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Energiekontor AG

Annual Report Aug 21, 2024

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Annual Report

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Finanzbericht: 34745127

Energiekontor AG

Bremen

Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Gemeinsam die Zukunft verändern.

Geschäftsbericht 2023

Kurzporträt der Energiekontor AG

Umdenken lohnt sich. Eine solide Geschäftspolitik und viel Erfahrung in Sachen erneuerbare Energien: Dafür steht Energiekontor seit mehr als 30 Jahren.

1990 in Bremerhaven gegründet, zählt Energiekontor zu den Pionieren der Branche und ist heute einer der führenden deutschen Projektentwickler und Betreiber von Wind- und Solarparks. Das Kerngeschäft erstreckt sich von der Planung über den Bau bis hin zur Betriebsführung von Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Darüber hinaus betreibt Energiekontor rund 40 eigene Wind- und Solarparks mit einer Gesamtnennleistung von rund 390 Megawatt.

Auch in wirtschaftlicher Hinsicht nimmt Energiekontor eine Pionierrolle ein und will in allen Zielmärkten schnellstmöglich Wind- und Solarparks unabhängig von staatlichen Förderungen zu Marktpreisen realisieren.

Neben dem Firmensitz in Bremen unterhält Energiekontor Büros in Bremerhaven, Hagen im Bremischen, Aachen, Augsburg, Berlin, Berlin-Spandau, Potsdam und Hildesheim. Außerdem ist Energiekontor mit Niederlassungen in England, Schottland, Portugal, Frankreich und den Vereinigten Staaten vertreten.

Die Energiekontor AG (WKN 531350/​ISIN DE0005313506/​General Standard) ist im SDAX und TecDAX der Deutschen Börse in Frankfurt notiert und kann an allen deutschen Börsenplätzen gehandelt werden.

Unsere stolze Bilanz

>160

realisierte Wind- und Solarparks

~1,4 GW

Gesamterzeugungskapazität

241,8 Mio. €

Umsatz in 2023

95,5 Mio. €

EBT in 2023

Mehr als

220

Mitarbeitende in 2023

Die wichtigsten Kennzahlen

Konzern

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In Mio. € 2023 2022 2021 2020 2019
Umsatz 241,8 187,6 156,5 146,6 63,7
Gesamtleistung 275,4 255,7 266,3 165,1 96,4
EBITDA 135,6 99,8 81,7 65,4 38,9
EBIT 114,4 80,0 61,7 46,0 16,3
EBT 95,5 62,9 44,9 31,2 0,8
EBT-Marge (in %) 39,5 33,5 28,7 21,3 1,3
Konzernergebnis 83,3 44,5 36,2 20,4 0,2
Ergebnis je Aktie (unverwässert, in €) 5,97 3,18 2,54 1,43 0,02
Dividende je Aktie (in €) 1,20 1,00 0,90 0,80 0,40
Bilanzsumme 721,6 633,6 562,0 449,0 389,9
Technische Anlagen (Parks) 258,9 253,7 215,4 166,9 192,4
Eigenkapital 185,2 123,7 82,2 65,6 56,2
Eigenkapitalquote (in %) 25,7 19,5 14,6 14,6 14,4
Fiktive Eigenkapitalquote 1 (in %) 29,7 23,8 18,5 19,5 18,7
Cashflow aus lauf. Geschäftstätigkeit 144,8 138,7 62,0 17,9 13,3
Cashflow aus Investitionstätigkeit -45,5 -82,4 -85,0 11,8 -4,1
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -49,8 -28,5 45,3 -18,0 -14,5
Liquide Mittel zum Stichtag 175,6 127,0 100,0 79,5 67,0

~52 %

EBT-Wachstum in 2023

1 Aus den internationalen IFRS-Bilanzierungsnormen resultieren gegenüber dem deutschen Handelsrecht verschiedene Besonderheiten, die sich auf die Eigenkapitalquote der Gruppe negativ auswirken. Unter anderem hat die Umsetzung des IAS 32, wonach Kommanditkapital in der Regel bilanziell nicht als Eigen-, sondern als Fremdkapital qualifiziert wird, für den Konzern zur Folge, dass nicht beherrschende Anteile an sowohl zum langfristigen Verbleib im Konzern bestimmten Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften als auch an zum Verkauf bestimmten Projektgesellschaften wie Fremdverbindlichkeiten bilanziert werden müssen. Neutralisiert man diese IFRS-Besonderheiten, ergäbe sich die angegebene fiktive Eigenkapitalquote.

Gemeinsam weltweit die Zukunft verändern in 5 Ländern an 17 Standorten

Konzerneigene Wind- und Solarparks mit einer Gesamterzeugungskapazität von rund 390 Megawatt

Deutschland

32

Wind- und Solarparks

> 291 MW

Großbritannien

3

Windparks

> 60 MW

Portugal

4

Windparks

> 38 MW

Vorstand

Peter Szabo

Vorsitzender des Vorstands

Bestellt bis Ende 2024

Peter Szabo (Dipl.-Kaufmann, Jahrgang 1965, deutsche Staatsangehörigkeit) kam zum Börsengang der Energiekontor AG im Jahr 2000 ins Unternehmen und übernahm die Geschäftsführung der zentralen Tochtergesellschaften. Zuvor war er als Unternehmensberater und in leitender Position in der Projektentwicklung im Immobilienbereich tätig.

2003 wurde er in den Vorstand der Energiekontor AG berufen, den er seit 2011 als Vorsitzender leitet. Neben allgemeinen Aufgaben als Vorstandsvorsitzender ist Peter Szabo insbesondere für die Bereiche Ausland, Finanzen & Controlling, Investor & Public Relations, Vertrieb und das Thema ESG (Environment, Social and Governance) verantwortlich.

Günter Eschen

Mitglied des Vorstands

Bestellt bis Juni 2024

Günter Eschen (Dipl.-Ingenieur, Jahrgang 1962, deutsche Staatsangehörigkeit) kam Mitte 2011 als Geschäftsführer zu Energiekontor und übernahm die Leitung der Projektentwicklung Inland. Zuvor war er in leitender Position im Bereich der Projektentwicklung von Hotel-, Freizeit- und Handelsimmobilien tätig.

Im Juli 2015 wurde Günter Eschen in den Vorstand der Energiekontor AG berufen. Neben allgemeinen Vorstandsaufgaben ist er insbesondere für die Bereiche Nordrhein-Westfalen, Brandenburg-West, Brandenburg-Ost und seit Januar 2023 auch für die Bereiche Niedersachsen-Süd und NiedersachsenNord verantwortlich.

Carsten Schwarz

Mitglied des

Vorstands

Bestellt bis Ende 2025

Carsten Schwarz (Dipl.-Ingenieur, Jahrgang 1983, deutsche Staatsangehörigkeit) begann im Januar 2015 seine Tätigkeit bei Energiekontor verbunden mit der Aufgabe, ein neues Team für die Betriebsführung der konzerneigenen Windparks in Hagen im Bremischen aufzubauen. Seit Oktober 2016 ist er Mitglied der Geschäftsleitung und seit März 2017 Geschäftsführer der Energiekontor Management GmbH sowie zahlreicher Windpark-Komplementärgesellschaften. Zuvor war Carsten Schwarz als Leiter Logistik eines Großverbands mit mehreren tausend Fahrzeugen verantwortlich.

Seit Juni 2020 verantwortet Carsten Schwarz als Vorstand der Energiekontor AG die Bereiche Betriebsführung, Entwicklung der konzerneigenen Parks, den Innovationsbereich sowie den Bereich Engineering, Procurement, Construction (EPC).

Aufsichtsrat

Dr. Bodo Wilkens

Vorsitzender des Aufsichtsrats, Mitglied des Prüfungsausschusses

Bestellt bis 2028

Dr. Bodo Wilkens (Dipl.-Wirtschaftsingenieur, Jahrgang 1957, deutsche Staatsangehörigkeit) arbeitete nach seiner Promotion einige Jahre im Verband der Elektrizitätswirtschaft und in einem Beratungsunternehmen, bevor er zusammen mit Günter Lammers 1990 die heutige Energiekontor AG gründete.

Bis 2003 war Dr. Bodo Wilkens als Vorstandsvorsitzender der Energiekontor AG tätig. Danach wechselte er in den Aufsichtsrat des Unternehmens, wo er seitdem das Amt des Vorsitzenden ausübt.

Günter Lammers

Stellvertretender

Vorsitzender des Aufsichtsrats, Mitglied des Prüfungsausschusses

Bestellt bis 2028

Günter Lammers (Kaufmann, Jahrgang 1958, deutsche Staatsangehörigkeit) gründete nach einer Berufstätigkeit als Sozialpädagoge und nach der Leitung eines Biohandels im Jahr 1990 zusammen mit Dr. Bodo Wilkens die heutige Energiekontor AG.

Bis 2003 war Günter Lammers Mitglied des Vorstands der Energiekontor AG. Danach wechselte er in den Aufsichtsrat des Unternehmens, wo er seitdem das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden innehat.

Darius Oliver Kianzad

Mitglied des Aufsichtsrats, Vorsitzender des Prüfungsausschusses

Bestellt bis 2028

Darius Oliver Kianzad (Dipl.-Volkswirt, Jahrgang 1965, deutsche Staatsangehörigkeit) verfügt über langjährige Berufserfahrung unter anderem in Führungspositionen bei Banken und Wirtschaftsprüfungsunternehmen. Seit 2010 ist er als Managing Partner bei der Clairfield International GmbH in Düsseldorf, einem international ausgerichteten Finanzdienstleistungsunternehmen, tätig und verantwortet dort das M&A-Geschäft für die Energiewirtschaft und den Gesundheitsdienstleistungssektor.

Darius Oliver Kianzad ist seit 2013 Mitglied des Aufsichtsrats der Energiekontor AG.

Brief an die Aktionäre

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner, sehr geehrte Freundinnen und Freunde des Unternehmens, 2023 war erneut ein herausforderndes Geschäftsjahr, gekennzeichnet von multiplen geopolitischen Krisen und einem nach wie vor anspruchsvollen Marktumfeld. Besonders stolz blicken wir deshalb auf ein ausgesprochen erfolgreiches Geschäftsjahr 2023 zurück.

Mit einem um mehr als die Hälfte angestiegenen Konzernergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Steuern (EBT) von 95,5 Mio. Euro (2022: 62,9 Mio. Euro) haben wir die zuletzt im Dezember 2023 angehobene Ergebnisprognose im oberen Bereich der Bandbreite von 80 bis 100 Mio. Euro erreicht und konnten wieder ein historisches Rekordergebnis verzeichnen. Allein das EBT des Segments Projektierung und Verkauf überstieg dieses Mal mit 64,1 Mio. Euro das gesamte Konzern-EBT des Vorjahres (2022: 62,9 Mio. Euro). Die Segmente Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks sowie Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges erwirtschafteten jeweils ein Segment-EBT in Höhe von 27,8 Mio. Euro (2022: 30,0 Mio. Euro) bzw. 3,6 Mio. Euro (2022: 4,5 Mio. Euro). Das unverwässerte Ergebnis je Aktie erhöhte sich um rund 90 Prozent und belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf 5,97 Euro (2022: 3,18 Euro).

Folgende Entwicklungen im Geschäftsjahr 2023 möchten wir an dieser Stelle besonders hervorheben:

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Den erfolgreichen Abschluss von Verkaufsvereinbarungen für vier Windkraftprojekte in Deutschland und Großbritannien und ein Solarparkprojekt mit einer Gesamterzeugungsleistung von rund 162 Megawatt (2022: 96 Megawatt).
Die Inbetriebnahme von sechs Windparks und einem Solarpark mit einer Gesamterzeugungsleistung von mehr als 76 Megawatt (2022: 94 Megawatt). Bis auf einen Windpark im Eigenbestand betrafen sämtliche Inbetriebnahmen in Deutschland veräußerte Projekte.
Sieben Wind- und zwei Solarparks mit einer Gesamterzeugungsleistung von rund 316 Megawatt befanden sich in Deutschland und in Großbritannien im Bau bzw. lag für diese Projekte ein Kaufvertrag oder der erfolgreiche Abschluss der Finanzierung vor (2022: 165 Megawatt).
Außerdem lag eine Vielzahl an Baugenehmigungen für eine Gesamterzeugungskapazität von rund 748 Megawatt vor (2022: 750 Megawatt). Nahezu die Hälfte davon betrifft das britische Projektgeschäft. Die andere Hälfte bezieht sich auf deutsche Projekte. Im ersten Quartal 2024 haben wir zwei weitere Baugenehmigungen für Windprojekte in Deutschland und zwei für Solarprojekte in Frankreich erhalten.
Für 15 Windenergieanlagen mit einer Gesamterzeugungsleistung von rund 75 Megawatt haben wir in Deutschland erfolgreich an Windausschreibungen der Bundesnetzagentur teilgenommen.
Trotz der Stillstände der Windparks Jacobsdorf (in 2023 ganzjährig bis Februar 2024) und Alfstedt (seit Mitte Oktober 2023) konnte die Bruttostromproduktion des Eigenparksegments noch einmal kräftig zulegen (635 Gigawattstunden in 2023 vs. rund 550 Gigawattstunden in 2022), was vor allem auf unsere fortlaufenden operativen Maßnahmen zur Ertragssteigerung zurückzuführen ist.
Gegenläufig wirkten gesunkene Strompreise am Spotmarkt, denen wir jedoch mit der Direktvermarktung und privatwirtschaftlichen Stromabnahmeverträgen (PPAs) zur Sicherung auskömmlicher Preisniveaus entgegenwirken konnten. Für drei Parks lief im Geschäftsjahr 2023 die EEG-Vergütung aus. Für diese bzw. für insgesamt 20 Parks im Eigenbestand konnten wir kurzfristige PPAs bis Ende 2024 zu attraktiven Konditionen vereinbaren. Für elf Parks haben wir zudem PPAs bis Ende 2025 gesichert. Für sieben Parks haben wir Direktvermarktungsverträge mit festen Vergütungen bis Ende 2025 abgeschlossen.

Auch unsere Auslandsmärkte konnten sich erfreulich weiterentwickeln:

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Mit nunmehr sechs veräußerten Windparkprojekten mit einer Gesamterzeugungsleistung von rund 230 Megawatt sowie den vorliegenden Genehmigungen für weitere Windparkprojekte und ein Solarparkprojekt mit einer Gesamterzeugungsleistung von rund 370 Megawatt hat sich Großbritannien weiter als fester Kernmarkt etabliert. Eines der veräußerten Projekte konnte im Geschäftsjahr 2023 bereits in Betrieb genommen werden, weitere Inbetriebnahmen sollen im Geschäftsjahr 2024 folgen. Darüber hinaus erwarten wir den Erhalt zusätzlicher Baugenehmigungen.
Außerdem erwähnenswert ist, dass im Geschäftsjahr 2023 fünf schottische Windparkprojekte mit einer Gesamterzeugungsleistung von mehr als 240 Megawatt im Rahmen der fünften Ausschreibungsrunde des britischen Department for Energy Security and Net Zero (DESNZ) den Zuschlag für Differenzkontrakte (contracts for difference, CFD) erhalten haben, deren attraktiver Ausübungspreis jährlich inflationsindexiert wird und nach oben unbegrenzt ist. Die Laufzeit beträgt 15 Jahre.
In Frankreich wurden im Geschäftsjahr 2023 weitere Projekte zur Genehmigung eingereicht. Die ersten beiden Baugenehmigungen für zwei Solarparkprojekte haben wir im ersten Quartal 2024 erhalten, weitere sollen folgen.

Trotz der herausfordernden Rahmenbedingungen ist es uns im Geschäftsjahr gelungen, unsere attraktive und werthaltige Projektpipeline erneut um mehr als ein Gigawatt auszubauen. Insgesamt lag die Projektpipeline bei rund 10,7 Gigawatt (ohne US-Projektrechte) (2022: 9,6 Gigawatt). Mehr als 2,3 Gigawatt befanden sich davon bereits in einer der fortgeschrittenen Entwicklungsphasen der Projektentwicklung und bilden so die Basis für unser kurz- und mittelfristiges Wachstum. Auch die technologische Diversifizierung konnten wir wie geplant breiter aufstellen. Der Anteil an Projekten im Solarbereich beläuft sich mittlerweile auf mehr als ein Drittel.

Dividendenvorschlag erhöht

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, an der erfolgreichen Entwicklung unseres Unternehmens im vergangenen Geschäftsjahr wollen wir Sie selbstverständlich weiterhin beteiligen. Wir werden der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Mai 2024 in Ritterhude daher vorschlagen, wie im Vorjahr rund 30 Prozent des Bilanzgewinns der Energiekontor AG für die Dividendenausschüttung zu verwenden. Die vorgeschlagene Ausschüttung entspricht einer Dividende von 1,20 Euro je Aktie (2022: 1,00 Euro).

Geschäftsjahr 2024 als wichtiger Baustein für die Wachstumsstrategie 2023 bis 2028

Die Verfügbarkeiten von Windkraftanlagen und anderen Großkomponenten sowie lange Lieferzeiten der Anlagen- und Komponentenhersteller sind derzeit bekanntermaßen eingeschränkt und führen im Projektgeschäft dazu, dass sich die jeweiligen Realisierungszeiten spürbar verlängern. Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass wir die meisten sich aktuell im Bau befindlichen Projekte und die Projekte, für die der Financial Close in 2024 geplant ist, erst in den beiden Folgejahren in Betrieb nehmen können. Infolgedessen wird sich das Ergebnispotenzial aus diesen Projekten im Geschäftsjahr 2024 voraussichtlich noch nicht voll entfalten können und sich überwiegend in die Jahre 2025 und 2026 verschieben.

Im Geschäftsjahr 2024 wollen wir einen Großteil des Konzernergebnisses planmäßig vor allem aus mehreren Projektverkäufen in Großbritannien generieren. Der dort zuständige Übertragungsnetzbetreiber verkündete jedoch kürzlich mögliche Verzögerungen beim Ausbau der überregionalen Netze, weshalb wir auch an dieser Stelle potenzielle Ergebnisverschiebungen nicht ausschließen können.

Angesichts des bereits im Dezember 2023 erfolgreich veräußerten Windparkprojekts in Großbritannien sowie des zuvor beschriebenen Marktumfelds gehen wir davon aus, dass das Konzern-EBT für das Geschäftsjahr 2024 aus heutiger Sicht aller Voraussicht nach spürbar unter dem Konzern-EBT 2023 liegen wird. Eventuelle Ergebnisverschiebungen werden allerdings in den Geschäftsjahren 2025 und 2026 zum Tragen kommen und in diesen beiden Geschäftsjahren dann zu einer EBT-Steigerung oberhalb des linearen jährlichen Wachstumspfades der Wachstumsstrategie 2023 bis 2028 führen, mit der wir die Erreichung von rund 120 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2028 anstreben.

Die aktuelle Übergangsphase gibt uns die Möglichkeit, weitere wichtige Weichen zur Erreichung unserer Fünfjahresstrategie zu stellen. Unsere Projektpipeline ist prall gefüllt. Davon befinden sich mehr als zwei Gigawatt in reifen Projektrealisierungsphasen. Zwei deutsche Solarparks, die in den Eigenbestand übernommen werden sollen, befinden sich bereits im Bau. Für mehrere Hundert Megawatt, die ebenfalls für den Eigenbestand vorgesehen sind, ist der Financial Close noch für dieses Geschäftsjahr geplant, darunter die beiden Solarparkprojekte in Frankreich, für die wir kürzlich die ersten Baugenehmigungen erhalten haben. Neben unserem wichtigen Projektierungs- und Verkaufssegment werden wir die übrigen beiden Segmente noch breiter aufstellen und schaffen so ein stabiles Fundament für weiteres Wachstum.

Größter Erfolgsfaktor - unsere Mitarbeitenden

Der größte Erfolgsfaktor von Energiekontor sind und bleiben unsere Mitarbeitenden. Mit ihrem Know-how, ihrem Engagement und ihrem hohen Einsatz machen sie den Erfolg von Energiekontor erst möglich. Der gesamte Vorstand spricht ihnen dafür seinen ausdrücklichen Dank und seine Anerkennung aus.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sehen uns sehr gut aufgestellt. Mit unserem resilienten Geschäftsmodell und strikter Kostendisziplin weichen wir nicht von unserem Pfad ab und entwickeln uns nachhaltig erfolgreich weiter.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Vertrauen und freuen uns, wenn Sie uns auf unserem Wachstumskurs auch zukünftig begleiten.

Bremen, im März 2024

Der Vorstand

Peter Szabo, Vorsitzender

Günter Eschen, Vorstand

Carsten Schwarz, Vorstand

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

Energiekontor hat das Geschäftsjahr 2023 sehr erfolgreich abgeschlossen. Es ist abermals gelungen, die gesetzten Ziele zu übertreffen und alle für das weitere Wachstum des Unternehmens wesentlichen Meilensteine zu erreichen. Das Rekordergebnis des Vorjahres konnte damit wiederholt und mit großem Abstand übertroffen werden. Erfreulich ist insbesondere, dass dieses Ergebnis unter Marktbedingungen erzielt werden konnte, die noch einmal herausfordernder und vielschichtiger waren als in den vorangegangenen Jahren.

Neben dem anhaltenden russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine haben weitere Faktoren wie die sich abkühlende globale Wirtschaftsdynamik, das erhöhte Zinsniveau, hohe Teuerungsraten, verknappte Lieferkapazitäten und nicht zuletzt der Krieg in Israel ein sehr anspruchsvolles Geschäftsumfeld erzeugt. Dennoch konnte Energiekontor von seinen langjährigen Erfahrungen als Pionier der Energiewende profitieren. Vorhandene Marktopportunitäten konnten genutzt werden, unterstützt vom unermüdlichen Einsatz aller Mitarbeitenden, den richtigen strategischen Entscheidungen und einem konsequenten Kostenmanagement. Die hohe Resilienz unseres Geschäftsmodells beweist sich damit erneut.

Auf dieser Grundlage konnte die im Geschäftsjahr 2022 aufgesetzte Wachstumsstrategie 2023 bis 2028 weiter erfolgreich vorangetrieben werden. Sie stellt die Weichen für die zukünftige Entwicklung unseres Unternehmens. Mit der erfolgreichen Umsetzung der Strategie wird sich Energiekontor nachhaltig als international bedeutender Projektentwickler und unabhängiger grüner Stromproduzent in Europa etablieren. Im Folgenden möchte ich Sie über die Arbeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 informieren.

Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand

Der Aufsichtsrat überwachte auch im Geschäftsjahr 2023 die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich und beriet diesen bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig. Der Aufsichtsrat konnte sich dabei stets von deren Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit überzeugen. Der Vorstand kam seinen Informationspflichten nach und unterrichtete die Mitglieder des Aufsichtsrats regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und (fern-) mündlicher Form über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung, des internen Kontrollsystems sowie der Compliance. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen geschäftlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Insbesondere für das Unternehmen überprüfte und erörterte der Aufsichtsrat bedeutsame Geschäftsvorgänge auf Basis schriftlicher und (fern-)mündlicher Vorstandsberichte.

Der Aufsichtsrat setzte sich ausführlich mit der Risikosituation des Unternehmens, der Liquiditätsplanung und der Eigenkapitalsituation auseinander. Als Folge einer Analyse der Wertpotenziale der Konzerngeschäfte sowie der Chancen und Risiken strategischer Schritte wurden dem Aufsichtsrat kritische operative Themen klar und differenziert vorgelegt. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen erteilte der Aufsichtsrat seine Zustimmung, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war.

Der Aufsichtsratsvorsitzende stand auch außerhalb der Gremiensitzungen in einem engen und regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand und informierte sich über wesentliche Entwicklungen. Die strategische Gesamtausrichtung und Entwicklung des Konzerns stimmten der Vorstand und der Aufsichtsrat gemeinsam ab.

Zusammensetzung und Ausschüsse des Aufsichtsrats

Die drei Mitglieder des Aufsichtsrats Dr. Bodo Wilkens, Günter Lammers und Darius Oliver Kianzad wurden am 17. Mai 2023 von der Hauptversammlung der Energiekontor AG wiedergewählt. Der Aufsichtsrat wählte Dr. Bodo Wilkens im Rahmen seiner konstituierenden Sitzung am 17. Mai 2023 zum Vorsitzenden und Günter Lammers zu seinem Stellvertreter. Damit blieb die personelle Besetzung des Aufsichtsrats unverändert.

Im Sinne guter Corporate Governance und gemäß den Vorgaben des §107 AktG hatte der Aufsichtsrat im Dezember 2021 einen Prüfungsausschuss gebildet. Die Aufsichtsratsmitglieder sind zugleich auch Mitglieder des Prüfungsausschusses. Am 6. April 2023 wurde Darius Oliver Kianzad einstimmig zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gewählt. Bis dahin hatte Günter Lammers den Vorsitz inne.

Sitzungen und Sitzungsteilnahmen

Im Geschäftsjahr 2023 fanden insgesamt acht ordentliche Aufsichtsratssitzungen und drei Sitzungen des Prüfungsausschusses statt. Die Sitzungen wurden überwiegend in virtueller Form durchgeführt. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick zur Teilnahme und Struktur des Sitzungsjahres.

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Aufsichtsrat Sitzungsteilnahme In %
Dr. Bodo Wilkens (Vorsitzender) 8/​8 100
Günter Lammers (stellvertretender Vorsitzender) 8/​8 100
Darius Oliver Kianzad 8/​8 100

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Prüfungsausschuss Sitzungsteilnahme In %
Darius Oliver Kianzad (Vorsitzender seit 06.04.2023) 3/​3 100
Dr. Bodo Wilkens 3/​3 100
Günter Lammers (Vorsitzender bis 05.04.2023) 3/​3 100

Hinweis: Die Arbeit des Aufsichtsrats, die außerhalb der Sitzungen stattfand, wurde nicht erfasst.

Die Mitglieder des Vorstands nahmen an den Aufsichtsratssitzungen teil, soweit der Aufsichtsratsvorsitzende nichts anderes bestimmt hatte.

Vor allen Aufsichtsratssitzungen übersandte der Vorstand ausführliche Berichte und Präsentationen in physischer oder elektronischer Form an die Mitglieder des Aufsichtsrats. Sofern zu einzelnen Geschäftsvorgängen die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, enthielten die Unterlagen zudem ausführliche Entscheidungsvorlagen.

Beschlüsse außerhalb der Aufsichtsratssitzungen fasste der Aufsichtsrat insbesondere mittels elektronischer Medien. Sämtliche Beschlüsse des Aufsichtsrats wurden einstimmig gefasst. Auch abseits der Aufsichtsratssitzungen stand der Aufsichtsrat mit dem Vorstand in intensivem Kontakt und informierte sich regelmäßig über den Fortgang der Geschäfte sowie wesentliche Ereignisse.

Thematische Schwerpunkte der Gremiensitzungen

Gegenstand regelmäßiger Beratungen in den Aufsichtsrats- und Prüfungsausschusssitzungen waren die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung, die Finanzlage, die Liquiditätsentwicklung der Energiekontor AG und des Konzerns sowie die allgemeine Risikoentwicklung.

In der Aufsichtsratssitzung am 28. Februar 2023 befasste sich der Aufsichtsrat vornehmlich mit der Finalisierung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, der Entsprechenserklärung sowie der Erklärung zur Unternehmensführung. Darüber hinaus wurde die bereits bekannte Fünfjahresstrategie vertieft. Außerdem wurden wichtige zu berücksichtigende Themen und Tagesordnungspunkte der bevorstehenden ordentlichen Hauptversammlung am 17. Mai 2023 und weitere terminliche Angelegenheiten mit Bezug zur Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2022 abgestimmt.

Am 24. März 2023 erfolgte in der Aufsichtsratssitzung, unter anderem unter Anwesenheit der Vertreter des Abschlussprüfers, der PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Stuttgart, die Vorstellung und Besprechung des Jahres- und Konzernabschlusses 2022. Die Ende Februar 2023 finalisierten Corporate-Governance-Dokumente wurden verabschiedet. Die Tagesordnung der bevorstehenden ordentlichen Hauptversammlung am 17. Mai 2023 sowie der Entwurf der Hauptversammlungseinladung wurden diskutiert. Der Prüfungsausschuss befasste sich in einer anschließenden gesonderten Sitzung am selben Tag ebenso mit der Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2022, dabei insbesondere mit den internen Prüfungsabläufen, und erörterte zudem die Organisation der Jahres- und Konzernabschlussprüfung.

Wesentliche Inhalte der Aufsichtsratssitzung am 31. März 2023 waren die Prüfung und Feststellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2022. Des Weiteren wurde die Änderungsversion der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 17. Mai 2023 diskutiert und beschlossen.

Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 6. April 2023 regte der Aufsichtsrat die Neubesetzung des Leiters des Prüfungsausschusses an. Die Empfehlung erfolgte vor dem Hintergrund der ständigen Bestrebungen, die Transparenz und Corporate Governance von Energiekontor zu verbessern. In der anschließend stattfindenden Prüfungsausschusssitzung erfolgte die Neuwahl des Prüfungsausschussleiters. Der vormalige Prüfungsausschussvorsitzende, Günter Lammers, wurde abgelöst durch Darius Oliver Kianzad, der einstimmig gewählt wurde. Darius Oliver Kianzad erfüllt die in § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats festgelegten Kriterien hinsichtlich der Unabhängigkeit des Leiters des Prüfungsausschusses und ist kein kontrollierender Aktionär.

Die Aufsichtsratssitzung am 11. Mai 2023 diente insbesondere der Vorbereitung und Besprechung der anstehenden ordentlichen Hauptversammlung am 17. Mai 2023.

Die ordentliche Hauptversammlung hatte Dr. Bodo Wilkens, Günter Lammers und Darius Oliver Kianzad am 17. Mai 2023 erneut in den Aufsichtsrat gewählt. Gemäß der Satzung der Energiekontor AG und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats wählte der Aufsichtsrat in seiner konstituierenden Aufsichtsratssitzung am 17. Mai 2023 aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Zur Wahl gestellt wurden Dr. Bodo Wilkens als Vorsitzender des Aufsichtsrats und Günter Lammers als dessen Stellvertreter. Beiden Vorschlägen wurde einstimmig zugestimmt.

In der Aufsichtsratssitzung am 3. August 2023 wurden im Wesentlichen der Geschäftsverlauf im ersten Halbjahr 2023 intensiv erörtert sowie mögliche Chancen und Risiken für die Wirtschaftlichkeit von Projekten und der Geschäftsverlauf insgesamt diskutiert. Unter anderem wurde dabei auf aktuelle Marktherausforderungen und das gestiegene Zinsniveau eingegangen. Zudem wurden die zu erwartende Geschäftsentwicklung im zweiten Halbjahr 2023 besprochen und Maßnahmen erörtert, um den aktuellen Marktherausforderungen zu begegnen und Opportunitäten im Markt konsequent zu nutzen. Weitere Erörterungen und Diskussionen widmeten sich aufsichtsrechtlichen Compliance- und Corporate-Governance-Anforderungen, ESG-Ratings und der Aufsichtsrats- und Prüfungsausschussorganisation. Darüber hinaus war das Erfordernis der Bestellung eines neuen Wirtschaftsprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss 2024 und die damit verbundene Ausschreibung Gegenstand der Sitzung.

Bei der letzten Aufsichtsrats- und Prüfungsausschusssitzung des Geschäftsjahres 2023 handelte es sich um eine terminlich kombinierte Sitzung, die am 6. und 10. November 2023 stattfand. Vor dem Hintergrund der verpflichtenden Prüfrotation eines neuen Wirtschaftsprüfers ab dem Geschäftsjahr 2024 wurde im Vorfeld des Auswahlverfahrens eine Auswahl an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die eingegangenen Angebote wurden einer Analyse und qualifizierten Bewertungsmethodik unterzogen. Die am besten bewerteten Gesellschaften präsentierten ihre Angebote vor dem Prüfungsausschuss. Auf Grundlage des vorangegangenen Bewertungs- und Auswahlverfahrens und der anschließenden Präsentationstermine empfahl der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat zwei geeignete Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und legte sich auf eine Präferenz fest. Die genannten Empfehlungen erfolgten dabei frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte. Dem Prüfungsausschuss wurde keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers im Sinne des Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) 537/​2014 auferlegt. Der Aufsichtsrat beschloss, der Empfehlung des Prüfungsausschusses zu folgen und der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Mai 2024 die präferierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorzuschlagen, diese zum Prüfer des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 und zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des Abschlusses sowie des Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2024 zu wählen.

Corporate Governance

Gute Corporate Governance ist eine tragende Säule der Unternehmensleitung der Energiekontor AG. Auch im Geschäftsjahr 2023 berieten sich Aufsichtsrat und Vorstand intensiv zu den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner aktuellen Fassung vom 28. April 2022. Auf dieser Grundlage verabschiedete der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 21. März 2024 die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG. Der Abschlussprüfer stellte bei der Durchführung der Abschlussprüfung keine Tatsachen fest, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ergeben würden.

Die Entsprechenserklärung, die Erklärung zur Unternehmensführung sowie die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sind neben weiteren Dokumenten auf der Website der Energiekontor AG unter https:/​/​www.ener-giekontor.de/​investor-relations/​corporate-governance. html einsehbar.

Darüber hinaus nahm der Aufsichtsrat gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex im Berichtszeitraum verschiedene Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wahr und wurde dabei von der Gesellschaft angemessen unterstützt. Der Fokus der Qualifizierung lag im Geschäftsjahr 2023 auf den bestehenden und zukünftigen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes, des Lieferkettengesetzes sowie der voraussichtlich ab dem Geschäftsjahr 2025 verpflichtenden nichtfinanziellen Berichterstattung.

Interessenkonflikte

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats legen etwaige Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen. Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern wurden im Geschäftsjahr 2023 nicht festgestellt.

Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses

Der in der Hauptversammlung am 17. Mai 2023 gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte Abschlussprüfer, die PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Stuttgart, prüfte den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Energiekontor AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie den zusammengefassten Lagebericht der Energiekontor AG und des Konzerns für das gleichlautende Geschäftsjahr. Der Abschlussprüfer prüfte ebenfalls entsprechend § 317 Abs. 4 HGB und befand, dass der Vorstand ein Überwachungssystem eingerichtet hat, die gesetzlichen Forderungen zur Früherkennung existenzbedrohender Risiken für das Unternehmen erfüllt sind und der Vorstand geeignete Maßnahmen ergriffen hat, frühzeitig Entwicklungen zu erkennen und Risiken abzuwehren.

Der Abschlussprüfer gab eine Unabhängigkeitserklärung ab und legte die im jeweiligen Geschäftsjahr angefallenen Prüfungs- und Beratungshonorare dem Aufsichtsrat gegenüber offen.

In seinem Prüfungsbericht erläuterte der Abschlussprüfer die Prüfungsgrundsätze. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Energiekontor AG die Regeln des HGB bzw. der IFRS eingehalten hat. Es wurden seitens der Abschlussprüfer keinerlei Beanstandungen festgestellt. Dem Jahresabschluss und dem Konzernabschluss sowie dem zusammengefassten Lagebericht für die AG und den Konzern wurde jeweils ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Jahresabschluss, Konzernabschluss, zusammengefasster Lagebericht für die AG und den Konzern sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats und damit auch dem Prüfungsausschuss rechtzeitig vor. Diese wurden in der Sitzung des Aufsichtsrats und Prüfungsausschusses am 21. März 2024 unter Anwesenheit der Abschlussprüfer ausführlich erörtert und in der Aufsichtsratssitzung am 27. März 2024 vom Aufsichtsrat festgestellt und gebilligt. Der Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss prüften den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht der AG und des Konzerns sowie den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns in eigener Verantwortung eingehend. Der Aufsichtsrat schloss sich dem Vorschlag des Vorstands an. Damit war der Jahresabschluss 2023 der Energiekontor AG festgestellt.

Dank für die geleistete Arbeit

Die Belegschaft der Energiekontor AG ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Fortentwicklung des Unternehmens. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Geschäftsführern und allen Mitarbeitenden von Energiekontor ausdrücklich für ihr außerordentliches Engagement und ihre hohe Einsatzbereitschaft.

Bremen, im März 2024

Für den Aufsichtsrat

Dr. Bodo Wilkens, Vorsitzender

Die Aktie im Überblick

Die Entwicklung der Kapitalmärkte war im Verlauf des Geschäftsjahres 2023 geprägt durch eine Vielzahl an Einflussfaktoren. Die abgekühlte Wirtschaftsdynamik, die Entwicklung wichtiger Konjunktur- und Inflationsdaten sowie die vollzogenen Zinserhöhungen führender Notenbanken beherrschten die Märkte. Ein Zahlungsausfall der Vereinigten Staaten sowie die potenzielle Ausweitung der regionalen Bankenkrise in den Vereinigten Staaten konnten durch die Aussetzung der US-Schuldenobergrenze abgewendet werden. Zusätzlich belastend wirkten der anhaltende russische Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie der Angriff der Hamas am 7. Oktober 2023, der die Ausrufung des Kriegszustandes durch Israel zur Folge hatte.

Die stärkere Leitzinserhöhung der Europäischen Zentralbank führte unter anderem zu einer moderaten Aufwertung des Euro. Die Zinskurven der US-Schatzpapiere und der deutschen Bundesanleihen waren invers. Die entsprechenden Renditen (zehnjährig) wiesen eine hohe Volatilität auf. Viele vor allem institutionelle Anleger fokussierten sich wieder verstärkt auf festverzinsliche Anlagen, was für die Aktien vieler kleinerer und mittlerer Unternehmen (Small und Mid Caps) einen spürbaren Liquiditätsabfluss und einen verringerten Adressatenkreis potenzieller Investoren zur Folge hatte. Börsengänge in der DACHRegion ließen sich in diesem Umfeld nur mit größeren Bewertungsabschlägen platzieren. Große börsennotierte Unternehmen im Euroraum und den Vereinigten Staaten verzeichneten hingegen tendenziell positive Aktienkursverläufe. Insbesondere Technologiewerte profitierten von der Sonderkonjunktur. Die Gemengelage resultierte aufgrund der anhaltend hohen Unsicherheiten letztlich in einer sehr heterogenen Performance der deutschen Aktienindizes und Anlagetitel.

Die Aktie der Energiekontor AG beendete das vorangegangene Geschäftsjahr 2022 am 30. Dezember 2022 mit einem Schlusskurs von 77,00 Euro (XETRA, ebenso alle nachstehenden Kursangaben). Im Verlauf des Geschäftsjahres 2023 reduzierte sich der Wert der Aktie trotz positiver Unternehmensmeldungen vor dem Hintergrund eines tendenziell negativen Branchenumfelds. Bis Mitte Juli 2023 konnte die Aktie ihr Vorjahresendniveau jedoch zurückerobern und in der Folgezeit deutlich übersteigen. Zeitweise performte die Aktie über dem Niveau der Vergleichsindizes SDAX und TecDAX (Kursindizes). Sie erreichte am 31. August 2023 ihren Höchstschlusskurs von 87,50 Euro (+13,6 Prozent). Den niedrigsten Schlusskurs hatte sie zuvor am 28. März 2023 mit 59,70 Euro (-22,5 Prozent) verzeichnet. Bewegte sich die Aktie per Ende September 2023 wieder auf Höhe des Jahresbeginns, so konnte sie diesen Wert zu Ende des vierten Quartals 2023 erneut deutlich übersteigen und das Berichtsjahr 2023 mit einem spürbaren Kursanstieg beenden. Hintergrund war die am 15. Dezember 2023 veröffentlichte Adhoc-Mitteilung der Gesellschaft über die erfolgreich vollzogene Veräußerung eines schottischen Windparkprojekts und die Erhöhung der Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2023.

Kennzahlen zur Aktie

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In € 2023 2022
Ergebnis je Aktie (unverwässert) 5,97 3,18
Dividende je Aktie 1 1,20 1,00
Dividendenrendite 1 (Stichtag, in %) 1,5 1,3
Ausschüttungssumme 2 (in Mio. €) 16,8 14,0
Ausschüttungsquote 2 (in %) 29,8 29,2
Schlusskurs 3 - Hoch 87,50 101,40
Schlusskurs 3 - Tief 59,70 55,70
Schlusskurs 3 - Stichtag 82,70 77,00
Marktkapitalisierung 3 (Stichtag, in Mrd. €) 1,15 1,08
Durchschnittl. Tagesumsatz 3 (Anzahl Aktien) 11.160 18.687

1 Für das Berichtsjahr vorbehaltlich der Zustimmung der bevorstehenden Hauptversammlung.

2 Bezogen auf den Bilanzgewinn der Energiekontor AG.

3 Handel auf XETRA.

Den Berichtszeitraum beendete die Aktie der Energiekontor AG am 29. Dezember 2023 bei 82,70 Euro (+7,4 Prozent) und schlug sich damit deutlich besser als viele Wettbewerber. Der SDAX-Kursindex beendete den Berichtszeitraum mit einem Plus von 14,4 Prozent. Der TecDAX-Kursindex schloss ebenfalls positiv mit einem Plus von 12,5 Prozent.

+74%

Kursperformance

Aktienrückkaufprogramm

Abschluss des Aktienrückkauf Programms vom 20. Mai 2022

Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Energiekontor AG vom 20. Mai 2020 ist der Vorstand gemäß §71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt worden, eigene Aktien der Gesellschaft von bis zu zehn Prozent des Grundkapitals zu erwerben und einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Auf Grundlage dieser Ermächtigung hatte die Gesellschaft am 20. Mai 2022 erneut ein Aktienrückkaufprogramm beschlossen und im Zeitraum vom 17. Juni 2022 bis zum 20. April 2023 insgesamt 27.541 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie über die Börse erworben, davon 20.031 Aktien zu einem Durchschnittskurs von 70,55 Euro im Geschäftsjahr 2023.

Unter Ausnutzung der Ermächtigung vom 20. Mai 2020 zum Erwerb und Einzug eigener Aktien hat der Vorstand am 19. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 13.986.900,00 Euro - um 27.541,00 Euro - auf 13.959.359,00 Euro - durch Einziehung von 27.541 Aktien herabzusetzen.

Aktienkursentwicklung

Handelsplatz: XETRA, indexierte Schlusskurse in %; Datenquelle: Refinitiv.

Zum 31. Dezember 2023 betrug das Grundkapital der Gesellschaft 13.959.359,00 Euro, eingeteilt in 13.959.359 auf den Inhaber lautende Stammaktien.

Neues Aktienrückkaufprogramm vom 19. Mai 2023

Auf Basis des zuvor genannten Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung der Energiekontor AG vom 20. Mai 2020 hat der Vorstand der Energiekontor AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 19. Mai 2023 ein neues Aktienrückkaufprogramm beschlossen.

Das neue Aktienrückkaufprogramm ermächtigt Energiekontor im Zeitraum vom 19. Mai 2023 bis längstens zum 30. Juni 2024 bis zu 80.000 eigene Aktien zu erwerben, wobei der Rückkauf die vorab genannte Anzahl von Aktien nicht überschreiten darf bzw. auf einen Gesamtkaufpreis von maximal 9.000.000 Euro begrenzt ist. Der Aktienerwerb erfolgt über die Börse. Die Transaktionen aus dem Aktienrückkaufprogramm werden wöchentlich auf der Website von Energiekontor veröffentlicht und können dort eingesehen werden.

Zum 31. Dezember 2023 hat Energiekontor im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms insgesamt 56.521 Aktien zu einem Durchschnittskurs von 74,21 Euro erworben.

1,2

Mrd. Euro

Marktkapitalisierung

Im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen und dem laufenden Aktienrückkaufprogramm erwarb Energiekontor im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 76.552 Aktien zu einem Durchschnittskurs von 73,26 Euro.

Hauptversammlung am 17. Mai 2023

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft wurde am 17. Mai 2023 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.

Für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten wurde die gesamte Hauptversammlung, einschließlich einer etwaigen Fragenbeantwortung und der Abstimmungen, in Bild und Ton live im passwortgeschützten Internetservice übertragen. Im Rahmen der Hauptversammlung erläuterte der Vorstandsvorsitzende der Energiekontor AG, Peter Szabo, das abgeschlossene Geschäftsjahr 2022 und bestätigte den positiven Wachstumsausblick auf die kommenden Jahre.

Die Hauptversammlung folgte dem Vorschlag des Vorstands und Aufsichtsrats der Gesellschaft zur Verwendung des Bilanzgewinns und damit zur Zahlung einer Dividende von 1,00 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie, was einer Ausschüttungsquote von rund 30 Prozent entspricht. Allen weiteren Tagesordnungspunkten wurde die Zustimmung erteilt.

Die Abstimmungsergebnisse sowie die Angaben gemäß Tabelle 8 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212 und weitere Informationen zur Hauptversammlung der Energiekontor AG können auf der Website der Gesellschaft unter https:/​/​www.energiekontor. de/​investor-relations/​hauptversammlung.html dauerhaft eingesehen werden.

Genehmigtes Kapital

Aktuell verfügt die Gesellschaft über kein genehmigtes Kapital.

Bedingtes Kapital

Die Hauptversammlung der Energiekontor AG hatte am 23. Mai 2018 den Beschluss gefasst, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 500.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 Euro als Bezugsaktien bedingt zu erhöhen.

Die bedingte Kapitalerhöhung sollte ausschließlich dem Zweck der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft im Rahmen eines Aktienoptionsplans (§ 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG) dienen. Im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2018 konnten bis zum 30. April 2023 Bezugsrechte auf bis zu 500.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ausgegeben werden. Im April 2020 wurden davon 100.000 Bezugsrechte an ein Vorstandsmitglied ausgegeben.

Directors' Dealings

Der Energiekontor AG sind im Berichtszeitraum keine meldepflichtigen Aktientransaktionen durch die Organmitglieder der Gesellschaft ("Directors' Dealings") zugestellt bzw. übermittelt worden.

Stimmrechtsmitteilungen

Der Energiekontor AG sind im Berichtszeitraum keine Stimmrechtsmitteilungen zugestellt bzw. übermittelt worden. Auch nach dem Stichtag bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des vorliegenden Geschäftsberichts sind der Gesellschaft keine weiteren stimmrechtsrelevanten Informationen oder Mitteilungen zugegangen.

Aktionärsstruktur

Im Berichtszeitraum gab es keine wesentlichen Veränderungen in der Aktionärsstruktur der Energiekontor AG. Die beiden Gründer und Ankeraktionäre der Gesellschaft hielten zum 31. Dezember 2023 weiterhin mehr als 50 Prozent am Grundkapital der Energiekontor AG.

Folgende direkte oder indirekte Beteiligungen am Grundkapital der Energiekontor AG von mindestens fünf Prozent (Festbesitz gemäß Definition der Deutschen Börse) sind zum 31. Dezember 2023 bekannt:

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Bezeichnung/​Name Aktienanzahl Anteil
Dr. Bodo Wilkens 3.559.835 25,50 %
Günter Lammers 3.552.474 25,45 %
Union Investment Privatfonds GmbH 724.748 5,19 %

Aktionärsstruktur

Stand: 31. Dezember 2023.

Aktien-Research

Die Energiekontor-Aktie wird von insgesamt fünf Analysehäusern beobachtet. Zum 31. Dezember 2023 gaben vier Analysten für die Aktie eine Kauf- und ein Analyst eine Haltempfehlung aus. Das durchschnittliche Kursziel je Aktie betrug 123,40 Euro. Die fortlaufend aktualisierte Übersicht der Analysteneinschätzungen, ausgewählte Research-Berichte sowie der Consensus sind auf der Website unter https:/​/​www.energiekontor.de/​investor-relations/​anlegerinformationen.html einsehbar.

Stammdaten der Aktie

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WKN • ISIN 531350 • DE0005313506
Bloomberg • Reuters EKT
Aktiengattung Nennwertlose Inhaberaktien
Börsennotierung Deutsche Börse, Frankfurt
Handelsplätze XETRA, Frankfurt, alle übrigen deutschen Handelsplätze
Marktsegment General Standard
Designated Sponsor ODDO BHF Corporates & Markets AG
Indizes SDAX, TecDAX, MSCI Global Small Cap Index
Grundkapital 1 13.959.359,00 €
Anzahl der Aktien 1 13.959.359
Erstnotiz 25. Mai 2000
Letzter Aktiensplit 7. November 2001 (1:4)

1 Stand: 31. Dezember 2023.

IR-Aktivitäten

Transparenz und Offenheit in einem kontinuierlichen Dialog mit unseren Aktionären und den Teilnehmern am Kapitalmarkt sind unser Anspruch. Unsere Investor-Relations-Arbeit ist darauf ausgerichtet, das Vertrauen in unsere Aktie langfristig zu stärken und eine faire Bewertung am Kapitalmarkt zu erreichen. Hierfür stellen wir unseren Aktionären und dem Kapitalmarkt genaue, zeitnahe und relevante Informationen sowohl zur Geschäftsentwicklung der Energiekontor AG als auch zum Marktumfeld, in dem wir agieren, zur Verfügung. Darüber hinaus verpflichtet sich Energiekontor zur Einhaltung der Grundsätze guter Corporate Governance.

Im Berichtsjahr 2023 standen das Management der Energiekontor AG und der Bereich Investor Relations sowohl institutionellen Investoren als auch Privataktionären und Analysten in zahlreichen Einzel- und Gruppengesprächen sowie auf Investoren-Roadshows für Fragen zur Geschäftsstrategie, Geschäftsentwicklung, Branchen- und Markttrends zur Verfügung.

Weitere Meilensteine im Berichtsjahr:

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Seit dem 18. September 2023 notiert die Aktie der Energiekontor AG im TecDAX. Die zusätzliche Mitgliedschaft im SDAX besteht seit September 2022.
Der Internetauftritt des Fachbereichs Investor Relations wurde unter https:/​/​www.energiekontor.de/​ investor-relations/​anlegerinformationen.html inhaltlich und visuell weiter ausgebaut, unter anderem durch ein interaktives Aktienkurs-Chart, ein überarbeitetes Factsheet und die Ergänzung der Consensus-Schätzungen. Ziel der Weiterentwicklung ist ein kompakter und benutzerfreundlicher Auftritt des IR-Bereichs.
Im ESG-Bereich wurden vorhandene Ratings analysiert und potenziell relevante Ratings identifiziert. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Energiekontor, die sukzessive ausgebaut wird, sollen zusätzlich erfasste und veröffentlichte Angaben perspektivisch in relevante ESG-Ratings einfließen.

Kontakt

Julia Pschribülla

Head of Investor & Public Relations

Tel.: +49 (0)421-3304-126

E-Mail: [email protected]

Im SDAX und TecDAX notiert

GESCHÄFTSMODELL

Unser Leitbild

100 Prozent erneuerbare Energie

Als Pionier der Energiewende wollen wir unsere Vision von 100 Prozent erneuerbarer Energie realisieren. Die Konzentration auf unsere Kernkompetenzen und die Verwirklichung innovativer Ideen ermöglichen uns, die Zukunft erfolgreich zu gestalten.

Finanzielle Stabilität und nachhaltiges Wachstum

Die finanzielle Stabilität unseres Unternehmens bildet die Basis für nachhaltiges Wachstum. Sie ist zentraler Bestandteil unserer langfristig ausgerichteten Strategie.

Gestaltungsräume und eigeninitiatives Handeln

Wir fördern eigenverantwortliches Handeln und schaffen Gestaltungsmöglichkeiten auf allen Ebenen -wichtige Voraussetzungen für Kreativität, Flexibilität und die Erreichung unserer Ziele.

Teamgeist und Kollegialität

Teamgeist und Kollegialität werden von uns gefördert. Sie sind ein Schlüssel unseres Erfolgs.

Unser organisches Wachstumsmodell

Ausgerichtet auf den Ausbau der erneuerbaren Energien

Unser organisches Wachstumsmodell bietet nachhaltige Sicherheit und finanzielle Stabilität

Bei unserem Unternehmenswachstum setzen wir auf Nachhaltigkeit, finanzielle Stabilität und die Schaffung langfristiger Werte. Das Herzstück des organischen Wachstumsmodells von Energiekontor bildet der Ausbau der Stromerzeugung aus den konzerneigenen Wind- und Solarparks. Durch den Verkauf des in den eigenen Parks erzeugten Stroms werden planbare und wiederkehrende Erlöse generiert. Die so erwirtschafteten Cash-Überschüsse decken die Kosten für die Projektentwicklung sowie konzernweite Personal- und Gemeinkosten ab. Energiekontor wächst somit aus eigener Kraft, also organisch, und ist dafür nicht auf externe Finanzierungsquellen angewiesen. Entsprechend entfallen für Energiekontor auch grundsätzliche Risiken, die mit dem regelmäßigen Bedarf externer Wachstumsfinanzierung einhergehen, wie beispielsweise negative Entwicklungen an den Kapitalmärkten.

Von den entwickelten Projekten wird grundsätzlich rund die Hälfte dem Eigenparkbestand zugeführt. Auf diese Weise erhöhen sich die konzerneigenen Stromerzeugungskapazitäten und die entsprechenden jährlichen Mehreinnahmen kontinuierlich. Die andere Hälfte der entwickelten Wind- und Solarparkprojekte geht in den Verkauf. Die hälftige Aufteilung ist als Richtgröße zu verstehen und kann in einzelnen Jahren auch abweichen. Dadurch erhält sich das Unternehmen seine Flexibilität, auf aktuelle Entwicklungen am Markt zu reagieren. Der beständige und konsequente Ausbau des Eigenbestands an Wind- und Solarparks ist wesentlich für das zukünftige Wachstum des Unternehmens. Mit jedem neuen Wind- und Solarpark steigen die zu erwartenden Cash-Überschüsse aus dem Stromverkauf und der Betriebsführungstätigkeit und damit die finanziellen Mittel, die für das Geschäftssegment der Projektentwicklung zur Verfügung stehen. Dieser fortlaufende Wachstumsprozess ermöglicht Energiekontor ein durchschnittliches jährliches Wachstum des operativen Ergebnisses vor Steuern (Konzern-EBT) von 10 bis 20 Prozent.

Das organische Wachstumsmodell ist ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal von Energiekontor und sorgt für ein hohes Maß an Sicherheit und finanzieller Stabilität. Auch in schwierigen Marktphasen kann Energiekontor wertvolles Know-how im Unternehmen halten und seinen Mitarbeitenden eine hohe Arbeitsplatzsicherheit bieten. Energiekontor kommt damit als Unternehmen seiner gesellschaftlichen Verantwortung nach. Die regionale Diversifizierung (bestehende Ländermärkte) sowie der weitere Ausbau des Bereichs Solar werden die Sicherheit und finanzielle Stabilität des Geschäftsmodells in den kommenden Jahren stärken, da Sonneneinstrahlung weniger volatil ist und sich komplementär zum Windaufkommen verhält. Die Auswirkungen meteorologischer Schwankungen in den einzelnen Regionen oder Technologien auf die Einnahmeentwicklung werden dadurch verringert und geglättet.

Wind- und Solarparks im Eigenbestand

Der nachhaltige Antrieb unseres Wachstums

Grüner Strom

Unsere nachhaltige Unternehmensstrategie, die auf unserem organischen Wachstumsmodell basiert, sieht einen kontinuierlichen Ausbau des Bestands an konzerneigenen Wind- und Solarparks vor, um mit den laufenden Einnahmen aus den Stromerlösen weitere Projekte zu entwickeln und die Liquiditätszuflüsse zu verstetigen. Derzeit umfasst unser Portfolio 39 Wind- und Solarparks in Deutschland, Großbritannien und Portugal. Diese Parks produzierten im Geschäftsjahr 2023 insgesamt rund 635 GWh (Vorjahr: rund 550 GWh) an grünem Strom. Insbesondere in der aktuellen Umbruchsituation leisten wir so einen wichtigen Beitrag für eine sichere, klimafreundliche, unabhängige Stromversorgung.

Stille Reserven

Auch in den kommenden Jahren werden wir unseren Eigenbestand weiter konsequent ausbauen und vor allem weiter um den Bereich Solar ergänzen. Die Übernahme der von uns realisierten Wind- und Solarparks in den eigenen Bestand erfolgt dabei zu reinen Herstellungskosten, d. h. ohne die Berücksichtigung der beim Verkauf der Projekte zu erzielende Gewinn- bzw. Entwicklermargen. Dies hat sowohl Auswirkungen auf die Bilanz als auch auf die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) des Konzerns. Durch den reinen Ausweis zu Herstellungskosten enthält die Konzernbilanz nachhaltige, verborgene Werte in Form stiller Reserven. Folglich verringert sich die Konzern-Eigenkapitalquote mit jedem weiteren Wind- und Solarpark, der aus der Projektentwicklung in den Eigenbestand übernommen wird, da die Gewinnmarge im Rahmen der Konzernkonsolidierung eliminiert wird und nicht ergebniswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung eingeht.

Durch den stetigen Ausbau des Eigenparkportfolios erhöhen sich die im Konzern gehaltenen stillen Reserven und bergen einen wesentlichen substanziellen Mehrwert des Unternehmens, der jederzeit durch den vollständigen oder teilweisen Verkauf der konzerneigenen Wind- und Solarparks zu Verkehrswerten realisiert werden könnte. Mit der Realisierung dieser stillen Reserven würde sich auch die Eigenkapitalquote des Konzerns deutlich verbessern. Ein solcher Verkauf entspricht allerdings nicht der Unternehmensstrategie von Energiekontor. Eine faire Bewertung und Analyse des Unternehmens bedürfen der Kenntnis und Berücksichtigung dieser Substanzwerte, da diese nicht (unmittelbar) aus den ausgewiesenen IFRS-Kennzahlen des Konzerns ausgelesen werden können. Eine theoretische Realisierung und Zurechnung der stillen Reserven würde für den Konzern eine sehr auskömmliche (adjustierte) Eigenkapitalquote ergeben, ein weiterer Beleg für die hohe und nachhaltige finanzielle Stabilität von Energiekontor.

Die stillen Reserven der konzerneigenen Wind- und Solarparks werden sukzessive über die Nutzungsdauer aufgedeckt und führen somit, selbst bei ansonsten gleichbleibenden Bedingungen, mit der Zeit zu einer Ergebnisverbesserung sowie zu einer Erhöhung der Konzern-Eigenkapitalquote bzw. der möglichen Dividendenzahlungen. Grund dafür sind die geringeren jährlichen Abschreibungen, die durch die geringere Abschreibungsbemessungsgrundlage, in der die stillen Reserven nicht enthalten sind, zustande kommen. Dieser langfristige Effekt wird jedoch innerhalb der kommenden Jahre noch keine deutliche Auswirkung haben, da planmäßig zunächst jedes Jahr neue Wind- und Solarparks mit stillen Reserven in den Eigenbestand übernommen werden.

Unsere werthaltige Projektpipeline

Die klimafreundliche Energieversorgung von morgen

Projektpipeline in 2023 weiter deutlich ausgebaut

Als Pionier der Energiewende mit mehr als 30 Jahren Erfahrung gelingt es Energiekontor jedes Jahr erneut, erfolgreich neue Projekte in den bestehenden Ländermärkten zu sichern und zu akquirieren. Unsere attraktive und qualitativ hochwertige Projektpipeline konnten wir im Vergleich zum Vorjahr erneut um rund 12 Prozent (ohne US-Projektrechte) bzw. um rund 14 Prozent (inklusive der US-Projektrechte) weiter erfolgreich ausbauen. Die Projektpipeline bietet zum Stichtag eine Übersicht über die Projekte im Bereich Wind an Land und Solar, die Energiekontor gesichert hat und die das Unternehmen in den kommenden Monaten und Jahren potenziell realisieren kann. Energiekontor zeigt damit die künftigen Wachstumsmöglichkeiten auf und den möglichen Beitrag, den das Unternehmen kurz- bis mittelfristig zum Ausbau der erneuerbaren Energien leisten kann.

Die Projektpipeline konnte im Stichtagsvergleich (31. Dezember 2023 vs. 31. Dezember 2022) deutlich um rund 1,1 Gigawatt auf 10,7 Gigawatt (ohne US-Projektrechte) ausgebaut werden. Unter Zurechnung der US-Projektrechte erhöhte sich die Projektpipeline auf rund 11,7 Gigawatt (Vorjahresstichtag: 10,2 GW).

Für einen Projektentwickler stellt eine gesicherte, attraktive und gut gefüllte Projektpipeline einen wesentlichen Werttreiber dar. Die Projektpipeline von Energiekontor erhielt insbesondere im Sommer 2020 vom Kapitalmarkt eine erhöhte Aufmerksamkeit. Hintergrund war das erstmalige Bekanntwerden von Eckdaten der Transaktion einer 2,7-Gigawatt-Projektpipeline im Bereich der erneuerbaren Energien im Juli 2020. Seither wird diese von vielen Marktteilnehmern als Indikation und Benchmark im Markt für die Bewertung von Projektpipelines der Entwickler im Bereich der erneuerbaren Energien angesehen. Zwischenzeitlich haben kleinere Transaktionen im Markt sowie Veränderungen bei Preisen und Kosten zu Veränderungen geführt, so dass eine Bewertung nur auf Basis der Benchmark aus dem Jahr 2020 eher konservativ und am unteren Ende auskommen dürfte.

Wesentlich für die Bewertung einer Projektpipeline ist dabei auch der jeweilige Reifegrad der Projekte, also der Stand ihrer Realisierung. In jeder Phase der Projektentwicklung wird eine Wertschöpfung generiert, am Ende stehen dann der Bau und die Inbetriebnahme des Wind- oder Solarparks. Entsprechend steigt mit zusätzlicher Reife des Projekts bzw. kumulierter Wertschöpfung der Wert, der einem Projekt zugemessen werden sollte.

Bei einem fünfphasigen Modell, wie es Energiekontor im Folgenden verwendet, lassen sich - auch in Abstimmung mit Analysten und Marktteilnehmern - in etwa nachfolgende Wertschöpfungsbeiträge pro Stufe zuordnen.

Insgesamt mehr als 2,3 Gigawatt in fortgeschrittenen Phasen (3-5) der Projektentwicklung

Nach Auffassung des Kapitalmarktes zeichnen die veröffentlichten Finanzkennzahlen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Cashflow-Rechnung etc.) ein nicht ganz vollständiges Bild der tatsächlichen Leistung eines Projektentwicklers im jeweiligen Berichtszeitraum ab. Für eine ganzheitliche Bewertung des Unternehmenserfolgs sollten daher auch die Veränderungen in der Projektpipeline sowie im Eigenparkbestand Berücksichtigung finden.

Diese Bewertung wollen wir durch die nachfolgende Darstellung erleichtern. Diese Übersicht bildet den Wertschöpfungsfortschritt im abgelaufenen Berichtszeitraum unabhängig vom ausweisbaren Ergebnis ab. Die dargestellte Pipeline ist stichtagsbezogen und basiert auf den entsprechenden Projektplänen. Diese Projektpläne geben Auskunft über den Status quo des jeweiligen Projekts und sind akkumuliert dargestellt.

Zu beachten ist, dass grundsätzlich alle Projekte von Verzögerungen betroffen sein können, die zu deutlichen Verschiebungen auf der Zeitachse führen können. Außerdem unterliegt jedes Projekt einem Ausfallrisiko. Während bei Projekten, die in den kommenden zwei Jahren in Betrieb genommen werden sollen, Ausfälle eher unwahrscheinlich sind, ist vor allem bei Projekten in den Frühphasen mit höheren Ausfallraten zu rechnen. Außerdem wird bei der wiedergegebenen Darstellung keine Unterscheidung zwischen Wind- und Solarpark-Projekten und auch nicht nach Ländern vorgenommen (mit Ausnahme der gesondert aufgeführten Projektrechte in den USA).

Projektpipeline zum 31. Dezember 2023

Alle Angaben in Megawatt (MW). Vorjahresvergleichswerte in Klammern. BImSchG: Bundes-Immissionsschutzgesetz.

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In MW 31.12.2023 31.12.2022 Veränderung
Projektpipeline gesamt (ohne US-Projektrechte) 10.717 9.604 1.113
US-Projektrechte Solar 330 300 30
US-Projektrechte Wind an Land 620 344 276
Projektpipeline gesamt (inkl. US-Projektrechten) 11.667 10.248 1.419

Regionale Diversifikation

Technologische Diversifikation

Projektpipeline auf rund

11,7

Gigawatt (inkl. US-Projektrechten) deutlich ausgebaut

NACHHALTIGKEIT

Nachhaltigkeit

Umwelt, Soziales, Governance (ESG)

Veränderung beginnt immer auch bei uns selbst. Deshalb werden wir verstärkt unsere eigenen unternehmerischen Prozesse und die Auswirkungen unseres unternehmerischen Handelns auf Umwelt und Gesellschaft kritisch hinterfragen, darüber berichten und uns dabei von der Idee des "grünen Unternehmens" leiten lassen.

Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells und Selbstverständnis unserer Nachhaltigkeitsstrategie

Das Geschäftsmodell von Energiekontor ist seit der Gründung des Unternehmens im Jahr 1990 auf das globale Nachhaltigkeitsziel des Ausbaus der erneuerbaren Energien ausgerichtet. Nachhaltigkeit war von Anfang an Teil unserer DNA. Als Pioniere der Energiewende leisten wir seit mehr als 30 Jahren einen Beitrag für eine sichere, klimafreundliche, unabhängige und bezahlbare Energieversorgung - von heute und von morgen.

In diesem Veränderungsprozess sind wir uns bei Energiekontor der vielfältigen Auswirkungen unseres Handelns auf Umwelt und Gesellschaft bewusst. Unser Nachhaltigkeitsverständnis ist daher ganzheitlich.

Wir sind der Überzeugung, dass Veränderungen nur gemeinsam und miteinander gelingen können. Aus diesem Grund wollen wir für alle unsere Stakeholder - unsere Kunden, Mitarbeitenden, Investoren, Geschäftspartner und die Gesellschaft als Ganzes - einen dauerhaften Mehrwert schaffen. Die Grundlage dafür bilden unsere auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Geschäftsstrategie und unser unternehmerisches Leitbild. Sie sind die Grundlage unserer Ziele und Maßnahmen, die unser Handeln in den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) definieren - kurz "ESG". Als zusätzliche Orientierung dienen uns internationale Rahmenwerke sowie etablierte nationale und internationale Standards.

Wir bei Energiekontor verstehen unsere Nachhaltigkeitsstrategie als einen dynamischen Prozess. Wir wollen uns laufend verbessern, neue Ideen realisieren und uns neue Ziele und Standards setzen. Nachhaltigkeit ist ein integraler Bestandteil unserer Unternehmensstrategie, der alle Bereiche des Unternehmens einschließt. Gemeinsam und miteinander leisten wir damit einen Beitrag für eine bessere Zukunft.

Geplanter Ausbau der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Im Hinblick auf die gesetzlich verpflichtende nichtfinanzielle Berichterstattung gehörte Energiekontor aufgrund seiner Unternehmensgröße bisher nicht zum Anwenderkreis des CSR-Richtlinienumsetzungsgesetzes (CSR-RUG). Die weiterentwickelten regulatorischen Anforderungen sehen in Deutschland zukünftig die Ausweitung des Anwenderkreises in Form einer zeitlich gestaffelten Berichtspflicht für Unternehmen verschiedener Größe vor. Die vereinheitlichten EU-Berichtsstandards (ESRS) weiten die Inhalte dabei deutlich aus. Der Bericht soll in einem gesonderten Abschnitt des Lageberichts veröffentlicht werden und einer externen Prüfpflicht unterliegen. Entsprechend den zugrunde liegenden Kriterien (Umsatz, Bilanzsumme, Anzahl Mitarbeitende) wird Energiekontor voraussichtlich als "großes Unternehmen" einzustufen sein und daher erstmals im Kalenderjahr 2026 zum Geschäftsjahr 2025 berichten.

Da die Implementierung der erwähnten Nachhaltigkeitsberichterstattung mit einem nicht unerheblichen Ressourcenaufwand verbunden ist, wird sich Energiekontor bereits 2024 der internen Konzeptionierung und Ersteinführung der erforderlichen Prozesse widmen. Die verpflichtende nichtfinanzielle Berichterstattung soll so sukzessive aufgesetzt werden. Die zukünftig erfassten und veröffentlichten Angaben sollen außerdem in relevante ESG-Ratings einfließen und damit zur Erhöhung der Transparenz beitragen.

E: Umweltziele und Umweltleistungen

Unsere Vision - Vollversorgung des Energiebedarfs mit erneuerbarer Energie

Energieerzeugung und CO 2 -Einsparungen

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Erzeugungsleistung gesamt Stromproduktion gesamt (brutto p. a.) Versorgte Haushalte 1 (Anzahl p. a.) E-Fahrzeugladungen 2 (Anzahl) CO 2 -Einsparung 3 (t p. a.)
Leistungsbilanz realisierter Projekte seit Unternehmensgründung ~1.353 GW ~2.700 GWh ~810.000 >32.419.000 >2.000.000
In 2023 neu in Betrieb genommene Parks ~76 MW ~163 GWh ~50.000 >1.982.000 >123.000
Eigenparkbestand zum 31.12.2023 ~389 MW ~635 GWh ~194.000 >7.732.000 >481.000

Gemeinsam für den Klimaschutz

Energiekontor verfolgt die Vision einer 100-prozentigen Vollversorgung mit erneuerbarer Energie. Als Pioniere der Branche sehen wir uns vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise in der besonderen Verantwortung, unseren Beitrag zu leisten, damit uns die Energiewende gemeinsam gelingt und wir möglichst rasch umfassende Erfolge bei der Reduktion klimaschädlicher CO 2 -Emissionen erreichen. Wir wollen auch in den kommenden Jahren ein aktiver Motor dieser Bewegung sein und den Weg in eine nachhaltigere und dekarbonisierte Welt mitgestalten.

Mit den von uns realisierten sowie im Eigenbestand betriebenen Wind- und Solarparks leisten wir seit mehr als 30 Jahren national wie international einen Beitrag zur Verminderung von klimaschädlichen CO 2 -Emissionen und damit zum Schutz von Menschen, Umwelt und Natur. Seit Unternehmensgründung konnte durch Wind- und Solarparks von Energiekontor so der Ausstoß von mehr als 2,0 Mio. Tonnen klimaschädlichem CO 2 pro Jahr verhindert werden.

Unsere Wind- und Solarparks im Eigenbestand haben im Jahr 2023 genug grüne Energie erzeugt, um rund 194.000 Zweipersonenhaushalte mit Strom aus regenerativer Energie zu versorgen bzw. rund 126.000 Haushalte mit drei oder mehr Personen. Alternativ wäre die erzeugte Energie ausreichend für die Akku-Aufladung von über 7,7 Millionen durchschnittlichen Elektrofahrzeugen. Insgesamt konnten mehr als 481.000 Tonnen CO 2 eingespart werden.

Ca.

810.000

Haushalte 1 können jährlich mit grünem Strom von Energiekontor versorgt werden

1 Basierend auf dem Fünfjahresdurchschnitt des jährlichen Stromverbrauchs der deutschen Privathaushalte (2 Personen) von 2017 bis 2021 für Raumwärme, Warmwasser, Beleuchtung und Elektrogeräte. Quelle: Statistisches Bundesamt. Stand: September 2023.

2 Ausgangswerte gemäß ADAC Ecotest 2023 mit einer durchschnittlichen Reichweite von 393 km je Ladung und einem Durchschnittsverbrauch von 20,9 Kilowattstunden je 100 Kilometer. Stand: Januar 2024.

3 Berechnungsgrundlage ist die Emissionsbilanz erneuerbarer Energien 2022 des Umweltbundesamts mit einem Nettovermeidungsfaktor von 757,93 Gramm je Kilowattstunde für Wind an Land und 690,20 Gramm je Kilowattstunde für Solar. Stand: Dezember 2023.

Zudem haben wir weitere Projekte in den Betrieb genommen und konnten so einen direkten Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien leisten. 2023 wurden Wind- und Solarparks mit einer Gesamterzeugungsleistung von rund 76 Megawatt in Betrieb genommen. Diese Parks werden ab dem ersten vollen Betriebsjahr CO 2 -Einsparungen von mehr als 123.000 Tonnen pro Jahr erzielen und rein rechnerisch rund 50.000 Zweipersonenhaushalte bzw. über 32.000 Haushalte mit drei oder mehr Personen mit grüner, sicherer und klimafreundlicher Energie versorgen. Alternativ wäre die erzeugte Energie ausreichend für die Akku-Aufladung von rund 2,0 Millionen Elektrofahrzeugen.

Im Geschäftsjahr 2023 konnten wir unsere attraktive Projektpipeline an neuen Wind- und Solarprojekten auf rund 10,7 Gigawatt (ohne US-Projektrechte) ausbauen. Wir sorgen damit auch in Zukunft für den Zubau erneuerbarer Energiekapazitäten und CO 2 -Einsparungen bei der Stromproduktion.

Gemeinsam für eine Welt, in der der Energiebedarf zu

100 %

aus erneuerbaren Energien gedeckt wird

Prävention und Kontrolle der Umweltverschmutzung

Nach der Inbetriebnahme unserer Wind- und Solarparks sorgen wir im Rahmen der Betriebsführung für eine optimale Leistung der Anlagen und führen zahlreiche Maßnahmen zur Effizienzsteigerung durch. Prävention, der schonende Einsatz von Ressourcen sowie die Ertragssteigerung aus bestehenden Anlagen gehören für uns zu einem nachhaltigen und umweltbewussten Betriebsmanagement dazu. Dazu führen wir vorbeugende Instandhaltungen der Anlagen durch und setzen technologische Innovationen um, wie beispielsweise die Optimierung der Blattaerodynamik oder die Rotorblattverlängerung, um aus den bestehenden Anlagen das meiste herauszuholen. Bereits im Jahr 2022 haben wir in diesem Zusammenhang eine Zusammenarbeit mit der Omega-Tools GmbH, dem Unternehmensbereich Coatings der BASF, vereinbart, um Rotorblätter unserer Windenergieanlagen mit einem neuen funktionalen Film zu beschichten, durch den in Testläufen bis zu drei Prozent mehr Ertrag erzielt werden kann. Insgesamt erhöhen wir so den Ertrag unserer Windenergieanlagen und verlängern ihre Lebensdauer. So sparen wir Ressourcen, können mehr grünen Strom ins Netz einspeisen und erhöhen die Wirtschaftlichkeit.

Schutz, Wiederherstellung von Biodiversität und Bewahrung des Ökosystems Solarparks fördern Artenvielfalt. Das belegen unter anderem Studien des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft. Im Gegensatz zu landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen sind Solarparks nach Fertigstellung deutlich störungsärmer. Dadurch und durch den Verzicht auf Düngung sowie auf eine extensive Bewirtschaftung können sich artenreiche Lebensräume wieder entwickeln. Auf diese Weise leisten wir neben der umweltfreundlichen Produktion von Energie auch einen wertvollen Beitrag zur Biodiversität. Klimaschutz und Naturschutz gehen hier Hand in Hand.

Unsere Umweltleistungen sind zertifiziert

Am Hauptsitz in Bremen wurde im Jahr 2022 das von der Europäischen Union entwickelte Umweltmanagementsystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) eingeführt. EMAS basiert auf der internationalen Norm für Umweltmanagementsysteme EN ISO 14001. Energiekontor ist seit dem 11. Mai 2022 erfolgreich nach EMAS zertifiziert, wurde in das offizielle EMAS-Register aufgenommen und hat eine entsprechende Umwelterklärung veröffentlicht. Derzeit ruht die EMAS-Zertifizierung, da sie sich im ersten Audit zur Erneuerung befindet. Sobald das Audit erfolgreich abgeschlossen wurde, wird sie wieder aktiviert.

S: Soziales

Wir übernehmen gesellschaftliche Verantwortung

Soziale Nachhaltigkeit heißt für uns, Verantwortung zu übernehmen für unsere Mitarbeitenden und für die Gesellschaft als Ganzes. Wir wollen auf allen Ebenen einen Mehrwert bieten.

Unsere Mitarbeitenden - unser höchstes Gut

Unsere Mitarbeitenden sind unser höchstes Gut. Wir wollen, dass sie sich bei uns wohlfühlen und mit ihrer Kompetenz, Energie und Kreativität langfristig zum gemeinschaftlichen Erfolg von Energiekontor beitragen. Das gelingt nur in einem von gegenseitigem Respekt und Vertrauen gekennzeichneten Umfeld. Wir leben Teamgeist und Kollegialität und schaffen gleichzeitig Freiräume und Möglichkeiten für die individuelle Entfaltung. Dazu gehören eine individuelle Arbeitszeitgestaltung, Regelungen für mobiles Arbeiten, verschiedene Teilzeitmodelle, Arbeitszeitkonten, Angebote zur betrieblichen Altersversorgung, ein Firmenfitnessprogramm, die Teilnahme am sogenannten "Zukunftstag", regelmäßig durchgeführte Veranstaltungen im Rahmen eines Kulturmanagements sowie Praktikumsplätze für Familienangehörige. Zukünftig richtet Energiekontor den Fokus außerdem verstärkt auf gesundheitsspezifische Belange und Unterstützungsangebote.

Im Berichtszeitraum hat Energiekontor diese Möglichkeiten weiter professionalisiert und die Voraussetzungen für ein modernes, hybrides Arbeitsumfeld ausgebaut. Gleichzeitig bietet Energiekontor den Mitarbeitenden die Möglichkeit des mobilen Arbeitens und damit auch der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das mobile Arbeiten bei Energiekontor trägt zudem zur Einsparung von klimaschädlichem CO 2 bei, da die Mitarbeitenden an weniger Tagen des Jahres zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pendeln müssen. Zudem erhöhen wir durch regelmäßige Befragungen die Transparenz und das Verständnis für die Wünsche und Bedürfnisse unserer Mitarbeitenden.

Ausgezeichnet familienfreundlich

Wir sind der Überzeugung, dass wir als Unternehmen gesellschaftliche Verantwortung tragen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Deshalb haben wir Rahmenbedingungen geschaffen, die in besonderer Weise die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gewährleisten. Energiekontor wurde im November 2023 erneut mit dem Siegel "Ausgezeichnet Familienfreundlich" des Bremer Senats zertifiziert. Dabei richtet sich unser Augenmerk nicht nur auf Eltern mit kleinen Kindern, sondern auch auf Beschäftigte, die sich beispielsweise um die Pflege von Angehörigen kümmern und für Menschen Verantwortung übernehmen.

Gesellschaftliches Engagement

Der Umbau des Energiesystems lohnt sich auch aus gesamtgesellschaftlicher Sicht. Erneuerbare Energien vermeiden nicht nur gesellschaftliche Folgekosten durch Umwelt- und Gesundheitsschäden, sondern sie schaffen auch Arbeitsplätze und steigern die regionale Wertschöpfung. Wir sind in den Regionen, in denen wir unsere Solar- und Windparks errichten, mit eigenen Büros und Teams vertreten. Daher kennen wir die Bedürfnisse und Sorgen der Menschen vor Ort und nehmen diese ernst. Durch direkte Bürgerbeteiligungen oder eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden an den Einnahmen aus den Wind- und Solarparks stärken wir die Akzeptanz für die Energiewende und ermöglichen die Finanzierung von Gemeindevorhaben in der Region. Gleichzeitig unterstützen und sponsern wir in räumlicher Nähe zu unseren Standorten Vereine, Kindertagesstätten, Sportveranstaltungen, Sportler, musikalische Veranstaltungen und vieles mehr.

