Environmental & Social Information • Jul 3, 2024
Environmental & Social Information
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Finanzbericht: 34531827

INDUS steht für das Versprechen, unsere Beteiligungsgesellschaften verlässlich und auf Dauer zu begleiten. Langfristiger Unternehmenserfolg ist nach unserem Verständnis nur im Einklang von wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen Aktivitäten zu erzielen.
Die INDUS Holding AG (nachfolgend auch: INDUS) ist spezialisiert auf die Übernahme von mittelständisch geprägten Unternehmen und deren langfristige Begleitung ohne Exit-Orientierung. Der Investitionsschwerpunkt liegt auf Unternehmen mit erfolgreichen und etablierten Geschäftsmodellen, die zum Zeitpunkt der Akquisition häufig noch inhabergeführt sind. INDUS geht dabei mehrheitliche Beteiligungen im produzierenden Sektor des deutschsprachigen Mittelstands in Europa ein. Über Enkelgesellschaften, Niederlassungen, Beteiligungen und Repräsentanzen ist INDUS weltweit in 29 Ländern auf fünf Kontinenten vertreten. Unternehmenssitz von INDUS ist Bergisch Gladbach. Das Gruppenportfolio zeichnet sich durch einen hohen Diversifizierungsgrad aus, da die Unternehmen in unterschiedlichen Geschäfts- und Technologiefeldern, Absatzmärkten und Branchenzyklen aktiv sind. Die Geschäftsleitungen der Portfoliounternehmen werden unmittelbar von den Mitgliedern des Vorstands der INDUS Holding AG im strategischen Sparring begleitet. Als Mehrheitsgesellschafterin und Finanzholding unterstützt INDUS ihre Beteiligungen zudem durch die Bereitstellung von Kapital zur Geschäftsentwicklung. Da ein Exit nicht zum Geschäftsmodell von INDUS gehört, steht INDUS entsprechend dafür ein, dass im Falle eines Zielkonflikts der langfristige Unternehmenserfolg als übergreifendes Ziel stets über potenziell zu erwirtschaftenden kurzfristigen Gewinnen steht. Zusammengefasst lässt sich das Geschäftsmodell von INDUS mit den Begriffen "Kaufen, halten & entwickeln" beschreiben.
Den Unternehmenserfolg definieren INDUS und die Beteiligungsgesellschaften dabei nicht ausschließlich auf finanzieller Basis. Als bedeutende regionale Betriebe sind sich INDUS und die Beteiligungsgesellschaften des besonderen Stellenwerts des lokalen Umfelds bewusst. Für die INDUS-Gruppe bedeutet Nachhaltigkeit die langfristig ausgewogene Berücksichtigung von wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zielen.
Die Nachhaltigkeitsstrategie ist daher zu einer eigenständigen strategischen Initiative "Nachhaltig handeln" des Strategieprogramms PARKOUR geworden und liegt im unmittelbaren Verantwortungsbereich des Vorstands. Als eigenständiger Strategiebaustein sind die gesetzlichen und inhaltlich relevanten Themen aus dem ESG-Themenkomplex fortlaufend Teil des strategischen Sparrings zwischen Vorstand und den Geschäftsführungen der Beteiligungsgesellschaften. Der Vorstand von INDUS trägt die Verantwortung für alle zentralen Managementsysteme. Dazu gehören das Compliance-Management-System, die Organisationsverantwortung für alle dezentralen System- und Prozesselemente sowie die Organisationsverantwortung für alle relevanten Nachhaltigkeitsaspekte, wie zum Beispiel die Einhaltung der Menschenrechte. Für Fortschritte im Bereich "Nachhaltigkeit" ist im Vergütungssystem des Vorstands eine entsprechende Komponente im Short Term Incentive (STI) integriert. In Bezug auf die Nachhaltigkeitsstrategie steht für die kommenden Jahre insbesondere die Umsetzung der Treibhausgasreduktionsziele des Klimaschutzgesetzes im Fokus.
Aktuelle gesetzliche und regulatorische Entwicklungen werden nachverfolgt, zur Analyse der Nachhaltigkeits strategie verwendet und dienen bei Änderungsbedarf als Grundlage der Fortschreibung der Strategie. Für das Geschäftsjahr 2023 werden in vollem Umfang die EU-Verordnung 2020/852 ("Taxonomieverordnung") sowie die dazugehörigen delegierten Verordnungen (EU) 2021/2139 ("KlimaTaxonomie"), (EU) 2023/2486 ("Umwelt-Taxonomie") und (EU) 2021/2178 (Offenlegungs pflichten gemäß Art. 8 Abs. 4 der Taxonomieverordnung) zur Angabe der taxonomiekonformen Umsätze, Betriebsausgaben und Investitionen angewendet. Seit dem 1. Januar 2023 unterliegt die INDUS Holding AG auch dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das die Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage zum Ziel hat und Unternehmen verpflichtet, Transparenz in ihrer Lieferkette zu schaffen und hierfür Verantwortung zu übernehmen. Weiterhin bereitet sich INDUS aktuell auf die erweiterte Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die EU Corporate Sustainability Reporting Directive 2022/2464 (CSRD) vor, die am 5. Januar 2023 in Kraft getreten ist und die bisher gültige EU Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ablöst. Als kapitalmarktorientiertes Unternehmen muss INDUS die Anforderungen der neuen Richtlinie im Rahmen der Lageberichterstattung über das Geschäftsjahr 2024 berücksichtigen.
Die Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben spiegelt dabei die erhöhte öffentliche Wahrnehmung der Bedeutung von ESG-Aspekten wider.
Hinzu kommt die Realität des Fortschreitens der Erderwärmung und der Erhöhung der Gefahr des Verfehlens der Ziele internationaler Klimaabkommen. Durch die Entwicklung der Erderwärmung hält INDUS das Auftreten von signifikanten Wetterereignissen wie zum Beispiel Hitzewellen und starken Stürmen für wahrscheinlich. Die Gesellschaften der INDUS-Gruppe sind diesbezüglich über relevante Versicherungen gegen Elementarschäden und Betriebsunterbrechungen abgesichert.
Der Schutz unserer Umwelt und - innerhalb dieser Säule der Nachhaltigkeit - die Reduktion der Treibhausgasemissionen und die damit einhergehende Notwendigkeit zur drastischen Erhöhung der Energieeffizienz sind in allen industriellen Branchen relevant. Energiepreise und Umweltstandards werden dieser Entwicklung folgend langfristig weiter steigen. Die physischen Auswirkungen des Klimawandels setzen auch zunehmend internationale Lieferketten unter Druck. Die dadurch bedingten Erhöhungen der Energie- und Rohstoffpreise stellen Risiken für die Entwicklungen der einzelnen Gesellschaften und der Gruppe dar und je nach Marktsituation der Beteiligungsgesellschaft können diese Erhöhungen nicht immer zeitnah und vollumfänglich an die Kunden weitergegeben werden. Diese Entwicklung wurde im Geschäftsjahr 2022 zeitweise verschärft durch die Energiekrise aufgrund des Kriegs in der Ukraine. Die Situation entspannte sich im Laufe des Jahres 2023 wieder deutlich, unter anderem durch die gute Versorgungslage Deutschlands mit Erdgas, sowie gezielte regulatorische Hilfsmaßnahmen wie die Strom- und Gaspreisbremse. Auch die Rohstoff- Verfügbarkeit ist inzwischen weitestgehend wieder gegeben.
Um langfristig den Strombedarf durch Effizienzsteigerungen zu senken, erwartet INDUS verstärkte Investitionen in nachhaltige und energiesparende Produktionsprozesse. Hier sieht INDUS mittelfristig für die Unternehmen aller drei Segmente nutzbare Chancen.
Hinsichtlich einer Beeinflussung der Produktionsbedingungen, des Produktportfolios und des Geschäftsverlaufs der Gruppe infolge der Erderwärmung geht INDUS im Prognosezeitraum nicht von einer relevanten Verschlechterung der aktuellen Situation aus. Dies ist auch in der hohen Diversifikation der INDUS-Gruppe hinsichtlich der Standorte, Absatzmärkte und Geschäftsfelder begründet. Außerdem ergaben die Klimarisikoanalysen keine wesentlichen Gefährdungen. Gleichwohl werden Produkte der Beteiligungen sich neuen Anforderungen anpassen müssen und Innovationen erforderlich machen, um beste Marktpositionen zu halten oder zu erlangen. Hierbei unterstützt die Holding die Beteiligungen finanziell, regt den frühzeitigen Diskurs mit der Kundenbasis der Beteiligungen an und initiiert geeignete Arbeitsgruppen, an denen Personen mehrerer Beteiligungsgesellschaften teilnehmen, um den Wissensaustausch zu fördern und eine Diskussionsplattform zu relevanten Technologie- und Gesellschaftstrends bzw. Methodenunterstützung für Innovationsentwicklungen zu bieten.
Als börsennotierte Beteiligungsgesellschaft führt die INDUS Holding AG zudem neben dem Austausch mit internen Stakeholdern auch einen kontinuierlichen Diskurs zu Nachhaltigkeitsaspekten mit externen Anspruchsgruppen wie institutionellen Investoren, kapitalgebenden Geschäftsbanken und weiteren Kapitalmarkt-Beteiligten, um adäquat auf die komplexen Anforderungen eingehen zu können. INDUS hat im September 2020 erstmals ein ESG-linked Schuldscheindarlehen auf Basis des vorhandenen ISS ESG-Ratings im Prime Status (C+) in Höhe von 60 Mio. EUR begeben. Inzwischen wurden drei weitere ESG-linked Schuldscheindarlehen auf gleicher Basis platziert: 56 Mio. EUR im November 2021, 37 Mio. EUR im November 2022 und 80 Mio. EUR im Oktober 2023.
Das ISS ESG-Rating konnte im Geschäftsjahr 2023 im Prime Status (C+) gehalten werden.
Nachfolgend wird über die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und des Geschäftsergebnisses sowie für das Verständnis der Lage der INDUS-Gruppe und der Fortschritte hinsichtlich der Nachhaltigkeitsziele notwendigen Fortschritte in den Nachhaltigkeitsinitiativen berichtet. Dies erfolgt separat für die Aspekte "Umweltbelange" (i), "Arbeitnehmerbelange" (ii), "Sozialbelange" (iii), "Achtung der Menschenrechte" (iv) und "Bekämpfung von Korruption und Bestechung" (v) gemäß § 289c Abs. 2 HGB unter Einbeziehung der relevanten KPI und PI. Zusätzlich berichtet INDUS über das Handlungsfeld "Gesellschafterbegleitung" (vi). Die Zielerreichung wird dabei mit den kurzfristigen Zielen im Zieljahr 2025 abgeglichen.
Der nichtfinanzielle Bericht der INDUS-Gruppe und die berichteten Leistungsindikatoren (KPI) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 wurden einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Prüfungssicherheit gemäß IASE 3000 (rev.) durch den Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterzogen.
Im Geschäftsjahr 2021 wurde die Nachhaltigkeitsstrategie als eigenständige strategische Initiative "Nachhaltig Handeln" in der PARKOUR-Strategie verankert. Die Strategie wurde im Rahmen eines Updates der Materialitätsanalyse 2022 überprüft und entsprechend ergänzt. Im Geschäftsjahr 2023 wurden die Handlungsfelder nochmals durch den INDUS-Vorstand inhaltlich überprüft und bestätigt. Die Grundlagen der Nachhaltigkeitsstrategie von INDUS bilden weiter die zehn Grundsätze des United Nations Global Compact (UN GC), welche INDUS in fünf Grundsätzen gebündelt aufgenommen und in insgesamt sechs Handlungsfelder überführt hat. Die ausformulierten Grundsätze lauten:
(a) Kontinuierlicher und vorsorglicher Einsatz zum Schutz der Umwelt
(b) Faire Arbeitsbedingungen geprägt von gegenseitigem Respekt
(c) Wahrnehmung sozialer Verantwortung im eigenen Einflussbereich
(d) Schutz und Achtung der Menschenrechte im eigenen Einflussbereich
(e) Einsatz für eine ehrliche und rechtmäßige Wirtschaftspraxis
Die für INDUS abgeleiteten Handlungsfelder der Nachhaltigkeitsstrategie folgen entsprechend den Grundsätzen und werden um ein sechstes Handlungsfeld ergänzt, welches die besondere Rolle der INDUS Holding AG als eine auf Langfristigkeit angelegte Begleitung der Beteiligungsgesellschaften verdeutlicht:
(i) Schutz der Umwelt
(ii) Faire Arbeit
(iii) Soziale Gerechtigkeit
(iv) Menschenrechte
(v) Ehrliche Wirtschaft
(vi) Gesellschafterbegleitung
Der konzeptionelle Zusammenhang zwischen den Grundsätzen des UN GC, den abgeleiteten Grundsätzen von INDUS und den Handlungsfeldern der Nachhaltigkeitsstrategie ist in der nachfolgenden Abbildung verdeutlicht:
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| Selbstverständnis von INDUS und Verankerung im Kodex | UNGC | Handlungsfelder | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (i) Kontinuierlicher und vorsorglicher Einsatz zum Schutz der Umwelt | 7-9 | Schutz der Umwelt | Faire Arbeit | Soziale Gerechtigkeit | Menschenrechte | Ehrliche Wirtschaft |
| (ii) Faire Arbeitsbedingungen geprägt von gegenseitigem Respekt | 3-6 | |||||
| (iii) Wahrnehmung sozialer Verantwortung im eigenen Einfluss bereich | 3, 6-8 | |||||
| (iv) Schutz und Achtung der Menschenrechte im eigenen Einflussbereich | 1+2 | |||||
| (v) Einsatz für eine ehrliche und rechtmäßige Wirtschaftspraxis | 10 |
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| Selbstverständnis von INDUS und Verankerung im Kodex | Handlungsfelder |
|---|---|
| (i) Kontinuierlicher und vorsorglicher Einsatz zum Schutz der Umwelt | Gesellschafterbegleitung |
| (ii) Faire Arbeitsbedingungen geprägt von gegenseitigem Respekt | |
| (iii) Wahrnehmung sozialer Verantwortung im eigenen Einfluss bereich | |
| (iv) Schutz und Achtung der Menschenrechte im eigenen Einflussbereich | |
| (v) Einsatz für eine ehrliche und rechtmäßige Wirtschaftspraxis |
Die Handlungsfelder (i)-(v) decken die inhaltlichen Anforderungen an die Aspekte "Umweltbelange" (i), "Arbeitnehmerbelange" (ii), "Sozialbelange" (iii), "Achtung der Menschenrechte" (iv) und "Bekämpfung von Korruption und Bestechung" (v) gemäß § 289c Abs. 2 HGB ab.
Die im Geschäftsjahr 2017 implementierte Materialitätsanalyse wurde 2022 weiterentwickelt. Im Geschäftsjahr 2023 wurde die Materialitätsanalyse noch einmal durch das interne Expertengremium überprüft und inhaltlich durch den INDUS-Vorstand bestätigt. Anpassungsbedarf in Hinblick auf die definierten Handlungsfelder, wesentlichen Themen oder in Bezug auf die Nachhaltigkeitsstrategie wurde nicht identifiziert.
Ein wesentlicher Bestandteil des strategischen Sparrings von Vorstand und Geschäftsführung besteht in der Ausarbeitung der Bedeutung der allgemeinen wirtschaftlichen Werttreiber von ESG-Initiativen für die jeweilige Beteiligungsgesellschaft und in der Analyse resultierender Chancen und Risiken. Entsprechend der operativen Eigenständigkeit der Beteiligungsgesellschaften obliegt es den Beteiligungsgesellschaften, eine Priorisierung von effizienten und effektiven Nachhaltigkeitsinitiativen im Kontext einer individuellen und an den INDUS-Zielvorgaben orientierten Nachhaltigkeitsstrategie vorzunehmen. Die Zielvorgaben von INDUS für die Emissionen der gesamten INDUS-Gruppe folgen aus der gruppenübergreifenden Materialitätsanalyse (Top-Down) und werden von den Beteiligungsgesellschaften individuell konkretisiert und mit Maßnahmen hinterlegt (Bottom-Up). Für die Berichterstattung im Rahmen des nichtfinanziellen Berichts erfolgt die Fokussierung auf Chancen und Risiken, die aus Nachhaltigkeitsaspekten resultieren (Outside-In) und für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses sowie der Lage und der Geschäftsbeziehungen der INDUS Holding AG erforderlich sind, und auf solche Risiken, die durch Geschäftstätigkeiten und Geschäftsbeziehungen von INDUS in den Nachhaltigkeitsaspekten verursacht werden (Inside-Out).
Basis für eine erfolgreiche Arbeit an Nachhaltigkeitsthemen und damit für den langfristigen Unternehmenserfolg ist die Kenntnis der entsprechenden Stakeholder und deren Interessen. Im Rahmen des Updates der Materialitätsanalyse im Jahr 2022 wurden zum wiederholten Male auch externe Stakeholder sowie die Geschäftsführungen der Beteiligungsunternehmen aktiv involviert.
Die Auswahl der Interessengruppen wird regelmäßig überprüft, und bei Bedarf wird der Kreis erweitert. Die Auswahl der wesentlichen Stakeholder folgt immer einem strukturierten Prozess. Dabei werden potenziell relevante Gruppen unter Berücksichtigung der Wertschöpfungskette und nach Rücksprache mit anderen Fachabteilungen durch die Nachhaltigkeitsabteilung von INDUS identifiziert. Anschließend erfolgt eine Priorisierung der Stakeholder anhand des jeweiligen Einflusses auf die INDUS-Gruppe sowie anhand des Einflusses der INDUS-Gruppe auf den jeweiligen Stakeholder. Dieser Vorschlag wird anschließend mit dem INDUS-Vorstand abgestimmt. Da Nachhaltigkeitsthemen inzwischen in der Mitte der Gesellschaft angekommen sind und die Wahrnehmung dazu sehr unterschiedlich ist, wurde im Vergleich zu den vorigen Beteiligten im Jahr 2022 der Kreis der Stakeholder deutlich erweitert und diversifiziert.
Die strukturierte Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen unserer Stakeholder ergab 2022 insgesamt sieben relevante sowohl interne als auch externe Gruppen. Die ausführliche Beschreibung findet sich im nichtfinanziellen Bericht 2022.
Die INDUS Holding AG und die Portfoliounternehmen stehen im regelmäßigen Austausch mit wesentlichen Stakeholdergruppen, so etwa die Analysten und Aktionäre mit der IR/PR-Abteilung über Videocalls, E-Mails und Telefonate oder zum Beispiel die Beteiligungen mit ihren Kunden und Kommunen über Telefonate und persönliche Gespräche. Zusätzliche regelmäßige Stakeholder-Interviews anhand eines standardisierten Leitfadens - wie zuletzt im Geschäftsjahr 2022 - im Rahmen des Updates der Materialitätsanalyse dienen dem Zweck, wesentliche Nachhaltigkeitsthemen aus Sicht unserer maßgeblichen Stakeholder zu identifizieren sowie unsere interne Bewertung extern zu spiegeln und auf Vollständigkeit zu prüfen. Dazu werden kontinuierlich ihre Interessen, Erwartungen und Anforderungen analysiert und die Ergebnisse in die Analyse eingebunden. Gleichzeitig liefern die Gespräche neue Impulse und wichtige Anregungen für die INDUS-Gruppe.
Durch die Identifikation der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen schafft INDUS eine Basis für die Nachhaltigkeitsaktivitäten der INDUS-Gruppe und die Schwerpunkte der Nachhaltigkeitsstrategie. Sofern spezifische Ziele, Maßnahmen und Managementansätze für die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen definiert sind, befinden sich die Detailangaben in den jeweiligen Kapiteln zu den Handlungsfeldern.
Die regelmäßige Durchführung von Materialitätsanalysen hilft dabei, die für das Unternehmen wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren und zu priorisieren.
