden des Finanzvorstands Dr. Thomas Toepfer am 31. August 2023 ergebenden Übergangszeitraum vom 1. bis zum 30. September bestellte der Aufsichtsrat den Vorstandsvorsitzenden Dr. Markus Steilemann als Interims-CFO. In diesem Zusammenhang befasste sich der Aufsichtsrat mit der Anpassung des Ressortverteilungsplans des Vorstands.
Auf Empfehlung des Personalausschusses fasste der Aufsichtsrat am 18. August 2023 in einem Umlaufverfahren den Beschluss, den Technologievorstand Dr. Thorsten Dreier zum Arbeitsdirektor zu bestellen. Des Weiteren stimmte der Aufsichtsrat dem vom Vorstand vorgeschlagenen Ressortverteilungsplan ab dem 1. Oktober 2023 sowie dem Ressortverteilungsplan für die Übergangszeit vom 1. bis zum 30. September zu.
In der Aufsichtsratssitzung am 11. Oktober 2023 stand turnusgemäß das Thema Unternehmensstrategie im Mittelpunkt, nachdem sich der Aufsichtsrat wie auch in den Vorjahren am Vortag in einem vom Vorstand organisierten Strategieworkshop intensiv mit Strategiefragen auseinandergesetzt hatte. Hier ging es um die Aktualisierung der Unternehmensstrategie nach Vertiefungen von Themen wie Personalstrategie, Digitalisierung als Wachstumstreiber sowie Klimaneutralität und Zirkularität. Ein weiterer wesentlicher Tagesordnungspunkt dieser Aufsichtsratssitzung war eine Vertiefung des Themas Sicherheit: Zusätzlich zu der stets in jeder Aufsichtsratssitzung erörterten aktuellen Arbeitssicherheitssituation im Unternehmen wurden hier vertiefte Analysen und Statistiken, Erkenntnisse und Maßnahmen vorgestellt und diskutiert.
In seiner Sitzung am 6. Dezember 2023 beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit verschiedenen Vergütungsthemen. Turnusgemäß überprüfte er die Festgehälter der Vorstandsmitglieder und befasste sich mit der langfristigen variablen Vergütung für den Vorstand. Er beschloss, im Einklang mit dem bestehenden Vergütungssystem, in die langfristige variable Vergütung eine Nachhaltigkeitskomponente aus dem Bereich "Soziales" aufzunehmen, bestehend aus zwei Kennzahlen, die sich auf Arbeitssicherheit und Mitarbeitendenengagement beziehen. Die Kennzahlen für diese Nachhaltigkeitskomponente waren im Verlauf des Jahres ausschussübergreifend entwickelt und mit dem Personalausschuss, dem Nachhaltigkeitsausschuss und dem Prüfungsausschuss abgestimmt worden. In einem weiteren wesentlichen Tagesordnungspunkt setzte sich der Aufsichtsrat detailliert mit der vom Vorstand vorgeschlagenen Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2024 und dem ebenfalls vorgestellten mittelfristigen Ausblick auseinander. Er genehmigte sowohl die Unternehmensplanung als auch den vorgeschlagenen Finanzierungsrahmen für das Geschäftsjahr 2024. Des Weiteren stimmte er den vom Vorstand beschlossenen Scope-3-Zielen und dem zugehörigen Veröffentlichungsplan zu, nachdem der Nachhaltigkeitsausschuss seine entsprechende Empfehlung abgegeben hatte. Außerdem befasste sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung mit der Tagesordnung und den Beschlussvorschlägen für die Hauptversammlung 2024. Nach Abschluss des Aktienrückkaufprogramms und dem Vorstandsbeschluss zum Einzug der zurückgekauften Aktien sowie zur entsprechenden Reduzierung des Grundkapitals und der Zahl der Aktien beschloss der Aufsichtsrat die entsprechende Anpassung der Satzung. In dieser Sitzung gab der Aufsichtsrat zudem eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) ab.
Darüber hinaus hielt der Aufsichtsrat im Jahr 2023 vier außerordentliche Sitzungen ab, und zwar am 16. August, am 8. September, am 26. September und am 2. Oktober, und fasste am 23. August und am 23. Oktober 2023 Umlaufbeschlüsse. Die außerordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats dienten seiner umfassenden Information zum jeweiligen Sachstand der Interessensbekundung von ADNOC in Bezug auf die Covestro AG und zudem zur erweiterten Beratung im Nachgang zu den entsprechenden Erörterungen in Sitzungen des Präsidiums. Der Vorstand berichtete in allen vier außerordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats, wie zuvor jeweils schon im Präsidium, ausführlich zum aktuellen Sachstand und zu seiner Einschätzung der Sachlage. Der Aufsichtsrat beriet auf dieser Grundlage, auch unter Hinzuziehung externer Berater, eingehend und stimmte, wie zuvor schon das Präsidium, die weiteren Schritte eng mit dem Vorstand ab. Mit Umlaufbeschluss vom 23. August 2023 übertrug der Aufsichtsrat dem Präsidium zusätzliche Entscheidungskompetenzen in Übernahmesachverhalten.
