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Hamburger Hafen und Logistik AG

Annual Report Aug 20, 2024

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Annual Report

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Finanzbericht: 34737092 Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Hamburg Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 Geschäftsbericht 2023 Segment Container 49 % Umsatzanteil Auf den HHLA-Containerterminals werden Schiff, Bahn und Lkw zur effizienten Transportkette verknüpft. Die Hamburger Terminals bilden die wichtigste europäische Drehscheibe zwischen Asien und Mittel- und Osteuropa. Darüber hinaus betreibt die HHLA einen Containerterminal im ukrainischen Odessa, im estnischen Hafen Muuga nahe Tallinn sowie im italienischen Triest. Umsatzerlöse in Mio. € Segment Intermodal 43 % Umsatzanteil Die Bahngesellschaften der HHLA betreiben ein umfassendes Transport- und Terminalnetzwerk für Containertransporte und verbinden Häfen an Nord- und Ostsee sowie der nördlichen Adria mit ihrem Hinterland. Lkw-Transporte im Nahbereich und im europäischen Fernverkehr sowie Umfuhren im Hamburger Hafen runden das Dienstleistungsportfolio ab. Umsatzerlöse in Mio. € Segment Logistik 5 % Umsatzanteil Die HHLA bündelt in diesem Segment eine breite Palette von hafennahen Dienstleistungen wie Massengut-, Fahrzeug- und Fruchtlogistik. Prozessautomatisierung, luftgestützte Logistikdienstleistungen sowie weitere digitale Serviceleistungen für den intermodalen Bereich ergänzen das Leistungsspektrum. Zudem vermarktet die HHLA ihr Know-how bei Infrastruktur- und Projektentwicklung weltweit. Umsatzerlöse in Mio. € Segment Immobilien 3 % Umsatzanteil Mit der langfristig angelegten Entwicklung der denkmalgeschützten Speicherstadt sowie des Fischereihafenareals am Altonaer Elbufer verfolgt die HHLA eine marktgerechte und auf Nachhaltigkeit ausgelegte Quartiersentwicklung. Umsatzerlöse in Mio. € Finanzkennzahlen HHLA-Konzern scrollen HHLA-Konzern in Mio. € 2023 2022 Veränderung Umsatzerlöse und Ergebnis Umsatzerlöse 1.446,8 1.578,4 - 8,3 % EBITDA 287,8 396,3 - 27,4 % EBITDA-Marge in % 19,9 25,1 - 5,2 PP EBIT 109,4 220,4 - 50,4 % EBIT-Marge in % 7,6 14,0 - 6,4 PP Konzernjahresüberschuss 42,4 133,1 - 68,2 % Konzernjahresüberschuss nach Anteilen anderer Gesellschafter 20,0 92,7 - 78,5 % Kapitalflussrechnung und Investitionen Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 224,4 279,3 - 19,7 % Investitionen 314,0 203,1 54,6 % Wertschöpfung Nettowertschöpfung 644,0 774,6 - 16,9 % Leistungsdaten Containerumschlag in Tsd. TEU 5.917 6.396 - 7,5 % Containertransport in Tsd. TEU 1.602 1.694 - 5,4 % scrollen in Mio. € 31.12.2023 31.12.2022 Veränderung Bilanz Bilanzsumme 3.010,2 2.770,9 8,6 % Eigenkapital 807,3 873,3 - 7,6 % Eigenkapitalquote in % 26,8 31,5 - 4,7 PP HHLA-Teilkonzerne scrollen Teilkonzern Hafenlogistik 1, 2 Teilkonzern Immobilien 1, 3 in Mio. € 2023 2022 Veränderung 2023 2022 Veränderung Umsatzerlöse 1.408,9 1.542,3 - 8,6 % 46,5 44,1 5,3 % EBITDA 262,0 369,6 - 29,1 % 25,8 26,6 - 3,1 % EBITDA-Marge in % 18,6 24,0 - 5,4 PP 55,5 60,3 - 4,8 PP EBIT 92,9 201,6 - 53,9 % 16,1 18,4 - 12,5 % EBIT-Marge in % 6,6 13,1 - 6,5 PP 34,7 41,8 - 7,1 PP Jahresüberschuss nach Anteilen anderer Gesellschafter 8,7 82,1 - 89,4 % 11,3 10,6 6,3 % Ergebnis je Aktie in € 4 0,12 1,13 - 89,4 % 4,17 3,93 6,3 % Dividende je Aktie in € 5 0,08 0,75 - 89,3 % 2,20 2,20 0,0 % 1 Vor Konsolidierung zwischen den Teilkonzernen 2 A-Aktien, börsennotiert 3 S-Aktien, nicht börsennotiert 4 Unverwässert und verwässert 5 2023: Dividendenvorschlag Nichtfinanzielle Kennzahlen Ökologie scrollen 2023 2022 Veränderung CO 2 e-Emissionen inkl. Strom aus erneuerbaren Energien in Tsd. t 105,5 118,2 - 10,7 % Direkte CO 2 e-Emissionen (Scope-1-Emissionen) 51,7 65,4 - 20,9 % Indirekte CO 2 e-Emissionen (Scope-2-Emissionen) 53,7 52,8 1,7 % Diesel, Benzin und Heizöl in Mio. l 18,3 23,2 - 21,1 % Erdgas 1 in Mio. m 3 1,5 1,7 - 11,8 % Strom in Mio. kWh 352,9 356,2 - 0,9 % davon Strom aus erneuerbarer Energie in Mio. kWh 207,4 190,4 8,9 % Fernwärme in Mio. kWh 3,3 3,9 - 15,4 % davon Fernwärme aus erneuerbarer Energie in Mio. kWh 2,4 2,8 - 14,3 % Wasserverbrauch in m 3 95.613 106.693 - 10,4 % Abfallmenge 2 in t 8.543 8.635 - 1,1 % davon nicht gefährliche Abfälle 7.171 6.480 10,7 % davon gefährliche Abfälle 1.372 2.155 - 36,3 % Beschäftigte scrollen 31.12.2023 31.12.2022 Veränderung Anzahl der Beschäftigten 6.789 6.641 2,2 % Anzahl der Neueinstellungen 2 157 185 - 15,1 % Durchschnittliche Betriebszugehörigkeit in Deutschland in Jahren 16,1 15,8 1,9 % Durchschnittliche Betriebszugehörigkeit außerhalb Deutschlands in Jahren 7,0 8,2 - 14,6 % Fluktuationsquote in Deutschland in % 5,6 5,4 0,2 PP Fluktuationsquote außerhalb Deutschlands in % 9,3 10,0 - 0,7 PP Ausgaben für Aus- und Weiterbildung 3 in Mio. € 5,0 5,1 - 2,0 % Anzahl der meldepflichtigen Unfälle 3 (ohne Wegeunfälle) 89,0 89,0 0,0 % Loss Time Injury Rate 2 je 1 Mio. Arbeitsstunden 11,8 11,8 0,0 % 1 Verbräuche für Erdgas und Fahrstrom teilweise geschätzt 2 In Deutschland 3 In Hamburg Der Geschäftsbericht wurde am 21. März 2024 als Online-Report veröffentlicht: bericht.hhla.de/geschaeftsbericht-2023 An unsere Stakeholder Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, das Jahr 2023 stellte die Weltwirtschaft vor große Herausforderungen. Der anhaltende Krieg in der Ukraine, die militärische Eskalation in Nahost, zunehmende geopolitische Spannungen, eine hohe Inflation und gestiegene Zinsen belasteten die Wirtschaft und bremsten die Erholung nach der Pandemie weiter aus. Im Jahresverlauf trübte sich die konjunkturelle Lage zunehmend ein, so dass sich das Wirtschaftswachstum in Deutschland zum Jahresende 2023 sogar rückläufig entwickelte. In diesem schwierigen Umfeld hat die HHLA in Hamburg eines ihrer größten Transformationsprogramme seit Jahrzehnten unbeirrt vorangetrieben - in der Überzeugung, damit gerade jetzt in eine erfolgreiche Zukunft und die Resilienz ihres Geschäftsmodells zu investieren. So wird der größte Containerterminal Deutschlands am Burchardkai derzeit im laufenden Betrieb auf automatisierte Lagerkransysteme und automatisierten Horizontaltransport umgestellt. Parallel wird terminalübergreifend eine neue Steuerungssoftware zur Vernetzung aller Abfertigungsprozesse installiert, während die Zentralfunktionen ihre Abläufe weiter digitalisieren und am Wechsel auf die neue SAP-Generation S/4HANA arbeiten. Im vergangenen Jahr wurden zudem neue Wachstumsfelder sowie Nachhaltigkeitsinitiativen auf dem Weg zur Klimaneutralität vorangetrieben, aus unserer Sicht entscheidende Wettbewerbsfaktoren und Alleinstellungsmerkmale von morgen. Während wegen der beschriebenen Konjunkturschwäche noch weniger Mengen umgeschlagen wurden als zum Jahresanfang erwartet, stiegen die Kosten für Material, Instandhaltung und Personal infolge der Inflation. Dies spiegelt sich im Ergebnis des Unternehmens in dieser Übergangsphase der Transformation deutlich wider. Auch für das Jahr 2024 bleiben die Prognosen der Wirtschaftsinstitute verhalten. Hinzu kommen Veränderungen in der Logistikbranche, wie zum Beispiel die Neuaufstellung der Reederei-Allianzen, die neue Herausforderungen, aber auch Chancen für die HHLA mit sich bringen. Ungeachtet der herausfordernden Rahmenbedingungen hat die HHLA ihre Investitionen in die Modernisierung, in Nachhaltigkeitsinitiativen und neue Wachstumsfelder im Jahr 2023 konsequent vorangetrieben. Angela Titzrath, Vorsitzende des Vorstands Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen galt es in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres auch die Ankündigung der Freien und Hansestadt Hamburg als Mehrheitseigentümerin der HHLA zu bewerten, das Unternehmen zukünftig über die Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE gemeinsam mit der Mediterranean Shipping Company (MSC) führen zu wollen. Im September 2023 erklärte die Stadt Hamburg dabei ihre Absicht, einen Anteil von 50,1 Prozent gegenüber MSC mit einem einen Anteil von bis zu 49,9 Prozent zu halten. Gemäß dieser Vereinbarung hat MSC unseren Aktionären im Oktober ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot unterbreitet, welches wir, der Vorstand der HHLA, gemeinsam mit dem Aufsichtsrat eingehend geprüft und im Rahmen einer begründeten Stellungnahme umfassend bewertet haben. Nach Abwägung vieler wichtiger Aspekte und unter Einbeziehung einer externen "Fairness Opinion" haben Vorstand und Aufsichtsrat eine Annahme des Angebots empfohlen. Eine Voraussetzung für diese Empfehlung war auch, dass es in Gesprächen mit der Stadt Hamburg und MSC gelungen ist, ein gemeinsames Verständnis zur langfristigen Absicherung der HHLA und ihres Geschäftsmodells zu erzielen. In einem dazu geschlossenen Vorvertrag erhielt die HHLA zahlreiche Zusagen: die Zuführung von zusätzlichem Eigenkapital in Höhe von 450 Millionen Euro zur Stärkung der begonnenen Transformation, maßgebliche Zusagen für die Beschäftigten, die Sicherung der Neutralität des Geschäftsmodells, der Strategie sowie der Investitionsplanung. Vorbehaltlich aufschiebender Bedingungen, wie zum Beispiel der Zustimmung der Hamburgischen Bürgerschaft, soll die Transaktion Mitte des Jahres 2024 abgeschlossen werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts waren noch nicht alle Bedingungen erfüllt. Grundsätzlich werten wir das Angebot als Beleg für die Attraktivität der HHLA als europäisches Logistikunternehmen mit einem einzigartigen Netzwerk aus Seehafenterminals, Hinterlandanbindungen und Intermodal-Drehscheiben. Jenseits aller konjunkturellen Erschwernisse hat die HHLA ihre unternehmerische Entwicklung auch 2023 konsequent vorangetrieben. So haben wir nicht nur neue Lagerkransysteme in Hamburg in Betrieb genommen, sondern auch eine neue digitale Lösung für die Zufahrt von Lkws an unseren Terminals entwickelt. In Tallinn wurde gemeinsam mit FERNRIDE ein innovatives System zum autonomen Fahren getestet. Und auch unsere Nachhaltigkeitsbestrebungen sind weiter vorangeschritten, indem wir über unsere Bahn-Tochtergesellschaft METRANS weitere Verbindungen in Europa anbieten, um so noch mehr Güter von der Straße auf die umweltfreundlichere Schiene zu verlagern. Zudem konnten wir gemeinsam mit unseren Partnern Arbeiten zur Landstromversorgung von Containerschiffen im Hamburger Hafen beginnen. Auf diese Weise arbeiten wir am Unternehmenserfolg von morgen und setzen auf die Entwicklung nachhaltiger und innovativer Lösungen für die Logistik der Zukunft. So schwierig unsichere Zeiten vieles machen, so sehr machen unsichere Zeiten auch vieles möglich. Ihre Angela Titzrath, Vorsitzende des Vorstands Mitglieder des Vorstands Angela Titzrath Vorsitzende des Vorstands scrollen ― Unternehmensentwicklung ― Unternehmenskommunikation ― Nachhaltigkeit ― Container Vertrieb ― Segment Intermodal ― Segment Logistik Annette Walter Mitglied des Vorstands 1 scrollen ― Finanzen und Controlling ― Investor Relations ― Revision ― Segment Immobilien ― Organisation Jens Hansen Mitglied des Vorstands scrollen ― Betrieb 2 ― Technik 2 ― Informationssysteme Torben Seebold Mitglied des Vorstands scrollen ― Arbeitsdirektor ― Personalmanagement ― Einkauf und Materialwirtschaft ― Arbeitsschutzmanagement ― Recht und Versicherungen ― Compliance Tanja Dreilich Mitglied des Vorstands 3 scrollen ― Finanzen und Controlling ― Investor Relations ― Revision ― Segment Immobilien ― Organisation 1 seit 1. Januar 2024 2 ohne Immobilien, für die Segmente Intermodal und Logistik in Abstimmung mit der Vorstandsvorsitzenden 3 bis 31. Juli 2023 Bericht des Aufsichtsrats Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, das Geschäftsjahr 2023 war ein herausforderndes Jahr. Der anhaltende Krieg in der Ukraine, geopolitische Spannungen, Inflation und steigende Zinsen belasteten die Nachfrage von Verbrauchern und Industrie und bremsen die weltweite konjunkturelle Erholung nach der Pandemie weiter aus, was sich auch deutlich auf die HHLA ausgewirkt hat. Ein weiteres prägendes Ereignis des vergangenen Geschäftsjahres war die Vereinbarung zwischen der Stadt Hamburg und der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., Schweiz (MSC), MSC mit bis zu 49,9 % an der HHLA zu beteiligen und in diesem Zusammenhang über die Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE ein freiwilliges öffentliche Übernahmeangebot für die Aktien der HHLA abzugeben. Diese und weitere Ereignisse haben die Arbeit des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum geprägt. Der Aufsichtsrat hat in diesem Umfeld die ihm nach Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und Deutschem Corporate Governance Kodex (DCGK) zugewiesenen Aufgaben pflichtgemäß mit der gebotenen Sorgfalt wahrgenommen. Wir haben die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht, die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens sowie wesentliche Einzelmaßnahmen beratend begleitet und uns von der Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit der Unternehmensführung sowie des eingerichteten internen Kontroll- und Risikomanagementsystems überzeugt. Zusammenarbeit mit dem Vorstand Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Der Vorstand informierte uns regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Entwicklungen, insbesondere über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, die Unternehmensplanung, grundsätzliche Fragen der Unternehmenspolitik und der Strategie, Investitionsvorhaben und die Personalsituation. Maßnahmen, die nach Gesetz, Satzung oder der Geschäftsanweisung für den Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats oder eines seiner Ausschüsse bedürfen, wurden jeweils rechtzeitig vorgelegt. Der Aufsichtsrat bzw. die entsprechenden Ausschüsse haben diesen Maßnahmen nach eigener Prüfung und Erörterung mit dem Vorstand jeweils zugestimmt. Als Aufsichtsratsvorsitzender stand ich auch zwischen den Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand, insbesondere der Vorsitzenden des Vorstands, und wurde über die Planung und Strategie, die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage, wesentliche Geschäftsvorfälle, die Risikolage und das Risikomanagement sowie die Compliance informiert. Die Arbeit des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 vier ordentliche und sieben Sondersitzungen abgehalten. Regelmäßige Gegenstände der ordentlichen Sitzungen sind die laufende Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung sowie die aktuelle Geschäftslage des Unternehmens und der einzelnen Segmente, jeweils einschließlich der Risikolage, des Risikomanagements sowie der Compliance. Der Vorstand berichtete in den Sitzungen über die wirtschaftliche, finanzielle und strategische Situation der Gesellschaft und des Konzerns, die Strategie des Unternehmens sowie über wesentliche Entwicklungen und Ereignisse. In diesem Rahmen werden regelmäßig auch Fragen der Nachhaltigkeit - insbesondere hinsichtlich der Überwachung der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit bei der strategischen Ausrichtung und der Unternehmensplanung - sowie der IT-Sicherheit erörtert. Zudem hat uns der Vorstand im Berichtszeitraum regelmäßig über die Auswirkungen des anhaltenden Krieges in der Ukraine auf unser Terminal in Odessa berichtet. Die weiteren Schwerpunkte der Sitzungen im Berichtszeitraum lassen sich wie folgt zusammenfassen: Im Fokus der Bilanzsitzung am 21. März 2023 standen turnusgemäß die Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses der HHLA einschließlich der Sparteneinzelabschlüsse für die A- und die S-Sparte, des Konzernabschlusses einschließlich der Teilkonzernabschlüsse, des zusammengefassten Lageberichts der HHLA und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats, der Berichte über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und zwischen der A- und der S-Sparte, des gesonderten nichtfinanziellen Berichts und des Vergütungsberichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2022, sowie das Format und die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung 2023 einschließlich des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands und des Wahlvorschlags für die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023. Vertreter des Abschlussprüfers nahmen an der Sitzung teil, berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und standen für Fragen zur Verfügung. Darüber hinaus haben wir uns in dieser Sitzung mit der Beteiligung der COSCO SHIPPING Ports Limited (CSP) am Container Terminal Tollerort (CTT) sowie dem weiteren Ausbau unseres Terminals in Triest beschäftigt. Die erste Sondersitzung am 27. April 2023 diente ebenfalls der Erörterung der Beteiligung der CSP am CTT, insbesondere des Standes der außenwirtschaftsrechtlichen Freigabe. Die entsprechende Freigabe wurde im Nachgang zur Sitzung am 10. Mai 2023 erteilt, so dass die Transaktion vollzogen werden konnte. In unserer zweiten regulären Sitzung am 24. Mai 2023 haben wir uns neben der Vorbereitung der anstehenden Hauptversammlung mit verschiedenen aktuellen Themen befasst, darunter auch die verschiedenen geopolitischen Krisen und die schleppende konjunkturelle Entwicklung. Weitere Themen waren Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten, darunter auch die Vorbereitung der Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats, die in den Folgemonaten durchgeführt wurde. Gegenstand der Sondersitzung am 7. Juni 2023 war im Wesentlichen das vorzeitige Ausscheiden von Frau Tanja Dreilich aus dem Vorstand. Im Ergebnis haben wir uns mit Tanja Dreilich im besten Einvernehmen darauf verständigt, dass sie das Unternehmen zum Jahresende 2023 verlässt und ihr Vorstandsmandat mit Wirkung zum 30. Juni 2023 niederlegt, um sich neuen beruflichen Herausforderungen zu widmen. In einer weiteren Sondersitzung am 30. Juni 2023 haben wir uns im Wesentlichen mit der Nachbesetzung der Position des Finanzvorstands sowie der Selbstbeurteilung der Aufsichtsratsarbeit befasst. Wesentliche Themen der ordentlichen Sitzung am 30. August 2023 waren die Erörterung der aktuellen Geschäftsentwicklung, insbesondere der Einfluss der schleppenden konjunkturellen Entwicklung und der verschiedenen geopolitischen Spannungen auf die HHLA, sowie der Stand der Umsetzung des Effizienzprogramms im Segment Container. Die Fortschritte bei der Umsetzung des Effizienzprogramms im Segment Container waren auch ein Schwerpunkt unserer Strategiesitzung am 5. September 2023. Ein weiterer Schwerpunkt war die Nachhaltigkeitsstrategie der HHLA, mit der wir uns eingehend auseinandergesetzt haben. Schließlich haben wir uns in dieser Sitzung erneut mit der Nachbesetzung der Position des Finanzvorstands befasst. Gegenstand der Sondersitzungen am 13. September 2023 und am 27. September 2023 war die Absicht von MSC, sich neben der Stadt Hamburg, die (indirekt) mit mindestens 50,1 % an der HHLA beteiligt bleibt, mit bis zu 49,9 % an der HHLA zu beteiligen und in diesem Zusammenhang über die Tochtergesellschaft Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE ein freiwilliges öffentliche Übernahmeangebot für die Aktien der HHLA abzugeben. In der Sitzung am 27. September 2023 haben wir entschieden, einen paritätisch besetzten Übernahmeausschuss einzurichten. Hintergrund für die Einrichtung des Übernahmeausschusses war, dass mit Blick auf die von der Stadt Hamburg und MSC beabsichtigte Beteiligung von MSC an der HHLA zumindest latente Interessenkonflikte der bei der Stadt Hamburg bzw. der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) beschäftigten Mitglieder des Aufsichtsrats - namentlich Dr. Isabella Niklas, Andreas Rieckhof und Dr. Sibylle Roggencamp - wahrscheinlich geworden waren. Um insoweit eine unbefangene und unabhängige Bewertung des Übernahmeangebots und seiner Folgen sicherzustellen, haben wir entschieden, dass der mit unabhängigen Mitgliedern besetzte Übernahmeausschuss anstelle des Aufsichtsrats über alle Fragen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot berät und abschließend entscheidet. Das betraf insbesondere die Vorbereitung und Verabschiedung der im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot von Vorstand und Aufsichtsrat abzugebenden begründeten Stellungnahme sowie die Zustimmung zum Abschluss eines verbindlichen Vorvertrages über eine Zusammenschlussvereinbarung (sog. Business Combination Agreement) zwischen HHLA, der Bieterin und deren damaliger Alleingesellschafterin SAS Shipping Agencies Services Sàrl (SAS) sowie der HGV, die das gemeinsame Verständnis über wesentliche Bereiche zur langfristigen Absicherung der HHLA und ihres Geschäftsmodells niederlegt und wesentliche Zusagen an die HHLA enthält. Dem Übernahmeausschuss gehören mit Prof. Dr. Rüdiger Grube, Dr. Norbert Kloppenburg und Prof. Dr. Burkhard Schwenker die drei unabhängigen Vertreter der Anteilseignerseite sowie mit Berthold Bose, Holger Heinzel und Stefan Koop drei Vertreter der Arbeitnehmerseite an. Schwerpunkte der letzten regulären Sitzung am 14. Dezember 2023 waren turnusgemäß der Wirtschaftsplan 2024 und die Mittelfristplanung für die Jahre 2025 bis 2028, die Ergebnisse der Risiko- und Chanceninventur und die Entsprechenserklärung zum DCGK. Weitere Themen waren insbesondere die Verabschiedung eines Rahmens für Bürgschaften im Zusammenhang mit Fördermitteln, die Zustimmung zur Erteilung einer Prokura, die Erörterung der Konzernfinanzierungssituation und eines Beteiligungsprojekts sowie Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten. In der letzten Sondersitzung am 29. Dezember 2023 haben wir uns schließlich mit Vorstandsangelegenheiten befasst, namentlich dem bevorstehenden Amtsantritt von Annette Walter als Finanzvorstand und der Verlängerung der Amtszeit von Angela Titzrath für weitere fünf Jahre. An den ordentlichen Sitzungen nehmen grundsätzlich jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats und in der Regel auch die Mitglieder des Vorstands teil, wobei der Aufsichtsrat regelmäßig auch ohne den Vorstand tagt, insbesondere, wenn Vorstandsangelegenheiten oder aufsichtsratsinterne Themen erörtert werden. Bei den Berichterstattungen des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat zudem jeweils auch Gelegenheit, Themen in Abwesenheit des Vorstands mit dem Abschlussprüfer zu beraten. Interessenkonflikte von Vorstandsmitgliedern sind im Berichtszeitraum nicht aufgetreten. Im Aufsichtsrat wurde mit Blick auf die von der Stadt Hamburg und MSC beabsichtigte Beteiligung von MSC an der HHLA und die damit verbundenen latenten Interessenkonflikte der bereits erwähnte Übernahmeausschuss eingerichtet. Dem Aufsichtsrat gehören keine ehemaligen Vorstandsmitglieder der Gesellschaft an. Die Arbeit der Ausschüsse Der Aufsichtsrat hat mit dem Finanzausschuss, dem Prüfungsausschuss, dem Immobilienausschuss, dem Personalausschuss, dem Nominierungsausschuss und dem Vermittlungsausschuss insgesamt sechs ständige Ausschüsse eingerichtet. Zudem hat der Aufsichtsrat wie beschrieben mit Blick auf die beabsichtigte Beteiligung von MSC an der HHLA im September 2023 einen Übernahmeausschuss als weiteren Ausschuss eingerichtet. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten dem Aufsichtsrat in der jeweils nächsten Sitzung über die Ausschussarbeit. Bis auf den Nominierungsausschuss sind alle Ausschüsse paritätisch mit Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt. Erklärung zur Unternehmensführung Der Finanzausschuss hat im Geschäftsjahr 2023 vier Sitzungen abgehalten. Er befasst sich in seinen regulären Sitzungen jeweils mit der Konzernergebnisentwicklung und der allgemeinen Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie - jeweils in der Dezember-Sitzung - mit der Vorprüfung des Wirtschaftsplans für das kommende Jahr und der jeweiligen Mittelfristplanung. Daneben obliegt dem Finanzausschuss die Vorprüfung bedeutender Finanzierungs-, Investitions- und Beteiligungsvorhaben. Wesentliche Themen im Berichtszeitraum waren verschiedene Beteiligungsprojekte, der weitere Ausbau unseres Terminals in Triest, Maßnahmen zur Konzernfinanzierung sowie die Schaffung eines Rahmens für Bürgschaften im Zusammenhang mit Fördermittelanträgen von Konzerngesellschaften. Der Prüfungsausschuss hat im Berichtszeitraum vier Mal getagt. Regelmäßige Gegenstände seiner Arbeit sind vor allem die Prüfung der Rechnungslegung, die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Abschlussprüfung sowie die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und der Compliance einschließlich des Compliance-Management-Systems. Er überwacht die Auswahl des Abschlussprüfers und dessen Qualifikation, Effizienz und Unabhängigkeit sowie die Qualität der Abschlussprüfung und erörtert mit dem Abschlussprüfer die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstrategie, die Prüfungsplanung und die Prüfungsergebnisse. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses tauscht sich regelmäßig mit dem Abschlussprüfer über den Fortgang der Prüfung aus und berichtet dem Ausschuss darüber. Der Prüfungsausschuss behandelt ferner die Zulässigkeit etwaiger vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachter Leistungen (sog. Nichtprüfungsleistungen); er hat hierzu einen Katalog nach Art und Umfang grundsätzlich gebilligter Nichtprüfungsleistungen verabschiedet. Schließlich entscheidet der Prüfungsausschuss auch über die externe Prüfung der nichtfinanziellen Erklärungen bzw. Berichte. Zentrale Themen im Berichtszeitraum waren turnusgemäß die Erörterung und Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022, des Halbjahresfinanzberichts und der Quartalsmitteilungen im Geschäftsjahr 2023, die Prüfungstätigkeit der internen Revision, die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte für das Geschäftsjahr 2023 und in diesem Kontext auch die Erörterung von Prüfungsrisiko, -strategie und -planung mit dem Abschlussprüfer, die Ergebnisse der Risiko- und Chanceninventur 2023, der Jahresbericht und die Prüfungsplanung der Revision und die Vorbereitung der Entsprechenserklärung zum DCGK. Darüber hinaus hat sich der Prüfungsausschuss im Berichtszeitraum mit der Finanz- und Liquiditätslage sowie der externen Prüfung des Risiko- und Chancenmanagementsystems der HHLA nach dem Standard IDW PS 981 befasst. An den Sitzungen des Prüfungsausschusses nimmt ferner regelmäßig der Compliance-Beauftragte der HHLA teil und berichtet über seine Tätigkeit sowie aktuelle Entwicklungen. Weitere Personen, wie z. B. Vertreter des Abschlussprüfers oder der internen Revision, nehmen bei Bedarf an den Sitzungen teil. Der Prüfungsausschuss berät regelmäßig auch ohne den Vorstand mit dem Abschlussprüfer. Der Ausschussvorsitzende steht zudem zwischen den Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Abschlussprüfer und dem Finanzvorstand. Der Immobilienausschuss hat im Berichtszeitraum zwei Sitzungen abgehalten. Schwerpunkte seiner Tätigkeit waren - jeweils in Bezug auf den Teilkonzern Immobilien (S-Sparte) - neben der allgemeinen Geschäftsentwicklung die Erörterung und Prüfung des Jahresabschlusses der HHLA einschließlich des Einzelabschlusses der S-Sparte, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022 (März-Sitzung) sowie die Erörterung des Wirtschaftsplans für das Geschäftsjahr 2024 und der Mittelfristplanung für die Jahre 2025 bis 2028 (Dezember-Sitzung). In diesem Rahmen hat sich der Immobilienausschuss auch mit verschiedenen Projektentwicklungen befasst. Der Personalausschuss hat im Berichtszeitraum zehn Mal getagt. Schwerpunkte der Sitzungen waren die Nachbesetzung der Position des Finanzvorstands aufgrund des Ausscheidens von Tanja Dreilich sowie die Verlängerung der Amtszeit von Angela Titzrath. Der Übernahmeausschuss hat insgesamt 13 Sitzungen abgehalten und sich primär mit der Vorbereitung und Verabschiedung der nach § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) abzugebenden begründeten Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie den Verhandlungen und der Zustimmung zum Abschluss des verbindlichen Vorvertrages über eine Zusammenschlussvereinbarung zwischen der HHLA, der Bieterin, SAS und HGV befasst. Der Nominierungsausschuss und der Vermittlungsausschuss haben im Berichtszeitraum nicht getagt. Sitzungsteilnahmen Die Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse werden in der Regel als physische Sitzungen abgehalten, wobei jeweils im Interesse einer möglichst hohen Teilnahmequote auch die Möglichkeit der virtuellen Teilnahme besteht. In Ausnahmefällen - insbesondere bei kurzfristig angesetzten Sondersitzungen oder Sitzungen mit überschaubarer Tagesordnung - werden Sitzungen auch rein virtuell (in aller Regel als Videokonferenz) abgehalten. Das betraf im Berichtszeitraum drei Aufsichtsratssitzungen (30. Juni, 27. September und 29. Dezember), fünf Personalausschusssitzungen (23. Januar, 30. Mai, 28. Juni, 14. Juli und 29. Dezember) sowie vier Sitzungen des Übernahmeausschusses (10. und 19. Oktober sowie 6. und 24. November). Eine telefonische Zuschaltung einzelner Mitglieder erfolgt lediglich in Einzelfällen; eine Sitzung als Telefonkonferenz wurde im Berichtszeitraum nicht abgehalten. Die Präsenz bei den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Berichtszeitraum lag bei durchschnittlich rund 95 %. Die individuellen Teilnahmequoten sind nachstehend tabellarisch aufgeführt. Individuelle Sitzungsteilnahmen der Aufsichtsratsmitglieder 2023 scrollen Gesamt Aufsichtsrat Finanzausschuss Prüfungsausschuss Immobilien- ausschuss Personalausschuss Prof. Dr. Rüdiger Grube 100% 11 / 11 - - - 10 / 10 Berthold Bose 97 % 11 / 11 - - - 9 / 10 Alexander Grant 100% 11 / 11 4 / 4 4 / 4 2 / 2 - Holger Heinzel 100% 11 / 11 - - 2 / 2 - Dr. Norbert Kloppenburg 100% 11 / 11 4 / 4 4 / 4 - - Stefan Koop 100% 11 / 11 4 / 4 4 / 4 - 10 / 10 Dr. Isabella Niklas 82 % 11 / 11 - 2 / 4 2 / 2 - Susana Pereira Ventura 68 % 7 / 11 3 / 4 3 / 4 - - Franziska Reisener 96 % 11 / 11 - - 2 / 2 9 / 10 Andreas Rieckhof 100% 11 / 11 - - - 10 / 10 Dr. Sibylle Roggencamp 96 % 10 / 11 4 / 4 - 2 / 2 10 / 10 Prof. Dr. Burkhard Schwenker 88 % 9 / 11 4 / 4 3 / 4 2 / 2 - scrollen Nominierungsausschuss Übernahme- ausschuss Prof. Dr. Rüdiger Grube 0/0 13/13 Berthold Bose - 13/13 Alexander Grant - - Holger Heinzel - 13/13 Dr. Norbert Kloppenburg - 13/13 Stefan Koop - 13/13 Dr. Isabella Niklas - - Susana Pereira Ventura - - Franziska Reisener - - Andreas Rieckhof 0 / 0 - Dr. Sibylle Roggencamp 0 / 0 - Prof. Dr. Burkhard Schwenker - 12/13 Corporate Governance Die Entsprechenserklärung zum DCGK gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) wurde in der Prüfungsausschusssitzung am 13. November 2023 gemeinsam mit dem Vorstand vorbereitet und vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2023 verabschiedet. Die aktuelle Entsprechenserklärung sowie weiterführende Informationen zur Corporate Governance finden Sie in der Erklärung zur Unternehmensführung im Lagebericht. Die aktuelle Entsprechenserklärung und die Erklärungen der Vorjahre sind auch auf der Internetseite der HHLA unter www.hhla.de/corporategovernance ↗ zugänglich. Aus- und Weiterbildung Die HHLA unterstützt die Mitglieder des Aufsichtsrats bei der Amtseinführung und bei der Aus- und Weiterbildung. Bei Übernahme des Amts erfolgt in der Regel eine Schulung zur Arbeit des Aufsichtsrats, zu seinen Aufgaben sowie den Rechten und Pflichten der Mitglieder. Je nach Bedarf erfolgen ferner spezielle Einführungen oder Weiterbildungen zur Geschäftstätigkeit der HHLA oder zu sonstigen relevanten Themen. Im Rahmen der laufenden Arbeit wird der Aufsichtsrat regelmäßig über relevante aktuelle Themen informiert, z. B. über neue rechtliche Regelungen oder Bilanzierungsstandards. Ein Schwerpunkt im Berichtszeitraum war insoweit das Thema Nachhaltigkeit, einschließlich der entsprechenden regulatorischen Vorgaben und deren Umsetzung im HHLA-Konzern. Abschlussprüfung Die Hauptversammlung vom 15. Juni 2023 hat - im Einklang mit der Empfehlung des Prüfungsausschusses und dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats - die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg (PwC), zum Abschlussprüfer des Jahres- und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 gewählt. Der Prüfungsausschuss hat daraufhin im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen des DCGK - insbesondere zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers - den Prüfungsauftrag erteilt und die Prüfungsschwerpunkte vorgegeben. Der Abschlussprüfer hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr 2023 einschließlich der als Teil des Anhangs dargestellten Sparteneinzelabschlüsse für die A-Sparte (Teilkonzern Hafenlogistik) und die S-Sparte (Teilkonzern Immobilien) nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 einschließlich der als Teil der Erläuterungen dargestellten Teilkonzernabschlüsse für die A- und die S-Sparte nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den gemäß § 315e HGB ergänzend anzuwendenden Vorschriften sowie den zusammengefassten Bericht über die Lage der HHLA und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2023 geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer hat ferner den vom Vorstand der HHLA gemäß § 312 Aktiengesetz (AktG) aufgestellten Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2023 geprüft, über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den Bericht mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass (1) die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, (2) bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war und (3) bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen." Der Abschlussprüfer hat ferner den vom Vorstand gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung in analoger Anwendung des § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zwischen A- und S-Sparte für das Geschäftsjahr 2023 geprüft, über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den Bericht mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass (1) die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, (2) bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Außerdem hat der Abschlussprüfer die zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Erklärung nach § 315c i.V.m. §§ 289c bis 289e HGB einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen, über das Ergebnis dieser Prüfung berichtet und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt. Schließlich hat der Abschlussprüfer auch den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 über die Anforderungen des § 162 Abs. 3 AktG hinaus einer materiellen Prüfung unterzogen, über das Ergebnis seiner Prüfung berichtet und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt. Die genannten Abschlüsse und Berichte sowie die entsprechenden Prüfberichte wurden jeweils unmittelbar nach ihrer Aufstellung und Prüfung allen Mitgliedern des Aufsichtsrats zugänglich gemacht und in den Sitzungen des Prüfungs- und des Immobilienausschusses am 15. März 2024 sowie in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 20. März 2024 eingehend erörtert. Vertreter des Abschlussprüfers nahmen an den Sitzungen teil, berichteten jeweils über Umfang, Schwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und standen für Fragen zur Verfügung. Sie gingen dabei insbesondere auch auf die im Bestätigungsvermerk beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die vorgenommenen Prüfungshandlungen sowie die Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess ein. Schließlich berichteten sie auch über Art und Umfang der sonstigen vom Abschlussprüfer erbrachten Leistungen. Der Prüfungs- und der Immobilienausschuss haben sich im Rahmen der Vorprüfung ausführlich mit dem Prüfungsverlauf, den Prüfungsberichten und den Ergebnissen befasst und dem Plenum nach Abschluss ihrer Prüfung die Billigung der Abschlüsse und Berichte empfohlen. Nach eingehender Auseinandersetzung mit den Prüfungsberichten und -ergebnissen des Abschlussprüfers und den Ergebnissen der Vorprüfung durch die Ausschüsse im Plenum und auf Basis unserer eigenen Prüfung haben wir den Ergebnissen der Abschlussprüfung zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss inklusive der Sparteneinzelabschlüsse, den Konzernabschluss inklusive der Teilkonzernabschlüsse sowie den zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 zu erheben. Dementsprechend haben wir den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht in unserer Sitzung am 20. März 2024 gebilligt. Der Jahresabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr 2023 ist damit festgestellt. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind auch keine Einwendungen gegen die Erklärungen des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Beziehungen zwischen A- und S-Sparte oder gegen die zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Erklärung zu erheben. Der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands wurde in den Sitzungen des Prüfungsausschusses - für die A-Sparte - und des Immobilienausschusses - für die S-Sparte - am 15. März 2024 und in der Sitzung des Aufsichtsrats am 20. März 2024 geprüft und mit dem Vorstand diskutiert. Nach eigener Prüfung - insbesondere unter Berücksichtigung der Ergebnisentwicklung und Finanzplanung sowie der Aktionärsinteressen - werden wir der Hauptversammlung übereinstimmend mit dem Vorstand vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 eine Dividende von 0,08 € je dividendenberechtigte A-Aktie sowie von 2,20 € je dividendenberechtigte S-Aktie auszuschütten. Personelle Veränderungen Die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Isabella Niklas und Susanna Pereira Ventura haben ihre Aufsichtsratsmandate jeweils im Dezember zum nächstmöglichen Zeitpunkt niedergelegt. An ihrer Stelle hat das Amtsgericht Hamburg durch Beschluss vom 19. Februar 2024 - im Einverständnis mit dem Aufsichtsrat und dem Nominierungsausschuss - Bettina Lentz, Staatssekretärin in der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, und Maren Ulbrich, Gewerkschaftssekretärin in der ver.di-Bundesverwaltung, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Tanja Dreilich ist mit Wirkung zum 30. Juni 2023 aus dem Vorstand und mit Wirkung zum Jahresende aus dem Unternehmen ausgeschieden, um sich neuen beruflichen Herausforderungen zu widmen. Der Aufsichtsrat hatte im Berichtszeitraum die für eine Nachbesetzung erforderlichen Schritte eingeleitet und - nach Vorbereitung durch den Personalausschuss - Annette Walter mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024 für zunächst drei Jahre zum Finanzvorstand bestellt. Außerdem haben wir - ebenfalls nach Vorbereitung durch den Personalausschuss, die Amtszeit von Angela Titzrath um weitere fünf Jahre bis zum 30. September 2029 verlängert. Abschließend möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich im Namen des Aufsichtsrats sehr herzlich bei den Vorstandsmitgliedern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren tatkräftigen Einsatz im Geschäftsjahr 2023 und bei unseren Aktionären und Geschäftspartnern für das uns entgegengebrachte Vertrauen zu bedanken. Hamburg, 20. März 2024 Der Aufsichtsrat Prof. Dr. Rüdiger Grube, Vorsitzender des Aufsichtsrats Mitglieder des Aufsichtsrats Für aktuelle und ausgeschiedene Mitglieder im Berichtszeitraum sowie zur Besetzung der Ausschüsse siehe auch Konzernanhang, Tz. 49 Organe und Mandate. Prof. Dr. Rüdiger Grube Vorsitzender Geschäftsführender Gesellschafter der Rüdiger Grube International Business Leadership GmbH Berthold Bose * Stellvertretender Vorsitzender Leiter ver.di-Landesbezirk Hamburg Alexander Grant * Angestellter im Bereich Informations- und Planungssysteme Holger Heinzel * Direktor Finanzen und Controlling Dr. Norbert Kloppenburg Berater für internationale Beteiligungen und Finanzierungen Stefan Koop * Referent des Konzernbetriebsrats Dr. Isabella Niklas Geschäftsführerin der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH Franziska Reisener * Mitglied des Gemeinschaftsbetriebsrats der HHLA Andreas Rieckhof Staatsrat der Behörde für Wirtschaft und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg Dr. Sibylle Roggencamp Leiterin des Amtes für Vermögens- und Beteiligungsmanagement in der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg Prof. Dr. Burkhard Schwenker Vorsitzender des Advisory Council der Roland Berger GmbH Susana Pereira Ventura * Leiterin ITF Vertragsbüro Deutschland, ver.di * Arbeitnehmervertreter/Arbeitnehmervertreterin HHLA-Aktie Wesentliche Kennzahlen scrollen in €, börsennotierte A-Aktien, Xetra 2023 2022 Jahresschlusskurs 16,76 11,90 Jahresveränderung in % 40,8 - 42,1 Jahreshöchstkurs 17,62 21,06 Jahrestiefstkurs 10,00 10,98 Ø Handelsvolumen je Tag in Stück 86.145 51.100 Dividende 1 0,08 0,75 Dividendenrendite zum 31.12. in % 0,5 6,3 Aktienstückzahl 72.514.938 72.514.938 Marktkapitalisierung zum 31.12. in Mio. € 1.215,4 862,9 Kurs-Gewinn-Verhältnis zum 31.12. 139,7 10,5 Ergebnis je Aktie 0,12 1,13 1 Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2023 Ausnahmejahr an der Börse Trotz weiterhin großer geopolitischer Unsicherheiten konnten die deutschen Leitindizes ein überraschend positives Börsenjahr verbuchen. Die unerwartete Abkehr Chinas von der "Null-Covid-Politik" und der Rückgang der Energiepreise aufgrund der in Deutschland eingeführten Energiepreisbremse bescherten den deutschen Börsen einen erfreulichen Jahresauftakt. Die positive Stimmung an den Kapitalmärkten fand Anfang März mit der Schließung von drei US-Regionalbanken jedoch ein jähes Ende. Die in deren Folge ausgelöste Insolvenz der Schweizer Großbank Credit Suisse erhöhte die Unsicherheit an den Finanzmärkten und führte zu erhöhter Volatilität im Markt. Parallel belastend wirkten sich die anhaltende Konjunkturschwäche in der deutschen Wirtschaft sowie die hinter den Erwartungen bleibenden Zahlen zur chinesischen Industrieproduktion aus. Fallende Inflationsraten beflügelten hingegen ab April das Börsensentiment und nährten im Juni die Hoffnung im Markt auf ein baldiges Ende des Zinserhöhungszyklus in den USA und im Euroraum. Dem zum Trotz erhöhte die Europäische Zentralbank (EZB) den Leitzins im August und im September jeweils um 0,25 Prozentpunkte auf zuletzt 4,5 %. Die anhaltende Wirtschaftsschwäche bremste die Kurserholung weiter aus und drückte den Leitindex immer wieder auf Jahrestiefststände. Erst mit Inaussichtstellung sinkender Zinsen seitens der US-Notenbank startete eine Rallye Richtung Jahresende: Anfang Dezember durchbrach der DAX erstmals die Marke von 17.000 Punkten und markierte bei 17.003 Zählern ein neues Allzeithoch. Er schloss zum Jahresende mit einem Plus von 20,3 % bei 16.752 Punkten. Der SDAX notierte zum Jahresende bei 13.960 Punkten und legte somit 2023 um 17,1 % zu. Kursverlauf 2023 Quelle: Datastream HHLA-Aktie verzeichnet volatile Entwicklung Die HHLA-Aktie startete mit einem Kurs von 11,94 € ins Jahr und profitierte zu Jahresbeginn vom positiven Marktumfeld. Nach einigen Gewinnmitnahmen stabilisierte sich der Aktienpreis bei rund 12,90 €. Mit Veröffentlichung der vorläufigen, untestierten Geschäftsjahresergebnisse 2022 Mitte Februar gab das Unternehmen vor dem Hintergrund anhaltender geopolitischer Spannungen und Sanktionen durch die Europäische Union sowie einer nachlassenden konjunkturellen Dynamik einen gedämpften Ausblick für das erste Quartal 2023 bekannt. In dessen Folge gab der Kurs deutlich nach. Nachdem Ende März im Rahmen der Berichterstattung 2022 eine verhalten optimistische Prognose für die Geschäftsentwicklung 2023 kommuniziert worden war, erholte sich der Kurs. Anfang Mai unterstützte die Entscheidung der Bundesregierung, die Minderheitsbeteiligung des chinesischen Unternehmens COSCO SHIPPING Ports Limited (CSP) am Container Terminal Tollerort (CTT) in Höhe von 24,9 % freizugeben, den positiven Trend. Mitte Juni, mit der Hauptversammlung und der Auszahlung der Dividende, wurde die Aktie mit einem entsprechenden Kursabschlag gehandelt. Ende Juli senkte die HHLA vor dem Hintergrund der anhaltenden Konjunkturschwäche im Rahmen einer Ad-hoc-Mitteilung die Erwartungen für das Geschäftsjahr 2023. Mit der Veröffentlichung der konjunkturbedingt schwachen Halbjahreszahlen Mitte August verfestigte sich der Abwärtstrend des Aktienkurses. Am 13. September ließ die Ankündigung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots in Höhe von 16,75 € pro A-Aktie durch die Mediterranean Shipping Company (MSC) den Kurs von 11,54 € auf 17,20 € steigen. Am Folgetag notierte Kurs auf Jahreshöchststand von 17,62 € und verstetigte sich bald auf Angebotsniveau. Nach Veröffentlichung des Übernahmeangebots von MSC Mitte Oktober gaben Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA am 6. November in einer gemeinsamen Stellungnahme bekannt, dass sie den Aktionären die Annahme des Angebots empfehlen. In der Folge vervielfachte sich das Handelsvolumen und der Kurs gab leicht nach. Bis Jahresende pendelte sich das Kursniveau wieder auf den Angebotspreis ein und notierte zum 29. Dezember 2023 bei 16,76 €. Dies entspricht einem Zugewinn um 40,8 % gegenüber dem Vorjahr. Weitere Informationen zur Kursentwicklung und rund um die HHLA-Aktie sind zu finden unter www.hhla.de/investoren. Veränderte Aktionärsstruktur nach Übernahmeangebot Die HHLA wurde am 13. September 2023 von ihrem Hauptaktionär, der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), darüber informiert, dass diese sich im Rahmen einer Investorenvereinbarung mit MSC über eine strategische Beteiligung an der HHLA verständigt hat. Gemäß dieser Vereinbarung wird die Stadt Hamburg weiterhin Mehrheitsaktionärin bleiben und das Unternehmen zukünftig gemeinsam mit MSC führen. Dazu beabsichtigt die Stadt Hamburg, künftig einen Anteil von 50,1 %, bei einem Anteil von MSC von bis zu 49,9 %, zu halten. Das öffentliche Übernahmeangebot mit entsprechender Angebotsunterlage wurde am 23. Oktober 2023 von MSC veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund hat sich die Aktionärsbasis im Jahr 2023 deutlich verändert. Bezogen auf die börsennotierten A-Aktien blieb die FHH mit 69,3 % zwar unverändert größter Anteilseigner. Zum 31. Dezember 2023 hatte MSC aber mittelbar über die SAS Shipping Agencies Services Sàrl (SAS) bereits A-Aktien in Höhe von 12,9 % am Markt erworben. Im Rahmen des Übernahmeangebots wurden MSC bis zum Ende der verlängerten Annahmefrist am 7. Dezember 2023 zusätzlich insgesamt 10,1 % der A-Aktien von den Aktionären angedient. Vorbehaltlich des Vollzugs der Transaktion entspricht dies 23,0 % des Grundkapitals des börsennotierten Teilkonzerns Hafenlogistik. Der freie Streubesitz der A-Aktie reduzierte sich entsprechend auf 7,6 %. Aktionärsstruktur börsennotierte A-Aktie zum 31.12.2023 Quelle: Aktienregister Aktionärsstruktur zum 31.12.2023 scrollen Anzahl Aktien in % vom Konzern-Grundkapital in % vom Grundkapital A-Aktien Konzern-Grundkapital (A- und S-Aktien) 75.219.438 100,0 - Nicht-börsennotierte S-Aktien 2.704.500 3,6 - Börsennotierte A-Aktien 72.514.938 96,4 100,0 Freie und Hansestadt Hamburg (A-Aktien) 50.215.336 66,8 69,3 MSC (A-Aktien, börslich erworben) 9.357.782 12,4 12,9 MSC (A-Aktien, angedient) 1 7.325.366 9,7 10,1 Streubesitz (A-Aktien) 5.616.454 7,5 7,6 Quelle Aktienregister 1 Vollzug der Transaktion stand zum Zeitpunkt der Berichtserstellung noch aus. Aktiengattungen der HHLA Das Grundkapital des HHLA-Konzerns in Höhe von 75.219.438 € besteht aus zwei verschiedenen Aktiengattungen: den A-Aktien (für den Teilkonzern Hafenlogistik: 72.514.938 €) und den S-Aktien (für den Teilkonzern Immobilien: 2.704.500 €). Die Aktiengattungen orientieren sich an der Konzernstruktur, die in Vorbereitung auf den Börsengang festgelegt wurde und dem Geschäftsmodell der HHLA folgt. Nur die A-Aktien des Teilkonzerns Hafenlogistik sind zum Börsenhandel zugelassen und können erworben werden. Die S-Aktien des Teilkonzerns Immobilien sind nicht börsennotiert und befinden sich zu 100 % im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Sie werden nicht am Aktienmarkt gehandelt. Grund hierfür ist, dass in der S-Sparte auch Ziele der Stadtentwicklung verfolgt werden (zum Beispiel der Erhalt des UNESCO-Weltkulturerbe-Status), die nur bedingt mit den Anforderungen des Kapitalmarkts vereinbar sind. Im Zuge des öffentlichen Übernahmeangebots haben MSC und die FFH eine Nichtandienungsvereinbarung über die S-Aktien geschlossen. Diese bleiben somit auch nach Vollzug der Transaktion zu 100 % im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg. Bezogen auf das Grundkapital des HHLA-Konzerns (inkl. der nicht börsennotierten S-Aktien) wurden MSC bis zum Ende der verlängerten Annahmefrist am 7. Dezember 2023 9,7 % der im Streubesitz befindlichen A-Aktien angedient. Zum 31. Dezember 2023 hielt die Reederei zudem am Markt erworbene Aktien in Höhe von 12,4 % des Grundkapitals der HHLA. Vorbehaltlich des Vollzugs der Transaktion können der Reederei damit zum 31. Dezember 2023 insgesamt 22,2 % des Grundkapitals zugeordnet werden. Gemeinsam kämen die Stadt Hamburg und MSC zum 31. Dezember 2023 somit auf 92,5 % des Grundkapitals des HHLA-Konzerns. Weitere Informationen zur Aktionärsstruktur finden sich auf der HHLA-Website. https://hhla.de/investoren/aktie/aktionaersstruktur Der Vollzug der Transaktion steht weiterhin unter dem Vorbehalt bestimmter behördlicher Genehmigungen, die in der Angebotsunterlage dargelegt sind, sowie der Zustimmung der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Vorbehaltlich der Erfüllung dieser Bedingungen wird der Abschluss der Transaktion derzeit für das zweite Quartal 2024 erwartet. Virtuelle Hauptversammlung 2023 Die Hauptversammlung fand am 15. Juni 2023 erneut als virtuelle Veranstaltung statt. Die Aktionäre entlasteten Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA für das Geschäftsjahr 2022 mit großer Mehrheit. Zustimmung fand auch der Dividendenvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand von je 0,75 € je börsennotierte A-Aktie (im Vorjahr: 0,75 €). Insgesamt schüttete die HHLA an die A-Aktionäre wie im Vorjahr 54,4 Mio. € aus. Die Ausschüttungsquote lag mit 66 % am oberen Ende des Ausschüttungskorridors von 50 bis 70 % des Jahresüberschusses nach Anteilen Dritter. Die Dividende wurde am 19. Juni 2023 an die Aktionäre ausgezahlt. Auf Basis des Schlusskurses am Tag der Hauptversammlung in Höhe von 11,86 € erzielte die HHLA-Aktie eine Dividendenrendite von 6,3 %. Dividendenvorschlag für Geschäftsjahr 2023 Für das Geschäftsjahr 2023 werden Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA der Hauptversammlung am 13. Juni 2024 eine Dividende in Höhe von 0,08 € je dividendenberechtigter A-Aktie vorschlagen. Der Ausschüttungsbetrag beliefe sich dann auf 5,8 Mio. € (im Vorjahr: 54,4 Mio. €). Damit bestätigt die HHLA ihre Dividendenpolitik, nach Möglichkeit zwischen 50 und 70 % des Jahresüberschusses nach Anteilen Dritter an ihre Aktionäre auszuschütten Dividende je börsennotierte A-Aktie in €; Ausschüttungsquote in % 2023: Dividendenvorschlag Dialog mit Kapitalmarkt fortgesetzt Vor dem Hintergrund einer intensiven Nachrichtenlage blieben kurze Reaktionszeiten sowie ein offener Dialog mit Finanzanalysten und Anlegern von wesentlicher Bedeutung für die Investor-Relations-Aktivitäten der HHLA. Neben digitalen Formaten besuchten der Finanzvorstand und das IR-Team insgesamt sechs Kapitalmarktkonferenzen (im Vorjahr: zehn), um die Informationsbedürfnisse institutioneller Investoren zu erfüllen und mit Anteilseignern im Gespräch zu bleiben. Die Geschäftsentwicklung erläuterte der Vorstand in quartalsweise stattfindenden Telefonkonferenzen. Überdies bietet die HHLA über die Website, den HTML-Geschäftsbericht und ein individuelles Investorenportal Interessenten und Anlegern verschiedene digitale Möglichkeiten an, sich über die Entwicklung der HHLA-Aktie zu informieren. Durch seine Kommunikationsarbeit pflegt der Bereich Investor Relations den Dialog mit Anteilseignern und trägt dabei nicht nur Informationen in die interessierte Öffentlichkeit, sondern spiegelt Themen, die für die Anleger von besonderem Interesse sind, auch zurück ins Unternehmen. Neben den Fortschritten des Effizienzprogramms im Segment Container und der Automatisierung des Container Terminal Burchardkai (CTB) waren 2023 die Auswirkungen der Inflation und des Krieges in der Ukraine, die Beteiligung von CSP am CTT sowie insbesondere das Übernahmeangebot durch MSC für den Kapitalmarkt von Interesse. Institutioneller Aktienbesitz nach Regionen zum 31.12.2023 Quelle: HHLA / Shareholder ID Zahl der Analysten nimmt weiter ab Die HHLA legt großen Wert auf eine breite und fundierte Abdeckung ihrer Aktie durch Finanzanalysten, da dies interessierten Investoren die Möglichkeit bietet, sich anhand unabhängiger Analysen mit dem Geschäftsmodell und dem Umfeld der HHLA vertraut zu machen. Vorstand und Investor Relations pflegen daher einen kontinuierlichen Austausch mit allen Finanzanalysten, um ein umfassendes Meinungsbild zu gewährleisten. Dennoch ging die Zahl der Finanzanalysten, die die Geschäftsentwicklung der HHLA verfolgen und mit Berichten und Empfehlungen begleiten, im Laufe des Jahres von sechs auf vier aktive Coverages zurück. Zum Stichtag empfahlen zwei Analysten, die Aktie zu verkaufen, und zwei Analysten rieten zum Halten. Nachhaltigkeitsberichterstattung und Ratings Für die Bewertung von Unternehmen am Kapitalmarkt spielen neben klassischen finanziellen Aspekten nichtfinanzielle oder auch ESG-Kennzahlen (ESG: Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung)) zunehmend eine wichtige Rolle. Als verantwortungsvolles Unternehmen berichtet die HHLA bereits seit 2011 umfassend über ihre nichtfinanziellen Leistungen. Um die Relevanz nichtfinanzieller Themen für die HHLA auch in der Berichterstattung zu unterstreichen, gibt die HHLA seit 2022 die nichtfinanzielle Erklärung als Teil des Konzernlageberichts ab. Die HHLA berichtet dabei über die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben der nichtfinanziellen Erklärung hinaus und orientiert sich im Wesentlichen an den international anerkannten Berichtsstandards der Global Reporting Initiative (GRI). Nichtfinanzielle Berichterstattung Darüber hinaus unterstützt die HHLA die von den Vereinten Nationen verabschiedeten 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung der Welt, die sogenannten Sustainable Development Goals (SDGs). Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie Basierend auf diesen Informationen wird die HHLA regelmäßig von ESG-Ratingagenturen auf ihre Nachhaltigkeitsleistung hin bewertet, u. a. von MSCI, ISS-oekom, S&P Global Ratings ESG sowie dem Carbon Disclosure Project (CDP). Beim CDP-Rating für das Geschäftsjahr 2022 erzielte die HHLA eine Rating-Bewertung von "B". www.hhla.de/investoren/equity-story/nachhaltig-investieren ↗ Stammdaten HHLA-A-Aktie scrollen Aktiengattung Nennwertlose Namensaktien ISIN / WKN DE000A0S8488 / A0S848 Börsenkürzel HHFA Börsenplätze (amtlich registriert) Frankfurt am Main, Hamburg Marktsegment Prime Standard Sektor Transport & Logistik Indexzugehörigkeit Prime All Share Bloomberg / Reuters HHFA:GR / HHFGn.de Zusammengefasster Lagebericht Über diesen Bericht Der Geschäftsbericht der HHLA wird jährlich veröffentlicht, zuletzt am 23. März 2023. Seit dem Geschäftsjahr 2022 werden die nichtfinanziellen Informationen im zusammengefassten Lagebericht ausgewiesen. Einen separaten Nachhaltigkeitsbericht gibt es nicht. Der zusammengefasste Lagebericht bezieht sich sowohl auf den Geschäftsverlauf des HHLA-Konzerns (HHLA) als auch auf die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA AG). Sofern nicht anders vermerkt, umfassen die Kennzahlen und Informationen im vorliegenden Bericht den gesamten Konzernkonsolidierungskreis. Konzernanhang, Tz. 3 Zusammensetzung des Konzerns Der Berichtszeitraum umfasst das Geschäftsjahr 2023 (1. Januar bis 31. Dezember 2023). Die ermittelten Daten beziehen sich in der Regel auf diesen Zeitraum oder auf den Stand am Ende der Berichtsperiode. Falls einzelnen Informationen andere Zeiträume zugrunde liegen, wird dies explizit angegeben. Die Datenerhebung erfolgt durch die fachlich zuständigen Einheiten mit repräsentativen Methoden für den Berichtszeitraum. Die HHLA erstellt den Konzernabschluss und die Zwischenberichte nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Konzernanhang, Tz. 2 Konsolidierungsgrundsätze Der Einzelabschluss der HHLA AG (AG-Abschluss) folgt den Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB). Grundlage für die Gewinnverwendung ist allein der HHLA-AG-Abschluss. Jahresabschluss der HHLA AG Der gesamte zusammengefasste Lagebericht wurde - sofern nicht anders vermerkt - mit hinreichender Sicherheit ("reasonable assurance") durch PricewaterhouseCoopers (PwC) geprüft. Bestätigungsvermerk Darüber hinaus enthält der zusammengefasste Lagebericht die nichtfinanzielle Erklärung (NFE) gemäß §§ 315b, 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB. Diese schließt die Angaben im Rahmen der Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union (2020/852) ein. Nichtfinanzielle Erklärung Die Prüfung der Bestandteile der nichtfinanziellen Erklärung, die nicht Bestandteil der gesetzlichen Konzernlageberichtsprüfung sind, erfolgte mit begrenzter Sicherheit ("limited assurance"). Prüfungsvermerk Sie sind im Dokument wie folgt gekennzeichnet: ☑ Prüfung mit begrenzter Sicherheit In blaue Klammern gesetzte Inhalte sind mit begrenzter Sicherheit ("limited assurance") geprüft. Die nichtfinanzielle Erklärung enthält überdies ergänzende nichtfinanzielle Informationen, die gesetzlich nicht erforderlich, aber aus Gründen der Transparenz Eingang in die nichtfinanzielle Erklärung finden. Diese Abschnitte wurden keiner inhaltlichen Prüfung unterzogen und sind daher im Dokument wie folgt gekennzeichnet: □ Nicht geprüft In graue Klammern gesetzte Inhalte wurden keiner inhaltlichen Prüfung unterzogen. Externe Links sind mit dem Symbol ↗ gekennzeichnet und nicht Bestandteil der Prüfung. Grundlagen des Konzerns Konzernstruktur Die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) ist ein führender europäischer Hafen- und Logistikkonzern. Er wird als strategische Management-Holding gesteuert und ist in die Teilkonzerne Hafenlogistik und Immobilien gegliedert. Die dem Teilkonzern Hafenlogistik zugeordneten und an der Börse notierten A-Aktien bilden eine Beteiligung am Ergebnis und Vermögen dieser Geschäftsaktivitäten ab. Der Teilkonzern Immobilien umfasst die nicht hafenumschlagspezifischen Immobilien der HHLA. Die Entwicklung und das wirtschaftliche Ergebnis des Teilkonzerns Immobilien, der auch Zielen der Stadtentwicklung Rechnung trägt, werden von den S-Aktien abgebildet. Diese Aktien werden nicht an der Börse gehandelt und befinden sich vollständig im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Im unwahrscheinlichen und bisher nicht vorgekommenen Fall eines Verlusts im Teilkonzern Immobilien würde dieser gemäß einem separat abgeschlossenen Verlustausgleichsvertrag mittelbar durch die FHH übernommen. Das operative Geschäft des HHLA-Konzerns wird von 37 inländischen und 31 ausländischen Tochtergesellschaften und Beteiligungen betrieben. Im Geschäftsjahr 2023 erweiterte die HHLA ihren Konsolidierungskreis zum Ausbau und zur Optimierung ihres Intermodalgeschäfts sowie zur Ausweitung ihrer digitalen Aktivitäten. Darüber hinaus wurden keine wesentlichen rechtlichen oder organisatorischen Veränderungen vorgenommen. Konzernanhang, Tz. 3 Zusammensetzung des Konzerns Der Konzern im Überblick Geschäftstätigkeit Der Teilkonzern Hafenlogistik erbringt als integrierter Anbieter von Containerumschlag, Transport- und Logistikleistungen Dienstleistungen entlang der logistischen Kette zwischen Überseehäfen und europäischem Hinterland. Der geografische Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit liegt im Hamburger Hafen und in dessen Hinterland. Der Hamburger Hafen ist eine internationale Drehscheibe für den see- und landgebundenen Containertransport mit Anbindung an die Volkswirtschaften in Mittel- und Osteuropa, in Skandinavien und im baltischen Raum. Das Kerngeschäft wird durch die Segmente Container, Intermodal und Logistik repräsentiert. Das Segment Container bündelt die Aktivitäten des Konzerns im Bereich Containerumschlag und ist gemessen an den Umsatzerlösen der größte Geschäftsbereich. Die Tätigkeit setzt sich im Wesentlichen aus der Abfertigung, also dem Laden und Löschen von Containerschiffen und dem Verladen der Container auf andere Verkehrsträger wie Bahn, Lkw, Feeder- oder Binnenschiff zusammen. Die HHLA betreibt am Standort Hamburg die drei Containerterminals Altenwerder (CTA), Burchardkai (CTB) und Tollerort (CTT) sowie je einen weiteren Containerterminal im ukrainischen Hafen Odessa (CTO), im estnischen Hafen Muuga nahe Tallinn (TK Estonia) sowie im italienischen Triest (PLT Italy). Komplementäre Servicedienstleistungen rund um den Container, wie z. B. deren Wartung und Reparatur, runden die Angebotspalette ab. Das Segment Intermodal ist gemessen an den Umsatzerlösen das zweitgrößte Segment der HHLA. Als weiteres zentrales Element des vertikal integrierten Geschäftsmodells der HHLA sind die Aktivitäten darauf ausgerichtet, ein umfassendes Transport- und Terminalnetzwerk für Container im Seehafenhinterlandverkehr und zunehmend auch im Kontinentalverkehr auf Schiene und Straße anzubieten. Die HHLA-Bahngesellschaften der METRANS bieten regelmäßige Verbindungen mit Direktzügen zwischen den Häfen an Nord- und Ostsee sowie der nördlichen Adria und ihrem Hinterland an. Darüber hinaus wird durch den Betrieb von Inlandterminals ein umfassendes Dienstleistungsangebot für die maritime und kontinentale Logistik bereitgestellt. Neben Umfuhren im Hamburger Hafen transportiert die Lkw-Speditionstochter CTD die Container auf der Straße im Nahbereich sowie im europaweiten Fernverkehr. Das Segment Logistik umfasst eine große Bandbreite von Dienstleistungen in den Bereichen Spezialumschlag und Beratung sowie weitere Geschäftsaktivitäten. Das Leistungsspektrum beinhaltet sowohl einzelne Dienstleistungen als auch ganze Prozessketten für die internationale Beschaffung und Distribution. Dazu zählt der Betrieb von Umschlaganlagen für Massengüter, Kraftfahrzeuge und Früchte. Außerdem bietet das Unternehmen Beratungs- und Managementleistungen für Kunden aus der internationalen Hafen- und Transportwirtschaft an. Geschäftsaktivitäten zur Prozessautomatisierung, luftgestützte Logistikdienstleistungen und digitale Serviceleistungen sowie Leasingangebote, insbesondere für den intermodalen Bereich, ergänzen das Leistungsspektrum. Einen Teil der Tätigkeiten erbringt die HHLA mit Partnerunternehmen. Der Bereich Holding/Übrige ist ebenfalls dem Teilkonzern Hafenlogistik zugeordnet, stellt gemäß internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS) jedoch kein eigenständiges Geschäftssegment dar. Die Aufgaben der Holding liegen in der strategischen Entwicklung des Konzerns, der funktionalen Führung des Segments Container, der Steuerung von Ressourcen und Prozessen sowie der Erbringung von Dienstleistungen für die operativen Gesellschaften. Dem Bereich sind zudem die hafenumschlagspezifischen Immobilien der HHLA sowie der Betrieb von Schwimmkränen zugeordnet. Das Segment Immobilien entspricht dem Teilkonzern Immobilien. Die Geschäftsaktivitäten umfassen die nachhaltige Quartiers- bzw. Projektentwicklung, die Vermietung sowie die kaufmännische und technische Betreuung von Immobilien am Hamburger Hafenrand. Dazu zählt auch die Hamburger Speicherstadt. Das größte historische Lagerhausquartier der Welt zählt zum UNESCO-Welterbe. Auf rund 292.000 m 2 bietet die HHLA Gewerbeflächen in zentraler Lage an. Weitere Objekte mit rund 53.000 m 2 werden am Fischmarkt Hamburg-Altona im Umfeld des Fischereihafenareals am nördlichen Elbufer bewirtschaftet. Rechtliche Rahmenbedingungen In ihrem Geschäftsbetrieb unterliegt die HHLA zahlreichen in- und ausländischen Gesetzesbestimmungen und Verordnungen wie z. B. öffentlich-rechtlichen, Handels-, Zoll-, Arbeits-, Kapitalmarkt- und Wettbewerbsregelungen. Die Preisbildung erfolgt über den Markt und ist grundsätzlich nicht reguliert. Das regulatorische Umfeld für die wirtschaftlichen Aktivitäten der HHLA im und am Hamburger Hafen wird wesentlich durch das hamburgische Hafenentwicklungsgesetz (HafenEG) bestimmt. Ziel des HafenEG ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens als internationaler Universalhafen aufrechtzuerhalten, Ladungsaufkommen zu sichern und die öffentliche Infrastruktur möglichst effizient zu nutzen. Der Hamburger Hafen wird dabei nach dem sogenannten Landlord-Modell bewirtschaftet, bei dem die Hamburg Port Authority (HPA) Eigentümerin der Hafenflächen ist und den Bau, die Entwicklung sowie die Instandhaltung der Infrastruktur übernimmt. Die privaten Hafenbetriebe sind hingegen für die Entwicklung und Unterhaltung der Suprastruktur (Gebäude und Anlagen) verantwortlich. Die HHLA hat die für ihre Geschäftsaktivitäten wesentlichen Hafenflächen langfristig von der HPA gemietet. Die Mietverträge basieren größtenteils auf den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Hafenimmobilien (AVB-HI) der HPA. Für die Errichtung, den Betrieb, den Ausbau und die Änderung der Umschlaganlagen ist die HHLA auf die Erteilung und den Fortbestand öffentlich-rechtlicher Genehmigungen angewiesen, insbesondere Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), den jeweiligen Landesbauordnungen und dem Wasserrecht sowie ggf. Planfeststellungsbeschlüsse. Die Konzerngesellschaften der HHLA sind teilweise strengen regulatorischen Anforderungen unterworfen, insbesondere Vorschriften betreffend Umschlag, Lagerung und Transport umweltgefährdender Stoffe und gefährlicher Güter sowie Vorschriften über die technische Sicherheit, zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit sowie Regelungen zum Schutz der Umwelt. Die Sicherheitsanforderungen in Häfen sind im Wesentlichen durch den International Ship and Port Facility Security Code (ISPS-Code) vorgegeben, der im Bereich des Hamburger Hafens durch das Hafensicherheitsgesetz (HafenSG) umgesetzt und konkretisiert wird. Die Betreiber von Hafenanlagen - und damit auch die HHLA - haben danach neben einer strengen Zugangskontrolle zahlreiche weitere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuhalten. Das regulatorische Umfeld der Geschäftsaktivitäten im Segment Intermodal wird maßgeblich durch die EU-Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums (RiLi 2012/34/EU) und die EU-Richtlinie über Eisenbahnsicherheit (RiLi 2016/798) sowie die jeweiligen Durchführungsverordnungen und nationalen Umsetzungsvorschriften bestimmt. Diese enthalten insbesondere Regelungen zur Zulassung als Eisenbahnunternehmen, zur Nutzung der Bahninfrastruktur und zu den hierfür zu zahlenden Entgelten, zum Bahnbetrieb und zur Sicherheit und Instandhaltung. Die maßgeblichen Regelwerke in Deutschland sind das Allgemeine Eisenbahngesetz, das die Anforderungen an den Bahnbetrieb regelt, sowie das Eisenbahnregulierungsgesetz, das insbesondere Regelungen zum Netzzugang und zur Trassenpreisgestaltung enthält. Ergänzend gelten weitere nationale, europäische und - insbesondere für den grenzüberschreitenden Schienenverkehr - internationale Regelungen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die HHLA unterliegen einem ständigen Wandel und werden auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene fortlaufend angepasst, u. a. an den technischen Fortschritt, das gesteigerte Sicherheitsbedürfnis und Umweltbewusstsein sowie die Sicherstellung der Einhaltung von Menschenrechten entlang der Lieferketten. Markt und Wettbewerb Mit ihrem börsennotierten Kerngeschäft Hafenlogistik steht die HHLA im Wettbewerb mit anderen Unternehmen im europäischen Markt für Seegüterverkehr. Durch Standorte für Umschlagaktivitäten sowohl im Mittelmeer als auch in der Ostsee sowie eine stetige Optimierung und den Ausbau des Intermodalnetzwerks konnte die HHLA an den Wachstumsperspektiven der jeweiligen Märkte in den vergangenen Jahren partizipieren. Im Geschäftsjahr 2023 war die Entwicklung des HHLA-Konzerns jedoch belastet durch den anhaltenden Krieg in der Ukraine, die militärische Eskalation in Nahost, zunehmende geopolitische Spannungen, eine hohe Inflation und gestiegene Zinsen, so dass die wirtschaftliche Erholung nach der Pandemie ausgebremst wurde. Wirtschaftliches Umfeld Mitte September 2023 wurde die HHLA von ihrem Hauptaktionär, der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), darüber informiert, dass sich diese im Rahmen einer Investorenvereinbarung mit der Reederei Mediterranean Shipping Company (MSC) über eine strategische Beteiligung an der HHLA AG verständigt hat. Gemäß dieser Vereinbarung beabsichtigen die Stadt Hamburg und MSC, das Unternehmen zukünftig gemeinschaftlich zu führen und zu entwickeln. Ein zentraler Bestandteil dieser Partnerschaft bleibt die Neutralität des Geschäftsmodells der HHLA. Wesentliche Ereignisse Segment Container Wettbewerbsfaktoren Neben der geografischen Lage und der Hinterlandanbindung eines Hafens wirkt sich die seeseitige Erreichbarkeit auf die Wettbewerbsposition eines Terminalbetreibers aus. Eine hohe Bedeutung hat zudem das lokale Ladungsaufkommen im direkten Einzugsbereich des jeweiligen Hafenstandorts. Als weitere Wettbewerbsfaktoren bestimmen die Zuverlässigkeit und die Geschwindigkeit in der Schiffsabfertigung sowie der Umfang und die Qualität der Dienstleistungen die Marktposition. Zunehmende Bedeutung hat darüber hinaus die Leistungsfähigkeit der schienengebundenen Vor- und Nachlaufsysteme zwischen Hafen und Hinterland (u. a. Frequenz, Fahrplantreue, Preis) und damit das Angebot integrierter Transportlösungen. Der Wettbewerb in Nordeuropa ist sehr intensiv. Nach wie vor sind die Häfen von sich ändernden Reeder- bzw. Allianzkonstellationen und Terminalbeteiligungen beeinflusst. Geschäftspartner und Kunden Hinsichtlich einer möglichen Verlegung von Containerverkehren ist dabei zu unterscheiden zwischen den Überseeverkehren, also Seetransporten aus weiter entfernten Regionen (z. B. Asien oder Nordamerika) nach Nordeuropa, und den Zubringer- und Verteilerverkehren, sogenannten Feederverkehren, die Ladung aus den großen Seehäfen der Nordrange beispielsweise in die Ostsee weiterverteilen. Die mit neuen Reeder- bzw. Allianzkonstellationen oder Terminalbeteiligungen einhergehenden Verlegungen der weniger standortgebundenen Feederverkehre haben einen Effekt auf das Umschlagvolumen. Dagegen werden die Umschlagmengen der Überseeverkehre, die landseitig an das natürliche Einzugsgebiet des Hafens gebunden sind, seltener verlagert. Der Wettbewerb im maritimen Hinterlandtransport per Bahn oder Lkw wird nicht zuletzt durch den Markteintritt von Reedern im Zuge horizontaler Geschäftsfeldstrategien zunehmend intensiver. Wettbewerbsumfeld Der für die HHLA wesentliche Markt für Hafendienstleistungen an der nordeuropäischen Küste (Nordrange) weist eine hohe Hafendichte auf. Im Wettbewerb stehen insbesondere die vier großen Nordrange-Häfen Rotterdam, Antwerpen-Brügge, Hamburg - der Hauptstandort der HHLA - und die Bremischen Häfen. Dort haben Eurogate und Terminal Investment Limited, eine Tochter von MSC, im September 2023 den Joint-Venture-Vertrag für das MSC Gate Bremerhaven bis 2048 verlängert. Containerumschlag in den Nordrange-Häfen Umschlagvolumen und Marktanteile 1-9 | 2023 Quelle: Port Authorities / Marktanteile eigene Berechnung Als östlichster Nordseehafen verfügt der Hamburger Hafen über besonders günstige Voraussetzungen als Verkehrsknotenpunkt für den gesamten Ostseeraum sowie für den Hinterlandtransport von und nach Mittel- und Osteuropa. Zusätzlich fördern die langjährigen Handelsbeziehungen zwischen dem Hamburger Hafen und den asiatischen Märkten die Rolle Hamburgs als bedeutende europäische Containerdrehscheibe. Mit einem Containerumschlag von 7,7 Mio. TEU rangiert Hamburg 2023 unter den weltweiten Häfen voraussichtlich auf Platz 21 und ist damit weiterhin der drittgrößte europäische Containerhafen nach Rotterdam und Antwerpen-Brügge. Im Hamburger Hafen steht die HHLA insbesondere bei den Überseediensten in direkter Konkurrenz zu Eurogate: Die HHLA betreibt drei Containerterminals in Hamburg und Eurogate ein Containerterminal. Mit einem Umschlagvolumen von 5,8 Mio. TEU im Geschäftsjahr 2023 blieb die HHLA das größte Containerumschlagunternehmen im Hamburger Hafen und konnte den dortigen Marktanteil auf 75,6 % ausbauen (im Vorjahr: 75,2 %). Bedeutendste Fahrtgebiete waren Asien, Nordamerika sowie Skandinavien und der baltische Raum. Containerumschlag in den Nordrange Häfen in Mio. TEU Quelle: Port Authorities; 1 inkl. HHLA, 2 inkl. Zeebrügge seit 2022 Containerumschlag nach Fahrtgebieten im Hamburger Hafen 2023 Quelle: Hamburg Hafen Marketing e.V. Die Häfen in der Ostsee werden von vielen Zubringerverkehren (Feeder) bedient, die über die zentralen Bündelungspunkte in der Nordrange agieren. Allerdings werden Häfen wie z. B. Danzig (Gdansk) oder Göteborg ebenfalls von Überseeschiffen angelaufen. Vor allem Danzig hat in den vergangenen Jahren bis 2022 ein starkes Wachstum verzeichnet. Seit 2022 ist der Containerumschlag, bedingt durch den Ukraine-Krieg und allgemeine wirtschaftliche Rahmenbedingungen im europäischen Raum, rückläufig. Trotzdem stellt der Hafen Danzig eine ernstzunehmende Konkurrenz in diesem Verbundsystem dar. Der Ausbau des Hafenstandortes und insbesondere des Baltic Hub Terminals wird trotz rückläufiger Umschlagmengen weiter fortgesetzt. Seit 2018 betreibt die HHLA mit HHLA TK Estonia im Hafen Muuga in der Nähe von Tallinn eines der wichtigsten Multifunktionsterminals Estlands. Durch das breite Angebot von Containerumschlag, die Abfertigung von RoRo-Verkehren sowie Stück- und Schüttgut ist das Terminal sehr breit aufgestellt. Darüber hinaus ist der Hafen Muuga Teil des Trans-European Transport Network (TEN-T), des transeuropäischen Netzwerks, das Schienenstrecken, Binnenwasserstraßen, Kurzstreckenseeverkehrsrouten und Straßen umfasst. Auch die Adria-Region hat sich mit Häfen wie Koper und Triest in den vergangenen Jahren dynamisch entwickelt. Mit einer Mehrheitsbeteiligung am Multifunktionsterminal "Piattaforma Logistica Trieste" (PLT) in Triest hat sich die HHLA 2021 in einem Markt positioniert, der gute Entwicklungsmöglichkeiten bietet, um an neuen und sich verändernden Ladungsströmen zu partizipieren und diese aktiv mitzugestalten. Das Terminal verfügt über einen eigenen Bahnanschluss. Zudem ist der Hafen von Triest eingebunden in das europäische Intermodalnetzwerk der HHLA-Bahntochter METRANS. Seit September 2023 läuft ein neuer Containerdienst das Terminal an, der Häfen innerhalb des Mittelmeerraums miteinander verbindet. Der am Schwarzen Meer befindliche Container Terminal Odessa (CTO) ist das größte Containerterminal der Ukraine. Er wird seit 2001 vom HHLA-Konzern betrieben und schlug neben Containern auch Schüttgüter, Stückgut und Projektladung um. Mit dem Ausbruch des Ukraine-Krieges im Februar 2022 kam der wasserseitige Containerumschlag am CTO zum Erliegen. Lediglich die partielle Teilbeladung von Getreideschiffen im Rahmen der internationalen Abmachungen war möglich. Zusätzlich wurden alternative intermodale Logistikwege im Hinterland aufgebaut. Eine Einschätzung des Marktumfelds ist aufgrund der aktuellen geopolitischen Lage und der eingeschränkten Geschäftstätigkeit weiterhin schwierig. Segment Intermodal Wettbewerbsfaktoren Neben der Dichte des angebotenen Netzwerks zählen die Abfahrtsfrequenzen, die Bündelungs- und Lagermöglichkeiten im Hinterland, die geografische Distanz zu den Zielpunkten, die Fahrplantreue und die infrastrukturellen Kapazitäten zu den maßgeblichen Wettbewerbsfaktoren für den intermodalen Transport, deren Bedeutung im Wettbewerb zwischen den Häfen zunimmt. Wettbewerbsumfeld Im Containertransport per Bahn konkurrieren die staatlichen Eisenbahnunternehmen mit einer Vielzahl von privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen und Operateuren im kombinierten Verkehr (KV), aber auch mit anderen Verkehrsträgern, wie dem Lkw und dem Binnen-bzw. Feederschiff. Im Hinblick auf die weitgehend in öffentlichem Besitz befindliche Schieneninfrastruktur überwachen die jeweiligen nationalen Behörden sowohl einen diskriminierungsfreien Zugang als auch die Höhe der Nutzungsentgelte. Wesentliche Bausteine des Angebots der HHLA sind der Betrieb eigener Inlandterminals in Mittel- und Osteuropa, eigene Containertragwagen sowie eigene Traktion (Lokomotiven). All dies ist erforderlich, um Direktzüge mit hoher Abfahrtsfrequenz und Fahrplantreue zu gewährleisten. In der Mehrheit der im Bereich des intermodalen Verkehrs der HHLA erschlossenen Regionen besetzt das Unternehmen relevante Marktpositionen. In der Zustellung bzw. Abholung von Containern per Lkw verfügt die HHLA über eine solide Marktstellung in der Metropolregion Hamburg. Intermodalnetzwerk der HHLA Ausgewählte Verbindungen Segment Logistik Das Segment Logistik bedient unterschiedliche Marktsegmente, die zum Teil stark spezialisiert sind. Im Spezialumschlag ist die HHLA mit ihrem Multifunktionsterminal Unikai führend in Hamburg. Über Hansaport ist die HHLA an Deutschlands größtem Seehafenterminal für den Umschlag von Eisenerz und Kohle beteiligt. Mit ihrem Frucht- und Kühl-Zentrum operiert die HHLA als Anbieter von Fruchtumschlag für den nordeuropäischen Raum. Darüber hinaus zählen Beratungs- und Managementdienstleistungen für Kunden aus der internationalen Hafen- und Transportwirtschaft zum Portfolio. Neue Geschäftsaktivitäten zur Prozessautomatisierung sowie luftgestützte Logistikdienstleistungen oder digitale Serviceleistungen insbesondere für den intermodalen Bereich ergänzen das Angebot. Segment Immobilien Für das nicht börsennotierte Segment Immobilien stellt Hamburg mit rund 1,9 Millionen Einwohnern und seiner Bedeutung als Wirtschaftsstandort einen der größten Immobilienmärkte Deutschlands dar. Die besondere Attraktivität des Portfolios in der Hamburger Speicherstadt und am nördlichen Elbufer/Fischereihafenareal wird durch die einzigartige Bausubstanz und die Lagegunst begründet. Das unternehmensintern aufgebaute Entwicklungs- und Realisierungs-Know-how ist auf einen Ausgleich von marktorientierten Mieterbedürfnissen sowie denkmalgerechtem Umgang mit als Welterbe geschützter Bausubstanz ausgerichtet. Dabei stehen diese Objekte im Wettbewerb mit nationalen und internationalen Investoren, die hochwertige Objekte in vergleichbarer Lage vermarkten. Geschäftspartner und Kunden Die HHLA strebt in ihren Beziehungen gegenüber Geschäftspartnern ein von Integrität, Fairness, Verantwortung und Nachhaltigkeit geprägtes Verhältnis an. Zur Minimierung von Risiken, die zu Beginn und im Verlauf von Geschäftsbeziehungen auftreten können, nutzt die HHLA konzernweit ein Business-Partner-Screening-System. Das System ermöglicht eine wiederkehrende risikobasierte Analyse und Bewertung von Geschäftsbeziehungen und möglicher Maßnahmen zur Reduzierung von Risiken. Risiko- und Chancenmanagement Kapazitätsanteil nach Allianzen Fernost-Europa zum 31.12.2023 Quelle: Alphaliner Monthly Monitor, Januar 2024 Kundenstruktur Der Kundenstamm im Segment Container besteht hauptsächlich aus Reedereien, Bahnunternehmen und Speditionen. Die umsatzstärksten Kunden sind weltweit operierende Containerreedereien. Die HHLA-Containerterminals sind auf ein breites und hochwertiges Servicespektrum ausgelegt und arbeiten in der Schiffsabfertigung mit Reedereien prinzipiell neutral zusammen ("Multi-User-Prinzip"). Im Berichtsjahr zählten alle Top-10-Containerreedereien zum Kundenkreis der HHLA. Die Beteiligungen von Reedereien an Containerterminals sind in der Branche jedoch weit verbreitet und gängige Praxis. Sie haben zum Ziel, langfristig Frachtmengen an den Hafenstandort zu binden, die Auslastung der Anlagen zu optimieren und Lieferketten zu stärken. Die HHLA hat an drei Terminals Minderheitsbeteiligungen von Reedern. Die Reederei Hapag-Lloyd hält mit einer Minderheitsbeteiligung von 25,1 % Anteile am HHLA Container Terminal Altenwerder (CTA). Für den HHLA Container Terminal Tollerort (CTT) haben die HHLA und COSCO SHIPPING Ports Limited (CSP) am 19. Juni 2023 nach Abschluss des Investitionsprüfverfahrens die Verträge zur Minderheitsbeteiligung in Höhe von 24,9 % unterzeichnet. Eine weitere Reederbeteiligung gibt es am Multifunktionsterminal Unikai, das dem Segment Logistik zugeordnet ist. Dort ist die Grimaldi-Gruppe mit 49 % beteiligt. Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), größter Anteilseigner der HHLA, und die Reederei Mediterranean Shipping Company (MSC) haben sich im Rahmen einer Investorenvereinbarung im September 2023 über eine strategische Beteiligung verständigt. Gemäß dieser Vereinbarung beabsichtigt die Stadt Hamburg, künftig einen Anteil von 50,1 % und MSC einen Anteil von bis zu 49,9 % zu halten. In einem Vorvertrag über eine Zusammenschlussvereinbarung wurde die Neutralität des Geschäftsmodells abgesichert und die Gleichbehandlung der Kunden des HHLA-Konzerns sichergestellt. Wesentliche Ereignisse Im Segment Container dominierten im Berichtsjahr als Kunden weiter die drei großen Schifffahrtslinienallianzen OCEAN Alliance, 2M und THE Alliance den Markt der Ost-West-Verkehre. Die Reedereien der 2M-Allianz, A.P. Moller-Maersk (APM-Maersk) und MSC, gaben im Januar 2023 bekannt, dass sie ihren Vertrag nicht verlängern und ihre Zusammenarbeit somit 2025 beenden werden. Der Vertrag der OCEAN Alliance hat eine Laufzeit bis 2027, während die Partnerschaft der THE Alliance vertraglich noch bis 2030 besteht. Im Januar 2024 kündigten die beiden Reedereien Hapag-Lloyd und APM-Maersk an, dass sie ab Februar 2025 unter dem Namen "Gemini Cooperation" zusammenarbeiten werden. Hapag-Lloyd wird daher Anfang 2025 die THE Alliance vorzeitig verlassen. Bereits in der Vergangenheit haben sich Reedereien zu unterschiedlichen Allianzen zusammengeschlossen. Die HHLA weiß dementsprechend auch mit dieser neuen Entwicklung umzugehen. Wie genau sich die aktuellen Branchenentwicklungen auf die HHLA auswirken werden, ist derzeit noch nicht genau abzusehen. Die Reederei APM-Maersk hat 2017 die Reederei Hamburg Süd übernommen und nun im Juni 2023 bekannt gegeben, dass es die Marke Hamburg Süd zukünftig nicht mehr geben wird. Auf die HHLA-Containerterminals hat dies keine Auswirkungen, da zu diesem Zeitpunkt bereits alle Geschäftstätigkeiten über APM-Maersk liefen. Darüber hinaus gab es in den vergangenen Jahren keine weiteren Zusammenschlüsse oder Übernahmen unter den Top-10-Containerreedereien. Top-10-Containerreedereien nach Transportkapazität scrollen Reederei Allianz Tsd. TEU 1. MSC 2M 5.614 2. APM-Maersk 2M 4.122 3. CMA CGM Group OCEAN Alliance 3.578 4. COSCO Group (inkl. OOCL) OCEAN Alliance 3.057 5. Hapag-Lloyd THE Alliance 1.964 6. ONE THE Alliance 1.800 7. Evergreen Line OCEAN Alliance 1.645 8. HMM (Hyundai Merchant Marine) THE Alliance 784 9. Yang Ming THE Alliance 709 10. ZIM - 619 Quelle: Alphaliner Monthly Monitor; Januar 2024 Die Neubestellungen von Schiffen bewegten sich im Berichtsjahr unter dem Niveau des Vorjahres, sowohl in Bezug auf die Anzahl der Schiffe als auch in Bezug auf die bestellte Kapazität. Die Bestellungen verteilen sich über alle Größenklassen. Derzeit macht das Größensegment über 18.000-TEU-Kapazität, das überwiegend auf dem für Hamburg wichtigen Fahrtgebiet Fernost-Nordeuropa eingesetzt wird, einen Anteil von 16 % des gesamten Orderbuchs für Containerschiffe aus. Für 2024 werden zwölf neue Schiffe erwartet, für 2025 stehen weitere elf Schiffe dieser Größenklasse in den Bestellbüchern der Werften. Auch im Segment Intermodal sind Reedereien und Spediteure die Hauptkunden. Als einer der führenden Anbieter von intermodalen Transporten agiert die HHLA-Bahntochter METRANS neutral im Markt für kombinierte Verkehre, der durch eine etablierte Anzahl von staatlichen und privaten Anbietern gekennzeichnet ist. Die Dienstleistungen im Segment Logistik richten sich an eine Vielzahl von Kundengruppen: von Stahlunternehmen und Kraftwerken (im Bereich Massengutumschlag) bis hin zu internationalen Betreibern von Häfen und anderen Logistikzentren (im Bereich Hafenberatung). Das Segment Immobilien vermietet seine Büro- und Gewerbeflächen in Hamburg an nationale und internationale Kunden aus unterschiedlichen Branchen: von Logistik- und Handelsunternehmen über Medien-, Beratungs- und Werbeagenturen bis hin zu Modefirmen, Gastronomie- und Hotelbetreibern sowie Unternehmen aus der Kreativwirtschaft. Vertriebsaktivitäten Alle Vertriebsaktivitäten der HHLA folgen so weit wie möglich dem strategischen Ansatz der vertikalen Integration im Sinne eines Transport- und Logistikangebots aus einer Hand. Dieser strategische Ansatz wird durch einen intensiven segmentübergreifenden Austausch der Vertriebsorganisationen, gemeinsame Kundenbesuche sowie Präsenz bei Veranstaltungen im Hinterland der Seehäfen verfolgt. Die Vertriebsaktivitäten im Segment Container sind als Key-Account-Management organisiert. Der Anteil der fünf wichtigsten Kunden der Hamburger HHLA-Containerterminals am Umsatz veränderte sich im Geschäftsjahr 2023 auf 75,2 % (im Vorjahr: 75,1 %). Der Umsatzanteil der zehn wichtigsten Kunden an den Hamburger Terminals verringerte sich leicht auf 95,7 % (im Vorjahr: 96,1 %). Mit der überwiegenden Mehrheit ihrer wichtigsten Kunden unterhält die HHLA bereits seit weit mehr als 20 Jahren Geschäftsbeziehungen. Mit den Reederkunden schließt das Unternehmen mehrjährige Rahmenverträge ab, in denen sowohl das Leistungsspektrum als auch die Entgelte fixiert werden. Der Umfang der Nutzung des Serviceangebots ist dabei nicht fixiert, daher kann bei der Inanspruchnahme spezifischer Leistungen der HHLA nicht von einem Auftragsbestand im klassischen Sinne gesprochen werden. In den Segmenten Intermodal und Logistik werden die Vertriebsaktivitäten in der Regel dezentral durch die Einzelgesellschaften gesteuert. Grundsätzlich werden keine Rahmenverträge über Transportleistungen abgeschlossen, sondern der aktuelle Transport- bzw. Servicebedarf nach Auftrag abgedeckt. Im Segment Immobilien bietet der Vertrieb potenziellen Kunden und Mietern ein breites Dienstleistungsspektrum für die beiden zentralen Quartiere Hamburger Speicherstadt und nördliches Elbufer/Fischereihafenareal wie auch für die Logistikimmobilien im Hamburger Hafen. Umsatzverteilung nach Kunden an den Hamburger Containerterminals 2023 Beschaffung und Lieferantenmanagement Aufgabe und strategische Zielsetzung Der HHLA-Konzerneinkauf ist als strategischer Partner im Konzern etabliert und erfüllt durch frühzeitige Einbindung in Beschaffungsvorhaben eine wertschöpfende Funktion. Er ist zentral in der Management-Holding in Hamburg organisiert und übernimmt die Beschaffung für den Großteil der inländischen Mehrheitsbeteiligungen. Darüber hinaus unterstützt und berät er die Konzerngesellschaften im Rahmen eines ganzheitlichen Warengruppen-, Lieferanten- und Vertragsmanagements, so dass die Anforderungen der internen Kunden an Service und Leistung bestmöglich erfüllt werden. In enger Zusammenarbeit mit Betrieb und Technik werden zukunftsfähige Lösungen für den Konzern entwickelt. Die HHLA setzt dabei auf strategische und partnerschaftliche Kooperationen mit ausgewählten Geschäftspartnern. Ziel ist eine konsolidierte Lieferantenbasis, die sich durch höchste Wertschöpfung, beste Qualität und optimale Lebenszykluskosten auszeichnet. Neben den wirtschaftlichen Aspekten wird großer Wert auf eine nachhaltige Beschaffung gelegt, die mit der gewissenhaften Auswahl der Lieferanten startet. So weisen die Lieferanten in einem Qualifizierungsprozess mittels einer Selbstauskunft nach, dass sie die Qualitätsstandards der HHLA in den Bereichen Nachhaltigkeit, Compliance, Beschaffung und Arbeitsschutz erfüllen. Beschaffungsvolumen im HHLA-Konzern 2023: 332 Mio. € Warengruppen und Volumen Im Jahr 2023 verteilte sich das verantwortete Beschaffungsvolumen des HHLA-Konzerns in Höhe von rund 332 Mio. € (im Vorjahr: 376 Mio. €) auf die genannten Gruppen. Aufgrund eines hohen Anteils an Investitionsprojekten in den Geschäftsjahren 2022 und 2023 lag das Volumen deutlich über dem Schnitt der Vorjahre. Das Portfolio umfasst ein breites Spektrum, das in drei Hauptwarengruppen eingeteilt wird. Dies sind die Bereiche technischer Einkauf, Baueinkauf sowie Informationstechnologie (IT) und indirekter Einkauf. Der technische Einkauf befasst sich mit der Beschaffung von Hafenumschlaggeräten und Energieerzeugnissen und deckt sowohl die Material- als auch die Dienstleistungsbeschaffung zur Instandsetzung und Instandhaltung der Anlagen und technischen Komponenten ab. Der Fachbereich Bau ist verantwortlich für die Warengruppen Hoch-, Tief- und Gleisbau sowie Facility-Management. Zu diesen Bereichen gehören neben den Projektsteuerungs- auch die Planungs- und Ingenieurleistungen sowie Wartungs- und Instandhaltungsleistungen. Zu den wesentlichen Beschaffungsleistungen des Fachbereichs IT und indirekter Einkauf zählen Software-, Hardware- und Telekommunikationsprodukte sowie Dienstleistungen wie Beratungs-, Marketing- und Personaldienstleistungen. Darüber hinaus deckt der Fachbereich die Beschaffung von Büromaterialien und Arbeitsschutzmaterial ab. Auswahl von Lieferanten und Dienstleistern Bei der Auswahl der Partner wird neben wirtschaftlicher Stabilität, Qualität, Zuverlässigkeit und Innovationskraft ein Schwerpunkt auf die Themen Nachhaltigkeit und Compliance gelegt. So verpflichtet die HHLA Zulieferer und Dienstleister zur Einhaltung des Lieferantenkodex. Er umfasst die Aspekte Menschenrechte, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie das Verhalten im Geschäftsumfeld. Der Lieferantenkodex wurde aufgrund der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes in Teilen ergänzt und ist auch auf der Internetseite der HHLA verfügbar. HHLA-Lieferantenkodex ↗ Um die aktuelle Fassung seitens der Lieferanten bestätigen zu lassen, wurde 2023 eine Serienbriefaktion gestartet. Vor der Änderung wurden knapp 80 % des Beschaffungsvolumens bei Lieferanten platziert, die sich zur Einhaltung der Regelungen verpflichtet bzw. gleichwertige Regelungen etabliert haben. Für die neue Fassung liegt der Anteil derzeit bei 80 % des Beschaffungsvolumens. Insgesamt verteilte sich im Berichtszeitraum das Beschaffungsvolumen auf 1.936 aktive Lieferanten. Rund 25 % des beauftragten Volumens wurden bei Lieferanten platziert, die direkt aus Hamburg stammen. Rund 93 % des Beschaffungsvolumens verteilen sich auf Geschäftspartner in Deutschland, wobei anzumerken ist, dass vor allem im Bereich der Investitionsgüter und Ersatzteile im technischen Einkauf sowie im Bereich der IT-Dienstleistungen häufig mit Lieferanten kooperiert wird, die zwar über Standorte in Deutschland verfügen, aber zu internationalen Konzernen gehören. Im Jahr 2023 gehörte im technischen Einkauf die Hälfte der Lieferanten mit den höchsten Beschaffungsvolumina zu internationalen Konzernen, die dort 75 % des Volumens ausmachen. Grundsätzlich ist die Lieferantenstruktur stark abhängig vom jeweiligen Bedarf. Auch die Bedeutung nachhaltiger Standards wächst stetig, was sich ebenso in der Gesetzgebung widerspiegelt. So trat 2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft. Das Gesetz regelt die Verantwortung von Unternehmen für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Um einen wirksamen und angemessenen Prozess zu definieren und zu etablieren, hat die HHLA im Jahr 2022 ein Projekt mit den Fachbereichen Nachhaltigkeit, Einkauf und Compliance aufgesetzt. Externe Berater unterstützten das Projekt, in dessen Rahmen auch eine initiale Risikoanalyse durchgeführt wurde. Bei einer geringen Anzahl von Lieferanten und Dienstleistern wurden dabei potenzielle Risiken identifiziert. Infolgedessen wurden und werden definierte Maßnahmen zur Risikosenkung und -vermeidung im Konzern umgesetzt. Neben der Bestätigung des aktualisierten Lieferantenkodex gehören dazu u. a. die Verifizierung der erkannten Risiken und die konzernweite Einführung und Umsetzung des Konzepts. Ein bereits bestehender Baustein im Rahmen des Lieferanten- und Risikomanagements ist ein Business-Partner-Screening, mit dessen Hilfe u. a. regelmäßig Einträge in verschiedenen Sanktionslisten geprüft werden. Die Erfüllung dieser Kriterien wird durch ein IT- basiertes Lieferantenmanagement nachgehalten. Dies ermöglicht zudem eine kontinuierliche Überprüfung des Erfüllungsgrads und der Lieferantenbasis. Operative und strategische Schwerpunkte Vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen Entwicklung lag 2023 neben dem Lieferantenmanagement ein besonderer Schwerpunkt auf dem Thema Bedarfs- und Kostenmanagement. Das Ausgabeverhalten bzw. Verbrauchsmuster wurde mengeninduziert streng geprüft und mit dem Ziel adaptiert, Leistungsumfänge und Verträge anzupassen und im Detail Transparenz über die Zahlungsverpflichtungen zu schaffen. So wurden durch engen Austausch mit den Fachabteilungen Bedarfe optimiert, alternative Vertrags- und Finanzierungsmodelle erarbeitet und liquiditätsfördernde Maßnahmen ergriffen. Eine anhaltende Aufgabe besteht in der systematischen Weiterentwicklung der digitalen Prozesse, um den Aufwand für wiederkehrende Aktivitäten zu optimieren sowie die operativen und strategischen Prozesse bestmöglich zu unterstützen. Hierfür entwickelt der Bereich derzeit eine digitale Roadmap. Der Grundstein für diesen Transformationsprozess wurde mit der Einführung des neuen Katalogsystems gelegt, das seit 2021 in Betrieb ist und für das 2023 ein Release-Wechsel begonnen wurde, um weitere Optimierungspotenziale zu realisieren. So konnte die Automatisierungsquote bei den operativen Beschaffungsprozessen in den letzten Jahren konsequent gesteigert werden. Im Berichtszeitraum wurden 64,5 % aller Einkaufsprozesse vollautomatisiert abgewickelt (im Vorjahr: 61,2 %; 2021: 56,5 %). Dies trägt zur Straffung der Prozesse bei und sichert die Einhaltung der Prozessstandards. Darüber hinaus wurden in diesem Jahr Vorarbeiten vorgenommen, um das Vertrags- und Lieferantenmanagement weiter zu digitalisieren, auch in den Bereichen Risikomanagement und Nachhaltigkeit. Aus strategischer Perspektive bleiben für den Einkauf die Themen Lieferanten- und Risikomanagement bestimmend. Vor dem Hintergrund des in Kraft getretenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und der Vorbereitung auf die Corporate Sustainability Reporting Directive ("Nachhaltigkeitsberichterstattung") oder Corporate Sustainability Due Diligence Directive ("europäisches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz") wird es unerlässlich sein, für die Top-Waren- und Lieferantengruppen die Prozesse weiterhin konsequent zu strukturieren, um der wachsenden Bedeutung von Nachhaltigkeit und Umweltverantwortung in der Geschäftswelt gerecht zu werden. Auch vor diesem Hintergrund bleibt die weitere Zentralisierung der Beschaffungsaktivitäten und damit die Abbildung der Konzernstandards im Fokus des Bereichs. Innovation Sich verändernde Erwartungen von Kunden, Mitarbeitern und anderen Interessengruppen machen es erforderlich, dass auch Unternehmen mit etablierten Geschäftsmodellen ihr Handeln fortlaufend überprüfen, weiterentwickeln und verbessern. Um in dem dynamischen und mitunter hochvolatilen Logistiksektor auch langfristig erfolgreich zu agieren, verfolgt die HHLA das Ziel, durch die kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung von Strukturen und Prozessen den unterschiedlichen Bedürfnissen von Kunden und Mitarbeitern bestmöglich zu entsprechen. Die HHLA betreibt dafür Forschung und Entwicklung im engeren Sinne jedoch nur in sehr geringem Umfang. Gleichwohl ist sie stets bestrebt, innovative Logistiklösungen in Eigeninitiative zu entwickeln oder am Markt erfolgreich erprobte Produktinnovationen bzw. anwendungsorientierte Technologien zügig zu integrieren. Im Mittelpunkt steht dabei die kontinuierliche Beobachtung von Märkten und Technologien, um vielversprechende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Durch enge Kooperationen mit technischen Hochschulen, Instituten sowie Industriepartnern und Bundesbehörden, aber auch Start-up-Unternehmen werden (Verbund-)Projekte in Arbeitskreisen geplant, gesteuert und weiterentwickelt. Die strategische Zielsetzung der HHLA besteht u. a. darin, das Kerngeschäft "fit für die Welt von morgen" zu machen sowie "neue Wachstumsfelder" entlang der Logistikkette zu erschließen. Dabei fokussiert sich das Unternehmen insbesondere auf die Möglichkeiten, die sich aus der Automatisierung und Digitalisierung von Logistikprozessen ergeben. Effizienzprogramm an den Hamburger Containerterminals In ihrer Unternehmensstrategie hat sich die HHLA zu einem Transformationsprozess bekannt, der die Zukunftsfähigkeit und Gestaltungskraft des Unternehmens nachhaltig stärken soll. Zur Umsetzung hat die HHLA 2021 ein auf mindestens fünf Jahre ausgelegtes umfassendes Programm zur Effizienzsteigerung für die Hamburger Containerterminals gestartet. Mittels des Effizienzprogramms soll es mittelfristig noch besser gelingen, die Volumenführerschaft und eine optimierte Auslastung bestehender Strukturen im Hamburger Hafen herzustellen sowie die eigene Preisposition durch Kostensynergien zu verbessern. Die Steigerung der