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| Handlungsfeld | Bezeichnung |
|---|---|
| Schutz der Umwelt | Erhöhung der Energieeffizienz |
| Treibhausgasemissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette | |
| Erneuerbare Energien (Nutzung und Technologie-Entwicklung) | |
| Verantwortungsvoller Umgang und Vermeidung von Abfall | |
| Kreislaufwirtschaft | |
| Faire Arbeit | Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden |
| Aus- und Weiterbildung | |
| Faire Entlohnung und Vertragsverhältnisse | |
| Vereinbarkeit von Beruf und Familie | |
| Soziale Gerechtigkeit | Gesellschaftliches Engagement regional und überregional |
| Gute Nachbarschaft | |
| Menschenrechte | Schutz der Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette |
| Diversität und Chancengleichheit | |
| Bekämpfung von Korruption und Bestechung/Ehrliche Wirtschaft | Compliance-Management |
| Transparente Kommunikation | |
| Gesellschafterbegleitung | Portfoliooptimierung durch Akquisitionstätigkeiten |
| Methodische und finanzielle Unterstützung zur Zielerreichung (zum Beispiel Förderbank, Schulungen etc.) |
Aufgrund des hohen Diversifikationsgrads des INDUSPortfolios sowie der operativen Eigenständigkeit der Beteiligungen erarbeiten wir Projekte, welche entsprechend auf die Werttreiber von ESG-Initiativen einzahlen. Um hierbei der Eigenständigkeit der Beteiligungen gerecht zu werden, gibt INDUS nur für solche ESG-Aspekte gruppenübergreifende quantitative Zielvorgaben in Form von Kennzahlen (KPI - Key Performance Indicator) aus, welche im Rahmen der Materialitätsanalyse als relevant und wesentlich für die Gruppe identifiziert werden. Weitere Kennzahlen werden zwar zentral ermittelt, dienen jedoch primär der Nachverfolgung der Gruppenentwicklung und sind ohne konkretes quantifiziertes Ziel ausgestattet (PI - Performance Indicator). Das Strategieprogramm PARKOUR perform beinhaltet ein deutliches Umsatzwachstum auf über 2 Mrd. EUR bis 2025. Entsprechend ist für die kommenden Jahre mit fortlaufenden Änderungen des Konsolidierungskreises durch Akquisitionen zu rechnen. INDUS verwendet daher für die ESG-Kennzahlen im Regelfall Intensitätsziele je Mio. EUR Bruttowertschöpfung (BWS) oder bezogen auf die Größe der Belegschaft je Vollzeitäquivalent (FTE - full-time equivalents). Als Basisjahr für die Zieldefinition dient das Geschäftsjahr 2018.
Die Ergebnisse der Materialitätsanalyse werden im Folgenden für die einzelnen Handlungsfelder kurz dargestellt.
Innerhalb dieses Handlungsfelds können grundsätzlich fünf wesentliche Themen voneinander abgegrenzt werden: Erhöhung der Energieeffizienz, Reduzierung der Treibhausgasemissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, erneuerbare Energien (Nutzung und Technologie-Entwicklung), verantwortungsvoller Umgang und Vermeidung von Abfall sowie Kreislaufwirtschaft.
Ein besonderer Fokus von INDUS liegt auf der Minimierung der direkten THG-E (Scope 1+2). Grundsätzlich existieren für die INDUS-Gruppe zwei mögliche Hebel zur Reduzierung der THG-E (Scope 1+2): einerseits die Nutzung emissionsarmer Energiequellen und andererseits die Erhöhung der Energieeffizienz, die auch aus wirtschaftlicher Perspektive von hoher Bedeutung ist. Für erneuerbare Energien gilt es, die bezogenen Mengen zu erhöhen. Darüber hinaus kann INDUS durch die Entwicklung von Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien weitere Beiträge zur Reduktion der Treibhausgasemissionen entlang der Wertschöpfungsketten leisten. INDUS erfasst die Treibhausgasemissionen in den Scopes 1-3, fokussiert sich auf die Reduktion der Emissionen in Scope 1+2 und strebt eine Verringerung des Energieeinsatzes an. INDUS ist bewusst, dass auch die Emissionen in Scope 3 immer mehr an Bedeutung gewinnen und deshalb werden die Beteiligungen angehalten, sich mit der Berechnung der indirekten Emissionen zu beschäftigen. Aktuell haben drei Beteiligungen ihren kompletten Corporate Carbon Footprint berechnet und bei weiteren Unternehmen ist die mengenbasierte Bestimmung der Emissionen in Scope 3 in Arbeit.
Aufgrund dieses Schwerpunkts sind im Handlungsfeld (i) "Schutz der Umwelt" insbesondere die Werttreiber Effizienzsteigerungen, unternehmerische Weitsicht und optimierte Investitionsentscheidungen relevant und werden bei den Beteiligungen zur Identifikation von Chancen herangezogen. Entsprechende Investitionsvorhaben können auch durch die Nachhaltigkeitsförderbank unterstützt werden - ein Angebot, das in den letzten Jahren immer mehr Beteiligungsunternehmen in Anspruch genommen haben. Im Jahr 2023 sind unter anderem Photovoltaik-Anlagen, Heizungserneuerungen und ein beheizter Wendelförderer im Rahmen der Nachhaltigkeitsförderbank genehmigt worden.
In diesem Zusammenhang rückt nicht nur der eigene Energieverbrauch zunehmend in den Fokus, sondern auch eine starke Ausrichtung der INDUS-Gruppe an neuen Technologien. Beispielsweise gilt Wasserstoff als vielversprechender Energieträger für eine nachhaltige Zukunft und als eine der Schlüsseltechnologien für die Dekarbonisierung des Energiesystems. Als sauberer und effizienter Brennstoff kann er zur Dekarbonisierung von Industrie, Verkehr und Energieversorgung beitragen. Mit einem klaren Blick in die Zukunft untersucht der INDUS-Arbeitskreis Wasserstoff die Wasserstofftechnologie und hier insbesondere das Thema Wasserstoffspeicher. Die INDUS-Tochter ELTHERM aus Burbach arbeitet schon länger in diesem Bereich: Der Spezialist für elektrische Begleitheizungssysteme stellt Lösungen bereit, mit denen ungetrockneter Wasserstoff (Wasserstoffgas, das nicht von Feuchtigkeit befreit wurde) beim Transport und Speichervorgang vor Kondensatbildung geschützt wird. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zum sicheren Handling von Wasserstoff. Ein weiteres Mitglied des Arbeitskreises ist die GSR Ventiltechnik: Sie bietet schon heute mit ihren Ventilen spezielle Lösungen für den Transport und die Speicherung von Wasserstoff an, da dieser wegen seiner hohen Flüchtigkeit durch die kleine Molekülgröße häufig in bestehender Gasinfrastruktur nicht ohne Weiteres verwendet werden kann.
Abfälle, die im Geschäftsbetrieb der INDUS-Gruppe anfallen, sind zu über 90 % und somit größtenteils ungefährlich. Alle Abfälle werden mit den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben korrekt entsorgt. Gleichwohl strebt INDUS an, die Recyclingquote aller Abfälle möglichst hoch zu halten und das Abfallaufkommen bezogen auf die Bruttowertschöpfung der Gruppe zu minimieren sowie sparsam mit den lokalen Wasservorkommen umzugehen. AURORA, Hersteller von modernsten Heiz - und Klimasystemen und -komponenten, die in Serien von On- und Offroad-Fahr zeugen zum Einsatz kommen, konnte durch die Umstellung der Dichtigkeitsprüfung bestimmter Fahrzeugkomponenten im Wasserbecken auf ein Trockenprüfverfahren mit Helium die Einsparung von 6.000 Litern entsorgungspflichtigen Abwassers pro Monat erreichen. Zudem wird durch den Wegfall der nachträglichen Trocknung Strom eingespart.
Die Beteiligungen der INDUS-Gruppe arbeiten daran, durch Recyclingfähigkeit und den Einsatz von Rezyklaten in ihren Produkten einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft zu leisten. Relevantes Potenzial, Ressourcen zu schonen, Abfälle zu vermeiden und den CO 2 - Fußabdruck in der Lieferkette zu minimieren, liegt auch in der Reduktion von Verpackungsmaterialien. Die INDUS-Tochter OBUK, ein Spezialist für hochwertige Haustürfüllungen, hat sich in Zusammenarbeit mit dem Institut für Lebensmittelverpackungstechnologie der Hochschule Hannover auf die Suche nach alternativen Verpackungslösungen begeben und eine nachhaltigere Alternative entwickelt. Außerdem hat OBUK im Jahr 2023 eine neue Produktlinie FAIR LINE auf den Markt gebracht, wobei recycelte PET-Flaschen für den Dämmkern der Haustürfüllung verwendet werden.
Folgende wesentliche Themen wurden identifiziert: Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden, Aus- und Weiterbildung, faire Entlohnung und Vertragsverhältnisse sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Dieses Handlungsfeld ist hinsichtlich der Werttreiber Effizienzsteigerungen und unternehmerische Weitsicht von besonderer Bedeutung. INDUS legt besonderen Wert auf gegenseitigen Respekt, Fairness, Teamgeist, Professionalität und Offenheit. Diese Werte sind daher fester Bestandteil des INDUS-Verhaltenskodex, welcher alle Handlungsfelder der Nachhaltigkeitsstrategie umfasst.
Die Vermeidung jeglicher Arbeitsunfälle und insbesondere von Arbeitsunfällen mit Todesfolge hat höchste Priorität. Besonders wichtig für gut funktionierende Wirtschaftsaktivitäten und ein gutes Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Angestellten ist die Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit aller Beteiligten. Dies bezieht sich nicht nur auf die körperliche Unversehrtheit, sondern auch auf die psychische Gesundheit und eine solide Resilienz aller Menschen. INDUS ist sich der Bedeutung von Sicherheit und Gesundheit bewusst, weshalb dies als wesentliches Thema mit entsprechenden Maßnahmen und Zielen verfolgt wird.
Um dem bestehenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken, will INDUS weiter Nachwuchs durch Ausbildung neuer Arbeitskräfte fördern. Gleichzeitig werden durch Weiterbildung die Angestellten gefördert, wird deren Fachwissen auf dem Stand der Technik gehalten und neben Wertschätzung der Arbeitskraft auch wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit erhalten. Dazu erkennt INDUS es als wesentlich an, erbrachte Leistung durch faire Entlohnung und faire Vertragsverhältnisse (beispielsweise über Tarifverträge) wertzuschätzen. Die genannte Resilienz möchte INDUS durch mit Familie und Privatleben vereinbare Arbeitsbedingungen fördern und ein respektvolles Verhältnis mit den Menschen schaffen.
Die wesentlichen Themen in diesem Handlungsfeld sind für uns: gesellschaftliches Engagement regional und überregional sowie gute Nachbarschaft.
Aufgrund der lokalen Verankerung der Beteiligungsgesellschaften sind diese ein bedeutender Teil der lokalen sozialen Struktur. Entsprechend ist die positive Wahrnehmung in der unmittelbaren Umgebung ein bedeutender Werttreiber und begünstigt sowohl die Gewinnung als auch die Bindung von Beschäftigten. Wesentlich für dieses Handlungsfeld sind somit die Vermeidung von Beeinträchtigungen des Umfelds aufgrund der Produktion und entsprechend das Ausbleiben berechtigter Beschwerden. Des Weiteren unterstützen die Beteiligungsgesellschaften der INDUS-Gruppe und INDUS soziale Einrichtungen finanziell auf lokaler und überregionaler Ebene und kooperieren mit Sozialeinrichtungen wie zum Beispiel Behindertenwerkstätten. Da die Mitarbeitenden der Gesellschaften der INDUS-Gruppe häufig in unmittelbarer Umgebung der Unternehmensstandorte wohnhaft sind, achtet INDUS sehr auf ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis mit den angrenzenden Gemeinden.
Schutz der Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette sowie Diversität und Chancengleichheit sind aus Sicht der INDUS-Gruppe die relevantesten Themen innerhalb dieses Handlungsfelds.
Die Achtung der Menschenrechte ist für die gesamte INDUS-Gruppe ein wesentlicher Aspekt im Verhaltenskodex. Zusätzlich hat der INDUS-Vorstand mit der Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte den Verhaltenskodex in Bezug auf Menschenrechte und gute Arbeitsbedingungen ergänzt und konkretisiert. Die Beteiligungen der INDUS-Gruppe haben ihre Hauptstandorte in der DACH-Region und profitieren in der Wertschöpfungskette von den geltenden Standards zum Schutz der Arbeitnehmer- und Menschenrechte.
Die Achtung der Menschenrechte wird dabei nicht als "Werttreiber" verstanden, sondern als Basisanforderung an die eigene Wirtschaftstätigkeit und als Selbstverständlichkeit. Die Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte im eigenen Unternehmen sowie in der Lieferantenkette liegt bei den einzelnen Beteiligungen. Die Gesamtverantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte in der INDUS-Gruppe liegt beim Vorstand der Holding. Ein Entwicklungsschritt ist die inzwischen gruppenweit etablierte Whistleblowing Hotline. Im Geschäftsjahr 2023 wurden in der Gruppe Vorbereitungen für die Sorgfaltspflichten umgesetzt, die aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz resultieren, um 2024 den ersten Bericht dazu erstellen zu können.
Compliance-Management und transparente Kommunikation wurden hier als wesentliche Themen identifiziert.
Die Achtung der geltenden Gesetze und regulatorischen Rahmenbedingungen stehen im Zentrum jeglicher Wirtschaftstätigkeit der INDUS-Gruppe. Entsprechend gilt es, Fehlverhalten und resultierende Bußgelder sowie nichtmonetäre Strafen zu vermeiden. Im Rahmen der weiteren Internationalisierung werden zunehmend weltweite Märkte erschlossen. Dort gelten in der Regel andere regulatorische Vorgaben. Dies bedeutet für Teile der INDUS-Gruppe, weitere Gesetzgebungsverfahren sowie Aktualisierungen von Vorgaben zu verfolgen und für eine ausnahmslose Einhaltung der Vorgaben zu sorgen. Durch den Austausch in der Gruppe und durch die Unterstützung durch lokale Expert:innen werden Wissenslücken angegangen, um unbewusstes Fehlverhalten bestmöglich zu vermeiden. INDUS legt Wert darauf, die erfolgreiche Einhaltung, aber auch begangene Verstöße vollständig und transparent zu kommunizieren, um so als ehrliches, gerechtes und offenes Unternehmen wahrgenommen zu werden.
In ihrer Funktion als Finanzholding übernimmt INDUS die wirtschaftliche Konsolidierung und unterstützt die Beteiligungen im Rahmen der gegebenen Spielräume bei der Entwicklung ihres Geschäfts mit Kapital und Beratung. Den Erfolg der Beteiligungen gleicht INDUS regelmäßig mit ihren Erwartungen ab.
Die wesentlichen Themen für uns innerhalb dieses Handlungsfelds sind: Portfoliooptimierung durch Akquisitionstätigkeiten sowie methodische und finanzielle Unterstützung zur Zielerreichung (zum Beispiel Förderbank, Schulungen etc.).
Strategisches Sparring für die Beteiligungen gehört für INDUS zum geschäftlichen Alltag. In diesem Handlungsfeld liegt daher der Fokus auf Unterstützungstätigkeiten der Holding, welche als "Enabler" für die Umsetzung von ESG-Initiativen und -Projekten in den Beteiligungsgesellschaften dienen. Ein Orientierungspunkt für entsprechende ESG-Initiativen ist dabei der INDUS-Verhaltenskodex, welcher als Grundlage für die beteiligungsspezifischen Kodizes dient und durch die Beteiligungsgesellschaften bei Bedarf erweitert werden kann. Außerdem werden die Beteiligungen methodisch und finanziell unterstützt, um gesetzte Ziele zu erreichen. Hierfür hat die INDUS Holding AG im Geschäftsjahr 2022 eine Förderbank ins Leben gerufen und bietet spezielle Schulungen an. Ein bedeutender Bestandteil der Tätigkeit der Holding besteht zudem in der Portfoliostärkung durch Akquisitionstätigkeiten. Beim initialen Screening möglicher Akquisitionstargets werden die Wirtschaftstätigkeiten der Akquisitionstargets hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Verhaltenskodex der INDUS Holding AG und den Arbeitsschutzbestimmungen abgeglichen sowie die THG-E und ihre Auswirkungen auf die THG-E der Gruppe abgeschätzt. Alle geschilderten Tätigkeiten und beschriebenen wesentlichen Themen in den Handlungsfeldern sollen außerdem dazu führen, dass eine vertrauensvolle Partnerschaft zwischen der INDUS Holding AG und ihren Beteiligungen herrscht. Das Ziel der INDUS Holding AG ist nicht Buy and Sell, sondern die langfristige Förderung und Entwicklung der Beteiligungen gemäß der Strategie "Kaufen, halten & entwickeln".
Die Berechnung der Treibhausgasemissionen (THG-E) erfolgt auf Basis der Erfassung relevanter Aktivitätsdaten aller Beteiligungsgesellschaften im Konsolidierungskreis über das bestehende Finanzdaten-Reporting-System von INDUS, welches zum Zwecke der spezifischen Abfrage der Aktivitätsdaten erweitert wurde.
Zur Bilanzierung des THG-Footprints der INDUS-Gruppe verwendet INDUS den "Financial Control"-Ansatz nach den Greenhouse Gas (GHG) Protocol Standards. Gemäß diesem werden die Emissionen aller Gesellschaften im Konsolidierungskreis, bei denen INDUS oder eine direkte Beteiligung von INDUS mindestens zu 50 % Eigentümer ist, zu 100% in die THG-Bilanz der INDUS-Gruppe einbezogen. Dies ist für alle Beteiligungen der INDUS-Gruppe im Konsolidierungskreis der Fall. In diesem Konsolidierungskreis werden alle Gesellschaften mit relevanten THG-E berücksichtigt. Dazu zählen die wesentlichen Produktionsstätten sowie größere Büro- und Vertriebseinheiten. Kleinstemittenten, insbesondere lokale Vertriebsbüros, werden nicht erfasst. Neu hinzugekommen ist zum Januar 2023 das Unternehmen QUICK Bauprodukte, eine Tochter der BETOMAX systems. SCHÄFER und SELZER gehören seit September bzw. Oktober 2023 nicht mehr zum Konsolidierungskreis der INDUS-Gruppe.
Insgesamt entspricht der Konsolidierungskreis der nichtfinanziellen Berichterstattung folglich zum Großteil dem finanziellen Konsolidierungskreis abzüglich unwesentlicher Kleinstemittenten. In den Nachhaltigkeitsdaten, im Wesentlichen Verbräuche, sind die Halbjahreswerte der entkonsolidierten Beteiligungen SELZER und SCHÄFER zum 30. Juni 2023 berücksichtigt. Für alle Angaben gemäß EU-Taxonomie entspricht der Konsolidierungskreis (zwingend) dem der finanziellen Berichterstattung.
Bei der Berechnung der Treibhausgasemissionen werden neben CO 2 auch Lachgas (N 2 O), Methan (CH 4 ) und teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFCs) berücksichtigt. Perfluorcarbone (PFCs) und Schwefelhexafluorid (SF 6 ) werden nicht individuell erfasst, da diese in den Produktionsprozessen der INDUS-Beteiligungen nicht relevant sind. Die Treibhausgase werden entsprechend ihres Treibhauspotenzials in CO 2 -Äquivalente (CO 2 e) umgerechnet und ausschließlich in dieser Form zur Kalkulation der THG-E verwendet. Die Angabe der THG-E erfolgt sowohl gemäß der "market-based" wie auch der "location-based" Berechnungsmethodik.
Die Kategorisierung der Emissionen in Scope 1 (direkte Emissionen durch mobile und stationäre Verbrennung), Scope 2 (Emissionen, die bei der Erzeugung von zugekaufter Energie entstehen) und Scope 3 (indirekte Emissionen, zum Beispiel durch Geschäftsreisen und zugekaufte Waren und Dienstleistungen) erfolgt gemäß den Greenhouse Gas (GHG) Protocol Standards. Dabei werden die Emissionen in Scope 1 und Scope 2 auf Basis der erfassten Aktivitätsdaten mit entsprechenden Emissionsfaktoren berechnet. Aufgrund der Heterogenität der INDUS-Gruppe und der häufig eingenommenen Position in der Mitte der Wertschöpfungskette erachten wir ein analoges Vorgehen für die Emissionen in Scope 3 als unverhältnismäßig, sodass für die zweckorientierte Berechnung dieser Emissionen zum Großteil Finanzdaten wie beispielsweise Umsätze, bezogene Leistungen oder Materialaufwände und weitere Posten verwendet werden. Diese Finanzdaten werden mit sogenannten ausgabenbasierten Emissionsfaktoren (spendbased) verrechnet, die Ausgaben in Euro mit Emissionen in Relation setzen. Die Wertschöpfungskette in Scope 3 wird dabei sowohl vor- als auch nachgelagert gemäß aller 15 Kategorien des GHG Protocol Standards berücksichtigt. Eine detaillierte Beschreibung der Vorgehensweise und Berechnungsmethode pro GHG-Kategorie finden Sie auf der INDUS-Website. Siehe www.indus.de/app/uploads/2023/03/ INDUS-Methodik-Scope-3-Berechnung.pdf
INDUS unterscheidet hinsichtlich des Zeithorizonts zwischen kurzfristigen Zielen mit dem Zieljahr 2025, mittelfristigen Zielen (2030) und langfristigen Zielen (2045). Das lang fristige Ziel wurde aufgrund der Verschärfung des deutschen Klimaschutzgesetzes angepasst und sieht nun die Kliman eutralität im Jahr 2045 für die gesamte INDUS-Gruppe vor. Die Performance-Indikatoren (PI) werden durch INDUS beobachtet, sind jedoch aktuell nicht mit einem konkreten Ziel belegt. Angaben, die sich auf Beschäftigtenzahlen beziehen, werden stets in Vollzeitäquivalenten (full-time equivalents - FTE) bezogen auf den letzten Tag des Geschäftsjahres getätigt und beinhalten auch Fremdpersonalkräfte.