Der Umlaufbeschluss vom 23. Oktober betraf die Teilnahme von Frank Löllgen an den außerordentlichen Sitzungen des Präsidiums.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr verfügte der Aufsichtsrat über fünf dauerhafte Ausschüsse, um seine Aufgaben weiterhin effektiv und effizient wahrnehmen zu können. Die Ausschüsse bereiteten Beschlüsse des Gesamtaufsichtsrats sowie sonstige im Plenum zu behandelnde Themen vor. Darüber hinaus wurden im Rahmen des rechtlich Zulässigen bestimmte Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf die Ausschüsse übertragen. Als dauerhafte Ausschüsse des Aufsichtsrats bestehen gegenwärtig ein Präsidium, ein Prüfungs-, ein Personal-, ein Nominierungs- und ein Nachhaltigkeitsausschuss.
Die Aufgaben und Zuständigkeiten der regulären Ausschüsse sowie die aktuelle personelle Zusammensetzung sind im zusammengefassten Lagebericht in dem Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung" unter "Ausschüsse des Aufsichtsrats" näher beschrieben.
Die Sitzungen und Entscheidungen aller Ausschüsse, insbesondere die des Prüfungsausschusses und des Nachhaltigkeitsausschusses, wurden durch Berichte und Erläuterungen des Vorstands vorbereitet. Die Ausschussvorsitzenden berichteten dem Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Arbeit in den Ausschüssen.
Das paritätisch besetzte Präsidium trat im Jahr 2023 zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. In dieser Sitzung am 6. Dezember 2023 befasste sich das Präsidium mit der jährlichen Überprüfung der im Jahr 2022 eingeführten Qualifikationsmatrix des Aufsichtsrats. Die Überprüfung ergab, dass die Qualifikationsmatrix nach wie vor aktuell ist, da es im Jahr 2023 weder Änderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats noch Änderungen bei den Qualifikationen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder gab.
Darüber hinaus hielt das Präsidium im Jahr 2023 sechs außerordentliche Sitzungen ab, und zwar am 19. Juli, am 15. August, am 24. August, am 22. September, am 18. Oktober und am 31. Oktober, und fasste einen Umlaufbeschluss am 31. August 2023. Gegenstand aller außerordentlichen Sitzungen des Präsidiums, wie auch der vier außerordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats, war die eingehende Beratung zum jeweiligen Sachstand der Interessensbekundung von ADNOC in Bezug auf die Covestro AG. Die außerordentlichen Präsidiumssitzungen dienten dabei zugleich der Vorbereitung der nachfolgenden außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen. Wie bereits berichtet, nahm neben den Mitgliedern des paritätisch besetzten Präsidiums auch der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Dr. Sven Schneider, als Gastteilnehmer und sachverständige Auskunftsperson an fünf und Herr Löllgen als Gastteilnehmer und sachverständige Auskunftsperson an einer der außerordentlichen Präsidiumssitzungen teil. Der Vorstand berichtete dem Präsidium in allen außerordentlichen Sitzungen jeweils ausführlich zum aktuellen Sachstand der Interessensbekundung von ADNOC und zu seiner Einschätzung der Sachlage. Das Präsidium beriet auf dieser Grundlage, auch unter Hinzuziehung externer Berater, eingehend und stimmte die weiteren Schritte eng mit dem Vorstand ab. Der Umlaufbeschluss des Präsidiums vom 31. August betraf eine Entscheidung über die Beauftragung einer externen Beratung.
Der Prüfungsausschuss tagte im Berichtsjahr am 28. Februar, 26. April, 28. Juli und 26. Oktober 2023 insgesamt viermal, jedes Mal in Gegenwart des Finanzvorstands und in Gegenwart des Abschlussprüfers. Bei einem Arbeitsmeeting am 15. Juni waren nur die Mitglieder des Prüfungsausschusses anwesend. Der Prüfungsausschuss prüfte den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht vorbereitend für den Aufsichtsrat und befasste sich dazu eingehend insbesondere mit dem jeweiligen Prüfungsbericht und dem mündlichen Bericht des Abschlussprüfers über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Der zusammengefasste Lagebericht umfasste auch die nichtfinanzielle Konzernerklärung. Der Prüfungsausschuss sah im Rahmen seiner Prüfungen keinen Anlass für Beanstandungen und empfahl dem Aufsichtsrat, den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 zu billigen sowie dem zusammengefassten Lagebericht zuzustimmen. Zudem erörterte der Prüfungsausschuss mit dem Vorstand sowohl den Halbjahresfinanzbericht unter Berücksichtigung der Ergebnisse der prüferischen Durchsicht des Abschlussprüfers als auch die Quartalsmitteilungen des 1. und 3. Quartals 2023 vor deren Veröffentlichung.