Effizienz und Leistungsfähigkeit soll mittelfristig zu einer Stärkung der Markt- und Wettbewerbsposition führen und langfristig Standort und Beschäftigung sichern. Operative Effizienz zählt zu den wesentlichen Kundenanforderungen und bildet die Grundlage für Kundenzufriedenheit und -bindung. Sie trägt daher maßgeblich zum nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens bei. Der Fokus liegt auf der Zentralisierung und Digitalisierung von Planungs-, Administrations- und Führungsaufgaben, der umfangreichen Anlagenautomatisierung sowie der stringent Key-Performance-Indicator-(KPI-)basierten Steuerung von End-to-End-optimierten Leistungserstellungsprozessen. Anpassung der Organisationsstruktur Eine neue Organisationsstruktur soll zukünftig eine stringentere End-to-Endprozessoptimierende Führung und Steuerung des Umschlagbetriebs in Hamburg ermöglichen. Die weitgehende terminalübergreifende Standardisierung von Prozessen, Anlagen und Systemen bei gleichzeitiger Neugestaltung der Führungsrollen und Erhöhung der Mitarbeiterqualifikationen schafft die Grundlage für eine schneller lernende und sich permanent weiterentwickelnde Organisation. Die terminalübergreifende Mitarbeitereinsatzplanung an den Hamburger Terminals bildet perspektivisch die Grundlage, der zunehmend geforderten Flexibilität und Planungssicherheit bei der Abfertigung größer werdender Schiffe nachkommen zu können. Neue Schichtmodelle sollen durch ein modernes Workforce-Management-System digital operationalisiert werden. Automatisierung der Anlagen Die Automatisierung von Anlagen und Prozessschritten senkt nicht nur die Umschlagkosten, sondern erhöht sowohl die Prozesszuverlässigkeit als auch die Arbeitssicherheit. Exemplarisch sind hier Automatisierungsvorhaben wie die Einführung von Automated Guided Vehicles (AGVs) am Container Terminal Burchardkai (CTB) zum horizontalen Transport von Containern und das Automatic Truck Handling zur effizienteren Abfertigung von Lkws zu nennen. Durch die Umstellung auf das neue Lagerkransystem wird nicht nur die Flächeneffizienz deutlich erhöht, sondern auch die Produktivität des Containerterminals verbessert. Zudem sind die elektrifizierten Lagerkräne eine weitere Investition in die nachhaltige Zukunft der HHLA, da CO 2 -Emissionen durch den Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien verringert werden. Das Projekt wird gefördert mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Ausbau der Digitalisierung zur Prozessoptimierung Die Digitalisierungsmaßnahmen der HHLA zielen darauf ab, prozessrelevante Informationen und Steuerungsgrößen auf übergreifend genutzten digitalen Plattformen zu bündeln und verfügbar zu machen, um die Prozessgeschwindigkeit und Leistungsfähigkeit zu erhöhen und so einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zu leisten. Darüber hinaus dienen die Digitalisierungsinitiativen der Schaffung und Vereinfachung von Schnittstellen zu den Kunden des Unternehmens und ermöglichen die Optimierung der Abfertigungsqualität. Digitalisierungsmaßnahmen werden partizipativ identifiziert und umgesetzt und sind auf die Wertschöpfung des Konzerns ausgerichtet. Die Kernbereiche der Digitalisierungsmöglichkeiten werden regelmäßig analysiert und der mögliche Wertbeitrag quantifiziert. Hieraus ergibt sich die Priorisierung für die geplante Umsetzung der Maßnahmen. Neue Wachstumsfelder erschließen Die im Jahr 2021 gegründete Innovationseinheit HHLA Next verfolgt das Ziel, die Expertise des Konzerns mit der Agilität eines Start-ups zu verbinden, um innovative, digitale Ideen zu fördern und den Transport der Zukunft aktiv mitzugestalten. Der Schwerpunkt der Aktivitäten liegt auf der Generierung neuer Wachstumsfelder und dabei insbesondere auf den Bereichen der digitalen End-to-End-Logistikprozesse, der autonomen Lösungen, der nachhaltigen Logistik, des automatisierten Umschlags sowie intelligenter und nachhaltiger Lagerlösungen. Die Geschäftsmodelle und Produkte werden dabei sowohl von der HHLA selbst als auch in Kooperation mit Partnern oder in Form von Beteiligungen an Unternehmen aus dem maritimen Logistik-Ökosystem entwickelt. Zu den innovativen Produkten und Geschäftsmodellen, die auf diese Weise bereits entwickelt und als eigenständige Unternehmen ausgegründet wurden, zählen u. a. HHLA Sky, modility, heyport und passify. Darüber hinaus ist HHLA Next im Geschäftsjahr 2023 eine Beteiligung an der FERNRIDE GmbH eingegangen. HHLA Sky: End-to-End-Drohnensystem HHLA Sky hat ein skalierbares End-to-End-Drohnensystem entwickelt, das den sicheren Betrieb von Drohnen außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erlaubt. Diese Industriedrohnen sind extrem robust, sehr leicht und mit Sicherheitstechnik ausgerüstet. Die Lösung kann vom Kunden in eigene Geschäftsprozesse integriert oder von HHLA Sky als Service betrieben werden. Darüber hinaus hat HHLA Sky eine Software und begleitende Informationssysteme entwickelt, die zur lizenzierten Nutzung erworben werden können. Der Leitstand wird u. a. für Drohnenflüge zur Inspektion der Containerkräne auf den Terminals der HHLA operativ genutzt. HHLA Sky hat 2023 ihre Vertriebsaktivitäten im öffentlichen Sektor deutlich ausgeweitet. Für dieses Kundensegment sind Überwachungslösungen mit einem sehr hohen Anspruch an IT-Sicherheit von großer Bedeutung. Darüber hinaus konnte HHLA Sky ihre Kompetenz in weitere Förderprojekte wie beispielsweise Blu-Space, Genius oder U-Turn einbringen. Wichtige Zertifizierungen, wie die ISO 9001, konnten im Geschäftsjahr positiv abgeschlossen werden. Die X4-Drohne der HHLA Sky erhielt 2023 den German Design Award wie auch den Red Dot Award in der höchsten Stufe "Best of the Best". modility: Buchungs- und Vermittlungsportal für intermodale Transporte Modility ist ein online-basiertes Buchungs- und Vermittlungsportal für intermodale Transporte in Europa, bislang mit Fokus auf den Verkehrsträgern Straße und Schiene. Das Portal bietet Operateuren die Möglichkeit, ihre Transportkapazitäten auf einem virtuellen Marktplatz für kombinierten Verkehr (KV) zu vermarkten, und ermöglicht Spediteuren eine einfache und schnelle Suche sowie eine direkte Buchung von Transporten. Modility möchte zum zentralen Zugangspunkt im kombinierten Verkehr werden und den Umstieg auf klimafreundlichere KV-Transporte erleichtern. Die technische Weiterentwicklung wird seit November 2022 im Rahmen des Bundesprogramms "Zukunft Schienengüterverkehr" durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) gefördert. Im Geschäftsjahr 2023 wurde modility von der Bundesvereinigung Logistik (BVL) als Finalist beim Deutschen Logistik-Preis 2023 ausgezeichnet. heyport: digitale Planungsplattform für den Hafenanlauf Die in Ausgründung befindliche offene Plattform heyport bringt Terminals, Reeder, Agenten und weitere Akteure im Hafenumfeld an einem digitalen Planungstisch zusammen. Durch den One-Stop-Shop-Ansatz bietet heyport zahlreiche Integrationen von Beginn an, damit operative Entscheider ihre relevanten Planungsdaten stets aktuell zur Verfügung haben. Eigene Analysen wie auch IMO-Studien zeigen, dass durch zeitgenaue Schiffsankünfte (just in time) bis zu 14 % der Treibhausgasemissionen zwischen den Häfen eingespart werden können. Eine einfache Abstimmung von Liegeplätzen über ein skalierbares Netzwerk reduziert die erforderliche Planungszeit aller Beteiligten deutlich. Mehr als 2.000 Schiffsanläufe von Container-, RoRo- und Bulk-Terminals wurden bisher über heyport abgestimmt und geplant. passify: Plattform zur Automatisierung von Abfertigungsprozessen Die derzeit in Ausgründung befindliche Plattform passify ermöglicht Lkw-Fahrern oder Betreibern von Logistikstandorten, wie zum Beispiel Containerterminals, die vollständige Automatisierung der Abfertigungsprozesse. Über eine Smartphone-App können sich Lkw-Fahrer authentifizieren und selbstständig einchecken, um Zufahrtsberechtigungen und alle abfertigungsrelevanten Informationen zu erhalten. Die Plattform ermöglicht die automatisierte Verarbeitung von Lkw-Ankünften, einschließlich Vorankündigungen, Sicherheitskontrollen und Terminplanungen. Die Anwendung lässt sich flexibel in verschiedene Terminalprozesse und -systeme integrieren, verarbeitet Echtzeitinformationen und ermöglicht so ein proaktives Ressourcenmanagement sowie eine optimierte und flexibilisierte Lkw-Abfertigung. Zusätzlich bietet passify umfassende Anwendungen für die digitale Verwaltung von Logistikstandorten, z. B. Zufahrtsmanagement und Standortsicherheit. FERNRIDE FERNRIDE entwickelt eine Plattform für autonomes Fahren elektrisch angetriebener Lkws sowie Lösungen zu seiner Integration in bestehende Logistikprozesse über den Ansatz einer schrittweisen Autonomie durch Teleoperation. HHLA Next hat sich aufgrund der hohen Relevanz des Themas autonomes Fahren im Lkw-Bereich für eine Beteiligung an FERNRIDE entschieden. Ein stetig zunehmender Fahrermangel sowie europaweite Bestrebungen zur Dekarbonisierung des Schwerlastverkehrs als einer der Hauptverursacher von Treibhausgasemissionen und die Anwendbarkeit der Technologie auf den HHLA-Terminals waren ausschlaggebend für die Entscheidung. Das erste Pilotprojekt wurde 2023 bei der HHLA TK Estonia erfolgreich abgeschlossen. Weitere Entwicklungs- und Förderprojekte Darüber hinaus beteiligt sich die HHLA in verschiedenen Förderprojekten an der Entwicklung innovativer Technologien und Logistiklösungen. Neben effizienteren Logistikketten und einer optimierten Vernetzung von Produktion und Logistik haben die Innovationen und neuen Hafentechnologien auch klimaneutrale Logistiklösungen zum Ziel. Projektübersicht: Segment Container scrollen Projekt Projektziel Partner Förderung Projektlaufzeit Initiative für Künstliche Intelligenz (KI) Erhöhung der Lagerproduktivität auf Basis einer KI-basierten Vorhersage zur Containerabholzeit und des ausgehenden Verkehrsträgers in Planung Pin-Handling-mR (mobile Robotik) Entwicklung eines automatisierten Pin-Handlings für Containertragwagen mit Hilfe einer mobilen Robotik Fraunhofer-Gesellschaft e.V. IHATEC 1 10/2022 - 03/2025 PortSkill 4.0 Analyse und Erforschung der für die Hafenarbeit zukünftig notwendigen Kompetenzen und Qualifikationen zur Entwicklung innovativer Lernkonzepte und -umgebungen sowie neue Aus- und Weiterbildungsangebote ma-co maritimes competenzcentrum GmbH IHATEC 1 12/2021 - 11/2025 1 Förderprogramm für Innovative Hafentechnologien (IHATEC), gefördert durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Projektübersicht: Segment Intermodal 1 scrollen Projekt Projektziel Automatisierung Abfertigung Automatisierung der Lkw- und Zugabfertigung auf den Terminals Automatisierung Umschlagautomatisierung auf den Hinterlandterminals sowie weitere Automatisierung in den Bereichen Terminal, Stauen Umschlag und Lagerung Digitale Plattformen Entwicklung von digitalen Plattformen zur Erhöhung der Effektivität der Verkehre und zur Optimierung des Terminalbetriebs 1 Die Projekte befinden sich in der Anlaufphase, daher zurzeit noch keine Angaben zu Fördergeldern, vertraglichen Partnern oder definierten Laufzeiten Projektübersicht: Segment Logistik scrollen Projekt Projektziel Partner Förderung Projektlaufzeit AKIDU Automatische, durch KI integrierte Disposition für Universalterminals zur Digitalisierung manueller Prozesse bei Empfang, Lagerung und Verladung heterogener, nicht standardisierter rollender Güter HITeC e.V., akquinet port consulting GmbH IHATEC 1 03/2022 -12/2024 HHLA Sky Forschungsprojekt zum autonomen Einsatz von Drohnen in Industrie- und Umschlaganlagen unter Berücksichtigung aller Sicherheitskriterien und KI-gestützte Steuerung Hochschule Osnabrück Bundesministerium der Finanzen 01/2023 - 12/2023 HafenplanZen Strategische Hafenplanung auf Basis von digitalen Zwillingen - die Qualität der strategischen Hafenplanung und der darin abgebildeten Maßnahmen soll durch ganzheitliche Simulationen gesteigert werden Hamburg Port Authority AöR, Universität Hamburg IHATEC 1 11/2022 - 04/2025 Rymax-One Quantum Optimizer Bereitstellung von Anwendungsfällen aus dem Bereich Logistik, um perspektivisch High-Performance-Computing-Umgebungen einzubinden und interessierten Anwendern über einen Cloud-Zugang zu einem HPC-Quantencomputer Hybridbetrieb verfügbar zu machen Universität Hamburg und Fraunhofer ITWM Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) 12/2021 -11/2026 1 Förderprogramm für Innovative Hafentechnologien (IHATEC), gefördert durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Projektübersicht: Holding und Immobilien scrollen Projekt Projektziel Partner Förderung Projektlaufzeit Klimaneutralität in denkmalgeschützten Gebäuden Forschungsprojekt zur Erzeugung, Speicherung und Nutzung der für den Immobilienbetrieb notwendigen Energie Universität Stuttgart, HafenCity Universität Hamburg (BIMLab), Universität Aachen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) 10/2021 -12/2024 TransHyDE Entwicklung eines Ansatzes für die Erzeugung, den Transport und die Nutzung von Wasserstoff; Testung der Möglichkeiten für den Transport von Wasserstoff in Hochdruckbehältern sowie über das Trägermedium LOHC (Liquid Organic Hydrogen Carriers) 240 Partner aus Wissenschaft und Industrie Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Teilprojekte "Mukran" auf Rügen und "Helgoland" Strategie und Steuerung Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie Die HHLA ist ein europäischer Hafen- und Logistikkonzern. Sie verknüpft Hafenterminals mit intermodalen Hinterlandnetzwerken zu klimaschonenden Logistikketten und verankert so nachhaltiges Wirtschaften fest in ihrem Geschäftsmodell. Ihren Anspruch, ökologische, soziale und wirtschaftliche Verantwortung in Einklang zu bringen, unterstreicht die HHLA mit ihrer Nachhaltigkeitsstrategie unter dem Leitmotiv "Balanced Logistics". Damit schafft die HHLA die Voraussetzungen für eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. Transformationsprozess Die Weiterentwicklung der Logistikbranche ist ein zentraler Wert der HHLA. Effiziente Kostenstrukturen, eine ambitionierte Nachhaltigkeits- und Technologiestrategie und die Erschließung neuer Wachstumstreiber jenseits des bestehenden Kerngeschäfts sind seit 2017 die Grundpfeiler zur Sicherung und zum Ausbau der unternehmerischen Wertentwicklung der HHLA. Die HHLA stellt mit Gestaltungskraft die Entwicklung zusätzlicher Werte in den Mittelpunkt. So sollen die Kundenbindung und das Kundenportfolio weiter ausgebaut werden. Um diese Ziele zu erreichen, gelten weiterhin die vier wesentlichen Leitplanken der Unternehmensentwicklung: Fit für die Welt von morgen Das Kerngeschäft wird gestärkt, um nachhaltig und profitabel in die Welt von morgen gehen zu können. Hierbei wird ein Zukunftprogramm umgesetzt. Ziel des Programms ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, der Qualität und der Profitabilität. Neue Wachstumsfelder erschließen Die HHLA erschließt Wachstumspotenziale entlang der Transportströme der Zukunft, entlang der logistischen Wertkette sowie in neuen, digitalen Geschäftsmodellen. Investitionen und Finanzen Investitionen und Betriebsergebnisse werden weiter auf nachhaltiges und profitables Wachstum ausgerichtet. Die HHLA verfolgt bei ihren strategischen Investitionen einen wertorientierten Ansatz. Wichtigste Investitionskriterien sind die Wachstumsperspektiven und die zu erwartende Kapitalrendite bei Investitionsprojekten. Organisation und Kultur Die Unternehmensorganisation und -kultur werden auf die Welt von morgen ausgerichtet. Dabei wird der Kunde noch stärker als bisher in den Mittelpunkt des Handelns gestellt. Gleichzeitig verändert sich das Marktumfeld der HHLA mit einer beschleunigten Dynamik. Die HHLA will diesen Wandel entschlossen, aufmerksam, schnell und erfolgreich nutzen. Vor diesem Hintergrund schärft die HHLA ihre Gestaltungsambitionen: scrollen ― Wir gestalten die Veränderungen der Logistikbranche mit. ― Wir investieren in nachhaltige und innovative Technologien, um den Unternehmenswert zu steigern. ― Wir setzen auf gezielte Diversifizierung entlang der Logistikkette, um wesentliche Veränderungen in unserem Kerngeschäft zu kompensieren, unser Produktportfolio zu ergänzen und zum Wachstum beizutragen. Die Stärkung der Containerterminals im Hamburger Hafen ist ein wesentlicher Grundpfeiler der Wertsicherung der HHLA-Gruppe. Hinzu kommt der gezielte Ausbau unseres hochprofitablen Intermodalgeschäftes. Der Vorstand der HHLA wird den laufenden Transformationsprozess fortschreiben. Ausbau und Festigung der Marktpositionierung Im börsennotierten Teilkonzern Hafenlogistik bestimmen die nachfolgenden Leitlinien das Handeln zur Festigung und zum Ausbau der Marktpositionierung. Im Segment Container verfolgt die HHLA das Ziel, sich zu einem effizienten, hoch automatisierten und leistungsstarken Hafendienstleister mit starken Hinterlandanbindungen und modernen, digitalen Lösungen für unsere Kunden zu entwickeln. Grundlage hierfür ist eine konsequente Ausrichtung von Design und Betrieb der HHLA-Containerterminals an der höchstmöglichen Flächenproduktivität und Mitarbeitereffizienz sowie eine kontinuierliche Steigerung der Qualitätsstandards durch den Einsatz innovativer Technologien und Prozesse. Dabei werden die Terminals als effiziente Schnittstellen innerhalb einer nachhaltigen und emissionsfreien Transportkette entwickelt. Im Segment Intermodal strebt die HHLA Qualitäts- und Effizienzführerschaft an und möchte von einer Spitzenposition aus von den Transportströmen der Zukunft profitieren. Die METRANS soll eine relevante Rolle entlang der Knotenpunkte und Verbindungslinien des Logistiknetzwerkes in Europa und darüber hinaus einnehmen. Durch eine effiziente Vernetzung des Segments Intermodal mit den sonstigen Aktivitäten der HHLA-Gruppe wird den Kunden der HHLA ein optimal abgestimmtes Leistungsspektrum angeboten, das sich durch den effizienten Intermodaltransport von den Seehafenterminals der HHLA bis hin zum Umschlag im europäischen Hinterland und umgekehrt auszeichnet. Zusätzlich bietet die HHLA ihren Kunden kontinentale Transporte zwischen europäischen Destinationen. Durch den weiteren Ausbau des europäischen Netzwerks, die Gewinnung von Marktanteilen und das Angebot klimafreundlicher Services in Europa verfolgt die HHLA das Ziel, sowohl den Leistungsumfang als auch die Reichweite für ihre Kunden zu vergrößern. Daneben setzt die HHLA insbesondere auf eine stärkere Wertschöpfungstiefe. Mit ihrem Segment Logistik bündelt die HHLA eine breite Palette von hafennahen Dienstleistungen. Zudem vermarktet die HHLA ihr Know-how bei der Infrastruktur- und Projektentwicklung weltweit. Darüber hinaus werden neue, innovative Geschäftsaktivitäten entlang der materiellen und digitalen logistischen Wertschöpfung verfolgt und gefördert. Als Antwort auf die rasanten Entwicklungen im globalen Transport- und Logistiksektor wurde im Jahr 2021 die HHLA Next GmbH gegründet, die als zentrale Innovationseinheit der HHLA dient und die innovative und nachhaltige Geschäftsaktivitäten bündelt. Innovation Über rein organisches Wachstum hinaus prüft die HHLA stets die Möglichkeit von weiteren Zukäufen, um neue Wachstumsfelder entlang der logistischen Wertschöpfungskette zu erschließen. In dem nicht börsennotierten Teilkonzern Immobilien verfolgt die HHLA das Ziel, sich zu einem marktfähigen, integrierten Entwickler für Spezialimmobilien zu entwickeln. Die Konzerneinheit HHLA-Immobilien soll durch diese klare strategische Ausrichtung und verlässliche Priorisierung Hamburgs Aushängeschild für intelligentes Quartiersmanagement und -entwicklung werden. Die HHLA wird so zu einem gefragten Know-how-Träger in klar abgegrenzten Kompetenzfeldern. Das HHLA-Servicenetzwerk Die HHLA verbindet ihre Kunden mit den maritimen und kontinentalen Transportströmen Nachhaltigkeit als integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie Neben der Weiterentwicklung des Kerngeschäfts und der Erschließung neuer Wachstumsfelder ist Nachhaltigkeit ein integraler Bestandteil des Geschäftsmodells der HHLA. Daher hat die HHLA eine Nachhaltigkeitsstrategie unter dem Leitmotiv "Balanced Logistics", bestehend aus neun Handlungsfeldern, entwickelt. In diesen neun Handlungsfeldern werden alle Dimensionen der Nachhaltigkeit erfasst und auf praktischer Ebene für die HHLA umsetzbar gemacht. Verantwortungsvolle Unternehmensführung bildet die Grundlage für die Umsetzung der Strategie - die Schwerpunkte liegen neben klimafreundlichen Logistikketten auf Flächenschonung sowie auf Klimaschutz und Energieeffizienz. Mit der Bearbeitung dieser neun Handlungsfelder leistet die HHLA einen Beitrag, die 17 Ziele nachhaltiger Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals; SDGs) zu unterstützen. Nachhaltigkeitsstrategie "Balanced Logistics" scrollen Handlungsfelder Leitlinien Sustainable Development Goals (SDG's) Ökologie: Wir gestalten klima- und umweltfreundliche Logistikketten. 7, 9, 13 klimafreundliche Logistikketten Ökologie: Wir nutzen die Hafen- und Logistikflächen so effizient wie möglich. 9, 15 Flächenschonung Ökologie: Wir reduzieren unsere CO 2 -Emissionen durch Energieeffizienz und Innovation. 7, 13 Klimaschutz und Energieeffizienz Ökologie: Wir senken unsere Umweltauswirkungen und schonen natürliche Ressourcen. 6, 11, 12, 13 Umwelt- und Ressourcenschutz Soziales: Wir investieren in Aus-, Fort- und Weiterbildung mit individueller Förderung der Beschäftigten. 4, 5, 10 Arbeitswelt Soziales: Wir gewährleisten sichere und faire Arbeitsbedingungen und fördern gesundheitsbewusstes Verhalten. 3 Gesundheits- und Arbeitsschutz Soziales: Wir stehen im Dialog mit der Gesellschaft und informieren und diskutieren über Themen der Hafenlogistik. 4, 11 Gesellschaftliches Engagement Wirtschaft: Wir leisten einen dauerhaften und wesentlichen Beitrag zur Wertschöpfung und damit zum Wohlstand an allen Standorten. 8, 9, 17 Wertschöpfung und Innovation Wirtschaft: Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen und arbeiten verantwortungsvoll mit unseren Lieferanten. 8, 16, 17 Geschäftspartner Governance Der nachhaltige Erfolg eines Unternehmens setzt verantwortungsbewusstes und rechtlich einwandfreies Verhalten voraus. Compliance, Datenschutz, Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung werden als fundamentale Voraussetzung für eine nachhaltige Unternehmensführung angesehen. Diese 17 Ziele wurden von der UN zum Zweck der nachhaltigen Entwicklung der Welt formuliert, so dass die wirtschaftliche Entwicklung unter Berücksichtigung sozialer Gerechtigkeit und der ökologischen Bedingungen der Erde gestaltet werden soll. Im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie unterstützt die HHLA alle Ziele, von denen insbesondere hochwertige Bildung (SDG 4), bezahlbare und saubere Energie (SDG 7), menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum (SDG 8), Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) sowie Maßnahmen zum Klimaschutz (SDG 13) den Aktivitäten der HHLA entsprechen. Unternehmenssteuerung und Wertmanagement Zu den maßgeblichen finanziellen Zielen der HHLA zählt eine langfristige und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts. Zur Planung, Steuerung und Kontrolle ihrer Geschäftsaktivitäten arbeitet die HHLA mit einem konzernweiten Wertmanagementsystem. Im Geschäftsjahr 2023 wurden an diesem System keine Änderungen vorgenommen. Finanzielle Steuerungsgrößen Die zentralen operativen Steuerungsgrößen im HHLA-Konzern sind das Betriebsergebnis (EBIT) sowie das durchschnittliche Betriebsvermögen (eingesetztes Kapital). Für die unterjährige und kurzfristige Steuerung sind sowohl das EBIT als auch die Investitionen als wesentliche Treiber des durchschnittlichen Betriebsvermögens maßgeblich. Für die langfristige wertorientierte Steuerung wird die Gesamtkapitalverzinsung (ROCE) ermittelt, die zugleich die Grundlage für den jährlichen Wertbeitrag bildet. Im HHLA-Konzern wird der ROCE als Quotient aus dem EBIT und dem eingesetzten durchschnittlichen Betriebsvermögen berechnet. Geschäftsaktivitäten gelten grundsätzlich als wertschaffend, wenn die Gesamtkapitalverzinsung die Kapitalkosten übertrifft und ein positiver Wertbeitrag erzielt wird. Dabei entsprechen die Kapitalkosten dem gewichteten Durchschnitt von Eigen- und Fremdkapitalkosten. Im Geschäftsjahr 2023 verwendete die HHLA für die Ermittlung der Wertsteigerung auf Konzernebene wie im Vorjahr einen gewichteten Kapitalkostensatz vor Steuern von 8,5 % p. a. Diese Mindestverzinsung reflektiert den mittel- und langfristigen Verzinsungsanspruch des Vorstands, der sich aus einem ausgewogenen Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapital ergibt. Kurzfristige Schwankungen der Zinssätze an den Kapitalmärkten, die die Aussagefähigkeit des Wertmanagementsystems verzerren könnten, werden auf diese Weise vermieden. Wertmanagement ROCE - Bestimmungsgrößen und Einflussfaktoren Trotz der eingetrübten konjunkturellen Lage sowie Belastungen aus hoher Inflation und gestiegenen Zinsen verzeichnete der HHLA-Konzern im Geschäftsjahr 2023 ein positives EBIT in Höhe von 109,4 Mio. €(im Vorjahr: 220,4 Mio. €). Der EBIT-Rückgang betrug 50,4 % gegenüber dem Vorjahr. Ertragslage Im Berichtszeitraum erhöhte sich das durchschnittliche Betriebsvermögen um 4,0 % auf 2.361,2 Mio. € (im Vorjahr: 2.271,1 Mio. €). Vermögens- und Finanzlage Mit 4,6 % (im Vorjahr: 9,7 %) erreichte die Rendite auf das eingesetzte Kapital den langfristigen Verzinsungsanspruch von 8,5 % nicht. Daraus resultierte im Geschäftsjahr 2023 ein negativer Wertbeitrag in Höhe von 91,3 Mio. € (im Vorjahr: +27,4 Mio. €). Wertbeitrag scrollen in Mio. € 2023 2022 Veränderung Operative Erträge 1.527,5 1.634,2 - 6,5 % Operative Aufwendungen - 1.418,1 - 1.413,8 0,3 % EBIT 109,4 220,4 - 50,4 % Ø Nettoanlagevermögen 2.254,1 2.149,7 4,9 % Ø Nettoumlaufvermögen 107,1 121,4 - 11,7 % Ø Betriebsvermögen 2.361,2 2.271,1 4,0 % ROCE in % 4,6 9,7 - 5,1 PP Kapitalkosten vor Steuern 1 in % 8,5 8,5 0,0 PP Kapitalkosten vor Steuern 200,7 193,0 4,0 % Wertbeitrag in % - 3,9 1,2 - 5,1 PP Wertbeitrag - 91,3 27,4 neg. 1 Abweichend 5,0 % für den Teilkonzern Immobilien Nichtfinanzielle Steuerungsgrößen Wesentliche nichtfinanzielle Steuerungsgrößen sind die Containerumschlag- und Containertransportmengen. Als Frühindikatoren für die Mengenentwicklung und für das operative Geschäft nutzt die HHLA - neben dem kontinuierlichen Dialog mit ihren Kunden - vor allem makroökonomische Prognosen, wie die erwartete Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts wichtiger Handelspartner, und daraus abgeleitete Schätzungen für Außenhandel, Im- und Exportströme sowie Containerverkehre auf relevanten Fahrtrelationen sowie die Entwicklung der Korrelation zwischen Bruttoinlandsprodukt und containerisiertem Handelsvolumen. Weitere nichtfinanzielle Kennzahlen wie die Anzahl der Beschäftigten, die schienengebundene Containertransportmenge und absolute CO 2 e-Emissionen werden auf monatlicher Basis bzw. jährlich im internen Managementinformationssystem erfasst und ausgewertet. Die nachhaltigen Leistungsindikatoren sind aus der HHLA-Unternehmens- und -Nachhaltigkeitsstrategie abgeleitet. Nachhaltige Leistungsindikatoren scrollen Handlungsfeld Kennzahl Ziel Maßnahmen Klimafreundliche Logistikketten Containertransport (in TEU) Steigerung der schienengebundenen Transportmenge auf 2 Mio. TEU bis 2030 Ausbau der Intermodalaktivitäten Bei der klimafreundlichen Gestaltung der Logistikketten spielt der Hinterlandtransport eine zentrale Rolle. Die Steigerung der transportierten Mengen leistet dazu einen wesentlichen Beitrag. Klimafreundliche Logistikketten Segment Intermodal Klimaschutz und Absolute CO 2 e-Emissionen 1 Emissionen Um die CO 2 e-Emissionen zu senken, setzt die HHLA bereits seit Jahren auf Elektrifizierung und die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien. Energieeffiziente Prozesse und Technologien sind dabei fester Bestandteil der Maßnahmen. Energieeffizienz Emissionen Arbeitswelt Beschäftigte (Kopfzahl) Sicherung der konzernweiten Beschäftigtenzahl Ausbau und gezielte Erschließung von Wachstumsmöglichkeiten im Intermodalgeschäft sowie die Erschließung von Wachstumspotenzialen in neuen digitalen Geschäftsmodellen Personalbestand und -struktur 1 Im Berichtsjahr 2022 wurde auf die Berechnung von CO 2 -Äquivalenten (CO 2 e) umgestellt, so dass neben der Klimawirkung von reinen CO 2 -Emissionen auch die Klimawirkung von weiteren Treibhausgasen (wie N2O) in der Erhebung Berücksichtigung findet. Wirtschaftsbericht Wirtschaftliches Umfeld Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) scrollen in % 2023 2022 Welt 3,1 3,5 Fortgeschrittene Volkswirtschaften 1,6 2,6 USA 2,5 1,9 Euroraum 0,5 3,4 Deutschland - 0,3 1,8 Italien 0,7 3,7 Aufstrebende Volkswirtschaften (Schwellen- und Entwicklungsländer) 4,1 4,1 Aufstrebende asiatische Volkswirtschaften 5,4 4,5 China 5,2 3,0 Mittel- und Osteuropa (aufstrebende europäische Volkswirtschaften) 2,7 1,2 Russland 3,0 - 1,2 Lateinamerika und Karibik 2,5 4,2 Welthandel 0,4 5,2 Quelle: Internationaler Währungsfonds (IWF); Januar 2024 Nach Schätzung des Internationalen Währungsfonds (IWF) hielt sich die Weltkonjunktur 2023 besser als noch zu Jahresbeginn erwartet. Für das Gesamtjahr 2023 geht der IWF von einem Wachstum der Weltwirtschaft von insgesamt 3,1 % aus. Die noch zu Beginn des Jahres erwartete ausgeprägte Abschwächung der weltwirtschaftlichen Aktivität, die angesichts hoher Inflationsraten im Jahr 2022 und der daraufhin erfolgten scharfen geldpolitischen Reaktionen vielfach befürchtet worden war, trat nicht ein. Stattdessen ging die Inflation schneller zurück als ursprünglich angenommen. Entsprechend fiel in der zweiten Hälfte des Jahres 2023 nach Einschätzung des IWF das Wirtschaftswachstum vor allem in den Vereinigten Staaten sowie in mehreren großen Schwellen- und Entwicklungsländern stärker aus als erwartet. Die zunehmende Dynamik war allerdings nicht überall zu spüren und das Wachstumstempo verblieb im langfristigen Vergleich weiter auf niedrigem Niveau. Trotz der Auflösung von Lieferkettenproblemen aus der Pandemiezeit und kürzeren Lieferzeiten blieb der Welthandel bis zuletzt ohne Schwung und liegt mit 0,4 % deutlich unter der Wachstumsrate des Vorjahres. Mehrere fortgeschrittene Volkswirtschaften zeigten sich überraschend widerstandsfähig. Die gesamtwirtschaftliche Leistung stieg 2023 um 1,6 %. Die US-amerikanische Wirtschaft expandierte unerwartet kräftig um 2,5 %, obwohl die US-Konjunktur weiterhin von hohen Zinsen gebremst wurde. Das Wachstum im Euroraum wurde durch die schwache Verbraucherstimmung, die anhaltenden Auswirkungen der Wirtschaftskrise und die schwache Konjunkturlage gedämpft. Der IWF ging zuletzt davon aus, dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) des Euroraums 2023 mit 0,5 % nur geringfügig zugenommen hat. Deutschland als Exportnation litt unter der schwachen globalen Nachfrage, der hohen Teuerungsrate insbesondere bei der Energie und der restriktiven Geldpolitik. Hinzu kam eine kriselnde Bauwirtschaft infolge der Stornierungswelle im Wohnungsbau. Zusätzlich wurde die deutsche Wirtschaft durch eine Reihe von Sonderfaktoren belastet. Dazu zählten der hohe Krankenstand und die Streiks bei der Deutschen Bahn. Angesichts einer schrumpfenden Wirtschaft im Schlussquartal geht der IWF davon aus, dass die wirtschaftliche Leistung von Europas größter Volkswirtschaft im Gesamtjahr um 0,3 % zurückgegangen ist. Auch für Italien wird von einem abgeschwächten BIP in Höhe von 0,7 % ausgegangen. Dagegen konnten sich die aufstrebenden Volkswirtschaften trotz schwieriger Bedingungen insgesamt gut behaupten. Auch hier waren große Unterschiede in der konjunkturellen Dynamik zu verzeichnen. Nach Einschätzung des IWF lag das Wirtschaftswachstum 2023 insgesamt bei 4,1 %. Chinas exportgetriebene Wirtschaft litt unter der schwachen globalen Nachfrage, dem kriselnden Immobilienmarkt und dem schwachen Binnenmarkt, erlebte aber zum Jahresende ein überraschendes Comeback. Nach Einschätzung der IWF-Ökonomen expandierte die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt 2023 um 5,2 % und erreichte somit das Wachstumsziel der chinesischen Regierung von "rund fünf Prozent". Im langfristigen Vergleich bedeutet die Zuwachsrate aber eine der schwächsten Entwicklungen Chinas. Nach dem Rückgang der wirtschaftlichen Aktivitäten infolge der Kriegshandlungen gegen die Ukraine und den damit verbundenen Sanktionspaketen des Westens setzte die russische Wirtschaft ihre Erholung scheinbar fort. Die Zuwächse an Produktion und Einkommen sind vor allem auf Staatsaufträge, nicht zuletzt zur Aufrüstung, und höhere Transferzahlungen zurückzuführen, während die Exporte volumenmäßig stark zurückgegangen sind. Nach Ansicht des IWF expandierte das russische BIP 2023 um 3,0 %. Auch für die Ukraine erwartete der IWF nach dem wirtschaftlichen Einbruch im Jahr 2022 als Folge des russischen Angriffskrieges in seiner Oktoberprognose 2023 wieder ein leichtes Wirtschaftswachstum von 2,0 %. Die estnische Volkswirtschaft wird hingegen nach Einschätzung der Experten um 2,3 % schrumpfen (IWF, Oktober 2023). Branchenumfeld Entwicklung des Containerumschlags nach Fahrtgebieten scrollen in% 2023 2022 Welt 0,0 0,6 Asien insgesamt 2,1 1,8 China 2,5 3,9 Europa insgesamt - 3,3 - 3,5 Nordwesteuropa - 7,4 - 4,8 Skandinavien und baltischer Raum - 4,2 - 7,9 Westliches Mittelmeer - 4,6 - 1,2 Östliches Mittelmeer und Schwarzes Meer 5,4 - 1,6 Quelle: Drewry Maritime Research; Dezember 2023 Nach einem Rückgang in der ersten Jahreshälfte belebte sich 2023 der weltweite Containerumschlag im regelmäßig saisonal stärksten dritten Quartal spürbar und übertraf die Erwartungen. Auch für das vierte Quartal ist nach jüngsten Schätzungen von Drewry mit höheren Wachstumsraten zu rechnen, wobei zu berücksichtigen ist, dass dieses Wachstum im Verhältnis zu niedrigen Ausgangswerten im Vorjahr steht. Im Dezember 2023 rechnete das Marktforschungsinstitut für das Gesamtjahr mit stagnierenden Umschlagmengen, während zuvor noch von einem leichten Defizit ausgegangen worden war. Die zunehmende Dynamik schlug sich allerdings nicht in allen Fahrtgebieten nieder. In der weltweit umschlagstärksten Region Asien wird 2023 voraussichtlich ein Plus von 2,1 % erreicht. In China hat sich das Wachstum in den Containerhäfen im Vergleich zu 2022 verlangsamt. Das Containeraufkommen stieg 2023 nach jüngsten Schätzungen um 2,5 %. Das Fahrtgebiet Europa verzeichnete hingegen einen starken Umschlagrückgang. Nach Einschätzung von Drewry sank das Containeraufkommen im Jahr 2023 in den europäischen Häfen insgesamt um 3,3 %, wobei insbesondere die nordwesteuropäischen Häfen von einem starken Mengenrückgang von 7,4 % betroffen waren. Containerumschlag in den führenden Häfen Nordeuropas scrollen in Mio. TEU 2023 2022 Veränderung Rotterdam 13,4 14,5 - 7,0 % Antwerpen-Brügge 12,5 13,5 - 7,2 % Hamburg 7,7 8,2 - 6,9 % Bremische Häfen - 4,6 - Quelle: Port Authorities Die Entwicklung in den großen Containerhäfen der Nordrange sowie den größten Häfen der Ostsee verlief uneinheitlich. Im größten Containerhafen Europas, in Rotterdam, wurden 2023 13,4 Mio. TEU und damit 7,0 % weniger Container als im Vorjahr umgeschlagen. Der Containerumschlag im Hafen Antwerpen-Brügge sank im Berichtsjahr um 7,2 % auf 12,5 Mio. TEU. Im Hamburger Hafen lag das Umschlagaufkommen 2023 mit 7,7 Mio. TEU um 6,9 % unter dem Vorjahr. Der JadeWeserPort in Wilhelmshaven meldete für 2023 sogar ein Umschlagminus von 22,2 % auf 531 Tsd. TEU gegenüber dem Vergleichszeitraum 2022. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung lag die Umschlagmenge der Bremischen Häfen für 2023 noch nicht vor. In den ersten elf Monaten 2023 wurde dort einen Umschlagrückgang von 9,6 % auf 3,8 Mio. € verzeichnet. Der polnische Hafen Danzig (Gdansk) verzeichnete mit einem Minus von 1,0 % gegenüber dem Vorjahr eine leicht rückläufige Umschlagmenge von insgesamt 2,1 Mio. TEU. In den russischen Ostseehäfen hat der Containerumschlag nach dem starken Einbruch 2022 infolge des russischen Angriffskrieges und der damit verbundenen Sanktionen wieder um 12,9 % zugelegt. Güterverkehr in Deutschland nach Verkehrsträgern scrollen in% 2023 2022 Transportaufkommen - 5,9 - 1,1 Straßenverkehr - 6,0 - 1,2 Eisenbahnverkehr - 4,5 0,4 Kombinierter Verkehr - 6,2 2,1 Transportleistung - 4,3 - 0,5 Straßenverkehr - 4,2 - 0,5 Eisenbahnverkehr - 4,6 1,2 Kombinierter Verkehr - 5,5 3,0 Quelle: Gleitende Mittelfristprognose für den Güter- und Personenverkehr (Bundesministerium für Digitales und Verkehr); September 2023 Die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr in Auftrag gegebene Studie für den Güter- und Personenverkehr wurde zuletzt auf Basis der Daten vom September 2023 veröffentlicht und reflektiert den Ausblick auf das Gesamtjahr 2023. Die Erhebung prognostiziert für 2023 für den gesamtmodalen Güterverkehr in Deutschland eine stark rückläufige Entwicklung. Das Transportaufkommen wird voraussichtlich gegenüber dem Vorjahresniveau um 5,9 % zurückgehen, die Transportleistung - als Produkt aus Transportmenge und Transportentfernung - um 4,3 %. Die nachlassende Nachfrage betrifft alle Verkehrsträger. Im Straßenverkehr werden voraussichtlich 6,0 % weniger Güter als im Vorjahr transportiert. Die Transportleistung wird laut Studie mit einem Minus von 4,2 % im Vorjahresvergleich nicht ganz so stark fallen. Das Transportaufkommen im Eisenbahnverkehr wird nach einem leichten Zuwachs im Vorjahr um 4,5 % sinken. Die Transportleistung wird um 4,6 % zurückgehen. Für den kombinierten Verkehr wird ebenfalls eine deutlich rückläufige Entwicklung erwartet. Das Aufkommen wird voraussichtlich um 6,2 % und die Leistung um 5,5 % unter dem Vorjahr liegen. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf Die Entwicklung des HHLA-Konzerns blieb im Geschäftsjahr 2023 hinter den Erwartungen zurück. Der anhaltende Krieg in der Ukraine, die militärische Eskalation in Nahost, zunehmende geopolitische Spannungen, eine hohe Inflation und gestiegene Zinsen belasteten die Wirtschaft und bremsten die Erholung nach der Pandemie weiter aus. Die Konjunkturschwäche spiegelt sich im Ergebnis des Konzerns deutlich wider. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 stellte sich die wirtschaftliche und finanzielle Lage der HHLA stabil dar. Die Eigenkapitalquote reduzierte sich um 4,7 Prozentpunkte auf 26,8 % (im Vorjahr: 31,5 %). Der dynamische Verschuldungsgrad stieg von 3,4 auf 5,5. Zum Bilanzstichtag bestand kein weiterer Refinanzierungsbedarf. Im Berichtszeitraum waren im Umfeld der HHLA keine Änderungen mit wesentlicher Auswirkung auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage zu verzeichnen. Wesentliche Ereignisse und Geschäfte sind im Abschnitt Hinweise zur Berichterstattung ausgewiesen. Wesentliche Kennzahlen scrollen in Mio. € 2023 2022 Veränderung Umsatzerlöse 1.446,8 1.578,4 - 8,3 % EBITDA 287,8 396,3 - 27,4 % EBITDA-Marge in % 19,9 25,1 - 5,2 PP EBIT 109,4 220,4 - 50,4 % EBIT-Marge in % 7,6 14,0 - 6,4 PP Konzernjahresüberschuss nach Anteilen anderer Gesellschafter 20,0 92,7 - 78,5 % Equity-Beteiligungsergebnis 4,9 4,9 0,8 % ROCE in % 4,6 9,7 - 5,1 PP Die im Geschäftsbericht 2022 gegebene Prognose für das Jahr 2023 unterlag aufgrund der ungewissen weiteren Entwicklung der Durchschnittserlöse und der konjunkturellen Entwicklungen einer hohen Unsicherheit. Mit Veröffentlichung der Quartalsmitteilung Januar bis März 2023 wurde die Prognose aufgrund der heterogenen Entwicklung auf Segmentebene partiell angepasst, indem die Erwartungen für den Containerumschlag gesenkt und für die Umsatzerlöse im Konzern und Teilkonzern Hafenlogistik angehoben wurden. Basierend auf den vorläufigen Geschäftsjahreszahlen zum Halbjahr wurde die Prognose für 2023 am 27. Juli 2023 im Rahmen einer Ad-hoc-Mitteilung nochmals deutlich adjustiert. So wurden die Erwartungen für die Leistungsdaten Containerumschlag und Containertransport vor dem Hintergrund der konjunkturbedingt stark rückläufigen Mengenentwicklung abgesenkt. Zudem wurden die Erwartungen für die Umsatz- und EBIT-Entwicklung im Konzern und Teilkonzern Hafenlogistik reduziert. Mit Veröffentlichung der Quartalsmitteilung Januar bis September 2023 wurde der Ausblick auf die Entwicklung des Containertransports und den EBIT-Beitrag im Segment Intermodal abgesenkt. Daneben wurde das erwartete Investitionsvolumen im Konzern sowie im Teilkonzern Hafenlogistik aufgrund von nachgeholten Investitionen aus dem Vorjahr angehoben. Soll-Ist-Vergleich scrollen in Mio. € Ist 2023 Ist 2022 Veränd. in % Prognose 14.11.2023 Prognose 27.07.2023 Prognose 15.05.2023 Containerumschlag in Tsd. TEU 5.917 6.396 - 7,5 deutlicher Rückgang deutlicher Rückgang leichter Anstieg Containertransport in Tsd. TEU 1.602 1.694 - 5,4 moderater Rückgang auf Vorjahresniveau moderater Anstieg Konzernumsatzerlöse 1.446,8 1.578,4 - 8,3 deutlicher Rückgang deutlicher Rückgang geringfügiger Anstieg Teilkonzern Hafenlogistik 1.408,9 1.542,3 - 8,6 deutlicher Rückgang deutlicher Rückgang geringfügiger Anstieg Segment Container 708,8 864,2 - 18,0 starker Rückgang starker Rückgang moderater Rückgang Segment Intermodal 620,5 595,4 4,2 deutlicher Anstieg deutlicher Anstieg starker Anstieg Teilkonzern Immobilien 46,5 44,1 5,3 auf Vorjahresniveau auf Vorjahresniveau auf Vorjahresniveau Konzern-EBIT 109,4 220,4 - 50,4 115 bis 135 Mio. € 115 bis 135 Mio. € 160 bis 190 Mio. € Teilkonzern Hafenlogistik 92,9 201,6 - 53,9 100 bis 120 Mio. € 100 bis 120 Mio. € 145 bis 175 Mio. € Segment Container 47,2 157,3 - 70,0 starker Rückgang starker Rückgang starker Rückgang Segment Intermodal 72,9 95,3 - 23,6 moderater Rückgang leichter Rückgang moderater Anstieg Teilkonzern Immobilien 16,1 18,4 - 12,5 deutlicher Rückgang deutlicher Rückgang deutlicher Rückgang Investitionen (Konzern) 314,0 203,1 54,6 270 bis 320 Mio. € 250 bis 300 Mio. € 250 bis 300 Mio. € Teilkonzern Hafenlogistik 292,8 180,4 62,3 240 bis 290 Mio. € 220 bis 270 Mio. € 220 bis 270 Mio. € scrollen in Mio. € Prognose 23.03.2023 Containerumschlag in Tsd. TEU moderater Anstieg Containertransport in Tsd. TEU moderater Anstieg Konzernumsatzerlöse auf Vorjahresniveau Teilkonzern Hafenlogistik auf Vorjahresniveau Segment Container leichter Rückgang Segment Intermodal deutlicher Anstieg Teilkonzern Immobilien auf Vorjahresniveau Konzern-EBIT 160 bis 190 Mio. € Teilkonzern Hafenlogistik 145 bis 175 Mio. € Segment Container starker Rückgang Segment Intermodal moderater Anstieg Teilkonzern Immobilien deutlicher Rückgang Investitionen (Konzern) 250 bis 300 Mio. € Teilkonzern Hafenlogistik 220 bis 270 Mio. € Hinweise zur Berichterstattung Zum 31. März 2023 erfolgte die Aufnahme der mit Erwerbszeitpunkt 17. Januar 2023 erworbenen Gesellschaft Survey Compass GmbH, Treben, mit der Zuordnung zum Segment Logistik sowie der mit Erwerbszeitpunkt 2. März 2023 erworbenen Adria Rail d.o.o., Rijeka/ Kroatien, mit der Zuordnung zum Segment Intermodal erstmals in den Konsolidierungskreis der HHLA als vollkonsolidierte Gesellschaften. Weitere Hinweise auch im Abschnitt Unternehmenserwerbe, -veräußerungen und sonstige Änderungen im Konsolidierungskreis. Die HHLA AG und Grand Dragon Investment Enterprise Limited, Hongkong/China, ein Tochterunternehmen der COSCO SHIPPING Ports Limited, Hongkong/China (CSP), haben am 19. Juni 2023 einen Anteilsveräußerungsvertrag über eine Minderheitsbeteiligung in Höhe von 24,99 % an der HHLA Container Terminal Tollerort GmbH, Hamburg (CTT), einer bislang 100-prozentigen Tochtergesellschaft der HHLA AG, unterzeichnet. Der Veräußerungszeitpunkt ist der 20. Juni 2023. Weitere Hinweise auch im Abschnitt Unternehmenserwerbe, -veräußerungen und sonstige Änderungen im Konsolidierungskreis. Für die HHLA PLT Italy S.r.l., Triest/Italien (PLT), bestand bis zum 17. Juni 2023 die Option zum Ausbau der vorhandenen Infrastruktur. Damit einhergehend bestand für die HHLA die Möglichkeit, ihre Beteiligung durch Übernahme von Anteilen der Altgesellschafter zu einem festgelegten Kaufpreis in Verbindung mit weiteren Kapitalerhöhungen sukzessive aufzustocken. Der Aufsichtsrat der HHLA AG hatte der Inanspruchnahme dieser Option am 21. März 2023 zugestimmt. Die verbindliche Mitteilung über die Inanspruchnahme dieser Option war bis zum Ablauf des Optionszeitraums nicht erfolgt. Am 31. Juli 2023 wurde - neben der oben genannten Vereinbarung zur Übernahme weiterer Anteile an der PLT von den Altgesellschaftern - ein Anteils- und Übertragungsvertrag zur Übernahme von Anteilen an der Gesellschaft Logistica Giuliana S.r.l., Triest/Italien (LG), durch die PLT gezeichnet. Mit Erwerbszeitpunkt dieser Anteile vom 14. Dezember 2023 wurde die Erstkonsolidierung der Gesellschaft vorgenommen. In diesem Zuge erhöhte sich der Anteil der HHLA International GmbH, Hamburg (HIG), an der PLT von 50,01 auf 75,00 %. Die Gesellschaft LG ist dem Segment Container zugeordnet und wurde zum 31. Dezember 2023 in den Konsolidierungskreis der HHLA aufgenommen. Weitere Hinweise auch im Abschnitt Unternehmenserwerbe, -veräußerungen und sonstige Änderungen im Konsolidierungskreis. Durch weitere Optionen besteht für die HHLA die Möglichkeit, ihre Beteiligung durch Übernahme der restlichen Anteile der Altgesellschafter aufzustocken. Am 13. September 2023 hat die Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE (die "Bieterin"), eine 100 %-ige mittelbare Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., Schweiz (MSC), der HHLA ihre Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots in Bezug auf die A-Aktien mitgeteilt. Die A-Aktien wurden zu diesem Zeitpunkt zu 69,3 % (entsprechend 50.215.336 A-Aktien) von der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) gehalten bzw. befanden sich zu 30,7 % (entsprechend 22.299.602 A-Aktien) im Streubesitz. Das Übernahmeangebot erfolgte in Form eines Barangebots gegen Zahlung einer Gegenleistung von 16,75 € in bar je A-Aktie an die Anteilseigner der HHLA. Die Bieterin hat in dem Zusammenhang mitgeteilt, dass MSC und die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) mit dem Übernahmeangebot am 13. September 2023 eine verbindliche Vereinbarung abgeschlossen haben, welche die grundlegenden Parameter und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie die gemeinsamen Absichten und Übereinkünfte der Parteien im Hinblick auf die Gesellschaft regelt. Darüber hinaus wurde am 5. November 2023 ein verbindlicher Vorvertrag über eine Zusammenschlussvereinbarung (sog. Business Combination Agreement) zwischen der HHLA, der Bieterin und deren damaliger Alleingesellschafterin SAS Shipping Agencies Services Sàrl (SAS) sowie der HGV abgeschlossen, die das gemeinsame Verständnis über wesentliche Bereiche zur langfristigen Absicherung der HHLA und ihres Geschäftsmodells niederlegt und wesentliche Zusagen an die HHLA enthält. In einer gemeinsamen begründeten Stellungnahme gemäß § 27 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) zum Übernahmeangebot empfahlen der Vorstand und der Aufsichtsrat der HHLA am 6. November 2023 den Aktionären, das Angebot anzunehmen. Am 12. Dezember 2023 wurde veröffentlicht, dass bis zum Ende der verlängerten Annahmefrist am 7. Dezember 2023 der Bieterin 9,7 % der im Streubesitz befindlichen A-Aktien angedient wurden. Zum 31. Dezember 2023 hielt die Bieterin zudem am Markt erworbene Aktien in Höhe von 12,4 % des Grundkapitals der HHLA. Der Inanspruchnahme von Umschlag- und Transportleistungen gehen aufgrund der branchenüblich hohen Anforderungen an die Flexibilität in der Regel keine mehrmonatigen Bestellungen oder Garantien voraus. Daher stellen Auftragsbestand und Auftragsentwicklung entgegen ihrer Bedeutung für andere Branchen keine Berichtsgrößen dar. Der Konzernabschluss 2023 wurde nach den in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) unter Berücksichtigung der Interpretationen des International Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC) erstellt. Der Konzernlagebericht wurde unter Berücksichtigung der Anforderungen des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 20 (DRS 20) aufgestellt. Ertragslage Im Jahr 2023 war die Entwicklung der Leistungsdaten der HHLA rückläufig. Beim Containerumschlag vollzog sich ein Rückgang um 7,5 % gegenüber dem Vorjahr auf 5.917 Tsd. TEU (im Vorjahr: 6.396 Tsd. TEU). Bei den drei Hamburger Terminals betrug der Rückgang 6,3 %. Dies hing vor allem mit dem Rückgang der Volumen des Fahrtgebiets Fernost, insbesondere China, sowie den stark unter dem Vorjahr liegenden Zubringerverkehren (Feeder) zusammen. Bei den internationalen Terminals war aufgrund der kriegsbedingten Einstellung des seeseitigen Umschlags am Terminal in Odessa Ende Februar 2022 ein starker Rückgang zu verzeichnen. Auch das Transportvolumen verringerte sich um 5,4 % auf 1.602 Tsd. TEU gegenüber dem Vorjahr (im Vorjahr: 1.694 Tsd. TEU). Die Straßentransporte wiesen im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls einen starken Rückgang auf. Vom moderaten Rückgang der Bahnverkehre waren alle wesentlichen Relationen betroffen, insbesondere die polnischen Verkehre. Auch bei den Umsatzerlösen des HHLA-Konzerns war ein Rückgang im Berichtszeitraum um 8,3 % auf 1.446,8 Mio. € (im Vorjahr: 1.578,4 Mio. €) zu verzeichnen. Ursächlich hierfür war neben der geringeren Menge im Containerumschlag der Rückgang der Lagergelderlöse an den Hamburger Containerterminals, die im Vorjahr durch die gestörten Lieferketten begünstigt wurden. Eine mit dem HHLA-Konzern nahezu übereinstimmende Entwicklung zeigte sich im börsennotierten Teilkonzern Hafenlogistik, der mit den Segmenten Container, Intermodal und Logistik einen Umsatzrückgang um 8,6 % auf 1.408,9 Mio. € verzeichnete (im Vorjahr: 1.542,3 Mio. €). Im nicht börsennotierten Teilkonzern Immobilien gab es einen Anstieg der Umsatzerlöse um 5,3 % auf 46,5 Mio. € (im Vorjahr: 44,1 Mio. €). Der Teilkonzern Immobilien trug damit 2,6 % zum Konzernumsatz bei. Umsatzerlöse in Mio. € Die Bestandsveränderungen betrugen im abgelaufenen Jahr 0,5 Mio. € (im Vorjahr: 3,3 Mio. €). Die aktivierten Eigenleistungen erhöhten sich auf 6,6 Mio. € (im Vorjahr: 6,1 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich um 58,7 % auf 73,6 Mio. € (im Vorjahr: 46,4 Mio. €). Darin enthalten sind u. a. Erträge aus dem Verkauf einer Gewerbeimmobilie. Bei den operativen Aufwendungen war eine geringfügige Erhöhung um 0,3 % auf 1.418,1 Mio. €(im Vorjahr: 1.413,8 Mio. €) zu verzeichnen. Ursächlich war der deutliche Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Einem leichten Rückgang im Personalaufwand stand ein leichter Anstieg der Abschreibungen gegenüber. Der Materialaufwand erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr geringfügig um 0,1 % auf 485,1 Mio. € (im Vorjahr: 484,6 Mio. €). Der deutliche Anstieg der Materialaufwandsquote auf 33,5 % (im Vorjahr: 30,7 %) hing u. a. mit den höheren Stromaufwendungen in den Bahnverkehren zusammen. Aufwandsstruktur Operative Aufwendungen 2023: 1.418 Mio. € Der Personalaufwand ging um 2,4 % auf 556,7 Mio. € (im Vorjahr: 570,5 Mio. €) zurück. Ursächlich war ein verringerter Personaleinsatz aufgrund des geringeren Containerumschlags sowie eine Teilauflösung der Restrukturierungsrückstellung im Segment Container. Die Personalaufwandsquote erhöhte sich auf 38,5 % (im Vorjahr: 36,1 %). Neben den Tariferhöhungen wirkte sich insbesondere die Geschäftsausweitung bei den Bahnverkehren aus. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen im Berichtsjahr um 8,3 % auf 197,9 Mio. € (im Vorjahr: 182,8 Mio. €) an. Ursächlich waren ein erhöhter Beratungsaufwand sowie höhere Instandhaltungsaufwendungen für einen Hamburger Containerterminal und die Speicherstadtimmobilien. Das Verhältnis zum erwirtschafteten Umsatz beträgt 13,7 % (im Vorjahr: 11,6 %). Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen ging das Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) um 27,4 % auf 287,8 Mio. € (im Vorjahr: 396,3 Mio. €) zurück. Die EBITDA-Marge verringerte sich auf 19,9 % (im Vorjahr: 25,1 %). Der Abschreibungsaufwand stieg mit 178,4 Mio. € leicht um 1,5 % gegenüber dem Vorjahr (im Vorjahr: 175,9 Mio. €) als Folge der Inbetriebnahme von neuen Mehrsystemlokomotiven sowie des Abschlusses einer Projektentwicklung im Immobilienbereich. Das Betriebsergebnis (EBIT) reduzierte sich im laufenden Jahr um 50,4 % auf 109,4 Mio. €(im Vorjahr: 220,4 Mio. €). Grund hierfür war im Wesentlichen der Rückgang bei den Leistungsdaten sowie die Normalisierung der Lagergelderlöse an den Hamburger Containerterminals. Die EBIT-Marge ging mit 7,6 % (im Vorjahr: 14,0 %) gegenüber dem Vorjahr stark zurück. Der Teilkonzern Hafenlogistik verzeichnete einen EBIT-Rückgang um 53,9 % auf 92,9 Mio. €(im Vorjahr: 201,6 Mio. €). Er erwirtschaftete damit im Berichtsjahr 84,9 % (im Vorjahr: 91,5 %) des operativen Konzernergebnisses. Das EBIT im Teilkonzern Immobilien verringerte sich um 12,5 % auf 16,1 Mio. € (im Vorjahr: 18,4 Mio. €). Hier wurden 15,1 % (im Vorjahr: 8,5 %) des operativen Konzernergebnisses erwirtschaftet. Betriebsergebnis (EBIT) in Mio. €, EBIT-Marge in % Der Nettoaufwand aus dem Finanzergebnis erhöhte sich um 19,4 Mio. € bzw. 73,9 % auf 45,6 Mio. € (im Vorjahr: 26,2 Mio. €). Die Veränderung resultierte im Wesentlichen aus zinssatzinduzierten Anpassungen für Pensionsverpflichtungen und sonstige Rückstellungen sowie erhöhten Zinsaufwendungen an Kreditinstitute. Die effektive Steuerquote des Konzerns lag mit 33,6 % oberhalb des Vorjahres (im Vorjahr: 31,5 %). Der Anteil der Aktionäre des Mutterunternehmens am Konzernjahresüberschuss reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr um 78,5 % auf 20,0 Mio. € (im Vorjahr: 92,7 Mio. €). Der nicht beherrschende Anteil betrug im Geschäftsjahr 2023 22,4 Mio. € (im Vorjahr: 40,4 Mio. €). Das Ergebnis je Aktie reduzierte sich um 78,5 % auf 0,27 € (im Vorjahr: 1,23 €). Der börsennotierte Teilkonzern Hafenlogistik erzielte hierbei ein um 89,4 % niedrigeres Ergebnis je Aktie von 0,12 € (im Vorjahr: 1,13 €). Der nicht börsennotierte Teilkonzern Immobilien lag mit einem Ergebnis je Aktie von 4,17 € über dem Vorjahr (im Vorjahr: 3,93 €). Wie im Vorjahr gab es auch 2023 keinen Unterschied zwischen unverwässertem und verwässertem Ergebnis je Aktie. Die Rendite auf das eingesetzte Kapital (ROCE) verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 5,1 Prozentpunkte auf 4,6 % (im Vorjahr: 9,7 %). Steuerung und Wertmanagement Die Gewinnverwendung der HHLA orientiert sich an der Ergebnisentwicklung des HHLA-Konzerns im abgelaufenen Geschäftsjahr. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 13. Juni 2024 auf dieser Basis vorschlagen, je dividendenberechtigte börsennotierte A-Aktie eine Bardividende in Höhe von 0,08 € auszuschütten. Die Zustimmung der Hauptversammlung vorausgesetzt, beliefe sich der Ausschüttungsbetrag für die A-Aktien damit auf 5,8 Mio. € (im Vorjahr: 54,4 Mio. €). Für die nicht börsennotierten S-Aktien werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine Bardividende in Höhe von 2,20 € vorschlagen (im Vorjahr: 2,20 €). Der Ausschüttungsbetrag der S-Aktien würde damit 5,9 Mio. € betragen (im Vorjahr: 5,9 Mio. €). Finanz- und Vermögenslage Bilanzanalyse Die Bilanzsumme des HHLA-Konzerns hat sich zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 239,3 Mio. € auf 3.010,2 Mio. € erhöht. Bilanzstruktur scrollen in Mio. € 31.12.2023 31.12.2022 Aktiva Langfristiges Vermögen 2.491,6 2.278,4 Kurzfristiges Vermögen 518,6 492,5 3.010,2 2.770,9 Passiva Eigenkapital 807,3 873,3 Langfristige Schulden 1.789,8 1.571,9 Kurzfristige Schulden 413,1 325,7 3.010,2 2.770,9 Auf der Aktivseite der Bilanz erhöhten sich die langfristigen Vermögenswerte um 213,2 Mio. € auf 2.491,6 Mio. € (im Vorjahr: 2.278,4 Mio. €). Die Veränderung resultierte im Wesentlichen aus dem Anstieg des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte sowohl durch die Erstkonsolidierung der neuen Gesellschaften als auch investitionsbedingt (reduziert um planmäßige Abschreibungen). Außerdem erhöhten sich die latenten Steueransprüche um 25,8 Mio. € auf 99,9 Mio. € (im Vorjahr: 74,1 Mio. €). Das kurzfristige Vermögen erhöhte sich um 26,0 Mio. € auf 518,6 Mio. € (im Vorjahr: 492,5 Mio. €). Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus der Erhöhung der Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristigen Einlagen um 81,1 Mio. € auf 197,5 Mio. € (im Vorjahr: 116,4 Mio. €) und der Erstattungsansprüche aus Ertragsteuern. Gegenläufig wirkte ein Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 41,5 Mio. € auf 164,6 Mio. € (im Vorjahr: 206,1 Mio. €) und der Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen. Auf der Passivseite hat sich das Eigenkapital gegenüber dem Jahresende 2022 um 66,0 Mio. €auf 807,3 Mio. € reduziert (im Vorjahr: 873,3 Mio. €). Vermindernd wirkten im Wesentlichen die Ausschüttung der Dividenden sowie die Umgliederung der möglichen Verpflichtung aus einer Put-Option in die finanziellen Verbindlichkeiten. Gegenläufig wirkten im Wesentlichen die Veräußerung eines Minderheitsanteils an einem vollkonsolidierten Unternehmen sowie das positive Ergebnis der Berichtsperiode in Höhe von 42,4 Mio. €. Die Eigenkapitalquote reduzierte sich auf 26,8 % (im Vorjahr: 31,5 %). Eigenkapital in Mio. € Die langfristigen Schulden erhöhten sich um 218,0 Mio. € auf 1.789,8 Mio. € (im Vorjahr: 1.571,9 Mio. €). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten um 240,5 Mio. €. zurückzuführen. Weitere Veränderungen innerhalb der langfristigen Schulden hoben sich gegenseitig auf. Der Anstieg der kurzfristigen Schulden um 87,3 Mio. € auf 413,1 Mio. € (im Vorjahr: 325,7 Mio. €) resultierte im Wesentlichen aus der Erhöhung der kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen um 41,3 Mio. €auf 91,3 Mio. € (im Vorjahr: 50,0 Mio. €) sowie der kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten um 34,1 Mio. €auf 115,5 Mio. €(im Vorjahr: 81,4 Mio. €). Investitionsanalyse Das Investitionsvolumen lag im Geschäftsjahr 2023 bei 314,0 Mio. € (im Vorjahr: 203,1 Mio. €). Hierin sind nicht unmittelbar zahlungswirksame Zugänge aus Nutzungsrechten (Miete und Leasing) in Höhe von 32,7 Mio. € enthalten (im Vorjahr: 18,8 Mio. €). Der Schwerpunkt der Investitionen lag auf dem Ausbau der Hamburger Containerterminals und der Erweiterung der intermodalen Umschlag- und Transportkapazitäten. Die Finanzierung der Investitionsprojekte wurde sowohl aus operativem Cashflow als auch aus dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit abgedeckt. Von den getätigten Investitionen entfielen 276,9 Mio. € auf Sachanlagen (im Vorjahr: 168,0 Mio. €), 18,6 Mio. € auf immaterielle Vermögenswerte (im Vorjahr: 13,6 Mio. €) und 18,5 Mio. € auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (im Vorjahr: 21,5 Mio. €). Im Segment Container wurden Investitionen im Gesamtwert von 184,5 Mio. € getätigt (im Vorjahr: 80,4 Mio. €). Ohne konzerninterne Übertragungen von Anlagevermögen belief sich der Wert auf 174,6 Mio. €. Investiert wurde vor allem in die Beschaffung von Umschlaggeräten und in Lagerkapazitäten auf den Hamburger Containerterminals. Das Investitionsvolumen im Segment Intermodal betrug 44,1 Mio. € (im Vorjahr: 82,6 Mio. €). Dabei investierte hauptsächlich die METRANS insbesondere in die Entwicklung von bestehenden und neuen Inlandterminals. Die Investitionssumme im Segment Logistik belief sich inklusive konzerninterner Übertragungen von Anlagevermögen auf 122,3 Mio. € (im Vorjahr: 14,1 Mio. €). Ohne diese Übertragungen beliefen sich die Investitionen auf 65,7 Mio. € und betrafen im Wesentlichen die Anschaffung von Containertragwagen und Lokomotiven bei der neugegründeten Leasinggesellschaft für den intermodalen Bereich. Im Pro-forma-Segment Holding/Übrige wurden insgesamt 8,4 Mio. € für Investitionen aufgewendet (im Vorjahr: 4,1 Mio. €). Im Segment Immobilien betrugen die Investitionen insgesamt 21,2 Mio. € (im Vorjahr: 22,7 Mio. €). Investiert wurde überwiegend in die Entwicklung der Speicherstadt. Der Treiber für die Investitionen im Segment Container lag in der Produktivitätssteigerung auf bestehenden Terminalflächen durch den Einsatz modernster Umschlagtechnologie sowie im bedarfsgerechten Ausbau der Liegeplätze gemäß der Schiffsgrößenentwicklung. Im Segment Intermodal zielten die Investitionen insbesondere darauf ab, die Leistungsfähigkeit und Reichweite der Hinterlandverbindungen weiter zu steigern. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten bestanden zum Geschäftsjahresende für offene Bestellungen in Höhe von 306,1 Mio. € (im Vorjahr: 225,0 Mio. €). Darin enthalten waren 223,9 Mio. € für Aktivierungen im Sachanlagevermögen (im Vorjahr: 155,6 Mio. €). Investitionen und Abschreibungen in Mio. € Investitionen nach Segmenten Investitionsvolumen 2023: 314 Mio. € Liquiditätsanalyse scrollen in Mio. € 2023 2022 Finanzmittelfonds am 01.01. 171,5 173,0 Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 224,4 279,3 Cashflow aus Investitionstätigkeit - 251,5 - 152,6 Free Cashflow - 27,1 126,7 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 97,7 - 127,9 Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 70,6 - 1,2 Währungskursbedingte Veränderung des Finanzmittelfonds 0,2 - 0,3 Finanzmittelfonds am 31.12. 242,3 171,5 Kurzfristige Einlagen 0 20,0 Verfügbare Liquidität 242,3 191,5 Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit von 224,4 Mio. € (im Vorjahr: 279,3 Mio. €) setzte sich im Berichtsjahr im Wesentlichen aus dem Ergebnis vor Zinsen und Steuern in Höhe von 109,4 Mio. € (im Vorjahr: 220,4 Mio. €), den Ab- bzw. Zuschreibungen auf nicht finanzielle Vermögenswerte mit 178,4 Mio. € (im Vorjahr: 175,9 Mio. €) sowie der Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und anderer Aktiva mit 50,6 Mio. € (im Vorjahr: Anstieg mit 23,1 Mio. €) zusammen. Gegenläufig wirkten im Wesentlichen niedrigere Ertragsteuerzahlungen in Höhe von 55,9 Mio. € (im Vorjahr: 73,1 Mio. €). Aus Investitionstätigkeit ergab sich ein Mittelabfluss in Höhe von 251,5 Mio. € (im Vorjahr: 152,6 Mio. €). Dieses resultierte mit 258,4 Mio. € (im Vorjahr: 165,5 Mio. €) überwiegend aus Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien. Der Free Cashflow als Summe der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit und Investitionstätigkeit reduzierte sich auf - 27,1 Mio. € (im Vorjahr: 126,7 Mio. €). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug im Berichtszeitraum 97,7 Mio. € (im Vorjahr: - 127,9 Mio. €) und ergab sich im Wesentlichen aus neu aufgenommenen Finanzkrediten in Höhe von 248,5 Mio. € (im Vorjahr: 67,3 Mio. €) sowie die Einzahlungen aus Minderungen des Anteils an vollkonsolidierten Unternehmen. Gegenläufig wirken die gezahlten Dividenden und Ausgleichsverpflichtungen gegenüber Aktionären des Mutterunternehmens in Höhe von 60,3 Mio. € (im Vorjahr: 60,1 Mio. €) bzw. gegenüber nicht beherrschenden Anteilsinhabern in Höhe von 43,9 Mio. € (im Vorjahr: 35,2 Mio. €) sowie die Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 51,2 Mio. € (im Vorjahr: 49,4 Mio. €). Der HHLA-Konzern verfügt zum Jahresende 2023 über ausreichende Liquidität. Im Verlauf des Geschäftsjahres traten keine Liquiditätsengpässe auf. Der Finanzmittelfonds betrug per 31.Dezember 2023 insgesamt 242,3 Mio. € (zum 31. Dezember 2022: 171,5 Mio. €) und entsprach der verfügbaren Liquidität zum Bilanzstichtag (zum 31. Dezember 2022: 191,5 Mio. €). Die verfügbare Liquidität zum 31. Dezember 2023 bestand aus Cash-Pool-Forderungen gegenüber der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH in Höhe von 44,8 Mio. € (zum 31. Dezember 2022: 75,1 Mio. €) sowie aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten und kurzfristigen Einlagen in Höhe von 197,5 Mio. € (zum 31. Dezember 2022: 116,4 Mio. €). Finanzierungsanalyse Das Finanzmanagement des HHLA-Konzerns wird zentral gesteuert und folgt dem übergeordneten Ziel, die finanzielle Stabilität und Flexibilität des Konzerns nachhaltig zu gewährleisten. Durch das Konzern-Clearing werden die finanziellen Ressourcen des Konzerns gebündelt, das Zinsergebnis optimiert und die Abhängigkeit von externen Finanzierungsquellen wesentlich reduziert. Derivative Finanzinstrumente können zur Reduzierung des Zinsänderungsrisikos sowie in geringem Umfang zur Reduzierung des Währungs- sowie Rohstoffpreisrisikos eingesetzt werden. Das Geschäftsmodell der HHLA ist von einem großen Anteil an Sachanlagevermögen mit langen Nutzungsdauern geprägt. Daher setzt die HHLA zur fristenkongruenten Finanzierung insbesondere mittel- und langfristige Darlehen sowie Leasingverhältnisse ein. Darüber hinaus stehen Pensionsrückstellungen für die langfristige Innenfinanzierung zur Verfügung. Zum Berichtsstichtag lagen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit 559,6 Mio. € oberhalb des Werts des Vorjahres von 354,8 Mio. €. Der Konzern nahm im Geschäftsjahr 2023 Finanzierungen in Höhe von 248,5 Mio. € (im Vorjahr: 67,3 Mio. €) in Anspruch. Die im Berichtsjahr erfolgten Tilgungen lagen bei 34,2 Mio. € (im Vorjahr: 50,0 Mio. €). Aufgrund eines diversifizierten Fälligkeitsprofils der Darlehen und einer stabilen Liquiditätsbasis bestand kein wesentlicher Refinanzierungsbedarf. Die zusätzlichen Kreditaufnahmen dienten im Wesentlichen der Finanzierung der Investitionstätigkeiten. Die Darlehensverbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag fast ausschließlich in Euro abgeschlossen. Im Rahmen der Fremdfinanzierung bestanden für einzelne Konzerngesellschaften Kreditauflagen (Covenants), die an bilanzielle Kennzahlen gebunden sind. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Erfüllung einer Mindesteigenkapitalquote bzw. um die Einhaltung eines maximalen Verschuldungsgrades. Covenants bestanden bei etwa 23 % der Bankdarlehen. Im Berichtsjahr wurden die Kreditauflagen zu allen vereinbarten Prüfungszeitpunkten erfüllt. Zum Bilanzstichtag weist die HHLA langfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen in Höhe von 396,4 Mio. € aus (im Vorjahr: 431,4 Mio. €), die im Wesentlichen aus der Passivierung der Leasingverbindlichkeit gegenüber der Hamburg Port Authority (HPA) resultieren. Die Leasingverhältnisse basieren in erster Linie auf langfristigen Verträgen des HHLA-Konzerns mit der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. der HPA über die Anmietung von Flächen und Kaimauern im Hamburger Hafen sowie in der Speicherstadt. Fälligkeit der Bankdarlehen nach Jahren in Mio. € Die im Wesentlichen bei der Holding zentral gehaltenen Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristigen Einlagen beliefen sich zum Berichtsstichtag auf insgesamt 197,5 Mio. € (im Vorjahr: 116,4 Mio. €). Sie sind in Sichteinlagen und Tages- sowie kurzfristigen Termingeldern hauptsächlich bei inländischen Kreditinstituten mit ausgewiesen hoher Bonitätseinstufung angelegt. Der Konzern verfügte zum Bilanzstichtag über nicht genutzte Kreditfazilitäten in Höhe von 173,7 Mio. € (im Vorjahr: 171,3 Mio. €). Der Ausnutzungsgrad dieser Kreditfazilitäten beträgt 20,1 %. Im Geschäftsjahr wurde ein Konsortialkredit als Betriebsmittelkreditlinie über 200,0 Mio. € abgeschlossen, von der zum Bilanzstichtag 164,0 Mio. € nicht in Anspruch genommen waren. Im Vorjahr nicht genutzte Kreditfazilitäten wurden im Geschäftsjahr in Höhe von 160,0 Mio. € in Anspruch genommen. Vom gesamten Zahlungsmittelbestand unterlagen zum Berichtsstichtag 0,5 Mio. € (im Vorjahr: 0,3 Mio. €) Devisenausfuhrbeschränkungen in der Ukraine. Da der HHLA auch außerhalb des Kapitalmarkts zahlreiche Möglichkeiten der Fremdfinanzierung zur Verfügung stehen, sieht der Konzern für ein externes Rating derzeit keinen Bedarf. Vielmehr wird durch umfassende Information bestehender und potenzieller Kreditgeber sichergestellt, dass diese zu angemessenen internen Bonitätseinstufungen kommen können. Darüber hinaus wurde die Notenbankfähigkeit durch die Deutsche Bundesbank erneut bestätigt. Der Umfang öffentlicher Fördermittel, die vereinzelt für Entwicklungsprojekte gewährt werden und spezifischen Förderbedingungen unterliegen, ist auf Konzernebene als nachrangig einzustufen. Unternehmenserwerbe, -veräußerungen und sonstige Änderungen im Konsolidierungskreis Mit Anteilskauf- und Übertragungsvertrag vom 22. Dezember 2022 erwarb die HHLA Next GmbH, Hamburg, 51,0 % der Anteile an der Survey Compass GmbH, Treben. Gegenstand des Unternehmens sind die Bereitstellung von Inhalten im Internet, die Überlassung von Soft- und Hardware sowie die Beratung im Logistik- und Transportgewerbe (mit Schwerpunkt in den Bereichen Bahn, Schiff, Flugzeug und Lkw sowie in mit diesen verbundenen Gewerben). Der Vollzug der Transaktion (entspricht dem Erwerbszeitpunkt) war an verschiedene Voraussetzungen gebunden und erfolgte am 17. Januar 2023. Die Erstkonsolidierung der Gesellschaft erfolgte zum Erwerbszeitpunkt. Die Aufnahme der Gesellschaft in den Konsolidierungskreis der HHLA erfolgte zum 31. März 2023. Mit Anteils- und Übertragungsvertrag vom 2. März 2023 erwarb die Tochtergesellschaft METRANS a.s., Prag/Tschechien, 51,0 % der Anteile an der Adria Rail d.o.o., Rijeka/Kroatien. Diese Gesellschaft hat zwei Tochtergesellschaften (Adria Rail operator d.o.o., Rijeka/ Kroatien, und DRUŠTVO ZA INTERMODALNI PREVOZ I USLUGE ADRIA RAIL DOO INDIJA, Indija/Serbien; jeweils mit einem Anteil von 100 %). Der Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Speditions- und Vermittlungsdienstleistungen mit täglich pendelndem Zugverkehr zwischen dem Hafen von Rijeka und Serbien. Der Vollzug der Transaktion (entspricht dem Erwerbszeitpunkt) erfolgte am 2. März 2023. Die Erstkonsolidierung der Gesellschaft erfolgte zum Erwerbszeitpunkt. Die Aufnahme der Gesellschaft in den Konsolidierungskreis der HHLA erfolgte zum 31. März 2023. Aufgrund der Geschäftsentwicklung der Gesellschaft DRUŠTVO ZA INTERMO-DALNI PREVOZ I USLUGE ADRIA RAIL DOO INDIJA, Indija/Serbien, im vierten Quartal 2023 erfolgte die Aufnahme in den Konsolidierungskreis der HHLA zum 31. Dezember 2023. Die im Geschäftsjahr 2022 neu gegründete Gesellschaft METRANS Rail sp. z.o.o., Gadki/ Polen, wurde zum 31. März 2023 erstmals als vollkonsolidiertes Unternehmen in den Konsolidierungskreis der HHLA aufgenommen. Die Gesellschaft HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH, Hamburg (CTA), an der die HHLA AG 74,9 % der Anteile hält, hat sämtliche Anteile an der SCA Service Center Altenwerder GmbH, Hamburg (SCA), mit Wirkung zum 1. Januar 2023 auf die HHLA AG übertragen. Der Anteil am Kapital der SCA erhöhte sich somit von indirekt 74,9 % auf direkt 100 %. Der Veräußerungszeitpunkt des am 19. Juni 2023 zwischen der HHLA AG und Grand Dragon Investment Enterprise Limited, Hongkong/China, einem Tochterunternehmen der COSCO SHIPPING Ports Limited, Hongkong/China (CSP), geschlossenen Anteilsveräußerungsvertrages über eine Minderheitsbeteiligung in Höhe von 24,99 % an der HHLA Container Terminal Tollerort GmbH, Hamburg (CTT), ist der 20. Juni 2023. Diese Änderung des Anteils des HHLA-Konzerns an einem Tochterunternehmen wird als erfolgsneutrale Eigenkapitaltransaktion bilanziert, da sie nicht zu einem Verlust der Beherrschung führt. Die Kosten dieser Eigenkapitaltransaktion sind ebenfalls erfolgsneutral als Abzug von der Kapitalrücklage zu bilanzieren. Mit Anteilskauf- und Übertragungsvertrag vom 31. Juli 2023 erwarb die HHLA PLT Italy S.r.l., Triest/Italien (PLT), 100,0 % der Anteile an der Logistica Giuliana S.r.l., Triest/Italien. Der Gegenstand des Unternehmens ist die Geschäftstätigkeit als Hafenunternehmen, welcher im Wesentlichen den land- und seeseitigen Umschlag, die Lagerung von Gütern sowie die Erbringung sonstiger verbundener hafenlogistischer Dienstleistungen umfasst. Der Vollzug der Transaktion (entspricht dem Erwerbszeitpunkt) war an verschiedene Voraussetzungen gebunden und erfolgte am 14. Dezember 2023. In diesem Zuge erhöhte sich der Anteil der HHLA International GmbH, Hamburg (HIG), an der PLT von 50,01 % auf 75,00 %. Die Erstkonsolidierung der Gesellschaft erfolgte zum Erwerbszeitpunkt. Die Aufnahme der Gesellschaft in den Konsolidierungskreis der HHLA erfolgte zum 31. Dezember 2023. Darüber hinaus gab es im Geschäftsjahr 2023 keine wesentlichen Erwerbe, Veränderungen von Anteilen an Tochterunternehmen oder Änderungen im Konsolidierungskreis. Für nach dem Bilanzstichtag getätigte Unternehmenskäufe siehe Nachtragsbericht. Segmententwicklung Segment Container Wesentliche Kennzahlen scrollen in Mio. € 2023 2022 Veränderung Umsatzerlöse 708,8 864,2 - 18,0 % EBITDA 146,6 257,1 - 43,0 % EBITDA-Marge in % 20,7 29,7 - 9,0 PP EBIT 47,2 157,3 - 70,0 % EBIT-Marge in % 6,7 18,2 - 11,5 PP Containerumschlag in Tsd. TEU 5.917 6.396 - 7,5 % Im Berichtsjahr 2023 ging der Containerumschlag an den Containerterminals der HHLA im Vergleich zum Vorjahr insgesamt deutlich um 7,5 % auf 5.917 Tsd. Standardcontainer (TEU) zurück (im Vorjahr: 6.396 Tsd. TEU). Dabei lag das Umschlagvolumen an den Hamburger Containerterminals mit 5.687 Tsd. TEU um 6,3 % unter dem Vorjahresvergleichswert (im Vorjahr: 6.071 Tsd. TEU). Haupttreiber für diese Entwicklung war der Rückgang der Volumen des Fahrtgebiets Fernost, insbesondere China. Positive Impulse aus dem nordamerikanischen Ladungsaufkommen sowie der Umschlagmengen des Mittleren und Nahen Ostens konnten diesen nur teilweise kompensieren. Bei den Zubringerverkehren (Feeder) lag die Mengenentwicklung ebenfalls stark unter dem Vorjahr. Neben den reduzierten schwedischen und polnische Verkehren fielen zusätzlich sanktionsbedingt die Russlandmengen aus. Positiv hingegen entwickelten sich die finnischen und litauischen Ladungsmengen. Die Feederquote am wasserseitigen Umschlag lag mit 18,6 % unter dem Niveau des Vorjahres (im Vorjahr: 19,8 %). Containerumschlag in Tsd. TEU Die internationalen Containerterminals verzeichneten einen starken Rückgang im Umschlagvolumen von 29,1 % auf 231 Tsd. TEU (im Vorjahr: 326 Tsd. TEU). Ursache hierfür war insbesondere der signifikante Rückgang der Ladungsmengen am Container Terminal Odessa (CTO), nachdem dort seit Ende Februar 2022 der seeseitige Umschlag infolge des russischen Angriffskriegs auf behördliche Anweisung eingestellt werden musste. Lediglich Getreideschiffe, die unter der "Schwarzmeer-Getreide-Initiative" fuhren, wurden dort zeitweise abgefertigt. Zudem blieben 2023 im Vergleich zum Vorjahr zusätzliche Anläufe am Containerterminal TK Estonia als Alternative zu russischen Häfen aus. Der merkliche Anstieg der Umschlagmengen am Multifunktionsterminal HHLA PLT Italy konnte diesen Wegfall nicht kompensieren. Die Umsatzerlöse des Segments gingen im Berichtszeitraum um 18,0 % auf 708,8 Mio. € zurück (im Vorjahr: 864,2 Mio. €). Grund hierfür war neben dem starken Mengenrückgang im Wesentlichen der Rückgang der Verweildauer umzuschlagender Container an den Hamburger Terminals, die sich im Vorjahr als Folge der gestörten Lieferketten steigernd auf die Lagergelderlöse ausgewirkt hatte. Neben der behördlich angewiesenen Einstellung des Betriebs am CTO belastete zudem die Verschiebung der HHLA-Personal-Service GmbH (HPSG) aus dem Pro-forma-Segment Holding/Übrige in das Segment Container die Umsatzentwicklung. Die im Betriebsergebnis berücksichtigten betrieblichen Erträge und Aufwendungen, welche insgesamt als EBIT-Kosten definiert werden, gingen im Betrachtungszeitraum im Saldo deutlich um 6,4 % zurück. Dies resultierte vor allem aus dem volumenbedingt deutlich geringeren Personalaufwand, dem im Wesentlichen mengen- und energiepreisbedingt stark reduzierten Materialaufwand und der seit März des vergangenen Jahres durchgehenden Schließung des CTO. Zusätzlich stiegen die sonstigen betrieblichen Erträge durch die Auflösung sonstiger Schulden für Schiffsverspätungen im Jahr 2022 sowie weitere Erstattungen wie die Auflösung eines Maschinenbruchaggregats an den Hamburger Containerterminals. Die Aufwendungen für Fremdleistungen für Instandhaltungen sowie für Beratungen, Dienstleistungen und Versicherungen wurden deutlich reduziert. Erwähnenswerter Treiber waren dabei die seit März des abgelaufenen Jahres durchgeführten Maßnahmen zur Ergebnissicherung an den Containerterminals Altenwerder, Burchardkai und Tollerort. Die EBIT-Kosten des Terminals in Triest stiegen hingegen durch die zusätzlichen Ladungsmengen im Vergleich zum Vorjahr an. Ergebnisbelastend wirkte sich zudem die Integration der HHLA-Personal-Service GmbH in das Segment Container aus. Das Betriebsergebnis (EBIT) reduzierte sich vor diesem Hintergrund um 70,0 % auf 47,2 Mio. € (im Vorjahr: 157,3 Mio. €). Die EBIT-Marge sank um 11,5 Prozentpunkte auf 6,7 % (im Vorjahr: 18,2 %). Im Hinblick auf eine bessere Energie- und damit perspektivisch auch Kosteneffizienz führte die HHLA im Jahr 2023 ihre Investitionen in klimafreundliche Terminaltechnik fort. Am Container Terminal Altenwerder (CTA) schritt die Fertigung des ersten Lieferloses neuer Containerbrücken voran. Mit den neuen Containerbrücken soll das bereits hohe Automatisierungsniveau weiter ausgebaut werden. Die Elektrifizierung der Flotte automatischer Schwerlastfahrzeuge (AGVs) konnte abgeschlossen werden. Bestellt wurden außerdem zehn weitere batterieelektrische Zugmaschinen und die benötigte Energieversorgungsinfrastruktur. Diese Investition folgt der Nachhaltigkeitsstrategie der HHLA und unterstreicht die Vorreiterstellung von CTA als weltweit erstem zertifizierten klimaneutralen Terminal. Der Container Terminal Burchardkai (CTB) trieb den Ausbau und die Inbetriebnahme zusätzlicher Automatikblöcke weiter voran und trug so ebenfalls zur Modernisierung und Effizienzsteigerung bei. Für den Container Terminal Tollerort (CTT) wurden acht Hybrid-Containerfahrzeuge als Ersatzinvestition übernommen, bislang wurden drei Altgeräte verschrottet. Die neuen Geräte weisen im Vergleich zu dieselbetriebenen Geräten deutlich reduzierte Verbrauchswerte aus. Darüber hinaus wurde zur weiterhin sicheren Lagerung von Gefahrgutcontainern das Gefahrgutlager erneuert. Die Arbeiten konnten Ende 2023 abgeschlossen werden. Segment Intermodal Wesentliche Kennzahlen scrollen in Mio. € 2023 2022 Veränderung Umsatzerlöse 620,5 595,4 4,2 % EBITDA 124,8 143,9 - 13,3 % EBITDA-Marge in % 20,1 24,2 - 4,1 PP EBIT 72,9 95,3 - 23,6 % EBIT-Marge in % 11,7 16,0 - 4,3 PP Containertransport in Tsd. TEU 1.602 1.694 - 5,4 % Im wettbewerbsintensiven Markt der Containerverkehre im Seehafenhinterland verzeichneten die HHLA-Transportgesellschaften 2023 einen deutlichen Mengenrückgang. Der Containertransport ging insgesamt um 5,4 % auf 1.602 Tsd. Standardcontainer (TEU) zurück (im Vorjahr: 1.694 Tsd. TEU). Die Bahntransporte verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,1 % auf 1.365 Tsd. TEU (im Vorjahr: 1.409 Tsd. TEU). Von dem Rückgang waren alle wesentlichen Relationen betroffen, insbesondere die polnischen Verkehre. Die Straßentransporte verzeichneten einen Rückgang um 16,9 % auf 226 Tsd. TEU (im Vorjahr: 285 Tsd. TEU). Insbesondere die weiter rückläufige Entwicklung der Transporte im Raum Hamburg war hierfür verantwortlich. Die Umsatzerlöse lagen mit 620,5 Mio. € um 4,2 % über dem Vorjahreswert (im Vorjahr: 595,4 Mio. €) und entwickelten sich damit stark gegenläufig zur Transportmenge. Hintergrund hierfür war das bereits im Verlauf des Vorjahres gestiegene Niveau der Transporterlöse, das an die gestiegenen Kosten im Leistungseinkauf, insbesondere von Energie, angepasst werden konnte. Positiv auf die Umsatzerlöse wirkte sich zudem der gestiegene Bahnanteil am Gesamtaufkommen der HHLA-Intermodaltransporte von 83,2 % auf 85,2 % aus. Containertransport in Tsd. TEU Das Betriebsergebnis (EBIT) belief sich im Mitteilungszeitraum auf 72,9 Mio. € (im Vorjahr: 95,3 Mio. €) und sank somit um 23,6 %. Die EBIT-Marge ging um 4,3 Prozentpunkte auf 11,7 % zurück (im Vorjahr: 16,0 %). Ursächlich für die rückläufige EBIT-Entwicklung war im Wesentlichen der Rückgang der Transportmenge. Daneben wirkten sich Tariferhöhungen sowie die Geschäftsausweitung bei den Bahnverkehren belastend aus. Die HHLA investierte im Geschäftsjahr weiter bedarfsgerecht in den Ausbau ihres Intermodalnetzwerkes. Die Mitte 2018 umgesetzte Senkung der Trassenpreise im deutschen Schienengüterverkehr unterstützt die Weiterentwicklung des intermodalen Leistungsspektrums. Mit der Inbetriebnahme von zehn neuen Mehrsystemlokomotiven im Laufe des Jahres 2023 verfügt die HHLA-Bahntochter METRANS über nunmehr rund 140 Rangier- und Streckenlokomotiven sowie über eine Flotte von knapp 3.900 Containertragwagen. Das Netzwerk besteht aus insgesamt 20 Terminals im Hinterland, von denen sieben als Hub-Terminals fungieren. Konzern im Überblick/Geschäftstätigkeit Segment Logistik Wesentliche Kennzahlen scrollen in Mio. € 2023 2022 Veränderung Umsatzerlöse 78,2 77,6 0,8 % EBITDA 10,6 4,9 113,8 % EBITDA-Marge in % 13,5 6,4 7,1 PP EBIT 0,6 - 6,9 pos. EBIT-Marge in % 0,7 - 8,8 pos. Equity-Beteiligungsergebnis 4,1 4,2 - 2,2 % In den Finanzkennzahlen des Segments Logistik sind die Geschäftsbereiche Fahrzeuglogistik, Beratung und digitale Dienstleistungen, eine Leasinggesellschaft für den intermodalen Bereich sowie Geschäftsaktivitäten enthalten, mit denen die HHLA neue Wachstumsfelder erschließen will. Die Ergebnisse von Massengut- und Fruchtlogistik werden im Equity-Beteiligungsergebnis erfasst. Die Umsatzerlöse der konsolidierten Gesellschaften übertrafen im Geschäftsjahr 2023 mit 78,2 Mio. € den Vorjahreswert um 0,8 % (im Vorjahr: 77,6 Mio. €). Die im Vorjahreszeitraum noch nicht enthaltene Leasinggesellschaft konnte niedrigere Umsätze in der Fahrzeuglogistik sowie im Bereich Beratung und digitale Dienstleistungen überkompensieren. Das Betriebsergebnis (EBIT) betrug 0,6 Mio. € (im Vorjahr: - 6,9 Mio. €). Das Vorjahr war insbesondere durch eine Wertminderung in Höhe von rund 4 Mio. € bei den Aktivitäten zur Erschließung neuer Wachstumsfelder belastet. Zur Ergebnisverbesserung trugen im Mitteilungszeitraum die Fahrzeuglogistik sowie die neu aufgenommene Leasinggesellschaft bei. Das Equity-Beteiligungsergebnis des Segments Logistik blieb im Geschäftsjahr 2023 mit 4,1 Mio. € leicht unter dem Vorjahr (im Vorjahr: 4,2 Mio. €). Segment Immobilien Wesentliche Kennzahlen scrollen in Mio. € 2023 2022 Veränderung Umsatzerlöse 46,5 44,1 5,3 % EBITDA 25,8 26,6 - 3,1 % EBITDA-Marge in % 55,5 60,3 - 4,8 PP EBIT 16,1 18,4 - 12,5 % EBIT-Marge in % 34,7 41,8 - 7,1 PP Der Hamburger Markt für Büroflächen konnte laut des aktuellen Marktbericht von Grossmann & Berger trotz eines umsatzstarken vierten Quartals nicht an das dynamische Abschlussgeschehen des Vorjahres anschließen. Der Flächenumsatz sank im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 19 % auf rund 455.000 m 2. Die Leerstandsquote stieg gegenüber dem Vorjahr um 0,6 Prozentpunkte auf 4,6 %. Die HHLA-Immobilien in der historischen Speicherstadt und auf dem Fischmarktareal konnten in diesem Marktumfeld im Geschäftsjahr 2023 dagegen ihre positive Entwicklung bei annähernder Vollvermietung der beiden Quartiere fortsetzen. Die Umsatzerlöse stiegen im Berichtszeitraum um 5,3 % auf 46,5 Mio. € (im Vorjahr: 44,1 Mio. €). Neben gestiegenen Erlösen aus Umsatzmietvereinbarungen trugen auch höhere Mieterlöse aus neu entwickelten Objekten in der Speicherstadt hierzu bei. Den deutlichen Umsatzzuwächsen standen ein geplanter temporärer Leerstand aufgrund einer energetischen Fassadensanierung eines Objekts sowie ein auch im vierten Quartal erhöhter Instandhaltungsaufwand gegenüber. Zudem belasteten erhöhte Abschreibungen nach abgeschlossener Projektentwicklung sowie Rückbaukosten im Zuge der Vorbereitung auf den Bau eines Großprojekts auf dem Fischmarktareal die Ergebnisentwicklung. Das kumulierte Betriebsergebnis (EBIT) sank entsprechend im Berichtszeitraum stark um 12,5 % auf 16,1 Mio. €(im Vorjahr: 18,4 Mio. €). Nachtragsbericht Annette Walter wurde mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024 zum Mitglied des Vorstands bestellt und hat die Aufgaben als Finanzvorstand übernommen. Weitere Ereignisse von wesentlicher Bedeutung traten nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 nicht ein. Erläuterungen zur HHLA AG auf Basis HGB Der Jahresabschluss der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA AG) wird im Gegensatz zum Konzernabschluss nicht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), sondern nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Gesellschaft im Überblick Struktur und Geschäftstätigkeit Die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) ist ein führender europäischer Hafen- und Logistikkonzern. Die HHLA AG ist die Muttergesellschaft des HHLA-Konzerns und steuert den Konzern als strategische Management-Holding. Das operative Geschäft wird von 37 inländischen und 31 ausländischen Tochtergesellschaften und Beteiligungen betrieben. Im Geschäftsjahr 2023 erweiterte die HHLA ihren Konsolidierungskreis zum Ausbau und zur Optimierung ihres Intermodalgeschäfts sowie zur Ausweitung ihrer digitalen Aktivitäten. Darüber hinaus wurden keine wesentlichen rechtlichen oder organisatorischen Veränderungen vorgenommen. Die rechtlich selbstständige HHLA AG wurde im Rahmen des Börsengangs am 2. November 2007 in die beiden Teile A-Sparte und S-Sparte aufgeteilt. Die A-Sparte repräsentiert den Teilkonzern Hafenlogistik. Die an der Börse notierten A-Aktien vermitteln eine Beteiligung allein am Ergebnis und Vermögen dieser Geschäftsaktivitäten. Die Entwicklung und das wirtschaftliche Ergebnis des Teilkonzerns Immobilien werden der S-Sparte zugerechnet. Die S-Aktien werden nicht an der Börse gehandelt und befinden sich vollständig im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Im unwahrscheinlichen und bisher nicht vorgekommenen Fall eines Verlusts im Teilkonzern Immobilien würde dieser gemäß einem separat abgeschlossenen Verlustausgleichsvertrag mittelbar durch die FHH übernommen. Am 13. September 2023 hat die Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE (die "Bieterin"), eine 100 %-ige mittelbare Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., Schweiz (MSC), der HHLA ihre Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots in Bezug auf die A-Aktien mitgeteilt. Die A-Aktien wurden zu diesem Zeitpunkt zu 69,3 % (entsprechen 50.215.336 A-Aktien) von der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) gehalten bzw. befanden sich zu 30,7 % (entsprechen 22.299.602 A-Aktien) im Streubesitz. Das Übernahmeangebot erfolgte in Form eines Barangebots gegen Zahlung einer Gegenleistung von 16,75 € in bar je A-Aktie an die Anteilseigner der HHLA. Die Bieterin hat in dem Zusammenhang mitgeteilt, dass MSC und die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) mit dem Übernahmeangebot am 13. September 2023 eine verbindliche Vereinbarung abgeschlossen haben, welche die grundlegenden Parameter und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie die gemeinsamen Absichten und Übereinkünfte der Parteien im Hinblick auf die Gesellschaft regelt. Darüber hinaus wurde am 5. November 2023 ein verbindlicher Vorvertrag über eine Zusammenschlussvereinbarung (sog. Business Combination Agreement) zwischen der HHLA, der Bieterin und deren damaliger Alleingesellschafterin SAS Shipping Agencies Services Sàrl (SAS) sowie der HGV abgeschlossen, die das gemeinsame Verständnis über wesentliche Bereiche zur langfristigen Absicherung der HHLA und ihres Geschäftsmodells niederlegt und wesentliche Zusagen an die HHLA enthält. In einer gemeinsamen begründeten Stellungnahme gemäß § 27 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) zum Übernahmeangebot empfahlen der Vorstand und der Aufsichtsrat der HHLA am 6. November 2023 den Aktionären, das Angebot anzunehmen. Am 12. Dezember 2023 wurde veröffentlicht, dass bis zum Ende der verlängerten Annahmefrist am 7. Dezember 2023 MSC insgesamt 9,7 % der im Streubesitz befindlichen A-Aktien angedient wurden. Zum 31. Dezember 2023 hielt die Bieterin zudem am Markt erworbene Aktien in Höhe von 12,4 % des Grundkapitals der HHLA. Personal Die Anzahl der Beschäftigten in der HHLA AG betrug am 31. Dezember 2023 insgesamt 987 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (im Vorjahr: 1.014). Davon waren 199 Lohnempfänger (im Vorjahr: 218), 729 Gehaltsempfänger (im Vorjahr: 726) sowie 59 Auszubildende (im Vorjahr: 70). Von den 987 Beschäftigten wurden im Berichtsjahr 335 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Gesellschaften innerhalb des HHLA-Konzerns entsandt. Wirtschaftliches Umfeld Die Entwicklungen der Gesamtwirtschaft und der Branche entsprechen im Wesentlichen denen des HHLA-Konzerns. Wirtschaftliches Umfeld Ertragslage Wesentliche Kennzahlen scrollen in Mio. € 2023 2022 Veränderung Umsatzerlöse 141,4 138,5 2,1 % Sonstige Erträge und Aufwendungen - 134,3 - 181,4 26,0 % Betriebsergebnis 7,1 - 42,9 pos. Finanzergebnis 14,8 - 6,7 pos. Beteiligungsergebnis 67,9 114,9 - 40,9 % Ertragsteuern 15,3 - 18,1 pos. Jahresüberschuss 105,1 47,2 122,7 % Die Umsatzerlöse der HHLA AG resultierten im Wesentlichen aus der Weiterbelastung von Personalkosten für entsandtes Personal der Holding an die ausgegliederten Unternehmensbereiche in den Segmenten Container und Logistik sowie aus der Verrechnung administrativer Dienstleistungen und Leistungen für IT-Systeme, die in der HHLA AG gebündelt sind. Im Berichtsjahr betrugen die Umsatzerlöse 141,4 Mio. € (im Vorjahr: 138,5 Mio. €). Der Anstieg um 2,9 Mio. € resultierte im Wesentlichen aus Dienstleistungsverrechnungen mit Tochtergesellschaften der HHLA AG. Die sonstigen Erträge und Aufwendungen entlasten das Ergebnis im Vorjahresvergleich um zusätzlich 47,1 Mio. €. Dies resultierte im Wesentlichen aus einem Buchgewinn aus der Veräußerung eines Anteils in Höhe von 24,99 % an der HHLA Container Terminal Tollerort GmbH, Hamburg (CTT), sowie Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen. Das Finanzergebnis entwickelte sich aufgrund verbesserter Anlagekonditionen positiv. Die Entwicklung des Beteiligungsergebnisses begründet sich im Wesentlichen aus der Geschäftsentwicklung des Segments Container. Die ergebniswirksam vereinnahmten Jahresüberschüsse aus den Tochtergesellschaften und Beteiligungen der HHLA AG haben sich im Vorjahresvergleich um 47,0 Mio. € auf 67,9 Mio. € reduziert (im Vorjahr: 114,9 Mio. €). Die ausgewiesenen Ertragsteuern werden maßgeblich bestimmt durch die Aktivierung latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge zum 31.12.2023. Ferner haben die Beendigung und der Neuabschluss von Ergebnisabführungsverträgen sowie der Verlustrücktrag ins Veranlagungsjahr 2021 die ausgewiesenen Ertragsteuern beeinflusst. Der Jahresüberschuss ist als Ausschüttungsbemessungsgrundlage die wesentliche Steuerungsgröße für die HHLA AG und betrug im Berichtsjahr 105,1 Mio. € (im Vorjahr: 47,2 Mio. €). Davon entfallen auf die A-Sparte 94,2 Mio. € (im Vorjahr: 38,1 Mio. €) und auf die S-Sparte 10,9 Mio. € (im Vorjahr: 9,1 Mio. €). Das von der Prognose abweichende Jahresergebnis begründet sich im Wesentlichen durch Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie gesteigerte Zinserträge aufgrund verbesserter Anlagekonditionen. Soll-Ist-Vergleich scrollen in Mio. € Ist 2023 Ist 2022 Prognose 2023 Jahresüberschuss 105,1 47,2 auf Vorjahresniveau Vermögenslage Bilanzstruktur scrollen in Mio. € 31.12.2023 31.12.2022 Aktiva Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 36,5 33,3 Finanzanlagen 925,0 469,8 Sonstige Aktiva 617,0 848,0 Bilanzsumme 1.578,5 1.351,1 Passiva Eigenkapital 547,5 502,8 Rückstellungen für Pensionen 323,3 334,8 Sonstige Passiva 707,7 513,5 Bilanzsumme 1.578,5 1.351,1 Eigenkapitalquote in % 34,7 37,2 Anlagenintensität in % 2,3 2,5 Die Restbuchwerte der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens betrugen zum Bilanzstichtag 36,5 Mio. € (im Vorjahr: 33,3 Mio. €). Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen beliefen sich im Berichtsjahr auf 7,8 Mio. € (im Vorjahr: 5,6 Mio. €). Der Investitionsschwerpunkt lag dabei auf dem Ausbau der IT-Landschaft. Das Finanzanlagevermögen erhöhte sich im Wesentlichen infolge der eingangs beschriebenen Erweiterung des Intermodalgeschäfts und der Ausweitung der digitalen Aktivitäten sowie der Begebung von Ausleihungen um insgesamt 455,2 Mio. € auf 925,0 Mio. €. Das Eigenkapital hat sich gegenüber dem Jahresende 2022 um 44,7 Mio. € erhöht. Der Anstieg wird durch den Jahresüberschuss in Höhe von 105,1 Mio. € sowie die Ausschüttung der Bardividende in Höhe von 60,4 Mio. € bestimmt. Entwicklung der Pensionsrückstellungen scrollen in Mio. € 2023 2022 Bilanzwert am 01.01. 334,8 342,7 In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasster Aufwand 7,5 11,3 Rentenzahlungen - 19,0 - 19,2 Bilanzwert am 31.12. 323,3 334,8 Die HHLA AG bewertet die Ansprüche aus bestehenden Pensionsverpflichtungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren "Projected Unit Credit Method". Dabei erfolgt die Zuordnung künftiger Leistungen im Verhältnis der bereits zurückgelegten zu der bis zum Eintritt des jeweiligen Versorgungsfalls möglichen Dienstzeit. Zusätzlich werden die künftig zu erwartenden Renten- und Entgeltsteigerungen berücksichtigt. Für das Berichtsjahr wird ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzins der vergangenen zehn Jahre von 1,82 % (im Vorjahr: 1,78 %) angewandt. Dabei wird gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Pensionsrückstellung pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Die Pensionsrückstellung betrug zum Bilanzstichtag 323,3 Mio. € (im Vorjahr: 334,8 Mio. €). Finanzlage Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug im Berichtsjahr 152,6 Mio. € (im Vorjahr: 117,0 Mio. €). Er war wesentlich durch das Betriebsergebnis und vereinnahmte Beteiligungsergebnisse geprägt. Aufgrund einer Umwidmung eines Cash-Pool-Vertrags in eine mittelfristige Ausleihung reduzierte sich der Cashflow aus Investitionstätigkeit stark, der Finanzmittelfonds ging auf 370,2 Mio. € zurück (im Vorjahr: 509,2 Mio. €). Die verbleibenden Investitionen wurden mittels Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit sowie der Aufnahme von Fremdkapital finanziert. Der Finanzmittelfonds setzte sich im Rahmen bestehender Cash-Pool-Verträge aus Forderungen gegenüber Tochtergesellschaften in Höhe von 205,0 Mio. € (im Vorjahr: 374,5 Mio. €), liquiden Mitteln in Form von Bankguthaben in Höhe von 120,4 Mio. € (im Vorjahr: 59,7 Mio. €), davon kurzfristige Einlagen bei Kreditinstituten in Höhe von 55,0 Mio. € (im Vorjahr: 20,0 Mio. €), sowie Clearing-Forderungen gegenüber der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg (HGV), in Höhe von 44,8 Mio. € (im Vorjahr: 75,0 Mio. €) zusammen. Die HHLA AG ist mit der S-Sparte in das Cash-Clearing-System der HGV einbezogen. Die A-Sparte nutzt darüber hinaus die Möglichkeit, Liquiditätsüberschüsse bei der HGV anzulegen, soweit dies für die HHLA AG vorteilhaft ist. Liquiditätsanalyse scrollen in Mio. € 2023 2022 Finanzmittelfonds am 01.01. 509,2 446,7 Cashflow aus laufender Tätigkeit 152,6 117,0 Cashflow aus Investitionstätigkeit - 426,3 - 21,4 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 134,7 - 33,1 Finanzmittelfonds am 31.12. 370,2 509,2 davon ggü. Tochtergesellschaften 205,0 374,5 davon liquide Mittel 165,2 134,7 Risiko- und Chancenbericht Die Geschäftsentwicklung der HHLA AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die des HHLA-Konzerns. An den Risiken ihrer Tochterunternehmen und Beteiligungen partizipiert die HHLA AG grundsätzlich ihrer jeweiligen Beteiligungsquote entsprechend. Die HHLA AG als Mutterunternehmen des HHLA-Konzerns ist in das konzernweite Risiko- und Chancenmanagementsystem eingebunden. Im Kapitel Risiko- und Chancenmanagement des zusammengefassten Lageberichts erfolgt die nach § 289 Abs. 4 HGB erforderliche Beschreibung des internen Kontrollsystems. Risiko- und Chancenmanagement Prognosebericht Ausblick Die Erwartungen für die HHLA AG spiegeln sich aufgrund ihrer Verflechtungen mit den Konzerngesellschaften und ihres Gewichts im Konzern in der Prognose des Konzerns wider. Es wird erwartet, dass die für den HHLA-Konzern getroffenen Aussagen zur Markt- und Umsatzentwicklung sich im Wesentlichen in den Umsatzerlösen der HHLA AG widerspiegeln werden. Darüber hinaus wird das Beteiligungsergebnis das Jahresergebnis der HHLA AG wesentlich beeinflussen. Prognosebericht Erwartete Ertragslage 2024 Auf Basis der im Prognosebericht des Konzerns erwarteten Ertragslage des HHLA-Konzerns und der vorherigen Ausführungen geht die HHLA AG insgesamt von einem starken Rückgang des Jahresüberschusses gegenüber dem Vorjahreswert aus. Auch für die HHLA AG ist eine verlässliche Prognose aufgrund der im Prognosebericht des Konzerns beschriebenen unsicheren Rahmenbedingungen weiterhin nicht möglich. Erwartete Konzernentwicklung Erwartete Vermögens- und Finanzlage 2024 Auf Basis der im Prognosebericht des Konzerns beschriebenen liquiditätssteuernden Maßnahmen geht die HHLA AG von einer weiterhin stabilen Finanzlage aus. Erwartete Konzernentwicklung Dividende Die Gewinnverwendung der HHLA AG orientiert sich wie im Vorjahr an der Ergebnisentwicklung des abgelaufenen Geschäftsjahres. Der Bilanzgewinn und eine stabile Finanzlage stellen dabei die Grundlage für eine Fortsetzung der kommunizierten Ausschüttungspolitik dar. Ertragslage Risiken, Chancen und Prognose Risiko- und Chancenmanagement Jedes unternehmerische Handeln ist untrennbar mit Risiken und Chancen verbunden. Die HHLA sieht ein wirksames Management von Risiken und Chancen als einen bedeutenden Erfolgsfaktor zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts an. Die Steuerung von Risiken und Chancen ist im HHLA-Konzern integraler Bestandteil der Unternehmensführung. Wesentliche Eckpfeiler des Risiko- und Chancenmanagements sind der Planungs- und Controlling-Prozess, das Berichtswesen und die Organe der Konzerngesellschaften. Um eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung sicherzustellen, überprüft der Vorstand der HHLA regelmäßig Strategie, Ziele und Steuerungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des Risiko- und Chancenprofils. Das Risiko- und Chancenmanagement der HHLA fördert den bewussten Umgang mit unternehmerischen Risiken und Chancen. Es zielt darauf ab, Risiken rechtzeitig zu erkennen und Maßnahmen zur Risikobewältigung oder -vermeidung zu ergreifen und Chancen zu nutzen, eine Bestandsgefährdung des HHLA-Konzerns jedoch zu vermeiden. Die Förderung unternehmerischen Denkens und eigenverantwortlichen Handelns ist dabei ein bedeutender Baustein. Risiko- und Chancenmanagementsystem Aufbau des Systems Das Risiko- und Chancenmanagementsystem ist ein wesentlicher Teil des Governance-Systems der HHLA und orientiert sich in seiner Ausgestaltung am internationalen Risikomanagementstandard "COSO Enterprise Risk Management (2013)". Wesentliche Elemente des Risikomanagementsystems sind: Identifizierung, Bewertung, Steuerung, Überwachung und Berichterstattung der Risiken, klare Verantwortlichkeiten der Prozessbeteiligten (Vorstand bzw. Geschäftsführung von Konzerngesellschaften, interne Revision, Konzerncontrolling), Einbeziehung sämtlicher Mehrheitsgesellschaften und der at equity konsolidierten Gesellschaften in den Risikokonsolidierungskreis. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung und behandelt und bewertet die Berichte zum Risikomanagement quartalsweise. Risiken werden im Rahmen des jährlich durchzuführenden Planungsprozesses inventarisiert. Identifizierte Risiken werden eindeutig beschrieben und den definierten Risikofeldern entsprechend klassifiziert. Ein Risiko wird anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos und der möglichen Schadenshöhe bewertet. Die Schadenshöhe spiegelt die bei Risikoeintritt zu erwartende Minderung des operativen Ergebnisses oder des Cashflows vor Steuern wider. Kategorisierung der Eintrittswahrscheinlichkeit scrollen unwahrscheinlich möglich wahrscheinlich sehr wahrscheinlich < 25 % ≥ 25 % ≥ 50 % ≥ 75 % Kategorisierung der Schadenshöhe gemessen am Konzerneigenkapital 1 (Tragfähigkeit) scrollen unbedeutend mittel bedeutend schwerwiegend bestandsgefährdend < 1% < 5% < 10% < 25 % ≥ 25 % 1 Stand: Planung Die Risikobewertung erfolgt unter Einbeziehung von gegebenen bzw. realistisch anzunehmenden Umständen. Dabei können neben Schätzungen und wirtschaftlichen oder mathematisch-statistischen Ableitungen auch aus der Planung abgeleitete Sensitivitäten herangezogen werden. Um konzernweit eine konsistente Darstellung und Bewertung identifizierter Risiken sicherzustellen, stimmen sich die Konzerngesellschaften, Bereiche bzw. Stabsabteilungen mit dem zentralen, in der Holding angesiedelten Risikomanagement ab. Aufbauend auf der Risikoidentifizierung und der Risikobewertung werden Steuerungsmaßnahmen definiert, die die Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder Schadenshöhe zielgerichtet reduzieren sollen. Hierdurch wird zwischen Bruttorisiko (ohne Berücksichtigung von Maßnahmen) und Nettorisiko (unter Berücksichtigung von Maßnahmen) unterschieden. Aufbauend auf den Vorgaben gemäß FISG (Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität) bezüglich der Angemessenheit und Wirksamkeit von Risikomanagementsystemen findet eine systematische Wirksamkeitsprüfung risikosteuernder Maßnahmen statt. Mittels einer systematischen Risikoaggregation unter Berücksichtigung von etwaigen Wechselwirkungen mit risikoverstärkenden oder -ausschließenden Effekten werden Konzernrisiken ermittelt. Die Risiken werden laufend beobachtet und wesentliche Veränderungen quartalsweise berichtet und dokumentiert. Darüber hinaus wird bei Auftreten, Wegfall oder Änderung wesentlicher Risiken ad hoc berichtet. Die Risikoberichterstattung erfolgt in konzernweit einheitlichen Berichtsformaten, um ein konsistentes Gesamtbild der Risiken entwickeln zu können. Ergänzend zum etablierten Risikomanagementsystem fand 2022 eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung nach den Vorgaben der EU-Taxonomie statt, die jährlich aktualisiert wird. Hierbei werden spezifische temperatur-, wind-, wasser- und feststoffbezogene Klimarisiken für relevante Geschäftstätigkeiten und deren Standorte hinsichtlich ihrer Relevanz, potenziellen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Der Risikobewertung werden aktuelle Klimadaten auf Basis der Treibhausgaskonzentrationspfade RCP 2.6, RCP 4.5 und RCP 8.5 für den Zeitraum bis 2050 zugrunde gelegt. Für wesentliche Klimarisiken werden entsprechende Anpassungspläne definiert. Die Berichterstattung erfolgt einmal im Jahr. Klimarisiken Mit dem Risikomanagement korrespondiert das Chancenmanagement. Die Identifizierung von Chancen und die Planung von Maßnahmen erfolgen systematisiert im jährlichen Planungsprozess. Auf eine Quantifizierung wird bei der Identifizierung der Chancen verzichtet. Grundlage des Chancenmanagements sind die Beobachtung und Analyse der individuellen Märkte sowie die frühzeitige Erkennung und Bewertung von Trends, aus denen sich die Identifizierung der Chancen ableitet. Dabei werden sowohl gesamtwirtschaftliche, branchenspezifische als auch regionale oder lokale Entwicklungen einbezogen. Zu den Aufgaben der Konzerngesellschaften gehört es, strategische Chancen in ihren Kernmärkten wahrzunehmen. Durch den Vorstand der HHLA wird der strategische Rahmen, u. a. in Form der Stärkung des Kerngeschäfts und der Erschließung zusätzlicher Wachstumsfelder, gesetzt. Der Vorstand der HHLA nutzt für die Planung, Steuerung und Kontrolle von segmentspezifischen oder -übergreifenden strategischen Projekten im Wesentlichen eigene, in der Holding angesiedelte Ressourcen. Die wesentlichen Elemente des Risiko- und Chancenmanagementsystems und der Risiko- und Chancenberichterstattung sind in einer Konzernrichtlinie beschrieben. Prüfung und Überwachung der Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems Die interne Revision prüft die Risikomanagementprozesse im Rahmen ihrer Einzelprüfungen. Zudem führt die interne Revision regelmäßig, jedoch spätestens bei signifikanten strukturellen Änderungen oder wesentlichen Feststellungen im Rahmen der Einzelprüfungen eine Angemessenheits- und Wirksamkeitsprüfung des Risikomanagementsystems durch. Der Aufsichtsrat der HHLA befasst sich mit der Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Der Abschlussprüfer nimmt im Auftrag des Aufsichtsrats im Rahmen der Konzernabschlussprüfung eine Beurteilung des Risikofrüherkennungs- und -überwachungssystems nach IDW PS 340 vor. Ergänzend hierzu erfolgt eine regelmäßige Angemessenheits- und Wirksamkeitsprüfung des Risikomanagementsystems gemäß IDW PS 981. So wurde das Risikomanagementsystem im Jahr 2022 gemäß IDW PS 981 geprüft. Aus der Prüfungstätigkeit haben sich keine wesentlichen Feststellungen ergeben. Risiko- und Chancenmanagement Internes Kontrollsystem (IKS) Aufbau des Systems Das interne Kontrollsystem der HHLA soll sicherstellen, dass die unternehmensweiten strategischen, operativen und rechnungslegungsbezogenen Prozesse einheitlich, transparent und zuverlässig sowie im Einklang mit den gesetzlichen Normen und den unternehmensinternen Richtlinien und Vorgaben erfolgen. Es umfasst Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Risikoreduzierung sowie zur Sicherung der Wirksamkeit und Ordnungsmäßigkeit der Prozessabläufe. Auf Basis von dokumentierten Prozessen, Risiken und Kontrollen wird das interne Kontrollsystem regelmäßig überwacht sowie bewertet und schafft so Transparenz hinsichtlich Aufbau und Funktionsfähigkeit für die interne und externe Berichterstattung. Das interne Kontrollsystem basiert auf den Kriterien, die in dem vom Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) herausgegebenen Arbeitspapier "Internal Control - Integrated Framework" festgelegt sind. Das interne Kontrollsystem wird auf Basis der Kontrolldokumentation regelmäßig überwacht und hinsichtlich Aufbau und Funktionsfähigkeit für die Geschäftstätigkeit bewertet. Prozessabläufe der Rechnungslegung werden dahingehend beurteilt, ob Risiken der Sicherstellung von Existenz, Vollständigkeit, Genauigkeit, Bewertung, Eigentum und Ausweis von Geschäftsvorfällen entgegenstehen. Darüber hinaus erfolgt eine Risikobeurteilung hinsichtlich der Möglichkeit von dolosen Handlungen. Spezifische Risiken der Rechnungslegung können aus dem Abschluss ungewöhnlicher oder komplexer Geschäfte entstehen. Zudem besteht bei der Verarbeitung von nicht routinemäßigen Geschäftsvorfällen ein latentes Fehlerrisiko. Bei Ansatz und Bewertung von Bilanzpositionen werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern notwendigerweise Ermessensspielräume zugestanden, woraus weitere Risiken entstehen können. Die auf die Einhaltung sonstiger gesetzlicher Vorschriften (Compliance) gerichteten Teile des internen Kontrollsystems sind für die Abschlussprüfung insoweit von Bedeutung, als sich daraus üblicherweise Rückwirkungen auf den geprüften Abschluss und Lagebericht ergeben können. Angemessene und wirksame Kontrollen sollen sicherstellen, dass unternehmensweite Risiken reduziert und Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß abgewickelt werden. Geschäftsvorfälle sollen bilanziell richtig erfasst, aufbereitet und gewürdigt, dokumentiert sowie zeitnah und korrekt buchhalterisch in die Finanzberichterstattung übernommen werden. Bei allen relevanten Geschäftsprozessen sind Kontrollen installiert. Die Überwachung des internen Kontrollsystems erfolgt durch die Prüfungstätigkeit der internen Revision, die hierüber dem Vorstand und dem Aufsichtsrat berichtet. Darüber hinaus nimmt der Abschlussprüfer im Rahmen der Prüfung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben vor. Dem internen Kontrollsystem sind Grenzen gesetzt, unabhängig davon, wie sorgfältig es ausgestaltet ist. Als Konsequenz kann mit absoluter Sicherheit weder gewährleistet werden, dass die Unternehmensziele erreicht, noch, dass Falschaussagen vermieden oder aufgedeckt werden. Wesentliche Regelungen und Kontrollaktivitäten Die Aufgaben und Funktionen der Geschäftsprozesse sind im Konzern eindeutig abgegrenzt. Die Trennung von Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen und deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen reduziert die Möglichkeit von Fehlern und dolosen Handlungen. Konzernweit wurden mehrstufige Genehmigungs- und Freigabewertgrenzen für Bestellwesen, Zahlungsverkehr und Buchhaltung festgelegt. Diese beinhalten insbesondere auch ein Vier-Augen-Prinzip. Das konzernweit geltende Bilanzierungshandbuch regelt die einheitliche Anwendung und Dokumentation der Bilanzierungsregeln. Darüber hinaus gibt es weitere strategische und operative Richtlinien, die wie das Bilanzierungshandbuch regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert werden. Geschäftsvorfälle werden im Wesentlichen durch ERP-Systeme des Herstellers SAP erfasst. Zur Aufstellung des Konzernabschlusses der HHLA werden durch die Konzerngesellschaften die jeweiligen Einzelabschlüsse durch weitere Informationen zu standardisierten Berichtspaketen ergänzt, die dann für sämtliche Konzerngesellschaften in das Konsolidierungsmodul SAP ECCS eingestellt werden. Die IT-Systeme werden gegen unberechtigten Zugriff geschützt. Die Grundsätze der Vergabe der funktionsbezogenen Berechtigungen sind in der HHLA-SAP-Berechtigungsrichtlinie festgehalten. Diese ist Bestandteil einer umfassenden IT-Sicherheitsrichtlinie, welche den generellen Zugang zu den IT-Systemen regelt. Im Rahmen des Konzernabschlusses sind die konkreten formalen Anforderungen an den Konsolidierungsprozess klar geregelt. Neben der Festlegung des Konsolidierungskreises ist auch die verbindliche Verwendung eines standardisierten und vollständigen Berichtspakets durch die Konzerngesellschaften im Detail festgelegt. Darüber hinaus werden konkrete Vorgaben zur Abbildung und Abwicklung des Konzernverrechnungsverkehrs und der darauf aufbauenden Saldenabstimmungen oder zur Ermittlung des beizulegenden Werts von Beteiligungen gemacht. Im Rahmen der Konsolidierung erfolgt durch das Konzernrechnungswesen eine Analyse und ggf. Korrektur der durch die Konzerngesellschaften übermittelten Einzelabschlüsse. Auf Grundlage bereits systemtechnisch in SAP ECCS festgelegter Kontrollmechanismen bzw. durch systemtechnische Plausibilitätskontrollen werden fehlerhafte Daten identifiziert und ggf. korrigiert. Überwachung des internen Kontrollsystems Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems wird systematisch bewertet. Zu Beginn erfolgt eine Risikoanalyse, die dazu dient, maßgebliche Risiken für die wesentlichen Prozesse des Unternehmens in den relevanten Gesellschaften, organisatorischen Einheiten und Konzernfunktionen zu identifizieren und zu bewerten sowie für risikobehaftete Prozesse geeignete Kontrollen festzulegen und zu implementieren. Die erforderlichen Kontrollen werden gemäß den konzernweiten Vorgaben dokumentiert und überwacht. Auf der Grundlage der turnusmäßig erfolgenden Risikoinventur, gegebenenfalls auch anlassbezogen, wird mindestens einmal jährlich das IKS durch die jeweils verantwortliche Geschäftsführung oder Bereichsleitung bewertet. Das Ergebnis wird konzerneinheitlich dokumentiert und umfasst Aussagen zu Aktualität und Vollständigkeit der Dokumentation sowie zur Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS im laufenden Geschäftsjahr. Über das Ergebnis der Selbsteinschätzung berichten die Geschäftsführungen von Konzerngesellschaften an ihre jeweiligen Kontrollgremien. Für Funktionen der Holding erfolgt die Erörterung auf der Grundlage der Berichterstattung des zentralen IKS-Beauftragten durch den Vorstand. Die Ergebnisse der Wirksamkeitsprüfung des IKS werden durch den Vorstand im Prüfungsausschuss der HHLA berichtet. Der Prüfungsausschuss berichtet hierzu seinerseits dem Aufsichtsrat. Prüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS Eine systemunabhängige Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS erfolgt durch die Revision im Zusammenhang mit ihren Prüfungsaufträgen. Die interne Revision prüft im Rahmen ihres risikoorientierten Prüfungsansatzes standardmäßig die Angemessenheit des internen Kontrollsystems bei jeder Prüfung. Zudem wird auf Grundlage geeigneter Prüfungshandlungen beurteilt, ob die einzelnen internen Kontrollen auch wirksam sind. Aufbauend auf den dabei gewonnenen Erkenntnissen erarbeitet die Revision gemeinsam mit den jeweils verantwortlichen Bereichen zukunftsorientierte Maßnahmen zur Beseitigung etwaiger Schwachstellen bzw. zur Optimierung der Prozessabläufe. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung nimmt der Abschlussprüfer im Rahmen der Prüfung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen IKS Prüfungshandlungen unter Berücksichtigung der hierfür spezialisierten IDW PS 261 n.F. und IDW PS 330 überwiegend auf der Basis von Stichproben vor. Gesamtdarstellung der Risiken und Chancen Die Risiko- und Chancenlage des HHLA-Konzerns bildet mögliche positive oder negative Abweichungen von der dargestellten Prognose ab. Die Risikolage des HHLA-Konzerns ist vor allem durch Marktrisiken geprägt. Wesentliche Einflussfaktoren für die Risiko- und Chancensituation sind die weltwirtschaftliche Entwicklung, weiterhin bestehende geopolitische Spannungen und die Entwicklung des Markt- und Wettbewerbsumfelds. Beteiligungen an der HHLA und ihren Tochtergesellschaften wirken sich ebenfalls auf die Entwicklung der Marktrisiken aus. Die Entwicklung dieser Faktoren wird genau beobachtet und beeinflussbare Kosten sowie die Investitionen werden - soweit skalierbar - flexibel an die absehbare Entwicklung angepasst. Zudem wirken sich Beteiligungen an der HHLA und ihren Tochtergesellschaften auf die Entwicklung der Marktrisiken aus. Die Finanzrisiken steigen vor dem Hintergrund volatiler Zinsentwicklungen und der erhöhten Relevanz von Forderungsausfallrisiken. Auch IT-Sicherheitsrisiken nehmen angesichts der externen Bedrohungslage zu. In der nachfolgenden Übersicht sind die wesentlichen Einzelrisiken des HHLA-Konzerns den Risikofeldern entsprechend zusammengefasst und nach ihrer Bedeutung absteigend geordnet. Ranking der wesentlichen Risiken des HHLA-Konzerns scrollen Risiko Schadenshöhe Eintrittswahrscheinlichkeit Trend vs. Vorjahr Marktrisiken bedeutend möglich ↘ Finanzrisiken mittel unwahrscheinlich ↗ IT-Risiken mittel möglich ↗ Sonstige Risiken mittel unwahrscheinlich ↘ Leistungsrisiken unbedeutend möglich ↘ Strategische Risiken unbedeutend unwahrscheinlich → Rechtliche Risiken unbedeutend unwahrscheinlich ↘ Da die konjunkturellen Aussichten und die Bewertung der kunden- und wettbewerbsseitigen Marktrisiken einer Prognoseunsicherheit unterliegen, stellen die beschriebenen Risiken und Chancen eine Momentaufnahme dar. Über Veränderungen der Risiko- und Chancenlage des HHLA-Konzerns wird fortlaufend im Rahmen des Halbjahresfinanzberichts und - sofern bedeutsam - im Rahmen der Quartalsmitteilungen im ersten und dritten Quartal informiert. Aus heutiger Sicht zeichnen sich aus der Gegenüberstellung der Risiken und der Tragfähigkeit des Konzerns keine den Fortbestand der HHLA gefährdenden Risiken ab. Der Vorstand der HHLA ist davon überzeugt, die sich bietenden Chancen auch in der Zukunft nutzen zu können, ohne dabei unvertretbar hohe Risiken einzugehen. Die nachfolgenden Ausführungen beschreiben die wesentlichen auf Konzernebene identifizierten Risiken und Chancen unter Berücksichtigung von Maßnahmen. Darüber hinaus sind keine weiteren wesentlichen Risiken erkennbar oder sie sind durch Versicherungen weitgehend abgedeckt. Der Krieg in der Ukraine beeinflusst unverändert die Geschäftsaktivitäten in der Ukraine und die gesamtweltwirtschaftliche Entwicklung betreffenden Risiken. Die HHLA ist in der Lage, diese Risiken zu tragen. Der Fortbestand des Konzerns wird hierdurch nicht gefährdet. Risiken und Chancen 1. Marktumfeld Entwicklung von Containerumschlag, Transportvolumen und Logistikdienstleistungen Eine wesentliche Voraussetzung für die zukünftige Entwicklung von Containerumschlag, Transportvolumen und Logistikdienstleistungen ist die Wachstumsdynamik der Volkswirtschaften, für deren Warenströme die HHLA-Dienstleistungen erbringt. Der Internationale Währungsfonds (IWF) erwartet zum Berichtszeitpunkt ein stetiges Weltwirtschaftswachstum für die Jahre 2023 und 2024 von 3,1 %. Aufgrund der anhaltenden weltweiten wirtschaftlichen und politischen Spannungen steht diese Einschätzung jedoch unter Unsicherheiten. Für China, das wichtigste Fahrtgebiet für den Hamburger Hafen, liegt die Wachstumsprognose für 2023 bei 5,2 % und damit über dem weltweiten Durchschnitt. Für 2024 wird ein Wirtschaftswachstum von 4,6 % prognostiziert. Somit erholt sich die chinesische Wirtschaft von einem unterdurchschnittlichen Wachstum 2022, v. a. durch staatliche Investitionen in erneuerbare Energien. Die schwächeren Aussichten für 2024 sind u. a. durch wirtschaftliche Herausforderungen im Immobilienmarkt begründet. Der IWF prognostiziert für Deutschland eine leichte Rezession (- 0,3 %) im Jahr 2023. Ab 2024 soll mit 0,5 % ein leichter Anstieg verzeichnet werden, der jedoch deutlich unter dem erwarteten Weltwirtschaftswachstum liegt. Wirtschaftliches Umfeld Chancen einer höheren Mengendynamik ergeben sich aus den Wachstumspotenzialen von mittel- und osteuropäischen Volkswirtschaften wie z. B. Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn, die einen nicht zu vernachlässigenden Teil ihres interkontinentalen Warenaustauschs über den Hamburger Hafen abwickeln. Es besteht dabei die Chance, von einer über den Erwartungen liegenden Konjunkturentwicklung sowie einer damit einhergehenden stärkeren Mengendynamik durch die Realisierung von Skaleneffekten in der Abfertigung und ein höheres Mengenaufkommen in den nachlaufenden Transportsystemen ergebniswirksam zu profitieren. Die derzeitigen o. g. Herausforderungen stehen dem jedoch gegenüber, so dass ein Eintritt dieser Chancen im kommenden Jahr unsicher ist. Das Marktforschungsinstitut Drewry prognostiziert nunmehr kein Wachstum des Weltcontainerumschlags für 2023, erwartet für 2024 jedoch eine Zuwachsrate von 2,3 %. Auch diese Einschätzung unterliegt angesichts der anhaltenden geopolitischen Spannungen Unsicherheiten. Hierauf basierende Mengen- und Auslastungsrisiken bleiben weiter für die HHLA wesentlich, etwaige Risikoeintritte liegen im möglichen Bereich. Ausblick auf das Branchenumfeld Zur Früherkennung werden die Umschlag- und Transportmengen in den für die HHLA relevanten Märkten intensiv beobachtet. Die beeinflussbaren Kosten sowie die Investitionen, z. B. zum weiteren Ausbau der Containerterminals, werden, soweit skalierbar, flexibel an die absehbare Nachfrage angepasst. Wettbewerbsumfeld Das Wettbewerbsumfeld an der nordeuropäischen Küste ist durch Fragmentierung einerseits und den zunehmenden Einfluss der Reeder auf Terminals anderseits gekennzeichnet. Die Wettbewerbsintensität ist unverändert hoch. Entscheidend für die aktive Positionierung der Containerterminals in Hamburg sind Zuverlässigkeit und hohe wasserseitige Produktivität, attraktive Dienstleistungen rund um den Container sowie marktfähige Preise. Im Rahmen von Investitionen zur Modernisierung sowie Transformationsprozessen, die schrittweise umgesetzt werden, sind klare Ziele zur Erhöhung der Produktivität sowie zur Verbesserung der Betriebskostenbasis definiert. Die schrittweise Umsetzung soll bis 2025 erfolgen. Zudem wirken sich die geografische Lage, die Reichweite und Qualität der jeweiligen Hinterlandanbindung sowie die seeseitige Erreichbarkeit der Häfen auf die Wettbewerbsposition der Terminalbetreiber aus. Die Preissensibilität der Reederkunden könnte sich sowohl bei den Übersee- als auch bei den Transshipment-Verkehren verstärken, wodurch Mengen zu Wettbewerbern abwandern könnten. Die angestrebte strategische Beteiligung der Mediterranean Shipping Company (MSC) an der HHLA - die derzeit noch unter dem Vorbehalt des Eintritts verschiedener Vollzugsbedingungen steht, birgt zudem das Risiko, dass andere Reederkunden Menge am Standort Hamburg abziehen. Dem gegenüber stehen Volumenzusagen und die Chance auf zusätzliche Mengenzuwächse von MSC, die im Wesentlichen ab 2025 zum Tragen kommen sollen. Die Wettbewerbsintensität im schienengebundenen Containertransport bleibt im Zuge der vielfältig zu beobachtenden Bewegungen am Markt, wie z. B. der Ankündigung von Reedern und Logistikunternehmen, eigene Verkehre zu etablieren, weiter hoch. Die entsprechenden Mengenverlagerungs- und Erlösrisiken bei den intermodalen Tochtergesellschaften der HHLA werden daher im Wesentlichen fortgeschrieben, wobei die angestrebte strategische Beteiligung von MSC auch insoweit das Risiko erhöht, dass andere Kunden Mengen abziehen. Auf der anderen Seite besteht auch im schienengebundenen Containertransport die Chance von Mengenzuwächsen durch MSC. Die Wettbewerbsfähigkeit der HHLA wird durch die Weiterentwicklung von Servicequalität und betrieblichem Leistungsvermögen stetig gesteigert. In der Schiffsabfertigung konzentrieren sich die Aktivitäten vor allem darauf, die Effizienz der Umschlagleistungen zu erhöhen und auf die zunehmenden Spitzenlasten bei der Abfertigung von Großcontainerschiffen auszurichten. Um ihre Position in der Umschlagtechnologie weiter auszubauen, arbeitet die HHLA an Systeminnovationen und Prozessoptimierungen. Im Segment Intermodal sind die Zuverlässigkeit und Fahrplantreue der Zugverbindungen, die Skalierbarkeit des Shuttlesystems, der Ausbau des Terminalnetzwerks und eine wettbewerbsfähige Kostenbasis notwendige Voraussetzungen, um erwartetes Wachstum auf der Schiene auch weiterhin zu ermöglichen. Investitionen in eigene Hub-Terminals, die Erweiterung des Netzwerks durch den Bau oder die Akquisition weiterer Terminals (u. a. Neubau eines weiteren Hubs in Ungarn) stärken die Leistungsfähigkeit des Hinterlandnetzwerks der HHLA zusätzlich. Dennoch sind die Intermodalverkehre auch abhängig von der Leistungsfähigkeit vor- bzw. nachgelagerter Verkehrsträger. Etwaige Einschränkungen in diesem Bereich können sich direkt auf die eigenen Leistungen auswirken und Mengen- und Ergebnisverluste nach sich ziehen. Eine intensive Kundenkommunikation und die hohe Flexibilität ermöglichen es, etwaige Risiken zu reduzieren. Darüber hinaus können ordnungspolitische Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs im intermodalen Wettbewerb steigern. Kundenstruktur Die HHLA ist durch den hohen Wettbewerbsdruck weiterhin Risiken und Chancen durch temporäre oder strukturelle Verlagerungen von Diensten der Reederkunden zwischen den Häfen der Nordrange und im Hamburger Hafen ausgesetzt. Aufgrund der mit dem Schiffsgrößenwachstum einhergehenden höheren Mengen je Dienst und Schiffsanlauf steigen zudem die Auswirkungen auf die Auslastungssituation der Seehafenterminals. Veränderungen bei den Konsortialstrukturen der Reederkunden können sich unmittelbar auf die Umschlagsmengen an den HHLA-Containerterminals auswirken. Durch das Auslaufen der Gruppenfreistellungsverordnung als Ausnahmeregelung von den sonst geltenden EU-Kartellvorschriften zum 25. April 2024 ergeben sich kurz- und mittelfristig neue Kooperationen. Risiken aus wesentlichen Änderungen der aktuellen Dienstestruktur liegen unverändert im möglichen Bereich. Die HHLA arbeitet in der Schiffsabfertigung mit vielen Reedereien auf neutraler Basis zusammen ("Multi-User-Prinzip"). Dies versetzt die HHLA grundsätzlich in die Lage, auf Veränderungen in der Containerlinienschifffahrt flexibel einzugehen. Diese Neutralität bleibt auch unter einer strategischen Beteiligung von MSC an der HHLA unverändert bestehen. Der CTT wird durch die Minderheitsbeteiligung von CSP mit 24,99 % zu einem bevorzugten Umschlagpunkt für COSCO-Verkehre, an dem Ladungsströme zwischen Asien und Europa konzentriert werden sollen. Diese Beteiligung sorgt zudem für eine anteilige Übertragung von Marktrisiken an CSP. Darüber hinaus soll der Mehrwert für den Kunden durch den Ausbau der Großschiffsabfertigung, die Weiterentwicklung von Servicequalität und betrieblichem Leistungsvermögen sowie die Optimierung kundenspezifischer Prozesse weiter gesteigert werden. Je nach Kundenstruktur kann es auch in kleineren Konzerngesellschaften zur Abhängigkeit von einzelnen Kunden kommen. Dieser Abhängigkeit wird z. B. durch die Optimierung der Servicequalität begegnet. Gleichzeitig wird die Akquisition von Neukunden angestrebt. Energiepreissteigerungen Fossile Energieträger sind durch geopolitische Spannungen und umweltpolitische Ziele Beschaffungspreisrisiken ausgesetzt, die sich in den energieintensiven Segmenten Container und Intermodal ergebnisbelastend auswirken können. Zudem steht zum Berichtszeitpunkt die Verlängerung der steuervergünstigten Verwendung von Hafendiesel in deutschen Seehäfen ab Mitte 2024 aus. Risikoeintritte von Energiepreissteigerungen liegen unverändert im möglichen Bereich. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie eine strategisch ausgerichtete Beschaffungspolitik für Strom aus vorrangig klimaneutraler Produktion bestimmen daher das Handeln der HHLA. Die Weitergabe der Kostensteigerungen an den Markt, soweit durchsetzbar, ist erforderlich. Traktions-/Trassenkosten Die im Segment Intermodal operierenden HHLA-Gesellschaften haben für die Schienennetznutzung Trassenentgelte an die jeweiligen Staatsbahnen bzw. Netzbetreiber zu entrichten und kaufen darüber hinaus in Teilen Traktionsleistungen ein. Grundsätzlich werden der diskriminierungsfreie Zugang und die Trassenentgelte der weitgehend in öffentlichem Besitz befindlichen Schieneninfrastruktur in Deutschland durch die Bundesnetzagentur bzw. das Eisenbahn-Bundesamt sowie auf EU-Ebene durch entsprechende Behörden im Ausland überwacht. Das Risiko erhöhter Traktions-/Trassenkosten ist daher für die HHLA weiterhin nicht wesentlich. 1. Marktumfeld, 4. Sonstige Risiko- und Chancenfaktoren, 6. Strategisches Umfeld Um die Abhängigkeit von Traktionsleistungen der Staatsbahnen zu verringern und die Produktionsqualität zu erhöhen, wird der bedarfsgerechte Ausbau eigener Anlagen und des Bestands an eigenem rollenden Material weiter vorangetrieben. Der durchgängige Transport mit eigenem Betriebsvermögen gewährleistet eine hohe Qualität in der Prozesskette. Ziel der HHLA ist es, ihren Kunden eine Logistikkette von höchster Qualität und Zuverlässigkeit anzubieten. Damit wird der Standort Hamburg weiter gestärkt: Leistungsfähige Seehafenterminals fördern Chancen der Mengenentwicklung im Hinterland, intelligente Transportsysteme mit niedriger Kostenstruktur das Containeraufkommen im Hafen. 2. Finanzrisiken Werthaltigkeit von Beteiligungen und Vermögensgegenständen Eine hinter den Erwartungen zurückbleibende wirtschaftliche Entwicklung kann zu Wertberichtigungsbedarf bei Vermögenswerten führen. So besteht z. B. aufgrund der Fixkostenintensität von weiten Teilen des Geschäftsmodells der HHLA das Risiko, dass auslastungsbedingte Ergebnisabweichungen kurzfristig nur eingeschränkt kompensiert werden können, wenn sich die Nachfrage nach den Dienstleistungen der HHLA nicht wie erwartet entwickelt. Durch den Krieg in der Ukraine ist der Terminal in Odessa gefährdet: Auswirkungen auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage sind möglich, wesentliche Risiken (Enteignung, Zerstörung, Vertragsbruch) sind durch Bundesgarantien zu einem erheblichen Teil versichert. Des Weiteren können auch Wertberichtigungsbedarfe bei Softwareprojekten nicht mehr ausgeschlossen werden. Die Veränderung der Zinssätze, ausgelöst durch Inflation und eine restriktive Geldpolitik, führt tendenziell zu einem Absinken der Barwerte bei Durchführung von Werthaltigkeitstests. Die HHLA überprüft regelmäßig die Werthaltigkeit der Vermögenswerte und führt, wo erforderlich, Anpassungen durch. Werthaltigkeitsrisiken liegen wie im Vorjahr im Bereich einer mittleren Schadenshöhe, ein Risikoeintritt wird weiterhin als möglich angesehen. Forderungsausfälle Die Reederkunden profitierten in den letzten Jahren in erheblichem Maße von hoher Nachfrage und wettbewerbsbedingt hohen Frachtraten und erzielten gute Ergebnisse. Für 2023 ff. standen die Zeichen aufgrund sinkender Frachtraten und Überkapazitäten an Schiffsraum jedoch auf Abkühlung. Erste Reederkunden melden stark gesunkene Ergebniszahlen für 2023. Die Auswirkungen der Angriffe auf die Schifffahrt im Roten Meer und ihre Auswirkungen bleiben abzuwarten. 1. Marktumfeld Hinzu kommen Unsicherheiten bezüglich weiterer konjunkturbedingter Nachfrageeinbrüche und die volatile Entwicklung der Bunkerkosten. Entsprechend werden Risiken einer Kundeninsolvenz mit den Folgen eines Umschlag- und Forderungsverlusts im Containersegment wieder wesentlich, Risikoeintritte liegen derzeit jedoch im unwahrscheinlichen Bereich. Bei den Logistikimmobilien und in der Speicherstadt ergeben sich weiterhin Mietausfallrisiken und damit Risiken durch gegebenenfalls entstehende Kosten für erforderliche Um-bzw. Rückbauten auf Mietflächen. Die HHLA steht in engem Kontakt mit den Mietern, um gegebenenfalls zügig Maßnahmen ergreifen zu können. Etwaige Risikoeintritte werden derzeit analog zur Vorjahresbetrachtung als unwahrscheinlich bewertet. Die HHLA setzt zur Reduzierung von Delkredererisiken Bonitätsprüfungen ein. Durch ein aktives Forderungsmanagement wird die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Zahlungsziele überwacht. Wechselkursrisiken Die HHLA erbringt ihre Leistungen schwerpunktmäßig in Europa und fakturiert damit weitgehend in Euro. In den Segmenten Intermodal und Logistik werden grenzüberschreitende Leistungen erbracht, darüber hinaus wird in der Ukraine (derzeit eingeschränkt) ein Containerterminal betrieben. Hier wird im Wesentlichen euro- oder dollarbasiert fakturiert. Währungs- oder Transferrisiken bestehen daher insbesondere durch Kursschwankungen der zentral- und osteuropäischen Währungen. So kann vor allem das Risiko einer Abwertung der ukrainischen Währung Hrywnja - insbesondere angesichts des Krieges in der Ukraine - gegenüber dem Planansatz nicht ausgeschlossen werden. Die entsprechenden Wechselkursrisiken unterliegen damit in ihrer Bewertung hohen Unsicherheiten. Des Weiteren bestehen u. a. Wechselkursrisiken aus der Bewertung von Euro-Darlehen bei Gesellschaften, deren Ausschüttung in lokaler Währung erfolgt. Die Höhe dieser Risiken wird sowohl durch Kursentwicklungen als auch durch die Entwicklung des Darlehensbestands beeinflusst. Derzeit liegen die Risiken unter dem Vorjahresniveau, mittelfristig können die Risiken vor allem vor dem Hintergrund des geplanten Ausbaus der Intermodalaktivitäten wieder ansteigen. Sämtliche HHLA-Gesellschaften, die mit Fremdwährungen operieren, reduzieren das Risiko von Währungsschwankungen durch regelmäßige Kursüberwachungen und sofern möglich durch den Transfer freier Liquidität in Lokalwährung auf Hartwährungskonten. Im Intermodalsegment werden zudem auf Basis der bestehenden Währungssicherungsrichtlinien regelmäßig Kurssicherungsgeschäfte vorgenommen. Pensionsverpflichtungen Die EZB hat Zinsschritte unternommen, um der Verstetigung der Inflation zu begegnen. Hieraus verzeichnete der für die Pensionsverpflichtungen relevante Referenzzinssatz eine volatile Entwicklung. Das Risiko einer zinssenkungsinduzierten Erhöhung der Pensionsrückstellung ist damit gegenüber dem Vorjahresstand gestiegen, ein Risikoeintritt liegt dennoch weiterhin im unwahrscheinlichen Bereich. Die HHLA überwacht die Entwicklung des Zinsniveaus, um gegebenenfalls die Rückstellungshöhe anzupassen. Weitere Informationen zu nachgelagerten Ausfallrisiken, Liquiditätsrisiken, Zins- und Währungsrisiken einschließlich der risikobegrenzenden Maßnahmen und des Managements dieser Risiken finden sich im Konzernanhang im Rahmen der Berichterstattung zu Finanzinstrumenten. Konzernanhang, Tz. 47 Management von Finanzrisiken 3. IT-Risiken Die Geschäftsprozesse der HHLA sind in hohem Maße abhängig von der Verfügbarkeit und Sicherheit von IT-Anwendungen. Bei einem Cyberangriff können zeitweise Einschränkungen oder Ausfälle von IT-Anwendungen, u. a. durch die Zerstörung von Daten, weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Umfangreiche Schutzmaßnahmen für eingehende Daten und Kommunikation sowie weitere Bekämpfungsmaßnahmen dienen der Abwehr von Angriffen. Zur deutlichen Reduzierung etwaiger Schadensauswirkungen werden z. B. sichere Back-ups vorgehalten. Angesichts der zunehmenden Bedrohungslage steigt die Wahrscheinlichkeit etwaiger Risikoeintritte für die HHLA gegenüber dem Vorjahr. Das Risiko eines schadenverursachenden Angriffs liegt unverändert im Bereich einer mittleren Schadenshöhe. 4. Sonstige Risiko- und Chancenfaktoren Klimarisiken Die 2022 erstmals durchgeführte Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung nach Vorgaben der EU-Taxonomie wurde 2023 überprüft. Die Ergebnisse zeigen unverändert, dass sich die bereits als wesentlich identifizierten Klimarisiken Hochwasser und Erdrutsche als Folge von Extremwetterereignissen im Betrachtungszeitraum bis 2050 auf Basis aktueller Klimadaten voraussichtlich nicht wesentlich ändern werden. Darüber hinaus liegen derzeit keine zusätzlichen wesentlichen Klimarisiken vor. Es sind damit nach aktuellem Stand keine weiteren Anpassungslösungen bzw. keine Modifikationen der vorhandenen Maßnahmen erforderlich. Hochwasser Aufgrund der baulichen Gegebenheiten und des notwendigerweise wassernahen Betriebs der Hamburger Hafenanlagen und Gebäude der HHLA besteht grundsätzlich ein Sturmflutrisiko. Die Maßnahmen zum Hochwasserschutz der HHLA und der Freien und Hansestadt Hamburg haben in den vergangenen Jahren jedoch zu einer deutlichen Verringerung dieses Risikos geführt. Das verbleibende Risiko konnte erneut gegenüber der Vorjahresbetrachtung gesenkt werden. Für den Fall des Risikoeintritts gibt es umfangreiche Notfallprogramme der Behörden, der Hafenunternehmen und in der Speicherstadt, um mögliche Schäden gering zu halten. Zudem sind die Sachschadenrisiken über Versicherungen in angemessenem Umfang abgedeckt. Extremwetterereignisse Im Zuge des Klimawandels ist auch in Europa ein Anstieg von Extremwetterereignissen zu beobachten. Insbesondere witterungsbedingte Erdrutsche können im Intermodalverkehr zu Gleissperrungen führen und die Betriebsabläufe beeinträchtigen. Um schienengebundene Containertransporte aufrechtzuerhalten, ist eine hohe Flexibilität von Betriebsmitteln und des operativen Personals erforderlich. Darauf wird der Betrieb im Segment Intermodal konsequent ausgerichtet, um das kundenseitig vereinbarte Leistungsversprechen auch bei herausfordernden Witterungsbedingungen zu gewährleisten. Wie in der Vorjahresbetrachtung können temporär steigende Mehrkosten ereignisabhängig nicht ausgeschlossen werden. Beteiligungsoptionen Über ein rein organisches Wachstum hinaus prüft und bewertet die HHLA im Rahmen ihrer Wachstums- und Innovationsstrategie systematisch Akquisitionsoptionen. Im Fokus stehen dabei Beteiligungen in perspektivisch attraktiven Wachstumsmärkten (Beteiligungen zur Erweiterung bzw. Ergänzung des Portfolios in den Kernsegmenten Container und Intermodal) sowie innovative Technologieunternehmen und Start-ups im Verkehrs- und Logistiksektor. Maßgebliche Entscheidungskriterien sind neben strategischen Aspekten und Synergien mit vorhandenen HHLA-Aktivitäten vor allem die Wachstumsperspektiven, die zu erwartende Rendite auf das eingesetzte Kapital sowie die Bewertung des unternehmerischen Chancen- und Risikoprofils. Technologische Innovationen und Digitalisierung Die HHLA verfolgt u. a. das Ziel, mit innovativen und nachhaltigen Lösungen die Verkehrsinfrastruktur im und um den Hamburger Hafen zu entlasten und die Kapazitäten ihrer Terminalanlagen noch effizienter zu nutzen. Hierfür setzt die HHLA z. B. maschinelles Lernen am CTA und am CTB ein, um die Positionierung von Containern im Lager zu optimieren und hierdurch die Produktivität zu steigern. Darüber hinaus hat die HHLA neue Geschäftseinheiten gegründet und beteiligt sich an zukunftsträchtigen Start-ups, um technologischen und unternehmerischen Innovationspotenzialen in der Logistik, vor allem im Bereich der innovativen Geschäftsaktivitäten entlang der materiellen und digitalen logistischen Wertschöpfung, den notwendigen Raum zu geben. Ein Beispiel hierfür ist das Buchungsportal modility, über dessen Plattform der Zugang zum kombinierten Verkehr vereinfacht wird. Durch die innovative Weiterentwicklung des Kerngeschäfts und die Erschließung neuer Wachstumstreiber können sich zukünftig zusätzliche Chancen zur Effizienzsteigerung und zu entsprechender Wertschöpfung ergeben. Gleichzeitig sind sie mit gewissen Anlaufkosten und einem unternehmerischen Risiko verbunden, das sorgfältig zu prüfen und den Chancen entsprechend auszutarieren ist. Innovation 5. Risiken der Leistungserstellung Streikrisiken Konflikte bei Tarifverhandlungen oder im Zusammenhang mit Transformationsprozessen können möglicherweise zu Unterbrechungen oder Verzögerungen im Betriebsablauf mit den entsprechenden Ergebnisauswirkungen vor allem im Container- und Intermodalsegment führen. Da im Intermodalsegment externe Streiks relevant sind, stellen Kommunikation mit Kunden und Flexibilität im Routing wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der potenziellen Schadenshöhen dar. Im Containersegment können interne Arbeitskampfmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden. Diesen wird mit umfangreicher Kommunikation zu Transformationsprozessen und einer intensiven Einbindung des Betriebsrats begegnet. Preiskalkulationsrisiken in der Speicherstadt Im vergangenen Jahr wurden aufgrund der hohen Auslastung des Bausektors und des globalen Baustoffmangels Preiskalkulationsrisiken für Bauprojekte in der Speicherstadt, bei denen Bauleistungen noch nicht vergeben worden sind, bewertet. Aufgrund hoher Eintrittswahrscheinlichkeiten sind diese planerisch berücksichtigt. Maßnahmen wie die enge Einbindung des Einkaufs in die Projekte dienen der Kostenoptimierung. Etwaige weitere Risiken werden derzeit nicht identifiziert. Weitere Leistungsrisiken Des Weiteren könnten sich Transformationsprozesse und damit die Erreichung von geplanten Projektzielen zeitlich verzögern. Umfassende Kommunikationsmaßnahmen und eine enge Einbindung aller Beteiligten dienen dazu, etwaigen Verzögerungen zu begegnen. Die Risiken entsprechen im Wesentlichen dem Vorjahresniveau. Vor dem Hintergrund der mehrjährigen Transformationsprozesse bleiben etwaige Risiken auch mittelfristig relevant. Für die Gebäude der Speicherstadt konnten im Vorjahresbericht aufgrund der besonderen Baukonstruktionen und des Alters des Ensembles kurzfristige Sanierungsbedarfe über den geplanten Bedarf hinaus und dadurch ungeplante Zusatzkosten nicht ausgeschlossen werden. Derzeit sind keine diesbezüglichen Risiken wesentlich. Statische Gutachten und Expertenbewertungen führen zu einer frühzeitigen Erkennbarkeit etwaiger Risiken. 6. Strategisches Umfeld Infrastruktur Die Wettbewerbsfähigkeit der HHLA ist maßgeblich von den infrastrukturellen Rahmenbedingungen des Hafen- und Logistikstandorts Hamburg abhängig. Die seewärtigen, landseitigen und regionalen Verkehrsnetze Hamburgs müssen den Anforderungen der Warenströme und ihrer Verkehrsträger gewachsen sein. Als infrastrukturnahes Unternehmen ist die HHLA ebenso wie ihre Gesellschaften darauf angewiesen, dass die häufig zu ihren eigenen Investitionen komplementären öffentlichen Investitionen und Leistungen rechtzeitig und im geplanten Umfang erfolgen, damit der Standort nicht gefährdet wird. Defizite bei infrastrukturellen Rahmenbedingungen wie die derzeit bestehenden Restriktionen für die Schiffbarkeit der Elbe aufgrund von Verschlickungen könnten dazu führen, dass sich Umschlag- und Transportmengen an den Standorten der HHLA vorbeientwickeln. Die Behebung der Restriktionen in der Elbe ist derzeit in der Umsetzung, so dass etwaige Risikoeintritte als unwahrscheinlich bewertet werden. Wie sich diese Risiken mittel- und langfristig entwickeln werden, ist momentan noch ungewiss. Zum Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens sowie zur Optimierung der Abläufe für den hinterlandseitigen Zu- und Ablauf der Warenströme sind die Modernisierung und der Ausbau der regionalen Straßen- und Schieneninfrastruktur erforderlich. So können im Intermodalsegment Mehrkosten oder Verspätungen durch Engpässe im Bahnnetz, u. a. aufgrund mangelhafter Bahninfrastruktur oder von Behinderungen durch Baumaßnahmen, auftreten. Die Flexibilität durch eigenes rollendes Material trägt u. a. dazu bei, dass etwaige Ergebnisauswirkungen unwahrscheinlich sind und weiterhin nicht zu den für den HHLA-Konzern wesentlichen Risiken zählen. Für die HHLA mittelfristig besonders wichtige Projekte sind der künftige Ersatz der Köhlbrandbrücke, der Bau der Hafenautobahn A 26-Ost sowie die Instandhaltung und der Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals einschließlich der Schleusen. Die HHLA arbeitet bei entsprechenden Projekten eng mit den zuständigen öffentlichen Institutionen zusammen. Darüber hinaus vertritt sie ihre Interessen über die Mitarbeit in entsprechenden Gremien, die Mitwirkung in Verbänden sowie durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit. 7. Rechtliche Risiken Compliance-Vorfälle Das Fundament integren Handelns bilden gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Zusammenarbeit im Konzern ist von sozialer Verantwortung gegenüber den Beschäftigten geprägt. Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist eine enge, verantwortungsvolle und aktive Einbindung der Arbeitnehmervertretungen innerhalb des Konzerns. Dolose Handlungen sowie generell Rechts- und Wettbewerbsverstöße durch Beschäftigte im Rahmen ihrer Tätigkeit können dennoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Zudem können etwaige Zuwiderhandlungen in bestimmten Rechtsgebieten (z. B. Wettbewerb, Datenschutz) zu Bußgeldern führen, die auf Konzernkennzahlen fußen und somit unter Umständen wesentliche Größenordnungen erreichen. Zur Risikoreduzierung verfügt die HHLA u. a. neben Richt- und Leitlinien, dem Vier-Augen-Prinzip, prozessimmanenten Kontrollen und der Durchführung von Stichproben im Rahmen des Compliance-Management-Systems über einen Verhaltenskodex, der sich an sämtliche Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Konzerns richtet. Zu den Regelungen des Verhaltenskodex sowie zu weiteren Spezialthemen wie der Vermeidung von Korruption und dem Verhalten im Wettbewerb werden dem aktuellen Risikoprofil entsprechend regelmäßig Schulungen durchgeführt. Hinzu kommen weitere begleitende Kommunikationsmaßnahmen u. a. im Intranet der HHLA. Zudem bestehen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Dritte Möglichkeiten, Hinweise zu Verstößen zu geben (Whistleblower-Hotline). Auf Compliance-Verstöße wird gegebenenfalls mit konkreten Prozessanpassungen zur künftigen Prävention reagiert. So werden zum Beispiel in Fällen von Diebstahl entsprechende Sicherungsmaßnahmen geprüft und gegebenenfalls auch eingeführt, um das Abhandenkommen der betreffenden Gegenstände möglichst zu vermeiden. Darüber hinaus tragen die regelmäßig wiederkehrende Analyse von Compliance-Risiken und das IT-basierte Business-Partner-Screening-System, mit dem eine risikobasierte Prüfung von Geschäftspartnern der HHLA ermöglicht wird, zur frühzeitigen Erkennung von Compliance-Risiken und damit zur Risikominimierung bei. Dies gilt auch für den konzernweit zur Anwendung kommenden HHLA-Lieferantenkodex. Prozessrisiken Durch Veränderung von Ausgangsprämissen oder Rahmenbedingungen kann es in Projekten zu einer wesentlichen Unterschreitung der hinterlegten Wirtschaftlichkeitsrechnung kommen. Dies kann die Auflösung langfristiger Verträge notwendig machen und ggf. Rechtsstreitigkeiten zur Folge haben. Die HHLA ergreift vorbeugend Maßnahmen, u. a. in Form des Einsatzes juristischer Expertise, um entsprechende Streitigkeiten zu vermeiden bzw. beizulegen. Zum Berichtszeitpunkt liegen diesbezüglich keine wesentlichen Risiken vor. Neue behördliche Regularien Gesetzesänderungen, Reformen von Regularien oder die Anpassung von Auflagen können Veränderungen bei HHLA-internen Prozessen oder an Bestandsanlagen erforderlich machen oder zu Kostensteigerungen führen. Analog zum Vorjahr werden derzeit keine wesentlichen diesbezüglichen Risiken identifiziert. Umgekehrt können sich Chancen aus neuen Regularien entwickeln, die im Wesentlichen die Marktpotenziale von technologischen Innovationen erhöhen. Prognosebericht Gesamtwirtschaftlicher Ausblick Erwartetes Bruttoinlandsprodukt (BIP) scrollen Wachstumserwartung in % 2024 Trend vs. 2023 Welt 3,1 → Fortgeschrittene Volkswirtschaften 1,5 ↘ USA 2,1 ↘ Euroraum 0,9 ↗ Deutschland 0,5 ↗ Italien 0,7 → Aufstrebende Volkswirtschaften (Schwellen- und Entwicklungsländer) 4,1 → Aufstrebende asiatische Volkswirtschaften 5,2 ↘ China 4,6 ↘ Aufstrebende europäische Volkswirtschaften (Mittel- und Osteuropa) 2,8 ↗ Russland 2,6 ↘ Lateinamerika und Karibik 1,9 ↘ Welthandel 3,3 ↗ Quelle: Internationaler Währungsfonds (IWF); Januar 2024 Die Erholung der Weltwirtschaft erwies sich 2023 trotz hoher Inflationsraten und einer straffen Geldpolitik als erstaunlich robust. Wenngleich das Wachstum im Jahr 2024 durch die hohen Zinssätze zur Inflationsbekämpfung und die Rücknahme der fiskalischen Unterstützung angesichts der hohen Verschuldung belastet bleiben wird, haben sich 2023 viele Volkwirtschaften als unerwartet widerstandfähig gezeigt. Vor diesem Hintergrund blickt der Internationale Währungsfonds (IWF) optimistisch auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2024 und hat seine aktuelle Prognose zur Weltwirtschaft im Januar 2024 um 0,2 Prozentpunkte auf eine Zuwachsrate von 3,1 % leicht angehoben. Der optimistischere Ausblick reflektiert vor allem Aufwertungen für das Jahr 2023 für China, die Vereinigten Staaten und große Schwellen- und Entwicklungsländer. Gleichwohl liegt das globale Wachstum im Vergleich zu den vergangenen zwei Jahrzehnten nach wie vor unter dem historischen Durchschnitt. 2024 wird die konjunkturelle Dynamik in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich geringfügig nachlassen. Für die Vereinigten Staaten wird ein leicht abgeschwächtes Wachstum von 2,1 % (zuvor: 2,5 %) im Jahr 2024 prognostiziert, da der IWF davon ausgeht, dass die Effekte einer strafferen Finanzpolitik und ein nachgebender Arbeitsmarkt die Gesamtnachfrage bremsen werden. Die derzeitige konjunkturelle Schwächephase im Euroraum dürfte im Prognosezeitraum überwunden werden. Die nachlassenden Auswirkungen des Energiepreisschocks, die sinkende Inflation sowie steigende Reallöhne werden voraussichtlich eine Belebung des privaten Verbrauchs begünstigen und die Konjunktur stützen. Der IWF erwartet daher, dass sich die gesamtwirtschaftlichen Aktivitäten des Euroraums 2024 mit einer Wachstumsrate von 0,9 % ausdehnen werden. Die deutsche Wirtschaft dürfte aus Sicht des IWF auch 2024 nur minimal wachsen. Die Ökonomen des Währungsfonds haben die Konjunkturprognose zuletzt deutlich abgesenkt und ein Wachstum von 0,5 % in Aussicht gestellt. Im Oktober 2023 hatte der IWF noch einen Zuwachs von 0,9 % erwartet. Deutschland dürfte damit den Prognosen zufolge erneut das niedrigste Wachstum der G7-Staaten verzeichnen. Die Wirtschaftsleistung Italiens wird voraussichtlich um 0,7 % zulegen. Für die Schwellen- und Entwicklungsländern wird dagegen ein stabiles Wachstum erwartet. Für China rechnet der IWF verglichen mit 2023 mit einer nachlassenden Wachstumsdynamik im laufenden Jahr. Die Krise am Immobilienmarkt und der schwache Binnenkonsum werden die Konjunktur 2024 belasten. Hinzu kommen verschlechterte Beschäftigungsaussichten und eine hohe Jugendarbeitslosigkeit. Gleichwohl wurde der Konjunkturausblick für die zweitgrößte Volkswirtschaft um 0,4 Prozentpunkte auf 4,6 % angehoben. Die Anhebung spiegelt das unerwartet starke Wachstum im vergangenen Jahr und höhere staatliche Ausgaben für den Kapazitätsaufbau zum Schutz vor Naturkatastrophen wider. Nachdem der Wirtschaftsraum Lateinamerika und Karibik 2023 unerwartet vom Wachstum der Volkswirtschaften großer Handelspartner und einer starken Inlandsnachfrage profitiert hat, sollte das Bruttoinlandsprodukt auf 1,9 % im Jahr 2024 wieder zurückgehen. Die Absenkung reflektiert insbesondere das negative Wachstum in Argentinien im Zusammenhang mit den dortigen Wirtschaftsreformen. In den aufstrebenden Ländern Mittel- und Osteuropas wird die Wirtschaftskraft nach Einschätzung der Experten voraussichtlich um 2,8 % expandieren. Die konjunkturelle Erholung in Russland wird sich auch im Prognosezeitraum fortsetzen. Der IWF hat seinen Ausblick für Russland auf ein Wachstum von 2,6 % erhöht, wobei die Aufwärtskorrektur einen Übertrag vom unerwartet starken Wachstum im Jahr 2023 reflektiert. Die Aussichten für die ukrainische Volkswirtschaft sind unverändert unsicher und abhängig vom Kriegsverlauf. Im Rahmen seiner Oktoberprognose 2023 erwartet der IWF für die Ukraine ein Wirtschaftswachstum von 3,2 %. Das estnische BIP wird nach jüngsten Schätzungen des IWF aus Oktober 2023 mit einem Plus von 2,4 % steigen. Das weltweite Handelsvolumen wird nach Schätzungen der IWF-Ökonomen im Prognosezeitraum mit einer Wachstumsrate von 3,3 % zulegen, damit aber weiterhin unter dem historischen Durchschnitt liegen. Zunehmende Handelsverzerrungen und geoökonomische Fragmentierung belasten den Welthandel. Weltweit verhängten die Länder etwa 3.200 neue Handelsbeschränkungen im Jahr 2022 und etwa 3.000 im Jahr 2023. Ausblick auf das Branchenumfeld Das Marktforschungsinstitut Drewry hat seine Prognose für den Weltcontainerumschlag angesichts des gesamtwirtschaftlichen Ausblicks leicht nach oben angepasst und erwartet nunmehr für das Jahr 2024 einen Zuwachs im Containeraufkommen der weltweiten Häfen von 2,3 % (zuvor: 2,0 %). Für das Fahrtgebiet China, das wichtigste Fahrtgebiet des Hamburger Hafens, erwartet Drewry für 2024 ein verlangsamtes Umschlagwachstum von 1,4 %. Die Marktexperten begründen ihren abgeschwächten Ausblick für China mit den bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der wirtschaftlichen Situation der zweitgrößten Volkswirtschaft der Welt. Die Aussichten für die europäischen Häfen deuten auf eine moderate Erholung im Prognosezeitraum hin. Nach Schätzungen der Experten soll das Fahrtgebiet Europa im laufenden Jahr mit einer Rate von 3,3 % wachsen. Der Aufschwung schlägt sich - mit Ausnahme des Fahrtgebietes Östliches Mittelmeer und Schwarzes Meer - in allen Teilgebieten nieder. Auch für die nordwesteuropäischen Häfen wird gegenüber 2023 eine moderate Erholung von 3,4 % im Containerumschlag erwartet. Erwarteter Containerumschlag nach Fahrtgebieten scrollen Wachstumserwartung in % 2024 Trend vs. 2023 Welt 2,3 ↗ Asien insgesamt 1,6 ↘ China 1,4 ↘ Europa insgesamt 3,3 ↗ Nordwesteuropa 3,4 ↗ Skandinavien und baltischer Raum 0,9 ↗ Westliches Mittelmeer 6,5 ↗ Östliches Mittelmeer und Schwarzes Meer 1,2 ↘ Quelle: Drewry Maritime Research; Dezember 2023 Der moderat wachsenden Containernachfrage steht eine Welle an erweiterter Schiffskapazität gegenüber, die in den kommenden Jahren in Markt drängen wird. Das Marktforschungsinstitut AXS Alphaliner erwartet, dass die Gesamtstellplatzkapazität der Flotte im Prognosezeitraum auf 30,1 Mio. TEU ansteigen wird, das entspricht einem Plus von 9,8 %. Für 2024 wird die Auslieferung von 467 Schiffen mit einer Stellplatzkapazität von rund 3,1 Mio. TEU erwartet. Davon werden 13 Schiffe der 18.000+-TEU-Klasse angehören. Die Kluft zwischen der erwarteten Containernachfrage und dem Kapazitätsangebot war noch nie so groß und sorgt - ohne das Ergreifen entsprechender Gegenmaßnahmen - für den gegenwärtigen und voraussichtlich anhaltenden Verfall der Containerfrachtraten und eine sinkende Profitabilität bei den Reedern. Während die Branche 2023 voraussichtlich 31 Mrd. US$ erwirtschaftet hat, geht man für das Jahr 2024 von einem kumulierten operativen Verlust in Höhe von 15 Mrd. US$ aus. Im Hinblick auf das weiterhin ungebrochene Schiffsgrößenwachstum und das damit verbundene erhöhte Mengenaufkommen pro Schiffsanlauf wird der Druck auf die Terminals und die Hinterlandtransportsysteme durch die Umschlagspitzen weiter zunehmen. Zusätzlich wird durch die Angriffe im Suezkanal und das damit einhergehende Umleiten von Schiffen der Druck auf die Häfen durch außerfahrplanmäßige Schiffsanläufe temporär zunehmen. Infolgedessen droht nach Meinung von Drewry eine Verschlechterung der Produktivität in den Häfen Europas. Erwarteter Güterverkehr in Deutschland nach Verkehrsträgern scrollen Wachstumserwartung in % 2024 Trend vs. 2023 Transportaufkommen 1,6 ↗ Straßenverkehr 1,7 ↗ Eisenbahnverkehr 1,8 ↗ Kombinierter Verkehr 2,6 ↗ Transportleistung 2,1 ↗ Straßenverkehr 2,3 ↗ Eisenbahnverkehr 2,1 ↗ Kombinierter Verkehr 3,1 ↗ Quelle: Gleitende Mittelfristprognose für den Güter- und Personenverkehr (Bundesministerium für Digitales und Verkehr); September 2023 Die jüngste Mittelfristprognose für den Güter- und Personenverkehr in Deutschland, die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr auf der Grundlage der Daten vom September 2023 herausgegeben wurde, sieht aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Perspektiven für das Jahr 2024 eine leichte Erholung des gesamten deutschen Güterverkehrsaufkommen. In der Transportleistung - als Produkt aus Transportmenge und Transportentfernung - wird ein Anstieg in Höhe von 2,1 % erwartet. Mit Blick auf die einzelnen Verkehrsträger wird für den Straßengüterverkehr für 2024 im Transportaufkommen ein leichter Zuwachs von 1,7 % und in der Transportleistung ein Anstieg von 2,3 % prognostiziert. Das Güteraufkommen auf der Schiene wird sich ähnlich entwickeln. Das Transportaufkommen im Eisenbahnverkehr wird im Prognosezeitraum mit 1,8 % ansteigen, die Transportleistung um 2,1 %. Gleichzeitig wird der kombinierte Verkehr im laufenden Jahr voraussichtlich kräftiger zulegen. Das Aufkommen wird um 2,6 % und die Leistung um 3,1 % zunehmen. Erwartete Konzernentwicklung Vergleich zur Vorjahresprognose Die im Geschäftsbericht 2022 gegebene Prognose für das Jahr 2023 unterlag aufgrund der ungewissen Entwicklung der Durchschnittserlöse und der konjunkturellen Entwicklung einer hohen Unsicherheit. Mit Veröffentlichung der Quartalsmitteilung Januar bis März 2023 wurde die Prognose aufgrund der heterogenen Entwicklung auf Segmentebene für den Containerumschlag auf "leichter Anstieg" und für die Umsatzerlöse des Segments Container auf "moderater Rückgang" gesenkt. Gleichzeitig wurden die Umsatzerlöse für den Konzern, den Teilkonzern Hafenlogistik und das Segment Intermodal angehoben. Am 27. Juli 2023 wurde basierend auf den vorläufigen Geschäftsjahreszahlen zum Halbjahr im Rahmen einer Ad-hoc-Mitteilung die Prognose für 2023 nochmals deutlich adjustiert. Die Erwartungen für den Containerumschlag wurden erneut auf "deutlicher Rückgang" und die Einschätzung für die Containertransporte wurde auf "Niveau des Vorjahres" gesenkt. Damit einhergehend wurde die Prognose für die Umsatzerlöse für den Konzern, den Teilkonzern Hafenlogistik und die Segmente Container und Intermodal reduziert. Außerdem wurde die Ergebnisbandbreite (EBIT) des Konzerns auf 115 bis 135 Mio. €, des Teilkonzerns Hafenlogistik auf 100 bis 120 Mio. € und des Segments Intermodal auf "leichter Rückgang" abgesenkt. In der Quartalsmitteilung Januar bis September 2023 wurden die Containertransporte und die Ergebnisentwicklung für das Segment Intermodal auf "moderater Rückgang" abgesenkt. Zudem wurde die Bandbreite der Investitionen für den Konzern auf 270 bis 320 Mio. € und für den Teilkonzern Hafenlogistik auf 240 bis 290 Mio. € angehoben. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf Sowohl die Entwicklung des Containerumschlags als auch die Entwicklung der Umsatzerlöse des Konzerns, des Teilkonzerns Hafenlogistik und des Segments Container wurden zum Jahresende bestätigt. Der Containerumschlag wies zum Jahresende einen "deutlichen Rückgang" auf. Darüber hinaus verzeichnete die Entwicklung der Umsätze im Segment Intermodal ebenfalls nur einen "moderaten Anstieg". Das Betriebsergebnis (EBIT) auf Konzernebene und Teilkonzernebene Hafenlogistik lag unterhalb der jeweils prognostizierten Bandbreite aufgrund einer schwächer als erwartet ausfallenden Entwicklung im Segment Intermodal. Während die Investitionen auf Konzernebene im oberen Bereich der Bandbreite lagen, überschritten die Investitionen im Teilkonzern Hafenlogistik die Bandbreite leicht. Erwartete Ertragslage Hinweis: Bedingt durch die zum Zeitpunkt der Berichterstellung ungewisse weitere Entwicklung der geopolitischen Spannungen, den anhaltenden Krieg in der Ukraine und die Auswirkungen der angekündigten Neuausrichtungen der Konsortialstrukturen der Reeder unterliegt die Prognose hohen Unsicherheiten. Im Teilkonzern Hafenlogistik wird für den Containerumschlag mit einem deutlichen Anstieg und für den Containertransport mit einem moderaten Anstieg gegenüber dem Vorjahr gerechnet. Für die Umsatzerlöse wird insgesamt von einem moderaten Anstieg gegenüber dem Vorjahr ausgegangen. Dabei wird im Segment Container ein deutlicher Anstieg und im Segment Intermodal ein moderater Anstieg prognostiziert. Für das Geschäftsjahr 2024 wird für den Teilkonzern Hafenlogistik ein EBIT in einer Bandbreite von 70 bis 100 Mio. € angestrebt. Dabei wird im Segment Container von einem starken Rückgang und im Segment Intermodal von einem starken Anstieg ausgegangen. Für den Teilkonzern Immobilien wird mit einem Umsatz auf dem Niveau des Vorjahres gerechnet. Gegenüber dem Vorjahreswert wird ein deutlicher Anstieg im Betriebsergebnis (EBIT) für möglich gehalten. Auf Konzernebene wird ein moderater Umsatzanstieg und ein Betriebsergebnis (EBIT) in einer Bandbreite von 85 Mio. € bis 115 Mio. € erwartet. Erwartete Vermögens- und Finanzlage Auf Basis der zum 31. Dezember 2023 verfügbaren Liquidität geht die HHLA davon aus, dass die Finanzmittel jederzeit ausreichen werden, um den fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Für 2024 wird von Investitionen auf der Konzernebene in einer Bandbreite von 400 bis 450 Mio. € ausgegangen. Davon entfallen 360 bis 410 Mio. € auf den Teilkonzern Hafenlogistik. Die Investitionsschwerpunkte liegen im Segment Container auf der Kapazitätserweiterung inländischer und ausländischer Terminals sowie im Segment Intermodal auf der Erweiterung der eigenen Transport- und Umschlagkapazitäten. Es bleibt das Ziel der HHLA, ihre ertragsorientierte Ausschüttungspolitik, die eine Auszahlung zwischen 50 und 70 % des Jahresüberschusses nach Anteilen Dritter als Dividende vorsieht, fortzusetzen. ☑ Prüfung mit begrenzter Sicherheit Nichtfinanzielle Erklärung Nichtfinanzielle Berichterstattung Im Rahmen der nichtfinanziellen Erklärung orientiert sich die HHLA an den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) "GRI 1: Grundlagen 2021", "GRI 2: Allgemeine Angaben 2021" und Angaben gemäß den GRI-Themenstandards für jedes nach den HGB-Anforderungen als wesentlich erhobene Thema. Zudem dienen die Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen als Rahmen für die Bestimmung und Ausrichtung der Nachhaltigkeitsaktivitäten. Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie Die nichtfinanzielle Erklärung gliedert sich grob in die Abschnitte Ökologie, EU-Taxonomie, Soziales und Corporate Governance. Nicht Bestandteil der nichtfinanziellen Erklärung sind hingegen die Unterkapitel Personalbestand und -struktur sowie die Erklärung zur Unternehmensführung. Beide Unterkapitel wurden jedoch aufgrund ihrer thematischen Nähe dem Abschnitt "Soziales" im Kapitel "Arbeitswelt und Beschäftigung" bzw. dem Abschnitt "Corporate Governance" strukturell zugeordnet. Sie sind Bestandteil der Konzernlageberichtsprüfung und wurden mit hinreichender Sicherheit geprüft. Zur Ermittlung der wesentlichen nichtfinanziellen Themen führt die HHLA regelmäßig eine Wesentlichkeitsanalyse durch, zuletzt im November 2021. Für die Analyse wurde der zum damaligen Zeitpunkt gültige GRI-Standard "GRI 101: Grundlagen 2016" berücksichtigt. Vor dem Hintergrund der neuen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) wird die HHLA für das Geschäftsjahr 2024 eine Wesentlichkeitsanalyse nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS 1) durchführen, um die neuen Anforderungen aus der CSRD bei der nächsten Erhebung zu berücksichtigen. Wesentlichkeitsanalyse Im Anschluss wurden die Ergebnisse dieser Analyse - soweit dazu passend - den in § 289c HGB genannten Aspekten Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung zugeordnet. Die Überleitung der zu berichtenden Aspekte gemäß § 289c HGB auf die seitens der HHLA als wesentlich klassifizierten Themen wird im Folgenden tabellarisch dargestellt. Überleitung der berichtspflichtigen Mindestaspekte gemäß CSR-RUG auf die für die HHLA wesentlichen Aspekte und Sachverhalte scrollen Inhalt der nichtfinanziellen Erklärung nach § 289c HGB Strategische Handlungsfelder Als wesentlich bewerteter Aspekt im Sinne der doppelten Wesentlichkeit nach § 289c Abs. 3 HGB Index berichtspflichtiger Bestandteile der nichtfinanziellen Erklärung Ökologie Umweltbelange Klimafreundliche Logistikketten ■ Betrieb und Ausbau klimafreundlicher Logistikketten Klimafreundliche Logistikketten Flächenschonung ■ Effiziente Nutzung von Terminalflächen Flächenschonung Klimaschutz und Energieeffizienz ■ Betriebliche CO 2 -Neutralität Emissionen Energie ■ Steigerung der Energieeffizienz Soziales Arbeitnehmerbelange Arbeitswelt ■ Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten Personalbestand und -struktur Ausbildung und Personalentwicklung Arbeits- und Gesundheitsschutz ■ Arbeitsschutz gemäß internationalen Standards für Beschäftigte Arbeits- und Gesundheitsschutz Sozialbelange 1 Governance Achtung der Menschenrechte 1 Geschäftsethik und Integrität Achtung der Menschenrechte Bekämpfung von Korruption und Bestechung 1 Geschäftsethik und Integrität Bekämpfung von Korruption und Bestechung Wirtschaft Entwicklung des Unternehmenswerts ■ Wachstum und Profitabilität Ertragslage Wertschöpfung und Innovation ■ Ausbau der Digitalisierung zur Prozessoptimierung Innovation ■ Steigerung der Effizienz Weitere Angaben gemäß § 289c HGB Angabe der verwendeten Rahmenwerke Über diesen Bericht Nachhaltigkeitsstrategie Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie Beschreibung des Geschäftsmodells Geschäftstätigkeit Wesentliche nichtfinanzielle Risiken und ihre Handhabung Risiko- und Chancenmanagement Risiken- und Chancen 1 Die HHLA nimmt ihre Verantwortung im Umgang mit den Sozialbelangen von Geschäftspartnern, Anteilseignern und der Öffentlichkeit, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung sehr ernst. Im Sinne der doppelten Wesentlichkeit nach § 289c Abs. 3 HGB sind jedoch alle Sachverhalte dieser Aspekte aufgrund mangelnder Geschäftsrelevanz für die HHLA nicht berichtspflichtig. Aus Gründen der Transparenz hat sich die HHLA jedoch dazu entschieden, auf freiwilliger Basis Angaben über diese Themen zu berichten. □ Nicht geprüft Der GRI Content Index bietet zudem eine weitere Übersicht über als wesentlich zu bewertete Berichtsinhalte. https://bericht.hhla.de/gri ☑ Prüfung mit begrenzter Sicherheit Wesentlichkeitsanalyse Die HHLA steht in regelmäßigem Austausch mit ihren externen Interessengruppen, zu denen Kunden (z. B. Reedereien), Kunden von Kunden (z. B. Versender), Beschäftigte, Lieferanten, potenzielle und bestehende Aktionäre und Investoren, Verbände und Institutionen, wissenschaftliche Einrichtungen, politische Entscheidungsträger, Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Anwohner sowie die interessierte Öffentlichkeit zählen. Geschäftspartner und Kunden Prozess und Ergebnis der Stakeholder-Umfrage Um ein umfassendes Bild der Erwartungen und Anforderungen der Stakeholder zu erhalten, führte die HHLA im November 2021 eine Wesentlichkeitsanalyse durch, in der die potenziell relevanten Nachhaltigkeitsthemen der internen und externen Stakeholder untersucht wurden. Zunächst wurden dafür die für die HHLA wesentlichen Stakeholder von den Fachabteilungen identifiziert. Ausgangspunkt hierfür waren interne Quellen, wie z. B. Aufstellungen der größten Kunden. Als wesentliche Stakeholder wurden Kunden, Kunden von Kunden, Beschäftigte, Lieferanten, potenzielle und bestehende Aktionäre, ESG-Rating-Agenturen, Verbände und Institutionen, wissenschaftliche Einrichtungen, politische Entscheidungsträger, NGOs sowie Nachbarn der Terminals in Hamburg identifiziert. Im zweiten Schritt wurde eine Bestandsaufnahme der sowohl für die externen als auch für die internen Stakeholder relevanten Themen erstellt und diese anhand der zentralen Handlungsfelder der Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie der HHLA strukturiert. Anschließend wurde anhand eines einheitlichen Fragebogens eine internationale vierwöchige Online-Befragung durchgeführt, an der externe Stakeholder aus allen Interessengruppen sowie Führungskräfte aus verschiedenen Funktionen des Unternehmens teilgenommen haben. Prozess der Wesentlichkeitsanalyse Insgesamt bewerteten rund 60 Personen die für die HHLA potenziell relevanten Themen, insbesondere Kunden, Geschäftspartner, Lieferanten, Investoren sowie Beschäftigte der HHLA. Darüber hinaus hatten die Stakeholder die Möglichkeit, die Themen zu gewichten, zu ergänzen und zu kommentieren. Kombiniert wurde diese digitale Befragung mit qualitativen Experten-Interviews. An den 60-minütigen Interviews nahmen insgesamt 15 Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen Kunden, Investoren, ESG-Rating, NGOs und Verbände teil. Alle Teilnehmenden wurden zu den Handlungsfeldern der HHLA befragt. Ergebnis der Stakeholder-Umfrage und Materialitätsprüfung Die Ergebnisse der durchgeführten Stakeholder-Befragung decken sich zu großen Teilen mit den Ergebnissen der vorherigen Stakeholder-Befragungen. Keines der als potenziell relevant abgefragten Themen wurde als unwesentlich bzw. kaum wesentlich bewertet. Die in der Stakeholder-Befragung als wesentlich bzw. sehr wesentlich ermittelten Themenschwerpunkte der HHLA wurden von einem internen Fachgremium sowohl mit Blick auf die ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen der HHLA auf das jeweilige Thema als auch in Hinsicht auf die Relevanz des Themas für den unternehmerischen Erfolg im Sinne der doppelten Wesentlichkeit nach § 289c Abs. 3 HGB geprüft. Die HHLA nimmt ihre Verantwortung im Umgang mit den Sozialbelangen von Geschäftspartnern, Anteilseignern und der Öffentlichkeit sehr ernst. Ebenso werden die Themen Compliance, Datenschutz, Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung als fundamentale Voraussetzung für eine nachhaltige Unternehmensführung angesehen. Gemäß § 289c Abs. 3 HGB ist jedoch aufgrund mangelnder Geschäftsrelevanz keines dieser Themen für die HHLA wesentlich. Aus Gründen der Transparenz hat sich die HHLA jedoch dazu entschieden, auf freiwilliger Basis über diese Themen zu berichten. Diese Themen wurden intern durch die entsprechenden Fachabteilungen validiert. Ergebnisse der Stakeholder-Befragung und anschließende Beurteilung der HHLA im Sinne der doppelten Wesentlichkeit nach § 289c Abs. 3 HGB scrollen Bewertung der Themen durch die befragten Stakeholder Wesentlich bewertet im Sinne der doppelten Wesentlichkeit nach § 289c Abs. 3 HGB Strategische Wesentlich Sehr wesentlich Handlungsfelder Ökologie Klimafreundliche Logistikketten ■ Produktangebot für CO 2 -neutralen Containertransport ■ Betrieb und Ausbau klimafreundlicher Logistikketten ■ Betrieb und Ausbau klimafreundlicher Logistikketten Flächenschonung ■ Effiziente Nutzung von Terminalflächen ■ Effiziente Nutzung von Terminalflächen Klimaschutz und ■ Betriebliche CO 2 -Neutralität ■ Steigerung der Energieeffizienz ■ Steigerung der Energieeffizienz Energieeffizienz ■ Einsatz erneuerbarer Energie ■ Förderung bzw. Aufbau und Nutzung erneuerbarer Energie aus eigenen Energiequellen ■ Betriebliche CO 2 -Neutralität Umwelt- und ■ Minderung des Ressourcenverbrauchs Ressourcenschutz ■ Förderung der Kreislaufwirtschaft ■ Erhalt und Förderung von Biodiversität ■ Senkung von Lichtemissionen Soziales Arbeitswelt ■ Attraktivität als Arbeitgeber ■ Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten ■ Sicherung von Arbeitsplätzen ■ Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten Arbeits- und ■ Gesundheitsförderung der Beschäftigten ■ Arbeitsschutz gemäß internationalen Standards für Beschäftigte ■ Arbeitsschutz gemäß internationalen Standards für Beschäftigte Gesundheitsschutz Gesellschaftliche ■ Aktiver Stakeholder-Dialog Verantwortung ■ Gesellschaftliches Engagement Geschäftspartner ■ Transparenz der Lieferkette ■ Stärkung der Kundenbeziehungen ■ Einkaufsrichtlinien in Bezug auf Umwelt, Soziales und Governance Governance Strategie und Management ■ Einbindung von Governance, Umwelt- und Sozialfaktoren in die Unternehmensstrategie ■ Einbindung von Governance, Umwelt- und Sozialfaktoren in die Unternehmensstrategie ■ Einbindung von Governance, Umwelt- und Sozialfaktoren in das Risikomanagement ■ Einbindung von Governance, Umwelt- und Sozialfaktoren in das Risikomanagement Geschäftsethik und ■ Förderung internationaler Initiativen ■ Compliance Integrität ■ Aktive Bekämpfung von Korruption und Bestechung ■ Achtung der Menschenrechte ■ Datenschutz und -sicherheit Wirtschaft Entwicklung des ■ Stabile Dividendenausschüttung ■ Wachstum und Profitabilität ■ Wachstum und Profitabilität Unternehmenswerts ■ Kapitalmarkt-Positionierung als nachhaltiges Investment Wertschöpfung und Innovation ■ Ausbau der Digitalisierung zur Schaffung neuer Geschäftsaktivitäten ■ Ausbau der Digitalisierung zur Prozessoptimierung ■ Ausbau der Digitalisierung zur Prozessoptimierung ■ Aufbau neuer Geschäftsaktivitäten entlang der Logistikkette ■ Steigerung der Effizienz ■ Steigerung der Effizienz ■ Förderung und Aufbau von Infrastruktur und/oder Produktionskapazitäten für alternative Energieträger Die Ergebnisse wurden intern analysiert und dem Vorstand vorgestellt. Sie flossen zudem in die Weiterentwicklung der HHLA-Nachhaltigkeitsstrategie unter dem Leitmotiv "Balanced Logistics" und in die Ausarbeitung der Handlungsfelder ein. Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie Wesentlichkeitsmatrix Wesentliche Themen der HHLA nach doppeltem Wesentlichkeitsvorbehalt gemäß § 289c Abs. 3 HGB ☑ Prüfung mit begrenzter Sicherheit Nachhaltigkeitsmanagement Zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie berichtet die Stabsabteilung Nachhaltigkeit an den Vorstand. Für die einzelnen Themenfelder der Nachhaltigkeitsstrategie sind Verantwortliche benannt, die übergreifend von der Stabsabteilung Nachhaltigkeit koordiniert werden. Die strategische Bedeutung nachhaltiger Themen findet sich auch als Komponente der variablen Vorstandsvergütung wieder. Als Bestandteile der mit dem Vorstand vereinbarten Zielvorgaben gehen der Drei-Jahres-Durchschnitt der jährlichen spezifischen CO 2 -Emissionsentwicklung, der Drei-Jahres-Durchschnitt der jährlichen Beschäftigungsentwicklung sowie der Drei-Jahres-Durchschnitt der jährlichen Entwicklung des Aufwands für Erstausbildungen, betriebliche Qualifizierungen und Weiterbildung im Verhältnis zur Beschäftigtenzahl in die Vorstandsvergütung ein. Dabei wurde jeweils ein Zielkorridor festgelegt, dessen Erreichen eine entsprechende Tantieme auslöst. Vergütungsbericht und Vergütungssystem Ökologie □ Nicht geprüft Klimawandel und Klimaschutz Mit einem Anteil von rund einem Fünftel an den gesamten CO 2 -Emissionen innerhalb der Europäischen Union (EU) zählt der Verkehrssektor zu den wesentlichen CO 2 -Emittenten. Denn die Verkehrsleistung ist in den vergangenen Dekaden deutlich gestiegen und die Prognosen zur Verkehrsleistungsentwicklung sehen weiteres Wachstum voraus. Dadurch steigen häufig die CO 2 -Emissionen, da fossile Energieträger als Antriebsquelle derzeit noch deutlich den Lkw-Landtransport und den Schiffsverkehr dominieren. Dabei entfallen auf den Seeverkehr, der über 90 % des weltweiten Warenaustausches befördert, vergleichsweise niedrige 2,9 % der Emissionen. Großcontainerschiffe weisen aufgrund der enormen Transportkapazität von bis zu 24.000 Standardcontainern die beste CO 2 -Bilanz pro beförderter Tonne aus. Der Bahnverkehr gilt als ökologisch vorteilhaftester Verkehrsträger auf dem Land, da er sehr energieeffizient und CO 2 -neutral betrieben werden kann. Der Immobiliensektor stellt nach der Energiewirtschaft, der Industrie und dem Verkehrssektor den viertgrößten Treibhausgase emittierenden Sektor Deutschlands dar. Im Portfolio des HHLA-Immobilienbereichs ist die durch die UNESCO zum Weltkulturerbe ernannte historische Speicherstadt in Hamburg der wesentliche Immobilienbesitz. Bei der energetischen Weiterentwicklung der Speicherstadt sind entsprechend hohe Denkmalschutzstandards zu berücksichtigen. ☑ Prüfung mit begrenzter Sicherheit Klimafreundliche Logistikketten Mit ihrem Geschäftsmodell der Verknüpfung der ökologisch vorteilhaften Verkehrsträger Seeschiff und Eisenbahn zu klimafreundlichen Logistikketten leistet die HHLA ihren wichtigsten Beitrag für Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz. Dieses zeigt sich insbesondere in der seit 2021 geltenden EU-Taxonomie-Verordnung, in der die Hauptaktivitäten der HHLA als taxonomiekonform klassifiziert werden. Durch die HHLA und deren Bahntochter METRANS werden nordeuropäische und Adriahäfen durch ein hocheffizientes Intermodalnetzwerk mit Mittel- und Osteuropa verknüpft. Diese multimodalen Transportketten sparen Energie und verursachen zudem vergleichsweise wenig Lärm und Unfälle. Hinzu kommt der Lagevorteil Hamburgs tief im Binnenland, der im ökonomisch sowie ökologisch vorteilhaften Transportweg Elbe begründet ist. Die HHLA bindet weitere Akteure bei der Gestaltung klimafreundlicher Logistikketten ein: Das HVCC Hamburg Vessel Coordination Center als zentrale, neutrale, überbetriebliche Koordinationsstelle für Großschiffs-, Feeder- und Binnenschiffsverkehre im Hamburger Hafen bietet den Terminals und Reedern betriebliche Koordinierungsleistungen für einen emissionsoptimierten Zu- und Ablauf der Schiffe an. Die Hamburg Port Authority (HPA) plant und baut im Rahmen des Projektes Landstrom in Hamburg (LiH) auf den HHLA-Containerterminals Burchardkai, Tollerort und Altenwerder Anlagen zur Landstromversorgung von Containerschiffen. Die HHLA unterstützt dieses Projekt, indem bestehende Anlagenteile der HHLA entgeltlich mitgenutzt werden können, Bauabläufe koordiniert und Flächen zur Verfügung gestellt werden. Nach Abschluss des Projektes werden am Container Terminal Burchardkai (CTB) drei Landstromanschlüsse und am Container Terminal Tollerort (CTT) ein Landstromanschluss zur Verfügung stehen. Am Container Terminal Altenwerder (CTA) wurde mit dem Bau von drei Landstromanschlüssen begonnen. Zudem fand am CTT erfolgreich ein erster Schiffsintegrationstest statt. Die COSCO SHIPPING Taurus wurde im Rahmen des Tests im Oktober 2023 zum ersten Mal mit Landstrom versorgt. Mit dem Produkt HHLA Pure bietet die HHLA ihren Kunden einen nach TÜV-Nord-Standard TN-CC-020 zertifiziert klimaneutralen Containertransport und Containerumschlag für alle Hamburger Containerterminals und die meisten Transportrelationen im METRANS-Netzwerk an. Zertifizierte Klimaneutralität ☑ Prüfung mit begrenzter Sicherheit Flächenschonung Die Inanspruchnahme von Flächen für Verkehr, Gewerbe und Siedlungen zählt zu den großen Umweltbelastungen, denn Flächen sind eine wertvolle, nur begrenzt zur Verfügung stehende Ressource. Die effiziente Nutzung von Hafen- und Logistikflächen durch eine hohe Flächenproduktivität und eine erhöhte Lagerkapazität auf bestehenden Flächen sind daher Maßnahmen der HHLA zur Senkung des Flächenverbrauchs für Verkehr, Gewerbe und Siedlungen. Bei den Investitionen zum nachfrageorientierten Ausbauprogramm der Hafenterminals handelt die HHLA nach der Leitlinie, die knappen Hafen- und Logistikflächen so effizient wie möglich zu nutzen. Dabei konzentriert sich die HHLA neben der Erhöhung der Lagerkapazitäten auf die Steigerung der wasserseitigen Umschlagkapazität. Die Erhöhung der Lagerkapazitäten erfolgt z. B. am Container Terminal Burchardkai (CTB) durch den flächenschonenden Ausbau des Lagerkransystems. Im Berichtsjahr wurden am CTB vier Lagerblöcke mit jeweils drei Stapelkräne in Betrieb genommen und die Arbeiten an drei weiteren Lagerblöcken begonnen. Durch eine Verdichtung der Containerstellplätze wird so auf bestehender Fläche die Lagerkapazität nachfrageorientiert deutlich erhöht. Neben einer Erhöhung der Lagerkapazität durch eine verdichtete und damit flächenschonende Lagerung der Container ist die Erhöhung der wasserseitigen Umschlagkapazität ein wichtiger Baustein für eine effiziente Flächennutzung auf den Terminals. Die HHLA hat durch ihr umfangreiches Ausbauprogramm, u. a. durch hochmoderne Tandem-Containerbrücken, die gleichzeitig bis zu vier 20-Fuß-Container bewegen können, die wasserseitige Leistungsfähigkeit deutlich erhöht. Durch diese Steigerung der Kaimauerproduktivität auf bestehenden Flächen können mehr Container abgefertigt werden. Das Zusammenspiel von Lagerkapazitätserhöhung sowie effizienten Geräten und Prozessen leistet einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Leistungsfähigkeit und ermöglicht die Abwicklung von Spitzenlasten auf bestehenden Flächen. Die HHLA-Tochter METRANS nutzt in ihrem Netzwerk zwischen den Seehäfen sowie ost- und südosteuropäischen Inlandterminals Waggons, die speziell für die maritime Logistik entwickelt wurden. Diese 80-Fuß-Waggons bieten ein optimales Verhältnis zwischen Waggon- bzw. Zuglänge und Stellplatzkapazität. Dadurch können mit einem Ganzzug im Shuttleverkehr bis zu 100 Standardcontainer transportiert werden - mehr als mit vergleichbaren Waggons. Durch diese hohe Stellplatzkapazität auf einem Zug wird die vorhandene Infrastruktur auf den Seehafen- und Inlandterminals sowie den Gleisanlagen optimal ausgenutzt. ☑ Prüfung mit begrenzter Sicherheit Emissionen Zum wirkungsvollen Schutz des Klimas fokussiert sich die HHLA auf die Senkung der absoluten CO 2 -Äquivalente (CO 2 e). Die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Energieträgermix der HHLA sollen kontinuierlich erhöht werden, damit eine Entkopplung von Umschlag- und Transportvolumen einerseits und CO 2 e-Emissionen andererseits erreicht wird. Die CO 2 -Äquivalente (CO 2 e) werden seit dem Geschäftsjahr 2022 berichtet, so dass neben der Klimawirkung von reinen CO 2 -Emissionen auch die Klimawirkung von weiteren Treibhausgasen (wie N 2 O) in die Erhebung der CO 2 -Äquivalente miteinfließen. Diese Werte sind nahezu vergleichbar. Auf eine rückwirkende Anpassung der Treibhausgasbilanz für die Jahre 2018 bis 2021 wurde dabei verzichtet. Bei der Berechnung der CO 2 e-Emissionen orientiert sich die HHLA am Greenhouse Gas Protocol Corporate Standard (Revised Edition), einem internationalen Standard zur Erfassung von Treibhausgasemissionen. Bei der Berechnung werden Tank-to-Wheel-Emissionen für die Treibstoffe und marktbasierte Emissionsfaktoren berücksichtigt. Die Emissionsfaktoren für die fossilen Energieträger sind dem Global Logistics Emissions Council (GLEC) Framework 2.0 entnommen. Um die Vergleichbarkeit mit den veröffentlichten Daten der Vorjahre zu vereinfachen, wurde im Berichtsjahr auf eine Umstellung auf den Standard GLEC Framework 3.0 verzichtet. Die Umstellung wird im Rahmen der Berichtspflicht nach CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) im Geschäftsjahr 2024 erfolgen. Die Emissionsfaktoren für Strom, bei denen keine marktbasierten Emissionsfaktoren vorliegen, wurden von der IEA (International Energy Agency) veröffentlicht. Die vom HHLA-Konzern ausgestoßenen Treibhausgase konzentrieren sich im Wesentlichen auf CO 2. Diese werden vor allem von den Umschlagmengen auf den Hafen- und Inlandterminals, den Bahntransportvolumen sowie dem Anteil des Strombezugs aus erneuerbaren Energien beeinflusst. Der separate Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien wurde nach Maßgabe des Greenhouse Gas Protocol bei der Berechnung der spezifischen Emissionen als lokal emissionsfrei klassifiziert. Bei der Berechnung der absoluten Emissionen wird die CO 2 e-Emissionsmenge, die durch den Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien weniger emittiert wird, separat ausgewiesen. Der Energiebedarf eines Hafenterminals hängt maßgeblich von den wasserseitig umgeschlagenen und mit den Verkehrsträgern Bahn und Lkw landseitig transportierten Containern ab. Als Bezugsgröße zur Bestimmung der spezifischen CO 2 e-Emissionen verwendet die HHLA im Einklang mit den Empfehlungen der EEEG-Arbeitsgruppe (European Economics Environment Group) die aussagekräftige wasser- und landseitige Umschlagleistung in Containern. Die Empfehlungen der EEEG-Arbeitsgruppe werden ebenfalls im GLEC Framework 2.0 berücksichtigt. Die herausragende Bedeutung verringerter absoluter CO 2 e-Emissionen findet im Klimaschutzziel der HHLA ihren Ausdruck: Bis 2030 sollen die absoluten CO 2 e-Emissionen um mindestens 50 % gesenkt werden, bis 2040 möchte die HHLA klimaneutral wirtschaften (in Bezug auf Scope 1 und Scope 2). Als Basisjahr wurde 2018 festgelegt. Im Vergleich zwischen Basisjahr und Berichtsjahr verringerten sich die absoluten Scope-1- und Scope-2-CO 2 e-Emissionen um 38,1 % auf 105.453 t (2018: 170.346 t). Im Vergleich zum Vorjahr (118.241 t) entspricht dieser Wert einem Rückgang um 10,8 %. Im Berichtsjahr führte der Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien zu einer Verminderung der CO 2 e-Emissionen um 107.071 t. Die Höhe der CO 2 e-Emissionen im Jahr 2023 wurde insbesondere durch drei Entwicklungen beeinflusst: scrollen ― die fortgeführte Elektrifizierung am Container Terminal Altenwerder (CTA), ― die weitgehende Normalisierung der Lieferketten, die zu geringeren Lagerauslastungen auf den Containerterminals führte und infolgedessen zu geringeren spezifischen Verbräuchen sowie ― den Umschlagrückgang auf den Hamburger Containerterminals. Absolute CO 2 e-Emissionen in Tonnen, Basisjahr 2018 Der Anteil von Strom am Gesamtenergieverbrauch des Konzerns stieg von 58,6 % im Vorjahr auf 63,9 % im Berichtsjahr. Dieser Wert markiert einen neuen Höchstwert innerhalb des HHLA-Konzerns und spiegelt im Wesentlichen die Elektrifizierungsmaßnahmen im Konzern wider. Der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Stromverbrauch stieg auf 58,8 % (im Vorjahr: 53,4 %). Der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch lag im Berichtszeitraum bei 37,5 %. Während im Jahr 2022 Strom aus erneuerbaren Energien im Volumen von 190,4 Gigawattstunden (GWh) beschafft wurde, erhöhte sich diese Menge um 8,9 % auf 207,4 GWh im Berichtsjahr. Die durch den Einsatz von Elektrolokomotiven traktionsbedingten CO 2 e-Emissionen sanken im Berichtsjahr um 2,4 % auf 32.426 t (im Vorjahr: 33.239 t). Im Berichtsjahr wurde Strom aus erneuerbaren Energien für folgende Bereiche eingesetzt: scrollen ― für den von METRANS-Gesellschaften durchgeführten elektrifizieren Bahnverkehr in Deutschland und Österreich. ― für alle selbst genutzten Bürogebäude und Werkstätten in Hamburg sowie für den CTA, für das rein elektrisch betriebene Lagerkransystem am CTB, für die Bahnkräne an den Containerterminals CTB und CTT sowie für die iSAM AG am Standort Mülheim. ― Der Strom aus der auf dem HHLA-Terminal TK Estonia installierten Photovoltaikanlage wurde zum großen Teil durch den Terminal selbst verbraucht. Direkte und indirekte CO 2 e-Emissionen in Tsd. Tonnen, Basisjahr 2018 Bis 2021: CO 2 -Emissionen, ab 2022: CO 2 e-Emissionen Die absoluten CO 2 e-Emissionen der vier von der HHLA betriebenen reinen Containerterminals - namentlich CTA, CTB, CTT und CTO - sanken im Vorjahresvergleich um 10.456 t auf 39.802 t. Gegenüber dem Basisjahr 2008 verringerten sich die spezifischen CO 2 e-Emissionen um 50,5 %. Durch Dritte veranlasste und durchgeführte Tätigkeiten, die auf den Anlagen der HHLA CO 2 e emittieren, werden nicht erfasst. Als Bestandteil der mit dem Vorstand vereinbarten Zielvorgaben geht der Drei-Jahres-Durchschnitt der jährlichen spezifischen CO 2 -Emissionsentwicklung in die Vorstandsvergütung ein. Dabei wurde ein Zielkorridor festgelegt, dessen Erreichen eine entsprechende Tantieme auslöst. Vergütungsbericht und Vergütungssystem Entwicklung spezifischer CO 2 e-Emissionen Spezifische CO 2 e-Emissionen gegenüber 2008 in % Bis 2021: CO 2 -Emissionen, ab 2022: CO 2 e-Emissionen Zertifizierte Klimaneutralität Der CTA in Hamburg ist die weltweit erste zertifiziert klimaneutrale Umschlaganlage für Container. Der Betrieb erfolgt überwiegend elektrifiziert mit Strom aus erneuerbaren Energien. Für Terminalprozesse, die heute noch CO 2 e-Emissionen verursachen, wird die Umstellung auf elektrifizierten Betrieb derzeit erprobt beziehungsweise bereits sukzessive umgesetzt. Im Berichtsjahr wurden die CO 2 e-Emissionen des CTA durch den TÜV Nord gemäß DIN ISO 14064-3:2000 ermittelt und die Klimaneutralität durch den Standard TN-CC-020 zertifiziert. Berücksichtigt werden darin Emissionen aus stationärer Verbrennung (Erdgas) und mobiler Verbrennung (Diesel), aus importierter Elektrizität (marktbasierter Ansatz), Vorketten aller eingesetzten Energieträger sowie die Emissionen des Pendler-Berufsverkehrs. Dabei wurden alle nicht vermeidbaren CO 2 e-Emissionen in Höhe von 7.409 t (im Vorjahr: 11.836 t), die durch den Containerumschlag (einschließlich der berechneten Scope-3-Emissionen) entstehen, durch Kompensationsprojekte nach Gold Standard ausgeglichen. Die durch den TÜV Nord als unabhängige Zertifizierungsstelle verifizierten CO 2 e-Emissionen für den Transport eines Standardcontainers von und nach Hamburg, Bremerhaven, Wilhelmshaven, Duisburg, Rotterdam, Danzig, Triest, Rijeka und Koper innerhalb des METRANS-Netzes bilden die Basis für das klimaneutrale Produkt HHLA Pure. HHLA Pure steht für klimaneutralen Containertransport und -umschlag gemäß TÜV-Nord-Standard TN-CC-020. Dieser umfasst die Emissionen aus stationärer und mobiler Verbrennung (Erdgas, Diesel) sowie aus importiertem Strom). Nach Maßgabe dieses Standards wurden Emissionen so weit wie möglich reduziert. Dabei wurden alle im Berichtsjahr als unvermeidlich klassifizierten CO 2 e-Emissionen in Höhe von 51.344 t durch Klimaschutz-Kompensationsprojekte nach Gold Standard ausgeglichen (im Vorjahr: 49.475 t). Im Berichtsjahr wurden insgesamt 940.466 Standardcontainer (TEU) klimaneutral mit HHLA Pure transportiert (im Vorjahr: 917.152 TEU). Maßnahmen zur Senkung der CO 2 e-Emissionen Das bestehende Programm zur Energieeffizienzsteigerung und zur Senkung der CO 2 e-Emissionen innerhalb einzelner HHLA-Gesellschaften wurde im Berichtsjahr durch verschiedene Maßnahmen weitergeführt. Hierzu gehören unter anderem die Um- und Ausrüstung mit energieeffizienteren Technologien wie z. B. der Ausbau der batteriebetriebenen Automated-Guided-Vehicles (AGVs)-Flotte am CTA um weitere elf Einheiten, die Inbetriebnahme von acht weiteren Hybrid-Portalhubwagen (Hybrid Van Carriern) am CTT oder der Ausbau des elektrifizierten Lagerkransystems am CTB. ☑ Prüfung mit begrenzter Sicherheit Energie Energieverbrauch und -einspeisung scrollen 2023 2022 2021 2020 2019 Diesel, Benzin und Heizöl in Mio. l 18,3 23,2 24,1 24,1 28,0 Erdgas in Mio. m 3 1,5 1,9 7,5 9,1 8,0 Strom (ohne Fahrstrom) in Mio. kWh 141,5 149,4 133,7 117,0 123,2 davon Strom aus erneuerbarer Energie 80,7 82,4 97,4 86,2 78,7 Fahrstrom in Mio. kWh 211,4 206,7 208,7 191,9 185,0 davon Strom aus erneuerbarer Energie 126,7 117,4 115,7 6,6 - Fernwärme in Mio. kWh 3,3 3,9 4,0 3,1 3,6 davon Fernwärme aus erneuerbarer Energie 2,4 2,8 2,5 2,2 2,6 Fernwärmeeinspeisung in Mio. kWh 0 0 25,5 32,8 33,3 Energieverbrauch 2023 für Heizöl, Erdgas und Fahrstrom geschätzt (vorläufig) Das Klimaschutzziel der HHLA ist durch die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Energiemix des Konzerns zu erreichen. Für substanzielle CO 2 e-Reduzierungen setzt die HHLA auf eine weitere Elektrifizierung ihrer Geräte und Maschinen auf den Terminals und damit auf die Substitution von fossilen Antriebsenergieträgern durch erneuerbare Energien. Damit werden die Anlagen nicht nur emissions- und lärmärmer, sondern die alternativen Umschlagsgeräte benötigen auch weniger Wartungsaufwand. Diese fortschrittlichen Technologien senken nicht nur die lokalen Emissionen, sondern führen auch zu ökonomischen Vorteilen, die vor dem Hintergrund steigender Energiekosten an Bedeutung gewinnen. Im Berichtszeitraum wurden dahingehend einige Projekte erfolgreich umgesetzt: scrollen ― Im Berichtsjahr wurde die Anzahl von rein elektrisch angetriebenen Pkws im operativen Bereich auf 131 Fahrzeuge ausgebaut (im Vorjahr: 117). ― Im Rahmen des weiteren Flottenausbaus von besonders energieeffizienten und schadstoffarmen Großgeräten wurden im Jahr 2023 am Containerterminal Altenwerder (CTA) elf lokal emissionsfreie, batteriebetriebene Automated Guided Vehicles (AGVs) in Betrieb genommen. ― Am Containerterminal Burchardkai (CTB) wurden im Jahr 2023 die Arbeiten an vier elektrifizierten Lagerblöcken mit je drei Stapelkränen abgeschlossen und diese in Betrieb genommen. Zudem wurde mit den Arbeiten an drei weiteren Lagerblöcken begonnen. ― Der Containerterminal Tollerort (CTT) nahm acht besonders energieeffiziente Hybrid-Portalhubwagen (Hybrid Van Carrier) in Betrieb. ― Bei HHLA TK Estonia erzeugte die Photovoltaikanlage im ersten vollen Betriebsjahr über 234 MWh Strom. Die Wirksamkeit des bestehenden nach DIN ISO 50001:2018 zertifizierten Energiemanagementsystems, welches alle HHLA-Gesellschaften mit nennenswertem Energieverbrauch in Deutschland umfasst, wurde im Berichtsjahr mittels Überprüfungsaudit erneut bestätigt. Darüber hinaus ist die HHLA stets auf der Suche nach weiteren Optionen, die das Unternehmen bei dem Ziel unterstützen, bis 2040 klimaneutral zu werden. Wasserstoff als Energieträger kann eine wichtige Rolle bei der Dekarbonisierung insbesondere auch im Hafenumschlag und in der Schwergutlogistik spielen. Deshalb hat die HHLA mit dem "Clean Port & Logistics"-Innovationscluster eine Plattform gegründet, in der Technologien für den Hafenumschlag und den Schwerlastverkehr vor allem mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb erprobt und zur Marktreife geführt werden. An dem Cluster beteiligen sich mehr als 45 weitere Unternehmen aus Europa, Asien, Nord- und Südamerika. Das Cluster hatte im Jahr 2022 seinen Startschuss. Gegenwärtig werden Konzepte für die Umstellung entwickelt und die notwendige Infrastruktur aufgebaut. Erste Tests sind für die erste Jahreshälfte 2024 geplant. Weiterhin engagiert sich die HHLA aktiv in der H2Global Foundation und beteiligt sich mit insgesamt 240 Partnern aus Wissenschaft und Industrie am Projekt TransHyDE. Sie beschäftigt sich in diesem Zusammenhang intensiv mit dem Import und der Distribution von Wasserstoff und seinen Derivaten. Im Jahr 2023 wurde eine Machbarkeitsstudie erfolgreich abgeschlossen, die die Potenziale der HHLA im Bereich Wasserstoffimport analysiert und die technische Machbarkeit evaluiert hat. Parallel wurden neue und innovative Transporttechnologien untersucht und bewertet. Diese Initiativen werden im Jahr 2024 insbesondere auch im Hinblick auf den Transport von Wasserstoff in Containern weitergeführt. Emissionen □ Nicht geprüft Wasserverbrauch Der Einsatz von Frischwasser beschränkt sich im HHLA-Konzern hauptsächlich auf die Nutzung zur Reinigung von Großgeräten und Containern sowie für die Hygiene der Beschäftigten und die Kantinenbewirtschaftung. Der konzernweite Wasserverbrauch des operativen Betriebs lag 2023 bei 95.613 m 3 (im Vorjahr: 106.693 m 3 ). Wasser wird an den HHLA-Standorten aus dem jeweiligen öffentlichen Versorgungsnetz bezogen. Wasserverbrauch in dam 3 HHLA-Standorte: 2022, 2023: konzernweit; 2021: konzernweit ohne Georgien; 2020: konzernweit ohne Italien, Slowenien und Ungarn 2019: Deutschland, Estland, Polen, Slowakei, Tschechien, Ungarn □ Nicht geprüft Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Abfälle Ressourcenschonendes Handeln der HHLA zeigt sich beim Abfallmanagement und beim Einsatz von recyceltem Baumaterial für die Instandhaltung der Terminalflächen. Beim Abfallmanagement setzt die HHLA so weit wie möglich auf Abfallvermeidung und Abfalltrennung, um wiederverwendbare Abfälle dem Ressourcenkreislauf zuzuführen. Die Menge einzelner Abfallarten kann aufgrund unterschiedlicher Umschlagmengen an den verschiedenen Terminals der HHLA von Jahr zu Jahr stark variieren. Die gesamte Abfallmenge sank im Berichtsjahr an den Standorten in Deutschland um 1,1 % auf 8.543 t (im Vorjahr: 8.635 t). Grundsätzlich unterscheidet die HHLA in nicht gefährliche und gefährliche Abfälle. Die Verringerung im Jahr 2023 war im Wesentlichen auf eine geringere Menge an gefährlichen Abfällen zurückzuführen. Nicht gefährliche Abfälle Die Fruchtabfälle, die mit 44,8 % den größten Anteil an den Abfällen stellen, stiegen im Geschäftsjahr 2023 um 13,6 % auf 3.827 t (im Vorjahr: 3.369t). Bei dieser Abfallart handelt es sich um nicht mehr zum Verzehr oder zur Weiterverarbeitung geeignete Fruchtabfälle wie Bananen oder Ananas. Auf diese Mengenentwicklung hat die HHLA keinen Einfluss, da es sich dabei um Importe handelt, die für den Vertrieb ungeeignet in Hamburg ankommen und entsorgt werden müssen. Der größte Anteil davon in Höhe von 2.561 t (im Vorjahr: 2.804 t) wurde in einer externen Biogasanlage für die Stromproduktion genutzt. Auf diese Weise wurden im Berichtszeitraum 491.269 kWh Strom CO 2 -frei produziert. 