Die Reduktionsziele der THG-E beziehen sich stets auf die THG gemäß der "market-based" Berechnung, da so die Aufwände der INDUS-Gruppe zum Beispiel in Form des Einkaufs von "Öko-Strom" entsprechend abgebildet werden. Zusätzlich sind die Reduktionsziele "Netto-Ziele". Der Kauf von CO 2 -Zertifikaten ist dabei stets als mögliche Zusatzmaßnahme zu sehen und ersetzt nicht die Nachhaltigkeitsinitiativen in der Gruppe. In der Kennzahlentabelle, welche im nichtfinanziellen Bericht zu finden ist, sind die durch Emissionszertifikate ausgeglichenen THG-E gesondert ausgewiesen. Für die Reduktionsziele wird das Geschäftsjahr 2018 als Basisjahr verwendet. Grundlage der Emissionsreduktionsziele ist das ehemalige Sektorziel des Sektors "Industrie" des deutschen Klimaschutzgesetzes, das allerdings mit der Novelle des Bundesklimaschutzgesetzes im Juni 2023 und der Streichung der Sektorziele hinfällig wurde.
Die nachfolgende Tabelle listet die KPI inklusive der kurz-, mittel- und langfristigen Ziele auf:
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| Zieljahr | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Handlungsfeld | Bezeichnung | KPI | Einheit | 2018 (Basisjahr) | 2025 | 2030 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Schutz der Umwelt | THG-E (Scope 1+2) * | SU01-THG | t CO 2 e/Mio. EUR BWS | 113 | 73 (-35 %) | 56 (-50 %) |
| Umsatzanteil zielkonformer Beteiligungen | SU02-NhU | % | - | 100 | 100 | |
| Investitionsanteil zielkonformer Beteiligungen | SU03-NhI | % | - | 100 | 100 | |
| Faire Arbeit | Arbeitsunfälle | FA01-AU | Anzahl/100 FTE | 3,3 | ||
| Arbeitsunfälle mit Todesfolge | FA02-tAU | Anzahl | 0 | |||
| Soziale Gerechtigkeit | berechtigte lokale Beschwerden | SG01-BB | Anzahl | 0 | ||
| Menschenrechte | Beschäftigte mit Verhaltenskodex | MR01-KDX | % der FTE | 100 | ||
| Ehrliche Wirtschaft | Geldwert monetär signifikanter Bußgelder | EW01-BG | TEUR | 0 | ||
| Gesamtzahl nicht-monetärer Strafen | EW02-nmS | Anzahl | 0 | |||
| Zahlungen an politische Parteien | EW03-Pol | % der BWS | 0 |
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| Zieljahr | |
|---|---|
| Handlungsfeld | 2045 |
| --- | --- |
| Schutz der Umwelt | 0 (-100 %) |
| 100 | |
| 100 | |
| Faire Arbeit | fortlaufend <3,0 |
| fortlaufend 0 | |
| Soziale Gerechtigkeit | fortlaufend 0 |
| Menschenrechte | fortlaufend 100 |
| Ehrliche Wirtschaft | fortlaufend 0 |
| fortlaufend 0 | |
| fortlaufend 0 |
* Zur Verdeutlichung der Ausgangsbasis und des Zielfortschritts bezüglich des THG-Reduktionsziels (SU01-THG) ist für das Basisjahr 2018 die Bruttoemissionsintensität angegeben (vor Berücksichtigung von Emissionskompensationen, s. nichtfinanzieller Bericht der INDUS Holding AG 2019). Die übrigen Angaben der Emissionsintensität der Kennzahl SU01-THG beziehen sich auf die Nettoemissionsintensität.
Zur Berechnung des Anteils des Umsatzes und des Investitionsanteils (SU02-NhU und SU03-NhI) der Beteiligungen, die dem Emissionspfad des Ziels der INDUS-Gruppe folgen, ist die jährliche Bestimmung des Zielerreichungsgrads der individuellen Beteiligungen bezüglich des Emissionsreduktionsziels der INDUS-Gruppe (SU01-THG) erforderlich. Die Zielsetzung der INDUS-Gruppe gilt auf Jahresbasis dann erfüllt, wenn die entsprechende Beteiligung entweder (a) eine Emissionsintensität aufweist, die geringer ist, als dies ein linearer Emissionsreduktionspfad gemäß dem INDUS-Ziel für 2025 vorgibt, oder (b) die Emissionsintensität der Beteiligung im Geschäftsjahr bezogen auf das Basisjahr 2018 um mindestens 3 % pro Geschäftsjahr reduziert werden konnte.
Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die beiden Kriterien:
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| Zieljahr | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Einheit | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| entweder | Emissionsintensität | t CO 2 e/Mio. EUR BWS | <113 | <107 | <102 | <96 |
| oder | Reduzierung der Emissionsintensität im Vergleich zum Basisjahr 2018 | % | - | >3 | >6 | >9 |
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| Zieljahr | ||||
|---|---|---|---|---|
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| entweder | <90 | <85 | <79 | <73 |
| oder | >12 | >15 | >18 | >21 |
Im Folgenden werden alle Handlungsfelder, (i)-(vi), aufgeführt und jeweils Ziele, Maßnahmen und Ergebnisse aus dem Geschäftsjahr 2023, mit einer Übersicht über Kennzahlen, erläutert.
Zum Schutz und Erhalt der Umwelt arbeitet die INDUS-Gruppe beständig an der Reduktion ihres THG-Fuß-abdrucks. Als Zwischenziel soll die Emissionsintensität bis 2025 um 35 % gegenüber dem Basisjahr 2018 gesenkt werden. Gemäß dem Bundesklimaschutzgesetz ist es Ziel der Gruppe, bis 2045 keine THG-Emissionen mehr zu verursachen.
Ein wesentlicher Werttreiber ist dabei die Ressourceneffizienz der produzierenden Einheiten der INDUS-Gruppe. Die INDUS-Gruppe möchte langfristig durch nachhaltige Produkte und Produktionsprozesse Wettbewerbsvorteile erhalten und generieren können. Dementsprechend ist es Ziel, dass der Anteil der Beteiligungsgesellschaften, die dem Reduktionszielpfad von INDUS folgen, bei 100 % liegt.
Um die Energieeffizienzsteigerung und die Nutzung/ Technologie-Entwicklung erneuerbarer Energien weiter voranzutreiben, erwägt die INDUS-Gruppe, geeignete KPIs zu definieren bzw. bestehende PIs aufzuwerten und Zwischenziele/Ziele zu definieren. Da jedoch auch 2023 auf dem Energiemarkt disruptive Faktoren Einfluss nehmen, kann eine realistische Zieldefinition momentan nicht durchgeführt werden.
Entsprechend dem hohen Anteil der Emissionen aus dem Strombezug in der INDUS-Gruppe wurden zum Großteil stromsparende sowie Maßnahmen zur Emissionsreduktion aus dem Stromverbrauch ab- und eingeleitet. Einige Beteiligungen haben bereits entschieden, bei der Versorgung mit elektrischer Energie auf den Bezug von Grünstrom umzustellen: Der Gesamtanteil grünen Stroms konnte im Vergleich zum Vorjahr von 17 % auf 26 % gesteigert werden. Weitere Unternehmen der INDUS-Gruppe prüfen diese Maßnahme derzeit ebenso wie die Teilumstellung des Fuhrparks auf Hybrid- und Elektrofahrzeuge. Inzwischen gehören bereits über 270 Fahrzeuge mit alternativen Antrieben zur Flotte der INDUS-Gruppe (2022: 213 Fahrzeuge). Die Anzahl der reinen Elektrofahrzeuge wurde fast verdoppelt (2022: 29, 2023: 57). Einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der THG-E der Beteiligungen leisten Photovoltaik-Anlagen. Einige Beteiligungen haben bereits Solaranlagen auf den Betriebsgebäuden installiert, andere prüfen oder planen deren Installation. Des Weiteren haben im Geschäftsjahr Umrüstungen auf LED-Beleuchtungen stattgefunden und weitere werden folgen. Ein wichtiger Baustein bei der Identifizierung weiterer Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs ist die regelmäßige Durchführung von Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1. Allein im Jahr 2023 wurden mit externer Unterstützung knapp 20 Audits bei den Gruppenunternehmen durchgeführt.
INDUS steht fortwährend im Dialog mit den Beteiligungsgesellschaften sowohl unterstützend bei Projekten zur Steigerung der Ressourceneffizienz im Rahmen des Strategieschwerpunkts "Operative Exzellenz" als auch bei der Fortschreibung der individuellen Nachhaltigkeitsstrategien. Um diesen Dialog weiter voranzutreiben, wurden Ansprechpersonen für Nachhaltigkeit in allen Beteiligungsunternehmen benannt. Zusätzlich fördert INDUS seit 2022 mit der Nachhaltigkeitsförderbank Beteiligungsgesellschaften bei Projekten, die eine signifikante Reduzierung der THG-E bzw. Ressourcenschonung erwarten lassen, mit Fördermitteln von in Summe bis zu 10 Mio. EUR pro Jahr.
Bei der Prüfung möglicher Akquisitionstargets werden Marktchancen analysiert und Marktentwicklungen unter Einbezug relevanter Zukunftstrends prognostiziert, zu welchen auch das bei INDUS definierte Feld "GreenTech" zählen kann. Im Due-Diligence (DD)-Prozess zählt zudem die Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Umweltanforderungen zu den relevanten Aufgaben. Für Akquisitionstargets, bei deren Geschäfts- und Produktionsprozessen eine höhere Emissionsintensität von THG zu erwarten ist als der Durchschnitt bei INDUS, werden die Aspekte des Handlungsfelds "Schutz der Umwelt" gesondert geprüft.
Im Vergütungssystem des Vorstands der INDUS Holding AG ist eine Prämie zur Erreichung definierter ESG-Ziele (vor allem in Bezug auf THG-Reduktion) als Teil des Short Term Incentive (STI) integriert. Dies soll neben der intrinsischen Motivation die Geschwindigkeit der Umsetzung der THG-Reduktionsziele erhöhen.
In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Kenn zahlen des Handlungsfelds "Schutz der Umwelt" im Geschäftsjahr 2023 zusammengefasst:
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| Kennzahl | Einheit | 2018 (Basisjahr) | 2022 | 2023 | 2025 (Zieljahr) | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| THG-E (Scope 1+2) * | SU01-THG | t CO 2 e/Mio. EUR BWS | 113 | 76 (-19 %) | 49 (-56 %) | 73 (-35 %) |
| THG-E (Scope 1+2) (brutto) | t CO 2 e/Mio. EUR BWS | 113 | 80 | 53 | ||
| THG-E (Scope 1+2) | t CO 2 e | 79.586 | 48.636 | 41.101 | ||
| davon INDUS Holding | t CO 2 e | 161 | 98 | 91 | ||
| Umsatzanteil zielkonformer Beteiligungen | SU02-NhU | % | 55,6 | 91,8 | 92,2 | 100 |
| Investitionsanteil zielkonformer Beteiligungen | SU03-NhI | % | 40,1 | 71,9 | 91,4 | 100 |
| Energieintensität | SU04-E | MWh/Mio. EUR BWS | 323 | 321 | 222 | reduzieren |
| aus regenerativen Energiequellen | % | 1,1 | 9,8 | 14,4 | ||
| aus regenerativen Energiequellen | MWh | 2.461 | 19.056 | 24.988 | ||
| THG-E (Scope 1) | SU05-S1 | t CO 2 e/Mio. EUR BWS | 30 | 30 | 25 | reduzieren |
| THG-E (Scope 1) | t CO 2 e | 21.323 | 18.326 | 19.732 | ||
| davon INDUS Holding | t CO 2 e | 161 | 98 | 89 | ||
| THG-E (Scope 2, market-based) | SU06-S2 | t CO 2 e/Mio. EUR BWS | 83 | 50 | 27 | reduzieren |
| THG-E (Scope 2, market-based) | t CO 2 e | 58.264 | 30.310 | 21.369 | ||
| davon INDUS Holding | t CO 2 e | 0 | 0 | 2 | ||
| THG-E (Scope 2, location-based) | t CO 2 e/Mio. EUR BWS | 85 | 83 | 46 | ||
| THG-E (Scope 2, location-based) | t CO 2 e | 59.711 | 50.660 | 35.944 | ||
| davon INDUS Holding | t CO 2 e | 51 | 64 | 72 | ||
| THG-E (Scope 3) | SU07-S3 | t CO 2 e/Mio. EUR BWS | 1.647 | 2.985 | 2.256 | |
| THG-E (Scope 3) | t CO 2 e | 1.162.786 | 1.819.516 | 1.762.938 | ||
| davon INDUS Holding | t CO 2 e | 609 | 456 | 714 | ||
| THG-E (Scope 1-3) | SU08-Ges | t CO 2 e/Mio. EUR BWS | 1.758 | 3.065 | 2.308 | |
| THG-E (Scope 1-3) | t CO 2 e | 1.242.372 | 1.868.153 | 1.804.039 | ||
| davon INDUS Holding | t CO 2 e | 770 | 553 | 805 | ||
| Emissionskompensation | t CO 2 e | 703 | 2.801 | 3.395 | ||
| Recyclingquote | SU09-Rec | % | 58,9 | 67,9 | 69,0 | erhöhen |
| Abfallintensität | SU10-Abf | t/Mio. EUR BWS | 22,7 | 22,5 | 13,7 | reduzieren |
| Gesamtwasserentnahmeintensität | SU11-WE | m 3 /Mio. EUR BWS | 937 | 1.179 | 892 | reduzieren |
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| Kennzahl | |
|---|---|
| THG-E (Scope 1+2) * | KPI 1 |
| THG-E (Scope 1+2) (brutto) | |
| THG-E (Scope 1+2) | |
| davon INDUS Holding | |
| Umsatzanteil zielkonformer Beteiligungen | KPI 1 |
| Investitionsanteil zielkonformer Beteiligungen | KPI 1 |
| Energieintensität | PI 2 |
| aus regenerativen Energiequellen | |
| aus regenerativen Energiequellen | |
| THG-E (Scope 1) | PI 2 |
| THG-E (Scope 1) | |
| davon INDUS Holding | |
| THG-E (Scope 2, market-based) | PI 2 |
| THG-E (Scope 2, market-based) | |
| davon INDUS Holding | |
| THG-E (Scope 2, location-based) | |
| THG-E (Scope 2, location-based) | |
| davon INDUS Holding | |
| THG-E (Scope 3) | PI 2 |
| THG-E (Scope 3) | |
| davon INDUS Holding | |
| THG-E (Scope 1-3) | PI 2 |
| THG-E (Scope 1-3) | |
| davon INDUS Holding | |
| Emissionskompensation | |
| Recyclingquote | PI 2 |
| Abfallintensität | PI 2 |
| Gesamtwasserentnahmeintensität | PI 2 |
* Zur Verdeutlichung der Ausgangsbasis und des Zielfortschritts bezüglich des THG-Reduktionsziels (SU01-THG) ist für das Basisjahr 2018 die Bruttoemissionsintensität angegeben (vor Berücksichtigung von Emissionskompensationen). Die übrigen Angaben der Emissionsintensität der Kennzahl SU01-THG beziehen sich auf die Nettoemissionsintensität. Alle weiteren Angaben zu THG-E in der Tabelle beziehen sich auf die Bruttoemissionen.
1 KPI: Quantifizierte Kennzahl
2 PI: Kennzahl ohne quantitatives Ziel
Im Jahr 2023 ist die Bruttowertschöpfung um 28 % gestiegen und die Scope-1- und -2-Emissionen konnten weiter reduziert werden (-15 %). Somit entwickelt sich die Emissionsintensität (SU01-THG) positiv und liegt mit 49 t CO 2 e/ Mio. EUR BWS nun 56 % unter dem Basiswert von 2018. Der absolute Energiebedarf ist um 11 % und die Energieintensität um 31 % gesunken. Einen erheblichen Effekt hat die Ausgliederung der Beteiligungen SMA und SELZER: Als energie- und emissionsintensive Unternehmen betrug der Anteil an den absoluten Scope-1- und -2-Emissionen der Gruppe im Vorjahr 17 %. Ohne die beiden Unternehmen wäre 2022 die Emissionsintensität (Scope 1+2 t CO 2 e/ Mio. EUR Bruttowertschöpfung) um 18 % und die Energieintensität um 11 % geringer gewesen. Die Verbrauchswerte von SELZER wurden 2023 bis zur Jahreshälfte eingerechnet. Die Ausgliederung von SCHÄFER, deren Verbrauchswerte ebenfalls bis zur Jahreshälfte berücksichtigt sind, hat keinen großen Effekt (in den genannten Kennzahlen jeweils 1 %).
Die Umsatzanteile zielkonformer Beteiligungen (SU02-Nh) sind nahezu gleichgeblieben, wohingegen die Investitionsanteile zielkonformer Beteiligungen (SU03-Nh) um 19 Prozentpunkte gesteigert werden konnten. Die absoluten Scope-3-Emissionen sind um 3 % gesunken, was im Wesentlichen auf den Rückgang der eingekauften Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (-9 %) zurückzuführen ist. Die Scope-3-Emissionen im Verhältnis zur Bruttowertschöpfung (SU07-S3) sind durch den doppelten Effekt (steigende Bruttowertschöpfung und sinkende Scope-3-Emissionen) um 24 % gesunken. In Geschäftsjahr 2023 werden erneut mehr Emissionen kompensiert (Kompensationen erfolgen nach dem Gold-Standard) als im Vorjahr: Mit 3.395 Tonnen CO 2 e erreicht INDUS einen neuen Höchstwert. Einige Beteiligungen kompensieren ihre Scope-1- und -2-Emissionen, andere nur die des Fuhrparks. Die INDUS Holding AG gleicht darüber hinaus auch ihre kompletten Scope-3-Emissionen aus. Die Abfallintensität (SU10-Abf) ist aufgrund des Wegfalls von SELZER um knapp 9 Prozentpunkte gesunken; dies entspricht einer relativen Senkung von 39 %. Die absolute Abfallmenge ist um 22 % gesunken. Die Recyclingquote (SU09-Rec) konnte um gut 1 Prozentpunkt gesteigert werden. Die absolute Wasserentnahme ist um 3 % gesunken, durch die gestiegene Bruttowertschöpfung ergibt sich eine Senkung der Gesamtwasserentnahmeintensität (SU11-WE) um 24 %.
Die INDUS-Gruppe möchte ein attraktiver Arbeitgeber bleiben, deren Gesellschaften als bedeutende Bestandteile der lokalen sozialen Struktur wahrgenommen werden. Neben der fairen Entlohnung ist für INDUS der Schutz der Gesundheit der Belegschaft von höchster Priorität. Ziel ist es, Arbeitsunfälle (ohne Wegeunfälle) vollständig zu vermeiden, insbesondere solche mit Todesfolge. Aufgrund der produktionsintensiven Bruttowertschöpfung eines Großteils der INDUS-Gruppe können Arbeitsunfälle im Regelfall nicht völlig ausgeschlossen werden, weswegen die Zielsetzung darin besteht, dass weniger als drei Unfälle pro 100 FTE auftreten. Dabei werden sowohl eigene Beschäftigte wie auch temporäre Arbeitskräfte berücksichtigt. Um dem allgemeinen Fachkräftemangel entgegenzuwirken, ist die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden ein strategisches Ziel von INDUS und wird in den einzelnen Beteiligungen verfolgt. Als weitere Kennzahl erhebt INDUS seit 2022 den Anteil der Unternehmen mit betrieblichem Gesundheitsmanagement als PI. Durch die Steigerung des Bewusstseins für das Thema wirkt INDUS auf die Beteiligungen ein, das Wohlergehen der Mitarbeitenden weiter zu fördern.