Der Prüfungsausschuss hat den Rechnungslegungsprozess sowie die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, einschließlich nachhaltigkeitsbezogener Aspekte, überwacht und sich mit der Abschlussprüfung und der Compliance befasst. Dabei stützte er sich u. a. auf die entsprechende Berichterstattung der Leitung der Unternehmensfunktionen Corporate Audit und Law, Intellectual Property & Compliance sowie des Abschlussprüfers. Wesentliche Schwächen des auf den Rechnungslegungsprozess bezogenen internen Kontrollsystems und des Risikofrüherkennungssystems wurden nicht festgestellt.
Darüber hinaus befasste sich der Prüfungsausschuss mit der Vorbereitung des Aufsichtsratsvorschlags zur Bestellung des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer und der Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer. Er überwachte die Qualität der Abschlussprüfung und die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sowie die von diesem zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen erbrachten Nichtprüfungsleistungen. In diesem Zusammenhang ließ sich der Ausschuss vom Abschlussprüfer dessen Unabhängigkeit bestätigen.
Der Prüfungsausschuss diskutierte mit dem Abschlussprüfer die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstrategie, die Prüfungsplanung und die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) sowie die Prüfungsergebnisse. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses tauschte sich regelmäßig mit dem Abschlussprüfer über den Fortgang der Prüfung aus und berichtete dem Prüfungsausschuss entsprechend.
Besondere Themen, mit denen sich der Prüfungsausschuss in diesem Geschäftsjahr beschäftigte, waren Chancen- und Risikoaspekte sowie regulatorikbezogene Themen wie die Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit (Chemicals Strategy for Sustainability, CSS), die europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Social Due Diligence Directive, CSDDD), das Cyberrisiko speziell bzgl. Sicherheit von Produktions- und Technik-IT-Systemen sowie ein Update zu Steuerpositionen und Steuerrisiken. Weitere besondere Themen waren die Ergebnisse eines Readiness Assessments des Risikomanagement- und internen Kontrollsystems sowie die Befassung mit dem Thema Nachhaltigkeitskomponente aus dem Bereich "Soziales" für die Vorstandsvergütung mit dem Fokus auf Prüfung der Auditierbarkeit der ausgewählten Kennzahlen.
Weiterhin ließ sich der Prüfungsausschuss laufend über die Weiterentwicklung des Compliance-Managementsystems, insbesondere im Teilbereich Korruptionsbekämpfung, den Umgang mit mutmaßlichen Compliance-Fällen, den Fortgang wesentlicher Rechtsverfahren, über neue rechtliche und regulatorische Risiken sowie die Risikolage, -erfassung und -überwachung im Konzern unterrichten. Hinzu kamen regelmäßige detaillierte Berichte über die Risikoeinschätzung seitens der Unternehmensfunktion Corporate Audit. Zu einzelnen Punkten der Tagesordnung nahm auch die jeweilige Leitung der zuständigen Unternehmensfunktionen an den Sitzungen des Prüfungsausschusses teil, erstattete Bericht und beantwortete Fragen. Darüber hinaus führte der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zwischen den Sitzungsterminen Gespräche zu wichtigen Einzelthemen, insbesondere mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden, dem Finanzvorstand und dem Abschlussprüfer. Über die wesentlichen Ergebnisse dieser Gespräche wurde dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht erstattet. Der Prüfungsausschuss setzte im Berichtszeitraum seine Praxis der sogenannten Closed Sessions fort, in denen im Rahmen einer Sitzung ein Austausch zwischen dem Abschlussprüfer und dem Ausschuss ohne Anwesenheit des Vorstands möglich ist.
Der Personalausschuss trat im Berichtsjahr zu insgesamt fünf Sitzungen zusammen. Themen von besonderer Bedeutung waren in diesem Jahr die Suche und Bestellung eines Nachfolgers im Amt des Finanzvorstands für den ausscheidenden Dr. Thomas Toepfer sowie das Design einer Nachhaltigkeitskomponente aus dem Bereich "Soziales" für die Vergütung des Vorstands mit einer Wirkung ab dem Jahr 2024.