2023 stellten die gemischten Metalle die mengenmäßig zweitgrößte Abfallart dar, deren Volumen um 13,2 % auf 831 t gestiegen ist (im Vorjahr: 734 t). Dabei handelt es sich z. B. um nicht mehr einsatzfähige Stahlseile von Containerbrücken oder Lagerkränen. Diese Abfallart wird vollständig in den Recyclingkreislauf zurückgeführt. Die mengenmäßig drittgrößte Abfallart waren Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern, die als gefährliche Abfälle klassifiziert werden. Die viertgrößte Abfallart, Verpackungen aus Papier, Pappe, Karton und Mischpapier, verzeichnete im Berichtsjahr einen Rückgang um 14,8 % auf 449 t (im Vorjahr: 527 t). Gewerbeabfall zur Vorbehandlung und gemischte Verpackungen stellten die fünftgrößte Abfallart dar. Die Mengen sind im Jahr 2023 um 16,8 % auf 416 t (im Vorjahr: 500 t) gesunken. Bei der insgesamt sechstgrößten Abfallart handelt es sich um Schlämme aus der betriebseignen Abwasserbehandlung, deren Menge im Berichtsjahr um 14,4 % auf 299 t stieg. Abfallmenge in Tsd. Tonnen Gefährliche Abfälle Die mengenmäßig größte Abfallart die als gefährlich klassifiziert ist, waren Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern. Die Menge sank um 19,1 % auf 450 t (im Vorjahr: 557 t). Diese Abfallart entsteht primär bei der Reinigung von Portalhubwagen (Van Carriern) und anderen Großgeräten mit Hochdruckreinigern und stellt insgesamt die drittgrößte Abfallart dar. Die Abfallart Andere Emulsionen, die z. B. bei Ölspurbeseitigungen entstehen, verzeichnete einen Rückgang um 24,2 % auf 278 t (im Vorjahr: 367 t). Diese Abfallart stellt die insgesamt siebtgrößte Abfallart dar. Recycling Der größte direkte Materialeinsatz ohne Investitionen in Geräte und Maschinen der HHLA ist nach dem Einsatz von Energie der von Baustoffen. Hier werden zur Instandhaltung vorhandener Terminalflächen und zur Ertüchtigung bestehender Flächen auch recycelte Baustoffe eingesetzt. Dies minimiert den Ressourcenverbrauch und senkt zugleich die Treibhausgasemissionen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Menge der eingesetzten recycelten Baustoffe um 31,2 % auf 49.259 t (im Vorjahr: 37.547 t). Dieser Anstieg ist auf die Vorbereitungen der AGV-Flächen und den Ausbau der Lagerblöcke am CTB zurückzuführen. Dabei wurden 23.720 t (im Vorjahr: 2.816 t) Müllverbrennungsschlacke eingesetzt. Dies entspricht 48,2 % aller eingesetzten Recyclingbaustoffe. Den zweitgrößten Anteil am Einsatz recycelter Baustoffe mit 26,3 % bzw. 12.949 t stellte die Verwendung von Asphaltrecycling dar. Dieser wurde u. a. für die Vorbereitungen der AGV-Flächen und den Ausbau der Lagerblöcke am CTB eingesetzt. Mit einem Anteil von 18,7 % und einem Materialeinsatz von 9.230 t wurde mit Zement gebundene Schlacke für den Ausbau der Lagerkranblöcke verwendet. Für Umbauten an der Kaistraße des CTB wurden außerdem insgesamt 3.360 t Elektroofenschlacke eingebracht. Die Verwendung runderneuerter Reifen für Umschlaggeräte und Container-Chassis oder die Vor-Ort-Reinigung von verwendeten Ölen und deren Wiedereinsatz verbessern ebenfalls die Ressourcennutzung und werden von verschiedenen Bereichen realisiert. ☑ Prüfung mit begrenzter Sicherheit EU-Taxonomie Rahmen und Anwendung der EU-Taxonomie Zielsetzung der EU-Taxonomie Die Europäische Union (EU) hat sich als Staatengemeinschaft das Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden. Im Rahmen des Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums (EU Action Plan on Sustainable Finance) ist die Umlenkung von Kapitalströmen in nachhaltige Investitionen dabei eine wesentliche Zielsetzung. Zur Unterstützung dieser Zielsetzung ist Mitte 2020 die EU-Taxonomie-Verordnung (Taxonomie-VO) in Kraft getreten, die als einheitliches und rechtsverbindliches Klassifizierungssystem festlegt, welche Wirtschaftstätigkeiten in der EU als "ökologisch nachhaltig" gelten. Über die Ergebnisse dieser Klassifikation ist unternehmensspezifisch jährlich zu berichten. Im Juni 2021 wurde der Klimarechtsakt verabschiedet, der Wirtschaftstätigkeiten und technische Bewertungskriterien für die ersten beiden der sechs Umweltziele festlegt. Im Juni 2023 folgte der Umweltrechtsakt, der diese Festlegungen für die Umweltziele drei bis sechs regelt. In Artikel 9 der Taxonomie-VO werden die folgenden sechs Umweltziele genannt: scrollen ― Klimaschutz ― Anpassung an den Klimawandel ― Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen ― Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft ― Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung ― Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme Vorgaben zu nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Umweltziele sind in den Delegierten Rechtsakten durch die Beschreibung der Wirtschaftstätigkeit festgelegt, dort sind diejenigen gelistet, welche grundsätzlich als nachhaltig in Betracht gezogen werden können. Definition von nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten Im Hinblick auf die Klassifizierung einer Wirtschaftstätigkeit als "ökologisch nachhaltig" im Sinne der EU-Taxonomie ist eine Unterscheidung zwischen Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität erforderlich. Im ersten Schritt ist zu prüfen, ob eine Wirtschaftstätigkeit im Klimarechtsakt oder im Umweltrechtsakt beschrieben und somit taxonomiefähig ist. Ausschließlich taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten können dann als taxonomiekonform und somit nachhaltig ausgewiesen werden. Dazu müssen diese Wirtschaftstätigkeiten drei Bedingungen erfüllen: Sie müssen einen wesentlichen Beitrag zu einem der sechs Umweltziele leisten und dürfen keines der anderen Umweltziele, zu denen kein wesentlicher Beitrag geleistet wird, erheblich beeinträchtigen, diese also negativ beeinflussen. Darüber hinaus müssen diese Aktivitäten vorgegebene Mindestschutzkriterien erfüllen, wie beispielsweise die Einhaltung von Menschenrechten. Anwendung der EU-Taxonomie Aufgrund von § 315b (1) HGB und Art. 8 (1) Taxonomie-VO ist die HHLA dazu verpflichtet, die Regulatorik der Taxonomie-VO anzuwenden. Nach Vorgaben der Taxonomie-VO wurden im Berichtsjahr 2021 bereits die Anteile der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten an den Umsatzerlösen sowie den Investitionen und Betriebsausgaben berichtet. Seit dem Berichtsjahr 2022 sind die Anteile der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten offenzulegen. In den Jahren 2021 und 2022 bezogen sich die Anteilsangaben auf die Umweltziele 1 und 2. Für das Berichtsjahr sind zusätzlich die Änderungen durch die Rechtsakte zur Änderung des Klimarechtsaktes (Ziele 1 und 2) sowie die Wirtschaftstätigkeiten des Umweltrechtaktes für die Ziele 3 bis 6 zu berücksichtigen. In diese Betrachtung werden grundsätzlich alle vollkonsolidierten Konzerngesellschaften der HHLA einbezogen. ☑ Prüfung mit begrenzter Sicherheit Analyse der Wirtschaftsaktivitäten der HHLA Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten Die Definitionen der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten ("eligibility") für die Umweltziele "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" finden sich in den Anhängen 1 und 2 zum Klimarechtsakt. Die Definitionen der Wirtschaftstätigkeiten zu den Umweltzielen "Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen", "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft", "Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung" und "Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme" sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486, dem Umweltrechtsakt, zu finden. Nach Prüfung der Definitionen der Wirtschaftstätigkeiten nach den Delegierten Verordnungen sind die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten der HHLA ausschließlich dem Umweltziel "Klimaschutz" zuzuordnen: Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten scrollen Umweltziel Klassifizierung nach dem Klimarechtsakt Tätigkeit des HHLA-Konzerns Klimaschutz 4.1 Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie Installation und Betrieb einer Fotovoltaikanlage Klimaschutz 6.2 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr Schienengebundener Containertransport mit Zügen Klimaschutz 6.6 Güterbeförderung im Straßenverkehr Straßengebundener Containertransport mit Lkw Klimaschutz 6.14 Schienenverkehrsinfrastruktur Betrieb von Inlandterminals für die Umladung von Gütern zwischen den Verkehrsträgern Klimaschutz 6.16 Infrastruktur für eine CO 2 -arme Schifffahrt Betrieb von Seehafenterminals für die Umladung von Gütern zwischen den Verkehrsträgern Klimaschutz 7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden Eigentum und Vermietung von Immobilien Die taxonomiefähigen Aktivitäten des Containertransports mit der Bahn und dem Lkw einschließlich der Inlandterminals werden von den Intermodalgesellschaften der HHLA durchgeführt. Auch die wirtschaftlichen Aktivitäten des Konzerns im Bereich Containerumschlag und der Betrieb von HHLA-Seehafenterminals wurden als taxonomiefähig klassifiziert, da diese Aktivitäten einen CO 2 -armen Seetransport ermöglichen. Im Bereich Immobilien wurde das Eigentum bzw. der Erwerb von Eigentum als taxonomiefähig klassifiziert. Bei den im Eigentum der HHLA stehenden, vermieteten Immobilien handelt es sich hauptsächlich um die historische, denkmalgeschützte und zum UNESCO-Weltkulturerbe zählende Hamburger Speicherstadt und den Fischmarkt Hamburg. Als nicht taxonomiefähig Aktivitäten wurden im Wesentlichen Tätigkeiten in den Bereichen Beratung, Automatisierung, Containerreparatur und Projektlogistik eingestuft. Die HHLA ist nicht im Bereich der Wirtschaftsaktivitäten nach Punkt 4.26‒4.31 des ergänzenden delegierten Rechtsakts EU 2022/1214 (Gas- und Nuklear-Rechtsakt) tätig. Daher finden die entsprechenden Meldebögen für diese Tätigkeiten aus dem genannten delegierten Rechtsakt keine Anwendung. Prüfung der Taxonomiekonformität der Wirtschaftstätigkeiten Die Prüfung der Taxonomiekonformität ("alignment") wurde in einem dreistufigen Prozess durchgeführt: 1. die Prüfung eines wesentlichen Beitrags zum Umweltziel "Klimaschutz"; 2. die Prüfung der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (DNSH - do no significant harm) der übrigen Umweltziele und 3. die Prüfung der Einhaltung der Mindestschutzkriterien. Wesentlicher Beitrag zum Umweltziel "Klimaschutz" Die Definitionen der entsprechenden technischen Bewertungskriterien für das Umweltziel "Klimaschutz" sind den Anhängen des Klimarechtsaktes zu entnehmen. Diese dienten als Grundlage der Prüfung. Jede als taxonomiefähig identifizierte Wirtschaftstätigkeit der HHLA wurde auf die Einhaltung der technischen Bewertungskriterien für einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz überprüft. Die Wirtschaftstätigkeit "6.2 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr" leistet einen wesentlichen Beitrag, da die Züge und Güterwagen, die die HHLA einsetzt, weitgehend keine direkten CO 2 -Abgasemissionen verursachen. Die Wirtschaftstätigkeiten "6.14 Schienenverkehrsinfrastruktur" und "6.16 Infrastruktur für eine CO 2 -arme Schifffahrt" ermöglichen die Umladung von Gütern zwischen den Verkehrsträgern und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz. Für die Ergebnisse siehe Meldebögen zur EU-Taxonomie Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der Umweltziele Die Definitionen der entsprechenden DNSH-Kriterien für das Umweltziel "Klimaschutz" finden sich ebenfalls in den Anhängen und Anlagen des Klimarechtsaktes. Die Überprüfung der DNSH-Kriterien wurde auf Ebene der Wirtschaftstätigkeiten durchgeführt. Der Intermodalbereich der HHLA mit seinem umfassenden Terminalnetzwerk in Zentral- und Osteuropa führte zu umfangreichen Untersuchungen der technischen Bewertungskriterien auf Standortebene, Gleiches gilt für die Seehafenterminals. Die Erfüllung der DNSH-Kriterien wird durch die Einhaltung europäischer und nationaler Gesetze sowie zum Beispiel freiwillige Umweltmanagementzertifizierungen sichergestellt. Die robuste Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung wurde auf Basis der aktuellsten verfügbaren Klimadaten (unter Verwendung der RCP-Szenarien 2.6, 4.5 und 8.5) und auf der kleinsten geeigneten Skala durchgeführt. Für die Ergebnisse siehe Meldebögen zur EU-Taxonomie. Für die Ergebnisse der robusten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung siehe Risiko- und Chancenmanagement. Einhaltung der Mindestschutzkriterien Die Mindestschutzkriterien sind in Artikel 18 der Taxonomie-VO geregelt und beziehen sich auf die Einhaltung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, einschließlich der Grundprinzipien und Rechte aus den acht Kernübereinkommen, die in der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit festgelegt sind, sowie auf die Internationale Charta der Menschenrechte. Die taxonomiefähigen Tätigkeiten der HHLA beschränken sich auf Europa. Über 95 % der Lieferanten der HHLA kommen aus Staaten der Europäischen Union, in denen die Einhaltung von Menschenrechten und den weiteren, in den Mindestschutzkriterien genannten Bereichen durch lokale und europäische Gesetze geregelt ist. Wichtige Aspekte der internationalen Standards in den vorgenannten Richtlinien und Normen sind beispielsweise in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert, insbesondere das Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit sowie der Grundsatz der Nichtdiskriminierung. Zudem sind im Unionsrecht in vielen Fällen strengere Anforderungen in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit sowie soziale Nachhaltigkeit verankert. Als verantwortungsvoll agierendes Unternehmen gehört ein von Rechtmäßigkeit und Integrität geleitetes Handeln zum Grundverständnis der HHLA. Die HHLA hält sich nicht nur an die geltenden Gesetze, sondern achtet insbesondere auch die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Prinzipien und Standards. Demokratische Grundsätze und internationale Standards Daran angelehnt legen konzerninterne Dokumente und Maßnahmen die Leitlinien der Aktivitäten verbindlich fest und unterstützen somit die Achtung und Einhaltung der sich aus Artikel 18 Taxonomie-VO ergebenden wesentlichen Kriterienbereiche: scrollen ― Menschenrechte, einschließlich Rechten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Achtung der Menschrechte ― Bestechung/Korruption Bekämpfung von Korruption und Bestechung ― Besteuerung Steuern ― Fairer Wettbewerb Die Einhaltung der Mindestschutzkriterien wurde auf Konzernebene bewertet, um die Einhaltung dieser Anforderungen auf der Ebene der wirtschaftlichen Tätigkeit zu prüfen. Hintergrund ist, dass die entsprechenden Managementsysteme auf Konzernebene verankert sind und somit für alle Geschäftstätigkeiten gelten. Angaben zu Unternehmensführungspraktiken Nach Überprüfung aller zuvor genannten Kriterien des Mindestschutzes sind keine Abweichungen festzustellen. Die implementierten Management- und Präventionssysteme stellen die Einhaltung von Artikel 18 sicher, so dass die Einhaltung der Mindestschutzkriterien im Sinne der Taxonomie-VO bestätigt wurde. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten Die Wirtschaftstätigkeiten der HHLA, die als taxonomiekonform identifiziert wurden, konzentrieren sich auf: Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten scrollen Umweltziel Klassifizierung nach dem Klimarechtsakt Tätigkeit des HHLA-Konzerns Klimaschutz 4.1 Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie Installation und Betrieb einer Fotovoltaikanlage Klimaschutz 6.2 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr Elektrifizierter schienengebundener Containertransport mit Zügen Klimaschutz 6.14 Schienenverkehrsinfrastruktur Betrieb von Inlandterminals für die Umladung von Gütern zwischen den Verkehrsträgern Klimaschutz 6.16 Infrastruktur für eine CO 2 -arme Schifffahrt Betrieb von Seehafenterminals für die Umladung von Gütern zwischen den Verkehrsträgern Die Tätigkeit "6.2 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr", die mit elektrisch betriebenen Lokomotiven durchgeführt wird und nicht dem Transport von fossilen Brennstoffen dient, wurde als taxonomiekonform klassifiziert. Darüber hinaus wurde die Tätigkeit "4.1 Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie" auf dem HHLA TK Terminal im estnischen Muuga, die Tätigkeit "6.14 Schienenverkehrsinfrastruktur" (Inlandterminals) sowie der Güterumschlag auf Seehafenterminals im Rahmen der Tätigkeit "6.16 Infrastruktur für eine CO 2 -arme Schifffahrt" als taxonomiekonform klassifiziert. Diese vier Tätigkeiten entsprechen den technischen Bewertungskriterien. Taxonomiefähige, aber nicht -konforme Wirtschaftstätigkeiten scrollen Umweltziel Klassifizierung nach dem Klimarechtsakt Tätigkeit des HHLA-Konzerns Klimaschutz 6.2 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr Dieselbetriebener schienengebundener Containertransport mit Zügen Klimaschutz 6.6 Güterbeförderung im Straßenverkehr Straßengebundener Containertransport mit Lkw Klimaschutz 7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden Eigentum und Vermietung von Immobilien Als taxonomiefähig, aber nicht taxonomiekonform wurden geringe Anteile der Tätigkeit "6.2 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr" bewertet. Hierbei handelt es sich um Gütertransporte wie Rangierfahrten, die auf nicht elektrifizierten Schienentrassen von dieselbetriebenen Lokomotiven durchgeführt werden. Als taxonomiefähig, aber nicht taxonomiekonform wurde zudem die Tätigkeit "6.6 Güterbeförderung im Straßenverkehr" bewertet. Die technischen Bewertungskriterien des Klimarechtsaktes ermöglichen es der HHLA nicht, den durch Lkws durchgeführten Containertransport im Straßenverkehr als taxonomiekonform zu bewerten. Hauptgrund ist der noch ausstehende Markthochlauf für emissionsarme oder emissionsfreie Sattelzugmaschinen. Als taxonomiefähig, aber nicht taxonomiekonform wurde darüber hinaus die Tätigkeit "7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden" bewertet. Die technischen Bewertungskriterien des Klimarechtsaktes ermöglichen es nicht, den Immobilienbereich der HHLA als taxonomiekonform zu bewerten. Das Immobilienportfolio besteht im Wesentlichen aus den historischen, denkmalgeschützten und zum UNESCO-Weltkulturerbe zählenden Gebäuden der Hamburger Speicherstadt, so dass bei energetischen Maßnahmen stets die Anforderungen des Denkmalschutzes zu berücksichtigen sind. Die HHLA arbeitet an energieeffizienzsteigernden Projekten, die durch denkmalgerechte und bautechnische Innovationen erreicht werden sollen. Für die Ergebnisse siehe Meldebögen zur EU-Taxonomie. ☑ Prüfung mit begrenzter Sicherheit Erhebung der Kennzahlen nach EU-Taxonomie Gemäß § 315e Abs. 1 HGB ist der Konzernabschluss der HHLA zum Abschlussdatum nach den IFRS aufgestellt worden. Die für die Berechnung der jeweiligen Kennzahl zu den Umsatzerlösen (Umsatzkennzahl), Investitionen (CapEx-Kennzahl) und Betriebsausgaben (OpEx-Kennzahl) genutzten Beträge basieren entsprechend auf den im Konzernabschluss berichteten Zahlen, um Doppelzählungen über Wirtschaftstätigkeiten hinweg zu vermeiden. Für die notwendige Kennzahlenerhebung und -berechnungen, deren Daten in anderen HHLA-IT-Systemen vorhanden sind, wurde durch Kontrollmechanismen (Vier-Augen-Prinzip) und Plausibilitätsprüfungen die Datenqualität sichergestellt. Basierend auf der vollständigen Analyse der Wirtschaftsaktivitäten auf Taxonomiefähigkeit und -konformität erfolgt die Angabe des Anteils der taxonomiefähigen beziehungsweise taxonomiekonformen Umsatzerlöse, Investitionen (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) der HHLA an den jeweiligen Gesamtsummen des Geschäftsjahres 2023. Umsatzkennzahl Definition Die Umsatzerlöse umfassen die gemäß IAS 1.82a ausgewiesenen Einnahmen. Die Umsatzkennzahl ergibt sich aus dem Quotienten des wie folgt definierten Zählers und Nenners: scrollen ― Der Zähler der Umsatzkennzahl ist definiert als der Konzernumsatz, der mit den Produkten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit den taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen wirtschaftlichen Tätigkeiten erzielt wird. ― Der Nenner der Umsatzkennzahl basiert auf dem ausgewiesenen Umsatz des HHLA-Konzerns der Gewinn- und Verlustrechnung. Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der HHLA ausgewiesenen Umsatzerlöse wurden über alle Konzerngesellschaften hinweg daraufhin untersucht, ob sie mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten für eines der sechs Umweltziele des Klimarechtsaktes erzielt wurde. Analyse der Wirtschaftsaktivitäten Durch eine Detailanalyse der in den Umsatzerlösen enthaltenen Posten erfolgt die Zuordnung des jeweiligen Umsatzerlöses zu den taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten. Umsatzkennzahl Umsatzkennzahlen Die ermittelten Umsatzkennzahlen für das Geschäftsjahr 2023 sind nachfolgend dargestellt: Umsatzkennzahlen scrollen in Mio. € 2023 in % 2022 in % Umsatzerlöse 1.446,8 100,0 1.578,4 100,0 davon taxonomiefähig 1.386,1 95,8 1.509,4 95,6 davon taxonomiekonform 1.147,1 79,3 1.273,6 80,7 davon nicht taxonomiefähig 60,6 4,2 68,9 4,4 Die HHLA erwirtschaftet den größten Teil der Umsatzerlöse durch ihre Seehafenterminals und intermodalen Containertransporte in Zentral- und Osteuropa. Insgesamt wurden 95,8 % der Umsatzerlöse durch taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten erwirtschaftet. Dieser Anteil entspricht in etwa dem Vorjahreswert. Die wesentlichen Anteile an den taxonomiefähigen Umsatzerlösen stellten die Wirtschaftstätigkeiten "6.16 Infrastruktur für eine CO 2 -arme Schifffahrt" mit 50,3 % und "6.2 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr" mit 24,6 % dar. Weitere Anteile sind in den Meldebögen zur EU-Taxonomie detailliert aufgeführt. Meldebögen zur EU-Taxonomie Der Anteil der taxonomiekonformen Tätigkeiten der HHLA liegt im Berichtsjahr bei 79,3 %. Die wesentlichen beitragenden Tätigkeiten waren "6.16 Infrastruktur für eine CO 2 -arme Schifffahrt" mit 50,3 %, "6.2 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr" mit 23,8 % und "6.14 Schienenverkehrsinfrastruktur" mit 5,2 %. Die Umsatzerlöse resultieren zum überwiegenden Teil aus Kundenverträgen im Bereich Containerumschlag und -transporte. Lediglich 16,5 % der Umsatzerlöse der HHLA sind im Berichtsjahr 2023 taxonomiefähig, aber nicht taxonomiekonform. Investitionsausgaben (CapEx) Definition Basis der Investitionsausgaben (CapEx) sind die Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten während des betrachteten Geschäftsjahres vor Abschreibungen und etwaigen Neubewertungen für das betreffende Geschäftsjahr und ohne Änderungen des beizulegenden Zeitwerts. Außerdem umfassen sie auch Zugänge zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, die aus Unternehmenszusammenschlüssen resultieren (Anwendung von IFRS (IAS 16, 38, 40, 41, IFRS 16)). Erworbene Firmenwerte werden dabei nicht berücksichtigt. Investitionen in langfristige Vermögenswerte, die als zur Veräußerung oder zur Ausschüttung gehalten klassifiziert sind, werden nur bis zum erstmaligen Zeitpunkt der entsprechenden Klassifikation berücksichtigt. Die CapEx-Kennzahl ergibt sich aus dem Quotienten des wie folgt definierten Zählers und Nenners: scrollen ― Den Zähler der CapEx-Kennzahl bildet die Summe der Investitionsausgaben, die taxomiefähig bzw. taxonomiekonform sind. ― Der Nenner der CapEx-Kennzahl beinhaltet die gesamten Investitionsausgaben. Er resultiert aus der Summe der in der Investitionsanalyse im Rahmen der Finanz- und Vermögenslage dargestellten Investitionssumme sowie den im Konzernanhang dargestellten immateriellen Vermögenswerten (Tz. 22) und Zugängen an Sachanlagen aus Unternehmenszusammenschlüssen (Tz. 23). Die CapEx-Kennzahl gibt den Anteil der Investitionsausgaben (CapEx) an, der mit einer taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit verbunden ist. Die Zugänge erfolgen entweder in voll taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Einzelgesellschaften oder sind direkt taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten nach einer Analyse bezüglich der Taxonomiefähigkeit bzw. -konformität und einem Abgleich mit den technischen Bewertungskriterien. Analyse der Wirtschaftsaktivitäten CapEx-Kennzahl Überleitung von Investitionen zur CapEx-Kennzahl scrollen in Mio. € 2023 Ausgewiesene Investitionen (inkl. Nutzungsrechte) 314,0 Zugang von Sachanlagen durch Unternehmenserwerb 36,1 CapEx-Kennzahl 350,1 CapEx-Kennzahlen Die ermittelten Kennzahlen für den Anteil der taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Investitionen sind nachfolgend dargestellt: CapEx-Kennzahlen scrollen in Mio. € 2023 in % 2022 in % CapEx 350,1 100,0 220,5 100,0 davon taxonomiefähig 327,6 93,6 203,4 92,2 davon taxonomiekonform 303,8 86,8 179,8 81,6 davon nicht taxonomiefähig 22,5 6,4 17,1 7,8 Im Geschäftsjahr 2023 entsprachen 93,6 % der Investitionen dem Anwendungsbereich der EU-Taxonomie und konnten somit der Taxonomiefähigkeit zugeordnet werden. Die meisten taxonomiefähigen Investitionen waren auch taxonomiekonforme Investitionen (86,8%). Dieses ist eine Steigerung der taxonomiekonformen Investitionen um 5,2 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. Bei der Aufschlüsselung der Zugangsarten entfielen 77,6 % auf Investitionen und 9,2 % auf Sachanlagenzugang durch Unternehmenserwerb. Die taxonomiekonformen Investitionen entfielen auf die Wirtschaftsaktivitäten "6.16 Infrastruktur für eine CO 2 -arme Schifffahrt" mit 58,1 %, "6.2 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr" mit 20,1 %, "6.14 Schienenverkehrsinfrastruktur" mit 8,6% und "4.1 Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie mit 0,04 %. Die absolute Veränderung gegenüber dem Vorjahr ist u.a. auf die Vorbereitungen zur Einführung batteriebetriebener Automated Guided Vehicles (AGVs) am CTB zurückzuführen. Meldebögen zur EU-Taxonomie Weiterhin sieht die delegierte Verordnung zu den Berichtspflichten vor, dass Investitionsausgaben auch dann als taxonomiekonform klassifiziert werden können, wenn sie scrollen ― Teil eines Plans zur Ausweitung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder zur Umwandlung taxonomiefähiger in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten ("CapEx-Plan") sind oder ― sich auf den Erwerb von Produktion aus taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und auf einzelne Maßnahmen beziehen, durch die die Zieltätigkeiten CO 2 -arm ausgeführt werden oder der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt wird. Die Investitionsausgaben in den beiden genannten Kategorien sind von untergeordneter Bedeutung (< 2 % der gesamten Investitionsausgaben) und daher nicht wesentlich. Betriebsausgaben (OpEx) Definition Die Basis für die Betriebsausgaben stellen die direkten, nicht aktivierten Kosten für Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristige Leasingverhältnisse (Short-Term-Leasing), Wartung und Instandhaltung sowie alle anderen direkten Ausgaben für die laufende Instandhaltung von Sachanlagen durch das Unternehmen oder durch Dritte dar, die notwendig sind, um die fortlaufende und wirksame Funktionsfähigkeit dieser Anlagen zu gewährleisten. Die OpEx-Kennzahl ergibt sich aus dem Quotienten des wie folgt definierten Zählers und Nenners: scrollen ― Den Zähler der OpEx-Kennzahl bilden die Betriebsausgaben, die taxonomiefähig bzw. taxonomiekonform sind. ― Der Nenner besteht aus den gesamten direkten, nicht aktivierten Kosten für Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristige Mietverträge, Wartung und Instandhaltung sowie den sonstigen direkten Ausgaben für die laufende Instandhaltung von Sachanlagen. Die OpEx-Kennzahl gibt den Anteil der Betriebsausgaben im Sinne der EU-Taxonomie an, der mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden ist. Der Zähler ergibt sich aus einer Analyse der mit den auf den oben genannten Konten erfassten Ausgaben in Zusammenhang stehenden Vermögenswerte bezüglich ihrer Taxonomiefähigkeit bzw. Taxonomiekonformität anhand eines Abgleichs mit den technischen Bewertungskriterien. Analyse der Wirtschaftsaktivitäten Zur Ermittlung des Nenners wurden die Konten, welche die direkten, nicht aktivierten Kosten für Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing sowie Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen widerspiegeln, betrachtet und überprüft. OpEx-Kennzahl OpEx-Kennzahlen Die ermittelten Kennzahlen für die Betriebsausgaben sind nachfolgend dargestellt: OpEx-Kennzahlen scrollen in Mio. € 2023 in % 2022 in % OpEx 183,8 100,0 174,4 100,0 davon taxonomiefähig 169,4 92,2 160,6 92,1 davon taxonomiekonform 150,6 81,9 143,3 82,2 davon nicht taxonomiefähig 14,4 7,8 13,7 7,9 Im Geschäftsjahr 2023 lagen die Betriebsausgaben nach Definition der EU-Taxonomie bei 183,8 Mio. €. Dies umfasst schwerpunktmäßig Werkstattleistungen für die Containerterminals und beinhaltet kurzfristige Leasing-Aufwendungen, nicht aktivierte Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sowie Personalaufwendungen, die im Rahmen von Instandhaltungsleistungen entstanden sind. Insgesamt wurden 92,2 % der OpEx-Aufwendungen als taxonomiefähig klassifiziert. Dies entspricht nahezu dem Wert des Vorjahres und liegt auf ähnlich hohem Niveau wie die CapEx-Kennzahl. Die meisten taxonomiefähigen Betriebsausgaben waren auch taxonomiekonform. Die größten taxonomiekonformen Betriebsausgaben entfielen auf die Wirtschaftsaktivität "6.16 Infrastruktur für eine CO 2 -arme Schifffahrt" mit 69,6 %. Meldebögen zur EU-Taxonomie Weiterhin sieht die delegierte Verordnung zu den Berichtspflichten vor, dass Betriebsausgaben auch dann als taxonomiekonform klassifiziert werden können, wenn sie scrollen ― Teil des CapEx-Plans zur Ausweitung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten sind oder die Umwandlung taxonomiefähiger in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten innerhalb eines vordefinierten Zeitraums ermöglichen oder ― sich auf den Erwerb von Produktion aus taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und auf einzelne Maßnahmen, durch die die Zieltätigkeiten kohlenstoffarm ausgeführt werden oder der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt wird, sowie auf einzelne Gebäudesanierungsmaßnahmen beziehen. Die Betriebsausgaben in den beiden genannten Kategorien sind von untergeordneter Bedeutung. ☑ Prüfung mit begrenzter Sicherheit Ergebnis der Bewertungen nach EU-Taxonomie Die sehr hohen prozentualen Anteile der taxonomiekonformen Umsatz-, CapEx- und OpEx-Kennzahlen bestätigen die Ausrichtung des Geschäftsmodells auf nachhaltige Aktivitäten im Sinne der EU-Taxonomie. Meldebogen: Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind scrollen Offenlegung für das Geschäftsjahr 2023 Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (2) Umsatz (3) Umsatzanteil, 2023 (4) % A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie CCM 4.1 6 0 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr CCM 6.2 344.423 23,8 Schienenverkehrsinfrastruktur CCM 6.14 74.829 5,2 Infrastruktur für eine CO 2 -arme Schifffahrt CCM 6.16 727.794 50,3 Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 1.147.052 79,3 Davon ermöglichende Tätigkeiten 802.623 55,5 Davon Übergangstätigkeiten 0 0 A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr CCM 6.2 11.125 0,8 Güterbeförderung im Straßenverkehr CCM 6.6 168.280 11,6 Schienenverkehrsinfrastruktur CCM 6.14 115 0,0 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden CCM 7.7 59.557 4,1 Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 239.078 16,5 A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 1.386.130 95,8 B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 60.641 4,2 Gesamt 1.446.771 100,0 scrollen Offenlegung für das Geschäftsjahr 2023 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag Wirtschaftstätigkeiten (1) Klimaschutz (5) Anpassung an den Klimawandel (6) Wasser (7) J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie J N/EL N/EL Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr J N/EL N/EL Schienenverkehrsinfrastruktur J N/EL N/EL Infrastruktur für eine CO 2 -arme Schifffahrt J N/EL N/EL Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 79,3 0,0 0,0 Davon ermöglichende Tätigkeiten 55,5 0,0 0,0 Davon Übergangstätigkeiten 0 A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr EL N/EL N/EL Güterbeförderung im Straßenverkehr EL N/EL N/EL Schienenverkehrsinfrastruktur EL N/EL N/EL Erwerb von und Eigentum an Gebäuden EL N/EL N/EL Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 16,5 0,0 0,0 A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 95,8 0,0 0,0 B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt scrollen Offenlegung für das Geschäftsjahr 2023 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag Wirtschaftstätigkeiten (1) Umweltverschmutzung (8) Kreislauf wirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10) J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie N/EL N/EL N/EL Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr N/EL N/EL N/EL Schienenverkehrsinfrastruktur N/EL N/EL N/EL Infrastruktur für eine CO 2 -arme Schifffahrt N/EL N/EL N/EL Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,0 0,0 0,0 Davon ermöglichende Tätigkeiten 0,0 0,0 0,0 Davon Übergangstätigkeiten A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr N/EL N/EL N/EL Güterbeförderung im Straßenverkehr N/EL N/EL N/EL Schienenverkehrsinfrastruktur N/EL N/EL N/EL Erwerb von und Eigentum an Gebäuden N/EL N/EL N/EL Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 0,0 0,0 0,0 A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 0,0 0,0 0,0 B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt scrollen Offenlegung für das Geschäftsjahr 2023 DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") Wirtschaftstätigkeiten (1) Klimaschutz (11) Anpassung an den Klimawandel (12) Wasser (13) J/N J/N J/N A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie J J - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr J J - Schienenverkehrsinfrastruktur J J J Infrastruktur für eine CO 2 -arme Schifffahrt J J J Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) J J J Davon ermöglichende Tätigkeiten J J J Davon Übergangstätigkeiten J J J A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr Güterbeförderung im Straßenverkehr Schienenverkehrsinfrastruktur Erwerb von und Eigentum an Gebäuden Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt scrollen Offenlegung für das Geschäftsjahr 2023 DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") Wirtschaftstätigkeiten (1) Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische Vielfalt (16) Mindestschutz (17) J/N J/N J/N J/N A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie - J J J Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr J J - J Schienenverkehrsinfrastruktur J J J J Infrastruktur für eine CO 2 -arme Schifffahrt J J J J Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) J J J J Davon ermöglichende Tätigkeiten J J J J Davon Übergangstätigkeiten J J J J A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr Güterbeförderung im Straßenverkehr Schienenverkehrsinfrastruktur Erwerb von und Eigentum an Gebäuden Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt scrollen Offenlegung für das Geschäftsjahr 2023 Wirtschaftstätigkeiten (1) Anteil taxonomie-konformer (A.1) oder taxonomiefähiger (A.2) Umsatz, Jahr 2022 (18) Kategorie (ermöglichende Tätigkeit) (19) % E A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie 0 - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr 20,4 - Schienenverkehrsinfrastruktur 4,4 E Infrastruktur für eine CO 2 -arme Schifffahrt 55,8 E Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 80,7 Davon ermöglichende Tätigkeiten 60,3 E Davon Übergangstätigkeiten A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr 0,6 Güterbeförderung im Straßenverkehr 10,6 Schienenverkehrsinfrastruktur 0 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden 3,7 Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt scrollen Offenlegung für das Geschäftsjahr 2023 Wirtschaftstätigkeiten (1) Kategorie (Übergangstätigkeit) (20) T A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr * Schienenverkehrsinfrastruktur - Infrastruktur für eine CO 2 -arme Schifffahrt - Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Übergangstätigkeiten - A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr Güterbeförderung im Straßenverkehr Schienenverkehrsinfrastruktur Erwerb von und Eigentum an Gebäuden Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt J - Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit, N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit EL -'eligible', für das jeweilige Ziel taxonomiefähige Tätigkeit, N/EL - 'not eligible', für das jeweilige Ziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit; CCM = Climate Change Mitigation * Eine sehr geringe Anzahl von Fahrten wird mit Bi-Mode-Lokomotiven durchgeführt, die als Übergangstätigkeit gelten können. Meldebogen: CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind scrollen Offenlegung für das Geschäftsjahr 2023 2023 Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (2) CapEx (3) CapEx-Anteil, 2023 (4) Tsd. € % A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie CCM 4.1 138 0,0 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr CCM 6.2 70.215 20,1 Schienenverkehrsinfrastruktur CCM 6.14 29.982 8,6 Infrastruktur für eine CO 2 -arme Schifffahrt CCM 6.16 203.494 58,1 CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 303.829 86,8 Davon ermöglichende Tätigkeiten 233.476 66,7 Davon Übergangstätigkeiten 0 0,0 A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr CCM 6.2 1.745 0,5 Güterbeförderung im Straßenverkehr CCM 6.6 519 0,1 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden CCM 7.7 21.535 6,2 CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 23.799 6,8 A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 327.628 93,6 B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 22.471 6,4 Gesamt 350.099 100,0 scrollen Offenlegung für das Geschäftsjahr 2023 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag Wirtschaftstätigkeiten (1) Klimaschutz (5) Anpassung an den Klimawandel (6) Wasser (7) J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie J N/EL N/EL Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr J N/EL N/EL Schienenverkehrsinfrastruktur J N/EL N/EL Infrastruktur für eine CO 2 -arme Schifffahrt J N/EL N/EL CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 86,8 0,0 0,0 Davon ermöglichende Tätigkeiten 66,7 0,0 0,0 Davon Übergangstätigkeiten 0 A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr EL N/EL N/EL Güterbeförderung im Straßenverkehr EL N/EL N/EL Erwerb von und Eigentum an Gebäuden EL N/EL N/EL CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 6,8 0,0 0,0 A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 93,6 0,0 0,0 B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt scrollen Offenlegung für das Geschäftsjahr 2023 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag Wirtschaftstätigkeiten (1) Umweltverschmutzung (8) Kreislauf wirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10) J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie N/EL N/EL N/EL Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr N/EL N/EL N/EL Schienenverkehrsinfrastruktur N/EL N/EL N/EL Infrastruktur für eine CO 2 -arme Schifffahrt N/EL N/EL N/EL CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,0 0,0 0,0 Davon ermöglichende Tätigkeiten 0,0 0,0 0,0 Davon Übergangstätigkeiten A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr N/EL N/EL N/EL Güterbeförderung im Straßenverkehr N/EL N/EL N/EL Erwerb von und Eigentum an Gebäuden N/EL N/EL N/EL CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 0,0 0,0 0,0 A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 0,0 0,0 0,0 B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt scrollen Offenlegung für das Geschäftsjahr 2023 DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") Wirtschaftstätigkeiten (1) Klimaschutz (11) Anpassung an den Klimawandel (12) Wasser (13) J/N J/N J/N A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie J J - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr J J - Schienenverkehrsinfrastruktur J J J Infrastruktur für eine CO 2 -arme Schifffahrt J J J CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) J J J Davon ermöglichende Tätigkeiten J J J Davon Übergangstätigkeiten J J J A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr Güterbeförderung im Straßenverkehr Erwerb von und Eigentum an Gebäuden CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt scrollen Offenlegung für das Geschäftsjahr 2023 DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") Wirtschaftstätigkeiten (1) Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische Vielfalt (16) Mindestschutz (17) J/N J/N J/N J/N A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie - J J J Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr J J - J Schienenverkehrsinfrastruktur J J J J Infrastruktur für eine CO 2 -arme Schifffahrt J J J J CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) J J J J Davon ermöglichende Tätigkeiten J J J J Davon Übergangstätigkeiten J J J J A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr Güterbeförderung im Straßenverkehr Erwerb von und Eigentum an Gebäuden CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt scrollen Offenlegung für das Geschäftsjahr 2023 Wirtschaftstätigkeiten (1) Anteil taxonomie-konformer (A.1) oder taxonomiefähiger (A.2) CapEx, Jahr 2022 (18) Kategorie (ermöglichende Tätigkeit) (19) % E A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie 0 - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr 24,4 - Schienenverkehrsinfrastruktur 20,4 E Infrastruktur für eine CO 2 -arme Schifffahrt 36,7 E CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 81,6 Davon ermöglichende Tätigkeiten 57,1 E Davon Übergangstätigkeiten A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr 0,3 Güterbeförderung im Straßenverkehr 0,1 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden 10,3 CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt scrollen Offenlegung für das Geschäftsjahr 2023 Wirtschaftstätigkeiten (1) Kategorie (Übergangstätigkeit) (20) T A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr * Schienenverkehrsinfrastruktur - Infrastruktur für eine CO 2 -arme Schifffahrt - CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Übergangstätigkeiten - A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr Güterbeförderung im Straßenverkehr Erwerb von und Eigentum an Gebäuden CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt J - Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit, N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit EL -'eligible', für das jeweilige Ziel taxonomiefähige Tätigkeit, N/EL - 'not eligible', für das jeweilige Ziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit; CCM = Climate Change Mitigation * Eine sehr geringe Anzahl von Fahrten wird mit Bi-Mode-Lokomotiven durchgeführt, die als Übergangstätigkeit gelten können. Meldebogen: OpEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind scrollen Offenlegung für das Geschäftsjahr 2023 2023 Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (2) OpEx (3) OpEx-Anteil, 2023 (4) Tsd. € % A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie CCM 4.1 0 0 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr CCM 6.2 16.550 9,0 Schienenverkehrsinfrastruktur CCM 6.14 6.073 3,3 Infrastruktur für eine CO 2 -arme Schifffahrt CCM 6.16 127.986 69,6 OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 150.608 81,9 Davon ermöglichende Tätigkeiten 134.059 72,9 Davon Übergangstätigkeiten 0 0 A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr CCM 6.2 2.941 1,6 Güterbeförderung im Straßenverkehr CCM 6.6 1.210 0,7 Schienenverkehrsinfrastruktur CCM 6.14 1.859 1,0 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden CCM 7.7 12.756 6,9 OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 18.766 10,2 A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 169.374 92,2 B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 14.409 7,8 Gesamt 183.783 100,0 scrollen Offenlegung für das Geschäftsjahr 2023 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag Wirtschaftstätigkeiten (1) Klimaschutz (5) Anpassung an den Klimawandel (6) Wasser (7) J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie J N/EL N/EL Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr J N/EL N/EL Schienenverkehrsinfrastruktur J N/EL N/EL Infrastruktur für eine CO 2 -arme Schifffahrt J N/EL N/EL OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 81,9 0,0 0,0 Davon ermöglichende Tätigkeiten 72,9 0,0 0,0 Davon Übergangstätigkeiten 0 A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr EL N/EL N/EL Güterbeförderung im Straßenverkehr EL N/EL N/EL Schienenverkehrsinfrastruktur EL N/EL N/EL Erwerb von und Eigentum an Gebäuden EL N/EL N/EL OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 10,2 0,0 0,0 A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 92,2 0,0 0,0 B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt scrollen Offenlegung für das Geschäftsjahr 2023 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag Wirtschaftstätigkeiten (1) Umweltverschmutzung (8) Kreislauf wirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10) J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie N/EL N/EL N/EL Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr N/EL N/EL N/EL Schienenverkehrsinfrastruktur N/EL N/EL N/EL Infrastruktur für eine CO 2 -arme Schifffahrt N/EL N/EL N/EL OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,0 0,0 0,0 Davon ermöglichende Tätigkeiten 0,0 0,0 0,0 Davon Übergangstätigkeiten A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) EL; N/EL EL; N/EL EL; N/EL Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr N/EL N/EL N/EL Güterbeförderung im Straßenverkehr N/EL N/EL N/EL Schienenverkehrsinfrastruktur N/EL N/EL N/EL Erwerb von und Eigentum an Gebäuden N/EL N/EL N/EL OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 0,0 0,0 0,0 A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 0,0 0,0 0,0 B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt scrollen Offenlegung für das Geschäftsjahr 2023 DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") Wirtschaftstätigkeiten (1) Klimaschutz (11) Anpassung an den Klimawandel (12) Wasser (13) J/N J/N J/N A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie J J - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr J J - Schienenverkehrsinfrastruktur J J J Infrastruktur für eine CO 2 -arme Schifffahrt J J J OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) J J J Davon ermöglichende Tätigkeiten J J J Davon Übergangstätigkeiten J J J A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr Güterbeförderung im Straßenverkehr Schienenverkehrsinfrastruktur Erwerb von und Eigentum an Gebäuden OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt scrollen Offenlegung für das Geschäftsjahr 2023 DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") Wirtschaftstätigkeiten (1) Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische Vielfalt (16) Mindestschutz (17) J/N J/N J/N J/N A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie - J J J Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr J J - J Schienenverkehrsinfrastruktur J J J J Infrastruktur für eine CO 2 -arme Schifffahrt J J J J OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) J J J J Davon ermöglichende Tätigkeiten J J J J Davon Übergangstätigkeiten J J J J A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr Güterbeförderung im Straßenverkehr Schienenverkehrsinfrastruktur Erwerb von und Eigentum an Gebäuden OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt scrollen Offenlegung für das Geschäftsjahr 2023 Wirtschaftstätigkeiten (1) Anteil taxonomie-konformer (A.1) oder taxonomiefähiger (A.2) OpEx, Jahr 2022 (18) Kategorie (ermöglichende Tätigkeit) (19) % E A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie 0 - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr 8,7 - Schienenverkehrsinfrastruktur 2,6 E Infrastruktur für eine CO 2 -arme Schifffahrt 70,9 E OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 82,2 Davon ermöglichende Tätigkeiten 73,5 E Davon Übergangstätigkeiten A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr 2,6 Güterbeförderung im Straßenverkehr 0,8 Schienenverkehrsinfrastruktur 1,3 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden 6,0 OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt scrollen Offenlegung für das Geschäftsjahr 2023 Wirtschaftstätigkeiten (1) Kategorie (Übergangstätigkeit) (20) T A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie - Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr * Schienenverkehrsinfrastruktur - Infrastruktur für eine CO 2 -arme Schifffahrt - OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Übergangstätigkeiten - A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr Güterbeförderung im Straßenverkehr Schienenverkehrsinfrastruktur Erwerb von und Eigentum an Gebäuden OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt J - Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit, N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit EL -'eligible', für das jeweilige Ziel taxonomiefähige Tätigkeit, N/EL - 'not eligible', für das jeweilige Ziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit; CCM = Climate Change Mitigation * Eine sehr geringe Anzahl von Fahrten wird mit Bi-Mode-Lokomotiven durchgeführt, die als Übergangstätigkeit gelten können. Soziales Arbeitswelt und Beschäftigung □ Nicht geprüft Strategisches Personalmanagement Die Förderung von Kompetenz und Engagement aller Beschäftigten ist eine wichtige Säule für den nachhaltigen Erfolg der HHLA. Langfristige qualitative und quantitative Personalplanungs- und Personalentwicklungsstrategien sind am Standort Hamburg gesellschaftsübergreifend angelegt. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Fach-, Führungs- und Projektkarrieren sowie der mögliche Wechsel zwischen den unterschiedlichen Karrierepfaden sind ein zentrales Ziel der Personalstrategie. Ebenso bilden die vielfältigen Optionen zur lebensphasenorientierten Gestaltung des Verhältnisses von Privat- zu Berufsleben sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung der Arbeitszeitsysteme eine wesentliche Grundlage der dauerhaften Betriebszugehörigkeit der HHLA-Beschäftigten. Sehr gute Arbeitsbedingungen und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretungen sind eine wesentliche Grundlage der HHLA als attraktiver und verlässlicher Arbeitgeber und damit eine wichtige Basis des unternehmerischen Erfolgs der HHLA. Mitarbeitergewinnung und -bindung Das Personalmanagement ist auf Vorstandsebene verankert und wird dort als zentrale Ressortfunktion wahrgenommen. Diese Organisationsstruktur stellt sicher, dass konzernweit strategische Vorgaben auch personalwirtschaftlich abgedeckt werden können. Die Förderung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit der Fach- und Führungskräfte erfolgt dabei systematisch und wird kontinuierlich durch das Personalmanagement begleitet. Gleiches gilt für alle Organisationsentwicklungsmaßnahmen. Handlungsfelder der Personalstrategie Die Personalstrategie der deutschen HHLA-Gesellschaften umfasst fünf Handlungsfelder: "Wunsch Arbeitgeber", "Weiter Entwickeln", "Zusammen Wirken", "Ressourcen Management" und "Mit Bestimmung". Die Handlungsfelder orientieren sich entlang der Human-Resources-End-to-End-Prozesse: Wunsch Arbeitgeber Wir finden und binden Mitarbeiter, die die HHLA nach vorne bringen. Wir bieten attraktive Arbeitsbedingungen. Weiter Entwickeln Wir erschließen und entwickeln zielgerichtet Potenziale und Perspektiven. Zusammen Wirken Wir initiieren Vernetzung und schaffen Räume für Verantwortung und Agilität. Ressourcen Management Wir nutzen innovative Technologien und streben nach nachhaltiger Effizienz. Mit Bestimmung Wir gestalten mit unseren betrieblichen und tariflichen Partnern zukunftgerichtete Rahmenbedingungen. Die strategischen Zielsetzungen beinhalten Schwerpunktthemen wie beispielsweise im Bereich Personalbeschaffung die Entwicklung neuer Recruiting-Strategien und die Weiterentwicklung der Arbeitgebermarke HHLA. Mit den Mitbestimmungspartnern, Führungskräften und Beschäftigten werden zudem die beteiligungsorientierten Mitbestimmungsprozesse weiterentwickelt, um zukunftsfähige Rahmenbedingungen für den unternehmerischen Erfolg der HHLA zu gestalten. Darüber hinaus sollen mit Hilfe innovativer Technologien, Methoden und Konzepte bestehende Ressourcen im Bereich Personal zukünftig optimal ausgerichtet und das Leistungsangebot kontinuierlich erweitert werden. Die Maßnahmen der Personalentwicklung tragen mit den Handlungsfeldern "Weiter Entwickeln" und "Zusammen Wirken" dazu bei, die Beschäftigten der HHLA für die derzeitigen und zukünftigen Herausforderungen ihrer Tätigkeiten kompetent aufzustellen. Erfolgskritische Kompetenzfelder, strukturelle Vernetzung und eine konnektive Unternehmenskultur stehen dabei im Mittelpunkt. 2023 wurde insbesondere Wert auf die Weiterentwicklung von Führungskompetenzen im Hinblick auf die laufende Transformation gelegt. Herausforderungen durch Digitalisierung, Innovationsdruck und die Transformation von Arbeits- und Rahmenbedingungen wurden im Netzwerk erörtert und Maßnahmen eingeleitet. Sicherung von Beschäftigung Der grundlegende Transformationsprozess für die Hamburger Containerterminals läuft unter dem Titel CTX. Innovation Umfangreiche Qualifizierungs- und Personalentwicklungsoptionen werden den Beschäftigten angeboten. Im Rahmen der Programme ist auch die Umsetzung von sozialverträglichen Personalmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehören beispielsweise beschleunigter Renteneintritt, Altersteilzeitprogramme und flexiblerer Mitarbeitereinsatz. ☑ Prüfung mit begrenzter Sicherheit Ausbildung und Personalentwicklung Im Jahr 2023 investierte die HHLA am Standort Hamburg insgesamt 5,0 Mio. € in die Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten (im Vorjahr: 5,1 Mio. €). Als integraler Bestandteil der Personalstrategie der HHLA werden durch die Personalentwicklungsstrategie wesentliche Impulse für die Handlungsfelder "Weiter Entwickeln" und "Zusammen Wirken" gesteuert. Im Fokus stehen dafür vier Handlungsschwerpunkte: scrollen ― Beschäftigte fit für die Welt von morgen machen ― Talente identifizieren und weiterentwickeln ― Vernetzung und Zusammenarbeit fördern ― einen Beitrag zur Unternehmensorganisation und -kultur von morgen leisten Ein zentrales Ziel der HHLA-Personalentwicklung ist es, kurz-, mittel- und langfristig sicherzustellen, dass die Beschäftigten über benötigte Kompetenzen verfügen. Dies wird durch verschiedene Ausbildungsberufe und duale Studienfächer, durch eine passende Qualifizierung mittels zielgruppen- und bedarfsgerechter Weiterbildung sowie durch die Etablierung lernförderlicher Rahmenbedingungen erreicht. Darüber hinaus gilt es, Mitarbeitende und Führungskräfte in den unterschiedlichen Tochtergesellschaften und Unternehmensbereichen in strategischen Vorhaben und Transformationsprozessen zu begleiten und zu befähigen. Im Jahr 2023 hat die HHLA-Personalentwicklung ihre Rolle als strategischer Partner aller Unternehmensteile weiter gefestigt. Etablierte Programme zur Talent- und Führungskräfteentwicklung (z. B. Führungsnachwuchsprogramm, International-Leadership-Programm, bereichsspezifische Führungsprogramme) wurden fortgesetzt und werden nun verstärkt mit Prozessen der strategischen Personalplanung verzahnt. Im Rahmen des IHATEC-Verbundprojektes "PortSkill 4.0 - Bildungshub der deutschen Hafenbetriebe - Aufbau des digitalen Test- und Trainingscenters (DTTC) für die Unternehmen und Beschäftigten der deutschen Hafenwirtschaft" wurden Zwischenergebnisse erzielt und mit der Konzeption und Entwicklung neuer Trainings für zukünftige Jobprofile im gewerblich-technischen Bereich sowie mit dem Aufbau eines digitalen Test- und Trainingscenters begonnen. Im Bereich des Qualifizierungsmanagements wurde mit dem Rollout eines SAP-basierten Learning-Management-Systems die konzernweite Zugänglichkeit zu Weiterbildungsangeboten deutlich ausgebaut. Auf der neuen Lernplattform "Lernen@HHLA" werden nun mehrsprachige und kollaborative digitale Angebote integriert, die flexible und bedarfsgerechte Steuerung von Angeboten ermöglicht und ein niedrigschwelliges Qualifizierungsangebot als "neues Normal" etabliert. Ausbildung und Studium bei der HHLA Zum 31. Dezember 2023 wurden in Deutschland 50 Auszubildende in 12 unterschiedlichen Berufen und 26 Studierende in 11 dualen Studiengängen ausgebildet. 30,3 % aller 76 Auszubildenden und Studierenden waren Frauen. Bei den Studierenden lag der Frauenanteil 2023 bei 42,3 % (im Vorjahr: 46,2 %). Das Angebot von Ausbildungsberufen und Studiengängen im technischen und IT-Bereich wurde bedarfsgerecht weiter ausgebaut und in diesem Zuge auch der neue Studiengang "Technische Informatik" eingeführt. Dieser soll dazu beitragen, zukünftige Personalbedarfe an den Schnittstellen zwischen Technik und Informatik, die im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung und Automatisierung im Hafen entstehen, abzudecken. Von den 30 Auszubildenden, die im Jahresverlauf ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, wurden 27 in ein Arbeitsverhältnis übernommen. Insgesamt wurden in Deutschland 28 neue Ausbildungsverträge im Ausbildungsjahr 2023 geschlossen, der Frauenanteil lag bei 25,0 %. Im kaufmännischen Bereich lag die Quote der weiblichen Auszubildenden für den Ausbildungsbeginn 2023 bei 66,7 %, im technischen Bereich bei 16,7 % und in dem dualen Studium bei 12,5 %. Neben dem Erwerb der fachlichen Qualifikation legt die HHLA im Zuge der Ausbildung großen Wert auf den Erwerb überfachlicher Kompetenzen, wie zum Beispiel sozialer Fähigkeiten und ermöglicht es ihren Auszubildenden und dual Studierenden, sich in unterschiedlichen Projekten einzubringen. So haben dual Studierende der HHLA im Jahr 2023 mit einem Wander-Ausstellungscontainer an der durch die Charta der Vielfalt e.V. organisierten "Diversity Challenge" teilgenommen und den 2. Platz belegt. Bei diesem deutschlandweiten Wettbewerb setzten junge Beschäftigte ein Projekt zur Förderung von Vielfalt und Inklusion in ihren Unternehmen um. Lernen und Weiterbildung bei der HHLA Das zunehmende Maß an Veränderungsintensität und der kontinuierliche Bedarf an Komplexitätsmanagement fordern Führungskräfte und Beschäftigte gleichermaßen. Fach- und Führungskompetenzen müssen entsprechend fortwährend erweitert und angepasst werden, um neuen Anforderungen gerecht zu werden und Transformationsprozesse innerhalb der HHLA erfolgreich zu gestalten. Grundsätzlich benötigen die heterogenen Beschäftigtengruppen der HHLA auf die jeweiligen Zielgruppen bedarfsgerecht zugeschnittene Qualifizierungsangebote. Während für die gewerblich-technische Weiterbildung inklusive GHB (Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft, Personaldienstleister für den Hamburger Hafen) in bewährtem Maße betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen über die HHLA-Fachschule konzipiert und umgesetzt werden, widmet sich die strategische Personalentwicklung vorrangig der Talent- und Führungskräfteentwicklung sowie dem Auf- und Ausbau professioneller Weiterbildungsprozesse und -strukturen. Zusätzlich werden durch die HHLA-Personalentwicklung alle großen Transformationsprogramme z. B. durch Team-Workshops, Coaching- und Beratungsangebote begleitet und alle daraus folgenden Personalentwicklungsmaßnahmen verantwortet. So stellt das Unternehmen sicher, dass die interne Kompetenzentwicklung der gemeinsamen strategischen Zielsetzung entspricht und eine langfristige Lernkultur weiterentwickelt wird. Bei den Qualifizierungsangeboten wurden im Berichtszeitraum insgesamt 698 ein- bis mehrtägige Veranstaltungen realisiert. Davon wurden durch die eigenen Ausbilderinnen und Ausbilder 484 Qualifizierungen als interne gewerbliche Weiterbildungen mit 2.015 Ausbildungstagen durchgeführt. Im Rahmen des internen segmentübergreifenden Seminarangebots wurden zusätzlich 214 ein- bis mehrtägige Veranstaltungen mit 1.365 Teilnehmertagen organisiert. Der Frauenanteil lag bei 38,0 %. Die HHLA konnte das im Jahr 2022 neu entwickelte Angebot der Führungskräfteentwicklung auch im Berichtsjahr erfolgreich fortsetzen. Sowohl die Programme für neue Führungskräfte als auch die Bausteine für erfahrene Führungskräfte wurden im Jahr 2023 um neue Inhalte erweitert. Unter anderem wurde ein Baustein "Arbeitsrechtliche Grundlagen" für neue Führungskräfte und ein Trainingsangebot zu "Remote Leadership" für erfahrene Führungskräfte ergänzt. Im Rahmen des Transformationsprozesses im Segment Container wurde darüber hinaus eine mehrteilige Veranstaltungsreihe für Führungskräfte zum erfolgreichen Führen in Veränderungsprozessen umgesetzt. An den unterschiedlichen Programmen und Bausteinen der Führungskräfteentwicklung haben bisher mehr als 50 % aller Führungskräfte teilgenommen. Des Weiteren konzentrieren sich die internen Seminarangebote inhaltlich auf Kompetenz-Cluster, die zur Bewältigung gegenwärtiger und zukünftiger Herausforderungen erfolgskritisch sind, sowie auf breit einsetzbare Grundlagenfähigkeiten. Das Portfolio der Angebote umfasst neben bewährten Trainings wie Sprachkursen, IT-Schulungen und branchenspezifischem Wissen vorrangig die Themen "Change, Projekte & Strategieentwicklung", "Lern- und Problemlösekompetenz", "Kommunikation und Zusammenarbeit", "Digitale Kompetenz" und "Führung". Das interne Seminarangebot wird durch externe Weiterbildungsmöglichkeiten in Kooperation mit Trainingsanbietern und Hochschulen ergänzt, die auch das Netzwerken mit Fach- und Führungskräften anderer Unternehmen gezielt unterstützen. Um der zunehmenden Internationalisierung der HHLA Rechnung zu tragen, wurden 2023 erstmals auch internationale, teilweise virtuell durchgeführte Seminare und Impulsvorträge umgesetzt, die neben dem bereits etablierten einjährigen International-Leadership-Programm für junge Führungskräfte der internationalen HHLA-Standorte die internationale Entwicklung und Vernetzung weiter stärken. Dazu trägt auch die nach wie vor hohe Anzahl absolvierter Sprachkurse an den deutschen Standorten bei. □ Nicht geprüft Mitarbeitergewinnung und -bindung Strategische Maßnahmen Auch im Geschäftsjahr 2023 zeigte sich die Gewinnung von Mitarbeitenden weiterhin als Herausforderung. Die fortlaufende Verknappung von Fach- und Führungskräften mit sehr spezifischen Profilen sowie der demographische Wandel und das anspruchsvolle Marktumfeld führten zu einer weiteren Zuspitzung des Wettbewerbs um geeignete Mitarbeitende. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung ist es umso wichtiger, zielgruppengerechte, strategische und vor allem langfristige Maßnahmen zu ergreifen, um zum einen Beschäftigte zum einen im Unternehmen zu halten und zum anderen neue Beschäftigte zu finden und zu überzeugen. Aufgrund der Situation auf dem Arbeitnehmermarkt haben insbesondere hochqualifizierte Arbeitskräfte nahezu freie Wahl und Unternehmen müssen entsprechende Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen, um den Anforderungen und Bedingungen der Kandidatinnen und Kandidaten gerecht zu werden. Der Fokus bei der Personalsuche liegt derzeit insbesondere bei stark spezialisierten Fach- und Führungskräften mit mehrjähriger Berufserfahrung und fundierten Kenntnissen in der Projektsteuerung, u. a. in den Bereichen Digitalisierung, Logistik und IT. Aber auch Berufseinsteiger und Personen mit ersten Erfahrungen werden gesucht und eingestellt. Um Talente in einem wettbewerbsintensiven Kandidatenmarkt anzuziehen und im Unternehmen zu halten, wurde 2023 auf innovative Ansätze bei der Personalsuche und der Stärkung der internen und externen Arbeitgebermarke der HHLA gesetzt, z. B. durch interaktive Formate auf Social Media und einem Pilotprojekt "Nutzung KI für Stellenausschreibungen". Dies ermöglichte eine passgenauere Ansprache der bestehenden Zielgruppe sowie die Erschließung neuer Zielgruppen - nicht nur regional, sondern auch über die Grenzen Hamburgs hinaus. Effektiv und effizient zeigte sich dabei vor allem der verstärkte Einsatz von spezifischen digitalen Kanälen zur Personalsuche und zum Employer Branding. Neueinstellungen und Fluktuation Im Geschäftsjahr 2023 wurden insgesamt 157 Beschäftigte neu eingestellt. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Altersverteilung sowie den Frauenanteil bei den Neueinstellungen in den deutschen HHLA-Gesellschaften. Neueinstellungen 2023 scrollen Gesamt davon Frauen Frauenanteil < 30 Jahre 67 21 31,3 % 30 - 50 Jahre 76 25 32,9 % > 50 Jahre 14 6 42,9 % HHLA Deutschland 157 52 33,1 % Seit 2013 setzt die HHLA in Deutschland ein eigens entwickeltes strukturiertes Auswahlverfahren (Assessment Center) ein, das neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch Diversity-Aspekte berücksichtigt. Die Beschäftigten in den Auswahlgremien werden dafür speziell geschult. Außerdem nimmt an allen Auswahlverfahren, bei denen Frauen im Bewerberpool vertreten sind, mindestens eine Frau im Auswahlgremium teil. In den ausländischen Gesellschaften der HHLA wurden im Berichtsjahr 401 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt. 83,0 % der Neueinstellungen entfielen auf das Segment Intermodal. Der Frauenanteil unter den Neueinstellungen lag bei 24,2 %, der Anteil der Neueinstellungen der unter 30-Jährigen bei 34,2 %. Die Fluktuationsquote (ohne konzerninterne Wechsel) in Deutschland ist mit 5,6 % im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen (im Vorjahr: 5,4 %). 33,0 % der insgesamt 206 Austritte waren altersbedingt (im Vorjahr: 38,7 %). Im Ausland lag die Fluktuationsquote im Berichtsjahr bei 9,3 % (im Vorjahr: 10,0 %). Der Anteil der altersbedingten Austritte war mit 0,4 % vergleichsweise gering (im Vorjahr: 0,5 %). Verträge, Vergütungen und Zusatzleistungen Tarifverträge Für 80,8 % der Beschäftigten in Deutschland waren die Entgelt- und Arbeitsbedingungen in Tarifverträgen geregelt (im Vorjahr: 82,9 %). Der Anteil unbefristeter Arbeitsverträge (exkl. Berufsausbildungsverträgen) lag bei 96,3 % (im Vorjahr: 96,3 %). In den ausländischen Gesellschaften betrug der Anteil der Beschäftigten, deren Entgelt- und Arbeitsbedingungen in Tarifverträgen geregelt waren, 25,7 % (im Vorjahr: 26,0 %). 91,5 % aller Arbeitsverträge waren unbefristet (im Vorjahr: 89,6 %). Beurteilungs- und Vergütungssysteme Die Beurteilungssysteme in den deutschen Gesellschaften bestehen aus Bottom-up- und Top-down-Komponenten. Sie sind zum Teil durch Tarifverträge geregelt, enthalten variable Vergütungsbestandteile und sind mit Qualifizierungsverpflichtungen für das Unternehmen und die Beschäftigten verbunden. Das Beurteilungssystem für die Führungskräfte der HHLA wurde im Jahr 2020 neu ausgerichtet, in ein Performance-Management-System überführt und wird seit 2021 angewendet. Zusätzlich zu bereits bestehenden variablen Vergütungsbestandteilen wie dem ROCE (Rendite auf das eingesetzte Kapital), dem EBIT (operatives Betriebsergebnis) und individuellen Zielen wurden bereichs- und gesellschaftsspezifische Kennzahlen als neue Zielkategorien aufgenommen. Ziel der Neuausrichtung des variablen Vergütungssystems ist die Förderung der crossfunktionalen Zusammenarbeit einhergehend mit einer stärkeren Vernetzung und ressortübergreifender Prozessorientierung, um so den Kulturwandel bei der HHLA nachhaltig zu unterstützen. Flexible Arbeitszeitmodelle Die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten, wird zunehmend von allen Beschäftigtengruppen und Hierarchieebenen in Deutschland in Anspruch genommen, um die individuelle Arbeitszeit an die unterschiedlichen Lebensphasen anzupassen. Teilzeit ist damit ein wesentliches Instrument zur Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen. Die Anpassung der Arbeitszeit unterstützt die Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Pflege von nahen Angehörigen oder beim Ausüben von ehrenamtlichen Tätigkeiten. Im Jahr 2023 wurde von insgesamt 329 Beschäftigten die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung in Anspruch genommen (im Vorjahr: 308). Die Teilzeitquote in der HHLA in Deutschland erhöhte sich somit zum Jahresende 2023 auf 8,9 % (im Vorjahr: 8,4 %). Der Anteil der Männer mit einer Teilzeitbeschäftigung stieg auf 40,1 % (im Vorjahr: 39,3 %). In der kaufmännisch geprägten Holding (ohne Auszubildende) betrug der Anteil an Teilzeitkräften 17,8 % (im Vorjahr: 17,4 %). Die Teilzeitquote in den ausländischen Gesellschaften der HHLA lag im Berichtsjahr bei 1,1 % (im Vorjahr: 1,0 %). Teilzeitbeschäftigte in Deutschland zum 31.12., Teilzeitquote in % Altersvorsorge Mit der grundlegenden Neuausrichtung und Weiterentwicklung der betrieblichen Altersvorsorge im Jahr 2018 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Planung ihrer Lebensarbeitszeit erhalten. Sowohl individuelle Vorruhestandslösungen als auch verschiedene Optionen für Kapitalauszahlungen zum Ruhestand steigern die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung aus Sicht der Beschäftigten. Bestehende Ansprüche aus Modellen wie beispielsweise dem Lebensarbeitszeitkonto und der sogenannten Hafenrente wurden in den HHLA-Kapitalplan überführt. Durch die Bündelung dieser Ansprüche in einem System kommt die HHLA den gestiegenen Anforderungen der Beschäftigten an das Thema Transparenz entgegen. Im Jahr 2023 nutzen 70,9 % der berechtigten Beschäftigten diese Regelung zur Altersvorsorge (im Vorjahr: 69,3 %). □ Nicht geprüft Diversität und Inklusion Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt 2022 bekräftigte der Vorstand der HHLA das Engagement des Unternehmens für Vielfalt und Inklusion im Arbeitsumfeld und verpflichtet sich, Diversity-&-Inclusion-Management im Unternehmen nachhaltig umzusetzen. Seit 1. Januar 2023 gibt es eine Stabsstelle für Vielfalt und Inklusion, die direkt an den Vorstand berichtet. Nach einer ersten Bestandsaufnahme wurde durch die Stabstelle eine Strategie für den Aufbau eines nachhaltig wirksamen Diversity-&-Inclusion-Managements entwickelt und mit dem Vorstand abgestimmt. Daraus abgeleitet konnten 2023 erste Maßnahmen platziert werden. So wurden erste Führungskräfteworkshops durchgeführt und daran anknüpfend ein Trainingskonzept für die Weiterführung von wissensbildenden Maßnahmen entwickelt. Zusätzlich wurden zwei Projekte durchgeführt, um dem Thema mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen. Zunächst ist das Projekt "Diversity Container" zu nennen, das im Rahmen eines deutschlandweiten Wettbewerbs der Charta der Vielfalt umgesetzt wurde und dabei den 2. Platz belegt hat. Der Container beinhaltete eine Wanderausstellung zum Thema Vielfalt und Inklusion und wurde an allen Hamburger Terminals sowie an einigen internationalen HHLA-Standorten ausgestellt. Das zweite Projekt war die Wanderausstellung "Innoklusio", die für eine Woche am Hauptsitz der HHLA gezeigt wurde. Derzeit wird vor allem an der Datenerhebung zur Geschlechterverteilung, der Anteil der Menschen mit Behinderung sowie die Anzahl der bei der HHLA in Deutschland vertretenen Nationalitäten gearbeitet. Darüber hinaus soll eine regelmäßige Datenauswertung etabliert werden, um einen evidenzbasierten Kulturwandel voranzutreiben zu können. Der Anteil der bei der HHLA in Deutschland beschäftigten Frauen (inkl. Auszubildender) lag bei 16,9 % (im Vorjahr: 16,2 %). In den ausländischen Gesellschaften lag die Frauenquote im Berichtsjahr bei durchschnittlich 22,3 % (im Vorjahr: 22,1 %). Für die Geschlechterverteilung im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands gelten die Vorgaben des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen sowie die vom Aufsichtsrat bzw. vom Vorstand beschlossenen Ziele. Angaben nach § 289f Abs. 2 Nr. 4 und 5 HGB Die Beschäftigungsquote von Beschäftigten mit Schwerbehinderung (inkl. Gleichgestellter) in Deutschland lag zum Ende des Berichtszeitraums bei 8,3 % (im Vorjahr: 8,6 %). Personalbestand und -struktur Die Personalbeschaffung in den deutschen Einzelgesellschaften der HHLA wird durch die HHLA-Personal-Arbeitsgruppe (Personal-AG) überwacht. Die Schaffung zusätzlicher Stellen wird dabei hinsichtlich ihrer Berücksichtigung in der Planung, ihrer Notwendigkeit und anderer innerbetrieblicher Besetzungs- und Handlungsmöglichkeiten überprüft. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sich die Beschaffungsprozesse im Rahmen der durch den Vorstand genehmigten strategischen Personalbedarfsplanungen der Einzelgesellschaften bewegen und konzerninterne Synergien genutzt werden. Beschäftigtenzahl Zum Jahresende 2023 beschäftigte die HHLA insgesamt 6.789 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Zahl um 148 Personen bzw. um 2,2 %. Darüber hinaus setzte die HHLA im Jahresmittel durchschnittlich 530 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft (GHB) ein (im Vorjahr: 705). Als Bestandteil der mit dem Vorstand vereinbarten Zielvorgaben geht der Drei-Jahres-Durchschnitt der jährlichen Beschäftigungsentwicklung in die Vorstandsvergütung ein. Dabei wurde ein Zielkorridor festgelegt, dessen Erreichen eine entsprechende Tantieme auslöst. Vergütungsbericht und Vergütungssystem Beschäftigte im HHLA-Konzern zum 31.12. Beschäftigte nach Segmenten Im Segment Container stieg die Anzahl der Beschäftigten zum 31. Dezember 2023 auf 3.104. Insgesamt waren dort im Berichtszeitraum 32 Personen mehr beschäftigt als im Vorjahr (im Vorjahr: 3.072). Dies entsprach einem Anstieg um 1,0 %. Das Segment Intermodal verstärkte sich im Rahmen der weiteren Leistungsausweitung und Erhöhung der Wertschöpfungstiefe um insgesamt 165 Beschäftigte auf 2.720 (im Vorjahr: 2.555). Dagegen ist die Beschäftigtenzahl im Segment Logistik im Berichtszeitraum auf 269 gesunken (im Vorjahr: 271). Dies entsprach einer Reduzierung von 0,7 %. Die Belegschaft der strategischen Management-Holding reduzierte sich um 8,6 % auf 596 Beschäftigte (im Vorjahr: 652). Die Anzahl der Beschäftigten im Segment Immobilien lag zum 31. Dezember 2023 bei 100 Beschäftigten (im Vorjahr: 91). Die Anzahl enthält die Beschäftigten der Management-Holding, die dem Bereich Immobilien zugeordnet sind. Beschäftigte nach Segmenten scrollen 31.12.2023 31.12.2022 Veränderung Container 3.104 3.072 1,0 % Intermodal 2.720 2.555 6,5 % Holding/Übrige 596 652 - 8,6 % Logistik 269 271 - 0,7 % Immobilien 100 91 9,9 % HHLA-Konzern 6.789 6.641 2,2 % Beschäftigte nach Regionen Zum Geschäftsjahresende waren 3.678 Mitarbeitende in Deutschland beschäftigt (im Vorjahr: 3.682). Das entspricht einem Anteil von 54,2 % (im Vorjahr: 55,4 %). Die Anzahl der Arbeitsplätze im Ausland stieg um 5,1 % auf 3.111 (im Vorjahr: 2.959). In Zentraleuropa stieg die Zahl der Beschäftigten mit 2.009 im Vergleich zum Vorjahr um 5,8 % (im Vorjahr: 1.899). In Estland hat sich die Belegschaft geringfügig auf 196 verringert (im Vorjahr: 208) in der Ukraine auf 379 (im Vorjahr: 412). Beschäftigte nach Regionen Anzahl der Beschäftigten zum 31.12.2023: 6.789 1 Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Kroatien Altersstruktur Das Durchschnittsalter der Belegschaft in Deutschland lag im Berichtszeitraum bei 45,8 Jahren (im Vorjahr: 45,5). Das Durchschnittsalter der Männer betrug 46,4 Jahre, während die Frauen durchschnittlich 42,8 Jahre alt waren. Über die Hälfte aller Beschäftigten war zwischen 30 und 50 Jahre alt. Das Durchschnittsalter der Beschäftigten in den ausländischen Gesellschaften lag wie im Vorjahr bei 42,3 Jahren. Altersstruktur der Beschäftigten scrollen in% 31.12.2023 Frauenanteil 31.12.2022 Frauenanteil < 30 Jahre 9,4 26,7 10,0 29,1 30 - 50 Jahre 51,5 17,7 51,2 15,9 > 50 Jahre 39,2 13,3 38,8 13,1 HHLA Deutschland 100,0 16,9 100,0 16,2 Betriebszugehörigkeit Die Betriebszugehörigkeit der Beschäftigten in Deutschland lag durchschnittlich bei 16,1 Jahren, im Ausland bei 7,0 Jahren. Durchschnittliche Betriebszugehörigkeit der Beschäftigten scrollen in Jahren 31.12.2023 31.12.2022 < 30 Jahre 5,5 4,5 30 - 50 Jahre 12,8 12,5 > 50 Jahre 22,9 23,0 HHLA Deutschland 16,1 15,8 □ Nicht geprüft Dialog mit Arbeitnehmervertretern Betriebliche Mitbestimmung im HHLA-Konzern Mitbestimmung und sozialpartnerschaftliches Verhandeln von Arbeitnehmerinteressen ist traditionell ein hohes Gut bei der HHLA und ihren Tochtergesellschaften. Neben der Hamburger Hafen und Logistik AG sind 14 weitere HHLA-Tochtergesellschaften in Deutschland mitbestimmt geführt. Diese sind durch insgesamt neun Betriebsratsgremien sowie den Konzernbetriebsrat vertreten. Hinzu kommt die Arbeitnehmervertretung (auch die der leitenden Angestellten) im paritätisch besetzten Aufsichtsrat sowie die Vertretung der Schwerbehinderten auf Unternehmens- bzw. Konzernebene. Die HHLA ist Mitgliedsunternehmen des ZDS (Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe) sowie des UVHH (Unternehmensverband Hafen Hamburg e.V.). Die Tarifpolitik hat bei der HHLA eine lange Tradition, die sich in vielschichtigen Flächen- und Haustarifverträgen widerspiegelt. Zum 31. Dezember 2023 waren 80,8 % der Beschäftigten in Deutschland tariflich gebunden (im Vorjahr: 82,9 %). Im Berichtszeitraum haben vertragsgemäß keine Lohntarifverhandlungen für die deutschen Seehäfen stattgefunden. Der aktuelle Lohntarifvertrag für Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe läuft nach einer Laufzeit von 24 Monaten zum 31. Mai 2024 aus und kann mit einer Frist von zwei Monaten gekündigt werden. Auf internationaler Ebene bestehen unverändert an den Standorten in Odessa und Triest tarifliche Sozialpartnerschaften mit verschiedenen lokalen Gewerkschaften. Am Standort in Estland verhandelt eine von den Beschäftigten gewählte Vertrauensperson belegschaftsrelevante Interessen mit dem Unternehmen. Am Standort Deutschland wurden 2023 insgesamt ca. 800 neue Mitbestimmungsverfahren eröffnet. Davon sind allein auf Konzernebene mehr als 20 Konzernbetriebsvereinbarungen und/oder andere Regelungen erfolgreich zum Abschluss gebracht worden. Im Berichtzeitraum fanden im Hinblick auf bestehende Transformationsprozesse in der HHLA zahlreiche Verhandlungen und andere beteiligungsorientierte Veranstaltungen mit dem Ziel statt, das Unternehmen gemäß den Marktanforderungen zukunftssicher aufzustellen, u. a. durch faire und transparente Interessenausgleiche und lebensphasengerechte Arbeitszeitmodelle zu vereinbaren. Die HHLA unterstützt das Recht auf Vereinigungsfreiheit sowie Kollektivverhandlungen, sofern die gesetzlichen Rahmenbedingungen gewahrt bleiben. Als Basis für eine beteiligungsorientierte Zusammenarbeit stehen den Beschäftigten diverse Informationsangebote und -formate wie das Social Intranet, Info-Bildschirme in den Kantinen oder FAQs zur Verfügung. Aufgrund der besonderen Situation durch die seit September 2023 laufenden Gespräche über eine Beteiligung der Reederei Mediterranean Shipping Company (MSC) an der HHLA wurden zusätzliche Informationsveranstaltungen angeboten, u. a. eine Konzernbetriebsversammlung im November 2023 mit rund 1.200 teilnehmenden HHLA-Beschäftigten und unter Beteiligung der jeweiligen Geschäftsleitung und Vorstandsvertretern. Damit die Beschäftigten in einen besseren Austausch untereinander und mit der Unternehmensleitung kommen, wurde eine Workshop-Reihe entwickelt, die HHLA-Zukunftslabore. An diesem Dialogformat nahmen im Berichtzeitraum interessierte Beschäftigte in Kleingruppen teil und diskutierten gemeinsam über verschiedene Themen und Fragestellungen. Diese Art von Echo-Workshops sowie zahlreiche Projektteams und Arbeitsgruppen sind beteiligungsorientiert angelegt und ermöglichen Führungskräften und Beschäftigten, konkrete Themen gemeinsam zu entwickeln. Das Ziel aller Informationsformate der HHLA ist es, die Beschäftigten in die Lage zu versetzen, die Gründe für bevorstehende Veränderungen zu verstehen und sich aktiv in die Gestaltung der Transformation einzubringen. ☑ Prüfung mit begrenzter Sicherheit Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsschutz Die körperliche Unversehrtheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Beschäftigten von Fremdfirmen sowie der Kunden, Lieferanten und Gäste ist vorrangiges Anliegen der HHLA und wird durch umfangreiche Präventionsmaßnahmen und -richtlinien sichergestellt. Durch den Einsatz moderner Technologien wird die Arbeitssicherheit bei der HHLA kontinuierlich verbessert. Bei der Einführung neuer Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren an den Standorten der HHLA-Betriebe wird die betriebliche Arbeitsschutzorganisation eng in die Planungsprozesse einbezogen, um diese an die sich verändernden betrieblichen Gegebenheiten und die neusten sicherheitstechnischen Erkenntnisse anzupassen. Zur Überprüfung einer rechtssicheren und datenschutzkonformen Dokumentation und Organisation sämtlicher Arbeitsschutzmaßnahmen wird ein softwaregestütztes Arbeitsschutzmanagementsystem genutzt. Die HHLA setzt verschiedene Maßnahmen um, die eine sicherheitsbewusste Haltung, ein sicherheitsgerechtes Verhalten und die Sicherheitskultur nachhaltig fördern. Hierzu wurde im Berichtsjahr ein Projekt zum verhaltensbasierten Arbeitsschutz in der HHLA eingeführt, das darauf abzielt, positive Sicherheitsgewohnheiten der Mitarbeitenden zu fördern. Spezielle Schulungen der Führungskräfte sollen sicherstellen, dass die Umsetzung von sicheren Verhaltensweisen im beruflichen Alltag gelingt. Neben regelmäßigen Präsenzschulungen werden die Beschäftigten in Online-Kursen aktiv über Themen der Arbeitssicherheit, gefährliche Güter und Ergonomie im Homeoffice geschult, und ihnen praktische Hilfestellungen an die Hand gegeben. Im Jahr 2023 ereigneten sich in den Gesellschaften am Standort Hamburg, bei denen die HHLA eine Beteiligung von mehr als 50 % hält, wie im Vorjahr 89 meldepflichtige Unfälle ohne Wegeunfälle. Die Lost Time Injury Rate (Anzahl von Arbeitsunfällen mit mehr als drei Ausfalltagen bezogen auf 1 Millionen Arbeitsstunden) betrug für Deutschland im Jahr 2023 wie im Vorjahr: 11,8. Die Ursachen für Veränderungen oder Schwankungen werden sorgfältig analysiert, um rechtzeitig strukturierte Maßnahmen zur Vorbeugung ergreifen zu können. Gesundheitsschutz Im Rahmen der Gesundheitsförderung verfolgt die HHLA das Ziel, betriebliches Gesundheitsmanagement alltags- und praxistauglich zu konzipieren und die Maßnahmen gleichzeitig systematisch in die Unternehmensprozesse einzubinden. Mit Hilfe gezielter Kommunikations- und Informationsstrategien hat sich die HHLA darüber hinaus für die bestehenden Gesundheitsangebote wie beispielsweise die Sozialberatung oder die Grippeschutzimpfungen engagiert. Dies hat zu einer deutlich gesteigerten Wahrnehmung dieser Angebote durch die Beschäftigten geführt. Im Berichtsjahr wurde eine Beurteilung der psychischen Gefährdungen in den HHLA-Gesellschaften durchgeführt. Dabei soll zukünftig besonders die Belastung bei der Telearbeit berücksichtigt werden. Auf Basis der Ergebnisse sollen für die Führungskräfte weitere Schulungen im Hinblick auf die Mitarbeiterführung angeboten werden, die das Thema Telearbeit in den Fokus nehmen. □ Nicht geprüft Gesellschaftliches Engagement Regionale Verantwortung Als mit Abstand größter Hafen Deutschlands ist der Hamburger Hafen einer der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren in ganz Norddeutschland und spielt als Drehscheibe des internationalen Warenverkehrs eine überaus wichtige Rolle für das gesamte ökonomische System Deutschlands und Europas. Laut einer von der Hamburger Port Authority (HPA) in Auftrag gegebenen und 2021 veröffentlichten Studie sichert der Hamburger Hafen deutschlandweit rund 607.000 Arbeitsplätze. Davon befinden sich etwa 124.000 in der Metropolregion Hamburg. Direkt abhängig vom Hafen sind laut der Studie rund 114.000 Arbeitsplätze. Der Hafen und die damit verflochtenen Wirtschaftszweige sind somit zentrale Arbeitgeber für die Metropolregion Hamburg. Als ein wesentliches im Hamburger Hafen operierendes Unternehmen versteht sich die HHLA als integraler Teil der wirtschaftlichen Entwicklung in der Metropolregion Hamburg und ist sich hier sowie an allen anderen Standorten ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Wertschöpfung Die Nettowertschöpfung dient als Indikator für den volkswirtschaftlichen Mehrwert der Geschäftstätigkeit. Sie errechnet sich aus dem Produktionswert abzüglich sämtlicher Vorleistungen und Abschreibungen. Die Wertschöpfung verteilt sich auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Gesellschafter, öffentliche Hand (Steuern) sowie Darlehensgeber. Der größte Teil entfiel mit 570,1 Mio. € und einem Anteil von 88,5 % auf die Beschäftigten. Entstehung der Wertschöpfung Produktionswert 2023: 1.505 Mio. € Verwendung der Wertschöpfung Nettowertschöpfung 2023: 644 Mio. € Die Nettowertschöpfung entwickelte sich im Geschäftsjahr 2023 rückläufig und sank gegenüber dem Vorjahr um 16,9 % auf 644,0 Mio. € (im Vorjahr: 774,6 Mio. €). Die Wertschöpfungsquote lag mit 42,8 % unter dem Vorjahresniveau (im Vorjahr: 47,9 %). Wertschöpfung im HHLA-Konzern scrollen in Mio. € 2023 2022 Veränderung Beschäftigte 570,1 574,6 - 0,8 % Gesellschafter 42,4 133,1 - 68,2 % Öffentliche Hand 21,4 61,1 - 64,9 % Darlehensgeber 10,1 5,9 72,4 % Nettowertschöpfung 644,0 774,6 - 16,9 % Gesellschaftlicher Dialog und Verantwortung Die HHLA steht in regelmäßigem Austausch mit ihren Interessengruppen. Darüber hinaus fördert das Unternehmen eine Reihe von Bildungsprojekten zu den Themen Hafen und Logistik und engagiert sich so in der Wissensvermittlung. Hilfe für Odessa Die HHLA unterstützt aktiv die ukrainischen Beschäftigten des Container Terminal Odessa (CTO) und ihre Angehörigen, die nach Hamburg geflüchtet sind. Insgesamt wurden 104 ukrainischen Personen bei der Wohnungssuche und Ausstattung sowie bei administrativen Angelegenheiten mit den Behörden vom HHLA-Projektteam unterstützt. Darüber hinaus wurden Weihnachtsgeschenke an die Kinder der CTO-Mitarbeitenden in der Ukraine verschickt, die über Spenden der HHLA-Beschäftigten finanziert wurden. Einzelne CTO-Mitarbeiter haben an Angeboten der HHLA zur Weiterbildung teilgenommen und konnten neue Einsatzmöglichkeiten z.B. durch Praktika am Standort Hamburg finden. Die HHLA unterstützt Hilfsorganisationen bei Lieferungen in die Ukraine über die Bahn und hat Container mit dringend benötigten Hilfsgütern wie medizinischen Verbrauchsgütern, Kindernahrung und Möbeln nach Odessa transportiert. Es wurden rund 78.000 € investiert, um insgesamt 18 Container in die Ukraine zu transportieren. Bildungsangebot "Hafen-Scouts" Die Zusammenhänge von Hafen, Logistik und Wasser zu erkennen führt zum Verstehen der weltweiten Arbeitsteilung und der Bedeutung nachhaltigen Handelns. Die HHLA konzentriert sich bei der Unterstützung von Bildungsprojekten auf das von ihr mitinitiierte Bildungsangebot "Hafen-Scouts" in Hamburg. Die HHLA, das Hafenmuseum und das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung haben bereits 2015 das Projekt erfolgreich initiiert. Es vermittelt Schülerinnen und Schülern der vierten Klassen den Transport von Gütern rund um die Welt, die Funktionsweise des Hafens und Berufsbilder im Hafen. Mit 1.478 Teilnehmern konnte im Jahr 2023 ein neuer Höchstwert seit Beginn des Projektes verzeichnet werden (im Vorjahr: 1.467). Seit 2015 hat die HHLA für insgesamt 10.120 Hamburger Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse damit Hafen-Scout-Touren organisiert. AlsterPort - Kooperation mit der Evangelischen Stiftung Alsterdorf Unter dem Motto "Voneinander und miteinander auf Augenhöhe lernen" fördert die Kooperation "AlsterPort" der HHLA mit der Evangelischen Stiftung Alsterdorf (ESA) seit 2021 das ehrenamtliche Engagement. Auch im Berichtsjahr fanden verschiedene soziale Aktivitäten mit Beteiligung von HHLA-Beschäftigten statt, wie das jährlich stattfindenden Boccia-Turnier für Menschen mit und ohne Behinderung, ein Halloween-Bastel-Event im Jugendhaus, ein gemeinsames Kochevent in einer Anlage für Service-Wohnen oder die weihnachtliche Wunschbaum-Aktion für die Kinder im Wohnheim Heidkoppel. Corporate Governance Geschäftsethik und Integrität □ Nicht geprüft Demokratische Grundsätze und internationale Standards Als verantwortungsvoll agierendes Unternehmen gehört ein von Rechtmäßigkeit und Integrität geleitetes Handeln zum Grundverständnis der HHLA. Entsprechend ist es für sie als europäisches, börsennotiertes Unternehmen selbstverständlich, in allen Ländern, in denen die HHLA tätig ist, die jeweiligen Gesetze und regulatorischen Vorgaben für die Geschäftstätigkeit zu respektieren und einzuhalten. Dazu gehören Gesetze und Vorschriften zu Umweltfragen, Korruptionsbekämpfung, Geldwäscheprävention, Datenschutz, Informationssicherheit, Sanktionen und Embargos, Steuerfragen, aber auch die Marktmissbrauchsverordnung, das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) oder das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Ebenso sind für HHLA-Beschäftigte wesentliche Themen wie die Versammlungsfreiheit oder Gestaltung der betrieblichen Mitbestimmung (u. a. Mitteilungsfristen) vom Gesetzgeber im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt und werden von der HHLA aktiv gefördert bzw. eingehalten. Rechtliche Rahmenbedingungen Neben der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sind internationale Grundsätze wesentliche Prinzipien für das Handeln und die Unternehmenskultur der HHLA. So lehnt die HHLA ihr Handeln an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) sowie die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNGP) an. Zudem sind weitere internationale Standards und Abkommen wie die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC) sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) grundlegend für das unternehmerische Handeln und die Unternehmenskultur. Mit der Unterzeichnung der Grundsatzerklärung zu Vielfalt und gegen jede Form von Rassismus im Juni 2020 sowie der Charta der Vielfalt im Mai 2022 hat der HHLA-Vorstand zudem seine Haltung zu Vielfalt und einem vorurteilsfreien Arbeitsumfeld bekräftigt. Vor diesem Hintergrund legt die HHLA Wert darauf, wirksame Compliance-Programme im Konzern zu etablieren. Dementsprechend hat die HHLA ein eigenes Compliance-Management-System mit dem Verhaltenskodex als Herzstück aufgebaut. Der Verhaltenskodex der HHLA und weitere konzerninterne Dokumente legen die Leitlinien der Aktivitäten verbindlich fest und unterstützen somit auch die Achtung und Einhaltung international anerkannter Standards. Der Verhaltenskodex der HHLA ist online unter www.hhla.de/compliance ↗ abrufbar. Die HHLA erwartet von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, alle geltenden Gesetze und international anerkannten Grundsätze einzuhalten. Zur fortlaufenden Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden regelmäßig Schulungen zum Verhaltenskodex, zur Korruptionsvermeidung und zu weiteren relevanten Themen wie dem Arbeitsschutz durchgeführt. Erklärung zur Unternehmensführung ☑ Prüfung mit begrenzter Sicherheit Achtung der Menschenrechte Rechtmäßiges und von Integrität geleitetes Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beinhaltet auch die Wahrung der Menschenrechte. Die HHLA ist nahezu ausschließlich mit Standorten in Europa vertreten und ein Großteil der Lieferanten der HHLA kommen aus Staaten der Europäischen Union, in denen die Einhaltung der Menschenrechte oberstes Gebot und durch lokale und europäische Gesetze geregelt ist. Darüber hinaus finden die Prinzipien des UN Global Compact ihren Niederschlag im Verhaltenskodex (Code of Conduct) und in den weiterführenden Richtlinien der HHLA, wie z. B. der Arbeitsschutzrichtlinie. Der Verhaltenskodex als übergeordnetes Regelwerk greift u. a. die folgenden Prinzipien auf: scrollen ― Integrität als zentraler Wert sowie das Bekenntnis zur Vielfalt und die Ablehnung jeglicher Form von Diskriminierung im Umgang miteinander ― Vorgaben zum rechtmäßigen Verhalten, insbesondere zur Vermeidung von Korruption gegenüber Geschäftspartnern und Amtsträgern ― Schutz der Gesundheit der Beschäftigten und ihre Sicherheit am Arbeitsplatz. Arbeitssicherheit wird bei der HHLA großgeschrieben und wir haben den Anspruch, hierbei auch in Zukunft führend zu sein ― Schutz der Umwelt und nachhaltiges Wirtschaften, Förderung des Umweltbewusstseins und Beschleunigung der Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien durch die Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie der HHLA Weiterhin fördert die HHLA aktiv die Gestaltung der betrieblichen Mitbestimmung und wahrt dabei die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen. Auch das von der HHLA im Bereich Third Party Compliance eingesetzte Business-Partner-Screening-System zur risikoorientierten Prüfung von Geschäftspartnern trägt u. a. im Bereich Menschenrechte zur frühzeitigen Erkennung möglicher Risiken bei. Im von der HHLA gegenüber ihren Lieferanten verwendeten Lieferantenkodex ist ebenfalls ausdrücklich die Einhaltung der Menschenrechte mit umfasst. Auf der Grundlage des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte hat die HHLA eine Grundsatzerklärung zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte ↗ sowie für Vielfalt und die Verurteilung jeder Form von Diskriminierung und Rassismus ↗ abgegeben. Im Jahr 2023 hat die neue Stabsstelle Diversity und Inklusion ihre Arbeit aufgenommen und bereits unterschiedliche Projekte (u. a. Teilnahme an der Diversity Challenge, Kommunikationsmaßnahmen und Schulungen) durchgeführt. Einen weiteren Schwerpunkt bildete die weitere Umsetzung der Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (u. a. Risikoanalysen). Die HHLA hat die Charta der Vielfalt ↗ unterzeichnet und ihr damit verbundenes Bekenntnis u. a. zu Chancengleichheit im Unternehmen am Tag der Vielfalt erneut bekräftigt. Im Mittelpunkt der Kommunikation im Berichtszeitraum standen die Themen Diversity, Inklusion, Arbeitsschutz und Sorgfalt in der Lieferkette. ☑ Prüfung mit begrenzter Sicherheit Bekämpfung von Korruption und Bestechung Der nachhaltige Erfolg eines Unternehmens setzt verantwortungsbewusstes und rechtlich einwandfreies Verhalten voraus. Compliance, d. h. die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien, ist daher ein wesentlicher Bestandteil der HHLA-Corporate-Governance. Erklärung zur Unternehmensführung Dies wird als primäres Ziel bei der HHLA durch Errichtung, Koordination und fortlaufende Weiterentwicklung eines konzernweiten Compliance-Management-Systems (CMS) angestrebt. Ein weiteres Ziel ist es dabei, die wesentlichen Compliance-Risiken zu identifizieren, fortlaufend zu bewerten und durch Implementierung geeigneter Maßnahmen und Prozesse zu minimieren. Darüber hinaus setzt sich das CMS zum Ziel, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des HHLA-Konzerns für die Beachtung der in ihrem Arbeitsbereich einschlägigen Rechtsvorschriften und internen Richtlinien zu sensibilisieren und damit auch ein entsprechendes Risikobewusstsein bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu schaffen. Hierdurch soll Compliance-Verstößen vorgebeugt werden. Die Funktionen im HHLA-CMS werden zentral durch einen Konzern-Compliance-Beauftragten wahrgenommen, der an das für Compliance zuständige Vorstandsmitglied - derzeit der Arbeitsdirektor bzw. Personalvorstand - und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet, sowie dezentral durch lokale Compliance-Ansprechpartner und -Beauftragte, die an den Konzern-Compliance-Beauftragten berichten. Kern des HHLA-CMS ist ein Verhaltenskodex, der übergeordnete Grundsätze zu Compliance-relevanten Themen, z. B. faires Verhalten im Wettbewerb sowie Umgang mit Interessenkonflikten und sensiblen Unternehmensinformationen, über gesetzliche Standards hinaus ausformuliert. Der Verhaltenskodex der HHLA ist online unter www.hhla.de/compliance ↗ abrufbar. Ein weiteres wesentliches Themengebiet im Verhaltenskodex ist die Vermeidung von Korruption. Die HHLA ist im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Geschäftspartnern und Amtsträgern der unterschiedlichsten Ebenen vor allem in Deutschland sowie in Zentral- und Osteuropa und Asien in fortlaufendem Kontakt. Ziel der das Thema Antikorruption weiter vertiefenden Richtlinie ist es, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Hilfestellung zur Beurteilung von möglichen Situationen mit einer potenziellen Korruptionsrelevanz in ihrem täglichen Arbeitsleben zu geben und damit einen wirksamen Beitrag zur Prävention von korrupten Handlungen und den damit verbundenen Folgen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie das Unternehmen zu leisten. Mit der Antikorruptionsrichtlinie wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das notwendige Wissen über die Annahme und Gewährung von Vorteilen gegenüber Geschäftspartnern und Amtsträgern vermittelt und anhand von praktischen Beispielen veranschaulicht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gemäß dem Verhaltenskodex verpflichtet, Hinweise auf Fehlverhalten im Unternehmen weiterzugeben. Auch für Dritte besteht die Möglichkeit, Hinweise über die Compliance-Hotline (Whistleblower-Hotline) zu geben. Alle Mitteilungen werden vertraulich behandelt und können anonym erfolgen. Darüber hinaus wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch gemäß der Antikorruptionsrichtlinie erwartet, bei Zweifeln oder Verdachtsmomenten Rat einzuholen bzw. Verstöße zu melden. Durch Schulungen und unternehmensinterne Medien werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fortlaufend wichtige Inhalte des Verhaltenskodex sowie weiterführende Themen wie z. B. die Korruptionsvermeidung und das von ihnen erwartete Verhalten im Rahmen der Antikorruptionsrichtlinie vermittelt. Im Berichtszeitraum wurden per E-Learning Beschäftigte mit regelmäßigem Kontakt zu Geschäftspartnern und Amtsträgern zum Thema Korruptionsvermeidung geschult. Um die Mitarbeitenden zu den Problemstellungen bei illegalen Drogenimporten über Seehäfen zu sensibilisieren, wurde darüber hinaus im Berichtszeitraum eine Awareness-Kampagne gestartet. Zur Prävention sowie zur Aufklärung von Straftaten erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden. Die Anzahl aufgetretener Fälle wird fortlaufend anhand eines internen Berichtssystems im Rahmen des CMS dokumentiert und überwacht, um ggf. z. B. bei einem Anstieg die Risikobewertung entsprechend anzupassen bzw. um weitere Risikoszenarien zu ergänzen und mit geeigneten Maßnahmen, wie verstärkter Kommunikation und Prozessanpassungen im internen Kontrollsystem, reagieren zu können. Die Verantwortung jedes Einzelnen bei der Einhaltung von behördlichen, berufsgenossenschaftlichen und gesetzlichen Bestimmungen im eigenen Unternehmen und bei den Vertragspartnern ist zusätzlich in den intern gültigen HHLA-Einkaufsrichtlinien in Kombination mit den extern gültigen HHLA-Einkaufsbedingungen geregelt. Im Vordergrund stehen dabei die Analyse und die Bewertung der Lieferantenbeziehungen hinsichtlich Zuverlässigkeit, Qualität, Innovationskraft, Kostenstruktur, wirtschaftlicher Stabilität, Arbeitssicherheit, Nachhaltigkeit und Compliance. Durch die hierauf basierende Auswahl der Lieferanten wird auch ein Beitrag zur Korruptionsprävention geleistet. Beschaffung und Lieferantenmanagement Weiterhin verwendet die HHLA einen Verhaltenskodex für Lieferanten. Dieser ist in den Einkaufsrichtlinien verankert. Der Lieferantenkodex ↗ enthält u. a. auch Regelungen zum Schutz vor Korruption. Zur Vermeidung von Korruption trägt auch das IT-basierte Business-Partner-Screening-System der HHLA bei, mit dem eine risikobasierte Prüfung von Geschäftspartnern der HHLA u. a. hinsichtlich integren Verhaltens im internationalen Geschäftsverkehr ermöglicht wird. Beschaffung und Lieferantenmanagement Das CMS und insbesondere auch der Bereich Korruptionsvermeidung wurde zuletzt 2020/ 2021 einer Wirksamkeitsprüfung nach IDW PS 980 unter Berücksichtigung der Anforderungen der ISO 19600 durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, unterzogen und die Wirksamkeit bestätigt. □ Nicht geprüft Lieferkette Als Hafen- und Transportlogistikkonzern sowie Dienstleistungsunternehmen arbeitet die HHLA innerhalb der Transportketten ihrer Kunden. Eigene Lieferketten der HHLA beschränken sich auf den Einkauf von Investitions-, Anlage- und Verbrauchsgütern (z. B. Lokomotiven, Hafenumschlaggeräte), die zum ganz überwiegenden Teil aus Ländern innerhalb Europas stammen. Beschaffung und Lieferantenmanagement Ein von Integrität, Fairness, Verantwortung und Nachhaltigkeit geprägtes Verhältnis strebt die HHLA auch gegenüber Lieferanten an und erwartet von diesen, dass diese sich von bestimmten Grundsätzen in ihren geschäftlichen Beziehungen leiten lassen. Hierfür hat die HHLA einen Lieferantenkodex entwickelt, der diese Grundsätze beschreibt und die klare Erwartungshaltung gegenüber den Lieferanten formuliert, dass sie die Gesetze einhalten und ihre Aktivitäten unter Achtung international anerkannter Grundsätze durchführen. Geschäftspartner und Kunden Zur Überprüfung integren Verhaltens von Geschäftspartnern trägt auch das IT-basierte Business-Partner-Screening-System der HHLA bei, mit dem eine risikobasierte Prüfung von Geschäftspartnern der HHLA u. a. hinsichtlich Compliance- und Menschenrechtskomponenten, wie z. B. Standards bei Arbeitssicherheit, Korruptionsvermeidung sowie Umweltschutz und Nachhaltigkeit ermöglicht wird. Die Ausrichtung auf Nachhaltigkeit und Compliance entlang der Lieferkette ist ein fortlaufender Prozess und die HHLA entwickelt Richtlinien und Abläufe dahingehend stetig weiter. Dabei stellt die HHLA sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang hat die HHLA im Berichtszeitraum die weitere Umsetzung von Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz durchgeführt. □ Nicht geprüft Steuern Steueransatz Integrität und rechtmäßiges Handeln sind in der HHLA fest verankert. Dies gilt auch für die Erfüllung ihrer Steuerpflichten. Als international tätiges Unternehmen unterliegt die HHLA den Steuergesetzen der jeweiligen nationalen Rechtsordnungen, in denen sie tätig ist. Die anfallenden Steuern entrichtet die HHLA gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen der Staaten, in denen das Unternehmen operiert. Dazu unterhält der Konzern Strukturen und Prozesse, die eine kontinuierliche Kontrolle und Einhaltung der steuergesetzlichen Vorgaben gewährleisten, und pflegt einen transparenten und offenen Dialog mit den jeweiligen Steuerbehörden. Im Jahr 2023 lag die effektive Steuerquote des Konzerns bei 33,6 % (im Vorjahr: 31,5 %). Der Ertragsteueraufwand für den HHLA-Konzern belief sich 2023 auf insgesamt 21,4 Mio. € (im Vorjahr: 61,1 Mio. €), wovon rund 37 % (im Vorjahr: 72 %) auf Deutschland und rund 63 % (im Vorjahr: 28 %) auf das Ausland entfielen. Tax-Compliance-Management-System (TCMS) Ein gut aufgestelltes Team von Steuerexperten in Hamburg und in den Tochtergesellschaften vor Ort stellt sicher, dass mögliche steuerliche Risiken frühzeitig erkannt werden. Der Kontrollprozess zur Einhaltung steuerlicher Vorschriften ist im internen Kontrollsystem (IKS) hinterlegt. Risiko- und Chancenmanagement Steuerliche Risiken können sich für die HHLA aus Steuerprüfungen, Änderungen von Steuergesetzen oder anderen Einflussfaktoren ergeben, die sich auf den effektiven Steuersatz und die Liquidität auswirken können. Werden von der Unternehmensseite Steuerbelastungen erwartet, werden diese - soweit sie quantifizierbar sind - durch Bildung entsprechender Rückstellungen berücksichtigt. Um möglichen steuerlichen Risiken vorzubeugen, werden laufend die steuerlichen Prozesse der HHLA durch ein Tax-Compliance-Management-System (TCMS) überwacht und kontrolliert. Mit der Implementierung des TCMS hat die HHLA 2019 begonnen, für die steuerlich beratenen, inländischen Gesellschaften wurde sie 2023 abgeschlossen und geprüft. Mit einer vollständigen Integration des Systems einschließlich der ausländischen Gesellschaften ist voraussichtlich 2024 zu rechnen. Damit erfüllt der HHLA-Konzern die Forderung des deutschen Steuerrechts, das die Unternehmen verpflichtet, zum Schutz des Unternehmens und seiner gesetzlichen Vertreter ein solches Compliance-Management-System einzuführen. Reporting-Standards Als international tätiges Unternehmen mit einem Konzernumsatz von größer 750 Mio. € unterliegt die HHLA der Meldepflicht hinsichtlich bestimmter landesspezifischer Unternehmenskennzahlen, dem sogenannten Country-by-Country-Reporting, das auf die Initiative der Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD) zurückgeht. Die HHLA AG übermittelt hierfür jährlich für alle im Ausland ansässigen Konzerngesellschaften im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen steuerliche Angaben wie z. B. Umsatzerlöse, Ergebnisse vor Steuern, Ertragsteuerzahlungen und die entstandenen Steuern vom Einkommen und Ertrag an die HGV und berichtet somit transparent über alle Unternehmensergebnisse und Steuerzahlungen in den Ländern, in denen sie mit ihren verbundenen Unternehmen tätig ist. Auch den Berichts- und Transparenzanforderungen des von der Europäischen Union (EU) eingeführten DAC6-Reportings kommt die HHLA vollumfänglich nach und hat dafür entsprechende technische Lösungen implementiert. Die HHLA hat im Jahr 2023 mit der Implementierung eines Berichtssystems bezüglich der globalen Mindestbesteuerung begonnen. Mit einer vollständigen Integration des Berichtssystems zur globalen Mindestbesteuerung ist voraussichtlich 2024 zu rechnen. □ Nicht geprüft Mitgliedschaften und Lobbying Die Interessen der HHLA werden schwerpunktmäßig über Mitgliedschaften in Verbänden und Vereinen wahrgenommen, darunter der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS), Hafen Hamburg Marketing (HHM), Unternehmensverband Hafen Hamburg (UVHH), Logistik-Initiative Hamburg (LIHH) und Industrieverband Hamburg (IVH). Lobbyingaktivitäten macht die HHLA transparent über die verschiedenen Register der EU, des Bundes und (wo vorhanden) der Länder. □ Nicht geprüft Datenschutz Die HHLA nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst und bekennt sich zur Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung jedes Einzelnen. In diesem Rahmen verarbeitet die HHLA personenbezogene Daten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze. Datenschutz setzt ein verantwortungsbewusstes Verhalten voraus, daher hat die HHLA ein Datenschutz-Management-System implementiert, welches auf die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften sowie unternehmensinternen Richtlinien hinwirkt. Der Bereich Datenschutz ist dabei für die Implementierung und Weiterentwicklung des Datenschutz-Management-Systems der HHLA verantwortlich. Kernelemente sind u. a. die Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen datenschutzrelevanten Fragen sowie die Sensibilisierung zu Datenschutzthemen. Das Datenschutz-Management-System wird auch künftig fortlaufend weiterentwickelt und an etwaige Veränderungen angepasst. Erklärung zur Unternehmensführung Der folgende Abschnitt beinhaltet die gemeinsame Erklärung zur Unternehmensführung von Vorstand und Aufsichtsrat für die HHLA und den Konzern gemäß § 289f bzw. § 315d HGB i.V.m. § 289f HGB. Umsetzung des DCKG und Entsprechenserklärung Eine verantwortungsvolle, transparente und auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung ist seit jeher eine wesentliche Grundlage für den geschäftlichen Erfolg der HHLA. Die HHLA unterstützt den Deutschen Corporate Governance Kodex (im Folgenden "Kodex" oder "DCGK") und die damit verfolgten Ziele daher ausdrücklich. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2023 sorgfältig mit den Empfehlungen und Anregungen des DCGK befasst und am 14. Dezember 2023 ihre jährliche Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Unternehmensführung und Unternehmenskultur der HHLA und des Konzerns entspricht danach - bis auf die nachfolgend beschriebenen Ausnahmen - den Empfehlungen sowie größtenteils auch den Anregungen des DCGK. Die aktuelle Entsprechenserklärung - die wie die Entsprechenserklärungen der Vorjahre auch unter www.hhla.de/corporategovernance ↗ zugänglich ist - lautet wie folgt: "Vorstand und Aufsichtsrat der Hamburger Hafen und Logistik AG erklären nach pflichtgemäßer Prüfung, dass seit dem 12. Dezember 2022 (Zeitpunkt der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung) den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (,Kodex' oder ,DCGK') in der Fassung vom 28. April 2022 mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und zukünftig entsprochen wird: a. Die Mandatsgrenzen nach den Empfehlungen C.4 und C.5 DCGK werden derzeit nicht von allen Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern eingehalten. Der Aufsichtsrat und der Personal- bzw. Nominierungsausschuss achten bei der Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten für Vorstand und Aufsichtsrat seit jeher darauf, dass diesen für die Wahrnehmung ihres Mandats genügend Zeit zur Verfügung steht. Dies beinhaltet in der Regel auch die Einhaltung der Mandatsgrenzen nach den Empfehlungen C.4 und C.5. Der Aufsichtsrat ist jedoch der Ansicht, dass die Frage, ob ein Mitglied genügend Zeit für sein Mandat aufbringen kann, jeweils anhand der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden muss. Die Anzahl der Mandate kann dabei eine Indikation, sollte aber kein allein entscheidendes Kriterium sein, zumal die Wahrnehmung externer Mandate auch einen Mehrwert für die HHLA bieten kann. Der Aufsichtsrat hält es deshalb für vertretbar, wenn Aufsichtsrats- oder Vorstandsmitglieder diese Mandatsgrenzen in Einzelfällen überschreiten. b. Hinsichtlich der Ausgestaltung der Vorstandsvergütung empfiehlt der Kodex unter anderem, dass die Leistungskriterien für die variablen Vergütungsbestandteile sich überwiegend an strategischen Zielsetzungen orientieren sollen und dass die variable Vergütung aus kurz- und langfristigen Anteilen bestehen soll, wobei die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt, den Anteil aus kurzfristig orientierten Zielen übersteigen soll (G.1 zweiter Spiegelstrich, G.6 und G.7). Die dem Vorstandsmitglied gewährten langfristig variablen Vergütungsbeträge sollen von ihm überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Über die langfristig variablen Gewährungsbeträge soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen können (G.10). In begründeten Fällen soll eine variable Vergütung einbehalten oder zurückgefordert werden können (G.11 Satz 2). Im Falle einer Beendigung eines Vorstandsvertrages soll die Auszahlung noch offener variabler Vergütungsbestandteile, die auf die Zeit bis zur Vertragsbeendigung entfallen, nach den ursprünglich vereinbarten Zielen und Vergleichsparametern und nach den im Vertrag festgelegten Fälligkeitszeitpunkten oder Haltedauern erfolgen (G.12). Diesen Empfehlungen entspricht das Vergütungssystem für den Vorstand der HHLA nur eingeschränkt. Die variable Vergütung des HHLA-Vorstands bemisst sich im Wesentlichen an der Erreichung bestimmter Kennzahlen bzw. Zielgrößen - nämlich insbesondere EBIT, ROCE und weitere ESG-Ziele - für den Drei-Jahres-Durchschnitt des aktuellen und der beiden vorherigen Geschäftsjahre und sieht insoweit keine Unterteilung in kurz- und langfristige Komponenten vor. Aktienbasierte Bestandteile und Haltefristen sowie Einbehalts- und Rückforderungsrechte sind nicht vorgesehen. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass die variable Vergütung des HHLA-Vorstands auch in ihrer derzeitigen Ausgestaltung hinreichend auf eine langfristige Unternehmensentwicklung ausgerichtet ist. Sofern bei vorzeitiger Vertragsbeendigung eine Abfindung erfolgt, wird diese grundsätzlich im Zeitpunkt des Ausscheidens fällig. Dies ermöglicht eine klare Trennung und vermeidet spätere Auseinandersetzungen. Die Hauptversammlung vom 10. Juni 2021 hat das Vergütungssystem für den Vorstand mit großer Mehrheit (95,8 % der abgegebenen Stimmen) gebilligt. Hamburg, 14. Dezember 2023 Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Der Vorstand Der Aufsichtsrat Vergütungsbericht und Vergütungssystem Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 nebst dem Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG, das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG und der letzte Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Abs. 3 AktG werden unter www.hhla.de/ corporategovernance ↗ öffentlich zugänglich gemacht. Angaben zu Unternehmensführungspraktiken Konzernaufbau und Konzernsteuerung Die HHLA AG fungiert als strategische Management-Holding des Konzerns. Das operative Geschäft wird im Wesentlichen durch in- und ausländische Tochtergesellschaften und Beteiligungen betrieben. Die Einhaltung der Vorgaben der Unternehmensführung wird durch unternehmensinterne Richtlinien sowie Regelungen in den Satzungen und Geschäftsanweisungen der Tochtergesellschaften und Beteiligungen sichergestellt. Die meisten Tochtergesellschaften verfügen zudem über einen eigenen Aufsichts- oder Beirat, der die jeweilige Geschäftsführung überwacht und beratend begleitet. Konzernstruktur Governance-Systeme Die HHLA verfügt über interne Kontroll-, Risiko- und Compliance-Management-Systeme, die der Größe des Unternehmens, dem Umfang seiner Geschäftstätigkeit und seiner Risikolage gerecht werden und auf das kontinuierliche und systematische Management unternehmerischer Risiken und Chancen ausgerichtet sind. Governance-Systeme der HHLA Konzeptioneller Aufbau und Überblick Compliance Die Einhaltung für die Unternehmenstätigkeit relevanter gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien (nachfolgend auch "Compliance") wird bei der HHLA als wesentlicher Teil der Corporate Governance verstanden. Herzstück des Compliance-Management-Systems (CMS) der HHLA ist ein Verhaltenskodex, der übergeordnete Grundsätze zu besonders Compliance-relevanten Themen wie z. B. Verhalten im Wettbewerb, Vermeidung von Korruption, Diskriminierung und Interessenkonflikten sowie dem Umgang mit sensiblen Unternehmensinformationen und dem Datenschutz unterliegenden Daten formuliert. Der Verhaltenskodex wird ergänzt durch weiterführende Konzernrichtlinien, u. a. zu den Themen Korruptionsvermeidung und Verhalten im Wettbewerb. Weiterhin trägt ein konzernweites Business-Partner-Screening-System sowie ein Lieferantenkodex zur Reduktion von Compliance-Risiken bei. Die Funktion des Menschenrechtsbeauftragten (gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) wird aus dem Bereich Compliance wahrgenommen. www.hhla.de/compliance ↗ Risikomanagementsystem und internes Kontrollsystem Das Risikomanagementsystem (RMS) und das interne Kontrollsystem (IKS) sind Bestandteil des gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses. Damit soll sichergestellt werden, dass die Unternehmensleitung geschäftsrelevante Risiken frühzeitig erkennt und Maßnahmen zur Gegensteuerung rechtzeitig einleiten kann. Die interne Revision kontrolliert die Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen und von Unternehmensstandards mit zielgerichteten Prüfungen und initiiert bei Bedarf angemessene Maßnahmen. Die für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten Teile des IKS werden zudem im Rahmen der Abschlussprüfung vom externen Wirtschaftsprüfer geprüft. Des Weiteren erfolgt im Rahmen der Konzernabschlussprüfung eine Beurteilung des Risikofrüherkennungs- und -überwachungssystems durch den externen Wirtschaftsprüfer. Das Risikomanagementsystem und das interne Kontrollsystem des HHLA-Konzerns sind eingehend im Risiko- und Chancenmanagement dargestellt. Risiko- und Chancenmanagement Erklärung zur Angemessenheit und Wirksamkeit der Governance-Systeme 1 Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA halten die eingerichteten internen Kontroll-, Risiko- und Compliance-Management-Systeme für angemessen und wirksam. Im Rahmen der Tätigkeit der internen Revision, die turnusgemäß alle wesentlichen Geschäftsvorfälle überprüft, sind keine Anhaltspunkte bekannt geworden, die zu der Annahme veranlassen, dass scrollen ― diese Systeme der Corporate Governance (einzeln oder im Verbund betrachtet) in allen wesentlichen Belangen nicht im Einklang mit den deutschen rechtlichen Vorschriften stehen oder ― der Lagebericht insgesamt keine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft gibt oder ― die Risiken der künftigen Entwicklung nicht zutreffend darstellt. 1 Dieser Abschnitt beschreibt lageberichtsfremde Angaben und wurde im Rahmen der Jahres- und Konzernabschlussprüfung nicht geprüft. Die Angemessenheit und Wirksamkeit wird zudem durch die externen Prüfungen der einzelnen Systembestandteile nach den entsprechenden IDW-Standards bestätigt. Das CMS wurde in der Berichtsperiode 2021 geprüft und für angemessen und wirksam befunden. Das RMS wurde in den Berichtsperioden 2022/2023 gemäß IDW PS 981 geprüft und für angemessen und wirksam befunden. Hinsichtlich des IKS werden die Dokumentations- und Überwachungsverfahren gegenwärtig an erweiterte regulatorische Anforderungen angepasst. Die Anpassungen werden voraussichtlich im März 2024 abgeschlossen. Die turnusmäßige Wirksamkeitsprüfung des IKS gemäß IDW PS 982 ist für das Geschäftsjahr 2024 vorgesehen. Transparenz Die zeitnahe Information der Aktionärinnen und Aktionäre und der interessierten Öffentlichkeit über wichtige Themen ist für die HHLA integraler Bestandteil guter Corporate Governance. Informationen über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sowie wesentliche Geschäftsereignisse erfolgen insbesondere durch die Finanzberichte (Geschäftsbericht, Halbjahresfinanzbericht und Quartalsmitteilungen), Analysten- und Bilanzpressekonferenzen, Analysten- und Pressegespräche, Presse- und ggf. Ad-hoc-Mitteilungen sowie in den Hauptversammlungen. Ein ständig nutzbares und aktuelles Kommunikationsmedium ist die Internetseite www.hhla.de ↗ , die alle relevanten Informationen in deutscher und englischer Sprache verfügbar macht. Neben Informationen zum HHLA-Konzern und zur HHLA-Aktie ist dort auch der Finanzkalender zu finden, der einen Überblick über wichtige Termine bietet. Darüber hinaus steht die Investor-Relations-Abteilung als Ansprechpartner für Fragen von Aktionären, Investoren und Analysten zur Verfügung. Der Vorstand der HHLA Arbeitsweise des Vorstands Den Vorgaben des Aktienrechts entsprechend verfügt die HHLA über ein duales Führungssystem mit dem Vorstand als Leitungs- und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Er bestimmt die unternehmerischen Ziele und die Unternehmensstrategie sowie die Konzernpolitik und -organisation. Dazu gehören insbesondere die Steuerung des Konzerns, die Konzernplanung und -finanzierung, die Personalstrategie, die Besetzung der Führungspositionen unter Beachtung der Diversität, die Führungskräfteentwicklung sowie die Präsentation des Konzerns gegenüber dem Kapitalmarkt und der Öffentlichkeit. Er trägt außerdem die Verantwortung für angemessene und wirksame Kontrollsysteme (Risiko- und Chancenmanagement, Compliance-Management-System und internes Kontrollsystem einschließlich Revision). Die Unternehmensstrategie wie auch die Planung beinhalten dabei neben wirtschaftlichen bzw. finanziellen Zielen jeweils auch ökologische und soziale Ziele. Der Vorstand nimmt seine Aufgaben als Kollegialorgan wahr. Die Mitglieder des Vorstands arbeiten kollegial zusammen und unterrichten sich laufend über wichtige Vorgänge in ihren Ressorts. Ungeachtet der Gesamtverantwortung für die Geschäftsführung führen die einzelnen Vorstandsmitglieder die ihnen nach Maßgabe des Geschäftsverteilungsplans zugewiesenen Ressorts im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Grundsätzliche Fragen der Organisation, der Geschäftspolitik und der Unternehmensplanung sowie Maßnahmen von größerer Bedeutung werden im Gesamtvorstand erörtert und entschieden. Die Vorstandsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Vorstands. Die Einzelheiten sind in einer Geschäftsanweisung für den Vorstand näher geregelt. Der Vorstand arbeitet zum Wohle des Unternehmens vertrauensvoll mit dem Aufsichtsrat zusammen und informiert ihn regelmäßig über alle relevanten Fragen. Das umfasst, jeweils für die Gesellschaft und den Konzern, insbesondere die Rentabilität, die Lage und den Gang der Geschäfte, die Strategie, die Planung, die aktuelle Risikolage, das Risikomanagement und die Compliance. Bestimmte, besonders weitreichende Maßnahmen und Geschäfte wie z. B. die Festlegung des jährlichen Budgets, die Aufnahme neuer Tätigkeitsbereiche, der Erwerb oder die Veräußerung von Unternehmen sowie Investitionen oder Finanzierungsmaßnahmen ab bestimmten Größenordnungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Grundsätzliche und wichtige Angelegenheiten, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung oder für die Leitung der Gesellschaft oder des Konzerns von wesentlicher Bedeutung sind, sind auch zwischen den Sitzungen unverzüglich dem Aufsichtsratsvorsitzenden mitzuteilen. Der Aufsichtsratsvorsitzende steht auch zwischen den Sitzungen mit dem Vorstand, insbesondere der Vorstandsvorsitzenden, regelmäßig in Kontakt zu wichtigen Themen und aktuellen Vorgängen, insbesondere zu Fragen der Strategie, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens. Die Vorstandsmitglieder sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet und unterliegen für die Dauer ihres Mandats einem umfassenden Wettbewerbsverbot. Kein Mitglied des Vorstands darf bei seinen Entscheidungen persönliche Interessen verfolgen oder Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen. Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandate in konzernfremden Gesellschaften, bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Wesentliche Geschäfte zwischen den Konzernunternehmen einerseits und den Vorstandsmitgliedern sowie ihnen nahestehenden Personen oder Unternehmungen andererseits bedürfen ebenfalls der Zustimmung des Aufsichtsrats und müssen marktüblichen Bedingungen entsprechen. Interessenkonflikte von Vorstandsmitgliedern sind unverzüglich dem Aufsichtsratsvorsitzenden offenzulegen. Die anderen Vorstandsmitglieder sind darüber zu informieren. Entsprechende Geschäfte oder Interessenkonflikte sind im Berichtsjahr nicht aufgetreten. Für die Mitglieder des Vorstands besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung), die den Vorgaben des § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG entspricht. Zusammensetzung und Diversität Der Vorstand der HHLA besteht gemäß § 8 der Satzung aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt. Dieser sorgt zusammen mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung und achtet bei der Zusammensetzung des Vorstands auch auf Diversität. Im Interesse einer näheren Konturierung der Diversitätsaspekte hat der Aufsichtsrat das folgende Diversitätskonzept für den Vorstand verabschiedet. Der amtierende Vorstand der HHLA scrollen Angela Titzrath Jens Hansen Torben Seebold Annette Walter Vorsitzende des Vorstands Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands 1 Unternehmensentwicklung Unternehmenskommunikation Nachhaltigkeit Container Vertrieb Segment Intermodal Segment Logistik Betrieb 2 Technik 2 Informationssysteme Arbeitsdirektor Personalmanagement Einkauf und Materialwirtschaft Arbeitsschutzmanagement Recht und Versicherungen 3 Finanzen und Controlling 4 Investor Relations Revision Segment Immobilien 1 Seit 1. Januar 2024 2 Ohne Immobilien, für die Segmente Intermodal und Logistik in Abstimmung mit der Vorstandsvorsitzenden 3 Einschließlich Compliance 4 Einschließlich Organisation Zielsetzung des Diversitätskonzepts Der Vorstand spielt eine zentrale Rolle bei der Weiterentwicklung der HHLA und des Konzerns. Der Aufsichtsrat ist insoweit der Ansicht, dass für die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens neben den fachlichen Fähigkeiten und Erfahrungen der Vorstandsmitglieder auch Diversitätsaspekte eine wichtige Rolle spielen. Unterschiedliche Persönlichkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse vermeiden Gruppendenken, ermöglichen ganzheitlichere Betrachtungen und bereichern so die Arbeit des Vorstands. Diversitätsaspekte Der Aufsichtsrat strebt eine Zusammensetzung des Vorstands an, bei der sich die Mitglieder im Hinblick auf ihren persönlichen und beruflichen Hintergrund, ihre Erfahrungen und ihre Fachkenntnisse ergänzen, damit der Vorstand als Gesamtgremium auf ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten zurückgreifen kann. FRAUENANTEIL IM VORSTAND Da der Vorstand der HHLA aus mehr als drei Personen besteht, müssen dem Vorstand nach § 76 Abs. 3a AktG mindestens eine Frau und ein Mann angehören. Jenseits davon orientiert sich der Aufsichtsrat bei der Besetzung des Vorstands am Leitbild der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern und fördert dieses Ziel aktiv, z. B. durch die gezielte Suche nach Kandidatinnen für die Mitgliedschaft im Vorstand. BILDUNGS- UND BERUFSHINTERGRUND Die Vielfalt (Diversität) im Vorstand spiegelt sich auch im individuellen Ausbildungs- und beruflichen Werdegang sowie im unterschiedlichen Erfahrungshorizont seiner Mitglieder (z. B. Branchenerfahrung) wider. Unterschiedliche Bildungs-, Berufs- und Erfahrungshintergründe sind daher ausdrücklich erwünscht. Jedes Vorstandsmitglied muss allerdings aufgrund seiner persönlichen und fachlichen Kompetenzen und Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Vorstandsmitglieds in einem international tätigen, börsennotierten Unternehmen wahrzunehmen und das Ansehen des HHLA-Konzerns in der Öffentlichkeit zu wahren. Die Mitglieder des Vorstands sollten zudem über ein vertieftes Verständnis des Geschäfts der HHLA und in der Regel über mehrjährige Führungserfahrung verfügen. Darüber hinaus sollte mit Blick auf das Geschäftsmodell der HHLA jeweils zumindest ein Mitglied über besondere Expertise in den folgenden Bereichen verfügen: scrollen ― Strategie und strategische Führung ― Logistikgeschäft einschließlich der relevanten Märkte und Kundenbedürfnisse ― Vertrieb ― Betrieb und Technik einschließlich IT und Digitalisierung ― Immobiliengeschäft ― Nachhaltigkeit/ESG (Umwelt, Soziales, Governance) ― Recht, Corporate Governance und Compliance ― Personal, insbesondere Personalmanagement und -entwicklung sowie Erfahrung mit mitbestimmten Strukturen ― Finanzen inkl. Finanzierung, Bilanzierung, Controlling, Risikomanagement und interner Kontrollverfahren INTERNATIONALITÄT Mit Blick auf die internationale Ausrichtung der Aktivitäten des Konzerns sollte zumindest ein Teil der Mitglieder über nennenswerte internationale Erfahrung verfügen. ALTER Die Altersgrenze für Vorstandsmitglieder liegt bei 67 Jahren. Ein Mindestalter existiert nicht. Allerdings sollten Vorstandsmitglieder im Zeitpunkt ihrer Bestellung in der Regel über mehrjährige Führungserfahrung verfügen, was eine gewisse Berufserfahrung voraussetzt. Innerhalb dieses Rahmens wird - aus Gründen der Diversität und im Interesse einer langfristigen Nachfolgeplanung - eine heterogene Altersstruktur innerhalb des Vorstands angestrebt, wobei dem Alter im Vergleich zu den anderen Kriterien keine zentrale Bedeutung beigemessen wird. Stand der Umsetzung In der derzeitigen Zusammensetzung des Vorstands sind die vorstehenden Ziele erfüllt. Der Vorstand setzt sich gegenwärtig aus vier Personen mit unterschiedlichem beruflichem Werdegang, Erfahrungshorizont und unterschiedlicher Expertise zusammen, darunter auch Mitglieder mit nennenswerter internationaler Erfahrung. Die Mitglieder des Vorstands verfügen in ihrer Gesamtheit aufgrund ihrer Ausbildung, ihres beruflichen Werdegangs sowie ihrer Erfahrungen über vertiefte Kompetenzen und Expertise in den für das Unternehmen relevanten Bereichen, insbesondere in den Kerngeschäftsfeldern Transport und Logistik (insbesondere Hafenlogistik), Intermodal und Immobilien. Der Frauenanteil betrug zum 31. Dezember 2023 33,3 % und liegt nunmehr - nach dem Amtsantritt von Annette Walter zum 1. Januar 2024 - bei 50 %. Die Altersgrenze wird von keinem Mitglied überschritten. Langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für dessen langfristige Nachfolgeplanung. Auf Seiten des Aufsichtsrats wird diese Aufgabe primär vom Personalausschuss wahrgenommen. Ausgehend von den im Diversitätskonzept beschriebenen Zielsetzungen für die Zusammensetzung und die Kompetenzen der Mitglieder ergeben sich jeweils Anforderungsprofile für die einzelnen Vorstandspositionen. Die Anforderungsprofile, der Ressortzuschnitt und die Leistungen der Vorstandsmitglieder werden vom Personalausschuss - nach Rücksprache mit dem Vorstand bzw. einzelnen Vorstandsmitgliedern - regelmäßig mit Blick auf das aktuelle Umfeld, die Geschäftsentwicklung, die Unternehmensstrategie und die im Vorstand vorhandenen Kompetenzen überprüft. Ein wesentlicher Baustein der langfristigen Nachfolgeplanung ist zudem die Identifizierung und Weiterentwicklung interner Kandidatinnen und Kandidaten für künftige Managementaufgaben. Dem Vorstand obliegt dabei die frühzeitige Identifizierung potenzieller Kandidatinnen und Kandidaten, die sodann durch die Übernahme von Aufgaben mit wachsender Verantwortung und bedarfsgerechten Weiterbildungen systematisch weiterentwickelt werden sollen, so dass bei anstehenden Neubesetzungen im Idealfall immer auch interne Kandidatinnen bzw. Kandidaten in die engere Auswahl einbezogen werden können. Im Rahmen konkreter Besetzungsprozesse werden der Personalausschuss und der Aufsichtsrat neben den genannten Diversitätszielen jeweils auch alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigen. Dabei wird der Aufsichtsrat bei Bedarf auch unterstützend auf die Dienste von Personalberatern zurückgreifen. Der Aufsichtsrat der HHLA Arbeitsweise des Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat bestimmt über die Zusammensetzung des Vorstands. Er überwacht die Geschäftsführung durch den Vorstand und berät ihn bei der Unternehmensführung; dies umfasst jeweils insbesondere auch Nachhaltigkeitsfragen. Der Aufsichtsrat ist in grundsätzliche und wichtige Entscheidungen eingebunden. Maßnahmen und Geschäfte von grundlegender Bedeutung bedürfen gemäß der Geschäftsanweisung für den Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats. Weitere wesentliche Aufgaben sind die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses. Die Aufgaben und die interne Organisation des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ergeben sich aus dem Gesetz sowie der Satzung und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, die auf der Internetseite der HHLA unter www.hhla.de/corporategovernance ↗ bzw. www.hhla.de/aufsichtsrat ↗ zugänglich sind. Darüber hinaus enthält der DCGK Empfehlungen zur Arbeit des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat und nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr. Die Aufsichtsratsmitglieder sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Kein Mitglied des Aufsichtsrats darf bei seinen Entscheidungen persönliche Interessen verfolgen oder Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen. Interessenkonflikte sind unverzüglich dem Aufsichtsratsvorsitzenden offenzulegen. Über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informiert der Aufsichtsrat im Bericht des Aufsichtsrats. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen. Berater- und sonstige Dienst- oder Werkverträge eines Aufsichtsratsmitglieds mit der Gesellschaft bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Solche Verträge bestanden im Geschäftsjahr 2023 nicht. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in die bestehende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) der Gesellschaft einbezogen. Ausschüsse Die Arbeit des Aufsichtsrats findet sowohl im Plenum als auch in Ausschüssen statt. Die ständigen Ausschüsse und ihre Zuständigkeiten sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats niedergelegt. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat regelmäßig in der nächsten Sitzung über die Arbeit ihres Ausschusses. Mit dem Finanz-, dem Prüfungs-, dem Personal-, dem Nominierungs-, dem Vermittlungs- und dem Immobilienausschuss verfügt der Aufsichtsrat über sechs ständige Ausschüsse. Im Nachgang zu der Ankündigung der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an die Aktionäre der HHLA hat der Aufsichtsrat im September 2023 außerdem einen Übernahmeausschuss als vorübergehenden Ausschuss eingerichtet. Finanzausschuss Mitglieder: Dr. Sibylle Roggencamp (Vors.), Stefan Koop (stellv. Vors.), Alexander Grant, Dr. Norbert Kloppenburg, Susana Pereira Ventura (bis 17.01.2024), Prof. Dr. Burkhard Schwenker Zuständigkeit: Der Finanzausschuss bereitet die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats vor, die finanziell von wesentlicher Bedeutung sind, z. B. Beteiligungserwerbe oder -veräußerungen, Beschlussfassungen über wesentliche Kreditaufnahmen und -gewährungen, Haftungsübernahmen für fremde Verbindlichkeiten sowie Finanzanlage- und sonstige Finanzgeschäfte. Darüber hinaus befasst er sich mit den quartalsweisen Berichten über den Gang der Geschäfte und mit Planungs- und Investitionsthemen wie z. B. dem Wirtschaftsplan und der Mittelfristplanung. Prüfungsausschuss Mitglieder: Dr. Norbert Kloppenburg (Vors.), Alexander Grant (stellv. Vors.), Stefan Koop, Dr. Isabella Niklas (bis 31.12.2023), Susana Pereira Ventura (bis 17.01.2024), Prof. Dr. Burkhard Schwenker Zuständigkeit: Der Prüfungsausschuss befasst sich vor allem mit der Prüfung der Rechnungslegung und der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und der Compliance. Er überwacht die Abschlussprüfung und ihre Wirksamkeit, einschließlich der Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und etwaiger Nichtprüfungsleistungen, und beurteilt regelmäßig die Qualität der Abschlussprüfung. Er ist außerdem verantwortlich für die Vorbereitung der Wahl des Abschlussprüfers (inkl. etwaiger Auswahlverfahren) und die Entscheidung über die externe Prüfung der nichtfinanziellen Erklärungen bzw. Berichte. Immobilienausschuss Mitglieder: Dr. Isabella Niklas (Vors.) (bis 31.12.2023), Franziska Reisener (stellv. Vors.), Alexander Grant, Holger Heinzel, Dr. Sibylle Roggencamp, Prof. Dr. Burkhard Schwenker Zuständigkeit: Der Immobilienausschuss ist für alle Fragen, Berichte und Entscheidungen zuständig, die sich vollständig oder überwiegend auf den Teilkonzern Immobilien (S-Sparte) beziehen. Dies beinhaltet insbesondere die Entscheidungen über zustimmungsbedürftige Geschäfte, die Prüfung und die Vorbereitung der Entscheidung des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses sowie den Gewinnverwendungsvorschlag, soweit diese sich auf den Teilkonzern Immobilien beziehen. Personalausschuss Mitglieder: Prof. Dr. Rüdiger Grube (Vors.), Berthold Bose (stellv. Vors.), Stefan Koop, Franziska Reisener, Andreas Rieckhof, Dr. Sibylle Roggencamp Zuständigkeit: Der Personalausschuss bereitet die dem Aufsichtsrat obliegenden Personalentscheidungen vor und sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Er bereitet die Beschlussfassung des Plenums über das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder und die Festsetzung der Vergütung der einzelnen Mitglieder vor, vertritt die Gesellschaft im Rahmen des rechtlich Zulässigen bei sonstigen Rechtsgeschäften mit Vorstandsmitgliedern und entscheidet über die Zustimmung zur Bestellung von Prokuristen. Nominierungsausschuss Mitglieder: Prof. Dr. Rüdiger Grube (Vors.), Andreas Rieckhof (stellv. Vors.), Dr. Sibylle Roggencamp Zuständigkeit: Der Nominierungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, der Vorgaben der Geschäftsordnung, der Empfehlungen des Kodex, des Anforderungs- bzw. Kompetenzprofils für den Aufsichtsrat und der für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele Vorschläge für geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung. Vermittlungsausschuss Mitglieder: Prof. Dr. Rüdiger Grube (Vors.), Berthold Bose (stellv. Vors.), Stefan Koop, Andreas Rieckhof Zuständigkeit: Der Vermittlungsausschuss nimmt die in § 31 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) genannten Aufgaben wahr, d. h., er unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern, falls im ersten Wahlgang die gesetzlich erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder nicht erreicht wird. Übernahmeausschuss Mitglieder: Prof. Dr. Rüdiger Grube (Vors.), Berthold Bose (stellv. Vors.), Holger Heinzel, Dr. Norbert Kloppenburg, Stefan Koop, Prof. Dr. Burkhard Schwenker Zuständigkeit: Der Übernahmeausschuss ist für alle Fragen und Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE zuständig. Das beinhaltet insbesondere die Vorbereitung und Entscheidung über die nach § 27 WpÜG abzugebende begründete Stellungnahme, die Entscheidung über die Zustimmung zum Abschluss einer etwaigen Zusammenschlussvereinbarung (Business Combination Agreement) mit der Bieterin sowie die Entscheidung über sonstige Beschlussfassungen, die ausschließlich oder überwiegend im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot (oder etwaiger konkurrierender Angebote) stehen. Zusammensetzung und Diversität Nach der Satzung der Gesellschaft, den §§ 95 und 96 AktG und § 7 MitbestG setzt sich der Aufsichtsrat aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern der Anteilseigner sowie sechs Mitgliedern der Arbeitnehmer, die gemäß den Vorgaben des MitbestG gewählt werden, zusammen. Mit Blick auf die verschiedenen Vorgaben und Empfehlungen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat der Aufsichtsrat der HHLA ein Anforderungsprofil für den Aufsichtsrat verabschiedet, das regelmäßig aktualisiert wird. Das Anforderungsprofil enthält neben wesentlichen gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen des DCGK zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats die Zielsetzungen des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung und das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium im Sinne des DCGK sowie das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat einschließlich der Angaben nach § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB. Anforderungsprofil Zielsetzung des Anforderungsprofils Der Aufsichtsrat strebt eine Zusammensetzung an, die jederzeit eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands gewährleistet. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass für eine effektive Arbeit des Aufsichtsrats - und damit für die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens - neben fachlichen und persönlichen Anforderungen auch Diversitätsaspekte eine wichtige Rolle spielen. Unterschiedliche Persönlichkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse vermeiden Gruppendenken, ermöglichen ganzheitlichere Betrachtungen und bereichern so die Arbeit des Aufsichtsrats. Die folgenden Zielsetzungen dienen insoweit als Leitlinie bei der langfristigen Nachfolgeplanung und der Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten und schaffen Transparenz im Hinblick auf die wesentlichen Besetzungskriterien. Anforderungen an die einzelnen Mitglieder ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN Jedes Aufsichtsratsmitglied soll aufgrund seiner persönlichen und fachlichen Kompetenzen und Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem international tätigen, börsennotierten Unternehmen wahrzunehmen und das Ansehen des HHLA-Konzerns in der Öffentlichkeit zu wahren. Im Hinblick darauf sollte jedes Aufsichtsratsmitglied folgende Anforderungen erfüllen: scrollen ― hinreichende Sachkenntnis, d. h. die Fähigkeit, die normalerweise im Aufsichtsrat anfallenden Aufgaben wahrzunehmen ― Leistungsbereitschaft, Integrität und Persönlichkeit ― allgemeines Verständnis des Geschäfts der HHLA, einschließlich des Marktumfelds und der Kundenbedürfnisse ― unternehmerische bzw. betriebliche Erfahrung, für die Anteilseignervertreter idealerweise in Form von Erfahrung aus der Tätigkeit in Unternehmensleitungen, als leitender Angestellter oder in Aufsichtsgremien ZEITLICHE VERFÜGBARKEIT Jedes Aufsichtsratsmitglied stellt sicher, dass ihm die für die Wahrnehmung des Aufsichtsratsmandats erforderliche Zeit zur Verfügung steht. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass in der Regel vier bis sechs Aufsichtsratssitzungen jährlich stattfinden, die jeweils angemessener Vorbereitung bedürfen. Abhängig von der Mitgliedschaft in einem oder mehreren Ausschüssen entsteht zusätzlicher Zeitaufwand für die Vorbereitung und die Teilnahme an den Ausschusssitzungen. Zur Behandlung von Sonderthemen können schließlich zusätzliche außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats oder der Ausschüsse erforderlich werden. MANDATSGRENZEN Aufsichtsratsmitglieder der HHLA, die dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehören, sollen in der Regel nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen und keinen Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft wahrnehmen. Aufsichtsratsmitglieder der HHLA, die keinem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehören, sollen in der Regel insgesamt nicht mehr als fünf solcher externen Mandate wahrnehmen, wobei insoweit ein Aufsichtsratsvorsitz doppelt zählt. Vergleichbare Funktionen sind dabei insbesondere Mandate in Kontrollgremien ausländischer börsennotierter Gesellschaften oder Mandate in Kontrollgremien von Gesellschaften, die der gesetzlichen Mitbestimmung unterliegen. Demgegenüber ist der mit der Mitgliedschaft in Aufsichts- oder Beiräten kleinerer Unternehmen verbundene (zeitliche) Aufwand regelmäßig deutlich geringer, weshalb derartige Mandate grundsätzlich nicht als vergleichbare Funktionen angesehen werden. ALTERSGRENZE UND ZUGEHÖRIGKEITSDAUER Zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats sollen in der Regel nur Personen vorgeschlagen werden, die zum Zeitpunkt der Wahl das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat soll in der Regel drei volle Amtszeiten nicht überschreiten. Anforderungen und Ziele für das Gesamtgremium Im Hinblick auf die Zusammensetzung des Gesamtgremiums strebt der Aufsichtsrat - auch im Interesse der Diversität - eine Zusammensetzung an, bei der sich die Mitglieder im Hinblick auf ihren persönlichen und beruflichen Hintergrund, ihre Erfahrungen und ihre Fachkenntnisse ergänzen, damit das Gesamtgremium auf ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher Erfahrungen und Spezialkenntnisse zurückgreifen kann. ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN Der Aufsichtsrat der HHLA muss jederzeit so zusammengesetzt sein, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrats erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen ferner in ihrer Gesamtheit mit den Sektoren Transport und Logistik, insbesondere den Bereichen Hafenlogistik und Intermodal, sowie dem Immobiliensektor vertraut sein; und mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen. SPEZIFISCHE KENNTNISSE UND ERFAHRUNGEN Der Aufsichtsrat der HHLA soll in seiner Gesamtheit alle Kompetenzfelder abdecken, die für eine effektive Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich sind. Das beinhaltet - dem Geschäftsmodell des Unternehmens entsprechend - insbesondere vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen: scrollen ― in der Führung eines großen oder mittelgroßen, international agierenden und börsennotierten Unternehmens ― im Transport- und Logistikgeschäft, idealerweise in den Bereichen Hafenlogistik und Intermodal, einschließlich der relevanten Märkte und der Kundenbedürfnisse, ― in den Bereichen Betrieb und Technik, einschließlich IT-Systemen, Informationstechnologie und Digitalisierung ― im Immobiliengeschäft und dort in der Vermietung von Büroimmobilien im Raum Hamburg ― in den Bereichen Recht, Corporate Governance und Compliance ― im Bereich Finanzen inklusive Controlling und im Risikomanagement ― in der Abschlussprüfung ― im Bereich Rechnungslegung inklusive der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren ― im Bereich Nachhaltigkeit/ESG (Umwelt, Soziales, Governance) Der Aufsichtsrat strebt eine Besetzung an, bei der für jeden der vorstehend genannten Aspekte zumindest ein Mitglied als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht. UNABHÄNGIGKEIT UND INTERESSENKONFLIKTE Unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Situation der HHLA und der Eigentümerstruktur erachtet es der Aufsichtsrat als angemessen, dass mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter - darunter der Aufsichtsratsvorsitzende, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und der Vorsitzende des Personalausschusses - unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sind. Darüber hinaus sollen dem Aufsichtsrat auf Seiten der Anteilseigner mindestens zwei Mitglieder - darunter der Vorsitzende des Prüfungsausschusses - angehören, die zudem unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sind (vgl. Empfehlungen C.6 bis C.10 DCGK). Zur Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte sollen dem Aufsichtsrat nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder und außerdem keine Personen angehören, die Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben oder die in einer persönlichen Beziehung zu einem wesentlichen Wettbewerber stehen. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen. VIELFALT (DIVERSITÄT) Der Aufsichtsrat der HHLA setzt sich zu jeweils mindestens 30 % aus Frauen und Männern zusammen. Darüber hinaus verfolgt der Aufsichtsrat das Ziel, mittelfristig einen Frauenanteil der Anteilseignervertreter von 50 % zu erreichen. Daneben spiegelt sich die Vielfalt (Diversität) im Aufsichtsrat u. a. im individuellen beruflichen Werdegang und Tätigkeitsbereich sowie im unterschiedlichen Erfahrungshorizont seiner Mitglieder (z. B. Ausbildung, Branchenerfahrung) wider. Der Aufsichtsrat strebt insoweit im Interesse der Diversität eine Zusammensetzung an, bei der sich die Mitglieder im Hinblick auf ihren Hintergrund, ihre Erfahrungen und ihre Fachkenntnisse ergänzen. Dabei wird auch angestrebt, dass ein Teil der Mitglieder über einen internationalen Erfahrungshorizont verfügt. Stand der Umsetzung In der derzeitigen Zusammensetzung des Aufsichtsrats sind die vorstehenden Ziele erfüllt. Der Aufsichtsrat setzt sich aus Personen mit unterschiedlichem beruflichem Werdegang, Erfahrungshorizont und unterschiedlicher Expertise zusammen, darunter auch Mitglieder mit nennenswerter internationaler Erfahrung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen in ihrer Gesamtheit aufgrund ihrer Ausbildung, ihres beruflichen Werdegangs sowie ihrer Erfahrungen über vertiefte Kompetenzen und Expertise in den für das Unternehmen relevanten Bereichen, insbesondere in den Kerngeschäftsfeldern Transport und Logistik (insbesondere Hafenlogistik), Intermodal und Immobilien. Der Frauenanteil liegt bei 33,3 % und damit oberhalb von 30 %. Die Altersgrenze wurde bei der letzten Wahl lediglich von Prof. Dr. Rüdiger Grube überschritten. Kein Aufsichtsratsmitglied gehört dem Aufsichtsrat länger als zwölf Jahre an. Die Mandatsgrenzen werden von den meisten Mitgliedern eingehalten. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind grundsätzlich alle Anteilseignervertreter unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand, wobei der Aufsichtsrat vorsorglich darauf hinweist, dass die HHLA wesentliche geschäftliche Beziehungen zur Hamburg Port Authority AöR unterhält, die als Anstalt öffentlichen Rechts der Aufsicht der Finanzbehörde und der Behörde für Wirtschaft und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg unterliegt, in denen wiederum auch die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Sibylle Roggencamp und Andreas Rieckhof tätig sind. Der Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Rüdiger Grube, der Prüfungsausschussvorsitzende Dr. Norbert Kloppenburg und Prof. Dr. Burkhard Schwenker sind darüber hinaus auch unabhängig vom kontrollierenden Aktionär. Dementsprechend verfügt der Aufsichtsrat über drei vollständig unabhängige Mitglieder im Sinne des DCGK; das entspricht 50 % der Anteilseignerseite bzw. 25 % des gesamten Aufsichtsrats. Darüber hinaus sind nach Auffassung des Aufsichtsrats zumindest auch die beiden Gewerkschaftsvertreter auf Seiten der Arbeitnehmervertreter als unabhängig anzusehen; auf dieser Basis beträgt der Anteil der unabhängigen Mitglieder im Aufsichtsrat 41,7 %. Die Kompetenzen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder sind in der folgenden Qualifikationsmatrix dargestellt. Qualifikationsmatrix - Kompetenzen und Erfahrungen der Mitglieder des Aufsichtsrats scrollen Allgemeine Anforderungen & Diversität Branchenkenntnis Zugehörigkeitsdauer 1 Alter Führungserfahrung Internationale Erfahrung Unabhängigkeit 2 (Hafen-) Logistik Prof. Dr. Rüdiger Grube 6,5 72 ✓ ✓ ✓ ✓ Berthold Bose 6,5 60 ✓ ✓ n.a. ✓ Alexander Grant 1,5 42 - - n.a. ✓ Holger Heinzel 1,5 54 ✓ ✓ n.a. ✓ Dr. Norbert 11,5 67 ✓ ✓ ✓ ✓ Kloppenburg Stefan Koop 1,5 44 - - n.a. ✓ Bettina Lentz (seit 22.02.2024) 0 62 ✓ - - ✓ Dr. Isabella Niklas 5,5 51 ✓ ✓ - ✓ Franziska Reisener 1,5 37 - - n.a. ✓ Andreas Rieckhof 3,5 64 ✓ ✓ - ✓ Dr. Sibylle Roggencamp 11,5 56 ✓ - - ✓ Prof. Dr. Burkhard Schwenker 4,5 65 ✓ ✓ ✓ ✓ Maren Ulbrich (seit 22.02.2024) 0 41 ✓ ✓ n.a. ✓ Susana Pereira 1,5 38 - ✓ n.a. ✓ Ventura (bis 17.01.2024) scrollen Branchenkenntnis Fachliche Kompetenzen Intermodal Immobilien Strategie Betrieb und Technik Marketing & Vertrieb Investoren & Kapitalmarkt Prof. Dr. Rüdiger Grube ✓ - ✓ ✓ ✓ ✓ Berthold Bose - - ✓ ✓ - - Alexander Grant - ✓ - ✓ - ✓ Holger Heinzel ✓ ✓ ✓ - - ✓ Dr. Norbert Kloppenburg ✓ - ✓ - - ✓ Stefan Koop - - - ✓ - - Bettina Lentz (seit 22.02.2024) - ✓ ✓ - - - Dr. Isabella Niklas ✓ ✓ ✓ - - ✓ Franziska Reisener - ✓ - ✓ - - Andreas Rieckhof - ✓ ✓ - ✓ - Dr. Sibylle Roggencamp ✓ ✓ ✓ - - ✓ Prof. Dr. Burkhard Schwenker ✓ ✓ ✓ - ✓ ✓ Maren Ulbrich (seit 22.02.2024) - - - ✓ - - Susana Pereira Ventura (bis 17.01.2024) - - - ✓ - - scrollen Fachliche Kompetenzen IT & Digitalisieung Recht, Corporate Governance & Compliance Finanzen, Controlling und Risikomanagement Abschlussprüfung 3 Rechnungslegung 3 Nachhaltigkeit/ ESG 4 Prof. Dr. Rüdiger Grube ✓ ✓ ✓ - - ✓ Berthold Bose ✓ - - - - ✓ Alexander Grant ✓ - ✓ - - ✓ Holger Heinzel - - ✓ ✓ ✓ ✓ Dr. Norbert Kloppenburg - ✓ ✓ ✓ 5 ✓ ✓ Stefan Koop - ✓ ✓ - - ✓ Bettina Lentz (seit 22.02.2024) ✓ ✓ ✓ - ✓ ✓ Dr. Isabella Niklas - ✓ ✓ - - ✓ Franziska Reisener ✓ - ✓ - - - Andreas Rieckhof ✓ ✓ ✓ - - ✓ Dr. Sibylle Roggencamp - ✓ ✓ - ✓ ✓ Prof. Dr. Burkhard Schwenker - - ✓ - ✓ 6 ✓ Maren Ulbrich (seit 22.02.2024) - ✓ ✓ - - ✓ Susana Pereira Ventura (bis 17.01.2024) - - ✓ - - ✓ 1 Zum 31. Dezember 2023 2 Unabhängigkeit im Sinne von Empfehlungen C.6 Abs. 2, d. h. unabhängig von der Gesellschaft, vom Vorstand und vom kontrollierenden Aktionär 3 Jeweils im Sinne von § 100 Abs. 5 i.V.m. § 107 Abs. 4 AktG und Empfehlung D.3 DCGK 4 Siehe dazu auch Nachhaltigkeitsthemen in Vorstand und Aufsichtsrat in diesem Abschnitt. 5 Vorsitzender des Prüfungsausschusses, der Sachverstand ergibt sich insbesondere aus der langjährigen Tätigkeit von Dr. Norbert Kloppenburg im Vorstand der KfW-Bankengruppe. Hinzu kommt seine mehrjährige Erfahrung als Vorsitzender des Prüfungsausschusses des HHLA-Aufsichtsrats. 6 Mitglied des Prüfungsausschusses, der Sachverstand ergibt sich insbesondere aus der mehrjährigen Tätigkeit von Prof. Dr. Burkhard Schwenker als Vorsitzender des Aufsichtsrats und Mitglied des Risikoausschusses des Aufsichtsrats der Hamburger Sparkasse AG (Haspa) und als Mitglied des Aufsichtsrats des Bankhauses M.M. Warburg & CO. Selbstbeurteilung und weitere Informationen Die letzte Selbstbeurteilung mit externer Unterstützung wurde im Sommer 2023 mit Hilfe eines unabhängigen Beraters durchgeführt. Die Zusammenarbeit wurde insgesamt als sehr gut und effizient bewertet. Darüber hinaus arbeitet der Aufsichtsrat kontinuierlich an der weiteren Verbesserung der Effizienz seiner Tätigkeit. Weitere Informationen Weitere Informationen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats, zur Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie zur Zusammenarbeit mit dem Vorstand im Berichtszeitraum finden sich im Bericht des Aufsichtsrats. Auf der Website des Unternehmens unter www.hhla.de ↗ sind zudem die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats und die Lebensläufe der amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats veröffentlicht, die auch Informationen zum Werdegang und zu weiteren Mandaten bzw. wesentlichen Tätigkeiten enthalten und jährlich aktualisiert werden. Nachhaltigkeitsthemen in Vorstand und Aufsichtsrat Nachhaltiges Handeln prägt seit Bestehen des Unternehmens das Geschäftsmodell der HHLA. Strategie und Steuerung und www.hhla.de/nachhaltigkeit ↗ Die Beurteilung des Einflusses von Sozial- und Umweltfaktoren auf das Unternehmen, der Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf Menschen und Umwelt, der damit jeweils verbundenen Chancen und Risiken sowie die Festlegung der Nachhaltigkeitsstrategie und deren Umsetzung sind zuvörderst Aufgabe des Vorstands. Innerhalb des Vorstands ist primär die Vorstandsvorsitzende als Ressortverantwortliche zuständig. Der Vorstand wird dabei insbesondere von der Stabsabteilung Nachhaltigkeit/Energiemanagement unterstützt, die konzernweit für Nachhaltigkeitsthemen zuständig ist, Informationen zentral sammelt und direkt an die Vorstandsvorsitzende berichtet, die wiederum den Gesamtvorstand informiert. Im Rahmen einer Wesentlichkeitsanalyse werden der Einfluss und die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen sowie deren Chancen und Risiken zunächst systematisch identifiziert und bewertet. Die Chancen und Risiken werden ferner im Rahmen des Risiko- und Chancenmanagementsystems bewertet und laufend aktualisiert. Ausgehend von den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse und der allgemeinen Unternehmensstrategie legt der Vorstand die Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens fest, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für deren Umsetzung. Die bestehende Nachhaltigkeitsstrategie "Balanced Logistics" zielt - im Einklang mit den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse - darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichem Erfolg, guten Arbeitsbedingungen, gesellschaftlicher Verantwortung und Umwelt- und Klimaschutz zu schaffen. Wesentliche Bestandteile sind die Identifizierung und der Aufbau nachhaltiger Geschäftsmodelle, ein Beitrag zum Klimaschutz - insbesondere in Gestalt der Reduzierung von CO 2 -Emissionen sowie des Ausbaus der Intermodalverkehre als klimafreundliches Verkehrsmittel ‒, die Bewahrung guter und sicherer Arbeitsbedingungen sowie die Sicherstellung von Compliance. Strategie und Steuerung Zur Nachverfolgung der Strategieumsetzung legt der Vorstand Ziele sowie entsprechende Key Performance Indicators (KPIs) fest. Bislang hat der Vorstand drei KPIs festgelegt, namentlich die Erreichung von Klimaneutralität (Scope 1 und 2) im Jahr 2040 und als Zwischenziele die Halbierung der CO 2 -Emissionen bis 2030, die Erhöhung der per Bahn und damit klimafreundlich transportierten TEU auf 2 Mio. TEU bis 2023 sowie die Sicherung der konzernweiten Beschäftigtenanzahl. Der jeweilige Stand der Zielerreichung wird anhand der KPIs regelmäßig nachverfolgt und an den Vorstand berichtet. Über entsprechende Nachhaltigkeitskomponenten sind die relevanten Nachhaltigkeitsthemen schließlich auch in der Vorstandsvergütung verankert. www.hhla.de/investoren/corporate-governance/verguetung ↗ Nachhaltigkeitsthemen sind auch Gegenstand der Überwachung und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat nimmt diese Aufgabe als Gesamtgremium wahr. In diesem Zusammenhang erfolgt zunächst eine regelmäßige Erörterung und Abstimmung der Nachhaltigkeitsstrategie zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, die auch die Ziele und die KPIs umfasst. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat zudem regelmäßig über den Stand der Zielerreichung. Im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung wird der Aufsichtsrat ferner über die wesentlichen Einflüsse von Sozial- und Umweltfaktoren auf das Unternehmen, die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf Mensch und Umwelt und die damit jeweils verbundenen Chancen und Risiken informiert. Anders als beim Vorstand sieht die Aufsichtsratsvergütung keine nachhaltigkeitsbezogenen Komponenten vor; diese ist als reine Festvergütung ausgestaltet. Die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder verfügen aufgrund ihrer beruflichen Erfahrungen über vertiefte Expertise in Nachhaltigkeitsfragen, insbesondere in den für die HHLA als besonders relevant identifizierten Themen Klimaschutz und Transformation zur CO 2 -Neutralität, gute und sichere Arbeitsbedingungen und Sicherstellung von Compliance. Die Kompetenzen werden durch regelmäßige Weiterbildungen zu Nachhaltigkeitsthemen kontinuierlich vertieft und erweitert, zuletzt durch eine Schulung im November 2022 und eine ausführliche Behandlung von Nachhaltigkeitsthemen im Rahmen der Strategiesitzung im September 2023. Darüber hinaus kann der Vorstand - und bei Bedarf auch der Aufsichtsrat - auch auf interne Expertise zugreifen. Neben der Stabsabteilung Nachhaltigkeit/Energiemanagement ist insbesondere das Corporate Sustainability Board zu nennen, das sich aus Vertretern verschiedener Abteilungen zusammensetzt und crossfunktional bei nachhaltigkeitsbezogenen Fragestellungen unterstützt. Ergänzend können weitere Fachabteilungen wie z. B. Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit oder Compliance hinzugezogen werden. Soweit es erforderlich oder sinnvoll erscheint, kann zudem auf externe Expertise zugegriffen werden, z. B. im Rahmen von Zertifizierungen oder im Rahmen von Marktvergleichen. Angaben nach § 289f Abs. 2 Nr. 4 und 5 HGB Der Aufsichtsrat der HHLA setzt sich nach § 96 Abs. 2 AktG zu jeweils mindestens 30 % aus Frauen und Männern zusammen. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat vier Frauen an, von denen zwei der Anteilseignerseite und zwei der Arbeitnehmerseite zuzurechnen sind. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat insgesamt sowie auf Seiten der Anteilseigner und der Arbeitnehmer beträgt somit jeweils 33,3 %. Die gesetzlichen Vorgaben - also mindestens jeweils 30 % Männer und Frauen bzw. gerundet jeweils vier - sind mithin erfüllt. Dem Vorstand der HHLA müssen - solange ihm mehr als drei Personen angehören - nach § 76 Abs. 3a AktG mindestens jeweils ein Mann und eine Frau angehören. Diese Vorgabe wurde während der gesamten Berichtsperiode eingehalten. Seit dem Eintritt von Annette Walter zum 1. Januar 2024 beträgt der Frauenanteil im Vorstand 50 %. Im Hinblick auf die Zielvorgaben für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands hat der Vorstand im Geschäftsjahr 2022 - nach Ablauf der Zielerreichungsfrist für die vorherigen Zielgrößen - für die erste Führungsebene eine Zielgröße von vier Frauen (das entspricht bei 13 Positionen rund 30 %) und für die zweite Führungsebene eine Zielgröße von zehn Frauen (das entspricht bei 30 Positionen rund 33,3 %) festgelegt. Die Frist für die Zielerreichung ist jeweils der 31. Dezember 2026. Zum 31. Dezember 2023 gehörten der ersten Ebene fünf Frauen und der zweiten Führungsebene acht Frauen an. Aktionäre und Hauptversammlung Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Die Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres statt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Aktien mit Mehrfachstimmrechten oder Vorzugsaktien sowie Höchststimmrechte bestehen nicht. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst auszuüben oder es durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. Der Vorstand ist darüber hinaus nach Maßgabe der Satzung ermächtigt, die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung im Sinne von § 118a AktG - also ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigen am Versammlungsort - abzuhalten, den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung einzelner oder aller Aktionärsrechte auch ohne Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung und ohne einen Bevollmächtigten im Wege elektronischer Kommunikation (Online-Teilnahme) oder den Aktionären die Ausübung ihres Stimmrechts auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation zu ermöglichen (Briefwahl). In der Einladung zur Hauptversammlung werden insbesondere die Art der Hauptversammlung (physisch oder virtuell), die Teilnahmebedingungen, das Verfahren für die Stimmabgabe (auch durch Bevollmächtigte) und die Rechte der Aktionäre erläutert. Außerdem hat die Gesellschaft eine Hotline für Fragen der Aktionäre eingerichtet. Die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen einschließlich des Geschäftsberichts werden zusammen mit der Tagesordnung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hhla.de/hauptversammlung ↗ veröffentlicht. Im Anschluss an die Hauptversammlung finden sich dort auch die Präsenz- und die Abstimmungsergebnisse. Rechnungslegung und Abschlussprüfung Der Einzelabschluss der HHLA (AG-Abschluss) wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt. Der Konzernabschluss und die Zwischenberichte folgen den Regeln der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den nach § 315e Abs. 1 HGB ergänzend anzuwendenden Vorschriften des HGB. Nähere Erläuterungen zu den IFRS enthält dieser Geschäftsbericht im Konzernanhang, Allgemeine Erläuterungen. Grundlage für die Gewinnverwendung ist allein der AG-Abschluss. Die Abschlussprüfung wird mit einer Erweiterung der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) durchgeführt. Hierzu sind im Rahmen der Jahresabschlussprüfung die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen und zu beurteilen. Die Auswahl des Abschlussprüfers, seine Beauftragung, die Überwachung seiner Unabhängigkeit sowie der von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen erfolgen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus wurde mit dem Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, vereinbart, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unverzüglich über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unterrichtet wird, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. Der Abschlussprüfer soll ferner unverzüglich über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse berichten, die bei der Durchführung der Abschlussprüfung zu seiner Kenntnis gelangen. Außerdem hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren und im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung ergeben. Übernahmerechtliche Angaben und erläuternder Bericht 1. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 75.219.438,00 €. Es ist eingeteilt in 75.219.438 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von jeweils 1,00 €, davon 72.514.938 A-Aktien und 2.704.500 S-Aktien (Aktiengattungen). Die S-Aktien vermitteln eine Beteiligung allein am Ergebnis und Vermögen der S-Sparte, während die A-Aktien allein eine Beteiligung am Ergebnis und Vermögen der A-Sparte vermitteln. Die S-Sparte umfasst den Teil des Unternehmens, der sich mit dem Erwerb, dem Halten, der Veräußerung, der Vermietung, der Verwaltung und der Entwicklung von nicht hafenumschlagspezifischen Immobilien befasst (Teilkonzern Immobilien). Sämtliche übrigen Teile des Unternehmens bilden die A-Sparte (Teilkonzern Hafenlogistik). Die Dividendenberechtigung der Inhaber von S-Aktien richtet sich nach der Höhe des der S-Sparte zuzurechnenden Teils des Bilanzgewinns, die Dividendenberechtigung der Inhaber von A-Aktien richtet sich nach der Höhe des verbleibenden Teils des Bilanzgewinns (§ 4 Abs. 1 der Satzung). Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme (§ 20 Abs. 1 der Satzung) und vermittelt die üblichen durch das AktG und die Satzung verbrieften Rechte und Pflichten. Sofern das Gesetz die Fassung eines Sonderbeschlusses durch Aktionäre einer Gattung vorschreibt, sind nur die Inhaber von Aktien dieser Gattung stimmberechtigt. 2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch solche aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern, bestehen nach Kenntnis des Vorstands nicht. 3. Für Angaben zu direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital, die zehn vom Hundert der Stimmrechte überschreiten. Konzernanhang, Tz. 35 Eigenkapital und Konzernanhang, Tz. 48 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen 4. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. 5. Arbeitnehmer, die am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, üben ihre Aktionärsrechte nach freiem Ermessen aus; es besteht keine Stimmrechtskontrolle. 6.1 Gemäß § 8 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus zwei oder mehr Personen. Die Ernennung und die Abberufung der Vorstandsmitglieder erfolgen nach Maßgabe von § 84 AktG in Verbindung mit § 31 MitbestG und § 8 der Satzung durch den Aufsichtsrat. 6.2 Die Satzung kann durch Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Die Hauptversammlung beschließt gemäß §§ 179, 133 AktG und § 22 der Satzung über Satzungsänderungen mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Soweit gesetzlich für bestimmte Satzungsänderungen zwingend eine größere Stimmen- bzw. Kapitalmehrheit vorgeschrieben ist, gilt die gesetzlich geforderte Mehrheit. Nach § 11 Abs. 4 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur ihre Fassung betreffen. Sofern durch eine Satzungsänderung bei einer Kapitalerhöhung oder bei Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz das Verhältnis zwischen A- und S-Aktien geändert werden soll, ist jeweils ein Sonderbeschluss der betroffenen A- bzw. S-Aktionäre gemäß § 138 AktG erforderlich. Änderungen der Satzung werden mit Eintragung in das Handelsregister wirksam. 7.1 Der Vorstand ist gemäß § 3 Abs. 4 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. Juni 2027 durch Ausgabe von bis zu 36.257.469 neuen, auf den Namen lautenden A-Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu 36.257.469,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I, vgl. § 3 Abs. 4 der Satzung). Dabei ist das gesetzliche Bezugsrecht der S-Aktionäre ausgeschlossen. Darüber hinaus ist der Vorstand berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das gesetzliche Bezugsrecht der A-Aktionäre in den im Beschluss näher definierten Fällen auszuschließen, z. B. bei der Ausgabe gegen Sacheinlagen oder bei der Ausgabe gegen Bareinlagen, sofern der Ausgabepreis den Börsenpreis der bereits notierten A-Aktien im Zeitpunkt der Ausgabe nicht wesentlich unterschreitet und der auf die neuen A-Aktien entfallende Anteil am Grundkapital nicht mehr als 10 % beträgt. Die Ausgabe neuer A-Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der A-Aktionäre ist ferner insgesamt auf 10 % des auf die A-Aktien entfallenden Grundkapitals begrenzt, wobei für Zwecke der 10 %-Grenze auch sämtliche A-Aktien anzurechnen sind, die unter anderen Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden oder auszugeben sind. 7.2 Der Vorstand ist darüber hinaus gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. Juni 2027 durch Ausgabe von bis zu 1.352.250 neuen, auf den Namen lautenden S-Aktien gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu 1.352.250,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II, vgl. § 3 Abs. 5 der Satzung). Dabei ist das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von A-Aktien ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von S-Aktien auszuschließen, soweit es zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erforderlich ist. 7.3 Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 18. Juni 2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 17. Juni 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente (im Folgenden zusammenfassend auch "Schuldverschreibungen") zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf bis zu 10.000.000 neue, auf den Namen lautende A-Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils 1,00 € nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Der Gesamtnennbetrag der im Rahmen dieser Ermächtigung auszugebenden Schuldverschreibungen darf insgesamt 300.000.000,00 € nicht übersteigen. Die Schuldverschreibungen werden in jeweils gleichberechtigte und gleichrangige Teilschuldverschreibungen eingeteilt. Die jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen können auch eine Options- bzw. Wandlungspflicht sowie ein Andienungsrecht des Emittenten zur Lieferung von A-Aktien der Gesellschaft zum Ende der Laufzeit oder zu einem früheren Zeitpunkt vorsehen. Das Bezugsrecht der S-Aktionäre ist ausgeschlossen. Darüber hinaus kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das Bezugsrecht der A-Aktionäre auf die Schuldverschreibungen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, um Spitzenbeträge auszugleichen, zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber bzw. Gläubiger von ausstehenden Optionsrechten bzw. Schuldverschreibungen und sofern Schuldverschreibungen gegen bar ausgegeben werden, wobei auf die Schuldverschreibungen mit einem Wandlungs- bzw. Optionsrecht bzw. einer Wandlungspflicht oder einem Andienungsrecht des Emittenten auf A-Aktien nicht mehr als ein anteiliger Betrag von 10 % des auf die A-Aktien entfallenden Grundkapitals entfallen darf. Die Ausgabe unter Ausschluss des Bezugsrechts der A-Aktionäre ist ferner insgesamt auf 10 % des auf die A-Aktien entfallenden Grundkapitals begrenzt, wobei für Zwecke der 10 %-Grenze auch sämtliche A-Aktien anzurechnen sind, die unter anderen Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden oder auszugeben sind. Für die Bedienung der Wandlungs- und Optionsrechte bzw. -pflichten sowie etwaiger Andienungsrechte steht ein bedingtes Kapital von 10.000.000,00 € zur Verfügung, das die Ausgabe von bis zu 10.000.000 neuen, auf den Namen lautenden A-Aktien ermöglicht (vgl. § 3 Abs. 6 der Satzung). 7.4 Der Vorstand wurde in der Hauptversammlung am 10. Juni 2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. Juni 2026 zu jedem zulässigen Zweck eigene A-Aktien im Umfang von insgesamt bis zu 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung - oder, falls dieser Betrag geringer ist, des im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung - auf die A-Aktien entfallenden Teils des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands über die Börse, mittels eines an sämtliche A-Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen. Der Vorstand wurde weiterhin ermächtigt, A-Aktien der Gesellschaft, die aufgrund vorstehender oder vorheriger Ermächtigungen erworben werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats neben der Veräußerung über die Börse oder durch Angebot an alle A-Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden. Zulässig sind danach insbesondere auch die Veräußerung gegen Barleistung zu einem Preis, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet, die Verwendung zur Erfüllung von Umtauschrechten oder -pflichten von Inhabern bzw. Gläubigern aus von der Gesellschaft oder von mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen ausgegebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die Übertragung auf bzw. das Angebot zum Erwerb an Mitarbeiter der Gesellschaft oder an Mitarbeiter oder Organmitglieder eines im Sinne der §§ 15 ff. AktG mit ihr verbundenen Unternehmens, die Veräußerung gegen Sachleistungen sowie die Einziehung, auch im vereinfachten Verfahren gemäß § 237 Abs. 3-5 AktG. In den genannten Fällen - mit Ausnahme der Einziehung - ist zudem das Andienungs- bzw. Bezugsrecht der A-Aktionäre auf die eigenen Aktien ausgeschlossen; das Andienungs- bzw. Bezugsrecht der S-Aktionäre ist generell ausgeschlossen. Mit Ausnahme der Veräußerung gegen Sachleistungen sowie der Einziehung gilt dabei jeweils, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerten bzw. verwendeten A-Aktien insgesamt höchstens 10 % des auf die A-Aktien entfallenden Teils des Grundkapitals ausmachen dürfen. Die weiteren Einzelheiten der in Ziffer 7.1 bis 7.4 genannten Ermächtigungen, insbesondere die Konditionen des Erwerbs bzw. der Ausgabe von Aktien, die Möglichkeiten zum Bezugsrechtsausschluss sowie deren Grenzen, ergeben sich aus den jeweiligen Ermächtigungsbeschlüssen und - für die in Ziffer 7.1 bis 7.3 genannten Ermächtigungen - aus § 3 der Satzung. 7.5 Die Gesellschaft ist gemäß § 6 der Satzung und § 237 Abs. 1 AktG ermächtigt, A- oder S-Aktien gegen Zahlung eines angemessenen Einziehungsentgelts einzuziehen, sofern und soweit diejenigen Aktionäre, deren Aktien eingezogen werden sollen, ihre Zustimmung hierzu erteilen. 8. Die folgenden wesentlichen Vereinbarungen enthalten Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels, wie er unter anderem infolge eines Übernahmeangebots eintreten kann: Die Gesellschaft hat im September 2015 mehrere Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen von 53 Mio. € aufgenommen sowie Namensschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 22 Mio. € ausgegeben. Nachdem die Gesellschaft in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt 33 Mio. € der Schuldscheindarlehen getilgt hat, sind die verbleibenden Schuldscheindarlehen und die Namensschuldverschreibungen jeweils in Teilbeträgen in der Zeit bis zum 30. September 2025 bzw. bis zum 30. September 2030 zur Rückzahlung fällig. Im Oktober 2018 hat die Gesellschaft weitere Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen von 80 Mio. € aufgenommen und weitere Namensschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 20 Mio. € ausgegeben. Die einzelnen Schuldscheindarlehen sind in der Zeit vom 5. Oktober 2025 bis zum 5. Oktober 2028 zur Rückzahlung fällig. Die Namensschuldverschreibungen sind am 5. Oktober 2033 zur Rückzahlung fällig. Im Falle eines Kontrollwechsels bei der HHLA sind die Anleihegläubiger der Namensschuldverschreibungen sowie die Gläubiger der Schuldscheindarlehen bzw. der jeweiligen Tranchen zur vorzeitigen Fälligstellung berechtigt, im Fall der Schuldverschreibungen und Darlehen bzw. der jeweiligen Tranchen aus dem Jahr 2015 allerdings vorbehaltlich der Unzumutbarkeit der Fortführung für den jeweiligen Anleihe- oder Darlehensgläubiger. Ein Kontrollwechsel liegt dabei jeweils vor, wenn die Freie und Hansestadt Hamburg direkt oder mittelbar weniger als 50,1 % der Stimmrechte am Kapital der HHLA hält. Im September 2021 hat die Gesellschaft einen Darlehensvertrag über ein Darlehen in Höhe von 60 Mio. €zur Finanzierung der Sanierung und Entwicklung von Gebäuden der Hamburger Speicherstadt abgeschlossen. Im Falle eines Kontrollwechsels bei der HHLA ist die Darlehensgeberin zur sofortigen Kündigung des Vertrages berechtigt. Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn die Beteiligungsquote der Freien und Hansestadt Hamburg (unter Einbeziehung mittelbarer Beteiligungen) am Grundkapital der HHLA auf unter 50 % sinkt. Im September 2022 hat die Gesellschaft einen Darlehensvertrag über ein Darlehen in Höhe von 90 Mio. € zur Finanzierung von Investitionen im Teilkonzern Hafenlogistik abgeschlossen. Im Falle eines Kontrollwechsels bei der HHLA ist die Darlehensgeberin zur sofortigen Kündigung des Vertrages berechtigt. Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn die Freie und Hansestadt Hamburg direkt oder mittelbar weniger als 50,1 % der Aktien oder der Stimmrechte an der HHLA hält. Im Dezember 2023 hat die Gesellschaft einen Darlehensvertrag über ein syndiziertes, revolvierendes Darlehen in Höhe von zunächst 200 Mio. €zur allgemeinen Finanzierung einschließlich der Finanzierung von Investitionen im Teilkonzern Hafenlogistik abgeschlossen. Im Falle eines Kontrollwechsels bei der HHLA sind die Darlehensgeber zur sofortigen Kündigung des Vertrages berechtigt. Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn die Freie und Hansestadt Hamburg nicht mehr direkt oder mittelbar mehr als 50,0 % der Aktien oder der Stimmrechte an der HHLA hält. Ferner enthalten die Dienstverträge der Mitglieder des Vorstands eine Regelung, der zufolge sie im Falle eines Verlusts des Vorstandsmandats aufgrund einer Änderung der Mehrheitsverhältnisse (Change of Control) und vergleichbarer Sachverhalte einen Abfindungsanspruch haben. Ziffer 9 9. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten eine Regelung, die im Falle eines Verlusts des Vorstandsmandats ohne wichtigen Grund - einschließlich einer Beendigung aufgrund eines Kontrollwechsels (Change of Control), z. B. infolge eines Übernahme- oder Pflichtangebots - die Zahlung einer Abfindung an das jeweilige Vorstandsmitglied vorsieht. Die Abfindung ist dabei jeweils auf maximal zwei Jahresvergütungen (einschließlich Nebenleistungen) und zudem auf die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags begrenzt. Die dargestellten Regelungen sind bei vergleichbaren börsennotierten Unternehmen üblich. Sie dienen nicht dem Zweck der Erschwerung etwaiger Übernahmeversuche. Erklärung des Vorstands Nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die im Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, hat die Gesellschaft bei den Rechtsgeschäften eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden. Gemäß § 4 der Satzung hat der Vorstand in analoger Anwendung der Regelungen des § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zwischen der A-Sparte und der S-Sparte zu erstellen. Nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die im Bericht über die Beziehungen zwischen der A-Sparte und der S-Sparte aufgeführten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, haben beide Sparten eine angemessene Gegenleistung erhalten. Aufwendungen und Erträge, die nicht einer Sparte direkt zugeordnet werden können, sind der Satzung entsprechend auf die Sparten aufgeteilt worden. Es wurden keine Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse der jeweils anderen Sparte getroffen oder unterlassen. Hamburg, den 26. Februar 2024 Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Der Vorstand Angela Titzrath Jens Hansen Torben Seebold Annette Walter Einige der im Lagebericht enthaltenen Angaben, einschließlich der Aussagen zu Umsatz- und Ergebnisentwicklungen sowie zu möglichen Veränderungen in der Branche oder zur Finanzlage, enthalten zukunftsbezogene Aussagen. Diese Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen der Gesellschaft. Der Eintritt oder Nichteintritt eines unsicheren Ereignisses könnte dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse einschließlich der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der HHLA wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. Konzernabschluss Gewinn- und Verlustrechnung HHLA-Konzern scrollen in T€ Konzernanhang Tz. 2023 2022 Umsatzerlöse 8. 1.446.771 1.578.351 Bestandsveränderungen 9. 483 3.338 Aktivierte Eigenleistungen 10. 6.645 6.105 Sonstige betriebliche Erträge 11. 73.602 46.374 Materialaufwand 12. - 485.119 - 484.581 Personalaufwand 13. - 556.659 - 570.502 Sonstige betriebliche Aufwendungen 14. - 197.932 - 182.831 Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 287.790 396.254 Abschreibungen 15. - 178.401 - 175.851 Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 109.389 220.403 Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen 16. 4.890 4.853 Zinserträge 16. 6.775 2.773 Zinsaufwendungen 16. - 57.249 - 33.838 Sonstiges Finanzergebnis 16. - 4 - 1 Finanzergebnis 16. - 45.588 - 26.213 Ergebnis vor Steuern (EBT) 63.802 194.190 Ertragsteuern 18. - 21.430 - 61.131 Konzernjahresüberschuss 42.372 133.059 davon nicht beherrschende Anteile 19. 22.408 40.375 davon Anteile der Aktionäre des Mutterunternehmens 19.964 92.685 Ergebnis je Aktie, unverwässert und verwässert, in € 20. Gesamtkonzern 0,27 1,23 Teilkonzern Hafenlogistik 0,12 1,13 Teilkonzern Immobilien 4,17 3,93 Gesamtergebnisrechnung HHLA-Konzern scrollen in T€ Konzernanhang Tz. 2023 2022 Konzernjahresüberschuss 42.372 133.059 Bestandteile, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht werden können Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste 36. - 14.157 158.184 Latente Steuern 18. 4.457 - 51.072 Summe - 9.699 107.112 Bestandteile, die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht werden können Cashflow-Hedges 47. - 11 - 123 Währungsdifferenzen - 830 - 8.147 Latente Steuern 18. - 2 103 Übrige 759 84 Summe - 85 - 8.084 Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen - 9.784 99.028 Gesamtergebnis 32.588 232.088 davon nicht beherrschende Anteile 22.045 43.923 davon Anteile der Aktionäre des Mutterunternehmens 10.543 188.165 Gewinn- und Verlustrechnung HHLA-Teilkonzerne scrollen in T€; Teilkonzern Hafenlogistik und Teilkonzern Immobilien; Anlage zum Konzernanhang 2023 Konzern 2023 Hafenlogistik 2023 Immobilien 2023 Konsolidierung Umsatzerlöse 1.446.771 1.408.868 46.490 - 8.587 Bestandsveränderungen 483 483 0 0 Aktivierte Eigenleistungen 6.645 5.548 0 1.097 Sonstige betriebliche Erträge 73.602 67.727 8.171 - 2.296 Materialaufwand - 485.119 - 476.524 - 9.398 803 Personalaufwand - 556.659 - 554.090 - 2.569 0 Sonstige betriebliche Aufwendungen - 197.932 - 190.006 - 16.911 8.985 Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 287.790 262.007 25.783 0 Abschreibungen - 178.401 - 169.105 - 9.647 352 Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 109.389 92.902 16.136 352 Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen 4.890 4.890 0 0 Zinserträge 6.775 4.977 1.957 - 159 Zinsaufwendungen - 57.249 - 53.146 - 4.262 159 Sonstiges Finanzergebnis - 4 - 4 0 0 Finanzergebnis - 45.588 - 43.283 - 2.305 0 Ergebnis vor Steuern (EBT) 63.802 49.619 13.831 352 Ertragsteuern - 21.430 - 18.537 - 2.806 - 87 Konzernjahresüberschuss 42.372 31.082 11.026 265 davon nicht beherrschende Anteile 22.408 22.408 0 davon Anteile der Aktionäre des Mutterunternehmens 19.964 8.674 11.291 Ergebnis je Aktie, unverwässert und verwässert, in € 0,27 0,12 4,17 Gesamtergebnisrechnung HHLA-Teilkonzerne scrollen in T€; Teilkonzern Hafenlogistik und Teilkonzern Immobilien; Anlage zum Konzernanhang 2023 Konzern 2023 Hafenlogistik 2023 Immobilien 2023 Konsolidierung Konzernjahresüberschuss 42.372 31.082 11.026 265 Bestandteile, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht werden können Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste - 14.157 - 13.884 - 273 Latente Steuern 4.457 4.369 88 Summe - 9.699 - 9.514 - 185 0 Bestandteile, die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht werden können Cashflow-Hedges - 11 - 93 82 Währungsdifferenzen - 830 - 830 0 Latente Steuern - 2 24 - 26 Übrige 759 759 0 Summe - 85 - 140 55 0 Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen - 9.784 - 9.654 - 130 0 Gesamtergebnis 32.588 21.427 10.896 265 davon nicht beherrschende Anteile 22.045 22.045 0 davon Anteile der Aktionäre des Mutterunternehmens 10.543 - 618 11.161 Gewinn- und Verlustrechnung HHLA-Teilkonzerne scrollen in T€; Teilkonzern Hafenlogistik und Teilkonzern Immobilien; Anlage zum Konzernanhang 2022 Konzern 2022 Hafenlogistik 2022 Immobilien 2022 Konsolidierung Umsatzerlöse 1.578.351 1.542.253 44.138 - 8.040 Bestandsveränderungen 3.338 3.338 0 0 Aktivierte Eigenleistungen 6.105 4.870 0 1.235 Sonstige betriebliche Erträge 46.374 41.653 6.581 - 1.860 Materialaufwand - 484.581 - 476.345 - 9.014 778 Personalaufwand - 570.502 - 567.846 - 2.656 0 Sonstige betriebliche Aufwendungen - 182.831 - 178.291 - 12.427 7.887 Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 396.254 369.632 26.621 0 Abschreibungen - 175.851 - 168.023 - 8.179 351 Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 220.403 201.609 18.442 351 Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen 4.853 4.853 0 0 Zinserträge 2.773 2.801 54 - 82 Zinsaufwendungen - 33.838 - 31.376 - 2.545 82 Sonstiges Finanzergebnis - 1 - 1 0 0 Finanzergebnis - 26.213 - 23.722 - 2.491 0 Ergebnis vor Steuern (EBT) 194.190 177.887 15.951 352 Ertragsteuern - 61.131 - 55.447 - 5.597 - 87 Konzernjahresüberschuss 133.059 122.440 10.354 265 davon nicht beherrschende Anteile 40.375 40.375 0 davon Anteile der Aktionäre des Mutterunternehmens 92.685 82.066 10.619 Ergebnis je Aktie, unverwässert und verwässert, in € 1,23 1,13 3,93 Gesamtergebnisrechnung HHLA-Teilkonzerne scrollen in T€; Teilkonzern Hafenlogistik und Teilkonzern Immobilien; Anlage zum Konzernanhang 2022 Konzern 2022 Hafenlogistik 2022 Immobilien 2022 Konsolidierung Konzernjahresüberschuss 133.059 122.440 10.354 265 Bestandteile, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht werden können Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste 158.184 156.516 1.668 Latente Steuern - 51.072 - 50.534 - 538 Summe 107.112 105.982 1.130 0 Bestandteile, die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht werden können Cashflow-Hedges - 123 946 - 1.069 Währungsdifferenzen - 8.147 - 8.147 0 Latente Steuern 103 - 242 345 Übrige 84 84 0 Summe - 8.084 - 7.360 - 724 0 Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen 99.028 98.622 406 0 Gesamtergebnis 232.088 221.063 10.760 265 davon nicht beherrschende Anteile 43.923 43.923 0 davon Anteile der Aktionäre des Mutterunternehmens 188.165 177.140 11.025 Bilanz HHLA-Konzern AKTIVA scrollen in T€ Konzernanhang Tz. 31.12.2023 31.12.2022 Immaterielle Vermögenswerte 22. 182.300 124.449 Sachanlagen 23. 1.927.085 1.814.607 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 24. 232.917 226.834 Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen 25. 17.614 18.672 Langfristige finanzielle Vermögenswerte 26. 31.816 19.759 Latente Steuern 18. 99.868 74.065 Langfristiges Vermögen 2.491.599 2.278.385 Vorräte 27. 34.478 34.526 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 28. 164.598 206.127 Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen 29. 50.481 86.884 Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 30. 4.416 4.360 Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 31. 40.801 39.214 Erstattungsansprüche aus Ertragsteuern 32. 26.269 4.988 Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige Einlagen 33. 197.531 116.435 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte 34. 0 0 Kurzfristiges Vermögen 518.573 492.534 Bilanzsumme 3.010.172 2.770.919 PASSIVA in T€ Konzernanhang Tz. 31.12.2023 31.12.2022 Gezeichnetes Kapital 75.220 75.220 Teilkonzern Hafenlogistik 72.515 72.515 Teilkonzern Immobilien 2.705 2.705 Kapitalrücklage 179.122 179.718 Teilkonzern Hafenlogistik 178.616 179.212 Teilkonzern Immobilien 506 506 Erwirtschaftetes Eigenkapital 529.693 566.462 Teilkonzern Hafenlogistik 463.645 505.754 Teilkonzern Immobilien 66.048 60.708 Kumuliertes übriges Eigenkapital - 32.076 - 22.921 Teilkonzern Hafenlogistik - 32.014 - 22.988 Teilkonzern Immobilien - 62 67 Nicht beherrschende Anteile 55.344 74.835 Teilkonzern Hafenlogistik 55.344 74.835 Teilkonzern Immobilien 0 0 Eigenkapital 35. 807.302 873.313 Pensionsrückstellungen 36. 358.148 336.735 Sonstige langfristige Rückstellungen 37. 134.357 151.756 Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen 40. 396.435 431.357 Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 38. 863.802 623.332 Latente Steuern 18. 37.078 28.689 Langfristige Schulden 1.789.820 1.571.869 Sonstige kurzfristige Rückstellungen 37. 27.737 29.512 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 39. 113.690 111.789 Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen 40. 91.278 49.988 Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 38. 115.501 81.434 Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 41. 62.031 51.220 Zahlungsverpflichtungen aus Ertragsteuern 42. 2.813 1.794 Kurzfristige Schulden 413.050 325.737 Bilanzsumme 3.010.172 2.770.919 Bilanz HHLA-Teilkonzerne AKTIVA scrollen in T€; Teilkonzern Hafenlogistik und Teilkonzern Immobilien; Anlage zum Konzernanhang 31.12.2023 Konzern 31.12.2023 Hafenlogistik 31.12.2023 Immobilien 31.12.2023 Konsolidierung Immaterielle Vermögenswerte 182.300 182.275 25 0 Sachanlagen 1.927.085 1.899.645 15.660 11.779 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 232.917 11.887 242.595 - 21.566 Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen 17.614 17.614 0 0 Langfristige finanzielle Vermögenswerte 31.816 27.640 4.177 0 Latente Steuern 99.868 112.550 0 - 12.683 Langfristiges Vermögen 2.491.599 2.251.612 262.457 - 22.470 Vorräte 34.478 34.449 30 0 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 164.598 163.296 1.302 0 Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen 50.481 41.594 12.361 - 3.474 Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 4.416 3.946 469 0 Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 40.801 39.998 802 0 Erstattungsansprüche aus Ertragsteuern 26.269 29.922 0 - 3.653 Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige Einlagen 197.531 141.618 55.913 0 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte 0 0 0 0 Kurzfristiges Vermögen 518.573 454.824 70.877 - 7.127 Bilanzsumme 3.010.172 2.706.435 333.334 - 29.597 PASSIVA in T€; Teilkonzern Hafenlogistik und Teilkonzern Immobilien; Anlage zum Konzernanhang 31.12.2023 Konzern 31.12.2023 Hafenlogistik 31.12.2023 Immobilien 31.12.2023 Konsolidierung Gezeichnetes Kapital 75.220 72.515 2.705 0 Kapitalrücklage 179.122 178.616 506 0 Erwirtschaftetes Eigenkapital 529.693 463.645 73.398 - 7.350 Kumuliertes übriges Eigenkapital - 32.076 - 32.014 - 62 0 Nicht beherrschende Anteile 55.344 55.344 0 0 Eigenkapital 807.302 738.106 76.547 - 7.350 Pensionsrückstellungen 358.148 353.434 4.714 0 Sonstige langfristige Rückstellungen 134.357 130.732 3.625 0 Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen 396.435 388.673 7.762 0 Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 863.802 672.911 190.891 0 Latente Steuern 37.078 29.506 22.691 - 15.120 Langfristige Schulden 1.789.820 1.575.257 229.682 - 15.120 Sonstige kurzfristige Rückstellungen 27.737 27.719 18 0 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 113.690 101.275 12.415 0 Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen 91.278 88.129 6.623 - 3.474 Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 115.501 112.777 2.724 0 Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 62.031 60.949 1.081 0 Zahlungsverpflichtungen aus Ertragsteuern 2.813 2.222 4.244 - 3.653 Kurzfristige Schulden 413.050 393.072 27.105 - 7.127 Bilanzsumme 3.010.172 2.706.435 333.334 - 29.597 Bilanz HHLA-Teilkonzerne AKTIVA scrollen in T€; Teilkonzern Hafenlogistik und Teilkonzern Immobilien; Anlage zum Konzernanhang 31.12.2022 Konzern 31.12.2022 Hafenlogistik 31.12.2022 Immobilien 31.12.2022 Konsolidierung Immaterielle Vermögenswerte 124.449 124.417 31 0 Sachanlagen 1.814.607 1.785.893 16.512 12.202 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 226.834 18.359 230.814 - 22.339 Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen 18.672 18.672 0 0 Langfristige finanzielle Vermögenswerte 19.759 15.529 4.230 0 Latente Steuern 74.065 87.804 0 - 13.739 Langfristiges Vermögen 2.278.385 2.050.674 251.588 - 23.876 Vorräte 34.526 34.488 38 0 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 206.127 205.209 918 0 Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen 86.884 75.119 12.966 - 1.201 Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 4.360 4.203 156 0 Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 39.214 38.355 860 0 Erstattungsansprüche aus Ertragsteuern 4.988 6.778 0 - 1.790 Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige Einlagen 116.435 115.511 924 0 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte 0 0 0 0 Kurzfristiges Vermögen 492.534 479.663 15.862 - 2.991 Bilanzsumme 2.770.919 2.530.337 267.450 - 26.868 PASSIVA in T€; Teilkonzern Hafenlogistik und Teilkonzern Immobilien; Anlage zum Konzernanhang 31.12.2022 Konzern 31.12.2022 Hafenlogistik 31.12.2022 Immobilien 31.12.2022 Konsolidierung Gezeichnetes Kapital 75.220 72.515 2.705 0 Kapitalrücklage 179.718 179.212 506 0 Erwirtschaftetes Eigenkapital 566.462 505.754 68.322 - 7.615 Kumuliertes übriges Eigenkapital - 22.921 - 22.988 67 0 Nicht beherrschende Anteile 74.835 74.835 0 0 Eigenkapital 873.313 809.328 71.600 - 7.615 Pensionsrückstellungen 336.735 332.254 4.481 0 Sonstige langfristige Rückstellungen 151.756 148.107 3.650 0 Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen 431.357 422.594 8.763 0 Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 623.332 501.923 121.409 0 Latente Steuern 28.689 21.077 23.873 - 16.261 Langfristige Schulden 1.571.869 1.425.955 162.175 - 16.261 Sonstige kurzfristige Rückstellungen 29.512 29.492 20 0 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 111.789 102.554 9.235 0 Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen 49.988 46.567 4.621 - 1.201 Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 81.434 64.690 16.745 0 Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 51.220 50.328 891 0 Zahlungsverpflichtungen aus Ertragsteuern 1.794 1.423 2.161 - 1.790 Kurzfristige Schulden 325.737 295.054 33.674 - 2.991 Bilanzsumme 2.770.919 2.530.337 267.450 - 26.868 Kapitalflussrechnung HHLA-Konzern scrollen in T€ Konzernanhang Tz. 2023 2022 1. Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 109.389 220.403 Zu- und Abschreibungen auf nicht finanzielle langfristige Vermögenswerte 178.401 175.851 Zunahme (+), Abnahme (-) der Rückstellungen - 31.143 - 8.197 Gewinne (-), Verluste (+) aus Anlageabgängen - 12.826 - 141 Zunahme (-), Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 50.621 - 23.114 sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind Zunahme (+), Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.891 15.317 sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind Einzahlungen aus Zinsen 9.344 6.127 Auszahlungen für Zinsen - 32.942 - 27.178 Gezahlte Ertragsteuern - 55.949 - 73.058 Währungskursbedingte und sonstige Effekte 589 - 6.691 Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 224.375 279.319 2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 22.290 1.339 Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien - 258.422 - 165.508 Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte 22. - 18.613 - 13.600 Auszahlungen für Investitionen in langfristige finanzielle Vermögenswerte 0 - 2.506 Einzahlungen aus der Veräußerung von Anteilen an konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten (inklusive veräußerter Finanzmittel) 90 0 Auszahlungen für den Erwerb von Anteilen an konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten (inklusive erworbener Finanzmittel) - 16.811 - 17.304 Einzahlungen (+), Auszahlungen (-) für kurzfristige Einlagen 20.000 45.000 Cashflow aus der Investitionstätigkeit - 251.466 - 152.579 3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Auszahlungen für Kosten der Kapitalbeschaffung - 283 0 Auszahlungen für Anteilserhöhungen an vollkonsolidierten Unternehmen - 8.000 - 514 Einzahlungen aus Anteilsminderungen an vollkonsolidierten Unternehmen 47.128 0 An Aktionäre des Mutterunternehmens gezahlte Dividende 21. - 60.336 - 60.066 An nicht beherrschende Anteilsinhaber gezahlte Dividende/Ausgleichsverpflichtung - 43.894 - 35.239 Tilgung von Leasingverbindlichkeiten - 51.185 - 49.396 Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)Krediten 248.491 67.290 Auszahlungen für die Tilgung von (Finanz-)Krediten - 34.210 - 50.022 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 97.711 - 127.947 4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1. - 3.) 70.620 - 1.208 Währungskursbedingte Veränderungen des Finanzmittelfonds 174 - 292 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 171.516 173.016 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 43. 