G: Governance

Wir stehen zu Transparenz und Verantwortung

Bei Energiekontor stehen wir für eine verantwortungsvolle, zuverlässige und nachhaltige Unternehmensführung (Corporate Governance) ein. Dafür erfüllen wir nicht nur die gesetzlichen Vorgaben und orientieren uns an anerkannten Standards. Darüber hinaus wollen wir auch unsere eigenen Ansprüche und Ziele durch regelmäßiges kritisches Hinterfragen stetig weiterentwickeln.

Transparente Berichterstattung

Zu vielen Themen der Corporate Governance berichtet Energiekontor als börsennotiertes Unternehmen bereits ausführlich und transparent.

Auf unserer Website finden Sie die aktuellen und relevanten Berichte, wie unter anderem die Erklärung zur Unternehmensführung, die Entsprechenserklärung und den Vergütungsbericht, unter https:/​/​www.energiekontor. de/​investor-relations/​corporate-governance.html sowie https:/​/​www.energiekontor.de/​investor-relations/​vergue-tungssystemundverguetungsbericht.html.

Gesetzes- und richtlinienkonformes Handeln

Das Handeln im Einklang mit Richtlinien und Gesetzen ist ein wichtiger Bestandteil der Unternehmenskultur von Energiekontor.

Das Compliance-Managementsystem ist risikobasiert aufgebaut und integraler Bestandteil des Risikomanagementsystems. Über die Einbindung in das Risikomanagementsystem stellen wir das Bewusstsein für und die Akzeptanz von Compliance-Risiken bei der Belegschaft sicher.

Darüber hinaus existieren ein Unterschriften- und Genehmigungsprozess sowie Compliance-Richtlinien. Als weiterer Baustein des Compliance-Managementsystems ist eine externe Ombudsstelle implementiert (Hinweisgebersystem). Damit geben wir unseren Mitarbeitenden die Möglichkeit, gegen unethisches Verhalten oder Verstöße gegen eine ordentliche und verantwortungsvolle Unternehmensführung vorzugehen, ohne dass sie sich Sorgen um Konsequenzen oder sogar den Verlust des Arbeitsplatzes machen müssen. So können wesentliche Missstände aufgedeckt und Verbesserungen herbeigeführt werden.

Chancengleichheit und Diversität

Energiekontor fördert Chancengleichheit und respektiert die Strukturen, Gebräuche und Traditionen anderer Kulturen. Wir treten für Gleichberechtigung ein und dulden keine Benachteiligung oder Diskriminierung aufgrund von Nationalität, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, sexueller Identität, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Geschlecht oder Alter. Keine Form von sexueller Belästigung, Nötigung, Mobbing oder verbalen bzw. gar körperlichen Angriffen wird von uns toleriert. Dies gilt auch für jegliches einschüchterndes oder beleidigendes Verhalten. Fehlverhalten sanktionieren wir.

Menschenrechte und Rechte der Belegschaft

Bei Energiekontor steht der Mensch im Mittelpunkt. Wir verpflichten uns zur Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte und lehnen jegliche Form von Kinder- und Zwangsarbeit ab. Wir halten die jeweils geltenden nationalen Gesetze zur Arbeitszeit ein und stellen eine angemessene Entlohnung einschließlich Sozialleistungen im Einklang mit den nationalen Gesetzen sicher. Dazu gehört auch, dass wir das Recht auf Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen sowie die relevanten Regelungen zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen anerkennen.

LAGEBERICHT UND KONZERNLAGEBERICHT

Grundlagen des Konzerns

Geschäftsmodell der Energiekontor AG

Die im SDAX und TecDAX gelistete Energiekontor AG ist einer der führenden deutschen Projektentwickler und Betreiber von Wind- und Solarparks.

Das Unternehmen ist in den Ländermärkten Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Portugal und den Vereinigten Staaten aktiv. Organisatorisch ist die Energiekontor Gruppe in drei Geschäftsbereiche unterteilt, nach denen auch die Segmentberichterstattung erfolgt:

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Projektierung und Verkauf (Wind an Land, Solar)
Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks
Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges

Energiekontor baut auf ein nachhaltiges organisches Wachstumsmodell, dessen Grundlage der fortwährende Ausbau der Stromerzeugung aus konzerneigenen Wind- und Solarparks sowie die Betriebsführung der Wind- und Solarparks bilden. Durch den Verkauf des in den Wind- und Solarparks erzeugten Stroms sowie das technische und kaufmännische Management von Wind- und Solarparks für Dritte werden planbare, kontinuierliche Erträge generiert. Diese bilden die Grundlage für die hohe finanzielle Stabilität und das nachhaltige Wachstum des Unternehmens. Mit den durch die Eigenparks und die Betriebsführung erwirtschafteten Cash-Überschüssen deckt Energiekontor im Wesentlichen die Kosten der Projektentwicklung einschließlich der konzernweiten Personal- und Gemeinkosten ab.

Von den im Segment Projektierung entwickelten Projekten wird in etwa die Hälfte in den konzerneigenen Bestand an Wind- und Solarparks übernommen und führt damit zu höheren Stromerzeugungskapazitäten und entsprechenden Mehreinnahmen in den darauffolgenden Jahren. In der Folge stehen gemeinsam mit den Einnahmen aus der Betriebsführung von Wind- und Solarparks dann wieder mehr Mittel für die Projektentwicklung zur Verfügung, um das Wachstum zu forcieren.

Die andere Hälfte der Projekte geht in den Verkauf. Die Erlöse aus dem Verkauf der entwickelten Wind- und Solarparks bestimmen maßgeblich das ausgewiesene Jahresergebnis und werden unter anderem zur Zahlung von Steuern und Dividenden sowie zur Bildung von Liquiditätsrücklagen verwendet.

Das Unternehmenswachstum erfolgt in den einzelnen Segmenten in unterschiedlicher Weise. Im Bereich Projektentwicklung treibt Energiekontor das Wachstum durch die Verstärkung der Standortakquisition sowie durch die Expansion in neue Märkte bzw. Regionen voran. Demgegenüber wächst der Bereich Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks dadurch, dass das Unternehmen Projekte aus der Projektentwicklung in den eigenen Bestand übernimmt oder externe operative Windparks zukauft. Je mehr Wind- bzw. Solarparks in den Eigenbestand übergehen, desto stärker steigen die zukünftigen Überschüsse aus dem Stromverkauf und der Betriebsführungstätigkeit.

Verstärkt wird dieser organische Wachstumsprozess durch flankierende Innovations- und Effizienzmaßnahmen, die zu weiteren Ertragssteigerungen bzw. Kostensenkungen führen und das Ergebnis aus dem Segment Stromerzeugung in den konzerneigenen Wind- und Solarparks bzw. aus der Betriebsführung erhöhen. Ein positiver Nebeneffekt dieser Wachstumsstrategie besteht darin, dass die Abhängigkeit vom Projektvertrieb und den Einnahmen aus Projektverkäufen reduziert wird. Selbst wenn keine Einnahmen aus Projektverkäufen erzielt werden könnten, sind die Liquiditätsausstattung des Konzerns sowie die Finanzierung der Projektentwicklung (einschließlich der konzernweiten Personal- und Gemeinkosten) durch die erwirtschafteten Cash-Überschüsse aus der Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks sowie der Betriebsführung sichergestellt. Hieraus resultiert eine hohe finanzielle Sicherheit und Stabilität. Das Wachstumsmodell von Energiekontor unterscheidet sich insofern auch von den Geschäftsmodellen vieler Wettbewerber in der Branche, die nicht über ein vergleichbares Portfolio an eigenen Wind- und Solarparks verfügen.

In den drei Segmenten hat Energiekontor drei verschiedene Kundengruppen. Bei der Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks sind die Abnehmer Stromnetzbetreiber, stromerzeugende Unternehmen, Stromhändler sowie zunehmend auch (Industrieunternehmen, die sich ihre Stromversorgung aus erneuerbaren Energien langfristig über sogenannte Power Purchase Agreements (PPAs) sichern wollen. Die Betriebsführung ist sowohl interner Dienstleister für die Eigenparks als auch externer Dienstleister, z. B. für die Käufer (Investoren) der von Energiekontor verkauften Parks.

Käufer der von Energiekontor realisierten Wind- und Solarparks sind sowohl Unternehmen aus der Branche der Stromerzeugung, Bestandshalter als auch Finanzinvestoren, Family Offices, vermögende Privatinvestoren, Pensionskassen, Versicherungen, Genossenschaften oder Investitionsgesellschaften.

Seit der Gründung des Unternehmens im Jahr 1990 hat die Energiekontor bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023 Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von mehr als 2 Mrd. Euro projektiert und errichtet.

Dazu gehören insgesamt 707 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als 1,2 Gigawatt in 150 Windparks in Deutschland, Großbritannien und Portugal sowie 15 Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit zusammen gut 113 Megawatt Leistung in Deutschland. Neben dem Verkauf der schlüsselfertigen Projekte betreibt die Energiekontor-Gruppe als unabhängiger Stromproduzent ein Portfolio konzerneigener Wind- und Solarparks. Ende 2023 befanden sich 38 Windparks sowie ein Solarpark mit einer Gesamterzeugungsleistung von rund 390 Megawatt im Eigenbestand von Energiekontor.

Wachstumsmodell von Energiekontor

Segment Projektierung und Verkauf (Wind an Land, Solar)

Das Segment Projektierung und Verkauf (Wind an Land, Solar) umfasst die Projektierung von Windparks an Land und Solarparks, die entweder in den Eigenbestand übernommen oder an Dritte veräußert werden. In diesem Geschäftsbereich wird die gesamte Wertschöpfungskette von der Akquisition über die Planung, die Finanzierung und den Bau bzw. das Repowering bis hin zum Verkauf der Anlagen abgebildet.

Der Verkauf der Wind- und Solarparks erfolgt im In- und Ausland an institutionelle Investoren, private Komplettabnehmer oder Bürger vor Ort. Für jeden Park wird eine eigenständige Projektgesellschaft gegründet. Das Repowering von Standorten, d. h. der Ersatz von alten Anlagen durch neue, leistungsstärkere Anlagen, ist für die Energiekontor-Gruppe seit vielen Jahren ein wichtiger Bestandteil der Geschäftstätigkeit.

Immer mehr Windenergieanlagen werden in den kommenden Jahren aus der 20-jährigen garantierten Vergütung auslaufen. Die Standorte dieser Anlagen sind weiterhin von großem Interesse, nicht zuletzt, da auf langfristige standortspezifische Daten zum Windaufkommen zurückgegriffen werden kann. Gleichzeitig hat die Bundesregierung angekündigt, die Verfahren und Genehmigungsprozesse für Repowering-Projekte zu vereinfachen und zu beschleunigen. Damit ist absehbar, dass der Bereich Repowering zukünftig auch bei Energiekontor an Bedeutung zunehmen wird.

Energiekontor blickt auf mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Projektentwicklung zurück. Von der Standortakquisition über die Planung und Finanzierung bis hin zum schlüsselfertigen Bau der Wind- und Solarparks ist die Projektentwicklung eines der zentralen Kerngeschäfte der Gruppe. Dabei konzentriert sich Energiekontor auf seine Kernkompetenzen. Energiekontor setzt weiterhin auf bewährte Technologien in den Bereichen Wind an Land und Solarfreiflächenanlagen. Zudem wird sich Energiekontor weiter auf seine bestehenden fünf Ländermärkte fokussieren. Diese sind Deutschland (Heimatmarkt), Frankreich, Großbritannien, Portugal und die Vereinigten Staaten.

Neben dem Bereich Wind an Land wird Energiekontor in den kommenden Jahren den Solarbereich weiter deutlich ausbauen. Realisierte Solarparkprojekte werden, ebenso wie Projekte im Bereich Wind an Land, entweder in den Eigenbestand übernommen oder an Dritte veräußert.

Die Projektierung und Realisierung neuer Wind- und Solarparks stehen auch zukünftig ganz im Zeichen der Vision von Energiekontor, eine Welt zu schaffen, in der der Energiebedarf zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie gedeckt wird. Dies wird nur gelingen, wenn die Stromgestehungskosten erneuerbarer Energien langfristig unterhalb derer von fossil oder nuklear betriebenen Kraftwerken liegen. In den vergangenen Jahren sind die Gestehungskosten für Strom aus Wind und Solar bereits deutlich gesunken. Energiekontor verfolgt seit jeher eine Politik der Preis- bzw. Kostenführerschaft. Das Unternehmen hat zahlreiche Optimierungsmaßnahmen zur Kostenreduktion entwickelt und setzt diese stetig um. Ziel ist es, in allen adressierten Ländermärkten als eines der ersten Unternehmen Wind- und Solarparks zu Stromgestehungskosten zu realisieren, die ohne staatliche Förderung auskommen und die unterhalb der Stromgestehungskosten konventioneller Kraftwerke liegen. Energiekontor leistet so einen Beitrag für eine saubere, klimafreundliche, unabhängige und bezahlbare Energieversorgung von heute und von morgen.

Innerhalb der Projektentwicklung werden dabei branchenüblich fünf Reifegrade unterschieden:

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Phase 1: Gesicherte Flächen (Nutzungsverträge, Exklusivitätsvereinbarungen, Options)
Phase 2: Regionalplanverfahren/​Bauleitplanverfahren/​in Projektierung
Phase 3: Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)-Antrag gestellt/​Bauantrag gestellt
Phase 4: BImSchG-Genehmigung erhalten/​ Baugenehmigung erhalten
Phase 5: Financial Close liegt vor/​im Bau

Die Projektentwicklung erfolgt in Europa sowohl im Wind- als auch im Solarbereich gleich: Alle Projekte werden auf der grünen Wiese entwickelt. Eine gewisse Ausnahme bilden hier die Repowering-Projekte, da dort ggf. auf bestehende Infrastruktur, Netzanschlüsse, Zuwege und vieles mehr zurückgegriffen werden kann. Während in den europäischen Märkten, in denen Energiekontor tätig ist, aufgrund vergleichbarer Rahmenbedingungen alle Projekte grundsätzlich bis zur Inbetriebnahme entwickelt werden sollen, verfolgt das Unternehmen in den Vereinigten Staaten aufgrund anderer Rahmenbedingungen einen davon abweichenden risikominimierenden Ansatz.

Energiekontor setzt in den Vereinigten Staaten auf ein dreistufiges Phasenmodell, das die finanziellen und Reputationsrisiken für das Unternehmen als Neuling auf dem nordamerikanischen Ländermarkt im Rahmen und kontrollierbar halten soll:

I. In der ersten Stufe werden zunächst die Projektrechte von entwickelten Projekten an Investoren veräußert, die dann die Projekte in eigener Regie realisieren. Ziel ist es, zunächst die wesentlichen Risiken der Projektentwicklung in den Vereinigten Staaten zu identifizieren, Lösungsansätze zur Beherrschung der Risiken zu generieren und keine unkalkulierbaren (Klumpen-)Risiken einzugehen.

II. Im nächsten Schritt sollen Projekte vollständig entwickelt und bei Financial Close inklusive Projektfinanzierung und PPA an Investoren veräußert werden. Den Bau der Projekte führen die Investoren in Eigenregie durch.

III. Erst wenn auch diese Hürde erfolgreich genommen worden ist, wird Energiekontor in der dritten Stufe die komplette Wertschöpfungskette abbilden, das Baurisiko übernehmen und auch Projekte in eigener Regie realisieren sowie ggf. langfristig betreiben.

Energiekontor befindet sich in den Vereinigten Staaten derzeit weiterhin in Phase I.

Segment Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks

Dieses Segment umfasst die Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks. Der Ausbau des Bestands an konzerneigenen Wind- und Solarparks ist Kernbestandteil des organischen Wachstumsmodells des Unternehmens. Mit den Einnahmen aus dem Betrieb eigener Wind- und Solarparks deckt das Unternehmen im Wesentlichen alle Kosten im Segment der Projektierung sowie alle laufenden Unternehmenskosten ab. Das Unternehmen ist für weiteres Wachstum im Regelfall nicht auf externe Kapitalbeschaffung angewiesen. Dadurch ergibt sich für Energiekontor eine weitgehende Unabhängigkeit von der Entwicklung an den Kapitalmärkten sowie der Veränderung politischer Rahmenbedingungen. Die Folge sind eine hohe finanzielle Stabilität und Sicherheit.

Die Übernahme realisierter Projekte in den Eigenbestand erfolgt dabei auf Basis der Herstellungskosten. Die Entwickler- bzw. Projektierer-Marge, die beim Kauf von Projekten vereinnahmt wird, findet dabei keine Berücksichtigung. Mit der Übernahme von Projekten werden so stille Reserven gebildet, denn im Bedarfsfall könnten diese Anlagen veräußert und die darin gebundenen Finanzmittel zuzüglich der genannten Margen freigesetzt werden. Die im Eigenbestand gehaltenen stillen Reserven bilden damit eine zusätzliche, wesentliche Basis für die finanzielle Stabilität und langfristige Solvabilität des Unternehmens.

Kontinuierlicher Ausbau des Eigenbestands

Zudem besteht die Möglichkeit, die unternehmenseigenen Windparks beispielsweise durch Repowering oder effizienzsteigernde Maßnahmen aufzuwerten und von Preissteigerungen für Wind- und Solarparks am Markt zu profitieren.

Den ersten Windpark übernahm die Energiekontor-Gruppe im Jahr 2002 in den eigenen Bestand. Das Portfolio wird seitdem kontinuierlich weiter ausgebaut. Dies geschieht derzeit hauptsächlich durch die Übernahme selbst entwickelter Projekte in den Eigenbestand. So wird in etwa die Hälfte aller pro Jahr von Energiekontor entwickelten Projekte in den Eigenbestand übernommen. In der Vergangenheit wurden auch wirtschaftlich interessante operative Windparks zugekauft. Hierbei handelte es sich sowohl um Projekte, die in früheren Jahren von Energiekontor selbst entwickelt und verkauft wurden, als auch um Projekte von anderen Entwicklern und Betreibern. Zudem prüft das Unternehmen auch Opportunitäten, die sich aus dem Verkauf einzelner Projekte ergeben könnten, und behält sich vor, einzelne Projekte auch wieder zu veräußern. Ziel bleibt jedoch insgesamt der weitere Ausbau des Eigenportfolios an Wind- und Solarparks. Zum Ende der Berichtsperiode dominieren Windparks das Eigenparkportfolio der Energiekontor. Das Verhältnis zwischen Wind- und Solarparks soll in den kommenden Jahren ausgeglichen werden. So soll neben der bestehenden regionalen Diversifizierung des Eigenbestandportfolios auch die technische Diversifizierung erhöht werden. Mittel- bis langfristig trägt dies zu deutlich planbareren und kontinuierlichen Einnahmen bei, da so Schwankungen beim Windaufkommen bzw. bei der Sonneneinstrahlung ausgeglichen werden können und sich die meteorologisch bedingte Stromerzeugungskurve beider Technologien komplementär ergänzt.

Die Gesamtnennleistung der von Energiekontor in Deutschland, Großbritannien und Portugal betriebenen Wind- und Solarparks betrug zum Ende des Geschäftsjahres 2023 rund 390 Megawatt (Vorjahr: rund 384 Megawatt).

Noch dominieren Windparks das Eigenparkportfolio. Das Verhältnis zwischen konzerneigenen Wind- und Solarparks soll in den kommenden Jahren stärker ausgeglichen werden. Weitere Solarparkprojekte befinden sich im Bau.

~390

Megawatt

Gesamtnennleistung zum 31. Dezember 2023

Konzerneigene Wind- und Solarparks am 31. Dezember 2023

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Park Leistung (MW)
Alfstedt 1 26,5
Alfstedt BGWP 2 5,3
Altlüdersdorf 13,5
Balje-Hörne II 3,9
Beckum III 1,3
Breitendeich 6,0
Briest 7,5
Briest II 1,5
Debstedt 3,0
Engelrod 5,2
Flögeln 9,2
Geldern 3,0
Giersleben 11,3
Halde Nierchen I 5,0
Halde Nierchen II 4,0
Hanstedt-Wriedel 16,5
Hanstedt-Wriedel Erweiterung 31,8
Jacobsdorf 3 18,0
Kajedeich 4,1
Krempel I 14,3
Krempel II 6,5
Kreuzau-Steinkaul 5,5
Lengers 4,5

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Park Leistung (MW)
Mauritz (89 %) 4 4,5
Nordleda (51 %) 4 6,0
Oerel (I & II) 22,8
Oerel BGWP 5,7
Osterende 3,0
Prenzlau 1,5
Thüle 14,0
Wegberg Repowering 11,2
Deutschland (Wind) 276,0
Hyndburn 24,6
New Rides 8,8
Withernwick 26,7
Großbritannien (Wind) 60,1
Mafomedes 4,2
Marao 10,4
Montemuro 10,4
Penedo Ruivo 13,0
Portugal (Wind) 38,0
Garzau-Garzin (I & II) 14,7
Deutschland (Solar) 14,7
Gesamt 388,8

Segment Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges

Sämtliche Leistungen, die nach der Inbetriebnahme der Wind- und Solarparks auf eine Optimierung der operativen Wertschöpfung abzielen, werden im Segment Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges zusammengefasst. Dazu zählen insbesondere die technische und kaufmännische Betriebsführung der Parks einschließlich der Direktvermarktung des erzeugten Stroms sowie alle Maßnahmen zur Kostensenkung, Lebensdauerverlängerung und Ertragssteigerung von Wind- und Solaranlagen, z. B. durch

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Rotorblattverlängerungen und Verbesserung der Blattaerodynamik
Updates in der Anlagensteuerung bzw. Tausch der alten gegen neue, moderne Steuerungen
Genauere Windnachführung und Steigerung der Generatorleistung
Reduzierung der Ausfallquoten durch vorbeugende Instandhaltung
Reduzierung der Stillstandzeiten durch Umrüstung aller Windparks auf eine permanente Livedatenüberwachung mit automatisiertem Entstörungsworkflow
Konsequente Reduzierung der Stromgestehungskosten bei Bestandsparks, z. B. durch ertragssteigernde oder kostensenkende Maßnahmen
Abschluss von PPA-Verträgen für (Post-)EEG-Windparks

1 Nicht in Betrieb.

2 Im Verkaufsprozess.

3 Nicht in Betrieb bis zum 31.12.2023, Wiederinbetriebnahme Anfang 2024.

4 Beteiligung Energiekontor. BGWP: Bürgerwindpark.

Unabhängig davon, ob die projektierten Anlagen veräußert oder in den Eigenbestand übernommen werden, erbringt Energiekontor in der Regel die kaufmännische und technische Betriebsführung und generiert so einen laufenden Cashflow für das Unternehmen aus dem Management der Anlagen über deren Laufzeit.

Im kaufmännischen Bereich gehören insbesondere das vorausschauende Liquiditätsmanagement, die Abrechnung mit dem Energieversorger, den Service- und Wartungsfirmen und den Verpächtern sowie die langfristige Optimierung der Wirtschaftlichkeit zu den Kernaufgaben. Ebenso fällt die Kommunikation mit Banken, Versicherungen, Steuerberatern und Investoren darunter. Weiterhin werden die Abrechnungen zum Einspeisemanagement variabel, entweder über das Pauschal- oder Spitzenlastverfahren, durchgeführt.

Im technischen Bereich umfassen die von Energiekontor übernommenen und angebotenen Dienstleistungen und Aufgaben neben der Überwachung der Windenergieanlagen sowie der Auswertung und Bewertung von Daten hauptsächlich die Koordination von Reparatur- und Wartungseinsätzen sowie die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur vorbeugenden Instandhaltung. Durch dieses Verfahren kann die Lebensdauer der einzelnen Anlagen und des Gesamtprojekts entscheidend verlängert werden. Gleichzeitig lassen sich die Kosten für die Reparatur der Hauptkomponenten deutlich vermindern. Ziel ist es, die Verfügbarkeit und den Ertrag der Anlagen zu maximieren und einen sicheren Betrieb über die gesamte Laufzeit zu gewährleisten. Dazu werden die Anlagendaten rund um die Uhr mittels Live-Daten und automatisierter Workflows überwacht. Energiekontor hat dafür eine eigene Leitwarte aufgebaut, in der an sieben Tagen der Woche rund um die Uhr (24/​7) die fortlaufende Überprüfung der Anlagen mittels Analyse elektronisch eingehender Daten erfolgen kann. Anfang 2022 hat Energiekontor zudem das kaufmännische und technische Management von Solarparks aufgenommen und wird diese Dienstleistung künftig bei allen entwickelten Solarparks anbieten bzw. übernehmen.

Energiekontor garantiert im Rahmen der Betriebsführung den rechtssicheren Betrieb der Parks durch die Einhaltung aller gesetzlichen Auflagen und übernimmt dabei auch die Betreiberverantwortung.

Auch technische Innovationen wie Rotorblattverlängerungen oder die Beschichtung von Rotorblättern für den Mehrertrag gehören zu den Maßnahmen der Leistungs-, Ertrags- und Kostenoptimierung. Bei der Rotorblattverlängerung handelt es sich um ein von Energiekontor patentiertes Verfahren zur Vergrößerung des Rotordurchmessers, das bereits seit einigen Jahren erfolgreich eingesetzt wird. Die Montage erfolgt dabei am hängenden Rotorblatt, d. h. ohne Demontage des Rotorblattes. Auf diese Weise können Krankosten und Stillstandzeiten deutlich minimiert werden. In den letzten Jahren hatten die Verbesserungsmaßnahmen an den eigenen Windparks bereits positive Auswirkungen auf das Konzernbetriebsergebnis. Im Geschäftsjahr 2022 ist Energiekontor zudem mit dem internationalen Wartungsunternehmen Omega-Tools GmbH und dem Unternehmensbereich Coatings der BASF eine Kooperation eingegangen. Gemeinsam soll ein neuer Beschichtungsfilm auf Rotorblättern angebracht werden, der eine Steigerung des Stromertrags bei bestehenden Anlagen von bis zu drei Prozent ermöglichen soll.

Darüber hinaus werden im Segment Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges auch zukunftsweisende und das Geschäftsmodell ergänzende Projekte auf ihre Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit geprüft. Dazu gehören beispielsweise die Themen Batteriespeicher, Wasserstoff und Kombinationsparks aus Wind und Solar.

Ziele und Strategie

Als Pionier im Bereich der erneuerbaren Energien leistet Energiekontor seit mehr als 30 Jahren einen aktiven Beitrag zu einer nachhaltigen, wirtschaftlichen und klimafreundlichen Energieversorgung. Mit Erfolg: Heute ist das Unternehmen einer der führenden deutschen Projektentwickler und unabhängiger Betreiber von Wind- und Solarparks. Darüber hinaus übernimmt das Unternehmen das kaufmännische und technische Management der selbst realisierten Parks und bietet diese Dienstleistungen auch Dritten an.

Energiekontor: Pionier der erneuerbaren Energien

Energiekontor verfolgt seit Unternehmensgründung eine klare Zukunftsvision: eine Welt, in der der gesamte Energiebedarf zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie gedeckt wird. Sie ist das Leitbild für alle unternehmerischen Tätigkeiten des Unternehmens und eine starke Motivation für die Mitarbeitenden, die mit ihrer Arbeit, ihrem Engagement und ihrer Kreativität jeden Tag einen Beitrag leisten, diese Vision Wirklichkeit werden zu lassen.

Um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben, strebt Energiekontor in den adressierten Märkten eine Pionierrolle an und will als eines der ersten Unternehmen Wind- und Solarparks realisieren, deren Stromgestehungskosten niedriger sind als die der konventionellen Energiewirtschaft. Auch der Rückhalt für erneuerbare Energien in Politik und Gesellschaft wird sich deutlich erhöhen, sobald Wind- und Solarenergie subventionsfrei zu Marktpreisen im Wettbewerb betrieben werden können. Die Vorreiterrolle sichert Energiekontor zudem einen Vorsprung gegenüber anderen Mitbewerbern und somit eine starke Wettbewerbsposition in der Branche. Umfassende und fortlaufende Maßnahmen zur Kostenreduzierung und Effizienzsteigerung entlang der gesamten Wertschöpfungskette verschaffen Energiekontor entscheidende Wettbewerbsvorteile, um als innovativer Wegbereiter den Ausbau der erneuerbaren Energien nachhaltig und unabhängig von staatlicher Förderung voranzutreiben.

Die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien ist aufgrund der Besorgnis über den Klimawandel und der Notwendigkeit, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, sowie geopolitischer Abhängigkeiten zu einer globalen Priorität geworden. Technologien für erneuerbare Energien sind heute effizienter, kostengünstiger und zugänglicher als je zuvor. Viele Länder haben sich ambitionierte Ziele für den Übergang zu einem kohlenstoffarmen Energiesystem gesetzt und investieren in die Entwicklung und den Einsatz erneuerbarer Energietechnologien. Im Zuge des militärischen Angriffs Russlands auf die Ukraine haben sich die politischen und gesellschaftlichen Bestrebungen weltweit deutlich erhöht, die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern weiter zu steigern und das Gelingen der Energiewende zu forcieren.

Nachhaltiges Wachstum auf solidem Fundament

Das Wachstumsmodell von Energiekontor orientiert sich insgesamt eng am Leitbild des Unternehmens und ist ebenfalls auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. Grundlage und Fundament der organischen Wachstumsstrategie ist die finanzielle Stabilität von Energiekontor, die ganz wesentlich auf den stabilen Cash-Überschüssen aus der Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks sowie auf der kaufmännischen und technischen Betriebsführungstätigkeit basiert.

Die Erschließung weiterer Regionen in den bestehenden Auslandsmärkten eröffnet Energiekontor dabei zusätzliches Wachstumspotenzial und macht das Unternehmen sowohl im Bereich der Projektentwicklung als auch im Bereich der Stromerzeugung in den eigenen Wind- und Solarparks unabhängiger von politischen und meteorologischen Entwicklungen in einzelnen Ländern und Regionen. Dabei soll in den kommenden Jahren insbesondere der Bereich Solar ergänzend weiter ausgebaut werden.

Verstärkung des regionalen Ansatzes

Energiekontor hat schon sehr früh Wert auf einen regionalen Ansatz gelegt. Das Unternehmen ist in allen adressierten Ländern und Regionen mit eigenen Standorten und lokalen Teams vertreten, die über eine hohe eigenständige Entscheidungskompetenz verfügen. Dies erlaubt eine enge Zusammenarbeit mit den Kommunen und Regionen sowie maßgeschneiderte regionale Vorgehensweisen mit hoher Akzeptanz vor Ort. Dadurch ergeben sich für Energiekontor Wettbewerbsvorteile in der jeweiligen Region und die Projektentwicklung wird beschleunigt. Dieses Regionalprinzip soll weiter verstärkt werden, indem die Anzahl der Regionen innerhalb der bestehenden Ländermärkte weiter ausgebaut wird.

Erschließung der Auslandsmärkte

Wesentliches Element der langfristigen Wachstumsstrategie des Unternehmens ist unter anderem die verstärkte Internationalisierung, die durch die sukzessive Erweiterung des Länderportfolios in den vergangenen Jahren vorangetrieben wurde. Hier kann Energiekontor zudem durch die Erschließung weiterer Regionen in den bestehenden Ländermärkten sowie den Ausbau der Solaraktivitäten zusätzliches Wachstumspotenzial nutzen.

Energiekontor ist derzeit in den Ländermärkten Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Portugal und den Vereinigten Staaten aktiv. Deutschland und Großbritannien gehören dabei aktuell zu den Kernmärkten. Darüber hinaus betreibt das Unternehmen vier Windparks in Portugal.

Zur Erschließung weiterer Wachstumspotenziale sowie zum Ausbau des Bereichs Solar hat Energiekontor in der jüngeren Vergangenheit die Ländermärkte der Vereinigten Staaten und Frankreich erschlossen. Der Solarbereich in den Vereinigten Staaten wird dabei aus dem Büro in Houston (Texas) gesteuert, während für den Windbereich das Büro in Rapid City (South Dakota) verantwortlich ist. In Frankreich werden die Solaraktivitäten aus dem Büro in Toulouse und die Windaktivitäten aus dem Büro in Rouen gesteuert. Solarprojekte können in der Regel schneller projektiert werden. Insofern werden auf den neuen Ländermärkten im Segment Solar die ersten Erfolge erwartet.

Innovation und Effizienzmaßnahmen

Energiekontor hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Maßnahmen entwickelt, die die wirtschaftliche Effizienz bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Wind- und Solarparks steigern und die Prozesse entlang der gesamten Wertschöpfungskette optimieren. Diese sind Bestandteil der Strategie des Unternehmens, auf allen Ländermärkten die Preisführerschaft zu erreichen und Projekte wirtschaftlich und unabhängig von jeglicher staatlicher Förderung zu realisieren.

Hierbei gibt es drei Stoßrichtungen:

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Maßnahmen zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der von Energiekontor geplanten Projekte
Maßnahmen zur Ergebnissteigerung bei den Wind- und Solarparks im konzerneigenen Bestand
Maßnahmen zur Erhöhung der Akquisitionsleistung neuer Projekte, Erhöhung der gesellschaftlichen Akzeptanz für neue Projekte sowie die beschleunigte Lösungsfindung in der Projektentwicklung

Diese Maßnahmen sind eng verzahnt mit der Vertiefung der dezentralen Organisation und einer mitarbeitergeführten Projektorganisation.

Innovation (Forschung und Entwicklung)

Die Gesellschaft betreibt keine Forschung und Entwicklung im klassischen Sinne. Allerdings sind insbesondere die im Geschäftsbereich Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges zusammengefassten Aktivitäten darauf ausgerichtet, die Leistungsfähigkeit und die Effizienz der Wind- und Solarparks zu verbessern. Dazu gehören neben dem Repowering konzerneigener Windparks oder der vorbeugenden Instandhaltung der Anlagen auch technologische Innovationen. Energiekontor entwickelt zudem angepasste, effizientere Wartungs- und Reparaturkonzepte, um die Eigenparks auch nach dem Auslaufen der EEG-Vergütung wirtschaftlich weiterbetreiben zu können. Darüber hinaus prüft Energiekontor weitere innovative Maßnahmen wie z. B. die Beschichtung von Rotoren zur Effizienzsteigerung und prüft in (Pilot-)Projekteinheiten die Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Ergänzung von Projekten durch Batteriespeicher sowie mögliche Kombinationen mit Wasserstoffelektrolyse.

Gestaltungsräume und organisatorische Dezentralisierung

Die Förderung von Innovation und Effizienz bildet auch die Basis der Organisationsstruktur von Energiekontor. So setzt die Geschäftsleitung bewusst auf eine starke Dezentralisierung von Arbeits- und Entscheidungsprozessen mit flachen Hierarchien. Dadurch wird eine unnötige Bürokratisierung vermieden und Flexibilität und Schnelligkeit von Entscheidungen - auch bei wachsender Zahl der Mitarbeitenden - gewährleistet.

Der Erfolg von Energiekontor basiert maßgeblich auf den Leistungen der Mitarbeitenden. Deshalb fördert Energiekontor unternehmerisches Denken sowie eigenverantwortliches Handeln auf allen Ebenen und schafft Gestaltungsräume sowie Anreize für Kreativität und innovative Lösungen.

Unterschiedliche Wachstumsdynamik

Das Unternehmenswachstum erfolgt in den einzelnen Segmenten mit unterschiedlicher Dynamik. Im Bereich Projektentwicklung treibt Energiekontor das Wachstum durch die Verstärkung der Standortakquisition und des regionalen Ansatzes sowie durch die Expansion in neue Ländermärkte und den Ausbau des Solarbereichs voran.

Der Bereich Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks wächst dadurch, dass das Unternehmen Projekte aus der Projektentwicklung in den eigenen Bestand übernimmt. Je mehr Wind- und Solarparks in den Eigenbestand übergehen, desto mehr Cash-Überschüsse werden aus dem Stromverkauf erzielt. In der Folge stehen gemeinsam mit den Einnahmen aus der Betriebsführung von Wind- und Solarparks in der kommenden Periode mehr Mittel für die Projektentwicklung zur Verfügung, die wiederum die Basis für das zukünftige Wachstum des Unternehmens bildet. Der Ausbau des Eigenparkportfolios und die Steigerung der Cash-Überschüsse aus der Betriebsführung von Wind- und Solarparks sind folglich der Kern des organischen Wachstumsmodells von Energiekontor. Neben dem Ausbau des Eigenbestands bieten flankierende Innovations- und Effizienzmaßnahmen die Möglichkeit, Ertragssteigerungen und/​oder Kostensenkungen im Bestandsportfolio zu realisieren und damit zusätzliche positive Einnahmeeffekte im Segment der Stromerzeugung oder dem Management von Wind- und Solarparks zu erzielen.

Anfang 2024 hat Energiekontor die ersten beiden Baugenehmigungen in Frankreich erhalten. Weitere sind im Jahresverlauf zu erwarten, auch in Großbritannien.

Die bestehenden Ländermärkte bieten zusätzliches Wachstumspotenzial

Durch das organische Wachstumsmodell von Energiekontor ist das Unternehmen weitgehend unabhängig vom Projektvertrieb und den Einnahmen aus Projektverkäufen. Selbst wenn keine Einnahmen aus Projektverkäufen erzielt werden könnten, sind die Liquiditätsausstattung des Konzerns sowie die Finanzierung der Projektentwicklung, einschließlich der konzernweiten Personal- und Gemeinkosten, durch die erwirtschafteten und wiederkehrenden Cash-Überschüsse aus der Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks sowie der Betriebsführung sichergestellt. Auf diese Weise ergibt sich eine besonders hohe und langfristige finanzielle Stabilität. Damit verfügt Energiekontor innerhalb der Branche über ein besonderes Alleinstellungsmerkmal und eine weitestgehend einmalige Wettbewerbsposition, da viele Wettbewerber über kein vergleichbares organisches Wachstumsmodell verfügen.

Wirtschaftliche Zielsetzung

Grundsätzlich ermöglicht das organische Wachstumsmodell Energiekontor eine Steigerung des Konzern-EBT, des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Steuern, von jährlich zwischen 10 und 20 Prozent.

Der Ausbau des Portfolios an konzerneigenen Wind- und Solarparks soll Energiekontor als mittelständischen regenerativen Stromproduzenten etablieren und eine weitgehende Unabhängigkeit von allgemeinen Marktentwicklungen gewährleisten. Gleichzeitig sollen mit dem Ausbau des Eigenparkbestands sowie der Betriebsführung die Einnahmen aus den beiden Segmenten nachhaltig ausgebaut werden. Finanziert wird der Ausbau des Eigenparkportfolios dabei durch Projektfinanzierungskredite, projektbezogene Anleihen, Eigenleistungen sowie laufende Liquiditätsüberschüsse aus dem Betrieb des Eigenparkportfolios.

Steuerungssystem

Die Steuerung der Energiekontor-Gruppe basiert auf dem regelmäßigen Austausch zwischen der Geschäftsleitung und den einzelnen Unternehmenseinheiten. Hierzu finden wöchentliche Sitzungen und ggf. anlassbezogene Sondermeetings statt. Das interne Steuerungssystem umfasst alle Unternehmensbereiche. So können kurze Reaktionszeiten auf Veränderungen in allen Bereichen und auf allen Entscheidungsebenen der Energiekontor Gruppe gewährleistet werden.

Ausgangspunkt für die Steuerung der Gruppe bzw. der einzelnen Unternehmenseinheiten sind die innerhalb der Führungsebene erarbeiteten nachhaltigen Zielvorgaben, die sich aus der Gesamtstrategie ableiten. Hierzu gibt es interne Richtlinien zu Prozessen, Kostenstrukturen und zur Risikobewertung.

In Wochen-, Monats- und Quartalszyklen berichten die einzelnen Unternehmenseinheiten zu aktuellen Entwicklungen und über etwaige oder potenzielle Zielabweichungen. Neben diesen operativen Indikatoren werden die Marktsituation sowie anstehende regulatorische, rechtliche und politische Änderungen in den einzelnen Ländermärkten laufend analysiert und bewertet, um frühzeitig in den entsprechenden Gremien über geeignete Strategien und Maßnahmen entscheiden zu können.

Die übergeordnete Steuerungsgröße für die Energiekontor AG und den Konzern ist das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Steuern (earnings before taxes, EBT), das für die einzelnen operativen Einheiten auf unterschiedliche Rohmargen- und Cash-Überschussziele heruntergebrochen wird. Das EBT unterscheidet sich vom EBIT (earnings before interest and taxes) insofern, dass das Zinsergebnis bereits berücksichtigt ist, und wird wie folgt ermittelt:

Insgesamt erfolgt die Planung, Budgetierung und Steuerung der Energiekontor-Gruppe auf der Grundlage eines ausgeprägt liquiditätsorientierten Ziel- und Steuerungssystems, anhand dessen der Geschäftserfolg einzelner Bereiche und des Gesamtunternehmens relativ einfach ermittelt und gemessen werden kann.

Die Steuerung der Aktivitäten in den operativen Einheiten erfolgt auf Basis ausgewählter Steuerungsgrößen. Die wichtigsten operativen Steuerungsgrößen sind die Akquisitions-, Rohmargen- und Cash-Überschussziele in den einzelnen Segmenten und Bereichen. Für jeden Bereich und jedes Segment existieren spezifische Zielvorgaben, an denen der Erfolg des Geschäftsverlaufs gemessen wird.

Die Rohmargen sind dabei als Differenz zwischen den erwarteten Verkaufserlösen und den externen Herstellungskosten der Wind- und Solarparks zum Zeitpunkt der Kreditvalutierung definiert. Die Kreditvalutierung entspricht dem Zeitpunkt, zu dem das Eigenkapital bereitgestellt, der erste Abruf aus der Projektfinanzierung ausgezahlt und die aufschiebenden Bedingungen in den Bau- und Lieferverträgen aufgehoben werden. Die erwarteten Verkaufserlöse werden unter Zugrundelegung der Zielrenditen des Investorenmarktes und der Parameter aus der Projektfinanzierung ermittelt.

Die üblichen Zielrenditen des Investorenmarktes fungieren als Richtwert und sind aus aktuellen Preisindikationen und den in der Vergangenheit getätigten Transaktionen bekannt. Die nachhaltigen Rohmargenziele bilden die zentrale Grundlage für die Budgetplanung und Ressourcenallokation. Eine wichtige Rolle im Rahmen der Ressourcenallokation spielen darüber hinaus die Akquisitionsziele der einzelnen Projektentwicklungsbereiche (Inland, Ausland), da durch die Projekt- und Standortakquisition die Grundlagen für das nachhaltige Unternehmenswachstum in der Zukunft gelegt werden. Schon in der frühen Phase vor Abschluss der Standortnutzungsverträge werden Wirtschaftlichkeits- und Sensitivitätsanalysen mit festgelegten Wirtschaftlichkeitsparametern durchgeführt, um durch die Akquisitionsaktivitäten eine belastbare Projektpipeline aufzubauen, die auch möglichen Veränderungen der regulatorischen oder der sonstigen ökonomischen Rahmenbedingungen (Einspeisevergütung, Anlagenkaufpreise, Zinsniveau etc.) standhält.

Bestimmte Bereiche mit regelmäßigen Einnahmen, wie z. B. die Betriebsführung oder die Vertriebsbereiche, werden als Profit-Center geführt. Für diese Bereiche werden Cash-Überschussziele definiert, worunter die geplanten Liquiditätsüberschüsse aus Liquiditätszugängen und Liquiditätsabgängen innerhalb einer Planungsperiode zu verstehen sind. Ziel der Profit-Center ist es, Cash-Überschüsse zu erwirtschaften bzw. die Profit-Center zumindest mit einem ausgeglichenen Liquiditätssaldo zu führen.

Wachstumsstrategie 2023 bis 2028

Erneuerbare Energien - Wachstumsmarkt des 21. Jahrhunderts und globaler Megatrend

Die Welt befindet sich inmitten einer fundamentalen Transformation der Energiemärkte, in deren Zentrum der Ausbau der erneuerbaren Energien steht. Die 2020er Jahre haben unwiderruflich das Ende des fossilen Zeitalters eingeleitet. Für die großen Herausforderungen unserer Zeit sind erneuerbare Energien ein wesentlicher Teil der Lösung. Sie ermöglichen eine klimaschonende Energieversorgung, erhöhen die Energiesouveränität und sorgen für eine sichere, verfügbare und bezahlbare Energieversorgung von heute und morgen.

Neben den internationalen klimapolitischen Zielen hat insbesondere die durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelöste Energiekrise einen maßgeblichen Beschleunigungseffekt bei den erneuerbaren Energien ausgelöst. Jedoch werden die in der Ukraine weiter anhaltenden Kämpfe nun zusätzlich durch das das Risiko eines langwierigen Konflikts im Nahen Osten begleitet. Die Märkte sind weiter angespannt und volatil, auch infolge gestiegener Finanzierungskosten, der anhaltend hohen Inflation und multipler politischer Spannungen. Das Risiko zusätzlicher Störungen bleibt bestehen.

Dennoch geht die Internationale Energieagentur (IEA) davon aus, dass die Nachfrage nach Kohle, Öl und Erdgas noch vor 2030 ihren Höhepunkt erreichen könnte. Der Anteil fossiler Energien an der weltweiten Energieversorgung beginnt nach jahrzehntelanger Stagnation zu sinken. Die Investitionen in erneuerbare Energien steigen seit 2020 deutlich an. Das Tempo des Wandels hin zu erneuerbaren Energien nimmt zu und die Förderungspolitik zeigt Wirkung. Weltweit wurden von nationalen Regierungen, supranationalen Organisationen und Staatengemeinschaften umfassende Maßnahmen und Programme aufgesetzt und eingeleitet, um die Zubauraten im Bereich der erneuerbaren Energien in den kommenden Jahren deutlich zu erhöhen.

Nach Berechnungen des Informationsdienstes BloombergNEF sind die globalen Ausgaben für regenerative Energien und die Umstellung auf nachhaltige Energieversorgung in 2023 um 17 Prozent auf einen Rekordwert von 1,8 Bio. US-Dollar angestiegen. Zur Erreichung des Ziels der Netto-Null-Emissionen bis 2050 unterstellt BloombergNEF jedoch noch einmal deutlich höhere Ausgaben (4,8 Bio. US-Dollar p.a.). Auch die IEA teilt das Erfordernis deutlich größerer Anstrengungen zur Erreichung der Klimaziele 2050. Der Markt für erneuerbare Energien wird einer der wachstumsstärksten Märkte des 21. Jahrhunderts sein und bleibt ein globaler Megatrend unserer Zeit.

Ziele und Maßnahmen der Wachstumsstrategie

Energiekontor treibt als Pionier der Branche den Ausbau der erneuerbaren Energien bereits seit mehr als 30 Jahren voran. Über allem steht dabei die Vision einer Welt, in der der gesamte Energiebedarf zu 100 Prozent aus regenerativen Energien gedeckt wird. Sie ist heute und in Zukunft zentrales Leitbild für das unternehmerische Handeln von Energiekontor und aktueller als jemals zuvor.

Die Verbesserung der regulatorischen Rahmenbedingungen sowie die außergewöhnlichen Wachstumsaussichten im Bereich der erneuerbaren Energien, gepaart mit dem nachhaltigen organischen Wachstumsmodell von Energiekontor, sind ideale Voraussetzungen, um die sich bietenden Wachstumsopportunitäten zu nutzen und an den mittel- bis langfristig positiven Entwicklungen der Branche zu teilzuhaben.

Das Unternehmen hat daher im Geschäftsjahr 2022 die Wachstumsstrategie 2023 bis 2028 ausgegeben und mit der Implementierung begonnen. Ziel ist es, das Konzern-EBT von Energiekontor im Zeitraum von 2023 bis Ende 2028 pro Jahr um durchschnittlich 15 Prozent nachhaltig zu steigern, unter gleichzeitiger Bewahrung der hohen finanziellen Stabilität und Sicherheit des Unternehmens.

Das Fundament dieser Wachstumsstrategie bilden dabei weiterhin das bewährte organische Wachstumsmodell von Energiekontor (siehe S. 35f.), das dem Unternehmen ein Wachstum aus eigener Kraft und weitgehend unabhängig von externen Finanzierungen ermöglicht, die direkte Präsenz in den Regionen (Regionalprinzip), flache organisatorische Strukturen und ein hohes Maß an Eigenverantwortung sowie Entscheidungsfreiheit in den jeweiligen Teams.

Damit Energiekontor in einem Zeitraum von fünf Jahren jährliche Wachstumsraten beim Konzern-EBT von durchschnittlich 15 Prozent realisieren kann, wurde und wird das Unternehmen darüber hinaus entlang der nachfolgenden strategischen Hauptstoßrichtungen ausgerichtet:

I. Konzentration auf das Kerngeschäft und nachhaltiges Wirtschaften

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Energiekontor hält im Rahmen des organischen Wachstumsmodells an der Strategie fest, grundsätzlich rund die Hälfte der selbst entwickelten Projekte in den Eigenparkbestand zu überführen und die andere Hälfte zu veräußern.
Der Ausbau des Eigenbestands an Wind- und Solarparks wird in der Folge konsequent weiter fortgeführt und bildet mit den Einnahmen aus der Betriebsführung die Basis des zukünftigen Wachstums.
Energiekontor konzentriert sich auf die bestehenden Ländermärkte (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Portugal, Vereinigte Staaten). Die Ländermärkte, in denen Energiekontor aktiv ist, bieten vergleichsweise hohe und langfristig stabile politische und juristische Rahmenbedingungen und verfügen über ein hohes Wachstumspotenzial. In den kommenden fünf Jahren ist kein neuer (Länder-)Markteintritt geplant.
Energiekontor konzentriert sich auf die langjährig etablierten Technologien Wind an Land und Solarfreiflächenanlagen.

II. Ausbau des Solarbereichs als gleichwertiger Bereich neben Wind sowie die Erschließung weiterer Regionen in den bestehenden Ländermärkten

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Weiterer Ausbau des Solargeschäfts als gleichwertiger Bereich neben Wind an Land, Umsetzung einer ausgewogeneren technologischen und regionalen Diversifizierung (Wind an Land, Solar) im Eigenbestand
Partizipation an Wachstum und Ausbau der erneuerbaren Energien in den etablierten Ländermärkten (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Portugal, Vereinigte Staaten) sowie rasche Überführung der jüngeren Ländermärkte in die Realisierungsphase
Erschließung neuer Regionen in den bestehenden Ländermärkten, ggf. mit neuen lokalen Präsenzen (Regionalprinzip)
Geschäftspotenzial über das Dienstleistungsangebot im Bereich Management bzw. Betriebsführung von Parks für Dritte heben

III. Sicherung wachstumsrelevanter Ressourcen und Erfahrungen im Unternehmen

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Aktive Förderung von Mitarbeitenden und Nachwuchskräften
Umsetzung von Maßnahmen zur langfristigen Bindung von Mitarbeitenden
Kooperationen und enge Zusammenarbeit mit Universitäten zur frühzeitigen Rekrutierung neuer Mitarbeitender

IV. Sicherung und Ausbau der Wettbewerbsposition und Preisführerschaft

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Konsequente Umsetzung von Innovations-, Effizienzsteigerungs- und Kostensenkungsmaßnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Hierzu werden im Unternehmen laufend zahlreiche Projekte bereichsübergreifend initiiert, entwickelt und operativ umgesetzt. Dazu zählen z. B. die Prüfung innovativer Beschichtungen für einen höheren Ertrag bei bestehenden Windenergieanlagen, die laufende Prüfung und Beseitigung von Showstoppern bei Genehmigungen (z. B. Einführung eines elektronischen Vogeldetektionssystems) und der Realisierung, die Umsetzung innovativer Steuerungskonzepte wie "Smart Wind Farm", die Ertragssteigerungen für den Gesamtwindpark ermöglichen, sowie Kostensenkungen über eine optimierte Instandhaltung 2.0 etc.
Fortlaufende Prüfung von Projekten, ob sich durch projektbezogene oder innovative Ergänzungen, z. B. durch Batteriespeicheroptionen, die Wirtschaftlichkeit erhöhen lässt
Umsetzung möglicher PPA-Innovationen bzw. der Marktentwicklung angepassten Strategien, zur Sicherung optimaler Konditionen

Verdoppelung des Konzern-EBT auf ca. 120 Mio. Euro

Ausgehend vom Basisgeschäftsjahr 2023, für das Energiekontor im Rahmen der Fünfjahresstrategie 2018 bis 2023 ein Ziel-Konzern-EBT von 55 bis 60 Mio. Euro ausgegeben hatte, soll im Rahmen der Wachstumsstrategie 2023 bis 2028 das Konzern-EBT jährlich bis 2028 um durchschnittlich rund 15 bis 20 Prozent gesteigert werden. Damit ergäbe sich bei erfolgreicher Umsetzung der Wachstumsstrategie für das Geschäftsjahr 2028 ein Konzern-EBT von ca. 120 Mio. Euro. Dabei dürfte in etwa die Hälfte über das Segment Projektierung und Verkauf und die andere Hälfte über die Segmente Stromerzeugung und Betriebsführung generiert werden.

Mit der erfolgreichen Umsetzung der Wachstumsstrategie von Energiekontor ergäbe sich folglich eine Verdoppelung des Konzern-EBT innerhalb von fünf Jahren bis Ende 2028.

Ausgehend von einer jährlichen, erfolgreichen Umsetzung der Wachstumsstrategie und in der Folge einer Realisierung der angestrebten jährlichen Wachstumsraten, ergäbe sich auf Grundlage der aktuellen Projektpipeline sowie der zugrunde liegenden Akquisitions- und Margenziele ein theoretisches Realisierungspotenzial von insgesamt ca. 3 bis 4 Gigawatt aus Fünfjahres- sowie von ca. 8 bis 10 Gigawatt auf Zehnjahressicht.

Entlang des Mechanismus des organischen Wachstumsmodells von Energiekontor wird dabei auch die Anzahl bzw. die Erzeugungsleistung der im Eigenbestand gehaltenen Solar- und Windparks in den kommenden Jahren konsequent weiter ausgebaut. Unter Beibehaltung der 50/​50-Übernahmequote der realisierten Projekte in den Eigenbestand dürfte sich damit bei erfolgreicher Umsetzung der dargestellten Wachstumsstrategie ein kalkulatorisches Potenzial für den Eigenbestand (Segment Stromerzeugung) ergeben, um auf insgesamt 1,5 bis 2,0 Gigawatt innerhalb von fünf Jahren bzw. auf insgesamt 4 bis 5 Gigawatt innerhalb von zehn Jahren anzuwachsen.

Auf Basis dieser kalkulatorischen Betrachtungen und der Unterstellung eines Best-Case-Szenarios für die kommenden zehn Jahre würden die von Energiekontor dann realisierten Wind- und Solarparks mit einer Gesamtnennleistung von 10 Gigawatt ca. 20 Mrd. Kilowattstunden an Strom aus regenerativen Energien pro Jahr erzeugen. Dies würde rein rechnerisch und beispielhaft ausreichen, um den jährlichen Jahresstromverbrauch einer Millionenstadt wie Berlin mehr als 1,5-fach abzudecken (im Vergleich Berliner Jahresstromverbrauch in 2022 mit 12,5 Terawattstunden, Quelle: Stromnetz Berlin GmbH).

Mit der erfolgreichen Umsetzung der Wachstumsstrategie 2023 bis 2028 etabliert sich Energiekontor nachhaltig als mittelständisches Unternehmen und international bedeutender Projektentwickler sowie als ein wesentlicher und unabhängiger Stromproduzent im Bereich der erneuerbaren Energien in Europa.

Wachstumsstrategie 2023 bis 2028

1 Ausgehend vom Basisgeschäftsjahr 2023, für das Energiekontor im Rahmen der Fünfjahresstrategie 2018 bis 2023 ein Zielkonzern-EBT von 55 bis 60 Mio. Euro ausgegeben hatte. Damit ergäbe sich auf Basis der Fünfjahresstrategie eine angestrebte Ergebnisentwicklung von ca. 120 Mio. Euro für das Geschäftsjahr 2028.

Wirtschaftsbericht

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Das Jahr 2023 war insbesondere durch eine stockende Expansion der Weltwirtschaft gekennzeichnet, die vielfach befürchtete Rezession blieb jedoch aufgrund der deutlich gestrafften Geldpolitik aus. Eine konjunkturelle Belebung zeichnete sich letztlich allerdings noch nicht ab. Die konjunkturelle Dynamik der fortgeschrittenen Volkswirtschaften verlief insgesamt sehr unterschiedlich. Die Konjunktur der Vereinigten Staaten entwickelte sich besonders robust, wohingegen die wirtschaftliche Entwicklung in China hinter den Erwartungen blieb. Die Inflation sank deutlich, besonders infolge der wieder gesunkenen Rohstoff- und Energiepreise. Die Teuerungsrate blieb zwar auf hohem Niveau, ging aber seit Oktober 2023 zügig zurück. Vor diesem Hintergrund verortete das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) im Dezember 2023 seine Prognose für das Wachstum der Weltwirtschaft für 2023 bei 3,1 Prozent, für 2024 bei 2,9 Prozent und ging damit vorerst von einer geringen weltwirtschaftlichen Wachstumsdynamik aus. Im März 2024 passte das IfW seine ursprüngliche Winterprognose an und reduzierte die BIP-Erwartung für die Weltwirtschaft lediglich leicht von 3,1 auf 3,0 Prozent für 2023 und von 2,9 auf 2,8 Prozent für 2024.

Im Euroraum entwickelte sich das gesamtwirtschaftliche Wachstum vergleichsweise schwach. Das Wirtschaftswachstum stagnierte in 2023 nahezu. Im Jahresverlauf hatte sich das Verbrauchervertrauen zwar weiter erholt, die Zuversicht der Unternehmen hatte sich hingegen im Verlauf der zweiten Jahreshälfte stärker eingetrübt. Nach einer kräftigen Erholung nach der Corona-Pandemie wurden die wirtschaftlichen Auftriebskräfte gehemmt durch stark angestiegene Lebenshaltungskosten, ungünstigere Finanzierungsbedingungen, eine tendenziell inkonsistente europäische Wirtschaftspolitik und ein insgesamt schwaches außenwirtschaftliches Umfeld. Dem entgegen wirkten wiederum sich weitgehend normalisierende Energiepreise, nachgebende Teuerungsraten und steigende Realeinkommen. Die derzeit anhaltende konjunkturelle Schwächephase im Euroraum sollte erwartungsgemäß im Verlauf des Jahres 2024 nachlassen, insbesondere vor dem Hintergrund einer kräftigeren Lohndynamik, eines weiter sinkenden Preisauftriebs und damit der Belebung des privaten Verbrauchs sowie einer voraussichtlichen Lockerung der Geldpolitik ab der zweiten Jahreshälfte. Nach einem Übergangsjahr 2024 sollte sich das Wachstum ab 2025 wieder beschleunigen. Vor diesem Hintergrund prognostizierte das IfW im Dezember 2023 einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts im Euroraum um 0,5 Prozent in 2023 und um 0,8 Prozent in 2024. Im März 2024 passte das IfW seine ursprüngliche Winterprognose an und reduzierte die BIP-Erwartung für den Euroraum lediglich leicht von 0,8 auf 0,7 Prozent für 2024.

Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts

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In % 2022 2023 (Prognose) 2024 (Prognose)
Welt 3,3 3,0 2,8
Euroraum (inkl. Deutschland) 3,5 0,5 0,7
Deutschland 1,9 -0,3 0,1
Frankreich 2,5 0,9 0,6
Portugal 6,8 2,3 1,4
Vereinigtes Königreich 4,3 0,1 0,4
Vereinigte Staaten 1,9 2,5 2,1

Quelle: Kieler Konjunkturberichte - Weltwirtschaft im Frühjahr 2024 (Nr. 111), 5. März 2024.

Leitzinsentwicklung

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In % 31.12.2022 31.12.2023
Europäische Zentralbank 2,50 4,50
Britische Nationalbank (Bank of England) 3,50 5,25
US-Zentralbank Fed (Zinsspanne) 4,25-4,50 5,25-5,50

Quelle: Statista GmbH.

Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamts reduzierte sich das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 in Deutschland um 0,3 Prozent (Vorjahr: +1,8 Prozent). Im Jahresverlauf 2023 verzögerte sich die wirtschaftliche Erholung länger als noch zu Beginn angenommen. Wie bereits im vorangegangenen Jahr bremsten insbesondere die noch spürbaren Auswirkungen der Energiepreiskrise in Kombination mit einer deutlichen Weltwirtschaftsschwäche die weitere Aufwärtsentwicklung. Das reduzierte Arbeitsvolumen infolge eines außergewöhnlich hohen Krankenstands und die spürbaren Effekte aus der restriktiveren Geldpolitik belasteten das Momentum zusätzlich. Seit Herbst 2023 trübten sich die Signale wichtiger Frühindikatoren aufgrund der gedämpften realwirtschaftlichen Entwicklung bei einem gleichzeitigen Auftrieb der inländischen Preise noch einmal zunehmend ein und ließen einen unerwartet schwachen Auftakt des Jahres 2024 erwarten.

Ende Februar 2024 revidierte die Deutsche Bundesregierung in diesem Zusammenhang ihre ursprüngliche Prognose für die Entwicklung des deutschen Bruttoinlandsprodukts für 2024 von 1,3 auf 0,2 Prozent, ebenso für das Jahr 2025 von 1,5 auf 1,0 Prozent. Die deutsche Wirtschaft komme langsamer aus der Krise als gehofft, besonders vor dem Hintergrund des anhaltend labilen weltwirtschaftlichen Umfelds und des sich verschärfenden Arbeitskräftemangels, der eine besondere Herausforderung für den deutschen Arbeitsmarkt darstellt. Nach einer annähernden Stagnation der deutschen Wirtschaftsleistung, die im letzten Quartal des Jahres 2023 in eine negative Wertschöpfung mündete, erwartet die deutsche Bundesregierung für den Verlauf des Jahres 2024 weiterhin anspruchsvolle Rahmenbedingungen, wie eine Inflationsquote oberhalb des Zwei-Prozent-Ziels, multiple geopolitische Krisen, wachstumsdämpfende Effekte aus den jüngsten geldpolitischen Straffungen, auch auf den Außenhandel, und die erforderliche Priorisierung der Bundesfinanzplanung infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts im November 2023. Dennoch sollten positive Entwicklungen wie der Anstieg der Reallöhne, eine fortgesetzte Verringerung des Verbraucherpreisanstiegs und der robuste Arbeitsmarkt im Jahresverlauf 2024 eine binnenwirtschaftliche Erholung einleiten.

Infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts und des damit verbundenen veränderten Risikoszenarios für 2024 hatte das ifo Institut bereits Ende Januar 2024 seine Wachstumsprognose für das deutsche Bruttoinlandsprodukt von 0,9 auf 0,7 Prozent herabgesetzt. Auch der Internationale Währungsfonds (IWF) ordnete seinen Ausblick für das deutsche Wirtschaftswachstum für 2024 mit 0,5 Prozent niedriger ein als zuvor (0,9 Prozent). Am 5. März 2024 passte zuletzt auch das IfW seine ursprüngliche Winterprognose an und reduzierte die BIP-Erwartung für Deutschland von 0,9 auf 0,1 Prozent für 2024. Die Korrektur erfolgte in der Erwartung, dass die deutsche Wirtschaftsleistung insbesondere im ersten Halbjahr 2024 weiter stagnieren dürfte.

Branchen- und Marktentwicklung

Stromerzeugung in Deutschland (Wind an Land, Solar)

Gemäß vorläufigen Berechnungen des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) und des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) mit Stand vom 18. Dezember 2023 deckten die erneuerbaren Energien in 2023 erstmals mehr als die Hälfte, d.h. knapp 52 Prozent, des deutschen Bruttostromverbrauchs ab. Dies ist ein deutlicher Anstieg um fünf Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahresvergleichszeitraum. Der Anteil bewegte sich insbesondere in den Monaten Mai (57 Prozent), Juli (59 Prozent), Oktober (55 Prozent) und November (55 Prozent) auf einem besonders hohen Niveau. Ein Hintergrund ist, dass sich der momentan niedrigere Stromverbrauch positiv auf die Erneuerbaren-Quote auswirkt. Außerdem überstieg die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nach vorläufigen Berechnungen das Vorjahr mit rund 267 Mrd. Kilowattstunden um rund 6 Prozent. Einen neuen Rekordwert verzeichnete die Stromerzeugung aus Photovoltaik im Juni 2023 mit knapp 10 Mrd. Kilowattstunden (+16 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat).

Nach vorläufigen Berechnungen betrug die Bruttostromerzeugung in 2023 in Deutschland insgesamt rund 508 Mrd. Kilowattstunden und fiel damit um knapp 11 Prozent niedriger aus als im Vorjahr mit ca. 569 Mrd. Kilowattstunden. Sonne, Wind und andere regenerative Energiequellen erzeugten davon die zuvor genannten 267 Mrd. Kilowattstunden (+6 Prozent), davon rund 114 Mrd. Kilowattstunden aus Windkraft an Land (+13 Prozent) und rund 62 Mrd. Kilowattstunden aus Photovoltaik (+5 Prozent). Insgesamt rund 91 Mrd. Kilowattstunden (-1 Prozent) entfielen auf die Stromerzeugung aus Biomasse, Windenergieanlagen auf See und Wasserkraftanlagen.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass sich der Anteil der erneuerbaren Energien auf zweierlei Weise berechnen lässt. Eine Möglichkeit ist die anteilige Berechnung auf Grundlage des Bruttostromverbrauchs. Diese Berechnungsmethode bildet das deutsche Stromsystem gesamthaft ab. Sie basiert auf europäischen Vorgaben und entspricht den Zieldefinitionen der Bundesregierung zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Berechnung auf Grundlage der Bruttostromerzeugung berücksichtigt die in Deutschland insgesamt generierte Strommenge, einschließlich importierter und exportierter Strommengen.

Ausbau in Deutschland (Wind an Land, Solar)

Laut vorläufiger Ermittlung 1 durch die Bundesnetzagentur mit Stand vom 5. Januar 2024 befand sich der Ausbau der erneuerbaren Energien in 2023 in Deutschland weiter auf Wachstumskurs. Insgesamt stieg die installierte Leistung von Erneuerbare-Energien-Anlagen auf nahezu 170 Gigawatt an, was einem Wachstum von rund 12 Prozent entspricht. Den Hauptanteil an dieser Entwicklung trugen Wind und Solar.

2023 verdoppelte sich der Zubau der Solarleistung in Deutschland mit rund 14 Gigawatt im Vergleich zum Vorjahr annähernd. Ende 2023 belief sich die installierte Gesamterzeugungsleistung auf rund 82 Gigawatt, sodass rein rechnerisch zukünftig durchschnittlich knapp 20 Gigawatt pro Jahr zugebaut werden müssten, um das Ausbauziel von 215 Gigawatt im Jahr 2030 zu erfüllen.

Der deutsche Windenergiemarkt an Land legte 2023 ebenfalls zu, entwickelte sich jedoch weniger dynamisch als der deutsche Solarmarkt. Der Nettozubau lag bei knapp 3 Gigawatt und damit über dem Vorjahresniveau, sodass sich die installierte Gesamterzeugungsleistung zum Jahresende 2023 auf rund 61 Gigawatt belief. Rein rechnerisch müssten damit jährlich durchschnittlich rund 8 Gigawatt zugebaut werden, um das Ausbauziel von 115 Gigawatt im Jahr 2030 zu erreichen.

Ausschreibungsrunden in Deutschland (Wind an Land, Solar)

Für Windenergieanlagen an Land waren für das Jahr 2023 insgesamt vier Ausschreibungsrunden vorgesehen, jeweils zum 1. der Monate Februar, Mai, August und November. Die Ausschreibungsmengen wurden für Februar 2023 mit 3.210 Megawatt, für Mai 2023 mit rund 2.866 Megawatt, für August 2023 mit rund 1.667 Megawatt und für November mit rund 2.087 Megawatt angesetzt. Im November 2023 wurden zuletzt insgesamt 165 Gebote mit einem Gebotsvolumen von rund 1.967 Megawatt bezuschlagt. Die Ausschreibungsrunde im November 2023 war nach den drei vorangegangenen Ausschreibungsrunden damit wiederholt unterzeichnet. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert betrug zuletzt 7,31 Cent je Kilowattstunde.

Im Bereich Solarfreifläche wurden für das Jahr 2023 insgesamt drei Ausschreibungsrunden vorgesehen, jeweils zum 1. der Monate März, Juli und Dezember. Die Ausschreibungsmengen wurden für März 2023 mit 1.950 Megawatt, für Juli 2023 mit rund 1.611 Megawatt und für Dezember mit rund 1.611 Megawatt angesetzt. Im Dezember 2023 wurden zuletzt insgesamt 124 Gebote mit einem Gebotsvolumen von rund 1.613 Megawatt bezuschlagt. Die Ausschreibungsrunde im Dezember 2023 war nach den vorangegangenen bereits gut gezeichneten Ausschreibungsrunden damit leicht überzeichnet. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert betrug zuletzt 5,17 Cent je Kilowattstunde.

Gesetzliche Rahmenbedingungen in Deutschland

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus Dezember 2021 sieht vor, den Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor bis 2030 auf einen Anteil von mindestens 80 Prozent am Bruttostromverbrauch zu steigern. Die Treibhausgasneutralität der deutschen Volkswirtschaft soll im Jahr 2045 erzielt werden. Um diese Ziele zu erreichen, hatte die Bundesregierung bereits 2022, insbesondere mit dem sogenannten "Osterpaket", die größte energiepolitische Gesetzesinitiative seit Jahrzehnten auf den Weg gebracht.

Das reformierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) war zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz setzt die zentralen Weichen für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und enthält neben konkreten Ausbauzielen bereits erste Vereinfachungen bei Genehmigungsverfahren, indem in ihm der Grundsatz verankert wurde, dass der Ausbau erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit liegt. Damit haben EEG-Anlagen Vorrang in der Schutzgüterabwägung. Zudem enthält das Gesetz weitere konkrete Ausbauziele.

Am 1. Februar 2023 war zudem das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG, "Windenergiean-Land-Gesetz") in Kraft getreten. Mit ihm werden unter anderem Flächenziele für die Ausweisung von Windenergiegebieten geregelt. Für Ende 2027 wurde dabei ein Zwischenziel festgelegt. Bis dahin sollen insgesamt rund 1,4 Prozent der Bundesfläche zur Nutzung für Windenergie ausgewiesen sein. Gesamtziel bleibt die Ausweitung von 2 Prozent der Bundesfläche bis Ende 2032.

1 Die Daten für das Gesamtjahr 2023 ermittelte die Bundesnetzagentur auf Basis der Registrierungen im Marktstammdatenregister. Für den Monat Dezember wurden sie abgeschätzt.

Am 3. März 2023 beschloss der Deutsche Bundestag erneut Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG), des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG). Die neuen Regelungen dienen der Umsetzung der sogenannten EU-Notfallverordnung ("Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien"), die die Europäische Union am 19. Dezember 2022 kurzfristig erlassen hatte und die - zunächst befristet auf 18 Monate - neue Rahmenbedingungen für die Zulassung bestimmter EEG-Anlagen schafft. Mit der Umsetzung der Verordnung wurden weitere Vereinfachungen bei den Genehmigungsverfahren vorgesehen. Somit sollen Genehmigungen im Bereich Solar nicht länger als drei und im Bereich des Repowerings von Windenergieanlagen an Land nicht länger als sechs Monate in Anspruch nehmen. Zudem bestehen weitere Erleichterungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung in Genehmigungsverfahren für Projekte, die in bereits für erneuerbare Energien ausgewiesenen Gebieten geplant werden.

Am 19. April 2023 beschloss das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum "Gesetz zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren" insbesondere durch Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Dieser sieht eine deutliche Beschleunigung bei den Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Projekte vor, unter anderem durch eine feste Fristsetzung, Verkürzung von Einspruchs- und Verlängerungsfristen, Vereinfachungen bei Ergänzungsanträgen sowie die geplante Digitalisierung der Genehmigungsprozesse.

Am 4. Oktober 2023 beschloss die Bundesregierung ein umfassendes Klimaschutzprogramm (KSP). Das Programm bündelt die Anstrengungen der Bundesregierung zur Sicherstellung der Erreichung der nationalen sowie europäischen Klimaziele und zielt darauf ab, die noch vorhandene Klimaschutzlücke zum Klimaziel 2030 um 80 Prozent zu verringern. Es beinhaltet Maßnahmen für alle zentralen wirtschaftlichen Sektoren sowie sektorübergreifende Maßnahmen. Viele der enthaltenen Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, insbesondere die geplanten Gesetzesänderungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Weitere Maßnahmen wurden zwischenzeitlich beschlossen (z. B. die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit der Heizen-mit-Erneuerbaren-Regelung) oder befinden sich im parlamentarischen Verfahren (z.B. das Gesetz zur bundesweiten Wärmeplanung). Außerdem wurde die Einführung von Klimaschutzverträgen zur Reduktion der CO 2 -Emissionen in energieintensiven Branchen auf den Weg gebracht. Darüber hinaus sind wichtige Schritte zur Dekarbonisierung für den Verkehrssektor eingeleitet worden (z. B. der Ausbau und die Modernisierung der Bahninfrastruktur oder das Ende des Verbrennungsmotors bis 2035).

Am 15. November 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht die Aufstockung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) durch nicht genutzte Kredite zur Bewältigung der Corona-Pandemie für verfassungswidrig erklärt. Nachdem das damit verbundene Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt wurde, fehlten rund 60 Mrd. Euro im KTF. Als Konsequenz des Urteils hatte der Bundesfinanzminister eine Haushaltssperre ausgerufen.

Anfang Dezember 2023 wurde der Nachtragshaushalt für 2023 in den Bundestag eingebracht. Anfang Februar 2024 verabschiedete der Bundestag den Haushalt 2024. Erforderlich sind infolge des Urteils einerseits weitere Einsparungen und andererseits zusätzliche Einnahmen im Bundeshaushalt 2024. Zusätzliche Einsparungen bzw. Einnahmen sollen unter anderem durch die Erhöhung der Luftverkehrssteuer, die breitere Verwendung der Einnahmen aus Offshore-Ausschreibungen, die schrittweise Abschaffung der Steuervergünstigung beim Agrardiesel und die Abschaffung des Bürgergeldbonus generiert werden. Die jeweiligen Maßnahmen wurden im Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz zusammengefasst. Dieses bildet die rechtliche Grundlage für den Etat 2024 und wird voraussichtlich erst Ende März 2024 im Bundesrat behandelt werden. Hintergrund für den verschobenen Zeitpunkt der Behandlung des Gesetzes ist insbesondere die anhaltende Uneinigkeit zur vorgesehenen Streichung der Steuervergünstigungen beim Agrardiesel.

Gesetzliche Rahmenbedingungen in den Auslandsmärkten

Energiekontor ist neben dem Kern- und Heimatmarkt Deutschland auch in den Ländermärkten Großbritannien, Frankreich, Portugal und den Vereinigten Staaten aktiv. Auch in diesen Märkten wurden auf Länderebene wichtige Maßnahmen und gesetzliche Initiativen zum Ausbau der erneuerbaren Energien auf den Weg gebracht. In Großbritannien war dies im Wesentlichen die Strategie zur Sicherung der Energieversorgung (British Energy Security Strategy, April 2022 und März 2023), in Frankreich das Gesetz zur Beschleunigung der Erzeugung erneuerbarer Energien (Loi relative à l'accélération de la production d'énergies renouvelables (APER), Januar 2023), in Portugal der Nationale Energie- und Klimaplan 2030 (Plano Nacional de Energia e Clima 2030 (PNEC 2030), Juli 2020) und in den Vereinigten Staaten der Inflation Reduction Act ((IRA), August 2022).

Geschäftsverlauf nach Segmenten

Das Geschäftsjahr 2023 war erneut von hohen geopolitischen Unsicherheiten und vielfältigen wirtschaftlichen Herausforderungen geprägt. Der dennoch erfolgreiche Geschäftsverlauf stellt die breite Aufstellung und hohe Resilienz des Geschäftsmodells, den Pioniergeist sowie das hohe Maß an Agilität und Flexibilität von Energiekontor abermals unter Beweis.

Das Unternehmen konnte wesentliche Projekte erfolgreich abschließen, den Eigenparkbestand auf einem hohen Niveau halten und weitere Projekte für dessen Ausbau erfolgreich vorantreiben. Die Projektpipeline konnte im Jahresvergleich nochmals deutlich gesteigert werden und erreichte damit den höchsten Stand seit Unternehmensgründung.

Für das Geschäftsjahr 2023 konnte das prognostizierte Jahresziel, ein Zuwachs beim Konzern-EBT von 10 bis 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr, deutlich überstiegen werden. Mit einem Konzern-EBT von rund 95,5 Mio. Euro (2022: 62,9 Mio. Euro) wurde ein Rekordergebnis erzielt und das Vorjahresergebnis um rund 52 Prozent übertroffen.

Entwicklung der Segmente

Segment Projektierung und Verkauf (Wind an Land, Solar)

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2023 2022
Wind-/​Solarparkprojekte (Anzahl) Erzeugungsleistung (MW/​MWp) Wind-/​Solarparkprojekte (Anzahl) Erzeugungsleistung (MW/​MWp)
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Projektverkäufe 5 162 8 96
Im Bau bzw. FC/​KV liegt vor 9 316 10 165
Inbetriebnahmen 7 76 11 94
Baugenehmigungen (vorliegend) 25 748 22 750
Eigenbestand (Anzahl Eigenparks) 39 389 39 384
Projektpipeline (ohne US-Projektrechte) 10,7 GW 9,6 GW
Projektpipeline (mit US-Projektrechten) 11,7 GW 10,2 GW

Alle Angaben zum Stichtag. FC: Financial Close. KV: Kaufvertrag.

Projektverkäufe

Im Geschäftsjahr 2023 veräußerte Energiekontor insgesamt fünf Projekte mit einer Gesamterzeugungsleistung von rund 162 Megawatt (Vorjahr: 96 Megawatt), darunter das Windparkprojekt Bergheim in Nordrhein-Westfalen mit einer Erzeugungsleistung von 11,2 Megawatt, zwei Windparkprojekte in Großbritannien mit insgesamt rund 86,0 Megawatt, das schottische Windparkprojekt Garbet mit bis zu 45,6 Megawatt sowie das brandenburgische Solarparkprojekt Karstädt, das über rund 19,2 Megawattpeak Erzeugungsleistung verfügt. Die Ende Oktober 2023 veräußerten Projektrechte für zwei Windenergieanlagenstandorte in Brandenburg mit ca. 13,2 Megawatt unterlagen aufschiebenden vertraglichen Bedingungen, deren Erfüllung sich aufgrund geänderter Rahmenbedingungen ins Geschäftsjahr 2024 verschoben hat.

Im Vergleich zum Vorjahresstichtag veräußerte Energiekontor Wind- und Solarparkprojekte mit jeweils einer deutlich höheren Gesamterzeugungskapazität und überstieg damit trotz der geringeren absoluten Anzahl veräußerter Projekte den Vorjahresvergleichswert spürbar um rund 69 Prozent.

Nach Ablauf des Berichtsstichtags erfolgten bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2023 keine weiteren Projektverkäufe.

Im Bau befindliche Projekte bzw. vorliegende Realisierungsvoraussetzungen

Insgesamt neun Projekte mit einer Gesamterzeugungsleistung von rund 316 Megawatt (Vorjahresstichtag: 165 Megawatt) befanden sich zum 31. Dezember 2023 im Bau, bzw. lag für diese Projekte ein Kaufvertrag oder der erfolgreiche Abschluss der Finanzierung vor, was jeweils den Startpunkt für die Realisierung der relevanten Projekte kennzeichnet.