Der Schutz der Belegschaft wird individuell von den Geschäftsleitungen der Beteiligungen wahrgenommen. Dabei wird insbesondere Wert auf sichere Produktionsbedingungen gelegt, beispielsweise durch die rechtzeitige Erneuerung des Maschinen- und Anlagenparks in Abstimmung mit dem Vorstand der INDUS Holding AG. Zusätz lich werden im Rahmen des Strategieschwerpunkts "Operative Exzellenz" methodische Unterstützungsangebote durch INDUS bereitgestellt, um Prozessabläufe beispielsweise nach Lean-Prinzipien zu optimieren. Lean-Management-Weiterbildungen für Beschäftigte werden auch teilweise durch INDUS organisiert. Eine zunehmende Rolle spielt dabei auch die Digitalisierung zur effizienteren Gestaltung bestimmter Abläufe. Ein Beispiel ist der Fensterhersteller WIRUS, der seine Produktion heute mit einem sehr hohen Digitalisierungsgrad fährt. Vom Auftragseingang über die Produktion bis zur Auslieferung wird der gesamte Prozess digital gesteuert. Dies ermöglicht die Herstellung ohne Zwischenlager und eine problemlose Fertigung von Einzelstücken.
Fortbildungspläne werden, je nach Beteiligung, grundsätzlich individuell im Dialog zwischen Führungskräften und Mitarbeitenden festgelegt. Das Monitoring der jährlichen Ausgaben für Weiterbildungsmaßnahmen in EUR/FTE sowie die Anzahl von Auszubildenden und Mitarbeitenden, die berufsbegleitend studieren, sind wichtige Bausteine bei der kontinuierlichen Förderung der Mitarbeitenden.
Initiativen zur Sicherung des Wohlergehens der Beschäftigten werden ausdrücklich begrüßt, zum Beispiel in Form der Schulung von betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten, betrieblichem Gesundheitsmanagement, der Organisation von Erste-Hilfe-Schulungen oder individuellen Regelungen zur mobilen und zeitlich flexiblen Arbeit, zu der auch Regelungen zur Durchführung der Arbeitstätigkeit im Homeoffice gehören. Die gesundheitsfördernde Gestaltung der Büros rückt immer stärker in den Fokus: In vielen Beteiligungen sind zum Beispiel Umrüstungen auf höhenverstellbare Schreibtische erfolgt und es werden Ergonomie-Beratungen, Rückenschulen o. Ä. angeboten. Ein weiteres Beispiel ist die Begrünung von Büros einer Beteiligung zur Verbesserung der Luftqualität.
Im Rahmen des DD-Prozesses prüft INDUS bei Neuakquisitionen den gesetzeskonformen Umgang mit der Belegschaft und legt Wert auf hohe Arbeitsstandards, die als bedeutender Werttreiber für die erwirtschafteten Erträge aufgefasst werden
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Kennzahlen des Handlungsfelds "Faire Arbeit" im Geschäftsjahr 2023:
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| Kennzahl | Einheit | 2018 (Basisjahr) | 2022 | 2023 | 2025 (Zieljahr) | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Arbeitsunfälle | FA01-AU | Anzahl/100 FTE | 3,3 | 2,6 | 2,3 | <3,0 |
| Arbeitsunfälle mit Todesfolge | FA02-tAU | Anzahl | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Weiterbildungsausgaben | FA03-WB | EUR/FTE | 257 | 266 | 317 | |
| Auszubildende | FA04-Ausb | Anzahl | 429 | 346 | 313 | |
| Berufsbegleitende Studien | FA05-DuSt | Anzahl | 82 | 62 3 | 54 | |
| Anteil Festverträge | FA06-Fix | % der Gesamt-FTE | 96,1 | 95,9 | 97,8 |
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| Kennzahl | |
|---|---|
| Arbeitsunfälle | KPI 1 |
| Arbeitsunfälle mit Todesfolge | KPI 1 |
| Weiterbildungsausgaben | PI 2 |
| Auszubildende | PI 2 |
| Berufsbegleitende Studien | PI 2 |
| Anteil Festverträge | PI 2 |
1 KPI: Quantifizierte Kennzahl
2 PI: Kennzahl ohne quantitatives Ziel
3 Vorjahreswert angepasst
Die Anzahl der Arbeitsunfälle pro 100 FTEs (FA01-AU) ist um 9 % gesunken und bleibt mit 2,3 Unfällen/100 FTE unter der Zielmarke von kleiner 3 Unfälle/100 FTE. Die Beteiligungen arbeiten individuell an der Reduktion mit dem Ziel, keine Unfälle zu haben. Die Weiterbildungsaus gaben steigen weiter auf ein neues Höchstniveau. Die Zahl der Auszubildenden (FA04-Ausb) und die der berufs begleitend Studierenden (FA05-DuSt) sind zurückgegangen. SCHÄFER und SELZER hatten im letzten Jahr 21 Auszubildende beschäftigt und deren Wegfall wirkt sich hier aus. Der Anteil der Festangestellten (FA06-Fix) ist mit knapp 98 % auf einem neuen Höchstwert.
Durch die Verankerung der Gesellschaften der INDUS-Gruppe in der lokalen sozialen Struktur hat die Vermeidung der Beeinträchtigung der unmittelbaren Umgebung höchste Priorität. INDUS misst dies an der Anzahl der berechtigten lokalen Beschwerden (zum Beispiel durch Lärm- oder Geruchsbeeinträchtigungen) und strebt die vollständige Vermeidung dieser an. Aus Sicht von INDUS trägt dies zur positiven Wahrnehmung der Gesellschaften bei, kann eine anziehende Wirkung auf potenzielle Mitarbeitende haben und stiftet so nachhaltig Wert für die Gruppe. Entsprechendes gilt für Kooperationen und Spenden im lokalen oder überregionalen Kontext. Insbesondere soll es den Beschäftigten der Gesellschaften ermöglicht werden, über das betriebliche Vorschlagswesen Ideen für geeignete Projekte einzubringen.
Die Beteiligungsgesellschaften optimieren die eigenen Produktionsbedingungen und berücksichtigen dabei individuell lokale Besonderheiten im Einklang mit den Vorgaben des INDUS-Verhaltenskodex. Die Optimierung der Produktion kann dabei analog zum Vorgehen im Handlungsfeld "Faire Arbeit" durch Modernisierungen des Anlagenparks oder entsprechende Prozessoptimierungen im Rahmen der strategischen Initiative "Operative Exzellenz" durch INDUS unterstützt werden.
Da Beeinträchtigungen des lokalen Umfelds auf zukünftige Problemfelder hindeuten können, die einen wertmindernden Effekt nach sich ziehen könnten, wird im DD-Prozess bei Akquisitionstargets darauf Wert gelegt, die örtlichen Gegebenheiten der Akquisitionstargets im Rahmen von Werksbegehungen und Standortbesuchen in Anwesenheit mindestens eines Mitglieds des Vorstands der INDUS Holding AG zu berücksichtigen.
In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung der Kennzahlen des Handlungsfelds "Soziale Gerechtigkeit" im Geschäftsjahr 2023 aufgezeigt:
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| Kennzahl | Einheit | 2018 (Basisjahr) | 2022 | 2023 | 2025 (Zieljahr) | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Berechtigte lokale Beschwerden | SG01-BB | Anzahl | 0 | 1 | 0 | 0 |
| Spenden an lokale soziale Einrichtungen | SG02-lSp | EUR | 280.916 | 239.256 | 291.240 | |
| Spenden an sonstige soziale Einrichtungen | SG03-nlSp | EUR | 201.087 | 128.900 | 173.968 | |
| Kooperationen mit sozialen Einrichtungen | SG04-Koop | % der INDUSGruppe | 31 | 23 | 25 | |
| Betriebliches Vorschlagswesen | SG05-KVP | % der INDUSGruppe | 63 | 76 | 65 | |
| Betriebliches Gesundheitswesen | SG06-BGM | % der INDUSGruppe | 44 | 51 |
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| Kennzahl | 2025 (Zieljahr) |
|---|---|
| Berechtigte lokale Beschwerden | KPI 1 |
| Spenden an lokale soziale Einrichtungen | PI 2 |
| Spenden an sonstige soziale Einrichtungen | PI 2 |
| Kooperationen mit sozialen Einrichtungen | PI 2 |
| Betriebliches Vorschlagswesen | PI 2 |
| Betriebliches Gesundheitswesen | PI 2 |
1 KPI: Quantifizierte Kennzahl
2 PI: Kennzahl ohne quantitatives Ziel
Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine berechtigte lokale Beschwerde (SG01-BB).
Zentrale Bedeutung hat für INDUS die Orientierung und Einhaltung der Prinzipien, die in der Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und im INDUS-Verhaltenskodex formuliert sind. Im Verhaltenskodex ist zum Beispiel vorgeschrieben, dass keine geschäftlichen Beziehungen zu Auftraggebenden und Lieferfirmen gehalten werden, von denen öffentlich bekannt ist, dass diese gegen die grundlegenden Prinzipien des INDUS-Verhaltenskodex verstoßen. Ein bedeutender Punkt des INDUS-Verhaltenskodex ist die Diversität in der Belegschaft - INDUS ist überzeugt, dass eine diverse Belegschaft die Kreativität und Produktivität fördern kann und so einen wichtigen Beitrag zum unternehmerischen Erfolg leistet. Im Oktober 2023 wurde Gudrun Degenhart als erste Frau neben vier Männern in den Vorstand der INDUS Holding AG berufen. Sie ist verantwortlich für das Segment Materials. Hinsichtlich der Altersstruktur der Belegschaft, des Anteils weiblicher Beschäftigter in der Belegschaft sowie in Führungspositionen bestehen jedoch keine Zielsetzungen, da die Entwicklung von Vielfalt ein langfristiger Prozess auf Beteiligungsebene ist und dementsprechend dort gemanagt wird. Jegliche Form von Diskriminierung lehnt INDUS ausdrücklich ab. Die Einstellung, Förderung, Ausbildung und Weiterbildung von Personal erfolgen ausschließlich auf Basis tätigkeitsbezogener Kriterien. INDUS steht für den respektvollen und offenen Umgang mit dem Gegenüber, unabhängig von Geschlecht, sozialem oder familiärem Status, Alter, Hautfarbe sowie Herkunft, möglichen Behinderungen, Religion oder sexueller Orientierung und verurteilt jede Form von Diskriminierung aufs Schärfste. Als Grundsatz gilt dabei das rechtlich und ethisch einwandfreie Verhalten sowie der Respekt gegenüber den Mitmenschen und der Umwelt. INDUS strebt die vollständige Durchdringung der Belegschaft mit den Prinzipien des Verhaltenskodex an und achtet entsprechend darauf, dass der Kodex allen Mitarbeitenden in allen Gesellschaften zur Verfügung gestellt wird.
Der Verhaltenskodex wird unmittelbar nach jeder abgeschlossenen Akquisition oder bei Eröffnung eines neuen Standorts der ansässigen Geschäftsleitung zur Durchsetzung im Unternehmen übergeben. Der Verhaltenskodex wurde entsprechend der Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz angepasst (LkSG). Öffentlich verfügbare Informationen über Kunden und Lieferanten werden in den Beteiligungsgesellschaften wahrgenommen und zur Beurteilung der Geschäftsbeziehungen verwendet. Der absolute Großteil der INDUS-Kundschaft und -Lieferfirmen sind zudem in Regionen ansässig, wo INDUS aufgrund geltender gesetzlicher Vorschriften von der Einhaltung der Menschenrechtsstandards ausgeht. Zudem ist im Geschäftsjahr 2023 eine Software zur Risikoanalyse und zum laufenden Risikomonitoring der Lieferanten gruppenweit installiert worden, um im Rahmen aktueller ESG-Anforderungen die Transparenz von Lieferketten, unter anderem durch das LkSG oder die EU-Taxonomie, zu automatisieren. Eine weitere Maßnahme ist die Bereitstellung eines Lieferanten kodex für die Beteiligungen, der alle aktuellen Anforderungen erfüllt und dazu beitragen kann, die Lieferkette hinsichtlich der Auflagen abzusichern, wobei die Verwendung des Kodex den Beteiligungen obliegt.
Verstöße gegen den INDUS-Verhaltenskodex werden im Rahmen des Compliance-Reportings an den Vorstand der INDUS Holding AG weitergeleitet. Bei entsprechenden Fällen überwacht der Vorstand die von der Geschäftsführung der betroffenen Gesellschaft eingeleiteten Gegenmaßnahmen. Präventiv werden Compliance-Themen und aktuelle Entwicklungen im Rahmen der jährlichen Unternehmertagung mit den Geschäftsleitungen aller Gesellschaften diskutiert. Verstöße gegen menschenrechtliche Standards können zusätzlich gruppenweit über eine anonyme Whistleblowing Hotline gemeldet werden.
Im DD-Prozess bei potenziellen Neuakquisitionen prüft INDUS die Konformität des Akquisitionstargets mit gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben, sowohl auf natio naler wie auf internationaler Ebene. Bei fraglichen Fällen tauscht sich INDUS stets vorab mit Expert:innen zu juristischen Aspekten aus.
Die nachfolgende Tabelle fasst die Entwicklung der Kennzahlen des Handlungsfelds "Menschenrechte" zusammen:
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| Kennzahl | Einheit | 2018 (Basisjahr) | 2022 | 2023 | 2025 (Zieljahr) | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Beschäftigte mit Verhaltenskodex | MR01-KDX | % der FTE | 100 | 100 | 100 | 100 |
| Altersstruktur der Belegschaft 3 | MR02-AS | % der FTE im Alter von <20/20-29/ 30-39/40-49/ 50-59/≥60 | 2/18/23/24/ 26/7 | 2/15/24/24/ 26/9 | 2/14/23/24/ 26/11 | |
| Frauenanteil in der Belegschaft | MR03-FQ | % der FTE | 30,3 | 27,3 | 28,2 | |
| Frauenanteil in Führungspositionen 4 | MR04-FF | % der FTE in Führungspositionen | 15,4 | 18,5 | 18,8 |
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| Kennzahl | |
|---|---|
| Beschäftigte mit Verhaltenskodex | KPI 1 |
| Altersstruktur der Belegschaft 3 | PI 2 |
| Frauenanteil in der Belegschaft | PI 2 |
| Frauenanteil in Führungspositionen 4 | PI 2 |
1 KPI: Quantifizierte Kennzahl
2 PI: Kennzahl ohne quantitatives Ziel
3 Prozentangaben sind auf ganze Zahlenwerte gerundet, sodass in Summe geringfügige Abweichungen von 100 % möglich sind.
4 Konzernweite Kennzahl/Definition; bezieht sich nicht auf die Vorgaben des § 76, Abs. 4 des Aktiengesetzes
Allen Mitarbeitenden der INDUS-Gruppe war der Verhaltenskodex zugänglich. Das Ziel MR01-KDX wurde vollständig erfüllt. Der Frauenanteil der Belegschaft (MR03-FQ) und in Führungspositionen (MR04-FF) ist annähernd gleichgeblieben (+1 bzw. 0 %).
Für INDUS ist klar, dass jede Wirtschaftstätigkeit der INDUS-Gruppe stets unter Einhaltung geltender Gesetze zu erfolgen hat, wie im INDUS-Verhaltenskodex vorgeschrieben. Entsprechend besteht das Ziel in der Vermeidung jeglicher Bußgelder sowie jeglicher nicht-monetärer Strafen, die aus Verstößen gegen Vorschriften oder Gesetze in den Bereichen Umwelt, Bilanzierung, Diskriminierung oder Korruption resultieren. Zusätzlich nimmt INDUS keinen Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren, lehnt grundsätzlich Zahlungen an politische Parteien ab und setzt folglich ein Ziel der vollständigen Vermeidung von entsprechenden Zahlungen.
Die Gesellschaften der INDUS-Gruppe sind zum Großteil in europäischen Märkten mit hohen Wirtschaftsstandards bezüglich Monopol- und Kartellregelungen aktiv. Ziel der INDUS-Gruppe ist die Vermeidung einer unlauteren Wirtschaftspraxis, um entsprechende Klagen und Prozesse auszuschließen. INDUS erfasst im Rahmen der Compliance-Routinen entsprechende Meldungen zu Prozessen und gibt die daraus resultierenden Ausgaben für Klagen und Prozesse wegen wettbewerbswidriger Verhaltensweisen oder Kartell- und Monopolverstößen in Abgrenzung von Bußgeldern an. Zur Einordnung der Kennzahlenentwicklung im Rahmen der fortschreitenden Internationalisierung und vor dem Hintergrund allgemeiner Globalisierungstendenzen gibt INDUS zudem Auskunft über den Umsatzanteil in Ländern mit erhöhtem Korruptionsrisiko, wobei die Schwelle zur Definition dieser Länder bei einem Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index, CPI von Transparency International Deutschland e. V.) kleiner 60 angesetzt ist.
Die Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben ist im Wesentlichen ein Geschäftsprozess, welcher in den Bereich jeder Beteiligungsgesellschaft der INDUS-Gruppe fällt. Die Gesellschaften der INDUS-Gruppe achten dabei eigenständig auf die Einhaltung des INDUS-Verhaltenskodex. INDUS achtet auf die Einhaltung entsprechender Geschäftsstandards und erfasst Verstöße im Rahmen des Compliance-Reportings. Der Vorstand der INDUS Holding AG ist gesamtverantwortlich für die Gesetzeskonformität aller Wirtschaftsaktivitäten der Gruppe. Bei Verstößen steht er im Austausch mit den Geschäftsleitungen der Beteiligungen hinsichtlich der Einleitung von Gegenmaßnahmen. Zur Sicherstellung des Bewusstseins der entsprechenden Anforderungen hinsichtlich Compliance-Aspekten ist dieses Thema regulärer Bestandteil der jährlichen Unternehmertagung sowie Teil des kontinuierlichen strategischen Sparringprozesses. INDUS unterstützt die Ausgestaltung der Compliance-Management-Systeme bei den Beteiligungsgesellschaften zum Beispiel über Schulungsangebote.
Die Compliance-Anforderungen werden ebenfalls im Rahmen des DD-Prozesses bei Neuakquisitionen unter Beteiligung des Vorstands geprüft.
Es existiert ein Hinweisgebersystem (Siehe www.indus.de/ueber-indus/corporate-governance), über das Interne und Externe (auf Wunsch anonymisiert) Hinweise über gesetzes widriges Verhalten und Verstöße gegen die Regelungen des INDUS-Verhaltenskodex an die INDUS-Compliance- Organisation zur weiteren Prüfung melden können. Diese Hinweise können sich insbesondere auch auf alle hier behandelten Aspekte beziehen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Kennzahlen des Handlungsfelds "Ehrliche Wirtschaft" im Geschäftsjahr 2023:
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| Kennzahl | Einheit | 2018 (Basisjahr) | 2022 | 2023 | 2025 (Zieljahr) | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Geldwert monetär signifikanter Bußgelder | EW01-BG | TEUR | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtzahl nicht-monetärer Strafen | EW02-nmS | Anzahl | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zahlungen an politische Parteien | EW03-Pol | EUR | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Prozesskosten wegen Wettbewerbsverstößen | EW04-WV | TEUR | 1,38 | 0 | 0 | |
| Umsatz in Ländern mit erhöhtem Korruptionsrisiko | EW05-CPI | % des Gesamtumsatzes | 17,6 | 15,5 | 14,3 |
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| Kennzahl | |
|---|---|
| Geldwert monetär signifikanter Bußgelder | KPI 1 |
| Gesamtzahl nicht-monetärer Strafen | KPI 1 |
| Zahlungen an politische Parteien | KPI 1 |
| Prozesskosten wegen Wettbewerbsverstößen | PI 2 |
| Umsatz in Ländern mit erhöhtem Korruptionsrisiko | PI 2 |
1 KPI: Quantifizierte Kennzahl
2 PI: Kennzahl ohne quantitatives Ziel
Es wurden keine monetär signifikanten Bußgelder gegen die INDUS-Gruppe im Geschäftsjahr 2023 verhängt (EW01-BG), nicht-monetäre Strafen sind ebenfalls nicht angefallen (EW02-nmS). Es wurden keine Zahlungen an politische Parteien ausgegeben (EW03-Pol). Es wurden keine Prozesskosten wegen Wettbewerbsverstößen fällig (EW04-WV). Der Umsatzanteil in Ländern mit erhöhtem Korruptionsrisiko (CPI<60) ist um gut 1 Prozentpunkt gesunken, was einer relativen Senkung um 7 % entspricht. Der Umsatz in Ländern ohne erhöhtes Korruptionsrisiko wie beispielsweise den Vereinigten Staaten von Amerika konnte überproportional gesteigert werden.