242.310 171.516 Kapitalflussrechnung HHLA-Teilkonzerne scrollen in T€; Teilkonzern Hafenlogistik und Teilkonzern Immobilien; Anlage zum Konzernanhang 2023 Konzern 2023 Hafenlogistik 2023 Immobilien 2023 Konsolidierung 1. Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 109.389 92.902 16.136 352 Zu- und Abschreibungen auf nicht finanzielle langfristige Vermögenswerte 178.401 169.105 9.647 - 352 Zunahme (+), Abnahme (-) der Rückstellungen - 31.143 - 30.629 - 514 Gewinne (-), Verluste (+) aus Anlageabgängen - 12.826 - 12.826 0 Zunahme (-), Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 50.621 49.210 - 862 2.273 Zunahme (+), Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 8.891 7.461 3.703 - 2.273 Einzahlungen aus Zinsen 9.344 7.546 1.957 - 159 Auszahlungen für Zinsen - 32.942 - 29.817 - 3.284 159 Gezahlte Ertragsteuern - 55.949 - 54.107 - 1.842 Währungskursbedingte und sonstige Effekte 589 589 0 Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 224.375 199.434 24.941 0 2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 22.290 21.657 633 Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien - 258.422 - 241.726 - 16.696 Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte - 18.613 - 18.609 - 4 Auszahlungen für Investitionen in langfristige finanzielle Vermögenswerte 0 0 0 Einzahlungen aus der Veräußerung von Anteilen an konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten (inklusive veräußerter Finanzmittel) 90 90 0 Auszahlungen für den Erwerb von Anteilen an konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten (inklusive erworbener Finanzmittel) - 16.811 - 16.811 0 Einzahlungen (+), Auszahlungen (-) für kurzfristige Einlagen 20.000 20.000 0 Cashflow aus der Investitionstätigkeit - 251.466 - 235.399 - 16.067 0 3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Auszahlungen für Kosten der Kapitalbeschaffung - 283 - 283 0 Auszahlungen für Anteilserhöhungen an vollkonsolidierten Unternehmen - 8.000 - 8.000 0 Einzahlungen aus Anteilsminderungen an vollkonsolidierten Unternehmen 47.128 47.128 0 An Aktionäre des Mutterunternehmens gezahlte Dividende - 60.336 - 54.386 - 5.950 An nicht beherrschende Anteilsinhaber gezahlte Dividende/ Ausgleichsverpflichtung - 43.894 - 43.894 0 Tilgung von Leasingverbindlichkeiten - 51.185 - 47.779 - 3.406 Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)Krediten 248.491 178.491 70.000 Auszahlungen für die Tilgung von (Finanz-)Krediten - 34.210 - 18.710 - 15.500 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 97.711 52.567 45.144 0 4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1. - 3.) 70.620 16.602 54.018 0 Währungskursbedingte Veränderungen des Finanzmittelfonds 174 174 0 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 171.516 157.779 13.737 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 242.310 174.555 67.755 0 Kapitalflussrechnung HHLA-Teilkonzerne scrollen in T€; Teilkonzern Hafenlogistik und Teilkonzern Immobilien; Anlage zum Konzernanhang 2022 Konzern 2022 Hafenlogistik 2022 Immobilien 2022 Konsolidierung 1. Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 220.403 201.610 18.442 351 Zu- und Abschreibungen auf nicht finanzielle langfristige Vermögenswerte 175.851 168.023 8.179 - 351 Zunahme (+), Abnahme (-) der Rückstellungen - 8.197 - 8.422 225 Gewinne (-), Verluste (+) aus Anlageabgängen - 141 - 270 129 Zunahme (-), Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind - 23.114 - 22.629 - 761 276 Zunahme (+), Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 15.317 14.833 760 - 276 Einzahlungen aus Zinsen 6.127 6.155 54 - 82 Auszahlungen für Zinsen - 27.178 - 24.572 - 2.688 82 Gezahlte Ertragsteuern - 73.058 - 70.915 - 2.143 Währungskursbedingte und sonstige Effekte - 6.691 - 6.691 0 Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 279.319 257.122 22.197 0 2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 1.339 1.338 1 Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien - 165.508 - 144.574 - 20.934 Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte - 13.600 - 13.581 - 19 Auszahlungen für Investitionen in langfristige finanzielle Vermögenswerte - 2.506 - 2.506 0 Einzahlungen aus der Veräußerung von Anteilen an konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten (inklusive veräußerter Finanzmittel) 0 0 0 Auszahlungen für den Erwerb von Anteilen an konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten (inklusive erworbener Finanzmittel) - 17.304 - 17.304 0 Einzahlungen (+), Auszahlungen (-) für kurzfristige Einlagen 45.000 45.000 0 Cashflow aus der Investitionstätigkeit - 152.579 - 131.627 - 20.952 0 3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Auszahlungen für Kosten der Kapitalbeschaffung 0 0 0 Auszahlungen für Anteilserhöhungen an vollkonsolidierten Unternehmen - 514 - 514 0 Einzahlungen aus Anteilsminderungen an vollkonsolidierten Unternehmen 0 0 0 An Aktionäre des Mutterunternehmens gezahlte Dividende - 60.066 - 54.386 - 5.680 An nicht beherrschende Anteilsinhaber gezahlte Dividende/ Ausgleichsverpflichtung - 35.239 - 35.239 0 Tilgung von Leasingverbindlichkeiten - 49.396 - 46.348 - 3.048 Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)Krediten 67.290 22.290 45.000 Auszahlungen für die Tilgung von (Finanz-)Krediten - 50.022 - 17.881 - 32.141 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit - 127.947 - 132.078 4.131 0 4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1. - 3.) - 1.208 - 6.584 5.376 0 Währungskursbedingte Veränderungen des Finanzmittelfonds - 292 - 292 0 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 173.016 164.655 8.361 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 171.516 157.779 13.737 0 Eigenkapitalveränderungsrechnung HHLA-Konzern in T€ scrollen Mutterunternehmen Kumuliertes übriges Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Erwirtschaftetes Eigenkapital Ausgleichsposten aus der Fremdwährungsumrechnung A-Sparte S-Sparte A-Sparte S-Sparte Stand am 31. Dezember 2021 72.515 2.705 179.212 506 541.070 - 70.328 Dividenden - 60.066 Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen an konsolidierten Unternehmen - 1.602 Entkonsolidierung von Anteilen an verb. Unternehmen - 5.525 Gesamtergebnis 92.685 - 8.232 Übrige Veränderungen - 100 Stand am 31. Dezember 2022 72.515 2.705 179.212 506 566.462 - 78.560 Stand am 31. Dezember 2022 72.515 2.705 179.212 506 566.462 - 78.560 Dividenden - 60.336 Veräußerung von Anteilen an vollkonsolidierten Unternehmen abzüglich erfolgsneutraler Kosten der Kapitalbeschaffung - 596 43.271 Ausgleichsforderung gegen/Ausgleichsverpflichtung gegenüber nicht beherrschenden Anteilen Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen an konsolidierten Unternehmen - 10.625 Kapitalerhöhung von Anteilen an verb. Unternehmen An nicht beherrschende Anteile gewährte/aufzulösende Put-Optionen - 28.991 Erstkonsolidierung von Anteilen an verb. Unternehmen Gesamtergebnis 19.964 - 820 Übrige Veränderungen - 52 Stand am 31. Dezember 2023 72.515 2.705 178.616 506 529.693 - 79.380 scrollen Mutterunternehmen Kumuliertes übriges Eigenkapital Cashflow-Hedges Versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste Latente Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen Sonstige Stand am 31. Dezember 2021 442 - 88.396 28.450 11.431 Dividenden Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen an konsolidierten Unternehmen Entkonsolidierung von Anteilen an verb. Unternehmen Gesamtergebnis - 264 153.260 - 49.371 86 Übrige Veränderungen Stand am 31. Dezember 2022 178 64.864 - 20.921 11.518 Stand am 31. Dezember 2022 178 64.864 - 20.921 11.518 Dividenden Veräußerung von Anteilen an vollkonsolidierten Unternehmen abzüglich erfolgsneutraler Kosten der Kapitalbeschaffung - 447 144 Ausgleichsforderung gegen/Ausgleichsverpflichtung gegenüber nicht beherrschenden Anteilen Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen an konsolidierten Unternehmen 833 - 271 6 Kapitalerhöhung von Anteilen an verb. Unternehmen An nicht beherrschende Anteile gewährte/aufzulösende Put-Optionen Erstkonsolidierung von Anteilen an verb. Unternehmen Gesamtergebnis 5 - 13.665 4.306 754 Übrige Veränderungen Stand am 31. Dezember 2023 183 51.585 - 16.742 12.278 scrollen Anteile der Aktionäre des Mutterunternehmens Nicht beherrschende Anteile Stand am 31. Dezember 2021 677.606 27.621 Dividenden - 60.066 - 1.805 Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen an konsolidierten Unternehmen - 1.602 1.088 Entkonsolidierung von Anteilen an verb. Unternehmen - 5.525 4.008 Gesamtergebnis 188.165 43.923 Übrige Veränderungen - 100 0 Stand am 31. Dezember 2022 798.479 74.835 Stand am 31. Dezember 2022 798.479 74.835 Dividenden - 60.336 - 42.755 Veräußerung von Anteilen an vollkonsolidierten Unternehmen abzüglich erfolgsneutraler Kosten der Kapitalbeschaffung 42.372 1.600 Ausgleichsforderung gegen/Ausgleichsverpflichtung gegenüber nicht beherrschenden Anteilen 0 - 188 Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen an konsolidierten Unternehmen - 10.057 - 3.949 Kapitalerhöhung von Anteilen an verb. Unternehmen 0 6.986 An nicht beherrschende Anteile gewährte/aufzulösende Put-Optionen - 28.991 0 Erstkonsolidierung von Anteilen an verb. Unternehmen 0 - 3.228 Gesamtergebnis 10.543 22.045 Übrige Veränderungen - 52 0 Stand am 31. Dezember 2023 751.958 55.344 scrollen Summe Eigenkapital Stand am 31. Dezember 2021 705.227 Dividenden - 61.871 Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen an konsolidierten Unternehmen - 514 Entkonsolidierung von Anteilen an verb. Unternehmen - 1.517 Gesamtergebnis 232.088 Übrige Veränderungen - 100 Stand am 31. Dezember 2022 873.313 Stand am 31. Dezember 2022 873.313 Dividenden - 103.091 Veräußerung von Anteilen an vollkonsolidierten Unternehmen abzüglich erfolgsneutraler Kosten der Kapitalbeschaffung 43.972 Ausgleichsforderung gegen/Ausgleichsverpflichtung gegenüber nicht beherrschenden Anteilen - 188 Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen an konsolidierten Unternehmen - 14.006 Kapitalerhöhung von Anteilen an verb. Unternehmen 6.986 An nicht beherrschende Anteile gewährte/aufzulösende Put-Optionen - 28.991 Erstkonsolidierung von Anteilen an verb. Unternehmen - 3.228 Gesamtergebnis 32.588 Übrige Veränderungen - 52 Stand am 31. Dezember 2023 807.302 Eigenkapitalveränderungsrechnung - HHLA-Teilkonzern Hafenlogistik (A-Sparte) in T€; Anlage zum Konzernanhang scrollen Mutterunternehmen Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Erwirtschaftetes Eigenkapital Stand am 31. Dezember 2021 72.515 179.212 485.302 Dividenden - 54.386 Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen an konsolidierten Unternehmen - 1.602 Entkonsolidierung von Anteilen an verb. Unternehmen - 5.525 Gesamtergebnis Teilkonzern 82.066 Übrige Veränderungen - 100 Stand am 31. Dezember 2022 72.515 179.212 505.754 Stand am 31. Dezember 2022 72.515 179.212 505.754 Dividenden - 54.386 Veräußerung von Anteilen an vollkonsolidierten Unternehmen abzüglich erfolgsneutraler Kosten der Kapitalbeschaffung - 596 43.271 Ausgleichsforderung gegen/Ausgleichsverpflichtung gegenüber nicht beherrschenden Anteilen Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen an konsolidierten Unternehmen - 10.625 Kapitalerhöhung von Anteilen an verb. Unternehmen An nicht beherrschende Anteile gewährte/ aufzulösende Put-Optionen - 28.991 Erstkonsolidierung von Anteilen an verb. Unternehmen Gesamtergebnis Teilkonzern 8.674 Übrige Veränderungen - 52 Stand am 31. Dezember 2023 72.515 178.616 463.645 scrollen Mutterunternehmen Kumuliertes übriges Eigenkapital Ausgleichsposten aus der Fremdwährungsumrechnung Cashflow-Hedges Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste Stand am 31. Dezember 2021 - 70.328 442 - 87.896 Dividenden Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen an konsolidierten Unternehmen Entkonsolidierung von Anteilen an verb. Unternehmen Gesamtergebnis Teilkonzern - 8.232 805 151.592 Übrige Veränderungen Stand am 31. Dezember 2022 - 78.560 1.247 63.696 Stand am 31. Dezember 2022 - 78.560 1.247 63.696 Dividenden Veräußerung von Anteilen an vollkonsolidierten Unternehmen abzüglich erfolgsneutraler Kosten der Kapitalbeschaffung - 447 Ausgleichsforderung gegen/Ausgleichsverpflichtung gegenüber nicht beherrschenden Anteilen Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen an konsolidierten Unternehmen 833 Kapitalerhöhung von Anteilen an verb. Unternehmen An nicht beherrschende Anteile gewährte/ aufzulösende Put-Optionen Erstkonsolidierung von Anteilen an verb. Unternehmen Gesamtergebnis Teilkonzern - 820 - 77 - 13.392 Übrige Veränderungen Stand am 31. Dezember 2023 - 79.380 1.170 50.690 scrollen Mutterunternehmen Anteile der Aktionäre des Mutterunternehmens Nicht beherrschende Anteile Summe Eigenkapital Kumuliertes übriges Eigenkapital Latente Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen Sonstige Stand am 31. Dezember 2021 28.288 11.431 618.966 27.621 646.587 Dividenden - 54.386 - 1.805 - 56.191 Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen an konsolidierten Unternehmen - 1.602 1.088 - 514 Entkonsolidierung von Anteilen an verb. Unternehmen - 5.525 4.008 - 1.517 Gesamtergebnis Teilkonzern - 49.178 86 177.140 43.923 221.063 Übrige Veränderungen - 100 0 - 100 Stand am 31. Dezember 2022 - 20.889 11.518 734.493 74.835 809.328 Stand am 31. Dezember 2022 - 20.889 11.518 734.493 74.835 809.328 Dividenden - 54.386 - 42.755 - 97.141 Veräußerung von Anteilen an vollkonsolidierten Unternehmen abzüglich erfolgsneutraler Kosten der Kapitalbeschaffung 144 42.372 1.600 43.972 Ausgleichsforderung gegen/Ausgleichsverpflichtung gegenüber nicht beherrschenden Anteilen 0 - 188 - 188 Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen an konsolidierten Unternehmen - 271 6 - 10.057 - 3.949 - 14.006 Kapitalerhöhung von Anteilen an verb. Unternehmen 0 6.986 6.986 An nicht beherrschende Anteile gewährte/ aufzulösende Put-Optionen - 28.991 0 - 28.991 Erstkonsolidierung von Anteilen an verb. Unternehmen 0 - 3.228 - 3.228 Gesamtergebnis Teilkonzern 4.244 754 - 618 22.045 21.427 Übrige Veränderungen - 52 0 - 52 Stand am 31. Dezember 2023 - 16.772 12.278 682.762 55.344 738.106 Eigenkapitalveränderungsrechnung - HHLA-Teilkonzern Immobilien (S-Sparte) in T€; Anlage zum Konzernanhang scrollen Kumuliertes übriges Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Erwirtschaftetes Eigenkapital Cashflow-Hedges Stand am 31. Dezember 2021 2.705 506 63.647 0 Dividenden - 5.679 Gesamtergebnis Teilkonzern 10.354 - 1.069 Stand am 31. Dezember 2022 2.705 506 68.322 - 1.069 Zuzüglich Konsolidierungseffekt der Gewinn- und Verlustrechnung 265 Abzüglich Konsolidierungseffekt der Bilanz - 7.879 Summe Konsolidierungseffekte - 7.615 Stand am 31. Dezember 2022 2.705 506 60.708 - 1.069 Stand am 31. Dezember 2022 2.705 506 68.322 - 1.069 Dividenden - 5.950 Gesamtergebnis Teilkonzern 11.026 82 Stand am 31. Dezember 2023 2.705 506 73.398 - 987 Zuzüglich Konsolidierungseffekt der Gewinn- und Verlustrechnung 265 Abzüglich Konsolidierungseffekt der Bilanz - 7.615 Summe Konsolidierungseffekte - 7.350 Stand am 31. Dezember 2023 2.705 506 66.048 - 987 scrollen Kumuliertes übriges Eigenkapital Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste Latente Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen Stand am 31. Dezember 2021 - 500 161 Dividenden Gesamtergebnis Teilkonzern 1.668 - 193 Stand am 31. Dezember 2022 1.168 - 32 Zuzüglich Konsolidierungseffekt der Gewinn- und Verlustrechnung Abzüglich Konsolidierungseffekt der Bilanz Summe Konsolidierungseffekte Stand am 31. Dezember 2022 1.168 - 32 Stand am 31. Dezember 2022 1.168 - 32 Dividenden Gesamtergebnis Teilkonzern - 273 62 Stand am 31. Dezember 2023 895 30 Zuzüglich Konsolidierungseffekt der Gewinn- und Verlustrechnung Abzüglich Konsolidierungseffekt der Bilanz Summe Konsolidierungseffekte Stand am 31. Dezember 2023 895 30 scrollen Summe Eigenkapital Stand am 31. Dezember 2021 66.520 Dividenden - 5.679 Gesamtergebnis Teilkonzern 10.760 Stand am 31. Dezember 2022 71.600 Zuzüglich Konsolidierungseffekt der Gewinn- und Verlustrechnung 265 Abzüglich Konsolidierungseffekt der Bilanz - 7.879 Summe Konsolidierungseffekte - 7.615 Stand am 31. Dezember 2022 63.986 Stand am 31. Dezember 2022 71.600 Dividenden - 5.950 Gesamtergebnis Teilkonzern 10.896 Stand am 31. Dezember 2023 76.547 Zuzüglich Konsolidierungseffekt der Gewinn- und Verlustrechnung 265 Abzüglich Konsolidierungseffekt der Bilanz - 7.615 Summe Konsolidierungseffekte - 7.350 Stand am 31. Dezember 2023 69.197 Segmentberichterstattung HHLA-Konzern scrollen in T€, Geschäftssegmente; Anlage zum Konzernanhang Teilkonzern Hafenlogistik Container Intermodal Logistik 2023 2022 2023 2022 2023 2022 Erlöse konzernfremde Dritte 704.541 856.976 619.158 593.431 62.737 67.470 Intersegmenterlöse 4.305 7.227 1.298 2.011 15.503 10.129 Summe Segmenterlöse 708.846 864.203 620.456 595.442 78.240 77.599 EBITDA 146.637 257.053 124.774 143.942 10.581 4.949 EBITDA-Marge 20,7 % 29,7 % 20,1 % 24,2 % 13,5 % 6,4 % EBIT 47.235 157.264 72.865 95.338 568 - 6.852 EBIT-Marge 6,7 % 18,2 % 11,7 % 16,0 % 0,7 % - 8,8 % Segmentvermögen 1.495.779 1.355.323 679.301 741.245 200.298 73.324 Investitionen in Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 166.778 74.082 42.640 81.685 112.242 9.893 Investitionen in immaterielle Vermögenswerte 17.770 6.359 1.509 939 10.029 4.238 Summe Investitionen 184.548 80.441 44.149 82.624 122.271 14.131 Abschreibungen auf Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 96.699 97.136 51.672 48.294 7.918 7.392 davon außerplanmäßig 0 85 0 0 0 1.831 Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 2.704 2.653 237 310 2.095 4.409 davon außerplanmäßig 0 0 0 0 0 2.072 Summe Abschreibungen 99.403 99.789 51.909 48.604 10.013 11.801 Equity-Beteiligungsergebnis 829 701 0 0 4.061 4.152 Nicht zahlungswirksame Posten - 933 15.578 3.020 1.957 1.448 3.834 Containerumschlag in Tsd. TEU 5.917 6.396 - - Containertransport in Tsd. TEU - - 1.602 1.694 scrollen in T€, Geschäftssegmente; Anlage zum Konzernanhang Teilkonzern Hafenlogistik Teilkonzern Immobilien Summe Holding/Übrige Immobilien 2023 2022 2023 2022 2023 2022 Erlöse konzernfremde Dritte 16.451 18.893 43.885 41.581 1.446.771 1.578.351 Intersegmenterlöse 126.136 146.903 2.605 2.557 149.847 168.826 Summe Segmenterlöse 142.587 165.796 46.490 44.138 1.596.618 1.747.177 EBITDA - 18.983 - 35.657 25.783 26.621 288.792 396.908 EBITDA-Marge - 13,3 % - 21,5 % 55,5 % 60,3 % EBIT - 28.361 - 45.102 16.136 18.442 108.443 219.090 EBIT-Marge - 19,9 % - 27,2 % 34,7 % 41,8 % Segmentvermögen 350.056 158.152 277.370 266.475 3.002.803 2.594.518 Investitionen in Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 6.085 1.177 21.198 22.701 348.943 189.538 Investitionen in immaterielle Vermögenswerte 2.291 2.972 4 19 31.603 14.527 Summe Investitionen 8.376 4.149 21.202 22.720 380.546 204.065 Abschreibungen auf Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 7.476 7.701 9.636 8.159 173.401 168.683 davon außerplanmäßig 0 0 0 0 0 1.916 Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 1.902 1.743 11 20 6.948 9.135 davon außerplanmäßig 0 0 0 0 0 2.072 Summe Abschreibungen 9.378 9.444 9.647 8.179 180.349 177.818 Equity-Beteiligungsergebnis 0 0 0 0 4.890 4.853 Nicht zahlungswirksame Posten 10.441 15.016 745 1.653 14.721 38.039 Containerumschlag in Tsd. TEU Containertransport in Tsd. TEU scrollen in T€, Geschäftssegmente; Anlage zum Konzernanhang Konsolidierung und Überleitung zum Konzern Konzern 2023 2022 2023 2022 Erlöse konzernfremde Dritte 0 0 1.446.771 1.578.351 Intersegmenterlöse - 149.847 - 168.826 0 0 Summe Segmenterlöse EBITDA - 1.002 - 654 287.790 396.254 EBITDA-Marge EBIT 947 1.314 109.389 220.403 EBIT-Marge Segmentvermögen 7.369 176.401 3.010.172 2.770.919 Investitionen in Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien - 53.555 0 295.388 189.538 Investitionen in immaterielle Vermögenswerte - 12.990 - 926 18.613 13.601 Summe Investitionen - 66.545 - 926 314.001 203.139 Abschreibungen auf Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien - 1.581 - 1.759 171.821 166.924 davon außerplanmäßig 0 0 0 1.916 Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte - 368 - 208 6.580 8.927 davon außerplanmäßig 0 0 0 2.072 Summe Abschreibungen - 1.949 - 1.967 178.401 175.851 Equity-Beteiligungsergebnis 0 0 4.890 4.853 Nicht zahlungswirksame Posten -34 172 14.687 38.211 Containerumschlag in Tsd. TEU Containertransport in Tsd. TEU Konzernanhang Allgemeine Erläuterungen 1. Grundsätzliche Informationen über den Konzern Das oberste Mutterunternehmen des Konzerns (im Folgenden auch: HHLA oder HHLA-Konzern) ist die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Bei St. Annen 1, 20457 Hamburg (HHLA AG), eingetragen im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 1902. Das oberste, dem Konzern übergeordnete Mutterunternehmen ist die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg (HGV). Gegenstand des Unternehmens ist zuvorderst die Leitung von und die Beteiligung an Unternehmen, die sich mit Geschäften und der Erbringung von Leistungen in den Bereichen Transport und Logistik befassen, insbesondere in den Geschäftsfeldern Seehafenverkehrswirtschaft und Hinterlandverkehre, sowie der Erwerb, das Halten, die Veräußerung, die Vermietung, die Verwaltung und die Entwicklung von Immobilien, insbesondere die Immobilien der Hamburger Speicherstadt und am Hamburger Fischmarkt. Die Gesellschaft ist zur Unterstützung des beschriebenen Kerngeschäfts außerdem berechtigt, in diesen und in den Bereichen additive Fertigung und Informationstechnologie sowie jeweils damit zusammenhängenden Bereichen Dienstleistungen, Entwicklung und Fertigung von Produkten, Systemen, Anlagen und Lösungen (einschließlich Software) und damit verbundene Anwendungen anzubieten und zu erbringen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, alle mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehenden Hilfs- und Nebengeschäfte durchzuführen. Seit 1. Januar 2007 besteht der Konzern aus dem Teilkonzern Hafenlogistik (A-Sparte) und dem Teilkonzern Immobilien (S-Sparte). Der Teil des Konzerns, der sich mit den Immobilien der Hamburger Speicherstadt und am Hamburger Fischmarkt befasst, wird dem Teilkonzern Immobilien (S-Sparte) zugeordnet. Alle übrigen Teile des Unternehmens werden gemeinsam dem Teilkonzern Hafenlogistik (A-Sparte) zugeordnet. Für Zwecke der Ermittlung der jeweiligen Dividendenberechtigung der Aktionäre werden Sparteneinzelabschlüsse erstellt, die satzungsgemäß Bestandteil des Anhangs zum Jahresabschluss des Mutterunternehmens sind. Am 13. September 2023 hat die Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE (die "Bieterin"), eine 100 %-ige mittelbare Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., Schweiz (MSC), der HHLA ihre Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots in Bezug auf die A-Aktien mitgeteilt. Die A-Aktien wurden zu diesem Zeitpunkt zu 69,3 % (entsprechen 50.215.336 A-Aktien) von der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) gehalten bzw. befanden sich zu 30,7 % (entsprechen 22.299.602 A-Aktien) im Streubesitz. Das Übernahmeangebot erfolgte in Form eines Barangebots gegen Zahlung einer Gegenleistung von 16,75 € in bar je A-Aktie an die Anteilseigner der HHLA. Die Bieterin hat in dem Zusammenhang mitgeteilt, dass MSC und die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) mit dem Übernahmeangebot am 13. September 2023 eine verbindliche Vereinbarung abgeschlossen haben, welche die grundlegenden Parameter und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie die gemeinsamen Absichten und Übereinkünfte der Parteien im Hinblick auf die Gesellschaft regelt. Darüber hinaus wurde am 5. November 2023 ein verbindlicher Vorvertrag über eine Zusammenschlussvereinbarung (sog. Business Combination Agreement) zwischen der HHLA, der Bieterin und deren damaliger Alleingesellschafterin SAS Shipping Agencies Services S.à r.l. (SAS) sowie der HGV abgeschlossen, die das gemeinsame Verständnis über wesentliche Bereiche zur langfristigen Absicherung der HHLA und ihres Geschäftsmodells niederlegt und wesentliche Zusagen an die HHLA enthält. In einer gemeinsamen begründeten Stellungnahme gemäß § 27 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) zum Übernahmeangebot empfahlen der Vorstand und der Aufsichtsrat der HHLA am 6. November 2023 den Aktionären, das Angebot anzunehmen. Am 12. Dezember 2023 wurde veröffentlicht, dass bis zum Ende der verlängerten Annahmefrist am 7. Dezember 2023 der Bieterin 9,7 % der im Streubesitz befindlichen A-Aktien angedient wurden. Zum 31. Dezember 2023 hielt die Bieterin zudem am Markt erworbenen Aktien in Höhe von 12,4 % des Grundkapitals der HHLA. Informationen zu den Segmenten, in denen der HHLA-Konzern tätig ist, sind unter Textziffer 44 ausgewiesen. Aufwendungen und Erträge der HHLA, die nicht einem Teilkonzern direkt zugeordnet werden können, werden für die Ermittlung der Dividendenberechtigung der Aktionäre der jeweiligen Teilkonzerne entsprechend ihrem Anteil an den Umsatzerlösen aufgeteilt. Sämtliche Verrechnungspreise für Leistungen zwischen den beiden Teilkonzernen werden dabei wie unter fremden Dritten festgelegt. Ein Austausch liquider Mittel zwischen beiden Teilkonzernen ist marktkonform zu verzinsen. Zur Verteilung der geleisteten Steuern wird für jeden Teilkonzern ein fiktives steuerliches Ergebnis ermittelt. Die sich ergebende fiktive Steuerbelastung stellt dabei die Belastung dar, die sich ergäbe, wenn jeder der beiden Teilkonzerne ein eigenständiges Steuersubjekt wäre. Zur Verdeutlichung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Teilkonzerne sind diesem Konzernanhang die Gewinn- und Verlustrechnung, die Gesamtergebnisrechnung, die Bilanz, die Kapitalflussrechnung sowie die Eigenkapitalveränderungsrechnung der beiden Teilkonzerne als Anlage vorangestellt. Der Konzernabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr 2023 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Dabei wurden zusätzlich die Regelungen des § 315e Abs. 1 HGB sowie die ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt. Die Anforderungen der IFRS wurden vollständig erfüllt und führen zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns. Die Bilanzierung und Bewertung sowie die Erläuterungen und Angaben zum Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 basieren grundsätzlich auf denselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die auch dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 zugrunde lagen. Ausnahmen bilden hier die unter Textziffer 5 aufgeführten Auswirkungen von neuen Rechnungslegungsstandards nach IFRS, die vom Konzern zum 1. Januar 2023 verpflichtend anzuwenden sind. Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind unter Textziffer 6 erläutert. Das Geschäftsjahr der HHLA und ihrer einbezogenen Tochterunternehmen entspricht dem Kalenderjahr. Der Konzernabschluss und die Anhangangaben werden in Euro aufgestellt. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Beträge in Tausend Euro (T€) angeführt. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zu angegebenen Summen aufaddieren. Der vorliegende Konzernabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2023 wurde am 26. Februar 2024 durch den Vorstand zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er diesen billigt. 2. Konsolidierungsgrundsätze Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der HHLA und ihrer wesentlichen Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Summe aller nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen überschreitet dabei nicht mehr als 1 % des Gesamtwerts der Bilanzsumme, der Umsatzerlöse und des Jahresergebnisses sowie des Eigenkapitals auf Konzernebene. Sie werden unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Die Vermögenswerte und Schulden der in den Konzernabschluss voll bzw. at-equity einbezogenen inländischen und ausländischen Unternehmen werden nach den für den HHLA-Konzern einheitlich geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt. Zum Erwerbszeitpunkt erfolgt die Kapitalkonsolidierung durch Verrechnung der Anschaffungskosten der Beteiligung mit dem anteiligen beizulegenden Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden der Tochterunternehmen. Dabei werden auch bisher nicht bilanzierte immaterielle Vermögenswerte, die nach IFRS 3 i. V. m. IAS 38 bilanzierungsfähig sind, sowie Eventualschulden mit ihren beizulegenden Zeitwerten aktiviert bzw. passiviert. Ein entstehender positiver Unterschiedsbetrag, der sich im Rahmen der Erstkonsolidierung ergibt, wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und einem jährlichen Impairment-Test unterworfen. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird nach einer kritischen Überprüfung erfolgswirksam vereinnahmt. Erläuterungen zum Impairment-Test befinden sich unter Textziffer 6 und Textziffer 7. Auf konzernfremde Dritte entfallende Anteile am Eigenkapital werden in der Bilanz unter "Nicht beherrschende Anteile" innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen, siehe auch Textziffer 3 und Textziffer 35. Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet. Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert und Mehr- bzw. Mindererlöse werden erfolgsneutral direkt über das Eigenkapital erfasst. Kommt es zum Beherrschungsverlust, wird ein Gewinn oder Verlust aus dem Abgang des Tochterunternehmens erfasst und die verbleibenden Anteile sind zum Zeitpunkt des Wegfalls der Beherrschung zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen und in Folgeperioden entweder zum beizulegenden Zeitwert oder gegebenenfalls at-equity zu bewerten. Die Auswirkungen konzerninterner Geschäftsvorfälle werden vollständig eliminiert. 3. Zusammensetzung des Konzerns Konsolidierungskreis Die Anzahl der zum Konsolidierungskreis der HHLA gehörenden inländischen und ausländischen Gesellschaften ist in der folgenden Tabelle ersichtlich. Für eine detaillierte Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 313 Abs. 2 HGB siehe auch Textziffer 48. Hierin sind die geforderten Angaben gemäß IFRS 12.10 a) und 12.21 a) enthalten. Konsolidierungskreis scrollen Inland Ausland Gesamt HHLA AG und vollkonsolidierte Unternehmen 1. Januar 2023 25 27 52 Zugänge 1 4 5 Abgänge 0 0 0 31. Dezember 2023 26 31 57 At-equity bilanzierte Unternehmen 1. Januar 2023 11 0 11 31. Dezember 2023 11 0 11 Gesamt 31. Dezember 2023 37 31 68 Tochterunternehmen Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der HHLA AG und ihrer wesentlichen Tochterunternehmen. Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht die HHLA AG ein Beteiligungsunternehmen dann, und nur dann, wenn sie alle in IFRS 10.7 aufgeführten Eigenschaften besitzt. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Als Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen hat die HHLA AG nach internen Kriterien folgende Gesellschaft definiert: Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen scrollen Name des Unternehmens Sitz des Unternehmens Segment Eigenkapitalanteil 2023 2022 HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH Hamburg Container 74,9 % 74,9 % Finanzinformationen zu Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen scrollen HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH in T€ 2023 2022 Prozentsatz nicht beherrschender Anteile 25,1 % 25,1 % Langfristiges Vermögen 193.813 190.454 Kurzfristiges Vermögen 142.888 191.865 Langfristige Schulden 172.206 179.036 Kurzfristige Schulden 45.671 50.319 Nettovermögen 118.824 152.964 Buchwert der nicht beherrschenden Anteile 43.596 60.896 Umsatzerlöse 265.615 300.158 Jahresüberschuss 49.369 73.596 Sonstiges Ergebnis - 968 10.086 Gesamtergebnis 48.401 83.682 davon nicht beherrschende Anteile 24.441 39.330 davon Anteile der Aktionäre des Mutterunternehmens 23.960 44.352 Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 78.247 85.978 vorgesehene Dividende an nicht beherrschende Anteilsinhaber 41.270 0 Anteile an Gemeinschaftsunternehmen Der Konzern ist an Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) beteiligt. Ein Gemeinschaftsunternehmen unterliegt gem. IFRS 11 einer gemeinsamen vertraglichen Vereinbarung von zwei oder mehreren Parteien zur Durchführung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, die einer gemeinschaftlichen Führung unterliegt. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte Aufteilung der Führung dieser Vereinbarung und ist nur dann gegeben, wenn die mit dieser Geschäftstätigkeit verbundenen Entscheidungen die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern. Weitere Erläuterungen finden sich unter Textziffer 25. Anteile an assoziierten Unternehmen Bei Unternehmen, welche als assoziierte Unternehmen bestimmt sind, verfügt der Anteilseigner über einen maßgeblichen Einfluss. Gleichzeitig liegt weder ein Tochterunternehmen noch ein Anteil an einem Gemeinschaftsunternehmen vor. Ein maßgeblicher Einfluss wird unterstellt, wenn die Möglichkeit besteht, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, ohne jedoch beherrschenden Einfluss auszuüben. Dies ist im Wesentlichen durch mittel- oder unmittelbare Stimmrechtsanteile von 20 bis 50 % gegeben. Auf die Angabe von Informationen zu Gemeinschaftsunternehmen und zu assoziierten Unternehmen gem. IFRS 12 verzichtet die HHLA, da die betreffenden Gesellschaften einen insgesamt untergeordneten Stellenwert für den Konzern besitzen. Die HHLA sieht hierdurch die Aussage über die Wesensart der Anteile an anderen Unternehmen und damit einhergehender Risiken nicht beeinträchtigt. Die Auswirkungen dieser Anteile auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des HHLA-Konzerns sind unbedeutend. Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen Die Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen erfolgt unter Anwendung der Equity-Methode. Bei der Equity-Methode werden die Anteile am Gemeinschaftsunternehmen bzw. am assoziierten Unternehmen zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt. Ein bei der erstmaligen Bilanzierung gegebenenfalls innerhalb des Beteiligungsbuchwerts bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern es wird eine Werthaltigkeitsprüfung des gesamten Buchwerts der Beteiligung vorgenommen, wenn Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Nach dem Erwerbszeitpunkt wird der Anteil der HHLA am Ergebnis des Gemeinschaftsunternehmens bzw. des assoziierten Unternehmens in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns erfasst, der Anteil an erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals wird unmittelbar im Eigenkapital berücksichtigt. Diese kumulativen Veränderungen wirken sich auf die Höhe des Beteiligungsbuchwerts des Gemeinschaftsunternehmens bzw. des assoziierten Unternehmens aus. Sobald jedoch der Anteil der HHLA an den Verlusten des Unternehmens den Beteiligungsbuchwert übersteigt, erfasst die HHLA keine weiteren Verlustanteile, es sei denn, die HHLA ist Verpflichtungen eingegangen oder hat Zahlungen für das Gemeinschaftsunternehmen bzw. das assoziierte Unternehmen geleistet. Wesentliche Ergebnisse aus Geschäftsvorfällen zwischen der HHLA und dem Gemeinschaftsunternehmen bzw. dem assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil am Unternehmen eliminiert. Unternehmenserwerbe, -veräußerungen, Veränderungen von Anteilen an Tochterunternehmen und sonstige Änderungen im Konsolidierungskreis Mit Anteilskauf- und Übertragungsvertrag vom 22. Dezember 2022 erwarb die HHLA Next GmbH, Hamburg, 51,0 % der Anteile an der Survey Compass GmbH, Treben. Der Gegenstand des Unternehmens ist die Bereitstellung von Inhalten im Internet, die Überlassung von Soft- und Hardware sowie die Beratung im Logistik- und Transportgewerbe (mit Schwerpunkt im Bereich Bahn, Schiff, Flugzeug und Lkw) sowie mit diesen verbundenen Gewerben. Der Vollzug der Transaktion (entspricht dem Erwerbszeitpunkt) ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden und erfolgte am 17. Januar 2023. Die Erstkonsolidierung der Gesellschaft erfolgt zum Erwerbszeitpunkt. Die Gesellschaft ist dem Segment Logistik zugeordnet. Die Aufnahme der Gesellschaft in den Konsolidierungskreis der HHLA erfolgte zum 31. März 2023. Der Kaufpreis (übertragene Gegenleistung) wurde in Euro beglichen. In Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile erfolgte eine Kapitalerhöhung in das gezeichnete Kapital und in die Kapitalrücklage in Höhe von 2.000 T€. Die folgenden Übersichten stellen die für den Unternehmenserwerb übertragene Gegenleistung sowie die Werte der zum Erwerbszeitpunkt identifizierten Vermögenswerte und übernommenen Schulden auf Basis des Erwerbs von 100,0 % der Anteile dar: Zusammensetzung der übertragenen Gegenleistung scrollen in T€ Basiskaufpreis 2.975 Beizulegender Zeitwert der bedingten Gegenleistung 1.061 Kapitalerhöhung (anteilig) 980 Übertragene Gegenleistung 5.016 Die Höhe der bedingten Gegenleistung mit Maximalbetrag in Höhe von 1.500 T€ richtet sich nach der Erreichung von einzelnen voneinander unabhängigen Zielen (Meilensteinzahlungen i. W. für Neukunden-Akquise, für Gewinnentwicklung und für Produktweiterentwicklung/-positionierung im Markt) bewertet mit einem jeweiligen Teilbetrag. Der beizulegende Zeitwert der bedingten Gegenleistung wurde mit einem Diskontierungssatz von 12,5 bis 12,8 % abgezinst und beträgt in Summe 1.061 T€. Beizulegender Zeitwert der Vermögenswerte und Schulden (identifizierbares Reinvermögen) und Ableitung des Geschäfts- oder Firmenwerts scrollen HHLA-Anteil in T€ 100 % 51,0 % Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0 0 Immaterielle Vermögenswerte 3.956 2.018 Buchwert des sonstigen akquirierten Nettovermögens - 104 - 53 Latente Steuern - 1.120 - 571 Beizulegender Zeitwert der Vermögenswerte und Schulden (Identifizierbares Reinvermögen) 2.732 1.393 Zuzüglich abgeleiteter Geschäfts- oder Firmenwert 3.623 Übertragene Gegenleistung 5.016 Der abgeleitete Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 3.623 T€ reflektiert die Chancen einer weiteren Expansion und somit die künftige Entwicklung der Gesellschaft sowie die Hebung von Synergien für das eigene Geschäft der HHLA Next GmbH. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird dem Segment Logistik zugeordnet. Es wird nicht erwartet, dass ein Teil des erfassten Geschäfts- oder Firmenwerts steuerlich abzugsfähig ist. Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen die von der Gesellschaft entwickelten Softwarelösungen im Rahmen eines Container Asset Managements, die auf Basis kapitalwertorientierter Verfahren mit der Lizenzpreisanalogiemethode bewertet wurden. Der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf 54 T€ und ist in voller Höhe einbringlich. Das anteilige Nettovermögen der im Zuge des Unternehmenserwerbs erfassten nicht beherrschenden Anteile beträgt auf Basis des Erwerbs von 51,0 % der Anteile 1.339 T€. Der Bewertung liegen dieselben Parameter zugrunde, die auch bei der Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und Schulden angewendet wurden. Zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2023 trug der erworbene Geschäftsbetrieb Umsatzerlöse in Höhe von 164 T€ und einen Verlust in Höhe von 417 T€ zum Ergebnis nach Steuern des HHLA-Konzerns bei. Die mit dem Erwerb in Zusammenhang stehenden Transaktionskosten waren nicht wesentlich. Mit Anteils- und Übertragungsvertrag vom 2. März 2023 erwarb die Tochtergesellschaft METRANS a.s., Prag/Tschechien, 51,0 % der Anteile an der Adria Rail d.o.o., Rijeka/Kroatien. Diese Gesellschaft hat zwei Tochtergesellschaften (Adria Rail operator d.o.o., Rijeka/Kroatien und DRUŠTVO ZA INTERMODALNI PREVOZ I USLUGE ADRIA RAIL DOO INDIJA, Indija/ Serbien); jeweils mit einer Anteilshöhe von 100 %. Der Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Speditions- und Vermittlungsdienstleistungen mit täglich pendelndem Zugverkehr zwischen dem Hafen von Rijeka und Serbien. Der Vollzug der Transaktion (entspricht dem Erwerbszeitpunkt) erfolgte am 2. März 2023. Die Erstkonsolidierung der Gesellschaft erfolgt zum Erwerbszeitpunkt. Die Gesellschaft ist dem Segment Intermodal zugeordnet. Die Aufnahme der Gesellschaft in den Konsolidierungskreis der HHLA erfolgte zum 31. März 2023. Die übertragene Gegenleistung (Basiskaufpreis) beträgt 2.000 T€ und wurde in Euro beglichen. Die folgende Übersicht stellt die für den Unternehmenserwerb übertragene Gegenleistung sowie die Werte der zum Erwerbszeitpunkt identifizierten Vermögenswerte und übernommenen Schulden auf Basis des Erwerbs von 100 % der Anteile dar: Beizulegender Zeitwert der Vermögenswerte und Schulden (identifizierbares Reinvermögen) und Ableitung des Geschäfts- oder Firmenwerts scrollen HHLA-Anteil in T€ 100 % 51,0 % Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 284 145 Sachanlagen 653 333 Kundenbeziehungen und andere immaterielle Vermögenswerte 406 207 Langfristige Vermögenswerte 52 27 Kurzfristige Vermögenswerte 2.520 1.285 Langfristige Verbindlichkeiten - 118 - 60 Kurzfristige Verbindlichkeiten - 1.906 - 972 Latente Steuern - 162 - 83 Beizulegender Zeitwert der Vermögenswerte und Schulden (identifizierbares Reinvermögen) 1.729 882 Zuzüglich abgeleiteter Geschäfts- oder Firmenwert 1.118 Übertragene Gegenleistung 2.000 Der abgeleitete Geschäfts- und Firmenwert zum 31. Dezember 2023 in Höhe von nunmehr 1.118 T€ reflektiert die Chancen einer weiteren Expansion und somit die künftige Entwicklung der Gesellschaft sowie die Hebung von Synergien und neuer Einstiegspunkte für das bestehende Netzwerk der METRANS-Gruppe. Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde dem Segment Intermodal, hier der zahlungsmittelgenerierenden Einheit METRANS, zugeordnet. Es wird nicht erwartet, dass ein Teil des erfassten Geschäfts- oder Firmenwerts steuerlich abzugsfähig ist. Der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf 2.044 T€ und ist in voller Höhe einbringlich. Das anteilige Nettovermögen der im Zuge des Unternehmenserwerbs erfassten nicht beherrschenden Anteile beträgt auf Basis des Erwerbs von 51,0 % der Anteile 847 T€. Der Bewertung liegen dieselben Parameter zugrunde, die auch bei der Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und Schulden angewendet wurden. Zwischen dem 2. März und dem 31. Dezember 2023 trug der erworbene Geschäftsbetrieb Umsatzerlöse in Höhe von 8.151 T€ und einen Verlust in Höhe von 298 T€ zum Ergebnis nach Steuern des HHLA-Konzerns bei. Hätte der Erwerb bereits am 1. Januar 2023 stattgefunden, wären in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns konsolidierte Umsatzerlöse in Höhe von 10.021 T€ und ein konsolidierter Verlust in Höhe von 237 T€ ausgewiesen worden. Bei der Ermittlung dieser Beträge hat das Management angenommen, dass die ermittelten Anpassungen der beizulegenden Zeitwerte, die zum Erwerbszeitpunkt vorgenommen wurden, auch im Falle eines Erwerbs am 1. Januar 2023 gültig gewesen wären. Die mit dem Erwerb in Zusammenhang stehenden Transaktionskosten waren nicht wesentlich. Aufgrund der Geschäftsentwicklung der Gesellschaft DRUŠTVO ZA INTERMODALNI PREVOZ I USLUGE ADRIA RAIL DOO INDIJA, Indija/Serbien, im vierten Quartal 2023 erfolgte die Aufnahme in den Konsolidierungskreis der HHLA zum 31. Dezember 2023. Die Gesellschaft ist dem Segment Intermodal zugeordnet. Die im Geschäftsjahr 2022 neu gegründete Gesellschaft METRANS Rail sp. z.o.o., Gadki/ Polen, wurde zum 31. März 2023 mit einer Zuordnung zum Segment Intermodal erstmals als vollkonsolidiertes Unternehmen in den Konsolidierungskreis der HHLA aufgenommen. Die Gesellschaft HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH, Hamburg (CTA), an der die HHLA AG 74,9 % der Anteile hält, hat sämtliche Anteile an der SCA Service Center Altenwerder GmbH, Hamburg (SCA), mit Wirkung zum 1. Januar 2023 auf die HHLA AG übertragen. Der Anteil am Kapital der SCA erhöhte sich somit von indirekt 74,9 auf direkt 100 %. Der Veräußerungszeitpunkt des am 19. Juni 2023 zwischen der HHLA AG und Grand Dragon Investment Enterprise Limited, Hongkong/China, einem Tochterunternehmen der COSCO SHIPPING Ports Limited, Hongkong/China (CSPL), geschlossenen Anteilsveräußerungsvertrages über eine Minderheitsbeteiligung in Höhe von 24,99 % an der HHLA Container Terminal Tollerort GmbH, Hamburg (CTT), ist der 20. Juni 2023. Diese Änderung des Anteils des HHLA-Konzerns an einem Tochterunternehmen wird als erfolgsneutrale Eigenkapitaltransaktion bilanziert, da sie nicht zu einem Verlust der Beherrschung führt. Die Transaktionskosten dieser Eigenkapitaltransaktion sind ebenfalls erfolgsneutral als Abzug von der Kapitalrücklage zu bilanzieren. Bis zum 31. Dezember 2023 besteht zwischen der HHLA AG und CTT ein Ergebnisabführungsvertrag. Auf Basis des Kaufvertrages verpflichtet sich die HHLA AG für das Geschäftsjahr 2023 zur Leistung einer anteiligen Ausgleichsverbindlichkeit für ein positives Jahresergebnis gegenüber dem nicht beherrschenden Anteilseigner bzw. hat Anspruch auf eine anteilige Ausgleichsforderung für ein negatives Jahresergebnis. Die Erfassung des Anspruchs der HHLA AG für das erwartete negative Jahresergebnis 2023 erfolgte zum Veräußerungszeitpunkt in Höhe von 951 T€ erfolgsneutral und erhöhte als finanzielle Forderung entsprechend die nicht beherrschenden Anteile im Eigenkapital. Weitere Erläuterungen finden sich unter Textziffer 35. Die erfolgsneutrale Bilanzierung der Anteilsveräußerung ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung gesondert ausgewiesen. Im Zusammenhang mit der Veräußerung der Anteile wurde ein bereits bestehendes Gesellschafterdarlehen der HHLA AG anteilig durch den nicht beherrschenden Anteilseigner in Höhe von 19.992 T€ übernommen, siehe Textziffer 38. Mit Anteilskauf- und Übertragungsvertrag vom 31. Juli 2023 erwarb die HHLA PLT Italy S.r.l., Triest/Italien (PLT), 100,0 % der Anteile an der Logistica Giuliana S.r.l., Triest/Italien (LG). Der Gegenstand des Unternehmens ist die Geschäftstätigkeit als Hafenunternehmen, welcher im Wesentlichen den land- und seeseitigen Umschlag, die Lagerung von Gütern sowie die Erbringung sonstiger verbundener hafenlogistischer Dienstleistungen umfasst. Der Vollzug der Transaktion (entspricht dem Erwerbszeitpunkt) ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden und erfolgte am 14. Dezember 2023. In diesem Zuge erhöht sich der Anteil der HHLA International GmbH, Hamburg (HIG), an der PLT von 50,01 auf 75,00 %. Die Erstkonsolidierung der Gesellschaft erfolgt zum Erwerbszeitpunkt. Die Gesellschaft ist dem Segment Container zugeordnet. Die Aufnahme der Gesellschaft in den Konsolidierungskreis der HHLA erfolgte zum 31. Dezember 2023. Die folgenden Übersichten stellen die für den Unternehmenserwerb übertragene Gegenleistung sowie die Werte der zum Erwerbszeitpunkt identifizierten Vermögenswerte und übernommenen Schulden auf Basis des Erwerbs von 100,0 % der Anteile dar: Zusammensetzung der übertragenen Gegenleistung scrollen in T€ Basiskaufpreis 10 Übernahme Verbindlichkeiten ggü. Gesellschafter 11.545 Übertragene Gegenleistung 11.555 Vorläufiger beizulegender Zeitwert der Vermögenswerte und Schulden (identifizierbares Reinvermögen) und Ableitung des somit vorläufigen Geschäfts- oder Firmenwerts scrollen indirekter HHLA-Anteil in T€ 100 % 75,0 % Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 15 Immaterielle Vermögenswerte 21.255 Sachanlagen 7.438 Weitere Vermögenswerte 1.247 Langfristige Verbindlichkeiten - 17.924 Kurzfristige Verbindlichkeiten - 21.258 Vorläufiger beizulegender Zeitwert der Vermögenswerte und Schulden (identifizierbares Reinvermögen) - 9.227 Zuzüglich vorläufig abgeleiteter Geschäfts- oder Firmenwert 20.782 15.587 Übertragene Gegenleistung 11.555 Die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden wurden nur vorläufig ermittelt. Die endgültige Bewertung ist noch nicht abgeschlossen und kann zu Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Vermögenswerte und Schulden führen. Hieraus würde sich eine Veränderung des Geschäfts- oder Firmenwerts ergeben. Der anteilig mit 75,00 % auf die HIG und somit auf das Mutterunternehmen entfallende vorläufig abgeleitete Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von 15.587 T€ reflektiert die Chancen einer weiteren Expansion am Standort Triest sowie die Hebung von Synergien im Verbund sowohl mit dem benachbarten Terminal PLT als auch mit anderen Gesellschaften des HHLA-Konzerns. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird dem Segment Container zugeordnet. PLT und LG bilden hier eine zahlungsmittelgenerierende Einheit. Es wird nicht erwartet, dass ein Teil des erfassten Geschäfts- oder Firmenwerts steuerlich abzugsfähig ist. Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte beinhalten die Aktivierung von Abbruchkosten aus dem noch nicht abgeschlossenen Abriss eines Stahlwerks auf einem konzessionierten Grundstück. Die erworbenen Sachanlagen betreffen im Wesentlichen Nutzungsrechte, die die Konzession für den Betrieb des Hafenterminals darstellen. Die übernommenen langfristigen Verbindlichkeiten betreffen sowohl Darlehen, die im Zusammenhang mit dem erworbenen Sachanlagevermögen stehen, als auch Leasingverbindlichkeiten. Die übernommenen kurzfristigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen eine ausstehende Kaufpreiszahlung. Der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf 327 T€ und ist in voller Höhe einbringlich. Zwischen dem 14. Dezember und dem 31. Dezember 2023 trug der erworbene Geschäftsbetrieb Umsatzerlöse in Höhe von 0 T€ und einen Verlust in Höhe von 111 T€ zum Ergebnis nach Steuern des HHLA-Konzerns bei. Hätte der Erwerb bereits am 1. Januar 2023 stattgefunden, wären in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns konsolidierte Umsatzerlöse in Höhe von 0 T€ und ein konsolidierter Verlust in Höhe von 316 T€ ausgewiesen worden. Bei der Ermittlung dieser Beträge hat das Management angenommen, dass die ermittelten Anpassungen der beizulegenden Zeitwerte, die zum Erwerbszeitpunkt vorgenommen wurden, auch im Falle eines Erwerbs am 1. Januar 2023 gültig gewesen wären. Die mit dem Erwerb in Zusammenhang stehenden Transaktionskosten betrugen 629 T€. Darüber hinaus gab es keine wesentlichen Unternehmenserwerbe, -veräußerungen, Veränderungen von Anteilen an Tochterunternehmen oder sonstige Änderungen im Konsolidierungskreis. 4. Fremdwährungsumrechnung In den in lokaler Währung aufgestellten Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung zum Stichtagskurs bewertet. Die hieraus resultierenden Währungsdifferenzen werden im Periodenergebnis erfasst. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die mit ihrem Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwerts gültig war. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Kursgewinne/-verluste auf Fremdwährungsposten führten im Geschäftsjahr zu einem Ertrag in Höhe von 2.432 T€ (im Vorjahr: 1.268 T€), der im Wesentlichen wie im Vorjahr durch die Kursentwicklung der Tschechischen Krone entstand. Das Konzept der funktionalen Währung nach IAS 21 findet bei der Umrechnung aller in fremder Währung erstellten Jahresabschlüsse der ausländischen Konzerngesellschaften Anwendung. Da grundsätzlich die betreffenden Tochterunternehmen ihr Geschäft finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch selbstständig betreiben, ist dies die jeweilige Landeswährung. Zum Bilanzstichtag werden die Vermögenswerte und Schulden dieser Tochterunternehmen zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden zum gewichteten Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Eigenkapitalkomponenten werden zum jeweils historischen Kurs bei Entstehung umgerechnet. Die bei der Umrechnung entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals ergebnisneutral erfasst. Scheiden Konzernunternehmen aus dem Konsolidierungskreis aus, wird die betreffende Währungsumrechnungsdifferenz erfolgswirksam ausgebucht. Das Eigenkapital reduzierte sich im Anteil der Aktionäre des Mutterunternehmens erfolgsneutral um 819 T€ (im Vorjahr: Reduzierung um 8.232 T€) im Wesentlichen aufgrund der Abwertung der ukrainischen Währung in Höhe von 1.499 T€ (im Vorjahr: Abwertung der ukrainischen Währung in Höhe von 8.260 T€). Fremdwährungskurse scrollen Stichtagskurs = 1€ Durchschnittskurs = 1€ Währungen ISO-Code 31.12.2023 31.12.2022 2023 2022 Australischer Dollar AUD 1,626 1,569 1,629 1,517 Kanadischer Dollar CAD 1,464 1,444 1,460 1,370 Tschechische Krone CZK 24,724 24,116 23,987 24,559 Georgischer Lari GEL 2,975 2,884 2,854 3,102 Ungarischer Forint HUF 382,800 400,870 382,148 391,030 Polnischer Zloty PLN 4,340 4,681 4,536 4,678 Ukrainische Hrywnja UAH 42,208 38,951 39,713 34,125 US-Dollar USD 1,105 1,067 1,081 1,053 5. Auswirkungen von neuen Rechnungslegungsstandards Überarbeitete und neue Standards sowie Interpretationen des IASB/IFRIC, die im Geschäftsjahr erstmals verpflichtend angewendet wurden. Auf den Konzernabschluss ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen aus der Erstanwendung. scrollen ― IFRS 17 Versicherungsverträge inkl. Amendments zu IFRS 17 Die Europäische Union hat am 23. November 2021 die Verordnung zur Änderung an IFRS 17 Versicherungsverträge vom 18 Mai 2017 einschließlich der Änderungen vom 25. Juni 2020 veröffentlicht und somit übernommen. Hiernach sind die Unternehmen für Verträge mit einer Überschussbeteiligung wahlweise von der Anwendung von IFRS 17.22 befreit. scrollen ― Amendments zu IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen Die vom IASB am 12. Februar 2021 herausgegebene Änderung an IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler stellt klar, wie Unternehmen Änderungen von Rechnungslegungsmethoden besser von Schätzungsänderungen abgrenzen können. Dazu wird definiert, dass eine rechnungslegungsbezogene Schätzung immer auf eine Bewertungsunsicherheit einer finanziellen Größe im Abschluss bezogen ist. Die Europäische Union hat diese Änderungen am 3. März 2022 veröffentlicht und zur Anwendung übernommen. scrollen ― Amendments zu IAS 1 Darstellung des Abschlusses und IFRS Practice Statement 2: Angaben zu Rechnungslegungsmethoden Die Europäische Union hat am 3. März 2022 die IASB-Änderungen vom 12. Februar 2021 an IAS 1 Darstellung des Abschlusses und IFRS Practice Statement 2 veröffentlicht und übernommen. Die Änderung erfordert in Zukunft, dass lediglich die "wesentlichen" Rechnungslegungsmethoden im Anhang dargestellt werden. Um wesentlich zu sein, muss die Rechnungslegungsmethode mit wesentlichen Transaktionen oder anderen Ereignissen im Zusammenhang stehen und es muss einen Anlass für die Darstellung geben. Die Guidance im Practice Statement 2 wurde entsprechend angepasst. scrollen ― Amendments zu IAS 12 Ertragsteuern: Deferred Tax related to Assets and Liabilities arising from a Single Transaction (Änderungen an IAS 12) Die Europäische Union hat am 12. August 2022 die Änderungen an IAS 12, die vom IASB am 7. Mai 2021 herausgegeben wurden, veröffentlicht und für die Anwendung übernommen. Damit wurden die Unsicherheiten bei der Bilanzierung von latenten Steuern im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen und Entsorgungs- bzw. Wiederherstellungsverpflichtungen (Decommissioning obligations) beseitigt. Die Änderungen führen dazu, dass latente Steuern zum Beispiel auf beim Leasingnehmer bilanzierte Leasingverhältnisse und auf Entsorgungs- bzw. Wiederherstellungsverpflichtungen anzusetzen sind. scrollen ― Amendments zu IFRS 17 Versicherungsverträge: Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9 - Vergleichsinformationen Die Europäische Union hat am 9. September 2022 die Änderungen des IASB vom 9. Dezember 2021 an IFRS 17 veröffentlicht und übernommen. Die geringfügige Änderung führt die Möglichkeit ein, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen sog. "classification overlay approach" anzuwenden. Damit können die Vergleichsinformationen zu den Finanzinstrumenten im Jahr vor der erstmaligen Anwendung des IFRS 17 aussagekräftiger gemacht werden. scrollen ― Amendments zu IAS 12 Ertragsteuern: International Tax Reform - Pillar Two Model Rules Die Europäische Union hat am 9. November 2023 die Änderungen vom 23. Mai 2023 an IAS 12 zur International Tax Reform - Pillar Two Model Rules veröffentlicht und übernommen. Mit der Änderung werden eine vorübergehende Ausnahme von der Pflicht zur Bilanzierung latenter Steuern, die aus der Implementierung der Pillar Two-Regelungen resultieren, sowie gezielte Angabepflichten für betroffene Unternehmen in IAS 12 aufgenommen. Änderungen von Standards, die für das Geschäftsjahr freiwillig angewendet werden können. Die HHLA macht hiervon keinen Gebrauch. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss wären unwesentlich. scrollen ― Amendments zu IFRS 16 Leasingverhältnisse: Leasingverbindlichkeiten aus Sale and Leaseback Transaktionen Die Europäische Union hat am 21. November 2023 die Änderungen vom 22. September 2022 an IFRS 16 veröffentlicht und übernommen, die die Bilanzierung von Leasingverbindlichkeiten aus Sale-and-Leaseback Transaktionen betreffen. Ein Leasingnehmer hat demnach im Anschluss an einen Verkauf die Leasingverbindlichkeit so zu bewerten, dass er keinen Betrag im Gewinn oder Verlust erfasst, der sich auf das zurückbehaltene Nutzungsrecht bezieht. Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. scrollen ― Amendments zu IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen als kurz- oder langfristig Die Europäische Union hat am 20. Dezember 2023 die Änderungen an IAS 1 vom 31. Oktober 2022 veröffentlicht und übernommen. Die Änderung betrifft die Klassifizierung von Schulden, die Nebenbedingungen (covenants) unterliegen. Das IASB stellt dabei klar, dass Nebenbedingungen, die vor oder am Bilanzstichtag einzuhalten sind, Auswirkung auf die Klassifizierung als kurz- oder langfristig haben können. Nebenbedingungen, die lediglich nach dem Bilanzstichtag einzuhalten sind, haben dagegen keinen Einfluss auf die Klassifizierung und sind in den Anhangangaben offenzulegen. Diese Änderung ergänzt damit die beiden Änderungen an IAS 1 zum gleichen Thema aus Januar bzw. Juli 2020. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Standards und Interpretationen, die vom IASB beschlossen sind, aber von der EU noch nicht übernommen wurden und die die HHLA nicht anwendet. Eine frühzeitige Anwendung würde jedoch ein EU-Endorsement voraussetzen. scrollen ― Amendments zu IAS 7 Kapitalflussrechnungen und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben: Supplier Finance Arrangements Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 25. Mai 2023 Supplier Finance Arrangements mit den Amendments zu IAS 7 und IFRS 7 veröffentlicht. Die Amendments betreffen Offenlegungsvorschriften im Zusammenhang mit Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen - auch als Lieferkettenfinanzierung, Finanzierung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder Reverse-Factoring-Vereinbarungen bekannt. Die Ergänzungen betreffen insbesondere zusätzliche verpflichtende Anhangangaben, durch die die Transparenz von Reverse-Factoring-Vereinbarungen und deren Auswirkungen auf die Verbindlichkeiten, Cashflows und das Liquiditätsrisiko eines Unternehmens erhöht werden soll. Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. scrollen ― Amendments zu IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen: Lack of Exchangeability Das IASB hat am 15. August 2023 Änderungen zu IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen veröffentlicht. Die Änderung betrifft die Bestimmung des Wechselkurses bei langfristig fehlender Umtauschbarkeit und ergänzt IAS 21 um Regelungen zur Währungsumrechnung, die anzuwenden sind, wenn eine Währung nicht in eine andere Währung umtauschbar ist. Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. 6. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Im Einzelnen werden die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze angewendet. Immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, wenn die Vermögenswerte identifizierbar sind, einen künftigen Nutzenzufluss erwarten lassen und die Anschaffungs- und Herstellungskosten verlässlich ermittelt werden können. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer werden planmäßig linear über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Der Konzern überprüft zu jedem Bilanzstichtag die zugrunde gelegten Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern seiner immateriellen Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer. Bei den immateriellen Vermögenswerten mit einer unbestimmten Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Gegebenenfalls erfolgen Wertanpassungen entsprechend den zukünftigen Erwartungen. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer lagen im Berichtszeitraum mit Ausnahme der derivativen Geschäfts- oder Firmenwerte nicht vor. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit den Kosten aktiviert, die in der Entwicklungsphase nach dem Zeitpunkt der Feststellung der technologischen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit bis zur Fertigstellung entstanden sind. Die Herstellungskosten umfassen dabei alle direkt zurechenbaren Kosten der Entwicklungsphase. Der aktivierte Betrag der Entwicklungskosten wird einmal jährlich auf Wertminderung überprüft, wenn der Vermögenswert noch nicht genutzt wird oder wenn unterjährig Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen. Nutzungsdauer von immateriellen Vermögenswerten scrollen in Jahren 2023 2022 Software 3 - 10 3 - 10 Selbst erstellte Software 5 - 10 5 - 10 Andere immaterielle Vermögenswerte 3 - 30 3 - 30 Sachanlagen Die Bilanzierung von Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen. Kosten der laufenden Instandhaltung werden sofort aufwandswirksam erfasst. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Anteile der zurechenbaren Fertigungsgemeinkosten. Abbruchverpflichtungen werden in Höhe des Barwerts der Verpflichtung zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als Bestandteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten berücksichtigt und gleichzeitig in entsprechender Höhe zurückgestellt. Die Neubewertungsmethode kommt im HHLA-Konzern nicht zur Anwendung. Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf das Vorliegen einer Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode über die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Es werden hauptsächlich folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt: Nutzungsdauer von Sachanlagevermögen scrollen in Jahren 2023 2022 Gebäude und Bauten 10 - 70 10 - 70 Technische Anlagen und Maschinen 5 - 25 5 - 25 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen 3 - 20 3 - 20 Grundstücke haben eine unbestimmte Nutzungsdauer. Es erfolgen ggf. nur außerplanmäßige Wertanpassungen. Fremdkapitalkosten Fremdkapitalkosten, die gemäß IAS 23 direkt der Anschaffung oder Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugerechnet werden können, werden als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des betreffenden Vermögenswerts aktiviert. Für die HHLA liegt ein qualifizierter Vermögenswert vor, wenn ein beachtlicher Zeitraum (i. d. R. mindestens sechs Monate) erforderlich ist, um ihn in einen gebrauchsfähigen Zustand zu versetzen. Nicht direkt zurechenbare, mit der Aufnahme von Fremdkapital anfallende Kosten werden im Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen Gebäude, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden und nicht für die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen, für Verwaltungszwecke oder für den Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit genutzt werden. Gemäß IAS 40 werden als Finanzinvestition gehaltene Immobilien zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Nachträgliche Aufwendungen werden aktiviert, wenn diese zu einer Erhöhung des Nutzungswerts der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie führen. Die für die Abschreibungen zugrunde gelegten Nutzungsdauern entsprechen denen der selbst genutzten Sachanlagen. Die Zeitwerte dieser Immobilien werden gesondert im Anhang unter Textziffer 24 angegeben. Die Buchwerte der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden auf Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Wertminderung von Vermögenswerten Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist wie im Falle von Geschäfts- oder Firmenwerten sowie aktivierten Entwicklungskosten, die noch nicht genutzt werden, eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Dieser ermittelt sich als der höhere der beiden Beträge aus dem Zeitwert eines Vermögenswerts abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. In diesem Fall ist der erzielbare Betrag der kleinsten zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) zu ermitteln. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert als wertgemindert betrachtet und auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt bei der HHLA grundsätzlich auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder des Vermögenswerts unter Anwendung der Discounted-Cashflow-Methode. Dazu werden die geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Diskontierungssatzes nach Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ist auf der Stufe 3 der Bewertungshierarchie nach IFRS 13 eingeordnet. Die folgende Tabelle zeigt den Diskontierungssatz je Gruppe zahlungsmittelgenerierender Einheiten: Diskontierungssatz je Gruppe zahlungsmittelgenerierender Einheiten scrollen in % 2023 2022 CTT/Rosshafen 5,8 6,1 HCCR 5,8 6,1 METRANS 6,6 7,0 EUROPORT 6,8 7,2 HHLA TK Estonia 6,7 7,3 PLT/LG (im Vorjahr: PLT) 8,1 8,7 iSAM 8,8 9,3 CTO 12,6 13,8 Survey Compass 9,0 - Zur Ermittlung der künftigen Cashflows werden die in der aktuellen Konzernplanung für die nächsten in der Regel fünf Jahre prognostizierten Zahlungsströme herangezogen. Für PLT/LG beträgt der Zeitraum für die prognostizierten Zahlungsströme die nächsten zehn Jahre, für Survey Compass die nächsten neun Jahre. Liegen zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung neue Erkenntnisse vor, werden diese berücksichtigt. Dabei kommt im Berichtsjahr ein Wachstumsfaktor von 1,0 % (im Vorjahr: 1,0 %) zur Anwendung. Die Konzernplanung bezieht bei der Prognose der Zahlungsströme neben den künftigen Markt- und Branchenerwartungen auch die Erfahrungen der Vergangenheit mit ein. Im Wesentlichen werden die Cashflows durch die Mengen- und Erlöserwartung sowie durch die Kostenstruktur, die sich durch die erreichte Auslastung unter Berücksichtigung der angewandten Technologie ergibt, bestimmt. Der Konzern nimmt im Rahmen seines Risiko- und Chancenmanagementsystems auch eine Bewertung von Klimarisken sowie im Zusammenhang mit dem Klimawandel eine Bewertung zu Hochwasserrisiken und Extremwetterereignissen vor. Gleichzeitig schafft der Konzern im Rahmen seiner Nachhaltigkeitsstrategie die Voraussetzung für die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. Die den Werthaltigkeitstest zugrunde liegenden Konzernplanungen berücksichtigen dieses Umfeld im Detailplanungshorizont. Der durchgängig angesetzte Wachstumsfaktor von 1,0 % wird weiterhin als angemessen betrachtet. Die Überprüfung, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung von Vermögenswerten vorliegen könnten, ergab für einzelne ZGEs folgendes Bild: Das Management hatte zum 31. Dezember 2022 eine Werthaltigkeitsprüfung der Vermögenswerte der CL EUROPORT Sp. Z o.o. mit Sitz in Malaszewicze/Polen (ZGE EUROPORT) ergänzend durchgeführt, da die Ergebnisentwicklung hinter den ursprünglichen Erwartungen bei Erwerb der Gesellschaft, insbesondere bedingt durch den Russland-Ukraine-Krieg, lag. Unter Verwendung der aktuellen Planung ergab sich kein Wertberichtigungsbedarf und der erzielbare Betrag lag ausreichend oberhalb des bewertungsrelevanten Buchwerts. Bei der Werthaltigkeitsprüfung wurde ein Zinssatz von 7,2 % angesetzt. Aufgrund des anhaltenden Russland-Ukraine-Kriegs wurde für die ZGE EUROPORT zum 31. Dezember 2023 erneut ergänzend eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt. Für die Werthaltigkeitsprüfung wurde ein Zinssatz von 6,8 % verwendet. Es ergab sich unter Verwendung der aktuellen Planung weiterhin kein Wertberichtigungsbedarf und der erzielbare Betrag lag ausreichend oberhalb des bewertungsrelevanten Buchwerts. Zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2022 wurde für die zahlungsmittelgenerierende Einheit HHLA PLT Italy S.r.l., Triest/Italien (ZGE PLT), im Rahmen der jährlichen Überprüfung des Geschäfts- oder Firmenwertes ein erzielbarer Betrag ermittelt, der rund 9,1 Mio. € oberhalb des bewertungsrelevanten Buchwerts lag. Aufgrund der Nähe zum Buchwert hielt das Management zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2022 eine Veränderung von wesentlichen Annahmen, die zum Übersteigen des Buchwerts über den erzielbaren Betrag führen würde, für möglich. Die Nähe des erzielbaren Betrages zum Buchwert hat das Management zum Anlass genommen, für die ZGE PLT zum Bewertungsstichtag 30. Juni 2023 und 30. September 2023 jeweils erneut einen Werthaltigkeitstest durchzuführen. Die Schätzung der Cashflows im Detailplanungszeitraum wurde auf Basis der Option, das bestehende Terminal zu erweitern, aktualisiert. Bei einem Diskontierungszinssatz von 8,5 bzw. 8,6 % und einem unverändert gebliebenen Wachstumsfaktor von 1,0 % ergab sich kein Wertberichtigungsbedarf und der erzielbare Betrag lag jeweils ausreichend oberhalb des bewertungsrelevanten Buchwerts. Zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2023 bilden PLT und die neu in den Konsolidierungskreis aufgenommene Logistica Giuliana S.r.l., Triest/Italien (LG) eine ZGE. Die Aufnahme von LG in den Konsolidierungskreis steht im Zusammenhang mit der Option, das bestehende Terminal zu erweitern. Ausgehend von einem Abzinsungssatz nach Steuern von 8,1 % und bei Beibehaltung der zum 30. September 2023 verwendeten Schätzung der Cashflows im Detailplanungszeitraum und des Wachstumsfaktors von 1,0 % Prozent lag der erzielbare Betrag ausreichend oberhalb des bewertungsrelevanten Buchwerts. Die zum 31. Dezember 2022 durchgeführte Werthaltigkeitsprüfung der Vermögenswerte aufgrund des Russland-Ukraine-Kriegs der SC Container Terminal Odessa, Odessa/Ukraine (ZGE CTO) ergab keinen Wertberichtigungsbedarf, da der erzielbare Betrag ausreichend oberhalb des bewertungsrelevanten Buchwerts lag. Aufgrund des anhaltenden Russland-Ukraine-Kriegs hat das Management zum 30. Juni und 30. September 2023 jeweils eine Werthaltigkeitsprüfung der Vermögenswerte der ZGE CTO, durchgeführt. Hierzu hat das Management aktualisierte Szenarien erarbeitet. Die Szenarien gehen dabei weiterhin von der Fortführung des Containerterminals aus. Eine Aufnahme des seeseitigen Containerumschlags wurde für beide Szenarien für das Jahr 2023 nicht mehr angenommen. In den Folgejahren unterstellt ein Szenario eine mittelfristige Erholung und Angleichung an die ursprüngliche, vor dem Russland-Ukraine-Krieg geplante Mengenentwicklung. Im anderen Szenario wird eine Erholung im kurzfristigen Zeitraum unterstellt. Beide Szenarien beschreiben nach aktuellem Kenntnisstand den oberen und unteren Punkt möglicher Entwicklungen und wurden für die Werthaltigkeitsprüfung daher gleichwahrscheinlich angesetzt. Die gewichteten Cashflows wurden mit einem Zinssatz von 13,6 bzw. 13,1 % diskontiert, es wurde ein Wachstumsfaktor von 1,0 % angesetzt. Unter Verwendung der beschriebenen Annahmen ergab sich kein Wertberichtigungsbedarf und der erzielbare Betrag lag ausreichend oberhalb des bewertungsrelevanten Buchwerts. Zum 31. Dezember 2023 betrug der Zinssatz für die ZGE CTO 12,6 %. Unter Beibehaltung der zum 30. September 2023 verwendeten Szenarien und einem Wachstumsfaktor von 1,0 % lag der erzielbare Betrag oberhalb des bewertungsrelevanten Buchwerts. Wesentliche Risiken (Enteignung, Zerstörung, Vertragsbruch) werden weiterhin durch Bundesgarantien zu einem erheblichen Teil abgesichert. Die Absicherung konnte auf mittlerweile zusätzlich gewährte Gesellschafterdarlehen erweitert werden. Zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2022 wurde für die zahlungsmittelgenerierende Einheit HHLA TK Estonia AS, Tallinn/Estland (ZGE HHLA TK Estonia) obligatorisch die Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes überprüft. Ein Wertberichtigungsbedarf ergab sich nicht. Der Abzinsungssatz nach Steuern zum 31. Dezember 2023 betrug 6,7 %. Auf Basis der verwendeten Schätzung der Cashflows im Detailplanungszeitraum und des Wachstumsfaktors von 1,0 % Prozent lag der erzielbare Betrag 4,3 Mio. € oberhalb des bewertungsrelevanten Buchwerts. Das Management hielt deshalb eine Veränderung von wesentlichen Annahmen, die zum Übersteigen des Buchwerts über den erzielbaren Betrag führen würde, weiterhin für möglich. Die folgende Übersicht zeigt die notwendige Änderung der jeweiligen wesentlichen Bewertungsparameter zum 31. Dezember, die zu einer Gleichheit von erzielbarem Betrag und Buchwert führen würde: Bewertungsparameter scrollen in % / PP Notwendige Änderung Abzinsungssatz + 0,15 PP Wachstumsfaktor - 0,30 PP EBIT 1 - 3,0 % 1 Veränderung gilt für die Detailplanung der ersten 5 Jahre und den Fortführungswert. Die Cashflows bei der ZGE HHLA TK Estonia werden durch die erwartete Mengen- und Erlösentwicklung sowie die Kostenstruktur bestimmt. Dabei wird im Detailplanungszeitraum von einem durchschnittlichen Umsatzwachstum p. a. im oberen einstelligen Bereich ausgegangen. Durch die verbesserte Auslastung wird ein deutlicher Anstieg in der EBIT-Marge erwartet. Der Konzern hat Entwicklungskosten, die noch nicht genutzt werden, in Höhe von rd. 43,7 Mio. € (im Vorjahr: 32,6 Mio. €) aktiviert. Es handelt sich im Wesentlichen um die Entwicklung von Software zur Steuerung des Betriebs auf den Containerterminals sowie Entwicklungen im Rahmen der Wachstumsinitiativen im Segment Logistik. Mit Abschluss der Entwicklung und Inbetriebnahme können diese Vermögenswerte nur in Verbindung mit anderen Vermögenswerten Zahlungsmittel generieren. Es wurde entsprechend für die jeweilige kleinste ZGE der erzielbare Betrag nach der o. g. beschriebenen Systematik ermittelt. Es ergab sich für die jeweiligen kleinsten ZGEs durchgängig kein Wertberichtigungsbedarf und der jeweilige erzielbare Betrag lag ausreichend über dem jeweiligen bewertungsrelevanten Buchwert. Für die ZGEs PLT/LG, CTO und TK Estonia ergaben sich anteilige Entwicklungskosten in Höhe von 4,4 Mio. €. Für die Entwicklung von Software für die Steuerung des Betriebs werden für die ZGE CTB der Betrag 21,3 Mio. € und für die ZGE CTA der Betrag 10,1 Mio. € ausgewiesen. Für beide ZGEs wurde ein Abzinsungssatz in Höhe von 5,75 % verwendet. Für die jeweiligen Wachstumsinitiativen im Segment Logistik ergab sich in Summe ein Betrag in Höhe von 5,5 Mio. €. Die Abzinsungssätze lagen abhängig von der jeweiligen ZGE in einer Bandbreite von 9,0 bis 26,0 %. Die übrigen Vermögenswerte sind überwiegend dem Segment Intermodal zuzuordnen. An jedem Berichtsstichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Wertminderungsaufwand, der in früheren Berichtsperioden erfasst worden ist, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Liegt ein solcher Indikator vor, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand ist dann aufzuheben, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Wenn dies der Fall ist, ist der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag zu erhöhen. Dieser erhöhte Buchwert darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen ergeben würde, wenn in den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine solche Wertaufholung ist sofort im Periodenergebnis zu erfassen. Nachdem eine Wertaufholung vorgenommen wurde, ist der Abschreibungsaufwand in künftigen Berichtsperioden anzupassen, um den berichtigten Buchwert des Vermögenswerts, abzüglich eines etwaigen Restbuchwerts, systematisch auf seine Restnutzungsdauer zu verteilen. Wertaufholungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht vorgenommen. Finanzielle Vermögenswerte In Abhängigkeit vom Geschäftsmodell, in dessen Rahmen wesentliche Teile der Vermögenswerte gehalten werden, und von der Zusammensetzung der mit ihnen verbundenen Zahlungsströme werden finanzielle Vermögenswerte entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert. Geschäftsmodelle Nach IFRS 9 wird zwischen drei Geschäftsmodellen unterschieden: HALTEN Die Zielsetzung dieses Modells besteht darin, die Schuldinstrumente zu halten und die vertraglichen Cashflows (z. B. Zinserträge) zu erwirtschaften und bei Fälligkeit den Nominalwert zu vereinnahmen. Die Folgebewertung in diesem Geschäftsmodell erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. HALTEN UND VERKAUFEN Werden Schuldinstrumente im Rahmen dieses Geschäftsmodells gehalten, besteht dessen Zielsetzung darin, die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen oder die Schuldinstrumente zu veräußern. Die Schuldinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, Marktwertschwankungen werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. HANDEL Werden Schuldinstrumente gehalten, um vorwiegend kurzfristige Kursgewinne zu realisieren, sind sie diesem Geschäftsmodell zuzuordnen. Darüber hinaus werden hierunter auch finanzielle Vermögenswerte erfasst, die nicht den Anforderungen der beiden erst genannten Geschäftsmodelle entsprechen. In der Folge werden die Schuldinstrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Charakter der Zahlungsströme Neben dem Geschäftsmodell sind auch die Charakteristika der vertraglichen Cashflows maßgebend. Bestehen diese nicht ausschließlich aus Zinsen und Tilgung - und spiegeln daher nicht nur den Zeitwert des Geldes sowie das Kreditrisiko der Gegenpartei wider - werden die betreffenden Schuldinstrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Diese Schuldinstrumente werden automatisch dem Geschäftsmodell "Handel" zugeordnet. Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte Die folgende Tabelle stellt die seitens der HHLA bilanzierten finanziellen Vermögenswerte und ihre zugeordneten Geschäftsmodelle dar, aus welchen sich die entsprechenden Bewertungskategorien ergeben. Die Zahlungsströme sämtlicher den Geschäftsmodellen "Halten" und "Halten und Verkaufen" zugehörigen finanziellen Vermögenswerten bestehen ausschließlich aus Zinsen und Tilgung. Klassifizierung nach IFRS 9 scrollen Geschäftsmodell Bewertungskategorien Finanzielle Vermögenswerte Halten und Verkaufen Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (mit recycling) Finanzielle Vermögenswerte Handel Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Finanzielle Vermögenswerte Halten Fortgeführte Anschaffungskosten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Halten Fortgeführte Anschaffungskosten Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen Halten Fortgeführte Anschaffungskosten Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige Einlagen Halten Fortgeführte Anschaffungskosten Für weitere Ausführungen zu einer Ausgleichsforderung gegenüber einem nicht beherrschenden Gesellschafter, die gemäß IFRS 9 als Geschäftsmodell "Handel" klassifiziert wurde, verweisen wir auf Textziffer 3. Wertminderung finanzieller Vermögenswerte Gemäß IFRS 9 sind nicht mehr nur eingetretene, sondern auch bereits erwartete Verluste zu erfassen, abhängig davon, ob sich das Ausfallrisiko finanzieller Vermögenswerte seit ihrem Zugang wesentlich verschlechtert hat oder nicht. Liegt eine wesentliche Verschlechterung vor und ist das Ausfallrisiko am Stichtag nicht als niedrig einzustufen, sind ab diesem Zeitpunkt sämtliche erwarteten Verluste über die gesamte Laufzeit zu erfassen. Andernfalls sind nur die über die Laufzeit des Instruments erwarteten Verluste zu berücksichtigen, die aus künftigen, möglichen Verlustereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate resultieren. Ausnahmeregelungen bestehen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Leasingforderungen. Für diese Vermögenswerte müssen (wenn sie keine wesentlichen Finanzierungskomponenten beinhalten) bzw. dürfen (wenn sie wesentliche Finanzierungskomponenten beinhalten) unabhängig von der Veränderung des Ausfallrisikos sämtliche erwarteten Verluste über die gesamte Laufzeit berücksichtigt werden. Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder eines Portfolios vorliegt. Die ausführliche Beschreibung dieser Vorgehensweise ist in Textziffer 47 dargestellt. Vorräte Vorräte umfassen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Leistungen sowie fertige Erzeugnisse und Waren. Der erstmalige Ansatz erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Bewertung zum Bilanzstichtag erfolgt mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert. Die gängigen Verbrauchsfolgeverfahren kommen bei der Bewertung nicht zur Anwendung. Unfertige Leistungen werden über einen durch den jeweiligen Vertrag festgelegten Zeitraum erbracht. Bei der Bestimmung des Leistungsfortschritts werden inputbasierte Methoden verwendet. Demnach erfasst die HHLA Umsätze auf Basis der Anstrengungen oder Inputs des Unternehmens zur Erfüllung der Leistungsverpflichtung (z. B. aufgewendete Arbeitsstunden und entstandene Kosten) im Verhältnis zu den insgesamt zur Erfüllung dieser Leistungsverpflichtung erwarteten Inputs. Die HHLA erfasst den Erlös einer über einen bestimmten Zeitraum erfüllten Leistungsverpflichtung nur dann, wenn es den Fortschritt im Hinblick auf die vollständige Erfüllung der Leistungsverpflichtung angemessen bestimmen kann. Finanzielle Verbindlichkeiten Grundsätzlich sind finanzielle Verbindlichkeiten nach Bewertungskategorien zu klassifizieren. Sobald die HHLA Vertragspartei wird, sind finanzielle Verbindlichkeiten anzusetzen. Im Zugangszeitpunkt erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, wobei die Anschaffungskosten den am besten geeigneten Bewertungsmaßstab darstellen. Die Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten ist zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode vorzunehmen. Die Ausbuchung einer Verbindlichkeit erfolgt im Zuge der Tilgung, des Rückkaufs oder des Schuldenerlasses. Soweit die Gesellschaft aufgrund geschriebener Put-Optionen zum Rückkauf der Anteile konzernfremder Gesellschafter verpflichtet werden kann, wird die potenzielle Kaufpreisverbindlichkeit gemäß den vertraglichen Regelungen mit dem Barwert des Ausübungspreises der Put-Option am Bilanzstichtag bewertet und in den finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Diskontierung erfolgt mit einem Zinssatz in Höhe von 4,9 %. In entsprechender Höhe wird ein Ausgleichsposten im Eigenkapital des Mutterunternehmens erfasst. Die Folgebewertung ist erfolgsneutral vorzunehmen, sofern bei Ansatz der Verbindlichkeit die Chancen und Risiken aus dem Eigenkapital an den nicht beherrschenden Anteilen nicht auf die Muttergesellschaft übergegangen sind. Ergebnisanteil für einen nicht beherrschenden Gesellschafter SACHVERHALT Zwischen den Tochtergesellschaften HHLA Next GmbH, Hamburg (HHLA Next) und iSAM AG, Mülheim an der Ruhr (iSAM), wurde am 5. Dezember 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Auf Basis dieses Ergebnisabführungsvertrages verpflichtet sich die HHLA Next für die Dauer der Laufzeit des Vertrages zur Leistung einer Ausgleichszahlung an den nicht beherrschenden Anteilseigner der iSAM. Der Vertrag wurde für eine feste Laufzeit von 5 Jahren für die Geschäftsjahre 2023 bis 2027 geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist bis zum Ablauf der festen Laufzeit ausgeschlossen. Nach diesem Zeitraum verlängert sich der Ergebnisabführungsvertrag bei nicht erfolgter Kündigung jeweils um ein weiteres Jahr. KLASSIFIZIERUNG ALS ZUSAMMENGESETZTES FINANZINSTRUMENT Der Anteil des nicht beherrschenden Gesellschafters ist aufgrund des Abschlusses des Ergebnisabführungsvertrages als zusammengesetztes Finanzinstrument im Sinne des IAS 32.28 zu klassifizieren, da dieser sowohl eine Fremdkapitalkomponente als auch eine Eigenkapitalkomponente umfasst. Diese Komponenten sind zu trennen und nach ihrer Klassifikation als Eigen- oder Fremdkapital zu bilanzieren. ZUGANGSBEWERTUNG IM BERICHTSJAHR Die Ermittlung des auszuweisenden Eigenkapitals bei den nicht beherrschenden Anteilen erfolgte beim erstmaligen Ansatz im Jahr 2023 durch Abzug des beizulegenden Zeitwerts der Fremdkapitalkomponente. Der beizulegende Zeitwert der Fremdkapitalkomponente in Form dieser Ausgleichszahlungen ergab sich durch Diskontierung der daraus erwarteten Zahlungsmittelabflüsse mit einem Zinssatz in Höhe von 9,4 % während der 5-jährigen Laufzeit des Ergebnisabführungsvertrags. Die erstmalige Erfassung dieser Fremdkapitalkomponente unter den lang- und kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von 1.139 T€ erfolgte erfolgsneutral und reduzierte entsprechend die nicht beherrschenden Anteile im Eigenkapital, siehe Textziffer 35. Rückstellungen Eine Rückstellung wird dann gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Der Ansatz der Rückstellung erfolgt in Höhe des erwarteten Erfüllungsbetrags, der auch die zukünftigen Preis- und Kostensteigerungen beinhaltet. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert nur dann erfasst, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Abzug der Erstattung ausgewiesen. Ist die Wirkung des Zinseffekts wesentlich, werden langfristige Rückstellungen zu einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Zinsaufwand erfasst. Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Pensionsverpflichtungen Die Pensionen und ähnliche Verpflichtungen umfassen die Versorgungsverpflichtungen des Konzerns aus leistungsorientierten Altersversorgungssystemen (defined benefit obligation). Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden gemäß IAS 19 (revised 2011) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) bewertet. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden nach Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im kumulierten übrigen Eigenkapital erfasst. Der erfolgswirksame Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung im Finanzergebnis. Zur Bewertung der Pensionsverpflichtungen werden jährlich versicherungsmathematische Gutachten eingeholt. Altersteilzeitverpflichtungen Die in der Freistellungsphase des sogenannten Blockmodells zu zahlenden Arbeitsentgelte werden als Rückstellungen für Altersteilzeit bilanziert. Der Ansatz erfolgt ratierlich über den Zeitraum der aktiven Phase, über den sich der Erfüllungsrückstand aufbaut. Seit dem 1. Januar 2013 werden gemäß IAS 19 (revised 2011) die Rückstellungen für Aufstockungsbeträge nur noch ratierlich über den Zeitraum der abzuleistenden Dienstzeit, die regelmäßig mit Beginn der Passivphase endet, angesammelt. Zur Bewertung der Verpflichtungen für das Arbeitsentgelt in der Freistellungsphase des Blockmodells und der Aufstockungsbeträge werden jährlich versicherungsmathematische Gutachten eingeholt. Sofern die Verpflichtungen zur Leistung aufgrund eines Erfüllungsrückstands im Blockmodell oder von Aufstockungsbeträgen erst nach Ablauf von zwölf Monaten fällig werden, werden diese mit dem Barwert angesetzt. Leasingverhältnisse Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag, der gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung eines identifizierbaren Vermögenswerts berechtigt. Als Leasingnehmer Gemäß IFRS 16 bilanziert der Konzern grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten. Über die Dauer des Nutzungszeitraums des geleasten Vermögenswerts leistet der Leasingnehmer folgende Zahlungen: scrollen ― Feste Zahlungen ohne Leasinganreize; ― Variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind; ― Erwartete Restwertzahlungen aus Restwertgarantien; ― Den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die Ausübung als hinreichend sicher eingestuft wird; ― Entschädigungszahlungen, die anfallen, wenn der Leasingnehmer eine Kündigungsoption wahrnimmt. Leasingzahlungen werden mit dem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt, sofern er bestimmbar ist. Andernfalls fließt in die Abzinsung der Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers (HHLA-Konzern) ein. Dieser Zinssatz wird auf der Grundlage folgender Komponenten ermittelt: verfügbare Referenzzinssätze unter Berücksichtigung tatsächlicher Finanztransaktionen, Länderrisiken sowie Laufzeitkongruenzen. Im Zuge der erstmaligen Bewertung werden Nutzungsrechte am Bereitstellungsdatum zu Anschaffungskosten bewertet. Hierzu zählen: scrollen ― Der Betrag aus der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit; ― Bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen abzüglich erhaltener Leasinganreize; ― Dem Leasingnehmer entstandene anfängliche direkte Kosten; ― Kosten aus Rückbauverpflichtungen. Basis der Folgebewertung sind die fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibungen auf Nutzungsrechte werden dabei linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer bzw. über die kürzere Laufzeit des Leasingvertrags erfasst. Leasingverbindlichkeiten werden zu fortgeführten Buchwerten unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Leasingraten aus kurzfristigen Leasingverhältnissen, Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte sowie variable Leasingzahlungen werden periodengerecht linear als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Weitere Ausführungen siehe Textziffer 45. Als Leasinggeber Der HHLA-Konzern vermietet Immobilien im und am Hamburger Hafen sowie Bürogebäude und sonstige Gewerbeflächen und Lagerhallen. Die Mietverträge sind als Operating-Leasingverhältnisse zu klassifizieren, da die wesentlichen Risiken und Chancen für die Immobilien bei dem Konzern verbleiben. Die Immobilien werden daher unter den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden linear über die Laufzeit der Leasingverhältnisse erfasst. Ertrags- und Aufwandserfassung Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen an den Konzern fließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Darüber hinaus müssen zur Realisation der Erträge die folgenden Ansatzkriterien erfüllt sein: Erbringung von Dienstleistungen Erträge aus Dienstleistungen werden nach Maßgabe des Leistungsfortschritts über einen Zeitraum oder falls nichtzutreffend zu einem Zeitpunkt als Ertrag erfasst. Bei der Erfassung über einen Zeitraum erfolgt die Ermittlung des Leistungsfortschritts nach Maßgabe der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Arbeitsstunden als Prozentsatz der für das jeweilige Projekt insgesamt geschätzten Arbeitsstunden. Ist das Ergebnis eines Dienstleistungsgeschäfts nicht verlässlich schätzbar, sind Erträge nur in dem Ausmaß zu erfassen, in dem die angefallenen Aufwendungen erstattungsfähig sind. Die ausführliche Beschreibung der Erbringung von Dienstleistungen der jeweiligen Segmente ist in Textziffer 44 dargestellt. Verkauf von Waren und Erzeugnissen Anhand eines Fünf-Schritte-Modells, in dem der Vertrag mit einem Kunden, die Leistungsverpflichtung und der Transaktionspreis gewürdigt werden, wird gemäß IFRS 15 bestimmt, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe Umsatzerlöse zu erfassen sind. Das Modell legt fest, dass Umsatzerlöse zum Zeitpunkt des Übergangs der Kontrolle über Güter oder Dienstleistungen vom Unternehmen auf den Käufer mit dem Betrag zu bilanzieren sind, auf den das Unternehmen erwartungsgemäß Anspruch hat (Erlangung der Verfügungsmacht). Der Verkauf von Waren und Erzeugnissen erfolgt im HHLA-Konzern nur im geringen Umfang. Zinsen Zinserträge und Zinsaufwendungen werden bei Entstehung erfasst. Dividenden Erträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs des Konzerns auf Zahlung erfolgswirksam erfasst. Davon ausgenommen sind Dividenden, die von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen ausgeschüttet werden. Erträge und Aufwendungen Betriebliche Aufwendungen werden mit der Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung erfolgswirksam erfasst. Erträge und Aufwendungen, die jeweils aus identischen Transaktionen oder Ereignissen resultieren, werden in der gleichen Periode erfasst. Mietaufwendungen werden linear über die Laufzeit der Leasingverhältnisse erfasst. Zuwendungen der öffentlichen Hand Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Im Falle von aufwandsbezogenen Zuwendungen werden diese planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Bezieht sich die Zuwendung auf einen Vermögenswert, wird diese grundsätzlich von den Anschaffungskosten des Vermögenswerts abgesetzt und durch eine Verminderung der Abschreibungen über die Nutzungsdauer des betreffenden Vermögenswerts linear erfolgswirksam erfasst. Die Förderbedingungen umfassen u. a. die Verpflichtung, die geförderten Anlagen über eine sogenannte Vorhaltefrist von fünf bis 20 Jahren zu betreiben, bestimmte Betriebsregeln einzuhalten und der fördernden Behörde Nachweise über die Verwendung der Fördermittel zur Verfügung zu stellen. Für Zuwendungen der öffentlichen Hand besteht in Höhe von 81.618 T€, die im Zeitraum 2001 bis 2023 an den HHLA-Konzern ausgezahlt wurden, hinreichende Sicherheit, dass sämtliche Förderbedingungen erfüllt sind oder werden. Die Zuwendungen wurden von den Anschaffungskosten der geförderten Investitionen abgesetzt. Im Berichtsjahr flossen 15.218 T€ (im Vorjahr: 1.536 T€) aus Zuwendungen der öffentlichen Hand an den HHLA-Konzern. Steuern Laufende Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden Die laufenden Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für das Geschäftsjahr und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten. Latente Steuern Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz sowie auf steuerliche Verlustvorträge. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst. Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede und noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verwendet werden können. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag durch den Gesetzgeber bereits erlassen sind. Ertragsteuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden ebenso erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Latente Steueransprüche und -schulden werden nur saldiert, sofern sich die latenten Steuern auf Steuern vom Einkommen und Ertrag beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden, und die laufenden Steuern gegeneinander verrechnet werden können. Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte Der Konzern hat wie im Vorjahr Währungssicherungsgeschäfte zur Sicherung zukünftiger Zahlungsströme in Fremdwährung abgeschlossen. Da sich diese nicht in einer Sicherungsbeziehung gemäß IFRS 9 befinden, wurden die Instrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Forward-Zinsswaps wurden im Hedge Accounting nach IFRS 9 designiert. Somit werden die effektiven Änderungen des beizulegenden Zeitwerts zunächst im Kumulierten Übrigen Eigenkapital erfasst. Ein etwaiger ineffektiver Teil wäre erfolgswirksam zu buchen. Der im Eigenkapital kumulierte Betrag aus dem Sicherungsgeschäft bleibt solange im Eigenkapital, bis die zukünftigen Cash Flows eintreten. Die erfolgswirksame Umgliederung in die Zinsaufwendungen findet mit Eintritt des Grundgeschäfts statt. Sicherungsgeschäfte zur Absicherung eines Zeitwerts oder zur Absicherung der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb wurden dagegen nicht getätigt. 7. Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Einschätzungen und Ermessen einzelner Sachverhalte durch das Management. Die vorgenommenen Schätzungen wurden auf der Basis von Erfahrungswerten und weiteren relevanten Faktoren unter Berücksichtigung der Prämisse der Unternehmensfortführung vorgenommen. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von den Beträgen, die sich aus Schätzungen und Annahmen ergeben, abweichen. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind unter Textziffer 6 erläutert. Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen betreffen folgende Sachverhalte: Unternehmenszusammenschlüsse Die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen Vermögenswerte, die übernommenen Schulden und Eventualschulden bedürfen Schätzungen hinsichtlich ihrer beizulegenden Zeitwerte. Hierzu stützt sich die HHLA auf Gutachten von unabhängigen externen Sachverständigen oder berechnet intern anhand geeigneter Berechnungsmodelle den beizulegenden Zeitwert. In der Regel dienen dabei diskontierte Cashflows als Basis. Abhängig von der Art der Vermögenswerte bzw. der Verfügbarkeit von Informationen kommen marktpreis-, kapitalwert- und kostenorientierte Bewertungsverfahren zur Anwendung. Wertminderung von Vermögenswerten Der Konzern überprüft mindestens einmal jährlich, ob die Geschäfts- oder Firmenwerte sowie aktivierte Entwicklungskosten, die noch nicht genutzt werden, wertgemindert sind. Dies erfordert eine Schätzung des bei der HHLA grundsätzlich herangezogenen beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten muss der Konzern die voraussichtlichen künftigen Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Diskontierungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln. Dabei können unvorhersehbare Veränderungen dazu führen, dass die in der Planung verwendeten Annahmen nicht mehr angemessen sind und eine Planungsanpassung erfordern, die zu einem Wertminderungsaufwand führen könnte. Weitere Informationen sind unter Textziffer 6 und Textziffer 22 aufgeführt. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind im Anhang Zeitwerte anzugeben. Zur Ermittlung der Zeitwerte dieser Immobilien führt die HHLA eigene Berechnungen durch. Dabei werden branchenübliche Discounted-Cashflow-Verfahren angewendet. Den Berechnungen liegen Annahmen über die Höhe der erwarteten künftigen Cashflows, die anzuwendenden Zinssätze und den Zeitraum des Zuflusses von erwarteten Cashflows zugrunde, die diese Vermögenswerte erzielen können. Detaillierte Angaben sind unter Textziffer 24 aufgeführt. Pensionsrückstellungen Für die Ermittlung des Aufwands für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden jährlich versicherungsmathematische Gutachten eingeholt. In die Berechnungen fließen Annahmen über demografische Entwicklungen, Gehalts- und Rentensteigerungen sowie Zinssätze, Inflations- und Fluktuationsraten ein. Da diese Annahmen langfristiger Natur sind, ist von wesentlichen Unsicherheiten bei den Betrachtungen auszugehen. Nähere Erläuterungen finden sich unter Textziffer 36. Rückstellungen für Abbruchverpflichtungen Die Rückstellungen für Abbruchverpflichtungen ergeben sich aus Verpflichtungen, die im Rahmen von langfristigen Mietverträgen mit der FHH zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeiten zu erfüllen sind. Alle Unternehmen des HHLA-Konzerns im Hamburger Hafen sind verpflichtet, bei Beendigung des Mietverhältnisses das Mietobjekt geräumt von den in ihrem Eigentum stehenden Baulichkeiten zurückzugeben. Bei der Ermittlung der Rückstellungen wurde mit Ausnahme der unter Denkmalschutz stehenden Bauten in der Hamburger Speicherstadt von einer vollen Inanspruchnahme aus der Verpflichtung für alle Mietobjekte ausgegangen. In die Berechnungen gehen Annahmen über die Höhe des Rückbaubedarfs, des Zinssatzes sowie der Inflationsrate ein. Nähere Erläuterungen sind unter Textziffer 37 aufgeführt. Rückstellungen für Restrukturierungen Die HHLA hat für die Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen im Zuge eines Effizienzprogramms im Segment Container Rückstellungen gebildet. Die in der Rückstellung abgebildeten Maßnahmen umfassen den Abschluss von Altersteilzeitverträgen mit einer Freistellung noch in der Aktivphase. Der Beginn der Aktivphase setzt eine Mindestbetriebszugehörigkeit von 5 Jahren voraus. Die Bewertung der Rückstellung wird wesentlich durch die Anzahl der zu berücksichtigenden Mitarbeiter, den Gesamtraum des als Blockmodel strukturierten Alterszeitmodells sowie den Freistellungszeitraum in der Aktivphase bestimmt. Auf Basis der Bekanntmachungen und der Umsetzungspläne hat die HHLA hierzu Einschätzungen vorgenommen. Weitere Erläuterungen finden sich unter der Textziffer 37. Rückstellungen für Altersteilzeit Für den Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit werden alle Mitarbeiter berücksichtigt, die eine Vereinbarung unterzeichnet haben oder für die eine Unterzeichnung erwartet wird. Die Anzahl der erwarteten Fälle ist eine Schätzung. Darüberhinausgehend werden den Bewertungsgutachten versicherungsmathematische Annahmen zugrunde gelegt. Nähere Erläuterungen sind unter Textziffer 37 aufgeführt. Leasingverhältnisse Einige Leasingverträge enthalten Verlängerungsoptionen. Bei der Bestimmung von Vertragslaufzeiten werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen bieten. Laufzeitänderungen aus der Ausübung solcher Optionen werden bei der Vertragslaufzeit berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind. Nähere Erläuterungen sind unter Textziffer 45 aufgeführt. Lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten Hierunter sind Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen enthalten. Daneben enthält der Ausweis Ausgleichszahlungsverpflichtungen gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern konsolidierter Tochterunternehmen. Diese Verbindlichkeiten entstanden, da die HHLA rückwirkend zum 1. Januar 2023 einen Ergebnisabführungsvertrag mit einem Tochterunternehmen geschlossen hat, bei dem mit nicht beherrschenden Anteilseignern ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen vereinbart wurde. Die für die Ermittlung dieses Betrags verwendeten Parameter unterliegen wesentlichen Unsicherheiten, die zu entsprechenden Schwankungen führen können. Weitere Erläuterungen finden sich unter Textziffer 6. Außerdem enthält der Ausweis eine mögliche Verpflichtung aus einer an nicht beherrschenden Anteilseignern gewährten Put-Option, die mit dem Barwert des Ausübungspreises am Bilanzstichtag zu bewerten ist. Die für die Ermittlung dieses Barwertes verwendeten Parameter, wie die voraussichtlichen künftigen Cashflows der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, unterliegen wesentlichen Unsicherheiten, die zu entsprechenden Schwankungen durch Anpassung der in der Planung verwendeten Annahmen führen können. Weitere Erläuterungen finden sich unter Textziffer 6 und Textziffer 38. Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte Die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wird regelmäßig durch den Konzern überprüft. Ebenso führt der Konzern eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie Bewertungsanpassungen durch. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet der Konzern soweit möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedlichen Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet: Fair-Value-Hierarchie scrollen Inhalt und Bedeutung Stufe 1 Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden Stufe 2 Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. als Ableitung von Preisen) beobachten lassen Stufe 3 Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen Der Konzern erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist. Einzelheiten zu den verwendeten Bewertungstechniken und Eingangsparametern bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der verschiedenen Vermögenswerte und Schulden können Textziffer 24 und Textziffer 47 entnommen werden. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 8. Umsatzerlöse Die Aufteilung der Umsatzerlöse nach Segmenten sowie die intersegmentären Umsätze sind in der Segmentberichterstattung dargestellt. Die regionale Verteilung der Umsatzerlöse ist in den Erläuterungen zur Segmentberichterstattung unter Textziffer 44 angegeben. Hierunter finden sich auch segmentbezogene Erläuterungen zur Art der Umsatzerlöse. 9. Bestandsveränderung Bestandsveränderungen scrollen in T€ 2023 2022 483 3.338 Die Bestandsveränderungen betreffen die Veränderung des Bestands an fertigen Erzeugnissen und unfertigen Leistungen. 10. Aktivierte Eigenleistungen Aktivierte Eigenleistungen scrollen in T€ 2023 2022 6.645 6.105 Die aktivierten Eigenleistungen resultieren wie im Vorjahr im Wesentlichen aus Entwicklungsaktivitäten sowie aus technischen Eigenleistungen, die im Rahmen von Baumaßnahmen aktiviert wurden. 11. Sonstige betriebliche Erträge Sonstige betriebliche Erträge scrollen in T€ 2023 2022 Gewinne aus der Veräußerung von Sachanlagen 13.404 0 Erträge aus Erstattungen 10.480 9.515 Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen 3.863 714 Erträge aus Währungskursdifferenzen 3.717 3.534 Erträge aus Entschädigungen 2.012 2.521 Übrige 40.126 30.090 73.602 46.374 Die Gewinne aus der Veräußerung von Sachanlagen enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Veräußerung einer Logistikimmobilie einschließlich der dazugehörigen Flächenbefestigungen. Die Erträge aus Erstattungen resultieren wie im Vorjahr überwiegend aus Weiterbelastungen im Rahmen von Mietverhältnissen. Die Erhöhung der Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen ergibt sich aus der im Vergleich zum Vorjahr höheren Auflösung der Rückstellungen für Abbruchkosten, im Wesentlichen im Zusammenhang mit der oben beschriebenen Veräußerung einer Logistikimmobilie. Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus Personalüberlassungen in Höhe von 5.909 T€ (im Vorjahr: 5.888 T€) sowie Erträge aus Personalverpflegung in Höhe von 3.356 T€ (im Vorjahr: 3.015 T€). Im Vergleich zum Vorjahr sind höhere Erträge aus der Ausbuchung in Vorperioden bilanzierter Verbindlichkeiten enthalten. Darüber hinaus enthalten die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge eine Vielzahl von kleineren Einzelsachverhalten. 12. Materialaufwand Materialaufwand scrollen in T€ 2023 2022 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 140.423 132.082 Aufwendungen für bezogene Leistungen 343.203 350.881 Leasingaufwendungen 1.493 1.618 485.119 484.581 Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten überwiegend Aufwendungen aus dem Zukauf von Bahnleistungen sowie aus Leistungen im Straßentransport im Segment Intermodal. Weitere Angaben zu Leasingverhältnissen befinden sich unter Textziffer 45. 13. Personalaufwand Personalaufwand scrollen in T€ 2023 2022 Löhne und Gehälter 422.725 405.723 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung 67.680 72.943 Gestellung von Mitarbeitern 61.401 79.174 Dienstzeitaufwand 4.041 11.927 Andere Aufwendungen für Altersversorgung 812 735 556.659 570.502 Nähere Erläuterungen für das Berichtsjahr und das Vorjahr bezüglich der direkten Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats befinden sich unter Textziffer 48. Die im Berichtsjahr gestiegenen Löhne und Gehälter resultieren im Wesentlichen aus Tariferhöhungen sowie durch die Aufnahme neuer Gesellschaften in den Konsolidierungskreis. Der Aufwand für die Gestellung von Mitarbeitern reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der geringeren Lagerlast an den Hamburger Containerterminals sowie des geringeren Containerumschlags. Die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung enthalten wie im Vorjahr eine Teilauflösung einer Rückstellung für die Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen im Zuge eines Effizienzprogramms. Die sozialen Abgaben enthalten Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung in Höhe von 35.388 T€ (im Vorjahr: 33.729 T€) sowie Aufwendungen für den Pensionssicherungsverein. Der Dienstzeitaufwand enthält die Leistungen aus leistungsorientierten Pensionszusagen sowie für pensionsähnliche Verpflichtungen, siehe Textziffer 36. Durchschnittliche Mitarbeiterzahl der vollkonsolidierten Unternehmen scrollen 2023 2022 Lohnempfänger 3.411 3.418 Gehaltsempfänger 3.245 3.119 Auszubildende 66 75 6.722 6.612 Darüber hinaus setzte der Konzern im Jahresmittel durchschnittlich 530 (im Vorjahr: 705) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft m. b. H., Hamburg (GHB), ein. 14. Sonstige betriebliche Aufwendungen Sonstige betriebliche Aufwendungen scrollen in T€ 2023 2022 Beratung, Dienstleistung, Versicherungen und Prüfungskosten 75.646 66.472 Fremdleistungen für Instandhaltung 58.541 48.712 Leasingaufwendungen 15.251 16.213 Reise-, Werbungs- und Repräsentationskosten 8.149 6.472 Sonstige Personalkosten 4.644 4.625 Sonstige Steuern 3.259 2.930 Aufwendungen für Flächen- und Gebäudereinigung 2.762 2.573 Sonstiger Wagnisaufwand 2.029 1.805 Post- und Telekommunikationskosten 1.874 2.012 Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte 1.548 2.021 Aufwendungen aus Währungskursdifferenzen 1.280 1.925 Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen 578 374 Übrige 22.371 26.697 197.932 182.831 Der Anstieg der Aufwendungen für Beratung, Dienstleistung, Versicherungen und Prüfungskosten resultiert im Wesentlichen aus zusätzlichen Aufwendungen für die Erstellung von Gutachten. Die Aufwendungen für Fremdleistungen für Instandhaltung erhöhten sich im Wesentlichen aufgrund höherer immobilienbezogener Wartungsaufwendungen sowie eines höheren Wartungsaufwands für Geräte und Anlagen. Zu den Leasingaufwendungen siehe Textziffer 45. Der HHLA-Konzern betrachtet die oben aufgeführten Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte als nicht wesentlich und verzichtet daher auf einen separaten Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten eine Vielzahl von kleineren Einzelsachverhalten. 15. Abschreibungen Abschreibungen scrollen in T€ 2023 2022 Immaterielle Vermögenswerte 6.580 8.927 Sachanlagen 164.109 159.284 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 7.712 7.640 178.401 175.851 Eine Klassifikation der Abschreibungen nach Anlagenklassen ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, siehe Textziffer 22, Textziffer 23 und Textziffer 24. 16. Finanzergebnis Finanzergebnis scrollen in T€ 2023 2022 Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen 4.890 4.853 Zinserträge aus Bankguthaben 2.542 249 Zinserträge aus nicht verbundenen und nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen 2.198 623 Erträge aus Währungskursdifferenzen 1.766 227 In den sonstigen Rückstellungen enthaltener Zinsanteil 72 72 Erträge aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Kurssicherungsgeschäften 0 1.602 Übrige 197 0 Zinserträge 6.775 2.773 In den Leasingraten enthaltener Zinsanteil 19.995 19.970 In den Pensionsrückstellungen enthaltener Zinsanteil 13.406 4.097 Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 10.089 5.851 In den sonstigen Rückstellungen enthaltener Zinsanteil 5.851 1.876 Zinsaufwendungen an nicht verbundene und nicht konsolidierte verbundene Unternehmen 2.854 1.476 Aufwendungen aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Kurssicherungsgeschäften 2.522 0 Aufwendungen aus Währungskursdifferenzen 1.771 568 Aufwendungen aus der Anpassung von Ausgleichsforderungen gegen/ Ausgleichsverpflichtungen gegenüber nicht beherrschenden Anteilen 761 0 Zinsaufwendungen 57.249 33.838 Zinsergebnis - 50.474 - 31.065 Abschreibungen auf Finanzanlagen - 4 - 1 Sonstiges Finanzergebnis - 4 - 1 - 45.588 - 26.213 Das Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen betrifft die anteiligen Jahresergebnisse der Gemeinschaftsunternehmen und der assoziierten Unternehmen, siehe auch Textziffer 25. Zu dem im Zusammenhang mit den Leasingraten enthaltenen Zinsanteil, siehe Textziffer 45. Zu den im Zusammenhang mit Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stehenden Verbindlichkeiten, siehe Textziffer 38. Zu dem in den sonstigen Rückstellungen enthaltenen Zinsanteil, siehe Textziffer 37. Zu den ausgewiesenen Aufwendungen aus der Anpassung von Ausgleichsforderungen gegen/Ausgleichsverbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilen, siehe Textziffer 3 und Textziffer 6. 17. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung Im Geschäftsjahr 2023 entstanden Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Höhe von 2.567 T€ (im Vorjahr: 932 T€). Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Forschung hinsichtlich Technologien für den Transport von Wasserstoff (TransHyDE). 18. Ertragsteuern Als Ertragsteuern werden die gezahlten oder geschuldeten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die latenten Steuern ausgewiesen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und aus Gewerbesteuer zusammen. Bei in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaften fallen eine Körperschaftsteuer in Höhe von 15,0 % sowie ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der geschuldeten Körperschaftsteuer an. Zusätzlich unterliegen diese Gesellschaften sowie in Deutschland ansässige Tochterunternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft der Gewerbesteuer, deren Höhe sich nach den gemeindespezifischen Hebesätzen bestimmt. Die Gewerbesteuer mindert bei Kapitalgesellschaften nicht die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer. Ertragsteuern scrollen in T€ 2023 2022 Latente Steuern aus zeitlichen Unterschieden 12.914 1.799 davon im Inland 9.067 2.805 davon im Ausland 3.847 - 1.006 Latente Steuern auf außerbilanzielle Sachverhalte - 27.200 3.049 davon im Inland - 27.200 1.539 davon im Ausland 0 1.510 Summe latente Steuern - 14.286 4.848 Laufender Ertragsteueraufwand 35.716 56.283 davon im Inland 26.141 39.552 davon im Ausland 9.575 16.731 21.430 61.131 Im Ertragsteueraufwand sind periodenfremde Steuererträge in Höhe von 3.816 T€ (im Vorjahr: Steueraufwendungen in Höhe von 554 T€) enthalten. Die aktiven latenten Steueransprüche und die passiven latenten Steuerschulden ergeben sich aus den temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen. Latente Steuern in der Bilanz scrollen Aktive latente Steuern Passive latente Steuern in T€ 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 Immaterielle Vermögenswerte 5.817 0 7.276 4.025 Sachanlagen 1.784 0 47.080 34.683 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 0 0 8.385 8.786 Übriges Vermögen 1.942 1.701 3.917 2.881 Pensionsrückstellungen und sonstige Rückstellungen 57.648 57.607 2.270 1.059 Übrige Schulden 41.117 40.158 3.112 1.977 außerbilanzielle Sachverhalte 27.600 0 1.078 679 135.908 99.466 73.118 54.090 Saldierung - 36.040 - 25.401 - 36.040 - 25.401 99.868 74.065 37.078 28.689 Überleitungsrechnung zwischen den Ertragsteuern und dem hypothetischen Steueraufwand auf Basis des IFRS-Ergebnisses und des anzuwendenden Steuersatzes des Konzerns scrollen in T€ 2023 2022 Ergebnis vor Steuern (EBT) 63.802 194.190 Ertragsteueraufwand zum hypothetischen Ertragsteuersatz von 32,28 % (im Vorjahr: 32,28 %) 20.595 62.685 Steuerertrag (-), Steueraufwand (+) für Vorjahre 7.593 1.040 Effekt aus Steuersatzänderung - 78 0 Steuerfreie Erträge 246 2.895 Nicht abzugsfähige Aufwendungen - 6.091 2.591 GewSt.-Hinzurechnungen und -Kürzungen - 1.584 2.037 Permanente Differenzen - 2.808 - 3.621 Steuersatzdifferenzen - 7.699 - 14.320 Wertberichtigung auf aktive latente Steuern 8.057 7.219 Sonstige Steuereffekte 3.199 605 Ertragsteuern 21.430 61.131 Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in Deutschland gelten bzw. zum Realisationszeitpunkt erwartet werden. Der Berechnung wurde sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr ein Steuersatz von 32,28 % zugrunde gelegt, der sich aus dem Körperschaftsteuersatz von 15,0 %, dem Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % von der Körperschaftsteuer und dem in Hamburg geltenden Gewerbesteuersatz von 16,45 % zusammensetzt. Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft unterliegen der Gewerbesteuer. Die grundstücksverwaltenden Gesellschaften unterliegen aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. Im Rahmen der Mindestbesteuerung sind die steuerlichen Verlustvorträge in Deutschland nur eingeschränkt nutzbar. Danach ist eine positive steuerliche Bemessungsgrundlage bis zu 1 Mio. € unbeschränkt, darüberhinausgehende Beträge sind bis maximal 60 % um einen vorhandenen Verlustvortrag zu kürzen. Die permanenten Differenzen enthalten lediglich solche Sachverhalte, auf die, aufgrund des permanenten Charakters, keine latenten Steuern gebildet werden. Die Auswirkungen abweichender Steuersätze für in- und ausländische Steuern vom Steuersatz der Konzernobergesellschaft sind in der Überleitungsrechnung unter den Steuersatzdifferenzen ausgewiesen. Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge und temporäre Differenzen werden bilanziert, sofern deren Realisierung in der nahen Zukunft hinreichend gesichert erscheint. Im Konzern liegen körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 65.892 T€ und gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 104.393 T€ (im Vorjahr: 0 T€) vor, auf die aktive latente Steuern in Höhe von 27.600 T€ (im Vorjahr: 0 T€) bilanziert werden. Auf ausländische steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 13.454 T€ (im Vorjahr: 0 T€) werden latente Steuern in Höhe von 3.754 T€ (im Vorjahr: 0 T€) aktiviert. Auf inländische körperschaftsteuerliche Verlustvorträge von 37.273 T€ (im Vorjahr: 15.601 T€), inländische gewerbesteuerliche Verlustvorträge von 36.859 T€ (im Vorjahr: 55.357 T€) und ausländische steuerliche Verlustvorträge von 36.845 T€ (im Vorjahr: 28.328 T€) werden keine aktiven latenten Steuern bilanziert. Die Vortragsfähigkeit der steuerlichen Verlustvorträge im Inland ist nach derzeitiger Rechtslage unbeschränkt möglich. Die im Eigenkapital erfolgsneutral gebuchten aktiven latenten Steuern in Höhe von -18.469 T€ (im Vorjahr: - 22.924 T€) stammen aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus der Bewertung von Pensionsrückstellungen, Cashflow-Hedges, sowie aus unrealisierten Gewinnen/Verlusten aus zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanziellen Vermögenswerten. Latente Steuern in der Gesamtergebnisrechnung scrollen Brutto Steuern Netto in T€ 2023 2022 2023 2022 2023 2022 Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste - 14.157 158.184 4.457 - 51.072 - 9.700 107.112 Cashflow-Hedges - 11 - 123 243 130 232 7 Unrealisierte Gewinne/Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten 759 84 - 245 - 27 514 57 - 13.409 158.145 4.455 - 50.969 - 8.954 107.176 Angaben zur Mindestbesteuerung (Pillar 2) Im Dezember 2022 einigten sich die EU-Mitgliedstaaten, die OECD-Musterregelungen einer globalen Mindestbesteuerung (Pillar 2) umzusetzen. Die Umsetzung in deutsches Recht wurde im Dezember 2023 beschlossen und ist erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen, anzuwenden. Für das Geschäftsjahr 2023 findet das Mindeststeuergesetz noch keine Anwendung und auch für die ausländischen Gesellschaften wurden noch keine anwendbaren Gesetze verabschiedet. Ein tatsächlicher Steueraufwand/-ertrag aus der Umsetzung der Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung ist daher nicht zu berücksichtigen. Der HHLA-Konzern, der weltweit tätig ist, würde für das Geschäftsjahr 2023 grundsätzlich in den Anwendungsbereich der Regelungen zur Mindestbesteuerung fallen, wenn diese bereits für das Geschäftsjahr 2023 anzuwenden gewesen wären. Basierend auf den aktuellen Steuererklärungen, der länderspezifischen Berichterstattung und den Jahresabschlüssen der einzelnen Unternehmen wurde für das Geschäftsjahr 2023 eine indikative Bewertung einer potenziellen Belastung unter Beachtung der Safe-Harbour Regelungen gem. §§ 84 ff. Mindeststeuergesetz vorgenommen. Auf Grundlage dieser Beurteilungen erfüllen insbesondere auch die Länder Ungarn, Estland und Georgien, die jeweils einen Nominalsteuersatz (bei Thesaurierung) von unter 15 % aufweisen, jeweils mindestens eine der Tatbestandsvoraussetzungen des CbCR-Safe-Harbour nach § 84 MinStG. Auf dieser Basis würde sich kein tatsächlicher Steueraufwand/-ertrag aus dem Mindeststeuergesetz und ausländischen Mindeststeuergesetzen für den HHLA-Konzern ergeben. Der HHLA-Konzern hat von der Ausnahme der Bilanzierung latenter Steuern im Zusammenhang mit der Mindestbesteuerung nach IAS 12.4A Gebrauch gemacht. 19. Ergebnisanteile nicht beherrschender Gesellschafter Den nicht beherrschenden Gesellschaftern zustehende Gewinne in Höhe von 22.408 T€ (im Vorjahr: 40.375 T€) entfallen im Wesentlichen auf nicht beherrschende Anteilseigner der HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH, Hamburg (CTA). Dieser Ergebnisanteil reduzierte sich aufgrund des im Berichtsjahr geringeren Ergebnisanteils der CTA. 20. Ergebnis je Aktie Unverwässertes Ergebnis je Aktie in € scrollen Konzern Teilkonzern Hafenlogistik Teilkonzern Immobilien 2023 2022 2023 2022 2023 2022 Anteil der Aktionäre des Mutterunternehmens am Konzernjahresüberschuss in T€ 19.964 92.685 8.674 82.066 11.291 10.619 Anzahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien in Stück (gewichteter Durchschnitt) 75.219.438 75.219.438 72.514.938 72.514.938 2.704.500 2.704.500 0,27 1,23 0,12 1,13 4,17 3,93 Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 mittels Division des den Aktionären des Mutterunternehmens zuzurechnenden Konzernjahresüberschusses durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien ermittelt. Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis je Aktie, da im Geschäftsjahr keine Wandel- oder Optionsrechte im Umlauf waren. 21. Dividende je Aktie Die Dividendenberechtigung der Aktiengattungen richtet sich nach der Höhe des nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) ermittelten Bilanzgewinns der jeweiligen Sparte. Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Juni 2023 stimmten die Aktionäre dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu, an die Aktionäre des Teilkonzerns Hafenlogistik eine Dividende je Aktie in Höhe von 0,75 € und an die Aktionäre des Teilkonzerns Immobilien eine Dividende je Aktie in Höhe von 2,20 € auszuschütten. Die Dividende in Höhe von insgesamt 60.336 T€ wurde entsprechend am 20. Juni 2023 ausgezahlt. Weitere Informationen befinden sich unter Textziffer 35. Der verbleibende, nicht ausgeschüttete Gewinn wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Für das Berichtsjahr werden Vorstand und Aufsichtsrat auf der Hauptversammlung am 13. Juni 2024 vorschlagen, eine Bardividende in Höhe von 0,08 € je dividendenberechtigter börsennotierter A-Aktie auszuschütten. Je nicht börsennotierter S-Aktie wird vorgeschlagen, eine Bardividende in Höhe von 2,20 € auszuschütten. Basierend auf der Anzahl der dividendenberechtigten Aktien zum 31. Dezember 2023 folgt hieraus eine Ausschüttungssumme von 5.801 T€ für den Teilkonzern Hafenlogistik und 5.950 T€ für den Teilkonzern Immobilien. Erläuterungen zur Bilanz 22. Immaterielle Vermögenswerte Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte scrollen in T€ Geschäfts- oder Firmenwert Software Selbst erstellte Software Andere immaterielle Vermögenswerte Geleistete Anzahlungen Summe Buchwert 1. Januar 2022 61.462 5.708 29.921 14.109 8.699 119.899 Anschaffungs-/Herstellungskosten 1. Januar 2022 70.481 65.314 78.164 21.213 8.699 243.871 Zugänge 1.780 1.353 6.132 63 6.053 15.381 Abgänge - 9.019 - 9 - 73 - 3 - 9.104 Umbuchungen 6.148 39 - 7.797 - 1.610 Veränderungen Konsolidierungskreis/-methode - 70 - 4.001 - 59 - 4.130 Effekte aus Wechselkursänderungen - 651 - 76 - 20 - 747 31. Dezember 2022 63.242 72.085 84.296 17.165 6.873 243.661 Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 1. Januar 2022 9.019 59.606 48.243 7.104 0 123.972 Zugänge 2.918 2.015 3.994 8.927 Abgänge - 9.019 - 9 - 33 - 9.061 Umbuchungen 0 Veränderungen Konsolidierungskreis/-methode - 70 - 4.001 - 4.071 Effekte aus Wechselkursänderungen - 551 - 4 - 555 31. Dezember 2022 0 61.894 50.258 7.060 0 119.212 Buchwert 31. Dezember 2022 63.242 10.191 34.038 10.105 6.873 124.449 Buchwert 1. Januar 2023 63.242 10.191 34.038 10.105 6.873 124.449 Anschaffungs-/Herstellungskosten 1. Januar 2023 63.242 72.085 84.296 17.165 6.873 243.661 Zugänge 20.329 1.962 5.531 122 10.998 38.942 Abgänge - 286 - 7 - 293 Umbuchungen 4.704 2 - 4.787 - 81 Veränderungen Konsolidierungskreis/-methode 3.434 22.183 25.617 Effekte aus Wechselkursänderungen - 145 114 - 6 - 37 31. Dezember 2023 83.571 81.754 89.827 39.579 13.078 307.809 Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 1. Januar 2023 0 61.894 50.258 7.060 0 119.212 Zugänge 3.065 1.984 1.531 6.580 Abgänge - 166 - 7 - 173 Umbuchungen 0 Veränderungen Konsolidierungskreis/-methode 0 Effekte aus Wechselkursänderungen - 130 20 - 110 31. Dezember 2023 0 64.663 52.242 8.604 0 125.509 Buchwert 31. Dezember 2023 83.571 17.091 37.585 30.975 13.078 182.300 Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte je Segment scrollen in T€ 31.12.2023 31.12.2022 Container 69.079 53.492 Intermodal 4.411 3.292 Logistik 10.081 6.458 83.571 63.242 Dem Segment Container sind die Geschäfts- oder Firmenwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) CTT/Rosshafen in Höhe von 35.525 T€, der ZGE PLT in Höhe von 8.487 T€, der ZGE HHLA TK Estonia in Höhe von 7.587 T€ und der ZGE HCCR in Höhe von 1.893 T€ zugeordnet. Im Berichtsjahr wurde durch den Erwerb der Anteile an der Logistica Giuliana S.r.l., Triest/Italien (LG), in dem Segment Container ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 15.587 T€ erfasst, siehe Textziffer 3. PLT und LG bilden eine ZGE. Der neu im Segment Intermodal erfasste Geschäfts- oder Firmenwert resultiert aus dem Erwerb der Anteile an der Adria Rail d.o.o., Rijeka/Kroatien, in Höhe von 1.118 T€, siehe Textziffer 3. Dem Segment Logistik ist der Geschäfts- oder Firmenwerte der ZGE iSAM in Höhe von 6.458 T€ sowie der im Berichtsjahr zugegangene Geschäfts- oder Firmenwert der ZGE Survey Compass in Höhe von 3.623 T€, siehe Textziffer 3, zugeordnet. Die Zugänge der Berichtsperiode der selbst erstellten Software und der geleisteten Anzahlungen betreffen im Wesentlichen die Migration einer neuen Terminalsteuerungs- und Terminalverwaltungssoftware. Die Veränderungen des Konsolidierungskreises im Berichtsjahr betreffen im Wesentlichen das erstmals einbezogene Tochterunternehmen Logistica Giuliana S.r.l. mit Sitz in Triest/ Italien, siehe Textziffer 3. Die Verpflichtungen aus offenen Bestellungen für Investitionen in die immateriellen Vermögenswerte sind unter Textziffer 46 ausgewiesen. 23. Sachanlagen Entwicklung des Sachanlagevermögens scrollen in T€ Grundstücke, Gebäude und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Summe Buchwert 1. Januar 2022 938.832 375.795 392.908 93.512 1.801.047 Anschaffungs-/Herstellungskosten 1. Januar 2022 1.515.505 1.033.835 797.005 93.512 3.439.857 Zugänge 20.863 9.135 49.495 90.304 169.797 Abgänge - 9.783 - 2.637 - 8.686 - 102 - 21.208 Umbuchungen 10.839 10.675 19.551 - 40.003 1.062 Veränderungen Konsolidierungskreis/-methode 13.004 - 722 510 512 13.304 Effekte aus Wechselkursänderungen - 8.159 - 4.759 - 448 - 3.022 - 16.388 31. Dezember 2022 1.542.269 1.045.527 857.427 141.201 3.586.424 Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 1. Januar 2022 576.673 658.040 404.097 0 1.638.810 Zugänge 64.560 47.912 45.801 1.011 159.284 Abgänge - 7.553 - 2.060 - 8.138 - 17.751 Umbuchungen 95 - 95 0 Veränderungen Konsolidierungskreis/-methode - 459 - 1.391 - 343 - 1.011 - 3.204 Effekte aus Wechselkursänderungen - 2.107 - 2.976 - 239 - 5.322 31. Dezember 2022 631.209 699.430 441.178 0 1.771.817 Buchwert 31. Dezember 2022 911.060 346.097 416.249 141.201 1.814.607 Buchwert 1. Januar 2023 911.060 346.097 416.249 141.201 1.814.607 Anschaffungs-/Herstellungskosten 1. Januar 2023 1.542.269 1.045.527 857.427 141.201 3.586.424 Zugänge 35.228 32.309 83.266 126.113 276.916 Abgänge - 20.238 - 14.330 - 14.606 - 1.229 - 50.403 Umbuchungen 18.463 13.628 - 926 - 31.084 81 Veränderungen Konsolidierungskreis/-methode 9.149 758 574 10.481 Effekte aus Wechselkursänderungen - 336 - 1.079 - 801 - 900 - 3.116 31. Dezember 2023 1.584.535 1.076.813 924.360 234.675 3.820.383 Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 1. Januar 2023 631.209 699.430 441.178 0 1.771.817 Zugänge 65.071 46.228 52.810 164.109 Abgänge - 15.278 - 13.251 - 13.127 - 41.656 Umbuchungen 100 - 100 0 Veränderungen Konsolidierungskreis/-methode 0 Effekte aus Wechselkursänderungen 359 - 616 - 715 - 972 31. Dezember 2023 681.361 731.891 480.046 0 1.893.298 Buchwert 31. Dezember 2023 903.174 344.922 444.314 234.675 1.927.085 Hinsichtlich der bestehenden Verfügungsbeschränkungen im Rahmen von Leasingverhältnissen wird auf die Ausführungen unter Textziffer 45 verwiesen. Die Zugänge der Berichtsperiode umfassen im Wesentlichen Investitionen für die Beschaffung von Umschlaggeräten und die Erweiterung von Lagerkapazitäten auf den Hamburger Containerterminals sowie Investitionen der METRANS-Gruppe in die Anschaffung von Lokomotiven und Containertragwagen sowie die Entwicklung von bestehenden und neuen Hinterlandterminals. Die Abgänge der Berichtsperiode mit wesentlichen Restbuchwerten betreffen im Wesentlichen die Beendigung von Leasingverträgen für Grundstücke, Gebäude und Bauten. Die Veränderungen des Konsolidierungskreises im Berichtsjahr betreffen im Wesentlichen das erstmals einbezogene Tochterunternehmen Logistica Giuliana S.r.l. mit Sitz in Triest/ Italien, siehe Textziffer 3. Die Effekte aus Wechselkursänderungen beinhalten im Wesentlichen Wechselkursänderungen der ukrainischen Währung. Im Berichtsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen vorgenommen (im Vorjahr: 1.916 T€). In den Geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau sind geleistete Anzahlungen in Höhe von 114.207 T€ (im Vorjahr: 48.672 T€) enthalten. Gebäude, Flächenbefestigungen und mobile Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Buchwert von 53.557 T€ (im Vorjahr: 58.051 T€) wurden im Zusammenhang mit Darlehen von Konzerngesellschaften sicherungsübereignet. Die Verpflichtungen aus offenen Bestellungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen sind unter Textziffer 46 ausgewiesen. Entwicklung der im Sachanlagevermögen enthaltenen Nutzungsrechte scrollen in T€ Grundstücke, Gebäude und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen Summe Buchwert 1. Januar 2022 610.632 14.341 52.084 677.058 Anschaffungs-/Herstellungskosten 1. Januar 2022 722.457 22.490 100.463 845.411 Zugänge 9.323 - 730 10.229 18.822 Abgänge - 6.049 - 1 - 2.292 - 8.342 Umbuchungen - 3.349 - 3.689 - 7.038 Veränderungen Konsolidierungskreis/-methode 2.840 320 3.160 Effekte aus Wechselkursänderungen - 3.499 8 536 - 2.956 31. Dezember 2022 721.723 18.078 109.256 849.057 Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 1. Januar 2022 111.825 8.149 48.379 168.353 Zugänge 34.876 2.000 13.387 50.263 Abgänge - 3.922 - 1.992 - 5.914 Umbuchungen 95 - 1.195 - 1.100 Veränderungen Konsolidierungskreis/-methode - 459 - 88 - 547 Effekte aus Wechselkursänderungen - 420 8 472 60 31. Dezember 2022 141.995 8.962 60.158 211.115 Buchwert 31. Dezember 2022 579.728 9.116 49.098 637.942 Buchwert 1. Januar 2023 579.728 9.116 49.098 637.942 Anschaffungs-/Herstellungskosten 1. Januar 2023 721.723 18.078 109.256 849.057 Zugänge 21.217 790 10.717 32.724 Abgänge - 5.209 - 46 - 2.859 - 8.114 Umbuchungen 2.985 - 100 2.885 Veränderungen Konsolidierungskreis/-methode 9.149 9.149 Effekte aus Wechselkursänderungen - 284 - 21 - 706 - 1.011 31. Dezember 2023 746.596 21.786 116.308 884.690 Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 1. Januar 2023 141.995 8.962 60.158 211.115 Zugänge 35.607 1.742 16.227 53.576 Abgänge - 1.163 - 35 - 2.838 - 4.036 Umbuchungen - 669 - 100 - 769 Veränderungen Konsolidierungskreis/-methode 0 Effekte aus Wechselkursänderungen 120 - 6 - 618 - 504 31. Dezember 2023 176.559 9.994 72.829 259.382 Buchwert 31. Dezember 2023 570.037 11.792 43.479 625.308 24. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Entwicklung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien scrollen in T€ Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Summe Buchwert 1. Januar 2022 172.845 39.742 212.587 Anschaffungs-/Herstellungskosten 1. Januar 2022 356.417 39.742 396.159 Zugänge 13.316 8.151 21.467 Abgänge - 128 - 128 Umbuchungen 31.616 - 31.068 548 31. Dezember 2022 401.349 16.697 418.046 Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 1. Januar 2022 183.572 0 183.572 Zugänge 7.640 7.640 Abgänge 0 Umbuchungen 0 31. Dezember 2022 191.212 0 191.212 Buchwert 31. Dezember 2022 210.136 16.697 226.834 Buchwert 1. Januar 2023 210.136 16.697 226.834 Anschaffungs-/Herstellungskosten 1. Januar 2023 401.349 16.697 418.046 Zugänge 2.183 16.289 18.472 Abgänge - 25.443 - 228 - 25.671 Umbuchungen 538 - 538 0 31. Dezember 2023 378.627 32.220 410.847 Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen 1. Januar 2023 191.212 0 191.212 Zugänge 7.712 7.712 Abgänge - 20.994 - 20.994 Umbuchungen 0 31. Dezember 2023 177.930 0 177.930 Buchwert 31. Dezember 2023 200.697 32.220 232.917 Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien betreffen im Wesentlichen zu Bürogebäuden ausgebaute Lagerspeicher und sonstige Gewerbeimmobilien in der Hamburger Speicherstadt sowie Logistikhallen und befestigte Flächen. Die Zugänge der Berichtsperiode resultieren aus Umbaukosten im Zusammenhang mit Nutzungsänderungen. Die Abgänge der Berichtsperiode sind im Wesentlichen auf den Verkauf einer Logistikimmobilie einschließlich der dazugehörigen Flächenbefestigungen zurückzuführen. Die Mieterlöse aus den zum jeweiligen Geschäftsjahresende als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beliefen sich im Geschäftsjahr auf 59.760 T€ (im Vorjahr: 58.477 T€). Die direkten betrieblichen Aufwendungen der zum jeweiligen Jahresende bilanzierten Immobilien, die sämtlich den Mieterlösen zuzurechnen sind, beliefen sich im Berichtsjahr auf 15.456 T€ (im Vorjahr: 15.851 T€). Es gibt keine vertraglichen Verpflichtungen als Finanzinvestition gehaltene Immobilien zu kaufen, zu erstellen oder zu entwickeln, oder solche für Reparaturen, Instandhaltung und Verbesserungen. Durch den Unternehmensbereich Immobilien der HHLA erfolgt eine jährliche Ermittlung und Bewertung der beizulegenden Zeitwerte. In der Bewertungshierarchie werden diese Zeitwerte der Stufe 3 zugeordnet, siehe Textziffer 7. Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts scrollen in T€ 2023 2022 Stand am 1. Januar 584.432 588.038 Veränderung des beizulegenden Zeitwerts (nicht realisiert) - 23.734 - 3.606 Stand am 31. Dezember 560.698 584.432 Bewertungstechnik, die bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien verwendet wurde, sowie die verwendeten wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren Hinsichtlich der bestehenden Verfügungsbeschränkungen an den Gebäuden bzw. deren Nutzung im Zusammenhang mit der Anmietung der zugehörigen Grundstücke von der Freien und Hansestadt Hamburg wird auf die Ausführungen zu den Leasingverhältnissen unter Textziffer 45 verwiesen. scrollen Bewertungstechnik Wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktoren Zusammenhang zwischen wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren und der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert: Der geschätzte beizulegende Zeitwert würde steigen (sinken), wenn Die Bestimmung der Zeitwerte erfolgt auf Grundlage der prognostizierten Nettozahlungsflüsse aus der Bewirtschaftung der Objekte unter Nutzung der Discounted-Cashflow-Methode (DCF-Methode). Dabei wird von einem Detailplanungszeitraum von zehn Jahren bzw. bis zum Ende der Nutzungsdauer bei Objekten mit einer Restnutzungsdauer von weniger als zehn Jahren ausgegangen. Der Diskontierung der Zahlungsströme werden marktübliche Diskontierungssätze zugrunde gelegt. Die Bestimmung erfolgt objektkonkret anhand von immobilienspezifischen Beurteilungskriterien. Vertraglich vereinbarte Mieteinnahmen die vertraglich vereinbarten Mieteinnahmen höher (niedriger) wären Erwartete Mietsteigerungen erwartete Mietsteigerungen höher (niedriger) ausfallen würden Leerstandszeiten die Leerstandszeiten kürzer (länger) wären Belegungsquote die Belegungsquote höher (niedriger) wäre Mietfreie Zeiten die mietfreien Zeiten kürzer (länger) wären Mögliche Kündigungen des Mietvertrages mögliche Kündigungen ausbleiben (eintreten) würden Anschlussvermietung die Anschlussvermietung eher (später) eintreten würde Betriebs-, Verwaltungs- und Instandhaltungskosten die Betriebs-, Verwaltungs- und Instandhaltungskosten niedriger (höher) wären Mietzins der Grundstücke der Mietzins niedriger (höher) wäre Diskontierungssatz (5,47 bis 9,00 % p. a.) der risikobereinigte Abzinsungssatz niedriger (höher) wäre 25. Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen scrollen in T€ 31.12.2023 31.12.2022 Anteile an Gemeinschaftsunternehmen 12.397 13.913 Anteile an assoziierten Unternehmen 5.217 4.759 17.614 18.672 Unter den Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen sind die Gesellschaften Hansaport Hafenbetriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, ARS-UNIKAI GmbH, Kombi-Transeuropa Terminal Hamburg GmbH, Spherie GmbH, Third Element Aviation GmbH und die Hyperport Cargo Solutions GmbH i. G. ausgewiesen. Außerdem sind hier auch die Gesellschaften HHLA Frucht- und Kühl-Zentrum GmbH, Ulrich Stein Gesellschaft mit beschränkter Haftung und HVCC Hamburg Vessel Coordination Center GmbH ausgewiesen. Bei diesen Gesellschaften hält der HHLA-Konzern mehr als die Hälfte der Stimmrechte, hat jedoch keine Beherrschung, da sie faktisch gemeinschaftlich geführt werden. Dies begründet sich grundsätzlich mit der paritätischen Besetzung der wesentlichen Gesellschaftsorgane (Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat und/oder Geschäftsführung). Zusammengefasste Finanzinformationen zu einzeln nicht wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen scrollen in T€ 2023 2022 Anteil des Konzerns am Gewinn oder Verlust 4.119 4.191 Anteil des Konzerns am sonstigen Ergebnis - 124 607 Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis 3.995 4.798 Weder im Berichtsjahr noch kumuliert bestehen wesentliche nicht erfasste Verluste von Gemeinschaftsunternehmen. Unter den Anteilen an assoziierten Unternehmen befinden sich die Anteile an der CuxPort GmbH sowie die Anteile an der DHU Gesellschaft Datenverarbeitung Hamburger Umschlagsbetriebe mbH. Der gegenüber dem Vorjahr geringere Ausweis der Anteile ist im Wesentlichen auf die im Finanzergebnis erfassten Ergebnisse der einzelnen Equity-Gesellschaften, siehe Textziffer 16, abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen zurückzuführen. 26. Langfristige finanzielle Vermögenswerte scrollen in T€ 31.12.2023 31.12.2022 Wertpapiere 2.491 3.460 Anteile an verbundenen Unternehmen 298 119 Sonstige Beteiligungen 12.746 187 Übrige langfristige finanzielle Vermögenswerte 16.281 15.993 31.816 19.759 Im Berichtsjahr sind die Wertpapiere zur Insolvenzsicherung von Altersteilzeit- sowie Lebensarbeitszeitguthaben mit den entsprechenden Verpflichtungen saldiert worden, da sie die Voraussetzungen von Planvermögen gemäß IAS 19 (revised 2011) erfüllen. Die im Geschäftsjahr als Planvermögen zu berücksichtigenden Wertpapierbestände betragen 4.466 T€ (im Vorjahr: 2.665 T€), siehe Textziffer 37. Vor Saldierung ergeben sich demnach Wertpapierbestände in Höhe von 6.958 T€ (im Vorjahr: 6.126 T€). Unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen werden die Anteile an Gesellschaften ausgewiesen, die aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns nicht konsolidiert werden. Unter den sonstigen Beteiligungen werden Anteile an Gesellschaften ausgewiesen, an der eine Beteiligung grundsätzlich von unter 20 % oder aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung mit einer Beteiligung von bis zu 50 % vorliegt. Diese Anteile werden weder als verbundenes Unternehmen noch nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Der Anstieg betrifft mit 12.532 T€ eine Beteiligung an der Fernride GmbH, München, zu deren Erwerb das im Vorjahr unter den übrigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesene Wandeldarlehen in Höhe von 2.000 T€ verwandt wurde. Weitere Informationen befinden sich unter Textziffer 47. Die übrigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen Forderungen aus Staffelmiete in Höhe von 4.331 T€ (im Vorjahr: 4.795 T€) sowie Forderungen gegenüber Unterstützungskassen in Höhe von 1.674 T€ (im Vorjahr: 2.015 T€). 27. Vorräte scrollen in T€ 31.12.2023 31.12.2022 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 26.780 27.311 Unfertige Leistungen 4.517 3.969 Fertige Erzeugnisse und Waren 3.180 3.246 34.478 34.526 Der Betrag der Wertminderungen von Vorräten, der als Aufwand erfasst worden ist, beläuft sich auf 1.183 T€ (im Vorjahr: 1.098 T€). Dieser Aufwand ist unter dem Materialaufwand erfasst, siehe Textziffer 12. 28. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen scrollen in T€ 31.12.2023 31.12.2022 164.598 206.127 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegenüber Kunden, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erbracht werden. Sie sind beim überwiegenden Anteil der Kunden in der Regel innerhalb von 30 Tagen fällig und werden daher als kurzfristig eingestuft. Im Berichtsjahr und im Vorjahr wurden keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als Sicherheiten für Finanzverbindlichkeiten abgetreten. In geringem Umfang werden Sicherheiten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gehalten (z. B. Mietbürgschaften). Die Ausführungen zur Struktur und zu den Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen befinden sich unter Textziffer 47. 29. Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen scrollen in T€ 31.12.2023 31.12.2022 Forderungen gegen HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) 44.940 75.089 Forderungen gegen Kombi-Transeuropa Terminal Hamburg GmbH 3.560 1.323 Forderungen gegen die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) 748 8.851 Forderungen gegen HHLA Frucht- und Kühl-Zentrum GmbH 600 475 Forderungen gegen sonstige nahestehende Unternehmen und Personen 633 1.146 50.481 86.884 Die Forderungen gegen die HGV enthalten 44.800 T€ (im Vorjahr: 75.000 T€) aus bestehendem Cash-Clearing. Die Forderungen gegen die FHH enthielten im Vorjahr im Wesentlichen Forderungen aus einer trilateralen Vereinbarung für die Durchführung von notwendigen Umbaumaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Status quo am O'Swaldkai in Höhe von 8.308 T€, näheres siehe Textziffer 48. 30. Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte scrollen in T€ 31.12.2023 31.12.2022 Kurzfristige Forderungen gegen Mitarbeiter 1.541 1.334 Kurzfristige Erstattungsansprüche gegen Versicherungen 435 552 Übrige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 2.440 2.474 4.416 4.360 31. Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte scrollen in T€ 31.12.2023 31.12.2022 Kurzfristige Forderungen gegen das Finanzamt 21.640 24.049 Geleistete Anzahlungen 3.992 4.174 Erteilte Gutschriften aufgrund vertraglicher Regelungen 995 2.065 Übrige 14.174 8.926 40.801 39.214 Die übrigen sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerte enthalten eine Vielzahl von kleineren Einzelsachverhalten. 32. Erstattungsansprüche aus Ertragsteuern scrollen in T€ 31.12.2023 31.12.2022 26.269 4.988 Die Erstattungsansprüche aus Ertragsteuern resultieren aus Steuerforderungen infolge von Veranlagung sowie aus geleisteten Steuervorauszahlungen und einbehaltenen Kapitalertragsteuern auf Ausschüttungen. 33. Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige Einlagen scrollen in T€ 31.12.2023 31.12.2022 Kurzfristige Einlagen mit einer Laufzeit bis zu 3 Monaten 67.520 32.922 Kurzfristige Einlagen mit einer Laufzeit von 4 - 12 Monaten 0 20.000 Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand 130.011 63.513 197.531 116.435 Bei den Zahlungsmitteln, Zahlungsmitteläquivalenten und kurzfristigen Einlagen handelt es sich um Kassenbestände sowie Guthaben bei verschiedenen Banken in unterschiedlicher Währung. Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen in Höhe von 527 T€ (im Vorjahr: 264 T€) unterliegen Devisenausfuhrbeschränkungen. Zum Bilanzstichtag verfügte der Konzern über nicht in Anspruch genommene Kreditfazilitäten in Höhe von 173.682 T€ (im Vorjahr: 171.339 T€), für deren Inanspruchnahme alle notwendigen Bedingungen erfüllt sind. Im Geschäftsjahr wurde ein Konsortialkredit als Betriebsmittelkreditlinie über 200.000 T€ abgeschlossen, von der zum Bilanzstichtag 164.000 T€ nicht in Anspruch genommen waren. Im Vorjahr nicht genutzte Kreditfazilitäten wurden im Geschäftsjahr in Höhe von 160.000 T€ in Anspruch genommen. 34. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte Es bestanden weder zum Bilanzstichtag des Berichtsjahres noch zum Bilanzstichtag des Vorjahres zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte. 35. Eigenkapital Die Entwicklung der einzelnen Komponenten des Eigenkapitals für das Berichtsjahr und das Vorjahr ist in den Eigenkapitalveränderungsrechnungen dargestellt. Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital der HHLA AG besteht zum Bilanzstichtag aus zwei verschiedenen Aktiengattungen, den A-Aktien und den S-Aktien. Das gezeichnete Kapital beträgt insgesamt 75.220 T€ (zum 31. Dezember 2022: 75.220 T€) und ist in 72.514.938 A-Aktien (zum 31. Dezember 2022: 72.514.938 A-Aktien) und 2.704.500 S-Aktien (zum 31. Dezember 2022: 2.704.500 S-Aktien) der Gesellschaft eingeteilt, jeweils mit einem rechnerischen auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 €. Das Grundkapital ist voll eingezahlt. Im Rahmen des Börsengangs am 2. November 2007 wurden 22.000.000 A-Aktien am Kapitalmarkt platziert. Dies entspricht einem Streubesitz von ca. 30 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Die Freie und Hansestadt Hamburg hält zum Bilanzstichtag über die Gesellschaft HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg, 70,35 % der Stimmrechte (zum 31. Dezember 2022: 70,35 %). Genehmigte Kapitalia Zum Bilanzstichtag verfügt die Gesellschaft über ein Genehmigtes Kapital I zur Ausgabe von A-Aktien und ein Genehmigtes Kapital II zur Ausgabe von S-Aktien. Genehmigtes Kapital I Unter dem Genehmigten Kapital I (vgl. § 3 Abs. 4 der Satzung) ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. Juni 2027 durch Ausgabe von bis zu 36.257.469 neuen, auf den Namen lautenden A-Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu 36.257.469,00 € zu erhöhen. Dabei ist das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von S-Aktien ausgeschlossen. Darüber hinaus ist der Vorstand berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von A-Aktien in den im Beschluss näher definierten Fällen auszuschließen, z. B. bei der Ausgabe gegen Sacheinlagen. Die Ausgabe neuer A-Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der A-Aktionäre ist ferner insgesamt auf 10 % des auf die A-Aktien entfallenden Grundkapitals begrenzt, wobei für Zwecke der 10 %-Grenze sämtliche A-Aktien anzurechnen sind, die unter anderen Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden oder auszugeben sind. Genehmigtes Kapital II Unter dem Genehmigten Kapital II (vgl. § 3 Abs. 5 der Satzung) ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. Juni 2027 durch Ausgabe von bis zu 1.352.250 neuen, auf den Namen lautenden S-Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu 1.352.250,00 € zu erhöhen. Dabei ist das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von A-Aktien ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von S-Aktien auszuschließen, soweit es zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erforderlich ist. Sonstige Ermächtigungen Die ordentliche Hauptversammlung der HHLA AG vom 18. Juni 2019 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 17. Juni 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente (im Folgenden zusammenfassend auch "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 300.000.000,00 € zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf bis zu 10.000.000 neue, auf den Namen lautende A-Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils 1,00 € nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Die jeweiligen Bedingungen können auch eine Options- bzw. Wandlungspflicht sowie ein Andienungsrecht des Emittenten zur Lieferung von A-Aktien der Gesellschaft zum Ende der Laufzeit oder zu einem früheren Zeitpunkt vorsehen. Die Schuldverschreibungen können nach näherer Maßgabe des Beschlusses auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden. Für die Bedienung der Wandlungs- und Optionsrechte bzw. -pflichten sowie etwaiger Andienungsrechte steht gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung ein bedingtes Kapital von 10.000.000,00 € zur Verfügung, das sich aus 10.000.000 neuen, auf den Namen lautenden A-Aktien zusammensetzt. Die ordentliche Hauptversammlung vom 10. Juni 2021 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 9. Juni 2026 eigene A-Aktien im Umfang von insgesamt bis zu 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung - oder, falls dieser Betrag geringer ist, des im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung - auf die A-Aktien entfallenden Teils des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben und die aufgrund dieser Ermächtigung oder vorheriger Ermächtigungen erworbenen eigenen A-Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats - neben der Veräußerung über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten - nach näherer Maßgabe des Beschlusses unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwenden und/oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen. Die Ermächtigung darf zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken, nicht aber zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die HHLA AG verfügt derzeit über keine eigenen Aktien. Pläne zum Rückkauf von Aktien bestehen nicht. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage des Konzerns enthält Agien aus der Ausgabe von Aktien, aus Kapitalerhöhungen bei Tochterunternehmen mit nicht beherrschenden Anteilen, aus einer Rücklagenerhöhung durch ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm sowie aus Kapitalerhöhungen im Rahmen von Dividendenausschüttungen mit Wahlrecht auf Wiedereinlage als Sacheinlage von A-Aktien. Die damit verbundenen Emissionskosten, wurden von der Kapitalrücklage abgezogen. Erwirtschaftetes Eigenkapital Das erwirtschaftete Eigenkapital enthält die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden, sowie die zum 1. Januar 2006 (Übergangszeitpunkt) bestehenden Unterschiede zwischen HGB und IFRS. Kumuliertes übriges Eigenkapital Gemäß derzeit gültigem IAS 19 (revised 2011) beinhaltet das kumulierte übrige Eigenkapital sämtliche versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen. Weiterhin werden hierunter die Veränderungen des Zeitwerts von zu Sicherungszwecken eingesetzten Finanzinstrumenten (Cashflow-Hedges) sowie die hierauf jeweils entfallenden steuerlichen Effekte ausgewiesen. Der Ausgleichsposten aus der Fremdwährungsumrechnung dient der Erfassung von Differenzen aufgrund der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Tochterunternehmen. Nicht beherrschende Anteile Die nicht beherrschenden Anteile umfassen die Fremdanteile am konsolidierten Eigenkapital der einbezogenen Gesellschaften. Die nicht beherrschenden Anteile reduzieren sich im Berichtsjahr im Wesentlichen durch die die Ausschüttung von Dividenden in Höhe von 42.755 T€. Gegenläufig dazu wirkten im Wesentlichen der den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnende Konzernjahresüberschuss. Gemäß den Regelungen in IAS 32 reduzieren sich die nicht beherrschenden Anteile durch die Umgliederung von zukünftigen geschätzten Ausgleichszahlungsansprüchen eines nicht beherrschenden Gesellschafters für die Laufzeit eines im Berichtsjahr geschlossenen Ergebnisabführungsvertrags in die finanziellen Verbindlichkeiten, siehe Textziffer 6. Auch die Erfassung des Anspruchs der HHLA AG für ein erwartetes negatives Jahresergebnis 2023 erfolgte erfolgsneutral und erhöhte als finanzielle Forderung entsprechend die nicht beherrschenden Anteile im Eigenkapital, siehe Textziffer 3. Angaben zum Kapitalmanagement Das Kapitalmanagement des HHLA-Konzerns ist darauf ausgerichtet, die finanzielle Stabilität und Flexibilität des Konzerns nachhaltig zu gewährleisten, um das Wachstum des Konzerns finanziell abzusichern und die Aktionäre angemessen am Erfolg des Konzerns teilhaben zu lassen. Maßgebend hierfür ist das bilanzielle Eigenkapital. Die zentrale wertorientierte Steuerungsgröße im HHLA-Konzern ist die Gesamtkapitalverzinsung (ROCE). Diese verringerte sich im Berichtsjahr auf 4,6 % (im Vorjahr: 9,7 %). Zur Gewährleistung einer stabilen Kapitalstruktur wird darüber hinaus die Eigenkapitalquote überwacht. Eigenkapitalquote scrollen in % 31.12.2023 31.12.2022 Eigenkapital in T€ 807.302 873.313 Bilanzsumme in T€ 3.010.172 2.770.919 26,8 % 31,5 % Die Verringerung des Eigenkapitals begründet sich im Wesentlichen aus der Ausschüttung von Dividenden in Höhe von 103.091 T€ und aus einem Ausgleichsposten in Höhe von 28.991 T€, der Put-Optionen an nicht beherrschende Anteile betrifft, siehe Textziffer 38. Gegenläufig wirkten das positive Gesamtergebnis der Berichtsperiode sowie die Minder- und Mehrerlöse aus der Änderung des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führte (erfolgsneutrale Eigenkapitaltransaktion aus der Veräußerung von Anteilen an vollkonsolidierten Unternehmen) in Höhe von 43.972 T€, siehe Textziffer 3. Im Zuge des Erwerbs der Anteile an der Logistica Giuliana S.r.l., Triest/Italien, durch die HHLA PLT Italy S.r.l., Triest/Italien (PLT), für einen Kaufpreis in Höhe von 8.000 T€ erhöhte die HHLA International GmbH, Hamburg, ihre Anteile an der PLT und nahm eine Kapitalerhöhung in Höhe von 24.022 T€ vor, an der der nicht beherrschende Anteilseigner der PLT in Höhe von 6.006 T€ partizipiert. Kaufpreis und Kapitalerhöhung des nicht beherrschenden Anteilseigners werden eigenkapitalmindernd als Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen an konsolidierten Unternehmen in Höhe von 14.006 T€ erfasst. Die Kapitalerhöhung von Anteilen an verbundenen Unternehmen, im Wesentlichen aufgrund der oben beschriebenen Transaktion, erhöht entsprechend die nicht beherrschenden Anteile. Weitere Erläuterungen hierzu finden sich unter Textziffer 3. Hinsichtlich externer Mindestkapitalanforderungen, die im Berichtsjahr zu allen vereinbarten Prüfungszeitpunkten erfüllt wurden, wird auf Textziffer 38 verwiesen. 36. Pensionsrückstellungen Pensionsrückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden für Verpflichtungen aus Anwartschaften und aus laufenden Leistungen an berechtigte aktive und ehemalige Mitarbeiter von inländischen Gesellschaften des HHLA-Konzerns sowie gegebenenfalls deren Hinterbliebene gebildet. Für die betriebliche Altersversorgung wird dabei grundsätzlich zwischen leistungs- und beitragsorientierten Versorgungsplänen unterschieden. Leistungsorientierte Pensionspläne Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen (defined benefit plans) besteht die Verpflichtung des Konzerns darin, die zugesagten Leistungen an aktive und frühere Mitarbeiter zu erfüllen, wobei die HHLA ein rückstellungs- und fondsfinanziertes Versorgungssystem besitzt. Für die Gewährung der betrieblichen Altersversorgung gibt es verschiedene Anspruchsgrundlagen. Neben Einzelzusagen ist dies in erster Linie der Betriebsrenten-Tarifvertrag (BRTV). Im Rahmen der Harmonisierung der bestehenden Altersversorgungssysteme wurde darüber hinaus der Tarifvertrag HHLA-Kapitalplan mit Wirkung zum 1. Januar 2018 eingeführt. Beim BRTV handelt es sich um eine Gesamtversorgung. Dabei sagt die HHLA den begünstigten Arbeitnehmern eine Versorgung in einer bestimmten Höhe zu, die sich aus gesetzlicher Rente und betrieblicher Altersversorgung zusammensetzt. Die Höhe der Gesamtversorgung ergibt sich aus einem dienstzeitabhängigen Prozentsatz eines fiktiv ermittelten Nettoentgelts der letzten Lohn- bzw. Gehaltsgruppe auf Basis der anzuwendenden Beitragssätze der Sozialversicherungsdaten des Jahres 1999, wohingegen stets die aktuell gültige Beitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt wird. Mit dem HHLA-Kapitalplan steht den Arbeitnehmern ein einheitliches und transparentes Altersversorgungssystem zur Verfügung. Er bietet eine hohe Flexibilität sowohl bei der Einzahlung als auch in der Auszahlungs-/Leistungsphase. Einzahlungen in den HHLA-Kapitalplan werden aus dem Bruttoeinkommen finanziert (Entgeltumwandlung). Dabei verzichten die Beschäftigten zum Einbringungszeitpunkt auf einen Teil des unversteuerten Einkommens, zugunsten eines späteren Alterskapitals. Für die im Rahmen der Entgeltumwandlung eingebrachten Beiträge wird eine Aufstockung von 27,50 % geleistet. Darüber hinaus wird eine Verzinsung der Beiträge von jährlich 3,00 % garantiert. Für die Auszahlungs-/Leistungsphase stehen den Beschäftigen unterschiedliche Auszahlungsoptionen zur Verfügung. Im Fall eines vorzeitigen Übergangs in den Ruhestand und bei Wahl der Auszahlungsoption in Monatsraten wird auf tarifvertraglich bestimmte Alterskapitalbestandteile ein Wertausgleich gewährt. Auf Basis dieser Pensionspläne bildete der Konzern Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen für die in Zukunft zu erwartenden Leistungen in Form von Alters- und Hinterbliebenenrenten beziehungsweise Alters- und Hinterbliebenenkapital. Unter Verwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelten externe Gutachter die Höhe dieser Verpflichtung. Erfasste Beträge für Versorgungszusagen scrollen in T€ 31.12.2023 31.12.2022 Barwert der Pensionsverpflichtungen 358.019 336.612 Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeit 129 123 358.148 336.735 Pensionsverpflichtungen In der Bilanz wird jeweils der volle Barwert der Pensionsverpflichtungen einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste ausgewiesen. Die ausgewiesene Pensionsverpflichtung stellt einen nicht finanzierten Plan dar. Entwicklung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen scrollen in T€ 2023 2022 Barwert der Pensionsverpflichtungen am 1. Januar 336.612 488.966 Beiträge der Teilnehmer des HHLA-Kapitalplans 10.413 9.782 Laufender Dienstzeitaufwand 4.041 11.925 Zinsaufwand 13.469 4.116 Rentenzahlungen - 20.435 - 20.420 Versicherungsmathematische Gewinne (-), Verluste (+) durch erfahrungsbedingte Anpassungen - 5.678 - 9.257 Versicherungsmathematische Gewinne (-), Verluste (+) durch Änderungen finanzieller Annahmen 21.353 - 149.668 Versicherungsmathematische Gewinne (-), Verluste (+) durch Änderungen demografischer Annahmen - 1.756 1.168 Barwert der Pensionsverpflichtungen am 31. Dezember 358.019 336.612 Verteilung des Barwerts der Pensionsverpflichtung auf die einzelnen Gruppen von Versorgungsberechtigten scrollen in % 2023 2022 Aktive Anwärter 36,8 37,0 Ausgeschiedene Anwärter 1,7 1,4 Pensionäre 61,5 61,6 100,0 100,0 Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 9,8 bzw. 13,9 Jahre (im Vorjahr: 9,6 bzw. 12,1 Jahre). Darüber hinaus bestehen Erstattungsansprüche (Reimbursement Rights) in Höhe von 1.674 T€ (im Vorjahr: 1.676 T€), die zur Abdeckung der entsprechenden Pensionsverpflichtungen abgeschlossen wurden. Die erwarteten Erträge aus diesen Erstattungsansprüchen belaufen sich im Berichtsjahr auf 66 T€, wohingegen die tatsächlichen Erträge 125 T€ betragen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden 127 T€ aus den Erstattungsansprüchen heraus gezahlt. Erfolgswirksam erfasste Beträge aus Pensionsverpflichtungen scrollen in T€ 2023 2022 Laufender Dienstzeitaufwand 4.041 11.925 Zinsaufwand 13.469 4.116 17.510 16.041 Entwicklung der versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste aus Pensionsverpflichtungen scrollen in T€ 2023 2022 Versicherungsmathematische Gewinne (+), Verluste (-) am 1. Januar 68.275 - 89.482 Veränderungen im Geschäftsjahr durch erfahrungsbedingte Anpassungen 5.678 9.257 Veränderungen im Geschäftsjahr durch Änderungen finanzieller Annahmen - 21.353 149.668 Veränderungen im Geschäftsjahr durch Änderungen demografischer Annahmen 1.756 - 1.168 Versicherungsmathematische Gewinne (+), Verluste (-) am 31. Dezember 54.356 68.275 Mit Einführung des HHLA-Kapitalplans lagen keine statistischen Erfahrungen über die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der einzelnen Auszahlungsoptionen vor, sodass bisher der oben genannte Wertausgleich gesamthaft in die Rückstellungsbewertung eingeflossen ist. In Anbetracht der Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit erfolgte eine Neueinschätzung zur Inanspruchnahmewahrscheinlichkeit der Auszahlungsoptionen, welche die Höhe des anzusetzenden Wertausgleichs beeinflusst. Infolgedessen ergeben sich im Berichtsjahr versicherungsmathematischen Gewinne aus der Änderung demografischer Annahmen. Wesentliche versicherungsmathematische Annahmen zur Berechnung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen scrollen in % 31.12.2023 31.12.2022 Abzinsungssatz (HHLA-Kapitalplan) 3,60 4,20 Abzinsungssatz (Übrige) 3,50 4,10 Entgelttrend 3,00 3,00 Anpassung der laufenden Renten (ohne BRTV) 2,30 2,30 Anpassung der Sozialversicherungsrenten gemäß Rentenversicherungsbericht des Jahres 2023 2022 Hinsichtlich der biometrischen Grundlagen wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Für die Bewertungen nach internationalen Rechnungslegungsstandards ist der Zinssatz gemäß der Fristigkeit der Verbindlichkeit auf Basis von "high quality corporate bonds" zu ermitteln. Für "high quality corporate bonds" werden daher von Standardsettern, Wirtschaftsprüfern und Aktuaren üblicherweise Firmenanleihen mit AA-Ratings herangezogen. Vom Gutachterbüro Mercer wird im Euroraum eine "Spot Rate Yield Curve" auf Basis der Anleihen aus den Indizes von Refinitiv erstellt. Da der Zinssatz nach IAS 19.78 nur den "Zeitwert des Geldes" ("time value of money") darstellen soll, der definitionsgemäß keine größeren Ausfallrisiken beinhalten kann, werden dementsprechend nur Anleihen verwendet, die keine Zins verzerrenden Optionen besitzen, wie es z. B. bei Call- oder Put-Optionen der Fall wäre. Ferner werden Anleihen, die im Vergleich zu den anderen Anleihen in ihrer Risikoeinstufung viel höhere oder niedrigere Zinsen bieten, ebenfalls nicht berücksichtigt. Sensitivitätsanalyse: Pensionsverpflichtungen scrollen Veränderung des Parameters Auswirkung auf den Barwert 31.12.2023 31.12.2022 in T€ 31.12.2023 31.12.2022 Abzinsungssatz Erhöhung um 1,0 PP 0,5 PP Verminderung um 34.911 15.871 Verminderung um 1,0 PP 0,5 PP Erhöhung um 41.828 17.302 Entgelttrend Erhöhung um 0,5 PP 0,5 PP Erhöhung um 131 119 Verminderung um 0,5 PP 0,5 PP Verminderung um 130 114 Anpassung der laufenden Renten (ohne BRTV) Erhöhung um 0,5 PP 0,5 PP Erhöhung um 1.953 381 Verminderung um 0,5 PP 0,5 PP Verminderung um 1.800 356 Anpassung der Sozialversicherungsrente Verminderung um 20,0 % 20,0 % Erhöhung um 115 178 Sterbewahrscheinlichkeit Verminderung um 10,0 % 10,0 % Erhöhung um 9.087 8.521 Die von den Versicherungsmathematikern durchgeführten Berechnungen wurden für die als wesentlich eingestuften Bewertungsparameter isoliert vorgenommen, d. h., bei einer gleichzeitigen Änderung mehrerer Parameter können die einzelnen Auswirkungen aufgrund von Korrelationseffekten nicht aufsummiert werden. Aus den angegebenen Sensitivitäten kann bei einer Änderung der Parameter keine lineare Entwicklung für die leistungsorientierte Verpflichtung abgeleitet werden. Zahlungen für Pensionsverpflichtungen Im Geschäftsjahr 2023 leistete die HHLA Pensionszahlungen für Pläne in Höhe von 20.435 T€ (im Vorjahr: 20.420 T€). In den nächsten fünf Jahren erwartet die HHLA folgende Zahlungen für Pensionspläne: Erwartete Zahlungen für Pensionspläne scrollen nach Jahren in T€ 2024 20.587 2025 21.027 2026 21.755 2027 20.176 2028 21.511 105.056 Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeit Im Geschäftsjahr 2006 haben sich die inländischen Konzerngesellschaften aufgrund tarifvertraglicher Regelungen zur Einrichtung von Lebensarbeitszeitkonten verpflichtet. Bis zum 31. Dezember 2013 konnten die Mitarbeiter Zeit- und Entgeltbestandteile durch den Konzern in Geldmarkt- oder Investmentfonds einzahlen lassen. Seit dem 1. Januar 2014 erfolgt die Kapitalanlage unternehmensintern. Der Abbau des angesparten Wertguthabens erfolgt im Rahmen einer bezahlten Freistellung vor Eintritt in den Ruhestand. Der Vergütungsanspruch der Mitarbeiter bemisst sich nach der jeweiligen Höhe des Wertguthabens in Abhängigkeit von der Kursentwicklung des Fondsvermögens im Modell für Einbringungen bis zum 31. Dezember 2013 und für Einbringungen ab dem 1. Januar 2014 unter Berücksichtigung der tarifvertraglich zugesagten Garantieverzinsung von 3,00 %, jeweils zuzüglich weiterer vertraglich vereinbarter Sozialleistungen während der Freistellungsphase. Der durch die Wertguthaben gedeckte Teil der Verpflichtung wird mit dem Zeitwert des Wertguthabens angesetzt. Die nicht durch die Wertguthaben gedeckten tarifvertraglichen Zusatzleistungen werden mit dem vollen Barwert der Verpflichtung einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste bewertet. Im Zuge der im Jahr 2018 vollzogenen Harmonisierung der bestehenden Altersversorgungssysteme wurden bestehende Wertguthaben aus den Lebensarbeitszeitkonten zum großen Teil in den HHLA-Kapitalplan überführt. Die sich aus den verbleibenden Wertguthaben ergebenden Verpflichtungen werden sich im Zeitablauf stetig reduzieren, sodass aus Wesentlichkeitsgründen relevante Angaben folgen. Dotierung der Versorgungszusagen aus Lebensarbeitszeit scrollen in T€ 31.12.2023 31.12.2022 Barwert der Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeit 207 198 Zeitwert des Planvermögens aus Lebensarbeitszeit (Fondsanteile) - 78 - 75 Unterdotierung 129 123 Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 2,0 Jahre (im Vorjahr: 3,0 Jahre). Das Planvermögen enthält ausschließlich Geldmarkt- und Investmentfondsanteile. Beitragsorientierte Pensionspläne Bei beitragsorientierten Versorgungsplänen (defined contribution plans) leisten die betreffenden Unternehmen lediglich Beitragszahlungen an zweckgebundene Fonds. Darüberhinausgehende Verpflichtungen ergeben sich nicht. Finanzielle oder aktuarielle Risiken trägt die HHLA aus diesen Zusagen nicht. Der Aufwand im Zusammenhang mit Pensionsfonds, die als beitragsorientierte Pensionspläne zu betrachten sind, beträgt im Berichtsjahr 2.460 T€ (im Vorjahr: 2.785 T€). Als Arbeitgeberanteil an die gesetzliche Rentenversicherung führte die HHLA einen Betrag in Höhe von 35.388 T€ (im Vorjahr: 33.729 T€) ab. 37. Sonstige lang- und kurzfristige Rückstellungen scrollen Langfristige Rückstellungen Kurzfristige Rückstellungen Summe in T€ 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 Abbruchverpflichtungen 86.548 86.196 0 0 86.548 86.196 Restrukturierungen 28.474 45.963 7.656 9.970 36.130 55.934 Tantiemen und Einmalzahlungen 1.373 1.373 10.964 10.555 12.337 11.928 Selbstbehalte in Schadensfällen 0 0 4.157 3.972 4.157 3.972 Jubiläen 3.076 2.730 142 133 3.218 2.863 Rechts- und Prozesskosten 0 0 1.815 645 1.815 645 Altersteilzeit 140 118 65 57 205 175 Übrige 14.746 15.376 2.938 4.180 17.684 19.555 134.357 151.756 27.737 29.512 162.094 181.268 Abbruchverpflichtungen Die Verpflichtungen aus Abbruchkosten betreffen die HHLA-Segmente Container, Logistik und Immobilien und werden mit einem Zinssatz von 4,0 % p. a. (im Vorjahr: 4,0 % p. a.) diskontiert. Im Berichtsjahr ist die bei der Berechnung der ausgewiesenen Rückstellungsbeträge zugrundeliegende erwartete Preissteigerung, die aus dem Baukostenindex abgeleitet wird, mit 2,8 % (im Vorjahr: 2,8 %) berücksichtigt. Diese Änderungseffekte wurden unter den Zuführungen abgebildet. Mit dem Abfluss der Ressourcen wird in den Jahren 2025 bis 2045 gerechnet. Restrukturierungen Die Rückstellungen für Restrukturierungen betreffen die Reorganisation im Segment Logistik sowie den Organisationsumbau im Segment Container. Vor dem Hintergrund der aktuellen Umsetzungsstände für den Organisationsumbau im Segment Container hat die HHLA die Restrukturierungsrückstellung zum 31. Dezember 2023 neu bewertet. Die Neubewertung basierte vor allem auf einer aktualisierten Einschätzung der umzusetzenden Maßnahmen in Verbindung mit einer Verschiebung der Umsetzungszeitpunkte. Aufgrund dieser Neubewertung hat sich die Rückstellung im Vergleich zum 31. Dezember 2022 um rund 18,8 Mio. € reduziert. Die in diesem Zusammenhang bestehenden Wertpapierguthaben stellen Planvermögen im Sinne des IAS 19 (revised 2011) dar. Sie wurden deshalb mit den im Rückstellungsbetrag enthaltenen Verpflichtungen saldiert. Der entsprechende Betrag über 3.706 T€ (im Vorjahr: 1.886 T€) mindert somit den Rückstellungsausweis, siehe Textziffer 26. Bei der Berechnung wurde ein Diskontierungszinssatz von 3,4 % p. a. (im Vorjahr: 3,7 % p. a.) zugrunde gelegt. Die Zeitpunkte der Mittelabflüsse liegen in den Jahren 2024 bis 2031. Tantiemen und Einmalzahlungen Die kurzfristigen Rückstellungen für Tantiemen und Einmalzahlungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte. Der Mittelabfluss für den kurzfristigen Anteil erfolgt im Geschäftsjahr 2024. Die langfristigen Rückstellungen für Tantiemen und Einmalzahlungen enthalten der Geschäftsführung eines Tochterunternehmens gewährte Wertsteigerungsrechte. Dabei partizipiert die Geschäftsführung prozentual in einer Bandbreite von 0,5 % bis 1,0 % an der langfristigen Unternehmensentwicklung soweit ein bestimmter Schwellenwert überschritten wird. Der Schwellenwert ist der Unternehmenswert zum Zusagezeitpunkt. Die Wertsteigerungsrechte werden durch Barausgleich gewährt. Die Zahlung ist unverfallbar, soweit die vertraglichen Bestimmungen eingehalten werden. Bei der Bewertung der Wertsteigerungsrechte wird ein Optionspreismodell (Binomialmodell) verwendet. Für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts dieser Wertsteigerungsrechte werden dabei die Unternehmensentwicklung sowie der Schwellenwert unter Berücksichtigung einer erwarteten Volatilität und eines risikolosen Zinssatzes entsprechend der Restlaufzeit der Wertsteigerungsrechte herangezogen. Erwartete Dividenden wurden bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts nicht berücksichtigt. Für die Ermittlung der aufgrund der Gewährung der Wertsteigerungsrechte anzusetzenden Rückstellung wurde die anteilig erbrachte Dienstleistung zugrunde gelegt. Es wurde in der Berichtsperiode kein Aufwand erfasst. Die HHLA geht von einer Laufzeit bis 2030 aus. Selbstbehalte in Schadensfällen Die Verpflichtung umfasst die überwiegend bei der Konzernmutter gebildeten Rückstellungen für eventuell eintretende Schadensfälle, die nicht durch einen Versicherungsschutz gedeckt sind. Der Mittelabfluss erfolgt im Geschäftsjahr 2024. Jubiläen Die Rückstellungen für Jubiläen berücksichtigen die den Mitarbeitern des Konzerns vertraglich zugesicherten Ansprüche auf den Erhalt von Jubiläumszuwendungen. Grundlage für die Bilanzierung bilden versicherungsmathematische Gutachten. Bei der Berechnung wurde ein Diskontierungszinssatz von 3,5 % p. a. (im Vorjahr: 4,1 % p. a.) zugrunde gelegt. Mit dem Abfluss der Ressourcen ist in den Jahren 2024 bis 2063 zu rechnen. Rechts- und Prozesskosten Die Rückstellungen für Rechts- und Prozesskosten umfassen im Wesentlichen Verpflichtungen aus der Vorsorge für rechtliche Risiken aus schwebenden Verfahren. Der Abfluss der Ressourcen wird im Geschäftsjahr 2024 erwartet. Altersteilzeit Die Rückstellungen für Altersteilzeit beinhalten die Verpflichtungen der HHLA aus dem während der aktiven Phase der Anspruchsberechtigten aufgebauten Erfüllungsrückstand sowie einen zeitanteilig zugeführten Aufstockungsbetrag. Die im Zusammenhang mit Altersteilzeitverträgen bestehenden Wertpapierguthaben stellen Planvermögen im Sinne des IAS 19 (revised 2011) dar. Sie wurden deshalb mit den im Rückstellungsbetrag enthaltenen Altersteilzeitverpflichtungen saldiert. Der entsprechende Betrag über 280 T€ (im Vorjahr: 202 T€) mindert somit den Rückstellungsausweis, siehe Textziffer 26. Darüber hinaus dienen verpfändete Bankguthaben zur Abdeckung der zum Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen. Die Ermittlung des Rückstellungsbetrags erfolgte unter Ansatz eines Diskontierungszinssatzes in Höhe von 3,4 % p. a. (im Vorjahr: 3,6 % p. a.). Mit dem Abfluss der Ressourcen wird in den Jahren 2024 bis 2029 gerechnet. Übrige Die übrigen sonstigen Rückstellungen betreffen mit einem wesentlichen Anteil Verpflichtungen aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen mit Mitarbeitern. Die in diesem Zusammenhang bestehenden Wertpapierguthaben stellen Planvermögen im Sinne des IAS 19 (revised 2011) dar. Sie wurden deshalb mit den im Rückstellungbetrag enthaltenen Verpflichtungen saldiert. Der entsprechende Betrag über 402 T€ (im Vorjahr: 502 T€) mindert somit den Rückstellungsausweis, siehe Textziffer 26. Der überwiegende Anteil des Mittelabflusses erfolgt in den Jahren 2024 bis 2028. Entwicklung der sonstigen lang- und kurzfristigen Rückstellungen scrollen in T€ 01.01.2023 Zuführung Veränderungen Konsolidierungskreis Zinseffekte Verbrauch Auflösung Abbruchverpflichtungen 86.196 2.077 3.469 1.383 3.811 Restrukturierungen 55.934 2.788 2.133 3.524 21.202 Tantiemen und Einmalzahlungen 11.928 10.964 9.914 641 Selbstbehalte in Schadensfällen 3.972 2.189 1.988 16 Jubiläen 2.863 547 115 307 Rechts- und Prozesskosten 645 1.170 Altersteilzeit 175 151 13 134 Übrige 19.555 3.793 126 49 5.709 129 181.268 23.679 126 5.779 22.959 25.799 scrollen in T€ Effekte aus Wechselkursänderungen 31.12.2023 Abbruchverpflichtungen 86.548 Restrukturierungen 36.130 Tantiemen und Einmalzahlungen 12.337 Selbstbehalte in Schadensfällen 4.157 Jubiläen 3.218 Rechts- und Prozesskosten 1.815 Altersteilzeit 205 Übrige 17.684 0 162.094 38. Lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten Lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2023 scrollen in T€ Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre Restlaufzeit über 5 Jahre Summe Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 51.871 218.753 288.988 559.612 Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 41.820 38.979 224.564 305.363 Sonstige Darlehen 0 9.032 28.492 37.524 Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 11.407 0 0 11.407 Verbindlichkeiten aus Ausgleichsverpflichtungen 280 859 0 1.139 Übrige lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 10.123 54.132 3 64.258 115.501 321.755 542.047 979.303 Lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2022 scrollen in T€ Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre Restlaufzeit über 5 Jahre Summe Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 33.798 134.960 186.029 354.787 Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 20.184 60.115 204.300 284.599 Sonstige Darlehen 0 3.065 13.000 16.065 Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 10.820 0 0 10.820 Übrige lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 16.632 21.705 158 38.495 81.434 219.845 403.487 704.766 Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten zum Bilanzstichtag abgegrenzte Zinsen in Höhe von 1.656 T€ (im Vorjahr: 73 T€) und sind fast ausschließlich in Euro abgeschlossen. Der Anteil dieser Verbindlichkeiten mit festverzinslichen Darlehenskonditionen beträgt 440.222 T€; der Anteil mit variablen Darlehenskonditionen beträgt 117.734 T€. Fälligkeiten der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten scrollen in T€ Bis 1 Jahr 50.508 1 Jahr bis 2 Jahre 53.330 2 Jahre bis 3 Jahre 36.611 3 Jahre bis 4 Jahre 31.698 4 Jahre bis 5 Jahre 101.077 Über 5 Jahre 284.732 557.956 Im Rahmen der Fremdfinanzierung bestehen für einzelne Konzerngesellschaften Kreditauflagen (Covenants), die an bilanzielle Kennzahlen und Sicherheiten gebunden sind. Ein Verstoß gegen diese Auflagen berechtigt den jeweiligen Kreditgeber, zusätzliche Sicherheiten, eine Anpassung der Konditionen oder die Rückzahlung des Kredits zu verlangen. Zur Vermeidung derartiger Maßnahmen überwacht die HHLA laufend die Einhaltung der Covenants und leitet bei Bedarf Maßnahmen ein, um die Erfüllung der Kreditbedingungen sicherzustellen. Im Berichtsjahr wurden die Kreditauflagen zu allen vereinbarten Prüfungszeitpunkten erfüllt. Das entsprechende Kreditvolumen betrug zum Bilanzstichtag 128.351 T€ (im Vorjahr: 138.706 T€). Die Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen stellen den diskontierten Wert zukünftiger Zahlungen für Gegenstände des Anlagevermögens dar. Weitere Angaben sind unter Textziffer 45 aufgeführt. Als sonstige Darlehen werden von Gesellschaften mit nicht beherrschenden Anteilen erhaltene Darlehen in Höhe von 28.024 T€ (im Vorjahr: 6.565 T€) ausgewiesen. Die Veränderung steht im Zusammenhang mit einem bereits bestehenden Gesellschafterdarlehen der HHLA AG, das durch einen nicht beherrschenden Anteilseigner in Höhe von 19.992 T€ übernommen wurde. Weitere Erläuterungen hierzu finden sich unter Textziffer 3. Weiterhin enthalten sind an andere Kreditgeber begebene Schuldscheindarlehen in Höhe von 9.500 T€ (im Vorjahr: 9.500 T€). Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern enthalten im Wesentlichen Löhne und Gehälter. Nähere Angaben zu den Verbindlichkeiten aus Ausgleichsverpflichtungen sind in Textziffer 6 enthalten. In den übrigen lang- und kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ist eine mögliche Verpflichtung in Höhe von 49.991 T€ (im Vorjahr: 20.970 T€) aus einer Put-Option enthalten, die im Zusammenhang mit der im Jahr 2021 erfolgten Erstkonsolidierung der HHLA PLT Italy S.r.l., Triest/Italien, steht. Zur Besicherung von verzinslichen Darlehen wurden Gebäude, Grundstücke, Flächenbefestigungen und mobile Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Buchwert in Höhe von 53.557 T€ (im Vorjahr: 58.051 T€) sicherungsübereignet. Die Sicherungsverträge sind derart ausgestaltet, dass die entsprechenden Vermögenswerte bis zur vollständigen Rückzahlung der besicherten Darlehen sowie der Zinsen auf die Kreditinstitute übergehen und diese ein Recht auf Verwertung haben, sofern der Kreditnehmer mit seinen zu erbringenden Zins- und Tilgungsleistungen in Verzug gerät. Finanzielle Verbindlichkeiten, bei denen die Zeitwerte nicht den Buchwerten entsprechen scrollen Buchwert Zeitwert in T€ 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 Festverzinsliche Darlehen 440.222 307.702 413.138 269.323 Für die Ermittlung der Zeitwerte der festverzinslichen Darlehen wurden risiko- und laufzeitadäquate Zinssätze verwendet. Diese basieren auf dem risikofreien Zinssatz in Abhängigkeit von der Laufzeit zuzüglich eines dem Kreditrating und der Laufzeit entsprechenden Aufschlags. Angaben zum Liquiditätsrisiko sind unter Textziffer 47 aufgeführt. 39. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen scrollen in T€ 31.12.2023 31.12.2022 113.690 111.789 Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen des Geschäftsjahres bestehen ausschließlich gegenüber Dritten. Wie im Vorjahr ist der Gesamtbetrag innerhalb eines Jahres fällig. 40. Lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen Lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen zum 31. Dezember 2023 scrollen in T€ Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre Restlaufzeit über 5 Jahre Summe Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen gegenüber der HPA 26.319 101.297 287.269 414.885 Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen gegenüber dem Sondervermögen "Stadt und Hafen" der Freien und Hansestadt Hamburg 213 107 0 320 Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen gegenüber der FEG Fischereihafenentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG 971 4.033 0 5.004 Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen gegenüber dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen 1.332 3.470 259 5.061 Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen 28.835 108.907 287.528 425.270 Übrige Verbindlichkeiten gegenüber der FHH 31.204 0 0 31.204 Übrige Verbindlichkeiten gegenüber der HHLA Frucht- und Kühl-Zentrum GmbH 12.174 0 0 12.174 Übrige Verbindlichkeiten gegenüber der HPA 10.253 0 0 10.253 Übrige Verbindlichkeiten gegenüber der Kombi-Transeuropa Terminal Hamburg GmbH 2.243 0 0 2.243 Übrige Verbindlichkeiten gegenüber der Ulrich Stein GmbH 2.240 0 0 2.240 Übrige Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen 4.329 0 0 4.329 Übrige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen 62.443 0 0 62.443 91.278 108.907 287.528 487.713 Lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen zum 31. Dezember 2022 scrollen in T€ Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre Restlaufzeit über 5 Jahre Summe Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen gegenüber der HPA 25.120 102.772 319.503 447.395 Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen gegenüber dem Sondervermögen "Stadt und Hafen" der Freien und Hansestadt Hamburg 211 320 0 531 Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen gegenüber der FEG Fischereihafenentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG 957 3.973 1.031 5.961 Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen gegenüber dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen 1.113 3.482 276 4.871 Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen 27.401 110.547 320.810 458.758 Übrige Verbindlichkeiten gegenüber der FHH 0 0 0 0 Übrige Verbindlichkeiten gegenüber der HHLA Frucht- und Kühl-Zentrum GmbH 10.848 0 0 10.848 Übrige Verbindlichkeiten gegenüber der HPA 5.155 0 0 5.155 Übrige Verbindlichkeiten gegenüber der Kombi-Transeuropa Terminal Hamburg GmbH 2.428 0 0 2.428 Übrige Verbindlichkeiten gegenüber der Ulrich Stein GmbH 1.177 0 0 1.177 Übrige Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen 2.979 0 0 2.979 Übrige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen 22.587 0 0 22.587 49.988 110.547 320.810 481.345 Der Rückgang der ausgewiesenen Leasingverbindlichkeiten ist im Wesentlichen durch planmäßige Tilgung der Leasingverbindlichkeiten sowie durch Zeitablauf begründet. Weitere Einzelheiten siehe auch Textziffer 45 und Textziffer 48. Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber der FHH betreffen sonstige Verbindlichkeiten in Form von vorausgezahlten Ausgleichleistungen im Zuge der städtebaulichen Entwicklung des Grasbrook in Höhe von 31.204 T€ (im Vorjahr: Forderungen in Höhe von 8.308 T€), näheres siehe Textziffer 48. Angaben zum Liquiditätsrisiko sind unter Textziffer 47 aufgeführt. 41. Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten scrollen in T€ 31.12.2023 31.12.2022 Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 19.480 19.220 Verbindlichkeiten aus Steuern 18.569 11.047 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 7.557 7.008 Berufsgenossenschaftsbeiträge 5.202 5.589 Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung 3.700 3.334 Hafenfonds 1.238 1.276 Übrige 6.285 3.746 62.031 51.220 In den Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern werden unter anderem Verpflichtungen aus nicht genommenem Urlaub ausgewiesen. Die Veränderung der Verbindlichkeiten aus Steuern im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Umsatzsteuerverbindlichkeiten. Sämtliche sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 42. Zahlungsverpflichtungen aus Ertragsteuern Zahlungsverpflichtungen aus Ertragsteuern scrollen in T€ 31.12.2023 31.12.2022 2.813 1.794 Die Zahlungsverpflichtungen aus Ertragsteuern resultieren aus erwarteten Nachzahlungen zur Körperschaftsteuer, zum Solidaritätszuschlag und zur Gewerbesteuer. Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses werden unter Zugrundelegung der im Abschlusszeitpunkt bekannten steuerrechtlichen Sachverhalte und der gültigen Rechtslage für die Körperschaftsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer entsprechende Ertragsteuerverbindlichkeiten ermittelt und ausgewiesen. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung 43. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung Free Cashflow Der Saldo aus dem Mittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit und dem Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit bildet den Free Cashflow. Hierdurch ist eine Aussage darüber möglich, wie viele liquide Mittel für Dividendenzahlungen oder für die Tilgung bestehender Schulden zur Verfügung stehen. Der Free Cashflow reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um 153.831 T€ auf - 27.091 T€. Wesentliche Veränderungen resultierten sowohl aus dem operativen Cashflow als auch aus dem Cashflow aus Investitionstätigkeit. Der operative Cashflow sank im Wesentlichen aufgrund einer im Vergleich zum Vorjahr höheren Veränderung der Rückstellungen, niedrigeren Ertragsteuerzahlungen und eines im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren operativen Ergebnisses (EBIT). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit weist einen im Vergleich zum Vorjahr höheren Zahlungsmittelabfluss aus. Zu dieser Erhöhung trugen im Wesentlichen gestiegene Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen und gesunkene Einzahlungen für kurzfristige Einlagen bei. Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten Der Saldo aus Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)Krediten sowie aus Auszahlungen für die Tilgung von (Finanz-)Krediten bildet die Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten gemäß IAS 7. Im Berichtsjahr kam es im Konzern zur Auszahlung für die Tilgung von (Finanz-)Krediten in Höhe von 34.210 T€ (im Vorjahr: 50.022 T€). In Höhe von 248.491 T€ (im Vorjahr: 67.290 T€) erfolgten Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-)Krediten. Diese Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten zeigt sich im Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 204.825 T€ (im Vorjahr: 20.219 T€) und ein Anstieg der Verbindlichkeiten aus sonstigen Darlehen in Höhe von 21.459 T€ (im Vorjahr: Rückgang in Höhe von 3.851 T€), siehe auch Textziffer 38. Wechselkurseffekte und sonstige Effekte sind zu vernachlässigen. Die Leasingverbindlichkeiten, siehe auch Textziffer 38 und Textziffer 40, reduzierten sich im Berichtsjahr um 12.723 T€ (im Vorjahr: 32.618 T€), darin saldieren sich im Wesentlichen zahlungsunwirksame Vertragszugänge in Höhe von 32.725 T€ (im Vorjahr: 18.822 T€) und zahlungswirksamen Tilgungen in Höhe von 51.185 T€ (im Vorjahr: 49.396 T€). Finanzmittelfonds Der Finanzmittelfonds beinhaltet den Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als drei Monaten sowie Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der HGV. Die Forderungen gegen die HGV betreffen täglich fällige Tagesgeldguthaben. Die angesetzten Werte entsprechen den Nennbeträgen. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds scrollen in T€ 31.12.2023 31.12.2022 Kurzfristige Einlagen mit einer Laufzeit bis zu 3 Monaten 67.520 32.922 Kurzfristige Einlagen mit einer Laufzeit von 4 - 12 Monaten 0 20.000 Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand 130.011 63.513 Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige Einlagen 197.531 116.435 Forderungen gegen HGV 44.800 75.089 Kontokorrentkredite - 21 - 8 Kurzfristige Einlagen mit einer Laufzeit von 4 - 12 Monaten 0 - 20.000 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 242.310 171.516 Erläuterungen zur Segmentberichterstattung 44. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung Die Segmentberichterstattung wird als Anlage des Konzernanhangs dargestellt. Die Segmentberichterstattung des Konzerns erfolgt nach den Vorschriften des IFRS 8 und verlangt eine Berichterstattung auf Basis der internen Berichtsmeldung an den Vorstand zum Zwecke der Steuerung der Unternehmensaktivitäten. Als Segmentergebnisgröße wird die international gebräuchliche Kennzahl EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) verwendet, die der Erfolgsmessung je Segment und damit der internen Steuerung dient. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des internen Reportings stimmen mit den für den Konzern angewandten und unter der Textziffer 6 "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" beschriebenen Grundsätzen überein. In Anlehnung an die Berichterstattungsstruktur des Konzerns für Managementzwecke und gemäß der Definition des IFRS 8 wurden folgende vier eigenständig organisierte und geführte Segmente identifiziert: Container Das Segment Container bündelt die Aktivitäten des Konzerns im Bereich Containerumschlag. Die Dienstleistung in diesem Segment besteht im Wesentlichen aus der Abfertigung von Containerschiffen und dem Umladen von Containern auf andere Verkehrsträger wie z. B. Bahn, Lkw und Feederschiffe. Die HHLA betreibt am Standort Hamburg drei Containerterminals (Altenwerder, Burchardkai und Tollerort) sowie je einen weiteren Containerterminal in Odessa/Ukraine, in Tallinn/Estland und in Triest/Italien. Komplementäre Dienstleistungen rund um den Container, z. B. die Wartung und Reparatur von Containern durch das Tochterunternehmen HCCR, runden die Angebotspalette ab. Das Segment Container erzielt zu einem überwiegenden Teil zeitpunktbezogene Umschlagerlöse. Nach Durchführung der Umschlagsleistung hat der Kunde die Verfügungsgewalt über den Container und es besteht ein Zahlungsanspruch durch die HHLA. Daneben fallen zeitraumbezogene Mieterlöse an. Einzelne HHLA-Kunden haben darüber hinaus aus zeitpunktbezogenen Erlösen vertragliche Rückvergütungsansprüche. Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wurde die HHLA-Personal-Service GmbH, Hamburg, in das Segment Container übertragen (vorher: Holding/Übrige). Die Vorjahreswerte im Segmentbericht wurden nicht angepasst. Hätte es keine Übertragung gegeben, so wären per 31. Dezember 2023 im Segment Container die Umsatzerlöse um 3.097 T€, das EBIT um 3.185 T€ sowie das EBITDA um 3.086 T€ höher. Intermodal Das Segment Intermodal ist als Kernelement des entlang der Transportkette vertikal integrierten Geschäftsmodells der HHLA darauf ausgerichtet, ein umfassendes Netzwerk im Seehafenhinterlandverkehr und zunehmend auch im Kontinentalverkehr per Bahn und Lkw anzubieten. Die Bahngesellschaft METRANS sowie das Lkw-Fuhrunternehmen CTD füllen dieses Dienstleistungsportfolio der HHLA aus. Die Umsatzerlöse dieses Segments sind als Transporterlöse zeitraumbezogen. Der Kunde zieht während der Transportleistung den Nutzen. Soweit der Container nicht innerhalb des Berichtszeitraums die Zieldestination erreicht, erfolgt die Abgrenzung der Umsatzerlöse auf Basis der Input-Methode. Es existieren darüber hinaus Rückvergütungsverpflichtungen gegenüber einzelnen Kunden. Logistik Das Segment Logistik umfasst Dienstleistungen in den Bereichen Spezialumschlag, digitale Geschäftsaktivitäten und Beratung. Das Leistungsspektrum beinhaltet einzelne Logistikdienstleistungen sowie komplette Prozessketten für die internationale Beschaffung und Distribution von Waren. Zudem werden Beratungs- und Managementleistungen für Kunden aus der internationalen Hafen- und Transportwirtschaft angeboten. Geschäftsaktivitäten zur Prozessautomatisierung, digitale oder luftgestützte Logistikdienstleistungen sowie Serviceleistungen insbesondere für den Intermodalbereich runden die Angebotspalette ab. Die aus dem Bereich Spezialumschlag resultierenden Umschlagerlöse zählen zu den zeitpunktbezogenen Umsätzen. Sobald der Spezialumschlag erbracht wurde, hat der Kunde Verfügungsgewalt über das umgeschlagene Gut und die HHLA dementsprechend ein Zahlungsanspruch. Daneben erzielt dieses Segment zeitraumbezogene Erlöse überwiegend aus Beratungs- und Vermietungsleistungen. Gegenüber einzelnen Kunden bestehen nur unwesentliche Rückvergütungsverpflichtungen. Immobilien Die Geschäftsaktivitäten dieses Segments, das gleichzeitig dem Teilkonzern Immobilien entspricht, umfassen Dienstleistungen wie die Entwicklung, Vermietung und Verwaltung von Immobilien. Hierzu gehören die Quartiere Speicherstadt und nördliches Elbufer (Fischereihafenareal). Darüber hinaus werden die dem Bereich "Holding/Übrige" zugeordneten gewerblichen Logistikobjekte und -flächen im Gebiet des Hamburger Hafens betreut. Die Umsatzerlöse dieses Segments bestehen aus zeitraumbezogenen Mieterlösen. Der in der Segmentberichterstattung enthaltene Bereich "Holding/Übrige" stellt kein eigenständiges Geschäftssegment im Sinne des IFRS 8 dar, wurde aber aus Gründen der Vollständigkeit und Übersichtlichkeit den Geschäftssegmenten des Teilkonzerns Hafenlogistik zugeordnet. Bedingt durch die Struktur des Konzerns ist eine umfangreiche Leistungsverrechnung zwischen den Segmenten erforderlich. Sie umfasst im Wesentlichen die Bereiche Überlassung von Immobilien, IT-Leistungen, administrative Leistungen, Werkstattleistungen sowie die Personalentsendung durch die Holding. Die Bewertung der Leistungen erfolgt generell zu Selbstkosten. Die Obergrenze des Verrechnungspreises bildet der für die Leistung anzusetzende Marktpreis. Setzt die leistende Gesellschaft die betreffende Leistung überwiegend am konzernexternen Markt ab, kann die Verrechnung zum Marktpreis erfolgen, auch wenn die Selbstkosten geringer sind. Die Überleitungen der Segmentgrößen auf die jeweiligen Konzerngrößen ergeben sich wie folgt: Umsatzerlöse und Ergebnis Die Überleitung der Segmentumsatzerlöse auf die Umsatzerlöse des Konzerns enthält Eliminierungen konsolidierungspflichtiger Umsatzerlöse zwischen den Segmenten und den Teilkonzernen. In der Überleitung der Segmentgröße EBIT auf das Konzernergebnis vor Steuern (EBT) sind konsolidierungspflichtige Sachverhalte zwischen den Segmenten sowie den Teilkonzernen, der Anteil der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen, das Zinsergebnis sowie das sonstige Finanzergebnis enthalten. Überleitung der Segmentergebnisse (EBIT) auf das Konzernergebnis vor Steuern (EBT) scrollen in T€ 2023 2022 Segmentergebnis (EBIT) 108.443 219.090 Eliminierung der Geschäftsbeziehungen zwischen den Segmenten und den Teilkonzernen 947 1.314 Konzernergebnis (EBIT) 109.389 220.403 Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen 4.890 4.853 Zinsergebnis - 50.474 - 31.065 Sonstiges Finanzergebnis - 4 - 1 Konzernergebnis vor Steuern (EBT) 63.802 194.190 Segmentvermögen In der Überleitung des Segmentvermögens zum Konzernvermögen sind neben konsolidierungspflichtigen Sachverhalten und Finanzanlagen insbesondere Ansprüche aus laufenden und latenten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie der Finanzmittelfonds enthalten, die nicht dem Segmentvermögen zuzuordnen sind. Überleitung des Segmentvermögens auf das Konzernvermögen scrollen in T€ 31.12.2023 31.12.2022 Segmentvermögen 3.002.803 2.594.518 Eliminierung der Geschäftsbeziehungen zwischen den Segmenten und den Teilkonzernen - 931.414 - 771.189 Kurzfristige Anlagen vor Konsolidierung 584.456 733.125 Finanzanlagen 30.659 18.977 Latente Steueransprüche 99.868 74.065 Steuererstattungsansprüche 26.269 4.988 Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige Einlagen 197.531 116.435 Konzernvermögen 3.010.172 2.770.919 Sonstige Segmentinformationen Die Überleitung zu den Konzerninvestitionen von - 66.545 T€ (im Vorjahr: - 926 T€) enthält die Eliminierung interner Leistungsverrechnungen für die Übertragung von Sachanlagevermögen in Höhe von - 53.555 T€ (im Vorjahr: 0 T€) sowie für die Erstellung immaterieller Vermögenswerte in Höhe von - 12.990 T€ (im Vorjahr: - 926 T€) zwischen den Segmenten. Bezogen auf die Überleitung der Abschreibungen von - 1.949 T€ (im Vorjahr: - 1.967 T€) entfällt der gesamte Betrag auf die Zwischenergebniseliminierung zwischen den Segmenten und den Teilkonzernen. Die Überleitung der nicht zahlungswirksamen Posten beträgt - 34 T€ (im Vorjahr: 172 T€). Informationen über geografische Gebiete Für die Informationen nach Regionen werden die Segmenterlöse und die Angaben zum langfristigen Segmentvermögen nach dem Standort der Konzerngesellschaften segmentiert. Informationen über geografische Gebiete scrollen Deutschland EU Außerhalb EU in T€ 2023 2022 2023 2022 2023 2022 Segmenterlöse 807.800 961.253 629.711 605.283 9.260 11.815 Langfristiges Segmentvermögen 1.356.048 1.274.816 964.439 866.983 40.586 43.544 Investitionen in langfristiges Segmentvermögen 195.146 117.120 118.089 82.403 766 3.616 scrollen Summe Überleitung zum Konzern Konzern in T€ 2023 2022 2023 2022 2023 2022 Segmenterlöse 1.446.771 1.578.351 0 0 1.446.771 1.578.351 Langfristiges Segmentvermögen 2.361.073 2.185.343 649.099 585.576 3.010.172 2.770.919 Investitionen in langfristiges Segmentvermögen 314.001 203.139 0 0 314.001 203.139 In der Überleitung des langfristigen Segmentvermögens zum Konzernvermögen sind neben konsolidierungspflichtigen Sachverhalten zwischen den Segmenten insbesondere kurzfristige Vermögenswerte, Finanzanlagen sowie Ansprüche aus laufenden und latenten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten. Informationen über wichtige Kunden Die Umsatzerlöse in Höhe von 257.799 T€ (im Vorjahr: 276.062 T€) mit einem Kunden übersteigen 10 % des Konzernumsatzes und betreffen die Segmente Container und Intermodal. Sonstige Erläuterungen 45. Leasingverhältnisse Leasingverhältnisse als Leasingnehmer Weitere Informationen über Leasingverhältnisse des HHLA-Konzerns finden sich auch in der Textziffer 6, Textziffer 12, Textziffer 14, Textziffer 16, Textziffer 23, Textziffer 38 und Textziffer 40. Grundsätzliche Berücksichtigung von Leasingverhältnissen Gemäß IFRS 16 sind grundsätzlich alle Leasingverhältnisse in der Bilanz zu erfassen. Folgende wesentliche Mietverhältnisse bestehen derzeit im HHLA-Konzern: Der Konzern hat für einige Immobilien, verschiedene technische Anlagen sowie für Betriebs- und Geschäftsausstattung Leasingverträge abgeschlossen. Gegenstand dieser Verträge sind u. a. Flächen, Kaimauern, Hebe- und Flurförderfahrzeuge, Containertragwagen und -chassis sowie EDV-Hardware. Die Verträge beinhalten teilweise Verlängerungsoptionen und Andienungsrechte. Die Verlängerungsoption hat jeweils der Leasingnehmer; das Andienungsrecht kann gegebenenfalls durch den jeweiligen Leasinggeber ausgeübt werden. Im Berichtsjahr bestanden keine Andienungsrechte. LEASINGVERHÄLTNISSE, DEREN PASSIVWERTE UNTER DEN VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN AUSGEWIESEN WERDEN Der Konzern mietet Großschiffsliegeplätze von der Eigentümerin der Hafenflächen, der Hamburg Port Authority (HPA), einem nahestehenden Unternehmen, an, siehe Textziffer 48. Die feste Anmietung erfolgt zunächst bis zum Jahr 2036, die HHLA geht jedoch davon aus, dass die Anmietung dieser Vermögenswerte (entsprechend den bisherigen Usancen) über 50 Jahre erfolgt. Die Verträge sehen Regelungen zur Haftungsverteilung bei Nichtigkeit und damit verbundener vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages als Folge von EU-Rechtskollisionen vor. Der Vorstand der HHLA schätzt derzeit das Risiko einer EU-Rechtskollision als sehr gering ein. Sowohl in 2021 als auch in 2022 erfolgten Anpassungen an den Leasingverpflichtungen für Großschiffsliegeplätze aus der vertraglich fixierten Änderung der Refinanzierungszinssätze. Zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. der HPA und dem HHLA-Konzern bestehen Verträge über die Anmietung von Flächen und Kaimauern im Hamburger Hafen sowie in der Speicherstadt durch die Gesellschaften des HHLA-Konzerns. Die Laufzeit der wesentlichen Verträge endet in den Jahren 2025 bis 2036. Die Vertragsbestimmungen sehen in der Regel in einem Turnus von fünf Jahren Mietzinsüberprüfungen auf Grundlage der Mietpreisentwicklung in den relevanten Wettbewerbshäfen bzw. auf Grundlage entsprechender Mietpreisindizes vor. Die erwarteten Mietzinserhöhungen für die abgelaufenen Perioden sowie die erwarteten Mietzinserhöhungen bis 2026 sind im vorliegenden Konzernabschluss entsprechend berücksichtigt. Die Leasingaufwendungen aus der Anmietung der Flächen in der Speicherstadt sind zum Teil an die Entwicklung der Erlöse des Konzerns aus der Vermietung der zugehörigen Gebäude gekoppelt. Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters dürfen die gemieteten Flächen nicht weitervermietet und die aufstehenden Gebäude der HHLA weder veräußert noch vermietet werden. Wesentliche Veränderungen der Vertragskonditionen aus Untermietverträgen bedürfen ebenfalls der vorherigen Zustimmung der Vermieterin. LEASINGVERHÄLTNISSE, DEREN PASSIVWERTE UNTER DEN LANG- UND KURZFRISTIGEN FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN AUSGEWIESEN WERDEN Es existieren Mietverhältnisse von Immobilien und Mobilien bei HHLA PLT Italy S.r.l., Triest/ Italien. Die hier zu entrichtenden Mietzinsen sind grundsätzlich fix und verändern sich im Laufe des Mietverhältnisses ggf. nur im Rahmen der zukünftigen Inflationsentwicklung. Kaufoptionen am Ende der Laufzeiten der Mietverhältnisse bestehen nicht. Die Restlaufzeiten der betreffenden Mietverträge liegen in einem Zeitraum von drei bis 41 Jahren. Der Konzessionsvertrag wurde bis zum Jahr 2064 verlängert. Bei der Logistica Giuliana S.r.l., Triest/Italien, bestehen Mietverhältnisse von Immobilien. Die hier zu entrichtenden Mietzinsen sind grundsätzlich fix und verändern sich im Laufe des Mietverhältnisses ggf. nur im Rahmen der zukünftigen Inflationsentwicklung. Kaufoptionen am Ende der Laufzeiten der Mietverhältnisse bestehen nicht. Die Restlaufzeit des Konzessionsvertrages beträgt 44 Jahre. Der Konzessionsvertrag wurde bis zum Jahr 2067 verlängert. Weiterhin existieren Mietverhältnisse von Immobilien und Mobilien am Containerterminal in Odessa/Ukraine. Die hier zu entrichtenden Mietzinsen sind grundsätzlich fix und verändern sich im Laufe des Mietverhältnisses nur im Rahmen der zukünftigen Inflationsentwicklung. Kaufoptionen am Ende der Laufzeiten der Mietverhältnisse bestehen nicht. Die Laufzeiten der betreffenden Mietverträge liegen in einem Zeitraum von einem bis 33 Jahren und enden spätestens im Jahr 2044. Zudem bestehen wesentliche Mietverhältnisse von Immobilien am Containerterminal in Tallinn/Estland. Die hier zu entrichtenden Mietzinsen sind grundsätzlich fix und verändern sich im Laufe des Mietverhältnisses nur im Rahmen der zukünftigen Inflationsentwicklung. Kaufoptionen am Ende der Laufzeiten der Mietverhältnisse bestehen nicht. Die Laufzeiten der betreffenden Mietverträge enden im Jahr 2062. Die METRANS-Gruppe hat für verschiedene Mobilien Leasingvereinbarungen abgeschlossen. Diese Leasingverträge haben eine durchschnittliche Laufzeit zwischen drei und zehn Jahren und enthalten teilweise Verlängerungsoptionen. Die für einzelne Immobilien bestehenden Leasingverträge haben eine Laufzeit bis zu 30 Jahren und enthalten ebenfalls teilweise Verlängerungsoptionen. Dem Leasingnehmer werden keinerlei Verpflichtungen bei Abschluss dieser Leasingverhältnisse auferlegt. Darüber hinaus mietet die METRANS-Gruppe Terminalflächen im Rahmen von Konzessionsverträgen über eine Laufzeit von zehn bis 30 Jahren an. Kurzfristige Leasingverträge und Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte Der Konzern mietet technische Ausrüstung, Kraftfahrzeuge, IT-Ausstattung, Büromöbel etc. mit einer Laufzeit zwischen einem und drei Jahren. Diese Leasingvereinbarungen sind entweder kurzfristig oder (bzw. und) ihnen liegen Gegenstände von geringem Wert zugrunde. In diesen Fällen erfasst die HHLA weder Nutzungsrechte noch Leasingverbindlichkeiten. Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen der Leasingverhältnisse in der Gewinn- und Verlustrechnung: Leasingverhältnisse in der Gewinn- und Verlustrechnung scrollen in T€ 2023 2022 Materialaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen 14.801 16.011 Aufwendungen aus Leasingverhältnissen über geringwertige Vermögenswerte 1.458 1.035 Aufwendungen aus variablen Leasingzahlungen 485 783 Abschreibungen Abschreibungen auf Nutzungsrechte 53.576 50.264 Finanzergebnis Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten 19.995 19.970 Zukünftige nicht bilanzierte Zahlungsmittelabflüsse Die nachfolgende Tabelle zeigt die künftigen Zahlungsmittelabflüsse, zu denen es beim Leasingnehmer kommen könnte, die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit unberücksichtigt geblieben sind: Zukünftige nicht bilanzierte Zahlungsmittelabflüsse scrollen in T€ 31.12.2023 31.12.2022 Künftige variable Leasingzahlungen 13.196 10.803 Verlängerungs- und Kündigungsoptionen 0 0 Restwertgarantien 21 21 Noch nicht begonnene Leasingverhältnisse 0 3.090 13.217 13.914 Leasingverhältnisse als Leasinggeber Der Konzern hat Leasingverträge zur gewerblichen Vermietung seiner als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, siehe Textziffer 24, abgeschlossen. Die HHLA hat diese Leasingverhältnisse als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft, da diese im Wesentlichen nicht alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen. Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien umfassen die nicht selbst genutzten Büroräume, Anlagen und eine Gewerbeimmobilie. Diese Leasingverhältnisse haben unkündbare Restmietlaufzeiten zwischen einem und zwölf Jahren. Nach Ablauf der unkündbaren Grundmietzeit gewähren einige Verträge den Mietern die Option zur Verlängerung des Mietvertrags um Zeiträume zwischen einem Jahr und maximal dreimal fünf Jahren. Einige Leasingverträge enthalten eine Klausel, nach der die Miete auf der Grundlage der jeweiligen Marktkonditionen nach oben angepasst werden kann. Im Geschäftsjahr wurden Erlöse aus der Vermietung von Sachanlagen und von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in Höhe von 68.004 T€ (im Vorjahr: 66.021 T€) vereinnahmt. Die folgende Tabelle stellt eine Fälligkeitsanalyse der Forderungen aus Operating-Leasingverhältnissen dar und zeigt die nach dem Bilanzstichtag zu erhaltenden nicht diskontierten Leasingzahlungen. Fälligkeiten der Forderungen aus Operating-Leasingverhältnissen scrollen in T€ 31.12.2023 31.12.2022 Bis 1 Jahr 38.479 38.215 1 Jahr bis 2 Jahre 33.268 33.638 2 Jahre bis 3 Jahre 28.936 28.895 3 Jahre bis 4 Jahre 20.468 24.589 4 Jahre bis 5 Jahre 5.544 17.194 Über 5 Jahre 32.418 27.404 159.113 169.935 Aus Leasinggebersicht bestehen keine Leasingvereinbarungen, die als Finanzierungs-Leasingverhältnisse eingestuft werden. 46. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Für folgende Haftungsverhältnisse wurden keine Rückstellungen gebildet, weil das Risiko der Inanspruchnahme als wenig wahrscheinlich eingeschätzt wird. Haftungsverhältnisse scrollen in T€ 31.12.2023 31.12.2022 Bürgschaften 28.140 29.249 Patronatserklärungen 0 0 28.140 29.249 Ab dem 31. Dezember 2023 kann die HHLA innerhalb von einem Jahr bis zu einem Höchstbetrag von 65.981 T€ aus den bestehenden Bürgschaften in Anspruch genommen werden. Am Abschlussstichtag lagen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen vor: Sonstige finanzielle Verpflichtungen scrollen in T€ 31.12.2023 31.12.2022 Offene Bestellungen 306.065 224.987 Übrige 25.916 14.244 331.981 239.231 Von den Verpflichtungen aus offenen Bestellungen entfallen 223.923 T€ (im Vorjahr: 155.627 T€) auf Investitionen in das Sachanlagevermögen und 9.165 T€ (im Vorjahr: 3.830 T€) auf Investitionen in die immateriellen Vermögenswerte. 47. Management von Finanzrisiken Im Rahmen der Finanzierung seiner Geschäftstätigkeit setzt der Konzern kurz-, mittel- und langfristige Bankdarlehen, Leasing- und Mietkaufverträge sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen ein. Der Konzern verfügt über verschiedene weitere finanzielle Vermögenswerte und Schulden wie z. B. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die unmittelbar im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit entstehen. Zins- und Marktpreisrisiko Im Rahmen seiner Finanzierungstätigkeit ist der Konzern einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt, welches hauptsächlich aus den mittel- und langfristigen Finanzschulden mit variablem Zinssatz resultiert. Die Steuerung der Zinsaufwendungen des Konzerns erfolgt je nach Marktlage durch eine Kombination von festverzinslichem und variabel verzinslichem Fremdkapital. Im Vorjahr wurden Forward-Zinsswaps zur Absicherung des Zinsniveaus für die geplante Aufnahme von Festzinsdarlehen zur Investitionsfinanzierung abgeschlossen. Diese Sicherungsgeschäfte wurden im Hedge Accounting nach IFRS 9 designiert. Die Sicherungsquote beträgt 100 %, da das vollständige Volumen der Sicherungsgeschäfte zur Absicherung der Grundgeschäfte in entsprechender Höhe dient. Das Ausfallrisiko hat keinen dominanten Einfluss auf die Wertänderungen. Es bestehen keine erwarteten Ineffektivitäten. Die Marktwertänderungen der Sicherungsgeschäfte wurden vollständig erfolgsneutral im kumulierten übrigen Eigenkapital erfasst. Mit der Konditionsfixierung der entsprechenden Darlehen im Jahr 2022 wurden die Zinsswaps per Ausgleichszahlung aufgelöst. Zum Bilanzstichtag existieren bei zwei vollkonsolidierten Gesellschaften Zinsswaps zur Absicherung variabel verzinslicher Kredite. Aufgrund des geringen Umfangs dieser Instrumente wird das Risiko als unbedeutend eingestuft. Zum Bilanzstichtag waren 78,9 % der Darlehensaufnahmen des Konzerns festverzinslich (im Vorjahr: 86,7 %). Die festverzinslichen Finanzinstrumente werden nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanziert und unterliegen daher keinen bilanziellen Marktpreisrisiken. Eine Veränderung des variablen Zinsniveaus wirkt auf die Zinsaufwendungen aus variabel verzinslichen Darlehen und auf die Zinserträge aus Tages- und Termingeldanlagen. Ein um 1,0 Prozentpunkte höheres variables Zinsniveau zum Bilanzstichtag hätte eine Erhöhung des Zinsaufwands aus variabel verzinslichen Darlehen um 1.177 T€ p. a. (im Vorjahr: 470 T€ p. a.) und eine Erhöhung der Zinserträge aus Tages- und Termingeldanlagen um bis zu 2.446 T€ p. a. (im Vorjahr: 1.907 T€ p. a.) zur Folge. Im Übrigen können Marktpreisrisiken insbesondere die Wertpapiere und Beteiligungen betreffen. Währungsrisiko Infolge der Investitionen in Ländern außerhalb des Euroraums können sich Änderungen der Wechselkurse auf die Bilanz auswirken. Fremdwährungsrisiken aus einzelnen Transaktionen werden fallbezogen durch Devisentermingeschäfte oder Devisenoptionen abgesichert, sofern die Einschätzung der Marktlage dies erfordert. Die entsprechenden Sicherungsgeschäfte lauten auf die gleichen Währungen wie das gesicherte Grundgeschäft. Der Konzern schließt Devisenterminkontrakte erst dann ab, wenn feste Ansprüche bzw. Verpflichtungen entstanden sind oder mit hinreichender Sicherheit erwartet werden. Zum Bilanzstichtag bestanden Kurssicherungsgeschäfte mit einem Volumen von 37.500 T€ (im Vorjahr: 40.500 T€) und Laufzeiten von bis zu 25 Monaten. Am 31. Dezember 2023 betrug der Marktwert - 295 T€ (im Vorjahr: 2.228 T€). Im Berichtsjahr wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung Wertänderungen aus diesen Kurssicherungsgeschäften, welche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten darstellen, im Finanzergebnis unter Textziffer 16 erfasst. Diese Geschäfte befinden sich nicht im Hedge Accounting gemäß IFRS 9. Umsätze werden im HHLA-Konzern überwiegend in Euro bzw. in den Landeswährungen der europäischen Konzerngesellschaften fakturiert. Investitionen in diesen Ländern werden überwiegend in Euro finanziert. Rohstoffpreisrisiko Einem Rohstoffpreisrisiko ist der Konzern insbesondere bei der Beschaffung von Kraftstoffen ausgesetzt. In Abhängigkeit von der Marktsituation kann der Konzern für eine Teilmenge des Kraftstoffbedarfs Preissicherungsgeschäfte abschließen. Dies war weder zum Bilanzstichtag noch zum 31. Dezember 2022 der Fall. Neben den genannten Marktrisiken bestehen im Bereich der Finanzrisiken Kredit- und Liquiditätsrisiken. Kreditrisiko/Ausfallrisiko Der Konzern geht Geschäftsbeziehungen auf Kreditbasis ausschließlich mit anerkannten, kreditwürdigen Dritten ein. Kunden, die mit dem Konzern Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, werden einer Bonitätsprüfung unterzogen. Zudem werden die Forderungsbestände laufend überwacht und bei erkennbaren Risiken Wertberichtigungen gebildet, so dass der Konzern darüber hinaus im Bereich der Forderungen keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Das maximale Ausfallrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen finanziellen Vermögenswerte besteht theoretisch in Höhe des jeweiligen Buchwerts der Forderungen. Eine wesentliche Konzentration von Ausfallrisiken durch Einzelkunden gibt es nicht. Für einige Forderungen erlangt der Konzern möglicherweise Sicherheiten in Form von Bürgschaften oder Garantien, auf die bei Zahlungsverzug des Kontrahenten im Rahmen der Vertragsmodalitäten zurückgegriffen werden kann. Der Konzern wendet den vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 an, um die erwarteten Kreditverluste zu bemessen, demzufolge werden bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste herangezogen. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale und Überfälligkeitstage zusammengefasst. Wenn, bestehen bei der HHLA Vertragsvermögenswerte bzw. Vertragsverbindlichkeiten wie auch im Vorjahr nur in unbedeutendem Umfang. Diese Vertragsverhältnisse hätten grundsätzlich eine Laufzeit unter einem Jahr. Die erwarteten Verlustquoten basieren auf den Zahlungsprofilen der Umsätze über eine Periode von 12 Monaten vor dem 31. Dezember 2023 und den entsprechenden historischen Ausfällen in dieser Periode. Zusätzlich bezieht die HHLA zu erwartende Änderungen des wirtschaftlichen Umfelds in die Ermittlung dieser Verlustquoten mit ein. Darüber hinaus hat die HHLA Forderungen aus Lieferungen und Leistungen individuell beobachtet und ggfs. wertberichtigt. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss sind unwesentlich. Auf dieser Grundlage wurde die Wertberichtigung im Hinblick auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag und zum 31. Dezember 2022 wie folgt ermittelt: Ermittlung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2023 scrollen in T€ nicht fällig 1 - 90 Tage überfällig 91 - 180 Tage überfällig 181 - 270 Tage überfällig 271 - 360 Tage überfällig mehr als 360 Tage überfällig Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vor Wertberichtigung 130.645 30.777 3.787 685 345 1.570 Erwartete Verlustquote 0,09 % 0,71 % 7,24 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % Wertberichtigung des Berichtsjahres 119 218 274 685 345 1.570 Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Wertberichtigung scrollen in T€ Summe Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vor Wertberichtigung 167.809 Erwartete Verlustquote Wertberichtigung des Berichtsjahres 3.211 Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Wertberichtigung 164.598 Ermittlung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2022 scrollen in T€ nicht fällig 1 - 90 Tage überfällig 91 - 180 Tage überfällig 181 - 270 Tage überfällig 271 - 360 Tage überfällig mehr als 360 Tage überfällig Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vor Wertberichtigung 143.210 53.745 5.836 2.810 1.829 2.728 Erwartete Verlustquote 0,21 % 0,77 % 9,97 % 19,54 % 33,79 % 57,51 % Wertberichtigung des Vorjahres 299 414 582 549 618 1.569 Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Wertberichtigung scrollen in T€ Summe Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vor Wertberichtigung 210.158 Erwartete Verlustquote Wertberichtigung des Vorjahres 4.031 Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Wertberichtigung 206.127 Die Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zeigt folgende Entwicklung: Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen scrollen in T€ 2023 2022 Wertberichtigungen am 1. Januar 4.031 3.017 Zuführungen (Aufwendungen für Wertberichtigungen) 1.548 2.021 Verbrauch - 235 - 36 Auflösungen - 2.133 - 971 Wertberichtigungen am 31. Dezember 3.211 4.031 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist. Zu den Indikatoren, wonach nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist, zählen unter anderem das Versäumnis eines Schuldners, sich zu einem Rückzahlungsplan gegenüber dem Konzern zu verpflichten und, soweit keine gegenteiligen Erkenntnisse vorliegen, das Versäumnis, nach 360 Tagen Zahlungsverzug, vertragliche Zahlungen zu leisten. Wertminderungsaufwendungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden im Betriebsergebnis als sonstige betriebliche Aufwendungen dargestellt. In Folgeperioden erzielte, früher bereits abgeschriebene Beträge werden als sonstige betriebliche Erträge erfasst. Das Ausfallrisiko aus den derivativen Finanzinstrumenten sowie aus den Zahlungsmitteln, Zahlungsmitteläquivalenten und kurzfristigen Einlagen besteht theoretisch im Ausfall eines Vertragspartners und entspricht daher den jeweiligen Buchwerten der Instrumente. Da der Konzern derivative Finanzgeschäfte sowie die Anlage liquider Mittel regelmäßig nur mit Adressen guter Bonität eingeht und deren Bonitätseinstufung einer regelmäßigen Überwachung unterliegt, ist das tatsächliche Ausfallrisiko sehr gering. Darüber hinaus können Kreditrisiken aus einer Inanspruchnahme aus den unter Textziffer 46 aufgeführten Haftungsverhältnissen resultieren. Liquiditätsrisiko Mithilfe einer mittelfristigen Liquiditätsplanung, der Streuung der Fristen der in Anspruch genommenen Darlehen und Leasingverhältnisse sowie durch bestehende Kreditlinien und Finanzierungszusagen stellt der Konzern sicher, dass die Liquidität jederzeit gewährleistet ist. Sofern für einzelne Darlehen Kreditauflagen vereinbart sind, wird deren Einhaltung laufend überwacht. Bei Bedarf leitet die HHLA Maßnahmen ein, um die Erfüllung der Auflagen sicherzustellen. Bezüglich der Fristigkeiten der finanziellen Verbindlichkeiten und der Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen wird auf die Restlaufzeitengliederung der lang- und kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten unter Textziffer 38 bzw. der lang- und kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen Textziffer 40 verwiesen. Erwartete Liquiditätsabflüsse aufgrund zukünftiger Zinszahlungen für Darlehen und für Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen scrollen bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre in T€ 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 Für Darlehen mit fixen Zinskonditionen 7.504 4.700 39.136 15.314 33.380 7.926 Für Darlehen mit variablen Zinskonditionen 2.566 1.562 9.105 4.684 7.862 4.677 Für Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 22.140 21.626 64.431 70.555 180.437 190.143 32.210 27.888 112.672 90.553 221.679 202.746 scrollen Summe in T€ 31.12.2023 31.12.2022 Für Darlehen mit fixen Zinskonditionen 80.020 27.940 Für Darlehen mit variablen Zinskonditionen 19.533 10.923 Für Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 267.008 282.324 366.561 321.187 Für die übrigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten wird ein Liquiditätsabfluss für Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahren erwartet. Der Diskontierungsbetrag beträgt rd. 13,5 Mio. €. Zum Bilanzstichtag existieren bei zwei vollkonsolidierten Gesellschaften Zinsswaps. Aufgrund des geringen Umfangs dieser Instrumente wird das Risiko als unbedeutend eingestuft. Finanzinstrumente Buchwerte und beizulegende Zeitwerte Die nachstehenden Tabellen zeigen Buchwerte und beizulegende Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich ihrer Stufen in der Fair-Value-Hierarchie, siehe auch Textziffer 6 und Textziffer 7. Für nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten erfolgt keine Angabe des beizulegenden Zeitwerts in der Stufenhierarchie, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt. Finanzielle Vermögenswerte zum 31. Dezember 2023 scrollen Buchwert Wertansatz Bilanz nach IFRS 9 in T€ Fortgeführte Anschaffungskosten Erfolgswirksam zum beizul. Zeitwert Erfolgsneutral zum beizul. Zeitwert Wertansatz Bilanz nach anderen Standards Bilanzausweis Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte 1.802 15.023 513 17.338 0 1.802 15.023 513 17.338 Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte 17.220 1.674 18.894 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 164.598 164.598 Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen 50.481 50.481 Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige Einlagen 197.531 197.531 429.830 0 0 1.674 431.504 scrollen Beizulegender Zeitwert in T€ Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte 3.004 1.802 12.532 17.338 Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige Einlagen Finanzielle Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2023 scrollen Buchwert Wertansatz Bilanz nach IFRS 9 in T€ Fortgeführte Anschaffungskosten Erfolgswirksam zum beizul. Zeitwert Erfolgsneutral zum beizul. Zeitwert Wertansatz Bilanz nach anderen Standards Bilanzausweis Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten 295 295 0 0 0 295 295 Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten 611.109 356.492 967.601 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 559.612 559.612 Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 305.362 305.362 Verbindlichkeiten aus Ausgleichsverpflichtungen, langfristig 859 859 Verbindlichkeiten aus Ausgleichsverpflichtungen, kurzfristig 280 280 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, langfristig 41.388 49.991 91.379 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, kurzfristig 10.109 10.109 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 113.690 113.690 Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen 62.444 425.269 487.713 Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 425.269 425.269 Übrige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen 62.444 62.444 787.243 0 0 781.761 1.569.004 scrollen Beizulegender Zeitwert in T€ Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten 295 295 Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 532.528 532.528 Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen Verbindlichkeiten aus Ausgleichsverpflichtungen, langfristig 859 859 Verbindlichkeiten aus Ausgleichsverpflichtungen, kurzfristig Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, langfristig 41.388 49.991 91.379 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, kurzfristig Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen Übrige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen Finanzielle Vermögenswerte zum 31. Dezember 2022 scrollen Buchwert Wertansatz Bilanz nach IFRS 9 in T€ Fortgeführte Anschaffungskosten Erfolgswirksam zum beizul. Zeitwert Erfolgsneutral zum beizul. Zeitwert Wertansatz Bilanz nach anderen Standards Bilanzausweis Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte 2.964 3.460 2.533 8.957 0 2.964 3.460 2.533 8.957 Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte 13.147 2.015 15.162 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 206.127 206.127 Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen 86.884 86.884 Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige Einlagen 116.435 116.435 422.593 0 0 2.015 424.608 scrollen Beizulegender Zeitwert in T€ Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte 3.766 5.191 8.957 Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristige Einlagen Finanzielle Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2022 scrollen Buchwert Wertansatz Bilanz nach IFRS 9 in T€ Fortgeführte Anschaffungskosten Erfolgswirksam zum beizul. Zeitwert Erfolgsneutral zum beizul. Zeitwert Wertansatz Bilanz nach anderen Standards Bilanzausweis Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 0 Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten 399.198 305.568 704.766 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 354.787 354.787 Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 284.598 284.598 Verbindlichkeiten aus Ausgleichsverpflichtungen, langfristig 0 Verbindlichkeiten aus Ausgleichsverpflichtungen, kurzfristig 0 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten langfristig 16.958 20.970 37.928 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten kurzfristig 27.453 27.453 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 111.789 111.789 Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen 22.587 458.758 481.345 Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 458.758 458.758 Übrige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen 22.587 22.587 533.574 0 0 764.326 1.297.900 scrollen Beizulegender Zeitwert in T€ Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 316.408 316.408 Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen Verbindlichkeiten aus Ausgleichsverpflichtungen, langfristig Verbindlichkeiten aus Ausgleichsverpflichtungen, kurzfristig Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten langfristig 37.928 37.928 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten kurzfristig Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen Übrige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen Bestehen bei den aufgeführten langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten, die eine Information über den beizulegenden Zeitwert enthalten, keine wesentlichen Unterschiede zwischen den Buchwerten und den beizulegenden Zeitwerten der Finanzinstrumente, erfolgt die Angabe des Buchwertes. Anderenfalls ist der beizulegende Zeitwert angegeben. Die HHLA hat das Wahlrecht, finanzielle Vermögenswerte als nicht zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS 9 zu bewerten, in Anspruch genommen. Diese werden in Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie eingruppiert. Für diese Anteile in Höhe von rund 12,5 Mio. € an einer Kapitalgesellschaft ist kein direkter Börsen- oder Marktwert verfügbar. Die Beteiligungsbuchwerte werden regelmäßig einmal jährlich überprüft, um dem Risiko der Wertminderung entgegenzuwirken. Für die zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Anteile besteht keine Veräußerungsabsicht. Bewertungstechniken und wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktoren zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte Die nachstehende Tabelle zeigt die Bewertungstechniken, die bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 2 und Stufe 3 verwendet wurden, sowie die verwendeten wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren. Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente scrollen Art Bewertungstechnik Wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktoren Finanzielle Verbindlichkeiten (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, langfristig, ohne Put-Option) Abgezinste Cashflows Nicht anwendbar Finanzielle Verbindlichkeiten (Verbindlichkeiten aus Ausgleichsverpflichtungen, langfristig) Abgezinste Cashflows Jahresergebnis (geschätzt) Finanzielle Verbindlichkeiten (Put-Option) Abgezinste Cashflows Fair Value Unternehmenswert (geschätzt) Im Berichtsjahr wurde keine Umgliederung zwischen den einzelnen Bewertungsstufen vorgenommen. 48. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Als nahestehende Unternehmen und Personen gemäß IAS 24 gelten für den Konzern die Unternehmen und Personen, die direkt oder indirekt den Konzern beherrschen, von ihm beherrscht werden oder unter gemeinsamer Beherrschung stehen bzw. einen maßgeblichen Einfluss auf diesen ausüben oder durch den Konzern maßgeblich beeinflusst werden. Dementsprechend werden der Gesellschafter HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg (HGV), sowie die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) als deren Gesellschafterin, die durch den Gesellschafter oder die Freie und Hansestadt Hamburg beherrschten oder maßgeblich beeinflussten Unternehmen, die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der HHLA und deren nahen Familienangehörigen sowie die Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen des Konzerns als nahestehende Unternehmen und Personen definiert. Die HGV ist das oberste Mutterunternehmen der HHLA, das einen Konzernabschluss veröffentlicht. Diese Veröffentlichung erfolgt im Bundesanzeiger unter HRB 16106. Die HHLA AG ist das oberste Mutterunternehmen im Konzern. Transaktionen mit nicht vollkonsolidierten nahestehenden Unternehmen und Personen scrollen Erlöse Aufwendungen Forderungen in T€ 2023 2022 2023 2022 31.12.2023 31.12.2022 Unternehmen mit beherrschendem Einfluss auf den Konzern 1.835 262 766 821 45.688 83.940 Nicht konsolidierte Tochterunternehmen 26 22 493 470 117 4 Gemeinschaftsunternehmen 20.722 21.004 16.199 14.314 4.447 1.946 Assoziierte Unternehmen 805 410 0 4 23 3 Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen 8.942 9.781 13.133 10.734 206 991 32.330 31.479 30.591 26.343 50.481 86.884 scrollen Verbindlichkeiten in T€ 31.12.2023 31.12.2022 Unternehmen mit beherrschendem Einfluss auf den Konzern 0 0 Nicht konsolidierte Tochterunternehmen 275 285 Gemeinschaftsunternehmen 18.134 15.464 Assoziierte Unternehmen 0 87 Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen 469.304 465.509 487.713 481.345 Die Forderungen gegen Unternehmen mit beherrschendem Einfluss auf den Konzern betreffen im Wesentlichen Forderungen aus dem Cash-Clearing mit der HGV, siehe auch Textziffer 29. Forderungen der HHLA wurden im Berichtsjahr bis Mai 2023 mit 0,20 % p. a. und ab Juni mit dem Referenzzins €STR p. a. (im Vorjahr: bis August mit 0,00 % p. a. und ab September mit dem Referenzzins €STR + 0,20 % p. a.) verzinst. Die Transaktionen mit Gemeinschaftsunternehmen resultieren aus Geschäftsvorfällen mit den nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen. Im Wesentlichen sind die Gesellschaften HHLA Frucht- und Kühl-Zentrum GmbH und Kombi-Transeuropa Terminal Hamburg GmbH mit Transaktionen überwiegend aus Umschlagsleistungen und Personalverrechnungen betroffen. Unter den Transaktionen mit sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen werden Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen im Wesentlichen über die Anmietung von Flächen und Kaimauern von der Hamburg Port Authority (HPA) ausgewiesen. Weitere Einzelheiten siehe auch Textziffer 40 und Textziffer 45. Des Weiteren haben die HGV sowie die FHH als nahestehende Unternehmen und Personen der HHLA verschiedene Patronatserklärungen und Bürgschaften zur Absicherung von Darlehensverbindlichkeiten von Gesellschaften des Konzerns gegenüber den finanzierenden Banken abgegeben. Die entsprechenden Darlehensverbindlichkeiten weisen einen Nominalbetrag von 60.000 T€ (im Vorjahr: 60.000 T€) auf und valutieren zum Bilanzstichtag noch in Höhe von 26.471 T€ (im Vorjahr: 30.000 T€) zuzüglich Zinsen. Mit Datum vom 18. Oktober 2007 wurde ein Teilverlustausgleichsvertrag zwischen der HHLA und der HGV geschlossen. Die HGV verpflichtet sich darin gegenüber der HHLA, jeden während der Vertragsdauer entstehenden handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag des Teilkonzerns Immobilien der HHLA auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass dem Gewinnvortrag, den anderen Gewinnrücklagen oder der Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB des Teilkonzerns Immobilien Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer als Gewinn vorgetragen bzw. in diese Rücklagen eingestellt worden sind. Aufwendungen und Erträge von nahestehenden Unternehmen und Personen erfolgen zu marktüblichen Konditionen. Die zum Geschäftsjahresende bestehenden offenen Posten sind nicht besichert und mit Ausnahme der Tagesgeldanlagen im Rahmen des Clearings unverzinslich. Die HHLA hat am 28. Dezember 2020 zwei Vereinbarungen zu seitens der HHLA von der HPA gemietete Flächen am O'Swaldkai abgeschlossen. Es handelt sich zum einen um eine dreiseitige Vereinbarung mit der HPA und der FHH ("Trilaterale Vereinbarung") und zum anderen um einen Änderungsvertrag zu einem bestehenden Mietvertrag zwischen HHLA und HPA ("Änderungsvertrag"). Der Aufsichtsrat der HHLA hat dem Abschluss der Trilateralen Vereinbarung und des Änderungsvertrags zugestimmt. Die Trilaterale Vereinbarung und der Änderungsvertrag regeln im Kern folgendes: Vor dem Hintergrund der durch die FHH beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des sogenannten Grasbrook und zur langfristigen Standortsicherung für die HHLA werden die von der HHLA gemieteten Flächen am O'Swaldkai im Umfang verändert und im Ergebnis verkleinert; dafür wird der Mietvertrag für die verbleibenden Flächen vorzeitig bis 2049 verlängert. In diesem Zuge kommt es auch zu einer teilweise rückwirkenden und zukünftigen Anpassung der Jahresnettokaltmiete. Der Barwert der Mietzahlungen für die Laufzeit des geänderten Mietvertrags beträgt - unter Berücksichtigung der Flächenreduzierung - 96,6 Mio. €. Die HHLA erhält einen finanziellen Ausgleich insbesondere für die vorzeitige Rückgabe von Teilflächen und zur Durchführung von notwendigen Umbaumaßnahmen, damit der betriebliche Status quo am O'Swaldkai aufrechterhalten werden kann. Der Ausgleich ist auf maximal 120 Mio. € inklusive Umsatzsteuer begrenzt. Unter bestimmten Umständen kann sich dieser Betrag um bis zu 10 Mio. € inklusive Umsatzsteuer erhöhen. Der konkrete Betrag wird durch einen unabhängigen Gutachter festgelegt. Trilaterale Vereinbarung und Änderungsvertrag stehen unter dem Vorbehalt des Eintritts aufschiebender Bedingungen. Kredite oder vergleichbare Leistungen wurden den Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr gewährt. Anteilsbesitzliste der HHLA nach Geschäftsfeldern zum 31. Dezember 2023 scrollen Höhe des Anteils am Kapital Name und Sitz des Unternehmens direkt (in %) indirekt (in %) Teilkonzern Hafenlogistik Segment Container HCCR Hamburger Container- und Chassis-Reparatur-Gesellschaft mbH, Hamburg 1, 4b, 5 100,0 HHLA Container Terminal Burchardkai GmbH, Hamburg 1, 4b, 5 100,0 Service Center Burchardkai GmbH, Hamburg 1, 4c, 5 100,0 HHLA International GmbH, Hamburg 1, 4b, 5 100,0 HHLA TK Estonia AS, Tallinn/Estland 1 100,0 SC Container Terminal Odessa, Odessa/Ukraine 1 100,0 HHLA PLT Italy S.r.l., Triest/Italien 1 75,0 Logistica Giuliana S.r.l., Triest/Italien 1 75,0 HHLA-Personal-Service GmbH, Hamburg 1, 4b, 5 100,0 SCA Service Center Altenwerder GmbH, Hamburg 1, 4b, 5 100,0 HHLA Container Terminal Tollerort GmbH, Hamburg 1, 5 75,01 HHLA Rosshafen Terminal GmbH, Hamburg 1, 5 75,01 HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH, Hamburg 1 74,9 Kombi-Transeuropa Terminal Hamburg GmbH, Hamburg 2 37,5 HVCC Hamburg Vessel Coordination Center GmbH, Hamburg 2 66,0 Cuxcargo Hafenbetrieb GmbH & Co. KG, Cuxhaven 3 50,0 Cuxcargo Hafenbetrieb Verwaltungs-GmbH, Cuxhaven 3 50,0 DHU Gesellschaft Datenverarbeitung Hamburger Umschlagsbetriebe mbH, Hamburg 2 40,4 CuxPort GmbH, Cuxhaven 2 25,1 Segment Intermodal CTD Container-Transport-Dienst GmbH, Hamburg 1, 4c, 5 100,0 HHLA Project Logistics LLC, Poti/Georgien 1 75,0 TOO "HHLA Project Logistics Kazakhstan", Almaty/Kasachstan 1, 3 75,0 LLC "HHLA Intermodal Ukraine", Odessa/Ukraine 1 100,0 LLC "Ukrainian Intermodal Company", Odessa/Ukraine 1 100,0 METRANS a.s., Prag/Tschechien 1 100,0 METRANS Adria D.O.O., Koper/Slowenien 1 100,0 METRANS (Danubia) a.s., Dunajská Streda/Slowakei 1 100,0 METRANS (Danubia) Kft., Budapest (vormals: Györ)/Ungarn 1 100,0 METRANS Danubia Krems GmbH, Krems an der Donau/Österreich 1 100,0 METRANS D.O.O., Rijeka/Kroatien 1, 3 100,0 METRANS DYKO Rail Repair Shop s.r.o., Prag/Tschechien 1 100,0 METRANS İSTANBUL STI, Istanbul/Türkei 1 100,0 METRANS Konténer Kft., Budapest/Ungarn 1 100,0 METRANS (Polonia) Sp.z o.o, Warschau/Polen 1 100,0 METRANS Rail s.r.o., Prag/Tschechien 1 100,0 METRANS Rail (Deutschland) GmbH, Leipzig 1 100,0 METRANS Rail Netherlands B.V., Rotterdam/Niederlande 1,3 100,0 METRANS Rail Sp. z o.o., Gadki/Polen 1 100,0 METRANS Rail Slovakia s.r.o., Dunajská Streda/Slowakei 1, 3 100,0 METRANS Railprofi Austria GmbH, Krems an der Donau/Österreich 1 100,0 METRANS Szeged Kft., Budapest/Ungarn 1 100,0 METRANS Umschlagsgesellschaft mbH, Hamburg 1 100,0 METRANS Zalaegerszeg Kft., Budapest/Ungarn 1 100,0 CL EUROPORT Sp. z o.o., Malaszewicze/Polen 1 100,0 CL EUROPORT s.r.o., Prag (vormals: Plzen)/Tschechien 1 100,0 TIP Žilina, s.r.o., Dunajská Streda/Slowakei 1 100,0 UniverTrans Kft., Budapest/Ungarn 1 100,0 Adria Rail d.o.o., Rijeka/Kroatien 1 51,0 Adria Rail operator d.o.o., Rijeka/Kroatien 1, 3 51,0 DRUŠTVO ZA INTERMODALNI PREVOZ I USLUGE ADRIA RAIL DOO INDIJA, Indija/Serbien 1 51,0 Umschlagsgesellschaft Königs Wusterhausen mbH, Königs Wusterhausen 1, 3 50,0 EMA RAIL S.R.L., Arad/Rumänien 2, 3 33,3 M-RAIL doo za železnički prevoz robe Krnješevci, Krnješevci/Serbien 2, 3 33,3 IPN Inland Port Network Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg 3 50,0 IPN Inland Port Network GmbH & Co. KG, Hamburg 3 50,0 Segment Logistik CERP Solution a.s., Prag/Tschechien 1 100,0 HHLA Next GmbH, Hamburg 1 100,0 HHLA Digital Next GmbH, Hamburg 1 100,0 HHLA Sky GmbH, Hamburg 1 100,0 Avielo AG, Muri bei Bern/Schweiz 3 100,0 Third Element Aviation GmbH, Bielefeld 2 29,7 modility GmbH, Hamburg 1 100,0 iSAM AG, Mülheim an der Ruhr 1, 5 80,0 iSAM Asia Pacific Pty Ltd, Paddington, Queensland/Australien 1 80,0 iSAM Automation Canada Corp., Port Moody, British Columbia/Kanada 1 80,0 iSAM Automation Switzerland AG i.L., Freienbach/Schweiz 1, 3 80,0 iSAM North America Corp., Mobile, Alabama/USA 1 80,0 iSAM HWS Holding GmbH i.L., Mülheim an der Ruhr 1, 3 40,0 Survey Compass GmbH, Treben 1 51,0 SURVEY COMPASS DIGITAL+ S.R.L., Bukarest/Rumänien 1,3 51,0 Spherie GmbH, Hamburg 2 22,7 HPC Hamburg Port Consulting GmbH, Hamburg 1, 4a, 5 100,0 omoqo GmbH, Hamburg 1 100,0 Bionic Production GmbH, Lüneburg 6 85,0 UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH, Hamburg, Hamburg 1 51,0 ARS-UNIKAI GmbH, Hamburg 2 25,5 HHLA Frucht- und Kühl-Zentrum GmbH, Hamburg 2 51,0 Ulrich Stein Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg 2 51,0 Hyperport Cargo Solutions GmbH i.G., Hamburg 2 50,0 Hansaport Hafenbetriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg 2, 4b 49,0 Holding/Übrige GHL Zweite Gesellschaft für Hafen- und Lagereiimmobilien-Verwaltung mbH, Hamburg 1, 4c, 5 100,0 Teilkonzern Immobilien Segment Immobilien Fischmarkt Hamburg-Altona Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg 1, 4a, 5 100,0 HHLA Immobilien Speicherstadt GmbH, Hamburg 1, 3 100,0 HHLA 1. Speicherstadt Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg 1, 4d 100,0 HHLA 2. Speicherstadt Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg 1, 4d 100,0 1 Beherrschte Unternehmen. 2 At-equity bilanzierte Unternehmen. 3 Wegen der insgesamt untergeordneten Bedeutung dieser Gesellschaften werden sie im Konzernabschluss nicht konsolidiert bzw. nicht nach der Equity-Methode bewertet, sondern als Anteil an verbundene Unternehmen bzw. als sonstige Beteiligung ausgewiesen. 4a Bei diesen Unternehmen wird die Befreiung von der Offenlegungsverpflichtung gem. § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen. 4b Bei diesen Unternehmen wird die Befreiung von der Offenlegungsverpflichtung sowie der Erstellungspflicht für den Lagebericht gem. § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen. 4c Bei diesen Unternehmen wird die Befreiung von der Offenlegungsverpflichtung sowie der Erstellungspflicht für den Lagebericht und den Anhang gem. § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen. 4d Bei diesen Unternehmen wird die Befreiung von der Offenlegungsverpflichtung gem. § 264b HGB in Anspruch genommen. 5 Mit diesen Unternehmen bestanden 2023 Ergebnisabführungsverträge. 6 Entkonsolidierung im Geschäftsjahr 2022. Vergütung der Personen in Schlüsselpositionen des Managements Die gemäß IAS 24 angabepflichtige Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen umfasst die Vergütung des aktiven Vorstands und des Aufsichtsrats. Außer den nachfolgend aufgeführten Angaben gab es im Geschäftsjahr 2023 keine berichtspflichtigen Geschäfte mit nahestehenden Personen und deren nahen Familienangehörigen. Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats scrollen Vorstand Aufsichtsrat in T€ 2023 2022 2023 2022 Kurzfristig fällige Leistungen 3.456 3.252 350 328 davon erfolgsunabhängig 2.190 1.653 - - davon erfolgsabhängig 1.266 1.599 - - Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 571 1.437 - - 4.027 4.689 350 328 Die erfolgsabhängige Tantieme resultiert etwa hälftig aus einer EBIT-basierten- und aus einer mit Zielkorridoren versehenen Nachhaltigkeits-Komponente. Diese variable Vergütung ist insgesamt auf 100 % der Festvergütung begrenzt. Die Auszahlung der erfolgsabhängigen Vergütung des Vorstands steht zum Bilanzstichtag noch aus. Im Geschäftsjahr 2023 beträgt die kurzfristig fällige Leistung an den Aufsichtsrat 350 T€ (im Vorjahr: 328 T€), davon entfallen 196 T€ (im Vorjahr: 200 T€) auf das Fixum, 76 T€ (im Vorjahr: 75 T€) auf die Vergütung für Ausschusstätigkeit und 78 T€ (im Vorjahr: 53 T€) auf Sitzungsgelder. Den Arbeitnehmern, die in den Aufsichtsrat gewählt wurden, steht weiterhin ein reguläres Gehalt im Rahmen ihres Arbeitsvertrags zu. Die Höhe des Gehalts entspricht einer angemessenen Vergütung für die entsprechende Funktion bzw. Tätigkeit im Unternehmen. Als Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der aus den Pensionsrückstellungen für die aktiven Vorstandsmitglieder resultierende Dienstzeitaufwand ausgewiesen. Die entsprechende Verpflichtung beträgt zum Stichtag 3.495 T€ (im Vorjahr: 6.705 T€). Die individuellen Versorgungsansprüche der Vorstandsmitglieder nach HGB stellen sich wie folgt dar: Individuelle Versorgungsansprüche der Vorstandsmitglieder nach HGB scrollen in T€ 31.12.2023 31.12.2022 Angela Titzrath 4.886 4.278 Dr. Roland Lappin 0 5.724 4.886 10.002 Ehemalige Mitglieder des Vorstands Bezüge früherer Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf 1.356 T€ (im Vorjahr: 1.162 T€). Der Verpflichtungsumfang für laufende Pensionen beträgt 26.931 T€ (im Vorjahr: 21.732 T€). 49. Organe und Mandate Der Vorstand und seine Mandate ANGELA TITZRATH Vorsitzende des Vorstands Wirtschaftswissenschaftlerin (M. A.), Hamburg Erstbestellung: 2016 Laufende Bestellung: bis 30.09.2029 Weitere Mandate 1 scrollen ― Bionic Production GmbH, Lüneburg 2 (Vorsitz) ― CTD Container-Transport-Dienst GmbH 2 (Vorsitz) ― Deutsche Lufthansa AG, Köln 3 ― Evonik Industries AG, Essen 3 ― Fischmarkt Hamburg-Altona GmbH 2 (Vorsitz) (seit 01.08.2023) ― GHL Zweite Gesellschaft für Hafen- und Lagereiimmobilien-Verwaltung mbH 2 (Vorsitz) (seit 01.08.2023) ― HDI V. a. G. ― HHLA Digital Next GmbH 2 (Vorsitz) ― HHLA Frucht- und Kühl-Zentrum GmbH 2 (Vorsitz) ― HHLA Immobilien Speicherstadt GmbH 2 (Vorsitz) (seit 01.08.2023) ― HHLA International GmbH 2 (Vorsitz) ― HHLA Next GmbH 2 (Vorsitz) ― HHLA Sky GmbH 2 (Vorsitz) ― HPC Hamburg Port Consulting GmbH 2 (Vorsitz) ― METRANS a.s., Prag 2 , (Vorsitz) ― modility GmbH 2 (Vorsitz) ― Talanx AG, Hannover 3 ― Ulrich Stein GmbH 2 (Vorsitz) ― UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH 2 (Vorsitz) TANJA DREILICH Mitglied des Vorstands (01.01.2023 bis 30.06.2023) Dipl.-Kauffrau, International Executive Master of Business Administration, Wien Erstbestellung: 2023 Weitere Mandate 1 scrollen ― Fischmarkt Hamburg-Altona GmbH 2 (20.02.2023 bis 30.06.2023) ― GHL Zweite Gesellschaft für Hafen- und Lagereiimmobilien-Verwaltung mbH 2 (Vorsitz) (20.02.2023 bis 30.06.2023) ― Hansaport Hafenbetriebsgesellschaft mbH 4 (seit 20.02.2023) ― HHLA Frucht- und Kühl-Zentrum GmbH 2 (20.02.2023 bis 30.06.2023) ― HHLA Immobilien Speicherstadt GmbH 2 (Vorsitz) (20.02.2023 bis 30.06.2023) ― HHLA International GmbH 2 (20.02.2023 bis 30.06.2023) ― HHLA Rosshafen Terminal GmbH 2 (Vorsitz) (20.02.2023 bis 30.06.2023) ― IPN Inland Port Network GmbH & Co. KG 4 (20.02.2023 bis 30.06.2023) ― IPN Inland Port Network Verwaltungsgesellschaft mbH 4 (20.02.2023 bis 30.06.2023) ― METRANS a.s., Prag 2 (01.02.2023 bis 30.06.20323) ― Ulrich Stein GmbH 2 (20.02.2023 bis 30.06.2023) ― UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH 2 (20.02.2023 bis 30.06.2023) ― Wieland-Werke AG, Ulm (seit 27.01.2023) JENS HANSEN Mitglied des Vorstands Dipl.-Ingenieur, Dipl.-Kaufmann, Elmshorn Erstbestellung: 2017 Laufende Bestellung: bis 31.03.2025 Weitere Mandate 1 scrollen ― Cuxcargo Hafenbetrieb GmbH & Co. KG, Cuxhaven 4 (Vorsitz) ― Cuxcargo Hafenbetrieb Verwaltungs-GmbH, Cuxhaven 4 (Vorsitz) ― DAKOSY Datenkommunikationssystem AG 4 (Vorsitz) ― HCCR Hamburger Container- und Chassis-Reparatur-Gesellschaft mbH 2 (Vorsitz) ― HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH 2 (Vorsitz) ― HHLA Container Terminal Burchardkai GmbH 2 (Vorsitz) ― HHLA Container Terminal Tollerort GmbH 2 (Vorsitz) ― HHLA International GmbH 2 (seit 01.08.2023) ― HHLA Rosshafen Terminal GmbH 2 ― HHLA TK Estonia AS, Tallinn 2 (Vorsitz) ― HPC Hamburg Port Consulting GmbH 2 ― HVCC Hamburg Vessel Coordination Center GmbH 2 ― Hyperport Cargo Solutions GmbH i. Gr. 4 ― iSAM AG, Mülheim an der Ruhr (Vorsitz) ― SCA Service Center Altenwerder GmbH 2 (Vorsitz) ― Service Center Burchardkai GmbH 2 (Vorsitz) TORBEN SEEBOLD Mitglied des Vorstands Diplom-Jurist, Hamburg Erstbestellung: 2019 Laufende Bestellung: bis 31.03.2027 Weitere Mandate 1 scrollen ― Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH (seit 20.06.2022) ― Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft mbH, Hamburg (Vorsitz) ― Hansaport Hafenbetriebsgesellschaft mbH 4 (seit 22.08.2023) ― HHLA Frucht- und Kühl-Zentrum GmbH 2 (seit 20.07.2023) ― HHLA-Personal-Service GmbH 2 (Vorsitz) ― Ulrich Stein GmbH 2 (20.07.2023) ― UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH 2 (seit 05.09.2023) ― Verwaltungsausschuss für den Hafenfonds der Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft, Hamburg ANNETTE WALTER Mitglied des Vorstands (seit 01.01.2024) Diplom-Kauffrau, Kaarst Erstbestellung: 2024 Laufende Bestellung: bis 31.12.2026 Weitere Mandate 1 scrollen ― Keine Der Aufsichtsrat und seine Mandate PROF. DR. RÜDIGER GRUBE (VORSITZENDER) Dipl.-Ingenieur, Hamburg Geschäftsführender Gesellschafter der Rüdiger Grube International Business Leadership GmbH Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2017 Weitere Mandate 1 scrollen ― Alstom Transportation Deutschland GmbH, Berlin (Vorsitz) (vormals, bis November 2022, Bombardier Transportation (Bahntechnologie) Holding Germany GmbH, Berlin, und Bombardier Transportation GmbH, Berlin) ― Deufol SE, Hofheim am Taunus ― EUREF AG, Berlin (Vorsitzender) (seit 01.01.2024) ― Meta Wolf AG, Kranichfeld (seit 01.10.2022) ― Vantage Towers AG, Düsseldorf 3 (Vorsitz) (bis 27.07.2023) ― Vodafone GmbH, Düsseldorf (Vorsitzender) (seit 01.12.2023) ― Vossloh AG, Werdohl 3 (Vorsitz) BERTHOLD BOSE (STELLV. VORSITZENDER) Kfz-Elektriker, Marburg Gewerkschaftssekretär ver.di Landesbezirk Hamburg Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2017 Weitere Mandate 1 scrollen ― Asklepios Kliniken Hamburg GmbH, Hamburg ― HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH 5 (bis 30.09.2023) ALEXANDER GRANT Fachinformatiker, Welle IT-Anwendungsentwickler Aufsichtsratsmitglied seit: Juli 2022 Weitere Mandate 1 scrollen ― Keine HOLGER HEINZEL Dipl.-Kaufmann, Seevetal Direktor Finanzen und Controlling, HHLA Aufsichtsratsmitglied seit: Juli 2022 Weitere Mandate 1 scrollen ― HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH, Hamburg 2 ― HHLA Container Terminal Burchardkai GmbH, Hamburg 2 ― HCCR Hamburger Container- und Chassis-Reparatur Gesellschaft mbH, Hamburg 2 ― HHLA Container Terminal Tollerort GmbH, Hamburg 2 ― HHLA Digital Next GmbH, Hamburg 2 ― HHLA Next GmbH, Hamburg 2 ― HHLA Rosshafen Terminal GmbH 2 (seit 22.08.2023) ― METRANS a.s., Prag 2 (seit 20.06.2023) ― SCA Service Center Altenwerder GmbH, Hamburg 2 ― Service Center Burchardkai GmbH, Hamburg 2 ― Mitglied des Verwaltungsausschusses für den Hafenfonds des GHB (Gesamthafenbetriebsgesellschaft mbH). DR. NORBERT KLOPPENBURG Dipl.-Ingenieur agr., Hamburg Berater für internationale Beteiligungen und Finanzierungen Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2012 Weitere Mandate 1 scrollen ― Voith GmbH & Co. KGaA, Heidenheim (bis 06.12.2023) STEFAN KOOP M. Sc. Wirtschaftswissenschaften, Hamburg Referent des Konzernbetriebsrats der HHLA Aufsichtsratsmitglied seit: Juli 2022 Weitere Mandate 1 scrollen ― Keine BETTINA LENTZ Dipl.-Volkswirtin, Hamburg Staatsrätin in der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg Aufsichtsratsmitglied seit: Februar 2024 Weitere Mandate 1 scrollen ― Hamburg Port Authority AöR ― Gasnetz Hamburg GmbH FRANZISKA REISENER Hafenfachwirtin, Tiste Kaiarbeiterin, Mitglied des Gemeinschaftsbetriebsrats der HHLA Aufsichtsratsmitglied seit: Juli 2022 Weitere Mandate 1 scrollen ― Keine ANDREAS RIECKHOF M.A. in Geschichte, Politischen Wissenschaften und Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Hamburg Staatsrat der Behörde für Wirtschaft und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg Aufsichtsratsmitglied seit: August 2020 Weitere Mandate 1 scrollen ― FHG Flughafen Hamburg GmbH 5 (Vorsitz) ― HHT Hamburg Tourismus GmbH 5 (Vorsitz) ― HIW Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH 5 (Vorsitz) ― HMC Hamburg Messe und Congress GmbH 5 (Vorsitz) ― Life Science Nord Management GmbH 5 (Vorsitz in geraden Jahren) ― ReGe Hamburg-Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH 5 (Vorsitz) ― ZAL Zentrum für Angewandte Luftfahrtforschung GmbH 5 (Vorsitz) DR. SIBYLLE ROGGENCAMP Dipl.-Volkswirtin, Molfsee Leiterin des Amtes für Vermögens- und Beteiligungsmanagement in der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2012 Weitere Mandate 1 scrollen ― Elbphilharmonie und Laeiszhalle Service GmbH 5 ― Flughafen Hamburg GmbH 5 ― Hamburg Musik GmbH 5 ― Hamburger Hochbahn AG 5 ― Hamburgischer Versorgungsfonds AöR 5 ― HSH Portfoliomanagement AöR, Kiel 5 (Vorsitz in geraden Jahren) (bis 30.09.2023) ― Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) KöR, Hamburg 5 PROF. DR. BURKHARD SCHWENKER Dipl.-Kaufmann, Hamburg Vorsitzender des Advisory Council der Roland Berger GmbH Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2019 Weitere Mandate 1 scrollen ― Flughafen Hamburg GmbH 5 ― Hamburger Sparkasse AG (HASPA), Hamburg (Vorsitz) ― HASPA Finanzholding (Präses des Verwaltungsrats) ― Hensoldt AG, Taufkirchen 3 (bis 21.09.2022) ― M.M. Warburg & Co. KGaA, Hamburg MAREN ULBRICH Politologin M.A., Berlin Politische Sekretärin im ver.di-Bundesfachbereich B, Bundesfachgruppe Luftverkehr und Maritime Wirtschaft Aufsichtsratsmitglied seit: Februar 2024 Weitere Mandate 1 scrollen ― Deloitte Consulting GmbH, Düsseldorf Im Geschäftsjahr 2023 ausgeschiedene Mitglieder DR. ROLAND LAPPIN Mitglied des Vorstands (bis 31.01.2023) Dipl.-Wirtschaftsingenieur, Hamburg Erstbestellung: 2003 Weitere Mandate 1 scrollen ― Fischmarkt Hamburg-Altona GmbH 2 (Vorsitz) (bis 31.01.2023) ― GHL Zweite Gesellschaft für Hafen- und Lagereiimmobilien-Verwaltung mbH 2 (Vorsitz) (bis 31.01.2023) ― Hansaport Hafenbetriebsgesellschaft mbH 4 (bis 31.01.2023) ― HHLA Frucht- und Kühl-Zentrum GmbH 2 (bis 31.01.2023) ― HHLA Immobilien Speicherstadt GmbH 2 (Vorsitz) (bis 31.01.2023) ― HHLA International GmbH 2 (bis 31.01.2023) ― HHLA Rosshafen Terminal GmbH 2 (Vorsitz) (bis 31.01.2023) ― IPN Inland Port Network GmbH & Co. KG 4 (bis 31.01.2023) ― IPN Inland Port Network Verwaltungsgesellschaft mbH 4 (bis 31.01.2023) ― METRANS a.s., Prag 2 (bis 31.01.2023) ― Ulrich Stein GmbH 2 (bis 31.01.2023) ― UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH 2 (bis 31.01.2023) DR. ISABELLA NIKLAS Dr. jur., Hamburg Sprecherin der Geschäftsführung der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH Aufsichtsratsmitglied bis: 31.12.2023 Weitere Mandate 1 scrollen ― GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH 5 ― GNH Gasnetz Hamburg GmbH 5 ― HADAG Seetouristik und Fährdienst AG 5 ― Hanseatische Wertpapierbörse Hamburg ― Hapag-Lloyd AG3, 6 ― SBH Schulbau Hamburg 5 ― SNH Stromnetz Hamburg GmbH 5 ― Hamburger Energiewerke GmbH 5 SUSANA PEREIRA VENTURA Magister in Journalismus, Berlin Leiterin Vertragsbüro der ITF-Billigfliegerkampagne, Bundesfachgruppe Maritime Wirtschaft, ver.di Bund Aufsichtsratsmitglied bis: 17.01.2024 Weitere Mandate 1 scrollen ― Keine 1 Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 2 Mehrheitsbeteiligung der HHLA (direkt oder indirekt). Soweit nicht anders angegeben mit Sitz in Hamburg 3 Börsennotiert 4 Minderheits- bzw. paritätische Beteiligung der HHLA (direkt oder indirekt). Soweit nicht anders angegeben mit Sitz in Hamburg 5 Beteiligungsunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne Unternehmen des HHLA-Konzerns). Soweit nicht anders angegeben mit Sitz in Hamburg 6 Minderheitsbeteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne Unternehmen des HHLA-Konzerns). Soweit nicht anders angegeben mit Sitz in Hamburg 50. Corporate Governance Kodex Die HHLA hat die Corporate Governance im Unternehmen an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex) in der Fassung vom 28. April 2022 ausgerichtet. Im Jahr 2023 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Themen der Corporate Governance erörtert und am 14. Dezember 2023 die Entsprechenserklärung 2023 gemäß § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite www.hhla.de/corporatego-vernance ↗ dauerhaft zugänglich gemacht. Informationen zur Corporate Governance im Unternehmen sowie ein ausführlicher Bericht zu Höhe und Struktur der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand werden auf der Internetseite unter www.hhla.de/corporategovernance ↗ öffentlich zugänglich gemacht. 51. Honorar des Abschlussprüfers Die Aufstellung der Honorare für Abschlussprüfungsleistungen umfasst sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr vor allem die Honorare für die Konzernabschlussprüfung sowie für die Prüfung der Abschlüsse der HHLA AG und ihrer inländischen Tochterunternehmen sowie die prüferische Durchsicht von Zwischenabschlüssen. Die anderen Bestätigungsleistungen umfassen im Wesentlichen die Prüfung des nichtfinanziellen Berichts nach ISAE 3000 (revised) sowie die Prüfung des Vergütungsberichts. Als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023, wie auch für das Vorjahr wurde die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt. Honorar des Abschlussprüfers scrollen in T€ 2023 2022 Abschlussprüfungsleistungen 706 659 Andere Bestätigungsleistungen 101 166 Steuerberatungsleistungen 0 0 Sonstige Leistungen 0 0 807 825 Die insgesamt an Gesellschaften des PwC-Netzwerks gezahlten bzw. zu zahlenden Honorare für Abschlussprüfungsleistungen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 betragen 993 T€. Die dabei von den Gesellschaften des PwC-Netzwerks an die HHLA und sämtlicher mit ihr verbundenen Unternehmen, über die die HHLA Kontrolle ausübt und die im Konzernabschluss konsolidiert sind, in Rechnung gestellten Honorare betragen für den Zeitraum, auf den sich der Konzernabschluss bezieht, für andere Bestätigungsleistungen 101 T€, für Steuerberatungsleistungen 0 T€ und für sonstige Leistungen 10 T€. 52. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Annette Walter wurde mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024 zum Mitglied des Vorstands bestellt und hat die Aufgaben als Finanzvorstand übernommen. Weitere Ereignisse von wesentlicher Bedeutung traten nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 nicht ein. Hamburg, 26. Februar 2024 Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Der Vorstand Angela Titzrath Jens Hansen Torben Seebold Annette Walter Versicherung der gesetzlichen Vertreter Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Berichterstattung der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im kommenden Geschäftsjahr beschrieben sind. Hamburg, den 26. Februar 2024 Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Der Vorstand Angela Titzrath Jens Hansen Torben Seebold Annette Walter Jahresabschluss der HHLA AG Der Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg, für das Geschäftsjahr 2023 sind nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt und vom Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 scrollen in € 2023 2022 Umsatzerlöse 141.361.096,46 138.516.938,87 Veränderung des Bestands an unfertigen Leistungen 97.525,74 - 71.425,77 Andere aktivierte Eigenleistungen 530.376,68 601.191,43 Sonstige betriebliche Erträge 59.742.583,40 13.711.038,22 davon Erträge aus der Währungsumrechnung 49.016,74 57.953,23 Materialaufwand 11.734.865,72 11.028.576,14 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 6.257.979,55 5.472.180,98 Aufwendungen für bezogene Leistungen 5.476.886,17 5.556.395,16 Personalaufwand 114.324.788,25 109.269.903,33 Löhne und Gehälter 98.352.679,64 95.011.318,81 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 15.972.108,61 14.258.584,52 davon für Altersversorgung - 131.858,26 - 1.220.282,66 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 4.470.746,57 3.826.161,91 Sonstige betriebliche Aufwendungen 63.943.977,08 64.990.835,16 davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 38.348,91 61.416,80 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 17.092.329,31 41.649.658,19 Erträge aus Beteiligungen 107.377.179,96 77.359.416,93 davon aus verbundenen Unternehmen 101.623.998,02 73.750.869,41 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 32.310.170,38 7.007.367,46 davon aus verbundenen Unternehmen 29.739.383,29 6.765.041,23 davon Erträge aus der Abzinsung 130.129,01 0,00 Abschreibungen auf Finanzanlagen 1.375,78 6.424.202,02 Aufwendungen aus Verlustübernahme 56.609.956,41 4.130.748,04 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 17.553.318,58 13.727.097,69 davon an verbundene Unternehmen 5.404.104,40 381.303,38 davon Aufwendungen aus der Aufzinsung 4.648.329,14 9.703.986,98 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - 15.317.766,68 18.088.010,56 davon Ertrag (im Vorjahr: Aufwand) aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern 11.754.791,44 17.496.876,49 Ergebnis nach Steuern 105.190.000,22 47.288.650,48 Sonstige Steuern 126.297,79 125.944,23 Jahresüberschuss 105.063.702,43 47.162.706,25 Gewinnvortrag 126.310.312,42 139.483.709,67 Bilanzgewinn 231.374.014,85 186.646.415,92 Bilanz zum 31. Dezember 2023 AKTIVA scrollen in € 31.12.2023 31.12.2022 Immaterielle Vermögensgegenstände Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 5.125.689,91 6.114.262,07 Entgeltlich erworbene Software 747.863,71 951.718,58 Anlagen in der Entwicklung 20.716.190,42 19.270.092,19 26.589.744,04 26.336.072,84 Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.260.131,37 2.277.315,77 Technische Anlagen und Maschinen 720.077,16 7.499,69 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.077.237,17 3.624.340,44 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 844.987,63 1.018.689,88 9.902.433,33 6.927.845,78 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 508.593.258,68 443.947.235,85 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 407.579.093,00 17.120.000,00 Beteiligungen 7.969.407,35 7.961.436,14 Wertpapiere des Anlagevermögens 849.322,98 816.175,94 924.991.082,01 469.844.847,93 Anlagevermögen 961.483.259,38 503.108.766,55 Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 135.020,17 174.933,15 Unfertige Leistungen 458.188,85 360.663,11 593.209,02 535.596,26 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 606.219,72 851.260,25 Forderungen gegen die Freie und Hansestadt Hamburg 357,00 8.333.302,49 Forderungen gegen die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg 44.940.435,64 75.089.097,51 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 337.164.673,42 616.189.542,88 Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 30.064,91 10.140,00 Sonstige Vermögensgegenstände 22.448.167,00 8.104.381,81 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 55.364,00 405.189.917,69 708.577.724,94 Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 120.447.698,30 59.720.707,01 Umlaufvermögen 526.230.825,01 768.834.028,21 Rechnungsabgrenzungsposten 2.801.520,94 3.330.570,68 Aktive latente Steuern 88.006.663,95 75.869.760,43 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 18.374,00 0,00 Bilanzsumme 1.578.540.643,28 1.351.143.125,87 PASSIVA in € Eigenkapital 31.12.2023 31.12.2022 Gezeichnetes Kapital Teilkonzern Hafenlogistik 72.514.938,00 72.514.938,00 Teilkonzern Immobilien 2.704.500,00 2.704.500,00 75.219.438,00 75.219.438,00 Kapitalrücklage Teilkonzern Hafenlogistik 176.573.426,91 176.573.426,91 Teilkonzern Immobilien 506.206,26 506.206,26 177.079.633,17 177.079.633,17 Gesetzliche Gewinnrücklage Teilkonzern Hafenlogistik 5.125.000,00 5.125.000,00 Teilkonzern Immobilien 205.000,00 205.000,00 5.330.000,00 5.330.000,00 Andere Gewinnrücklagen Teilkonzern Hafenlogistik 57.218.380,36 57.218.380,36 Teilkonzern Immobilien 1.322.353,86 1.322.353,86 58.540.734,22 58.540.734,22 Gewinnrücklagen 63.870.734,22 63.870.734,22 Bilanzgewinn Teilkonzern Hafenlogistik 181.998.768,70 142.248.998,61 Teilkonzern Immobilien 49.375.246,15 44.397.417,31 231.374.014,85 186.646.415,92 Eigenkapital 547.543.820,24 502.816.221,31 Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 323.317.688,00 334.796.878,00 Sonstige Rückstellungen 57.420.451,55 76.176.658,23 380.738.139,55 410.973.536,23 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 408.836.970,18 213.298.880,01 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 418.188,85 360.663,11 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.591.370,09 5.333.503,13 Verbindlichkeiten gegenüber der Freie und Hansestadt Hamburg 31.210.238,51 2.750,00 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 144.806.664,92 180.154.063,17 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 15.539.717,03 13.353.442,44 Sonstige Verbindlichkeiten 22.942.329,06 13.492.409,80 davon aus Steuern 9.086.179,18 1.967.617,24 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 182.949,18 190.640,38 631.345.478,64 425.995.711,66 Rechnungsabgrenzungsposten 7.838.481,16 665.045,06 Passive latente Steuern 11.074.723,69 10.692.611,61 Bilanzsumme 1.578.540.643,28 1.351.143.125,87 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Bilanz HHLA-Konzern zum 31. Dezember 2023, der Gesamtergebnisrechnung HHLA-Konzern, der Gewinn- und Verlustrechnung HHLA-Konzern, der Eigenkapitalveränderungsrechnung HHLA-Konzern und der Kapitalflussrechnung HHLA-Konzern für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich wesentlicher Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen ― entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und ― vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: 1. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte 2. Ansatz und Bewertung von Pensionsverpflichtungen und anderen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie Planvermögen 3. Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: 1. Sachverhalt und Problemstellung 2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse 3. Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte 1. In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Betrag von insgesamt T€ 83.571 (2,8 % der Bilanzsumme) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" ausgewiesen. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Die Werthaltigkeitstests erfolgen auf Ebene der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Im Rahmen der Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des Geschäfts- oder Firmenwerts dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Kosten der Veräußerung. Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die Barwerte werden mittels Discounted-Cash-Flow Modellen ermittelt. Dabei bildet die verabschiedete Mittelfristplanung des Konzerns den Ausgangspunkt, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests wurde kein Wertminderungsbedarf festgestellt. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, des verwendeten Diskontierungssatzes, der Wachstumsrate sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse mit der verabschiedeten Mittelfristplanung des Konzerns haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Zudem haben wir auch die sachgerechte Berücksichtigung der Kosten von Konzernfunktionen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit der bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen, haben wir die von der Gesellschaft erstellte Sensitivitätsanalyse nachvollzogen. Dabei haben wir festgestellt, dass die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen ausreichend durch die diskontierten künftigen Cashflows gedeckt sind. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten. 3. Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind im Abschnitt "Immaterielle Vermögenswerte" des Konzernanhangs enthalten. 2. Ansatz und Bewertung von Pensionsverpflichtungen und anderen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie Planvermögen 1. In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Pensionsrückstellungen" Verpflichtungen aus Pensionszusagen, Kapitalzusagen und Lebensarbeitszeit in Höhe von T€ 358.148 (11,9 % der Bilanzsumme) ausgewiesen, die sich als Saldo aus Verpflichtungen aus verschiedenen Pensionsplänen und Verpflichtungen aus Kapitalplan und Lebensarbeitszeit in Höhe von T€ 358.226 und dem beizulegenden Zeitwert des Planvermögens in Höhe von T€ 78 zusammensetzen. Der überwiegende Anteil entfällt davon auf Alters- und Übergangsversorgungszusagen in Deutschland. Die Bewertung der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Plänen erfolgt nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method). Dabei sind insbesondere Annahmen über den langfristigen Gehalts- und Rententrend, die durchschnittliche Lebenserwartung und die Fluktuation zu treffen. Für die durchschnittliche Lebenserwartung werden zum 31. Dezember 2023 die Richttafeln der Heubeck-Richttafeln-GmbH (Heubeck-Richttafeln RT 2018 G) verwendet. Ferner ist der Abzinsungssatz aus der Rendite hochwertiger, währungskongruenter Unternehmensanleihen mit vergleichbaren Laufzeiten abzuleiten. Dabei müssen regelmäßig Extrapolationen vorgenommen werden, da langfristige Unternehmensanleihen im hohen Laufzeitbereich nicht in ausreichender Anzahl existieren. Die Bewertung des Planvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der wiederum mit Schätzungsunsicherheiten verbunden ist. Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da der Ansatz und die Bewertung dieses betragsmäßig bedeutsamen Postens in einem wesentlichen Maß auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft basieren. 2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die eingeholten versicherungsmathematischen Gutachten und die fachliche Qualifikation der externen Gutachter gewürdigt. Ferner haben wir uns unter anderem mit den spezifischen Besonderheiten der versicherungsmathematischen Berechnungen befasst und das Mengengerüst, die versicherungsmathematischen Parameter, sowie das den Bewertungen zugrundeliegende Bewertungsverfahren auf Standardkonformität und Angemessenheit überprüft. Zudem wurde die Entwicklung der Verpflichtung und der Aufwandskomponenten gemäß versicherungsmathematischem Gutachten vor dem Hintergrund der eingetretenen Änderungen in den Bewertungsparametern und im Mengengerüst analysiert und plausibilisiert. Für die Prüfung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens haben wir Bank- und Fondsbestätigungen eingeholt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind. 3. Die Angaben zu den Pensionsverpflichtungen und anderen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie Planvermögen sind im Abschnitt "Pensionsrückstellungen" des Konzernanhangs enthalten. 3. Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen 1. Im Zuge eines Effizienzprogramms zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 Restrukturierungsmaßnahmen beschlossen und erstmalig aufwandswirksam erfasst. Daher werden im Konzernabschluss unter dem Bilanzposten "Sonstige Rückstellungen" für diese Maßnahmen Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von T€ 32.072 (1,1 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Im Rahmen dieses Effizienzprogramms sollen die Personalkosten dauerhaft gesenkt werden. Unter anderem soll in diesem Zusammenhang die Anzahl der Mitarbeiter reduziert werden. Die von der Gesellschaft angestrebte sozialverträgliche Umsetzung des Programms erfolgt mittels Altersteilzeitregelungen. Diese Altersteilzeitregelungen mit anteiliger Freistellung noch in der Aktivphase bilden die Grundlage für den angestrebten Stellenabbau der Gesellschaft. Die Dauer der Restrukturierungsmaßnahmen erstreckt sich über den Zeitraum 2020 bis 2026. Voraussetzung für den Ansatz einer Restrukturierungsrückstellung ist, dass die allgemeinen Ansatzkriterien für Rückstellungen gem. IAS 37.14 erfüllt sind, die für Restrukturierungsmaßnahmen i.S.v. IAS 37.10 durch die Regelungen in IAS 37.70ff. weiter konkretisiert werden. Für die Bewertung, der der Restrukturierung zugrundeliegenden Altersteilzeitregelungen, sind die Vorschriften des IAS 19.153ff. anzuwenden. Als Ergebnis einer Aktualisierung zu den umzusetzenden Maßnahmen sowie allgemeiner Änderungen der Anwartschaften kam es zu einer Auflösung von insgesamt T€ 19.150. Die Ursache hierfür liegt im Wesentlichen in der Verschiebung der Umsetzungszeitpunkte sowie derzeit erwarteten geringeren Auswirkungen auf Zentralfunktionen. Der Auflösungsbetrag wurde in 2023 in den Personalaufwendungen erfasst. Aus unserer Sicht war dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung, da die Bilanzierung von Restrukturierungsrückstellungen in einem hohen Maße auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter beruht und diese einen bedeutsamen Einfluss auf die Bildung bzw. Höhe gegebenenfalls zu bildender Rückstellungen haben. 2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir das Vorliegen der einzelnen Ansatzkriterien sowie die sachgerechte Bewertung der Restrukturierungsrückstellung beurteilt. Hierzu haben wir uns entsprechende Nachweise von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft vorlegen lassen und diese gewürdigt. Darüber hinaus haben wir die von der Gesellschaft durchgeführten Bewertungen der einzelnen Rückstellungsbestandteile in Bezug auf deren Eignung, Methodik und Nachvollziehbarkeit der Wertermittlung gewürdigt. Damit einhergehend haben wir uns ein Verständnis über die zugrunde liegenden Ausgangsdaten, Wertparameter und getroffenen Annahmen verschafft, diese kritisch gewürdigt und beurteilt, ob sie innerhalb einer vertretbaren Bandbreite liegen. Darüber hinaus haben wir die Ordnungsmäßigkeit der in die Berechnungen eingehenden Ausgangsdaten in Stichproben untersucht. Hierbei konnten wir uns davon überzeugen, dass dieser Sachverhalt sowie die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen für den Ansatz und die Bewertung der Restrukturierungsrückstellung hinreichend dokumentiert und begründet sind. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb von aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten. 3. Die Angaben zu den Restrukturierungsrückstellungen sind im Abschnitt "Sonstige lang- und kurzfristige Rückstellungen" des Konzernanhangs enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts: scrollen ― die in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des Konzernlageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB ― die mit blauer oder grauer Klammer gekennzeichneten Teile der an verschiedenen Stellen des Konzernlageberichts enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung zur Erfüllung der §§ 289b bis 289e HGB und der §§ 315b bis 315c HGB ― den Abschnitt "Erklärung zur Angemessenheit und Wirksamkeit der Governance-Systeme" des Konzernlageberichts Die sonstigen Informationen umfassen zudem alle übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen ― wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder ― anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen ― identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ― gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. ― beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ― ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ― beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. ― holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. ― beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. ― führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB Prüfungsurteil Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei HHLA_AG_KA_ESEF-2023-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen ― identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. ― gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. ― beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. ― beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen. ― beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht. Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 15. Juni 2023 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 29. September 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Konzernabschlussprüfer der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt - Verwendung des Bestätigungsvermerks Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlageberichtsowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB" und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Marko Schipper. Hamburg, den 14. März 2024 PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Marko Schipper, Wirtschaftsprüfer ppa. Sebastian Hoffmann, Wirtschaftsprüfer Prüfungsvermerk Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen Berichterstattung An die Hamburger Hafen Logistik und Aktiengesellschaft (HHLA), Hamburg Wir haben die in verschiedenen Abschnitten des zusammengefassten Lageberichts enthaltene und kenntlich gemachte zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der HHLA AG, Hamburg, (im Folgenden die "Gesellschaft") für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 (im Folgenden die "zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung") einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. Nicht Gegenstand unserer Prüfung sind die in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen sowie die als ungeprüft gekennzeichneten freiwilligen Zusatzinformationen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung in Übereinstimmung mit den §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und Artikel 8 der VERORDNUNG (EU) 2020/852 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (im Folgenden die "EU-Taxonomieverordnung") und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie mit deren eigenen in Abschnitt EU-Taxonomie der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung dargestellten Auslegung der in der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten enthaltenen Formulierungen und Begriffe. Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben der Gesellschaft, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung einer zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (Manipulation der nichtfinanziellen Erklärung) oder Irrtümern ist. Die EU-Taxonomieverordnung und die hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte enthalten Formulierungen und Begriffe, die noch erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch nicht in jedem Fall Klarstellungen veröffentlicht wurden. Daher haben die gesetzlichen Vertreter ihre Auslegung der EU-Taxonomieverordnung und der hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte im Abschnitt EU-Taxonomie der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung niedergelegt. Sie sind verantwortlich für die Vertretbarkeit dieser Auslegung. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, ist die Rechtskonformität der Auslegung mit Unsicherheiten behaftet. Unabhängigkeit und Qualitätsmanagement der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wir haben die deutschen berufsrechtlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit sowie weitere berufliche Verhaltensanforderungen eingehalten. Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen - insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) sowie des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW Qualitätsmanagementstandards 1 "Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis" (IDW QMS 1 (09.2022)) an, welcher von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verlangt, ein Qualitätsmanagementsystem, das den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Anforderungen entspricht, auszugestalten, einzurichten und durchzusetzen. Verantwortung des Wirtschaftsprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung abzugeben. Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft, mit Ausnahme der in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen, in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt EU-Taxonomie der zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist. Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir u. a. folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt: scrollen ― Verschaffung eines Verständnisses über die Struktur der Nachhaltigkeitsorganisation der Gesellschaft und über die Einbindung von Stakeholdern ― Befragung der gesetzlichen Vertreter und relevanter Mitarbeiter, die in die Aufstellung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung einbezogen wurden, über den Aufstellungsprozess, über das auf diesen Prozess bezogene interne Kontrollsystem sowie über Angaben in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung ― Identifikation wahrscheinlicher Risiken wesentlicher falscher Angaben in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung ― Analytische Beurteilung von ausgewählten Angaben der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung ― Abgleich von ausgewählten Angaben mit den entsprechenden Daten im Konzernabschluss und Konzern-Lagebericht ― Beurteilung der Darstellung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung ― Beurteilung des Prozesses zur Identifikation der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivtäten und der entsprechenden Angaben in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung ― Befragung zur Relevanz von Klimarisiken ― Beurteilung der CO 2 Kompensationszertifikate ausschließlich hinsichtlich ihres Vorhandenseins, jedoch nicht hinsichtlich ihrer Wirkung Die gesetzlichen Vertreter haben bei der Ermittlung der Angaben gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, sind die Rechtskonformität der Auslegung und dementsprechend unsere diesbezügliche Prüfung mit Unsicherheiten behaftet. Prüfungsurteil Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt EU-Taxonomie der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist. Wir geben kein Prüfungsurteil zu den in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen sowie die als ungeprüft gekennzeichneten freiwilligen Zusatzinformationen ab. Verwendungsbeschränkung für den Vermerk Wir weisen darauf hin, dass die Prüfung für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt wurde und der Vermerk nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt ist. Folglich ist er möglicherweise für einen anderen als den vorgenannten Zweck nicht geeignet. Somit ist der Vermerk nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-) Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung. Unser Prüfungsurteil ist in dieser Hinsicht nicht modifiziert. Frankfurt am Main, den 14. März 2024 PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Nicolette Behncke, Wirtschaftsprüferin ppa. Meike Beenken Weitere Informationen Mehrjahresübersicht Wesentliche Kennzahlen scrollen in Mio. € 2023 2022 2021 2020 2019 Umsatzerlöse Teilkonzern Hafenlogistik 1.408,9 1.542,3 1.435,8 1.269,3 1.350,0 Teilkonzern Immobilien 46,5 44,1 38,1 38,1 40,2 Konsolidierung - 8,6 - 8,0 - 8,4 - 7,6 - 7,6 HHLA-Konzern 1.446,8 1.578,4 1.465,4 1.299,8 1.382,6 EBITDA Teilkonzern Hafenlogistik 262,0 369,6 384,1 269,4 358,7 Teilkonzern Immobilien 25,8 26,6 22,6 20,0 23,9 Konsolidierung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 HHLA-Konzern 287,8 396,3 406,7 289,4 382,6 EBITDA-Marge in % 19,9 25,1 27,8 22,3 27,7 EBIT Teilkonzern Hafenlogistik 92,9 201,6 212,6 110,3 204,4 Teilkonzern Immobilien 16,1 18,4 15,3 12,9 16,5 Konsolidierung 0,4 0,4 0,4 0,4 0,3 HHLA-Konzern 109,4 220,4 228,2 123,6 221,2 EBIT-Marge in % 7,6 14,0 15,6 9,5 16,0 Konzernjahresüberschuss 42,4 133,1 132,9 74,1 137,1 Konzernjahresüberschuss nach Anteilen anderer Gesellschafter 20,0 92,7 112,3 42,6 103,3 Cashflow/Investitionen/Abschreibungen Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 224,4 279,3 315,9 291,2 322,7 Cashflow aus Investitionstätigkeit - 251,5 - 152,6 - 227,4 - 177,3 - 193,8 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 97,7 - 127,9 - 84,9 - 150,9 - 176,9 Investitionen 314,0 203,1 231,6 196,3 224,9 Abschreibungen 178,4 175,9 178,5 165,8 161,4 Vermögen und Schulden Langfristiges Vermögen 2.491,6 2.278,4 2.294,0 2.150,9 2.124,4 Kurzfristiges Vermögen 518,6 492,5 507,9 440,2 485,7 Eigenkapital 807,3 873,3 705,2 567,0 578,9 Eigenkapitalquote in % 26,8 31,5 25,2 21,9 22,2 Pensionsrückstellungen 358,1 336,7 489,3 531,1 503,2 Sonstige langfristige Schulden 1.431,7 1.235,1 1.240,9 1.193,6 1.246,6 Kurzfristige Schulden 413,1 325,7 366,5 299,4 281,3 Dynamischer Verschuldungsgrad 5,5 3,4 3,6 5,1 4,0 Bilanzsumme 3.010,2 2.770,9 2.801,9 2.591,1 2.610,0 Personal Beschäftigtenzahl per 31.12. 6.789 6.641 6.444 6.312 6.296 Leistungsdaten Containerumschlag in Mio. TEU 5,9 6,4 6,9 6,8 7,6 Containertransport in Mio. TEU 1,6 1,7 1,7 1,5 1,6 Glossar Fachbegriffe Außergewöhnlich Großes Fahrzeug (AGF) Großschiff, das mindestens 330 Meter lang und/oder 45 Meter breit ist. Dieser Schiffstyp nimmt besonders auf den Relationen zwischen Fernost und Nordeuropa immer stärker zu. Automated Guided Vehicle (AGV) Vollautomatisches, fahrerloses Transportfahrzeug, das auf dem HHLA Container Terminal Altenwerder die Container zwischen den Containerbrücken an der Wasserseite und dem Blocklager bewegt. Blocklager Bei der HHLA werden auf den Containerterminals Altenwerder und Burchardkai automatisierte Blocklager zur kompakten und effizienten Stapelung von Containern eingesetzt. Diese bestehen aus mehreren Lagerblöcken. Transport und Stauen der Boxen übernehmen Portalkräne. CO 2 e (CO 2 equivalent - Kohlenstoffdioxid-Äquivalent) Ein CO 2 e -Äquivalent (CO 2 e) ist eine Maßeinheit für die Klimawirkung verschiedener Treibhausgase. Neben dem dominierenden Treibhausgas CO 2 umfasst CO 2 e weitere Gase mit Klimawirkung wie z.B. Methan (CH4) und Lachgas (N2O). Die Werte zwischen CO 2 und CO 2 e sind durch die bei der HHLA eingesetzten Energieträger nahezu vergleichbar. ConRo-Schiff Schiff, das sowohl Container als auch rollende Ladung RoRo transportieren kann. Containerbrücke Krananlage zum Be- und Entladen von Containerschiffen; um die stetig größer werdenden Schiffe abzufertigen, sind auch die jeweils neuen Containerbrücken in Höhe und Länge ihrer Ausleger deutlich gewachsen. Feeder / Feederschiff Zubringerschiff, das kleinere Mengen von Containern auf Häfen weiterverteilt. Von Hamburg aus wird vor allem die Ostseeregion mit Feedern bedient. Hinterland bezeichnet das Einzugsgebiet eines Hafens. Hub-Terminal (Hinterland) Terminal, der als Umschlagknotenpunkt Ladung bündelt und weiterverteilt. Solche Hub-Terminals betreiben die Bahngesellschaften der HHLA in Budapest, Ceska Trebova, Dunajska Streda, Posen und Prag. Intermodal / Intermodalsysteme Transport unter Nutzung mehrerer Verkehrsträger (Wasser, Schiene, Straße), der die jeweils spezifischen Vorteile kombiniert. Nordrange Nordeuropäische Küste, an der im weiteren geografischen Sinn alle nordeuropäischen Überseehäfen von Le Havre bis Hamburg liegen. Zu den vier größten Häfen zählen Rotterdam, Antwerpen-Brügge, Hamburg und Bremerhaven. Portalkran (auch Bahnkran oder Lagerkran) Kran, der seinen Arbeitsbereich wie ein Portal überspannt. Wird er im Blocklager eingesetzt, heißt er auch Lagerkran oder im Bahnumschlag Bahnkran. RoRo Die Abkürzung steht für "roll-on/roll-off" und bezeichnet ein Ladeverfahren für Güter, die in ein oder von einem Schiff gerollt bzw. gefahren werden. Bei der rollenden Ladung handelt es sich meist um Kraftfahrzeuge oder Lkws, aber auch Projektladungen werden rollend auf speziellen Aufliegern transportiert. Shuttlezug Zug, der mit einer gleichbleibenden Wagengarnitur auf derselben Strecke hin- und herpendelt, aufwändiges Rangieren entfällt. Die HHLA-Bahngesellschaften setzen Shuttlezüge zwischen den Seehäfen und den Hub-Terminals (Hinterland) ein. Spreader Tonnenschweres Greifwerkzeug einer Containerbrücke oder eines Krans, mit dem ein Container angehoben oder abgesetzt wird. Standardcontainer TEU Tandembrücke Eine hocheffiziente Containerbrücke, die in einer einzigen Bewegung zwei 40- oder vier 20-Fuß-Container gleichzeitig löschen oder laden kann. Die HHLA setzt solche Brücken am Container Terminal Burchardkai ein. Terminal In der maritimen Logistik versteht man darunter eine Anlage für den Umschlag von Gütern auf verschiedene Verkehrsträger. TEU (Twenty Foot Equivalent Unit) Genormter 20-Fuß-Standardcontainer, der als Maßeinheit zur Zählung von Containermengen dient. Ein 20-Fuß-Standardcontainer ist 6,06 Meter lang, 2,44 Meter breit und 2,59 Meter hoch. Traktion Fortbewegung von Zügen durch Lokomotiven. Transportleistung Leistungskennziffer im Bahnverkehr, die sich aus dem Produkt von transportierter Menge und zurückgelegter Strecke ergibt. Van-Carrier (auch VC oder Straddle-Carrier) Fahrzeug zum Transport von Containern auf den Terminals. Der Fahrer bewegt seinen Van-Carrier über den Container, hebt diesen an und kann ihn in bis zu vier Lagen übereinanderstapeln. Finanzbegriffe DBO (Defined Benefit Obligation) Leistungsorientierte Pensionsverpflichtung der am Stichtag erdienten und bewerteten Pensionsansprüche von aktiven und ausgeschiedenen Mitarbeitern inklusive wahrscheinlicher künftiger Änderung von Renten und Gehältern. Durchschnittliches Betriebsvermögen Durchschnittliches langfristiges Nettoanlagevermögen (immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) + durchschnittliches kurzfristiges Nettoumlaufvermögen (Vorräte + Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen). Dynamischer Verschuldungsgrad Wirtschaftliche Finanzschulden (Pensionsrückstellungen + lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen + lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten - Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente, kurzfristige Einlagen und Forderungen gegenüber der HGV (Cash Pool)) / EBITDA. EBIT Ergebnis vor Zinsen und Steuern. EBITDA Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. EBT Ergebnis vor Steuern. Eigenkapitalquote Eigenkapital / Bilanzsumme. Equity-Beteiligungsergebnis Anteiliger Jahresüberschuss eines Gemeinschaftsunternehmens oder eines assoziierten Unternehmens, geht in das Finanzergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung ein EU-Taxonomie Die EU-Taxonomie ist ein rechtsverbindliches Klassifizierungssystem, das verbindlich definiert, welche Wirtschaftsaktivitäten eines Unternehmens als nachhaltig gelten. Verbunden damit sind konkrete Anforderungen an die Durchführung der Geschäftstätigkeiten und die Berechnungsmethoden verschiedener Kennzahlen. Ziel ist es, mehr Investitionen in nachhaltige Unternehmen und Technologien zu lenken und so das Klimaneutralitätsziel 2050 der Europäischen Union zu unterstützen. Finanzergebnis Zinserträge - Zinsaufwand +/- Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen +/- sonstiges Finanzergebnis. IAS International Accounting Standards. IFRS International Financial Reporting Standards. Impairment-Test Werthaltigkeitstest nach IFRS. Investitionen Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sowie in immaterielle Vermögenswerte. Kapitalkosten Aufwendungen, die erbracht werden müssen, um finanzielle Mittel als Eigenkapital oder Fremdkapital in Anspruch nehmen zu können. Operativer Cashflow Gemäß Literatur IFRS-Kennzahlen: EBIT - Steuern + Abschreibungen - Zuschreibungen +/- Veränderung langfristige Rückstellungen (exkl. Zinsanteil) +/- Gewinn/Verlust aus Abgang des Sachanlagevermögens + Veränderung Working Capital. ROCE (Gesamtkapitalrentabilität vor Steuern) EBIT / Ø Betriebsvermögen. Skaleneffekt Ökonomisches Gesetz, das besagt, dass Produktionssteigerungen mit Verringerungen der Stückkosten einhergehen. Umsatzerlöse Erlöse aus dem Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung und aus erbrachten Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und Umsatzsteuer. Wertschöpfung Produktionswert - Vorleistungen (Materialaufwand, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen); die erzielte Wertschöpfung verteilt sich auf die Anspruchsberechtigten des HHLA-Konzerns wie die Beschäftigten, Gesellschafter, Darlehensgeber oder die Kommune. Redaktionelle Anmerkungen Zukunftsgerichtete Aussagen Sofern nicht anders vermerkt, umfassen Kennzahlen und Informationen im vorliegenden Bericht den gesamten Konzern einschließlich der Beteiligungsgesellschaften mit Mehrheitsbeteiligungen. Einige Angaben enthalten zukunftsbezogene Aussagen. Diese Einschätzungen und Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Zukünftige globale Wirtschaftsbedingungen, gesetzliche Vorschriften, Marktbedingungen, Aktivitäten der Mitbewerber und andere Faktoren liegen außerhalb der Kontrolle der HHLA. Inklusive Sprache Ausschließlich im Interesse der besseren Lesbarkeit wird an vielen Stellen im Bericht auf geschlechtsspezifische Doppelnennungen wie "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" verzichtet. Auch bei Verwendung der männlichen Form sind jedoch ausdrücklich alle Geschlechter gemeint. Rundungen und Abweichungen Die im Bericht erfassten Kennzahlen sind kaufmännisch gerundet. Rundungen können in Einzelfällen dazu führen, dass sich Werte in diesem Bericht nicht exakt zur angegebenen Summe aufaddieren und Prozentangaben sich nicht aus den dargestellten Werten ergeben. Veröffentlichung Dieser Geschäftsbericht wurde am 21. März 2024 veröffentlicht. Er ist auf Deutsch und Englisch verfügbar. Im Falle von Abweichungen zwischen den Versionen ist das deutsche Dokument maßgebend. Finanzkalender 21. März 2024 Berichterstattung Gesamtjahr 2023, Analysten-Telefonkonferenz 15. Mai 2024 Quartalsmitteilung Januar - März 2024, Analysten-Telefonkonferenz 13. Juni 2024 Hauptversammlung 14. August 2024 Halbjahresfinanzbericht Januar - Juni 2024, Analysten-Telefonkonferenz 14. November 2024 Quartalsmitteilung Januar - September 2024, Analysten-Telefonkonferenz Impressum Herausgeber Hamburger Hafen und Logistik AG Bei St. Annen 1 20457 Hamburg Telefon +49 40 3088 - 0 [email protected] ↗ www.hhla.de ↗ Investor Relations Telefon +49 40 3088 - 3100 [email protected] ↗ Unternehmenskommunikation Telefon +49 40 3088 - 3520 [email protected] ↗ Nachhaltigkeit Telefon +49 40 3088 - 8453 [email protected] ↗ Design und Umsetzung nexxar gmbh, Wien www.nexxar.com ↗ Fotografie Thies Rätzke, Nele Martensen Rechtlicher Hinweis Dieses Dokument enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Einschätzungen der Unternehmensleitung der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA) beruhen. Mit der Verwendung von Wörtern wie erwarten, beabsichtigen, planen, vorhersehen, davon ausgehen, glauben, schätzen und ähnlichen Formulierungen werden zukunftsgerichtete Aussagen gekennzeichnet. Diese Aussagen sind nicht als Garantien dafür zu verstehen, dass sich diese Erwartungen auch als richtig erweisen. Die zukünftige Entwicklung sowie die von der HHLA und ihren verbundenen Unternehmen tatsächlich erreichten Ergebnisse sind abhängig von einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten und können daher wesentlich von den zukunftsbezogenen Aussagen abweichen. Verschiedene dieser Faktoren liegen außerhalb des Einflussbereichs der HHLA und können nicht präzise vorausgesagt werden, wie z. B. das künftige wirtschaftliche Umfeld sowie das Verhalten von Wettbewerbern und anderen Marktteilnehmern. Eine Aktualisierung der zukunftsbezogenen Aussagen ist weder geplant, noch übernimmt die HHLA hierzu eine gesonderte Verpflichtung. Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Bei St. Annen 1, 20457 Hamburg Telefon: +49 40 3088-0, Fax: +49 40 3088-3355, www.hhla.de, [email protected]

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