Im Bau befanden sich zum 31. Dezember 2023 zwei schottische Windparks mit einer Erzeugungsleistung von insgesamt ca. 83,6 Megawatt, das veräußerte Repowering-Windparkprojekt Bergheim in Nordrhein-Westfalen mit ca. 11,2 Megawatt sowie der konzerneigene für die Wiederinbetriebnahme vorgesehene Windpark Jacobsdorf in Brandenburg mit rund 18,0 Megawatt. Die beiden letztgenannten Windparks wurden Anfang 2024 in Betrieb genommen (s. "Inbetriebnahmen").

Unterzeichnete Kaufverträge lagen zum 31. Dezember 2023 für drei Windparkprojekte in Großbritannien mit insgesamt ca. 131,6 Megawatt vor. Der jeweilige Baubeginn steht noch bevor.

Der für den Eigenbestand von Energiekontor bestimmte Solarpark Letschin in Brandenburg mit rund 60,0 Megawattpeak Erzeugungsleistung konnte im Juli 2023 den Abschluss der Finanzierung erzielen. Im Dezember 2023 erreichte außerdem das Solarparkprojekt Seukendorf in Bayern mit ca. 11,6 Megawattpeak den Financial Close. Dieser ist ebenfalls für den Eigenbestand von Energiekontor vorgesehen. Beide Solarparks befinden sich seit Ende Februar 2024 im Bau. Der Solarpark Seukendorf soll planmäßig im vierten Quartal 2024 in Betrieb genommen werden, der Solarpark Letschin im ersten Quartal 2025. Beide Solarparks verfügen über einen langfristigen attraktiven Stromabnahmevertrag (PPA) und tragen zukünftig sowohl zur Erweiterung des Eigenbestandsportfolios als auch zum Ausbau des Solarbereichs bei.

Im Vergleich zum Vorjahresstichtag befand sich insgesamt eine annähernd verdoppelte Gesamterzeugungskapazität im Bau bzw. lagen baufähige Gesamterzeugungskapazitäten vor. Die absolut betrachtete geringe Anzahl an Projekten (vs. Vorjahresstichtag) wurde durch die jeweils höheren Gesamterzeugungskapazitäten überkompensiert.

Inbetriebnahmen

Zudem wurden im Geschäftsjahr 2023 planmäßig sieben Wind- und Solarparks mit einer Gesamterzeugungsleistung von mehr als 76 Megawatt (Vorjahr: 94 Megawatt) in Betrieb genommen. Darunter der veräußerte Windpark Völkersen in Niedersachsen mit 11,2 Megawatt, der veräußerte Solarpark Karstädt in Brandenburg mit 19,2 Megawattpeak, eine einzelne veräußerte Windenergieanlage (Bultensee) in Bremen mit 3,6 Megawatt, der veräußerte schottische Windpark Sorbie mit 12,6 Megawatt, der konzerneigene repowerte Windpark Wegberg in Nordrhein-Westfalen mit 11,2 Megawatt, der veräußerte Windpark Vettweiß-Müdersheim in Nordrhein-Westfalen mit 7,2 Megawatt sowie der veräußerte hessische Windpark Heringen-Philippsthal mit einer Gesamterzeugungsleistung von 11,4 Megawatt.

Nach dem Berichtsstichtag wurde im Februar 2024 zusätzlich das veräußerte Repowering-Windparkprojekt Bergheim in Nordrhein-Westfalen mit ca. 11,2 Megawatt vollständig in Betrieb genommen. Darüber hinaus erfolgte die Wiederinbetriebnahme des konzerneigenen Windparks Jacobsdorf in Brandenburg mit rund 18,0 Megawatt. Letzterer trägt somit wieder zu den Stromerzeugungserträgen des Segments Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks bei.

Auch mit Blick auf die im Geschäftsjahr 2023 erfolgten Inbetriebnahmen lässt sich feststellen, dass die jeweils projektierte und in Betrieb genommene Gesamterzeugungskapazität im Vergleich zum Vorjahresstichtag angestiegen ist.

Baugenehmigungen

Zum 31. Dezember 2023 lagen insgesamt 25 Baugenehmigungen mit einer Gesamterzeugungskapazität von ca. 748 Megawatt (Vorjahr: 750 Megawatt) vor. Das hohe Niveau des Vorjahres konnte damit erhalten werden und bildet eine wichtige Grundlage für die Realisierung der projektierten Wind- und Solarparks sowie die erfolgreiche Fortsetzung der Unternehmensstrategie.

Bezogen auf die Gesamterzeugungskapazität, betrifft nahezu die Hälfte der zum Stichtag vorhandenen Baugenehmigungen das britische Projektgeschäft. Die andere Hälfte bezieht sich auf deutsche Projekte, davon rund 200 Megawattpeak für vier Solarparkprojekte, deren Financial Close für Sommer 2024 geplant ist und die für den konzerneigenen Bestand vorgesehen sind.

Nach Ablauf des Berichtsstichtags konnten außerdem Baugenehmigungen für zwei deutsche Windparkprojekte mit einer Erzeugungskapazität von insgesamt 23,7 Megawatt und Baugenehmigungen für zwei französische Solarparkprojekte mit insgesamt 43,6 Megawattpeak verbucht werden. Neben Deutschland erwartet Energiekontor insbesondere für den französischen und britischen Markt im Jahresverlauf 2024 jeweils den Erhalt weiterer Genehmigungen.

Auslandsmärkte

Neben dem deutschen Heimatmarkt hat sich Großbritannien und hier insbesondere Schottland als zweiter wichtiger Kernmarkt von Energiekontor etabliert. Die Pionierrolle, die Energiekontor auch auf dem britischen Markt eingenommen hat, hat sich damit erneut ausgezahlt. Energiekontor hat das Engagement im britischen Markt seinerzeit ausgebaut, obwohl staatliche Subventionen im Bereich von Wind an Land und Solar beendet wurden und sich viele Marktteilnehmer zurückgezogen hatten.

Gleichzeitig realisierte Energiekontor im Jahr 2018 den ersten förderfreien Windpark im Vereinigten Königreich überhaupt und gilt heute für viele als erster und geschätzter Ansprechpartner für den Abschluss von PPAs in den Projekten. Gemäß dem Leitbild des Unternehmens werden alle Projekte in Großbritannien bereits vollständig ohne staatliche Subventionen auf Basis von PPAs realisiert.

Mit der Veräußerung dreier weiterer schottischer Windparkprojekte bzw. der Projektrechte mit einer Gesamterzeugungskapazität von bis zu 131,6 Megawatt im Geschäftsjahr 2023 befindet sich die britische Projektpipeline weiter erfolgreich in der Realisierungsphase. Insgesamt konnten bereits sechs Projekte mit nahezu 230 Megawatt erfolgreich veräußert werden. Von diesen Projekten konnte im Geschäftsjahr 2023 bereits eines mit einer Gesamterzeugungskapazität von 12,6 Megawatt den kommerziellen Betrieb aufnehmen. Weitere Inbetriebnahmen sind für 2024 geplant.

In Frankreich konnte Energiekontor in kürzester Zeit eine vielversprechende Pipeline sowohl für Wind an Land als auch für Solar aufbauen. Zum 31. Dezember 2023 umfasste die französische Projektpipeline gut 900 Megawatt. Neben den im Geschäftsjahr 2024 bereits erhaltenen Baugenehmigungen für zwei Solarparkprojekte mit einer Gesamterzeugungsleistung von 43,6 Megawattpeak erwartet Energiekontor den Erhalt weiterer Baugenehmigungen im Verlauf des Geschäftsjahres 2024.

In den USA blieb die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2023 unter den erhofften Erwartungen zurück. Gleichwohl wählte Energiekontor von Beginn an einen risikoaversen strategischen Ansatz für den Einstieg in den US-amerikanischen Markt. Im Geschäftsjahr 2023 konnten mit den Standorten in Houston (Texas) und Rapid City (South Dakota) weitere Schwerpunkte gesetzt und mit den Erfahrungen aus den ersten Projekten neue attraktive Projektrechte im Bereich Solar und Wind gesichert werden.

Repowering

In Deutschland laufen jedes Jahr Altanlagen aus dem EEG aus, für die attraktive Repowering-Möglichkeiten bestehen. Energiekontor nutzt diese Marktopportunitäten konsequent. Die im Bereich Repowering aufgebaute Projektpipeline von Energiekontor belief sich zum 31. Dezember 2023 auf mehr als ein Gigawatt. Davon befanden sich knapp 200 Megawatt in einer der letzten Phasen drei bis fünf der Projektentwicklungs-Wertschöpfungskette.

Ausbau der Projektpipeline

Energiekontor ist es im Berichtszeitraum trotz der herausfordernden Rahmenbedingungen gelungen, die attraktive und werthaltige Projektpipeline um mehr als ein Gigawatt (ohne US-Projektrechte) gegenüber Vorjahresvergleichsstichtag auszubauen. Insgesamt lag die Projektpipeline zum 31. Dezember 2023 bei rund 10,7 Gigawatt (ohne US-Projektrechte) (Vorjahresstichtag: 9,6 Gigawatt).

Einschließlich der US-Projektrechte lag die Projektpipeline bei mehr als 11,7 Gigawatt (Vorjahresstichtag: 10,4 Gigawatt). Mehr als 2,3 Gigawatt der Projektpipeline befinden sich dabei bereits in einer der letzten Wertschöpfungsphasen drei bis fünf. Deutschland machte rund 52 Prozent der gesamten Projektpipeline aus und bleibt damit Kernmarkt, Großbritannien folgt mit rund 30 Prozent als zweitwichtigster Markt für Energiekontor. Auch der Aufbau der französischen Pipeline geht weiter voran. Der Anteil Frankreichs an der Projektpipeline lag bei rund acht Prozent. Portugal lag bei etwas mehr als einem Prozent. Darüber hinaus zeigt sich die geplante höhere technologische Diversifizierung in der Projektpipeline. So entfielen auf Wind an Land rund zwei Drittel der Pipeline und auf den Bereich Solar rund ein Drittel. Aufgrund abweichender Rahmenbedingungen bei der Sicherung von Projekten in den Vereinigten Staaten werden diese gesondert betrachtet. Dort setzte Energiekontor den stufenweisen und risikominimierenden strategischen Ansatz zum Markteintritt im Berichtszeitraum fort.

Segment Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks

Konzerneigene Wind- und Solarparks am 31. Dezember 2023

Die Gesamterzeugungskapazität des konzerneigenen Bestands an Wind- und Solarparks konnte im Geschäftsjahr 2023 noch einmal leicht auf 389 Megawatt (Vorjahr: 384 Megawatt) gesteigert werden. Zum leichten Ausbau des Eigenbestands trug unter anderem der repowerte Windpark Wegberg in Nordrhein-Westfalen bei. Der Windpark Schwanewede-Loge in Niedersachsen mit insgesamt 3,0 Megawatt wurde aus wirtschaftlichen Gründen veräußert.

Zum Ende des Geschäftsjahres 2024 bzw. im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2025 plant Energiekontor insbesondere die Überführung der beiden sich aktuell in Bau befindlichen Solarparks Seukendorf und Letschin mit einer Gesamterzeugungsleistung von 71,6 Megawattpeak in den Eigenbestand. Energiekontor verfolgt im Rahmen seiner Projektentwicklung insgesamt das Ziel, den konzerneigenen Bestand an Wind- und Solarparks kontinuierlich auszubauen und die technologische Basis (Wind an Land vs. Solar) zu verbreitern. Die erneut auf 10,7 Gigawatt ausgebaute Projektpipeline (ohne US-Projektrechte) beinhaltet in diesem Zusammenhang eine Vielzahl an Projekten, die zukünftig für den Eigenbestand von Energiekontor vorgesehen sind. Zum 31. Dezember 2023 befanden sich, einschließlich des Windparks Jacobsdorf mit einer Erzeugungsleistung von 18,0 Megawatt, Wind- und Solarparks mit einer Gesamterzeugungsleistung von mehr als 390 Megawatt, die für den Eigenbestand geplant sind, in den letzten Phasen 4und 5 der Projektentwicklung, davon knapp 280 Megawattpeak im Solarbereich. Die relevanten Projekte sind hauptsächlich für den deutschen Eigenbestand geplant.

Konzerneigene Wind- und Solarparks am 31. Dezember 2023

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Park Leistung (MW)
Alfstedt 1 26,5
Alfstedt BGWP 2 5,3
Altlüdersdorf 13,5
Balje-Hörne II 3,9
Beckum III 1,3
Breitendeich 6,0
Briest 7,5
Briest II 1,5
Debstedt 3,0
Engelrod 5,2
Flögeln 9,2
Geldern 3,0
Giersleben 11,3
Halde Nierchen I 5,0
Halde Nierchen II 4,0
Hanstedt-Wriedel 16,5
Hanstedt-Wriedel Erweiterung 31,8
Jacobsdorf 3 18,0
Kajedeich 4,1
Krempel I 14,3
Krempel II 6,5
Kreuzau-Steinkaul 5,5
Lengers 4,5

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Park Leistung (MW)
Mauritz (89 %) 4 4,5
Nordleda (51 %) 4 6,0
Oerel (I & II) 22,8
Oerel BGWP 5,7
Osterende 3,0
Prenzlau 1,5
Thüle 14,0
Wegberg Repowering 11,2
Deutschland (Wind) 276,0
Hyndburn 24,6
New Rides 8,8
Withernwick 26,7
Großbritannien (Wind) 60,1
Mafomedes 4,2
Marao 10,4
Montemuro 10,4
Penedo Ruivo 13,0
Portugal (Wind) 38,0
Garzau-Garzin (I & II) 14,7
Deutschland (Solar) 14,7
Gesamt 388,8

1 Nicht in Betrieb.

2 Im Verkaufsprozess.

3 Nicht in Betrieb bis zum 31.12.2023, Wiederinbetriebnahme Anfang 2024.

4 Beteiligung Energiekontor. BGWP: Bürgerwindpark.

Übergangsweise nicht betriebene Eigenparks

Der Windpark Jacobsdorf in Brandenburg war bis kurz vor dem Jahreswechsel 2023/​2024 nicht in Betrieb. Die gutachterliche Bestätigung baulicher Mängel an den Türmen der Windenergieanlagen hatte 2021 dazu geführt, dass diese nur als bedingt sicher eingestuft wurden. Gemeinsam mit dem Anlagenhersteller Nordex hatte sich Energiekontor in der Folge dazu entschlossen, die Türme abzubauen und neu zu errichten. Die im ersten Quartal 2023 eingeleiteten baulichen Maßnahmen zur Wiederinbetriebnahme wurden im Verlauf des Berichtsjahres fortgesetzt und Anfang 2024 abgeschlossen. Der Windpark wurde Mitte Februar 2024 wieder vollständig in Betrieb genommen.

Im Berichtszeitraum knickte in der Nacht vom 14. Oktober auf den 15. Oktober 2023 im Windpark Alfstedt in Niedersachsen ein Rotorblatt an einer Windenergieanlage und brach teilweise ab. Am 26. Oktober 2023 knickte im Zuge der Arbeiten zum kontrollierten Abwurf der noch herabhängenden Bestandteile des havarierten Rotorblattes ein weiteres Rotorblatt an derselben Windenergieanlage ab. Bereits im September 2022 ereignete sich ein vergleichbarer Vorfall im Windpark Alfstedt. Da sich alle drei Vorfälle in kürzester Zeit im selben Windpark an baugleichen Windenergieanlagen des Herstellers General Electric ereigneten, erfolgte aus Sicherheitsgründen die Abschaltung aller fünf Windenergieanlagen des Eigenparks auf unverzügliche Veranlassung von Energiekontor und auf nachträgliche Verfügung des Landkreises Rotenburg. Eine Wiederinbetriebnahme des Windparks bedingt unter anderem die Untersuchung der Schadensursachen und die gutachterliche Feststellung, dass den übrigen Anlagen baugleicher Art kein vergleichbarer Schaden droht.

Zu diesem Zweck wurde eine Schiedsgutachtervereinbarung von Energiekontor und dem Anlagenhersteller General Electric unterzeichnet. Ein unabhängiges Schiedsgutachten soll Auskunft über die Schadensursache geben. Die Schiedsgutachtervereinbarung sieht außerdem, sofern erforderlich, ein Sanierungskonzept für die betroffenen Windenergieanlagen vor. Die Finalisierung des Gutachtens wird erwartungsgemäß im Sommer 2024 erfolgen. Für den Zeitraum der Begutachtung arbeiten Energiekontor und General Electric an einem übergangsweisen Betriebskonzept, das nach Abschluss der Untersuchung der übrigen Windenergieanlagen durch den Hersteller der behördlichen Genehmigung bedarf. Die übergangsweise Wiederinbetriebnahme einzelner Windenergieanlagen des Windparks Alfstedt ist voraussichtlich nicht vor Mai 2024 zu erwarten.

Stromerzeugung und meteorologische Rahmenbedingungen

Insgesamt konnte die Bruttostromproduktion der Wind- und Solarparks im Eigenbestand im Geschäftsjahr 2023 trotz der sich nicht in Betrieb befindlichen Windparks Jacobsdorf und Alfstedt kräftig zulegen und erreichte rund 635 Gigawattstunden (Vorjahr: rund 550 Gigawattstunden). Dies kann einerseits auf den Ausbau des Gesamtportfolios und andererseits auf fortlaufende operative Maßnahmen zur Ertragssteigerung zurückgeführt werden.

Das Windaufkommen in Deutschland bewegte sich im Geschäftsjahr 2023 in etwa auf Niveau des langjährigen durchschnittlichen Mittelwerts 1. In Großbritannien 2 und Portugal 2 fiel das Windangebot um rund 8,6 Prozent bzw. um rund 11,1 Prozent niedriger aus als die zugrunde gelegten Planwerte. Ebenso lag die Sonneneinstrahlung in Deutschland 2 um rund 11,8 Prozent unter dem Referenzwert. Der Solarbereich befindet sich bei Energiekontor weiterhin im Aufbau. Der Solaranteil ist daher im Eigenbestandsportfolio von Energiekontor momentan noch unterrepräsentiert, sodass die geringere Sonneneinstrahlung keinen wesentlichen Effekt auf das Ergebnis aus der Stromerzeugung in den konzerneigenen Parks hat.

Wo vertraglich möglich, hat sich Energiekontor für die Wind- und Solarparks im Eigenbestand im Geschäftsjahr 2022 und 2023 attraktive PPAs mit einer Laufzeit von einem bis zwei Jahren vereinbart. Alternativ hat sich Energiekontor frühzeitig attraktive Vergütungen über die Direktvermarktung gesichert. Diese Maßnahmen helfen dabei, eine ggf. geringere Stromerzeugung im Falle meteorologisch schwächerer Rahmenbedingungen zu kompensieren. Vor dem Hintergrund regelmäßig auslaufender Verträge prüft Energiekontor stets verschiedene Optionen, um auch zukünftig eine attraktive Vergütungsstruktur im Eigenbestandsportfolio zu sichern - im Windbereich beispielsweise den Abschluss neuer PPAs oder die Rückführung in die gesicherte EEG-Vergütung, aber auch für Drittparks, für die Energiekontor mit der Betriebsführung beauftragt wurde.

1 Vergleichsgrundlage (100 %) ist der BDB-Index (Version 2017) der Betreiber-Datenbasis und damit der Mittelwert der Jahre 2002 bis 2016.

2 Zugrunde gelegt sind die Planwerte (kWh) repräsentativer Parks in den jeweiligen Ländern, normiert auf eine Verfügbarkeit von 98 %.

Direktvermarktung

Seit dem 1. Januar 2016 ist die geförderte Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell das vorgeschriebene Modell für Neuanlagen, um eine Förderung zu erhalten. Im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird für Wind- und Solarparkprojekte nach dem verpflichtenden Verkauf zum Marktwert die Differenz zum zugesicherten Mindestpreis erstattet, sofern dieser unterschritten wird. Gleichzeitig bietet sich für Bestandsanlagen in der geförderten Direktvermarktung auch die Chance, am Anstieg der Strompreise teilzuhaben.

Wind- und Solarparks in der sogenannten sonstigen Direktvermarktung haben in der Regel feste, privatwirtschaftliche Stromabnahmeverträge (PPAs) geschlossen. Sie bieten die Chance, ein aktuell auskömmliches Preisniveau auch für die Zukunft zu sichern. Nur Parks in der sonstigen Direktvermarktung können Grünstromzertifikate erhalten, die im Rahmen des EU-weiten CO 2 -Handels für Unternehmen interessant sind und (monetär) gehandelt werden. Parks, die sich in der sonstigen Direktvermarktung befinden, aber grundsätzlich über einen EEGZuschlag verfügen, haben die Möglichkeit, temporär aus dieser auszusteigen, ein attraktives PPA zu vereinbaren und nach dem Auslaufen des privatwirtschaftlichen Abnahmevertrags wieder auf die gesicherte EEG-Vergütung umzustellen.

Für drei Parks mit einer Gesamtnennleistung von rund 24 Megawatt lief im Berichtszeitraum die EEG-Vergütung aus. Für diese bzw. für insgesamt 20 Parks im Eigenbestand mit einer Erzeugungsleistung von rund 137 Megawatt wurden kurzfristige PPAs bis Ende 2024 zu attraktiven Konditionen vereinbart. Für elf Parks mit einer Gesamterzeugungsleistung von mehr als 65 Megawatt wurden zudem PPAs bis Ende 2025 gesichert. Für sieben Parks mit einer Gesamterzeugungsleistung von rund 102 Megawatt wurden feste Direktvermarktungsverträge bis Ende 2025 abgeschlossen.

Effizienzmaßnahmen

Bei den im Geschäftsjahr 2023 fortgeführten Maßnahmen zur Optimierung des Eigenbestands durch Kostensenkung und Ertragserhöhung lag der Fokus unter anderem auf:

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Ertragssteigerung durch technische Innovation: Dazu gehören Maßnahmen wie z. B. die Optimierung der Blattaerodynamik, der Anlagensteuerungen, Rotorblattverlängerung und neue Rotor-Beschichtungen, die bei gleichem Windaufkommen mehr Ertrag ermöglichen.
Betriebskostenoptimierung: Die Betriebsführung prüft laufend Maßnahmen mit dem Ziel, die Stromgestehungskosten je erzeugter Kilowattstunde zu senken, und setzt Maßnahmen mit entsprechendem Wirkungspotenzial um.
Laufzeitverlängerung: Durch geeignete Pacht- und Kreditverträge sowie die Verlängerung der Standsicherheitsgutachten werden die Laufzeiten der Bestandsanlagen über den staatlich garantierten Förderzeitraum hinaus wirtschaftlich und technisch gesichert.
Kreditrückführung: Durch die Rückführung und/​oder Umfinanzierung von Bestandsparks werden Verbindlichkeiten abgebaut und die Zinsbelastung im Segment Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks reduziert.

Segment Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges

Neben der Betriebsführung der Parks in Eigenbestand bietet Energiekontor auch Dritten die technische und kaufmännische Betriebsführung von Wind- und Solarparks als Dienstleistung an. Die Betriebsführungsvergütung für Dritte hängt maßgeblich von der in den Wind- und Solarparks erzeugten Energie sowie der Anzahl der verwalteten Wind- und Solarparks ab, für die Energiekontor die Betriebsführung übernommen hat. Einfluss auf die Entwicklung der Einnahmen aus der Betriebsführung haben demzufolge die Inbetriebnahme weiterer Wind- und Solarparks sowie die Intensität des Windaufkommens beziehungsweise der Sonneneinstrahlung.

Auch im Geschäftsjahr 2023 wurden weitere Kostensenkungspotenziale und effizienzsteigernde Maßnahmen umgesetzt. Dies betraf unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung der Anlagensteuerung, Windnachführung, IT-Sicherheit sowie zur Ertragssteigerung durch Optimierung der Blattaerodynamik. Um hier jedes Jahr aufs Neue entsprechende Erfolge erzielen und umsetzen zu können, arbeitet Energiekontor dabei auch mit anderen Unternehmen zusammen.

Effizientere Wartungs- und Reparaturkonzepte mit dem Ziel, Windparks auch nach dem Auslaufen der EEG-Vergütung weiterhin wirtschaftlich betreiben zu können, sind ebenso Teil der Gesamtmaßnahmen in diesem Segment. Dazu gehört weiterhin, den Betrieb bestehender Windenergieanlagen über den gesetzlich geregelten Zeitraum hinaus zu ermöglichen und Genehmigungen für eine Laufzeit von bis zu 35 Jahren zu erwirken. Energiekontor strebt grundsätzlich eine Gesamtbetriebsdauer der Windparks von 30 bis 35 Jahren an.

Bereits im Geschäftsjahr 2022 hatte Energiekontor den organisatorischen und strategischen Aufbau einer Leitwarte initiiert. Diese wurde im Juni 2023 in Betrieb genommen. Sie ermöglicht die laufende Überwachung der Anlagen (24/​7) und reduziert Fehlerdetektionszeiten. Stör- oder Ausfälle sind schneller erkennbar und die erforderlichen Gegenmaßnahmen können frühzeitig eingeleitet werden.

Seit Ende des Geschäftsjahres 2021 bietet Energiekontor außerdem auch Dritten das Leistungs-, Ertrags- und Kostenoptimierungs-Know-how aus dem Betrieb von Windenergieanlagen sowie Solarfreiflächenanlagen im Rahmen eines ganzheitlichen Windpark- oder Solarpark Managements als Dienstleistung an. Hier konnten Mandate vereinbart werden. Für Umsatz und Ergebnis des Segments haben diese aber noch keine Wesentlichkeit.

Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf 2023

Im Geschäftsjahr 2023 hat sich der Geschäftsverlauf von Energiekontor erneut äußerst positiv entwickelt, und dies, obwohl wieder zahlreiche und zum Teil erhebliche wirtschaftliche Belastungen und Herausforderungen gemeistert werden mussten. Das vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2023 ausgegebene Wachstumsziel, das Ergebnis vor Steuern (EBT) im Jahresvergleich um 10 bis 20 Prozent zu steigern, wurde wiederholt deutlich übertroffen. Das Konzern-EBT erreichte im Geschäftsjahr 2023 rund 95,5 Mio. Euro (Vorjahr: 62,9 Mio. Euro). Im Geschäftsjahr 2023 wurden damit anteilige Gewinne in Großbritannien vorzeitig realisiert, die ursprünglich für das Geschäftsjahr 2024 vorgesehen waren.

Damit hat Energiekontor die hohe Resilienz, finanzielle Stabilität und Agilität des Unternehmens, um auf Veränderungen des Marktes rasch und angemessen reagieren zu können, erneut eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Einen maßgeblichen Anteil daran hatten die hervorragenden Leistungen der Mitarbeitenden von Energiekontor an allen nationalen und internationalen Standorten.

Energiekontor hat im Geschäftsjahr 2023 in allen drei Geschäftssegmenten wesentliche Meilensteine erreicht oder übererfüllt:

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Im Bereich der Projektentwicklung wurden Windenergie- und Solarparkprojekte mit einer Gesamterzeugungsleistung von mehr als 550 Megawatt (Vorjahr: rund 350 Megawatt) veräußert, fertiggestellt, befanden sich im Bau oder baureifen Status. Darüber hinaus lagen zum 31. Dezember 2023 Baugenehmigungen für 25 Projekte mit einer Gesamterzeugungsleistung von ca. 748 Megawatt vor (Vorjahresstichtag: 22 Baugenehmigungen mit einer Gesamterzeugungsleistung von rund 750 Megawatt).
Auch der Ausbau der werthaltigen Projektpipeline auf rund 11,7 Gigawatt (inklusive US-Projektrechten) (Vorjahresstichtag: 10,2 Gigawatt) konnte erfolgreich fortgesetzt werden. Mit einem Zuwachs von rund 1,4 Gigawatt erreichte die Projektpipeline, gemessen an der Gesamterzeugungsleistung der Projekte, den höchsten Stand seit Gründung des Unternehmens.
Im Segment der Stromerzeugung der konzerneigenen Wind- und Solarparks konnte der Eigenbestand zum Berichtsstichtag noch einmal leicht auf 389 Megawatt gesteigert werden (Vorjahresstichtag: 384 Megawatt). Auch unter Berücksichtigung der erfolgten Maßnahmen zur Effizienzsteigerung hat sich die erzeugte Strommenge gegenüber dem Vorjahr noch einmal deutlich erhöht. Energiekontor sieht sich weiter auf Kurs, den geplanten Ausbau des Eigenbestands im laufenden Geschäftsjahr 2024 fortzusetzen. Für den geplanten organischen Wachstumskurs des Unternehmens ist dabei weniger die Gesamterzeugungsleistung als solche maßgeblich, sondern vielmehr die im Eigenparkbestand insgesamt generierten Cash-Überschüsse. Diese sind unter anderem von der Höhe der Vergütung des erzeugten Stroms abhängig.
Darüber hinaus wurden im Segment Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges wesentliche Meilensteine, wie z. B. die Inbetriebnahme einer 24/​7-Leitwarte und der fortgesetzte Ausbau effizienzsteigernder Maßnahmen, erreicht. Insgesamt werden im Segment Parks mit einer Gesamterzeugungsleistung von mehr als 1,2 Gigawatt betreut und gemanagt.

Zu den vorab genannten besonderen wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen zählten im Geschäftsjahr 2023 der anhaltende russische Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie der Angriff der Hamas am 7. Oktober 2023, der die Ausrufung des Kriegszustandes durch Israel zur Folge hatte. Außerdem beherrschten die sich abkühlende Wirtschaftsdynamik, die Entwicklung wichtiger Konjunktur- und Inflationsdaten sowie die schrittweisen Zinserhöhungen führender Notenbanken die Märkte.

Lage des Konzerns

Ertragslage des Konzerns

Das Geschäftsjahr 2023 ist für die Energiekontor-Gruppe überaus positiv und oberhalb des prognostizierten Jahreszieles verlaufen. Grundlage der Geschäftszahlen sind die im "Geschäftsverlauf nach Segmenten" dezidiert aufgeführten Projektverkäufe und Fertigstellungen sowie Übernahmen in den Eigenbestand als auch die Erlangung von Baugenehmigungen und Finanzierungszusagen (Financial Close) unserer Wind- und Solarprojekte. Für die Folgejahre sind weitere, zum Teil bereits im Bau befindliche Wind- und Solarparkprojekte für die Übernahme in den Eigenbestand in signifikanter Höhe vorgesehen. Darüber hinaus bestehen vielfältige und im Geschäftsjahr neu ausgebaute Potenziale im In- und Ausland für die erfolgreiche zukünftige Ergebnisentwicklung. Die Gruppe weist die nachfolgenden positiven Ergebnisse aus:

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In T€ 2023 2022
Konzernjahresergebnis 83.321 44.536
Zzgl. Steueraufwand 12.156 18.341
EBT 95.477 62.877
Zzgl. Finanzergebnis 18.959 17.089
EBIT 114.436 79.966
Zzgl. Abschreibungen 21.117 19.827
EBITDA 135.552 99.793

Zu den vorstehend ausgewiesenen und in diesem Bericht verwendeten Proforma-Kennzahlen (EBIT, EBITDA usw.) vgl. Hinweis auf der Seite 191.

Infolge der erfolgreichen Realisierungen ergibt sich für das Geschäftsjahr ein positives EBT im Segment "Projektierung und Verkauf (Wind, Solar)" in Höhe von T€ 64.096 (Vorjahr: T€ 28.385).

Im Segment "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind-/​Solarparks" liegt das EBT mit T€ 27.778 (Vorjahr: T€ 29.958) weiterhin auf einem hohen Niveau. Positiv wirkt sich die erhöhte Bruttostromproduktion bei gegenläufig gegenüber dem Vorjahreszeitraum, reduzierten, aber immer noch über dem langjährigen Durchschnitt liegenden Strompreisen am Spotmarkt der Börse aus. In der Folge wird für Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell der Mindestpreis überwiegend überschritten. Privatwirtschaftliche Stromabnahmeverträge (PPAs) zu attraktiven Konditionen ergänzen im Berichtsjahr ein hohes Preisniveau. Das Windaufkommen in Deutschland bewegte sich im Geschäftsjahr 2023 in etwa auf Niveau des langjährigen durchschnittlichen Mittelwerts. In Großbritannien und Portugal fiel das Windangebot um rund 8,6 Prozent beziehungsweise um rund 11,1 Prozent niedriger aus als die zugrunde gelegten Planwerte. Ebenso lag die Sonneneinstrahlung in Deutschland um rund 11,8 Prozent unter dem Referenzwert. Per Saldo führen diese Einflussfaktoren zu einem, gegenüber dem Vorjahr, unveränderten EBT auf hohem Niveau.

Das EBT im Segment "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" vermindert sich, infolge der beschriebenen Einflussfaktoren auf die Stromerträge als Grundlage der Betriebsführungserlöse, im Berichtsjahr auf T€ 3.603 (Vorjahr: T€ 4.534).

Der Konzernumsatz erhöht sich auf Basis der erfolgreichen Projektumsetzungen im Wind- und Solarbereich auf T€ 241.798 (Vorjahr: T€ 187.573). Der konsolidierte Umsatz des Geschäftsjahres setzt sich aus dem Umsatz der Segmente "Projektierung und Verkauf (Wind, Solar)" in Höhe von T€ 157.768 (Vorjahr: T€ 104.773), "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind-/​Solarparks" in Höhe von T€ 79.013 (Vorjahr: T€ 76.695) und "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" in Höhe von T€ 5.018 (Vorjahr: T€ 6.106) zusammen.

Zum Segment "Projektierung und Verkauf (Wind, Solar)" zählen die Erlöse aus dem Verkauf von Wind- und Solarparks sowie die Erlöse aus Dienstleistungen im Zusammenhang mit der technischen Planung und der Beschaffung der Eigen- und Fremdmittel für die Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften in Höhe von T€ 157.768 (Vorjahr: T€ 104.773).

Im Segment "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind-/​Solarparks" erhöhen sich die Umsätze gegenüber dem Vorjahr auf T€ 79.013 (Vorjahr: T€ 76.695). Der Ertrag aus dem Betrieb konzerneigener Windparks in Deutschland, Großbritannien und Portugal sowie den deutschen Solarparks entspricht dabei, infolge der gestiegenen Bruttostromproduktion bei einem weiterhin unter den Prognosen liegenden Windjahr, den Erwartungen des Berichtsjahres.

Die Umsatzerlöse im Segment "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges", insbesondere aus Betriebsführungsleistungen, betragen T€ 5.018 (Vorjahr: T€ 6.106).

Die Position Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen mit insgesamt T€ 33.554 (Vorjahr: T€ 68.145) resultiert insbesondere aus der Aktivierung von Aufwendungen und Eigenleistungen der in den Eigenbestand übernommenen Windparks, aus dem Saldo des Bestandsaufbaus der im Bau befindlichen Windparkprojekte mit den Bestandsauflösungen im Vorjahr aktivierter Aufwendungen im Zuge der Realisierung von Windparks und den, infolge der weiterhin verstärkten Akquisitions- und Planungsaktivitäten, erhöhten Vorratsbeständen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge, determiniert durch die Auflösung von Rückstellungen insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtungstätigkeit von Windparks, sowie die diversen sonstigen betrieblichen Erträgen, erhöhen sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich.

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In T€ 2023 2022
Auflösung Rückstellungen 2.226 1.541
Übrige sonstige betriebliche Erträge 1.798 527
Förderungen 567 456
Schadensersatz/​ Versicherungserstattungen 208 53
Sonstige betriebliche Erträge 4.799 2.577

Mit T€ 91.294 mindern sich der Materialaufwand und die bezogenen Leistungen im Berichtsjahr (Vorjahr: T€ 115.774).

Der Personalaufwand erhöht sich aufgrund der gestiegenen Mitarbeiteranzahl sowie erhöhter Gehälter und leistungsabhängiger Erfolgsbeteiligungen auf T€ 25.271 (Vorjahr: T€ 21.173).

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In T€ 2023 2022
Gehälter 21.268 17.878
Soziale Abgaben und Aufwendungen 4.003 3.294
Personalaufwand 25.271 21.173

Die ausgewiesenen Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von T€ 21.117 (Vorjahr: T€ 19.827) betreffen einerseits die planmäßigen Abschreibungen auf die konzerneigenen Wind- und Solarparks, beinhalten jedoch auch die seit dem Wirtschaftsjahr 2019 vorzunehmenden Abschreibungen auf die nach IFRS 16 zu aktivierenden Nutzungsrechte.

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In T€ 2023 2022
Abschreibungen auf Wind-/​ Solarparks und technische Anlagen 17.304 15.889
Abschreibungen auf Grundstücke und Bauten 3.374 3.336
Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung 313 315
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 125 286
Abschreibungen 21.117 19.827

Reparatur- und Instandhaltungskosten der konzerneigenen Wind- und Solarparks, Vertriebskosten im Rahmen der Emission der Anleihen, Aufwendungen aus der Währungsumrechnung sowie Rechts- und Beratungskosten führen im Wesentlichen zu sonstigen betrieblichen Aufwendungen von T€ 28.033 (Vorjahr: T€ 21.555). In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind, der Anwendung des IFRS 16 geschuldet, nur noch variable Pachtzahlungen auszuweisen.

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In T€ 2023 2022
Reparaturen und Instandhaltungen Wind-/​Solarparks 11.179 9.753
Projektbezogene Aufwendungen (inkl. Planung, Reisekosten usw.) 2.481 1.278
Verwaltungskosten 2.454 2.122
Werbekosten und Vertriebsaufwand 2.340 1.296
Pachtzahlungen für Wind-/​ Solarparks 1.985 481
Rechts-, Steuer-, Prüfungs- und andere Beraterhonorare, Prozesskosten 1.823 1.874
Gebühren, Abgaben, Beiträge 1.628 1.647
Strombezug Windkraftanlagen/​Solaranlagen 1.539 873
Versicherungen 1.113 761
Aufwendungen aus Währungsumrechnungen (Saldo) 977 668
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 227 179
Raumkosten 189 71
Abschöpfungsbeträge im Sinne des StromPBG 97 554
Sonstige betriebliche Aufwendungen 28.033 21.555

Die Zinserträge steigen aufgrund des geänderten Zinsniveaus auf T€ 1.039 (Vorjahr: T€ 1). Aufgrund der Zinsaufwendungen für die langfristige Finanzierung der konzerneigenen Wind- und Solarparks, der Bauzeitzinsen für die im Geschäftsjahr errichteten Wind- und Solarparks, der Kosten für die Betriebsmittelkreditinanspruchnahme und das Anleihekapital sowie der Zinsen, die im Rahmen der Anwendung des IFRS 16 zu erfassen sind, ergeben sich Zinsaufwendungen in einer Gesamthöhe von T€ 19.998 (Vorjahr: T€ 17.090). In den sonstigen Zinsaufwendungen sind die nach IFRS zu erfassenden Aufzinsungsbeträge für die Verbindlichkeiten aus Nutzungsrechten in Höhe von T€ 2.524 (Vorjahr: T€ 2.164) enthalten.

Weiterhin sind in den sonstigen Zinsaufwendungen noch Abzinsungsbeträge aus der Abzinsung langfristiger Forderungen in Höhe von T€ 2.361 enthalten (Vorjahr: T€ 0).

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In T€ 2023 2022
Zins- und sonstige Erträge gesamt 1.039 1
Zinsaufwendungen Banken für Investitionsfinanzierungen 5.391 4.480
Zinsaufwand für Anleihekapital 4.916 5.613
Finanzierungsaufwendungen für sonstiges Fremdkapital (konzernfremde Kommanditanteilseigner) 0 198
Sonstige Zinsaufwendungen 9.690 6.800
Zinsaufwendungen 19.998 17.090
Zinsergebnis -18.959 -17.089
Finanzergebnis -18.959 -17.089

Finanzlage des Konzerns

Das Finanzmanagement des Energiekontor-Konzerns beruht aufbauend auf dem Leitbild der finanziellen Stabilität und dem nachhaltigen Wachstum, weiterhin unter Berücksichtigung der erwarteten Entwicklungen der Branche, auf einem effizienten und nachhaltigen Einsatz der vorhandenen Finanzmittel.

Die Finanzpolitik der Energiekontor-Gruppe folgt damit auch künftig der bewährten Strategie der abgelaufenen Geschäftsjahre. Durch die kontinuierliche erfolgreiche Einwerbung von Unternehmensanleihen ist es gelungen, unabhängig von der Kreditpolitik der Banken eine wichtige Grundlage für das weitere Wachstum der Unternehmensgruppe zu schaffen.

Kreditlinien bei Kreditinstituten bestehen im Rahmen des kurzfristigen Betriebsmitteleinsatzes zur Zwischenfinanzierung von Windpark- und Solarpark-Projekten in Höhe von T€ 32.461 (Vorjahr: T€ 31.300).

Zum Bilanzstichtag standen dem Konzern inklusive langfristiger Zusagen Kreditlinien im Gesamtumfang von T€ 329.910 (Vorjahr: T€ 324.879) zur Verfügung, wovon insgesamt T€ 240.920 (Vorjahr: T€ 238.852) in Anspruch genommen wurden.

Langfristige Bankfinanzierungen, die überwiegend die Finanzierung der Investitionen in die konzerneigenen Wind- und Solarparks betreffen, belaufen sich zum Geschäftsjahresende auf T€ 156.893 (Vorjahr: T€ 156.620).

Die liquiden Mittel erhöhen sich zum Bilanzstichtag auf T€ 132.236 (Vorjahr: T€ 127.010). Infolge des Kaufs von Bundeswertpapieren zur Optimierung der Vermögensverwaltung erhöht sich der Bestand an sonstigen Wertpapieren auf insgesamt T€ 43.332 (Vorjahr: T€ 36).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhen sich zum Bilanzstichtag auf T€ 201.918 (Vorjahr: T€ 199.848). Die Tilgungsleistung der Kreditverbindlichkeiten von Projektgesellschaften erfolgte im Berichtsjahr wie auch in den Vorjahren planmäßig.

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In T€ 31.12.2023 31.12.2022
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten langfristig 156.893 156.620
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten kurzfristig 45.025 43.228
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 201.918 199.848

Die langfristigen Kreditverbindlichkeiten betreffen grundsätzlich die Finanzierung der Investitionen der konzerneigenen Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften aus der Errichtung und dem Kauf von Wind- und Solarparks.

Die kurzfristigen Kreditverbindlichkeiten beinhalten hauptsächlich die Finanzierung von in der Errichtung befindlichen und kurzfristig zum Vertrieb vorgesehenen Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften, Betriebsmittelkreditinanspruchnahmen für Zwischenfinanzierungsdarlehen an Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften sowie Zinsabgrenzungen aus der Finanzierung der konzerneigenen Wind- und Solarparks und die binnen Jahresfrist fälligen Tilgungsleistungen auf langfristige Kredite.

Die Gesamtfinanzverbindlichkeiten betragen T€ 403.772 (Vorjahr: T€ 398.874) und setzen sich wie folgt zusammen:

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In T€ 31.12.2023 31.12.2022
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 156.893 156.620
Anleihekapital 107.995 89.623
Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing 66.859 53.228
Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten 879 1.121
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 840 823
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 333.467 301.415
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 45.025 43.228
Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing 15.651 13.652
Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten 8.279 18.016
Anleihekapital 1.350 22.563
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 70.305 97.459
Gesamtfinanzverbindlichkeiten 403.772 398.874

Der Anstieg der Gesamtfinanzverbindlichkeiten resultiert im Wesentlichen aus den Zugängen von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus der Finanzierung der Investitionen der konzerneigenen Windparks.

Die vorstehend unter den langfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten betreffen die nach IAS 32 als Fremdkapital auszuweisenden Anteile von konzernfremden Kommanditisten (nicht beherrschende Anteile) an Windparkbetreibergesellschaften, die zum Verbleib im Konzern bestimmt sind.

Im Bereich der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten bestehen solche Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten, soweit Anteile an Projektgesellschaften bereits veräußert wurden, deren Windparks erst nach dem Bilanzstichtag fertiggestellt und übergeben werden.

Finanzielle Verpflichtungen aus externen Verträgen zur Errichtung von Wind- und Solarparks, die das Sachanlagevermögen betreffen, bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Analyse der Finanzlage

Die sonstigen Forderungen und finanziellen Vermögenswerte beinhalten die Marktwerte der zur langfristigen Kapitaldienstsicherung abgeschlossenen Zins-/​ Währungsswaps (Cashflow-Hedges). Aufgrund der gegenüber den Abschlussterminen der Zins-/​Währungsswaps (Cashflow-Hedges) gestiegenen Kapitalmarktzinsen sind diese im Berichtsjahr weiterhin positiv und in Höhe von T€ 9.000 (Vorjahr: T€ 12.492) auszuweisen.

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit hat aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr insgesamt zu einem Mittelzufluss in Höhe von T€ 144.776 (Vorjahr: T€ 138.653) geführt.

Insbesondere wegen der Übernahme der Windparks Wegberg-Repowering in den Eigenbestand ergibt sich ein negativer Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von T€ -45.465 (Vorjahr: T€ -82.436).

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist -wie im Vorjahr - hauptsächlich wegen der Zinsausgaben, der gezahlten Dividende und der Auszahlungen für den Rückkauf eigener Anteile sowie Auszahlungen an Anleihegläubiger im Geschäftsjahr mit T€ -49.775 negativ (Vorjahr: T€ -28.489).

Ohne Berücksichtigung der wechselkursbedingten Veränderungen des Finanzmittelfonds ergibt sich somit im Geschäftsjahr ein Cashflow in Höhe von T€ 49.535 (Vorjahr: T€ 27.727).

Vermögenslage des Konzerns

Das Eigenkapital mit T€ 185.248 (Vorjahr: T€ 123.664) erhöht sich gegenüber dem Vorjahr vor dem Hintergrund der erfolgreichen Projektrealisierungen und damit des Konzernergebnisses sowie Fair-Value-Bewertungen saldiert mit Aufwendungen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms. Trotz der erhöhten Bilanzsumme von T€ 721.645 (Vorjahr: T€ 633.588) erhöht sich die Eigenkapitalquote deutlich auf 25,7 Prozent (Vorjahr: 19,5 Prozent).

Aus den internationalen IFRS-Bilanzierungsnormen resultieren gegenüber dem deutschen Handelsrecht verschiedene Besonderheiten, die sich auf die Eigenkapitalquote der Gruppe negativ auswirken.

Mit einer erheblichen Auswirkung kam der im Jahr 2019 erstmals anzuwendende IFRS 16 zum Tragen, der fordert, dass alle vertraglich in der Zukunft zu zahlenden diskontierten Pacht- und Mietaufwendungen als Nutzungsrechte zu aktivieren und als Verbindlichkeiten zu passivieren sind. Diese spezielle Rechnungslegungsnorm führt bei der Unternehmensgruppe, die für den Betrieb von Wind- und Solarparks zahlreiche Flächen anpachtet, dazu, dass sich die Bilanzsumme deutlich erhöht und die Eigenkapitalquote verringert, ohne dass hierfür wirtschaftliche Veränderungen in der Unternehmensgruppe ursächlich wären. Hierzu verweisen wir auf die Ausführungen im Konzernanhang.

Daneben hat die Umsetzung des ebenfalls umstrittenen IAS 32, wonach Kommanditkapital in der Regel bilanziell nicht als Eigen-, sondern als Fremdkapital qualifiziert wird, für den Konzern zur Folge, dass nicht beherrschende Anteile sowohl an zum langfristigen Verbleib im Konzern bestimmten Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften als auch an zum Verkauf bestimmten Projektgesellschaften wie Fremdverbindlichkeiten bilanziert werden müssen.

Neutralisiert man diese IFRS-Besonderheiten, ergibt sich eine (fiktive) Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag von 29,7 Prozent (Vorjahr: 23,8 Prozent).

Bei der Betrachtung der Eigenkapitalquote ist neben den IFRS-Besonderheiten jedoch ein noch bedeutsamerer Umstand zu berücksichtigen, der die Quoten gegenüber der realen Eigenkapitalausstattung des Konzerns verzerrt. Dieser Umstand besteht darin, dass die betragsmäßig erheblichen Aktivwerte der konzerneigenen selbst hergestellten Wind- und Solarparks nicht zu ihren Verkehrswerten, sondern lediglich zu externen Herstellungskosten bilanziert werden. Neben den zahlreichen akquirierten und noch nicht realisierten Wind- und Solarpark-Projekten, die ebenfalls lediglich zu den entstandenen Kosten in den Vorräten bilanziert sind, enthalten die Sachanlagen in der Konzernbilanz demnach erhebliche stille Reserven.

Die langfristigen Vermögenswerte erhöhen sich per Saldo im Wesentlichen in Konsequenz der Übernahme deutscher Wind- und Solarparks in den Eigenbestand sowie der planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen auf T€ 356.190 (Vorjahr: T€ 328.720). Sie setzen sich aus den aufgeführten Bilanzpositionen zusammen und werden nachfolgend erläutert.

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In T€ 31.12.2023 31.12.2022
Sachanlagen 328.147 307.495
Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 20.293 12.574
Latente Steuern 7.501 8.393
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 224 232
Beteiligungen 26 26
Langfristige Vermögenswerte 356.190 328.720

Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte betreffen Softwarelizenzen für den laufenden Geschäftsbetrieb sowie nach IFRS 16 zu aktivierende Nutzungsrechte an Software.

Die Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bilanziert und beinhalten neben den kompletten technischen Anlagen der im Berichtsjahr zu konsolidierenden Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften und der Betriebs- und Geschäftsausstattung der Bürostandorte im In- und Ausland auch Windpark- und Ausgleichsgrundstücke. Außerdem sind in den Sachanlagen auch die nach IFRS 16 zu aktivierenden Nutzungsrechte enthalten. Im Berichtsjahr erfolgte die bereits vorstehend erwähnte Aktivierung des neuen Windparks Wegberg-Repowering in das Sachanlagevermögen.

Unter Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen im Berichtszeitraum von T€ 17.304 (Vorjahr: T€ 15.889) beläuft sich die Bilanzposition "Technische Anlagen" der Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften somit auf T€ 258.879 (Vorjahr: T€ 253.664). Die in der Bilanzposition enthaltenen Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung erhöhen sich aufgrund der Aktivierung des neuen Windparks Wegberg-Repowering, Aufzinsungen sowie zu erwartender Kostenerhöhungen im Berichtsjahr planmäßig und sind in den zuvor genannten Zugängen enthalten.

Innerhalb der langfristigen Forderungen und finanziellen Vermögenswerte sind unter den Forderungen gegen assoziierte Unternehmen nicht beherrschende Anteile an dritten Unternehmen ausgewiesen. Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte beinhalten zum Bilanzstichtag im Wesentlichen die infolge der gestiegenen Kapitalmarktzinsen positiven Marktwerte der zur langfristigen Kapitaldienstsicherung abgeschlossenen Zins-/​Währungsswaps (Cashflow-Hedges) und betragen insgesamt T€ 9.203 (Vorjahr: T€ 12.545).

Aktive Steuerlatenzen im Konzern sind in Höhe von T€ 7.501 (Vorjahr: T€ 8.393) ausgewiesen und detailliert im Konzernanhang erläutert. Hierbei wurden die nach IAS 12 saldierungsfähigen passiven Steuerlatenzen in Höhe von T€ 8.464 (Vorjahr: T€ 6.526) verrechnet.

Die kurzfristigen Vermögenswerte abzüglich der im Finanzlageteil bereits erläuterten liquiden Mittel und sonstigen Wertpapiere betragen T€ 189.887 (Vorjahr: T€ 177.822).

Bei den hierin ausgewiesenen Vorräten im Umfang von T€ 143.292 (Vorjahr: T€ 130.223) handelt es sich im Wesentlichen um aktivierte Leistungen von in Ausführung befindlichen Bauprojekten sowie Planungsleistungen für zu realisierende Projekte, insbesondere auch um Vorlaufkosten für die Planungsaktivitäten in Deutschland, Großbritannien, den USA und Frankreich. Außerdem sind hier die nach IFRS 16 zu aktivierenden Nutzungsrechte für Grundstücke der Wind- und Solarparks im Bau ausgewiesen. Die korrespondierenden kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten sind ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend passiviert. Weiterhin ist der bereits fertiggestellte Windpark Alfstedt BGWP enthalten, der sich im Geschäftsjahr noch im Verkaufsstatus befindet.

Die kurzfristigen Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte reduzieren sich im Berichtsjahr leicht von T€ 46.247 auf T€ 45.196.

Ertragsteuerforderungen (kurzfristig) in Höhe von T€ 1.400 (Vorjahr: T€ 1.352) betreffen Gewerbesteuer-sowie Körperschaftsteuerrückforderungen.

Die langfristigen Verbindlichkeiten betragen T€ 378.430 (Vorjahr: T€ 342.826). Neben den bereits im Finanzlagebericht erläuterten langfristigen Gesamtfinanzverbindlichkeiten sowie den passiven latenten Steuern sind hier Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung der konzerneigenen Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften erfasst.

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In T€ 31.12.2023 31.12.2022
Finanzverbindlichkeiten 333.467 301.415
Latente Steuern 21.728 19.274
Sonstige Rückstellungen 19.120 17.728
Sonstige Verbindlichkeiten 4.116 4.408
Langfristige Verbindlichkeiten 378.430 342.826

Die zu Barwerten ausgewiesenen Rückstellungen für die Kosten des Rückbaus der konzerneigenen Wind- und Solarparks und der Renaturierung der Windparkflächen haben sich wie folgt entwickelt:

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In T€ 2023 2022
Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung 01.01. 17.728 19.670
Zugänge im laufenden Jahr durch Aufzinsungen 921 867
Zu-/​Abgänge Barwert (Veränderung der Herstellungskosten, Zinssatz) 572 -4.886
Zugänge im Zusammenhang mit Fertigstellung/​Erwerb 398 1.404
Ab-/​Zugänge Barwert (Veränderung der Herstellungskosten, Rückbaukosten) -499 672
Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung am 31.12. 19.120 17.728

Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, insbesondere im Rahmen der Errichtung der Wind- und Solarparks, sonstige Verbindlichkeiten und Steuerverbindlichkeiten zuzüglich der bereits in der Finanzlage dargestellten Finanzverbindlichkeiten führen zu kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt T€ 157.967 (Vorjahr: T€ 167.097).

Die Steuerrückstellungen sind gebildet für zu erwartende Gewerbe- und Körperschaftsteuernachzahlungen für abgelaufene Besteuerungszeiträume.

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

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In T€ 31.12.2023 31.12.2022
Projektbezogene Rückstellungen 33.211 25.519
Personalbezogene Rückstellungen 6.555 4.623
Rückstellungen Rechtsstreitigkeiten 150 150
Rechts-, Steuer- und andere Beratungen 906 885
Übrige Rückstellungen 2.005 2.018
Sonstige Rückstellungen 42.827 33.196

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhen sich von T€ 9.571 im Vorjahr auf T€ 17.545 im laufenden Jahr.

Weitere Verbindlichkeiten betreffen kurzfristige Steuerverbindlichkeiten für Umsatz-, Lohn- und Kirchensteuern sowie sonstige Verbindlichkeiten.

Lage der Energiekontor AG

Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Energiekontor AG. Im Übrigen gelten die Ausführungen zur Situation des Konzerns sinngemäß.

Für die Energiekontor AG ergeben sich folgende Kennzahlen:

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In T€ 2023 2022
Umsatzerlöse 29.729 45.203
EBT 60.641 55.201
EBIT -981 16.911
EBITDA -919 16.938
Jahresüberschuss 56.192 47.779
Eigenkapital 191.174 154.549
Bilanzsumme 361.872 299.587
Eigenkapitalquote in % 52,8 51,6

Zu den vorstehend ausgewiesenen und in diesem Bericht verwendeten Pro-forma-Kennzahlen (EBIT, EBITDA usw.) vgl. Hinweis auf Seite 191.

Ertragslage der Energiekontor AG

Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die Energiekontor AG ein positives Ergebnis vor Steuern (EBT) in Höhe von T€ 60.641 (Vorjahr: T€ 55.201) erwirtschaftet.

Das Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT) sowie das Ergebnis vor Finanzergebnis, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) entwickeln sich wie folgt:

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In T€ 2023 2022
Jahresüberschuss 56.192 47.779
Zzgl. Ertragsteuern 4.449 7.422
EBT 60.641 55.201
Zzgl. Finanzergebnis -61.622 -38.290
EBIT -981 16.911
Zzgl. Abschreibungen auf Anlagevermögen 62 28
EBITDA -919 16.938

Die Gesamtleistung mit T€ 37.591 (Vorjahr: T€ 48.638) wie auch die Betriebsleistung mit T€ 38.050 (Vorjahr: T€ 49.865) resultieren im Wesentlichen aus der erfolgreichen Realisierung und dem Verkauf von Wind- und Solarprojekten in Deutschland sowie der Realisierung des Financial Close für Wind- und Solarprojekte in Deutschland. In die Betriebsleistung einbezogen sind die Umsatzerlöse, die Bestandsveränderungen sowie die sonstigen betrieblichen Erträge.

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In T€ 2023 2022
Umsatzerlöse 29.729 45.203
Bestandsveränderungen 7.861 3.436
Gesamtleistung 37.591 48.638
Sonstige betriebliche Erträge 460 1.226
Betriebsleistung 38.050 49.865

Die Umsatzerlöse mindern sich gegenüber dem Vorjahr auf T€ 29.729 (Vorjahr: T€ 45.203).

Akquisitions- und Planungsaktivitäten, saldiert mit Bestandsauflösungen infolge von Projektrealisierungen, erhöhen die Vorräte per Saldo um T€ 7.861 (Vorjahr: T€ 3.436).

Die sonstigen betrieblichen Erträge verbleiben im Geschäftsjahr mit T€ 460 (Vorjahr: T€ 1.226) unter dem Vorjahresniveau.

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In T€ 2023 2022
Übrige betriebliche Erträge 291 304
Auflösung von Rückstellungen 93 862
Erträge aus Währungsumrechnungen 49 44
Versicherungsentschädigungen 27 16
Sonstige betriebliche Erträge 460 1.226

Die Planungs- und Akquisitionsaktivitäten für die überwiegend inländischen Wind- und Solarkraftprojekte führen zu bezogenen Leistungen für Planungstätigkeiten und Projektvorlaufkosten sowie sonstigen Kosten in Höhe von T€ 10.242 (Vorjahr: T€ 9.749), die unter den Materialaufwendungen auszuweisen sind.

Der Personalaufwand erhöht sich aufgrund der gestiegenen Mitarbeiteranzahl sowie erhöhten Gehälter und leistungsabhängiger Erfolgsbeteiligungen im Geschäftsjahr auf T€ 19.466 (Vorjahr: T€ 16.868).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen allgemeine Verwaltungskosten, Rechts- und Beratungskosten sowie Aufwendungen aus Kursdifferenzen und erhöhen sich im Geschäftsjahr mit T€ 7.347 (Vorjahr: T€ 6.528) leicht gegenüber dem Vorjahr.

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In T€ 2023 2022
Verwaltung und übrige Kosten 2.573 2.413
Rechts- und Beratungskosten inkl. AR-Vergütungen 1.352 1.190
Vertriebskosten 1.352 631
Raumkosten 731 616
Versicherungen, Gebühren, Beiträge 410 323
Projektbezogene Aufwendungen 402 248
Aufwendungen aus Kursdifferenzen 352 1.009
Reisekosten Arbeitnehmer 174 99
Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.347 6.528

Im Berichtsjahr erhält die Energiekontor AG Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen verbundener Unternehmen von der Energiekontor Infrastruktur- und Anlagen GmbH in Höhe von T€ 0 (Vorjahr: T€ 218). Die Errichtungstätigkeit erfolgt im Geschäftsjahr und künftig nicht mehr durch die Energiekontor Infrastruktur- und Anlagen GmbH, sondern durch jeweilige Infrastruktur Kommanditgesellschaften ohne Ergebnisabführungsverträge. Deren Erträge sind unter der Position Erträge aus Beteiligungen ausgewiesen.

Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen verbundener Unternehmen in Höhe von T€ 1.915 (Vorjahr: T€ 0) betreffen nachlaufende Aufwendungen der Errichtungstätigkeit der Energiekontor Infrastruktur- und Anlagen GmbH.

Die Abschreibungen setzen sich im Berichtsjahr aus Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von T€ 62 (Vorjahr: T€ 28) zusammen.

Das Zinsergebnis ist mit T€ -1.802 (Vorjahr: T€ -848) negativ und resultiert wesentlich aus Zinsaufwendungen für die Aufnahme des Anleihekapitals und Darlehensgewährungen von konzernzugehörigen Gesellschaften. Die Zinserträge resultieren vornehmlich aus Darlehensgewährungen an konzernzugehörige Betreibergesellschaften.

Das Finanzergebnis entwickelte sich wie folgt:

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In T€ 2023 2022
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 1.313 1.539
Davon von verbundenen Unternehmen 1.010 1.531
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.849 371
Davon von verbundenen Unternehmen 1.664 371
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -4.965 -2.758
Davon an verbundene Unternehmen -2.951 -1.462
Zinsergebnis -1.802 -848
Erträge aus Beteiligungen 64.228 40.345
Davon von verbundenen Unternehmen 64.219 40.345
Abschreibungen auf Finanzanlagen -803 -1.207
Finanzergebnis 61.622 38.290

Im Finanzergebnis werden im Geschäftsjahr Erträge aus Beteiligungen in Höhe von T€ 64.228 (Vorjahr: T€ 40.345) ausgewiesen, im Wesentlichen Gewinnzuweisungen konzernzugehöriger britischer Gesellschaften aus dem Verkauf britischer Windkraftprojekte und konzernzugehöriger Wind- und Solarbetreibergesellschaften sowie im Vorjahr auch sonstiger Gesellschaften.

Im Berichtsjahr erfolgten Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von T€ 803 (Vorjahr: T€ 1.207), resultierend aus Wertberichtigungen bei Anteilen an Tochterunternehmen. Diese Wertberichtigungen sind bedingt durch die regelmäßig durchgeführten Impairmentprüfungen.

Finanzlage der Energiekontor AG

Entsprechend den Ausführungen zur Energiekontor Gruppe beruht das Finanzmanagement der Energiekontor AG insbesondere unter Berücksichtigung der erwarteten Entwicklungen der Branche weiterhin auf einem effizienten und nachhaltigen Einsatz der vorhandenen Finanzmittel und Liquiditätsrücklagen. Für die bankenunabhängige Finanzierung von Windparkprojekten bestehen Unternehmensanleihen im Gesamtumfang von T€ 49.975 (Vorjahr: T€ 39.000), deren Zusammensetzung sich aus dem Anhang der Gesellschaft ergibt.

Die liquiden Mittel und Wertpapiere betragen zum Bilanzstichtag T€ 128.030 (Vorjahr: T€ 76.807). Unter der Position Bestand an Wertpapieren ist zum Bilanzstichtag der Kauf von Bundeswertpapieren in Höhe von T€ 38.183 (Vorjahr: T€ 3) ausgewiesen. Im Berichts- wie im Vorjahr sind keine Bankguthaben mit kurzfristigen Bankverbindlichkeiten, die mit diesen Guthaben besichert sind, saldiert.

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In T€ 31.12.2023 31.12.2022
Bankguthaben, Kassenbestand 89.848 76.804
Wertpapiere 38.183 3
Liquide Mittel und Wertpapiere 128.030 76.807

Vermögenslage der Energiekontor AG

Der positive Jahresüberschuss führt im Berichtsjahr, saldiert mit der Dividendenzahlung und den Auszahlungen für Aktienrückkäufe, zu einem Eigenkapital von T€ 191.174 (Vorjahr: T€ 154.549).

Das Eigenkapital entwickelt sich während des Berichtszeitraums wie folgt:

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In T€ 2023 2022
Eigenkapital am 01.01. 154.549 122.140
Jahresüberschuss 56.192 47.779
Dividende für Vorjahr -13.959 -12.588
Auszahlungen für Aktienrückkäufe -5.608 -2.782
Eigenkapital am 31.12. 191.174 154.549

Das Eigenkapital setzt sich zum Bilanzstichtag aus den folgenden Komponenten zusammen:

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In T€ 2023 2022
Ausgegebenes Kapital nominal 13.903 13.979
Kapitalrücklage 42.240 42.240
Gesetzliche Gewinnrücklage 15 15
Andere Gewinnrücklagen 78.797 50.412
Bilanzgewinn 56.220 47.903
Eigenkapital am 31.12. 191.174 154.549

Die Eigenkapitalquote liegt bei gestiegener Bilanzsumme im Geschäftsjahr mit 52,8 Prozent leicht über dem Vorjahresniveau (51,6 Prozent).

Das Anlagevermögen beinhaltet im Wesentlichen Finanzanlagen und erhöht sich im Berichtsjahr, insbesondere infolge erhöhter Anteile an verbundenen Unternehmen, leicht auf T€ 121.882 (Vorjahr: T€ 120.920).

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In T€ 31.12.2023 31.12.2022
Immaterielle Vermögensgegenstände 0 20
Sachanlagen 64 91
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 102.863 96.098
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 18.901 24.657
Beteiligungen 55 55
Anlagevermögen 121.882 120.920

Die Anteile an verbundenen Unternehmen beziehen sich im Wesentlichen auf in- und ausländische Wind- und Solarparkbetreiber- sowie Planungsgesellschaften.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen überwiegend Finanz- und Kapitalforderungen gegen inländische Windparkbetreibergesellschaften sowie gegen die ausländischen Planungsgesellschaften. Sie sind überwiegend verzinslich, der unverzinsliche Anteil wird mit dem Barwert angesetzt.

Das Umlaufvermögen erhöht sich infolge höherer Vorräte sowie erhöhter liquider Mittel und Wertpapiere auf T€ 239.990 (Vorjahr: T€ 178.667).

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In T€ 31.12.2023 31.12.2022
Vorräte 35.153 27.291
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 246 510
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 57.841 71.235
Sonstige Vermögensgegenstände 18.633 2.805
Wertpapiere 38.183 3
Liquide Mittel (Bankguthaben) 89.848 76.804
Rechnungsabgrenzungen 88 20
Umlaufvermögen 239.990 178.667

Die Vorräte beinhalten aktivierte Planungsleistungen für zu realisierende Projekte, insbesondere die projektbezogenen Vorlaufkosten für die Windkraft- und Solaraktivitäten.

In den unter den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen aufgeführten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen aus dem Verkauf von Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften, aus Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gründung und dem Vertrieb von Wind- und Solarparks sowie Forderungen aus Planungsleistungen, für die Buchführung und konzerninterne Forderungen für die Personalgestellung bilanziert. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen im Umfang von T€ 18.633 (Vorjahr: T€ 2.805) handelt es sich im Wesentlichen um bereits gezeichnete, aber noch nicht erfolgte Einzahlungen für die Unternehmensanleihe 2023 sowie um Steuer- und Darlehensforderungen.

Sonstige projektbezogene Rückstellungen, Rückstellungen für Rechts-, Beratungs- sowie Personalkosten, insbesondere für Urlaub, Überstunden und leistungsabhängige Erfolgsbeteiligungen, Steuerrückstellungen und Rückstellungen für kleinere Geschäftsvorfälle ergeben insgesamt bilanzierte Rückstellungen in Höhe von T€ 22.144 (Vorjahr: T€ 19.735).

Die Verbindlichkeiten erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr auf T€ 133.175 (Vorjahr: T€ 110.560).

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In T€ 31.12.2023 31.12.2022
Anleihen 49.975 39.000
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 11.701 9.473
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.007 926
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 69.798 58.529
Sonstige Verbindlichkeiten 694 2.631
Verbindlichkeiten 133.175 110.560

Die Verbindlichkeiten aus Anleihen erhöhen sich auf T€ 49.975 (Vorjahr: T€ 39.000), wie auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die leicht zunehmen auf T€ 1.007 (Vorjahr: T€ 926). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, die insbesondere aus Lieferungen und Leistungen sowie Darlehens- und Verrechnungskonten bestehen, erhöhen sich auf T€ 69.798 (Vorjahr: T€ 58.529). In den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 694 (Vorjahr: T€ 2.631) sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lohnsteuern sowie Verbindlichkeiten aus Anleihezinsen, die erst im Folgejahr zu zahlen sind, enthalten.

Zum Bilanzstichtag standen der Energiekontor AG Kreditlinien im Gesamtumfang von T€ 45.884 (Vorjahr: T€31.300) zur Verfügung, wovon insgesamt T€ 11.701 (Vorjahr: T€ 9.473) in Anspruch genommen wurden.

Chancen- und Risikobericht

Energiekontor betreibt ein aktives Chancen- und Risikomanagement und setzt sich mit allen Risiken und Chancen systematisch auseinander. Ziel ist es, Risiken grundsätzlich möglichst frühzeitig zu erkennen, zu klassifizieren, zu steuern und ggf. geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Gleichzeitig agiert Energiekontor in einem dynamischen und wachstumsstarken Marktumfeld, in dem sich laufend neue Chancen eröffnen. Diese systematisch zu erkennen und zu nutzen und gleichzeitig mögliche Risiken zu minimieren, ist die Basis für das nachhaltige Wachstum des Unternehmens.

Das Chancenmanagementsystem der Energiekontor AG ist somit eng an das Risikomanagementsystem angelehnt. Bei Chancen kann es sich um externe oder interne Opportunitäten und Potenziale handeln. Zur Erkennung und Analyse von Chancen dienen unter anderem Markt- und Wettbewerbsanalysen, Expertenveröffentlichungen und -meinungen sowie die umfassende Expertise und Erfahrung der hoch spezialisierten Mitarbeitenden bei Energiekontor.

Chancen

Allgemeines Marktumfeld

Die Energiekontor AG ist in Märkten tätig, die wesentlich durch natürliche Grenzen (Ressourcenknappheit, Umweltbelastung) und politische Entscheidungen (Ressourcen- und Umweltschutz, Klimaschutz, Energiesouveränität) bestimmt werden. Aufgrund des zunehmenden internationalen Konsenses, der Dringlichkeit zur Erreichung notwendiger Klimaziele und des Bedürfnisses nach einem möglichst hohen Maß an Energiesouveränität, insbesondere auch infolge des anhaltenden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, haben sich die Wachstumsaussichten für den Markt der erneuerbaren Energien in den letzten Jahren noch einmal deutlich verbessert. Dieser geht gleichzeitig immer mehr von einem regulierten Markt in einen freien Wettbewerbsmarkt über.

Energiekontor hat sich frühzeitiger als die meisten Wettbewerber in diesen Märkten engagiert und ist heute eine etablierte Größe in der Branche. Dabei hat sich das Unternehmen gezielt auf die Märkte mit möglichst langfristig stabilen Rahmenbedingungen und politischen Verhältnissen wie Deutschland, Großbritannien und Portugal konzentriert und hat mit spezialisierten Teams vor Ort langjährige Erfahrungen gesammelt.

Mit den in der Vergangenheit neu hinzugekommenen Märkten Frankreich und den Vereinigten Staaten erschließt sich Energiekontor weitere attraktive Wachstumspotenziale und erhöht seine regionale Diversifizierung. Gleichzeitig setzt das Unternehmen auf die etablierten Technologien Wind an Land und Solarfreiflächenanlagen. Der Anteil des Solarbereichs am Gesamtgeschäft soll in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden. Auf diese Weise treibt Energiekontor auch die technische Diversifizierung voran. Für den Bereich der Stromerzeugung in Eigenparks bietet der Ausbau des Solarbereichs zudem das Potenzial, die Planbarkeit der wiederkehrenden Einnahmen aus der Stromerzeugung zu erhöhen und die Abhängigkeit von meteorologischen Schwankungen zu verringern, da sich die Einnahmen aus der Solarenergie komplementär zu denen aus dem Bereich der Windenergie verhalten.

Wachstumsmarkt erneuerbare Energien

Energiekontor ist im Bereich der erneuerbaren Energien aktiv und damit in einem der zentralen Wachstumsmärkte des Jahrhunderts. In den vergangenen Jahren wurde der Ausbau der erneuerbaren Energien insbesondere durch das Ziel bestimmt, den weltweiten Anstieg der Klimaerwärmung zu verlangsamen und das Pariser 1,5-Grad-Ziel, das in etwa einer Netto-Null-Emission der Länder bis 2050 entspricht, zu erreichen.

Mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und der daraus entstandenen Energiekrise, insbesondere in Europa, gewann der zukünftige Ausbau der erneuerbaren Energien massiv an Bedeutung. Neben der Europäischen Union haben auch alle europäischen Länder ihre nationalen Ausbauziele deutlich angehoben und bauen sukzessive bestehende Hemmnisse wie langwierige Genehmigungsverfahren ab. Gleiches gilt für die Vereinigten Staaten, die dem Bereich der erneuerbaren Energien mit dem Inflation Reduction Act den Weg geebnet haben. Damit steht der Energiemarkt insgesamt vor einer Zeitenwende.

Folglich wird die Nachfrage nach regenerativer Energie und Erneuerbare-Energien-Anlagen in den kommenden Jahren weiter deutlich zunehmen. Dabei sind die Eintrittsbarrieren in den Markt nicht unerheblich. Fachwissen und Know-how zu geeigneten Standorten, Rechtssicherungs- und Genehmigungsverfahren sowie zur Sicherung der Projektfinanzierung sind unabdingbar. Gleiches gilt für die Auswahl und den Einkauf geeigneter Windenergieanlagen oder Solarmodule, die Projektkoordination vor Ort und vieles mehr.

Energiekontor ist seit mehr als 30 Jahren im Bereich der erneuerbaren Energien aktiv und ein Pionier der Energiewende. Das Unternehmen ist am Markt etabliert, verfügt über ein breites Netzwerk, das notwendige Know-how und die Erfahrung sowie belastbare Beziehungen zu allen wesentlichen Zulieferern und Geschäftspartnern. Das organische Wachstumsmodell macht Energiekontor dabei unabhängig von den Entwicklungen an den Kapitalmärkten zur weiteren Wachstumsfinanzierung und bietet ein hohes Maß an finanzieller Stabilität und Sicherheit. Darüber hinaus setzt das Unternehmen auf etablierte Länderregionen und Technologien und minimiert damit mögliche Belastungen aus politischen Veränderungen sowie juristischen Unsicherheiten.

Energiekontor dürfte damit die besten Voraussetzungen haben, um an den sehr guten Wachstumsaussichten der Gesamtbranche teilzuhaben, seine Projektpipeline in den kommenden Jahren weiter deutlich auszubauen und die Anzahl der jährlich realisierten Projekte für den Verkauf bzw. für die Übernahme in den Eigenbestand weiter zu erhöhen.

Regionale und technische Diversifizierung

Energiekontor hat das Kerngeschäft Wind an Land um den Solarbereich erweitert. Beide Technologien ergänzen sich ideal, da die Peak-Erzeugungsleistungen von Wind und Solar über das Jahr gesehen komplementär sind. Beide Bereiche sollen zukünftig gleichberechtigt im Unternehmen ausgebaut werden, sowohl für den Weiterbetrieb im Eigenbestand als auch für den Bereich Projektierung und Vertrieb. Gleichzeitig ist Energiekontor heute in fünf Kernmärkten aktiv. Mit dieser regionalen und technischen Diversifizierung sichert sich das Unternehmen gegen Marktschwankungen und ungünstige meteorologische Entwicklungen in einzelnen Regionen und bei verschiedenen Technologien ab.

In der Folge dürften sich in den kommenden Jahren die wiederkehrenden Erträge aus der Stromerzeugung in den Solar- und Windparks im Eigenbestand, aber auch aus dem Bereich der Betriebsführung positiv entwickeln. Im Rahmen des organischen Wachstumsmodells erhöht sich damit die Planungssicherheit für Energiekontor über den zukünftig zu realisierenden Wachstumspfad. Mit dem Ausbau der Aktivitäten in Frankreich und den Vereinigten Staaten sowie dem starken britischen bzw. schottischen Markt als etablierten zweiten Kernmarkt hat sich Energiekontor die Chance gesichert, an dem prognostizierten beschleunigten Wachstum der erneuerbaren Energien in den jeweiligen Kernregionen teilhaben zu können.

Ausbau des Dienstleistungsgeschäfts

Seine mehr als 30-jährigen Erfahrungen im kaufmännischen und technischen Management von Wind- und Solarparks bietet Energiekontor verstärkt auch Dritten als Dienstleistung an. Der weltweit geplante Ausbau der erneuerbaren Energien bietet Energiekontor in den kommenden Jahren die Möglichkeit, auch in diesem Geschäftsfeld weiter zu wachsen und Potenziale zu heben.

Hohes Maß an finanzieller Unabhängigkeit und Stabilität

Aufgrund des stabilen Cashflows aus dem Eigenparkbestand beinhaltet das organische Wachstumsmodell von Energiekontor die Chance, die personellen und infrastrukturellen Kapazitäten auch in Zeiten eines für die Projektentwicklung schwierigeren Marktumfelds aufrechtzuerhalten. Dies sichert eine hohe Unabhängigkeit von konjunkturellen Einflüssen sowie Änderungen im regulativen Marktumfeld. Energiekontor ist damit deutlich unabhängiger von temporären Schwankungen und Entwicklungen an den Kapital- und Finanzmärkten. Das verleiht dem Unternehmen eine hohe finanzielle Stabilität, die auch bei der langfristigen Zusammenarbeit und der Sicherung von Vertrags- und Geschäftspartnern sowie Herstellern und Zulieferern von Vorteil ist. Das organische Wachstumsmodell ermöglicht Energiekontor, herausfordernde Marktphasen gut zu durchstehen, ohne kurz- oder mittelfristig Personal und damit Know-how abzubauen. Dies ist auch ein Vorteil für Energiekontor beim zukünftigen Wettbewerb um qualifiziertes Personal.

Wettbewerbsvorsprung

In fast allen Ländern werden mittlerweile die Preise für die Vergütung von Strom aus Wind- und Solarparks über Auktionen und Ausschreibungsverfahren ermittelt. Der bisherige Wettbewerb um Flächen für den Bau von Windparks und Solarfreiflächenanlagen wird daher zunehmend von einem Wettbewerb um die niedrigsten Stromgestehungskosten überlagert. Diese Entwicklung ist in mehrfacher Hinsicht chancenreich. Einerseits verfolgt das Unternehmen seit jeher das Ziel, die Kosten für die Stromerzeugung aus Wind- und Solarparks gezielt durch Effizienzmaßnahmen so weit zu senken, dass sie unter denen der konventionellen Energieträger liegen, um den erneuerbaren Energien auf ihrem Weg zu einer hundertprozentigen Vollversorgung zum Durchbruch zu verhelfen. In Großbritannien setzt Energiekontor bereits alle Projekte völlig unabhängig von staatlichen Subventionen bzw. staatlich garantierten Einspeisevergütungen um. Selbiges gilt bereits für größere Solarfreiflächenanlagen in Deutschland, was jeweils einen erheblichen Wettbewerbsvorteil nach sich zieht. Zum anderen verfügt Energiekontor über langjährige Erfahrungen mit Ausschreibungsmodellen sowie dem Abschluss von Stromabnahmeverträgen (PPAs), die in Zukunft eine immer größere Rolle spielen werden.