INDUS legt Wert auf die Ableitung beteiligungsspezifischer Nachhaltigkeitsziele in der INDUS-Gruppe, insbesondere hinsichtlich des Gruppenziels der kurzfristigen Reduktion der THG-E in Höhe von 35 % bis 2025. Der Fokus liegt dabei auf den direkten Beteiligungen, welche ihre Tochtergesellschaften sowie weitere Unternehmensstandorte neben der Zentrale in ihre Strategie miteinbeziehen. INDUS ist überzeugt, dass die Beteiligungsgesellschaften langfristig durch nachhaltige Produkte und Produktionsprozesse Wettbewerbsvorteile erhalten und generieren können. Entsprechend hält INDUS die Umsetzung der Operationalisierung der Gruppen-Nachhaltigkeitsstrategie auf Einzelbeteiligungsebene nach.
Für die Umsetzung von effektiven Maßnahmen im Kontext der ESG-Thematik stellt INDUS auch finanzielle Fördermittel über die Nachhaltigkeitsförderbank und die Innovationsförderbank bereit. Ziel der Innovationsförderbank im ESG-Rahmen sind dabei insbesondere Produktentwicklungen im Feld "GreenTech" sowie die Konzeption ressourceneffizienter Produktionsprozesse. Über die Nachhaltigkeitsförderbank steht den Beteiligungsgesellschaften ein Fördertopf bereit, auf welchen für Investitionen zurückgegriffen werden kann, die signifikant zur Verringerung der THG-E der einzelnen Beteiligungen beitragen. Die ge -förderten Investitionen werden laufend in Hinblick auf ihre Qualifikation als CapEx-Plan gemäß EU-Taxonomieverordnung überprüft. Für beide Fördertöpfe werden die Summen der jährlich bewilligten Förderung beobachtet und im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung berichtet.
Die INDUS Holding AG steht ihren Beteiligungsgesellschaften als strategischer Sparringpartner mit verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten zur Seite. Diese Form der Gesellschafterbegleitung ermöglicht es den Beteiligungsgesellschaften, zusätzliche Projekte und Maßnahmen anzugehen und umzusetzen, auch im Kontext der Erreichung der individuellen Nachhaltigkeitsziele. Bei der Definition der Nachhaltigkeitsziele der einzelnen Beteiligungsgesellschaften unterstützt der Vorstand der INDUS Holding AG die lokalen Geschäftsleitungen bei der Identifikation möglicher Maßnahmen sowie bei der Einschätzung des Potenzials dieser Maßnahmen - sowohl aus wirtschaftlicher wie auch aus Nachhaltigkeitsperspektive. Im Jahr 2022 wurde die Bewertung der eigenen Verbräuche in CO 2 e für alle Jahre ab dem Basisjahr 2018 transparent gemacht und somit den Beteiligungen seitdem ermöglicht, die Reduktion ihrer jeweiligen Scope-1- und -2-Emissionen zu planen. Zudem werden im Rahmen der Nachhaltigkeitsförderbank ressourcenschonende Projekte bewertet und gefördert. Im Rahmen der jährlichen Unternehmertagungen werden regelmäßig Informationen rund um das Thema Nachhaltigkeit, zum Beispiel die voraussichtlichen Entwicklungen bezüglich Berichtspflichten und Informationsbedarfen von Stakeholdern, die Vorteile einer Bestimmung der eigenen Scope-3-Emissionen gegeben und mögliche Herangehensweisen dazu sowie Maßnahmen zur Emissionsreduktion diskutiert.
So hat beispielsweise die INDUS-Beteiligung VULKAN INOX, ein führender Hersteller von granulierten Edelstahlstrahlmitteln, ihre CO 2 -Emissionen systematisch analysiert. Dabei werden nicht nur die direkten und indirekten Emissionen (Scope 1 und 2), sondern bei den Produkten Chronital und Grittal auch Scope 3 betrachtet. Diese Maßnahme ermöglicht es VULKAN INOX, die Treibhausgasäquivalente ihrer Prozesse zu analysieren und Verbesserungen abzuleiten. Durch den Einsatz von 100 % regenerativem Strom und Optimierungen im Bereich der Einsatzstoffe konnten signifikante Beiträge zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen erzielt werden.
Zudem stehen den Beteiligungen bei spezifischen Fragestellungen Fachreferent:innen zur Verfügung. Bei der Zusammenarbeit mit den Beteiligungen setzt INDUS auf vertrauensvolle Partnerschaften. Die INDUS Holding AG bietet zwar diverse Unterstützungsmöglichkeiten an, grundsätzlich wird aber nicht in das operative Tagesgeschäft der Beteiligungen eingegriffen. Der Führungsansatz ist dezentral, der Zielabgleich erfolgt im Rahmen des jährlichen Budgetierungsprozesses. Neben der Begleitung der Beteiligungsgesellschaften ist INDUS im Wesentlichen im Rahmen der Akquisition von neuen Gesellschaften tätig. Im DD-Prozess werden die betrachteten Akquisitionstargets in Hinblick auf die Kompatibilität mit den Handlungsfeldern der Nachhaltigkeitsstrategie abgeglichen. Dabei werden insbesondere Zukunftstrends aus dem ESG-Themen komplex mit in die Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung des Akquisitionstargets und der Geschäftsfelder, in denen das Akquisitionstarget aktiv ist, einbezogen. Dies trifft häufig auf Entwicklungen hinsichtlich des Zukunftstrends "GreenTech" zu.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Kennzahlen des Handlungsfelds "Gesellschafterbegleitung" im Geschäftsjahr 2023:
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| Kennzahl | Einheit | 2018 (Basisjahr) | 2022 | 2023 | 2025 (Zieljahr) | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesellschaften mit formulierten Emissionsreduktionszielen | GB01-EZ | % der INDUSGruppe | Erfassung ab 2020 | 84 | 93 | PI 1 |
| Förderung durch die Innovationsförderbank | GB02-InnF | Förderung in TEUR | 460 | 677 | 971 | PI 1 |
| Förderung durch die Nachhaltigkeitsförderbank | GB03-NHF | genehmigte Förderungen in TEUR | 2.106 | 1.103 | PI 1 |
1 PI: Kennzahl ohne quantitatives Ziel
Im Rahmen des Budgetprozesses und des strategischen Sparrings formulierten 93 % der Beteiligungsgesellschaften der INDUS Holding AG Emissionsreduktionsziele bis zum Zieljahr 2026 (GB01-EZ). Im Geschäftsjahr 2022 neu hinzugekommene Beteiligungen haben sich inzwischen Emissionsreduktionsziele gesetzt und nur wenige Beteiligungen fühlten sich aufgrund unsicherer Rahmenbedingungen nicht in der Lage, fundierte Reduktionspläne zu formulieren. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsförderbank wurden im Jahr 2023 sieben Projekte und damit eins mehr als im Vorjahr gefördert. Dafür wurden 1,1 Mio. EUR an Förderungen für die Beteiligungen genehmigt mit einem dahinterstehenden Investitionsvolumen von 2,7 Mio. EUR. Dies entspricht einer durchschnittlichen Förderquote von 41 %.
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| Handlungsfeld | Kennzahl | Einheit | |
|---|---|---|---|
| Schutz der Umwelt | THG-E (Scope 1+2) * | SU01-THG | t CO 2 e/Mio. EUR BWS |
| THG-E (Scope 1+2) (brutto) | t CO 2 e/Mio. EUR BWS | ||
| THG-E (Scope 1+2) | t CO 2 e | ||
| davon INDUS Holding | t CO 2 e | ||
| Umsatzanteil zielkonformer Beteiligungen | SU02-NhU | % | |
| Investitionsanteil zielkonformer Beteiligungen | SU03-NhI | % | |
| Energieintensität | SU04-E | MWh/Mio. EUR BWS | |
| aus regenerativen Energiequellen | % | ||
| aus regenerativen Energiequellen | MWh | ||
| THG-E (Scope 1) | SU05-S1 | t CO 2 e/Mio. EUR BWS | |
| THG-E (Scope 1) | t CO 2 e | ||
| davon INDUS Holding | t CO 2 e | ||
| THG-E (Scope 2, market-based) | SU06-S2 | t CO 2 e/Mio. EUR BWS | |
| THG-E (Scope 2, market-based) | t CO 2 e | ||
| davon INDUS Holding | t CO 2 e | ||
| THG-E (Scope 2, location-based) | t CO 2 e/Mio. EUR BWS | ||
| THG-E (Scope 2, location-based) | t CO 2 e | ||
| davon INDUS Holding | t CO 2 e | ||
| THG-E (Scope 3) | SU07-S3 | t CO 2 e/Mio. EUR BWS | |
| THG-E (Scope 3) | t CO 2 e | ||
| davon INDUS Holding | t CO 2 e | ||
| THG-E (Scope 1-3) | SU08-Ges | t CO 2 e/Mio. EUR BWS | |
| THG-E (Scope 1-3) | t CO 2 e | ||
| davon INDUS Holding | t CO 2 e | ||
| Emissionskompensation | t CO 2 e | ||
| Recyclingquote | SU09-Rec | % | |
| Abfallintensität | SU10-Abf | t/Mio. EUR BWS | |
| Gesamtwasserentnahmeintensität | SU11-WE | m 3 /Mio. EUR BWS | |
| Faire Arbeit | Arbeitsunfälle | FA01-AU | Anzahl/100 FTE |
| Arbeitsunfälle mit Todesfolge | FA02-tAU | Anzahl | |
| Weiterbildungsausgaben | FA03-WB | EUR/FTE | |
| Auszubildende | FA04-Ausb | Anzahl | |
| Berufsbegleitende Studien | FA05-DuSt | Anzahl | |
| Anteil Festverträge | FA06-Fix | % der Gesamt-FTE | |
| Soziale Gerechtigkeit | Berechtigte lokale Beschwerden | SG01-BB | Anzahl |
| Spenden an lokale soziale Einrichtungen | SG02-lSp | EUR | |
| Spenden an sonstige soziale Einrichtungen | SG03-nlSp | EUR | |
| Kooperationen mit sozialen Einrichtungen | SG04-Koop | % der INDUS Gruppe | |
| Betriebliches Vorschlagswesen | SG05-KVP | % der INDUS Gruppe | |
| Menschenrechte | Betriebliches Gesundheitsmanagement | SG06-BGM | % der INDUS Gruppe |
| Mitarbeitende - mit Verhaltenskodex | MR01-KDX | % der FTE | |
| Altersstruktur der Belegschaft 3 | MR02-AS | % der FTE im Alter von <20/20-29/ 30-39/40-49/ 50-59/≥60 | |
| Frauenanteil in der Belegschaft | MR03-FQ | % der FTE | |
| Frauenanteil in Führungspositionen 4 | MR04-FF | % der FTE in Führungspositionen | |
| Ehrliche Wirtschaft | Geldwert monetär signifikanter Bußgelder | EW01-BG | TEUR |
| Gesamtzahl nicht-monetärer Strafen | EW02-nmS | Anzahl | |
| Zahlungen an politische Parteien | EW03-Pol | EUR | |
| Prozesskosten wegen Wettbewerbsverstößen | EW04-WV | TEUR | |
| Umsatz in Ländern mit erhöhtem Korruptionsrisiko | EW05-CPI | % des Gesamtumsatzes | |
| Gesellschafterbegleitung | Gesellschaften mit formulierten Emissionsreduktionszielen | GB01-EZ | % der INDUS Gruppe |
| Förderung durch die Innovationsförderbank | GB02-InnF | Förderung in TEUR | |
| Förderung durch die Nachhaltigkeitsförderbank | GB03-NHF | genehmigte Förderungen in TEUR |
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| Handlungsfeld | Kennzahl | 2018 | 2022 | 2023 | 2025 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Schutz der Umwelt | THG-E (Scope 1+2) * | 113 | 76 (-19 %) | 49 (-56%) | 73 (-35 %) | KPI 1 |
| THG-E (Scope 1+2) (brutto) | 113 | 80 | 53 | |||
| THG-E (Scope 1+2) | 79.586 | 48.636 | 41.101 | |||
| davon INDUS Holding | 161 | 98 | 91 | |||
| Umsatzanteil zielkonformer Beteiligungen | 55,6 | 91,8 | 92,2 | 100 | KPI 1 | |
| Investitionsanteil zielkonformer Beteiligungen | 40,1 | 71,9 | 91,4 | 100 | KPI 1 | |
| Energieintensität | 323 | 321 | 222 | reduzieren | PI 2 | |
| aus regenerativen Energiequellen | 1,1 | 9,8 | 14,4 | |||
| aus regenerativen Energiequellen | 2.461 | 19.056 | 24.988 | |||
| THG-E (Scope 1) | 30 | 30 | 25 | reduzieren | PI 2 | |
| THG-E (Scope 1) | 21.323 | 18.326 | 19.732 | |||
| davon INDUS Holding | 161 | 98 | 89 | |||
| THG-E (Scope 2, market-based) | 83 | 50 | 27 | reduzieren | PI 2 | |
| THG-E (Scope 2, market-based) | 58.264 | 30.310 | 21.369 | |||
| davon INDUS Holding | 0 | 0 | 2 | |||
| THG-E (Scope 2, location-based) | 85 | 83 | 46 | |||
| THG-E (Scope 2, location-based) | 59.711 | 50.660 | 35.944 | |||
| davon INDUS Holding | 51 | 64 | 72 | |||
| THG-E (Scope 3) | 1.647 | 2.985 | 2.256 | PI 2 | ||
| THG-E (Scope 3) | 1.162.786 | 1.819.516 | 1.762.938 | |||
| davon INDUS Holding | 609 | 456 | 714 | |||
| THG-E (Scope 1-3) | 1.758 | 3.065 | 2.308 | PI 2 | ||
| THG-E (Scope 1-3) | 1.242.372 | 1.868.153 | 1.804.039 | |||
| davon INDUS Holding | 770 | 553 | 805 | |||
| Emissionskompensation | 703 | 2.801 | 3.395 | |||
| Recyclingquote | 58,9 | 67,9 | 69,0 | erhöhen | PI 2 | |
| Abfallintensität | 22,7 | 22,5 | 13,7 | reduzieren | PI 2 | |
| Gesamtwasserentnahmeintensität | 937 | 1.179 | 893 | reduzieren | PI 2 | |
| Faire Arbeit | Arbeitsunfälle | 3,3 | 2,6 | 2,3 | <3,0 | KPI 1 |
| Arbeitsunfälle mit Todesfolge | 0 | 0 | 0 | 0 | KPI 1 | |
| Weiterbildungsausgaben | 257 | 266 | 317 | PI 2 | ||
| Auszubildende | 429 | 346 | 313 | PI 2 | ||
| Berufsbegleitende Studien | 82 | 625 | 54 | PI 2 | ||
| Anteil Festverträge | 96,1 | 95,9 | 97,8 | PI 2 | ||
| Soziale Gerechtigkeit | Berechtigte lokale Beschwerden | 0 | 1 | 0 | 0 | KPI 1 |
| Spenden an lokale soziale Einrichtungen | 280.916 | 239.256 | 291.240 | PI 2 | ||
| Spenden an sonstige soziale Einrichtungen | 201.087 | 128.900 | 173.968 | PI 2 | ||
| Kooperationen mit sozialen Einrichtungen | 31 | 23 | 25 | PI 2 | ||
| Betriebliches Vorschlagswesen | 63 | 76 | 65 | PI 2 | ||
| Menschenrechte | Betriebliches Gesundheitsmanagement | 44 | 51 | PI 2 | ||
| Mitarbeitende - mit Verhaltenskodex | 100 | 100 | 100 | 100 | KPI 1 | |
| Altersstruktur der Belegschaft 3 | 2/18/23/24/ 26/7 | 2/15/24/24/ 26/9 | 2/14/23/24/ 26/11 | PI 2 | ||
| Frauenanteil in der Belegschaft | 30,3 | 27,3 | 28,2 | PI 2 | ||
| Frauenanteil in Führungspositionen 4 | 15,4 | 18,5 | 18,8 | PI 2 | ||
| Ehrliche Wirtschaft | Geldwert monetär signifikanter Bußgelder | 0 | 0 | 0 | 0 | KPI 1 |
| Gesamtzahl nicht-monetärer Strafen | 0 | 0 | 0 | 0 | KPI 1 | |
| Zahlungen an politische Parteien | 0 | 0 | 0 | 0 | KPI 1 | |
| Prozesskosten wegen Wettbewerbsverstößen | 1,38 | 0 | 0 | PI 2 | ||
| Umsatz in Ländern mit erhöhtem Korruptionsrisiko | 17,6 | 15,5 | 14,3 | PI 2 | ||
| Gesellschafterbegleitung | Gesellschaften mit formulierten Emissionsreduktionszielen | Erfassung ab 2020 | 84 | 93 | PI 2 | |
| Förderung durch die Innovationsförderbank | 460 | 677 | 971 | PI 2 | ||
| Förderung durch die Nachhaltigkeitsförderbank | 2.106 | 1.103 | PI 2 |
* Zur Verdeutlichung der Ausgangsbasis und des Zielfortschritts bezüglich des THG-Reduktionsziels (SU01-THG) ist für das Basisjahr 2018 die Bruttoemissionsintensität angegeben (vor Berücksichtigung von Emissionskompensationen). Die übrigen Angaben der Emissionsintensität der Kennzahl SU01-THG beziehen sich auf die Nettoemissionsintensität. Alle weiteren Angaben zu THG-E in der Tabelle beziehen sich auf die Bruttoemissionen.
1 KPI: Quantifizierte Kennzahl
2 PI: Kennzahl ohne quantitatives Ziel
3 Prozentangaben sind auf ganze Zahlenwerte gerundet, sodass in Summe geringfügige Abweichungen von 100 % möglich sind.
4 Konzernweite Kennzahl/Definition; bezieht sich nicht auf die Vorgaben des § 76, Abs. 4 des Aktiengesetzes
5 Vorjahreswert angepasst
Die Sustainable Development Goals (SDGs) stellen globale Ziele für eine nachhaltige Entwicklung dar und setzen einen weltweit geltenden Maßstab für Prioritäten und Ziele bis 2030. Dabei decken sie ein breites Spektrum an Nachhaltigkeitsthemen ab, welche einen Rahmen um Armut, Gesundheit, Klimawandel und Umweltschäden spannen. Insgesamt wurden 17 SDGs mit insgesamt 169 Unterzielen definiert. Zwar zielen die SDGs vor allem auf Verankerung auf Regierungsebene ab, dennoch wird der Erfolg bei der Umsetzung maßgeblich vom Handeln und der Zusammenarbeit aller Akteure abhängen, inklusive Wirtschaftsunternehmen. Auch INDUS möchte einen Beitrag zur Umsetzung der SDGs im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie leisten. Mit den intern gefassten Nachhaltigkeitszielen und Maßnahmen in den definierten wesentlichen Themen unterstützt INDUS gleichzeitig die Umsetzung von insgesamt 15 der 17 Sustainable Development Goals.

Um einen Zusammenhang zwischen den SDGs und den von INDUS als wesentlich identifizierten Handlungsfeldern herzustellen, wurden letztere entlang der gesamten Wertschöpfungskette betrachtet und mit den SDGs sowie den jeweils zugehörigen Unterzielen abgeglichen. Dabei wurde auch berücksichtigt, wie die SDGs untereinander in Zusammenhang stehen. Ergänzt wurde die Bewertung durch das Sichten öffentlich verfügbarer Literaturquellen, wie beispielsweise "Linking the SDGs and the GRI Standards", Global Reporting Initiative, 2020.
Das auf diese Weise erstellte Mapping wurde anschließend dem INDUS-Vorstand vorgelegt und durch diesen freigegeben.