In seiner ersten Sitzung am 13. Januar 2023 befasste sich der Personalausschuss mit dem Thema Bonus ("Covestro Profit Sharing Plan") für den Vorstand für das Jahr 2022 und empfahl dem Aufsichtsrat diesen auf null festzulegen, nachdem auch zuvor der Vorstand einen entsprechenden Beschluss für die Mitarbeitenden getroffen hatte.
In einem Umlaufbeschluss am 15. Januar 2023 befasste sich der Personalausschuss mit der Bitte des Finanzvorstands Dr. Thomas Toepfer um vorzeitige Aufhebung seines Vorstandsvertrags und empfahl dem Aufsichtsrat, dem Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung mit Dr. Toepfer zuzustimmen.
In seiner Sitzung am 21. Februar 2023 befasste sich der Personalausschuss u. a. mit einer notwendig gewordenen Anpassung einer Kennzahl mit Relevanz für die Vorstandsvergütung und empfahl dem Aufsichtsrat dieser Anpassung zuzustimmen.
Am 10. August 2023 beschäftigte sich der Personalausschuss mit der Nachfolge im Amt des Finanzvorstands und der Nachfolge im Amt des Arbeitsdirektors. Er empfahl dem Aufsichtsrat, Christian Baier für die Zeit ab dem 1. Oktober 2023 zum Finanzvorstand für die Covestro AG zu bestellen. Für den sich nach dem Ausscheiden des Finanzvorstands Dr. Thomas Toepfer am 31. August 2023 ergebenden Übergangszeitraum vom 1. bis zum 30. September empfahl der Personalausschuss die Bestellung des Vorstandsvorsitzenden Dr. Markus Steilemann als Interims-CFO. Des Weiteren diskutierte er die Nachfolge im Amt des Arbeitsdirektors.
Am 18. August 2023 empfahl der Personalausschuss in einem Umlaufverfahren dem Aufsichtsrat, den Technologievorstand Dr. Thorsten Dreier ab dem 1. September zum Arbeitsdirektor zu bestellen.
In der Sitzung am 11. Oktober befasste sich der Personalausschuss mit der Personalplanung und Nachfolgeplanung für den Vorstand und mit dem Design einer Nachhaltigkeitskomponente aus dem Bereich "Soziales" für die Vorstandsvergütung mit Anwendung ab dem Jahr 2024.
Am 6. Dezember 2023 beschäftigte sich der Personalausschuss mit dem finalen Vorschlag für diese Nachhaltigkeitskomponente für die Vergütung des Vorstands, nachdem zuvor auch der Nachhaltigkeitsausschuss und der Prüfungsausschuss das Konzept geprüft hatten, und empfahl dem Aufsichtsrat den entsprechenden Beschluss dieses Bausteins für die variable langfristige Vergütung. Weitere Themen dieser Sitzung waren die jährliche Überprüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung, die langfristige variable Vergütung des Vorstands sowie die kurzfristige variable Vergütung für das aktuelle Jahr.
Der Nachhaltigkeitsausschuss trat zu insgesamt fünf Sitzungen zusammen. Hauptthemen seiner Beratungen waren die Kreislaufwirtschaft und die Formulierung von Scope-3-Zielen für das Unternehmen.
In seiner ersten Sitzung am 14. Februar 2023 beschäftigte sich der Nachhaltigkeitsausschuss mit seinen eigenen Zielen für das Jahr 2023 bzgl. Kreislaufwirtschaft und Scope-3-Zielen und stimmte einen entsprechenden Vorgehensplan ab. In dieser Sitzung wurden dann bzgl. Scope 3 die aktuellen Vorgehensweisen in der Industrie und auch die "Upstream-Seite" von Covestro (Zulieferer) bezüglich Transformation zur Kreislaufwirtschaft betrachtet. Die entsprechende Betrachtung des "Downstreams" (Abnehmerseite) folgte dann in der zweiten Sitzung am 31. März 2023, auch hier mit ersten Machbarkeitsanalysen und Potenzialabschätzungen. Die Ausarbeitungen wurden über den Jahresverlauf weitergeführt.
Ein Fokus der Sitzung am 31. Mai 2023 lag auf dem Thema Menschenrechte und entsprechenden Sorgfaltspflichten im Lieferkettengesetz. In der Sitzung am 22. September 2023 wurde das Konzept für die vom Aufsichtsrat gewünschte und ausschussübergreifend erarbeitete Nachhaltigkeitskomponente aus dem Bereich "Soziales" für die Vorstandsvergütung diskutiert. In dieser Sitzung wurden dann auch die Scope-3-Ziele vorgestellt, die anschließend nach Ausarbeitung der zugehörigen Umsetzungsempfehlungen in der Nachhaltigkeitsausschusssitzung am 20. November 2023 verabschiedet und dem Aufsichtsrat zur Zustimmung empfohlen wurden. Des Weiteren befasste sich der Ausschuss in seiner Novembersitzung mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Jahr 2023.