Führende Rolle bei PPAs

Mit dem massiven Ausbau der erneuerbaren Energien, der Verteuerung der fossilen Energieträger sowie dem zu erwartenden weiteren Rückgang der direkten Förderungshöhe dürfte auch der Bereich der privatwirtschaftlichen Stromabnahmeverträge (PPAs) in Zukunft weiter wachsen. PPAs bieten Stromerzeugern und Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen die Möglichkeit, ihren Strom langfristig, planbar und zu einem festen Preis abzugeben. Auch der Stromabnehmer profitiert von langfristig stabilen und kalkulierbaren Preisen und einer kalkulierbaren Menge an "grünem" Strom. Insbesondere vor dem Hintergrund der Strompreisentwicklung nimmt auch die Zahl energieintensiver Industrieunternehmen zu, für die ein langjähriger Festbezug über PPAs von Vorteil ist. Zudem können Unternehmen über sogenannte Herkunftszertifikate gesetzliche Auflagen über den zu beziehenden Anteil aus regenerativer Energieerzeugung erfüllen und nachweisen. Energiekontor gehört zu den Pionieren im Bereich der PPAs und hatte beispielsweise bereits im Geschäftsjahr 2018 den ersten völlig subventionsfreien Windpark in Großbritannien überhaupt realisiert. Energiekontor profitiert von dieser Entwicklung in besonderem Maße, da sich das Unternehmen bereits seit Langem auf eine Post-Förderungs-Ära vorbereitet, viel Erfahrungen im Abschluss mit PPA-Verträgen vorweisen kann und sich die Effizienz- und Wirtschaftlichkeitssteigerung seiner Wind- und Solarparks zu einer zentralen Aufgabe gemacht hat. Dies ermöglicht unter anderem Industrieunternehmen, sich durch den Abschluss direkter oder indirekter PPA-Verträge mit Energiekontor attraktive und langfristig planbare Stromkosten zu sichern.

Breites Netzwerk und langjährige Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern

In der über 30-jährigen Erfolgsgeschichte des Unternehmens hat Energiekontor langjährige, vertrauensvolle und belastbare Beziehungen zu Herstellern, Lieferanten, Banken, Anlegern, aber auch Behörden und regionalen Vertretern aufgebaut. Dabei hat sich auch die regionale Präsenz im Rahmen des Regionalitätsprinzips von großem Vorteil erwiesen. Diese Verbindungen und bewährten Beziehungen ermöglichen es Energiekontor, oftmals rascher und flexibler reagieren zu können und individuelle Leistungen auszuhandeln. Da die Finanzierung im Projektgeschäft vor, während und nach der Errichtung von Wind- und Solarparks eine zentrale Rolle spielt, hat sich Energiekontor auch in dieser Hinsicht belastbare und vertrauensvolle Beziehungen erarbeitet, die ein hohes Maß an Flexibilität ermöglichen. Die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte beinhalten zudem die Chance, diese auch unter größerem Wettbewerbsdruck erfolgreich umsetzen zu können.

Risiken

Energiekontor hat ein ausführliches Risikomanagementsystem etabliert, aus dem detaillierte Abläufe für das interne Reporting und Controlling hervorgehen. Das Risikomanagement dient der Sicherung der Unternehmensziele, des Unternehmenserfolgs und der Senkung der Risikokosten. Um eine optimale Unternehmenssteuerung zu erzielen und um den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, verfügt der Vorstand über ein für die Größe der Gesellschaft angemessenes Risikomanagementsystem. Die systematische Auseinandersetzung mit potenziellen Chancen und Risiken sowie der risikobewusste Umgang mit diesen sind ein zentraler Ausdruck der Zukunftssicherung und -gestaltung des Unternehmens in einem dynamischen Marktumfeld. Das Risikomanagementsystem wird fortlaufend den sich ändernden Rahmenbedingungen entsprechend angepasst und unterliegt der kontinuierlichen Weiterentwicklung, um sicherzustellen, dass neben internen Veränderungen auch externe Faktoren, wie z. B. Gesetzesänderungen, berücksichtigt werden.

Funktion und Aufgaben des Risikomanagements

Das Risikomanagementsystem im Hinblick auf wesentliche und bestandsgefährdende Risiken ist in das wertorientierte Führungs- und Planungssystem der Energiekontor-Gruppe eingebettet. Es ist integraler Bestandteil des gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses in den rechtlichen Einheiten, Geschäftsfeldern und konzernweiten Funktionen. Mit dem Risikomanagementsystem sollen wesentliche und bestandsgefährdende Risiken systematisch und kontinuierlich identifiziert, beurteilt, gesteuert, überwacht und dokumentiert werden, um die Erreichung der Unternehmensziele abzusichern und das Risikobewusstsein im Unternehmen zu erhöhen.

Im Rahmen einer operativen Planung erfolgt die Identifikation und Beurteilung von Risiken und Chancen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Gesetzeslage für einen Planungszeitraum von typischerweise zwei Jahren. Zudem werden in den Diskussionen zur Ableitung der mittelfristigen und strategischen Ziele im Rahmen einer strategischen Planung auch Risiken und Chancen identifiziert und bewertet, die auf einen längerfristigen Zeitraum bezogen sind. Neben der Berichterstattung zu bestimmten Zeitpunkten und bezogen auf die beschriebenen Zeiträume ist das Risiko- und Chancenmanagement im Konzern als kontinuierliche Aufgabe etabliert. Wie im Kapitel "Organisation des Risikomanagements der Energiekontor AG" beschrieben werden die identifizierten Risiken in einer systematischen Informationskaskade regelmäßig an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet.

Die Bewertung der Risiken erfolgt auf Basis der Eintrittswahrscheinlichkeit und des möglichen Ausmaßes des Risikos gemäß den Stufen niedrig, mittel oder hoch. Auf die Betrachtung der Eintrittswahrscheinlichkeit wird hierbei verzichtet. Bei der Bewertung des Ausmaßes wird die Wirkung grundsätzlich in Relation zum Ergebnis vor Steuern (EBT) betrachtet.

Prozess des Risikomanagements

Grundsätzlich lassen sich die vier Phasen der Risikoidentifikation, Risikobewertung, Risikosteuerung und Risikokontrolle unterscheiden, begleitet durch eine Risikopolitik und eine Prozessüberwachung. Idealtypisch lässt sich dieser Prozess wie folgt darstellen (vgl. Abbildung "Risikomanagement-Kreislauf" auf Seite 73).

Ausgangspunkt des Risikomanagements ist die Formulierung der unternehmungsspezifischen Risikopolitik. Diese Risikopolitik berücksichtigt den Sicherheitsgedanken in der Unternehmung, indem sie die Grundsätze zum Umgang mit Risiken - aber auch mit Chancen - vorgibt und sowohl auf Bereichsebene als auch auf Gesamtunternehmungsebene festlegt, in welchem Verhältnis Chancen und Risiken eingegangen werden dürfen und welche maximalen Risikoausprägungen in Kauf genommen werden sollen.

Um ein einheitliches Risikoverständnis im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit zu gewährleisten, hat die Energiekontor-Gruppe im Rahmen ihrer Risikopolitik folgende Grundsätze für den Umgang mit Risiken definiert:

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Jedes Unternehmen muss sich bietende Chancen nutzen. Dabei gilt der Grundsatz "Keine Chance ohne Risiko" - Risiken sind daher grundsätzlich nicht zu vermeiden.
Chancen und Risiken werden offen kommuniziert.
Risiken werden regelmäßig analysiert und bewertet.
Risiken sind so weit wie möglich durch entsprechende Maßnahmen abzusichern.
Geschäfte, die eine unmittelbare Gefährdung für den Unternehmensbestand darstellen, sind zu vermeiden.

Die Phase der Risikoidentifikation umfasst die Sammlung aktueller und zukünftiger (potenzieller und latenter) Risiken. Sie stellt dadurch den wichtigsten Schritt im Rahmen des Risikomanagements dar, denn ihr Ergebnis ist entscheidend für die in allen nachfolgenden Prozessschritten ablaufenden Tätigkeiten. Instrumente, die zur Identifikation von Risiken eingesetzt werden können, sind neben Analysen (Unternehmungsanalyse, Umfeldanalyse) und Prognosen vor allem die Frühaufklärung. Letztere hat neben einer frühzeitigen Erfassung verdeckt bereits vorhandener Risiken auch eine Ortung latenter Chancen sowie die Sicherstellung der Einleitung entsprechender Maßnahmen zur Risiko-/​Chancensteuerung zum Inhalt. Sie kann operativ - auf Basis von Kennzahlen, Hochrechnungen und Indikatoren - sowie strategisch - auf Basis von "Weak Signals" - ausgerichtet sein.

Die Risikoidentifikation erfolgt bei Energiekontor auf verschiedenen organisatorischen Ebenen im Rahmen eines miteinander verzahnten Prozesses. In turnusmäßig oder anlassbezogen stattfindenden Sitzungen und Workshops werden Risiken vor allem auf der Grundlage regelmäßiger Umfeld-, Markt- und Wettbewerbsanalysen identifiziert und bewertet. Mindestens einmal jährlich wird im Rahmen der Risikoanalyse und Risikobewertung ein Risikoportfolio erstellt, in dem die identifizierten Risiken nach Eintrittswahrscheinlichkeit und (potenzieller) Schadenshöhe bewertet und visualisiert werden. Ziel ist es, vor allem die zentralen und ggf. bestandsgefährdenden Risiken herauszufiltern und durch entsprechende Maßnahmen zu vermeiden bzw. die Eintrittswahrscheinlichkeit zu reduzieren.

Risikomanagement-Kreislauf

Im Rahmen der Risikosteuerung müssen dann Möglichkeiten gefunden werden, die eine Reaktion auf das identifizierte und bewertete Risikospektrum erlauben und gleichzeitig im Einklang mit der festgelegten Risikopolitik stehen. Durch unterschiedliche Strategien und Maßnahmen soll aktiv versucht werden, das Verhältnis von Chancen und Risiken auszugleichen und die Risikostrategie an die Gesamtunternehmungsstrategie anzupassen. Dabei stehen einer Unternehmung grundsätzlich vier verschiedene Steuerungsmöglichkeiten zur Auswahl: Vermeidung mit gleichzeitigem Geschäftsverzicht, Verminderung, Überwälzung z. B. auf eine Versicherung oder das Selbsttragen des Risikos.

Bei Energiekontor liegt der Schwerpunkt der Risikosteuerung dabei vor allem auf

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den Maßnahmen zur Risikoverminderung und -kompensation (z. B. Entwicklung von Plan-B-Maßnahmen/​ alternativer Lösungen) oder speziellen Maßnahmenprogrammen (z. B. zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und dem Abschluss von Power Purchase Agreements (PPAs) zur Reduzierung regulatorischer Risiken),
Maßnahmen zur Risikoüberwälzung auf Dritte (z. B. durch den Abschluss von Versicherungen oder die Einbindung externer Haftungspartner)
sowie der Vermeidung bestandsgefährdender Risiken.

Insbesondere bei dem letztgenannten Punkt spielen interne Risikorichtlinien eine zentrale Rolle, um vornehmlich potenzielle Finanz- und Haftungsrisiken, die aus eigenen Handlungen resultieren, von vornherein auszuschließen bzw. möglichst weitgehend zu minimieren.

Die Risikokontrolle soll gewährleisten, dass die tatsächliche Risikosituation der Unternehmung mit der geplanten Risikoprofilsituation übereinstimmt. Zur Unterstützung der Kontrolle ist es notwendig, ein Berichtswesen in der Unternehmung zu implementieren, das die Risikosituation aufzeigt, die Risiken im Zeitablauf darstellt und einen Gesamtüberblick ermöglicht. Um diesbezüglich Redundanzen zu vermeiden und keine Parallelprozesse und -strukturen im Unternehmen zu etablieren, wurden Risikoreporting und die Risikokontrolle bei Energiekontor weitestgehend in das vorhandene Controlling- und Berichtswesen integriert.

Prozessbegleitend ist eine Risikokommunikation im Unternehmen erforderlich, die eine rechtzeitige Weiterleitung der relevanten Informationen an die jeweils Verantwortlichen sicherstellt und das Risikobewusstsein in der Unternehmung stärken soll.

Auch im Bereich der Rechnungslegung kommt dem Risikomanagement eine gewisse Bedeutung zu, wenn auch die Prozesse im Bereich der Rechnungslegung nicht expliziter Bestandteil des Risikomanagementsystems sind. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess soll das interne Kontrollsystem (IKS) eine vollständige, richtige und zeitnahe Übermittlung und Verarbeitung von Informationen gewährleisten. Vermieden werden sollen damit materielle Falschaussagen in der Buchführung und externen Berichterstattung bei der Aufstellung des Abschlusses der Energiekontor AG, des Lageberichts, des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Ein wesentliches Merkmal des IKS innerhalb des Energiekontor Konzerns ist die Organisation des Rechnungswesens. In allen größenmäßig relevanten, rechtlich selbstständigen Einheiten sind für unternehmenskritische Abläufe und Kernprozesse effiziente Strukturen eingerichtet. Unter Berücksichtigung verfügbarer Ressourcen sowie unter Wirtschaftlichkeits- und Effektivitätsaspekten achtet die Geschäftsführung auf eine weitestgehende Trennung von Ausführungs-, Genehmigungs- und Kontrollfunktionen.

Das Konzernrechnungswesen unterstützt alle in- und ausländischen Gesellschaften im gesamten Konzernrechnungslegungsprozess. In Zusammenarbeit von Rechnungswesen und Abschlussprüfer wird sichergestellt, dass - insbesondere bei Änderungen - die Anforderungen an die externen Berichtserfordernisse hinsichtlich Art und Umfang der Angabepflichten vollumfänglich erfüllt werden. Maßgebliche Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sowie die Abbildung spezifischer Sachverhalte werden für die Erstellung von Jahres- und Halbjahresabschlüssen zugrunde gelegt.

Die Einzelabschlüsse der Energiekontor AG und ihrer Tochtergesellschaften werden unter Beachtung der jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften lokal erstellt und in einen IFRS-konformen Abschluss übergeleitet. Zu Kontroll- und Steuerungszwecken werden die Meldedaten aus den Abschlüssen in der Energiekontor AG zentral analysiert und mit den Informationen aus der Unternehmensplanung sowie der internen, unterjährigen Berichterstattung verglichen, um festzustellen, inwieweit prognostizierte Kenngrößen und Kennzahlen erreicht wurden.

Überwacht werden auch die Chancen- und Risikobeurteilung sowie -entwicklung, das Investitionsbudget, die Entwicklung des Belegschaftsstandes, der Fortgang wesentlicher Entwicklungsprojekte, der Umfang der als Sicherheit gestellten Vermögenswerte oder die Einhaltung von Kennzahlen. Die Konsolidierung einschließlich Dokumentation und Analyse der Berichtsdaten erfolgt mittels handelsüblicher Standardsoftware. Im Falle ungewöhnlicher oder komplexer Sachverhalte bestehen zudem eigens entwickelte Tabellenkalkulationslösungen.

Um den strengen Anforderungen zu genügen, achtet die Unternehmensführung auf die Einhaltung notwendiger Dokumentationspflichten. Änderungen aus Grundgeschäften, die sich aus dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr ergeben können, werden fortlaufend überwacht. Dabei werden unterschiedliche Kontrollmechanismen genutzt, wie die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips, der Einsatz von Checklisten, eine duale Unterschriftenregelung bei verpflichtendem Schriftverkehr, ein gestaffeltes Genehmigungssystem bei Bestellvorgängen, die Verpflichtung zur Einholung von Vergleichsangeboten vor Auftragserteilung an Lieferanten, ein Berechtigungskonzept, das die Zugriffsrechte auf einzelne IT-Systeme und Systemtransaktionen sowie elektronische Speichermedien regelt. Prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen werden vom Aufsichtsrat durchgeführt.

Über die Entwicklung einzelner Risiken, die wesentlichen Einfluss auf Abschlussgrößen haben, wird regelmäßig in Schriftform und in Gesprächen berichtet. Hierzu gehören unter anderem die Bewertung von Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten, die Werthaltigkeit des Anlage- und Vorratsvermögens, die Beurteilung zweifelhafter Forderungen, das Kapitalmanagement oder die Kostenentwicklung laufender Aufträge. Es wird monatlich über die aktuelle Finanzplanung, die Inanspruchnahme von Kredit- und Avallinien sowie über offene Positionen an den Vorstand berichtet. Abweichungen werden kommentiert und nachverfolgt.

Die aus der Finanzberichterstattung gewonnenen Erkenntnisse fließen unter Berücksichtigung der Risikostrategie des Vorstands und weiterer wesentlicher Einflussgrößen in die jährlich aufgestellte Planung ein. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter werden z. B. in Form regelmäßig stattfindender Schulungen und Workshops zielgerichtet fortgebildet. So wird sichergestellt, dass sie den wachsenden fachlichen Ansprüchen dauerhaft gerecht werden.

Hierzu gehören die Betreuung und Bearbeitung besonderer Sachverhalte in steuerlichen Fragestellungen, Bonitätsprüfungen und die Ermittlung beizulegender Zeitwerte derivativer Finanzinstrumente.

Die Gesamtheit aller vom Vorstand initiierten Maßnahmen ist darauf ausgerichtet, eine koordinierte, ordnungsgemäße und termingerechte Abschlusserstellung und -prüfung sicherzustellen sowie die Möglichkeiten zu unlauteren Handlungen zu reduzieren. Trotz einer kontinuierlichen Weiterentwicklung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems kann dennoch nicht sicher ausgeschlossen werden, dass wesentliche Falschaussagen in der Finanzberichterstattung gemacht werden.

Organisation des Risikomanagements

Das Risikomanagement der Energiekontor AG ist weitestgehend in die vorhandene Ablauf- und Aufbauorganisation integriert, um Redundanzen und parallele Organisations-, Entscheidungs- und Berichtsstrukturen zu vermeiden und um sicherzustellen, dass die zentralen Geschäftsrisiken regelmäßig in den Führungsgremien behandelt werden. Auf die Implementierung einer separaten Risikoorganisation bestehend aus Risikobeauftragten, Risikokoordinatoren und separaten Risikogremien wurde insofern verzichtet. Hinzu kommt, dass es sich bei einem Großteil der Risiken um projekt- und/​oder regionenspezifische Risiken handelt, die überwiegend dezentral in den einzelnen Abteilungen und Bereichen behandelt werden, weshalb sich die bei Energiekontor bestehende implizite Risikomanagement-Organisation in der Vergangenheit als effizientes Organisationsmodell bewährt hat.

Insgesamt ist das Risikomanagement in die routinemäßigen Arbeitsprozesse des Unternehmens integriert. Das Reporting verläuft dabei als Bottom-up-Struktur von der Mitarbeiterebene bis in die obersten Entscheidungsgremien. Mögliche Risiken werden bereits auf der Arbeitsebene der einzelnen Projektgruppen identifiziert und in den wöchentlichen Meetings, den Team- und Abteilungsmeetings sowie den Entscheidungsratssitzungen diskutiert. Ggf. werden dort bereits Maßnahmen zum Umgang mit den jeweiligen Risiken, die unter Umständen bereits in hausinternen Leit- und Richtlinien geregelt sind, beschlossen. Sofern nötig, werden die Fragen zur Risikobehandlung der Geschäftsführungs- bzw. der Aufsichtsratssitzung vorgelegt. Bei grundlegenden sowie bereichsübergreifenden Themen werden außerdem Arbeitsgruppen aus unternehmensinternen Experten gebildet, um in regelmäßig stattfindenden Meetings oder nach Bedarf ausgerichteten Workshops Lösungen für spezifische Fragestellungen zu erarbeiten. Die namentliche Organisation des Risikomanagements ist als Anlage 1 beigefügt.

Prozess des Risikomanagements

Kernrisiken der Energiekontor-Gruppe

Als Ergebnis der durchgeführten Risikoanalysen ergeben sich aktuell die nachfolgend kurz skizzierten Kernrisiken für Energiekontor. Diese Risiken wurden im Rahmen der Risikobewertung unter anderem in einem Risikoportfolio klassifiziert, um konkrete Maßnahmenprogramme für die zentralen Risiken zu erarbeiten.

Bestandsgefährdende Risiken werden derzeit nicht identifiziert. Gleichwohl gibt es Risiken, die bei Eintritt die Geschäftsentwicklung massiv beeinflussen könnten; im Folgenden mit Ausmaß "hoch" gekennzeichnet:

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Kategorie Eintrittswahrscheinlichkeit Ausmaß
Politische Rahmenbedingungen/​Regulatorischer Rahmen Hoch Hoch
Lieferanten und Preise Hoch/​mittel Hoch
Preisentwicklung/​Verfügbarkeit von WKA/​Solarmodulen/​Komponenten Hoch/​mittel Hoch
Marktposition/​Wettbewerb Mittel Hoch
Zinsen Mittel Hoch
EDV-Systemversagen/​Organisation Hoch/​mittel Hoch/​mittel
Compliance/​Interne Organisation Hoch/​mittel Hoch/​mittel
Standortakquise Hoch/​mittel Hoch/​mittel
Meteorologische Risiken Mittel Hoch/​mittel
Währungen Mittel Mittel
Liquidität/​Finanzierung Mittel Mittel
Strompreisentwicklung Mittel Mittel
Fehlende Wirtschaftlichkeit Mittel Mittel
Anlegermarkt/​Anleihemarkt/​Mittelrückführung Mittel/​niedrig Mittel
Abhängigkeit von (ausländischen) Partnern Niedrig Mittel
Klagen Hoch Niedrig
Rückkaufverpflichtung von Windparks Niedrig Niedrig
Prospekthaftung Vertrieb/​Berichtswesen Sehr niedrig Niedrig

Die Risiken aus allen Gruppen können gleichermaßen hoch sein. Ihre wirtschaftlichen Auswirkungen und Beeinflussbarkeit unterscheiden sich jedoch. Die Möglichkeiten des konstruktiven Umgangs mit einschneidenden Veränderungen, vor allem bei frühzeitiger Erkennung und Einleitung entsprechender Maßnahmen zur Risikobeherrschung, bestehen bei allen Risiken. Daher werden im Reporting der Energiekontor-Gruppe entsprechende Indikatoren erfasst und ausgewertet. Durch eine intensive Kontaktpflege mit den Verbänden, Banken, Herstellern und Kunden können Risiken früh erkannt und marktgerechte Alternativen entwickelt werden.

Die Risiken werden nachfolgend in strategische und operative Risiken und innerhalb dieser Kategorien in verschiedene Gruppen unterteilt.

Strategische Risiken

Risiken regulatorischer Rahmenbedingungen

Die Wirtschaftlichkeit eines Projekts hängt weiterhin entscheidend von der Vergütung des eingespeisten Stroms ab. Europaweit ist eine eindeutige Tendenz festzustellen, nach der die erneuerbaren Energien durch entsprechend geänderte Rahmenbedingungen an die Wettbewerbsbedingungen des Strommarktes herangeführt werden sollen. In Deutschland wird die Vergütung durch das Gesetz zum Vorrang erneuerbarer Energien oder Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt, das in den letzten Jahren laufend überarbeitet wurde.

Mit dem Krieg in der Ukraine ist der Ausbau der erneuerbaren Energien für die zukünftige Energieversorgung in Deutschland, aber auch in Europa weiter in das Zentrum der Energiepolitik gerückt. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist zu einer Frage der nationalen und europäischen Sicherheit erklärt worden. Im Rahmen dieser Entwicklungen ist zum 1. Januar 2023 das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz stellt die zentralen Weichen für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und enthält neben konkreten Ausbauzielen bereits erste Vereinfachungen bei Genehmigungsverfahren, indem der Grundsatz verankert wurde, dass der Ausbau erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit liegt. Damit haben EEG-Anlagen Vorrang in der Schutzgüterabwägung. Ziel ist die Erreichung der Treibhausgasneutralität und die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis 2030 auf mindestens 80 Prozent zu erhöhen. Bis 2045 soll Deutschland zudem vollständige Klimaneutralität erreichen. Darüber hinaus soll vor 2050 der gesamte Strom, der im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erzeugt oder verbraucht wird, treibhausgasneutral erzeugt werden.

Das zusätzlich am 4. Oktober 2023 beschlossene Klimaschutzprogramm (KSP) bündelt die Anstrengungen der Bundesregierung zur Sicherstellung der Erreichung der nationalen sowie europäischen Klimaziele und zielt darauf ab, die noch vorhandene Klimaschutzlücke zum Klimaziel 2030 um 80 Prozent zu verringern. Es beinhaltet Maßnahmen für alle zentralen wirtschaftlichen Sektoren als auch sektorübergreifende Maßnahmen. Viele der enthaltenen Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, insbesondere die geplanten Gesetzesänderungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Weitere Maßnahmen wurden zwischenzeitlich beschlossen oder befinden sich im parlamentarischen Verfahren.

Während im Jahr 2017 das Ausschreibungssystem für Wind an Land in Deutschland eingeführt wurde, fand die erste Ausschreibung für Photovoltaik-Anlagen in Deutschland bereits Anfang 2015 statt. Es handelt sich dabei um ein projektbezogenes Verfahren, d. h., die Zuschläge werden den gemeldeten Genehmigungen zugeordnet. Die Gebote mit den niedrigsten Gebotswerten erhalten einen Zuschlag, bis das ausgeschriebene Volumen des jeweiligen Gebotstermins erreicht ist. Die Bundesnetzagentur hat im Dezember 2023 die zulässigen Höchstwerte für die Ausschreibungen in 2024 für Windenergie an Land auf 7,35 ct/​kWh und für Solarfreiflächenanlagen auf 7,37 ct/​kWh festgelegt. Damit setzte der Gesetzgeber das hohe Niveau des Vorjahres fort und reagierte auf die erhöhten Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Anlagen sowie auf gestiegene Finanzierungskosten.

Die Bundesregierung hatte zudem die Einführung eines Gesetzes zur Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne beschlossen. Demnach werden auf Basis von Referenzwerten Höchstwerte für die Strompreise festgelegt, die für erneuerbare Energien ohne gesonderte Besteuerung vereinnahmt werden können. Umsätze, die über diese Referenzwerte hinaus erzielt werden, sollen mit bis zu 90 Prozent besteuert werden. Das Gesetz trat bereits zum 1. Dezember 2022 in Kraft.

Auch in Portugal, Großbritannien und ebenso in Frankreich gibt es gesetzliche Regelungen für die Vergütung von Wind- und Sonnenstrom. In Großbritannien gab es seit 2015 kein Ausschreibungsmodell mehr. Die Energiekontor-Gruppe hatte sich daher darauf eingestellt, die Kalkulation für Windenergieprojekte in Großbritannien an den Marktpreisen zu orientieren und sich auf besonders windstarke Standorte zu konzentrieren. Die Wirtschaftlichkeit der Projekte wird durch direkte Stromabnahmeverträge mit großen Industriepartnern gewährleistet. Zwischenzeitlich hat Großbritannien auch für Wind an Land und Solar wieder Ausschreibungen für sogenannte Contracts for Difference (CFD) eingeführt, die seit März 2023 jährlich stattfinden. Energiekontor beteiligt sich an entsprechenden Ausschreibungen, sofern diese einen positiven Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit bzw. die langfristigen Absicherungen der Einnahmen haben. Grundsätzlicher Fokus bleibt die Realisierung von Projekten ohne staatliche Förderung auf Basis privatwirtschaftlicher Stromabnahmeverträge (PPAs).

Auch in den Vereinigten Staaten bilden PPAs sowie verschiedene Steuergutschriftenmodelle die Grundlage für die Wirtschaftlichkeit von Wind- und Solarparks. Falls ein solcher PPA nicht oder nicht rechtzeitig zustande kommt, kann es zu Verzögerungen oder Ausfällen bei der Projektrealisierung kommen.

Energiekontor achtet bei der Wahl der neuen Ländermärkte auf langfristig politische Stabilität und eine gute Bonität. Grundsätzlich können die Gesetze aber auch in diesen Ländern rückwirkend verändert oder außer Kraft gesetzt werden. Als weiteres Risiko kann nicht ausgeschlossen werden, dass Projektgenehmigungen von Behörden aus politischen Gründen verzögert werden. Das Ertrags- und Ergebnisrisiko der Energiekontor-Gruppe wird durch die internationale Diversifikation und die technologische Diversifizierung auf die Bereiche Wind an Land und Solar sowie die Zusammenarbeit mit Experten reduziert. Zukünftig wird auch die Bedeutung staatlicher Einflussnahme durch Regulierungsentscheidungen deutlich abnehmen. So hat Energiekontor in Großbritannien bereits alle Projekte förderungsfrei errichtet. In Deutschland ist dies für den Bereich Solar ebenfalls bereits möglich. Energiekontor setzt laufend verschiedene Maßnahmen um, um das langfristige Ziel subventionsfreier Wind- und Solarprojekte in allen Ländermärkten realisieren zu können.

Marktpositionsrisiken/​Wettbewerb

Die Energiekontor AG sieht sich in ihren Kernmärkten Deutschland und Großbritannien sowie in den neuen Märkten Frankreich und den Vereinigten Staaten mit starken Wettbewerbern konfrontiert, von denen einige in bestimmten Geschäftsfeldern aufgrund ihrer Größe und Ressourcenausstattung über Wettbewerbsvorteile verfügen. In Portugal spielt die Marktposition derzeit nur eine untergeordnete Rolle, da hier aktuell im Wesentlichen das Repowering von bestehenden Windprojekten verfolgt wird.

Ein besonders starker Wettbewerb besteht im Hinblick auf die Akquisition attraktiver Standorte und bei der Beschaffung von Windkraftanlagen sowie Komponenten, z. B. bei Umspannwerken. Diese Wettbewerbssituation kann unangemessene Preisanstiege verursachen, vorhandene Ressourcen stark verknappen oder, bedingt durch hohen Zeitdruck, zu Fehlentscheidungen im Unternehmen führen.

Darüber hinaus kann sich das Marktumfeld grundsätzlich durch suboptimale Kommunikation oder im Extremfall den Konkurs von Mitbewerbern und einen damit einhergehenden Reputationsverlust der Branche verschlechtern. Investoren könnten sich aufgrund einzelner Problemfälle gegen geplante Investitionen im Bereich der erneuerbaren Energien entscheiden. Durch die Schaffung diverser Alleinstellungsmerkmale, wie dem nachhaltigen Geschäftsmodell von Energiekontor, der Entwicklung von Kosteneffizienzmaßnahmen, der Diversifikation des Geschäfts auf Wind und Solar, dem Regionalitätsprinzip oder der Ausweitung der Geschäftsaktivitäten auf mehrere Ländermärkte, hat sich die Energiekontor-Gruppe eine gute Wettbewerbsposition erarbeitet. Dennoch besteht grundsätzlich das Risiko, dass die Energiekontor AG die Marktsituation in den neuen Märkten wie Frankreich oder den Vereinigten Staaten nicht richtig einschätzt und der geplante Markteintritt nicht in dem Tempo oder Umfang erfolgen kann, wie es durch die Geschäftsleitung geplant ist.

Wachstumsrisiko

Im Zusammenhang mit den beiden oben genannten Risiken steht das Wachstumsrisiko. Energiekontor hat sich klare Ziele für das mittelfristige Wachstum des Gesamtunternehmens gesetzt. Aufgrund von Verzögerungen in den Genehmigungsverfahren oder Veränderungen des regulatorischen Umfelds, einer Verschlechterung der Verfügbarkeit und Lieferbarkeit von Windkraftanlagen, Modulen und weiteren Komponenten, Engpässen bei der Verfügbarkeit von Personal, Beeinträchtigungen durch exogene Schocks wie beispielsweise die Corona-Pandemie sowie etwaige protektionistische Maßnahmen, wie z. B. Importzölle in den Vereinigten Staaten, besteht grundsätzlich das Risiko, dass das angestrebte Wachstum nicht wie geplant bzw. nicht im geplanten Zeitraum realisiert werden kann.

Risiken aus der Rückführung von Anleihefinanzierungen

Insgesamt hat die Energiekontor-Gruppe in den vergangenen Jahren nach Abzug der bereits zurückgezahlten Anteile ca. 110 Mio. Euro von privaten Investoren durch die Emission von Anleihen bzw. Inhaber-Teilschuldverschreibungen eingeworben. Im November/​Dezember 2023 erfolgte die vollständige Platzierung der Unternehmensanleihe 2023 mit einem Volumen von 20 Mio. Euro.

Grundsätzlich besteht das Risiko, dass die Rückzahlung von Tranchen zu Zeitpunkten fällig wird, zu denen die Liquiditätssituation des Konzerns eine Rückführung nicht zulässt und eine weitere Fremdfinanzierung nicht möglich ist. Darüber hinaus besteht auch das Risiko, dass das Marktzinsniveau zu den Rückzahlungszeitpunkten ggf. notwendige Anschlussfinanzierungen erheblich erschwert und verzögert. Ggf. könnten derartige Umfinanzierungen nur mit erheblichen Risikoaufschlägen umsetzbar sein. Verzögerungen könnten z.B. auch durch zeitliche Verschiebungen in den Genehmigungsverfahren geplanter technischer Optimierungs- und Repowering-Maßnahmen für die mit Anleihemitteln finanzierten Windparks entstehen, was wiederum zeitliche und ökonomische Rückwirkungen auf die Refinanzierungsfähigkeit dieser Windparks haben könnte.

Sollten Anleihemittel nicht fristgerecht zurückgezahlt werden können, könnte es zu Klagen und Rechtsstreitigkeiten mit Anlegern und im äußersten Fall zu einer Blockierung des Finanzflusses im Unternehmen kommen. Dies könnte es unter Umständen erforderlich machen, vorhandene Liquiditätsreserven der Energiekontor AG zu nutzen und/​oder im Bestand befindliche Parks zu veräußern, um die notwendigen Mittel für Anleiherückführungen fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Vorzeitige Kündigungen durch die Anleihegläubiger vor dem vertraglichen Ablauf der Anleihelaufzeiten sind jedoch satzungsgemäß nicht möglich, weswegen unplanmäßige Rückzahlungen, dafür erforderliche Notverkäufe und ähnliche Szenarien ausgeschlossen sind.

Alle internen Maßnahmenprogramme sowie die kurz- und langfristigen Liquiditätsplanungen sind darauf ausgerichtet, die vollständige und fristgerechte Rückzahlung der Anleihen auf Basis der vertraglich feststehenden Fälligkeitszeitpunkte rechtzeitig und in geregeltem Umfeld sicherzustellen. Bislang wurden alle von der Energiekontor-Gruppe emittierten Anleihen jeweils in voller Höhe und fristgerecht mit Zins und Tilgung bedient. Ebenso wurden stets alle fälligen Anleihen und Genussscheine jeweils vereinbarungsgemäß und vollständig an die Gläubiger zurückgezahlt.

Vertriebsrisiken

Grundsätzlich können sich der Verkauf von Windenergie- oder Solarprojekten oder die Platzierung von Anleihen verzögern oder als gänzlich unmöglich erweisen. Die Marktpreise und Herstellungskosten für genehmigte Projekte können divergieren, sodass ein Verkauf von Wind- und/​oder Solarparks für das Unternehmen wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll sein könnte. Bedingt durch eine erschwerte Refinanzierung von Investoren können sich Verzögerungen in den Projektabläufen ergeben, die den Cashflow der Energiekontor-Gruppe beeinträchtigen und damit die Umsetzung neuer Projekte gefährden. Vor diesem Hintergrund sind in den vergangenen Jahren verschiedene Vertriebswege und ein belastbares Netzwerk etabliert worden. Gleichzeitig werden hohe Abhängigkeiten von einzelnen Investoren vermieden und neue Investoren angesprochen.

Organisationsrisiken

Die mangelnde Personalverfügbarkeit oder -Qualifikation kann einen Engpass für den Geschäftsverlauf darstellen. Es besteht das Risiko, dass Personal aufgrund bestehender Marktknappheiten nicht zeitgerecht eingestellt werden kann bzw. am Markt nicht verfügbar ist. Dadurch könnten Kostenrisiken entstehen, weil zusätzliche externe Experten und Berater mit der Leistungserbringung beauftragt werden müssen. Zur Minimierung von Fehlentscheidungen oder Verzögerungen ist das Vorhandensein hochqualifizierten Personals eine wesentliche Voraussetzung.

Die Verfügbarkeit von und der Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte hat sich in den vergangenen Jahren in Deutschland insgesamt, aber auch in der Branche der erneuerbaren Energien verschärft. Grundsätzlich besteht das Risiko, dass Energiekontor das für das geplante Wachstum benötigte Personal nicht bzw. nicht zum gewünschten Zeitpunkt akquirieren kann. Energiekontor wirkt diesem Risiko aktiv entgegen. So bietet das Unternehmen potenziellen Mitarbeitern daher neben einer wettbewerbsfähigen Bezahlung zahlreiche finanzielle und nichtfinanzielle Zusatzleistungen. Als Unternehmen der regenerativen Unternehmen profitiert das Unternehmen dabei zudem von einem positiven Image, durch seine Vision einer hundertprozentigen Vollversorgung des weltweiten Energiebedarfs mit erneuerbaren Energien. Gleichzeitig sichert sich das Unternehmen frühzeitig den Kontakt zu potenziellen Mitarbeitern durch die gezielte Beschäftigung studentischer Hilfskräfte und Praktikanten. Die Personalstruktur von Energiekontor soll dazu beitragen, dass im Unternehmen ausreichend Potenzial für Innovationen und Kreativität besteht. Sie basiert daher auf einer ausgewogenen Mischung von langjährigen und neuen Mitarbeitern.

Risiken aus dem Berichtswesen

Aufgrund fehlerhafter Berechnungen, Berichte oder Prognosen könnten Einschätzungen vorgenommen worden sein, die sich in der Zukunft nicht erfüllen lassen. Erwartungen könnten geweckt werden, die sich nicht erreichen lassen. Dies könnte zu Enttäuschungen bei den Aktionären und damit einhergehenden Aktienkursrückgängen führen. Die langjährige Erfahrung sowie das bewährte Risikomanagement und Berichtswesen der Energiekontor-Gruppe relativieren dieses Risiko.

IT-Risiken

Als modernes Unternehmen nutzt Energiekontor in nahezu allen Organisationsbereichen IT-Systeme und Softwarelösungen. Gleichzeitig steigt mit zunehmender Komplexität und der Abhängigkeit von der Verfügbarkeit und Verlässlichkeit der IT-Systeme auch das systeminhärente Risiko. Durch die Einrichtung der Möglichkeit zum mobilen Arbeiten für nahezu alle Mitarbeiter hat sich die Abhängigkeit des Unternehmens von sicheren und verfügbaren IT-Systemen, der IT-Infrastruktur und Softwarelösungen erhöht.

Vor diesem Hintergrund hat Energiekontor ein hohes Sicherheitsniveau für den Zugriff auf Applikationen und Daten etabliert. Mitarbeitende erreichen die zentralen Anwendungen und Daten ausschließlich über gesicherte Verbindungen (VPN-Tunnel) oder das firmeneigene Netzwerk am jeweiligen Standort. An allen Standorten sind zentrale Hardware-Firewalls eingerichtet. Auf der Cloud-Plattform übernimmt eine Firewall-Anwendung die Absicherung, die Clients verbinden sich per VPN-Tunnel. Um ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, kommen an allen Endpunkten bewährte Produkte professioneller Anbieter von Internetsicherheitslösungen zum Einsatz. Auf den Clients und zentralen Servern wird ein ständig aktualisiertes Virenschutzprogramm verwendet. In der gesamten IT-Landschaft ist eine Multifaktorauthentifizierung erforderlich. Eine Passwortrichtlinie erhöht das Sicherheitsniveau der Passwörter.

In einem laufenden Projekt widmet sich Energiekontor der Einführung eines Managementsystems für Informationssicherheit (ISMS) nach ISO 27001, eine internationale Norm im Bereich Informationssicherheit. Das ISMS soll zukünftig dabei unterstützen, wichtige Daten und Informationen systematisch zu schützen, Vorschriften einzuhalten und IT-Risiken zu vermeiden. Im ersten Schritt liegt der Fokus auf der zentralen IT und der Betriebsführung.

Um IT-Risiken zu minimieren, optimiert Energiekontor seine System- und Anwendungslandschaft fortlaufend. Energiekontor hat dazu ein eigenes internes Team aus Mitarbeitenden aufgestellt und wird darüber hinaus von einem professionellen externen Dienstleister und Partnerunternehmen für IT-Sicherheit unterstützt.

Rückkaufrisiken

Grundsätzlich sind die Beteiligungsangebote der Energiekontor AG auf eine Laufzeit von 20 Jahren ausgelegt. Abweichend davon hat das Unternehmen den Kommanditisten verschiedener Windparkbetreibergesellschaften bereits beim Beitritt zur Gesellschaft den Rückkauf ihrer Beteiligung nach fünf oder zehn Jahren Laufzeit angeboten. Die bei Angebotsabgabe sorgfältig kalkulierten Rückkaufpreise gewährleisten den Rückkauf der Anteile oder des gesamten Geschäftsbetriebs zu für die Energiekontor AG wirtschaftlichen Bedingungen. Diese optionalen Rückkaufverpflichtungen können seit Ende 2007 sukzessive wirksam ausgeübt werden. Sofern sich Kommanditisten für den Verkauf entscheiden, sind einzelne oder alle Kommanditanteile gesamtheitlich oder in Tranchen oder aber der gesamte Geschäftsbetrieb der jeweiligen Windparkbetreibergesellschaften zu einem definierten Kaufpreis zu übernehmen.

Ein Risiko besteht darin, dass der kalkulierte Rückkaufpreis zum Rücknahmezeitpunkt nicht dem dann gegebenen tatsächlichen Marktwert entspricht und insofern Wertberichtigungen vorgenommen werden müssen. Ein weiteres Risiko könnte aus ungünstigen Kapitalmarktentwicklungen resultieren, die sich nachteilig auf die Konditionen (Zins, Laufzeit) der Rückkauffinanzierung auswirken können. Sollten Rückkäufe darüber hinaus zu einem Zeitpunkt getätigt werden müssen, zu dem benötigte Fremdmittel von den Banken restriktiv vergeben werden, könnte dieses neben rechtlichen Risiken auch zu finanziellen Engpässen der Energiekontor-Gruppe führen.

Zur Minimierung dieser Risiken werden sämtliche Rückkäufe systematisch geplant und frühzeitig alternative Finanzierungslösungen entwickelt. Außerdem stehen den Projekten entsprechende Werte gegenüber, die eine Finanzierung in der Zukunft absichern.

Operative Risiken

Standortakquisitionsrisiken

Die geplante Unternehmensentwicklung hängt entscheidend von der Gewinnung neuer potenzieller Wind- und Solarparkflächen, aber auch dem Aufbau/​Zukauf neuer Projekte für den konzerneigenen Bestand ab. Durch den starken Flächenwettbewerb und die damit einhergehenden möglichen überdurchschnittlichen Pachtforderungen können sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für zukünftige Projekte deutlich verschlechtern. Dies könnte die geplante Unternehmensentwicklung negativ beeinflussen.

Energiekontor konnte in den vergangenen Jahren - auch in Zeiten erheblicher Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie - seine Projektpipeline weiter ausbauen. Dazu trägt grundsätzlich die regionale Präsenz vor Ort ("Regionalitätsprinzip") bei, die den Austausch mit Landeigentümern in der Region und eine rasche Flächensicherung erleichtert. Zudem hat der Markteintritt in neue Länder die regionale Diversifizierung von Energiekontor weiter erhöht und macht das Unternehmen unabhängiger von Entwicklungen und Verfügbarkeiten in einzelnen Märkten. Darüber hinaus ist zum 1. Januar 2023 das zuvor erwähnte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 in Kraft getreten. Im Jahresverlauf sind in diesem Zusammenhang weitere Gesetze in Kraft getreten, darunter das sogenannte "Windenergie-an-Land-Gesetz" (WindBG), das unter anderem Flächenziele für die Ausweisung von Windenergiegebieten regelt. Dabei sollen bereits bis Ende 2027 insgesamt rund 1,4 Prozent der deutschen Bundesfläche zur Nutzung für Windenergie ausgewiesen werden. Gesamtziel bleibt die Ausweitung von 2 Prozent bis Ende 2032. Auch in anderen Ländermärkten, wie z. B. in Großbritannien, wurden verschiedene Erleichterungen auf den Weg gebracht, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu stärken und ertragreiche Standorte zugänglich zu machen.

Zinsrisiken

Die Zinsentwicklungen auf den (internationalen) Märkten wirken sich auf die Kreditkonditionen für neue Projekte aus und könnten die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen. Um dem Zinsrisiko zu begegnen, nutzt die Energiekontor AG insbesondere bei den Auslandsprojekten teilweise entsprechende Zinssicherungsinstrumente innerhalb der Projektfinanzierungen, die langfristig eine zuverlässige Planung ermöglichen und Schwankungen ausgleichen. Im Zuge des weltweiten Anstiegs der Inflation und Zinsanhebungen der Zentralbanken als Gegenmaßnahme hat sich das Zinsniveau deutlich erhöht. Der dadurch möglichen Beeinträchtigung der Wirtschaftlichkeit einzelner Projekte wirkt Energiekontor mit verschiedenen Maßnahmen wie beispielsweise einer Verlängerung der Tilgungszeiträume oder dem Abschluss von zusätzlichen PPAs entgegen.

Währungsrisiken

Die Währungsbewegungen auf den (internationalen) Märkten wirken sich auf die Kreditkonditionen für neue Projekte aus und könnten die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen. Währungsrisiken bestehen ausschließlich im Zusammenhang mit der Projektentwicklung und -realisierung in Großbritannien und zukünftig in den Vereinigten Staaten. Zur Minimierung von Währungsrisiken werden üblicherweise die projektbezogenen Verträge währungskongruent abgeschlossen. Darüber hinaus wird bei Kreditvalutierung in der Regel ein Hedging zur Absicherung gegen Währungsrisiken vorgenommen.

Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken

Insbesondere wegen der Finanzmarktsituation kann sich die Finanzierung von Wind- und Solarpark-Projekten grundsätzlich verzögern oder gänzlich versagt werden. Steigende Risikomargen der Banken und damit verbundene hohe Finanzierungskosten können die Wirtschaftlichkeit genehmigter Projekte und damit deren Umsetzung gefährden. Bedingt durch mögliche erhöhte Sicherheitsanforderungen der Banken, Tendenzen zu Konsortialfinanzierungen, Bankenforderungen nach kürzeren Kreditlaufzeiten und höheren Eigenkapitalquoten oder andere noch nicht vorhersehbare Änderungen für die Finanzierungspraxis können sich Verzögerungen oder Gefährdungen der Projektfinanzierungen ergeben. Sollten Banken zahlungsunfähig werden oder ihre Geschäftspolitik grundsätzlich ändern, könnte sich das auf Auszahlungen, Kredite (z. B. Betriebsmittelkredite) oder deren Konditionen und damit auf die Liquidität auswirken.

Um diesen Risiken zu begegnen, sind schon in der Vergangenheit unterschiedliche Banken für die Projektfinanzierung in Anspruch genommen worden. Dabei wurden vor allem kleinere bzw. mittelständische Institute berücksichtigt, die einerseits über eine ausreichende Liquidität und andererseits über ein geringeres internationales Engagement verfügen. Darüber hinaus versucht die Energiekontor-Gruppe, durch die Begebung von Anleihen und Inhaber-Teilschuldverschreibungen die Abhängigkeit von Banken bei der kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierung von Projekten zu reduzieren. Zudem hält das Unternehmen Liquiditätsreserven in ausreichender Höhe vor, um mögliche Finanzierungsrisiken im Bedarfsfall ausgleichen zu können, ohne auf externe Finanzierungsfazilitäten angewiesen zu sein.

Prozessrisiken

Risiken aus Windaufkommen und Sonnenein -Strahlung (meteorologische Risiken)

Während für die Ertragslage eines Windparks das standortspezifische Windaufkommen die ausschlaggebende Größe ist, ist es bei Solarparks die Sonneneinstrahlung. Neben üblichen jahreszeitlichen Schwankungen kann es auch von Jahr zu Jahr zu Abweichungen vom durchschnittlichen Mittel des Windaufkommens bzw. der Sonneneinstrahlung kommen. Dabei sind in der Vergangenheit jährliche Schwankungen von bis zu 30 Prozent aufgetreten. Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Wirtschaftlichkeit eines Projekts aufgrund mehrerer wind-bzw. sonnenarmer Jahre oder einer bei Betriebsbeginn unerwartet schwachen Wind- bzw. Sonnensituation nachhaltig verschlechtert.

Dieses Risiko hat im Hinblick auf das Segment der konzerneigenen Wind- und Solarparks eine besondere Relevanz. Mindererträge durch schwache Wind- und Sonnenjahre wirken sich hier unmittelbar auf die Einnahmen- und Ergebnissituation des Konzerns aus. Daraus wiederum resultiert ein spezifisches Risiko für Energiekontor, da sich Mindererträge bei den konzerneigenen Wind- und Solarparks nachteilig auf die Fähigkeit dieser Beteiligungsgesellschaften zur Rückführung der gewährten langfristigen Ausleihungen auswirken könnten, in deren Folge ggf. Wertberichtigungen vorzunehmen wären.

Bei Neuprojekten wird dem Risiko des geringeren Windaufkommens bzw. der verminderten Sonneneinstrahlung durch entsprechende Sicherheitsabschläge und Worst-Case-Szenarien begegnet, sodass auch in wind- bzw. sonnenärmeren Jahren die Rückführung der Kredite nicht gefährdet ist. Gleichzeitig will Energiekontor die technologische Diversifizierung der Parks im Eigenbestand zukünftig ausbauen und den Anteil von Solar weiter erhöhen. Dadurch verringert sich grundsätzlich das Risiko, von der Entwicklung in einzelnen Segmenten - Wind oder Solar - abhängig zu sein. Zudem verhalten sich die Stromerträge aus Windaufkommen und Sonneneinstrahlung über das Jahr gesehen komplementär zueinander. Auch die Diversifizierung auf verschiedene Ländermärkte reduziert insgesamt die Abhängigkeit von meteorologischen Schwankungen in einzelnen Regionen und deren ergebniswirksamen Auswirkungen.

Klagerisiken

Grundsätzlich besteht in allen Phasen der Projektierung das Risiko, dass Klagen/​Widersprüche zu Verzögerungen oder zum Versagen von Genehmigungen führen können. Nicht ausgeschlossen werden kann dies auch, wenn Genehmigungen bereits erteilt oder Wind- bzw. Solarparks schon errichtet worden sind. Es ist denkbar, dass Wind- oder Solarparks bei fehlerhaften Planungen/​ Genehmigungen rückgebaut werden müssten oder sich nachträglich aufgrund behördlicher Verordnungen Ausfallzeiten und Betriebsreduzierungen ergeben könnten. Um diesen Risiken zu begegnen, erfolgt die Planung der Energiekontor-Projekte mit der angemessenen Sorgfalt und mit renommierten, erfahrenen Partnern. Auch im Rahmen der Anleiheemissionen sind Klagen von Anleihegläubigern nicht auszuschließen. Diesem Risiko wird durch eine hohe interne Kontrolle und die Zusammenarbeit mit externen Experten begegnet.

Vertrags- und Planungsrisiken

Vertragliche Regelungen sind in der Projektierung von Wind- und Solarparks ein zentraler Bestandteil. Verträge werden sowohl im Rahmen der Projektierung, z. B. mit Anlagenherstellern oder Grundstückseigentümern, als auch mit Investoren oder mit institutionellen Anlegern abgeschlossen. Risiken liegen zum einen in fehlerhaften Verträgen, zum anderen im grundsätzlichen Prozessrisiko auch bei einwandfreien vertraglichen Regelungen. Zur Vermeidung von Fehlern werden in allen Phasen der Projektierung erfahrene Fachleute mit einbezogen. Darüber hinaus werden wesentliche Risiken durch entsprechende Versicherungen ausgeschlossen oder zumindest reduziert.

Risiken aus Projektierung und zeitlichen Verschiebungen (fehlende Wirtschaftlichkeit)

Grundsätzlich besteht bei allen Planungsprojekten das immanente Risiko terminlicher Verzögerungen, die sich nachteilig auf die Wirtschaftlichkeit der Projekte auswirken können. Zu Verzögerungen kann es dabei in allen Projektphasen kommen. Die meisten unvorhersehbaren Ereignisse finden im Genehmigungsverfahren oder in der Bauphase statt. Dabei haben sich durch die geopolitischen Entwicklungen - insbesondere durch den Krieg in der Ukraine - vor allem die termingerechte Verfügbarkeit und die Belastbarkeit von Lieferzusagen für Windenergieanlagen, Solarmodule, Umspannwerke, Transformatoren sowie weitere Komponenten verschlechtert und damit das Risiko für zeitliche Verzögerungen bei der Projektentwicklung grundsätzlich erhöht.

Darüber hinaus besteht auch das Risiko, dass Projekte gänzlich ausfallen, weil z.B. Genehmigungen versagt oder widerrufen werden oder aber eine wirtschaftliche Durchführung aufgrund von Parameteränderungen nicht mehr möglich ist. Diesen Risiken wird durch gezielte Flächenakquisition in Eignungsgebieten, eine geografisch diversifizierte Projektpipeline, ein professionelles Projektmanagement, ein optimiertes Vertrags- und Claim-Management sowie Maßnahmen zur Sicherung der (termingerechten) Verfügbarkeit von Anlagen und Komponenten begegnet.

Lieferanten- und Preisrisiken, Abhängigkeit von (ausländischen) Partnern

Zentrale Eingangsgröße der Projektplanung und ihrer Wirtschaftlichkeit sind Preise, Verfügbarkeit und Lieferfristen für Windkraftanlagen, Solarmodule sowie weitere Komponenten. Nach vielen Jahren, in denen sich die Märkte positiv und zugunsten der Projektentwickler entwickelt hatten, hat sich die Marktsituation in den zuvor genannten Bereichen zum Teil weiter deutlich eingetrübt:

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Bei Windenergieanlagen, Solarmodulen und anderen Großkomponenten sowie für allgemeine Dienstleistungen haben sich die Investitionskosten (CAPEX) deutlich erhöht. Hintergrund dieser Entwicklung ist insbesondere der starke Anstieg von Rohstoff-sowie Transport- und Logistikosten im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. Die Hersteller haben diese Kosten im Wesentlichen an die Kunden weitergegeben.
Hinzu kommt der erhebliche Profitabilitätsdruck, der auf die Hersteller von Windenergieanlagen unter anderem aufgrund der Einführung des Ausschreibungsverfahrens wirkte. Dieser führte zu deutlichen Personalreduktionen und der Verlagerung von Produktionszweigen ins Ausland. Über die mittlerweile höheren Maximalgebotswerte sowie die jährlich erhöhten Ausschreibungskapazitäten erfolgt nun die Kompensation vorausgegangener Verluste.
Auch die Verfügbarkeit, Lieferfähigkeit und die Lieferzuverlässigkeit der Hersteller von Windkraftanlagen, Solarmodulen und anderen Großkomponenten (z. B. Umspannwerken oder Transformatoren) haben sich im Verlauf der letzten Jahre nachteilig entwickelt. Neben den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine waren hierfür ein Anstieg der weltweiten Nachfrage bei gleichzeitig kurz- bis mittelfristig begrenzten Produktionskapazitäten und anhaltende Transport- und Logistikengpässe mitverantwortlich. Insbesondere Letztere resultieren auch aus dem bestehenden Fachkräftemangel sowie fehlenden Investitionen, die in der Vergangenheit durch den langanhaltenden politischen Diskurs ausgebremst wurden. In der Folge kann es auch weiterhin kurzfristig zu Verzögerungen und Verschiebungen von Lieferterminen beziehungsweise Lieferzeiten kommen, auf die das Unternehmen keinen oder nur wenig Einfluss hat.

Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass sich Konditionen, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten zukünftig weiter verschlechtern und sich dadurch der wirtschaftliche Druck auf die Projektrentabilität erhöht beziehungsweise es zur Verschiebung von Projekten kommt. Um die wirtschaftliche Planbarkeit der Projekte zu gewährleisten, wird diesen Risiken durch frühzeitige Vertragsabschlüsse mit allen beteiligten Projektpartnern sowie ein straffes Projektmanagement begegnet. Wo immer möglich, vereinbart Energiekontor zudem Pönalen als Vertragsstrafe bei verspäteter Lieferung. Einer Verzögerung durch den Ausfall von Lieferanten wird durch den Zugriff auf Subunternehmer begegnet. Energiekontor profitiert zudem von einer guten Marktstellung, hoher Transparenz der Solvabilität durch regelmäßige Berichterstattung als börsennotiertes Unternehmen, einem breiten Kunden- und Lieferantennetzwerk sowie langjährigen vertrauensvollen Geschäftsbeziehungen zu wesentlichen Marktteilnehmern. Um die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern und Produzenten zu verringern, greift Energiekontor auf unterschiedliche Hersteller und Lieferanten zurück. Weitere aktuelle Gegenmaßnahmen sind darüber hinaus die Zusammenführung von Einzelbestellungen, um von Mengenrabatten und der Position als Großabnehmer zu profitieren, sowie der mögliche Ankauf von Lagerbeständen von Dritten beziehungsweise Bestellungen auf Lager.

Darüber hinaus hat Energiekontor seit Jahren das Ziel, auf allen Ländermärkten Wind- und Solarparks zu realisieren, deren Stromgestehungskosten niedriger sind als die der konventionellen Energiewirtschaft. Dafür wurden in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Maßnahmen und Innovationen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und zur Kostenreduktion umgesetzt. Energiekontor ist damit in einer sehr guten Wettbewerbsposition, Veränderungen in der Kostenstruktur abzufangen beziehungsweise auszugleichen.

Technische Risiken

Trotz Erprobung und Vermessung der Windkraftanlagen ist deren technische Reife und einwandfreie Funktionsweise nicht immer gewährleistet. Es besteht das Risiko, dass Windkraftanlagen die vertraglich gesicherten Eigenschaften wie z. B. Leistungskennlinien, Verfügbarkeiten oder Schallleistungspegel nicht einhalten können. Diesem Risiko wird durch die Auswahl von Windkraftanlagen verschiedener renommierter Hersteller sowie den Abschluss entsprechender Gewährleistungs- und Wartungsverträge begegnet. Außerdem werden diesbezüglich Vertragsstrafen und Haftungsklauseln vereinbart. Darüber hinaus werden zur Minimierung dieser Risiken in der Planung entsprechende Sicherheitsabschläge vorgenommen. In abgeschwächter Form treten vergleichbare Risiken auch bei Solarprojekten auf. Auch diesen Risiken wird mit den oben beschriebenen Maßnahmen begegnet.

Bewertung des Gesamtrisikos

Die Gesamtbeurteilung der gegenwärtigen Risiko- und Chancensituation ergibt, dass keine den Fortbestand des Konzerns und der Gesellschaft gefährdenden Risiken bestehen. Des Weiteren sind gegenwärtig keine Risiken zu erkennen, die auf eine Bestandsgefährdung in der Zukunft schließen lassen. Insgesamt sind die Risiken aus Sicht des Vorstands begrenzt und überschaubar. Im Berichtszeitraum wurden diese Risiken im Rahmen eines aktiven Risikomanagements laufend identifiziert, analysiert und gemanagt.

Sonstiges

Personal

Per 31. Dezember 2023 arbeiteten insgesamt 228 festangestellte Mitarbeitende für die Energiekontor-Gruppe (31. Dezember 2022: 188). Hinzu kamen 45 Aushilfen, Studenten und Praktikanten (Vorjahresstichtag: 36). Darüber hinaus beschäftigt das Unternehmen 30 freie Mitarbeitende (Vorjahresstichtag: 28). Der Mitarbeiterstamm hat sich damit gegenüber dem Vorjahr erhöht.

Die Mitarbeitenden sind im Wesentlichen Spezialisten aus den Bereichen Ingenieurswesen, Wirtschaftswissenschaften sowie der Verwaltung und Organisation. Die Tochtergesellschaften in Großbritannien, Portugal, Frankreich und den USA beschäftigen ausschließlich lokale Mitarbeitende, die sowohl die Anforderungen an die Geschäftstätigkeit vor Ort kennen als auch über Kenntnisse der deutschen Gepflogenheiten verfügen. Neben einem monatlichen Fixum erhält der überwiegende Teil der Mitarbeitenden eine leistungsbezogene Erfolgsbeteiligung. Diese soll die Motivation und die Identifikation mit dem Unternehmen unterstützen. Das gute Ergebnis von Energiekontor, die insgesamt positive Geschäftsentwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr sowie der erfolgreiche Ausbau der Projektpipeline unter insgesamt anspruchsvollen Rahmenbedingungen sind maßgeblich auf den Einsatz und die Leistungsbereitschaft der Mitarbeitenden zurückzuführen.

Der Vorstand und Aufsichtsrat bedanken sich bei allen Mitarbeitenden für das außerordentliche Engagement und die hohe Motivation.

Beschluss zur Frauenquote in Führungsebenen

Der Vorstand hat die zu erreichende Zielgröße für den Frauenanteil in der Führungsebene unterhalb des Vorstands im Mai 2022 auf 17 Prozent festgelegt. Derzeit beträgt der Frauenanteil in der Führungsebene direkt unterhalb des Vorstands 50 Prozent. Die Zielgröße ist somit übererfüllt.

Ergänzende Angaben gemäß § 315a HGB

Dem Vorstand sind

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keine Beschränkungen der Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien (§ 315a Abs. 1 Nr. 2 HGB) bekannt. Zum 31. Dezember 2023 hielt die Energiekontor AG insgesamt 56.521 eigene Aktien. Dies entspricht einem stichtagsbezogenen Anteil am Grundkapital von rund 0,40 Prozent. Gemäß §71b AktG stehen der Gesellschaft aus eigenen Aktien keine Rechte zu. Bezüglich der Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals (§315a Abs. 1 Nr.1 HGB) wird auf die Ausführungen im Anhang der AG unter 3.1. Gezeichnetes Kapital verwiesen.
keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen (§315a Abs. 1 Nr. 4 HGB), bekannt.
keine Sonderrechte von Arbeitnehmern in Bezug auf eine Stimmrechtskontrolle (§ 315a Abs. 1 Nr. 5 HGB) bekannt.

Dem Vorstand sind keine direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital (§315a Abs. 1 Nr. 3 HGB) größer als 10 Prozent bekannt, mit Ausnahme der nachfolgend dargestellten Beteiligungsverhältnisse:

Beteiligungsverhältnisse

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Name Funktion Selbst gehaltene Aktien (Anzahl) an der Energiekontor AG am 31.12.2023 Anteil (in %) am Grundkapital am 31.12.2023
Dr. Bodo Wilkens Vorsitzender des Aufsichtsrats; Mitglied des Prüfungsausschusses 3.559.835 25,50
Günter Lammers Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats; Mitglied des Prüfungsausschusses 3.552.474 25,45

Gemäß § 315a Abs. 1 Nr. 6 HGB wird darauf hingewiesen, dass gemäß §6 (1) der Satzung der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder ernennt und ihre Zahl bestimmt.

Weitere Einzelheiten der Ernennung und der Abberufung regeln die gesetzlichen Vorschriften der §§84 ff. AktG. Satzungsänderungen erfolgen entsprechend den Regelungen im AktG. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, existieren nicht (Angabe gemäß § 315a Abs. 1 Nr. 8 HGB).

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, existieren nicht. Es gelten die gesetzlichen Regelungen (Angabe gemäß §315a Abs. 1 Nr. 9 HGB). Darüber hinaus liegt kein Übernahmeangebot vor (§315a Abs.1 Nr. 8 und 9 HGB).

Vergütungsbericht

Für ausführlichere Informationen verweist die Gesellschaft ausdrücklich auf die Ausführungen zu den Vergütungssystemen sowie den Vergütungsbericht auf der Website der Gesellschaft (www.energiekontor.de) unter https:/​/​www.energiekontor.de/​investor-relations/​vergue-tungssystemundverguetungsbericht.html.

a) Vorstand: Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Energiekontor AG wurde den Aktionärinnen und Aktionären auf der Hauptversammlung vom 20. Mai 2021 ausführlich erläutert und zur Abstimmung vorgelegt. Es wurde von der Hauptversammlung mit großer Mehrheit verabschiedet. Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands, der Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2021 sowie der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG werden dauerhaft auf der Website der Gesellschaft unter https:/​/​www.energiekontor. de/​investor-relations/​verguetungssystemundverguetungsbericht.html zur Verfügung gestellt.

Die Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr 2023 Gesamtbezüge für ihre Tätigkeit (feste und variable Vergütungen ohne Aktienoptionen) in Höhe von T€ 1.479 (Vorjahr: T€ 1.484). Der variable Anteil hiervon beträgt T€ 596 (Vorjahr: T€ 702).

Von Dritten sind ihnen Leistungen im Hinblick auf ihre Tätigkeit im Vorstand weder zugesagt noch im Geschäftsjahr gewährt worden.

b) Aufsichtsrat: Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist grundsätzlich in §15 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Den Aktionärinnen und Aktionären der Energiekontor AG wurde das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats auf der Hauptversammlung vom 20. Mai 2021 ausführlich erläutert. Den Aktionärinnen und Aktionären wurde auf der Hauptversammlung vom 20. Mai 2021 zudem die Vergütungsregelung in § 15 der Satzung und damit gleichzeitig das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder zur Beschlussfassung vorgelegt und von diesen mit großer Mehrheit gebilligt.

c) Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats, die Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütungsregelung in § 15 der Satzung und über das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder sowie der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG werden dauerhaft auf der Website der Gesellschaft unter https:/​/​www.energiekontor.de/​investor-relations/​ verguetungssystemundverguetungsbericht.html zur Verfügung gestellt.

Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 29. Mai 2024 eine Gesamtvergütung für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von insgesamt € 225.000,00 (Vorjahr: € 180.000,00) gegebenenfalls zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer vorschlagen. Weitere Vergütungen sind nicht vorgesehen.

Nachtragsbericht

Die Ereignisse nach dem Stichtag werden im Konzernanhang und Anhang dargestellt.

Prognosebericht

Der Prognosebericht zum laufenden Geschäftsjahr 2024 orientiert sich an den Wachstumsplänen der Energiekontor AG auf der Grundlage eines soliden Geschäftsmodells und vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Systeme bei der Vergütung des regenerativ erzeugten Stroms. Darüber hinaus werden interne und externe Faktoren und Ereignisse berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses bekannt waren. Die übergeordnete Steuerungsgröße für Energiekontor ist das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Steuern (earnings before taxes, EBT).

Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts

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In % 2022 2023 (Prognose) 2024 (Prognose)
Welt 3,3 3,0 2,8
Euroraum (inkl. Deutschland) 3,5 0,5 0,7
Deutschland 1,9 -0,3 0,1
Frankreich 2,5 0,9 0,6
Portugal 6,8 2,3 1,4
Vereinigtes Königreich 4,3 0,1 0,4
Vereinigte Staaten 1,9 2,5 2,1

Quelle: Kieler Konjunkturberichte - Weltwirtschaft im Frühjahr 2024 (Nr. 111), 5. März 2024.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Geschäftsjahr 2024

Nachdem die erhoffte konjunkturelle Belebung in 2023 noch nicht eingesetzt hatte, die vielfach befürchtete Rezession jedoch ausgeblieben war, geht das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) in seiner Prognose aus März 2024 von einem vergleichsweise abgeschwächten Wachstum der Weltwirtschaft von 2,8 Prozent in 2024, und damit leicht unter Vorjahresniveau, aus (Vorjahr: 3,3 Prozent). Die Prognose erfolgte vor dem Hintergrund der jeweils sehr unterschiedlich verlaufenen konjunkturellen Dynamik der fortgeschrittenen Volkswirtschaften, die bislang robuste Konjunktur der Vereinigten Staaten, das zuletzt schwache Wachstum im Euroraum sowie die geringer als erwartet ausgefallene Entwicklung in China. Insgesamt gesunkene Rohstoff- und Energiepreise und die seit Herbst 2023 stärker abgeschwächte Teuerungsrate sollten das weltwirtschaftliche konjunkturelle Wachstum im laufenden Geschäftsjahr allerdings unterstützen.

Bereits in 2023 hatte sich das gesamtwirtschaftliche Wachstum im Euroraum mit 0,5 Prozent nur schwach entwickelt. Die zu erwartende kräftigere Lohndynamik, der reduzierte Preisauftrieb, die Belebung des Privatverbrauchs und die voraussichtliche Lockerung der Geldpolitik ab der zweiten Jahreshälfte 2024 lassen einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von 0,7 Prozent für 2024 im Euroraum erwarten, das damit zwar leicht höher als im Vorjahr ausfällt, jedoch ein weiteres Übergangsjahr kennzeichnet. Das Wirtschaftswachstum sollte sich ab 2025 wieder beschleunigen.

Nachdem die deutsche Konjunktur im letzten Quartal 2023 in eine negative Wertschöpfung in Deutschland gemündet war und das Wachstum des deutschen Bruttoinlandsprodukts im Gesamtjahr 2023 nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts mit 0,3 Prozent stagnierte, revidierte die deutsche Bundesregierung im Februar 2024 ihre ursprüngliche Prognose für die Entwicklung des deutschen Bruttoinlandsprodukts für 2024 von 1,3 auf 0,2 Prozent. Die deutsche Wirtschaft komme langsamer aus der Krise als gehofft, besonders vor dem Hintergrund des anhaltend labilen weltwirtschaftlichen Umfelds und des sich verschärfenden Arbeitskräftemangels, der eine besondere Herausforderung für den deutschen Arbeitsmarkt darstellt. Die deutsche Bundesregierung geht von einer allmählichen binnenwirtschaftlichen Erholung im Jahresverlauf 2024 aus, unterstützt von weiter ansteigenden Reallöhnen, der fortgesetzten Verringerung des Verbraucherpreisanstiegs und dem robusten Arbeitsmarkt. Die bisherigen Rahmenbedingungen, wie eine Inflationsquote oberhalb des Zwei-Prozent-Ziels, multiple geopolitische Krisen, wachstumsdämpfende Effekte aus den jüngsten geldpolitischen Straffungen, auch auf den Außenhandel, und die erforderliche Priorisierung der Bundesfinanzplanung infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts im November 2023, bleiben jedoch anspruchsvoll.

Am 5. März 2024 passte zuletzt auch das IfW seine ursprüngliche Winterprognose an und reduzierte die BIPErwartung für Deutschland von 0,9 auf 0,1 Prozent für 2024. Die Korrektur erfolgte in der Erwartung, dass die deutsche Wirtschaftsleistung insbesondere im ersten Halbjahr 2024 weiter stagnieren dürfte.

Wachstumsmarkt erneuerbare Energien

Die globale Energiekrise, die durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelöst wurde, führte zu weitreichenden Veränderungen auf dem Energiemarkt. Die Internationale Energieagentur (IEA) sieht die Welt an einem historischen Wendepunkt hin zu einer klimafreundlichen, sicheren und bezahlbaren Energieversorgung der Zukunft, wobei erneuerbare Energien eine zentrale Rolle spielen. Die IEA rechnet damit, dass die erneuerbaren Energien bereits im Jahr 2025 zur wichtigsten Stromerzeugungsquelle aufsteigen und Kohle als primäre Bezugsquelle von diesem Rang verdrängen werden.

Im Jahr 2023 hatte sich der Ausbau der erneuerbaren Energien laut IEA weiter deutlich beschleunigt. Weltweit war ein Zubau von rund 507 Gigawatt zu verzeichnen, was nahezu eine Verdopplung des im Vorjahr erfolgten Zubaus bedeutet. Die IEA geht in ihrem Bericht "Renewables 2023 - Analysis and forecast to 2028" davon aus, dass der Zubau der erneuerbaren Energien im Zeitraum von 2024 bis 2028 rund 3.700 Gigawatt betragen wird, davon ca. 95 Prozent zur Nutzung von Wind- und Sonnenenergie. Bereits in 2024 werde mehr Strom aus Wind- und Sonnenenergie erzeugt als aus Wasserkraft. Bis 2028 soll sich der Anteil von Wind und Solar an der Stromproduktion auf rund 25 Prozent verdoppeln und gemeinsam mit allen erneuerbaren Energiequellen weltweit ca. 42 Prozent betragen.

Diesbezüglich geht die IEA vor allem in China, aber auch den Vereinigten Staaten, der Europäischen Union, Indien und Brasilien weiterhin von einem kräftigen Wachstum der erneuerbaren Energien aus. Die jüngste positive Entwicklung sei insbesondere auf die sinkenden Kosten für Solarstrom zurückzuführen. Sorge bereite die Situation der Hersteller von Windkraftanlagen, die in den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union mit steigenden Kosten, Rohstoffengpässen und gestiegenen Zinsen zu kämpfen haben. Außerhalb Chinas hatte die IEA ihre Prognose für Windkraftanlagen daher nach unten revidiert.

Energiekontor weiter auf Wachstumskurs

Als einer der führenden deutschen Projektentwickler im Bereich der erneuerbaren Energien und Betreiber von Wind- und Solarparks ist Energiekontor sehr gut aufgestellt, um auch in den kommenden Jahren vom Wachstum im Bereich der erneuerbaren Energien in den jeweiligen Ländermärkten zu profitieren. Neben dem Kern- und Heimatmarkt Deutschland wurden in der Vergangenheit auch in den Ländermärkten Großbritannien, Frankreich, Portugal und den Vereinigten Staaten wichtige Maßnahmen und gesetzliche Initiativen zum Ausbau der erneuerbaren Energien auf den Weg gebracht.

Segment Projektierung und Verkauf (Wind an Land, Solar)

Deutschland

Energiekontor wird im Bereich Wind an Land und Solar in Deutschland weiter an Ausschreibungen der Bundesnetzagentur teilnehmen. Außerdem wird das Unternehmen im Solarbereich seine führende Rolle bei der Realisierung von subventionsfreien Projekten durch den Abschluss privatwirtschaftlicher Stromabnahmeverträge weiter ausbauen. Positive Effekte auf die Entwicklung der Energiekontor-Gruppe könnten sich zudem aus den umfangreichen Maßnahmen der deutschen Bundesregierung zum rascheren Ausbau der erneuerbaren Energien ergeben.

Im Geschäftsjahr 2024 plant Energiekontor die Veräußerung weiterer Projekte in Deutschland. Für vier Solarparkprojekte in Brandenburg mit einer Gesamterzeugungsleistung von rund 200 Megawattpeak, die für den Eigenbestand vorgesehen sind, ist der Financial Close für Sommer 2024 geplant. Außerdem sollen der sich im Bau befindliche Solarpark Seukendorf in Bayern mit ca. 11,6 Megawattpeak Gesamterzeugungsleistung und der sich im Bau befindliche Solarpark Letschin in Brandenburg mit rund 60,0 Megawattpeak Erzeugungsleistung Ende 2024 bzw. Anfang 2025 in Betrieb genommen und in den Eigenbestand von Energiekontor überführt werden. Das veräußerte Repowering-Windparkprojekt Bergheim in Nordrhein-Westfalen mit ca. 11,2 Megawatt wurde bereits im Februar 2024 in Betrieb genommen, ebenso der konzerneigene Windpark Jacobsdorf in Brandenburg mit rund 18,0 Megawatt, der mit seiner Wiederinbetriebnahme nun wieder zum Ergebnis des Segments Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks beiträgt.

Weitere Inbetriebnahmen in Deutschland sind gemäß der aktuellen Planung nicht für das Geschäftsjahr 2024 vorgesehen. Hauptgrund sind die durch die langen Lieferzeiten bedingten überjährigen Realisierungszeiträume, die dazu führen, dass die Bau- und Financial-Close-Projekte im Geschäftsjahr 2024 erst in den Geschäftsjahren 2025 und 2026 in Betrieb genommen werden können.

Gemäß Planungsstand vom Jahresbeginn erwartet Energiekontor für 2024 den Financial Close für eine nicht unerhebliche Anzahl an Wind- und Solarpark-Projekten mit einer Gesamterzeugungsleistung von mehr als 300 Megawatt bzw. Megawattpeak, die für den Eigenbestand vorgesehen sind. Darüber hinaus erwartet Energiekontor den Erhalt weiterer Baugenehmigungen, die fortgesetzte Teilnahme an Ausschreibungen der Bundesnetzagentur und den Abschluss weiterer PPAs.

Großbritannien

Auch in Großbritannien ergeben sich auf der Grundlage neuer Zielsetzungen und Maßnahmen im Bereich der Energiepolitik weitere Potenziale. Ein zentraler Fokus bleibt dabei für Energiekontor der Ausbau und die Realisierung der schottischen Projektpipeline. Seit 2022 ist es in Großbritannien wieder möglich, an CFD-Ausschreibungen (contracts for difference) teilzunehmen. Erste erfolgreiche Zuschläge konnte Energiekontor bereits im Geschäftsjahr 2023 verbuchen. Die langfristig gesicherte und attraktive Strompreisvergütung für britische bzw. schottische Windparkprojekte erleichtert die Realisierung von Windpark- und Solarpark-Projekten, die in der Regel baureif (ready to build) veräußert werden und dadurch zu einer früheren Verumsatzung eines Großteils der Verkaufserlöse führen als der Verkauf schlüsselfertiger Projekte in Deutschland, deren wirtschaftlicher Stichtag üblicherweise durch die Inbetriebnahme des jeweiligen Wind- oder Solarparks definiert wird. Unabhängig davon wird Energiekontor auf dem britischen Markt auch in Zukunft jeweils den vorteilhaftesten Zugang zum Markt nutzen. Alle Projekte in Großbritannien bzw. in Schottland werden daher grundsätzlich in der Art geplant, dass sie auch ohne eine Zuteilung über das CFD-Ausschreibungssystem wirtschaftlich tragfähig sind.

Im Geschäftsjahr 2024 plant Energiekontor die Veräußerung weiterer Projekte in Großbritannien nach dem Ready-to-build-Modell. Diese Transaktionen sollen planmäßig zum Konzern-EBT beitragen und den Übergangszeitraum für die Realisierung weiterer deutscher Projekte, deren Fertigstellung für 2025 und danach geplant ist, ausgleichen. Darüber hinaus erwartet Energiekontor für 2024 die Inbetriebnahme des veräußerten schottischen Windparks Pines Burn mit einer Erzeugungsleistung von ca. 33,6 Megawatt, den Erhalt weiterer Baugenehmigungen, die fortgesetzte Teilnahme an CFD-Ausschreibungen sowie den Abschluss weiterer PPA-Verträge.

Frankreich

In Frankreich ist es Energiekontor in kürzester Zeit gelungen, eine vielversprechende Pipeline sowohl für Wind an Land als auch für Solar aufzubauen. Anfang 2024 erhielt Energiekontor die ersten Baugenehmigungen für zwei französische Solarparkprojekte. Weitere Baugenehmigungen sollen erwartungsgemäß im Jahresverlauf 2024 folgen. Mit Eingang eines positiven Bescheids kann Energiekontor in Frankreich planungsgemäß in die Realisierung gehen. Die ersten beiden Financial Closes für zwei Solarparkprojekte in Frankreich sind noch in diesem Jahr geplant. Die Termine für die Inbetriebnahme dieser Projekte, die für den Eigenstand von Energiekontor vorgesehen sind, werden in Abhängigkeit von den noch ausstehenden Netzanschlusszusagen in 2025/​2026 liegen. Mit der Realisierung der ersten Windparkprojekte ist nicht vor 2026/​2027 zu rechnen.

Vereinigte Staaten

In den Vereinigten Staaten blieb die Geschäftsentwicklung im Jahr 2023 unter den erhofften Erwartungen. Gleichwohl hatte Energiekontor von Beginn an einen risikoadjustierten strategischen Ansatz für den Einstieg in den US-amerikanischen Markt gewählt, da sich dieser in Größe, Komplexität und Regulierungen von den bekannten europäischen Märkten unterscheidet. Bereits im Jahr 2022 konnten mit den Standorten in Houston (Texas) und Rapid City (South Dakota) neue Schwerpunkte gesetzt werden. Es ist weiterhin geplant, im US-amerikanischen Markt zunächst auf den Verkauf der gesicherten und ggf. weiterentwickelten Projektrechte abzustellen. Gründe dafür sind unter anderem eine schnellere Gewinnrealisierung sowie die Schonung des verfügbaren Eigenkapitals. Zudem sollen die Risiken aus dem US-amerikanischen Geschäft für Energiekontor weiterhin begrenzt bleiben.