Die einzelnen von INDUS als wesentlich definierten Handlungsfelder mit den daher eingehenden wesentlichen Themen und Maßnahmen leisten wie folgt einen Beitrag zur Erreichung der SDGs:
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| Handlungsfeld | Wesentliches Thema | SDG | SDG Icons |
|---|---|---|---|
| Schutz der Umwelt | Erhöhung der Energieeffizienz | 7. Bezahlbare und saubere Energie | 7 Affordable and Clean Energy |
| 8. Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum | 8 Decent Work and Economic Growth | ||
| 12. Nachhaltiger Konsum und Produktion | 12 Sustainable Consumption and Production | ||
| 13. Maßnahmen zum Klimaschutz | 13 Climate Action | ||
| Treibhausgasemissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette | 8. Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum | 8 Decent Work and Economic Growth | |
| 12. Nachhaltiger Konsum und Produktion | 12 Sustainable Consumption and Production | ||
| 13. Maßnahmen zum Klimaschutz | 13 Climate Action | ||
| Erneuerbare Energien (Nutzung und TechnologieEntwicklung) | 7. Bezahlbare und saubere Energie | 7 Affordable and Clean Energy | |
| 8. Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum | 8 Decent Work and Economic Growth | ||
| 9. Industrie, Innovation und Infrastruktur | 9 Industry, Innovation and Infrastructure | ||
| 12. Nachhaltiger Konsum und Produktion | 12 Sustainable Consumption and Production | ||
| 13. Maßnahmen zum Klimaschutz | 13 Climate Action | ||
| Verantwortungsvoller Umgang und Vermeidung von Abfall | 8. Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum | 8 Decent Work and Economic Growth | |
| 12. Nachhaltiger Konsum und Produktion | 12 Sustainable Consumption and Production | ||
| 14. Leben unter Wasser | 14 Life Below Water | ||
| Kreislaufwirtschaft | 8. Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum | 8 Decent Work and Economic Growth | |
| 12. Nachhaltiger Konsum und Produktion | 12 Sustainable Consumption and Production | ||
| 14. Leben unter Wasser | 14 Life Below Water | ||
| Faire Arbeit | Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden | 3. Gesundheit und Wohlergehen | 3 Good Health and Well-being |
| Aus- und Weiterbildung | 4. Hochwertige Bildung | 4 Quality Education | |
| 5. Geschlechtergleichheit | 5 Gender Equality | ||
| 13. Maßnahmen zum Klimaschutz | 13 Climate Action | ||
| Faire Entlohnung und Vertragsverhältnisse | 1. Keine Armut | 1 No Poverty | |
| 5. Geschlechtergleichheit | 5 Gender Equality | ||
| 10. Weniger Ungleichheiten | 10 Reduced Inequalities | ||
| Vereinbarkeit von Beruf und Familie | 3. Gesundheit und Wohlergehen | 3 Good Health and Well-being | |
| 5. Geschlechtergleichheit | 5 Gender Equality | ||
| Soziale Gerechtigkeit | Gesellschaftliches Engagement regional und überregional | 1. Keine Armut | 1 No Poverty |
| 5. Geschlechtergleichheit | 5 Gender Equality | ||
| 6. Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen | 6 Clean Water and Sanitation | ||
| 16. Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen | 16 Peace, Justice, and Strong Institutions | ||
| 17. Partnerschaften zur Erreichung der Ziele | 17 Partnerships for the Goals | ||
| Gute Nachbarschaft | 11. Nachhaltige Städte und Gemeinden | 11 Sustainable Cities and Communities | |
| Menschenrechte | Schutz der Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette | 1. Keine Armut | 1 No Poverty |
| 3. Gesundheit und Wohlergehen | 3 Good Health and Well-being | ||
| 6. Sauberes Wasser und Sanitärversorgung | 6 Clean Water and Sanitation | ||
| 8. Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum | 8 Decent Work and Economic Growth | ||
| 16. Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen | 16 Peace, Justice, and Strong Institutions | ||
| Diversität und Chancengleichheit | 5. Geschlechtergleichheit | 5 Gender Equality | |
| 10. Weniger Ungleichheit | 10 Reduced Inequalities | ||
| Bekämpfung von Korruption und Bestechung/ Ehrliche Wirtschaft | Compliance-Management | 16. Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen | 16 Peace, Justice, and Strong Institutions |
| Transparente Kommunikation | n. z. | ||
| Gesellschafterbegleitung | Portfoliooptimierung durch Akquisitionstätigkeiten | n. z. | |
| Methodische und finanzielle Unterstützung zur Zielerreichung (zum Beispiel Förderbank, Schulungen etc.) | 9. Industrie, Innovation und Infrastruktur | 9 Industry, Innovation and Infrastructure |
Der 2019 von der Europäischen Kommission vorgestellte Green Deal zielt auf eine nachhaltige Transformation der Wirtschaft ab. Der EU-Taxonomie kommt dabei als Klassifizierungsinstrument, welches ökologisch nachhaltige Aktivitäten definiert, eine große Bedeutung zu.
Im Rahmen der EU-Taxonomie werden sechs Umweltziele verfolgt:
1. Klimaschutz (climate change mitigation - CCM)
2. Anpassung an den Klimawandel (climate change adaptation - CCA)
3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen (sustainable use and protection of water and marine resources - WTR)
4. Übergang zur Kreislaufwirtschaft (transition to circular economy - CE)
5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (pollution prevention and control - PPC)
6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme (protection and restoration of biodiversity and ecosystems - BIO)
Bisher hat sich die Berichtspflicht auf die ersten beiden Umweltziele beschränkt. Für das Geschäftsjahr 2023 muss hingegen zum ersten Mal zu allen sechs Umweltzielen berichtet werden.
Dabei gibt es eine erleichterte Berichtspflicht für alle Wirtschaftsaktivitäten, welche erst durch die Delegierten Verordnungen (EU) 2023/2485 und 2023/2486 im Juni 2023 neu zur EU-Taxonomie hinzugefügt worden sind; für diese Tätigkeiten muss für das Geschäftsjahr 2023 nur zur Taxonomiefähigkeit berichtet werden; entscheidend für die Taxonomie fähigkeit ist eine Übereinstimmung mit der Tätigkeitsbeschreibung/-bezeichnung. Das umfasst insbesondere die Tätigkeiten zu den Umweltzielen 3-6 (Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zur Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme), enthalten im sogenannten Umweltrechtsakt aber auch einzelne neu in den Klimarechtsakt aufgenommene Tätigkeiten zu den Umweltzielen 1 und 2. Für die bereits vorher in der EU-Taxonomie basierend auf den Delegierten Verordnungen (EU) 2021/2139 und 2022/1214 berücksichtigten Tätigkeiten muss wie im Vorjahr zur Taxonomiekonformität berichtet werden. Für die Taxonomiekonformität wird ebenfalls geprüft, ob die jeweilige Wirtschaftsaktivität die Kriterien für einen wesentlichen Beitrag zu einem der Umweltziele erfüllt, kein anderes Umweltziel erheblich beeinträchtigt (Do No Significant Harm (DNSH)) und der Mindestschutz erfüllt wird. Nur wenn alle Aspekte zutreffen, ist Konformität gegeben.
Die INDUS-Gruppe besteht aus 43 Beteiligungen mit gegebenenfalls weiteren Enkelgesellschaften. Die Tochtergesellschaften haben ihre Hauptsitze in Deutschland und der Schweiz. Niederlassungen und Enkeltöchter sind im Wesentlichen in der DACH-Region ansässig. Die Gruppe ist seit 2023 in drei Segmente mit 14 bis 16 Beteiligungen pro Segment unterteilt: Engineering, Infrastructure und Materials. Die Segmente werden jeweils von einem segmentverantwortlichen Vorstand geführt.
Die meisten Beteiligungen liefern Produkte für die Mitte der Wertschöpfungskette wie Metallteile, Materialien zur Oberflächenbearbeitung sowie Werkzeug- oder Maschinenteile, die überwiegend nicht unter die EU-Taxonomie fallen.
Zur Erfüllung der Berichtsanforderungen im Rahmen der EU-Taxonomie wurde im Geschäftsjahr 2021 auf HoldingEbene eine Arbeitsgruppe gegründet. Diese arbeitet seitdem in Abstimmung mit den jeweiligen Fachbereichen und Beteiligungsunternehmen daran, die taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten im Beteiligungsverbund zu ermitteln, diese auf ihre Taxonomiekonformität hin zu prüfen und die damit verbundenen Umsätze, CapEx und OpEx zu ermitteln.
Dabei konnte im Geschäftsjahr 2023 auf den Erkenntnissen aus den beiden vorherigen Geschäftsjahren aufgebaut werden.
Bereits im Geschäftsjahr 2021 wurden die (Haupt-) Tätigkeiten aller Beteiligungen identifiziert und zentral aufgelistet. Diese Liste wird seitdem jährlich aktualisiert und die Auswirkungen der Aktualisierung auf die TaxonomieBerichterstattung werden analysiert. Das umfasst etwa den Wegfall (zum Beispiel durch den Verkauf von Beteiligungsunternehmen) oder die Ergänzung neuer Wirtschaftsaktivitäten (zum Beispiel durch den Zukauf neuer Beteiligungen oder die Entwicklung neuer Geschäftsfelder) sowie das anschließende Screening dieser Aktivitäten in Hinblick auf ihre Taxonomiefähigkeit. Aber auch regulatorische Änderungen werden fortlaufend berücksichtigt und in Bezug auf ihre Bedeutung für die INDUS-Gruppe untersucht. Unter anderem auf Basis dieser Liste wurde in diesem Jahr ein strukturiertes Screening aller Aktivitäten der INDUS AG und ihrer Beteiligungen in Hinblick auf die im Juni 2023 neu zur Taxonomie hinzugefügten Wirtschaftstätigkeiten durch die Delegierten Verordnungen (EU) 2023/2485 und 2023/2486 unternommen.
Dabei gab es teilweise aufgrund uneindeutiger Formulierungen und fehlender Eingrenzungen gewisse Auslegungsunsicherheiten. Es wurden verschiedene Ansätze gewählt, um trotzdem konservative Angaben berichten zu können. So wurden etwa aufgrund der generischen Tätigkeitsbeschreibung aus CE 1.2. "Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten" nur Hersteller von solchen Elektro- und Elektronikgeräten einbezogen, welche der Definition aus dem ElektroG entsprechen und demnach im Verzeichnis der registrierten Hersteller und registrierten Bevollmächtigten nach dem ElektroG aufgeführt sind. Für die Vorbereitung des nächsten Berichts ist geplant, diese Einschätzungen unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse aus Handreichungen und Best Practices erneut zu prüfen. Für 2023 haben fünf Beteiligungen Umsätze generiert, die unter CE 1.2. "Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten" fallen. Außerdem wurden Umsätze von vier Beteiligungen aus den Tätigkeitsfeldern CE 5.1. "Reparatur, Überholung und Wiederaufbereitung" und CE 5.2. "Verkauf von Ersatzteilen" aufgenommen. Dabei wurde zunächst nach den relevanten NACE-Codes gefiltert und dann auf Unternehmensebene die Umsätze zu den Wirtschaftsaktivitäten bestimmt.
Des Weiteren wurden bei AURORA Konrad G. Schulz GmbH & Co. KG relevante Tätigkeiten in Hinblick auf die Tätigkeit CCM 3.18. "Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten" identifiziert. Außerdem wurde bei dieser Beteiligung im Jahr 2023 ein BHKW installiert. Obwohl dabei auf Umweltaspekte geachtet wurde, liegen die im Rahmen einer Konformitätsprüfung geforderten detaillierten Nachweise nicht in der nötigen Form vor. Deshalb wird die Investition als taxonomiefähig ausgewiesen.
Im Jahr 2023 wurden Gebäude gebaut und gekauft, was unter die Tätigkeit CCM 7.7. "Erwerb von und Eigentum an Gebäuden" fällt.
Einige der unter Umweltziel 1 aufgeführten Tätigkeiten werden ebenfalls unter Umweltziel 2 genannt. Wir haben in diesen Fällen unsere Wirtschaftsaktivitäten - analog zum Vorjahr - ausschließlich Umweltziel 1 zugeordnet, da wir dort unseren Fokus sehen.
Die neu identifizierten Tätigkeiten ergänzen die bereits im Vorjahr berichteten Aktivitäten (siehe Tabelle).
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| KPI | Kategorie | ID | Wirtschaftstätigkeit |
|---|---|---|---|
| Umsatz | 1 | CCM 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | |
| 2 | CCM 3.18. Herstellung von Automobil- und Mobilitäts komponenten | ||
| 3 | CCM 4.16. Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen | ||
| 4 | CE 1.2. Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | ||
| 5 | CE 5.1. Reparatur, Wiederaufarbeitung und Wiederaufbereitung | ||
| 6 | CE 5.2. Verkauf von Ersatzteilen | ||
| CAPEX | a) Vermögenswerte / Prozesse, die mit taxonomiefähigen und -konformen Tätigkeiten verbunden sind | 7 | CCM 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen |
| 8 | CE 1.2. Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | ||
| c) Erwerb von Produktion aus taxonomiefähigen und -konformen Tätigkeiten und einzelnen Maßnahmen, durch die die Zieltätigkeiten kohlenstoffarm ausgeführt werden oder der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt wird | 9 | CCM 4.30. Hocheffiziente Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen | |
| 10 | CCM 6.5. Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | ||
| 11 | CCM 7.4. Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden | ||
| 12 | CCM 7.6. Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | ||
| 13 | CCM 7.7. Erwerb von und Eigentum an Gebäuden |
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| KPI | Aktivität | Beteiligung |
|---|---|---|
| Umsatz | Herstellung von Haustüren mit hoher Wärmedämmung | OBUK |
| Herstellung von Fenstern und Türen mit hoher Schall- und Wärmedämmung | WIRUS | |
| Herstellung von Wärmepumpen | REMKO | |
| Herstellung von Luft-Luft-Klimageräten | REMKO | |
| Herstellung von Wärmepumpenanlagen | AURORA | |
| Installation und Wartung von Wärmepumpen | REMKO | |
| Herstellung von Heizreglern und Thermostaten | ELTHERM | |
| Herstellung von Betankungstechnik und Reifendruckkontrollsystemen | HORN GROUP | |
| Herstellung von Datenloggern, Messtechnik und Sensoren | IPETRONIK | |
| Herstellung von Bolzenschweißequipment | KÖCO | |
| Herstellung von Elektroheizern, Klimageräten, Entfeuchtern und Luftreinigern | REMKO | |
| Fremdkörperinspektionssysteme | Mesutronic | |
| Betankungstechnik, Reifendruckkontrollsysteme | HORN GROUP | |
| Fördertechnik | BUDDE | |
| Komponenten für Automatisierungssysteme | IEF Werner | |
| Fremdkörperinspektionssysteme | MESUTRONIC | |
| Betankungstechnik, Reifendruckkontrollsysteme | HORN GROUP | |
| Fördertechnik | BUDDE | |
| Komponenten für Automatisierungssysteme | IEF Werner | |
| CAPEX | Herstellung von Haustüren mit hoher Wärmedämmung | OBUK |
| Herstellung von Fenstern und Türen mit hoher Schall- und Wärmedämmung | WIRUS | |
| Betankungstechnik, Reifendruckkontrollsysteme | HORN GROUP | |
| Datenlogger, Messtechnik und Sensoren | IPETRONIK | |
| Bolzenschweißequipment | KÖCO | |
| BHKW | AURORA | |
| Leasing von Firmenfahrzeugen | gesamte INDUSGruppe | |
| Installation von Ladesäulen | H+S KÖSTER KG OBUK KG REMKO KG SIMON KG | |
| Installation, Wartung und Reparatur von Photovoltaik-Systemen und der dazugehörigen technischen Ausrüstung | BETEK ELTHERM FS-BF HAUFF MBN FROHMASCO ROLKO ZHANGZHOU | |
| Kauf und Leasing von Grundstücken und Gebäuden | gesamte INDUSGruppe |
Dabei sind Aktivitäten mit der ID 1-8 beteiligungs- bzw. geschäftsmodellspezifisch, während Aktivitäten 9 bis 13 bei sämtlichen Beteiligungen potenziell von Relevanz sein können. Zu diesen potenziell allgemein relevanten Aktivitäten erfolgte die Erhebung mittels der zentralen Daten im Investtool und des Anlagenspiegels der INDUS Holding AG.
Aufgrund der diesjährigen erleichterten Berichtspflicht für die im Juni 2023 neu hinzugefügten Tätigkeiten, muss für diese Tätigkeiten zunächst nur zur Taxonomiefähigkeit berichtet werden. Deshalb konnte dieses Jahr bei der Konformitätsprüfung zu einem großen Teil auf den Erkenntnissen aus dem Vorjahr aufgebaut werden.
Bereits im letzten Jahr wurden die Anforderungskriterien in einer Screening-Tabelle detailliert zusammengetragen. In diesem Jahr galt es zu beachten, dass durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2485 gewisse Anforderungskriterien verändert wurden. Dabei gab es sowohl kleinere Änderungen, etwa bei der Wahl einzelner Wörter, als auch größere Änderungen; beispielsweise wurden bei Anlage C einzelne Absätze ergänzt, geändert oder ganz gestrichen.
Auf Basis dieser Screening-Tabelle wurde im Zusammenspiel zwischen der Holding und den betroffenen Beteiligungen die Erfüllung der Kriterien überprüft.
Bei den umsatzgenerierenden Tätigkeiten im Bereich der Türen und Fenster wird anhand der technischen Bewertungskriterien in taxonomiefähig und -konform unterschieden. Alle Produkte sind taxonomiefähig, weil sie in die Beschreibung der Aktivität 3.5 fallen und generell hohe Dämmwerte aufweisen. Bei den Produkten, die der Wirtschafts aktivität 4.16 zuzuordnen sind, erfüllen alle Produkte auch die technischen Bewertungskriterien und sind somit taxonomiekonform. Andere, nicht umsatzgenerierende Aktivitäten sind ausschließlich taxonomiefähig, wie zum Beispiel die, die der Wirtschaftstätigkeit CCM 4.1. "Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie" zuzuordnen sind. Das liegt darin begründet, dass die Photovoltaik-Module nicht selbst hergestellt, sondern lediglich als grünes Produkt erworben und verwendet werden. Es handelt sich dabei um nicht umsatzgenerierende Tätigkeiten, und wir verstehen dabei unsere taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten als Erwerb von Produktion. Dies führt - entsprechend verbreiteter Auslegung der Rechtsakte, unter anderem durch den IDW - dazu, dass die Überprüfung der Taxonomiekonformität, besonders der DNSH- und Mindestschutzkriterien, auf der Ebene des Lieferanten der Photovoltaik-Module durch geführt werden muss. Entsprechende Anfragen bei den Lieferanten haben keine ausreichenden Nachweise ergeben. Dies liegt darin begründet, dass die direkten Lieferanten in der Regel kleine bis mittelständische Installateursbetriebe sind, die aufgrund mangelnder direkter Betroffenheit den aufwendigen Nachweis einer Taxonomiekonformität ihrer Produkte nicht erbringen können bzw. diesen wiederum selbst anfragen müssten. Die Informationslage könnte sich aber mit steigender Nachfrage in den nächsten Jahren verbessern, sodass perspektivisch eine Umwandlung in taxonomiekonforme Aktivitäten vorstellbar ist. Auch für das Geschäftsjahr 2023 sind diese Aktivitäten aber nur als taxonomiefähig einzustufen.
Die Prüfungshandlungen und Dokumentationen fanden für jede Aktivität und standortbezogen statt und werden an dieser Stelle zusammengefasst dargestellt. Zur Erfüllung eines wesentlichen Beitrags zu Umweltziel 1 "Klimaschutz" müssen gewisse technische Bewertungskriterien erfüllt werden. Bei INDUS beziehen sich diese etwa auf den Wärmedurchgangskoeffizienten (Herstellung von Fenstern und Türen), die Energieeffizienzklasse (Herstellung und Installation von Wärmepumpen) oder auch auf die Kältemittelschwellenwerte (Installation von Wärmepumpen). Diese technischen Bewertungskriterien wurden den Beteiligungen mit geschäftsmodellspezifischen taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten kommuniziert und entsprechend abgefragt, welche ihrer Produkte diesen Vorgaben entsprechen. Die Anforderungen werden bei der Herstellung von Wärmepumpen und Luft-Luft-Klimageräten vollumfänglich erfüllt. Bei Türen und Fenstern werden die Schwellenwerte größtenteils eingehalten. Das Ergebnis dieser Analyse bildete die Grundlage für die Identifizierung von Umsätzen, die durch taxonomiekonforme Tätigkeiten erwirtschaftet werden, sowie den damit verbundenen Investitions- und Betriebsausgaben.
