Regulatory Filings • Aug 2, 2024
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Finanzbericht: 34652065
der DATA MODUL Aktiengesellschaft
Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen
mit Sitz in München,
Geschäftsanschrift: Landsberger Str. 322, 80687 München
1.1 Im Handelsregister des Amtsgerichts München ist unter HRB 85591 die DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen (die "DATA MODUL") eingetragen.
1.2 DATA MODUL hält 100% der Anteile an der Data Modul Weikersheim GmbH mit Sitz in Weikersheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 680426, ("DMW").
1.3 DATA MODUL beabsichtigt, gegenüber DMW eine Patronatserklärung im Sinne des § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB abzugeben, um DMW im Hinblick auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 von Rechnungslegungspflichten zu befreien.
1.4 Das Geschäftsjahr der DMW ist gern. § 3 des Gesellschaftsvertrages das Kalenderjahr. Der Abschlussstichtag fällt somit auf den 31. Dezember eines jeden Jahres.
2.1 DATA MODUL verpflichtet sich, im Sinne des § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB für die von DMW bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.
2.2 Die Verpflichtung gern, der vorstehenden Ziffer 2.1 wirkt ausschließlich gegenüber DMW und nicht gegenüber Dritten.
München, den 14.11.2023
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| DATA MODUL, |
| vertreten durch Dr. Florian Pesahl |
der Data Modul Weikersheim GmbH
mit Sitz in Weikersheim,
Geschäftsanschrift: Lindenstraße 8, 97990 Weikersheim
1.1 Im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm ist unter HRB 680426 die Data Modul Weikersheim GmbH (die "Gesellschaft") eingetragen.
1.2 Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 2.438.250,00.
1.3 Die DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 85591, ist die einzige Gesellschafterin der Gesellschaft (die "Alleingesellschafterin").
1.4 Im Hinblick auf die von Alleingesellschafterin und Gesellschaft angestrebte Befreiung der Gesellschaft von Rechnungslegungspflichten nach § 264 Abs. 3 HGB ist die Zustimmung aller Gesellschafter der Gesellschaft für das jeweilige Geschäftsjahr erforderlich.
Vor diesem Hintergrund fasst die Alleingesellschafterin der Gesellschaft den nachfolgenden Beschluss:
Unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung hält die Alleingesellschafterin der Gesellschaft eine Gesellschafterversammlung ab, in der folgendes beschlossen wird:
2.1 Der Befreiung der Gesellschaft von Rechnungslegungspflichten nach Maßgabe des § 264 Abs. 3 HGB für das laufende Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 wird zugestimmt.
2.2 Ob und in welchem Umfang von den Befreiungsmöglichkeiten im Jahresabschluss tatsächlich Gebrauch gemacht wird, liegt im Ermessen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
2.3 Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
München, den 14.11.2023
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DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen, vertreten durch Dr. Florian Pesahl
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