Segment Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks

Das Segment sorgt für kalkulierbare und wiederkehrende Erträge. Diese schaffen finanzielle Stabilität und sind die Grundlage für ein nachhaltiges Unternehmenswachstum. Der Ausbau des Bestands an konzerneigenen Wind- und Solarparks zur Erhöhung der nominalen Stromerzeugung und der Einnahmen aus der Stromerzeugung ist daher maßgeblich für das zukünftige Wachstum von Energiekontor. Wo immer möglich, sichert sich Energiekontor entsprechend auskömmliche Preise für die konzerneigenen Parks. Für Parks, die aus der EEG-Vergütung auslaufen, werden kurzfristige PPAs bzw. feste Direktvermarktungsverträge zu attraktiven Konditionen vereinbart.

Energiekontor hält dabei an der Strategie fest, grundsätzlich rund die Hälfte der selbst entwickelten Projekte in den Eigenbestand zu überführen und die andere Hälfte zu veräußern. Die Entscheidung zur Übernahme von Wind- und Solarparks in den eigenen Bestand erfolgt stets situationsabhängig und projektbezogen. Dabei sind für Energiekontor besonders solche Projekte attraktiv, die eine geringe Kapitalbindung zur Folge haben. Die hälftige Aufteilung ist dabei tendenziell als Annäherung zu verstehen und kann in einzelnen Geschäftsjahren auch abweichen.

Energiekontor plant, den Bestand konzerneigener Wind- und Solarparks weiter auszubauen. Dabei sind die künftig erzielbaren Einnahmen wesentlich für Energiekontor, nicht die absolute Gesamterzeugungsleistung. Nach dem 31. Dezember 2023 befinden sich Wind- und Solarparks, die für den Eigenbestand vorgesehen sind, mit einer Gesamterzeugungsleistung von mehr als 370 Megawatt in den letzten Phasen 4 und 5 der Projektentwicklung, davon knapp 280 Megawattpeak im Solarbereich. Die relevanten Projekte sind hauptsächlich für den deutschen Eigenbestand geplant. Dazu zählen auch der sich im Bau befindliche Solarpark Seukendorf in Bayern mit ca. 11,6 Megawattpeak Gesamterzeugungsleistung und der sich im Bau befindliche Solarpark Letschin in Brandenburg mit rund 60,0 Megawattpeak Erzeugungsleistung, die jeweils Ende 2024 bzw. Anfang 2025 in Betrieb genommen und in den Eigenbestand von Energiekontor überführt werden sollen. Beide Parks werden neben dem Ausbau des Eigenparkportfolios zur technologischen Diversifizierung des Eigenbestands von Energiekontor beitragen, ebenso weitere für den Eigenbestand vorgesehene Wind- und Solarparkprojekte mit einer Gesamterzeugungsleistung von mehr als 300 Megawatt bzw. Megawattpeak, für die der Financial Close derzeit für 2024 geplant ist.

Für drei Parks mit einer Gesamtnennleistung von rund 24 Megawatt lief im Berichtszeitraum die EEG-Vergütung aus. Für diese bzw. für insgesamt 20 Parks im Eigenbestand mit einer Erzeugungsleistung von rund 137 Megawatt wurden kurzfristige PPAs bis Ende 2024 zu attraktiven Konditionen vereinbart. Für elf Parks mit einer Gesamterzeugungsleistung von mehr als 65 Megawatt wurden zudem PPAs bis Ende 2025 gesichert. Für sieben Parks mit einer Gesamterzeugungsleistung von rund 102 Megawatt wurden feste Direktvermarktungsverträge bis Ende 2025 abgeschlossen.

Segment Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges

Trotz schwankender Einnahmen aufgrund unterschiedlicher Wind- und Solarjahre ist in den kommenden Jahren ein tendenziell steigendes Umsatz- und Ergebnisniveau in diesem Segment zu erwarten. Dazu trägt allein die sich kontinuierlich erhöhende Anzahl an Wind- und Solarparks bei, die in der Betriebsführung betreut werden. Auch für veräußerte Wind- und Solarparks verblieb die Betriebsführung bisher überwiegend bei Energiekontor.

Darüber hinaus bietet Energiekontor auch Dritten die langjährige Erfahrung in der Betriebsführung von Eigen- und Fremdparks sowie das Know-how zur Innovation und Optimierung von Wind- und Solarparks an. Es ist geplant, diesen Service sukzessive auf alle Märkte, in denen das Unternehmen vertreten ist, auszuweiten.

Als Pionier der Branche sieht sich Energiekontor in vielen Bereichen der erneuerbaren Energien als Vorreiter. Das Unternehmen prüft daher laufend neue Entwicklungen und Innovationen, die die bestehenden Geschäftsabläufe effizienter, wirtschaftlicher und umweltbewusster gestalten. Dazu zählen z. B. der Einsatz von Rotorblattbeschichtungen zur Erhöhung des Ertrags oder der Einsatz von Vogeldetektionssystemen. Darüber hinaus analysiert das Unternehmen kontinuierlich den Markt für erneuerbare Energien und prüft, ob sich im Rahmen der Gesamtstrategie aus aktuellen technischen Innovationen oder Entwicklungen unternehmerische Chancen ableiten lassen. Ein Beispiel hierfür ist das Thema Speichertechnologie sowie der Bereich Wasserstoff. Energiekontor prüft in verschiedenen Projekten die Ergänzung um entsprechende Technologien auf ihre Wirtschaftlichkeit.

Ergebniserwartung für das Geschäftsjahr 2024

Konzern

Im Geschäftsjahr 2024 soll der überwiegende Teil des Konzern-EBT planmäßig aus mehreren Projektverkäufen in Großbritannien generiert werden. Die Inbetriebnahme der meisten der sich aktuell bereits im Bau befindlichen sowie der weiteren für dieses Jahr geplanten Wind- und Solarparkprojekte mit Financial Close in Deutschland wird erwartungsgemäß erst in den Jahren 2025 und 2026 erfolgen. Insofern können die Gewinne bzw. EBT-Beiträge aus diesen Projekten erst in den Jahren 2025 und 2026 realisiert werden.

Hintergrund sind insbesondere die verlängerten Projektrealisierungszeiten infolge der derzeit eingeschränkten Marktverfügbarkeiten von Windkraftanlagen und anderen für die Projektrealisierung benötigten Großkomponenten, wie Umspannwerke und Transformatoren, sowie die langen Lieferzeiten der Anlagen- und Komponentenhersteller. Letzteres gilt gleichermaßen für den Wind- und Solarbereich. Eine spürbare Verbesserung der Situation auf dem Anlagenmarkt (Anlagenverfügbarkeit, Lieferzeiten) ist aus Sicht des Vorstands nicht vor 2025 zu erwarten.

Darüber hinaus beeinflusst ein zusätzlicher Sachverhalt, der außerhalb des Einflussbereichs von Energiekontor liegt, die EBT-Prognose für das Geschäftsjahr 2024. In Großbritannien vermeldete der zuständige Übertragungsnetzbetreiber jüngst erhebliche Verzögerungen beim Ausbau der überregionalen Netze. Demzufolge verzögert sich in Großbritannien die Realisierung von Windkraftprojekten mit einer Gesamterzeugungskapazität von rund 1,3 Gigawatt. Dies führt zu einer Verschiebung der bislang geplanten Netzanschlusstermine.

Für die bei Energiekontor betroffenen britischen Projekte bedeutet dies eine Verschiebung der geplanten Netzanschlusstermine von 2027 auf 2028. Das Potenzial zur Generierung von EBT-Beiträgen aus der Veräußerung der geplanten britischen Projekte im Geschäftsjahr 2024 wird dadurch aller Voraussicht nach erheblich eingeschränkt. Aus heutiger Sicht ist mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sich ein Großteil der geplanten britischen Transaktionen vor dem Hintergrund der genannten Verzögerungen des überregionalen Netzausbaus ins nächste Jahr verschieben wird, da der Abschluss verbindlicher PPAs und Lieferverträge für Windkraftanlagen und Infrastruktur im Geschäftsjahr 2024 aufgrund der Verschiebung der Inbetriebnahmen auf 2028 erheblich erschwert wird. Sollte dieses Szenario eintreten, hätte dies eine Ergebnisverschiebung von rund 60 bis 80 Mio. Euro aus dem Geschäftsjahr 2024 ins Geschäftsjahr 2025 zur Folge.

Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, wurde durch das außergewöhnliche und deutlich über der ursprünglichen Jahresplanung liegende Konzern-EBT 2023 bereits ein Teil des für das Geschäftsjahr 2024 geplanten Ergebnisbeitrags vorweggenommen. Angesichts dessen sowie der aktuellen Herausforderungen auf den Hersteller- und Zulieferermärkten sowie der Verzögerungen des überregionalen Netzausbaus in Großbritannien erwartet der Vorstand der Energiekontor AG für das Geschäftsjahr 2024 ein Konzern-EBT unterhalb des hohen Niveaus des Vorjahres (95,5 Mio. Euro) in einer Bandbreite von 30 bis 70 Mio. Euro.

Die Breite der Spanne ergibt sich daraus, dass zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht absehbar ist, in welchem Umfang Ergebnisbeiträge aus der planmäßigen Veräußerung der britischen Projekte im Verlauf des Geschäftsjahres 2024 generiert werden können und welcher Anteil der erwarteten Veräußerungserlöse sich aufgrund der Verzögerungen des überregionalen Netzausbaus in Großbritannien ins nächste Jahr verschieben wird.

Sollten sich Transaktionen und Ergebnisbeiträge größeren Umfangs ins nächste Jahr verschieben, so wäre im Geschäftsjahr 2025 mit einer entsprechenden Ergebnissteigerung und einem Konzern-EBT oberhalb des sich bei linearem Wachstum ergebenden Ausbaupfades der Wachstumsstrategie 2023 bis 2028 zu rechnen.

Segmente

Für das Segment Projektierung und Verkauf erwartet Energiekontor vor dem Hintergrund der Verzögerungen des überregionalen Netzausbaus in Großbritannien und der daraus resultierenden Projektverzögerungen für 2024 aller Voraussicht nach ein Segment-EBT spürbar unter dem Niveau des Vorjahres (2023: 64,1 Mio. Euro).

Im Segment Stromerzeugung in den konzerneigenen Wind- und Solarparks wird unter Annahme eines normalen Windjahres mit einem Segment-EBT auf Höhe des Vorjahres oder leicht darüber gerechnet (2023: 27,8 Mio. Euro).

Im Segment Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges kann ebenfalls von einem Segment-EBT auf Höhe des Vorjahres oder leicht darüber ausgegangen werden (2023: 3,6 Mio. Euro).

Hinweis

Die ausgegebenen Ergebniserwartungen basieren auf dem aktuellen Stand der Planungen und Projektfortschritte. Sie unterstellen die Annahme, dass weder unerwartete Verschlechterungen der meteorologischen Rahmenbedingungen noch unvorhersehbare produkt-, hersteller- oder genehmigungsbezogene, geo- oder fiskalpolitische oder andere regulatorische Entwicklungen zu wesentlichen Verzögerungen bei bereits genehmigten Projekten, der geplanten Inbetriebnahme von Wind- oder Solarparks oder der Realisierung geplanter Verkäufe führen.

Wachstumsstrategie 2023 bis 2028

Wachstumsstrategie 2023 1 bis 2028 - linearer Ergebnisverlauf

1 Das Konzern-EBT 2023 in Höhe von 60 Mio. Euro entspricht der in 2022 angestrebten EBT-Erwartung für das Geschäftsjahr 2023.

Im Geschäftsjahr 2022 hatte Energiekontor die Wachstumsstrategie 2023 bis 2028 ausgegeben und mit der Implementierung begonnen. Mit Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2022 wurde die Strategie vorgestellt und in ihren Grundzügen skizziert. Das Kernziel der Fünfjahresstrategie besteht darin, den ursprünglich angestrebten Zielwert für das Konzern-EBT in Höhe von ca. 60 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2023 auf rund 120 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2028 zu steigern. Die Erreichung dieses Ziels erfordert eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von rund 15 Prozent für den genannten Zeitraum.

Bei der zugrunde gelegten durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 15 Prozent handelt es sich um eine theoretische lineare Orientierungsgröße, die auf Jahressicht im alltäglichen Projektentwicklungsgeschäft über- oder unterschritten werden kann, da Projektverzögerungen unmittelbare Auswirkungen auf die Gewinnrealisierung im jeweiligen Geschäftsjahr haben bzw. zu Gewinnverschiebungen ins nächste Geschäftsjahr führen können. Die Wachstumsstrategie ist daher über den gesamten Zeitraum zu betrachten.

Einordnung des Ausblicks auf 2024 in die Wachstumsstrategie

Wachstumsstrategie 2023 1 bis 2028 - tatsächlicher Ergebnisverlauf

1 Das Konzern-EBT 2023 in Höhe von 60 Mio. Euro entspricht der in 2022 angestrebten EBT-Erwartung für das Geschäftsjahr 2023.

Infolge einiger außergewöhnlicher Projekterfolge übertraf das Konzern-EBT das ursprünglich im Rahmen der Wachstumsstrategie angestrebte Konzern-EBT (60 Mio. Euro) mit rund 95,5 Mio. Euro deutlich. Das im Geschäftsjahr 2023 erzielte Konzern-EBT nimmt damit bereits einen Teil des für das Geschäftsjahr 2024 geplanten Ergebnisbeitrags vorweg und trägt maßgeblich zur Erreichung der Wachstumsstrategie 2023 bis 2028 bei.

Trotz der zuvor skizzierten Marktbedingungen blickt der Vorstand der Energiekontor AG sehr positiv auf die Entwicklung der Gesellschaft und den Geschäftsverlauf in den nächsten Jahren. Angesichts der gut gefüllten Projektpipeline, der zahlreichen sich in Genehmigungsverfahren befindlichen Projekte sowie der bereits baugenehmigten Projekte sollen im laufenden Geschäftsjahr 2024 weitere Weichen gestellt werden, um die Wachstumsziele der Strategie 2023 bis 2028 planmäßig zu erreichen.

Davon ausgehend, dass sich der Ergebnisverlauf über den Mehrjahreszeitraum der Wachstumsstrategie 2023 bis 2028 nivellieren wird, hält der Vorstand der Energiekontor AG an der Wachstumsstrategie 2023 bis 2028 und der planmäßigen Erreichung des Ziel-EBT von rund 120 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2028 fest.

Erklärung zur Unternehmensführung

Bericht des Vorstands gemäß §§289f, 315d HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung enthält insbesondere die jährliche Entsprechenserklärung, Angaben zu den Unternehmensführungspraktiken sowie eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Sie ist auf der Website der Gesellschaft unter https:/​/​www.energiekontor.de/​investor-relations/​ corporate-governance.html den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht worden. Auf eine Wiedergabe im zusammengefassten Lagebericht wird daher verzichtet. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§289f, 315d HGB ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.

Bilanzeid

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss und der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft und des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beschrieben sind.

Bremen, im März 2024

Der Vorstand

Peter Szabo, Vorsitzender

Günter Eschen, Vorstand

Carsten Schwarz, Vorstand

KONZERNABSCHLUSS - IFRS

Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns (IFRS) 01.01.2023 - 31.12.2023

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In T€ Erläuterungsziffer Konzernanhang Teil V. 2023 2022
1. Umsatzerlöse (1.) 241.798 187.573
2. Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen (2.) 33.554 68.145
3. Gesamtleistung 275.352 255.718
4. Sonstige betriebliche Erträge (3.) 4.799 2.577
5. Betriebsleistung 280.151 258.295
6. Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen (4.) -91.294 -115.774
7. Personalaufwand (5.) -25.271 -21.173
8. Abschreibungen (6.) -21.117 -19.827
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen (7.) -28.033 -21.555
10. Betriebsaufwand -165.716 -178.329
11. Betriebsergebnis (EBIT) 114.436 79.966
12. Zinsen und ähnliche Erträge 1.039 1
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -19.998 -17.090
14. Zinsergebnis (8.) -18.959 -17.089
15. Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 95.477 62.877
16. Ertragsteuern (9.) -12.156 -18.341
17. Konzernjahresergebnis 83.321 44.536
Angabe der Earnings per Share (gemäß IAS 33) 1 (10.)
Unverwässerte Anzahl der Aktien (gewichtet) 13.945.987 13.988.394
Verwässerte Anzahl der Aktien (gewichtet) 14.045.987 14.088.394
Unverwässertes Ergebnis je Aktie 5,97 3,18
Verwässertes Ergebnis je Aktie 5,93 3,16

1 Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus potenziellen Aktien wie etwa Optionsrechten. Diese wirken allerdings nur dann ergebnisverwässernd, wenn sie die Ausgabe von Aktien zu einem Wert unter dem durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie zur Folge haben. In 2023 wie im Vorjahr ergab sich ein entsprechender Verwässerungseffekt.

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

01.01.2023 - 31.12.2023

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In T€ 2023 2022
Konzernjahresergebnis 83.321 44.536
Unrealisierte Ergebnisse aus derivativen Finanzinstrumenten im Eigenkapital (Rücklage Fair Value (Cashflow-Hedges)
Unrealisierte Ergebnisse aus derivativen Finanzinstrumenten (vor Steuern) -3.766 17.206
Umgliederungen in die Gewinn- und Verlustrechnung (vor Steuern) -494 693
Latente Steuern auf unrealisierte Ergebnisse und Umgliederungen 1.042 -5.132
Unrealisierte Ergebnisse aus derivativen Finanzinstrumenten (nach Steuern) -3.217 12.766
Unrealisierte Ergebnisse aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten im Eigenkapital (Rücklage Fair-Value (available for sale)
Unrealisierte Ergebnisse (vor Steuern) 364 0
Latente Steuern auf unrealisierte Ergebnisse und Umgliederungen -109 0
Unrealisierte Ergebnisse aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten (nach Steuern) 255 0
Posten, die zukünftig möglicherweise in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden -2.962 12.766
Gesamtergebnis 80.359 57.302
Anteile der Aktionäre der Energiekontor AG 80.359 57.302

Konzernbilanz (IFRS) zum 31.12.2023

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Vermögen

In T€
Erläuterungsziffer Konzernanhang, Teil VI. 31.12.2023 31.12.2022
A. Langfristige Vermögenswerte
I. Sonstige immaterielle Vermögenswerte (1.2.) 224 232
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Gebäude (1.3.) 67.523 52.987
2. Technische Anlagen (Wind-/​Solarparks) (1.4.) 258.879 253.664
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (1.5.) 1.745 844
328.147 307.495
III. Beteiligungen 26 26
IV. Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (3.) 11.061 0
2. Forderungen gegen assoziierte Unternehmen (4.) 29 29
3. Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte (5.) 9.203 12.545
20.293 12.574
V. Latente Steuern (6. und V.9.2.) 7.501 8.393
Summe langfristige Vermögenswerte 356.190 328.720
B. Kurzfristige Vermögenswerte
I. Vorräte (7.)
Unfertige und fertige Erzeugnisse und Leistungen 143.292 130.223
II. Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (8.) 26.049 43.307
2. Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte (9.) 19.147 2.940
45.196 46.247
III. Ertragsteuerforderungen (10.) 1.400 1.352
IV. Wertpapiere 43.332 36
V. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (11.) 132.236 127.010
Summe kurzfristige Vermögenswerte 365.455 304.868
Summe Vermögen 721.645 633.588
Eigenkapital und Schulden In T€ Erläuterungsziffer Konzernanhang, Teil VI. 31.12.2023 31.12.2022
A. Eigenkapital (12.-18.)
I. Ausgegebenes Kapital
1. Gezeichnetes Kapital (Nennkapital) (12.) 13.959 13.987
2. Eigene Anteile (zur Einziehung vorgesehen) (13.) -57 -8
13.903 13.979
II. Kapitalrücklage (14.) 42.095 42.071
III. Rücklagen für ergebnisneutrale Eigenkapitalveränderungen
1. Währungsumrechnung (16.1) -61 -61
2. Fair-Value-Bewertung IFRS 9 (16.2) 6.571 8.765
6.511 8.705
IV. Gewinnrücklagen (17.)
1. Gesetzliche Rücklagen 15 15
2. Andere Gewinnrücklagen 79.278 50.893
79.293 50.908
V. Kumulierte Konzernergebnisse (18.) 43.446 8.001
Summe Eigenkapital 185.248 123.664
B. Langfristige Verbindlichkeiten
I. Sonstige Rückstellungen (19.)
Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung 19.120 17.728
II. Finanzverbindlichkeiten
1. Anleihekapital (20.) 107.995 89.623
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (21.) 156.893 156.620
3. Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten (22.) 879 1.121
4. Sonstige Finanzverbindlichkeiten (23.) 840 823
5. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (24.) 66.859 53.228
333.467 301.415
III. Sonstige Verbindlichkeiten (25.) 4.116 4.408
IV. Latente Steuern 21.728 19.274
Summe langfristige Verbindlichkeiten 378.430 342.826
C. Kurzfristige Verbindlichkeiten
I. Steuerrückstellungen (26.) 19.678 17.753
II. Sonstige Rückstellungen (27.) 42.827 33.196
III. Finanzverbindlichkeiten
1. Anleihekapital (20.) 1.350 22.563
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (21.) 45.025 43.228
3. Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten (22.) 8.279 18.016
4. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (24.) 15.651 13.652
70.305 97.459
IV. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 17.545 9.571
V. Sonstige Verbindlichkeiten 7.613 9.119
Summe kurzfristige Verbindlichkeiten 157.967 167.097
Summe Eigenkapital und Schulden 721.645 633.588

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung (IFRS)

2022 - 2023

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Aktienkapital im Umlauf Kapitalrücklage Rücklage Währungsumrechnung Rücklage Fair Value (available for sale) 1 Rücklage Fair Value (Cashflow Hedges) 2 Gewinnrücklagen
In T€ Sonstiges Ergebnis
--- --- --- --- --- --- ---
Stand zum 31.12.2021 14.018 41.867 -61 0 -3.308 31.679
Veränderungen im Jahr 2022
Einstellungen in Gewinnrücklagen 21.973
Dividendenausschüttung
Rückkauf eigener Anteile/​Einziehung -39 -2.744
Differenzen aus Bewertung Aktienoptionsprogramm 204
Differenzen aus Fair-Value-Bewertung 17.206
Differenzen aus latenten Steuern auf Fair-Value-Bewertung -5.132
Konzernjahresergebnis
Stand zum 31.12.2022 13.979 42.071 -61 0 8.765 50.908
Veränderungen im Jahr 2023
Einstellungen in Gewinnrücklagen 33.916
Dividendenausschüttung
Rückkauf eigener Anteile/​Einziehung -77 -5.531
Differenzen aus Bewertung Aktienoptionsprogramm 24
Differenzen aus Fair-Value-Bewertung 364 -3.491
Differenzen aus latenten Steuern auf Fair-Value-Bewertung -109 1.042
Konzernjahresergebnis
Stand zum 31.12.2023 13.903 42.095 -61 255 6.316 79.293

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Kumulierte Konzernergebnisse Summe Anzahl Aktien in 1.000 Stück
In T€
--- --- --- ---
Stand zum 31.12.2021 -1.974 82.222 14.018
Veränderungen im Jahr 2022
Einstellungen in Gewinnrücklagen -21.973
Dividendenausschüttung -12.588 -12.588
Rückkauf eigener Anteile/​Einziehung -2.782 -39
Differenzen aus Bewertung Aktienoptionsprogramm 204
Differenzen aus Fair-Value-Bewertung 17.206
Differenzen aus latenten Steuern auf Fair-Value-Bewertung -5.132
Konzernjahresergebnis 44.536 44.536
Stand zum 31.12.2022 8.001 123.664 13.979
Veränderungen im Jahr 2023
Einstellungen in Gewinnrücklagen -33.916
Dividendenausschüttung -13.959 -13.959
Rückkauf eigener Anteile/​Einziehung -5.608 -77
Differenzen aus Bewertung Aktienoptionsprogramm 24
Differenzen aus Fair-Value-Bewertung -3.127
Differenzen aus latenten Steuern auf Fair-Value-Bewertung 933
Konzernjahresergebnis 83.321 83.321
Stand zum 31.12.2023 43.446 185.248 13.903

1 Aus Marktbewertung für Wertpapiere.

2 Aus unrealisierten Gewinnen/​Verlusten von Cashflow-Hedges.

Konzernkapitalflussrechnung

01.01.2023 -31.12.2023 nach IFRS

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In T€ 2023 2022
1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Periodenergebnis vor Zinsen und Steuern 114.436 79.966
Nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 21.117 19.827
Anpassung nicht zahlungswirksamer Währungsverluste/​-gewinne 977 668
Nicht zahlungswirksame Bewertungsmaßnahmen (Abwertung Vorräte) 2.343 1.863
Ergebnis-, aber nicht zahlungswirksame Anpassungen an Effektivzinsmethode 245 -1.269
Veräußerungsergebnisse 151 -5.604
Sonstige zahlungsunwirksame Ergebnisse im Eigenkapital 24 204
Ergebnis vor Änderung des Nettoumlaufvermögens 139.293 95.654
Veränderungen des Nettoumlaufvermögens
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögenswerte -11.223 -9.131
Bestandsveränderungen für Erlöse aus Projektierung und Verkauf -3.585 72.335
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.973 2.916
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen 1.786 -44.659
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen 16.512 25.126
Ertragsteuern -5.980 -3.588
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 144.776 138.653
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte -130 -21
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen -41.709 -94.243
Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagevermögen 0 18.355
Sonstige zahlungsunwirksame Veränderungen 36 0
Zinsaufwendungen zur Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten (IAS 23.8) -4.702 -6.528
Zinseinnahmen 1.039 1
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -45.465 -82.436
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Zinsausgaben -12.014 -9.695
Einzahlungen aus Anleiheemissionen 2.529 19.840
Auszahlungen an Anleihegläubiger -22.563 -24.563
Einzahlungen aus Aufnahme von Krediten 49.707 89.255
Auszahlungen für Tilgung von Krediten -47.866 -87.956
Gezahlte Dividenden -13.959 -12.588
Auszahlungen für Rückkauf eigener Anteile -5.608 -2.782
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -49.775 -28.489
4. Summe der Cashflows 49.535 27.727
Wechselkursbedingte Veränderungen des Finanzmittelfonds (Bewertungsrechnung) -977 -668
5. Veränderungen des Finanzmittelfonds gesamt 48.558 27.060
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 127.010 99.950
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 175.568 127.010
6. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Zahlungsmittel 132.236 127.010
Kurzfristige Wertpapiere 43.332 0
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 175.568 127.010

Anhang zum Konzernabschluss nach IFRS-Grundsätzen für das Geschäftsjahr 2023

der Energiekontor AG

I. Allgemeine Angaben

Die Energiekontor AG (nachfolgend auch als "Gesellschaft" bezeichnet) ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in der Mary-Somerville-Straße 5, 28359 Bremen, Deutschland. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Bremen unter der Nummer HRB 20449 eingetragen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Der Konzernabschluss ist auf den Stichtag des Jahresabschlusses der Gesellschaft aufgestellt worden. Die Jahresabschlüsse aller einbezogenen Tochterunternehmen datieren ebenfalls auf den Stichtag des Konzernabschlusses.

Die Geschäftstätigkeit der Energiekontor AG und ihrer Tochtergesellschaften (nachfolgend auch kurz "Energiekontor") umfasst im Wesentlichen den Vertrieb selbst hergestellter Wind- und Solarparks an Dritte sowie den Betrieb von selbst hergestellten sowie erworbenen Wind- und Solarparks zur Erzeugung und zum Verkauf von elektrischer Energie. Der Vertrieb der Wind- und Solarparks erfolgt dabei in der Regel mittels selbst gegründeter Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die den Wind- bzw. Solarpark erwerben und deren Kommanditanteile dann an Dritte veräußert werden (share deal). Die für den Eigenbetrieb zur Stromerzeugung vorgesehenen Wind- und Solarparks werden entweder selbst hergestellt oder erworben, wobei auch diese regelmäßig in Gesellschaften mit der Rechtsform der GmbH & Co. KG betrieben werden.

Die Energiekontor AG als Muttergesellschaft unterliegt für das zum 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses. Da die Aktien der Energiekontor AG an einem organisierten Markt im Sinne von § 2 WpHG gehandelt werden, ist der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 gemäß § 315e HGB (in der Fassung des CSR-Richtlinienumsetzungsgesetzes vom 11. April 2017) in Verbindung mit Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/​2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 (Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards) aufgestellt und steht in Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, sowie den ergänzenden Vorschriften des § 315e HGB. Der Konzernabschluss wurde vom Vorstand am 27. März 2024 zur Veröffentlichung genehmigt.

Der Konzernabschluss der Gesellschaft wird beim Bundesanzeiger eingereicht und veröffentlicht (Handelsregister des Registergerichts Bremen unter HRB Nr. 20449).

Der Jahresabschluss der Muttergesellschaft Energiekontor AG wurde nach den Vorschriften des deutschen HGB und den ergänzenden Vorschriften des AktG erstellt. Er wird ebenfalls beim Bundesanzeiger eingereicht und veröffentlicht.

II. Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze

1. Allgemeine Informationen

Energiekontor erstellt und veröffentlicht den Konzernabschluss in Euro (€) unter Gegenüberstellung der Werte zum 31. Dezember 2022. Die Angaben im Anhang erfolgen in Euro (€) und in Tausend Euro (T€).

Der Konzernabschluss wird unter der Annahme der Unternehmensfortführung (going concern) aufgestellt. Auf Risiken, die den Bestand des Unternehmens gefährden könnten, wird im zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht der Gesellschaft eingegangen.

Die Rechnungslegung erfolgt bei sämtlichen Gesellschaften der Energiekontor-Gruppe zunächst nach den deutschen handelsrechtlichen bzw. den jeweils nationalen Vorschriften sowie den diese ergänzenden Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Diese deutschen Rechnungslegungsgrundsätze weichen in wesentlichen Aspekten von den Grundsätzen der IFRS ab. Für Zwecke des Konzernabschlusses werden alle notwendigen Anpassungen vorgenommen, die für die Darstellung des Konzernabschlusses nach IFRS notwendig sind.

Die Erstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der Verlautbarungen des International Accounting Standards Board (IASB) erfordert Schätzungen und Annahmen durch das Management, die die bilanzierten Wertansätze der Vermögenswerte und Schulden, die zum Bilanzstichtag bestehenden Eventualverpflichtungen und die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres beeinflussen. Dabei ist es notwendig, in bestimmten Fällen schätz- und prämissensensitive Bilanzierungsmethoden anzuwenden. Diese beinhalten komplexe und subjektive Bewertungen sowie Schätzungen, die auf ungewissen Sachverhalten beruhen und Veränderungen unterliegen können. Aus diesem Grund können sich auch die schätz- und prämissensensitiven Bilanzierungsmethoden im Zeitablauf ändern und damit die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich beeinflussen. Außerdem können sie Annahmen enthalten, die die Unternehmensleitung in derselben Berichtsperiode auch anders hätte treffen können - aus gleichermaßen vernünftigen Gründen.

Die Unternehmensleitung weist deshalb darauf hin, dass tatsächliche Wertansätze und zukünftige Ereignisse auch häufig von den Schätzungen und Prognosen abweichen können und dass Schätzungen routinemäßige Anpassungen erfordern (vgl. auch Ausführungen im Konzernanhang unter Tz. IV.21.).

Zur Klarheit und Übersichtlichkeit des Abschlusses werden die für die einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung geforderten zusätzlichen Angaben in den Anhang übernommen.

2. Gliederungsmethoden

Die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ist nach den für das Gesamtkostenverfahren geltenden Grundsätzen gegliedert. Soweit in Einzelfällen Umgliederungen von Vorjahresbeträgen in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen wurden, ist dies bei der jeweiligen Position vermerkt.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt für das Geschäftsjahr 2023 nach Fristigkeitsaspekten der einzelnen Bilanzposten.

Die Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit in der Konzernkapitalflussrechnung werden nach der indirekten Methode ermittelt. Die insgesamt gezahlten Zinsaufwendungen werden - je nach Verwendungszweck - dem Sektor "Cashflow aus der Investitionstätigkeit" zugewiesen, soweit sie die Finanzierung von Vorräten und Bauprojekten betreffen, und dem Sektor "Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit", soweit sie aus den übrigen Finanzierungen resultieren. Steuerzahlungen werden in voller Höhe im Bereich der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen, da eine Zuordnung zu einzelnen Geschäftsbereichen praktisch nicht durchführbar ist. Cashflows von ausländischen, nicht in Euro bilanzierenden Tochterunternehmen werden zu Jahresdurchschnittskursen in die Konzernberichtswährung umgerechnet.

Ergebnis-, aber nicht zahlungswirksame Anpassungen von Finanzinstrumenten an die Effektivzinsmethode werden im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit neutralisiert, ebenso wie Anpassungen nicht zahlungswirksamer Wechselkursveränderungen. Die wechselkursbedingten Veränderungen des britischen Pfunds und US-Dollars gegenüber dem Euro werden nach der Summe der Cashflows bei der Bewertung des Finanzmittelfonds berücksichtigt.

3. Anwendung der IFRS-Standards und -Interpretationen

Energiekontor setzt alle vom IASB herausgegebenen Standards und Interpretationen um, die zum 31. Dezember 2023 in der EU verpflichtend anzuwenden sind.

3.1. Veröffentlichte, von der EU übernommene und im Geschäftsjahr erstmals angewendete IFRS

Das IASB hat im Mai 2017 den Standard IFRS 17 "Insurance Contracts" veröffentlicht. IFRS 17 ersetzt den derzeit geltenden Standard IFRS 4 und soll die Transparenz und die Vergleichbarkeit in Bezug auf Ansatz, Bewertung, Ausweis sowie Angaben für Versicherungsverträge beim Versicherungsgeber erhöhen. IFRS 17 ist verpflichtend ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden, hat jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage ergeben.

Im Geschäftsjahr sind außerdem geringfügige Änderungen an IAS 1, IFRS Practice Statement 2 sowie IAS 8 vorgenommen worden, die aber ebenfalls zu keinen wesentlichen Auswirkungen geführt haben. IAS12 wurde im Geschäftsjahr erstmalig angewendet. Der Ansatz latenter Steuern auf Leasing hat im Geschäftsjahr eine Auswirkung in Höhe von T€ 690.

3.2. Veröffentlichte, von der EU übernommene und noch nicht angewendete IFRS

Hier gab es im Geschäftsjahr Anpassungen an IAS 1 sowie IFRS 16, was jedoch voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben wird. Die Anwendung ist jeweils ab dem 1. Januar 2024 vorgesehen.

3.3. Veröffentlichte, von der EU noch nicht übernommene und noch nicht angewendete IFRS

Es wurden lediglich Änderungen an IAS 7, IFRS 7 und IAS 21 verabschiedet, die ab dem 1. Januar 2024 bzw. 1. Januar 2025 anzuwenden sind und voraussichtlich keinen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben werden.

III. Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungskreis

1. Grundsätze

Mutterunternehmen ist die Energiekontor AG, Bremen (nachfolgend auch als "Gesellschaft" oder "AG" bezeichnet).

In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 sind neben der Energiekontor AG inländische wie ausländische Unternehmen einbezogen worden, bei denen die Energiekontor AG zum 31. Dezember 2023 unmittelbar oder mittelbar über die Möglichkeit verfügt, deren Finanz- und Geschäftspolitik so zu bestimmen, dass die Gesellschaften des Konzerns aus der Tätigkeit dieser Unternehmen Nutzen ziehen.

Auch zur Veräußerung bestimmte Tochtergesellschaften (Projektgesellschaften) werden in den Konzernabschluss einbezogen. Projektgesellschaften in diesem Sinne sind die von der Energiekontor-Gruppe geschäftstypischerweise in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) gegründeten Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften. Die Vollkonsolidierung der Projektgesellschaften erfolgt in der Regel nicht nur bis zum Zeitpunkt der Veräußerung der Gesellschaftsanteile, sondern hierüber hinaus bis zur vollständigen Beendigung der wesentlichen Nutzenziehung aus der Projektgesellschaft, mithin bis zur wesentlichen Fertigstellung und Übergabe des betriebsbereiten Wind- bzw. Solarparks. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Entkonsolidierung der Projektgesellschaft, zumal die nach Fertigstellung weiterhin regelmäßig realisierten Betriebsführungserlöse gegenüber dem Gründungs-, Vertriebs- und Errichtungsvorgang keinen im Sinne der IFRS wesentlichen Nutzenziehungs- oder Risikofaktor mehr darstellen.

Dies hat im Bereich der Gewinn- und Verlustrechnung unter anderem zur Folge, dass Umsätze gegenüber Projektgesellschaften bis zur Fertigstellung nicht als Umsatz und Gewinn realisiert werden.

Betroffen hiervon sind neben dem Kaufpreis für den Wind- bzw. Solarpark auch Provisionen und andere Entgelte im Zusammenhang mit dem Vertrieb, der Geschäftsführung in der Gründungsphase, der Projektierung, der rechtlichen und wirtschaftlichen Konzeption und allen weiteren bis zur Fertigstellung des Wind-/​Solarparks erbrachten Dienstleistungen.

Diese Umsätze führen erst dann zu einem Umsatz- und Ergebnisbeitrag, wenn kumulativ die Veräußerung der Gesellschaftsanteile und die Fertigstellung und Abnahme des Wind-/​Solarparks erfolgt sind.

Die gegenüber Dritten bis zur Fertigstellung anfallenden Umsätze und Teilgewinne werden infolge der Vollkonsolidierung auch nicht im Rahmen einer Realisierung nach Leistungsfortschritt realisiert, sondern erst, soweit die weiteren Voraussetzungen einer Entkonsolidierung gegeben sind, mithin zum Zeitpunkt der Fertigstellung (completed contract).

Soweit Anteile an Kommanditgesellschaften zum Bilanzstichtag bereits veräußert sind, die Übergabe des Wind- oder Solarparks durch Energiekontor an die Kommanditgesellschaft jedoch vereinbart und noch nicht erfolgt ist, erfolgen die Entkonsolidierung und die Umsatz- und Gewinnrealisierung erst zum Zeitpunkt der Übergabe des Wind- bzw. Solarparks. Für solche Gesellschaften, deren Anteile bereits veräußert wurden und die nach diesen Grundsätzen gleichwohl noch bis zur Abnahme der von Energiekontor zu liefernden Wind- oder Solarparks zu konsolidieren sind, werden die laufenden externen Erträge und Aufwendungen in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen und der Saldo aus diesen Beträgen im Fremdkapital ausgewiesen, sodass die laufenden Ergebnisse solcher Projektgesellschaften im Ergebnis so lange neutral gestellt werden, wie sich aus etwaigen Verlusten kein negatives Kapital ergeben würde. Hierüber ggf. hinausgehende Verluste wirken sich grundsätzlich im Konzern aus, was jedoch im Berichtszeitraum und im Vorjahr nicht der Fall war.

Auf die innerhalb des Konzerns eliminierten Zwischengewinne sind aktive latente Steuern zu bilanzieren.

Bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung fallen in den Kommanditgesellschaften in der Errichtungsphase regelmäßig externe Finanzierungsaufwendungen ab dem Zeitpunkt der Darlehensauszahlung durch die Kreditinstitute an, die im Konzern für die im Geschäftsjahr veräußerten Projekte bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung als Zinsaufwand verbucht werden.

Anteile an assoziierten Unternehmen, auf welche die AG direkt oder indirekt einen wesentlichen Einfluss ausübt und die nicht zum Zwecke der Weiterveräußerung in der nahen Zukunft erworben wurden, werden gemäß IAS 28 at equity bilanziert (one-line consolidation). Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem assoziierten Unternehmen in der Bilanz zu Anschaffungskosten zuzüglich nach dem Erwerb eingetretener Änderungen des Anteils des Konzerns am Reinvermögen des assoziierten Unternehmens erfasst.

Der mit einem assoziierten Unternehmen verbundene Geschäfts- oder Firmenwert ist im Buchwert des Anteils enthalten und wird nicht planmäßig abgeschrieben.

Bei der Anwendung der Equity-Methode stellt der Konzern fest, ob hinsichtlich der Nettoinvestition des Konzerns beim assoziierten Unternehmen die Berücksichtigung eines zusätzlichen Wertminderungsaufwands erforderlich ist.

Es werden auch Unternehmen nach den Grundsätzen der anteiligen Konsolidierung gemäß IFRS 11 einbezogen (joint operations). Es handelt sich hierbei ausschließlich um Windpark-Infrastrukturgesellschaften, die keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.

Auf Konzernfremde entfallende Anteile am Eigenkapital der Tochterunternehmen werden gesondert innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen ("nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital"), sofern die nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital von Kapitalgesellschaften bestehen. Soweit die nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital von Personengesellschaften, wozu auch Kommanditgesellschaften gehören, bestehen, sind diese als Fremdkapital auszuweisen, da die Voraussetzungen für einen Eigenkapitalausweis regelmäßig nicht kumulativ erfüllt sind.

Zum Bilanzstichtag des Berichtszeitraums bestanden nicht beherrschende Anteile an Kommanditgesellschaften ("Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten"). Soweit die Gesellschaften, an denen diese Beteiligungen bestehen, für den Verbleib im Konzern vorgesehen sind, werden sie unter den langfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Die - aufgrund der bis zur Fertigstellung des Wind- oder Solarparks durchzuführenden Vollkonsolidierung der Projektgesellschaften - im Fremdkapital auszuweisenden Kommanditanteile Dritter an diesen Projektgesellschaften werden wegen des nur temporären Verbleibs im Konzern grundsätzlich im kurzfristigen Verbindlichkeitenbereich ausgewiesen (ebenfalls dort unter der Position "Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten"). Zum Bilanzstichtag war eine Projektgesellschaft mit in Bau befindlichen Anlagen, deren Anteile bereits veräußert worden waren, zu konsolidieren sowie die für dieses Projekt eine erhaltene Anzahlung zu passivieren.

Die Anteile von Konzernfremden am Ergebnis der Tochterunternehmen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung, je nach Rechtsform der Gesellschaft, an der die Beteiligung besteht, gesondert als Ergebniszuordnung (im Falle einer Kapitalgesellschaft) oder im Finanzergebnis (im Falle einer Personengesellschaft) ausgewiesen. Im Berichtszeitraum wie im Vorjahr waren Ergebniszuordnungen ausschließlich im Finanzergebnis auszuweisen.

Die Kapitalkonsolidierung wird nach der Erwerbsmethode durchgeführt (purchase accounting bzw. acquisition method). Dabei werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem auf das Mutterunternehmen entfallenden anteiligen und zum Zeitwert neu bewerteten Nettoreinvermögen des Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt verrechnet.

Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dabei dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Außerdem beinhalten sie die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzter Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen.

Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet.

Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden. Als Goodwill wird der Wert angesetzt, der sich aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen sowie dem beizulegenden Zeitwert jeglicher vorher gehaltener Eigenkapitalanteile zum Erwerbsdatum über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Wert bewerteten Nettovermögen ergibt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Geschäfts- oder Firmenwerte wurden in früheren Jahren bereits vollständig abgeschrieben und waren weder zum Bilanzstichtag noch im Vorjahresabschluss zu bilanzieren.

Zum Zeitpunkt des Verkaufs von Anteilen an einbezogenen Unternehmen oder des Wegfalls der Beherrschungsmöglichkeit an diesen Unternehmen scheiden diese aus dem Konsolidierungskreis aus. Im Rahmen der Entkonsolidierung werden die auf den Konzern entfallenden anteiligen Vermögenswerte und Schulden mit den fortgeführten Konzernbuchwerten einschließlich eines bestehenden Geschäfts- oder Firmenwerts eliminiert.

Die Differenz zwischen dem Saldo der Vermögenswerte und Schulden und dem Veräußerungserlös für die Anteile wird erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns erfasst. Die von Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Konsolidierungskreis anfallenden Erträge und Aufwendungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ausgewiesen. Im Falle der Entkonsolidierung von Projektgesellschaften werden alle im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Verkauf des Windparks erzielten Errichtungs- und Dienstleistungserlöse im Entkonsolidierungszeitpunkt in den Umsatzerlösen erfasst.

Konzerninterne Aufwendungen und Erträge sowie die zwischen konsolidierten Gesellschaften bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden eliminiert, ebenso Zwischengewinne.

Bei den ergebniswirksamen Konsolidierungsbuchungen werden die ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht.

2. Einbezogene Unternehmen

Eine gesonderte Aufstellung des Anteilsbesitzes des Konzerns im Sinne von § 313 Abs. 2 HGB sowie der Art der Einbeziehung in den Konzernabschluss erfolgt in Tz. IX. Der Konsolidierungskreis umfasst neben der Muttergesellschaft Energiekontor AG die dort angeführten weiteren Unternehmen. Sämtliche Gesellschaften des Konzerns werden konsolidiert. In der gesonderten Aufstellung sind auch etwaige Befreiungsbeschlüsse nach §§ 264 Abs. 3 bzw. 264b HGB aufgeführt.

Anteile an nicht beherrschten Unternehmen bestehen lediglich an Windpark-Infrastrukturgesellschaften, die at equity oder quotal (joint operations) konsolidiert werden und keinen maßgeblichen Anteil an den Tätigkeiten der Gruppe und den Cashflows ausmachen.

3. Veränderung im Konsolidierungskreis

3.1. Erstkonsolidierung

Folgende Gesellschaften waren im Jahr 2023 infolge von Neugründung in den Konsolidierungskreis aufzunehmen (Erstkonsolidierung).

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Energiepark Würselen-Repowering RE WP WÜ GmbH & Co. KG
Energiekontor UW Windpark Manheim GmbH & Co. KG
Energiepark UW Völkersen GmbH & Co. KG
Energiekontor Neue Energie 16 GmbH & Co. KG
Energiekontor Neue Energie 17 GmbH & Co. KG
Energiekontor Neue Energie 18 GmbH & Co. KG
Energiekontor Neue Energie 19 GmbH & Co. KG
Energiekontor Neue Energie 20 GmbH & Co. KG
Energiekontor Infrastruktur XXI GmbH & Co. KG
Energiekontor Infrastruktur XXII GmbH & Co. KG
Energiekontor Infrastruktur XXIII GmbH & Co. KG
Energyfarm UK RO I Ltd
Energyfarm UK RO II Ltd
Energyfarm UK BU I Ltd
Energyfarm UK BU II Ltd
Energyfarm UK SOY I Ltd
Energyfarm UK SOY II Ltd
Energyfarm Rowan LLP
Energyfarm Bunloinn LLP
Energyfarm Starth Oykel LLP
Energyfarm UK Tarbuckle Hill Ltd
Energyfarm UK Breackerie Ltd
Energyfarm UK Rowan Ltd
Energyfarm UK Acheilidh Ltd
Energyfarm UK Narachan Ltd

Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung im Rahmen von Übernahmen ergaben sich nicht, da es sich bei den vorstehenden Vorgängen ausschließlich um Neugründungen im laufenden Jahr handelt.

3.2. Entkonsolidierung

Aufgrund der im Berichtszeitraum erfolgten Veräußerung von Tochtergesellschaften, bei Betreibergesellschaften einhergehend mit der Fertigstellung des Wind-/​Solarparks, war für nachfolgende im Fremdbesitz befindliche Projektgesellschaften die Entkonsolidierung vorzunehmen.

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Energyfarm UK ST I Ltd
Energyfarm UK ST II Ltd
Energyfarm UK GA I Ltd.
Energyfarm UK GA II Ltd.
Energyfarm UK LA I Ltd.
Energyfarm UK LA II Ltd.
Energiepark Karstädt 2 SP K GmbH & Co. KG
Energiepark Vettweiß WP MH GmbH & Co. KG
Energiepark Bultensee WP BULT GmbH & Co. KG
Energiepark Heringen-Philippsthal WP HP GmbH & Co. KG
Energyfarm UK Lairg LLP
Energyfarm UK Garbet LLP
Energyfarm UK Strathrory LLP

Die im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Verkauf der in diesen Gesellschaften enthaltenen Wind-/​Solarparks erzielten Umsätze und Aufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Wegen Liquidation und der sich daran anschließenden Entkonsolidierung sind im Geschäftsjahr folgende Gesellschaften nicht mehr im Konsolidierungskreis enthalten:

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Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP GRE II KG
Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP GRE II KG

Folgende Gesellschaften sind auf im Konsolidierungskreis enthaltene Tochtergesellschaften der Energiekontor AG angewachsen bzw. verschmolzen worden:

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Energiekontor Finanzanlagen II GmbH & Co. KG
Energiekontor Finanzanlagen III GmbH & Co. KG
Energiepark Nartum WP NART 2 GmbH & Co. KG
Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP B KG
Energiekontor Solar 5 GmbH & Co. KG (Garzau-Garzin 2)

4. Segmentberichterstattung

Gemäß IFRS 8 sind Geschäftssegmente auf Basis der internen Berichterstattung über Konzernbereiche abzugrenzen, die regelmäßig vom Hauptentscheidungsträger der Gesellschaft im Hinblick auf Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu diesen Segmenten und die Bewertung ihrer Ertragskraft überprüft wird. An den Vorstand als Hauptentscheidungsträger berichtete Informationen zum Zwecke der Allokation von Ressourcen auf die Geschäftssegmente des Konzerns sowie der Bewertung ihrer Ertragskraft beziehen sich auf die Arten von Gütern oder Dienstleistungen, die hergestellt oder erbracht werden.

Über die Zuordnung der Vermögens- und Schuldwerte wie auch der Erlöse und Aufwendungen zu den einzelnen Geschäftssegmenten wird in tabellarischer Form berichtet.

IV. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, Währungsumrechnung

Die Abschlüsse der Gesellschaft und der inländischen und ausländischen Tochterunternehmen werden grundsätzlich nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Dies gilt im Wesentlichen auch für die Jahresabschlüsse von assoziierten Unternehmen.

Der von der Energiekontor AG als Muttergesellschaft aufgestellte Konzernabschluss 2023 der Energiekontor-Gruppe ist nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Dabei finden die am Bilanzstichtag geltenden Standards des IASB Anwendung, wie sie in der EU anzuwenden sind.

1. Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2. Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die Gesellschaft die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird. Zuwendungen der öffentlichen Hand werden planmäßig ergebniswirksam erfasst, und zwar in der Gewinn- und Verlustrechnung im Rahmen der sonstigen betrieblichen Erträge, zumal in der Regel die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen, die die Zuwendungen kompensieren sollen, in vorangegangenen Perioden angefallen sind. Erhaltene Zuwendungen für den Erwerb von Sachanlagen werden in den sonstigen Verbindlichkeiten als abgegrenzte Erträge erfasst.

Vorteile aus öffentlichen Darlehen (z. B. zinssubventionierte Darlehen der KfW-Bankengruppe) sind in Bezug auf die Konditionsverbilligung wie Zuwendungen der öffentlichen Hand zu beurteilen. Die Bewertung der subventionierten Verbindlichkeiten erfolgt mit dem Barwert der zu leistenden Zahlungen, die Differenz zum Auszahlungsbetrag stellt den Barwert der Subvention dar und wird als passivischer Abgrenzungsposten unter den langfristigen Verbindlichkeiten passiviert.

Die Auflösung erfolgt über die Laufzeit der Zinssubventionierung. Im Geschäftsjahr wurden für aufgenommene KfW-Darlehen Förderbeträge mit einem Restwert in Höhe von T€ 2.784 (Vorjahr: T€ 2.938) verbucht.

Weitere Zuwendungen der öffentlichen Hand bestehen im Geschäftsjahr nicht.

3. Realisierung von Umsatzerlösen und sonstigen Erträgen

Die Umsatzarten und Realisierungsgrundsätze werden nachfolgend dargestellt.

Umsatzerlöse werden netto gebucht und gelten als realisiert, wenn die geschuldeten Lieferungen und Leistungen erbracht wurden oder die Verfügungsgewalt übergegangen ist. Darüber hinaus muss die Zahlung hinreichend wahrscheinlich sein.

Für alle Umsatzarten gilt, dass aus Konzernsicht eine Umsatzrealisierung gegenüber Projektgesellschaften (Wind- bzw. Solarparkbetreibergesellschaften im Stadium bis zur Fertigstellung des Parks) frühestens zum Entkonsolidierungszeitpunkt erfolgt, also zu dem Zeitpunkt, zu dem (kumulativ) die Anteile an der Gesellschaft veräußert sind und der Wind-/​Solarpark fertiggestellt ist.

Die Zahlungseingänge erfolgen grundsätzlich spätestens binnen 90 Tagen nach der Fakturierung, die wiederum zeitlich mit der Umsatzrealisierung bei Übergang der Verfügungsgewalt an den verkauften Gütern und erbrachten Dienstleistungen einhergeht.

a) Segment Projektierung und Verkauf (Wind, Solar)

Umsätze aus langfristiger Auftragsfertigung aus der Errichtung von Wind-/​Solarparks für Betreibergesellschaften werden aufgrund der bis zur Fertigstellung des Wind-/​Solarparks vorzunehmenden Konsolidierung dieser Gesellschaften (vgl. vorstehende Ausführungen) nicht entsprechend dem Leistungsfortschritt gebucht, sondern erst mit Fertigstellung und Übergang der Risiken und Chancen und damit zum Entkonsolidierungs- bzw. Fertigstellungszeitpunkt (CCM, completed contract method). Zum Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums an den Anteilen der Betreibergesellschaft (Übergang der wesentlichen Gesellschafterrechte) einerseits sowie kumulativ an dem Wind-/​Solarpark (Übergang der Gefahr des zufälligen Untergangs) geht aus Konzernsicht die Verfügungsgewalt über den gelieferten Wind-/​Solarpark auf den Kunden über.

Die Umsätze für die Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Wind-/​Solarparks (Geschäftsführung in der Gründung, Vertrieb und Kapitalbeschaffung, wirtschaftliche und rechtliche Planung) werden nach dem CCM-Verfahren ebenfalls zum Zeitpunkt der Veräußerung des Wind-/​Solarparks realisiert, denn auch die Verfügungsgewalt über diese Dienstleistungen geht unauflöslich mit der an dem Wind-/​Solarpark einher.

Die Erlöse aus dem Verkauf eines Wind-/​Solarparks sowie aus den damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen bestimmen sich nach den vertraglich hierfür fest vereinbarten Preisen.

b) Segment Stromerzeugung in konzerneigenen Wind-/​Solarparks

Die Umsätze für den Verkauf von mit eigenen Wind-/​Solarparks erzeugter Energie werden zum Zeitpunkt der Stromlieferung nach dem CCM-Verfahren realisiert, da der Kunde hieran unmittelbar die Verfügungsgewalt erhält.

c) Segment Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges

Die Umsatzerlöse für die Betriebsführung und sonstigen kaufmännischen und technischen Leistungen werden ebenfalls nach dem CCM-Verfahren zum Zeitpunkt der vollständigen Leistungserbringung realisiert, ebenfalls einhergehend mit dem Zeitpunkt der Verfügungsgewalt über diese Dienstleistungen sowie auf Grundlage der vertraglich vereinbarten Preise.

Nutzungsentgelte und Lizenzerlöse werden je nach dem wirtschaftlichen Gehalt der zugrunde liegenden Verträge entweder sofort realisiert oder abgegrenzt und zeitanteilig erfasst.

Dividendenerträge werden zum Zeitpunkt erfasst, in dem das Recht auf den Empfang der Zahlung entsteht. Dies ist in der Regel der Ausschüttungsbeschluss.

4. Leasing

Mit der Anwendung des einheitlichen Bilanzierungsmodells für Leasingverhältnisse gemäß IFRS 16 zum 1. Januar 2019 entfiel beim Leasingnehmer die Unterscheidung in Operating- und Finanzierungsleasingverhältnisse, sodass nunmehr sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Leasingvereinbarungen in der Bilanz zu erfassen sind.

Zu Beginn des jeweiligen Vertrags erfolgt jeweils eine Einschätzung, ob durch den Vertrag ein Leasingverhältnis im Sinne des IFRS 16 begründet wird oder dieses wirtschaftlicher Gehalt dieses Vertrags ist. Ein Leasingverhältnis ist dann gegeben, wenn der Energiekontor-Gruppe durch den Vertrag das Recht eingeräumt wird, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.

Im Fall des Vorliegens eines Leasingverhältnisses ist am Bereitstellungsdatum (also mit Verfügbarkeit des Vermögenswerts zur Nutzung durch Energiekontor) ein Nutzungsrecht in Höhe der Anschaffungskosten zu aktivieren. Diese beinhalten

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den passivierten Betrag der Leasingverbindlichkeit zur Erstbewertung
alle anfänglich entstandenen Kosten zur Erlangung des Nutzungsrechts, soweit direkt zuzuordnen
alle bereits geleisteten Leasingzahlungen vor oder am Datum der Bereitstellung, abzüglich erhaltener Vorteile mit Anreizwirkung
alle geschätzten Rückbaukosten und Aufwendungen für vergleichbare Verpflichtungen, soweit diese nicht bereits im Sachanlagevermögen (Wind-/​Solarparks) zu berücksichtigen sind

Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Abschreibungen und Wertminderungen, gegebenenfalls angepasst um Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit. Als Abschreibungszeitraum wird der kürzere Zeitraum aus Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingvertrags zugrunde gelegt.

Soweit Nutzungsrechte für Grundstücke mit Windparks im Bau bestehen, sind diese Leasingverbindlichkeiten im Bereich der kurzfristigen Verbindlichkeiten passiviert und die korrespondierenden Nutzungsrechte ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung im Bereich des Vorratsvermögens aktiviert.

Am Bereitstellungsdatum wird zudem eine Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwerts aller noch ausstehenden Leasingzahlungen (Mindestzahlungen) über die Laufzeit passiviert. Basis für die Abzinsung ist der Grenzfremdkapitalzinssatz der Energiekontor Gruppe, sofern der zugrunde liegende implizite Zinssatz des Leasingverhältnisses nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist definiert als der Zinssatz, den ein Leasingnehmer zahlen müsste, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit Stellung vergleichbarer Sicherheiten die finanziellen Mittel aufnehmen würde, um für einen Vermögenswert einen mit dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld zu erlangen.

Die Schätzung des Grenzfremdkapitalzinssatzes basiert auf den zu beobachtenden Marktrenditen; aus diesen werden zunächst Effektivzinssätze abgeleitet, welche anschließend Anpassungen im Zusammenhang mit bonitäts- und länderspezifischen Risiken erfahren. Der durch Energiekontor angewendete gewichtete Grenzfremdkapitalzinssatz beträgt 4,00 Prozent und wird einheitlich auf alle Anlagenklassen angewendet.

Die Leasingverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

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Feste Zahlungen abzüglich noch zu gewährender Leasinganreize
Variable Leasingzahlungen, soweit diese an einen Index oder Zins gekoppelt sind
Beträge, welche voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien zu zahlen sein werden
Ausübungspreise von Kaufoptionen, soweit eine hinreichende Wahrscheinlichkeit der Ausübung besteht ("more likely than not"-Kriterium)
Strafzahlungen anlässlich Kündigungen von Leasingverhältnissen, sofern jene in der Laufzeitbemessung Berücksichtigung finden

Soweit (vereinzelt) Leasingzahlungen an die Entwicklung von Indizes (z. B. Verbraucherpreisindex) gekoppelt waren, beinhalten die zur Bestimmung der Leasingverbindlichkeit zugrunde liegenden Zahlungsströme lediglich bereits eingetretene Anpassungen. Schätzungen zukünftiger Anpassungen aufgrund einer erwarteten Indexentwicklung schlagen sich nicht in der Bewertung nieder.

Variable Leasingzahlungen, welche weder an einen Index oder Zins anknüpfen, werden unverändert wie unter der früheren Regelung nach IAS 17 als Teil der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Hierzu zählen bei Energiekontor Pachtzahlungen, welche auf Basis der Erträge aus Stromeinspeisungen einzelner Anlagen erzielt werden.

Die zugrunde gelegte Laufzeit der Leasingverhältnisse ermittelte sich aus der unkündbaren Grundmietzeit zuzüglich etwaiger Verlängerungsoptionen von ausreichender Ausübungswahrscheinlichkeit, abzüglich Perioden, für die eine Kündigungsoption besteht, sofern wiederum deren Ausübung hinreichend wahrscheinlich ist. Von besonderer Bedeutung als wesentlicher Bestandteil waren aus Sicht der Energiekontor-Gruppe Verlängerungsoptionen im Rahmen von Miet- und Pachtverträgen. Deren Ausübung wird seitens Energiekontor nach eigenem Ermessen beurteilt; hierbei werden alle relevant erscheinenden Faktoren sowie ökonomische Anreize zur Ausübung solcher Optionen berücksichtigt. Bei nachträglich eintretenden wesentlichen Ereignissen sowie im Fall einer Veränderung der Umstände, welche sich auf die vorstehende Beurteilung auswirken, wird auch die Laufzeit neu eingeschätzt, vorausgesetzt, die Kontrolle hierfür liegt bei Energiekontor.

Verlängerungsoptionen über Pachtlaufzeiten werden bei der Ermittlung der Laufzeit der Leasingverhältnisse nur einbezogen, soweit die wirtschaftlichen Parameter zu den Zeitpunkten der möglichen Optionsausübung verlässlich prognostiziert werden können und die Ausübung der Option demnach wahrscheinlich ist.

Über die Laufzeit werden Leasingverbindlichkeiten zunächst aufgezinst und sodann um die geleisteten Zahlungen reduziert. Bei einer etwaigen Änderung des einzelnen Leasingverhältnisses erfolgt eine Neubewertung, sofern die Änderung Auswirkungen für die zukünftigen Leasingzahlungen entfaltet. Dies ist beispielhaft der Fall bei Änderungen der Eintrittswahrscheinlichkeit hinsichtlich der Ausübung von Verlängerungs- oder auch Kündigungsoptionen wie auch bei einer Anpassung der Höhe der Leasingraten.

Wegen der Einführung des IAS12 waren im Geschäftsjahr erstmalig latente Steuern auf die unterschiedlichen Ansätze in der Konzern- und in den Steuerbilanzen zu erfassen. Die latenten Steuern betragen im Geschäftsjahr T€ 690 (Vorjahr: T€ 0).

Die Anwendung des IFRS 16 hat auf die Bilanzposten folgende Auswirkungen:

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Auswirkungen IFRS 16 auf die Konzernbilanz

in T€
31.12.2023 31.12.2022
Vermögen
A. Langfristige Vermögenswerte
I. Sonstige immaterielle Vermögenswerte +215 +203
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Gebäude +66.694 +52.158
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung +1.588 +681
B. Kurzfristige Vermögenswerte
I. Vorräte
1. Unfertige und fertige Erzeugnisse und Leistungen +11.698 +11.827
Zwischensumme Nutzungsrechte +80.195 +64.869
Eigenkapital und Schulden
A. Eigenkapital
V Kumulierte Bilanzergebnisse -2.315 -2.012
B. Langfristige Verbindlichkeiten
5. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (langfristig) +66.859 +53.228
C. Kurzfristige Verbindlichkeiten
4. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (kurzfristig) +15.651 +13.652
Zwischensumme Leasingverbindlichkeiten +82.510 +66.880

Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden durch die Anwendung von IFRS 16 wie folgt beeinflusst:

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Ergebnisauswirkung
Auswirkungen IFRS 16 auf die Konzern-Gesamtergebnisrechnung

in T€
2023 2022
--- --- ---
8. Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände (Erhöhung) -3.706 -3.801
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen (Verringerung) +5.882 +5.531
EBIT (Erhöhung) +2.176 +1.730
15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Erhöhung) -2.524 -2.164
EBT (Verringerung) -348 -434

Von den Abschreibungen entfallen T€ 109 (Vorjahr: T€ 267) auf die sonstigen immateriellen Vermögenswerte. Der Restbetrag der Abschreibung in Höhe von T€ 3.598 (Vorjahr: T€ 3.534) entfällt auf die Sachanlagen.

Die abgeflossenen liquiden Mittel aus den Leasingzahlungen betrugen im Geschäftsjahr T€ 6.818 (Vorjahr: T€ 6.282).

5. Währungsumrechnung

Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen und Beteiligungen, deren Währung nicht der Euro ist, werden nach der funktionalen Methode in Euro umgerechnet, nichtmonetäre Posten regelmäßig zum Kurs des Erstverbuchungszeitpunkts umgerechnet. Die Posten des Eigenkapitals werden mit historischen Kursen geführt. Monetäre Posten werden zum Stichtagskurs und alle Aufwands- und Ertragspositionen mit entsprechenden Periodendurchschnittskursen zum Zeitpunkt der jeweiligen Transaktion umgerechnet. Die beschriebenen Umrechnungen erfolgen, entsprechend der Behandlung eigener Fremdwährungsgeschäfte, erfolgswirksam in die Berichts- und funktionale Währung des Konzerns (Euro). Die Umrechnungen sowie Umrechnungsdifferenzen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im sonstigen Ergebnis ("sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen") erfasst.

6. Geschäfts- oder Firmenwerte

Geschäfts- und Firmenwerte (Goodwill) wurden bereits in früheren Jahren vollständig abgeschrieben.

7. Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Sonstige immaterielle Vermögenswerte umfassen die im Konzern genutzte Software. Das Unternehmen schreibt immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer auf den geschätzten Restbuchwert ab. Die voraussichtliche Nutzungsdauer für Software beträgt in der Regel drei bis fünf Jahre.

8. Sachanlagen

Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen angesetzt. Die dem Segment "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind-/​Solarparks" zuzurechnenden konzerneigenen Grundstücke sind keine als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (investment properties), sondern dienen ausschließlich eigenbetrieblichen Zwecken (Betrieb von Wind-/​Solarparks).

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Sachanlagen umfassen gegebenenfalls auch die zukünftig zu erwartenden geschätzten Kosten für den Rückbau und die Renaturierung, wobei etwaige künftig beim Rückbau zu erwartende Veräußerungserlöse nicht saldiert werden. Falls Änderungen des aktuellen auf dem Markt basierenden Abzinsungssatzes einschließlich Änderungen des Zinseffekts und für die Schuld spezifischer Risiken zur Anpassung der für den Rückbau zu bildenden Rückstellungen führen, so sind solche Änderungen in der laufenden Periode den Anschaffungskosten der Wind-/​Solarparks hinzuzufügen oder davon abzuziehen, ein Abzug erfolgt jedoch maximal in Höhe des Buchwerts des jeweiligen Vermögenswerts (darüber hinausgehende Rückstellungsminderungen wären gegebenenfalls erfolgswirksam zu erfassen).

Zum Zeitpunkt einer etwaigen erforderlichen Erhöhung der Werte der Sachanlagen infolge der Erhöhung der Rückstellungen für die Rückbau- und Renaturierungskosten werden die Buchwerte der Sachanlagen durch Ermittlung des Nutzungswerts auf Wertminderung überprüft. Etwaige sich hieraus ergebende Wertminderungen werden aufwandswirksam erfasst.

Bei Anschaffungen in Fremdwährung beeinflussen nachträgliche Kursänderungen nicht den Bilanzansatz zu ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten werden nur dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass daraus dem Konzern zukünftig ein wirtschaftlicher Nutzen entstehen wird und die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig ermittelt werden können.

Bei selbst erstellten Sachanlagen (Wind-/​Solarparks), die als langfristige Vermögenswerte (qualifying long-term assets) qualifiziert werden, werden die Herstellungskosten anhand der direkt zurechenbaren Einzelkosten sowie angemessener Gemeinkosten ermittelt.

Da zu Beginn der Planungs- und auch Bauphase bei Wind-/​Solarparks in der Regel noch nicht absehbar ist, ob ein Park im Konzernbestand verbleiben oder verkauft werden soll, werden zunächst die gesamten projektbezogenen Herstellungskosten aller Projekte im Wareneinsatz sowie in den sonstigen betroffenen Aufwandspositionen (insbesondere Personalaufwendungen, sonstige betriebliche Aufwendungen und Zinsaufwendungen) erfasst und zum Jahresende bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen im Rahmen der Bestandserfassung als Vorräte (unfertige Erzeugnisse und Leistungen) einheitlich aktiviert.

Insoweit erfolgt vor der Fertigstellung in der Regel keine Aktivierung von "Anlagen im Bau".

Zum Zeitpunkt der Fertigstellung werden dann in den Fällen, in denen final feststeht, dass ein Wind-/​Solarpark in den konzerneigenen Bestand überführt werden soll, die Errichtungskosten - per Saldo ergebnisneutral - in das Anlagevermögen übernommen. Im Geschäftsjahr war dies bei dem Windpark Wegberg-Repowering der Fall.

Soweit im Anlagevermögen geführte Wind- oder Solarparks veräußert werden sollen, werden sie - gleichermaßen erfolgsneutral - in das Umlaufvermögen überführt. Im Berichtsjahr betrifft dies den Windpark Schwanewede-Loge.

Bei einmaligen öffentlichen Zuschüssen bzw. Subventionen für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögenswerten (Investitionszuschüsse) werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um den Betrag der Zuschüsse gekürzt. Für laufende öffentliche Zuschüsse in Form von Darlehenssubventionierungen erfolgt die Passivierung eines separaten Abgrenzungspostens, der laufzeitbezogen über die Subventionsdauer aufgelöst wird.

Ertragszuschüsse, denen keine zukünftigen Aufwendungen mehr gegenüberstehen, werden erfolgswirksam erfasst und unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die Vermögenswerte werden über die jeweils geschätzte Restnutzungsdauer abgeschrieben. Das Unternehmen wendet die lineare Abschreibungsmethode an.

Die verwendeten Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden in jeder Periode überprüft und erforderlichenfalls angepasst.

Im Einzelnen liegen den Wertansätzen für die laufende lineare Abschreibung folgende angenommene Nutzungsdauern zugrunde:

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Jahre
Technische Anlagen und Maschinen (Wind-/​Solarparks) 10 bis 30 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung in der Regel 3 bis 13 Jahre

Nutzungsrechte nach IFRS 16 werden über die vertraglichen Laufzeiten zwischen 3 und 30 Jahren abgeschrieben.

9. Wertminderungen auf Sachanlagen

Alle in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte werden zum Bilanzstichtag auf Wertminderung überprüft (Impairment-Test). Eine Überprüfung erfolgt unterjährig bereits dann, wenn Ereignisse oder Umstände (triggering events) eintreten, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten. Die Überprüfung auf Wertminderungsbedarf erfolgt auf der Ebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten (CGU, cash generating units), in Bezug auf die im Bestand befindlichen Wind-/​Solarparks stellt jeder Wind-/​Solarpark für sich eine zahlungsmittelgenerierende Einheit dar. Auf den Buchwert von Sachanlagen werden neben den laufenden Abschreibungen erforderlichenfalls Abschreibungen wegen Wertminderungen vorgenommen, wenn infolge veränderter Umstände eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung gegeben ist. Die Werthaltigkeit wird durch Vergleich des Buchwerts der jeweiligen Vermögenswerte mit dem erzielbaren Betrag bestimmt.

Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Betrag aus dem Nutzungswert des Vermögenswerts und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten. Wird demgemäß eine Abschreibung wegen Wertminderung für solche Vermögenswerte erforderlich, entspricht diese dem Differenzbetrag zwischen dem Buchwert und dem niedrigeren erzielbaren Betrag. Kann der beizulegende Zeitwert nicht bestimmt werden, entspricht der erzielbare Betrag dem Nutzungswert des Vermögenswerts. Dieser Nutzungswert ist der sich durch Abzinsung seiner geschätzten zukünftigen Zahlungsströme ergebende Betrag.

Sobald Hinweise vorliegen, dass die Gründe für die vorgenommenen Abschreibungen wegen Wertminderungen nicht länger existieren, wird die Notwendigkeit einer vollständigen oder teilweisen Wertaufholung überprüft.

Eine als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassende ergebniswirksame Wertaufholung in Form einer Werterhöhung oder Verringerung einer Wertminderung erfolgt jedoch nur so weit, wie der Buchwert nicht überschritten wird, der sich unter Berücksichtigung der regulären Abschreibungseffekte ergeben hätte, wenn in den vorangegangenen Jahren keine Wertminderung vorgenommen worden wäre.

Wertminderungen bei den Sachanlagen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter "Abschreibungen" ausgewiesen.

10. Beteiligungen an verbundenen Unternehmen

Anteile an verbundenen Unternehmen werden grundsätzlich in die Vollkonsolidierung einbezogen. Diese Einbeziehung in die Konzernbilanzierung erfolgt mit Rückwirkung zum Erwerbszeitpunkt.

11. Forderungen gegen assoziierte Unternehmen

Forderungen gegen assoziierte Unternehmen werden im Konzernabschluss als Finanzinstrumente unter den langfristigen Vermögenswerten gesondert ausgewiesen.

12. Joint Operations

Soweit gemeinsame Vereinbarungen mit Dritten über die gemeinschaftliche Nutzung von Infrastruktur, Verkabelung u. Ä. für Wind-/​ Solarparks bestehen, erfolgt insoweit die anteilige Bilanzierung der Rechte an den Vermögenswerten und Verpflichtungen für Schulden nach den Grundsätzen der Quotenkonsolidierung. Die im Berichtsund im Vorjahr mit Dritten bestehenden gemeinsamen Vereinbarungen und ihre quotalen Wertansätze haben keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

13. Finanzinstrumente

13.1. Begriff der Finanzinstrumente

Finanzinstrumente sind alle Verträge, die dazu führen, einen finanziellen Vermögenswert und eine finanzielle Verbindlichkeit der Gesellschaft oder ein Eigenkapitalinstrument bei einer anderen Gesellschaft zu erfassen. Die finanziellen Vermögenswerte des Unternehmens beinhalten im Wesentlichen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Wertpapiere, zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen assoziierte Unternehmen und sonstige Forderungen wie Darlehen und erfolgsneutral verbuchte derivative Finanzinstrumente (Zinsswaps) mit positivem Marktwert.

Die finanziellen Verbindlichkeiten des Unternehmens umfassen vor allem Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, sonstige Finanzschulden, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige übrige Verbindlichkeiten, wozu auch die als Fremdkapital zu qualifizierenden Kommanditanteile Konzernfremder gehören, die ebenfalls zu bilanzieren sind.

13.2. Bilanzielle Behandlung der Finanzinstrumente

Finanzinstrumente werden in der Bilanz erfasst, sobald das Unternehmen Vertragspartei eines Finanzinstruments wird. Marktübliche Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, d. h. Käufe oder Verkäufe, bei denen die Lieferung des Vermögenswerts innerhalb des für den jeweiligen Handelsplatz vorgeschriebenen oder durch Konventionen festgelegten Zeitrahmens erfolgen muss, werden zum Handelstag bilanziert.

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Ansprüche des Konzerns bezüglich der Zahlungsströme aus dem Finanzinstrument auslaufen oder wenn eine Übertragung des Finanzinstruments an eine andere Partei unter Einschluss der Kontrolle bzw. aller wesentlichen Risiken und Nutzen vorgenommen wurde.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die im Vertrag spezifizierten Verpflichtungen des Konzerns auslaufen oder erlassen bzw. gekündigt werden.

Der erstmalige Ansatz von Finanzinstrumenten erfolgt zum Marktwert, der dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Finanzinstrumente, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind unter Einbeziehung der Transaktionskosten bewertet.

Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgt entsprechend der Kategorie, der sie zugeordnet sind (den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, den Wertpapieren, den zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten, den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, den sonstigen Forderungen, den Verbindlichkeiten aus Anleihen, den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, den sonstigen Finanzschulden, den sonstigen übrigen Verbindlichkeiten oder den derivativen finanziellen Verbindlichkeiten).

Soweit bei finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, die fortgeführten Anschaffungskosten zum Ansatz kommen, werden die Buchwerte zu jedem Abschlussstichtag daraufhin überprüft, inwiefern substanzielle Hinweise auf eine Wertminderung hindeuten. Es kommt der Betrag zum Ansatz, mit dem ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Schuld bei erstmaliger Erfassung unter Einbeziehung der nicht ergebniswirksamen Transaktionskosten bewertet wurde, abzüglich zwischenzeitlicher Tilgung und außerplanmäßiger Abschreibungen für Wertminderungen oder Uneinbringlichkeit. Bei kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten sind die fortgeführten Anschaffungskosten grundsätzlich mit dem Nennbetrag bzw. dem Rückzahlungsbetrag identisch.

Für erwartete Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Diese werden zur Minderung der Bruttoforderung angesetzt, wenn konkrete Sachverhalte bekannt werden, die darauf hindeuten, dass ein Schuldner seinen finanziellen Verpflichtungen nicht in ausreichendem Maße nachkommen kann. Weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr war dies erforderlich.

Die Beurteilung der Angemessenheit der Wertberichtigung auf Forderungen obliegt dem dezentralen Inkassomanagement und basiert unter anderem auf der Fälligkeitsstruktur der Forderungssalden, auf Erfahrungswerten aus bereits ausgebuchten Forderungen, der Kundenbonität sowie Auffälligkeiten bei einem veränderten Zahlungsverhalten, auf Anzeichen für finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, die ein nachhaltiges oder signifikantes Absinken des beizulegenden Zeitwerts des finanziellen Vermögenswerts unter die fortgeführten Anschaffungskosten messbar machen, auf etwaigen Zugeständnissen an den Kreditnehmer aufgrund wirtschaftlicher oder rechtlicher Gründe, die im Zusammenhang mit dessen finanziellen Schwierigkeiten stehen, oder allgemein auf der Feststellung des Wegfalls eines aktiven Marktes für den finanziellen Vermögenswert.

Die Höhe einer Wertminderung bestimmt sich aus der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und den zur Barwertermittlung mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts abgezinsten erwarteten künftigen Cashflows, die ergebniswirksam erfasst wird. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und kann der zugrunde liegende Sachverhalt objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung eingetretenen Tatbestand zurückgeführt werden, so wird die zuvor erfasste Wertberichtigung ergebniswirksam rückgängig gemacht.

Wertminderungen bezüglich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstiger Vermögenswerte werden im Bedarfsfall mittels Wertberichtigungskonten erfasst und gegebenenfalls fortgeschrieben. Das Expected Loss Model wird hierbei beachtet.

Weder ergaben sich in den Vorjahren solche Wertminderungen noch ergeben sich prospektiv für die zum Stichtag aktivierten Finanzinstrumente unter Anwendung der Grundsätze von IFRS 9 Kreditausfallrisiken, die einen Wertminderungsbedarf auslösen würden. Für die laufende Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeiten werden die vertraglichen Laufzeiten, die Sicherheiten, die Ratings der Kunden bzw. Schuldner sowie die konkreten Ausfallrisiken herangezogen.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen alle liquiditätsnahen Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. der Anlage eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten haben. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bewertet Energiekontor zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen bewertet Energiekontor zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen. Unverzinsliche oder niedrigverzinsliche Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr werden abgezinst.