In allen Sitzungen des Jahres wurden zusätzlich zu den genannten spezifischen Themen jeweils aktuelle Entwicklungen und Anforderungen bezüglich EU-Chemikalienpolitik, Regulierungen, Ratings und Rankings diskutiert. Sofern relevant beinhaltete die Diskussion aller im Nachhaltigkeitsausschuss angesprochenen Themen auch die Erörterung von damit verbundenen unternehmensspezifischen Auswirkungen, Risiken und Chancen.
Die Mitglieder des Nominierungsausschusses traten im Berichtsjahr 2023 zu keiner offiziellen Sitzung zusammen. Die im vergangenen Jahr noch vom Nominierungsausschuss erarbeiteten Aspekte der Qualifikationsmatrix des Aufsichtsrats wurden im Präsidium fortgeführt. Die Mitglieder des Nominierungsausschuss werden sich im Jahr 2024 mit den für die Hauptversammlung 2025 anstehenden Wahlen von Anteilseignervertretern befassen, da einige Mandate mit dem Tag der Hauptversammlung enden werden.
Der Jahresabschluss der Covestro AG wurde nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt, der Konzernabschluss nach HGB sowie entsprechend den internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards, IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und der zusammengefasste Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung nach den Regeln des HGB. Der Abschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, hat den Jahresabschluss der Covestro AG, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung geprüft. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist seit dem Geschäftsjahr 2018 Abschlussprüfer von Covestro. Den Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 haben Marc Ufer und Dr. Kathryn Ackermann unterschrieben. Beide unterzeichneten den Bestätigungsvermerk erstmalig zum 31. Dezember 2022. In seinen Prüfungsberichten erläutert der Abschlussprüfer die Prüfungsgrundsätze, die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die Ergebnisse der Prüfung. Als Resultat ist festzuhalten, dass Covestro die Regeln des HGB sowie des AktG, des EnWG bzw. der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, eingehalten hat. Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung haben uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erhalten. Der Vergütungsbericht wurde einer inhaltlichen Prüfung unterzogen und mit einem Prüfungsvermerk versehen, dass dieser einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen des § 162 AktG entspricht. Jahresabschluss, Konzernabschluss und zusammengefasster Lagebericht inkl. der nichtfinanziellen Konzernerklärung sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen. Die Abschlussunterlagen wurden im Prüfungsausschuss und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats - in beiden Gremien in Gegenwart und nach dem Bericht des Abschlussprüfers - ausführlich besprochen.
Den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung hat der Aufsichtsrat geprüft. Es bestanden keine Einwände. Daher wurde dem Ergebnis der Abschlussprüfung zugestimmt.
Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss hat der Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Das Ausbleiben eines Jahresüberschusses führt dazu, dass es keinen Gewinnverwendungsvorschlag gibt. Vorstand und Aufsichtsrat haben den jährlichen Vergütungsbericht gemeinsam aufgestellt.
Der Aufsichtsrat hat sich auch im abgelaufenen Geschäftsjahr wieder eingehend unter Berücksichtigung des Deutschen Corporate Governance Kodex mit der Corporate Governance von Covestro beschäftigt und in Ansehung der Kodexfassung vom 28. April 2022 gemeinsam mit dem Vorstand im Dezember 2023 eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben, die auf der Website des Unternehmens dauerhaft zugänglich gemacht wurde.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitenden für ihr großes Engagement im Geschäftsjahr 2023. Der Aufsichtsrat wünscht ihnen allen viel Erfolg bei der Bewältigung der aktuellen wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen in einer Zeit vielfältiger Krisen.
Der Aufsichtsrat bedankt sich abschließend ebenfalls bei den Aktionärinnen und Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen in das Unternehmen.
Leverkusen, 28. Februar 2024
Für den Aufsichtsrat
Dr. Richard Pott, Vorsitzender
Covestro AG
Kaiser-Wilhelm-Allee 60
51373 Leverkusen
Deutschland
E-Mail: [email protected] covestro.com
Covestro AG, Kaiser-Wilhelm-Allee 60
51373 Leverkusen, Deutschland
E-Mail: [email protected], covestro.com
Amtsgericht Köln, HRB 85281, USt-IdNr.: DE815579850
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