Grundsätzlich ist eine Vermischung zwischen Umsatz, CapEx und OpEx auszuschließen, weil dabei buchhalterisch unterschiedliche Konten angesprochen werden. Eine Vermeidung der Doppelzählung innerhalb der Umsatzerlöse sowie Investitions- und Betriebsausgaben wird dadurch sichergestellt, dass die jeweiligen Werte durch die Beteiligungen nur einmal über die Konsolidierungssoftware Luca-Net gemeldet werden können. Wenn eine Tätigkeit potenziell zu mehreren Umweltzielen beitragen kann, wird dies - gemeinsam mit der konkreten Zuordnung der Umsätze, CapEx und OpEx zu einem Umweltziel - entsprechend im Meldebogen markiert. Dadurch wird auch in dieser Hinsicht Doppel zählung vermieden.
Im Sinne der Taxonomie darf der wesentliche Beitrag einer Wirtschaftsaktivität zu einem Umweltziel nicht unter Inkaufnahme negativer Auswirkungen auf eines der anderen fünf Umweltziele geschehen. Daher ist anhand sogenannter Do No Significant Harm (DNSH)-Kriterien zu überprüfen, ob eine erhebliche Beeinträchtigung ausgeschlossen werden kann. Die dazu festgelegten Kriterien beziehen sich in Teilen auf bereits bestehende EU-Regulatorien, deren Einhaltung ohnehin Voraussetzung für Bau- und Betriebsgenehmigungen ist. Die Tätigkeiten von INDUS verursachen im Allgemeinen sehr wenige Beeinträchtigungen. Dies war das Ergebnis der eingehenden Prüfung der DNSH-Kriterien. Im Folgenden wird die Erfüllung der DNSH-Kriterien der einzelnen Umweltziele genauer erläutert. Da im Vergleich zum Vorjahr keine zusätzlichen Aktivitäten identifiziert worden sind, welche einen wesentlichen Beitrag leisten, wurde in diesem Jahr im Wesentlichen die DNSH-Bewertung aus dem Vorjahr auf ihre Aktualität geprüft und stellenweise optimiert.
Die Anpassung der Geschäftstätigkeiten an den Klimawandel ist nicht zuletzt auch von ökonomischer Relevanz. Dies spiegelt sich darin wider, dass mit dem Klimawandel verbundene Chancen und Risiken verstärkt im Risikomanagement und bei Investitionsentscheidungen eine Rolle spielen.
Die in der Taxonomie geforderte Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung erfolgte im Geschäftsjahr 2022 in Anlehnung an die Empfehlungen des Leitfadens "How to perform a robust climate risk and vulnerability assessment for EU taxonomy reporting?", Umweltbundesamt (finale Version vom 9. November 2022) auf Standort- und auf Tätigkeitsebene. Die Durchführung der Szenario-Analyse für die RCP-Szenarien 8.5, 4.5, 2.6 und zum aktuellen Risiko erfolgte anhand der öffentlich zugänglichen Datenbank GERICS - Klimaausblicke für Landkreise über die Mitte des Jahrhunderts hinaus bis zum Jahr 2065. Da die Definition der Klimarisiken bei GERICS nicht deckungsgleich ist mit der Taxonomie, musste eine entsprechende Zuordnung vorgenommen werden. Weiterhin deckt GERICS nicht alle 28 in der Taxonomie hinterlegten Klimarisiken ab. Einige dieser Lücken konnten aufgrund der geografischen Lage der Beteiligungen ausgeschlossen werden. Die übrigen Risiken konnten durch den Rückgriff auf andere Daten, wie die WWF Risk Filter Suite bewertet werden.
Die Bewertung hat ergeben, dass die Standorte nur von sehr wenigen Klimarisiken betroffen sind und diese im Falle ihres Eintretens als nicht gefährdend für die Ausübung der Wirtschaftstätigkeit zu bewerten sind und nicht zu relevanten wirtschaftlichen Verlusten führen.
In diesem Jahr wurde zusätzlich zu der Analyse aus dem Vorjahr ein verstärkter Fokus auf die Resilienz der Lieferkette gegenüber klimabedingten Risiken gelegt. Dabei wurden für die Beteiligungen mit taxonomiekonformen Tätigkeiten etwa die Transportwege und -mittel in Hinblick auf ihre Anfälligkeit für Klimarisiken analysiert sowie die Berücksichtigung von Risiken in der Lieferkette in dem Risikomanagement untersucht. Bezüglich der nachhaltigen Nutzung und des Schutzes von Wasser- und Meeresressourcen liegen unter anderem für die Herstellung von Türen, Fenstern und Wärmepumpen sowie für die Installation von Wärmepumpen Anforderungskriterien vor. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf gesetzliche und behördliche Vorgaben, deren Einhaltung Voraussetzung für Bau- und Betriebsgenehmigungen sind, sodass allein deshalb von einer Erfüllung auszugehen ist. Alle drei betroffenen Beteiligungen mussten keine Umweltverträglichkeitsprüfung zum Erlangen der Bau- und Betriebsgenehmigung durchführen. Entsprechend gibt es keine gewässerrechtlichen Auflagen und Genehmigungen, die sich aus dieser Prüfung ergeben können. Aufgrund des Tätigkeitsprofils der Unternehmen ist der Wasserverbrauch gering, weiterhin liegen die Standorte nicht in Wasserstressgebieten mit hoher akuter Dürregefahr. Die Datenbank WWF Risk Filter Suite erwartet auch unter Berücksichtigung der IPCC-Szenarien RCP 4.5 und 6.0 bis 2050 kein hohes Risiko. Dennoch streben die Unternehmen einen bewussten Umgang mit der Ressource Wasser an. Beispielsweise sind bei OBUK die Wasserkreisläufe in der Produktion geschlossen.
Zusätzlich wurden die geografische Lage der jeweiligen Standorte sowie die spezifischen Produktionsprozesse in Hinblick auf potenzielle negative Auswirkungen auf Wasserqualität und Wasserknappheit untersucht. Dabei wurde kein signifikantes Risiko identifiziert. Der Einfluss der im Juni 2023 erfolgten Veränderungen der Anforderungen (Anlage B) auf diese Bewertung wurde geprüft und als nicht wesentlich eingestuft.
Für den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft liegen Anforderungen wie hohe Haltbarkeit, leichte Demontage oder hohe Recyclingfähigkeit vor. Da die konkreten Möglichkeiten zur Einbindung in die Kreislaufwirtschaft von der jeweiligen Tätigkeit abhängen, wurden die einzelnen Tätigkeiten betrachtet und jeweils in Hinblick auf Kriterien wie Langlebigkeit oder Recyclingfähigkeit bewertet. Allgemein lässt sich sagen, dass die Produkte der INDUS-Beteiligungen und ihre Bestandteile schon aus ökonomischen Gründen so konzipiert sind, dass sie lange halten, sich also gegenüber Konkurrenzprodukten dadurch auszeichnen, und gut recycelbar sind. Die hohe Recyclingfähigkeit ermöglicht die Weiterverwendung einzelner Bestandteile am Ende der Produkt-Lebensdauer, welche häufig weiterhin als Rohstoffe wertvoll sind, wie beispielsweise Glas, das nach der Demontage der Produkte wieder dem Wertstoffkreislauf zugeführt wird. Um diesen Prozess zu unterstützen, kooperiert etwa WIRUS mit speziellen Entsorgungsunternehmen, die auf das Recycling von Fenstern spezialisiert sind.
Auch Abfälle, die im Produktionsprozess anfallen, werden zunehmend intern recycelt und wieder dem Produktionsprozess zugeführt. Ein konkretes Beispiel wäre die Beteiligung OBUK (Beitrag zu Wirtschaftstätigkeit 3.5. "Herstellung von energieeffizienten G ebäudeausrüstungen"): Mit ihrer Hartschaum-Recycling-Mühle können die Hartschaum abfälle, die bei der Herstellung von Dämmstoffplatten für Haustürfüllungen anfallen, zu 100 % recycelt werden. Im Anschluss wird das recycelte Purenit wieder an den Lieferanten geliefert und fließt schlussendlich in neue Dämmmaterialien ein.
REMKO bietet auf die verkauften Wärmepumpen eine Herstellergarantie von fünf Jahren und zudem Dienstleistungen für die Wartung und Reparatur sowie einen Ersatzteilservice, auch für ältere Modelle. Damit Verschleißteile ersetzt werden können, sind die Wärmepumpen so konzipiert, dass sie leicht demontierbar sind. Dadurch und aufgrund der Langlebigkeit der Geräte werden Ressourcen geschont, die durch die ständige Anschaffung von Neugeräten verbraucht werden würden.
Hinsichtlich der Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung liegen teilweise aktivitäten-individuelle Anforderungen vor. Für Aktivitäten, die unter 4.16 "Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen" fallen, dürfen etwa Luft-Luft-Wärmepumpen mit einer Nennleistung von höchstens 12 kW gewisse Schwellenwerte in Hinblick auf den Schallleistungspegel nicht überschreiten und dies erfüllen die betrachteten Produkte. Aktivitäten, die unter 3.5 "Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen" fallen, dürfen nicht bzw. teilweise nur unter gewissen Voraussetzungen zur Herstellung, zum Inverkehrbringen oder zur Verwendung bestimmter chemischer Stoffe führen. Die in Anhang I, Anlage C, Buchstaben a) bis e) des Klimarechtsakts entsprechend aufgelisteten chemischen Verbindungen führen (in manchen Fällen nur im Falle der Nichteinhaltung bestimmter Auflagen) zu einem kategorischen Ausschluss einer Wirtschaftstätigkeit als taxonomiekonform.
Im Zuge der Anforderungsänderungen im Juni 2023 wurden die Anforderungen aus Buchstabe g) gestrichen und die Anforderungen aus f) angepasst: Eine Verwendung der dort aufgeführten Stoffe ist nur zulässig, wenn es keine Alternative zu diesen Stoffen gibt und diese unter kontrollierten Bedingungen verwendet werden. Es gibt derzeit noch einige wenige Stoffe, für die es aktuell noch keine Alternative gibt. Diese werden aber unter kontrollierten Bedingungen verwendet, d.h. die Stoffe werden so verarbeitet, dass keine Gefahr für Mitarbeitende oder Käufer der Produkte besteht.
Ein Großteil der in Anhang I, Anlage C des Klimarechtsakts genannten kritischen Stoffe unterliegt geltender deutscher Rechtsprechung. An diesen Stellen wird im Sinne des Legalitätsprinzips auf geltendes Recht referenziert, d. h., solange keine andersartigen Indizien vorliegen, wird an diesen Stellen grundsätzlich von einer Konformität der Beteiligungen mit den gesetzlichen Anforderungen ausgegangen. Dies betrifft beispielsweise die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten durch die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU (Restriction of Hazardous Substances). Die Konformität mit der RoHS-Richtlinie ist zwingende Voraussetzung für die Erlangung der CE-Kennzeichnung, ohne die elektrische Geräte in der EU nicht mehr in Umlauf gebracht werden dürfen. So garantiert REMKO beispielsweise Konformität für die entsprechend in Verkehr gebrachten Produkte.
An den Stellen, bei denen die Anforderungen aus der EU-Taxonomie über die aktuelle Gesetzgebung hinausgehen, wurden zum einen die wesentlichen Rohstoffe der jeweiligen Produkte identifiziert und auf negative Auswirkungen gemäß Anlage C überprüft. Darüber hinaus wurden bereits im Jahr 2022 von den relevanten Unternehmen die Sicherheitsdatenblätter zu allen im Jahr 2022 für die Herstellung der taxonomiefähigen Produkte eingesetzten Chemikalien angefordert, ausgewertet und auf ihre Taxonomiekonformität geprüft. Dies betraf sowohl Chemikalien, die beispielsweise als Kleber in die Fenster von WIRUS eingehen, aber zum Beispiel auch Reinigungsmittel, die nicht Bestandteil des finalen Produkts werden. Für den diesjährigen Bericht wurden zusätzlich zu der Prüfung aus dem Vorjahr die veränderten Anforderungen berücksichtigt und die Sicherheitsdatenblätter der im Jahr 2023 neu genutzten Stoffe geprüft. Sicherheitsdatenblätter sind laut REACH-Verordnung für alle laut offizieller Definition als gefährlich definierten Chemikalien und ihre Gemische vom Hersteller zu erstellen und den Kunden zur Verfügung zu stellen. Diese eingehende Prüfung hat keine Anhaltspunkte ergeben, dass potenziell bedenkliche Chemikalien verwendet wurden.
Die Prüfung der Anforderungen hinsichtlich der Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung wurde nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. An dieser Stelle sollte allerdings darauf hingewiesen werden, dass in Bezug auf die Anforderungen aus Anlage C noch gewisse Auslegungsunsicherheiten bestehen.
Auch beim Schutz und bei der Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme wird im Grunde die Einhaltung bestehender Regulatorien gefordert. Die geforderten Umweltverträglichkeitsprüfungen bzw. Bewertungen der Umweltverträglichkeit sind, abhängig vom Geschäftsmodell des jeweiligen Unternehmens und der geografischen Lage, die Grundlage für den Erhalt von Bau- und Betriebsgenehmigungen und daher vorhanden, wenn erforderlich. Alle drei betroffenen Beteiligungen mussten keine Umweltverträglichkeitsprüfung zum Erlangen der Bau- und Betriebsgenehmigung durchführen.
Weiterhin erfordert die Taxonomie die Prüfung zur Nähe biodiversitätssensibler Gebiete, was bei positiver Bewertung und im Falle des Risikos von negativen Auswirkungen durch eine Tätigkeit auf diese Gebiete zu der Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung und der Auflage zur Umsetzung bestimmter Maßnahmen führen kann.
Die Prüfung anhand mehrerer öffentlich verfügbaren Datenbanken (zum Beispiel Schutzgebiete in Deutschland vom Bundesamt für Naturschutz oder eine Übersicht der UNESCO- Biosphärenreservate) ergaben keine räumliche Nähe der deutschen Standorte. Der polnische Standort von OBUK liegt in einem Vogelschutzgebiet gemäß Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG). Eine behördliche Vorprüfung im Rahmen der Erteilung der Bau- und Betriebsgenehmigung hat keine Notwendigkeit zur Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung ergeben, da durch die Tätigkeit der OBUK-Tochter keine negativen Auswirkungen auf die örtliche Flora und Fauna zu erwarten sind. Da die betroffenen Beteiligungen keine neuen Standorte eröffnet haben, wurde dieses Jahr auf eine erneute Prüfung verzichtet.
Zuletzt wurde noch die Einhaltung der Mindestschutzanforderungen überprüft. Während die Prüfung bei den vorherigen Schritten auf Aktivitätenebene stattfand, wurden bei dem Mindestschutz die Anforderungen auf Unternehmensebene geprüft. Dabei wurden die Anforderungen sowohl auf Holding-Ebene als auch auf Ebene der betroffenen Beteiligungen geprüft. Da die Rechtsakte bezüglich des Mindestschutzes bisher wenig präzise sind, wurde sich im Wesentlichen am finalen Bericht "Final Report on Minimum Safeguards" des EU-Beratungsgremiums Platform on Sustainable Finance (PSF) aus Oktober 2022 orientiert.
Wie in dem Bericht gefordert, gibt es einen Menschenrechts-Due-Diligence-Prozess. In diesem Kontext hat INDUS beispielsweise eine vom gesamten Vorstand unterzeichnete Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte veröffentlicht und bietet durch das Hinweisgebersystem "SpeakUp" sowohl Internen als auch Externen eine leicht zugängliche Beschwerdemöglichkeit. Es gibt, wie im PSF-Bericht gefordert, einen Anti-Korruptions-Prozess, Prozesse zur Einhaltung der Steuerregularien und eine Überwachung der damit verbundenen Risiken sowie Prozesse zur Wahrung fairen Wettbewerbs. Zudem gibt es keine Verurteilungen aufgrund von Verstößen gegen Menschenrechte, Korruption, Steuern oder Wettbewerbsrecht. Außerdem wird ein regelmäßiger Stakeholderdialog gepflegt. Das umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, dass nie ein von einem OECD National Contact Point ausgehender Stakeholderdialog ausgeschlagen oder Vorwürfe des Business and Human Rights Resource Centre unbeantwortet gelassen wurden. Die Risiken in der Lieferkette rücken - nicht zuletzt im Zuge des LkSG - zunehmend in den Fokus und wurden 2023 verstärkt betrachtet. In diesem Zuge wurde im Jahr 2023 etwa eine Software zur Erfüllung der LkSG-Anforderungen eingeführt und gruppenweit ausgerollt. Außerdem findet der Lieferantenkodex von INDUS zunehmend Verwendung. Im Zuge der diesjährigen Taxonomie-Berichterstattung wurden zudem die Top-10-Lieferanten der Unternehmen mit konformen Tätigkeiten in Hinblick auf die Themen Menschenrechte, Korruption, Steuerhinterziehung und Wettbewerbsrecht tiefergehend betrachtet.
Damit ist festzustellen, dass die INDUS-Gruppe den Mindestschutz vollumfänglich einhält.
Zur Ermittlung der Taxonomie-KPIs sind die gleichen Rechnungslegungsmethoden zugrunde gelegt worden wie im Rahmen der finanziellen Berichterstattung.
Aufgrund der einschränkenden OpEx-Definition in der EU-Taxonomie ist der Taxonomie-OpEx im Verhältnis zum Gesamt-OpEx nicht relevant und daher für das Geschäftsmodel von INDUS nicht wesentlich. Wir berichten entsprechend einen Anteil an taxonomiekonformen bzw. -fähigen Wirtschaftstätigkeiten von Null. Die jeweiligen KPIs ergeben sich durch die Division der mit taxonomie fähigen bzw. taxonomiekonformen Aktivitäten verbundenen Umsätze/ CapEx (= Zähler) durch die jeweiligen Gesamtwerte (= Nenner). So ergibt sich etwa die Umsatz-KPI durch die Division des nachhaltigen Netto umsatzes - also des mit taxonomiekonformen Aktivitäten generierten Umsatzes - durch den Gesamt-Nettoumsatz. Der OpEx setzt sich zusammen aus Ausgaben für Forschung und Entwicklung, Instandhaltung für Gebäude, Maschinen und BGA sowie Wartung, Aus- und Fortbildungen sowie Leasing nach IFRS 16. Die Positionen sind Aufwandsbestandteile der Gewinn- und Verlustrechnung, die sich im Geschäftsbericht im Kapitel Konzernabschluss/Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung findet, ebenso wie die Gesamtumsätze. Der CapEx setzt sich aus den Zugängen zu immateriellen Vermögenswerten, Nutzungsrechen Leasing/Miete und Sachanlagen zusammen. Diese finden sich im Geschäftsbericht im Konzernanhang in Position [22]. Die Aufschlüsselung der taxonomiekonformen Umsätze und CapEx sind in den folgenden Tabellen dargestellt. Diese sind vornehmlich Umsätze aus Kundenverträgen.
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| Art | Betrag | |
|---|---|---|
| GJ 2023 | GJ 2022 | |
| --- | --- | --- |
| Taxonomiekonforme Umsätze aus Kundenverträgen (aus Wirtschaftsaktivitäten 3.5. und 4.16.) | 98,75 | 114,12 |
| Gesamt | 98,75 | 114,12 |
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| Art | Betrag | |
|---|---|---|
| GJ 2023 | GJ 2022 | |
| --- | --- | --- |
| Zugänge zu Sachanlagen (IAS 16), Wirtschaftsaktivität 3.5 | 0,31 | 0,41 |
| Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten (IAS 38), Wirtschaftsaktivität 3.5 | 0,13 | 0,15 |
| Gesamt | 0,44 | 0,56 |
Obwohl Nachhaltigkeit ein Grundgedanke von INDUS ist, ist der Anwendungsbereich der Taxonomie begrenzt, da die Beteiligungsunternehmen überwiegend Zwischenprodukte herstellen, während die Taxonomie auf Endprodukte fokussiert ist. Daher weisen wir folgende KPIs aus (die Meldebögen zu Umsatz/CapEx/OpEx befinden sich im Anhang auf Seite 31. ff.):
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| Art | Betrag | |
|---|---|---|
| GJ 2023 | GJ 2022 | |
| --- | --- | --- |
| Umsatz | 1.802,43 | 1.804,11 |
| davon taxonomiekonform | 98,75 / 5,5 | 114,12 / 6,3 |
| CapEx | 82,91 | 94,19 |
| davon taxonomiekonform | 0,44 / 0,5 | 0,56 / 0,6 |
Im Geschäftsjahr 2023 haben sowohl OBUK als auch WIRUS Investitionen getätigt, die allerdings nicht ausschließlich taxonomiekonformen oder -fähigen Produkte dienen. An dieser Stelle wurden die Investitionskosten entsprechend dem Umsatzanteil der taxonomiekonformen Produkten allokiert. Diese Aufteilung ist verursachungsgerecht, da taxonomiefähige Produkte auf der gleichen Produktionslinie produziert werden wie taxonomiekonforme Produkte.