Wertpapiere sowie Forderungen gegen assoziierte Unternehmen (Kommanditbeteiligungen) werden als "zur Veräußerung verfügbare" finanzielle Vermögenswerte klassifiziert (sonstige originäre finanzielle Vermögenswerte der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar"). Energiekontor bilanziert sie zum beizulegenden Zeitwert, sofern dieser verlässlich ermittelbar ist. Unrealisierte Kursgewinne weist Energiekontor nach Berücksichtigung von latenten Steuern in den sonstigen Bestandteilen des Eigenkapitals (Fair-Value-Bewertung IAS 39) aus. Die Auflösung dieser Rücklage erfolgt bei Abgang des Vermögenswerts. Fallen die beizulegenden Zeitwerte von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten unter die Anschaffungskosten und liegen objektive Hinweise vor, dass der Vermögenswert wertgemindert ist, erfasst Energiekontor den Verlust und berücksichtigt ihn in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung.

Bei seiner Einschätzung der möglichen Wertminderungen bezieht das Unternehmen alle verfügbaren Informationen ein, wie z. B. die Marktbedingungen und die Marktpreise, anlagespezifische Faktoren sowie Dauer und Ausmaß des Wertrückgangs unter die Anschaffungskosten.

Wertaufholungen werden dann erfolgswirksam vorgenommen, wenn nach der aufwandswirksamen Erfassung einer Wertminderung zu einem späteren Bewertungszeitpunkt Ereignisse eintreten, die zu einem objektiven Anstieg des beizulegenden Zeitwerts führen.

Energiekontor bewertet die Verbindlichkeiten aus Anleihen sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente zu den fortgeführten Anschaffungskosten. Kosten im Zusammenhang mit der Kapitalbeschaffung (Anleihen, Bundeswertpapiere und Bankkredite) werden nach der Effektivzinsmethode auf die Vertragslaufzeit verteilt.

Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert an eine andere Partei. Zu den finanziellen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, gehören vor allem sonstige Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Teile der sonstigen übrigen Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing nach IFRS 16 werden im Rahmen der Finanzverbindlichkeiten zu Beginn des Leasingverhältnisses mit dem Barwert der künftigen Leasingraten während der unkündbaren Grundmietzeit bilanziert.

Die vorstehenden finanziellen Verbindlichkeiten werden nach der erstmaligen Erfassung zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, Anleihen ggf. unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

Derivative Finanzinstrumente wie Zinsswaps bilanziert Energiekontor zum Marktwert. Derivate mit positivem beizulegenden Zeitwert werden als finanzielle Vermögenswerte und Derivate mit negativem beizulegenden Zeitwert als finanzielle Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Cashflow-Hedges dienen der Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen, die im Zusammenhang mit einem bilanzierten Vermögenswert, einer bilanzierten Verbindlichkeit oder einem hochwahrscheinlichen zukünftigen Zahlungsstrom stehen.

Den effektiven Teil der Marktwertänderungen derivativer Instrumente, die als Cashflow-Hedges bestimmt sind (Zins- und Zins-/​ Währungsswaps), erfasst Energiekontor nach Berücksichtigung von latenten Steuern in den sonstigen Bestandteilen des Eigenkapitals (Fair-Value-Bewertung IAS 39).

Es werden nur Cashflow-Hedges bilanziert, die die strengen Anforderungen der IFRS hinsichtlich Hedge Accounting erfüllen. Sofern die Kriterien für eine Sicherungsbeziehung erfüllt sind, werden die Bezeichnung des eingesetzten Finanzinstruments, das zugehörige Grundgeschäft, das abgesicherte Risiko und die Einschätzung des Grads der Wirksamkeit der eingesetzten Sicherungsinstrumente dokumentiert. Um die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung hinsichtlich der Kompensation der Risiken aus Änderungen der Zahlungsströme in Bezug auf das abgesicherte Risiko beurteilen zu können, wird diese zum Abschlussstichtag auf ihre Effektivität untersucht.

Wenn die Sicherungsbeziehung als ineffektiv eingestuft wird bzw. die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht mehr erfüllt werden, so wird die Rücklage erfolgswirksam aufgelöst.

Auf die weiteren Ausführungen in den Erläuterungen zur Bilanz und den Bilanzpositionen, die eine Aufstellung der Kategorisierung der Finanzinstrumente bei der Energiekontor-Gruppe enthalten (Tz. VI.2.), wird verwiesen.

Aufgrund der gestiegenen Kapitalmarktzinsen haben die Zinsswaps positive Marktwerte. Da sie ausschließlich als langfristige Zinssicherungsinstrumente zusammen mit den Grundgeschäften (Finanzierungsdarlehen) abgeschlossen wurden (Cashflow-Hedging) und eine Wertrealisierung vor Ablauf der damit gesicherten Zinsbindungslaufzeit nicht in Betracht kommt, sind für Energiekontor diese Marktwerte - unabhängig von einer positiven oder negativen Entwicklung - nur theoretische Werte und werden von der Unternehmensführung daher weder als Schuld noch - im Fall einer positiven Entwicklung - als Vermögenswert betrachtet. Der in der Konzernbilanz auszuweisende Wert der Swaps wird daher für Zwecke der Segmentberichterstattung auf Grundlage des anzuwendenden "management approach" eliminiert.

14. Besteuerung

14.1. Laufende Steuern

Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen weicht vom Jahresergebnis aus der Gewinn- und Verlustrechnung ab, da es Aufwendungen und Erträge ausschließt, die nicht steuerpflichtig bzw. nicht steuerlich abzugsfähig sind. Die Verbindlichkeiten der Energiekontor-Gruppe für den laufenden Steueraufwand wurden auf Grundlage der in den jeweiligen Nationen, in denen Tochtergesellschaften und Betriebsstätten unterhalten werden, geltenden bzw. aus Sicht des Bilanzstichtags in Kürze geltenden Steuersätzen berechnet.

14.2. Latente Steuern

Latente Steuern resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen in den IFRS- und Steuerbilanzen der Konzernunternehmen sowie aus Konsolidierungsmaßnahmen, soweit sich diese Unterschiede im Zeitablauf wieder ausgleichen. Nach der Verbindlichkeitsmethode (liability method) werden aktive und passive latente Steuern mit der zukünftigen Steuerwirkung angesetzt, die sich aus den Unterschieden zwischen IFRS-Bilanzierung und jeweils landesspezifischer steuerrechtlicher Bilanzierung von Aktiv- und Passivposten ergibt.

Die Auswirkungen von Steuersatzänderungen auf die latenten Steuern werden erfolgswirksam in dem Berichtszeitraum erfasst, in dem das der Steuersatzänderung zugrunde liegende Gesetzgebungsverfahren weitgehend abgeschlossen ist.

Darüber hinaus werden für Verlustvorträge latente Steuerabgrenzungen dann und insoweit vorgenommen, als ihre Nutzung in absehbarer Zukunft wahrscheinlich ist.

Für die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der Realisierbarkeit solcher Steueransprüche sind regelmäßig zu aktualisierende Steuerplanungsrechnungen durchzuführen. Außerdem sind die jeweils nationalen wie auch auf dem Gebiet der EU nach der laufenden Rechtsprechung des EuGH anzuwendenden Steuerregelungen einzubeziehen.

Latente Steuerabgrenzungen werden nach Steueransprüchen (aktive latente Abgrenzungen) und Steuerschulden (passive latente Abgrenzungen) unterschieden. In der Gliederung der Bilanz nach Fristigkeitsaspekten gelten latente Steuern grundsätzlich als langfristig.

Von der Saldierungsmöglichkeit aktiver und passiver latenter Steuern machte das Unternehmen auch im Berichtszeitraum im zulässigen Umfang Gebrauch.

15. Vorräte

Vorräte, wozu die Projektierungs- und Planungsleistungen für Wind- und Solarprojekte gehören, sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung der Durchschnittsmethode zuzüglich direkt zurechenbarer Nebenkosten angesetzt. Finanzierungskosten auf die Vorräte werden aktiviert, soweit sie auf aktivierungsfähige Vorräte entfallen. Wertberichtigungen auf Vorräte werden vorgenommen, wenn der realisierbare Nettoveräußerungswert unter den bilanzierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt.

16. Forderungen aus langfristiger Auftragsfertigung

Aufgrund der Konsolidierungspraxis, wonach Betreibergesellschaften, für die Wind-/​Solarparks errichtet werden, nicht bereits mit Vertrieb der Kommanditanteile (Gesellschafterwechsel), sondern erst mit Fertigstellung des Wind-/​Solarparks entkonsolidiert werden, hat das Verfahren der Umsatzrealisierung nach Leistungsfortschritt für die Konzernbilanzierung faktisch keine Bedeutung.

17. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Bargeldbestand, Bankguthaben und alle liquiditätsnahen Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. der Anlage eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten haben. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

18. Nicht beherrschende Anteile

Nicht beherrschende Anteile bzw. Anteile konzernfremder Gesellschafter sind nach den IFRS in der Regel innerhalb des Eigenkapitals in einer gesonderten Position getrennt auszuweisen.

Da es sich jedoch bei den Tochtergesellschaften, an denen diese nicht beherrschenden Anteile bestehen, um Kommanditgesellschaften handelt, führt die Anwendung des IAS 32 zu einem vom deutschen Handelsrecht abweichenden Ausweis dieses wirtschaftlichen Eigenkapitals.

Nach den dahingehend geltenden IFRS gilt dieses Kommanditkapital der konzernfremden Gesellschafter als Fremdkapital, solange der Kriterienkatalog der IFRS für einen Eigenkapitalausweis nicht kumulativ erfüllt ist. Bei den Tochtergesellschaften, an denen konzernfremde Gesellschafter beteiligt sind, handelt es sich ausschließlich um solche Kommanditgesellschaften. Die Kündigungsmöglichkeiten der Kommanditisten sind ein entscheidendes Kriterium für die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital. Finanzinstrumente, die dem Inhaber (hier: dem Kommanditisten) das Recht zur Kündigung gewähren und damit die Gesellschaft im Kündigungsfall verpflichten, flüssige Mittel oder andere finanzielle Vermögenswerte zu übertragen, stellen demnach entgegen der in Deutschland unbestrittenen wirtschaftlichen Substanz als Eigenkapital aus Sicht der IFRS eine finanzielle Verbindlichkeit und damit Fremdkapital dar. Aufgrund der bestehenden Kündigungsrechte der Kommanditisten der Tochtergesellschaften ist das mit dem Gesamtbetrag der nicht beherrschenden Anteile laut Bilanz korrespondierende "Nettovermögen der Kommanditisten" folglich nicht im Eigen-, sondern zum Barwert im Fremdkapital zu erfassen. Die Bewertung dieses Postens erfolgt zum nach den IFRS ermittelten Barwert des "Nettovermögens der Kommanditisten".

Korrespondierend sind die auf die Kommanditisten entfallenden Ergebnisanteile als Finanzierungsaufwand bzw. -ertrag zu erfassen.

19. Rückstellungen

Für rechtliche oder faktische Verpflichtungen werden Rückstellungen in der Bilanz angesetzt, wenn das Unternehmen aus einem Ereignis in der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung hat und es wahrscheinlich ist, dass wirtschaftliche Ressourcen abfließen, um diese Verpflichtung zu erfüllen. Dabei ist eine Abzinsung immer dann vorzunehmen, wenn der Abzinsungseffekt wesentlich ist. Der Wertansatz der Rückstellungen berücksichtigt diejenigen Beträge, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen des Konzerns abzudecken.

Zuführungen zu den Rückstellungen werden grundsätzlich erfolgswirksam berücksichtigt.

Dies gilt nicht für Rückstellungsbildungen im Zusammenhang mit Rückbau- und Renaturierungskosten. In diesen Fällen ist der Buchwert des dazugehörigen Sachanlagevermögens um den Barwert der rechtlichen Verpflichtungen aus dem Rückbau zu erhöhen. Die Berechnungsgrundlagen für die Barwertberechnung der Rückstellungen bestehen aus der Laufzeit bis zum voraussichtlichen Rückbau, aus den heute zu erwartenden anlagenspezifischen Rückbau- und Renaturierungskosten, die für die Anwendung der Nominalzinsrechnung (Kaufkraftäquivalenz) auf die voraussichtlichen Rückbaukosten unter Einrechnung einer voraussichtlichen Inflationsrate von p. a. 2 Prozent analog zum Vorjahr hochgerechnet werden, sowie aus dem jeweiligen auf die Restlaufzeit bezogenen Diskontierungszinssatz.

Der Diskontierungssatz wurde im Geschäftsjahr wie im Vorjahr unter Zugrundelegung der Zinssätze von laufzeitkongruenten börsennotierten Bundeswertpapieren, erhöht um einen Risikoaufschlag von 3 Prozent (credit spread), ermittelt.

Zu erwartende Verwertungserlöse werden bei der Bemessung der Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung nicht berücksichtigt, auch wenn ihre Realisierung aus heutiger Sicht wahrscheinlich und die dabei erzielten Erlöse im Schätzungswege gleichermaßen bezifferbar wie die Kosten für den Rückbau der Anlagen sind. Die Erfassung der Rückstellungen erfolgt grundsätzlich im Erstjahr der Rückstellungsbildung gewinnneutral im Wege eines bilanziellen Aktiv-Passiv-Tauschs. Der zusätzlich aktivierte Betrag wird über die Restnutzungsdauer der Sachanlagegegenstände abgeschrieben.

Die sich gegenüber dem Vorjahr aufgrund der Anwendung der aktuellen Diskontierungssätze ergebenden Unterschiede bei der Rückstellungsberechnung werden gewinnneutral mit den Anschaffungs-/​Herstellungskosten der Wind-/​Solarparks verrechnet und betragen im Geschäftsjahr insgesamt T€ 572 (Vorjahr: T€ -4.886). Einen bei der Erfüllung der Verpflichtung entstehenden positiven oder negativen Differenzbetrag zum Buchwert erfasst das Unternehmen erfolgswirksam. Die jährlichen Aufzinsungsbeträge zur Barwertanpassung der Rückstellungen werden ergebniswirksam im Finanzierungsaufwand verbucht. Die Zugänge durch Aufzinsungen betragen T€ 921 (Vorjahr: T€ 867).

Die Fälligkeiten der aus diesen Rückstellungen resultierenden Abflüsse von wirtschaftlichem Nutzen werden in den Jahren ab 2024 bis 2052 erwartet, wobei verlängerte Betriebsdauern von Windparks und die Ausübung von Optionen bei den Pachtverträgen die Abriss- und damit Fälligkeitszeitpunkte in die weitere Zukunft verlagern werden. Unsicherheiten hinsichtlich der voraussichtlichen Erfüllungsbeträge und Fälligkeitszeitpunkte wird durch die jährliche Anpassung der Berechnungsparameter Rechnung getragen.

Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen. Es werden alle Informationen berücksichtigt, die bis zum Tag der Bilanzaufstellung bekannt werden.

20. Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten, mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente, werden zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, Anleihen ggf. unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Ein etwaiger Unterschiedsbetrag zwischen ausbezahltem und bei Endfälligkeit rückzahlbarem Betrag (Disagio, Darlehensabgeld) wird amortisiert, indem zunächst der Vereinnahmungsbetrag angesetzt und dann sukzessive durch kontinuierliche Aufzinsung bis zum finalen Rückzahlungsbetrag fortgeschrieben wird.

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zu Stichtagskursen umgerechnet. Bankverbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit dem Geldkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Eventualverbindlichkeiten sind nicht bilanziert, sondern im Konzernanhang unter "Sonstige Angaben" (Tz. VIII.) ausgewiesen.

21. Bedeutende bilanzielle Ermessensspielräume und Hauptquellen von Schätzungen

21.1. Notwendigkeit von Schätzungen

Bei der Anwendung der dargestellten Konzernbilanzierungsgrundsätze muss die Geschäftsführung in Bezug auf die Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden, die nicht ohne Weiteres aus anderen Quellen ermittelt werden können, Sachverhalte beurteilen, Schätzungen anstellen und Annahmen treffen. Die Schätzungen und die ihnen zugrunde liegenden Annahmen resultieren aus Erfahrungen der Vergangenheit sowie weiteren als relevant erachteten Faktoren. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen.

Diese Annahmen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Schätzungsänderungen, die nur eine Periode betreffen, werden lediglich in dieser berücksichtigt. Schätzungsänderungen, die die aktuelle sowie die folgenden Berichtsperioden betreffen, werden entsprechend in dieser und den folgenden Perioden beachtet.

21.2. Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten

Im Folgenden werden die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie die sonstigen wesentlichen Quellen von Schätzungsunsicherheiten am Bilanzstichtag angegeben, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, sodass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird.

21.2.1. Werthaltigkeit der technischen Anlagen (Wind-/​Solarparks)

In der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023 sind die konzerneigenen Wind-/​Solarparks und Umspannwerke in Höhe von insgesamt T€ 258.879 (Vorjahr: T€ 253.664) aktiviert. Für die Bestimmung etwaiger Wertminderungen dieser Sachanlagen im Rahmen der regelmäßigen Impairment-Tests ist es erforderlich, die Nutzungswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, zu denen die jeweiligen Wind-/​Solarparks gehören, zu ermitteln.

Die Berechnung der Nutzungswerte bedarf der Schätzung künftiger Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie eines geeigneten Abzinsungssatzes für die Barwertberechnung im Wege der Bewertung mittels diskontierter Mittelzuflüsse (Discounted-Cashflow-Bewertungen). Die hierfür heranzuziehenden Schätzgrößen bestehen hauptsächlich in den die Höhe der Stromerträge beeinflussenden zukünftigen Wind- und Einstrahlungsverhältnissen, in den Vergütungssätzen für den Verkauf der Energie, der technischen Lebensdauer der Wind- und Solarenergieanlagen sowie in den weiteren Kostengrößen eines Wind- bzw. Solarparks wie etwa Instandsetzungen. Diese Schätzgrößen entsprechen auch den Annahmen und beobachtbaren Inputfaktoren, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für Wind-/​Solarparks zugrunde legen würden. Die dem Discounted-Cashflow-Bewertungsverfahren innewohnenden Risiken bestehen insbesondere in von den Einschätzungen des Managements und der Marktteilnehmer zukünftig abweichenden ungünstigen Entwicklungen, wie beispielsweise geringeren Windangeboten, höheren Betriebskosten, geringeren Energiepreisen und etwaigen weiteren ungünstigeren Parameterentwicklungen. Ebenso sind die voraussichtlichen zukünftigen Rückbaukosten, die im Sachanlagevermögen zu aktivieren und gleichzeitig diskontiert als langfristige Rückstellungen zu passivieren sind, im Schätzungswege zu ermitteln.

Die gemäß IFRS 16 seit dem Jahr 2019 für die angepachteten Parkflächen zu aktivierenden Nutzungsrechte werden der CGU "Wind-/​ Solarpark" zugeordnet. Da die Pachtflächen für den Betrieb der CGU unabdingbar sind, werden auch die aus der Passivierung der Pachtzahlungen resultierenden Finanzverbindlichkeiten und Finanzierungs-Cashflows der jeweiligen CGU zugeordnet, sodass sich aus der Anwendung von IFRS 16 keine Auswirkungen auf den Impairmenttest ergeben, da der Nutzungswert der CGU weiterhin um die Pachtzahlungen zu mindern ist.

21.2.2. Werthaltigkeit von Vorräten (unfertige Erzeugnisse und Leistungen)

In der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023 sind Vorräte in Höhe von T€ 143.292 (Vorjahr: T€ 130.223) berücksichtigt. Diese resultieren aus der Aktivierung von im Rahmen der Wind-/​Solarpark-Projektentwicklung angefallenen projektbezogenen Kosten. Die Geschäftsführung hat die Werthaltigkeit der aktivierten Kosten am Bilanzstichtag beurteilt und Wertabschläge im erforderlichen Umfang berücksichtigt. Bei der Bewertung der Vorräte stellen die künftigen Realisierungschancen von Projekten und der Wert der erwarteten künftigen Cashflows wesentliche Schätzgrößen dar.

21.2.3. Aktive latente Steuern

Aktive latente Steuern werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge sowie zeitliche Buchungsunterschiede in dem Maße erfasst, wie es wahrscheinlich ist bzw. wie überzeugende substanzielle Hinweise vorliegen, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Wesentliche Teile der aktiven latenten Steuern entstanden in den Wind-/​Solarparkbetreibergesellschaften, die steuerlich maximal zulässige Abschreibungen nutzen, sowie in den ausländischen Planungsgesellschaften, die erhebliche Vorlaufkosten für die jeweilige Markt- und Projekterschließung tragen. Für die Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern erfolgt eine Schätzung der Unternehmensleitung auf der Grundlage des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategie (zeitlicher Anfall steuerlicher Ergebnisse, Berücksichtigung steuerlicher Risiken etc.). Wesentliche Auswirkung hierauf haben auch die jeweils nationalen wie auch auf EU-Ebene gegebenen steuerrechtlichen Grundlagen, die laufenden Anpassungen unterliegen.

22. Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte

Zahlreiche Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nichtfinanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Die Energiekontor-Gruppe hat ein Kontrollrahmenkonzept hinsichtlich der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte festgelegt. Dazu gehört ein Bewertungsteam, das die allgemeine Verantwortung für die Überwachung aller wesentlichen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert trägt und direkt an den Vorstand berichtet. Das Bewertungsteam führt eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpassungen durch. Wenn Informationen von Dritten zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet werden, prüft das Bewertungsteam die von den Dritten erlangten Nachweise für die Schlussfolgerung, dass derartige Bewertungen die Anforderungen der IFRS erfüllen, einschließlich der Stufe in der Fair-Value-Hierarchie, der diese Bewertungen zuzuordnen sind.

Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet der Konzern so weit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:

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Stufe 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden
Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. als Ableitung von Preisen) beobachten lassen
Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen

Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist. Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie werden zum Ende der Berichtsperiode erfasst, in der die Änderung eingetreten ist.

Weitere Informationen zu den Annahmen bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte sind im Anhang bei der Beschreibung der jeweiligen Vermögens- und Schuldwerte enthalten.

V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die nachfolgenden Ziffern sind bei den entsprechenden Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. Sofern nicht weiter bezeichnet, erfolgen alle Angaben in T€.

1. Umsatzerlöse

Die Umsätze des Konzerns in dem Segment Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) betreffen deutsche und britische Wind-/​ Solarparks.

Die Umsatzerlöse in dem Segment Stromerzeugung in konzerneigenen Wind-/​Solarparks (kurz: Stromerzeugung) werden in Wind-/​Solarparks in Deutschland, Portugal und Großbritannien realisiert.

Die dem Bereich Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges zuzurechnenden Tätigkeiten werden überwiegend in Deutschland erbracht.

Im Einzelnen setzen sich die Umsatzerlöse segmentbezogen wie folgt zusammen:

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In T€ 2023 2022
Segmente und zugehörige Umsatzerlöse
Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) 157.768 104.773
Stromerzeugung in konzerneigenen Wind-/​Solarparks 79.013 76.695
Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges 5.018 6.106
Umsatzerlöse alle Segmente 241.798 187.573

2. Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen

Unter dieser Position im betragsmäßigen Umfang von T€ 33.554 (Vorjahr: T€ 68.145) sind die Veränderungen der konzernweiten zum Bilanzstichtag vorhandenen Bestände an unfertigen Projekten sowie die Herstellungskosten selbst hergestellter und in das Anlagevermögen genommener Wind-/​Solarparks, die im Konzernbestand verbleiben sollen, ausgewiesen.

Soweit dem Anlagevermögen zugeordnete Windparks veräußert und demgemäß dem Umlaufvermögen zugeordnet werden sollen, führt dies zu einer entsprechenden Bestandsverringerung.

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In T€ 2023 2022
Übernahme Wind-/​Solarparks in das Anlagevermögen 20.471 91.386
Umgliederung Windparks vom Anlage- in das Umlaufvermögen -115 -12.863
Bestandsveränderungen unfertige Projekte 13.197 -10.378
Bestandsveränderungen und Eigenleistungen 33.554 68.145

In den Bestandsveränderungen bereits berücksichtigte außerplanmäßige Abschreibungen auf Vorräte (Wind-/​Solarparkprojekte) betragen im Geschäftsjahr T€ 2.343 (Vorjahr: T€ 1.863).

Da auch die Errichtungskosten für Wind-/​Solarparks, die möglicherweise im Konzernbestand verbleiben, im laufenden Wareneinsatz sowie in den sonstigen Kostenpositionen (sonstige betriebliche Aufwendungen, Personal- und Zinsaufwendungen) verbucht werden, ist bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Entscheidung bezüglich des Verkaufs der projektbezogene Bestand zu aktivieren.

Zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Wind-/​Solarparks erfolgt zunächst die Ausbuchung des bis dahin hierfür aktivierten Vorjahresbestands an unfertigen Erzeugnissen und Leistungen. Gleichzeitig erfolgt in dieser Höhe zuzüglich der bis zur Fertigstellung noch angefallenen Herstellungskosten die Aktivierung im Sachanlagevermögen durch Umgliederung der fertigen Wind-/​Solarparks ins Anlagevermögen, soweit diese im Konzern zum Zwecke der Stromerzeugung verbleiben. Im Geschäftsjahr wurde der bisher dem Eigenbestand zugeordnete Windpark Schwanewede-Loge aufgrund der Veräußerungsabsicht zunächst in das Umlaufvermögen umgegliedert und anschließend veräußert.

Aktivierungen selbst hergestellter Wind-/​Solarparks durch Überführung ins Anlagevermögen erfolgen stets ergebnisneutral, ebenso wie eine etwaige umgekehrte Überführung aus dem Anlage- ins Vorratsvermögen.

3. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt auf:

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In T€ 2023 2022
Auflösung Rückstellungen 2.226 1.541
Übrige sonstige betriebliche Erträge 1.798 527
Förderungen 567 456
Schadensersatz/​Versicherungserstattungen 208 53
Sonstige betriebliche Erträge 4.799 2.577

Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge enthalten überwiegend Kostenerstattungen von dritter Seite.

4. Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen

Die konzernweit angefallenen Aufwendungen für die Planung und Herstellung von Wind-/​Solarpark-Projekten betragen T€ 91.294 (Vorjahr: T€ 115.774). Hierin enthalten sind unter anderem die angefallenen Kosten der Errichtung für Parks, die in den Eigenbestand übernommen worden sind.

5. Personalaufwand

Der Personalaufwand in Höhe von T€ 25.271 (Vorjahr: T€ 21.173) hat sich aufgrund der gesteigerten Mitarbeiteranzahl sowie erhöhten Gehälter und Erfolgsbeteiligungen im Geschäftsjahr gesteigert und setzt sich wie folgt zusammen:

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In T€ 2023 2022
Gehälter 21.268 17.878
Soziale Abgaben und Aufwendungen 4.003 3.294
Personalaufwand 25.271 21.173

Im Personalaufwand enthalten sind Aufwendungen für Altersvorsorge in Höhe von T€ 163 (Vorjahr: T€ 120).

Unter Berücksichtigung der Aufwendungen für den Anleihevertrieb (erfolgsneutrale Erfassung) betragen die gesamten Personalaufwendungen T€ 25.421 (Vorjahr: T€ 21.473).

Der Personalbestand beläuft sich auf durchschnittlich 214 Arbeitnehmer (Vorjahr: 201 Arbeitnehmer). Davon waren im Durchschnitt 41 Mitarbeiter (Vorjahr: 41) bei ausländischen Tochtergesellschaften angestellt.

6. Abschreibungen

Der überwiegende Anteil an den Abschreibungen von insgesamt T€ 21.117 (Vorjahr: T€ 19.827) entfällt mit T€ 17.304 (Vorjahr: T€ 15.889) auf die konzerneigenen Wind-/​Solarparks. Aus dem Anlagenspiegel (vgl. Tz. VI.1.) ergeben sich detaillierte Informationen zum Anlagevermögen und zu den Abschreibungen. Im Berichtszeitraum waren wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen vorzunehmen.

7. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen die folgenden Aufwandspositionen:

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In T€ 2023 2022
Reparaturen und Instandhaltungen Wind-/​ Solarparks 11.179 9.753
Projektbezogene Aufwendungen (inkl. Planung, Reisekosten usw.) 2.481 1.278
Verwaltungskosten 2.454 2.122
Werbekosten und Vertriebsaufwand 2.340 1.296
Pachtzahlungen für Wind-/​Solarparks 1.985 481
Rechts-, Steuer-, Prüfungs- und andere Beraterhonorare, Prozesskosten 1.823 1.874
Gebühren, Abgaben, Beiträge 1.628 1.647
Strombezug Windkraftanlagen/​Solaranlagen 1.539 873
Versicherungen 1.113 761
Aufwendungen aus Währungsumrechnungen (Saldo) 977 668
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 227 179
Raumkosten 189 71
Abschöpfungsbeträge i. S. des StromPBG 97 554
Sonstige betriebliche Aufwendungen 28.033 21.555

Dabei sind in der Position "Projektbezogene Aufwendungen (inkl. Planung, Reisekosten usw.)" T€ 800 enthalten, die voraussichtlich im kommenden Jahr an den Investor des Windparks Alfstedt BGWP zu zahlen sind, da ihm die durch den Windpark erwirtschafteten Gewinne zustehen.

8. Zinsergebnis

Das Zinsergebnis im Konzern stellt sich wie folgt dar:

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In T€ 2023 2022
Zinsen und ähnliche Erträge 1.039 1
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -19.998 -17.090
Zinsergebnis -18.959 -17.089
Finanzergebnis -18.959 -17.089

Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, fielen nicht an. Veränderungen aus der Marktbewertung von vollumfänglich effektiven Cashflow-Hedge-Derivaten (Zins- und Zins-/​Währungsswaps) in Höhe der kumulierten positiven Marktwerte von T€ 9.000 (Vorjahr: T€ 12.492) wurden, saldiert mit den darauf entfallenden latenten Steuern, erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Veränderungen liegen generell am Zu- oder Abgang von abgesicherten Verbindlichkeiten, an sinkenden Restlaufzeiten, an veränderten Kapitalmarktzinsen und zukünftigen Zins- und Währungskursprognosen, die sich auf die Marktwerte auswirken. Die Swaps wurden ausschließlich zur Sicherung der Zins- und Währungsrisiken aus den langfristigen Wind-/​Solarparkfinanzierungen abgeschlossen, weswegen eine Realisierung der negativen Marktwerte vor dem Laufzeitende der Derivate nicht oder allenfalls in Ausnahmefällen in Betracht kommt. Durch den ratierlichen Abbau der Bezugsgrößen bei den PayerZins-Swaps vermindern sich in den folgenden Berichtsperioden auch sukzessive die Ergebnisauswirkungen. Effektivzinsen sind in Höhe von T€ 562 (Vorjahr: T€ 649) enthalten.

Die Zinserträge von T€ 1.039 (Vorjahr: T€ 1) entfallen auf kurzfristige finanzielle Vermögenswerte mit variablen Zinssätzen. Von den Zinsaufwendungen entfallen T€ 2.457 (Vorjahr: T€ 1.110) auf kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten mit variablen Zinssätzen. Die ausgewiesenen Zinsaufwendungen entfallen ausschließlich auf Schuldposten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind.

Zinsaufwendungen aus der Anwendung von IFRS 16 waren im Geschäftsjahr zu verbuchen mit einem Betrag von T€ 2.524 (Vorjahr: T€ 2.164).

9. Ertragsteuern

Der Gesamtsteueraufwand im Konzern stellt sich wie folgt dar:

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In T€ 2023 2022
Laufende (tatsächliche) Steuern 7.858 12.018
Latente Steuern 4.298 6.323
Gesamtsteueraufwand 12.156 18.341

9.1. Tatsächliche Steuern

Hier werden die in Deutschland zu entrichtenden Gewerbe- und Körperschaftsteuern nebst Solidaritätszuschlag erfasst sowie die in den ausländischen Gesellschaften vergleichbaren Ertragsteueraufwendungen.

9.2. Latente Steuern

Steuerlatenzen aufgrund von temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen in den steuerlich maßgeblichen Bilanzen und den Buchwerten in der Konzernbilanz bestehen in nachfolgend angeführter Höhe. Durch die erstmalige Anwendung des IAS 12 im aktuellen Geschäftsjahr sind latente Steuern auf die Auswirkungen, die sich aus der Anwendung von IFRS 16 ergeben, zu bilanzieren. Die demnach im Geschäftsjahr zu aktivierende latente Steuer beträgt T€ 690.

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31.12.2023 31.12.2022
In T€ Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
--- --- --- --- ---
Bewertung des Sachanlagevermögens 124 22.328 312 17.498
Verlustvorträge 14.854 0 13.947 0
Fair-Value-Bewertung IFRS 9 0 2.793 0 3.726
Zwischengewinneliminierung 188 0 660 0
Vorratsbewertung 0 4.364 0 3.850
Bewertung von Finanzinstrumenten (Effektivzinsmethode) 0 707 0 726
Sonstige Abweichungsgründe 109 0 0 0
IFRS 16 690 0 0 0
Zwischensumme vor Saldierung 15.965 30.192 14.919 25.800
Saldierungsfähige Beträge -8.464 -8.464 -6.526 -6.526
Latente Steuern (nach Saldierung) 7.501 21.728 8.393 19.274

Ausschlaggebend für die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ist die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der Umkehrung der Bewertungsunterschiede sowie der Nutzbarkeit der Verlustvorträge, die zu aktiven latenten Steuern geführt haben.

Dies ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können.

Die steuerlichen Verlustvorträge im Konzern bestehen in der Energiekontor AG, in den Wind-/​Solarparkbetreiber- sowie in den ausländischen Planungs- und Errichtungsgesellschaften und setzen sich wie folgt zusammen:

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31.12.2023 31.12.2022
In T€ Inland Ausland Inland Ausland
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Verlustvorträge
Mit Bildung aktiver latenter Steuern
Verlustvorträge Gewerbesteuer 57.676 0 57.886 0
Verlustvorträge Körperschaftsteuer 25.584 12.224 19.672 11.949
Ohne Bildung aktiver latenter Steuern
Verlustvorträge Gewerbesteuer 8.710 0 6.305 0
Verlustvorträge Körperschaftsteuer 0 2.597 0 0

Die Gesellschaft geht im Berichtszeitraum davon aus, dass für die steuerlichen Verlustvorträge, für die aktive latente Steuern gebildet wurden, aufgrund der zukünftigen Geschäftstätigkeit ausreichend positives zu versteuerndes Einkommen für die Realisierung des aktivierten Steueranspruchs zur Verfügung stehen wird. Aufgrund der Erfahrung aus der Vergangenheit und der zu erwartenden steuerlichen Einkommenssituation wird davon ausgegangen, dass die entsprechenden Vorteile aus den aktiven latenten Steuern insoweit realisiert werden können. Die sich größtenteils aus den Wind-/​Solarparkbetreibergesellschaften sowie aus ausländischen Planungsgesellschaften ergebenden Verlustvorträge wirken sich gewerbesteuerlich auf Ebene der Wind-/​Solarparkbetreibergesellschaften selbst und körperschaftsteuerlich auf Ebene der Energiekontor AG aus. Sie resultieren nicht aus unplanmäßigen Geschäftsverläufen, sondern insbesondere aus erhöhten anfänglichen steuerlichen Abschreibungen. Soweit eine Verwertbarkeit von Verlusten, ggf. innerhalb der im Ausland bestehenden zeitlichen Beschränkung, nicht hinreichend sicher scheint, erfolgt keine Aktivierung.

Insoweit für Verlustvorträge latente Steueransprüche aktiviert werden, besteht im In- und Ausland in der Regel keine zeitliche Beschränkung für die Vortragsmöglichkeit.

Die direkt im Eigenkapital (Fair-Value-Rücklage) verrechneten latenten Steuerbeträge in Höhe von T€ -2.793 (Vorjahr: T€ -3.726) wurden ergebnisneutral erfasst.

9.3. Steuerliche Überleitungsrechnung (Effective Tax Rate Reconciliation)

Im Geschäftsjahr 2023 und nach der aktuellen Gesetzeslage voraussichtlich auch in den folgenden Jahren beträgt der Körperschaftsteuersatz in Deutschland 15 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5 Prozent der Körperschaftsteuerbelastung. Daraus resultiert ein effektiver Körperschaftsteuersatz von 15,83 Prozent. Unter Einbeziehung der Gewerbesteuer, die sich im Durchschnitt auf 14,00 Prozent beläuft, beträgt der Gesamtsteuersatz im Geschäftsjahr 29,83 Prozent.

Nachfolgend wird die Überleitung vom erwarteten Steueraufwand auf den ausgewiesenen Ertragsteueraufwand gezeigt. Die Berechnung des erwarteten Steueraufwands basiert auf der Anwendung des inländischen Gesamtsteuersatzes von 29,83 Prozent (Vorjahr: 29,83 Prozent). Somit ergibt sich kein Effekt aus einer Steuersatzänderung.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Ursachen für die Abweichung zwischen dem erwarteten (rechnerischen) und dem tatsächlichen Steueraufwand:

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In T€ 2023 2022
Ertragsteueraufwand rechnerisch 28.476 18.753
Ertragsteuern für andere Perioden 283 44
Effekte aus Personengesellschaften 279 426
Deaktivierte sowie untergegangene steuerliche Verluste und Verlustvorträge 51 301
Sonstige Effekte (steuerfreie und steuerlich nicht abziehbare Posten) 95 140
Abweichendes Steuerrecht/​Steuersätze Ausland -17.028 -1.323
Tatsächlicher Steueraufwand 12.156 18.341

10. Ergebnis je Aktie

Zum Ende des Geschäftsjahres waren 13.959.359 (Vorjahr: 13.986.900) Aktien gezeichnet. Davon waren unter Berücksichtigung der bis dahin zum Zwecke der Einziehung zurückgekauften und noch nicht eingezogenen Anteile 13.902.838 (Vorjahr: 13.979.390) Aktien im Umlauf. Unter Berücksichtigung einer taggenauen Gewichtung waren im Geschäftsjahr durchschnittlich 13.945.987 (Vorjahr: 13.988.394) Aktien in Umlauf. Verwässerungseffekte gab es sowohl im Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr.

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In € 2023 2022
Konzernergebnis in € 83.321.115 44.535.868
Gewichteter Durchschnitt ausgegebener Aktien 13.945.987 13.988.394
Unverwässertes Ergebnis je Aktie in € 5,97 3,18
Verwässertes Ergebnis je Aktie in € 5,93 3,16

11. Finanzielle Risiken und Finanzinstrumente

Grundsätzlich ist die Energiekontor-Gruppe Zinsänderungs-, Liquiditäts-, Währungs- sowie bei Vermögenswerten Bonitäts- und Ausfallrisiken ausgesetzt.

Eine Absicherung von Zinsänderungsrisiken erfolgt neben langfristigen Festzinsvereinbarungen (bei Wind-/​Solarparkfinanzierungen) durch Sicherungsderivate. Die betroffenen Wind-/​Solarparkbetreibergesellschaften haben variable Darlehen (3-Monats-EUR-EURIBOR-Telerate) aufgenommen und in festverzinsliche Kredite umgewandelt, für die durch den Abschluss von Zinsswaps die Zinssicherungen erfolgen (synthetische Festzinsdarlehen). Zinsänderungsrisiken bestehen für die Unternehmensgruppe während der Laufzeit der Sicherungsderivate nicht. Zinsänderungen haben lediglich Auswirkung auf den Wert der Derivate, soweit man diese separat betrachtet, wie von den IFRS gefordert. Dahingehend werden solche abgekoppelten Zinsänderungsauswirkungen mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt, die die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinserträge und -aufwendungen, andere Ergebnisteile sowie auf das Eigenkapital abbilden.

Zum Bilanzstichtag haben die erfolgsneutralen Zins- und Währungsswaps aufgrund der seit Abschluss gesunkenen Kapitalmarktzinsen einen beizulegenden positiven Wert von T€ 9.000 (Vorjahr: T€ 12.492), ermittelt nach einer Mid-Market-Bewertung (Mark-to-Market MTM).

Die positiven Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente sind unter der Position "Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte" auszuweisen. Die Marktwertermittlung für solche Vermögenswerte und Schulden erfolgt auf Basis von Parametern, für die entweder direkt oder indirekt abgeleitete notierte Preise auf einem aktiven Markt zur Verfügung stehen, und basiert auf finanzmathematischen Simulationsmodellen prognostizierter Währungs- und Zinsentwicklungen. Aus Sicht des Managements sind die Marktwerte dieser Swaps rein theoretische Werte, zumal ein Verkauf oder die Realisierung der Marktwerte vor dem planmäßigen Auslauf der mit den Derivaten gesicherten Zinsbindung nicht oder allenfalls in Ausnahmefällen in Betracht kommt. Soweit Umfinanzierungen von mit Zinsswaps gekoppelten Darlehen erfolgen, so werden diese stets unter Wahrung der Volleffektivität und Konnexität durchgeführt.

In Bezug auf die Zinsswaps entspricht der effektive Zinsaufwand der mit den vorgenannten Payer-Swap-Hedges gesicherten Grundgeschäfte dem jeweils für das Grundgeschäft gesicherten Zinsniveau, sodass auch in der retrospektiven Betrachtung die Effektivität voll gegeben ist. Demzufolge sind diese Finanzinstrumente nicht mit Zinsrisiken in Bezug auf Gewinn- und Verlustrechnung oder Eigenkapital verbunden. Somit werden die Gewinne und Verluste aus der Marktbewertung der Derivate nach Verrechnung mit den darauf entfallenden passiven bzw. aktiven latenten Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

Wenn das Marktzinsniveau zum Bilanzstichtag um 100 Basispunkte höher (niedriger) gewesen wäre, hätte sich ein ergebnisneutral ergebender Marktwert von insgesamt T€ +14.234 (T€ +3.439) ergeben. Die Bezugsgrößen für die Grundgeschäfte der Wind-/​Solarparkfinanzierungen belaufen sich - ggf. auf Euro umgerechnet - auf insgesamt T€ 200.851 (Vorjahr: T€ 166.173).

Die Laufzeiten von Zinssicherungen bzw. Zinswährungssicherungen entsprechen grundsätzlich denen der abgesicherten Grundgeschäfte. Zum Bilanzstichtag hatte die Gruppe derivative Instrumente mit einer maximalen Laufzeit bis Dezember 2043 im Bestand, um Zins- und Währungsrisiken aus den Wind-/​Solarparkfinanzierungen abzusichern.

Die Auswirkungen der Reform der Referenzzinssätze (IBOR Phase 2) wird derzeit noch von Energiekontor geprüft. Wesentliche Auswirkungen werden jedoch nicht erwartet.

Weitere Währungsrisiken der britischen und amerikanischen Tochtergesellschaften im Bereich der Marktrisiken resultieren aus der operativen Tätigkeit sowie aus Investitionen und werden grundsätzlich nicht abgesichert.

Den Liquiditätsrisiken wird durch die rechtzeitige und ausreichende Vereinbarung von Kreditlinien, die nicht ausgeschöpft werden, sowie durch die Emission von Anleihen begegnet. Zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit wird eine fortlaufende Liquiditätsplanung geführt, die alle zu erwartenden Liquidätszu- und -abflüsse und deren Fristigkeiten abbildet.

Bilanziell werden die Bonitäts- und Ausfallrisiken ggf. durch Wertberichtigungen abgebildet. Sie sind begrenzt auf die auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen Beträge. Weder zum Bilanzstichtag noch im Vorjahr waren unter Beachtung der Grundsätze des IFRS 9 zur Ermittlung von "Expected credit losses" Wertminderungen vorzunehmen.

VI. Erläuterungen zur Bilanz

Die nachfolgenden Ziffern sind bei den entsprechenden Positionen in der Bilanz angegeben. Sofern nicht weiter bezeichnet, erfolgen alle Angaben in T€.

1. Anlagevermögen

Die Zusammensetzung und Entwicklung der Werte des Anlagevermögens im laufenden Jahr sowie im Vorjahr sind aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel ersichtlich.

Keine der hier angeführten Vermögenswerte sind zur Veräußerung bestimmt (non-current assets held for sale) oder aufzugebenden Geschäftsbereichen zuzuordnen (discontinued operations), sodass insoweit ein separater Ausweis entfällt.

Wie im Vorjahr auch war kein Wertminderungsaufwand zu erfassen.

Anlagenspiegel 2023

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Anschaffungs-/​Herstellungskosten
In T€ 01.01.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023
--- --- --- --- ---
I. Geschäfts- oder Firmenwert
Geschäfts- oder Firmenwert 5.200 0 0 5.200
II. Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 1.474 130 13 1.591
III. Sachanlagen
1. Grundstücke und Gebäude 63.117 17.964 268 80.813
2. Technische Anlagen (Wind-/​Solarparks) 453.927 22.919 399 476.446
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.228 1.293 361 3.160
519.272 42.176 1.028 560.420
IV. Finanzanlagen
Beteiligungen 26 0 0 26
525.972 42.305 1.041 567.236

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Abschreibungen Buchwert
In T€ 01.01.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022
--- --- --- --- --- --- ---
I. Geschäfts- oder Firmenwert
Geschäfts- oder Firmenwert 5.200 0 0 5.200 0 0
II. Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 1.242 125 0 1.367 224 232
III. Sachanlagen
1. Grundstücke und Gebäude 10.130 3.374 214 13.290 67.523 52.987
2. Technische Anlagen (Wind-/​Solarparks) 200.263 17.304 0 217.567 258.879 253.664
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.384 313 282 1.415 1.745 844
211.777 20.992 496 232.273 328.147 307.495
IV. Finanzanlagen
Beteiligungen 0 0 0 0 26 26
218.219 21.117 496 238.840 328.397 307.753

Anlagenspiegel 2022

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Anschaffungs-/​Herstellungskosten
In T€ 01.01.2022 Zugänge Abgänge 31.12.2022
--- --- --- --- ---
I. Geschäfts- oder Firmenwert
Geschäfts- oder Firmenwert 5.200 0 0 5.200
II. Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 1.507 21 53 1.474
III. Sachanlagen
1. Grundstücke und Gebäude 40.208 24.018 1.109 63.117
2. Technische Anlagen (Wind-/​Solarparks) 399.818 72.148 18.039 453.927
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.914 358 44 2.228
441.940 96.524 19.192 519.272
IV. Finanzanlagen
Beteiligungen 26 0 0 26
448.672 96.545 19.245 525.972

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Abschreibungen Buchwert
In T€ 01.01.2022 Zugänge 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021
--- --- --- --- --- ---
I. Geschäfts- oder Firmenwert
Geschäfts- oder Firmenwert 5.200 0 5.200 0 0
II. Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 955 286 1.242 232 551
III. Sachanlagen
1. Grundstücke und Gebäude 6.794 3.336 10.130 52.987 33.414
2. Technische Anlagen (Wind-/​Solarparks) 184.374 15.889 200.263 253.664 215.445
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.068 315 1.384 844 845
192.236 19.541 211.777 307.495 249.704
IV. Finanzanlagen
Beteiligungen 0 0 0 26 26
198.391 19.827 218.219 307.753 250.281

1.1. Geschäfts- oder Firmenwert

Geschäfts- oder Firmenwerte wurden in früheren Jahren bereits vollständig abgeschrieben und waren weder zum Bilanzstichtag noch im Vorjahresabschluss zu bilanzieren.

1.2. Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Hierbei handelt es sich um zu aktivierende und laufend abzuschreibende Software. Der Wert beinhaltet auch die nach IFRS 16 zu aktivierenden Nutzungsrechte.

1.3. Grundstücke

Der Ausweis beinhaltet sämtliche gehaltenen und zum Betrieb von Wind- und Solarparks genutzten und damit dem Segment "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind-/​Solarparks" zuzurechnenden Grundstücke, die zum Bilanzstichtag mit den fortgeführten Anschaffungskosten in Höhe von T€ 829 (Vorjahr: T€ 829) bilanziert sind. Die übrigen Werte setzen sich aus den nach IFRS 16 zu aktivierenden Nutzungsrechten für die Wind- und Solarparkflächen sowie die Geschäftsräume von insgesamt T€ 66.694 zusammen (Vorjahr: T€ 52.158).

1.4. Technische Anlagen (Wind- und Solarparks)

Die Restbuchwerte aller Wind-/​Solarparks im Konzern betragen zum Bilanzstichtag T€ 258.879 (Vorjahr: T€ 253.664). Die hier ausgewiesenen Vermögenswerte sind im Rahmen der langfristigen Finanzierungsverträge in der Regel sicherungsübereignet.

1.5. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Der Bilanzausweis von T€ 1.745 (Vorjahr: T€ 844) beinhaltet die Büro- und Geschäftsausstattung der verschiedenen Standorte im In- und Ausland sowie die nach IFRS 16 zu aktivierenden Nutzungsrechte.

2. Finanzinstrumente

Nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die Kategorisierung der Finanzinstrumente der Energiekontor-Gruppe zum Bilanzstichtag. Umwidmungen erfolgten weder im Geschäfts- noch im Vorjahr.

Dabei wurden bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten Guthaben in Höhe von T€ 36.579 (Vorjahr: T€ 35.477) mit den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten saldiert.

Vor Saldierungen betragen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente T€ 168.815 (Vorjahr: T€ 162.487). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen vor Saldierung T€ 238.497 (Vorjahr: T€ 235.325).

Grundlage für die Saldierungen waren die mit den Banken abgeschlossenen Kompensationsvereinbarungen sowie Abtretungen von Kontoguthaben im Rahmen von durchgeführten Fremdfinanzierungen beim jeweils gleichen Kreditinstitut.

Ein finanzieller Vermögenswert wird der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar" zugeordnet, wenn er den anderen Kategorien nicht zugeordnet werden kann (Residualgröße). Kassageschäfte von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag bilanziert. Wertpapiere werden, wie auch die Forderung gegenüber asoziierten Unternehmen, der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar" zugeordnet. Die Wertpapiere betragen im Geschäftsjahr T€ 43.332 (Vorjahr: T€ 36).

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Wertansatz Bilanz 31.12.2023
Vermögens- und Schuldwerte

in T€
Buchwert 31.12.2023 Fortgeführte Anschaffungskosten Fair Value - erfolgsneutral Fair Value 31.12.2023
--- --- --- --- ---
Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 132.236 132.236 132.236
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 37.109 37.109 37.109
Sonstige Forderungen 18.602 18.602 18.602
Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente 26 26 26
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 1 43.361 43.361 43.361
Derivative finanzielle Vermögenswerte mit Hedge-Beziehung 2 9.000 9.000
Schulden
Anleihen 109.345 109.345 109.345
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 201.918 201.918 201.918
Sonstige Finanzschulden 9.158 9.158 9.158
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 17.545 17.545 17.545
Sonstige übrige Verbindlichkeiten 8.453 8.453 8.453
Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 82.510 82.510 82.510

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Wertansatz Bilanz 31.12.2022
Vermögens- und Schuldwerte

in T€
Buchwert 31.12.2022 Fortgeführte Anschaffungskosten Fair Value -erfolgsneutral Fair Value 31.12.2022
--- --- --- --- ---
Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 127.010 127.010 127.010
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 43.307 43.307 43.307
Sonstige Forderungen 2.506 2.506 2.506
Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente 26 26 26
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 1 65 65 65
Derivative finanzielle Vermögenswerte mit Hedge-Beziehung 2 12.492 12.492 12.492
Schulden
Anleihen 112.185 112.185 112.185
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 199.848 199.848 199.848
Sonstige Finanzschulden 19.137 19.137 19.137
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.571 9.571 9.571
Sonstige übrige Verbindlichkeiten 9.942 9.942 9.942
Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 66.880 66.880 66.880

1 Ausschließlich Vermögenswerte, die erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis bewertet werden.

2 Ausschließlich Cashflow-Hedges.

3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (langfristig)

Bei dieser Position in Höhe von T€ 11.061 (Vorjahr: T€ 0) handelt es sich um zum Bilanzstichtag entstandene Forderungen, die eine Laufzeit von mehr als 12 Monaten aufweisen. Der Ansatz erfolgt mit dem Barwert.

4. Forderungen gegen assoziierte Unternehmen

Hier sind nicht beherrschende Anteile an Personengesellschaften ausgewiesen, die at equity bilanziert werden. Wertminderungen waren wie im Vorjahr nicht erforderlich.

5. Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte

Diese Position beinhaltet Kautionen, Rechnungsabgrenzungen, Zinsswaps und geleistete Vorauszahlungen für zukünftige Aufwendungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. Wertminderungen waren wie im Vorjahr nicht erforderlich.

6. Latente Steuern

Latente Steuern resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen in den IFRS- und Steuerbilanzen der Konzernunternehmen sowie aus Konsolidierungsmaßnahmen, soweit sich diese Unterschiede im Zeitablauf wieder ausgleichen.

Nach der "Liability Method" finden die am Bilanzstichtag geltenden bzw. für die Zukunft bereits beschlossenen und bekannten Steuersätze Anwendung.

Aktive und passive Steuerlatenzen werden insoweit saldiert, als die hierfür maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Zusammensetzung der aktiven latenten Steuern vor und nach Saldierung mit den passiven latenten Steuern ergibt sich aus Tz. V.9.2. zur Gewinn- und Verlustrechnung.

7. Vorräte

Bei den Vorräten im Gesamtumfang von T€ 143.292 (Vorjahr: T€ 130.223) handelt es sich um aktivierte Planungsleistungen für zu realisierende Wind- und Solarparkprojekte sowie um die im Zusammenhang mit der Errichtung von Wind-/​Solarparks aufgelaufenen Baukosten (unfertige Erzeugnisse und Leistungen).

Außerplanmäßige Abschreibungen auf Vorräte waren im Geschäftsjahr erforderlich in Höhe von T€ 2.343 (Vorjahr: T€ 1.863). Diese sind in den Bestandsveränderungen und anderen aktivierten Eigenleistungen enthalten und betreffen im Segment Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) Projekte, die wegen Unwirtschaftlichkeit oder Nichtgenehmigungsfähigkeit nicht mehr weiterverfolgt werden.

Finanzierungskosten auf die Projekt- und Baukosten werden aktiviert, soweit sie auf aktivierungsfähige Vorratsbestände entfallen (IAS 23.27). Im Geschäftsjahr wurden demnach T€ 14.632 (Vorjahr: T€ 12.909) aktiviert, der Finanzierungskostensatz beträgt durchschnittlich 4,0 Prozent (Vorjahr: 7,4 Prozent). Aufgrund der steuerrechtlichen Nichtaktivierung ist insoweit eine passive Steuerlatenz zu berücksichtigen.

8. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Bei dieser Position im bilanzierten Umfang von T€ 26.049 (Vorjahr: T€ 43.307) handelt es sich ausschließlich um zum Bilanzstichtag entstandene Forderungen, die in der Regel bis spätestens 90 Tage nach dem Bilanzstichtag eingehen. Soweit die Forderungen aus dem Verkauf von Wind-/​Solarparkbetreibergesellschaften resultieren, sind sie bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses bereits eingegangen. Im Übrigen bestehen sie gegenüber Energieversorgungsunternehmen und Gesellschaften, für die die Gruppe die kaufmännische Geschäftsführung und Zahlungsabwicklung wahrnimmt, weswegen deren Zahlungsfähigkeit und ein Wertminderungsbedarf für etwaige Ausfallrisiken verlässlich als nicht gegeben eingeschätzt werden kann. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten von Forderungen gegen Wind-/​Solarparkbetreibergesellschaften werden ebenfalls als niedrig eingestuft, da die Projekte in aller Regel verbindlich durchfinanziert sind. Einer Wertberichtigung bedarf es insoweit regelmäßig nicht. Auf die Angaben zur Bestellung von Kreditsicherheiten unter Tz. VI.20. wird verwiesen.

9. Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen Forderungen und finanziellen Vermögenswerte in Höhe von T€ 19.147 (Vorjahr: T€ 2.940) setzen sich hauptsächlich zusammen aus Rechnungsabgrenzungen und sonstigen kurzfristigen monetären Vermögenswerten. Wertminderungen waren wie im Vorjahr nicht erforderlich.

10. Ertragsteuerforderungen

Unter dieser Position in Höhe von T€ 1.400 (Vorjahr: T€ 1.352) sind überwiegend Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerrückforderungsansprüche aufgrund der Leistung von Vorauszahlungen ausgewiesen.

11. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Von den zum Bilanzstichtag vorhandenen liquiden Bar- und Bankguthaben in Höhe von T€ 132.236 (Vorjahr: T€ 127.010) sind insgesamt Beträge von T€ 0 (Vorjahr: T€ 1.244) für Sicherungszwecke an Kreditinstitute verpfändet (eingeräumte Avallinien).

12. Gezeichnetes Kapital

Das am Bilanzstichtag ausgegebene und im Umlauf befindliche Grundkapital der Energiekontor AG in Höhe von € 13.902.838,00 hat sich gegenüber dem Vorjahr (€ 13.979.390,00) durch Rückkäufe von 76.552 Aktien (Vorjahr: 38.575 Aktien) entsprechend verringert. Eine Erhöhung wegen der Ausgabe von Aktien im Rahmen eines Aktienoptionsplans hat es im Geschäftsjahr wie im Vorjahr nicht gegeben.

Das unter Berücksichtigung der im Geschäftsjahr eingezogenen 27.541 Aktien zum Bilanzstichtag gezeichnete Kapital von € 13.959.359,00 ist eingeteilt in 13.959.359 Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von jeweils € 1,00).

13. Eigene Anteile

Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlungen der Energiekontor AG vom 20. Mai 2020 ist der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt worden, eigene Aktien der Gesellschaft von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals zu erwerben. Auf Grundlage dieser Ermächtigung hatte die Gesellschaft im Geschäftssjahr 76.552 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,00 je Aktie über die Börse erworben.

Unter Berücksichtigung der in 2023 27.541 eingezogenen Anteile, besaß die Gesellschaft somit am 31. Dezember 2023 56.521 eigene Aktien.

14. Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage in Höhe von T€ 42.095 setzt sich zusammen aus den bei der Börseneinführung bzw. den Kapitalerhöhungen der Energiekontor AG in den Jahren 2000 und 2001 erzielten Agios abzüglich der hierauf entfallenen Kosten (nach Steuern) und hat sich gegenüber dem Vorjahr (T€ 42.071) um den zeitanteilig zuzuführenden Fair Value der im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2018 gewährten Bezugsrechte erhöht.

15. Genehmigtes und bedingtes Kapital

Auf die Ausführungen im Jahresabschluss der Energiekontor AG wird verwiesen.

16. Rücklagen für ergebnisneutrale Eigenkapitalveränderungen

16.1. Währungsumrechnung

Die in den früheren Jahren das Eigenkapital entsprechend reduzierenden kumulierten erfolgsneutralen Differenzen zum Ende des Vorjahres aus Währungsumrechnungen in Höhe von T€ -61 haben sich im Geschäftsjahr nicht verändert. Erst im Zeitpunkt des Teilabgangs der britischen Tochtergesellschaften werden sie erfolgswirksam aufgelöst. Hierbei handelt es sich um die in früheren Jahren innerhalb des Konzerns erfolgten Währungsumrechnungen.

16.2. Fair-Value-Bewertung

Diese Eigenkapitalposition in Höhe von T€ 6.571 (Vorjahr: T€ 8.765) wird im Rahmen der Fair-Value-Bewertung gebildet und beinhaltet die positiven Marktwert der Zins- und Zins-/​Währungsswaps in Höhe von insgesamt T€ 9.000 (Vorjahr: T€ 12.492), sowie aus Bewertungsdifferenzen bei den zum Bilanzstichtag gehaltenen Bundeswertpapieren in Höhe von T€ 364 (Vorjahr: T€ 0). Die positiven Marktwerte sind gegenüber dem Vorjahr wegen des Effekts der Zinsentwicklung entsprechend gesunken.

Diese Werte werden nach Verrechnung mit den darauf entfallenden aktiven bzw. passiven latenten Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

Die Rücklage setzt sich wie folgt zusammen:

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In T€ 2023 2022
Wert Zins- und Zins-/​Währungsswaps 9.000 12.492
Anpassung Kurswert Bundeswertpapiere 364 0
Aktive und passive latente Steuern -2.793 -3.726
Stand am 31.12. 6.571 8.765

17. Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen in Höhe von T€ 79.293 (Vorjahr: T€ 50.908) setzen sich zusammen aus der unverändert vorhandenen gesetzlichen Rücklage von T€ 15 sowie aus den anderen Gewinnrücklagen in Höhe von T€ 79.278 (Vorjahr: T€ 50.893).

Die anderen Gewinnrücklagen entwickeln sich im Geschäftsjahr wie folgt:

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In T€ 2023 2022
Stand am 01.01. 50.893 31.664
Verrechnung mit Anschaffungskosten für zurückgekaufte eigene Anteile, die das Nennkapital überstiegen haben -5.531 -2.744
Teilweise Ergebnisverwendung 33.916 21.973
Stand am 31.12. 79.278 50.893

Über die Ergebnisverwendung 2023 wird in der Hauptversammlung entschieden.

18. Kumulierte Konzernergebnisse

Die kumulierten Konzernergebnisse entwickeln sich im Geschäftsjahr wie folgt:

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In T€ 2023 2022
Stand am 01.01. 8.001 -1.974
Gewinnausschüttungen -13.959 -12.588
Konzernergebnis 83.321 44.536
Einstellungen in die Gewinnrücklagen -33.916 -21.973
Stand am 31.12. 43.446 8.001

19. Sonstige Rückstellungen

Diese langfristige Position besteht ausschließlich aus Rückstellungen für Rückbau- und Renaturierungskosten von im Konzernbestand geführten Windkraft- und Solaranlagen sowie Umspannwerken. Die je nach Anlagentypus in unterschiedlicher Höhe voraussichtlich anfallenden Kosten werden in Abhängigkeit von dem jeweiligen voraussichtlichen Rückbauzeitpunkt auf den heutigen Barwert diskontiert und jährlich entsprechend der Barwertentwicklung durch Aufzinsungen angepasst.

Im Berichtsjahr erfolgt die Diskontierung in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Laufzeiten der Verpflichtungen bis zum voraussichtlichen Rückbauzeitpunkt mit Diskontierungssätzen zwischen 4,88 Prozent und 5,97 Prozent vor Berücksichtigung von Inflationsabschlägen. Für die Anwendung der Nominalzinsrechnung auf die voraussichtlichen Rückbaukosten ist eine voraussichtliche Inflationsrate von p. a. 2,00 Prozent (Vorjahr: 2,00 Prozent) eingerechnet worden.

Die Rückstellungen entwickelten sich in der Vorjahres- und in der Berichtsperiode wie folgt:

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In T€ 2023 2022
Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung 01.01. 17.728 19.670
Zugänge im laufenden Jahr durch Aufzinsungen 921 867
Zu-/​Abgänge Barwert (Veränderung der Herstellungskosten, Zinssatz) 572 -4.886
Zugänge im Zusammenhang mit Fertigstellung/​Erwerb 398 1.404
Ab-/​Zugänge Barwert (Veränderung der Herstellungskosten, Rückbaukosten) -499 672
Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung am 31.12. 19.120 17.728

20. Anleihekapital

Die nachstehenden Teilschuldverschreibungen und die Zinsansprüche sind für die gesamte Laufzeit der jeweiligen Anleihen in jeweils einer Inhaber-Sammelschuldverschreibung verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt, hinterlegt sind.

Die Anleihen enthalten keine Wandlungsrechte oder andere Eigenkapitalelemente und sind frei handelbar. Die Anleihen der Energiekontor Finanzanlagen III GmbH & Co. KG, der Energiekontor Finanzanlagen IV GmbH & Co. KG, der Energiekontor Finanzanlagen V GmbH & Co. KG, der Energiekontor Finanzanlagen VI GmbH & Co. KG, der Energiekontor Finanzanlagen VII GmbH & Co. KG, der Energiekontor Finanzanlagen VIII GmbH & Co. KG sowie der Energiekontor Finanzanlagen IX GmbH & Co. KG sind darüber hinaus an der Frankfurter Wertpapierbörse für den Freiverkehr zugelassen.

Eine Kündigung vor Fälligkeit ist durch die Emittentin mit einer Frist von acht Wochen zum Ende des Quartals möglich, eine Kündigung durch die Anleihegläubiger jedoch nur bei Einstellung der Zahlungen, bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz der Emittentin.

Die nach IFRS als Fälligkeitswerte klassifizierten Anleihen weisen keine eingebetteten Derivatemerkmale auf. Sie sind mit ihrem Fair Value in Form des Barwerts der Zahlungsströme im Fremdkapital anzusetzen.

Stufenzinsanleihe VIII über T€ 11.830

Die Energiekontor Finanzanlagen III GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A14J93 im Jahr 2015 eine in 11.830 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 11.830 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. Juli 2015 begann. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in zwei Stufen. Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 25 Prozent des Nominalbetrags am 30. Juni 2020 erhielt der Anleger eine Verzinsung von 5,0 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 30. Juni 2023 stieg die jährliche Verzinsung auf 5,5 Prozent.

Im Geschäftsjahr erfolgte planmäßig die Rückzahlung zum 30. Juni 2023 in Höhe von T€ 8.873.

Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der ersten Teilrückzahlung zum 30. Juni 2020 sowie der erfolgten Rückzahlung zum 30. Juni 2023 in Höhe von T€ 0 (Vorjahr: T€ 8.873). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 0 (Vorjahr: T€ 8.830).

Stufenzinsanleihe IX über T€ 10.950

Die Energiekontor Finanzanlagen IV GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A16861 im Jahr 2016 eine in 10.950 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 10.950 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. März 2016 begann. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in zwei Stufen. Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 30 Prozent des Nominalbetrags am 28. Februar 2022 erhielt der Anleger eine Verzinsung von 5,0 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 28. Februar 2026 steigt die jährliche Verzinsung auf 5,5 Prozent.

Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der ersten Teilrückzahlung zum 28. Februar 2022 noch in Höhe von T€ 7.665 (Vorjahr: T€ 7.665). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 7.636 (Vorjahr: T€ 7.622).

Stufenzinsanleihe X über T€ 22.730

Die Energiekontor Finanzanlagen V GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A2DADL im Jahr 2017 eine in 22.730 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 22.730 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. November 2017 begann. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in vier Stufen.

Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 20 Prozent des Nominalbetrags am 31. Oktober 2022 erhielt der Anleger eine Verzinsung von 4,0 Prozent, bis zur zweiten Teilrückzahlung in Höhe von 10 Prozent des Nominalkapitals am 31. Oktober 2027 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,3 Prozent, bis zur dritten Teilrückzahlung in Höhe von 20 Prozent des Nominalkapitals am 31. Oktober 2032 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,7 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 31. Oktober 2035 steigt die jährliche Verzinsung auf 5,0 Prozent.

Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der ersten Teilrückzahlung zum 31. Oktober 2022 und der außerplanmäßigen Teilrückzahlung am 31.12.2022 noch in Höhe von T€ 16.366 (Vorjahr: T€ 16.366). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 16.213 (Vorjahr: T€ 16.116).

Unternehmensanleihe 2018 über T€ 9.000

Im Jahr 2018 hat die Energiekontor AG unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A2E4HA eine weitere in 9.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 9.000 ausgegeben. Die Anleger erhielten eine Verzinsung von 4,0 Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe war am 31. Januar 2023 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig.

Im Geschäftsjahr erfolgte planmäßig die Rückzahlung zum 31. Januar 2023 in Höhe von T€ 9.000.

Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der planmäßigen Rückzahlung zum 31. Januar 2023 mit T€ 0 (Vorjahr: T€ 9.000).

Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 0 (Vorjahr: T€ 8.993).

Stufenzinsanleihe XI über T€ 9.000

Die Energiekontor Finanzanlagen VI GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A2LQQD im Jahr 2018 eine in 9.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 9.000 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. November 2018 begann. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in drei Stufen.

Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 15 Prozent des Nominalbetrags am 1. November 2024 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,0 Prozent, bis zur zweiten Teilrückzahlung in Höhe von 20 Prozent des Nominalkapitals am 1. November 2030 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,5 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 1. November 2036 steigt die jährliche Verzinsung auf 5,0 Prozent.

Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag mit T€ 9.000 (Vorjahr: T€ 9.000). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 8.954 (Vorjahr: T€ 8.892).

Stufenzinsanleihe XII über T€ 13.400

Die Energiekontor Finanzanlagen VII GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A2TR8Y im Jahr 2019 eine in 13.400 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 13.400 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. Dezember 2019 beginnt. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in vier Stufen.

Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 35 Prozent des Nominalbetrags am 1. Dezember 2023 erhielt der Anleger eine Verzinsung von 4,0 Prozent, bis zur zweiten Teilrückzahlung in Höhe von 25 Prozent des Nominalkapitals am 1. Dezember 2027 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,25 Prozent, bis zur dritten Teilrückzahlung in Höhe von 20 Prozent des Nominalkapitals am 1. Dezember 2032 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,5 Prozent für die restliche Laufzeit bis zum 1. Dezember 2036 steigt die jährliche Verzinsung auf 5,0 Prozent.

Im Geschäftsjahr erfolgte planmäßig die erste Teilrückzahlung zum 1. Dezember 2023 in Höhe von T€ 4.690 sowie eine erste Kündigung zum 1. Dezember 2023 in Höhe von T€ 268.

Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der ersten Teilrückzahlung zum 1. Dezember 2023 sowie der ersten Kündigung zum 1. Dezember 2023 noch in Höhe von T€ 8.442 (Vorjahr: T€ 13.400). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 8.148 (Vorjahr: T€ 13.003).

Unternehmensanleihe 2020 über T€ 15.000

Im Jahr 2020 hat die Energiekontor AG unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A289KT eine weitere in 15.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 15.000 ausgegeben. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von 4,0 Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe ist am 30.09.2028 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig.

Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag mit T€ 15.000 (Vorjahr: T€ 15.000). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 14.745 (Vorjahr: T€ 14.691).

Stufenzinsanleihe 2020 über T€ 15.100

Die Energiekontor Finanzanlagen VIII GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A254S5 im Jahr 2021 eine in 15.100 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 15.100 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. März 2021 beginnt. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in vier Stufen.

Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 15 Prozent des Nominalbetrags am 1. März 2026 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,0 Prozent, bis zur zweiten Teilrückzahlung in Höhe von 15 Prozent des Nominalkapitals am 1. März 2031 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,25 Prozent, bis zur dritten Teilrückzahlung in Höhe von 10 Prozent des Nominalkapitals am 1. März 2035 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,5 Prozent für die restliche Laufzeit bis zum 1. März 2039 steigt die jährliche Verzinsung auf 5,0 Prozent.

Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag mit T€ 15.100 (Vorjahr: T€ 15.100). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 14.801 (Vorjahr: T€ 14.711).

Stufenzinsanleihe XIV über T€ 4.840

Die Energiekontor Finanzanlagen IX GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A30VJX im Jahr 2022 eine in 4.840 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 4.840 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. Dezember 2022 beginnt. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in zwei Stufen.

Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 25 Prozent des Nominalbetrags am 1. Dezember 2026 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,0 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 1. Dezember 2028 steigt die jährliche Verzinsung auf 4,5 Prozent.

Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag mit T€ 4.840 (Vorjahr: T€ 4.840). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 4.622 (Vorjahr: T€ 4.564).

Unternehmensanleihe 2022 über T€ 15.000

Im Jahr 2022 hat die Energiekontor AG unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A30VJN eine weitere in 15.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 15.000 ausgegeben. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von 4,5 Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe ist am 31. Dezember 2029 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig.

Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag mit T€ 15.000 (Vorjahr: T€ 15.000).

Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 14.797 (Vorjahr: T€ 14.764).

Unternehmensanleihe 2023 über T€ 20.000

Im Jahr 2023 hat die Energiekontor AG unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A351YE eine weitere in 20.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 20.000 ausgegeben. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von 5,75 Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe ist am 31. Januar 2031 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig.

Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag mit T€ 19.975 (Vorjahr: T€ 0).

Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 19.428 (Vorjahr: T€ 0).

Die gesamten Verbindlichkeiten aus lang- und kurzfristigen Anleihekapitalien betragen zum Bilanzstichtag nominal T€ 111.388 (Vorjahr: T€ 114.243), wovon -unter Berücksichtigung auch der im Vorjahr durch die Energiekontor-Gruppe zurückgezahlten Anleihen- im Jahr 2024 ein Betrag von T€ 1.350 (Vorjahr: T€ 22.563) zur Rückzahlung fällig wird. Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Gesamtwert von T€ 109.345 (Vorjahr: T€ 112.185).

Nach Ablauf der vorstehenden Laufzeiten der jeweiligen Anleihen bestehen, soweit diese durch Anleiheemissionen, Bankkredite oder andere Finanzierungsformen abgelöst werden, in Abhängigkeit von der Marktzinsentwicklung Zinsänderungsrisiken. Für die vorzeitig gekündigten Anleihen sind keine Anschlussfinanzierungen notwendig.

21. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Zinssätze für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bei Festzinsvereinbarung liegen zwischen 1,04 Prozent und 8,23 Prozent (im Vorjahr zwischen 1,04 Prozent und 10,75 Prozent). Die variablen Zinssätze liegen zwischen 2,20 Prozent und 5,46 Prozent (im Vorjahr zwischen 2,20 Prozent und 4,20 Prozent).

Bezüglich dieser variablen Zinskonditionen, deren Anpassung regelmäßig in Abständen von weniger als einem Jahr erfolgt, besteht für das Unternehmen ein Zinsänderungsrisiko. In den gesamten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 201.918 (Vorjahr: T€ 199.848) sind kurzfristige Anteile in Höhe von T€ 45.025 (Vorjahr: T€ 43.228) enthalten. Im langfristigen Bereich der Bilanz sind die Beträge mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr ausgewiesen.

Die für die langfristigen Darlehen zu leistenden und innerhalb von ein bis fünf Jahren fälligen Tilgungsleistungen betragen T€ 57.982 (Vorjahr: T€ 48.561), die Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren betragen T€ 102.302 (Vorjahr: T€ 110.495).

Laufzeiten von mehr als fünf Jahren bestehen ausschließlich aus Investitionsfinanzierungen für Wind-/​Solarparks. Die voraussichtlichen Restlaufzeiten für Wind-/​Solarparkfinanzierungen bis zur vollständigen Rückzahlung bewegen sich zwischen 1 und 24 Jahren (im Vorjahr zwischen 1 und 21 Jahren). Nach Ablauf der jeweiligen Zinsbindungsfristen, die noch Restlaufzeiten zwischen 0 und 18 Jahren (im Vorjahr zwischen 1 und 19 Jahren) haben, bestehen auch dort Zinsänderungsrisiken in Abhängigkeit von der Marktzinsentwicklung.

Besichert sind die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 240.920 (im Vorjahr waren T€ 238.852 entsprechend besichert) wie folgt:

Grundpfandrechte (Grundschulden) an den Konzerngesellschaften gehörenden Grundstücken, Sicherungsübereignung aller vom Konzern betriebenen Wind-/​Solarparks sowie gegebenenfalls der Umspannwerke und Abtretung aller Ansprüche und Forderungen dieser Betreibergesellschaften zur Besicherung der langfristigen Investitionsfinanzierung, u.a. durch Abtretung aller Rechte und Ansprüche auf Vergütung aus Stromeinspeisung aus Netzanschluss-bzw. Stromabnahmeverträgen, Direktvermarktungsverträgen, abgeschlossenen Versicherungsverträgen für Windenergieanlagen und Umspannwerke, Verträgen zur Lieferung und Errichtung von Windenergieanlagen, Wartungsverträgen für die Windenergieanlagen, allen für den Windanlagenbetrieb und die Energiefortleitung notwendigen Gestattungsverträgen und Geschäftsbesorgungsverträgen, Rückerstattung der Umsatzsteuer gegenüber deutschen Finanzbehörden, durch Raumsicherungsübereignung von Windenergieanlagen und Umspannwerken inklusive aller Neben- und Zusatzeinrichtungen sowie anderem Zubehör, durch die Gewährung von Eintrittsrechten der Bank in die Nutzungsverträge zur Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen und Umspannwerken, durch Verpflichtungserklärung zur Bildung und Aufrechterhaltung von Kapitaldienstreserven und Guthaben zur Avalabsicherung sowie durch Verpfändung der Kapitaldienstreserven und Guthaben zur Absicherung der Rückbauverpflichtungen und durch Verpfändung von Gesellschaftsanteilen an Wind-/​ Solarpark-Infrastrukturgesellschaften.

Die sicherungsübereigneten Vermögenswerte betreffen Wind- und Solarparks sowie Anteile an Windparkinfrastruktur (Buchwert T€ 258.879/​Vorjahr T€ 253.664) und Forderungen aus Stromverkäufen (Buchwert T€ 33.446/​Vorjahr T€ 17.356). Verpfändete Bankguthaben, soweit sie nicht bereits mit Verbindlichkeiten saldiert ausgewiesen sind, haben zum Bilanzstichtag einen Buchwert von T€ 0 (Vorjahr: T€ 1.244).

Zum Bilanzstichtag standen dem Konzern inklusive langfristiger Zusagen Kreditlinien im Gesamtumfang von T€ 329.910 (Vorjahr: T€ 324.879) zur Verfügung, wovon insgesamt T€ 240.920 (Vorjahr: T€ 238.852) in Anspruch genommen wurden.

22. Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten

Die Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten im langfristigen Bereich setzen sich aus den Anteilen von konzernfremden Gesellschaftern in Höhe von T€ 879 (Vorjahr: T€ 1.121) zusammen, und zwar an Betreibergesellschaften, deren Windparks zum Verbleib im Konzernbestand vorgesehen sind. Diese Gesellschaften haben die Rechtsform der Kommanditgesellschaft, weswegen die Bilanzierung dieses Postens nach IAS 32 als Fremdkapital zum ermittelten Barwert des "Nettovermögens der Kommanditisten" erfolgt. Die Ergebnisanteile der konzernfremden Gesellschafter sind unter Finanzierungsaufwand verbucht.

Im kurzfristigen Bereich sind Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten in Höhe von T€ 8.279 (Vorjahr: T€ 18.016) ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um eine bereits geleistete Anzahlung eines konzernfremden Gesellschafters für ein Projekt, das im kommenden Jahr fertiggestellt und entkonsolidiert wird.

23. Sonstige Finanzverbindlichkeiten

In dieser Position sind erhaltene Kautionen für Stromlieferungen in Höhe von T€ 840 (Vorjahr: T€ 823) ausgewiesen.

24. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen

Hier sind die bereits vorher ausführlich erläuterten, gemäß IFRS 16 ermittelten Verbindlichkeiten aus den bestehenden Leasingverhältnissen ausgewiesen.

25. Sonstige Verbindlichkeiten

Für die langfristige Überlassung von Kapazitäten an den im Konzernvermögen befindlichen Umspannwerken wurden von Dritten Nutzungsentgelte in Form von Einmalzahlungen vereinnahmt, die über die gesamte Laufzeit der Nutzungsüberlassung gleichmäßig zu verteilen und in der Zukunft ratierlich gewinnwirksam sind. Hier ist der zum Bilanzstichtag noch nicht aufgelöste und nicht abgezinste Betrag ausgewiesen.

26. Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen beinhalten Rückstellungen für laufende Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Der Bilanzwert hat sich wie folgt entwickelt:

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In T€ 2023 2022
Steuerrückstellungen am 01.01. 17.753 9.295
Verbrauch -1.662 -1.873
Zuführung 3.587 10.331
Stand am 31.12. 19.678 17.753

27. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:

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In T€ 01.01.2022 Verbrauch 2022 Auflösung 2022 Zuführung 2022 31.12.2022
Rechtsstreitigkeiten, Prozesse 235 235 0 150 150
Rechts- und Beratungskosten 757 757 0 885 885
Personalkosten 4.298 4.233 65 4.623 4.623
Projektbezogene Rückstellungen 18.674 17.221 1.453 25.519 25.519
Übrige 1.217 1.194 23 2.018 2.018
Sonstige Rückstellungen 25.182 23.641 1.541 33.196 33.196

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In T€ 01.01.2023 Verbrauch 2023 Auflösung 2023 Zuführung 2023 31.12.2023
Rechtsstreitigkeiten, Prozesse 150 150 0 150 150
Rechts- und Beratungskosten 885 871 14 906 906
Personalkosten 4.623 4.623 0 6.555 6.555
Projektbezogene Rückstellungen 25.519 23.637 1.882 33.211 33.211
Übrige 2.018 1.689 330 2.005 2.005
Sonstige Rückstellungen 33.196 30.970 2.226 42.827 42.827

Die personalbezogenen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Erfolgsbeteiligungen, geleistete Mehrarbeit und nicht genommenen Urlaub.