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Anteile an taxonomiekonformen Umsätzen und Investitionen jeweils um weniger als 1 Prozentpunkt verändert. Taxonomiefähige Umsätze und Investitionen sind deutlich gestiegen, da weitere taxonomiefähige Wirtschaftsaktivitäten identifiziert wurden.
Nachstehend werden zusätzlich die Meldebögen zum Complementary Delegated Act ausgewiesen. Da im Jahr 2023 keine taxonomierelevanten Umsätze und OpEx zu den hier aufgeführten Wirtschaftstätigkeiten angefallen sind, werden die entsprechenden Meldebögen ausschließlich zum CapEx aufgeführt.
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| Geschäftsjahr 2023 | Jahr | ||
|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten (1) | Code(s) (2) | Umsatz (3) | Umsatzanteil, Jahr 2023 (4) |
| --- | --- | --- | --- |
| Euro | % | ||
| --- | --- | --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | |||
| CCM 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | CCM 3.5. | 96.966.369 | 5,38 % |
| CCM 4.16. Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen | CCM 4.16. | 1.784.801 | 0,10 % |
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 98.751.170 | 5,48 % | |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | 96.966.369 | 5,38 % | |
| Davon Übergangstätigkeiten | 0 | 0 % | |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (g) | |||
| CCM 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | CCM 3.5. | 36.327.417 | 2,02 % |
| CCM 3.18. Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten | CCM 3.18. | 13.339.408 | 0,74 % |
| CE 1.2. Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | CE 1.2. | 82.874.840 | 4,60 % |
| CE 5.1. Reparatur, Überholung und Wiederaufbereitung | CE 5.1. | 1.168.435 | 0,06 % |
| CE 5.2. Verkauf von Ersatzteilen | CE 5.2. | 7.173.614 | 0,40 % |
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 140.883.714 | 7,82 % | |
| A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | 239.634.884 | 13,30 % | |
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 1.562.795.796 | 86,70 % | |
| Gesamt (A + B) | 1.802.430.680 | 100 % |
scrollen
| Geschäftsjahr 2023 | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten (1) | Klimaschutz (5) | Anpassung an den Klima -wandel (6) | Wasser (7) | Umweltverschmutzung (8) | Kreislaufwirtschaft (9) | Biologische Vielfalt (10) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| J; N; N/EL (b) (c) | J; N; N/EL (b) (c) | J; N; N/EL (b) (c) | J; N; N/EL (b) (c) | J; N; N/EL (b) (c) | J; N; N/EL (b) (c) | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | ||||||
| CCM 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
| CCM 4.16. Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 5,48 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | 5,38 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % |
| Davon Übergangstätigkeiten | 0 % | |||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (g) | EL; N/EL (f) | EL; N/EL (f) | EL; N/EL (f) | EL; N/EL (f) | EL; N/EL (f) | EL; N/EL (f) |
| CCM 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
| CCM 3.18. Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
| CE 1.2. Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | EL | N/EL |
| CE 5.1. Reparatur, Überholung und Wiederaufbereitung | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | EL | N/EL |
| CE 5.2. Verkauf von Ersatzteilen | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | EL | N/EL |
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 2,76 % | 0 % | 0 % | 0 % | 5,06 % | 0 % |
| A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | 8,23 % | 0 % | 0 % | 0 % | 5,06 % | 0 % |
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||||||
| Gesamt (A + B) |
scrollen
| Geschäftsjahr 2023 | DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten (1) | Klimaschutz (11) | Anpassung an den Klima -wandel (12) | Wasser (13) | Umweltverschmutzung (14) | Kreislaufwirtschaft (15) | Biologische Vielfalt (16) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | ||||||
| CCM 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | J | J | J | J | J | J |
| CCM 4.16. Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen | J | J | J | J | J | J |
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | J | J | J | J | J | J |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | J | J | J | J | J | J |
| Davon Übergangstätigkeiten | J | J | J | J | J | J |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (g) | ||||||
| CCM 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | ||||||
| CCM 3.18. Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten | ||||||
| CE 1.2. Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | ||||||
| CE 5.1. Reparatur, Überholung und Wiederaufbereitung | ||||||
| CE 5.2. Verkauf von Ersatzteilen | ||||||
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | ||||||
| A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | ||||||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||||||
| Gesamt (A + B) |
scrollen
| Geschäftsjahr 2023 | DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | |||
|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten (1) | Mindestschutz (17) | Anteil taxonomiekonformer (A.1) oder taxonomiefähiger (A.2) Umsatz, Jahr 2022 (18) | Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19) | Kategorie Übergangstätigkeit (20) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| J/N | % | E | T | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | ||||
| CCM 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | J | 6,23 % | E | |
| CCM 4.16. Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen | J | 0,10 % | ||
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | J | 6,33 % | ||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | J | 6,23 % | E | |
| Davon Übergangstätigkeiten | J | 0 % | T | |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (g) | ||||
| CCM 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | 1,51 % | |||
| CCM 3.18. Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten | 0 % | |||
| CE 1.2. Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | 0 % | |||
| CE 5.1. Reparatur, Überholung und Wiederaufbereitung | 0 % | |||
| CE 5.2. Verkauf von Ersatzteilen | ||||
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 1,51 % | |||
| A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | 7,83 % | |||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||
| Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||||
| Gesamt (A + B) |
scrollen
| Taxonomiekonform je Ziel | Taxonomiefähig je Ziel | |
|---|---|---|
| CCM | 5,48 % | 8,23 % |
| CCA | 0,00 % | 0,00 % |
| WTR | 0,00 % | 0,00 % |
| CE | 0,00 % | 5,06 % |
| PPC | 0,00 % | 0,00 % |
| BIO | 0,00 % | 0,00 % |
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| Geschäftsjahr 2023 | Jahr | ||
|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten (1) | Code(s) (2) | CapEx (3) | CapEx-Anteil, Jahr 2023 (4) |
| --- | --- | --- | --- |
| Euro | % | ||
| --- | --- | --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | |||
| CCM 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | CCM 3.5. | 440.304 | 0,53 % |
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 440.304 | 0,53 % | |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | 440.304 | 0,53 % | |
| Davon Übergangstätigkeiten | 0 | 0 % | |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (g) | |||
| CCM 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | CCM 3.5. | 35.721 | 0,04 % |
| CE 1.2. Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | CE 1.2. | 2.270.059 | 2,74 % |
| CCM 4.30. Hocheffiziente Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen | CCM 4.30 | 88.500 | 0,11 % |
| CCM 6.5. Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | CCM 6.5. | 6.480.850 | 7,82 % |
| CCM 7.4. Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden | CCM 7.4. | 49.236 | 0,06 % |
| CCM 7.6. Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | CCM 7.6. | 1.561.035 | 1,88 % |
| CCM 7.7. Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | CCM 7.7. | 22.920.681 | 27,65 % |
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 33.406.082 | 40,29 % | |
| A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | 33.846.385 | 40,82 % | |
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 49.063.615 | 59,18 % | |
| Gesamt (A + B) | 82.910.000 | 100 % |
scrollen
| Geschäftsjahr 2023 | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten (1) | Klimaschutz (5) | Anpassung an den Klimawandel (6) | Wasser (7) | Umweltverschmutzung (8) | Kreislaufwirtschaft (9) | Biologische Vielfalt (10) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| J; N; N/EL (b) (c) | J; N; N/EL (b) (c) | J; N; N/EL (b) (c) | J; N; N/EL (b) (c) | J; N; N/EL (b) (c) | J; N; N/EL (b) (c) | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | ||||||
| CCM 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0,53 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | 0,53 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % |
| Davon Übergangstätigkeiten | 0 % | |||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (g) | EL; N/EL (f) | EL; N/EL (f) | EL; N/EL (f) | EL; N/EL (f) | EL; N/EL (f) | EL; N/EL (f) |
| CCM 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
| CE 1.2. Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | EL | N/EL |
| CCM 4.30. Hocheffiziente Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
| CCM 6.5. Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
| CCM 7.4. Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
| CCM 7.6. Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
| CCM 7.7. Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 37,55 % | 0 % | 0 % | 0 % | 2,74 % | 0 % |
| A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | 38,09 % | 0 % | 0 % | 0 % | 2,74 % | 0 % |
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||||||
| Gesamt (A + B) |
scrollen
| Geschäftsjahr 2023 | DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten (1) | Klimaschutz (11) | Anpassung an den Klima -wandel (12) | Wasser (13) | Umweltverschmutzung (14) | Kreislaufwirtschaft (15) | Biologische Vielfalt (16) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | ||||||
| CCM 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | J | J | J | J | J | J |
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | J | J | J | J | J | J |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | J | J | J | J | J | J |
| Davon Übergangstätigkeiten | J | J | J | J | J | J |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (g) | ||||||
| CCM 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | ||||||
| CE 1.2. Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | ||||||
| CCM 4.30. Hocheffiziente Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen | ||||||
| CCM 6.5. Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | ||||||
| CCM 7.4. Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden | ||||||
| CCM 7.6. Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | ||||||
| CCM 7.7. Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | ||||||
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | ||||||
| A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | ||||||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||||||
| Gesamt (A + B) |
scrollen
| Geschäftsjahr 2023 | DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | |||
|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten (1) | Mindestschutz (17) | Anteil taxonomiekonformer (A.1) oder taxonomiefähiger (A.2) CapEx, Jahr 2022 (18) | Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19) | Kategorie Übergangstätigkeit (20) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| J/N | % | E | T | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | ||||
| CCM 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | J | 0,60 % | E | |
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | J | 0,60 % | ||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | J | 0,60 % | E | |
| Davon Übergangstätigkeiten | J | 0 % | T | |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (g) | ||||
| CCM 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen | 1,51 % | |||
| CE 1.2. Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | 0 % | |||
| CCM 4.30. Hocheffiziente Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen | 0 % | |||
| CCM 6.5. Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | 0 % | |||
| CCM 7.4. Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden | 0 % | |||
| CCM 7.6. Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | ||||
| CCM 7.7. Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | ||||
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 1,51 % | |||
| A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | 7,83 % | |||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||
| CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||||
| Gesamt (A + B) |
scrollen
| Taxonomiekonform je Ziel | Taxonomiefähig je Ziel | |
|---|---|---|
| CCM | 0,53 % | 38,09 % |
| CCA | 0,00 % | 0,00 % |
| WTR | 0,00 % | 0,00 % |
| CE | 0,00 % | 2,74 % |
| PPC | 0,00 % | 0,00 % |
| BIO | 0,00 % | 0,00 % |
scrollen
| Geschäftsjahr 2023 | Jahr | ||
|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten (1) | Code(s) (2) | CapEx (3) | CapEx-Anteil, Jahr 2023 (4) |
| --- | --- | --- | --- |
| Euro | % | ||
| --- | --- | --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | |||
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 0 | 0 % | |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | 0 | 0 % | |
| Davon Übergangstätigkeiten | 0 | 0 % | |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (g) | |||
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 0 | 0 % | |
| A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | 0 | 0 % | |
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||
| OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 48.812.188 | 100 % | |
| Gesamt (A + B) | 48.812.188 | 100 % |
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| Geschäftsjahr 2023 | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten (1) | Klimaschutz (5) | Anpassung an den Klimawandel (6) | Wasser (7) | Umweltverschmutzung (8) | Kreislaufwirtschaft (9) | Biologische Vielfalt (10) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| J; N; N/EL (b) (c) | J; N; N/EL (b) (c) | J; N; N/EL (b) (c) | J; N; N/EL (b) (c) | J; N; N/EL (b) (c) | J; N; N/EL (b) (c) | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | ||||||
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | ||||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||
| Davon Übergangstätigkeiten | ||||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (g) | EL; N/EL (f) | EL; N/EL (f) | EL; N/EL (f) | EL; N/EL (f) | EL; N/EL (f) | EL; N/EL (f) |
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | ||||||
| A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | ||||||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||||||
| Gesamt (A + B) |
scrollen
| Geschäftsjahr 2023 | DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten (1) | Klimaschutz (11) | Anpassung an den Klimawandel (12) | Wasser (13) | Umweltverschmutzung (14) | Kreislaufwirtschaft (15) | Biologische Vielfalt (16) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | ||||||
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | ||||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||
| Davon Übergangstätigkeiten | ||||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (g) | ||||||
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | ||||||
| A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | ||||||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||
| OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||||||
| Gesamt (A + B) |
scrollen
| Geschäftsjahr 2023 | DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | |||
|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftstätigkeiten (1) | Mindestschutz (17) | Anteil taxonomiekonformer (A.1) oder taxonomiefähiger (A.2) CapEx, Jahr 2022 (18) | Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19) | Kategorie Übergangstätigkeit (20) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| J/N | % | E | T | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeit (taxonomiekonform) | ||||
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| Davon Übergangstätigkeiten | ||||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (g) | ||||
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | ||||
| A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | ||||
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||
| OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||||
| Gesamt (A + B) |
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| Taxonomiekonform je Ziel | Taxonomiefähig je Ziel |
|---|---|
| CCM | |
| CCA | |
| WTR | |
| CE | |
| PPC | |
| BIO |
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| Zeile | Tätigkeiten im Bereich Kernenergie | |
|---|---|---|
| 1. | Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| 2. | Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| 3. | Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| Zeile | Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas | |
| 4. | Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| 5. | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | JA * |
| 6. | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
* Da die Tätigkeit im Geschäftsjahr ausschließlich für CapEx relevant ist, werden nur diese Meldebögen ausgewiesen.
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| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) |
||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| CCM + CCA | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an Klimawandel (CCA) | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in € | % | in € | % | in € | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - | - | - | - |
| 2. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - | - | - | - |
| 3. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - | - | - | - |
| 4. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - | - | - | - |
| 5. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | - |
| 6. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - | - | - | - |
| 7. | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 440.304 | 0,5 | 440.304 | 0,5 | - |
| 8. | Anwendbarer KPI insgesamt | 440.304 | 0,5 | 440.304 | 0,5 | - |
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| Zeile | Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) |
|---|---|
| Anpassung an Klimawandel (CCA) | |
| --- | --- |
| % | |
| --- | --- |
| 1. | - |
| 2. | - |
| 3. | - |
| 4. | - |
| 5. | - |
| 6. | - |
| 7. | - |
| 8. | - |
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| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) |
||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| CCM + CCA | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an Klimawandel (CCA) | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in € | % | in € | % | in € | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - | - | - | - | - |
| 2. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - | - | - | - |
| 3. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - | - | - | - |
| 4. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - | - | - | - |
| 5. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | - |
| 6. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - | - | - | - |
| 7. | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 440.304 | 100,0 | 440.304 | 100,0 | - |
| 8. | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | 440.304 | 100,0 | 440.304 | 100,0 | - |
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| Zeile | Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) |
|---|---|
| Anpassung an Klimawandel (CCA) | |
| --- | --- |
| % | |
| --- | --- |
| 1. | - |
| 2. | - |
| 3. | - |
| 4. | - |
| 5. | - |
| 6. | - |
| 7. | - |
| 8. | - |
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| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) |
||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| CCM + CCA | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an Klimawandel (CCA) | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in € | % | in € | % | in € | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - | - | - | - |
| 2. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - | - | - | - |
| 3. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - | - | - | - |
| 4. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - | - | - | - |
| 5. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 88.500 | 0,1 | 88.500 | 0,1 | - |
| 6. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - | - | - | - |
| 7. | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 31.047.523 | 37,4 | 31.047.523 | 37,4 | - |
| 8. | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 31.136.023 | 37,6 | 31.136.023 | 37,6 | - |
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| Zeile | Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) |
|---|---|
| Anpassung an Klimawandel (CCA) | |
| --- | --- |
| % | |
| --- | --- |
| 1. | - |
| 2. | - |
| 3. | - |
| 4. | - |
| 5. | - |
| 6. | - |
| 7. | - |
| 8. | - |
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| Zeile | Tätigkeiten im Bereich Kernenergie | in € | % |
|---|---|---|---|
| 1. | Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 2. | Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 3. | Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 4. | Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 5. | Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 6. | Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 7. | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 49.063.615 | 59,2 |
| 8. | Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 49.063.615 | 59,2 |
An die INDUS Holding Aktiengesellschaft, Bergisch Gladbach:
Wir haben den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht der INDUS Holding AG, Bergisch Gladbach (im Folgenden die "Gesellschaft"), für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 (im Folgenden der "gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht") einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen.
Nicht Gegenstand unserer Prüfung sind die in dem gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts in Übereinstimmung mit den §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und Artikel 8 der VERORDNUNG (EU) 2020/852 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (im Folgenden die "EU-Taxonomieverordnung") und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie mit deren eigenen in Abschnitt "Klassifizierung der Wirtschafts aktivitäten von INDUS gemäß EU-Taxonomieverordnung" des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts dargestellten Auslegung der in der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten enthaltenen Formulierungen und Begriffe.
Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung an -gemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben des Konzerns, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (Manipulation des nichtfinanziellen Berichts) oder Irrtümern ist.
Die EU-Taxonomieverordnung und die hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte enthalten Formulierungen und Begriffe, die noch erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch nicht in jedem Fall Klarstellungen veröffentlicht wurden. Daher haben die gesetz lichen Vertreter ihre Auslegung der EU-Taxonomieverordnung und der hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte im Abschnitt "Klassifizierung der Wirtschaftsaktivitäten von INDUS gemäß EU-Taxonomieverordnung" des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts niedergelegt. Sie sind verantwortlich für die Vertretbarkeit dieser Auslegung. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, ist die Rechtskonformität der Auslegung mit Unsicherheiten behaftet.
Wir haben die deutschen berufsrechtlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit sowie weitere berufliche Verhaltensanforderungen eingehalten.
Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen - insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/ vBP) sowie des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW Qualitätsmanagementstandards 1 "Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis" (IDW QMS 1 (09.2022)) - an, welcher von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verlangt, ein Qualitätsmanagementsystem, das den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Anforderungen entspricht, auszugestalten, einzurichten und durchzusetzen.
Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht abzugeben.
Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht der Gesellschaft, mit Ausnahme der in dem gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht genannten externen Dokumentationsquellen oder Experten meinungen, in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt "Klassifizierung der Wirtschaftsaktivitäten von INDUS gemäß EU-Taxonomieverordnung" des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist.
Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir u. a. folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:
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| ― | Verschaffung eines Verständnisses über die Struktur der Nachhaltigkeitsorganisation des Konzerns und über die Einbindung von Stakeholdern |
| ― | Befragung der gesetzlichen Vertreter und relevanter Mitarbeiter, die in die Aufstellung des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts einbezogen wurden, über den Aufstellungsprozess, über das auf diesen Prozess bezogene interne Kontrollsystem sowie über Angaben in dem gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht |
| ― | Identifikation wahrscheinlicher Risiken wesentlicher falscher Angaben in dem gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht |
| ― | Analytische Beurteilung von ausgewählten Angaben des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts |
| ― | Abgleich von ausgewählten Angaben mit den entsprechenden Daten im Konzernabschluss und Konzernlagebericht |
| ― | Beurteilung der Darstellung des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts |
| ― | Beurteilung des Prozesses zur Identifikation der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivtäten und der entsprechenden Angaben in dem gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht |
| ― | Beurteilung der CO 2 -Kompensationszertifikate ausschließlich hinsichtlich ihres Vorhandenseins, jedoch nicht hinsichtlich ihrer Wirkung |
Die gesetzlichen Vertreter haben bei der Ermittlung der Angaben gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, sind die Rechtskonformität der Auslegung und dementsprechend unsere diesbezügliche Prüfung mit Unsicherheiten behaftet.
Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt "Klassifizierung der Wirtschaftsaktivitäten von INDUS gemäß EU-Taxonomieverordnung" des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist. Wir geben kein Prüfungsurteil zu den in dem gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen ab.
Wir weisen darauf hin, dass die Prüfung für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt wurde und der Vermerk nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt ist. Folglich ist er möglicherweise für einen anderen als den vorgenannten Zweck nicht geeignet. Somit ist der Vermerk nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung. Unser Prüfungsurteil ist in dieser Hinsicht nicht modifiziert.
Köln, den 13. März 2024
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Achim Lienau, Wirtschaftsprüfer
Theres Schäfer, Wirtschaftsprüferin
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