Die Auflösung der projektbezogenen Rückstellungen resultiert hauptsächlich aus dem Wegfall von nachlaufenden Kosten aus der Errichtung und dem Vertrieb bereits realisierter und veräußerter Wind-/​Solarparks.

VII. Segmentberichterstattung 2023 (IFRS)

1. Grundlagen der Segmentberichterstattung

Vor dem Hintergrund der bei Energiekontor bestehenden Organisations- und Reportingstrukturen wird die Geschäftstätigkeit in die Geschäftssegmente "Projektierung und Verkauf (Wind, Solar)" (auch kurz "Projektierung und Verkauf"), "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks" (auch kurz "Stromerzeugung") sowie "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" (auch kurz "Sonstiges") unterschieden.

Die Unterteilung dieser Segmente basiert auf dem Vorhandensein der unterschiedlichen angebotenen Produktgruppen.

Das Dienstleistungsprodukt "Kaufmännische und technische Betriebsführung" wird unter "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" reportet, ebenso wie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Repowering-Maßnahmen für Windparks von Dritten.

Für diese Komponenten des Unternehmens werden getrennte Finanzinformationen auf der Basis der internen Steuerung an den Vorstand berichtet, der diese regelmäßig überprüft, um den Geschäftserfolg zu beurteilen und zu entscheiden, wie Ressourcen zu verteilen sind.

Da die an die Unternehmensleitung regelmäßig berichteten Daten auf Basis von Vorsteuerdaten (bis zur EBT-Ebene) aufbereitet sind, enthält die segmentbezogene Ergebnisrechnung keine Aufwendungen und Erträge aus Ertragsteuern.

Die Marktwerte der Zinssicherungsderivate (Zins-/​Währungsswaps), die auf finanzmathematischen Simulationsmodellen unter Berücksichtigung prognostizierter Währungs- und Zinsentwicklungen basieren, sind rein theoretischer Natur und werden mangels materieller Relevanz für die Unternehmensführung und das Reporting in der Segmentberichterstattung ebenfalls nicht dargestellt.

Für die berichtspflichtigen Segmente gelten grundsätzlich dieselben Bilanzierungsgrundsätze wie unter Ziffer II. Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze erläutert.

2. Die Segmente der Unternehmensgruppe

Projektierung und Verkauf (Wind, Solar)

Zu dem Geschäftssegment "Projektierung und Verkauf (Wind, Solar)" zählt die gesamte Wertschöpfungskette bis hin zu dem Verkauf von selbst errichteten Wind- und Solarparks, also Entwicklung, Projektierung, Realisierung und Vertrieb von Wind- bzw. Solarparks in Deutschland, Großbritannien und Portugal sowie der Vertrieb von Anteilen an selbst gegründeten Betreibergesellschaften, ebenso das Repowering von Windenergieanlagen mit anschließender Veräußerung. In der Regel erfolgt der Verkauf von Wind-/​Solarparks in der Form, dass für jeden Park eine eigene Gesellschaft in der deutschen Rechtsform der GmbH & Co. KG (Parkbetreibergesellschaft) gegründet wird, die alle für die Errichtung und den Betrieb des Parks erforderlichen Rechtsverhältnisse eingeht.

Der Verkauf des Wind- bzw. Solarparks erfolgt aus Konzernsicht dann durch den Verkauf der Kommanditanteile.

Auch alle durch Konzerngesellschaften im Zusammenhang mit der Projektierung und dem Verkauf von Solar- bzw. Onshore-Windparks erbrachten Dienstleistungen gehören zu diesem Segment. Sie umfassen im Einzelnen die im Rahmen der Errichtung und des Verkaufs von Projekten anfallenden Dienstleistungen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Planung sowie der vertraglichen und rechtlichen Abwicklung, der Projektsteuerung, der Geschäftsführung in der Gründungsphase, den Vertriebs- und Werbemaßnahmen sowie der Beschaffung der Eigen- und Fremdmittel für die Betreibergesellschaften.

Da diese Dienstleistungen direkt mit dem Verkauf des Wind- bzw. Solarparks zusammenhängen und damit ein hiervon nicht getrennt zu betrachtendes Element des Wertschöpfungsprozesses "Projektierung und Verkauf" sind, werden sie durch die Unternehmensführung stets im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Verkauf des betroffenen Wind- bzw. Solarparks beurteilt.

Mithin bilden sie kein eigenständiges operatives Geschäftssegment im Sinne des IFRS 8, dessen Finanzinformationen, getrennt von der Errichtung und dem Verkauf, an das oberste Führungsgremium des Unternehmens berichtet, von diesem überprüft und im Hinblick auf den Geschäftserfolg beurteilt werden würden.

Stromerzeugung in konzerneigenen Wind-/​Solarparks

Bereits seit Jahren werden zunehmend Anteile an Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften nicht nur an Dritte veräußert, sondern verbleiben im Konzern, um durch die Stromerzeugung langfristige verlässliche Einnahmen zu sichern. Neben der Eigenherstellung werden auch Wind-/​Solarparks von Dritten zur Ausweitung des Stromerzeugungsbestands hinzuerworben. Das hierdurch verfolgte Geschäftssegment "Stromerzeugung" umfasst mithin die Produktion von Energie durch die konzerneigenen Wind- und Solarparks und den Verkauf des Stroms an die regionalen Energieversorger.

Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges

In dieses Segment fallen alle Leistungen im Anschluss an die Errichtung des Wind-/​Solarparks, die auf die Optimierung der operativen Wertschöpfung ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme abzielen. Dazu zählen insbesondere die technische und kaufmännische Betriebsführung, wie auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Austausch von Anlagen zur Stromerzeugung durch neue Anlagen mit höherem Wirkungsgrad (Repowering), Maßnahmen zur Kostensenkung, zur Lebensdauerverlängerung (z. B. durch vorbeugende Instandhaltung) und zur Ertragssteigerung (z. B. durch Direktvermarktung der Energie, durch Rotorblattverlängerung usw.).

3. Transfers zwischen den Segmenten

In der Unternehmensgruppe finden regelmäßig Transfers zwischen den einzelnen Geschäftssegmenten statt. Solche Transaktionen zwischen den Segmenten werden im Rahmen der Konzernrechnungslegung konsolidiert und vollständig eliminiert.

3.1. Transfers "Projektierung und Verkauf (Wind/​Solar)">"Stromerzeugung"

Transfers zwischen den Segmenten "Projektierung und Verkauf (Wind/​Solar)" und "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind-/​ Solarparks" erfolgen zumeist dadurch, dass Wind- und Solarparks projektiert und errichtet und anschließend nicht an Dritte veräußert werden, sondern an eine Konzerntochtergesellschaft, die den Wind-/​Solarpark langfristig zur Erzeugung und zum Verkauf der erzeugten Energie nutzt. Auf Ebene des Einzelabschlusses werden hier die tatsächlichen Anschaffungskosten bilanziert und abgeschrieben. Auf Ebene des Konzernabschlusses werden die im Errichtungspreis sowie in den sonstigen Honoraren enthaltenen Gewinne der an der Errichtung und dem Verkauf beteiligten Konzerngesellschaften wieder vollständig eliminiert, sodass im Konzernabschluss nur die Herstellungskosten aktiviert und abgeschrieben werden. Da im Konzernabschluss die in den Wind-/​Solarparks enthaltenen selbst geschaffenen stillen Reserven (Differenz zwischen Verkehrs- und Buchwerten) nicht ausgewiesen werden dürfen, sind diese zu Konzernrechnungslegungszwecken wieder zu eliminieren. Im Segmentbericht sind nur die entsprechend bereinigten Werte aufgeführt.

Der umgekehrte Transfer vom Segment "Stromerzeugung" in das Segment "Projektierung und Verkauf (Wind/​Solar)" ist ebenfalls ergebnisneutral und kommt in den Fällen zur Anwendung, in denen ein zuvor dem Anlagevermögen zugeordneter Wind-/​Solarpark verkauft werden soll und daher dem Umlaufvermögen zuzuweisen ist.

3.2. Transfers "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges">"Stromerzeugung"

Transfers zwischen den Segmenten "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" und "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind-/​Solarparks" erfolgen dadurch, dass Tochtergesellschaften des Konzerns an die Betreibergesellschaften Optimierungs- und Innovationsleistungen sowie kaufmännische und technische Betriebsführungsleistungen erbringen.

Auch die insoweit in den jeweils betroffenen Segmenten erfassten Erlöse und Aufwendungen werden im Rahmen der Überleitung zum Konzernergebnis in der Berichtsspalte "Überleitung/​Konsolidierung" wieder eliminiert.

4. Überleitung von Segmentvermögen und -Verbindlichkeiten

Das in nachfolgendem Segmentbericht aufgegliederte Segmentvermögen bzw. die Segmentverbindlichkeiten leiten sich folgendermaßen vom Bruttovermögen bzw. den Bruttoverbindlichkeiten ab:

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In T€ 2023 2022
Bruttovermögen laut Bilanz 721.645 633.588
Neutralisierung Cashflow-Hedges Parkfinanzierungen (Zins- und Zins-/​ Währungsswaps) -9.000 -12.492
Aktive latente und tatsächliche Steuerforderungen -8.900 -9.745
Segmentvermögen 703.744 611.351
Bruttoschulden laut Bilanz 536.397 509.923
Passive latente und tatsächliche Steuerverbindlichkeiten -41.405 -37.027
Segmentverbindlichkeiten 494.991 472.896
Bruttoreinvermögen laut Bilanz 185.248 123.664
Neutralisierung Cashflow-Hedges Parkfinanzierungen (Zins- und Zins-/​ Währungsswaps) -9.000 -12.492
Latente und tatsächliche Steuern per saldo 32.505 27.282
Segmentreinvermögen 208.753 138.455

Die den Segmenten zugeordneten Vermögens- und Verbindlichkeitsbeträge sind bereinigt um die auch im regelmäßigen internen Reporting bereinigten Steuerposten und theoretischen Marktwerte der Zins-/​Währungssicherungsinstrumente (Cashflow-Hedges).

5. Ergebnisrechnung nach Segmenten

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Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) Stromerzeugung in konzerneigenen Wind-/​ Solarparks Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges
Segmentergebnis

in T€
2023 2022 2023 2022 2023 2022
--- --- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse
Umsatzerlöse 157.768 104.773 79.013 76.695 5.018 6.106
Umsätze mit anderen Segmenten 0 0 44 47 2.843 2.721
Umsatzerlöse gesamt 157.768 104.773 79.057 76.742 7.860 8.827
Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen 1 32.965 68.003 -24 130 613 12
Gesamtleistung 190.733 172.775 76.872 76.872 8.473 8.839
Sonstige betriebliche Erträge 2.325 1.911 2.274 666 201 0
Betriebsleistung 193.057 174.686 81.307 77.537 8.674 8.839
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen -90.351 -115.570 -48 -20 -896 -184
Personalaufwand -21.248 -17.771 -1.488 -1.016 -2.535 -2.386
Sonstige betriebliche Aufwendungen -8.671 -6.185 -20.630 -16.436 -1.619 -1.702
EBITDA 72.788 35.161 59.141 60.064 3.624 4.568
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände -1.037 -1.182 -20.059 -18.612 -21 -33
EBIT 71.751 33.979 39.082 41.453 3.603 4.534
Zinsen und ähnliche Erträge 542 1 496 0 1 0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -8.197 -5.595 -11.801 -11.495 0 0
EBT 64.069 28.385 27.778 29.958 3.603 4.534

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Gesamt vor Überleitung/​ Konsolidierung Überleitung Energiekontor-Konzern
Segmentergebnis

in T€
2023 2022 2023 2022 2023 2022
--- --- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse
Umsatzerlöse 241.798 187.573 0 0 241.798 187.573
Umsätze mit anderen Segmenten 2.887 2.768 -2.887 -2.768 0 0
Umsatzerlöse gesamt 244.685 190.341 -2.887 -2.768 241.798 187.573
Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen 1 33.554 68.145 0 0 33.554 68.145
Gesamtleistung 278.239 258.486 -2.887 -2.768 275.352 255.718
Sonstige betriebliche Erträge 4.799 2.577 0 0 4.799 2.577
Betriebsleistung 283.038 261.063 -2.887 -2.768 280.151 258.295
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen -91.294 -115.774 0 0 -91.294 -115.774
Personalaufwand -25.271 -21.173 0 0 -25.271 -21.173
Sonstige betriebliche Aufwendungen -30.920 -24.323 2.887 2.768 -28.033 -21.555
EBITDA 135.552 99.793 0 0 135.552 99.793
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände -21.117 -19.827 0 0 -21.117 -19.827
EBIT 114.436 79.966 0 0 114.436 79.966
Zinsen und ähnliche Erträge 1.039 1 0 0 1.039 1
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -19.998 -17.090 0 0 -19.998 -17.090
EBT 95.477 62.877 0 0 95.477 62.877

1 Im Segment Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) sind T€ 2.343 (Vorjahr: T€ 1.863) nicht zahlungswirkame Bewertungsmaßnahmen aus der Abwertung von Vorräten enthalten.

6. Vermögen nach Segmenten

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Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) Stromerzeugung in konzerneigenen Wind-/​ Solarparks
Segmentvermögen

in T€
2023 2022 2023 2022
--- --- --- --- ---
Langfristiges Segmentvermögen
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 224 226 0 0
Sachanlagen
Grundstücke und Gebäude 2.696 1.607 64.826 51.380
Technische Anlagen (Wind- und Solarparks) 0 0 258.879 253.664
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.727 822 0 0
Beteiligungen 26 26 0 0
Forderungen und finanzielle Vermögenswerte 11.111 38 71 35
Langfristiges Segmentvermögen 15.784 2.719 323.777 305.079
Kurzfristiges Segmentvermögen
Vorräte 141.291 128.811 500 525
Forderungen und finanzielle Vermögenswerte 27.297 27.005 17.226 17.356
Wertpapiere des Umlaufvermögens 43.332 36 0 0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 107.319 103.923 22.700 21.352
Kurzfristiges Segmentvermögen 319.238 259.774 40.427 39.232
Summe Segmentvermögen 335.022 262.493 364.203 344.311

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Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges Energiekontor-Konzern
Segmentvermögen

in T€
2023 2022 2023 2022
--- --- --- --- ---
Langfristiges Segmentvermögen
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 0 7 224 232
Sachanlagen
Grundstücke und Gebäude 0 0 67.523 52.987
Technische Anlagen (Wind- und Solarparks) 0 0 258.879 253.664
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 19 22 1.745 844
Beteiligungen 0 0 26 26
Forderungen und finanzielle Vermögenswerte 110 8 11.292 82
Langfristiges Segmentvermögen 128 37 339.689 307.836
Kurzfristiges Segmentvermögen
Vorräte 1.500 888 143.292 130.223
Forderungen und finanzielle Vermögenswerte 673 1.887 45.196 46.247
Wertpapiere des Umlaufvermögens 0 0 43.332 36
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 2.217 1.735 132.236 127.010
Kurzfristiges Segmentvermögen 4.390 4.510 364.055 303.515
Summe Segmentvermögen 4.519 4.547 703.744 611.351

7. Schulden und Reinvermögen nach Segmenten

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Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) Stromerzeugung in konzerneigenen Wind-/​Solarparks
Segmentschulden

in T€
2023 2022 2023 2022
--- --- --- --- ---
Langfristige Segmentschulden
Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung 0 0 19.120 17.728
Finanzverbindlichkeiten 62.495 40.871 203.233 206.195
Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten 0 0 879 1.121
Sonstige Verbindlichkeiten 0 0 4.116 4.408
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 3.103 1.669 63.756 51.560
Langfristige Segmentschulden 65.598 42.540 291.105 281.012
Kurzfristige Segmentschulden
Rückstellungen 33.518 31.248 9.267 1.901
Finanzverbindlichkeiten 28.126 41.056 18.249 24.735
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 14.687 5.688 2.780 3.828
Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten 8.279 18.016 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 4.652 4.135 2.833 4.765
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 13.324 12.903 2.327 749
Kurzfristige Segmentschulden 102.586 113.046 35.456 35.978
Summe Segmentschulden 168.184 155.586 326.561 316.990
Segmentreinvermögen 166.838 106.907 37.642 27.321

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Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges Energiekontor-Konzern
Segmentschulden

in T€
2023 2022 2023 2022
--- --- --- --- ---
Langfristige Segmentschulden
Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung 0 0 19.120 17.728
Finanzverbindlichkeiten 0 0 265.728 247.066
Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten 0 0 879 1.121
Sonstige Verbindlichkeiten 0 0 4.116 4.408
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 0 0 66.859 53.228
Langfristige Segmentschulden 0 0 356.702 323.552
Kurzfristige Segmentschulden
Rückstellungen 41 47 42.827 33.196
Finanzverbindlichkeiten 0 0 46.375 65.791
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 77 55 17.545 9.571
Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten 0 0 8.279 18.016
Sonstige Verbindlichkeiten 128 218 7.613 9.119
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 0 0 15.651 13.652
Kurzfristige Segmentschulden 246 320 138.289 149.344
Summe Segmentschulden 246 320 494.991 472.896
Segmentreinvermögen 4.273 4.227 208.753 138.455

8. Investitionen nach Segmenten

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Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) Stromerzeugung in konzerneigenen Wind-/​Solarparks
Segmentinvestitionen

in T€
2023 2022 2023 2022
--- --- --- --- ---
Segmentinvestitionen 2.915 379 39.382 96.166

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Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges Energiekontor-Konzern
Segmentinvestitionen

in T€
2023 2022 2023 2022
--- --- --- --- ---
Segmentinvestitionen 8 0 42.305 96.545

9. Zusätzliche geografische Angaben

Bei den Abnehmern der von der Gesellschaft realisierten in- und ausländischen Wind- und Solarparks handelt es sich im Segment "Projektierung und Verkauf (Wind/​Solar)" um deutsche und um ausländische Investoren.

Die im Bereich "sonstige operative Segmente" angesiedelten Betriebsführungsleistungen werden nahezu ausschließlich in Deutschland erbracht.

Zusätzliche Informationen zu geografischen Bereichen sind lediglich zum Segment "Stromerzeugung" relevant, da in diesem Segment insofern Auslandsmärkte tangiert sind, als der Energiekontor-Gruppe Stromerträge auch von portugiesischen Energieversorgungsunternehmen sowie von britischen Stromabnehmern zufließen.

Daher werden die Stromerlöse nachfolgend nach Belegenheit der Wind-/​Solarparks aufgegliedert.

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In T€ 2023 2022
Belegenheitsland der Wind-/​Solarparks
Deutschland 48.225 42.642
Portugal 9.189 12.854
Großbritannien 21.599 21.200
Stromerlöse 79.013 76.695

Die Buchwerte des Sachanlagevermögens verteilen sich geografisch wie folgt.

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In T€ 2023 2022
Belegenheitsland der Wind-/​Solarparks
Deutschland 193.992 181.701
Portugal 7.113 10.157
Großbritannien 57.774 61.806
Buchwerte der Wind-/​Solarparks 258.879 253.664

10. Informationen über wichtige Kunden

Im Segment "Projektierung und Verkauf (Wind/​Solar)" wurden mit zwei Kunden Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt T€ 108.573 erzielt.

VIII. Sonstige Angaben

1. Kapitalmanagement

Ziele des Kapitalmanagements des Energiekontor-Konzerns sind die Sicherstellung der Unternehmensfortführung sowie der finanziellen Flexibilität zur langfristigen Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und zur Wahrnehmung strategischer Optionen. Die Beibehaltung eines stabilen Ratings, die Sicherung der Liquidität und die Begrenzung der finanzwirtschaftlichen Risiken sind Ziele der Finanzpolitik und setzen wichtige Rahmenbedingungen für das Kapitalmanagement der Energiekontor-Gruppe. Die zuständigen Gremien des Energiekontor-Konzerns entscheiden über die Kapitalstruktur der Bilanz, die Eigenkapitalausstattung, die Verwendung des Bilanzgewinns, die Höhe der Dividende, die Finanzierung von Investitionen, über den Auf- und Abbau von Bankverbindlichkeiten sowie die Emission von Anleihekapital. Ebenso dienen Entscheidungen der Gremien über An- und Verkäufe von Wind-/​Solarparks sowie über die Übernahme selbst hergestellter Wind-/​Solarparks in den Eigenbestand der Verfolgung der beschriebenen Zwecke.

Bei der Betrachtung der Eigenkapitalquote und des Verschuldungsgrads des Konzerns ist zu beachten, dass nach Auffassung der Geschäftsführung die unrelativierte Heranziehung der verpflichtend nach IFRS zu ermittelnden Bilanzwerte zu wirtschaftlich unzutreffenden Ergebnissen führen würde, weswegen diese Werte zunächst um die nachfolgenden Einflussfaktoren bereinigt werden müssen. Ein Aspekt besteht darin, dass im Gegensatz zum deutschen Bilanzierungsrecht die internationalen IFRS einen Ausweis der Marktwerte von Zinssicherungsderivaten fordern, auch wenn diese mit den zu sichernden Grundgeschäften eine Bewertungseinheit darstellen und auch im Falle negativer Marktwerte keine Zahlungsverpflichtungen darstellen. Die Energiekontor-Gruppe verfolgt im Bereich ihrer Wind-/​Solarparkfinanzierungen die langfristige Sicherung gegen Zins- und Währungsrisiken, wofür sie unter anderem als Sicherungsmaßnahmen entsprechende Derivate (Währungs- und Zinsswaps) abschließt, die unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise in Bezug auf die Darlehen Festzinsvereinbarungen darstellen (variables Grundgeschäft + Zinsswap = Festzins). Der Umstand gestiegener Kapitalmarktzinsen, gepaart mit entsprechenden Zukunftsprognosen, führt zu positiven Marktwerten der Swaps. Nach den IFRS (IFRS 9) sind diese Positivwerte aus dem Gesamtkontext der Finanzierung herauszulösen und zu bilanzieren, obwohl sie mit den Grundgeschäften eine Bewertungseinheit darstellen und nach Auffassung des Managements unter wirtschaftlichen Aspekten davon nicht abgekoppelt und separat bilanziert werden dürften.

Insbesondere auch der seit dem Geschäftsjahr 2019 anzuwendende IFRS 16, der die Aktivierung von angemieteten Vermögenswerten und die Passivierung aller künftiger Zahlungsverpflichtungen fordert, hat aufgrund der Vielzahl der durch den Konzern für den Betrieb seiner Wind- und Solarparks angepachteten Wind- und Solarparkflächen durch die nicht wirtschaftlich, sondern ausschließlich rechnungslegungsmäßig motivierte Erhöhung der Bilanzsummen eine erhebliche Verringerung der Eigenkapitalquote zur Folge.

Dieser Veränderung der IFRS-Kennzahlen liegt keinerlei wirtschaftliche Veränderung in der Unternehmensgruppe zu Grunde.

Die Geschäftsführung ermittelt den Verschuldungsgrad für Zwecke seines Kapitalmanagements daher auch nicht nach den IFRS-Grundsätzen, die im konkreten Fall die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse nicht verlässlich abbilden können, sondern nach den Verschuldungs- und Kapitalverhältnissen, wie sie sich unter Außerachtlassung der vorgenannten IFRS-Effekte ergeben. Hierdurch ergeben sich für die Geschäftsführung die "bereinigten" Beträge sowohl für die Finanzverbindlichkeiten, das Eigenkapital sowie den Verschuldungsgrad.

Hiernach ergeben sich folgende Werte in Bezug auf den bereinigten Verschuldungsgrad:

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In T€ 2023 2022
Finanzverbindlichkeiten IFRS-Bilanz 403.772 398.874
Abzgl. Konzernfremde im Konzern (langfristig) -879 -1.121
Abzgl. Finanzverbindlichkeiten nach IFRS 16 -82.510 -66.880
Finanzverbindlichkeiten bereinigt 320.382 330.873
Abzgl. Wertpapiere sowie Zahlungsmittel- und äquivalente -175.568 -127.046
Nettofremdkapital bereinigt 144.814 203.827
Eigenkapital IFRS-Bilanz 185.248 123.664
Abzgl. enthaltene SWAP-Marktwerte (nach latenten Steuern) -6.207 -8.765
Zzgl. Konzernfremde im Konzern (langfristig) 879 1.121
Zzgl. Ergebniseffekte aus IFRS 16 2.315 2.012
Eigenkapital bereinigt 182.235 118.032
Gesamtkapital bereinigt 327.049 321.859
Verschuldungsgrad bereinigt in Prozent 44,28 63,33

Die in den konzerneigenen selbst hergestellten und daher lediglich zu fortgeführten externen Herstellungskosten bilanzierten Wind-/​ Solarparks ruhenden stillen Reserven führen naturgemäß bei der im Sinne einer Fair-Value-Betrachtung erforderlichen Heranziehung der Verkehrswerte der Parks zu deutlich verbesserten Werten.

Durch die in Bezug auf das Kapitalmanagement unveränderte Strategie wurden auch im Geschäftsjahr die damit verfolgten Ziele in Bezug auf den Verschuldungsgrad erreicht.

2. Haftungsverhältnisse

Am 31. Dezember 2023 bestanden befristete oder unbefristete Bürgschaften von Konzerngesellschaften der Energiekontor-Gruppe zugunsten Dritter in Höhe von T€ 2.194 (Vorjahr: T€ 10.077).

3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Energiekontor AG hat sich in drei Fällen optional verpflichtet, Anteile an Windparkbetreibergesellschaften in Höhe von bis zu 20 Prozent des Festpreises der ursprünglichen Errichtungsverträge in den Jahren 2025 bis 2029 zurückzukaufen

Darüber hinaus haben sich für insgesamt fünf Windparkbetreibergesellschaften sowie für die Beteiligungsgesellschaft 3 Länder Fonds die jeweiligen Komplementärgesellschaften - allesamt 100-prozentige Tochtergesellschaften der Energiekontor AG - optional verpflichtet, insgesamt Anteile zwischen 20 und 30 Prozent des jeweiligen Gesamtkommanditkapitals zum Ertragswert abzüglich eines Vermarktungsabschlags in jährlich begrenzten Tranchen zurückzukaufen.

Im Falle der Optionsausübung wird die Gesellschaft im Gegenzug zu den Zahlungen jedoch jeweils die Kommanditanteile an diesen Windparkbetreibergesellschaften übernehmen. Da die Gesellschaft von der vollständigen Werthaltigkeit der Anteile zu den angebotenen Konditionen ausgeht, werden Risiken aus solchen Rückkäufen nicht erwartet.

Bis Ende des letzten Jahres wurde vor dem Finanzgericht Bremen gegen das Finanzamt Bremerhaven ein Klageverfahren geführt, das sich mit der grundsätzlichen Frage des Besteuerungsrechtes von im Ausland belegenen Windparks beschäftigt. Das Finanzamt schien hier entgegen aller international durchgesetzter Gepflogenheiten einen Paradigmenwechsel in Bezug auf dieses Besteuerungsrecht durchsetzen zu wollen, und zwar mit dem Ziel, das Steueraufkommen von aus Deutschland geführten, jedoch im Ausland betriebenen Wind- und Solarparks dem dortigen Staat entziehen und Deutschland zuordnen zu wollen. Einziger Anknüpfungspunkt hierbei war, dass sich das Finanzamt darauf berief, bei Wind- und Solarparks signifikante Personalfunktionen nur in Deutschland in der Geschäftsführung identifizieren zu können. Dieser Ansatz wiederum wird formell begründet mit einem durch die OECD verabschiedeten Betriebsstättenbericht, der sich im Übrigen mit dem hier einschlägigen Thema von personallosen Betriebsstätten überhaupt nicht bzw. nur am Rande im Zusammenhang mit einer Anmerkung zu einem Datenserver beschäftigt hatte. Auch die Umsetzung in nationales deutsches Recht in Form des Außensteuergesetzes sowie der durch die Verwaltung erlassenen Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung lassen die hier einschlägigen Themen personalloser Betriebsstätten unerwähnt. Das von allen anderen beteiligten Staaten weiterhin praktizierte Besteuerungsverfahren, die Gewinne bei solchen personallosen Betriebsstätten nach dem sog. Veranlassungsprinzip durchzuführen, also in dem Staat zu besteuern, in dessen Hoheitsbereich alle Ressourcen (Wind, Sonne) genutzt, die Anlagen betrieben und alle Gewinne durch Einspeisung in die dortigen Netze und durch den Verkauf an dortige Abnehmer generiert werden, mochte das Finanzamt Bremerhaven nun unter Berufung auf diesen OECD-Betriebsstättenbericht aushebeln und sich das Besteuerungssubstrat solcher ausländischen Betriebe sichern.

Die Geschäftsführung wie auch alle hinzugezogenen Steuerexperten auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts gingen von der Rechtswidrigkeit des finanzamtlichen Vorgehens aus, weswegen insoweit kein bilanzieller Rückstellungsbedarf gesehen wurde. Für die Jahre 2012 bis einschließlich 2015 hat das Finanzamt Bremerhaven dem Klageverfahren mittlerweile auch stattgegeben. Allerdings ist die Rechtsfrage für die Folgejahre ab 2016 trotzdem noch nicht final abgestimmt, da sich ab dem Jahr 2016 Rechtsänderungen ergeben haben, auf die sich das Finanzamt möglicherweise zurückziehen will. Diese Rechtsänderungen führen nach Auffassung der hinzugezogenen Steuerexperten zwar auch nicht dazu, dass die Auslandsgewinne in Deutschland zu versteuern sind, allerdings scheint das Finanzamt die Rechtsänderungen noch final überprüfen zu wollen, was für die Jahre ab 2016 zu einer erneuten Klagenotwendigkeit führen könnte.

Sollte entgegen dieser Erwartungen und Experteneinschätzungen die Ansicht des Finazamtes Bremerhaven in einem erneuten Klageverfahren bestätigt werden, könnte der Konzern für seine im Ausland belegenen Windparks mit einem zusätzlichen Steueraufwand im Umfang von per Saldo bis zu 5,2 Mio. € zuzüglich Zinsen belastet werden.

4. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Als nahestehende Personen (related parties) des Konzerns im Sinne von IAS 24 gelten grundsätzlich Unternehmen und Personen, wenn zwischen dem Konzern und diesen ein Beherrschungsverhältnis, eine gemeinsame Leitung oder ein maßgeblicher Einfluss besteht. Hierzu zählen folglich

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die unter "Einbezogene Unternehmen" angeführten und voll konsolidierten Gesellschaften, auf die die Energiekontor AG unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausübt,
die assoziierten Unternehmen,
die als Joint Operations in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen,
die nicht konsolidierten Gesellschaften, auf die über Geschäftsführungsfunktionen ein Einfluss besteht,
die Vorstände und leitenden Angestellten der Energiekontor AG,
die Aufsichtsräte der Energiekontor AG

sowie jeweils deren Angehörige.

Nachfolgend werden alle im Geschäftsjahr erfolgten Transaktionen des Konzerns mit diesen nahestehenden Personen und Unternehmen sowie deren Angehörigen erläutert.

Das Geschäftsmodell der Energiekontor-Gruppe umfasst das gesamte Spektrum der Projektierung und des Vertriebs von Wind-/​ Solarparks sowie der laufenden Dienstleistungen gegenüber Wind-/​ Solarparkbetreibern, die wesentlichen Geschäfte werden gegenüber den durch die Energiekontor AG gegründeten Projektgesellschaften abgewickelt.

Der Verkauf von Wind- und Solarprojekten erfolgt in der Regel in der Form, dass diese Wind- und Solarparks durch jeweils eine von der Energiekontor AG gegründete Zweckgesellschaft in der Form der GmbH & Co. KG "ummantelt" werden, sodass der Verkauf des Wind-/​Solarparks formell nicht als "asset deal", sondern als "share deal" in Form des Verkaufs der Anteile an dieser Zweckgesellschaft erfolgt. Insofern ist diese Zweckgesellschaft in der Gründungs- und Errichtungsphase auch der Vertragspartner sowohl der Energiekontor AG als auch der Bauträgergesellschaft der Energiekontor-Gruppe für alle im Zusammenhang mit der Parkerrichtung wesentlichen Verträge (Errichtungsvertrag sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und technischen Planung, der Finanzierung und dem Vertrieb).

Auch nach Errichtung der Parks und Vertrieb der Anteile an diesen Gesellschaften an Dritte nehmen in einigen Fällen Tochtergesellschaften der Energiekontor AG auf der Grundlage langfristiger Verträge Management- und Geschäftsführungsaufgaben für diese Projektgesellschaften wahr und üben insoweit weiterhin Einfluss auf diese Gesellschaften aus.

Vollkonsolidierte Gesellschaften

Der Abschluss der Verträge mit Tochtergesellschaften der Energiekontor AG im Zusammenhang mit der Errichtung der Wind- und Solarparks und den weiteren Dienstleistungen in dieser Phase erfolgt zu Zeitpunkten, zu denen die Projektgesellschaft nahestehende Person im Sinne des IAS 24 ist.

Die konzerninternen Transaktionen zwischen der Energiekontor AG und den im Mehrheitsbesitz der AG stehenden und damit im Konzernabschluss konsolidierten Tochtergesellschaften werden im Konzernabschluss im Wege der Konsolidierung vollständig eliminiert.

Assoziierte Unternehmen

Beziehungen zu assoziierten Unternehmen bestehen lediglich in der Form, dass diese Unternehmen Infrastrukturgesellschaften von durch die Energiekontor-Gruppe betriebenen Wind-/​Solarparks verwalten.

Geschäftsführungsfunktionen

In den Fällen, in denen nach Errichtung des Wind-/​Solarparks und Vertrieb der Gesellschaftsanteile an Dritte Tochtergesellschaften der Energiekontor AG auf der Grundlage langfristiger Verträge Management- und Geschäftsführungsaufgaben für diese Gesellschaften wahrnehmen, bleiben diese Gesellschaften gegenüber der Energiekontor AG nahestehende Unternehmen im Sinne der IFRS (IAS 24), da angenommen wird, dass der Konzern auch ohne vermögensmäßige Beteiligung einen maßgeblichen Einfluss auf diese Unternehmen ausüben kann.

Ein solcher Einfluss wird durch die Organstellung wie auch durch die Teilnahme am unternehmerischen Entscheidungsprozess durch die konzernzugehörigen Komplementärgesellschaften, die die Geschäftsführung ausüben, angenommen. Das "Nahestehen" i. S. d. IAS 24 wird folglich im Vorliegen dieses bedeutenden Einflusses (significant influence) gesehen, auch wenn eine Stimmrechtsmehrheit nicht vorliegt und der Ermessensspielraum bei der Durchführung der geschäftsführenden Maßnahmen regelmäßig durch Verträge und Weisungsgebundenheit gegenüber den Eigentümern der Gesellschaften deutlich eingeschränkt ist.

Unter Zugrundelegung dieser Interpretation der IFRS bestehen die beschriebenen Transaktionen und damit geschäftstypischerweise nahezu die gesamte Geschäftstätigkeit des Konzerns (mit Ausnahme des Segments Stromerzeugung in konzerneigenen Wind/​-Solarparks) aus entgeltlichen Transaktionen mit Projektgesellschaften und damit mit nahestehenden Personen und Unternehmen im Sinne des IAS 24.

An dieser Stelle wird daher im Hinblick auf das Erfordernis zahlenmäßiger Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Personen auf die Gewinn- und Verlustrechnung sowie auf die Segmentberichterstattung verwiesen, aus denen sich alle betragsmäßigen Angaben zu den Geschäftsvorfällen ergeben, die mit nahestehenden Personen im Sinne dieser Betrachtung ausgeführt werden.

Alle Leistungen im Rahmen dieser Transaktionen werden gleichwohl stets zu marktüblichen Konditionen erbracht, die auch unter fremden Dritten üblich sind.

Vorstand, leitende Angestellte und Aufsichtsrat

Alle entgeltlichen Transaktionen zwischen der Energiekontor-Gruppe und dem Vorstand sowie dem Aufsichtsrat sind vollumfänglich im Anhang genannt und erläutert. Die Vergütungen und der Anteilsbesitz des Aufsichtsrats und der Vorstände sind unter Tz. 5. ausgewiesen.

Entgeltliche Transaktionen mit leitenden Angestellten erfolgten neben den mit diesen bestehenden und marktüblichen Arbeitsverträgen nicht, ebenso wenig wie Transaktionen mit Angehörigen dieser Personengruppen.

5. Organmitglieder und -bezüge, Anteilsbesitz von Organen, Sonstiges

5.1. Vorstand

Mitglieder des Vorstands waren während des Geschäftsjahres:

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Dipl.-Kaufm. Peter Szabo, Dipl.-Kaufmann, Oldenburg
Dipl.-Ing. Günter Eschen, Ingenieur, Saterland
Dipl.-Ing. Carsten Schwarz, Ingenieur, Schwanewede

Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Gesellschaft gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen. Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ist erteilt.

Die Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr Gesamtbezüge für ihre Tätigkeit in Höhe von T€ 1.479 (Vorjahr: T€ 1.484). Der variable Anteil hiervon beträgt T€ 596 (Vorjahr: T€ 702).

Bezugsrechte im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms wurden im Geschäftsjahr nicht gewährt. Im Jahr 2020 hat der Aufsichtsrat von der Ermächtigung, im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands auszugeben, teilweise Gebrauch gemacht und dem Vorstandsmitglied Peter Szabo Bezugsrechte zum Erwerb von 100.000 Aktien der Gesellschaft eingeräumt. Der Ausübungspreis beträgt € 22,03200 pro Aktie, die Wartezeit endet im Jahr 2024. Zum Zeitpunkt der Gewährung der Bezugsrechte betrug deren Zeitwert T€ 814.

Der aktuelle Vergütungsbericht ist auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar.

5.2. Aufsichtsrat

Mitglieder des Aufsichtsrates waren:

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Dipl.-Wirtsch. Ing. Dr. Bodo Wilkens, Ingenieur, Darmstadt, Vorsitzender

Herr Dr. Wilkens bekleidet außerdem ein Aufsichtsratsamt bei folgender, nicht börsennotierter Gesellschaft:

Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen (Vorsitz)

Günter Lammers, Unternehmensberater, Geestland, stellvertretender Vorsitzender

Herr Lammers bekleidet außerdem ein Aufsichtsratsamt bei folgender, nicht börsennotierter Gesellschaft:

Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen

Dipl.-Volkswirt Darius Oliver Kianzad, Unternehmensberater, Essen

Herr Kianzad bekleidet außerdem ein Aufsichtsratsamt bei folgender, nicht börsennotierter Gesellschaft:

Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr T€ 225 (Vorjahr: T€ 180) an Aufsichtsratsvergütungen bezogen.

5.3. Beteiligungsverhältnisse der Organmitglieder

Die Organmitglieder waren am 31. Dezember 2023 wie folgt an der AG beteiligt:

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Name, Funktion Aktien Stück
Dr. Bodo Wilkens, Aufsichtsratsvorsitzender 3.559.835
Günter Lammers, Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender 3.552.474

6. Angaben zu den Vergütungen an den Abschlussprüfer

Das Honorar für die Prüfung des Jahresabschlusses der Energiekontor AG unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts sowie das gemäß § 91 Abs. 2 AktG einzurichtende Überwachungssystem für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichts nach IFRS-Grundsätzen beträgt T€ 168 (Vorjahr: T€ 158) , für andere Bestätigungsleistungen T€ 1 (Vorjahr: T€ 3) sowie für sonstige Leistungen T€ 1 (Vorjahr: T€ 6).

7. Nachtragsbericht

Seit dem 31. Dezember 2023 haben sich keine wesentlichen Änderungen der Unternehmenssituation von Energiekontor oder des Branchenumfelds ergeben.

8. Erklärung nach § 161 AktG

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Energiekontor AG haben im März 2024 die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex im Sinne von § 161 AktG abgegeben und sie den Aktionären im Wege der Veröffentlichung auf der Homepage der Gesellschaft (www.energiekontor.de) im Internet zugänglich gemacht.

9. Offenlegung

Der vom Abschlussprüfer, der PKF Deutschland GmbH, Niederlassung Stuttgart, mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene vollständige Jahresabschluss sowie der Konzernabschluss der Energiekontor AG werden im Unternehmensregister bekannt gemacht. Er kann als Sonderdruck bei der Energiekontor AG angefordert werden. Im Internet ist er unter www.energiekontor. de abrufbar.

Der Jahresabschluss sowie der Konzernabschluss des Vorjahres wurden beim Unternehmensregister zur Veröffentlichung eingereicht.

10. Befreiung nach § 264 Abs. 3 und § 264b HGB

Alle in den Konzernabschluss der Energiekontor AG einbezogenen Tochtergesellschaften, die die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen, haben für das Geschäftsjahr von der Vorschrift des § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB über die Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Gebrauch gemacht. Die Energiekontor AG als Muttergesellschaft hat den Befreiungen ausnahmslos zugestimmt. Die Beschlüsse nach § 264 Abs. 3 HGB der Tochtergesellschaften werden nach § 325 HGB offengelegt. Die Unternehmen, die von der Befreiung Gebrauch gemacht haben, sind aus der Aufstellung des Anteilsbesitzes im Sinne von § 313 Abs. 2 und 4 HGB in Tz. IX. des Konzernanhangs ersichtlich.

11. Dividenden

Die nachstehenden Dividenden wurden von der Energiekontor AG beschlossen und ausbezahlt bzw. werden vorgeschlagen.

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In T€ 2023 2022
Beschlossene und ausgezahlte Dividenden
Dividende 1,00 € je dividendenberechtigte Stammaktie (2022: 0,90 €) bei 13.959.359 (Vorjahr 13.986.900) dividendenberechtigten Aktien 13.959 12.588

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Hauptversammlung
In T€ 2024 2023
--- --- ---
Vorgeschlagene Dividenden
Dividende 1,20 € je gezeichnete Stammaktie (2023: 1,00 €) bei 13.959.359 (Vorjahr 13.986.900) gezeichneten Aktien 16.751 13.987

IX. Aufstellung des Anteilsbesitzes

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Name der Gesellschaft Anteile

in %
Ergebnis 2023 in T€ 1 Eigenkapital 31.12.2023 in T€ 2
Construtora da nova Energiekontor - Parques Eolicos, Unipessoal Lda., Lissabon, Portugal 100,00 % -4 41
EER GbR, Worpswede 7 28,60 % 0 0
EK HDN Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 83,33 % 0 0
EKF Ferme Solaire Bergerot SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Ferme Solaire du Bergerot, Toulouse, Frankreich 100,00% 0 0
EKF Parc Eolien Le Clos de Ranville SNC, Toulouse, Frankreich 100,00% 0 0
EKF Parc Eolien Le Haut de Bons SNC, Toulouse, Frankreich 100,00% 0 0
EKF Parc Eolien Les Hauts Vents 1 SNC, Toulouse, Frankreich 100,00% 0 0
EKF Parc Eolien Les Hauts Vents 2 SNC, Toulouse, Frankreich 100,00% 0 0
EKF Parc Eolien Mont Joly SNC, Toulouse, Frankreich 100,00% 0 0
EKF Parc Solaire Dongay SNC, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Parc Solaire La Lande SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Parc Solaire Le Batut SNC, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Parc Solaire Les Ayades SNC, Toulouse, Frankreich 100,00% 0 0
EKF Société d'investissements 1 SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % -27 -52
EKF Société d'investissements 2 SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 11
EKF Société d'investissements Dongay - A SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Dongay - B SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Le Batut - A SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Le Batut - B SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Le Clos de Ranville - A SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Le Clos de Ranville - B SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Le Haut de Bons - A SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Le Haut de Bons - B SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Les Ayades - B SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Les Capettes - B SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Les Hauts Vents 1 - A SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Les Hauts Vents 1 - B SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Les Hauts Vents 2 - A SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Les Hauts Vents 2 - B SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Mont Joly - A SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Mont Joly - B SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
Energiekontor Aufwind GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 4 -8
Energiekontor Aufwind 8 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor Bau I GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 0
Energiekontor Bau II GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 0
Energiekontor Bau III GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 12
Energiekontor Bau IV GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 0
Energiekontor Bau V GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 0
Energiekontor Bau VI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 0
Energiekontor Bau VII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 12

1 Handelsrechtliches Jahresergebnis, ggf. nach Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (EAV) mit der Energiekontor AG.

2 Handelsrechtliches Eigenkapital.

3 Mit diesen Gesellschaften hat die Energiekontor AG einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen.

4 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

5 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

6 Gemeinschaftsunternehmen (joint operation).

7 Assoziiertes Unternehmen, Bilanzierung at equity.

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Name der Gesellschaft Anteile

in %
Ergebnis 2023 in T€ 1 Eigenkapital 31.12.2023 in T€ 2
Energiekontor Bau VIII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -1
Energiekontor Bau IX GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 0
Energiekontor Bau X GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 0
Energiekontor Bau XI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 16
Energiekontor Bau XII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 3
Energiekontor Bau XIII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 3
Energiekontor Bau XIV GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 4
Energiekontor Bau XV GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 16
Energiekontor Bau XVI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 16
Energiekontor Bau XVII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 3
Energiekontor Bau XVIII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 4
Energiekontor Bau XIX GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 3
Energiekontor Bau XX GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 4
Energiekontor Bau XXI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % -1 -21
Energiekontor Bau XXll GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 15
Energiekontor Bau XXIII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 1
Energiekontor Direktvermarktung GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 0
Energiekontor Finance GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % -19 -48
Energiekontor Finanzanlagen IV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -14 288
Energiekontor Finanzanlagen V GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 92 614
Energiekontor Finanzanlagen VI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 64 407
Energiekontor Finanzanlagen VII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 19 382
Energiekontor Finanzanlagen VIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 135 654
Energiekontor Finanzanlagen IX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 70 151
Energiekontor Finanzanlagen X GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor Finanzierungsdienste III GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 5 -6
Energiekontor Finanzierungsdienste IV GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 5 -5
Energiekontor Finanzierungsdienste V GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 -7
Energiekontor Finanzierungsdienste VI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -7
Energiekontor Finanzierungsdienste VII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 0
Energiekontor Finanzierungsdienste VIII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 10
Energiekontor Finanzierungsdienste IX GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 10
Energiekontor Finanzierungsdienste X GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 11
Energiekontor Finanzierungsdienste XI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 11
Energiekontor Finanzierungsdienste GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 10 458
Energiekontor Finanzierungsdienste-Verwaltungs GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -14
Energiekontor France SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % -1.031 -3.001
Energiekontor Green Office GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 -1
Energiekontor Green Real Estate GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -17
Energiekontor III Energias Alternativas, Unipessoal Lda., Lissabon, Portugal 100,00 % -60 -101
Energiekontor Infrastruktur und Anlagen GmbH, Bremerhaven 3,4 100,00 % 0 316
Energiekontor Infrastruktur I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -1.670 -1.580
Energiekontor Infrastruktur II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -302 -249
Energiekontor Infrastruktur IV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -4
Energiekontor Infrastruktur V GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -32 330
Energiekontor Infrastruktur VI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 509 573
Energiekontor Infrastruktur VIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -563 -536
Energiekontor Infrastruktur IX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -938 -874
Energiekontor Infrastruktur X GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -4

1 Handelsrechtliches Jahresergebnis, ggf. nach Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (EAV) mit der Energiekontor AG.

2 Handelsrechtliches Eigenkapital.

3 Mit diesen Gesellschaften hat die Energiekontor AG einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen.

4 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

5 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

6 Gemeinschaftsunternehmen (joint operation).

7 Assoziiertes Unternehmen, Bilanzierung at equity.

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Name der Gesellschaft Anteile

in %
Ergebnis 2023 in T€ 1 Eigenkapital 31.12.2023 in T€ 2
Energiekontor Infrastruktur XII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -4
Energiekontor Infrastruktur XIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 389 421
Energiekontor Infrastruktur XIV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 531 576
Energiekontor Infrastruktur XVII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -4
Energiekontor Infrastruktur XVIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 802 836
Energiekontor Infrastruktur XIX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 436 459
Energiekontor Infrastruktur XX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 13 72
Energiekontor Infrastruktur XXI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -2
Energiekontor Infrastruktur XXII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -2
Energiekontor Infrastruktur XXIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -2
Energiekontor Infrastruktur 3 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -4
Energiekontor Infrastruktur 7 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -4
Energiekontor Infrastruktur 11 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -4
Energiekontor Infrastruktur 15 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -4
Energiekontor Infrastruktur 16 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -4
Energiekontor Infrastruktur Solar GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 16 95
Energiekontor Infrastruktur Solar I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 4 133
Energiekontor Infrastruktur Solar II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 8 207
Energiekontor Infrastruktur Solar III GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 6 147
Energiekontor Infrastruktur Solar IV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 18 53
Energiekontor Infrastruktur Solar V GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 8 76
Energiekontor Infrastruktur Solar VI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -29 333
Energiekontor Infrastruktur Solar VII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -3 -5
Energiekontor Infrastruktur Solar VIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -28 0
Energiekontor Infrastruktur Solar IX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 32 29
Energiekontor Infrastruktur Solar X GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 306 335
Energiekontor Innovations GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 70 407
Energiekontor Mafomedes GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % -54 -58
Energiekontor Mafomedes GmbH & Co. WP MF KG, Bremerhaven 5 99,46 % -525 -195
Energiekontor Mafomedes ÜWP MF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -314 1.055
Energiekontor Management GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 374 859
Energiekontor Management Hagen GmbH, Hagen 4 100,00 % 42 209
Energiekontor Management Solar GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 85 62
Energiekontor Montemuro GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 4 39
Energiekontor Montemuro GmbH & Co. WP MONT KG, Bremerhaven 5 100,00 % 1.150 -2.364
Energiekontor Neue Energie GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 10 9
Energiekontor Neue Energie 16 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor Neue Energie 17 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor Neue Energie 18 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor Neue Energie 19 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0

1 Handelsrechtliches Jahresergebnis, ggf. nach Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (EAV) mit der Energiekontor AG.

2 Handelsrechtliches Eigenkapital.

3 Mit diesen Gesellschaften hat die Energiekontor AG einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen.

4 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

5 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

6 Gemeinschaftsunternehmen (joint operation).

7 Assoziiertes Unternehmen, Bilanzierung at equity.

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Name der Gesellschaft Anteile

in %
Ergebnis 2023 in T€ 1 Eigenkapital 31.12.2023 in T€ 2
Energiekontor Neue Energie 20 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor Ocean Wind AG, Bremerhaven 4 100,00 % 1 33
Energiekontor Ökofonds GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 36
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. Tandem I KG, Bremerhaven 5 100,00 % -17 4.434
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. Tandem II KG, Bremerhaven 5 100,00 % 2 2.422
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP 4 KG, Bremerhaven 5 100,00 % 102 1.429
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP BD KG, Bremerhaven 5 100,00 % 255 76
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP Elni KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP GEL KG, Hagen 5 100,00 % 428 301
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP MA KG, Bremerhaven 5 88,52 % 302 -325
Energiekontor Ökowind GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 4 -4
Energiekontor Penedo Ruivo GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 5 53
Energiekontor Penedo Ruivo GmbH & Co. WP PR KG, Bremerhaven 5 100,00 % 1.432 -1.731
Energiekontor Portugal - Energia Eólica Lda., Lissabon, Portugal 99,00 % -465 -247
Energiekontor Portugal Marao GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 5 44
Energiekontor Portugal Marao GmbH & Co. WP MA KG, Bremerhaven 5 100,00 % 1.105 -2.897
Energiekontor Portugal Trandeiras GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 5 54
Energiekontor Schönberg GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -15
Energiekontor Sobrado GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 3 29
Energiekontor Solar GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 7 -8
Energiekontor Solar 20 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor Solar Bau GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -5
Energiekontor Solar Bau I GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 4
Energiekontor Solar Bau II GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 4
Energiekontor Solar Bau III GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 4
Energiekontor Solar Bau IV GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 4
Energiekontor Solar Bau V GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 4
Energiekontor Solar Bau VI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 1
Energiekontor Solar Bau VII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 13
Energiekontor Solar Bau VIII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 0
Energiekontor Solar Bau IX GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -10
Energiekontor Solar Bau X GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -3
Energiekontor Stromvermarktung GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor UK GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 8 61
Energiekontor UK BU GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 -10
Energiekontor UK Construction Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -120 144
Energiekontor UK FM GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 9 83
Energiekontor UK Holding 2 Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energiekontor UK Holding Limited, Leeds, Großbritannien 100,00 % 54.386 57
Energiekontor UK HY GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -18
Energiekontor UK HY GmbH & Co. WP Hyndburn KG, Bremerhaven 5 100,00 % 3.592 978
Energiekontor UK LI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 -14
Energiekontor UK LO GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 -1
Energiekontor UK Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 6.184 46.653
Energiekontor UK Management Limited, Leeds, Großbritannien 100,00 % -272 -929
Energiekontor UK NR GmbH, Hagen 4 100,00 % 1 -6
Energiekontor UK PE GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 -5
Energiekontor UK PI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 -1
Energiekontor UK WI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -18

1 Handelsrechtliches Jahresergebnis, ggf. nach Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (EAV) mit der Energiekontor AG.

2 Handelsrechtliches Eigenkapital.

3 Mit diesen Gesellschaften hat die Energiekontor AG einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen.

4 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

5 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

6 Gemeinschaftsunternehmen (joint operation).

7 Assoziiertes Unternehmen, Bilanzierung at equity.

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Name der Gesellschaft Anteile

in %
Ergebnis 2023 in T€ 1 Eigenkapital 31.12.2023 in T€ 2
Energiekontor UK WI GmbH & Co. Withernwick KG, Bremerhaven 5 100,00 % 1.728 610
Energiekontor Umwelt GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 17 85
Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP BRI KG, Bremerhaven 5 100,00 % 914 2.599
Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP DE KG, Bremerhaven 5 100,00 % -171 -1.714
Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP SCHLO KG, Hagen 5 100,00 % 364 -232
Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP SIE X KG, Bremerhaven 5 100,00 % -27 -332
Energiekontor US Dakota WP 2 LLC, Dakota, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Dakota WP 3 LLC, Dakota, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Dakota WP 4 LLC, Dakota, USA 100,00 % -26 -42
Energiekontor US Dakota WP 5 LLC, Dakota, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Dakota WP 6 LLC, Dakota, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Holding Inc., Chicago, USA 100,00 % -127 -1.390
Energiekontor US Inc., Chicago, USA 100,00 % -1.189 -6.286
Energiekontor US Texas SP 3 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 4 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 5 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 6 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 7 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 8 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 10 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 11 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 12 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 13 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 15 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 16 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 17 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 18 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 19 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 20 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 21 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor UW Windpark Manheim GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor Windfarm GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 3 -9
Energiekontor Windfarm ÜWP ALU GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 % 454 -1.943
Energiekontor Windfarm ÜWP SCHLUE GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor Windfarm ZWP THÜ GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 % 454 360
Energiekontor Windinvest GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 4 -11
Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ÜWP KRE KG, Hagen 5 100,00 % 443 148
Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ÜWP LE KG, Hagen 5 100,00 % 317 -794
Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ZWP BE KG, Hagen 5 100,00 % 100 -77
Energiekontor Windkraft GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 24 349
Energiekontor Windkraft GmbH & Co. WP NL KG, Bremerhaven 5 51,32 % 235 516
Energiekontor Windpark GmbH & Co. Giersleben KG, Hagen 5 100,00 % 891 -689
Energiekontor Windpower GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 6 -15
Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP 5 KG, Bremerhaven 5 100,00 % 93 697
Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP ENG KG, Hagen 5 100,00 % 421 379
Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP HN KG, Hagen 5 100,00 % 581 -708
Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP HN II KG, Hagen 5 100,00 % 277 -339
Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP OE-Osterende KG, Hagen 5 100,00 % 197 -667

1 Handelsrechtliches Jahresergebnis, ggf. nach Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (EAV) mit der Energiekontor AG.

2 Handelsrechtliches Eigenkapital.

3 Mit diesen Gesellschaften hat die Energiekontor AG einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen.

4 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

5 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

6 Gemeinschaftsunternehmen (joint operation).

7 Assoziiertes Unternehmen, Bilanzierung at equity.

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Name der Gesellschaft Anteile

in %
Ergebnis 2023 in T€ 1 Eigenkapital 31.12.2023 in T€ 2
Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP 5 KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 8
Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP BRIEST II KG, Bremerhaven 5 100,00 % 31 -399
Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP KJ KG, Hagen 5 100,00 % 244 3.072
Energiekontor Windpower Improvement GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -40 310
Energiekontor Windregion GmbH, Hagen 4 100,00 % 9 -1
Energiekontor Windstrom GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 4 -8
Energiekontor Windstrom GmbH & Co. UW Uthlede-Süd KG, Bremerhaven 5 100,00 % -34 -287
Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ÜWP HW KG, Hagen 5 100,00 % 784 -3.294
Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ÜWP KRE II KG, Hagen 5 100,00 % 258 -2.135
Energiekontor Windstrom GmbH & Co. WP 5 KG, Bremerhaven 5 100,00 % -49 -289
Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ZWP HÖ KG, Hagen 5 100,00 % 191 -3.119
Energiekontor Windstrom ÜWP SCHWA GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 % -15 -214
Energiekontor Windstrom ZWP PR GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 % -11 -850
Energiekontor WP Booßen GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 1
Energiekontor WPI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -8
Energiekontor WSB 1 GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 4 4
Energiekontor WSB Solar 1 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor WSB Solar 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor WSB Solar 3 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor WSB Solar 4 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor WSB Solar 5 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor WSB Solar 6 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor WSB Solar 7 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor WSB Solar 8 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor WSB Solar 9 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor WSB Solar 10 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Alfstedt BGWP ALF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 428 61
Energiepark Alfstedt WP ALF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 1.657 1.537
Energiepark Alpen-Bönninghardt WP AB GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Beerfelde GmbH & Co. WP BF II KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Beiersdorf-Freudenberg WP BF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Bergheim-Repowering RE WP BE GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -66 -809
Energiepark Bergsoll-Frehne GWEEK GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 70,00 % 0 1
Energiepark Bramstedt GmbH & Co. WP BRA KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Dettmannsdorf-Süd SP D GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Drensteinfurt WP Rieth GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Eggersdorf GmbH & Co. WP EGG KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Elsdorf WP Frankeshoven GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Elsdorf WP Tollhausen GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Erftstadt-Erp I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Erftstadt-Erp II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Flögeln Stüh GmbH & Co. WP FLÖ KG, Bremerhaven 5 100,00 % 1.034 1.454
Energiepark Frechen WP GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -1 0

1 Handelsrechtliches Jahresergebnis, ggf. nach Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (EAV) mit der Energiekontor AG.

2 Handelsrechtliches Eigenkapital.

3 Mit diesen Gesellschaften hat die Energiekontor AG einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen.

4 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

5 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

6 Gemeinschaftsunternehmen (joint operation).

7 Assoziiertes Unternehmen, Bilanzierung at equity.

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Name der Gesellschaft Anteile

in %
Ergebnis 2023 in T€ 1 Eigenkapital 31.12.2023 in T€ 2
Energiepark Frechen WP II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -1 1
Energiepark Friedland-Oelsen SP F GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Garzau-Garzin SP GG GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 % 80 1.458
Energiepark Grevenbroich WP GL GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Groß Laasch WP GL GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Grünheide SP G GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Hanstedt-Erweiterung WP HEW GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 2.135 8.777
Energiepark Höttingen Göppersdorf 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Jacobsdorf WP Jaco GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2.589 -6.128
Energiepark Kerpen-Manheim WP KeMa I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Kerpen-Manheim WP KeMa II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Krempel GmbH & Co. RE WP KRE KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Kreuzau WP ST GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 % 976 3.176
Energiepark Letschin SP L GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -1.254 -1.255
Energiepark Marlow SP M GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -1 0
Energiepark Nartum BGWP NART GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Nartum WP NART GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Naumburg WP Naumburg-Prießnitz GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Nienwohlde WP NIEN GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Oederquart-Repowering RE WP OED I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Oederquart-Repowering RE WP OED II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Oederquart-Repowering RE WP OED III GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Oerel BGWP OER GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 597 611
Energiepark Oerel WP OER GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 2.931 2.285
Energiepark Oerel WP UW GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -8 -8
Energiepark SP Bergen GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark SP Heideck GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark SP Königsfeld GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark SP Laaber GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark SP Nennslingen 1 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark SP Nennslingen 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark SP Seukendorf GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -126 -126
Energiepark Stinstedt WP STIN GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark UK NR GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 % 1.421 5.114
Energiepark UW Völkersen GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Vogelsang SP V GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Wahrenholz WP WAHR GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Wegberg-Repowering RE WP WE GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 -671
Energiepark Winterberg-Altenfeld WP WA GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Wöpkendorf SP W GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark WP Bützfleth GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark WP Haberloh GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0

1 Handelsrechtliches Jahresergebnis, ggf. nach Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (EAV) mit der Energiekontor AG.

2 Handelsrechtliches Eigenkapital.

3 Mit diesen Gesellschaften hat die Energiekontor AG einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen.

4 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

5 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

6 Gemeinschaftsunternehmen (joint operation).

7 Assoziiertes Unternehmen, Bilanzierung at equity.

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Name der Gesellschaft Anteile

in %
Ergebnis 2023 in T€ 1 Eigenkapital 31.12.2023 in T€ 2
Energiepark WP Heidkrug GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark WP Holtumer Moor GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Wulkow II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Würselen-Repowering RE WP WÜ GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Zülpich WP Fü GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energyfarm Bunloinn LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm Rowan LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm Starth Oykel LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Acheilidh Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK AD I Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK AD II Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Alt Domhain LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK BA I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK BA II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Baldoon LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Breackerie Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK BU I Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK BU II Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK CO I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -17 -44
Energyfarm UK CO II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -17 -44
Energyfarm UK Cornharrow LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK CR I Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK CR II Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Craiginmoddie LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK DI I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK DI II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Divot Hill LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK DU I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK DU II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Dunbeath LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK FE I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -17 -44
Energyfarm UK FE II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -17 -44
Energyfarm UK Fell LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Garcrogo LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK GC I Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK GC II Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK GL I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -9 -31
Energyfarm UK GL II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -9 -31
Energyfarm UK Glenshimmeroch LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % -1 0
Energyfarm UK HA I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -12 -20
Energyfarm UK HA II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -12 -20
Energyfarm UK Hare Craig LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % -1 -1
Energyfarm UK HY I Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % -14 -14
Energyfarm UK HY II Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % -14 -14
Energyfarm UK Hyndburn II LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK LI I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK LI II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Little Hartfell LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK MA I Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % -17 -37
Energyfarm UK MA II Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % -17 -37
Energyfarm UK Margree LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % -1 -1
Energyfarm UK NA I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK NA II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Narachan LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Narachan Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % -6 -6

1 Handelsrechtliches Jahresergebnis, ggf. nach Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (EAV) mit der Energiekontor AG.

2 Handelsrechtliches Eigenkapital.

3 Mit diesen Gesellschaften hat die Energiekontor AG einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen.

4 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

5 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

6 Gemeinschaftsunternehmen (joint operation).

7 Assoziiertes Unternehmen, Bilanzierung at equity.

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Name der Gesellschaft Anteile

in %
Ergebnis 2023 in T€ 1 Eigenkapital 31.12.2023 in T€ 2
Energyfarm UK NE I Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % -16 -33
Energyfarm UK NE II Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % -16 -33
Energyfarm UK New Rides Solar LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % -1 -1
Energyfarm UK OV I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -9 -31
Energyfarm UK OV II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -9 -31
Energyfarm UK Overhill LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % -1 0
Energyfarm UK PE I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -16 -38
Energyfarm UK PE II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -16 -38
Energyfarm UK Pencarreg LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % -1 -1
Energyfarm UK RO I Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK RO II Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Rowan Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK SOY I Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK SOY II Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Tarbuckle Hill Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK WE I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK WE II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Windy Edge LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK WU I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK WU II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Wull Muir LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Hafen Wind Hamburg GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Infrastrukturgemeinschaft Flögeln GbR, Bremerhaven 6 50,00 % 0 0
Infrastrukturgesellschaft Energiepark Alfstedt GbR, Bremerhaven 100,00 % 0 0
Infrastrukturgesellschaft Energiepark Elsdorf GbR, Bremerhaven 100,00 % 0 0
Infrastrukturgesellschaft Energiepark Erftstadt-Erp GbR, Bremerhaven 100,00 % 0 0
Infrastrukturgesellschaft Energiepark Frechen GbR, Bremerhaven 100,00 % 0 0
Netzanschluss Badingen GbR, Bremerhaven 6 37,29 % -53 -111
Netzanschluss Stadorf GbR, Hagen 100,00 % 0 19
Nordergründe Treuhand GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % -1 -1
Umspannwerk Plennin GbR, Bremerhaven 100,00 % 0 0
WP Booßen GmbH & Co. KG, Bremerhaven 6 37,50 % -9 -29
WPS-Windkraft GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -7

1 Handelsrechtliches Jahresergebnis, ggf. nach Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (EAV) mit der Energiekontor AG.

2 Handelsrechtliches Eigenkapital.

3 Mit diesen Gesellschaften hat die Energiekontor AG einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen.

4 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

5 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

6 Gemeinschaftsunternehmen (joint operation).

7 Assoziiertes Unternehmen, Bilanzierung at equity.

Bremen, 27. März 2024

Peter Szabo, Vorstandsvorsitzender

Günter Eschen, Vorstand

Carsten Schwarz, Vorstand

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Energiekontor AG, Bremen

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Energiekontor AG, Bremen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Energiekontor AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, der mit dem Lagebericht der Energiekontor AG zusammengefasst ist, geprüft.

Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerkes genannten Angaben haben wir in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

1. Umsatzrealisierung und Periodenabgrenzung aus dem Segment Projektierung und Verkauf

In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden Umsatzerlöse aus Projektierung in Höhe von Mio.€ 157,8 ausgewiesen. Diese entfallen im Wesentlichen auf die Errichtung von Wind- und Solarparks für Betreibergesellschaften. Damit ist dieser Bereich ein wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit.

Da die Realisierung der Umsatzerlöse aus der Errichtung von Wind- und Solarparks für Betreibergesellschaften mit der Fertigstellung und dem Übergang der Verfügungsgewalt auf den externen Käufer erfolgt, handelt es sich im Rahmen unserer Prüfung um einen Sachverhalt von relevanter Bedeutung.

Das Risiko für den Konzernabschluss

Die Umsatzrealisierung und Periodenabgrenzung ist aus unserer Sicht ein Bereich mit bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen einschließlich eines möglichen Risikos, dass Führungskräfte Kontrollen umgehen und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt, da für den Erstellungszeitpunkt und die Umsatzrealisierung gegenüber Projektgesellschaften (Wind- bzw. Solarparkbetreibergesellschaften im Stadium bis zur Fertigstellung des Parks) sowie den Entkonsolidierungszeitpunkt mehrere Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein müssen. Aufgrund der Größe der Projekte hätte die unzutreffende Periodenzuordnung bereits eines verkauften Parks signifikante Auswirkungen auf die Umsatzerlöse, den Ausweis des Vorratsvermögens und das Ergebnis.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns aufbauend auf unseren Erkenntnissen aus den Vorjahresabschlussprüfungen sowie des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfelds der Gesellschaft mit den unternehmensintern festgelegten Methoden, Verfahren und Kontrollmechanismen des Projektmanagements in der Angebots- und Abwicklungsphase der langfristigen Auftragsfertigung auseinandergesetzt. Wir haben in Vorjahren eine Aufbauprüfung durchgeführt und uns von der Einrichtung eines Internen Kontrollsystem (IKS) überzeugt. Es werden jährlich Funktionsprüfungen durchgeführt, um uns davon zu überzeugen, dass wir uns bei der weiteren Planung und Durchführung der Prüfungshandlungen auf das IKS verlassen können. Darüber hinaus haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt, soweit wir dies zur Erlangung einer hinreichenden Prüfungssicherheit für notwendig erachtet haben.

Dabei stand die Analyse der vertraglichen Grundlagen sowie von Vertragskonditionen vor dem Hintergrund der Erfüllung der Kriterien für die Umsatzrealisierung nach IFRS 15 für sämtliche wesentlichen Transaktionen im Mittelpunkt. Bei den wesentlichen Projekten haben wir geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Umsatzrealisierung erfüllt sind. Dabei ist der Übergang der Verfügungsgewalt bei fertigen Projekten im Inland in der Regel kumuliert mindestens an die Veräußerung und Inbetriebnahme gekoppelt. Im Ausland werden regelmäßig Projektrechte veräußert, deren Umsatzrealisierung ausschließlich von der Veräußerung abhängig ist. Anschließend werden diese ausländischen Projekte meist durch die Energiekontor Gruppe als Bauträger fortgeführt. Im Rahmen der Prüfung der Umsatzrealisierung der Projekte stand die Analyse der diversen Anteilskaufverträge und Inbetrieb- sowie Abnahmeprotokolle im Mittelpunkt, um somit den Stichtag der korrekten Umsatzrealisierung sicherzustellen.

Verweis auf weitergehende Informationen

Bezüglich der Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den Bilanzierungs- und Bewertungsfragen verweisen wir auf den Konzernanhang, Punkt IV 3. "Realisierung von Umsatzerlösen und sonstigen Erträgen".

2. Bewertung der im Bestand befindlichen Wind- und Solarparks

Wind- und Solarparks, bei denen am Projektende entschieden wird, diese nicht zu veräußern, werden zur Stromerzeugung in den Eigenbestand übernommen. In Bezug auf die im Bestand befindlichen Wind- und Solarparks stellt jeder Park für sich eine zahlungsmittelgenerierende Einheit dar. Auf den Buchwert von Sachanlagen werden neben den laufenden Abschreibungen erforderlichenfalls außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund von Wertminderungen vorgenommen, wenn infolge veränderter Umstände eine Wertminderung nach IAS 16 in Verbindung mit IAS 36 vorzunehmen ist. Zum Bilanzstichtag werden Wind- und Solarparks mit einem Buchwert von Mio.€ 258,9 ausgewiesen.

Das Risiko für den Konzernabschluss

Die Werthaltigkeit wird durch Vergleich des Buchwerts der jeweiligen Vermögenswerte mit dem erzielbaren Betrag bestimmt. Dieser erzielbare Betrag basiert auf verschiedenen wertbestimmenden Faktoren, wie z.B. Laufzeit der Pachtverträge inkl. anschließender Weiternutzung, Einnahmen-/​Ausgabenrechnung einschließlich Strompreisänderungen und Windaufkommen bzw. Sonneneinstrahlung.

Die Ermittlung dieser wertbestimmenden Faktoren beinhaltet in hohem Maße Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten. Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass die zukünftigen Zahlungsströme oder die sonstigen Parameter nicht richtig eingeschätzt werden und oder die Wertermittlung fehlerhaft erfolgt und damit die Wertberichtigungen nicht oder nicht in ausreichender Höhe berücksichtigt werden. Zudem besteht das Risiko, dass besondere Sachverhalte, die zu Wertminderungen führen, nicht als solche identifiziert und beurteilt werden. Aufgrund der Einzigartigkeit jedes einzelnen Wind- und Solarparks kann der beizulegende Zeitwert nicht aus Marktwerten abgeleitet werden.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Prozesse für die Ermittlung des erzielbaren Betrages nach IAS 36 aufgenommen und teilweise eingerichtete Kontrollen identifiziert. Unsere Prüfung haben wir so geplant, dass wir neben Funktionsprüfungen auch aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt haben. Im Rahmen dieser Prüfungshandlungen haben wir die Verkaufsmengen aus den vorgelegten Planungen auf der Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit auf Plausibilität hin überprüft. Die Planaufwendungen haben wir analytisch und in Stichproben in Abgleich mit den zugrunde liegenden Daten geprüft. Weiter haben wir die angesetzten Plandaten in Stichproben einem Soll-Ist-Vergleich unterzogen und rechnerisch nachvollzogen. Den Diskontierungszins, einen unternehmensindividuell gewichteten Mischsatz aus Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung (WACC), haben wir unter Berücksichtigung der Peer Group detailliert nachvollzogen. Das mathematische Rechenmodell haben wir überprüft und in Stichproben nachgerechnet. Dabei haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsströmen zugrunde liegen. Unsere Rückfragen haben wir mit der kaufmännischen Geschäftsführung und den weiteren verantwortlichen Personen diskutiert. Bei besonderen Anhaltspunkten für Wertberichtigungsbedarf, z. B. Havarie, Ausfälle, Ertragsschwäche haben wir die entsprechenden Parks in unsere Stichprobe aufgenommen und darüber hinaus Befragungen mit kritischer Grundhaltung vorgenommen. Im Rahmen der Befragungen haben wir uns zusätzlich davon überzeugt, dass die jährlich nach IAS 16 zu überprüfende angewendete laufende Abschreibungsmethodik beibehalten werden kann.

Verweis auf weitergehende Informationen

Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsfragen verweisen wir auf den Konzernanhang, Punkt IV 9 "Wertminderungen auf Sachanlagen".

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

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die im zusammengefassten Lagebericht enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung sowie den Bilanzeid der gesetzlichen Vertreter und
die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei, die den SHA-256-Wert 159ffb597c2658171ab08c5ab0cfc84962fefc3d2b 0564133dcf1b46b918e527 enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen der IDW-Qualitätsmanagementstandards angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.
beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. Mai 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 28. August 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Konzernabschlussprüfer der Energiekontor AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasster Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellende Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser dem geprüften Konzernabschluss und darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortliche Wirtschaftsprüferin

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Ines Thorwart.

Stuttgart, den 27. März 2024

PKF Deutschland GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

André Simmack, Wirtschaftsprüfer

Ines Thorwart, Wirtschaftsprüferin

JAHRESABSCHLUSS DER AG - HGB

Bilanz (HGB) zum 31.12.2023

Aktiva

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Erläuterungsziffer Anhang der AG, Teil III. 31.12.2023

31.12.2022

T€
A. Anlagevermögen (1.)
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte (1.1.) 4 20
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung (1.2.) 63.645 91
III. Finanzanlagen (1.3.)
1. Anteile an verbundenen Unternehmen (1.3.1.) 102.862.873 96.098
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen (1.3.2.) 18.900.602 24.657
3. Beteiligungen (1.3.3.) 54.672 55
121.818.148 120.809
B. Umlaufvermögen (2.)
I. Vorräte (2.1.)
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 35.152.699 27.291
35.152.699 27.291
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (2.2.)
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 245.654 510
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 57.840.822 71.235
3. Sonstige Vermögensgegenstände 18.633.027 2.805
76.719.502 74.550
III. Sonstige Wertpapiere 38.182.901 3
IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten (2.3.) 89.847.535 76.804
C. Rechnungsabgrenzungsposten (2.4.) 87.568 20
Summe Aktiva 361.872.002 299.587
Passiva
Erläuterungsziffer Anhang der AG, Teil III. 31.12.2023 31.12.2022
T€
A. Eigenkapital (3.)
I. Ausgegebenes Kapital
1. Gezeichnetes Kapital (3.1.) 13.959.359 13.987
2. Nennbeträge/​rechnerischer Wert zur Einziehung
erworbener Aktien (3.2.) -56.521 -8
13.902.838 13.979
II. Kapitalrücklage (3.5.) 42.239.717 42.240
III. Gewinnrücklagen (3.6.)
1. Gesetzliche Rücklagen 15.000 15
2. Andere Gewinnrücklagen 78.796.702 50.412
78.811.702 50.427
IV. Bilanzgewinn (3.7.) 56.219.713 47.903
Summe Eigenkapital 191.173.970 154.549
B. Rückstellungen (4.)
1. Steuerrückstellungen 14.464.953 13.934
2. Sonstige Rückstellungen 7.678.920 5.800
22.143.873 19.735
C. Verbindlichkeiten (5.,6.,7.)
1. Anleihen 49.975.000 39.000
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 11.701.118 9.473
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.006.559 926
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 69.798.380 58.529
5. Sonstige Verbindlichkeiten 693.826 2.631
133.174.884 110.560
D. Passive latente Steuern (8.) 15.379.275 14.744
Summe Passiva 361.872.002 299.587

Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB 01.01.2023 - 31.12.2023

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Erläuterungsziffer im Anhang Teil IV. 2023

2022

T€
1. Umsatzerlöse (1.) 29.729.148 45.203
2. Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen 7.861.391 3.436
3. Gesamtleistung 37.590.539 48.638
4. Sonstige betriebliche Erträge (2.) 459.706 1.226
5. Materialaufwand (3.)
Aufwendungen für bezogene Leistungen 10.241.884 9.749
6. Rohergebnis 27.808.361 40.116
7. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 16.410.288 14.356
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung Davon für Altersversorgung € 120.619 (Vj. T€ 114) 3.055.265 2.512
19.465.553 16.868
8. Abschreibungen
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 61.555 28
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen (4.) 7.346.930 6.528
10. Erträge aus Beteiligungen (5.) 64.227.936 40.345
Davon von verbundenen Unternehmen € 64.219.338 (Vj. T€ 40.345)
11. Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen verbundener Unternehmen (6.) 0 218
12. Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen verbundener Unternehmen (6.) 1.915.289 0
13. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens (7.) 1.313.305 1.539
Davon von verbundenen Unternehmen € 1.010.315 (Vj. T€ 1.531)
14. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (9.) 1.849.108 371
Davon von verbundenen Unternehmen € 1.664.077 (Vj. T€ 371)
15. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (8.) 803.115 1.207
16. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (9.) 4.964.837 2.758
Davon an verbundene Unternehmen € 2.950.657 (Vj. T€ 1.462)
17. Ergebnis vor Steuern 60.641.431 55.201
18. Steuern vom Einkommen und Ertrag (10.) 4.449.260 7.422
19. Jahresüberschuss 56.192.171 47.779
20. Gewinnvortrag
a) Gewinnvortrag vor Verwendung 47.903.338 34.685
b) Dividendenzahlungen -13.959.359 -12.588
c) Einstellungen in die Gewinnrücklagen durch die Hauptversammlung -33.916.438 -21.973
27.541 124
21. Bilanzgewinn 56.219.713 47.903

Anhang

I. Grundlagen des Abschlusses

Der Jahresabschluss der Energiekontor AG, Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 20449 HB) wird nach den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und nach den aktienrechtlichen Vorschriften aufgestellt.

Soweit anwendbar, wurden auch die am Bilanzstichtag gültigen Rechnungslegungsstandards des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V (DRSC) beachtet.

Der Jahresabschluss der Energiekontor AG ist in Euro aufgestellt. Die Angaben im Jahresabschluss sowie im Anhang erfolgen in Euro (€) und in Tausend Euro (T€). Zahlen in tabellarischen Darstellungen werden jeweils exakt gerechnet und summiert, wodurch sich in der Summenbildung Rundungsdifferenzen ergeben können.

Zur Klarheit und Übersichtlichkeit des Abschlusses werden die für die einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung geforderten zusätzlichen Angaben in den Anhang übernommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, Währungsumrechnung

Nachfolgend aufgeführte Grundsätze zur Bilanzierung, Bewertung und Währungsumrechnung wurden unverändert zum Vorjahr angewandt.

1. Gliederungsgrundsätze

Die Posten der Bilanz sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. Soweit in Einzelfällen Umgliederungen von Vorjahresbeträgen vorgenommen wurden, ist dies bei der jeweiligen Position vermerkt.

2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht -bzw. nur soweit gesetzlich zulässig- mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben, ebenso wie Art und Zweck sowie Risiken und Vorteile aus nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit dies für die Beurteilung der Finanzlage notwendig ist.

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit gegen Entgelt erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über maximal fünf Jahre oder die längere vertragliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, bei abnutzbaren Gegenständen abzüglich planmäßiger Abschreibungen, bewertet; soweit notwendig, erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen. Bei den planmäßigen Abschreibungen wird von der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ausgegangen. Die Nutzungsdauern betragen drei bis 13 Jahre. Zinsen für Fremdkapital werden nicht aktiviert.

Die verwendeten Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden in jeder Periode überprüft. Bei Anlagenzugängen im Laufe des Geschäftsjahres wird die Abschreibung pro rata temporis ab dem Monat des Zugangs angesetzt. Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis zu € 800 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden im Anlagevermögen unter Finanzanlagen grundsätzlich zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert werden am Bilanzstichtag auf Finanzanlagen vorgenommen, wenn die Wertminderung als voraussichtlich dauerhaft angesehen wird.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen Finanz- und Kapitalforderungen. Sie werden mit dem Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Soweit Ausleihungen unverzinslich oder niedrigverzinslich sind, werden sie mit dem Barwert angesetzt. Das Ausfallrisiko wird an der Realisierung der Tilgungspläne gemessen.

Wertaufholungen im Sach- und Finanzanlagevermögen werden durch gewinnerhöhende Zuschreibungen, höchstens bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten, vorgenommen, soweit die wertmindernden Gründe für frühere Abschreibungen weggefallen sind.

Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zuzüglich direkt zurechenbarer Nebenkosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Der Ansatz der unfertigen Leistungen erfolgt mit den Herstellungskosten. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht aktiviert, Fremdkapitalkosten werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Vorräte sind frei von Rechten Dritter.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennbetrag, unverzinsliche oder niedrigverzinsliche Forderungen mit ihrem Barwert angesetzt. Forderungen, bei denen mit einem Zahlungseingang nach mehr als einem Jahr zu rechnen ist, werden abgezinst. Ausfallrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen angemessen berücksichtigt.

Wertpapiere und flüssige Mittel sind mit Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Eigene Anteile werden zu Anschaffungskosten zuzüglich Nebenkosten im Eigenkapital verrechnet. In Höhe des Nennkapitals werden die Anschaffungskosten für die eigenen Anteile vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt, soweit sie noch nicht eingezogen sind. Soweit eigene Anteile bereits eingezogen sind, haben sie das Nennkapital durch Saldierung verringert. Der die Höhe des Nennkapitals übersteigende Anteil der Anschaffungskosten der eigenen Anteile wird mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet.

Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen, berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt, wobei die künftigen zu erwartenden Preis- und Kostenverhältnisse im Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung maßgebend sind. Es werden alle Informationen berücksichtigt, die bis zum Tag der Bilanzaufstellung bekannt werden.

Soweit Abzinsungen erforderlich sind, erfolgen diese nach § 253 Abs. 2 Sätze 4 und 5 HGB in Verbindung mit der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) auf Grundlage der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Bankguthaben in Fremdwährung werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag angesetzt, bei der Folgebewertung von auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden außerdem Wertänderungen aus der Währungsumrechnung unter Berücksichtigung des Realisationsprinzips sowie des Anschaffungskostenprinzips behandelt.

Aktive und passive latente Steuern sind nach dem bilanzorientierten "temporary-concept" auch für quasi-permanente Differenzen zwischen Bilanzpositionen der Handels- und der Steuerbilanz anzusetzen und in einer eigenständigen Bilanzposition auszuweisen. Es erfolgt insoweit eine Saldierung der passiven latenten Steuern mit den aktiven latenten Steuern, wobei steuerliche Verlustvorträge in die Bilanzierung der latenten Steuern einbezogen werden, soweit ihre Verursachung mit der Entstehung passiver latenter Steuern ursächlich in Zusammenhang steht. Ansonsten werden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge nur insoweit ausgewiesen, als eine Verrechnung innerhalb der nächsten fünf Geschäftsjahre erwartet werden kann. Für Zwecke der Bewertung werden die unternehmensindividuellen Steuersätze herangezogen, die wahrscheinlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen gültig sein werden. Eine Abzinsung der Beträge erfolgt nicht.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Die nachfolgenden Ziffern sind bei den entsprechenden Positionen in der Bilanz angegeben. Sofern nicht weiter bezeichnet, erfolgen alle Angaben in T€.

1. Anlagevermögen

Die Zusammensetzung und Entwicklung der Werte des Anlagevermögens sind aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel (alle Angaben in T€) ersichtlich.

Anlagenspiegel 2023

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Anschaffungs-/​Herstellungskosten
In T € 01.01.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023
--- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 279 0 111 168
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 337 41 139 239
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 104.474 10.250 4.643 110.080
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 24.964 526 6.283 19.208
3. Beteiligungen 55 0 0 55
129.492 10.776 10.926 129.343
130.108 10.817 11.176 129.749

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Abschreibungen Buchwert
In T € 01.01.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022
--- --- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 259 7 98 168 0 20
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 246 55 125 175 64 91
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 8.376 803 1.962 7.217 102.863 96.098
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 307 0 0 307 18.901 24.657
3. Beteiligungen 0 0 0 0 55 55
8.683 803 1.962 7.524 121.818 120.809
9.188 865 2.185 7.867 121.882 120.920

1.1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Der Wert betrifft Softwaremodule.

1.2. Sachanlagen

Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Vermögensgegenstände der Büro- und Geschäftsausstattung.

1.3. Finanzanlagen

1.3.1. Anteile an verbundenen Unternehmen

Finanzanlagen werden grundsätzlich zu den Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert, angesetzt.

Abschreibungen auf Anteile an Tochtergesellschaften waren in Höhe von T€ 803 vorzunehmen (Vorjahr: T€ 1.188). Zuschreibungen (Wertaufholungen) erfolgten im Berichtsjahr nicht (Vorjahr: T€ 0).

Die Aufstellung des Anteilsbesitzes erfolgt unter Tz. VI.

1.3.2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen Finanz- und Kapitalforderungen gegen Wind-/​Solarparkbetreibergesellschaften, gegen Planungs- und Errichtungsgesellschaften sowie gegen Beteiligungsgesellschaften.

Im Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr weder Abschreibungen noch Zuschreibungen auf Ausleihungen vorgenommen. Die Ausleihungen sind verzinslich.

1.3.3. Beteiligungen

Der Beteiligungsbesitz beträgt unverändert zum Vorjahr T€ 55.

2. Umlaufvermögen

2.1. Vorräte

Bei den Vorräten mit unfertigen Erzeugnissen und Leistungen im Gesamtumfang von T€ 35.153 (Vorjahr: T€ 27.291) handelt es sich insbesondere um aktivierte Planungsleistungen für zu realisierende Wind- und Solarparkprojekte im Onshore-Bereich. Mit Erbringung der Planungsleistungen und Realisierung der Planungshonorare werden die entsprechenden Vorräte gewinnmindernd aufgelöst.

Die Werthaltigkeit der Vorräte ist grundsätzlich abhängig von der zukünftigen Realisierung dieser Projekte. Soweit der Wahrscheinlichkeitsgrad bzgl. der Realisierung von aktivierten Projekten sinkt, erfolgen gegebenenfalls Abschreibungen auf die diesen Projekten zugeordneten Planungsleistungen.

2.2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gliedern sich im Hinblick auf die Zusammensetzung nach Fristigkeiten wie folgt auf, wobei Laufzeiten von mehr als fünf Jahren nicht vorliegen.

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31.12.2023 31.12.2022
Davon mit einer Restlaufzeit Davon mit einer Restlaufzeit
--- --- --- --- --- --- ---
In T€ Gesamtbetrag bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Gesamtbetrag bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre
--- --- --- --- --- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 246 246 0 510 510 0
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 57.841 33.493 24.348 71.235 54.491 16.744
Davon aus Lieferungen und Leistungen 17.984 17.984 0 37.475 37.475 0
Sonstige Vermögensgegenstände 18.633 18.623 10 2.805 2.800 5
76.720 52.362 24.358 74.550 57.801 16.749

Ausgewiesen sind die gegen Dritte bestehenden Forderungen aus Planungs- und Vertriebsleistungen in Höhe von T€ 246 (Vorjahr: T€ 510) sowie die gegen Tochtergesellschaften bestehenden Forderungen aus Planungstätigkeit, Personalgestellung, Verwaltungserlösen sowie Ergebnisabführungen und Darlehensgewährungen in Höhe von T€ 57.841 (Vorjahr: T€ 71.235).

Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen hauptsächlich aus kurzfristigen Darlehens- und Steuerrückforderungen sowie den offenen Einzahlungsverpflichtungen der Anleihegläubiger.

2.3. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Im Geschäfts- wie im Vorjahr wurden keine Guthaben bei Kreditinstituten mit kurzfristigen Bankverbindlichkeiten saldiert.

Von den Guthaben bei Kreditinstituten ist ein Betrag von T€ 0 (Vorjahr: T€ 1.244) zur Besicherung von Verbindlichkeiten Dritter verpfändet.

2.4. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von T€ 88 (Vorjahr: T€ 20) betreffen abgegrenzte Zins-, Miet- und Lizenzzahlungen, die vor dem Bilanzstichtag bereits gezahlt wurden, wirtschaftlich jedoch dem Folgejahr zuzurechnen sind.

3. Eigenkapital

3.1. Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital (Nennkapital) der Energiekontor AG am Bilanzstichtag entspricht dem gezeichneten Kapital in Höhe von T€ 13.959 und hat sich wegen des Einzugs von 27.541 Aktien im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr um T€ 28 vermindert. Im Berichtsjahr wurden weitere 76.522 Aktien (Vorjahr: 38.575 Aktien) zurückgekauft.

Das Grundkapital der Energiekontor AG beträgt nunmehr € 13.959.359,00 (Vorjahr: € 13.986.900,00) und ist in 13.959.359 (Vorjahr: 13.986.900) auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von jeweils € 1,00) eingeteilt. Unter Berücksichtigung der zurückgekauften, noch nicht eingezogenen Aktien beträgt das ausgegebene Kapital zum Bilanzstichtag € 13.902.838,00 (Vorjahr: € 13.979.390,00) und ist eingeteilt in 13.902.838 Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von jeweils € 1,00).

3.2. Nennbetrag zur Einziehung erworbener Anteile

(eigene Anteile)

Die Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG dazu ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt zehn vom Hundert des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben.

Auf Grundlage dieses nachstehend detailliert wiedergegebenen Beschlusses wurden im Geschäftsjahr insgesamt 76.552 Aktien (Vorjahr: 38.575 Aktien) zum Zwecke der Einziehung zur Kapitalherabsetzung zurückgekauft. Im Geschäftsjahr erfolgte die Einziehung von 27.541 Aktien (Vorjahr: 137.738 Aktien) unter entsprechender Kapitalherabsetzung. Der auf die eigenen, noch nicht eingezogenen Anteile entfallende Betrag des Grundkapitals beträgt zum Bilanzstichtag € 56.521 (Vorjahr: € 7.510) und wurde offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt, da auch diese Anteile zum Zwecke der Einziehung und Kapitalherabsetzung erworben wurden. Der das Nennkapital pro Aktie übersteigende Teil der Anschaffungskosten wurde von den anderen Gewinnrücklagen abgesetzt.

Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von eigenen Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu 10% beschränkt. Auf die hiernach erworbenen Aktien dürfen zusammen mit eigenen Aktien, die sich bereits im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, durch die Gesellschaft oder für ihre Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 19. Mai 2025. Sie kann auch durch Konzernunternehmen oder durch Dritte ausgeübt werden, die für Rechnung der Gesellschaft oder eines Konzernunternehmens handeln.

Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots.

Erfolgt der Erwerb über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien ermittelten durchschnittlichen Schlusskurs (XETRA-Handel oder vergleichbares Nachfolgesystem) für Aktien gleicher Ausstattung um nicht mehr als 10 % über- und nicht mehr als 10 % unterschreiten.

Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, darf der gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots ermittelten durchschnittlichen Schlusskurs (XETRA-Handel oder vergleichbares Nachfolgesystem) für Aktien gleicher Ausstattung um nicht mehr als 10 % über- und nicht mehr als 10% unterschreiten. Das Kaufangebot kann weitere Bedingungen vorsehen. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die Gesamtzahl der von den Aktionären zum Erwerb angebotenen Aktien dieses Volumen überschreitet, erfolgt die Annahme im Verhältnis der zum Erwerb angebotenen Aktien. Eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 50 Stück zum Erwerb angebotener Aktien je Aktionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien kann vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden oder aufgrund früherer Ermächtigungen erworben wurden, neben der Veräußerung durch Angebot an alle Aktionäre oder der Veräußerung über die Börse

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Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, beim Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen sowie beim Erwerb von Forderungen gegen die Gesellschaft als Gegenleistung anzubieten;
an Dritte zu veräußern. Der Preis, zu dem die Aktien der Gesellschaft an Dritte abgegeben werden, darf den Börsenpreis der Aktien zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreiten. Beim Gebrauch machen dieser Ermächtigung ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen;
einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Die Aktien können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrages der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden.

Vorstehende Ermächtigungen betreffend die Verwendung der erworbenen eigenen Aktien können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf erworbene eigene Aktien wird insoweit ausgeschlossen, als diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen unter lit. a) und b) verwendet werden. Der Vorstand wird die Hauptversammlung über die Gründe und den Zweck des Erwerbs eigener Aktien, über die Zahl der erworbenen Aktien und den auf sie entfallenden Betrag des Grundkapitals sowie über den Gegenwert, der für die Aktien gezahlt wurde, jeweils unterrichten.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme der Ermächtigung zur Einziehung anzupassen.

3.3. Genehmigtes Kapital

Aktuell verfügt die Gesellschaft über kein genehmigtes Kapital.

3.4. Bedingtes Kapital und Aktienoptionsprogramm

Die Hauptversammlung der Energiekontor AG vom 23. Mai 2018 hat den Beschluss gefasst, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je € 1,00 als Bezugsaktien bedingt zu erhöhen. Die bedingte Kapitalerhöhung soll ausschließlich dem Zweck der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft im Rahmen eines Aktienoptionsplans (§ 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG) dienen. Die bedingte Kapitalerhöhung soll nur insoweit durchgeführt werden, wie die gewährten Bezugsrechte vom jeweiligen Begünstigten ausgeübt werden. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres, in dessen Verlauf sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil.

Im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2018 konnten bis zum 30. April 2023 Bezugsrechte auf bis zu 500.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ausgegeben werden. Jedes Bezugsrecht berechtigt nach Maßgabe der vom Aufsichtsrat festzulegenden Bezugsrechtsbedingungen zum Bezug einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie der Energiekontor AG. Die Laufzeit der Bezugsrechte beträgt fünf Jahre beginnend mit dem Ende des jeweiligen Ausgabezeitraums. Die Aktienoptionen können erst vier Jahre nach dem jeweiligen Ausgabezeitraum ausgeübt werden und sind nicht übertragbar. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Bezugsrechte wahlweise durch Ausgabe von Aktien aus dem hierfür geschaffenen bedingten Kapital oder durch Veräußerung eigener Aktien zu erfüllen.

Im Jahr 2020 hat der Aufsichtsrat von der Ermächtigung teilweise Gebrauch gemacht und dem Vorstandsmitglied Peter Szabo Bezugsrechte zum Erwerb von 100.000 Aktien der Gesellschaft eingeräumt. Der Ausübungspreis beträgt € 22,03200 pro Aktie, die Wartezeit endet im Jahr 2024. Zum Zeitpunkt der Gewährung betrug der beizulegende Zeitwert T€ 815. Im Berichtsjahr wie im Vorjahr wurden keine Bezugsrechte eingeräumt.

3.5. Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage in Höhe von T€ 42.240 (Vorjahr: T€ 42.240) setzt sich zusammen aus den bei der Börseneinführung bzw. den Kapitalerhöhungen der Energiekontor AG in den Jahren 2000 und 2001 erzielten Agien sowie dem Agio auf die Anteile, die im Rahmen des Aktienoptionsprogramms im Geschäftsjahr 2019 ausgegeben wurden.

3.6. Gewinnrücklagen

Die gesetzliche Gewinnrücklage der Energiekontor AG beträgt unverändert T€ 15.

Die anderen Gewinnrücklagen der Energiekontor AG haben sich wie folgt entwickelt:

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In T€ 2023 2022
Stand am 01.01. 50.412 31.182
Verrechnung mit Anschaffungskosten für zurückgekaufte eigene Anteile, die das Nennkapital überstiegen haben -5.531 -2.744
Teilweise Ergebnisverwendung 33.916 21.973
Stand am 31.12. 78.797 50.412

Die teilweise Ergebnisverwendung im laufenden Jahr über T€ 33.916 betrifft die Einstellung in die Gewinnrücklagen durch die Hauptversammlung vom 17. Mai 2023.

3.7. Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn ergibt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt:

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In T€ 2023 2022
Stand am 01.01. 47.903 34.685
Dividendenzahlung -13.959 -12.588
Einstellung in die Gewinnrücklage durch Hauptversammlung -33.916 -21.973
Jahresüberschuss 56.192 47.779
Stand am 31.12. 56.220 47.903

4. Rückstellungen

Die Zusammensetzung sowie die Entwicklung der Rückstellungen ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht.

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In T€ 01.01.2023 Verbrauch 2023 Auflösung 2023 Zuführung 2023 31.12.2023
Steuerrückstellungen (ohne latente Steuern) 13.934 663 0 1.193 14.465
Sonstige Rückstellungen
Projektbezogene Kosten 582 32 63 744 1.231
Prozesskosten 150 50 0 50 150
Jahresabschluss-, Rechts- und Beratungskosten 327 255 0 250 322
Geschäftsbericht 80 80 0 80 80
Aufsichtsratsvergütungen 180 180 0 225 225
Personalkosten (Urlaub, Überstunden, Berufsgenossenschaft, Erfolgsbeteiligungen) 4.331 4.133 0 4.987 5.186
Übrige 150 0 30 365 485
Sonstige Rückstellungen 5.800 4.730 93 6.701 7.679

Wie im Vorjahr beinhalten die Rückstellungen keine langfristigen Anteile.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gliedern sich zu den Bilanzstichtagen nach Fristigkeiten wie folgt:

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31.12.2023
Davon mit einer Restlaufzeit
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In T€ Gesamtbetrag bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre
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Anleihen 49.975 0 15.000 34.975
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 11.701 6.421 5.280 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.007 1.007 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 69.798 40.873 12.573 16.353
Davon aus Lieferungen und Leistungen 1.220 1.220 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 694 694 0 0
Davon aus Steuern 412 412 0 0
Davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 43 43 0 0
133.175 48.994 32.853 51.328

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31.12.2022
Davon mit einer Restlaufzeit
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In T€ Gesamtbetrag bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre
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Anleihen 39.000 9.000 0 30.000
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 9.473 117 9.357 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 926 926 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 58.529 28.853 13.063 16.613
Davon aus Lieferungen und Leistungen 1.306 1.306 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 2.631 2.631 0 0
Davon aus Steuern 2.110 2.110 0 0
Davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 39 39 0 0
110.560 41.527 22.419 46.613

Im Geschäftsjahr wie im Vorjahr wurden keine mit Kontokorrentguthaben besicherten Bankdarlehen mit den entsprechenden Guthabenkonten saldiert.

5.1. Anleihen

Im Jahr 2018 hat die Energiekontor AG unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A2E4HA eine in 9.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 9.000 ausgegeben. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von 4 Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe war am 31. Januar 2023 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig und wurde planmäßig zurückgeführt. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag daher mit T€ 0 (Vorjahr: T€ 9.000).

Im Jahr 2020 hat die Energiekontor AG unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A289KT eine weitere in 15.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte konvertible Anleihe im Umfang von T€ 15.000 ausgegeben. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von 4 Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe ist am 30. September 2028 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr mit T€ 15.000.

Im Jahr 2022 hat die Energiekontor AG unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A30VJN eine weitere in 15.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 15.000 ausgegeben. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von 4,5 Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe ist am 31. Dezember 2029 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr mit T€ 15.000.

Im Jahr 2023 hat die Energiekontor AG unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A351YE eine weitere in 20.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 20.000 ausgegeben. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von 5,75 Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe ist am 31. Januar 2031 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag mit T€ 19.975 (Vorjahr: T€ 0).

Das Gesamtvolumen der Anleihen valutiert zum Bilanzstichtag demnach in einem Umfang von T€ 49.975 (Vorjahr: T€ 39.000). Die vorstehenden Teilschuldverschreibungen und die Zinsansprüche sind für die gesamte Laufzeit der jeweiligen Anleihen in jeweils einer Inhaber-Sammelschuldverschreibung verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt, hinterlegt ist. Die Anleihen enthalten keine Wandlungsrechte oder andere Eigenkapitalelemente und sind frei handelbar. Eine Kündigung vor Fälligkeit ist durch die Emittentin mit einer Frist von acht Wochen zum Ende des Quartals möglich, eine Kündigung durch die Anleihegläubiger jedoch nur bei Einstellung der Zahlungen, bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz der Emittentin.

6. Haftungsverhältnisse

Am 31. Dezember 2023 bestanden befristete und unbefristete Bürgschaften der Energiekontor AG in Höhe von T€ 31.394 (Vorjahr: T€ 41.096). Davon entfallen auf Bürgschaften zugunsten von konzernzugehörigen Gesellschaften T€ 31.394 (Vorjahr: T€ 31.096).

Wie in der Vergangenheit wird das Risiko einer Inanspruchnahme aus den Bürgschaften aufgrund der guten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der betreffenden Unternehmen als gering eingeschätzt.

Die Energiekontor AG hat sich in drei Fällen optional verpflichtet, Anteile an zwei inländischen Windparkbetreibergesellschaften in Höhe von bis zu 20 Prozent und Anteile an einer ausländischen Windparkbetreibergesellschaft in Höhe von bis zu 20 Prozent des Festpreises der ursprünglichen Errichtungsverträge in den Jahren 2025 bis 2029 zurückzukaufen. Im Falle der zukünftigen Ausübung der Option durch die Windparkbetreibergesellschaften erwachsen der Gesellschaft ggf. Auszahlungsverpflichtungen, die Ende des Jahres 2025 in Höhe von T€ 776 und in den Jahren 2027 bis 2029 in Höhe von T€ 3.303 fällig werden können. Angegeben sind jeweils die maximal fälligen Nominalwerte, deren heutiger Barwert entsprechend den Laufzeiten deutlich geringer ausfällt.

Im Falle der Optionsausübung wird die Gesellschaft im Gegenzug zu den Zahlungen jedoch jeweils die Kommanditanteile an diesen Windparkbetreibergesellschaften übernehmen. Da die Gesellschaft von der vollständigen Werthaltigkeit der Anteile zu den angebotenen Konditionen ausgeht, werden Risiken aus solchen Rückkäufen nicht erwartet.

Aus Kommanditbeteiligungen bestehen Haftungsverhältnisse im Sinne der §§ 171 Abs. 1 und ggf. nach 172 Abs. 4 HGB. Die Haftungsbeträge nach § 171 Abs. 1 HGB resultieren aus dem jeweiligen Unterschied zwischen der ins Handelsregister eingetragenen Hafteinlage einerseits und der darauf tatsächlich eingezahlten Einlage andererseits.

Nachfolgende Übersicht zeigt die insoweit aus den Kommanditbeteiligungen bestehenden Haftungsverhältnisse.

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Kommanditeinlagen (alle Angaben

in T€)
Laut Gesellschaftsvertrag Ins Handelsregister eingetragen Darauf eingezahlt Haftung i.S.d. § 171 HGB
--- --- --- --- ---
Gesamtbeträge 135.357 135.357 60.009 75.349

Gegenüber Tochter-Kapitalgesellschaften bestehen (nicht eingeforderte) Einzahlungsverpflichtungen aus zum Bilanzstichtag noch nicht geleisteten Einlagen in Höhe von T€ 714.

Aufgrund der planmäßigen Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslagen der Gesellschaften ist mit einer Haftungsinanspruchnahme nicht zu rechnen.

Zum 31. Dezember 2023 bestehen Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten aus der Sicherungsabtretung von 12 Anteilen an verbundenen Unternehmen. Diese sind zum Stichtag mit einem Gesamtbuchwert von T€ 20.940 (Vorjahr: T€ 28.442) im Finanzanlagevermögen bilanziert.

7. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Mietverträgen für die Geschäftsräume in Bremen, Bremerhaven sowie die weiteren in- und ausländischen Niederlassungen und aus Leasingverträgen für Fahrzeuge, Mobiliar und EDV-Hard- und Software.

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In T€ 2024 2025 bis 2028
Aus Mietverträgen 645 1.622
Aus Wartungs- und Serviceverträgen 44 106
Aus Leasingverträgen 630 1.342
Sonstige finanzielle Verpflichtungen 1.319 3.071

8. Passive latente Steuern

Nach dem bilanzorientierten "temporary-concept" sind aktive und passive latente Steuern auch für quasi-permanente Differenzen zwischen Bilanzpositionen der Handels- und der Steuerbilanz anzusetzen und in einer eigenständigen Bilanzposition auszuweisen. Hierunter fallen insbesondere die unterschiedlichen Bewertungen der Beteiligungen an Tochtergesellschaften in Handels- und Steuerbilanz. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge sind ebenfalls zu berücksichtigen, soweit ihre Verursachung mit der Entstehung passiver latenter Steuern ursächlich in Zusammenhang steht. Ansonsten werden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge nur insoweit ausgewiesen, als eine Verrechnung innerhalb der nächsten fünf Geschäftsjahre erwartet werden kann.

Zum Bilanzstichtag ergeben sich folgende latente Steueransätze:

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31.12.2023 31.12.2022
In T€ Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
--- --- --- --- ---
Bewertungsunterschiede Beteiligungen, Ausleihungen, Forderungen gegen Tochtergesellschaften 510 19.840 338 17.975
Verlustvorträge 3.951 0 2.893 0
Zwischensumme vor Saldierung 4.461 19.840 3.231 17.975
Saldierungsfähige Beträge -4.461 -4.461 -3.231 --3.231
Latente Steuern (nach Saldierung) 0 15.379 0 14.744

Hierfür wurden als zum Zeitpunkt der Auflösung zu erwartende Steuersätze für die Körperschaftsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) ein Satz von 15,8 Prozent (Vorjahr: 15,8 Prozent) und für die Gewerbesteuer von 16,1 Prozent (Vorjahr: 16,1 Prozent) angewandt.

Zum Bilanzstichtag sind in die Bildung der vorstehend ausgewiesenen aktiven latenten Steuern für Verlustvorträge, mit deren Nutzung innerhalb der folgenden fünf Geschäftsjahre zu rechnen ist, verrechenbare Verluste aus Tochtergesellschaften für die Körperschaftsteuer von T€ 24.252 eingeflossen.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die nachfolgenden Ziffern sind bei den entsprechenden Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. Sofern nicht weiter bezeichnet, erfolgen alle Angaben in T€.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden.

1. Umsatzerlöse

Die Umsätze werden im Wesentlichen im Inland erbracht. Die Umsatzerlöse setzen sich zusammen aus den Erlösen aus dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen an Windparks, aus Erlösen für den Verkauf von Rechten, aus Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung, der wirtschaftlichen Planung sowie der vertraglichen und rechtlichen Abwicklung, der Projektsteuerung, der Geschäftsführung in der Gründungsphase, den Vertriebs- und Werbemaßnahmen und der Beschaffung der Eigen- und Fremdmittel für die Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften, aus Planungsleistungen zum Erhalt von Baugenehmigungen für Wind- und Solarparkprojekte sowie aus Buchführungserlösen und konzerninternen Erlösen für die Personalgestellung und Projektkoordination.

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In T€ 2023 2022
Erlöse aus
Errichtung, Planung, Vertrieb 23.034 37.626
Verwaltung, Personalgestellung 6.515 7.384
Buchführung 179 193
Erlöse 29.729 45.203

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen.

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In T€ 2023 2022
Übrige betriebliche Erträge 291 304
Auflösung von Rückstellungen 93 862
Erträge aus Währungsumrechnungen 49 44
Versicherungsentschädigungen 27 16
Sonstige betriebliche Erträge 460 1.226

3. Materialaufwand

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen im Zusammenhang mit der Wind- und Solarparkprojektplanung (Gutachten, Planungskosten, öffentliche Gebühren usw.) sowie die Buchwertabgänge aus verkauften Gesellschaftsanteilen betragen im Geschäftsjahr T€ 10.242 (Vorjahr: T€ 9.749).

4. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen allgemeine Verwaltungs- sowie Rechts- und Beratungskosten, projektbezogene Aufwendungen sowie Werbe- und ähnliche Kosten.

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In T€ 2023 2022
Verwaltung und übrige Kosten 2.573 2.413
Rechts- und Beratungskosten inkl. AR-Vergütungen 1.352 1.190
Vertriebskosten 1.352 631
Raumkosten 731 616
Versicherungen, Gebühren, Beiträge 410 323
Projektbezogene Aufwendungen 402 248
Aufwendungen aus Kursdifferenzen 352 1.009
Reisekosten Arbeitnehmer 174 99
Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.347 6.528

5. Erträge aus Beteiligungen

Die Erträge in Höhe von T€ 64.228 (Vorjahr: T€ 40.345) resultieren aus Gewinnzuweisungen von Tochtergesellschaften der Energiekontor AG. Auf verbundene Unternehmen entfällt davon ein Betrag in Höhe von T€ 64.219 (Vorjahr: T€ 40.345).

6. Erträge und Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen verbundener Unternehmen

Mit der verbundenen Tochtergesellschaft Energiekontor Infrastruktur und Anlagen GmbH, Bremerhaven, ist ein Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag abgeschlossen. Die Aufwendungen resultieren aus der Übernahme des Ergebnisses des Geschäftsjahres.

7. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

Hier sind die aus den langfristigen Ausleihungen an Tochtergesellschaften und ehemalige Tochtergesellschaften erzielten Zinserträge ausgewiesen.

8. Abschreibungen auf Finanzanlagen

Abschreibungen auf Anteile an Tochtergesellschaften waren im Berichtsjahr in Höhe von T€ 803 vorzunehmen (Vorjahr: T€ 1.188). Auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden im Berichtsjahr wie im Vorjahr keine Abschreibungen vorgenommen.

9. Zinsergebnis

Das Zinsergebnis entwickelte sich wie folgt:

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In T€ 2023 2022
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 1.313 1.539
Davon von verbundenen Unternehmen 1.010 1.531
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.849 371
Davon von verbundenen Unternehmen 1.664 371
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -4.965 -2.758
Davon an verbundene Unternehmen -2.951 -1.462
Zinsergebnis -1.802 -848

10. Steuern vom Einkommen und Ertrag

Für das Geschäftsjahr ergibt sich für den Organkreis eine Gesamtsteuerbelastung (Körperschaft- und Gewerbesteuer) in Höhe von T€ 4.449 (Vorjahr: T€ 7.422). Dieser Steueraufwand betrifft in Höhe von T€ 3.814 (Vorjahr: T€ 8.540) das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und in Höhe von T€ 0 (Vorjahr: T€ 20) Steuerzahlungen für frühere Jahre. Der Gesamtaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

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In T€ 2023 2022
Tatsächlicher Steueraufwand 3.814 8.561
Latente Steuern 635 -1.139
Steueraufwand 4.449 7.422

V. Sonstige Angaben

1. Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr wurden bei der Energiekontor AG ohne Berücksichtigung der Auszubildenden im Jahresdurchschnitt 173 (Vorjahr: 160) Angestellte beschäftigt.

2. Organmitglieder und Bezüge, Anteilsbesitz

2.1. Vorstand

Mitglieder des Vorstands waren während des Geschäftsjahres:

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Dipl.-Kaufm. Peter Szabo, Dipl.-Kaufmann, Oldenburg
Dipl.-Ing. Günter Eschen, Ingenieur, Saterland
Dipl.-Ing. Carsten Schwarz, Ingenieur, Schwanewede

Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Gesellschaft gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen. Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ist erteilt.

Die Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr Gesamtbezüge für ihre Tätigkeit (feste und variable Vergütungen ohne Aktienoptionen) in Höhe von T€ 1.479 (Vorjahr: T€ 1.484). Der variable Anteil hiervon beträgt T€ 596 (Vorjahr: T€ 702). Der Zeitwert der dem Vorstand im Jahr 2020 gewährten Aktienoptionen beträgt zum Zeitpunkt der Gewährung T€ 814 und ist in den vorstehenden Bezügen nicht enthalten. Auf den Vergütungsbericht im Lagebericht wird im Übrigen verwiesen.

2.2. Aufsichtsrat

Mitglieder des Aufsichtsrats waren:

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Dipl.-Wirtsch.-Ing. Dr. Bodo Wilkens, Ingenieur, Darmstadt, Vorsitzender

Herr Dr. Wilkens bekleidet außerdem ein Aufsichtsratsamt bei folgender, nicht börsennotierter Gesellschaft:

Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen (Vorsitz)

Günter Lammers, Unternehmensberater, Geestland, stellvertretender Vorsitzender

Herr Lammers bekleidet außerdem ein Aufsichtsratsamt bei folgender, nicht börsennotierter Gesellschaft:

Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen

Dipl.-Volkswirt Darius Oliver Kianzad, Unternehmensberater, Essen

Herr Kianzad bekleidet außerdem ein Aufsichtsratsamt bei folgender, nicht börsennotierter Gesellschaft:

Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Hauptversammlung, T€ 225 (Vorjahr: T€ 180) an Aufsichtsratsvergütungen bezogen. Darüber hinaus haben die Aufsichtsräte keine weiteren Vergütungen erhalten.

2.3. Beteiligungsbesitz der Organmitglieder

Die Organmitglieder waren am 31. Dezember 2023 wie folgt an der AG beteiligt:

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Funktion Name Aktien Stück
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Bodo Wilkens 3.559.835
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Günter Lammers 3.552.474

2.4. Sonstiges

Die Mitglieder von Organen der Energiekontor AG sowie alle Organe der verbundenen Unternehmen im In- und Ausland werden von der Energiekontor AG beziehungsweise den verbundenen Unternehmen von Ansprüchen Dritter im gesetzlich zulässigen Rahmen freigestellt. Zu diesem Zweck unterhält die Gesellschaft eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung für Organmitglieder und Geschäftsführer des Energiekontor-Konzerns. Sie wird jährlich abgeschlossen beziehungsweise verlängert. Die Versicherung deckt das persönliche Haftungsrisiko für den Fall ab, dass der Personenkreis bei Ausübung seiner Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen wird.

Im Geschäftsjahr wurden keine Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen getätigt. Mit nahestehenden natürlichen Personen wurden im Geschäftsjahr keine Geschäfte getätigt, die nicht im Anhang separat angeben werden.

Weder Organmitgliedern noch deren Angehörigen wurden Vorschüsse oder Kredite gewährt.

3. Angaben zu Tochtergesellschaften

Tz VI. des Anhangs enthält eine Aufstellung zu den Unternehmen, an denen die Energiekontor AG unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist (Tochtergesellschaften im Sinne des § 285 Nr. 11b HGB bzw. verbundene Unternehmen gemäß § 271 Abs. 2 HGB).

4. Honorar für die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses

Das Honorar für die Prüfung des Jahresabschlusses der Energiekontor AG unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts sowie das gemäß § 91 Abs. 2 AktG einzurichtende Überwachungssystem für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichts nach IFRS-Grundsätzen beträgt T€ 168 (Vorjahr: T€ 158), für andere Bestätigungsleistungen T€ 1 (Vorjahr: T€ 3) sowie für sonstige Leistungen T€ 1 (Vorjahr: T€ 6).

5. Erklärung nach § 161 AktG

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Energiekontor AG haben im März 2024 die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex im Sinne von § 161 AktG abgegeben und sie den Aktionären im Wege der Veröffentlichung auf der Homepage der Gesellschaft (www.energiekontor.de) im Internet zugänglich gemacht.

6. Offenlegung

Der Jahresabschluss des Vorjahres wurde im Unternehmensregister offengelegt.

7. Befreiungswahlrechte nach §§ 264 Abs. 3 bzw. 264b HGB

In Anwendung der §§ 264 Abs. 3 bzw. 264b HGB verzichten die Tochtergesellschaften, die in den Konzernabschluss im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen werden und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, auf die Offenlegung ihrer Jahresabschlussunterlagen.

Die Energiekontor AG hat der Befreiung zugestimmt. Die befreiten Tochtergesellschaften sind im Konzernabschluss angeführt.

8. Nachtragsbericht

Seit dem 31. Dezember 2023 haben sich keine wesentlichen Änderungen der Unternehmenssituation von Energiekontor oder des Branchenumfelds ergeben.

9. Gewinnverwendungsvorschlag

Aus dem Jahresüberschuss 2023 in Höhe von € 56.192.171,44 sowie dem Gewinnvortrag in Höhe von € 27.541,25 ergibt sich ein Bilanzgewinn der Energiekontor AG in Höhe von € 56.219.712,69.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von € 56.219.712,69

a) einen Betrag von € 16.751.230,80 zur Zahlung einer Dividende von € 1,20 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden,

b) einen Betrag in Höhe von € 39.468.481,89 in die Gewinnrücklagen einzustellen und

c) den aus der Dividendenausschüttung gemäß lit. a) auf eigene Aktien rechnerisch entfallenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Ausschüttung entspricht einer Dividende von € 1,20 je Stückaktie auf das gezeichnete Kapital von € 13.959.359,00, eingeteilt in 13.959.359 Stückaktien.

VI. Anteilsbesitz

Unmittelbarer und mittelbarer Beteiligungsbesitz der Energiekontor AG

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Name der Gesellschaft Anteile

in %
Ergebnis 2023 in T€ 1 Eigenkapital 31.12.2023 in T€ 2
Construtora da nova Energiekontor - Parques Eolicos, Unipessoal Lda., Lissabon, Portugal 100,00 % -4 41
EER GbR, Worpswede 7 28,60 % 0 0
EK HDN Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 83,33 % 0 0
EKF Ferme Solaire Bergerot SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Ferme Solaire du Bergerot, Toulouse, Frankreich 100,00% 0 0
EKF Parc Eolien Le Clos de Ranville SNC, Toulouse, Frankreich 100,00% 0 0
EKF Parc Eolien Le Haut de Bons SNC, Toulouse, Frankreich 100,00% 0 0
EKF Parc Eolien Les Hauts Vents 1 SNC, Toulouse, Frankreich 100,00% 0 0
EKF Parc Eolien Les Hauts Vents 2 SNC, Toulouse, Frankreich 100,00% 0 0
EKF Parc Eolien Mont Joly SNC, Toulouse, Frankreich 100,00% 0 0
EKF Parc Solaire Dongay SNC, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Parc Solaire La Lande SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Parc Solaire Le Batut SNC, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Parc Solaire Les Ayades SNC, Toulouse, Frankreich 100,00% 0 0
EKF Société d'investissements 1 SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % -27 -52
EKF Société d'investissements 2 SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 11
EKF Société d'investissements Dongay - A SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Dongay - B SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Le Batut - A SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Le Batut - B SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Le Clos de Ranville - A SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Le Clos de Ranville - B SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Le Haut de Bons - A SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Le Haut de Bons - B SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Les Ayades - B SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Les Capettes - B SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Les Hauts Vents 1 - A SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Les Hauts Vents 1 - B SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Les Hauts Vents 2 - A SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Les Hauts Vents 2 - B SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Mont Joly - A SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
EKF Société d'investissements Mont Joly - B SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % 0 0
Energiekontor Aufwind GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 4 -8
Energiekontor Aufwind 8 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor Bau I GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 0

1 Handelsrechtliches Jahresergebnis, ggf. nach Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (EAV) mit der Energiekontor AG.

2 Handelsrechtliches Eigenkapital.

3 Mit diesen Gesellschaften hat die Energiekontor AG einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen.

4 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

5 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

6 Gemeinschaftsunternehmen (joint operation).

7 Assoziiertes Unternehmen, Bilanzierung at equity.

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Name der Gesellschaft Anteile

in %
Ergebnis 2023 in T€ 1 Eigenkapital 31.12.2023 in T€ 2
Energiekontor Bau II GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 0
Energiekontor Bau III GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 12
Energiekontor Bau IV GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 0
Energiekontor Bau V GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 0
Energiekontor Bau VI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 0
Energiekontor Bau VII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 12
Energiekontor Bau VIII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -1
Energiekontor Bau IX GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 0
Energiekontor Bau X GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 0
Energiekontor Bau XI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 16
Energiekontor Bau XII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 3
Energiekontor Bau XIII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 3
Energiekontor Bau XIV GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 4
Energiekontor Bau XV GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 16
Energiekontor Bau XVI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 16
Energiekontor Bau XVII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 3
Energiekontor Bau XVIII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 4
Energiekontor Bau XIX GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 3
Energiekontor Bau XX GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 4
Energiekontor Bau XXI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % -1 -21
Energiekontor Bau XXll GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 15
Energiekontor Bau XXIII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 1
Energiekontor Direktvermarktung GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 0
Energiekontor Finance GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % -19 -48
Energiekontor Finanzanlagen IV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -14 288
Energiekontor Finanzanlagen V GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 92 614
Energiekontor Finanzanlagen VI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 64 407
Energiekontor Finanzanlagen VII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 19 382
Energiekontor Finanzanlagen VIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 135 654
Energiekontor Finanzanlagen IX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 70 151
Energiekontor Finanzanlagen X GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor Finanzierungsdienste III GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 5 -6
Energiekontor Finanzierungsdienste IV GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 5 -5
Energiekontor Finanzierungsdienste V GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 -7
Energiekontor Finanzierungsdienste VI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -7
Energiekontor Finanzierungsdienste VII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 0
Energiekontor Finanzierungsdienste VIII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 10
Energiekontor Finanzierungsdienste IX GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 10
Energiekontor Finanzierungsdienste X GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 11
Energiekontor Finanzierungsdienste XI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 11
Energiekontor Finanzierungsdienste GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 10 458
Energiekontor Finanzierungsdienste-Verwaltungs GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -14
Energiekontor France SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 % -1.031 -3.001
Energiekontor Green Office GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 -1
Energiekontor Green Real Estate GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -17
Energiekontor III Energias Alternativas, Unipessoal Lda., Lissabon, Portugal 100,00 % -60 -101
Energiekontor Infrastruktur und Anlagen GmbH, Bremerhaven 3,4 100,00 % 0 316
Energiekontor Infrastruktur I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -1.670 -1.580

1 Handelsrechtliches Jahresergebnis, ggf. nach Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (EAV) mit der Energiekontor AG.

2 Handelsrechtliches Eigenkapital.

3 Mit diesen Gesellschaften hat die Energiekontor AG einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen.

4 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

5 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

6 Gemeinschaftsunternehmen (joint operation).

7 Assoziiertes Unternehmen, Bilanzierung at equity.

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Name der Gesellschaft Anteile

in %
Ergebnis 2023 in T€ 1 Eigenkapital 31.12.2023 in T€ 2
Energiekontor Infrastruktur II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -302 -249
Energiekontor Infrastruktur IV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -4
Energiekontor Infrastruktur V GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -32 330
Energiekontor Infrastruktur VI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 509 573
Energiekontor Infrastruktur VIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -563 -536
Energiekontor Infrastruktur IX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -938 -874
Energiekontor Infrastruktur X GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -4
Energiekontor Infrastruktur XII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -4
Energiekontor Infrastruktur XIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 389 421
Energiekontor Infrastruktur XIV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 531 576
Energiekontor Infrastruktur XVII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -4
Energiekontor Infrastruktur XVIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 802 836
Energiekontor Infrastruktur XIX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 436 459
Energiekontor Infrastruktur XX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 13 72
Energiekontor Infrastruktur XXI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -2
Energiekontor Infrastruktur XXII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -2
Energiekontor Infrastruktur XXIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -2
Energiekontor Infrastruktur 3 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -4
Energiekontor Infrastruktur 7 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -4
Energiekontor Infrastruktur 11 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -4
Energiekontor Infrastruktur 15 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -4
Energiekontor Infrastruktur 16 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2 -4
Energiekontor Infrastruktur Solar GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 16 95
Energiekontor Infrastruktur Solar I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 4 133
Energiekontor Infrastruktur Solar II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 8 207
Energiekontor Infrastruktur Solar III GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 6 147
Energiekontor Infrastruktur Solar IV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 18 53
Energiekontor Infrastruktur Solar V GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 8 76
Energiekontor Infrastruktur Solar VI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -29 333
Energiekontor Infrastruktur Solar VII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -3 -5
Energiekontor Infrastruktur Solar VIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -28 0
Energiekontor Infrastruktur Solar IX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 32 29
Energiekontor Infrastruktur Solar X GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 306 335
Energiekontor Innovations GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 70 407
Energiekontor Mafomedes GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % -54 -58
Energiekontor Mafomedes GmbH & Co. WP MF KG, Bremerhaven 5 99,46 % -525 -195
Energiekontor Mafomedes ÜWP MF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -314 1.055
Energiekontor Management GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 374 859
Energiekontor Management Hagen GmbH, Hagen 4 100,00 % 42 209
Energiekontor Management Solar GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 85 62
Energiekontor Montemuro GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 4 39

1 Handelsrechtliches Jahresergebnis, ggf. nach Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (EAV) mit der Energiekontor AG.

2 Handelsrechtliches Eigenkapital.

3 Mit diesen Gesellschaften hat die Energiekontor AG einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen.

4 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

5 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

6 Gemeinschaftsunternehmen (joint operation).

7 Assoziiertes Unternehmen, Bilanzierung at equity.

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Name der Gesellschaft Anteile

in %
Ergebnis 2023 in T€ 1 Eigenkapital 31.12.2023 in T€ 2
Energiekontor Montemuro GmbH & Co. WP MONT KG, Bremerhaven 5 100,00 % 1.150 -2.364
Energiekontor Neue Energie GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 10 9
Energiekontor Neue Energie 16 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor Neue Energie 17 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor Neue Energie 18 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor Neue Energie 19 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor Neue Energie 20 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor Ocean Wind AG, Bremerhaven 4 100,00 % 1 33
Energiekontor Ökofonds GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 36
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. Tandem I KG, Bremerhaven 5 100,00 % -17 4.434
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. Tandem II KG, Bremerhaven 5 100,00 % 2 2.422
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP 4 KG, Bremerhaven 5 100,00 % 102 1.429
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP BD KG, Bremerhaven 5 100,00 % 255 76
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP Elni KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP GEL KG, Hagen 5 100,00 % 428 301
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP MA KG, Bremerhaven 5 88,52 % 302 -325
Energiekontor Ökowind GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 4 -4
Energiekontor Penedo Ruivo GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 5 53
Energiekontor Penedo Ruivo GmbH & Co. WP PR KG, Bremerhaven 5 100,00 % 1.432 -1.731
Energiekontor Portugal - Energia Eólica Lda., Lissabon, Portugal 99,00 % -465 -247
Energiekontor Portugal Marao GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 5 44
Energiekontor Portugal Marao GmbH & Co. WP MA KG, Bremerhaven 5 100,00 % 1.105 -2.897
Energiekontor Portugal Trandeiras GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 5 54
Energiekontor Schönberg GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -15
Energiekontor Sobrado GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 3 29
Energiekontor Solar GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 7 -8
Energiekontor Solar 20 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor Solar Bau GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -5
Energiekontor Solar Bau I GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 4
Energiekontor Solar Bau II GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 4
Energiekontor Solar Bau III GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 4
Energiekontor Solar Bau IV GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 4
Energiekontor Solar Bau V GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 4
Energiekontor Solar Bau VI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 1
Energiekontor Solar Bau VII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 13
Energiekontor Solar Bau VIII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 0
Energiekontor Solar Bau IX GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -10
Energiekontor Solar Bau X GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -3
Energiekontor Stromvermarktung GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor UK GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 8 61
Energiekontor UK BU GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 -10
Energiekontor UK Construction Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -120 144
Energiekontor UK FM GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 9 83
Energiekontor UK Holding 2 Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energiekontor UK Holding Limited, Leeds, Großbritannien 100,00 % 54.386 57

1 Handelsrechtliches Jahresergebnis, ggf. nach Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (EAV) mit der Energiekontor AG.

2 Handelsrechtliches Eigenkapital.

3 Mit diesen Gesellschaften hat die Energiekontor AG einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen.

4 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

5 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

6 Gemeinschaftsunternehmen (joint operation).

7 Assoziiertes Unternehmen, Bilanzierung at equity.

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Name der Gesellschaft Anteile

in %
Ergebnis 2023 in T€ 1 Eigenkapital 31.12.2023 in T€ 2
Energiekontor UK HY GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -18
Energiekontor UK HY GmbH & Co. WP Hyndburn KG, Bremerhaven 5 100,00 % 3.592 978
Energiekontor UK LI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 -14
Energiekontor UK LO GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 -1
Energiekontor UK Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 6.184 46.653
Energiekontor UK Management Limited, Leeds, Großbritannien 100,00 % -272 -929
Energiekontor UK NR GmbH, Hagen 4 100,00 % 1 -6
Energiekontor UK PE GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 -5
Energiekontor UK PI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 0 -1
Energiekontor UK WI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -18
Energiekontor UK WI GmbH & Co. Withernwick KG, Bremerhaven 5 100,00 % 1.728 610
Energiekontor Umwelt GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 17 85
Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP BRI KG, Bremerhaven 5 100,00 % 914 2.599
Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP DE KG, Bremerhaven 5 100,00 % -171 -1.714
Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP SCHLO KG, Hagen 5 100,00 % 364 -232
Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP SIE X KG, Bremerhaven 5 100,00 % -27 -332
Energiekontor US Dakota WP 2 LLC, Dakota, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Dakota WP 3 LLC, Dakota, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Dakota WP 4 LLC, Dakota, USA 100,00 % -26 -42
Energiekontor US Dakota WP 5 LLC, Dakota, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Dakota WP 6 LLC, Dakota, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Holding Inc., Chicago, USA 100,00 % -127 -1.390
Energiekontor US Inc., Chicago, USA 100,00 % -1.189 -6.286
Energiekontor US Texas SP 3 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 4 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 5 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 6 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 7 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 8 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 10 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 11 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 12 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 13 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 15 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 16 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 17 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 18 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 19 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 20 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor US Texas SP 21 LLC, Texas, USA 100,00 % 0 0
Energiekontor UW Windpark Manheim GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor Windfarm GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 3 -9
Energiekontor Windfarm ÜWP ALU GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 % 454 -1.943
Energiekontor Windfarm ÜWP SCHLUE GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor Windfarm ZWP THÜ GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 % 454 360
Energiekontor Windinvest GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 4 -11
Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ÜWP KRE KG, Hagen 5 100,00 % 443 148
Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ÜWP LE KG, Hagen 5 100,00 % 317 -794
Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ZWP BE KG, Hagen 5 100,00 % 100 -77
Energiekontor Windkraft GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 24 349
Energiekontor Windkraft GmbH & Co. WP NL KG, Bremerhaven 5 51,32 % 235 516

1 Handelsrechtliches Jahresergebnis, ggf. nach Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (EAV) mit der Energiekontor AG.

2 Handelsrechtliches Eigenkapital.

3 Mit diesen Gesellschaften hat die Energiekontor AG einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen.

4 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

5 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

6 Gemeinschaftsunternehmen (joint operation).

7 Assoziiertes Unternehmen, Bilanzierung at equity.

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Name der Gesellschaft Anteile

in %
Ergebnis 2023 in T€ 1 Eigenkapital 31.12.2023 in T€ 2
Energiekontor Windpark GmbH & Co. Giersleben KG, Hagen 5 100,00 % 891 -689
Energiekontor Windpower GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 6 -15
Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP 5 KG, Bremerhaven 5 100,00 % 93 697
Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP ENG KG, Hagen 5 100,00 % 421 379
Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP HN KG, Hagen 5 100,00 % 581 -708
Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP HN II KG, Hagen 5 100,00 % 277 -339
Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP OE-Osterende KG, Hagen 5 100,00 % 197 -667
Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP 5 KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 8
Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP BRIEST II KG, Bremerhaven 5 100,00 % 31 -399
Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP KJ KG, Hagen 5 100,00 % 244 3.072
Energiekontor Windpower Improvement GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -40 310
Energiekontor Windregion GmbH, Hagen 4 100,00 % 9 -1
Energiekontor Windstrom GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 4 -8
Energiekontor Windstrom GmbH & Co. UW Uthlede-Süd KG, Bremerhaven 5 100,00 % -34 -287
Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ÜWP HW KG, Hagen 5 100,00 % 784 -3.294
Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ÜWP KRE II KG, Hagen 5 100,00 % 258 -2.135
Energiekontor Windstrom GmbH & Co. WP 5 KG, Bremerhaven 5 100,00 % -49 -289
Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ZWP HÖ KG, Hagen 5 100,00 % 191 -3.119
Energiekontor Windstrom ÜWP SCHWA GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 % -15 -214
Energiekontor Windstrom ZWP PR GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 % -11 -850
Energiekontor WP Booßen GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 1
Energiekontor WPI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -8
Energiekontor WSB 1 GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 4 4
Energiekontor WSB Solar 1 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor WSB Solar 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor WSB Solar 3 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor WSB Solar 4 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor WSB Solar 5 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor WSB Solar 6 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor WSB Solar 7 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor WSB Solar 8 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor WSB Solar 9 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiekontor WSB Solar 10 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Alfstedt BGWP ALF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 428 61
Energiepark Alfstedt WP ALF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 1.657 1.537
Energiepark Alpen-Bönninghardt WP AB GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Beerfelde GmbH & Co. WP BF II KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Beiersdorf-Freudenberg WP BF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Bergheim-Repowering RE WP BE GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -66 -809
Energiepark Bergsoll-Frehne GWEEK GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 70,00 % 0 1
Energiepark Bramstedt GmbH & Co. WP BRA KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Dettmannsdorf-Süd SP D GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Drensteinfurt WP Rieth GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0

1 Handelsrechtliches Jahresergebnis, ggf. nach Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (EAV) mit der Energiekontor AG.

2 Handelsrechtliches Eigenkapital.

3 Mit diesen Gesellschaften hat die Energiekontor AG einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen.

4 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

5 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

6 Gemeinschaftsunternehmen (joint operation).

7 Assoziiertes Unternehmen, Bilanzierung at equity.

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Name der Gesellschaft Anteile

in %
Ergebnis 2023 in T€ 1 Eigenkapital 31.12.2023 in T€ 2
Energiepark Eggersdorf GmbH & Co. WP EGG KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Elsdorf WP Frankeshoven GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Elsdorf WP Tollhausen GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Erftstadt-Erp I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Erftstadt-Erp II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Flögeln Stüh GmbH & Co. WP FLÖ KG, Bremerhaven 5 100,00 % 1.034 1.454
Energiepark Frechen WP GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -1 0
Energiepark Frechen WP II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -1 1
Energiepark Friedland-Oelsen SP F GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Garzau-Garzin SP GG GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 % 80 1.458
Energiepark Grevenbroich WP GL GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Groß Laasch WP GL GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Grünheide SP G GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Hanstedt-Erweiterung WP HEW GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 2.135 8.777
Energiepark Höttingen Göppersdorf 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Jacobsdorf WP Jaco GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -2.589 -6.128
Energiepark Kerpen-Manheim WP KeMa I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Kerpen-Manheim WP KeMa II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Krempel GmbH & Co. RE WP KRE KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Kreuzau WP ST GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 % 976 3.176
Energiepark Letschin SP L GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -1.254 -1.255
Energiepark Marlow SP M GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -1 0
Energiepark Nartum BGWP NART GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Nartum WP NART GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Naumburg WP Naumburg-Prießnitz GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Nienwohlde WP NIEN GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Oederquart-Repowering RE WP OED I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Oederquart-Repowering RE WP OED II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Oederquart-Repowering RE WP OED III GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Oerel BGWP OER GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 597 611
Energiepark Oerel WP OER GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 2.931 2.285
Energiepark Oerel WP UW GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -8 -8
Energiepark SP Bergen GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark SP Heideck GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark SP Königsfeld GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark SP Laaber GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark SP Nennslingen 1 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark SP Nennslingen 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark SP Seukendorf GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % -126 -126
Energiepark Stinstedt WP STIN GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark UK NR GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 % 1.421 5.114

1 Handelsrechtliches Jahresergebnis, ggf. nach Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (EAV) mit der Energiekontor AG.

2 Handelsrechtliches Eigenkapital.

3 Mit diesen Gesellschaften hat die Energiekontor AG einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen.

4 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

5 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

6 Gemeinschaftsunternehmen (joint operation).

7 Assoziiertes Unternehmen, Bilanzierung at equity.

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Name der Gesellschaft Anteile

in %
Ergebnis 2023 in T€ 1 Eigenkapital 31.12.2023 in T€ 2
Energiepark UW Völkersen GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Vogelsang SP V GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Wahrenholz WP WAHR GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Wegberg-Repowering RE WP WE GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 -671
Energiepark Winterberg-Altenfeld WP WA GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Wöpkendorf SP W GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark WP Bützfleth GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark WP Haberloh GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark WP Heidkrug GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark WP Holtumer Moor GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Wulkow II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Würselen-Repowering RE WP WÜ GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energiepark Zülpich WP Fü GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Energyfarm Bunloinn LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm Rowan LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm Starth Oykel LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Acheilidh Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK AD I Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK AD II Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Alt Domhain LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK BA I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK BA II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Baldoon LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Breackerie Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK BU I Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK BU II Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK CO I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -17 -44
Energyfarm UK CO II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -17 -44
Energyfarm UK Cornharrow LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK CR I Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK CR II Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Craiginmoddie LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK DI I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK DI II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Divot Hill LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK DU I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK DU II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Dunbeath LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK FE I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -17 -44
Energyfarm UK FE II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -17 -44
Energyfarm UK Fell LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Garcrogo LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK GC I Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK GC II Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK GL I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -9 -31
Energyfarm UK GL II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -9 -31
Energyfarm UK Glenshimmeroch LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % -1 0
Energyfarm UK HA I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -12 -20
Energyfarm UK HA II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -12 -20
Energyfarm UK Hare Craig LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % -1 -1
Energyfarm UK HY I Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % -14 -14
Energyfarm UK HY II Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % -14 -14

1 Handelsrechtliches Jahresergebnis, ggf. nach Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (EAV) mit der Energiekontor AG.

2 Handelsrechtliches Eigenkapital.

3 Mit diesen Gesellschaften hat die Energiekontor AG einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen.

4 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

5 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

6 Gemeinschaftsunternehmen (joint operation).

7 Assoziiertes Unternehmen, Bilanzierung at equity.

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Name der Gesellschaft Anteile

in %
Ergebnis 2023 in T€ 1 Eigenkapital 31.12.2023 in T€ 2
Energyfarm UK Hyndburn II LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK LI I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK LI II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Little Hartfell LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK MA I Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % -17 -37
Energyfarm UK MA II Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % -17 -37
Energyfarm UK Margree LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % -1 -1
Energyfarm UK NA I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK NA II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Narachan LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Narachan Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % -6 -6
Energyfarm UK NE I Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % -16 -33
Energyfarm UK NE II Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % -16 -33
Energyfarm UK New Rides Solar LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % -1 -1
Energyfarm UK OV I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -9 -31
Energyfarm UK OV II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -9 -31
Energyfarm UK Overhill LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % -1 0
Energyfarm UK PE I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -16 -38
Energyfarm UK PE II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % -16 -38
Energyfarm UK Pencarreg LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % -1 -1
Energyfarm UK RO I Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK RO II Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Rowan Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK SOY I Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK SOY II Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Tarbuckle Hill Ltd, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK WE I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK WE II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Windy Edge LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK WU I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK WU II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Energyfarm UK Wull Muir LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 % 0 0
Hafen Wind Hamburg GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 % 0 0
Infrastrukturgemeinschaft Flögeln GbR, Bremerhaven 6 50,00 % 0 0
Infrastrukturgesellschaft Energiepark Alfstedt GbR, Bremerhaven 100,00 % 0 0
Infrastrukturgesellschaft Energiepark Elsdorf GbR, Bremerhaven 100,00 % 0 0
Infrastrukturgesellschaft Energiepark Erftstadt-Erp GbR, Bremerhaven 100,00 % 0 0
Infrastrukturgesellschaft Energiepark Frechen GbR, Bremerhaven 100,00 % 0 0
Netzanschluss Badingen GbR, Bremerhaven 6 37,29 % -53 -111
Netzanschluss Stadorf GbR, Hagen 100,00 % 0 19
Nordergründe Treuhand GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % -1 -1
Umspannwerk Plennin GbR, Bremerhaven 100,00 % 0 0
WP Booßen GmbH & Co. KG, Bremerhaven 6 37,50 % -9 -29
WPS-Windkraft GmbH, Bremerhaven 4 100,00 % 1 -7

1 Handelsrechtliches Jahresergebnis, ggf. nach Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (EAV) mit der Energiekontor AG.

2 Handelsrechtliches Eigenkapital.

3 Mit diesen Gesellschaften hat die Energiekontor AG einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen.

4 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

5 Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist.

6 Gemeinschaftsunternehmen (joint operation).

7 Assoziiertes Unternehmen, Bilanzierung at equity.

Bremen, 27. März 2024

Peter Szabo, Vorstandsvorsitzender

Günter Eschen, Vorstand

Carsten Schwarz, Vorstand

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Energiekontor AG, Bremen

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Energiekontor AG, Bremen -bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Energiekontor AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, der mit dem Konzernlagebericht der Energiekontor AG zusammengefasst ist, geprüft.

Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerkes genannten Angaben haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

1. Umsatzrealisierung und Periodenabgrenzung

In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Umsatzerlöse in Höhe von Mio. € 29,7 ausgewiesen. Hierbei handelt es sich vorwiegend um Honorare für Planungsleistungen, Erlöse aus dem Verkauf von Projektrechten und Anteilen an Wind-/​Solarparkbetreibergesellschaften sowie konzerninterne Erlöse für die Verwaltungstätigkeit und Personalgestellung.

Das Risiko für den Jahresabschluss

Wir sehen im Bereich der Planungsleistungen sowie den Erlösen aus dem Verkauf von Projektrechten und Anteilen das Risiko einer wesentlich falschen Darstellung einschließlich des möglichen Risikos, dass Führungskräfte Kontrollen umgehen. Damit handelt es sich aus unserer Sicht um einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt, da die Honorare für Projektrechte und Planungsleistungen erst dann abgerechnet werden können, wenn die entsprechenden Voraussetzungen für den jeweiligen Baustein erfüllt und die Leistungen vertragsgemäß erbracht sind. Aufgrund der Größe der Projekte hätte die unzutreffende Periodenzuordnung bereits eines zu früh oder zu spät abgerechneten Leistungspakets signifikante Auswirkungen auf die Umsatzerlöse und das Ergebnis.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns aufbauend auf unseren Kenntnissen über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft mit den unternehmensintern festgelegten Methoden, Verfahren und Kontrollmechanismen in den verschiedenen Phasen des Projektmanagements auseinandergesetzt. Wir haben in Vorjahren eine Aufbauprüfung durchgeführt und uns von der Einrichtung eines Internen Kontrollsystems (IKS) überzeugt. Es werden jährlich Funktionsprüfungen durchgeführt, um uns davon zu überzeugen, dass wir uns bei der weiteren Planung und Durchführung der Prüfungshandlungen auf das IKS verlassen können. Darüber hinaus haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt. So haben wir bei wesentlichen Projekten mit einem Abrechnungszeitpunkt insbesondere im letzten Quartal vor und bei Bedarf dem ersten Quartal nach dem Bilanzstichtag geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Umsatzrealisierung erfüllt sind. Dabei wurden Verträge über die Verkaufskommission von Projektrechten, Projektierungs- und Finanzierungsverträge, Rechnungen sowie bei Bedarf weitere Nachweise eingesehen, um den Stichtag der Leistungserbringung und damit die Erfüllung der Kriterien für die Umsatzrealisierung sicherzustellen. Bei Verkäufen haben wir Einsicht in die entsprechenden Verkaufsunterlagen genommen und die Realisierung der entsprechenden Erlöse auf korrekte Höhe und Periodenzuordnung überprüft. Dadurch wurden die wesentlichen im Geschäftsjahr realisierten Projekte geprüft. Zusätzlich wurden Befragungen durchgeführt und Dokumente eingesehen, um auszuschließen, dass Umsatzerlöse für Projekte im Geschäftsjahr fälschlicherweise nicht erfasst wurden.

Verweis auf weitergehende Informationen

Die Angaben der Gesellschaft zu den Vorräten sind im Abschnitt

III. Punkt 2.1 im Anhang enthalten. Darüber hinaus sind die Risiken in Bezug auf die Realisierung von Projekten im "Chancen- und Risikobericht" des zusammengefassten Lageberichts aufgeführt.

2. Bewertung und Vollständigkeit des Finanzanlagevermögens

Im Jahresabschluss werden Finanzanlagen über Mio. € 121,8 ausgewiesen. Unter dem Posten "Finanzanlagen" sind Beteiligungen an über 260 verbundenen Unternehmen in Höhe von Mio. € 102,9 sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen über Mio. € 18,9 ausgewiesen. Die wesentlichen Buchwerte der Beteiligungen betreffen Betreibergesellschaften, deren wesentliches Vermögen in Windkraft- und Solaranlagen besteht.

Das Risiko für den Jahresabschluss

Finanzanlagen werden gemäß den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften grundsätzlich zu den Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert, angesetzt. Die beizulegenden Werte der Anteile an verbundenen Unternehmen werden im Rahmen von jährlichen Impairmenttests überprüft, die auf verschiedenen wertbestimmenden Faktoren basieren, wie z. B. Laufzeit der Pachtverträge inkl. anschließender Weiternutzung, Einnahmen-/​Ausgabenrechnung einschließlich Strompreisänderungen und Windaufkommen bzw. Sonneneinstrahlung sowie Finanzierungskosten. Die Bewertungen haben somit auch Auswirkungen auf die Überprüfung der Werthaltigkeit der Ausleihungen an verbundene Unternehmen.

Die Ermittlung dieser wertbestimmenden Faktoren ist in hohem Maße abhängig von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsströme sowie von den verwendeten Diskontierungszinssätzen. Die Bewertung beinhaltet daher in hohem Maße Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten. Für den Abschluss besteht das Risiko, dass die zukünftigen Zahlungsströme oder die sonstigen Parameter nicht richtig eingeschätzt werden und die Wertermittlung fehlerhaft erfolgt und damit die Wertberichtigungen nicht oder nicht in ausreichender Höhe berücksichtigt werden.

Da die Energiekontor AG eine hohe Anzahl an Beteiligungen im Finanzanlagevermögen führt und das Geschäftsmodell unter anderem auch in der Veräußerung der Gesellschaftsanteile besteht, ist auch die Vollständigkeit der dargestellten Anteile von wesentlicher Bedeutung.

Vor diesem Hintergrund, insbesondere aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung, der Relevanz der Vollständigkeit und der damit verbundenen wesentlichen Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Für die Beurteilung der Bewertung haben wir auf Grundlage der Impairmenttests die Verkaufsmengen aus den vorgelegten Planungen auf der Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit auf Plausibilität hin überprüft. Die Planaufwendungen haben wir analytisch und in Stichproben in Abgleich mit der zugrunde liegenden Finanzierung geprüft. Weiter haben wir die angesetzten Plandaten in Stichproben einem Soll-Ist-Vergleich unterzogen und rechnerisch nachvollzogen. Den Diskontierungszins, einen unternehmensindividuell gewichteten Mischsatz aus Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung (WACC), haben wir unter Berücksichtigung der Peer Group detailliert nachvollzogen. Das mathematische Rechenmodell haben wir überprüft und in Stichproben nachgerechnet. Dabei haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsströmen zugrunde liegen. Unsere Rückfragen diskutieren wir bei Bedarf mit der kaufmännischen Geschäftsführung. Bei besonderen Anhaltspunkten für Wertberichtigungsbedarf, z.B. Havarie, Ausfälle, Ertragsschwäche haben wir die entsprechenden Parks in unsere Stichprobe aufgenommen und darüber hinaus Befragungen mit kritischer Grundhaltung vorgenommen.

Zur Prüfung der Vollständigkeit wurden Kauf- und Verkaufsnachweise eingesehen, sowie Liquidationen und umwandlungsrechtliche Vorgänge auf ihre Auswirkungen im Finanzanlagevermögen geprüft. Weiter wurden die Aufstellungen über nahestehende Personen mit den bilanzierten Beteiligungswerten abgestimmt sowie Befragungen der Geschäftsführung durchgeführt.

Verweis auf weitergehende Informationen

Wir verweisen auf den Anhang, Abschnitt III. Punkt 1.3 "Finanzanlagen".

Bewertung von Vorräten

In dem Bilanzposten "Vorräte" sind unfertige Erzeugnisse und Leistungen in Höhe von Mio. € 35,2 ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um aktivierte Planungsleistungen für zu realisierende Wind- und Solarparkprojekte. Mit Verkauf der Projektrechte und Realisierung der Planungshonorare werden die entsprechenden Vorräte bestandsmindernd verbraucht.

Die Werthaltigkeit der Vorräte ist grundsätzlich abhängig von der zukünftigen Realisierung dieser Projekte. Soweit der Wahrscheinlichkeitsgrad bzgl. der Realisierung von aktivierten Projekten sinkt, erfolgen gegebenenfalls Abschreibungen auf die diesen Projekten zugeordneten Planungsleistungen.

3. Das Risiko für den Jahresabschluss

Wir sehen im Bereich der Bewertung von Vorräten das Risiko einer wesentlich falschen Darstellung, aufgrund einer unzureichenden bzw. zu hohen Erfassung der Kosten auf die entsprechenden Projekte. Weiterhin besteht das Risiko, dass ein Projekt nicht realisiert werden kann und erforderliche Abschreibungen nicht vorgenommen wurden. Die Einschätzung der Werthaltigkeit ist vor dem Hintergrund häufiger regulatorischer Änderungen sowie längerer Realisierungszeiten ermessensbehaftet und birgt deshalb Risiken mit sich.

Vor dem Hintergrund der betragsmäßigen Bedeutung der unfertigen Leistungen sowie der in hohem Maße ermessenbehafteten Beurteilungen der Werthaltigkeit durch die gesetzlichen Vertreter war dieser Sachverhalt aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir auf unseren Kenntnissen und Prüfungsergebnissen aus Vorjahren aufgebaut. Wir haben uns mit dem Prozess der Erfassung von Zeiten auf die Projekte und deren Bewertung sowie der Erfassung von weiteren internen und externen Kosten im Rahmen einer Aufbauprüfung als Teil der IKS-Prüfung auseinandergesetzt. Dabei haben wir eingerichtete Kontrollen identifiziert und beurteilt. Aufbauend auf unseren Prüfungsfeststellungen aus der Aufbauprüfung haben wir Funktionsprüfungen durchgeführt und die weitere Prüfung auf Basis eines wirksamen IKS ausgerichtet. Die einzelnen Projekte haben wir darüber hinaus im Rahmen von aussagebezogenen Prüfungshandlungen durch Einsicht in Projektkostenbögen, Protokolle und weitere Unterlagen dahingehend geprüft, ob eine Realisierung geplant und realistisch ist oder ob Abschreibungen auf die diesen Projekten zugeordneten Planungsleistungen vorgenommen wurden. Weiter haben wir die Werthaltigkeit der unfertigen Leistungen für wesentliche Projekte kritisch hinterfragt, indem wir die Terminplanung eingesehen, den Projektfortschritt beurteilt sowie bei Bedarf die Werthaltigkeit mit den Verantwortlichen besprochen haben.

Wir haben ebenfalls sämtliche Protokolle von Sitzungen der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats hinsichtlich möglicher Hinweise auf einen Wertberichtigungsbedarf eingesehen. Weiter wurden Rechtsanwaltsbestätigungen angefordert und dahingehend eingesehen, ob Wertminderungsbedarf aufgrund anhängiger Rechtsfälle besteht.

Verweis auf weitergehende Informationen

Die Angaben der Gesellschaft zu den Vorräten sind im Abschnitt III. Punkt 2.1 im Anhang enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

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die im zusammengefassten Lagebericht enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung sowie den Bilanzeid der gesetzlichen Vertreter und
die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht das Unternehmen zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei, die den SHA-256-Wert 28301674ff28bed09d95b8784e6ae8c5d70fc50da 69793c1926aab649f71d981 aufweist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen der IDW-Qualitätsmanagementstandards angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. Mai 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 28. August 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Abschlussprüfer der Energiekontor AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellende Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser dem geprüften Jahresabschluss und darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortliche Wirtschaftsprüferin

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Ines Thorwart.

Stuttgart, den 27. März 2024

PKF Deutschland GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

André Simmack, Wirtschaftsprüfer

Ines Thorwart, Wirtschaftsprüferin

Impressum

Finanzkalender

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Datum Ereignis Ort/​Format
13. Mai 2024 Zwischenmitteilung zum ersten Quartal 2024 Veröffentlichung
29. Mai 2024 Ordentliche Hauptversammlung Ritterhude
12. August 2024 Halbjahresfinanzbericht 2024 Veröffentlichung
14. November 2024 Zwischenmitteilung zum dritten Quartal 2024 Veröffentlichung

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Herausgeber

Energiekontor AG

Mary-Somerville-Straße 5

28359 Bremen

Telefon: +49 (0)421-3304-0

Telefax: +49 (0)421-3304-444

E-Mail: [email protected]

Web: www.energiekontor.de

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Text

Julia Pschribülla, Energiekontor AG

Konzept, Layout und Satz

IR-ONE, Hamburg, www.ir-one.de

Hinweis zu Pro-forma-Kennzahlen (EBIT, EBITDA, Cashflow)

Die in diesem Bericht verwendeten Ergebnisgrößen EBIT und EBITDA sowie die Kennzahl Cashflow sind Beispiele sogenannter Pro-forma-Kennzahlen. Pro-forma-Kennzahlen sind nicht Bestandteil der nationalen Rechnungslegungsvorschriften, des Handelsgesetzbuches (HGB) oder der internationalen Rechnungslegungsvorschriften nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Da andere Unternehmen mangels Legaldefinitionen dieser Begriffe die von der Energiekontor-Gruppe dargestellten Pro-forma-Kennzahlen möglicherweise nicht auf die gleiche Weise berechnen, sind die Pro-forma-Angaben der Energiekontor-Gruppe nur eingeschränkt mit so oder ähnlich benannten Angaben anderer Unternehmen vergleichbar. Die in diesem Geschäftsbericht genannten Pro-forma-Kennzahlen sollten daher nicht isoliert als Alternative zum Betriebsergebnis, Jahresüberschuss, Konzernüberschuss oder sonstigen ausgewiesenen Kenngrößen der Energiekontor-Gruppe betrachtet werden.

Disclaimer

Der vorliegende Bericht enthält zukunftsorientierte Aussagen. Dies sind Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen, einschließlich Aussagen über Erwartungen und Ansichten des Managements der Energiekontor AG. Diese Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Plänen, Einschätzungen und Prognosen des Managements der Gesellschaft. Anleger sollten sich nicht uneingeschränkt auf diese Aussagen verlassen. Zukunftsorientierte Aussagen stehen im Kontext ihres Entstehungszeitpunkts und ihres Entstehungsumfelds. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in diesem Bericht enthaltenen zukunftsorientierten Aussagen aufgrund neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse zu aktualisieren. Unberührt hiervon bleibt die Pflicht der Gesellschaft, ihren gesetzlichen Informations- und Berichtspflichten nachzukommen. Zukunftsorientierte Aussagen beinhalten immer Risiken und Ungewissheiten. Eine Vielzahl von Faktoren kann dazu führen, dass die tatsächlich eingetretenen und in Zukunft eintretenden Ereignisse erheblich von den im Bericht enthaltenen zukunftsorientierten Aussagen abweichen.

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Entsprechenserklärung 2024 zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Gemäß § 161 AktG sind Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten deutschen

Aktiengesellschaft dazu verpflichtet, jährlich zu erklären, ob den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird. Empfehlungen, die nicht angewendet wurden oder werden, sollen gegebenenfalls benannt und begründet werden.

Vorstand und Aufsichtsrat der Energiekontor AG haben die letzte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG im April 2023 auf Grundlage der am 27. Juni 2022 bekannt gemachten Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 28. April 2022 abgegeben. Die nachfolgende Erklärung bezieht sich auf die Empfehlungen des Kodex derselben Fassung.

Vorstand und Aufsichtsrat der Energiekontor AG erklären, dass den Empfehlungen des Kodex mit den folgenden Abweichungen seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung entsprochen wurde und zukünftig entsprochen wird:

C. 8: Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats

Dr. Bodo Wilkens sowie Günter Lammers gehören seit mehr als zwölf Jahren dem Aufsichtsrat der Energiekontor AG an. Nach Ansicht des Aufsichtsrats kann von der Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat kein Rückschluss auf die Unabhängigkeit des jeweiligen Mitglieds gezogen werden. Zudem hat es bisher keine Anzeichen für eine fehlende Unabhängigkeit aufseiten von Dr. Bodo Wilkens sowie Günter Lammers gegeben.

D. 4: Bildung eines Nominierungsausschusses

Bisher wurde kein Nominierungsausschuss gebildet. Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus drei Mitgliedern, die alle von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat ist bewusst klein gehalten, damit die Aufsichtsratsarbeit effizient und mit schlanken Hierarchien umgesetzt werden kann. Dazu zählt auch, dass im Falle einer Neubesetzung im Aufsichtsrat die Befassung des Sachverhaltes im gesamten Gremium erfolgt.

G.3: Offenlegung der Vergleichsgruppe für die Vorstandsvergütung

Der Aufsichtsrat vergleicht die Vergütung des Vorstands der Energiekontor AG regelmäßig mit anderen Unternehmen. Die Zusammensetzung der Vergleichsgruppe wird nach Branche und Unternehmensgröße festgelegt. Eine Offenlegung der Vergleichsgruppe erfolgt nicht.

G.10: Variable Bestandteile der Vorstandsvergütung

Die variable Vergütung für den Vorstand besteht aus einer jährlichen erfolgsabhängigen Vergütung ("Erfolgsbeteiligung"), die in bar ausgezahlt wird. Daneben kann eine variable Vergütung in Form von Aktienoptionen gewährt werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Die Gesellschaft kann damit nicht ausschließen, dass die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge nicht überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Die gewährten variablen Vergütungsbeträge sind aber stets an der nachhaltigen und langfristigen Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet.

G.11: Einbehalt oder Zurückforderung der variablen Vorstandsvergütung

Das Vergütungssystem enthält keine Regelungen hinsichtlich einer Reduzierung der variablen Vergütung ("Malus") oder der Möglichkeit, bereits ausgezahlte variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern ("Clawback"). Darauf wurde insofern verzichtet, als dass im Wesentlichen ausschließlich tatsächlich erzielte und Cashrelevante Erfolge vergütet werden. Das Vergütungssystem ist zudem insgesamt in der Form ausgestaltet, dass außergewöhnliche Entwicklungen durch die Struktur des Systems angemessen berücksichtigt werden.

Bremen, im März 2024

Energiekontor AG

Für den Aufsichtsrat

Dr. Bodo Wilkens, Vorsitzender

Für den Vorstand

Peter Szabo, Vorsitzender

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